Annual / Quarterly Financial Statement • Oct 24, 2017
Annual / Quarterly Financial Statement
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Vermögen
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| Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
|---|---|---|---|---|
| Nr. | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Langfristige Vermögenswerte | ||||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | (9) | 633.139,96 | 840.775,17 | |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | (10) | 1.369.320,30 | 1.369.320,30 | |
| 3. Sachanlagen | (11) | 2.879.244,31 | 2.553.376,98 | |
| 4.881.704,57 | 4.763.472,45 | |||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| 1. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | (12) | 47.929.159,68 | 70.696.404,03 | |
| 2. Wertpapiere | (13) | 1.747.933,65 | 1.325.518,32 | |
| 3. Liquide Mittel | (14) | 90.100.764,82 | 48.779.376,43 | |
| 139.777.858,15 | 120.801.298,78 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (15) | 715.505,05 | 1.210.706,50 | |
| Summe Vermögen | 145.375.067,77 | 126.775.477,73 | ||
| Eigenkapital und Schulden | ||||
| Anhang | 31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
| Nr. | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| 1. Grundkapital | (16) | 7.018.000,00 | 3.509.000,00 | |
| 2. Kapitalrücklage | (16) | 7.366.000,00 | 10.875.000,00 | |
| 3. Sonstiges kumuliertes Ergebnis | (16) | 472.785,85 | 113.853,08 | |
| 4. Konzern bila nzgewin n | (16) | 94.714.468,48 | 79.501.178,42 | |
| 109.571.254,33 | 93.999.031,50 | |||
| B. Langfristige Schulden | ||||
| 1. Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | (17) | 41.137,75 | 34.419,60 | |
| 2. Rückstellung für latente Steuern | (17) | 67.002,47 | 6.065,24 | |
| 108.140,22 | 40.484,84 | |||
| C. Kurzfristige Schulden | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (18) | 459.786,44 | 1.010.891,18 | |
| 2. Kurzfristige Rückstellungen | (19) | 21.371.141,18 | 19.942.986,99 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | (20) | 13.233.595,04 | 11.011.548,12 | |
| 35.064.522,66 | 31.965.426,29 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | (21) | 631.150,56 | 770.535,10 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 145.375.067,77 | 126.775.477,73 |
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| Anhang | 01.01. - 31.12.2016 | 01.01. - 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|
| Nr. | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | (1) | 138.673.877,64 | 121.607.602,48 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | (1) | -16.545.330,59 | -14.522.675,58 |
| Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen | (1) | -9.240.559,42 | -6.772.923,84 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 112.887.987,63 | 100.312.003,06 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (2) | 955.499,61 | 922.543,80 |
| Betriebsleistung | 113.843.487,24 | 101.234.546,86 | |
| Personalaufwand | (3) | -17.282.187,70 | -15.519.922,87 |
| Werbeaufwand | (4) | -43.956.211,17 | -36.451.046,61 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4) | -19.560.649,59 | -17.574.076,38 |
| Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern | 33.044.438,78 | 31.689.501,00 | |
| Abschreibungen | (5) | -1.160.485,23 | -925.688,98 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern | 31.883.953,55 | 30.763.812,02 | |
| Finanzerträge | (6) | 2.211.465,60 | 2.176.733,68 |
| Ergebnis vor Steuern | 34.095.419,15 | 32.940.545,70 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (7) | -3.091.629,09 | -2.268.847,87 |
| Konzernergebnis | 31.003.790,06 | 30.671.697,83 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 79.501.178,42 | 53.040.280,59 | |
| Dividendenzahlung | -15.790.500,00 | -4.210.800,00 | |
| Konzernbilanzgewinn | (8) | 94.714.468,48 | 79.501.178,42 |
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| 01.01. - 31.12.2016 | 01.01. - 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzernergebnis | 31.003.790,06 | 30.671.697,83 |
| Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein könnten: | ||
| Neubewertung IAS 39 | 422.415,33 | 82.216,86 |
| Währungskursänderungen | 0,00 | 0,00 |
| Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein können: | ||
| Neubewertung IAS 19 | -3.393,78 | 13.019,49 |
| Ertragsteuern auf andere erfasste Erträge und Aufwendungen | -60.088,78 | -7.365,71 |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 358.932,77 | 87.870,64 |
| Gesamtergebnis | 31.362.722,83 | 30.759.568,47 |
| Ergebnis je Aktie | ||
| unverwässert | 4.41775293 | 8.740865725 |
| verwässert | 4.41775293 | 8.740865725 |
| Anzahl der Aktien zum Stichtag | 7.018.000 | 3.509.000 |
I. Allgemeine Angaben und Grundsätze
Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Tersteegenstrasse 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2016 aufgestellt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee" (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee" (IFRIC) aufgestellt.
Der Zusammengefasste Lagebericht 2016 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 angewendet.
Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standard/Interpretation | Titel | herausgegeben im | Datum der EU- Endorsements | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab |
|---|---|---|---|---|
| STANDARDS | ||||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | Jul 14 | Nov 16 | 01.01.2018 |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | Jan 14 | noch festzulegen | 01.01.2016 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Mai 14 / Sep 15 | Sep 16 | 01.01.2018 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Jan 16 | geplant für Q4 2017 | 01.01.2019 |
| ANPASSUNGEN | ||||
| IFRS 2 | Anteilsbasierte Vergütung | Jun 16 | geplant für Q3 2017 | 01.01.2018 |
| IFRS 4 | Versicherungsverträge | Sep 16 | geplant für Q3 2017 | 01.01.2018 |
| IFRS 10; IAS 28 | Änderung IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung der Vermögenswerte zwischen einem Investor und seinen Beteiligungsunternehmen oder Joint-Ventures | Sep 14 | aufgeschoben | auf unbestimmte Zeit aufgeschoben |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Apr 16 | geplant für Q1 2017 | 01.01.2018 |
| IAS 7 | Kapitalflussrechnungen | Jan 16 | geplant für Q2 2017 | 01.01.2017 |
| IAS 12 | Ertragsteuern | Jan 16 | geplant für Q2 2017 | 01.01.2017 |
| IAS 40 | Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | Dez 16 | geplant für Q3 2017 | 01.01.2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | Dez 16 | geplant für Q3 2017 | 01.01.2018 |
| DIVERSE | Verbesserungen (Annual Improvements 2014-2016) der International Financial Reporting Standards | Dez 16 | geplant für H2 2017 | 01.01.2017 01.01.2018 |
Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 werden aufgrund der zeitpunktbezogenen Natur der Geschäftstätigkeit unwesentlich sein.
Die Erstanwendung von IFRS 16 wird voraussichtlich ausschließlich die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen betreffen.
Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen, oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG ebenfalls nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es wurde von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen abgesehen.
Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt.
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest SAS (company registration no. 501 420 939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-at-home.com AG einbezogen wird.
Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten.
II. Konsolidierungskreis
Allgemeines
In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG, Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu.
Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:
| • | bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %) |
| • | Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %) |
Von den Anteilen an den vier maltesischen Enkelgesellschaften hält die Muttergesellschaft bet-at-home.com AG aufgrund maltesischen Gesellschaftsrechts jeweils 2 % treuhänderisch für die bet-at-home.com Entertainment GmbH.
Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten.
Veränderung Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2016 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises.
III. Konsolidierungsgrundsätze
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß den International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst.
Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse" und die Neufassungen der Standards IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte" vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge.
Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.
Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-at-home.com Entertainment Ltd. „Joint Venture"-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt.
Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden – soweit vorliegend – eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen
Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen.
Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.
Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:
| • | Die Einschätzung eines positiven Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren und der regulatorischen Entwicklungen. |
| • | Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und Zinssätze. |
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der technischen Machbarkeit aktiviert, sofern aus diesen Vermögenswerten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die Kosten für diesen Vermögenswert verlässlich ermittelt werden können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software wurden die Personalaufwendungen des Projektteams für jeden Mitarbeiter des Projektteams einzeln bewertet und als immaterieller Vermögenswert (IAS 38) aktiviert. In den Herstellungskosten sind Einzelkosten enthalten. Weitere Kosten wurden nicht aktiviert.
Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:
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| Jahre | |
|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 10 |
| Kundenstock | 2 |
| Software | 3 |
Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand in der Position Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden.
Finanzvermögen - Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere werden gemäß IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet und der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar" (available for sale) zugeordnet, soweit die beizulegenden Zeitwerte aus Börsenkursen abzuleiten sind. Die Bewertung erfolgt, abgesehen von Wertberichtigungen und Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung (IAS 39.55 (b) in Verbindung mit IAS 39.67), grundsätzlich mit den Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral über das sonstige kumulierte Ergebnis. Die Zeitwerte ergeben sich aufgrund von Börsenkursen.
Liquide Mittel
Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als liquide Mittel. Ebenfalls als liquide Mittel werden längerfristige Festgelder behandelt, sofern eine Kündigung innerhalb einer Frist von drei Monaten möglich ist.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind der Kategorie „Kredite und Forderungen" zugeordnet und werden mit fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem gesunkenen Zeitwert (Nennwert) abzüglich Einzelwertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, und es erfolgt die Offenlegung im Anhang.
Abfertigungsrückstellungen
Aufgrund historischer, gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.
Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 „Employee benefits" wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2016 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im „sonstigen kumulierten Ergebnis" erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt – wie der Dienstzeitaufwand – im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt.
Umsatzrealisierung
Wettumsätze der maltesischen Enkelunternehmen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spielereinsätze erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag den Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden („pending bets"), werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen werden in den Netto-Gaming-Erträgen erfasst.
Ertragsteuern
Im Geschäftsjahr 2016 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragssteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet.
Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen Werte eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes) nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Er-tragsteuersatz von 25 % für Österreich bzw. von rund 5 % für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. Im Finanzergebnis werden des Weiteren laufende Erträge aus Wertpapieren, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Wertberichtigungsaufwand für die gehaltenen Wertpapiere (IAS 39.67) bzw. die Erträge aus Zuschreibungen zu den gehaltenen Wertpapieren sowie Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen erfasst.
V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels
Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2015.
V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
(1) Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung
Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt.
Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Sportwetten und eGaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casino, Poker, Games und Virtual Sports.
Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert.
Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8
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| Geschäftssegmente | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | Sportwetten | eGaming (Casino, Poker, Garnes, Virtual Sports) | nicht zugeordnete Bereiche / Konsolidierung | Konzernsumme |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wett- und Gamingeinsätze | 640.392 | 2.285.773 | 0 | 2.926.165 |
| Auszahlungen für Gewinne | -574.240 | -2.213.251 | 0 | -2.787.491 |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 66.152 | 72.522 | 0 | 138.674 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -8.728 | -7.818 | 0 | -16.545 |
| Aufwandswirksame Umsatzsteuern | -3.416 | -5.825 | 0 | -9.241 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 54.008 | 58.879 | 0 | 112.888 |
| Segmentvermögen | 23.462 | 16.966 | 104.947 | 145.375 |
| Geschäftssegmente | ||||
| 31.12.2015 | Sportwetten | eGaming (Casino, Poker, Garnes, Virtual Sports) | nicht zugeordnete Bereiche / Konsolidierung | Konzernsumme |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Wett- und Gamingeinsätze | 614.743 | 1.796.047 | 0 | 2.410.791 |
| Auszahlungen für Gewinne | -553.557 | -1.735.626 | 0 | -2.289.183 |
| Brutto-Wett- und Gamingerträge | 61.186 | 60.421 | 0 | 121.608 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | -8.110 | -6.412 | 0 | -14.523 |
| Aufwandswirksame Umsatzsteuern | -3.225 | -3.548 | 0 | -6.773 |
| Netto-Wett- und Gamingerträge | 49.851 | 50.461 | 0 | 100.312 |
| Segmentvermögen | 21.800 | 15.785 | 89.191 | 126.776 |
Das Segmentvermögen entspricht jeweils der Summe der Vermögenswerte der im jeweiligen Segment operativ tätigen Gesellschaft.
Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen
Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Österreich | 776.048 | 558.981 |
| Westeuropa | 1.318.926 | 1.102.075 |
| Osteuropa | 822.180 | 722.491 |
| Übrige | 9.011 | 27.244 |
| 2.926.165 | 2.410.791 |
Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2016 vorgenommen:
Westeuropa:
Andorra, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, San Marino, Schweden, Schweiz, Zypern
Osteuropa:
Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Weißrussland
(2) Sonstige betriebliche Erträge
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Fremdwährungskursgewinne | 330 | 460 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 300 | 239 |
| Sonstige | 326 | 224 |
| 956 | 923 |
(3) Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gehälter | 13.406 | 12.022 |
| Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 185 | 173 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 3.466 | 3.090 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 225 | 235 |
| 17.282 | 15.520 |
Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG „Abfertigung neu") in Höhe von 182 TEUR (2015: 167 TEUR).
Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:
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| Stichtag | Durchschnittlich | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2016 | 31.12.2015 | 2016 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Angestellte | 296 | 264 | 289 | 266 |
| Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer betat-home.com Entertainment GmbH | 2 | 2 | 2 | 2 |
(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Werbeaufwand | ||
| Werbekosten | 21.228 | 17.257 |
| Boni und Gutscheine | 12.459 | 11.967 |
| Sponsoring | 8.678 | 6.112 |
| Jackpotaufwand | 1.591 | 1.115 |
| 43.956 | 36.451 |
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 6.718 | 5.608 |
| Softwareprovider-Aufwand | 5.871 | 4.554 |
| Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten | 1.166 | 2.100 |
| Mietaufwand | 769 | 668 |
| Währungskursdifferenzen und ähnliche Aufwendungen | 918 | 849 |
| Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten | 479 | 268 |
| Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsverluste und Schadensfälle | 25 | 15 |
| Informationsdienste und Softwarewartung | 1.699 | 1.382 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 20 | 20 |
| Sonstige Kosten | 1.896 | 2.110 |
| 19.561 | 17.574 |
(5) Abschreibungen
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände | 225 | 274 |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 904 | 599 |
| Abschreibung auf geringwertige Vermögensgegenstände | 31 | 53 |
| 1.160 | 926 |
(6) Finanzerträge
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Finanzerträge | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 2.211 | 2.169 |
| Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | 8 |
| 2.211 | 2.177 |
Zinsen und ähnliche Erträge betreffen zum überwiegenden Teil mit 2.162 TEUR (2015: 2.101 TEUR) die Zinserträge aus dem kurzfristige Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris.
(7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Tatsächliche Steuern | ||
| Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Teilkonzern Österreich | 2.437 | 2.284 |
| Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Deutschland | 846 | 101 |
| Steuerertrag für Vorjahre | -191 | -116 |
| 3.092 | 2.269 |
Die Neubewertung der Wertpapiere per 31.12.2016 in Höhe von 422 TEUR (Vorjahr: 82 TEUR), aufgrund einer Wertsteigerung der Wertpapiere des Anlagevermögens über dem Anschaffungswert, führte in der Berichtsperiode zu temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den steuerlichen Wertansätzen, wodurch sich passive latente Steuern in Höhe von 61 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) ergeben. Der Stand der passiven latenten Steuern zum 31.12.2016 beläuft sich auf 67 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR).
Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | 34.095 | 32.941 |
| Rechnerische Ertragsteuerbelastung, Österreich (25 %) | 8.524 | 8.235 |
| Steuerertrag Vorjahre | -191 | -116 |
| Steuerdifferenzen Steuergruppe Malta | -6.426 | -6.206 |
| Steueraufwand Deutschland (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) | 846 | 101 |
| sonstige Abweichungen und Steuersatzänderungen | 339 | 255 |
| Steueraufwand | 3.092 | 2.269 |
(8) Konzernbilanzgewinn
Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von 94.714 TEUR (Vorjahr: 79.501 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens.
V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2016
(9) bis (11) Langfristige Vermögenswerte
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.
(9) Immaterielle Vermögenswerte
Selbst erstellte Software
Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2016 0 TEUR (31. Dezember 2015: 42 TEUR).
(10) Geschäfts- oder Firmenwert
Zusammensetzung:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Übernahme Teilbetrieb „Wetten-Schwechat" | 155 | 155 |
| Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. | 162 | 162 |
| Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich) | 1.052 | 1.052 |
| 1.369 | 1.369 |
Übernahme Teilbetrieb „Wetten-Schwechat
Mit Vertrag vom 01.07.2007 hat die Betcompany s.a., Uruguay, den Kundenstock der Domains „wetten-schwechat.at", „wetten-schwechat.com" und „wetten-schwechat.de" an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein Vermögenswert (Kundenstock für die depositing user) von 18 TEUR, der über die angenommene Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben wird, sowie ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.
Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd.
Mit Vertrag vom 14.01.2008 hat die Starbet International Ltd., Ta'Xbiex/Malta, die Domains „star-bet.de" und „starbet.com" (sowie die davon betroffenen Kundenbeziehungen) an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal" nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal" zu behandeln, und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.
Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz
Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.
(11) Sachanlagen
Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung im Geschäftsjahr 2016 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.
(12) Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen an Zahlungsdienstleister | 6.198 | 5.406 |
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 30.815 | 55.000 |
| Forderungen aus Steuern | 10.260 | 9.797 |
| Sonstige Forderungen | 656 | 493 |
| 47.929 | 70.696 |
Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr zum überwiegenden Teil kurzfristige Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris.
(13) Wertpapiere des Umlaufvermögens
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Investmentfondsanteile | 1.748 | 1.326 |
Sämtliche Wertpapiere sind der Kategorie „available-for-sale" zugeordnet und mit dem Marktwert bewertet. Die Marktwertveränderung wird erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst, sofern es sich nicht um eine Wertberichtigung bzw. eine Wertaufholung oder einen Gewinn oder Verlust aus Währungsumrechnung handelt.
Die erfolgswirksamen Zuschreibungen zu den Wertpapieren betrugen 0 TEUR im Geschäftsjahr 2016 (Vorjahr: 8 TEUR). Bei den Wertpapieren kam es zu einer Aufwertung über die Anschaffungskosten gemäß IAS 39 (sonstiges kumuliertes Ergebnis) in Höhe von 422 TEUR (Vorjahr: 82 TEUR).
(14) Liquide Mittel
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 90.101 | 48.779 |
(15) Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen aufgrund von Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen.
(16) Konzerneigenkapital
Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Grundkapital | 7.018 | 3.509 |
| Kapitalrücklage | 7.366 | 10.875 |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 473 | 114 |
| Konzernbilanzgewinn | 94.714 | 79.501 |
| 109.571 | 93.999 |
Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen.
Das Grundkapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.
Die Hauptversammlung vom 18.05.2016 hat beschlossen, das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 3.509.000,00 durch Ausgabe von 3.509.000 neuer Aktien auf EUR 7.018.000,00 zu erhöhen. In Folge der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln standen entsprechend der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15.06.2016 jedem Aktionär aufgrund seines Aktienbesitzes, der am 20.06.2016 nach Börsenschluss bestand, im Verhältnis 1:1 Berichtigungsaktien zu, die am 21.06.2016 eingebucht wurden (Aktiensplit). Die Beteiligungsquote der Aktionäre änderte sich durch diese Kapitalmaßnahme daher nicht.
Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 11,00 pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 26,00 pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Die Verminderung 2016 um 3.509 TEUR resultiert aus der Umwandlung zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt worden, bis zum 12.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.754.500,00, zu erhöhen. Das genehmigte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 aufgehoben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.509.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).
(17) Langfristige Schulden
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 41 | 34 |
| Rückstellung für latente Steuern | 67 | 6 |
| 108 | 40 |
Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 1,71 % (Vorjahr: 2,39 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert.
Die Neubewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens aufgrund einer Wertsteigerung über dem Anschaffungswert (422 TEUR) führte in der Berichtsperiode zu temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen, wodurch sich passive latente Steuern in Höhe von 67 TEUR ergeben.
(18) bis (21) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung
Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 460 | 1.011 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 21.371 | 19.943 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 13.234 | 11.012 |
| 35.065 | 31.966 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 631 | 771 |
| 35.696 | 32.737 |
Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt (TEUR):
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| Stand 01.01.2016 |
Verbrauch | Auflösung | Zuweisung | Stand 31.12.2016 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristig | |||||
| Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern | 34 | 0 | 0 | 7 | 41 |
| Passive latente Steuern | 6 | 0 | 0 | 61 | 67 |
| Kurzfristig | |||||
| Steuern | 11.552 | 11.537 | 15 | 12.571 | 12.571 |
| Personalrückstellungen | 1.558 | 1.557 | 0 | 1.620 | 1.621 |
| Prüfung und Beratung | 239 | 185 | 54 | 253 | 253 |
| Ausstehende Rechnungen | 1.793 | 1.564 | 230 | 1.370 | 1.369 |
| Wettgebühren und Glücksspielabgaben | 3.414 | 3.414 | 0 | 4.232 | 4.232 |
| Sonstige | 1.387 | 1.386 | 1 | 1.325 | 1.325 |
| 19.943 | 19.643 | 300 | 21.371 | 21.371 | |
| 19.983 | 19.643 | 300 | 21.439 | 21.479 |
Die Wettgebühren und die Glücksspielabgaben des Monats Dezember 2016 wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 zurückgestellt; die Zahlung erfolgte im Januar 2017.
Die Personalrückstellungen umfassen Urlaubsrückstände und Überstunden bzw. Prämien.
In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 9.508 TEUR (31.12.2015: 9.355 TEUR) enthalten.
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Wetteinsätze, die bereits vor dem Bilanzstichtag Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden („pending bets"). Die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse finden allerdings erst nach dem Bilanzstichtag (zum größten Teil im Januar 2017) statt.
V.3 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten „liquide Mittel".
Die Zinserträge für Darlehen an verbundene Unternehmen sind unter dem Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Die übrigen Zinserträge sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.
V.4 Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-Konzerneigenkapitals
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt.
VI. Sonstige Angaben
VI.1. Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. Der Konzern führt keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Anteile an Investmentfonds (vorwiegend Geldmarktfonds), Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände.
Liquiditätsrisiko
Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeit geringen Verschuldung des Konzerns besteht ein nur sehr beschränktes Liquiditätsrisiko. Der bestehende Liquiditätsbedarf kann durch vorhandene liquide Mittel gedeckt werden.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als sehr gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Das Ausfallrisiko bei dem Darlehen an die Mangas BAH SAS ist als gering anzusehen, zumal das Darlehen durch gesamtschuldnerische Garantien der Gesellschafter des Mehrheitsaktionärs besichert ist.
Das Ausfallrisiko bei den Investmentfondsanteilen ist aufgrund der Bonität der Emittenten als niedrig anzusetzen. Überfällige und/oder wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte bestehen nicht. Wertberichtigungen aufgrund eines möglichen Ausfalls von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten sind nicht erforderlich.
Marktpreisrisiko
Marktpreisrisiken können aus den Wertpapieren des Umlaufvermögens resultieren. Zum Bilanzstichtag werden Investmentfondsanteile gehalten, deren Kursrisiko im Vergleich zu Aktienanlagen begrenzt ist. Im Geschäftsjahr 2016 gab es weitere Kursanstiege. Bei einem möglichen Kursrückgang (Kursanstieg) von 5 %-Punkten würde sich das Ergebnis des Konzerns um 87 TEUR negativ (positiv) verändern (31.12.2015: 66 TEUR).
Zinsänderungsrisiko
Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 451 TEUR (31.12.2015: 244 TEUR) beeinflussen. Die übrigen Finanzinstrumente (aktiv und passiv) sind kurzfristig und unverzinst.
Währungsänderungsrisiko und Wechselkursrisiko
Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2016 in polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung.
Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund -91 TEUR (31.12.2015: 29 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen.
Fair Value
Der Fair Value der Wertpapiere entspricht den Buchwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten annähernd den Buchwerten. Fair Values für diese Aktiva und Passiva wurden daher nicht ermittelt.
Überleitung der Buchwerte (je Kategorie) nach IAS 39 auf die Fair Values:
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| Buchwert 31.12.2016 | zu fortgeführten Anschaffungskosten | zum Fair Value available-for-Sale | ||
|---|---|---|---|---|
| loans & receivables | atamortized cost | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | ||||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 47.929 | 37.669 | 0 | 0 |
| Wertpapiere | 1748 | 0 | 0 | 1748 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 90.101 | 0 | 90.131 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 21371 | 0 | 8.800 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 460 | 0 | 460 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 13.865 | 0 | 13.234 | 0 |
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| Summe Buchwert der Finanzinstrumente | Fair Value der Finanzinstrumente | keine Finanzinstrumente | |
|---|---|---|---|
| --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 37.669 | 37.669 | 10.260 |
| Wertpapiere | 1748 | 1748 | 0 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 90.101 | 90.101 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 8.800 | 8.800 | 12.571 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 460 | 460 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 13.234 | 13234 | 631 |
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| Buchwert 31.12.2015 | zu fortgeführten Anschaffungskosten | zum Fair Value available-for-Sale | ||
|---|---|---|---|---|
| loans & receivables | atamortized cost | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | ||||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 70.696 | 60.899 | 0 | 0 |
| Wertpapiere | 1326 | 0 | 0 | 1.326 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 48.779 | 0 | 48.779 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Rückstellungen | 19.943 | 0 | 8.391 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1011 | 0 | 1011 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 11.782 | 0 | 11.012 | 0 |
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| Summe Buchwert der Finanzinstrumente | Fair Value der Finanzinstrumente | keine Finanzinstrumente | |
|---|---|---|---|
| --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 60.899 | 60.899 | 9.797 |
| Wertpapiere | 1326 | 1326 | 0 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 48.779 | 48.779 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 8.391 | 8.391 | 11552 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.011 | 1.011 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | 11.012 | 11.012 | 771 |
Fair Value-Risikomanagement
Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:
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| • Level 1: | Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten werden für identische Vermögenswerte und Schulden verwendet. |
| • Level 2: | Entweder direkt (d.h. wie Kurse) oder indirekt feststellbare Vorgaben werden als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte oder Schulden verwendet (keine börsennotierten Kurse). |
| • Level 3: | Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z.B. Kurse). |
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Diese unterscheidet Fair Values nach der Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Inputparameter und verdeutlicht, inwiefern beobachtbare Marktdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind.
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| Stand zum 31.12.2016 (in TEUR) |
Fair Value der Finanzinstrumente | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.748 | 1.748 | 0 | 0 |
| Stand zum 31.12.2015 (in TEUR) |
Fair Value der Finanzinstrumente | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.326 | 1.326 | 0 | 0 |
Rechtsrisiko
Zu den Rechtsrisiken wird auf Abschn. VI.3. verwiesen.
Risikomanagement
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (bspw. eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet.
Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.
Betreffend rechtlicher Risiken wird auf Abschn. VI.3. verwiesen.
VI.2. Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Vorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2016:
| • | Franz Ömer, Dipl.-Ing., Ansfelden/Österreich, |
| • | Michael Quatember, Magister, Linz/Österreich. |
Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2016 mit fixen Bezügen in Höhe von 765 TEUR (Vorjahr 457 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 951 TEUR (Vorjahr 819 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr 140 TEUR) ausbezahlt.
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| DI Franz Ömer | Mag. Michael Quatember | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in EUR) | Vorstand | Vorstand | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 440.000,00 | 257.142,86 | 325.000,00 | 200.000,00 |
| Nebenleistungen | 280.000,00 | 140.000,00 | 0,00 | 100.000,00 |
| Summe | 720.000,00 | 397.142,86 | 325.000,00 | 300.000,00 |
| Einjährige variable Vergütung (kurzfristiger Anteil Managementbonus) | 408.000,00 | 382.500,00 | 408.000,00 | 382.500,00 |
| Mehrjährige variable Vergütung (langfristiger Anteil Managementbonus) | 67.500,00 | 0,00 | 67.500,00 | 53.925,00 |
| Sonstiges | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 475.500,00 | 382.500,00 | 475.500,00 | 436.425,00 |
| Versorgungsaufwand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtvergütung | 1.195.500,00 | 779.642,86 | 800.500,00 | 736.425,00 |
Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2016 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitgliedes übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR).
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| DI Franz Ömer | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Vorstand | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in EUR) | 2015 | 2016 | 2016 (Min) | 2016 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 257.142,86 | 440.000,00 | 440.000,00 | 440.000,00 |
| Nebenleistungen | 140.000,00 | 280.000,00 | 280.000,00 | 280.000,00 |
| Summe | 397.142,86 | 720.000,00 | 720.000,00 | 720.000,00 |
| Einjährige variable Vergütung | 408.000,00 | 425.960,00 | 0,00 | 484.500,00 |
| Langfristiger Managementbonus | 67.500,00 | 72.000,00 | 0,00 | 85.500,00 |
| Variable Vergütung von Dritten | 0,00 | 890.953,18 | 0,00 | n.a. |
| Mehrjährige variable Vergütung | 67.500,00 | 962.953,18 | 0,00 | n.a. |
| Summe | 475.500,00 | 1.388.913,18 | 0,00 | n.a. |
| Versorgungsaufwand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtvergütung | 872.642,86 | 2.108.913,18 | 720.000,00 | n.a. |
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| Mag. Michael Quatember | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | Vorstand | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (in EUR) | 2015 | 2016 | 2016 ( Min) | 2016 ( Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 200.000,00 | 325.000,00 | 325.000,00 | 325.000,00 |
| Nebenleistungen | 100.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 300.000,00 | 325.000,00 | 325.000,00 | 325.000,00 |
| Einjährige variable Vergütung | 408.000,00 | 425.960,00 | 0,00 | 484.500,00 |
| Langfristiger Managementbonus | 67.500,00 | 72.000,00 | 0,00 | 85.500,00 |
| Variable Vergütung von Dritten | 0,00 | 890.953,18 | 0,00 | n.a. |
| Mehrjährige variable Vergütung | 67.500,00 | 962.953,18 | 0,00 | n.a. |
| Summe | 475.500,00 | 1.388.913,18 | 0,00 | n.a. |
| Versorgungsaufwand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtvergütung | 775.500,00 | 1.713.913,18 | 325.000,00 | n.a. |
Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2016 folgende Mitglieder an:
| • | Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender), |
| • | Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich, |
| • | Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich. |
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2016 eine feste Vergütung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr auf ihre Vergütung verzichtet.
Als wesentliche Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind im Geschäftsjahr 2016 Darlehensvergaben der Muttergesellschaft bet-at-home.com AG, Düsseldorf, an ein Unternehmen der Betclic Everest Gruppe, Paris, zu nennen. Die Konditionen sind fremdüblich. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen erfolgt.
Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.
VI.3. Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten; Rechtsrisiken
Sonstige Verpflichtungen
Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren 3.869 TEUR (Vorjahr: 3.680 TEUR). Davon sind innerhalb eines Jahres 774 TEUR (Vorjahr: 736 TEUR) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, nach Ablauf eines 48-monatigen Kündigungsverzichts und danach unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann, ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses aufgrund der unbestimmten Vertragsdauer nicht näher bestimmbar.
Regulatorische Entwicklungen und rechtliche Rahmenbedingungen
In den vergangenen Jahren war der bet-at-home.com AG Konzern von den Behörden, insbesondere in Deutschland, rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens seiner Tätigkeit ausgesetzt. Bis auf ein Verfahren, welches seit Anfang 2015 in Deutschland gegen ein maltesisches Tochterunternehmen anhängig ist, konnten alle bisherigen Verwaltungsverfahren positiv abgeschlossen werden.
Der Stand dieses Verfahrens kann wie folgt zusammengefasst werden:
| • | Das Land Berlin hatte im März 2015 eine Verfügung erlassen, die es der bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta, untersagt, die Produkte Casino und Poker in Berlin anzubieten bzw. zu bewerben. Gegen diese Verfügung wurde Widerspruch eingelegt und ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Berlin im September 2015 abgelehnt. Gegen den Beschluss wurde vom maltesischen Tochterunternehmen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Diese Beschwerde wurde im Dezember 2016 abgewiesen. Eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist nicht vor 2019 zu erwarten. |
Folgende wesentliche Gerichtsverfahren gegen einzelne Konzerngesellschaften aufgrund von Kundenklagen auf Rückzahlung von Spielverlusten sind gegenwärtig anhängig:
| • | Ein Kunde aus Österreich hat die bet-at-home.com Entertainment Ltd. und die bet-at-home.com Internet Ltd., beide Malta, auf Rückzahlung seiner Spielverluste im Online-Casino in Höhe von EUR 950.000 verklagt. Die Klage wurde vom Landesgericht Linz mit Urteil vom März 2012 in vollem Umfang abgewiesen. Der Kunde hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, welcher vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht stattgegeben wurde. Die bet-at-home.com Entertainment GmbH hat dagegen ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision stattgegeben und den Fall mit Entscheidung vom November 2013 an die erste Instanz mit dem Hinweis auf fehlende präzise Feststellungen zu den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zurückverwiesen. Das Höchstgericht hat dabei ausdrücklich auf die fehlerhafte rechtliche Beurteilung (sektorale Betrachtung der Glücksspielwerbung) durch die zweite Instanz hingewiesen. Mit Urteil vom November 2014 wurde die Klage neuerlich vom Landesgericht Linz in erster Instanz in vollem Umfang abgewiesen, wogegen der Kunde erneut Berufung eingelegt hat. Der Berufung des Kunden wurde vom Oberlandesgericht Linz im Januar 2015 stattgegeben. Dagegen haben die maltesischen Unternehmungen erneut Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben, der stattgegeben worden ist. Das Verfahren wurde neuerlich an das Landesgericht Linz als erste Instanz zur Einholung einer Stellungnahme der Republik Österreich verwiesen. Das Landesgericht Linz hatte im Dezember 2016 die Kundenklage erneut abgewiesen. |
| • | Drei weitere Kunden aus Österreich haben einzelne Konzerngesellschaften auf Rückzahlung ihrer Spielverluste verklagt. Alle offenen Verfahren sind ohne Entscheidung anhängig, zumal die Richter den Ausgang des vorstehend aufgeführten Verfahrens vermutlich abwarten. Auch hier werden die Erfolgsaussichten aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der österreichischen Glücksspielregelungen als gut eingeschätzt. |
| • | Ein Kunde aus Deutschland hat im Frühjahr 2015 gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd., Malta, auf Rückerstattung der getätigten Spieleinsätze mit der Begründung geklagt, dass es sich bei der Tätigkeit des Unternehmens um unerlaubtes Glücksspiel handele. Die bet-at-home.com Entertainment Ltd. hat Klageabweisung beantragt. Diesem Antrag hat das Landesgericht Duisburg im Oktober 2016 stattgegeben, wogegen die Klägerin Berufung eingelegt hat. |
Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds waren im abgelaufenen Geschäftsjahr von fortlaufenden Bestrebungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekennzeichnet, den Online-Glücksspielsektor – wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts – zu reglementieren und ein Konzessionssystem für private Anbieter zu etablieren.
| • | In Deutschland hatte sich die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, bereits im Januar 2013 in einem Ausschreibungsverfahren um eine der 20 zu vergebenden nationalen Sportwetten-Lizenzen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 beworben. Im September 2014 wurde der Gesellschaft mitgeteilt, dass das Unternehmen eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten erhalten soll. Auf Antrag nicht berücksichtigter Bewerber wurde die Konzessionsvergabe im September 2015 höchstgerichtlich gestoppt und es dem Ministerium untersagt, vor Beendigung des Hauptverfahrens die Vergabe durchzuführen. Es laufen mehrere Klage- und Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, in dem unterlegene Bewerber auf Erteilung einer Erlaubnis klagen. Im Laufe des Jahres 2016 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in mehreren Fällen entschieden, dass einzelne unterlegene Bewerber des Konzessionsverfahrens eine Konzession für sieben Jahre erhalten sollen. Diese Urteile sind allerdings nicht rechtskräftig, weshalb keine Konzessionen vergeben werden können. Der Vorstand geht davon aus, dass der Konzern seine bestehende Produktpalette auch im Geschäftsjahr 2017 in Deutschland anbieten wird können, wobei es in Berlin zu einer Einstellung des Casinoangebots aufgrund der bestandskräftigen Unterlassungsverfügung kommen könnte. Im Weiteren ergibt sich aus einer Neuregelung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages, welche ab dem 01.01.2018 in Kraft treten soll, dass die Begrenzung der Anzahl von Konzessionen auf 20 wegfallen wird. Zudem sollen alle Unternehmen, die im gescheiterten Bewerbungsverfahren die Mindestvoraussetzungen erfüllt hatten – darunter auch die bet-at-home.com Internet Ltd. - eine vorläufige Erlaubnis erhalten, um im weiteren Verlauf des Jahres 2018 eine endgültige Sportwettenkonzession zu bekommen. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, wird wesentlich vom Ausgang der zu erwartenden Klagen von nicht für eine Konzession vorgesehenen Anbietern abhängen. Der Vorstand geht davon aus, dass der Konzern seine bestehende Produktpalette auch im Geschäftsjahr 2017 in Deutschland anbieten wird können, wobei es in Berlin zu einer Einstellung des Casinoangebots aufgrund der bestandskräftigen Unterlassungsverfügung kommen könnte. |
| • | In Österreich hat Ende 2016 Salzburg als erstes Bundesland eine Regelung für den Online-Sportwettenbereich der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt, wobei sich der Anwendungsbereich auf in Salzburg niedergelassene Unternehmen beschränkt. Die Unternehmen des bet-at-home.com AG Konzerns werden daher von dieser Neureglung nicht betroffen sein. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren weitere Bundesländer Online-Sportwetten mit unterschiedlichen Anforderungen für die Anbieter regeln werden. Für das Glücksspiel hatte der EuGH im Urteil „Engelmann" bereits im September 2010 entschieden, dass die österreichische Rechtslage, wonach sich nur in Österreich niedergelassene Gesellschaften um eine Casino-Lizenz bewerben dürfen, mit der im EU-Recht verankerten Niederlassungsfreiheit unvereinbar sei. Dies nahm der österreichische Gesetzgeber zum Anlass, die Casino-Lizenzen europaweit auszuschreiben. Ein maltesisches Tochterunternehmen hat sich im Juli 2011 um die einzige Online-Casino-Lizenz beworben. Diskriminierende Bedingungen, die eindeutig auf den heimischen Monopolisten zugeschnitten waren, führten erwartungsgemäß zu einem negativen Bescheid. Die Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof wurden jedoch im Februar 2013 und April 2014 abgewiesen. Auf die Geschäftstätigkeit der maltesischen Tochterunternehmen hat die negative Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs keine Auswirkungen, da aufgrund der von der aktuellen Rechtsprechung judizierten Unionsrechtswidrigkeit der österreichischen Glücksspielregelung das Casinoangebot auf der Grundlage der bestehenden maltesischen Lizenz erfolgen kann. |
| • | Ende 2016 wurden in Polen Gesetzesänderungen für Sportwetten und Glücksspiele vom Parlament beschlossen, die mit 1. April 2017 in Kraft treten sollen. Die geplante Vergabe einer einzigen Konzession für Online-Glückspiele an einen polnischen Anbieter stellt einen massiven Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit dar und wurde im Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission und Malta entsprechend beanstandet. Online-Sportwetten Konzessionen werden künftig auch für ausländische Anbieter ohne eine Serverstandortverpflichtung in Polen nach entsprechender Antragsstellung und einem mehrmonatigen Verfahren vergeben. Aufgrund des unverändert höchsten Steuersatzes innerhalb der EU von 12 % auf die Wetteinsätze ist eine Sportwetten-Konzession wirtschaftlich nur dann attraktiv, wenn es gelingt, die nicht-lizensierten Anbieter vom polnischen Markt fernzuhalten. Dafür hat der Gesetzgeber weitreichende Sanktionen wie Payment und IP- Blocking vorgesehen. Die bet-at-home.com Gruppe wird in Q1 2017 über eine mögliche Antragsstellung für die Erteilung einer Sportwettenkonzession sowie über rechtliche Schritte gegen das geplante Online-Casino Monopol entscheiden. |
In den für den Konzern kleineren Märkten hat es im Geschäftsjahr 2016 folgende Entwicklungen im regulatorischen Umfeld gegeben:
| • | In der Schweiz wurde Mitte 2016 dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der es den stationären Casino- Anbietern ermöglichen soll, künftig Casino-Produkte auch über das Internet anzubieten. Um nicht-lizensierte Anbieter von der Marktteilnahme auszuschließen, sind erstmals IP- und Payment Blocking Maßnahmen vorgesehen. Die bet-at-home.com Gruppe hatte gemeinsam mit anderen ausländischen Anbietern Schweizer Anwälte engagiert, um gegen die grundrechtswidrigen Blockingmaßnahmen bzw. für eine faire Marktöffnung zu plädieren. Aufgrund dieser Aktivitäten hat sich der Gesetzgebungsprozess verzögert, sodass ein Inkrafttreten der Neuregelung im Jahr 2017 unwahrscheinlich ist. Bedingt durch die kontroversen Diskussionen bzw. die ablehnende Haltung der Banken stößt das Festhalten an den geplanten Blockingmaßnahmen auf zunehmende Ablehnung der Abgeordenten im Parlament. Das Inkrafttreten könnte zudem durch die Initiierung einer Volksabstimmung weiter verzögert oder verhindert werden. |
| • | Die Niederlande haben bereits 2013 in einem Gesetzesentwurf ein Lizenzmodell für Online-Sportwetten und Online-Glücksspiel vorgestellt, das ebenfalls einen Markteintritt für ausländische Anbieter zu EU-konformen Rahmenbedingungen vorsieht. Aufgrund einiger Verfahren und Einsprüche hat sich der Gesetzgebungsprozess laufend verzögert, sodass mit der Veröffentlichung der detaillierten Lizenzbedingungen in den diversen Ausführungsgesetzen und Verordnungen erst im 1. Halbjahr 2017 und mit einer Antragstellung nicht vor Q3 2017 gerechnet werden kann. Der bet-at-home.com AG Konzern wird daher kurzfristig über eine mögliche Antragstellung entscheiden. |
Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Glücksspielbereich zu rechnen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern folgende Aktivitäten auf nationaler Ebene verstärkt: Neben der längerfristigen bestehenden Mitgliedschaft bei der Europäischen Gaming and Betting Association (EGBA) und dem im Geschäftsjahr 2015 erfolgten Beitritt zum Deutschen Sportwettenverband (DSWV) wurde bet-at-home.com Gründungsmitglied des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) sowie der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG). Sämtliche Verbände setzen sich für faire und rechtssichere Regulierungen in den jeweiligen Ländern ein.
Der Vorstand geht, gestützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die Liberalisierung des eGaming-Markts in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften mit der Absicht auf, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen.
Negative Ausgänge vorstehend aufgeführter Verfahren könnten erhebliche nachteilige Folgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
VI.4. Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr 2016 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 135 TEUR angefallen (Vorjahr 67 TEUR), davon für
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| TEUR | |
|---|---|
| Steuerberatung | 36 |
| Prüfung des Konzernabschlusses | 38 |
| Prüfung des Jahresabschlusses | 22 |
| Prüfung des Abhängigkeitsberichts | 3 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 37 |
VI.5 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.
VI.6 Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2016 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten.
VI.7 Ergebnisverwendungsvorschlag
Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Vorstand der Muttergesellschaft der Hauptversammlung 2017 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2016 eine Dividende über EUR 7,50 pro Aktie bzw. über insgesamt EUR 52.635.000,00 auszuschütten und EUR 2.907.123,94 auf neue Rechnung vorzutragen.
VI.8 Bilanzeid
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 24. Februar 2017
Dipl.-Ing. Franz Ömer
Mag. Michael Quatember
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2016 |
Zugänge | Abgänge | Umgliederungen | Stand am 31.12.2016 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 4.402.151,73 | 17.005,74 | 0,00 | 0,00 | 4.419.157,47 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 3.032.831,43 | 17.005,74 | 0,00 | 0,00 | 3.049.837,17 |
| 2. Firmenwert | 1.369.320,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.369.320,30 |
| II. Sachanlagen | 5.211.916,61 | 1.262.967,75 | 77.273,25 | 0,00 | 6.397.611,11 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 4.467.826,61 | 429.634,42 | 77.273,25 | 744.090,00 | 5.564.277,78 |
| 2. Anlagen in Bau | 744.090,00 | 833.333,33 | 0,00 | -744.090,00 | 833.333,33 |
| 9.614.068,34 | 1.279.973,49 | 77.273,25 | 0,00 | 10.816.768,58 |
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| kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2016 |
Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2016 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 2.192.056,26 | 224.640,95 | 0,00 | 2.416.697,21 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 2.192.056,26 | 224.640,95 | 0,00 | 2.416.697,21 |
| 2. Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | 2.658.539,63 | 935.844,28 | 76.017,11 | 3.518.366,80 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 2.658.539,63 | 935.844,28 | 76.017,11 | 3.518.366,80 |
| 2. Anlagen in Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.850.595,89 | 1.160.485,23 | 76.017,11 | 5.935.064,01 |
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| Buchwert 31.12.2016 | Buchwert 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenswerte | 2.002.460,26 | 2.210.095,47 |
| 1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen | 633.139,96 | 840.775,17 |
| 2. Firmenwert | 1.369.320,30 | 1.369.320,30 |
| II. Sachanlagen | 2.879.244,31 | 2.553.376,98 |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung | 2.045.910,98 | 1.809.286,98 |
| 2. Anlagen in Bau | 833.333,33 | 744.090,00 |
| 4.881.704,57 | 4.763.472,45 |
1. Grundlagen des Konzerns
1.1. Geschäftsmodell
Der bet-at-home.com AG-Konzern ist in den Bereichen Online-Gaming und Online-Sportwetten tätig und zählt mit 4,6 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.
Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Poker, Casino, Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2016 über 387.000 Events zu mehr als 75 Sportarten. bet-at-home.com verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2016 trugen 296 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei.
Neben vielen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas als Märkte von zentraler Bedeutung.
Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Online-Sportwetten-und Glücksspiellizenzen. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Österreich, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.
Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail
Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert seit August 2016 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.
Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbsterstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Glücksspiellizenzen für Sportwetten, Poker, Casino, Games und Virtual Sports.
Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.
1.2. Forschung und Entwicklung
Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2016 wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile-Plattform laufend ausgebaut und optimiert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten der Konzerngesellschaften lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im eGaming Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist.
Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird, wobei das Online-Segment weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hierbei werden insbesondere die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische Trends und eine zunehmende Online-Affinität als fördernde Faktoren zum Tragen kommen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die starke Skalierbarkeit des Geschäftsmodells sowie durch die erwartete fortschreitende Liberalisierung des Marktes.
2.2. Geschäftsverlauf
(1) Highlights im Geschäftsjahr 2016
Im Geschäftsjahr 2016 hat der bet-at-home.com AG Konzern erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und die höchsten Werte der Unternehmensgeschichte bei Spielvolumen, Wett- und Gamingerträgen sowie Ergebniskennzahlen erzielen können. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag im Geschäftsjahr 2016 lag bei EUR 138,7 Mio. und somit um 14,1 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (EUR 121,6 Mio.) und erreichte damit abermals einen Rekordwert in der Unternehmensgeschichte von bet-at-home.com. Trotz der planmäßig gesteigerten Investitionen in die Markenbekanntheit erhöhte sich auch das EBITDA im Geschäftsjahr 2016 um 4,3 % auf ein Rekordniveau von EUR 33,0 Mio. und lag um EUR 1,3 Mio. über dem Referenzwert der Vorjahresperiode (EUR 31,7 Mio.). Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar ansässigen Konzerngesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2016 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten.
Aufgrund der äußerst positiven Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2016 hat der Konzern die ursprünglich kommunizierte Erwartung eines EBTIDA von EUR 30,0 Mio. mit EUR 33,0 Mio. übertroffen.
Beginnend mit Mai 2016 war bet-at-home.com durch eine großangelegte und zugleich aufsehenerregende Werbekampagne in Form von TV-Spots, Plakaten und Onlinemedien in weiten Teilen Europas präsent. Die umfassenden Marketingmaßnahmen wurden inhaltlich auf die am 10. Juni 2016 eröffnete Fußball-Europameisterschaft in Frankreich ausgerichtet. Für bet-at-home.com sind internationale Fußball-Turniere und Großereignisse seit jeher der ideale Zeitpunkt, um den Bekanntheitsgrad der Marke und damit die Anzahl der registrierten Kunden nachhaltig zu steigern. Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 vertrauen 4,6 Millionen registrierte Kunden auf bet-at-home.com.
Der weitere permanente Ausbau im Livewetten-Bereich wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen. Laufende Innovationen auf den mobilen Plattformen sowie die Optimierung des Angebots für Smartphones und Tablets stehen im operativen Engagement klar im Vordergrund, wodurch im Geschäftsjahr 2016 bereits über 30 % des Brutto-Wett- und Gamingertrags über mobile Endgeräte erwirtschaftet werden konnte.
(2) Personal- und Sozialbereich
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2016 auf 289 (Vorjahr: 266). Zum Bilanzstichtag 2016 beschäftigte der Konzern 296 Mitarbeiter (Vorjahr: 264). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Mit einer sehr geringen Fluktuation kann die Qualität der Rekrutierungsmaßnahmen untermauert werden. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs.
2.3. Lage des Konzerns
Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home.com konnte auch im Geschäftsjahr 2016 europaweit weiter ausgebaut werden. Dies messen wir insbesondere daran, dass die Anzahl der registrierten Kunden im Geschäftsjahr 2016 auf 4,6 Millionen (Vorjahr: 4,3 Millionen) zugenommen hat.
2.3.1. Ertragslage
Der Bruttoertrag aus Sportwetten (Wettumsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) stieg insbesondere durch das erhöhte Spielvolumen im Geschäftsjahr 2016 auf EUR 66,2 Mio. (Vorjahr: EUR 61,2 Mio.).
Auch der Bruttoertrag aus eGaming (Gamingumsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 72,5 Mio. (Vorjahr: EUR 60,4 Mio.). eGaming beinhaltet die Produkte Poker, Casino, Games und Virtual Sports.
Somit konnten in Summe die Brutto-Wett- und Gamingerträge mit EUR 138,7 Mio. im Geschäftsjahr 2016 erneut deutlich gesteigert werden (Vorjahr: EUR 121,6 Mio.). Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.
Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Netto-Gaming-Ertrag von EUR 112,9 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 100,3 Mio.).
Im Geschäftsjahr 2016 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Netto-Gaming-Erträge | 112.888 | 100.312 |
| Betriebsleistung | 113.843 | 101.235 |
| EBT (Eamings Before Taxes)*) | 34.095 | 32.941 |
| EBIT (Earnings Before Interest and Taxes)**) | 31.884 | 30.764 |
| EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation)***) | 33.044 | 31.690 |
*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung
Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2016 mit TEUR 16.545 (Vorjahr: TEUR 14.523) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von TEUR 9.241 (Vorjahr: TEUR 6.773).
Der Marketingaufwand (Werbeaufwendungen zuzüglich Sponsoringleistungen) hat sich im Geschäftsjahr 2016 durch gezielte Kampagnen planmäßig auf TEUR 43.956 erhöht (Vorjahr: TEUR 36.451). Korrespondierend zum Anstieg der Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von TEUR 15.520 im Geschäftsjahr 2015 um TEUR 1.762 auf TEUR 17.282 im Geschäftsjahr 2016 zu.
2.3.2. Finanzlage
Zum 31. Dezember 2016 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzerngesamtergebnis | 31.363 | 30.760 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 30.229 | 31.749 |
| + Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 26.884 | -9.046 |
| + Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -15.791 | -4.211 |
| \= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investition- und Finanzierungstätigkeit | 41.322 | 18.492 |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 90.101 | 48.779 |
Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit stammen EUR 26,0 Mio. aus dem Rückfluss der gewährten kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, die fremdüblich verzinst werden. Der Darlehensbetrag zum 31. Dezember 2016 beläuft sich auf EUR 29,0 Mio. (31.12.2015: EUR 55,0 Mio.). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Muttergesellschaft wieder.
Der Finanzmittelbestand von TEUR 90.101 untermauert bei Verbindlichkeiten von TEUR 13.693 und Rückstellungen von TEUR 21.479 die ausgezeichnete Finanzlage im Konzern zum 31.12.2016. Damit war der Konzern jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
2.3.3. Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2016 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:
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| Vermögen | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | 4.882 | 4.763 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 30.815 | 55.000 |
| Sonstige Forderungen & Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzung | 17.829 | 16.908 |
| Wertpapiere | 1.748 | 1.326 |
| Liquide Mittel | 90.101 | 48.779 |
| 145.375 | 126.776 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten die Gewährung von kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris, in Höhe von TEUR 29.000 (Vorjahr: TEUR 55.000), die fremdüblich verzinst werden.
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| Eigen- und Fremdkapital | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzerneigenkapital | 109.571 | 93.999 |
| Langfristige Schulden (Rückstellungen) | 108 | 40 |
| Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten) | 35.696 | 32.737 |
| 145.375 | 126.776 |
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2016 75,4 % (Vorjahr: 74,2 %), das Eigenkapital konnte in absoluten Zahlen um TEUR 15.572 auf insgesamt TEUR 109.571 gesteigert werden. Der Anstieg des Konzerneigenkapitals resultiert aus dem Konzernergebnis zum 31. Dezember 2016 in Höhe von TEUR 31.004, unter Berücksichtigung der eigenkapitalmindernden Ausschüttung einer Dividende im Mai 2016 in Höhe von TEUR 15.791.
Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 460 (Vorjahr: TEUR 1.011), kurzfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 21.371 (Vorjahr: TEUR 19.943) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 13.234 (Vorjahr: TEUR 11.012), die zum Großteil aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.
2.3.4. Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich im Geschäftsjahr 2016 insgesamt sehr positiv dar.
3. Nachtragsbericht
Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.
4.1. Prognosebericht
Auf Basis der obenstehend in Abschnitt 2.1 dargestellten Annahmen und Prämissen geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 von folgender Entwicklung aus:
Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht und bei unverändertem regulatorischen und steuerrechtlichem Umfeld im Geschäftsjahr 2017 mit einem Anstieg des Brutto-Wett- und Gamingertrags auf EUR 144,0 Mio.
Für das Geschäftsjahr 2017 erwartet der Vorstand ein EBITDA zwischen EUR 34 Mio. und EUR 38 Mio.
Im Geschäftsjahr 2017 soll die Mitarbeiterzahl im Konzern maximal auf etwa 340 Mitarbeiter bis zum Bilanzstichtag 31.12.2017 ansteigen.
4.2. Risikobericht
4.2.1. Risikomanagementsystem
Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.
Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert.
Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (bspw. eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet.
4.2.2. Konzernrechnungslegungsbezogens internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.
Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-System liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs-und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
4.2.3. Rechtliche Risiken
In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regula-torischen Entwicklungen, davon aus, dass es zu einer weiteren Liberalisierung des eGaming-Markts in den nächsten Jahren in vielen EU-Mitgliedsstaaten kommen wird. Jedoch weisen etliche Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf mit der Absicht, den Markt für den nationalen Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen zu ersuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind.
Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt bet-at-home.com seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glückspiel umzugehen, kooperiert daher seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit in Salzburg/Österreich und rundet die Maßnahmen zusätzlich mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchen-prüfungsverband eCogra ab. Trotzdem bestehen vereinzelte Risiken, dass Kunden mangels eigener Geschäftsfähigkeit und Erkrankung an Spielsucht in weiterer Folge Ansprüche gegen Gesellschaften des Konzerns stellen.
Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. des rechtlichen Umfelds sowie der den bet-at-home.com AG Konzern betreffenden Verfahren erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 (Abschn. „Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten; Rechtsrisiken"), worauf explizit verwiesen wird.
Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.
4.2.4. Marktrisiken
Mit der vom Vorstand erwarteten Liberalisierung könnten große Gaming- sowie Medienkonzerne auf den (kontinental-)europäischen Markt vorstoßen, sodass die Marktanteile des Konzerns sinken könnten. Dieses Risiko wurde unter anderem durch die Zugehörigkeit zur Betclic Everest Group SAS jedoch deutlich reduziert. Insbesondere der hohe technische Standard sollte einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern darstellen.
Durch geänderte Gesetzeslagen und Rechtsprechungen im Bereich eGaming könnte es in einzelnen Teilmärkten zu Einschränkungen bis hin zur Marktabschottung gegenüber privaten Wettanbietern kommen. Aufgrund der EuGH-Rechtsprechung sowie der Maßnahmen der EU-Kommission (eingeleitete Vertragsverfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten) werden diese Risiken jedoch mittelfristig als gering eingeschätzt.
4.2.5. Steuerliche Risiken
Neben den in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren beziehungsweise Wettsteuern und Glücksspielabgaben könnte es darüber hinaus auch in anderen Ländern zu neuen (nachteiligen) Steuergesetzen kommen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinflussen können.
4.2.6. Technische Risiken
Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDos-Attacken etc., könnten daher starke Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Beteiligungsunternehmen weiter zunehmen.
Der Vorstand geht davon aus, dass sämtliche Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken gesetzt sind. In regelmäßigen Abständen wird vom Vorstand zusammen mit den leitenden Mitarbeitern das Risikoumfeld analysiert und neue bzw. alternative Risikovermeidungs- und -reduzierungsmaßnahmen evaluiert.
4.2.7. Operative Risiken
Spezifische Risiken bei zugekaufter Software (Casino, Poker, Games, Virtual Sports) können aufgrund von Hard- und Softwarefehlern entstehen. Ebenso könnten falsche Quoteneinschätzungen der Buchmacher zu höheren Auszahlungen an Kunden führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt.
4.3. Chancenbericht
Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut werden. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.
Die Entwicklung des Weltmarkts für Online-Glückspiel zeigt auf, dass der europäische Markt (EU 28) innerhalb der letzten 10 Jahre weltweit den größten Wachstumsbeitrag lieferte und weiterhin jährliche Wachstumsraten von etwa 9 % erzielen soll. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2016 erneut belegt.
Laut aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet, sowie die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glückspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.
Durch die starke Markenpräsenz von bet-at-home.com und die stetige Etablierung am europäischen Markt für Online-Glückspiel ist der Vorstand davon überzeugt, das globale Wachstum der Branche wie auch in der Vergangenheit weiterhin laufend übertreffen zu können.
5. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG
Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.
Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-at-home.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht beschrieben.
5.1. Ertragslage der bet-at-home.com AG
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| 2016 | 2015 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 748 | 773 | -25 | -3,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 484 | 458 | 26 | 5,7 |
| Ordentliche betriebliche Erträge | 1.232 | 1.231 | 1 | 0,1 |
| Personalaufwand | 2.054 | 1.558 | 496 | 31,8 |
| Verwaltungsaufwand | 1.033 | 1.567 | -534 | -34,1 |
| 3.087 | 3.125 | -38 | -1,2 | |
| Betriebsergebnis | -1.855 | -1.894 | 39 | -2,1 |
| Erträge aus Beteiligungen | 54.000 | 16.050 | 37.950 | > 100 |
| Zinserträge | 2.370 | 2.304 | 66 | 2,9 |
| Zinsaufwendungen | 493 | 479 | 14 | 2,9 |
| Finanzergebnis | 55.877 | 17.875 | 38.002 | > 100 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 54.022 | 15.981 | 38.041 | > 100 |
| Steuern Nom Einkommen und Nom Ertrag | 846 | 101 | 745 | > 100 |
| Jahresüberschuss | 53.176 | 15.880 | 37.296 | > 100 |
Die Ertragslage der bet-at-home.com AG ist bestimmt von den deutlich erhöhten Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.
Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.
Der Steueraufwand umfasst ausschließlich Ertragsteuern.
5.2. Vermögenslage der bet-at-home.com AG
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlageermögen | ||||||
| Finanzanlagen | 3.771 | 3,9 | 3.771 | 4,6 | 0 | 0,0 |
| Umlaufvermögen | ||||||
| Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten | 217 | 0,2 | 245 | 0,3 | -28 | -11,4 |
| Forderungen verbundene Unternehmen | 85.247 | 89,2 | 71.588 | 87,6 | 13.659 | 19,1 |
| Liquide Mittel | 6.394 | 6,7 | 6.126 | 7,5 | 268 | 4,4 |
| 91.858 | 96,1 | 77.959 | 95,4 | 13.899 | 17,8 | |
| 95.629 | 100,0 | 81.730 | 100,0 | 13.899 | 17,0 |
Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 85.247 entfallen mit TEUR 54.000 auf die Dividende der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich), für 2016 und mit TEUR 29.000 auf Darlehen an die Mangas BAH SAS, Paris.
5.3. Finanzlage der bet-at-home.com AG
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| 31.12.2016 | 31.12.2015 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 69.926 | 73,1 | 32.540 | 39,8 | 37.386 | > 100 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||||||
| Lieferanten | 5 | 0,0 | 28 | 0,0 | -23 | -82,1 |
| Verbundene Unternehmen | 22.333 | 23,4 | 48.300 | 59,1 | -25.967 | -53,8 |
| Rückstellungen | 1.538 | 1,6 | 790 | 1,0 | 748 | 94,7 |
| Sonstige kurzfristige Passiva | 1.827 | 1,9 | 72 | 0,1 | 1.755 | > 100 |
| 95.629 | 100,0 | 81.730 | 100,0 | 13.899 | 17,0 |
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von TEUR 3.509 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehen von zwei Tochtergesellschaften der bet-at-home.com AG und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
6. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen und Investmentfondsanteile investiert. Die Investitionsentscheidungen des Vorstands erfolgen nur bei entsprechend positiver Ertrags- bzw. Wachstumsprognose für die jeweiligen Wertpapiere bzw. bei sehr guter Bonität der Emittenten. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.
7. Vergütungsbericht
7.1. Vorstand
Vergütungsstruktur
Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge legt der Aufsichtsrat fest. Von der Einrichtung eines gesonderten Personalausschusses wurde abgesehen, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht und es daher eines solchen Ausschusses nicht bedarf.
Die Angemessenheit der festgelegten Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft. Für die Beurteilung werden zum einen der Umfang der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, zum anderen Faktoren wie die Größe des Unternehmens, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten herangezogen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, soweit sie teils von der bet-at-home.com AG und teils von einer Tochtergesellschaft gewährt wird, besteht aus folgenden Komponenten:
| ― | Erfolgsunabhängige Komponenten |
| ― | Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― | Nebenleistungen |
Die Gewährung und Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile, insbesondere von Boni und weiteren erfolgsbezogenen Komponenten, an die jeweiligen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den ihnen übertragenen Funktionen und Aufgabenbereichen.
a) Erfolgsunabhängige Komponenten:
Als erfolgsunabhängiger Bestandteil wird ein monatliches Festgehalt gezahlt.
b) Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage:
Die Erfolgsbezogenheit der Jahresboni richtet sich auf Finanzkennzahlen gemäß dem Konzernabschluss. Bezug genommen wird dabei auf die erzielten Brutto-Wett- und Gamingerträge sowie auf eine Ergebniskomponente. Die Zielerreichung richtet sich aufgrund dieser Parameter nach dem Erreichen der für mehrere Jahre im Vorhinein festgelegten Planziele. Die Ertrags- und Ergebnisziele sind dabei dergestalt verknüpft, dass beide Parameter jeweils ein Mindestziel überschreiten müssen, um insgesamt zu einem Bonusanspruch zu führen.
Jahresboni gelangen nach Ablauf eines Geschäftsjahres nicht vollständig zur Auszahlung, sondern ein Teil wird nur dann ausbezahlt, wenn auch im Folgejahr die zu Beginn des ersten Jahres festgelegte Planziele erreicht werden.
Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrags im Rahmen eines Zielerreichungskorridors von 70 % bis 150 %. Bei 150 % liegt damit auch die betragsmäßige Höchstgrenze. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen.
c) Nebenleistungen:
Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von TEUR 280 ausbezahlt.
Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2016 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) zugunsten eines Vorstandsmitgliedes übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs. Weitere Nebenleistungen, insbesondere Dienstfahrzeuge, werden nicht gewährt.
Leistungen von Dritten an die Vorstandsmitglieder
Die Hauptgesellschafterin der bet-at-home.com AG, die Mangas BAH SAS, hat den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2016 erstmals eine variable Vergütung zugesagt, die allein sie bezahlt und die damit weder die bet-at-home.com AG, noch deren Tochtergesellschaften finanziell belastet. Die Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütung hängt davon ab, dass zum Ende der Jahre 2016, 2017 und 2018 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Ein zusätzlicher Anreiz für die Vorstandsmitglieder, der Entwicklung des Aktienkurses Bedeutung zuzumessen, wird dabei dergestalt geschaffen, dass die prozentuale Partizipation bei der Überschreitung des Sockelbetrags in dem Betrachtungszeitraum abnimmt und dass ein vereinbarter Mindestsatz der Dividende nicht zur Minderung des Sockelbetrags führt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass die bet-at-home.com AG in diesem Zusammenhang, auch nicht für abzuführende Steuern, nicht in Anspruch genommen wird.
Im Geschäftsjahr 2016 gewährte Zuwendungen und Zuflüsse
Insoweit verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Konzernabschluss.
7.2. Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2014 beginnend ab dem 1. Januar 2014 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 10.000, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000 pro Jahr. Zudem werden notwendige Auslagen und Mehrwertsteuer erstattet.
Einzelheiten zur gewährten Vergütung ergeben sich aus dem Anhang zum Konzernabschluss.
8. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 315 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 HGB)
Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V.2 Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).
Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.509.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu EUR 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 12.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, d. h. von EUR 701.800 zu erwerben. Die zu erwerbenden Aktien dürfen – zusammen mit anderen eigenen Aktien – zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.
9. Erklärung zur Unternehmensführung
Aufgrund der Tatsache, dass die bet-at-home.com AG im Vorjahr nicht verpflichtet war, eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abzugeben, ist diese auch nicht an dieser Stelle wiederzugeben.
Bezüglich der Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf die Informationen auf der Internetseite der Muttergesellschaft www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance verwiesen.
Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Eine entsprechende Festlegung ist bei der bet-at-home.com AG aber nicht möglich, da die Gesellschaft keine Mitarbeiter bzw. keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat.
Der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, legt gem. § 111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen fest. Im Rahmen der Bestimmung der Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass dem Aufsichtsrat zu einem Drittel Frauen angehören sollen.
Dieses Ziel ist derzeit erreicht. Dem Vorstand gehören derzeit zwei Männer an. Da zeitnah kein Vorstandsvertrag ausläuft und zudem eine Ergänzung des Vorstands um weitere Personen nicht geplant ist, bestehen folglich derzeit auch keine Bestrebungen, einen Frauenanteil im Vorstand festzulegen.
10. Bilanzeid
Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 24. Februar 2017
Dipl.-Ing. Franz Ömer
Mag. Michael Quatember
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| Anhang | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|
| Nr. | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Konzernergebnis | 31.004 | 30.672 | |
| Sonstiges kumuliertes Ergebnis | 359 | 88 | |
| Gesamtergebnis | 31.363 | 30.760 | |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | (5) | 1.160 | 926 |
| - Zinserträge im Zusammenhang mit Darlehen an verbundene Unternehmen | -2.162 | -2.101 | |
| +/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen | 1.496 | 5.769 | |
| +/- Zunahme / Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -3.160 | -3.588 | |
| +/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 1.532 | -17 | |
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 30.229 | 31.749 | |
| - Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) | -1.280 | -1.147 | |
| + Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 2 | 0 | |
| +/- Ein-/Auszahlungen im Zusammenhang mit Darlehen an verbundene Unternehmen | 28.162 | -7.899 | |
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 26.884 | -9.046 | |
| - Auszahlungen an Anteilseigner (Dividenden) | -15.791 | -4.211 | |
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -15.791 | -4.211 | |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 41.322 | 18.492 | |
| + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 48.779 | 30.287 | |
| \= Finanzmittelbestand am Ende der Periode | (14) | 90.101 | 48.779 |
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| Grundkapital | Kapitalrücklage | Sonstiges kumuliertes Ergebnis (nach Steuern) | Konzernbilanzgewinn | Gesamtes Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2015 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 25.982,44 | 53.040.280,59 | 67.450.263,03 |
| Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 87.870,64 | 30.671.697,83 | 30.759.568,47 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 0,00 | 0,00 | 87.870,64 | 30.671.697,83 | 30.759.568,47 |
| Dividendenausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -4.210.800,00 | -4.210.800,00 |
| Stand 31.12.2015 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 113.853,08 | 79.501.178,42 | 93.999.031,50 |
| Stand 01.01.2016 | 3.509.000,00 | 10.875.000,00 | 113.853,08 | 79.501.178,42 | 93.999.031,50 |
| Kapitalerhöhung/Kapitalumwandlung | 3.509.000,00 | -3.509.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis | 0,00 | 0,00 | 358.932,77 | 31.003.790,06 | 31.362.722,83 |
| Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste | 0,00 | 0,00 | 358.932,77 | 31.003.790,06 | 31.362.722,83 |
| Summe der sonstigen Kapitalveränderungen | 3.509.000,00 | -3.509.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Dividendenausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -15.790.500,00 | -15.790.500,00 |
| Stand 31.12.2016 | 7.018.000,00 | 7.366.000,00 | 472.785,85 | 94.714.468,48 | 109.571.254,33 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch im vergangenen Geschäftsjahr 2016 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG-Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2016 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an nunmehr 4,6 Millionen registrierten Kunden.
Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-at-home.com AG-Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt.
Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 10. März 2016 in Düsseldorf, am 18. Mai 2016 in Frankfurt am Main, am 1. Juli 2016 in Paris, am 18. Oktober 2016 auf Malta und am 7. Dezember 2016 in Paris zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 8. März 2017 in Düsseldorf wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.
Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde – wie in der Vergangenheit – angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.
Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizensierungsverfahren, Darlehen und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel- und Wettbereich (wie etwa das Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland) sowie laufende Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt sowie der aktuellen Marktkapitalisierung gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2016 des bet-at-home.com AG Konzerns.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Konzernlageberichts geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.
Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht selbst geprüft und am 8. März 2017 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.
Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.
Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.
Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres-und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2016 in Höhe von EUR 55.542.123,94 einen Betrag von EUR 52.635.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 2.907.123,94 auf neue Rechnung vorzutragen.
Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016
Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht" für das Geschäftsjahr 2016 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der MANGAS BAH SAS, Paris, Frankreich, einem Unternehmen der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG getätigt wurden.
Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.
Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2016 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und |
| 2. | bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 08. März 2017 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.
Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.
Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home. com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.
Düsseldorf, im März 2017
Der Aufsichtsrat
Wir haben den von der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und -verlustrechnung (einschließlich Gesamtergebnis-rechnung), Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Zusammengefasstem Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die im Konzernanhang und im Zusammengefassten Lagebericht dargestellten rechtlichen Risiken hin.
Duisburg, den 27. Februar 2017
**PKF FASSELT SCHLAGE
Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte**
Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer
Görtz, Wirtschaftsprüfer
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