Annual / Quarterly Financial Statement • Aug 23, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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zum Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis
1. PRÜFUNGSAUFTRAG
2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
| 2.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter | |
| 2.2. Beachtung von Gesetz und Satzung |
3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
| 4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung | |
| 4.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen | |
| 4.1.2. Jahresabschluss | |
| 4.1.3. Lagebericht | |
| 4.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses | |
| 4.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses | |
| 4.2.2. Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses |
5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
6. WIEDERGABE DES BEDINGT ERTEILTEN BESTÄTIGUNGSVERMERKS
6. SCHLUSSBEMERKUNG
Anlagen
1. Bilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Kapitalflussrechnung
4. Entwicklung des Eigenkapitals
5. Anhang
6. Lagebericht
7. Bestätigungsvermerk
Mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17. März 2016 wurde ich zum Abschlussprüfer der
| SPOBAG AG Düsseldorf (im Folgenden auch „Gesellschaft” genannt) |
für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.
Ich bestätige nach § 321 Abs. 4a HGB, dass ich bei meiner Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet habe.
Des Weiteren erkläre ich gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. A) der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, dass die Prüfungsgesellschaft mit sämtlichen Mitgliedern (Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter) unabhängig vorn geprüften Unternehmen sind.
Nachfolgend berichte ich über die Art und den Umfang der Prüfung sowie deren Ergebnisse. Zu dem von mir erteilten Bestätigungsvermerk verweise ich auf Abschnitt 6.
Der vorliegende Prüfungsbericht wurde von mir in Übereinstimmung mit den vorn Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegebenen Empfehlungen eines Prüfungsstandards „Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) und den Vorschriften der VO (EU) Nr. 537/2014 erstellt.
Die Jahresabschlussprüfung habe ich am 27. Juli 2017 abgeschlossen.
Für die Durchführung meines Auftrags und meiner Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingung für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1. Januar 2002 (Anlage 8) maßgebend. Ich verweise ergänzend auf die in Ziffer 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen enthaltenen Haftungsregelungen und den Haftungsausschluss gegenüber Dritten.
Dieser Prüfungsbericht wurde nur zur Dokumentation der durchgeführten Prüfung gegenüber der Gesellschaft und nicht für Zwecke Dritter erstellt, denen gegenüber ich nach der im Regelungsbereich des § 323 HGB geltenden Rechtslage keine Haftung übernehme.
2.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Aus dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der gesetzlichen Vertreter sowie den sonstigen geprüften Unterlagen hebe ich folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind:
| • | Die Gesellschaft übte im Jahr 2015 keine eigene operative Tätigkeit aus. Es wurden Finanzmittel angelegt und Zinserträge und Kursdifferenzerträge realisiert. |
| • | Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2015 resultiert aus Verlusten aus erworbenen und aufgelösten Positionen im Wertpapierbereich. |
| • | Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr wesentlich. |
Zusammenfassend stelle ich entsprechend § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB fest, dass ich die Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, als realistisch ansehe.
Ergänzend verweise ich zur Lagebeurteilung auf meine Ausführungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses der Gesellschaft in Abschnitt 4.2 meines Berichts
2.2. Beachtung von Gesetz und Satzung
Zuletzt fand am 22. Dezember 2014 eine Hauptversammlung der Gesellschaft statt. Seitdem (insbesondere im Geschäftsjahr 2015 und 2016) fand - bis zum heutigen Tag - keine Hauptversammlung statt. Dies stellt einen Verstoß gegen Gesetz, wie u.a. in § 120 Abs. 1 AktG normiert, dar.. Es steilt ebenso einen Verstoß gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex (Tz. 2.3.1) dar. Insoweit liegt in der Abweichung von dieser Verhaltensempfehlung zur jährlichen Durchführung einer Hauptversammlung eine unzutreffende Aussage in der Entsprechenserklärung nach § 285 Nr. 16 HGB vor, da hierzu keine Abweichung genannt ist, wie ich es im Rahmen meiner Prüfung festgestellt habe.
U.a. fehlt aufgrund einer bislang nicht durchgeführten Hauptversammlung ein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 weist einen solchen Bilanzgewinn aus. Daher hat der Vorstand der Gesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 unter der Annahme aufgestellt, dass eine zukünftige Hauptversammlung als Verwendung des Bilanzgewinns den Vortrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung beschließen wird.
Damit werden in dem von mir geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 Sachverhalte berücksichtigt (Vortrag des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 auf neue Rechnung), die erst nach Abschluss meiner Prüfung wirksam werden (sofern eine zukünftige Hauptversammlung dieser Gewinnverwendungsthese zustimmt). Es handelt sich um ein formgebundenes Verfahren, das inhaltlich bereits festgelegt ist und zur rechtlichen Verwirklichung noch der Beschlussfassung von Organen bedarf. Ich habe mich in Gesprächen mit dem Vorstand der Gesellschaft davon überzeugt, dass die anstehende Erfüllung der Voraussetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
Ich habe daher den Bestätigungsvermerk unter aufschiebender Bedingung erteilt und verweise hierzu auf Abschnitt 6 in diesem Bericht. Ich weise darauf hin, dass damit mein Bestätigungsvermerk noch nicht erteilt ist. Der Jahresabschluss der SPOBAG AG zum 31. Dezember 2015 (und der Lagebericht zum Geschäftsjahr 2015) ist noch nicht geprüft. Mit Eintritt der Bedingung (Beschluss einer zukünftigen Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 in der hier bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 vom Vorstand angenommenen Weise) wird der Bestätigungsvermerk wirksam.
Prüfungsgegenstand
Gegenstand meiner Abschlussprüfung waren
| • | die Buchführung |
| • | der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang) |
| • | der Lagebericht |
| • | die nach § 91 Abs. 2 AktG dem Vorstand obliegenden Maßnahmen einschließlich der Einrichtung einer Überwachungssystems (Risikofrüherkennungssystem) der Gesellschaft. |
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lageberichtnach den deutsche handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft; dies gilt auch für die Angaben die ich zu diesen Unterlagen und Maßnahmen erhalten habe. Meine Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen meiner pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Prüfung der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist gemäß § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
Art und Umfang der Prüfung
Ausgangspunkt meiner Prüfung war der von Bernd Winkler, Wirtschaftsprüfer, München, geprüfte und unter dem 14. August 2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss, er wurde am 28. August 2015 festgestellt.
Die Prüfung wurde von mir in den Monaten Juni bis zum 27. Juli 2017 in meinen Geschäftsräumen in München durchgeführt. Hierbei ergaben sich wesentliche zeitliche Abweichungen von einem ursprünglichen Prüfungsplan, wonach vorgesehen war, die Prüfung im Jahr 2016 durchzuführen.
Meine Prüfung erfolgte nach den §§ 317 ff. HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen.
Danach habe ich meine Prüfung problemorientiert — jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung — so angelegt, dass ich Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, hätten erkennen müssen.
Auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes habe ich zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert auf dem Verständnis der Gesellschaft sowie von deren rechtlichem und wirtschaftlichem Umfeld, Auskünften der Geschäftsführung über die wesentlichen Ziele, Strategien und Geschäftsrisiken, analytische Prüfungshandlungen zur Einschätzung von Prüfungsrisiken und zur vorläufigen Beurteilung der Lage der Gesellschaft sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des internen Kontrollsystems der Gesellschaft, soweit dieses für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und für die Beurteilung des vom Vorstand einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems von Bedeutung ist. Das interne Kontrollsystem in seiner Gesamtheit war nicht Gegenstand meiner Abschlussprüfung.
Bei der Beurteilung des Risikos einer wesentlichen Fehlaussage im Jahresabschluss habe ich sowohl Risiken auf der Ebene des Abschlusses insgesamt als auch Risiken auf Aussageebene, das heißt für die Abbildung einzelner Arten von Geschäftsvorfällen und für einzelne Kontensalden und Abschlussangaben, eingeschätzt. Dieses Vorgehen diente zugleich der Identifizierung bedeutsamer Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen.
Auf der Grundlage der Risikobeurteilung wurden daraufhin kritische Prüfungsfelder identifiziert und es ist ein Prüfungsprogramm entwickelt worden, In diesem Prüfungsprogramm sind der Ansatz und die Schwerpunkte der Prüfung sowie die Art und Umfang der Prüfungshandlungen festgelegt. Dabei werden auch die zeitliche Abfolge der Prüfung und der Mitarbeitereinsatz geplant.
Die im Rahmen unserer Prüfungsstrategie von mir identifizierten kritischen Prüfungsfelder führten zu folgenden Prüfungsschwerpunkten:
| • | Ansatz, Ausweis und Bewertung der Finanzanlagen |
| • | Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals |
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten System- und Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Bei meiner Prüfung bin ich in Stichproben vorgegangen, die nicht nach mathematisch-statistischen Grundsätzen, sondern nach der entsprechenden Bedeutung der Kontrollsysteme und Geschäftsvorfälle ausgewählt wurden.
Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems bin ich wie folgt vorgegangen:
Ausgehend von den externen Faktoren, den Unternehmenszielen, der Geschäftsstrategie und den Steuerungs- und Überwachungsprozessen auf der Unternehmensebene analysierte ich anschließend die Geschäftsprozesse. in diesem zweiten Schritt der Prozessanalyse beurteile ich, inwieweit die wesentlichen Geschäftsrisiken, die einen Einfluss auf unser Prüfungsrisiko haben, durch die Gestaltung der Betriebsabläufe und der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen vermindert wurden.
Die Erkenntnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurden für die Beurteilung der Risiken wesentlicher Fehlaussagen im Jahresabschluss sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen herangezogen.
Von sämtlichen Kreditinstituten, mit denen die Gesellschaft am 31. Dezember 2015 in Geschäftsverbindung stand, wurden Bestätigungen der zum Bilanzstichtag bestehenden Salden eingeholt.
Für die Einschätzung der steuerlichen Risiken wurden Steuerberaterbestätigungen angefordert. Zur Beurteilung der rechtlichen Risiken wurden Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt.
Zukunftsbezogene Angaben im Lagebericht habe ich vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen beurteilt.
Der gesetzliche Vertrete hat mir alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erbracht und die berufsübliche Vollständigkeitserklärung in schriftlicher Form abgegeben. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.
Außerdem prüfte ich gemäß § 313 AktG den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2015 (Abhängigkeitsbericht). Ober diese Prüfung habe ich mit Datum vom 27. Juni 2017 einen gesonderten Bericht erstellt.
4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsgemäß geführt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
4.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ist diesem Bericht als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 geht der Vorstand der Gesellschaft davon aus, dass eine spätere Hauptversammlung einen bestimmten Gewinnverwendungsbeschluss über den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 treffen wird. Ich verweise hierzu auf Abschnitt 2.2 in diesem Bericht und auf den von mir unter aufschiebender Bedingung erteilten Bestätigungsvermerk. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung, zur Kapitalflussrechnung, zum Eigenkapitalspiegel sowie zum Anhang wurden eingehalten.
Meine Prüfung ergab, dass in dem mir zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 alle für die Rechnungslegung der Gesellschaft geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet sind.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und des AktG aufgestellt und ordnungsgemäß aus den Büchern der Gesellschaft und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt.
Nach meinen Feststellungen wurden die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften beachtet.
Der Anhang enthält die erforderlichen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Pflichtangaben.
4.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 ist diesem Bericht als Anlage 6 beigefügt.
Nach dem Ergebnis meiner Prüfung steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die gemäß § 312 AktG a Schuss des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) vom Vorstand abzugebende Erklärung ist im Lagebericht enthalten. Der Lagebericht entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften.
4.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach meiner Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
4.2.2. Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Die von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind im Anhang erläutert. Im Folgenden werden wesentliche Bewertungsgrundlagen, deren Kenntnis zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich ist, dargestellt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Liegt der beizulegende Wert am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten, wird unabhängig davon, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB vorliegt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Der beizulegende Wert von an Wertpapierbörsen gelisteter Finanzanlagen und Wertpapiere wird grundsätzlich aus dem Börsenschlusskurs am Bilanzstichtag abgeleitet.
Ich habe gemäß § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen meiner Prüfung untersucht, ob der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG ein funktionsfähiges Risikofrüherkennungssystem eingerichtet hat.
Ich habe dabei meiner Prüfung den Prüfungsstandard IDW PS 340 („Die Prüfung des Risikofrüh-erkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB") zugrunde gelegt.
Meine Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Unter der Bedingung, dass eine zukünftige Hauptversammlung als Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 den Vortrag dieses Bilanzgewinns auf neue Rechnung beschließen wird, habe ich nach dem Ergebnis meiner Prüfung dem beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 der SPOBAG AG, Düsseldorf, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
An die SPOBAG AG, Düsseldorf:
„Ich habe den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SPOBAG AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und der Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der SPOBAG AG, Düsseldorf, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Den vorstehenden Bericht erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Der von mir mit dem Datum vom 27. Juli 2017 unter einer aufschiebenden Bedingung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 6. „Wiedergabe des bedingt erteilten Bestätigungsvermerks" wiedergegeben.
München, den 27. Juli 2017
**KKM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Martin Kleemann, Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor meiner erneuten Stellungnahme, sofern hierbei mein Bestätigungsvermerk zitiert oder auf meine Prüfung hingewiesen wird; ich weise insbesondere auf § 328 HGB hin.
zum 31. Dezember 2015
AKTIVA
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| 31. Dezember 2014 | ||
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| Finanzanlagen | ||
| Wertpapiere | 210.228,61 | 1.171.972,04 |
| 210.228,61 | 1.171.972,04 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 7.877,21 | 7.331,46 |
| II. Sonstige Wertpapiere | 0,00 | 102.390,00 |
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | 5.641,96 | 0,00 |
| 13.519,17 | 109.721,46 | |
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 952,50 | 1.312,50 |
| 224.710,28 | 1.283.006,00 | |
| PASSIVA | ||
| 31. Dezember 2014 | ||
| EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 500.000,00 | 500.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 546.648,81 | 546.648,81 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 45.000,00 | 45.000,00 |
| Bilanzverlust/-gewinn | -897.449,03 | 60.430,12 |
| 194.199,78 | 1.152.078,93 | |
| 3. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| Sonstige Rückstellungen | 30.500,00 | 19.426,76 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 91.520,31 |
| II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10,50 | 20.000,00 |
| 10,50 | 111.520,31 | |
| 224.710,28 | 1.283.006,00 |
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -53.122,41 | -104.955,90 |
| 2. Erträge/Aufwendungen aus anderen Wertpapieren | -169.609,44 | 182.806,53 |
| 3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 37,14 |
| 4. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -746.149,00 | -48.223,85 |
| 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.446,75 | -434,88 |
| 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -970.327,60 | 29.229,04 |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 12.448,45 | 0,00 |
| 8. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -957.879,15 | 29.229,04 |
| 9. Gewinnvortrag | 60.430,12 | 31.201,08 |
| 10. Bilanzgewinn/-verlust | -897.449,03 | 60.430,12 |
für das Geschäftsjahr 2015
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | -958 | 29 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 746 | 48 |
| Cash-Earnings nach DVFA/SG | -212 | 77 |
| Veränderung der | ||
| kurzfristigen Rückstellungen | 11 | -13 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -20 | 20 |
| Wertpapiere des Umlaufvermögens | 103 | 886 |
| Investitionen in Wertpapiere des Anlagevermögens | 216 | -1.220 |
| sonstige betriebliche Aktiva | 0 | 44 |
| Cash-Flow aus Asset Management | 98 | -206 |
| Mittelzufluss aus der lfd. Geschäftstätigkeit | 98 | -206 |
| Dividenenauszahlung | 0 | 0 |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | |
| Veränderung der flüssigen Mittel | 98 | -206 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | -92 | 114 |
| Finanzmittelbestand a n der Periode | 6 | -92 |
Der Finanzmittelbestand setzt sich, aus den in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Bankverbindlichkeiten (i. Vj. Bankguthaben) zusammen.
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| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzgewinn | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2014 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 31.201,08 | 1.122.849,89 |
| Jahresüberschuss 2014 | - | - | - | 29.229,04 | 29.229,04 |
| übrige Veränderungen | - | - | - | - | - |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand 31. Dezember 2014/1. Januar 2015 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | 60.430,12 | 1.152.078,93 |
| Jahresfehlbetrag 2015 | - | - | - | -957.879,15 | -957.879,15 |
| übrige Veränderungen | - | - | - | - | |
| Stand 31. Dezember 2015 | 500.000,00 | 546.648,81 | 45.000,00 | -897.449,03 | 194.199,78 |
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellt, da die Gesellschaft börsennotiert ist (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB).
Die Gesellschaft wurde am 30.09.1999 mit einem Grundkapital von 500.000,00 Euro gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf erfolgte am 23.02.2000. Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. Geschäftsstandort der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft besitzt zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Die Bilanz der Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der Tatsache aufgestellt, das bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses keine Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 stattgefunden hat. Grundsätzlich wäre eine Ausschüttung der Gewinnrücklage bilanziell möglich. Der nun gewählte Gewinnvortrag ist also eine Annahme. Zum Bilanzstichtag liegt eine Erklärung des Großaktionärs vor, wonach die Bilanzvorlage von Vorstand und Aufsichtsrat entsprechend auf der Hauptversammlung unterstütz wird.
Die ausgewiesenen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden maximal zu Anschaffungskosten bilanziert, dabei wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens handelt es sich um Aktien von deutschen Aktiengesellschaften, die in keinem Auswahlindex der Deutschen Börse AG geführt sind. Gegenüber dem Vorjahr gab es einen signifikanten Abbau von Bestandspositionen gegenüber dem Vorjahr.
Alle ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Das gezeichnete Kapital der SPOBAG AG beträgt unverändert zum Vorjahr 500.000,00 Euro. Es ist unterteilt in 500.000 nennwertlose Aktien.
Angaben über das genehmigte Kapital gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.12.2014 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 21.12.2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 250.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die neuen Aktien sind den Aktionären unmittelbar oder mittelbar gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Ausgabebetrag der neuen Aktien sowie den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen, insbesondere den Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festzusetzen. Es wird insofern auf § 4 Abs. 3 der Satzung verwiesen.
Die Kapitalrücklage beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert 546.648,81 Euro.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 17.03.2014 wurde der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 31.201,08 Euro festgestellt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.11.2014 sollte die darauffolgende Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 entscheiden. Am 22.12.2014 hat die ordentliche Hauptversammlung der SPOBAG AG unter Tagesordnungspunkt 2 mit 100%-iger Mehrheit beschlossen, dass dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat entsprochen werden solle, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 31.201,08 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn 2013 bildet zusammen mit dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 23.871,69 Euro den Bilanzgewinn per 31.12.2014 in Höhe von 55.072,77 Euro.
Angaben zur Kapitalrücklage nach § 152 Abs. 2. AktG:
Es wurden im Geschäftsjahr keine Beträge eingestellt oder entnommen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für die Aufsichtsratsvergütung, die Kosten der Jahresabschlussprüfung und für ausstehende Rechnungen.
Alle zum 31.12.2015 ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Zum 31.12.2015 bestehen keine Resicherungen und Haftungsverhältnisse. Alle bestehenden Dienstleistungsverträge sind kurzfristig kündbar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufgrund der bestehenden gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge von 358.775 Euro (Gewerbesteuer) und 269.805 Euro (Körperschaftssteuer) sind im Geschäftsjahr keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag angefallen. Wegen der vermögensverwaltenden Tätigkeit und der damit einhergehenden Prognoseunsicherheit werden für diese Verlustvorträge keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Der anzuwendende Gewerbesteuersatz wäre 15,25 und der Steuersatz für die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages 15,57 %. Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Posten | (in Euro) | (in Euro) |
| --- | --- | --- |
| Abschreibungen auf Anlagevermögen | 0,00 | 0,00 |
| Vermittlungsprovisionen | 0,00 | 29.451,54 |
| Rechts- und Beratungskosten | 8.026,81 | 22.660,89 |
| Buchführungs- und Abschlusskosten | 11.257,89 | 6.666,69 |
| Prüfungskosten | 16.830,00 | 11.139,34 |
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 644,15 | 11.388,49 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 16.363,56 | 23.648,95 |
| Gesamt | 53.122,41 | 104.955,90 |
Zum Bilanzstichtag 31.12.2015 befanden sich 500.000 nennwertlose Inhaberstückaktien im Umlauf.
Im Geschäftsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt.
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr bis zum 12.06.2014 folgende Zusammensetzung:
| ― | Herr Dr. Robert Orth, wohnhaft in Düsseldorf, Rechtsanwalt (Vorsitzender) |
| ― | Herr Ferdinand Janka, wohnhaft in Engelberg, Schweiz, Kaufmann (steilvertretender Vorsitzender) |
| ― | Herr Thomas Hechtfischer, wohnhaft in Bochum, Rechtsanwalt. |
Herr Dr. Orth ist darüber hinaus Vorsitzender im Aufsichtsrat der Fauser AG, Gilching, und der SMP AG, Düsseldorf.
Herr Thomas Hechtfischer ist Mitglied des Aufsichtsrates der WCM AG, Frankfurt am Main.
In der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 12.06.2014 legten die Aufsichtsräte ihr Aufsichtsratsmandat für die SPOBAG AG mit Wirkung zum Ende der Sitzung an diesem Tage, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nieder.
Durch Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf wurden am 25.07.2014 die folgenden Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der SPOBAG AG bestellt:
| ― | Frau Karla Magsamen, geschäftsansässig Frankfurt am Main, Privatier |
| ― | Herr Peter Magsamen, geschäftsansässig Frankfurt am Main, Geschäftsführer der GFWV Gesellschaft für Wertschriftenverwaltung mbH, Ludwigshafen |
| ― | Herr Oliver Würtenberger, wohnhaft Hagen, Vorstand der Lifejack AG, München |
Frau Magsamen ist darüber hinaus stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main.
Herr Magsamen ist Vorsitzender im Aufsichtsrat der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, und der INSPIRE AG, Salzkotten. Zudem ist Herr Magsamen stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Silvia Quandt & Cie. AG i. L., nun firmierend unter Westend Brokers AG i. L., Frankfurt am Main, und einfaches Mitglied im Aufsichtsrat der Mood and Motion AG i. L., Frankfurt am Main.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates der SPOBAG AG vom 01.08.2014 wurde Herr Oliver Würtenberger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt und Frau Karla Magsamen zu seiner Stellvertreterin.
Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2014 folgende Vorstände:
| ― | Herr Heinz-Jürgen Held im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.03.2014 |
| ― | Herr Carsten Heise im Zeitraum vom 05.03.2014 bis 12.06.2014 |
| ― | Herr Sascha Magsamen im Zeitraum vom 12.06.2014 bis 31.12.2014 |
Seit Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes Herrn Carsten Heise am 12.06.2014 führt Herr Sascha Magsamen, Diplom Verwaltungswirt (FH), Kaufmann und Vorstand der PVM Private Values Media AG, die Gesellschaft als Alleinvorstand.
Vergütung für den Vorstand
Der Vorstand hat für 2015 keine Vergütung erhalten. Als Nebenleistung besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die das Risiko für den Vorstand sowie den Aufsichtsrat abdeckt. Die Jahresprämie belief sich im Berichtsjahr auf 1.433,00 Euro (Vorjahr: 1.733,00 Euro).
Vergütung für den Aufsichtsrat
Für den Aufsichtsrat sind in 2015 und 2014 folgende Vergütungen im Jahresergebnis enthalten:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| in EUR | in EUR | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Robert Orth | 4.760,00 | 6.527,50 |
| Ferdinand Janka | 1.750,00 | 3.000,00 |
| Thomas Hechtfischer | 2.000,00 | 2.750,00 |
| Gesamt | 8.510,00 | 12.277,50 |
Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2009 festgelegt. Hiernach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Festbetrag von 2.000,00 Euro, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Dreifache sowie der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils 250,00 Euro für jede Aufsichtsratssitzung.
Der im Geschäftsjahr 2015 für die Jahresabschlussprüfung erfasste Aufwand beträgt 16.830,00 Euro (Vorjahr: 11.139,34 Euro), der Aufwand für die Buchführung und Erstellung des Abschlusses vonseiten des Steuerberaters beträgt für das 2015er Geschäftsjahr 11.257,89 Euro (Vorjahr: 6.666,69 Euro). Es wäre m.E. besser für Prüfung 2015 einen höheren Betrag anzugeben (Auftragsschreiben lautet auf TEUR 12). In den Rückstellungen m.E. darstellbar. Denn eigentlich müsste man bei einer Pflichtprüfung eine Rückstellung über den vermutlichen Gesamtbetrag bilden.
Angaben über das Bestehen von Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:
Mutterunternehmen der SPOBAG AG war bis zum 12.06.2014 die ROI Verwaltungsgesellschaft mbH, Bielefeld, die bisher keinen Konzernabschluss veröffentlicht hat. Seit dem 12.06.2014 gehört die SPOBAG AG keinem Konzern an. Ab dem 03.09.2015 war die Livia Corporate Development SE, München, Mutterunternehmen der SPOBAG AG.
Hinsichtlich der Stimmrechtsanteile liegen der Gesellschaft für 2015 folgende Mitteilungen aus 2009, 2012, 2014 und 2015 vor:
1) Aus dem Jahr 2009
Der Stimmrechtsanteil der ROl Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Deutschland, an der SPOBAG AG hat am 04. März 2009 die Schwellen von 50 % und 75 % überschritten und beträgt nunmehr 90,18 % (450.900 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der ROI Verwaltungsgesellschaft mbH vollständig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpHG zugerechnet. Die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von der ROI Verwaltungsgesellschaft mbH kontrollierte Tochterunternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: DNA GmbH & Co. Verwaltungsgesellschaft.
Der Stimmrechtsanteil von Roland Oetker, Deutschland, an der SPOBAG AG hat am 04. März 2009 die Schwellen von 50 % und 75 % überschritten und beträgt nunmehr 90,18 % (450.900 Stimmrechte). Diese Stimmrechte sind ihm vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG zuzurechnen. Die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Tochterunternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG 3 % oder mehr beträgt, gehalten: ROI Verwaltungsgesellschaft mbH und DNA GmbH & Co. Verwaltungsgesellschaft.
2) Aus dem Jahr 2012
Die SPR Treuhand- und Beteiligungs-AG, Düsseldorf, hat am 13.12.2012 die gemäß § 21 WpHG geltende Meldeschwelle in Höhe von 3 % überschritten und hält nunmehr 3,0788 Prozent (15.394 Stimmrechte).
3) Aus dem Jahr 2014
Die DNA GmbH & Co. Verwaltungsgesellschaft, Bielefeld, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die ROI Verwaltungsgesellschaft, Düsseldorf, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat Roland Oetker, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die PVM Private Values Media AG, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 24,00% (das entspricht 120.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Inspire AG, Paderborn, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (IS1N: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 19,00% (das entspricht 95.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,00% (das entspricht 45.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Close Securities (Germany) Limited, London, United Kingdom, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,00% (das entspricht 45.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,00% der Stimmrechte (das entspricht 45.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Glase Securities Holdings Limited, London, United Kingdom, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,00% (das entspricht 45.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,00% der Stimmrechte (das entspricht 45.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Securities (Germany) Limited, Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Giese Brothers Holdings Limited, London, United Kingdom, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,00% (das entspricht 45.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,00% der Stimmrechte (das entspricht 45.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Securities Holdings Limited, Giese Securities (Germany) Limited, Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Close Brothers Group plc., London, United Kingdom, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,00% (das entspricht 45.000 Stimmrechten) betragen hat. 9,00% der Stimmrechte (das entspricht 45.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Brothers Holdings Limited, Glase Securities Holdings Limited, Close Securities (Germany) Limited, Glase Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die GBS Asset Management AG, Übach-Palenberg, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12,06.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,20% (das entspricht 101.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat.
Die Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat. 9,12% der Stimmrechte (das entspricht 45.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding Zwei Gmbh & Co. KG, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 18.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat. 9,12% der Stimmrechte (das entspricht 45.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH zuzurechnen.
Die Augur Financial Opportunity Sicav, Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat. 9,12% der Stimmrechte (das entspricht 45.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG, Augur Financial Holding II S.A., zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding II S.A., Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat. 9,12% der Stimmrechte (das entspricht 45.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG zuzurechnen.
Die GBS Asset Management AG, Übach-Palenberg, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 11.08.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Reisläufer Beteiligungen AG, Herisau, Schweiz, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 15.08.2014 die Schwellen von 3%, 5%, und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,4 % (das entspricht 72.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Inspire AG, Paderborn, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 25.08.2014 die Schwelle von 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 22,00% (das entspricht 110.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 27.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) betragen hat.
Die Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 27.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) betragen hat. 4,20% der Stimmrechte (das entspricht 20.988 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding Zwei Gmbh & Co. KG, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 27.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) betragen hat. 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH zuzurechnen.
Die Augur Financial Opportunity Sicav, Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 27.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) betragen hat. 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG, Augur Financial Holding II S.A., zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding II S.A., Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 27.08.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) betragen hat. 4,20% (das entspricht 20.988 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG zuzurechnen.
Die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 02.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 02.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0,00% der Stimmrechte (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding Zwei Gmbh & Co. KG, Frankfurt, Deutschland, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 02.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH zuzurechnen.
Die Augur Financial Opportunity Sicav, Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 02.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG, Augur Financial Holding II S.A., zuzurechnen.
Die Augur Financial Holding II S.A., Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 02.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH, Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG zuzurechnen.
Die Reisläufer Beteiligungen AG, Herisau, Schweiz, teilt gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 10.12.2014 die Schwellen von 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 23,5 % (das entspricht 117.500 Stimmrechten) betragen hat.
Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601 am 16.12.2014 die Schwelle von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0.0% (das entspricht 0 Stimmrechte) betrug.
Die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601, am 16.12.2014 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Glase Securities (Germany) Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601, am 16.12.2014 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Sämtliche verkaufte Stimmrechtsanteile waren der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Close Securities Holdings Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601, am 16.12.2014 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Sämtliche verkaufte Stimmrechtsanteile waren der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Securities (Germany) Limited, Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Close Brothers Holdings Limited, London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601, am 16.12.2014 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Sämtliche verkaufte Stimmrechtsanteile waren der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Securities Holdings Limited, Close Securities (Germany) Limited, Glase Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
Die Close Brothers Group plc., London, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0005490601, am 16.12.2014 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Sämtliche verkaufte Stimmrechtsanteile waren der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Close Brothers Holdings Limited, Close Securities Holdings Limited, Close Securities (Germany) Limited, Close Brothers Seydler Bank AG zuzurechnen.
4) Aus dem Jahr 2015 (das Jahr 2014 betreffend):
Die GBS Asset Management AG, Übach-Palenberg, Deutschland, teilt in ihrer Korrekturmitteilung zur Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 10.02.2015 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 08.08.2014 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Augur Financial Holding Zwei Gmbh & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland, teilt in ihrer Korrekturmitteilung zur Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 11.03.2015 mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 12.06.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,12% (das entspricht 45.600 Stimmrechten) betragen hat. 9,12% der Stimmrechte (das
entspricht 45.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Zwei Verwaltungs GmbH zuzurechnen.
5) Aus dem Jahr 2015:
Die Livia Corporate Development SE München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 03.09.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 74,80% (das entspricht 374.000 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 03.09.2015 die Schwellen von 3 c/o, 5 %, 10 %, 15 %, 20 cY0, 25 30 % und von 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 74,80 % (das entspricht 374.000 Stimmrechten) betragen hat. 74,80 % der Stimmrechte (das entspricht 374.000 Stimmrechten) sind Prof. Dr. Dr. Peter Löw gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der LIVIA Corporate Development SE zuzurechnen.
Die Reisläufer Beteiligungen AG, Herisau, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 03.09.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Inspire AG, Salzkotten, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 03.09.2015 die SchWellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 03.09.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die SPR Treuhand- und Beteiligungs AG Düsseldorf, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 14.09.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,25% (das entspricht 26.244 Stimmrechten) betragen hat.
Die SPR Treuhand- und Beteiligungs AG Düsseldorf, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.12.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 21.12.2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,99% (das entspricht 24.999 Stimmrechten) betragen hat.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die geforderte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären dauerhaft über die Homepage der Gesellschaft „www.spobag-ag.de" zugänglich gemacht.
Angaben gemäß § 152 Abs. 1 Satz 3 AktG:
Das bedingte Kapital beträgt 0,00 Euro (Vj.: 0,00 Euro).
Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2014 500.000,00 Euro und ist eingeteilt in 500.000 Inhaberaktien in Form von Stückaktien in rechnerischem Wert von 1,00 Euro.
Im Geschäftsjahr 2015 wurde das Grundkapital nicht erhöht. Es wurden keine eigenen Aktien gehandelt.
Frankfurt am Main, im Juli 2017
gez. Sascha Magsamen, Vorstand
im Geschäftsjahr 2015
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| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN |
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jan. 15 | Zugänge | Abgänge | 31. Dez. 15 | 1. Jan. 15 | Zuführungen | Auf- lösungen |
31. Dez. 15 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| FINANZANLAGEN | ||||||||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.171.972,04 | 0,00 | 215.594,43 | 956.377,61 | 0,00 | 725.149,00 | 0,00 | 726.149,00 |
| 1.171.972,04 | 6,00 | 215.594,43 | 956.377,61 | 0,00 | 726.149,00 | 0,00 | 726.149,00 |
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| NETTO- BUCHWERTE |
||
|---|---|---|
| 31. Dez. 15 | 31. Dez. 14 | |
| --- | --- | --- |
| FINANZANLAGEN | ||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 230.228,61 | 1.171.972,04 |
| 230.228,61 | 1.171.972,04 |
Die SPOBAG AG übte im Jahr 2015 keine eigene operative Geschäftstätigkeit aus. Die seinerzeit aus der Veräußerung der Beteiligung an der SPOBAG Bowling GmbH realisierten Finanzmittel waren im Geschäftsjahr 2015 aktiv in Finanzanlagen angelegt. Aus den angelegten Wertpapieren wurden Zinserträge und Kursdifferenzerträge realisiert.
Die SPOBAG AG beschäftigte im Jahr 2015 keine Mitarbeiter. Die Büro- und Verwaltungsaufgaben wurden von dem Vorstand selbst wahrgenommen.
Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat.
Am 25.07.2014 wurden per Gerichtsbeschluss vom Amtsgericht Düsseldorf die folgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der SPOBAG AG bestellt: Herr Oliver Würtenberger, Hagen, Vorstand der Lifejack AG, München; Frau Karla Magsamen, geschäftsansässig Frankfurt am Main, Privatier; und Herr Peter Magsamen, geschäftsansässig Frankfurt am Main, Geschäftsführer der GFWV Gesellschaft für Wertschriftenverwaltung mbH, Ludwigshafen.
Frau Magsamen ist darüber hinaus stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main.
Herr Peter Magsamen ist Vorsitzender im Aufsichtsrat der PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, und der 1NSPIRE AG, Salzkotten. Zudem ist Herr Peter Magsamen stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Silvia Quandt & Cie. AG i. L., nun firmierend unter Westend Brokers AG i. L., Frankfurt am Main, und einfaches Mitglied im Aufsichtsrat der Mood and Motion AG i. L., Frankfurt am Main.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates der SPOBAG AG vorn 01.08.2014 wurde Herr Oliver Würtenberger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt und Frau Karla Magsamen zu seiner Stellvertreterin.
Die SPOBAG AG als rein vermögensverwaltende Gesellschaft verfügt nach der Umstrukturierung und dem Verkauf des Bowling-Geschäftes über kein eigenes operatives Geschäft. Die Gesellschaft verwaltet ihr eigenes Vermögen. Der Jahresfehlbetrag betrug im Berichtsjahr TEUR 957,9 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 29,2). Es kam im Wertpapierbereich zu starken Verlusten aus erworbenen und aufgelösten Positionen. Auf der Erlösseite wurde er maßgeblich bestimmt durch die Erträge aus den Wertpapierverkäufen des Anlagevermögens sowie die Zinserträge auf die gehaltenen Wertpapiere. Wesentliche Aufwandspositionen stellten die Aufwendungen für Rechtsberatung, Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens, Vermittlungsprovisionen für Wertpapiere und Anleihen, die Vergütung des Aufsichtsrats sowie die Kosten der Buchführung und der Abschlussprüfung dar.
Die Bilanzstruktur hat sich gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr 2014 wesentlich verändert. Die Bilanzsumme verringerte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.058 auf TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 1.283). Es sind Wertpapiere von TEUR 210 sowie liquide Mittel von TEUR 6 auszuweisen. Die liquiden Mittel wurden zum 31.12.2015 auf einem Kontokorrentkonto bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten und waren täglich verfügbar. Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag von TEUR 957,9 (Vorjahr: TEUR 29,2) auf TEUR 194.2 (Vorjahr: TEUR 1.152) verändert. Die Eigenkapitalquote beträgt 86,42 % (Vorjahr: 89,80 %).
Im Geschäftsjahr 2016 und im bisherigen Geschäftsjahr 2017 kam es zu keinen weiteren negativen Entwicklungen.
Die Gesellschaft hat keine weiteren Ereignisse zu berichten.
Aus heutiger Sicht besteht die Geschäftstätigkeit der SPOBAG AG aus der Verwaltung der eigenen Finanzmittel. Der Vorstand entscheidet nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat über eine Anlage der Finanzmittel, soweit für die Anlage eine Rücksprache mit dem Aufsichtsrat erforderlich ist. Dabei werden die Chancen und Risiken kritisch abgewogen.
Risiken können sich aus einer mangelnden Verfügbarkeit der Finanzmittel aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts ergeben. Derartige Risiken sind wegen der täglichen Verfügbarkeit der Finanzmittel auf einem Kontokorrentkonto bei einem Kreditinstitut sowie der Bonität dieses Instituts nicht erkennbar. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah über Entwicklungen, die einen Einfluss auf die Risikolage haben können.
Weiterhin können sich Risiken aus der Wertentwicklung der erworbenen verzinslichen Anleihen ergeben. Diese Risiken können aus der allgemeinen Zinsentwicklung, aber auch aus einer Bonitätsverschlechterung des jeweiligen Anleiheemittenten resultieren. Der Vorstand begegnet diesen Risiken durch eine aktive Beobachtung der Marktentwicklung sowie eine intensive Beratung mit dem Aufsichtsrat.
Im Personalbereich kann der dauerhafte Ausfall des Vorstandes erhebliche Folgen haben. Daher werden alle Prozesse ausreichend dokumentiert, um bei Ausfällen das personenbezogene Wissen und daraus entstehende mögliche Problemstellungen zu reduzieren.
Unser Chancen- und Risikomanagement basiert auf einem unternehmensweiten Planungs- und Controllingsystem, aus dem wir frühzeitig Informationen über externe und interne Entwicklungen erhalten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, diskutieren wir regelmäßig und entwickeln Strategien für den Umgang mit konkreten Chancen bzw. Risiken. Diese setzen wir uni bzw. leiten bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen ein. Im Jahr 2015 wurde die Strategie zur Vermeidung und Absicherung von Risiken konsequent verfolgt. Gegen die operativen Risiken im Wertpapiergeschäft gibt es jedoch keine strukturelle Schutzmöglichkeit.
Für 2016 und das laufende Jahr 2017 wird das Ergebnis der Gesellschaft voraussichtlich wiederum von den Erträgen aus der Anlage der finanziellen Mittel bestimmt. Ob die dabei erzielten Erträge die notwendigen Aufwendungen für die Verwaltung der Gesellschaft decken werden, wird von der Anlageform und Anlagefristigkeit abhängig sein. Diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Rahmenbedingungen für eine Anlagemöglichkeit der Finanzmittel nicht wesentlich verschlechtern bzw. keine Entscheidung über eine alternative Verwendung der Finanzmittel getroffen wird. Der Vorstand der Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass die Erträge die Aufwendungen decken.
Es sind keine größeren Investitionen geplant.
Vergütung für den Vorstand
Der Vorstand hat für 2015 keine Vergütung (im Vorjahr ebenfalls keine Vergütung) erhalten. Vergütungsansprüche wurden nicht geltend gemacht. Als Nebenleistung besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die das Risiko für den Vorstand sowie den Aufsichtsrat abdeckt. Die Jahresprämie belief sich im Berichtsjahr auf 1.433,00 Euro (Vorjahr: 5.414,50 Euro).
Vergütung für den Aufsichtsrat
Für den Aufsichtsrat sind in 2015 und 2014 folgende Vergütungen im Jahresergebnis enthalten:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| in EUR | in EUR | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Robert Orth | 4.760,00 | 6.527,50 |
| Ferdinand Janka | 1.750,00 | 3.000,00 |
| Thomas Hechtfischer | 2.000,00 | 2.750,00 |
| Gesamt | 8.510,00 | 12.277,50 |
Die Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2009 festgelegt. Hiernach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied einen Festbetrag von 2.000,00 Euro, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Dreifache sowie der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates jeweils 250,00 Euro für jede Aufsichtsratssitzung.
Die Livia Corporate Development SE München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SPOBAG AG, Düsseldorf, Deutschland (ISIN: DE0005490601) am 03.09.2015 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 74,80% (das entspricht 374.000 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SPOBAG Aktiengesellschaft, Düsseldorf, Deutschland am 03.09.2015 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und von 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 74,80 % (das entspricht 374.000 Stimmrechten) betragen hat. 74,80 % der Stimmrechte (das entspricht 374.000 Stimmrechten) sind Prof. Dr. Dr. Peter Löw gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der LIVIA Corporate Development SE zuzurechnen.
Es gab seit dem 03.09.2015 bis zum 31.12.2015 keine Geschäfte mit der Livia Corporate Development SE München, Deutschland und Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland.
Gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG war die Livia Corporate Development SE München, Deutschland ab dem 03.09.2015 mit einem Stimmrechtsanteil von 74,80 % an der Gesellschaft beteiligt. Damit stand die SPOBAG AG für diesen Zeitraum auch mittelbar in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Livia Corporate Development SE München, Deutschland und wiederum dadurch mittelbar in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland.
Aus diesem Grund war hinsichtlich der obigen Mehrheitsbeteiligungen auch für einen Teil des Berichtszeitraums ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Abhängigkeitsbericht beinhaltet gemäß § 312 Abs. 1 AktG alle berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.
Zum Abschluss des Berichts erklärt der Vorstand, dass es zwischen der SPOBAG AG und der Livia Corporate Development SE München, Deutschland sowie Herrn Prof. Dr. Dr. Peter Löw, Starnberg, Deutschland keine Rechtsgeschäfte gegeben hat.
1. Zwischen den Gesellschaften vereinbarte Stimmrechtsbeschränkungen oder zwischen diesen vereinbarte Beschränkungen zur Übertragung von Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt.
2. Der Gesellschaft wurden folgende 10 % der Stimmrechte überschreitende, direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital mitgeteilt:
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| Name | Anschrift | direkt gehalten | Zurechnung | gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Livia Corporate Development SE | München | 74,80 % | 0,00 % | 74,80% |
3. Sonderrechte zu Aktien oder Aktien, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
4. Der Vorstand ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§ 84, 85 AktG zu bestellen bzw. abzuberufen. Die Änderung der Satzung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 133, 179 AktG. Die Satzung konkretisiert und ändert die gesetzlichen Bestimmungen wie folgt ab: Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einer oder mehreren Personen; die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig; der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder. Gemäß § 8 der Satzung der Gesellschaft wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind; der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch beim Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen; der Aufsichtsrat kann alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien; stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen in der Vertretungsbefugnis den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich; der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.
5. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Dezember 2019 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 250.000,00 (in Worten zweihundertfünfzigtausend Euro) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 250.000 (in Worten zweihundertfünfzigtausend) neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die neuen Aktien sind den Aktionären unmittelbar oder mittelbar gemäß § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag der neuen Aktien sowie den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen, insbesondere den Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festzusetzen.
6. Entschädigungsvereinbarungen hat die Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebotes weder mit den Mitgliedern des Vorstandes noch mit den Mitgliedern des Aufsichtsrates getroffen.
7. Das gezeichnete Kapital der SPOBAG AG beträgt unverändert zum Vorjahr 500.000,00 Euro. Es ist unterteilt in 500.000 nennwertlose Aktien.
Die nach § 289a HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auf der Internetseite der SPOBAG AG unter www.spobag-ag.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, im Juni 2017
gez. Sascha Magsamen, Vorstand
Unter der Bedingung, dass eine zukünftige Hauptversammlung als Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2014 den Vortrag dieses Bilanzgewinns auf neue Rechnung beschließen wird, habe ich nach dem Ergebnis meiner Prüfung dem beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 der SPOBAG AG, Düsseldorf, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Ich habe den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SPOBAG AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der SPOBAG AG, Düsseldorf, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
München, den 27. Juli 2017
Martin Kleemann, Wirtschaftsprüfer
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