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Park & Bellheimer AG

Annual Report Jul 18, 2017

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Annual Report

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PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Die PARK & Bellheimer AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine Unternehmensgruppe, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken befasst. Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben, die zum Teil für die betrieblichen Zwecke der Produktion und des Vertriebs von Bier und alkoholfreien Getränken genutzt, zum Teil aber auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und für Vermietungs- und Wertsteigerungszwecke verwendet werden.

Die PARK & Bellheimer AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie hält 100 % der Kommanditanteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist sie zu 100 % an der Bellheimer Mineralquellen GmbH, der Badisch Mäxle Vertriebs GmbH und der PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH beteiligt. Letztere hält die Komplementäranteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.

Der Vorstand der PARK & Bellheimer AG besteht derzeit aus einer Person, Herrn Roald Pauli. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Ziele und Strategie

Kernbestandteil unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment an Bieren, Biermisch- und alkoholfreien Getränken. Diese Basis bildet langfristig unsere Geschäftsgrundlage, die wir mit attraktiven Spezialitäten in der Zukunft weiter ausbauen möchten. Wir verfolgen damit das Ziel, unsere Kunden mit einem breiten Sortiment an eigenen Produkten weitestgehend aus einer Hand zu bedienen.

Innerhalb der Sortimente liegen im Rahmen der Vertriebsstrategie ein besonderer Focus auf den Bereichen Weizenbiere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier wollen wir uns langfristig mit entsprechenden Zuwachsraten besser als unser Marktumfeld entwickeln. Für die PARK & Bellheimer-Gruppe streben wir langfristig ein organisches Umsatzwachstum mit eigenen Produkten von jährlich 1,5 bis 2,5 % an.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft blieb auch im abgelaufenen Jahr 2016 in einer robusten Verfassung. Das reale Bruttoinlandsprodukt konnte in diesem Zeitraum um 1,8 % nach 1,4 % im Jahr 2015 zulegen. Getragen wurde der Zuwachs von einer starken Binnennachfrage aufgrund hoher privater Konsumausgaben, die von der anhaltend günstigen Arbeitsmarktlage und den hohen realen Zuwächsen des verfügbaren Einkommens profitierten. Der Staatsverbrauch wurde im Jahr 2016 stark ausgeweitet und erhöhte sich damit im Vergleich zum Vorjahr kräftig mit 4,2 %. Der Anstieg der Exportlieferungen um 2,5 % fiel dagegen durch den schwächeren Welthandel im Vergleich zu den Vorjahren gedämpfter aus.

Der Bierverbrauch in Deutschland verringerte sich im Berichtsjahr um 0,6 % auf 85,5 Mio. hl. Damit geht ein deutlicher Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauches im Jahr 2016 um 1,8 Liter auf nunmehr 104,1 Liter einher. Zuwächse erzielte die deutsche Brauwirtschaft im abgelaufenen Jahr wiederum bei den Lieferungen ins Ausland. Diese konnten im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um rund 3,5 % zulegen. Die Situation im heimischen Kernmarkt bleibt jedoch unverändert angespannt.

Bei den bestehenden hohen Produktionsüberkapazitäten in unserer Branche bestimmt der Absatz- und Preisdruck unverändert das Marktsegment der Brauereien. Der damit einhergehende Preis- und Verdrängungswettbewerb beeinflusste auch im Jahr 2016 die Brauwirtschaft entsprechend negativ.

Der Absatz an Mineralwasser und Mineralbrunnenerfrischungsgetränken konnte im abgelaufenen Jahr 2016 mit einer moderaten Zuwachsrate von 0,25 % nicht an die Vorjahresentwicklung von 2,8 % anknüpfen.

Erfreulicherweise entwickelte sich die für unser Unternehmen wichtige Glasmehrwegverpackung im Jahr 2016 positiv. Die beiden PET-Mehrwegsysteme mussten dagegen gegenüber dem Vorjahr Marktanteilseinbußen hinnehmen. Das PET-Einweggebinde konnte im Berichtsjahr erneut seine Marktanteile nennenswert ausbauen. Der Gesamtmarkt an alkoholfreien Getränken wird damit unverändert durch das PET-Einweggebinde dominiert.

Geschäftsverlauf unserer Unternehmensgruppe

Im Geschäftsjahr 2016 konnten wir den Getränkeabsatz mit einer Zuwachsrate von rund 1,5 % weiter ausbauen. Von dieser Absatzentwicklung profitierten unsere Biere und unsere alkoholfreien Getränke unter der Marke „Bellaris" fast im gleichen Umfang. Mit dieser Entwicklung haben wir uns in den jeweiligen Bereichen wiederum von der allgemeinen Mengenentwicklung abgesetzt.

Bei insgesamt stabilen Inlandsabsätzen konnten wir unsere Lieferungen ins Ausland entsprechend steigern.

Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr 2016 liegen um 1,3 % über den Vorjahresvergleichs-wert und verliefen damit parallel zur Absatzentwicklung.

Konzernergebnis und Ergebnis je Aktie

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Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
--- --- ---
EBIT* 582 447
EBITDA** 2.317 2.091
Zinsergebnis -322 -293
Ergebnis vor Steuern (EBT) 260 154
+/- Steuern -136 -20
Konzernjahresüberschuss 124 134

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Anzahl Aktien 5.000.000 5.000.000
Ergebnis je Aktie EUR 0,02 EUR 0,03

* definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern - Erträge aus Ausleihungen - Zinserträge + Zinsaufwendungen

** definiert als EBIT + Abschreibungen auf immaterielle Sach- und Finanzanlagen

Ertragslage Konzern

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Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
--- --- ---
Umsatzerlöse 18.732 18.503
+/- Bestandsveränderungen 58 -5
+ Sonstige betriebliche Erträge 657 1.067
- Materialaufwand -4.508 -4.518
Rohergebnis 14.939 15.047
- Planmäßige Abschreibungen -1.678 -1.586
- Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen -12.622 -12.956
Betriebsergebnis 639 505
- Finanzergebnis -379 -351
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 260 154
+/- Steuern -136 -20
Unternehmensergebnis 124 134

Die Umsatzerlöse enthalten keine Verbrauchsteuern. Die im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, angefallene Biersteuer wird mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich mit eigenen Produkten im hochwertigen Markensegment erzielt. Diese konnten wir im Berichtsjahr um 1,3 % auf TEUR 18.503 steigern. Der Umsatz des Jahres 2016 wurde dabei überwiegend in unseren regionalen Kernabsatzgebieten erzielt. Der Auslandsanteil an den Umsatzerlösen lag im Berichtsjahr bei rund 12 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres umfassen im Wesentlichen Erträge aus gewährten Lieferrechten und Schadenerstattungen, Erträge aus Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten sowie Erträge aus Anlagenabgängen.

Die Materialaufwandsquote verringerte sich im Berichtsjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 24,1 %.

Der Personalaufwand zusammen mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.622 wird im Berichtsjahr um TEUR 334 unter dem Vorjahresvergleichwert ausgewiesen. Der Anstieg der Personalaufwendungen konnten wir trotz der Entgelttariferhöhung auf TEUR 59 begrenzen. Die deutliche Rückführung der betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 393 sind Ausdruck unserer Einsparungsbemühungen im Gemeinkostenbereich.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Vertriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Verwaltungskosten.

Vermögens- und Finanzlage Konzern

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 1.137 5,2 828 4,1
Sachanlagen 10.799 49,8 10.125 49,7
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2.482 11,5 2.482 12,2
Andere finanzielle Vermögenswerte 1.119 5,2 1.198 5,9
Summe langfristiger Vermögenswerte 15.537 71,7 14.633 71,9
Vorräte 1.792 8,3 1.920 9,4
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 2.192 10,1 2.373 11,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.151 9,9 1.457 7,1
Summe kurzfristiger Vermögenswerte 6.135 28,3 5.750 28,1
Summe Vermögenswerte 21.672 100,0 20.383 100,0
Eigenkapital 8.837 40,8 8.730 42,8
Langfristige Schulden 9.085 41,9 7.361 36,1
Kurzfristige Schulden 3.750 17,3 4.292 21,1
Summe Eigenkapital und Schulden 21.672 100,0 20.383 100,0

Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 3.126 (Vorjahr: TEUR 2.781) verteilen sich mit TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 169) auf immaterielle Vermögenswerte, mit TEUR 2.508 (Vorjahr: TEUR 1.984) auf Sachanlagen und mit TEUR 463 (Vorjahr: TEUR 628) auf andere finanzielle Vermögenswerte. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete die Neuanschaffung von zwei Gär- und Lagertanks je 2.400 hl, die Erneuerung der Druckluftkompressoren am Produktionsstandort in Bellheim, die Anschaffung von Lastkraftwagen für unseren Fuhrpark, daneben der Erwerb von mehreren Kommissioniergeräten für den Lagerbereich, die Anschaffung von Mehrkisten und Fässer, daneben auch Absatzstättenausstattungen und Werbeanlagen sowie die abschließenden Maßnahmen der Umstellung unseres kompletten EDV-Systems. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen verringerte sich im Berichtsjahr um 0,2 %-Punkte auf 71,7 %.

Die kurzfristigen Vermögensgegenstände erhöhten sich entsprechend gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auf 28,3 % des Gesamtvermögens.

Das Konzerneigenkapital wird zum 31. Dezember 2016 mit TEUR 8.837 ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote verringerte sich zum Berichtsstichtag durch die Verlängerung der Bilanzsumme um 2,0 %-Punkte auf 40,8 %.

Das Eigenkapital finanziert die langfristigen Vermögenswerte zu 56,9 % (Vorjahr: 59,7 %). Das Eigenkapital deckt zusammen mit den langfristigen Schulden die langfristigen Vermögenswerte zu 115,4 % (Vorjahr: 110,0 %).

Die Finanzlage der PARK & Bellheimer-Gruppe stellt sich anhand der Zahlungsströme aus der Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

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Berichtsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
--- --- ---
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.733 2.042
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.474 -2.159
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.435 -35
Zahlungswirksame Veränderungen
des Finanzmittelbestandes 694 -152
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.457 1.609
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 2.151 1.457

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit zusammen mit dem positiven Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit deckt den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit vollständig ab und erhöht zum 31.12.2016 den Zahlungsmittelbestand um TEUR 694 auf TEUR 2.151.

Der Finanzmittelbestand am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 2.151 setzt sich zusammen aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.133 sowie dem Scheck- und Kassenbestand von TEUR 18.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Der Konzern zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Ausstoß pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) heran.

Der Umsatz pro Mitarbeiter verringerte sich im Berichtsjahr um 1,5 % auf TEUR 129,2. Der Ausstoß pro Mitarbeiter reduzierte sich ebenfalls um 1,5 % auf 1.877 hl pro Mitarbeiter.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Im Konzern standen im Geschäftsjahresdurchschnitt 145 (Vorjahr: 141) Mitarbeiter, davon drei Mitarbeiter bei der PARK & Bellheimer AG, in einem Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus befanden sich im Berichtsjahr 7 (Vorjahr: 9) Personen in einer Berufsausbildung.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 19,6 Jahre. Die Mitarbeiterfluktuation ist dementsprechend als gering einzustufen.

Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gezeigte Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben in dem schwierigen Wettbewerbsumfeld unseren besonderen Dank aussprechen.

Unser Dank gilt auch unseren Arbeitnehmervertretungen für die Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.

Nachtragsbericht

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2016 solide entwickelt. Mit den günstigen Rahmenbedingungen können die Unternehmen auch im Jahr 2017 rechnen. Der Welthandel gewinnt allmählich an Fahrt; dies dürfte unserer exportorientierten Volkswirtschaft zu Gute kommen. Auch der private Konsum wird eine wesentliche Stütze bei der wirtschaftlichen Entwicklung bleiben. Auf der Basis des derzeitigen positiven Konjunkturausblicks soll das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2017 um rund 1,6 % zulegen.

Für das Jahr 2017 planen wir mit Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3,0 Mio. Euro.

Nachdem wir im Jahr 2016 den Umsatz um 1,3 % steigern konnten, rechnen wir für das Gesamtjahr 2017 mit einem etwas höheren Umsatzzuwachs in Höhe von 1,5 bis 2 %. Diese Zuwachsrate wollen wir wiederum aus den Bereichen Mineralwasser und alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Weizenbiere und Auslandlieferungen erzielen.

Wir rechnen aufgrund der prognostizierten höheren Umsatzerlöse mit einem verbesserten Jahresergebnis für das Jahr 2017.

Chancen- und Risikobericht

Die PARK & Bellheimer-Gruppe ist in der Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken tätig. Beide Produktkategorien werden nach wie vor mit einem veränderten Verbraucherverhalten konfrontiert. Risiken in der Geschäftsentwicklung sehen wir daher in der zunehmenden Nachfrage nach Produkten im unteren Preissegment, die zu Lasten der Entwicklung ertragsstarker Markenartikel gehen. Der Verlust an Wertschöpfung kann die Folge solcher Konsumverschiebungen sein. Aus den unverändert hohen Produktionsüberkapazitäten der Brauindustrie wird auch in der Zukunft unsere Branche einem starken Preis- und Verdrängungswettbewerb ausgesetzt bleiben.

Aus der Zusammenarbeit mit den von rückläufigen Umsätzen betroffenen Betrieben der Gastronomie können finanzielle Risiken aus der längerfristigen Anpachtung dieser Objekte entstehen. Um die Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, werden nur in Ausnahmefällen Gastronomieobjekte durch die PARK & Bellheimer-Gruppe angepachtet.

Dem mit der Absatzsicherung verbundenen allgemeinen Investitionsrisiko aus der Vergabe von Darlehen beziehungsweise Gewährung sonstiger Finanzierungshilfen an die Gastronomie begegnen wir durch die sorgfältige Prüfung unserer Vertragspartner. Dennoch lassen sich Risiken in diesem Bereich nicht vollständig ausschließen; diese halten wir jedoch für vertretbar.

Im Bereich der Materialbeschaffung sind die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über mittelfristige Lieferkontrakte für das Geschäftsjahr 2017 weitestgehend gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wurde dadurch reduziert.

Die Geschäftsentwicklung der PARK & Bellheimer AG hängt wesentlich von der 100 %-igen Tochtergesellschaft, PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, ab.

Neben dem branchenbedingten Risiko bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sehen wir für die kommenden beiden Jahre Potenzial für organisches Wachstum unseres Unternehmens.

Kernpfeiler unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens, die wir seit Jahren für unsere Marken im Bierbereich, wie auch für unsere Marke im alkoholfreien Segment, verfolgen. Die Bedeutung der Regionalität nimmt bei den Verbrauchern stetig zu. Hier spielen die Produktqualität sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft der angebotenen Produkte eine zentrale Rolle.

Diese Anforderungen bilden wir im Unternehmen sowohl im Herstellungsprozess als auch in unserer Markenkommunikation authentisch ab. Bei der Herstellung unserer Produkte setzen wir höchste Qualitätsansprüche sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe als auch im eigentlichen Verarbeitungsprozess um.

Bei der Umsetzung unserer Vertriebsstrategie legen wir einen besonderen Fokus auf die Wachstumsbereiche Weizenbier, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier bauen wir die Distribution in unserem Kernabsatzgebiet systematisch aus. Dabei werden wir uns gezielt mit weiteren Getränkespezialitäten auch zukünftig von unserem Wettbewerbsumfeld differenzieren.

Als Komplettanbieter von hochwertigen Bieren, Bierspezialitäten sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränken können wir unsere Kunden mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment aus einer Hand bedienen.

Wir sind daher überzeugt, dass sich auf Basis unserer Unternehmensstrategie unser Brauereiunternehmen in der angestammten Region „Pfalz" auch in der Zukunft positiv und erfolgreich entwickeln wird.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivative Finanzinstrumente im Bestand des Konzerns gehalten.

Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt die Unternehmensleitung bezogen auf die Risikoarten jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Aufgrund der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,5 Mio.) wird zum 31. Dezember 2016 kein Liquiditätsrisiko gesehen.

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Pirmasens, den 31. März 2017

Der Vorstand

Roald Pauli

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016

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31.12.2016 31.12.2015
Anhang EURO EURO
--- --- ---
5.1. Immaterielle Vermögenswerte 1.137.466 828.255
5.2. Sachanlagen 10.799.209 10.125.183
5.3. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 2.481.500 2.481.500
5.4. Andere finanzielle Vermögenswerte 1.118.879 1.198.214
Langfristige Vermögenswerte 15.537.054 14.633.153
5.5. Vorräte 1.792.108 1.920.599
5.6. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 2.191.787 2.373.077
5.7. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.151.322 1.456.552
Kurzfristige Vermögenswerte 6.135.217 5.750.227
Summe Vermögenswerte 21.672.271 20.383.380
31.12.2016 31.12.2015
Anhang EURO EURO
5.8. Gezeichnetes Kapital 5.000.000 5.000.000
5.8. Kapitalrücklage 5.650.582 5.650.582
Gewinnrücklage 314.496 331.494
Kumulierte Periodenergebnisse der Vorjahre -2.251.902 -2.385.606
Periodenergebnis 123.780 133.705
Eigenkapital 8.836.956 8.730.174
5.1 o. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 531.554 482.050
5.11. Sonstige Rückstellungen 30.402 35.962
5.12. Finanzschulden 4.205.416 3.565.912
5.16. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.855.031 2.674.753
5.15. sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.032.668 300.751
6.8. Latente Steuerschulden 430.460 301.460
Langfristige Schulden 9.085.531 7.360.889
5.11. Sonstige Rückstellungen 1.389.676 1.388.159
5.12. Finanzschulden 829.948 767.356
5.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 533.377 889.292
5.13. Sonstige Verbindlichkeiten 996.783 1.247.511
Kurzfristige Schulden 3.749.784 4.292.317
Summe Eigenkapital und Schulden 21.672.271 20.383.380

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis

für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015
Anhang EURO EURO
--- --- ---
6.1 Umsatzerlöse 18.731.743 18.502.786
6.2 Sonstige betriebliche Erträge 657.436 1.066.736
Bestandsveränderungen 57.771 -5.354
6.3 Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 4.229.131 4.227.475
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 279.221 290.608
6.4 Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.780.142 6.738.259
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.457.144 1.439.941
6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1.678.226 1.585.884
6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.258.074 4.653.458
Sonstige Steuern 125.769 123.898
Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern 639.243 504.645
6.7 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 32.572 26.170
6.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.619 8.388
6.7 Abschreibungen auf Finanzanlagen 57.331 57.971
6.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 356.174 327.527
Ergebnis vor Ertragsteuern 259.929 153.705
Tatsächliche Ertragsteuern 148 0
6.8 Latente Steuern 136.000 20.000
Periodenergebnis 123.781 133.705
Ergebnis je Aktie
- unverwässert und verwässert, bezogen auf den den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn 0,02 0,03
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung -23.998 97.660
Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, welche nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 7.000 -12.000
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern -16.998 85.660
Gesamtergebnis 106.783 219.365

Konzem-Kapitalflussrechnung

für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis nach Steuern 124 134
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 1.678 1.586
Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 57 59
Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 0 -140
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 45 -76
Veränderung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen) 180 169
Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge/Aufwendungen aus latenten Steuern 108 114
Gewinn aus Anlagenabgängen -164 -71
Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen 2 -149
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens -297 416
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.733 2.042
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 166 104
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.508 -1.984
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 0 1
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -155 -169
Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte -463 -628
Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten 486 517
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.474 -2.159
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten 2.105 592
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -1.402 -639
Einzahlung aus der Aufnahme von sonstigen Finanzverbindlichkeiten 946 0
Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten -214 12
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.435 -35
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 694 -152
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 1.457 1.609
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 2.151 1.457

Zusatzangaben:

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Gezahlte Zinsen 179 180
Erhaltene Zinsen 2 8
Gezahlte Ertragsteuern 0 0

Der Finanzmittelbestand entspricht den Guthaben bei Kreditinstituten, dem Scheck- und Kassenbestand abzüglich kurzfristiger Kontokorrentverbindlichkeiten.

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2016

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Anhang 5.8. 5.8. 5.9.
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage kumuliertes Konzerngesamtergebnis Konzerneigenkapital
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Stand 1. Januar 2015 5.000 5.650 246 -2.385 8.511
Jahresüberschuss 0 0 0 133 133
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 86 0 86
Stand 31. Dezember 2015 5.000 5.650 332 -2.252 8.730
Jahresüberschuss 0 0 0 124 124
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 0 0 -17 0 -17
Stand 31. Dezember 2016 5.000 5.650 315 -2.128 8.837

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2016

1 INFORMATION ZUM UNTERNEHMEN

Die PARK & Bellheimer AG („die Gesellschaft") hat ihren Sitz in 66953 Pirmasens, Deutschland, Zweibrücker Straße 4; sie ist im Handelsregister von Zweibrücken unter HRB Nr. 21001 eingetragen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen befassen sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken (MG). Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben.

Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die PARK & Bellheimer AG.

Maßgeblicher Gesellschafter der PARK & Bellheimer AG ist aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Herr Roald Pauli mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 75 Prozent.

2 RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss der PARK & Bellheimer AG zum 31. Dezember 2016 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) - vormals International Accounting Standards (IAS) - sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC).

Abschlussstichtag der PARK & Bellheimer AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Kalenderjahres.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ist geplant, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 nach Genehmigung des Aufsichtsrates auf der Sitzung vom 14. Juni 2017 zur Veröffentlichung freigegeben wird.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.

Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend angewendet oder Posten im Abschluss rückwirkend angepasst oder umgegliedert wurden.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der PARK & Bellheimer AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2016. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,
Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,
Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne herrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:

Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens,
Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen,
Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen,
Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung,
Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung,
Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung,
Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

2.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden gemäß IAS 39 entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Ergebnisses erfasst. Wenn die bedingte Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt, wird sie in Übereinstimmung mit dem einschlägigen IFRS bewertet. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Abgeltung wird im Eigenkapital erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

2.3.2 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert sein Vermögen und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen wenn:

Die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszykluses erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb diese Zeitraums gehalten wird,
der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

Die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszykluses erwartet wird,
die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder
das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

2.3.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte, beispielsweise als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind unter 7.7 Finanzinstrumente aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen andere Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jeden nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1- in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise,
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist,
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Der Konzern legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.

Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, wie Immobilien und zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich vom Vorstand getroffen, nachdem er dies mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise die Marktkenntnis, Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards.

2.3.4 Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und Biersteuer bleiben unberücksichtigt.

Werbekostenzuschüsse werden nur dann als Vertriebsaufwand ausgewiesen, wenn die PARK & Bellheimer-Gruppe einen identifizierbaren, von den verkauften Produkten abgrenzbaren Vorteil für seine Zahlungen erhält und die PARK & Bellheimer-Gruppe den beizulegenden Wert der erhaltenen Leistungen verlässlich bestimmen kann. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird vermutet, dass die Zuwendungen an den Kunden eine Kürzung des Verkaufspreises darstellen und werden dann als Umsatzkürzung ausgewiesen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.

Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit den geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüssen, die über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

Mieterträge

Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden über die Laufzeit der Mietverhältnisse monatlich erfasst.

2.3.5 Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Steueransprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen und bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren durch Verrechnung mit passiven latenten Steuern oder zukünftigen positiven steuerlichen Einkommen ergeben, werden bilanziert. Bei der Verrechnung mit passiven Differenzen wird berücksichtigt, dass manche Verlustvorträge aufgrund des Konzeptes der Mindestbesteuerung nur beschränkt in der Zukunft verrechnet werden können. Für die Realisierung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wird ein Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt.

Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der latenten Steuern temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Zum Ansatz kommen die kombinierten Ertragsteuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die jeweiligen temporären Differenzen umkehren, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, welche für die einzelnen Gesellschaften zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle: Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden nach Abzug der Biersteuer erfasst.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter sonstige Forderungen bzw. Schulden erfasst.

2.3.6 Sachanlagen

Sachanlagen, mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, werden gemäß IAS 16.30 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) bilanziert.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende geschätzte konzerneinheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

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Gebäude 30 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 bis 20 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre

Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.

Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wurde, erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können und für einen beträchtlichen Zeitraum erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.

Geleaste Sachanlagen, die aufgrund der Klassifikation des jeweiligen Leasingvertrages als Finanzleasingvertrag als wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft aktiviert werden, werden gemäß IAS 17 bilanziert und in den Folgeperioden gemäß planmäßiger Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Mindestleasingperiode fortgeführt. Weitere Erläuterungen sind bei der Darstellung der Leasingverhältnisse gegeben.

2.3.7 Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten planmäßigen linearen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Hierbei werden die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Soweit notwendig, werden Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter dem Aufwandsposten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" ausgewiesen.

Aktivierte Bierlieferungsrechte werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Software wird über einen Zeitraum von fünf bis neun Jahren, sonstige Rechte über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschrieben.

2.3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes

Zu jeden Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags unter Anwendung der Regularien des IAS 36 auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wird auf Basis von Markttransaktionen oder von geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Ergibt die Überprüfung der Wertansätze, dass bilanzierte Wertminderungen in der Vergangenheit nicht mehr fortbestehen, so erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Wertansätzen, die sich unter Verwendung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätten.

2.3.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 gehaltenen Immobilien umfassen zwei Objekte, die zur Erzielung langfristiger Mieteinnahmen und der Unterstützung des Vertriebs dienen. Darüber hinaus werden eine Wohn- und eine ehemalige Brauereiimmobilie unter diesem Posten ausgewiesen, die als nicht betriebsnotwendiges Vermögen an konzernexterne Parteien vermietet oder zu Zwecken der Wertsteigerung gehalten werden.

Die Immobilien werden zum Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Bilanzstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung erfasst.

Der Verkehrswert wird anhand sachverständiger Bewertungen von Vergleichspreisen und Marktdaten durch die PARK & Bellheimer AG ermittelt.

Für die Durchführung von Werthaltigkeitstests (Impairmenttests) werden die zusammengefassten Buchwerte für Grund, Boden und Gebäude den Verkehrswerten der Objekte gegenübergestellt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.

2.3.10 Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und fordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird in Übereinstimmung mit IAS 17 beurteilt.

Konzern als Leasingnehmer

Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des Gegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, unabhängig davon, ob auch das Eigentumsrecht übertragen wird.

Vermögenswerte aus einem Finance Lease werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, wenn geringer, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Ebenfalls in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen wird eine Verbindlichkeit passiviert. Leasingverbindlichkeiten werden unter "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" bzw. "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden vom Leasingnehmer als Kapitalrückzahlung und Finanzaufwand behandelt.

Verbleiben Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber, so handelt es sich um ein Operating Lease-Verhältnis. Der Leasingnehmer bilanziert nicht das Leasingobjekt, sondern berücksichtigt lediglich die Leasingzahlungen als Aufwand. Alle zu leistenden Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst, es sei denn, eine andere Systematik entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.

Konzern als Leasinggeber

Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.

2.3.11 Finanzinstrumente

Die Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise zu fortgeführten Buchwerten bewertet. Dem mit den Ausleihungen verbundenen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Ausleihung in voller Höhe einzuziehen. Ausleihungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Abschlussstichtag lagen keine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte vor. Die Option, Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz „als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" einzustufen, wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, sind in der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" enthalten. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument eingestuft wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzschulden werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Finanzschulden werden hierbei berücksichtigt und mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schuld amortisiert. Die Fair Value Option wird bezüglich finanzieller Schulden nicht angewandt.

2.3.12 Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte mit ihren Herstellungskosten in Ansatz gebracht; diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten der produktionsbezogenen Kostenstellen.

Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

2.3.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden unter anderem Pfandforderungen, Ansprüche aus Zinsabrechnungen, sowie Steuer- und Schadenserstattungsansprüche erfasst. Der Ansatz dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.

2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthält neben dem Kassenbestand und den Bankguthaben auch die gegebenenfalls in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

2.3.15 Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jeden Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

Dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder
dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt.

Die Nettozinsen werden durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:

Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung)
Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert
Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögens

Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer" aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.

Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.

2.3.16 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Vermögensabfluss aus dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich zuverlässig ermitteln beziehungsweise schätzen lässt. In Bezug auf erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen erfolgt der Ansatz als Rückstellung unter Berücksichtigung der Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.

2.3.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.

2.3.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst wird.

2.3.19 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen

Derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Zinsswapkontrakten wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:

als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung (außer Währungsrisiko) handelt, oder
als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsbeziehungen.

2.4 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und Interpretationen

Der Konzern hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards erstmalig angewandt.

Änderungen an IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge

Die Gesellschaft hat die Änderungen erstmals im laufenden Jahr angewendet. Davor wurden freiwillige Arbeitnehmerbeiträge zu leistungsorientierten Plänen als Reduzierung des Dienstzeitaufwands bei Zahlung und Arbeitnehmerbeiträge, die in den leistungsorientierten Plänen festgelegt sind, als Reduzierung des Dienstzeitaufwands bei Erbringung der entsprechenden Leistung bilanziert. Die Änderungen verlangen nunmehr die folgende Bilanzierung:

Freiwillige Arbeitnehmerbeiträge sind als Reduzierung des Dienstzeitaufwands bei Zahlung an den Plan zu erfassen.
Arbeitnehmerbeiträge, die in den leistungsorientierten Plänen festgelegt sind, sind nur dann als Reduzierung des Dienstzeitaufwands zu erfassen, wenn sie an die Arbeitsleistung gekoppelt sind. Sofern die Höhe der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre abhängig ist, müssen die Beiträge den Dienstleistungsperioden nach derselben Methode zugerechnet werden, wie dies gemäß IAS 19.70 in Bezug auf die Bruttoleistung zu erfolgen hat. Ist die Höhe der Beiträge dagegen unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre, werden die Beiträge als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode erfasst, in der die entsprechende Leistung erbracht wird.

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010 - 2012)

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Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Definition von Ausübungsbedingungen Stellt die Definitionen von Ausübungs-Bedingungen und Marktbedingung klar und fügt Definitionen für Leistungsbedingung und Dienstbedingung hinzu (die vorher Teil der Definition von Ausübungsbedingungen waren).
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8 Geschäftssegmente Zusammenfassung von Geschäftssegmenten Schreibt vor, dass ein Unternehmen die Ermessenentscheidungen offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen hat.
Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens Stellt klar, dass ein Unternehmen nur Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens zur Verfügung stellen muss, wenn die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Folgeänderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht die Möglichkeit unterbinden, kurzfristige unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten und nicht abzuzinsen, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IAS 16 Sachanlagen Neubewertungsmethode - anteilsmäßige Neudarstellung der kumulierten Abschreibungen Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht und dass die kumulierten Abschreibungen der Differenz zwischen Bruttobuchwert und neubewerteten Buchwert abzüglich Wertminderungsaufwendungen ent- sprechen.
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Mitglieder der Unternehmensführung Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Neubewertungsmethode - anteilsmäßige Neudarstellung der kumulierten Abschreibungen Stellt klar, dass bei einer Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht und dass die kumulierten Abschreibungen der Differenz zwischen Bruttobuchwert und neubewerteten Buchwert abzüglich Wertminderungsaufwendungen entsprechen.

Auswirkungen aus der Anwendung

Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Die Änderungen an IFRS 11 enthalten Leitlinien, wie der Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit zu bilanzieren ist, wenn diese einen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3 darstellt. In diesem Fall sind alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS (z.B. IAS 12 hinsichtlich Erfassung latenter Steuern im Erwerbszeitpunkt und IAS 36 hinsichtlich Wertminderungstest einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der beim Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist) anzuwenden, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen.

Die Änderungen sind auf Erwerbe von Anteilen an einer bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeit und auf die Erwerbe von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei ihrer Gründung anzuwenden, solange die Begründung der gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht mit der Begründung des Geschäftsbetriebs einhergeht.

Die Anwendung der Änderungen an IFRS 11 hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss, da im laufenden Geschäftsjahr keine entsprechenden Transaktionen aufgetreten sind.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

Die Änderung an IAS 16 stellt klar, dass umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht sachgerecht sind. Durch die Änderung an IAS 38 wird die widerlegbare Vermutung eingeführt, dass Umsatzerlöse keine angemessene Basis für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten darstellen. Diese Vermutung kann nur in den folgenden beiden Fällen widerlegt werden:

a) Wenn der immaterielle Vermögenswert als Maß für die Umsatzerlöse ausgedrückt werden kann. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit einer Konzession zur Förderung von Bodenschätzen nicht an einen bestimmten Zeitraum, sondern an den Gesamtumsatzerlös, den die Förderung der Bodenschätze generiert, geknüpft wäre.
b) Wenn Umsätze und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark miteinander korrelieren.

Die Gesellschaft verwendet die lineare Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, weil die Geschäftsführung davon ausgeht, dass diese Abschreibungsmethodik den Werteverzehr des ökonomischen Nutzens am ehesten widerspiegelt. Die Änderungen hatten daher keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Fruchttragende Pflanzen

Mit den Änderungen werden fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16 gebracht, sodass sie analog zu Sachanlagen zu bilanzieren sind. Um fruchttragende Pflanzen aus dem Anwendungsbereich auszunehmen und in den Anwendungsbereich von IAS 16 zu bringen und somit Unternehmen zu ermöglichen, sie zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell zu bilanzieren, wird die Definition einer 'fruchttragenden Pflanze' in beide Standards aufgenommen.

Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft keine landwirtschaftlichen Aktivitäten beinhaltet.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2012 - 2014)

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Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenwerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Änderungen in der Veräußerungsmethode Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird.
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Verwaltungsverträge Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben).
Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf zu- sammengefasste Zwischenberichte Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Abzinsungssatz: Regionalmarktfrage Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).
Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IAS 34 Zwischenberichterstattung Angabe von Informationen an anderer Stelle im Zwischenbericht Klarstellung der Bedeutung von an anderer Stelle im Zwischenbericht und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt.

Auswirkungen aus der Anwendung

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften; Anwendung der Konsolidierungsausnahme

Die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 stellen klar, dass ein Unternehmen die Konsoliderungsausnahme (IFRS 10.4) auch dann anwenden kann, wenn sein Mutterunternehmen eine Investmentgesellschaft ist, die ihre Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert in Übereinstimmung mit IFRS 10 bilanziert.

Die Änderungen stellen weiterhin klar, dass eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen, nur dann zu konsolidieren hat, wenn das Tochterunternehmen selbst keine Investmentgesellschaft ist.

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine Investmentgesellschaft ist und auch keine Holdinggesellschaften, Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen beinhaltet, die als Investmentgesellschaften zu qualifizieren sind.

Änderungen an IAS 1 Angabeninitiative

Mit den Änderungen an IAS 1 sollen Hindernisse beseitigt werden, die Ersteller in Bezug auf die Ermessensausübung bei der Darstellung des Abschlusses gesehen haben. Dies betrifft im Einzelnen:

Wesentlichkeit und Aggregation

Der Grundsatz der Wesentlichkeit gilt für alle Abschlussbestandteile einschließlich spezifischer Angabeerfordernisse einzelner Standards. Nützliche Informationen dürfen durch Aggregation oder Disaggregation nicht verschleiert werden.
Darstellung der Bilanz und Gesamtergebnisrechnung

Die in IAS 1 aufgelisteten Abschlussposten stellen keine Mindestanforderung mehr dar. Sie können je nach Relevanz zusammengefasst oder aufgegliedert werden. Es wurden zusätzliche Leitlinien zur Darstellung zusätzlicher Zwischensummen in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung in den Standard aufgenommen.
Darstellung der Bestanteile des sonstigen Ergebnisses (OCI)

Der Anteil eines Unternehmens am sonstigen Ergebnis eines mittels der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ist jeweils aggregiert in einer Zeile auszuweisen, untergliedert auf der Grundlage einer möglichen späteren Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung („recycling").
Anhangangaben

Klarstellung, dass ein Unternehmen flexibel bei der Festlegung der Struktur des Anhangs ist, wobei Auswirkungen auf Verständlichkeit und Vergleichbarkeit zu berücksichtigen sind. Der Standard enthält nunmehr Beispiele für einen systematischen Aufbau des Anhangs.

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.

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IFRS 9 Finanzinstrumente 2
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 2 und die zugehörigen Klarstellungen2, 5
IFRS 16 Leases
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 4, 5
Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste 1, 5
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative 1, 5
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 2, 5
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 1 bzw. 2, 5
Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 2, 5
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 2, 5

1 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2017 beginnen.

2 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2018 beginnen.

3 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2019 beginnen.

4 Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.

5 Ein EU-Endorsement steht noch aus.

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein-und Ausbuchung weitestgehend unverändert.
Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor.
Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit von der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (AC-Kategorie), zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden (FVTOCI-Kategorie), oder zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (FVTPL-Kategorie). Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung.
Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen.
Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).
Die überarbeiteten Vorschriften für die Bilanzierung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen beinhalten weiterhin die drei Arten von Hedge Accounting, die auch im IAS 39 verfügbar sind. Die Vorschriften in IFRS 9 bieten aber mehr Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ermöglichen es den Bilanzierenden, ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet des Risikomanagements besser im Abschluss widerzuspiegeln. Die wesentlichen Änderungen betreffen den erweiterten Umfang infrage kommender Grund- und Sicherungsgeschäfte sowie neue Vorschriften zur Effektivität von Sicherungsbeziehungen, insbesondere den Wegfall des bisherigen 80-125%-Korridors.
Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Anhang-angaben ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen.

Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat die Geschäftsführung eine vorläufige Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen, die nachfolgend wiedergegeben wird:

Klassifizierung und Bewertung

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Kredite

Diese Finanzinstrumente werden in einem Geschäftsmodell gehalten, das auf die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme ausgerichtet ist und diese Zahlungsströme stellen lediglich Zinsen und Tilgung auf den ausstehenden Nominalbetrag dar. Dementsprechend werden diese finanziellen Vermögenswerte auch bei der Anwendung von IFRS 9 weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden auch zukünftig so bilanziert, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist.

Wertminderung

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte fallen unter die neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9.

Der Konzern wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen voraussichtlich das vereinfachte Wertminderungsmodell anwenden, nach dem für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Bei den Krediten an nahestehende Unternehmen oder Personen hängt die Höhe der Risikovorsorge (erwartete 12-Monats-Verluste oder erwartete Verluste über die Restlaufzeit) davon ab, ob zwischen erstmaliger Erfassung des Instruments und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos eingetreten ist. Die Geschäftsführung prüft derzeit das Ausmaß dieses Effektes.

Insgesamt erwartet die Geschäftsführung, dass die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zu einer früheren Erfassung von erwarteten Verlusten für die entsprechenden Instrumente führen wird. Die potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss wird derzeit geprüft.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Es ist zu beachten, dass die obigen Einschätzungen auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände basieren. Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 ist der 1. Januar 2018, da der Konzern keine vorzeitige Anwendung beabsichtigt. Da sich Tatsachen und Umstände bis zu diesem Zeitpunkt ändern können, kann sich auch die Einschätzung der potenziellen Auswirkungen ändern.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:

Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen;
Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen;
Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und
nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potenzielle Kunden zu erleichtern.

Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.

Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:

seine Verträge mit Kunden,
wesentliche Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden,
jegliche Vermögenswerte, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren.

Im April 2016 hat der IASB Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht, die die folgenden Themen-bereiche betreffen:

Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (bezüglich der eigenständigen Identifizierbarkeit im Kontext des Vertrags),
Prinzipal-Agenten-Beziehungen (bezüglich der Beurteilung der Beherrschung von Waren oder Dienstleistungen vor Übertragung an den Kunden),
Lizenzen (bezüglich der Bestimmung der Art der erteilten Lizenz sowie zu umsatzund nutzungsabhängigen Lizenzentgelten), sowie
Übergangsvorschriften (bezüglich der praktischen Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des Standards)

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen:

Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Mieterträge
Zinserträge

Die Geschäftsführung prüft derzeit noch die volle Auswirkung der Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss, geht jedoch davon aus, dass die Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzerabschluss haben wird. Die Geschäftsführung plant keine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 und beabsichtigt, den Standard vollständig rückwirkend anzuwenden.

IFRS 16 Leases

IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer.

IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis i.S.d. Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Für Leasingnehmer fällt die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing weg. Stattdessen hat der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. „right-of-use esset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren.

Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingvereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Die Höhe des RoU-Vermögenswerts entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. In den Folgeperioden wird der RoU-Vermögenswert (von zwei Ausnahmen abgesehen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.

Für Leasinggeber bleibt es dagegen grundsätzlich bei der nach IAS 17 Leasingverhältnisse bekannten Bilanzierung mit einer Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. Der Kriterienkatalog für die Beurteilung eines Finanzierungsleasings wurde unverändert aus IAS 17 übernommen.

Daneben sind die Angabepflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber in IFRS 16 gegenüber IAS 17 deutlich umfangreicher geworden. Zielsetzung der Angabepflichten ist die Informationsvermittlung an die Abschlussadressaten, die so ein besseres Verständnis darüber erlangen sollen, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Zum 31. Dezember 2016 hat der Konzern Zahlungsverpflichtungen aus unkündbaren Mietleasingverhältnissen in Höhe TEUR 95. IAS 17 verlangt weder die Erfassung eines RoU-Vermögenswerts noch einer Leasingverbindlichkeit für diese zukünftigen Zahlungen. Eine vorläufige Beurteilung deutet darauf hin, dass diese Vereinbarungen die Definition einer Leasingvereinbarung nach IFRS 16 erfüllen und der Konzern daher entsprechende RoU-Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten bei Anwendung von IFRS 16 zu bilanzieren hätte, sofern im Einzelfall nicht die Ausnahmen für kurzfristige Leasingverhältnisse oder geringwertige Vermögenswerte greifen. Es ist davon auszugehen, dass dies keinen erheblichen Einfluss auf den Konzernabschluss hat. Die Geschäftsführung prüft derzeit die potenzielle Auswirkung auf den Konzernabschluss. Eine verlässliche Schätzung zur Höhe des finanziellen Effekts kann erst nach Abschluss dieser Überprüfung abgegeben werden.

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde vom IASB zwischenzeitlich auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Geschäftsführung geht daher davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 keine Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben werden.

Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

Die Änderungen beinhalten folgende Klarstellungen:

Nicht realisierte Verluste bei zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten (z.B. festverzinslichen Schuldinstrumenten), deren steuerlicher Wert den Anschaffungskosten entspricht, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen plant, das Instrument zu veräußern, bis zur Fälligkeit zu halten oder eine Kombination aus beidem.
Wenn das jeweils geltende Steuerrecht die Verrechnung steuerlicher Verluste einschränkt (z.B. wenn Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren nur mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen verrechnet werden dürfen), so hat die Beurteilung, ob latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen zu bilanzieren sind, getrennt für die abzugsfähigen temporären Differenzen der jeweils gleichen Art zu erfolgen.
Bei der Schätzung zukünftig zur Verfügung stehender zu versteuernder Gewinne kann zum einen unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden, dass eine Realisierung eines Vermögenswerts über seinen Buchwert hinaus möglich ist, und sind zum anderen Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 12 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative

Die Änderungen verlangen erweiterte Angaben, um die Abschlussadressaten in die Lage zu versetzen, Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit besser beurteilen zu können.

Als eine Möglichkeit, diese Angabepflichten zu erfüllen, sieht der Standard eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Schulden aus Finanzierungstätigkeit vor.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 7 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung

Die Änderungen beinhalten Klarstellungen zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich:

Bilanzierung in bar zu erfüllender anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten: Entsprechend der Vorgehensweise bei anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente fließen künftig nur noch bestimmte Ausübungsbedingungen in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ein, während sich andere nur über das Mengengerüst auswirken.
Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden: Trotz der vom Unternehmen in bar zu leistenden Steuerzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen die gesamte anteilsbasierte Vereinbarung als Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu behandeln.
Bilanzierung von Modifizierungen anteilsbasierter Vergütungstransaktionen von Barausgleich hin zu Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten: Letztere sind in diesem Fall zum Änderungszeitpunkt zu bewerten, wobei die bilanzielle Erfassung der geänderten anteilsbasierten Vergütung im Eigenkapital proportional zum bereits abgelaufenen Erdienungszeitraum erfolgt.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IFRS 2 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da die Gesellschaft weder in bar zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungsprogramme noch anteilsbasierte Vergütungsprogramme aufgelegt hat, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2014 - 2016)

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Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IFRS 1 Erstmalige An- Wendung der IFRS Streichung kurzfristiger Befreiungen für IFRS- Erstanwender Streichung der befristeten Ausnahmen in den Textziffern E3 bis E7 des IFRS 1, da diese aufgrund Zeitablaufs nicht mehr anwendbar sind.
IFRS 12 Angaben zu An- teilen an anderen Unternehmen Verhältnis der Angabevorschriften in IFRS 12 und IFRS 5 Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften in IFRS 12 auch für Beteiligungen gelten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 5 fallen. Davon ausgenommen sind lediglich die in den Textziffern B10-B16 des IFRS 12 genannten Angaben.
Standard Art der Änderungen Details der Änderungen
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeischaftsunternehmen Bewertung auf Ebene einzelner Beteiligungen Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, beim erstmaligen Ansatz für jede Beteiligung auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht. Eine entsprechende Klarstellung ist auch in IAS 28.36 A erfolgt, wonach ein Unternehmen bei Anwendung der Equity-Methode auf Anteile an einer Investmentgesellschaft die auf Ebene der Investmentgesellschaft angewandte Bewertung zum beizulegenden Zeitwert beibehalten darf. Dieses Wahlrecht kann ebenfalls für jede Beteiligung einzeln ausgeübt werden.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen an IFRS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

Die Änderungen an IAS 40 betreffen die Regelungen zu Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Eine Übertragung ist nur dann (zwingend) vorzunehmen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, die dazu führt, dass eine Immobilie die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Die Nutzungsänderung muss sich dabei belegen lassen, d.h., es bedarf an Tatsachen angelehnte objektive Hinweise für das Vorliegen einer solchen Nutzungsänderung. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn die Unternehmensleitung zunächst nur eine Änderung in der Nutzung der Immobilie beabsichtigt.

Die in IAS 40.57 enthaltene, angepasste Aufzählung von Positivbeispielen in Bezug auf Nutzungs-änderungen ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht mehr als abschließend anzusehen.

Die Änderungen an IAS 40 können Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, sofern zukünftig entsprechende Übertragungen auftreten.

IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen

IFRIC 22 enthält nachfolgende Anwendungshinweise zur Bestimmung des Wechselkurses, wenn bei Fremdwährungstransaktionen Vorauszahlungen erfolgen.

Der Zeitpunkt der Transaktion zum Zweck der Bestimmung des Wechselkurses, der für die erstmalige Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags zu verwenden ist, ist der Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen erstmalig einen nichtmonetären Vermögenswert bzw. eine nicht-monetäre Verbindlichkeit für die im Voraus geleistete bzw. erhaltene Gegenleistung bilanziert.

Sofern mehrere erhaltene oder geleistete Vorauszahlungen erfolgen, hat ein Unternehmen den Zeitpunkt der Transaktion für jede einzelne im Voraus geleistete bzw. erhaltene Gegenleistung zu bestimmen.

Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss beeinflussen. Diese Ermessensentscheidungen werden bei den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen waren im Geschäftsjahr 2016 nicht zu treffen.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden von der Unternehmensleitung Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Ausweis und Höhe der Bilanzierung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie der Angabe von Eventualforderungen und -schulden ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Marktbewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die Annahmen bezüglich der Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens sowie die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Die Art des Vermögenswertes und der Schulden, deren Buchwerte am Bilanzstichtag sowie die getroffenen Schätzungen sind aus den Angaben in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Anhang ersichtlich.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

4 KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den vorliegenden Konzernabschluss werden neben der PARK & Bellheimer AG alle Unternehmen einbezogen, die die PARK & Bellheimer AG direkt oder indirekt beherrscht.

Auf dieser Grundlage wurden neben dem Konzernmutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital für Konsolidierungszeitraum

in %
PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens 100,00
PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH, Pirmasens 100,00
Bellheimer Mineralquellen GmbH, Bellheim 100,00
Badisch Mäxle Vertriebs GmbH 100,00

Über das Vermögen nachfolgender Tochtergesellschaft wurde in der Vergangenheit das Insolvenzverfahren eröffnet. Wegen erheblicher und andauernder Beschränkung der Rechte der Muttergesellschaft wird diese Gesellschaft bereits seit Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres der PARK & Bellheimer AG (1. Januar 2007) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

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Name und Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital

in %
Bellheimer Privatbrauerei K. Silbernagel AG i.I., Bellheim 100,00

Gegenüber dem Vorjahr hat sich hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften keine Veränderung ergeben.

5 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

5.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:

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Software

TEUR
Bierlieferungs- und sonstige Rechte

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2015 433 2.590 3.023
Zugänge 145 24 169
Abgänge 0 0 0
Anschaffungskosten am 31.12.2015 578 2.614 3.192
Zugänge 308 70 378
Abgänge 0 0 0
Anschaffungskosten am 31.12.2016 886 2.684 3.570
Abschreibungen am 1.1.2015 384 1.931 2.315
Abschreibungen Geschäftsjahr 2015 33 16 49
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen am 31.12.2015 417 1.947 2.364
Abschreibungen Geschäftsjahr 2016 49 20 69
Abgänge 0 0 0
Abschreibungen am 31.12.2016 466 1.967 2.433
Buchwerte am 31.12.2015 161 667 828
Buchwerte am 31.12.2016 420 717 1.137

Zum Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.2 Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

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Grundstücke und Gebäude

TEUR
Techn. Anlagen und Maschinen

TEUR
Andere Anlagen, Betr.- u. Gesch.ausst.

TEUR
Gel. Anzahlungen u. Anlagen i. Bau

TEUR
Summe

TEUR
Anschaffungskosten am 1.1.2015 19.284 18.235 30.025 211 67.755
Zugänge 0 188 1.493 302 1.983
Abgänge 0 0 220 0 220
Umbuchungen 0 210 0 -210 0
Anschaffungskosten am 31.12.2015 19.284 18.633 31.298 303 69.518
Zugänge 0 541 1.721 23 2.285
Abgänge 0 0 96 0 96
Umbuchungen 0 116 15 -131 0
Anschaffungskosten am 31.12.2016 19.284 19.290 32.938 195 71.707
Abschreibungen am 1.1.2015 18.105 16.357 23.580 0 58.042
Abschreibungen Geschäftsjahr 2015 101 150 1.286 0 1.537
Abgänge 0 0 186 0 186
Abschreibungen am 31.12.2015 18.206 16.507 24.680 0 59.393
Abschreibungen Geschäftsjahr 2016 51 213 1.345 0 1.609
Abgänge 0 0 94 0 94
Abschreibungen am 31.12.2016 18.257 16.720 25.931 0 60.908
Buchwerte am 31.12.2015 1.078 2.126 6.618 303 10.125
Buchwerte am 31.12.2016 1.027 2.570 7.007 195 10.799

Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb von Sachanlagen.

Die Abschreibungen der Sachanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" enthalten.

5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Stand 1. Januar 2.482 2.342
Nettogewinn aus der Anpassung auf den beizulegenden Zeitwert 0 140
Stand 31. Dezember 2.482 2.482

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich wie im Vorjahr um:

eine stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken mit einer Grundstücksfläche von 33.685 qm,
eine vermietete Brauereigaststätte mit einer Grundstücksfläche von 1.710 qm,
zwei Wohnhäuser, davon ein Wohnhaus mit Gaststätte, mit einer Grundstücksfläche von zusammen 2.725 qm,
sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von 16.604 qm.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt. Dabei erfolgte die Bewertung zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 zum Zeitwert auf der Grundlage eigener Berechnungen.

Die Bestimmung der Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, der vermieteten Brauereigaststätte sowie der vermietete Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes in Zweibrücken zu den jeweiligen Bilanzstichtagen erfolgte anhand des Ertragswertverfahrens, indem mittels vertraglich vereinbarter Mieten, am Standort erzielbarer Marktmieten, der Schätzung der Restnutzungsdauer der Immobilien und unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten Marktzinssatzes eine Abzinsung der zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen aus den bewerteten Immobilien auf den Bilanzstichtag zur Bestimmung des Ertragswerts vorgenommen wurde. Dabei erfolgte die Bestimmung der Bewertungsparameter weitestgehend auf beobachtbaren und vergleichbaren Marktdaten.

Der Berechnung wurde wie im Vorjahr ein Zinssatz zwischen 6,0 % und 6,5 % zugrunde gelegt.

Der zum 31. Dezember 2016 bilanzierte, nicht bebaute Teil der ehemaligen Betriebsstätte in Zweibrücken wurde mit 35 % des Bodenrichtwertes für voll erschlossenes Bauerwartungsland angesetzt.

In den verwandten Parametern (z. B. Mieterträge und Diskontierungszinssätze) sind Ermessensspielräume enthalten, die bei anderer Einschätzung zu abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen können.

Die aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erzielten Erträge und Aufwendungen stellen sich für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 wie folgt dar:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Mieteinnahmen 281 205
Betriebliche Aufwendungen (inklusive Instandhaltungskosten), die den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien direkt zugerechnet werden können, mit denen im Geschäftsjahr Mieteinnahmen erzielt wurden 40 39
241 166

Zum Geschäftsjahresende bestehen auf mehreren Immobilien Grundschulden in Höhe des valutierenden Darlehensbetrages von TEUR 3.093 (Vorjahr: TEUR 1.452), zu denen unter anderen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die mit einem Marktwert von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 450) zum Bilanzstichtag bewertet wurden, zählen.

Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2016 dargestellt.

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Stufe 1

TEUR
Stufe 2

TEUR
Stufe 3

TEUR
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2016

TEUR
Gewerbliche Immobilien in Deutschland 0 2.482 0 2.482

5.4 Andere finanzielle Vermögenswerte

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Sonstige Ausleihungen 1.119 1.198

Die sonstigen Ausleihungen betreffen überwiegend Finanzierungsleistungen für Absatzstätten. Diese haben eine Darlehenslaufzeit von drei bis zehn Jahren und werden im Durchschnitt mit einem Zins von 2,8 % (Vorjahr: 2,2 %) verzinst.

Die ausgewiesenen Ausleihungen zum Bilanzstichtag haben zu den ausgewiesenen Zeitpunkten folgende Überfälligkeiten:

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Bruttowert der Sonstigen Ausleihungen vor Wertberichtigungen

TEUR
abzgl. einzelwertberichtigte Ausleihungen

TEUR
zum Abschlussstichtag nicht wertgeminderte Ausleihungen

TEUR
Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig

TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2016 1.340 -246 1.094 1.089
31.12.2015 1.415 -307 1.108 1.104

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davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
überfällig 1 bis 30 Tage

TEUR
überfällig 31 bis 60 Tage

TEUR
überfällig 61 bis 90 Tage

TEUR
überfällig 91 bis 180 Tage

TEUR
überfällig über 180 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- ---
31.12.2016 3 2 0 0 0
31.12.2015 1 1 1 1 0

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Ausleihungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Ausleihungen.

Insbesondere im Rahmen der Vergabe von Kundendarlehen hat das Unternehmen branchenübliche Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsübereignungen und anderen Vermögenswerten erhalten. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehaltsklauseln. Weitere wesentliche, das Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen existieren nicht. Im Berichtsjahr hat die PARK & Bellheimer-Gruppe keine nennenswerten Sicherungsinventarien erworben.

Die Wertberichtigungen auf sonstige Ausleihungen haben sich wie folgt entwickelt:

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2015 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 172 207
Zuführungen 56 57
Verbrauch -15 -43
Auflösungen -6 -11
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 207 210

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen -57 -58
Summe Aufwendungen -57 -58
Zinserträge Ausleihungen 33 26
Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen 11 6
Erträge aus dem Zahlungseingang
von abgeschriebenen Forderungen 54 105
Summe der Erträge 98 137
Nettogewinn Ausleihungen 41 79

5.5 Vorräte

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zu Anschaffungskosten) 770 839
Unfertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 273 274
Fertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten) 749 808
Summe der Vorräte (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 1.792 1.921

Im Geschäftsjahr 2016 sowie im Vorjahr sind keine Wertminderungen auf Vorräte ergebniswirksam erfasst worden. Die zum Stichtag bilanzierten Vorräte wurden während des Geschäftsjahres an die Sparkasse Südliche Weinstraße (im Vorjahr an die VR-Bank Südpfalz) sicherungsübereignet. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der

übereigneten Vorräte, die als Sicherheiten für ein Darlehen gestellt wurden, auf TEUR 1.792 (Vorjahr: TEUR 877). Der Buchwert der diesen Vorräten gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 1.493 (Vorjahr: TEUR 731).

5.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.568 1.426
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 624 947
2.192 2.373

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten neben Forderungen aus Getränkelieferungen auch Miet- und Pachtforderungen.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2016 wie auch zum 31. Dezember 2015 in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wie folgt aufgegliedert:

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Bruttowert der Forderungen vor Wertberichtigung

TEUR
abzgl. einzelwertberichtigte Forderungen

TEUR
zum Abschlussstichtag nicht wertgeminderte Forderungen

TEUR
davon: zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig

TEUR
--- --- --- --- ---
31.12.2016 1.636 -150 1.486 1064
31.12.2015 1.475 -162 1.313 925

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davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig:
weniger als 30 Tage

TEUR
zwischen 31 und 60 Tagen

TEUR
zwischen 61 und 90 Tagen

TEUR
zwischen 91 und 180 Tagen

TEUR
mehr als 180 Tage

TEUR
--- --- --- --- --- ---
31.12.2016 290 80 39 13 0
31.12.2015 277 62 25 24 0

Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Den wahrscheinlich eintretenden Forderungsausfällen wurde zum 31. Dezember 2016 mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 69 (31. Dezember 2015: TEUR 81) Rechnung getragen.

Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Globalabtretung an die Sparkasse Südliche Weinstraße (im Vorjahr an die VR-Bank Südpfalz) als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der abgetretenen Forderungen auf TEUR 1.568 (Vorjahr: TEUR 877). Der Buchwert der diesen Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 1.425 (Vorjahr: TEUR 731).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 81 84
Zuführungen 9 12
Verbrauch -8 -2
Auflösungen -13 -13
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 69 81

Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen -9 -12
Summe Aufwendungen -9 -12
Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen 13 13
Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen 0 0
Summe Erträge 13 13
Nettogewinn/-verlust Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen 4 1

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
vor Wertberichtigung Wertberichtigung vor Wertberichtigung Wertberichtigung
--- --- --- --- ---
Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern 486 450 599 450
Forderungen Ausgleichsbetrag Mindermengen 84 11 100 24
Vergütungsvorauszahlungen 0 0 113 0
Pfandforderungen Handelsware 52 0 25 0
Debitorische Kreditoren 56 0 38 0
Zinsforderungen auf Ausleihungen 28 12 27 10
Übrige 391 0 529 0
1.097 473 1.431 484

Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden zum 31. Dezember 2016 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 473 (31. Dezember 2015: TEUR 484) angesetzt. Diese werden direkt auf den jeweiligen Forderungskonten erfasst.

In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind keine solchen enthalten, die überfällig und nicht wertberichtigt sind. Mit Ausnahme der Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern sind sämtliche sonstigen Forderungen und Vermögenswerte von TEUR 588 finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 798).

Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 484 471
Zuführungen 3 27
Verbrauch -9 -14
Auflösungen -5 0
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 473 484

5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel bestehen überwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten.

5.8 Grundkapital und Kapitalrücklage

Das Grundkapital beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), die voll eingezahlt wurden und auf den Inhaber lauten.

Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2016 von TEUR 5.651 hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage der PARK & Bellheimer AG.

Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres keine Dividende vorgeschlagen, beschlossen oder ausgeschüttet.

5.9 Gewinnrücklagen

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2016

TEUR
2015

TEUR
Gewinnrücklagen 331 331
Stand zum 01.01. 331 246
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung -17 85
Stand zum 31. Dezember 314 331

5.10 Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichte-te durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren, nicht kumulierenden rückzahlbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt. Da es bei der PARK & Bellheimer AG keine potenziellen Stammaktien gibt, ist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis gleich.

Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis 124 134

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Stück

in Tausend
Stück

in Tausend
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie 5.000 5.000

In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen der Gesellschaft mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

5.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung ausgewählter anspruchsberechtigter Personen oder deren Hinterbliebener aufgrund einzelvertraglicher Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Altersrente bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Sonstige Leistungen werden nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse nicht gewährt.

Die aktuellste versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurde zum 31. Dezember 2016 von Herrn Dipl. Math. Fritz Renhard Zeuner durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.

Der Bewertung liegen die Generationstafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie nachfolgend dokumentierte Rechnungsparameter zu Grunde:

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Angaben in % 2016 2015
Rechnungszinsfuß 1,80 2,30
Erwartete Rentenentwicklung 1,50 1,50

Da es sich bei den Rentenzusagen durchweg um Festbetragszusagen handelt, wurden Anwartschaftssteigerungen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Laufender Dienstzeitaufwand -15 -15
Nettozinsaufwand -11 -12
In der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasste Komponente der leistungsorientierten Kosten -26 -27

Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan

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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen 16 88
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen -40 9
Im sonstigen Ergebnis erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten -24 97
Summe -50 70

Die Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (Fast Service Costs) sowie für die Zinskomponente im „Personalaufwand".

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Nettoschuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung 532 482

Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Stand am 1. Januar 482 552
Dienstzeitaufwand 15 15
Zinsaufwand 11 12
Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Neubewertung:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen -16 -88
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen 40 -9
Stand am 31. Dezember 532 482

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.

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Effekte in TEUR 31. Dezember Erhöhung 2016 Minderung 31. Dezember Erhöhung 2015 Minderung
Rechnungszins (0,5% Veränderung) 14 -19 43 -49
Rentenentwicklung (0,5% Veränderung) -17 15 -33 30

5.12 Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 stellt sich wie folgt dar:

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Stand am 01.01.2015

TEUR
Inanspruchnahme

TEUR
Zuführungen

TEUR
Auflösungen

TEUR
Stand am 31.12.2015

TEUR
Personalrückstellungen 42 6 0 0 36
Summe langfristige Rückstellungen 42 6 0 0 36
Pfandrückstellungen 1.431 1.431 1.261 0 1.261
Kundenrückvergütungen 71 71 70 0 70
Bodensanierung 29 20 0 9 0
Pacht- u. Prozessrisiken 7 0 0 0 7
Ausstehende Rechnungen 0 0 50 0 50
Summe kurzfristige Rückstellungen 1.538 1.522 1.381 9 1.388
Summe Rückstellungen 1.580 1.528 1.381 9 1.424

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Stand am 01.01.2016

TEUR
Inanspruchnahme

TEUR
Zuführungen

TEUR
Auflösungen

TEUR
Stand am 31.12.2016

TEUR
Personalrückstellungen 36 6 0 0 30
Summe langfristige Rückstellungen 36 6 0 0 30
Pfandrückstellungen 1.261 1.261 1.256 0 1.256
Kundenrückvergütungen 70 70 107 0 107
Personalrückstellungen 0 0 1 0 1
Pacht- u. Prozessrisiken 7 0 0 0 7
Ausstehende Rechnungen 50 50 19 0 19
Summe kurzfristige Rückstellungen 1.388 1.381 1.383 0 1.390
Summe Rückstellungen 1.424 1.387 1.383 0 1.420

Die Pfandrückstellungen beinhalten das zum Bilanzstichtag absehbare Risiko zukünftiger Zahlungen aus am Abschlussstichtag bestehenden Pfandverpflichtungen. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von Absatzstatistiken für eigenes Mehrweggebinde entsprechend dem Pfandwert und den zugrunde liegenden Umlaufgeschwindigkeiten ermittelt. Der Rückstellungsverbrauch wird im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen.

5.13 Finanzschulden

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon in 1 bis 5 Jahren fällig 3.101 2.839
davon nach 5 Jahren fällig 1.104 727
Summe langfristige Finanzschulden 4.205 3.566
Summe kurzfristige Finanzschulden 830 767
Summe Finanzschulden 5.035 4.333

In den Finanzschulden sind folgende Bankdarlehen enthalten:

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Bilanzierter Betrag

in TEUR
Tilgung p.a.

in TEUR
Effektiver

Zinssatz
Fälligkeit
Finanzierende Bank 31.12.2016 31.12.2015
--- --- --- --- --- ---
VR - Bank Südpfalz
- Ratentilgungs- darlehen 0 754 159 3,65% _
Sparkasse Südliche Weinstraße
- Ratentilgungs- darlehen 1.835 0 Annuität 2,45% _
Sparkasse Südliche Weinstraße
- Ratentilgungs- darlehen 1.258 1.452 Annuität 2,95% _
Mercedes Benz AG 948 1.255 Annuität 3,6% _
- Ratentilgungsdarlehen
Mercedes Benz AG 610 592 Annuität 2,2% _
- Ratentilgungsdarlehen
Mercedes Benz AG 90 0 Annuität 2,2% _
- Ratentilgungsdarlehen
Investition- und Strukturbank 294 300 Endfällig 4,0% 31.03.2021

Im Berichtsjahr wurden Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen in Höhe von TEUR 2.105 aufgenommen. Die zum 31. Dezember 2015 bilanzierten Finanzschulden in Höhe von TEUR 4.333 wurden zusammen mit der Neuaufnahme im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von TEUR 2.105 im Berichtsjahr mit TEUR 648 planmäßig und mit TEUR 754 außerplanmäßig getilgt.

5.14 Sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2016 31.12.2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Kreditorische Debitoren 257 593
Resturlaubsansprüche 181 175
Biersteuer 73 56
Überstunden- und Gleitzeitguthaben 49 59
Sonstige Steuern 81 125
Aufsichtsratsvergütungen 38 38
Sonstiges 318 202
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 997 1.248
Summe sonstige Verbindlichkeiten 997 1.248

Mit Ausnahme der Steuerverpflichtungen sind sämtliche sonstige Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 843 (Vorjahr: TEUR 1.067).

5.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfassen den offenen Verpflichtungsumfang aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

5.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.033 301

Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 1.033 bestehen mit TEUR 196 gegenüber Mitarbeitern und mit TEUR 837 aus Mietkaufverpflichtungen.

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der Investitions- und Kreditbank Rheinland - Pfalz haben die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Betrag von TEUR 200 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr wurden diese Verbindlichkeiten mit 5 % verzinst. Über den Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 200 bestehen Rangrücktrittvereinbarungen der Mitarbeiter gegenüber sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2016 beläuft sich die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern auf TEUR 196.

5.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.855 2.675

Im Rahmen des Management-Buy-Outs wurden Forderungen der Actris Brauereibetriebsveräußerungs AG (vormals: Eichbaum-Brauereien AG) in Höhe von TEUR 3.300 durch Herrn Roald Pauli erworben. Diese Forderung wird mit 1 % verzinst. Über den Forderungsbetrag von TEUR 3.300 nebst Zinsen bis zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 212 wurde ein Rangrücktritt bis zum 30. September 2020 gegenüber sämtlichen Gläubigern der PARK & Bellheimer GmbH & Co. KG erklärt.

Aufgrund der Modifikation des Gesellschafterdarlehens wurde die Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifikation in Höhe von TEUR 1.899 eingebucht. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung des Darlehens unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,74 % ermittelt. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und ursprünglichem Buchwert in Höhe von TEUR 1.401 wurde gemäß IAS 1.109 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit mit TEUR 180 aufgezinst.

5.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und - verbindlichkeiten

Leasing

Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2016 keine Gegenstände des Anlagevermögens im Leasingbestand.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von 3 Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen.

Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Innerhalb eines Jahres 91 77
Zwischen einem und fünf Jahren 100 62
191 139

Im Geschäftsjahr 2016 sind Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 91) geleistet worden.

Verpflichtungen/Ansprüche aus Mietverträgen

Konzern als Leasingnehmer und Leasinggeber

Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit unserer Branche bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anpachtung von zwei Gaststätten.

Die beiden Pachtverträge haben eine Laufzeit von 10 bzw. 13 Jahren. Den Mietaufwendungen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 65 stehen Mieterträge in gleicher Höhe gegenüber.

Verpflichtungen aus Rohstoffkontrakten

Der Malz- und Hopfenbedarf des Brauereibetriebes wird über Lieferkontrakte gesichert.

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Vertragsverpflichtungen:

Vertragsverpflichtungen aus Lieferungen:

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31.12.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Innerhalb eines Jahres 1.080 1.186
Zwischen einem und fünf Jahren 0 0
1.080 1.186

6 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

6.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Bier abzüglich Biersteuer 13.835 13.806
alkoholfreie Getränke 4.158 4.121
Sonstige Erlöse 739 576
18.732 18.503

Unter den sonstigen Erlösen im Konzern werden im Wesentlichen Mieterlöse sowie Erlöse aus Anfallerzeugnissen des Brauereibetriebes erfasst.

Nach geografisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Inland 15.998 16.306
Ausland 2.734 2.197
18.732 18.503

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in einer Geschäftseinheit mit einem Betätigungsfeld. Die primären Steuerungsgrößen, die der Vorstand zu Entscheidungen heranzieht, sind das Betriebsergebnis, der Getränkeausstoß und die Umsatzerlöse. Über die Ressourcenallokation in der Produktion wird basierend auf der gesamten Kapazität der Abfüllanlagen entschieden. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch die Tätigkeit als Getränkehersteller erwirtschaftet. Sie beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bier (Eigenbier, Lohnbrau, Handelsware) sowie von MG (Mineralwasser, Süßgetränke, Handelsware), die in Deutschland und im Ausland generiert werden. Da sämtliche Abfüllanlagen je nach Bedarf für das gesamte Getränkesortiment zum Einsatz kommen können, gibt es kein angemessenes Aufteilungskriterium, um die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen z. B. Kundengruppen oder Getränkearten zuzuordnen. Damit entfällt die Segmentberichterstattung, da das Unternehmen als ein Ein-Segment-Unternehmen geführt wird.

Eine besondere Abhängigkeit von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben.

6.2 Sonstige betriebliche Erträge

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Erträge aus Minderbezug 76 103
Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten 11 6
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0 9
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen des Umlaufvermögens 17 13
Erträge aus Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 0 140
Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen 53 105
Buchgewinn aus Anlagenabgängen 163 71
Periodenfremde Erträge 2 205
Schadensersatzansprüche 11 26
Übrige betriebliche Erträge 324 389
657 1.067

Die Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten erfassen ausschließlich die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Ausleihungen.

Unter dem Posten „Übrige betriebliche Erträge" werden vor allem Erträge aus der kurzfristigen Überlassung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von Veranstaltungen, aperiodische Erträge sowie Erträge aus verschiedenen anderen Leistungen zusammengefasst.

Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um nachträglich vereinnahmte Erträge aus dem Jahr 2015.

6.3 Materialaufwand

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und fuir bezogene Waren 4.229 4.227
Aufwendungen für bezogene Leistungen 279 291
4.508 4.518

Die Position „Aufwendungen fuir Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" erfasst die Aufwendungen für sämtliche Braustoffe, die Betriebsstoffe für die Energieversorgung, die Aufwendungen für Abfüllmaterialien, für den Bezug von fremden Waren sowie die Aufwendungen für die Herstellung von Süßgetränken.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Lohnverarbeitungen von Dritten und Aufwendungen für die Anmietung von Absatzstätten.

6.4 Personalaufwand und Mitarbeiter

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Löhne und Gehälter 6.780 6.738
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.457 1.440
8.237 8.178

Der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Berichtsjahr TEUR 603 (Vorjahr: TEUR 593).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar (Quartalsdurchschnitt):

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2016 2015
Gewerbliche Arbeitnehmer 103 99
Angestellte 42 42
145 141
Auszubildende 7 9
152 150

6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenwerte und auf Sachanlagen

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Planmäßige Abschreibungen 1.678 1.586
1.678 1.586

6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Vertriebskosten 1.837 2.154
Wartung und Instandhaltung 721 936
Verwaltungskosten 695 730
Sonstige Fremdleistungen 361 367
Abschreibungen Warenforderungen 48 35
Betriebsstoffe Fuhrpark 239 270
Mietaufwendungen für Inventar und Geschäftsausstattung 118 128
Sonstige Steuern 126 124
Übrige 240 34
4.385 4.778

6.7 Finanzergebnis

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 32 26
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 8
Abschreibungen auf Finanzanlagen -57 -58
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -356 -328
-379 -352

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ausschließlich Kundenausleihungen. Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 125) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung des Gesellschafterdarlehens von TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 169).

6.8 Ertragsteuern

Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die im Geschäftsjahr 2016 gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Ertragsteuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. In Bezug auf die Gewerbeertragsteuer wurde ein gewichteter Hebesatz der Gemeinden für die beiden Produktionsstandorte in Bellheim und Pirmasens bestimmt. Der für die Bewertung der latenten Steuern zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich wie im Vorjahr auf 28,7 %.

Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)
des Geschäftsjahres 0 0
aus Vorjahren 0 0
0 0
Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)
aus bilanziellen Veränderungen +18 +62
aus Verlustvorträgen +118 -42
+136 +20
Steueraufwand (+)/-ertrag (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung +136 +20

Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) 0 0
Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+)
aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung -7 +12
-7 +12
Steueraufwand (+)/-ertrag (-) im Sonstigen Ergebnis -7 +12

Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und das Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:

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2016 2015
TEUR TEUR
--- --- ---
Jahresergebnis vor Ertragsteuern 260 154
Erwarteter Steueraufwand 28,7 %
(Vorjahr: Steuerertrag 28,7 %) -75 -44
Auswirkungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen 4 4
Auswirkungen von steuerlichen Begünstigungen
Latente Steuerertrag für vorangegangene Geschäftsjahre
Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen -18 20
Veränderung Verlustvorträge -47 0
-136 -20

Zum 31. Dezember 2016 bestehen innerhalb des Konzerns Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 für körperschaftsteuerliche Zwecke (Vorjahr TEUR 0), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden. Alle Verlustvorträge des Konzerns haben nach der aktuellen Steuergesetzgebung einen unbeschränkten Verlustvortragszeitraum.

Die PARK & Bellheimer-Gruppe hat keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge über den Betrag des passivischen Überhangs der sonstigen Steuerlatenzen hinaus gebildet.

Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 haben sich aus den folgenden Bilanzpositionen abgeleitet:

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Akt. latente Steuern 31.12.2016

TEUR
Pas. latente Steuern 31.12.2016

TEUR
Akt. latente Steuern 31.12.2015

TEUR
Pas. latente Steuern 31.12.2015

TEUR
Immaterielle Vermögenswerte 0 55 0 34
Sachanlagen 0 707 0 725
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 712 0 712
Andere finanziellen Vermögenswerte 0 9 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 0 9 0 0
Rückstellungen für Pensionen 89 0 77 0
Sonstige Rückstellungen 0 3 0 3
Sonstige Verbindlichkeiten 65 0 67 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0
Steuerliche Verlustvorträge 911 0 1029 0
1.065 1.495 1.173 1.474
-1.065 -1.495 -1.173 -1.474
-430 -301

Der Steueraufwand (-) bzw. Steuerertrag (+) aus latenten Steuern zum 31. Dezember 2016 ist dem laufenden Ergebnis (Jahresergebnis) sowie dem sonstigen Ergebnis wie folgt zuzuordnen:

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Steuer- aufwand (-)/

-ertrag (+)

laufendes Ergebnis

TEUR
Steueraufwand (-)/

-ertrag (+)

sonstiges Ergebnis

TEUR
Immaterielle Vermögenswerte -21 0
Sachanlagen 18 0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0
Andere finanziellen Vermögenswerte -9 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände -9 0
Rückstellungen für Pensionen 5 7
Sonstige Rückstellungen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten -2 0
Steuerliche Verlustvorträge -118 0
Steueraufwand (-)/-ertrag (+) -136 7
-129

Eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde nur vorgenommen, sofern es sich um die gleiche Steuerart und um den gleichen Steuerschuldner handelt.

7 SONSTIGE ANGABEN

7.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Verkäufe an und Käufe von sowie Dienstleistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 bestehen keine Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen.

Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen des Managements

Schlüsselpositionen des Managements betreffen ausschließlich den Vorstand. Herr Roald Pauli erhält als Mitglied des Vorstands von der PARK & Bellheimer AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 84 p.a.. Bei der Vergütung handelt es sich ausschließlich um eine erfolgsunabhängige Vergütung. Im Geschäftsjahr 2016 wurden an den Vorstand Euro 84.000,00 vergütet.

Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen

Verträge mit dem Gesellschafter

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Roald Pauli in Höhe von EUR 3.300.000,00 wird mit 1 % verzinst. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2016 Zinsen in Höhe von EUR 34.770,00 angefallen. Über den Gesamtbetrag nebst Zinsen von EUR 3.511.774,00 wurde von Herrn Pauli ein Nachrang bis zum 30. September 2020 gegenüber allen anderen Gläubigern erklärt.

Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2016.

7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr belaufen sich im PARK & Bellheimer-Konzern auf EUR 37.500,00 (Vorjahr: EUR 37.500,00).

7.3 Mitteilungen nach § 21 WpHG i.V.m. § 160 AktG

Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen mitgeteilt:

„Herr Roald Pauli, Hockenheim, hat am 15. Juli 2010 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 9. Juli 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % überschritten hat und nun 81,29 % beträgt."

„Frau Sabine Pauli, Hockenheim, hat am 26. Juni 2013 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 25. Juni 2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,29 % (das entspricht 314.311 Stimmrechten) betragen hat.

7.4 Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2016 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt:

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2016

TEUR
2015

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 59 59
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 59 59

7.5 Befreiung einer Personenhandelsgesellschaft

Die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, die eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a (1) HGB ist und die in den Abschluss der PARK & Bellheimer-Konzern einbezogen wird, hat die Befreiungsoption in Bezug auf Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

7.6 Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Zinsrisiko

Der PARK & Bellheimer Konzern hat ausschließlich längerfristige Darlehen mit festen Zinssätzen über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgenommen. Damit ist der Konzern keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.

Währungsrisiko

Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.

Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Rohstoffpreisrisiko

Für das Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.

Zum 31. Dezember 2015 und zum 31. Dezember 2016 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

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Fälligkeit
Geschäftsjahr zum 31.12.2015 bis 1 Jahr

TEUR
1 bis 2 Jahre

TEUR
2 bis 3 Jahre

TEUR
3 bis 4 Jahre

TEUR
4 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Gesamt

TEUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Finanzschulden 767 784 788 645 622 727 4.333
Zinsen auf Finanzschulden 112 91 69 49 33 15 369
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0 0 0 3.300 0 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten
Gesellschafter 0 0 0 0 345 0 345
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 889 0 0 0 0 0 889
Sonstige Verbindlichkeiten 1.247 40 24 24 13 200 1.548
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 19 15 15 14 13 3 79
Fälligkeit Gesamt

TEUR
Geschäftsjahr zum 31.12.2016 bis 1 Jahr

TEUR
1 bis 2 Jahre

TEUR
2 bis 3 Jahre

TEUR
3 bis 4 Jahre

TEUR
4 bis 5 Jahre

TEUR
mehr als 5 Jahre

TEUR
Finanzschulden 830 838 699 716 847 1.105 5.035
Zinsen auf Finanzschulden 123 101 81 63 39 47 454
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0 0 0 3.300 0 0 3.300
Zinsen auf Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 0 0 345 0 0 345
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 533 0 0 0 0 0 533
Sonstige Verbindlichkeiten 997 146 150 141 328 267 2.029
Zinsen auf so. Verbindlichkeiten 35 32 28 24 11 7 137

Kapitalsteuerung

Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.

Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, eine gute Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.

Die langfristige Sicherung der Selbstfinanzierung basiert auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2016 bzw. zum 31. Dezember 2015 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.

7.7 Finanzinstrumente

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2015 beziehungsweise zum 31. Dezember 2016.

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015

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Bewertung nach IAS 39
Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert 31.12.2015

TEUR
fortgeführte Anschaffungskosten 31.12.2015

TEUR
Zeitwert 31.12.2015

TEUR
Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 31.12.2015

TEUR
beizulegender Zeitwert 31.12.2015

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lar 1.457 1.457 1.457
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte lar 2.224 2.224 2.224
Andere finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen lar 1.198 1.198 1.198
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 4.333 4.333 4.333
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter flac 2.675 2.675 2.675
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen flac 889 889 889
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.367 1.367 1.367
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
Forderungen und Kredite (lar: Loans-and-Receivables) lar 4.879 4.879 4.879
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) fvtpl 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) flac 9.264 9.264 9.264

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016

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Bewertungskategorie nach IAS 39 Buchwert 31.12.2016

TEUR
Bewertung nach IAS 39 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 31.12.2016

TEUR
beizulegender Zeitwert 31.12.2016

TEUR
fortgeführte Anschaffungskosten 31.12.2016

TEUR
Zeitwert 31.12.2016

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lar 2.151 2.151 2.151
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte lar 2.121 2.121 2.121
Andere finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen lar 1.119 1.119 1.119
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzschulden flac 5.035 5.035 5.035
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter flac 2.855 2.855 2.855
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten flac 1.875 1.875 1.875
Derivative Finanzinstrumente fvtpl 0 0 0
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien:
Forderungen und Kredite (lar: Loans-and-Receivables) lar 5.391 5.391 5.391
Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabiliti fvtpl 0 0 0
at Fair Value Through Profit or Loss) Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) flac 9.765 9.765 9.765

Beizulegender Zeitwert

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Marktwerte mit Barwert- und Optionspreismodellen berechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden die am Bilanzstichtag festgestellten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum 31. Dezember 2016 entsprachen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.

Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. In bestimmten Fällen wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt.

7.8 Organe der Gesellschaft

AUFSICHTSRAT:

DIPL.-KFM. MICHAEL KRANICH,

Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Kaufmann,

Managing Director der aeris CAPITAL AG, Pfäffikon (Schweiz)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgenden Gesellschaften:

- ZetVisions AG, Heidelberg

- Leonardo Venture GmbH & KGaA, Mannheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

- JK Wohnbau AG, München (Austritt 05.12.2016)

- VRMagic Holding AG, Mannheim

Vorsitzender des Beirats bei folgender Gesellschaft:

- Epple Holding GmbH, Heidelberg

DIPL.-BETRIEBSWIRT ERIC SCHÄFFER,

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG

Geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach

Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen

DR. BERNHARD MATHEIS

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens

Vorsitzender des Aufsichtsrates bei folgenden städtischen Gesellschaften:

- Rheinberger Besitz GmbH, Pirmasens

- Rheinberger Verwaltungs GmbH, Pirmasens

- Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Pirmasens und deren Tochtergesellschaften.

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden privaten Gesellschaften:

- Pfalzenergie GmbH, Kaiserslautern

- Volksbank, Pirmasens

- DRK Rettungsdienst GmbH Südpfalz, Landau

DR. FRITZ BRECHTEL,

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim

Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:

- Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), Karlsruhe

- Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Mannheim

- Wohnbau Wörth, Wörth

Verwaltungsratvorsitzender bei folgender Gesellschaft:

- Sparkasse Germersheim-Kandel, Kandel

Verwaltungsratmitglied bei folgenden Gesellschaften:

- Verband Region Rhein-Neckar, Mannheim

- Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim

MICHAEL REICHLING, *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Elektromeister

Bruttogehalt TEUR 58

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 11

ANDREAS KURZ *)

Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

Betriebsschlosser

Bruttogehalt TEUR 45

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 8

*) Arbeitnehmervertreter

Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr betragen TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 38).

ROALD PAULI, Kaufmann Vorstand

7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.

Pirmasens, den 31. März 2017

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der PARK & Bellheimer AG aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Freising-Weihenstephan, 14. Juni 2017

**Landestreuhand Weihenstephan GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

A. Funken,Wirtschaftsprüfer

J. Welter, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2096

Im Geschäftsjahr 2016 hat der Aufsichtsrat die Leitung des Unternehmens fortlaufend überwacht und den Vorstand in gemeinsamen Aussprachen in Fragen der Unternehmensführung beraten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats trafen sich im Geschäftsjahr

2016 in insgesamt vier Sitzungen. An einer Aufsichtsratssitzung konnte ein ufsichtsratsmitglied nicht teilnehmen. An allen übrigen Aufsichtsratssitzungen waren die Mitglieder vollständig vertreten. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2016 nicht gebildet.

Die Aufsichtsratssitzungen waren gekennzeichnet von einem intensiven und offenen Austausch mit dem Vorstand zur Lage des Unternehmens, zur Entwicklung der Geschäfts-und Finanzlage und zu deren Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Zustimmungspflichtige Sachverhalte sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie wurden besonders ausführlich behandelt und auf Basis von umfassenden Dokumentationen und Rückfragen an den Vorstand entschieden. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat war geprägt von einer vertrauensvollen und offenen Atmosphäre. Der Aufsichtsrat hat in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen. Über alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, berichtete der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl mündlich als auch schriftlich. Die Informationen erstreckten sich insbesondere auch auf die Tochtergesellschaft, die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Die Unternehmenskennzahlen und Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden vom Aufsichtsrat detailliert behandelt und vom Vorstand auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen erläutert.

Auch außerhalb der Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden über wichtige geschäftliche Vorgänge und Vorhaben unmittelbar unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in einem ständigen persönlichen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.

Schwerpunkt der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2016 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Weiterentwicklung der operativen Tochtergesellschaft PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Der Vorstand hat hierzu umfangreiche Unterlagen und Präsentationen für die Fortentwicklung der regionalen Vertriebs- und Marketingstrategie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wurde fortlaufend anhand der vorgelegten Unterlagen über den Getränkeabsatz, der Investitionstätigkeit, der Zahl der Mitarbeiter sowie der Entwicklung der finanziellen Situation vom Vorstand erörtert. Ebenfalls wurde der Aufsichtsrat über die Risikolage des Unternehmens sowie der Einhaltung der Compliance vom Vorstand unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand vorgelegte Unternehmensplanung sorgfältig geprüft und mit dem Vorstand ausführlich diskutiert.

Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

im Geschäftsjahr 2016 war nur Herr Raa€d Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG bestellt. Herr Pauli ist damit alleiniges Mitglied des Vorstandes der PARK & Beilheimer AG. Die Bestellung von Herrn Roald Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG endet am 31. Dezember 2017,

Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats keine personellen Veränderungen. In der Aufsichtsratssitzung vom 11. August 2016 wurde Herr Michael Kranich zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Eric Schäffer zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der PARK & Bellheimer AG gewählt.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Freising, hat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 unter Einschluss der Buchführung und des Risikofrüherkennungssystems geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Prüfungsberichte und Abschlussunterlagen wurden unverzüglich nach Fertigstellung allen Aufsichtsratsmitgliedern übersandt und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 ausführlich erörtert. An der Sitzung nahm ein Vertreter des Abschlussprüfers teil, der detailliert über die Prüfungsschwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Die Berichterstattung umfasste auch das Ergebnis der Prüfung des internen

Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Außerdem beantwortete der Vertreter des Abschlussprüfers Fragen des Aufsichtsrats und stand für Auskünfte zur Verfügung.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Prüfungsberichte durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen nicht zu erheben. in der Sitzung vom 14. Juni 2017 billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss. Damit wurde der Jahresabschluss der PARK & Bellheimer AG festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Prüfungen durch den Abschlussprüfer einstimmig zu.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen des PARK & Bellheimer-Konzerns und der Unternehmensleitung für ihr großes Engagement, ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2016.

14. Juni 2017

Der Aufsichtsrat

Michael Kranich,Vorsitzender

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