Annual Report • Mar 19, 2018
Annual Report
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| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | % Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen | 5.287 | 5.437 | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (ohne regulatorische Effekte 2017) | 5.433 | 5.437 | (0,1) |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1 | 1.840 | 1.805 | 2,0 |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge | 25,2% | 24,1% | 1,2%-p. |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1,2 | 1.840 | 1.793 | 2,6 |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge | 25,2% | 23,9% | 1,3%-p. |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) | 1.785 | 2.069 | (13,7) |
| OIBDA-Marge | 24,5% | 27,6% | (3,1%-p.) |
| Betriebsergebnis | (84) | (50) | 69,7 |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | 116,2 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)3 | (0,13) | (0,06) | 116,2 |
| CapEx4 | (950) | (1.102) | (13,7) |
| Operating Cashflow (OIBDA-CapEx) | 835 | 967 | (13,7) |
| Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen5 | 680 | 1.408 | (51,7) |
| Anschlüsse gesamt zum 31. Dezember (in Tausend) | 47.604 | 49.346 | (3,5) |
| Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) | 43.155 | 44.321 | (2,6) |
| davon M2M Anschlüsse (in Tausend) | 1.027 | 788 | 30,4 |
| Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) nach marktüblicher Berechnungsweise6 | 45.918 | - | - |
| Netto-Neuanschlüsse mobiles Prepaid-Geschäft (in Tausend) | (1.903) | (195) | 874,2 |
| Netto-Neuanschlüsse mobiles Postpaid- Geschäft (in Tausend) | 737 | 1.453 | (49,3) |
| Postpaid Anteil (%) | 49,3% | 46,3% | 3,0%-p. |
| Gesamt-ARPU (in EUR) | 9,7 | 10,3 | (5,7) |
| Postpaid churn excl. M2M (%) | 1,6% | 1,6% | 0,1%-p. |
| Anteil Datenumsatz ohne SMS am gesamten Datenumsatz (%) | 80,8% | 76,9% | 3,9%-p. |
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | % Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Nettofinanzschulden7 | 1.064 | 798 | 33,3 |
| Verschuldungsgrad8 | 0,6x | 0,4x | 30,8 |
| Anzahl Mitarbeiter | 9.281 | 9.476 | (2,1) |
(1) Sondereffekte beinhalten zum 31. Dezember 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, akquisitions-bezogene Beraterkosten in Höhe von 2 Mio. EUR sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2016 enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Höhe von 352 Mio. EUR.
(2) Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
(3) Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet als Ergebnis nach Steuern dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien in Höhe von 2.975 Mio. innerhalb der Berichtsperioden 2017 und 2016.
(4) Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
(5) Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.
(6) Zu Beginn des Geschäftsjahres hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlusse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.
(7) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
(8) Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekten für die letzten zwölf Monate.
Dieser Bericht umfasst den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Group, bestehend aus der Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland oder Gesellschaft), ihren konsolidierten Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (gemeinsam nachfolgend auch die Telefónica Deutschland Group oder Gruppe), sowie den Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in München, Deutschland.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe; Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Mit über 47,6 Mio. Kundenanschlüssen zum 31. Dezember 2017 ist Telefónica Deutschland Group einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Im Mobilfunkbereich bedienen wir die steigende Nachfrage nach mobilen Dienstleistungen als Folge der Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen. Wir sind mit insgesamt 43,2 Mio. Mobilfunkanschlüssen zum 31. Dezember 2017 führend im Mobilfunkmarkt. Mehr als 80% unserer Mobilfunkkunden haben dabei einen Mobilfunkvertrag direkt mit uns. Wir gehören zur Telefónica, S.A. Group, einem der größten Telekommunikationsunternehmen weltweit.

1 Exemplarische Darstellung von Marken bei Zweitmarken und Partnermarken
Unser Marketing- und Vertriebsansatz folgt einer konsequenten und fokussierten Mehrmarkenstrategie. Mit unserer Kernmarke O2 bieten wir Privat- und Geschäftskunden eine große Bandbreite an hochwertigen Mobilfunk und Festnetzprodukten. Internationale Großkonzerne werden von unserer Marke Telefónica abgedeckt.
Mit unseren Zweit- und Partnermarken sowie über unsere Wholesale-Kanäle erreichen wir weitere große Kundenkreise, welche wir nicht über die Marke O2 ansprechen. Zu unseren Zweitmarken zählen Blau, AY YILDIZ und Ortel Mobile. Zudem bieten wir durch gemeinschaftliche Tätigkeiten und strategische Partnerschaften weitere Mobilfunkmarken an. Hierzu zählen beispielsweise ALDI TALK in Kooperation mit MEDIONmobile und TCHIBO mobil. Unser Mehrmarkenansatz gibt uns die Möglichkeit, das komplette Kundenspektrum mit einem maßgeschneiderten Produktangebot, Vertrieb und Marketing anzusprechen und so unseren potenziellen Umsatz zu erhöhen.
Im Jahr 2017 bildeten die Mobilfunkdienste mit 5.287 Mio. EUR den wichtigsten Umsatzstrom für die Telefónica Deutschland Group (72 % des Gesamtvolumens).
Als Marktführer für Mobilfunkdienste in Deutschland betreiben wir ein hochmodernes Netzwerk. Wir bieten insbesondere in Ballungszentren ein qualitativ hochwertiges Netzerlebnis. Unsere Kunden profitieren von der kombinierten Stärke der Netze von O2 und E-Plus und können mobile Datenanwendungen noch besser nutzen. Die kombinierte UMTS-Netzinfrastruktur erreicht rund 89 % der deutschen Bevölkerung.
Um das Netzerlebnis über die Nutzung mobiler Daten per UMTS hinaus zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Group ferner den Ausbau ihres LTE-Netzwerks weiter konsequent fortgesetzt. Per Ende Dezember 2017 erreichte das Unternehmen eine landesweite LTE-Abdeckung von über 80 %.
Zudem verfolgen wir mit Nachdruck die Konsolidierung unserer 4G-Netze, die bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein soll.
Auch was unser Spektrumsportfolio betrifft, sind wir hervorragend aufgestellt. Die Telefónica Deutschland Group hat Zugang zu einem Spektrum von insgesamt 315,5 MHz und verfügt über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frequenzen, die Abdeckung (niedrige Frequenzen) einerseits und Kapazität (hohe Frequenzen) andererseits bieten. Verglichen mit unseren Mitbewerbern befinden wir uns in einer ausgezeichneten Position, um zukünftige Netzentwicklungen voranzutreiben.


1 FDD = Frequenzduplexbetrieb
2 TDD = Zeitduplexbetrieb
3 UMTS-Kernband auch als "2-GHz-Band" von der BnetzA bezeichnet
Ergänzend zu unseren Mobilfunkdiensten bieten wir landesweit Festnetzdienste an. Dieses Angebot basiert auf unserer strategischen Partnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH in Bonn. Sie gewährt uns langfristigen Zugang zu zukunftssicherer Festnetzinfrastruktur der nächsten Generation und stellt derzeit insgesamt über 28 Mio. Haushalten in Deutschland einen Hochgeschwindigkeits-VDSL-Internetzugang bereit.
Ferner profitiert die Telefónica Deutschland Group von sämtlichen künftigen Verbesserungen der Deutschen Telekom im Festnetzbereich wie beispielsweise einer Zunahme der VDSL-Abdeckung und höheren Geschwindigkeiten durch neue Technologien wie FTTX.
Mit diesen Pluspunkten befindet sich die Telefónica Deutschland Group in einer ausgezeichneten Ausgangslage, um sowohl Privat-als auch Geschäftskunden umfassende Dienstleistungen anbieten zu können.
Unabhängig von Mobilfunkverträgen vertreiben wir eine große Vielfalt an Mobiltelefonen und sonstigen Endgeräten an unsere Kunden. Das beste Beispiel hierfür ist unser erfolgreiches Modell O2 My Handy. Hier kann der Kunde wählen, ob er den Gesamtpreis vorab bezahlt oder eine Anzahlung leistet und den restlichen Kaufpreis in 24 Monatsraten begleicht. Für den Kunden bedeutet dieser Ansatz Preistransparenz, was die Kosten des Mobiltelefons sowie die des Mobilfunkvertrags anbelangt. Unsere Kunden können aus einer großen Vielfalt an Mobiltelefonen einschließlich der neuesten Premiumgeräte wählen, attraktive Zahlungsbedingungen nutzen und ihr Gerät außerhalb der 24-monatigen Laufzeit eines Mobilfunkvertrags austauschen. Wir versorgen z.T. auch unsere Partner mit Hardware und unterstützen sie bei Bedarf bei Vertrieb und Vermarktung der Hardware an ihre Kunden.
Unsere wichtigsten Lieferanten für Mobiltelefone sind die Hersteller Samsung, Apple, Huawei, und Sony, wobei wir uns insbesondere auf den Verkauf von LTE-fähigen Smartphones konzentrieren. Infolgedessen wächst die Zahl der Kunden mit LTE-fähigen Geräten und LTE Tarifen um 10 Prozentpunkte gegenüber dem 31. Dezember 2016 auf rund 37 %2 unseres Kundenstamms. Die wachsende Nachfrage von Kunden unserer Zweitmarken nach mehr mobilen Datendiensten decken wir über ein breites Spektrum erschwinglicher Smartphones ab.
Um unsere Angebote rund um Smartphones für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten, bieten wir zusätzliche Dienste und Produkte an. Dazu zählen Versicherungsleistungen für Smartphones, Virenschutz oder hochmoderne Zusatzgeräte. Weitere positive Beispiele sind die Vermarktung von Virtual-Reality-Brillen und Smartwatches.
Wir stärken die Position unserer Kernmarke O2 im Markt. Hier wollen wir weiter hochwertige Kunden im Privat- und Geschäftskundenbereich gewinnen. Darüber hinaus ist die Telefónica Deutschland Group der führende Wholesale-Anbieter in Deutschland. Wir bieten unseren Wholesale-Partnern Zugang zu unserer Infrastruktur und unseren Dienstleistungen.
Wir setzen auf sich ergänzende Vertriebskanäle, um die verschiedenen Kundenbedürfnisse bestmöglich bedienen zu können. Zu unserer Vertriebslandschaft gehören sowohl direkte Vertriebskanäle, sowie eigene Läden, ein landesweites Netzwerk unabhängig betriebener Franchise- und Premium-Partner-Shops, Online- und Telesales, als auch indirekte Vertriebskanäle, wie Partnerschaften und Kooperationen mit Einzelhändlern über physische oder Online-Kanäle.
2 Basierend auf Mobilfunkanschlüssen exklusive M2M-Anschlüsse.
Die Marke O2 ist nach der Anzahl der Anschlüsse Marktführer im Postpaid-Bereich für Privatkunden in Deutschland. Wir honorieren dieses Vertrauen und haben den Anspruch, unseren Kunden mobile Freiheit in der digitalen Welt zu bieten. Als Vorreiter auf dem deutschen Markt liegt unser strategischer Fokus auf dem Verkauf von datenzentrierten Mobilfunkverträgen an Smartphone-Nutzer, wie etwa unserem O2 Free Angebot, das im September 2017 neu auf dem Markt eingeführt wurde. Wir haben für unsere O2 Kunden große Datenpakete in die neuen Tarife integriert, die ihnen dadurch ein überzeugendes Preisleistungsverhältnis bieten. Wir stimulieren so die zunehmende Nutzung mobiler Datendienste. Da unsere Kunden zudem vermehrt LTE-fähige Geräten nutzen, die die Datennutzung weiter fördern, gelingt es uns, die Umsatzerlöse pro Kunde im Vergleich zu Nutzern ohne Smartphone zu steigern. Wir beobachten zudem auch im Prepaid-Bereich ein steigendes Interesse an Smartphones und der Nutzung mobiler Daten. Wir bieten im Prepaid-Bereich spezielle Tarife für Smartphone-Nutzer an.
Zudem ergänzen wir unser Angebotsportfolio um innovative Dienstleistungen, wie etwa das Angebot von O2 Banking, die App O2 TV & Video und unsere Partnerschaft mit Sky, die Kunden von O2 seit Anfang 2017 einen erschwinglichen Zugang zu exklusiven Sportereignissen, Filmen und Serien bietet.
Unser Partnergeschäft ist eine wichtige Säule unseres Mehrmarkenansatzes. Wir bieten unseren Partnern ein breites Portfolio an Möglichkeiten an. Grundlage ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit unterschiedlichen Wertschöpfungstiefen, das wir potenziellen Partnern anbieten können, die in den deutschen Mobilfunkmarkt einsteigen möchten.
Zu unseren größten Partnern gehören MEDIONmobile (ALDI TALK}, 1&1 Drillisch, mobilcom/debitel und Kabelanbieter. Wir haben uns im Rahmen des Zusammenschlusses mit E-Plus verpflichtet, 20 % unserer mobilen Netzwerkkapazität über Mobile Bitstream Access (MBA) an die Drillisch Online AG (vormals: MS Mobile Service GmbH), die mittlerweile zur 1&1 Drillisch-Gruppe gehört, zu veräußern. Mit bereits mehr als 20% schöpft Drillisch die Netzkapazität im Rahmen des MBA Vertrages aus und hat ferner die Option ihre Gesamtkapazität auf bis zu 30% zu erhöhen.
Im Festnetzgeschäft bieten wir unseren bestehenden Wholesale-Partnern eine Reihe von Dienstleistungen für den entbündelten Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (Unbundled Local Loop, ULL) an, einschließlich Festnetztelefonie und Hochgeschwindigkeitsinternet. Im Rahmen des Übergangs auf die nächste Generation des Festnetzes der Telekom Deutschland GmbH werden wir dieses Modell jedoch bis 2019 schrittweise auslaufen lassen.
Wir bedienen KMU sowie Small Office/Home Office (SoHo) über unsere Kernmarke O2 beispielsweise mit innovativen Produkten wie O2 Free Business oder das "Digital Phone". Hierbei handelt es sich um ein cloudbasiertes Telefoniesystem, das dem Kunden eine flexible Nutzung unabhängig vom Standort und Hardware sowie sichere Kommunikationen über deutsche Rechenzentren ermöglicht.
Im Geschäftskundenbereich bieten wir auch unsere Dienstleistungen im Bereich Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) Managed Connectivity an. Dieser Geschäftsbereich trägt noch geringfügig zu den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen bei, diesen wollen wir aber in Zukunft weiter ausbauen. Managed Connectivity ist als Bestandteil des IoT (Internet of Things) ein äußerst dynamischer Markt, in dem jährlich zweistellige Wachstumsraten des Kundenstamms zu erwarten sind3 .
Telefónica Deutschland Group treibt gezielt Innovation in den Bereichen Datenanalyse und IoT voran. Wir erschließen die großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Potenziale des Internet of Things und von intelligenter Datenanalyse (ADA: Advanced Data Analytics). Wir entwickeln neue Geschäftsmodelle in diesen Bereichen und nutzen dabei sowohl agile Methoden als auch die Stärken der Telefónica Deutschland Group.
Mit der Übernahme des Berliner Start-ups Minodes im Mai 2017 stärken wir unsere Kompetenzen im Bereich intelligente Datenanalysen für den stationären Handel. Die Kernkompetenz von Minodes ist die Analyse anonymisierter Kundenströme in einem Geschäft. Damit erhalten die Einzelhändler des stationären Handels Zugang zu entsprechenden Analyse- und Marketingmöglichkeiten, die heute bereits Online-Händlern zur Verfügung stehen. So können sie ihre Angebote besser an die Bedürfnisse ihrer Kunden anpassen und für ein besseres Einkaufserlebnis sorgen. Die Anwendungen werden in die Datenanonymisierungsstruktur der Telefónica Deutschland Group integriert.
Wir werden das Wachstumsfeld Internet of Things (IoT) für alle Marktsegmente erschließen, die wir bereits mit unserem Kerngeschäft adressieren. Wir beabsichtigen, eine führende Rolle im Bereich Consumer IoT einzunehmen, indem wir ein attraktives Angebot an IoT Hardware bzw. Software und eine eigene Consumer IoT-Plattform anbieten.
3 Machina Research IoT Forecast Mai 2016.
Die Telefónica Deutschland Group wird von den Mitgliedern des Vorstands gesteuert.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Telefónica Deutschland Group und berichtet an den Aufsichtsrat. Dieser nimmt bei zustimmungsbedürftigen Geschäften an der Geschäftsführung teil (z.B. bei der Festlegung des Jahresbudgets, bei Änderungen der Unternehmensstruktur oder der Grundsätze der Unternehmensstrategie;. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat lädt der Vorstand zur jährlichen Hauptversammlung ein.
Im achtköpfigen Vorstand werden in den wöchentlichen Sitzungen alle operativen und strategischen Entscheidungen zur erfolgreichen Steuerung des Unternehmens in den einzelnen Businessbereichen getroffen. Dies beinhaltet z.B. die Festlegung und Verabschiedung der Strategie über alle operativen Bereiche, die konsistente und einheitliche Operationalisierung der Strategie, das Management der operativen Performance, die Sicherstellung der funktionsübergreifenden Abstimmung und Zusammenarbeit, Sicherstellung der Budgetzielerreichung, Definition und Implementierung von Maßnahmen zur Performanceverbesserung sowie das funktionale Risiko Management für den jeweiligen Verantwortungsbereich.
Wir streben an, den Unternehmenswert im Sinne unserer Aktionäre zu erhöhen. Darüber hinaus sind wir fest davon überzeugt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter maßgeblich zu dieser Wertsteigerung beiträgt.
Die Geschäftsführung der Telefónica Deutschland Group hat für die Steuerung der Gruppe ein umfassendes internes Managementsystem eingeführt, das in erster Linie folgende Bestandteile umfasst:
| ― | Prozess zur strategischen Zielsetzung |
| ― | Integriertes Budgetierungs- und Planungssystem |
| ― | Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren |
| ― | Monatliche Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat |
| ― | Kontinuierliches Chancen- und Risikomanagement |
| ― | Führung durch zielgerichtete Vereinbarungen auf allen Ebenen des Unternehmens. |
Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Planungsprozesses wird die Unternehmensstrategie mit Unterstützung des Strategiebereichs vom Vorstand der Telefónica Deutschland überprüft. Dabei werden langfristige Strategieziele für die Positionierung des Unternehmens auf dem deutschen Markt sowie ein Strategieplan inklusive einer Finanzplanung für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet. Entscheidungen basieren auf aktuellen Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Marktprognosen, die mit der Unternehmensvision und den langfristigen Strategiezielen abgeglichen werden.
Mit diesem systematischen Ansatz werden Chancen und Wachstumsmöglichkeiten ermittelt sowie Investitionsentscheidungen getroffen.
Die Unternehmensstrategie sowie die ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale des Unternehmens werden in konkrete Strategien für die jeweiligen Organisationseinheiten übersetzt. Für die praktische Umsetzung der Strategien auf Ebene der Organisationseinheiten werden jeweils relevante Chancen priorisiert. Zudem werden konkrete finanzielle Zielvorgaben in Form von Leistungsindikatoren (KPI) definiert. Diese messen die strategische Umsetzung sowie die wichtigsten Maßnahmen, die für die Realisierung dieser Ziele notwendig sind. Auf Grundlage der vereinbarten Mehrjahresziele erfolgt dann die detaillierte Budgetplanung für das nächste Geschäftsjahr. Gleichzeitig werden die kurzfristigen Prioritäten festgelegt.
Zur Steuerung unserer strategischen und operativen Ziele haben wir Leistungskennzahlen aufgestellt. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Managementsystems der Telefónica Deutschland Group und spiegeln die Interessen unserer unterschiedlichen Stakeholder wider.
Folgende Steuerungsgrößen hatten im Geschäftsjahr 2017 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung:
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| Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren | Umsatzerlöse aus Mobilfunk- dienstleistungen (MSR) |
Operatives Ergebnis (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte | Investitionsausgaben (CapEx) | Investitionsausgaben (CapEx) | |
| Weitere finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren | Free Cashflow | Nettover- schuldungsgrad |
Mobilfunk Nettoneukunden | Kundenzufriedenheit | Mitarbeiter- zufriedenheit |
Die Entwicklung der Umsatzerlöse für Mobilfunkdienstleistungen ist ein Schlüsselindikator für den Erfolg unseres Unternehmens. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf den Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobile Datendienste sowie auf den Umsätzen aus Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und Kurzmitteilungen bezahlt und über unser Netz zugestellt werden. Zentrale Umsatztreiber für eine nachhaltige Entwicklung sind das mobile Datengeschäft und die Monetarisierung der Datennutzung.
Das OIBDA entspricht dem Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Anhand des OIBDA messen wir die Ertragskraft unseres operativen Geschäfts. Diese Betrachtung gibt einen umfassenden Blick auf unsere Aufwands- und Ertragsstruktur. Da Sondereffekte eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren erschweren, verwenden wir für eine transparente Darstellung das OIBDA bereinigt um Sondereffekte. Diese Einmaleffekte wirken sich unmittelbar auf die Ertragslage aus und resultieren beispielsweise aus einer geänderten Zusammensetzung des Konzerns, dem Veräußerungsergebnis aus Unternehmenstransaktionen, den akquisitionsbedingten Beraterkosten, Restrukturierungsaufwendungen oder nicht operativen Transaktionen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden weiterhin die Auswirkungen auf die Ertragslage des Vorjahres angepasst, die sich aus einer im Vorjahr unterjährig durchgeführten Transaktion ergeben und somit in der Vergleichperiode nicht vollständig enthalten sind (z. B. höhere Operating-leaseaufwendungen aufgrund einer Unternehmenstransaktion). Da andere Unternehmen möglicherweise eine andere Berechnungsgrundlage für das OIBDA verwenden, kann unsere Darstellung eventuell nicht mit anderen Unternehmen vergleichbar sein.
Die Investitionsausgaben, CapEx, setzen sich aus Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zusammen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und Kapazität unseres Netzwerks (insbesondere für LTE und UMTS) sowie der Produktentwicklung. Der CapEx enthält keine Investitionen in Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen. Er dient im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Folgende Steuerungsgroßen haben ab 2018 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung.
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| Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren | Umsatzerlöse | Operatives Ergebnis (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte | Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) | |||
| Weitere finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren | Umsatzerlöse aus Mobilfunk- dienstleistungen (MSR) |
Free Cashflow | Netto- verschuldungs- grad |
Mobilfunk Nettoneukunden | Kunden- zufriedenheit |
Mitarbeiter- zufriedenheit |
Die Entwicklung der Umsatzerlöse stellt eine wesentliche Grundlage für die Messung unseres Unternehmenserfolgs dar. Die Umsatzerlöse bilden den Gesamtwert unserer betrieblichen Tätigkeit ab und sind damit eine zentrale Kennzahl für den Erfolg des Absatzes unserer Produkte und Dienstleistungen im Markt.
Sie beruhen maßgeblich auf den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Gebühren für die Nutzung von Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobilen Datendiensten durch unsere Kunden sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte, die andere Anbieter für die Nutzung unseres Netzes bezahlen). Weiterhin entstehen sie aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware sowie aus dem Verkauf von Festnetzdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Nutzungsentgelte sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte).
Darüber hinaus entstehen Umsatzerlöse zunehmend aus dem Verkauf weiterer Produkte und Dienstleistungen) so zum Beispiel in den digitalen Zukunftsmärkten "Internet der Dinge" (IoT), "Intelligente Datenanalyse" (ADA) und "Cloud Computing".
Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2018 als bedeutenden finanziellen Leistungsindikator, während die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ein weiterer finanzieller Leistungsindikator sind.
Das OIBDA bereinigt um Sondereffekte bleibt weiterhin einer unserer bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren.
Die Investitionsausgaben (CapEx) dienen im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit und setzen sich zusammen aus Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und der Kapazität unseres Netzwerks sowie der Produktentwicklung. Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen sind nicht im CapEx enthalten.
Vor dem Hintergrund von Branchenüblichkeit und -vergleichbarkeit, halten wir das Verhältnis von CapEx zu Umsatzerläsen als die aussagekräftigere Kennzahl gegenüber dem absoluten CapEx-Wert und nutzen diesen ab dem Geschäftsjahr 2018 als wesentlichen finanziellen Leistungsindikator.
Neben unseren bedeutsamen finanziellen internen Steuerungskennzahlen werden weitere finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen beobachtet.
Die interne Steuerungsgröße Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit. Implizit gibt der Free Cashflow auch Auskunft über die Veränderung des Working Capital. Working Capital Management trägt somit essenziell zur Steuerung des Free Cashflow in der jeweiligen Berichtsperiode bei.
Die Kennzahl Free Cashflow beschreibt die Finanzmittelveränderung aus betrieblich veranlassten Mittelzuflüssen und -abflüssen sowie allen investiven Ein- und Auszahlungen, die zur organischen Erhaltung oder Erweiterung des Unternehmens getätigt wurden. Der Wert gibt Aufschluss über die Veränderung der verfügbaren finanziellen Mittel des Unternehmens, die es uns beispielsweise ermöglichen, Wachstumsinvestitionen zu tätigen bzw. Dividendenzahlungen vorzunehmen oder Finanzverbindlichkeiten zu bedienen.
Der Nettoverschuldungsgrad wird definiert als der Quotient der Nettofinanzschulden und des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte für die letzten zwölf Monate. Die Nettofinanzschulden umfassen kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Nettoverschuldungsgrad setzt die Höhe der Nettofinanzschulden in Beziehung zu einer operativen Erfolgskennziffer (OIBDA bereinigt um Sondereffekte) und stellt dem Management Informationen darüber zur Verfügung, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Schulden zu reduzieren. Wir überwachen aktiv die Kapitalstruktur mit der Zielsetzung, den Nettoverschuldungsgrad mittelfristig unter oder maximal bei 1,0x zu halten (Zielniveau). Im Hinblick auf die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden wir das angestrebte Zielniveau überprüfen.
Im Rahmen ihrer Dividendenpolitik hat die Telefónica Deutschland außerdem beschlossen, auf die Auszahlung von Dividenden durch Ausschüttung von Kapital oder Kapitalrücklagen in bar oder den Rückkauf von Aktien zu verzichten, wenn der Nettoverschuldungsgrad den Zielwert für die Fremdverschuldung von 1,0x wesentlich und stetig überschreitet.
Als Nettoneukunden werden die pro Betrachtungszeitraum neu gewonnenen Kunden nach Abzug der Kundenabgänge bezeichnet. Eine kontinuierlich positive Anzahl von Nettoneukunden führt zu einem Wachstum der Kundenanschlüsse. Dabei unterscheiden wir zwischen Vertragskunden (Postpaid) und nicht vertraglich gebundenen Kunden (Prepaid). Die Anzahl der Nettoneukunden wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Durch eine hohe Attraktivität des Produktportfolios können z. B. mehr Neukunden gewonnen werden, eine hohe Kundenzufriedenheit bei Bestandskunden wiederum führt zu einer niedrigen Kündigungsrate. Ziel dieser Leistungskennzahl ist es unter anderem, die Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen beurteilen zu können.
Die Kundenzufriedenheit zählt zu den wichtigsten Prioritäten unseres Unternehmens. Daher streben wir kontinuierlich eine bessere Positionierung unserer Marken an, um somit Privat-, Partner- und Geschäftskunden für unsere Produkte zu gewinnen. Es ist unser Anspruch, mit den beliebtesten Marken die zufriedensten Kunden auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu betreuen. Das bedeutet, dass wir jederzeit bestrebt sind, kundenorientierte Angebote zu erstellen und an allen Kundenschnittstellen einen herausragenden Service zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass hohe Kundenzufriedenheitswerte die Kündigungsrate reduzieren und die Empfehlungsrate steigern. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, nutzen wird den Net Promoter Score (NPS) und den Customer Satisfaction Index (CSI) als zentrale Leistungskennzahlen.
Unsere Mitarbeiter sind entscheidend für unseren Erfolg, und nur mit dem Engagement unserer Mitarbeiter wird es uns gelingen, uns zu einem digitalen Telekommunikationsunternehmen zu transformieren. Unsere Mitarbeiter haben unser Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist. Deshalb prüfen wir regelmäßig durch interne Umfragen die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und nutzen ihr Feedback, um unser Unternehmen weiter zu verbessern.
Das integrierte Planungssystem basiert auf strategischen und operativen Zielen. Der Vorstand der Telefónica Deutschland legt im Hinblick auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren interne Zielvorgaben für die Gruppe fest. Zur Festlegung eines Dreijahresplans werden die voraussichtliche Marktentwicklung sowie die internen Erwartungen hinsichtlich der Fortschritte in den Bereichen Wachstum und Effizienzevolution einmal im Jahr diskutiert. Das erste Planjahr wird dabei auf monatlicher Basis abgebildet, um eine detaillierte Budgetaufstellung zu etablieren. Aus Kontrollgründen wird das Budget zweimal im Jahr aktualisiert. Neben den bereits erzielten Ergebnissen, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung analysiert werden, werden auch die aktuelle Marktentwicklung sowie ergänzende Chancen oder Risiken, die zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt sind, in den Aktualisierungen berücksichtigt. Diese Prognose wird dann verwendet, um operative Verbesserungen einzuführen oder um neue Chancen wahrzunehmen, die sich der Gruppe bieten.
Die deutsche Wirtschaft ist weiter auf Wachstumskurs: Das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im dritten Quartal 2017 um 0,8 % höher als im zweiten Quartal 2017. Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2017 um 2,2 %. Positive Impulse kamen im Vorquartalsvergleich sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Die deutschen Verbraucher waren im Jahr 2017 in Hochstimmung, trotz weltwirtschaftlicher Krisen. Der Indikator der Konjunkturerwartung hatte im September 2017 zum fünften Mal in Folge zugelegt. Dies ist der höchste Stand seit über zwei Jahren. Ein weiterer Indikator für diese Entwicklung ist auch, dass die Einkommenserwartung weiter zulegen konnte, bestärkt durch eine sehr gute Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Ende 2017 hatten nach einem Bericht des statistischen Bundesamtes 44,3 Mio. Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland.
Die Telekommunikationsindustrie ist ein wesentlicher Wegbereiter der Digitalisierung, die weiter voranschreitet und die Welt nachhaltig verändert. Im Telekommunikationsmarkt zeichnen sich aufgrund dessen verschiedene Trends ab:
Die Nutzung von mobilen Geräten wie Smartphones, Tablet Computern und Wearables hat eine hohe Bedeutung. Das Smartphone hat sich vom reinen Kommunikationsendgerät hin zum universellen mobilen Begleiter sowie zur Steuerungszentrale des (mobilen) Lebens entwickelt. 71 % der gegenwärtigen Smartphone-Nutzer können sich ein Leben ohne Smartphone nicht mehr vorstellen. Zahlreiche Dienste und Apps wie Messaging oder Internetsurfen sind inzwischen für einen Großteil der Deutschen unverzichtbar. Auf der einen Seite substituiert das Smartphone Produkte wie digitale Kompaktkameras, mobile Navigationsgeräte und MP3-Player, auf der anderen Seite treibt es den Markt an, da durch die Vernetzung hin zu anderen Geräten neue Wachstumsfelder entstehen. Das Smartphone wird die Steuerungszentrale für weitere vernetzbare Geräte, die Anwendungsmöglichkeiten werden dabei von Jahr zu Jahr vielfältiger.
So lässt sich beispielsweise Musik vom Smartphone kabellos auf Multiroom-Systeme übertragen, und der Smart-TV kann per App bedient werden. Auch Haushaltsgeräte lassen sich aus der Ferne mit dem Smartphone aktivieren und steuern. Wearables ergänzen das Smartphone durch ihre zusätzlichen Funktionen und intelligenten Sensoren. So erwartete der Branchenverband Bitkom 2017 in Deutschland beispielsweise einen Absatz von 2,8 Mio. Smartwatches und Fitness-Trackern.
Im Endkundensegment spielen darüber hinaus Sprachassistenten -wie z.B. Alexa von Amazon oder Google Home - und Virtual Reality Geräte (Brillen) eine zunehmend wichtiger werdende Rolle, wenngleich sie noch keine Massenmarkt Produkte darstellen.
Nicht zuletzt ist auch der Fernsehmarkt in Deutschland grundlegenden Veränderungen unterworfen, die auch die Telekommunikationsbranche betreffen. Lineares Fernsehen wird für viele Menschen zunehmend weniger interessant, wenngleich es nach wie vor die mit großem Abstand am weitesten verbreitete Form des Fernsehens ist. Auf der anderen Seite stehen neue Akteure wie bspw. Netflix oder Amazon Prime und stellen etablierte Unternehmen und Medien vor Herausforderungen.
Neben der Vernetzung von Menschen bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie z.B. Industrie 4.0, Connected Car, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities. Ein weiterer Trend ist die die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Mit 118 Mio. Kunden (SIM-Karten) Ende September 2017 ist der deutsche Mobilfunkmarkt der größte innerhalb der EU. Die rechnerische Mobilfunkpenetration betrug 143 %, d. h., jeder Bundesbürger hat durchschnittlich 1,4 Mobilfunkkarten. Das Kundenwachstum im Zeitraum von April bis September 2017 ist insbesondere auf den werthaltigeren Postpaid-Sektor zurückzuführen. Ende September 2017 machten die Postpaid-Kunden 53,9 % der gesamten Anschlüsse aus. Ende September 2016 lag der Anteil noch bei 53,0%.
Der Mobilfunkmarkt entwickelte sich im Jahr 2017 weiterhin dynamisch, vor allem getrieben durch die starke Nachfrage nach attraktiven Smartphone (Tarif-)Angeboten. Gemäß einer Untersuchung des Branchenverbands Bitkom nutzten 2017 81 % aller Bundesbürger ab 14 Jahren ein Smartphone. Allerdings ist eine Abschwächung des Wachstums des Smartphone-Endgeräte-Markts zu beobachten, getrieben durch eine zunehmende Sättigung desselben, zudem werden Smartphones länger genutzt. Laut der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) wurden von Januar bis September 2017 rund 15,88 Mio. Smartphones verkauft, das entspricht einem Minus von 4,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Durchschnittspreis für Smartphones erhöhte sich laut selbiger Studie hingegen um 6,3 % auf 428 EUR, Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Nachfrage nach hochwertigen Geräten.
Die mobile Mediennutzung sorgte für ein weiteres Ansteigen der mobilen Datennutzung. Laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) werden 2017 1.350 Mio. GB an Daten über die Mobilfunknetze übertragen. Das sind 50% mehr als 2016 (902 Mio. GB).
Die zunehmende Verbreitung von mobilen, internetfähigen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets sowie die zunehmende Nutzung von mobilen Datendiensten schlagen sich auch im starken Wachstum der Umsatzerlöse aus mobilen Daten auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt nieder: Bereits 2016 sind laut Angaben von Ovum die mobilen Datenumsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,5 % gestiegen, 2017 wird ein weiteres Wachstum von 13,4 % im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die Umsätze aus mobiler Telefonie und SMS dagegen entwickelten sich rückläufig, getrieben durch Preisverfall, Regulierungseffekte sowie ein verändertes Kundenverhalten.
Quelle: Unternehmensdaten, Analysys Mason, Bundesbank, Bitkom, VATM, BMWi, Statistisches Bundesamt, Ovum
Nach dem Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Group mit der E-Plus Gruppe besteht der deutsche Mobilfunkmarkt aus drei Netzbetreibern und mehreren Service-Providern bzw. Virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO). Ende September 2017 hielt die Telefónica Deutschland Group mit 44,8 Mio. Mobilfunkkunden (nach marktüblicher Berechnungsweise4 : 48,4 Mio.) einen Marktanteil von 38,0 %. Damit ist sie der größte deutsche Mobilfunknetzbetreiber gemessen an der Zahl der Kundenanschlüsse.
4 Zu Beginn des Geschäftsjahres hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlüsse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.

Quelle: Unternehmensdaten/Quartalsberichte
Auch auf dem deutschen Markt für Festnetz-Breitbanddienste herrscht weiterhin ein intensiver Wettbewerb. Die Anzahl der Anschlüsse legte gegenüber dem Vorjahr um circa 3 % zu, die Kundenbasis wuchs somit bis Ende 2017 auf schätzungsweise 33,0 Mio. an. Das Wachstum ist vor allem getrieben durch Kabel und VDSL-Anschlüsse, dieses geht wiederum auf geändertes Kundenverhalten und die gestiegene Nachfrage nach hohen Geschwindigkeiten zurück. So nutzten Ende 2017 28,2 % der Festnetzkunden einen Anschluss mit mindestens 50 Mbit/s, Ende 2016 waren es noch 23,8 %. Die gestiegene Kundennachfrage nach mehr Bandbreite spiegelt sich auch in dem pro Breitbandanschluss und Monat erzeugten Datenvolumen wider. Dieses stieg laut der VATM im Jahr 2017 auf durchschnittlich 79 GB pro Monat, was ein Plus von 33,2 % bedeutet.
Quelle: Analysys Mason, Bundesnetzagentur, VATM
Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und als Betreiber von Telekommunikationsnetzen hat die Telefónica Deutschland Group besondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Sie unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Folgenden werden die wesentlichen regulatorischen Ereignisse des Geschäftsjahres aufgezeigt, die die Telefónica Deutschland Group betreffen.
Die Telefónica Deutschland Group und weitere interessierte Parteien haben im März 2017 Stellungnahmen zu den von der BNetzA zur Kommentierung gestellten Orientierungspunkten zur Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau der digitalen Funkinfrastrukturen abgegeben. In Fortentwicklung der Orientierungspunkte hat die Bundesnetzagentur am 27. Juni 2017 ein Eckpunktepapier veröffentlicht und gleichzeitig ein Verfahren zur Ermittlung des Frequenzbedarfs für bundesweite Zuteilungen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz eingeleitet. Unter anderem halten die Eckpunkte bei 2 GHz an der gemeinsamen Vergabe der Ende 2020 und Ende 2025 auslaufenden Frequenzen fest) bei 3,6 GHz sind einerseits für einen Teil der Frequenzen regionale Zuteilungen vorgesehen sowie andererseits wechselseitige Mitnutzungsrechte zwischen bundesweiten und regionalen Zuteilungen als auch eine nachfragegerechte Versorgung mit 5G geplant. Die Inhaber bundesweiter Zuteilungen sollen verpflichtet sein, die Mitnutzung von Kapazitäten und Diensten zur Bereitstellung möglichst vielfältiger Geschäftsmodelle diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Bei den Frequenzen oberhalb 24 GHz beabsichtigt die BNetzA, zunächst im Frequenzbereich 26 GHz ein Antragsverfahren zu entwickeln. Die Telefónica Deutschland Group hat zum 30. September 2017 ihre Frequenzbedarfe angemeldet und die Eckpunkte kommentiert. Ergebnisse der Frequenzbedarfsermittlung und erste Entscheidungsentwürfe hierzu werden im 1. Quartal 2018 erwartet.
Am 14. September 2016 hat die EU-Kommission Vorschläge für einen EU-Kodex für elektronische Kommunikation vorgelegt, der eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für die Kommunikationswirtschaft vorsieht. Kernpunkte sind die Ergänzung der Regulierungsziele um die "Förderung hochleistungsfähiger Kommunikationsnetze" sowie Überlegungen zur Regulierung von OTT-Diensten. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag unter anderem Regelungen zur Frequenznutzung, Zugangsregulierung sowie zum künftigen institutionellen Rahmen. Der Vorschlag enthält richtige Weichenstellungen, birgt jedoch auch Unklarheiten, sodass eine abschließende Bewertung der Chancen und Risiken noch nicht möglich ist. Die finalen EU-Regelungen werden im Juni 2018 erwartet und müssen anschließend noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU hat die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie 2 erlassen. Sie löst die Zahlungsdiensterichtlinie 1 ab und ist bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Für die Telefónica Deutschland Group sind insbesondere die Überarbeitungen zur Abrechnung von digitalen Gütern Dritter über die Telefonrechnung bedeutsam. Die bisherige Ausnahme dieser Abrechnung von der Zahlungsdiensteaufsicht soll zukünftig nur noch für Beträge bis 50 EUR pro Transaktion und maximal 300 EUR pro Monat gelten, solange keine Zahlungsdienstelizenz vorhanden ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz Berichtspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor. Die neuen Regelungen wurden von der Telefónica Deutschland Group umgesetzt.
Seit dem 30. April 2016 sind Regelungen aus der TSM-VO unter anderem zur Transparenz bei Endkundenverträgen zu berücksichtigen. Das BEREC, ein Gremium europäischer Regulierungsbehörden, hat am 30. August 2016 Leitlinien für die Umsetzung der Vorgaben veröffentlicht. Die BNetzA hat in diesem Zusammenhang nach Anhörung der betroffenen Kreise am 12. Juli 2017 eine Mitteilung zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe aus der TSM-VO für stationäre Breitbandanschlüsse im Download im Amtsblatt veröffentlicht, um diese handhabbar zu machen.
Die von der BNetzA zur Stärkung der Verbraucherinteressen erlassene Rechtsverordnung mit Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen im Mobilfunk- und Festnetzbereich ist in weiten Teilen am 1. Juni 2017 in Kraft getreten) die restlichen Teile folgten am 1. Dezember 2017. Die Verordnung sieht unter anderem Regelungen vor zur Kostenkontrolle, zur Überprüfung und Dokumentation der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate und zur Information von Kunden über Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss. Die neuen Regelungen werden von der Telefónica Deutschland Group berücksichtigt.
§ 111 TKG regelt, welche Kundendaten vor Freischaltung des Anschlusses zu erheben und zu speichern sind. Seit 1. Juli 2017 sieht diese Norm vor, dass vor der Aktivierung von Prepaid-SIM-Karten die Richtigkeit der erhobenen Kundendaten anhand bestimmter Ausweisdokumente oder entsprechender anderer, von der BNetzA zwischenzeitlich festgelegter Verfahren überprüft werden muss. Die Telefónica Deutschland Group berücksichtigt diese Änderungen in ihren Geschäftsprozessen.
Im Dezember 2015 wurde ein Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, wonach die technische und organisatorische Realisierung der anlasslosen Speicherung von bestimmten Verkehrsdaten zum 1. Juli 2017 hätte erfolgen müssen. In einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aus Juni 2017 wurde die Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Speicherung in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA eine Mitteilung veröffentlicht, wonach sie bis zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen absehen wird. Die Telefónica Deutschland Group hat deshalb die Speicherung vorläufig ausgesetzt.
Die im November 2015 in Kraft getretene TSM-VO regelt Änderungen der bestehenden Roaming-Verordnung. So sind seit 15. Juni 2017 Roaming-Aufschläge bei Endkunden auf ihren jeweiligen Inlandstarif grundsätzlich abgeschafft ("Roam-like-at-home"). Aufschläge in Höhe der ebenfalls seit 15. Juni 2017 wirksamen Großkunden-Maximalentgelte dürfen nur noch ab Erreichen einer Fair-use-Grenze erhoben werden. Einzelheiten dieser Fair-use-Grenze hatte die EU-Kommission im Dezember 2016 final verabschiedet. Das BEREC, ein Gremium europäischer Regulierungsbehörden, hat am 27. März 2017 Leitlinien für die Umsetzung der seit 15. Juni 2017 gültigen Roaming-Vorgaben veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hinsichtlich einzelner Aspekte der Umsetzung von Roam-like-at-home abgemahnt. Da die Umsetzung durch Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Einklang mit den Vorgaben der BNetzA erfolgte, wurde der Abmahnung nicht zugestimmt. Der VZBV hat trotzdem Klage erhoben.
Mit Beschluss vom 6. März 2017 erteilte die BNetzA die finale Genehmigung der am 30. November 2016 zunächst vorläufig genehmigten Mobilfunkterminierungsentgelte (MTR). Seit dem 1. Dezember 2016 waren Entgelte in Höhe von 1,1 EUR-Cent pro Minute und ab dem 1. Dezember 2017 in Hohe von 1,07 EUR-Cent pro Minute gültig, die ab dem 1. Dezember 2018 auf 0,95 EUR-Cent pro Minute weiter abgesenkt werden. Diese Entgelte wurden für alle Mobilfunknetzbetreiber symmetrisch genehmigt. Sie sind bis zum 30.November 2019 wirksam. Die Entgelte wurden auf Basis des neuen Kostenmaßstabs pureLRIC genehmigt. Die Absenkungen sind insgesamt weniger stark ausgefallen, als es zunächst erwartet worden war.
Die Festnetzterminierungsentgelte (FTR) in Höhe von 0,24 EUR-Cent pro Minute sind Ende Dezember 2016 ausgelaufen. Für die Folgezeit genehmigte die BNetzA mit vorläufigem Beschluss vom 25. Januar 2017 und endgültigem Beschluss vom 20. Oktober 2017 die Entgelte in Höhe von 0,1 EUR-Cent pro Minute. Diese Entgelte wurden symmetrisch für alle regulierten Festnetzbetreiber für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 genehmigt. Die FTR der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) dienen dabei als Referenzmaßstab für alle anderen Festnetzbetreiber. Gegen ihre FTR-Genehmigung hat die Telekom Klage erhoben.
Die BNetzA hat am 14. März 2017 unter dem Titel "Fragen der Entgeltregulierung bei FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten mit Blick auf den Ausbau hochleistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen" ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Damit wird untersucht, wie ein beschleunigter Ausbau von Glasfasernetzen regulatorisch unterstützt werden kann. Die Konsultation befasst sich mit den entgeltbezogenen Aspekten der Regulierung. In der Zukunft könnte eine Abkehr von der heutigen kostenbasierten Regulierung die Folge sein. Etwaige Änderungen am Regulierungsmaßstab werden frühestens Ende des Jahres 2018 erwartet. Parallel hat die BNetzA im Mai 2017 eine Marktuntersuchung zur Regulierungsbedürftigkeit und dem Vorliegen beträchtlicher Marktmacht begonnen, die sich auch auf die Märkte 3a (= Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang) und 3b (= Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang) bezieht. Kernpunkt dieser Untersuchung wird die Frage sein, ob FttH/B-basierte Vorleistungsprodukte weiterhin dem bundesweiten Anschlussmarkt zugeordnet werden, in dem sich auch kupferbasierte Anschlüsse und Kabel-Anschlüsse befinden. Diese Untersuchung ist Voraussetzung für eine etwaige Entgeltregulierung. Erste Entscheidungen werden frühestens im 2. Quartal 2018 erwartet.
Die Telekom Deutschland GmbH hat angekündigt, ihr Produktangebot im Rahmen der regulierten Vorleistung "Bitstream Access" voraussichtlich ab August 2018 um sogenannte "Super-Vectoring"-Anschlüsse zu erweitern. Hierdurch würde die mögliche Bandbreite von VDSL-Anschlüssen im Vergleich zu heute deutlich erhöht werden. Telekom ist verpflichtet, wettbewerbsfähige Preise am Vorleistungsmarkt anzubieten, diese sind jedoch noch nicht bekannt. Durch die geplante Einführung wird eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der Telefónica Deutschland Group auf dem Festnetzmarkt erwartet, da die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Kabelnetzbetreibern und FTTB/H-Anbietern verbessert werden kann.
In einem dynamischen, aber rationalem Umfeld zeigte der deutsche Mobilfunkmarkt seit Mitte des Jahres eine zunehmende Ausrichtung auf größere Datenpakete. Telefónica Deutschland Group war mit dem Geburtstagsangebot O2 Free 15 und der Aktualisierung des O2 Free Tarifportfolios Anfang September Vorreiter dieser Entwicklung. So konnten wir neue Maßstäbe für die mobile Freiheit unserer Kunden setzen. Wir stimulieren weiter den Verbrauch von mobilen Daten und investieren in unsere Kernmarke O2 . So stärken wir unsere Marktpositionierung.
Gleichzeitig setzen wir planmäßig die Integration von Telefónica Deutschland Group und E-Plus fort. 2017 haben wir die Anfang des Jahres erneut erhöhten Synergien mit OIBDA-relevanten Einsparungen von ca. 160 Mio. EUR sowie zusätzlichen CapEx-Synergien in Höhe von ca. 80 Mio. EUR erfolgreich erwirtschaftet. Ebenso machen wir mit der Integration der Netzwerke solide Fortschritte - mit dem Ziel, die Konsolidierung bis spätestens bis Ende 2018 abzuschließen. Nun wenden wir uns zunehmend der digitalen Transformation unseres Unternehmens zu und stellen dabei den Kunden in den Mittelpunkt unserer Aktivitäten.
Per Ende Dezember 2017 belief sich die Zahl der Kundenanschlüsse der Telefónica Deutschland Group auf 47,6 Mio., ein Rückgang um 3,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ursächlich hier für war insbesondere die Entwicklung bei den mobilen Prepaid Anschlüssen. Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse betrug zum Jahresende 43,2 Mio., ein Rückgang von 2,6 % gegenüber dem Vorjahr. Mit Jahresbeginn 2017 haben wir eine zusätzliche Form der Kundenanschlusszählung auf marktüblicher Berechnungsbasis für Inaktivität eingeführt. Nach dieser neuen Zählweise verfügten wir per Ende Dezember 2017 über 45,9 Mio. Mobilfunkkunden.
Das mobile Postpaid-Geschäft bewies weiterhin gutes Momentum mit 737 Tsd. Netto-Neuanschlüssen im Geschäftsjahr 2017. Der Beitrag des Partnergeschäfts betrug 55 % an den Brutto-Kundenzuwächsen) dies reflektiert die deutlichen Verbesserungen der Preisverhältnisse im Discount-Umfeld. Gleichzeitig hat Telefónica Deutschland am strategischen Fokus auf die Entwicklung der eigenen Kundenbasis und der Kundenbindung festgehalten und dabei die positive Kundenreaktion auf O2 Free 15 und das aktualisierte O2 Free Portfolio genutzt. Die Postpaid-Kundenbasis nahm gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 3,6 % auf 21,3 Mio. Anschlüsse zum 31. Dezember 2017 zu.
Der Kundenstamm im Prepaid-Geschäft nahm per Ende Dezember 2017 um 1.903 Tsd. Anschlüsse ab und betrug 21,9 Mio. Anschlüsse, ein Minus von 8,0 % gegenüber dem 31. Dezember 2016, wobei die Kundennachfrage im zweiten Halbjahr aufgrund der im Juli 2017 eingeführten Ausweispflicht für Prepaid-Karten und die damit verbundene höhere Komplexität im Registrierungsprozess nachließ. Die Nachfrage wurde außerdem nach kurzzeitig von Reisenden aus dem europäischen Ausland genutzten SIM-Karten durch die "Roam-like-home"-Regulierung beeinflusst. Darüber hinaus haben wir zum Jahresende eine technische Anpassung der Kundenbasis als Folge der mit der Kundenmigration verbundenen IT-Harmonisierung durchgeführt.
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen lagen bei 5.287 Mio. EUR, ein Minus von 2,8 %, was auf regulatorische Einflüsse, die anhaltenden OTT-Trends, anhaltende Tarifrotationen der Bestandskunden sowie den höheren Anteil an Umsatzerlösen aus dem Wholesale-Geschäft zurückzuführen ist. Bereinigt um regulatorischen Effekte aus der Absenkung der Terminierungs-entgelte und der europäischen Roaming-Verordnung in Höhe von insgesamt 146 Mio. EUR war der MSR im Geschäftsjahr 2017 mit -0,1 % im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Damit setzte sich die sequentielle Verbesserung der MSR-Entwicklung weiter fort.
Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) belief sich auf 1.785 Mio. EUR im Vergleich zu 2.069 Mio. EUR im Vorjahr, welches den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius beinhaltete. Bereinigt um Sondereffekte5 belief sich das OIBDA im Geschäftsjahr 2017 auf 1.840 Mio. EUR, ein Plus von 2,6 % im Vergleich zu 1.793 Mio. EUR in 20165 ,6 . Auf dieser Basis stieg die OIBDA-Marge5,6 im Jahresvergleich um 1,3 % Prozentpunkte auf 25,2 %.
Dieses Ergebnis liegt im Rahmen unserer Erwartungen. Das OIBDA profitierte dabei von zusätzlichen Einsparungen aus Integrationsaktivitäten in Höhe von ca. 160 Mio. EUR, in erster Linie getragen vom Personalrestrukturierungsprogramm, der Netzwerkintegration und Optimierung des stationären Vertriebsnetzes. Gleichzeitig investierten wir weiterhin in die Marke O2 und unsere Marktpositionierung.
Erwartungsgemäß fiel der Investitionsaufwand (CapEx)7 im Geschäftsjahr 2017 um 13,7 % gegenüber dem Vorjahr auf 950 Mio. EUR, wobei zusätzliche Synergien in Höhe von ca. 80 Mio. EUR realisiert wurden. Die Telefónica Deutschland Group fokussierte sich dabei auf die Netzwerkkonsolidierung und den weiteren LTE-Ausbau.
5 Sondereffekte beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, 2 Mio. EUR akquisitionsbezogene Beraterkosten sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Höhe von 352 Mio. EUR.
6 Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
7 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
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| Referenzwert 2016 (in Millionen EUR) | Ursprünglicher Ausblick 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Aktualisierter Ausblick 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Geschäftsjahr 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Bewertung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (MSR) bereinigt8 | 5.437 | Leicht negativ bis unverändert im Jahresvergleich | Leicht negativ bis unverändert im Jahresvergleich | -0,1% | Wie erwartet |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte9,10 | 1.793 | Unverändert bis mittleres einstelliges prozentuales Wachstum im Jahresvergleich | Unverändert bis niedriges einstelliges prozentuales Wachstum im Jahresvergleich | +2,6% | Wie erwartet |
| CapEx11 | 1.102 | ca. 1 Mrd. EUR | ca. 1 Mrd. EUR | 950 Mio. EUR | Wie erwartet |
Der Geschäftsverlauf wird in den folgenden Kapiteln näher erläutert.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (206) | (2,8) |
| Sonstige Erträge | 159 | 502 | (343) | (68,3) |
| Betriebliche Aufwendungen | (5.670) | (5.936) | 266 | (4,5) |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | (2.396) | (2.452) | 56 | (2,3) |
| Personalaufwand | (642) | (646) | 4 | (0,6) |
| Sonstige Aufwendungen | (2.633) | (2.838) | 205 | (7,2) |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) | 1.785 | 2.069 | (284) | (13,7) |
| OIBDA-Marge | 24,5% | 27,6% | (3,1%-p.) | |
| Abschreibungen | (1.869) | (2.118) | 249 | (11,8) |
| Betriebsergebnis | (84) | (50) | (35) | 69,7 |
| Finanzergebnis | (34) | (36) | 3 | (7,1) |
| Ergebnis vor Steuern | (118) | (86) | (32) | 37,4 |
| Ertragsteuern | (262) | (90) | (172) | 191,4 |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | (204) | 116,2 |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk | 6.415 | 6.498 | (83) | (1,3) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen | 5.287 | 5.437 | (150) | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware | 1.128 | 1.061 | 67 | 6,4 |
| Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL | 862 | 981 | (119) | (12,2) |
| Sonstige Umsatzerlöse | 19 | 23 | (4) | (17,7) |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (206) | (2,8) |
8 Die Auswirkungen der regulatorischen Veränderungen in Form der Terminierungsentgelteffekte und des Gleitpfads der europäischen Roaming-Verordnung sind in der Prognose der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen nicht enthalten. Insgesamt hat sich dieser Effekt in 2017 im Jahresvergleich mit ca. 2,7% negativ auf die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ausgewirkt.
9 Sondereffekte beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Hohe von 82 Mio. EUR, 2 Mio. EUR akquisitionsbezogene Beraterkosten sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Hohe von 28 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Hohe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Hohe von 352 Mio. EUR.
10 Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
11 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
Die Verringerung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 ist begründet in einem Rückgang der Umsatzerlöse aus Mobilfunk, insbesondere aus Mobilfunkdienstleistungen, die durch regulatorische Effekte aus der Kürzung der Terminierungsentgelte und der europäische Roaming-Verordnung beeinflusst wurden (>REGULATORISCHE EINFLÜSSE AUF DIE TELEFÓNICA DEUTSCHLAND GROUP) sowie anhaltende OTT-Trends und anhaltende Tarifrotationen der Bestandskunden beeinflusst wurden. Zum anderen ist der Rückgang der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ein Beleg für die zunehmende Wettbewerbsdynamik mit der damit verbundenen Stärke des Partnergeschäfts, die zu einem höheren Anteil der Umsatzerlöse aus dem Wholesale-Geschäft führte. Hingegen stiegen die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware aufgrund der verbesserten Nachfrage nach Mobilfunk-Hardware wieder an. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden geringere Umsätze aus Festnetz/DSL realisiert, die auf den Rückgang des Wholesale-Geschäfts im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung der ULL-Infrastruktur sowie eine gesunkenen DSL-Kundenbasis zurückzuführen sind.


Der Rückgang in einem weiterhin anspruchsvollen und wettbewerbsintensiven deutschen Markt ist auf regulatorische Einflüsse, weiter bestehende OTT-Trends und die anhaltende Tarifrotation der Bestandskunden sowie den höheren Anteil an Umsatzerlösen aus dem Wholesale-Geschäft zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der regulatorischen Effekte aus der Kürzung der Terminierungsentgelte und der EU Roaming-Gesetzgebung lagen die Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen annähernd auf Vorjahresniveau. Telefónica Deutschland Group sieht sich in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, in dem sich die oben erwähnten Umsatzeffekte gegenläufig auf die Effekte aus der erfolgreichen Vermarktung des O2 Free Portfolios bei Neu- und Bestandskunden auswirkten. Es konnte ein stetiges Kundenwachstum bei unseren Partnermarken verzeichnet werden. Demzufolge vergrößerte sich unsere Postpaid-Mobilfunkkundenbasis im Geschäftsjahr 2017 um 737 Tsd. Nettoneukunden auf 21,3 Mio. (Anstieg 2016:1.453 Tsd.), was in einem Anstieg des Anteils unserer Postpaid-Kunden an unserer Mobilfunkkundenbasis um 3,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 49,3 % resultierte. Bedingt durch ein niedriges Preisniveau im Partnergeschäft und die regulatorischen Effekte verringerte sich entsprechend der durchschnittliche Kundenumsatz (ARPU) auf 9,7 EUR gegenüber dem Vorjahresniveau (2016:10,3 EUR). Weiterhin schreitet die Erhöhung der LTE-Netzabdeckung kontinuierlich voran. Die Nachfrage nach Datendiensten (z. B. mobiles Internet, Dienstleistungsanwendungen und andere Dateninhalte) nimmt weiter zu, getrieben durch die zunehmende Anzahl LTE-fähiger Mobilfunkgeräte in Verbindung mit einer steigenden Nutzung mobiler Audio- und Video-Applikationen. Über unser O2 Free-Portfolio sowie den Fokus auf größere Datenpakete im Markt konnten wir eine Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts realisieren. Die Umsatzerlöse im mobilen Datengeschäft waren mit 2.985 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 (-0,2 % gegenüber dem Vorjahr) annähernd stabil entgegen anhaltender OTT-Trends, die durch Kundennachfrage nach größeren Datenpaketen kompensiert werden. Die Umsatzerlöse aus Nicht-SMS-Daten beliefen sich per Ende Dezember 2017 auf 2.411 Mio. EUR (+4,8 % gegenüber dem Vorjahr). Damit ist der Anteil an den Datenumsätzen im Geschäftsjahr 2017 im Jahresvergleich um 1,4 Prozentpunkte auf 56,5 % gestiegen.
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware unterliegen generellen Schwankungen, insbesondere aufgrund der Abhängigkeit vom Verkaufsstart neuer Endgeräte. Entgegen der Trends von längeren Austauschzyklen sowie der Sättigung des deutschen Marktes für Mobilfunk-Hardware, was im Einklang mit der allgemeinen Entwicklung der europäischen Märkte steht (>GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN), stiegen die Verkaufszahlen von Endgeräten - auch an Mobilfunkpartner -aufgrund einer verbesserten Nachfrage nach MobilfunkHardware im zweiten Halbjahr sowie aufgrund von Lagerräumungsaktionen im Vorjahresvergleich an.
Grund war ein einmaliger Sondereffekt aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten an Telxius, S.A. in Höhe von 352 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2016 (>KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS ESCHÄFTSJAHR 2016, WESENTLICHE EREIGNISSE).
Telefónica Deutschland Group profitierte in erster Linie nach wie vor von zusätzlichen Synergien aus Integrationsprojekten, während gleichzeitig in den Markt investiert wurde. Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich auf 82 Mio. EUR und bezogen sich hauptsächlich auf die Netzwerkkonsolidierung, die Optimierung des stationären Vertriebsnetzes und das Personalrestrukturierungsprogramm.


Der Wareneinsatz fiel insbesondere aufgrund der Kürzung der Mobilfunkterminierungsentgelte im Dezember 2016 im Jahresvergleich geringer aus, wohingegen die Aufwendungen für verkaufte Endgeräte aufgrund höherer Volumina gestiegen sind. Ebenso gegenläufig wirkten sich die höheren Wholesalekosten für Outbound-Roaming aus.
Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen (Geschäftsjahr 2017:44 Mio. EUR) Geschäftsjahr 2016:46 Mio. EUR) beträgt der Rückgang 2 Mio. EUR und reflektiert trotz steigender Mitarbeiterzahlen die erfolgreiche Umsetzung des Personalrestrukturierungsprogramms. Der Anstieg der Mitarbeiterzahlen ist sowohl auf die Internalisierung von bisher externen Mitarbeitern insbesondere im Bereich Customer Service als auch auf die geänderte Konzernstruktur zurückzuführen.
Die Einsparungen aus Integrationsprojekten wurden teilweise durch höhere kommerzielle Kosten bei der Positionierung und Vermarktung des O2 Free Portfolios in einem kompetitiven Marktumfeld sowie durch Promotions anlässlich des Markengeburtstags von O2 kompensiert. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungskosten in Höhe von 38 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016:43 Mio. EUR) und verringerte Gruppengebühren in Höhe von 36 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016: 55 Mio. EUR).
Das OIBDA lag weit unter dem Vorjahresergebnis, das einen Sondereffekt aus dem Verkauf von Sendemasten im April 2016 enthielt. Das um Sondereffekte bereinigte OIBDA spiegelt ein verringertes Kostenniveau infolge der Realisierung von Synergien wider. Gegenläufig wirkten höhere kommerzielle Kosten bei der Markenpositionierung der Kernmarke O2 .

Der Rückgang ist das Ergebnis der im Vorjahr beschleunigten Abschreibungen von Softwareanlagen im Zusammenhang mit der IT-Integration sowie des Ablaufs der Nutzungsdauer verschiedener Frequenzlizenzen im Jahr 2016. Teilweise wurde dieser Effekt kompensiert durch Aktivierung von im Geschäftsjahr 2017 neu in Gebrauch genommenen Frequenzlizenzen.
Die Entwicklung resultiert insbesondere aus dem Sondereffekt durch den im ersten Halbjahr 2016 realisierten Netto-veräußerungsgewinn in Höhe von 352 Mio. EUR aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius S.A. Gegenläufig wirken sich die gegenüber dem Vorjahr um 249 Mio. EUR gesunkenen Abschreibungen aus.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen durch eine Refinanzierung zu niedrigeren Zinssätzen.
Die Telefónica Deutschland Group verzeichnete im Jahr 2017 kein positives zu versteuerndes Einkommen und wird folglich erneut keine laufenden Ertragsteuern zahlen. Der im Geschäftsjahr enthaltene Steueraufwand in Höhe von 262 Mio. EUR bezieht sich daher im Wesentlichen auf Veränderungen der latenten Steuern. In der Vorperiode resultierte ein Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 90 Mio. EUR.
Die Risikokontrolle und eine zentrale Steuerung bilden die Grundprinzipien des Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group. Ziel des Finanzmanagements ist es, dauerhaft ausreichend finanzielle Liquidität und Stabilität sicherzustellen. Risikokontrollen werden eingesetzt, um potenzielle Risiken zu antizipieren und mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzusteuern. Es sind derzeit keine Sachverhalte bekannt, dass Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Eine wichtige Steuerungskennzahl ist dabei der Nettoverschuldungsgrad (>STEUERUNGSSYSTEM).
Zur Fremdkapitalbeschaffung werden sowohl Kreditlinien als auch Kapitalmarktinstrumente genutzt.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 22. März 2016 eine Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2017 nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren. Die Laufzeit dieser Konsortialkreditlinie wurde erstmalig im Februar 2017 um ein Jahr bis März 2022 verlängert und ist maximal bis März 2023 verlängerbar.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. Juni 2016 ihren ersten Finanzierungsvertrag mit der EIB in Höhe von 450 Mio. EUR unterzeichnet. Die Linie dient der Finanzierung der Konsolidierung, Modernisierung und Erweiterung des Mobilfunknetzes der Telefónica Deutschland Group nach der Akquisition der E-Plus Gruppe und wurde zum 31. Dezember 2017 vollständig in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit von bis zu acht Jahren.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2032 und einer Gesamtsumme von 300 Mio. EUR abgeschlossen.
Im November 2013 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine Anleihe mit einem Nominalbetrag von 600 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf Jahren und im Februar 2014 eine weitere Anleihe mit einem Nominalbetrag von 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren platziert. Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Anleihe ihrer Gesellschafterin, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Beide Anleihen werden von der Telefónica Deutschland garantiert. Die Einzelheiten stellen sich wie folgt dar:
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| Betrag nominal (in Mio.EUR) |
Laufzeit von | bis | Kupon p.a. |
|---|---|---|---|
| 600 | 22.11.2013 | 22.11.2018 | 1,875% |
| 500 | 10.02.2014 | 10.02.2021 | 2,375% |
Die Telefónica Deutschland Group hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Finanzierungsgesellschaft der Telefónica S.A. Group, Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die finanzielle Flexibilität des Konzerns ist durch die Verfügbarkeit ungenutzter Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2.015 Mio. EUR weiterhin sichergestellt. Es handelt sich dabei um bilaterale revolvierende Kreditfaziliäten bei verschiedenen Banken in Höhe von 710 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, die nicht in Anspruch genommene Konsortialkredit-linie in Höhe von 750 Mio. EUR, 55 Mio. EUR zur Verfügung stehende kurzfristige Überziehungslinien der Telfisa Global B.V., sowie die nicht beanspruchte Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR.
Die Telefónica Deutschland Group wird sich auch in Zukunft am Liquiditätsmanagement-System der Telefónica, S.A. Group beteiligen. Hierzu wurden mit Telfisa Global B.V. Vereinbarungen über Einlagen und das Liquiditätsmanagement getroffen. Die liquiden Mittel der gesamten Telefónica, S.A. Group werden anhand dieser Vereinbarungen zentralisiert. Auf diese Weise wird von den Skalenvorteilen der gesamten Telefónica, S.A. Group profitiert. Im Rahmen des Cash Pooling stehen dem Konzern bis zu einem Höchstbetrag von 55 Mio. EUR kurzfristige Überziehungslinien zur Verfügung. Die Telefónica, S.A. hat sich für die Verpflichtungen der Telfisa Global B.V. aus den Cash-Pooling-Vereinbarungen verbürgt.
Es wurden mit unterschiedlichen Kreditinstituten Factoring-Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen abgeschlossen, um damit das Working Capital zu stärken. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Wesentlichen Factoring-Transaktionen über Ratenforderungen mit einem Nettozufluss an Liquidität von insgesamt 621 Mio. EUR abgeschlossen. Übertragene Forderungen wurden ausgebucht. Weitere Informationen zum Silent Factoring können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen werden (>ANHANG NR. 4.4 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN).
Um die finanzielle Effizienz und die Flexibilität der liquiden Mittel zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Group mit bestimmten kommerziellen Lieferanten Vereinbarungen über die Verlängerung der Zahlungsfristen geschlossen. Hierbei wurden die branchentypischen Zahlungsziele nicht überschritten, sodass die Lieferverbindlichkeiten unverändert als solche ausgewiesen wurden.
Die Tabelle 5 zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzschulden - d. h. den Saldo aus zinstragenden Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der zinstragenden finanziellen Vermögenswerte und Forderungen.
Die Nettofinanzschulden zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 266 Mio. EUR auf 1.064 Mio. EUR, woraus für das Geschäftsjahr 2017 ein Nettoverschuldungs-grad12 in Höhe von 0,6x resultiert.
Der Anstieg der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2017 wurde maßgeblich durch die Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2016 (744 Mio. EUR) sowie den Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen in Höhe von 680 Mio. EUR beeinflusst.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2017.
12 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch LTM (Last Twelve Months) OIBDA bereinigt um Sondereffekten (31. Dezember 2017: 1.840 Mio. EUR; 31. Dezember 2016: 1.805 Mio. EUR).

* Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen
** Exklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Liquidität | 587 | 613 | (26) | (4,2) |
| B Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte(1) | 177 | 251 | (74) | (29,4) |
| C Kurzfristige Finanzschulden(2) | 635 | 31 | 605 | 1.978,6 |
| D=C-A-B Kurzfristige Nettofinanzschulden | (129) | (833) | 704 | (84,6) |
| E Langfristige finanzielle Vermögenswerte(1) | 75 | 89 | (14) | (15,8) |
| F Langfristige Finanzschulden(2) | 1.268 | 1.721 | (453) | (26,3) |
| G=F-E Langfristige Nettofinanzschulden | 1.193 | 1.631 | (439) | (26,9) |
| H=D+G Nettofinanzschulden(3) | 1.064 | 798 | 266 | 33,3 |
(1) Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten noch nicht fällige Handset-Forderungen, die positive Wertentwicklung des Fair value Hedge für festverzinsliche Finanzschulden sowie ausgegebene Darlehen an Dritte.
(2) Kurzfristige und langfristige Finanzschulden beinhalten ausgegebene Anleihen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, sonstige Darlehen, sowie Leasingschulden.
(3) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Anmerkung:
Die Handset-Forderungen sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen erhöhten sich um 14 Mio. EUR auf 2.779 Mio. EUR, insbesondere aufgrund erhöhter zukünftiger Verpflichtungen für Mietleitungen. Die Abnahme- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erhöhten sich um 335 Mio. EUR auf 2.203 Mio. EUR, insbesondere aufgrund höherer Bestellobligo und Abnahmeverpflichtungen für Hardware. Weitere Informationen können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen werden (> ANHANG NR. 19.1. OPERATINGLEASINGVERHÄLTNISSE UND ABNAHME- UND SONSTIGE VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN).
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 613 | 533 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 1.702 | 1.859 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (1.022) | (455) |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (706) | (1.323) |
| Nettozu-(ab)nahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (26) | 80 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 587 | 613 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der Zahlungsflüsse der Telefónica Deutschland Group in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 analysiert.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die Veränderung des Working Capital, welche im Berichtszeitraum bei -26 Mio. EUR lag und im Geschäftsjahr 2016 sich auf 165 Mio. EUR belief. Der positive Working Capital resultierte im Vorjahr überwiegend aus den zum Jahresende erhöhten Voucherverkäufen.
Die Mittelzuflüsse in Höhe von 49 Mio. EUR liegen um 542 Mio. EUR unter den Mittelzuflüssen des Vorjahres, die wesentlich durch die getätigte Veräußerung der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius, S.A. beeinflusst waren. Hieraus wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Zahlungseingang in Höhe von 587 Mio. EUR verzeichnet.
Die Mittelabflüsse lagen mit 1.070 Mio. EUR um 23 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen mit 29 Mio. EUR Auszahlungen für Unternehmenserwerbe.
Die Mittelabflüsse erhöhten sich um 524 Mio. EUR auf 2.697 Mio. EUR und beinhalten die Rückzahlungen des Darlehens mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 1.125 Mio. EUR, der Konsortialkreditlinie in Höhe von 700 Mio. EUR sowie die Zahlung der Dividende in Höhe von 744 Mio. EUR. Im Vergleich wurden im Geschäftsjahr 2016 500 Mio. EUR des Darlehens mit der Telfisa Global B.V., 550 Mio. EUR der Konsortialkreditlinie und 180 Mio. EUR aus Finanzierungsleasing-Vereinbarungen zurückgezahlt sowie eine Zahlung der Dividende in Höhe von 714 Mio. EUR geleistet. Weiterhin wurden im Vorjahr 119 Mio. EUR Verbindlichkeiten mit im Jahr 2015 verlängerten Zahlungsfristen beglichen.
Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von verzinslichen Schulden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.141 Mio. EUR auf 1.991 Mio. EUR und ist auf die Inanspruchnahme der Konzernkreditlinie mit Telfisa Global B.V. zurückzuführen.
Aufgrund der oben beschriebenen Mittelzuflüsse/(-abflüsse) nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 26 Mio. EUR ab und beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 587 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 613 Mio. EUR).
Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen nahm um 727 Mio. EUR ab und lag zum 31. Dezember 2017 bei 680 Mio. EUR (2016: 1.408 Mio. EUR).
Diese Entwicklung ergab sich im Wesentlichen aus dem Zahlungseingang der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius S.A. im ersten Halbjahr 2016 in Höhe von 587 Mio. EUR sowie weiterhin aus der Veränderung des Working Capital. Gegenläufig wirkte der rückläufige CapEx.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| OIBDA | 1.785 | 2.069 | (284) | (13,7) |
| - CapEX (1) | (932) | (1.102) | 170 | (15,4) |
| \= Operating Cashflow (OpCF) | 853 | 967 | (114) | (11,8) |
| +/- Veränderung des Working Capitals | (132) | 237 | (369) | (155,6) |
| +/- (Gewinne) Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten | (30) | (352) | 323 | (91,6) |
| +/- Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und andere Effekte | 31 | 591 | (561) | (94,8) |
| + Nettozinszahlungen | (27) | (23) | (4) | 17,9 |
| + Gezahlte Steuern | - | (0) | 0 | (100,0) |
| +/- Ein- / Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte | 14 | (13) | 26 | (207,3) |
| \= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(2) und vor Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel | 709 | 1.408 | (698) | (49,6) |
| + Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel | (29) | - | (29) | (100,0) |
| \= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(2) | 680 | 1.408 | (727) | (51,7) |
| - Zahlung für Spektrum | (111) | (115) | 4 | (3,7) |
| - Dividendenzahlungen | (744) | (714) | (30) | 4,2 |
| \= Free Cashflow nach Dividenden- und Spektrumszahlungen | (175) | 578 | (753) | (130,2) |
(1) Exklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
(2) Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.445 | 8.146 | (701) | (8,6) |
| Sachanlagen | 4.041 | 4.217 | (175) | (4,2) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 1.334 | 1.537 | (203) | (13,2) |
| Latente Steueransprüche | 162 | 427 | (265) | (62,1) |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 111 | 85 | 26 | 30,1 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 315 | 191 | 124 | 65,1 |
| Vorräte | 105 | 85 | 20 | 23,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 587 | 613 | (26) | (4,2) |
| Summe Vermögenswerte = Summe Eigen- und Fremdkapital | 14.100 | 15.301 | (1.201) | (7,8) |
| Verzinsliche Schulden | 1.905 | 1.758 | 147 | 8,4 |
| Rückstellungen | 741 | 750 | (9) | (1,2) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.242 | 2.303 | (61) | (2,6) |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 133 | 79 | 54 | 67,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 782 | 1.002 | (221) | (22,0) |
| Eigenkapital | 8.297 | 9.408 | (1.111) | (11,8) |
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte in Höhe von 1.008 Mio. EUR aus planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer. Gegenläufig wirkten sich die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 278 Mio. EUR aus. Diese betrafen m Wesentlichen Investitionen in Software.
Aufgrund der aktiven Nutzung wurden im Berichtszeitraum 358 Mio. EUR, der in 2015 erworbenen Mobilfunkfrequenzen, von Anlagen im Bau/Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte n Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Lizenzen umgegliedert.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist auf planmäßige Abschreibungen in Höhe von 862 Mio. EUR zurückzuführen. Demgegenüber stehen Zugänge des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 676 Mio. EUR.
Die Investitionen (CapEx) beliefen sich in 2017 auf 950 Mio. EUR m Vergleich zu 1.102 Mio. EUR in der Vergleichsperiode 2016. Im Wesentlichen investierte die Telefónica Deutschland Group weiterhin in die Konsolidierung des Netzwerks sowie in den weiteren Ausbau des LTE-Netzes.
13 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingsverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
Ursächlich für die Veränderung ist im Wesentlichen der Rückgang der Handset-Forderungen, hauptsächlich verursacht durch den Einsatz von Silent Factoring Transaktionen und dem Auslauf von Handset-Leasingmodellen.
Die latenten Steueransprüche vermindern sich im Wesentlichen durch die Realisierung von steuermindernden temporären Differenzen, welche unter anderem durch planmäßig realisierte steuerliche Mehrabschreibungen sowie längere Abschreibungszeiträume für steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern verursacht werden. Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche zumindest teilweise verwendet werden können. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden in diese Überprüfung einbezogen.
Die Entwicklung reflektierte im Wesentlichen die Aktivierung von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen aus Rückdeckungs-versicherungen. Dieser Effekt wurde teilweise durch rückläufige Sicherheitsleistung für Silent Factoring kompensiert.
Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus Steuerforderungen in Höhe von 78 Mio. EUR sowie weiterhin aus geleisteten Vorauszahlungen für Mieten von Antennenstandorten und Leitungen.
Grund hierfür war der Bestandsaufbau für Vertriebsaktivitäten von neu auf dem Markt erschienenen Endgeräten.
Der Rückgang ist auf mehrere Effekte zurückzuführen (>FINANZLAGE).
Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus der Inanspruchnahme des Finanzierungsvertrags mit der EIB in Höhe von 200 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten sich die Rückzahlung des Konsortialkredits in Höhe von 50 Mio. EUR sowie gesunkene Verpflichtungen aus dem Finanzierungsleasing aus.
Die Veränderung ist das Ergebnis der gegenläufigen Entwicklung der rückläufigen Restrukturierungsverpflichtungen um 41 Mio. EUR durch Verbrauch sowie der um 45 Mio. EUR erhöhten Pensionsrückstellungen, aufgrund der Aktivierung von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung.
Die Entwicklung ist insbesondere auf den Ausgleich der offenen Zahlungsverpflichtung aus der Mobilfunk-Frequenzauktion in Höhe von 111 Mio. EUR zurückzuführen.
Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem Verbrauch der zum Jahresende 2016 getätigten Voucherverkäufe. Ebenso wirkten sich erbrachte Leistungen im Rahmen des Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator (MBA MVNO) Vertrags aus.
Die Eigenkapitalveränderung ist hauptsächlich auf die am 12. Mai 2017 vollzogene Dividendenzahlung in Höhe von 744 Mio. EUR sowie auf das Periodenergebnis in Höhe von -381 Mio. EUR zurückzuführen. Weitere im Eigenkapital erfasste Effekte beziehen sich mit 7 Mio. EUR auf die anteilsbasierte Vergütung sowie in Hohe von 5 Mio. EUR auf die Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unsere Mitarbeiter sind mit den Herausforderungen der sich schnell entwickelnden Telekommunikationsbranche konfrontiert, die von ihnen verlangt, sich ständig neue Kompetenzen und einschlägige Qualifikationen für das digitale Zeitalter anzueignen. Wir unterstützen die berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter durch ein breites Angebot an Weiterbildungsprogrammen und Lernangeboten, z. B. im Bereich Digital- und Führungskompetenzen. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, in ihre berufliche Entwicklung zu investieren, und geben ihnen die zeitlichen Möglichkeiten, die sie für den erfolgreichen Abschluss der Höherqualifikation benötigen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter mit einer breiten Palette von Programmen wie flexibler Arbeitszeit und der Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, die einen Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben ermöglichen, einschließlich des Zeitraums vor und während der Elternzeit und der anschließenden Rückkehr in das Berufsleben. Darüber hinaus bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Dadurch unterstützen wir unsere Mitarbeiter bei der Suche nach der richtigen Kinderbetreuung oder nach Betreuungsmöglichkeiten für Familienangehörige, Nachhilfeunterricht oder Haushaltshilfen. Durch alle diese Initiativen wollen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter erhöhen und sie noch stärker an das Unternehmen binden.
Eines unserer wichtigsten Ziele im Jahr 2017 war die Weiterentwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter. 2017 investierte die Telefónica Deutschland Group insgesamt 6,3 Mio. EUR in Schulungen und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Wir messen regelmäßig die Mitarbeiterzufriedenheit. Einmal im Jahr führen wir eine Mitarbeiterumfrage durch, um das Engagement der Mitarbeiter und das allgemeine Betriebsklima zu messen. Wir nutzen diese Umfrage als wichtigen Indikator für die Unternehmensführung und - gestaltung.
Unsere Attraktivität als Arbeitgeber am Markt spiegelt sich in den externen Bewerberzahlen in Höhe von 9.415 Bewerbungen auf 789 veröffentlichte Stellenanzeigen wider - eine Quote von 11,9 Bewerbungen pro veröffentlichter Stellenanzeige. Wir konnten im vergangenen Jahr bedarfsorientiert 1.405 externe Einstellungen vornehmen (2016:1.657 externe Einstellungen).
2017 beschäftigte die Telefónica Deutschland Group 9.405 Mitarbeiter (2016:9.272 Mitarbeiter) basierend auf einer durchschnittlichen Berechnung des Personalstands jeweils zum Ende der Quartale in 2017 bzw. 2016.
Bei der Stichtagsbetrachtung waren zum 31. Dezember 2017 9.281 Mitarbeiter (2016: 9.476 Mitarbeiter) in unserem Unternehmen beschäftigt. Die Fluktuationsrate betrug 17,4 % (2016: 17,9 %). Die Fluktuation ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch die weitere Umsetzung des Restrukturierungsplans begründet. Gegenläufig wirkte sich im Wesentlichen die Internalisierung von externen Mitarbeitern insbesondere im Bereich Customer Services aus.
Nach dem Abbau von rund 1300 Vollzeitstellen in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Resturukturierungsprogramms, das ein Ziel von 1600 Vollzeitstellen vorsah, ist der Rest des Programms im Jahr 2017 nahezu abgeschlossen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die DZ Bank AG mit der Platzierung eines Schuldscheindarlehens bestehend aus verschiedenen Tranchen mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren und einem Zielvolumen von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR mandatiert. Die Platzierung hat im Januar 2018 begonnen und der Abschluß der Transaktion ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Der Finanzierungsvertrag wird nur nach einer erfolgreichen Platzierung im Februar abgeschlossen, wobei die Zahlung erst am 28. Februar oder im März erfolgt.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich nicht ergeben.
Die Telefónica Deutschland Group antizipiert neue Geschäftsmöglichkeiten, um den Unternehmenswert langfristig zu steigern und das Umsatzwachstum fortzusetzen. Um diese Chancen zu nutzen und die Effizienz zu steigern, muss das Unternehmen jedoch auch gewisse Risiken eingehen. Unser Risikomanagement ist darauf ausgelegt, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv gegenzusteuern.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind wir mit verschiedenen geschäftlichen, operationellen, finanziellen und sonstigen (globalen) Risiken konfrontiert. Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Basis der von uns getroffenen organisatorischen, strategischen und finanziellen Entscheidungen und Vorkehrungen.
Jede Geschäftstätigkeit birgt Risiken, die den Prozess der Zielfestlegung und der Zielerfüllung beeinträchtigen können. Diese Risiken entstehen aus der Ungewissheit zukünftiger Ereignisse - häufig aufgrund unzureichender Informationen - und haben zur Folge, dass Zielvorgaben verfehlt werden können. Werden Risiken nicht erkannt und behandelt, können sie die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens gefährden. Um angemessen auf diese Tatsache zu reagieren, hat die Unternehmensführung einen Risikomanagementprozess eingeführt. Dieser soll die frühzeitige und vollständige Transparenz hinsichtlich neuer Risiken oder Veränderungen an bestehenden Risiken gewährleisten.
Das Risikomanagement ist ein fester Bestandteil der Entscheidungsprozesse der Telefónica Deutschland Group. Das Verfahren stellt sicher, dass Risikobewertungen in die Entscheidungsfindung einfließen und frühzeitig Maßnahmen zur Minderung und Bewältigung von Risiken ergriffen werden. Die Grundlage hierfür ist die Bewertung, Kommunikation und Handhabung von Risiken durch alle Manager des Unternehmens. Ein unterer Grenzwert für die Erfassung von Risiken ist grundsätzlich nicht festgelegt. Die Abteilung Risikomanagement stellt das Risikoregister des Unternehmens bereit, das auch die Tochtergesellschaften abdeckt. Im Rahmen der Erstellung des Risikoregisters wird gewährleistet, dass gleichartige oder kumulativ wirkende Risiken zusammengefasst und damit einer ganzheitlichen Betrachtung zugeführt werden. Zudem wird dieser sogenannte Bottom-up-Ansatz, d.h. die Identifizierung von Risiken durch die operativen Einheiten, durch einen Top-down-Ansatz ergänzt, um eine unternehmensübergreifende Perspektive auf Risiken sicherzustellen. Zweck des Top-down-Ansatzes ist es, Risiken, die ausschließlich auf höchster Managementebene oder unter Zugrundelegung einer gruppenweiten Betrachtung identifiziert werden können, einer Diskussion mit den operativ verantwortlichen Einheiten zuzuführen. Damit sollen eine vollständige Qualifizierung sowie eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht und die Relevanz für zukünftige Berichterstattungen evaluiert werden. Dabei steht das Risikomanagement kontinuierlich mit sämtlichen Unternehmensbereichen und unseren Risikokoordinatoren in Kontakt, um Risiken sowie deren Management und Entwicklung fortlaufend zu verfolgen und zu beurteilen. Verantwortliche Mitarbeiter werden individuell geschult, um einen einheitlichen, strukturierten Prozess der Risikoerfassung und -bewertung sicherzustellen. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeitern Grundlagenschulungen zur Verfügung, um diese allgemein für das Management von Risiken zu sensibilisieren.
Risiken werden mit Blick auf ihre Auswirkungen auf unsere Geschäftsziele bewertet, sowohl aus betrieblicher als auch aus finanzieller Sicht. Das Risikoregister beruht auf einer Datenbank, die sämtliche identifizierten Risiken, ihren aktuellen Status, bereits getroffene Maßnahmen und festgelegte Aktionspläne beinhaltet.
In einem formellen, vorausschauenden Verfahren wird dem Vorstand regelmäßig über das Risikoregister der Telefónica Deutschland Group Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) wird regelmäßig über Risiken und deren Entwicklung informiert.
Chancen werden nicht im Risikomanagementsystem erfasst.
Im folgenden Abschnitt werden die Risiken dargestellt, die unsere Finanzlage, unsere Wettbewerbsfähigkeit oder unsere Fähigkeit zur Umsetzung der Zielvorgaben erheblich beeinträchtigen könnten. Die Darstellung folgt dem Nettoprinzip, d.h. die Beschreibung und Beurteilung der Risiken wird unter Berücksichtigung erfolgter Risikobegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.
Für die Ermittlung der im Folgenden dargestellten Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Geschäftsentwicklung verwenden wir als Ausgangspunkt eine 5x5 Matrix, innerhalb derer das potenzielle Schadenvolumen sowie die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit in jeweils fünf Kategorien eingeteilt werden:

Aus der Kombination des potenziellen Schadenvolumens und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit werden die einzelnen Risiken in drei Kategorien eingeteilt (bedeutende, moderate und geringe Risiken). Als bedeutend für das Unternehmen werden alle Risiken mit einem sehr hohen potenziellen Schadenvolumen angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt. Mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit fallen auch Risikopunkte mit hohem oder mittlerem potenziellen Schadenvolumen in diese Kategorie. Risiken mit einem sehr geringen potenziellen Schadensvolumen werden grundsätzlich als geringe Risiken angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt.
Als gering eingestufte Risiken werden nicht an den Vorstand berichtet und sind daher in der Risikoauflistung des folgenden Kapitels nicht enthalten. Solche Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses erfasst, dokumentiert und durch die relevanten Führungsebenen verwaltet.
Für den internen Gebrauch und das Reporting innerhalb des Konzerns werden Risiken in Geschäftsrisiken, operationelle Risiken, finanzielle Risiken und sonstige (globale) Risiken unterteilt. Diese Einteilung wird auch diesem Kapitel des Berichts zugrunde gelegt. Die Risiken werden gemäß ihrer Rangfolge in den jeweiligen Kategorien genannt.
Darüber hinaus kann unser Unternehmen durch andere oder zusätzliche Risiken beeinflusst werden, die uns gegenwärtig nicht bewusst sind oder die wir nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als wesentlich erachten. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich derzeit als geringer eingeschätzte Risiken innerhalb des Prognosezeitraums in einer Weise verändern, dass sie eine potenziell höhere Auswirkung haben können als derzeit als bedeutender eingeschätzte Risiken.
Wir sind auf Märkten tätig, die sich durch ein hohes Maß an Wettbewerb und kontinuierliche technologische Entwicklungen auszeichnen. Unser Unternehmen steht in einem zunehmenden Wettbewerb mit alternativen Telekommunikationsanbietern wie Kabelbetreiber, MVNOs sowie Unternehmen für Unterhaltungselektronik, und auch mit alternativen Telekommunikationsdienstleistungen wie OTT (Over-the-top). Es besteht das Risiko, unsere Wachstumsziele und geplanten Umsatzerlöse nicht zu erreichen. Um uns gegenüber diesen Unternehmen und Entwicklungen zu behaupten, müssen wir auch in Zukunft wettbewerbsfähige Dienstleistungen zur Verfügung stellen und unsere Produkte erfolgreich vermarkten. Dazu beobachten wir neue Kundenbedürfnisse, die Geschäftsaktivitäten unserer Mitbewerber, technologische Änderungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen systematisch und berücksichtigen sie bei unseren Planungen. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.
In einem Umfeld, welches durch starken technischen Wandel gekennzeichnet ist, besteht das Risiko, dass wir technische Anforderungen und Kundenwünsche nicht rechtzeitig antizipieren und umsetzen können. Fehlinterpretationen und falsche Entscheidungen bergen das Risiko, dass die Akzeptanz unserer Produkte durch den Kunden negativ beeinflusst wird, und könnten dazu führen, dass wir unsere Wachstums- und Ertragsziele nicht erreichen. Diesem moderaten Risiko versuchen wir durch ein Monitoring unserer Bruttomarge, Churn-Raten sowie umfassender Markforschungsaktivitäten zu begegnen.
Wir sind in einem stark regulierten Marktumfeld aktiv. Entscheidungen der Regulierungsbehörden können Dienstleistungen, Produkte und Preise direkt und bedeutend beeinflussen.
Unsere Lizenzen und die uns gewährte Lizenznutzungsrechte sind befristet und von einer vorhergehenden Zuteilung abhängig. Wenn wir die für unser Geschäft notwendigen Lizenzen und Frequenznutzungsrechte nicht verlängern oder neu einholen können oder wenn sich die finanziellen Bedingungen für die Nutzung dieser Lizenzen und Rechte erheblich ändern, entstehen höhere Investitionskosten als geplant. Eine ebenso hierdurch mögliche Veränderung im Netzausbau könnte sich auch negativ auf die erwarteten Umsatzerlöse auswirken. Insgesamt stufen wir das Risiko als bedeutend ein.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt erheblichen Einflüssen und Vorgaben der Regulierungsbehörden. Abweichungen bei der Interpretation dieser Vorgaben könnten jedoch Bußgelder zur Folge haben und sich somit negativ auf unsere Finanzlage oder Reputation auswirken.
Preisregulierte Dienste umfassen auch das internationale Roaming von Sprach-, SMS- und Datendiensten. Die EU-Kommission hat mit der im November 2015 in Kraft getretenen Telecom-Single-Market-Verordnung (TSM-VO) eine schrittweise Abschaffung der Roaming-Aufschläge bei Endkunden auf ihren jeweiligen Inlandstarif ("Roam-like-home") bis zum 15. Juni 2017 beschlossen (>Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Group). Dennoch können die Regulierungsbehörden darüber hinaus jederzeit zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Roaming-Tarife und Festnetz- oder Mobilfunkterminierungs-entgelte weiter zu kürzen. Ebenso könnten sie uns dazu verpflichten, Dritten zu reduzierten Preisen Zugang zu unseren Netzen zu gewähren. Es besteht somit das moderate Risiko, dass sich die Maßnahmen der Regulierungsbehörden nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.
In der von der EU-Kommission erfolgten Freigabe des Erwerbs der E-Plus Gruppe wurde die Telefónica Deutschland Group zur Erfüllung verschiedener Auflagen verpflichtet. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung, einem potenziellen neuen Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen, Infrastruktur und Netzkapazitäten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Frequenzauktion im Jahr 2015 ist kein Neueinsteiger aufgetreten und auch sonst wurde diese Auflage bislang nicht abgerufen. Zur Erfüllung einer weiteren Auflage haben wir mit der Drillisch Group umfangreiche Vereinbarungen zur Abgabe von Netzkapazitäten und Serviceleistungen getroffen. Zur Sicherstellung der strikten Einhaltung der geschlossenen Verträge und damit zur Vermeidung erheblicher möglicher Strafzahlungen wurde ein umfangreiches Projekt aufgesetzt. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.
Die elektromagnetische Verträglichkeit von Sendeanlagen könnte aufgrund möglicher, bisher nicht bewiesener Gesundheitsrisiken einer Neuregelung unterliegen. Dabei wäre eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und des Ausbaus unseres Mobilfunknetzes im Falle einer Änderung der Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Sendeleistung möglich. Dieses Risiko ist als moderat einzustufen.
Um den genannten regulatorischen Risiken entgegenzuwirken, pflegt die Telefónica Deutschland Group einen engen Austausch zu den Entscheidungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene. So können wir unsere Interessen und Standpunkte rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbringen. Zudem prüfen und nutzen wir Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, um für uns positive Veränderungen aktiv herbeizuführen.
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit begegnet die Telefónica Deutschland Group Risiken durch den Abschluss umfangreicher Versicherungen. Insbesondere Risiken, die sich aus dem Betrieb der technischen Infrastruktur sowie durch mögliche Verstöße gegen das Urheber- oder Patentrecht ergeben könnten, werden dadurch signifikant reduziert. Trotzdem könnten unvorhergesehene Ereignisse unter anderem Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn sich unser Versicherungsschutz oder unsere Rückstellungen als unzureichend herausstellen sollten. Im Rahmen des Managements unserer Versicherungsabdeckung findet eine regelmäßige Überprüfung statt, um eine bestmögliche und wirtschaftliche Abdeckung zu erreichen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit hängt von unserer Fähigkeit ab, neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu halten. In einem Umfeld, welches durch ständige Weiterentwicklung von Produkten, Services und Tarifen gekennzeichnet ist, müssen wir darüber hinaus auch unsere Netzwerkleistung und die unserer Wettbewerber im Blick haben. Sollten unsere Angebote auf dem Markt keine Akzeptanz finden, würden wir in der Neukundengewinnung hinter unseren Wettbewerbern stehen. Wir begegnen diesem bedeutenden Risiko einerseits durch die intensive Beobachtung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, aber auch durch ein umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente.
Anhaltende oder wiederholte Störungen oder Schäden in unseren Mobilfunk- oder Festnetzen sowie in unseren technischen Anlagen könnten die Kundenzufriedenheit negativ beeinflussen und Kundenverlust oder Umsatzeinbußen zur Folge haben. Auch hier setzen wir unser umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente und Systeme entgegen. Zudem sind versicherbare Risiken im Rahmen unseres Versicherungsprogramms abgedeckt. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.
Gerade die derzeitigen Netzwerkkonsolidierungen können vorübergehende, regionale Verschlechterungen bedingen. Dies könnte zu höheren Churn-Raten und in der Konsequenz zu Umsatzverlusten führen. Hier setzen wir auf die ständige Kontrolle der Qualitätsindikatoren. Einen speziellen Fokus legen wir auf Kundenbeschwerden, wobei gerade für Großkunden hier entsprechende Ressourcen bereitgestellt sind. Derzeit stufen wir dieses Risiko als moderat ein.
Als Mobilfunk- und Festnetzbetreiber sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten und -produkten sind wir-wie andere Unternehmen aus der Branche auch - von wenigen Hauptlieferanten abhängig. Diese stellen wichtige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die hauptsächlich die IT- und Netzinfrastruktur betreffen. Wenn diese Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht termingerecht zur Verfügung stellen, könnte dies den Betrieb und Ausbau des Netzes gefährden, was sich wiederum nachteilig auf unser Unternehmen und die Ertragslage auswirken könnte. Das Gleiche gilt, wenn Anbieter, an die wir aus Effizienzgründen Projekte vergeben, die Dienstleistungen nicht in der geforderten Frist oder Qualität erbringen. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements bewerten wir fortlaufend die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen sowie die hier möglichen Risiken. Wir können dadurch Schwachstellen frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Die Nutzung der Kernmarke O2 in Deutschland ist Gegenstand einer Lizenzvereinbarung mit der O2 Worldwide Ltd., einem Tochterunternehmen der Telefónica, S.A. Mit KPN besteht eine langfristige Vereinbarung über die Nutzung der Marke BASE in Deutschland. Für unsere Geschäftstätigkeit sind die Markenrechte von erheblicher Bedeutung. Gerade der Verlust einer Marke könnte sich auf Kundenwachstum und damit die Umsatzerlöse negativ auswirken. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein, auch wenn keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung der Vertragsbeziehungen vorliegen.
Die Telefónica Deutschland Group bezieht auch nach der eigenen Börsennotierung und dem Zusammenschluss mit der E-Plus Gruppe in erheblichem Ausmaß Dienstleistungen und Vorleistungen von der Telefónica, S.A. Group. Insbesondere im Bereich des Finanzmanagements sowie bezüglich IT-Dienstleistungen besteht eine Reihe von Verträgen. Sollten Vorleistungen durch die Telefónica, S.A. Group nicht weiter erbracht werden, besteht das moderate Risiko, diese am Markt nicht oder nicht zu gleich günstigen Konditionen beziehen zu können. Auch hier liegen keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung dieser Dienstleistungsbeziehungen vor.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Telefónica Deutschland Group zur Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen verpflichtet. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften beinhaltet per se ein Risiko für die Geschäftstätigkeit, den Geschäftserfolg sowie die Reputation des Unternehmens.
Im Zuge unserer Geschäftstätigkeit sammeln und verarbeiten wir Kundendaten und andere personenbezogene Daten. Es besteht das Risiko eines Missbrauchs oder Verlusts dieser Daten. Dies könnte einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Bestimmungen darstellen und Bußgelder, Reputationsverluste sowie die Abwanderung von Kunden und damit einhergehend Umsatzverlust zur Folge haben. Insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung konnte es zu Verzögerungen bei der Implementierung dieser Vorgaben kommen und die Zahlung von Bußgeldern durch uns zur Folge haben. Deshalb stufen wir das Risiko nicht mehr als moderat, sondern als bedeutend ein.
Aus den Verträgen mit Vertriebspartnern, Lieferanten und Kunden können sich Vertragsstrafen oder Forderungen ergeben, sollten wir unseren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder z.B. vereinbarte Abnahmemengen nicht erfüllen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Unsere Kundenbeziehungen sowie die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben, werden von Verbraucherschutzagenturen ständig beobachtet. Von der Unternehmenssicht abweichende Interpretationen konnten dazu führen, dass diese Agenturen eine Verletzung der Kundenrechte sehen und rechtliche Maßnahmen gegen uns ergreifen. Es besteht das moderate Risiko, dass dadurch unser Geschäftsergebnis oder unsere Reputation negativ beeinträchtigt werden könnten.
Die Airdata AG, Stuttgart und die 1&1 Telecom GmbH, Montabaur haben ihre ursprünglich eingereichten Klagen am Gericht der Europäischen Union gegen die Freigabeentscheidung der EU-Kommission vom 2. Juli 2014 zum Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Holding AG mit E-Plus wieder zurückgenommen. Die Klagen zielten auf eine vollständige Aufhebung der Freigabeentscheidung ab. Mass Response und Multiconnect haben Klagen gegen die Äußerungen der EU Kommission zum Umfang unserer 4G Zugangsverpflichtung eingereicht. Alternativ klagen sie hilfsweise jedoch auch gegen die Freigabeentscheidung als solche. Da die mit den ursprünglichen Klagen von Airdata AG und 1&1 Telecom GmbH verbundenen potenziellen finanziellen Auswirkungen nun gesunken sind, stufen wir das Risiko nicht mehr als bedeutend, sondern als moderat ein.
Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken, insbesondere aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, hat die Telefónica Deutschland Group ein Compliance Management System etabliert. Bestandteile dieses Managementsystems sind die geltenden Geschäftsgrundsätze, eine Reihe von Richtlinien sowie die fortlaufende Schulung von Mitarbeitern bezüglich der wesentlichen Rechtsvorschriften und Vorgaben, insbesondere auch die der neuen Datenschutzgrundverordnung sowie des Themas Informationssicherheit. In Ergänzung dazu sind rechtliche Risiken, soweit zulässig, durch Versicherungen abgedeckt. Zudem unterhält die Telefónica Deutschland Group eine interne Compliance- und Rechtsabteilung sowie ständigen Kontakt zu externen Rechtsanwaltskanzleien, Behörden, Vereinen und Verbänden.
Wie jedes Unternehmen werden wir regelmäßig Steuerprüfungen unterzogen. Solche beinhalten per se das Risiko, dass Steuernachzahlungen für vorherige Besteuerungszeiträume festgesetzt werden könnten, falls die Steuerbehörden eine abweichende Meinung zu den unserer Steuererklärung zugrunde liegenden Auslegungen und Zahlen vertreten. Weiterhin könnten Veränderungen im Steuerrecht oder die Auslegung existierender Vorschriften durch Gerichte oder Steuerbehörden negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage haben. Diesem moderaten Risiko versuchen wir durch regelmäßige Teilnahme an Expertenrunden und Arbeitskreisen zu begegnen, um hierdurch Veränderungen für die Auslegung der Steuergesetze frühzeitig erkennen zu können.
Zum Ende des Geschäftsjahres liegen keine wesentlichen sonstigen (globalen) Risiken vor.
Die Telefónica Deutschland Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Diese sind im Rahmen des oben beschriebenen Risikomanagementprozesses als geringe Risiken bewertet. Sollten diese Finanzmarktrisiken eintreten, könnten sie sich dennoch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Group auswirken und sind deshalb nachfolgend einzeln dargestellt.
Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien für Risikomanagementverfahren und für den Einsatz von Finanzinstrumenten festgelegt, einschließlich einer klaren Aufgabentrennung in Bezug auf Finanztätigkeiten, Abrechnung, Rechnungslegung und zugehöriges Controlling. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zum Management von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien festgelegt, die sich aus bewährten Standards für die Risikobewertung und die Überwachung im Hinblick auf den Einsatz von Finanzderivaten ableiten.
Das Marktrisiko besteht in dem Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie etwa Wechselkurs- und Zinssatzänderungen sich auf den Wert von Finanzinstrumenten oder auf die Erträge der Telefónica Deutschland Group auswirken.
Die zugrunde liegende Währung für die Finanzberichte der Telefónica Deutschland Group ist der Euro. Sämtliche Abschlüsse der Tochtergesellschaften der Telefónica Deutschland Group werden ebenfalls in Euro aufgestellt, daher unterliegt die Telefónica Deutschland Group keinem Translationsrisiko.
Das Transaktionsrisiko, das sich aus den Geschäftsbeziehungen der Telefónica Deutschland Group mit ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern in Ländern mit einer anderen Landeswährung als dem Euro ergibt, ist aufgrund des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts nicht wesentlich. Da sich die Telefónica Deutschland Group ausschließlich durch selbst generierte Zahlungsmittel in Euro sowie in Euro denominiertes Eigen- und Fremdkapital finanziert, ergibt sich hieraus ebenfalls kein Wechselkursrisiko.
Die Effekte vor Steuern einer simultanen, parallelen Aufwertung (Abwertung) des Euro gegenüber allen Fremdwährungen in Höhe von 10 % auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung und dadurch auf das Eigenkapital hätte im Geschäftsjahr 2017 bzw. 2016 betragen:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Risikoposition | +/(-) 10% | Risikoposition | +/(-) 10% |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | (5,4) | 0,5/(0,5) | (12,4) | (1,1)/1,1 |
| GBP | 0,8 | 0,1/(0,1) | 0,6 | 0,1/(0,1) |
Da die Telefónica Deutschland Group kein Cashflow Hedge Accounting anwendete, war ausschließlich die Konzerngewinn- und Verlustrechnung von den Auswirkungen der Sensitivitäts-analyse betroffen.
Als Zinsrisiko wird das Risiko betrachtet, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko, indem es ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten anstrebt. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden ggf. Zinsswaps eingesetzt.
Bei der Telefónica Deutschland Group ergeben sich Zinsrisiken hauptsächlich durch variabel verzinste Darlehensverträge als Kreditnehmer und Zinsswaps sowie aus den variabel verzinsten Cash-Pooling-Konten bei der Telfisa Global B.V. Zur Reduzierung bestehender Zinsrisiken wurden im November 2013 und im Februar 2014 im Zusammenhang mit der Emission von Anleihen jeweils Zinsswaps auf einen Teilbetrag der Anleihenominalbeträge abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Zinsswap-Kontrakte zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Diese Zinsswaps gleichen in Höhe ihrer Nominalbeträge die Auswirkungen künftiger Marktzinsänderungen auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschulden aus den Anleiheemissionen aus (Fair Value Hedge). Die Sicherungsbeziehungen werden gemäß Hedge Accounting nach IAS 39 bilanziert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehungen wurden sowohl die Beziehung zwischen dem jeweiligen Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel und Strategie der Absicherung dokumentiert. Es erfolgten eine konkrete Zuordnung vom Absicherungsinstrument zu der entsprechenden Verbindlichkeit und eine Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Die bestehende Sicherungsbeziehung wird fortlaufend auf Effektivität hin überwacht.
Die Netto-Risikoposition für variable Zinsen der Telefónica Deutschland Group beträgt zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2017 -166 Mio. EUR und in 2016 -142 Mio. EUR, die im Wesentlichen auf die revolvierenden Kreditlinien, den Zinsswap und auf die bei der Telfisa Global B. V. hinterlegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zurückzuführen ist.
Die Effekte vor Steuern auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung aus der Änderung der Zinssätze variabel verzinslicher Finanzinstrumente von +/-100 Basispunkten zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2017 und 2016 werden nachstehend angegeben. Es gibt keine Auswirkung, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen wird. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| +100bp | 2 | 1 |
| -100bp | 4 | 4 |
Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko finanzieller Verluste aus der Unfähigkeit des Vertragspartners, Schulden vertragsgemäß zu tilgen oder zu bedienen. Das maximale Ausfallrisiko der Telefónica Deutschland Group entspricht zunächst dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (ohne Berücksichtigung etwaiger Garantien oder Sicherheiten).
Die Telefónica Deutschland Group erachtet die Steuerung des kommerziellen Ausfallrisikos als entscheidend, um ihre Ziele für ein nachhaltiges Wachstum des Geschäfts und der Kundenbasis im Einklang mit ihren Risikomanagementrichtlinien zu erreichen. Für das Management und die Überwachung von Ausfallrisiken wurden geeignete Prozesse festgelegt, welche die laufende Überwachung von angenommenen Risiken und der Ausfallhöhe beinhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kunden, die erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group haben können. Für diese Kunden werden abhängig vom Geschäftsbereich und von der Art der Geschäftsbeziehung entsprechende Kreditmanagementinstrumente wie eine Kreditversicherung oder Sicherheiten für die Begrenzung des Ausfallrisikos eingesetzt. Zur Kontrolle des Ausfallrisikos führt die Telefónica Deutschland Group regelmäßig eine Analyse der Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch und bucht Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen mit Ausfallrisiko.
Die Telefónica Deutschland Group hat bezüglich ihrer Barüberschüsse im Einklang mit der Konzernpolitik der Telefónica Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., einer Konzerngesellschaft der Telefónica, S.A. Group, abgeschlossen und hinterlegt dort ihre Barüberschüsse. Die Telefónica, S.A. ist von internationalen Ratingagenturen mit einem Investment Grade Rating eingestuft.
Die finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Telefónica, S.A. Group Vertragspartnerin war, beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 650 Mio. EUR und zum 31. Dezember 2016 auf 643 Mio. EUR.
Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Zur Sicherstellung der Liquidität werden auf Basis einer detaillierten Finanzplanung die Mittelzu- und -abflüsse fortlaufend überwacht und zentral gesteuert. Die Telefónica Deutschland Group schließt im Rahmen ihres Liquiditätsmanagement entsprechend der Konzernpolitik der Telefónica, S.A. Group Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Niederlande, ab. Neben der operativen Liquidität werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend geprüft, um die finanzielle Flexibilität der Telefónica Deutschland Group sicherzustellen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 verfügt die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien aus kurzfristigen Überziehungslinien sowie revolvierenden Kreditfazilitäten und Darlehen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in einem Gesamtvolumen von 2.015 Mio. EUR, zum 31. Dezember 2016 betrugen diese nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien 1.675 Mio. EUR.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2017 587 Mio. EUR bzw. 613 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016.
Die nachstehende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group auf Basis der vertraglichen, nicht diskontierten Zahlungen (inklusive Zinsen):
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| Zum 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Summe Buchwert | Mittelabfluss brutto | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden | 1.268 | 1.356 | - | 954 | 402 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 19 | 19 | - | 19 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 637 | 637 | 637 | - | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.224 | 2.224 | 2.224 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 4.147 | 4.236 | 2.861 | 973 | 402 |
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| Zum 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Summe Buchwert | Mittelabfluss brutto | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden | 1.721 | 1.860 | 79 | 1.433 | 348 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 17 | 17 | - | 17 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 37 | 37 | 37 | - | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.286 | 2.286 | 2.286 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 4.061 | 4.200 | 2.402 | 1.450 | 348 |
Die konsequente Nutzung unternehmerischer Chancen zur künftigen Steigerung von Umsatz und OIBDA sowie ihre frühzeitige und kontinuierliche Identifizierung, Analyse und Steuerung sind wesentliche Aufgaben des Managements der Telefónica Deutschland Group.
Die im Rahmen des strategischen Zielsetzungsprozesses ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale werden im Rahmen eines jährlichen Planungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Geschäftsbereichen priorisiert. Daraus werden in der Folge die entsprechenden strategischen Ziele abgeleitet. Zur Messung der strategischen Umsetzung werden konkrete finanzielle Ziele in Form finanzieller Leistungsindikatoren (KPIs) auf der Ebene der Geschäftsbereiche festgelegt.
Chancenmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses zur Bestimmung der strategischen Ziele. Es erfolgt sowohl im Rahmen der Budgeterstellung für die kommenden zwölf Monate als auch im Rahmen der langfristigen Planung.
Chancen werden weder im Risikoregister erfasst noch quantifiziert.
Im September 2017 haben wir unser Kundenangebot O2 Free angepasst. Mit dem neuen O2 Free Portfolio erhöhen wir die Attraktivität von höherwertigen Tarifen. Sollte die Kundenpenetration der höheren Tarife unsere Erwartungen übertreffen, könnten unsere Umsatzerlöse und das operative Ergebnis unsere aktuellen Prognosen übertreffen.
Die Entwicklung des deutschen Telekommunikationsmarkts wird auch künftig vom mobilen Datengeschäft und der wachsenden Nutzung mobiler Datengeräte wie Smartphones und Tablets getrieben. Im Allgemeinen ist ein wesentlicher Anstieg der Nachfrage nach mobilen Daten über verschiedene Effekte denkbar. Die Datennachfrage wird durch den weiteren Ausbau des LTE-Netzes und den steigenden Anteil von LTE-Geräten und neuen Portfolios mit großen Datenpacketen auch in Zukunft weiter steigen. Die höheren Übertragungsraten von LTE im Vergleich zu UMTS motivieren Kunden dazu, zunehmend datenintensive Dienste wie Musik- und Videostreaming auf mobilen Geräten zu nutzen. Infolgedessen haben LTE-Kunden einen höheren Datenverbrauch als UMTS-Kunden. Das bedeutet, dass LTE-Kunden Tarife mit größerem Datenvolumen benötigen, was sich wiederum positiv auf die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen auswirkt. Zweitens kann die Nachfrage auch von potenziellen neuen Diensten, zusätzlichen mit dem Internet verbundenen Geräten oder wachsender Popularität bestehender datenintensiver Dienste positiv beeinflusst werden.
Sollten sich einzelne Merkmale des deutschen Telekommunikationsmarktes wie beispielsweise Smartphone-Penetration, Nachfrage nach LTE oder durchschnittlicher monatlicher Datenverbrauch pro Kunde positiver als in unserem Ausblick prognostiziert auswirken, dann würden unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unseren derzeitigen Ausblick übertreffen.
In 2018 werden wir den Ausbau unseres LTE-Netzes weiter vorantreiben. Die Qualität des Netzes wird von der Einführung des 1800-MHz-LTE-Bands in Städten beeinflusst, wodurch sich die Gesamtkapazität erhöht. Sollte der Ausbau unseres LTE-Netzes aufgrund positiverer allgemeiner Bedingungen schneller erfolgen oder sollten unsere Kunden auf die bessere Qualität des LTE-Netzes positiver reagieren als in unserem Ausblick dargestellt, könnte unser Anteil am mobilen Datengeschäft stärker wachsen als vorhergesagt. Demzufolge könnten unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unsere derzeitige Prognose übertreffen.
Die höhere Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-VDSL-Verbindungen aufgrund einer schneller als geplant verlaufenden Einführung durch die Telekom Deutschland GmbH oder technische Fortschritte, welche die maximale Übertragungsrate dieses Produkts auf über 100 Mbit/s erhöhen, könnten zu einer stärker als erwarteten Nachfrage nach unseren VDSL-Produkten auf Basis der Kooperation im Festnetz führen. Dies würde sich positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser OIBDA auswirken und wir könnten demzufolge unsere Prognose übertreffen. Wir können über unsere Kooperation auch an Vorteilen neuer Technologien wie Super Vectoring teilhaben, die die Telekom zunehmend in ihrem Netz einsetzen wird.
Um unsere Position auf dem deutschen Markt für mobile Telekommunikationsdienstleistungen vollständig auszunutzen und zusätzliche Wachstumschancen zu monetarisieren, haben wir innovative digitale Produkte und Mehrwertdienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Kommunikationsdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen eingeführt. Auch ist die Einführung weiterer Projekte geplant. Insbesondere im Hinblick auf das IoT gehen einige Analysten davon aus, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren mit jährlichen Wachstumsraten im zweistelligen Bereich zunehmen wird.
Sollte sich die Nachfrage nach unseren digitalen Produkten und Dienstleistungen besser entwickeln als derzeit erwartet, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken und wir könnten unsere Prognose damit übertreffen.
In vielen Branchen einschließlich der Telekommunikation ist ein Trend zur "Selbstversorgung" zu beobachten. Prozesse, die früher von Servicepersonal durchgeführt wurden, werden nun zunehmend von den Kunden selbst online oder mittels Smartphone-Apps ausgeführt. Die Kunden übernehmen eine aktivere Rolle und profitieren von einem unmittelbaren visuellen Feedback. Darüber hinaus stehen Lösungen zur "Selbstversorgung" jederzeit rund um die Uhr zur Verfügung und eventuelle Warteschleifen können vermieden werden. Daher tritt das Smartphone zunehmend in den Mittelpunkt des täglichen digitalen Lebens.
Wenn dieser Trend stärker als erwartet anhält, könnte dies zu höherer Kundenzufriedenheit und Kosteneinsparungen beim Kundendienst führen und damit unser OIBDA erhöhen.
Als Teil eines der größten Telekommunikationskonzerne der Welt profitiert die Telefónica Deutschland Group von Skaleneffekten in den Bereichen Beschaffung, Kooperationen und Entwicklung digitaler Produkte. Sollten sich diese Skaleneffekte besser als erwartet entwickeln, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unsere Ertragslage auswirken und wir könnten unsere Prognose übertreffen.
Nach unserer Wertung resultieren die größten potenziellen Auswirkungen aus dem intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt, dem regulatorischen Umfeld sowie aus der Notwendigkeit, einen qualitativ hochwertigen Service sicherzustellen. Ein neues Risiko ergibt sich aus den laufenden Netzwerkkonsolidierungen. Die markanteste positive Veränderung ist der Wegfall des Risikos aus geänderten regulatorischen Anforderungen zur Erhebung und Validierung von Kundendaten gemäß § 111 TKG nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juli 2017.
Nach unserer Einschätzung hat sich die Lage der für die Telefónica Deutschland Group erheblichen Risiken und Chancen bis auf die oben genannten Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert.
Gegenwärtig werden durch uns keine Risiken identifiziert, die einzeln oder kumulativ mit anderen Risiken geeignet wären, den Fortbestand unseres Unternehmens zu gefährden.
Wir sind davon überzeugt, dass wir bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein werden, relevante Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen, um ihnen entgegenzuwirken, einleiten zu können.
Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft unseres Unternehmens eine solide Basis für unsere künftige Geschäftsentwicklung bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die sich dem Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen. Angesichts unserer technologisch hochwertigen Produktangebote, unserer Stellung im Markt, unserer digitalen Innovationskraft, der Zugehörigkeit zu einem der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt, unserer engagierten Mitarbeiter sowie unserer strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und Identifikation von Chancen sind wir zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den genannten Risiken und Chancen ergeben, im Jahr 2018 erfolgreich begegnen zu können.
Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB.
Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Das im Abschnitt >RISIKO- UND CHANGENMANAGEMENT beschriebene Risikomanagement beinhaltet auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise, deren Ziel die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist. Das von uns eingeführte IKS erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen z. B. des deutschen Aktiengesetzes und des HGB auch die Vorschriften des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act (SOX). Die Verpflichtung zur Erfüllung der vorgenannten SOX-Anforderungen durch die Telefónica Deutschland Group ergibt sich aus der Registrierung ihres Mehrheitsaktionärs, der Telefónica S.A., bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission). Weiterhin erfüllt das IKS der Telefónica Deutschland Group das globale IKS-Control-Setup der Telefónica S.A.
Die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Telefónica Deutschland und erfolgt unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen.
Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan. Diese müssen beide von allen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses analysiert. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden durch den Bereich Finance & Accounting in unseren Bilanzierungsrichtlinien und dem Kontenplan berücksichtigt.
Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Telefónica Deutschland, ihren Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Ventures) berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Die Rechnungslegung der einzelnen Gesellschaften erfolgt entweder durch den Bereich Finance & Accounting oder in enger Abstimmung mit diesem. Bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss in unserem Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen.
In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und regelmäßig geschult. Die Abschlussinformationen müssen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Kritische Aufgabenfelder im Rechnungslegungsprozess sind zum Zwecke einer wirksamen Funktionentrennung entsprechend aufgeteilt und es gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von einzelnen Konzerngesellschaften berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen werden insbesondere die IT-Sicherheit, das Veränderungsmanagement und die operativen IT-Vorgänge kontrolliert. Zugriffsberechtigungen beispielsweise sind definiert und etabliert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS wird jährlich durch den Vorstand der Telefónica Deutschland beurteilt. Dazu prüft unsere interne Revision kontinuierlich die Einhaltung der Richtlinien, die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres IKS sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Risikomanagementsystems und berichtet darüber dem Vorstand der Telefónica Deutschland.
Unter anderem durch den Prüfungsausschuss ist der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland gemäß § 171 Abs. 1 AktG i.V. m. §107 Abs. 3 AktG in das IKS eingebunden. Diesem obliegt die Überwachung insbesondere des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Weiterhin sichtet der Prüfungsausschuss die Unterlagen zum Einzel- und Konzernabschluss der Telefónica Deutschland und erörtert die Abschlüsse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.
Im Rahmen seines risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet sich der Abschlussprüfer ein Urteil über die Wirksamkeit der für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS und berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Abschlussbesprechung.
Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bei Bedarf, beispielsweise zum Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder für steuerliche Zwecke, wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG eine wichtige Grundlage dar. Für die Telefónica Deutschland Holding AG und andere nach HGB bilanzierende Konzerngesellschaften ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der anderen nach HGB bilanzierenden Konzerngesellschaften.
Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2017 um 2,2%, preis- und kalenderbereinigt sogar um 2,5%. Die Wachstumsprognosen haben sich im Wesentlichen bestätigt und konnten im Vergleich zu früheren Prognosen sogar verbessert werden. So ist das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im dritten Quartal 2017 um 0,8 % höher als im zweiten Quartal 2017. Laut Angaben der Wirtschaftsinstitute wird der private und öffentliche Konsum auch 2018 die wesentliche Stütze der deutschen Konjunktur sein. Grundlage hierfür sind vor allem die steigende Kaufkraft der Haushalte und eine weiterhin positive Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Ein Risiko für die Konsumkonjunktur und damit auch für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bleibt nach wie vor eine etwaige Eskalation auf den internationalen Krisenherden. Außerdem bleibt abzuwarten, wie sich der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) auf die europäische und vor allem die deutsche Wirtschaft auswirken wird.
Quelle: Gfk Konsumklima, Bundesbank, BMWi, Statistisches Bundesamt, Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute
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| In % | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,8 | 2,2 | 2,1 |
Neben der Vernetzung von Menschen bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie Industrie 4.0, Connected Car und autonomes Fahren, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities. Ein weiterer Trend ist die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Smartphones und Tablets werden zum Wegbereiter des digitalen Wandels hin zu einem umfassenden "Digital Lifestyle" in Deutschland. Gleichzeitig erhöht die steigende Verbreitung von datenbasierten Kommunikationsdiensten, den sogenannten Over-the-top-Anwendungen (OTT) wie z. B. WhatsApp, Skype, Facebook, oder Apple Facetime oder auch Musik- und Videostreaming Anbietern, die Datennutzung.
Dies führt alles zu einem weiteren Anstieg des übertragenen Datenvolumens. Somit wird für Mobilfunkanbieter die Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts weiterhin stark im Fokus stehen. Analysten erwarten, dass im Jahr 2018 der Umsatz mit Daten um 13 Prozent steigen wird.
Gleichzeitig wird sich durch weiteren Preisdruck sowie ein geändertes Kundenverhalten der Negativtrend im "klassischen Telekommunikationsgeschäft" bei mobiler Sprache und SMS fortsetzen.
Quelle: Ovum, Analysys Mason, Bitkom, BMWi
Telefónica Deutschland Group erzielte 2017 ein solides operatives Ergebnis und setzte die Integrationsarbeiten wie geplant fort. Nachdem die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen in Vorperioden stark unter Druck stand, erreichte Telefónica Deutschland Group 2017 einen gegenüber dem Vorjahr stabilen Umsatz aus Mobilfunkdienstleistungen (bereinigt um regulatorische Effekte). Das Unternehmen erreichte ca. 75% bzw. ca. 670 Mio. EUR des gesamten Synergieziels an kumulierten operativen Cashflow-Einsparungen von 900 Mio. EUR im Jahr 2019. Diese führte zu einem Anstieg des OIBDA (bereinigt um Sondereffekte) von 2,6% gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus verzeichnete Telefónica Deutschland Group 2017 einen Investitionsaufwand in Höhe von 950 Mio. EUR. Auf diesen Erfolgen wird das Unternehmen 2018 aufbauen.
2017 blieb das Umfeld im deutschen Mobilfunkmarkt rational, aber dynamisch. Der Fokus der Marktteilnehmer lag auf profitablem Wachstum durch die Stimulierung von Datennutzung durch den Kunden. Telefónica Deutschland Group hat erfolgreich große Datenpakete in sein O2 Free-Portfolio aufgenommen und damit einen neuen Standard für mobile Freiheit gesetzt. Wir halten große Datenpakete für den nächsten logischen Schritt in einer zunehmend digitalen Welt und für einen wichtigen Treiber der Datenmonetarisierung. Er trägt dazu bei, den auslaufenden Trend der Tarifoptimierung in der Kundenbasis und OTT-Effekten auf den Umsatz aus Mobilfunkdienstleistungen entgegenzuwirken. Telefónica Deutschland Group wird auch 2018 in die Positionierung der O2 -Marke und des O2 Free-Portfolios im Kern-Segment des deutschen Markts investieren, um uns einen fairen Marktanteil zu sichern.
14 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 und IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.
Telefónica Deutschland Group setzt die erfolgreiche Mehrmarken- und Mehrkanalstrategie fort. Wir erwarten, dass sich das Preisniveau in 2018 weiter stabilisiert. Dennoch wird der Absatz im Partnerbereich aufgrund des Fokus auf größere Datenpakete und 4G erwartungsgemäß stark bleiben. Im Prepaid-Segment war im zweiten Halbjahr 2017 eine geringere Kundennachfrage zu verzeichnen, was auf die Einführung von Legitimationskontrollen und die neue Roaming-Verordnung zurückzuführen war. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend im Jahr 2018 und darüber hinaus fortsetzen wird. Die regulatorischen Änderungen (Senkung der Terminierungsentgelte und Roaming-Verordnung) blieben für die Umsatz- und OIBDA-Performance im Jahr 2017 ungünstig und werden sich auch im Jahr 2018 auswirken.
Telefónica Deutschland Group wird weiterhin neue Geschäftsmöglichkeiten nutzen, die sich in den Bereichen Advanced Data Analytics (ADA) und Internet der Dinge (IoT) ergeben: Mittelfristig erwarten wir vor allem vom IoT-Geschäft zusätzliche Wachstumschancen. Wir rechnen mit einem signifikanten Wachstum bei Geräten und Sensoren, das wir voraussichtlich durch Cross- und Upselling bei unseren zu mehr als 80% eigenen Kunden monetarisieren werden.
Wir messen den Erfolg dieser neuen Geschäftsfelder unter anderem an ihrem positiven Beitrag zur Umsatzentwicklung. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, ab 2018 die Umsatzerlöse als zentrale Finanzkennzahl einzuführen, um die oben genannten Chancen besser abzubilden. Umsatzerlöse werden hauptsächlich durch die Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkdienstleitungen generiert. Darüber hinaus beinhalten sie Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware sowie aus dem Verkauf von Festnetzdiensten. Für das Jahr 2018 erwarten wir, dass die Umsatzerlöse (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 30-50 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert bleiben. Die regulatorischen Einbußen stammen im ersten Halbjahr im Wesentlichen aus den Effekten der Annualisierung der Europäischen Roaming-Verordnung und in geringerem Maße aus der nächsten Stufe der Absenkung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte von 1,1 EURc pro Minute auf 1,07 EURc zum 1. Dezember 2017 und auf0,95 EURc zum 1. Dezember 2018. Die Umsätze aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware hängen von der Marktdynamik sowie von den Markteinführungszyklen und der Verfügbarkeit neuer Gerätegenerationen ab. Die Umsätze im Festnetzbereich werden weiterhin die Auswirkungen der schrittweisen Stilllegung unserer ULL-Breitbandzugangsinfrastruktur zeigen. Gleichzeitig vermarkten wir weiterhin Festnetz-Breitband- und konvergente Produkte auf der Grundlage unseres Vorleistungszugangs zur Netzinfrastruktur unserer Wettbewerber. Unsere Annahmen basieren auf einem anhaltend rationalen Wettbewerbsumfeld sowie stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Aus strategischer Sicht bleibt das um Sondereffekte bereinigte OIBDA ein zentraler finanzieller Leistungsindikator. Wir bekräftigen unser kumuliertes Synergieziel von etwa 900 Mio. EUR an Einsparungen beim operativen Cashflow in 2019 und streben Einsparungen von kumuliert ca. 800 Mio. EUR oder nahezu 90% des Gesamtziels bis Ende 2018 an. Weitere Einsparungen während des Jahres von ca. 80 Mio. EUR auf OIBDA-Ebene gehen überwiegend auf Einsparungen aus der Konsolidierung unseres Netzwerks zurück, die mit Ende 2018 weitgehend abgeschlossen sein wird, sowie auf einige Roll-over-Effekte aus der Restrukturierung von 1600 FTE, die wir per Ende 2017 weitgehend abgeschlossen hatten. Auf CapEx-Ebene erwarten wir während des Jahres weitere Einsparungen von etwa 50 Mio. EUR, die maßgeblich auf dem Ausbau eines einzigen LTE-Netzwerks) beruhen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass sich das um Sondereffekte bereinigte OIBDA (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 40-60 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr unverändert bis leicht positiv entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Integrationseinsparungen weitere Marktinvestitionen kompensieren werden. Unsere Einschätzung der regulatorischen Auswirkungen und des Marktinvestitionsbedarfs basiert auf der Erwartung eines weiterhin rationalen Kundenverhaltens auf die Roaming-Gesetzgebung und eines rationalen Verhaltens der Marktakteure. Wir gehen davon aus, dass die Margen für Mobilfunkhardware weiterhin weitgehend neutral bleiben.
Bei unserer Fokussierung auf die Umsatzerlöse als wichtigen Leistungsindikator betrachten wir die Investitionsquote als aussagekräftigeren Indikator in Bezug auf Industriestandards und Vergleichbarkeit. Daher ersetzen wir den Gesamtinvestitionsaufwand (CapEx) durch die Investitionsquote (Capex-Sales Ratio) als wichtigen Leistungsindikator für das Geschäftsjahr 2018. Telefónica Deutschland Group wird sich auch in diesem Jahr auf die Netzkonsolidierung, den weiteren Ausbau und die Verdichtung von LTE sowie auf die digitale Transformation unseres Geschäfts konzentrieren. Wir erwarten, dass die Investitionsquote (Capex-Sales Ratio) im Geschäftsjahr 2018 bei etwa 12-13% liegen wird.
Unser Zielverschuldungsgrad15 von maximal 1,0x Nettoverschuldung über OIBDA bleibt unverändert und wird kontinuierlich überprüft, etwa im Hinblick auf die Einführung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir in der Lage sind, einen soliden Free Cash Flow zu erwirtschaften. Wir unterstützen weiterhin eine hohe Dividendenauszahlung im Verhältnis zum Free Cash Flow. Wir bekräftigen zudem unseren Dividendenausblick mit einem prognostizierten Dividendenwachstum über 3 Jahre (2016-2018). Dies umfasst den Vorschlag einer Dividende in Höhe von 0,26 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2017, der auf der für Mai 2018 vorgesehenen Hauptversammlung eingebracht werden wird. Wir sind weiterhin bestrebt, eine überdurchschnittliche Aktionärsrendite zu erwirtschaften, und unterstützen auch weiterhin eine hohe Ausschüttungsquote im Verhältnis zum Free Cash Flow.
15 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden dividiert durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekte der letzten zwölf Monate.
Im Jahr 2017 hat Telefónica Deutschland Group erneut ihre operative Stärke unter Beweis gestellt. Das Unternehmen blickt nun auf das nächste Kapitel: Die digitale Transformation zu Deutschlands "Mobile Customer Champion" und "Digital Champion" mit einem klaren Fokus auf der Verbesserung des Kundenerlebnisses und die einfachere, schnellere und bessere Gestaltung unserer Abläufe für unsere Kunden. Bis 2019 bauen wir Deutschlands größtes und modernstes Mobilfunknetz auf, wobei der Schwerpunkt auf dem Zugang und der Zuverlässigkeit für die Mehrzahl der deutschen Kunden liegt. Wir werden die Datennutzung in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld und in einem rationalen, aber dynamischen Telekommunikationsumfeld mit erheblichem Wachstumspotenzial für Daten und Geräte weiter vorantreiben. In diesem Umfeld rechnen wir mittelfristig mit einem Umsatzwachstum im Einklang mit dem Markt und gewinnen dabei Marktanteile im IoT-Geschäft. Unsere eigenen Kunden sind unser größtes Kapital, und wir wollen sie fördern und weiterentwickeln, sowie viele weitere Kunden mit unserem erfolgreichen Multi-Channel- und Multi-Brand-Ansatzes bedienen. Unser Ziel ist es, Innovationen mit einem schnellen und flexiblen Go-to-Market-Ansatz sowie zukunftssicheren Produkten, Dienstleistungen und Lösungen in unseren verschiedenen Geschäftsbereichen zu realisieren. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin auf die operative Effizienz konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass wir durch die digitale Transformation unsere Margen weiter ausbauen und die Investitionen mittelfristig stabil halten können. Schließlich werden wir dank eines konservativen Finanzierungsprofils, das von einer soliden Free Cash Flow Entwicklung gestützt wird, eine attraktive Aktionärsrendite aufrechterhalten.
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| Referenzwert 2017 | Ausblick für 2018 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7.296 Mio. EUR | Weitgehend unverändert ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 30-50 Mio. EUR) |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte | 1.840 Mio. EUR | Unverändert bis leicht positiv gguü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 40-60 Mio. EUR) |
| Investitionsquote | 13% | ca. 12-13% |
| Dividende | EUR 0,26/Aktie Vorschlag für das Geschäftsjahr 2017 auf nächster Hauptversammlung | Jährliches Dividendenwachstum für 3 Jahre (2016 - 2018) |
16 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 und IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG war im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 im Sinne von § 312 AktG eine unmittelbar abhängige Gesellschaft von Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich. Darüber hinaus war die Telefónica Deutschland Holding AG im Sinne von § 312 AktG eine mittelbar abhängige Gesellschaft von O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, und von Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. Es besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Telefónica Deutschland Group und den vorgenannten Gesellschaften.
Daher hat der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Getroffene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."
Der Vergütungsbericht beschreibt Struktur und Ausgestaltung der Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wird die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2017 individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert ausgewiesen.
Der Bericht entspricht den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS). Er berücksichtigt ferner die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Oktober 2012 gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 und § 286 Abs. 5 HGB ("Opt-out-Beschluss")hat die Telefónica Deutschland Holding AG für die Jahre 2012 bis einschließlich 2016 keine zusätzlichen Angaben für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB veröffentlicht. Da in der Hauptversammlung 2017 kein erneuter Opt-out-Beschluss gefasst wurde, erfolgen die Angaben zur Vergütung des Vorstands zukünftig auf individualisierter Basis.
Das Vorstandsmitglied Markus Haas wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2016 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 bis zum Ablauf 31. Dezember 2019 erneut als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Er wurde zum neuen CEO der Telefónica Deutschland Holding AG ernannt. Sein Anstellungsvertrag wurde für die Dauer der erneuten Bestellung neu abgeschlossen. Die Vorstandsmitglieder Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Guido Eidmann, Valentina Daiber und Nicole Gerhardt wurden mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 und das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martín mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bestellt. Ihre Anstellungsverträge wurden für die jeweilige Dauer ihrer Bestellung abgeschlossen.
Das Vorstandsmitglied Thorsten Dirks hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 sein Amt als Vorstandsvorsitzender und -mitglied niedergelegt. Sein Anstellungsvertrag endete einvernehmlich mit Ablauf des 31. März 2017. Des Weiteren hat das Vorstandsmitglied Rachel Empey mit Wirkung zum 31. Juli 2017 ihr Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Ihr Anstellungsvertrag endete einvernehmlich mit Ablauf des 31. Juli 2017.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (einschließlich der ehemaligen Vorstandsmitglieder) besteht aus dem Festgehalt, einer variablen Barvergütung und langfristigen Vergütungskomponenten sowie Nebenleistungen. Die Nebenleistungen umfassen Firmenwagen, Lebens- und Unfallversicherungen sowie internationale Krankenversicherung, Altersversorgung, Reisekostenpauschalen, Mietzulagen, dem Ersatz von Kosten der Sozialversicherung, Umzugskostenerstattung, Heimflügen, Steuerausgleich, Schulkosten, Kosten der Steuer- bzw. Rechtsberatung, Gremienentschädigung, dem Ausgleich von Wechselkursverlusten sowie von abweichenden Lebenshaltungskosten und Expatzulage. Nicht alle Vorstandsmitglieder erhalten all diese Nebenleistungen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst einen fixen und einen variablen Bestandteil.
Das Verhältnis der erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten und der erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (bei 100 % Zielerreichung) stellen sich wie folgt dar:
Erfolgsunabhängige Komponente in 2017: 61 %, Erfolgsabhängige Komponenten in 2017: 39 % davon einjährige variable Vergütung 39 % und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 0%.
Der fixe Bestandteil besteht aus dem jährlichen Festgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, und aus den oben genannten Nebenleistungen.
Der variable Anteil der Vergütung besteht aus vier variablen leistungsbezogenen Vergütungskomponenten. Während Bonus I ausschließlich kurzfristige Komponenten enthält, enthalten Bonus II (Deferred Bonus), Bonus III und PIP ausschließlich Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, um eine überwiegende Ausrichtung der variablen Vergütung an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung sicherzustellen.
1) Der erste variable Anteil der Vergütung ist ein jährlicher Cash-Bonus (Bonus I).
Der Bonus I wird für die aktuellen Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2017 nach der Formel Zielbonus mal Geschäftsperformance berechnet. Der Zielbonus entspricht der Höhe nach einem festgesetzten Prozentsatz des jährlichen Festgehalts.
Bei der Geschäftsperformance sind zwei Komponenten maßgeblich, die sich zu 70 % am Erfolg der Telefónica Deutschland Holding AG (Telefónica Deutschland-Komponente) und zu 30 % an dem der Telefónica, S.A. (Telefónica, S.A.-Komponente) orientieren.
Die Parameter für die Bemessung der Telefónica Deutschland-Komponente, deren Gewichtung sowie die jeweilige Zielerreichung werden jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für das Jahr 2017 sind neben Finanzzielen auch Ziele vereinbart, die mittelbar und unmittelbar in Verbindung mit der Kundenzufriedenheit stehen. Wenn weniger als ein vom Aufsichtsrat jährlich festgelegter Prozentsatz des jeweiligen Zielwerts erreicht wird, beträgt der Wert für den Faktor der Geschäftsperformance 0 % (Knockout). Im Fall der Zielerreichung beträgt der Faktor 100 %. Wenn das Leistungsziel überschritten wird, gibt es eine Obergrenze von 125 %. Zwischenwerte der Zielerreichung werden nicht linear interpoliert, sondern nach einer vom Aufsichtsrat festgelegten Auszahlungskurve ermittelt. Die Auszahlungskurve ordnet für jeden vom Aufsichtsrat jährlich festgelegten Parameter dem tatsächlich erreichten, prozentualen Zielwert einem entsprechenden Geschäftsperformance Faktor (in %) zu. Die Summe der gewichteten Geschäftsperformance Faktoren ergibt die Telefónica Deutschland-Komponente. Die Telefónica, S.A.-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Ermessensleitend ist dabei die Unternehmensperformance der Telefónica, S.A. im betreffenden Jahr.
2) Der zweite variable Vergütungsbestandteil ist die Beteiligung am Performance und Investment Plan (PIP). Dieser Plan ("Performance und Investment Plan 2014") wurde am 30. Mai 2014 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. angenommen. Von dem "Performance und Investment Plan 2014" gibt es zwei Fassungen, nämlich die Fassung für Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A., anwendbar auf Markus Haas, und die Fassung für den oberen Führungsbereich) beide Fassungen unterscheiden sich darin, dass Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A.-wie unten näher dargestellt-eine Zuteilung von 125 % der ausgelobten Performance-Aktien erhalten können.
Nach dem PIP wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl von Performance-Aktien als Prämie (Award) zugeteilt. Die Anzahl der Performance-Aktien wird berechnet, indem ein Betrag, der einem bestimmten Anteil des festen Jahresgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entspricht, durch den durchschnittlichen Börsenpreis der Telefónica, S.A.-Aktie geteilt wird (Core Award). Nach drei Jahren geben die Performance-Aktien ein Recht zum (kostenlosen) Erwerb der entsprechenden Anzahl von Aktien der Telefónica, S.A. Voraussetzungen sind, dass die betreffende Person bei Ablauf des Zeitraums noch bei einem Unternehmen der Telefónica, S.A. Group beschäftigt ist und die Wertentwicklung der Aktie von Telefónica, S.A. über den "Erdienungszeitraum" mitsamt den zugehörigen Dividendenausschüttungen (Total Shareholder Return Telefónica, S.A.) in dem Zeitraum mindestens dem Median des Total Shareholder Return (Aktienrendite) eines Referenzindexes von weltweiten Telekommunikationsunternehmen entspricht. 30 % der ausgelobten Performance-Aktien werden erdient, wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. dem Median dieser Unternehmen entspricht. Die Zahl der erdienten Aktien erhöht sich auf 100 %, wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. im oberen Quartil des Referenzindexes liegt. Wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. zwischen dem oberen Quartil und dem Median liegt, wird die Anzahl der zugeteilten Aktien auf einer linear anteilsmäßigen Basis berechnet. Liegt der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. unter dem Median des Referenzindexes, verfallen die Anwartschaften. Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A. erhalten auf Grundlage des "Performance und Investment Plan 2014" eine Zuteilung von 125 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. mindestens den Total Shareholder Return Telefónica, S.A. des oberen Dezils der Vergleichsgruppe erreicht.
Alternativ zum Core Award sieht der PIP einen Enhanced Award vor, bei dem die Anzahl der Performance-Aktien gegenüber dem Core Award um 25 % erhöht ist. Bedingung für die Erreichung des Enhanced Award ist, dass ein Vorstandsmitglied eine bestimmte Zahl von Aktien der Telefónica, S.A. (derzeit 25 % des Core Award) auf eigene Kosten erwirbt. Sind die Voraussetzungen des Enhanced Award erfüllt, wird die Anzahl der tatsächlich zuzuteilenden Aktien auf Grundlage des Enhanced Award und nicht des Core Award berechnet.
Für das Geschäftsjahr 2017 hat das Executive Committee der Telefónica, S.A. entschieden, keine Aktien aus dem PIP zuzuteilen) deshalb hat der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG entschieden, den Mitgliedern des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 keine Vergütung aus dem PIP zu gewähren.
3) Der dritte variable Vergütungsanteil ist ein aufgeschobener Bonus (Bonus II). Um eine übermäßige Anreizwirkung durch den PIP und damit zu starke Anreize für die Verfolgung von Konzernzielen zu vermeiden, gibt es den Bonus II. Dabei wird Vorstandsmitgliedern ein Betrag in Höhe eines prozentualen Anteils des im Folgejahr gezahlten Bonus I, des jährlichen Festgehalts oder ein fester Betrag als Prämie in Aussicht gestellt. Das Vorstandsmitglied hat nach einer Frist von drei Jahren Anrecht auf diesen Betrag in voller Höhe, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG im oberen Quartil des Total Shareholder Returns einer Referenzgruppe aus den DAX-30-Gesellschaften liegt. Es hat Anrecht auf 50 % des Bonus II, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG dem Median der Referenzgruppe entspricht. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG zwischen dem oberen Quartil und dem Median, wird der Bonus II linear-proportional berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG unterhalb des Medians, besteht kein Anspruch auf Zahlungen.
4) Für die mit Wirkung zum 1. August 2017 neu ernannten Vorstandsmitglieder wurde ab dem Geschäftsjahr 2018 ein zusätzlicher variabler Anteil, der Bonus III in Aussicht gestellt, der aus 3 Alternativen besteht:
Erste Alternative: Der Bonus III wird nach den gleichen Regeln gewährt, die für den Bonus II gelten. Der Ausgangswert beträgt einen bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts.
Zweite Alternative: Der Bonus III wird nach folgenden Regeln gewährt. Das Vorstandsmitglied ist berechtigt, Performance Shares als Core Award und als Enhanced Award nach näherer Maßgabe eines von der Hauptversammlung der Telefónica S.A. gebilligten Performance und Investmentplan oder eines Folgeprogramms ("PIP") mit einem jährlichen Ausgangswert als Anteil des Festen Jahresgehalts zu erhalten, wenn der Aufsichtsrat der Gesellschaft der Gewährung der Performance Shares vorher zustimmt.
Dritte Alternative: Der Bonus III wird nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu verabschiedenden Long Term Incentive Plans gewährt, dessen Details vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Dieser Long Term Incentive Plan hat einen dreijährigen Performance-Zeitraum. Der Ausgangswert beträgt einen bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts.
5) Ferner ist der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, nach seinem Ermessen den Vorstandsmitgliedern für besondere Leistungen, die nicht mit der im Übrigen gewährten Vergütung abgegolten sind und die sich für die Gesellschaft wirtschaftlich signifikant vorteilhaft auswirken, einen Bonus bis maximal 100 % des jährlichen Festgehaltes festzusetzen.
Derzeit hat die Telefónica Deutschland Group ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist ein Wettbewerbsverbot bzw. nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des nachträglichen Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine Entschädigung von 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Gesellschaft kann jederzeit auf die Einhaltung verzichten.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei Beendigung des Anstellungsvertrags sowie im Falle der Abberufung unverzüglich sämtliche sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstünde der Gesellschaft, inklusive Firmenwagen, zurückzugeben.
Markus Haas, Markus Rolle, Guido Eidmann, Valentina Daiber, Wolfgang Metze und Nicole Gerhardt nehmen am Pensionsplan der Gesellschaft teil. Alfons Lösing erhält einen festen Beitrag für eine rückgedeckte Zusage des Essener Verbandes (EV). Das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martin hat keine Zusage bezüglich einer unternehmensfinanzierten Altersvorsorge durch die Gesellschaft, nimmt jedoch am spanischen Plan für Direktoren teil.
Die Vorstandsmitglieder, die am Pensionsplan der Gesellschaft teilnehmen, erhalten jährlich einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20% des jährlichen Festgehalts der in eine rückgeckte Unterstützungskasse investiert wird. Die Vorstandsmitglieder können jährlich zwischen 6 vorgegebenen Vorsorgepaketen wählen, die die Risiken Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit und Alter unterschiedlich stark absichern. Neben der gesetzlichen Garantieverzinsung gibt es keine weitere Zinsgarantie. Die Vorstandsmitglieder haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer Auszahlung in 3 oder 6 Teilbeträgen oder den Bezug einer Rente. Altersrente bzw. die Auszahlung erhielt das Vorstandsmitglied das die Altersgrenze erreicht hat und aus den Diensten der Firma ausgeschieden ist.
Das Vorstandsmitglied, das Mitglied des Essener Verbandes (EV) ist, erhält einen festen Finanzierungsbetrag für die sogenannte BOLO (Beitragsorientierte Leistungsordnung des EV).Es gibt ein spezifisches Rentenalter. Darüber hinaus werden Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen gewährt. Der Vorstand erhält weiterhin eine Versorgung aus der Leistungsordnung B des EV. Hier werden ebenfalls Alters-, Hinterbliebenen und Berufsunfähigkeitsrenten zugesagt. Die nicht über den Pensionssicherungsverein abgedeckten Leistungen aus den Zusagen sind im Rahmen eines Rückdeckungsvertrages versichert.
Verstirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben die Witwe / der Witwer und die Kinder, soweit diese noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung des festen Jahresgehalts für den Sterbemonat und die sechs darauffolgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.
Für Rachel Empey ergeben sich aufgrund Aufhebungsvertrags vom 20. Juli 2017 folgende Abweichungen von dem vorliegend beschriebenen Vergütungssystem:
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied erhält einen zeitanteiligen Bonus I für das Geschäftsjahr 2017 auf Basis einer Zielerfüllung von 100%. |
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied hat für die PIP-Zyklen beginnend am 1. Oktober 2014, 2015 und 2016 keine Aktien oder Entschädigungszahlungen erhalten. |
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied hat für die Bonus II Zyklen beginnend am 30. Oktober 2014, am 1. Oktober 2015 und am 1. Oktober 2016 keine Zahlungen erhalten. |
Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt nach zwei unterschiedlichen Regelwerken: auf Basis des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17- DRS (geändert 2010) sowie des DCGK. Dadurch kommt es bei einzelnen Vergütungsbestandteilen und den Gesamtbezügen zu Abweichungen.
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| erfolgsunabhängige Komponenten | erfolgsbezogene Komponenten | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | Nebenleistungen | SUMME | Einjährige variable Vergütung | Mehrjährige Barvergütung | Mehrjährige Aktienvergütung1 Anzahl |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Markus Haas | 700.000 | 18.236 | 718.236 | 642.150 | 0 | 0 |
| Markus Rolle | 166.667 | 5.003 | 171.670 | 108.333 | 0 | 0 |
| Wolfgang Metze | 166.667 | 5.943 | 172.610 | 108.333 | 0 | 0 |
| Alfons Lösing | 166.667 | 22.336 | 189.003 | 108.333 | 0 | 0 |
| Cayetano Carbajo Martín | 125.000 | 66.108 | 191.108 | 81.250 | 0 | 0 |
| Guido Eidmann | 125.000 | 25.114 | 150.114 | 81.250 | 0 | 0 |
| Valentina Daiber | 125.000 | 5.555 | 130.555 | 81.250 | 0 | 0 |
| Nicole Gerhardt | 125.000 | 4.787 | 129.787 | 81.250 | 0 | 0 |
| Rachel Empey | 350.000 | 159.535 | 509.535 | 228.992 | 0 | 0 |
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| Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||
|---|---|---|---|
| Aktienvergütung1Zeitwert | SUMME Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamtvergütung2 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Markus Haas | 0 | 0 | 1.360.386 |
| Markus Rolle | 0 | 0 | 280.003 |
| Wolfgang Metze | 0 | 0 | 280.943 |
| Alfons Lösing | 0 | 0 | 297.336 |
| Cayetano Carbajo Martín | 0 | 0 | 272.358 |
| Guido Eidmann | 0 | 0 | 231.364 |
| Valentina Daiber | 0 | 0 | 211.805 |
| Nicole Gerhardt | 0 | 0 | 211.037 |
| Rachel Empey | 0 | 0 | 738.527 |
1 Der im Geschäftsjahr gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 85.740. Auf die Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Betrüge: Markus Haas EUR 102.141, Rachel Empey EUR -16.401.
2 Die Angabe erfolgt für Markus Haas für 12 Monate, für die übrigen Vorstandsmitglieder zeitanteilig.
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| Dienstzeitaufwand nach IFRS im Geschäftsjahr 2017 | Dienstzeitaufwand nach HGB im Geschäftsjahr 2017* | Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach IFRS | Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach HGB | |
|---|---|---|---|---|
| Markus Haas | 66.131 | 65.502 | 602.284 | 358.646 |
| Rachel Empey | 0 | (362) | 0 | 0 |
| Markus Rolle | 17.828 | 31.985 | 472.009 | 234.265 |
| Wolfgang Metze | 0 | 10.398 | 15.945 | 10.398 |
| Alfons Lösing | 80.937 | 372.877 | 2.368.472 | 1.531.102 |
| Cayetano Carbajo Martin | 58.550 | 58.878 | 847 | 819 |
| Guido Eidmann | 23.646 | 9.567 | 47.569 | 35.228 |
| Valentina Daiber | 21.154 | 24.551 | 135.610 | 84.243 |
| Nicole Gerhardt | 0 | 179 | 2.163 | 2.159 |
*) Im Geschäftsjahr erfasster Personalaufwand ohne Zinseffekt
Die folgenden Darstellungen erfolgen anhand der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Mustertabellen 1 und 2, die den Gesamtbetrag der für das Berichtsjahr gewährten sowie der zugeflossenen Vergütungsbestandteile abbilden. Die Übersicht über die Zuwendungen enthält zudem die jeweiligen Zielwerte sowie die Minimal- und Maximalwerte.
In Abweichung zu der Gewährungstabelle werden in der Zuflusstabelle nicht die Zielwerte für die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile ausgewiesen, sondern die tatsächlich für das Jahr 2017 zufließenden Werte.
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| Markus Haas Chief Executive Officer (CEO) Seit: 01/01/2017 | Markus Rolle Chief Financial Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 166.667 | 166.667 | 166.667 |
| Nebenleistungen | 18.236 | 18.236 | 18.236 | 5.003 | 5.003 | 5.003 |
| Summe | 718.236 | 718.236 | 718.236 | 171.669 | 171.669 | 171.669 |
| Einjährige variable Vergütung | 700.000 | 0 | 875.000 | 108.333 | 0 | 135.417 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 700.001 | 0 | 875.001 | 109.000 | 0 | 109.000 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 700.001 | 0 | 875.001 | 109.000 | 0 | 109.000 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 2.118.237 | 718.236 | 2.468.237 | 389.003 | 171.669 | 416.086 |
| Versorgungsaufwand | 66.131 | 66.131 | 66.131 | 17.828 | 17.828 | 17.828 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 2.184.368 | 784.367 | 2.534.368 | 406.831 | 189.497 | 433.914 |
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| Wolfgang Metze Chief Consumer Officer Seit: 01/08/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 166.667 | 166.667 | 166.667 |
| Nebenleistungen | 5.943 | 5.943 | 5.943 |
| Summe | 172.609 | 172.609 | 172.609 |
| Einjährige variable Vergütung | 108.333 | 0 | 135.417 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 119.167 | 0 | 119.167 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 119.167 | 0 | 119.167 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 400.110 | 172.609 | 427.193 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 400.110 | 172.609 | 427.193 |
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| Alfons Lösing Chief Partner and Business Officer Seit: 01/08/2017 | Cayetano Carbajo Martín Chief Technology Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 166.667 | 166.667 | 166.667 | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 22.336 | 22.336 | 22.336 | 66.108 | 66.108 | 66.108 |
| Summe | 189.002 | 189.002 | 189.002 | 191.108 | 191.108 | 191.108 |
| Einjährige variable Vergütung | 108.333 | 0 | 135.417 | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 130.000 | 0 | 130.000 | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 130.000 | 0 | 130.000 | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 427.336 | 189.002 | 454.419 | 369.858 | 191.108 | 390.170 |
| Versorgungsaufwand | 80.937 | 80.937 | 80.937 | 58.550 | 58.550 | 58.550 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 508.273 | 269.939 | 535.356 | 428.408 | 249.658 | 448.720 |
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| Guido Eidmann Chief Information Officer Seit: 01/08/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 25.114 | 25.114 | 25.114 |
| Summe | 150.114 | 150.114 | 150.114 |
| Einjährige variable Vergütung | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 328.864 | 150.114 | 349.177 |
| Versorgungsaufwand | 23.646 | 23.646 | 23.646 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 352.510 | 173.760 | 372.823 |
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| Valentina Daiber Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Seit: 01/08/2017 | Nicole Gerhardt Chief Human Resources Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 5.555 | 5.555 | 5.555 | 4.787 | 4.787 | 4.787 |
| Summe | 130.555 | 130.555 | 130.555 | 129.787 | 129.787 | 129.787 |
| Einjährige variable Vergütung | 81.250 | 0 | 101.563 | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 97.500 | 0 | 97.500 | 82.500 | 0 | 82.500 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 97.500 | 0 | 97.500 | 82.500 | 0 | 82.500 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 309.305 | 130.555 | 329.617 | 293.537 | 129.787 | 313.850 |
| Versorgungsaufwand | 21.154 | 21.154 | 21.154 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 330.459 | 151.709 | 350.771 | 293.537 | 129.787 | 313.850 |
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| Rachel Empey Chief Financial Officer Ausscheiden: 31/07/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Nebenleistungen | 159.535 | 159.535 | 159.535 |
| Summe | 509.535 | 509.535 | 509.535 |
| Einjährige variable Vergütung | 280.000 | 0 | 350.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 0 | 0 | 0 |
| LTI - PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 789.535 | 509.535 | 859.535 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 789.535 | 509.535 | 859.535 |
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| Zufluss | Markus Haas Chief Executive Officer (CEO) Seit: 01/01/2017 | Markus Rolle Chief Financial Officer Seit: 01/08/2017 | Wolfgang Metze Chief Consumer Officer Seit: 01/08/2017 | Alfons Lösing Chief Partner and Business Officer Seit: 01/08/2017 | Cayetano Carbajo Martín Chief Technology Officer Seit: 01/08/2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 700.000 | 166.667 | 166.667 | 166.667 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 18.236 | 5.003 | 5.943 | 22.336 | 66.108 |
| Summe | 718.236 | 171.669 | 172.609 | 189.002 | 191.108 |
| Einjährige variable Vergütung17 | 594.020 | 91.932 | 91.932 | 91.932 | 68.949 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI - Bonus II (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI - PIP (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | |||||
| Summe | 1.312.256 | 263.601 | 264.541 | 280.934 | 260.057 |
| Versorgungsaufwand | 66.131 | 17.828 | 0 | 80.937 | 58.550 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 1.378.387 | 281.429 | 264.541 | 361.871 | 318.607 |
17 Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung 2017 erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.
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| Zufluss | Guido Eidmann Chief Information Officer Seit: 01/08/2017 | Valentina Daiber Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Seit: 01/08/2017 | Nicole Gerhardt Chief Human Resources Officer Seit: 01/08/2017 | Rachel Empey Chief Financial Officer Ausscheiden: 31/07/2017 |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 350.000 |
| Nebenleistungen | 25.114 | 5.555 | 4.787 | 159.535 |
| Summe | 150.114 | 130.555 | 129.787 | 509.535 |
| Einjährige variable Vergütung17 | 68.949 | 68.949 | 68.949 | 280.00018 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI - Bonus II (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI - PIP (Plan 2014 -2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | ||||
| Summe | 219.063 | 199.504 | 198.736 | 789.535 |
| Versorgungsaufwand | 23.646 | 21.154 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 242.709 | 220.658 | 198.736 | 789.535 |
18 Hier erfolgt der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung auf Basis von 100% Zielerreichung zeitanteilig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine fixe Vergütung in Höhe von 20.000 EUR jährlich, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 80.000 EUR und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 40.000 EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50.000 EUR, sofern nicht der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter in diesem Ausschuss den Vorsitz hat. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder Vorsitzenden eines Ausschusses nur über einen bestimmten Teil des Geschäftsjahres innehaben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Neben der Vergütung erstattet das Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen, die in der Erfüllung ihrer Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder anfallen, sowie eine etwaige Mehrwertsteuer auf ihre Vergütung und ihre Auslagen.
Vier Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichsam eine Executive Funktion in einer der Gesellschaften der Telefónica, S.A. Group wahrnehmen, verzichten auf ihre Vergütung bis zu einem Betrag von 2.000 EUR im Jahr.
Außerhalb der genannten Tätigkeiten des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden keine Dienstleistungen, insbesondere keine Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erbracht.
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| Name | Mitglied des Aufsichtsrats | Vergütung (in EUR) |
|---|---|---|
| Eva Castillo Sanz | seit 5. Oktober 2012 | 80.000 |
| Laura Abasolo García de Baquedano | seit 12. Mai 2015 | 2.000 |
| Angel Vilá Boix | seit 18. September 2012 bis 4. Oktober 2017 | 2000 |
| Patricia Cobian González | seit 18. September 2012 | 2000 |
| Michael Hoffmann | seit 5. Oktober 2012 | 70.000 |
| Enrique Medina Malo | seit 18. September 2012 | 2.000 |
| Sally Anne Ashford | seit 18. September 2014 | 20.000 |
| Peter Erskine | seit 19. Mai 2016 | 20.000 |
| Julio Linares López | seit 16. Oktober 2017 | 4.219 |
| Christoph Braun | seit 1. Juli 2016 | 40.000 |
| Thomas Pfeil | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Dr Jan-Erik Walter | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Marcus Thurand | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Christoph Heil | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Claudia Weber | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Joachim Rieger | seit 31. Oktober 2014 | 24.500* |
| Jürgen Thierfelder | seit 31. Oktober 2014 | 24.500* |
* Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhalten Herr Joachim Rieger und Herr Jürgen Thierfelder für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder der Tochtergesellschaften TCGS Essen & Potsdam GmbH bzw. Telefónica Germany Retail GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. jeweils 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits berücksichtigt ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG eine Vergütung in Höhe von 382 Tsd. EUR in 2017 und 372 Tsd. EUR in 2016.
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Telefónica Deutschland Group ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Das Unternehmen hat diese Erklärung gemäß § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB, die auch die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG beinhaltet, auf seiner Website (www.Telefonica.de/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017) veröffentlicht.
Die Telefónica Deutschland wird einen gesonderten, zusammengefassten, nichtfinanziellen Bericht, der die Informationen der Telefónica Deutschland Group wie auch die der Telefónica Deutschland beinhaltet unter der folgenden Webadresse öffentlich zugänglich machen: www.telefonica.de/nfe. Dieser nichtfinanzielle Bericht gemäß § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 289b HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG beträgt unverändert 2.974.554.993 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR (Aktien). Das Grundkapital ist voll einbezahlt. Zum 31. Dezember 2017 und bei Aufstellung dieses Lageberichts hielt die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar.
Es bestehen keine grundsätzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Uns sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Telefónica Deutschland Holding AG oder andere Vereinbarungen über die Beschränkung von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien bekannt. Neben den gesetzlichen Insider-Bestimmungen sowie dem Handelsverbot nach der Marktmissbrauchsverordnung informiert die Gesellschaft über sogenannte "Silent" Periods von jeweils 30 Tagen vor Veröffentlichung der Finanzzahlen mit der damit verbundenen Empfehlungen, in diesem Zeitraum keinen Handel zu betreiben. Es bestehen im Übrigen keine internen Governance-Vorschriften, die Beschränkungen für den Kauf und Verkauf von Aktien durch Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter vorsehen.
Die Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, hält zum 31. Dezember 2017 ca. 69,2 % der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG und ebensoviele Stimmrechte. Über Telefónica Germany Holdings Limited halten sowohl O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, als auch Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, mittelbar ca. 69,2 % der Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wurden wir nicht von Beteiligungen am Aktienkapital der Telefónica Deutschland Holding AG im Umfang von über 10 % der Stimmrechte in Kenntnis gesetzt und uns sind solche auch nicht bekannt.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, insbesondere keine Aktien mit Rechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Ebenso wie alle anderen Aktionäre üben Mitarbeiter, die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG halten, ihre Kontrollrechte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung unmittelbar aus.
Im Einklang mit § 7 der Satzung und § 84 AktG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und ist für ihre Bestellung und Abberufung sowie für die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) verantwortlich. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Zum 31. Dezember 2017 setzte sich der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus acht Mitgliedern zusammen. Seit 1. August 2017 besteht der Vorstand aus acht Mitgliedern (>ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG), vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Juli 2017 bestand er aus zwei Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Die Bestellung kann erneuert und die Amtszeiten können verlängert werden, sofern eine Amtszeit den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreitet. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, falls ein wichtiger Grund wie grobe Verletzung von Treuepflichten vorliegt oder falls die Hauptversammlung dem betreffenden Vorstandsmitglied durch Beschluss das Vertrauen entzieht. Weitere Beendigungsmöglichkeiten - wie einvernehmliche Aufhebung -bleiben unberührt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).
Gemäß § 31 MitbestG ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder notwendig. Wird diese Mehrheit bei der ersten Abstimmung des Aufsichtsrats nicht erreicht, kann die Bestellung oder Abberufung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bilden ist, in einem weiteren Wahlgang mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Wird die vorgeschriebene Mehrheit auch dabei nicht erreicht, muss eine dritte Abstimmung stattfinden, die erneut eine einfache Mehrheit erfordert) bei dieser Abstimmung hat der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende jedoch zwei Stimmen.
Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat zudem in dringenden Fällen das Amtsgericht München gemäß § 85 Abs. 1 AktG das Mitglied auf Antrag eines Beteiligten zu bestellen.
Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung der Telefónica Deutschland Holding AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 27 der Satzung in Verbindung mit § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG werden Beschlüsse der Hauptversammlung der Telefónica Deutschland über Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Falls das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals vorsieht, so ist diese Mehrheit anzuwenden. Im Zusammenhang mit Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, ist der Aufsichtsrat jedoch gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 3 der Satzung zur Vornahme dieser Änderungen berechtigt.
Die Befugnisse des Vorstands sind in §§ 76 ff. AktG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Satzung geregelt. Insbesondere hat der Vorstand die Gesellschaft zu leiten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in § 4 der Satzung i.V.m. den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zum 31. Dezember 2017 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:
Zum 31. Dezember 2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2021 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.487.277.496 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.487.277.496 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hatte dies unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012/I entsprechend beschlossen.
Zum Zweck der Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von 558.472.700 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/l).
Die Befugnisse des Vorstands zum Rückkaufeigener Aktien werden in § 57 Abs. 1 Satz 2 und §§ 71 ff. AktG geregelt. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hat unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien vom 5. Oktober 2012 eine neue Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder-falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschlossen.
Wesentliche Vereinbarungen der Telefónica Deutschland Holding AG, die eine Kontrollwechselklausel enthalten, beziehen sich auf die Finanzierung.
Im Falle eines Kontrollwechsels wird bei den Kapitalmarktverbindlichkeiten das Rating der Telefónica Deutschland oder der langfristigen, ausstehenden Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group überprüft. Für den Fall, dass es zu einer in den Verträgen definierten Absenkung des Ratings kommt, räumen die Verträge der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH als Emittentin die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierung zu einem Rückzahlungsbetrag von 101 % des Nennbetrags plus aufgelaufener Zinsen ein. Andernfalls wird die Verzinsung bis zum Laufzeitende um 1,25 % p.a. erhöht.
Zu einem geringen Teil räumen weitere Verträge den Vertragspartnern im Fall eines Kontrollwechsels entsprechend der üblichen Praxis ein Kündigungsrecht ein, was die Pflicht zur Erfüllung ausstehender Verpflichtungen zur Folge hat.
Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder mit der Telefónica Deutschland Holding AG räumen das Recht ein, diese Verträge im Falle eines Übernahmeangebots durch einen Dritten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen) diese Kündigung muss jedoch binnen sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel erfolgen. In diesem Fall hat das betreffende Vorstandsmitglied Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in Höhe eines festen Jahresgehalts zuzüglich des zuletzt bezogenen Jahresbonus. Dabei darf die Entschädigung jedoch nicht über der Vergütung liegen, die bis zum Ende des Vertrags zu zahlen wäre.
Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Die Telefónica Deutschland agiert als Holdinggesellschaft und ist als Dienstleister für das Management und die strategische Ausrichtung der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Dadurch entsprechen ihre Chancen und Risiken, die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und der Ausblick für das kommende Geschäftsjahr denen der Telefónica Deutschland Group. Zum 31. Dezember 2017 hat die Telefónica Deutschland keine Mitarbeiter.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister und Holdinggesellschaft für das Management der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Die Telefónica Deutschland generiert ihre Umsatzerlöse durch die Vergütung von Dienstleistungen, die sie für ihre Tochtergesellschaften erbringt.
Aus der Weiterbelastung dieser Managementkosten resultierten im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 15 Mio. EUR. Dies übertraf die Erwartung der Gesellschaft aus dem Vorjahr für die Umsatzentwicklung leicht.
Die Umsatzerlöse sowie die Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen und führten zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 Mio. EUR der damit auf demselben Niveau wie im Vorjahr lag. Das im Vorjahr prognostizierte nahezu ausgeglichene Ergebnis wurde annähernd erreicht.
Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 15 Mio. EUR (2016:12 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse umfassten im Wesentlichen die Weiterbelastung der Kosten für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie weiterer Verwaltungskosten, die gemäß den Vereinbarungen zur Erstattung für Managementleistungen von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen werden. Darüber hinaus sind abgerechnete Managementleistungen in Höhe von 240 Tsd. EUR enthalten, die die Telefónica Deutschland Holding AG für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH erbringt.
Der Personalaufwand enthielt im Wesentlichen die Vergütungen des Vorstands inklusive der sozialen Abgaben und belief sich im Geschäftsjahr auf 6 Mio. EUR (2016:4 Mio. EUR). Der Anstieg um 61% gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der geänderten Zusammensetzung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 11 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau. Sie beinhalteten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten von externen Dienstleistern.
In 2017 erzielte die Gesellschaft wie im Geschäftsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 Mio. EUR.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 15 | 12 | 3 | 28 |
| Sonstige Erträge | 1 | 0 | 1 | 100 |
| Betriebliche Aufwendungen | (18) | (13) | (4) | 31 |
| Personalaufwand | (6) | (4) | (2) | 61 |
| Sonstige Aufwendungen | (11) | (10) | (2) | 18 |
| Betriebsergebnis | (2) | (2) | 0 | - |
| Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | - |
| Ergebnis vor Steuern | (2) | (2) | 0 | - |
| Ertragsteuern | 0 | 0 | 0 | - |
| Jahresfehlbetrag | (2) | (2) | 0 | - |
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister für das Management der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch Eigenkapital und erwirtschaftet einen operativen Cashflow aus der Weiterbelastung der Management-Dienstleistungen an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH. Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Holding AG in das konzernweite Finanzmanagement der Telefónica Deutschland Group integriert und ist dadurch jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Insoweit gelten die weiteren Ausführungen aus dem Abschnitt Finanzlage des Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2016 hat die Telefónica Deutschland Holding AG der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit ein Darlehen in Höhe von 110 Mio. EUR gewährt. Das Darlehen wurde in 2017 vollständig zurückgeführt.
Im November 2013 bzw. im Februar 2014 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH zwei Anleihen herausgegeben mit einem Nominalwert von 600 Mio. EUR sowie 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf bzw. sieben Jahren.
Die Anleihen wurden der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt als allgemeine Unternehmensfinanzierung.
Die Telefónica Deutschland Holding AG garantiert im Rahmen des konzernweiten Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group die pünktliche Zahlung von Zinsen, Kapital sowie etwaigen zusätzlichen Beträgen, die unter der Anleihe zu zahlen sind.
Nach dem Erwerb von E-Plus konnten sehr gute Fortschritte bei der Integration verzeichnet werden, sodass der Fokus zunehmend auf die digitale Transformation ausgerichtet wird. Derzeit sind keine umfangreichen Investitionen auf Ebene der Telefónica Deutschland Holding AG geplant.
Das Finanzanlagevermögen umfasste in Höhe von 10.113 Mio. EUR (2016:10.747 Mio. EUR) die Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München. Im Geschäftsjahr erfolgte auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 25. April 2017 eine Entnahme der Telefónica Deutschland von insgesamt 634 Mio. EUR, gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftervertrags, dies führte zu einem entsprechenden Rückgang des Beteiligungsbuchwerts.
Unverändert zur Vorperiode betrug der Buchwert der Anteile an der Telefónica Germany Management GmbH, München 10 Mio. EUR.
Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierte hauptsächlich aus der Rückführung des Darlehens durch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München in Höhe von 110 Mio. EUR. Zusätzlich waren die Cash-Pool-Forderungen gegenüber der Telfisa Global B.V., Amsterdam von 7 Mio. EUR in 2016 auf 4 Mio. EUR in 2017 gesunken.
Aufgrund der Erweiterung des Vorstands war ein leichter Anstieg der Rückstellung für Pensionen zu verzeichnen.
Der Anstieg bei den sonstigen Rückstellungen von 6 Mio. EUR in 2016 auf 7 Mio. EUR zum Ende der Berichtsperiode resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 3 Mio. EUR über Vorjahresniveau. Dies resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Das Eigenkapital sank im Geschäftsjahr 2017 um 745 Mio. EUR bzw. 6,8% auf 10.125 Mio. EUR (2016:10.870 Mio. EUR). Die Eigenkapitalveränderungen ergaben sich hauptsächlich aus der am 12. Mai 2017 erfolgten Dividendenzahlung in Höhe von 744 Mio. EUR, sowie aus dem Periodenergebnis in Höhe von 2 Mio. EUR.
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile verbundene Unternehmen | 10.124 | 10.757 | (634) | (6) |
| Umlaufvermögen | ||||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12 | 121 | (109) | (90) |
| Sonstige Vermögensgegenstände und übrige Aktiva | 1 | 0 | 1 | 100 |
| Summe Vermögenswerte | 10.136 | 10.879 | (742) | (7) |
| Eigenkapital | 10.125 | 10.870 | (746) | (7) |
| Rückstellungen | 9 | 7 | 2 | 28 |
| Verbindlichkeiten | 3 | 1 | 1 | 124 |
| Summe Eigen- und Fremdkapital | 10.136 | 10.879 | (742) | (7) |
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Telefónica Deutschland Holding AG, ebenso wie im Jahr 2016, keine Mitarbeiter.
Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht eingetreten.
Die Geschäftsentwicklung der Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die der Telefónica Deutschland Group. An den Risiken seiner Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Telefónica Deutschland grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Für weitere Informationen > RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT.
Die Telefónica Deutschland Holding AG als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Group ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Für weitere Informationen > RISIKOMANAGEMENT UND RISIKOBERICHTERSTATTUNG.
Die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die Telefónica Deutschland Holding AG erfolgt in > INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS.
Die Telefónica Deutschland Holding AG fungiert als Management- und Holdinggesellschaft. Die dauerhafte zukünftige Geschäftsentwicklung hängt somit entscheidend von der Entwicklung der operativen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group, insbesondere der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, ab. Zu der Wirtschafts- und Marktentwicklung sowie der erwarteten Entwicklung wichtiger Kennzahlen auf Ebene der Telefónica Deutschland Group verweisen wir auf den > PROGNOSEBERICHT.
Angesichts der bestehenden Verträge im Zusammenhang mit der Vergütung von Managementleistungen erwarten wir, dass die Umsatzerlöse der Telefónica Deutschland Holding AG im nächsten Geschäftsjahr leicht über dem Niveau des Geschäftsjahrs 2017 liegen. Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet die Telefónica Deutschland Holding AG ein Ergebnis in ähnlicher Höhe wie in 2017.
Das Unternehmen hat diese Erklärung, die auch die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG und die Ausführungen zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand beinhaltet, auf seiner Website www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017) und im Abschnitt Corporate Governance/Entsprechenserklärung des Geschäftsberichts veröffentlicht. Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
Aktiva
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| (In Millionen EUR) | Anhang | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|---|
| A) Langfristige Vermögenswerte | 11.940 | 13.055 | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | [4.1] | 1.960 | 1.932 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | [4.2] | 5.485 | 6.215 |
| Sachanlagen | [4.3] | 4.041 | 4.217 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | [4.4] | 69 | 77 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | [4.5] | 94 | 60 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | [4.6] | 129 | 128 |
| Latente Steueransprüche | [5.7] | 162 | 427 |
| B) Kurzfristige Vermögenswerte | 2.160 | 2.246 | |
| Vorräte | [4.7] | 105 | 85 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | [4.4] | 1.265 | 1.460 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | [4.5] | 17 | 25 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | [4.6] | 186 | 63 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | [4.8] | 587 | 613 |
| Bilanzsumme (A+B) | 14.100 | 15.301 | |
| Passiva | |||
| (in Millionen EUR) | Anhang | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
| A) Eigenkapital | 8.297 | 9.408 | |
| Gezeichnetes Kapital | [4.9] | 2.975 | 2.975 |
| Kapitalrücklagen | [4.9] | 4.800 | 4.800 |
| Gewinnrücklagen | 523 | 1.634 | |
| Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital | 8.297 | 9.408 | |
| B) Langfristige Schulden | 2.141 | 2.637 | |
| Verzinsliche Schulden | [4.10] | 1.268 | 1.721 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | [4.11] | 19 | 17 |
| Rückstellungen | [4.12] | 599 | 561 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | [4.11] | 255 | 338 |
| Latente Steuerschulden | 1 | - | |
| C) Kurzfristige Schulden | 3.662 | 3.256 | |
| Verzinsliche Schulden | [4.10] | 637 | 37 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | [4.11] | 2.224 | 2.286 |
| Rückstellungen | [4.12] | 142 | 190 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | [4.6] | 132 | 79 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | [4.11] | 527 | 664 |
| Bilanzsumme (A+B+C) | 14.100 | 15.301 |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Anhang | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | [5.1] | 7.296 | 7.503 |
| Sonstige Erträge | [5.2] | 159 | 502 |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | (2.396) | (2.452) | |
| Personalaufwand | [5.3] | (642) | (646) |
| Sonstige Aufwendungen | [5.4] | (2.633) | (2.838) |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) | 1.785 | 2.069 | |
| Abschreibungen | [5.5] | (1.869) | (2.118) |
| Betriebsergebnis | (84) | (50) | |
| Finanzerträge | 5 | 11 | |
| Währungsgewinne | 1 | 1 | |
| Finanzaufwendungen | (39) | (48) | |
| Währungsverluste | (1) | (1) | |
| Finanzergebnis | [5.6] | (34) | (36) |
| Ergebnis vor Steuern | (118) | (86) | |
| Ertragsteuern | [5.7] | (262) | (90) |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | |
| Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Periodenergebnis | (381) | (176) | |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | |
| Ergebnis je Aktie | [8] | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | (0,13) | (0,06) | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR | (0,13) | (0,06) |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Anhang | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | |
| Posten, die nicht in den Gewinn/(Verlust) umgegliedert werden | 5 | (25) | |
| Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | [4.12] | 8 | (36) |
| Ertragsteuereffekte | [5.7] | (3) | 11 |
| Sonstiges Ergebnis | 5 | (25) | |
| Gesamtergebnis | (375) | (201) | |
| Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Gesamtergebnis | (375) | (201) | |
| Gesamtergebnis | (375) | (201) |
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| (In Millionen EUR) | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital | Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2016 | 2.975 | 4.800 | 2.546 | 10.321 | 10.321 | |
| Periodenergebnis | - | - | (176) | (176) | (176) | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | (25) | (25) | (25) | |
| Gesamtergebnis | - | - | (201) | (201) | (201) | |
| Dividende | [4.9] | - | - | (714) | (714) | (714) |
| Sonstige Veränderungen | - | - | 2 | 2 | 2 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 2.975 | 4.800 | 1.634 | 9.408 | 9.408 | |
| Stand 1. Januar 2017 | 2.975 | 4.800 | 1.634 | 9.408 | 9.408 | |
| Periodenergebnis | - | - | (381) | (381) | (381) | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | 5 | 5 | 5 | |
| Gesamtergebnis | - | - | (375) | (375) | (375) | |
| Dividende | [4.9] | - | - | (744) | (744) | (744) |
| Sonstige Veränderungen | - | - | 7 | 7 | 7 | |
| Stand 31. Dezember 2017 | 2.975 | 4.800 | 523 | 8.297 | 8.297 |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Anhang | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | |||
| Periodenergebnis | (381) | (176) | |
| Überleitung vom Periodenergebnis | |||
| Finanzergebnis | [5.6] | 34 | 36 |
| Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten | [7] | (30) | (352) |
| Ertragsteuerergebnis | [5.7] | 262 | 90 |
| Abschreibungen | [5.5] | 1.869 | 2.118 |
| Veränderung des Working Capital und Sonstige | |||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | [4.4], [4.5], [4.6], [4.7] | 7 | 111 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | [4.4], [4.5], [4.6], [4.7] | 58 | 85 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | [4.11], [4.12] | (116) | (188) |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | [4.11], [4.12] | 24 | 157 |
| Sonstige | |||
| Gezahlte Steuern | - | (0) | |
| Erhaltene Zinsen | 9 | 16 | |
| Gezahlte Zinsen | (36) | (39) | |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 1.702 | 1.859 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | [7] | 31 | 591 |
| Auszahlungen für Investitionen im Rahmen von Mobilfunk-Frequenzauktionen | - | (4) | |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | [4.2], [4.3] | (1.037) | (1.030) |
| Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel | [6] | (29) | - |
| Einzahlungen für finanzielle Vermögenswerte | 18 | - | |
| Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte | (4) | (13) | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (1.022) | (455) | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Finanzierungen im Rahmen von Frequenzauktionen | (111) | (111) | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme für verzinsliche Schulden | [4.10] | 1.975 | 850 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden1 | [4.10] | (1.843) | (1.348) |
| Dividendenzahlungen | (744) | (714) | |
| Sonstige Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 16 | - | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (706) | (1.323) | |
| Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | (26) | 80 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | [4.8] | 613 | 533 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | [4.8] | 587 | 613 |
1 Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden enthalten Zahlungen im Rahmen von Finanzierungsleasing-Vereinbarungen von 17 Mio. EUR für die zwölf Monate zum 31. Dezember 2017 und 180 Mio. EUR für die zwölf Monate zum 31. Dezember 2016.
Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde für das zum 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellt und umfasst die Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften sowie gemeinschaftliche Tätigkeiten (gemeinsam die Telefónica Deutschland Group oder Gruppe).
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts und ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.
Die Firma lautet "Telefónica Deutschland Holding AG". Sitz der Gesellschaft ist München, Deutschland. Die Telefónica Deutschland Holding AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201055 eingetragen. Die Gesellschaft hat die Geschäftsanschrift Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München, Deutschland (Telefonnummer: +49 (0)89 2442-0) www.telefonica.de). Die Telefónica Deutschland Holding AG wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Die Telefónica Deutschland Group ist seit dem Erwerb der E-Plus Gruppe einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Die Telefónica Deutschland Group bietet Privat- und Geschäftskunden Sprach-, Daten- und Mehrwertdienste im Mobilfunk- und Festnetz an. Darüber hinaus zählt die Telefónica Deutschland Group zu den führenden Wholesale-Anbietern in Deutschland. Den Wholesale-Partnern wird Zugang zu der eigenen Infrastruktur und zu den eigenen Dienstleistungen angeboten. Die Telefónica Deutschland Group ist Teil der Telefónica, S.A. Group, eines der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt.
Zum 31. Dezember 2017 waren die im Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group enthaltenen Gesellschaften entsprechend dem nachfolgenden Organigramm organisiert:

Sofern nicht anders vermerkt, betragen die Beteiligungsquoten 100 %.
Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union (EU) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.
Außerdem stimmen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen mit den Vorjahresangaben des veröffentlichten Konzernabschlusses, für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr, überein. Ausnahme hiervon sind die Änderungen der IFRS und die Bewertungsänderungen wie sie unter Anhang Nr. 3 (Buchstabe n) und p) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) dargestellt sind. Darüber hinaus werden die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315 e Abs. 1 HGB angewandt.
Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde am 19. Februar 2018 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, der die funktionale Währung der Telefónica Deutschland Group und aller Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group ist.
Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die Zahlen in diesem Konzernabschluss in Millionen Euro (Mio. EUR) dargestellt. Die nachfolgenden Zahlenangaben wurden nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in der Tabelle dargestellten Werten führen.
Die wesentlichen zur Erstellung des beigefügten Konzernabschlusses angewandten Rechungslegungsmethoden stellen sich wie folgt dar:
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt.
Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Telefónica Deutschland erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt.
Für Unternehmenszusammenschlüsse stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigen. Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um die Summe aus beizulegendem Zeitwert der erbrachten Gegenleistung und dem den bestehenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugeordneten Wert. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Telefónica Deutschland Group die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens.
Für Übernahmen nach dem 1. Januar 2004 stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten den Anteil des erwerbenden Unternehmens an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigen.
Nach erstmaligem Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert höher ist als der erzielbare Betrag (siehe Anhang Nr. 4.1 Geschäfts- oder Firmenwerte).
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Folgekosten für bereits bilanzierte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn diese Kosten den künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus den entsprechenden Vermögenswerten erhöhen. Aufwendungen für selbst geschaffene Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenzeichen werden erfolgswirksam als Aufwand in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Fremdkapitalkosten i. S. d. IAS 23, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.
Die Nutzungsdauern, entweder begrenzt oder unbestimmt, werden für jeden sonstigen immateriellen Vermögenswert individuell festgelegt. Die Telefónica Deutschland Group hat keine sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern erfasst. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht wieder erzielt werden kann. Noch nicht nutzbare sonstige immaterielle Vermögenswerte werden darüber hinaus einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. prospektiv angepasst.
Hierunter sind im Wesentlichen Anschaffungskosten für Vereinbarungen der für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch verschiedene Behörden gewährten Lizenzen zu subsumieren sowie Werte, die den von bestimmten Unternehmen gehaltenen Lizenzen zu dem Zeitpunkt zugeordnet wurden, zu dem sie in die Telefónica Deutschland Group einbezogen wurden.
Diese Lizenzen werden mit Beginn der wirtschaftlichen Verwertung über die Laufzeit linear abgeschrieben (überwiegend zwischen zehn und 17 Jahren).
Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Verteilung der Anschaffungskosten, die den im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Kunden zurechenbar sind, sowie den Anschaffungswert dieser Art von Vermögenswerten im Rahmen von Akquisitionen, die zu einer Gegenleistung an Dritte führt. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Dauer der Kundenbeziehung (im Wesentlichen neun und zehn Jahre).
Software wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren.
Hierunter fallen Markennamen, welche im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erworben und somit aktiviert wurden. Die Markennamen werden linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzung abgeschrieben (in der Regel zwischen drei und 20 Jahren).
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen externe und interne Kosten, die sich aus eingesetztem Lagermaterial, Fertigungslöhnen bei der Installation und dem zurechenbaren Teil der Gemeinkosten für die entsprechende Investition zusammensetzen. Die beiden letzteren Positionen werden als Erlöse in sonstige Erträge-aktivierte Eigenleistungen erfasst.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen darüber hinaus ggf. die bei der erstmaligen Erfassung geschätzten Kosten für Abbau und Beseitigung des Gegenstands sowie für die Wiederherstellung des Standorts, auf welchem der Gegenstand sich befindet, sofern die Gesellschaft durch Erwerb oder Nutzung dazu verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen. Die sich hieraus in den Folgejahren ergebenden Bewertungsänderungen werden ebenfalls dem dazugehörigen Vermögenswert zugerechnet.
Die Kosten der Erweiterung, Modernisierung oder Verbesserung, die zur Erhöhung der Produktivität, Kapazität und Effizienz oder zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer für den Vermögenswert führen, werden aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Kosten für Instandhaltung und Wartung werden erfolgswirksam erfasst.
Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, wird jeder Teil des Vermögenswerts mit einem bedeutsamen Anschaffungswert getrennt beurteilt und über den Zeitraum der Nutzungsdauer der einzelnen Komponente entsprechend abgeschrieben (sogenannter Komponentenansatz).
Sobald sich die Sachanlagen in betriebsbereitem Zustand befinden, schreibt die Telefónica Deutschland Group diese unter Zugrundelegung der folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte linear ab. Die Nutzungsdauern werden unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und des Abbauwerts regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden:
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| Erwartete Nutzungsdauer (in Jahren) |
|
|---|---|
| Gebäude | 5-20 |
| Technische Anlagen und Maschinen (einschl. Telefonanlagen, Netze und Teilnehmergeräte) | 5-20 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges | 2-10 |
Geschätzte Restwerte von Vermögenswerten sowie Abschreibungsmethoden werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ggf. am Ende eines jeden Geschäftsjahres prospektiv angepasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung überprüft. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden nur dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Vermögenswerte werden entweder einzeln oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der sie zuzuordnen sind, auf Werthaltigkeit getestet, Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der sie zuzuordnen sind. Zum 31. Dezember 2017 besteht die Telefónica Deutschland Group aus einer einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dem berichtspflichtigen Segment Telekommunikation. Ein Wertminderungsbedarf entsteht dann, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt.
Die Telefónica Deutschland Group ermittelt den erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit grundsätzlich anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Veräußerungskosten enthalten Kosten wie Rechts- und Beratungskosten, die dem Verkauf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit direkt zugeordnet werden können.
Unterschreitet der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert den Buchwert der Einheit, ist in Höhe der Differenz ein ergebniswirksamer Wertminderungsaufwand zu erfassen. Sofern die Abschreibung den Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, wird der Restbetrag proportional zu den jeweiligen Buchwerten auf die übrigen Vermögenswerte verteilt.
Übersteigt der Buchwert eines sonstigen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Buchwert an den erzielbaren Betrag angepasst und der dabei entstandene Verlust in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der künftige Abschreibungsaufwand wird für die Restnutzungsdauer entsprechend dem neuen Buchwert des Vermögenswerts angepasst.
Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und sofern erforderlich in diesem Zuge wertberichtigt. Die Kosten werden auf Basis der durchschnittlichen gewichteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt und umfassen Materialeinzelkosten und anrechenbare Fertigungskosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf den verlässlichsten substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen sowie den Zweck, zu dem die Vorräte gehalten werden.
Wenn die Umstände, die früher zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem berichtigten Nettoveräußerungswert entspricht.
Die Gruppe hält in ihrem Vorratsvermögen im Wesentlichen Handelswaren, die zum Verkauf an Endkunden bestimmt sind. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. des Gefahrenübergangs an den Kunden wird das Vorratsvermögen aufwandswirksam gemindert. Die Bestandsveränderung wird in dem Posten Materialaufwand und bezogene Leistungen erfasst.
Als Zahlungsmitteläquivalente werden kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten definiert, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterlegen.
Ein Finanzinstrument nach IAS 39 ist ein Vertrag, der zeitgleich bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Telefónica Deutschland Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag an dem die Telefónica Deutschland Group die Verpflichtung zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Bei erstmaligem Ansatz werden die Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Bei der Folgebewertung werden die Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien unterteilt:
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten, |
| ― | bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, |
| ― | Kredite und Forderungen, |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, |
| ― | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. |
Die Telefónica Deutschland Group stellt im Berichtszeitraum keine Finanzinstrumente in die Kategorie bis zur Endfälligkeit gehalten ein.
Derivative Finanzinstrumente stuft das Unternehmen als zu Handelszwecken gehalten ein, es sei denn, sie werden als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung eines Sicherungsgeschäfts (Hedge Accounting) einbezogen (siehe Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden). Der beizulegende Zeitwert wird mittels annerkanter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z. B. Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle. Derivate werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden regelmäßig in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Telefónica Deutschland Group hält im aktuellen Geschäftsjahr zwei Zinsswaps (derivatives Finanzinstrument) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken.
Sicherungsgeschäfte: Kann ein eindeutiger Sicherungszusammenhang nachgewiesen und entsprechend dokumentiert werden, designiert die Telefónica Deutschland Group eine Sicherungsbeziehung bestehend aus Grundgeschäft und korrespondierendem Sicherungsgeschäft.
Sofern die Gesellschaft eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts vornimmt (Fair Value Hedges), wird der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn- oder Verlustanteil dem Buchwert des Grundgeschäfts zugerechnet. Der Buchwert des Grundgeschäfts wird um den Gewinn oder Verlust, der dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, erhöht oder vermindert. Bei Grundgeschäften, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird die Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts vollständig aufgelöst.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird, endet auch die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung. Gleiches gilt, wenn kein Sicherungsgeschäft im Sinne des IAS 39 mehr vorliegt oder die Telefónica Deutschland Group die Designation zurückzieht.
Effektivzinsmethode: Bei der Effektivzinsmethode werden die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit berechnet und die Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen über die betreffende Periode zugeordnet. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungseingänge bzw. -ausgänge während der voraussichtlichen Lebensdauer eines Finanzinstruments oder ggf. innerhalb kürzerer Zeit auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abzinst. Die Zinserträge bzw. -aufwendungen werden auf der Basis des effektiven Zinssatzes erfasst.
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Unter diese Kategorie fallen die Derivate in Form von Zinsswaps, die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen und deren Marktwert zum Bilanzstichtag positiv ist. Änderungen des im Rahmen der erstmaligen Erfassung bilanzierten beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt zu designieren ("Fair Value Option") macht die Telefónica Deutschland Group keinen Gebrauch.
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind (wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen). Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich aller Wertminderungsaufwendungen bewertet. Gewinne und Verluste werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die Darlehen und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind. Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet werden können.
Hierunter werden Eigenkapitalinstrumente (Beteiligungen in Start-up-Unternehmen) erfasst. Da für diese Beteiligungen kein aktiver Markt besteht und ihr beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden sie gemäß IAS 39.46c mit ihren Anschaffungskosten bewertet.
Zu jedem Bilanzstichtag werden finanzielle Vermögenswerte, deren Buchwert nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, überprüft, um festzustellen, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ein objektiver Hinweis kann beispielsweise bestehen, wenn ein Schuldner sich in schweren finanziellen Schwierigkeiten befindet oder zahlungsunwillig ist.
Die Höhe der Wertminderung von Krediten und Forderungen ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Verluste), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Betrag der Wertminderung wird in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Verringert sich die Höhe der Wertminderung in der darauffolgenden Berichtsperiode und kann diese Verringerung objektiv auf ein Ereignis nach der Erfassung der Wertminderung in Verbindung gebracht werden, so wird die zuvor erfasste Wertminderung korrigiert und in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Wertminderung von Krediten und Forderungen (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) wird auf Wertberichtigungskonten erfasst. Wenn Forderungen als uneinbringlich eingestuft werden, wird der entsprechende wertgeminderte Vermögenswert ausgebucht.
Ist ein zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert in seinem Wert gemindert, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert (abzüglich eines etwaigen, bereits früher erfolgswirksam verbuchten Wertminderungsaufwands) von der Konzerngesamtergebnisrechnung in die Konzerngewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
In Bezug auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte gibt es einen objektiven Hinweis für die Wertminderung, wenn ein deutlicher (> 20 %) oder anhaltender Rückgang (über einen Zeitraum von sechs Monaten) des beizulegenden Zeitwerts des Instruments festgestellt wird.
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie verzinsliche Schulden (inklusive der Anleihen).
Eine finanzielle Verbindlichkeit gilt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese als zu Handelszwecken gehalten oder beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft wird. Diese werden abhängig von ihrer Laufzeit als kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten bzw. Schulden dargestellt.
Unter dieser Kategorie geführte Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung und an jedem nachfolgenden Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Daraus resultierende realisierte oder nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit finanzielle Verbindlichkeiten bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt zu designieren ("Fair Value Option") macht die Telefónica Deutschland Group keinen Gebrauch.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften mit kündbaren Gesellschaftsanteilen werden für den erstmaligen Ansatz und für die Folgebewertung zum Barwert der Abfindungsverpflichtung bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Geldflüssen ausgelaufen sind oder wenn die finanziellen Vermögenswerte übertragen wurden und die Telefónica Deutschland Group den Großteil der Risiken und Rechte aus dem Besitz des finanziellen Vermögenswerts abgetreten hat.
Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts ist die Differenz zwischen dem Buchwert und den erhaltenen Gegenleistungen einschließlich aller kumulierten Gewinne und Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, im Gesamtergebnis zu erfassen. Sofern die Telefónica Deutschland Group so gut wie alle relevanten Risiken und Chancen weder behält noch überträgt und die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert behält, wird der übertragene Vermögenswert nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements weiter erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und den bezahlten Gegenleistungen wird ergebniswirksam erfasst.
Die Verpflichtungen der Telefónica Deutschland Group aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelt und grundsätzlich im Personalaufwand erfasst, außer nachfolgend wird etwas anderes erläutert.
Die Telefónica Deutschland Group bestimmt den im Finanzergebnis erfassten Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch die Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz.
Der Diskontierungszinssatz wird auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden.
Der Ermittlung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) liegt zu jedem Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor, dem Parameter zugrunde liegen, die nachfolgend erläutert werden. Resultiert aus dem Abzug des Planvermögens von der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung eine Überdotierung, beschränkt sich der Ansatz des Nettovermögenswerts der Höhe nach auf den Barwert, der sich aus den mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder aufgrund geminderter künftiger Beitragszahlungen ergibt. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde.
Vermögenswerte, die die Telefónica Deutschland Group übernommen hat, um ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen, die aber kein Planvermögen gemäß IAS 19 darstellen, werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteile werden eventuell bestehende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.
Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttopensions-verpflichtungen und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) enthalten sind.
Sämtliche Neubewertungseffekte erfasst die Gesellschaft sofort im sonstigen Ergebnis, wohingegen die übrigen Komponenten des Nettopensionsaufwands (Dienstzeit- und Nettozinskomponente) in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung finden.
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen werden.
Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Group eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst, und die entsprechende, durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst. Zur Diskontierung wendet die Gruppe laufzeitadäquate risikofreie Marktzinssätze vor Steuern an. Hiervon ausgenommen sind andere langfristig fällige Leistungen (Altersteilzeitverpflichtungen), für die der Diskontierungszinssatz auf der gleichen Grundlage wie für die Pensionsverpflichtungen ermittelt wird. Potenzielle Risiken werden vollständig bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Wenn die Telefónica Deutschland Group mit der Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Rückstellung rechnet, zum Beispiel aufgrund eines Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als eigener Vermögenswert ausgewiesen, aber nur dann, wenn die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird ggf. saldiert mit der Erstattung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden auch Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen, auf die das Blockmodell Anwendung findet. Durch dieses Modell baut sich in der Aktivphase ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers auf, der der Höhe des noch nicht vergüteten Anteils der Arbeitsleistung entspricht. Nach Beendigung der Aktivphase und während der Berichtsperioden des zweiten Blocks des Modells (der Passiv- oder Freistellungsphase), in denen der Arbeitnehmer gemäß der Teilzeitvereinbarung vergütet wird, ohne dass er eine Arbeitsleistung erbringt, wird der Schuldposten entsprechend aufgelöst.
Aufstockungen werden in Höhe des Barwerts aller künftigen Zahlungen über einen gewissen Zeitraum angesammelt. Der Zeitraum, über den die Aufstockungen erdient werden, erstreckt sich für alle Zahlungen bis zum Ende der Aktivphase. Die Rückstellung für Altersteilzeit ist den sonstigen langfristig fälligen Leistungen zuzuordnen.
Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen werden auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt, denen dieselben Parameter wie die der Pensionsverpflichtung zugrunde gelegt werden.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen inklusive der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden angesetzt, wenn ein detaillierter formaler Plan zu den zu ergreifenden Maßnahmen vorliegt, der von den zuständigen Geschäftsleitungsorganen bewilligt wurde. Zudem muss mit der Umsetzung so bald wie möglich begonnen werden und bei den Betroffenen muss eine gerechtfertigte Erwartung geweckt worden sein, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
In den Rückstellungen für Restrukturierung sind nur die den jeweiligen Maßnahmen direkt zuordenbaren notwendigen Aufwendungen enthalten.
Rückstellungen für die Kosten der Außerbetriebnahme bzw. Rückbau und Stilllegung werden angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Group eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zum Abbau der betreffenden Gegenstände nach ihrer Nutzung hat. Die geschätzten Kosten werden sowohl als Vermögenswert als auch als Rückstellung erfasst. Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt oder die Höhe der geschätzten Kosten werden im Vermögenswert bzw. in der Rückstellung berücksichtigt.
Die für den Rückbau des Netzwerks angesetzten Kosten und die Zinsentwicklung werden jährlich überprüft.
Erträge und Aufwendungen werden nach dem Konzept der Periodenabgrenzung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst (d. h. zu dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Erbringung der ihnen zuordenbaren Güter oder Dienstleistungen), unabhängig von dem tatsächlichen Zahlungseingang oder Zahlungsausgang. Eine Ertragsrealisierung findet dann statt, wenn die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann sowie der wirtschaftliche Nutzenzufluss aus dem Geschäft als wahrscheinlich eingestuft wird. Preisnachlässe, wie z. B. Rabatte, werden hierbei umsatzmindernd ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse der Telefónica Deutschland Group umfassen hierbei alle Erträge, welche der typischen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zuzurechnen sind.
Die Telefónica Deutschland Group erzielt hauptsächlich Umsatzerlöse aus der Erbringung folgender Telekommunikationsdienstleistungen: Sprachverkehr, Verbindungsentgelte, regelmäßige (normalerweise monatliche) Netznutzungsentgelte, Zusammenschaltungsdienste, Netz- und Geräteleasing, Handset-Verkäufe und Mehrwertdienstleistung (z. B. Text- und Datennachrichten) und Wartung. Produkte und Dienstleistungen können separat oder als Aktionspaket (gebündelte Dienste) verkauft werden.
Umsatzerlöse aus in den Netzen der Telefónica Deutschland Group geführten Gesprächen (Sprachverkehr) umfassen eine einmalige Anschlussgebühr zuzüglich einer variablen Gesprächsgebühr, deren Höhe von der Gesprächsdauer, Gesprächsentfernung und Art des in Anspruch genommenen Dienstes abhängt. Sowohl Festnetz- als auch Mobilfunk-Sprachverkehr wird bei Bereitstellung des Dienstes als Umsatz erfasst. Bei Prepaid-Gesprächen hat das ungenutzte Gesprächsguthaben die Abgrenzung der Umsatzerlöse zur Folge, die in dem Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz erfasst werden. Erträge aus nicht verbrauchtem Guthaben werden zum früheren der beiden Zeitpunkte erlöst, wenn die Gesellschaft nicht mehr zur Leistungserbringung verpflichtet ist oder nicht mehr von einer Inanspruchnahme ausgegangen werden kann. Umsatzerlöse aus Sprachverkehr und sonstigen Leistungen, die zu einem Pauschaltarif über einen festgelegten Zeitraum (Flatrate) erwirtschaftet werden, werden über den Zeitraum linear erfasst, der durch den vom Kunden gezahlten Tarif abgedeckt ist.
Einmalige Bereitstellungsentgelte werden in den Rechnungsabgrenzungsposten erfasst und anschließend über die durchschnittliche, geschätzte Laufzeit der Kundenbeziehung, die je nach Art des Dienstes variiert, im Periodenergebnis realisiert. Sämtliche damit verbundenen Kosten, mit Ausnahme der Aufwendungen für den Netzausbau und der allgemeinen Verwaltungs- und Gemeinkosten, werden in der Periode, in der sie angefallen sind, im Periodenergebnis erfasst.
Zusammenschaltungsentgelte aus Gesprächsverbindungen vom Festnetz ins Mobilfunknetz und umgekehrt sowie sonstige Dienste an Kunden werden in der Periode erfasst, in der die Gesprächsverbindungen hergestellt werden.
Umsatzerlöse aus Handset- und Geräteverkäufen werden erfasst, sobald der Verkauf als abgeschlossen gilt, d.h. im Allgemeinen zum Zeitpunkt der Lieferung an den Endkunden. Umsatzerlöse aus Ratenzahlungsverkäufen werden zu dem Betrag der abgezinsten künftigen Zahlungseingänge angesetzt. Die Diskontierung erfolgt hierbei auf Basis eines aus Marktzinsen abgeleiteten Zinssatzes.
Die Klassifizierung von Leasingvereinbarungen erfolgt nach den unter l) Leasingverhältnisse beschriebenen Grundsätzen.
Leasingverträge aus operativen Leasingverhältnissen mit Kunden sowie Erträge aus der Vermietung von Sachanlagen und anderen Dienstleistungen werden bei Leistungserbringung und somit linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst.
Die Gruppe bietet gebündelte Pakete an, die verschiedene Komponenten aus dem Festnetz-, Mobilfunk- und Internetgeschäft kombinieren. Diese Pakete werden analysiert, um festzustellen, ob es erforderlich ist, die verschiedenen identifizierbaren Komponenten zu separieren und die entsprechende Vorschrift zur Ertragsrealisierung auf jede Komponente anzuwenden. Die Paketgesamtumsätze werden den einzeln identifizierbaren Komponenten auf Basis ihres entsprechenden beizulegenden Zeitwerts (d. h. der beizulegende Zeitwert jeder Komponente im Verhältnis zu dem beizulegenden Zeitwert des Pakets) zugeordnet.
Da Anschlussgebühren oder Gebühren für die erstmalige Einrichtung eines Anschlusses oder nichterstattungsfähige Einmalgebühren nicht separat als Komponenten dieser Art von Paketen identifiziert werden können, werden diese Arten von Umsatzerlösen mit Kunden auf die übrigen Komponenten verteilt. Beträge jedoch, die von der Lieferung/Erbringung nicht gelieferter/erbrachter Komponenten abhängen, werden nicht auf gelieferte/erbrachte Komponenten verteilt.
Mehrkomponentenverträge vertreibt die Gruppe insbesondere durch Angebote bestehend aus dem Verkauf oder der Vermietung von Handsets kombiniert mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Basierend auf den anteiligen Einzelveräußerungspreisen wird der Verkaufpreis den einzelnen Komponenten zugerechnet und ertragswirksam realisiert. Der dem Handset zuzurechnende Anteil wird somit mit Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Kunden und der dem Mobilfunkvertrag zuzurechnenede Anteil mit Erbringung der Mobilfunkleistung realisiert. Sofern im Rahmen dieser Bündelangebote ein subventioniertes Handset an den Kunden übergeben wird, ist der realisierbare Handset-Revenue jedoch begrenzt. Zurechenbare Zahlungen, die von Erbringung weiterer Mobilfunkleistungen abhängen, dürfen hier nicht berücksichtigt werden.
Sämtliche Aufwendungen in Verbindung mit kombinierten Aktionspaketen werden in der Periode ergebniswirksam erfasst, in der sie anfallen.
Die Telefónica Deutschland Group zahlt Provisionen an Händler und Vermittler für die Kundenakquisition und -bindung. Diese Zahlungen werden mit Leistungserbringung als Aufwendungen erfasst.
Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden, sofern sie nicht Unternehmenszusammenschlüsse betreffen oder sich auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Posten beziehen, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst. Sofern sich latente Steuern auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Posten ergeben, werden diese ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und -schulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die am Bilanzstichtag geltenden oder verabschiedeten Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt.
Abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge führen zu latenten Steueransprüchen in der Konzernbilanz. Steuerpflichtige temporäre Differenzen führen zu latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz. Temporäre Differenzen entstehen aufgrund der Differenz zwischen der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren jeweiligen Buchwerten.
Die Telefónica Deutschland Group ermittelt latente Steueransprüche und -schulden anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der der entsprechende Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder verabschiedeten Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt.
Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht auf den Gegenwartswert abgezinst und werden unabhängig vom Zeitpunkt der Umkehrung als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden in diese Überprüfung einbezogen.
Latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden nicht angesetzt, sofern die Muttergesellschaft in der Lage ist, den zeitlichen Ablauf der Umkehrung zu steuern, und sofern sich die temporäre Differenz voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit umkehren wird. Fälle, bei denen für Tochterunternehmen keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, sind betraglich von untergeordneter Bedeutung.
Latente Steueransprüche und -schulden aus der erstmaligen Erfassung der Kaufpreisanpassung bei Unternehmenszusammenschlüssen beeinflussen die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts. Nachträgliche Änderungen der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Steueransprüche werden als erfolgswirksame Anpassung erfasst.
Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gruppe einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt.
Die bilanzielle Beurteilung eines Leasingsverhältnisses hat auf der Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu erfolgen und verlangt eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts abhängig ist und ob die Vereinbarung der Telefónica Deutschland Group ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als operative Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand bzw. als Ertrag in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Leasingverhältnisse, bei denen aufgrund der Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken auf die Telefónica Deutschland Group oder von der Telefónica Deutschland Group auf den Endkunden übergehen, werden als Finanzierungsleasingverhältnis ausgewiesen. Diese werden gemäß ihrer Art und der mit ihnen in Verbindung stehenden Verbindlichkeit beziehungsweise Forderung aus Finanzierungsleasing zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen oder zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands quantifiziert, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden so in den Finanzierungs- und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, sodass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Die Finanzaufwendungen und -erträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten und Forderungen aus Finanzierungsleasing werden bei Schätzänderungen neu berechnet.
Im Fall von Verlängerungsoptionen wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses zunächst die hinreichend sichere Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Ändert sich im Verlauf des Leasingverhältnisses die ursprüngliche Einschätzung der Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen, so ist eine entsprechende Schätzungsänderung für die Ermittlung der künftigen Verpflichtungen aus Operating Leasinggeschäften vorzunehmen.
Bei einer vereinbarten Sale-and-Leaseback-Transaktion, die zu einem Finanzierungsleasingverhältnis führt, wird der veräußerte Vermögenswert nicht ausgebucht, und die erhaltenen Mittel werden während der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Finanzierung betrachtet. Ein Überschuss der Verkaufserläse über den Buchwert wird abgegrenzt und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Sofern die entsprechenden Vermögenswerte im Rahmen eines Finanzierungsleasings weiter vermietet werden, wird der Vermögenswert sofort aufwandswirksam ausgebucht.
Wenn die Sale-and-Leaseback-Transaktion jedoch zu einem operativen Leasingverhältnis führt und es klar ist, dass sowohl die Transaktion als auch die sich daraus ergebenden Leasingerträge dem beizulegenden Zeitwert entsprechen, wird der Vermögenswert ausgebucht und jeglicher Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit der Transaktion erfasst.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Bilanzstichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres beträchtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben könnten, werden nachstehend erläutert. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren.
Eine wesentliche Änderung der Sachverhalte und Umstände, auf denen diese Schätzungen und die damit verbundenen Ermessensentscheidungen basieren, könnte wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Group haben.
Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. In diesem Fall werden die zugrunde liegenden Annahmen und ggf. auch die Buchwerte der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.
Änderungen von Schätzungen werden in den Perioden gebucht, in denen sie auftreten, auch in den Folgeperioden, wenn die Änderungen sowohl die Berichtsperiode als auch die nachfolgenden Perioden betreffen.
Die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen beinhaltet die Verwendung von versicherungsmathematischen Annahmen.
Zur Ermittlung des Zinssatzes für die leistungsorientierten Versorgungspläne wird zunächst das sogenannte Bond-Universum auf Basis der zu einem Stichtag vorhandenen AA-Unternehmensanleihen bestimmt. Basierend auf diesen Anleihen wird eine Zinsstrukturkurve errechnet. Danach wird mit einem Zahlungsstrom, welcher der Laufzeit des Bestands der Telefónica Deutschland Group entspricht, ein einheitlicher Durchschnittszins berechnet. Dieser letztgenannte Zins ist dann der angewandte Rechnungszins.
Die Ermittlung der erwarteten Rentensteigerungen orientiert sich an der langfristigen Inflationserwartung für den Euroraum.
Die Annahme zur Fluktuation der jeweiligen Mitarbeiter basiert auf Erfahrungswerten. Die der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen zugrunde liegende Sterberate basiert auf amtlichen Statistiken und Sterbetafeln.
Die Bilanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten beinhaltet die Verwendung von Schätzungen zur Ermittlung der Nutzungsdauer für Abschreibungszwecke und zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten zu ihrem Erwerbszeitpunkt.
Zur Ermittlung der Nutzungsdauer sind Schätzungen in Verbindung mit künftigen technologischen Entwicklungen und der alternativen Nutzung der Vermögenswerte erforderlich. Annahmen in Bezug auf die technologische Entwicklung zu treffen erfordert in wesentlichem Umfang Ermessensentscheidungen, da es schwierig ist, den zeitlichen Verlauf und den Umfang des technologischen Fortschritts abzusehen.
Gilt eine Sachanlage oder ein immaterieller Vermögenswert als wertgemindert, wird der dabei entstandene Wertminderungsaufwand in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Entscheidung, einen Wertminderungsaufwand zu erfassen, erfordert Schätzungen des zeitlichen Verlaufs der voraussichtlichen Nutzung und der Höhe der Wertminderung sowie eine Analyse der Gründe für einen drohenden Verlust. Ferner werden zusätzliche Faktoren wie z. B. technische Veralterung, das Einstellen bestimmter Dienste und andere Veränderungen der Umstände berücksichtigt.
Die Telefónica Deutschland Group bewertet regelmäßig den erzielbaren Betrag seiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um eine mögliche Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts feststellen zu können. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, kann ggf. ein gewisses Maß an Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen.
Die Telefónica Deutschland Group beurteilt die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche auf Grundlage einer Schätzung der künftigen Erträge. Ob diese latenten Steueransprüche realisiert werden können, hängt letztendlich davon ab, ob die Telefónica Deutschland Group während des Zeitraums, über den die latenten Steueransprüche abzugsfähig bleiben, ein zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Dieser Analyse liegen der geschätzte zeitliche Verlauf der Umkehr der latenten Steuerschulden sowie Schätzungen des zu versteuernden Ergebnisses zugrunde, die auf internen Prognosen basieren und aktualisiert werden, um die neuesten Entwicklungen und Einschätzungen widerzuspiegeln. In der Vergangenheit wurden für die Bewertung der Verlustvorträge und der temporären Differenzen Zeithorizonte von fünf bis sieben Jahren verwendet. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die verwendeten Zeithorizonte nicht verändert.
Die Erfassung der Steueransprüche und -schulden hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Schätzungen bezüglich des zeitlichen Verlaufs und der Realisierung latenter Steueransprüche, sowie dem geschätzten Verlauf der Steuerzahlungen. Aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung oder unvorhersehbaren, den Steuersaldo beeinflussenden Transaktionen könnten die tatsächlichen Ertragsteuereinnahmen und -zahlungen der Telefónica Deutschland Group von den von der Gruppe getroffenen Schätzungen abweichen.
Sowohl Ansatz als auch Bewertung von Rückstellungen unterliegen in einem hohen Maß Ermessensentscheidungen. Die Höhe der Rückstellung wird somit auf Basis der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Abflusses von Ressourcen ermittelt, wobei sämtliche zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen berücksichtigt werden, einschließlich der Meinung unabhängiger Sachverständiger wie z. B. Rechtsbeistand oder-berater.
In Anbetracht der Schätzungsunsicherheiten bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellungen können die tatsächlichen Abflüsse von Ressourcen von den ursprünglich auf Basis der Schätzungen erfassten Beträgen abweichen.
Im Falle, dass Mitarbeitern im Rahmen eines Freiwilligenprogramms Abfindungsangebote gemacht werden, werden die Leistungen auf Basis der erwarteten Anzahl der Mitarbeiter, die das Angebot annehmen werden, bewertet. Leistungen, die auf einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag entfallen, werden mit ihrem Barwert angesetzt.
Die Ermittlung des Betrags für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses basiert auf verschiedenen Annahmen, die ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern und somit diesbezüglich Unsicherheiten enthalten können. Hierunter fallen im Wesentlichen das zugrunde gelegte Gehaltsniveau, die Betriebszugehörigkeit und der Freistellungszeitraum bis zum Austrittsdatum.
Bei der Ermittlung der Mindestleasingzahlungen sind zum Teil künftige Zeitwerte zu berücksichtigen, welche die Gruppe auf Basis vergangener und aktueller Transaktionen bestimmt.
Eine Änderung der Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte könnte die Verteilung der Umsatzerlöse auf die Komponenten und folglich den Zeitpunkt der Erfassung der Umsatzerlöse beeinflussen.
Einmalige Bereitstellungsentgelte werden abgegrenzt und über die geschätzte durchschnittliche Laufzeit der Kundenbeziehung als Ertrag erfasst.
Der Schätzung der durchschnittlichen Laufzeit der Kundenbeziehung liegt die durchschnittliche Entwicklung der Kundenabwanderung zugrunde. Mögliche Änderungen von Schätzungen könnten zu Änderungen sowohl der Höhe als auch des zeitlichen Verlaufs der künftigen Ertragsrealisierung führen.
Durch die Bewertung von Paketangeboten, die verschiedene Komponenten kombinieren, wird festgestellt, ob es erforderlich ist, die verschiedenen identifizierbaren Komponenten zu separieren und die entsprechenden Vorschriften zur Ertragsrealisierung auf jede Komponente anzuwenden. Die Paketgesamtumsätze werden auf Basis ihrer entsprechenden beizulegenden Zeitwerte auf die einzeln identifizierbaren Komponenten verteilt.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts für jede identifizierte Komponente erfordert fallweise Schätzungen.
Eine Änderung der Schätzungen der beizulegenden Zeitwerte könnte die Verteilung der Umsatzerlöse auf die Komponenten und folglich den Zeitpunkt der Erfassung der Umsatzerlöse beeinflussen.
Die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG wurden in Anwendung des IFRS 11.17 unter Berücksichtigung der spezifischen Tatsachen und Umstände als gemeinschaftliche Tätigkeiten eingestuft. Insbesondere die Tatsache, dass die Vertragspartner die Rechte an den gesamten von den beiden Gesellschaften erzeugten Leistungen haben, unterstützt unsere Einschätzung, dass es sich bei der Vereinbarung um eine gemeinschaftliche Tätigkeit handelt.
Im Rahmen der Bestimmung der Eventualvermögenswerten- und Verbindlichkeiten (siehe Anhang Nr. 17 Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten) wird ebenfalls auf Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen zurückgegriffen.
Diese beziehen sich u.a. auf Risiken aus der Geltendmachung von Patentverletzungen sowie Beteiligungen an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Mit fortschreitender Netzwerkkonsolidierung ergeben sich Anpassungen der ursprünglichen Annahmen. Diese Anpassungen führen sowohl zu geplanten Nutzungsverlängerungen als auch zu Nutzungsverkürzungen einzelner Netzwerkelemente.
Die Nutzungsdauer des diesem Teil des Netzwerks zuzurechnenden Anlagevermögens wurde mit Entscheidung zur Änderung der Netzwerkplanung auf die neuen Annahmen angeglichen.
Durch sich kompensierende Effekte ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das abgelaufene als auch die zukünftigen Geschäftsjahre.
Lieferantenverbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt, in dem Vereinbarungen über deren verzinsliche Zahlungszielverlängerungen abgeschlossen werden, in die sonstigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert sofern die Zahlungszielverlängerung über die branchenüblichen Zahlungsziele hinausgeht. Dies geschieht, um den geänderten Charakter dieser Verbindlichkeiten abzubilden.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden stellen sich wie folgt dar:
| ― | Vollkonsolidierung bei Unternehmen, über die die Telefónica Deutschland Group beherrschenden Einfluss hat. Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn die Telefónica Deutschland Group im Hinblick auf das Beteiligungsunternehmen Verfügungsgewalt hat sowie schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese Renditen besitzt. Darüber hinaus muss die Fähigkeit bestehen, diese Renditen mittels der Verfügungsgewalt zu beeinflussen. |
| ― | Anteilige Konsolidierung der zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge bei gemeinschaftlich mit Dritten geführten Unternehmen (gemeinschaftliche Tätigkeiten), sodass der entsprechende Anteil an den gesamten Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen sowie Cashflows dieser Unternehmen in den entsprechenden Posten in den Konzernabschluss integriert wird. |
Alle wesentlichen konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auch die aus Transaktionen mit aktivierungsfähigen Gütern oder Dienstleistungen von Tochterunternehmen mit anderen Unternehmen der Telefónica Deutschland Group generierten Ergebnisse wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft. Falls die Rechnungslegungsmethoden von Konzerngesellschaften von denen der Telefónica Deutschland Group abweichen, werden bei der Konsolidierung Anpassungen vorgenommen, um den Konzernabschluss einheitlich darzustellen.
In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sind die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von Unternehmen, die der Telefónica Deutschland Group nicht länger angehören, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die entsprechende Beteiligung veräußert oder das Unternehmen liquidiert wurde.
Die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von neuen Konzerngesellschaften sind ab dem Zeitpunkt bis zum Jahresende enthalten, ab dem die Beteiligung erworben oder das Unternehmen gegründet wurde.
Die erstmals zum 1. Januar 2017 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Im Jahr 2013 wurde durch das IASB eine Initiative zur Verbesserung von Anhangangaben (Angabeninitiative) aufgenommen, welche sich aus kleineren Projekten zusammensetzt. Das Ziel ist es, die Darstellungs- und Angabevorschriften in bestehenden Standards zu optimieren und zu vereinfachen. Im Zuge des Projekts veröffentlichte der IASB am 29. Januar 2016 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung. Künftig müssen erweiterte Anhangangaben in Bezug auf die Entwicklung der Fremdkapitalkosten während der Berichtsperiode erfolgen, bei denen Zahlungsvorgänge in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden oder auszuweisen sind. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre beginnend am oder ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses bekannt gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt.
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| Standards, Interpretationen und Änderungen | Verpflichtende Anwendungen für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem | |
|---|---|---|
| Jährliche Verbesserungen zu den IFRSs 2014 - 2016 | Änderungen an IFRS 12 | 1. Januar 20171 |
| Jährliche Verbesserungen zu den IFRSs 2014 - 2016 | Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 | 1. Januar 20181 |
| Änderungen an IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 1. Januar 20181 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 1. Januar 20181 |
| Änderungen an IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Transaktionen | 1. Januar 20181 |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Kundenverträgen | 1. Januar 2018 |
| Klarstellungen zu IFRS 15 | Identifizierung von Leistungsbeziehungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen, Lizenzen | 1. Januar 2018 |
| Änderungen an IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 im Rahmen von IFRS 4 (Versicherungsverträge) | 1. Januar 2018 |
| IFRS 16 | Leasing | 1. Januar 2019 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 1. Januar 20191 |
| Änderungen an IFRS 9 | Beurteilungskriterien für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten | 1. Januar 20191 |
| Änderungen an IAS 28 | Anwendung von IFRS 9 im Rahmen von IAS 28 | 1. Januar 20191 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 20211 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | 2 |
1 Beschlussfassung durch EU noch ausstehend, Angabe zur verpflichtenden Anwendung gemäß IASB.
2 Gemäß IASB-Beschluss vom 17. Dezember 2015 Erstanwendung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Am 28. Mai 2014 veröffentlichte der IASB IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden mit der Zielsetzung, Regelungen aus verschiedenen Standards und Interpretationen branchenübergreifend in einem einheitlichen Standard zu verankern. IFRS 15 wird somit insbesondere die Standards IAS 18 Umsatzerlöse sowie IAS 11 Fertigungsaufträge ablösen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden.
Als Kernprinzip sieht der IFRS 15 vor, dass die Umsatzerlöse in der Höhe erfasst werden sollen, welche als Gegenwert für die übernommenen Leistungsverpflichtungen erwartet wird.
Der neue Standard sieht zur Durchsetzung dieses Prinzips ein Fünf-Stufen-Modell zur Bestimmung von Umsatzhohe und Umsatzzeitpunkt vor:
| ― | Identifizierung des Vertrags, |
| ― | Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung, |
| ― | Bestimmung des Transaktionspreises, |
| ― | Allokation des Transaktionspreises, |
| ― | Erlösrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung. |
Darüber hinaus enthält der Standard einige weitere Regelungen zu Detailfragestellungen bzw. sieht weitere derzeit angewandte Bilanzierungsregeln nicht mehr vor. So ist es unter anderem für die Allokation des Transaktionspreises nicht mehr von Bedeutung, ob die Lieferung eines Gutes bzw. die Erbringung entsprechender Services erst in Zukunft erfolgen wird. Weiter sieht IFRS 15 unter bestimmten Bedingungen vor, direkt dem Vertrag zurechenbare Kundengewinnungskosten wie z.B. Provisionen zu aktivieren und über die geschätzte Kundenbindungsdauer zu verteilen. Die erstmalige Anwendung beginnend ab dem 1. Januar 2018 bedingt aufgrund der branchenüblichen Laufzeitverträge insbesondere auch eine Analyse der schon in früheren Geschäftsjahren abgeschlossenen Verträge, die zum Zeitpunkt der Erstanwendung noch nicht beendet sind. Der Standard stellt dem Anwender zwei Übergangvorschriften zur Wahl:
| ― | vollstündige retrospektive Methode unter Inanspruchnahme bestimmter praktischer Erleichterungen, |
| ― | Erfassung der Auswirkungen aus IFRS 15 durch kumulative Anpassungen des Eigenkapitals zu Beginn der Berichtsperiode. |
Die Telefónica Deutschland Group wird beim Übergang auf IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode, nach der die kumulierten Anpassungsbetrüge zum 1. Januar 2018 erfasst werden, in ihrem Konzernabschluss anwenden. Infolgedessen wird die Gruppe die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf jede dargestellte Vergleichsperiode anwenden.
Grundsätzlich sollen die Anforderungen des IFRS 15 auf jeden einzelnen Vertrag angewendet werden. Der Standard bietet aber auch die Möglichkeit, die Bilanzierungsvorschriften auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Verträge anzuwenden, wenn daraus keine wesentlichen Auswirkungen im Vergleich zur einzelnen Vertragsbetrachtung erwartet werden. Die Telefónica Deutschland Group hat die bestehenden Verträge analysiert und diese zu Portfolien aggregiert. Die Gruppe wird die Vorschriften des IFRS 15 auf Ebene dieser definierten Portfolien anwenden.
Mit Einführung des IFRS 15 war es teilweise notwendig, die Prozesse im Rechnungswesen anzupassen. Insbesondere mussten die Anforderungen an die Analyse der Kundenverträge im Rahmen des Produktanlageprozesses weiter spezifiziert werden, um den Anforderungen des IFRS 15 gerecht zu werden. Zudem wurde ein IT-Tool zur Berechnung der Anpassungen im Rahmen von IFRS 15 eingeführt.
Die geschätzte Auswirkung der Anwendung des IFRS 15 auf das Konzerneigenkapital zum 1. Januar 2018 basiert auf derzeitigen Beurteilungen und ist nachfolgend dargestellt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards zum 1. Januar 2018 kann hiervon abweichen, da:
| ― | Telefónica Deutschland Tests sowie Beurteilungen der Kontrollen seiner neuen IT Systeme noch nicht final abgeschlossen hat und |
| ― | die neuen Rechnungslegungsmethoden bis zum Veröffentlichen des ersten Konzernabschlusses nach dem Erstanwendungszeitpunkt Änderungen unterliegen können. |
Die gesamte geschätzte Anpassung des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz der Telefónica Deutschland Group zum 1. Januar 2018 betrögt vor Steuern zwischen 400 Mio. EUR und 420 Mio. EUR. Der größte Effekt der geschätzten Anpassungen resultiert hierbei aus der Aktivierung von Kundengewinnungskosten, für welche zum 31. Dezember 2017 ein Betrag in einem Rahmen von 415 Mio EUR bis 430 Mio EUR aktiviert werden wird. Zudem ergeben sich weitere gegenläufige Effekte aus der modifizierten Bilanzierung von gebündelten Verträgen aus Mobilfunkendgeräten und Mobilfunkservices unter Anwendung der relativen Einzelveräußerungspreise der Leistungsverpflichtungen der Verträge.
Im Wesentlichen wurden die folgenden Themen analysiert und identifiziert:
Die Telefónica Deutschland Group erbringt sowohl Mobilfunk- als auch Festnetzdienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Nach IFRS 15 erfolgt die Bestimmung des Leistungsfortschrittes anhand von outputbasierten Methoden. Auf Basis der outputbasierten Methode werden die Umsätze auf Basis des Werts der bisher übertragenen Dienstleistungen für den Kunden im Verhältnis zu den verbleibenden vertraglich zugesagten Dienstleistungen erfasst. Entsprechend werden unstete Rabatte auf diese Dienstleistung erfasst und über die Vertragslaufzeit linearisiert. Da bereits unter IAS 18 eine Linearisierung dieser unsteten Rabatte erfolgte, erwartet die Telefónica Deutschland Group keinen wesentlichen Auswirkungen aus der Bestimmung des Leistungsfortschritts.
Neben den reinen Dienstleistungsverträgen, bietet die Telefónica Deutschland Group ihren Kunden Produkte im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen an. Hierbei werden insbesondere Rabatte auf Mobilfunkdienstleistungen vergeben, wenn es zusammen mit dem Kauf von Mobilfunkdienstleistungen zu dem Kauf eines Mobilfunkendgerätes kommt. Unter den Anwendungsvorschriften des IAS 18 erfolgte bereits eine Verteilung der Rabatte auf die beiden Komponenten, d.h. ein Teil des Mobilfunkendgeräte-Umsatzes wurde auf spätere Leistungsperioden verschoben. Nach den Vorschriften des IFRS 15 wird weiterhin eine Allokation der Rabatte vorgenommen, wobei nun alle Vertragskomponenten, die den Transaktionspreis eines Vertrages beeinflussen, in der Berechnung des Allokationsfaktors berücksichtigt werden. Nach IAS 18 wurden diese zusätzlichen Vertragsbestandteile in die Allokation nicht einbezogen, sondern einzeln abgegrenzt. Hierdurch wird sich die Allokation der Umsatzerläse zwischen Mobilfunkdienstleistungen und Mobilfunkendgeräten und damit der Zeitpunkt des Umsatzausweises ändern. Zum Erstanwendungszeitpunkt wird kein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital erwartet.
Neben der Verschiebung zwischen den Umsatzerlösarten wird sich auch eine Auswirkung aus der veränderten Abgrenzungsdauer ergeben. Während nach IAS 18 beispielsweise die Anschlussgebühr einzeln über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer abgegrenzt und als Umsatzerlös realisiert wurde, wird diese nach IFRS 15 im Rahmen der Gesamt-Würdigung in die Allokation der Vertragskomponenten einbezogen und entsprechend über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit als Umsatzerlös erfasst. Zum Erstanwendungszeitpunkt wird kein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital erwartet.
Bei der Ermittlung des Transaktionspreises müssen nach IFRS 15 signifikante Finanzierungskomponenten berücksichtigt werden.
Im Einklang mit dem Standard berücksichtigt die Telefónica Deutschland Group diese Finanzierungskomponenten nicht, da die Analyse der zugrundeliegenden Vertrüge ergeben hat, dass diese unwesentlich sind.
Branchenabweichend wird die Telefónica Deutschland Group keinen Vertragsvermögenswert aufgrund der Zuordnung eines Teils des Transaktionspreises auf unentgeltlich abgegebene oder stark rabattierte Mobilfunkendgeräte ausweisen, da bereits in der Vergangenheit nahezu keine subventionierten Endgeräte angeboten wurden.
Aufwendungen werden dann ergebniswirksam erfasst, wenn die zugrunde liegende Leistung erbracht wird. Dies gilt auch für Kundenakquisitionskosten, welche gemäß ihrem Wesen im Rahmen eines Vertragsabschlusses anfallen. Im Gegensatz hierzu fordert IFRS 15 die Aktivierung der Kundengewinnungskosten, die Verträgen mit Kunden direkt zugeordnet werden können. Die Abschreibung erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die Leistungsverpflichtungen, auf die sich die Kosten beziehen, auf den Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrags übertragen werden bzw. über die geschätzte Kundenbindungsdauer. Die Kundengewinnungskosten werden im Rahmen dieser Systematik linear über die zugrundeliegende Amortisierungs-dauer ergebniswirksam erfasst. Unter Annahme eines ratierlichen Kostenverlaufs ist von einem Glättungseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitverlauf auszugehen. Im Rahmen der Aktivierung macht die Telefónica Deutschland Group Gebrauch von den im Standard definierten praktischen Behelfen und aktiviert nur solche Vertragserlangungskosten, deren zugrundeliegende Amortisierungsdauer mehr als ein Jahr beträgt.
Neben der Aktivierung von Kundengewinnungskosten regelt der Standard auch die Aktivierung der Vertragserfüllungskosten. Die Analyse der zugrundeliegenden Vertrüge hat ergeben, dass es keine Vertragserfüllungskosten gibt, die die Telefónica Deutschland Group zu bilanzieren hat.
Nach IFRS 15 bestehen komplexere Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Vertragsänderungen im Vergleich zu den bestehenden Regelungen. Teilweise werden Vertragsänderungen prospektiv als separater Vertrag bilanziert, teilweise resultiert aus der Vertragsänderung eine Anpassung des bestehenden Vertrags. Dabei kann es zu kumulierten Erlösanpassungen kommen. Auf Basis der durchgeführten Analyse rechnet die Telefónica Deutschland Group jedoch mit keinen wesentlichen Auswirkungen.
Nach IFRS 15 basiert die Beurteilung, ob sich die Telefónica Deutschland Group bei der Erbringung einer Dienstleistung in der Prinzipal- oder Agentenstellung befindet darauf, ob die Gruppe vor der Übertragung bestimmter Güter an den Endkunden die Verfügungsgewalt daran besitzt. Nach IAS 18 hingegen ist es relevant, ob die Telefónica Deutschland Group signifikanten Risiken und Chancen, die mit dem Verkauf von Gütern in Verbindung stehen, ausgesetzt ist. Die Analyse der wesentlichen durch Drittanbieter erbrachten Dienstleistungen hat ergeben, dass sich an der Würdigung gegenüber IAS 18 keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Die Telefónica Deutschland Group gewährt keine Lizenzen an Kunden, die im Rahmen von IFRS 15 zu berücksichtigen sind.
Somit werden basierend auf der Einschätzung dieser Transaktionen durch die Telefónica Deutschland Group keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Am 24. Juli 2014 hat das IASB IFRS 9 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten herausgegeben. Dieser ersetzt IAS 39. Der neue IFRS kombiniert die drei Aspekte Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Sicherungsbeziehung. IFRS 9 greift bindend für alle Berichtsperioden, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, lässt aber auch eine vorherige Einführung zu. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist eine retrospektive Anwendung verpflichtend, dies jedoch ohne die entsprechende Vergleichsperiode. Für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gilt die Regelung ab dem Zeitpunkt der Einführung, jedoch mit eingeschränkten Ausnahmen.
Die Telefónica Deutschland Group plant den Standard zum Stichtag der verpflichtenden Einführung umzusetzen und verzichtet dabei auf Anpassungen in der Vergleichsperiode. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat die Telefónica Deutschland Group eine umfangreiche Analyse der Auswirkungen der drei Phasen des IFRS 9 durchgeführt. Die Analyse basierte dabei auf allen zur Verfügung stehenden Informationen und könnte daher nachträglich noch Anpassungen unterliegen. Insgesamt erwartet die Gruppe allerdings keine signifikanten Auswirkungen auf die Bilanz bzw. das Eigenkapital mit Ausnahme der neuen Anforderungen an die Ermittlung von Wertberichtigungen aufgrund der nach IFRS 15 neu eingeführten aktiven Vertragsposten, die den Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 unterliegen. Weiterhin erwartet Telefónica Deutschland eine Anpassung der Risikovorsorge wie unten aufgeführt. Die Telefónica Deutschland Group wird darüber hinaus bestimmte Finanzinstrumente neu klassifizieren.
Die Telefónica Deutschland Group geht derzeit nicht von einer signifikanten Änderung der Bilanz bzw. des Eigenkapitals aufgrund der Einführung von IFRS 9 aus. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente weiterhin entsprechend zu bilanzieren sind.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die mangels zuverlässiger Bewertung zu Anschaffungskosten bewertet wurden, sind mit der Einführung des Standards erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.
Sowohl ausgereichte Kredite als auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich gehalten, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen) diese bestehen aus Zins- und Tilgungsanteil. In einer internen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Gruppe damit die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten gem. IFRS 9 erfüllt) damit müssen entsprechende Finanzinstrumente nicht neu klassifiziert werden.
Schuldinstrumente im Zusammenhang mit Factoring werden nach IFRS 9 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da davon auszugehen ist, dass die Telefónica Deutschland Group neben der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme beabsichtigt die finanziellen Vermögenswerte zu verkaufen und dies auf regelmäßiger Basis geschieht.
Gemäß IFRS 9 hat die Telefónica Deutschland Group grundsätzlich alle erwarteten Verluste aus Schuldinstrumenten entweder auf zwölfmonatiger Basis oder auf Basis der Gesamtlaufzeit zu ermitteln. Die Telefónica Deutschland Group wendet hierfür den vereinfachten Ansatz in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an und bewertet diese Geschäftsvorfälle auf Basis der Gesamtlaufzeit. Hier erwartet die Telefónica Deutschland Group keine wesentlichen Effekte auf die Risikovorsorge, mit Ausnahme der neuen Anforderungen an die Ermittlung von Wertberichtigungen aufgrund der nach IFRS 15 neu eingeführten aktiven Vertragsposten, die den Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 unterliegen. Aus allen anderen finanziellen Vermögenswerten resultieren ebenfalls keine wesentlichen Effekte.
Die bisher unter IAS 39 als Sicherungsbeziehung bilanzierten Geschäftsvorfälle qualifizieren sich auch unter IFRS 9 als solche. Weiterhin ändern sich nach IFRS 9 nicht die Regeln zur bilanziellen Behandlung der Sicherungsbeziehungen) es ergeben sich lediglich unter Umständen neue Möglichkeiten zur Abbildung von Absicherungen als bilanzielle Sicherungsbeziehung.
Die Auswirkung auf das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 der Einführung des Standards liegt im niedrigen sechsstelligen Bereich.
Zum 13. Januar 2016 hat das IASB den IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht, welcher den IAS 17 sowie weitere bestehende Interpretationen ersetzen wird. Im Rahmen des IFRS 16sind künftig beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Verträge, die als Leasingverhältnis identifiziert werden, dahingehend zu bilanzieren, dass das damit einhergehende Nutzungsrecht (sog. right of use) als Vermögenswert anzusetzen ist. Die nach dem IAS 17derzeitig bestehende Unterscheidung zwischen bilanzwirksamen Finanzierungsleasingverträgen sowie bilanzneutralen operativen Leasingverhältnissen fällt künftig weg. Der Barwert der Leasingverbindlichkeit ist dementsprechend zu passivieren und ein Nutzungsrecht in gleicher Hohe zu aktivieren. Sowohl die Leasingverbindlichkeit als auch das -nutzungsrecht werden über die Vertragslaufzeit um kalkulatorische Tilgungen bzw. Abschreibungen reduziert. In der Regel ergeben sich aus den daraus resultierenden Zinseffekten höhere Aufwendungen zu Vertragsbeginn. Von dieser Bilanzierung kann für Leasinggegenstände mit geringem Wert oder bei Verträgen mit kurzer Laufzeit abgewichen werden. IFRS 16 sieht für Leasinggeber Regelungen ähnlich dem bisherigen Standard IAS 17 vor.
Ergänzend bzw. aufbauend zu der beschriebenen systematischen Änderung finden sich im IFRS 16 weitere Änderungen bzw. Neuregelungen wie z.B. die Definition von Leasingverhältnissen, die Bilanzierung von Sale-and-Leaseback Transaktionen sowie Untermietverhältnisse (Sub-lease), Bilanzausweis sowie Umfang der erforderlichen Angaben im Anhang.
Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend am oder ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Die Gruppe ist Leasingnehmer mit einer sehr hohen Anzahl von Leasingvertrügen für unterschiedliche Vermögenswerte, u.a. Funktürme mit dem dazugehörigen Grund und Boden, Kabel, Bürogebäude und Lüden. Ein wesentlicher Anteil davon wird nach dem geltenden Standard als Operating Lease bilanziert und die Lease-Raten linear über die Laufzeit verteilt.
Die Telefónica Deutschland Group analysiert derzeit den Standard auf mögliche Auswirkungen. Um diese und weitere potentielle Effekte im Detail zu analysieren und zu bewerten, hat die Telefónica Deutschland Group ein Projekt aufgesetzt.
Das Projekt beinhaltet unter anderem die Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Berücksichtigung der unkündbaren Periode zusammen mit den Zeiträumen, die sich aus einer Verlängerungsoption des Leasingnehmers ergeben, insofern sich die Telefónica Deutschland Group hinreichend sicher ist, dass sie die Option ausüben wird unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstünden (u.a. Technologie, Regulierung, Wettbewerb, Geschäftsmodel) der für die Telekommunikationsbranche typischen Anlageklassen. Zudem wird die Telefónica Deutschland Group Annahmen treffen, um den Abzinsungssatz zu berechnen, der im Wesentlichen dem Grenzfremdkapitalzinssatz der geschätzten Laufzeit entsprechen wird. Ferner zieht die Telefónica Deutschland Group in Betracht, in Fällen, in denen die Nichtleasingkomponente im Vergleich zum Gesamtleasewert nicht wesentlich ist, diese nicht getrennt von Leasingkomponenten zu bilanzieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Schätzungen, sieht der Standard zwei Übergangsvorschriften für Leasingnehmer als Bilanzierungswahlrecht vor. Entweder kann der Standard rückwirkend auf alle dargestellten früheren Berichtsperioden angewandt werden (vollständig rückwirkender Ansatz) oder rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung (modifizierter rückwirkender Ansatz). Die Telefónica Deutschland Group hat vorläufig entschieden, die zweite Methode anzuwenden, wonach der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrucklagen erfolgt.
Ferner enthält der Standard Wahlrechte für die erstmalige Anwendung hinsichtlich der Bewertung von Nutzungsrechten, Abzinsungssätzen, kumulierten Wertminderungen, Leasingverhältnissen, die innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Anwendung beendet werden, anfänglichen direkten Kosten sowie der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Diese Wahlrechte werden derzeit von der Telefónica Deutschland Group ausgewertet. In diesem Zusammenhang erwägt die Telefónica Deutschland Group die Anwendung des Wahlrechts, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht neu zu beurteilen, ob bestehende Verträge ein Leasingverhältnis gemäß der Definition von IFRS 16 enthalten, und stattdessen die neuen Anforderungen auf sämtliche unter den aktuellen Bilanzierungsregeln als Lease identifizierte Verträge anzuwenden.
Auf Basis einer ersten qualitativen High-Level-Einschätzung erwartet die Gruppe folgende Effekte:
| ― | In Anbetracht der Anzahl verfügbarer Wahlrechte, der Komplexität benötigter Schätzungen sowie der hohen Anzahl der Leaseverträge hat die Gruppe den Implementierungsprozess noch nicht abgeschlossen und kann aus heutiger Sicht keine Einschätzung zur Auswirkung der neuen Anforderungen treffen. |
| ― | Bei der Einführung von IFRS 16 sind Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen, welche derzeit als Operating-Lease eingestuft sind, als Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten zu aktivieren bzw. passivieren. Demzufolge ist eine wesentliche Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten, des Anlagevermögens sowie der Netto- Finanzverbindlichkeiten zu erwarten. Zahlungen aller Leasingverbindlichkeiten werden künftig im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt und entlasten somit den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit. |
| ― | Künftige auf Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten gerechnete Abschreibungen und Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung den Leasingaufwand ersetzen. Demzufolge ist von einer Verschiebung des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (OIBDA) zu Lasten der Abschreibungen wie auch des Finanzergebnisses auszugehen. |
Im Rahmen des Projekts sind alle Voraussetzungen für eine fristgerechte Umsetzung des IFRS 16 zu schaffen.
Die Telefónica Deutschland Group plant derzeit alle Änderungen im Rahmen der verpflichtenden Anwendung umzusetzen. Ausgenommen der bereits beschriebenen Effekte, geht die Gruppe derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Anwendung künftiger Standards, Interpretationen und Änderungen aus.
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| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 1. Januar | 1.932 | 1.955 |
| Zugänge durch Erwerb | 28 | - |
| Veräußerung der Telxius Towers Germany GmbH | - | (23) |
| Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember | 1.960 | 1.932 |
Der Anstieg um 28 Mio. EUR resultiert aus dem Erwerb von zwei Gesellschaften. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 10 Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group.
Die auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Telekommunikation durchgeführte Prüfung auf Wertminderung für den Geschäfts- oder Firmenwert ergibt keine Notwendigkeit für eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Jahresende 2017, da der erzielbare Wert in Höhe von 12.373 Mio. EUR (2016:12.028 Mio. EUR), basierend auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, höher war als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Auch im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
In Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird die Prüfung auf Wertminderung dargestellt.
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| (In Millionen EUR) | Dienstleistungs- konzessions- vereinbarungen und Lizenzen |
Kundenstämme | Software | davon aktivierte Eigenleistungen | Markennamen | Sonstige |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||||||
| Zum 1. Januar 2016 | 10.888 | 3.075 | 1.176 | 147 | 104 | 45 |
| Zugänge | 0 | - | 348 | 30 | - | 0 |
| Abgänge | (175) | - | (391) | (29) | - | - |
| Umgliederungen | 10 | - | 2 | - | - | - |
| Zum 31. Dezember 2016 | 10.722 | 3.075 | 1.136 | 148 | 104 | 45 |
| Zum 1. Januar 2017 | 10.722 | 3.075 | 1.136 | 148 | 104 | 45 |
| Zugänge | - | 1 | 279 | 28 | - | 0 |
| Abgänge | (6) | - | (40) | (2) | (2) | (1) |
| Umgliederungen | 858 | - | 5 | (1) | - | - |
| Zum 31. Dezember 2017 | 11.574 | 3.076 | 1.379 | 173 | 101 | 44 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
| Zum 1. Januar 2016 | (8.211) | (534) | (638) | (91) | (23) | (22) |
| Zugänge | (437) | (328) | (423) | (38) | (18) | (4) |
| Abgänge | 175 | - | 391 | 29 | - | - |
| Umgliederungen | - | - | - | - | - | - |
| Zum 31. Dezember 2016 | (8.473) | (862) | (670) | (100) | (41) | (26) |
| Zum 1. Januar 2017 | (8.473) | (862) | (670) | (100) | (41) | (26) |
| Zugänge | (412) | (328) | (245) | (23) | (15) | (8) |
| Abgänge | 6 | - | 40 | 2 | 2 | 1 |
| Umgliederungen | - | - | - | 0 | - | - |
| Zum 31. Dezember 2017 | (8.879) | (1.190) | (875) | (121) | (54) | (33) |
| Buchwerte | ||||||
| Zum 31. Dezember 2016 | 2.249 | 2.213 | 466 | 48 | 62 | 19 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 2.695 | 1.886 | 504 | 52 | 48 | 11 |
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| (In Millionen EUR) | Anlagen im Bau/ Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||
| Zum 1. Januar 2016 | 1.201 | 16.487 |
| Zugänge | 17 | 366 |
| Abgänge | - | (566) |
| Umgliederungen | (12) | (0) |
| Zum 31. Dezember 2016 | 1.206 | 16.288 |
| Zum 1. Januar 2017 | 1.206 | 16.288 |
| Zugänge | (1) | 278 |
| Abgänge | - | (50) |
| Umgliederungen | (863) | - |
| Zum 31. Dezember 2017 | 342 | 16.516 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| Zum 1. Januar 2016 | - | (9.428) |
| Zugänge | - | (1.210) |
| Abgänge | - | 566 |
| Umgliederungen | - | - |
| Zum 31. Dezember 2016 | - | (10.072) |
| Zum 1. Januar 2017 | - | (10.072) |
| Zugänge | - | (1.008) |
| Abgänge | - | 50 |
| Umgliederungen | - | - |
| Zum 31. Dezember 2017 | - | (11.030) |
| Buchwerte | ||
| Zum 31. Dezember 2016 | 1.206 | 6.215 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 342 | 5.485 |
Die Lizenzen bestehen zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen aus den nachfolgend aufgeführten Lizenzen:
Im August 2000 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG eine UMTS-Lizenz (3G), deren Nutzung bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt ist. Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band, die bis Dezember 2025 befristet sind. Im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 wurde eine weitere UMTS-Lizenz erworben, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sowie weitere Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band mit Laufzeiten bis Dezember 2025. Der Buchwert zum 31. Dezember 2017 beträgt 646 Mio. EUR (2016: 853 Mio. EUR). Die 3G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen drei bis acht Jahre.
Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG darüber hinaus Frequenznutzungsrechte, die u.a. für LTE genutzt werden (4G) und die im Jahr 2025 ablaufen. Mit dem Erwerb der E-Plus zum 1. Oktober 2014 wurden weitere Frequenznutzungsrechte durch die Telefónica Deutschland Group erworben, die für LTE nutzbar sind und bis Dezember 2025 laufen. Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 1,8 GHz-Bereich, welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die bis Dezember 2033 befristet sind. Darüber hinaus sind LTE Lizenzen mit Laufzeiten bis Dezember 2025 bzw. Dezember 2033 vorhanden. Der Buchwert der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2017 beträgt 1.686 Mio. EUR (2016:1.396 Mio. EUR). Die 4G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen acht bis sechzehn Jahre.
Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 900 MHz-Bereich (2G), welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die mit einer Laufzeit bis Dezember 2033 ausgestattet sind. Der Buchwert der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2017 beträgt 363 Mio. EUR.
Die Kundenstämme resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der E-Plus Gruppe durch die Telefónica Deutschland. Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 erworbenen Kundenstämme werden über einen verbleibenden Zeitraum von überwiegend sechs bis sieben Jahren abgeschrieben.
Die Software umfasst im Wesentlichen Lizenzen für IT- und Office-Anwendungen. In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 betrafen die Zugänge im wesentlichen CRM- und Billingsysteme sowie Data Warehouse- und Enterprise Resource Planning-Systeme. Die Softwareabgänge betreffen im Wesentlichen Programme, deren Ende der betrieblichen Nutzung erreicht wurde.
Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 erworbenen Markennamen werden über verbleibende 17 Jahre abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2015 hat die Telefónica Deutschland Group weitere Frequenzen ersteigert, welche in den Anlagen im Bau/ Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen wurden. Im Rahmen der Mobilfunk-Frequenzauktion hat die Telefónica Deutschland Group zwei gepaarte Blöcke im 700 MHz-Bereich, zwei gepaarte Blöcke im 900 MHz-Bereich sowie zwei gepaarte Blöcke im 1,8 GHz-Bereich ersteigert. Die ersteigerten Frequenzen im 900 MHz und 1,8 GHz-Bereich konnten ab dem 1. Januar 2017 genutzt werden. Im Berichtszeitraum wurden aufgrund der aktiven Nutzung insgesamt 863 Mio. EUR von Anlagen in Bau/Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte auf Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Lizenzen sowie Software umgegliedert. Die Nutzung der ersteigerten Frequenzen 700 MHz ist unter anderem von der Räumung durch die Rundfunkanstalten abhängig.
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| (In Millionen EUR) | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges | Anlagen im Bau | Sachanlagen |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| Zum 1. Januar 2016 | 738 | 8.216 | 231 | 68 | 9.252 |
| Zugänge | 7 | 650 | 34 | 51 | 742 |
| Abgänge | (10) | (649) | (19) | (0) | (678) |
| Umgliederungen | (6) | 10 | (0) | (4) | - |
| Sonstiges | 18 | 140 | - | - | 158 |
| Zum 31. Dezember 2016 | 747 | 8.366 | 245 | 114 | 9.473 |
| Zum 1. Januar 2017 | 747 | 8.366 | 245 | 114 | 9.473 |
| Zugänge | 10 | 581 | 46 | 39 | 676 |
| Abgänge | (25) | (165) | (33) | - | (223) |
| Umgliederungen | (4) | 10 | 1 | (7) | 0 |
| Sonstiges | (6) | 18 | - | - | 12 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 722 | 8.809 | 260 | 146 | 9.938 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Zum 1. Januar 2016 | (526) | (4.071) | (147) | - | (4.745) |
| Zugänge | (61) | (816) | (32) | - | (908) |
| Abgänge | 9 | 368 | 19 | - | 397 |
| Umgliederungen | 5 | (6) | 1 | - | 0 |
| Zum 31. Dezember 2016 | (573) | (4.525) | (159) | - | (5.256) |
| Zum 1. Januar 2017 | (573) | (4.525) | (159) | - | (5.256) |
| Zugänge | (59) | (766) | (37) | - | (862) |
| Abgänge | 24 | 164 | 33 | - | 222 |
| Umgliederungen | 0 | (0) | - | - | - |
| Zum 31. Dezember 2017 | (607) | (5.127) | (163) | - | (5.896) |
| Buchwerte | |||||
| Zum 31. Dezember 2016 | 174 | 3.841 | 87 | 114 | 4.217 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 114 | 3.683 | 98 | 146 | 4.041 |
Bei den Sachanlagen handelt es sich im Wesentlichen um Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges Anlagen im Bau.
Die Zuführung der in den Sachanlagen im Zusammenhang mit Außerbetriebnahme, Rückbau- bzw. Stilllegungsverpflichtungen stehenden Vermögenswerte belief sich auf 16 Mio. EUR, welche im Wesentlichen auf die sich auf Basis neuer Erkenntnisse ergebenden höheren Kosteneinschätzungen sowie auf die Zinsentwicklung zurückzuführen ist. Im Vorjahr wurden die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Außerbetriebnahme, Rückbau- bzw. Stilllegungsverpflichtungen im Wesentlichen aufgrund geänderter Kosteneinschätzungen um 158 Mio. EUR erhöht.
Die Sachanlagen aus Finanzierungsleasing betragen zum 31. Dezember 2017 124 Mio. EUR und zum 31. Dezember 2016 163 Mio. EUR. Die Veränderung in Höhe von 39 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen. Die wichtigsten Finanzierungsleasingverhältnisse werden im Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden Finanzierungsleasing angegeben.
Die Anlagen im Bau resultieren im Wesentlichen aus dem Ausbau des Netzwerks.
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 76 | 1.272 | 84 | 1.591 |
| Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) | - | 77 | - | 42 |
| Sonstige Forderungen | - | 58 | - | 19 |
| Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen | (7) | (142) | (7) | (192) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 69 | 1.265 | 77 | 1.460 |
Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen liegen keine Hinweise vor, die auf einen über die bestehende Wertminderung hinausgehenden Wertminderungsbedarf schließen lassen.
In der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen enthalten. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden, Finanzierungsleasing.
Die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich wie folgt:
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 76 | 715 | 84 | 975 |
| Nicht fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 557 | - | 615 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 76 | 1.272 | 84 | 1.591 |
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigung für die zum 31. Dezember endenden Jahre 2017 und 2016.
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| 2017 | 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Januar | (7) | (192) | (13) | (194) |
| Zuführung | - | (73) | - | (83) |
| Auflösung | - | - | - | - |
| Verbrauch | - | 123 | 6 | 86 |
| 31. Dezember | (7) | (142) | (7) | (192) |
In den Jahren 2017 und 2016 verkaufte die Telefónica Deutschland Group Ratenforderungen, um das Working Capital zu optimieren und um Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen zu erhalten. Der Nominalwert der in 2017 abgeschlossenen Transaktionen beläuft sich auf 624 Mio. EUR (2016: 517 Mio. EUR), und der Buchwert beläuft sich auf 618 Mio. EUR (2016: 511 Mio. EUR). Der Forderungsankäufer trägt das Risiko dieser Forderungen. Die verkauften Forderungen wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs vollständig ausgebucht.
Die Wertberichtigungen enthalten gewährte Garantien in Höhe des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 3 Mio. EUR (2016: 2 Mio. EUR).
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beteiligungen an Start-up-Unternehmen | 18 | - | 21 | - |
| Zinsswaps | 6 | 4 | 12 | 2 |
| Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen | 57 | - | 9 | - |
| Einlage Silent Factoring | 10 | 12 | 17 | 19 |
| Kautionen | 0 | - | 1 | - |
| Darlehensforderungen | 2 | 1 | - | 4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 94 | 17 | 60 | 25 |
Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen den kurzfristigen Anteil der Einlage als Sicherheit für Silent Factoring.
Die Einlage Silent Factoring wird als Sicherheit für die Deckung des Höchstrisikos, das von der Telefónica Deutschland Group zu tragen ist, und der Gewährleistung des Servicing der Forderungen über die Laufzeit der verkauften Forderungen verpfändet. Die Telefónica Deutschland Group erhält einen Festzins für diese Einlage. Bei Ausfall der zugrundliegenden Forderungen ist ein Betrag in bestimmter Hohe zu erstatten.
Die Zinsswaps gehören zu den zwei ausgegebenen Bonds (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden).
Die Erstattungsansprüche sind zur Deckung der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen entstanden, stellen jedoch gemäß IAS 19 kein Planvermögen dar. Die erfassten Zeitwerte basieren auf den durch die Versicherung übermittelten Werten, die auf internen Rechenmodellen der Versicherung beruhen.
Die Darlehensforderungen enthalten im Wesentlichen Darlehen an Start-Ups, die Optionen zur Wandlung in Eigenkapitalinstrumente beinhalten und Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb einer Kreditlinie zuzurechnen sind.
Für weitere Informationen zu den Beteiligungen an Start-up-Unternehmen siehe Anhang Nr. 9 Bewertungskategorien der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten.
Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember keine Hinweise auf Wertminderungen vor.
Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen:
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorauszahlungen | 129 | 107 | 128 | 61 |
| Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen | - | 0 | - | 1 |
| Sonstige Steuerforderungen | - | 79 | - | 1 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 129 | 186 | 128 | 63 |
Die nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen für Leitungsgebühren und Umsatzsteuer. Bei den Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen verweisen wir auf Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen.
Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen:
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Kurzfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- |
| Lohnsteuer und Sozialversicherung | 10 | 13 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten für indirekte Steuern | 119 | 64 |
| Sonstige Steuern | 3 | 3 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 132 | 79 |
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Handelswaren | 109 | 89 |
| Wertberichtigung | (4) | (4) |
| Vorräte | 105 | 85 |
Die Vorräte umfassen insbesondere Smartphones und Zubehörteile.
Der Gesamtbetrag der aufwandswirksam erfassten Vorräte beläuft sich im Geschäftsjahr 2017 auf 1.145 Mio. EUR (2016: 1.070 Mio. EUR).
Die Lieferanten der Vorräte haben branchentypisch einen Eigentumsvorbehalt an den Vorräten bis zu deren vollständigen Zahlung.
Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst hauptsächlich Einlagen im Zusammenhang mit Cash-Pooling-Vereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Amsterdam, Niederlande (Telfisa Global B.V.), Forderungen gegen Banken, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt und Kassenbestände.
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Bankguthaben und Kassenbestand | 14 | 13 |
| Cash-Pooling | 573 | 600 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 587 | 613 |
Zum 31. Dezember 2017 lagen keine Hinweise auf Wertminderungen vor.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2017 beträgt unverändert 2.975 Mio. EUR und ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie grundsätzlich eine Stimme. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.
Zum 31. Dezember 2017 hält die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind frei übertragbar.
Die Telefónica Deutschland Holding AG verfügt zum 31. Dezember 2017 über ein Genehmigtes Kapital 2016/I in Höhe von 1.487.277.496 EUR.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG ist um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I).
Im Zuge einer Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb von E-Plus, die am 18. September und 7. Oktober 2014 in das Handelsregister eingetragen wurden, erfolgte in 2014 eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 4.800 Mio. EUR auf den unveränderten Stand zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 4.800 Mio. EUR.
Die Gewinnrücklage enthält eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 0,014 Mio. EUR (2016: 0,014 Mio. EUR).
Der Vorstand der Telefónica Deutschland hat am 24. Oktober 2017 beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 17. Mai 2018 geplant ist, eine Bardividende in Höhe von insgesamt 773 Mio. EUR bzw. 0,26 EUR pro Aktie vorzuschlagen.
Am 9. Mai 2017 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von 0,25 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 744 Mio. EUR, auszuschütten.
Am 19. Mai 2016 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland, für das Geschäftsjahr 2015 eine Dividende von 0,24 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 714 Mio. EUR, auszuschütten.
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 504 | 613 | 1.107 | 12 |
| Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen | 299 | 4 | 299 | 4 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 450 | 0 | 298 | 0 |
| Finanzierungsleasing | 15 | 19 | 17 | 15 |
| Einlage- und Abfindungsverpflichtungen | - | 2 | - | 6 |
| Verzinsliche Schulden | 1.268 | 637 | 1.721 | 37 |
Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im Lagebericht, Risiken aus Finanzinstrumenten verwiesen. Langfristige verzinslichen Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von 402 Mio. EUR.
Diese Position enthält zwei Anleihen, zu denen Zinsswaps im Berichtsjahr und im Vorjahr unter der Position sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen sind (siehe Anhang Nr. 4.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte).
Diese Anleihen (bis auf 350 Mio. EUR des Nominalbetrags) werden nach Abzug des Disagios und der angefallenen Kosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Ein Teilbetrag in Höhe von 350 Mio. EUR des Nominalbetrags der Anleihen wird mit Zinsswaps als Fair Value Hedge bilanziert.
Die am 10. Februar 2014 platzierte, unbesicherte siebenjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) hat ein Volumen von 500 Mio. EUR. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis zum 10. Februar 2021 und wurde von der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, ausgegeben. Der Kupon der Festzinsanleihe beträgt 2,375 % und der Ausgabepreis 99,624 %. Bei einem Emissionsspread von 100 Basispunkten über der siebenjährigen Euro-Midswap-Rate ergibt sich eine Rendite von 2,434 %. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, hat den Nettoemissionserlös der Anleihe der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Zinsswap auf einen Teilbetrag in Höhe von 150 Mio. EUR des Anleihenominals abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Zinsswapkontrakts zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribor auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes von 1,268 % auf denselben Betrag.
Im November 2013 hat die Telefónica Deutschland Group über die Tochtergesellschaft O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, eine unbesicherte fünfjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) mit einem Nominalbetrag von 600 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 22. November 2018 emittiert. Die jährliche Nominalverzinsung der Anleihe beträgt 1,875 %. Aufgrund des Ausgabepreises von 99,162 % ergibt sich für die Anleihe eine jährliche Rendite von 2,053 %. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, hat den Netto-emissionserlös der Anleihe der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Es wurde ein Zinsswap auf einen Teilbetrag in Höhe von 200 Mio. EUR des Nominalbetrages der Anleihen abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Zinsswapkontrakts zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribor auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes von 0,927 % auf denselben Betrag.
Bei der Bewertung der Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer berücksichtigen würden, einschließlich der Kreditrisiken der Vertragspartner. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven.
Aus den Buchwertanpassungen der langfristigen Finanzschulden ergibt sich ein kumulierter Verlust in Höhe von 8 Mio. EUR (kumulierter Verlust in 2016 12 Mio. EUR und 4 Mio. EUR Gewinn in 2017), während die zugehörigen clean prices der Zinsswaps zu einem kumulierten Gewinn von 8 Mio. EUR (kumulierter Gewinn in 2016 12 Mio. EUR und 4 Mio. EUR Verlust in 2017) führen. Im Rahmen der bestehenden Zinsswaps zahlt die Telefónica Deutschland Group quartalsweise einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribor und erhält einen Festzinssatz von 0,927 % bzw. 1,268 %. Der abgesicherte Nominalbetrag der Finanzschulden beträgt 350 Mio. EUR. Damit sind weiterhin 19 % (2016:19 %) des Bestands an Anleihen des Unternehmens von festverzinslich auf variabel verzinslich getauscht. Der beizulegende Zeitwert der dirty prices aus den Zinsswaps, die Finanzschulden absichern, beträgt zum 31. Dezember 2017 10 Mio. EUR (2016:14 Mio. EUR) und wird als finanzieller Vermögenswert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert der Anleihen wird bestimmt durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Volumen von 300 Mio. EUR abgeschlossen.
Die platzierten Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 172 Mio. EUR haben unbesicherte Tranchen mit Laufzeiten von fünf, acht und zehn Jahren, jeweils sowohl mit variabler und mit fester Verzinsung. Die durchschnittliche Verzinsung der Tranchen mit fixen Zinssatz beläuft sich auf 1,38% p.a. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge.
Die platzierten Namensschuldverschreibungen haben Laufzeiten von 12,15 und 17 Jahren und feste Verzinsung. Die Tranchen betragen jeweils 3 Mio. EUR, 33 Mio. EUR und 92 Mio. EUR, die jeweilige Verzinsung beträgt 2,000 %, 2,250 % und 2,375 %.
Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.
Am 22. März 2016 wurde eine revolvierende Konsortialkreditlinie (RCF) in Höhe von 750 Mio. EUR unterschrieben. Die Laufzeit dieser Konsortialkreditlinie wurde erstmalig im Februar 2017 um ein Jahr bis März 2022 verlängert. Somit kann die Konsortialkreditlinie maximal noch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verzinsung des RCF erfolgt variabel zu Euribor-Geldmarkt-konditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Zum 31. Dezember 2017 besteht keine Inanspruchnahme der Kreditlinie.
Am 13. Juni 2016 wurde ein Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 450 Mio. EUR unterschrieben. Zum 31. Dezember 2017 war dieser in Höhe von 450 Mio. EUR mit fixer Verzinsung in Form von zwei Tranchen in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit bis Dezember 2024 bzw. Mai 2025 und werden ab Dezember 2019 bzw. Mai 2020 in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Der Referenzzinssatz der fixen Tranchen bestimmt sich nach den Grundsätzen, die jeweils durch die Organe der EIB für gleichartige Darlehen festgelegt werden.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Bis zum 31. Dezember 2017 wurde die Inanspruchnahme unter der Kreditlinie vollständig zurückgeführt.
Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen resultieren hauptsächlich aus Vereinbarungen für Netzwerkelemente, die im Rahmen von Sale- und Leaseback-Transaktionen geschlossen und gemäß ihrer Ausgestaltung jeweils als Finanzierungsleasing eingestuft werden sowie aus Vereinbarungen zur Anmietung von IT-Ausstattungen.
Im Rahmen dieser Finanzierungsleasingvereinbarungen erfasst die Telefónica Deutschland Group im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie im Vorjahr die zugehörigen Vermögenswerte in der Position Sachanlagen (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.3 Sachanlagen).
Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Zum 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Zukünftige Mindestleasing-zahlungsverpflichtungen | Nicht amortisierter Zinsaufwand | Barwert zukünftiger Mindestleasing-zahlungsverpflichtungen |
| --- | --- | --- | --- |
| fällig innerhalb eines Jahres | 19 | 1 | 19 |
| fällig zwischen 1 und 5 Jahren | 15 | 0 | 15 |
| fällig in mehr als 5 Jahren | - | - | - |
| Summe | 34 | 1 | 33 |
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| Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Zukünftige Mindestleasing zahlungsverpflichtungen | Nicht amortisierter Zinsaufwand | Barwert zukuünftiger Mindestleasingzahlungsverpflichtungen |
| --- | --- | --- | --- |
| fällig innerhalb eines Jahres | 16 | 1 | 15 |
| fällig zwischen 1 und 5 Jahren | 17 | 0 | 17 |
| fällig in mehr als 5 Jahren | - | - | - |
| Summe | 33 | 1 | 32 |
Die Telefónica Deutschland Group vermietete Mobilfunkgeräte im Rahmen eines Mietvertrags an ihre Endkunden weiter. Gegenüber den Kunden tritt die Gruppe somit als Leasinggeber auf. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge umfassen feste Mietzahlungen über eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Forderungen zum 31. Dezember 2017 beinhalten ausschließlich Forderungen aus bestehenden Verträgen. Es werden keine neuen Verträge im Rahmen dieses Mietmodels mehr abgeschlossen.
Folgende Tabelle zeigt die erwarteten Mindestmietzahlungen durch die Endkunden:
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| Zum 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Zukünftige Mindestleasingzahlungen | Nicht realisierter Zinsertrag | Barwert ausstehender Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- |
| fällig innerhalb eines Jahres | 8 | 0 | 8 |
| fällig zwischen 1 und 5 Jahren | - | - | - |
| fällig in mehr als 5 Jahren | - | - | - |
| Summe | 8 | 0 | 8 |
| Kumulierte Wertberichtigungen | (2) | ||
| Summe nach Wertberichtigungen | 6 |
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| Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Zukünftige Mindestleasingzahlungen | Nicht realisierter Zinsertrag | Barwert ausstehender Mindestleasingzahlungen |
| --- | --- | --- | --- |
| fällig innerhalb eines Jahres | 99 | 0 | 99 |
| fällig zwischen 1 und 5 Jahren | 8 | 0 | 8 |
| fällig in mehr als 5 Jahren | - | - | - |
| Summe | 107 | 0 | 107 |
| Kumulierte Wertberichtigungen | (10) | ||
| Summe nach Wertberichtigungen | 97 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden aufwandswirksam erfasst. Die Höhe des Ausfallrisikos ermittelt sich aus vergangenheitsbasierten Erfahrungswerten.
Verlängerungs- und Kaufoptionen, deren Ausübung erwartet wird, werden bei der Berechnung der zu leistenden wie auch der voraussichtlich erwarteten Mindestleasingzahlungen berücksichtigt.
Die Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sind in der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Unter dieser Position sind Abfindungsverpflichtungen gegenüber Gesellschaftern von Beteiligungen an Start-up-Unternehmen, die kündbare Gesellschaftsanteile halten, für Einlagen erfasst.
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2016 | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | Akquisitionen | Fair Value /Änderungen | Sonstige Veränderungen | Zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 1.119 | - | - | (4) | 2 | 1.117 |
| Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen | 303 | - | - | - | 0 | 303 |
| Darlehensverbindlichkeiten | 298 | 150 | 0 | - | 2 | 450 |
| Finanzierungsleasing | 32 | (17) | 18 | - | - | 33 |
| Einlage- und Abfindungsverpflichtungen | 6 | - | - | - | (4) | 2 |
| Verzinsliche Schulden | 1.758 | 133 | 18 | (4) | 0 | 1.905 |
| Finanzierungen im Rahmen von Frequenzauktionen | 111 | (111) | - | - | - | - |
| Summe | 1.869 | 22 | 18 | (4) | 0 | 1.905 |
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten | - | 773 | - | 897 |
| Abzugrenzende Verbindlichkeiten | 17 | 842 | 15 | 783 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende | ||||
| Unternehmen und Personen) | - | 374 | - | 425 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17 | 1.989 | 15 | 2.105 |
| Sonstige, nicht handelsbezogene Verbindlichkeiten | 1 | 125 | 2 | 81 |
| Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) | - | 40 | - | 41 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | 69 | - | 58 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1 | 235 | 2 | 181 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 19 | 2.224 | 17 | 2.286 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 255 | 527 | 338 | 664 |
Im Berichtsjahr 2017 werden die Verbindlichkeiten aus Silent Factoring in Höhe von 64 Mio. EUR nicht unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten, sondern unter der Position sonstige, nicht handelsbezogenen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten aus Silent Factoring 48 Mio. EUR.
Die abzugrenzenden Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für Waren und Dienstleistungen sowie für das Anlagevermögen.
Die sonstigen, nicht handelsbezogenen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Personal und die Verbindlichkeiten aus Silent Factoring.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren.
Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im Lagebericht, Risiken aus Finanzinstrumenten verwiesen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen auf Prepaid-Guthaben sowie sonstige erhaltene Anzahlungen für künftigen Leistungsbezug. Darüber hinaus ist die im Zuge des Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator (MBA MVNO) Vertrags erhaltene Zahlung von der MS Mobile Service GmbH (Drillisch) enthalten.
Die sonstigen erhaltenen Anzahlungen für künftigen Leistungsbezug sowie die erhaltene Zahlung von Drillisch werden gemäß der erwarteten Inanspruchnahme in die jeweilige Fristigkeit aufgeteilt. Erhaltene Anzahlungen auf Prepaid-Guthaben sind ausschließlich als kurzfristig eingestuft.
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Pensionsverpflichtungen | 151 | - | 106 | - |
| Restrukturierung | 43 | 64 | 20 | 127 |
| Rückbau | 378 | 73 | 400 | 57 |
| Sonstige Rückstellungen | 28 | 6 | 35 | 5 |
| Rückstellungen | 599 | 142 | 561 | 190 |
Die Telefónica Deutschland Group unterhält leistungsorientierte Pensionspläne. Diese beinhalten im Wesentlichen leistungsorientierte Ansprüche gegenüber einem externen Versorgungsträger (Gruppen-Unterstützungskasse, die entsprechend ihrer Satzung geleitet wird) und unmittelbare Zusagen (Direktzusagen).
Die übergeordnete Anlagepolitik und -strategie für die leistungsorientierten Pensionspläne basiert auf dem Ziel, eine Rendite aus dem Planvermögen sowie aus den Erstattungsansprüchen gegenüber Versicherungen zu erwirtschaften, welche zusammen mit den Beiträgen ausreichen, um den Pensionsverpflichtungen nachzukommen.
Die Anlage des Planvermögens erfolgt in Rückdeckungs-versicherungen, die unmittelbar von der Telefónica Deutschland Group oder mittelbar von der Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen resultieren aus denjenigen Rückdeckungsversicherungen, die nicht zugunsten der Mitarbeiter verpfändet wurden.
Die Anforderungen an die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der Finanzierungsstrategie der Unterstützungskasse und sind in deren Richtlinie fixiert. In der Richtlinie wird definiert, dass die vorgesehenen leistungsorientierten Ansprüche von der Unterstützungskasse erbracht werden. Sie werden in vollem Umfang von der Telefónica Deutschland Group finanziert. Die Telefónica Deutschland Group wendet der Unterstützungskasse die notwendigen finanziellen Mittel zu.
Satzungsgemäß muss die Unterstützungskasse ihre Leistungen jedoch einstellen bzw. kürzen, wenn die Firma die erforderlichen Finanzierungsmittel der Unterstützungskasse nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stellt. In diesem Fall kann der Mitarbeiter seinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gegen die Telefónica Deutschland Group geltend machen.
Die Höhe der Versorgungszusagen für die leistungsorientierten Pensionspläne bemisst sich im Wesentlichen nach dem Grundgehalt der einzelnen Mitarbeiter über die Beschäftigungsdauer. Die Versorgungsleistungen umfassen Altersrenten, Berufsunfähigkeitsleistungen sowie Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene.
Um die biometrischen Risiken der Versorgungszusagen (wie z. B. vorzeitiger Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod des Versorgungsanwärters) zu minimieren, wird das Renten- oder Alterskapitalversprechen in vollem Umfang (kongruent) oder teilweise durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Zusätzlich dient die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsanwärter der Sicherung der Ansprüche der Begünstigten im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens.
Dieser leistungsorientierte Plan unterliegt versicherungsmathematischen und finanzwirtschaftlichen Risiken wie dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko, sowie dem Inflationsrisiko. Zudem sind alle Ruckdeckungsversicherungen im Wesentlichen bei einem Versicherungsunternehmen.
Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 39 Mio. EUR (2016:41 Mio. EUR).
Die Telefónica Deutschland Group schließt zusätzlich beitragsorientierte Pensionspläne für Mitarbeiter ab. Der erfasste Beitrag für den beitragsorientierten Versorgungsplan beträgt 2 Mio. EUR (2016: 3 Mio. EUR).
In den nachstehenden Tabellen sind die Eckdaten der leistungsorientierten Pensionspläne angegeben:
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus kapitalgedeckten Plänen | (108) | (168) |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus ungedeckten Plänen | (128) | (65) |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | (235) | (233) |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 84 | 128 |
| (Unterdeckung)/Überdeckung | (151) | (106) |
| Pensionsrückstellungen | (151) | (106) |
| Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen | 57 | 8 |
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen entwickelte sich in den Jahren 2017 und 2016 wie folgt:
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar | (233) | (198) |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) | (9) | (6) |
| Zinsaufwand (Finanzergebnis) | (4) | (5) |
| Neubewertung des Barwerts der Pensionsverpflichtung | 8 | (31) |
| davon versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste) durch Veränderung finanzieller Annahmen | 5 | (31) |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 3 | 1 |
| Gezahlte Leistungen | 3 | 3 |
| Sonstiges | - | 3 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember | (235) | (233) |
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich in den Jahren 2017 und 2016 wie folgt:
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| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar | 128 | 122 |
| Erträge (Aufwand) aus Planvermögen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind | 0 | (2) |
| Zinserträge (Finanzergebnis) | 2 | 3 |
| Arbeitgeberbeiträge | 6 | 9 |
| Gezahlte Leistungen | (2) | (2) |
| Sonstiges | (50) | (2) |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember | 84 | 128 |
Der beizulegende Zeitwert der Erstattungsanspruche aus Versicherungsverträgen entwickelte sich in den Jahren 2017 und 2016 wie folgt:
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| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 1. Januar | 8 | 8 |
| Erträge aus Erstattungsansprüchen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind | (0) | (0) |
| Zinserträge | 0 | 0 |
| Arbeitgeberbeiträge | 0 | 0 |
| Gezahlte Leistungen | (0) | (0) |
| Sonstiges | 50 | (0) |
| Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 31. Dezember | 57 | 8 |
Die in 2016 in der Position "Sonstiges" ausgewiesenen Beträge bei der leistungsorientierten Verpflichtung und bei der Planvermögen stammen aus der Übertragung von Pensionsverpflichtungen und der dazu gehörenden Planvermögen.
Die in 2017 in der Position "Sonstiges" ausgewiesenen Beträge beim Planvermögen und bei den Erstattungsansprächen resultieren aus dem Saldierungsverbot von nicht verpfändeten Erstattungsansprächen mit dem Planvermögen.
In 2017 gab es analog zum Vorjahr keine Beschränkung des Aktivpostens.
Nachfolgend sind die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wiedergegeben, die der Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zum Stichtag zugrunde liegen (Angaben in Form von Durchschnittsfaktoren).
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,75% | 1,65% |
| Rentensteigerungsrate | 1%; 1,75% | 1%; 1,75% |
| Fluktuationsrate | (0% -20%) | (0% -20%) |
Die Sterbetafeln, die der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zu den Bilanzstichtagen zugrunde liegen, sind die Heubeck'schen Richttafeln 2005G.
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| (In Jahren) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Lebenserwartung für derzeitige Rentner im Alter von 65 Jahren | 21 | 21 |
| Lebenserwartung für derzeit 40-jährige Anwärter im Alter von 65 Jahren | 24 | 24 |
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum 31. Dezember 2017 folgende Auswirkungen:
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| (In Millionen EUR) | Erhöhung Parameter | Reduzierung Parameter |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz (+0,25%/ -0,25 %) | (13) | 14 |
| Rentensteigerung (+0,50%/ -0,50 %) | 10 | (9) |
| Fluktuation (+1,00%/ -1,00 %) | (0) | 0 |
| Langlebigkeit (+1 Jahr) | 8 | - |
Erhöhungen und Senkungen des Diskontierungssatzes und der Rentensteigerungen wirken bei der Ermittlung der DBO aufgrund von Zinseszinseffekten nicht in gleicher Höhe. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen.
Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige, konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (beispielsweise 0,25%) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, muss die Auswirkung auf die DBO nicht notwendigerweise linear sein.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zur Fälligkeitsanalyse erwarteter Leistungsauszahlungen:
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| (In Millionen EUR) | 1. Januar bis 31. Dezember 2017 | 1. Januar bis 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 1 | 2 | 2 |
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 2 | 3 | 2 |
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 3 | 3 | 3 |
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 4 | 3 | 3 |
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 5 | 3 | 3 |
| Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb von 6 bis 10 Jahren | 24 | 22 |
Die durchschnittlich erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt im Geschäftsjahr 2017 bei 22,8 Jahren (2016: 23,2 Jahren).
Die beste Schätzung der Beiträge, die in dem zum 31. Dezember 2017 endenden Geschäftsjahr in die Pläne eingezahlt werden, beträgt 9 Mio. EUR (2016: 9 Mio. EUR).
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| (In Millionen EUR) | Restrukturierung | Rückbau | Sonstige | Total |
|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2017 | 147 | 457 | 40 | 644 |
| Zugänge | 86 | 21 | 5 | 112 |
| Verbrauch | (123) | (29) | (9) | (160) |
| Auflösung | (4) | - | (5) | (9) |
| Umbuchungen | 1 | - | 2 | 3 |
| Aufzinsung | - | 1 | - | 1 |
| Zum 31. Dezember 2017 | 106 | 450 | 33 | 590 |
| davon langfristig | 43 | 378 | 28 | 448 |
| davon kurzfristig | 64 | 73 | 6 | 142 |
Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen, die sich aus der Transformation der Telefónica Deutschland Group im Rahmen der Integration von E-Plus ergeben und die Steigerung der Profitabilität durch Synergien zum Ziel haben. Der Betrag von 106 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017 (2016:147 Mio. EUR) verteilt sich auf Personalanpassungen, die Abschaltung eines Teils des Mobilfunknetzes, die Aufhebung von Verträgen mit Handelsvertretern sowie weitere Maßnahmen.
Von dem bilanzierten Rückstellungsbetrag entfällt zum 31. Dezember 2017 der überwiegende Anteil auf Abfindungszahlungen im Rahmen von Personalanpassungen.
Weiter ergab sich ein Rückgang aufgrund des planmäßigen Verbrauchs in Höhe von 123 Mio. EUR, welcher teilweise durch Zugänge in Höhe von 86 Mio. EUR kompensiert wurde. Diese Zugänge werden wie auch im Vorjahr unter den sonstigen Aufwendungen sowie im Personalaufwand erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 5.3 Personalaufwand und 5.4 Sonstige Aufwendungen).
Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen beinhalten die kalkulierten Kosten für Rückbau und Entfernung von Vermögenswerten (z. B. Mobilfunkeinrichtungen wie Betriebsvorrichtungen und Technik), größtenteils basierend auf den Verträgen mit den Dienstleistern.
In Bezug auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme und dem damit verbundenen Abfluss der Zahlungsmittel bestehen Abhängigkeiten von der Umsetzung der aktuell verfolgten Netzkonsolidierungsstrategie.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Erbringung von Dienstleistungen | 6.149 | 6.419 |
| Übrige Umsatzerlöse | 1.147 | 1.084 |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 |
Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen sowie Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL. Die übrigen Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware sowie sonstige Umsatzerlöse.
Auf keinen Kunden der Telefónica Deutschland Group entfallen mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Mobilfunk und Festnetz/DSL ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk | 6.415 | 6.498 |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen | 5.287 | 5.437 |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware | 1.128 | 1.061 |
| Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL | 862 | 981 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 19 | 23 |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 |
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach- (einschließlich ein- und ausgehender Anrufe), Messaging- (einschließlich SMS und MMS) und mobile Datendienste sowie auf den Umsätzen aus Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und SMS-Nachrichten bezahlt und über unser Netz zugestellt werden.
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware enthalten die Einnahmen aus dem Verkauf von Mobilfunkgeräten im Rahmen des "O2 My Handy"-Modells, bei den bisherigen E-Plus Marken den Hardwareanteil aus gebündelten Produkten (Hardware-Bündelangebote) sowie die Umsatzerlöse aus Barverkäufen. Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse weitere Ertragskomponenten aus dem Mobilfunkgeschäft wie Aktivierungsgebühren sowie Zubehör.
Der Kunde kann bei dem "O2 My Handy"-Modell wählen, ob er den gesamten Kaufpreis des Mobilfunkgeräts sofort zahlt oder zunächst eine Anzahlung leistet und den restlichen Kaufpreis in zwölf oder 24 Monatsraten zahlt. Die Umsatzerlöse aus dem "O2 My Handy"-Modell werden entsprechend ihrer Laufzeit diskontiert.
Bei den Hardware-Bündelangeboten der bisherigen E-Plus Marken konnte sich der Kunde entscheiden, ein Gerät zu kaufen oder es zu mieten.
Die Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL bestehen hauptsächlich aus Umsatzerlösen aus DSL-Dienstleistungen für Privatkunden, aus DSL-Aktivierungsgebühren für Privatkunden, aus DSL-Hardware und einmaligen Posten (z. B. Gebühren für die Anschriftsänderung, Rufnummernmitnahme usw.), aus Wholesale ULL (auch Wholesale DSL genannt) aus dem Verkauf von DSL-Produkten, Dienstleistungen und Hardware an Fremdanbieter, die diese neu bündeln und an Endkunden weitervertreiben sowie aus Datenverkehrserlösen von Carriern in Verbindung mit dem Verkauf und Handel von Minuten zwischen Carriern zur Verbindung ihrer Kundengespräche über Netze anderer Betreiber. Zudem beinhalten die DSL-Umsatzerlöse auch Festnetz-Umsatzerlöse.
Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf das Neugeschäft wie Werbung und Finanzdienstleistungen, z. B. den mobilen Angebotsservice "O2 More Local", das O2 banking sowie neue innovative Produkte aus dem Geschäftsfeld Telefónica NEXT.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge | 128 | 146 |
| Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten | 31 | 356 |
| Sonstige Erträge | 159 | 502 |
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten Fertigungslöhne sowie den zurechenbaren Teil der Gemeinkosten im Zusammenhang mit Investitionen in das Anlagevermögen.
Die Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten im Geschäftsjahr 2016 resultieren aus der Veräußerung der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius S.A. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 7 Veräußerungsgruppen.
Im Geschäftsjahr 2017 betragen die Personalaufwendungen 642 Mio. EUR (2016: 646 Mio. EUR). Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 552 Mio. EUR (2016: 562 Mio. EUR), auf die soziale Sicherheit 78 Mio. EUR (2016: 77 Mio. EUR) sowie 11 Mio. EUR (2016: 6 Mio. EUR) auf die Altersversorgung. Der Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung wird in Anhang Nr. 13 Anteilsbasierte Vergütungen, der Personalaufwand aus Pensionsplänen wird in Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen dargestellt.
Außerdem sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 44 Mio. EUR (2016:46 Mio. EUR) im Personalaufwand erfasst. Weitere Informationen hierzu siehe Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Sonstige Fremdleistungen | 2.168 | 2.331 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 94 | 77 |
| Wertberichtigung des Umlaufvermögens | 80 | 91 |
| Werbung | 291 | 340 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.633 | 2.838 |
In den sonstigen Aufwendungen sind zum 31. Dezember 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 38 Mio. EUR (2016:43 Mio. EUR) erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen).
Die sonstigen Fremdleistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Provisionen.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 862 | 908 |
| Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte | 1.008 | 1.210 |
| Abschreibungen | 1.869 | 2.118 |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten | 5 | 11 |
| Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden | (37) | (44) |
| Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten | (2) | (4) |
| Sonstige Währungsumrechnungsgewinne/(-verluste) | 0 | (0) |
| Finanzergebnis | (34) | (36) |
Die Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen im Zusammenhang mit "O2 My Handy"-Forderungen, Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen sowie Zinserträgen aus verspäteten Zahlungen.
Die Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden bestehen im Wesentlichen aus der Verzinsung für die im November 2013 und Februar 2014 emittierten Anleihen, der zum 22. März 2016 unterschriebenen revolvierenden Kreditfazilität, für den zum 13. Juni 2016 unterschriebenen Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie für die im März 2015 ausgegebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Ferner sind Zinsen aus der Verpflichtung von Finanzierungsleasing enthalten.
Zum 31. Dezember 2017 umfasst die ertragsteuerliche Organschaft der Telefónica Deutschland Group 17 (2016: 21) Unternehmen.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Laufender Steueraufwand | (0) | (0) |
| Latenter Steueraufwand | (262) | (90) |
| Ertragsteuern (Aufwand) | (262) | (90) |
Bei den latenten Steueransprüchen ergeben sich folgende Änderungen:
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| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Zum 1. Januar | 427 | 505 |
| Latenter Steueraufwand | (262) | (90) |
| Betrag der in der Konzerngesamtergebnisrechnung direkt im Eigenkapital erfassten latenten Steuern | (3) | 11 |
| Zum 31. Dezember | 162 | 427 |
Die steuerlichen Verlustvorträge, für die zum 31. Dezember 2017 keine latenten Steueransprüche ausgewiesen werden, betragen 14.439 Mio. EUR für Körperschaftsteuer und 14.060 Mio. EUR für Gewerbesteuer (2016:13.781 Mio. EUR und 13.614 Mio. EUR). Für temporäre Differenzen in Höhe von 263 Mio. EUR im Jahre 2017 (2016:0 Mio. EUR) wurden keine latenten Steueranspräche angesetzt. Für Gesellschaften bzw. den ertragsteuerlichen Organkreis, die im Vorjahr oder in der laufenden Periode ein negatives Ergebnis erzielt haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von 162 Mio. EUR (Vorjahr 427 Mio. EUR) aktiviert, da die künftige Realisierung dieses Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung erwartet wird.
Der Aktivierung der Verlustvortröge liegt am Ende der Planungsperiode eine konservativere Abschätzung der künftigen Erträge zugrunde, als diese für andere, nicht rechnungslegungsrelevante Zwecke antizipiert werden.
Die Zusammensetzung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen ist wie folgt:
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 853 | (685) | 1.129 | (797) |
| Materielle Vermögenswerte | - | (210) | 6 | (246) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 10 | (16) | 12 | (36) |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 8 | (8) | 8 | (13) |
| Schulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 28 | (7) | 19 | (6) |
| Rückstellungen inklusive Pensionsrückstellungen | 88 | (18) | 105 | (0) |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | (6) | 64 | (4) |
| Steuerliche Verlustvorträge | 102 | - | 184 | - |
| Latente Steueransprüche/ (-schulden) | 1.112 | (951) | 1.527 | (1.101) |
| Saldierung | (951) | 951 | (1.101) | 1.101 |
| Latente Steueransprüche/ (-schulden) | 162 | - | 427 | - |
Bei den latenten Steuern handelt es sich in Höhe von 1.112 Mio. EUR (Vorjahr: 1.527 Mio. EUR) grundsätzlich um langfristige aktive latente Steuern und in Hohe von 951 Mio. EUR (Vorjahr: 1.101 Mio. EUR) grundsätzlich um langfristige passive latente Steuern.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | (118) | (86) |
| Steueraufwand zum geltenden gesetzlichen Steuersatz (32 %) | 38 | 28 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | (11) | (19) |
| Steuerfreie Erträge | - | - |
| Veränderung nicht berücksichtigter temporärer Differenzen und steuerliche Verlustvorträge | (289) | (98) |
| Sonstiges | (0) | (0) |
| Ertragsteuern | (262) | (90) |
| Laufender Steueraufwand | (0) | (0) |
| Latenter Steueraufwand | (262) | (90) |
| Ertragsteueraufwand | (262) | (90) |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden von der Telefónica Deutschland Group zwei Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 10 Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group verwiesen). Die Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group.
Die Telxius Telecom S.A., die zum Veräußerungszeitpunkt ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Telefónica S.A. war, übernahm aufgrund eines Anteilskauf- und Übertragungsvertrags vom 21. April 2016 sämtliche Anteile an der Telxius Towers Germany GmbH (vormals Telefónica Germany Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH), einem vormals 100-prozentigen Tochterunternehmen der E-Plus Mobilfunk GmbH.
Die Telxius Towers Germany GmbH wurde im Rahmen einer Ausgliederung und Abspaltung von Funktürmen und hiermit in Zusammenhang stehenden Vermögenswerten und Schulden sowie Mietverträgen gegründet. Der Zweck der Gesellschaft umfasste die Vermietung der passiven Infrastruktur der Sendemasten für den Betrieb von Mobilfunknetzen.
Der Verkauf der Telxius Towers Germany GmbH hat im Geschäftsjahr 2016 folgende Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gruppe:
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| (In Millionen EUR) | Zum 21. April 2016 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | (23) |
| Sachanlagen | (277) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | (0) |
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | (4) |
| Rückstellungen | 83 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 8 |
| Nettobetrag aus Vermögenswerten und Schulden | (214) |
| Forderungen aus Serviceleistungen ggü. Telxius | 1 |
| Verbindlichkeiten ggü. Telxius | (17) |
| Effekt Vermögenslage ohne Zahlungsmittel | (231) |
| In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt | 587 |
| Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | (0) |
| Netto-Zufluss an Zahlungsmitteln | 587 |
Im Anschluss an die Abspaltung und Ausgliederung mietete die Telefónica Deutschland Group von der Telxius Towers Germany GmbH im Rahmen eines Mietleasingvertrags die Infrastruktur zurück. Weiterhin wurden für eine Übergangsphase die Weiterbelastungen von Serviceleistungen an die Telxius Towers Germany GmbH vereinbart.
Im Zusammenhang mit diesem Verkauf wurde ein Netto-veräußerungsgewinn in Höhe von 352 Mio. EUR in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dem Ertrag aus der Veräußerung der Beteiligung, der in den Sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde, stehen Beraterkosten gegenüber, die in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt wird.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern sowie die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien bereinigt werden.
Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie, das auf Stammaktionäre der Muttergesellschaft entfällt, wird auf der Basis folgender Daten gemäß IAS 33 berechnet.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnendes unverwässertes = verwässertes Periodenergebnis | (381) | (176) |
| Durchschnittlich gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien (in Mio. Stück) | 2.975 | 2.975 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert = verwässert) | (0,13) | (0,06) |
Außerdem ist das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG bedingt erhöht (siehe Anhang Nr. 4.9 Eigenkapital). Aktien aus dem bedingten Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind nicht Gegenstand der Berechnung des Ergebnisses pro Aktie, da sie bedingt emissionsfähig sind.
In den nachstehenden Tabellen sind die beizulegenden Zeitwerte aller finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group gemäß den Bewertungskategorien aus IAS 39 unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 13 angegeben.
Zum 31. Dezember 2017 stellt der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar (mit Ausnahme des nicht gesicherten Teils der Anleihen -siehe unten).
Zudem wird in den Tabellen die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß der Bedeutung der Input-Parameter angegeben, die für ihre jeweilige Bewertung verwendet wurden. Zu diesem Zweck werden drei Stufen bzw. Bewertungshierarchien festgelegt:
| ― | Stufe 1: Originärer Marktwert: nicht modifizierte Preise auf aktiven Märkten für vergleichbare Vermögenswerte und Schulden); |
| ― | Stufe 2: Signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter: unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Parameter, die jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegen); |
| ― | Stufe 3: Signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter: sämtliche nicht allgemein beobachtbare Parameter, die als Ausgangsbasis auch Daten des Unternehmens beinhalten können, die jedoch auf deren Marktfähigkeit untersucht werden müssen. |
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| Zum 31. Dezember 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39) | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanz- investitionen |
Kredite und Forderungen | Stufe 1 (originärer Marktwert) | Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | - | - | 69 | - | 69 |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | 6 | 18 | - | 12 | - | 18 |
| davon Derivate | 6 | - | - | - | - | 6 |
| davon Beteiligungen an Startup | - | 18 | - | - | - | - |
| davon sonstige | - | - | - | 12 | - | 12 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | - | - | 1.263 | - | 1.263 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | 4 | - | - | 13 | - | 4 |
| davon Derivate | 4 | - | - | - | - | 4 |
| davon sonstige | - | - | - | 13 | - | 13 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) | - | - | - | 587 | - | 587 |
| Gesamt | 10 | 18 | - | 1.944 | - | 1.955 |
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| Zum 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) | Summe Buchwert | Summe beizulegender Zeitwert | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | 69 | 69 | - |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | - | 36 | 18 | 57 |
| davon Derivate | - | 6 | 6 | - |
| davon Beteiligungen an Startup | - | 18 | - | - |
| davon sonstige | - | 12 | 12 | 57 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | 1.263 | 1.263 | 2 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | - | 17 | 17 | - |
| davon Derivate | - | 4 | 4 | - |
| davon sonstige | - | 13 | 13 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) | - | 587 | 587 | - |
| Gesamt | - | 1.973 | 1.955 | 59 |
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| Zum 31. Dezember 2016* | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39) | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanz-investitionen | Kredite und Forderungen | Stufe 1 (originärer Marktwert) | Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | - | - | 77 | - | 77 |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | 12 | 21 | - | 18 | - | 30 |
| davon Derivate | 12 | - | - | - | - | 12 |
| davon Beteiligungen an Startup | - | 21 | - | - | - | - |
| davon sonstige | - | - | - | 18 | - | 18 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | - | - | 1.458 | - | 1.458 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | 2 | - | - | 23 | - | 25 |
| davon Derivate | 2 | - | - | - | - | 2 |
| davon sonstige | - | - | - | 23 | - | 23 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) | - | - | - | 613 | - | 613 |
| Gesamt | 14 | 21 | - | 2.189 | - | 2.203 |
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| Zum 31. Dezember 2016* | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) | Summe Buchwert | Summe beizulegender Zeitwert | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | 77 | 77 | - |
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | - | 51 | 30 | 9 |
| davon Derivate | - | 12 | 12 | - |
| davon Beteiligungen an Startup | - | 21 | - | - |
| davon sonstige | - | 18 | 18 | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) | - | 1.458 | 1.458 | 1 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) | - | 25 | 25 | - |
| davon Derivate | - | 2 | 2 | - |
| davon sonstige | - | 23 | 23 | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) | - | 613 | 613 | - |
| Gesamt | - | 2.224 | 2.203 | 11 |
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.
Zum 31. Dezember 2017 werden 6 Mio. EUR der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie 4 Mio. EUR der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in eine Sicherungsbeziehung eingezogen. Hierbei handelt es sich um die Swapgeschäfte, die vor dem Hintergrund der Anleihenemissionen abgeschlossen wurden (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte verwiesen).
Der beizulegenden Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsstrome mit aktuellen Marktzinsen ermittelt.
Außerdem werden 18 Mio. EUR der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte (siehe Anhang Nr. 4.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte) als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen in Start-up-Unternehmen (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte verwiesen). Diese Vermögenswerte wurden zu Anschaffungskosten bewertet, da eine zuverlässige Bewertung anhand eines Marktpreises nicht möglich ist. Diese Unternehmen erzielen einen Start-up-Verlust und die vorliegenden Businesspläne enthalten zahlreiche unvorhersehbare Prämissen. Aus diesem Grund erfolgte die Bewertung gemäß IAS 39.46c. Der Rückgang von 3 Mio. EUR betrifft mit 2 Mio. EUR Investitionen in Start-up-Unternehmen und mit 5 Mio. EUR eine Veräußerung im laufenden Jahr in Bezug auf die Investitionen in Start-up-Unternehmen.
Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017 wurden als Kredite und Forderungen kategorisiert.
Für weitere Informationen wird auf die jeweiligen Anhangangaben verwiesen.
Die Altersstruktur der finanziellen Vermögenswerte, die überfällig und nicht wertberichtigt sind, stellt sich wie folgt dar:
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| (In Millionen EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| fällig seit 1-90 Tagen | 1 | 15 |
| fällig seit 91-180 Tagen | 2 | 1 |
| fällig seit mehr als 180 Tagen | 19 | 14 |
| Summe | 22 | 30 |
Im Hinblick auf finanziellen Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, liegen keine Hinweise auf Umstände vor, die sich negativ auf ihren Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag auswirken könnten.
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| Zum 31. Dezember 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Sicherungsbeziehung (keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39) | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | Finanzierungsleasing | Stufe 1 (originärer Marktwert) | Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) | Stufe 3 (signifikante nicht-beobachtbare Input-Parameter) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 155 | 1.098 | 15 | 537 | 778 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | - | 17 | - | - | 17 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 202 | 419 | 17 | 615 | 25 | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | - | 2.161 | - | - | 2.161 | - |
| Gesamt | 357 | 3.695 | 31 | 1.152 | 2.981 | - |
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| Zum 31. Dezember 2017 | |||
|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | |||
| --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Summe Buchwert | Summe beizulegender Zeitwert | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 1.268 | 1.315 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | 17 | 17 | 1 |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 637 | 639 | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | 2,161 | 2.161 | 62 |
| Gesamt | 4.084 | 4.133 | 64 |
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| Zum 31. Dezember 2016* | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungshierarchie | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) | Sicherungsbeziehung (keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39) | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | Finanzierungsleasing | Stufe 1 (originärer Marktwert) | Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) | Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 360 | 1.343 | 17 | 1.164 | 614 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | - | 15 | - | - | 15 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | - | 22 | 15 | - | 37 | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | - | 2.218 | - | - | 2.218 | - |
| Gesamt | 360 | 3.599 | 32 | 1.164 | 2.884 | - |
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| Zum 31. Dezember 2016* | |||
|---|---|---|---|
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) |
Summe Buchwert | Summe beizulegender Zeitwert | Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 1.721 | 1.778 | - |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | 15 | 15 | 2 |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) | 37 | 37 | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) | 2.218 | 2.218 | 68 |
| Gesamt | 3.991 | 4.048 | 70 |
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.
Zum 31. Dezember 2017 werden 155 Mio. EUR der langfristigen verzinslichen Schulden und 202 Mio. EUR der kurzfristigen verzinslichen Schulden in eine Sicherungsbeziehung einbezogen. Hierbei handelt es sich um einen Anteil der Anleihen, die mit je einem Zinsswap als Fair Value Hedge bilanziert werden (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden verwiesen).
Für den beizulegenden Zeitwert der Anleihen (lang- und kurzfristige verzinsliche Schulden) wird der originäre Marktwert (nicht modifizierter Preis des aktiven Marktes, Stufe 1) als Bewertungsmaßstab herangezogen. Der beizulegende Zeitwert der übrigen langfristigen verzinslichen Schulden wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinsen ermittelt.
Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisiert.
Für weitere Informationen wird auf die jeweiligen Anhangangaben verwiesen.
Die nachstehende Tabelle enthält gemäß den §§ 285 und 313 HGB die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group zum 31. Dezember 2017.
Für ausführliche Angaben verweisen wir auf den Anteilsbesitz, der mit dem Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
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| Name der Gesellschaft, Satzungssitz | Land | Einbezug | Kapitalanteil in % zum 31. Dezember 2017 |
|---|---|---|---|
| Muttergesellschaft | |||
| Telefónica Deutschland Holding AG, München | Deutschland | n/a | n/a |
| Tochtergesellschaften | |||
| Telefónica Germany Management GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München1 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Telefónica Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Rostock GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Telefónica Germany Next GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Minodes GmbH, Berlin | Deutschland | ab Mai 2017 | 100 % |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| co-trade GmbH, München | Deutschland | ab Oktober 2017 | 100 % |
| Wayra Deutschland GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Bremen GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Hamburg GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Nürnberg GmbH, München2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| E-Plus Service GmbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TGCS Berlin GmbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| AY YILDIZ Communications GmbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| TFS Potsdam GmbH, Potsdam2 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 100 % |
| Shortcut I GmbH & Co. KG, Hamburg | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 90 % |
| Gemeinschaftliche Tätigkeiten | |||
| TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 50 % |
| TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 50 % |
| Sonstige Beteiligungen3 | |||
| MNP GbR, Düsseldorf4 | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 33 % |
| tado GmbH, München | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 14 % |
| Sum Up Holdings Ltd, Grand Cayman | Cayman Islands | Gesamtes Geschäftsjahr | 4 % |
| Zen Guard GmbH, Berlin | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 6 % |
| So1 GmbH, Berlin | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 16 % |
| Stocard GmbH, Mannheim | Deutschland | Gesamtes Geschäftsjahr | 17 % |
1 Die Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften bezüglich des § 264b HGB in Anspruch.
2 Die Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften bezüglich des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
3 Sonstige Beteiligungen werden nicht in die Konsolidierung einbezogen.
4 Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2016 102 Tsd. EUR. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 -33 Tsd. EUR.
Im ersten Quartal des Geschäftsjahres wurden die Telefónica Germany Customer Services GmbH in die TGCS Rostock GmbH, die TGCS Bremen Contact Center GmbH in die TGCS Bremen GmbH, die TGCS Hamburg Contact Center GmbH in die TGCS Hamburg GmbH, die TGCS Nürnberg Contact Center GmbH in die TGCS Nürnberg GmbH, die E-Plus Customer Operations GmbH in die TGCS Berlin GmbH, die E-Plus Financial Services GmbH in die TFS Potsdam GmbH und die E-Plus Customer Support GmbH in die TGCS Essen & Potsdam GmbH umfirmiert.
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres übernahm die Telefónica Germany Next GmbH die Minodes GmbH.
Im dritten Quartal des Geschäftsjahres wurde die E-Plus Services Treuhand GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2017 auf die E-Plus Mobilfunk GmbH verschmolzen. Aus dieser Verschmelzung folgte auch die Anwachsung des Vermögens und der Rechtsbeziehungen der E-Plus Service GmbH & Co. KG auf die E-Plus Mobilfunk GmbH. In einem zweiten Schritt wurde die E-Plus Mobilfunk GmbH in die E-Plus Service GmbH umfirmiert. Weiter erfolgten die Verschmelzungen der Go Clever GmbH und der Cash & Phone GmbH auf die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG rückwirkend zum 1. Januar 2017.
Im vierten Quartal des Geschäftsjahres übernahm die Telefónica Germany Retail GmbH die co-trade GmbH.
Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG führt die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg, und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg, gemeinschaftlich mit der TCHIBO GmbH, Hamburg.
Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs GmbH ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, deren persönlich haftender Gesellschafter die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH ist, ist die Vermarktung und der Vertrieb von durch Dritte zu erbringende Mobilfunkdienstleistungen sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Hardware.
Im Rahmen der gemeinschaftlichen Tätigkeit an der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG vergütet die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG der Gesellschaft deren Vertriebs- und Marketingleistungen einerseits und beliefert die Gesellschaft mit Mobilfunkgeräten andererseits.
Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der Telefónica Deutschland Group beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Telefónica Deutschland Group ausüben können oder die unter maßgeblichem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Telefónica Deutschland Group stehen.
Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten Transaktionen zwischen der Telefónica Deutschland Group und der Telefónica, S.A. Group.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.) deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. Die Unternehmen der Telefónica, S.A. Group sind nahestehende Unternehmen, da die Telefónica, S.A. die Telefónica Deutschland Group beherrscht.
Anhang Nr. 10 gibt einen Überblick über die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group. Nahestehende Unternehmen oder Personen aus Sicht der Telefónica Deutschland Group waren in 2016 und 2017:
| ― | Telefónica, S.A. und ihre Tochterunternehmen sowie wesentliche Beteiligungen der Telefónica, S.A. Group (siehe Anhang Nr. 12.1 Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group), |
| ― | Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica, S.A. und die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Group (siehe Anhang Nr. 12.2 Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat). |
Der Umfang der Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group sowie sonstigen nahestehende Personen ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten.
Weiterverrechnungen von Konzerngesellschaften basieren auf cost-plus- oder ähnlichen Verrechnungsmethoden.
Die Telefónica Deutschland Group weist gegenüber den Unter nehmen der Telefónica, S.A. Group folgende Vermögenswerte und Schulden aus:
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| (In Millionen EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group | 650 | 643 |
| die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden: | ||
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (Cash-Pooling) | 573 | 600 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 77 | 43 |
| Schulden gegenüber der Telefónica, S.A. Group | 415 | 466 |
| die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden: | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 415 | 466 |
| Verzinsliche Schulden | 0 | 0 |
Die Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group aus dem Cash-Pooling beziehen sich auf die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Telfisa Global B.V.
Diese Forderungen resultieren aus Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Roaming und Provisionen für Versicherungsleistungen sowie aus Lizenzvereinbarungen zwischen der Telefónica Deutschland Group und der Telefónica, S.A. Group. Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember Forderungen gegenüber der Telefónica, S.A. in 2017 in Höhe von 2 Mio. EUR und in 2016 in Höhe von 1 Mio. EUR.
Dieser Posten umfasst hauptsächlich Verbindlichkeiten, die von den Lieferanten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG an die Telefónica Factoring España, S.A. verkauft wurden, an der die Telefónica, S.A. beteiligt ist. Zusätzlich beinhaltet die Position Lizenzvereinbarungen, Sozialleistungen und Mietleistungen der gesamten Telefónica, S.A. Group.
Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Telefónica, S. Ain 2017 in Höhe von 3 Mio. EUR (2016:7 Mio. EUR).
Die verzinslichen Schulden beziehen sich auf den mit der Telfisa Global B.V. geschlossenen Darlehensvertrag.
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| Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Zinserträge 1. Januar bis 31. Dezember | Aufwendungen 1.Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Telefónica, S.A. Group | 44 | 400 | (176) | (192) |
Die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge werden im Wesentlichen aus Waren und Dienstleistungen wie Roaming, Handyversicherung, Wholesale Voice etc. und im Vorjahr zusätzlich aus dem Verkauf von passiver Infrastruktur der Sendemasten, generiert.
Die Aufwendungen beinhalten Gruppengebühren in Höhe von insgesamt 36 Mio. EUR in 2017 und 55 Mio. EUR in 2016 sowie Aufwendungen aus dem Kauf von Waren, Dienstleistungen, Miete und sonstige Aufwendungen aus Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group wie Versicherungen und IT- Services.
Im Geschäftsjahr 2017 bestanden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:
| ― | Markus Haas (CEO) |
| ― | Markus Rolle (ab 1.8.) |
| ― | Wolfgang Metze (ab 1.8.) |
| ― | Alfons Lösing (ab 1.8.) |
| ― | Cayetano Carbajo Martín (ab 1.8.) |
| ― | Guido Eidmann (ab 1.8.) |
| ― | Valentina Daiber (ab 1.8.) |
| ― | Nicole Gerhardt (ab 1.8.) |
| ― | Rachel Empey (bis 31.7.) |
Das Vergütungssystem der Telefónica Deutschland Group für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt Vergütungsbericht näher erläutert.
In den Jahren, auf die sich der beigefügte Konzernabschluss bezieht, haben die Mitglieder des Vorstands keine Transaktionen mit der Telefónica Deutschland Group durchgeführt, außer im Rahmen der normalen Handels- und Geschäftstätigkeit der Telefónica Deutschland Group.
Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB beläuft sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG für das am 31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr auf 4.147 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Berichtsjahr keine aktienbasierte Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien enthalten.
Derzeit hat die Telefónica Deutschland Group ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Die Gesamtvergütung des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB belief sich in 2016 auf 4.105 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Geschäftsjahr 2016 keine aktienbasierten Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien enthalten.
Gehälter und sonstige Leistungen gemäß IAS 24.17, die amtierenden Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, setzen sich wie folgt zusammen:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Tausend EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtvergütung | 4.611 | 3.980 |
| davon: | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 3.884 | 3.558 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 367 | 255 |
| Anteilsbasierte Vergütungen1 | 93 | (22) |
| Dienstzeitaufwand | 268 | 189 |
1 Aufgrund verfallener Aktien entstanden im Vorjahr Erträge aus anteilsbasierten Vergütungen
Bei den Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien (Gratisaktien) der Telefónica, S.A. für die Vorstände (weitere Informationen siehe im Lagebericht-Vergütungssystem für den Vorstand) haben sich folgende Änderungen ergeben:
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| (In Einheiten) | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 1. Januar | 111.242 | 266.661 |
| Verfallene Anwartschaften | (65.990) | (133.176) |
| Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands | 37.345 | - |
| Tatsächliche Aktienübereignung | (22.252) | (22.243) |
| Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 31. Dezember | 60.345 | 111.242 |
Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 2.248 Tsd. EUR und 2016 auf 4.185 Tsd. EUR.
Zum 31. Dezember 2017 bzw. 2016 belaufen sich die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 14.448 Tsd. EUR bzw. 12.443 Tsd. EUR.
Nähere Angaben zu Pensionsverpflichtungen der Telefónica Deutschland Group sind im Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen enthalten.
In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 beläuft sich der Gesamtvergütungsaufwand für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 182 Tsd. EUR im Jahr 2017 und 197 Tsd. EUR im Jahr 2016.
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| Name | Mitglied des Aufsichtsrats | Vergütung in Tsd. Euro |
|---|---|---|
| Eva Castillo Sanz | seit 5. Oktober 2012 | 80 |
| Laura Abasolo García de Baquedano | seit 12. Mai 2015 | 2 |
| Angel Vilá Boix | seit 18. September 2012 bis 4. Oktober 2017 | 2 |
| Patricia Cobian González | seit 18. September 2012 | 2 |
| Michael Hoffmann | seit 5. Oktober 2012 | 70 |
| Enrique Medina Malo | seit 18. September 2012 | 2 |
| Sally Anne Ashford | seit 18. September 2014 | 20 |
| Peter Erskine | seit 19. Mai 2016 | 20 |
| Julio Linares López | seit 16. Oktober 2017 | 4 |
| Christoph Braun | seit 1. Juli 2016 | 40 |
| Thomas Pfeil | seit 3. Juni 2013 | 20 |
| Dr Jan-Erik Walter | seit 3. Juni 2013 | 20 |
| Marcus Thurand | seit 3. Juni 2013 | 20 |
| Christoph Heil | seit 3. Juni 2013 | 20 |
| Claudia Weber | seit 3. Juni 2013 | 20 |
| Joachim Rieger | seit 31. Oktober 2014 | 25* |
| Jürgen Thierfelder | seit 31. Oktober 2014 | 25* |
* Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhalten Herr Joachim Rieger und Herr Järgen Thiefelder für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder der Tochtergesellschaften TCGS Potsdam GmbH bzw. Telefónica Germany Retail GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. jeweils 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits berücksichtigt ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 382 Tsd. EUR in 2017 und 372 Tsd. EUR in 2016.
Sofern sie gleichzeitig Arbeitnehmer in der Telefónica Deutschland Group sind, erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats auch Vergütungen im Rahmen des Angestelltenverhältnisses einschließlich der Ansprüche aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, soweit die Voraussetzungen für die Teilnahme im Einzelfall erfüllt sind und erwerben Ansprüche im Rahmen von Pensionsplänen. Diese setzt sich ab dem Zeitpunkt der Bestellung in den Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Tausend EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtvergütung | 721 | 707 |
| davon: | ||
| Kurzfristig fällige Leistungen | 693 | 683 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 7 | 3 |
| Dienstzeitaufwand | 21 | 21 |
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Telefónica Deutschland Group ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Telefónica Deutschland Group verschiedene Vereinbarungen über anteilsbasierte Vergütungen getroffen. Die finanziellen Auswirkungen der anteilsbasierten Vergütungssysteme sind für die Telefónica Deutschland Gruppe jedoch von untergeordneter Bedeutung:
| ― | Im Geschäftsjahr 2017 werden Personalaufwendungen resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 7 Mio. EUR (2016: 3 Mio. EUR) ausgewiesen. |
| ― | Zum 31. Dezember 2017 werden Verbindlichkeiten resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 0 Mio. EUR (2016: 0 Mio. EUR) ausgewiesen. |
In der nachstehenden Tabelle sind die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen der Telefónica Deutschland Group dargestellt, aufgegliedert nach dem arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeiter:
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| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Angestellte | 9.024 | 8.821 |
| davon aus Gemeinschaftsunternehmen | 12 | 11 |
| Vorübergehende Mitarbeiter | 381 | 452 |
| Summe | 9.405 | 9.272 |
Die Telefónica Deutschland Group ist zum Berichtsstichtag verschiedenen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten im zusammengefassten Lagebericht.
Die Telefónica Deutschland Group ist bestrebt, die Nachhaltigkeit ihres Geschäfts zu gewährleisten und ihren Unternehmenswert zu maximieren, indem sie ihre Kapitalkosten, die Eigenkapitalquote und das OIBDA laufend überwacht.
Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Eigenkapitalquote 58,8 % bzw. 61,5 % zum 31. Dezember 2016. Das OIBDA beträgt im Jahr 2017 1.785 Mio. EUR bzw. 2.069 Mio. EUR im Jahr 2016.
Mittelbare Klagen gegen den Frequenzzuschlag bei 800 MHz, 1,8 GHz 2,0 GHz und 2,6 GHz könnten zu einer Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 ersteigerten Frequenzen bei 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz führen. Die vorgenannten Frequenzen waren (mittelbar) streitbefangen, da Klageverfahren mehrerer Kabelnetzbetreiber, Rundfunkanstalten und der Airdata AG gegen die Frequenzvergabebedingungen, welche Grundlage für den Frequenzzuschlag sind, anhängig waren. Diese richteten sich primär gegen die Vergabebedingungen bei 800 MHz, hatten aber auch hilfsweise die Aufhebung der gesamten Vergabeentscheidung (also auch betreffend 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz) zum Gegenstand. Die Klagen wurden mittlerweile letztinstanzlich abgewiesen. Damit sind die Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten beendet. Nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von noch nicht verbeschiedenen Drittwidersprüchen gegen Frequenzzuteilungen bei 800 MHz im Zusammenhang mit den vorgenannten Klagen weitere Klageverfahren anhängig werden. Sollten die Widerspruchsverfahren erfolgreich sein, könnte dies zur Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 erworbenen Frequenzen bei 800 MHz führen.
Die Telefónica Deutschland Group ist als einer der führenden Netzbetreiber in Deutschland dem Risiko der Geltendmachung von Patentverletzungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang könnten Patentrechtsinhaber Ansprüche auf Lizenzzahlungen und/oder auf Untersagung der Nutzung bestimmter patentverletzender Techniken geltend machen. Dem stehen risikomindernd Freistellungs- und Ersatzansprüche der Telefónica Deutschland Group gegen ihre betreffenden Lieferanten gegenüber. Gegenwärtig kommen potenziell auf Grundlage der vorläufigen/gerichtlich festgesetzten Streitwerte in den Gerichtsverfahren nebst Ersatzansprüchen für Verfahrenskosten auch Lizenzansprüche von Patentrechtsinhabern in Betracht, die sich in etwa mit den potenziell risikomindernden Freistellungs- und Ersatzansprüchen aufwiegen. Die Höhe der Verfahrenskosten und Lizenzansprüche wird auf einen niedrigen Millionenbetrag geschätzt.
Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Group im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs an verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren beteiligt. Mögliche Auswirkungen sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Für die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen, Abnahme- und sonstigen Vertragsverpflichtungen gelten folgende erwartete Fristigkeiten:
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| (In Millionen EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Unter einem Jahr | 554 | 535 |
| 1 bis 5 Jahre | 1.451 | 1.265 |
| Über 5 Jahre | 774 | 992 |
| Verpflichtung aus Operatingleasingverhältnissen | 2.779 | 2.793 |
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| (In Millionen EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Unter einem Jahr | 1.351 | 1.129 |
| 1 bis 5 Jahre | 698 | 47 |
| Über 5 Jahre | 154 | 692 |
| Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen | 2.203 | 1.868 |
| Gesamt | 4.982 | 4.661 |
Folgende Beträge werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Aufwand aus Operatingleasingverhältnissen | 642 | 543 |
Die Aufwendungen für Operatingleasingverhältnisse umfassen im Wesentlichen Mietaufwendungen für Bürogebäude und Läden, Antennenstandorte, Fahrzeuge sowie Netzwerkausrüstung (d. h. Mietleitungen und Basisstationen). Einige Verträge enthalten Verlängerungsoptionen. Diese betreffen im Wesentlichen Leasingverträge für Funktürme.
Die Telefónica Deutschland Group stellt selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Mietverpflichtungen, im Wesentlichen für Antennenstandorte. Diese Bürgschaften werden von externen Finanzierungsparteien gewährt.
Die Bürgschaften belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 111 Mio. EUR bzw. 105 Mio. EUR in 2016.
Die Telefónica Deutschland Group hat mehrere Untermietverträge für Bürogebäude, Standorte mit Antennenträgern und Läden abgeschlossen. Für die Einnahmen aus Untermietverträgen gelten folgende erwartete Fristigkeiten:
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| (In Millionen EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Unter einem Jahr | 13 | 15 |
| 1 bis 5 Jahre | 17 | 20 |
| Über 5 Jahre | 4 | 5 |
| Erträge aus Untermietverträgen | 35 | 40 |
Folgende Beträge werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Untermietverträgen | 22 | 24 |
In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 werden die unten aufgeführten Leistungen vom Abschlussprüfer der Gruppe,
Da die Telefónica Deutschland Group ihre gesamte Geschäftstätigkeit in Deutschland ausübt, fällt der gesamte Betrag in Deutschland an.
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis 2016 und PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ab 2017, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Art der Honorare: | ||
| Prüfungshonorare | 2 | 2 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Gesamthonorar | 2 | 2 |
Die Prüfungshonorare beinhalten insbesondere die Honorare für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und Honorare für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften. Sonstige Bestätigungsleistungen sind im Geschäftsjahr 2017 in geringem Umfang angefallen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die DZ Bank AG mit der Platzierung eines Schuldscheindarlehens bestehend aus verschiedenen Tranchen mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren und einem Zielvolumen von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR mandatiert. Die Platzierung hat im Januar 2018 begonnen und der Abschluß der Transaktion ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Der Finanzierungsvertrag wird nur nach einer erfolgreichen Platzierung im Februar abgeschlossen, wobei die Zahlung erst am 28. Februar oder im Mürz erfolgt.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich nicht ergeben.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zuletzt am 12./ 13./ 14. / 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung und der Aktualisierung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2017 einsehen.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
An die Telefónica Deutschland Holding AG, München
Wir haben den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014) im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt) wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Werthaltigkeit sonstiger immaterieller Vermögenswerte
2 Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge
3 Angemessenheit des Ausweises der Umsatzerlöse
4 Finanzinstrumente
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
1 Sachverhalt und Problemstellung
2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3 Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einem Betrag von € 5,5 Mrd. (38,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Innerhalb dieses Postens sind u.a. Netzwerklizenzen (im Wesentlichen für UMTS (3G) sowie LTE (4G)) in Höhe von € 2,7 Mrd., der Kundenstamm der Gesellschaft in Höhe von € 1,9 Mrd., sowie zwei gepaarte Blöcke an nicht genutzten Netzwerklizenzen im 700 MHz-Bereich in Höhe von € 0,3 Mrd. enthalten. Diese Vermögenswerte stammen im Wesentlichen aus Investitionen in vergangenen Geschäftsjahren sowie aus dem Erwerb der E-Plus-Gruppe im Geschäftsjahr 2014 und werden - außer den noch nicht genutzten Netzwerklizenzen, welche zum Bilanzstichtag noch nicht planmäßig abgeschrieben wurden - zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Alle genutzten immateriellen Vermögenswerte innerhalb des Bilanzpostens werden planmäßig über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die nicht genutzten Netzwerklizenzen im 700-MHz-Bereich wurde ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Zusätzlich werden sowohl die genutzten als auch die noch nicht genutzten immateriellen Vermögenswerte anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Werthaltigkeitstests werden jeweils auf Ebene des Konzerns durchgeführt, da unterhalb der Gesamtkonzernebene keine voneinander unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse vorliegen und aus diesem Grund der gesamte Konzern als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet wird.
Das Ergebnis der von der Gesellschaft durchgeführten Analysen sowie des Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abhängig. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die zukünftige Technologieentwicklung, der technologische Fortschritt der Gesellschaft, die Höhe der tatsächlichen sowie geplanten Investitionen in das Netzwerk, die allgemeine Entwicklung der Mitbewerber sowie die Entwicklung der Kundenbasis. Vor diesem Hintergrund sind die Bewertungen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter in diesem Bereich mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, so dass dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung war.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess zur Identifikation und Beurteilung von Sachverhalten und Entwicklungen, die die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte beeinträchtigen können, einschließlich der eingerichteten Kontrollen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die von den gesetzlichen Vertretern im Rahmen der Analysen sowie des durchgeführten Werthaltigkeitstests verwendeten Annahmen und Parameter wie den tatsächlichen technologischen Entwicklungsstand, die Entwicklung der Mitbewerber sowie des Telekommunikationsmarktes allgemein und die Entwicklung der uns zur Verfügung gestellten Kundenzahlen daraufhin gewürdigt, ob sie insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit der einzelnen sonstigen immateriellen Vermögenswerte durch die gesetzlichen Vertreter bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen und Parametern gestützt. Ferner haben wir ergänzend zu dem von der Gesellschaft vorgenommen Werthaltigkeitstest Sensitivitätsanalysen durchgeführt und festgestellt dass die betroffenen Vermögenswerte ausreichend gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Annahmen und Parameter sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht abgeleitet worden.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen immateriellen Vermögenswerten sind im Abschnitt "4.2 sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.
1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von € 162 Mio. (davon € 102 Mio. für Verlustvorträge) ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre resultierten vor allem aus einmaligen Restrukturierungsaufwendungen sowie Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition der E-Plus-Gruppe im Geschäftsjahr 2014. Aufgrund der aus der Akquisition erwarteten Synergien sowie aufgrund der Tatsache, dass die Abschreibungen der UMTS-Lizenzen bis Dezember 2020 überwiegend auslaufen werden, werden von den gesetzlichen Vertretern ab dem Geschäftsjahr 2021 ausreichend positive steuerliche Ergebnisse erwartet, auf dessen Basis aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt werden können. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da die strategische und steuerliche Planung der Gesellschaft in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug interner Spezialisten aus dem Bereich "Tax Accounting" unter anderem die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer wesentlichen ertragsteuerlichen Organgesellschaften beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Dabei haben wir uns schwer-punkmäßig auch mit den in den Prognosen berücksichtigten Ergebniseffekten auseinander gesetzt, die aus den erwarteten Synergieeffekten der Akquisition der E-Plus-Gruppe resultieren. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Konzernanhang in dem Abschnitt "5.7 Ertragsteuern" enthalten.
1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 7,3 Mrd. ausgewiesen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus der Erbringung von Dienstleistungen (Mobilfunk sowie Festnetz / DSL), aus dem Verkauf von Mobilfunk-Hardware sowie aus sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Aufgrund der Komplexität sowie der Anzahl der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme, der fortwährenden Änderung der Preis- und Tarifmodelle sowie dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards als komplex zu betrachten und basiert in Teilen (z.B. monatliche Umsatzabgrenzungen) auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter, so dass dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung war.
Darüber hinaus ergeben sich ab dem Geschäftsjahr 2018 wesentliche Auswirkungen aus der Erstanwendung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung, "International Financial Reporting Standard 15- Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (IFRS 15). Die Auswirkungen sind bereits im Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017 dargestellt. Die Gesellschaft wird das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung ausüben und den kumulierten Effekt aus der Umstellung im Einklang mit den Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfassen. Die kumulierte Anpassung des Eigenkapitals (vor Berücksichtigung latenter Steuern) in der Eröffnungsbilanz der Gesellschaft beträgt zum 1. Januar 2018 voraussichtlich zwischen 400 Mio. € und 420 Mio. €. Der überwiegende Anteil dieses Effekts in Höhe von voraussichtlich zwischen 415 Mio. € und 430 Mio. € (vor Berücksichtigung latenter Steuern) resultiert aus dem erstmaligen Ansatz von Kosten der Vertragserlangung und führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Gewinnrücklagen. Angesichts der erwarteten wesentlichen Auswirkungen und der Komplexität der konzernweiten Einführung des neuen Standards war die Darstellung der erwarteten Auswirkungen für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die von der Gesellschaft verwendeten Systeme sowie die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse beurteilt. Dabei haben wir auch das Umfeld der IT-Systeme von der Datenübertragung aus den Mediation-Systemen über die Bewertungs- und Fakturierungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Unsere Prüfung hat sich auch auf die durchgeführten Systemänderungen sowie auf die hierfür implementierten Kontrollen erstreckt. Weiterhin haben wir in Stichproben Kundenrechnungen sowie die zugehörigen Zahlungseingänge überprüft und im Bereich der Geschäftskunden Saldenbestätigungen eingeholt. Darüber hinaus haben wir die bilanziellen Auswirkungen der Mehrkomponentenverträge sowie die Abbildung der Geschäftsverbindungen mit Händlern und Geschäftspartnern gewürdigt. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko angemessen begegnen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den sachgerechten Ausweis sowie Erfassung der Umsatzerlöse zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Erstanwendung von IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018 haben wir die von der Gesellschaft ermittelten Auswirkungen des neuen Standards beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die Bilanzierungseinschätzungen für die Geschäftsmodelle der Gesellschaft gewürdigt und die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen im Einklang mit dem neuen Standard sowie die entwickelten IT-Tools zur Unterstützung der Umsetzung der erforderlichen Logik beurteilt. Zudem haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Ermittlung der erwarteten Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 beurteilt.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um eine sachgerechte Darstellung der erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung zu gewährleisten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Besonderheiten des Ausweises der Umsatzerlöse im Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG sind in den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschnitten "3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "5.1. Umsatzerlöse des Konzernanhangs" enthalten. Die erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 sind im Abschnitt "3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Konzernanhangs enthalten.
1 Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, eine Tochtergesellschaft der Telefónica Deutschland Holding AG, schließt eine Vielzahl unterschiedlicher originärer wie auch derivativer Finanzinstrumente zur Sicherstellung der Liquidität sowie zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus der Finanzierungstätigkeit des Konzerns ab. Diese umfassen im Wesentlichen unter dem Bilanzposten "Verzinsliche Schulden" ausgewiesene Anleihen in Höhe von € 1,1 Mrd., Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in Höhe von € 304 Mio. und Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von € 450 Mio. Unter dem Bilanzposten "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" werden die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps in Höhe von € 10 Mio. ausgewiesen, welche zu Sicherungszwecken gehalten werden und zu einem Teilbetrag der Nominalbeträge der Anleihen, insgesamt in Höhe von € 350 Mio. abgeschlossen wurden. Diese Zinsswaps sind Bestandteil einer Fair Value Hedge Beziehung und die Effektivitätsmessung erfolgt prospektiv mittels eines Critical Terms Match sowie der Sensitivitätsanalyse und retrospektiv mittels der Dollar-Offset-Methode. Darüber hinaus unterhält die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auch Factoring-Vereinbarungen mit verschiedenen Banken, wobei in unregelmäßigen Zeitabständen entsprechende Forderungsverkaufstransaktionen abgewickelt werden. Übertragene Forderungen werden ausbucht. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität der Verträge und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und Berichterstattung von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug unserer internen Spezialisten aus dem Bereich "Corporate Treasury Solutions" unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen der Finanzinstrumente gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Ergebniseffekte nachvollzogen. Zudem haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der (derivativen) Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethodiken auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Weiterhin haben wir zur Beurteilung der Vollständigkeit und zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps Bankbestätigungen eingeholt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung der Zinsswaps für Zwecke der Beurteilung der Anwendbarkeit des Hedge-Accountings haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade und die Berechnung der Effektivität mittels der Dollar-Offset-Methode beurteilt. In Bezug auf die Factoringtransaktionen haben wir die Verträge zu den laufenden Verkäufen gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um eine sachgerechte Bilanzierung der Finanzinstrumente zu gewährleisten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sind in den Abschnitten "4.10. Verzinsliche Schulden" und im Abschnitt "9. Bewertungskategorien der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten" des Konzernanhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen-, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten-falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher-beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seitdem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Telefónica Deutschland Holding AG, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefano Mulas.
München, den 19. Februar 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Klaus Bernhard, Wirtschaftsprüfer
Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Rachel Empey sowie dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Ángel Vilá Boix für die hervorragende und kollegiale Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat dankt ferner Markus Haas, Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Guido Eidmann, Cayetano Carbajo Martin sowie den Mitarbeitern der Telefónica Deutschland Gruppe für ihr Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit im vergangenen Jahr. Mit ihrem Einsatz, der im Berichtsjahr nicht zuletzt durch die Transformation geprägt war, tragen sie zum Erfolg des Unternehmens maßgeblich bei."
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat dabei die ihm nach Gesetz, Satzung sowie der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat bestand während des Geschäftsjahres 2017 aus 16 Mitgliedern und zwar zunächst aus den Anteilseignervertretern Eva Castillo Sanz (Aufsichtsratsvorsitzende), Ángel Vilá Boix, Laura Abasolo García de Baquedano, Patricia Cobián González, Sally Anne Ashford, Peter Erskine, Michael Hoffmann und Enrique Medina Malo sowie den Arbeitnehmervertretern Christoph Braun (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Marcus Thurand, Thomas Pfeil, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Christoph Heil und Claudia Weber.
Alle Anteilseignervertreter wurden durch die Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 für eine weitere Amtszeit wieder gewählt.
Mit Wirkung zum 4. Oktober 2017 legte Angel Vilá Boix sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Auf Antrag des Vorstandes gemäß § 104 Absatz 2 und 3 Nr. 2 AktG wurde Julio Estebán Linares Lopez durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 16. Oktober 2017 gerichtlich zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats für die Anteilseignerseite bestellt.
Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt das unabhängige Mitglied Michael Hoffmann die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahr.
Der Vorstand bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 aus zwei Mitgliedern:
Markus Haas als Vorstandsvorsitzender / CEO verantwortete auch das operative Geschäft der gesamten Telefónica Deutschland Gruppe und übte die Funktion als Arbeitsdirektor aus. Rachel Empey war CFO, für Finanzen und Unternehmensstrategie und zusätzlich für die Bereiche Transformation & Integration, Business Intelligence, Innovation und die Telefónica Next verantwortlich.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat auf Wunsch von Rachel Empey einer vorzeitigen Auflösung ihres Vertrags zugestimmt. Wie einvernehmlich vereinbart, schied Rachel Empey zum Ablauf des 31. Juli 2017 aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. Juli 2017 Markus Rolle mit Wirkung zum 1. August 2017 zum neuen CFO der Telefónica Deutschland Holding AG bestimmt. Ferner entschied sich der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 20. Juli 2017 den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG auf acht Mitglieder zu erweitern, und hat dementsprechend mit Wirkung zum 1. August 2017 folgende weitere Vorstände der Telefónica Deutschland Holding AG bestellt:
| ― | Wolfgang Metze zum neuen Chief Consumer Officer |
| ― | Alfons Lösing zum neuen Chief Partner und Business Officer |
| ― | Valentina Daiber zum neuen Chief Officer Legal & Corporate Affairs |
| ― | Guido Eidmann zum neuen Chief Information Officer |
| ― | Nicole Gerhardt zum neuen Chief Human Resources Officer sowie Arbeitsdirektor (Markus Haas legte sein Amt als Arbeitsdirektor zum Ablauf des 31. Juli 2017 nieder) |
| ― | Cayetano Carbajo Martin zum neuen Chief Technology Officer. |
Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat monatlich Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen ("KPI") enthält.
Die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand stehen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte, im Berichtszeitraum u.a. ganz maßgeblich Transformationsmaßnahmen sowie die Entwicklung zum digitalen Telekommunikationsanbieter. Die Aufsichtsratsvorsitzende informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen.
Im Berichtszeitraum band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Entscheidungen ein. Hierfür legte er dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Der Aufsichtsrat konnte erforderlichenfalls auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Zu den Beschlussvorschlägen und Berichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.
In 2017 fanden fünf turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 16. Februar (Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2016), am 24. April, am 20. Juli, am 23. Oktober und am 18. Dezember 2017. Daneben gab es weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen.
In 2018 gab es bislang zwei Aufsichtsratssitzungen, am 2. Februar 2018 sowie am 19. Februar 2018 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2017).
Die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 fand am 16. Februar 2017 statt und war zugleich die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2016. Neben den damit einhergehenden Themen wie der Prüfung und Billigung der Jahresabschlüsse (Konzern und AG) und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie der weiteren Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach § 90 AktG wurde insbesondere die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 diskutiert. Ferner wurden die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sowie die operative und gesellschaftsrechtliche Integration der E-Plus Mobilfunk GmbH in die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. behandelt.
In der Sitzung vom 24. April 2017 standen neben den Finanzzahlen für Q 1 und dem Ausblick auch operative Themen und M&A-Transaktionen auf der Tagesordnung. Ferner wurden in dieser Sitzung Corporate Governance- und Compliance Themen sowie das Audit & Risikomanagement behandelt.
Die Sitzung vom 20. Juli 2017 hatte u.a. die Halbjahres-finanzzahlen, den Telefónica Next Langzeit Business Plan mit dem Schwerpunkt auf Advanced Data Analytics und Internet of Things, die konzerninterne Verschmelzung der Cash&Phone auf die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Compliancethemen sowie die Effizienz des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Ferner wurden in dieser Sitzung Vorstandsthemen wie das vorzeitige Ausscheiden von Rachel Empey zum 31. Juli 2017 sowie die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. August 2017 behandelt.
In der Sitzung vom 23. Oktober 2017 wurden u.a. Finanzthemen (insbesondere die Q 3 Ergebnisse und der Businessplan), die Ergebnisse der Effizienzumfrage des Aufsichtsrats sowie die Diversitätskonzepte des Aufsichtsrats und des Vorstands besprochen. Ferner wurde gemeinsam mit dem Vorstand der Termin 17. Mai 2018 für die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017 festgelegt.
In der Sitzung vom 18. Dezember 2017 wurde insbesondere das Budget für das Geschäftsjahr 2018 verabschiedet.
In jeder Sitzung erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens einschließlich der jeweilig anstehenden Finanzberichte, dem Budget, der Businessplanung, operativen Themen einschließlich Synergieberichten sowie der Marktpositionierung.
Der Aufsichtsrat hat ferner im Juni 2017 einen Strategieworkshop zusammen mit dem Vorstand abgehalten.
Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2017 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen.
Neben den Sitzungen fasste der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse, insbesondere per E-Mail. So wurde auf diesem Beschlussweg unter anderem die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Oktober 2017- nach entsprechender Vorbehandlung in einer Präsenzsitzung - verabschiedet.
Der Aufsichtsrat hat die folgenden vier Ausschüsse gebildet: einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee), einen Vermittlungsausschuss (Mediation Committee), einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) und einen Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee).
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere für die Beratung und Beschlussfassung in Rechnungslegungsangelegenheiten zuständig. Er behandelt Themen rund um die Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme sowie Revision, Risikomanagement, Compliance sowie die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Ferner prüft er die erforderliche Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers und ist für die Abstimmung mit dem externen Abschlussprüfer zuständig. Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern:
| ― | Michael Hoffmann (Vorsitzender) |
| ― | Laura Abasolo García de Baquedano |
| ― | Thomas Pfeil und |
| ― | Christoph Heil. |
Im Jahr 2017 trat der Prüfungsausschuss fünf Mal zusammen. Hierbei wurde neben den regelmäßigen Themen wie Finanzergebnisse, Revision, Risikomanagement und Compliance insbesondere der Wechsel des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 behandelt.
Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 MitbestG gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) |
| ― | Christoph Braun |
| ― | Angel Vilá Boix (bis 04. Oktober 2017) |
| ― | Julio Estéban Linares Lopez (ab 13. Dezember 2017) und |
| ― | Marcus Thurand. |
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
Der Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee) ist mit der Vorbereitung von Themen und Details, welche die Vorstandsvergütung betreffen, betraut und unterstützt durch seine Vorarbeit maßgeblich den Gesamtaufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung.
Dem Vorstandvergütungsausschuss gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Sally Anne Ashford (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Dr. Jan-Erik Walter und |
| ― | Claudia Weber. |
Der Vorstandsvergütungsausschuss trat im Berichtszeitraum sechs Mal zusammen.
Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Dem Nominierungsausschuss gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Patricia Cobián González (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Enrique Medina Malo |
Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 zur turnusmäßig anstehenden Wahl der acht Vertreter der Anteilseignerseite im Umlaufverfahren vorbereitet.
Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315di.V.m. 289fHGBim Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017 und im Corporate Governance Bericht auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017 zu finden.
Am 20./21. Juli 2017 wurde die am 13./14. und 17. Oktober 2016 verabschiedete und veröffentlichte sowie am 11./12. Dezember 2016 aktualisierte Entsprechenserklärung erneut aktualisiert und veröffentlicht.
Am 12./13./ 14. und 16. Oktober 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2017 veröffentlicht. Auf der Internetseite des Unternehmens finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung.
Sechs der 16 Aufsichtsratsmitglieder haben Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit.
Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten.
Der Aufsichtsrat erfüllt die Gender Diversity Quote von mindestens 30 % (während des Geschäftsjahres 2017: 31,25% weibliche Aufsichtsratsmitglieder).
Der Vorstand bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 zu 50 % aus weiblichen Mitgliedern. Seit dem 1. August 2017 liegt die Quote bei 25 % (zwei Mitglieder des achtköpfigen Vorstands sind weiblich), sodass die festgesetzte Mindest-Gender Diversity Quote von 20% für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übererfüllt wurde. Auch die seitdem 18. Dezember 2017 geltende Quote von 25% wird erfüllt.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Jahresabschlussunterlagen für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für die Telefónica Deutschland Holding AG für das Berichtsjahr 2017 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung vom 19. Februar 2018 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfberichte sorgfältig geprüft und die Vorlagen am 19. Februar 2018 jeweils gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete zudem über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Vorstand hat in dieser Sitzung neben den Abschlüssen der Telefónica Deutschland Holding AG und des Konzerns, des zusammengefassten Lageberichts für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern und dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auch das Risikomanagementsystem erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2018 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 sowie den zusammengenfassten Lagebericht gebilligt) der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt und in der Sitzung vom 19. Februar 2018 ausführlich behandelt und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands erhoben.
München, 19. Februar 2018
Im Namen des Aufsichtsrats
Eva Castillo Sanz Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG
Der Deutsche Corporate Governance Kodex legt Standards für die Überwachung und Leitung von Unternehmen fest. Im Folgenden informieren der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance. Dieser Corporate Governance Bericht wird auch zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf unserer Internetseite veröffentlicht www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG fühlen sich den Grundsätzen einer transparenten Corporate Governance verpflichtet und beschäftigen sich regelmäßig mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben zuletzt am 12. / 13. / 14 und 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2017 einsehen.
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Telefónica Deutschland Holding AG drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse werden im Wesentlichen durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats geregelt.
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| Telefónica Deutschland Holding AG | Vorstand |
| Aufsichtsrat | |
| Hauptversammlung |
Das deutsche Aktiengesetz schreibt eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorganen vor.
Der Vorstand ist das Leitungsorgan. Er führt das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Interesse des Unternehmens mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Vorstand wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, werden in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ausgeführt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, insbesondere zur Planung, Geschäftsentwicklung, Strategie, Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Des Weiteren informiert der Vorstand den Aufsichtsrat, wenn im Geschäftsverlauf Abweichungen von aufgestellten Plänen oder Zielen auftreten und was die Gründe hierfür sind.
Einzelheiten zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017 zu finden.
Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) am 18. Dezember 2017 sein Kompetenzprofil ergänzt, um die qualifizierte Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes noch besser sicherstellen zu können.
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder als Gruppe die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung besitzen, die erforderlich sind, um den Vorstand ordnungsgemäß zu beraten und zu beaufsichtigen. Jedes Mitglied sollte bereit und in der Position sein, ausreichend Zeit zu investieren und die notwendigen persönlichen Eigenschaften, insbesondere Integrität, Motivation und Persönlichkeit, besitzen, um sein Amt auszuüben. Alle Mitglieder sollen die Anforderungen an verantwortliches und ethisches Verhalten eines Ehrbaren Kaufmanns berücksichtigen.
Darüber hinaus sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über Fachwissen in mindestens einem der für die Beratung und Beaufsichtigung des Vorstands relevanten Bereiche verfügen. Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe, das Fachwissen sowie die Erfahrungen und das Leben der Mitglieder sollten sich gegenseitig ergänzen, so dass der Aufsichtsrat auf ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Fachwissen zurückgreifen kann, z.B. Finanzwesen, M&A, Marketing & Sales, Recht und Regulierung, HR, Netzwerk & Technologie.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex), die u.a. die unternehmensspezifische Situation, den Aktionärskreis, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, Diversity sowie die Tatsache berücksichtigen, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt sind. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt:
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.3.2 und 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören) ihm sollen keine Personen angehören, die eine Funktion wahrnehmen (z.B. bei einem wichtigen Wettbewerber), die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. |
| ― | Mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder sollen Frauen, mindestens 30% Männer sein. |
| ― | Mindestens ein Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder soll über internationale Berufserfahrung und Englischkenntnisse verfügen sowie ein Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge besitzen ("Internationalität") |
| ― | Die Amtszeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats soll regelmäßig mit der Hauptversammlung enden, die auf das Erreichen des 75. Lebensjahres eines Mitglieds folgt außer die Erfahrung eines einzelnen Mitglieds ist von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft und der Aufsichtsrat stimmt einer solchen Ausnahme zu. |
| ― | Für Mitglieder des Aufsichtsrats findet eine Regelgrenze von 15 Jahren, d.h., drei vollen Amtszeiten, Anwendung. Im Interesse der Gesellschaft und nach Zustimmung des Aufsichtsrats ist eine Abweichung von der Regelhöchstgrenze möglich, insbesondere dann, wenn sie der Erfüllung anderer Zusammensetzungskriterien dient. |
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen legt der Aufsichtsrat-unter Einbeziehung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 zur Unabhängigkeit-die folgenden Kriterien für Unabhängigkeit fest.
Unabhängige Mitglieder sind Mitglieder, die:
| ― | Nicht direkt oder indirekt von Telefónica Deutschland oder ihrem Mehrheitsaktionär oder eines mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen beschäftigt werden und/oder |
| ― | Derzeit keine Funktion (ob Exekutiv-oder Nicht-Exekutiv) bei einem vertretungsberechtigten Gremium des Mehrheitsaktionärs der Telefónica Deutschland oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft innehaben und/oder |
| ― | Keinen wesentlichen Anteilsbesitz haben. Wesentlicher Anteilsbesitz in diesem Sinne bedeutet einen Anteil von 3% der Anteile der Gesellschaft) und/oder |
| ― | Nicht in enger Beziehung zu einem Exekutiven oder Nicht-Exekutiven Gremienmitglied der Telefónica Deutschland oder ihres Mehrheitsaktionärs oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmen stehen (im Sinne von Art.3 Abs.1 Nr.26 der Market Abuse Regulation) und/oder |
| ― | Keine wesentlichen Beziehungen (z.B. kommerzielle Vereinbarungen wie Vertriebs-, Kunden-/Lieferanten-, Beratungs- oder andere Vereinbarungen) zu Telefónica Deutschland, ihrem Mehrheitsaktionär oder einem verbundenen Unternehmen oder ihren Kontrollorganen hat, die einen (nicht nur vorübergehenden) Konflikt mit den Interessen der Gesellschaft darstellen könnten und/oder |
| ― | Kein Mitglied von Kontrollorganen eines wesentlichen Wettbewerbers der Gesellschaft sind oder beratend für diesen tätig. |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine Zahl von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern der Anteilseigner angemessen. Eines der unabhängigen Mitglieder soll der finanzielle Experte im Sinne von §100 Abs.5 des AktG sein. Die unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG waren im Geschäftsjahr 2017 Michael Hoffmann und Sally Anne Ashford. Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat ist Michael Hoffmann.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass diese Ziele auch die Eigentümerstruktur angemessen berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat sieht diese konkreten Ziele und die Vorgaben des Kompetenzprofils derzeitig als erfüllt an.
Das obenstehende Kompetenzprofil und die Zusammensetzungskriterien stellen die Vorgaben des vom Aufsichtsrat zu erfüllenden Diversitätskonzeptes dar, vergleiche auch www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017.
Die Aktionäre werden grundsätzlich viermal im Jahr über die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung informiert. Weitere Informationen, insbesondere den Finanzkalender, stellt das Unternehmen auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.telefonica.de/ir). Darüber hinaus finden Konferenzen, Road Shows und Treffen mit Analysten statt.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte gemäß Gesetz und der Satzung der Gesellschaft vor und während der Hauptversammlung wahr, insbesondere durch Ausübung ihrer Stimmrechte (u.a. zur Gewinnverwendung, Entlastung sowie Wahl des Abschlussprüfers).
Für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG sind Internal Control und Risikomanagement fundamental für die Governance. Die Risikomanagement-Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss über aktuelle Risiken, Aktionspläne und Entwicklungen. Unser Risikomanagementprozess ist durch konstante Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern darauf ausgelegt, zeitnah Unternehmensrisiken zu identifizieren, zu evaluieren und diesen entgegen zu wirken. Das Risikomanagementsystem wird laufend optimiert und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Weitere Details finden Sie in dem Abschnitt "Risiko- und Chancenmanagement" des Geschäftsberichts.
Telefónica Deutschland Group hat sich verpflichtet, alle für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze, Richtlinien, Verfahren, Regeln und Verordnungen einzuhalten. Das Unternehmen hat eine Compliance Abteilung, welche mit der Implementierung und der Optimierung der Compliance-Organisation im gesamten Unternehmen sowie der Koordinierung der Compliance-Aktivitäten betraut ist. Sie berät ferner die Mitarbeiter bei ihren Fragen. Dabei wird ein präventiver Ansatz verfolgt, bei dem die Mitarbeiter sensibilisiert und aufgeklärt werden, um potenzielle Regelverstöße bereits im Vorfeld auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Verdacht auf Rechtsverstöße unter anderem über ein externes Whistleblowersystem, den Ombudsmann, geschützt zu melden.
Das Compliance-Programm legt seinen Schwerpunkt auf Verhalten, das den lauteren Wettbewerb schützt, Korruption und Interessenkonflikte vermeidet und ethisch angemessen ist. Diese Themen sind Gegenstand verpflichtender Online-Trainings, ebenso wie die Bereiche Datenschutz, Anti-Diskriminierung und Informationssicherheit. Jeder Mitarbeiter muss abhängig von seinem Verantwortungsbereich in regelmäßigen Abständen bestimmte vorgeschriebene Schulungen absolvieren. Zu den wichtigsten Compliance-Themen wurden klare Richtlinien und Vorgaben etabliert.
Das bestehende Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Geschäftstätigkeit anzupassen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat (insbesondere dem Prüfungsausschuss, welcher für die Prüfung der internen Kontrollsysteme und Compliance zuständig ist) wird über die Compliance-Aktivitäten regelmäßig Bericht erstattet.
In diesem Gesamtzusammenhang verfügt das Unternehmen auch über eine Kapitalmarktrechtsabteilung im Bereich General Counsel, welche die Compliance mit Insiderregeln sicherstellt (einschließlich Schulungen und die Führung von Insider-Listen, in denen alle Personen verzeichnet sind, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben).
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat setzen sich regelmäßig mit dem Thema Compliance auseinander.
Auf der Internetseite von Telefónica Deutschland können sich die Aktionäre über das Unternehmen informieren. So werden beispielsweise Pressemitteilungen, Corporate News und Ad-hoc-Mitteilungen sowie die Satzung der Gesellschaft auf der Internetseite veröffentlicht.
Die Mitglieder des Vorstands halten Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Kein Mitglied hält Aktienoptionen an der Telefónica Deutschland Holding AG.
Zum 31. Dezember 2017 hielt der Vorstand ca. 0,0014% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben. Sie sind - soweit einschlägig -unter Eigengeschäften aufgeführt.
Zum 31. Dezember 2017 hielt der Aufsichtsrat ca. 0,0007% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben und sind - soweit einschlägig -unter Eigengeschäften aufgeführt.
Nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung müssen Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtitel der Telefónica Deutschland oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten anzeigen wenn der Wert dieser Geschäfte den Betrag von 5.000 EUR in einem Kalenderjahr erreicht.
Entsprechende Mitteilungen können Sie der Internetseite von Telefónica Deutschland unter: www.telefonica.de/ eigengeschaefte-von-fuehrungspersonen entnehmen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsstelle München, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird bzw. welchen Empfehlungen nicht gefolgt wurde oder wird und die Gründe hierfür. Die Erklärung soll auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ("Gesellschaft") haben am 12. /13./ 14. und 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die vorliegende Entsprechenserklärung bezieht sich auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass den Empfehlungen des DCGK seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
1. Bei der Festsetzung der Gesamtvergütung soll der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Von dieser Empfehlung ist der Aufsichtsrat in Bezug auf die im Juli 2014 unterzeichneten und im Oktober 2014 nach Vollzug des Erwerbs von E-Plus in Kraft getretenen Vorstandsverträge abgewichen. Da die Gesellschaft vor dem Vollzug des Erwerbs von E-Plus keine ausreichenden Informationen in Bezug auf die Vergütungsstruktur bei E-Plus hatte, konnte das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft nicht bestimmt werden, da hierfür auch Informationen über die Vergütungsstruktur bei E-Plus erforderlich gewesen wären. Für die zum 1. Januar 2017 bzw. zum 1. August 2017 in Kraft getretenen neuen Vorstandsverträge wurde der o.g. Empfehlung des DCGK dagegen gefolgt, so dass dieser Empfehlung zukünftig vollumfänglich entsprochen wird.
2. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK, wonach bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll, wurde und wird abgewichen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Vergütung des Vorstands gleichwohl auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Vergütung besteht aus festen sowie kurz- und langfristigen variablen Komponenten. Die für die Festlegung der variablen Vergütung maßgeblichen Parameter sind insgesamt auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet und so strukturiert, dass sie in ihrer Gesamtheit keine Anreize für dem Gesellschaftsinteresse zuwiderlaufende Geschäftsführungsmaßnahmen setzen können.
3. In Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 7 empfiehlt der DCGK, dass die variablen Vergütungsteile auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein sollen. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für die Höhe des Jahresbonus sind zu einem Teil auch Kennzahlen der Telefónica, S.A. maßgeblich. Auch ein Teil der langfristigen Vergütungskomponenten ist von Kennzahlen der Telefónica, S.A. abhängig bzw. kann hiervon abhängig sein. Zudem erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands eine Aktienzusage nach einem Restricted Share Plan, welcher Aktien der Telefónica, S.A. umfasste. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass hierdurch keine Fehlanreize geschaffen werden.
4. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen, da weder für das Aktienoptionsprogramm noch für den sogenannten Deferred Bonus noch für den sogenannten Bonus III betragsmäßige Höchstgrenzen festgelegt sind. Hierdurch soll dem Aufsichtsrat der erforderliche Spielraum gewährt werden, um jederzeit die Ausgewogenheit zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten sicherstellen zu können. Aus einzelnen Vorstandsanstellungsverträgen lässt sich zudem der exakte Betrag der Pensionsaufwendungen der Gesellschaft nicht entnehmen. Die Gesellschaft hat die insoweit zugrunde liegenden Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen und führt diese fort.
5. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 8 DCGK, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, wurde und wird abgewichen. Die Vertragsgestaltung lässt teilweise eine nachträgliche Änderung der Kriterien der variablen Vergütung zu. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands erforderlich, da sich die Gesellschaft in einem extrem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Derartige im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft erforderliche Änderungen der Unternehmenspolitik sollen nicht durch monetäre Interessen der Mitglieder des Vorstands behindert oder verzögert werden. Daher ist insbesondere der Aufsichtsrat der Ansicht, dass Flexibilität in Bezug auf die Erfolgsziele und Vergleichsparameter erforderlich ist.
6. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für einzelne Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht eine beitragsorientierte Zusage, die nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielt. Der Aufsichtsrat stellt mit der insoweit gewählten Form der Versorgungszusagen nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab, da diese Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen wurden.
7. Der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Satz 4 DCGK, wonach der Vergütungsbericht auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten soll, wurde bisher nur eingeschränkt entsprochen, da die von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen nur insoweit offen gelegt wurden, als sie allen Vorstandsmitgliedern gewährt wurden. Nur gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern erbrachte Nebenleistungen wurden bisher nicht aufgeführt. Ferner wurde der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Satz 5 und 6 DCGK betreffend die Darstellung der Vorstandsvergütung, insbesondere gemäß der Mustertabellen, bisher nicht entsprochen. Die Hauptversammlung vom 5. Oktober 2012 hatte gemäß § 286 Abs. 5 HGB beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für die Dauer von fünf Jahren, d.h. bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2016, unterbleibt (sogenannter "Opt-Out"-Beschluss). Für diesen Zeitraum war die in 4.2.5 Satz 5 und 6 DCGK empfohlene Darstellung daher nicht vorgesehen. Zudem waren Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine Offenlegung individueller Nebenleistungen dem Opt-Out-Beschluss der Hauptversammlung widersprochen hätte. Nachdem in der diesjährigen Hauptversammlung kein erneuter Opt-Out-Beschluss durch die Hauptversammlung gefasst wurde, wird zukünftig eine der Ziffer 4.2.5 DCGK und den Mustertabellen entsprechende Darstellung der Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht erfolgen mit der Einschränkung, dass für das Berichtsjahr 2017 die in den Mustertabellen vorgesehenen Angaben für das Vorjahr 2016 aufgrund des für diesen Zeitraum noch gültigen Opt-Out-Beschlusses entfallen.
8. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und hierbei im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation unter anderem eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen, hierbei allerdings bisher weder ein konkretes Ziel bezüglich einer festen Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat benannt, da zum einen die Fähigkeit, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren, aus Sicht des Aufsichtsrats nicht zwingend durch das Erreichen eines bestimmten Alters eingeschränkt wird und es zum anderen dem Unternehmensinteresse mehr dienen kann, die Möglichkeit zu haben, auf langjährige Expertise einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat bauen zu können. Um die Vorgaben des DCGK hinsichtlich der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung jedoch zukünftig zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion Anfang Oktober 2017 unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der Gesellschaft sowohl eine grundsätzliche Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder als auch eine grundsätzliche Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beschlossen, so dass dieser Empfehlung zukünftig vollumfänglich entsprochen wird.
9. Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK, wonach u. a. der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung besonders berücksichtigt werden sollen, erhält nur der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche Vergütung. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass dies der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung trägt.
Diese Entsprechenserklärung, sowie die vorherigen Entsprechenserklärungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft, für 2017 unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2017 zur Verfügung.
Die Telefónica Deutschland Holding AG und ihre Verwaltungsorgane sind einer effizienten, nachhaltigen und transparenten Unternehmensführung sowie Werten verpflichtet, die die Grundlage einheitlicher Geschäftsgrundsätze bilden, wie sie in dem Leitfaden "Unsere Geschäftsgrundsätze" dargelegt sind. Dieser Verhaltenskodex enthält verschiedene Grundsätze und Richtlinien, die sich sowohl an das Management als auch an die Mitarbeiter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit richten. Die Geschäftsgrundsätze enthalten wertvolle Hilfestellungen insbesondere in Situationen, in denen rechtliche und/oder ethische Interessenkonflikte auftreten, um integer und professionell zu handeln und Entscheidungen treffen zu können. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsprozessen, sondern auch die Art und Weise, wie das Unternehmen mit seinen Kunden, seinen Aktionären, seinen Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern umgeht.
Die Geschäftsgrundsätze des Unternehmens stehen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ geschaeftsgrundsaetze zur Verfügung.
Die Beachtung der Geschäftsgrundsätze ist von herausragender Bedeutung, da die Reputation des Unternehmens durch die Handlungen und Entscheidungen seiner Verwaltungsorgane und Mitarbeiter aufgebaut und beeinflusst wird. Daher wird diese Einhaltung in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Compliance, Personal, Interne Revision, Corporate Responsibility und der Rechtsabteilung überwacht.
Das Compliance-Programm des Unternehmens umfasst u.a. die Hauptbereiche Korruptionsbekämpfung mit klaren Richtlinien und Verfahren, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die Verhinderung ethisch unangemessenen Verhaltens. Mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Hinweise auf Korruption, können von Beschäftigten und Dritten u.a. über das externe Whistleblower-System (www.telefonica.de/ombudsmann) geschützt gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts, das für die Gesellschaft von höchster Bedeutung ist. Die Funktionen Compliance, Datenschutz, Unternehmenssicherheit und Interne Revision waren im Geschäftsjahr 2017 ebenso wie die Rechtsabteilung Teile des Geschäftsbereichs General Counsel, welcher direkt dem Vorstand unterstellt ist.
Weitere Einzelheiten zur Compliance-Organisation des Unternehmens werden im Corporate Governance Bericht erläutert, der auch Teil des Geschäftsberichts ist und finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ corporate-governance-bericht-2017.
Der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 aus zwei Mitgliedern (Markus Haas, CEO und Rachel Empey, CFO). Seit dem 1. August 2017 besteht der Vorstand aus acht Mitgliedern, Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO), Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO), Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer), Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer), Cayetano Carbajo Martín (Chief Technology Officer), Guido Eidmann (Chief Information Officer), Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs) und Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin).
Der Aufsichtsrat hat 2015 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Vorstand eine Gender Diversity Quote von mindestens 20% festgelegt. Diese Quote galt bis zum Dezember 2017 und wurde übererfüllt, im Dezember 2017 legte der Aufsichtsrat eine neue Quote von 25% fest, zu erfüllen bis zum 30.6.2022: Der Vorstand bestand bis zum 31. Juli 2017 zu 50% aus weiblichen Mitgliedern (ein Mitglied des zweiköpfigen Vorstands war weiblich). Seitdem 1. August 2017 beträgt der Anteil weiblicher Mitglieder 25% (mit Nicole Gerhardt und Valentina Daiber sind zwei Mitglieder des achtköpfigen Vorstands weiblich).
Unter Einbeziehung der obenstehende Geschlechterquote und Berücksichtigung der auch in den Vorstandsverträgen verankerten Altersgrenze für Vorstandsmitglieder strebt die Gesellschaft sich zum Wohle des Unternehmens ergänzende Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrung in der Verwaltung an.
In Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen hat sich die Gesellschaft ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Das Diversitätskonzept für den Vorstand beinhaltet die nachfolgend gemäß§289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erläuterten Diversitätskriterien.
Die Mitglieder des Vorstands sollen insbesondere langjährige Führungserfahrung aus unterschiedlichen, für das Unternehmen relevanten Bereichen vorweisen. Mindestens ein Mitglied soll über internationale Berufs- oder Ausbildungserfahrung verfügen und der Vorstand in seiner Gesamtheit langjährige Erfahrung auf den Gebieten Telekommunikation, Finanzen, Vertrieb und Personalführung aufweisen. Die Zielgröße für den Anteil weiblicher und männlicher Mitglieder beträgt mindestens 25 %.
Diese Ziele sollen bei Besetzung und Nachfolgeplanung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat berücksichtigt werden und sind aktuell und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 erfüllt, wie sich auch anhand der auf der Internetseite der Gesellschaft www.telefonica.de/vorstand veröffentlichten Lebensläufen der Mitglieder des Vorstands nachvollziehen lässt. Teil der nachhaltigen Diversitätsstrategie ist auch die vom Vorstand auf 30% angehobene Mindestgeschlechterquote für den Anteil von Frauen und Männern an der Führungsebene Berichtsebene-1.
Der Vorstand hat entsprechend § 76 Abs. 4 AktG im Jahr 2015 freiwillig für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Die bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Mindest-Gender Diversity Quote betrug 16 %. Zum Stichtag 30. Juni 2017 wurde diese Quote unterschritten, für die erste Führungsebene betrug der Frauenanteil 8 %, für die zweite Führungsebene 13 %. Die bereits im Jahr 2013 eingeführte Strategie und die begleitenden Maßnahmen erzielten nicht die gewünschte Wirkung, so dass die geplante Zielgröße verfehlt wurde. Der Vorstand verfolgt jedoch weiterhin das Ziel, Diversität in der Telefónica Deutschland Gruppe voranzutreiben und hat eine neue Quote für den Frauen- bzw. Männeranteil der Führungsebene von 30 % beschlossen, zu erreichen bis zum 30. Juni 2022. Dieses Ziel soll mithilfe der neuen, ab 1.1.2018 geltenden Diversitätsstrategie der Gesellschaft erreicht werden. Aufgrund organisatorischer Veränderungen nach der Umgestaltung des Vorstands wird die zu betrachtende Führungsebene nunmehr als Berichtsebene 1 definiert. Zum 31.12. 2017 betrug der Frauenanteil in dieser Gruppe 13 %.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Die Arbeit des Vorstands wird insbesondere durch die mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung des Vorstands und die Satzung der Gesellschaft geregelt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sich hierzu regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
Jedes Vorstandsmitglied hat den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsbereich zu leiten, unbeschadet der gemeinsamen Verantwortung der Vorstandsmitglieder für die Leitung des gesamten Unternehmens. In allen Angelegenheiten von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen und/oder seine verbundenen Gesellschaften, insbesondere Angelegenheiten im Hinblick auf die Organisation, Unternehmenspolitik, Investitions- und Finanzplanung sowie betreffend Investitionen, die das vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresbudgetwesentlich überschreiten, muss der gesamte Vorstand entscheiden. Ferner kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Entscheidung vorlegen. Geschäfte und Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Sitzungen des Vorstands werden regelmäßig abgehalten, grundsätzlich einmal pro Woche. Sitzungen können auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail, gefasst werden.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat des Unternehmens regelmäßig über den Geschäftsgang, unter anderem indem er dem Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte vorlegt, die relevante Leistungsindikatoren für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über Vorgänge zu berichten, die für die Rentabilität oder Liquidität des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sein können. Schließlich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über wichtige Ereignisse oder Angelegenheiten im Sinne von § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten. Diesen Maßgaben kommt der Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht aus 16 Mitgliedern, von denen acht Anteilseigner und acht Arbeitnehmervertreter sind.
Ángel Vilá Boix verließ den Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG mit Wirkung zum 4. Oktober 2017, Julio Linares López wurde durch Beschluss des zuständigen Registergerichts vom 16. Oktober 2017 als sein Nachfolger bestellt.
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind: die Vorsitzende Eva Castillo Sanz, der stellvertretende Vorsitzende Christoph Braun, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Julio Linares López, Laura Abasolo García de Baquedano, Peter Erskine, Patricia Cobián González, Michael Hoffmann, Sally Anne Ashford, Enrique Medina Malo, Marcus Thurand, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Thomas Pfeil, Christoph Heil, und Claudia Weber.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf weiblichen und elf männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 31,25% weibliche und 68,75 % männliche Mitglieder). Er erfüllt damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30 % Mindest-Gender Diversity Quote).
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Diversität der Erfüllung seiner Überwachungs - und Leitungsaufgaben zum Wohle des Unternehmens dient.
Der Aufsichtsrat hat sich in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit in der Gesellschaft verpflichtet. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Die Kriterien des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat ergeben sich aus dem Kompetenzprofil und den Zusammensetzungskriterien des Aufsichtsrats, die nach der Überzeugung des Aufsichtsrats eine dem Wohle des Unternehmens dienende Vielfalt im Aufsichtsrat sicherstellen. Die Einzelheiten des Kompetenzprofils und der Zusammensetzungskriterien sind im Einzelnen dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen, publiziert auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017.
Das Nominierungskomitee und der Gesamt-Aufsichtsrat berücksichtigen Kompetenzprofil und Zusammensetzungskriterien frühzeitig bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung und setzen das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats so um.
Aktuell und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 sind die Anforderungen des Diversitätskonzepts erfüllt, wie sich aus den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder und der Darstellung des jeweiligen beruflicher und persönlichen Hintergrunds unter Angabe der aktuellen Mandate, veröffentlicht unter www.telefonica.de/aufsichtsrat ergibt.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens laufend. Er wird in alle außerhalb des üblichen Geschäftsgangs liegenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig und setzt die Vergütung des Vorstands fest. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Tätigkeiten im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die Grundsätze der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand sind maßgeblich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Sitzungen des Aufsichtsrats können auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail. Der Aufsichtsrat überprüft die Effizienz seiner Tätigkeit mindestens einmal jährlich, so auch im Geschäftsjahr 2017.
Um dem Aufsichtsrat eine optimale Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen bestehen derzeit vier Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf weitere Ausschüsse einsetzen. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) bereitet unter anderem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Billigung der Jahresabschlüsse vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand, überwacht die Rechnungslegungsprozesse, die internen Kontrollsysteme (einschließlich Compliance, Risikomanagement und interner Revisionssysteme) und die Abschlussprüfung. Ferner ist er für die Koordination mit dem Abschlussprüfer zuständig. Aktuell setzt sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
| ― | Michael Hoffmann (Vorsitzender) |
| ― | Laura Abasolo García de Baquedano |
| ― | Thomas Pfeil und |
| ― | Christoph Heil. |
Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Patricia Cobián González wurde zur Vorsitzenden des Nominierungsausschusses gewählt. Die weiteren Mitglieder sind Eva Castillo Sanz und Enrique Medina Malo.
Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 Mitbestimmungsgesetz gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) |
| ― | Christoph Braun |
| ― | Julio Linares López (seitdem 13. Dezember 2017) und |
| ― | Marcus Thurand. |
Ángel Vilá Boix gehörte dem Vermittlungsausschuss bis 4. Oktober 2017 an.
Die Mitglieder des Vorstandsvergütungsausschusses (Remuneration Committee) sind:
| ― | Sally Ashford (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Claudia Weber |
| ― | Dr. Jan-Erik Walter |
Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung und zur Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.
09. Februar 2018
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Das Glossar umfasst auch die im Konzernlagebericht verwendeten Abkürzungen.
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| ADA | Intelligente Datenanalysen (Advanced Data Analytics) |
| AktG | Aktiengesetz |
| ARPU | Average Revenue per User (durchschnittlicher Umsatz pro Kunde) |
| BEREC | Body of European Regulators for Electronic Communication - Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation |
| BIP | Bruttoinlandsprodukt |
| Bitkom | Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Berlin |
| BMWi | Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie |
| BNetzA | Bundesnetzagentur |
| Bps | Basispunkte |
| Breitband | Bezieht sich auf Telekommunikation, in dem ein breites Band von Frequenzen zur Informationsübertragung zur Verfügung steht |
| Brexit | British Exit - Austritt des Vereinten Königreiches aus der Europäischen Union |
| CapEx | Capital Expenditure: Zugänge Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ohne Investitionen in Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen |
| Carrier | Von der BNetzA autorisierter Telekommunikations-Netzbetreiber |
| CF | Cashflow |
| Churn | Kundenabwanderung |
| Cloud-Dienste | Beziehen sich auf eine dynamische Infrastruktur, Software- und Plattformdienste, welche online zur Verfügung stehen |
| DCGK | Deutsche Corporate Governance Kodex |
| DRS | Deutsche Rechnungslegungsstandards |
| DSL | Digital Subscriber Line: Technologie, mit der Daten in der Teilnehmeranschlussleitung an die Endverbraucher übertragen werden |
| EIB | Europäische Investitionsbank |
| EU | Europäische Union |
| Euribor | Euro Interbank Offered Rate |
| ExComm | Executive Committee |
| FCF | Free Cashflow |
| FTE | Full-time equivalent (Vollzeitäquivalent) |
| FTR | Fixed network Termination Rates (Festnetz-Terminierungsentgelte) |
| FttB | FttB - Fiber to the Building oder auch Fiber to the Basement (Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller). Als FttB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude (Keller). |
| FttH | FttH - Fiber to the Home (Glasfaser bis ins Haus). Als FttH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden. |
| FTTX | Hierunter fallen die Glasfaser-Ausbaumöglichkeiten FttB und FttH. |
| GHz | Gigahertz |
| GSM | Global System for Mobile Communications (der globale Standard für die digitale Mobilkommunikation) |
| GSMA | Global System for Mobile Communications Association |
| GWh | Gigawattstunden |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| IAS | International Accounting Standards |
| IASB | International Accounting Standards Board |
| IFRS | International Financial Reporting Standards |
| IKS | Internes Kontrollsystem |
| IMEI | International Mobile Equipment Identity |
| IoT | Internet of Things (Internet der Dinge) |
| ISIN | International Securities Identification Number (Internationale Wertpapierkennnummer) |
| IT | Information Technology |
| Joint Venture | Zwei oder mehrer Unternehmen gründen eine Gesellschaft zur Kooperation |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen |
| KPI | Key Performance Indicator |
| KPN | Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande |
| LTE | Long Term Evolution: Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards UMTS/HSPA |
| M2M | Machine-to-Machine-Kommunikation: Automatischer Informationsaustausch zwischen Geräten |
| MBA | Mobile Bitstream Access |
| Mbit | Megabit |
| Mehrmarkenstrategie | Ermöglicht Telefónica Deutschland, Kunden in allen Segmenten durch verschiedene Eigen- und Partnermarken passgenaue Angebote anzubieten |
| MHz | Megahertz |
| MSR | Mobile service revenue (Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen) |
| MTR | Mobile termination rates (Mobilfunk-Terminierungsentgelte) |
| MVNO | Mobile Virtual Network Operator: Virtueller Netzbetreiber |
| Net Adds | Pro Betrachtungszeitraum neu gewonnene Kunden nach Abzug der Kundenabgänge |
| O2 (Europe) Limited | O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich |
| O2 My Handy | Bezahlmodell für Handys und andere Geräte mit monatlicher Ratenzahlung |
| O2 Free | Mit dem Datentarif O2 Free sind unsere Kunden auch nach dem Verbrauch ihres Highspeed-Datenvolumens mit bis zu 1 Mbit/s online |
| OIBDA | Operating Income before Depreciation and Amortization (Betriebsergebnis vor Abschreibungen) |
| Opex | Operating expenses (Betriebskosten) |
| OTT | Over The Top - IP-basierte und plattformunabhängige Dienste |
| OTT Anwendungen | Over-the-top-Anwendungen (Whats app, Facebook etc) |
| PIP | Performance and Investment Plan |
| Prepaid/Postpaid | Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen wird bei Prepaid-Verträgen das Guthaben im Voraus erworben das sich aus einer festen Laufzeit ergeben würde ohne vertragliche Verpflichtungen |
| Retail | Verkauf von Produkten und Services an den Endverbraucher; im Gegensatz zu resale oder wholesale business: Verkauf an Drittparteien und Wiederverkäufer |
| Roaming | Der Gebrauch eines Geräts oder einer Kundenidentität in einem fremden oder anderem als dem Heimnetzwerk |
| pureLRIC | Pure long run incremental costs - Kostenmaßstab zur Regulierung der Terminierungsentgelte |
| RCF | Revolving Credit Facility (Revolvierende Konsortialkreditlinie) |
| SIM | Subscriber Identity Module: Eine Chipkarte, welche in das Mobiltelefon eingelegt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient |
| Smartphone | Kabelloses Telefon, welches als Mobiltelefon benutzt werden kann und gleichzeitig die Funktionen eines Webbrowsers und E-Mail-Lesegeräts erfüllt |
| Smart-TV | Bezeichnung für Fernsehgeräte mit Computer-Zusatzfunktionen |
| Smartwatch | elektronische Armbanduhr ("Wearable"), die über zusätzliche Sensoren, Aktuatoren, sowie Computerfunktionalitäten und -konnektivitäten verfügt. |
| SMS | Short Message Service |
| SoHos | Small offices/Home offices (Kleinunternehmen) |
| Tablet | Kabelloser, tragbarer Personal Computer mit berührungsempfindlichem Bildschirm |
| TelefónicaDeutschland | Telefónica Deutschland Holding AG, München |
| Telefónica, S.A. | Telefónica S.A., Madrid, Spanien |
| Telefónica Deutschland Group | Die in den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland einbezogenen Unternehmen. |
| Telefónica NEXT | Telefónica Germany Next GmbH, München |
| Telxius S.A. | Telxius Telecom S.A., das Infrastrukturunternehmen der Telefónica S.A. |
| TKG | Telekommunikationsgesetz |
| TSM-VO | Telecom single market Verordnung |
| ULL | Unbundled Local Loop: Überbrückt die Distanz zwischen Lokalaustausch und der Endstelle in den Örtlichkeiten des Kunden. Es ist auch unter dem Namen "last mile" bekannt |
| UMTS | Universal Mobile Telecommunications Service: Internationaler, mobiler Kommunikationsstandard der dritten Generation, welcher mobiles Multimedia und Telematik-Services unter dem Frequenzspektrum von 2GHz vereint |
| VATM | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V., Berlin |
| VDSL | Very High Data Rate Digital Subscriber Line - DSL-Technik mit wesentlich höheren Datenübertragungsraten (siehe auch DSL) |
| Vectoring | Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen, sodass höhere Bandbreiten möglich sind. |
| VZBV | Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin |
| Wearables | Wearable Computer (kurz Wearables) ist ein Computersystem, das während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt ist. |
| WLAN | Wireless Local Area Network - drahtloses lokales Netzwerk |
| Wholesale | Der Verkauf von Services an dritte Parteien, die diese an ihre eigenen Endkunden entweder direkt oder nach weiterer Bearbeitung verkaufen |
Georg-Brauchle-Ring 23-25
Tel.:+49 89 2442 0
www.telefonica.de
Telefónica Deutschland Holding AG
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Tel.:+49 89 2442 1010
E-Mail Privatinvestoren: [email protected]
E-Mail Institutionelle Investoren: [email protected]
Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor.
Die deutsche Ausgabe ist im Zweifel verbindlich.
Der Geschäftsbericht ist online verfügbar unter www.telefonica.de/geschaeftsbericht
Telefónica Deutschland Corporate Communications, München
Design and Layout: heureka GmbH, Essen
Translation: Donnelley Language Solutions, London
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen bei fehlender Registration nach dem US Securities Act von 1933 in geänderter Fassung oder fehlender Ausnahmen nach dem Gesetz nicht in den Vereinigten Statten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Der Emittent hat weder Wertpapiere nach dem US Securities Act von 1933 in geänderter Fassung registriert, noch beabsichtigt er eine solche Registrierung oder das Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.
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