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QSC AG

Annual Report May 29, 2017

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Annual Report

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QSC AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Geschäftsbericht 2016

SCHRITT FÜR SCHRITT IN DIE DIGITALE WELT

KENNZAHLEN

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in Mio. € 2016 2015 2014 2013 2012
Umsatz 386,0 402,4 431,4 455,7 481,5
EBITDA 37,1 42,2 35,0 77,8 77,9
Abschreibungen1 50,2 53,3 69,0 51,3 53,4
EBIT -13,1 -11,1 -34,0 26,5 24,6
Konzernergebnis -25,1 -13,2 -33,9 23,6 19,0
Ergebnis je Aktie2 (in €) -0,20 -0,11 -0,27 0,19 0,14
Eigenkapital3 86,3 113,8 145,6 193,2 180,2
Langfristige Schulden3 159,3 171,0 180,2 103,3 96,0
Kurzfristige Schulden3 59,2 63,3 79,7 95,5 110,9
Bilanzsumme3 306,0 348,1 405,5 392,0 387,1
Eigenkapitalquote (in %) 28,2 32,7 35,9 49,3 46,6
Free Cashflow 8,4 7,1 -24,9 25,6 23,6
Liquidität3 67,3 74,0 88,1 59,0 35,2
Investitionen 28,4 26,7 30,0 39,6 37,9
Investitionsquote4 (in %) 7,4 6,6 7,0 8,7 7,9
Dividende je Aktie (in €) 0,035 0,03 0,10 0,10 0,09
Xetra-Schlusskurs3 (in €) 1,92 1,51 1,74 4,30 2,11
Anzahl der Aktien3 (in Stück) 124.172.487 124.162.487 124.142.487 124.057.487 137.307.152
Marktkapitalisierung3 238,4 187,5 216,0 533,4 289,7
Mitarbeiter3 1.360 1.454 1.697 1.689 1.485

Konzernabschlüsse 2012 bis 2016 nach IFRS.

1 Inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.

2 Unverwässert.

3 Zum 31. Dezember.

4 Verhältnis von Investitionen zu Umsatz.

5 Vorschlag an die Hauptversammlung.

SCHRITT FÜR SCHRITT IN DIE DIGITALE WELT. MIT SICHTBAREM ERFOLG.

Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), Consulting und Telekommunikation begleiten wir unsere Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Unser gebündeltes digitales Know-how rund um die Pure Enterprise Cloud und das Internet of Things überzeugt immer mehr Unternehmen: Der Umsatz im Segment Cloud stieg 2016 um fast 150 %. Dabei steht die Digitalisierung des deutschen Mittelstands erst am Anfang ...

SICHTBARE ERFOLGE IM JAHR 2016. MEILENSTEINE AUF EINEN BLICK.

Start der Pure Enterprise Cloud

Ende Februar stellte QSC der Öffentlichkeit die neue Pure Enterprise Cloud vor. Sie beruht auf einem modularen Baukastensystem aus erprobten Cloud-Technologien, Softwarelösungen und Servicekomponenten sowie leistungsstarken Netzwerk- und Infrastrukturdiensten. Mit der Pure Enterprise Cloud lassen sich verschiedene Cloud-Welten verbinden und auch traditionelle IT-Anwendungen effizient nutzen.

Mittelständler setzen auf die Cloud-Kompetenz von QSC

Die Pure Enterprise Cloud überzeugte Kunden vom ersten Moment an und bewährte sich rasch in zahlreichen Projekten. Seit August vereinheitlicht beispielsweise der Metallverarbeiter apt Hiller seine heterogene ITK-Landschaft mithilfe dieser innovativen Lösung. Binnen weniger Wochen konnten die ersten Beschäftigten eine einheitliche Arbeitsplatzumgebung aus der Pure Enterprise Cloud nutzen.

QSC ist der "Rising Star" der Branche

Die Innovationskraft von QSC beeindruckt auch Marktforscher. Experton beispielsweise prämierte 2016 das Unternehmen als "Rising Star" sowohl mit Blick auf die Pure Enterprise Cloud als auch das IoT-Portfolio. Die Analysten von Crisp Research sehen die selbst entwickelte IoT-Plattform als führend im Markt an und zeichneten QSC als Innovator aus.

Exzellente Bewertung von SAP

Im Herbst erhielt QSC für ihre Hosting-Services mit "excellent" die höchstmögliche Bewertung von SAP. Zugleich zertifizierte der Softwarekonzern erneut die "SAP HANA Operations Services" und hob hier unter anderem die Bereiche Servicemanagement und Bereitstellung der Dienste lobend hervor.

All-IP kommt hervorragend an

Als Vorreiterin in Deutschland rüstete QSC ihr Netzwerk frühzeitig mit der IP-Technologie auf und profitiert nun in besonderem Maße von der hohen Nachfrage im Mittelstand nach ausgereiften All-IP-Lösungen. In der Folge stiegen 2016 die TK-Umsätze mit Firmenkunden entgegen dem Markttrend.

Bündelung der loT-Kompetenz in der Q-loud

+148% Wachstum der Cloud-Umsätze 2016

Um noch schneller auf neue Bedürfnisse am Markt reagieren zu können, bündelte QSC 2016 ihre IoT-Aktivitäten in der Tochter Q-loud. Ihre Flexibilität und Kompetenz stellten die Spezialisten für das Internet of Things in mehreren Projekten unter Beweis und vervielfachten den Umsatz binnen eines Jahres.

JÜRGEN HERMANN, VORSTANDSVORSITZENDER

»QSC WUCHS IM JAHR 2016 IN ALLEN GESCHÄFTSBEREICHEN, IN DENEN WIR WACHSTUM ERWARTET HATTEN -ALLEN VORAN IN DER CLOUD. DIESE ENTWICKLUNG SETZT SICH 2017 FORT. « JÜRGEN HERMANN, VORSTANDSVORSITZENDER

Brief an die Aktionäre

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

die Zukunft von QSC liegt in der digitalen Welt. Als Digitalisierer für den Mittelstand haben wir 2016 in vielerlei Hinsicht Fortschritte gemacht. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stand der Ausbau des Cloud-Geschäfts. Im Frühjahr haben wir mit der Vermarktung der Pure Enterprise Cloud begonnen. Ihre schlüsselfertigen Services ermöglichen einen unkomplizierten Übergang herkömmlicher IT-Landschaften in die Cloud. Und dank des Baukastenprinzips können Mittelständler ihre jeweilige Digitalisierungsstrategie schrittweise und mit maximalen Freiheitsgraden ausgestalten. Erste Kunden nutzen bereits unser vollständiges Portfolio, andere kombinieren als Einstieg eigene IT-Lösungen mit ausgewählten Cloud-Services von QSC. Auch die Schwerpunkte sind unterschiedlich: Teilweise wird die Migration von Arbeitsplatzumgebungen in die Cloud priorisiert, andere Kunden wiederum legen den Fokus zuerst auf betriebliche Prozesse. All das ist mit der Pure Enterprise Cloud effizient und sicher möglich. Diese Flexibilität beim Einsatz trägt entscheidend zu ihrem Erfolg und ihrer hohen Wertschätzung bei Kunden und Branchenbeobachtern bei; zahlreiche Auszeichnungen durch namhafte IT-Analysten sprechen für sich.

Das Cloud-Geschäft besitzt noch ein zweites starkes Standbein: das IoT-Portfolio. Mit ihm können Mittelständler die Vernetzung von Geräten sowie digitale Geschäftsmodelle im Internet der Dinge gestalten. Im vergangenen Jahr haben wir unsere IoT-Kompetenzen in der 100-prozentigen Tochter Q-loud gebündelt. Sie deckt mit ihrem Full-Stack-Ansatz die gesamte IoT-Wertschöpfungskette ab - von der Transformationsberatung über die Auftragsfertigung vernetzter Geräte bis hin zur Übernahme des vollständigen Betriebs. Dies trifft die Erwartungen unserer mittelständischen Kunden, und das in zunehmendem Maße. Mit Schüco beauftragte beispielsweise einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Fenster-, Tür- und Fassadensysteme Q-loud mit der digitalen Vernetzung bestehender und zukünftiger Produktserien. Das Ziel der Zusammenarbeit ist die zentrale Steuerung und Überwachung der Schüco-Produkte. Ganz konkret: Dank unserer Technologie lassen sich Türen und Fenster kompletter Gebäude zentral öffnen, schließen und kontrollieren.

Die zahlreichen IoT-Projekte sowie die erfolgreiche Vermarktung der Pure Enterprise Cloud trugen maßgeblich dazu bei, dass der Umsatz im Segment Cloud 2016 um 148 % auf 18,1 Mio. € stieg. Aufwärts ging es auch in den beiden anderen Geschäftsfeldern, in denen wir Wachstum erwartet hatten: im Consulting und im TK-Geschäft mit Firmenkunden. Der Erfolg im Consulting beruht insbesondere auf dem Know-how unserer mehr als 200 SAP-Spezialisten beim Einsatz der HANA-Technologie. Diese innovative IT-Plattform erweist sich als ein Kernelement der digitalen Transformation, da sie die reibungslose Verarbeitung großer Datenmengen in Echtzeit ermöglicht. QSC hat mittlerweile mehr als 40 HANA-Projekte realisiert und sich auch damit die Anerkennung des Softwareherstellers verdient: Seit 2016 ist QSC "Partner of Excellence" von SAP.

» WIR GEWINNEN NEUE KUNDEN FÜR DIE PURE ENTERPRISE CLOUD UND TREIBEN DIE MIGRATION DER OUTSOURCING-KUNDEN VORAN.« JÜRGEN HERMANN, VORSTANDSVORSITZENDER

Exzellent ist auch die Leistung im TK-Geschäft mit Firmenkunden. In einem hart umkämpften und insgesamt rückläufigen Markt konnten wir 2016 den Umsatz erneut steigern. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in einem einzigartigen All-IP-Know-how. QSC hat als erster TK-Anbieter sein Netz zu einem durchgängig IP-fähigen Next Generation Network aufgerüstet und verfügt heute über ein breites Leistungsspektrum auf diesem Gebiet - vom einfachen Voice-over-IP-Anschluss bis zur komplexen Telefonanlage. Mehr als 250.000 aktive SIP-VoIP-Anschlüsse der neuesten Generation unterstreichen die Vorreiterrolle von QSC in diesem Markt. Die Konzentration auf die drei Geschäftsfelder Cloud, Consulting und TK für Firmenkunden bedingt einen weitreichenden Umbau unserer Organisation. Ende 2016 wurde das auf zwei Jahre angelegte Programm zur Kostenreduzierung beendet. Insbesondere im traditionellen Outsourcing haben wir die Prozesse weiter automatisiert und in erheblichem Maße Mitarbeiter abgebaut; gleichzeitig konnten wir vor allem für die Cloud, das Consulting und den Vertrieb neue Experten gewinnen. Insgesamt verfügen wir nun über schlankere Strukturen und schnellere Prozesse.

In den beiden traditionellen Geschäftsfeldern Outsourcing und TK für Wiederverkäufer gehen die Umsätze wie erwartet zurück. In beiden Märkten tobt ein harter Preiswettbewerb, zudem wirken sich im TK-Geschäft regulatorische Entscheidungen negativ aus. Insgesamt kostet uns diese Entwicklung in diesem Jahr im Outsourcing bis zu 20 Mio. € und im TK-Bereich für Wiederverkäufer rund 25 Mio. € Umsatz. Im traditionellen Outsourcing verzichten wir mit Blick auf die Situation am Markt bereits seit 2015 auf Ausschreibungen, die eine Übernahme von Personal voraussetzen. Bei der Auslagerung und dem Betrieb von IT-Diensten setzen wir stattdessen auf unsere Pure Enterprise Cloud. Schritt für Schritt kommt diese Innovation auch den bestehenden Outsourcing-Kunden zugute; ihre Migration hat 2016 begonnen und wird sich in den nächsten Jahren in enger Abstimmung mit unseren Kunden fortsetzen. Für das laufende Jahr erwarten wir deswegen eine zweigeteilte Entwicklung: Steigenden Umsätzen vor allem in der Cloud sowie im Consulting und im TK-Geschäft mit Firmenkunden werden sinkende Umsätze im Outsourcing und im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern gegenüberstehen. Auf Konzernebene planen wir deswegen für 2017 insgesamt noch mit einem Umsatzrückgang. Der Fokus auf einen industrialisierten IT-Betrieb sowie der Ausbau des Cloud-Geschäfts garantieren dennoch ein zumindest stabiles EBITDA-Ergebnis. Die EBITDA-Marge wird im Vergleich zu 2016 steigen, ebenso der Free Cashflow.

Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten steht weiterhin das Cloud-Geschäft. Wir werden neue Kunden für die Pure Enterprise Cloud gewinnen und die Migration bestehender Outsourcing-Kunden vorantreiben. Zugleich erweitern wir das Leistungsspektrum in Richtung Multi-Cloud. Darunter versteht man eine vernetzte, serviceorientierte Cloud, die die Vorteile verschiedener Lösungen vereint. Schon heute nutzen viele Unternehmen für Standardanwendungen kostengünstige Angebote weltweit tätiger Rechenzentrumsbetreiber wie Amazon oder Microsoft. QSC bindet solche Cloud-Lösungen nun in ihr eigenes Angebot ein und liefert Kunden damit die dominierende IT-Architektur der kommenden 10 Jahre auf der Basis der Pure Enterprise Cloud - eine Multi-Cloud.

Zur hohen Wachstumsdynamik des Cloud-Geschäfts wird auch das IoT-Portfolio erheblich beitragen. Unsere IoT-Experten werden neue Kunden aus der Industrie mit ihrem Full-Stack-Ansatz begeistern und die Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Kunden vertiefen. Noch stehen wir am Anfang des IoT-Zeitalters. Viele Unternehmen starten mit Pilotprojekten und kleinen Stückzahlen. Q-loud ist aber schon heute in der Lage, solche Piloten zu skalieren, sodass Mittelständler vernetzte Geräte in hohen Stückzahlen vermarkten können.

Im Consulting planen wir steigende Umsätze, der Schwerpunkt liegt auf dem konsequenten Ausbau unserer SAP-HANA-Kompetenz. Und im TK-Geschäft mit Firmenkunden wollen wir uns erneut besser als der Markt entwickeln. In diesem angestammten Geschäftsfeld bieten die jahrelange Erfahrung, das umfangreiche Portfolio sowie die etablierten Beziehungen zu unseren Kunden und Partnern auch für die Zukunft viele Möglichkeiten.

QSC wächst damit genau dort, wo die Zukunft liegt. Noch ist der Kapitalmarkt hiervon nicht restlos überzeugt, viele Investoren sehen vor allem die Entwicklung des Gesamtumsatzes kritisch. Doch beim EBITDA und beim Free Cashflow ist die Trendwende bereits eingeleitet. Wir geben ehrgeizige, aber realisierbare Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr vor und erfüllen sie. Mit dieser Zuverlässigkeit und der richtigen Strategie werden wir das Vertrauen weiterer Anleger zurückgewinnen und den Kapitalmarkt überzeugen.

Das Wachstum in den zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern und die Trendwende beim EBITDA und Free Cashflow wären ohne die Leistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich. Ich möchte mich an dieser Stelle für ihren Einsatz bedanken, auch für die Bereitschaft, den Umbau unseres Unternehmens weiterhin aktiv mitzugestalten. Mein besonderer Dank gilt Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre. Mir ist bewusst, dass die vielen positiven Elemente in der Entwicklung unseres Unternehmens auf den ersten Blick nicht immer erkennbar sind und die Volatilität unserer Aktie Geduld erfordert. Ich danke Ihnen daher ganz besonders für Ihr Vertrauen. Ihre QSC wird 2017 erneut vielfältige Fortschritte machen und ihre Vorreiterrolle als Digitalisierer für den Mittelstand unterstreichen.

Köln, 29. März 2017

Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender

DER VORSTAND

Jürgen Hermann (geb. 1964), Vorstandsvorsitzender

In der digitalen Welt liegt die Zukunft von QSC. Seit der Übernahme des Vorstandsvorsitzes im Mai 2013 treibt Jürgen Hermann, QSC-Mann der ersten Stunde, die entsprechende Strategie mit aller Kraft voran. Neben der Strategie verantwortet der studierte Wirtschaftswissenschaftler im Vorstand auch die Schlüsselthemen Innovation und Kommunikation. Nach einigen Jahren in leitender Position bei der Thyssen Telecom AG wechselte er bereits 1997 zur damaligen QS Communication Service GmbH. Als Leiter Finanzen gestaltete er den QSC-Börsengang im April 2000 maßgeblich mit und war von 2009 bis 2013 Finanzvorstand.

Stefan A. Baustert (geb. 1956), Vorstand Finanzen

Nur mit einer schlanken Struktur kann QSC im digitalen Zeitalter erfolgreich sein. Genau diese schafft Stefan A. Baustert seit seinem Amtsantritt Anfang 2015 und passt die Kosten entsprechend an. Neben dem Bereich Finanzen ist der Diplom-Kaufmann im Vorstand auch für Einkauf, Personal und Investor Relations zuständig. Zu seinen bisherigen beruflichen Stationen zählen der Vorstandsvorsitz bei der börsennotierten Singulus Technologies AG, die kaufmännische Geschäftsführung der E-Plus Mobilfunk GmbH sowie zu Beginn seiner Karriere verschiedene Leitungsfunktionen innerhalb des ThyssenKrupp-Konzerns. Zuletzt war er dort Vorstand Finanzen der Tochtergesellschaft Thyssen Telecom AG.

Udo Faulhaber (geb. 1961), Vorstand Vertrieb und Consulting

Über den Erfolg der Strategie von QSC entscheiden die Kunden - und mit ihnen hat Udo Faulhaber täglich Kontakt. Seit dem 1. August 2015 leitet der Mehrfachunternehmer Vertrieb und Consulting und hat maßgeblichen Anteil an den Erfolgen mit der Pure Enterprise Cloud und dem loT-Portfolio. In der Cloud fühlt sich der studierte Produktionstechniker seit Langem zu Hause; gemeinsam mit Felix Höger machte er Pironet NDH zu einem führenden Anbieter von Cloud-Services in Deutschland. Weitere berufliche Stationen waren Nixdorf, Bayer, die Postbank sowie der von ihm gegründete IT-Dienstleister arxes.

Felix Höger (geb. 1973), Vorstand Technologie und Operations

Mit der Pure Enterprise Cloud stößt QSC in neue Dimensionen vor. Ihr Gehirn ist Felix Höger, seit 1. Januar 2016 im QSC-Vorstand für Technologie und Operations zuständig. Bis Ende 2014 war er Vorstandsvorsitzender der Pironet NDH AG, deren Vorläufer NDH er noch während seiner Ausbildung gegründet hatte. Im Jahr 2000 erfolgte dann der Zusammenschluss. Als Pionier und Wegbereiter des Cloud-Computings im deutschen Mittelstand gelang es Felix Höger danach, sein Unternehmen von einem Netzdienstleister und Outsourcing-Provider zu einem erfolgreichen und rentablen Anbieter von Cloud-Services zu entwickeln.

DER AUFSICHTSRAT

Der sechsköpfige Aufsichtsrat besteht aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer. Am 29. Mai 2013 wählten die Anteilseigner auf der ordentlichen Hauptversammlung turnusgemäß ihre vier Vertreter mit einer Amtszeit von jeweils fünf Jahren. Im Vorfeld hatten die Arbeitnehmer ihre beiden Vertreter bestimmt.

Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender

Der promovierte Ingenieur gründete QSC im Jahr 1997, brachte das Unternehmen im April 2000 an die Börse und leitete es danach bis Mai 2013 als Vorstandsvorsitzender. Gemeinsam mit Mitgründer Gerd Eickers ist er größter Anteilseigner; Ende 2016 hielten beide zusammen 25 % der QSC-Aktien.

Dr. Frank Zurlino, stellvertretender Vorsitzender

Der promovierte Wirtschaftsingenieur wurde im Mai 2013 in den Aufsichtsrat gewählt. Der frühere Leiter Strategieberatung und -entwicklung von IBM Deutschland ist heute geschäftsführender Partner bei der internationalen Management-Beratung Horn & Company.

Gerd Eickers

Der zweite Gründer von QSC wechselte nach dreijähriger Vorstandstätigkeit im Juni 2004 wieder in den Aufsichtsrat. In den Folgejahren gestaltete der Diplom-Volkswirt die politischen Rahmenbedingungen des TK-Marktes insbesondere als Präsident des VATM maßgeblich mit.

Ina Schlie

Die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung der SAP SE wurde im September 2012 in den Aufsichtsrat berufen und von der Hauptversammlung im Mai 2013 mit großer Mehrheit bestätigt. Die Finanz- und Steuerexpertin leitet auch den Prüfungsausschuss.

Anne-Dore Ahlers

Die QSC-Belegschaft wählte im April 2013 die in Hamburg ansässige Betriebsratsvorsitzende des Unternehmens zu einer ihrer beiden Vertreterinnen im Aufsichtsrat.

Cora Hödl

Zur zweiten Vertreterin im Aufsichtsrat wählte die QSC-Belegschaft die heutige Abteilungsleiterin TK-Sprachdienste. Die Kommunikationselektronikerin arbeitet seit 2002 bei QSC und ist in Köln tätig.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der folgende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016.

Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat erfüllte auch 2016 alle gesetzes- und satzungsmäßigen Aufgaben. Er überwachte den Vorstand kontinuierlich und beriet ihn bei der Leitung der QSC AG. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle Entscheidungen und Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere wenn sie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage betrafen. Er stimmte nach sorgfältiger Prüfung über sämtliche Maßnahmen ab, die nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedürfen.

Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. In diesen gemeinsamen Sitzungen berieten Aufsichtsrat und Vorstand über wesentliche Fragen der Geschäftspolitik und -strategie sowie der Unternehmensentwicklung und -planung. Aktuelle Themen, die zwischen den Aufsichtsratssitzungen anfielen, diskutierten die Vorsitzenden beider Gremien in regelmäßigen Gesprächen. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäftsentwicklung und nutzte dazu insbesondere Monats- und Quartalsabschlüsse sowie rollierende Soll-Ist-Vergleiche. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Vorstandsberichte beinhalteten auch alle relevanten Informationen zur strategischen Entwicklung und Unternehmensplanung, zur Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Rückfragen und Wünschen des Aufsichtsrats nach ergänzenden Informationen kam der Vorstand stets zügig und umfassend nach.

Themen des Aufsichtsrats

Themenschwerpunkte der Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 waren:

1. Ausbau des Cloud-Geschäfts. Mit der Pure Enterprise Cloud und dem IoT-Portfolio verfügt QSC über zwei Wachstumstreiber im Cloud-Geschäft. Der Aufsichtsrat informierte sich 2016 wiederholt und umfassend über die Fortschritte im Vertrieb und beim Ausbau des jeweiligen Leistungsspektrums. Er diskutierte mit dem Vorstand die hierfür erforderlichen Investitionen und überprüfte das Einhalten der Budgetvorgaben.

2. Umbau der Organisation. Der Aufsichtsrat ließ sich auch im Jahresverlauf 2016 vom Vorstand fortwährend über die Fortschritte bei der Umsetzung des im Geschäftsjahr 2015 begonnenen Programms zur Kostenreduzierung informieren. Er beschäftigte sich insbesondere mit dem damit verbundenen Umbau der Organisation im Betrieb und Vertrieb.

3. Gewinnung von Führungs- und Fachkräften. Der Umbau der Organisation erfordert die Rekrutierung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte mit Erfahrung im Vertrieb und Betrieb insbesondere cloudbasierter Produkte und Dienste. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über wichtige Personalentscheidungen für die erste Führungsebene und legte dar, mit welchen Aktivitäten er dem Fachkräftemangel in der IT-Branche begegnen will.

Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat im Jahr 2016 mit den internen Kontrollmechanismen der QSC AG und hierbei insbesondere mit dem Risikomanagementsystem sowie der rechtskonformen Unternehmensführung und Compliance. Der Aufsichtsrat prüfte diese anhand der vorgelegten Unterlagen und Vorstandsberichte und erörterte die Thematik mit dem Vorstand. Nach Auffassung des Aufsichtsrats arbeiten die internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssysteme zuverlässig. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem ausführlich mit den sich aus der europäischen Marktmissbrauchsverordnung und der Abschlussprüferreform ergebenden Änderungen und beschloss unter anderem entsprechende Anpassungen sowohl der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats als auch des Vorstands.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzte sich 2016 unverändert aus vier Vertretern der Anteilseigner zusammen, und zwar dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Bernd Schlobohm, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr.-Ing. Frank Zurlino, Ina Schlie und Gerd Eickers, sowie aus den beiden Vertreterinnen der Arbeitnehmer, Anne-Dore Ahlers und Cora Hödl.

Aufsichtsratssitzungen und Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2016 vier turnusmäßige Sitzungen als Präsenzsitzungen ab, an denen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. Soweit erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat darüber hinaus zu einzelnen Themen Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Die Mitglieder der Ausschüsse nahmen im Jahr 2016 an allen Sitzungen der Ausschüsse teil, denen sie angehörten.

Der Aufsichtsrat hat zur Unterstützung seiner Arbeit vier Ausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss. Die jeweiligen Vorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse.

Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr zwei Mal. Diesem Ausschuss gehören Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender), Gerd Eickers und Cora Hödl an. Neben der Vorbereitung des Abschlusses einer Zielvereinbarung mit dem Vorstandsmitglied Felix Höger, der seine Tätigkeit im Vorstand zum 1. Januar 2016 aufnahm, überprüfte der Personalausschuss auch die mit den übrigen drei Vorstandsmitgliedern im März 2015 geschlossenen Zielvereinbarungen im Hinblick auf die darin vereinbarten Mehrjahresziele. Der Personalausschuss schlug dem Aufsichtsrat vor, einzelne Parameter dieser Mehrjahresziele punktuell anzupassen, da externe und im März 2015 nicht vorhersehbare Entwicklungen eine Anpassung notwendig gemacht hatten, um die Anreizwirkung der variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder im Unternehmensinteresse einheitlich wiederherzustellen und die Gesamtverantwortung des Vorstands zu stärken. Gleichzeitig bereitete der Personalausschuss den Beschluss des Aufsichtsrats über die mit den Vorstandsmitgliedern zu vereinbarenden Jahresziele vor.

Zudem erfolgte die Vorbereitung des Aufsichtsratsbeschlusses über die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2015 und die sich daraus ergebende variable Vorstandsvergütung.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Ina Schlie als Vorsitzende und unabhängige Finanzexpertin sowie Dr. Bernd Schlobohm und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und kann Empfehlungen zur Gewährleistung von dessen Integrität unterbreiten, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance und bereitet alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor. Der Prüfungsausschuss befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung und ist für die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers verantwortlich und überwacht dessen Unabhängigkeit. Er entscheidet darüber, ob die Gesellschaft den Abschlussprüfer mit der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen beauftragen darf und überwacht dann ggf. die Erbringung solcher Leistungen durch den Abschlussprüfer. In diesem Zusammenhang hat der Prüfungsausschuss am 16. November 2016 einen Katalog an vorab gebilligten Nichtprüfungsleistungen verabschiedet, der vom Prüfungsausschuss einmal jährlich überprüft wird. Die in diesem Katalog enthaltenen Leistungen dürfen vom Vorstand ohne Rücksprache mit dem Ausschuss beauftragt werden, wenn und soweit das vom Prüfungsausschuss zu genehmigende Gesamtbudget für Nichtprüfungsleistungen für das betreffende Geschäftsjahr nicht überschritten wird und das voraussichtliche Gesamthonorar für eine einzelne Nichtprüfungsleistung € 50.000,00 nicht übersteigt.

Der Prüfungsausschuss tagte im vergangenen Geschäftsjahr fünf Mal. Er unterzog die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts des Geschäftsjahres 2015 einer Prüfung, beriet eingehend über diese Unterlagen sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte in Gegenwart des Abschlussprüfers und verabschiedete Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Jahresabschluss- und Konzernabschlussunterlagen und deren Prüfung. Die zu veröffentlichenden Zwischenfinanzberichte und -mitteilungen erörterte der Vorstand mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss bestimmte die Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2016, verhandelte die Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer und schloss sie ab. Der Prüfungsausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung erneut die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 vorzuschlagen. Gestützt auf diese Empfehlung, verabschiedete der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2017 einen entsprechenden Wahlvorschlag an die Hauptversammlung. Der Prüfungsausschuss befasste sich eingehend mit den sich für QSC aus der Abschlussprüferreform ergebenden Anforderungen, insbesondere mit dem zukünftigen Ausschreibungsverfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers sowie mit der Vergabe von Nichtprüfungsleistungen an den Abschlussprüfer. Der Ausschuss verabschiedete zudem erstmalig eine Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ließ sich vom Vorstand laufend über den jeweils aktuellen Stand der Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) berichten und informierte das Aufsichtsratsplenum entsprechend. Die Prüfung hat mit Feststellung vom 19. Dezember 2016, die von QSC anerkannt und im Rahmen der laufenden Rechnungslegung berücksichtigt wurde, ergeben, dass der Konzernabschluss 2014 im Hinblick auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und hinsichtlich des Firmenwerts der Tochtergesellschaft fonial GmbH fehlerhaft war. Diese Fehlerfeststellung wurde am 17. Februar 2017 im Bundesanzeiger und am 18. Februar 2017 in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat anlässlich einer bevorstehenden Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu unterbreiten. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Gerd Eickers als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Da im Geschäftsjahr 2016 keine Wahlen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat anstanden, tagte der Ausschuss im Berichtsjahr nicht.

Mitglieder des Strategieausschusses sind Dr. Bernd Schlobohm als dessen Vorsitzender und Dr.-Ing. Frank Zurlino. Der Strategieausschuss hat rein beratende Funktion und beschäftigt sich mit der strategischen und damit langfristigen Weiterentwicklung der QSC AG, insbesondere mit der Entwicklung von Ideen für zukunftsträchtige Produkte und Services. Der Ausschuss tagte im Jahr 2016 drei Mal.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat beobachtet laufend die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex und dessen Umsetzung bei der QSC AG. Dem Kodex folgend, überprüfte der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit. Defizite wurden nicht festgestellt. Infolge der am 18. August 2016 erfolgten Anpassung der mit drei Vorstandsmitgliedern vereinbarten Mehrjahresziele aktualisierte der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand in derselben Sitzung die am 19. November 2015 abgegebene Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes, die auf der Website des

Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist. In seiner Sitzung am 17. November 2016 hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes abgegeben, die ebenfalls auf der Website des Unternehmens dauerhaft öffentlich zugänglich ist.

Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand detailliert - zugleich auch für den Aufsichtsrat - im Corporate-Governance-Bericht im Rahmen des Konzernlageberichts. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex offen. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.

Abschlussprüfung

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln prüfte sowohl den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss der QSC AG zum 31. Dezember 2016 als auch den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315a HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016, ferner den Lagebericht und den Konzernlagebericht. Den Prüfungsauftrag hatte der Prüfungsausschuss entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 vergeben.

Zu den Prüfungsschwerpunkten für das Jahr 2016 zählten: die Prüfung des Goodwill-Impairment-Tests, latente Steuern (hier insbesondere Vollständigkeit und Werthaltigkeit), die Bewertung der Beteiligung an der Ventelo GmbH/Plusnet GmbH & Co. KG, die Rückstellungen für den Rückbau von Hauptverteilern (hier insbesondere Vollständigkeit und Bewertung), die Bewertung unfertiger Leistungen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in den Anhängen und Lageberichten zum Konzern- und zum Jahresabschluss, die Segmentberichterstattung (hier insbesondere Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben), die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erfolgten Änderungen sowie die Reisekosten des Vorstands. Der Abschlussprüfer erteilte dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich der jeweiligen Lageberichte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Darüber hinaus erstellte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Der Abschlussprüfer hat diesen Abhängigkeitsbericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1.die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2.bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 16. März 2017 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss alle vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und prüfte und diskutierte zudem den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer berichtete in der Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und insbesondere darüber, dass bedeutsame Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess mit Auswirkungen auf den Jahres- bzw. den Konzernabschluss nicht aufgetreten seien. Er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände für eine eventuelle Befangenheit vorlagen. Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss der QSC AG für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB, den Konzernabschluss nach IFRS sowie den Lagebericht der QSC AG und den Konzernlagebericht und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat billigt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses sowohl den Konzernabschluss nach IFRS als auch den Jahresabschluss nach HGB. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der QSC AG an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2017 vor, eine Dividende in Höhe von € 0,03 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten.

Die jeweiligen Berichte von Vorstand und Abschlussprüfer lagen den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung vor. In den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats wurden auch diese Berichte eingehend erörtert. Die an den Sitzungen teilnehmenden Vertreter des Abschlussprüfers berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat stimmte dem Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach eigener Prüfung zu und trat ferner dem Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den Abschlussprüfer bei. Als Ergebnis seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind.

Der Aufsichtsrat dankt allen Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern des Vorstands für ihre engagierte Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Köln, 16. März 2017

Im Namen des Aufsichtsrats der QSC AG

Dr. Bernd Schlobohm, Aufsichtsratsvorsitzender

DIE QSC-AKTIE

QSC legt in einem turbulenten Börsenjahr um 27 % zu.

Nach einer längeren Durststrecke entwickelte sich die QSC-Aktie 2016 wieder besser als die wichtigsten Leitindizes an den deutschen Börsen. Am 30. Dezember 2016 notierte sie bei € 1,92 und übertraf damit den Jahresschlusskurs 2015 um 27 %. Der DAX dagegen schaffte im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 7 %, der TecDAX verlor sogar 1 %. Generell war der Kapitalmarkt unterjährig erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese resultierten zum Jahresbeginn vor allem aus Sorgen um die konjunkturelle Entwicklung in China; im Sommer sorgte dann vor allem die Brexit-Entscheidung für einen Rücksetzer. Erst zum Jahresende hin kam der DAX wieder in die Gewinnzone. In der ersten Jahreshälfte 2016 musste auch die QSC-Aktie, ausgehend von einem Schlusskurs von € 1,51 Ende 2015, noch Rückschläge hinnehmen. Neben der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt trug dazu auch die Entscheidung der Deutschen Börse vom 3. März 2016 bei, die Aktie angesichts der rückläufigen Marktkapitalisierung im TecDAX zu ersetzen. In diesem Umfeld waren beispielsweise Indexfonds gezwungen, ihre QSC-Bestände aufzulösen. Ihren Jahrestiefstkurs von € 1,05 erreichte die Aktie unmittelbar nach der Brexit-Entscheidung am 24. Juni 2016. Mit der Vorlage der Halbjahreszahlen am 8. August 2016 konnte QSC erstmals seit acht Quartalen wieder ein positives Konzernergebnis vorlegen und anhand der Entwicklung der Cloud-Umsätze zeigen, dass die strategische Neupositionierung greift. Im Vergleich zum Vorjahr gelang mehr als eine Verdoppelung der Cloud-Umsätze. In den Folgewochen kam es zu einer Kursrallye; ihren Jahreshöchststand erreichte die Aktie am 21. September 2016 bei € 2,24. In nur drei Monaten hatte sich der Kurs damit mehr als verdoppelt. Danach kam es vor allem im Oktober zu Gewinnmitnahmen, bevor sich der Kurs auf einem im Vergleich zum Jahresbeginn erheblich höheren Niveau stabilisierte.

Kursverlauf der QSC-Aktie

(Basis indexiert)

Anleger zahlen höhere Multiples.

QSC konnte 2016 mit den Erfolgen im Cloud-Geschäft nicht nur die Skepsis von Investoren ausräumen; vielmehr veränderte sich zugleich die Wahrnehmung am Kapitalmarkt. Immer mehr Anleger investierten in der zweiten Jahreshälfte 2016 in den Digitalisierer für den deutschen Mittelstand, und damit in einen Cloud-Wert. Traditionell zahlen Anleger für solche Aktien höhere Multiples als für reine Telekommunikationswerte.

584.000 QSC-Aktien pro Tag gehandelt.

Die Skepsis vieler Investoren beeinflusste bis in den Sommer hinein auch den Handel. In der ersten Jahreshälfte 2016 wechselten pro Tag im Durchschnitt lediglich 472.000 Stücke den Besitzer; in der zweiten Jahreshälfte stieg diese Zahl auf 710.000. Unabhängig davon zählte QSC auch 2016 über weite Strecken hinweg zu den 35 meistgehandelten Technologiewerten an den deutschen Börsen. Insgesamt belief sich das Handelsvolumen im ersten Halbjahr 2016 auch infolge des stark rückläufigen Kurses auf 240,6 Mio. € im Vergleich zu 489,2 Mio. € im Jahr 2015.

Anteil institutioneller Investoren steigt auf 38 %.

Maßgeblichen Anteil am steigenden Handel im zweiten Halbjahr 2016 hatten institutionelle Anleger. Diese zeigten schon länger Interesse an der QSC-Aktie, hatten aber ein Engagement von erkennbaren Fortschritten vor allem im Cloud-Geschäft abhängig gemacht. Je sichtbarer diese Fortschritte im Jahresverlauf 2016 wurden, desto höher war ihre Bereitschaft zum Einstieg. Der Anteil institutioneller Anleger am Streubesitz stieg laut Aktienbuch bis Jahresende 2016 auf 38 % im Vergleich zu 33 % ein Jahr zuvor; zur Jahresmitte war ihr Anteil noch auf 30 % gefallen. 62 % des Streubesitzes hielten Ende 2016 demnach private Anleger. Insgesamt umfasst der Streubesitz 75 % aller QSC-Aktien; 25 % befinden sich im Eigentum der beiden Gründer Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm. Die heutigen Aufsichtsräte haben seit dem Börsengang im Frühjahr 2000 noch keine Aktie verkauft. Im Gegenteil: Sie haben ihren Anteil zwischenzeitlich weiter aufgestockt. Drittgrößter Aktionär von QSC blieb 2016 der niederländische Fondsanbieter Kempen Capital Management mit unverändert mehr als 5 % der Anteile. Im September 2016 unterrichtete die US-amerikanische Dimensional Holdings QSC darüber, dass sie die ebenfalls meldepflichtige Schwelle von 3 % überschritten habe. Es handelt sich um einen passiv gemanagten Fonds, der nach quantitativen Modellen handelt.

Aktionärsstruktur zum 31.Dezember 2016

Sieben Analysten beobachten QSC.

Viele institutionelle Investoren stützen ihre Kauf- und Verkaufsentscheidungen auf Branchen- und Unternehmensstudien. Im vergangenen Jahr veröffentlichten sieben Institute regelmäßig Berichte über QSC. Metzler Equities und die Landesbank Baden-Württemberg stellten ihre Coverage im Jahresverlauf ein. Alle verbleibenden Analysten stuften die QSC-Aktie am Jahresende 2016 als haltenswert ein. Unterjährig hatten sie mit Blick auf die Fortschritte im operativen Geschäft ihre Kursziele zum Teil deutlich heraufgesetzt und in einem Fall ihre Verkaufsempfehlung revidiert.

Finanzinstitute mit Studien zu QSC

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Bankhaus Lampe Hauck & Aufhäuser Oddo Seydler Bank
Commerzbank Independent Research Warburg Research
Deutsche Bank

Intensive Investor-Relations-Arbeit zahlt sich aus.

Die Rückkehr der institutionellen Investoren und die für einen Nebenwert vergleichsweise hohe Zahl von Analysten ist auch ein Erfolg der kontinuierlichen Investor-Relations-Arbeit. QSC hielt trotz Tiefstständen der Aktie am intensiven Austausch mit Anlegern fest, erläuterte in zahlreichen Gesprächen die Strategie und bereitete so den Boden für den Kursanstieg in der zweiten Jahreshälfte 2016. Im vergangenen Jahr beteiligte sich das Unternehmen unter anderem an Kapitalmarktkonferenzen von Bankhaus Lampe, Berenberg Bank, Commerzbank, J.P. Morgan Cazenove und Oddo Seydler und absolvierte Roadshows an führenden europäischen Finanzplätzen wie Frankfurt, London und Zürich. Hinzu kamen zahlreiche Einzelgespräche an den Standorten Köln und Hamburg sowie in Telefonkonferenzen.

Bei institutionellen wie privaten Anlegern fanden insbesondere die Telefonkonferenzen am Tag der Veröffentlichung von Quartalszahlen Beachtung. QSC stellte die Präsentationen und Mitschnitte der Ausführungen des Vorstands zeitnah auf die Website und beantwortete sämtliche Anfragen per Telefon und E-Mail. Generell ist der IR-Auftritt innerhalb der QSC-Website die zentrale Informationsplattform. Hier finden sich neben Finanzberichten und IR-Mitteilungen auch ein Finanzkalender, Analysteneinschätzungen sowie ausführliche Unterlagen zur Hauptversammlung. Darüber hinaus nutzt QSC verschiedene Social Media. Auf SlideShare finden sich sämtliche Präsentationen, per Twitter bleiben Aktionäre ständig auf dem Laufenden. Dem gleichen Zweck dient ein IR-Newsletter.

Hauptversammlung billigt Dividendenvorschlag. Insbesondere private Anleger suchen das Gespräch auch auf oder am Rande der jährlichen Hauptversammlung. An der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Mai 2016 in Köln nahmen rund 220 Aktionärinnen und Aktionäre teil. Sie billigten unter anderem mit großer Mehrheit den Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand, für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende in Höhe von 3 Cent je Aktie auszuzahlen. Die beiden Gremien werden der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai 2017 eine Dividende in gleicher Höhe für das Geschäftsjahr 2016 vorschlagen.

Die wichtigsten Fakten zur QSC-Aktie

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Wertpapierkennnummer 513 700
ISIN DE0005137004
Börsenkürzel QSC
Bloomberg-Symbol QSC GR
Reuters-Symbol QSCG.DE
Börsensegment Prime Standard
Börsenplätze Xetra und regionale deutsche Börsen
Designated Sponsorship Oddo Seydler Bank AG
Ausstehende Aktien per 31. Dezember 2016 124.172.487
Aktientyp Nennwertlose Namens-Stammaktien
Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2015 € 1,51
Xetra-Höchstkurs im Jahr 2016 € 2,24
Xetra-Tiefstkurs im Jahr 2016 € 1,05
Xetra-Schlusskurs am 30. Dezember 2016 € 1,92

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftstätigkeit

QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand.

Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting und Telekommunikation begleitet die QSC AG ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Cloudbasierte Bezugsmodelle erhöhen schon heute Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit aller Services. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden die Grundlage für eine sichere und qualitativ hochwertige Ende-zu-Ende-Übertragung aller Daten der Kunden. Die Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner. Das operative Geschäft unterteilt QSC in die vier nachfolgend beschriebenen Segmente.

Cloud - das Herzstück der Digitalisierung.

Im jüngsten und wachstumsstärksten Segment fasst QSC sämtliche Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud sowie das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT) zusammen. Die seit 2015 entwickelte Pure Enterprise Cloud beruht auf einem modularen Baukastensystem aus erprobten Cloud-Technologien, Softwarelösungen und Servicekomponenten sowie leistungsstarken Netzwerk- und Infrastrukturdiensten. Sie dient als Bindeglied verschiedener Cloud-Welten und ermöglicht auch die effektive Nutzung traditioneller IT-Applikationen. Zudem berücksichtigt sie bereits das wachsende Interesse von Unternehmen an Multi-Cloud-Lösungen. Damit entwickelt sich die Pure Enterprise Cloud weiter zum zentralen Drehkreuz für die Zusammenführung und Orchestrierung ganz unterschiedlicher Cloud-Welten.

Serviceportfolio der Pure Enterprise Cloud

Auch das in der QSC-Tochter Q-loud gebündelte IoT-Portfolio beruht im Wesentlichen auf eigenen Entwicklungen. Q-loud bietet Unternehmen einen Full-Stack-Service zur Realisierung der Vernetzung von Geräten sowie von digitalen Geschäftsmodellen im Internet der Dinge. Das Ende-zu-Ende-Angebot umfasst Transformationsberatung, Software- und Hardwarekompetenz, Standard-Hardware, eine eigene IoT-Plattform, Sicherheitslösungen sowie die Fertigung so-genannter Smart Products.

Outsourcing - Migration in die Pure Enterprise Cloud beginnt.

Das Segment Outsourcing umfasst die herkömmliche Auslagerung von IT-Dienstleistungen und Datenspeicherung von Unternehmen an QSC. Dieses Geschäft ist stark individualisiert und damit personalintensiv. Mit der Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Pure Enterprise Cloud betreibt QSC schon heute für zahlreiche Neukunden das Outsourcing-Geschäft hocheffizient auf der Basis standardisierter Services aus der Cloud. Diese Umstellung auf cloudbasierte Dienste ist auch für Bestandskunden im klassischen Outsourcing höchst attraktiv und wird folglich auch schon genutzt.

Consulting - Prozessbegleiter in der digitalen Welt.

QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. Als SAP-Full-Service-Dienstleister und langjähriger SAP-Partner verfügt QSC über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwender-Support und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Schon früh hat QSC zudem auf die Integration cloudbasierter Anwendungen, insbesondere der neuen Business-Suite S/4HANA, gesetzt. Auch in der Microsoft-Beratung spielt der Einsatz cloudbasierter Programme eine immer wichtigere Rolle. Das Leistungsspektrum erstreckt sich hier von der Anforderungsanalyse über die Beratung, Konzeption und Implementierung bis hin zum Betrieb und zur laufenden Optimierung.

Telekommunikation (TK) - Sprach- und Datendienste aus einer Hand.

QSC startete als TK-Anbieter und deckt bis heute ein breites Spektrum von Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation ab. Kunden können bei ihrer Internetanbindung zwischen asymmetrischen ADSL2+-Leitungen, symmetrischen SDSL-Leitungen sowie Premium-Internetzugängen über Richtfunknetze wählen. Immer mehr Kunden nutzen ihre Internetanbindungen auch für die Sprachtelefonie. QSC bietet schon seit 2006 sogenannte All-IP-Telefonie-Anschlüsse (Voice over IP) und entsprechende Telefonanlagen an. Weitere Formen der Sprachtelefonie, darunter Open-Call-by-Call- und Preselect-Angebote sowie Mehrwertdienste, runden das Angebot ab.

Rechenzentren und ein All-IP-Netz in Deutschland.

Alle vier Segmente nutzen die QSC-eigene IT- und TK-Infrastruktur im Bundesgebiet und können so eine gleichbleibend hohe Qualität entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Das Herzstück dieser Infrastruktur bilden TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren. QSC verfügte Ende 2016 über Rechenzentren an 6 Standorten im Bundesgebiet (Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürnberg, Oberhausen) mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Das Unternehmen unterliegt an allen Standorten den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen.

Die Anbindung der Rechenzentren erfolgt über eine hochmoderne Infrastruktur. 2016 baute QSC ihren Core-Backbone erheblich aus und verfügt nun über eines der modernsten und leistungsfähigsten Kernnetze in Deutschland. Es entsteht eine redundant ausgelegte Infrastruktur mit Verbindungskapazitäten von 100 GBit/s. Darüber hinaus bildet das Next Generation Network (NGN) die Basis der Infrastruktur; es stellt die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicher. Traditionell betreibt QSC darüber hinaus ein bundesweites DSL-Netzwerk, eines der größten Richtfunk-Access-Netze in Deutschland und ein flächendeckendes All-IP-Sprachnetz. Anders als viele Wettbewerber hat QSC bereits im Jahr 2006 ihr Sprach-Daten-Netz vollständig auf die IP-Technologie aufgerüstet und kann daher schon seit 10 Jahren flächendeckend IP-Telefonie und darauf aufbauende Leistungen anbieten.

Markt und Wettbewerbsposition

Konzentration auf den deutschen Mittelstand. Seit Gründung konzentriert sich QSC primär auf mittelständische Kunden, die ihren Sitz in Deutschland haben. In diesem Umfeld verfügt QSC dank der eigenen mittelständischen Prägung über ein besonders hohes Maß an Glaubwürdigkeit und konnte über die Jahre eine starke Stellung aufbauen.

Zur optimalen Adressierung der Bedürfnisse von Mittelständlern nutzt QSC zwei unterschiedliche Vertriebskanäle: Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team rund 16.000 deutsche Mittelständler mit 200 bis 5.000 IT-Arbeitsplätzen; der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf rund 50.000 Unternehmen mit 50 bis 200 Arbeitsplätzen. QSC arbeitet hier seit Jahren mit über 350 Vertriebspartnern, mehr als 150 Internet-Service-Providern (ISP) und nationalen sowie internationalen Carriern zusammen.

Vertrieb von QSC

Umfassendes Leistungsspektrum ist wichtiger Wettbewerbsvorteil.

QSC deckt die wesentlichen Bedürfnisse des Mittelstands im digitalen Zeitalter mit eigenen Lösungen aus einer Hand ab: Die Pure Enterprise Cloud gewährleistet die Transformation der IT, das Full-Stack-IoT-Portfolio die Vernetzung von Maschinen und Geräten, die SAP-Kompetenz (insbesondere bei SAP HANA) stellt die intelligente Verarbeitung der ständig wachsenden Datenmengen sicher, und das All-IP-Know-how sorgt für eine reibungslose und sichere Sprach- und Datenkommunikation. Gerade die Kombination verschiedener Bausteine erweist sich als wesentlicher Wettbewerbsvorteil und wird von den Kunden als QSCs besondere Stärke geschätzt.

Innovatives Portfolio macht QSC zum "Rising Star".

Die Konkurrenzfähigkeit des QSC-Portfolios unterstreichen mehrere Auszeichnungen durch Marktforscher im Jahr 2016. Im Rahmen seines jährlichen "Cloud Vendor Benchmarks" zeichnete das IT-Analystenhaus Experton Group die "Workplace Services" aus der Pure Enterprise Cloud als "Rising Star" aus und honorierte dabei insbesondere Umfang, Attraktivität, Innovationsgrad und Zukunftspotenzial des neuen Cloud-Portfolios. Mit drei weiteren Software-as-a-Service- und Infrastructure-as-a-Service-Lösungen konnte QSC zudem ihre bisherigen Platzierungen als "Cloud Leader" bestätigen. Ebenfalls als "Rising Star" sah die Experton Group QSC bei einer Analyse von insgesamt 125 IoT-Anbietern im Rahmen des "Industrie 4.0/IoT Vendor Benchmarks".

Strategie

QSC begleitet Mittelständler Schritt für Schritt in das digitale Zeitalter. Die Strategie von QSC richtet sich konsequent an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen aus. Diese sehen sich im Zuge der Digitalisierung der gesamten Wirtschaft enormen Herausforderungen gegenüber; immer häufiger ergänzen und ersetzen IT-basierte, digitale Geschäftsmodelle herkömmliche Modelle. Um die Chancen des digitalen Zeitalters ergreifen und den anstehenden Wandel sicher bewältigen zu können, bedarf es erfahrener Dienstleister; die Zeiten hausgemachter IT-Lösungen stoßen angesichts des enormen technischen Fortschritts und der zentralen Bedeutung moderner Technologien für den langfristigen Unternehmenserfolg an ihre Grenzen. Genau hier setzt die Strategie von QSC an.

Die Abkehr von proprietären IT-Lösungen geht mit dem Vordringen der Cloud-Technologie einher; die Cloud ist die IT-Architektur für das digitale Zeitalter. Mit ihrem zentrierten Ansatz erfüllt sie die Anforderungen in Sachen Agilität, Sicherheit und Kundenorientierung. Kunden wollen zu jeder Zeit an jedem Ort über jedes denkbare Endgerät mit einem Unternehmen interagieren können. Solche Cloud-Lösungen können nur sehr große Unternehmen im eigenen Haus betreiben; der deutsche Mittelstand wird daher auf die Leistungskraft, die technische Kompetenz und die Sicherheit von Dienstleistern vertrauen. QSC ist hierfür bestens aufgestellt. Das Unternehmen zählt zu den wenigen Komplettanbietern im deutschen Markt und verfügt mit der Pure Enterprise Cloud über ein Serviceportfolio, das sämtliche Kompetenzen verbindet und damit den Kunden den Übergang in das neue Zeitalter entscheidend erleichtert.

Cloud, Consulting und TK treiben Digitalisierung des Mittelstands voran. Die Pure Enterprise Cloud umfasst sämtliche IT- und TK-Services, die mittelständische Unternehmen bei ihrer Digitalisierung benötigen. Sie ist dem Segment Cloud zugeordnet. Schritt für Schritt wird QSC auch ihren Outsourcing-Kunden anbieten, die Effizienz in der IT durch den Einsatz der Pure Enterprise Cloud deutlich zu steigern. Darüber hinaus umfasst das Cloud-Segment alle IoT-Aktivitäten von QSC. Hier gibt es drei Schwerpunkte: erstens die sogenannte Smartification; dies sind Full-Stack-Lösungen zur Vernetzung von Produkten. Zweitens Lösungen rund um das Thema Energieeffizienz für Unternehmen und private Haushalte sowie drittens das IoT-Cloud-Enabling; QSC berät und unterstützt beim Aufbau und Betrieb von IoT-Cloud-Lösungen.

Auch das Consulting spielt eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung mittelständischer Unternehmen. Denn zu den Schwerpunkten der Arbeit zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen sowie die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung von SAP hin zur Business-Suite S/4HANA vorbereitet und kann nun vor allem größere Mittelständler bei der intelligenten Erfassung und Nutzung großer Datenmengen unterstützen.

Den Grundstein für jede digitale Transformation legt QSC mit TK-Dienstleistungen. Denn ohne eine hochmoderne Sprach- und Datenkommunikation kommt kein digitales Geschäftsmodell aus. QSC kann als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland höchste Ende-zu-Ende-Qualität bei der Datenübermittlung gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt auch in diesem Bereich auf Firmenkunden. Die Bedeutung des traditionellen Geschäfts mit Wiederverkäufern, die vor allem Privatkunden bedienen, nimmt ab. Das Unternehmen erwartet hier unverändert markt- und regulierungsbedingt rückläufige Umsätze und Ergebnisbeiträge.

Strategie legt Basis für eine nachhaltige Wertsteigerung.

Die gesamte Strategie erleichtert mittelständischen Unternehmen den Übergang in das digitale Zeitalter. Wichtige Beiträge leisten vor allem die Segmente Cloud und Consulting sowie das TK-Geschäft mit Firmenkunden. Hier erwartet das Unternehmen daher steigende Umsatz- und Ergebnisbeiträge. Dagegen dürften im Outsourcing sowie im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern die Umsätze weiter zurückgehen; QSC wird aber auch hier weiterhin strikt auf eine hinreichende Profitabilität achten. Insbesondere das erwartete Wachstum im Cloud-Geschäft schafft eine gute Basis für eine nachhaltige Wertsteigerung in den kommenden Jahren.

Organisation

Flächendeckende Präsenz im deutschen Markt. Die QSC AG hat ihren Sitz in Köln und verfügt mit Hamburg über einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 10 Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet. Das Unternehmen verfügt über drei wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:

Die Ventelo GmbH bietet mittleren und größeren Unternehmen unter anderem direkte Festnetzanschlüsse, Preselect und Call-by-Call sowie Mehrwertdienste an.
Ventelo hält 100 % der Anteile der Netzgesellschaft Plusnet GmbH & Co. KG. Diese betreibt ein bundesweites DSL-Netz.
In der Q-loud GmbH bündelt QSC seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten (www.q-loud.de).

Ein vollständiger Überblick über den Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2016 findet sich unter Ziffer 39 des Konzernanhangs.

Steuerung

Steuerung über finanzielle Leistungsindikatoren. Die Steuerung erfolgt auf der Ebene der vier Segmente Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation. Dahinter steht ein System von Profit-, Cost- und Servicecentern. Als Steuerungsgrößen kommen die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren auf Konzernebene zum Einsatz: Umsatz, EBITDA, Free Cashflow und Investitionen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.

Die Steuerungsgrößen von QSC

Das EBITDA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Amortisierung von abgegrenzter nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung sowie außerplanmäßiger Wertminderung auf kundenbezogenes Vorratsvermögen und Amortisierung und außerplanmäßiger Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten; die EBITDA-Marge ergibt sich aus dem Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz. Der Free Cashflow bildet die Veränderung der Nettoliquidität/-verschuldung aus dem operativen Geschäft ab. Bei den Investitionen stellt QSC auf den Zeitpunkt und nicht auf den Zahlungsfluss ab und erfasst unter dieser Größe kundenbezogene und sonstige Investitionen sowie Investitionen in die Infrastruktur.

Monatsberichte sind zentrales Steuerungsinstrument. Die Monatsberichte enthalten alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche. Sie stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-tägigen Vorstandssitzungen und die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem, wie ab der Seite 69 dieses Konzernlageberichts beschrieben. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Schaffung langfristiger Werte im Fokus.

Seit ihrer Gründung achtet QSC auf eine gute und transparente Corporate Governance, und damit auf eine moderne Führung und Kontrolle, die sich an der Schaffung langfristiger Werte orientiert. Eine offene Kommunikation mit den Anteilseignern sowie mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ist dabei ebenso selbstverständlich wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Organe.

Folgerichtig setzt das Unternehmen die Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in fast allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. In einigen wenigen Fällen weicht QSC allerdings bewusst von den Empfehlungen der Regierungskommission ab. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Der Bericht integriert den nach Ziffer 4.2.5 des Kodex geforderten Vergütungsbericht und enthält zudem Ausführungen gemäß § 289a HGB zur Unternehmensführung.

Dialog mit Anteilseignern

Umfassende und zeitnahe Information. QSC kommuniziert transparent und umfassend mit dem Kapitalmarkt. Das Unternehmen nutzt die eigene Website, um über alle relevanten Entwicklungen zeitnah zu berichten. Interessierte finden dort Ad-hoc- und Pressemitteilungen, sämtliche Publikationen, aktuelle Präsentationen und einen Finanzkalender. Auf der Website stellt QSC auch alle relevanten Unterlagen für die Hauptversammlung bereit.

Kontinuierlicher Dialog mit Kapitalmarktteilnehmern.

Die wichtigste Veranstaltung für den Dialog mit Anteilseignern ist die jährliche ordentliche Hauptversammlung. Bei der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 am 25. Mai des vergangenen Jahres in Köln waren knapp 40 % des Grundkapitals präsent. Abwesende Aktionäre konnten ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Aktionäre billigten sämtliche Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit. Wie in den Vorjahren sorgte der Versammlungsleiter für eine zügige Abwicklung. Nach wie vor verzichten Vorstand und Aufsichtsrat auf eine Internetübertragung, da die damit verbundenen Kosten sowie rechtliche Unsicherheiten gegenüber dem eventuellen Nutzen für abwesende Aktionäre überwiegen.

Im Jahresverlauf führt QSC den Dialog mit Anteilseignern vor allem bei Treffen mit Investoren und Analysten im Rahmen von Roadshows und Einzelgesprächen, auch in Verbindung mit Kapitalmarktkonferenzen von Banken. Telefonkonferenzen am Tag der Veröffentlichung von Quartalsergebnissen gewährleisten die aktuelle Information aller Interessierten. Die jeweiligen Präsentationen samt einem Mitschnitt der Ausführungen des Vorstands macht QSC allen Anteilseignern zugänglich. Weitere Informationen zu den Investor-Relations-Aktivitäten finden sich in den Ausführungen zur QSC-Aktie auf den Seiten 19 bis 22 dieses Geschäftsberichts.

Vorstandsvorsitzender stockt Aktienbesitz weiter auf. Ein selbstverständlicher Bestandteil der transparenten Kommunikation ist die zeitnahe Information über Erwerb und Veräußerung von QSC-Aktien durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stockte der Vorstandsvorsitzende Jürgen Hermann Anfang Juli 2016 seinen Aktienbesitz noch einmal auf und erwarb weitere 60.000 QSC-Aktien; er hält nun insgesamt 400.000 Stücke.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Leitung und Kontrolle

QSC verfügt über eine duale Führungsstruktur.

Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine offenzulegenden Interessenkonflikte.

Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, werden im Plenum getroffen. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Im Geschäftsjahr 2016 bestand der Vorstand durchgängig aus vier Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz), Stefan A. Baustert (Finanzen), Udo Faulhaber (Vertrieb und Consulting) und Felix Höger (Technologie und Operations).

Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungsgremien wurden 2016 erreicht.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben legte QSC 2015 Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsgremien fest und hielt diese Vorgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr auch ein. Der Mindestanteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat soll einem Beschluss dieses Gremiums zufolge 16,6 % betragen; 2016 belief er sich auf 50 %. Für den Vorstand galt im Jahr 2016 eine Zielgröße von 0 %; die Amtszeit der ausschließlich männlichen Mitglieder endet erst nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen ersten Stichtag, dem 30. Juni 2017. Für die beiden ersten Führungsebenen strebt der Vorstand bis zum 30. Juni 2017 einen Frauenanteil von 5 % in der ersten und von 10 % in der zweiten Führungsebene an; diese Werte spiegeln die hohe IT- und Techniklastigkeit des Unternehmens wider und die damit verbundene Tatsache, dass sich zum Teil nur Männer um offene Positionen bewerben. Zum 31. Dezember 2016 waren 12 % der Führungskräfte in der ersten Ebene und 16 % in der zweiten Ebene weiblich.

Geschlechterparität im Aufsichtsrat.

Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Das Gremium besteht aus drei Frauen, davon zwei Vertreterinnen der Arbeitnehmer, und drei Männern. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 13 bis 18.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht gesetzlichen und eigenen Zielvorgaben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen, wie der Kodex in Ziffer 5.4.1 vorsieht, insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Dem Aufsichtsrat gehört mindestens ein Mitglied an, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - als langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung des global agierenden SAP-Konzerns erfüllt Ina Schlie diese Anforderung in vollem Umfang. Sie ist neben Dr. Frank Zurlino, geschäftsführender Partner der Management-Beratung Horn & Company, unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.

Die Zahl ehemaliger Vorstände im Gremium ist auf maximal zwei beschränkt; derzeit sind dies die beiden QSC-Gründer und größten Einzelaktionäre, Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers. Dem Aufsichtsrat gehört weiterhin kein Mitglied an, das eine Organfunktion oder Beratungsfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern ausübt. Die Zielgröße von 16,6 % für den Anteil an weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat wird mit 50 % Frauenanteil deutlich überschritten. Bei der jüngsten Wahl waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre. Anders als vom Kodex vorgesehen, verzichtet der Aufsichtsrat darauf, die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat zu begrenzen. Seiner Überzeugung nach liegt es nicht im Interesse der Gesellschaft, im Vorhinein festzulegen, wie lange einzelne Mitglieder dem Gremium angehören sollen.

Bedeutende Geschäftsvorfälle erfordern Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen des Aufsichtsrats werden in den Ausschüssen und im Plenum intensiv vorbereitet und beraten.

Relevante Unternehmensführungspraktiken

Verbindliche Compliance-Grundsätze. QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die Führung und Überwachung des gesamten Unternehmens; die internen Richtlinien stehen daher im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Die wesentlichen Inhalte dieses Wertesystems fassen die QSC-Compliance-Grundsätze zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Im Rahmen des Wertesystems spielt Integrität eine zentrale Rolle. Das Unternehmen versteht sie als Leitbild und Maßstab einer ordentlichen Geschäftsführung und achtet strikt auf die Einhaltung von Gesetzen und konzerninternen Regelwerken. QSC setzt dabei in hohem Maße auf die Eigenverantwortung und persönliche Integrität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. QSC erwartet von ihnen rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag, um Schaden vom Unternehmen und von der Allgemeinheit abzuwenden.

Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention, Fehlverhalten soll von vornherein verhindert werden. Praxisgerecht gestaltete interne Schulungen dienen dazu, alle Beschäftigten für Themen wie Gesetzestreue und Professionalität im Umgang mit Dritten zu sensibilisieren. Strikt achtet QSC auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bzw. die Trennung von Verantwortlichkeiten. Richtlinien zu kritischen Punkten wie Insiderrecht, Informationssicherheit, Datenschutz, Freigabe- und Unterschriftsberechtigungen, Risikomanagement, Reisekosten, Einkauf, aber auch in Bezug auf alle Maßnahmen der Kundenpflege, schaffen die notwendige Klarheit für ein korrektes Verhalten im Alltag. Doch auch in einem solchen Umfeld lässt sich das Risiko eines Fehlverhaltens Einzelner nicht vollständig ausschließen. Sollte es in Einzelfällen trotz aller präventiven Maßnahmen zu Verstößen kommen, werden die Fakten ohne Ansehen von Person und Stellung aufgeklärt und geahndet.

QSC versteht Compliance als wichtige Führungsaufgabe.

Compliance erfordert die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich daher Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich dabei unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.

Entsprechenserklärung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015

Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

-Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3).

QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung seit dem 1. Juli 2010 für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.

-Keine betragsmäßige Höchstgrenze für einzelne variable Vergütungsteile und die Vergütung eines Vorstandsmitglieds insgesamt und hierauf bezogen keine Darstellung der erreichbaren Maximalvergütung im Vergütungsbericht (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 und Ziffer 4.2.5, Absatz 3 [erster Spiegelstrich], Absatz 4).

Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, welche vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen.

-Kein Ausschluss einer nachträglichen Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8 ).

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine variable Vergütung, deren Höhe sich für die Komponente Long-Term Incentive (LTI) nach der Erreichung von Mehrjahreszielen in einem dreijährigen Performancezeitraum richtet. Mit drei Vorstandsmitgliedern wurden Zielvereinbarungen über Mehrjahresziele im März 2015 geschlossen. Der Aufsichtsrat hat im Zuge des Abschlusses einer weiteren Zielvereinbarung mit einem Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Jahr 2016 aufgenommen hat, am 18. August 2016 beschlossen, einzelne Parameter der im März 2015 geschlossenen Zielvereinbarungen punktuell anzupassen. Externe und im März 2015 nicht vorhersehbare Entwicklungen haben eine Anpassung nach Auffassung des Aufsichtsrats notwendig gemacht, um die Anreizwirkung der variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder im Unternehmensinteresse einheitlich wiederherzustellen und die Gesamtverantwortung des Vorstands zu stärken.

- Keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt (Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 2, Satz 1).

Der Aufsichtsrat von QSC hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll aber der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.

-Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 5 bis 7).

Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.

Köln, 17. November 2016

Für den Vorstand

Jürgen Hermann

Für den Aufsichtsrat

Dr. Bernd Schlobohm

VERGÜTUNGSBERICHT

Leistungsorientiertes Vergütungssystem.

Einen wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance bildet die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe. Das Vergütungssystem der Vorstände wurde mit Blick auf modifizierte gesetzliche Anforderungen zuletzt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 angepasst; die ordentliche Hauptversammlung billigte diese Änderungen am 27. Mai 2015. Unverändert legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.

Maximal 50 % der Jahreszielvergütung der Vorstände sind fix.

Das Vergütungssystem für den Vorstand der QSC AG setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen.

Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung macht einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) aus. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"), deren Höhe sich nach der Erreichung der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Jahresziele ("Short-Term Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives") richtet. Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.

Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung auch weitere über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums zu erfüllende Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren. Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und macht insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) aus. Die Zielerreichung wird grundsätzlich nach der Feststellung des jeweils für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevanten Konzernabschlusses ermittelt. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.

Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.

Variable Vergütung setzt Erreichen von Mindestzielen voraus.

Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Die Unterschreitung von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist. Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch in dem Maße stärker gewichtet werden, in dem die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.

Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch insoweit können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.

Vergütung des Vorstands für das Jahr 2016.

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 beläuft sich auf T € 1.973 im Vergleich zu T € 1.182 im Vorjahr. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist vor allem durch die Tatsache bedingt, dass der Konzern während des gesamten Geschäftsjahres 2016 von vier Vorständen geführt wurde, während der Vorstand im vorangegangenen Geschäftsjahr 2015 über einen wesentlichen Zeitraum nur aus drei Personen bestand. Aufgrund des gegenüber dem Vorjahr höheren Grades der Zielerreichung stieg auch der variable Vergütungsteil für das Jahresziel. Zudem sind in der Gesamtvergütung 2016 aktienbasierte Vergütungen in Höhe von T € 217 (2015: T € 92) enthalten, die drei Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit der Zeichnung von insgesamt 400.000 Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 gewährt wurden.

Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die Tabelle auf den Seiten 44 und 45. In den für das Geschäftsjahr 2016 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Außerdem hat der Aufsichtsrat einem Vorstandsmitglied in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine Sonderprämie gewährt. Das Jahresziel 2016 knüpft an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2016 an. Das Jahresziel 2016 wurde nicht zu 100 % erreicht, insoweit besteht auch nur ein anteiliger Tantiemeanspruch der Vorstandsmitglieder. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Mit drei Vorstandsmitgliedern wurden im März 2015 Zielvereinbarungen über Mehrjahresziele geschlossen. Der Aufsichtsrat hat im Zuge des Abschlusses einer weiteren Zielvereinbarung mit einem Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 aufgenommen hat, am 18. August 2016 beschlossen, einzelne Parameter der im März 2015 geschlossenen Zielvereinbarungen punktuell anzupassen. Externe und im März 2015 nicht vorhersehbare Entwicklungen haben nach Auffassung des Aufsichtsrats eine Anpassung notwendig gemacht, um die Anreizwirkung der variablen Vergütung für die Vorstandsmitglieder im Unternehmensinteresse einheitlich wiederherzustellen und die Gesamtverantwortung des Vorstands zu stärken.

Die angepassten Mehrjahresziele knüpfen weiterhin an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Der auf das Geschäftsjahr 2016 entfallende Anteil der variablen Vergütung für das Mehrjahresziel beträgt insgesamt T € 550. Dieser gilt erst dann als gewährt und kommt nur dann zur Auszahlung, wenn die für das Ende des Bemessungszeitraums festgelegten Zielwerte vollständig erfüllt sind. Zum Jahresende 2016 lagen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2017 vorgegebenen Zielwerte nicht erreicht werden. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.

Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit.

Allen Vorstandsmitgliedern ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden; diese beträgt bei den Vorständen Jürgen Hermann und Felix Höger jeweils T € 600, bei den beiden anderen Vorständen Stefan A. Baustert und Udo Faulhaber jeweils T € 500. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. je T € 500 nicht überschreiten.

Angaben zu ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2016 T € 0 (2015: T € 421). Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.884 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.282. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 96.

Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstände.

Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:

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Aktien Wandelschuldverschreibungen
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- ---
Jürgen Hermann 400.000 340.000 350.000 350.000
Stefan A. Baustert 40.000 40.000 200.000 100.000
Udo Faulhaber (seit 1. August 2015) - - 150.000 -
Felix Höger (seit 1. Januar 2016) - - 150.000 -
Henning Reinecke (bis 30. April 2015) - 5.0001 - 150.0001

1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2016 während des Zeitraums seiner Vorstandstätigkeit Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG auf der QSC-Website).

Außerdem haben die Vorstandsmitglieder Stefan A. Baustert, Udo Faulhaber und Felix Höger Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden.

Die folgende Tabelle informiert über die im Geschäftsjahr 2016 gewährten Wandelschuldverschreibungen an Vorstandsmitglieder:

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Gewährte Wandelschuldverschreibungen
Datum Anzahl Wandlungspreis
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Stefan A. Baustert 15.01.2016 100.000 € 1,42
Felix Höger 01.04.2016 75.000 € 1,10
Udo Faulhaber 05.04.2016 150.000 € 1,10
Felix Höger 06.04.2016 75.000 € 1,21

Die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren möglich, d. h. für die im Jahr 2016 gezeichneten Optionen frühestens im Geschäftsjahr 2020.

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Gewährte Zuwendungen Jürgen Hermann Stefan A. Baustert
in T € Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015
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2015 2016 2016 2016 2015 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (Min.) (Max.)
Festvergütung 300 300 300 300 250 250
Nebenleistungen 29 31 31 31 36 35
Summe 329 331 331 331 286 285
Einjährige variable Vergütung 150 150 0 225 125 175
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 150 150 0 225 125 125
Aktienoptionsplan 20152 - - - - 92 67
Gesamtvergütung gemäß DCGK 629 631 331 781 628 652
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -150 -150 -125 -175
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)3 -150 -150 -125 -125
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 107 128 89 156
Gesamtbezüge 436 459 467 508
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 38 38 10 39

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Gewährte Zuwendungen Stefan A. Baustert Udo Faulhaber
in T € Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 Mitglied des Vorstands seit 1. August 2015
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2016 2016 2015 2016 2016 2016
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Gewährte Zuwendungen (Min.) (Max.) (Min.) (Max.)
Festvergütung 250 250 104 250 250 250
Nebenleistungen 35 35 13 31 31 31
Summe 285 285 117 281 281 281
Einjährige variable Vergütung 0 237 52 125 0 187
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 0 187 52 125 0 187
Aktienoptionsplan 20152 0 852 - 73 0 990
Gesamtvergütung gemäß DCGK 285 1.561 221 604 281 1.645
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung -52 -125
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)3 -52 -125
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung 37 106
Gesamtbezüge 154 460
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen 0 14

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Gewährte Zuwendungen Felix Höger Henning Reinecke
in T € Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016 Mitglied des Vorstands bis 30. April 2015
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2015 2016 2016 2016 2015 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Gewährte Zuwendungen (Min.) (Max.)
Festvergütung - 300 300 300 67 -
Nebenleistungen - 42 42 42 16 -
Summe - 342 342 342 83 -
Einjährige variable Vergütung - 150 0 225 42 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 - 150 0 225 - -
Aktienoptionsplan 20152 - 77 0 1.040 - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK - 719 342 1.832 125 -
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung - -150 - -
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)3 - -150 - -
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung - 128 - -
Gesamtbezüge - 547 125 -
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen - 15 138 -

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Gewährte Zuwendungen Henning Reinecke
in T € Mitglied des Vorstands bis 30. April 2015
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2016 2016
--- --- ---
Gewährte Zuwendungen (Min.) (Max.)
Festvergütung - -
Nebenleistungen - -
Summe - -
Einjährige variable Vergütung - -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 - -
Aktienoptionsplan 20152 - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK - -
Überleitung zur Gesamtvergütung
nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB in Verbindung mit DRS 17
abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung
abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)3
zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung
Gesamtbezüge
In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen

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Zufluss Jürgen Hermann Stefan A. Baustert Udo Faulhaber
in T € Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 Mitglied des Vorstands seit 1. August 2015
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2015 2016 2015 2016 2015 2016
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Zufluss
Festvergütung 300 300 250 250 104 250
Nebenleistungen 29 31 36 35 13 31
Summe 329 331 286 285 117 281
Einjährige variable Vergütung 107 128 89 106 37 106
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 0 0 0 0 0 0
Aktienoptionsplan 20152 0 0 0 0 0 0
Sonstiges - - - - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK 436 459 375 391 154 387

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Zufluss Felix Höger Henning Reinecke
in T € Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016 Mitglied des Vorstands bis 30. April 2015
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2015 2015 2016 2015 2016
--- --- --- --- ---
Zufluss
Festvergütung - 300 67 -
Nebenleistungen - 42 16 -
Summe - 342 83 -
Einjährige variable Vergütung - 128 42 -
Mehrjährige variable Vergütung
Long-Term Incentive (2015 - 2017)1 - 0 - -
Aktienoptionsplan 20152 - 0 0 -
Sonstiges - - - - -
Gesamtvergütung gemäß DCGK - 470 125 -

1 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive wird auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Die Unterschreitung einer vertraglich vereinbarten Untergrenze führt zum vollständigen Ausfall der auf das betroffene Mehrjahresziel entfallenden variablen Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum. Für die Mehrjahresziele sind darüber hinaus noch weitere Zwischenziele bzw. Bedingungen vereinbart, deren Nichterreichen ebenfalls zum Ausfall der auf das Mehrjahresziel entfallenden variablen Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum führt.

2 Die Vorstandsmitglieder Stefan A. Baustert, Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Geschäftsjahr 2016 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Die folgende Tabelle informiert über die gezeichneten Wandelschuldverschreibungen. Die Wandlung in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren, spätestens 8 Jahre ab dem Tag der Zeichnung möglich. Der Mindestwert der gewährten Wandelschuldverschreibungen beträgt € 0, da eine Ausübung der Wandlungsrechte wirtschaftlich unsinnig ist, sollte der Börsenkurs während des Zeitraums, in dem das Wandlungsrecht besteht, unter dem bei Zeichnung der Optionen festgestellten Wandlungskurs liegen bzw. die in den Anleihebedingungen festgelegten Ausübungshürden und Erfolgsziele nicht erreicht werden. Der Maximalwert für die aktienbasierte Vergütung aus dem AOP 2015 wird erreicht, wenn der gewichtete Durchschnittskurs der Aktie der QSC AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 20 Handelstagen vor dem Tag, an dem die Ausübung der Wandlungserklärung nach den Anleihebedingungen wirksam wird, mindestens einen Börsenkurs erreicht, der das 7-Fache des Wandlungspreises übersteigt.

3 Diese Vergütungen sind nicht in die Gesamtvergütung nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB einzubeziehen, da nicht aktienbasierte Bezüge erst als gewährt gelten, wenn etwaige aufschiebende Bedingungen erfüllt sind.

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Datum der Zeichnung Anzahl der Wandelschuldverschreibungen Wandlungspreis

in €
Zeitwert eines Wandlungsrechts am Tag der Zeichnung

in €
Maximalwert der aktienbasierten Vergütung

in T €
Stefan A. Baustert 15.01.2016 100.000 1,42 0,67 852
Udo Faulhaber 05.04.2016 150.000 1,10 0,49 990
Felix Höger 01.04.2016 75.000 1,10 0,49 495
Felix Höger 06.04.2016 75.000 1,21 0,55 545

Aufsichtsratsvergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Bestimmung in der Satzung der QSC AG eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.

Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats:

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Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 Aktien
2016 2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 95 (25) 95 (25) 15.519.910 15.518.372
Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender 60 (10) 60 (10) 10.000 10.000
Gerd Eickers 40 (5) 40 (5) 15.577.484 15.577.484
Ina Schlie 45 (10) 45 (10) - -
Anne-Dore Ahlers2 35 - 35 - - -
Cora Hödl2 40 (5) 40 (5) - -
Insgesamt 315 (55) 315 (55)

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Anzahl der Wandelschuldverschreibungen
31.12.2016 31.12.2015
--- --- ---
Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender 132.000 200.000
Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender - -
Gerd Eickers - -
Ina Schlie - -
Anne-Dore Ahlers2 2.700 2.700
Cora Hödl2 4.100 4.100
Insgesamt

1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.

2 Arbeitnehmervertreter.

Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden auch keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. QSC unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.

MITARBEITER

Entwicklung der Belegschaft

Anpassung der Beschäftigtenzahl an Umsatzentwicklung. Zum 31. Dezember 2016 beschäftigte QSC 1.360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und damit noch einmal 94 weniger als ein Jahr zuvor; Ende 2014 zählte QSC noch 1.697 Beschäftigte. Im Rahmen des Programms zur Kostenreduzierung gelang dem Unternehmen damit binnen zwei Jahren eine Anpassung des Personalstands an die Umsätze; die Umsätze pro Kopf stiegen 2016 bereits wieder. Insgesamt verließen in den vergangenen beiden Jahren unter Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation 622 Arbeitnehmer das Unternehmen. QSC trennte sich damit von mehr Beschäftigten als erforderlich, um Raum für die Einstellung von 285 Fach- und Führungskräften zu schaffen, überwiegend Cloud-Experten, SAP-Berater und Vertriebsmitarbeiter. QSC machte damit erhebliche Fortschritte beim Umbau der Organisation.

Zum 31. Dezember 2016 arbeitete das Gros der Beschäftigten an den beiden zentralen Standorten Köln und Hamburg; in der Kölner Zentrale waren 411 und in Hamburg 657 Angestellte tätig. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilten sich größtenteils auf Tochtergesellschaften, Vertriebsbüros und Niederlassungen in anderen deutschen Städten. 15 % der gesamten Belegschaft arbeiteten teilweise oder ausschließlich im Home-Office.

Personalstrategie

Mitarbeiter sind der wichtigste wertschöpfende Faktor. QSC betrachtet ihre Angestellten ungeachtet der unerlässlichen Einsparungen als den wichtigsten wertschöpfenden Faktor. Der Erfolg des Unternehmens beruht auf ihrem Engagement und Leistungswillen. Dabei stellt der immer schnellere gesellschaftliche und technologische Wandel den Personalbereich vor die Herausforderung, sich kontinuierlich und flexibel an das dynamische Umfeld anzupassen und es mitzugestalten. QSC setzt daher auf eine intensive Aus- und Weiterbildung der Fach- und Führungskräfte sowie auf zahlreiche Maßnahmen, um die standort- und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.

QSC bildet junge Fachkräfte aus.

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr genoss das Thema Ausbildung einen hohen Stellenwert. 22 junge Kollegen wurden nach Abschluss ihres dualen Studiums oder ihrer Ausbildung übernommen. Zugleich begannen 20 Berufseinsteiger ihre Ausbildung in Hamburg, Köln, München und Nürnberg. QSC erachtet das fortwährende Engagement als entscheidenden Stellhebel zur Nachwuchssicherung in Zeiten demografischen Wandels und weitreichenden Fachkräftemangels.

Ende 2016 befanden sich insgesamt 97 junge Erwachsene in einer Ausbildung oder einem dualen Studium; die Ausbildungsquote lag bei 7 %. QSC bietet verschiedene Einstiegsmöglichkeiten in die Berufswelt: eine betriebliche Ausbildung zum Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung sowie zum Büro-, Informatik- und IT-System-Kaufmann oder ein duales Studium in den Bereichen Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre. Das Unternehmen arbeitet hierbei mit der Nordakademie in Elmshorn, der Fachhochschule Wedel und der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Köln zusammen. Seit dem vierten Quartal 2016 setzt QSC darüber hinaus im dualen Studiengang Wirtschaftsinformatik auf eine Kooperation mit der Wirtschaftsakademie Kiel; diese fokussiert sich wie QSC auf mittelständische Unternehmen. Zudem ist QSC Hauptförderer des Masterstudiengangs IT-Management und -Consulting an der Universität Hamburg.

QSC vermarktet die Chancen einer betrieblichen Ausbildung aktiv und beteiligt sich hierfür unter anderem an Ausbildungsmessen in Köln und Hamburg. Der frühzeitigen Ansprache dienen darüber hinaus Schülerpraktika, Schulkooperationen und die Beteiligung an bundesweiten Zukunftstagen für Mädchen und Jungen ("Girls' Day" und "Boys' Day").

Als weiteren Weg der Nachwuchssicherung rekrutiert QSC gezielt Hochschulabsolventen. Das SAP-Juniorenprogramm wurde 2016 qualitativ und quantitativ ausgebaut: Ende des Jahres hatte es 24 Teilnehmer, und damit 2 mehr als im Vorjahr. Zugleich wurde es um ein umfassendes Schulungs- und Coachingkonzept erweitert.

Hoher Stellenwert der Weiterbildung

Die Weiterbildung und Weiterentwicklung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich vor allem an der strategischen Entwicklung des Unternehmens und ist Kernaufgabe einer jeden Führungskraft. Im Rahmen von regelmäßigen Mitarbeitergesprächen werden Kompetenzen beurteilt, Potenziale erfasst und der Entwicklungsbedarf festgehalten. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen ergriffen und die Entwicklungssituation daraufhin neu bewertet. Die "QSC-Academy" bietet ein breit gefächertes Seminarangebot, das kompetenz- bzw. laufbahnorientiert fach- und verhaltensspezifische Module umfasst. Im vergangenen Geschäftsjahr lag ein Fokus auf dem Ausbau der Schulungen im IT-Servicemanagement, um interne Prozesse und Schnittstellen weiter zu optimieren. Ein Großteil unserer Fach- und Führungskräfte aus den technischen Bereichen absolvierte diese Schulungen erfolgreich. Auch fachliche Schulungen und Zertifizierungen genießen einen hohen Stellenwert, um auf schnelle Veränderungen am Markt adäquat reagieren zu können. Bei persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Fragestellungen haben die Beschäftigten auch die Möglichkeit, sich vom Fürstenberg Institut kostenfrei beraten zu lassen. Dort gibt es auch einen eigenen Bereich für Führungskräfte, den diese über die normale Weiterbildung hinaus jederzeit für ein persönliches Coaching nutzen können. Zur Förderung vor allem weiblicher Führungskräfte nahm QSC zum wiederholten Male an PepperMINT teil, einem Cross-Mentoring-Programm für die Metropolregion im Rheinland.

Teilnahme an staatlich gefördertem Forschungsprojekt

Digitalisierung, Flexibilisierung und demografischer Wandel stellen die ITK-Branche vor viele Herausforderungen. Es erfordert neue Konzepte im Umgang mit vorhandenem Know-how oder neuen Lerninhalten, um innovations und wettbewerbsfähig zu bleiben. QSC treibt die Digitalisierung nicht nur voran, sondern stellt sich mit der Beteiligung an FLIP, einem Forschungsprojekt für dynamisches Personal- und Kompetenzmanagement, auch den anstehenden Herausforderungen. Das auf drei Jahre angelegte Projekt wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Ziel ist es, neue effektive und effiziente Lernformen und -methoden für Mitarbeiter zu entwickeln und zu erproben, um dynamisches Kompetenzmanagement zu ermöglichen.

Unternehmenskultur

Unternehmenskultur von Respekt und Wertschätzung geprägt

QSC verfügt seit Jahren über ein eigenes Wertesystem. Dessen Leitsätze stehen für eine von Respekt und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur sowie für Leistungs- und Ergebnisorientierung in der täglichen Arbeit. Ein integriertes Führungskräfteentwicklungsprogramm über alle Standorte und Hierarchieebenen hinweg leistet hier wichtige Beiträge. Es zielt darauf ab, Talente frühzeitig zu erkennen und zu fördern und bei aller Vielfalt ein einheitliches Führungsverständnis zu schärfen.

Gelebte Vertrauenskultur

QSC erachtet das Verständnis für die persönliche Situation der Beschäftigten und die Berücksichtigung ihrer Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten eines Mittelständlers als selbstverständlichen Bestandteil einer wertorientierten Unternehmenskultur. Die durchgängig flexible Arbeitszeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt keine Kernarbeitszeiten, es steht den Mitarbeitern frei, einen Teil der Arbeit in Absprache mit den Vorgesetzten von zu Hause aus zu erledigen.

Vergütung

Marktorientiertes Vergütungssystem

QSC zahlt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine marktfähige Vergütung. Das Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag, sondern orientiert sich bei der Vergütung und den Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen und an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung. Je nach Tätigkeit steht Fach- und Führungskräften auch ein Firmenwagen zur Verfügung. Hinzu kommen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Kündigungsschutz, die eine langjährige Betriebszugehörigkeit honorieren. Über die Vorstandsvergütung berichtet QSC gesondert ab der Seite 40.

Gesellschaftliche Verantwortung

Engagement in der Ausbildung und am Arbeitsplatz

Langfristig erfolgreiches unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit verbunden. Das Erreichen ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie soziales Engagement, jeweils zum Nutzen von Kunden, Investoren, Mitarbeitern und Gesellschaft, genießen daher bei QSC einen hohen Stellenwert. Im Mittelpunkt stehen traditionell die betriebliche Ausbildung und die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Beschäftigten. Als Arbeitgeber achtet QSC darüber hinaus auf Chancengleichheit und Vielfalt; eine respektvolle Unternehmenskultur prägt den täglichen Umgang.

Nachhaltiges Wirtschaften setzt aufgeklärte Mitarbeiter voraus

QSC sensibilisiert die Beschäftigten fortwährend für das Thema Nachhaltigkeit. Im Gespräch mit Kunden ist es beispielsweise wichtig, zu verstehen, in welchem Maße IT- und TK-Dienste den Energiebedarf und CO2 -Emissionen reduzieren können; mit ihnen lassen sich Geschäftsreisen vermeiden und Heimarbeitsplätze nutzen. QSC selbst unterstützt Mitarbeiter durch eine umfassende Home-Office-Regelung und fördert die Weiterbildung von Mitarbeitern zu international anerkannten Energiemanagern (IHK). Dies ist eine berufsbegleitende Ausbildung im Bereich energieeffizienter Technik.

Auch bei der Reduktion des Energieeinsatzes bei Geschäftsreisen geht QSC mit gutem Beispiel voran. Die Mitarbeiter können bei Buchungen aus zwei Carsharing-Modellen wählen, deren Nutzung die Reisekostenregelung ausdrücklich vorsieht. Der Vermeidung von Dienstreisen dient die Ausstattung kundennaher Bereiche mit Microsoft-Lync-Lösungen, mit denen sich schnell und kostengünstig Videotelefonate führen lassen. Videokonferenzräume erlauben es, größere Meetings ohne Reisen und die damit einhergehende Umweltbelastung abzuhalten. Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird QSC, den Vorgaben der EU-weiten CSR-Richtlinie folgend, Angaben zu verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit in einer nicht finanziellen Berichterstattung zusammenfassen.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Rahmenbedingungen

Deutsche Wirtschaft wächst solide

Wie in den vergangenen Jahren lag der Fokus der geschäftlichen Aktivitäten von QSC auf dem deutschen Markt. Hier stieg das Bruttoinlandsprodukt 2016 um 1,9 %, und damit stärker als im Vorjahr (1,7 %). Auch der ifo Geschäftsklimaindex - eines der wichtigsten Konjunkturbarometer der deutschen Wirtschaft - signalisiert einen soliden Aufschwung: Er stieg von Dezember 2015 bis Dezember 2016 um 2,6 Prozentpunkte auf 111,0 Punkte.

IT-Markt zählt zu den Wachstumstreibern

Nach Schätzungen des Branchenverbands Bitkom sind die IT-Umsätze in Deutschland 2016 um 3,6 % auf 84,0 Mrd. € gestiegen - der IT-Markt wuchs damit fast doppelt so schnell wie die Gesamtwirtschaft. Vor allem das Softwaregeschäft legte deutlich zu. Die TK-Umsätze stagnierten dagegen. Insgesamt erreichten die Umsätze im deutschen ITK-Markt der Bitkom-Schätzung zufolge 2016 ein Volumen von 160,5 Mrd. € und lagen damit um 1,6 % über dem Niveau des Vorjahres.

Der deutsche ITK-Markt

(in Mrd. €)

Drei von vier Unternehmen fordern Rechenzentren im Inland

Der digitale Wandel verändert den ITK-Markt rasant. Sowohl IT- als auch TK-Dienste werden zunehmend netzbasiert aus der Cloud bereitgestellt. Laut dem Cloud-Monitor 2016 - einer von KPMG im Auftrag des Bitkom durchgeführten Studie - setzte 2016 bereits mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen Cloud-Services ein, fast ein Fünftel plant oder diskutiert deren Einsatz. Dabei verlangen drei von vier Unternehmen, dass ihr Cloud-Dienstleister Rechenzentren ausschließlich in Deutschland betreibt. QSC kann an dieser Stelle punkten, da das Unternehmen eine rein deutsche Rechenzentrumsinfrastruktur besitzt und damit an allen Standorten den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen unterliegt. Welche Bedeutung die Cloud bei Unternehmen erlangt, macht eine Prognose der Experton Group deutlich: Danach werden sich die Cloud-Umsätze im deutschen Geschäftskundenmarkt von 11,5 Mrd. € im Jahr 2016 auf 31,4 Mrd. € im Jahr 2020 nahezu verdreifachen.

Noch größere Umsatzpotenziale bietet der IoT-Markt. Einer Deloitte-Studie zufolge werden sich die Umsätze in Deutschland von 13,7 Mrd. € im Jahr 2016 bis 2020 auf 50,1 Mrd. € nahezu vervierfachen. Mit der Pure Enterprise Cloud und dem Full-Stack-IoT-Portfolio ist QSC in beiden Wachstumsmärkten hervorragend positioniert.

Deutsche Unternehmen setzen auf SAP S/4HANA

Die Strategie von QSC setzt darüber hinaus auf ein anhaltendes Wachstum im Consulting. Auch hier hat sich das Unternehmen mit seiner Konzentration auf den Technologiesprung auf SAP S/4HANA eine gute Ausgangslage verschafft. Laut einer Studie der Pierre Audoin Consultants gibt es bereits in mehr als 40 % der Unternehmen konkrete Pläne zur Einführung der neuen Softwaregeneration, 14 % haben sogar schon damit begonnen. Der Studie zufolge werden die Unternehmen stark in externe Unterstützung rund um die neue SAP-Software investieren - hiervon dürfte QSC insbesondere im Segment Consulting profitieren.

Regulatorische Rahmenbedingungen

TK-Markt bleibt in zentralen Teilen reguliert. Der für QSC relevante deutsche TK-Markt unterliegt in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Bis 1998 agierte die Deutsche Telekom als Monopolist auf dem deutschen Markt; sie verfügt aus dieser Zeit unter anderem noch über eine flächendeckende, größtenteils kupferbasierte Infrastruktur in alle Haushalte. Insbesondere bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - die Distanz zwischen dem Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und dem jeweiligen Kundenanschluss - sind alternative Anbieter unverändert auf die Nutzung dieser zu Monopolzeiten errichteten Infrastruktur angewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen zu geringeren Vorleistungskosten führen.

Vorläufige Genehmigung der Zuführungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz

Am 7. Dezember 2016 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf für zwei Jahre lang gültige Zuführungs- und Terminierungsentgelte der Telekom Deutschland ab dem 1. Januar 2017. Nach diesem Entscheidungsentwurf erfolgt eine Absenkung der Terminierungsentgelte um über 58 %, während die Zuführungsentgelte nur marginal abgesenkt wurden. Grund hierfür ist die erstmalige Anwendung der EU-Terminierungsempfehlung und der darin enthaltene unterschiedliche Kostenmaßstab für Terminierung und Zuführung. Bei der Zuführung wurden zugleich die Tarifzonen wie auch Wandlungsentgelte für Verbindungen zwischen NGN- und herkömmlichen PSTN-Netzen abgeschafft. Dies unterstützt eine effizientere Migration von PSTN zu NGN. Das europäische Konsolidierungsverfahren läuft derzeit.

Vorläufige Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk

Am 30. November 2016 veröffentlichte die Bundesnetzagentur eine vorläufige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2019. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der europäischen Terminierungsempfehlung sieht die Genehmigung eine auf drei Jahre gestaffelte Absenkung vor: bis 2017 um ca. 34 % auf 1,1 Cent/Min., bis 2018 auf 1,07 Cent/Min., zuletzt bis auf 0,95 Cent/Min. Das europäische Konsolidierungsverfahren ist abgeschlossen, die endgültige Genehmigung wird zeitnah erfolgen.

Endgültige Genehmigung der Entgelte für Mietleitungen

Mit endgültigem Beschluss vom 15. Dezember 2016 hat die Bundesnetzagentur die Überlassungsentgelte für Mietleitungen ab dem 1. Januar 2017 neu genehmigt. Aufgrund der erstmaligen Heranziehung eines reinen Ethernet-Netzes als Kostenbasis sind die Entgelte für die ethernetbasierten Mietleitungen um durchschnittlich ca. 17 % reduziert worden.

Marktanalyse und -definition Markt 4

Gemäß der europäischen Märkteempfehlung 2014 hat die Bundesnetzagentur in ihrer 2016 erlassenen Marktdefinition für Markt 4 neben den klassischen und ethernetbasierten Mietleitungen auch den für Geschäftskundenprodukte geeigneten hochwertigen Bitstromzugang (High Level Bitstream Access) aufgenommen und damit erstmalig einer Regulierung zugeführt. Welche Pflichten die Bundesnetzagentur der auch insoweit marktbeherrschenden Deutschen Telekom auferlegen wird und wie die Produkte in der Praxis ausgestaltet werden, bleibt der 2017 zu erarbeitenden Regulierungsverfügung und dem darauf basierenden Standardangebot vorbehalten.

Marktanalyse und -definition Markt 1

Nach der Märkteempfehlung umfasst Markt 1 nur noch die Festnetzterminierung. Die Bundesnetzagentur hat den nationalen Besonderheiten aber Rechnung getragen und auch den Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten und der Betreiber(vor)-auswahl weiterhin als regulierungsbedürftig eingestuft und dem neuen Markt 1 zugeordnet. Aufgrund der entsprechenden Regulierungsverfügung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ist die Deutsche Telekom nun auch weiterhin zu der für Call-by-Call-Dienste wichtigen Vorleistung verpflichtet.

Geschäftsverlauf

Wachstum in zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern

Das operative Geschäft entwickelte sich 2016 weitgehend wie geplant. Der Umsatz stieg in den Geschäftsfeldern, in denen QSC als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand Wachstum erwartet hatte. Neben dem Cloud-Geschäft zählten dazu das Consulting sowie das TK-Geschäft mit Firmenkunden. Im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern sowie im traditionellen Outsourcing kam es dagegen zu den erwarteten Umsatzrückgängen. Insgesamt erzielte das Unternehmen 2016 einen Umsatz von 386,0 Mio. € im Vergleich zu 402,4 Mio. € im Vorjahr.

Cloud-Umsatz steigt um 148 %

Im jüngsten Segment Cloud erwirtschaftete QSC 2016 einen Umsatz von 18,1 Mio. € nach 7,3 Mio. € im Vorjahr. Das hohe Wachstum beruht auf Erfolgen bei der Vermarktung der Pure Enterprise Cloud und des IoT-Portfolios.

Im Februar 2016 hatte QSC mit der Pure Enterprise Cloud ihr neues, innovatives Komplettangebot aus der Cloud der Öffentlichkeit vorgestellt. In den Folgemonaten wurde das Leistungsspektrum sukzessive erweitert; zugleich begann die Migration erster Bestandskunden im Outsourcing in die neue, auf die Anforderungen des digitalen Zeitalters ausgerichtete IT-Umgebung. Auch bei Neukunden gab es rasch erste Erfolge. Im August 2016 entschied sich beispielsweise die apt Hiller Group, ein Metallverarbeitungsunternehmen, für den Einsatz der Pure Enterprise Cloud an allen fünf Standorten. Sie vereinheitlicht damit ihre bisher sehr heterogene ITK-Landschaft; im ersten Schritt erhielten alle 400 Arbeitsplätze mit den "Enterprise Workplace Services" eine komplette Arbeitsumgebung aus der Cloud.

Das Potenzial des neuen Lösungsportfolios überzeugte auch Marktbeobachter. Bereits wenige Monate nach Vermarktungsstart sah das IT-Analystenhaus Experton QSC als "Rising Star" in der Kategorie "Workplace Services" an, also in der Bereitstellung von schlüsselfertigen, virtuellen Arbeitsplätzen aus der Cloud. Das IoT-Portfolio stieß ebenfalls auf hohes Interesse. Das "hoch attraktive Angebot an Beratungs- und Integrationsleistungen" sowie weitere Aspekte wie Lösungskompetenz und Kundenzufriedenheit veranlassten Experton im Herbst 2016, QSC auch beim "Industrie 4.0/IoT Vendor Benchmark 2017" als "Rising Star" auszuzeichnen. Mit dem umfassenden IoT-Portfolio punktete QSC 2016 zugleich bei ersten Kunden; die Projektumsätze stiegen deutlich. Das Unternehmen arbeitete unter anderem mit Energiedienstleistern und Heizungsherstellern an einer sicheren Vernetzung von Geräten. Zugleich wurde die Basis für eine Kooperation mit Schüco gelegt, einem der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Fenster-, Tür- und Fassadensysteme. Ziel der Zusammenarbeit ist es, diese Produkte zentral steuern und überwachen zu können. QSC entwickelt und produziert dabei unter anderem die neue Hardware und betreibt eine entsprechende IoT-Plattform.

Umsatz Cloud

(in Mio. €)

Migration vom traditionellen Outsourcing in die Pure Enterprise Cloud

Die Umsätze im Segment Outsourcing blieben 2016 mit 117,4 Mio. € erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau von 138,5 Mio. €. Bei der Auslagerung und Übernahme von ITK-Dienstleistungen setzte QSC im vergangenen Jahr auf die cloudbasierte Bereitstellung entsprechender Services und verzichtete zugunsten des perspektivisch renditestärkeren Cloud-Geschäfts auf die Akquise neuer Kunden im traditionellen Outsourcing. Auch bestehenden Kunden bietet QSC Schritt für Schritt den Übergang in das industrialisierte und standardisierte Outsourcing - und damit in die Pure Enterprise Cloud - an.

Umsatz Outsourcing

(in Mio. €)

Laufenden Projekten widmete QSC unverändert hohe Aufmerksamkeit. Nach einer einjährigen Transitionsphase betreibt QSC seit Ende Mai 2016 beispielsweise für Gruner + Jahr, eines der größten Druck- und Verlagshäuser Europas, 23 SAP- sowie weitere IT-Systeme vollständig aus eigenen Rechenzentren. Der Vertrag läuft über 60 Monate.

Consulting auf Wachstumskurs

Der Umsatz im Consulting stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 40,3 Mio. € nach 38,0 Mio. € im Vorjahr. Das Wachstum beruht vor allem auf der früh zeitigen Konzentration auf den Technologiesprung bei SAP von der ERP-Produktfamilie R/3 au S/4HANA. 2016 erwirtschaftete QSC 86 % der Umsätze mit Beratungsleistungen rund um SAF Software und konnte die Umsätze hier binnen Jahresfrist um 12 % auf 34,6 Mio. € steigern. Die höhere Einstufung durch SAP im Rahmen einer Rezertifizierung im Herbst 2016 unterstreicht die Leistungskraft in diesem Kerngeschäftsfeld; für den Betrieb der SAP-HANA-Plattform und als SAP-Hosting-Partner gilt nun die Einschätzung "excellent" statt "advanced".

Umsatz Consulting

(in Mio. €)

TK-Geschäft mit Firmenkunden legt um 4 % zu

QSC steigerte ihre TK-Umsätze mit Firmenkunden 2016 um 4 % auf 91,8 Mio. €. Das Unternehmen profitierte insbesondere von der verstärkten Nachfrage kleinerer und mittlerer Unternehmen nach All-IP-Lösungen; QSC hatte ihr Netz bereits vor zehn Jahren mit IP-Technologie aufgerüstet. Der TK-Umsatz mit Wiederverkäufern sank dagegen wie erwartet in einem hart umkämpften Markt. Insgesamt belief sich der Umsatz im Segment Telekommunikation auf 210,2 Mio. € nach 218,7 Mio. € im Jahr 2015. Beim Ergebnis profitierte dieses Segment 2016 von einem Vergleich mit der Deutschen Telekom über die Interconnection-Entgelte für die Jahre 2012 bis 2016. Sämtliche wechselseitigen Klagen wurden gegen eine einmalige Zahlung der Deutschen Telekom im niedrigen einstelligen Millionenbereich zurückgenommen.

Umsatz Telekommunikation

(in Mio. €)

Umbau der Organisation kommt voran

Die Konzentration auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder und vor allem das Cloud-Geschäft erfordern einen weitreichenden Umbau der Organisation. QSC hatte hierfür Anfang 2015 ein auf zwei Jahre ausgelegtes Programm zur Kostenreduzierung vorgestellt. Bis Ende 2016 konnte das Unternehmen Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. € realisieren und damit das selbst gesetzte Ziel von rund 20 Mio. € deutlich übertreffen. Wesentlichen Anteil daran hatte die Reduzierung der Belegschaft. Ende 2016 beschäftigte QSC noch 1.360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.454 ein Jahr zuvor.

QSC beendet Sparprogramm mit einmaligen Abschreibungen

Das Programm zur Kostenreduzierung unterstützte die konsequente Neuausrichtung des gesamten Unternehmens auf cloudbasierte Dienste. Mit Blick auf die künftige Entwicklung der Umsätze und Erträge im traditionellen Outsourcing hat das Unternehmen im Dezember 2016 im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses 2016 den Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte dieses Segments einmalig um 13,9 Mio. € abgeschrieben. Zum gleichen Zeitpunkt meldete das Unternehmen eine einmalige Abschreibung in Höhe von 1,3 Mio. € im Zusammenhang mit der Trennung von der Tochtergesellschaft FTAPI. Den Management-Buy-out schloss QSC im Januar 2017 ab.

Forschung und Entwicklung

Entwicklung konzentriert sich auf Cloud-Produkte. Angesichts der Chancen im Cloud-Geschäft befasst sich QSC auch in der Forschung und Entwicklung (FuE) vorrangig mit Innovationen für dieses Segment. Das entsprechende Budget belief sich 2016 auf 5,1 Mio. € nach 7,6 Mio. € im Vorjahr. Hiervon wurden 5,1 Mio. € als laufender Aufwand verbucht; im Vorjahr standen laufende Aufwendungen in Höhe von 7,3 Mio. € Investitionen in Höhe von 0,3 Mio. € gegenüber. Im Jahr 2016 entfiel der größte Teil des FuE-Aufwands auf Innovationen rund um das IoT-Geschäft - Schritt für Schritt baut sich QSC in diesem Geschäftsfeld auch ein eigenes Patentportfolio auf. QSC trennt weder bei der hierfür zuständigen Tochter Q-loud noch in anderen Geschäftsfeldern die Arbeit von Entwicklern vom laufenden Betrieb. Anders als in den Vorjahren verzichtet das Unternehmen daher auf den gesonderten Ausweis einer FuE-Mitarbeiterzahl.

Tatsächlicher vs. prognostizierter Geschäftsverlauf

QSC erfüllt Prognose. Im planmäßig verlaufenen Geschäftsjahr 2016 konnte QSC sämtliche zu Jahresbeginn genannten Zielgrößen erreichen oder sogar übertreffen. QSC hatte in der Ende Februar 2016 vorgelegten Prognose bei einem Umsatz von 380 bis 390 Mio. € ein EBITDA von 34 bis 38 Mio. € und einen positiven Free Cashflow erwartet. Dabei ging das Unternehmen von Investitionen in Höhe von 30 Mio. € aus. Angesichts moderater Investitionen in den ersten drei Quartalen hob das Unternehmen im November 2016 die Prognose für den Free Cashflow an und ging seitdem davon aus, dass dieser im Gesamtjahr 2016 über der Vorjahresgröße von 7,1 Mio. € liegen werde. Mit einem Free Cashflow von 8,4 Mio. € übertraf QSC diese Erwartungen leicht; die Investitionen blieben mit 28,4 Mio. € auch für das Gesamtjahr moderat. Mit einem Umsatz von 386,0 Mio. € und einem EBITDA von 37,1 Mio. € bewegte sich das Unternehmen bei den beiden anderen Leistungsindikatoren innerhalb der zu Jahresbeginn genannten Spannen.

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Ziele Ergebnisse 2016
Umsatz 380 - 390 Mio. € 386,0 Mio. €
EBITDA 34 - 38 Mio. € 37,1 Mio. €
Free Cashflow > 0 Mio. € / > 7,1 Mio. € 8,4 Mio. €
Investitionen ~30 Mio. € 28,4 Mio. €

Leistungsindikatoren

Umsatz summiert sich 2016 auf 386,0 Mio.€

QSC erzielte im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von 386,0 Mio. € im Vergleich zu 402,4 Mio. € im Vorjahr. Die Umsätze legten genau in den Geschäftsbereichen zu, in denen das Unternehmen Wachstum erwartet hatte: vor allem im Segment Cloud, aber auch im Consulting und im TK-Geschäft mit Firmenkunden. Die Umsätze im traditionellen Outsourcing sowie im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern gingen dagegen deutlich zurück.

EBITDA beläuft sich auf 37,1 Mio. €

QSC erzielte 2016 ein EBITDA von 37,1 Mio. € im Vergleich zu 42,2 Mio. € im Vorjahr. Das Unternehmen hatte bereits zu Jahresbeginn angekündigt, dass vor allem im vierten Quartal 2016 noch einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Programms zur Kostenreduzierung erforderlich sein würden. In der Folge lag das EBITDA im Schlussquartal 2016 mit 7,3 Mio. € deutlich unter dem Niveau der Vorquartale. Dessen ungeachtet erwirtschaftete QSC im Gesamtjahr wie schon 2015 eine EBITDA-Marge von 10 %.

Free Cashflow steigt auf 8,4 Mio. €

Der Free Cashflow verbesserte sich 2016 auf 8,4 Mio. € im Vergleich zu 7,1 Mio. € im Vorjahr. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe der Einflussgrößen an den beiden Stichtagen 31. Dezember 2015 und 2016.

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in Mio. € 31.12.2016 31.12.2015
Liquidität * 67,3 74,0
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen -1,7 -4,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -149,4 -158,0
Zinstragende Finanzierungsschulden -151,1 -162,5
Nettoverschuldung -83,8 -88,5

* Angabe von Zahlungsmitteln ohne die in der Veräußerungsgruppe enthaltene Liquidität in Höhe von 0,4 Mio. €.

Die Nettoverschuldung sank demnach im Jahr 2016 um 4,7 Mio. € auf -83,8 Mio. €. QSC stellt beim Ausweis des Free Cashflows jedoch seit jeher auf die Finanzkraft des operativen Geschäfts ab und korrigiert diese Größe daher um darüber hinausgehende Maßnahmen wie Akquisitionen und Dividenden. Die Ausschüttung der Dividende von € 0,03 je Aktie für das Geschäftsjahr 2015 führte im Jahr 2016 zu einem Mittelabfluss in Höhe von 3,7 Mio. €. Wenn man die Nettoverschuldung um diese Position korrigiert, ergibt sich ein Free Cashflow von 8,4 Mio. €.

Investitionen belaufen sich auf 28,4 Mio. €

QSC investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr 28,4 Mio. € im Vergleich zu 26,7 Mio. € im Vorjahr. Damit blieb das Unternehmen unterhalb der zu Jahresbeginn genannten Größe von rund 30 Mio. €. 56 % dieser Investitionen entfielen auf Technik und Infrastruktur; im Zuge der Markteinführung der Pure Enterprise Cloud standardisierte QSC unter anderem die Strukturen in ihren Rechenzentren. 36 % der Investitionen waren kundenbezogen, die restlichen 8 % beanspruchten Lizenzen und sonstige Sachanlagen.

Ertragslage

Bruttomarge verbessert sich um 3 Prozentpunkte

Das unternehmensweite Sparprogramm leistete auch 2016 einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Kosten der umgesetzten Leistungen, und damit zur Steigerung des Bruttogewinns. Binnen eines Jahres sanken die Kosten um 25,0 Mio. € auf 312,6 Mio. €. Der Bruttogewinn stieg trotz rückläufiger Umsätze um 8,6 Mio. € auf 73,4 Mio. €. Die Bruttomarge verbesserte sich binnen eines Jahres auf 19 % nach 16 % im Jahr 2015.

Auch bei den anderen Kostenpositionen machte sich das Sparprogramm positiv bemerkbar. Da vor allem die Personalkosten sanken, reduzierten sich die Marketing- und Vertriebskosten 2016 auf 34,7 Mio. € im Vergleich zu 37,1 Mio. € im Vorjahr. Infolge zahlreicher Einsparungen bei den sonstigen Verwaltungskosten, zu denen unter anderem Gebäude- und Beratungskosten zählen, summierten sich die allgemeinen Verwaltungskosten nur noch auf 36,6 Mio. € nach 37,9 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich dagegen 2016 deutlich auf -17,8 Mio. € im Vergleich zu -1,7 Mio. € im Vorjahr. Dieser Anstieg resultiert aus einmaligen Abschreibungen auf Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 15,2 Mio. €, die auf der Seite 57 dieses Konzernlageberichts erläutert werden.

Höhere Ertragskraft des operativen Geschäfts

Die operative Ertragskraft lässt sich besser erfassen, wenn man - wie unterjährig im Rahmen der Quartalsberichterstattung - die Abschreibungen und nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütungen in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung getrennt ausweist. Im vorliegenden Konzernabschluss sind sie, IAS 1 folgend, Bestandteil der einzelnen Kostenpositionen. Die nachfolgende verkürzte Gewinn- und-Verlust-Rechnung enthält die Abschreibungen als eigene Position.

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in Mio. € 2016 2015
Umsatzerlöse 386,0 402,4
Kosten der umgesetzten Leistungen* -282,9 -292,3
Bruttoergebnis vom Umsatz 103,1 110,1
Marketing- und Vertriebskosten* -33,0 -34,9
Allgemeine Verwaltungskosten* -31,8 -32,2
Sonstige betriebliche Erträge 2,8 0,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen* -4,0 -1,7
EBITDA 37,1 42,2
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer
aktienbasierter Vergütung) -50,2 -53,3
Operatives Ergebnis (EBIT) -13,1 -11,2

* Exklusive Abschreibungen und nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung.

Umsatzbedingt sank danach das EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 37,1 Mio. € im Vergleich zu 42,2 Mio. € im Vorjahr. Die Abschreibungen summierten sich 2016 auf 50,2 Mio. € nach 53,3 Mio. € im Vorjahr. Diese Zahl beinhaltet außerplanmäßige Wertminderungen auf Firmenwert und Kundenbeziehungen im Segment Outsourcing sowie auf immaterielle Vermögenswerte der Veräußerungsgruppe von FTAPI in Höhe von insgesamt 15,2 Mio. €. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen führten dazu, dass das operative Ergebnis (EBIT) 2016 mit -13,1 Mio. € erneut negativ ausfiel (2015: -11,2 Mio. €); ohne diese außerplanmäßigen Abschreibungen hätte QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr einen operativen Gewinn in Höhe von 2,1 Mio. € ausgewiesen.

Das Finanzergebnis verbesserte sich 2016 geringfügig auf -5,8 Mio. € nach -5,9 Mio. € im Jahr 2015. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erreichte -18,9 Mio. € nach -17,1 Mio. € im Jahr 2015. Die Ertragsteuern belaufen sich für das Jahr 2016 auf -6,1 Mio. € nach 3,8 Mio. € im Vorjahr (adjustierter Wert; vgl. Ziffer 6 im Konzernanhang). Diese Veränderung resultiert aus dem Rückgang der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen. In der Folge ergibt sich für 2016 ein Konzernergebnis von -25,1 Mio. € im Vergleich zu -13,3 Mio. € im Jahr 2015 (adjustierter Wert; vgl. Ziffer 6 im Konzernanhang).

Ertragslage nach Segmenten

Wachstumsstarkes Cloud-Geschäft erwirtschaftet erstmals Bruttogewinn

2016 rekrutierte QSC wie angekündigt zahlreiche Cloud-Experten und schuf die Voraussetzungen für eine anhaltend hohe Wachstumsdynamik in diesem zukunftsträchtigen Segment. In der Folge stiegen zwar die Kosten der umgesetzten Leistungen um 7,0 Mio. € auf 15,2 Mio. €. Die Umsätze stiegen jedoch noch schneller, und zwar um 10,8 Mio. € auf 18,1 Mio. €. Daher verbesserte sich das Bruttoergebnis 2016 um 3,8 Mio. € auf 2,9 Mio. €; erstmals erzielte QSC damit in ihrem jüngsten Segment Cloud einen Bruttogewinn. Zwar erhöhten sich im Jahr 2016 auch die Marketing- und Vertriebskosten, doch der Segmentbeitrag übertraf mit -2,2 Mio. € das Vorjahresniveau von -5,4 Mio. € ebenfalls deutlich.

Personalintensives Consulting erzielt zweistellige Segmentmarge

Auch 2016 konnte QSC im Consulting vor allem im Geschäft mit SAP-Beratungsleistungen deutlich zulegen. Parallel dazu baute das Unternehmen seinen Mitarbeiterstamm weiter aus und griff unterdessen bei einzelnen Projekten verstärkt auf externe Experten zurück; vor allem aus diesem Grund erhöhten sich die Kosten der umgesetzten Leistungen im Jahr 2016 um 2,9 Mio. € auf 33,6 Mio. €. Das Bruttoergebnis blieb in der Folge mit 6,7 Mio. € unter der Vorjahresgröße von 7,3 Mio. €. Bei nahezu unveränderten Marketing- und Vertriebskosten führte dies zu einem Segmentbeitrag in Höhe von 5,2 Mio. € nach 5,6 Mio. € im Vorjahr. Die entsprechende Marge belief sich auf 13 % nach 15 % im Vorjahr.

Outsourcing bleibt margenstark

Im abgelaufenen Geschäftsjahr begann die Migration erster Outsourcing-Kunden in die Pure Enterprise Cloud - und damit eine Verlagerung erster Umsätze in das Segment Cloud. In der Folge sanken die Umsätze und die damit verbundenen Kosten der umgesetzten Leistungen 2016 deutlich. Das Bruttoergebnis erreichte 31,6 Mio. € im Vergleich zu 41,0 Mio. € ein Jahr zuvor. Auch der Segmentbeitrag lag mit 24,3 Mio. € nach 30,1 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Die Segmentmarge jedoch sank nur um 1 Prozentpunkt auf 21 %; das verbleibende Outsourcing-Geschäft erwies sich als unverändert margenstark.

Attraktives TK-Geschäft mit Firmenkunden

Das Segment Telekommunikation umfasst das margenstarke Geschäft mit Firmenkunden sowie das margenschwache Geschäft mit Wiederverkäufern. Während QSC dank ihres All-IP-Netzes bei Firmenkunden auch 2016 zulegen konnte, ging der Umsatz mit Wiederverkäufern in einem hart umkämpften Markt wie erwartet zurück. Da die Kosten der umgesetzten Leistungen insgesamt in gleichem Maße wie die Umsätze sanken, blieb das Bruttoergebnis mit 61,9 Mio. € im Vergleich zu 62,7 Mio. € im Jahr 2015 nahezu unverändert; die Bruttomarge lag wie im Vorjahr bei 29 %. Angesichts der Chancen im Geschäft mit Firmenkunden erhöhte QSC die Marketing- und Vertriebsaufwendungen 2016 auf 19,2 Mio. € im Vergleich zu 17,7 Mio. € ein Jahr zuvor. Der Segmentbeitrag erreichte danach 42,7 Mio. € gegenüber 45,0 Mio. € im Jahr 2015. Mit 20 % nach 21 % im Jahr 2015 erwirtschaftete das Unternehmen unverändert eine attraktive Marge.

Finanzlage

Zwei zentrale Ziele im Finanzmanagement. Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken.

Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an; daher waren 2016 wie in den Vorjahren keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen notwendig. QSC verfügte auch 2016 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken. Weitere Informationen zum Finanzrisikomanagement bietet der Konzernanhang unter Ziffer 46. Bei der Finanzierung setzt das Unternehmen vor allem auf drei Quellen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; zweitens nutzt QSC die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens über ursprünglich 150 Mio. €; und drittens bestand zum 31. Dezember 2016 eine laufende Kreditlinie über 70 Mio. €. Letztere wurde zum 31. Dezember 2016 außer für Avale nicht beansprucht.

Hohe Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag 2016 mit 40,3 Mio. € leicht über dem Vorjahresniveau von 39,6 Mio. €. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit dagegen blieb mit -26,0 Mio. € leicht unter der Vorjahresgröße von -27,4 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit reduzierte sich auf -20,5 Mio. € im Vergleich zu -26,1 Mio. € im Jahr 2015. Insgesamt ergibt sich somit eine Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von -6,2 Mio. € nach -13,8 Mio. € im Vorjahr.

Vermögenslage

Fristenkongruente Finanzierung gewährleistet

QSC achtet traditionell auf eine fristenkongruente Finanzierung der Vermögenswerte und verfügt über eine solide Bilanzstruktur. Zum 31. Dezember 2016 deckten Eigenkapital und langfristige Schulden den Wert der langfristigen Vermögenswerte zu 133 %; im Vorjahr lag diese Kennzahl ebenfalls bei 133 % (adjustierter Wert; vgl. Ziffer 6 im Konzernanhang). Die langfristigen Vermögenswerte standen für 60 % der Bilanzsumme. Insbesondere Abschreibungen minderten ihren Wert zum 31. Dezember 2016 um 29,3 Mio. € auf 185,0 Mio. €. Infolge von Investitionen in Rechenzentren stieg dabei der Wert der Sachanlagen um 0,2 Mio. € auf 62,6 Mio. € zum Jahresende 2016. Demgegenüber ging der Geschäfts- oder Firmenwert aufgrund einmaliger Wertminderungen um 10,6 Mio. € auf 55,6 Mio. € zurück. Der Wert der anderen immateriellen Vermögenswerte sank in gleicher Höhe auf 30,8 Mio. €; hierzu trugen planmäßige wie außerplanmäßige Abschreibungen bei (vgl. Konzernanhang Ziffer 19).

Innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte reduzierte sich der Wert der beiden großen Positionen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 45,8 Mio. € nach 48,7 Mio. € ebenso unter dem Vorjahreswert wie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit 67,3 Mio. € nach 74,0 Mio. € zum 31. Dezember 2015.

Konzernergebnis und Dividende beeinflussen Eigenkapital

Das Eigenkapital summierte sich zum 31. Dezember 2016 auf 86,3 Mio. € im Vergleich zu 113,8 Mio. € Ende 2015. Das gezeichnete Kapital belief sich wie im Vorjahr auf 124,2 Mio. €; die Kapitalrücklage erhöhte sich um 0,5 Mio. € auf 143,2 Mio. €. Der Konzernbilanzverlust erreichte zum 31. Dezember 2016 eine Höhe von -177,2 Mio. € im Vergleich zu -150,0 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Zu diesem Anstieg trugen das negative Konzernergebnis des Jahres 2016 von -25,1 Mio. € sowie die Dividendenzahlung in Höhe von 3,7 Mio. € bei. QSC bucht diese Ausschüttung direkt gegen das Eigenkapital.

Langfristige Finanzierung über Schuldscheindarlehen

Die langfristigen Schulden sanken zum 31. Dezember 2016 auf 159,3 Mio. € nach 171,0 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Unverändert entfällt mit 145,4 Mio. € der Großteil auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. QSC hatte 2014 ein über 5 bzw. 7 Jahre laufendes Schuldscheindarlehen aufgenommen. Die kurzfristigen Schulden gingen ebenfalls zurück und erreichten 59,2 Mio. € nach 63,3 Mio. € zum 31. Dezember 2015. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 24,9 Mio. € im Vergleich zu 30,6 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

Gesamtaussage

Hohes Cloud-Wachstum in planmäßig verlaufenem Geschäftsjahr 2016

Das operative Geschäft entwickelte sich 2016 erwartungsgemäß. Der Umsatz stieg in den Geschäftsfeldern, in denen QSC Wachstum erwartet - allen voran im zukunftsträchtigen Segment Cloud. Zugleich machte das Unternehmen erhebliche Fortschritte beim Umbau der Organisation und konnte im Zuge dessen die Beschäftigtenzahl noch einmal deutlich reduzieren. Trotz des laufenden Umbaus und damit verbundener einmaliger Aufwendungen steigerte QSC den Free Cashflow 2016 um 1,3 Mio. € auf 8,4 Mio. €.

PROGNOSEBERICHT

Gesamtaussage zur weiteren Entwicklung

Hohes Wachstum im Cloud-Geschäft

QSC konzentriert sich auch 2017 auf die Geschäftsfelder, in denen das Unternehmen in den kommenden Jahren Wachstum erwartet: allen voran das Segment Cloud sowie das Consulting und das TK-Geschäft mit Firmenkunden. Im Mittelpunkt des Cloud-Geschäfts steht der Ausbau mit den beiden Schwerpunkten Pure Enterprise Cloud und IoT. Insgesamt erwartet QSC für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. € und ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. €. Eine bessere Umsatzentwicklung verhindert vor allem das TK-Geschäft mit Wiederverkäufern; QSC erwartet hier markt- und regulierungsbedingt einen Rückgang von rund 25 Mio. €. Hinzu kommen geplante Umsatzverluste im traditionellen Outsourcing. Ungeachtet dieser Entwicklung plant das Unternehmen einen leicht über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. € liegenden Free Cashflow. Der Chancen- und der Risikobericht ab den Seiten 67 bzw. 69 informieren über mögliche Entwicklungen, die aus heutiger Sicht zu Abweichungen von der hier genannten Prognose führen könnten.

Künftige Rahmenbedingungen

IT-Markt wächst, TK-Markt weiter unter Druck

Seit Jahren stehen im deutschen ITK-Markt steigenden IT-Umsätzen bestenfalls stagnierende TK-Umsätze gegenüber. Diese Zweiteilung wird auch das laufende Jahr prägen. Insgesamt dürfte einer Prognose des Branchenverbands Bitkom zufolge der ITK-Markt in Deutschland 2017 nur um 1,2 % auf 162,4 Mrd. € zulegen. Damit würde er schwächer als die Gesamtwirtschaft wachsen; die Bundesregierung erwartet für 2017 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,4 %. Bitkom begründet diese Entwicklung neben einem rückläufigen Geschäft mit IT-Hardware vor allem mit dem Rückgang der TK-Umsätze im Festnetz und Mobilfunk aufgrund von Preiswettbewerb und Regulierungseffekten. Allein die behördlich festgelegten Terminierungsentgelte sinken 2017 um bis zu 58 % (vgl. Seite 53 im Wirtschaftsbericht).

Der deutsche ITK-Markt

(in Mrd. €)

Cloud-Geschäft treibt IT-Markt an. Besser als der TK-Markt wird sich erneut der IT-Markt entwickeln. In einer Bitkom-Umfrage Anfang 2017 erklärten beispielsweise 85 % der Softwareunternehmen und 83 % der IT-Dienstleister, dass sie im laufenden Jahr mit steigenden Umsätzen rechneten. Ein entscheidender Wachstumstreiber bleibt das Cloud-Geschäft. Eine Studie der

Unternehmensberatung Bain & Company kommt zu dem Ergebnis, dass in den kommenden vier Jahren rund 60 % sämtlicher Umsatzzuwächse im globalen IT-Markt auf die Cloud entfallen werden; der entsprechende Markt dürfte sich verdoppeln. Eine ähnlich hohe Dynamik erwarten Marktbeobachter im IoT-Geschäft. Bis 2020 könnten sich die IoT-Umsätze allein in Deutschland nahezu vervierfachen. Mit der Pure Enterprise Cloud und dem IoT-Portfolio hat sich QSC frühzeitig in beiden Zukunftsmärkten positioniert.

Der deutsche IoT-Markt

(in Mrd. €)

Erwartete Ertragslage

Unverändert zweistellige EBITDA-Marge erwartet

Für das laufende Geschäftsjahr plant QSC einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. € und ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. €. Das EBITDA bewegt sich damit auf Vorjahresniveau; die EBITDA-Marge verbessert sich im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der Fortschritte auf der Kostenseite sowie des Rückgangs im traditionellen TK-Geschäft. Zudem liegt die Ursache für rund 50 % des erwarteten Umsatzrückgangs im laufenden Jahr in der verschärften Regulierung des TK-Marktes. QSC behandelt solche regulierten Entgelte traditionell als durchlaufende Posten ohne Ergebnisauswirkung.

QSC wird den Umbau der Organisation im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen. Vor allem der Ausbau des Cloud-Geschäfts erfordert die Einstellung weiterer Spezialisten. In anderen Bereichen wird das Unternehmen dagegen die Standardisierung von Prozessen vorantreiben und die Personalintensität reduzieren.

Erwartete Ertragslage nach Segmenten

Erneut hohes Wachstum in der Cloud

Die höchsten Umsatzzuwächse erwartet QSC auch 2017 in ihrem jüngsten Segment Cloud. Die entscheidenden Beiträge hierzu leisten das Neu- und Bestandskundengeschäft mit der Pure Enterprise Cloud sowie das IoT-Projektgeschäft. QSC wird die Kapazitäten in diesen zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern ausbauen und die FuE-Ressourcen sowie Investitionen bündeln. Mit steigenden Umsätzen plant das Unternehmen dank der Skalierbarkeit der Geschäftsmodelle auch steigende Segmentbeiträge.

Kontinuierlicher Umsatzanstieg im Consulting

Im Beratungsgeschäft erwartet QSC eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. Dieser Bereich besitzt zwar eine hohe Personalintensität, die Segmentmarge wird aber unverändert im zweistelligen Bereich liegen. Das Unternehmen profitiert dabei insbesondere von der umfassenden SAP-Kompetenz und insbesondere von der umfangreichen Erfahrung beim Einsatz der HANA-Technologie.

Traditionelles Outsourcing weiter rückläufig

Das traditionelle Outsourcing wird zunehmend durch cloudbasierte Bezugsmodelle ersetzt. Somit nimmt auch die Bedeutung dieses Geschäfts für die künftige Entwicklung des Unternehmens stetig ab. Bereits 2015 hat QSC die Entscheidung getroffen, sich an Ausschreibungen im traditionellen Outsourcing mit Personalübernahmen nicht mehr zu beteiligen. Zudem werden zukünftig bestehende Verträge nur unter Gewährleistung einer andauernd hinreichenden Marge verlängert. Im Jahresverlauf 2017 wird voraussichtlich ein großer Outsourcing-Vertrag beendet, da der global agierende Kunde künftig mit einem weltweit operierenden IT-Dienstleister zusammenarbeiten möchte.

IP-Geschäft treibt TK-Umsätze mit Firmenkunden an

Im Segment Telekommunikation wird sich die seit Jahren zweigeteilte Entwicklung 2017 fortsetzen. Einem leicht wachsenden Geschäft mit Firmenkunden wird markt- und regulierungsbedingt ein rückläufiges Geschäft mit Wiederverkäufern gegenüberstehen. Allein die verschärfte Regulierung führt zu ergebnisneutralen Umsatzeinbußen von rund 15 Mio. €; hinzu kommen erwartete Rückgänge in Höhe von rund 10 Mio. € infolge des anhaltenden Preiswettbewerbs. Bei Firmenkunden profitiert QSC vor allem von der verstärkten Nachfrage kleinerer und mittlerer Unternehmen nach All-IP-Lösungen; bereits seit Jahren betreibt QSC ein All-IP-Netz.

Erwartete Finanz- und Vermögenslage

Investitionen von bis zu 30 Mio. € geplant. Im laufenden Geschäftsjahr erwartet QSC einen über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. € liegenden Free Cashflow. Den wesentlichen Beitrag hierzu leisten Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft. Dem gegenüber stehen Investitionen in einer Größenordnung von bis zu 30 Mio. €. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.

CHANCENBERICHT

Chancenmanagement

Chancen dank hoher Dynamik bei der Digitalisierung

QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand und zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die Unternehmen sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung ihrer IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten können. Da das Marktumfeld von einer hohen Dynamik geprägt ist, ergeben sich immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt in den Geschäftsbereichen. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und wissen um die sich dort ergebenden Potenziale. Zusätzlich nutzen die Verantwortlichen die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über bestehende Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich damit regelmäßig.

Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken eine Verfolgung und Realisierung dieser Chancen verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der Prognose führen könnten, wie sie im Rahmen dieses Konzernlageberichts beschrieben wird. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

Einzelchancen

Zusätzliche Kunden für die Pure Enterprise Cloud. QSC hat ihr cloudbasiertes Portfolio 2016 am Markt eingeführt und baut es kontinuierlich aus. Nach ersten Erfolgen im Vertrieb forciert das Unternehmen 2017 die Ansprache neuer und bestehender Kunden. Erfahrungsgemäß vergeht jedoch zwischen deren Erstansprache und der Umsatzgenerierung geraume Zeit, daher plant QSC im laufenden Jahr bei Neukunden lediglich mit moderaten Umsatzsteigerungen. Da die IT vieler mittelständischer Unternehmen angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle zunehmend an Grenzen stößt, könnte die Nachfrage diese Erwartungen übersteigen.

Mehr IoT-Projekte im Regelbetrieb

QSC hat sich sehr früh im zukunftsträchtigen IoT-Markt mit einem Full-Stack-Ansatz positioniert. Noch stehen viele Mittelständler hier am Anfang und starten mit Pilotprojekten; QSC hat dies bei der Planung für das laufende Geschäftsjahr entsprechend berücksichtigt. Sollte eines oder mehrere dieser Projekte in den Regelbetrieb übergehen, könnte dies einen zusätzlichen Umsatzschub auslösen. Weitere Chancen könnten sich ergeben, wenn Mittelständler das umfassende IoT-Know-how von QSC rund um die Fertigung vernetzter Geräte nutzten. Das Unternehmen könnte so an steigenden Absatzmengen vernetzter Endgeräte partizipieren.

Technologiesprung auf SAP S/4HANA

Die Beratung rund um SAP bildet traditionell einen Schwerpunkt im Consulting. Derzeit vollzieht sich beim Softwarehaus SAP der Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA. Diese neue Produktfamilie ist ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen; die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen könnte daher die Erwartungen übersteigen. Als Digitalisierer für den Mittelstand besitzt QSC hier ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und könnte zugleich von dem Zusammenspiel von Beratungs- und Umsetzungsleistungen auf der Basis der Pure Enterprise Cloud profitieren.

Vordringen von All-IP-Anschlüssen

QSC betreibt seit gut zehn Jahren ein durchgängiges All-IP-Netz in Deutschland und kann so Geschäftskunden eine einheitliche Sprach- und Datenkommunikation auf der Basis des Internet-Protokolls (IP) bieten. Derzeit rüstet die Deutsche Telekom ihre Infrastruktur auf und beendet zugleich den Betrieb des herkömmlichen Sprachnetzes. Für QSC ergeben sich daraus zwei Chancen: Zum einen steigt die Bekanntheit der IP-Technologie bei kleinen und mittleren Unternehmen; zum anderen zwingt das Abschalten herkömmlicher Anschlüsse Geschäftskunden dazu, sich einen Überblick über mögliche Alternativen zu verschaffen. Hiervon profitierte QSC bereits 2016; diese Entwicklung könnte sich 2017 beschleunigen.

Ablösung der ISDN-Technologie bei Telefonanlagen

Infolge der Aufrüstung der Telekommunikationsinfrastruktur mit IP-Technologie kommt es zu einer Abschaltung herkömmlicher Anschlüsse. Die noch weit verbreiteten ISDN-Telefonanlagen lassen sich danach nicht mehr ohne Weiteres betreiben. Je rigoroser Wettbewerber ihre Kunden zu einem Umstieg auf die IP-Technologie drängen, desto größer die Chancen für QSC. Denn zum einen bietet das Unternehmen schon heute ein breites Spektrum IP-basierter Telefonanlagen für Geschäftskunden jeder Größenordnung. Zum anderen verfügt QSC über umfassendes Know-how bei der Integration herkömmlicher Telefonanlagen in All-IP-Lösungen. Dies ermöglicht es Mittelständlern, bestehende Systeme weiter zu nutzen und Investitionen zu vermeiden.

Fachkräftemangel im Mittelstand

Die Digitalisierung stellt den deutschen Mittelstand nicht nur technisch vor enorme Herausforderungen. Vielmehr fällt es ihm auch zunehmend schwer, den notwendigen Wandel nur mit internen Ressourcen voranzutreiben oder zusätzliche Fachkräfte zu rekrutieren. Daraus ergeben sich Chancen für breit aufgestellte Dienstleister wie QSC.

RISIKOBERICHT

Risikomanagement

QSC identifiziert Risiken frühestmöglich

Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig Risiken ausgesetzt. Nur durch eine bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ein nachhaltiger geschäftlicher Erfolg erreichen. Ein fachgerechtes Risikomanagement muss daher dafür sorgen, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken. Das einheitliche Risikomanagement dient bei QSC und allen Tochtergesellschaften als Grundlage für Entscheidungen.

Organisation und Verfahren

Unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem

Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen, hat QSC ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert und dieses im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter optimiert. Der Einsatz einer bereits seit Jahren bewährten Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.

Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse im Unternehmen. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise ermittelte Berichte schärfen das Bewusstsein aller Verantwortlichen für das Risikomanagement. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher. In das RMS sind alle Unternehmensbereiche einbezogen. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.

Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.

Quartalsweise erstellter Risikobericht an den Vorstand

Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner. Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Software "R2C") einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht; darüber hinaus informiert er ihn auf der Basis des RMS über alle wesentlichen neuen Risiken.

Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Die Richtlinie wird regelmäßig, jährlich mindestens einmal, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Ab der Seite 153 des Konzernanhangs finden sich weitere Angaben zum RMS in Bezug auf die Angabepflichten hinsichtlich der Finanzinstrumente nach IFRS 7.

Bewertungsmethodik

Klassifizierung von Risiken anhand Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen.

Das Tool "Risk to Chance (R2C)", eine Risikomanagementsoftware, unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert. Die Klassifizierung ergibt sich kumuliert aus der Einordnung in die jeweiligen Kategorien; bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

Klassifizierung von Risiken

Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit

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sehr gering: nicht einmal in 5 Jahren (um 0 %)
gering: nicht öfter als einmal in 5 Jahren (um 25 %)
mittel: ca. einmal jährlich (um 50 %)
hoch: öfter als einmal im Jahr (um 75 %)
sehr hoch: einmal im Quartal oder mehr (nahezu 100 %)

Schadensklasse (geschätzter Schaden im Falle des Risikoeintritts)

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unwesentlich: unter € 50.000
gering: € 50.000 bis € 250.000
mittel: € 250.000 bis € 1.000.000
schwerwiegend: über € 1.000.000
bestandsgefährdend: aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten

Allgemeine Gefahren werden dahingehend analysiert, ob und wie sie konkret QSC schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe.

Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Diese dienen der Verringerung bestehender Risiken durch entsprechende Maßnahmen, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. Die Bruttobetrachtung der Risiken wird so in eine Nettobetrachtung überführt. Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung bei QSC betrachtet werden müssen. Die Einstufung in die Kategorie "bestandsgefährdend" führt in diesem Status nur dann zur Gesamteinschätzung "hoch", wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken, die - ohne eine weiterführende Nettobetrachtung - nur mit sehr geringer oder geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sind, werden somit nicht für die ständige Beobachtung als "hoch" geführt und somit nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen. Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. regulatorische Risiken) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete, quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.

Ergänzende Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB

Ständige Beobachtung der Risiken in der Rechnungslegung

Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.

Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:

QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet.
QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling.
QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein.
Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften.
Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht.
Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken.

Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend, trotz der enormen Komplexität von IFRS, das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.

Einzelrisiken

Tatsächliche Risikolage im Fokus

Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen der Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".

Umsatzrückgang im konventionellen TK-Geschäft

Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz geht weiter zurück. Zudem sinkt der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts fortwährend. Stattdessen nutzen die Bundesbürger verstärkt Flatratetarife im Festnetz bzw. ihr Handy anstelle des Festnetzes. Zudem sorgen Preiswettbewerb und Regulierung für Umsatzrückgänge. Über die damit zusammenhängenden Risiken informiert gesondert der Abschnitt "Regulatorische Risiken". Auch im ADSL-Geschäft mit Wiederverkäufern, die sich an Privatkunden wenden, sieht sich QSC dem Preiswettbewerb ausgesetzt. Zudem sinkt hier aufgrund des gestiegenen Bandbreitenbedarfs und in der Folge der steigenden Nutzung von VDSL- und Kabelanschlüssen der Umsatz.

Durch den Ausbau des IT- und Cloud-Geschäfts verringert QSC seit Jahren die Abhängigkeit vom konventionellen TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem Geschäftsfeld begegnete das Unternehmen darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten NGN. QSC prüft zugleich, ob und in welchem Maße es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen das Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann. Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt für Privatkunden auch in den kommenden Jahren fortsetzen und der Margendruck sich weiter verschärft; dies betrifft insbesondere das Geschäft mit Wiederverkäufern, aber auch mit Vertriebspartnern.

Ausbleibender Erfolg in neuen Geschäftsfeldern

QSC verfolgt die Strategie, vor allem Mittelständlern den Übergang in das digitale Zeitalter zu erleichtern, und sieht die Cloud als die IT-Architektur für das neue Zeitalter. Das Unternehmen erweitert daher systematisch sein Leistungsspektrum vor allem um cloudbasierte Produkte und Dienste. Solche Innovationen sind nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko. Es kann zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und in der Folge zu verspäteten Markteinführungen kommen. Eine eventuell noch fehlende Akzeptanz der Innovationen am Markt kann dazu führen, dass Umsatz- und Ergebnisbeiträge später als erwartet realisiert werden. Zu Verschiebungen kann es auch kommen, wenn die Vertriebsorganisation nicht über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt. Darüber hinaus reduzieren Verzögerungen bei der Realisierung der erwarteten Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Wachstumssegment Cloud auch den finanziellen Spielraum für strategische Investitionen und erhöhen die Verwundbarkeit in zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Schwächephasen.

QSC begegnet diesem Risiko durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit möglichen Partnern und Pilotkunden noch vor der Markteinführung neuer Produkte. Zugleich hat das Unternehmen mit der Pure Enterprise Cloud ein modulares Serviceportfolio geschaffen, das neue cloudbasierte Produkte und Dienstleistungen integriert und einen äußerst effizienten Betrieb dieser Anwendungen ermöglicht.

Betriebsstabilität

Die IT- und die TK-Branche befinden sich in einem strukturellen Wandel. Insbesondere bei der Auslagerung der IT von Unternehmen an Spezialisten wird eine immer höhere technische und betriebliche Qualität zu immer geringeren Kosten erwartet, ohne dass es zu Abstrichen bei der Ausrichtung auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden kommt. Diese hohen Anforderungen müssen Dienstleister wie QSC durch einen stabilen Betrieb bei gleichzeitig kostengünstiger Produktion sowie schneller und effizienter Erfüllung von Kundenwünschen gewährleisten. Fehlende Zuverlässigkeit in der Betriebsstabilität kann zu Umsatz- und Kundenverlusten führen sowie die Geschäftsausweitung beeinträchtigen.

QSC schafft durch eine fortlaufende Optimierung der Organisationsstruktur im Betrieb sowie durch betriebsstabilisierende Maßnahmen die Grundlagen, um den Kundenerwartungen in vollem Umfang zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem umfassende und effektive Notfallplanungen; sie gewährleisten die jederzeitige Erhaltung der vollständigen Leistungsfähigkeit bzw. deren umgehende Wiederherstellung ohne Nachteile für den Kunden nach einem Angriff durch kriminelle Täter.

Sicherheit

Die Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehören zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC, da ansonsten ein Reputationsverlust droht. Die IT-Sicherheitsstrategie setzt daher alles daran, Unternehmensdaten sowie personenbezogene Kunden- und Mitarbeiterdaten mit allen angemessenen Mitteln zu schützen, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen.

Regulatorische Risiken

QSC ist weiterhin auf dem regulierten deutschen TK-Markt aktiv. Dort gibt es unverändert eine Tendenz seitens der Politik und damit indirekt der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission, die Zugangsregulierung auf verschiedenen Märkten einzuschränken oder zu beenden und sich fortan auf eine Beobachtung dieser Märkte zu beschränken, um gegebenenfalls nachträglich auf der Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts einschreiten zu können. Es besteht das Risiko, dass die Zahl der regulierten Märkte in den kommenden Jahren weiter sinkt. Dies könnte die Preisgestaltungsspielräume der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf Märkten, die bereits der Regulierung entzogen sind, vergrößern. Weiterhin besteht das Risiko, dass in bestimmten regulierten Vorleistungsmärkten, insbesondere Bitstrom und TAL, eine Regionalisierung dergestalt vorgenommen wird, dass bestimmte Vorleistungen in stärker wettbewerblich ausgeprägten geografischen Teilmärkten wie Ballungsräumen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ende der Regulierung auf verschiedenen Märkten zeigen, dass eine öffentliche Beobachtung des Wettbewerbsverhaltens der DTAG nicht ausreicht, um diese von einer Ausnutzung neu gewonnener Spielräume abzuhalten. QSC geht aber davon aus, dass die anhaltende öffentliche Diskussion und die Aufbereitung entsprechender Fälle ein wettbewerbskonformes Verhalten fördern und ansonsten die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Zudem ist QSC mit ihrer eigenen Infrastruktur in einem deutlich geringeren Maße als die meisten anderen ITK-Anbieter von den Wiederverkaufspreisen der DTAG für Sprach- und Datendienste abhängig. Dennoch kann insbesondere eine aggressive Preispolitik der DTAG im Vorleistungs- und Endkundenmarkt jenseits der kartellrechtlichen und regulatorischen Grenzen oder in nicht länger regulierten Märkten die Margensituation auf dem deutschen TK-Markt negativ beeinflussen. Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch die permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren.

Abhängigkeit von Geschäftspartnern

Die Umsätze mit Wiederverkäufern im Segment Telekommunikation werden mit nur wenigen, aber großen Voice- und DSL-Wiederverkäufern erzielt. Der Verlust eines dieser Geschäftspartner würde zu einer spürbaren Reduzierung des Umsatzes führen, mit allerdings nur geringerem Einfluss auf die Profitabilität, da es sich bei diesen Umsätzen im Wesentlichen um Umsätze mit eher niedriger Marge handelt. QSC begegnet diesem Risiko vor allem mit einer sorgfältigen Pflege der seit Jahren gewachsenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.

Fachkräftemangel

Im Rahmen des Umbaus der Organisation in den vergangenen beiden Geschäftsjahren verließen einige wichtige Fachkräfte QSC aus eigenem Antrieb. Angesichts des Mangels an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fiel es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat nachzubesetzen. Dieses Risiko besteht voraussichtlich auch 2017 und darüber hinaus. Es kann dadurch zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer IT-Applikationen kommen. QSC begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.

Gesamtaussage

QSC kann mögliche Risiken frühzeitig erkennen und entsprechend handeln

Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Konzernlagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Übliche Regelungen für ein börsennotiertes Unternehmen

Die folgende Übersicht erläutert die verpflichtenden Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2016 beträgt € 124.172.487 und ist eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister zum 31. Dezember 2016 auf 29.111 Aktionäre.

Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 % am Kapital

Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,50 % direkt und 12,55 % indirekt);
Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (indirekt);
Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,55 % direkt und 12,50 % indirekt).

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital

Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.

Ernennung und Abberufung von Vorständen

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2017. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.

Änderungen der Satzung

Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.

Erwerb und Rückkauf eigener Aktien

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. Mai 2018 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.

Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären - gleich auf welcher Rechtsgrundlage -für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut fünf Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Mio. € (zum Stichtag: 145 Mio. €) abgeschlossen; diese ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt. QSC hat im Geschäftsjahr 2016 mit 6 Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen zum Stichtag 70 Mio. € beträgt; dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt, wobei Kontrolle das Recht oder die faktische Möglichkeit bedeutet, einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auszuüben, und "gemeinsam handelnd" die diesem Begriff in § 2 Abs. 5 des WpÜG zugewiesene Bedeutung hat.

Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.

FINANZBERICHT

Konzernabschluss

Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Anhang-Nr. 2016 2015* angepasst
Umsatzerlöse 7 385.979 402.436
Kosten der umgesetzten Leistungen 8 -312.598 -337.598
Bruttoergebnis vom Umsatz 73.381 64.838
Marketing- und Vertriebskosten 9 -34.683 -37.096
Allgemeine Verwaltungskosten 10 -36.647 -37.910
Sonstige betriebliche Erträge 12 2.698 682
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12 -17.849 -1.653
Operatives Ergebnis (EBIT) -13.100 -11.139
Finanzerträge 13 196 398
Finanzierungsaufwendungen 13 -6.030 -6.344
Ergebnis vor Ertragsteuern -18.934 -17.085
Ertragsteuern 43 -6.120 3.842
Konzernergebnis -25.054 -13.243
Zuordnung des Konzernergebnisses
Eigentümer des Mutterunternehmens -24.839 -13.121
Nicht beherrschende Anteile -215 -122
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € 14 -0,20 -0,11
Ergebnis je Aktie (verwässert) in € 14 -0,20 -0,11

* Angepasst gemäß IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 6 im Konzernanhang.

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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2016 2015* angepasst
Konzernergebnis -25.054 -13.243
Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderungen
Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus
leistungsorientierten Pensionsplänen -744 251
Steuereffekt 241 -81
Posten, die nicht in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden -503 170
Posten, die anschließend möglicherweise in die
Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Zeitwertbewertung Cashflow-Hedge 8 -149
Steuereffekt -2 48
Posten, die anschließend möglicherweise in die
Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 6 -101
Sonstiges Ergebnis -497 69
Gesamtergebnis -25.551 -13.174
Zuordnung des Gesamtergebnisses
Eigentümer des Mutterunternehmens -25.336 -13.052
Nicht beherrschende Anteile -215 -122

* Angepasst gemäß IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 6 im Konzernanhang.

Konzern-Bilanz

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Anhang-Nr. 31.12.2016 31.12.2015* angepasst 01.01.2015* angepasst
VERMÖGENSWERTE
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 17 62.554 62.392 76.169
Grundstücke und Bauten 17 24.359 25.152 25.915
Geschäfts- oder Firmenwert 18, 19 55.568 66.190 66.190
Andere immaterielle Vermögenswerte 20 30.779 41.411 53.684
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 2.435 4.583 7.761
Vorauszahlungen 22 3.161 3.608 2.641
Sonstige langfristige Vermögenswerte 190 292 2.948
Aktive latente Steuern 43 5.926 10.671 7.752
Langfristige Vermögenswerte 184.972 214.299 243.060
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 45.816 48.704 52.145
Vorauszahlungen 22 5.107 3.712 6.493
Vorratsvermögen 23 73 884 1.278
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 24 1.533 6.521 1.855
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte - - 343
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 25 67.336 73.982 87.803
Zwischensumme kurzfristige Vermögenswerte 119.865 133.803 149.917
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 16 1.166 - -
Kurzfristige Vermögenswerte 121.031 133.803 149.917
BILANZSUMME 306.003 348.102 392.977

* Angepasst gemäß IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 6 im Konzernanhang.

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Anhang-Nr. 31.12.2016 31.12.2015* angepasst 01.01.2015* angepasst
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 26 124.172 124.162 124.142
Kapitalrücklage 27 143.217 142.702 142.069
Sonstige Rücklagen 29 -3.493 -2.996 -3.066
Konzernbilanzverlust -177.223 -149.986 -129.157
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 86.673 113.882 133.988
Nicht beherrschende Anteile -325 -110 12
Eigenkapital 86.348 113.772 134.000
Schulden
Langfristige Schulden
Langfristige Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 30 370 1.722 4.447
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30 145.412 155.830 156.550
Wandelschuldverschreibungen 41 33 27 25
Pensionsrückstellungen 31 7.133 6.693 7.281
Sonstige Rückstellungen 33 3.050 1.642 305
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 35 2.525 3.879 8.331
Passive latente Steuern 43 775 1.204 2.333
Langfristige Schulden 159.298 170.997 179.272
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32 24.890 30.596 44.820
Kurzfristige Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 30 1.352 2.761 4.427
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30 4.003 2.140 4.518
Sonstige Rückstellungen 33 11.724 8.368 10.883
Steuerrückstellungen 33 2.166 381 1.757
Rechnungsabgrenzungsposten 34 2.441 4.020 3.900
Sonstige kurzfristige Schulden 36 12.630 15.067 9.400
Zwischensumme kurzfristige Schulden 59.206 63.333 79.705
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte n 16 1.151 - -
Kurzfristige Schulden 60.357 63.333 79.705
Schulden 219.655 234.330 258.977
BILANZSUMME 306.003 348.102 392.977

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Auf die Anteilseigner der QSC AG entfallendes Eigenkapital
Sonstige Rücklagen
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Anhang-Nr. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Zeitwert Wertpapiere Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) Cashflow-Hedge-Rücklage
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Saldo zum 1. Januar 2015 - wie ursprünglich berichtet - 124.142 142.069 -1 -1.590 -1.475
Korrekturen gemäß IAS 8.42 6 - - - - -
Saldo zum 1. Januar 2015 - angepasst - * 124.142 142.069 -1 -1.590 -1.475
Konzernergebnis * - - 1 - -
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 29 - - - 170 -101
Gesamtergebnis * - - 1 170 -101
Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb * - - - - -
Ausübung von Wandelschuldverschreibungen 41 20 3 - - -
Dividendenausschüttung - - - - -
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 41 - 630 - - -
Saldo zum 31. Dezember 2015 - angepasst - * 124.162 142.702 - -1.420 -1.576
Saldo zum 1. Januar 2016 124.162 142.702 - -1.420 -1.576
Konzernergebnis - - - - -
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 29 -503 6
Gesamtergebnis - - - -503 6
Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb - - - - - -
Ausübung von Wandelschuldverschreibungen 41 10 7 - - -
Dividendenausschüttung - - - - -
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte
Vergütung 41 - 508 - - -
Saldo zum 31. Dezember 2016 124.172 143.217 - -1.923 -1.570

* Angepasst gemäß IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 6 im Konzernanhang.

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Konzernbilanzverlust Gesamt Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
Saldo zum 1. Januar 2015 - wie ursprünglich berichtet - -117.511 145.634 - 145.634
Korrekturen gemäß IAS 8.42 -11.646 -11.646 12 -11.634
Saldo zum 1. Januar 2015 - angepasst - * -129.157 133.988 12 134.000
Konzernergebnis * -13.121 -13.120 -122 -13.242
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern - 69 - 69
Gesamtergebnis * -13.121 -13.051 -122 -13.173
Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb * 4.708 4.708 - 4.708
Ausübung von Wandelschuldverschreibungen - 23 - 23
Dividendenausschüttung -12.416 -12.416 - -12.416
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte
Vergütung - 630 - 630
Saldo zum 31. Dezember 2015 - angepasst - * -149.986 113.882 -110 113.772
Saldo zum 1. Januar 2016 -149.986 113.882 -110 113.772
Konzernergebnis -24.839 -24.839 -215 -25.054
Erfolgsneutral erfasstes sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern - -497 - -497
Gesamtergebnis -24.839 -25.336 -215 -25.551
Neubewertung Finanzverbindlichkeit aus Unternehmenserwerb 1.327 1.327 - 1.327
Ausübung von Wandelschuldverschreibungen - 17 - 17
Dividendenausschüttung -3.725 -3.725 - -3.725
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte
Vergütung - 508 - 508
Saldo zum 31. Dezember 2016 -177.223 86.673 -325 86.348

Konzern-Kapitalflussrechnung

Eurobeträge in Tausend (T €)

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Anhang-Nr. 2016 2015* angepasst
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 37
Ergebnis vor Steuern -18.934 -17.085
Abschreibungen und Wertminderungen auf das Anlagevermögen 11, 17, 20 39.027 52.688
Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts 18, 19 10.622 -
Weitere nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen 1.147 630
Verlust aus Anlagenabgang -8 -1
Gezahlte Ertragsteuern -2.140 -401
Erhaltene Ertragsteuern 390 2.792
Erhaltene Zinsen 117 315
Veränderung der Rückstellungen 31, 33 3.212 -2.972
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 4.256 6.619
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32 -6.487 -12.868
Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Schulden 9.089 9.923
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 37 40.291 39.640
Cashflow aus Investitionstätigkeit 38
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -6.561 -9.055
Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen -19.525 -18.367
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen 52 27
Cashflow aus Investitionstätigkeit 38 -26.034 -27.395
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 38
Auszahlungen der Dividende -3.725 -12.416
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 6 2
Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien 17 23
Rückzahlungen von Darlehen 30 -8.318 -3.099
Gezahlte Zinsen -5.677 -5.815
Veränderung der die Finanzierungstätigkeit
betreffenden Vorauszahlungen - -370
Tilgung von Schulden aus Finanzierungs- und
Finanzierungsleasingverträgen 30 -2.761 -4.391
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 38 -20.458 -26.066
Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -6.201 -13.821
Zahlungsmittel zum 1. Januar 73.982 87.803
Zahlungsmittel zum 31. Dezember 25 67.781 73.982

* Angepasst gemäß IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 6 im Konzernanhang.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016

Informationen zum Unternehmen

Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Cloudbasierte Bezugsmodelle bieten schon jetzt erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit aller Services. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Ihre Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.

QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003, nach der Neuordnung des Aktienmarktes, im Prime Standard notiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1 GRUNDLAGEN DER ABSCHLUSSERSTELLUNG

Die Gesellschaft ist nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet und damit gemäß § 315a Abs. 1 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB befreit.

QSC erstellt den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten und zum 31. Dezember 2016 gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften. Die Gesellschaft berücksichtigt alle für das Geschäftsjahr 2016 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).

Im Konzernabschluss verwendet QSC grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente; Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Das Geschäftsjahr von QSC und der einbezogenen Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "Konzern") entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet. Bei Zahlen und Prozentangaben in diesem Geschäftsbericht können geringfügige Rundungsdifferenzen von T € 1 oder 0,1 % auftreten.

Gemäß Abtretungsvertrag vom 20. Dezember 2016 wurden sämtliche Anteile an der FTAPI Software GmbH, München, am 9. Januar 2017 veräußert. Weitere Vorgänge nach Ende der Berichtsperiode, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Konzerns wesentlich wären, traten bis zum 16. März 2017 (Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Weitergabe an den Aufsichtsrat) nicht ein. Die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

2 KONSOLIDIERUNG

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der QSC AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle Tochterunternehmen haben den gleichen Bilanzstichtag wie die QSC AG als Mutterunternehmen.

Die Gesellschaft eliminiert hierbei alle konzerninternen Geschäftsvorfälle in voller Höhe. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sind im Anhang unter Nr. 39 näher erläutert.

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen der Anteile des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfordert neben Ermessensentscheidungen auch zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen, sodass ein Risiko einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres besteht. Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen waren insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung der folgenden Posten notwendig:

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Er überprüft mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte den Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung. Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("CGUs") bestimmt, der sich als Barwert der voraussichtlichen künftigen Zahlungsmittelflüsse dieser Einheiten ergibt. Die Gruppen von CGUs entsprechen den berichtspflichtigen Segmenten. Sofern der erzielbare Betrag der Gruppe von CGUs den Buchwert dieser Einheiten unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2016 wird ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T € 55.568 (2015: T € 66.190) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 18 und 19 dargestellt.

Des Weiteren werden bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für Wertminderungsbedarf die entgeltlich erworbenen Kundenstämme auf deren Werthaltigkeit überprüft. Die Wertermittlung erfolgt nach der Residualwertmethode (Multi-Period Excess Earnings Method). Zum 31. Dezember 2016 werden Kundenstämme in Höhe von T € 19.238 (2015: T € 24.908) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 20 dargestellt.

Aktive latente Steuern

QSC erfasst aktive latente Steuern für alle temporären Differenzen und für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlust-vorträge tatsächlich zu nutzen sind.

Die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfordert eine Schätzung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zugrunde liegenden Steuerplanungsstrategien. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG sowie sämtlicher im Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen auf 529 Mio. € (2015: 533 Mio. €) sowie die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 518 Mio. € (2015: 523 Mio. €). Zum 31. Dezember 2016 sind aktive latente Steuern in Höhe von T € 5.926 (2015: T € 10.671) und passive latente Steuern in Höhe von T € 775 (2015: T € 1.204) bilanziert. Weitere Einzelheiten sind im Anhang unter Nr. 43 dargestellt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

QSC weist die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigungen aus. Die Wertberichtigung von zweifelhaften Forderungen erfolgt auf der Grundlage von regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Die hierzu getroffenen Annahmen über das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden unterliegen wesentlichen Unsicherheiten. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T € 48.251 (2015: T € 53.287). Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 21 dargestellt.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern aufgrund eines vergangenen Ereignisses eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe möglich ist.

Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Höhe der Verpflichtung. Aufgrund neuer Erkenntnisse über die voraussichtlich anfallenden Kosten erfolgte in den Rückstellungen eine erweiterte Zuführung für vorzunehmende Rückbauverpflichtungen in Höhe von T € 1.889. Zum 31. Dezember 2016 sind Rückstellungen in Höhe von T € 16.940 (2015: T € 10.391) bilanziert. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 33 dargestellt.

Für die betriebliche Altersversorgung existieren Einzelzusagen, bei denen es sich um leistungsorientierte Pensionszusagen handelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne und wird auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bestimmt. Die versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste werden direkt im Eigenkapital und somit im sonstigen Ergebnis erfasst. Weitere Einzelheiten, insbesondere die gewählten Parameter, sind im Anhang unter Nr. 31 dargestellt.

Leasingverhältnisse

QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt und inwieweit die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist, basiert auf einer Ermessensentscheidung. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Leasingverbindlichkeiten auf T € 1.722 (2015: T € 4.483).

Fertigungsaufträge

Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurde nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gemäß IAS 11 vorgenommen, soweit ein kundenspezifischer Fertigungsauftrag vorlag. Die anteilige Gewinnrealisierung folgt dabei dem Fertigstellungsgrad, der auf Schätzungen der erwarteten Gesamtkosten beruht. Zum 31. Dezember 2016 betrugen die Forderungen aus Fertigungsaufträgen T € 163 (2015: T € 975).

Factoring

Im Rahmen eines Factoringabkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Eine Ermessensentscheidung besteht im Hinblick auf den Umfang der Übertragung des bestehenden Risikos. QSC bilanziert die Forderungen nach Maßgabe des "continuing involvement" in Höhe von T € 198 (2015: T € 370).

4 ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Aufwands- und Ertragsrealisierung

QSC erfasst Erträge, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und sich die Höhe der Erträge verlässlich bestimmen lässt. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bemessen. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und andere Abgaben bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgender Kriterien voraus:

Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach Leistungserbringung erfasst. Leistungen, die nicht abgeschlossen sind bzw. nicht über den gesamten Berichtszeitraum erbracht wurden, weist QSC zum Bilanzstichtag anteilig entsprechend dem Leistungsfortschritt aus.
Erträge aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten periodisch ab. Korrespondierend werden Aufwendungen aktivisch abgegrenzt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als sonstiger betrieblicher Ertrag im Verlauf der Perioden erfasst, in denen QSC die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt.
Fertigungsaufträge werden nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) bilanziert. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "Fertigungsaufträge".
QSC erfasst Zinserträge, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Basis eines Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf dessen Nettobuchwert abgezinst werden). Unter den Zinserträgen wird auch die Aufzinsung der Finanzierungsleasingforderungen aus Mehrkomponentenverträgen ausgewiesen.
Mehrkomponentenverträge teilen sich in einen Dienstleistungsanteil und eine Hardwareüberlassung auf. Beide Komponenten haben einen eigenständigen Wert und einen verlässlich feststellbaren Zeitwert. Für die Hardwareüberlassung führt die Anwendung der Vorschrift des IFRIC 4 dazu, dass der Konzern im Konzernsegment Outsourcing bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auftritt. Die Leasingvereinbarungen beziehen sich auf identifizierbare Vermögenswerte, die ausschließlich vom Kunden genutzt werden können. Beim Dienstleistungsvertrag werden die Umsatzerlöse für die zu erbringenden Serviceleistungen pro rata temporis auf die Vertragslaufzeit verteilt. Für den Teil des Mehrkomponentenvertrags, der als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert wurde, werden die Umsatzerlöse zu Beginn des Vertrags und der Zinsanteil über die Laufzeit des Vertrags realisiert. In diesen Fällen werden die von den Kunden (Leasingnehmern) geschuldeten Beträge aus Finanzierungsleasing als abgezinste Forderungen erfasst. Bei Bewertung der Hardwareüberlassung als Operating-Leasing-Verhältnis werden die Umsatzerlöse monatlich gemäß der Vertragslaufzeit erfasst. Die Aufteilung der Gesamtleistung der Verträge auf die jeweiligen Komponenten erfolgt nach der Residualwertmethode.
Betriebliche Aufwendungen werden bei Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.

Fremdwährungsumrechnung

QSC bilanziert in Euro und rechnet Fremdwährungstransaktionen zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs um. Unterschiede zwischen dem Umrechnungskurs des Tages des Geschäftsabschlusses und dem Tag, an dem das Geschäft erfüllt oder zur Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet wurde, erfasst QSC erfolgswirksam.

Sachanlagen

QSC setzt Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen an. Aufwendungen für Reparaturen und Wartung, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden unmittelbar aufwandswirksam in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Die Sachanlagen werden linear über folgende voraussichtliche Nutzungsdauern abgeschrieben:

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Nutzungsdauer in Jahren
Sachanlagen
Gebäude 8 bis 50
Netzwerke und technische Anlagen 2 bis 27
Einbauten auf fremden Grundstücken 2 bis 25
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 30

Fremdkapitalkosten. Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen nicht vor.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert QSC unter Anwendung der Erwerbsmethode. Diese beinhaltet die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualschulden des erworbenen Geschäftsbetriebs zum beizulegenden Zeitwert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss bemessen sich bei Erwerb als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Bei Unternehmenszusammenschlüssen, in denen QSC Verpflichtungen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern über den späteren Erwerb von deren Restanteilen eingeht (durch vertragliche Andienungsoptionen), wird die sogenannte Anticipated-Acquisition-Methode angewendet. Hiernach wird unterstellt, dass die Kauf- oder Andienungsoptionen im Erwerbszeitpunkt durch QSC bereits ausgeübt worden sind. Aufgrund des somit angenommenen Erwerbs von 100 % der Anteile werden in diesen Fällen keine nicht beherrschenden Anteile im Konzernabschluss ausgewiesen. Stattdessen wird der geschätzte Zeitwert der Kauf- und Andienungsrechte bereits im Erstkonsolidierungszeitpunkt als zusätzliche Anschaffungskosten aus dem Unternehmenserwerb berücksichtigt und als langfristige Finanzverbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Zeitwertänderungen und Aufzinsungseffekte während des Andienungszeitraums der Optionen werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet QSC den Geschäfts oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen. Der Konzern testet Geschäfts- oder Firmenwerte mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände auf eine eventuelle Minderung des Buchwerts hindeuten.

Andere immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erfolgt die erstmalige Erfassung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, entsprechen diese Anschaffungskosten dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden dann aktiviert, wenn die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 vorliegen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Personal- und Materialaufwendungen. Nicht aktivierungsfähige Kosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und außerdem auf eine mögliche Wertminderung untersucht, sofern hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Eine solche Überprüfung der Abschreibungsdauer und der Abschreibungsmethode erfolgt für solche Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich vorwiegend um Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen. Darüber hinaus wurden im Rahmen von Erstkonsolidierungen Marken und Kundenstämme aktiviert. Die Gesellschaft schreibt Lizenzen über einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren und Software über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren ab. Einmalige Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen schreibt sie über die durchschnittliche Kundenvertragslaufzeit von 24 Monaten ab. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) werden nach Abschluss der Entwicklungsphase über einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Erworbene Marken werden über einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der 2011 vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse mit der IP Partner AG und der INFO AG identifiziert wurden, betragen für Kundenstämme 10 bis 20 Jahre und für Software 3 bis 4 Jahre.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 klassifiziert QSC als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die Gesellschaft legt diese Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz fest und überprüft die Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Umwidmungen erfolgen, soweit diese zulässig und erforderlich sind.

Bei der erstmaligen Erfassung bewertet QSC die finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert. QSC erfasst alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten bilanziell am Handelstag, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Bei diesen marktüblichen Käufen und Verkäufen handelt es sich um Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, bei denen die Lieferung innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorgeschrieben ist.

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen ohne aktive Marktnotierung. Nach der erstmaligen Erfassung bewertet QSC diese Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Offene Forderungen werden sofort bei Überschreiten ihrer Fälligkeit angemahnt. Ist eine offene Forderung älter als sechs Monate, erfolgt eine fachliche Bewertung bzgl. des Ausfallrisikos. Eine Überfälligkeit von 90 Tagen wird als objektiver Hinweis nach IAS 39.58 angesehen, der einen Wertminderungstest der Forderung auslöst. Indes wird eine Wertminderung nur dann vorgenommen, wenn sich weitere objektive Hinweise nach IAS 39.59 identifizieren lassen, die Rückschlüsse auf die Uneinbringlichkeit der Forderung oder einen eingetretenen Wertminderungsbedarf ergeben.

Sonstige Vermögenswerte in Form von Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen, die nicht als Plan Assets im Sinne des IAS 19 zu klassifizieren sind, werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft aktiviert. Im Übrigen werden die sonstigen Vermögenswerte mit ihrem Nominalwert ausgewiesen. Entsprechend ihren Laufzeiten werden sie unter den Positionen "Langfristige Forderungen" und "Kurzfristige Forderungen" ausgewiesen.

Fertigungsaufträge

Die Bilanzierung von Forderungen aus Fertigungsaufträgen wurde nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gemäß IAS 11 vorgenommen, soweit ein kundenspezifischer Fertigungsauftrag vorlag. Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigungsgrads, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge im Sinne von IAS 11 zuverlässig möglich ist. Der Fertigstellungsgrad der einzelnen Aufträge wird nach dem Cost-to-Cost-Verfahren (IAS 11.30a) ermittelt. Unter den genannten Voraussetzungen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad anteilig die Gesamtauftragserlöse realisiert. Die Auftragskosten umfassen dem Auftrag direkt zurechenbare Kosten sowie Fertigungsgemeinkosten. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, so werden die erwarteten Verluste sofort als Aufwand erfasst. Erhaltene Anzahlungen werden von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen gekürzt.

Vorauszahlungen

Unter den Vorauszahlungen werden die transitorischen Posten für vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.

Vorratsvermögen

Die Vorräte bewertet QSC mit den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Waren erfolgt am Bilanzstichtag jeweils zum niedrigeren Betrag von Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswert.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz und Kapitalflussrechnung umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern QSC für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, erfasst sie die Erstattung als gesonderten Vermögenswert nur dann, wenn deren Zufluss so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird nach Abzug dieser Erstattung erfolgswirksam erfasst.

Pensionen

Die Höhe der aus den leistungsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung wird gesondert für jeden Plan unter Anwendung des Ansammlungsverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst QSC direkt im sonstigen Ergebnis unter den sonstigen Rücklagen. Die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen sind im Anhang unter Nr. 31 erläutert. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.

Aktienoptionsprogramme

Als Entlohnung für die geleistete Arbeit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von QSC eine aktienbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten erhalten. Die Kosten aus der Gewährung solcher Eigenkapitalinstrumente bemisst QSC mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. Erbringung der Leistung, wenn sie auf Aktienoptionsprogrammen basieren, die nach dem 7. November 2002 beschlossen oder modifiziert wurden. Den beizulegenden Zeitwert ermittelt die Gesellschaft unter Anwendung eines Optionspreismodells. Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 41 detailliert erläutert. Die Bilanzierung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgen verteilt über den Erdienungszeitraum.

Für nicht ausübbare Vergütungsrechte erfasst QSC keinen Aufwand. Bei Änderungen der Vertragsbedingungen einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung erfasst die Gesellschaft mindestens Aufwendungen in der Höhe, die ohne Änderung der Bedingungen angefallen wären. Bei Annullierung einer eigenkapitalbasierten Vergütungsvereinbarung behandelt QSC diese so, als ob sie am Tag der Annullierung ausgeübt worden wäre, und erfasst den bislang noch nicht erfassten Aufwand sofort.

Leasingverhältnisse

QSC trifft die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, auf der Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt deren Abschlusses.

-QSC als Leasingnehmer

Unter Anwendung von IAS 17 werden Gegenstände, die dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zuzuordnen sind, aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Dauer des Leasingvertrags abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und über die Vertragslaufzeit jeweils um den Tilgungsanteil der geleisteten Leasingraten gemindert. Verträge, die als Finanzierungsleasing einzustufen sind, betreffen im Wesentlichen Vereinbarungen über EDV-Hardware und Rechenzentrumstechnologie. Die Leasinggegenstände werden mit dem Marktwert oder dem niedrigeren Barwert der Leasingzahlungen über die unkündbare Grundmietzeit bilanziert. Bei Finanzierungsleasingverträgen werden die Zahlungen nach der Effektivzinsmethode in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgungen aufgeteilt, sodass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden aufwandswirksam erfasst. Die Finanzierungsleasingverträge von QSC haben überwiegend eine Restlaufzeit zwischen 2 und 3 Jahren. Als Operating-Leasing-Verhältnisse klassifiziert QSC Leasingverträge, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken beim Leasingnehmer liegen. Leasingzahlungen für Operating-Leasing-Verhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst.

-QSC als Leasinggeber

Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei bestimmten Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Der einheitliche Kundenvertrag wird dann in einen Dienstleistungsvertrag für die zu erbringenden Serviceleistungen und in ein Handelsgeschäft für die überlassene Hardware zerlegt.

Bei Finance-Lease-Verhältnissen wird die Leasingkomponente als abgezinste Forderung unter der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen, die Umsatzerlöse für das Handelsgeschäft werden im Jahr des Vertragsabschlusses in voller Höhe vereinnahmt. Auf die Leasingkomponente entfallende Zahlungen der Kunden werden in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zerlegt und entsprechend erfasst. Die Umsatzerlöse für die Serviceleistungen werden pro rata temporis über die Vertragslaufzeit erfasst. Zahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam als Ertrag erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten.

QSC bewertet verzinsliche Darlehen bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten; danach erfolgt eine Bewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden. Unter den finanziellen Verbindlichkeiten werden auch die Andienungsoptionen der verbleibenden Gesellschafter bei Anwendung der Anticipated-Acquisition-Methode ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente

QSC hat seit 2014 derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps abgeschlossen, die zur Sicherung des Risikos von Schwankungen der Zinszahlungen dienen. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist der beizulegende Zeitwert positiv, werden sie als Vermögenswerte ausgewiesen, ist der beizulegende Zeitwert negativ, erfolgt der Ausweis als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven) ermittelt. Soweit Derivate zur Absicherung eines Zahlungsstromrisikos eingesetzt werden (Cashflow-Hedges), wird die Sicherungsbeziehung dokumentiert und die Effektivität der Sicherungsbeziehung zu jedem Stichtag gemessen. Der effektive Teil der Wertveränderungen des Sicherungsinstruments wird in der Gesamtergebnisrechnung als im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Wertänderung gezeigt. Ineffektivitäten aus der Sicherungsbeziehung werden ergebniswirksam erfasst. Die in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Ergebnis beeinflusst.

Rechnungsabgrenzungsposten

Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen grenzt QSC anteilig über eine Laufzeit von 24 Monaten periodisch ab.

Steuern

QSC erfasst die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und die früheren Perioden mit dem Betrag, der als Erstattung von der Steuerbehörde bzw. als Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags legt die Gesellschaft die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde, die für die jeweilige Veranlagungsperiode gelten. Tatsächliche Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital erfasst. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. QSC erfasst passive latente Steuern für alle zu versteuernden temporären Differenzen, mit Ausnahme von:

passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts,
passiven latenten Steuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
passiven latenten Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern ist und sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren.

Aktive latente Steuern erfasst QSC für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße, in dem wahrscheinlich zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
aktiven latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die aktiven latenten Steuern zumindest teilweise verwendet werden können. Auch bisher nicht angesetzte aktive latente Steuern werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung der aktiven latenten Steuern ermöglicht.

Aktive und passive latente Steuern bemisst QSC anhand der Steuersätze, die voraussichtlich in der Periode Gültigkeit haben, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind. Latente Steuern, die sich auf direkt im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden nicht in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung, sondern ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfolgsneutral erfasst. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

5 ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Neue Standards im Jahr 2016

Die folgenden im Geschäftsjahr 2016 verpflichtend anzuwendenden Änderungen der Rechnungslegungsverlautbarungen wurden von der QSC AG beachtet. Nachfolgend werden die für den Konzernabschluss der QSC AG grundsätzlich relevanten Änderungen dargestellt.

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Standard / Interpretation Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments (englisch/deutsch) Erstmalige Anwendung1
Amendments to IFRS 10, Investment Entities: Applying the Consolidation 1.1.2016
IFRS 12 and IAS 28 Exception/Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme
Amendments to IFRS 11 Accounting for Acquisitions of Interests in Joint 1.1.2016
Operations/Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
Amendments to IAS 1 Disclosure Initiative/Angabeninitiative 1.1.2016
Amendments to IAS 16 and IAS 38 Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation/Klarstellung akzeptabler 1.1.2016
Abschreibungsmethoden
Amendment to IAS 19 Defined Benefit Plans: Employee Contributions/ 1.2.20152
Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
Improvements to IFRS 2010 - 2012 Amendments to IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 and IAS 38/Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38 1.2.20153 ,4
Improvements to IFRS Amendments to IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 34/ 1.1.2016
2012 - 2014 Änderungen an IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 34

1 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

2 IASB effective date 1.7.2014.

3 Änderung an IFRS 2 und IFRS 3 sind dabei - trotz der Anwendung der Vorschriften erst in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.2.2015 beginnen - auf Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem 1.7.2014 stattfinden.

4 IASB effective date 1.7.2014.

Amendments to IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 - Anwendung der Konsolidierungsausnahme

Die Änderungen dienen zur Klärung von verschiedenen Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer "Investmentgesellschaft" erfüllt. Demnach sind Mutterunternehmen auch dann von der Konzernabschlusserstellungspflicht befreit, wenn das übergeordnete Mutterunternehmen seine Tochterunternehmen nicht konsolidiert, sondern zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 10 bilanziert.

Bezogen auf die Bilanzierung von Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft wird nunmehr wie folgt differenziert: Tochterunternehmen, die selbst Investmentgesellschaften sind, sind - dem allgemeinen Grundsatz der "investment entity exception" folgend - zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Dagegen sind Tochterunternehmen, die selbst keine Investmentgesellschaften sind, jedoch Dienstleistungen erbringen, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen und damit als Verlängerung der Tätigkeit des Mutterunternehmens zu betrachten sind, zu konsolidieren.

Schließlich wird klargestellt, dass ein Investor, der nicht die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt und die Equity-Methode auf ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture anwendet, die Bewertung zum beizulegenden Zeitpunkt beibehalten kann, die das Beteiligungsunternehmen auf seine Beteiligungen an Tochterunternehmen anwendet. Zudem sehen die Änderungen vor, dass eine Investmentgesellschaft, die alle ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet, die nach IFRS 12 vorgeschriebenen Angaben zu Investmentgesellschaften zu leisten hat.

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Amendments to IFRS 11 - Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten

IFRS 11 enthält Regelungen zur bilanziellen und erfolgsrechnerischen Erfassung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Während Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert werden, ist die in IFRS 11 vorgesehene Abbildung gemeinschaftlicher Tätigkeiten mit der Quotenkonsolidierung vergleichbar.

Mit der Änderung des IFRS 11 regelt das IASB die Bilanzierung eines Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse darstellt. In solchen Fällen soll der Erwerber die Grundsätze für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 anwenden. Zudem greifen auch in diesen Fällen die Angabepflichten des IFRS 3.

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Amendments to IAS 1 - Angabeninitiative

Die Änderungen betreffen verschiedene Ausweisfragen. Es wird klargestellt, dass Anhangangaben nur dann notwendig sind, wenn ihr Inhalt nicht unwesentlich ist. Dies gilt explizit auch dann, wenn ein Standard eine Liste von Minimum-Angaben fordert. Zudem werden Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung aufgenommen. Des Weiteren wird klargestellt, wie Anteile am sonstigen Ergebnis at equity bewerteter Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Schließlich erfolgt die Streichung einer Musterstruktur des Anhangs zur stärkeren Berücksichtigung unternehmensindividueller Relevanz.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Amendments to IAS 16 and IAS 38 - Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

Mit diesen Änderungen stellt das IASB weitere Leitlinien zur Festlegung einer akzeptablen Abschreibungsmethode zur Verfügung. Umsatzbasierte Abschreibungsmethoden sind demnach für Sachanlagen nicht und für immaterielle Vermögenswerte lediglich in bestimmten Ausnahmefällen (widerlegbare Vermutung der Unangemessenheit) zulässig. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Amendment to IAS 19 - Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge

Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich mit der Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen bzw. Beiträgen von dritten Parteien zu den Dienstleistungsperioden beschäftigen, wenn die Beiträge mit der Dienstzeit verknüpft sind. Darüber hinaus werden Erleichterungen geschaffen, wenn die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Improvements to IFRS 2010 - 2012

Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an sieben Standards vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Daneben gibt es Änderungen mit Auswirkungen auf Anhangangaben. Betroffen sind die Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38.

Die Änderungen zu IFRS 2 und IFRS 3 sind, trotz der Anwendung der Vorschriften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen, auf Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 stattfinden.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der QSC AG.

Improvements to IFRS 2012 - 2014

Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an vier Standards vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS/IAS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Betroffen sind die Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19 und IAS 34.

Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von QSC.

Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft.

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Standard / Interpretation Titel des Standards/der Interpretation bzw. des Amendments (englisch/deutsch) Erstmalige Anwendung5
IFRS 9 Financial Instruments/Finanzinstrumente 1.1.2018
IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers/ 1.1.2018
Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 16 Leases/Leasingverträge 1.1.2019
Amendments to IFRS 2 Classification and Measurement of Share-based Payment 1.1.2018
Transactions/Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen
Amendments to IFRS 4 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 1.1.2018
Insurance Contracts/Anwendung von IFRS 9
Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge
Amendments to IFRS 10 and IAS 28 Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture/Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen -6
Amendment to IFRS 15 Clarifications to IFRS 15/Klarstellungen zum IFRS 15 1.1.2018
Amendments to IAS 7 Disclosure Initiative/Angabeninitiative 1.1.2017
Amendments to IAS 12 Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses/ Erfassung von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste 1.1.2017
Amendment to IAS 40 Transfers of Investment Property/Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 1.1.2018
IFRIC 22 Foreign Currency Transactions and Advance 1.1.2018
Consideration/Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
Improvements to IFRS 2014- 2016 Amendments to IFRS 12/ Änderungen zu IFRS 12 1.1.2017
Improvements to IFRS 2014- 2016 Amendments to IFRS 1 and IAS 28/ Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 1.1.2018

5 Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

6 Am 17.12.2015 hat das IASB beschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt dieses Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

(A) EU-ENDORSEMENT IST BEREITS ERFOLGT

IFRS 9 Finanzinstrumente

Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Auf der Grundlage des neuen Modells zur Erfassung der Kreditausfälle erwarten wir keine wesentlich höheren Wertberichtigungen, können diese jedoch derzeit nicht quantifizieren. IFRS 9 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. IFRS 15 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig, jedoch derzeit nicht beabsichtigt. Der neue Standard zur Erlösrealisierung kann insbesondere bei der Möglichkeit zur zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen und bei Ansatz und Bewertung von Kosten zur Vertragserlangung Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage im Konzern haben. Voraussetzung zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung ist nach IFRS 15.35c die Herstellung eines kundenspezifischen Vermögenswertes ohne alternative Nutzungsmöglichkeit. Hierbei muss der Konzern im Falle der Kündigung durch den Kunden jederzeit das Recht zur Abrechnung bereits erbrachter Leistungen haben. Der Konzern stellt kundenspezifische Vermögenswerte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit her. Die Prüfung, inwieweit sich aus den Rechtspositionen von QSC diesbezügliche Auswirkungen auf die künftige Bilanzierung ergeben, ist im Einzelnen noch nicht erfolgt. Neben den allgemeinen Regelungen des BGB sind hier die jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.

Sollte für diese Projektaufträge die Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung nicht vorliegen, so würde ein Umsatz in dieser Höhe erst in späteren Perioden realisiert werden. Als Folge wäre die jeweilige projektbezogene Marge erst in Folgeperioden zu realisieren.

Bezogen auf den Stichtag 31. Dezember 2016, bilanziert die QSC AG noch nicht abgeschlossene Projektaufträge nach IAS 11 mit einem Auftragsvolumen von T € 303, für die diese neue Regelung relevant wäre. Die QSC AG gewinnt Aufträge u. a. über Ausschreibungen. Die im Rahmen einer Ausschreibung anfallenden Auftragskosten könnten nach IFRS 15.91 teilweise als Vermögenswert zu klassifizieren sein. Voraussetzung hierfür ist nach IFRS 15.93, dass diese Kosten nur im Falle eines gewonnenen Auftrags und nicht ohnehin anfallen. Damit dürfte ein Großteil der anfallenden internen Kosten nicht als Vermögenswert zu aktivieren sein. Wesentliche Auswirkungen werden insoweit nicht erwartet.

Weitere Auswirkungen können sich bezüglich der Bilanzierung der Rückvergütung an Kunden und der Abgrenzung von Komponenten in Mehrkomponentenverträgen ergeben. Die diesbezügliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

(B) EU-ENDORSEMENT IST NOCH AUSSTEHEND

IFRS 16 Leasingverträge

IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard -das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasing-Verhältnisse einstufen.

IFRS 16 ersetzt die bestehenden Leitlinien zu Leasingverhältnissen, darunter IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasing-Verhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Der Standard ist - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig für Unternehmen, die IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 oder davor anwenden. QSC hat mit der Beurteilung der möglichen Auswirkungen der Anwendung des IFRS 16 auf den Konzernabschluss noch nicht begonnen.

Amendments to IFRS 2 - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen

Die Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen im Rahmen der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich, die Klassifizierung von anteilsbasierten Vergütungen, die einen Nettoausgleich für einzubehaltende Steuern vorsehen, sowie die Bilanzierung bei einer Änderung der Klassifizierung der Vergütung von "mit Barausgleich" in "mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente".

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - auf Vergütungen anzuwenden, die in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, gewährt bzw. geändert werden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Eine rückwirkende Anwendung ist nur ohne Verwendung späterer besserer Erkenntnisse möglich.

Amendments to IFRS 4 - Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge

Die Anpassungen betreffen die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherer und haben daher keine Auswirkungen auf den Konzern.

Amendments to IFRS 10 and IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen.

Nach IFRS 10 hat ein Mutterunternehmen den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens bei Verlust der Beherrschungsmöglichkeit in voller Höhe in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Demgegenüber verlangt der aktuell anzuwendende IAS 28.28, dass der Veräußerungserfolg bei Veräußerungstransaktionen zwischen einem Investor und einer at equity bewerteten Beteiligung - sei es ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen - lediglich in der Höhe des Anteils der anderen an diesem Unternehmen zu erfassen ist.

Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben.

Amendment to IFRS 15 - Klarstellungen zum IFRS 15

Die Änderungen enthalten zum einen Klarstellungen zu verschiedenen Regelungen des IFRS 15 und zum anderen Vereinfachungen bezüglich des Übergangs auf den neuen Standard.

Über die Klarstellungen hinaus enthält der Änderungsstandard zwei weitere Erleichterungen zur Reduzierung der Komplexität und der Kosten der Umstellung auf den neuen Standard. Diese betreffen Wahlrechte bei der Darstellung von Verträgen, die entweder zu Beginn der frühesten dargestellten Periode abgeschlossen sind oder die vor Beginn der frühesten dargestellten Periode geändert wurden.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - zum 1. Januar 2018 erstmalig anzuwenden.

Amendments to IAS 7 - Angabeninitiative

Die Änderungen haben die Zielsetzung, die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens zu verbessern. Nach den Änderungen hat ein Unternehmen Angaben über die Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen, Änderungen der beizulegenden Zeitwerte und übrige Änderungen.

Das IASB schlägt vor, die Angaben in Form einer Überleitungsrechnung vom Anfangsbestand in der Bilanz bis zum Endbestand in der Bilanz darzustellen, lässt aber auch andere Darstellungen zu. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Um den neuen Angabepflichten zu genügen, beabsichtigt QSC die Darstellung einer Überleitungsrechnung zwischen dem Anfangs- und Endbestand für Schulden, die Veränderungen im Zusammenhang mit der Finanzierungstätigkeit aufweisen.

Amendments to IAS 12 - Erfassung von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste

Die Änderungen verdeutlichen die Bilanzierung der latenten Steueransprüche für nicht realisierte Verluste bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten. Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

QSC beurteilt derzeit, welche möglichen Auswirkungen die Änderungen auf den Konzernabschluss haben können. Bislang werden keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

Amendment to IAS 40 - Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da QSC über keine solchen Immobilienbestände verfügt.

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird.

Die Interpretation ist - vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht - erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

QSC geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Improvements to IFRS 2014 - 2016

Durch die Annual Improvements to IFRSs (2014 - 2016) wurden drei IFRSs geändert. In IFRS 12 wird klargestellt, dass die Angaben nach IFRS 12 grundsätzlich auch für solche Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen gelten, die als zur Veräußerung gehalten im Sinne des IFRS 5 klassifiziert werden; eine Ausnahme hiervon bilden die Angaben nach IFRS 12.B10-B16 (Finanzinformationen). In IAS 28 wird klargestellt, dass das Wahlrecht zur Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, das von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, je Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden kann. Darüber hinaus erfolgte die Streichung der befristeten Erleichterungsvorschriften in IFRS 1.Appendix E (IFRS 1.E3-E7) für erstmalige IFRS-Anwender. Vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht sind die Änderungen an IFRS 12 erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahres, und die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

QSC geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

6 FEHLERKORREKTUREN

Im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung wurde festgestellt, dass im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und damit das Jahresergebnis in Höhe von 11,6 Mio. € zu hoch ausgewiesen war. Bei stetiger Anwendung des Vorjahresplanungshorizonts hätte sich ein um 11,6 Mio. € niedrigeres Jahresergebnis ergeben. Die Ausweitung des Planungshorizonts für die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge von drei auf vier Jahre im Vergleich zum Vorjahr durch Übernahme der Planzahlen 2017 in das Planjahr 2018 war nicht sachgerecht. Entsprechend wurde der Planungshorizont für die Berechnung der aktiven latenten Steuern auch für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 einheitlich mit drei Jahren festgelegt und eine Anpassung der resultierenden aktiven latenten Steuern sowie des Ertragsteueraufwands zum 31. Dezember 2015 vorgenommen. Für 2015 ergab sich aus diesem Sachverhalt ein latenter Steuerertrag als Korrekturbetrag, da die Minderung der aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2015 geringer ausgefallen ist als zum 1. Januar 2015. Des Weiteren sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der Geschäfts- oder Firmenwert und die damit korrespondierende Verbindlichkeit um T € 887 zu hoch ausgewiesen. Die Bargründung des Tochterunternehmens fonial GmbH stellte keinen Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 dar, da es an der Übernahme eines bestehenden Geschäftsbetriebs mangelte. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten, die im Geschäftsjahr 2015 um T € 900 direkt im Eigenkapital umbewertet wurde, musste ausgebucht werden. Grund hierfür ist, dass der aus einer vertraglichen Andienungsoption erwartete Mehrbetrag bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Vergütungskomponente des Geschäftsführers darstellt und über die Laufzeit des Anstellungsvertrages zu verteilen gewesen wäre. Der daraus resultierende Ergebniseffekt aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von T € 22 hat sich aufgrund aktualisierter Erwartungen im Vergleichsjahr 2015 vollständig umgekehrt. Die Gesellschaft hat sich der Rechtsauffassung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung angeschlossen und eine Korrektur vorgenommen und diese nach den Regeln des IAS 8.41 ff. im vorliegenden Konzernabschluss rückwirkend umgesetzt.

In den nachfolgenden Tabellen sind die Auswirkungen der Korrekturen für das Vorjahr einzeln dargestellt.

Korrektur der Konzern-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015

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in T € 01.01.2015 Korrektur nach IAS 8 01.01.2015
wie zuvor berichtet Aktive latente Steuern Bargründung Tochterunternehmung angepasst
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VERMÖGENSWERTE
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 76.169 76.169
Grundstücke und Bauten 25.915 25.915
Geschäfts- oder Firmenwert 67.077 -887 66.190
Andere immaterielle Vermögenswerte 53.684 53.684
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.761 7.761
Vorauszahlungen 2.641 2.641
Sonstige langfristige Vermögenswerte 2.948 2.948
Aktive latente Steuern 19.377 -11.625 7.752
Langfristige Vermögenswerte 255.572 -11.625 -887 243.060
Kurzfristige Vermögenswerte 149.917 149.917
BILANZSUMME 405.489 -11.625 -887 392.977

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in T € 01.01.2015 Korrektur nach IAS 8 01.01.2015
wie zuvor berichtet Aktive latente Steuern Bargründung Tochterunternehmung angepasst
--- --- --- --- ---
EIGENKAPITAL UND SCHULDEN
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 124.142 124.142
Kapitalrücklage 142.069 142.069
Sonstige Rücklagen -3.066 -3.066
Konzernbilanzverlust -117.511 -11.625 -21 -129.157
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 145.634 -11.625 -21 133.988
Nicht beherrschende Anteile - 12 12
Eigenkapital 145.634 -11.625 -9 134.000
Schulden
Langfristige Schulden
Langfristige Schulden aus Finanzierungs- und
Finanzierungsleasingverträgen 4.447 4.447
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 156.550 156.550
Wandelschuldverschreibungen 25 25
Pensionsrückstellungen 7.281 7.281
Sonstige Rückstellungen 305 305
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.209 -878 8.331
Passive latente Steuern 2.333 2.333
Langfristige Schulden 180.150 -878 179.272
Kurzfristige Schulden 79.705 79.705
Schulden 259.855 -878 258.977
BILANZSUMME 405.489 -11.625 -887 392.977

Korrektur der Bilanz zum 31. Dezember 2015

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in T € 31.12.2015 Korrektur nach IAS 8 31.12.2015
wie zuvor berichtet Aktive latente Steuern Bargründung Tochterunternehmung angepasst
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VERMÖGENSWERTE
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 62.392 62.392
Grundstücke und Bauten 25.152 25.152
Geschäfts- oder Firmenwert 67.077 -887 66.190
Andere immaterielle Vermögenswerte 41.411 41.411
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.583 4.583
Vorauszahlungen 3.608 3.608
Sonstige langfristige Vermögenswerte 292 292
Aktive latente Steuern 20.207 -9.536 10.671
Langfristige Vermögenswerte 224.722 -9.536 -887 214.299
Kurzfristige Vermögenswerte 133.803 133.803
BILANZSUMME 358.525 -9.536 -887 348.102

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

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Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 124.162 124.162
Kapitalrücklage 142.702 142.702
Sonstige Rücklagen -2.996 -2.996
Konzernbilanzverlust -139.673 -9.536 -777 -149.986
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 124.195 -9.536 -777 113.882
Nicht beherrschende Anteile - -110 -110
Eigenkapital 124.195 -9.536 -887 113.772
Schulden
Langfristige Schulden 170.997 170.997
Kurzfristige Schulden 63.333 63.333
Schulden 234.330 234.330
BILANZSUMME 358.525 -9.536 -887 348.102

Korrektur der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr 2015

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in T € 2015 Korrektur nach IAS 8 2015
wie zuvor berichtet Aktive latente Steuern Bargründung Tochterunternehmung angepasst
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 402.436 402.436
Kosten der umgesetzten Leistungen -337.598 -337.598
Bruttoergebnis vom Umsatz 64.838 64.838
Marketing- und Vertriebskosten -37.096 -37.096
Allgemeine Verwaltungskosten -37.932 22 -37.910
Sonstige betriebliche Erträge 682 682
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.653 -1.653
Operatives Ergebnis (EBIT) -11.161 22 -11.139
Finanzerträge 398 398
Finanzierungsaufwendungen -6.344 -6.344
Ergebnis vor Ertragsteuern -17.107 22 -17.085
Ertragsteuern 1.753 2.089 3.842
Konzernergebnis -15.354 2.089 22 -13.243
Zuordnung des Konzernergebnisses
Eigentümer des Mutterunternehmens -15.354 -13.121
Nicht beherrschende Anteile - -122
Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € -0,12 -0,11
Ergebnis je Aktie (verwässert) in € -0,12 -0,11

Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung

7 UMSATZERLÖSE

QSC erzielt Umsätze mit Wiederverkäufern und mit Endkunden. Wiederverkäufer bieten den Endverbrauchern die Produkte und Dienstleistungen von QSC unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung an. Dabei bilden sie die Schnittstelle zum Endverbraucher und übernehmen somit auch das Ausfallrisiko.

Die Umsätze aus Fertigungsaufträgen betrugen im Geschäftsjahr T € 535 (2015: T € 2.693). Wesentliche Verluste ergaben sich daraus nicht. Die Umsätze aus Hardwareüberlassungen im Rahmen neuer Mehrkomponentenverträge betrugen im Jahr 2016 T € 2.266 (2015: T € 1.849). Zur Aufteilung der Umsatzerlöse verweisen wir auf die Segmentberichterstattung (vgl. Anhang unter Nr. 40).

8 KOSTEN DER UMGESETZTEN LEISTUNGEN

Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten die bezogenen Leistungen, die Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Wartung des Netzes und der Rechenzentren, die nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung aufgrund der Aktienoptionsprogramme für in der Technik eingesetzte Mitarbeiter sowie Abschreibungen für in der Technik eingesetzte Hard- und Software. Darüber hinaus enthält dieser Posten die anteiligen Personalkosten der Geschäftsfelder. Von den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von T € 5.144 (2015: T € 7.593) wurden im Geschäftsjahr 2016 als Entwicklungskosten T € 0 (2015: T € 333) aktiviert. Eine einmalige Minderung der Kosten der umgesetzten Leistungen resultiert aus dem in Q4 2016 geschlossenen Vergleich mit der Deutschen Telekom über die Angemessenheit der Höhe der Entgelte für Zuführungs- und Terminierungsleistungen im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

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in T € 2016 2015
Bezogene Leistungen 161.648 170.652
Aufbau, Betrieb und Wartung der Infrastruktur 43.067 42.891
Abschreibungen 29.432 44.985
Personalkosten 78.196 78.748
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 255 322
Kosten der umgesetzten Leistungen 312.598 337.598

9 MARKETING- UND VERTRIEBSKOSTEN

Die Marketing- und Vertriebskosten beinhalten insbesondere Werbeaufwendungen und laufende Provisionszahlungen an Händler und Distributoren, Wertberichtigungen auf Forderungen, Personalkosten und die nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung aufgrund der Aktienoptionsprogramme für die Marketing- und Vertriebsmitarbeiter sowie Abschreibungen für im Marketing- und Vertriebsbereich eingesetzte Hard- und Software. Die einmaligen Provisionszahlungen an Händler und Distributoren für jede neue Kundenleitung werden analog zu den Installationskosten aktiviert und über eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschrieben.

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in T € 2016 2015
Personalkosten 16.996 20.221
Provisionszahlungen 10.894 10.282
Sonstige Marketing- und Vertriebskosten 2.238 2.735
Wertberichtigungen und Kulanzleistungen 539 -125
Werbeaufwand 2.298 1.745
Abschreibungen 1.614 2.141
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 104 97
Marketing- und Vertriebskosten 34.683 37.096

10 ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Neben den Personalkosten und der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung für den Vorstand und die Stabsbereiche sowie für in der Verwaltung tätige Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Personal, Recht und IT enthalten die allgemeinen Verwaltungskosten Kosten für die Verwaltungsgebäude, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Unternehmenskommunikation inklusive Investor Relations sowie Abschreibungen für im Verwaltungsbereich eingesetzte Hard- und Software.

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in T € 2016 2015
Sonstige allgemeine Verwaltungskosten 15.083 16.001
Personalkosten 16.739 16.136
Abschreibungen 4.676 5.562
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 149 211
Allgemeine Verwaltungskosten 36.647 37.910

11 ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGSAUFWAND

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in T € 2016 2015
Abschreibungen Kosten der umgesetzten Leistungen 29.432 44.985
Abschreibungen Marketing- und Vertriebskosten 1.614 2.141
Abschreibungen Allgemeine Verwaltungskosten 4.676 5.562
Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand 13.927 -
Abschreibungen und Wertminderungen 49.649 52.688

12 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

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in T € 2016 2015
Sonstige betriebliche Erträge 2.455 556
Erträge aus Förderprojekten 211 106
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 32 20
Sonstige betriebliche Erträge 2.698 682

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in T € 2016 2015
Wertminderungen auf Geschäfts-oder Firmenwert 10.622 -
Wertminderungen auf Kundenstämme 3.305 -
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.882 1.640
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen 40 13
Sonstige betriebliche Aufwendungen 17.849 1.653

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus Mehrwertdiensten gegenüber Dritten in Höhe von T € 1.614 sowie Schadensersatzansprüche in Höhe von T € 337 enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen eine Abschreibung auf den Firmenwert für das Segment Outsourcing in Höhe von T € 10.622 (nähere Erläuterungen finden sich im Anhang unter Nr. 18 und 19), Abschreibungen in Höhe von T € 3.305 auf aktivierte Kundenstämme sowie Aufwendungen in Höhe von T € 1.889 für den Rückbau von stillgelegten Technikflächen.

13 FINANZERGEBNIS

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in T € 2016 2015
Finanzerträge (Zinserträge) 196 398

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in T € 2016 2015
Finanzierungsaufwendungen (Zinsaufwendungen) 6.030 6.344

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus Finanzierungsverträgen in Höhe von T € 96 enthalten (2015: T € 253). Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zurechenbar gewesen wären, sind nicht angefallen.

Der Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen beträgt T € 135 (2015: T € 114).

14 ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie sind nur wandelbare Aktienoptionen aus den Aktienoptionsprogrammen 2006 und 2012/2015 zu berücksichtigen. Für diese wird unterstellt, dass die zum 31. Dezember 2016 gezeichneten Optionen auch gewandelt werden, wenn die Voraussetzungen für die Wandlung vorliegen.

Eine Wandlung ist nach den Anleihebedingungen der AOP 2006, AOP 2012 und AOP 2015 nur möglich, wenn eine der nachfolgenden Erfolgshürden am Wandlungstag überwunden ist:

Der Börsenkurs der Aktie der QSC hat sich zwischen Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts relativ gesehen besser entwickelt als der Vergleichsindex TecDAX, oder
Der Börsenpreis der Aktie der QSC ist zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts um mindestens 20 % (AOP 2012/AOP 2015) bzw. 10 % (AOP 2006) gestiegen.

Der Xetra-Schlusskurs der Aktie zum 30. Dezember 2016 betrug € 1,92, der TecDAX hatte einen Stand von 1.811,72 Punkten.

Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses wird unterstellt, dass sich der TecDAX besser als der Aktienkurs von QSC entwickelt hat. Es ist somit die zweite Bedingung zu untersuchen, d. h., ob der Aktienkurs um 10 % bzw. 20 % gestiegen ist.

Für das AOP 2006 sind deshalb alle Optionen zu berücksichtigen, die einen Wandlungspreis von € 1,74 (= € 1,92 : 1,1) und niedriger haben und noch nicht gewandelt wurden. Dies betrifft zum 31. Dezember 2016 im AOP 2006 26.800 Optionen.

Für das AOP 2012 bzw. das AOP 2015 sind alle Optionen zu berücksichtigen, die einen Wandlungspreis von € 1,60 (= € 1,92 : 1,2) und niedriger haben. Zum 31. Dezember 2016 umfasst das AOP 2012 112.300 Optionen und das AOP 2015 400.000 Optionen.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses sind außerdem die aktienbasierten Vergütungen zu berücksichtigen, die noch bis zur Wandlung der ausübbaren Optionen anfallen werden. Für das AOP 2006 sind bereits alle aktienbasierten Aufwendungen berücksichtigt. Für die AOP 2012 bzw. AOP 2015 ist noch von einer durchschnittlichen Restlaufzeit von bis zu 4 Jahren auszugehen. Die Höhe der noch bis zur Wandlung der 539.100 Optionen zu berücksichtigenden aktienbasierten Vergütung ermittelt sich wie folgt:

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Anzahl der Optionen Korrekturwert

in €
AOP2006 26.800 -
AOP 2012 112.300 43.309
AOP 2015 400.000 233.000
Gesamt 539.100 276.309

Für die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses ist deshalb der Zähler um € 276.309 und der Nenner um 539.100 Aktien zu verändern.

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Geschäftsjahr 2016 Unverwässertes Ergebnis je Aktie Korrektur Verwässertes Ergebnis je Aktie
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens
entfallendes Konzernergebnis in T € -24.839 -276 -25.115
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien 124.164.987 539.100 124.704.087
Ergebnis je Aktie in € -0,20 -0,20

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Geschäftsjahr 2015 Unverwässertes Ergebnis je Aktie Verwässertes Ergebnis je Aktie
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens
entfallendes Konzernergebnis in T € -13.121 -13.121
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausgegebener Aktien 124.155.820 124.155.820
Ergebnis je Aktie in € -0,11 -0,11

15 PERSONALKOSTEN UND MITARBEITER

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in T € 2016 2015
Löhne und Gehälter 98.150 99.400
Soziale Abgaben Arbeitgeber (Rentenversicherung) 6.872 7.540
Soziale Abgaben Arbeitgeber (Sonstige) 6.527 7.652
Aufwendungen für Altersversorgung 382 513
Nicht zahlungswirksame aktienbasierte Vergütung 508 630
Personalkosten 112.439 115.735

Die Löhne und Gehälter beinhalten Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 8.699 (2015: T € 1.871).

Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1.384 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2015: 1.553). Die folgende Tabelle zeigt deren Aufteilung in die wesentlichen Funktionsbereiche.

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2016 2015
Marketing und Vertrieb 198 247
Technik und Consulting 1.055 1.152
Verwaltung 121 141
Stabsstellen 10 13
Anzahl der Mitarbeiter nach Bereichen (Durchschnittswerte) 1.384 1.553

Erläuterungen zur Bilanz

16 ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN

Gemäß Abtretungsvereinbarung vom 20. Dezember 2016 wurden sämtliche Anteile an der FTAPI Software GmbH, München, am 9. Januar 2017 veräußert.

Im Rahmen der letztmaligen Bewertung der CGU sind Wertminderungsaufwendungen in Höhe von T € 2.276 entstanden, die unter den Kosten der umgesetzten Leistungen (siehe Anhang Nr. 8) sowie unter den Ertragsteuern erfasst worden sind (siehe Anhang Nr. 43). Die Wertminderungsaufwendungen haben den Buchwert der immateriellen Vermögenswerte in Höhe von T € 1.313 sowie der aktiven latenten Steuern in Höhe von T € 963 innerhalb der Veräußerungsgruppe gemindert. Der erzielbare Betrag in Höhe von T € 15 entspricht dem auf Stufe 1 der Bewertungshierarchie angeordneten beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Eine Bewertung der Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zum Stichtag führte zu keinem weiteren Aufwand. Die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und werden jeweils als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und als Schulden i. Z. m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten in der Konzern-Bilanz ausgewiesen:

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in T € 31.12.2016
Vermögenswerte
Sachanlagen 39
Andere immaterielle Vermögenswerte 509
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 141
Vorauszahlungen 4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 28
Zahlungsmittel 445
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 1.166
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32
Rechnungsabgrenzungsposten 861
Sonstige kurzfristige Schulden 258
Schulden i. Z. m. zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 1.151

Es sind keine kumulativen Erträge und Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, im sonstigen Ergebnis erfasst.

17 SACHANLAGEN

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in T € Grundstücke und Bauten Netzwerk und technische Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Bruttowert 1.1.2015 29.931 368.022 55.847 453.799
Zugänge 82 16.158 1.413 17.653
Abgänge - -3.840 -254 -4.094
Umbuchungen - -19 19 -
Bruttowert 31.12.2015 30.012 380.322 57.024 467.358
Zugänge 37 20.504 584 21.125
Abgänge - -745 -368 -1.113
Umbuchungen - 107 -107 -
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - -108 -108
Bruttowert 31.12.2016 30.049 400.188 57.025 487.262
Abschreibungen und Wertberichtigungen 1.1.2015 4.015 303.689 44.011 351.715
Zugänge 845 28.919 2.239 32.002
Abgänge - -3.650 -253 -3.903
Umbuchungen - - - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2015 4.860 328.957 45.997 379.814
Zugänge 830 18.700 2.134 21.664
Abgänge - -790 -270 -1.060
Umbuchungen - 3 -3 -
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - -69 -69
Abschreibungen und Wertberichtigungen 31.12.2016 5.690 346.870 47.789 400.349
Buchwerte zum 31.12.2015 25.152 51.365 11.027 87.544
Buchwerte zum 31.12.2016 24.359 53.318 9.236 86.913

Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltenen technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug zum 31. Dezember 2016 T € 842 (2015: T € 3.042).

Während des Geschäftsjahres 2016 erfolgten insgesamt Zugänge in Höhe von T € 21.125 (2015: T € 17.653). Zum 31. Dezember 2016 enthielt der Posten "Netzwerk und technische Anlagen" Anlagen im Bau in Höhe von T € 2.366 (2015: T € 3.051), die aus dem Ausbau eines Kernnetzes sowie von Rechenzentren resultieren.

Die Abschreibungen weist QSC in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen, den Marketing- und Vertriebskosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten aus.

Zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten sind Grundstücke mit Grundschulden belastet (vgl. Anhang unter Nr. 30). Des Weiteren besteht eine Raumsicherungsübereignung zugunsten der kreditgebenden Bank für Sachanlagen auf einem Betriebsgrundstück.

18 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT

Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2016 T € 55.568 (2015: T € 66.190). Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurde im Segment Outsourcing ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 10.622 ermittelt, der in der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang unter Nr. 19 detailliert erläutert.

19 WERTMINDERUNG DER GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE

Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Dementsprechend richtet sich die Segmentberichterstattung nach der Produktstruktur. Daraus resultieren die Segmente Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud. Die Gruppen von CGU, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, entsprechen den operativen Segmenten, die gemäß IFRS 8.5 für den Konzern festgelegt wurden. Die operativen Segmente stellen die niedrigste konzerninterne Berichtsebene dar, auf der der Geschäfts oder Firmenwert systematisch überwacht wird.

Unter Berücksichtigung des Wertminderungsbedarfs im Segment Outsourcing ist der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes wie folgt den Segmenten zugeordnet.

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in T € 2016 2015
Telekommunikation 20.844 20.844
Outsourcing - 10.622
Consulting 10.409 10.409
Cloud 24.315 24.315
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes 55.568 66.190

Den erzielbaren Betrag der Gruppen von CGUs ermittelt QSC als Nutzungswert unter Verwendung von Prognosen für Zahlungsmittelflüsse, die auf der vom Vorstand erstellten Planung des Unternehmens für einen Zeitraum von drei Jahren basieren. Die Planung berücksichtigt die Erwartungen des Managements hinsichtlich der künftigen Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen und sowohl externe Marktanalysen als auch unternehmensinterne Annahmen hinsichtlich der Vermarktungschancen innovativer Anwendungen im ITK-Markt.

Das Segment Telekommunikation setzt sich aus den beiden Bereichen Geschäftskunden und Privatkunden zusammen. Im Privatkundenbereich führen die Regulierung und der marktbedingte Rückgang im margenschwachen Voice- und ADSL2+-Geschäft zu einem weiteren starken Umsatzrückgang. Dem gegenüber steht ein stabiles Umsatzniveau für den Geschäftskundenbereich. Der resultierende Margenrückgang im Segment kann nur teilweise durch geringere Strukturkosten im Detailplanungszeitraum kompensiert werden, was zu einem deutlichen Rückgang des EBIT bzw. leichten Rückgang der EBIT-Marge führt. Die nachhaltige Wachstumsrate liegt bei 0 % (2015: 0 %).

Neben dem marktbedingten Preisverfall führt im Wesentlichen die Migration von Kunden auf die neue Cloud-Plattform zu einem weiterhin starken Umsatzrückgang im Segment Outsourcing während des Detailplanungszeitraums. Der damit einhergehende absolute Margenverlust wird vor allem durch das im Jahr 2015 gestartete Kostenprogramm überkompensiert und führt zu einem starken Anstieg von EBIT und EBIT-Marge. Insgesamt mussten die Planungsannahmen für das Segment Outsourcing im Vergleich zur Vorjahresplanung jedoch deutlich reduziert werden, was zu einem Wertminderungsbedarf in Höhe des vollständigen Geschäfts- und Firmenwerts geführt hat. Entsprechend der Umsatzerwartung liegt die nachhaltige Wachstumsrate ebenfalls bei 0 % (2015: 0 %).

Für das Segment Outsourcing wurde ein Nutzungswert in Höhe von T € 49.532 ermittelt. Bedingt durch die Migration von Bestandskunden auf die neue Cloud-Plattform ergibt sich für dieses Segment ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 10.622. Der Wertminderungsaufwand wurde vollständig dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Im Segment Consulting setzt sich die positive Umsatzentwicklung aus den Vorjahren fort. Ein auch in den Folgejahren erwarteter hoher Auftragseingang führt in den Folgejahren 2017 bis 2019 zu einem deutlichen Umsatzwachstum. Die Umsatzentwicklung und der verstärkte Einsatz interner statt externer Mitarbeiter führen zu einem deutlichen Anstieg von EBIT und EBIT-Marge. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde mit 0,5 % (2015: 0,5 %) in der Unternehmensplanung berücksichtigt.

Das besonders starke Umsatzwachstum im Segment Cloud, vergleichbar mit Umsatzentwicklungen bei innovativen Produktneuentwicklungen, beruht im Wesentlichen auf der neuen PEC-Plattform. Wachstumstreiber ist neben der Neukundengewinnung vor allem die Migration von Outsourcing-Bestandskunden.

Ein weiteres starkes Wachstumsfeld bilden die Aktivitäten der QSC-Tochter Q-loud, die Services im Rahmen des Geschäftsfeldes M2M-Kommunikation anbietet. Der Umsatzprognose folgend steigen auch EBIT und EBIT-Marge entsprechend deutlich an. Da auch über 2019 hinaus von einem Umsatzwachstum auszugehen ist, wird die nachhaltige Wachstumsrate mit 1,0 % (2015: 1,0 %) angesetzt.

Für die Diskontierung der erwarteten Cashflows der jeweiligen CGU wurden die segmentspezifischen gewichteten Gesamtkapitalkostensätze (WACC) ermittelt. Für die Ableitung der segmentspezifischen Betafaktoren wurden Daten der Peergroup-Unternehmen herangezogen. Die segmentspezifischen Kapitalisierungszinssätze vor Steuern betragen jeweils 9,07 % (2015: 9,58 %) für Telekommunikation, 7,92 % (2015: 9,14 %) für Outsourcing, 9,22 % (2015: 9,56 %) für Consulting sowie 12,00 % (2015: 16,41 %) für Cloud.

Der Nutzungswert der Gruppen von CGU Telekommunikation, Consulting und Cloud liegt über dem Buchwert der Vermögenswerte. Der geschätzte erzielbare Betrag der Gruppen von CGU Telekommunikation und Consulting überschreitet deren Buchwert um T € 64.532 (2015: T € 34.213) bzw. T € 8.984 (2015: T € 36.580). Der Nutzungswert der Gruppe von CGU Cloud liegt um T € 27.181 (2015: T € 37.865) über deren Buchwert. Somit besteht in keiner der aufgeführten Gruppen von CGU ein Wertminderungsbedarf für Geschäfts- oder Firmenwerte. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes der Gruppen von CGU bestehen Prognoseunsicherheiten insbesondere im Hinblick auf die Preis- und Marktanteilsentwicklung, die bei der Planung der Umsatzerlöse sowie des Bruttoergebnisses vom Umsatz zu berücksichtigen sind, sowie auf die Investitionsquote und den Abzinsungszinssatz.

Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden diverse Szenarioanalysen durchgeführt. Ein Wertminderungsbedarf in der Gruppe von CGU Telekommunikation und der Gruppe von CGU Consulting ergäbe sich, wenn ceteris paribus im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzerlöse um 8,6 % (2015: 5,1 %) bzw. 2,4 % (2015: 9,8 %) unter den angenommenen Planumsätzen lägen. In der Gruppe von CGU Cloud ergäbe sich ein Wertminderungsbedarf, wenn ceteris paribus im letzten Planjahr und damit im nachhaltigen Zustand die Umsatzplanung um 6,4 % (2015: 11,3 %) unterschritten würde.

20 ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

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in T € Lizenzen Erworbene Software Selbst geschaffene Software Kundenanschaltungen Kundenstämme Marken
Bruttowert 1.1.2015 1.968 30.923 15.677 135.580 36.223 2.426
Zugänge 91 1.081 343 6.595 - -
Abgänge - -6 - - - -
Bruttowert 31.12.2015 2.059 31.999 16.019 142.175 36.223 2.426
Zugänge 81 1.471 - 5.582 - -
Abgänge - -267 -4.606 - - -
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - -2.755 - - -
Bruttowert 31.12.2016 2.140 33.203 8.659 147.757 36.223 2.426
Abschreibungen und Wertberichtigungen
1.1.2015 1.283 21.655 7.797 128.077 8.949 2.426
Zugänge 107 2.900 7.659 7.132 2.366 -
Abgänge - -3 - - - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2015 1.390 24.552 15.456 135.209 11.315 2.426
Zugänge 103 4.919 58 6.455 5.670 -
Abgänge - -267 -4.606 - - -
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - -2.249 - - -
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2016 1.493 29.204 8.659 141.664 16.985 2.426
Buchwerte
zum 31.12.2015 669 7.447 564 6.966 24.908 -
Buchwerte
zum 31.12.2016 647 3.999 - 6.093 19.238 -

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in T € Sonstige Summe
Bruttowert 1.1.2015 15.564 238.361
Zugänge 307 8.417
Abgänge - -6
Bruttowert 31.12.2015 15.871 246.772
Zugänge 106 7.240
Abgänge - -4.873
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -6 -2.761
Bruttowert 31.12.2016 15.971 246.378
Abschreibungen und Wertberichtigungen
1.1.2015 14.490 184.677
Zugänge 524 20.686
Abgänge - -3
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2015 15.013 205.361
Zugänge 157 17.363
Abgänge - -4.873
Umgliederung zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -2 -2.251
Abschreibungen und Wertberichtigungen
31.12.2016 15.168 215.599
Buchwerte
zum 31.12.2015 858 41.411
Buchwerte
zum 31.12.2016 803 30.779

Bei aktivierten Kundenstämmen wurde ein Wertminderungsaufwand in Höhe von T € 3.305 erfasst. Dabei handelt es sich um die Kundenbeziehungen der INFO AG, die im Rahmen einer Kaufpreisallokation infolge des Unternehmenszusammenschlusses im Jahr 2011 erfasst worden sind und die Segmente Outsourcing, Consulting und Cloud betreffen. Der Wertminderungsbedarf ergibt sich aufgrund sinkender Umsatzerlöse mit Bestandskunden insbesondere im Geschäftsbereich Outsourcing. Die Wertermittlung erfolgte nach der Residualwertmethode. Bei der Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes wurden Parameter angesetzt, die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts abgeleitet worden sind. Der Buchwert vor Wertminderung der Kundenstämme betrug zum 31. Dezember 2016 T € 11.075. Der erzielbare Betrag beträgt T € 7.770. Somit ergibt sich ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T € 3.305.

Den Wertminderungsaufwand weist QSC in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen aus. Die planmäßigen Abschreibungen weist QSC in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung jeweils in den Kosten der umgesetzten Leistungen in Höhe von T € 7.987 (2015: T € 9.898), den Marketing- und Vertriebskosten in Höhe von T € 1.567 (2015: T € 2.054) sowie den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von T € 3.191 (2015: T € 2.054) aus. Bezüglich der Angaben zu Wertminderungen auf Software wird auf Anhang Nr. 16 verwiesen.

21 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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in T € 2016 2015
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.435 4.583
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.816 48.704
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.251 53.287

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen auf der Bilanzierung von Leasingforderungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen. Für die ausgewiesenen Forderungen bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Die Buchwerte entsprechen den Zeitwerten.

Es werden in der Regel Vollamortisationsverträge ohne Kaufoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von 36 bis 48 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Konzern die Möglichkeit der Vertragsverlängerung oder Veräußerung der Leasinggegenstände, für die keine Kaufoption eingeräumt wurde. Es werden keine Restwerte garantiert. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unfertige Aufträge ausgewiesen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert werden. Der Posten setzt sich aus den bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten und den anteilig, entsprechend der Cost-to-Cost-Methode realisierten Auftragsgewinnen für die jeweiligen Aufträge zusammen. Erhaltene Anzahlungen für die bilanzierten Aufträge wurden in Höhe von T € 107 (2015: T € 102) abgesetzt. Im Rahmen der Bewertung von Fertigungsaufträgen wurden im Geschäftsjahr Abwertungen in Höhe von T € 2 (2015: T € 0) vorgenommen. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von T € 163 (2015: T € 975) werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen. Sämtliche Forderungen - mit Ausnahme des Projektgeschäftes -, die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe in die Wertberichtigung eingestellt. Die Forderungen aus dem Projektgeschäft unterliegen der Einzelfallbetrachtung, d. h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.

Zum 31. Dezember 2016 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 3.397 (2015: T € 3.434) wertgemindert. Das Einzelwertberichtigungskonto entwickelte sich wie folgt:

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in T € 2016 2015
Wertberichtigung 1. Januar 3.434 4.353
Aufwandswirksame Zuführungen 210 187
Verbrauch -2 -998
Auflösung -245 -108
Wertberichtigung 31. Dezember 3.397 3.434

Die Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:

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in T € 2016 2015
Bruttoforderungen
davon wertgemindert 4.041 4.085
davon weder überfällig noch wertgemindert 41.301 45.519
davon überfällig, jedoch nicht wertgemindert
< 90 Tage 6.306 7.031
91 - 120 Tage - 85
> 120 Tage - -
Bruttoforderungen 51.648 56.721

Im Rahmen eines Factoring-Abkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von 13,2 Mio. € (2015: 13,5 Mio. €) übertragen. Der Nominalbetrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Forderungen. Die übertragenen Forderungen sind mit Ausnahme des zurückbehaltenen Ausfallrisikos in Höhe von T € 198 (2015: T € 370) ausgebucht worden.

22 VORAUSZAHLUNGEN

Die langfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 3.161 (2015: T € 3.608) sowie die kurzfristigen Vorauszahlungen in Höhe von T € 5.107 (2015: T € 3.712) enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Mietleitungen, Mieten für Technikräume, Versicherungen und Wartungsverträge.

23 VORRATSVERMÖGEN

Das Vorratsvermögen zum 31. Dezember 2016 beträgt T € 73 (2015: T € 884) und enthält die im Vorrat befindlichen Warenbestände in Höhe von T € 48 (2015: T € 860) sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von T € 25 (2015: T € 24).

24 SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen T € 1.533 (2015: T € 6.521) und bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T € 521, debitorischen Kreditoren in Höhe von T € 377 (2015: T € 255) und Sicherheiten in Höhe von T € 198 (2015: T € 370), die aufgrund der verkauften Forderungen in ihrer Verfügung beschränkt sind.

25 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente inklusive der in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Liquidität betragen T € 67.781 (2015: T € 73.982) und sind Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände.

26 GEZEICHNETES KAPITAL

Jede Aktie berechtigt den eingetragenen Inhaber zur Abgabe einer Stimme bei der Hauptversammlung und hat volle Dividendenberechtigung. Es gibt keinerlei Einschränkungen des Stimmrechts. Alle ausgegebenen Anteile sind voll eingezahlt.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2016 € 124.162.487. Es setzte sich aus 124.162.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen. Im Laufe des Geschäftsjahres sind Wandlungsrechte auf der Basis der Aktienoptionsprogramme ausgeübt und 10.000 Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt worden. Die Veränderungen der Stammaktien und des gezeichneten Kapitals stellen sich wie folgt dar:

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Stammaktien als Stückaktien
Stand zum 1. Januar 2016 124.162.487 124.162.487
Zuführung aufgrund der Ausgabe von Stammaktien als Stückaktien 10.000 10.000
Stand zum 31. Dezember 2016 124.172.487 124.172.487

Im Berichtsjahr erfolgte die Ausschüttung einer Dividende von € 0,03 je dividendenberechtigter Stückaktie (T € 3.725).

27 KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2016 T € 143.217 (2015: T € 142.702). In diesem Betrag ist die abgegrenzte aktienbasierte Vergütung aus dem Aktienoptionsprogramm enthalten. Die Veränderung zum Vorjahr resultiert zum einen aus nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung in Höhe von T € 508 und zum anderen aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von T € 7.

28 GENEHMIGTES UND BEDINGTES KAPITAL

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.

Bedingtes Kapital

Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.

Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.

Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen: erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.

29 SONSTIGE RÜCKLAGEN

Die Entwicklung der sonstigen Rücklagen in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 ist in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals sowie in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt.

Die sonstigen Rücklagen setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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in T € 2016 2015
Sonstige Rücklagen
Versicherungsmathematische Verluste Pensionspläne -1.923 -1.420
Zeitwertänderung Cashflow-Hedge -1.570 -1.576
Sonstige Rücklagen -3.493 -2.996

Es handelt sich jeweils um Werte nach Berücksichtigung von latenten Steuern.

30 VERZINSLICHE SCHULDEN

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in T € Durchschnittlicher Zinssatz in % in 2016 Fälligkeit 2016 2015
Kurzfristige Schulden
aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 4,07 2017 1.352 2.761
gegenüber Kreditinstituten 4,55 2017 4.003 2.140
Kurzfristige Schulden 5.355 4.901
Langfristige Schulden
aus Wandelschuldverschreibungen 3,50 ab 2019 33 27
gegenüber Kreditinstituten 2,41 2018 - 2021 145.412 155.830
davon festverzinslich (T € 57.912) 2,62
davon variabel verzinslich (T € 87.500) 2,27
aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 4,62 2018 - 2021 370 1.722
Langfristige Schulden 145.815 157.579
Verzinsliche Schulden 151.170 162.480

Kurzfristige verzinsliche Schulden

Bei den kurzfristigen Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen sowie gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um feste Rückzahlungsverpflichtungen bis Ende 2017.

Langfristige verzinsliche Schulden

Zum 31. Dezember 2016 standen 3.207.529 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen aus. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von € 0,01. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Anhang Nr. 41 verwiesen. Bei den langfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag handelt es sich in Höhe von T € 145.000 um Schulden aus fünf Tranchen eines im Mai 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens. Im Oktober 2016 wurden 5 Mio. € der Tranche 4 vorzeitig zurückgezahlt. Die Konditionen der einzelnen Tranchen sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Neben dem Schuldscheindarlehen verfügt QSC über weitere langfristige Darlehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T € 412.

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Nominalbetrag in T € Laufzeit Zinssatz
Variabel verzinsliche Tranchen
Tranche 1 56.500 5 Jahre 6-Monats-Euribor + 1,4 %
Tranche 2 20.000 5 Jahre 3-Monats-Euribor + 1,2 %
Tranche 3 11.000 7 Jahre 6-Monats-Euribor + 1,8 %
Variabel verzinsliche Tranchen 87.500
Festverzinsliche Tranchen
Tranche 4 33.500 5 Jahre 2,29 %
Tranche 5 24.000 7 Jahre 3,05 %
Festverzinsliche Tranchen 57.500

Zur Absicherung des Zahlungsstromrisikos aus den variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens in Höhe von T € 87.500 hat QSC drei Zinsswaps abgeschlossen; davon haben T € 76.500 eine Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 und T € 11.000 eine Laufzeit bis zum 20. Mai 2021. Die Zinsswaps erfüllen die Voraussetzungen des IAS 39 zum Hedge Accounting (Cashflow-Hedges). Die Zinsswaps sind hinsichtlich der Laufzeit und variablen Zinssätze kongruent zu den gesicherten Tranchen des Schuldscheindarlehens. Die zugrunde liegende Effektivitätsmessung wird zu jedem Bilanzstichtag auf der Basis der hypothetischen Derivate-Methode durchgeführt. Der negative Marktwert der Zinsswaps zum Bilanzstichtag beträgt T € 2.425 (2015: T € 2.414) und wird in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (vgl. Anhang Nr. 35) ausgewiesen. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral erfasste Wertänderung der Zinsswaps im Geschäftsjahr 2016 beträgt vor latenten Steuern T € 8 (2015: T € 149).

Im Berichtszeitraum wurden keine Beträge in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfasst, die aus Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehung resultieren. Die erwarteten Zahlungen aus der Sicherungsbeziehung umfassen die Zinszahlungen aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft, die über die Laufzeit laufend anfallen und im Zinsaufwand enthalten sind. Unter Berücksichtigung der als effektiv einzustufenden Sicherungsbeziehung durch die Zinsswaps weist das Schuldscheindarlehen hinsichtlich der variabel verzinslichen Tranchen eine effektive Verzinsung auf, die derjenigen eines festverzinslichen Instruments mit einem Zinssatz von 2,27 % entspricht. Dies entspricht für die variablen Tranchen einer jährlichen Zinszahlung von T € 1.986 bis zur ersten Fälligkeit im Jahr 2019 bzw. danach von T € 250 bis zur Fälligkeit im Jahr 2021.

Darüber hinaus verfügt QSC über Kreditzusagen aus einem am 11. März 2016 neu abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag. Die Darlehensnehmer sind QSC, Ventelo und Plusnet. Die Höhe dieses Darlehensrahmens auf revolvierender Basis beträgt T € 70.000, die Laufzeit geht bis zum 11. März 2021. Zum 31. Dezember 2016 wurden aus diesem Vertrag keine Darlehensbeträge in Anspruch genommen. Der Zinssatz beträgt aktuell Euribor zuzüglich eines Margenzuschlags, wobei der Margenzuschlag sich in Abhängigkeit von der Finanz- und Ertragslage ändern kann.

Die abgeschlossenen Darlehensverträge dienen der allgemeinen Betriebsmittelfinanzierung. Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge setzt voraus, dass QSC während des Zeitraums der Darlehensgewährung bestimmte Finanzkennzahlen erreicht. Die Finanzkennzahlen betreffen die Entwicklung des EBITDA sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten. Die vereinbarten Finanzkennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2016 eingehalten. Zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten ist ein Grundstück in Hamburg mit Grundschulden in Höhe von T € 23.000 belastet. Daneben besteht eine Raumsicherungsübereignung zugunsten der kreditgebenden Bank. Zur Sicherung von weiteren Darlehensverbindlichkeiten von QSC ist ein Betriebsgelände mit einer Grundschuld in Höhe von T € 2.300 belastet. Daneben besteht eine Sicherungsabtretung für sämtliche Ansprüche auf Miet- und Pachtzins aus einem Generalunternehmervertrag mit einem Kunden. Bei den langfristigen Schulden aus Finanzierungsverträgen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, das zur Finanzierung von Gebäuden und Rechenzentren in Anspruch genommen wurde. Bei den langfristigen Schulden aus Finanzierungsverträgen handelt es sich um feste Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum 2017 bis 2019.

31 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

QSC hat leistungsorientierte Pensionspläne aufgelegt, die teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert sind, die als Planvermögen im Sinne von IAS 19 klassifiziert werden. Die Pensionsrückstellungen decken die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen gegenüber einem Mitglied des Aufsichtsrats, die ihm im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von QSC gewährt wurden, sowie gegenüber zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern der ehemaligen INFO AG, und Verpflichtungen aus Pensionszusagen, die einem Teil der Mitarbeiter von QSC und Ventelo in Vorjahren gegeben wurden.

Die betriebliche Altersversorgung beruht auf leistungsorientierten Versorgungszusagen, bei denen im Wesentlichen die jeweilige Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich sind. Diese leistungsorientierten Pläne belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, zum Beispiel dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsrisiko. Die Pensionsrückstellungen sind für leistungsorientierte Versorgungspläne nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorgaben in IAS 19 unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bewertet. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

QSC erfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis. Der kumulierte, im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag der versicherungsmathematischen Verluste beträgt 2016 T € 1.923 (2015: T € 1.420). Die Summe der versicherungsmathematischen Gewinne / Verluste nach Steuern beträgt im Geschäftsjahr 2016 T € -503 (2015: T € 170).

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in T € 2016 2015
Anwartschaftsbarwert zum 1. Januar 8.044 8.439
Dienstzeitaufwand - 6
Zinsaufwand 165 140
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) 722 -288
aufgrund der Veränderungen der demografischen Annahmen - -
aufgrund der Veränderungen von finanziellen Annahmen 737 -310
aufgrund von Anpassungen ("experience adjustments") -15 22
Pensionszahlungen -258 -252
Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember 8.674 8.044
Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens zum 1. Januar -1.352 -1.158
Zinserträge -31 -26
Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen und -erträgen enthalten sind 23 37
Zahlung aus dem Fondsvermögen - -
Transfer 20 -
Auszahlungen 1 -
Beiträge durch die Gesellschaft -203 -204
Beizulegender Zeitwert des Fondsvermögens zum 31. Dezember -1.541 -1.351
Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 7.133 6.693
Abzinsungsfaktor 1,51 % 2,09 %
Gehaltssteigerungsrate 2,00 % 2,00 %
Rententrend 2,00 % 2,00 %

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie die Erträge aus Planvermögen ohne Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen enthalten sind, werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung erfassten Aufwendungen und Erträge aus den leistungsorientierten Plänen setzen sich wie folgt zusammen:

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in T € 2016 2015
Pensionsaufwand
Dienstzeitaufwand - 6
Zinsaufwand 165 140
Erfolgswirksame Erträge des Fondsvermögens -31 -26
Pensionsaufwand 136 120

Für 2017 werden Pensionszahlungen in Höhe von T € 258 sowie Finanzierungsbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T € 205 erwartet.

Eine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zum Stichtag verwendeten Annahmen von jeweils einem halben Prozentpunkt würde die Pensionsverpflichtungen folgendermaßen erhöhen bzw. vermindern:

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in T € Veränderung der Pensionsverpflichtung Pensionsverpflichtung
Veränderung Rechnungszinssatz + 0,5 % -652 8.022
Veränderung Rechnungszinssatz - 0,5 % 736 9.410

Am 31. Dezember 2016 lag die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung bei 16,0 Jahren (2015: 16,4 Jahre).

Die Leistungen des Arbeitgebers zu beitragsorientierten Versicherungsplänen betrugen im Geschäftsjahr 2016 T € 6.872 (2015: T € 7.540).

32 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

33 RÜCKSTELLUNGEN

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in T € 2016 2015
Langfristige Rückstellungen per 1. Januar 1.642 305
Zuführung 1.465 1.337
Inanspruchnahme -57 -
Langfristige Rückstellungen per 31. Dezember 3.050 1.642

Die langfristigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von T € 3.050 (2015: T € 1.585). Die Veränderung resultiert aus geänderten Einschätzungen hinsichtlich der Höhe der Rückbauverpflichtungen. Die Rückbauverpflichtungen ergeben sich typischerweise am Ende der Mietzeit.

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in T € 2016 2015
Übrige Rückstellungen per 1. Januar 4.909 1.165
Zuführung 2.178 4.664
Inanspruchnahme -1.189 -905
Auflösung -1.745 -15
Übrige Rückstellungen per 31. Dezember 4.153 4.909
Rückstellungen Restrukturierung per 1. Januar 3.429 8.282
Zuführung 5.340 981
Inanspruchnahme -3.031 -5.518
Auflösung -322 -316
Rückstellungen Restrukturierung per 31. Dezember 5.416 3.429
Rückstellungen belastende Verträge per 1. Januar
Zuführung 798 -
Inanspruchnahme - -
Auflösung - -
Rückstellungen belastende Verträge per 31. Dezember 798 -
Rückstellungen Prozessrisiken per 1. Januar 30 1.436
Zuführung 1.346 1
Inanspruchnahme -10 -1.357
Auflösung -9 -50
Rückstellungen Prozessrisiken 1.357 30

Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückbauverpflichtungen in Höhe von T € 3.192 (2015: T € 1.303) aufgrund geänderter Einschätzungen sowie Rückzahlungsansprüche von Kunden in Höhe von T € 379 (2015: T € 2.836).

Die Zuführungen zu den Restrukturierungsrückstellungen umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von T € 4.008. Die Zuführungen zu den Rückstellungen für belastende Verträge resultieren aus gekündigten HVT-Mietflächen, aus denen keine Einnahmen mehr erzielt werden. Für die Verpflichtung der künftigen Zahlungen wurde entsprechend Vorsorge in Form einer Rückstellung getroffen. Die Zuführung zu den Prozessrisiken resultiert im Wesentlichen aus zu erwartenden Schadensersatzverpflichtungen.

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in T € 2016 2015
Steuerrückstellungen per 1. Januar 381 1.757
Zuführung 1.842 326
Inanspruchnahme -57 -1.628
Auflösung - -74
Steuerrückstellungen per 31. Dezember 2.166 381

In den Steuerrückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Gewerbesteuer in Höhe von T € 1.162 und Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von T € 464 enthalten.

34 RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Einmalige Umsatzerlöse aufgrund von Kundeninstallationen werden passivisch abgegrenzt und über eine Laufzeit von 24 Monaten anteilig erfolgswirksam aufgelöst. Vorauszahlungen von Kunden werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung erfolgt ist, ebenfalls passivisch abgegrenzt.

35 SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 betragen T € 2.525 (2015: T € 3.879). Diese betreffen im Wesentlichen mit T € 2.425 (2015: T € 2.414) den negativen Zeitwert von derivativen Zinssicherungsinstrumenten (vgl. Anhang Nr. 30).

36 SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Alle sonstigen kurzfristigen Schulden haben eine Laufzeit von unter einem Jahr und betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Anstellungsverträgen, u. a. Ansprüche auf variable Vergütungen in Höhe von T € 7.349 (2015: T € 5.448), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von T € 1.553 (2015: T € 1.751), Verbindlichkeiten aus Grunderwerbsteuer in Höhe von T € 1.032 (2015: T € 0) sowie erhaltene Anzahlungen in Höhe von T € 800 (2015: T € 1.362).

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung ist in drei Bereiche unterteilt: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Als Finanzschulden im Sinne der Finanzierungsrechnung werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bezeichnet. Zinseinnahmen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während Zinszahlungen unter den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit Berücksichtigung finden. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen nicht durchführbar ist.

37 CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2016 T € 40.291 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht um T € 651 erhöht.

Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen, gleichzeitig sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weiter zurückgegangen. Dies überwiegt insgesamt den Effekt aus dem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die gezahlten Ertragsteuern und das geringere Ergebnis vor Steuern.

38 CASHFLOWS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT UND FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2016 T € -26.034 (2015: T € -27.395). Davon entfielen auf den Erwerb von Sachanlagen T € -19.525 (2015: T € -18.367) und auf den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten T € -6.561 (2015: T € -9.055). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2016 T € -20.458 (2015: T € - 26.066). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von T € -8.318 (2015: T € 3.099), Zinszahlungen in Höhe von T € -5.677 (2015: T € -5.815) sowie aus der Auszahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende in Höhe von T € -3.725 (2015: T € -12.416).

Sonstige Erläuterungen

39 TOCHTERUNTERNEHMEN

Der Konzernabschluss beinhaltet folgende Unternehmen:

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in T € Anteil in % Eigenkapital 31.12.2016 Jahresergebnis 2016
Tochterunternehmen, Sitz, Land
(Angaben gemäß handelsrechtlichem Einzelabschluss)
Ventelo GmbH, Köln, Deutschland 100,00 169.738 -1
Plusnet GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 3.787 -2, 5
Plusnet Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 26 13
BroadNet Deutschland GmbH, Köln, Deutschland 100,00 3.681 881 ,4
IP Colocation GmbH, Köln, Deutschland 100,00 2.304 249
Q-DSL home GmbH, Köln, Deutschland 100,00 1.293 - 1
010090 GmbH, Köln, Deutschland 100,00 156 - 1
T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 25 1055
T&Q Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 38 26
01012 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 27 - 1
F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland 100,00 1 - 5
Broadnet Services GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
01098 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
010052 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
010088 Telecom GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
01052 Communication GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
Q-loud GmbH, Köln, Deutschland 100,00 1.245 -134
tengo GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
tengo Vermögensverwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
Broadnet NGN GmbH, Köln, Deutschland 100,00 25 - 1
F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH, Köln, Deutschland 100,00 32 57
fonial GmbH, Köln, Deutschland 74,90 -1.297 -858
FTAPI Software GmbH, München, Deutschland 50,93 -1.765 1.049

1 Ergebnisabführungsvertrag mit der QSC AG - für die Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

2 Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten.

3 Die Anteile werden von der Plusnet GmbH & Co. KG gehalten.

4 Der Gewinnabführungsvertrag wird auf Grund § 301 AktG nicht durchgeführt.

5 Für die Gesellschaft wird § 264b HGB in Anspruch genommen.

6 Die Anteile werden von der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.

7 Die Anteile werden von der F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten.

Die Beherrschung an allen Tochterunternehmen resultiert aus Stimmrechten.

40 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Grundlage für die Bestimmung der Segmente ist entsprechend den Vorschriften des IFRS 8 die interne Organisationsstruktur des Unternehmens, die von der Unternehmensleitung für betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Leistungsbeurteilungen zugrunde gelegt wird. Daraus resultieren die Segmente Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud.

Cloud

Im Segment Cloud fasst QSC sämtliche Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud sowie das Internet of Things (IoT) zusammen. Die seit 2015 selbst entwickelte Pure Enterprise Cloud beruht auf einem modularen Baukastensystem aus Cloud-Technologien, Softwarelösungen und Servicekomponenten sowie Netzwerk- und Infrastrukturdiensten, um IT-Dienste industrialisiert anzubinden. Weiterhin gehören die in der QSC Tochter Q-loud gebündelten Geschäftsaktivitäten zum Segment Cloud. Q-loud bietet Unternehmen einen Full-Stack-Service zur Realisierung der Vernetzung von Geräten sowie von digitalen Geschäftsmodellen im Internet der Dinge. Das Ende-zu-Ende-Angebot umfasst Transformationsberatung, Software- und Hardwarekompetenz, Standard-Hardware, eine eigene IoT-Plattform, Sicherheitslösungen sowie die Fertigung sogenannter Smart Products.

Outsourcing

Das Segment Outsourcing umfasst die herkömmliche Auslagerung von IT-Dienstleistungen und Datenspeicherung von Unternehmen an QSC. Soweit Outsourcing-Leistungen an die Cloud erbracht werden, erfolgt die Zuordnung zum Segment Cloud.

Consulting

QSC berät Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. Als SAP-Full-Service-Dienstleister erbringt QSC in diesem Segment Leistungen in den Bereichen Basisbetrieb, Application Management, Implementierung, Anwender-Support und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Das Leistungsspektrum der Microsoft-Beratung erstreckt sich von der Anforderungsanalyse über die Beratung, Konzeption und Implementierung bis hin zum Betrieb und zur laufenden Optimierung.

Telekommunikation (TK)

QSC deckt in diesem Segment ein breites Spektrum von Lösungen für die Sprach- und Datenkommunikation ab. Dazu gehören Internet-Anbindung mit asymmetrischen ADSL2+-Leitungen oder symmetrischen SDSL-Leitungen sowie Premium-Zugänge über Richtfunknetze. QSC bietet in diesem Segment sogenannte All-IP-Telefonie-Anschlüsse (Voice over IP) und entsprechende Telefonanlagen an.

Weitere Formen der Sprachtelefonie, darunter Open-Call-by-Call- und Preselect-Angebote sowie Mehrwertdienste, runden das Angebot ab.

Als zentrale Steuerungsgröße der Segmente dient dem Management der Segmentbeitrag. Dieser ist definiert als EBITDA vor allgemeinen Verwaltungskosten und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Im Rahmen der Ergebnisrechnung werden somit die Kosten der umgesetzten Leistungen sowie die Marketing- und Vertriebskosten vollständig dem jeweiligen Segment zugeordnet. Die direkte und indirekte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Segmente entspricht der internen Berichterstattung und Steuerungslogik.

Die indirekte Zuordnung der Kosten erfolgt primär auf Basis der Inanspruchnahme der Ressourcen durch die jeweiligen Segmente. Der Vorstand erhält keine regelmäßigen Informationen zu segmentspezifischen Investitionen, Vermögen und Schulden sowie allgemeinen Verwaltungskosten, Abschreibungen und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis als Bestandteil der Segmentergebnisgröße.

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in T € Telekommunikation Outsourcing Consulting Cloud Konzern
Geschäftsjahr 2016
Umsatzerlöse 210.194 117.439 40.252 18.094 385.979
Kosten der umgesetzten Leistungen -148.272 -85.878 -33.565 -15.194 -282.909
Bruttoergebnis vom Umsatz 61.922 31.561 6.687 2.900 103.070
Marketing- und Vertriebskosten -19.202 -7.222 -1.474 -5.068 -32.966
Segmentbeitrag 42.720 24.339 5.213 -2.168 70.104
Allgemeine Verwaltungskosten -31.823
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) -50.157
Sonstiges betriebliches Ergebnis -1.224
Operatives Ergebnis (EBIT) -13.100
Finanzerträge 196
Finanzierungsaufwendungen -6.030
Ergebnis vor Ertragsteuern -18.934
Ertragsteuern -6.120
Konzernergebnis -25.054

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in T € Telekommunikation Outsourcing Consulting Cloud Konzern
Geschäftsjahr 2015
Umsatzerlöse 218.670 138.455 37.983 7.328 402.436
Kosten der umgesetzten Leistungen -155.922 -97.451 -30.714 -8.205 -292.292
Bruttoergebnis vom Umsatz 62.748 41.004 7.269 -877 110.144
Marketing- und Vertriebskosten -17.727 -10.907 -1.657 -4.568 -34.859
Segmentbeitrag 45.021 30.097 5.612 -5.445 75.285
Allgemeine Verwaltungskosten -32.136
Abschreibungen (inklusive nicht zahlungswirksamer aktienbasierter Vergütung) -53.317
Sonstiges betriebliches Ergebnis -971
Operatives Ergebnis (EBIT) -11.139
Finanzerträge 398
Finanzierungsaufwendungen -6.344
Ergebnis vor Ertragsteuern -17.085
Ertragsteuern 3.842
Konzernergebnis -13.243

In den Erlösen sind T € 5.993 mit Kunden aus der EU und T € 1.243 mit Kunden außerhalb der EU enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.

41 AKTIENOPTIONSPROGRAMME

Seit 1999 hat QSC insgesamt acht Aktienoptionspläne aufgelegt, die die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 0,01 an Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder, Berater und Lieferanten vorsehen. Die Zuteilung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt durch den Vorstand, der dazu bei Zuteilungen an Berater und Lieferanten der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder der QSC AG entscheidet allein der Aufsichtsrat.

Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrags von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Börsenpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und unterliegen ab Zeichnung einer Sperrfrist von vier Jahren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 sind die Aktienoptionspläne AOP 2006, AOP 2012 und AOP 2015 aktiv. Ausstehende Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006 können noch längstens bis Mai 2019 gewandelt werden. Das Wandlungsrecht im Rahmen des AOP 2006 darf nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist: Entweder hat sich der Börsenpreis der Aktie zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts relativ gesehen besser entwickelt als der Vergleichsindex TecDAX oder der Börsenpreis der Aktie ist zwischen der Zeichnung der Wandelschuldverschreibung und der Ausübung des Wandlungsrechts um mindestens 10 % gestiegen. Zugeteilte Wandelschuldverschreibungen im Rahmen der AOP 2012 bzw. AOP 2015 können noch spätestens bis zum 15. Mai 2017 bzw. 26. Mai 2020 gezeichnet werden; die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von längstens acht Jahren ab der Zeichnung. Das Wandlungsrecht im Rahmen dieser AOP darf - frühestens nach Ablauf einer Wartefrist von 4 Jahren -nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20 % höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich seit dem Zeichnungstag relativ besser entwickelt als der TecDAX. Für die Wandelschuldverschreibungen der nicht mehr nutzbaren AOP 2000, 2000A, 2001 und 2002 wurden auf der Basis von IFRS 2 keine Personalkosten erfasst. Für das AOP 2006 waren in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 keine Optionswerte zu ermitteln. Die Optionswerte für die Wandelschuldverschreibungen des AOP 2012 und AOP 2015 wurden zum Gewährungszeitpunkt mithilfe des Black-Scholes-Optionspreis-Modells berechnet.

Für das AOP 2012 wurden dabei die folgenden Annahmen verwendet:

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2016 2015
AOP 2012
Durchschnittliche erwartete Laufzeit AOP 2012 8 Jahre 8 Jahre
Durchschnittlicher risikofreier Anlagenzins -0,25 % 0,28 %
Volatilität (1 Jahr) 41,43 % 50,06 %
Durchschnittlicher Optionswert in € 0,81 0,95
Optionswert für die in der Periode gewährten Wandelschuldverschreibungen in € 264.579 265.050

Die durchschnittliche erwartete Laufzeit des AOP 2015 beträgt ebenfalls 8 Jahre. Der risikofreie Anlagenzins für die im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Bewertungen lag zwischen 0,24 % und -0,16 % (2015: 0,30 %), die Volatilität zwischen 41,71 % und 44,08 % (2015: 51,40 %). Der durchschnittliche Optionswert betrug € 0,54 (2015: € 0,92) und der Gesamtwert der im AOP 2015 gewährten Wandelschuldverschreibungen € 217.238 (2015: € 92.041). Die Ermittlung der Volatilität erfolgte jeweils auf der Basis der täglichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum von zwölf Monaten. Die zum 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2016 ausstehenden Wandelschuldverschreibungen aller Programme verteilen sich wie folgt:

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Anzahl der Wandelschuldverschreibungen Gewichteter Ausübungspreis

in €
Ausstehend zum 31. Dezember 2014 2.514.712 2,72
im Jahr 2015 neu ausgegeben 379.000 1,80
im Jahr 2015 verfallen -214.000 3,34
im Jahr 2015 ausgeübt - -
Ausstehend zum 31. Dezember 2015 2.679.712 2,54
im Jahr 2016 neu ausgegeben 727.000 1,49
im Jahr 2016 verfallen -189.183 2,60
im Jahr 2016 ausgeübt -10.000 1,98
Ausstehend zum 31. Dezember 2016 3.207.529 2,30

Im Geschäftsjahr 2016 sind nur Zeichnungen von Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsplänen 2012 und 2015 erfolgt.

Die Bandbreite für die Ausübungspreise der ausstehenden 3.207.529 Wandelschuldverschreibungen liegt zwischen € 1,10 und € 4,59, und die Restzeit zur Ausübung reicht von unmittelbar ausübbar bis spätestens zum 25. August 2023. Der Ausübungspreis wird zum Zeitpunkt der Zeichnung festgelegt und kann sich danach nicht mehr ändern.

Das Unternehmen erwartet die Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Abhängigkeit von der Kursentwicklung bis spätestens 2023.

Zum Bilanzstichtag waren von den ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 492.029 (2015: 636.812) unmittelbar ausübbar, die verbleibenden Wandelschuldverschreibungen unterliegen den festgelegten Sperrfristen. Im Geschäftsjahr betrug der Aufwand aus der nicht zahlungswirksamen aktienbasierten Vergütung T € 508 (2015: T € 630).

42 GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen beinhaltet Gehälter, Aufwandsvergütungen, Abfindungen, Sachleistungen sowie Aufwendungen in Zusammenhang mit Pensionszusagen sowie Aktienoptionsprogrammen.

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in T € 2016 2015
Vergütung der Mitglieder des Managements
Kurzfristig fällige Leistungen 2.022 1.410
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen 550 327
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 421
Anteilsbasierte Vergütung 106 186
Vergütung der Mitglieder des Managements 2.678 2.344

Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Vorstandsmitglieder des Unternehmens verfügen über Stimmrechtsanteile des Unternehmens aus 440.000 Aktien. Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens verfügen über insgesamt 31.107.394 Aktien, das entspricht einem Stimmrechtsanteil von rund 25,05 %.

Die QSC AG stellt als oberstes Konzernunternehmen den Konzernabschluss des gleichnamigen Konzerns auf. Aufgrund eines Stimmrechtspoolingvertrages und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Präsenzmehrheit bei den Hauptversammlungen besteht eine aktienrechtliche Abhängigkeit der QSC AG iSd. § 17 AktG von Herrn Dr. Schlobohm und Herrn Eickers bzw. von der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG.

Im Jahr 2016 unterhielt QSC Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Managements und des Aufsichtsrats Gesellschafter sind. Als nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24 gelten Personen und Unternehmen, wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auszuüben. Alle Verträge mit diesen Gesellschaften unterliegen der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats und erfolgen zu marktüblichen Konditionen.

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in T € Umsatzerlöse Aufwendungen Erhaltene Zahlungen Geleistete Zahlungen
Geschäftsjahr 2016
IN-telegence GmbH 422 170 498 203
Teleport Köln GmbH 25 1 32 1
QS Communication Verwaltungs
Service GmbH - 170 - 169
Geschäftsjahr 2015
IN-telegence GmbH 551 159 659 204
Teleport Köln GmbH 33 3 41 4
QS Communication Verwaltungs
Service GmbH - 153 - 182

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in T € Forderungen Schulden
31. Dezember 2016
IN-telegence GmbH 73 -
Teleport Köln GmbH 4 -
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - 31
31. Dezember 2015
IN-telegence GmbH 69 -
Teleport Köln GmbH 6 -
QS Communication Verwaltungs Service GmbH - -

Die IN-telegence GmbH ist ein Anbieter von Mehrwertdiensten im Telekommunikationsbereich. QSC nimmt Carrier-Leistungen von der Gesellschaft in Anspruch und führt Netzwerkdienstleistungen an die Gesellschaft aus.

Die Geschäftstätigkeit der Teleport GmbH besteht im Management von Telekommunikationsdienstleistungen, Managed Services und Outsourcing von Dienstleistungen. Die Gesellschaft nimmt Telekommunikationsdienstleistungen von QSC in Anspruch und führt in geringem Umfang Telekommunikationsdienstleistungen an die Gesellschaft aus.

Die QS Communication Verwaltungs Service GmbH berät QSC bei der Entwicklung von Konzepten und Software im Zusammenhang mit Cloud-Diensten. Die Aufwendungen betreffen Beratungsleistungen.

43 LATENTE UND LAUFENDE STEUERN

Für die Berechnung der latenten Steuern verwendete QSC einen Gesamtsteuersatz von 32,32 % (2015: 32,30 %). Der latente Steueraufwand und -ertrag für die Periode und die Zuordnung der temporären Differenzen stellen sich wie folgt dar:

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in T € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung
2016 2016 2015 2015 2016 2015
--- --- --- --- --- --- ---
Aktive und passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte 859 7.996 123 10.285 3.024 4.961
Sachanlagen 2.119 1.920 3.378 2.866 -313 1.342
Sonstige Vermögenswerte 448 - 382 - 66 72
Sonstige Forderungen 2.896 494 2.372 1.480 1.510 6.247
Vorräte 74 - 272 - -198 -455
Rechnungsabgrenzung 6 358 171 170 -354 -543
Pensionsrückstellungen und
sonstige Rückstellungen 1.162 - 944 34 11 -1.695
Marktpreisänderungen Derivate 784 - 780 - 6 1
Sonstige Schulden 205 4.201 451 4.244 -203 -4.853
Summe der latenten Steuern auf
temporäre Differenzen 8.553 14.970 8.872 19.079 3.550 5.076
Summe der latenten Steuern
auf Verlustvorträge 11.568 - 19.673 - -8.105 -995
Summe der latenten Steuern
vor Saldierung 20.121 14.970 28.546 19.079
Saldierung 14.195 14.195 17.875 17.875
Summe der latenten Steuern 5.926 775 10.671 1.204

Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert sind, betragen im Geschäftsjahr 2016 T € 5.926 (2015: T € 22.230). Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde das Ergebnis vor Steuern mit dem angenommenen Steuersatz multipliziert.

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in T € 2016 2015
Überleitungsrechnung
Ergebnis vor Steuern -18.934 -17.085*
Steuersatz 32,32 % 32,30 %
Erwarteter Steueraufwand -6.119 -5.518
Steuerliche Auswirkungen von Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge 6.739 1.034
Effekten aus der Veränderung von permanenten Differenzen 3.433 -
nicht abziehbaren Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an Kapitalgesellschaften 1.202
nicht abziehbaren Betriebsausgaben 713 768
steuerfreien Erträge -196 -
periodenfremden Erträgen (Aufwendungen) 322 -292
Steuersatzänderungen -21 8
Sonstigen Effekten 47 158
Übergeleiteter Steueraufwand 6.120 -3.842

* Angepasst.

Der übergeleitete Steueraufwand setzt sich zusammen aus laufendem Aufwand für Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von T € 1.565 (davon T € 322 laufender Aufwand für Vorjahre) sowie aus latentem Steueraufwand in Höhe von T € 4.555 (2015: T € 4.081 latenter Steuerertrag). Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Steuerertrag in Höhe von T € 239 (2015: Steueraufwand T € 33) im Zusammenhang mit der Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten sowie der Zeitwertbewertung der Cashflow-Hedges direkt im Eigenkapital erfasst.

Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der QSC AG auf 374 Mio. € (2015: 378 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf 362 Mio. € (2015: 368 Mio. €). Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge der FTAPI Software GmbH auf 3,8 Mio. € (2015: 4,8 Mio. €) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge auf ebenfalls 3,8 Mio. € (2015: 4,8 Mio. €).

Diese steuerlichen Verluste können grundsätzlich unbegrenzt genutzt werden mit den künftig zu versteuernden Ergebnissen der Unternehmen, in denen aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 11,6 Mio. € angesetzt sind (QSC AG: 11,5 Mio. €, FTAPI Software GmbH: 0,1 Mio. €; 2015: 18,1 Mio. € für die QSC AG und 1,6 Mio. € für die FTAPI Software GmbH). Bei Ansatz und Bewertung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge für körperschaftsteuerliche Zwecke in Höhe von insgesamt 33,8 Mio. € genutzt werden können (QSC AG: 33,6 Mio. €, FTAPI Software GmbH: 0,2 Mio. €; 2015: 53,3 Mio. € für die QSC AG und 4,8 Mio. € für die FTAPI Software GmbH).

Für gewerbesteuerliche Zwecke wird davon ausgegangen, dass mittelfristig steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. € genutzt werden können (QSC AG: 37,4 Mio. €, FTAPI Software GmbH: 0,2 Mio. €; 2015: 58,7 Mio. € für die QSC AG und 4,8 Mio. € für die FTAPI Software GmbH).

Die langfristige Unternehmensplanung sieht vor, dass nachhaltig steuerliche Gewinne erzielt werden; jedoch wurden mit Blick auf die Historie und die aus der Transformationsphase der Unternehmensgruppe herrührenden Planungsunsicherheiten nur diejenigen steuerlichen Gewinne berücksichtigt, die für einen absehbaren Zeitraum von 3 Jahren (2015: 3 Jahre) erwartet werden. Für die verbleibenden noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge wurde in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt.

44 RECHTSSTREITIGKEITEN

Weder die QSC AG noch ihre Konzerngesellschaften sind an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten.

45 LEASINGANGABEN, BESTELLOBLIGO UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Verpflichtungen aus Operating-Leasing-Verträgen. Der Konzern hat verschiedene langfristige Operating-Leasing-Vereinbarungen im Wesentlichen für Technik- und Büroräume, Glasfaserleitungen, PC und Fuhrpark als Leasingnehmer abgeschlossen. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel, teilweise mit Verlängerungsoption mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen. Eine Weitervermietung an Kunden erfolgt nicht. Zum 31. Dezember bestanden folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasing-Verträgen.

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in T € 2016 2015
Operating-Leasing-Verträge
bis 1 Jahr 30.071 26.298
1 bis 5 Jahre 28.359 43.730
über 5 Jahre - 130
Operating-Leasing-Verträge 58.430 70.159

Im Geschäftsjahr 2016 erfasste QSC Aufwendungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen in Höhe von T € 26.588 (2015: T € 26.587), die unter den Kosten der umgesetzten Leistungen ausgewiesen werden.

Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Mietkaufverträgen

QSC hat Finanzierungsverträge und Mietkaufverträge sowie Finanzierungsleasingverhältnisse als Leasingnehmer für verschiedene technische Anlagen und für Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Die künftigen Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden.

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in T € 2016 2015
Finanzierungs- und Mietkaufverträge
bis 1 Jahr 1.377 2.821
1 bis 5 Jahre 382 1.758
über 5 Jahre - -
Summe Zahlungsverpflichtungen 1.759 4.579
abzüglich Zinsanteil -37 -132
Barwert der Zahlungsverpflichtungen 1.722 4.447

Die Verpflichtungen werden entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- und langfristigen Schulden ausgewiesen.

Rechte aus Operating-Leasing-Verhältnissen - Konzern als Leasinggeber

Operating-Leasing-ähnliche Komponenten werden mit Kunden im Wesentlichen für Mieten für Rechenzentrumsfläche, Plattenspeicher und gemeinsam genutzte Hardwareressourcen vereinbart. Es werden Teilamortisationsverträge ohne Kaufoption und Preisanpassungsklausel mit einer durchschnittlichen Laufzeit der Mietverträge von drei bis fünf Jahren (teilweise mit Verlängerungsoption) abgeschlossen. Der Konzern erhält folgende künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Komponenten aus Operating-Leasing-Vereinbarungen:

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in T € 2016 2015
Operating-Leasing-Verträge
bis 1 Jahr 24.071 24.143
1 bis 5 Jahre 32.858 34.429
über 5 Jahre 5.978 8.358
Operating-Leasing-Verträge 62.907 66.930

Bei der Bewertung der künftigen Mindestleasingzahlungen wurden alle Kunden berücksichtigt, für die zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits Leistungen erbracht wurden und deren Zahlungen zum Bilanzstichtag bereits vertraglich zugesichert waren. Im Jahr 2016 wurden T € 29.176 (2015: T € 27.543) als Mietzahlungen in den Umsatzerlösen erfasst.

Rechte aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen - Konzern als Leasinggeber. Unter Anwendung der Vorschriften des IFRIC 4 tritt der Konzern bei speziellen Mehrkomponentenverträgen als Leasinggeber auf. Die künftigen Mindestleasingzahlungen der Kunden aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:

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in T € 2017 2018 - 2021 ab 2022 Gesamt
Zukünftig erhaltende
Mindestleasingzahlungen
Leasingzahlungen 3.948 2.451 - 6.399
Abzinsungsbeträge -34 -16 - -50
Barwerte 3.914 2.435 - 6.349

Im Jahr 2016 wurden T € 5.129 (2015: T € 5.956) als Mietzahlungen erfasst.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen T € 14.729 (2015: T € 17.090). Dabei handelt es sich um Verpflichtungen, die im Jahr 2017 in Höhe von T € 11.626 fällig sind, und Verpflichtungen, die in den Jahren 2018 bis 2020 in Höhe von T € 3.103 fällig sind. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf T € 2.070 (2015: T € 739) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen.

46 ZIELSETZUNGEN UND METHODEN DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS UND DER KAPITALSTEUERUNG

Im Zuge der geschäftlichen Aktivitäten ist QSC einer Reihe von Finanzrisiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. QSC begegnet diesen Risiken mit einem umfassenden Risikomanagementsystem, das integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen ist. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind ein konzernweiter Planungs- und Controllingprozess, konzernweite Richtlinien und Berichtssysteme sowie eine konzernweite Risikoberichterstattung. Die Grundsätze der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Weitere Informationen zum Risikomanagement befinden sich im Konzernlagebericht. Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträge, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Schulden gegenüber Kreditinstituten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Finanzielle Vermögenswerte, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel. Im Geschäftsjahr 2016 fand kein Handel mit Derivaten statt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Da keine materiellen Transaktionen in Fremdwährungen stattfinden, bestehen keine wesentlichen Währungskursrisiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Konzentrationen von Risiken. Die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken sind im Folgenden dargestellt.

Marktzinsrisiko

QSC ist dem Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze ausgesetzt. Dieses resultiert überwiegend aus den variabel verzinsten kurzfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten sowie der zu variablen Zinsen angelegten Liquidität. Dagegen sind die kurz- und langfristigen Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen festverzinsliches Fremdkapital. Der Anteil des variabel verzinslichen Fremdkapitals am gesamten verzinslichen Fremdkapital beträgt zum 31. Dezember 2016 57,9 %.

Das im zweiten Quartal 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von jetzt T € 145.000 (im Jahr 2016 wurden T € 5.000 zurückgezahlt) besteht aus fünf Tranchen mit Laufzeiten von 5 bzw. 7 Jahren und einer variablen (T € 87.500 in drei Tranchen) bzw. festen (T € 57.500 in zwei Tranchen) Verzinsung. Zeitgleich mit der Platzierung des Schuldscheindarlehens hat QSC zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Tranchen drei Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt T € 87.500 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 (nominal: T € 76.500) bzw. 20. Mai 2021 (nominal: T € 11.000) abgeschlossen.

Durch die Zinsswaps werden die Zahlungsströme aus den variabel verzinsten Tranchen des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert. Faktisch zahlt QSC somit auf die variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens unter Berücksichtigung der Sicherungsbeziehung einen Festzins in Höhe von 2,27 %, sodass sich Änderungen des Marktzinssatzes per Saldo nicht im Zinsaufwand niederschlagen.

Jedoch hätte eine Änderung des Zinsniveaus von + /-100 Basispunkten eine Änderung des Fair Values der Sicherungsinstrumente um T € 403 bzw. T € -4.533 zur Folge, was sich in der Gesamtergebnisrechnung erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechneten Ergebnis und damit im Eigenkapital auswirken würde.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze bezogen auf die zum 31. Dezember 2016 variabel verzinste Liquidität.

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Erhöhung/Verringerung in Basispunkten Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern

in T €
2016 + 100 542
2016 -100 -10
2015 + 100 200
2015 -100 -154

Kreditrisiko

QSC ist dem Risiko von Zahlungsausfällen durch Kunden sowie durch Emittenten ausgesetzt. Die Gesellschaft strebt an, Geschäftsbeziehungen nur mit kreditwürdigen Kunden abzuschließen und so dieses Risiko von vornherein auszuschließen. Dazu findet vor dem jeweiligen Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung statt. Nach Beginn der Geschäftsbeziehung werden die Forderungsbestände überwacht, um eventuelle Ausfallrisiken zu reduzieren. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den im Anhang unter Nr. 21 ausgewiesenen Buchwert der Forderungen begrenzt. Hinsichtlich der nicht wertberichtigten Forderungen geht QSC davon aus, dass diese realisierbar sind.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht das Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe einer monatlichen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der Laufzeit der verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie der erwarteten Cashflows der Geschäftstätigkeit. Der Konzern strebt dabei ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Liquiditätsbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Schulden und Finanzierungsverträgen an.

In Bezug auf das Schuldscheindarlehen muss QSC aufgrund der vollständigen Absicherung des Zinsänderungsrisikos durch gegenläufige Zinsswaps (Cashflow-Hedge, vgl. Anhang Nr. 30) faktisch für die Zeiträume bis 2019 einen Festzins in Höhe von T € 3.477 p. a. und danach in Höhe von T € 981 p. a. zahlen. QSC hat die Absicht, die Sicherungsbeziehung bis zur Endfälligkeit der jeweiligen Grund- und Sicherungsinstrumente aufrechtzuerhalten, sodass die erwarteten Cash-flows aus dem gesicherten Schuldscheindarlehen aus den laufenden Zinszahlungen und der Rückführung der Schulden aus den Grundinstrumenten bei jeweiliger Fälligkeit resultieren. Entsprechend werden in nachfolgender Darstellung die Cashflows aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemeinsam dargestellt.

Zum 31. Dezember 2016 weisen die kurz- und langfristigen finanziellen Schulden des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der erwarteten nicht diskontierten Zahlungen.

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in T € Buchwert Fällig bis Ende 2017 Fällig bis Ende 2018 Fällig bis Ende 2019 Fällig bis Ende 2020 Fällig bis Ende 2021
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen 1.722 1.377 306 76 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.890 24.890 - - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 149.415 6.393 3.770 112.052 982 35.367
Zinsswaps * 2.425 - - - - -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 1.994 1.867 100 10 8 -
Zum 31. Dezember 2016 180.446 34.527 4.175 112.138 990 35.367

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in T € Fällig nach 2021 Summe
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen - 1.758
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 24.890
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 158.564
Zinsswaps * - -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 9 1.994
Zum 31. Dezember 2016 9 187.206

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in T € Buchwert Fällig bis Ende 2016 Fällig bis Ende 2017 Fällig bis Ende 2018 Fällig bis Ende 2019 Fällig bis Ende 2020
Schulden aus Finanzierungsverträgen 4.483 2.821 1.377 306 76 76
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.596 30.596 - - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 157.970 5.980 7.699 3.884 117.125 981
Zinsswaps * 2.414 - - - - -
Verbindlichkeiten Phantom-Stock, Put-Option 1.095 - - - 1.283 -
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 2.147 1.756 377 - 10 8
Zum 31. Dezember 2015 198.705 41.154 9.453 4.190 118.494 1.065

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in T € Fällig nach 2020 Summe
Schulden aus Finanzierungsverträgen - 4.655
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 30.596
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.381 171.051
Zinsswaps * - -
Verbindlichkeiten Phantom-Stock, Put-Option 1.283
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 3 2.154
Zum 31. Dezember 2015 35.384 209.740

* In der Zahlungsreihe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden neben den entsprechenden Bilanzpositionen auch die Zinsswaps mit berücksichtigt.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von QSC ist es, sicherzustellen, dass der Konzern über ausreichend Eigenkapital verfügt, ein hohes Bonitätsrating erhält und in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit unabhängig und flexibel auszuüben. Die Überwachung erfolgt hierbei mithilfe der Kennzahlen Eigenkapitalquote und Nettoliquidität. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme. Die Nettoliquidität ergibt sich aus der Differenz zwischen dem verzinslichen Fremdkapital und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (ohne die in der Veräußerungsgruppe enthaltenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente).

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in T € 2016 2015
Kapitalsteuerung
Schulden aus Finanzierungs- und Finanzierungsleasingverträgen -1.722 -4.483
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -149.415 -157.970
Verzinsliches Fremdkapital -151.137 -162.453
zuzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 67.336 73.982
Nettoliquidität -83.801 -88.471
Eigenkapital 86.348 113.772
Bilanzsumme 306.003 348.102
Eigenkapitalquote 28 % 33 %

47 FINANZINSTRUMENTE

Angaben zur Bilanz

Es werden keine separaten Angaben zu den jeweiligen Zeitwerten gemacht, weil die Buchwerte im Wesentlichen den Marktwerten entsprechen.

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in T € Buchwert Kategorie nach IFRS 7.8
31. Dezember 2016 Kredite und Forderungen Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Schulden
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 67.336 x
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.435 x
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 45.816 x
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zinsswaps - Hedge Accounting 2.425 x
Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.890 x
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 149.415 x
Schulden aus Finanzierungs- und
Finanzierungsleasingverträgen 1.722 x
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 1.994 x

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in T € Buchwert Kategorie nach IFRS 7.8
31. Dezember 2015 Kredite und Forderungen Beizulegender Zeitwert -Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Schulden Zum beizulegenden Zeitwert bestimmt
--- --- --- --- --- ---
Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 73.982 x
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.583 x
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 48.704 x
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zinsswaps - Hedge Accounting 2.414 x
Put-Optionen Minderheitsgesellschafter 1.095 x
Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.596 x
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 157.970 x
Schulden aus Finanzierungs- und
Finanzierungsleasingverträgen 4.483 x
Sonstige kurz- und langfristige finanzielle Schulden 2.147 x

Angaben zum beizulegenden Zeitwert bei wiederkehrender Bemessung

Die QSC AG stellt zum Ende der Berichtsperiode fest, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien erforderlich sind. Im Berichtszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 erfolgten keine Umgruppierungen.

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Klasse Stufe der Bewerttungshirachie Beizulegender Zeitwert in T€ zum 31.12.2016 Beschreibung der Bewertungstechnik
Zinsswaps - Hedge Accounting 2 2.425 Der beizulegende Zeitwert von Zinsderivaten wird auf der Basis von Barwertmodellen unter Einbeziehung von Marktinformationen (Zinsstrukturkurven)ermittelt. Die Marktwertbewertung für die Zinsswaps wurde von der vermittelnden Bank vorgenommen; die Marktbewertung leitet sich entweder vom Mid-Market-Preis oder, wenn als Geld- und Briefkurs ausgedrückt, vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument zum Geschäftsschluss des jeweiligen Bewertungsstichtages am relevanten Marktplatz beendet und abgeschlossen bzw. zurückgekauft und verkauft hätte.

Angaben zur Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung

In der Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung sind die folgenden Zinsergebnisse sowie Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten enthalten.

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in T € Zinserträge/ Zinsaufwendungen Wertberichtigungen Zahlungseingänge auf abgeschriebene Nettoergebnis 2016
Forderungen
--- --- --- --- ---
Loans and Receivables (LaR) 147 37 30 67
Financial Liabilities measured
at Amortised Cost (FLAC) -4.234 - - -

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in T € Zinserträge/ Zinsaufwendungen Wertberichtigungen Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen Nettoergebnis 2015
Loans and Receivables (LaR) 362 919 204 1.123
Financial Liabilities measured
at Amortised Cost (FLAC) -5.197 - - -

48 ERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen. Weitere Informationen sind im separaten Corporate-Governance- und Vergütungsbericht angegeben.

49 HONORARE WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die Aktionäre der QSC AG haben in der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der QSC AG für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. Für die das Geschäftsjahr 2016 betreffenden Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden.

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in T € 2016 2015
Honorare des Abschlussprüfers
Abschlussprüfungen (davon aus Vorjahren) 494 (150) 473 (96)
Andere Bestätigungsleistungen 10 34
Steuerberatungsleistungen 45 -
Sonstige Leistungen 24 20
Honorare des Abschlussprüfers 573 527

Die Prüfungshonorare umfassen die Honorare, die von der KPMG für die Prüfung des Konzernabschlusses und der Jahresabschlüsse der QSC AG und ihrer Tochterunternehmen berechnet werden sowie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Verfahren bei der DPR. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhaltet im Wesentlichen eine betriebswirtschaftliche Prüfungsleistung. Die sonstigen Leistungen beinhalten prüfungsnahe Beratungsleistungen.

50 VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 beläuft sich auf T € 1.973 im Vergleich zu T € 1.182 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von T € 1.100 (2015: T € 721), Nebenleistungen von T € 138 (2015: T € 93), variable Vergütungen von T € 518 (2015: T € 276) sowie aktienbasierte Vergütungen in Höhe von T € 217 (2015: T € 92). Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt. Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2016 T € 0 (2015: T € 421).

Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:

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Aktien Wandelschuldverschreibungen
31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- ---
Jürgen Hermann 400.000 340.000 350.000 350.000
Stefan A. Baustert 40.000 40.000 200.000 100.000
Udo Faulhaber (seit 1. August 2015) - - 150.000 -
Felix Höger (seit 1. Januar 2016) - - 150.000 -
Henning Reinecke (bis 30. April 2015) - 5.0001 - 150.0001

1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.

Jürgen Hermann hat im Kalenderjahr 2016 während des Zeitraums seiner Vorstandstätigkeit Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch unsere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG).

Außerdem haben die Vorstandsmitglieder Stefan A. Baustert, Udo Faulhaber und Felix Höger Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden.

Die folgende Tabelle informiert über die im Geschäftsjahr 2016 gewährten Wandelschuldverschreibungen an Vorstandsmitglieder:

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Wandelschuldverschreibungen (WSV)
Datum Anzahl Wandlungspreis in € Beizulegender Zeitwert je WSV am Tag der Gewährung in €
--- --- --- --- ---
Stefan A. Baustert 15.01.2016 100.000 1,42 0,67
Felix Höger 01.04.2016 75.000 1,10 0,49
Udo Faulhaber 05.04.2016 150.000 1,10 0,49
Felix Höger 06.04.2016 75.000 1,21 0,55

Die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren möglich, d. h. für die im Geschäftsjahr 2016 gezeichneten Optionen frühestens im Geschäftsjahr 2020.

Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie weitergehende Erläuterungen können dem Vergütungsbericht als Bestandteil des Konzernlageberichts entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem und Übersichten zu der Anzahl der Aktien und der Wandelschuldverschreibungen der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.

Die versicherungsmathematischen Barwerte der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands betragen T € 1.980 vor Verrechnung der Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen von T € 1.282.

51 RISIKEN

Die Risiken werden ausführlich im Risikobericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, erläutert.

52 GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von € 0,03 je Aktie vorzuschlagen.

53 ORGANE

Vorstand

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 waren:

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Vorstandsmitglied
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert Vorstand Finanzen
Udo Faulhaber Vorstand Vertrieb und Consulting
Felix Höger Vorstand Technologie und Operations

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 waren:

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Aufsichtsratsmitglied
Dr. Bernd Schlobohm Unternehmer, Vorsitzender
Dr. Frank Zurlino Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellv. Vorsitzender
Ina Schlie Diplom-Volkswirtin
Gerd Eickers Kaufmann
Anne-Dore Ahlers Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung
Cora Hödl Abteilungsleiterin TK-Sprachdienste im Bereich TK-Technology, Arbeitnehmervertretung

Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2017 entscheidet.

Köln, 15. März 2017

QSC AG Der Vorstand

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Jürgen Hermann Stefan A. Baustert Udo Faulhaber Felix Höger
Vorstandsvorsitzender

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Köln, 15. März 2017

QSC AG

Der Vorstand

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Jürgen Hermann Stefan A. Baustert Udo Faulhaber Felix Höger
Vorstandsvorsitzender

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der QSC AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Bilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang -sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, den 15. März 2017

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Pütz Klaaßen
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Stichwortverzeichnis

A

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Aktie 19 ff.
Aktionäre 20 f.
Aufsichtsrat 12 ff., 35 f.
Ausbildung 48 f.

B

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Bilanz 62 f., 84f., 120ff.

C

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Chancen 67 f.
Cloud-Computing 26 f., 30f., 52, 54 f., 64 f.
Corporate Governance 33 ff.

D

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Dividende 22, 161

E

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EBIT 60
EBITDA 58, 60
Eigenkapital 63, 86 f., 128 f.
Ergebnis je Aktie 117 ff.

F

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Forschung und Entwicklung 57
Free Cashflow 58 f.

G

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Gewinn- und-Verlust-Rechnung 59 ff., 82, 114 ff.

I

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Internet der Dinge 26 f., 30 f., 52, 54 f., 64 f.
Investitionen 59
ITK-Markt 52, 64

K

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Kapitalflussrechnung 62, 88, 139
Konzernergebnis 61

L

scroll

Leistungsindikatoren 32,58 f.
Liquidität 59,63

M

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Mitarbeiter 48 ff.

P

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Programm zur Kostenreduzierung 57
Prognose 64 ff.
Pure Enterprise Cloud 26, 30 f., 54 f.

R

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Rechenzentren 27 f.
Regulierung 53 f., 75

S

scroll

Schulden 63, 131 ff.
Segmentberichterstattung 61 f., 141 ff.
Strategie 30 f.

V

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Vergütungsbericht 40 ff.
Vorstand 10 f., 35 f., 160 f.

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Im weltweit größten Social Network ist QSC seit Längerem mit einem eigenen Auftritt präsent. Er findet sich unter www.facebook. com/QSCAG

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Auch Aktionäre können sich auf der Business-Plattform mit QSC vernetzen und so mehr über ihr Unternehmen erfahren. www.xing.com/ companies/QSCAG

YouTube

Kurze Filme bieten Einblicke in die Strategie und den Alltag von QSC. Erleben Sie Kunden, Mitarbeiter und die Vorstände unter www.youtube. com/QSCGermany

KONTAKT

QSC AG

Arne Thull

Leiter Investor Relations

Mathias-Brüggen-Straße 55

50829 Köln

T +49 221 669 - 8724

F +49 221 669 - 8009

[email protected] www.qsc.de

KALENDER

Hauptversammlung

24. Mai 2017

Quartalsberichte

8. Mai 2017

7. August 2017

6. November 2017

IMPRESSUM

Verantwortlich

QSC AG, Köln

Gestaltung

sitzgruppe, Düsseldorf

Fotografie

Marcus Pietrek, Düsseldorf Nils Hendrik Müller, Braunschweig

Druck

das druckhaus, Korschenbroich

Weitere Informationen unter www.qsc.de

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