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KST Beteiligungs AG

Annual / Quarterly Financial Statement Sep 15, 2017

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Annual / Quarterly Financial Statement

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KST Beteiligungs AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

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Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen EUR 43.563,00 EUR 55.540,00
III. Finanzanlagen EUR 7.932.098,05 EUR 4.250.735,29
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 289.528,16 EUR 1.656.513,85
III. Wertpapiere EUR 64,51 EUR 819.801,10
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks EUR 64.601,48 EUR 4.274.926,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 7.720,23 EUR 20.308,77
Summe Aktiva EUR 8.337.575,43 EUR 11.077.825,52

PASSIVA

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Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital EUR 5.385.576,00 EUR 5.402.173,00
II. Kapitalrücklage EUR 1.606.599,01 EUR 3.806.599,01
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn EUR 684.435,83 EUR 684.463,84
davon Gewinnvortrag EUR 684.463,84 EUR 0,00
B. Rückstellungen EUR 45.559,00 EUR 885.275,00
C. Verbindlichkeiten EUR 615.405,59 EUR 299.314,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva EUR 8.337.575,43 EUR 11.077.825,52

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesell­schaft im Hinblick auf die Rechnungs­legungs-, Prü­fungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapital­ge­sell­schaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögens­gegen­stände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Auf­wen­dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Das Saldierungs­ver­bot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraus­setzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unter­nehmens­tätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vor­her­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schluss­stichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schluss­­stichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewor­den sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaft­lichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeit­punkten der entsprechenden Zahlungen.

Im Jahresabschluss 2015 wurde bei der Bewertung der Wert­pa­piere des Anlagevermögens erstmals das gemil­derte Nie­derstwertprinzip angewendet. Die angewandten Bewer­tungs­methoden wurden insoweit angepasst.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Be­wertungs­vor­schriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung und Bilan­zierung vorgenommen.

Die Sachanlagen werden zu An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsge­wöhn­lichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs im Sammelposten erfasst und linear mit 20 % abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 Euro werden im Geschäftsjahr des Zugangs voll­ständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaf­fungs­kosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens er­folgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschrei­bungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu An­schaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Be­wertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Pensionsverpflichtungen sind vollständig mit dem nach ver­sicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksich­tigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften ermittelten Barwert nach PUC-Verfahren angesetzt. Im Berichtsjahr wurden diese nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vollständig übertragen. Zum 31.12.2016 bestanden keine Verpflichtungen mehr.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag aus­ge­wiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden fol­gende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

Vereinigte Staaten USD 1,0541

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaf­fungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen be­wertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Zugängen innerhalb des Kalenderjahres 2016 erfolgte die Abschreibung pro rata temporis.

3.2 Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die im Vorjahr unter dieser Bilanzposition geführte Beteiligung an der Blättchen & Partner AG mit Sitz in München wurde im Berichtsjahr vollständig veräußert. Eine entsprechende Abschreibung war bereits im Vorjahr vorgenommen worden.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Auf drei Wertpapiere des Anlagevermögens wurde im Jahresabschluss keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert dieser Wertpapiere beträgt 1.236.846,25 Euro, der Zeitwert 1.182.967,95 Euro.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist der ab­gezinste Auszahlungsanspruch des Körperschaftsteuergut­habens in Höhe von 115.965,67 Euro (Vorjahr 227.471,77 Euro) aktiviert. Das Körperschaftsteuerguthaben beträgt zum Bilanzstichtag 120.604,30 Euro (Vorjahr 241.208,60 Euro). Die Bewertung erfolgte zum Barwert, der auf der Grundlage eines Zinssatzes von 4 % am Bilanzstichtag ermittelt wurde. Die Bewertung der übrigen Vermögens­gegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten des Weiteren Zinsabgrenzungen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Sie enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr 111.510,74 Euro).

3.4 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und zur freien Verfügung stehen.

3.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert ange­setzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Versicherungsbeiträge sowie im Voraus bezahlte Mieten für Januar 2017.

3.7 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je 1,00 Euro.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der KST Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2015 den Vorstand zum Rück­kauf von bis zu 594.000 eigenen Aktien ermächtigt. Die ordentliche Hauptversammlung von 2. Mai 2016 hat diese Ermächtigung aufgehoben und den Vorstand zum Rück­kauf von bis zu 550.000 eigenen Aktien ermächtigt.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 114.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von 1,52 Euro. Dies entspricht 2,08 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

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Datum Erwerb Anteil Grund-kapital Anschaffungskosten in Euro Endbestand
Q1/16 14.598 0,27 % 171.021,25 112.425
Q2/16 1.703 0,03 % 173.705,49 114.128
Q3/16 0 0,00 % 173.705,49 114.128
Q4/16 296 0,01 % 174.117,75 114.424
31.12. 114.424 2,08 % 174.117,75 114.424

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu 2.970.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 2.970.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Geneh­migtes Kapital 2015).

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.158.000 Euro bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 4.158.000 neuer, auf den Namen lautender Stück­aktien (Bedingtes Kapital 2015).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 1.606.59,01 Euro setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 566.599,01 Euro aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von 1.040.000,00 Euro aufgrund der in den Jahren 2007 und 2015 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Im Berichtsjahr wurden 2.200.000,00 Euro aus der Kapital-rücklage entnommen.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung des erhöhten Grundkapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2016 wird das Grundkapital der Gesellschaft von 5.500.000,00 Euro auf 7.700.000,00 Euro erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 2.200.000,00 Euro. Die Kapital-erhöhung erfolgt ohne Ausgabe von Aktien.

Das auf 7.700.000,00 Euro erhöhte Grundkapital der Gesellschaft, eingeteilt in 5.500.000 Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG zum Zwecke der Rückzahlung in Höhe von 2.200.000,00 Euro (dies entspricht einem Betrag in Höhe von 0,40 Euro je Stückaktie) an die Aktionäre von 7.700.000,00 Euro auf 5.500.000,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital.

Die Auszahlung eines auf diesem Wege frei werdenden Kapitals darf aufgrund von Regelungen des Aktiengesetzes zum Schutze von Gläubigern erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten vorgenommen werden, gerechnet ab dem Tag, an dem die Bekanntmachung der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgt ist. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2016.

Bilanzgewinn

Der ausgewiesene Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zu­sammen:

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Jahresüberschuss 501.913,98 Euro
Gewinnvortrag 684.463,84 Euro
Ertrag Kapitalherabsetzung 2.200.000,00 Euro
Kapitalrückzahlung an Aktionäre - 2.154.230,40 Euro
Ausschüttung - 538.587,20 Euro
Einstellung andere Gewinnrücklagen - 9.124,39 Euro
Bilanzgewinn 684.435,83 Euro

3.8 Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Nach BilMoG sind Schulden aus Altersversorgungs­ver­pflich­tungen mit dem Deckungsvermögen zu verrechnen.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG vollständig übertragen. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Verpflichtungen mehr.

Aufgrund dieser Übertragung sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von 341.159,78 Euro entstanden.

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.9 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Gesellschaft hat bei einem Kreditinstitut ein Kontokorrentdarlehen mit einem Betrag von bis zu 925.000,00 Euro zum Bilanzstichtag. Dieses ist zum 31. Dezember 2016 mit 585.381,41 Euro in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs­betrag angesetzt und betreffen:

Aufsichtsratvergütungen 2016: 19.040,00 Euro

(Vorjahr 0,00 Euro)

Aufsichtsratvergütungen 2015: 4.760,00 Euro

(Vorjahr 15.837,37 Euro)

Aufsichtsratvergütungen 2014: 0,00 Euro

(Vorjahr 9.520,00 Euro)

Umsatz­steuer­: 0,00 Euro (Vorjahr 5.161,06 Euro)
diverse Verbindlich­keiten 5.684,73 Euro

(Vorjahr 3.001,14 Euro)

Lohn- und Kirchensteuer: 539,45 Euro

(Vorjahr 2.214,95 Euro)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr.

Verbindlichkeitenspiegel

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Restlaufzeit Summe davon gesichert
< 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre
Euro Euro Euro Euro Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute 585.381,41 - - 585.381,41 -
Sonstige Verbindlichkeiten 30.024,18 - - 30.024,18 -

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Art und Form der Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute Wertpapiere im Depot
Sonstige Verbindlichkeiten -

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlust­rechnung

Sämtliche Erträge wurden im Inland erzielt.

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, erhaltene Nebenkostenerstattungen sowie die zurück-erhaltene KFZ-Steuer für das im Vorjahr verkaufte KFZ. Der im Vorjahr bestehende Untermietvertrag wurde im Vorjahr beendet. Daher fallen in dieser Position keine Erträge an (Vorjahr 108.660,17 Euro).

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere der Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten bei den Finanz­anlagen im Berichtsjahr nicht (Vorjahr 263.729,15 Euro). Die Wertpapiere des Handelsbestandes wurden ebenfalls nicht abgeschrieben (Vorjahr 25.911,74 Euro).

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatser­klärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB be­standen zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen für das Kalenderjahr 2017 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 11.212,18 Euro, für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt in Höhe von 0,00 Euro.

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Ver­träge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, be­stehen nicht.

5.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnitt­lich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.3 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.

Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.4 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.5 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditäts­reserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanz­position "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 02.02.2017

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

Stuttgart, den 02. Februar 2017

gez. Voss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Februar 2017

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