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Wild Bunch AG

Annual Report Oct 19, 2017

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Annual Report

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Wild Bunch AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016, insbesondere über Art und Umfang der Prüfung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie über Beratungen im Aufsichtsrat, über die Beachtung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), über die Prüfung des Abschlusses der Wild Bunch AG und des Konzerns sowie über personelle Veränderungen in den Organen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat verfügt, der Empfehlung des DCGK entsprechend, über eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder.

ZUSAMMENWIRKEN VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Der Aufsichtsrat nahm 2016 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Er überwachte laufend die Geschäftsführung des Vorstands und begleitete ihn regelmäßig beratend bei der Leitung und strategischen Ausrichtung des Unternehmens.

Durch schriftliche und mündliche Berichte seitens des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte enthielten alle relevanten Informationen zur Geschäftsentwicklung und über die Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab und erörterte mit ihm alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge – insbesondere die weitere Integration der operativen Konzerngesellschaften, die weitere strategische Ausrichtung, Fragen der Erstkonsolidierung sowie die künftige Finanzierung des Konzerns. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat weiterhin über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und legte ihm Geschäftsvorgänge, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften oder von besonderer Bedeutung waren, rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Über besondere Absichten und Vorhaben, die für das Unternehmen eilbedürftig waren, wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und er hat – sofern erforderlich – sein schriftliches Votum erteilt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ließ sich auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten.

Seine Prüfungstätigkeit erfüllte der Aufsichtsrat, soweit in diesem Bericht nicht gesondert beschrieben, indem er Berichte des Vorstands, der Mitarbeiter sowie externer Wirtschaftsprüfer entgegennahm und erörterte.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Im Jahre 2016 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Die Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 86%.

AUSSCHÜSSE

Um eine effiziente Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen, hat der Aufsichtsrat die folgenden beiden Ausschüsse gebildet: Prüfungs- und Bilanzausschuss sowie Investitionsausschuss.

Im Jahr 2016 fanden auf Grund der Komplexität der Jahresabschlüsse fünf Sitzungen des Prüfungs- und Bilanzausschusses statt. Eine Sitzung des Investitionsausschusses fand nicht statt.

BERATUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und Beratungen in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seinen Gremien waren die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis der Gesellschaft und des Konzerns sowie die Finanz- und Liquiditätslage, die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns. Schwerpunkt der Sitzungen waren in der ersten Jahreshälfte vor allem Beratungen über die Verwendung der der Gesellschaft zufließenden Mittel aus der Barkapitalerhöhung, die Ablösung einer fälligen Unternehmensanleihe durch Roll-Over sowie über die Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 und damit verwandte Themen.

Im weiteren Jahresverlauf wurden schwerpunktmäßig die weitere Sicherung der Liquidität, die Investorensuche, die Durchführung von Strukturmaßnahmen und damit verbundene Einzelfragen sowie die Liquiditätslage des Konzerns diskutiert.

Zentraler Gegenstand der Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat waren die weitere operative Integration der französischen, italienischen und spanischen Unternehmensteile in den Gesamtkonzern, insbesondere auch deren bilanzielle Erstkonsolidierung und deren Abbildung im Jahresabschluss 2015, die Gesamtfinanzierung der Gesellschaft, insbesondere durch Begebung einer Unternehmensanleihe mit einer Laufzeit bis 2019 zur Ablösung einer fälligen Unternehmensanleihe und durch Umsetzung einer im Geschäftsjahr 2015 bereits beschlossenen, tranchenweisen Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital in Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals sowie die Beratungen zu Bankenfinanzierungen und Investorensuche.

Im Einzelnen sind folgende Themenbereiche der Aufsichtsratssitzungen besonders hervorzuheben:

Beratung des Vorstands hinsichtlich der Aufstellung und Vorlage des Jahresabschlusses 2015 sowie der benötigten Dokumentation der zugrundeliegenden Prüfungssachverhalte.
Beratung des Vorstands hinsichtlich strategischer Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere auch hinsichtlich Finanzierungsmöglichkeiten von Zuerwerben.
Beratung des Vorstands zur Reorganisation der deutschen Gesellschaften (insbesondere zur zukünftigen Rolle der Wild Bunch Germany GmbH).
Beratung des Vorstands zur Konzerninnenfinanzierung, insbesondere zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Wild Bunch S.A. und der Muttergesellschaft Wild Bunch AG.

BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Sitzungen Beschlüsse zur Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Budgets und der Cashflow-Planung für das Geschäftsjahr 2016, zur Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, zur Genehmigung eines Intercompany Darlehens an die Wild Bunch S.A. in Höhe von € 10 Mio. und über die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen von bis zu € 50 Mio. gefasst. Außerhalb seiner Sitzungen hat der Aufsichtsratsrat weitere Beschlüsse gefasst, u.a. über die Zusammenführung französischer Unternehmensteile zur Verschlankung der administrativen Struktur, zum Erwerb und zum Verkauf von Unternehmensanteilen sowie zum Abschluss einer umfassenden Gruppenfinanzierung.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mehrfach mit Fragen von Corporate Governance im Unternehmen befasst. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verständigt und die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im August 2017 abgegeben. Sie ist der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Wild Bunch AG zusammen mit früheren Entsprechenserklärungen dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat haben darin erklärt, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen wurde und wird, mit den in der Entsprechenserklärung bezeichneten Ausnahmen.

Im Corporate Governance Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat gesondert die Corporate Governance.

ERLÄUTERUNGEN GEMÄSS ÜBERNAHMERICHTLINIEUMSETZUNGSGESETZ

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Angaben im Lagebericht der Wild Bunch AG und im Konzern-Lagebericht gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB und den Erläuterungen des Vorstands hierzu auseinandergesetzt. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht/Konzern-Lagebericht wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat die Angaben und Erläuterungen geprüft und macht sie sich zu Eigen. Sie sind aus Sicht des Aufsichtsrats vollständig.

BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2016 ergaben sich in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates keine Veränderungen gegenüber der Zusammensetzung des Aufsichtsrates seit dem 30. Juni 2015.

BESETZUNG DES VORSTANDS

Im Geschäftsjahr 2016 bestand der Vorstand der Gesellschaft durchgängig aus den Herren Vincent Grimond, Brahim Chioua, Max Sturm und Vincent Maraval. Herr Vincent Grimond ist Vorstandsvorsitzender.

PRÜFUNG DES ABSCHLUSSES DER WILD BUNCH AG UND DES KONZERNS ZUM 31. DEZEMBER 2016

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wurde mit Beschluss des AG Charlottenburg vom 6. Februar 2017 unter entsprechender Anwendung von § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB i.V.m. § 37W Abs. 5 Satz 2 WpHG zum Abschlussprüfer sowie als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 und zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2016 aufgestellt werden, für dieses Geschäftsjahr gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Gegenstand der Prüfungen war der vom Vorstand vorgelegte und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellte Jahresabschluss und Konzernlagebericht der Wild Bunch AG und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016, der nach den Vorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) und ergänzend nach den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wurde. Dem Jahresabschluss der Wild Bunch AG und dem Konzernabschluss wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Sie waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 25. April 2017, an der auch Vertreter des Abschlussprüfers teilnahmen und für Fragen zur Verfügung standen, sowie einer weiteren Sitzung am 29. September 2017. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach abschließendem Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt.

Nachdem das Jahr 2015 im Zeichen eines grundlegenden Neuanfangs des zusammengeführten Konzerns stand, rückte im Geschäftsjahr 2016 die wirtschaftliche Bewertung des Neuanfangs insbesondere im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der damit verbundene Erstkonsolidierung in den Vordergrund. Auf Unternehmensebene war das Geschäftsjahr geprägt von finanziellen und strukturellen Änderungen, auf Aktionärsebene vom Abschluss einer schrittweise durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital in von Höhe 10% des Grundkapitals im Umfang von auf das Geschäftsjahr 2016 entfallenden 8,22% des Grundkapitals.

Auf operativer Ebene hat sich das Ergebnis der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 bei geringeren Umsätzen stabilisiert, leidet aber noch immer u.a. an der Volatilität des Verleihgeschäfts, einzelnen Produktentscheidungen aus der Vergangenheit und den damit verbundenen Wertkorrekturen bezüglich der Filmbibliotheken sowie unter geringerer Budgetierungen für den Erwerb von TV-Produkten. Das Ergebnis ist zudem geprägt durch Einmaleffekte, insbesondere resultierend aus Kosten der Abschlussprüfung, der Beratung hinsichtlich einzelner Restrukturierungsmaßnahmen und der Beratung zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen. Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Konzern aufgrund der im Jahr 2016 umgesetzten und eingeleiteten Maßnahmen jedoch vielversprechende Grundlagen für ein wachstumsorientiertes Geschäft.

PRÜFUNG DES BERICHTS DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Aufgrund der im Berichtsjahr bestehenden Beteiligung von Sapinda-Gesellschaften in Höhe von zeitweilig bis zu 48,2% an der Gesellschaft, ist die Wild Bunch AG im Berichtsjahr als ein von einem einzelnen Aktionär abhängiges Unternehmen einzustufen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Sapinda-Gesellschaften besteht nicht.

Der Vorstand der Wild Bunch AG hat daher gemäß § 312 AktG für den Zeitraum der Abhängigkeit einen Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016 erstellt (Abhängigkeitsbericht). Soweit der Abhängigkeitsbericht über den Zeitraum der tatsächlich bestehenden Beherrschung hinausgeht, erfolgt die Aufstellung des Abhängigkeitsberichts fakultativ. Der Vorstand hat den Abhängigkeitsbericht dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt.

Der Abschlussprüfer der Gesellschaft hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk:

Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Berlin, den 29. September 2017

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in ihrer Sitzung vom 29. September 2017 den Abhängigkeitsbericht eingehend mit den Mitgliedern des Vorstands erörtert. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats gelangten zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung sind dem Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit oder sonstige Beanstandungen ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt Vorstand, Management und Mitarbeitern für eine große Leistungsbereitschaft und hohen persönlichen Einsatz.

Berlin, den 29. September 2017

Der Aufsichtsrat

Wolf-Dieter Gramatke, Vorsitzender

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Hinweise:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wild Bunch AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt „Zusammenfassung bestandsgefährdender Risiken" im Abschnitt 4.1.3 „Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken" im Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu EUR 30,0 Mio. abgeschlossen hat. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten finanziellen Covenants (Minimum EBITDA-Marge, Liquiditäts-Ratio, Leverage-Ratio und Minimum Eigenkapital) oder vertraglichen Berichtspflichten fällig gestellt werden. Diese vertraglichen Berichtspflichten umfassen auch die Vorlage eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht aber das Risiko, dass die Covenants nicht eingehalten werden können. Ferner ist das Risiko nicht auszuschließen, dass die Bank ihr aus der Tatsache eines vorgelegten eingeschränkten Bestätigungsvermerks für den Konzernabschluss 2016 resultierendes Recht zur Fälligstellung des Kredits ausüben wird. Der Vorstand schätzt dieses Risiko indes als gering ein, da die kreditgebende Bank ihrerseits schon geraume Zeit Kenntnis von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks hat. Die Fortführung des Konzerns und damit der Gesellschaft hängt im Fall der Fälligstellung des Kredits davon ab, dass die dann erforderliche anderweitige Beschaffung finanzieller Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt. Darüber hinaus setzt die Fortführung des Konzerns und damit der Gesellschaft voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50,0 bis 60,0 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung des oben genannten Rahmenkreditvertrages oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

Berlin, den 10. Oktober 2017

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer

Lennartz, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2016

AKTIVA

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31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
--- --- ---
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 0,00
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 0,00 0,00
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 3.505,45 5.339,53
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.503,14 92.573,63
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 111.697.869,74 111.697.869,74
2. Beteiligungen 2.107.759,87 3.142.893,63
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 18.182.429,50 8.182.429,50
131.988.059,11 123.023.192,87
132.052.067,70 123.121.106,03
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Waren 8.057,42 11.853,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.359,53 12.736,49
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.224.939,73 493.032,86
3. sonstige Vermögensgegenstände 363.266,07 661.108,43
2.589.565,33 1.166.877,78
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 344.943,52 3.989.838,63
2.942.566,27 5.168.569,96
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 122.680,56 113.417,74
135.117.314,53 128.403.093,73
PASSIVA
31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 81.763.015,00 75.721.571,00
./. Eigene Anteile -2.414,75 -2.414,75
bedingtes Kapital (2015/1) EUR 19.750.097
II. Kapitalrücklage 69.658.176,48 63.314.660,28
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 2.414,75 2.414,75
IV. Bilanzverlust -53.042.086,05 -53.036.299,37
98.379.105,43 85.999.931,91
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 13.697,13 35.277,30
C. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 1.286.900,00 1.014.400,00
1.286.900,00 1.014.400,00
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 18.032.160,00 15.197.228,21
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 433.619,16
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.318.402,00 1.058.421,83
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.028.343,23 22.318.292,88
5. sonstige Verbindlichkeiten 58.706,74 2.345.922,44
davon aus Steuern EUR 21.927,82 (Vj.: TEUR 23)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 527,26 (Vj.: TEUR 0)
35.437.611,97 41.353.484,52
135.117.314,53 128.403.093,73

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

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01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015
Euro Euro Euro
--- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 59.859,26 171.786,74
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.186.566,98 2.185.883,65
davon aus Währungsumrechnung EUR 20.538,08 (Vj.: TEUR 425)
3. Materialaufwand 16.811,95 37.741,47
Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwendungen:
a) Löhne und Gehälter 805.040,94 1.052.261,77
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 95.699,89 135.320,98
davon für Altersvorsorge EUR 11.251,87 (Vj.: TEUR 19) 900.740,83 1.187.582,75
5. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 30.089,78 278.068,52
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 30.089,78 2.499.428,08 2.777.496,60
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.083.211,58 3.235.688,76
davon aus Währungsumrechnung EUR 35.124,38 (Vj.: TEUR 1)
7. Erträge aus Beteiligungen 0,00 112.950,00
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 897.757,90 224.105,27
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 897.757,90 (Vj.: TEUR 224)
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 3.044.085,59 378.654,52
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 773.122,47 1.103.331,94
davon von verbundenen Unternehmen EUR 759.077,75 (Vj.: TEUR 879)
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 890.435,41
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 143.068,64 8.994.132,72
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.793.256,50 3.528.364,66
davon an verbundene Unternehmen EUR 916.475,09 (Vj.: TEUR 590)
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -5.786,68 -16.474.730,25
15. Verlustvortrag -53.036.299,57 -36.561.569,12
16. Bilanzverlust -53.042.086,05 -53.036.299,37

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Allgemeines

Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG (ehemals Senator Entertainment AG, nachfolgend „Senator") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Im Vorjahr erwarb die Wild Bunch AG mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100% der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (auch „Wild Bunch S.A."), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen. Der Erwerb erfolgte im Wege einer Sachkapitalerhöhung.

Mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gelang der Wild Bunch AG ein erster großer Schritt in der Umsetzung der Internationalisierungsstrategie. Wild Bunch S.A. ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmunternehmen mit mehr als einem Dutzend Tochtergesellschaften, u. a. in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland. Mit dem Erwerb von Wild Bunch S.A. soll insbesondere die strategisch erforderliche hinreichende Unternehmensgröße, Einkaufs- und Marktmacht erreicht werden, um die laufenden Erlöse aus dem Filmvertrieb auf die angestrebte breite und weniger volatile Basis zu stellen.

Die Wild Bunch AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dieser wurde im Geschäftsjahr nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und wird zum Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Trotz der erstmaligen Anwendung der Neuregelung des BilRUG und der damit verbundenen geänderten Definition der Umsatzerlöse ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten gegeben. Es waren keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr nötig.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene Filmrechte werden über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben.

Die Abschreibung der Filmrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen.

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 150 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150 und € 1.000 betragen, werden in einem Sammelposten aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben (so genannte Poolabschreibung).

Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden bei voraussichtlicher dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Finanzanlagen

Die Anteile werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abzüglich außerplanmäßiger Abschreibung und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Abschlussstichtag gezahlt wurden, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden zudem positive Unterschiedsbeträge zwischen Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und Ausgabebetrag ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährlich Abschreibung zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt wird.

Finanzderivate

Zur Absicherung von Währungsrisiken werden Finanzderivate eingesetzt. Währungskursrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Derivat und Grundgeschäft werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Nicht realisierte Verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.

Eigene Anteile

Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB).

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst wird.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert. Da es sich ausschließlich um kurzfristige Verpflichtungen handelt, entfällt eine fristadäquate Abzinsung.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Latente Steuern

Der Berechnung latenter Steuern wurde ein zum Vorjahr unveränderter kombinierter Ertragsteuersatz von 31,0% zugrunde gelegt. Die Steuerermittlung zum 31. Dezember 2016 führte unverändert zum Vorjahresstichtag ausschließlich zu aktiven latenten Steuern, deren Ansatz in Ausübung des dafür bestehenden Wahlrechts unterbleibt.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Die Wild Bunch AG, Berlin, erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100% der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (nachfolgend „Wild Bunch S.A."), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen. Das Grundkapital der Wild Bunch S.A. beträgt € 187.750,00 und ist eingeteilt in 18.775 Aktien im Nennbetrag von € 10,00. Dabei wird eine Aktie von der Wild Bunch S.A. selbst gehalten. Der Erwerb erfolgte im Wege einer Sachkapitalerhöhung.

Im Vorjahr mussten aufgrund der Geschäftsentwicklungen insbesondere die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften Senator Film Verleih GmbH, Berlin (T€ 800), Senator Film Köln GmbH, Köln (T€ 27,5), Senator Film München GmbH, München (T€ 25) und der Senator Movinvest GmbH, Berlin (T€ 25), abgeschrieben werden.

Im Geschäftsjahr wurde die im Vorjahr ausgereichten Darlehen im Gesamtbetrag von T€ 8.182 an die Wild Bunch S.A. um ein weiteres Darlehen in Höhe von T€ 10.000 erhöht. Die unbesicherten Darlehen werden mit 5% p.a. verzinst und haben eine Laufzeit bis zum 27. Januar 2017. Die Laufzeit verlängert sich um 12 Monate, sofern die Darlehen nicht drei Monate vor Fälligkeit gekündigt werden. Eine Kündigung ist bisher nicht erfolgt.

Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen verbunden Unternehmen in Höhe von T€ 2.225 (Vj.: T€ 493), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 341 (Vj.: T€ 0) und auf sonstige Vermögensgegenstände T€ 1.884 (Vj.: T€ 493). Auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden im Vorjahr Abschreibungen in Höhe von T€ 2.499 vorgenommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind (wie auch im Vorjahr) innerhalb eines Jahres fällig.

Derivative Finanzinstrumente

Die Wild Bunch AG hält zum Bilanzstichtag keine Devisenoptionen und -swaps zur Währungsabsicherung (Vj.: T€ 1.940).

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Art Nominalwert beizulegender Zeitwert Buchwert angewandte Bewertungsmethode
T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Devisenoptionen (USD Call) 114 7 0 Optionspreismodell
Devisenforwards (EUR/USD) 113 9 0 Barwertmethode
Devisen Swaps (EUR/USD) 1.713 33 0 Barwertmethode
1.940 49 0

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen die erfolgsabhängige Provision für die Platzierung der im Geschäftsjahr 2016 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen ausgewiesen. Die Provision wird über die Laufzeit der Anleihe ratierlich aufgelöst.

Grundkapital

Die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. September 2014 hat Beschlüsse zu vier Kapitalmaßnahmen gefasst, von denen drei Maßnahmen in 2014 umgesetzt wurden. Die vierte Maßnahme konnte bis zum 5. Februar 2015 erfolgreich durchgeführt werden.

Am 5. Februar 2015 konnte die Gesellschaft die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene vierte Kapitalmaßnahme, eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788, durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch), erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien wurden ausschließlich an die Anteilseigner von Wild Bunch S.A., im Wesentlichen Vincent Grimond, Brahim Chioua, Vincent Maraval, Alain de la Mata und SWB Entertainment Investment B.V. (vormals Sapinda Entertainment Investment B.V.) ausgegeben.

Am 17. Dezember 2015 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöhte.

Am 8. Januar 2016 führte die Gesellschaft eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 12,39 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose 81.763.015 Stückaktien, auf die ein rechnerischer Wert von jeweils € 1 entfällt eingeteilt.

Die eigenen Anteile wurden in Höhe ihres rechnerischen Werts mit dem gezeichneten Kapital verrechnet.

Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/1 aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde 2015 und 2016 zur Ausgabe von 1.391.556 bzw. 6.041.444 neuen Aktien verwandt. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung zum Bilanzstichtag noch € 29.732.007 (Vj.: € 35.773.451).

Auf der Hauptversammlung vom 30. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097,00 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/1 wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/I ins Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

Kapitalrücklage

Die 55.872.788 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung wurden mit dem Zeitwert der Wild Bunch AG Aktie, Berlin, am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 102.807.769,92 berechnet. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und dem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Insgesamt fielen Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition von rund € 1 Mio. an.

Im Dezember 2015 wurden 1.391.556 neue Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,05 je neue Aktie platziert. Der Differenzbetrag von € 1,05 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für die Kapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 245.

Im Januar und Februar 2016 wurden insgesamt weitere 6.041.444 neue Aktien im Rahmen von weiteren Barkapitalerhöhungen zu einem Bezugspreis von € 2,05 je neue Aktie platziert. Der Differenzbetrag von € 1,05 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für die Kapitalerhöhungen beliefen sich auf T€ 530.

Eigene Anteile und Gewinnrücklagen

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.

Am 31. Dezember 2016 weist die Gesellschaft 2.415 (Vj.: 2.415) Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 (Vj.: € 2.415) bzw. ca. 0,003% (Vj.: 0,003%) des Grundkapitals am 31. Dezember 2016 entfallen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungs- und Abschlusskosten (T€ 807; Vj.: T€ 443), für ausstehende Rechnungen (T€ 301; Vj.: T€ 254) sowie für Urlaubsrückstellungen (T€ 115; Vj.: T€ 89).

Verbindlichkeitenspiegel

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31.12.2016 31.12.2015
Gesamt Restlaufzeit Gesamt Restlaufzeit
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bis 1 Jahr zwischen

1 und 5 Jahren
bis 1 Jahr zwischen

1 und 5 Jahren
--- --- --- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen 18.032 32 18.000 15.197 15.197 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 434 434 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.318 1.318 0 1.058 1.058 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.028 16.028 0 22.318 22.318 0
Sonstige Verbindlichkeiten 59 59 0 2.346 2.346 0
35.438 17.438 18.000 41.353 41.353 0

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 16.028 (Vj.: T€ 22.318), davon entfielen auf Lieferungen und Leistungen T€ 1.813 (Vj.: T€ 1.077). Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht.

Anleihen

Die Wild Bunch AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 100 mit einer Verzinsung von 8% p. a., fällig 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von € 9.981.000. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE000A1KQX87 / ISIN der Optionsanleihe ex: DE000A1KQX95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE000A1KQYA1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 709 besichert. Durch Einbringung der Optionsanleihe 2011/2016 im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Dezember 2014 reduzierte sich der Betrag der Anleihe auf T€ 394. Im April 2015 zahlte die Gesellschaft die noch ausstehende Anleihe vollständig zurück.

Die Wild Bunch AG hat am 25. März 2015 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Gesamtnennbetrag von etwa € 11,8 Mio. Am 25. Juni 2015 hat die Wild Bunch AG die Platzierung der restlichen Teilschuldverschreibung aus der im März 2015 begebenen und auf insgesamt € 15 Mio. ausgestellten Anleihe erfolgreich abgeschlossen. Institutionelle Investoren zeichneten die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 3,2 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung der bestehenden Anleihe in Höhe von € 10,0 Mio., die im März 2015 fällig war, dem Rückerwerb der noch ausstehenden Anleihe aus 2011 in Höhe von € 0,4 Mio. sowie der Finanzierung des laufenden Geschäfts. Die Emittentin zahlte der quirin bank eine Platzierungsprovision in Höhe von T€ 450 für die Platzierung der Schuldverschreibung. Der effektive Zinssatz der beiden Anleihetranchen betrug 15,8 %.

Am 24. März 2016 zahlte die Wild Bunch AG die ausstehende Anleihe zu 101,5% des Nennbetrags einschließlich Zinsen vollständig zurück. Der Mittelabfluss betrug € 15,7 Mio.

Die Wild Bunch AG hat ebenfalls am 24. März 2016 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Gesamtbetrag von € 16 Mio. Die Anleihe wird bis zum Tag der Rückzahlung mit jährlich 8% p.a. verzinst und liegt damit deutlich unter den Kosten der zurückgeführten Anleihe 2015. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des laufenden Geschäfts bis zur Umsetzung einer umfassenderen Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur der Gruppe.

Im September 2016 wurde das unbesicherte Darlehen von Sapinda Asia Ltd., Tortola, Britisch Virgin Island in Höhe von T€ 2.000 in die Unternehmensanleihe gewandelt.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen, aus Lohn- und Kirchensteuer (T€ 22; Vj.: T€ 23) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Aufsichtsrat (T€ 26; Vj.: T€ 70). Im Vorjahr wurde darüber hinaus eine Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln in Höhe von T€ 246) sowie das unbesicherte Darlehen von der Sapinda Asia Ltd., Tortola, British Virgin Islands, in Höhe von T€ 2.000 in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Umsatzerlöse

Die im Inland erzielten Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Home Video Erlöse in Höhe von T€ 23 (Vj.: T€ 104) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 37 (Vj.: T€ 52).

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden insbesondere periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 1.049 (Vj.: T€ 0) und der Gewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung in Höhe von T€ 740 (Vj.: T€ 0) ausgewiesen. Des Weiteren wurden weiterberechneten Kosten an Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 343 (Vj.: T€ 1.513), Kurserträge in Höhe von T€ 21 (Vj.: T€ 425), Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 22 (Vj.: T€ 53) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 14) erfasst.

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

Die im Vorjahr vorgenommenen Abschreibungen in Höhe von T€ 2.499 betreffen Abschreibungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aufgrund von Rechts- und Beratungsleistungen (T€ 865; Vj.: T€ 693), Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 954 Vj.: T€ 670) und Nebenkosten Aktien (T€ 545, Vj.: T€ 708), die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den durchgeführten Kapitalmaßnahmen standen. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sonstige Fremdleistungen (T€ 49; Vj.: T€ 68) sowie Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 290; Vj.: T€ 354).

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Im Geschäftsjahr 2016 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen Erträge der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 1.848 (Vj.: Verlust T€ -7.050), der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 863 (Vj.: T€ 379), der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 326 (Vj.: Verlust T€ -559) und der Senator Movinvest GmbH, Berlin, von T€ 8 (Vj.: Verlust T€ -1).

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Im Geschäftsjahr 2016 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 49 (Vj.: T€ 897) und der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 94 (Vj.: T€ 488).

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, (Konzernfremder) eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen dem verbundenen Unternehmen Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen. Zum 31. Dezember 2016 bestanden Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der Universum Film GmbH aus erhaltenen Vorschüssen in Höhe von T€ 1.546 (Vorjahr: T€ 2.211). Die Vorschüsse wurden auch nach dem Bilanzstichtag planmäßig abgerechnet. Aus der weiteren Verwertung der Rechte bei der Universum Film GmbH erwartet der Vorstand daher keine Inanspruchnahme der Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2016 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:

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2017 2018-2021 nach 2021
T€ T€ T€
--- --- --- ---
Miete und Leasing 279 623 0

Steuerliche Verhältnisse

Es bestehen folgende Organschaftsverhältnisse (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer):

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Gesellschaft EAV seit
Senator Film Verleih GmbH 2002
Senator Home Entertainment GmbH 2007
Senator Film Produktion GmbH 2007
Senator Film Köln GmbH 2012
Senator Film München GmbH 2012
Senator Movinvest GmbH 2012

Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt die folgende Zahl an Angestellten (ohne Vorstand):

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2016 2015
Vollzeit 7 9,50
Teilzeit 1 2,50
8 12,00

Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Als nahe stehende Unternehmen oder Personen gelten Unternehmen oder Personen, die die Wild Bunch AG beherrschen oder von ihr beherrscht werden.

Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zu Grunde gelegt.

Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen.

Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. unten „Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands". Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem Vorstand keine kurzfristige Verbindlichkeiten (Vj.: T€ 52). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 25 (Vj.: T€ 17).

Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:

Herr Tarek Malak, Berlin, ist Mitglied des Aufsichtsrats und Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande (Berlin Branch).

Im Dezember 2011 haben Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Wild Bunch AG und das in Los Angeles, USA, ansässige Unternehmen RML Distribution International, LLC („Relativity Media") sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgültige Detailbedingungen im Mai 2012 vertraglich geregelt wurden. Die damalige Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, („Sapinda") hat sich gegenüber Relativity Media verpflichtet, für sämtliche Zahlungen und Verpflichtungen des Konzerns unter dem Output Agreement einzustehen. Als Sicherheit gewährte Senator der Sapinda eine erstrangige Sicherung an allen Rechten und Ansprüchen in Verbindung mit den erworbenen Filmrechten sowie an sämtlichen Anteilen der Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland. Für die Einräumung der Relativity Media-Garantie gegenüber Relativity sowie für die tatsächliche Stellung von Sicherheiten bzw. Zahlung erhält Sapinda von der Wild Bunch AG eine Commitment bzw. Guaranty Fee. 2015 wurden insgesamt T€ 17 als Aufwand erfasst. Im Januar 2015 wurde von dem bestehenden Kündigungsrecht, den Vertrag im Januar 2015 zu beenden, Gebrauch gemacht.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand:

Max Sturm, CFO

Kaufmann
Vincent Grimond, CEO

Kaufmann

Vorstandsvorsitzender
Brahim Chioua COO

Kaufmann
Vincent Maraval, CCO

Kaufmann

Aufsichtsrat:

Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg

- Vorsitzender

Unternehmensberater, Great-Minds Consultants Entertainment -

Media-e-business GmbH, Hamburg
Hans Mahr, Köln

- stellvertretender Vorsitzender

Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln
Tarek Malak, Berlin

Managing Director bei der Sapinda International Services B.V.,

Schiphol, Niederlande
Prof. Dr. Katja Nettesheim, Berlin

Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner,

Unternehmensberater, Berlin
Benjamin Waisbren, Chicago, USA

Partner bei Winston and Strawn, Chicago, USA

President der LSC Film Corp. (film coproduction fund)
Pierre Tattevin, Paris, Frankreich

Partner und Managing Director, Lazard Frères, Paris, Frankreich

Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:

Wolf-Dieter Gramatke

DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender)
DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender)

Hans Mahr

adsociety, Peking, People's Republic of China

Prof. Dr. Katja Nettesheim

HRpepper GmbH & Co. KGaA, Berlin
BBG Beteiligungsgesellschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

Aktien der Organmitglieder

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:

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Wolf-Dieter Gramatke 19.215 Aktien 0,02 %
Pierre Tattevin 1 Aktie 0,00 %
Vincent Grimond 7.023.531 Aktien 8,59 %
Brahim Chioua 5.529.543 Aktien 6,76 %
Vincent Maraval 2.598.111 Aktien 3,18 %

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

Bezüge für das Geschäftsjahr 2016:

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 285 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.

Die fixen Bezüge von Herrn Grimond beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 233).

Die fixen Bezüge von Herrn Chioua beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 233).

Die fixen Bezüge von Herrn Maraval beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 233).

Die Bezüge von Herrn Grimond, Herrn Chioua und Herrn Maraval werden von der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich gezahlt.

Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2016 (T€ 258; Vj.: T€ 252), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2; Vj.: T€ 2), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 2; Vj.: T€ 2) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18). Herr Sturm erhielt im Vorjahr für seine Leistung einen freiwilligen Bonus in Höhe von T€ 50, der im Januar 2016 ausgezahlt wurde.

Alle Vorstände erhalten außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 1% des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das festgelegte Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 5.000 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.500. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Herr Sturm erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 1% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende durchschnittliche Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2016 T€ 4.750 für 2015 und 2016 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.250 für 2015, 2016 und 2017. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 150 p. a. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt über einen zusätzlichen freiwilligen Bonus für die Vorstände für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen.

Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2016 T€ 1.032 (Vj.: T€ 1.024).

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstände ihre Bezüge (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütungen) für die Dauer von sechs Monaten weiter, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Das gleiche gilt im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds für seine hinterbliebene Ehefrau oder Lebenspartnerin.

Bei einem Change of Control Event sowie im Fall der Abberufung oder Freistellung von den Dienstpflichten haben die Vorstände ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

Die Gesellschaft hat für die Organe des Konzerns eine D&O Versicherung abgeschlossen.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 verteilen sich wie folgt:

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Aufsichtsrat Vergütung Kostenerstattung Gesamt
--- --- --- ---
Wolf-Dieter Gramatke 22.000 1.624 23.624
Hans Mahr 20.000 1.950 21.950
Tarek Malak 16.000 0 16.000
Prof. Dr. Katja Nettesheim 16.000 0 16.000
Benjamin Waisbren 16.000 0 16.000
Pierre Tattevin 16.000 0 16.000
106.000 3.574 109.574

Abschlussprüferhonorar

Gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB wird auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang dieses Jahresabschlusses verzichtet, da eine Angabe in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der Wild Bunch AG, Berlin, enthalten ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft http://wildbunch.eu/wp-content/uploads/2015/07/Entsprechenserklärung_E_2016JULY17_V1-CLpdf und im Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)

Verhandlungen mit Lieferanten und Banken

Neben der Umsetzung des Kreditrahmenvertrags mit Bank Leumi hat das Unternehmen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Kreditverbindlichkeiten getroffen. So wurden im Geschäftsjahr 2016 und 2017 Verhandlungen mit Lieferanten und Banken geführt und teilweise neue Zahlungsziele vereinbart.

Abschluss Kreditrahmenvertrag mit Bank Leumi Plc (UK)

Zur Sicherung der Liquiditätslage hat die Wild Bunch Gruppe am 5. April 2017 mit der in London ansässigen Geschäftsbank Bank Leumi Plc (UK) einen Kreditrahmenvertrag über eine revolvierende Kreditlinie im Umfang von € 30 Mio. geschlossen. Der bis 2019 laufende Kreditrahmen erlaubt es den deutschen, italienischen und spanischen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe sowie der Wild Bunch AG bestehende Finanzierungen zurückzuführen und ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Eine erste Ziehung in Höhe von rund € 20 Mio. erfolgte am 18. Juli 2017. Zudem wurde eine freibleibende Erhöhung der Kreditlinie durch den Beitritt der französischen Gesellschaften und unter der Voraussetzung des Eintritts weiterer Bedingungen auf bis zu € 100 Mio. im Vertrag vorgesehen; zur Nutzung der erweiterten Kreditlinie ist eine erneute Zustimmung der Bank Leumi Plc (UK) und ggf. weiterer Konsortialbanken erforderlich (siehe Ausführungen zu bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter Abschnitt 4.1.3 des Konzernlageberichts).

Nach dem Bilanzstichtag 2016 sind keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage der Wild Bunch Gruppe eingetreten.

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG

Die Edgefilm Ltd., London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Vincent Grimond, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,45% (das entspricht 7.023.531 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Vincent Maraval, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,50% (das entspricht 2.598.111 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Brahim Chioua, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,44% (das entspricht 5.529.543 Stimmrechten) betragen hat.

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 10% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.

3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd.

Hiermit teilt die SENATOR Entertainment AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Februar 2015 insgesamt 74.330.015 Stimmrechte beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist ab dem 5. Februar 2015 wirksam.

Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l. Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt:

Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

Die Altitude Investments Limited, Saint Heller, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V..

Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V..

Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V.

Die SWB Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33.896.398 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Korrektur der Veröffentlichung vom 25.09.2015

1. Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

2. Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.

3. Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) sind Naya (GP) Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

4. Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8.142.985 Stimmrechten) betragen hat.

5. Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Management LLP gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

6. Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) betragen hat.

14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10.546.637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management UK Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.

Die SWB Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, die Sapinda Holding B.V., die Altitude Holdings S.à r.l., die Altitude Investments Limited, die Consortia Trustees Limited und die Consortia Partnership Limited haben uns gemäß § 27a WpHG am 19.12.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle am 26.11.2014 darüber informiert, dass

1. die Investition der Umsetzung strategischer Ziele dient,
2. derzeit beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen,
3. sie eine Einflussnahme auf die Besetzung der Organe der SENATOR Entertainment AG anstreben,
4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstreben, und
5. dass es sich teilweise um Fremd- und teilweise um Eigenmittel handelt, die die SWB Entertainment Investment B.V. zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.

1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 22,01% (das entspricht 4.062.238 Stimmrechten) betragen hat.

2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.12.2014 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

1. Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

2. Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

3. Die Altitude Investments Limited, Saint Heller, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

4. Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

5. Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

6. Die SWB Entertainment Investment B.V. (ehemals: Sapinda Entertainment Investment B.V.), Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.

47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.

1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 47,99% (das entspricht 6.908.671 Stimmrechten) betragen hat.

2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 27.11.2014 die Schwellen von 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

1. Die Altitude Investments Limited, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.

6,86% der Stimmrechte (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3% oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., Sapinda Entertainment Investment B.V.

2. Die Anchor Corporate Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

3. Die Karmana Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Sapinda Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 25% und 20% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 15,55% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 4.12.2014 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 12,13% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,76% (das entspricht 508.668 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Dr. Jürgen Todenhöfer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind Herrn Dr. Todenhöfer gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Sternenstaub Fund GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.

2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,21% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.

Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 5,40% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Senator, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Media, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Holdings, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Ryan Kavanaugh, Vereinigte Staaten von Amerika

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwelle: 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC; Relativity Holdings, LLC

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option

Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012

Verfall: 14.12.2015

Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya (GP) Limited, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Naya Master Fund LP,

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

26.08.2016 Korrektur der Veröffentlichung vom 01.07.2015

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:

1. Emittent: SENATOR Entertainment AG, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, George Town, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%

5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8.146.570 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen:

Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 28.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25

WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen: Sapinda Holding B.V.

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande

3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%

5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24.527.062 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49.054.124 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Kette der kontrollierenden Unternehmen:

Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016

Fälligkeit: 28.01.2016

Verfall: 18.01.2016

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

74.33.0015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:

14,19% (entspricht 10.546.637 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 14,19% (entspricht 10546637 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:

Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 10,96% (entspricht 8142985 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:

1. Emittent: Wild Bunch AG, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger:

Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands

3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%

5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:

0% (entspricht 0 Stimmrechten)

bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 10,96% (entspricht 8142985 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:

Bekanntmachung gemäß § 21 WpHG und § 25 WpHG:

Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2016 mitgeteilt:

08.01.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 26a WpHG

Veröffentlichung über Gesamtzahl der Stimmrechte

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

scroll

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
Ausgabe von Bezugsaktien (§ 26a Abs. 2 WpHG)
X Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 26a Abs. 1 WpHG) 07.01.2016

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

81.094.035

11.01.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

05.01.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 0,00 % 3,69 % 3,69 % 75721571
letzte 3,69 % % 3,69 % /
Mitteilung

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 0 % 0,00 %
Summe 0 0,00 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte
in %
Rückübertragungsanspruch aus Aktienleihe / claim for retransfer under stock loan 31.3.2016 31.3.2016 2791556 3,69 %
Summe 2791556 3,69 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

13.01.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Consortia Partnership Limited Saint Heller, Jersey

Kanalinseln

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

SWB Entertainment Investment B.V.

5. Datum der Schwellenberührung

31.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 44,76 % 0% 44,76 % 75721571
letzte Mitteilung 45,60 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte 21, 22 WpHG

scroll

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 33896398 % 44,76 %
Summe 33896398 44,76 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Consortia Partnership Limited % %
Consortia Trustees Limited % %
Altitude Investments Ltd. % %
Altitude Holdings S.à.r.l. % %
Sapinda Holding B.V. % 0 %
SWB Entertainment Investment B.V. 44,76 % % 44,76 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

19.01.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Edgefilm Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung

13.01.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 3,44 % 0,00 % 3,44 % 81094035
letzte Mitteilung 0,00 % 3,69 % 3,69 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 2791556 % 3,44 %
Summe 2791556 3,44 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom 3,44 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Edgefilm Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung

14.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
Neu 1,88 % 1,87 % 3,76 % 74330015
letzte Mitteilung 3,76 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 1400000 % 1,88
Summe 1400000 1,88

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
Rückübertragungsanspruch aus Aktienleihe / claim for retransfer under stock loan 31.12.2015 31.12.2015 1391556 1,87 %
Summe 1391556 1,87 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht
Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

02.02.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Consortia Partnership Limited Saint Helier, Jersey

Kanalinseln

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

28.01.2016

03.02.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 26a WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Art der Kapitalmaßnahme

scroll

Art der Kapitalmaßnahme Stand zum / Datum der Wirksamkeit
Ausgabe von Bezugsaktien (§ 26a Abs. 2 WpHG)
X Sonstige Kapitalmaßnahme (§ 26a Abs. 1 WpHG) 03.02.2016

3. Neue Gesamtzahl der Stimmrechte:

81.763.015

09.02.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

02.02.2016

11.02.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Alain de la Mata

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Edgefilm Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung

04.02.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 3,41 % 0% 3,41 % 81763015
letzte Mitteilung 2,62 2, % 0,82 % 3,44 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN Absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A135XB0 2791556 % 3,41 %
Summe 2791556 3,41 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Alain de la Mata % % %
Edgefilm Ltd., London, United Kingdom 3,41 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:

23.02.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Masroor Sidiqqui Großbritannien

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

18.02.2016

01.04.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
X Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Lars Windhorst

19.09.2016

Wild Bunch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr James Lewis

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr James Lewis

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Shard Capital Management Limited

5. Datum der Schwellenberührung

26.11.2014

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 15,55 % 0% 15,55 % 14.395.027
letzte Mitteilung 29,89 % 0% 29,89 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN Absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 2238006 % 15,55 %
Summe 2238006 15,55 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Amen mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr James Lewis

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Shard Capital Management Limited

5. Datum der Schwellenberührung

04.12.2014

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 12,13 % 0 % 12,13 % 18.457.227
letzte Mitteilung 15,55 % 0 % 15,55 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 2238006 % 12,13 %
Summe 2238006 12,13 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr James Lewis

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Shard Capital Management Limited

5. Datum der Schwellenberührung

05.02.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 3,01 % 0 % 3,01 % 74.330.015
letzte Mitteilung 12,13 % 0 % 12,13 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN Absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 2238006 % 3,01 %
Summe 2238006 3,01 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Lewis, James % % %
Shard Capital Management 3,01 % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

scroll

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr James Lewis

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

21.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
neu 2,96 % 0 % 2,96 % 75.721.571
letzte Mitteilung 3,01 % 0 % 3,01 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

scroll

ISIN Absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A135XB0 2238006 % 2,96
Summe 2238006 2,96

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Lewis, James % % %
Shard Capital Management % % %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

scroll

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Folgende Meldungen nach WpHG wurden im Geschäftsjahr 2015 mitgeteilt:

1. Angaben zum Emittenten

Wild Bunch AG

Knesebeckstraße 59-61

10719 Berlin

Deutschland

2. Grund der Mitteilung

scroll

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund: NAYA Management LLP wurde als Investment Manager durch den Mehrheitsgesellschafter NAYA Capital Management UK Limited ersetzt

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

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Name: Registrierter Sitz und Staat:
NAYA Management LLP London

Großbritannien

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

15.12.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
neu 0 % 0% 0 % 74330015
letzte Mitteilung 14,19 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
--- --- --- --- ---
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE000A13SXB0 0 % 0 %
Summe 0 0 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
--- --- --- --- ---
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

scroll

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

scroll

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht
Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

scroll

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher Instrumente in %, wenn 5% oder höher Summe in %, wenn 5% oder höher
Mr. Masroor Sidiqqui % % %
NAYA Capital Management Limited (Caymans) % % %
NAYA Capital Management UK Limited 14,19 % % 14,19 %
NAYA Management LLP 0 % % 0 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

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Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind.

Bezüglich der nach § 285 Nr. 11 HGB erforderlichen Angaben zum Anteilsbesitz wird auf die gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.

Berlin, den 10. Oktober 2017

Wild Bunch AG

Grimond

Chioua

Sturm

Marava

Entwicklung des Anlagevermögens 2016

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 615.598 0 0 615.598
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 8.799.739 0 0 8.799.739
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 226.713 1.566 0 228.279
9.642.050 1.566 0 9.643.616
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 347.474 2.046 127.894 221.626
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 115.415.892 0 0 115.415.892
2. Beteiligungen 3.142.894 0 1.047.634 2.095.260
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 10.182.430 10.000.000 0 20.182.430
128.741.216 10.000.000 1.047.634 137.693.582
138.730.740 10.003.612 1.175.528 147.558.824

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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 615.598 0 0 615.598
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 8.799.739 0 0 8.799.739
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 221.374 3.400 0 224.774
9.636.710 3.400 0 9.640.111
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 254.900 26.690 120.467 161.123
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.718.022 0 0 3.718.022
2. Beteiligungen 0 0 12.500 -12.500
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.000.000 0 0 2.000.000
5.718.022 0 12.500 5.705.522
15.609.633 30.090 132.967 15.506.755

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Buchwerte
31.12.2016 31.12.2015
--- --- ---
EUR TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Lizenzen 0 0
2. entgeltlich erworbene Filmverwertungsrechte 0 0
3. entgeltlich erworbene EDV-Software 3.505 5
3.505 5
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.503 93
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 111.697.870 111.698
2. Beteiligungen 2.107.760 3.143
3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 18.182.430 8.182
131.988.060 123.023
132.052.068 123.121

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2016

Die Wild Bunch AG war zum 31. Dezember 2016 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:

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Gesellschaft Anteil Eigenkapital zum 31.12.2016 Jahresergebnis

2016
in % TEUR TEUR
--- --- --- ---
Senator Film Köln GmbH, Köln1 100,00 -112 0
Senator Film München GmbH, München1 100,00 -12 0
Senator Film Produktion GmbH, Berlin1 100,00 792 0
Senator Film Verleih GmbH, Berlin1 100,00 8.900 0
Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin 100,00 -2 -23
Senator Home Entertainment GmbH, Berlin1 100,00 25 0
Senator Movinvest GmbH, Berlin1 100,00 30 0
Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland 100,00 -17.889 -164
Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich2 100,00 9 65
Central Film Verleih GmbH, Berlin6 100,00 443 -112
Senator Reykjavik GmbH, Berlin4 100,00 -379 -11
Bavaria Pictures GmbH, München3 50,00 -1.288 72
Wild Bunch SA, Paris, Frankreich 100,00 27.280 -3.027
Wild Bunch Germany GmbH, Münchens 88,00 612 138
BIM Distribuzione s.r.l., Rom, Italiens 100,00 551 2
Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich5 80,00 102 95
Capricci World, Nantes, Frankreich" 33,00 53 -68
Contiental Films SAS, Paris, Frankreich5 100,00 -43.047 8.726
Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien7 35,47 3.634 316
Elle Driver SAS, Paris, Frankreich5 95,00 1.719 308
EWB2 SAS, Paris, Frankreich5 100,00 3.310 18
EWB3 SAS, Paris, Frankreich5 100,00 4.623 430
Filmoline SAS, Paris, Frankreich5 90,00 839 701
Insiders LLC, Los Angeles, USA5 45,00 10 0
Versatile SAS, Paris, Frankreich5 95,00 -1.316 -386
Vértigo Films S.L., Madrid, Spanien5 80,00 -2.029 454
Virtual Films Ltd, Dublin, Irland5 100,00 -24.984 -128
Wild Bunch Distribution SAS, Paris, Frankreich5 100,00 9.475 340
Wild Side Film SAS, Paris, Frankreich5 100,00 -672 261
Wild Side Video SAS, Paris, Frankreich5 100,00 3525 176

1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG

2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin

3 indirekt über Senator Film München GmbH, Berlin

4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin

Entwicklung des Eigenkapitals vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016

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Gezeichnetes

Kapital
Kapitalrücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust Summe

Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2015 18.455 14.920 2 -36.561 -3.184
Sachkapitalerhöhung 55.873 46.933 0 0 102.806
Barkapitalerhöhung 1.391 1.462 0 0 2.853
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 0 0 0 -16.475 -16.475
Stand 31. Dezember 2015 75.719 63.315 2 -53.036 86.000
Stand 1. Januar 2016 75.719 63.315 2 -53.036 86.000
Barkapitalerhöhung 6.042 6.343 0 0 12.385
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 0 0 0 -6 -6
Stand 31. Dezember 2016 81.761 69.658 2 -53.042 98.379

Lagebericht

der Wild Bunch AG (Einzelgesellschaft)

1. GRUNDLAGEN DER WILD BUNCH AG

Die Wild Bunch AG, Berlin, (im Folgenden „Wild Bunch AG" genannt) hat in erster Linie Holdingfunktion und überwacht die Geschäfte der Tochtergesellschaften und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich. Die Wild Bunch AG gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften werden im Folgenden als „Wild Bunch Gruppe" oder „Konzern" bezeichnet.

Die Wild Bunch Gruppe ist entstanden aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris unter dem Dach der Wild Bunch AG (vormals: Senator Entertainment AG im Folgenden „Senator" genannt).

1.1 STRUKTUR DER GRUPPE UND IHRE SEGMENTE

Die Wild Bunch Gruppe ist in den zwei Segmenten „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion" und „Sonstige" tätig. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch AG unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.

Die Struktur der Gruppe zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar:

1.2 GESCHÄFTSMODELL

Die heutige Wild Bunch Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette des Vertriebs ab, angefangen beim Weltvertrieb bis hin zum Kinoverleih und digitalen Verleih (TV, Home Entertainment, VOD/SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch, Elle Driver SAS, Versatile SAS und Insiders kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Die Wild Bunch Gruppe ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talents und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren. Dies bedeutet die Ausrichtung des Geschäfts auf alternative Vertriebswege vor dem Hintergrund der Digitalisierung sowie die Fokussierung auf die Produktion und Vermarktung hochwertiger Inhalte im Film- und Unterhaltungsmarkt.

Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Värtigo Films SL (im Folgenden Vertigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.

Im Rahmen der Unternehmensstrategie treibt die Wild Bunch Gruppe die geografische und inhaltliche Expansion weiter voran – insbesondere das im September 2015 gegründete Label Wild Bunch TV zur Förderung der Koproduktion, Finanzierung und Vermarktung internationaler TV-Serien.

Die Wild Bunch Gruppe bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.200 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt zusätzlich bis zu 100 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen die Wild Bunch Gruppe zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.

Die Wild Bunch Gruppe hat alternative Ansätze der Kommerzialisierung entwickelt, die weitgehend auf neuen elektronischen Vertriebskanälen und einer Neugestaltung der Ablaufplanung basieren.

So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD/SVOD-Plattform FilmoTV positioniert.

Darüber hinaus hat die Wild Bunch Gruppe als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich e-Cinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells gestartet, um das Publikum für „Eventfilme" und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.

Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden bietet die Wild Bunch Gruppe diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig via VOD und in einer begrenzten Anzahl an Kinos.

Neben der weiteren Durchdringung der bestehenden Märkte sind die Entwicklung neuer Marktsegmente bzw. innovativer Lösungen in Produktion, Vertrieb und Verleih sowie die geographische Expansion somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.

1.3 MITARBEITER

Die Wild Bunch AG beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 durchschnittlich 8 Mitarbeiter (VJ: 12). In der Gruppe waren durchschnittlich 160 Mitarbeiter (VJ Wild Bunch S.A.: 177) beschäftigt.

1.4 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Wild Bunch AG betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne.

Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht.

1.5 STEUERUNGSSYSTEM

Der Vorstand hat das interne Steuerungssystem entlang der Konzernstrategie ausgerichtet und geeignete Kontrollgrößen definiert. Ein wichtiges Modul des internen Steuerungs- und Kontrollsystems ist die regelmäßige Erfassung und Aktualisierung von Daten durch das Controlling sowie die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat. Gegenstand der Analysen und Berichterstattung sind insbesondere die in 2.2. dargestellten Leistungsindikatoren. Grundlage dieser Analysen sind insbesondere das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (vergleiche Abschnitt 5), insbesondere die detaillierte Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und bei der Verwertung von Filmen. Im Vorjahr wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. Dies soll im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

2.1.1. GESCHÄFTSUMFELD

Die geschäftlichen Aktivitäten der Wild Bunch Gruppe konzentrieren sich größtenteils auf Frankreich, Deutschland/Österreich, Italien und Spanien. Daher ist die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern für die Gruppe von hoher Bedeutung. Die Gruppe ist ferner über ihre Weltvertriebsaktivitäten oder über Filmeinkäufe in ausländischen Märkten, wie etwa in den USA, auf internationalen Märkten tätig.

Im Jahr 2016 lag nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel der Anstieg der Weltproduktion bei 3,1 Prozent. Im Jahr 2017 soll die Weltwirtschaft um 3,5 Prozent wachsen, für das Jahr 2018 rechnet das IM mit einem Wachstum von 3,6 Prozent.

Währenddessen stieg nach Angaben von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union (EU), das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum um 1,7 Prozent. Für die kommenden beiden Jahre erwartet das IfW ein moderates Wachstum mit Zuwachsraten von jeweils 1,7 Prozent, auch wenn ungelöste Strukturprobleme wie beispielsweise durch die abgelehnte Verfassungsreform in Italien sowie die hohe öffentliche Schuldenlast und die Krise im Bankensektor die Konjunkturaussichten dämpfen.

Die französische Wirtschaft verzeichnete zum Jahresende 2016 einen deutlichen Aufwärtstrend. Nach Angaben des Statistikamts INSEE wuchs die Wirtschaft im Schlussquartal um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Insgesamt konnte die zweitgrößte Volkswirtschaft der Eurozone das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2016 um 1,1 Prozent steigern. Das IfW rechnet für 2017 mit einem Wachstum von 1,3 Prozent sowie für 2018 mit einem Anstieg um 1,4 Prozent.

Auch die deutsche Wirtschaft ist Ende 2016 kräftig gewachsen und mit Rückenwind in das Jahr 2017 gestartet. Dieser Wachstumstrend soll sich fortsetzen: In ihrer Konjunkturprognose rechnet das IfW mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Deutschland um 1,9 Prozent für 2016, um 2 Prozent für 2017 und abermals um 2 Prozent für 2018.

Nach Angaben des italienischen Statistikamtes INSTAT ist Italiens Wirtschaft im Jahr 2016 insgesamt um 0,9 Prozent gewachsen. Die Chancen auf eine Überwindung der langjährigen Wachstumsschwäche des Landes haben sich mit der gescheiterten Verfassungsreform und der Bildung einer Übergangsregierung jedoch verschlechtert. Das IfW prognostiziert für 2017 als auch für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent.

Spanien konnte im Geschäftsjahr 2016 ein deutliches Wirtschaftswachstum verzeichnen. Für das Jahr 2016 geht das IfW von einem Zuwachs der Konjunktur um 3,3 Prozent aus. Angesichts einer weiterhin hohen Arbeitslosenquote und ausbleibender struktureller Reformen wird jedoch für 2017 nur noch ein Wachstum von 2,6 Prozent bzw. für 2018 von 2,0 Prozent erwartet.

Der Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro, der einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Wild Bunch Gruppe haben kann, war recht stabil. So ist der Wert des Euro im Jahresverlauf 2016 gegenüber dem US-Dollar leicht gesunken. Während der Wechselkurs im Januar 2016 noch bei 0,92 €/US$ lag, stand der Wechselkurs zum Jahresende 2016 bei 0,95 €/US$.

Die Wild Bunch Gruppe ist ebenfalls abhängig von der Entwicklung der Zinssätze. Im März 2016 senkte die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf null Prozent. Mit dem Rekord-Niedrigzins beabsichtigt die EZB, die weitere wirtschaftliche Erholung in der Eurozone zu fördern. Nachdem die EZB den Einlagenzins auf minus 0,3 Prozent gesenkt hatte, wurde im März 2016 der Einlagenzins auf minus 0,4 Prozent geändert, um das Kreditgeschäft der Banken anzukurbeln. Nachdem die US-Notenbank Federal Reserve (FED) am 14. Dezember 2016 den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte angehoben hatte, erhöhte die Fed Mitte März 2017 den Leitzins um weitere 0,25 Prozentpunkte. Dieser liegt nun in einer Spanne von 0,75 und 1,0 Prozent.

2.1.2. BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Geschäftsjahr 2016 war insgesamt geprägt von einigen wesentlichen Trends:

der starken Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Inhalten,
der rasanten Digitalisierung der Filmindustrie sowie
der Internationalisierung der Geschäftsaktivitäten.

Im Geschäftsjahr 2016 war insbesondere eine zunehmende Nachfrage seitens Telekommunikationskonzernen nach Inhalten festzustellen, um sich mit ihrem Angebot vom Wettbewerb differenzieren zu können. Dies fördert zugleich die Nachfrage nach den Produkten der Wild Bunch Gruppe, führt aber auch zu Konsolidierungsbewegungen im Markt: So wurde Time Warner (inklusive Warner Bros, Turner und HBO) vom Telekommunikationsanbieter AT&T übernommen, NBC Universal kaufte DreamWorks, Lionsgate erwarb Starz und 20th Century Fox das Pay-W-Unternehmen Sky. Ebenso konzentrieren sich französische Mobilfunkanbieter wie Altice und Bouygues Telecom mit dem neuen Studio TF1 auf die Produktion und Vermarktung von Inhalten.

Die Wild Bunch Gruppe wurde aus der Überzeugung heraus gegründet, dass die Film- und Unterhaltungsindustrie vor weitreichenden Veränderungen steht. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des damit verbundenen Wandels in der Film- und Unterhaltungsbranche verändert sich die Entwicklung, Produktion, Finanzierung, Vermarktung und der Vertrieb von filmischer Unterhaltung. Mehrere Marktindikatoren spiegeln diese Entwicklung wider: SVOD (Subscription-Video-On-Demand) ist laut PwC Media & Entertainment Outlook 2016-2020 („PwC Media Outlook 2016") eines der am stärksten wachsenden Marktsegmente und VOD (Video-On-Demand) ersetzt in vor Urheberrechtsverletzungen geschützten Ländern sukzessive die DVD.

Daneben wird die Film- und Unterhaltungsindustrie von der zunehmenden Digitalisierung geprägt. Diese führt zu stetig neuen und vielseitigen inhaltlichen Angeboten und neuen Sehgewohnheiten, die wiederum neue Player wie Multichannel-Netzwerke oder SVOD-Dienste wie Amazon oder Netflix entstehen lassen, die zunehmend in den Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe präsent sind.

Als weiterer Markttrend erwies sich auch die Internationalisierung des Filmgeschäfts, die insbesondere durch die Beteiligung chinesischer Konzerne an bekannten Marktteilnehmern aus den USA und Europa vorangetrieben wird. Die chinesische Dalian Wanda Group, Eigentümerin des US-Kinobetreibers AMC Entertainment, entwickelte sich durch die Übernahme des US-amerikanischen Unternehmens Carmike Cinema und des europäischen Kinounternehmens UCI zur größten Kinokette weltweit. Ein weiteres Beispiel ist Alibaba, das einen Minderheitsanteil an Amblin Partners erwarb, während Tang Media Partner Mehrheitsgesellschafter von IM Global wurde.

Die Wild Bunch Gruppe sieht sich aufgrund der renommierten Filmbibliothek mit hochwertigen Inhalten, seiner Kontakte zu Talents weltweit und aufgrund des internationalen Verleih- und Vertriebsnetzwerks gut positioniert, um von diesen Entwicklungen zu profitieren. Ebenso kommen der Wild Bunch Gruppe die langjährigen Geschäftsbeziehungen mit China zugute, von denen etwa der Vertrieb von bislang über 20 chinesischen Filmen oder die Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) zeugen. Dieser wurde im November 2015 gemeinsam mit China Film and TV Capital (CFATC) gegründet und ist auf Koproduktionen und Investitionen in Kinofilme ausgerichtet, die sowohl für das chinesische als auch das europäische Publikum attraktiv sind.

2.1.2.1. KINO

Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union im Jahr 2016 um 1,6 Prozent auf 991 Mio. Besucher (VJ: 978 Mio. Besucher) gestiegen. In 19 der 24 erfassten EU-Länder nahm die Anzahl der Kinobesucher zu. Auch in den Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe setzte sich damit der Aufwärtstrend des Vorjahres im Wesentlichen fort. Nur in Deutschland ging die Zahl der Kinobesucher zurück. Daneben zeigte sich laut dem Kino-Update 2016 von UNIC, dem Dachverband für Kinobetreiber in Europa, dass in den Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe lokale Filmproduktionen ihren Marktanteil trotz des starken Wettbewerbs behaupten konnten.

Frankreich

Laut dem Centre National du Cinärna et de l'Image Animée (CNC), Paris, wurden im Jahr 2016 212,71 Mio. verkaufte Eintrittskarten registriert, was einem Anstieg von 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (VJ: 206,6 Mio.). Damit verzeichnet Frankreich nach Angaben des Instituts die höchste Kinoresonanz in Europa. Im vergangenen Jahr konnten Produktionen aus den USA die größte Resonanz in den Kinos verbuchen. So ist im Berichtszeitraum der Anteil von US-Produktionen im französischen Markt auf 52,6 Prozent (VJ: 52,0 Prozent) leicht gewachsen. Französische Filme machten hingegen 35,3 Prozent der verkauften Eintrittskarten aus im Vergleich zu 35,5 Prozent im Vorjahr, wobei 2016 ein Anstieg der Besucher um 3,1 Prozent auf 75,2 Mio. Besucher verzeichnet werden konnte. Die Einnahmen an den Kinokassen, die im Jahr 2015 bei € 1,3 Mrd. lagen, wuchsen laut CNC um 4,2 Prozent auf € 1,4 Mrd. im Jahr 2016.

Deutschland

Nach dem Rekordjahr 2015 lagen nach Informationen der Filmförderungsanstalt (FFA) die erzielten Umsätze in den deutschen Kinos mit € 1,0 Mrd. erneut über der Eine-Milliarde-Euro-Grenze (VJ: € 1,1 Mrd.). Im Jahr 2016 verzeichneten laut FFA die Kinos in Deutschland insgesamt 121,1 Mio. Besucher, das heißt 18,1 Mio. (13,0 Prozent) weniger Besucher als im Vorjahr lösten eine Kinokarte (VJ: 139 Mio.). Deutsche Produktionen lockten 27,7 Mio. Besucher in die Kinos und erzielten damit einen Marktanteil von 22,7 Prozent (VJ: 37,1 Prozent). Die erfolgreichsten Filme des Jahres 2016 waren mit ZOOMANIA – GANZ SCHÖN AUSGEFUCHST, PETS und FINDET DORIE drei US-amerikanische Animationsfilme mit jeweils rund 3,8 Millionen Besuchern. Der erfolgreichste deutsche Film war WILLKOMMEN BEI DEN HARTMANNS mit 3,1 Mio. Besuchern. Insgesamt starteten im vergangenen Jahr 610 Filme in den deutschen Kinos (VJ: 600).

Italien

In Italien verzeichneten die Kinos nach Schätzungen des Dachverbandes UNIC mit 105,4 Mio. verkauften Eintrittskarten eine steigende Besucherresonanz (VJ: 99,4 Mio.). Die Einnahmen an den italienischen Kinokassen beliefen sich auf € 661,8 Mio. Euro, verglichen mit € 662 Mio. im Vorjahr.

Spanien

Im Jahr 2016 hat sich der Aufwärtstrend in den spanischen Kinos fortgesetzt. Nach 94,2 Mio. Besuchern im Jahr 2015 stieg die Anzahl der verkauften Tickets im Berichtszeitraum laut UNIC um 7,2 Prozent auf 101 Mio. verkaufte Tickets an. Nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2016 auf € 605,5 Mio. (2015: € 571,6 Mio.).

2.1.2.2. ELEKTRONISCHE DISTRIBUTION UND HOME ENTERTAINMENT

Die Verbreitung von Abrufdiensten wie Netflix, Amazon oder GooglePlay beschleunigt das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt. IHS Markit rechnet mit einem Anstieg im europäischen SVOD-Markt von € 3 Mrd. im Jahr 2016 auf € 5,2 Mrd. im Jahr 2020 sowie mit einem Anstieg von 50 Prozent im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr. Daneben erwartet der Datenanbieter, dass sich SVOD im Home-Entertainment-Markt angesichts der rückläufigen DVD-Verkäufe zum größten Umsatztreiber entwickeln wird. Für die Vertriebsunternehmen der Wild Bunch Gruppe stellen die etablierten VOD-/SVOD-Plattformen eine wichtige Kundengruppe dar.

Nach einem Bericht von ARD Börse ist Netflix einer der am schnellsten wachsenden SVOD-Services. Das schnell wachsende Unternehmen ist mittlerweile in 190 Ländern aktiv und damit auch in den europäischen Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe vertreten. Ein Hauptkonkurrent von Netflix ist Amazon mit seinem Streamingdienst Amazon Prime Instant Video, der ebenfalls in allen Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe zugänglich ist.

Frankreich

Nach Angaben von GFK und CNC wurden im französischen Videomarkt im Jahr 2016 Umsatzerlöse von € 940 Mio. erwirtschaftet im Vergleich zu € 1,02 Mrd. im Vorjahr. Im Bereich VOD/SVOD setzte sich das Wachstum mit einem Umsatzanstieg von 9,6 Prozent auf € 344 Mio. (VJ: € 323 Mio.) fort. Das Umsatzwachstum im digitalen Videomarkt konnte die rückläufigen Einnahmen aus DVD- und Blu-ray-Verkäufen jedoch nicht kompensieren. Nach einem Umsatz aus DVD- und Blu-ray-Verkäufen von € 680 Mio. im Vorjahr sank der Umsatz im Jahr 2016 um 15,8 Prozent auf € 596 Mio.

Deutschland

Im Jahr 2016 zeigte die deutsche Videobranche laut Informationen von GfK Panel Services Deutschland eine stabile Entwicklung und lag mit einem Umsatz in Höhe von € 1,7 Mrd. nur 3 Prozent unterhalb des Vorjahresergebnisses (2015: € 1,61 Mrd.). Während die Einnahmen aus DVD und Blu-ray um 14 Prozent auf € 1,2 Mrd. (VJ: € 1,25 Mrd.) zurückgegangen sind, konnte der digitale Videomarkt deutlich zulegen. Kennzeichnend für den deutschen Markt im Jahr 2016 war die Umsatzexplosion bei SVOD mit einem Anstieg von 43 Prozent auf € 326 Mio. (VJ: € 228 Mio.). Auf die elektronische Distribution entfielen insgesamt etwa 31 Prozent des Gesamtmarktumsatzes.

Netflix, Amazon oder Maxdome beherrschen den Markt in Deutschland. Für 2017 hat Netflix mit der Serie DARK die erste deutsche Produktion angekündigt. Insgesamt bleibt der deutsche Markt für elektronische Distribution und Home Entertainment einer der umsatzstärksten in Europa.

Italien

Die gesamten Einnahmen aus dem italienischen Videomarkt 2015 beliefen sich laut des Reports „Univideo 2016" auf € 368 Mio. im Vergleich zu € 350 Mio. im Vorjahr. Damit bestätigte der digitale Videomarkt mit Umsatzerlösen von € 36 Mio. (2014: € 25 Mio.) seinen Wachstumstrend im Jahr 2015. Das Segment soll durch den Markteintritt des Videoanbieters Netflix, der seit Oktober 2015 in Italien tätig ist, weiter zulegen. Zudem plant die italienische Regierung, in den kommenden Jahren den Ausbau der Breitbandtechnologie zu fördern. Für 2016 erwartet IHS Markft im italienischen Videomarkt ein Wachstum im Bereich SVOD von 112 Prozent auf € 94,7 Mio.

Spanien

Die Entwicklung im spanischen Videomarkt ist geprägt durch die sinkende Nachfrage im physischen Videomarkt und die steigende Resonanz digitaler Videoangebote. So gewinnt die digitale Verbreitung durch Netflix (SVOD) und MovieStarTV (VOD / SVOD) an Fahrt. Nach Angaben von IHS Markit wird der Bereich SVOD im Jahr 2016 um 124 Prozent auf € 59,8 Mio. ansteigen. Währenddessen waren im physischen Videomarkt in Spanien sinkende Absatzzahlen festzustellen. Der spanische Videomarkt für DVD und Blu-ray erzielte laut GfK im Jahr 2015 einen Umsatz von € 84 Mio. Der Umsatz sank damit um 20,8 Prozent im Vergleich zu € 106 Mio. im Vorjahr.

2.1.2.3. TV

Im Jahr 2016 war der europäische TV-Markt vom digitalen Wandel geprägt: Einer Analyse von Ampere Analysis zufolge wenden sich zunehmend mehr Haushalte von linearen Angeboten ab und abonnieren die attraktiveren SVOD-Angebote, welche sie auf ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen können.

TV-Sender richten ihre Angebote auf die unterschiedlichen Kanäle (Mobile, Tablet, TV etc.) aus und orientieren sich an den Sehgewohnheiten der Zuschauer, etwa am sogenannten Binge Watching. Der europäische Markt für Bezahlfernsehen sieht sich somit einem zunehmenden Wettbewerb durch SVOD-Dienste wie Netflix und Amazon ausgesetzt. Trotz alledem bleiben TV-Sender wichtige Partner der Filmindustrie. Ebenso ist der Pay-TV-Markt weiterhin stark.

Gemäß dem Bericht „Digital TV Western Europe Forecasts" wird die Marktdurchdringung von Pay-TV-Angeboten voraussichtlich von 56,8 Prozent Ende 2015 auf 59,5 Prozent im Jahr 2021 anwachsen und die Anzahl von Abonnenten im gleichen Zeitraum von 97,4 Mio. im Jahr 2015 um 6,9 Mio. auf 104,3 Mio. im Jahr 2021 ansteigen.

Im französischen TV-Markt haben die vormals terrestrischen Fernsehkanäle nach Angaben von Mädiamätrie im Jahr 2016 € 120 Mio. für den Kauf von 111 neuen französischen oder europäischen Filmen ausgegeben (VJ: € 122 Mio.; 111 Filme). Während der Marktanteil vormals terrestrischen Fernsehkanäle im Jahr 2016 um 2,5 Prozentpunkte auf 60,5 Prozent zurückging (VJ: 63,0 Prozent), blieben die Zuschauerzahlen der TNT Channels (DVB-T) mit einem Marktanteil von 21,2 Prozent in den Jahren 2015 und 2016 konstant. Trotz des Rückgangs der Abonnentenzahlen auf 5,25 Mio. Abonnenten (VJ: 5,75 Mio.), bleibt Canal+ nach Angaben von Les Echos mit Investitionen in Höhe von € 200,0 Mio. der Hauptfinanzier von neuen französischen und europäischen Filmproduktionen. Zwar sanken die Investitionen des TV-Senders, die Anzahl der erworbenen Filme erhöhte sich aber auf 107 (VJ: 101). Für die Wild Bunch Gruppe sind Pay-TV-Anbieter als starke Player im Markt weiterhin Schlüsselkunden.

Nach Schätzungen des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wurden im dualen System in Deutschland im Jahr 2015 TV-Erlöse von rund € 15,3 Mrd. (VJ: € 15,2 Mrd.) erzielt. Dabei lagen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen die Gesamteinnahmen laut Schätzungen des VPRT bei rund € 5,6 Mrd. (VJ: € 5,9 Mrd.), davon entfielen etwa € 4,9 Mrd. (VJ: € 5,1 Mrd.) auf TV-Gebühren, rund € 0,3 Mrd. (VJ: € 0,3 Mrd.) auf TV-Werbeerlöse und geschätzte € 0,5 Mrd. (VJ: € 0,5 Mrd.) auf sonstige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse. Daneben wurden nach Schätzungen des VPRT in Deutschland 2016 rund € 2,3 Mrd. im Pay-TV-Markt umgesetzt, dies entspricht einem Zuwachs zum Vorjahr von 6 Prozent bzw. einem Plus von € 132 Mio. Durch Fernsehwerbung wurde im deutschen TV-Markt, einschließlich öffentlicher und privater Anbieter, demnach ein Umsatz von € 4,5 Mrd. erzielt. In Deutschland setzt sich die Verbreitung von Pay-TV mit 105 Pay-TV-Kanälen im Jahr 2015 (2015: 86 Pay-TV-Kanäle) weiter fort, für 2016 wird weiteres Wachstum erwartet. Im Bereich Pay-TV schätzt VPRT die Zahl der Pay-TV-Abonnenten im deutschsprachigen Raum (DACH-Region) 2016 auf 8,7 Mio. Abonnenten (VJ: 7,7 Mio. Abonnenten), davon stammen fast 90 Prozent bzw. 7,8 Mio. Abonnenten aus Deutschland. Das stetige Wachstum der Abonnentenzahlen der letzten Jahre setzt sich somit auch 2016 fort.

Seit Juli 2016 wird in Italien die allgemeine Fernsehgebühr (Canone RAI) für den privaten Fernsehkonsum über die Stromrechnung eingezogen. Die automatische Integration der Fernsehgebühr in die Stromrechnung soll dazu dienen, der weitverbreiteten Missachtung bei der Zahlung von TV-Gebühren entgegenzusteuern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung des Programmbudgets der öffentlichen TV-Sendeanstalten Italiens beitragen wird, insbesondere von RAI – Radiotelevisione Italiana, der staatlichen Rundfunkanstalt Italiens.

In Spanien ging der Fernsehkonsum im Jahr 2016 leicht zurück, was die aktuelle Studie „Análisis Televisvo año 2016" des Beratungsunternehmens BarloVento Comunicación belegt. Die durchschnittliche Fernsehdauer sank um vier Minuten auf 233 Minuten pro Tag (VJ: 237 Min.).

2.1.2.4. SONSTIGE

Der globale Markt für filmische Unterhaltung zeigte sich auch im Berichtszeitraum weiterhin sehr dynamisch, mit überdurchschnittlichem Wachstum digitaler Angebote im Vergleich zur Entwicklung des traditionellen Filmabsatzes. Auf die im Geschäftsbericht 2015 und im Halbjahresbericht 2016 Bezug genommenen Entwicklungen, die sich im Berichtszeitraum im Wesentlichen fortgesetzt haben, wird daher verwiesen.

2.2 FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Das vorrangige Ziel der Wild Bunch Gruppe ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatz, Bruttogewinn, EBITDA und das operative Ergebnis (EBIT) sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Die Wild Bunch AG ist eine Holdinggesellschaft. Daher steuert der Vorstand nicht nur die Gruppe, sondern auch die Wild Bunch AG selbst über die Leistungsindikatoren der Gruppe.

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Kennzahlen in T€ 2016 2015
Umsatz 122.152 117.513
Bruttogewinn* 20.051 16.615
EBITDA 61.868 50.982
Operatives Ergebnis (EBIT) 3.754 -3.366

* Umsatzerlöse plus sonstige filmbezogene Erträge abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells.

BESUCHERZAHLEN

Im Segment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion" ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein entscheidender Faktor für die Profitabilität, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Die Film-Auswertung in diesem Segment bleibt ein volatiles Geschäft und die Filmveröffentlichungen der Wild Bunch Gruppe im Jahr 2016 zeigten die gleiche Volatilität. Die von der Wild Bunch Gruppe veröffentlichten Kinofilme erzielten einen Nettoumsatz von T€ 23.760.

ZUGANG ZU RECHTEN

Die Gruppe befindet sich im Wettbewerb mit anderen, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Kompetenz in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.

FACHKENNTNIS UND KONTAKTNETZWERK

Sowohl die technische als auch die inhaltliche Kompetenz sind, insbesondere mit Blick auf die steigende Bedeutung des digitalen Videomarkts, entscheidend. Ebenso wichtig sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern. Ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern sind ebenfalls wichtige Faktoren für den Erfolg der Gruppe.

2.3 GESCHÄFTSVERLAUF

Die Geschäftsentwicklung der Wild Bunch Gruppe war im Jahr 2016 von einigen maßgeblichen Ereignissen geprägt: Trotz der Verzögerung bei der Bereitstellung seiner finanziellen Ressourcen hat die Wild Bunch Gruppe seine Entwicklungspläne erfolgreich umgesetzt. Dazu zählt zum Beispiel das Wachstum im TV-Bereich durch den Vertrieb der beiden TV-Serien-Projekte MEDICI und FOUR SEASONS IN HAVANA, den Start des Unternehmens Insiders sowie die fortlaufende Fokussierung auf die Produktion sowie die Reduzierung der Gemeinkosten (um 9 Prozent auf € 22,6 Mio.).

Das Unternehmen hat die Restrukturierung der finanziellen Ressourcen fortgesetzt, allerdings nimmt dies bisher mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Auf der einen Seite hat die Wild Bunch Gruppe erfolgreich eine Kapitalerhöhung von € 15,2 Mio. Ende 2015 und Anfang 2016 umgesetzt und die im März 2016 fällige Unternehmensanleihe refinanziert. Auf der anderen Seite hat sich der Abschluss eines neuen Darlehens zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit außerhalb Frankreichs, der ursprünglich im dritten Quartal 2016 geplant war, verzögert. Dies hatte nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch Gruppe und damit die Fähigkeit, in neue Produkte zu investieren.
Der Eintritt der Wild Bunch Gruppe in den Bereich von Herausbringung und Vertrieb von TV-Inhalten war vor allem dank seiner Vorzeige-Serie MEDICI erfolgreich. Der Vorstand ist daher der Auffassung, dass dies das Vertrauen in die Marke Wild Bunch unter TV-Produzenten und Käufern gefestigt hat.
Die Wild Bunch Gruppe hat weitere Anstrengungen im Bereich der Produktion von lokalen Filmen unternommen. In Deutschland wurden zwei Eigenproduktionen herausgebracht, SCHUBERT IN LOVE und PETTERSSON UND FINDUS 2, die sich als finanziell erfolgreich erwiesen haben, auch wenn die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückblieben. Dies unterstreicht die Fähigkeit lokaler Produktionen, das Risiko-Ertrags-Verhältnis der Wild Bunch Gruppe zu verbessern, indem Produktionsmargen und relevante Subventionen realisiert werden. Wild Bunch Germany beabsichtigt, auf diesem Geschäftsmodell sowohl für Spielfilme als auch für TV-Serien aufzubauen. So sind weitere Produktionen und Koproduktionen für 2017 geplant. Derweil liefert die erste Koproduktion von Vertigo, der spanischen Tochtergesellschaft, den besten Beweis dafür, wie rentabel dieser Produktionsansatz sein könnte. Gemeinsam mit Telecinco, einem führenden Independent-TV-Sender, produzierte Vertigo KIKI, eine schwungvolle spanische Komödie unter der Regie von Paco León. Der Film erreichte 1 Mio. Besucher und war damit unter den Top Five der spanischen Filme im Jahr 2016.
Filme, die im Jahr 2016 nicht die Erwartungen des Vorstands erfüllen konnten, waren unter anderem HISTOIRE DE L'AMOUR und LES NAUFRAGES in Frankreich, GRADUATION in Spanien sowie GENIUS und TRIPLE 9 in Deutschland.
Für Insiders, das neue Unternehmen für Produktionsservices und internationalen Vertrieb, war 2016 das erste richtige Geschäftsjahr. Das Portfolio für 2016 umfasste prestigeträchtige Filme wie JACKIE und LOVING, die erheblich zum Image von Insiders beigetragen haben. Insiders ist bereits jetzt ein Erfolg, zieht erstklassige Projekte und solide Finanziers an und generiert Vertriebsgebühren ohne Risiko für die Investitionen.
Im neuen Bereich des e-Cinemas war die Wild Bunch Gruppe sehr aktiv. Der VOD-/SVOD-Service FilmoTV hat sich in der elektronischen Vertriebslandschaft Frankreichs etabliert und ist heute auf allen Vertriebsplattformen für Telekommunikation sowie allen wichtigen OTT-Plattformen präsent. Damit stellt FilmoTV eine vielversprechende Basis dar für die Entwicklung der Wild Bunch Gruppe im digitalen Markt. FilmoTV hat bewiesen, dass es rentabel und eigenständig arbeiten kann.
Im Bereich des digitalen Vertriebs legt die Wild Bunch Gruppe den Schwerpunkt auf die Beziehung zu den wachsenden SVOD-Diensten und nutzt seine Multi-Domestic-/Multi-Content-Ausrichtung, um hier die Umsätze zu erhöhen. Diese Bemühungen führten im Jahr 2016 zu einem SVOD-Umsatz von € 8,7 Mio., der sich im Vergleich zu 2015 verdoppelt hat, mit einer hervorragenden Kombination aus dem Verkauf von Filmen aus der Bibliothek, TV-Serien und aktuellen Spielfilmen. Dieses Know-how im Umgang mit digitalen Anbietern, verbunden mit seiner Positionierung innerhalb der unabhängigen Produzenten und Verleiher, ermöglicht es der Wild Bunch Gruppe, gegenüber diesen Anbietern als Aggregator zu handeln und mit dem Verkauf von Produkten an diese von Produzenten beauftragt zu werden.

Das Geschäftssegment „Internationaler Vertrieb und Verleih sowie Filmproduktion" der Wild Bunch Gruppe deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und umfasst vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment. Der Umsatz in diesem Segment verbesserte sich im Jahr 2016 leicht auf € 117,4 Mio. im Vergleich zu € 114,6 Mio. im Jahr 2015.

Im Segment „Sonstige" erhöhte sich der Umsatz von € 2,8 Mio. im Jahr 2015 auf € 4,7 Mio. im Jahr 2016, was auf die Aktivitäten der SVOD-Plattform des Konzerns und die Vermarktung von Musikrechten zurückzuführen ist.

2.3.1. Kinoverleih (Theatrical Distribution)

Im Geschäftsjahr 2016 veröffentlichte die Gruppe insgesamt 58 Filme (VJ: 71 Filme) in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien und erzielte einen Gesamtumsatz von T€ 23.760 im Vergleich zu T€ 26.718 im Jahr 2015. Dieser Rückgang hatte einen direkten Einfluss auf das Gesamtergebnis des Jahres.

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Titel Regisseur Herkunft Vertriebsgesellschaft Filmstart
OUR LITTLE SISTER Hirokazu Koreeda Japan BIM 01.01.16
LA FILLE DU PATRON Olivier Loustau Frankreich WBD 06.01.16
LA GIOVINEZZA Paolo Sorrentino Italien, Frankreich, Großbritannien, Schweiz VERTIGO 22.01.16
LES PREMIERS, LES DERNIERS Bouli Lanners Frankreich, Belgien WBD 27.01.16
EIN ATEM Christian Zübert Deutschland, Griechenland WBG 28.01.16
REMEMBER Atom Egoyan Kanada Frankreich, BIM 04.02.16
CAROL Todd Haynes Großbritannien VERTIGO 05.02.16
LES NAUFRAGES David Charhon Frankreich, Belgien WBD 17.02.16
SPOTLIGHT Thomas McCarthy USA BIM 18.02.16
SUFFRAGETTE Sarah Gavron Großbritannien BIM 03.03.16
REMEMBER Atom Egoyan Kanada VERTIGO 04.03.16
DIEUMERCI! Lucien Jean-Baptiste Frankreich WBD 09.03.16
CHOICE, THE Ross Katz USA WBG 10.03.16
HERBERT Thomas Stuber Deutschland WBG 17.03.16
MARNIE Hiromasa Yonebayashi Japan VERTIGO 18.03.16
TALE OF THE PRINCESS KAGUYAN Isao Takahata Japan VERTIGO 18.03.16
COMMUNE Thomas Vinterberg Dänemark BIM 31.03.16
KIKI Paco León Spanien VERTIGO 01.04.16
HARDCORE Ilya Naishuller Russland, USA WBG 14.04.16
DEPARTMENT Q: CONSPIRACY OF FAITH Hans Petter Moland Dänemark, Deutschland, Schweden, Norwegen VERTIGO 15.04.16
LES HABITANTS Raymond Depardon Frankreich WBD 27.04.16
MOUNTAINS MAY DEPART Jia Zhang-Ke China, Frankreich, Japan BIM 05.05.16
TRIPLE 9 John Hillcoat USA WBG 05.05.16
MAN WHO KNEW INFINITY Matt Brown Großbritannien WBG 12.05.16
PERICLE II. NERO Stefano Mordini Italien BIM 12.05.16
MAN WHO KNEW INFINITY Matt Brown Großbritannien VERTIGO 13.05.16
FIORE Claudio Giovannesi Italien BIM 25.05.16
OUTSIDE THE BOX Philip Koch Deutschland WBG 26.05.16
TROIS SOUVENIRS DE MA JEUNESSE Arnaud Desplechin Frankreich VERTIGO 27.05.16
ILS SONT PARTOUT Yvan Attal Frankreich, Belgien WBD 01.06.16
Dr PROKTORS ZEITBADEWANNE Arild Fröhlich Norwegen, Deutschland WBG 02.06.16
PROFESSOR LOVE Tom Vaughan USA, Großbritannien WBG 09.06.16
PROGRAM (THE) Stephen Frears Frankreich, Großbritannien VERTIGO 22.06.16
TROIS SOUVENIRS DE MA JEUNESSE Arnaud Desplechin Frankreich BIM 22.06.16
THE RED TURTLE Michael Dudok de Wit Japan, Frankreich, Belgien WBD 29.06.16
LOU ANDREAS-SALOME Cordula Kablitz-Post Deutschland, Österreich, Italien WBG 30.06.16
MAY IN THE SUMMER Cherien Chabis Jordanien, Katar, USA VERTIGO 05.08.16
GENIUS Michael Grandage Großbritannien, USA WBG 11.08.16
MIA MADRE FA L'ATTRICE Mario Balsamo Italien BIM 25.08.16
GRADUATION Cristian Mungiu Rumänien, Frankreich, Belgien BIM 30.08.16
NOCTURAMA Bertrand Bonello Frankreich, Deutschland, Belgien WBD 31.08.16
COMANCHERIA David Mackenzie USA WBD 07.09.16
Matthias Bruhn, Michael Schweiz, Deutschland,
MOLLY MONSTER Ekblach, Ted Sieger Schweden WBG 08.09.16
BLOOD FATHER Jean-Frangois Richet Frankreich VERTIGO 09.09.16
QUESTI GIORNI Giuseppe Piccioni Italien BIM 15.09.16
LA DANSEUSE Stéphanie di Giusto Frankreich, Belgien, Tschechien WBD 28.09.16
SING STREET John Carney Irland, Großbritannien, USA VERTIGO 30.09.16
EINE UNERHÖRTE FRAU Hans Steinbichler Deutschland WBG 06.10.16
L'ODYSSEE Jérôme Salle Frankreich WBD 12.10.16
SNOWDEN Oliver Stone Frankreich, Deutschland, USA VERTIGO 14.10.16
GLEISSENDES GLÜCK Sven Taddicken Deutschland WBG 20.10.16
QUAND ON A 17 ANS André Téchiné Frankreich VERTIGO 21.10.16
LA FILLE INCONNUE Jean-Pierre et Luc Dardenne Belgien, Frankreich BIM 27.10.16
ROCCO Thierry Demaizière, Alban Teurlai Frankreich BIM 31.10.16
PETTERSON UND FINDUS II Ali Samadi Ahadi Deutschland WBG 03.11.16
LA DANSEUSE Stéphanie di Giusto Frankreich, Belgien, Tschechien VERTIGO 04.11.16
HISTOIRE DE L'AMOUR Radu Mihailaenu Frankreich, Kanada, Rumänien, USA WBD 09.11.16
SING STREET John Carney Irland, Großbritannien, USA BIM 09.11.16
SCHUBERT IN LOVE Lars Büchel Deutschland WBG 12.08.16
SNOWDEN Oliver Stone Frankreich, Deutschland, USA BIM 24.11.16
GRADUATION Cristian Mungiu Rumänien, Frankreich, Belgien VERTIGO 25.11.16
LES ENFANTS DE LA CHANCE Malik Chibane Frankreich WBD 30.11.16
PATERSON Jim Jarmusch USA, Frankreich, Deutschland VERTIGO 09.12.16
A FOND Nicolas Benamou Frankreich WBD 21.12.16
MEDECIN DE CAMPAGNE Thomas Lilti Frankreich BIM 22.12.16
COMANCHERIA David Mackenzie USA VERTIGO 30.12.16

In Frankreich hat die Wild Bunch Distribution 14 Filme (VJ: 26 Filme) in den Kinos veröffentlicht, darunter der Animationsfilm THE RED TURTLE von Regisseur Michael Dudok de Wit (316.000 Besucher), L'ODYSSEE von Järöme Salle (1.132.000 Besucher) oder A FOND von Nicolas Benamou (636.000 Besucher). Im Kinoverleih in Frankreich wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 10.654 erzielt (VJ: T€ 13.340).

Insgesamt 16 Filme (VJ: 22 Filme) wurden von Wild Bunch Germany herausgebracht, darunter THE CHOICE von Regisseur Ross Katz (133.000 Besucher) und PETTERSSON UND FINDUS II von Ali Samadi Ahadi (615.000 Besucher), der auf der Kinderbuchreihe des schwedischen Schriftstellers Sven Nordqvist basiert. Im Kinoverleih in Deutschland wurde im Berichtszeitraum insgesamt ein Umsatz von T€ 3.944 erzielt (VJ: T€ 6.883).

Des Weiteren wurden in Italien insgesamt 17 Filme (VJ: 16 Filme) von BIM veröffentlicht, darunter SPOTLIGHT von Tom McCarthy (geschätzt € 4,16 Mio. Einnahmen/ 683.000 Besucher), SNOWDEN von Oliver Stone (geschätzt € 1,75 Mio. Einnahmen/ 271.000 Besucher) und SUFFRAGETTE von Sarah Gavron (geschätzt € 1,60 Mio. Einnahmen/ 311.000 Besucher). Im Kinoverleih in Italien wurde im Jahr 2016 insgesamt ein Umsatz von T€ 4.339 erzielt (VJ: T€ 3.700).

In Spanien wurden insgesamt 19 Filme (VJ: 16 Filme) von Vertigo in die Kinos gebracht, darunter die Komödie KIKI von Paco Leön (1.062.000 Besucher), CAROL von Todd Haynes (282.000 Besucher), LA GIOVINEZZA von Paolo Sorrentino (175.000 Besucher) und PATERSON von Jim Jarmusch (88.000 Besucher). Im Kinoverleih in Spanien wurde im Jahr 2016 insgesamt ein Umsatz von T€ 4.518 erzielt (VJ: T€ 2.310).

Das Jahr 2016 war von einer Reihe an Filmen mit ambitionierten Zielen geprägt, wie beispielsweise KIKI (1.062.000 Besucher), die erste Koproduktion von Vertigo und der TV-Gruppe Telecinco, SPOTLIGHT in Italien (geschätzt € 4,16 Mio. Einnahmen/683.000 Besucher), der zahlreiche Auszeichnungen, unter anderem den Oscar in der Kategorie „Bester Film" gewann, L'ODYSSEE in Frankreich (1.132.000 Besucher) oder PETTERSSON UND FINDUS 2 in Deutschland (615.000 Besucher). Aber 2016 war auch geprägt von Filmen, die hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, wie HISTOIRE DE L'AMOUR in Frankreich (73.000 Besucher), LES NAUFRAGES in Frankreich (91.000 Besucher), GRADUATION in Spanien (15.000 Besucher), GENIUS (24.000 Besucher) und TRIPLE 9 (76.000 Besucher) in Deutschland.

Dank seines europaweiten Vertriebsnetzwerks konnte die Wild Bunch Gruppe im Berichtszeitraum einige Filme länderübergreifend vertreiben bzw. verkaufen. Dazu zählten GRADUATION von Cristian Mungiu (Weltvertrieb, Vertrieb in Italien und Spanien), THE DANCER (Weltvertrieb, Vertrieb in Italien und Frankreich), REMEMBER (Vertrieb in Italien und Spanien) sowie COMANCHERIA (Vertrieb in Frankreich und Spanien), der 2017 für einen OSCAR nominiert war. Im aktuellen Stadium der strategischen Entwicklung der Wild Bunch Gruppe bleibt der Erfolg der veröffentlichten Kinofilme ein wesentlicher Faktor für Umsatz und Profitabilität der Gruppe.

2.3.2. WELTVERTRIEB

Im Rahmen der internationalen Vertriebsaktivitäten hat die Wild Bunch Gruppe im Jahr 2016 für 39 Filme (VJ: 39 Filme) den Weltvertrieb übernommen, darunter namhafte Filme wie BLOOD FATHER von Jean-Francois Richet, NEON DEMON von Nicolas Winding Refn, THE RED TURTLE von Michael Dudok de Wit, LOVING von Jeff Nichols, ABATTOIR von Darren Lynn, SNOWDEN von Oliver Stone, L'ODYSSEE von Järöme Salle, oder I, DANIEL BLAKE von Ken Loach, der auf dem Cannes Film Festival 2016 mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde. Die internationalen Vertriebsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe erzielten im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von T€ 27.454 (VJ: T€ 28.259).

Darüber hinaus baute die Wild Bunch Gruppe ihre internationalen Vertriebsaktivitäten durch das neue Vertriebsunternehmen Insiders und die Expansion im Bereich TV-Serien durch Wild Bunch TV weiter aus.

GESELLSCHAFTERVEREINBARUNG ZU INSIDERS

Im November 2016 einigten sich Wild Bunch S.A. und Mitgesellschafter, darunter Bliss Media und Cinefrance, in einer Gesellschaftervereinbarung auf die gemeinsame Geschäftstätigkeit von „Insiders", einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach kalifornischem Recht. Insiders verknüpft die Vertriebsanforderungen von Produzenten mit den Interessen von Vertriebsdienstleistern. Wild Bunch S.A. besitzt 45 Prozent des Unternehmens, das sich produktstrategisch auf Independent-Produktionen mit Budgets von mehr als US$ 10 Mio. konzentriert und Vincent Maraval, Chief Content Officer der Wild Bunch AG, als Geschäftsführer verantwortet wird. Seit der Gründung hat Insiders Vertriebsvereinbarungen für mehr als 10 Filme abgeschlossen, z. B. LOVING (Jeff Nichols), JACKIE (Pablo Larrain) oder WIND RIVER (Taylor Sheridan). Die Gründung von Insiders erfolgte im Mai 2015.

Strategisch besetzt die Wild Bunch Gruppe mit der Konzeption von Insiders eine Nische im Weltvertriebsmarkt, die der Wild Bunch Gruppe Zugang zu US-Produktionen im mittleren Budgetbereich für Independent-Filme ermöglicht (> US$ 10 Mio.). Die streng auf die Übernahme von Produktions- und Vertriebsleistungen für Filmfinanziers in den Vereinigten Staaten ausgerichtete Strategie bietet zudem die Chance, weitere geschäftliche Verbindungen zu Talents und zentralen Hauptakteuren im US-Markt aufzubauen sowie bestehende vertiefen.

WILD BUNCH TV

Wild Bunch TV als Label der Wild Bunch S.A., Paris, wurde 2015 mit dem Ziel gegründet, TV-Serien zu initiieren, zu identifizieren und gemeinsam zu entwickeln, Koproduktions- und Finanzierungsdienste für TV-Serien zur Verfügung zu stellen und weltweit ein attraktives TV-Angebot zu vertreiben und zu vermarkten. Wild Bunch TV hat im vergangenen Jahr mit dem Vertrieb der ersten beiden TV-Serien MEDICI: MASTERS OF FLORENCE und FOUR SEASONS IN HAVANA begonnen. Die TV-Serie MEDICI: MASTERS OF FLORENCE, für die Frank Spotnitz als Showrunner agiert, wurde von den internationalen Sendern sehr gut aufgenommen und bereits in über 150 Länder verkauft. Die kubanisch-spanische TV-Serie FOUR SEASONS IN HAVANA von Leonardo Padura Fuentes, die auf der bekannten Romanreihe basiert, erreichte ebenfalls hohe internationale Resonanz und konnte in mehr als 50 Länder vertrieben werden.

2.3.3. ELEKTRONISCHER DIREKTVERTRIEB UND HOME ENTERTAINMENT

In den Kernmärkten der Wild Bunch Gruppe ist die Nachfrage nach physischen Videos im Berichtszeitraum insgesamt weiter zurückgegangen, während VOD/SVOD weiterhin zunehmend zum Gesamtumsatz im Videomarkt beiträgt. Die Wild Bunch Gruppe sieht sich gut positioniert, um von der steigenden Nachfrage und zunehmenden Präsenz der internationalen SVOD-Dienste wie Netflix oder Amazon profitieren zu können. Im Geschäftsjahr 2016 konnte die Gruppe weitreichende lokale und weltweite Verkäufe an Netflix verzeichnen und weitere Verkäufe an Amazon in die Wege leiten. Von der steigenden Nachfrage im digitalen Videomarkt konnte die Wild Bunch Gruppe im Berichtszeitraum merklich profitieren. Entsprechend konnten im Bereich VOD/SVOD die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum deutlich um 28,7 Prozent auf T€ 11.589 (VJ: T€ 9.004) gesteigert werden.

Im TV-Markt (Free und Pay TV) steigerte die Wild Bunch Gruppe 2016 die Umsatzerlöse um 11,8 Prozent auf T€ 31.887 (VJ: T€ 27.714). Dies unterstreicht die Attraktivität der Filmbibliothek der Wild Bunch Gruppe.

Im Jahr 2016 verzeichneten einige Filme, welche die Wild Bunch Gruppe an lokale TV-Sender verkauft hatte, hohe Einschaltquoten wie beispielsweise 9 MOIS FERME auf France2 in Frankreich (Zuschaueranteil 18,9 Prozent und 4,9 Mio. Zuschauer) oder KIKI auf Moviestar+ in Spanien und Italien.

Darüber hinaus konnte FilmoTV seine Reichweite erhöhen und ist seit Juni 2016 auch über das Portal von SFR verfügbar. Damit ist FilmoTV heute über alle französischen Plattformen abrufbar. Des Weiteren hat FilmoTV eine Vereinbarung mit zwei weiteren US-Studios unterzeichnet, Universal (VOD) und Paramount (SVOD), und damit seine Bibliothek auf 3.000 Titel erweitert.

FilmoTV setzt seine Entwicklung fort und hat mit FilmoGeneric eine neue und innovative Schnittstelle gestartet. Mit FilmoGeneric kann FilmoTV die Homepage seines SVOD-Service individuell an jeden Abonnenten anpassen. Mit dem Ziel der stärkeren Kundenbindung kann FilmoTV somit jedem Abonnenten ein spezielles und auf ihn zugeschnittenes Programmangebot unterbreiten.

Das Unternehmen setzt seine Aktivitäten im Bereich e-Cinema, der weiterhin in den Kinderschuhen steckt, mit der Veröffentlichung von vier ganz unterschiedlichen Filmen fort (VJ: 4 Filme). Dazu gehörten 99 HOMES von Ramin Bahrani, der 2015 den Großen Preis von Deauville gewann, und DEPARTMENT Q: CONSPIRACY OF FAITH, der dritte Teil der gleichnamigen Thriller-Reihe. Ebenso wurden die spanische Verfilmung des Kultcomics MORTADEL & FILEMON von Javier Fesser, die den spanischen Filmpreis Goya für den besten Animationsfilm erhielt, und die Dokumentation PELE von Jeff Zimbalist und Michael Zimbalist, eine US-Dokumentation über den berühmten Fußballspieler, veröffentlicht. Auch wenn es sich um eine sehr innovative Vertriebsform handelt, bleibt der Beitrag des e-Cinemas zum konsolidierten Umsatz der Wild Bunch Gruppe begrenzt.

2.3.4. SONSTIGE INFORMATIONEN

VERÄUSSERUNG DER BETEILIGUNG AN DER X VERLEIH AG

Mit Wirkung zum 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an der X Verleih AG von 31,38 Prozent für T€ 1.775 veräußert. Im Konzernabschluss 2016 der Wild Bunch AG führt der Verkauf zu einem positiven Ergebnisbeitrag von € 0,4 Mio.

VERÄUSSERUNG DER GESELLSCHAFTSANTEILE DER DEUTSCHFILM GMBH

Die Wild Bunch AG hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an deutschfilm GmbH (im Folgenden „deutschfilm" genannt), einem im Jahre 2009 von Senator gegründeten Joint Venture, an den Mit- und künftigen Alleingesellschafter Anatol Nitschke veräußert. Der Verkauf erfolgte zu einem symbolischen Preis und gegen die vollständige Übertragung der Rechte, die zuvor von deutschfilm gehalten wurden, auf die Wild Bunch AG bzw. die Senator Film Produktion. Die auf deutschsprachiges Arthouse-Kino spezialisierte Gesellschaft zeichnete u.a. für Titel wie GOETHE!, DER GANZ GROSSE TRAUM und VICTORIA als Produzent bzw. Koproduzent verantwortlich und übernahm unter dem Dach von Senator den Kinoverleih deutschsprachiger Titel. In Zukunft wird die Wild Bunch Gruppe ihr Produktionsgeschäft für den deutschen Markt in der Senator Film Produktion GmbH und der Bavaria Pictures GmbH konzentrieren. Über eine First-Look-Vereinbarung hat die Wild Bunch Gruppe weiterhin Zugriff auf deutschfilm-Projekte. Gemeinsam mit Wild Bunch Germany hat deutschfilm im März 2016 bereits das Boxerdrama HERBERT von Thomas Stuber in die Kinos gebracht.

AUSZEICHNUNGEN AUF FILM FESTIVALS

Im Jahr 2016 konnte die Wild Bunch Gruppe erneut eine Reihe an begehrten Preisen für sich verbuchen. Regisseur Ken Loach wurde auf dem Cannes Film Festival 2016 für seinen Film I, DANIEL BLAKE (Koproduktion durch Wild Bunch, weltweiter Verkauf durch Wild Bunch) mit der Goldenen Palme ausgezeichnet. Zudem gewann der Film den französischen Filmpreis Cäsar für den besten ausländischen Film.

Cristian Mungiu gewann in Cannes für BACALAUREAT (Koproduktion durch Wild Bunch, Weltvertrieb durch Wild Bunch, Vertrieb in Italien und Spanien durch BIM bzw. Vertigo) den Preis für die Beste Regie (zu gleichen Teilen). Für den Animationsfilm THE RED TURTLE (Koproduktion durch Wild Bunch, Weltvertrieb durch Wild Bunch, Vertrieb in Frankreich durch Wild Bunch Distribution, in Italien durch BIM und in Deutschland durch Wild Bunch Germany) erhielt Michael Dudok de Wit den Spezialpreis der Jury in der Kategorie „Un Certain Regard". Der chinesische Film I AM NOT MADAME BOVARY von Feng Xiaogang erhielt den Fipresci-Preis auf dem Toronto International Film Festival (TIFF), den Preis für die beste Darstellerin auf dem San Sebastian Film Festival, den Preis für den besten Regisseur sowie den Publikumspreis auf dem Taipei Film Festival.

2.3.5. GESAMTBEURTEILUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFES

Die Wild Bunch Gruppe ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmvertriebsunternehmen, das insbesondere durch seine strategisch hinreichende Unternehmensgröße Einkaufs- und Marktmacht realisieren kann und in der Lage ist, auf die raschen Veränderungen in der Filmrechteverwertung zu reagieren. Das Geschäftsjahr 2016 war geprägt von der weiteren finanziellen Restrukturierung und der kontinuierlichen Förderung des Zusammenschlusses. Dies führte zu einer Reduzierung der Nettoverschuldung auf € 75,2 Mio., also € 6,7 Mio. weniger im Vergleich zur Nettoverschuldung Ende 2015. Insgesamt konnte die Wild Bunch Gruppe die strategische Umgruppierung erfolgreich fortsetzen. Beispielhaft stehen hier die Entwicklung von Wild Bunch TV und Insiders sowie die Steigerung des Umsatzes über elektronische Plattformen, die Produktionsaktivitäten und die laufende Präsenz im e-Cinema.

2.4 ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES KONZERNS

TATSÄCHLICHE ENTWICKLUNG IM VERGLEICH MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF

2.4.1. ERTRAGSLAGE DER WILD BUNCH AG

Auf Ebene der Einzelgesellschaft Wild Bunch AG belief sich der Umsatz im Jahr 2016 auf T€ 60 (VJ: T€ 172), wobei der Umsatzrückgang auf die reine Abwicklung des Altgeschäfts zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse umfassen Home Video Erlöse in Höhe von T€ 23 (VJ: T€ 104) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 37 (VJ: T€ 52).

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 2.187 (VJ: T€ 2.186) und beinhalten insbesondere Konzernumlagen, die der Wild Bunch AG für ihre Holdingleistungen im Bereich Administration und Finanzierung zustehen, sowie auf Wechselkurserträge.

Der Materialaufwand verringerte sich weitgehend korrespondierend zu den reduzierten Umsatzerlösen auf T€ 17 (VJ: T€ 38). Die Materialaufwandsquote belief sich, gemessen am Umsatz, infolge auf 28,3% (VJ: 22,1%). Ohne Vorstandsmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2016 durchschnittlich 7 Mitarbeiter (VJ: 11). Auch der Personalaufwand verringerte sich und betrug im Jahr 2016 T€ 901 (VJ: T€ 1.188). Wesentlicher Grund hierfür ist, dass im Zuge der Restrukturierung die Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Berichtszeitraum auf T€ 805 (VJ: T€ 1.052) reduziert werden konnten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Einzelgesellschaft beliefen sich 2016 auf T€ 3.083 (VJ: T€ 3.236). Sie enthalten insbesondere Kosten für die durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie Kosten für das operative Geschäft wie Mietaufwendungen, Kosten für den Aufsichtsrat sowie Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten.

Mit verschiedenen Tochtergesellschaften hat die Wild Bunch AG Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, was jedoch gleichzeitig zum Ausgleich von Verlusten verpflichtet. Hierdurch resultierten Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 143 (VJ: T€ 8.994). Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie als Hauptkreditnehmerin Darlehen bei Kreditinstituten auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden verzinst. Dementsprechend beliefen sich die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge im Geschäftsjahr 2016 auf T€ 773 (VJ: T€ 1.103). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 2.793 (VJ: T€ 3.528).

Die Einzelgesellschaft verzeichnete ein leicht negatives Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit (EBT) von T€ -6 (VJ: T€ -16.475). Der Jahresfehlbetrag der Einzelgesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2016 T€ -6 (VJ: T€ -16.475), der vor allem durch die Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften bedingt ist.

2.4.2 VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER WILD BUNCH AG

Die Einzelgesellschaft Wild Bunch AG wies zum 31. Dezember 2016 eine Bilanzsumme von T€ 135.117 aus (VJ: T€ 128.403). Auf der Aktivseite betrug das Anlagevermögen T€ 132.052 (VJ: T€ 123.121), wobei analog zum Vorjahr mit T€ 111.698 der ganz wesentliche Teil Anteilen an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrug T€ 2.108 (VJ: T€ 3.143). Die immateriellen Vermögensgegenstände beliefen sich auf T€ 4 (VJ: T€ 5), die Sachanlagen beliefen sich auf T€ 61 (VJ: T€ 93).

Das Umlaufvermögen belief sich zum Bilanzstichtag 2016 auf T€ 2.943 (VJ: T€ 5.169). Die Vorräte verringerten sich aufgrund von Verkäufen von DVD-Beständen auf T€ 8 (VJ: T€ 12). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich hingegen auf T€ 2.590 (VJ: T€ 1.167). Dieser Zuwachs resultierte aus gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.225 (VJ: T€ 493). Gleichzeitig sanken die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T€ 1 (VJ: T€ 13), was auf den Umsatzrückgang im Berichtszeitraum zurückzuführen ist. Ebenso verringerten sich auch die sonstigen Vermögensgegenstände auf T€ 363 (VJ: T€ 661). Zum Stichtag verfügte die Wild Bunch AG über liquide Mittel von T€ 345 (VJ: T€ 3.990).

Das Eigenkapital der Wild Bunch AG betrug zum 31. Dezember 2016 T€ 98.379 (VJ: T€ 86.000), die Eigenkapitalquote belief sich infolge auf 72,8% (VJ: 67,0%). So erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2016 durch die erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung auf T€ 81.763, während T€ 6.343 in die Kapitalrücklagen flossen.

Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem die Gesellschaft Zuschüsse aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bilanziert, lag aufgrund der Auflösung mit T€ 14 entsprechend niedriger als im Vorjahr (T€ 35). Zum Geschäftsjahresende beliefen sich die Rückstellungen auf T€ 1.287 (VJ: T€ 1.014), die sich aus höheren sonstigen Rückstellungen wie insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Prüfungskosten sowie Urlaubsrückstellungen ergaben.

Zum Bilanzstichtag 2016 verringerten sich die Verbindlichkeiten auf T€ 35.438 (VJ: T€ 41.353), was im Wesentlichen auf die gesunkenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 16.028 (VJ: T€ 22.318) zurückzuführen ist, die aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge und der Verpflichtung zum Verlustausgleich entstehen. Daneben werden die Anleihen erhöht mit T€ 18.032 bilanziert (VJ: T€ 15.197). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich stichtagsbezogen leicht auf T€ 1.318 (VJ: T€ 1.058). Die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten sich deutlich auf T€ 59 (VJ: T€ 2.346). Dies resultiert aus der Auszahlung eines Darlehens in Höhe von € 2 Mio. an die Wild Bunch S.A. durch die Sapinda Asia Ltd. am 16. November 2015, das in eine Unternehmensanleihe gewandelt wurde.

Im Geschäftsjahr 2016 wies die Gesellschaft einen positiven Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von T€ 1.784 aus, der im Wesentlichen auf den Abgang der Beteiligung an der X Verleih AG zurückzuführen ist.

Der Kapitalzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höher von T€ 12.786 resultierte im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung im Umfang von T€ 12.385. Die Differenz ergibt sich aus Zu- und Abgängen von Krediten.

Der operative Cash Flow belief sich auf T€ -18.215.

Über den Lauf des Geschäftsjahres 2016 reduzierten sich die liquiden Mittel der Willd Bunch AG von T€ 3.990 zum 1. Januar 2016 auf T€ 345 zum 31. Dezember 2016.

2.5. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DER WILD BUNCH AG

Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Wild Bunch AG (ehemals: Senator Entertainment AG) und Wild Bunch S.A. im Jahr 2015, war das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 weiterhin durch die angestrebte finanzielle Restrukturierung und das fortlaufende Management der Integration der Unternehmenseinheiten geprägt. So konnte die Finanzstruktur mit Bruttoemissionserlösen von € 15,2 Mio. aus einer Barkapitalerhöhung deutlich verbessert werden. Daneben konnte die am 24. März 2016 durchgeführte Privatplatzierung einer neuen Anleihe im Volumen von € 16,0 Mio. mit einer dreijährigen Laufzeit dazu beitragen, die Finanzstruktur der Wild Bunch AG zu stärken. Darüber hinaus liegt der Zinssatz dieser Anleihe mit 8 Prozent um 400 Basispunkte unter dem Zinssatz der erfolgreich refinanzierten Anleihe 2015, was zur Reduzierung der finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren erheblich beitragen wird.

Das Geschäftsjahr 2016 der Wild Bunch AG war geprägt durch die Zusammenführung der Berichtsstrukturen der beiden Medienkonzerne. Dies betrafen insbesondere die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Des Weiteren war das Geschäftsjahr der Wild Bunch AG durch ein leicht positives operatives Geschäft der Tochtergesellschaften, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, geprägt.

Als europaweit tätiges Filmunternehmen mit einem unverwechselbaren Erscheinungsbild und einem breiten Portfolio an Aktivitäten im Weltvertrieb bis hin zum direkten elektronischen Vertrieb, sieht sich die Wild Bunch Gruppe angesichts der Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt. Das Unternehmen hat die operativen Tätigkeiten erfolgreich fortgeführt, insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Filmen in den Bereichen Kino, TV und Home Entertainment. Entsprechend erhöhte sich der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2016 auf T€ 122.152 (VJ: T€ 117.513). Hinsichtlich der Profitabilität lag das Unternehmen mit einem operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern von T€ 3.754 im Rahmen der Erwartungen (VJ: T€ -3.366). Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von T€ 37.793 (VJ: T€ 36.346) und liquiden Mitteln von T€ 7.170 (VJ: T€ 8.639) bei einer reduzierten Nettoverschuldung von T€ 75.201 (VJ: T€ 82.090) verfügt die Gruppe über eine stabile Liquiditätslage (s. zu den bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken unter 4.1.3 „Finanzielle, bilanzielle und steuerliche Risiken") und weist eine Eigenkapitalquote von 27,6 0/0 (VJ: 22,4 %) aus.

Die Wild Bunch Gruppe sieht sich insgesamt gut positioniert, um weitere Synergien zu erzielen und die Vorteile zu nutzen, die sich aus dem hohen Wachstumspotential des internationalen Filmmarktes ergeben. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2016 hat angesichts des deutlichen Umsatzwachstums im digitalen Videomarkt die hohe Veränderungsdynamik verdeutlicht, der die Filmbranche durch die zunehmende Digitalisierung ausgesetzt ist.

Insgesamt beurteilt der Vorstand der Wild Bunch AG die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe und der Wild Bunch AG vor dem Hintergrund der komplexen Integrationsprozesse der vormaligen Senator Gruppe und der Wild Bunch S.A. Gruppe als derzeit zufriedenstellend.

3. PROGNOSEBERICHT

3.1. ENTWICKLUNG DES MARKTUMFELDS

Die Unterhaltungs- und Medienindustrie kann nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC im Media & Entertainment Outlook 2015-2019 („PwC Media Outlook 2015") ihren Wachstumstrend auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Der Gesamtumsatz auf dem globalen Filmmarkt wird voraussichtlich um 4,1 Prozent CAGR bis 2019 auf rund US$ 105 Mrd. wachsen. Insbesondere wird in den aufstrebenden Märkten China und Lateinamerika ein starkes Wachstum erwartet, das einhergeht mit einem weiteren Aufwärtstrend in den etablierten Märkten um den globalen Marktführer USA.

Trotz der Konkurrenz durch andere Unterhaltungsformen und des leichten Zugangs zu digitalen Inhalten wird der globale Kinomarkt laut dem PwC Media Outlook 2016 um jährlich 6,0 Prozent auf US$ 49,32 Mrd. im Jahr 2020 wachsen. Neben den weiterhin dominierenden Hollywood-Blockbustern sollen in den einzelnen Märkten auch nationale Filmproduktionen für eine steigende Resonanz in den Kinos sorgen. Neben dem anhaltenden Umsatzwachstum an der Kinokasse ist insbesondere der elektronische Konsum über Video-on-Demand-Angebote ein wesentlicher Wachstumstreiber. PwC prognostiziert im PwC Media Outlook 2016, dass durch den elektronischen Konsum von Videoinhalten bis 2020 ein durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum von 11,5 Prozent verzeichnet werden wird. Video- und Streamingdienste werden somit in vielen Märkten weiter an Bedeutung gewinnen. Diese Entwicklung kann ebenso in den wesentlichen Märkten der Wild Bunch Gruppe beobachtet werden jedoch mit unterschiedlicher Intensität.

Nach dem PwC Media Outlook 2015 ist zu erwarten, dass der elektronische Vertrieb von Videoinhalten in den kommenden Jahren den Verleih physischer Videos (DVDs und Blu-rays) als zweitgrößte Umsatzquelle ersetzen wird. Während ein jährlicher Umsatzrückgang bei physischen Videoinhalten von 5,8 Prozent prognostiziert wird, trauen die Experten den rasant wachsenden Streamingdiensten bis 2019 ein jährliches Umsatzwachstum von 19 Prozent zu. Der Rückgang an klassischen Videotheken und die zunehmend größere Auswahl an Streamingdiensten werden diesen Umbruch im Videogeschäft nochmals beschleunigen. Folglich rechnet PwC bis 2019 mit einem Umsatzrückgang bei den physischen Videos von jährlich 5,8 Prozent auf US$ 22,8 Mrd. In der Studie wird darauf verwiesen, dass das Wachstum der so genannten OTT-Videodienste (Over-The-Top) sich auch auf die Verteilung der Werbeeinnahmen auswirken wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich der Fernsehkonsum von traditionellen Netzwerken hin zu digitalen Alternativen verschiebt. Insgesamt wird erwartet, dass die TV-Werbung weltweit jährlich um 4,1 Prozent auf US$ 204,1 Mrd. im Jahr 2019 steigen wird, während die terrestrischen und Multichannel-Werbeeinnahmen voraussichtlich jährlich um 2,8 Prozent bzw. 5,1 Prozent zulegen werden. Für die weltweit online generierten TV-Werbeeinnahmen wird ein signifikantes jährliches Wachstum von 19,8 Prozent prognostiziert, während sich weltweit der Anstieg an Werbeeinnahmen insgesamt verlangsamt.

Für neue Möglichkeiten und zugleich weitreichende Herausforderungen für Filmunternehmen sorgt der mit der Digitalisierung einhergehende weltweite Smartphone-Boom. Nach Angaben des PwC Media Outlook 2015 wird die Zahl der Smartphone-Verbindungen von 1,9 Mrd. im Jahr 2014 auf 3,9 Mrd. im Jahr 2019 ansteigen. Für Film- und TV-Serienanbieter bedeutet dies, Produktion und Vertrieb von Inhalten in Zukunft verstärkt auch auf den Abruf über mobile Endgeräte auszurichten.

Insgesamt bringen der wachsende globale Filmmarkt sowie die steigende Nachfrage nach Pay-TV und VOD langfristige Wachstumschancen für die Gruppe mit sich. Im Geschäftsjahr 2017 verfolgt die Wild Bunch Gruppe das Ziel, von diesen Wachstumstrends auf den internationalen Märkten zu profitieren.

3.2. AUSRICHTUNG DES KONZERNS IM GESCHÄFTSJAHR 2017

Die Wild Bunch Gruppe bleibt im Hinblick auf die Zukunft ehrgeizig. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum fortsetzen und sich als führender europaweiter Konzern im weltweiten Markt für Filmunterhaltung durchsetzen. Das Unternehmen beabsichtigt, seine finanzielle Restrukturierung im Laufe des Geschäftsjahre 2017 abzuschließen und auf dieser Basis einige Aktivitäten zu beenden, die darauf abzielen, die geografische Präsenz auszubauen, eine stärkere Position im Bereich TV anzustreben, sich als europaweiter SVOD-Betreiber zu etablieren und das Rechte-Portfolio zu optimieren.

Die operativen Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung werden zur Verbesserung des Finanzergebnisses beitragen. Die Wild Bunch Gruppe wird die Vermarktung seiner umfangreichen Bibliothek mit gleicher Intensität fortsetzen, um in diesem Zuge von der Nachfrage nach neuen digitalen Diensten zu profitieren.

3.3. ERWARTETE ENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2017 wird die Verbreiterung des Angebots sowie Kostensenkungen im Fokus der Entwicklung der Wild Bunch Gruppe stehen.

Trotz der limitierten finanziellen Mittel, die im Geschäftsjahr 2016 zur Verfügung standen, ist es das Ziel der Wild Bunch Gruppe, sowohl in den TV-Programmen durch Wild Bunch TV als auch in der Produktion in den bestehenden Märkten seine Präsenz zu steigern.

Um die Auswertung der Filmbibliothek voranzutreiben, hat insbesondere die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Anbietern im Bereich der elektronischen Distribution Priorität.

Den Kinoveröffentlichungen kommt auch in diesem Jahr eine recht hohe Bedeutung zu.

Gleichzeitig ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, seine Rationalisierungsmaßnahmen fortzusetzen, Strukturen zu vereinfachen, Handlungsinstrumente anzugleichen und die Unternehmensorganisation zu überprüfen. Diese Politik wird im Jahr 2018 erste Früchte tragen.

Die Wild Buch Gruppe plant, insgesamt 61 Filme in den Kinos in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien herauszubringen. Einige Filme werden in mehreren Märkten durch das Vertriebsnetz der Wild Bunch Gruppe veröffentlicht, wie beispielsweise RODIN von Jacques Doillon (Verkauf: Wild Bunch; Vertrieb: Wild Bunch Germany und Wild Bunch Distribution), die britische Produktion SENSE OF AN ENDING von Regisseur Ritesh Batra (Vertrieb: Wild Bunch Germany, BIM, Vertigo und Wild Bunch Distribution), EUPHORIA von Lisa Langseth (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM) und FELT von Peter Landesman (Vertrieb: Wild Bunch Germany und BIM).

Geplante Kinoveröffentlichungen nach Ländern:

FRANKREICH:

Wild Bunch Distribution plant, 15 Filme in den französischen Kinos zu veröffentlichen, darunter RODIN von Jacques Doillon, eine Filmbiografie über den berühmten französischen Bildhauer, und STARS 80 LA SUITE von Frédéric Auburtin und Thomas Langmann, eine französische Komödie mit Musikstars der 1980er Jahre. Die Veröffentlichung des Films soll parallel zur aktuellen Tour der 80er-Jahre-Stars und damit 10 Jahre nach deren erster Tournee erfolgen, die ein großer Erfolg war. Daneben ist die Veröffentlichung von THE JANE DOE IDENTITY von André Ovredal, ein britisch-amerikanischer Fantasy-Film, des französischen Thrillers KO von Fabrice Gobert sowie von YO-KAI WATCH geplant. Der Animationsfilm des Studios LEVEL-5 basiert auf einem bekannten japanischen Franchise-Produkt (Videospiele, Serien, Manga etc.), das bei Kindern äußerst beliebt ist.

DEUTSCHLAND:

Wild Bunch Germany plant 19 Kinoveröffentlichungen, darunter DR KNOCK von Lorraine Levy, eine französische Komödie mit Omar Sy, die deutsche Komödie LOMMBOCK von Christian Zübert, die Fortsetzung von LAMMBOCK, und MARCH OF THE PENGUINS 2 - THE CALL, die neue Dokumentation von Luc Jacquet.

ITALIEN:

BIM plant 15 Kinoveröffentlichungen in Italien, darunter BREATHE von Andy Serkis, ein Drama aus Großbritannien nach einer wahren Begebenheit, RADIN von Fred Cavaye, eine französische Komödie mit Dany Boon, und der Animationsfilm THE RED TURTLE von Regisseur Michael Dudok de Wit, der in den Ghibli-Studios erstellt wurde und bereits auf internationalen Filmfestivals Beachtung fand.

SPANIEN:

Vertigo plant 12 Kinoveröffentlichungen in Spanien, darunter die französische Komödie ALIBI.COM von Philippe Lacheau, die in den französischen Kinos das Publikum begeisterte (3,4 Mio. Besucher), der von den Filmkritikern gefeierte spanische Film SELFIE von Victor Garcia Leone, der neue Film LE REDOUTABLE von Michel Hazanavicius (THE ARTIST), eine Biographie, Drama und Romanze nach dem Leben von Jean-Luc Godard, sowie RACER AND THE JAILBIRD von Michael R. Roskam.

E-CINEMA-VERÖFFENTLICHUNGEN IN FRANKREICH

Das Unternehmen wird seine Anstrengungen im Bereich E-Cinema fortsetzen mit Filmveröffentlichungen, darunter der spanische Kriegsfilm ZONA HOSTILE oder des britischen Haifilms 47 METERS DOWN. In 2016 brachte das Unternehmen im Bereich e-Cinema insgesamt 4 Filme heraus.

WELTVERTRIEB:

Im Weltvertrieb ist geplant, im Jahr 2017 51 Filme zu vertreiben, darunter bedeutende Filme wie RAW von Julia Ducournau, ISMAEL'S GHOSTS von Arnaud Desplechin, MARCH OF THE PENGUINS 2 von Luc Jacquet, RACER AND THE JAILBIRD von Michael R. Roskam, LE REDOUTABLE von Michel Hazanavicius, RODIN von Jacques Doillon, der von Wild Bunch verkauft wird. Die Filme JACKIE von Pablo Larrain, KINGS von Denize Gamze Ergüven, UNDER THE SILVER LAKE von David Robert Mitchell werden von Insiders verkauft, während der Weltvertrieb von 7.19 AM von Jorge Michel Grau, BELOW HER MOUTH von April Mullen durch Elle Driver erfolgt und SAFE NEIGHBORHOOD von Chris Peckover durch Versatile verkauft wird.

VERTRIEB VON TV-SERIEN

Wild Bunch TV wird mit dem Verkauf von drei neuen Serien sein Wachstum vorantreiben. Dazu zählen die belgische Drama-Serie (7x52') TEAM CHOCOLATE von Marc Bryssinck and Filip Lenaerts, welche von der Säries Mania 2017 für die Kategorie Panorama ausgewählt wurde. Daneben wird Wild Bunch TV den Vertrieb der beiden israelischen Serien MAMA'S ANGEL (10x45') von Keren Weissman und THE EXCHANGE PRINCIPLE (10x45') von Noah Stollman and Ori Weisbrod übernehmen.

3.4. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR ENTWICKLUNG DES KONZERNS UND DER AG

Die Wild Bunch Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin ein Innovationsführer auf dem Film- und Unterhaltungsmarkt zu bleiben, insbesondere durch die weitere Stärkung seiner Aktivitäten in den Wachstumssparten VOD/SVOD und e-Cinema.

Seine europaweite Präsenz, die Maßnahmen zur Erweiterung des Portfolios sowie die Nutzung der laufenden digitalen Revolution sind wichtige Voraussetzungen für den zukünftigen Erfolg. Im Jahr 2017 wird sich die Wild Bunch Gruppe darauf konzentrieren, das Geschäftsmodell weiter an die veränderten Marktbedingungen anzupassen und daraus resultierende Vorteile zu nutzen. Dies sollte beispielsweise zu einem Umsatzwachstum durch die Geschäfte von Wild Bunch TV oder vermehrte Geschäftsaktivitäten im elektronischen Direktvertrieb führen.

Da im Jahresverlauf 2016 die finanziellen Mittel für den Erwerb von Filmen begrenzt waren, ist das Portfolio der Gruppe an neuen Inhalten für das Jahr 2017 allerdings nicht so umfangreich, wie es in früheren Jahren der Fall war.

Folglich erwartet der Vorstand für das Jahr 2017 moderat niedrigere Umsatzerlöse als im Jahr 2016 (€ 122,2 Mio.). Dieser Umsatzrückgang sollte nach Erwartungen des Vorstands durch eine verbesserte Performance des Portfolios kompensiert werden und zu einer verbesserten Bruttoergebnismarge und einer EBITDA-Marge von über 35 Prozent führen. Der Vorstand rechnet daher mit einem Bruttogewinn für das Jahr 2017 merklich über dem Niveau des Vorjahres (€ 20,1 Mio.) und einem ein EBIT für das Jahr 2017 etwas über dem Niveau des Vorjahres 2016 (€ 3,8 Mio.).

Nach Abschluss des Kreditrahmenvertrages mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. im April 2017 wird die Wild Bunch Gruppe in der Lage sein, die Akquisition von Filmrechten auf angemessenem Niveau (geplantes Investitionsvolumen in 2017 von rund € 45 bis 50 Mio.) fortzuführen, und über 2017 hinaus, die Pipeline für 2018 zu stärken und die Bedingungen für ein signifikantes Umsatzwachstum im Jahr 2018 zu schaffen.

4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die Wild Bunch AG hat in erster Linie Holdingfunktion. Die Risiken und Chancen wirken sich daher im Wesentlichen auf Liquidität, die Bewertung von Finanzanlagen und Forderungen sowie über Ergebnisübernahmen und Ausschüttungen aus. Die nachfolgende Betrachtung fokussiert daher auf die Chancen und Risiken aus Konzernsicht.

4.1. RISIKOBERICHT

Grundsätzliche vorgesehene Methodik der Risikofestlegung

Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen finanziellen Schadensrisikos bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos.

Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:

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Klasse Eintrittswahrscheinlichkeit
1 sehr gering (0 Prozent-25 Prozent)
2 gering (25 Prozent-50 Prozent)
3 mittel (50 Prozent-75 Prozent)
4 hoch (75 Prozent-100 Prozent)

Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:

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Klasse Auswirkung
1 € 0,01 Mio. – € 0,5 Mio. Relevant
2 > € 0,5 Mio. Bedeutend

Risiken, die der Schadensklasse 2 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und einzeln dargestellt. Der Prozess der Risikoerfassung und -klassifizierung ist derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies ist für das zweite Halbjahr 2017 vorgesehen.

Im Folgenden werden die Risiken in der Regel in der Reihenfolge ihrer Priorität für den Konzern dargestellt. Ansonsten gibt es keine risikoorientierte Quantifizierung.

4.1.1. MARKT- UND GESCHÄFTSRISIKEN

DIE GESCHÄFTSMODELLE SIND DAVON ABHÄNGIG, DEN GESCHMACK DER KUNDEN ZU TREFFEN, DEREN NUTZUNGSVERHALTEN ZU VERSTEHEN UND ZEITNAH AUF VERÄNDERUNGEN ZU REAGIEREN

Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Erstellung illegaler Filmkopien und des fehlenden ausreichenden rechtlichen Schutzes gegen Verletzungen des Urheberrechts besteht ein Risiko von Umsatzverlusten.
Marktveränderungen im Home-Entertainment-Bereich sind insbesondere gekennzeichnet durch die Digitalisierung mit einem Anstieg bei zusätzlichen Angeboten und Verbreitungsformen, die zu ständigen Veränderungen der Mediennutzung führen können.

Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versucht die Wild Bunch Gruppe, zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht. Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbying, Sensibilisierungskampagnen und die konsequente Verfolgung von Verstößen reduziert, um Umsatzverluste zu mildern. Der Vorstand der Wild Bunch AG erwartet, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung bei der Nettorisikosituation führen.

ZUGRIFF AUF LIZENZEN UND STOFFE

Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Lizenzgebern sind wichtige Faktoren für die Koproduktion und Akquisition von Filmen und TV-Serien. Daher arbeiten die Produktionseinheiten der Wild Bunch Gruppe eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und einen hervorragenden Ruf bei öffentlichen Filmförderinstitutionen genießen.
Fremdproduktionen werden im Allgemeinen auf den jeweiligen Filmmärkten erworben. Die gezahlten Preise sind dabei abhängig von dem jeweiligen Projekt und dem spezifischen Markt. Normalerweise ist ein Film zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass die Rechte zur Finanzierung auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft werden. Vom Erwerb bis zur tatsächlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre vergehen. Werden hier Filme zu einem hohen Preis gekauft, kann sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn sich der Kauf als Fehlschlag herausstellt.

Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von alternativen Formaten und In-House-Produktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Die Wild Bunch Gruppe spielt eine wichtige Rolle als führender unabhängiger paneuropäischer Koproduzent und Verleiher. Fremdproduktionen werden aus Finanzierungsgründen im Voraus noch vor Fertigstellung des Films verkauft. Es dauert häufig mehrere Jahre vom Kauf bis zur tatsächlichen Lieferung des Films. Um das finanzielle Risiko einzelner Projekte zu reduzieren, werden in der Regel bestimmte Rechte im Voraus verkauft (sog. „Pre-Sales", z. B. Video und TV).

DIE WILD BUNCH GRUPPE STEHT IM HINBLICK AUF DEN VERTRIEB SEINER PRODUKTE IN EINEM INTENSIVEN WETTBEWERB

Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den verschiedenen Auswertungsstufen. Wenn diese Annahmen nicht zueinander passen, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Es besteht auch die Gefahr, dass die Kostenstruktur nicht rechtzeitig angepasst werden kann. Die folgenden Faktoren sind in diesem Zusammenhang zu beachten:

Marktveränderungen in den Bereichen Kino oder Home Entertainment, wie zurückgehende Zuschauerzahlen und wachsende Konkurrenz, könnten mit einem Rückgang der Preise für Produktionen und lizenzierte Produkte verbunden sein. Das Auslaufen von Rahmenvereinbarungen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert der vorhandenen Filmrechte bedrohen.
Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen im Kinoverleih führen.

Die Diversifizierung der Gruppe auf unterschiedliche Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in einem einzelnen Bereich/Segment. Da insbesondere Marktanteile und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für mögliche Umsätze sind, ist die Wild Bunch Gruppe bestrebt, attraktive Programminhalte für TV-Sender und andere Plattformen sowie für seine Filme und TV-Serien zu finden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, das Profil zu schärfen und die Attraktivität der Produkte durch höhere Marketingausgaben zu steigern.

DIE WILD BUNCH GRUPPE IST ABHÄNGIG VON KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNERN

Beim direkten Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sendern, IPTV-Anbietern, VOD-/SVOD-Plattformen und DVD-Händlern. Ein beträchtlicher Teil der investierten Mindestgarantie wird abgedeckt durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position dieser Sender oder Plattformen niedriger als geplant ausfallen.
Beim internationalen Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von guten Geschäftsbeziehungen mit weltweit aktiven Filmverleihern. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Achtung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, das heißt, die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, korrekte Zahlung von Raten und angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films.

Eine vorzeitige Beendigung einzelner Vereinbarungen könnte aufgrund der Suche nach neuen Partnern und der Etablierung neuer Strukturen höhere Kosten nach sich ziehen. Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern sind daher eine zentrale Managementaufgabe. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.

Die globale wirtschaftliche Lage eines Landes kann den wirtschaftlichen Status der Filmverleiher, die Filme erwerben, kurzfristig negativ beeinflussen (Abwertung der lokalen Währung, Insolvenzrisiken usw.).

4.1.2. BETRIEBSTRISIKEN

RISIKEN BEIM FILMEINKAUF

Es besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Filme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung).
Risikomindernd wirkt hier insbesondere der Einkaufsgenehmigungsprozess der Gruppe. Zudem werden Benchmark-basierte Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren.

ABHÄNGIGKEIT VON FÖRDERMITTELN

Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Koproduktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste und dadurch die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen würde.
Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben.

4.1.3 FINANZIELLE, BILANZIELLE UND STEUERLICHE RISIKEN

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterliegt die Wild Bunch Gruppe in finanzieller Hinsicht vor allem einer Reihe von Finanzierungs-, Liquiditäts- und Zinsrisiken.

BESTANDSGEFÄHRDENDE LIQUIDITÄTSRISIKEN

Die Gruppe benötigt zur Erfüllung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten liquide Mittel, die sie teilweise aus dem laufenden Geschäft und teilweise aus Finanzierungen generiert. Hierzu steht die Gruppe im ständigen Dialog mit Finanzinstituten im In- und Ausland, um den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu gewährleisten, die mit ihren gezielten Investitionen in Einklang stehen.
Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn Zahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht oder nicht rechtzeitig durch vorhandene Liquidität oder entsprechende Kreditlinien nachgekommen werden kann. Das größte Liquiditätsrisiko entsteht für die Gruppe durch mangelnden Zugang zu liquiden Mitteln. Dies kann insbesondere dann vorliegen, wenn Garantie- oder Rahmenkreditverträge von Banken oder Investoren abgesagt, gekündigt oder nicht verlängert werden.

Die Möglichkeit einer Absage der Auszahlung eines Rahmenkreditvertrages besteht, wenn die Wild Bunch Gruppe bestimmte, von einer finanzierenden Bank aufgestellte Auszahlungskonditionen endgültig und dauerhaft nicht erfüllen kann. Die Möglichkeit einer Kündigung einer Kreditlinie besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Laufzeit der Kreditlinie, sofern sich der Kreditnehmer im Zustand der Nichterfüllung („Default") befindet und diese Situation nicht innerhalb einer bestimmten Frist lösen kann. Die Wild Bunch Gruppe ist solchen Default-Risiken und damit mittelbar Liquiditätsrisiken im Rahmen der in Anspruch genommenen Finanzierungen ausgesetzt. Dies ist insbesondere der Fall, weil in komplexen Finanzierungen gewisse wirtschaftlich-objektivierbare Anforderungen an den Kreditnehmer nicht nur im Zeitpunkt des Abschlusses der Kreditlinie gestellt werden, sondern eine vertraglich festgelegte wirtschaftliche Verfassung vom Kreditnehmer über die Dauer der Laufzeit auch zu erhalten ist. Diese wird während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen durch die Überprüfung der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen („Financial Covenants") überwacht. Eine anlässlich der Überprüfung der Financial Covenants festgestellte wesentliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens kann demnach zu einem Default führen und den Kreditgeber zur Kündigung der Kreditvereinbarung berechtigen.

Die Absage angestrebter oder die Kündigung bestehender Garantie- oder Rahmenkreditverträge hätte zur Folge, dass die Wild Bunch Gruppe auch unter Berücksichtigung der freien Betriebsmittelkredite gezwungen wäre, weiteres Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder von Banken aufzunehmen, um kurzfristig oder mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende finanzielle Verbindlichkeiten zu refinanzieren.

Es besteht daher das Risiko, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe weitere Mittel nicht, nicht in ausreichendem Maße oder nur zu ungünstigeren Bedingungen verfügbar sind. Wenn die Wild Bunch Gruppe die entsprechenden Darlehen nicht bei Fälligkeit bedienen kann, besteht ein Risiko, dass die jeweiligen Kreditgeber die aus der Wild Bunch Gruppe zur Verfügung gestellten Sicherheiten verpfänden.

Zur Absicherung der kurz- und mittelfristigen Finanzierung haben Unternehmen der Wild Bunch Gruppe im April 2017 einen Kreditrahmenvertrag mit revolvierenden Kreditlinien im Umfang von € 30 Mio. mit einer Bank abgeschlossen (vgl. dazu Nachtragsbericht Abschnitt des Konzernanhangs). Während der Laufzeit dieser Finanzierung wird der uneingeschränkte Zugang zu Mitteln aus dem Darlehen davon abhängen, dass die Wild Bunch Gruppe auf monatlicher sowie vierteljährlicher Basis das Erreichen von im Rahmenkreditvertrag zugesicherten wirtschaftlichen Kennzahlen nachweisen kann.

Um die Berichtspflichten aus diesem Vertrag zu erfüllen, hat der Vorstand eine Restrukturierung des Finanzwesens eingeleitet. Die Financial Covenants beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Leistungsindikatoren: EBITDA-Ratio, d. h. konsolidiertes EBITDA im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, Liquiditäts-Ratio, d. h. das Volumen der zugänglichen Finanzierungsquellen im Vergleich zu dem erwarteten Finanzierungsbedarf, Leverage-Ratio, d. h. das Verhältnis von Nettoverschuldung zu konsolidiertem EBITDA, und eine Garantie eines Minimalwerts für das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft (balance sheet equity). Der Vorstand geht davon aus, dass die zuvor genannten Financial Covenants bei Zugrundelegung der im Business-Plan dargestellten Entwicklung des Unternehmens eingehalten werden und somit dem Unternehmen keine Liquiditätsrisiken erwachsen. Dies insbesondere deshalb, da der Vorstand in den Verhandlungen der Finanzierung Financial Covenants durchgesetzt hat, von denen er aufgrund der Planungen annehmen kann, dass diese einhaltbar sind. Der Vorstand kann gleichzeitig jedoch nicht vollständig ausschließen, dass die Einhaltung der EBITDA-Ratio und der Equity-Marge gewissen Risiken unterliegt. Zur Erreichung der EBITDA-Ratio ist die vollständige Umsetzung der geplanten Investitionen im Jahr 2017 nötig, was wiederum von einem ausreichenden Zugang des Unternehmens zu Liquidität abhängt. Eine Gefahr, dass die EBITDA-Ratio nicht eingehalten wird, erwächst der Wild Bunch Gruppe insbesondere dann, wenn das konsolidierte EBITDA bei 12monatiger rollierender rückwärtiger Betrachtung weniger als 35 Prozent der Umsatzerlöse im Betrachtungszeitraum entspricht. In Hinblick auf das Equity-Minimum besteht das Risiko, dass die stillen Reserven des Unternehmens (Goodwill) nicht in dem Maße wie vom Vorstand angenommen zum Gesamtwert des Unternehmens beitragen und eine Wertminderung erfasst werden muss, die sich entsprechend auf das Eigenkapital des Konzerns auswirkt. In diesem Zusammenhang könnte signifikanter außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf auf den Goodwill dazu führen, dass das Equity-Minimum unterschritten wird. Auf covenant-gefährdende Veränderungen des Eigenkapitals kann die Wild Bunch AG jedoch mit der Durchführung von Kapitalmaßnahmen aus genehmigtem Kapital reagieren. Letzteres setzt allerdings die erfolgreiche Ansprache und das Interesse von Investoren voraus. Derartige Kapitalmaßnahmen sind im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals formfrei und somit auch kurzfristig möglich.

Fassung im Konzernlagebericht: Bei Eintritt der Verletzung eines vertraglichen Financial Covenant („Default") besteht ein bestandsgefährdendes Liquiditätsrisiko für die Wild Bunch Gruppe, allerdings folgt aus Sicht des Vorstands nicht zwingend die Realisierung dieses Risikos. Allerdings führt aus Sicht des Vorstands auch eine Verletzung eines vertraglichen Financial Covenants („Default") nicht zwingend zu einer Realisierung dieses Liquiditätsrisikos. Zwar greift nach Feststellung der Verletzung ein Vertragsregime („Acceleration"), demgemäß dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt ist, weiteren Mittelabruf zu unterbinden und die Finanzierung insgesamt fällig zustellen. Üblicherweise ist dies jedoch nur Ultima Ratio, sofern und soweit Anpassungen der Finanzierung (teilweise mit nachteiliger Kostenstruktur für den Kreditnehmer) und vorangehende einvernehmliche Lösungsversuche mit den Kreditgebern nicht zum Erfolg führen. Ferner setzt die Fortführung des Konzerns voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

ZUSAMMENFASSUNG BESTANDSGEFÄHRDENDER RISIKEN

Der Konzern hat im April 2017 einen Rahmenkreditvertrag im Umfang von bis zu EUR 30 Mio. abgeschlossen. Dieser kann durch die Bank im Fall der Verletzung von vereinbarten Financial Covenants (u. a. EBITDA-Ratio und Equity-Minimum) fällig gestellt werden. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Planung davon aus, die Financial Covenants zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen weitere vertragliche Berichtspflichten, bei deren Verletzung die Bank die gewährten Kredite ebenfalls fällig stellen kann. Diese vertraglichen Berichtspflichten umfassen auch die Vorlage eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist. Insbesondere im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe besteht das Risiko, dass die Financial Covenants nicht eingehalten werden können. Ferner ist das Risiko nicht auszuschließen, dass die Bank ihr aus der Tatsache, dass der Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss 2016 nicht uneingeschränkt ist, resultierendes Recht zur Fälligstellung des Kredits ausüben wird. Der Vorstand schätzt dieses Risiko indes als gering ein, da die kreditgebende Bank ihrerseits schon geraume Zeit Kenntnis von der Einschränkung des Bestätigungsvermerks hat. Gleichwohl hängt die Fortführung des Konzerns und damit der Gesellschaft hängt in diesen Fällen dann davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang kurzfristig gelingt. Ferner setzt die Fortführung des Konzerns und damit der Gesellschaft voraus, dass im Zeitraum bis zum 30. September 2018 die Aufnahme weiterer Mittel von € 50 Mio. bis € 60 Mio. vorrangig zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften im Rahmen einer Erweiterung der Finanzierung mit Bank Leumi oder einer anderweitigen Finanzierung gelingt.

RISIKO AUS DEFAULT DER ANLEIHE 2016/19

Von der Wild Bunch AG herausgegebene Teilschuldverschreibungen sind im Umfang von 18 Millionen Euro gezeichnet. Die Wild Bunch AG leistet während der Laufzeit der Anleihe auf die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zum Ende eines jeden Quartals Zinsen. Die Anleihebedingungen sehen vor, dass der Anleihegläubiger ein Kündigungsrecht der Anleihe im Falle der nicht vertragsgerechten Zahlung der Zinsen hat. In diesem Fall haben die Anleihegläubiger die Möglichkeit, die Anleihe zu kündigen, sodass die Anleihe refinanziert werden müsste. Der Vorstand hält das Risiko eines Zinsausfalls sowie einer Kündigung der Anleihe im Falle eines defaults für äußerst gering. Alle bisherigen Zinszahlungen wurden in voller Höhe und ohne Verzögerungen geleistet. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt das Risiko der Kündigung der Anleihe wegen defaults erhöht oder materialisiert.

WERTMINDERUNG VON VERMÖGENSWERTEN

Die Gruppe hält zum Stichtag erhebliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Filmvermögen.
Für Goodwill, das Filmvermögen und bestimmte finanzielle Vermögenswerte der Gruppe werden jährlich und, sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes erfolgt dort, wo kein Marktwert verfügbar ist, anhand von Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand.
Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann von den getroffenen Annahmen abweichen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken.

WÄHRUNGSRISIKEN

Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar, da der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte in US-Dollar bezahlt wird. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an.
Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen.

KREDITRISIKEN

Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung.
Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen.

ZINSÄNDERUNGEN

Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Gruppe bestehen gegenwärtig variabel verzinsliche kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 60.158 (VJ: T€ 64.701).
Sollten die Zinsen steigen, wäre die Gruppe gezwungen, in einigen Fällen höhere Zinsen zu zahlen.

RISIKEN IM RAHMEN ZUKÜNFTIGER STEUERPRÜFUNGEN

Die Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass die innerhalb der Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken.

4.1.4. RECHTLICHE RISIKEN

RISIKEN AUS RECHTSSTREITIGKEITEN

Als internationales Unternehmen ist die Wild Bunch Gruppe einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierhandelsrecht und Arbeitsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten.

VERSTÖSSE GEGEN DAS URHEBERRECHT

Die technischen Möglichkeiten, illegale Filmkopien herzustellen, können zu einer Verletzung der Urheberrechtsgesetze führen.
Internet-Piraterie in Kombination mit komplexen Technologien könnte zu Verlusten führen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

RISIKEN AUS GARANTIEGEWÄHRUNG

Im Jahr 2008 hat die damalige Senator Gruppe ein Filmrechtepaket an die MPG Secure Tow LLC (MPG II) veräußert. Zur Finanzierung des Filmrechteerwerbs hat MPG II seinerzeit ein Darlehen aufgenommen. Senator sowie diverse Tochtergesellschaften haben im Rahmen der Finanzierung verschiedene Garantien, u. a. im Hinblick auf die Abwicklung der Filmrechteauswertung, abgegeben. Es kann derzeit nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass insbesondere die Wild Bunch AG unter den Garantien auf Zahlung in Anspruch genommen wird. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Wild Bunch Gruppe haben.

REGULATORISCH E RISIKEN

Die Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe nals paneuropäischem Unternehmen sind Gegenstand der Regulierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Geschäftssitzen der Konzerngesellschaften und auf europäischer Ebene. Unvorhergesehene Veränderungen der regulatorischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen können daher auch Auswirkungen auf einzelne Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft haben. Die operativen Geschäftsaktivitäten der Wild Bunch Gruppe sind regulatorischen Risiken insbesondere dann ausgesetzt, wenn diese die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Medieninhalten betreffen. Das Unternehmen ist über seine Führungskräfte und Mitarbeiter in Interessen- und Fachverbänden vertreten, um eine bestmögliche Berücksichtigung seiner Interessen zu erreichen.

In Deutschland führte beispielweise eine im März 2017 in Kraft getretene Änderung im Urhebervertragsrecht zu einer stärkeren Beteiligung von Kreativen am kommerziellen Erfolg von Filmproduktionen, soweit sich der Erfolg als überdurchschnittlich herausstellt. Zur Substantiierung möglicher Ansprüche wird den Kreativen zudem ein Auskunftsrecht gegen den Filmverleiher über die mit dem Film erzielten Erlöse eingeräumt, was in einem höheren Verwaltungsaufwand münden könnte.

Insgesamt lässt sich an dieser Stelle unterstreichen, dass der Schutz lokaler Kulturgüter, wozu auch Filme gehören, und lokaler Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind, ein wichtiges und kontinuierliches Ziel nationaler und europäischer Regulierung ist.

Zusammengefasst werden regulatorische Risiken oder Risiken aus dem rechtlichen Umfeld für die Gesellschaft daher als gering und wenn auftretend als handhabbar eingestuft.

RISIKEN AUS BEHÖRDLICHEM VERFAHREN

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2016 zum 21. März 2017 und hinsichtlich des Geschäftsberichts 2016 kann das Management derzeit nicht ausschließen, dass gegen die Wild Bunch AG ein behördliches Bußgeldverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAfin) eröffnet wird.

4.2. CHANCENBERICHT

4.2.1. CHANCENMANAGEMENT

Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient durch konkrete Aktivitäten umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Managementaufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.

4.2.2. ANGABEN ZU INDIVIDUELLEN CHANCEN

Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER AUSWERTUNG UND ENTWICKLUNG VON BEREITS GESICHERTEN LIZENZEN, FORMATEN UND STOFFEN SOWIE DER EINBINDUNG IN EIN AUSGEPRÄGTES INTERNATIONALES NETZWERK.

Die Wild Bunch Gruppe, die zu einem der führenden paneuropäischen Filmunternehmen geworden ist, besitzt angesichts dieser neuen Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und/oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Diese bilden die Grundlage für die Erzielung von Einnahmen weit über den Planungszeitraum hinaus. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.

Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN FÜR DIE STÄRKUNG IHRER MARKTPOSITION DURCH DIE AUFNAHME VON VERHANDLUNGEN MIT BEISPIELSWEISE RECHTEINHABERN, PRODUZENTEN, SCHAUSPIELERN UND KUNDEN.

Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses der Wild Bunch S.A. und Senator sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der offenere und effizientere Zugang zu Talents zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER ZUNEHMENDEN DIGITALISIERUNG UND DEM DAMIT VERBUNDENEN VERÄNDERTEN MEDIENNUTZUNGSVERHALTEN.

Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Nach Schätzungen des PwC Media Outlook 2015 wird beispielsweise die elektronische Verbreitung von Videoinhalten Kauf und Ausleihe von physischen Videos (DVDs und Blu-rays) in den kommenden Jahren als zweitgrößte Einnahmequelle ablösen. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wird das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für „Eventfilme" bzw. FilmoTV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD-/SVOD-Service der Gruppe. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten, einschließlich Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix. Die paneuropäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien sowie seine starke und bekannte Marke verleiht der Wild Bunch Gruppe eine starke Position in der Medienbranche.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN DANK DER ERNEUTEN STARKEN ANZIEHUNGSKRAFT VON FERNSEHDIENSTEN FÜR ZUSCHAUER, NUTZER UND WERBETREIBENDE.

Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht-linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Inhalten verlangt. Online-Fernsehen mit seinen unzähligen Möglichkeiten der individualisierten Werbung verbindet die Senderkapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Der Vorstand ist der Auffassung, dass sich aus der Gründung von Wild Bunch TV bedeutende Chancen ergeben könnten. Die firmeninterne Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehserien konzentriert sich auf die Anforderungen des wachsenden Marktes für Fernsehdienste. Nachdem bereits erfolgreich zwei international attraktive TV-Serien produziert und verkauft wurden, sieht das Management auch Chancen, weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden, über Plan zu vertreiben.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN DER WEITEREN INTERNATIONALISIERUNG DES GESCHÄFTS.

Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland/Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europe Film Fund (CEFF) im letzten Jahr und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.

DIE WILD BUNCH GRUPPE SIEHT CHANCEN IN WEITEREN KOOPERATIONEN UND UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN.

Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.

4.3 GESAMTRISIKOEINSCHÄTZUNG

Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass neben den in Abschnitt 4.1.3 dargestellten bestandsgefährdenden Risiken aktuell keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.

Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge weiterhin wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel über die unter 4.1.3 genannten, im Wesentlichen zur Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten der französischen Gesellschaften notwendigen € 50-60 Mio. hinaus gelingt.

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einemwirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.

Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.

Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen.

5. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKO-MANAGEMENTSYSTEMS

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die Wild Bunch Gruppe ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken sind oben aufgelistet.

Zielsetzung des Vorstands der Wild Bunch AG für 2016 war eine konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung durch ein standardisiertes und konzernweites Risikomanagementsystem, dessen Implementierungsprozess noch andauert und im Jahr 2017 abgeschlossen werden soll. Risiken sollten nur in dem Maß eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.

Das Risikomanagementsystem der Wild Bunch Gruppe basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll/Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen werden auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch laufende Kommunikation des lokalen Managements mit dem Vorstand. Die Liquiditäts- und Cashflow-Vorschau wird von den einzelnen Cash-Pools der Gruppe regelmäßig erstellt und auf Konzernebene konsolidiert, indem maßgeschneiderte Excel-basierte Tools verwendet werden. Das Unternehmen plant im Jahr 2017, verbesserte Tools auf Konzernebene zu implementieren und den zugrundeliegenden Prozess zu optimieren.

Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch Gruppe zur Verbesserung ihrer Effizienz ist für 2017 geplant.

INTERNES KONTROLLSYSTEM

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.

Die Rechnungslegungsprozesse innerhalb der Wild Bunch Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. In Paris werden bestimmte Zentralfunktionen für die Tochtergesellschaften der Wild Bunch S.A., Paris, übernommen. In Berlin wird zentral die Rechnungslegung für die deutschen Tochtergesellschaften verantwortet sowie die Konsolidierung des Konzernabschlusses vorgenommen.

Innerhalb des Konzerns ist SAGE als ERP-System in Paris im Einsatz und SAP R/3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.

Das Rechnungswesen erstellt auf lokaler Ebene regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet konsolidierte IFRS-Finanzinformationen halbjährlich an den Vorstand. Für Konsolidierungszwecke werden in den lokalen Ländern Berichtspakete für die entsprechenden Gesellschaften erstellt, welche die Basis für den Konzernabschluss bilden. Die wesentlichen Elemente der Bilanzierung (u. a. Filmvermögen sowie Rückstellungen) sind die Grundlage für Buchungen in Tabellenkalkulationen. Für das Geschäftsjahr 2017 plant der Vorstand die Einführung von IT-Datenbanken für diese Bereiche.

Im Anschluss an den Zusammenschluss der früheren Wild Bunch S.A. und Senator Entertainment AG zur Wild Bunch AG wurde mit einer Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse innerhalb der zusammengeführten Gruppe begonnen. In diesem Zusammenhang wurden Änderungen an den Rechnungslegungsmethoden der Wild Bunch S.A. notwendig. Außerdem wurden Bilanzierungsfehler in der Vergangenheit identifiziert, die eine rückwirkende Anpassung der Konzernzahlen nach IAS 8 im Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr 2015 zur Folge hatten. Ursächlich dafür waren die unterschiedlichen Rechnungslegungsprozesse, die 2014 in Teilen der Wild Bunch Gruppe unter kapitalmarktorientierten Rahmenbedingungen eingesetzt wurden. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse wurde 2015 eingeleitet, die Anwendung konzernweiter Rechnungslegungsprozesse in der täglichen Bilanzierungspraxis ist aber im laufenden Geschäftsjahr zu verbessern.

Aufgrund der oben genannten Umstände sowie komplexer Darstellungs- und Konsolidierungsfragen im Zusammenhang mit der Reverse Acquisition kam es zu einer Verzögerung des Abschlusserstellungsprozesses für die Geschäftsjahre 2015 und 2016.

Die Controlling-Abteilung überprüft regelmäßig die auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte erfassten Aufwendungen und Erträge, d. h. die dort erfassten Auszahlungen bzw. Einzahlungen.

Die Wild Bunch AG verfügt über ein geeignetes System an internen Richtlinien, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte für Bestellungen und Vertragsabschlüsse, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind in Form von Ablaufdiagrammen dokumentiert und enthalten eine Beschreibung der prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Richtlinien und Dokumentationen werden regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.

6. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4 HGB

Gemäß § 289 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 81.763.015. Es ist eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:

Die Beteiligungen an der Wild Bunch AG, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang des Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2016 dargestellt, der auf der Internetseite www.wildbunch.eu/investors/publications/ abrufbar ist. Unter der Adresse www.wildbunch.eu/investors/the-share/ sind die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht.

Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Der Vorstand der Wild Bunch AG wurde durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteilen erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch AG 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 Prozent des Grundkapitals am 31. Dezember 2016 entfallen. Mit weiterem Beschluss der Hauptversammlung 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/1 aufgehoben, soweit von diesem von der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/1), welches der Gesellschaft noch im Umfang von € 29.732.007,00 zur Nutzung zur Verfügung steht. Zudem wurde der Vorstand auf der Hauptversammlung 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/1 wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs-oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015/1 in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Bei einem Change of Control Event haben die Vorstände teilweise ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall haben die Vorstandsmitglieder Herr Grimond, Herr Chioua und Herr Maraval Anspruch auf ihre Gesamtvergütung (Festgehalt und erfolgsabhängige Vergütung) bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit, maximal in Höhe der Gesamtvergütung für zwei Jahre. Derartige vertragliche Regelungen bestehen für Herrn Sturm nicht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

7. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289a HGB

Die Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://wildbunch.eu/de/investor-relations/corporate-governance/ abrufbar.

8. ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

„Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde.

Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen."

9. VERGÜTUNGSBERICHT

Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 275 pro Jahr betragen. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.

Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 46 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands" im Konzernanhang verwiesen.

Berlin, den 10. Oktober 2017

Grimond

Chioua

Sturm

Maraval

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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