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7C Solarparken AG

Annual Report Jun 6, 2017

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Annual Report

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7C Solarparken AG

Bayreuth

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016

BERICHT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2016 ist für die 7C Solarparken sehr gut verlaufen. Das Portfolio, mit einer Gesamtleistung von mittlerweile über 100 MWp, lieferte wie erwartet erneut planbare Cashflows.

Trotz leicht unterdurchschnittlichen Einstrahlungsbedingungen ist es uns gelungen, unsere Prognosen für 2016 zu übertreffen. Das bereinigte EBITDA stieg von EUR 20,2 Mio. in 2015 auf EUR 25,3 Mio. in 2016 an, während unsere Prognose EUR 23,7 Mio. vorgesehen hatte. Unser Cashflow je Aktie (CFPS) verbesserte sich von EUR 0,41 in 2015 auf EUR 0,45 in 2016 und liegt damit über unserer Prognose von EUR 0,43. Sowohl die Prognosegenauigkeit, als auch der Umstand, dass der CFPS aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt werden konnte, zeigt die hohe Qualität unserer Ergebnisse. Wir gehen davon aus, dass sich der positive Trend in 2017 fortsetzen wird. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) wird unter dem Vorbehalt normaler Wetterbedingungen auf mindestens EUR 27,0 Mio. steigen.

Der Aufbau unseres Portfolios auf 100 MWp Gesamtleistung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte unserer Gesellschaft dar. Wir sind uns jedoch bewusst, dass der zukünftige Erfolg unseres Unternehmens nicht auf der Vergangenheit, sondern auf profitablem Wachstum gegründet sein wird. Derzeit befindet sich die Solarbranche in einer Konsolidierungsphase. Diese Marktentwicklung beruht auf der Notwendigkeit größere Portfolios zu bilden, Synergien zu erzeugen und die Kapitalkosten im heutigen Niedrigrenditenumfeld zu senken. Das Ziel, unsere installierte Leistung zu verdoppeln, sowie auch unsere Wahrnehmung auf den Kapitalmärkten zu erhöhen, planen wir durch die Strategische Transaktion aus dem Geschäftsplan 2016-2018, die bis 2018 festzulegen ist. Hinsichtlich dieser Zielsetzung sind wir bereits im Gespräch mit potentiellen industriellen und finanziellen Partnern. Wir freuen uns darauf unseren Aktionären eine Transaktion in 2018 präsentieren zu können, die zu einer Wertsteigerung der Gesellschaft führt.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.

Bayreuth, 26. April 2017

Steven De Proost, CEO

Koen Boriau, CFO

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG hat den Vorstand auch im Geschäftsjahr 2016 bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben überwacht.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat insgesamt acht ordentliche Sitzungen abgehalten. In Sitzungen, in der Beschlüsse gefasst werden waren alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand anwesend. Darüber hinaus wurde in mehreren Fällen in einer Telekonferenz getagt, sowie wichtige und eilbedürftige Umlaufbeschlüsse gefasst.

Thematisch befasste sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen neben dem Bericht des Vorstands zur Geschäfts- und Finanzlage der 7C Solarparken AG und ihren Tochtergesellschaften insbesondere mit der strategischen Unternehmensplanung und den im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufen sowie mehreren Kapitalmaßnahmen. Hierzu zählt (A) der im September 2016 veröffentlichte neue Strategieplan 2016-2018, der vor allem aus einer Zunahme des Anlagenportfolio bis 115 MWp besteht; (B) ein Optimierungsprogramm des Bestandsportfolios im Jahr 2017 sowie (C) eine strategische Transaktion im Jahr 2018. Durch dies soll 7C Solarparken den „Tier 2“ Status erlangen. Der Geschäftsplan wurde im Voraus von Aufsichtsrat und Vorstand ausführlich besprochen. Neben der Kapitalerhöhung von EUR 2,1 Mio. im Januar 2016, stimmte der Aufsichtsrat im September 2016 auch der Ausgabe einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 2,5 Mio. zu.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich sowohl in den gemeinsamen Sitzungen als auch außerhalb dieser erfüllt. So standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in regelmäßigem Kontakt.

Der Aufsichtsrat ist in alle für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen einbezogen worden. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Die wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:

Regelmäßige Beratung über Geschäftsentwicklung und Liquidität;
Regelmäßige Beratung zum Risikomanagement, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG;
Festsetzung der neuen Strategie, insb. „Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018“.

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Zustimmung zu einer Barkapitalerhöhung (14. Januar 2016);
Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex (29. Januar 2016);
Zustimmung des Erwerbs der Solaranlage „Fahrenholz“ (3. März 2016);
Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (14. April 2016);
Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht; der Konzernjahresabschluss war damit festgestellt. (14. April 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften Solardach Wandersleben Haftungs GmbH (vormals KOGEP drei GmbH) und KOGEP drei GmbH & Co. Solar Wandersleben KG („Wandersleben“) (2. Mai 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften Solardach LLG GmbH (vormals: KOGEP acht GmbH) und Solardach Stieten GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP acht GmbH & Co. Solar GS KG) („Groß-Stieten“) (20. Mai 2016);
Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2016 (3. Juni 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften Solardach Steinburg GmbH (vormals: KOGEP sechs GmbH) und Solardach Neubukow GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP sechs GmbH & Co. Solar NBE KG) („Neubukow“) (21. Juni 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften ProVireo Projektverwaltungs GmbH („ Schönebeck“) und ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co KG (12. Juli 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaft SP Goldberg GmbH & Co KG (22. Juli 2016);
Zustimmung zum strategischen Plan 2016-2018 (29. August 2016);
Zustimmung zur Ausgabe einer Wandelanleihe (19. September 2016);
Zustimmung zum Werkvertrag der Solaranlage „Großfurra“ (27. Oktober 2016);
Zustimmung zum Werkvertrag der Solaranlage „Ludwigsfelde“ (27. Oktober 2016);
Zustimmung zu einer Investitionskreditlinie (21. November 2016);
Zustimmung zum Erwerb der Solaranlagen Schinne und Steinburg sowie der Gesellschaft Sabrina Solar BVBA („Jet Logistics“) (30. November 2016);
Zustimmung zum Werkvertrag der Solaranlage „Leipzig“ (8. Dezember 2016).

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Es fanden im Geschäftsjahr 2016 keine personellen Veränderungen im Vorstand statt.

AUFSICHTSRAT

Im Aufsichtsrat ergab sich im Berichtsjahr eine Veränderung. Herr Paul Decraemer hat mit Wirkung zum 15. Juli 2016 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle wurde Herr Andreas Schmidt, Investment Banker, wohnhaft in Frankfurt am Main, auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juli 2016, zum neuen Mitglied gewählt.

In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joris de Meester zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Frau Bridget Woods zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Decraemer für seine engagierte und konstruktive Arbeit über die viele Jahre hinweg, in denen er im Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG sowie zuvor im Verwaltungsrat der 7C Solarparken NV als Vorsitzender tätig war.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Auch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG intensiv mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2016 auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wurde am 25. Februar 2016 durch den Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedet und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.

Es sind im Geschäftsjahr 2016 keine Fälle von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS 2016

Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Niederlassung Nürnberg zum Abschluss- und Konzernprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer den Prüfungsauftrag erteilt.

Die Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse der 7C Solarparken AG und des Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung erhalten. Diese Unterlagen wurden in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26. April 2017 im Beisein des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtete, erörtert. Der Abschlussprüfer beantwortete alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend, er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er in den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss ein. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Aufgrund des vorhandenen Bilanzverlustes schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz und unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.

Bayreuth, 26. April 2017

Hr. Joris de Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016

7C Solarparken AG, Bayreuth

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR

Der 7C Solarparken Konzern (im folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 48 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen sowie von sog. PV Estate in Deutschland.

Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar:

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WERTSCHÖPFUNGSMODEL

7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.

Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen, sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Unsere Kernkompetenz ist das professionelle Management von PV-Anlagen beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass 7C Solarparken von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann.

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Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Anlagen dar.

Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25 % Eigenkapital und 75 % Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV´s“) die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.

Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom, zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken Gruppe auch „PV Estate“, welches auf passives Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.

ANLAGENPORTFOLIO

Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben, wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Am Ende des Jahres 2016 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 100,5 MWp, welches pro Jahr ungefähr 102 GWh Energie produziert. Dies reicht aus, um mehr als 25.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 67.000 Tonnen CO2 eingespart.

ANLAGENBESTAND

Das Anlagenportfolio stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

PV Anlagen 7C Solarparken zum 31. Dezember 2016

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ANLAGE LAND TYP kWp
Moorenweis Deutschland Freifläche 5.938
Sandersdorf Deutschland Freifläche 5.122
Thierhaupten Deutschland Freifläche 4.996
Immler Portfolio Deutschland Dachanlage 4.543
Pflugdorf Deutschland Freifläche 4.400
Grube Warndt Deutschland Freifläche 3.811
Schönebeck Deutschland Freifläche 3.496
Longuich Deutschland Freifläche 3.162
Hohenberg Deutschland Freifläche 2.798
Opel Deutschland Dachanlage 2.558
Ramstein Deutschland Dachanlage 2.543
Kettershausen Deutschland Freifläche 2.382
Kissing Deutschland Freifläche 2.376
Nobitz Deutschland Freifläche 2.091
Hausen Deutschland Freifläche 2.085
Fahrenholz Deutschland Freifläche 2.005
Heretsried Deutschland Freifläche 1.967
Landau Deutschland Dachanlage 1.899
Oberhörbach Deutschland Freifläche 1.888
Toyota Belgien Dachanlage 1.843
Wiesenbach Deutschland Freifläche 1.759
Goldberg Deutschland Freifläche 1.750
Wolnzach Deutschland Dachanlage 1.696
Zernsdorf Deutschland Freifläche 1.537
Zerre VII Deutschland Freifläche 1.518
Leipzig Deutschland Dachanlage 1.490
Groß-Stieten Deutschland Dachanlage 1.434
Wandersleben Deutschland Dachanlage 1.423
Neudorf Deutschland Freifläche 1.418
Ludwigsfelde Deutschland Dachanlage 1.306
Grafentraubach 1 Deutschland Freifläche 1.199
Dahlen Deutschland Dachanlage 1.152
Lipprandis Deutschland Freifläche 1.106
Hiendorf Deutschland Freifläche 1.059
Glauchau 1 Deutschland Dachanlage 1.056
Zerre IV Deutschland Freifläche 1.009
Steinburg Deutschland Dachanlage 1.000
Maisach Deutschland Freifläche 999
Leo Italien Freifläche 998
Aichen Deutschland Dachanlage 979
Mühlgrün Deutschland Freifläche 971
Gessertshausen Deutschland Dachanlage 905
Claussnitz Deutschland Freifläche 902
Schinne Deutschland Dachanlage 894
Neubukow Deutschland Dachanlage 857
Wulfen Deutschland Dachanlage 802
Jezet Belgien Dachanlage 778
Lauter Deutschland Freifläche 751
Etzbach Deutschland Dachanlage 736
Stolberg CA2 Deutschland Freifläche 648
Tulkas Deutschland Dachanlage 644
Grafentraubach 2 Deutschland Dachanlage 618
Mockrehna Deutschland Dachanlage 463
Kempten Ludwigstraße Deutschland Dachanlage 446
Jet Logistics Belgien Dachanlage 381
Glauchau 3 Deutschland Dachanlage 372
Welden Deutschland Dachanlage 371
Kempten A.-Einstein-Straße Deutschland Dachanlage 306
Xanten Deutschland Dachanlage 249
Halberstadt Deutschland Dachanlage 240
Sonst. Anlagen Belgien Dachanlage 188
Augsburg Deutschland Dachanlage 79
Sonst. Anlagen Deutschland Dachanlage 72
Gesamtkonzern 100.464

Das Investmentportfolio wurde im ersten Quartal 2017 um die Dachanlage Swan Energy in Belgien mit 1.236 kWp erweitert. Zudem wurde die Freiflächenanlage in Großfurra, Deutschland mit 4.082 kWp fertiggestellt und ans Netz angeschlossen.

Damit betrug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes das Anlagenportfolio 105,8 MWp.

Im Rahmen des Strategischen Plans 2016-2018 wurde das Optimierungsprogramm 2.0 definiert nach dem die Anlagen des Bestandsportfolios systematisch technischen Verbesserungen unterzogen werden. Das Optimierungsprogram wird im Detail in diesem zusammengefassten Lagebericht innerhalb des Wirtschaftsberichtes weiter erläutert, wir vereisen auf den entsprechenden Abschnitt Geschäftsverlauf.

ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS

INVESTITIONEN

Das IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 86.341 kWp zum Jahresende 2015 auf 100.464 kWp zum Jahresende 2016 an. Damit wurde erstmals in der Unternehmenshistorie die 100 MWp Schwelle überschritten.

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INVESTITIONEN Projekt 2016 Leistung (kWp) Projekt 2015 Leistung (kWp)
Q1 Fahrenholz Neubau 2.005 Stolberg Bestandsanlage 648
Q2 Wandersleben Bestandsanlage 1.423 Glauchau I Bestandsanlage 1.059
Groß-Stieten Bestandsanlage 1.434 Glauchau III Bestandsanlage 372
Neubukow Bestandsanlage 857
Q3 Halberstadt Bestandsanlage 240 Miskina Portfolio Bestandsanlage 13.695
Goldberg Neubau 1.750
Schönebeck Bestandsanlage 3.496
Q4 Mühlgrün Neubau 971 Grafentraubach Bestandsanlage 1.817
Ludwigsfelde Neubau 1.306 Tulkas Bestandsanlage 644
Steinburg Neubau 1.000
Schinne Neubau 894
Leizpig Neubau 1.490
Jet Logistics Bestandsanlage 381
im Bau Großfurra Neubau 4.100 Keine Anlagen

Das strategische Wachstumsprogramm 2015-2017 von 7C Solarparken sah ein Wachstum bis Ende 2016 auf 100 MWp und bis 2017 ein Wachstum auf 105 MWp vor. Die Zielsetzung für 2016 wurde überschritten, denn das Portfolio erreichte 100,5 MWp. Im September 2016 hat der Vorstand mit dem Geschäftsplan 2016-2018, die Zielsetzung für das Jahr 2017 auf eine Leistung von 115 MWp erhöht.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr neue Anlagen mit einer Leistung von 9,4 MWp (i.VJ. 0 MWp) gekauft oder deren Bau beauftragt. Damit ist der Konzern seit 2011 wieder im wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig. Darüber hinaus wurden 7,8 MWp (i.VJ. 18,2 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 21,3 MWp (i. VJ. +18,2 MWp) beschleunigt.

Auch für das Jahr 2017 ist zu erwarten, dass Neuanlagen einen großen Anteil an der geplanten Leistungszunahme auf 115 MWp einnehmen werden.

Desinvestitionen

Im Rahmen des Geschäftsplans 2015-2017 wurde im Jahr 2016 die Gesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, welche die Freiflächenanlage ‚Blumenthal‘ (3.124 kWp) betreibt, veräußert.

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VERKÄUFE Projekt 2016 Leistung (kWp) Projekt 2015 Leistung (kWp)
Q1 Blumenthal 3.124
Q4 Sainte Maxime 1.028

PV ESTATE Portfolio

Neben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mit den Solaranlagen in Verbindung stehen, das sog. PV Estate. In der ersten Jahreshälfte von 2016 hat der Konzern das zur „Grube Warndt“ (Solarpark Gemini GmbH & Co KG - 3,8 MWp) gehörende, 6,8 ha große Grundstück erworben. In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat der Konzern die Grundstücke „Großfurra“ mit 6,9 ha und „Mühlgrün“ mit 1,5 ha erworben.

PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2016

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IMMOBILIE TYP REGION GRÖßE LEISTUNG BETREIBER
Sandersdorf Konversionsfläche Sachsen Anhalt 9,3 ha 5,1 MWp 7C Solarparken
Zerre Konversionsfläche Sachsen 28,5 ha 8,0 MWp u.a. inkl. 7C Solarparken
Hausen Logistikhalle Bayern n.r. 0,1 MWp extern
Bayreuth Bürogebäude Bayern n.r. 0,1 MWp 7C Solarparken
Pflugdorf Agrarfläche Bayern 16,5 ha 4,4 MWp 7C Solarparken
Kettershausen Agrarfläche Bayern 5,1 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Stolberg Konversionsfläche NRW 1,0 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Konversionsfläche Bayern 5,9 ha 1,2 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Industrie- und Bürogebäude Bayern 2,3 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grube Warndt Konversionsfläche Saarland 6,8 ha 3,8 MWp 7C Solarparken
Großfurra Konversionsfläche Thüringen 6,9 ha 4,0 MWp 7C Solarparken
Mühlgrün Konversionsfläche Sachsen 1,5 ha 1,0 MWp 7C Solarparken

Im ersten Quartal 2017 hat der Konzern 1,4 ha Industriefläche in Grafentraubach an die Gemeinde veräußert. Aus dieser Transaktion wurde ein Gewinn i.H.v. TEUR 68 im ersten Quartal 2017 realisiert.

ZIELE UND STRATEGIEN

GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS

Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung des strategischen Plans, der jährlich für einen Drei- Jahres-Zeitraum erstellt wird. Bisher wurden drei derartige Geschäftspläne veröffentlicht:

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GESCHÄFTSPLAN PERIODE STATUS
Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 2014-2016 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Kapitalzuwachs durch Konsolidierung 2015-2017 Alle für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet
Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 2016-2018 Umsetzung des Plans ist im Gange.

GESCHÄFTSPLAN „BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018“

Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 „Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018“ wurden der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt.

Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:

1. Konsolidierung: Wesentliche Zielsetzung des Plans ist es, das Anlagenportfolio bis Ende 2017 auf 115 MWp zu erhöhen. Mit dieser Leistungserhöhung soll eine EBITDA-Erhöhung von EUR 2,0 Mio. erzielt werden. Die Planung geht von Investitionen i.H.v. EUR 23,8 Mio. aus, wovon nominal EUR 16,0 Mio. durch Fremdkapital (Verschuldungsgrad rd. 67 %) und EUR 7,6 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden sollen. Darüber hinaus werden noch zusätzliche EUR 1,0 Mio. in die Erweiterung des PV Estate-Portfolio investiert. Die Eigenmittel i.H.v. EUR 8,6 Mio. sollen durch EUR 2,5 Mio. aus einer Wandelanleihe, die schon im Oktober 2016 emittiert wurde, durch weitere Kapitalerhöhung i.H.v. EUR 3,4 Mio. sowie i.H.v. EUR 2,7 Mio. aus Liquiditätsüberschüssen finanziert werden.
2. Optimierung 2.0: Die technische Verbesserung des eigenen Portfolios soll zu einer jährlichen Erhöhung des EBITDA um EUR 0,40 Mio. führen. Diese wird, wie oben beschrieben, vor allem durch die Reinigung, den Austausch oder die Neusortierung der Module und die Beseitigung von Isolationsfehlern erreicht werden. Mit dem Programm werden 23,2 MWp oder fast ein Viertel des Gesamtportfolios abgedeckt. Als Investitionskosten für die Optimierung wurden EUR 2,2 Mio. erwartet.
3. Strategische Transaktion 2018: nachdem die Wachstumsinitiative auf 115 MWp sowie die Optimierung 2.0 vollzogen ist, strebt der Vorstand eine strategische Transkation an, die aus dem Tier-3 Konzern ein Tier-2 Unternehmen machen soll. Dafür ist eine Marktkapitalisierung oberhalb EUR 200 Mio. und oder einen Anlagenportfolio von 200 MWp unentbehrlich. Dies soll entweder durch eine industrielle oder finanzielle Transaktion erreicht werden. Eine industrielle Transaktion könnte sich wie folgt darstellen: (i) Verschmelzung mit einem börsennotierten Erneuerbaren-Energieunternehmen mit risikoarmen Aktiven und Integration / Synergiepotential. (ii) Erwerb oder (umgekehrter) Unternehmenszusammenschluss mit einem nicht börsennotierten PV-Anlagenportfolio mit Optimierungspotential (iii) Übernahme durch eine größere Yieldco die eine deutsche Plattform erwerben will. Eine finanzielle Transaktion wäre eine Partnerschaft mit Finanzinvestor(en), die Liquiditätsmittel (Eigenkapital, Fremdfinanzierung) zur Verfügung stellen, damit der Konzern seine Kapitalkosten für die Wachstumsinitiativen senken kann.

INTERNES STEUERUNGSYSTEM

Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat das interne Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2016 wesentlich verbessert. Daraus ergaben sich mehrere Änderungen in der Personalzusammensetzung, weitergehende Funktionstrennungen, Internalisierung von Buchführungsfunktionen, Standardisierung von Buchführungsprozessen und im Bereich der Berichterstattung die Implementierung einer Konsolidierungssoftware (IBM Cognos), die erstmalig für das vollständige Berichtsjahr eingesetzt wurde. Im Jahr 2017 plant der Vorstand weiter Maßnahmen zur Organisationsentwicklung durchzuführen.

Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Zur besseren Vergleichbarkeit und Verdeutlichung der originären Ertragskraft des Konzerns wird daneben das bereinigte EBITDA berücksichtigt und auch publiziert, das um (einmalige oder IFRS-) Effekte aus z.B. dem Verkauf und Kauf von Geschäftsbetriebe korrigiert wird. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.

Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt.

Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.

STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM

Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des DRS 20 ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.

Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:

Umsatz
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
CFPS (Cashflow je Aktie).

Wie bereits oben kurz beschrieben werden zur besseren Vergleichbarkeit und Klarstellung der Ertragskraft einmalige Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung, Entkonsolidierung sowie (IFRS-) Bewertungseffekte im Rahmen des Kaufs und/ oder Verkaufs von Anlagen eliminiert und daraus ein bereinigtes EBITDA abgeleitet, dessen Ermittlung in der untenstehenden Tabelle aufgeführt ist. In der Berichterstattung wird das bereinigte EBITDA lediglich dargestellt, soweit die Sondereffekte zu einer Verzerrung des Bildes der Ertrags- und Wirtschaftskraft des Konzerns führen würden.

Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar von einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bereinigten EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund wird der CFPS um die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober bereinigt. Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant.

BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte:

• Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, negativer Unterschiedsbetrag)

• Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen

• Verbrauch oder Auflösung der Rückstellungen für Gewährleistung

• Kosten für Restrukturierung und Schließungen

• Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb)

• Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen

NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen

• Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen

• Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

STEUERUNGSKENNZAHLEN nicht finanzieller Art

In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solarkraftwerke, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKT

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REGION (IN GW) 2010 2011 2012 2013
Deutschland 7,4 7,5 7,6 3,3
Europa ohne Deutschland 6,2 14,9 10,0 7,2
Rest der Welt 4,0 8,5 11,3 26,4
Summe des Ausbaus 17,6 30,9 28,9 37,0
Kumulativer Leistungsausbau 42,0 72,9 101,9 138,8

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REGION (IN GW) 2014 2015 2016
Deutschland 1,9 1,5 1,5
Europa ohne Deutschland 5,0 6,6 5,2
Rest der Welt 33,2 42,3 68,7
Summe des Ausbaus 40,1 50,4 75,5
Kumulativer Leistungsausbau 178,9 229,3 305,0

Quelle: EPIA: „Global Market Outlook for Photovoltaics until 2019“, IEA-PVPS Bericht

Mit Anwendung von anderen Quellen (GTM Research, PV Market Alliance) für 2016

Das Wachstum im europäischen Photovoltaikmarkt ist wieder rückläufig: nur 6,7 GW wurden in 2016 zugebaut; lediglich in Großbritannien, Deutschland und Frankreich gab es einen Zubau oberhalb einem GW. Ein wesentlicher Grund für den geringeren Zubau ist vor allem ein starker Nachfragerückgang in Großbritannien, nachdem dort die Einspeisevergütung für kleinere Anlagen gekürzt und das Förderprogramm für große Solarkraftwerke zum Ende des ersten Quartals 2016 beendet wurde. Im vergangenen Jahr wurden in Großbritannien 3,7 GW Photovoltaik neu installiert, in diesem Jahr waren es nur noch 1,5 GW - hauptsächlich im ersten Quartal. In einigen europäischen Märkten hat der Zubau jedoch zugenommen. Einer der stärksten Wachstumsmärkte ist zum Beispiel die Türkei.

Während der Zubau in Europa rückläufig ist, hat in den USA der Zubau mit insgesamt 14,1 GW (i.VJ. 7,3 MW) neu installierter Photovoltaik-Anlagen, also etwa um 93 Prozent zugelegt. In China wurden in diesem Jahr rund 30 GW zugebaut, was eine Verdoppelung des Zubaus im Jahr 2015 (15 GW) bedeutet. Das ist mehr als der gesamte Photovoltaik-Zubau in Europa in den vergangenen drei Jahren. Auf den Plätzen drei und vier liegen – gemessen am Photovoltaik-Zubau in diesem Jahr – Japan mit 10,5 GW und Indien mit 4 GW.

DEUTSCHER PHOTOVOLTAIK-MARKT

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Quelle: BNetzA, eigene Darstellung

In Deutschland wurden während der Berichtsperiode ungefähr 1,5 GWp installiert. Dies hat die Gesamtleistung auf 41 GWp angehoben. Der Zunahme der Gesamtleistung ist damit vergleichbar mit dem Zubau im Jahr 2015. Die Marktentwicklung zeigt aber einen ganz anderen Trend: Während 2015 noch ein stetiger Abstieg der Neubauten zu verzeichnen war, zeigt das letzte Quartal 2016 eine wesentliche Zunahme des Zubauvolumens. Dies ist das Ergebnis (i) einer starken Senkung der Modulpreise (siehe unten), (ii) attraktiver Finanzierungsbedingungen (iii) der Inbetriebnahme der ersten Projekte aus den Ausschreibungen statt aus dem regulären Prozess. Dies wird dadurch erklärt, dass die Projekte die in der ersten Ausschreibung vom April 2015 den Zuschlag bekommen haben, bis Ende 2016 Zeit hatten, um die Anlagen in Betrieb zu nehmen oder einen Abschlag von EUR 3 / MWh auf der Vergütung in Kauf zu nehmen. Ein wesentlichen trendbeeinflussender Faktor ist, das (iv) Bauvorhaben von größeren Dachanlagen (> 750 KWp), ab dem Inkrafttreten von EEG 2017 an Ausschreibungen teilnehmen müssen.

MODULPREISE SINKEN

Die Modulpreise fielen ab Juli 2016 deutlich ab. Ein starker Zubau von 22 GWp im ersten Halbjahr in China, gefolgt von den plötzlichen Einschnitten bei den Photovoltaik-Einspeisevergütungen und den Ausbauzielen in China (von 150 auf 110 GWp bis 2020) hat für weltweite Überkapazitäten und niedrige Modulpreise gesorgt. Die Preise für qualitativ hochwertige Module sind seit Juli um rd. 15 % gesunken.

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Quelle: http://www.pvxchange.com/priceindex/

Da Module etwa 50 % des Baupreises einer Solaranlage ausmachen, ist diese Preissenkung sicherlich ein wichtiger Grund, warum der Bau von deutschen Neuanlagen im letzten Quartal 2016 stark zugenommen hat.

EEG 2017 IN KRAFT GETRETEN

Seit dem 1. Januar 2017 ist eine Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für noch zu bauende Anlagen, nicht für Bestandsanlagen, da in Deutschland weiterhin ein Bestandsschutz gilt.

Künftig sollen demnach Ausschreibungen für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 750 kWp – dies umfasst Freiflächenanlagen, Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Anlagen sowie auf sonstigen baulichen Anlagen, wie zum Beispiel Deponien, abgehalten werden. Dieses Verfahren wurde bereits in den Pilotauschreibungen (siehe unten) in den vergangenen Quartalen, allerdings bisher nur für Freiflächenanlagen> 1 MWp, getestet. Neu ist somit, dass es gemeinsame Ausschreibungen für -Dach- und Freiflächenanlagen geben soll.

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Das Kontingent des ausgeschriebenen Volumens wird ab dem 1. Januar 2017 auf jährlich 600 Megawatt (von aktuell 400-500 MWp) erhöht. Ebenfalls neu ist, dass die Länder künftig in benachteiligten Gebieten nach EU-Recht ebenfalls Ackerflächen für den Photovoltaikbetrieb eröffnen können. Die benachteiligten Gebiete, die weitläufige Teile von Deutschland umfassen, werden dunkelgrün auf der Karte dargestellt.

Ab dem 1. Januar 2017 ist die Inanspruchnahme einer Zahlung für Strom aus neu in Betrieb genommenen Solaranlagen ab einer Größe von 750 kWp nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen möglich. In den Ausschreibungen wird die Höhe der Stromvergütung ermittelt (Siehe unten). Photovoltaik-Anlagen bis 750 kWp (auch Freiflächenanlagen) dahingegen werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Sie werden weiter nach den Bestimmungen des EEG 2017 vergütet.

Quelle: http://www.pv-magazine.de/uploads/RTEmagicC_Benachteiligte_Gebiete_Deutschland_Entwurf_BMWi.jpg

In der vorigen Fassung des EEG war eine monatliche Degression (Senkung) von Einspeisevergütungen für Neuanlagen von 0,5 % monatlich vorgesehen. Wenn der Zubau der vergangenen 12 Monaten zu einem Quartalsbeginn weniger 2,4 GWp betrug, wurde die Degression auf 0,25 % monatlich für die nächsten drei Monate verringert. Bei einem Zubau von weniger als 1,5 GWp fände demnach keine monatlichen Kürzung mehr statt. Wurden dahingegen mehr als 2,6 GWp installiert, könnte die Degression auf bis zu 2,8 % steigen. Der Mechanismus wurde eingeführt, um die Schwankungen vom langfristigen Ziel des Zubaus i.H.v. 2,5 GWp abzuschwächen, allerdings war eine umgekehrte Degression, also eine Zunahme der gesetzlichen Einspeisevergütung nicht geregelt. Dies hat dazu geführt, dass die Ausbauziele (2,5 GWp) für Solaranlagen nun schon an drei aufeinander folgenden Jahren verfehlt wurden.

AUKTIONSERGEBNISSE IN 2015 UND 2016

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FFAV APR 15 AUG 15 DEZ 15 APR 16 AUG 16 DEZ 16
Preismechanismus Pay-as-bid Uniform pricing Uniform pricing Pay-as-bid Pay-as-bid Pay-as-bid
Ausgeschriebene Menge (MW) 150 150 200 125 125 160
Eingereichte Gebote (Anzahl) 170 136 127 108 62 76
Eingereichte Gebotsmenge (MW) 715 558 562 539 311 423
Zuschläge (Anzahl) 25 33 43 21 22 27
Zuschlagsmenge (MW) 157 159 204 128 118 163
Gebotsausschlüsse 37 15 13 16 9 5
Gebotsausschlussmenge (MW) 144 33 33 57 46 19
durchschnittl. Förderhöhe (ct/kWh) 9,2 8,5 8,0 7,4 7,3 6,9
Höchstwert (ct/kWh) 11,3 11,2 11,1 11,1 11,1 11,1
Geltende Förderhöhe* (ct/kWh) 9,0 8,9 nach EEG nicht mehr möglich
Frist zur Rûckgabe mit Pönalreduktion 29-Feb-16 31-Mai-16 30-Sep-16 31-Jan-17 31-Mai-17 30-Sep-16
Frist zur Inbetriebnahme ohne Fördersatzreduktion 30-Nov-16 28-Feb-17 30-Jun-17 31-Okt-17 28-Feb-18 30-Jun-18
Frist zur Inbetriebnahme (Ausschlussfrist) 06-Mai-17 20-Aug-17 18-Dez-17 18-Apr-18 12-Aug-18 15-Dez-18

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de

In den letzten eineinhalb Jahren wurden quartalsweise Ausschreibungsrunden organisiert, in welchen man sich mit geplanten PV Projekten um die Einspeisevergütung bewerben konnte. In den ersten beiden (Pilot-) ausschreibungsrunden im Jahr 2015 wurden zwei Pricing-Systeme getestet. Zum einen ‘Pay as Bid’, was bedeutet, dass man den Preis bekommt, welchen man geboten hat. Zum anderen ‘Uniform Pricing’, was bedeutet, dass bei mehreren Gewinnern der Ausschreibung, alle Gewinner den gleichen Preis bekommen, nämlich den höchsten Preis der einen Zuschlag erhalten hat. Nach diesem Test hat sich der Gesetzgeber entschlossen am ´Pay as Bid´-Verfahren festzuhalten.

Die Rückgang der Anzahl der eingereichten Angebote sowie der Gebotsausschlüsse lässt eine Schlussfolgerung; zu: der Markt professionalisiert sich, sowohl hinsichtlich der Qualität der teilnehmenden Anlagen, als auch die Qualifikation und vermutlich auch Anzahl der Bieter.

Die Qualität der teilnehmenden Anlagen bzw. Gebotsunterlagen zeigt sich dadurch dass weniger Gebote aus dem Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen werden, denn die Gebotsausschlüsse haben sich von 37 falsch eingereichten Projekten bis auf fünf in der letzten Ausschreibungsrunde verringert.

Die Betrachtung der eingereichten Angebotsmenge lässt auch darauf schließen, dass sich langsam eine Konzentration der Bieter abzeichnet, denn die MW-Anzahl in Vergleich zur ausgeschriebenen Menge ist ebenfalls erheblich gesunken. Im April 2015 wurden für jedes eingereichte Gebot 0,2 MWp bezuschlagt, im April 2016 waren es bereits 0,23 MWp und im letzten Quartal 2016 0,38 MWp.

Schließlich ist bemerkenswert, dass sich die Preise aus den Ausschreibungen sehr schnell nach unten entwickelt haben. Hatte die erste Ausschreibungsrunde April 2015 noch eine durchschnittliche Förderhöhe von 92 EUR /MWh, so liegt diese im Dezember 2016 mit 69 EUR /MWh schon 25 % darunter. Damit ist die Förderhöhe auch erstmals knapp unter die 70 EUR /MWh gesunken.

ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLAND

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BRUTTOSTROMPRODUKTION (TWH) 2015 2016 VERÄNDERUNG GESAMTANTEIL IN

%
Markt 648,1 648,0 0,0 % 100,0 %
Kernenergie 91,8 84,9 -7,5 % 13,1 %
Braunkohle 154,5 150,0 -2,9 % 23,1 %
Steinkohle 117,7 110,0 -6,5 % 17,0 %
Erdgas 62,0 78,5 26,6 % 12,1 %
Sonstige 33,5 33,3 -0,6 % 5,1 %
Erneuerbare Energien 188,6 191,3 1,4 % 29,5 %
davon:
Wasser 20,0 21,5 7,5 % 3,3 %
Onshore Wind 70,9 66,8 -5,8 % 10,3 %
Offshore Wind 8,3 13,0 2,0 %
PV 38,7 38,3 -1,0 % 5,9 %
Biomasse 50,7 51,7 2,0 % 8,0 %

Quelle: AG Energiebilanzen 2016

Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland ist während der Berichtperiode fast konstant geblieben. Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im Anteil im deutschen Strommix haben, haben aber leicht mit 1,4 % von 188,6 Terrawattstunden (TWh) auf 191,3 TWh zugenommen. Der Anteil der erneuerbaren Energien hat sich demzufolge auf 29,5 % (i.VJ. 29,1 %) erhöht, trotz der schlechten Witterungsbedingungen im Jahr 2016.

Die Erhöhung beruht vor allem auf einer Zunahme der Wasserkraft (+7,5 %) und der Biomasse (+2,0 %), die weniger von den Witterungsbedingungen abhängig sind.

Die Stromerzeugung mit Windturbinen im Inland (onshore), die den Hauptteil der erneuerbaren Energieproduktion bildet, ist um 5,8 % zurückgegangen, vor allem bedingt unterdurchschnittliche Windgeschwindigkeiten. Das Wachstum der installierten Leistung der offshore Windturbinen hat jedoch die Abnahme der Inlandwindproduktion fast völlig ausgeglichen.

Solaranlagen haben insgesamt 38,3 TWh in die öffentlichen Netze eingespeist. Die Gesamtproduktion hat sich demzufolge mit 1,0 % verringert, trotzt einem Zubau von 1,5 GWp im Jahr 2016. Diese Senkung in der Produktion kann völlig auf die Witterungsbedingungen zurückgeführt werden. Unter normalen Umständen ist für das Jahr 2017 wieder eine Zunahme der Solarstromerzeugung zu erwarten.

WETTBEWERB

Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat die Möglichkeit in Deutschland PV Anlagen > 10 MWp zu errichten, seit September 2015 faktisch unmöglich gemacht. Dies hat zur Folge, dass Finanzinvestoren sowie auch industrielle Investoren, die bisher in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt haben, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt werden. Es ist daher zu erwarten, dass der Wettbewerb in dem sich 7C Solarparken bewegt (1-5 MWp) zunehmen wird. Die Konsolidierungsbewegung auf dem deutschen Markt, wozu auch das Übernahmeangebot der Capital Stage AG gegenüber der Chorus Clean Energy AG zählt, wird sich aus diesem Grund erwartungsgemäß weiter verstärken.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (Berichterstattung auf Basis des IFRS Konzernabschlusses)

GESCHÄFTSVERLAUF 2016 STAND DER UMSETZUNG DER STRATEGISCHEN MaSSnahmen AUS DEM GEschÄFTSPLAN 2015-2017

Seit der Veröffentlichung des neuen strategischen Plans 2015-2017 im September 2015 hat der Vorstand konsequent Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der Ziele gemacht:

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KONSOLIDIERUNG

Wesentliche Prämisse des Plans ist es, die Asset-Basis bis 2017 auf 105 MWp zu erhöhen. Mit dem Bau der Anlagen Fahrenholz (2,0 MWp), Mühlgrün (1,0 MWp), Goldberg (1,8 MWp), Steinburg (0,9 MWp), Schinne (0,9 MWp), Ludwigsfelde (1,3 MWp) und Leipzig (1,5 MWp), sowie dem Erwerbs der Anlagen Wandersleben (1,4 MWp), Groß-Stieten (1,4 MWp), Neubukow (0,9 MWp), Halberstadt (0,2 MWp), Schönebeck (3,4 MWp) und Jet Logistics (0,4 MWp) ist das Anlagenportfolio unter Berücksichtigung der Veräußerung der Anlage Blumenthal (3,1 MWp) von 86,3 MWp zum Jahresende 2015 bis auf 100,5 MWp zum 31. Dezember 2016 angestiegen (vgl. oben Abschnitt Anlagenportfolio).

Im Erstellungszeitraum des Konzernabschlusses wurde darüber hinaus die Anlage Großfurra (4,1 MWp) in Betrieb genommen und das Anlagenportfolio „Swan Energy“ (1,2 MWp) erworben, sodass das Anlagenportfolio zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses bereits 105,8 MWp betrug. Das Ziel für das Jahr 2017 (105 MWp) wurde somit bereits überschritten. Dieses Ziel wurde aber im Rahmen des strategischen Plans 2016-2018 auf 115 MWp bis Ende 2017 angehoben (siehe unten), somit werden weitere Portfolioausweitungen für die nächsten Quartale geplant.

OPTIMIERUNG MISKINA

TECHNISCHE OPTIMIERUNG DES MISKINA-PORTFOLIOS

Die Optimierung wurde im ersten Halbjahr 2016 durchgeführt und beendet. Ziel war es, mit Investitionskosten von bis zu EUR 1,0 Mio. eine EBITDA-Zunahme i.H.v. EUR 0,2 Mio. pro Jahr zu erreichen.

SOLARANLAGE KISSING

Die Optimierung der Solaranlage Kissing umfasste die Internalisierung des Wartungsvertrags, eine umfassende Reinigung, den Austausch der Generatoranschlusskästen (GAK), sowie den Austausch der Wechselrichter zur Verbesserung der Performance Ratio (PR).

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ZEITRAUM JAHRESWERT OKT. 2015 MÄRZ 2016 APRIL 2016 MAI 2016 JUNI 2016
Maßnahmen vor Optimierung Erwerb Interne Wartung Reinigung GAK-Austausch Wechselrichteraustausch
Sensor PR (median) 73,1 % 72,3 % 74,8 % 76,9 % 76,7 % 79,7 %
Sensorabweichung -2,7 % -2,7 % - 2,7 % -2,7 % -2,7 % - 2,7 %
Performance Ratio (PR) 71,1 % 70,3 % 72,7 % 74,8 % 74,6 % 77,5 %
Modultemperatur °C 18,2 13,1 9,3 14,9 20,4 25,1
PR @ 18,2 °C (Jahrestemperatur) 71,1 % 69,1 % 70,5 % 73,9 % 75,2 % 79,4 %
VERBESSERUNG -2,9 % 2,0 % 4,9 % 1,7 % 5,6 %

Für den Monats-Vergleich wurde in der Tabelle die monatsbezogene Performance Ratio der Solaranlage (jeweils nach Temperaturkorrektur) nach jedem Optimierungsschritt dargestellt. Die Performance Ratio nach Beendigung aller Optimierungsmaßnahmen beträgt im Monat Juni 2016 79,4 % und kann mit dem Jahreswert vor Optimierung von 71,1 % verglichen werden. Die Performance Ratio hat sich somit um rund 11,7 % verbessert, was einer Umsatzsteigerung von TEUR 90 p.a. für diese Anlage entspricht.

SOLARANLAGE WIESENBACH

Für die Solaranlage Wiesenbach wurde das gleiche Optimierungsprogramm (bis auf die Reinigung der Module) durchgeführt, was zu einer angenäherten Verbesserung der Performance Ratio von 72,2 % auf 79,1 % um rund 9,6 % führt. Dies entspricht einer Umsatzerhöhung von TEUR 70 p.a.

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ZEITRAUM JAHRESWERT OKT. 2015 MÄRZ 2016 APRIL 2016 MAI 2016
Maßnahmen vor Optimierung Erwerb Interne Wartung GAK-Austausch Wechselrichter-austausch
Sensor PR (median) 74,2 % 72,8 % 76,2 % 75,9 % 80,6 %
Sensorabweichung -2,7 % -2,7 % - 2,7 % -2,7 % - 2,7 %
Performance Ratio (PR) 72,2 % 70,9 % 74,2 % 73,9 % 78,4 %
Modultemperatur °C 18,2 14,4 9,4 14,8 20,9
PR @ 18,2 °C (Jahrestemperatur) 72,2 % 69,9 % 71,9 % 73,0 % 79,1 %
VERBESSERUNG -3,1 % 2,8 % 1,5 % 8,5 %

ERGEBNIS DER OPTIMIERUNGSARBEITEN

Insgesamt entstanden im Berichtsjahr zusätzliche ergebnismindernde Aufwendungen von insgesamt TEUR 40 und Ertragsausfälle von TEUR 64 durch die Optimierung der beiden Anlagen. Zudem wurden Technische Komponenten i.H.v. TEUR 548 aktiviert. 7C Solarparken erwartet aufgrund der durchgeführten Maßnahmen entsprechend der obigen Darstellung jährlich höhere Umsatzerlöse von rund TEUR 160 sowie jährlich um rund TEUR 22 geringere Wartungs- und Stromkosten für diese Anlagen. Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass ein jährlicher zusätzlicher EBITDA Beitrag von rund TEUR 182 (Planwert: EUR 0,2 Mio.) mit geringeren Investitionskosten (TEUR 652) als der Planwert von EUR 1,0 Mio., realisiert wurde.

REFINANZIERUNG

Desweiteren sollte ursprünglich eine Refinanzierung der Miskina Projekte Oberhörbach, Ramstein, Heretsried, Wiesenbach und Longuich vorgenommen werden. Diese Refinanzierung wurde noch um das Projekt Kissing erweitert und im ersten Halbjahr 2016 beendet. Insgesamt wurden EUR 2,3 Mio. (Planwert: EUR 2,4 Mio.) Vorfälligkeitsentschädigungen an die finanzierenden Banken ausgezahlt. Dieser Wert lag somit leicht unter den Plankosten. Im Geschäftsjahr wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 1,9 Mio. für diese Finanzierung entrichtet (i.VJ. EUR 0,4 Mio.). Die Ausführung des Plans führte zu einer Senkung des realen Zinssatzes von 5,5 % auf 2,1 % (Planwert < 2,2 %). Jährlich werden wie geplant durch die Refinanzierung EUR 1,0 Mio. weniger Zinsen gezahlt.

Die Optimierung des Miskina-Portfolios wurde somit erfolgreich abgeschlossen.

STRUKTUR & VERKAUF

Die Gesellschaft beabsichtigt, ein aktiveres Portfolio Management durchzuführen, welches durch den Handel von Solaranlagen implementiert wird. Dies bedeutet den aktiven Kauf und Verkauf von Assets. Damit sollte auf Holdingebene ein EBITDA von EUR 0,2 Mio. p.a. erzielt werden. Mit dem Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, die der Solarpark Blumenthal betreibt, erzielte der Konzern einen Entkonsolidierungsgewinn i.H.v. TEUR 432, der im EBITDA des Mutterunternehmens enthalten ist. Die Zielsetzung für das Jahr 2016 wurde somit weitgehend überschritten.

RATIONALISIERUNG VON RECHTLICHEN EINHEITEN:

Aufgrund der vorangegangenen Unternehmenszusammenschlüsse hält die 7C Solarparken Beteiligungen in Form von Zwischenholdings, die im Rahmen des strategischen Plans aufgegeben werden können, um die Management Struktur zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Im Jahr 2016 wurde bereits die Solarpark Claußnitz GmbH & Co KG, sowie die Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG aufgelöst, sowie die Colexon HTI Import og Handel A/S und der Colexon Solar Invest A/S liquidiert. Während des Geschäftsjahres 2015 wurde bereits die Colexon 5. Solarprojektgesellschaft GmbH & Co KG aufgelöst. Demzufolge wurde innerhalb des Planungshorizontes 2015 und 2016 der Konzern um 5 Konzerngesellschaften verkleinert, sodass der Vorstand die Zielsetzung als erreicht ansieht.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Die Prognose des Geschäftsberichtes 2015 für den Berichtszeitraum, die dem Prospekt vom Juni 2016 ebenfalls zugrunde lag, wurden in allen Aspekten erreicht oder überschritten. Der Umsatz zeigte sich mit EUR 30,3 Mio. ungefähr 5,2 % über dem prognostizierten Wert. Bereinigt um den Effekt der Umsätze aus der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 423), die in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres veräußert wurde, lag der Umsatz um 3,8 % höher als prognostiziert.

Die EBITDA-Prognose von > EUR 23,7 Mio. wurde im Berichtszeitraum um 18 % überschritten, die mit EUR 27,9 Mio. sogar wesentlich oberhalb des unterjährig angehobenen Wertes des nicht testierten Halbjahresberichtes von EUR 24,0 Mio. lag.

Prognose-Ist-Vergleich Konzernzahlen

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in Mio. EUR 2016 (Ist) 2016 (Prognose)
Umsatz 30,3 > 28,8
EBITDA 27,9 > 23,7
Bereinigtes EBITDA 25,3 > 23,7
Netto-Cashflow 19,0 > 18,2
Anzahl der Aktien (Mio.) 42,3 42,3
CFPS (EUR) [in EUR] 0,45 > 0,43

Bereinigt um Einmaleffekte überstieg das EBITDA mit EUR 25,3 Mio. deutlich den Prognosewert aus dem zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres.

Da die strategischen Maßnahmen aus dem Geschäftsplan 2015-2017 alle umgesetzt und die Prognose für das Jahr 2016 in jeglicher Hinsicht erreicht wurde, kann der Geschäftsverlauf im Jahr 2016 als insgesamt positiv beurteilt werden.

Die Produktion in Megawattstunden (MWh) lag im Berichtszeitraum bei 88,9 GWh, sodass ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit 962 kWh/ kWp erreicht wurde. Die Performance Ratio der Anlagen lagen im Berichtszeitraum bei rund 79,09 % (Prognose: 78,91 %).

ERREICHUNG DER ZIELSETZUNGEN DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018

Bereits auf dem Analystentag im September 2016 wurde der strategischen Plan „Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018“ vorgestellt. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden aus den folgenden Punkten:

Zielsetzungen 2017

Konsolidierung: Erweiterung des Solaranlagenportfolios bis auf 115 MWp bis Ende 2017, bestehend aus Erwerben von Neuanlagen und Bestandsanlagen;
Optimierungsprogramm 2.0: eine tiefgreifende Optimierung von 25 % des Solaranlagenportfolios mit einem kapitalintensiven Programm.

Zielsetzung 2018

Eine strategische Transaktion mit einem industriellen bzw. finanziellen Partner, die den Konzern von einem Tier 3 zu einem Tier 2 Unternehmen in Ihrem Markt (Besitzer/ Betreiber von Solaranlagen) umwandeln. Konkret bedeutet dies ein Wachstum des Portfolios auf 200 MWp und/ oder das Erreichen einer Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio.

KONSOLIDIERUNG

Am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes hat der Konzern ein Solaranlagenportfolio von 105,8 MWp. Weitere Zukäufe werden im Laufe des Jahres 2017 erfolgen.

OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0

Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogramm vorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios betrifft. Mit der Umsetzung der Optimierungen wurde bereits in 2016 begonnen. Die Details dieses Optimierungsplans sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

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Anlage Problem Leistung MWp PR Q3'16

%
Umsatz

EUR Mio
1. Defekte Module 14,2 5,7
Moorenweis Hotspots 5,9 76,8 % 2,4
Mockrehna Degradation 20 % (TF) 0,6 64,9 % 0,2
Diverse Immler Anlagen Minderleistung 4,5 75,8 % 1,8
Grafentraubach Hotspots 1,2 80,2 % 0,5
Oberhörbach Thermische Moduleffekte 1,9 74,3 % 0,7
Others Minderleistung n.r. n.r. n.r.
2. R-Iso Fehler 4 1,6
Groß-Stieten Steckverbindungen & Module 1,4 75,1 % 0,6
Wandersleben Steckverbindungen & Module 1,4 74,7 % 0,6
Halberstadt Steckverbindungen 0,2 69,2 % 0,1
Neubukow Steckverbindungen & Module 0,9 75,5 % 0,3
3. String Optimierung 2,1 0,7
Hausen Verschiedene Modultypen 2,1 77,6 % 0,7
4. Reinigung 2,9 0,7
Welden 0,4 74,1 % 0,1
Opel Kaiserslautern 2,6 71,9 % 0,6
OPTIMIERUNGSPLAN 2.0 23,2 8,7

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Anlage Optimierungskosten

EUR Mio
Target PR 2018

%
Ziel- Umsatzsteigerung

EUR Mio
Status der Zielumsetzung (Zeitpunkt Mitte April 2017)
1. Defekte Module 1,12 0,26
Moorenweis 0,15 78,5 % 0,05 erfolgreich abgeschlossen
Mockrehna 0,35 80,0 % 0,05 geplant 2017
Diverse Immler Anlagen 0,24 78,5 % 0,07 geplant 2017
Grafentraubach 0,08 82,5 % 0,02 erfolgreich abgeschlossen
Oberhörbach 0,15 78,5 % 0,04 erfolgreich abgeschlossen
Others 0,15 n.r. 0,04 geplant 2017
2. R-Iso Fehler 0,88 0,1
Groß-Stieten 0,35 80,5 % 0,04 erfolgreich abgeschlossen
Wandersleben 0,35 78,5 % 0,03 erfolgreich abgeschlossen
Halberstadt - 79,0 % 0,01 geplant 2017
Neubukow 0,18 79,0 % 0,02 erfolgreich abgeschlossen
3. String Optimierung 0,15 0,01
Hausen 0,15 79,0 % 0,01 geplant 2017
4. Reinigung 0,05 0,03
Welden 0,01 77,5 % 0,01 erfolgreich abgeschlossen
Opel Kaiserslautern 0,04 74,5 % 0,02 erfolgreich abgeschlossen
OPTIMIERUNGSPLAN 2.0 2,2 0,40

Insgesamt sind Investitionskosten von bis zu EUR 2,2 Mio. geplant, um eine Umsatzsteigerung von EUR 0,4 Mio. pro Jahr zu erreichen. Der Großteil der Optimierungsmaßnahmenbetrifft den Austausch, die Neusortierung oder Reinigung der Module aufgrund von Hotspots (d.h. heißer Flecken, die die Leistung verringern) sowie sonstige Thermischen Effekten oder Mismatching. Zum Bilanzstichtag waren bereits die Optimierungsmaßnahmen in acht Anlagen vollständig oder zumindest teilweise umgesetzt.

SOLAR ASSET “MOORENWEIS”

In Moorenweis wurden im Berichtsjahr bei etwa 5,0 % der Module (d.s. 700 Stück) während der Durchführung des Optimierungsprogramms 2.0 Hotspots festgestellt. Die betroffenen Module wurden im letzten Quartal 2016 ausgetauscht. Dies führt nun zu einer Verbesserung der PR um 2,9 % anstelle der geplanten 2,2 %. Es wurden TEUR 110 investiert (geplant: TEUR 150), wodurch eine Steigerung des EBITDA von etwa TEUR 70 p.a. ab 2017 erreicht wird, (geplant TEUR 50).

SOLAR ASSET “GRAFENTRAUBACH”

Auf der Freiflächenanlage in Grafentraubach wurden im letzten Quartal 2016 etwa 300 Module (d.s. 5 % der Module der Anlage) als von Hotspots betroffen identifiziert und getauscht. Dadurch konnte die Performance Ratio um 3,6 % anstelle der erwarteten 2,9 % gesteigert werden. Die Investition von TEUR 51 lag deutlich unter den geplanten TEUR 80. Dadurch wurde eine Steigerung des EBITDA von etwa TEUR 19 pro Jahr (geplant TEUR 16 pro Jahr) erzielt.

SOLAR ASSET “OBERHÖRBACH”

Die Modulkanten der Anlage “Oberhörbach” wurden gereinigt und die Module wurden neu sortiert, da hier verschiedene Modultypen zusammen installiert sind. Diese Verbesserung sollte zu einer Steigerung der Performance Ratio von 5,6 % führen; die Investitionskosten waren mit TEUR 150 geplant.. Am Ende des Jahres waren die Modulkanten gereinigt (Kosten TEUR 7) und es wurde bereits eine Steigerung der Performance Ratio in Höhe von 6,5 % erzielt.

SOLAR ASSET “OPEL KAISERSLAUTERN”

Als Folge eines Sandsturms im Berichtsjahr waren die Module der Anlage Opel Kaiserslautern stark verschmutzt. Außerdem wiesen die Wechselrichter unter hoher Einstrahlung Störungen auf. Das Ziel nach Beseitigung beider Probleme war eine 3,6 prozentige Steigerung der Performance Ratio bei einer Investition von TEUR 40. Die Kosten für die Optimierung betrugen TEUR 20 und haben zu einer Verbesserung der Performance Ratio von 6,9 % geführt. Für die defekten Wechselrichter wurde eine Lösung mit dem Hersteller verhandelt und erreicht. Der Austausch der Wechselrichter wird im Jahr 2017 erfolgen. Die technischen Veränderungen werden zu einer Steigerung des EBITDA um TEUR 36 anstelle der geplanten TEUR 19 pro Jahr führen.

SOLAR ASSET “WELDEN”

Die Anlage in Welden wurde gründlich gereinigt im Rahmen des Optimierungsprograms 2.0 mit einem Aufwand von TEUR 3 (Planwert: TEUR 10). Diese Reinigung wird eine augenblickliche Verbesserung der Produktion mit 2,7 % bzw. eine Umsatzerhöhung von TEUR 4 p.a. bewirken.

SOLAR ASSET “WANDERSLEBEN”

Die Anlage Wandersleben wurde während der Berichtsperiode mit dem Ziel erworben, die Performance Ratio wesentlich zu verbessern. Gemäß dem Optimierungsprogramm 2.0 wurden etwa 27 % der Module dieser Anlage gegen neue Module ausgetauscht (First Solar 3er Serie oder Tenesol) und etwa 10 der 170 Wechselrichter repariert. Außerdem sollten die durch die landwirtschaftliche Nutzung vor Ort extrem verschmutzten Module gründlich gereinigt werden. Zum Ende des Berichtszeitraumes war die Durchführung der Optimierung bis auf die Reinigung abgeschlossen. Die Verbesserung der Performance Ratio ohne die Reinigung beträgt bereits 4,3 %, wobei eine Steigerung von 5,1 % geplant war. Die Investitionskosten liegen mit TEUR 246 unter den geplanten TEUR 350. Es wird eine EBITDA-Steigerung von jährlich TEUR 20 erzielt.

SOLAR ASSET “GROß-STIETEN”

Groß-Stieten ist eine Solaranlage, die durch einen Unternehmenserwerb im Jahr 2016 ins Portfolio kam. Die Anlage hatte ein sicheres Optimierungspotential, denn sie konnte gereinigt und die vorhandenen Isolationsfehler durch den Austausch von Modulen behoben werden. Während der Berichtsperiode wurden in Groß-Stieten eine Investition i.H.v. TEUR 227 durchgeführt (Budget: TEUR 350). Die Produktion der Anlage hat sich durch den Modulaustausch mit 3,6 % und durch die Reinigung nochmal mit 3,7 % verbessert. Die planmäßige Zunahme der Produktion mit 7,1 % wurde daher erreicht.

SOLAR ASSET “NEUBUKOW”

Auf der Anlage wurden eine gründliche Reinigung und ein Modulaustausch vorgenommen, denn diese wiesen zahlreiche Isolationsfehler auf. Insgesamt wurde zu diesem Zweck im Jahr 2016 TEUR 48 in diese Anlage investiert. (Budget: TEUR 180). Die Produktion sollte hierdurch um 4,6 % steigen und somit nach ersten Analysen eine Verbesserung des Ertrags um 5,7 % mit sich bringen.

STRATEGISCHE TRANSAKTION

Der Vorstand ist, am Tag Veröffentlichung des Geschäftsberichtes mit mehreren industriellen und finanziellen Marktteilnehmern im Gespräch, um eine künftige Zusammenarbeit zu erreichen.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 30,3 Mio. (i.VJ.: EUR 25,4 Mio.) und übertrifft damit den Planansatz von > EUR 28,8 Mio. des Vorjahres. Der Erlösanstieg um 19 % resultiert vor allem aus der erstmalige volljährigen Einbezug der Ertragskraft der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (+EUR 4,9 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der im Berichtsjahr erworbenen Solaranlagen (+ EUR 2,0 Mio.). Zudem hat die Sonnenbatterie Center Franken GmbH, während des Zeitraums ihrer Einbeziehung in den Konzern mit (Januar bis Juni 2016) TEUR 423 zum Umsatz beigetragen.

Gegenläufig wirkte sich die Desinvestition der französischen Anlage Sainte Maxime Ende 2015 aus. Hierdurch ergab sich eine Verringerung des Umsatzes um TEUR 503 im Vergleich zum Vorjahr. Die Veräußerung der Anlage in Blumenthal im ersten Quartal 2016 führte zu einer Verringerung der Umsatzerlöse um TEUR 569.

Aufgrund der schlechteren Einstrahlungsbedingungen, wärmere Temperaturen und die niedrigere Performance Ratio, des Bestands-Portfolios verringerte sich der Umsatz um EUR 1,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 4,6 Mio. (i.VJ.: EUR 5,7 Mio.).

Der Großteil der sonstigen Erträge resultiert aus den erfolgswirksam erfassten negativen Unterschiedsbeträgen in Höhe von TEUR 1.857 aus den im Berichtsjahr durchgeführten Unternehmenserwerben. Diesen stehen Erträge im Vorjahr in Höhe von TEUR 2.856 gegenüber die ebenfalls aus negativen Unterschiedsbeträgen aus Unternehmenserwerben resultierten. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die Situation in den einzelnen erworbenen Gesellschaften zurückzuführen.

Im Berichtsjahr wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen, im Wesentlichen für Gewährleistungen, Drohverlustrückstellungen sowie Einzelrisiken, insgesamt in Höhe von TEUR 1.430 (i.Vj. TEUR 504) erfolgswirksam aufgelöst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind zudem der Entkonsolidierungsgewinn i.H.V. TEUR 432 der veräußerten Tochtergesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG enthalten. Dem im Vorjahr ein Endkonsolidierungsgewinn aus der französischen Tochtergesellschaft Sainte Maxime Solaire SASU in Höhe von TEUR 662 gegenübersteht. Die im Vorjahr erfasste Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 1.233 stehen im Berichtsjahr lediglich Erstattungsleistungen aus Schadensfällen in Höhe von TEUR 288 gegenüber.

PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand verringerte sich geringfügig von TEUR 1.274 im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 1.215 im Berichtsjahr im Wesentlichen aufgrund veränderter Personalstruktur. Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2016 neben den beiden Vorständen 13 Mitarbeiter, davon 10 bei der 7C Solarparken AG. Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während des Geschäftsjahres 15 Mitarbeiter, davon 10 bei der 7C Solarparken AG.

SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 5,8 Mio. (i.VJ.: EUR 4,9 Mio.). Diese enthalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ausbau des Solaranlagenportfolios zurückzuführen. Unter anderem sind höhere Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten, Versicherungen und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen. Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten sind hierin enthalten.

EBITDA

Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 27,9 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 24,9 Mio.), was einer Steigerung um 12,4 % entspricht. Damit wurde der prognostizierte Wert von > EUR 23,7 Mio. deutlich überschritten. Aufgrund von Einmaleffekten, die sich insbesondere aus Unternehmenserwerben (TEUR 1.857) ergaben, realisierte der Konzern ein bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 25,3 Mio. das sich wie folgt ermittelt:

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In Mio EUR 2016 (IST) 2015 (IST)
EBITDA 27,9 24,9
Transaktions- und Restrukturierungskosten 0,2 0,4
Schadenersatz 0,0 -1,2
Gewinn aus Verkauf von Anlagevermögen -0,4 -0,5
Negative Unterschiedsbeträge (Kaufpreisallokation) -1,9 -2,9
Saldo Rückstellungen -0,6 -0,5
Bereinigtes EBITDA 25,3 20,2
Nettozinszahlungen -6,2 -6,1
Steuerzahlungen -0,2 0,0
Netto-Cashflow 19,0 14,0
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien 42,3 34,1
Cashflow je Aktie (CFPS) [in EUR] 0,45 0,41

Auf Basis des, um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA ermittelt der Konzern den Cashflow je Aktie (CFPS) der im Berichtsjahr somit EUR 0,45 (i.VJ. EUR 0,41) betrug und die Erwartungen des Vorstandes von > EUR 0,43 deutlich übertroffen hat.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 16,0 Mio. (i.VJ.: EUR 11,8 Mio.) Im Vorjahr fand noch eine einmalige Wertberichtigung des Goodwills aus dem Erwerb des Miskina Portfolios i.H.v. EUR 1,5 Mio. statt, im Berichtszeitraum hingegen gab es keine Wertberichtigungen. Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen.

EBIT

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 11,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,0 Mio. im Geschäftsjahr 2016 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 39,6 % (i.VJ.: 45,7 %).

Beteiligungs- und Finanzergebnis

Während im Vorjahr Beteiligungs- und Finanzverluste von EUR 5,2 Mio. ausgewiesen wurden, ergaben sich im Berichtsjahr Beteiligungs- und Finanzverluste i.H.v. EUR 5,8 Mio. Ursächlich für die Verschlechterung des Finanzergebnisses sind im Wesentlichen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 6,6 Mio. (i.VJ. EUR 6,0 Mio.) die Projektfinanzierungen betreffen und sich aufgrund der Portfolioerweiterung im Berichtsjahr erhöhten.

PERIODENERGEBNIS

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt auf EUR 1,5 Mio. (i.VJ.: Steueraufwand EUR 0,8 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 4,7 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 4,7 Mio dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von minus TEUR 2 zusammen.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

VERMÖGENSLAGE

Die Vermögenslage der 7C Solarparken wird zu rund 87 % (i.VJ. 88 %) bestimmt von langfristigen Vermögenswerten. Im Berichtsjahr spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (+ EUR 9,2 Mio.) sowie der Solarparks im Bau (+ EUR 4,6 Mio.).

Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken dotierten zum 31. Dezember 2016 in Höhe von EUR 0,7 Mio. (i.VJ.: EUR 0,5 Mio.) und beinhalten insbesondere Projektrechte sowie Rechte zur Erbringung von Dienstleistungen die im Zuge der Konzernerweiterungen im Berichtsjahr erworben wurden.

Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 7,9 Mio. angewachsen (i.VJ. EUR 6,9 Mio.). Dabei stehen den Zugängen aus dem Erwerb der zum Teil bebauten Grundstücke Grube Warndt (EUR 0,6 Mio.), Mühlgrün (EUR 0,1 Mio.) und Großfurra (EUR 0,4 Mio.) die anteilige Abschreibung auf Gebäude EUR 0,1 Mio. gegenüber.

Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 229,3 Mio. (i.VJ. EUR 220,1 Mio.) beruht im Wesentlichen auf Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe in den Konzern gekommen sind (EUR 20,0 Mio.). Darüber hinaus wurde der Bau neuer Anlagen i.H.v. EUR 9,8 Mio. erfolgreich beendet. Der Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, hatte zur Folge, dass die Solaranlage Blumenthal aus dem Portfolio ausgeschieden ist (EUR 4,8 Mio.).

Die Anlagen Ludwigsfelde und Großfurra befanden sich zum Ende des Berichtszeitraums noch im Bau (EUR 4,6 Mio.). Den Zugängen stehen dabei planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 15,7 Mio. (i.VJ. EUR 11,6 Mio.) gegenüber.

Unter den Finanzanlagen werden die Beteiligungen an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 19) und an der KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG (TEUR 133) ausgewiesen. Die KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG wurde im Berichtsjahr erworben.

Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 31,4 Mio. im Vorjahr auf EUR 36,1 Mio. zum 31. Dezember 2016 erhöht. Dies ist erstens auf einen Anstieg der liquiden Mittel zurückzuführen, und zweitens auf den Anstieg der Anzahlungen mit EUR 0,8 Mio. Die Erhöhung der geleisteten Anzahlungen steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Modulkauf für die Portfolioerweiterung bzw. den Austausch von Modulen.

Zudem erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte um EUR 1,4 Mio. auf EUR 3,4 Mio. im Wesentlichen aufgrund Umsatzsteuererstattungsansprüchen für Anlagen, die kurz vor Jahresende in Betrieb genommen wurden (Goldberg, Leipzig) bzw. sich am 31. Dezember noch im Bau befanden (Großfurra, Ludwigsfelde). das unter den sonstigen Vermögenswerten erfasste Vorratsvermögen hat um EUR 0,2 Mio. zugenommen, was mit dem Modultausch im Rahmen des Optimierungsprogramms 2.0 in Verbindung steht.

Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 29,9 Mio (i.VJ. EUR 27,3 Mio.). Hiervon sind EUR 13,4 Mio. (i.VJ. EUR 14,3 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt.

Die Bilanzsumme ist von EUR 264,7 Mio. auf EUR 285,1 Mio. angestiegen.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2016 auf EUR 71,0 Mio. (i.VJ.: EUR 62,3 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 8,6 Mio. beziehungsweise um 14,0 % basiert hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2016 durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen und Optionsausübungen sowie dem positiven Geschäftsergebnis. Die Eigenkapitalquote betrug 24,9 % (i.VJ.: 23,5 %).

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2016 insgesamt auf EUR 186,5 Mio. (i.VJ.: EUR 181,5 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks sowie die den Aktionären zur Verfügung gestellte Wandelanleihe.

Die Zunahme der langfristigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 3,6 Mio. resultierte im Wesentlichen aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises sowie der Fremdfinanzierungen der Neubauten und die Wandelanleihe.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 9,0 Mio. auf EUR 11,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Bei den Rückstellungen war eine geringe Zunahme um EUR 0,3 Mio. in 2016 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Während die Rückbauverpflichtungen im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenszusammenschlüsse und anderen Portfolioveränderungen und Effekten aus der Aufzinsung um EUR 0,7 Mio. anstiegen, wirkt der Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen für die Einzelrisiken, Drohverluste und Gewährleistungen i.H.v. EUR 0,4 Mio. gegenläufig.

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um EUR 1,4 Mio. im Wesentlichen aufgrund der Erweiterung des Konsolidierungskreises erhöht.

FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 6,9 Mio.). Dabei konnte der Zahlungsmittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit i.H.v. EUR 19,7 Mio. und der Zahlungsmittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit i.H.v. EUR 0,5 Mio. den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 17,7 Mio. ausgleichen und führten per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds. Die einzelnen Zahlungsmittel zu- bzw. Zahlungsmittelabflüsse stellen sich wie folgt dar:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 19,7 Mio. auf EUR 28,0 Mio. Er setzt sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 17,7 Mio. (i.VJ.: EUR 3,3 Mio.) und resultiert im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 3,3 Mio.), den Investitionen in PV Estate (EUR 1,0 Mio.), den Investitionen in Solaranlagen, den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau i.H.v. EUR 14,6 Mio. sowie dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG (EUR 1,6 Mio.).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: minus EUR 9,8 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von Krediten aus dem Miskina Portfolio und normale Tilgungen in Höhe von EUR 42,7 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 37,6 Mio. Die Einzahlungen durch die Ausübung von Aktienoptionen betrugen insgesamt EUR 1,8 Mio, während diese durch die Barkapitalerhöhung bei EUR 2,1 Mio. lagen. Schließlich wurde durch die Wandelanleiheausgabe EUR 2,5 Mio. vereinnahmt.

Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Optimierungsprograms 2.0.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG (Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)

GESCHÄFTSVERLAUF 2016

Im Vergleich zu den Tochtergesellschaften hat die 7C Solarparken AG eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns, dessen Solaranlagen, meist von den Tochtergesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch an Bedeutung, da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt bzw. diese auch errichtet.

So wurden im Geschäftsjahr Investitionen in die Solaranlagen Fahrenholz und Goldberg i.H.v. EUR 3,8 Mio. unmittelbar durch die 7C Solarparken AG getätigt, während sich die Investition in die Immobilien und Solaranlagen in Grafentraubach (erworben im Dezember 2015) erstmals volljährig positiv auf den Geschäftsverlauf insbesondere die Ertragslage durch die Generierung von Umsatzerlösen aus der Stromeinspeisung auswirkte. Am Ende des Geschäftsjahres befand sich darüber hinaus die Solaranlage „Großfurra“ mit einem Investitionsvolumen von EUR 3,5 Mio. noch im Bau.

Der Geschäftsverlauf für 2016 ist im Allgemeinen strategisch durch die Erweiterung auf eigenen Anlagen und dadurch auch finanziell als positiv zu betrachten, da die 7C Solarparken AG sowohl die Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose weitgehend überschritten hat.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Umsatz ist mit EUR 3,7 Mio. weit über die Prognose von EUR 1,7 Mio. hinaus gestiegen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, vor allem aus den Leistungen i.V.m. der Optimierung von Wiesenbach, Kissing und dem Optimierungsprogramm 2.0 erhöht werden konnte.

Die positive Umsatzentwicklung hat sich auch auf die EBITDA-Zahlen ausgewirkt, denn mit einem EBITDA i.H.v. EUR 0,3 Mio. wurde die Prognose von minus EUR 1,0 Mio. weit überschritten. Um Einmaleffekte bereinigt wurde ein negatives EBITDA von minus EUR 1,1 Mio. erzielt, was geringfügig unter der Prognose lag. Das EBITDA und bereinigte EBITDA der 7C Solarparken AG ermittelt sich für das Berichtsjahr wie folgt:

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in TEUR 2016 (IST) 2016 (Prognose)
Umsatzerlöse 3.719 1.700
Sonstige betriebliche Erträge 1.293
\= Gesamtleistung 5.012
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 537
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 875
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 655
b) Soziale Abgaben 78
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.535
EBITDA 332 -1.000
Einmaleffekte
Restrukturierungs- und Transaktionskosten 459
Saldo aus einmalige Einigungen -
Einmalige Einnahmen (Intra-Konzern) -600
Auflösung von Rückstellungen und Auflösung Wertberichtigungen -1.268
Bereinigtes EBITDA -1.077 -1.000

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind um 148,0 % von EUR 1,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,7 Mio. im Berichtszeitraum angestiegen. Der konzerninterne Umsatz hat sich dabei mit EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 1,1 Mio.) mehr als verdoppelt. Aufgrund der Portfolioerweiterung kann die Muttergesellschaft des Konzerns nun Dienst- und Optimierungsleistungen für ein größeres internes Anlagenportfolio erbringen. Die eigenen Investitionen in Solaranlagen trugen im Jahr 2016 bereits TEUR 685 zum Umsatz bei (i.VJ. TEUR 0). Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (TEUR 366) ist im Jahr 2016 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 390) leicht gesunken. Dies hängt mit der Positionierung der Gruppe als reinem Solaranlagenbetreiber zusammen, was mit einem geringeren Umsatz für Dienstleistungen gegenüber Dritten verbunden ist. Es wird erwartet, dass die externen Umsatzerlöse im Jahr 2017 weiter sinken werden. Schließlich hat die 7C Solarparken AG erstmals Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 68 durch Ihre Immobilienobjekte erzielt (i.VJ. TEUR 0). Die Erstanwendung von BilRUG und die damit verbundenen Regelungen zum Ausweis von Erträgen unter den Umsatzerlösen führten zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Umsatzerlöse.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,3 Mio. und spiegeln wie im Vorjahr im Wesentlichen Einmaleffekte wider, die sich aus der erfolgreichen Abarbeitung von Gewährleistungsthemen und der Auflösung von Rückstellungen ergaben.

MATERIALAUFWAND

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit TEUR 537 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 70) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere der Kauf von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit TEUR 875 ebenfalls oberhalb des Vorjahreswertes (TEUR 257) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen.

PERSONALKOSTEN

Der Personalabbau und die Neuorientierung, welche im Jahr 2014 mit dem strategischen Plan 2014-2016 eingeleitet wurden, konnte im Berichtsjahr erfolgreich beendet werden. Die Anzahl der Mitarbeiter wurde von 19 Mitarbeitern Ende 2013 auf 10 am Ende des Geschäftsjahres 2016 (i.VJ. 8 Mitarbeiter) gesenkt. Dies hat zu einer weiteren Verringerung der Personalkosten auf TEUR 733 (i.VJ. TEUR 819) geführt.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 2,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr zwar erheblich (EUR 3,9 Mio.) reduziert, wurden aber dennoch durch Aufwendungen i.R.d. Wertpapierprospekts 2016 und die vielfältigen Kapitalmaßnahmen im Berichtszeitraum beeinflusst.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,1 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. TEUR 417 (i.VJ. TEUR 29). Die Abschreibungen auf die Immobilie „Grafentraubach“ in 2016 i.H.v. TEUR 47 (i.VJ. TEUR 4), die erst Ende des Jahres 2015 gekauft verstärkte diese Entwicklung. Durch die geplanten weiteren Investitionen in Solaranlagen der Gesellschaft, ist daher zu erwarten, dass die Abschreibungen im Jahr 2017 weiter zunehmen werden.

ZINSEN - STEUERN

Die Zinserträge mit TEUR 1.354 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (2015: TEUR 488). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Insbesondere die volljährige Ansetzung der Gesellschafterdarlehen aus der Sachkapitaleinlage des Miskina-Portfolios im Oktober 2015 hat zur Zunahme beigetragen.

Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betragen TEUR 510 (i.VJ.: 297 TEUR). Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlich Neuaufnahmen von Bankdarlehen zur Finanzierung der Erweiterung des Anlagen- und Beteiligungsportfolios.

Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 1,5 Mio. (i.VJ.: minus EUR 1,1 Mio.). Aufgrund der hohen Verlustvorträge ergaben sich lediglich geringfüge Steueraufwendungen für nicht abziehbare Ausgaben im Bereich der laufenden Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die sonstigen Steuern liegen höher als das Vorjahresniveau, sind allerdings in der Summe nicht wesentlich, sodass die Gesellschaft im Ergebnis einen Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio. (i.VJ. Jahresfehlbetrag von EUR 1,1 Mio.) erwirtschaftete.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Geschäftsjahr 2016 angestiegen, einerseits durch weitere Investitionen in Software i.H.v. TEUR 24, andererseits durch Vorauszahlungen für Projektentwicklung i.H.v. TEUR 38. Zudem wurden TEUR 15 abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 91 (i.VJ. TEUR 45) verzeichnete.

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich auf EUR 14,0 Mio. im Vergleich zu EUR 7,2 Mio im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Zugänge von Solaranlagen auf Freiflächen i.H.v. EUR 3,8 Mio. im Rahmen der Investitionen in die Objekte Fahrenholz und Goldberg zurückzuführen. Darüber hinaus befand sich die Anlage Großfurra zum Jahresende noch im Bau (EUR 3,4 Mio.).

Die Finanzanlagen beinhalten die unmittelbareren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen im Wesentlichen auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Die Beteiligung an der Colexon Solar Invest A/S, i.H.v. EUR 13,5 Mio. wurde durch die Liquidation dieser dänischen Gesellschaft ausgebucht. Die Colexon Solar Invest A/S war zu 100 % an der Colexon Solar Energy ApS, Virum, Dänemark beteiligt. Diese Beteiligung wurde infolge der Liquidation ihrer dänischen Muttergesellschaft auf die 7C Solarparken AG übertragen. Dies führte zu einer Erhöhung des Beteiligungsansatzes auf EUR 13,9 Mio. Schließlich hat die 7C Solarparken AG die Provireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG für TEUR 768 sowie die Provireo Projektverwaltungs GmbH für TEUR 11 erworben. Die Finanzanlagen nahmen daher von EUR 44,1 Mio. im Vorjahr auf 45,2 Mio. am Ende des Berichtszeitraums zu.

UMLAUFVERMÖGEN

Das Umlaufvermögen erhöhte sich um EUR 9,2 Mio. auf EUR 32,3 Mio. Der signifikante Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen mit EUR 7,9 Mio. Darüber hinaus erhöhte sich das Vorratsvermögen inkl. der Anzahlungen auf dieses mit EUR 0,9 Mio. Diese Zunahme hängt mit der aktiven Rolle der 7C Solarparken AG in der Ausführung des Optimierungsprogramms 2.0 zusammen.

Die Bilanzsumme erhöhte sich von EUR 74,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 91,9 Mio. am Ende des Geschäftsjahres 2015.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres insgesamt mit EUR 5,3 Mio. auf EUR 61,1 Mio. gestärkt worden. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1,5 Mio. hat wesentlich dazu beigetragen. Darüber hinaus wurde im Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 2,1 Mio. zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios durchgeführt. Schließlich hat das Eigenkapital durch Optionsausübungen während des Geschäftsjahres um weitere EUR 1,7 Mio. zugenommen.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich um EUR 2,1 Mio. auf EUR 2,5 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch den vollständigen Rückstellungsverbrauch aus dem Vergleich mit dem Dacheigentümer der ehemaligen Solaranlage in Waldeck (EUR 1,9 Mio.) sowie durch die Abnahme der Rückstellungen für Drohverluste von EUR 0,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 0,4 Mio. am Ende des Geschäftsjahres. Ursächlich für die Netto-Abnahme der Rückstellungen für Drohverluste sind die Aufhebung von einzelnen Verlustverträgen und die Anpassung dieser Rückstellungen an die neu eingeschätzte Erfüllungspflicht für diese Verträge anfallenden Kosten.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten verdoppelten sich auf EUR 28,2 Mio. (i.VJ. EUR 14,3 Mio.). Ursächlich für den starken Anstieg sind im Wesentlichen die Aufnahme von Bankdarlehen im Rahmen der Finanzierung der Neuinvestitionen in Höhe von EUR 5,2 Mio., die Ausgabe einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 2,5 Mio. und eine Zunahme der ausstehenden Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 4,0 Mio, was einer am Bilanzstichtag unbezahlten Rechnung für den Bau der Solaranlage Großfurra zuzuschreiben ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen nahmen mit EUR 2,2 Mio zu, was auf die zunehmende Verflechtung der Muttergesellschaft mit einer steigenden Anzahl an Konzerngesellschaften zurückzuführen ist.

FINANZLAGE

Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus der Ausgabe neuer Aktien, einer Wandelanleihe sowie der Aufnahme von Bankdarlehen gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe EUR 11,6 Mio. konnte damit die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 8,6 Mio. und der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 2,6 Mio. ausgleichen. Der Kassenbestand verbesserte sich somit um EUR 0,4 Mio. auf EUR 2,6 Mio. (i.VJ.: EUR 2,1 Mio.).

Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen haben.

Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses als günstig.

PROGNOSEBERICHT

MUTTERGESELLSCHAFT

Aufgrund des strategischen Fokus der Unternehmensgruppe werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Mit dem Auslaufen von Verträgen werden sich die Einnahmen aus den O&M Dienstleistungen für Dritte weiter reduzieren. Infolge der weiteren Konkretisierung der Geschäftstätigkeit der Muttergesellschaft wird die 7C Solarparken AG ihre bereits im Berichtsjahr begonnen unmittelbaren Investitionstätigkeiten in Solaranlagen (Grafentraubach, Fahrenholz, Goldberg, Großfurra) sowie PV-Estate (Grafentraubach) in den kommenden Geschäftsjahren weiter intensivieren und erwartet infolge dessen für das Geschäftsjahr 2017 deutliche Umsatzsteigerungen aus der Stromerzeugung. Darüber hinaus werden einmalige Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 1,3 Mio. sowie ein positives EBITDA von EUR 0,4 Mio. plant.

Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 9.199 MWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 954 kWh/kWp und ein Performance Ratio von 79,5 % für das Geschäftsjahr 2017 erreichen.

KONZERN

Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2017 für den Konzern davon aus, dass sich die positive EBITDA- und CFPS-Entwicklung fortsetzen wird. Unter Berücksichtigung der Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2017 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf mindestens EUR 32,0 Mio. bzw. eine Steigerung des EBITDA auf mindestens EUR 27,0 Mio.

Prognose Konzernzahlen 2016

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IN MIO. EUR 2016 (IST) 2017 PROGN.
Umsatz 30,3 > 32,0
EBITDA 27,9 > 27,0
CFPS (EUR) 0,45 0,48-0,50

Die Produktion wird auf 101,9 MWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) werden auf 970 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge der technischen Optimierung 2.0 im Geschäftsjahr 2017 bei über 80,0 % liegen.

Dieser Ausblick beruht auf folgenden Annahmen:

Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe;
Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des deutschen Wetterdienstes;
Bestandsportfolio von 105,5 MWp;
Eingeplante Investitionen bis 115 MWp bis zum Jahresende 2017, jedoch keine wesentlichen Cash-Beiträge aus den Investitionen in der zweiten Jahreshälfte;
Verwässerungseffekt aus den zwei Barkapitalerhöhungen, sowie die Optionsausübungen im ersten Halbjahr 2017;
Erste Effekte aus dem Optimierungsprogramms 2.0;
Keine weiteren Umfinanzierungen;
Keine weiteren Kapitalerhöhungen.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKEN

RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet, sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse, sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:

Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst.
Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet werden können oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können
Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist.
Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle.

Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

IDENTIFIZIERUNG

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.

BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN

In der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.

RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE

Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.

Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:

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KATEGORIE VERGANGENE / AKTUELLE SCHÄTZUNG HÄUFIGKEIT FAKTOR WAHRSCHEINLICHKEIT
6 Sehr häufig Monatlich 12,0 Höchstwahrscheinlich
5 Häufig Zweimal pro Jahr 2,0 Sehr wahrscheinlich
4 Regelmäßig Einmal pro Jahr 1,0 Wahrscheinlich
3 Manchmal Alle 2 Jahre 0,5 Möglich
2 Selten Alle 5 Jahre 0,2 Unwahrscheinlich
1 Unbedeutend Alle 10 Jahre 0,1 Fast unmöglich

Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:

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KATEGORIE SCHADENSGEWICHTUNG BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA
6 Kritisch; existenzgefährdend EUR 5,0 Mio.
5 Sehr hoch EUR 2,0 Mio.
4 Hoch EUR 1,0 Mio.
3 Mittel EUR 0,5 Mio.
2 Gering EUR 0,2 Mio.
1 Unbedeutend EUR 0,1 Mio.

Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“.

RISIKOPOSITIONEN

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BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.

HOHE EINZELRISIKEN:

Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Groß-handel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2017 könnten rund EUR 1,4 Mio. Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer)gerichtliche Vergleiche für, in der Vergangenheit gebaute, Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar.
Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 1,6 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt.

MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:

Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Italien und Belgien, vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen, sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern.
In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. 7C Solarparken akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland. Im EEG 2014 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10 % bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 3,0 Mio. auf unser EBITDA zur Folge.
Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland und Belgien immer eingehalten worden. In Italien gibt es Zeitverzüge von mehreren Monaten. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht.
Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern ist das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden. Aktuell wurde für ein gesichertes Leasingdarlehen eine Covenant gebrochen. Die Bank hat weder den Leasingvertrag gekündigt, noch wurde eine Kündigung angedroht. Der Konzern geht deshalb nicht von einer Kündigung aus..
Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte wir keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard mit doppelter Geschwindigkeit zu wachsen.
Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus kann starker Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren.

GERINGE EINZELRISIKEN:

Internationalisierung: Durch die weitgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die Risiken aus diesen Märkten gesunken. Neue Risiken wurden im abgelaufenen Jahr nicht eingegangen. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2016 weniger als EUR 1 Mio.
Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind.
Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können.
Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder um zu gewährleisten, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden.
Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigem Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für bestehendes Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist.
Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt in dem für 7C Solarparken relevanten Marktsegment weiter konsolidiert.
Technische (Produktions-)Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein „Totalverlust“ einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen gelassen und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festleget werden. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital im Eintrittsmoment des Risikos bzw. der Investitionsentscheidung für das Projekt zu verlieren. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken.

Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage, den aufgezeigten Risiken, zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.

CHANCEN

Der Vorstand sieht folgende wesentliche Chancen, die allerdings bis auf die Optimierung der PV-Anlagen nicht quantifizierbar sind.

OPTIMIERUNG 2.0

Die permanente Durchführung des bewährten Monitorings, und Messungen, sowie die laufende Instandhaltung der PV Anlagen dürften zur Identifizierung von weiterem Optimierungspotenzial beitragen. Insbesondere das Optimierungsprogramm 2.0 aus dem Geschäftsplan 2016-2018 stellt eine Chance dar.

CHANCEN AUFGRUND DER NIEDRIGEN ZINSSITUATION

Nachdem unsere geschäftlichen Aktivitäten sehr kapitalintensiv sind, werden wir weiterhin von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren, falls sich neue Kaufgelegenheiten ergeben. Ein niedriges Zinsniveau geht typischerweise Hand in Hand mit einem schwachen Konjunkturzyklus, was dazu führt, dass die Zahl derjenigen, die eine PV Anlage veräußern wollen, ansteigt. Hauptsächlich betrifft dies gemeinschaftlich zusammengeschlossene Eigentümer, die entschieden haben, eine Anlage auf ihrem eigenen Dach zu installieren. Insbesondere die Umfinanzierung der Anlagen Moorenweis und Hiendorf, die im Geschäftsjahr 2017 durchgeführt werden soll, stellt eine Chance zur Verbesserung der CFPS dar.

M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG

7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder die Möglichkeit zu guten Konditionen eine PV Anlage veräußern zu können (gemeinsam M&A). Der Ausbau der Leistung auf 115 MWp bis 2017 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Markt-risiken besteht. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie dem Konzernlagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.

Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.

Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentralbei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.

GESAMTBEURTEILUNG

Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.

Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.

WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315 Abs. 5, 289A Abs. 1 HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben auf der Internetseite www.solarparken.com in der Rubrik „Investor Relations“ unter Corporate Governance die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG nach den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 289a HGB bekannt gegeben.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

VORSTAND

Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 71 bis 78 %, der variable Teil zwischen 22 bis 29 % der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.

In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2016 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur

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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

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IN TEUR STEVEN DE PROOST* KOEN BORIAU * GESAMT
Fixum 143 105 248
Sachbezüge - - -
Abfindungen - - -
Pensionszusage - - -
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 210 171 381

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden insgesamt TEUR 409 an die Mitglieder des Vorstandes ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung von rückgestellten Sozialabgaben (TEUR 33), die dem Geschäftsjahr 2015 betreffen abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2016, zuzüglich einen Betrag von TEUR 95, nämlich der zugewiesenen Tantiemen vom gesamten rückgestellten Betrag von TEUR 100 für das Jahr 2015 .

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:

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IN TEUR STEVEN DE PROOST* KOEN BORIAU* GESAMT
Fixum 145 109 254
Sachbezüge - - -
Abfindungen - - -
Pensionszusage - - -
Tantieme 80 50 150
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 241 175 417

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

AUFSICHTSRAT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 106 (i.Vj.: TEUR 90). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.

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NAME

IN TEUR
VORSITZENDER STELLV. VORSITZ. MITGLIED SITZUNGSGELDER REISEKOSTEN GESAMT
Paul Decraemer 15 - - 5 5 24
Joris de Meester 13 10 - 10 2 34
Bridget Woods - 8 10 10 5 33
Andreas Schmidt - - 8 5 2 15
Gesamt 27 18 18 30 14 106

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2016 und danach folgende Mitglieder:

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Joris de Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Vom 17. April 2014 bis 29. Juli 2014 Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Vom 15. Februar 2013 bis 17. April 2014 vom 29. Juli 2014 bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter in der HeatConvert U.A., Goor/ Niederlande - Verwalter in der Amelia NV Gent/ Belgien - Verwalter in der PE Event Logistics Invest NV, Leuven/ Belgien - Verwalter in der Orka Eindhout NV, Nazareth/ Belgien - Verwalter in der Polzner NV, Gent/Belgien - Verwalter in der Orka Boom NV, Nazareth/Belgien

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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretende Vorsitzende Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalterin in der Interphone Ltd., London, Groß-Britannien

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Andreas Schmidt
Mitglied Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Investment Banker
Herr Schmidt hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:

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Paul Decraemer
Mitglied Vom 29. Juli 2014 bis 15. Juli 2016
Vorsitzender Vom 29. Juli 2014 bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Partner Capricorn Venture Partners NV, Leuven/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB während seiner Bestellung als Aufsichtsrat in 2016 während seines Mandats im Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016:
• Verwalter, Metallkraft AS, Kristiansand / Norwegen
• Verwalter, Xylophane AB Göteborg / Schweden

AKTIENBESITZ DER ORGANE

Der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern soll über die gesetzliche Pflicht hinaus gem. 6.2 DCGK im Corporate Governance Bericht angegeben werden, soweit dieser Besitz direkt oder indirekt größer als 1 % ist. In der untenstehenden Tabelle wird der Aktien- sowie Wandelschuldverschreibungsbesitz der Organmitglieder zum Berichtstag, insoweit er 1 % übersteigt, dargestellt.

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VORSTAND AKTIENBESITZ ZUM 31.12.2016* WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGS-BESITZ ZUM 31.12.2016**
Steven De Proost 6,0 % 2,9 %
Koen Boriau 1,4 % 1,7 %

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AUFSICHTSRAT AKTIENBESITZ ZUM 31.12.2016* WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGS-BESITZ ZUM 31.12.2016**
Joris De Meester - -
Bridget Woods - -
Andreas Schmidt - -

*soweit direkt und indirekt oberhalb von 1 % der Aktien am 31.12.2016 von 42.463.645 Stückaktien.

**soweit direkt und indirekt oberhalb von 1 % der Wandelschuldverschreibungen am 31.12.2016 von 1.000.000 Stück

III. ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS.4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 und § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 42.463.645,00. Es ist eingeteilt in 42.463.645 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:

Librae Holding Ltd
Rodolphe de Spoelberch

BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)

Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)

ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS

GENEHMIGTES KAPITAL 2015

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Desweiteren wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:

i. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, sowie § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
ii. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;
iii. soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder
iv. für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2015 abzuändern.

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben.

GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Desweiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:

i. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne von§ 203 Abs. 1 und 2, und § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
ii. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;
iii. soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder
iv. für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

BEDINGTES KAPITAL 2016

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstandes über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern.

ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.

Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.

Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise, ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern.

Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.

Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von, durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten.

Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.

Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen.

Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden.

Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)

Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.

Bayreuth, 26. April 2017

Steven De Proost, CEO Vorstand

Koen Boriau, CFO Vorstand

Jahresabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016

Bilanz zum 31. DEZEMBER 2016

7C Solarparken AG, Bayreuth

Aktiva

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31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
A. Anlagevermögen 59.370.865 51.357.358
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 91.184 44.891
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 40.742 31.929
2. Geleistete Anzahlungen 50.442 12.962
II. Sachanlagen 14.033.615 7.201.041
1. Grundstücke und Gebäude 1.920.298 1.962.814
2. Solaranlagen 8.450.067 5.056.213
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 211.832 182.014
4. Solaranlagen im Bau 3.451.418 -
III. Finanzanlagen 45.246.066 44.111.426
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 45.246.066 44.111.426
B. Umlaufvermögen 32.222.775 23.118.527
I. Vorräte 1.023.784 80.116
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 28.327 43.252
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 273.555 13.922
3. Geleistete Anzahlungen 721.902 22.941
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.604.208 20.937.990
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 353.267 421.876
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 27.266.061 19.189.163
3. Sonstige Vermögensgegenstände 984.881 1.326.951
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.594.782 2.100.421
C. Rechnungsabgrenzungsposten 248.491 225.429
SUMME AKTIVA 91.842.130 74.701.314
PASSIVA
31.12.2016

EUR
31.12.2015

EUR
A. Eigenkapital 61.124.578 55.798.415
I. Gezeichnetes Kapital 42.463.645 40.477.717
II. Kapitalrücklage 28.223.780 26.364.234
III. Bilanzverlust -9.562.847 -11.043.537
B. Sonstige Rückstellungen 2.471.830 4.607.098
I. Rückstellungen für Gewährleistungen u. Einzelrisiken 1.462.949 3.052.546
II. Rückstellungen für Drohverluste 445.182 818.220
III. Rückstellungen für Rückbau 6.549 27.928
IV. Übrige Sonstige Rückstellungen 557.150 708.404
C. Verbindlichkeiten 28.199.967 14.291.401
I. Anleihen 2.500.000 -
davon konvertibel EUR 2.500.000 (i.VJ. EUR 0)
II. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.003.938 8.757.716
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.199.431 237.152
IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.408.594 5.160.861
V. Sonstige Verbindlichkeiten 88.005 135.672
davon aus Steuern EUR 43.330 (i.VJ. EUR 99.197)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.202 (i.VJ. EUR 16.985)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 45.756 4.400
SUMME PASSIVA 91.842.130 74.701.314

Gewinn- und Verlustrechnung 2016 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2016

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2016

EUR
2015

EUR
1. Umsatzerlöse 3.719.303 1.499.446
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.292.528 2.340.103
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 536.860 70.272
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 874.815 256.603
1.411.675 326.876
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 655.402 732.409
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 77.769 86.360
davon für Altersversorgung TEUR 2 (i.VJ. TEUR 1)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 538.163 96.679
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.535.243 3.869.805
7. Erträge aus Beteiligungen 860.000 1.750
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 860 (i.VJ. TEUR 2)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.354.316 488.265
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 1.334 (i.VJ. TEUR 480)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 509.969 297.167
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 249 (i.VJ. TEUR 170)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.391 303
11. Ergebnis nach Steuern 1.489.535 -1.080.036
12. Sonstige Steuern 8.846 2.694
13. Jahresüberschuss 1.480.689 -1.082.730
14. Verlustvortrag -11.043.536 -9.960.806
15. Bilanzverlust -9.562.846 -11.043.536

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2016 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2016

7C Solarparken AG, Bayreuth

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Die 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i.V.m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des AktG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen.

Für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2016 werden erstmalig die Regelungen des HGB in der Fassung des BilRUG angewendet. Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, da die angewendeten Bilanzierungsvorschriften nicht auf das Vorjahr anzuwenden sind.

Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurden innerhalb des Anlagevermögens und dem Posten Rückstellungen das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs 3.B Nr. 3 HGB erweitert. Innerhalb des Anlagevermögens werden Solaranlagen sowie Solaranlagen im Bau als eigener Posten dargestellt. Ferner wird die Position sonstige Rückstellungen innerhalb der Bilanz nach ihren wesentlichen Positionen aufgegliedert.

1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die unverändert zum Vorjahr beibehalten wurden mit Ausnahme der Bilanzierungsänderungen, die sich im Rahmen des BilRUG ergaben. Die Auswirkungen der geänderten Bilanzvorschriften werden im jeweiligen Abschnitt zur Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 20 Jahren.

B. SACHANLAGEN

Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde.

C. FINANZANLAGEN

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

D. VORRÄTE

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Netto-Forderungen wurde in Höhe von einem Prozent vorgenommen.

F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag.

G. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

H. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen; sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird.

I. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

J. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

K. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen.

L. LATENTE STEUERN

Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 29,48 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor.

1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

ANLAGENSPIEGEL

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Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2016
- Stand Beginn Gj.

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand 31.12.2016

TEUR
--- --- --- --- ---
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 39 24 - 63
Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 13 37 - 50
Grundstücke und Gebäude 1.967 5 - 1.972
Solaranlagen 5.085 3.811 - 8.896
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 310 92 7 395
Solaranlagen im Bau - 3.451 - 3.451
Finanzanlagen 44.259 14.666 13.531 45.394
Gesamt 51.672 22.087 13.539 60.220

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Abschreibungen zum 31. Dezember 2016
- Stand Beginn Gj.

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand 31.12.2016

TEUR
--- --- --- --- ---
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 7 15 - 22
Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände - - - -
Grundstücke und Gebäude 4 47 - 51
Solaranlagen 29 417 - 446
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 128 59 3 183
Solaranlagen im Bau - - - -
Finanzanlagen 148 - - 148
Gesamt 315 538 3 850

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Buchwert Buchwert
- 31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
--- --- ---
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 41 32
Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 50 13
Grundstücke und Gebäude 1.920 1.963
Solaranlagen 8.450 5.056
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 212 182
Solaranlagen im Bau 3.451 -
Finanzanlagen 45.246 44.111
Gesamt 59.371 51.357

FINANZANLAGEVERMÖGEN

Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG.

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Beteiligung am 31.12.2016

%
Eigenkapital 31.12.2016

TEUR
Ergebnis 2016

TEUR
7C Solarparken NV, Mechelen Belgien 100 24.146 217
7C Rooftop Exchange BVBA, Mechelen Belgien 100 40 -5
Siberië Solar BVBA, Mechelen Belgien 100 -17 -19
Solar4Future Diest NV, Mechelen Belgien 100 511 -51
SonnenSolarPark GmbH, Hausen Deutschland 100 -597 -8
Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf Deutschland 100 683 202
Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast Deutschland 83 362 139
Solarparken IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 1.252 141
Sonnenbatterie Center Franken GmbH, Bayreuth Deutschland 19 97 81
Solarpark Taurus GmbH & Co KG, Maisach Deutschland 100 270 21
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 420 34
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 368 -12
Schauer Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 792 111
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 944 105
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 574 107
Zerre Infrastriktur GbR, Wiesbaden Deutschland 29 0 2
Sonnendach K19 GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.585 98
Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 80 13
Säugling Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.334 -18
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 96 -24
Solarpark Gemini GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.706 59
Sphinx Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 201 25
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1 9
Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 81 18
Tulkas Solarparkbeteiligungs GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 212 138
Melkor UG, Bayreuth Deutschland 100 98 93
Solardach Wandersleben Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 10 -171
KOGEP drei GmbH & Co Wandersleben KG, Bayreuth Deutschland 82 835 -275
Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth Deutschland 100 26 -15
Solardach Neubukow GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 555 135
Solardach LLG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 12 -22
Solardach Stieten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 580 -235
KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG, Bayreuth Deutschland 52 138 -7
SPI Sachsen I GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 359 62
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 112 8
High Yield Solar Investments BV, Hilversum Niederlande 100 502 -5
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -2.828 383
Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100 9 -12
Lohengrin UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 -6 -7
Tannhäuser UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 1 0
Sabrina Solar BVBA, Mechelen Belgien 100 -46 -3
COLEXON Italia S.r.l., Imola Italien 100 504 436
COLEXON IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -1.438 -84
COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 804 147
CTG Baal S.r.l, Imola Italien 100 211 65
COLEXON Solar ApS, Virum Dänemark 100 -10.811 -166
Renewagy 1. Solarpark Verwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 67 1
Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 642 81
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -818 405
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 563 104
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 2.638 397
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.466 196
Solarpark CBG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.648 -700
Solarpark Green GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -4.915 -776
Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -7.549 -233
Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -4.011 113
Solarpark Longuich GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -4.749 -181
ProVireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 136 -43
ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 7 -4

* die in der obenstehenden Tabelle erläuterten Firmierungen entsprechen denen am Tag der Veröffentlichung dieses Jahresabschlusses. Die Firmierungen dieser Gesellschaften lassen sich wie folgt zusammen fassen:

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Gegenwärtige Firmierung, eingetragen nach Ende des Geschäftsjahres vormals
Solardach Wandersleben Haftungs GmbH KOGEP drei GmbH
Solardach Steinburg GmbH KOGEP sechs GmbH
Solardach Neubukow GmbH & Co KG KOGEP sechs GmbH & Co Solar NBE KG
Solardach LLG GmbH KOGEP acht GmbH
Solardach Stieten GmbH & Co KG KOGEP acht GmbH & Co Solar GS KG

B. VORRÄTE

Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse und Waren sowie Geleistete Anzahlungen. Unter den fertigen Erzeugnisse und waren, werden PV Modulen ausgewiesen, die zur Eigenverwendung oder in Rahmen von Dienstleistungsverträgen zum Weiterverkauf bestimmt sind.

Die geleisteten Anzahlungen auf Vorräte betreffen eine Anzahlung auf einer Lieferung von PV Modulen.

C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 422 auf TEUR 355 gesunken. Es gab TEUR 133 (i.VJ.: TEUR 227) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.

D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 19,2 Mio im Vorjahr. auf EUR 27,3 Mio. gestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit größer als 1 Jahr i.H.v. 21,7 Mio. (i.VJ.: EUR 16,6 Mio.). Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 4,5 Mio. (i.VJ.: EUR 0,4 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Schließlich gab es EUR 1,0 Mio. (i.VJ:. EUR 2,2 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen. Es gibt keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Gesellschafter sind.

E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

In den sonstigen Vermögensgegenständen von TEUR 985 sind TEUR 13 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten und betreffen ausschließlich ein Darlehen an einen Verpächter. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 683, die mit dem Bau einer neuen Anlage der Gesellschaft in Verbindung stehen. Im Vorjahr umfassten die sonstige Vermögensgegenstände vor allem Forderungen gg. Versicherer, die vollständig im Berichtszeitraum beglichen wurden.

F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Diese Position beinhaltet ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.595 (i.VJ.: TEUR 2.100). Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 492 (i.VJ.: TEUR 337) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen da.

G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Es wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 37 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses aktivierte Entgelt wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst.

H. GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 aus insgesamt 42.463.645 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 42.463.645,00 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung.

Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR
Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2016 40.478
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierung 1.000
Kapitalerhöhung durch Optionsausübungen 986
Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2016 42.464

Mit Beschluss des Vorstands und Aufsichtsrates vom 15. Januar 2016 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von EUR 1.000.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,07 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 20. Januar 2016 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.000.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 1.070.000,00 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt.

Darüber hinaus wurden im Januar 2016 aus Ausübungen der Optionen aus der Optionsanleihe im Dezember des Vorjahres 803.018 neue Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 1,76 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 1.413.311,68 ausgegeben.

Schließlich wurden während der Ausübungszeiträume der vorgenannten Optionen der Optionsanleihe im März, Juni und September des Berichtszeitraums insgesamt 182.910 neue Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 1,98 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 362.161,80 gezeichnet.

Insgesamt floss aus den Optionsausübungen ein Betrag i.H.v. EUR 985.928,00 in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 789.545,48 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 (Siehe 1.4.I Bedingtes Kapital 2014 dieses Anhangs) geschaffen wurde, bedient. Die Optionen wurden gemeinsam mit der Optionsanleihe 2014 ausgegeben. Diese Anleihe wurden ebenfalls infolge eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert. Nach dem 31. Dezember 2016 ist eine Ausübung der Option nicht mehr möglich.

Aufgrund der vorgenannten Barkapitalerhöhung und Optionsausübungen erhöhte sich das gezeichnete Kapital insgesamt von EUR 40,5 Mio. auf EUR 42,5 Mio. zum Bilanzstichtag.

I. EIGENE ANTEILE

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien im Bestand, sodass es keine Rücklage für eigene Aktien gab.

J. KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2016 TEUR 28.224 (i.VJ.: TEUR 26.364):

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in TEUR
Kapitalrücklage zum 01.01.2016 26.364
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierung 1.070
Kapitalerhöhung durch Optionsausübungen 790
Kapitalrücklage zum 31.12.2016 28.224

Die Zunahme bestand aus den Emissionsagios aus der Privatplatzierung (TEUR 1.070), sowie Optionsausübungen (TEUR 790) (siehe 1.2.G).

K. BILANZVERLUST

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.481 wird auf neue Rechnung vorgetragen, sodass sich zum Bilanzstichtag ein Bilanzverlust ergibt. In dem Bilanzverlust sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 11.044 aus Vorjahren eingeflossen, sodass der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2016 TEUR 9.563 beträgt.

L. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2016
Rückbaurückstellung Solaranlagen 7
Aufbewahrungskosten 26
Rechts und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten 313
Gewährleistung 1.463
Drohverluste 445
Personal 116
Aufsichtsratsvergütungen 102
Gesamt 2.472

Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Gewährleistungsrückstellungen verringerten sich netto von EUR 3,1 Mio. auf EUR 1,5 Mio. Dies resultierte aus dem Vollzug eines geschlossenen Vergleichs im Rahmen eines Haftungsfalls i.V.m der ehemaligen PV-Anlagen „Waldeck“. Die Rückstellung wurde somit verbraucht. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Die Rückbaurückstellung für Solaranlagen verringerte sich in der Summe, weil ein Rückbau für einige Anlagen als unwahrscheinlich angesehen wird.

Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne und –externe Kunden ausgeführt werden sollen. Während des Geschäftsjahres wurden die Rückstellungen für Drohverluste neu eingeschätzt, auf Basis effizienter internen Abläufe im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie einer Reihe von Vertragsbeendigungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

M. LATENTE STEUERN

Die Gesellschaft verfügte am Anfang des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von in etwa EUR 26,9 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 27,0 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 abs. 1 HGB in diesem Sinne nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 29,48 %.

N. ANLEIHEN

Am 19. Oktober 2016 wurde eine konvertible Anleihe i.H.v. EUR 2,5 Mio emittiert. Die Anleihe hat einen Zinssatz von 2,5 % und eine Laufzeit von einem Jahr. Der Gesellschaft steht das Wahlrecht zu, im Falle einer Ausübung des Wandelrechtes durch die Inhaber, diese in Bar oder in Aktien zu bedienen. Im Falle einer nicht Ausübung durch die Inhaber wird die Wandelanleihe zu ihrem Nennwert (EUR 2,5 Mio.) getilgt.

O. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 14,0 Mio. (i.VJ.: EUR 8,8 Mio.) betrugen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet.

Der Verbindlichkeitenspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt:

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Restlaufzeit
Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Jahr

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Wandelanleihen 2.500 2.500 0 0
im Vorjahr 0 0 0 0
davon gesichert TEUR 0 (i. VJ. TEUR 0)
Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten 14.004 6.620 3.478 3.906
im Vorjahr 8.757 355 5.268 3.134
davon gesichert TEUR 14.004 (i.VJ. TEUR 8.757)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.199 4.199 0 0
im Vorjahr 237 237 0 0
davon gesichert TEUR 4.079 (i.VJ TEUR 0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.409 328 0 7.081
im Vorjahr 5.161 4.072 0 1.089
davon gesichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0)
Sonstige Verbindlichkeiten 88 88 0 0
im Vorjahr 136 136 0 0
davon gesichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0)
Gesamt 42.355 18.400 8.746 15.209
Gesamt (Vorjahr) 14.291 4.799 5.268 4.223

Die Verbindlichkeiten ggü Kreditinstituten sind durch u.A. Abtretung von Guthaben, das Recht auf Einspeisevergütung, Versicherungen gesichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Großteils durch die Solaranlage im Bau gesichert.

P. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 4.199 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Q. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 7.409 (i.VJ.: TEUR 5.161). Davon haben TEUR 7.081 eine Restlaufzeit von größer als 5 Jahren. (i.VJ.: TEUR 1.172).

R. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Verbindlichkeiten aus Quellensteuer Aufsichtsratvergütungen 31 -
Verbindlichkeiten Steuern und Abgaben - 65
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer 1 27
Verbindlichkeiten a. Lohn u. Gehalt 19 19
Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit - 14
Verbindlichkeiten Lohnsteuer 11 7
Verbindlichkeiten Soziale Sicherung 2 3
Sonstige Verbindlichkeiten 23 -
Gesamt 88 136

1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

A. UMSATZERLÖSE

Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.719 (i.VJ.: TEUR 1.499) wurden im Berichtszeitraum realisiert. Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen (TEUR 2.967), der Einspeisung von Strom (TEUR 685) sowie Mieterträge (TEUR 68). Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilRUG ergaben sich einige Veränderungen hinsichtlich des Ausweises innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund einer weiter gefassten Umsatzerlösdefinition. Wie aus der unterstehenden Tabelle ersichtlich ist, hätten die Umsatzerlöse des Vorjahres bei TEUR 1.538 gelegen, wenn die Vorschriften des BilRUG schon im Vorjahr angewendet worden wären.

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2016 2015
mit Anwendung des BilRUGs lt. Vorjahresabschluss
--- --- --- ---
Umsatzerlöse [in TEUR] 3.719 1.538 1.499

Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt:

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in TEUR 2016
Deutschland 3.394
Übriges Europa 325
Gesamt 3.719

Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus (technischen) Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 2.367) sowie eine enthaltene Provision i.H.v. TEUR 600 aus der Beratung für den Verkauf von einer Solaranlagen betreibenden Konzerngesellschaft. Die Umsatzerlöse wurden zu 88 % gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert, im Vorjahr waren die technischen Leistungen noch zu 74 % konzernintern. Dies hängt damit zusammen, dass die Muttergesellschaft sich fortlaufend weiter in die Gruppenstrategie zur Fokussierung auf die eigenen PV-Anlagen anpasst.

Gleichwohl investiert die Gesellschaft zunehmend auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, die durch Stromverkauf bzw. Vermietung externe Umsatzerlöse erwirtschaften. Infolge dieser Direktinvestitionen in Solaranlagen und Immobilien wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmals im wesentlichen Umfang Mieten (TEUR 68) und Stromverkaufserlöse (TEUR 685) gegenüber Dritten vereinnahmt.

Periodenfremde Umsatzerlöse gab es nur in einem unwesentlichen Umfang (TEUR 111).

B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Schadenersatz 3 1.760
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.195 513
Erträge aus Herabsetzung PWB / EWB 57 3
Erlöse aus Sachanlagenverkäufen - 10
Periodenfremde Erträge - 39
Sonstige 36 16
Gesamt 1.293 2.340

*die periodenfremde Erträge stellen in der neuen Definition gem. den Vorschriften des BilRUG Umsatzerlöse da.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Fremdwährungsgewinne in Höhe von EUR 0,0 (i.VJ.: EUR 0,28).

Hauptsächlich sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen durch die Neueinschätzung der Drohverlustverträge i.H.v. TEUR 601 (vgl. 1.2.K) entstanden, aber auch durch die Verjährung der Rückstellungen für technische Gewährleistungen (TEUR 345), die im Berichtszeitraum nicht in Anspruch genommen worden sind und demzufolge verjährten.

C. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilRUG ergaben sich Folgeänderungen in der Zuordnung von Aufwendungen, die bisher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden und ab dem Geschäftsjahr 2016 unter den bezogenen Leistungen innerhalb des Materialaufwands ausgewiesen werden. Wie aus der unterstehenden Tabelle ersichtlich ist, hätten die Aufwendungen für bezogene Leistungen des Vorjahres bei TEUR 434 statt TEUR 257 gelegen, wenn die Vorschriften des BilRUG schon im Vorjahr angewendet worden wären. Der gesamte Materialaufwand hätte dann im Jahr 2015 TEUR 505 statt TEUR 327 betragen.

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2016 2015
mit Anwendung des BilRUGs lt. Vorjahresabschluss
--- --- --- ---
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 536.860 70.272 70.272
Aufwendungen für bezogene Leistungen 874.815 434.475 256.603
Materialaufwand (gesamt) 1.411.675 504.748 326.876

D. PERSONALAUFWAND

Es wurden während des Berichtzeitraums keine Abfindungen für Mitarbeiter bezahlt (i.VJ.: TEUR 10).

Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 2 (i.VJ.: TEUR 1).

E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Der Aufwand für Rückstellungen besteht hauptsächlich aus einer Erhöhung einer bereits bestehenden Rückstellung bezüglich eines Rechtstreits einer durch die COLEXON errichtete Anlage (TEUR 490) sowie einer Zuführung der Rückstellung für Gewährleistungen (TEUR 214) und einer Erhöhung der Rückstellung durch die Neueinschätzung der Drohverlustverträge (TEUR 280).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1,6 (i.VJ.: TEUR 0,4).

Periodenfremde Aufwendungen sind nur in unwesentlichen Umfang angefallen.

F. Erträge Aus Beteiligungen

Im Jahr 2016 hat die Colexon Italia, Imola / Italien, an der die Gesellschaft zu 100 % beteiligt ist, eine Dividende i.H.v. TEUR 860 ausgezahlt.

G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 1.354 (i.VJ.: TEUR 488).

Die Zunahme der Zinserträge hängt zusammen mit der sich ausdehnenden Funktion der Gesellschaft als Finanzierungsgesellschaft für andere Konzerngesellschaften.

H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 510 (i.VJ.: TEUR 297) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 249 (i.VJ.: TEUR 170) wider. Daneben fielen Zinsen aus dem Coupon der Wandelanleihe (TEUR 13), sowie Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten I.H.v. TEUR 177 (i.VJ.: TEUR 33) an. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 66 (i.VJ.: TEUR 62) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 5 (i.VJ.: TEUR 3) entstanden.

Die Erhöhung dieser Aufwendungen ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle in der Finanzierung des Konzerns, dessen Mutter sie ist, führt, sowie andererseits durch die Zinslasten der langfristigen Finanzierungen der neuen Investitionen in eigene Solaranlagen und Immobilien.

I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Körperschaftsteuer -3 -
Dänische Körperschaftsteuer 11 -
Gesamt 8 -

Während deutsche Körperschaftsteuer i.H.v. TEUR 3 erstattet wurde, hat die Gesellschaft infolge der Liquidation der Colexon Solar Invest A/S eine Nachzahlung der dänischen Körperschaftsteuer i.H.v. TEUR 11 in den Aufwand aufnehmen müssen.

J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand schlägt vor, der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1.480.689 auf neue Rechnung vorzutragen.

K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUßERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden als gering ein.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 53 (i.VJ.: TEUR 57) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 31 (i.VJ.: TEUR 40). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen in Höhe von TEUR 50 (i.VJ.: TEUR 48), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 113 (i.VJ.: TEUR 126), davon TEUR 60 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

1.4 SONSTIGE ANGABEN

A. ANZAHL DER ARBEITNEHMER

Im Geschäftsjahr 2016 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 2 Mitarbeiter der Kaufmännischen. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 10 Mitarbeiter beschäftigt, davon 3 kaufmännische Mitarbeiter und 7 technische Mitarbeiter.

B. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

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2016

TEUR
2015

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 160 121
davon für den Konzernabschluss 120 100
nachträgliche Kosten Abschlussprüfung 2014 0 176
Andere Bestätigungsleistungen 105 11
Gesamt 265 308

C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN

Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2016 nicht.

D. VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2016 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost Wirtschaftsingenieur Betekom, BE CEO Seit 01.06.2014
Koen Boriau Master Wirtschaftswissenschaften Antwerpen, BE CFO Seit 28.05.2014

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 121 71 192
Tantieme 50 50 100
Gesamt 171 121 292

*Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich exkl. mittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns. Für diese Aufstellung wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

Die Bezüge des Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf:

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in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 109 79 187
Tantieme 80 50 130
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 205 145 350

Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung:

Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne, dass hierfür ein wichtiger Grund besteht und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

E. AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2016 wie folgt zusammen:

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PERSON BERUFSTÄTIGKEIT
Paul Decraemer Vorsitzender des Aufsichtsrats Mitglied seit 29. Juli 2014 bis 15. Juli 2016 Partner, Capricorn Venture Partners
Joris de Meester Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 15. Juli 2016 Vorsitzender des Aufsichtsrats Seit 15. Juli 2016 Mitglied seit 15. Februar 2013 Geschäftsführer, OakInvest
Bridget Woods Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Mitglied seit 17. Dezember 2015 Unternehmensberaterin
Andreas Schmidt Mitglied seit 15. Juli 2016 Investment Banker

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder:

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PERSON MANDAT
Paul Decraemer Verwalter, Metallkraft AS, Kristiansand/Norwegen
Verwalter, Xylophane AB Göteborg/Schweden
Joris de Meester Verwalter in der Amelia NV, Gent/Belgien
Verwalter in der HeatConvert U.A., Goor/Niederlande
Verwalter in der PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien
Verwalter in der Orka Eindhout NV, Nazareth, Belgien
Verwalter in der Polzer NV, Gent, Belgien
Verwalter in der Orka Boom NV, Nazareth, Belgien
Bridget Woods Verwalterin in der Interphone Ltd., London, Groß-Britannien
Andreas Schmidt keine

Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 106 (i.VJ.: TEUR 89). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt.

F. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 im Wesentlichen wie folgt auf:

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Aktionär Anteil
Librae Holdings Ltd. 12,1 %
Rodolphe de Spoelberch 10,1 %
Distri Beheer 21 Comm VA 7,5 %
Power X Holding NV 7,2 %
Steven De Proost 5,8 %
XIX Invest NV 5,5 %
DVP Invest BVBA 5,0 %
Sufina BVBA 3,1 %
Gesamt 56,3 %

Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind.

Es ging im Geschäftsjahr 2016 der 7C Solarparken AG folgende Mitteilung zu.

Herr Hermann Müller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.01.2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 26.10.2007 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

G. GENEHMIGTES KAPITAL 2015

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 16.100.850,00 durch Ausgabe von bis zu 16.100.850 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das genehmigte Kapital 2015 aufgehoben.

H. GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

I. BEDINGTES KAPITAL 2014

Die Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu 4.436.139,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 4.162.190 Optionen ausgeübt. Nach dem 31. Dezember 2016 ist eine Ausübung endgültig nicht mehr möglich.

J. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016). Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Im September 2016 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen eine solche Wandelanleihe auszugeben, die im Oktober 2017 zur Ausgabe von 1.000.000 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien führen könnte.

1.5 NACHTRAGSBERICHT

AUSÜBUNG VON OPTIONEN IM GEGENWERT VON EUR 0,1 MIO.

Innerhalb des Ausübungszeitraumes, der am 31. Dezember 2016 endete, wurden durch die Inhaber von den im August 2014 ausgegebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG, Ausübung für 68.487 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 68.487 neue 7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,98 je Aktie bzw. einem Gegenwert von EUR 135.604,26 gezeichnet. Die neuen Aktien wurden im Januar 2017 ausgegeben.

Dieser Ausübungszeitraum war der letzte, in der Optionen aus der Optionsschuldverschreibung angemeldet werden konnten.

PRIVATPLATZIERUNG ZWEIER BARKAPITALERHÖHUNGEN VON INSGESAMT EUR 5,2 MIO.

Der Vorstand der 7C Solarparken AG hat am 16. Januar 2017 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in Höhe von EUR 765.766,00 durch Ausgabe von 765.766 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie erhöht. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 1,76 Mio. erzielt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 stimm- und gewinnbezugsberechtigt.

Darüber hinaus hat der Vorstand der 7C Solarparken am 31. März 2017 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in Höhe von EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie erhöht. Hieraus wurde ein Brutto-Emissionserlös von EUR 3,45 Mio. erzielt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 stimm- und gewinnbezugsberechtigt.

INBETRIEBNAHME DER ANLAGE „GROßFURRA“

Die Solaranlage Großfurra (4,1 MWp), die sich zum Bilanzstichtag im Bau befand, wurde im ersten Quartal 2017 ans Stromnetz angeschlossen. Die Anlage ist mit Modulen von Neo Solar Power und Wechselrichtern von Sungrow ausgestattet. Die Solaranlage hatte im fünften bundesweiten Ausschreibungsverfahren (August 2016) den Zuschlag erhalten und bekommt eine 20-jährige Einspeisevergütung.

ERWERB DES ANLAGENPORTFOLIOS „SWAN ENERGY“

Am 3. April 2017 hat die 7C Solarparken AG sämtliche Anteile der belgischen Projektgesellschaft „Swan Energy NV“ erworben. Sie ist Eigentümerin von drei Dachanlagen mit insgesamt 1,2 MWp, die mit Yingli Modulen und SMA Wechselrichtern ausgestattet, 2011 inbetriebgenommen wurden. Die Anlagen profitieren von einer Einspeisevergütung von EUR 330 / MWh. Im letzten Jahr hat das Portfolio ein EBITDA von TEUR 400 generiert, während der Nennwert der langfristigen Finanzverbindlichkeiten am 31. Dezember 2016 EUR 1,9 Mio. betrug. Die Anlage war der Gesellschaft bereits bekannt und Ziel ist es ebenfalls die kaufmännische und technische Verwaltung der Anlagen kurzfristig zu übernehmen.

1.6 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.

1.7 KONZERNVERHÄLTNISSE

Die 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.

Bayreuth, 26. April 2017

Steven De Proost, Vorstand, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind.“

Bayreuth, 26. April 2017

Steven De Proost, CEO, Vorstand

Koen Boriau, CFO, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG, Bayreuth, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und dem zusammengefassten Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss und über den zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nürnberg, 26. April 2017

**Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)**

Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

Meyer, Wirtschaftsprüferin

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts-bezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.

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