AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

FORIS AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 4, 2017

160_rns_2017-05-04_dcac1f61-4268-4475-ac09-0356e6bef435.html

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

FORIS AG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Kennzahlen

scroll

01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
Umsatzerlöse 2.534 3.757
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.499 2.050
Personalkosten 1.698 1.988
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.082 1.067
Ergebnis im Berichtszeitraum 562 1.019
Eigenkapitalrendite 2,80% 5,20%
Umsatzrendite 22,20% 27,10%
EBIT 565 717
EBITDA 613 756

scroll

31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Gesamtkapital 21.240 21.234
Eigenkapital 19.950 20.124
Eigenkapitalquote 93,90% 94,80%
Zahlungsmittel 118 1.801
Verbindlichkeiten 466 285
Rückstellungen 823 826

scroll

31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Schlusskurs 2,81 3,95

scroll

31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Marktkapitalisierung* 13.780 19.371

* Zum 31.12.2016 und zum 31.12.2015 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

A.

Jahresabschluss der FORIS AG (HGB)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2016 (Aktiva)

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2016 (Passiva)

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016

Anlage 4: Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

B.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

C.

Unternehmenskalender

Ergänzung zum Jahresabschluss

Bericht des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

A. Jahresabschluss (HGB)

der FORIS AG

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

scroll

31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 185.031,00 28.678,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.335,00 36.286,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.622.180,00 3.622.181,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 4.488.663,54 3.761.894,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.503.672,44 451.169,57
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.476.192,62 8.560.323,87
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.178.871,40 1.356.831,56
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 224,71 236,07
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 117.565,46 1.801.261,56
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
I. Rechnungsabgrenzungsposten 8.037,92 7.037,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
I. Aktive latente Steuern 1.606.908,00 1.608.315,00
SUMME AKTIVA 21.239.682,09 21.234.214,16
PASSIVA
31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
A. EIGENKAPITAL
I.
1. Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00 4.940.514,00
2. Eigene Anteile -36.556,00 -36.556,00
II. Kapitalrücklage 11.539.425,01 11.539.425,01
III. Andere Gewinnrücklagen 2.470.257,00 2.470.257,00
IV. Bilanzgewinn 1.036.584,39 1.210.390,06
19.950.224,40 20.124.030,07
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 199.864,09 174.653,08
2. Sonstige Rückstellungen 623.431,28 651.484,81
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 320.047,62 53.477,18
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 92.745,75 93.656,79
3. Sonstige Verbindlichkeiten 53.368,95 136.912,23
davon aus Steuern: 42.028 EUR (Vorjahr: 85.465 EUR)
davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 5.164 EUR (Vorjahr: 976 EUR)
SUMME PASSIVA 21.239.682,09 21.234.214,16

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016

scroll

01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
1. Umsatzerlöse 2.534.139,08 3.757.452,67
2. Sonstige betriebliche Erträge 195.873,92 81.071,96
davon aus Währungsumrechnung 758 EUR (Vorjahr: 0 EUR)
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.035.521,63 -1.707.357,79
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.494.905,24 -1.740.998,84
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung: 6.620 EUR (Vorjahr: 7.600 EUR) -202.769,50 -246.735,02
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -47.519,08 -39.934,99
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.082.476,84 -1.067.106,53
davon aus Währungsumrechnung 0 EUR (Vorjahr: 0 EUR)
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.698.479,10 1.680.145,80
8. Erträge aus anderen Wertpapieren 10,35 9,85
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: 377.890 EUR (Vorjahr: 397.397 EUR) 398.108,36 431.981,40
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -11,72 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen: 4.727 EUR (Vorjahr: 12.452 EUR) -84.492,64 -21.176,09
12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen 0 0
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -317.126,13 -108.588,92
14. Ergebnis nach Steuern 561.788,03 1.018.763,50
15. Sonstige Steuern 0 0
16. Jahresüberschuss 561.788,03 1.018.763,50
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.210.390,06 1.042.401,46
18. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 0 -356.723,50
19. Dividende -735.593,70 -494.051,40
20. Bilanzgewinn 1.036.584,39 1.210.390,06

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. 1 Allgemeine Angaben

I. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz

II. 1 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

II. 2 Erläuterung zur Bilanz

III. Sonstige Angaben

III. 1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

III. 2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III. 3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

III. 4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

III. 5 Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

III. 6 Anzahl der Arbeitnehmer

III. 7 Honorierung der Abschlussprüfer

III. 8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

III. 9 Nahestehende Unternehmen und Personen

III. 10 Vorstand und Aufsichtsrat

III. 11 Aktie

III. 12 Veröffentlichung und Hauptversammlung

III. 13 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. 1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögens-werten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanziel-le Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Er-bringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Die FORIS AG ist eine kleine deutsche Aktiengesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), die gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auf-grund ihrer Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft gilt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Führung der Bücher erfolgen unter Beachtung der handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können.

Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Aufgrund des Bilanzrichtli-nie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden nachfolgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr im Ausweis der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen:(i) Wegfall der Zwischensumme „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“(ii) Umgliederung von sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse

Hinsichtlich der notwendigen Anpassung der Vorjahreszahlen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und den Umsatzer-lösen verweisen wir auf die Ausführungen unter II.1.1 und II.1.2 im Anhang.

Der Lagebericht der FORIS AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2016 veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Kon-zernabschlusses der FORIS AG erfolgt im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html.

I. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Einzelabschlusses an-gewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichts-perioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I. 2.1 Umsatzrealisierung

Die FORIS AG realisiert Umsatzerlöse grundsätzlich dann, wenn der Kunde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das gelieferte Gut erlangt hat oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und ge-trennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsatzerlöse dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlos-sen wurde.

I. 2.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst.

I. 2.3 Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

I. 2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, ver-mindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen zwei und vier Jahren.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraus-sichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.

Planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden wie folgt vorgenommen:

Anlagegegenstände Abschreibungs-methode Nutzungsdauer in Jahren

Büroeinrichtungen linear 10. Dez

EDV Hardware linear 03. Mai

Einbauten in fremde Gebäude linear 10

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 410 EUR wird entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstel-lung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

I. 2.5 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert die Anschaffungskosten unterschreitet, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.

I. 2.6 Vorräte

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Diese werden bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die direkt zurechenba-ren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter. Wertberichtigungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

I. 2.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Davon in Abzug gebracht werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die entweder auf Basis der in Einzel-fällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

I. 2.8 Wertpapiere

Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, also mit dem gegebenenfalls geringeren Rückkaufwert ausgewiesen.

I. 2.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld sowie jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bilanziert.

I. 2.10 Rechnungsabgrenzungsposten

Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

I. 2.11 Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuererstattungen beziehungsweise zukünftige Ertragsteuerminde-rungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effek-tiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsan-sprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.

I. 2.12 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2015 und am 31. Dezember 2016 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals. Der Wert der eigenen Anteile zum 31. Dezember 2016 wurde wie im Vorjahr offen vom Eigenkapital abgesetzt.

I. 2.13 Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

I. 2.14 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz

II. 1 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

II. 1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen:

scroll

Umsatzerlöse 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Prozessfinanzierung und Monetarisierung 1.688.776,12 2.532.475,58
Übersetzungsdienstleistungen 234.228,73 405.783,88
Kostenweiterbelastungen im Konzern 611.134,23 819.193,21
2.534.139,08 3.757.452,67

Das Geschäft mit Übersetzungsdienstleistungen wurde Ende September 2016 eingestellt und der Kundenstamm wurde verkauft. Der Verkaufserlös aus dem Kundenstamm wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen im Inland erzielt.

Nach BilRUG sind die im Vorjahr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisenden Kostenweiterbelastungen an die Tochterunternehmen unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Der Vorjahresumsatz war daher um 819 TEUR zu erhöhen. In gleicher Höhe hat sich der sonstige betriebliche Ertrag vermindert. Wesentlicher Bestandteil der Kostenweiterbelastungen sind Weiterbelastungen von Personalkosten. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen diese 546 TEUR (Vorjahr: 756 TEUR).

II. 1.2 Sonstige betriebliche Erträge

scroll

Sonstige betriebliche Erträge 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Periodenfremd 103.259,57 56.609,54
Verkauf Kundenstamm 75.000,00 0
Sonstige 17.614,35 24.462,42
195.873,92 81.071,96

Die periodenfremden Erträge enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Aus dem Verkauf des Kundenstamms der Übersetzungsdienstleistungen wurde hier im abgelaufenen Geschäftsjahr ein einmaliger Betrag von 75 TEUR erfasst. Die im Vorjahr hier ausgewiesenen Kostenweiterbelastungen sind aufgrund des BilRUG in den Umsatzerlösen auszuweisen. Daher war der Vorjahreswert um 819 TEUR anzupassen.

II. 1.3 Aufwendungen für bezogene Leistungen

scroll

Bezogene Leistungen 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Prozessfinanzierung und Monetarisierung 907.157,23 1.487.731,64
Übersetzungsdienstleistungen 128.364,40 219.626,15
1.035.521,63 1.707.357,79

II. 1.4 Personalaufwand

Die Löhne und Gehälter enthalten zum überwiegenden Teil Gehälter. In den sozialen Abgaben sind die Arbeitgeberanteile der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge enthalten. Über die laufende Entlohnung der Mitarbeiter hinaus erfolgen keine Vergütungen beispielsweise in Form von Pensionszusagen.

II. 1.5 Abschreibungen

scroll

Abschreibungen 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 27.606,36 20.941,01
Sachanlagen 19.912,72 18.993,98
47.519,08 39.934,99

II. 1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage.

scroll

Sonstige betriebliche Aufwendungen 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Wertberichtigungen 32.048,50 32.358,64
Rechts- und Beratungskosten 79.962,28 85.737,08
Raumkosten 167.360,72 156.478,55
Werbe- und Bewirtungskosten 208.505,97 270.516,76
EDV und Telefonkosten 127.225,74 132.569,95
Buchführung, Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung 84.057,53 88.708,47
Aufsichtsratsvergütung 109.076,38 97.271,21
Übrige 33.999,47 51.238,60
Börsenkosten inklusive Hauptversammlung 66.453,69 70.800,27
Beiträge und Versicherungen 29.340,66 32.188,79
Bücher, Zeitschriften und Fortbildung 117.283,09 19.655,15
Reisekosten 17.932,62 24.064,52
Mahnkosten 213,12 106,85
Personalwerbung 8.613,28 5.411,69
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 403,79 0
1.082.476,84 1.067.106,53

II. 1.7 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

scroll

Ergebnisabführung 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
GO AHEAD GmbH 1.138.421,45 1.139.374,16
FORATIS AG 560.057,65 540.771,64
1.698.479,10 1.680.145,80

Der in 2016 erzielte Jahresüberschuss der FORIS Vermögensverwaltungs AG darf aufgrund des bestehenden handelsrecht-lichen Verlustvortrags in der FORIS Vermögensverwaltungs AG wie im Vorjahr auch im Geschäftsjahr 2016 nicht abge-führt werden.

II. 1.8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

scroll

Zinserträge 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Interne Zinserträge aus Verrechnung 377.889,82 397.397,45
Zinsen auf Steuererstattungen aus der steuerlichen Außenprüfung 6.313,50 16.624,00
Zinsen Prozessfinanzierung 13.717,99 17.673,58
Übrige Zinsen und ähnliche Erträge 187,05 286,37
398.108,36 431.981,40

Die internen Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter II. 2.4.2.

II. 1.9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

scroll

Zinsaufwendungen 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung 79.509,00 8.454,00
Interne Zinsaufwendungen aus Verrechnung 4.727,47 12.452,09
Sonstige 256,17 270
84.492,64 21.176,09

Hinsichtlich der Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung verweisen wir auf unser Ausführun-gen unter II. 1.11 im Anhang.

II. 1.10 Aufwendungen aus Verlustübernahme

Wie im Vorjahr waren im Geschäftsjahr 2016 keine Aufwendungen aus Verlustübernahmen aus abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zu erfassen.

II. 1.11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Veränderung in den latenten Steuern in 2016 resultiert wie im Vorjahr aus den aktualisierten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.

Die „Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften“ beinhalten auf ehemalige Vorratsgesellschaften der FORIS AG entfallende Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschläge. Die Inanspruchnahme für diese Steuerbeträge wird durch die FORIS AG auf dem Rechtsweg bestritten.

Der im Geschäftsjahr 2014 erfasste Ertrag aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung resultierte aus der erfolgswirksamen Erfassung von Erstattungsansprüchen gegen die Finanzverwaltung, deren Durchsetzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach entsprechend positiven Urteil des Finanzgerichtes Köln aus 2014 auch im Vorjahresabschluss erwartet wurde. Gegen dieses Urteil hatte das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesfinanzhof ist in seiner Entscheidung in 2016 dem Begehren der Finanzverwaltung gefolgt und hat der Revision in 2016 stattgegeben. Daher war nach Auswertung des Urteils und der im Dezember 2016 ergangenen Bescheide die in 2014 erfolgte erfolgswirksame Erfassung zu korrigieren, was zu entsprechendem Steueraufwand in 2016 geführt hat. Neben dem originären Steueraufwand von rund 300 TEUR waren auch entsprechende Zinsen von rund 80 TEUR aus diesem Sachverhalt zu berücksichtigen. Insgesamt resultiert aus dem Sachverhalt ein Aufwand von rund 380 TEUR.

scroll

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Veränderung latente Steuern -1.407,00 -91.303,00
Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften -15.996,34 -17.759,01
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung -299.722,79 473,09
-317.126,13 -108.588,92

II. 1.12 Außergewöhnliche Erträge oder Aufwendungen

In den Geschäftsjahren 2016 und 2015 waren keine außergewöhnlichen Erträge oder Aufwendungen in den einzelnen Positionen der Gewinn und Verlustrechnung enthalten.

II. 2 Erläuterung zur Bilanz

II. 2.1 Anlagevermögen

Anlagespiegel vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

scroll

Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2016

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 160.405,88 183.960,36 14.112,21 330.254,03
160.405,88 183.960,36 14.112,21 330.254,03
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 294.820,68 35.961,72 1.395,03 329.387,37
294.820,68 35.961,72 1.395,03 329.387,37
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.669.680,00 0 22.501,00 3.647.179,00
3.669.680,00 0 22.501,00 3.647.179,00
Summe 4.124.906,56 219.922,08 38.008,24 4.306.820,40

scroll

Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2016

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 131.727,88 27.606,36 14.111,21 145.223,03
131.727,88 27.606,36 14.111,21 145.223,03
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 258.534,68 19.912,72 1.395,03 277.052,37
258.534,68 19.912,72 1.395,03 277.052,37
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 47.499,00 0 22.500,00 24.999,00
47.499,00 0 22.500,00 24.999,00
Summe 437.761,56 47.519,08 38.006,24 447.274,40

scroll

Bezeichnung Buchwert
31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 185.031,00 28.678,00
185.031,00 28.678,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.335,00 36.286,00
52.335,00 36.286,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.622.180,00 3.622.181,00
3.622.180,00 3.622.181,00
Summe 3.859.546,00 3.687.145,00

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

II. 2.2 Finanzanlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen

scroll

Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis
01.01. - 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
31.12.2016

%
31.12.2015

%
31.12.2016

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
(1) Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 0 0 100 100 6.854 1.753
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100 100 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 100 100 26.802 738
FORATIS AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 55.000 0
(2) FORIS Gründungs GmbH, Bonn (vormals FORATIS Gründungs GmbH) 0 0 100 100 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 250.000 250.000 100 100 202.920 104.986
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 50.963 1.263
GO AHEAD GmbH, Bonn 3.247.174 3.247.174 100 100 100.000 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
Go Ahead Services Limited, 1 1 100 100 13.579 200
Birmingham
(2) lavend GmbH, Bonn 0 0 100 100 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Services Limited, 1 1 100 100 0 0
Birmingham
SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH i.L., Bonn 0 1 0 100 0 0
3.622.180 3.622.181

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

II. 2.3 Vorräte

II. 2.3.1 Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung

Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt.

scroll

31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 4.653.701,21 3.919.794,68
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -165.037,67 -157.900,15
4.488.663,54 3.761.894,53

II. 2.3.2 Anteile an zum Verkauf bestimmten Kapitalgesellschaften

scroll

31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Vorratsgesellschaften - AG 51.495,45 51.495,45
Einzahlungsverpflichtung - AG -50.000,00 -50.000,00
Wertberichtigungen - AG -1.495,45 -1.495,45
0 0

Unter den Vorräten werden die Anteile, die die FORIS AG an den Vorratsgesellschaften hält, ausgewiesen.

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig ab-geschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2016 nicht verändert.

II. 2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

II. 2.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

scroll

31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Forderungen Prozessfinanzierung und Monetarisierung 3.129.684,18 2.391.140,55
./. Einzelwertberichtigung hierauf -1.626.633,38 -2.011.701,05
Vermögenswert Prozessfinanzierung und Monetarisierung 1.503.050,80 379.439,50
Forderungen Übersetzungsdienstleistungen 625,64 75.236,31
./. Wertberichtigung hierauf -4 -3.506,24
Vermögenswert Übersetzungsdienstleistungen 621,64 71.730,07
Forderungen Gesamt 3.130.309,82 2.466.376,86
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.626.633,38 -2.015.024,29
./. Pauschalwertberichtigung hierauf -4 -183
Forderungen Gesamt 1.503.672,44 451.169,57

Den Forderungen aus der Prozessfinanzierung stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.627 TEUR (Vorjahr: 2.012 TEUR) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 52 % (Vorjahr: 84 %) wertberichtigt. Von den Forderungen sind insgesamt 1.170 TEUR bei Treuhändern im Rahmen der Abwicklung hinterlegt.

Die Übersetzungsdienstleistungen wurden Ende September 2016 eingestellt, so dass nur noch geringe Restforderungen zu bilanzieren waren.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 266 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

II. 2.4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Die Verzinsung des Saldos erfolgt Tag genau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.

II. 2 .5 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerforderungen und Sicherheitsleistungen ausgewiesen. Die Forderungen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Die Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Im Vorjahr enthielten die sonstigen Vermögensgegenstände Steuerrückforderungen von 373 TEUR, die seitens der Finanzverwaltung auf dem Rechtsweg bestritten wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung des Jahresabschlusses 2015 waren wir aufgrund eines in dieser Sache für uns positiven Urteils des FG Kölns mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass dieser Rechtsstreit zugunsten der FORIS AG entschieden wird. Der BFH hat in seinem im Oktober 2016 veröffentlichten Urteil in gleicher Sache der Revision des Finanzamtes Bonn stattgegeben, so dass diese Steuerrückforderung im Geschäftsjahr 2016 aufwandswirksam aufgelöst werden musste.

II. 2.6 Sonstige Wertpapiere

Die Aktien der ABIDAS AG sind aufgrund des dortigen Geschäftsverlaufes und unter Berücksichtigung der Unternehmensprognose bilanziell mit 1,00 EUR angesetzt

II. 2.7 Aktive latente Steuern

Infolge der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden zum 1. Januar 2010 aktive latente Steuern von 1.716 TEUR erfolgsneutral über die anderen Gewinnrücklagen gebildet.

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2016 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 4,8 Mio. EUR (Vorjahr: 7,0 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 1.607 TEUR (Vorjahr: 1.608 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge werden innerhalb des Planungszeitraumes vollständig verbraucht. Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst. Insoweit verweisen wir auch auf die Angaben im Anhang unter II. 1.11 sowie II. 2.8.3.

II. 2.8 Eigenkapital

II. 2.8.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der FORIS AG nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2016 beträgt 4.940.514,00 EUR (Vorjahr: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015 bis Donnerstag, dem 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2016 betrug wie im Vorjahr 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals. Der Wert der eigenen Anteile zum 31. Dezember 2016 wurde wie im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

scroll

Gezeichnetes Kapital 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00 4.940.514,00
Eigene Anteile -36.556,00 -36.556,00
4.903.958,00 4.903.958,00

II. 2.8.2 Kapitalrücklage

scroll

Kapitalrücklage 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Anfangsbestand 11.539.425,01 11.539.425,01
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 0 0
Endbestand 11.539.425,01 11.539.425,01

Hinsichtlich der eigenen Anteile verweisen wir auf unsere Ausführungen unter II. 2.8.1

II. 2.8.3 Andere Gewinnrücklagen

Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (BilMoG) erfolgte über die erstmalige Berücksichtigung von aktiven Steuerlatenzen im Geschäftsjahr 2010 in Folge des BilMoG. Ausschüttungsgesperrt gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist ein Betrag in Höhe von 1.607 TEUR (Vorjahr: 1.608 TEUR), der der Summe der aktivierten latenten Steuern entspricht. Die hier ausgewiesene Gewinnrücklage übersteigt diesen Betrag.

scroll

Entwicklung andere Gewinnrücklagen 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Anfangsbestand 2.470.257,00 2.195.784,50
Eigene Anteile zur Einziehung 0 118.807,00
Rückkauf 2015 0 -82.251,00
Sonstige Zuführungen 0 237.916,50
Endbestand 2.470.257,00 2.470.257,00

scroll

Andere Gewinnrücklagen 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
BilMoG 1.716.175,00 1.716.175,00
Rückkauf 2015 -82.251,00 -82.251,00
Eigene Anteile zur Einziehung 118.807,00 118.807,00
Sonstige 717.526,00 717.526,00
2.470.257,00 2.470.257,00

Zum 31. Dezember 2015 wurden in die anderen Gewinnrücklagen mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf 2015 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurde im Vorjahr die Gewinnrücklagen der FORIS AG auf die im Sinne von § 58 Abs. 2 S. 2 AktG zulässige Höhe von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt.

II. 2.8.4 Bilanzgewinn

scroll

Bilanzgewinn 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Jahresüberschuss 561.788,03 1.018.763,50
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.210.390,06 1.042.401,46
Gewinnrücklage eigene Anteile 0 -118.807,00
Einstellung andere Gewinnrücklagen 0 -237.916,50
Dividende -735.593,70 -494.051,40
Bilanzgewinn 1.036.584,39 1.210.390,06

II. 2.8.5 Gewinnverwendung

Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 1.036.584,39 EUR wie folgt zu verwenden:

scroll

Gewinnverwendung 31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Dividende 490.395,80 735.593,70
Gewinnvortrag 546.188,59 474.796,36
Bilanzgewinn 1.036.584,39 1.210.390,06

Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine Dividende von 0,10 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird.

II. 2.9 Rückstellungen

II. 2.9.1 Steuerrückstellungen

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen resultieren wie im Vorjahr aus seitens der FORIS AG bestrittenen Steuerforderungen der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit inaktiven Vorratsgesellschaften.

scroll

Bezeichnung Stand 01.01.2016

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2016

EUR
Gewerbesteuer 89.612,50 0 0 0 11.801,50 101.414,00
Körperschaftsteuer 85.040,58 0 0 0 13.409,51 98.450,09
174.653,08 0 0 0 25.211,01 199.864,09

II. 2.9.2 Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellung „Risiken Prozessfinanzierung“ bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte aus finanzierten Verfahren in diesem Bereich ab. In der Position Personalkosten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Resturlaub sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um im Geschäftsjahr 2016 erhaltene Lieferungen oder Leistungen, für die zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.

scroll

Bezeichnung Stand 01.01.2016

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2016

EUR
Risiken Prozessfinanzierung 326.316,63 105.088,84 0 59.603,90 217.089,94 378.713,83
Personalkosten 176.074,18 168.403,12 0 7.671,06 128.808,45 128.808,45
Ausstehende Rechnungen 38.887,00 25.400,00 0 0 686 14.173,00
Kosten für Erstellung und Prüfung Jahresabschluss, Erstellung Steuererklärungen 45.100,00 44.836,38 0 263,62 35.530,00 35.530,00
Aufsichtsratsvergütung 60.154,00 60.154,00 0 0 62.593,00 62.593,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenabgabe 4.953,00 4.163,93 0 789,07 3.613,00 3.613,00
651.484,81 408.046,27 0 68.327,65 448.320,39 623.431,28

II. 2.10 Verbindlichkeiten

scroll

Gesamt 31.12.2016

EUR
Gesamt 31.12.2015

EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2016

EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2015

EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 320.047,62 53.477,18 320.047,62 53.477,18
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 92.745,75 93.656,79 92.745,75 93.656,79
Sonstige Verbindlichkeiten 53.368,95 136.912,23 53.368,95 136.912,23
466.162,32 284.046,20 466.162,32 284.046,20

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

III. Sonstige Angaben

III. 1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2016 geführt hätten.

III. 2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden. Der Vorstand muss bei der Erstellung des Jahresabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge, insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung, von diesen Schätzungen abweichen.

III. 3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert das Bankdarlehen der Sparkasse KölnBonn der FORIS Vermögensverwaltung wie im Vorjahr mit 0 TEUR.

III. 4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Leasingverpflichtungen aus Leasingverträgen.

scroll

Sonstige finanzielle Verpflichtungen 31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Bis zu einem Jahr 0 6
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 0
Über fünf Jahre 0 0

Weiter bestehen zum 31. Dezember 2016 Mietverpflichtungen bis zu einem Jahr gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus dem Mietvertrag für die Büroimmobilie von 293 TEUR (Vorjahr: 293 TEUR).

Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2016 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

III. 5 Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist die FORIS AG an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Jahresabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG haben.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage erhoben. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt. Das Finanzamt Bonn hatte Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof eingelegt. Der BFH hat der Revision des Finanzamtes Bonn stattgegeben. Das entsprechende Urteil wurde im Oktober 2016 veröffentlicht. Die FORIS AG hat nach Auswertung und Analyse der Urteilsbegründung und der im Nachgang ergangenen Steuerbescheide seine Einsprüche für die Jahre 2005 und 2009 zurückgezogen.

III. 6 Anzahl der Arbeitnehmer

scroll

31.12.2016 31.12.2015
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 0 1
Juristen 5 6
Sonstige Angestellte 27 29
Arbeitnehmer gesamt 34 38

scroll

2016 2015
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 34 36

III. 7 Honorierung der Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2016 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Jahres 2016 in Höhe von 48.000,00 EUR brutto erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

III. 8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 betrug 422 TEUR (Vorjahr: 450 TEUR). In 2016 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 0,4 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatz-steuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat. Im Geschäftsjahr 2016 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat 105.492,45 EUR (Vorjahreszeitraum: 95.403,44 EUR).

An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2016 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzern-abschlusses unter C.8, der Teil des zusammengefassten Lageberichtes ist.

III . 9 Nahestehende Unternehmen und Personen

Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.10 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mut-terunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter II.2.2 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.8 im Anhang. Darüber hin-ausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2016 und 2015 nicht gewährt.Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2016 als auch im Geschäftsjahr 2015 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen, die nicht Gesellschaften des FORIS Konzerns sind, bestehen über die Angaben unter III.8 hinaus weder zum 31. Dezember 2016 noch zum 31. Dezem-ber 2015.

III. 10 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 waren:

scroll

31.12.2016 Anteilsbesitz*
Ralf Braun, Vorstand, Rösrath seit 1. Juli 2010 0,00%
Theo Paeffgen, Vorstand, Bonn seit 1. Januar 2015 0,08%

Herr Ralf Braun ist Mitglied des Aufsichtsrats der RYLCON AG, Mühlheim an der Ruhr.

Herr Theo Paeffgen ist Vorsitzender des Beirats der Gissler & Pass GmbH, Jülich.

Mit Wirkung zum 15. Februar 2017 wurde mit Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ein weiteres Vorstandsmitglied bestellt. Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender DZ-4 GmbH, Hamburg.

Herr Theo Paeffgen ist mit Wirkung zum 3. März 2017 aus dem Vorstand der FORIS AG ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat bestand in 2016 aus folgenden Personen:

scroll

31.12.2016 Anteilsbesitz*
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 6,12%
Olaf Wilcke, Geschäftsführer International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 0,00%
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg seit 24. Mai 2013 0,00%

*Unter Abzug der durch die FORIS AG gehaltenen eigenen Anteile. Ohne Abzug der eigenen Anteile beträgt der Anteil für Herrn Theo Paeffgen unverändert 0,08 % und für Herrn Dr. Christian Rollmann 6,07 %.

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindust-rie), Bonn.

Herr Christian Berner ist Vorsitzender des Beirates der Bruhn Spedition GmbH, Lübeck, Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

III. 11 Aktie

III. 11.1 Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Nach der sich hieraus ergebenden Kapitalherabsetzung betrug die Anzahl der Aktien 4.940.514 Aktien. Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2016 be-trug wie im Vorjahr 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals.

Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilung halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien und ein Aktionär mehr als 5 % und weniger als 10 % der Aktien.

III. 11.2 Schwellenwert und Mitteilungen

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG je-weils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechts-anteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Septem-ber 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimm-rechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 % (300.002 Stimmrechte) betragen hat.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 % (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 % betragen.Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erstmalig überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 % (150.566 Stimmrechte) betragen hat.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 % (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 % betragen.

III. 11.3 Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie lag am 31. Dezember 2016 rund 1,14 EUR unter dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2015. Insgesamt war im Geschäftsjahr 2016 ab Mitte des Jahres ein Kursrückgang zu beobachten, der bis Ende September 2016 anhielt. Danach fand eine leichte Kurserholung statt, die zum Jahresende wieder leicht rückläufig war.

III. 12 Veröffentlichung und Hauptversammlung

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2015 am 17. März 2016 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 23. Juni 2016 und die des Konzernabschlusses am 29. Juni 2016.

Die Hauptversammlung fand am 30. Mai 2016 statt.

III. 13 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. des Geschäftsberichtes 2016 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 17. März 2017

FORIS AG

Der Vorstand

Ralf Braun

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

B. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und ihren Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns („zusammengefasster Lagebericht“) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns nach den deutschen handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und in dem Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschiften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 17. März 2017

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Monika Mezger, Wirtschaftsprüferin

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FORIS AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der FORIS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der FORIS AG beschrieben sind.“

Bonn, 17. März 2017

FORIS AG

Der Vorstand

Ralf Braun

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Unternehmenskalender

1. Halbjahr 2017

21. Mrz

12. Jun

2. Halbjahr 2017

15. Aug

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der FORIS AG werden unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergänzugen zum Jahresabschluss

Nachfolgend finden Sie zum Zwecke der Veröffentlichung ergänzend zum Jahresabschluss 2016 den Berichts des Aufsichtsrates und den zusammengefassten Lagebericht aus dem Konzernabschluss 2016.

Bericht des Aufsichtsrates (Konzernabschluss)

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

auch wenn das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres, insbesondere aufgrund der steuerlichen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Behandlung des Geschäftes mit Vorratsgesellschaften, hinter dem des Vorjahres zurückbleibt, freuen wir uns, der Hauptversammlung wiederum die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,10 EURO pro Aktie aus dem erwirtschafteten Jahresgewinn vorschlagen zu können. Unser Dank gilt dem Vorstand und allen Mitarbeitern, die dies ermöglicht und zu diesem Ergebnis mit viel Engagement beigetragen haben.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in vier Sitzungen, eine davon als zweitägige Strategiesitzung mit dem Vorstand, hielt eine weitere Besprechung ab und hat darüber hinaus sieben Beschlüsse gefasst. Daneben erfolgte ein reger Informationsaustausch per Mail und Telefon.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat pflegen eine intensive Kommunikation. Den Kern bildet das umfangreiche monatliche Reporting. Dieses gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Es umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Finanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen gewinnt der Aufsichtsrat einen Eindruck über die laufende Nachfrageentwicklung und zugleich vorbereitende Informationen über die aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtigen Verträge. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird einge-hend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertie-fen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen wird ein Protokoll gefertigt, das im Anschluss den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Verfügung gestellt wird und Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat bildet. Alle zwischen Vorstand und Auf-sichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Gegenstand der Beratungstätigkeit des Aufsichtsrates war in erster Linie das Projekt Monetarisierung, das zur Ausweitung des Geschäftsbereiches Prozessfinanzierung beitragen soll. Der Vorstand hat über das grundsätzliche Rechtskonstrukt ebenso kontinuierlich berichtet, wie über die angedachten Möglichkeiten der Finanzierung. Auf dieser Basis wurde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BaFin eingeholt. Das neue Produkt ging einher mit einem Markenrelaunch der FORIS, dem Verkauf des Kundenstammes des Übersetzungsdienstes und der Markenmigration des Geschäftsfeldes der FORATIS unter dem Dach der FORIS. Diese Schritte und Entscheidungen wurden zuvor eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert und abgewogen. Insbesondere eine zweitägige Klausurtagung hatte die zukünftige strategische Ausrichtung der FORIS zum Gegenstand. Der Aufsichtsrat hat sich außerdem mit der erhöhten Personalfluktuation im Unternehmen befasst und Empfehlungen für einen professionellen Umgang zur Ursachenermittlung ausgesprochen. Diesen Empfehlungen ist der Vorstand gefolgt. Ziel muss es sein, eine höhere Zufriedenheit und damit Stabilisierung zu erreichen.

Weiter waren die hochvolumigen Prozessfinanzierungsverfahren und Anfragen (u.a. des Dieselkomplexes) Gegenstand wiederholter Erörterung und damit einer entsprechenden Chancen- und Risikobetrachtung. Hier wurde im Detail der prozessuale Sachstand besprochen einschließlich etwaiger Handlungsoptionen auf Seiten der FORIS.

Das Ergebnis im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften ist erfreulich, zeigt aber zugleich, dass neben höchstem Professionalisierungsgrad weitere Vertriebsanstrengungen auch in Anbetracht des bestehenden und zur Go Ahead zusätzlich entstandenen Wettbewerbs notwendig sind. Hier hat der Aufsichtsrat sich auch mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt.

Weiter haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mit der Vorbereitung der Hauptversammlung und den Beschlussvorschlägen für diese befasst.

Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat sowohl mit dem Jahresabschluss 2016 der FORIS AG als auch mit der Budgetplanung für das Jahr 2017 intensiv befasst. Vorangegangen waren Besprechungen mit den von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfern. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Vielmehr wurde, wie bereits zuvor, festgestellt, dass, gemessen an der Größe des Unternehmens, ein sehr umfangreiches Reporting gegenüber dem Aufsichtsrat besteht und damit eine zielgerichtete Kontrolle sehr gut möglich ist.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.

Der Aufsichtsrat hat sich auch in diesem Jahr kritisch mit der Frage ausreichender Informationen und noch denkbarer Optimierungen auseinandergesetzt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde erneut aktualisiert und beschlossen.

Der Aufsichtsrat hat Herrn Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller mit Wirkung zum 15.2.2017 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. In Anbetracht der bereits veröffentlichten Nichtverlängerung der Vorstandstätigkeit von Herrn Paeffgen über den 31.12.2017 hinaus, haben sich die Vertragsparteien einvernehmlich auf eine vorzeitige Beendigung des Vorstandsvertrages zum 30.6.2017 geeinigt. Herr Ralf Braun wird mit Ablauf seiner Bestellung am 31.12.2017 nach insgesamt siebenjähriger Tätigkeit aus dem Vorstand der FORIS AG ausscheiden. Beiden Vorständen gilt, verbunden mit den besten Wünschen für deren Zukunft, der Dank des Aufsichtsrates, stellvertretend für alle Aktionäre.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate Governance Kodex).

Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2016

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2016 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 17. März 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde durch Beschluss vom 17. März 2017 ebenfalls gebilligt.

Bonn, 17. März 2017

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Zusammengefasster Lagebericht

C. Zusammengefasster Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I. 1 FORIS Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des FORIS Konzerns. Der FORIS Konzern umfasst neben der FORIS AG sämtliche Tochtergesellschaften, auf welche die FORIS AG direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss hat und welche die einzelnen Geschäftsfelder des Konzerns vollständig abdecken.

In der FORIS AG werden mit der Prozessfinanzierung und der Mitte 2016 neu eingeführten Monetarisierung zwei sich ergänzende Dienstleistungen in einem Geschäftsfeld abgebildet. Zusammen mit dem hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelten operativen Geschäft des Verkaufs von in- und ausländischen Vorratsgesellschaften werden diese Dienstleistungen seit der Markenmigration im Juli 2016 gemeinsam unter der Marke FORIS vertrieben.

In der GO AHEAD GmbH sind sämtliche gründungsnahen Dienstleistungen und Services rund um Limiteds, Unternehmergesellschaften sowie anderen Rechtsformen zusammengefasst, die unter der Marke GO AHEAD vertrieben werden.

Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, wie zum Beispiel das Rechnungswesen und das Controlling, das Personalwesen sowie die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur, sind in der rechtlichen Einheit FORIS AG zentralisiert. Der Übersetzungsdienstleister für juristische und wirtschaftsnahe Fachübersetzungen war bis zur abschließenden Überleitung des Geschäfts Ende September 2016 Bestandteil der FORIS AG.

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der selbst als Büro genutzten und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Darüber hinaus bestehende Tochterunternehmen sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken und ohne operatives Geschäft.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und ist gleichzeitig Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer in den zuvor genannten Tochtergesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden von dem Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße entsprechende Organisation stellt sicher, dass in einzelnen Bereichen schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt reagiert werden kann. Gleichzeitig gewährleistet dies eine einheitliche Führung unter Wahrung der Interessen des Gesamtkonzerns.

I. 2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr in den deutschsprachigen Raum eingeführte Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert von über 100 TEUR. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.

Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.

Seit Juli 2016 bietet die FORIS AG zusätzlich für Unternehmen die Monetarisierung streitiger Forderungen mit einem Streitwert von über 1.000 TEUR an. Die Monetarisierung ermöglicht Unternehmen durch die Auszahlung eines Teils der streitigen Forderung die Verbesserung der Liquidität und die Möglichkeit für Kosten des Rechtsstreits gebildete Rückstellungen auflösen zu können. Dies kann unabhängig von dem Stadium des Rechtsstreits erfolgen.

Die Monetarisierung richtet sich an alle Unternehmen als Inhaber einer Forderung mit einem Streitwert von mehr als 1.000 TEUR und einer guten Bonität des Anspruchsgegners. Der Anspruchsgegner muss ein Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland sein. Weitere Voraussetzung ist ein positives Prüfungsergebnis der FORIS AG zur Erfolgsaussicht des Rechtsstreits, wie bei der Prozessfinanzierung.

Die Dienstleistungen der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung sind weitgehend konjunkturunabhängig. Da anders als im Versicherungsgeschäft die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung als produktimmanente Risiken anzusehen.

Als Erfinder der Prozessfinanzierung in Deutschland und größter versicherungsunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Diese Stellung wird durch die Einführung der Monetarisierung als neuem Produkt im Bereich der juristischen Finanzdienstleistung in Deutschland durch die FORIS weiter gestärkt und die FORIS übernimmt mit der Einführung erneut eine Vorreiterrolle in diesem Marktsegment.

Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen.

Im Geschäftsjahr 2016 sind weitere bedeutende anglo-amerikanische Anbieter zusätzlich in den Markt für Prozessfinanzierungen im deutschsprachigen Raum eingetreten. Die europäische Tochter des australischen Konzerns IMF Bentham Limited sowie die anglo-amerikanische Burford Capital – um nur zwei der größten zu nennen - sind verstärkt im deutschsprachigen Markt sichtbar.

Bei den übrigen deutschen Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – fand keine außergewöhnliche Entwicklung statt. Die Monetarisierung wird von keinem dieser Wettbewerber im deutschsprachigen Raum angeboten.

Übersetzungsdienstleistungen

Unter der Marke FORIS lingua hat die FORIS AG bis Ende September 2016 Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten angeboten. Im Rahmen der Fokussierung der Geschäftsfelder und Dienstleistungen werden wir zukünftig die Übersetzungsdienstleistungen nicht mehr als eigenständige Dienstleistung anbieten.

I. 3 Vorratsgesellschaften

Seit über vierzehn Jahren gründet die FORIS über Tochtergesellschaften bundesweit Gesellschaften auf Vorrat. Seit der Umsetzung der Markenmigration im Juli 2016 erfolgte dies nicht mehr unter der Marke FORATIS, sondern zusammen mit der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung unter der Marke FORIS. Zum Portfolio gehören alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind frei von Lasten. Käufer können diese Gesellschaften bei Bedarf ohne großen Aufwand online, per Fax, E-Mail oder Telefon bestellen und innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Der erworbene Rechtsträger ist sofort nutzbar, sodass Verträge mit dieser neuen Gesellschaft unmittelbar geschlossen werden können. Das Risiko, für etwaige Fehler im Gründungsprozess haftbar gemacht zu werden, entfällt. Als weitere Dienstleistung sind mit der FORIS AG auch individuelle Gründungen möglich, ohne dabei Rechts- und Steuerberatung zu betreiben. Zu den genannten deutschen Gesellschaften können bei der FORIS AG auch diverse Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Ausland erworben werden.

Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2016 nicht verändert. Planungs- und Rechtssicherheit, Minimierung der Gründungshaftung und die Auslagerung sowie Abwicklung des technischen Gründungsprozesses durch einen professionellen Anbieter sorgen weiterhin für die Attraktivität des Modells der Vorratsgesellschaften. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, welches konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Durch das Urteil des Bundesfinanzgerichts zur steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die Tochtergesellschaften der FORIS haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen dieses Geschäftsbereiches zum Nachteil geändert und es kommt zu einer höheren steuerlichen Belastung.

I. 4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD den Kunden auch nach der eigentlichen Gründung als verlässlicher Partner bei der Erfüllung der laufenden Berichtspflichten gegenüber den englischen Behörden mit einem eigenen Serviceteam zur Verfügung.

Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - zur Verfügung, deren Gründungsprozess durch die GO AHEAD ebenfalls unterstützt wird. Hier wird ein Satzungsgenerator für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH angeboten, mit dessen Hilfe man online-unterstützt eine individuelle Satzung erarbeiten kann. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch die Gründungsunterstützung bei Kommanditgesellschaften sowie bei Mischformen wie der Limited & Co. KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und für Einzelunternehmen und die GbR.

Neben der Begleitung in der Gründungsphase bietet die GO AHEAD auch ergänzende Dienstleistungen wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger an. Durch das eigene Serviceteam ist eine kompetente Begleitung in allen Unternehmensphasen sichergestellt. Das Serviceteam steht den Gründern darüber hinaus für alle Fragen rund um die Unternehmensform zur Verfügung und kann im Einzelfall auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die rechtliche und steuerliche Beratung, die ausschließlich durch externe Berufsträger erbracht werden.

Die Anzahl der Neugründungen von Limiteds wird, wie die Gründung in anderen Rechtsformen, nach unserer Einschätzung von zwei gegenläufigen Effekten maßgeblich beeinflusst: Negativ wirkt sich die im internationalen Vergleich geringere Gründungsbereitschaft aus. Auf der anderen Seite beschäftigen sich gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten - bedingt auch durch personelle Veränderungen in Unternehmen - mehr Personen mit dem Thema Selbstständigkeit. Darüber, welcher der beiden Effekte insgesamt eine größere Auswirkung auf die Gründungszahlen hat, liegen uns allerdings keine verlässlichen Daten vor. Sowohl positive wie negative Effekte können darüber hinaus die Veränderungen von externen Einflussfaktoren im Gründungsmarkt haben, wie zum Beispiel die Ausweitung oder die Einstellung von Existenzgründungsförderungen.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - seit ihrer Einführung im November 2008 weiterhin einen negativen Effekt auf die Anzahl der Limited-Gründungen insgesamt. Dies hat sich auch in 2016 mit rückläufigen Gründungszahlen im Bereich GO AHEAD bemerkbar gemacht.

In dem EU-Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („BREXIT“) gestimmt. Das Referendumsergebnis ist für die Regierung nicht bindend. Die zwischenzeitlich gerichtlich durchgesetzte Forderung der Zustimmung durch das Britische Unterhaus ist erfolgt. Einem Änderungsantrag des Britischen Oberhauses hat das Britische Unterhaus am 13. März 2017 seine Zustimmung verweigert. Dies hat das Britische Oberhaus am selben Tag akzeptiert. Die Übersendung der Austrittserklärung durch die britische Regierung an den Europäischen Rat kann somit zeitnah erfolgen. Dann haben die britische Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln. Dies wiederum müsste der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Falls das Abkommen zwei Jahre nach Mitteilung noch nicht ausverhandelt ist, könnten durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. Es ist derzeit daher nicht klar, in welcher Ausprägung dieses Referendum umgesetzt wird. Die britische Regierung hat derzeit als Termin für die Austrittserklärung den 31. März 2017 angekündigt.

Die GO AHEAD könnte im Bereich der englischen Limited insoweit betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann, sodass für alle Serviceverträge der englischen Limiteds, deren Inhaber die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des in Deutschland betriebenen Geschäftsbetriebes ausschließen wollten, die Kündigung droht und die englische Limited liquidiert wird.

Für diesen Fall bieten wir seit Ende 2016 allen englischen Limiteds mit Niederlassung in Deutschland eine grundsätzliche Lösung an, die den bisherigen Geschäftsbetrieb unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht einschränken („Umzug England nach Irland“) würde. Gleichzeitig haben wir ebenfalls seit Ende 2016 als Alternative zur englischen Limited für Gründer auch die irische Limited in Deutschland eingeführt.

Die GO AHEAD ist mit über 42.000 gegründeten Limiteds weiterhin der Marktführer bei der Gründung von Limited-Gesellschaften in Deutschland. Durch die Einführung einer Umzugslösung für die englische Limited und die Einführung der irischen Limited hat die GO AHEAD erneut ihre Innovationskraft unter Beweis gestellt. Sie bewegt sich insgesamt in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen Anbietern. Im Geschäftsjahr 2016 ist ein neuer Mitbewerber mit Fokus auf der englischen Limited aufgetreten. Darüber hinaus konnte keine außergewöhnliche Entwicklung der bisher am Markt agierenden Wettbewerber beobachtet werden.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m2 und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH und die GO AHEAD GmbH sowie an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Die FORIS AG hat auch an Dritte untervermietet. Auf dem ebenfalls im Eigentum befindlichen benachbarten Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Büroneubau von 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt, der im Geschäftsjahr 2016 weiterhin an einen Mieter vermietet ist.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Das Dienstleistungsspektrum des Konzerns wurde um die Monetarisierung streitiger Forderungen von Unternehmen erweitert. Gemeinsam mit der Prozessfinanzierung und dem Verkauf der Vorratsgesellschaften erfolgt dies seit Juli 2016 unter der gemeinsamen Marke FORIS unter Verwendung eines neuen Corporate Designs. Die Übersetzungsdienstleistungen werden seit Ende des 3. Quartals 2016 nicht mehr als eigenständige Dienstleistungen angeboten, sondern wurden an einen Dritten im Rahmen eines Verkaufsprozesses des Kundenstamms übergeleitet. Darüber hinaus sind im FORIS Konzern keine wesentlichen Veränderungen der Grundlagen gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 zu verzeichnen.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.

Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II. 1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen vierteljährig.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthalten muss. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteiles des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend der Segmente die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für sowohl die gewonnenen als auch die verlorenen Verfahren. Bei den Übersetzungsdienstleistungen sind hier ausschließlich die Übersetzungskosten berücksichtigt, während bei den Vorratsgesellschaften neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten ist. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutsamkeit für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II. 2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

In diesem Bereich sind die bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen und das aktuelle Kostenrisiko. Hier-über lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung, insbesondere der Verfahren mit Monetarisierung, für die Monetarisierung ebenfalls ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus ergibt sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen aufgrund der Erhöhung des Erlöses als Gegenleistung zu der Teilauszahlung auf die streitige Forderung. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, welche für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert repräsentiert somit den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz. Bei der Ermittlung wird unter anderem auf die einschlägigen Gebührenordnungen zurückgegriffen und es werden Schätzungen wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung des Gerichts berücksichtigt. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den Unsicherheiten bezüglich Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, für Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aber auch die Anzahl der Termine bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Jurisdiktionen oder bei Schiedsverfahren und Honorarvereinbarungen mit Anwälten auf Stundenbasis führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Wie beim Optionsvolumen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die angegebenen Risiken im Verlauf verändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Darüber hinaus ist das Verhältnis der in der jeweiligen Periode gewonnenen und verlorenen Verfahren von Bedeutung. Hier werden die in der jeweiligen Periode gewonnenen, beziehungsweise mit Vergleich beendeten Verfahren mit den insgesamt in Abrechnung genommenen Verfahren, die ebenfalls die verlorenen Verfahren umfassen, ins Verhältnis gesetzt. Verfahren werden erstmalig in Abrechnung genommen, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser Leistungsindikator dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.

Vorratsgesellschaften

Für diesen Bereich steht die Entwicklung der Verkaufszahlen - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Darüber hinaus werden hier regelmäßig die Marktdaten der Neugründungen und von Vorratsgesellschaften analysiert. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Zusätzlich dient sie der Einschätzung der anderen Marktteilnehmer.

GO AHEAD GmbH

Neben der Entwicklung der Gründungszahlen für alle Rechtsformen stehen hier die Entwicklung der Bestandskunden im Bereich der englischen und der Ende 2016 eingeführten irischen Limited sowie die entsprechenden Löschungsquoten im Vordergrund. Durch den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen können Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services getroffen werden. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassung von Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung betrifft die Forderungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umschlagshäufigkeit. Hierdurch sind Rückschlüsse auf den Erfolg der Inkassomaßnahmen möglich.

Übersetzungsdienstleistungen

Bei den Übersetzungsdienstleistungen wurden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies hat Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur ermöglicht.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränken sich die eigenen Aktivitäten im FORIS Konzern zur Forschung und Entwicklung auf die Konzeptionierung neuer Produkte sowie die Fortentwicklung bestehender Angebote im Bereich der vorhandenen Dienstleistungen. Leistungen Dritter werden hierfür nicht in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2015 und im Geschäftsjahr 2016 hat sich der Vorstand mit der Konzeption und Planung neuer Produkte und dem Ausbau bestehender Angebote befasst und wird dies auch zukünftig tun. Erstes Ergebnis im Geschäftsjahr 2016 war die Einführung der Monetarisierung, das neue Angebot der irischen Limited sowie der Umzug englischer Limiteds nach Irland.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2016 in Deutschland war durch ein leicht über dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes gekennzeichnet und hat somit den Aufwärtstrend der Vorjahre fortgesetzt. Im Vergleich zu Europa wuchs die Wirtschaft in Deutschland leicht überdurchschnittlich, wobei sich in Europa insgesamt ein heterogenes Bild ergibt. Während Rumänien und Irland überdurchschnittliche Wachstumsraten verzeichnen konnten, sind für Italien und Griechenland weiterhin unterdurchschnittliche Wachstumsraten zu beobachten. Weiterhin ist die Entwicklung im Euroraum unverändert durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Das letztmalige Absenken des Leitzinses am 10. März 2016 auf 0,00 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Eine deutliche Zinswende ist derzeit nicht abzusehen. Für die Jahre 2017 und 2018 geht die Europäische Kommission derzeit von einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes im EU-Raum von 1,6 % in 2017 und von 1,8 % in 2018 aus. Allerdings verweist die EU-Kommission auf die Unsicherheiten, die sich aus den Veränderungen in der US-Politik sowie dem unsicheren Ergebnis der BREXIT-Verhandlungen ergeben.

Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften wichtige Markt für Mergers & Akquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen wird die positive Entwicklung des 1. Halbjahres 2016 im Gesamtjahr 2016 nach aktuellen Prognosen bestätigen, wobei einzelne sehr große Transaktionen die Durchschnittswerte der Transaktionen positiv beeinflusst haben. Trotz dieser Veränderungen konnte eine Auswirkung auf den Bereich der Vorratsgesellschaften nicht beobachtet werden. Auswirkungen auf den Bereich GO AHEAD konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.

Die Anzahl der in 2016 neu gegründeten Limiteds in Deutschland liegt in der Hochrechnung deutlich unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes. Der negative Trend hat sich hier fortgesetzt.

II. Geschäftsverlauf

Hinsichtlich der Beschreibung und Definitionen der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C. 1. II. 1 und C. 1. II. 2.

II. 1 FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

scroll

01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite 3,40% 5,40% 2,60% 21,10% 3,90% 7,30%
2016 2015 2014 2013 2012
Eigenkapitalrendite
Durchschnitt 2 Jahre 4,40% 4,00% 11,90% 12,50% 9,10%

Die im Vergleich zum Vorjahr geringere Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2016 ist auf das durch die steuerlichen Sondereinflüsse belastete niedrigere Periodenergebnis bei nahezu unverändertem Eigenkapital zurückzuführen. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir auf lange Sicht einen Durchschnittswert von rund 10 % an. Im Durchschnitt der Jahre 2016 und 2015 betrug die Eigenkapitalrendite 4,4 % und bezogen auf die Jahre 2015 und 2014 4,0 %. Damit wurden die angestrebten Ziele im Geschäftsjahr 2016 und 2015 nicht erreicht. Grund war hier das volatile Geschäft im Bereich Prozessfinanzierung.

Eigenkapitalquote

scroll

31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 90,90% 91,40% 89,90% 88,60% 86,30% 89,40%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung ist weiterhin eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre stetig gestiegen und in 2016 aufgrund der Dividende in 2016 für 2015 und des gesunkenen Periodenergebnisses am 31. Dezember 2016 auf 90,9 % gesunken. Sie liegt damit über den Jahren 2012 bis 2014 und noch deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 %, der durch den Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung für notwendig erachtet wird.

Umsatzrendite

scroll

01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 Durchschnitt
Umsatzrendite 3,60% 5,30% 2,90% 16,10% 4,20% 6,40%

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Konzernen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält. Im Durchschnitt der Jahre 2016 und 2015 betrug die Umsatzrendite 4,5 %.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 2.III.2.3.

scroll

01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
01.01.-31.12.2014

TEUR
01.01.-31.12.2013

TEUR
01.01.-31.12.2012

TEUR
Summe

TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -866 1.725 2.701 3.648 -93 7.115
Cashflow aus Investitionstätigkeit -236 -106 -18 -94 -28 -482
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -736 -613 -494 -1.932 -755 -4.530
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -1.838 1.006 2.189 1.622 -876 2.103

Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene

scroll

Umsatz 01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 1.689 2.533 -844
Übersetzungsdienstleistungen 231 404 -173
Vorratsgesellschaften 13.843 14.092 -249
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 2.329 2.550 -221
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 357 317 40
FORIS Konzern 18.449 19.896 -1.447

scroll

Periodenergebnis 01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung -99 136 -235
Übersetzungsdienstleistungen 60 18 42
Vorratsgesellschaften 491 466 25
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 903 884 19
Sonstige Segmente im FORIS Konzern -691 -456 -235
FORIS Konzern 664 1.048 -384

scroll

Rohmarge 01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 782 1.045 -263
Übersetzungsdienstleistungen 103 184 -81
Vorratsgesellschaften 1.058 1.086 -28
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 2.029 2.197 -168
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 357 317 40
FORIS Konzern 4.329 4.829 -500

II. 2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtsjahr 1.689 TEUR und liegen damit deutlich unter denen des Vorjahreszeitraums (2.533 TEUR). Die Umsatzerlöse wurden dabei von einem größeren Verfahren beeinflusst, welches erfolgreich beendet werden konnte. Bei den in Abrechnung genommenen Verfahren war noch kein Verfahren mit Monetarisierung enthalten, da diese Dienstleistung erst Mitte Juli 2016 neu eingeführt wurde.

scroll

2016 2015 2014 2013 2012
In Abrechnung genommen (Anzahl) 12 24 39 62 43
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 50,00% 62,50% 61,50% 61,30% 69,80%
Positiv beendete 6 15 24 38 30

Verfahren

Im Geschäftsjahr 2016 haben wir in der Prozessfinanzierung 12 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 24 Verfahren) in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 50,0 % unterhalb der Vorperioden.

scroll

Optionsvolumen 31.12.2016

Mio. EUR
31.12.2015

Mio. EUR
31.12.2014

Mio. EUR
31.12.2013

Mio. EUR
31.12.2012

Mio. EUR
Neu in Finanzierung genommene Fälle 4,7 1,6 6,6 5,6 6,1
Gesamtvolumen zum Stichtag 29,9 27,6 30,5 28,1 44,8

scroll

Optionsvolumen 31.12.2016

Anzahl
31.12.2015

Anzahl
31.12.2014

Anzahl
31.12.2013

Anzahl
31.12.2012

Anzahl
Neu in Finanzierung genommene Fälle 17 13 25 29 53

Im Geschäftsjahr 2016 haben wir 17 (Vorjahreszeitraum: 13) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen in der Prozessfinanzierung von insgesamt rund 4,7 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 1,6 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir im Geschäftsjahr 2016 über dem Niveau des Jahres 2015. Das Optionsvolumen 2016 enthält noch keine Monetarisierung, da diese Dienstleistung erst Mitte Juli 2016 neu eingeführt wurde.

Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen.

scroll

Aktuelles Kostenrisiko 31.12.2016

Mio. EUR
31.12.2015

Mio. EUR
31.12.2014

Mio. EUR
31.12.2013

Mio. EUR
31.12.2012

Mio. EUR
von 9,1 9,1 8,3 6,1 10,1
bis 11,2 11,1 10,1 7,5 12,3
Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen 37,50% 40,20% 33,10% 26,70% 27,50%

Das Kostenrisiko entwickelt sich grundsätzlich analog zum Optionsvolumen, wobei andere Einflussfaktoren zu Abweichungen von diesem Grundsatz führen können. Diese sind insbesondere die Größe der Verfahren, die Dauer und der Auslandsbezug. Die tatsächlich bei der Prozessfinanzierung zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig über 60 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II. 3 Übersetzungsdienstleistungen

Bei den Übersetzungsdienstleistungen liegt der Umsatz mit 231 TEUR unter dem Vorjahreswert von 404 TEUR, was im Wesentlichen auf die Einstellung dieses Geschäftsbereiches zurückzuführen ist. Der Ergebnisbeitrag ist aufgrund des Einmaleffektes durch den Verkauf des Kundenstamms deutlich gestiegen.

scroll

2016 2015 2014 2013 2012
Veränderung der Anzahl der Aufträge -34,60% -1,80% 18,60% 12,20% 6,20%
Veränderung Umsatz je Auftrag -4,10% -11,00% 6,50% -7,20% -6,70%

Ein Vergleich der Leistungsindikatoren in 2016 mit den Vorjahren ist aufgrund der Einstellung des Geschäftsbereiches nicht aussagekräftig.

II. 4 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz um rund 1,8 % oder 250 TEUR gesunken, wobei das Vorjahr außergewöhnlich gut verlaufen war. Die Rohertragsquote ist mit 7,6 % (Vorjahreszeitraum: 7,7 %) stabil. Das Periodenergebnis im Bereich der Vorratsgesellschaften hat sich in 2016 aufgrund von Kosteneinsparungen im Personalbereich auf 491 TEUR (Vorjahreszeitraum: 466 TEUR) verbessert.

scroll

Verkäufe Vorratsgesellschaften 2016 2015 2014 2013 2012
Veränderungen GmbH-Verkäufe 0,80% 34,10% 12,70% -5,40% 9,30%
Veränderungen SE-Verkäufe 0,00% 7,70% -13,30% 25,00% 200,00%
Veränderungen AG-Verkäufe -5,60% -10,00% -42,90% 27,30% -45,00%

Die Veränderungen bei den Verkäufen spiegeln in Verbindung mit der Rohertragsquote die Umsatzentwicklung im Bereich Vorratsgesellschaften wider.

scroll

Gewerbeneugründungen Deutschland* 2016 2015 2014 2013 2012
GmbH 7,00% 4,40% -2,50% -0,90% -2,90%
UG 4,10% 0,10% 2,20% 2,20% -0,30%
Limited -12,50% -18,30% 3,20% -17,00% -8,60%

* Die Zahlen für das aktuelle Geschäftsjahr sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden tatsächlichen Zahlen bis Oktober 2016. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Der positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs hat sich nicht auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften ausgewirkt. Allerdings war auch in den vergangenen Jahren hier keine eindeutige Korrelation zu verzeichnen, da andere Einflussfaktoren wie zum Beispiel der M&A-Markt nicht eins zu eins auf die Gewerbeneugründungen zu übertragen sind, sodass die Aussagekraft diesbezüglich eingeschränkt ist.

II. 5 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich im Geschäftsjahr 2016 erwartungsgemäß negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zu 2015 gesunken und liegt mit 11,2 % auch im Vergleich mit den Jahren 2012 bis 2014 auf einem niedrigen Niveau. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in 2016 um 8,7 % zurückgegangen. Die deutlich gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den BREXIT-Effekt als auch auf neue Marktteilnehmer zurückzuführen. Mit einem Periodenergebnis von 903 TEUR (Vorjahreszeitraum: 884 TEUR) konnte die GO AHEAD im Geschäftsjahr 2016 ihren Ergebnisbeitrag aufgrund von Kosteneinsparungen trotz Umsatzrückgang leicht steigern und hat maßgeblich zum Konzernergebnis beigetragen.

scroll

2016 2015 2014 2013 2012
Veränderung Bestand Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -8,20% -11,20% -5,60% -9,60% -13,10%
Veränderung Neugründungen Limiteds gegenüber Vorperiode -42,00% -16,50% -14,70% -8,40% -17,40%
Löschungsquote Limiteds (vom Anfangsbestand) 11,20% 15,70% 10,50% 15,50% 18,00%

Die wesentlichen Steuerungsgrößen bei der GO AHEAD verdeutlichen den erwarteten Abwärtstrend in diesem Bereich.

II.6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

Die Verschlechterung des Periodenergebnisses im Geschäftsjahr 2016 beruht im Wesentlichen auf dem steuerlichen Sondereffekt der Behandlung des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften. Der Ausweis erfolgt aufgrund der steuerlichen Organschaft in den sonstigen Segmenten. Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Steuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat in 2014 ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung waren wir zu diesem Zeitpunkt von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen und haben im Konzernabschluss 2014 einen entsprechenden Steuerertrag ausweisen müssen. Am 29. Juni 2016 hat der Bundesfinanzhof in dieser Sache ein für die FORIS AG negatives Urteil verkündet. Nach Auswertung der Urteilsgründe und der im Dezember 2016 ergangenen Bescheide waren Nachzahlungen in Höhe von 300 TEUR für die Jahre von 2005 bis 2009 sowie die Folgejahre als Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung aus Vorjahren sowie Zinsen in Höhe von 80 TEUR zu berücksichtigen. Positiv hat sich das Ergebnis der FORIS Vermögensverwaltungs AG entwickelt, was aber den Steuer- und Zinseffekt nicht kompensieren konnte.

III. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III. 1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C. 2.II.

scroll

01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 18.448 99 19.896 99
Sonstige betriebliche Erträge 214 1 129 1
Betriebsleistung 18.662 100 20.025 100
Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.120 -76 -15.066 -75
Personalaufwand -1.698 -9 -1.988 -10
Abschreibungen -178 -1 -171 -1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.599 -9 -1.653 -8
Sonstige Steuern -25 0 -24 0
Betriebsaufwand -17.620 -94 -18.902 -94
Betriebsergebnis 1.042 6 1.123 6
Zinserträge 21 40
Zinsaufwendungen -81 -9
Finanzergebnis -60 31
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -318 -106
Periodenergebnis 664 1.048

Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden in 2016 durch den Verkauf des Kundenstamms des Bereiches Übersetzungen positiv beeinflusst. Darüber hinaus sind hier wie im Vorjahr im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen und Versicherungsentschädigungen sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und aus abgeschriebenen Forderungen enthalten.

Die relativen Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu unverändert. Dies gilt auch für die relativen Rohmargen der einzelnen Geschäftsbereiche mit Ausnahme der Prozessfinanzierung und Monetarisierung, bei der die relative Rohmarge um rund 5 % gestiegen ist.

Maßnahmen im Personalbereich haben zu einem deutlichen Rückgang in den Personalkosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum geführt.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen leicht gesunken, obwohl wir im Bereich der Fort- und Weiterbildung ein deutliches Investment in die Zukunft unserer Mitarbeiter getätigt haben.

Die Zinsaufwendungen wurden mit 80 TEUR und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit 300 TEUR aus der Auswertung des BFH-Urteils zur steuerlichen Behandlung von Vorratsgesellschaften sowie der Auswertung der im Dezember 2016 ergangenen Bescheide belastet.

Dies ist neben dem geringeren Ergebnisbeitrag der Prozessfinanzierung der wesentliche Grund für das gesunkene Periodenergebnis. Das Gesamtergebnis bleibt weiterhin stark abhängig von der Prozessfinanzierung, sodass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.

III. 2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter D. 6. III. 5.

III. 2.1 Kapitalstruktur

scroll

31.12.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.904 23 4.904 23 0 0
Kapitalrücklage 10.652 49 10.652 49 0 0
Gewinnrücklagen 754 3 754 3 0 0
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 0 -27 0 0 0
Bilanzgewinn 3.366 16 3.437 16 -71 -2
Eigenkapital 19.649 91 19.720 91 -71 0
Verbindlichkeiten 594 3 357 2 237 66
Abgegrenzte Erträge 718 3 806 4 -88 -11
Rückstellungen 406 2 408 2 -2 0
Steuerschulden 243 1 288 1 -45 -16
Kurzfristige Schulden 1.961 9 1.859 9 102 5
21.610 100 21.579 100 31 0

Mit einer Eigenkapitalquote von 90,9 % (2015: 91,4 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt. Der Rückgang des Eigenkapitals resultiert aus dem im Verhältnis zur in 2016 gezahlten Dividende geringeren Periodenergebnis.

Zur Finanzierung des in Vorjahren zu Vermietungszwecken errichteten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2.000 TEUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2.000 TEUR übersteigenden Betrages Einfluss haben.

Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gestiegen.

In den abgegrenzten Erträgen sind die in 2016 durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS Gruppe zum Stichtag.

III. 2.2 Investitionen

scroll

01.01.-31.12.2016

EUR
01.01.-31.12.2015

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 185.794,36 25.087,29
Sachanlagen 43.535,22 81.658,26
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 7.140,00 0
236.469,58 106.745,55

Im Geschäftsjahr 2016 wurden in den neuen Webauftritt foris.com der FORIS AG investiert und darüber hinaus Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Büroausstattung getätigt.

III. 2.3 Liquidität

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.

scroll

01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis 664.051,13 1.048.006,12
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit -1.529.638,55 677.288,82
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -865.587,42 1.725.294,94
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -236.469,58 -106.175,55
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -735.593,70 -612.858,40
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -1.837.650,70 1.006.260,99
Finanzmittelfonds am 1.1. 5.389.306,85 4.383.045,86
Finanzmittelfonds am 31.12. 3.551.656,15 5.389.306,85
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.551.656,15 5.389.306,85
Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften 0 0
Finanzmittelfonds am 31.12. 3.551.656,15 5.389.306,85

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2016 konnte kein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Wesentlicher Grund für den negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war zum einen der Mittelabfluss durch Auszahlungen in der Prozessfinanzierung. Zum anderen wurde ein größeres Verfahren in der Prozessfinanzierung in Abrechnung genommen, wobei die Auszahlung an die FORIS zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Aufgrund der insbesondere in diesem Bereich von der Bilanzierung abweichenden Zahlungsströme kommt es hier regelmäßig zu Abweichungen vom Periodenergebnis.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 2. III.2.2.

Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung der Dividende enthalten.

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird, beziehungsweise wurde:

scroll

Multifunktionslinie 31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Linie 3.000 2.000
Bürgschaften für Prozesse -2.010 -740
Freie Linie 990 1.260

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, weiterhin gegeben. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der Verwendung der im Eigentum befindlichen Gebäude als Sicherheiten besteht eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter D. 6. III. 5.

III. 3 Vermögenslage

scroll

31.12.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 187 1 30 0 157 523
Goodwill 2.865 13 2.865 13 0 0
Sachanlagen 2.664 12 2.700 13 -36 -1
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.248 10 2.310 11 -62 -3
Forderungen 265 1 172 1 93 54
Latente Steuererstattungsansprüche 1.607 8 1.608 7 -1 0
Langfristige Vermögenswerte 9.836 46 9.685 45 151 2
Vorräte 797 4 638 3 159 25
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 4.489 21 3.762 17 727 19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.741 7 734 3 1.007 137
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.001 5 986 6 15 2
Steuererstattungsansprüche 183 1 377 2 -194 -51
Abgegrenzte Aufwendungen 10 0 8 0 2 25
Zahlungsmittel 3.552 16 5.389 25 -1.837 -34
Kurzfristige Vermögenswerte 11.773 54 11.894 55 -121 -1
21.609 100 21.579 100 30 0

Die Veränderungen der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem 31. Dezember 2015 resultieren aus den Investitionen in den neuen Webauftritt. Gegenläufig haben sich die Abschreibungen auf die Sachanlagen ausgewirkt.

Die Vorräte enthalten ausschließlich Vorratsgesellschaften aus dem Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften.

Der Anstieg der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider.

Die Veränderungen der kurzfristigen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen auf den Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen. Hier wurde Ende des Jahres ein größeres Verfahren in Abrechnung genommen, wobei die Forderung durch Hinterlegung gesichert ist.

In den sonstigen Vermögenswerten sind hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten.

Die Steuererstattungsansprüche enthalten einen Rückzahlungsanspruch gegen das Finanzamt Bonn.

Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III. 2.3.

III. 4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2016 ist mit einem Periodenergebnis von 664 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.048 TEUR) insbesondere aufgrund der steuerlichen Belastungen aus dem BFH Urteil nicht ganz zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 90,9 % (2015: 91,4 %) und Finanzmitteln von 3.552 TEUR (Vorjahr: 5.389 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2016 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde in den Jahren 2012 und 2013 der Aufschwung in Deutschland unterbrochen und es ist nur zu geringen Wachstumsraten von unter 1 % gekommen. In 2014 konnte in Deutschland mit einer Steigerung von 1,6 % wieder eine Verbesserung in der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland verzeichnet werden. Die Steigerung von 1,7 % in 2015 lag leicht über der des Vorjahres. Im Geschäftsjahr 2016 ist es in Deutschland zu einem Wachstum von 1,8 % gekommen.

Auch nach dem letzten Zinsschritt beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,00 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2017 nicht auftreten. Während die amerikanische Zentralbank am 15. März 2017 die Leitzinsen auf 0,88 % erhöht hat, wurde am 10. März 2016 von der Europäischen Zentralbank beschlossen, den Leitzins mit Wirkung ab dem 16. März 2016 auf 0,0 % zu senken. Die weitere Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt. Da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden, sind auch Deflationstendenzen nicht gänzlich auszuschließen. Für 2017 wird im Euroraum mit einer jährlichen Teuerungsrate deutlich unter der von der EZB gesetzten Zielmarke von 2,0 % gerechnet.

Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte werden die Entwicklung auch in 2017 beeinflussen. Allerdings sind weitere Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte.

Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2017 derzeit weit auseinander. Besonders intensiv werden weiterhin mögliche Deflationsgefahren diskutiert, die möglicherweise das Wachstum in Deutschland und der Eurozone begrenzen könnten. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Wachstum in Deutschland leicht über dem des Euroraums ausfällt. Aufgrund der derzeit nicht abschätzbaren Wirtschaftspolitik der Vereinigten Staaten von Amerika und der nicht geklärten Umsetzung des BREXIT Votums bestehen derzeit nicht abschätzbare Risiken und konjunkturelle Abwärtsgefahren.

Eine über das Jahr 2017 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten und den Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien für nicht sachgerecht.

I. 1 FORIS Konzern

In 2015 hatten wir mit Unterstützung Dritter das Marketing der Bereiche Prozessfinanzierung, Übersetzungsdienstleistungen und Vorratsgesellschaften überprüft und Maßnahmen zur Optimierung des Marketing erarbeitet. Mit dem Relaunch der Webseite foris.com im Juli 2016 und der Migration der Marken unter FORIS in ein neues Corporate Design sowie der Erweiterung der Dienstleistungen um die Monetarisierung streitiger Forderungen haben wir einen Teil der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt.

Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2016 lag unter dem des Geschäftsjahres 2015 und wurde durch Steuerzahlungen zusätzlich belastet. Unter der Annahme einer sich zumindest nicht verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir für das kommende Geschäftsjahr 2017 von einem positiven Periodenergebnis aus, welches leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2016 liegen wird.

Im Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir auf lange Sicht eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Mit 4,4 % für den Durchschnitt der Jahre 2016 und 2015 wurde dieses Ziel nicht erreicht. Auch wenn wir für das Geschäftsjahr 2017 von einer leichten Verbesserung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2016 (3,4 %) ausgehen, werden wir für den Durchschnitt der Jahre 2017 und 2016 das mittelfristige Ziel von 10 % Eigenkapitalrendite deutlich unterschreiten.

Wir erwarten, dass die Eigenkapitalquote im gesamten Geschäftsjahr 2017 auf dem hohen Niveau bleiben wird. Sie sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.

Die Umsatzrendite hat sich aufgrund des verschlechterten Periodenergebnisses negativ entwickelt. Bei der zukünftigen Entwicklung der Umsatzrendite gehen wir aufgrund der zuvor genannten Entwicklung des Periodenergebnisses und der voraussichtlichen Umsatzverteilung auf die Geschäftsbereiche von einer Umsatzrendite auf oder leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2016 aus.

Eine Prognose der Cashflows ist aufgrund des volatilen Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen nicht sinnvoll und erfolgt daher nicht.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzrendite und Cashflow erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I. 2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ist ein wesentlicher Faktor für die Generierung neuer Finanzierungsanfragen. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren werden wir in 2017 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter ausbauen. Zu den in 2016 erstmals durchgeführten Aktivitäten zählen kleine, lokal ausgerichtete und fachlich anspruchsvolle juristische Netzwerkveranstaltungen unserer Syndikusanwälte, zu denen Multiplikatoren von der FORIS AG eingeladen werden. Diese fachrichtungsspezifischen FORIS Veranstaltungen verfolgen das Ziel der persönlichen Netzwerkbildung unserer Syndikusanwälte in ihren jeweiligen Fachgebieten und werden in 2017 ausgebaut. Zusätzlich sind wir bestrebt, die Vertriebsprozesse und Ansprachen mit EDV Unterstützung zu verbessern.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner haben wir im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr unserem andauernden Optimierungsprozess unterworfen und werden dies auch in 2017 konsequent umsetzen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile neunzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse. Die in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführte systematische und analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2016 erneut aktualisiert und haben auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2017 werden wir die systematische und analytische Auswertung aller Verfahren erneut durchführen und aus den Erkenntnissen für die Folgejahre entsprechende Maßnahmen ableiten.

Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Geschäftsjahr 2017 jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR, die gemessen am gesamten aktivierten Vermögenswert aus Prozessfinanzierung zum 31. Dezember 2016 einen Anteil von rund 45 % (Vorjahr: rund 46 %) ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten könnte. Daher halten wir es auch nicht für angemessen, Prognosen für Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis in diesem Geschäftsbereich abzugeben.

Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird sich aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells und der Einführung Mitte des Jahres 2016 in 2017 wahrscheinlich noch nicht einstellen können und erst in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.

Bedeutsamer für den Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung sind allerdings die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren wie das Optionsvolumen, das aktuelle Kostenrisiko und die Quote der gewonnenen Verfahren.

Im Geschäftsjahr 2016 lagen wir mit 4,7 Mio. EUR neu in Finanzierung genommenem Optionsvolumen über dem Wert für das Vorjahr (1,6 Mio. EUR neu in Finanzierung genommenem Optionsvolumen). Das angefragte Optionsvolumen ist nach der Einführung der Monetarisierung insbesondere bei Verfahren mit hohen Streitwerten angestiegen und bewegte sich über dem Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre. Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 7 bis 8 Mio. EUR an. Dieses mittelfristig angestrebte Volumenziel könnte bei weiter positiver Entwicklung der angefragten Optionsvolumina im Geschäftsjahr 2017 bereits erreicht werden.

Die Zahl der neu in Finanzierung genommenen Verfahren lag Geschäftsjahr 2016 mit 17 Verfahren über den 13 Verfahren in der Vorjahresvergleichsperiode. Für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir von einem Erreichen unseres mittelfristigen Zieles von mehr als 25 Verfahren aus.

Im Geschäftsjahr 2016 lag die Quote der gewonnenen Verfahren mit 50 % unter dem bisherigen Durchschnittswert. Zu berücksichtigen ist dabei auch die relative geringe Anzahl beendeter Verfahren in 2016. Für das Geschäftsjahr 2017 gehen wir von einer Quote von mehr als 60 % aus.

Zum 31. Dezember 2016 liegt das aktuelle Kostenrisiko zwischen 9,1 Mio. EUR und 11,2 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 9,1 Mio. EUR bis 11,1 Mio. EUR).

Wir streben an, die Entwicklung des Kostenrisikos in den kommenden Jahren analog zu der Entwicklung des Optionsvolumens durch entsprechende Kostenregelungen zu steuern. Insgesamt wird dies auch von der Steigerung des Optionsvolumens im Gesamtjahr 2017 abhängen.

Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Basis für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

I. 3 Übersetzungsdienstleistungen

Wir haben uns nach der Analyse des Marktes und der Wettbewerber sowie dem Entwicklungspotential des Übersetzungsdienstes dazu entschlossen, kein eigenständiges Angebot für Übersetzungen mehr anzubieten und haben das Geschäft auf einen Käufer übergeleitet. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird diese Entscheidung keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns für die kommenden Jahre haben.

I. 4 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Optimierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Produktseite waren die Basis für das deutliche Umsatzwachstum im Geschäftsjahr 2015 gegenüber 2016. Im Geschäftsjahr 2016 lagen wir bei den GmbH-Verkäufen um rund 1 % über den Absatzzahlen des sehr guten Vorjahres. Für eine wiederholt positive Entwicklung im Bereich der Vorratsgesellschaften in Deutschland ist eine mit der des Jahres 2016 vergleichbare Entwicklung des M&A-Marktes in 2017 notwendig, also eine Steigerung der Anzahl durchgeführter Transaktionen. Unter dieser Annahme und bei Fortführung unserer Maßnahmen erwarten wir auch in 2017 bei den GmbH-Verkäufen eine leichte Umsatzsteigerung.

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich neben den Klassikern GmbH, GmbH & Co. KG, AG und KG als integraler Bestandteil des Produktportfolios etabliert, bleibt aber ein volatiles Geschäft mit hoher Auswirkung auf den Umsatz. Nachdem im Geschäftsjahr 2015 das Absatzergebnis aus 2014 übertroffen werden konnte, haben wir im Geschäftsjahr 2016 die Vorjahreszahl von 14 verkauften Gesellschaften in der Rechtsform der SE erreichen können. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2017 von einem Umsatzniveau dieser Rechtsform auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016 aus, da der Markt für SE-Gründungen insgesamt überschaubar bleiben wird.

Insgesamt gehen wir daher für das Gesamtjahr 2017 von Umsätzen bei den Vorratsgesellschaften auf oder leicht unter dem Vorjahresniveau aus. Da die relative Rohmarge sich nach unseren aktuellen Erkenntnissen nicht signifikant verändern wird und wir im Gesamtjahr 2017 von einem leicht über dem Vorjahr liegenden Kostenniveau im Vergleich zu 2016 ausgehen, erwarten wir keine Verbesserung des Ergebnisbeitrages bei den Vorratsgesellschaften.

I. 5 GO AHEAD GmbH

Nach einer leichten Erholung der Neugründungen von Limiteds in Deutschland im Jahr 2014 ist es im Geschäftsjahr 2015 zu einem deutlichen Rückgang gekommen, der sich im Geschäftsjahr 2016 fortgesetzt hat. Die Löschungsquote bezogen auf den Anfangsbestand fällt deutlich niedriger aus als in der Vorjahresperiode. Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist auch im Geschäftsjahr 2016 weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis.

Produktseitig haben wir unsere Kernkompetenz bei den gründungsnahen Dienstleistungen seit 2014 ausgebaut und bieten nun online Gründungsprodukte für fast alle Rechtsformen an. Über Kooperationen werden zusätzliche gründungsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Buchhaltungsservice angeboten. Aufgrund der im Verhältnis zu der Limited geringen Dienstleistungstiefe und den geringeren Umsätzen, konnten diese Effekte den Umsatzrückgang aus dem Limited-Geschäft nicht kompensieren.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der GO AHEAD wird wie in den Vorjahren im kommenden Jahr maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2017 von einem Niveau unter dem des Jahres 2016 aus, wobei sich diese Einschätzung auf die Summe der englischen und irischen Limiteds bezieht. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt Großbritanniens nicht vorhersehbar sind, ist diese Prognose jedoch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung einzuordnen. Gleiches gilt auch für die Entwicklung der Ende des Jahres 2016 eingeführten Irischen Limited sowie der Möglichkeit eines Umzugs der englischen Limited nach Irland.

Bei den Verkäufen im Zusammenhang mit den Rechtsformen GmbH und UG erwarten wir ein leichtes Wachstum in den Absatzzahlen.

Hinsichtlich der auf den Anfangsbestand des Jahres bezogenen Löschungsquote bei der englischen Limited erwarten wir eine geringfügige Verschlechterung, da die geringeren Neugründungen der vergangenen Jahre das Löschungsaufkommen der davor liegenden guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Die Veränderung des Bestandes an englischen Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung weiter absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Absinken der Kundenbasis im Bereich der englischen Limited aus, wobei wir von einem Abschwächen dieser Entwicklung im Zeitablauf ausgehen. Für eine valide Prognose der Entwicklung bei der irischen Limited fehlen derzeit historische Daten und Erfahrungswerte.

Die britische Regierung hat derzeit als Termin für die Austrittserklärung (BREXIT) den 31. März 2017 angekündigt.

Die GO AHEAD könnte im Bereich der englischen Limited insoweit von dem BREXIT betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann, sodass für alle Serviceverträge der englischen Limiteds, deren Inhaber die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des in Deutschland betriebenen Geschäftsbetriebes ausschließen wollten, die Kündigung droht und die englische Limited liquidiert wird.

Für 2017 ist daher mit einem weiteren Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen zu rechnen, die wahrscheinlich nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden können. Insgesamt wird dies für 2017 zu einem relativen Rückgang der Umsatzerlöse auf dem Niveau des Rückgangs aus 2016 führen. Wir gehen für den Bereich GO AHEAD daher bei weitestgehend konstanten Rohmargen insgesamt in 2017 von einem Ergebnis leicht unterhalb des Jahresergebnisses 2016 aus.

I. 6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

In Abhängigkeit von Genehmigungsverfahren planen wir in 2017 zusätzlich Investitionen bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG zur Verbesserung der Vermietbarkeit an Dritte. Insgesamt gehen wir für das Gesamtjahr 2017 für die FORIS Vermögensverwaltungs AG bei einem leichten Rückgang der nicht umlagefähigen Kosten von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aus.

Die Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, ist in der zweiten Hälfte 2015 und in 2016 weiter vorangetrieben worden. Für das Jahr 2017 ist die Realisierung dieser Fortentwicklung geplant.

II. Risikobericht

II. 1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C. 5. des zusammengefassten Lagerberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung, steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die alle Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle, auf Aktualität und Vollständigkeit.

Übersetzungsdienstleistungen

Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung tagesbezogen in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EUR ausgleicht. Dieser Geschäftsbereich wurde seit dem 4. Quartal 2016 nicht weiter fortgeführt.

Vorratsgesellschaften

Den Verkauf von Vorratsgesellschaften dokumentieren wir tagesbezogen im eigenen EDV-System. Gleiches gilt für den Stand der Reservierungen und der Lagerhaltung sowie der Gründung neuer Gesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland. Hier stehen Vergleichsdaten aller vorangegangenen Geschäftsjahre zur Verfügung, die taggenaue Vergleiche ermöglichen. Dies gilt für alle angebotenen Vorratsgesellschaften. Nachfrageschwankungen sind damit frühzeitig erkennbar und ermöglichen eine nachfragegerechte Bevorratung von Gesellschaften. Der weitgehend EDV-gestützte Verkaufsprozess unterliegt einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung der verwendeten Dokumente. Im Auslandsgeschäft bestehen Partnernetzwerke, um eine schnellstmögliche Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

GO AHEAD GmbH

Das Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut und optimiert, sodass eine zeitnahe Forderungsrealisierung und Analyse von Überfälligkeiten sichergestellt ist. Der aktive Erinnerungsservice an unsere Kunden hinsichtlich fristgerechter Einreichung von Unterlagen und Dokumenten an das englische Handelsregister entspricht den zum 1. Oktober 2009 geänderten aktuellen Anforderungen des „Companies Act“ inklusive der Ergänzungen in Bezug auf das in 2016 eingeführte Register für Personen mit signifikanter Kontrolle. Durch regelmäßige Beobachtung der Wettbewerber werden Veränderungen im Markt zeitnah erkannt, analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen für das eigene Geschäft abgeleitet.

Das Risiko des sicheren Fortbestandes der englischen Limited in deutschen Handelsregistern ohne eine Einigung zur Niederlassungsfreiheit ist nicht quantifizierbar. Von einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine solche Einigung gelingt, können wir nicht ausgehen. Ohne eine Lösung für die Kunden der GO AHEAD, die dieses Risiko ausschließt (Umzug englischer Limiteds nach Irland), droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartung sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen, die in 2015 weiter verbessert wurden. In 2016 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung eines nicht autorisierten Datenzugriffs von außen umgesetzt.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 4.II.3.

II. 2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über neunzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des, bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 45 % (2015: 46 %). Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C. 1.II und C. 2. II. 2.

Vorratsgesellschaften

Interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der Limited nicht ausgeglichen werden. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen, sodass ohne weitere Kosteneinsparungen das Ergebnis überproportional sinken wird. Anhaltende Zahlungsschwierigkeiten bei Geschäftspartnern und Kunden können sich über dann auftretende Forderungsausfälle weiterhin nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Darüber hinaus bestehen in einem ersten Schritt nur geringe Markteintrittsbarrieren beim Verkauf von Limiteds, sodass immer wieder mit neuen Marktteilnehmern gerechnet werden muss. Dies kann zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

In dem EU-Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („BREXIT“) gestimmt. Das Referendumsergebnis ist für die Regierung nicht bindend. Die zwischenzeitlich gerichtlich durchgesetzte Forderung der Zustimmung durch das Britische Unterhaus ist erfolgt. Die Übersendung der Austrittserklärung hat durch die britische Regierung an den Europäischen Rat zu erfolgen und wurde für März 2017 angekündigt. Dann haben die britische Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln. Dies wiederum müsste der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Falls das Abkommen zwei Jahre nach Mitteilung noch nicht ausverhandelt ist, können durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. Es ist derzeit daher nicht klar, in welcher Ausprägung dieses Referendum umgesetzt wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann, sodass für alle Serviceverträge der englischen Limiteds, deren Inhaber die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des in Deutschland betriebenen Geschäftsbetriebes ausschließen wollten, die Kündigung droht und die englische Limited liquidiert wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende des Jahres 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen Umzug nach Irland an.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht ein Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C. 6 im zusammengefassten Konzernlagebericht. Letztlich besteht ein generelles Mietausfallrisiko.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 4.II.3.

Das im Konzernabschluss 2015 beschriebene steuerliche Risiko hat sich durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes am 29. Juni 2016 manifestiert. Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Steuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung waren wir im Jahr 2014 von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen. In Umsetzung des am 29. Juni 2016 ergangenen BFH-Urteils und der im Dezember 2016 ergangenen Bescheide für die Jahre bis 2015 waren im Jahresabschluss 2016 Steueraufwendungen zuzüglich Zinsen in Höhe von insgesamt 380 TEUR zu erfassen.

II. 3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2016 beträgt nunmehr 90,9 % nach 91,4 % zum 31. Dezember 2015.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang unter D. 6. III. 5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C. 4. II. 1 und C. 4. II. 2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D. 6. III. 5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Anhang unter D. 6. III. 5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Mit Ausnahme des „BREXIT“ wurden keine neuen Risiken identifiziert, die sich potenziell kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken könnten. Durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote sind geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht jederzeit verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Diese drohen auch nicht in absehbarer Zukunft.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 4. II. Mit Bezug auf das Konzernrechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.

Das IKS in Bezug auf die Konzernrechnungslegung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.

Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2.000 TEUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2016 in Höhe von 1 TEUR (31. Dezember 2015: 1 TEUR) ergibt sich ein maximales Risiko in gleicher Höhe. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D. 6. II. 2. 13.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D. 6. III. 12 sowie unter D. 6. III. 13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Das Grundkapital der FORIS AG nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2016 beträgt 4.940.514,00 EUR (31. Dezember 2015: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2016 und am 31. Dezember 2015 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Für das Vorstandsmitglied Theo Paeffgen besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2017 und 2018 wird eine fixe Erfolgsvergütung in Höhe von rund 6 % der erfolgsunabhängigen Vergütung garantiert.

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 betrug 422 TEUR (Vorjahr: 450 TEUR). In 2016 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 0,4 TEUR (Vorjahresperiode: 1 TEUR).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-Fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 1.

Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.

I. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG

Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter C. 1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung und die Übersetzungsdienstleistungen überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der GO AHEAD, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.

II. Geschäftsverlauf der FORIS AG

Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter C. 2. II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der GO AHEAD, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG in 2016 aufgrund des bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags keinen Gewinn abgeführt hat.

Die Eigenkapitalquote der FORIS AG entwickelte sich im Zeitablauf wie folgt:

scroll

31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012
Eigenkapitalquote 93,90% 94,80% 92,60% 91,30% 90,80%

III. Lage der FORIS AG

III. 1 Ertragslage der FORIS AG

scroll

01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 2.534 93 3.757 98 -1.223 -33
Sonstige betriebliche Erträge 196 7 81 2 115 142
Betriebsleistung 2.730 100 3.838 100 -1.108 -29
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.036 -38 -1.707 -44 671 -39
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.495 -55 -1.741 -45 246 -14
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -203 -8 -247 -6 44 -18
Abschreibungen -48 -2 -40 -1 -8 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.082 -40 -1.067 -28 -15 1
Betriebsaufwand -3.864 -142 -4.802 -125 938 -20
Betriebsergebnis -1.134 -42 -964 -25 -170 18
Zinserträge 398 432 -34
Zinsaufwendungen -84 -21 -63
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 0
Finanzergebnis 314 411 -97
Ergebnisabführungen 1.699 1.680 19
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -317 -108 -209
Jahresüberschuss 562 1.019 -457
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.211 1.043
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -357
Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr -736 -494
Bilanzgewinn 1.037 1.211

Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus den Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Übersetzungsdienstleistungen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C. 2. II. 2 und C. 2. II. 3 sowie C. 4. I. 2 und C. 4. I. 3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Aufgrund der Regelungen des BilRuG waren die Kostenweiterbelastungen im Konzern für das Geschäftsjahr 2016 aus den sonstigen betrieblichen Erträgen umzugliedern und die Vorjahreszahlen anzupassen. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung. Insgesamt wurde im Vorjahr ein Betrag in Höhe von 819 TEUR aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert. Daher stimmt der Personalaufwand in der FORIS AG mit dem im Konzern überein und wir verweisen hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C. 2. III. 1.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015.

scroll

01.01.-31.12.2015
TEUR %
--- --- ---
Umsatzerlöse 2.938 77
Sonstige betriebliche Erträge 900 23
Betriebsleistung 3.838 100

Hinsichtlich des Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter C. 2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.

Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt Tag genau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C. 2. III. 1. verweisen.

III. 2 Finanzlage der FORIS AG

scroll

31.12.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.904 23 4.904 23 0 0
Kapitalrücklage 11.539 54 11.539 54 0 0
Gewinnrücklagen 2.470 12 2.470 12 0 0
Bilanzgewinn 1.037 5 1.211 6 -174 -14
Eigenkapital 19.950 94 20.124 94 -174 -1
Steuerrückstellungen 200 1 175 1 25 14
Sonstige Rückstellungen 624 3 651 3 -27 -4
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 466 2 284 1 182 64
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.290 6 1.110 6 180 16
21.240 100 21.234 100 6 0

Mit einer Eigenkapitalquote von 93,9 % (Vorjahr: 94,8 %) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhen sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. 3 Vermögenslage der FORIS AG

scroll

31.12.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 185 1 29 0 156 538
Sachanlagen 52 0 36 0 16 44
Finanzanlagen 3.622 17 3.622 17 0 0
Langfristig gebundenes Vermögen 3.859 18 3.687 17 172 5
Vorräte 4.489 21 3.762 18 727 19
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.504 7 451 2 1.053 233
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.476 40 8.561 40 -85 -1
Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere 1.179 5 1.357 7 -178 -13
Liquide Mittel 118 1 1.801 8 -1.683 -93
Rechnungsabgrenzungsposten 8 0 7 0 1 14
Kurzfristig gebundenes Vermögen 15.774 74 15.939 75 -165 -1
Aktive latente Steuern 1.607 8 1.608 8 -1 0
21.240 100 21.234 100 6 0

Die Veränderungen des langfristig gebundenen Vermögens zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem 31. Dezember 2015 sind von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der in den Finanzanlagen bilanzierten Unternehmen verweisen wir auf die Angaben unter D. 6. I. 5 im Anhang zum Konzernabschluss.

Unter den Vorräten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 2. III. 3. zu den Vermögenswerten aus Prozessfinanzierung.

Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Berichtszeitraum 2016 im Wesentlichen aufgrund eines am Jahresende in Abrechnung genommenen Verfahrens gestiegen sind, besteht das kurzfristige Vermögen insbesondere aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Deren Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten.

Die liquiden Mittel setzen sich aus den der FORIS AG zuzuordnenden Konten sowie den Liquiditätsreserven zusammen. Der Unterschied zu dem Konzernfinanzmittelfonds resultiert im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln der Bereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD.

Hinsichtlich der aktiven latenten Steuererstattungsansprüche verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C. 2. III. 3.

III. 4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG

Das Geschäftsjahr 2016 ist mit einem Periodenergebnis von 562 TEUR (Vorjahr: 1.019 TEUR) insbesondere aufgrund der steuerlichen Belastungen aus dem BFH Urteil nicht ganz zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 93,9 % (Vorjahr: 94,8 %) und Finanzmitteln von 118 TEUR (Vorjahr: 1.801 TEUR) verfügt die FORIS AG unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG

Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter C. 4. I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 erwarten wir für die FORIS AG einen Jahresüberschuss leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2016.

Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie die des FORIS Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter C. 4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

I. Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html veröffentlicht.

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet und vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.

Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV. Frauenanteil

Aufgrund der tatsächlichen Organisation gibt es bei der FORIS AG derzeit keine 1. oder 2. Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht der laufenden Wahlzeit und des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt.

Bonn, 17. März 2017

FORIS AG

Der Vorstand

Ralf Braun

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.