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Schweizer Electronic AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 5, 2017

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Annual / Quarterly Financial Statement

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SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT

Schramberg

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2016 - 31.12.2016

Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht der SCHWEIZER Electronic AG 2016

Zusammengefasster Lagebericht des SCHWEIZER-Konzerns und der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zum 31. Dezember 2016

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der SCHWEIZER-Gruppe ("SCHWEIZER" oder "Unternehmen"), bestehend aus der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von SCHWEIZER. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. SCHWEIZER übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Grundlagen des Konzerns

Rechtliche und organisatorische Struktur

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

Konzernstruktur

1 in Gründung/Kapitalaufbringung 2017

Geschäftsmodell

SCHWEIZER steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. SCHWEIZERs hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Systemkosten-Reduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und fördern unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen.

SCHWEIZER bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit seinen Partnern Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Meiko Electronics Co. Ltd. und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd. kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. SCHWEIZER beschäftigt in Schramberg einschließlich Zeitarbeitnehmer rund 774 Mitarbeiter und weltweit insgesamt 787 Mitarbeiter. In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden.

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen.

Globalisierung und Diversifikation

Im Fokus der globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. SCHWEIZER will zukünftig außerdem in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet ihr Portfolio entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau.

Electronic

SCHWEIZER nimmt zusammen mit seinen Partnern Elekonta, Meiko und WUS weltweit die führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Zudem hat SCHWEIZER durch das Joint Venture Meiko SCHWEIZER Electronics Hong Kong Co. Ltd. Zugang auf Produktionslinien in Vietnam, die bereits positiv auditiert und speziell auf die Bedarfe europäischer Kunden abgestimmt sind. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich SCHWEIZER auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.

Systems

Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems ist die logische Konsequenz aus zunehmenden Kundenanforderungen, SCHWEIZERs Erfahrung und Knowhow sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet SCHWEIZER daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld SCHWEIZER Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2020 bzw. 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor. Dieser Bereich befindet sich daher zurzeit im Aufbau.

Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der SCHWEIZER-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der SCHWEIZER-Gruppe aktuell um ein Einsegment-Unternehmen.

Geschäftsbereiche

Forschung und Entwicklung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wesentliche Projekte aus 2015 in die Serienfertigung überführt, wobei die Hochlaufgeschwindigkeit in Verbindung mit einer schnellen Volumenzunahme gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist. Durch gezielte Maßnahmen zur Prozessoptimierung konnten wir diesen rasanten Hochlauf bewältigen und die Belieferung in gewohnter Qualität für unsere Kunden sicherstellen.

Besondere Herausforderungen bestanden dabei im Bereich der neuen Leiterplattengeneration Bare Die, dessen Serienhochlauf in 2015 vorbereitet wurde, und den 77 GHz-Leiterplatten. Im Produktsegment Bare Die führte der Einsatz eines neuartigen Handling-Systems beim Test der Leiterplatten zu Anlaufschwierigkeiten, die zusammen mit dem Lieferanten aber kurzfristig gelöst werden konnten.

Leiterplatten mit Hochfrequenzeigenschaften in Frequenzbändern von bis zu 77 GHz erfordern im Bereich der Fertigungsprozesse diverse Anpassungen, wobei die zulässigen Toleranzen immer enger gefasst werden müssen. In diesem Bereich konnte SCHWEIZER ihre Prozessfenster durch entsprechende Ausweitung ihrer LDI (Laser Direct Imaging)-Fähigkeiten in Verbindung mit Optimierungen in den Plattierprozessen massiv erweitern und den Produktionsertrag ebenfalls deutlich optimieren.

Bei den Inlay-Schaltungen erlaubt uns der Einsatz neuer Konturbearbeitungstechnologien eine Erweiterung des Produktportfolios im Power Electronics Segment.

Das in alle Phasen des Entwicklungsablaufs integrierte Qualitätsmanagement ermöglicht es dabei, vom Start erster Entwürfe bis zur Auslieferung von Qualifikationsmustern dem hohen Qualitätsanspruch von SCHWEIZER Rechnung zu tragen.

Das Technologieportfolio und die Technologie-Roadmap werden von SCHWEIZER regelmäßig überprüft und auf die Markterfordernisse angepasst.

Kooperationen stärken die Innovationstätigkeit

Da das Thema Leistungselektronik einen stetig wachsenden Stellenwert einnimmt, ist SCHWEIZER 2016 dem ECPE (European Center for Power Electronics e.V.) Netzwerk beigetreten. Der regelmäßige Austausch zwischen Produktion und institutioneller Forschung und Entwicklung ist für die Weiterentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens in einem so dynamischen Geschäftsumfeld unerlässlich. Durch die Mitgliedschaft im ECPE hat SCHWEIZER unter anderem schnellen Zugriff auf neueste Forschungsprojekte und -programme und kann den regelmäßigen Erfahrungsaustausch bei der Entwicklung von innovativen Lösungen zum Nutzen ihrer Kunden noch weiter ausbauen.

Das Netzwerk zu Universitäten, Instituten und Entwicklungspartnern wurde auch 2016 weiter gepflegt und ausgebaut. So gelang es, neben dem bereits laufenden Förderprojekt VoLiFa 2020, in welchem die nächste Generation von Fahrzeug-Frontscheinwerfern entwickelt wird, ein weiteres Förderprojekt zu gewinnen.

Die bei SCHWEIZER entwickelten Technologien für die Leistungselektronik und das Einbetten von Chips (Embedding) fließen in dieses Projekt mit ein. Ein Schwerpunkt dieses Projekts liegt auf der Verwendung der nächsten Halbleitergeneration, der so genannten "Wide Bandgap-Halbleiter". Zusammen mit industriellen und institutionellen Konsortialpartnern werden im Rahmen dieses Projekts neuartige Invertertechnologien erforscht. Die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse werden durch ein systematisches Schutzrechtsmanagement flankiert.

Noch in 2016 veröffentlichte das BMBF einen weiteren Förder-Call. SCHWEIZER beteiligt sich an der Bewerbung von weiteren Förderprojekten zur Beschleunigung der F&E Aktivitäten im Bereich der Elektromobilität.

Die Zusammenarbeit mit Infineon auf dem Gebiet des Chip-Embeddings für die Leistungselektronik verläuft intensiv und zielorientiert. Die Teams beider Firmen wachsen in dieser Aufgabe stetig zusammen und sind hoch motiviert. So konnten im vergangenen Jahr weitere Produktdemonstratoren der p2 Pack-Technologie aufgebaut und auf Messen vorgestellt werden. Unter anderem wurde ein Hochvolt-Inverter für eine Leistung von 100 kW im Rahmen eines Förderprojektes zur Verfügung gestellt. Durch die Partnerschaft mit Infineon entsteht für die Embedding-Technologie eine durchgängige Lieferkette mit klaren Übergaben und Verantwortlichkeiten, die die Grundlage für die Industrialisierung und Markteinführung sind und das erforderliche neue Geschäfts- und Prozessmodell in die Realität umsetzen.

Auch im Bereich der Erstbemusterungen konnte unser Prototypen- und Kleinserienpartner Elekonta verstärkt in Vorentwicklungen eingebunden werden. Dies führt zu einer Entlastung in den Serienprozessen und bei den Fertigungsanlagen und erhöht zugleich die Flexibilität in der frühesten Entwicklungsphase.

Die gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Jahr 2016 beliefen sich auf EUR 3,5 Mio.

SCHWEIZER beschäftigte weltweit zum Jahresende 89 Ingenieure bzw. Techniker. Dies entspricht bei weltweit 787 Mitarbeitern (inkl. Zeitarbeitnehmer) einer Quote von ca. 11 %.

Patente

Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2016 auf 30 Patente erhöht.

Mitarbeiter

Die Zahl der SCHWEIZER Mitarbeiter - bezogen auf den Standort in Schramberg - einschließlich Leiharbeiter stieg zum Jahresende 2016 auf 774 (31. Dezember 2015: 761) an. Darin enthalten sind eine natürliche Mitarbeiterfluktuation von 3,2 %, zehn Austritte in die Rente, 32 Neueintritte, sechs Übernahmen von Auszubildenden und 29 Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis. Konzernweit beschäftigt SCHWEIZER zusätzlich 13 Mitarbeiter in Asien. Der Anstieg in den Mitarbeiterzahlen wurde maßgeblich durch verstärkte Übernahmen von Zeitarbeitnehmern erreicht. Die Erfahrung hat hier gezeigt, dass viele Zeitarbeitnehmer als Quereinsteiger mit SCHWEIZERs gut organisierter Aus- und Weiterbildung schnell und erfolgreich in das Arbeitsumfeld integriert werden können. Damit bietet SCHWEIZER berufliche Perspektiven und begegnet dem Fachkräftemangel mit hauseigener Weiterqualifizierung.

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG beteiligte auch im Geschäftsjahr 2016 ihre Mitarbeiter und ihre Zeitarbeitnehmer am Unternehmenserfolg. Für das Vorjahr schüttete das Unternehmen zum sechsten Mal in Folge einen Teil des Jahresgewinns an die Beschäftigten aus.

SCHWEIZER setzt auf Flexibilisierung und internationale Zusammenarbeit

Eine erfolgreiche Produktion geht immer einher mit einem flexiblen Schichtmodell. Im Berichtsjahr hat SCHWEIZER im Austausch mit den betroffenen Mitarbeitern unterschiedliche Schichtmodelle simuliert. Als Ergebnis wurde in einem Bereich ein Drei-Schichtmodell eingeführt und für ein weiteres, seit langer Zeit existierendes Schichtmodell wurde eine Optimierung im Schichtrhythmus vereinbart. Die Ergebnisse dieser Optimierung werden im laufenden Geschäftsjahr durch eine Pilotphase ermittelt.

SCHWEIZER hat im Berichtsjahr die "Global Supply Chain & Business Development" als neue Abteilung geschaffen und damit die dazugehörigen Rollen im Partner Management, Local Supply Chain, Projektmanagement und Business Development aus Schramberg und Asien zentral zusammengefasst. Mit dieser strategischen Entscheidung setzt SCHWEIZER auf effiziente Prozesse in der Fertigung der Kundenprodukte unter Beteiligung seiner Partnerfirmen.

Nachdem SCHWEIZER dreimal in Folge für die Jahre 2014, 2015 und 2016 als einer der besten Arbeitgeber in Deutschland ausgezeichnet wurde, erhielt SCHWEIZER gegen Ende des Jahres eine neue Auszeichnung. Focus Money hat in einer unabhängigen Online-Studie SCHWEIZER mit dem Siegel Top Karrierechancen 2016 ausgezeichnet. Diese Studie untersuchte über 2.000 Unternehmen in 57 Branchen mit Sitz in Deutschland. Die Auswertung beruht auf der Analyse von über einer Million Social-Media-Quellen und zehntausenden Online-Nachrichten im Zeitraum von August 2015 bis Ende Juli 2016. Für SCHWEIZER ist das die Bestätigung für eine erfolgreiche Personalpolitik, die auf langfristige Nachfolgeregelungen, d.h. interne Karrieren, setzt.

Die positiven Erfahrungen aus der Qualitätsoffensive 2015 hat SCHWEIZER weiterverfolgt und setzt auch weiterhin auf die Ideen und Vorschläge der Mitarbeiter, Arbeitsalltag und Arbeitsabläufe zu verbessern. Mit dem neu aufgesetzten Ideenmanagement@SCHWEIZER wurden 2016 sechs Ideen prämiert, die einen signifikanten Jahresnutzen in Form von großen Ersparnissen herbeigeführt haben.

Kundenbeziehungen

Innovations- und Umsatzmotor von SCHWEIZER bleibt die Automobilindustrie, das zeigt auch der Umsatzanteil des Automobilbereichs, der im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 75 % lag. SCHWEIZER hat gute Kundenbeziehungen zu allen großen europäischen Tier Ones und OEMs und verbreitert ständig ihr Netzwerk, besonders auch in den Wachstumsmärkten in Asien.

Automatisiertes Fahren gehört zu den großen Herausforderungen für die Zukunft der Automobilbranche. Für die Sensorik werden hier im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. SCHWEIZER ist bei den Radarsensoren mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen und etwa 25 % Marktanteil der Partner der Wahl für viele große Tier Ones. Bei den Kamerasystemen setzen ebenfalls namhafte Tier Ones auf die SCHWEIZER FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben.

Auch bei der Elektromobilität, d. h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, der in den kommenden Jahren stetig steigen wird, gilt SCHWEIZER als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das Unternehmen hat sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC oder AC/DC Wandler mit seinem breitgefächerten Leistungselektronik-Angebot für fast jede Anwendung die richtige Lösung parat.

SCHWEIZER nutzt und investiert in die persönlichen Präsentationsmöglichkeiten auf den großen, internationalen Messen, wie die jährlich stattfindende PCIM in Nürnberg oder die Electronica Messe in München, die im November letzten Jahres im Rahmen ihres Zweijahres-Rhythmus stattfand und stets regen Zuschauerzulauf von qualifiziertem Fachpersonal genießt. Darüber hinaus wird SCHWEIZER regelmäßig zu Lieferantentagen bei ihren größten Kunden eingeladen, um ihr innovatives Produktportfolio dort konzernweit bekannt zu machen.

SCHWEIZERs Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass SCHWEIZER auch in diesen Märkten kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen wird. Ein Beispiel hierfür ist der erfolgreiche Einstieg bei Kunden der Luftfahrtbranche mit hochinnovativen Leiterplattenlösungen in 2016.

Die guten Kundenbeziehungen von SCHWEIZER spiegeln sich unter anderem in einem stetig steigenden Auftragsbestand wider. Er stieg zum Jahresende 2016 auf EUR 158,4 Mio. (Vj. EUR 149,1 Mio.) an.

Lieferantenbeziehungen

Die Einkaufsaktivitäten haben sich im Jahr 2016 auf zusätzliche Preisreduzierungen und Prozessoptimierungen konzentriert. SCHWEIZER konnte durch erfolgreiche Umstellungen auf alternative Lieferanten und Materialien diverse Kostenreduzierungen erzielen. Die Preise etlicher Warengruppen und Materialien konnten darüber hinaus nochmals reduziert werden.

Die Abstimmung mit den asiatischen Partnern im Rahmen von Joint Purchasing-Agreements trägt langfristig zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit bei und bietet einen besseren Zugang zu den asiatischen Lieferanten. In 2016 fanden zahlreiche strategische Gespräche und regelmäßige Abstimmungsrunden in Asien bzw. via Telefonkonferenzen statt. Dabei wurden zusätzliche Lieferanten definiert, um durch die Bündelung der globalen Volumen zu besseren Konditionen zu gelangen.

Durch den schwachen Euro hat sich die Verlagerung der Beschaffungsvolumina nach Asien auch im Jahr 2016 nicht überproportional verstärkt.

Im Jahr 2016 wurde außerdem die Vorbereitung für die Prozess- und Kostenoptimierung im Bereich der C-Artikel getroffen. Das Ziel ist die Reduzierung der Anzahl der Lieferanten, die Vereinfachung der Beschaffungsabläufe und die Reduzierung der Preise durch Bündelung der Volumina. Ab Januar 2017 steht SCHWEIZER mit der neuen Beschaffungsplattform die Basis für einen schlanken Beschaffungsprozess für C-Artikel zur Verfügung.

Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit

2016 war geprägt von einer Konsolidierung der verschiedenen Qualitätsmanagementsysteme. Die in 2015 begonnene Verzahnung wurde weiter ausgebaut, Effektivität und Effizienz lagen dabei weiterhin im Fokus. Auf Kundenseite wurden diese Bestrebungen und Aktivitäten sehr positiv wahrgenommen, was in diversen Kundenbewertungen und Kundenaudits auf Höchstniveau zum Ausdruck kam.

Qualitätsmanagement

In diesem Jahr stand die Überprüfung unseres in 2015 re-zertifizierten Automotive-Managementsystems nach ISO/TS 16949 an. Problemlos konnte das installierte System diese Überprüfung bestehen, so dass an einem Weiterbestehen der Zertifizierungsreife und des Zertifikates kein Zweifel bestand. Nachdem wir im Jahre 2013 erstmals die ISO 9100, das zertifizierbare Managementsystem der Luftfahrtindustrie, erringen konnten, stand im abgelaufenen Geschäftsjahr die Re-Zertifizierung dieses Systems an. Auch dieses System konnte erneut von den Auditoren als bestanden erklärt werden. Bei den Überprüfungen konnte die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen für die Luftfahrtindustrie überprüft werden, die Weiterentwicklung des Systems ist in vollem Gange.

Die weitere Verschiebung weg von Standardprodukten hin zu komplexeren Neuentwicklungen wird durch unsere Systeme unterstützt. Die Anzahl von Neuprodukten wie auch die Geschwindigkeit der Hochläufe hat massiv zugenommen. Dennoch ist es uns gelungen, auch die komplexesten Produkte so herzustellen und abzusichern, dass auf Kundenseite Standard- wie auch Neuentwicklungen nicht unterschiedlich wahrgenommen werden.

Umwelt- und Energiemanagement

Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, ist es uns erneut gelungen, unsere "Grünen" Technologien und Prozesse durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklung im Blick zu halten und die Umweltauswirkungen der zunehmenden Komplexität zu begrenzen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Umweltaspekte beleuchtet, um ggf. rechtzeitig Minderungsmaßnahmen zu treffen oder Auswirkungen zu reduzieren. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Damit setzt sich SCHWEIZER auch in schwierigem Umfeld weiterhin für die Erhaltung des Lebensstandards der Unternehmensnachbarn und der Gemeinde ein. Selbstverständlich steht durch die konsequente Anwendung entsprechender Umweltanalysen wie auch Gefährdungsanalysen der Schutz der Mitarbeiter/innen sowie unserer an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner an erster Stelle. Die Wirksamkeit dieser Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2016 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen des ISO 14001 und durch ISO 50001 Zertifizierung als wirksam bewertet werden.

Wirtschaftsbericht

Laut Sachverständigenrat soll sich das moderate Wachstum der Weltwirtschaft weiter fortsetzen. In dem im November veröffentlichten Jahresgutachten 2016/2017 wird für das Jahr 2016 ein Wachstum des Welt-BIPs von 2,5 % und für 2017 ein Wachstum von insgesamt 2,8 % prognostiziert. Die weitere Entwicklung ist jedoch einigen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen unter anderem geopolitische Risiken und die politische Unsicherheit in Europa, nicht zuletzt aufgrund Brexit. Hinzu kommen mögliche Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten und der Transformationsprozess in China, der jedoch trotz der Turbulenzen zu Jahresbeginn bislang ohne große Wachstumseinbrüche gelungen ist.

Der Aufschwung in Deutschland und im Euro-Raum wird sich weiter fortsetzen. Für den Euro-Raum geht der Sachverständigenrat in seinem November-Gutachten von einem realen Wachstum von 1,6 % im Jahr 2016 aus und prognostiziert 1,4 % Wachstum für 2017. Für das gesamte Europa liegen die Wachstumserwartungen bei 1,6 % sowohl für das Jahr 2016 als auch für 2017.

Für Deutschland wird mit Zuwachsraten des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,9 % im Jahr 2016 und 1,3 % im Jahr 2017 gerechnet. Der prognostizierte Rückgang der Zuwachsrate in 2017 ist vor allem auf einen Kalendereffekt zurückzuführen. Die zugrunde liegende Wachstumsdynamik bleibt im Wesentlichen erhalten, und es ist davon auszugehen, dass die Auslastung der Produktionskapazitäten weiter zunimmt. Jedoch bleibt die Exportentwicklung moderat, da wichtige Handelspartner Deutschlands sich nur verhalten erholen und der Welthandel nur schwach wächst.

Automobilmarkt 2016: USA und China auf Rekordniveau - Dynamik in Westeuropa setzt sich fort

Die drei großen Märkte China, USA und Westeuropa haben das Automobiljahr 2016 maßgeblich geprägt. Laut Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) erreichten die USA und China wieder einmal neue Höchststände, und auch Westeuropa legte kräftig zu und erreichte das beste Niveau seit 2007. Insgesamt stiegen die Neuzulassungen in Westeuropa um 6 % auf 14 Mio. Pkw. Abgesehen von den Niederlanden und der Schweiz verzeichneten alle 18 westeuropäischen Länder ein Wachstum, die Top 5 Märkte waren dabei: Italien (+16 %), Spanien (+11 %), Frankreich und Deutschland (jeweils +5 %) und Großbritannien (+2 %). In den neuen EU-Ländern wurden insgesamt 1,2 Mio. Pkw neu angemeldet, das entspricht einem Wachstum von 16 %. Jeweils zweistellig zulegen konnten die drei größten Einzelmärkte Polen (+17 %), die Tschechische Republik (+12 %) und Ungarn (+25 %). Auch für Deutschland war das abgelaufene Geschäftsjahr ein starkes Autojahr. Mit einem Wachstum von 5 % stiegen die Neuzulassungen bereits das dritte Mal in Folge und erreichten mit 3,4 Mio. Neuzulassungen das bislang höchste Marktvolumen dieses Jahrzehnts. Der Export entsprach mit 4,4 Mio. Pkw dem Volumen des Vorjahres. Die Position der deutschen Konzernmarken ist stark, in Westeuropa haben sie zum Beispiel einen Marktanteil von rund 50 %, in China, dem weltgrößten Pkw-Markt, circa 20 % Marktanteil.

Im Hinblick auf die Elektromobilität verfolgt die deutsche Automobilindustrie laut VDA eine Offensivstrategie: Bis zum Jahr 2020 wollen die deutschen Hersteller ihr Modellangebot an Elektroautos mehr als verdreifachen, von derzeit 30 auf knapp 100 Modelle. In diesem Zeitraum sollen in der deutschen Automobilindustrie über 40 Mrd. Euro in alternative Antriebe investiert werden.

Leiterplattenmärkte

Der weltweite Leiterplattenmarkt ist laut Septemberprognose des Instituts N.T. Information Ltd. (NTI) im Jahr 2016 erneut geschrumpft. Nach einem Rückgang von 2,7 % im Jahr 2015 wird für Ende 2016 ein Rückgang von 0,3 % auf 58,37 Mrd. US Dollar erwartet. Für 2017 rechnet NTI weltweit mit einem leichten Wachstum von 1,7 % auf 59,37 Mrd. US Dollar. Der europäische Leiterplattenmarkt ist in 2016 um 2,2 % auf 1,5 Mrd. US Dollar gestiegen und soll bei einem erwarteten Wachstum von nur 0,7 % auf 1,51 Mrd. US Dollar in 2017 nahezu stagnieren. Die Leiterplattenhersteller fokussieren sich zunehmend auf den Automobilmarkt, da nach dem jahrelangen Boom bei den Smartphones in diesem Marktsegment inzwischen die größten Wachstumsraten erwartet werden. Laut NTI wächst der Leiterplattenmarkt für die Automobilindustrie stabil um 5 - 6 % und der gesamte Automobilelektronikbereich dank Fahrerassistenzsystemen (ADAS), Elektro- und Hybridfahrzeugen weiterhin um jährlich 11 - 12 % in den nächsten Jahren.

Finanzielle Steuerungsgrößen

Die Steuerung der SCHWEIZER-Gruppe erfolgt auf Basis von finanziellen Steuerungsgrößen. SCHWEIZER orientiert sich dabei an vier Schwerpunkten, die maßgeblichen Einfluss auf den Wert des Unternehmens haben. Die bedeutsamsten finanziellen Steuerungsgrößen werden nachfolgend dargestellt.

1 Wirtschaftlichkeit

Dieser Schwerpunkt wird durch zwei Kennzahlen gemessen:

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization): Das EBITDA stellt das Operative Unternehmensergebnis vor Steuern, Abschreibungen und Finanzergebnis dar. Es ist somit eine zentrale Größe der internen Steuerung und dient auch als Basis für Vergleiche mit Unternehmen der Peer-Group im Rahmen von Benchmarking. Die Kenngröße stellt ferner einen guten Indikator zum operativen Cashflow des Unternehmens dar.
EBITDA-Quote: Sie misst das Verhältnis des EBITDA zum Umsatz. Diese Kennzahl überwacht, ob zusätzliche Umsätze auch mit der gewünschten Rendite erreicht wurden. SCHWEIZER verfolgt für die Eigenproduktion eine klare Preis-vor-Mengen Strategie.

2 Wachstum und Investition

Der technologische Fortschritt bei den Kundenlösungen bedingt eine klare technologische Ausrichtung der Produktion und der IT-Systeme. Stetige Investitionen in neueste Produktionsverfahren bilden eine wichtige Säule für einen fortschreitenden Erfolg des Unternehmens. SCHWEIZER misst in dieser Kategorie zwei Hauptkennzahlen:

Wachstumsquote: Diese Kenngröße wird ermittelt durch die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode. Im Rahmen des Planungs- und Budgetierungsprozesses werden die Zielwerte von den erwarteten Wachstumsraten des Gesamtmarktes abgeleitet und entsprechende Marktanteilsgewinne geplant. Begrenzender Faktor ist insbesondere die zur Verfügung stehende Produktionskapazität. Wachstum kann sowohl durch eine höhere Menge als auch durch eine höhere Wertschöpfung pro Mengeneinheit erzielt werden.
Investitionsquote: Für die Berechnung der Investitionsquote werden die im Berichtsjahr getätigten Investitionen in das Verhältnis zum erwirtschafteten EBITDA gesetzt. Berücksichtigt werden hierbei Ersatz-, Technologie- und Erweiterungsinvestitionen.

3 Kapitalbindung

Grundsätzlich verfolgt das Unternehmen die Strategie, durch Maßnahmen in der Produktion, beim Einkauf und im Vertrieb die Höhe des Working Capital auf einem der Geschäftssituation entsprechenden optimalen Niveau zu halten. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, wie stark das Wachstum ist, welche Finanzierungsstrukturen und Finanzmittelbestände vorliegen und wie die Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ist. Zur Ermittlung des Working Capital werden Vorräte und Forderungen aus der operativen Geschäftstätigkeit mit den kurzfristigen Lieferantenverbindlichkeiten saldiert.

4 Finanzierung

Die Finanzierungsstrategie von SCHWEIZER verfolgt das Ziel, mit einer konservativen und fristenkongruenten Finanzierung das Unternehmen langfristig auf ein sicheres Fundament während aller Konjunkturzyklen zu stellen. Kerngrößen dieser Strategie sind die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad.

Eigenkapitalquote: Das Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital gibt einen Aufschluss über die finanzielle Solidität des Unternehmens. Als Zielgröße definiert SCHWEIZER eine Mindest-Quote, die nicht unterschritten werden soll. Eine Überschreitung ist jedoch zulässig und richtet sich an der konkreten Situation (Investitionsprogramme, Zinsniveaus, Bonitätsfaktoren) aus. Strategisch strebt SCHWEIZER eine Eigenkapitalquote von mindestens 35 % an.
Verschuldungsgrad: Der Verschuldungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Fremdkapital und Eigenkapital. SCHWEIZER konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades. Die Nettoschulden (Net Gearing) werden aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände ermittelt. Strategisch strebt SCHWEIZER einen Verschuldungsgrad von max. 150 % an.

Zielerreichung des SCHWEIZER Konzerns

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Ist 2015 Ziel 2016 (Prognose April 2016) Ist 2016
Umsatz 115,6 Mio. EUR ca. + 2 % 116,1 Mio. EUR
EBITDA-Quote 9,8 % 10 - 11 % 8,2 %
Investitionsquote 37,3 % knapp 50 % 94,9 %
Nettoverschuldungsgrad -5,1 % niedriger einstelliger Bereich -1,5 %
Eigenkapitalquote 56,5 % 55 - 60 % 55,1 %
Working Capital 22,4 Mio. EUR stabil in Abhängigkeit vom Umsatz 23,0 Mio. EUR

Geschäftsverlauf des Konzerns

Ertragslage

SCHWEIZER konnte im Berichtsjahr einen Umsatz von EUR 116,1 Mio. (2015: EUR 115,6 Mio.) erzielen. Damit wurde der Vorjahresumsatz um 0,5 % leicht übertroffen. Charakterisiert ist die Entwicklung durch weitere Erfolge bei Produkten aus dem SCHWEIZER Technologieportfolio, deren Anteil am Gesamtvolumen auf 55 % (2015: 52 %) angestiegen ist.

Automobilzulieferer waren auch im Jahr 2016 die größte Kundengruppe für SCHWEIZER. Der Umsatz betrug EUR 87,8 Mio. (2015: EUR 84,7 Mio.) und repräsentierte damit mehr als 75 % des gesamten Absatzvolumens. Der zunehmende Erfolg basiert auf einer klaren Fokussierung auf besondere Wachstumsbereiche der Automobilindustrie. SCHWEIZERs Leiterplatten ermöglichen die Realisierung von Lösungen zur CO2 Reduktion und zum autonomen Fahren mit einem Schwerpunkt auf Sensorik. Voraussetzung hierfür ist sehr spezifisches Knowhow in den Bereichen Leistungselektronik und Hochfrequenzanwendungen, welches sich SCHWEIZER in den letzten zehn Jahren angeeignet hat.

Erstmals wurden in 2016 Kunden aus der Luftfahrtbranche beliefert. Das Volumen war mit EUR 0,3 Mio. durch die Ramp-Up Phase noch gering. Es wird für die folgenden Jahre jedoch mit einer deutlichen Ausweitung des Luftfahrtgeschäfts gerechnet, da in diesem Bereich insgesamt überdurchschnittlich hohe Marktwachstumsraten erwartet werden. Positiv entwickelte sich auch das Geschäft mit Solarelektronikkunden, wo unsere Leiterplatten wieder verstärkt in innovativen Wechselrichtern Verwendung fanden. Trotz dieser Erfolge reduzierte sich das Geschäftsvolumen mit Kunden aus dem Industriebereich unter anderem auch aus Kapazitätsgründen um 8,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatz belief sich auf EUR 21,0 Mio. (2015: EUR 23,0 Mio.).

In der Betrachtung der Absatzregionen zeigt sich eine leichte Verschiebung von Europa nach Asien. Während im Jahr 2014 noch 90,6 % und in 2015 noch 85,7 % des Konzernumsatzes in Europa realisiert wurden, reduzierte sich dieser Anteil im Berichtsjahr auf 81,7 %. Die Schritt für Schritt zunehmende Internationalisierung der Absatzmärkte zeigt einerseits Erfolge breiterer Vertriebsaktivitäten, andererseits ist dies ein Resultat der stetig zunehmenden Produktionsbasis unserer Kunden außerhalb Europas. Die Umsatzausweitung in Asien wurde insbesondere in China, Südkorea und den Philippinen erzielt. Im Anstieg befinden sich auch Umsätze mit amerikanischen Kunden. Seit dem Jahr 2014 haben sich die Umsätze auf dem amerikanischen Kontinent fast verdreifacht und betrugen im Berichtsjahr EUR 12,6 Mio.

Neben der Verbreiterung der Absatzbasis von SCHWEIZER wurde auch der Umsatzanteil ausgeweitet, der über unsere asiatischen Kooperationspartner erzielt wurde. Das Volumen aus der Produktion in Schramberg reduzierte sich leicht auf EUR 103,2 Mio. (2015: EUR 104,2 Mio.), während die Umsätze aus Handelswaren von Partnern auf EUR 12,7 Mio. anstiegen.

Auftragseingang nach Quartalen (in Mio. EUR)

Umsatz nach Quartalen (in Mio. EUR)

Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 % auf EUR 158,4 Mio. Das Book-to-Bill Verhältnis betrug 1,08. Die Erhöhung des Auftragsbestandes war unter anderem auf eine längere Dispositionszeit der Kunden zurückzuführen. Die Summe der Aufträge, die im Jahr 2017 zur Auslieferung kommen sollen, betrug zum Bilanzstichtag bereits EUR 108,2 Mio.

Die Bruttomarge der Gruppe erreichte EUR 17,5 Mio. Unter anderem bedingt durch den gestiegenen Anteil an Handelsware, bedeutet das einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um EUR 2,8 Mio. Die Bruttomarge in der Gruppe lag somit bei 15,1 % (2015: 17,5 %).

SCHWEIZER produziert fortschreitend komplexere Produkte. Der Anteil von einfacheren Standardprodukten reduziert sich mehr und mehr. Das Jahr 2016 war von größeren Produktanläufen geprägt, die aufgrund ihres hohen Komplexitätsgrades in der Anlaufphase einer besonders intensiven Betreuung bedurften und im Ramp-Up noch niedrige Deckungsbeiträge erzielten. Im Rahmen der Internationalisierung wurden zusätzliche Kapazitäten in China im Bereich Produktionsplanung und Supply-Chain aufgebaut, die für die erwartete Geschäftsausweitung mit unserem chinesischen Partner WUS und zur effektiven Unterstützung der deutschen Produktion essentiell wichtig sein werden. Ferner erhöhten sich die Umsatzkosten durch das etwas erhöhte Umsatzvolumen, das durch unsere asiatischen Partner produziert wurde und die höheren Personalkosten. Schließlich führten zum Teil schlecht ausgelastete Kapazitäten bei außereuropäischen Wettbewerbern zu einem intensiveren Preisdruck seitens der Kunden. Ebenso verzeichnet das Geschäft mit Automobilkunden weltweit das höchste Wachstumspotenzial für Leiterplattenhersteller. Dadurch drangen verstärkt neue, insbesondere asiatische Hersteller in dieses Marktsegment und verschärften den Wettbewerbsdruck.

Im Bereich der Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten gab es nur geringe Veränderungen zum Vorjahr. Hierbei stiegen die Vertriebs- und Marketingaufwendungen um EUR 0,2 Mio. Dies war weitgehend durch höhere Aufwendungen für Messen begründet. Die Verwaltungskosten waren mit EUR 13,2 Mio. um EUR 0,6 Mio. etwas geringer zum Vorjahr.

Umsatz nach Region

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Mio. EUR 2016 2015
Deutschland 68,6 70,5
Europa (ohne Deutschland) 26,2 28,6
Asien 8,4 5,2
Amerika 12,6 11,0
Übrige Länder 0,3 0,3
116,1 115,6

Umsatz nach Kundengruppe

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Mio. EUR 2016 2015
Automotive 87,8 84,7
Industrie 21,0 23,0
Andere 7,3 7,9
116,1 115,6

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf EUR 1,0 Mio. (2015: EUR 1,5 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit EUR 2,8 Mio. konstant.

Zusammenfassend betrug das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2016 somit EUR 1,8 Mio. Die EBIT-Quote lag bei 1,6 %. Die Abschreibungen auf Sachanlagen und Software waren kaum verändert und betrugen EUR 7,7 Mio. (2015: 7,6 Mio.). Somit belief sich das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 9,5 Mio. Das entspricht einer EBITDA Quote von 8,2 %, was unterhalb unserer angestrebten Spanne von 9 bis 10 % liegt. Belastet wurde das Ergebnis durch größere Produktanläufe, deren Rendite in der Ramp-Up Phase schwächer war, sowie durch überproportional angestiegene Personalkosten für zusätzliche Entwicklungskapazitäten und Sonderschichten in der Fertigung.

Das Finanzergebnis belief sich auf TEUR -756 (2015: TEUR -924). Somit summierte sich das Ergebnis vor Steuern / EBT auf EUR 1,1 Mio. (2015: EUR 2,8 Mio.).

Die Ertragsteuern verringerten sich auf TEUR 446 (2015: TEUR 1.273). Somit fiel der Jahresüberschuss auf EUR 0,6 Mio. (2015: EUR 1,5 Mio.).

Finanz- und Vermögenslage

Am Ende des Berichtsjahres summierten sich die Vermögenswerte von SCHWEIZER auf EUR 117,7 Mio. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine geringe Veränderung um EUR 1,7 Mio. oder 1,4 % der Bilanzsumme.

Die langfristigen Vermögenswerte veränderten sich gegenüber dem Vorjahr gering und beliefen sich auf EUR 68,5 Mio. (2015: EUR 67,2 Mio.). Der Wert der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände stieg um EUR 1,2 Mio. auf EUR 64,6 Mio. Durch die höhere Bewertung der Anteile an der Meiko Electronics Co. Ltd. stieg der Wert unserer Beteiligungen auf EUR 2,3 Mio. an. Die Anteile an der Meiko SCHWEIZER Electronics Hongkong wurden auf EUR 1,4 Mio. reduziert. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um EUR 2,9 Mio. auf EUR 49,2 Mio. Während die Zahlungsmittel noch EUR 9,5 Mio. (2015: EUR 13,3 Mio.) betrugen, blieben die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen bzw. Vermögenswerte mit EUR 23,4 Mio. (2015: EUR 23,3 Mio.) nahezu konstant. Die Vorräte erhöhten sich um 4,9 % auf EUR 16,2 Mio. Größere Wartungsarbeiten am Maschinenpark am Jahresende wurden durch Vorproduktion abgefedert, um die Lieferfähigkeit störungsfrei gewährleisten zu können. Das Working Capital hatte sich dabei leicht auf EUR 23,0 Mio. (2015: EUR 22,4 Mio.) erhöht.

Bankdarlehen reduziert - Eigenkapital auf hohem Niveau

Die Schulden stiegen im Berichtsjahr um EUR 0,9 Mio. auf EUR 52,8 Mio. Dabei wurden die verzinslichen Darlehen auf EUR 8,6 Mio. (2015: EUR 9,9 Mio.) reduziert. Während sich die latenten Steuerschulden auf EUR 4,2 Mio. reduzierten, stiegen die Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne aufgrund von vertragsgemäßen Erhöhungen und einer weiteren Reduzierung der Rechnungszinsen um EUR 2,0 Mio. auf EUR 21,6 Mio. an. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich leicht um EUR 0,2 Mio. auf EUR 7,4 Mio.

Der Nettoverschuldungsgrad lag am Ende des Berichtsjahres bei -1,5 %. Somit waren die verzinslichen Guthaben höher als die verzinslichen Schulden.

Die Eigenkapitalausstattung ist weiterhin auf hohem Niveau und spricht für die finanzielle Stabilität der Gruppe. Das Eigenkapital betrug EUR 64,8 Mio. und entspricht somit einer Eigenkapitalquote von 55,1 %.

Bilanzstruktur

Hohe Investitionen aus operativem Cashflow finanziert

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in Sachanlagen und Software in Höhe von EUR 7,3 Mio. (2015: EUR 4,2 Mio.) durchgeführt. Schwerpunkt der Investitionen war die Beseitigung von Engpassbereichen, die durch steigende technologische Anforderungen des Produktportfolios aufgetreten sind. Ferner wurde im Berichtsjahr ein Blockheizkraftwerk und eine Telekommunikationsanlage installiert. Die Investitionssumme betrug EUR 1,5 Mio. bzw. EUR 0,2 Mio. und wurde durch ein Leasing finanziert. Insgesamt beliefen sich die Investitionen in das Werk Schramberg auf EUR 9,0 Mio., was einer Investitionsquote von 94,9 % entspricht. Desinvestiert wurde beim gemeinsamen Joint Venture mit Meiko Electronics Co. Ltd., der Meiko SCHWEIZER Electronics Hong Kong Co. Ltd. Hierdurch erfolgte ein Mittelzufluss von TEUR 949. Insgesamt betrug der Cashflow aus der Investitionstätigkeit EUR -6,4 Mio. (2015: EUR 0,2 Mio.). Hierin sind die geleasten Investitionsgüter nicht enthalten.

Die dafür notwendigen Mittel wurden überwiegend aus dem operativen Cashflow gedeckt. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit belief sich auf EUR 6,5 Mio. (2015: EUR 4,9 Mio.). Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern von EUR 1,1 Mio. waren die wichtigsten nicht-liquiditätswirksamen Bewegungen die Abschreibungen von EUR 7,7 Mio. und Zinsaufwendungen von EUR 1,0 Mio. Die gezahlten Ertragsteuern beliefen sich auf EUR 3,2 Mio.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit summierte sich auf EUR -4,0 Mio. Größter Einzelposten war die Dividendenzahlung von EUR 2,4 Mio. SCHWEIZER schüttete im Vorjahr eine Dividende von 0,65 EUR pro Aktie aus. Es wurden keine zusätzlichen Darlehen aufgenommen. Während des Jahres wurden zeitweise Geldmarktdarlehen in Anspruch genommen, die jedoch am Jahresende wieder komplett zurückgeführt waren. Die Tilgungen für laufende Darlehen betrugen EUR 1,4 Mio.

In Summe reduzierte sich damit der Zahlungsmittelbestand um EUR 3,8 Mio. auf EUR 9,5 Mio.

Cashflow (in Mio. EUR)

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Erläuterungen nach HGB

Der Lagebericht der SCHWEIZER ELECTRONIC AG wird erstmalig mit dem Konzernlagebericht in einem zusammengefassten Lagebericht dargestellt.

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden. Zudem wird die Geschäftsentwicklung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG durch die analogen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie der Konzern beeinflusst und unterliegt auch im Hinblick auf Risiken und Chancen den gleichen Voraussetzungen.

Der Jahresabschluss der SCHWEIZER ELECTRONIC AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)

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2016

TEUR
2015

TEUR
Umsatzerlöse 117.006 115.539
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -95.038 -91.362
Bruttoergebnis vom Umsatz 21.968 24.177
Vertriebskosten -4.223 -3.920
Allgemeine Verwaltungskosten -12.384 -12.474
Sonstige betriebliche Erträge 2.615 2.212
Sonstige betriebliche Aufwendungen -920 -1.485
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41 12
Abschreibung auf Finanzanlagen -119
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -999 -711
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.369 -2.236
Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 4.728 5.457
Gewinnvortrag 2.958 2.945
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.300 3.000
Bilanzgewinn 5.386 5.402

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von EUR 117,0 Mio. (2015: EUR 115,5 Mio.). Unter Herausrechnung eines Effekts in Höhe von EUR 1,1 Mio. aufgrund der ab dem Geschäftsjahr 2016 anzuwendenden Definition für Umsatzerlöse nach BiLRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2 % gesteigert werden.

Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 % auf EUR 157,9 Mio.

Die Bruttomarge belief sich EUR 22,0 Mio., was einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von EUR 2,2 Mio. entspricht. Die Bruttomarge der SCHWEIZER ELECTRONIC AG beträgt somit 18,8 % (2015: 20,9 %). Das Jahr 2016 war von größeren Produktanläufen im Werk Schramberg geprägt, die aufgrund ihres hohen Komplexitätsgrades in der Anlaufphase einer besonders intensiven Betreuung bedurften und im Ramp-Up noch niedrige Deckungsbeiträge erzielten. Ferner stiegen die Personalkosten überproportional an, welche durch zusätzliche Entwicklungskapazitäten und Sonderschichten in der Fertigung begründet waren.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von EUR 2,6 Mio. ist eine Aufwertung der Anteile an der Meiko Electronics von EUR 1,5 Mio. enthalten. Diese Aufwertung entsprach der Entwicklung des Börsenkurses der Meiko Electronics Aktie zum Jahresultimo.

Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2016 betrug EUR 7,1 Mio. (2015: EUR 8,5 Mio.). Die EBIT Quote lag somit bei 6,0 %. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf EUR 9,4 Mio. (2015: EUR 12,3 Mio.). Dies entspricht einer EBITDA Quote von 8,1 %.

Die Ertragsteuern verringerten sich auf EUR 1,4 Mio. (2015: EUR 2,2 Mio.) Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf EUR 4,7 Mio. (2015: EUR 5,5 Mio.).

VERMÖGENSLAGE

Bilanz nach HGB (Kurzfassung)

AKTIVA

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 926 1.165
Sachanlagen 33.328 27.976
Finanzanlagen 13.015 11.479
47.270 40.620
Umlaufvermögen
Vorräte 15.859 15.074
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.476 19.542
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.947 12.050
43.282 46.666
Rechnungsabgrenzungsposten 319 340
Summe Aktiva 90.871 87.626
PASSIVA
Eigenkapital 53.750 51.452
Rückstellungen 12.128 11.452
Verbindlichkeiten und sonstige Passiva 24.827 24.570
Passive latente Steuern 166 152
Summe Passiva 90.871 87.626

Zum 31. Dezember 2016 erhöhten sich die Vermögenswerte der SCHWEIZER ELECTRONIC AG um EUR 3,2 Mio. auf EUR 90,9 Mio.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen gegenüber dem Vorjahr um EUR 6,6 Mio. auf EUR 47,3 Mio. Der Anstieg bei den Sachanlagen resultiert hauptsächlich aufgrund Investitionen in Engpassbereichen. Insgesamt beliefen sich die Investitionen in das Werk Schramberg auf EUR 9,0 Mio.

Während die latenten Steuerschulden sich leicht erhöhten, reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen leicht um TEUR 41 auf EUR 7,0 Mio.

Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag um EUR 2,3 Mio. auf EUR 53,8 Mio. Dies entspricht eine Eigenkapitalquote von 59,2 % (31. Dezember 2015: 58,7 %).

Personelle Veränderungen

Veränderung im Vorstand seit Ende des Geschäftsjahres

Seit der Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer aus dem Vorstand am 1. Februar 2017 besteht der Vorstand noch aus zwei Mitgliedern.

Prognosebericht

Der Prognosebericht basiert auf der im November 2016 durch den Aufsichtsrat verabschiedeten Budgetplanung für den SCHWEIZER Konzern. Grundlagen des Budgets waren neben einer Vielzahl interner Analysen die Vorhersagen externer Institute, die sich insbesondere mit der Entwicklung der Leiterplattenmärkte beschäftigen. Ferner wurden für diesen Prognosebericht noch zusätzliche Erkenntnisse mit Stand Januar 2017 berücksichtigt, sofern sie wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von SCHWEIZER haben könnten.

Zentrale externe Prämisse des Budgets war eine weiterhin stabile und leicht wachsende gesamtwirtschaftliche Lage, insbesondere der europäischen und internationalen Automobilmärkte. Intern wurde bei der Prognose von einer unveränderten Gruppenstruktur des Unternehmens ohne externes Wachstum ausgegangen.

Im Chancen- und Risiko-Bericht sind zusätzliche Faktoren aufgeführt, die Abweichungen vom vorliegenden Prognosebericht verursachen können.

Volkswirtschaftliche Tendenzen der wichtigsten Absatzmärkte

Einen Großteil des Umsatzes wird SCHWEIZER auch im Jahr 2017 in Europa realisieren. Unsere Kunden liefern ihre Endprodukte überwiegend an europäische Endkunden, in gewissem Maße auch nach Amerika und Asien, insbesondere China.

Laut Sachverständigenrat wird im Jahr 2017 für den Euroraum mit einem moderaten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,4 % gerechnet. Gestützt wird dieses Wachstum durch eine auch im Jahr 2017 erwartete expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Insgesamt ist eine sehr heterogene Entwicklung der verschiedenen Mitgliedsstaaten zu erwarten. Staaten aus dem konjunkturellen Mittelfeld, wie Spanien, Niederlande oder Belgien könnten überdurchschnittlich wachsen. Deutschland - der für SCHWEIZER wichtigste Markt - dürfte hingegen mit 1,3 % etwas unterdurchschnittlich expandieren.

Das Wachstum im Vereinigten Königreich dürfte sich durch die Brexit-Entscheidung im Jahr 2017 signifikant verlangsamen. Mit einem dramatischen Einbruch wird laut dem Sachverständigenrat jedoch nicht gerechnet. Für die Vereinigten Staaten sind die Wachstumsprognosen positiv. So wird eine Expansion des Bruttoinlandsproduktes von 2,3 % prognostiziert. Hier sind noch keine potenziellen positiven oder negativen Effekte aus dem Regierungswechsel berücksichtigt. In China zeichnet sich eine leichte Verlangsamung des Wachstums auf 6,3 % im Jahr 2017 ab.

Insgesamt zeigen sich die Zielmärkte von SCHWEIZER stabil mit einem fortgesetzten moderaten Wachstum, so dass hier von keinen negativen Einflussfaktoren ausgegangen werden muss.

Automobilmärkte

Auch für das Jahr 2017 rechnet SCHWEIZER mit einem starken Umsatzfokus auf Kunden aus dem Automobilsegment. Hierbei fokussieren wir uns auf Zukunftsanwendungen zur CO2 -Reduktion und Elektromobilität, auf Sicherheitsanwendungen und autonomes Fahren.

Der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) rechnet für das 2017 ein Marktwachstum von weltweit 2 % im PKW-Segment. Dabei werden die Absatzmärkte Europa und USA stabil erwartet, während für China von einem Wachstum von 5 % im Vergleich zu 2016 ausgegangen wird. Bedingt durch den Brexit wird für Großbritannien mit einem Rückgang der verkauften PKW von 8 % gerechnet. Weltweit wird mit einem Absatz von 83,6 Mio. Einheiten gerechnet.

Im Jahr 2016 wird nur knapp 1 % der neu zugelassenen Fahrzeuge mit elektronischem Antrieb ausgestattet sein. Bis zum Jahr 2025 geht der VDA derzeit von einem Anteil von 15 bis 25 % aus. Auf Basis dieser Prognosen steigen die Investitionen bei den OEM's und den Zulieferern bis 2020 auf über EUR 40 Mrd. für alternative Antriebe. Zum Erreichen der Klimaschutzziele sind diese Investitionen unabdinglich.

Auch der zweite große Zukunftstrend, dem vernetzten und automatisierten Fahren, hat in der deutschen Automobilindustrie höchste Priorität. Sechs der ersten zehn Plätze weltweit mit den meisten Patenten im Bereich autonomes Fahren, werden von deutschen Unternehmen belegt: Audi, BMW, Daimler, Volkswagen, Continental und Bosch. Somit ist bestätigt, dass die technologischen Schwerpunkte und die Kernkunden weiterhin eine stabile Basis für die Entwicklung von SCHWEIZER sind.

Leiterplattenmärkte

Für das Jahr 2017 wird mit einem leichten Wachstum des Leiterplattenmarktes von 1,7 % gerechnet (Quelle: NTI). Mit Abstand die größten Steigerungen werden bei Anwendungen der Automobilindustrie gerechnet, während für die anderen Anwendungsbereiche wie Computer, Communications, Medical/Industry und Aero/Defense nur geringe Wachstumsraten erwarten werden. Auch im Jahr 2017 wird Automotive das fünftgrößte Segment im Welt-Leiterplattenmarkt repräsentieren. In Europa belegt das Automobilsegment Platz zwei. Für die Folgejahre bis 2020 wird ein überdurchschnittlicher Anstieg des Leiterplattenmarktes erwartet (Quelle: Prismark). Dies liegt am zunehmenden Reichtum der Konsumenten in Schwellenländern und am überproportional steigenden Elektronikanteil bei Maschinen, im Transportmarkt, bei der Energiegewinnung und im Gesundheitssektor.

Der europäische Leiterplattenmarkt wird auch in den kommenden Jahren zurückgehen. Bis 2020 wird mit einem jährlichen Rückgang von 2 bis 3 % p. a. ausgegangen (Quelle: Prismark). Diese Erwartungen basieren auf Vergangenheitserfahrungen, dem zunehmenden Konkurrenzdruck aus Asien und aus der fluktuierenden Lieferantenbasis in Europa.

Umsatzerwartung und Ergebnisentwicklung

Für das Jahr 2017 rechnet SCHWEIZER mit einem Umsatz, der mit 2 bis 4 % leicht über dem Vorjahreswert prognostiziert wird.

Überwiegend wird eine positive Entwicklung mit technologisch anspruchsvollen Produkten aus den Schwerpunkten Systemkostenreduktion und Leistungselektronik erwartet, die in Anwendungen für Elektromobilität, Sensorik für Sicherheitssysteme und autonomes Fahren Eingang finden. Folglich erwarten wir weiteres Wachstum mit Kunden aus dem Automobilsektor. Im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Kundenportfolios werden auch Umsatzsteigerungen bei Kunden aus der Luftfahrtbranche durch Verdrängung von Wettbewerb erwartet. Erste Umsätze werden über die strategische Partnerschaft mit WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., China im Bereich Hochfrequenzanwendungen prognostiziert.

Die Erwartungen sind bereits überwiegend durch Auftragsbestände abgedeckt. Diese können jedoch von den Kunden noch geändert werden. Derzeit herrscht eine - insbesondere in Asien - kritische Situation bei der Versorgung mit Kupferfolien und Laminaten. Diese ist eingetreten, da Kupferfolien für die Leiterplattenindustrie mehr und mehr mit Bedarfen aus der Batterieindustrie konkurrieren und damit eine weltweite Unterversorgung droht. In der Prognose sind jedoch keine Umsatzausfälle aufgrund einer Unterversorgung von Zuliefermaterial berücksichtigt. SCHWEIZER ist derzeit noch ausreichend abgedeckt.

Das Ergebnis wird für das Jahr 2017 leicht besser erwartet. Der Konzern strebt eine EBITDA Quote von weiterhin 8 bis 9 % des Umsatzes an. Dabei gehen wir davon aus, dass sich das Verhältnis zwischen Umsätzen, die aus der Produktion in Schramberg stammen, und denen, die bei den asiatischen Partnern gefertigten Umfängen nicht wesentlich verschiebt. Das heißt das Umsatzwachstum kommt aus beiden Bereichen. Diese Annahme ist wichtig, da aufgrund des geringeren eigenen Wertschöpfungsanteils der Produkte aus den asiatischen Partnerproduktionen auch die Margen entsprechend geringer sind. Ferner sind in dieser Prognose keine ungeplanten Sondereffekte enthalten, welche sich sowohl positiv als auch negativ auf das Ergebnis auswirken können.

Investitionen

Der Erfolg des Produktionswerks in Schramberg muss mehr und mehr durch gezielte Investitionen in neueste Anlagentechnologien sichergestellt werden. Hierbei spielen Faktoren wie höchste Genauigkeit, große Flexibilität und wirtschaftlicher Einsatz die wichtigste Rolle. Ferner werden auch die IT-Systeme immer mehr zum Erfolgsfaktor eines Hochtechnologiewerkes in Europa. Hierfür sind auch materielle Investitionen in neue und intelligentere Software entscheidend.

Während das Geschäftsjahr 2016 einen Fokus auf die Beseitigung von Engpassbereichen hatte, wird das Jahr 2017 stärker auf den technologischen Upgrade von SCHWEIZER konzentriert sein. Aus Basis der Planungen der Bereiche rechnen wir mit einer Investitionsquote von etwas über 50 % des EBITDA. Investitionen in externes Wachstum sind in der vorliegenden Prognose nicht enthalten.

Die Finanzlage von SCHWEIZER eröffnet auch die Möglichkeit, sich durch externes Wachstum im Rahmen von Akquisitionen weiter zu entwickeln. Investitionen im Rahmen von Akquisitionen sind in der Prognose nicht enthalten, werden aber vom Management bei vielversprechenden Opportunitäten nicht ausgeschlossen.

Liquidität und Finanzierung

Auf Basis der prognostizierten Entwicklung des operativen Ergebnisses und der voraussichtlichen Investitionsbedarfe in Schramberg erwarten wir weiterhin eine Nettoverschuldung im niedrigen einstelligen Bereich. Der Großteil der Investitionen am Standort Schramberg wird aus dem operativen Cashflow finanziert werden können.

Auch beim Working Capital kann von einer Stabilität ausgegangen werden. Die Zahlungsziele der Kunden zeigen derzeit keine Tendenz zu deutlichen Veränderungen, ebenso nicht die gesamte Kundenstruktur. Bei steigendem Umsatz wird allerdings auch ein steigender Forderungsbestand erwartet.

Insgesamt gehen wir somit auch von einer stabilen Entwicklung der Eigenkapitalquote aus, die sich weiterhin zwischen 55 und 60 % bewegen wird.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

SCHWEIZER hat sich in den letzten Jahren zu einem gefragten europäischen Partner der Automobilindustrie gewandelt. Die frühzeitige Fokussierung auf wichtige Megatrends wie Elektromobilität, automobile Sicherheit und autonomes Fahren und Sensorik hat das Unternehmen in eine sehr vielversprechende Position in einem der interessantesten Wachstumsmärkte im globalen Leiterplattengeschäft gebracht. Während sich der Schwerpunkt Sicherheit inklusive Beleuchtungskonzepte bereits aktuell in einem Boom befindet, sehen wir die weiteren Themenschwerpunkte in den nächsten Jahren mehr und mehr positiv. Durch eine vorausschauende und nachhaltige Unternehmensstrategie sollte SCHWEIZER auch in Zukunft quantitativ und qualitativ wachsen können und bevorzugter Partner ihrer wichtigsten Kunden bleiben.

Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Prognose der SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Prognosebericht des Konzerns wider. Das bedeutet, dass wir analog zum Konzern eine leichte Erhöhung des Umsatzes und der Ergebnisse erwarten. Die Bilanzkennzahlen werden nur wenig verändert prognostiziert.

Prognose SCHWEIZER Konzern

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Ist 2016 Prognose 2017
Umsatz / Wachstumsquote EUR 116,1 Mio. + 2 - 4 %
EBITDA EUR 9,5 Mio. EUR 9,5 bis 10,5 Mio.
EBITDA-Quote 8,2 % 8 - 9 %
Investitionsquote 94,9 % etwas über 50 %
Nettoverschuldungsgrad -1,5 % niedriger einstelliger Bereich
Eigenkapitalquote 55,1 % 55 - 60 %
Working Capital EUR 23,0 Mio. stabil im Rahmen des Umsatzwachstums

Chancen- und Risiko-Bericht

Für SCHWEIZER als Familienunternehmen und als Lieferant für technologisch herausragende und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von SCHWEIZER sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).

Internes Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.

Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System ist im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gesetzlich nicht definiert. Daher lehnt sich die SCHWEIZER an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261, Tz. 19 f.) und zum Risiko-Management-System (IDW PS 340, Tz. 4) an.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Dies sind insbesondere die folgenden Elemente

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess
Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen
Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess
Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.

Beurteilung der Wirksamkeit

Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Finanzausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.

SCHWEIZER Risikomanagement-System

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Strategie Finanzen Operative Themen Compliance
Markt und Wettbewerb Liquidität Beschaffung Patente / Urheberrechte
Technologie Wechselkurse / Zinsen Prozesse (inkl. IT) Personal / Mitarbeiter
Kunden Beteiligungen Rechtliche Risiken Versicherungsmanagement

Gesamtbeurteilung

Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das SCHWEIZER Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.

Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:

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Risiko Chance
Strategie Mittel Hoch
Finanzen Mittel Mittel
Operativ Mittel Niedrig
Compliance Mittel Niedrig

Strategie

Markt und Wettbewerb (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Der Absatzmarkt von SCHWEIZER ist stark auf Automobilkunden in Europa konzentriert. Im internationalen Vergleich ist die Innovationskraft der europäischen Automobilzulieferer die stärkste weltweit. Sowohl durch die technologische Kompetenz als auch durch die örtliche Nähe zu den Entwicklungsteams der Kunden, bietet sich für SCHWEIZER eine außerordentliche Chance, als zuverlässiger Partner für diesen Markt zunehmend erfolgreich zu sein. Durch die anhaltende Konsolidierung der Leiterplattenindustrie in Europa verstärkt sich diese Tendenz.

Der Produktionsstandort Europa für die Leiterplattenindustrie ist weiterhin stagnierend oder sogar rückläufig. Dies könnte durch die noch nicht genau absehbaren Folgen des Brexit sogar noch verstärkt werden. Die aktuellen europäischen Leiterplattenhersteller sind somit nur durch einen Verdrängungswettbewerb in der Lage, weiterhin im europäischen Markt Wachstum zu realisieren. Damit dieses Wachstum nicht zu Lasten der Preisqualität der Produkte geht, differenziert sich SCHWEIZER durch höchste Innovationskraft und Systemverständnis, durch hohe Flexibilität und Qualität vom Wettbewerb.

Die Wettbewerbssituation im Automobilsegment verstärkt sich im internationalen Kontext. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den potenziellen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren.

Technologie (Risiko: mittel - Chance: hoch)

SCHWEIZER konzentriert sich seit einigen Jahren zunehmend auf die Schwerpunkte CO2 -Reduktion und E-Mobilität und auf Technologien im Zusammenhang mit Sicherheit und autonomer Mobilität. Beides sind Märkte mit deutlich überdurchschnittlichen Wachstumsraten und hoher Innovationsgeschwindigkeit. Auch die Kooperation mit Infineon Technologies AG zielt auf diese Schwerpunkte. Durch die sehr langen Vorlaufzeiten für solche Entwicklungen im Automobilbereich hat SCHWEIZER eine hervorragende Ausgangsposition für weiteres Wachstum.

Sowohl die Innovationsgeschwindigkeit als auch die Komplexität der Produkte nimmt stetig zu. Diese Kombination führt zu verstärkten Herausforderungen an die Produktentwicklung und an das Qualitätsmanagement. Die zunehmende Notwendigkeit an innovativen Prozessen und Materialien stellt die Zulieferbasis und das interne Prozessmanagement vor große Herausforderungen, um die Produktqualität, die Flexibilität und die Liefertreue auf dem hohen Niveau zu halten, das von den Kunden gefordert wird.

Kunden (Risiko: mittel - Chance: mittel)

SCHWEIZER hat sich in den letzten Jahren stark als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etabliert. Dies eröffnet gute Chancen, zunehmend von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von SCHWEIZER sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Viele der wichtigsten Kunden unterhalten ihre Entwicklungszentren in Süddeutschland, so dass SCHWEIZER ständig in engem Kontakt mit den Ingenieuren sein kann. Die Markteintrittsbarrieren sind daher für neue Wettbewerber recht hoch. Die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz der Verlagerung von Entwicklungsaktivitäten ins Ausland hat sich abgeflacht.

Insgesamt haben sich dadurch auch die Abhängigkeit von der Automobilbranche erhöht und somit auch das Risiko, an einer konjunkturellen Abschwächung des Autosektors überproportional zu partizipieren. Zur Verbreiterung des Kundenportfolios hat SCHWEIZER mit der Erschließung von Aviation / Aerospace-Kunden begonnen. Sowohl Losgrößen als auch technologische und qualitative Anforderungen der Luftfahrtkunden sind sehr gut für das Technologiewerk in Schramberg geeignet.

Finanzen

Liquidität (Risiko: niedrig - Chance: mittel)

Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat SCHWEIZER seit einigen Jahren keine oder nur unwesentliche Nettoschulden. Das heißt die Liquidität ist gleich oder sogar höher als die Bankschulden. Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig bei Bedarf zugegriffen werden. Zusätzlich stehen ausreichend hohe Kreditlinien zu Verfügung, die jedoch kaum in Anspruch genommen werden. Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert.

SCHWEIZER wird von seinen Banken als Investment-Grade eingestuft, so dass Finanzierungen möglich sind.

Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Das Credit-Risk-Management hat einen hohen Stellenwert bei SCHWEIZER. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand notwendig. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen in Kraft gesetzt, die bis hin zu einer Nicht-Annahme von Neuaufträgen führen kann. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft.

Wechselkurse / Zinsen (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem Euro waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der unsicheren Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone der Euro gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem US-Dollar, nachhaltig abschwächt. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf US-Dollar-Basis notieren, würde dies einen negativen Einfluss auf die Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate haben. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis verteuern. SCHWEIZER wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, setzen wir auch derivative Finanzinstrumente ein. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen.

Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure aus dem USD-Raum an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.

Die Sicherungsinstrumente von SCHWEIZER berücksichtigen bestehende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme. Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral.

Da SCHWEIZER nur eine sehr geringe Verschuldung aufweist, sind die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering. Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge.

Beteiligungen (Risiko: hoch - Chance: hoch)

SCHWEIZER hält eine Beteiligung an der Meiko Electronics Co., Ltd. Der Wert dieser Finanzbeteiligung bemisst sich nach dem jeweiligen Stichtagskurs an der Börse. Da Börsenkurse oft wesentlichen Schwankungen ausgesetzt sind, bestehen in der Bewertung der Beteiligung nicht unerhebliche Chancen und Risiken für das Ergebnis des Unternehmens.

Operative Risiken

Beschaffung (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

SCHWEIZER verfolgt seit mehreren Jahren die Strategie, sich immer weniger von einzelnen Lieferanten abhängig zu machen. Neben dieser Dual-Source Strategie erfolgte auch eine stärkere Internationalisierung der Beschaffung, insbesondere aus Asien.

Bei europäischen Lieferanten, die stark auf die Leiterplattenindustrie fokussiert sind, besteht aufgrund des stetig schrumpfenden Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden. Ohne einen schnellen Ersatz wäre dann die Lieferfähigkeit von SCHWEIZER gefährdet.

Ferner besteht das Risiko, dass durch die extrem hohen Wachstumsraten auf dem Batteriemarkt verschiedene wichtige Zuliefermaterialen für das Leiterplattengeschäft kannibalisiert werden. Ein Beispiel sind hier Kupferfolien.

Dies kann einerseits zu einer Kontingentierung seitens der Lieferanten führen, andererseits zu einer Verschlechterung der Zahlungsbedingungen (Vorkasse) und zu weiteren Preiserhöhungen.

Prozesse (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei SCHWEIZER wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Ein Ausfall von Hard- bzw. Software würde die Funktionsfähigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr sichergestellt werden könnte. SCHWEIZER unternimmt vielfältige Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Hotlines, Service Agreements mit Lieferanten, Backup Strategien, Überwachungsmaßnahmen und Redundanzen.

Ein zunehmendes Risiko wird auch bei der Cyberkriminalität gesehen. Diese kann zu wichtigem Knowhow-Abfluss, zu Manipulation von Daten bis hin zum Stillstand wichtiger Systeme führen. Durch verschiedene Maßnahmen wie Firewalls und Sicherheitskonzepten wird versucht, diesem Risiko zu begegnen.

SCHWEIZER arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.

Rechtliche Risiken (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr von Verletzung von Patentrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen.

Die zunehmende Zahl von bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten reduziert auf der anderen Seite die Rechtsunsicherheit.

Nach dem Bilanzstichtag wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Ferner besteht das Risiko eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit der beschriebenen personellen Veränderung vom 1. Februar 2017. Der Erfolg einer oder beider Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben. Nach unserer Einschätzung bestehen nur geringe Erfolgsaussichten auf einen Erfolg der Klagen.

Compliance Risiken

Patente / Urheberrechte (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Zur Vermeidung dieses Risikos hat SCHWEIZER im internen Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung als einen wichtigen Punkt aufgenommen. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation der Patente eine Kollision nicht auszuschließen.

SCHWEIZER investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz ihres geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.

Personal/Mitarbeiter (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Das Wissen und die Erfahrung unserer Mitarbeiter ist einer der entscheidenden Faktoren für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. SCHWEIZER ist dem Risiko des Knowhow Verlusts unter anderem durch Fluktuation oder Verrentung ausgesetzt. Durch die zunehmend gute Beschäftigungssituation in Deutschland und auch insbesondere in Süddeutschland wird es immer mehr zu einer Herausforderung, Talente mit Erfahrung für SCHWEIZER zu gewinnen. SCHWEIZER steuert durch eine frühzeitige Nachfolgeplanung aktiv dem Verlust von Wissen entgegen. Ferner wird durch Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen sichergestellt, dass erworbenes Knowhow nicht unmittelbar dem Wettbewerb zufließen kann.

Versicherungsmanagement (Risiko: niedrig - Change: niedrig)

Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt SCHWEIZER ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab. Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für SCHWEIZER noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden.

Gesamtbetrachtung

Der Vorstand stuft die bestehenden Risiken als beherrschbar ein und sieht den Fortbestand des Konzerns und der SCHWEIZER ELECTRONIC AG aus heutiger Sicht nicht als gefährdet an. Die Summe der Einzelrisiken definiert das Gesamtrisiko des Konzerns. Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die gesamte SCHWEIZER-Gruppe. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die SCHWEIZER ELECTRONIC AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Das Chancen- / Risikoverhältnis hat sich im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Die hervorragende technologische Positionierung insbesondere bei Automobilkunden sowie die Partnerschaften mit namhaften Leiterplattenproduzenten und Halbleiterherstellern, haben die hohen Chancen im Strategischen Bereich bekräftigt. Der Wettbewerb, insbesondere auch aus Asien, macht zunehmende Fortschritte im technologischen Knowhow. Auch dies stellt keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit dar. Der Erfolg von SCHWEIZER war, ist und wird davon abhängen, schneller als der Wettbewerb zu sein.

Die anhaltend gesunde wirtschaftliche Lage des Unternehmens gepaart mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fremd- und Eigenkapitalgebern untermauert eine stabil positive Finanzsituation. Auch die Unsicherheiten des Währungs- und Zinsumfeldes aufgrund des Regierungswechsels in den USA oder des Brexit scheinen derzeit nicht zu materiellen Verwerfungen zu führen.

Neuere Risiken wie Cyberkriminalität bestehen, zeigen aber bei SCHWEIZER keine Auffälligkeiten und sind, soweit möglich, durch interne Prozesse oder externe Versicherungen - ebenso wie die unvorhersehbaren Risiken - ausreichend abgedeckt.

SCHWEIZER ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

Übernahmerelevante Angaben

(nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.664.053,86 ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Dem Vorstand ist aufgrund zugegangener Mitteilungen über bedeutende Stimmrechtsanteile nach § 21 und § 22 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zum Bilanzstichtag das Bestehen der folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

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Anzahl der Stimmrechte Anteil der Stimmrechte
Christoph Schweizer 481.800 12,75 %
Bernd Schweizer 396.707 10,49 %

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle bei Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 gegen Baroder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.

Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.

Wandelschuldverschreibungen u.a., Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026.93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.

Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.832.026.93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festsetzen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html beschrieben.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von EUR 6 Mio. sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Im Falle vorzeitigen Verlustes der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels und der Ausübung des ihnen in diesem Fall zustehenden Sonderkündigungsrechts stand bzw. steht zwei Vorstandsmitgliedern ein dienstvertraglicher Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung zu. Endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds aufgrund der Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe des 1,25-fachen seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit seines Dienstvertrages zu. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstvertrages mehr als drei Jahre, so werden die Abgeltungsleistungen für den darüber hinausgehenden Zeitraum zur Berücksichtigung von Abzinsung und Anrechnung weiterer Vorteile pauschal um 25 % gekürzt.

Darüber hinaus erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner Jahresgesamtbezüge bzw. des Dreifachen seiner Jahresgesamtbezüge, wenn es bereits mehr als zehn Jahre als Vorstandsmitglied im Unternehmen tätig war.

Zusammengerechnet werden Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal sechs Jahresgesamtbezüge des Vorstandsmitglieds begrenzt.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB und § 315 Abs. 5 HGB und Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html abrufbar.

Vergütungsbericht

Vergütungssystem des Vorstands

Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 55 - 65 % des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 15 - 20 % (Vj. 10 -20 %) des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen im Vergütungssystem vorgenommen.

Bestandteile des Vergütungssystems

Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.

Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele (EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 110 % bzw. 130 % der Festvergütung begrenzt (Cap). Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein sogenannter Long Term Incentive Plan ("LTIP"). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines "Share Matching" Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung sind die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft. Die Höhe bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 30 % bzw. 40 % (Vj. max. 20 % bzw. 40 %) der Festvergütung begrenzt.

Sämtliche Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Mitglieder des Vorstandes der SCHWEIZER ELECTRONIC AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2016

Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2016 TEUR 1.701 (fix) und TEUR 907 (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 4.084 Aktien für langfristige Ziele.

Davon betrugen die Bezüge der Vorstände der SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Geschäftsjahr 2016 TEUR 1.029 (fix) und TEUR 682 (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.233 Stückaktien für langfristige Ziele. Finanzielle Leistungen aus der Tätigkeit für Tochterunternehmen werden auf die finanziellen Leistungen aus dem Vorstandsdienstvertrag mit der Gesellschaft grundsätzlich angerechnet.

Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015.

Auf den individuellen Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 wird aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 1. Juli 2011, der ein Unterbleiben der individuellen Offenlegung für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 vorsah, verzichtet.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 nach DRS 17

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

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Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung Gesamtvergütung
in TEUR Festvergütung Sonstige Bezüge Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI)
--- --- --- --- --- ---
Dr. Maren Schweizer1) 431 309 243 36 1.019
Nicolas-Fabian Schweizer 270 1182) 207 22 617
Marc Bunz 240 1182) 180 19 557
Summe 941 545 630 77 2.193

1) Die Konzernbezüge von Frau Dr. Maren Schweizer setzen sich aus Bezügen eines Tochterunternehmens und der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zusammen. Die Gesamtbezüge der SCHWEIZER ELECTRONIC AG betragen: Festvergütung TEUR 68, MSTI TEUR 46 und LTI TEUR 9.

2) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von je TEUR 100 aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016

Die Mitglieder des Vorstands erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 48 %, 67 % bzw. 75 % des Basisgehalts. Bei vorzeitigen Ausscheiden reduziert sich der Versorgungsanspruch entsprechend. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse.

In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2016 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder

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in TEUR Zum 31. Dezember 2016 erdienter jährlicher Pensionsanspruch Zuführung zu Unterstützungskassen
Dr. Maren Schweizer 89 157
Nicolas-Fabian Schweizer 35 140
Marc Bunz 43 118
Summe 167 415

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 nach DCGK

Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2016 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.

Gewährte Zuwendungen

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Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
in TEUR 2016 2016 (Min) 2016 (Max) 2016 2016 (Min) 2016 (Max)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 431 431 431 270 270 270
Nebenleistungen 309 309 309 118 118 118
Summe 740 740 740 388 388 388
Einjährige variable Vergütung1) 280 0 560 149 0 297
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 86 0 172 41 0 81
Summe 366 0 732 190 0 378
Versorgungsaufwand 157 157 157 140 140 140
Gesamtvergütung 1.263 897 1.629 718 528 906

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Marc Bunz
in TEUR 2016 2016 (Min) 2016 (Max)
--- --- --- ---
Festvergütung 240 240 240
Nebenleistungen 118 118 118
Summe 358 358 358
Einjährige variable Vergütung1) 132 0 264
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 36 0 72
Summe 168 0 336
Versorgungsaufwand 118 118 118
Gesamtvergütung 644 476 812

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI")

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Zufluss Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Marc Bunz
in TEUR 2016 2016 2016
--- --- --- ---
Festvergütung 431 270 240
Nebenleistungen 309 118 118
Summe 740 388 358
Einjährige variable Vergütung 243 207 180
(davon für Vorjahre) (37) (71) (63)
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan 36 22 19
Summe 279 229 199
Versorgungsaufwand 157 140 118
Gesamtvergütung 1.176 757 675

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Frau Dr. Maren Schweizer und Herrn Nicolas-Fabian Schweizer stand bzw. steht im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Fall der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung. Endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds aufgrund der Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe des 1,25-fachen seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit seines Dienstvertrages zu. Beträgt die Restlaufzeit des Dienstvertrages mehr als drei Jahre, so werden die Abgeltungsleistungen für den darüber hinausgehenden Zeitraum zur Berücksichtigung von Abzinsung und Anrechnung weiterer Vorteile pauschal um 25 % gekürzt. Darüber hinaus erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner Jahresgesamtbezüge bzw. des Dreifachen seiner Jahresgesamtbezüge, wenn es bereits mehr als zehn Jahre als Vorstandsmitglied im Unternehmen tätig war. Zusammengerechnet werden Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal sechs Jahresgesamtbezüge des Vorstandsmitglieds begrenzt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Maßgeblich für das Geschäftsjahr 2016 ist die vor Wirksamwerden der von der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 beschlossenen Satzungsänderung geltende Fassung der Satzung. Danach erhält jedes Mitglied neben dem Ersatz seiner Auslagen pro Geschäftsjahr eine feste Vergütung von TEUR 8 sowie eine veränderliche Vergütung von je EUR 400 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von EUR 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von EUR 0,10 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von TEUR 2. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2016 belief sich auf TEUR 62 (fix) sowie TEUR 154 (variabel), also insgesamt auf TEUR 216.

Der individualisierte Ausweis der in der Satzung der Gesellschaft geregelten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht erfolgte bis einschließlich des Geschäftsjahres 2015 nicht, da kapitalmarktrelevante Zusatzinformationen nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat damit nicht verbunden waren. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2016 beschlossen, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre ab 2016 individualisiert ausgewiesen wird.

Vergütung des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) für das Geschäftsjahr 2016

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in TEUR Feste Vergütung Vergütung Ausschusstätigkeit Variable Vergütung1) Gesamt
Michael Kowalski2) 16 2 44 62
Christoph Schweizer3) 12 2 33 47
Christian Schmid4) 8 2 22 32
Dr. Stephan Zizala5) 4 - 11 15
Carsten Brudlo 8 - 22 30
Siegbert Maier 8 - 22 30
Summe 56 6 154 216

1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 0,65

2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Finanzausschusses

3) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Mitglied des Finanzausschusses

4) Mitglied des Finanzausschusses

5) Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juli 2016

Schramberg, 20. April 2017

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Der Vorstand

N. F. Schweizer

M. Bunz

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Anhang Nr. 2016

TEUR
2015

TEUR
Umsatzerlöse 3.1 116.079 115.550
Umsatzkosten | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -98.553 -95.274
Bruttoergebnis vom Umsatz 17.526 20.276
Sonstige betriebliche Erträge 3.2 2.756 2.809
Vertriebskosten -4.244 -4.077
Verwaltungskosten -13.216 -13.786
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.3 -1.001 -1.536
Betriebsergebnis 1.821 3.686
Finanzerträge 3.4 250 25
Finanzaufwendungen 3.5 -1.023 -1.022
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 17 73
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.065 2.762
Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.8 -446 -1.273
Jahresüberschuss Periodenergebnis 619 1.489
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 615 1.448
Nicht beherrschende Anteile 4 41
Ergebnis je Aktie
unverwässerter (= verwässerter) Aktienbestand 3.757.548 3.748.826
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis 0,16 0,39

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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Anhang Nr. 2016

TEUR
2015

TEUR
Jahresüberschuss Periodenergebnis 619 1.489
Sonstiges Ergebnis
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): 729 740
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 4.7 -784 740
Netto-(Verlust)/Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 4.2 1.513 0
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): -1.576 -52
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 4.11 -2.187 -72
Steuern vom Einkommen und Ertrag 3.8 611 20
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -847 688
Gesamtergebnis nach Steuern -228 2.177
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -101 2.144
Nicht beherrschende Anteile -127 33

Konzernbilanz

AKTIVA

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Anhang Nr. 31. Dezember 2016

TEUR
31. Dezember 2015

TEUR
Langfristige Vermögenswerte 68.495 67.239
Sachanlagen 4.1 63.672 62.200
Immaterielle Vermögenswerte 4.1 927 1.165
Beteiligung an nach der Equity-Methode bilanzierten 1.357 2.782
Unternehmen
Beteiligungen 4.2 2.266 730
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.3 5 56
Forderungen aus Steuern 3.8 0 41
Latente Steueransprüche 3.8 268 265
Kurzfristige Vermögenswerte 49.186 52.111
Vorräte 4.4 16.244 15.492
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.5 17.543 17.608
Forderungen aus Steuern 3.8 1.200 684
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.3 3.263 3.340
Sonstige Vermögenswerte 1.428 1.659
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.6 9.508 13.328
Bilanzsumme 117.681 119.350
PASSIVA
Anhang Nr. 31. Dezember 2016

TEUR
31. Dezember 2015

TEUR
Eigenkapital 4.7 64.843 67.374
Gezeichnetes Kapital 9.664 9.664
Eigene Anteile -52 -71
Kapitalrücklage 21.941 21.971
Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn 32.683 34.378
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens 64.236 65.942
entfallendes Eigenkapital
Nicht beherrschende Anteile 607 1.432
Langfristige Schulden 33.898 33.542
Finanzverbindlichkeiten 4.9 7.209 8.743
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.10 1.306 0
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.11 20.694 18.716
Sonstige Rückstellungen 4.13 474 348
Latente Steuerschulden 3.8 4.215 5.735
Kurzfristige Schulden 18.940 18.434
Finanzverbindlichkeiten 4.9 1.347 1.177
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.10 393 176
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 4.11 880 838
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.355 7.582
Sonstige Verbindlichkeiten 4.12 4.537 4.498
Zuwendungen der öffentlichen Hand 0 314
Sonstige Rückstellungen 4.13 4.429 3.848
Summe Schulden 52.838 51.976
Bilanzsumme 117.681 119.350

Konzern-Kapitalflussrechnung

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Anhang Nr. 2016

TEUR
2015

TEUR
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis vor Steuern 1.065 2.762
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows:
Abschreibungen und Wertminderung Sachanlagen 4.1 7.271 7.218
Abschreibungen und Wertminderung immaterielle Vermögenswerte 4.1 415 385
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 4.16 77 275
Umrechnungsdifferenzen, netto 300 -199
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 107 1
Zinserträge 3.4 -41 -25
Zinsaufwendungen 3.5 1.023 903
Gewinn aus Abgang von Finanzanlagen 3.4 -206 0
Abschreibungen und Wertminderungen Finanzanlagen 0 119
Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen -17 -73
Veränderungen Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne (ohne ergebnisneutral verbuchte Veränderungen) 4.11 444 -155
Veränderung der sonstigen Rückstellungen 4.13 707 -648
Veränderung Steuerrückstellungen 0 -136
Veränderung Forderungen aus Steuern 3.8 -476 -225
Veränderung Verbindlichkeiten aus Zuwendungen der öffentliche Hand -314 20
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie geleisteten Anzahlungen 425 -6.784
Veränderung der Vorräte 4.4 -752 127
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten -32 4.441
Erhaltene Zinsen 41 25
Gezahlte Zinsen -297 -392
Gezahlte Steuern vom Einkommen und Ertrag -3.236 -2.752
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 6.504 4.887
Investitionstätigkeit
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 4 3.352
Erwerb von Sachanlagen -7.148 -3.875
Erwerb immaterieller Vermögenswerte -172 -341
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 949 1.055
Cashflows aus der Investitionstätigkeit -6.367 191
Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0 -903
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 0 3.000
Tilgung von Darlehen -1.364 -2.238
Tilgung von Schulden aus Finanzierungsleasing -168 -81
An die Anteilseigner des Mutterunternehmens gezahlte Dividenden -2.444 -2.439
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -3.976 -2.661
Nettoänderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten -3.839 2.417
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19 88
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar 13.328 10.823
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 9.508 13.328

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

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in TEUR Anhang Nr. 4.7 Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 9.664 -96
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 26
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2015 9.664 -70
Stand 1. Januar 2016 9.664 -70
Konzernergebnis
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile 18
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2016 9.664 -52

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in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten:
in TEUR Kapitalrücklage Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn Versicherungsmathematische Verluste Pensionsverpflichtung
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 22.031 34.444 -1.985
Konzernergebnis 1.448
Sonstiges Ergebnis 696 -52
Gesamtergebnis 2.144 -52
Änderung Minderheitenanteile 58
Veränderung eigener Anteile 9 170
Long-Term Incentives Vorstände -69
Dividendenzahlung -2.439
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2015 21.971 34.377 -2.037
Stand 1. Januar 2016 21.971 34.377 -2.037
Konzernergebnis 615
Sonstiges Ergebnis -716 -1.576
Gesamtergebnis -101 -1.576
Änderung Minderheitenanteile 689
Veränderung eigener Anteile 162
Long-Term Incentives Vorstände -30
Dividendenzahlung -2.444
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2016 21.941 32.683 -3.612

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in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten:
in TEUR Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Währungsumrechnungsdifferenz Konzernergebnis (Anteil der Aktionäre der SEAG)
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 0 1.056 -2.458
Konzernergebnis 1.448
Sonstiges Ergebnis 748
Gesamtergebnis 748 1.448
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung -2.439
Einstellung in Rücklagen -3.000
Stand 31. Dezember 2015 0 1.804 -6.449
Stand 1. Januar 2016 0 1.804 -6.449
Konzernergebnis 615
Sonstiges Ergebnis 1.513 -654
Gesamtergebnis 1.513 -654 615
Änderung Minderheitenanteile
Veränderung eigener Anteile
Long-Term Incentives Vorstände
Dividendenzahlung -2.444
Einstellung in Rücklagen -2.300
Stand 31. Dezember 2016 1.513 1.150 -10.578

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in TEUR Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Eigenkapital
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 66.043 2.360 68.403
Konzernergebnis 1.448 41 1.489
Sonstiges Ergebnis 696 -8 688
Gesamtergebnis 2.144 33 2.177
Änderung Minderheitenanteile 58 -961 -903
Veränderung eigener Anteile 205 205
Long-Term Incentives Vorstände -69 -69
Dividendenzahlung -2.439 -2.439
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2015 65.942 1.432 67.374
Stand 1. Januar 2016 65.942 1.432 67.374
Konzernergebnis 615 4 619
Sonstiges Ergebnis -716 -131 -847
Gesamtergebnis -101 -127 -228
Änderung Minderheitenanteile 689 -698 -9
Veränderung eigener Anteile 180 180
Long-Term Incentives Vorstände -30 -30
Dividendenzahlung -2.444 -2.444
Einstellung in Rücklagen
Stand 31. Dezember 2016 64.236 607 64.843

Konzernanhang

1. Grundlagen des Konzernabschlusses

Die SCHWEIZER-Gruppe, bestehend aus der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und deren Tochterunternehmen, ist ein globaler Technologiekonzern für die Herstellung von hochwertigen Leiterplatten und innovativen Lösungen für Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik. Basierend auf anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz adressieren Produkte und Lösungen von SCHWEIZER zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Kostenreduktion und zeichnen sich durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.

Das Mutterunternehmen der SCHWEIZER-Gruppe ist die SCHWEIZER ELECTRONIC AG (nachfolgend als das Unternehmen oder SCHWEIZER bezeichnet). Der eingetragene Firmensitz der SCHWEIZER befindet sich in der Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 480540 eingetragen. Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen. Der Konzernabschluss der SCHWEIZER-Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 wurde am 20. April 2017 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315a HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Daneben wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315a HGB beachtet.

Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet, sodass sich geringfügige Abweichungen bei der Addition ergeben können.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diverse Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden für eine anschaulichere Darstellung zusammengefasst und entsprechend im Anhang erläutert. Die Erstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt hinsichtlich des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach der indirekten Methode und hinsichtlich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode.

Erstmalig angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) sind für das Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwenden:

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Standards/Interpretationen Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IAS 1 Änderungen an IAS 1 -Darstellung des Abschlusses -Angabeninitiative unwesentlich
IAS 19 Änderungen an IAS 19 -Leistungen an Arbeitnehmer -Arbeitnehmerbeiträge unwesentlich
IAS 16 und IAS 38 Änderung an IAS 16 und IAS 38 - Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden Keine
IAS 16 und IAS 41 Änderung an IAS 16 und IAS 41 - Fruchttragende Pflanzen Keine
IAS 27 Änderung an IAS 27 - Equity Methode in Einzelabschlüssen Keine
IFRS 11 Änderung an IFRS 11 -Gemeinsame Vereinbarungen - Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten Keine
diverse Stan dards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2010 bis 2012 unwesentlich
diverse Stan dards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2012 bis 2014 unwesentlich

Aufgrund der Änderungen an IAS 1 im Rahmen der Angabeninitiative des IASB wurden einzelne Posten beziehungsweise Anhangangaben abweichend zum Vorjahr dargestellt.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist derzeit nicht vorgesehen, auch wenn einzelne Verlautbarungen dies zulassen.

IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 erneuert die Rechnungslegungsvorschriften zur Umsatzrealisierung. Die Auswirkungen auf die SCHWEIZER-Gruppe aus den geänderten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit im Rahmen eines Projektes analysiert. Es ist geplant, die modifiziert retrospektive Transitionsmethode anzuwenden, nach der die kumulierten Effekte der Umstellung in der Eröffnungsbilanz 2018 zu erfassen sind. Darüber hinaus ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben.

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen zur Leasingbilanzierung. Die Klassifizierung in Operating- und Finance-Leasingverhältnisse entfällt für Leasingnehmer. Stattdessen müssen Leasingnehmer zukünftig für alle Leasingverhältnisse einen Vermögenswert für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und eine Leasingverbindlichkeit für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz ansetzen. Ausnahmen bestehen lediglich für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Für Leasinggeber bleibt die Rechnungslegungsvorschrift weitgehend unverändert. Leasinggeber müssen weiterhin eine Klassifizierung in Operating- und Finance-Leasingverhältnisse vornehmen. Die Auswirkungen von IFRS 16 werden derzeit analysiert. Aufgrund des geringen Umfangs von Operating-Leasingverhältnissen mit der Stellung der SCHWEIZER-Gruppe als Leasingnehmer werden jedoch keine wesentlichen Effekte durch die Anwendung von IFRS 16 erwartet.

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Standards/Interpretationen Anwendungspflicht1 Übernahme in EU-Recht Voraussichtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Januar 2018 ja unwesentlich
IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018 ja Auswirkungen werden noch analysiert
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019 nein Auswirkungen werden noch analysiert
IAS 7 Änderungen an IAS 7 - Offenlegungsinitiative 1. Januar 2017 nein unwesentlich
IAS 12 Änderungen an IAS 12 - Erfassung latenter Steueransprüche für noch nicht realisierte Verluste 1. Januar 2017 nein keine
IFRS 15 Klarstellungen zu IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018 nein Auswirkungen von IFRS 15 werden noch analysiert
IFRS 2 Änderungen an IFRS 2 - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen 1. Januar 2018 nein keine
IFRS 4 Änderungen an IFRS 4 - Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge 1. Januar 2018 nein keine
IFRS 40 Änderungen an IFRS 40 - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien 1. Januar 2018 nein keine
diverse Standards Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 bis 2016 1. Januar 2017 / 1. Januar 2018 nein unwesentlich
IFRIC 22 Währungsumrechnung bei Anzahlungen 1. Januar 2018 nein unwesentlich

1 Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt.

2. Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der SCHWEIZER ELECTRONIC AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die SCHWEIZER ELECTRONIC AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.

Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind auf den Stichtag 31. Dezember 2016 aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt -werden latente Steuern angesetzt.

Neben der SCHWEIZER ELECTRONIC AG als Mutterunternehmen setzt sich der Konsolidierungskreis wie folgt zusammen:

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31. Dezember 2015 Erstmals einbezogen im Geschäftsjahr 2016 Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2016 31. Dezember 2016
Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen
Inland 1 0 0 1
Ausland 4 0 -1 3
Gesamt 5 0 -1 4
Anzahl der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Ausland 1 0 0 1

Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der SCHWEIZER ELECTRONIC AG kann der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 6.5 entnommen werden.

Änderungen im Konsolidierungskreis der SCHWEIZER Gruppe ergaben sich im Geschäftsjahr 2016 aus der Liquidation der SCHWEIZER Energy Nantong Co. Ltd. zum Jahresende 2016 und der dementsprechenden Entkonsolidierung. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2016 eine Kapitalherabsetzung von 18,5 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen Meiko SCHWEIZER Electronics Hong Kong Co., Limited durchgeführt. Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG hält somit mittelbar 31,4 % der Anteile. Auch nach der Kapitalherabsetzung erfolgt die Führung der Gesellschaft weiterhin gemeinschaftlich und die Einbeziehung der Gesellschaft erfolgt nach der Equity Methode.

Währungsumrechnung

Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt jeweils mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:

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Devisenkurse Stichtagskurs Durchschnittskurs
EUR 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 2016 2015
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USD USA 1,0541 1,0887 1,1066 1,1095
CNY China 7,3202 7,0608 7,3496 6,9733
SGD Singapur 1,5234 1,5417 1,5277 1,5251

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich ausschließlich aus erworbenen immateriellen Vermögenswerten zusammen und beinhalten im Wesentlichen Software. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Abschreibung der Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren zugrunde gelegt.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bestehen nicht.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaiger Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Kosten für die Durchführung von größeren Wartungen werden im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Grundstücke und Anlagen im Bau unterliegen nicht einer planmäßigen Abschreibung. Den übrigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens liegen die folgenden Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung zugrunde:

Gebäude: zehn bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: fünf bis 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis 20 Jahre

Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode.

Leasing

Die SCHWEIZER-Gruppe ist Leasingnehmer von Sachanlagen. Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird die Einstufung in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing gemäß IAS 17 vorgenommen. Im Falle von Finanzierungsleasing erfolgen die Aktivierung des Leasingverhältnisses und die Passivierung der Leasingverbindlichkeit. Liegt hingegen ein Operating-Leasingverhältnis vor, werden die Leasingraten linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

Die SCHWEIZER-Gruppe ist zum Bilanzstichtag an einem Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 1) beteiligt. Bei der Equity Methode erfolgt der erstmalige Ansatz der Anteile am Beteiligungsunternehmen zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Buchwert der Anteile jährlich um die anteiligen Ergebnisse, erhaltene Ausschüttungen und sonstige Veränderungen im Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens angepasst, soweit diese auf den Anteil der SCHWEIZER-Gruppe entfallen.

Der Anteil der SCHWEIZER-Gruppe am Gewinn oder Verlust der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert ausgewiesen. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden die direkt im Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens erfassten Aufwendungen und Erträge unmittelbar im sonstigen Ergebnis des Konzerns entsprechend der Anteilshöhe berücksichtigt.

Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten

Für langfristige Vermögenswerte, einschließlich immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Vermögenswerte vorliegen. Beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt und im Anschluss dessen Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Eine Wertminderung des Vermögenswerts liegt vor, sofern und soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. In diesem Fall erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Wertminderungsaufwands.

Sofern eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung aufgrund von Änderungen der zugrundeliegenden Schätzungen nicht mehr bzw. nicht mehr in dem Ausmaß vorliegt, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung. Die Wertaufholung ist dabei auf den Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung ergeben hätte.

Finanzinstrumente

Unter den Begriff Finanzinstrumente fallen Verträge, die gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Finanzielle Vermögenswerte unterteilen sich gemäß IAS 39 in folgende Kategorien:

Kredite und Forderungen
bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Verbindlichkeiten werden in nachstehende Kategorien eingeordnet:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die SCHWEIZER-Gruppe hat von der sogenannten "Fair-Value-Option" nach IAS 39, nach der die Möglichkeit besteht, jeden finanziellen Vermögenswert beziehungsweise jede finanzielle Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, keinen Gebrauch gemacht.

Originäre Finanzinstrumente

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden originäre Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente entsprechend der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese Kategorie umfasst in der SCHWEIZER-Gruppe insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit Ausnahme der Derivate sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie Kredite und Forderungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, es sei denn, die Anteile werden nicht an einem aktiven Markt gehandelt und der beizulegende Zeitwert kann nicht verlässlich bestimmt werden. In diesem Fall erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Dieser Kategorie sind die Anteile an den sonstigen Beteiligungen der SCHWEIZER-Gruppe zugeordnet. Wertberichtigungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

In der SCHWEIZER-Gruppe werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Währungs- und Rohstoffpreisrisiken entgegenzuwirken. Zum 31. Dezember 2016 lagen wie im Vorjahr derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkurses Euro-USD sowie zur Absicherung von Goldpreisen vor. Zur Zinssicherung wurden wie im Vorjahr keine Derivate eingesetzt. Abschnitt 4.14 enthält weitere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich am Handelstag. Die Voraussetzungen des IAS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting liegen für sämtliche Derivate nicht vor, so dass die Bewertung ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.

Bestimmung beizulegender Zeitwerte

Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:

Stufe 1: Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten.

Stufe 3: Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.

Vorräte

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Herstellungskosten bestimmt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, die auch Abschreibungen enthalten, einbezogen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barmittel, Sichteinlagen sowie alle Finanzmittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Die Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne wird auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen errechnet. Dabei werden der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ergebniswirksam erfasst. Die Neubewertungen der angesetzten Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Buchwerten in der Konzernbilanz, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt -sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersätze der Steuersubjekte, die zum Zeitpunkt der Realisation gültig und am Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung finden.

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, wenn diese denselben Steuergläubiger betreffen und Fristenkongruenz vorliegt.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist. Rückgriffsrechte werden dabei gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.

Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Umsatzerlöse aus eigenen Erzeugnissen, aus Handelswaren und aus Dienstleistungen werden zum beizulegenden Zeitwert der empfangenen beziehungsweise zu empfangenden Gegenleistung in der Periode erfasst, in der die Verfügungsgewalt über die Erzeugnisse oder Waren auf den Kunden übergeht, beziehungsweise die Leistung erbracht wurde. Vereinbarte Preisnachlässe oder Mengenrabatte werden bei der Erfassung der Umsatzerlöse periodengerecht berücksichtigt. Entsprechend zu den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst. Sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und Zinsaufwände werden periodengerecht erfasst und sonstige Finanzerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs vereinnahmt.

Aktienbasierte Vergütung

Die Vorstände des Konzerns erhalten eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive Program; im Folgenden LTIP genannt). Die LTIP-Komponente richtet sich nach dem jeweils vom Aufsichtsrat beschlossenen LTI-Plan. Die Höhe der LTIP-Komponente beläuft sich auf 15 % bzw. 20 % des Bruttojahresfestgehaltes multipliziert mit dem Zielerreichungsprozentsatz. Die LTIP-Komponente wird in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausbezahlt und erfolgt regelmäßig nach Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses der SCHWEIZER ELECTRONIC AG.

Die Kosten der durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichenen LTIP-Komponente werden wegen des kurzfristigen Auszahlungszeitpunkts anhand des Aktienkurses zum Bilanzstichtag ermittelt. Eine Bewertung unter Anwendung von Bewertungsmodellen erfolgt aus Wesentlichkeitsgründen nicht.

Die Kosten des LTIP werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), als Personalaufwand erfasst. Die am Abschlussstichtag ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns zur Auszahlung kommen.

Annahmen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management, diverse Annahmen und Schätzungen zu treffen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Bei folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:

Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern Der Ansatz aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, welchen nicht passive latente Steuern aus temporären Differenzen gegenüberstehen, erfordert eine wesentliche Einschätzung des Managements im Hinblick auf das geplante zu versteuernde Einkommen (siehe auch "Latente Steuern" und Abschnitt 3.8).
Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit (siehe auch "Sachanlagen" und "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1).
Bewertung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft (siehe "Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne" und Abschnitt 4.11).

Segmentinformation

Die SCHWEIZER-Gruppe besteht ausschließlich aus dem Geschäftssegment "Electronic". In diesem Segment entwickelt, produziert und vertreibt die SCHWEIZER-Gruppe hochwertige Leiterplatten für die Automobil-, Solar-, Luftfahrt- und allgemeine Industrie. Es bestehen Partnerschaften mit der Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen/Deutschland, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan, und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China.

In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG der Chip-Embedding Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen und ein neuer Bereich "Systems" aufgebaut werden. Operative Tätigkeiten wurden in diesem Bereich noch nicht aufgenommen.

Hinsichtlich der Angaben zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen sowie der Informationen zu den Hauptkunden verweisen wir auf Abschnitt 3.1. Mit Ausnahme von unwesentlichen Geschäftsausstattungen befindet sich das gesamte Anlagevermögen der SCHWEIZER-Gruppe in Deutschland.

3. Erläuterungen zur Konzern

Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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2016

Mio. EUR
2015

Mio. EUR
Nach Tätigkeitsbereichen
Durchmetallisierte Schaltungen 18,9 18,4
Nicht durchmetallisierte Schaltungen 5,5 5,8
Multilayer / HDI 89,6 89,6
Sonstige 2,2 1,8
116,1 115,6
Nach Regionen
Inland 68,6 70,5
EU - Länder 24,5 26,7
Restliches Europa 1,7 1,9
Amerika 12,6 11,0
Asien 8,4 5,2
Übrige Länder 0,3 0,3
116,1 115,6

Vorstehende Informationen zu Umsatzerlösen sind nach den Standorten der Kunden gegliedert.

In 2016 beliefen sich die Umsatzerlöse mit drei Kunden (Vorjahr: zwei Kunden) auf jeweils mehr als 10 % des Gesamtumsatzes. Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden beliefen sich dabei auf EUR 37,8 Mio. (2015: EUR 33,3 Mio.), EUR 20,0 Mio. (2015: EUR 20,7 Mio.) bzw. EUR 12,1 Mio. (2015: EUR 9,6 Mio.).

3.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Abfallerlöse 1.074 1.147
Währungsgewinne 1.055 1.321
Übrige Erträge 627 341
Summe 2.756 2.809

3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Währungsverluste 953 1.387
Übrige Aufwendungen 48 149
Summe 1.001 1.536

3.4 Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41 25
Erträge aus der Reduzierung von At-Equity bilanzierten Unternehmensanteilen 206 0
Sonstiges 3 0
Summe 250 25

Die Erträge aus der Reduzierung von At-Equity bilanzierten Unternehmensanteilen in Höhe von TEUR 206 des Geschäftsjahres 2016 sind auf die Kapitalherabsetzung von 18,5 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen Meiko SCHWEIZER Electronics Hong Kong Co., Limited zurückzuführen (siehe Abschnitt 2.).

3.5 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.023 903
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0 119
Summe 1.023 1.022

3.6 Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 36.265 35.271
Kosten der sozialen Sicherheit 5.958 5.396
Altersversorgung 1.120 867
Summe 43.343 41.534

3.7 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Kriterien des IAS 38 für die Aktivierung der angefallenen Entwicklungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht erfüllt. Die aufwandswirksam erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf EUR 3,5 Mio. (2015: EUR 3,3 Mio.).

3.8 Steuern vom Einkommen und Ertrag

In dieser Position sind inländische Körperschaftsteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen.

Weiterhin werden in dieser Position latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und den IFRS-Bilanzen der Konzerngesellschaften sowie der IFRS-Konzernbilanz bestehen.

Die latenten Steuern werden auf Grundlage der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich zusammen aus Aufwand (+) / Ertrag (-):

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2016

TEUR
2015

TEUR
Steuern der laufenden Berichtsperiode 1.334 2.385
Periodenfremde Ertragsteuern 21 -2
Latente Steuererträge -909 -1.110
Summe Steuern vom Einkommen und Ertrag 446 1.273

Forderungen aus Steuern

Die Positionen enthalten nur Ertragsteuern, etwaige sonstige Steuern sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. sonstigen Forderungen enthalten.

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2016

TEUR
2015

TEUR
Steuererstattung Körperschaftsteuer 2016 + 2015 683 364
Steuererstattung Gewerbesteuer 2016 + 2015 473 274
Körperschaftsteuerguthaben 44 87
Summe Forderungen Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.200 725
Langfristig 0 41
Kurzfristig 1.200 684

Die Steuererstattungen ergeben sich aus der berechneten Steuerschuld und abzüglich der Steuervorauszahlungen.

Bei den Tochterunternehmen wurden keine Steuervorauszahlungen geleistet, so dass keine Steuerforderungen bestehen. Die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens läuft 2017 vollständig aus.

Latente Steuern

Latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst sind, haben sich im Berichtsjahr eigenkapitalerhöhend in Höhe von TEUR 611 (Vorjahr: TEUR 20 eigenkapitalerhöhend) ausgewirkt.

Zum 31. Dezember 2016 betrugen die steuerlichen Verlustvorträge TEUR 4.229 (Vorjahr: TEUR 3.245). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden lediglich auf Verlustvorträge i.H.v. TEUR 1.577 (Vorjahr: TEUR 1.375) gebildet. In diesem Umfang plant die Gesellschaft, die Anlaufverluste mit zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnen zu können. Auf die verbleibenden Verlustvorträge i.H.v. TEUR 2.652 (Vorjahr: 1.870) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da mit ihrer Nutzung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann.

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

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Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2015
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 0 8.692 0 9.657
Vorräte 0 109 0 117
Forderungen 0 92 21 71
Pensionsrückstellungen 4.678 0 4.058 0
Verbindlichkeiten 64 64 48 17
Steuerliche Verlustvorträge 268 0 265 0
5.010 8.957 4.392 9.862
Saldierung 4.742 4.742 4.127 4.127
Ansatz latenter Steuern 268 4.215 265 5.735

Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG in Deutschland unterliegt mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbeertragsteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der dem erwarteten Steueraufwand zugrunde liegende Steuersatz von 28,0 % (Vorjahr: 28,0 %) berücksichtigt die für die Besteuerung relevante Gesellschaftsstruktur. Er errechnet sich als gewichteter Steuersatz der Regionen, in denen die wesentlichen Ergebnisse entstanden sind.

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2016

TEUR
2015

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.065 2.762
Erwarteter Ertragsteueraufwand (-) / Ertrag (+) -298 -773
Abweichende Steuersätze -82 -42
Steuerfreie Erträge 212 67
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -77 -100
Periodenfremde Steuern -21 -4
Steuern auf neu entstandene Verlustvorträge, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden -144 -312
Sonstige -36 -109
Tatsächlicher Steueraufwand -446 -1.273
Effektiver Steueraufwand in % 42 % 46 %

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

In den ausländischen Gesellschaften sind steuerliche Verluste in Höhe von TEUR 845 (2015: TEUR 1.833) angefallen. Diese steuerlichen Verluste können unbegrenzt mit den künftigen zu versteuernden Ergebnissen der Unternehmen, in denen diese Verluste entstanden sind, verrechnet werden. Für diese steuerlichen Verluste wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da sie nicht zur Verrechnung mit den zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verwendet werden dürfen. Außerdem gibt es in naher Zukunft keine anderen Steuergestaltungsmöglichkeiten oder andere Verrechnungs- oder Verwendungsmöglichkeiten.

SCHWEIZER hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden. Des Weiteren schüttet das Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns seine Gewinne erst dann aus, wenn es hierzu von allen Joint-Venture-Partnern die Zustimmung erhalten hat.

Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Posten beziehen sich auf:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Auf Gewinne/(Verluste) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 611 20

3.9 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten (^verwässerten) Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 615 1.448

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2016 2015
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien* 3.757.548 3.748.826

* In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.

Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden keine (Vorjahr: 7.168) Stammaktien aus der aktienbasierten Vergütung an die Vorstände übertragen.

4. Erläuterungen zur Konzernbilanz

4.1 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2016

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2016 Zugänge Abgänge Umbuchungen Währungsumrechnung 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.654 119 0 147 0 38.920
Technische Anlagen und Maschinen 83.601 6.417 700 1.065 0 90.383
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.918 427 236 182 1 55.292
Geleistete Anzahlungen und Anlagen 3.812 1.886 24 -1.399 11 4.286
im Bau
Summe Sachanlagen 180.985 8.849 960 -5 12 188.881
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 4.621 172 1 5 0 4.797

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 01.01.2016 planmäßige Abschreibungen Wertminderungen Abgänge Währungsumrechnung 31.12.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 12.257 762 0 0 0 13.019
Technische Anlagen und Maschinen 65.985 4.072 0 613 0 69.444
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.543 2.437 0 236 2 42.746
Geleistete Anzahlungen und Anlagen 0 0 0 0 0 0
im Bau
Summe Sachanlagen 118.785 7.271 0 849 2 125.209
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 3.456 415 0 1 0 3.870

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Buchwerte Buchwerte
in TEUR 31.12.2016 31.12.2015
--- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 25.901 26.397
Technische Anlagen und Maschinen 20.939 17.616
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.546 14.375
Geleistete Anzahlungen und Anlagen 4.286 3.812
im Bau
Summe Sachanlagen 63.672 62.200
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 927 1.165

Entwicklung des Konzernsachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte 2015

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
in TEUR 01.01.2015 Zugänge Abgänge Umbuchungen Währungsumrechnung 31.12.2015
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 38.643 11 0 0 0 38.654
Technische Anlagen und Maschinen 81.083 2.210 1.164 1.472 0 83.601
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.906 253 281 36 4 54.918
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.788 1.401 3.079 -1.548 250 3.812
Summe Sachanlagen 181.420 3.875 4.524 -40 254 180.985
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 4.245 341 5 40 0 4.621

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Kumulierte Abschreibungen
in TEUR 01.01.2015 planmäßige Abschreibungen Wertminderungen Abgänge Währungsumrechnung 01.01.2016
--- --- --- --- --- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 11.499 758 0 0 0 12.257
Technische Anlagen und Maschinen 63.012 3.754 114 895 0 65.985
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.227 2.592 0 276 0 40.543
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 112.738 7.104 114 1.171 0 118.785
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 3.076 385 0 5 0 3.456

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Buchwerte Buchwerte
in TEUR 31.12.2015 31.12.2014
--- --- ---
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 26.397 27.144
Technische Anlagen und Maschinen 17.616 18.071
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.375 16.679
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.812 6.788
Summe Sachanlagen 62.200 68.682
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 1.165 1.169

Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Ausweis der planmäßigen Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt unter den allgemeinen Verwaltungskosten.

Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungleasingverträgen gemietete technische Anlagen und Maschinen in Höhe von TEUR 1.372 (2015: TEUR 155) und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 209 (2015: TEUR 0). Grundstücke mit einem Buchwert von TEUR 2.358 (Vorjahr TEUR 2.358) dienen als erstrangige Sicherheit für zwei Bankdarlehen des Konzerns.

4.2 Beteiligungen

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan. Diese ist in Höhe des Kurswertes der auf JPY lautenden Aktien bilanziert (Buchwert zum 31. Dezember 2016: TEUR 2.254; Vorjahr TEUR 718).

Die Aktien dienen der langfristigen Festigung der Partnerschaft mit der Meiko Electronics Co. Ltd., welche ihrerseits 4,8 % der Aktien der SCHWEIZER ELECTRONIC AG hält. Die Aktien sind der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale)" (erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen) zugeordnet. Aufgrund des dauerhaft niedrigen Marktwertes wurde im Vorjahr eine Wertminderung auf den beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Aufgrund der positiven Aktienkursentwicklung wurde im Geschäftsjahr 2016 eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 1.513 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Darüber hinaus besteht eine Beteiligung in Höhe von 1,34 % an der SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH, Schramberg, die zu Anschaffungskosten von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 12) bilanziert ist.

4.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Gebrüder Schmid GmbH 3.217 3.256
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 61 140
Summe Finanzielle Vermögenswerte 3.268 3.396
Langfristig 5 56
Kurzfristig 3.263 3.340

In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind positive Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten in Höhe von TEUR 0,4 (2015: TEUR 11) enthalten.

4.4 Vorräte

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2016

TEUR
2015

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.021 4.078
Unfertige Erzeugnisse 4.380 4.470
Fertige Erzeugnisse und Waren 6.843 6.944
Summe der Vorräte 16.244 15.492

Die Abwertungen auf das Vorratsvermögen, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen TEUR 1.958 (Vorjahr: TEUR 1.632) und werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Zuschreibungen wurden wie im Vorjahr nicht vorgenommen.

Der Buchwert der zu Nettoveräußerungswert bewerteten Vorräte beträgt TEUR 3.908 (Vorjahr: TEUR 2.553).

Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.

4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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2016

TEUR
2015

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.543 17.608

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.

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Gesamt

TEUR
Nicht fällig

TEUR
< 30 Tage

TEUR
30-60 Tage

TEUR
61-90 Tage

TEUR
91-120 Tage

TEUR
31. Dezember 2016 17.543 15.838 641 245 426 102
31. Dezember 2015 17.608 15.010 1.763 280 142 111

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>120 Tage

TEUR
31. Dezember 2016 291
31. Dezember 2015 303

Zum 31. Dezember 2016 bestanden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 98 (2015: TEUR 102).

Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen stellt sich wie folgt dar:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Stand 1. Januar 102 102
Verbrauch 8 3
Auflösung 0 0
Zugang(Aufwendungen für Wertberichtigungen) 4 3
Stand 31. Dezember 98 102

4.6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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2016

TEUR
2015

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 4.994 6.130
Kurzfristige Einlagen 3.512 3.501
Geldmarktfonds 1.002 3.697
Stand 31. Dezember 9.508 13.328

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst.

Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die erhaltenen Zinsen unwesentlich.

Geldmarktfonds bestehen bei der Union Investment von TEUR 1.002 (2015: TEUR 998) und im Vorjahr zusätzlich bei der Deutschen Bank in Höhe von TEUR 2.699. Diese wurden als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft, da sie jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von TEUR 9.190 (2015: TEUR 9.190). Die Kreditlinie bezieht sich in Höhe von TEUR 7.190 (2015: TEUR 7.190) auf die SCHWEIZER ELECTRONIC AG und in Höhe von TEUR 2.000 (2015: TEUR 2.000) auf die Tochtergesellschaften mit Sitz in Singapur.

4.7 Eigenkapital

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2016 EUR 9.664.054 (2015: EUR 9.664.054) und ist in 3.780.000 (2015: in 3.780.000) Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden 6.000 Stückaktien von der SCHWEIZER Pte. Ltd., Singapore, zu einem Preis von EUR 19,45 je Aktie, d.h. insgesamt zu TEUR 117 erworben. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von TEUR 15 bzw. 0,16 % des Grundkapitals. Aus dem Bestand von insgesamt 2.483 Stück per 1. Januar 2016 und den erworbenen 6.000 Stückaktien wurden im Geschäftsjahr 2016 im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 7.168 Aktien (Vorjahr 9.383 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von TEUR 18 bzw. 0,19 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von TEUR 130 wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Die SCHWEIZER Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 1.315 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von TEUR 3 bzw. 0,03 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Des Weiteren hält die SCHWEIZER Pte. Ltd., Singapore, als 100-prozentiges Tochterunternehmen zum Bilanzstichtag insgesamt 19.100 Aktien (Vj. 25.100 Aktien) der SCHWEIZER Electronic AG. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von TEUR 49 bzw. 0,51 % des Grundkapitals.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand war ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2016 um bis zu insgesamt EUR 3.221.351,29 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Bedingtes Kapital

Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu EUR 35 Mio. zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Stimmrechtsmitteilungen

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:

Frau Dr. Maren Schweizer, Schramberg, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zum Stichtag 1. April 2002 8,28 % beträgt.

Herr Nicolas Schweizer, Schramberg, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zum Stichtag 1. April 2002 8,28 % beträgt. Die Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Januar 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG am 30. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,76 % (das entspricht 180.000 Stimmrechten) betragen hat.

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart/Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 6. Juli 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, Deutschland, am 5. Juli 2012 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,29 % (das entspricht 200.000 Stimmrechten) betragen hat. 5,29 % der Stimmrechte (das entspricht 200.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte zuzurechnen.

Herr Christoph Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 15. Juli 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,43 % (das entspricht 545.600 Stimmrechten) betragen hat.

Die WUS International Company Limited, Tsuen Wan/Hongkong, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 30. September 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,5 % (das entspricht 170.100 Stimmrechten) betragen hat.

Die WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/Volksrepublik China, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 30. September 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,5 % (das entspricht 170.100 Stimmrechten) betragen hat. 4,5 % der Stimmrechte (das entspricht 170.100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: WUS International Company Limited.

Die Infineon Technologies AG, Neubiberg/Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 28. November 2014 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,39 % (das entspricht 355.000 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Kristina Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 21. September 2015 die Schwelle von 15 % und 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,06 % (das entspricht 342.525 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Hannelore Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22. September 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 21. September 2015 die Schwelle von 15 % und 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 7,62 % (das entspricht 287.920 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Bernd Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Mai 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 13. Mai 2016 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,49 % (das entspricht 396.707 Stimmrechten) betragen hat.

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. Juli 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg/Deutschland, am 2. Juli 2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03 % (das entspricht 190.000 Stimmrechten) betragen hat.

Herr LK Wu hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 WpHG am 13. April 2017 den Erwerb von Instrumenten mitgeteilt. Die WUS International Company Limited hält am 12. April 2017 (Tage der Schwellenüberschreitung) 4,5 % Anteile an Stimmrechten und 15,24 %

Anteile an Instrumenten (bedingter Aktienkaufvertrag) und somit insgesamt 19,74 % (das entspricht 746.220 Stimmrechten) an der Gesamtzahl der Stimmrechte.

Die WUS Printed Circuit Co., Ltd., Taiwan, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 WpHG am 13. April 2017 den Erwerb von Instrumenten mitgeteilt. Die WUS Group Holding Co., Ltd. hält am 12. April 2017 (Tag der Schwellenüberschreitung) 10,16 % Anteile an Instrumenten (bedingter Aktienkaufvertrag) (das entspricht 384.000 Stimmrechten) an der Gesamtzahl der Stimmrechte.

Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre sind auch auf unserer Internetseite unter www.SCHWEIZER.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html veröffentlicht.

Eigene Anteile

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TEUR
Stand 1. Januar 2015 96
Ausgabe 21. April 2014 -24
Ausgabe 29. Dezember 2015 -2
Stand 31. Dezember 2015 70
Verkauf/Kauf konzernintern am 6. April 2016 -18
Stand 31. Dezember 2016 52

Die Ansprüche aus der anteilsbasierten Vergütung wurden im jeweiligen Folgejahr mit eigenen Anteilen des Konzerns bedient.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage betrifft Agiobeträge im Zusammenhang mit den bei der SCHWEIZER ELECTRONIC AG durchgeführten Kapitalerhöhungen, Aktienkäufen und -verkäufen sowie mit übertragenen eigenen Anteilen. Die Kapitalrücklage steht aufgrund der Regelungen des Aktiengesetzes nicht für Dividendenausschüttungen zur Verfügung.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses sowie die in den Vorjahren von der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne und Verluste sowie Zuführungen aufgrund aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Ebenso werden hier neben Differenzen aus Währungsumrechnung und der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte auch Effekte aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen abzüglich gegenläufiger latenter Steuern ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis erfasste Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, der in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist, setzt sich wie folgt zusammen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Konsolidierungsbedingte Währungseffekte -542 443
Umgliederung Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in die GuV -403 0
Währungsumrechnung at Equity bewerteter Gemeinschaftsunternehmen 161 297
Summe -784 740

Dividenden

Im Geschäftsjahr 2016 wurde - wie im Vorjahr - eine Bardividende in Höhe von 0,65 EUR pro Aktie im Gesamtbetrag von TEUR 2.444 (2015: 2.439) an die Aktionäre der SCHWEIZER ELECTRONIC AG betreffend das Geschäftsjahr 2015 ausgeschüttet.

Für die Dividendenzahlung des Geschäftsjahres 2016 schlägt der Vorstand eine Zahlung in Höhe von 0,65 EUR (2015: 0,65 EUR) je Aktie und TEUR 2.444 (2015: TEUR 2.439) vor. Die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2016 ist von der Zustimmung der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 abhängig.

4.8 Angaben zum Kapitalmanagement

Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital, sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Der Konzern überwacht sein Kapital zum einen mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital entspricht. SCHWEIZER konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades. Die Nettoschulden werden aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ermittelt. SCHWEIZER setzt beim Nettoverschuldungsgrad weiterhin eine Höchstgrenze von 150 % an. Zum anderen besteht als Steuerungsgröße die Eigenkapitalquote, die dem Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital entspricht. Im Rahmen der Finanzstrategie wurde eine Mindestquote von 35 % festgelegt. Eine Abweichung ist jedoch zulässig und richtet sich an der konkreten Situation (Investitionsprogramme, Zinsniveaus, Bonitätsfaktoren) aus.

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Nettoverschuldungsgrad als Steuerungsgröße 2016

TEUR
2015

TEUR
Finanzverbindlichkeiten 8.556 9.920
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -9.508 -13.328
Netto-Finanzschulden -952 -3.408
Eigenkapital 64.843 67.374
Nettoverschuldungsgrad -1,5 % -5,1 %

Das Eigenkapital belief sich auf EUR 64,8 Mio. (2015: EUR 67,4 Mio.). Die Eigenkapitalquote von SCHWEIZER verringerte sich dabei geringfügig um 1-Prozentpunkt auf 55 % (2015: 56 %) und überschritt die Mindest-Eigenkapitalquote von 35 % weiterhin deutlich.

4.9 Finanzverbindlichkeiten

Die verzinslichen Darlehen betreffen ausschließlich fest verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von TEUR 12.600 (2015: TEUR 12.930) und einem Buchwert von TEUR 8.556 (2015: TEUR 9.920). Bei den Bankdarlehen handelt es sich in Höhe von TEUR 1.347 (2015: TEUR 1.177) um kurzfristige und in Höhe von TEUR 7.209 (2015: TEUR 8.743) um langfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Laufzeit der Darlehen reicht dabei von 2018 bis 2024. Mit Ausnahme von einem Darlehen im Nominalwert von TEUR 3.000 (Buchwert: TEUR 3.000; 2015: TEUR 3.000) bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden.

Die Tilgungen wurden fest vereinbart und es ist nicht zu erwarten, dass Zahlungsflüsse früher oder höher als vereinbart abfließen. Das Kreditportfolio wird im wöchentlichen Turnus, zusammen mit der laufenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für die SCHWEIZER-Gruppe überprüft. Bei Bedarf wird das Kreditengagement angepasst.

4.10 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

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2016

TEUR
2015

TEUR
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.541 7
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 72 132
Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 86 37
Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.699 176
Langfristig 1.306 0
Kurzfristig 393 176

4.11 Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne

Die Pensionsverpflichtungen sind rückstellungsfinanzierte Zusagen und unterliegen den festgelegten Regelungen des jeweiligen Renten- bzw. Versorgungswerks sowie gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um dienstzeitabhängige und gehaltsbezogene Leistungszusagen, welche neben Renten- auch Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen gewähren.

Sämtliche leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns unterliegen den typischen versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere Investment- und Zinsrisiken. Der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand in den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.

Der Wertansatz der definierten Leistungsverpflichtungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt:

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2016 2015
Finanzielle Annahmen
Abzinsungssatz zum 31. Dezember % 1,73 % 2,33
Künftige Entgeltsteigerungen % - -
Künftige Rentensteigerungen Leitende Angestellte % 2,50 2,50
Künftige Rentensteigerungen sonstige % 1,00 1,00
Demografische Annahmen
zu erwartendes Lebensalter RT 2005 G RT 2005 G
rechnerisches Pensionierungsalter Einzelzusagen Jahre 60 60
rechnerisches Pensionierungsalter sonstige Jahre gesetzlich gesetzlich
Fluktuation p.a. % 2,00 2,00

Ein Gehaltstrend aufgrund künftiger Entgeltsteigerungen wurde nicht berücksichtigt, weil die Arbeitsverhältnisse bis auf eine unwesentliche Ausnahme bereits beendet sind.

Die Nettoverpflichtungen sind in der Bilanz in einer Höhe von EUR 21,6 Mio. (Vorjahr EUR 19,6 Mio.) ausgewiesen und leiten sich wie folgt ab:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Januar 19.554 19.637
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen
Zinsaufwand 446 443
Laufender Dienstzeitaufwand 218 223
Gezahlte Versorgungsleistungen -831 -817
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
Änderungen demografischer Annahmen 0 0
Änderungen finanzieller Annahmen 1.823 -86
Erfahrungsbedingte Anpassungen Gewinne/Verluste 364 158
Beiträge Arbeitnehmer 0 0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember 21.574 19.554
In der Bilanz ausgewiesene Beträge für Leistungszusagen
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen 21.574 19.554
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21.574 19.554

In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Beträge erfasst:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Effekte Gesamtergebnisrechnung
Laufender Dienstzeitaufwand 218 223
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung 446 443
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge 664 666
versicherungsmathematische Gewinne (-)und Verluste (+)
aus der Veränderungen von demografischen Annahmen 0 0
aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 1.823 -86
aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen 364 158
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 2.187 72
Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge) 2.851 738

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d. h. bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.

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2016

TEUR
2015

TEUR
Sensitivität
Abzinsungssatz +0,5 % -1.532 -1.354
Abzinsungssatz -0,5 % 1.728 1.524

Es werden in den Folgejahren folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Innerhalb der nächsten zwölf Monate (nächstes Geschäftsjahr) 880 838
zwischen zwei und fünf Jahre 3.565 3.403
zwischen sechs und zehn Jahre 4.688 4.501

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne beträgt zum Ende der Berichtsperiode 15,3 Jahre (Vorjahr: 15,0 Jahre).

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen für die Vorstände bestehen über die Entrichtung der Beiträge an die Pensionskasse hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr TEUR 415 (Vorjahr: TEUR 649).

Im Geschäftsjahr 2016 lagen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei TEUR 2.790 (Vorjahr: TEUR 2.568).

4.12 Sonstige Verbindlichkeiten

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2016

TEUR
2015

TEUR
Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 1.733 1.664
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.174 1.272
Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit 848 514
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 782 1.048
Summe sonstige Verbindlichkeiten 4.537 4.498
Langfristig 0 0
Kurzfristig 4.537 4.498

4.13 Sonstige Rückstellungen

Die kurzfristigen und langfristigen sonstigen Rückstellungen gliedern sich in die nachfolgenden Rückstellungsarten und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt:

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in TEUR Stand 01.01. Zugänge Verbrauch Auflösungen Zinseffekt Stand 31.12.
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern 2.622 1.492 1.092 31 1 2.992
Garantien 280 5 - - - 285
Versicherungsbeiträge 91 187 3 15 - 260
Übrige Rückstellungen 1.203 1.113 958 24 32 1.366
Gesamt 4.196 2.797 2.053 70 33 4.903
Davon kurzfristig 3.848 4.429
Davon langfristig 348 474

Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten Kosten für Ansprüche aus Zeitguthaben, Gewinnbeteiligungen, ausstehendem Urlaub und sonstigen Personalausgaben.

Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Kostenrechnungen.

4.14 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:

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2016 2015
in TEUR Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwerte Beizulegender Zeitwert Buchwerte Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Beteiligungen zur Veräußerung verfügbar 2.266 2.266 730 730
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Kredite und Forderungen 17.543 17.543 17.608 17.608
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge-Beziehung) Zu Handelszwecken gehalten 0,4 0,4 11 11
Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen 3.267 3.267 3.385 3.385
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen 9.508 9.508 13.328 13.328
Passiva
Finanzverbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 8.556 8.556 9.920 9.920
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 7.355 7.355 7.582 7.582
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate mit negativem Marktwert Zu Handelszwecken gehalten 72 72 132 132
Leasingverbindlichkeiten Nicht IFRS 7 1.541 1.541 7 7
Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 86 86 37 37

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, stellen sich wie folgt dar:

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Kategorie 2016

TEUR
2015

TEUR
Zur Veräußerung verfügbar 2.266 730
Kredite und Forderungen 30.318 34.322
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte - 11
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 15.997 17.539
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten 72 132

Die folgende Tabelle stellt die aus Finanzinstrumenten resultierenden Nettoergebnisse (einschließlich Zinserträgen und Zinsaufwendungen) dar:

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Kategorie 2016

TEUR
2015

TEUR
Zur Veräußerung verfügbar
im sonstigen Ergebnis erfasst 1.513 0
in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 0 -119
davon: Umgliederung aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust 0 0
Kredite und Forderungen -211 -744
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 123 -163
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -304 -286

Das Nettoergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen sowie im Vorjahr erfasste Wertminderungen auf Beteiligungen. Das Nettoergebnis aus Krediten und Forderungen enthält hauptsächlich Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Änderungen in den Wertberichtigungen. Das Nettoergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhaltet die Effekte aus der Bewertung der Derivate zum Fair Value sowie realisierte Gewinne und Verluste derivativer Finanzinstrumente. Das Nettoergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten besteht überwiegend aus Effekten der Währungsumrechnung sowie Zinsaufwendungen.

Die aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, erzielten Zinserträge betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 25). Die Zinsaufwendungen aus solchen Finanzinstrumenten betrugen im Geschäftsjahr TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 373).

Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden:

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31. Dezember 2016 31. Dezember 2015
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
--- --- --- --- --- --- ---
Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert 0,4 11
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 2.254 718
Aktiva 2.254 0,4 718 11
Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert 72 132
Passiva 72 132

Die derivativen Finanzinstrumente bestehen zum 31. Dezember 2016 aus Währungsderivaten sowie Rohstoffsicherungen. Bei den währungsbezogenen Geschäften handelt es sich um Target Forwards auf EUR/USD Wechselkurse. Bei den Rohstoffsicherungen handelt es sich um Commodity Derivate (Goldswaps), für welche ein Festpreis für Gold bezahlt wird und die Bank variable Beträge entrichtet. Die Bewertung der Derivate erfolgte auf Basis von Stufe 2 Inputfaktoren auf Basis von Werten für aktive Märkte für identische Vermögenswerte.

Die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan, ist auf Basis der Stufe 1 in Höhe des Kurswertes der Aktien und des JPY/EUR-Stichtagskurses bilanziert.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten.

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen Verbindlichkeiten wird aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultieren aus Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen wurden. Aufgrund unwesentlicher Abweichungen vom Markt- und Kalkulationszinssatz wird davon ausgegangen, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Für die zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente ist eine verlässliche Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund fehlender aktiver Märkte nicht möglich. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Buchwerte am Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

SCHWEIZER unterliegt Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen und setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit in begrenztem Umfang marktübliche derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limite festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Das Risikomanagement der Finanzinstrumente ist darüber hinaus eingebettet in das gruppenübergreifende Risikomanagementsystem.

Im Wesentlichen werden folgende Risiken abgesichert:

Rohstoffpreisrisiko:

Als Sicherungsinstrument designierte Derivate spiegeln auch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der abgeschlossenen Rohstoffterminkontrakte wider. Der Konzern ist bei seinen prognostizierten Käufen von Goldsalz und goldhaltigen Rohstoffen dem Risiko von Preisschwankungen ausgesetzt. Die Terminkontrakte führen nicht zur physischen Lieferung von Gold, sondern sind als Absicherung von Cashflows zum Ausgleich der Auswirkungen von Änderungen der goldpreisabhängigen Rohstoffpreise ausgelegt. Der Konzern sichert somit den Erwerb von 50 Feinunzen Gold pro Monat ab.

Wäre der Goldpreis zum 31. Dezember 2016 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 93 (Vorjahr TEUR 58) gestiegen beziehungsweise um TEUR 93 (Vorjahr TEUR 58) gesunken.

Zinsänderungsrisiken:

Bei festverzinslichen Anlagen oder Aufnahmen besteht ein Risiko darin, dass eine Veränderung des Marktzinssatzes zu einer Kurswertänderung führt (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Aufnahmen unterliegen dagegen keinem Kursrisiko, da der Zinssatz zeitnah nach Marktzinslage angepasst wird. Durch die Schwankung des kurzfristigen Zinssatzes ergibt sich aber ein Risiko hinsichtlich der zukünftigen Zinszahlung (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko).

Grundsätzlich wird eine externe Verschuldung zur Fälligkeit getilgt. Ein Zinsrisiko besteht daher nur in einer variabel verzinslichen Verschuldung. Zum Stichtag bestand kein Darlehen mit variabler Verzinsung.

Währungsrisiken:

Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung gehalten.

Aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung resultierende wechselkursbedingte Differenzen bleiben unberücksichtigt.

Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Währungen (USD, SGP und CNY) zum 31. Dezember 2016 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 856) gesunken beziehungsweise um TEUR 512 (Vorjahr: TEUR 876) gestiegen.

Liquiditätsrisiken:

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen des etablierten Liquiditätsplanungssystems erkannt. Aufgrund des guten Ratings diverser Banken sowie der von Banken kommittierter Kreditlinien besteht für die Gruppe die Möglichkeit, jederzeit auf umfangreiche liquide Mittel zurückzugreifen.

Zusätzlich hält SCHWEIZER eine Liquiditätsreserve von EUR 7,2 Mio. (2015: EUR 7,2 Mio.) vor, die durch einen Teil der Einlagen und Fonds gedeckt wird und nur unter Zustimmung des Aufsichtsrats und mit den Bankvollmachten des Vorstands verwendet werden darf.

Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

2016

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31.12.16

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 8.556 -337 -1.009 -4.210 -3.000 -8.556
Zins -47 -129 -456 -156 -788
Saldo 8.556 -384 -1.138 -4.666 -3.156 -9.344
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.355 -3.844 -3.511 0 0 -7.355
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.699 -137 -256 -1.306 0 -1.699
Derivate
Zufluss 112 0 0 0 112
Abfluss -144 -38 0 0 -182
Saldo -32 -38 0 0 -70
Summe 17.610 -4.397 -4.943 -5.972 -3.156 -18.468

2015

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31.12.15

TEUR
bis zu 3 Monate

TEUR
3 bis 12 Monate

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Summe

TEUR
Finanzverbindlichkeiten
Tilgung 9.920 -261 -916 -5.743 -3.000 -9.920
Zins -151 -476 -1.950 -156 -2.733
Saldo 9.920 -412 -1.392 -7.693 -3.156 -12.653
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 7.582 -4.433 -3.149 0 0 -7.582
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 176 -176 0 0 0 -176
Tilgung
Zins
Saldo
Zuwendungen der öffentlichen Hand 314 0 -314 0 0 -314
Derivate
Zufluss 1.729 3.720 621 0 6.070
Abfluss -1.775 -4.045 -675 0 -6.495
Saldo -46 -325 -54 0 -425
Summe 17.992 -5.067 -5.180 -7.747 -3.156 -21.150

Adressausfallrisiken:

Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Ansonsten stellt der Buchwert das maximale Kreditrisiko dar.

Sicherheiten:

Als Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten wurden ausschließlich Grundschulden von insgesamt EUR 17,1 Mio. begeben, die zum Stichtag mit EUR 5,5 Mio. (2015: EUR 9,9 Mio.) beansprucht sind. Weitere Sicherheiten wurden nicht begeben.

4.15 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2016 bestehen Haftsummen aus Genossenschaftsanteilen der SCHWEIZER ELECTRONIC AG in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5).

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Patronatserklärung an einen Lieferanten der SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd. abgegeben. Zum 31. Dezember 2016 bestanden zwischen der SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem Lieferanten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 5.

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG verpflichtet sich weiterhin für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Des Weiteren verpflichtet sich die SCHWEIZER ELECTRONIC AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Die SCHWEIZER ELECTRONIC AG verpflichtet sich zudem für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Kreditvertrag zwischen der SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd., der SCHWEIZER Pte. Ltd. und einem Kreditinstitut in Höhe bis zu TEUR 1.000 einzustehen, wenn die Gesellschaften nicht in der Lage sind, die Verpflichtungen aus dem Vertrag pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Haftungsverhältnisse auf Ebene der Tochterunternehmen bestehen nicht.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.

Rechtsstreitigkeiten

Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren in 2016 wurde im März 2017 eine Klage gegen die SCHWEIZER Energy Production Singapore Pte. Ltd eingereicht. Die Gegenpartei, der Minderheitsgesellschafter Darcet Pte. Ltd., erhebt einen Zahlungsanspruch in Höhe USD 2,25 Mio. sowie von RMB 27,7 Mio. aufgrund von erlittenen Verlusten, die aus Sicht des Klägers aus falschen Darstellungen sowie dem Bruch von mündlichen Vereinbarungen im Hinblick auf das Vorhaben der Produktion von Solarzellen in China bis zum 31. Dezember 2016 entstanden sein sollen. Sollten die geltend gemachten Ansprüche Bestand haben, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die SCHWEIZER-Gruppe geht nicht davon aus, dass die Klage Erfolg haben wird.

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen wie im Vorjahr keine weiteren Eventualverbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen

Die SCHWEIZER-Gruppe ist Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen für verschiedene Kraftfahrzeuge sowie E-Bikes. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einigen Leasingverträgen besteht die Option des Leasingnehmers, das Leasingverhältnis für eine weitere drei- bis fünfjährige Laufzeit zu verlängern.

Zum 31. Dezember bestehen die folgenden, nicht abgezinsten, künftigen Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Bis zu einem Jahr 322 239
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 635 385
Gesamt 957 625

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing

Der Konzern hat einen Finanzierungsleasingvertrag für ein Blockheizkraftwerk sowie für eine Telefonanlage abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasing sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

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2016 2015
in TEUR Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen
--- --- --- --- --- --- ---
Bis zu einem Jahr 237 22 215 7 0 7
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 736 65 671 0 0 0
Über fünf Jahre 680 25 655 0 0 0
Summe 1.653 112 1.541 7 0 7

Sonstige Verpflichtungen

Aus abgeschlossenen Wartungsverträgen bestehen zum 31. Dezember 2016 jährliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 513 (2015: TEUR 449). Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen im Rahmen von Operating Leasing belaufen sich auf TEUR 172 (2015: TEUR 166). Die Wartungsverträge sowie die Mietverträge enden zwischen 2017 und 2020.

Das Bestellobligo aus bereits erteilten Investitionsaufträgen in Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2016 TEUR 3.118 (2015: TEUR 2.911).

4.16 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nahe stehende Unternehmen

Nahe stehende Unternehmen, die von SCHWEIZER ELECTRONIC AG beherrscht werden oder mit einer anderen Partei gemeinschaftlich geführt werden, sind in Abschnitt 6.5 dargestellt. Die Geschäftsvorfälle zwischen der SCHWEIZER ELECTRONIC AG und ihren Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Im Geschäftsjahr 2016 fanden keine Transaktionen mit dem Gemeinschaftsunternehmen, der Meiko SCHWEIZER Electronics Hong Kong Co., Limited, statt. Dementsprechend sind keine Aufwendungen oder Erträge aus Transaktionen des Konzerns mit dem Gemeinschaftsunternehmen angefallen. Ebenfalls bestanden zum 31. Dezember 2016 keine ausstehenden Salden hinsichtlich des Gemeinschaftsunternehmens. Im Vorjahr bestand eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen gegen das Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von TEUR 567 aus dem Kauf von Maschinen des Gemeinschaftsunternehmens durch die SCHWEIZER ELECTRONIC AG.

Nahe stehende Personen

Die nahe stehenden Personen der SCHWEIZER-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SCHWEIZER ELECTRONIC AG (siehe Abschnitt 6.4) sowie deren nahen Familienangehörige.

Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung) 2.332 2.171
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 415 649
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0 1.096
Anteilsbasierte Vergütungen 77 275
Gesamt 2.824 4.191

Ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bezogen eine Vergütung in Höhe von TEUR 180 (2015: TEUR 180). In den Pensionsrückstellungen ist eine Rückstellung in Höhe von TEUR 6.559 (2015: TEUR 6.166) für die früheren Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen enthalten.

Die bei SCHWEIZER beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer zudem ein Gehalt.

Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt.

Berichtspflichtige Geschäftsvorfälle von Personen des Vorstands oder des Aufsichtsrats beziehungsweise diesen Personen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen im Geschäftsjahr 2016 nicht vor. Im Vorjahr wurde ein von nahe stehenden Personen gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 600 zurückgeführt sowie Zinsen in Höhe von TEUR 27 im Zusammenhang mit diesem Darlehen an nahe stehende Personen gezahlt.

5. Ereignisse nach der Berichtsperiode

Wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.

Bei den beiden uns nach dem Bilanzstichtag zugestellten Klagen erwarten wir nach unserer rechtlichen Würdigung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

6. Zusätzliche Angaben gemäß HGB

6.1 Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SCHWEIZER ELECTRONIC AG hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für 2016 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.SCHWEIZER.ag zugänglich gemacht.

6.2 Anzahl der Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beläuft sich auf:

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2016 2015
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Gewerbliche Arbeitnehmer 454 - 454 438 - 438
Angestellte 234 13 247 227 13 240
Anzahl Mitarbeiter 688 13 701 665 13 678
Auszubildende 29 - 29 25 - 25
Anzahl Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) 717 13 730 690 13 703

6.3 Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Konzern-/Abschlussprüfung TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 171), für andere Bestätigungsleistungen TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 24) und für sonstige Leistungen TEUR 185 (Vorjahr: TEUR 92).

6.4 Organe der Gesellschaft und deren Mandate

Vorstand

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:

Dr. Maren Schweizer (bestellt bis zum 1. Februar 2017)

Vorstandsvorsitzende, Chief Executive Officer

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Sales & Marketing, Global Supply Chain und die Division Systems.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der SCHWEIZER Pte. Ltd., Singapore
Managing Director der SCHWEIZER Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore
Managing Director SCHWEIZER Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapore
Director SCHWEIZER Energy (Nantong) Co., Ltd., China
Vice President Meiko SCHWEIZER Electronics Co. Ltd., Hong Kong

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Geschäftsführer der SCHWEIZER Aviation GmbH, Schramberg
Geschäftsführer der SCHWEIZER Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg
Geschäftsführer der SCHWEIZER Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg
Board Member der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan
Mitglied des Gesamtvorstands des ZVEI
Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Gesamt-ZVEI
Mitglied der Fachgruppe Leiterplatten im Fachverband PCB and Electronic Systems des ZVEI
Mitglied des Beirats der HDI Gerling

Nicolas-Fabian Schweizer

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Chief Technology Officer

Verantwortlich für die Bereiche Technology, Human Resources, Legal und Media & Communications.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Director der SCHWEIZER Pte. Ltd., Singapore
Supervisor SCHWEIZER Energy (Nantong) Co., Ltd., China
Supervisor SCHWEIZER Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarz-wald-Baar-Heuberg
Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank

Marc Bunz

Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer

Verantwortlich für die Bereiche Finance & Controlling, Information Systems, Purchasing und Investor Relations.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der SCHWEIZER Pte. Ltd., Singapore
Director SCHWEIZER Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore
Director SCHWEIZER Energy (Nantong) Co., Ltd., China

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse
Mitglied des Beirats der HDI Gerling

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Michael Kowalski

Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer

Management Consulting AG, Wiesbaden

Christoph Schweizer

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Geschäftsführer:

SCHWEIZER Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg
SCHWEIZER Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg

Christian Schmid

Mitglied im Finanzausschuss

Geschäftsführer:

Gebr. Schmid GmbH, Freudenstadt
Schmid Technology Systems GmbH, Niedereschach
Schmid Vacuum Technology GmbH, Karlstein a.M.
Schmid Technology GmbH, St. Leon-Rot
Schmid Technology Center GmbH, Dunningen
Schmid Energy Systems GmbH, Freudenstadt
Schmid Silicon Technology Holding GmbH, Freudenstadt
Schmid Verwaltungs GmbH, Freudenstadt

Director / Member of the Board :

Schmid Systems Inc., Watsonville / USA
Schmid Thermal Systems Inc., Watsonville / USA
Schmid Singapore Pte. Ltd., Singapore
Schmid China Ltd., Hongkong
Schmid Shenzhen Ltd., China
Schmid Zhuhai Ltd., China
Schmid Asia Ltd., China

Dr. Stephan Zizala (seit 1. Juli 2016)

Vice President & General Manager Business-Line High Power, Automotive Division

Infineon Technologies AG

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Board of Directors der Infineon Technologies Americas Corp., El Segundo, Kalifornien / USA

Carsten Brudlo*

Manager Surface Finishing, SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg

Siegbert Maier*

Betriebsrat SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg

*) Arbeitnehmervertreter

6.5 Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2016

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Name Sitz Anteil am Eigenkapital (in Prozent)
Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Schweizer Pte. Ltd. Singapur 100,0
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,0
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. Singapur 89,1
Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.) Schramberg /Deutschland 100,0
Gemeinschaftsunternehmen at-equity Einbezug
Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Limited Hongkong 31,4
Sonstige Beteiligungen
Meiko Electronics Co. Ltd. Ayase/Japan 4,8
SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH Schramberg/Deutschland 1,3

Schramberg, 20. April 2017

SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Der Vorstand

N. F. Schweizer

M. Bunz

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der SCHWEIZER ELECTRONIC AG zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Villingen-Schwenningen, 21. April 2017

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer

Pfeifer, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Schramberg, 20. April 2017

Der Vorstand

N.-F. Schweizer

M. Bunz

Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien des SCHWEIZER Konzerns und der SCHWEIZER Electronic AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 i.V.m. § 315 Abs. 5 HGB über die Unternehmensführung. Zugleich berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens.

Die SCHWEIZER Electronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Der Vorstand der SCHWEIZER Electronic AG und der Konzerntöchter leiten die Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Geschäftsordnung.

Der Aufsichtsrat überwacht, berät und begleitet den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnungen beider Organe regeln unter anderem diese Zusammenarbeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Viele der im DCGK enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung werden bereits seit langer Zeit beachtet.

Die Entsprechenserklärungen der SCHWEIZER Electronic AG, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www. schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance. html allen Interessenten zugänglich gemacht worden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2016 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

(Stand Mai 2016)

Vorstand und Aufsichtsrat der SCHWEIZER Electronic AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der SCHWEIZER Electronic AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Mai 2015 abgegeben und diese im März 2016 aktualisiert. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich für den Zeitraum von Mai 2015 bis 11. Juni 2015 auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 24. Juni 2014, die am 30. September 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Für den Zeitraum ab dem 12. Juni 2015 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015, die am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (Fassung 2015).

Vorstand und Aufsichtsrat der SCHWEIZER Electronic AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Mai 2015 den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

Kodex-Nr. 4.2.2: Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll.

Dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat beim Neuabschluss der Vorstandsdienstverträge im Oktober 2013 nicht vollumfänglich entsprochen. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Soweit allerdings der Kodex seit seiner Neufassung vom 13. Mai 2013 diese bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt.

Der Aufsichtsrat hält die Anforderungen der Empfehlung für zu unbestimmt. Dem Aufsichtsrat fehlen insbesondere konkrete Anhaltspunkte dafür, wie er den oberen vom unteren Führungskreis und die relevante von der irrelevanten Belegschaft abgrenzen soll. Unklar ist außerdem, welcher Zeithorizont und welche Perspektive bei der "zeitlichen Entwicklung" zu berücksichtigen sind. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die im Rahmen der Festlegung der Vorstandsvergütung schon bisher berücksichtigten Maßstäbe hinreichend sind, um eine angemessene Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.

Kodex-Nr. 4.2.3: Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8, dass hinsichtlich der variablen Vergütungsteile eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll.

Dieser Empfehlung wird nicht entsprochen. Die derzeit und künftig geltenden Vergütungsregelungen in den Vorstandsdienstverträgen sehen vor, dass der Aufsichtsrat im Fall außerordentlicher Entwicklungen auf Seiten der Gesellschaft (wie z.B. umwandlungsrechtliche Maßnahmen, Aktienrückkauf, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und/oder Veräußerung von Unternehmen und Betrieben, Hebung stiller Reserven), die einen erheblichen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Zielwerte der vorgesehenen variablen Vergütung haben, berechtigt ist, die Vertragsbedingungen und sonstigen Parameter der variablen Vergütung einseitig anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine solche Regelung sinnvoll und erforderlich ist, um die Auswirkungen solcher außerordentlichen Entwicklungen in angemessener Weise zu neutralisieren.

Der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 1, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wurde und wird nicht entsprochen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der SCHWEIZER Electronic AG enthalten keine solche Regelung. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Aufnahme einer solchen Regelung nicht für sinnvoll, denn selbst in diesem Fall könnte ein Vorstandsmitglied seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern und auf Auszahlung seiner restlichen Ansprüche aus dem Vorstandsdienstvertrag bestehen. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat bei Verhandlungen mit vorzeitig ausscheidenden Vorstandsmitgliedern das Unternehmensinteresse hinreichend berücksichtigen und keine unangemessenen Abfindungen gewähren wird. Damit wird gleichzeitig der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 (Berechnung des Abfindungs-Caps) nicht entsprochen.

In Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 wird empfohlen, dass eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps im Wert von zwei Jahresvergütungen (d.h. insgesamt drei Jahresvergütungen) nicht übersteigen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Im Falle des vorzeitigen Verlusts der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels haben zwei Vorstandsmitglieder der SCHWEIZER Electronic AG einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die nicht auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Die Aufnahme einer solchen Begrenzung würde die SCHWEIZER Electronic AG bzw. deren Aufsichtsrat bei der Auswahl von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für ein Vorstandsamt einschränken, denn Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels werden zum Teil in größerem Umfang gefordert als in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 empfohlen. Entsprechende Zusagen für den Fall eines Kontrollwechsels sollten daher möglich sein. Der Aufsichtsrat behält sich deshalb vor, auch bei künftigen Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern Zusagen für den Fall eines Kontrollwechsels zu machen, die nicht die in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 empfohlene Begrenzung aufweisen.

Kodex-Nr. 4.2.5: Nach der im Jahr 2013 neu eingeführten Kodex-Empfehlung in Nr. 4.2.5 Abs. 3 soll für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, die Vorstandsvergütung unter Verwendung von Mustertabellen individualisiert im Vergütungsbericht offengelegt werden.

Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Hauptversammlung der SCHWEIZER Electronic AG am 1. Juli 2011 die Nichtoffenlegung der individualisierten Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder bis einschließlich des Geschäftsjahres 2015 beschlossen hat. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2016 beschlossen, der diesjährigen Hauptversammlung die Fassung eines weiteren Opt Out-Beschlusses nach § 286 Abs. 5 HGB nicht vorzuschlagen. Die Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Geschäftsjahre ab 2016 wird die in Kodex-Nr. 4.2.5 Abs. 3 empfohlenen Angaben unter Verwendung der dort genannten Mustertabellen enthalten, so dass der Empfehlung künftig entsprochen werden wird.

Kodex-Nr. 5.1.2: In Kodex-Nr. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 wird empfohlen, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.

Kodex-Nr. 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3: Es besteht weder der in Kodex-Nr. 5.3.2 empfohlene Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats noch der in Kodex-Nr. 5.3.3 empfohlene Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält die Einrichtung dieser Ausschüsse für ein Unternehmen der Größe der SCHWEIZER Electronic AG mit einem lediglich sechsköpfigen Aufsichtsrat nicht für sinnvoll bzw. erforderlich. Die für den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss vorgesehenen Aufgaben sowie die sonstigen Aufgaben des Aufsichtsrats können problemlos im Gesamtgremium behandelt werden, soweit sie nicht dem bestehenden Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats übertragen sind. Als einziger Ausschuss besteht der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats der SCHWEIZER Electronic AG ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll bzw. erforderlich ist. Mit der Einrichtung des Personal- und Finanzausschusses hat der Aufsichtsrat daher der Empfehlung in Kodex-Nr. 5.3.1 Satz 1 (Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder) genügt. Höchst vorsorglich wird jedoch eine Abweichung von dieser Kodex-Empfehlung erklärt.

Kodex-Nr. 5.4.1: In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 (Fassung 2015) wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat im Rahmen der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung u.a. eine festzulegende Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat berücksichtigen soll. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hält die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnis und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb bei der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung eine solche Altersgrenze nicht festgelegt. Auch die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat nicht für zielführend. Gerade die von einer solchen Regelgrenze betroffenen Aufsichtsratsmitglieder verfügen über vertiefte Kenntnisse der Gesellschaft und langjährige Erfahrung, von denen die Gesellschaft profitiert. Über eine weitere Amtszeit soll daher immer im Einzelfall entschieden werden.

In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 5 bis 7 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Anforderungen des Kodex an die Berichtspflicht nach Auffassung des Aufsichtsrats unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar sind. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Berichterstattung nicht für sinnvoll erachtet.

Kodex-Nr. 5.4.6: In Kodex-Nr. 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 wird empfohlen, dass u.a. der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrats bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat die zusätzliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für ihre Mitgliedschaft in Ausschüssen gemäß § 13 Abs. 4 der Satzung auch die Tätigkeit des Ausschussvorsitzenden ausreichend honoriert. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2016 beschlossen, der Hauptversammlung eine Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung in § 13 der Satzung vorzuschlagen. Danach soll künftig der Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss im Rahmen der Vergütung berücksichtigt werden. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2017 gelten. Ab diesem Zeitpunkt ist somit beabsichtigt, der Empfehlung in Kodex-Nr. 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 zu entsprechen. Nach der Kodex-Empfehlung in Nr. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der Anknüpfung der erfolgsorientierten Vergütung an die Dividende die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt und dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten. Der in Kodex-Nr. 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 empfohlene individualisierte Ausweis der in der Satzung der Gesellschaft geregelten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang oder im Lagebericht erfolgte bis einschließlich des Geschäftsjahres 2015 nicht, da kapitalmarktrelevante Zusatzinformationen nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat damit nicht verbunden waren. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2016 beschlossen, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre ab 2016 individualisiert ausgewiesen werden soll, so dass der Empfehlung künftig entsprochen werden wird.

Kodex-Nr. 7.1.2: In Kodex-Nr. 7.1.2 Satz 4, 1. Halbsatz wird empfohlen, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein soll.

Dieser Empfehlung wurde nicht entsprochen. Die Einhaltung der Frist von 90 Tagen war aufgrund des zeitlichen Aufwands, der mit der erstmaligen Aufstellung eines Konzernabschlusses verbunden war, nicht möglich. Der Konzernabschluss wurde aber innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt.

Schramberg, im Mai 2016

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Die Struktur der Unternehmensleitung und Überwachung stellt sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Aktionäre der Schweizer Electronic AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben.

Das Bestreben von Schweizer ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so einfach wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein Stimmrechtsvertreter benannt, den diese mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern von denen zwei von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) gewählt werden. Fünf Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019 und ein Mitglied bis zur Hauptversammlung 2017 gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich in Anlehnung an Ziffer 5.4.1 DCGK und unter Würdigung der unternehmensspezifischen Situation, der Größe der Gesellschaft sowie dem Anteil der internationalen Geschäftstätigkeit bezüglich seiner Zusammensetzung folgende Ziele gesetzt:

1. Mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch eine ausländische Staatsangehörigkeit, relevante Auslandserfahrung oder relevante Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr);

2. nicht mehr als zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die eine Beratungsfunktion oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Schweizer Electronic AG wahrnehmen; damit sollen potentielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat eingeschränkt werden;

3. mindestens drei Aufsichtsratssitze für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2., d. h. mindestens ein Aufsichtsratssitz für unabhängige Anteilseignervertreter und mindestens zwei Aufsichtsratssitze für unabhängige Arbeitnehmervertreter (nach Einschätzung des Aufsichtsrats handelt es sich bei den Arbeitnehmervertretern grundsätzlich um unabhängige Aufsichtsratsmitglieder);

4. mindestens ein Aufsichtsratssitz für Frauen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hatte mit Ausnahme von Punkt 4 diesem Ziel entsprochen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt anhand einer Besetzungs-/Kompetenzmatrix, welche die Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats mit einbezieht und bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung Berücksichtigung findet.

Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, insbesondere zu deren Arbeitsweisen und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Tätigkeiten und Mandate sind im Bericht des Aufsichtsrats und im Anhang zum Jahresabschluss zu finden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Vorstand. Zudem besteht ein Personal- und Finanzausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats besteht. Der Ausschussvorsitzende informiert das Plenum anschließend über die Ergebnisse. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest, billigt den Konzernabschluss und beauftragt den Abschlussprüfer.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird im Lagebericht berichtet.

Für den Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Das Gremium bestand bis zum 1.2.2017 aus drei Mitgliedern und ist seither mit zwei Mitgliedern besetzt.

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finanz- und Geschäftslage.

Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands wird im Lagebericht berichtet.

Für den Vorstand ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Gesetz für die Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" schreibt eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer (sog. Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Für Unternehmen, wie die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung (auch nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegen, wurde die Pflicht geschaffen, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Führungsebenen zu setzen. Dabei hat das Unternehmen ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen.

Zielgrößen der Schweizer Electronic AG sind es, jeweils eine Aufsichtsrats-, eine Vorstands- und eine Position in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frau zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen bestand die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands aus Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei der Schweizer Electronic AG nicht definiert. Die festgelegten Zielgrößen sollen bis zum 30.6.2017 erreicht werden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Seit dem Geschäftsjahr 2016 wird ein Konzernabschluss nach den IFRS-Richtlinien erstellt. Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG erfolgt nach HGB-Richtlinien. Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Konzern- und Jahresabschluss werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über wesentliche Sachverhalte, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer nimmt an den Aufsichtsratssitzungen, in denen Konzern- und Jahresabschluss gebilligt und festgestellt werden, persönlich teil.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei Schweizer einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, auf der Analystenkonferenz, in den Quartalsmitteilungen und im Halbjahresfinanzbericht.

Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen. Sämtliche Meldungen und Mitteilungen sind unter www.Schweizer.ag/de/investorrelations. html zugänglich. Fragen werden von der Investor Relations- und Communicationsabteilung beantwortet.

Aktienbesitz

Die Mitglieder Vorstands hielten zum 31.12.2016 zusammen 417.882 Aktien. Darin enthalten sind 193.342 Aktien von Herrn Nicolas-Fabian Schweizer und 213.225 Aktien, der am 1.2.2017 abberufenen, Frau Dr. Maren Schweizer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten zusammen 482.050 Aktien. Darin enthalten sind 481.800 Aktien von Herrn Christoph Schweizer.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft

Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Schweizer Electronic AG oder sich darauf beziehende Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied und von ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigte Geschäfte ein Gesamtvolumen von EUR 5.000 erreicht. Die der Schweizer Electronic AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.Schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance/directors-dealings.html abrufbar.

Schramberg, 25. April 2017

Der Vorstand

Nicolas-Fabian Schweizer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Michael Kowalski, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die sehr gute Positionierung der Schweizer Electronic AG im Bereich der Hightech Leiterplatten für die Automobil industrie sorgte auch im Geschäftsjahr 2016 für ein moderates Umsatzwachstum. Zusätzlich zum Segment Automobilindustrie konnte Schweizer im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig auch Umsätze im Segment Luftfahrtindustrie, das wie die Automobilindustrie sehr hohe Qualitäts- und Zuverlässigkeitsanforderungen hat, erzielen. Aufgrund der langen Qualifizierungszeiträume sind die Einstiegsbarrieren in dieses Segment zwar hoch, aber die Umsätze dafür entsprechend nachhaltig. Die Differenzierungsstrategie von Schweizer zeigt somit erste Erfolge. Schweizer wird auch weiterhin auf seine technologischen Stärken im Bereich Automobilelektronik setzen und die Themen Elektro-Mobilität, funktionale Sicherheit durch Fahrerassistenzsysteme und Nachhaltigkeit durch systemoptimierte Gewichtsreduktion in den Mittelpunkt der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens stellen.

Aufgrund der immer komplexer werdenden Anwendungen und den damit verbundenen wachsenden technologischen Anforderungen an die Produkte von Schweizer kam es allerdings im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Produktion zu prozessbedingten Engpässen, die kurzfristig nicht aufgelöst werden konnten. Die damit beschränkte Kapazität des Werkes in Schramberg, das auf Hightech Leiterplatten spezialisiert ist, limitierte ein stärkeres Umsatzwachstum bei der nach wie vor immer noch stark wachsenden Nachfrage der Automobilindustrie nach Hightech Leiterplatten. Die fortschreitende Miniaturisierung und die damit verbundenen Herausforderungen an die Maschinen- und Prozesstechnologien bedeuten für Schweizer den Einstieg in die nächste Phase der strategischen und operativen Weiterentwicklung des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben hierfür die Weichen gestellt und gehen diese Weiterentwicklung systematisch an.

Berichte und Sitzungen

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2016 wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und ausführlich beraten und ihn bei der Geschäftsführung überwacht.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fand eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten und die unterschiedlichen Themen sowohl in den Sitzungen als auch im Rahmen von einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.

Die Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.

Im Geschäftsjahr 2016 fanden fünf turnusmäßige und sechs außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zwei turnusmäßige Personal- und Finanzausschusssitzungen statt. An den Personal- und Finanzausschusssitzungen nahmen alle Mitglieder teil. An den insgesamt elf Sitzungen des Aufsichtsrats konnte ein Aufsichtsratsmitglied krankheitsbedingt an sechs Sitzungen nicht teilnehmen. Ansonsten nahmen die Mitglieder des Organs vollständig an den Aufsichtsratssitzungen teil. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Wichtige Themen der Aufsichtsratssitzungen

In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Geschäftsfelder, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation, sowie der Entwicklung des Partnernetzwerks.

Wiederkehrender Gegenstand der Sitzungen waren zudem die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens und die Chancen und Risiken, die sich für das Unternehmen daraus ergeben. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat stets in allen für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen eingebunden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen für den Aufsichtsrat und dem Personal- und Finanzausschuss generell folgende Themen im Mittelpunkt der Gremienarbeit: 1. Die strategische und operative Weiterentwicklung des Unternehmens; 2. Die Umstellung des Konzernabschlusses auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) und 3. Spezifische Fragestellungen der Organisationsgestaltung.

Einen Schwerpunkt der außerordentlichen Sitzung vom 8. Febr. 2016, der ordentlichen Sitzung vom 21. März 2016 sowie der außerordentlichen Sitzung vom 25. April 2016 bildeten die Erläuterungen und Diskussion zur erstmalige Erstellung des Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den zusätzlich nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften. Spezifisch wurden am 8. Februar 2016 dem Aufsichtsratsplenum vom Vorstand die Abschlüsse der asiatischen Tochtergesellschaften vorgestellt, mit ihm diskutiert und die notwendigen Beschlüsse zur Übernahme der dort aufgelaufenen Verluste gefasst.

Am 21. März 2016 berichtete der Vorstand über die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2015 und die aktuelle Geschäftsentwicklung. Außerdem wurden Einzelabschluss, Lagebericht sowie die Verwendung des Bilanzgewinns der Schweizer Electronic AG mit dem Vorstand und dem Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erörtert. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde einstimmig angenommen, der Jahresabschluss und Lagebericht des Vorstands wurde genehmigt und festgestellt, und der Corporate-Governance-Bericht wurde genehmigt. Als weiteres Thema wurde die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung, welche u. a. die Beschlussvorschläge für Kapitalmaßnahmen, die Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung, die anstehende Aufsichtsratswahl vorsah, behandelt. Im Hinblick auf eine größere Transparenz kamen Aufsichtsrat und Vorstand überein, zukünftig sowohl die Aufsichtsrats- und als auch Vorstandsvergütung individuell offenzulegen.

In der außerordentlichen Sitzung vom 12.4.2016 befassten sich die Mitglieder des Aufsichtsrats vorwiegend mit einem vom Vorstand erarbeiteten Konzept zur Erweiterung der Asien-Strategie und zum Ausbau der eigenen Marktposition vornehmlich im Automobilsegment, aber auch in anderen PCB-Anwendungssegmenten.

In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 22. April 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit organisatorischen Fragestellungen und bestellte Herrn Nicolas Schweizer in diesem Zusammenhang zum Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Gegenstand der am 25. April 2016 stattgefundenen außerordentlichen Aufsichtsratssitzung war die Billigung des erstmals erstellten Konzernabschlusses. Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH nahmen an der Sitzung teil und standen für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.

In der Sitzung vom 17. Juni 2016 informierte der Vorstand das Gremium neben der regelmäßigen Berichterstattung über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage und der Entwicklung des Partnernetzwerkes, sowie über die am 3. Juli 2016 in Kraft getretene Marktmissbrauchsverordnung und das Compliance Management System. Ein weiterer Tagesordnungspunkt waren die Zielvorgaben für den Vorstand für das Jahr 2016. Diese wurden diskutiert und gebilligt.

Im Anschluss an die Hauptversammlung am 1. Juli 2016 wurde das wiedergewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Christoph Schweizer in seinem Amt als stellvertretender Aufsichtsrats- und stellvertretender Personal- und Finanzausschussvorsitzender bestätigt.

In der Sitzung vom 26. September 2016 standen neben dem Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäfts und Finanzlage auch organisatorische Fragestellungen, die in der außerordentlichen Sitzung vom 3. November 2016 fortgesetzt diskutiert wurden, im Mittelpunkt.

Schwerpunkt der Sitzung vom 28. November 2016 war die Präsentation des Vorstands zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens und die Diskussion über konkrete Ziele und Maßnahmen, die in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 14. Dezember 2016 fortgesetzt wurde. Zudem genehmigte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung das Budget für das Jahr 2017 und nahm die Planung für 2018 und 2019 zur Kenntnis. Das Ergebnis der durchgeführten Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit wurde dargestellt und ausführlich besprochen.

Veränderung in Aufsichtsrat und Vorstand

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 wurde Herr Christoph Schweizer erneut als Aufsichtsratsmitglied und Frau Karin Sonnenmoser zu dessen Ersatzmitglied bis zur Hauptversammlung 2017 gewählt. Die Wahl von Herrn Dr. Stephan Zizala erfolgte für die restliche Amtszeit des vakanten Aufsichtsratsmandats bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019. Somit war der Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung wieder voll besetzt. Seit der Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer aus dem Vorstand am 1. Februar 2017, besteht der Vorstand noch aus zwei Mitgliedern.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsratsplenum zu behandeln sind. Ferner wird der Gesamtaufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.

Arbeit des Personal- und Finanzausschusses

In den zwei turnusmäßigen Sitzungen vom 25. Februar 2016 und 26. September 2016 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses vor allem mit Themen des Einzel- und Konzernabschlusses und strategischen Themen. Der Gesamtaufsichtsrat wurde über die Ergebnisse der Beratungen jeweils informiert. Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und das Vorstandsvergütungssystem mindestens alle zwei Jahre durch externe Berater überprüfen zu lassen. Auch hierüber berichtet der Ausschuss an den Gesamtaufsichtsrat, bzw. gibt entsprechende Empfehlungen ab. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Ausschuss zusätzlich mit der Suche nach einem geeigneten Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für Herrn Christoph Schweizer betraut.

Deutscher Corporate Governance Kodex

In der Aufsichtsratssitzung vom 21. März 2016 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärung wurde dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und ist zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben.

Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2016 wurden von der in der Hauptversammlung 2016 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Oliver Pfeifer seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 21. April 2017 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 25. April 2017 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.

Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von EUR 0,65 je Aktie vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.

Schramberg, den 25. April 2017

Der Aufsichtsrat

Michael Kowalski, Vorsitzender

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