Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 27, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Sachanlagen | 3.239.017,96 | 3.367.196,96 | |
| II. Finanzanlagen | 2.503.001,00 | 2.503.001,00 | |
| 5.742.018,96 | 5.870.197,96 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 10.678.923,14 | 9.845.077,15 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 8.185.992,77 | 6.063.305,43 | |
| 18.864.915,91 | 15.908.382,58 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 3.073,67 | |
| D. Latente Steuern | 62.486,64 | 44.529,16 | |
| 24.669.421,51 | 21.826.183,37 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.059.662,00 | 8.059.662,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 59.570.433,59 | 59.570.433,59 | |
| III. Gewinnrücklagen | 39.206.047,00 | 39.206.047,00 | |
| IV. Bilanzverlust | -90.954.080,11 | -90.684.493,21 | |
| 15.882.062,48 | 16.151.649,38 | ||
| C. Rückstellungen | 1.629.630,42 | 3.385.609,80 | |
| D. Verbindlichkeiten | 7.156.174,53 | 2.288.924,19 | |
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.554,08 | 0,00 | |
| 24.669.421,51 | 21.826.183,37 |
Der Jahresabschluss der Funkwerk AG, Kölleda (Amtsgericht Jena, HR B 111457) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß den ergänzenden Vorschriften der Satzung hat die Gesellschaft einen Lagebericht aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde der Posten sonstige Anteile in der Gliederung ergänzt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde im Anhang Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Gebäude werden linear mit 2 % abgeschrieben und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 15 Jahren abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Anlagegegenstände über 150,00 EUR bis einschließlich 1.000,00 EUR und der linearen Abschreibung über fünf Jahre wird nicht genutzt.
Sofern der beizulegende Wert der Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Anteile werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Ausleihungen werden zum Nennwert oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung abgesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten auch Forderungen gegen Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres in dem die eigenen Anteile erworben wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistungen ausgeführt sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
2. Grundlagen der Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
3. Abweichungen von im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden bis auf folgende Ausnahmen:
Durch die erstmalige Anwendung des BilRUG wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung um den Posten „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ verkürzt und um den Posten „Ergebnis nach Steuern“ erweitert.
Durch das BilRUG sind Umsatzerlöse des Geschäftsjahres mit denen des Vorjahrs nicht vergleichbar. Die Umsatzerlöse des Vorjahres nach den Änderungen von § 277 Abs. 1 HGB stellen sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | |
|---|---|
| Umsatzerlöse 2015 (nach HGB a.F.) | 1.177 |
| Hinzurechnung nach § 277 Abs.1 HGB | 480 |
| Umsatzerlöse 2015 nach HGB i.d.F. BilRUG | 1.657 |
In entsprechender Höhe der Hinzurechnung verringern sich die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2015.
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).
Zwischen der Hörmann Finance GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.
2. Latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in der Position Anlagevermögen in Höhe von 62 TEUR.
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 8.059.662 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien zusammen. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,00 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,52 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.
Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen (BilMoG Umstellung und Gewinne Vorjahre)haben sich im Jahr 2016 nicht verändert.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,
- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,
- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Bedingtes Kapital
Bedingtes Kapital I und II
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, dass bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.
Bedingtes Kapital III
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 wurde das Aktienoptionsprogramm 2010 beschlossen und hierfür ein bedingtes Kapital III in Höhe von bis zu 365 TEUR und 365.000 Optionsrechte geschaffen.
Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals zur Schaffung von Aktienoptionsprogrammen darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.
Bilanzverlust
In den Bilanzverlust von 90.954 TEUR zum 31. Dezember 2016 ist ein Verlustvortrag in Höhe von 90.684 TEUR einbezogen.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
a) Haftungsverhältnisse
Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt:
Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absicherung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld, abgegeben.
Am 4. Februar 2014 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung gegenüber der Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda (FTG), abgegeben. Diese Erklärung ist erstmalig zum 31. März 2016 kündbar und sichert die finanzielle Ausstattung der FTG im Falle von fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung zu. Mit Datum vom 29. September 2015 wurde die Patronatserklärung mit Wirkung zum 31. März 2016 gekündigt.
b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen voraussichtlich Verpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächsten Kündigungstermin aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 202 TEUR (i.Vj. 100 TEUR).
c) Offene Rechtsstreitigkeiten
Seit dem Geschäftsjahr 2000 besteht ein Rechtsstreit, der zum Stichtag noch nicht beendet ist. Die Gesellschaft wird hiernach zur Zahlung von 928 TEUR verklagt. Eine Rückstellung für diesen Sachverhalt wurde nicht dotiert, da die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grund vorliegender juristischer Beurteilungen als gering eingeschätzt wird.
2. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich sechs Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.
3. Unternehmensverträge
Mit der FunkTech GmbH, Kölleda, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
4. Konzernzugehörigkeit
Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, für den kleinsten Konsolidierungskreis wird nach HGB aufgestellt.
Kölleda, den 31. März 2017
Funkwerk AG
Der Vorstand
Kerstin Schreiber
Der Jahresabschluss der Funkwerk AG zum 31. Dezember 2016 wurde am 25. April 2017 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
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