Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 20, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| (in EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| A) Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.123.755.568,74 | 10.757.394.316,99 |
| 10.123.755.568,74 | 10.757.394.316,99 | |
| B) Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12.122.917,98 | 120.749.400,66 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 335.022,88 | 206.873,95 |
| 12.457.940,86 | 120.956.274,61 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 38.615,83 | 38.765,83 |
| 12.496.556,69 | 120.995.040,44 | |
| C) Rechnungsabgrenzungsposten | 167.976,13 | 191.061,37 |
| Summe der Aktiva | 10.136.420.101,56 | 10.878.580.418,80 |
| Passiva | ||
| (In EUR) | Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
| A) Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.974.554.993,00 | 2.974.554.993,00 |
| II. Kapitalrücklagen | 4.832.539.244,82 | 4.832.539.244,82 |
| III. Gewinnrücklagen | 14.083,91 | 14.083,91 |
| Gesetzliche Rücklage | 14.083,91 | 14.083,91 |
| IV. Bilanzgewinn | 2.317.553.560,51 | 3.063.121.751,43 |
| 10.124.661.882,24 | 10.870.230.073,16 | |
| B) Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.751.089,00 | 1.711.974,00 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 6.503.371,65 | 5.519.231,39 |
| 9.254.460,65 | 7.231.205,39 | |
| C) Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 770.579,31 | 643.113,79 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 616.952,57 | 1.243,07 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 1.116.226,79 | 474.783,39 |
| - davon aus Steuern EUR 1.115.102,23 (i.Vj. EUR 433.567,06) - | ||
| 2.503.758,67 | 1.119.140,25 | |
| Summe der Passiva | 10.136.420.101,56 | 10.878.580.418,80 |
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| (inEUR) | 2017 | 1. Januar bis 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 14.991.202,41 | 11.728.092,22 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 773.711,60 | 9.153,52 |
| 3. Personalaufwand | (6.328.958,60) | (3.936.563,60) |
| a) Löhne und Gehälter | (5.966.197,50) | (3.856.639,76) |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | (362.761,10) | (79.923,84) |
| -davon für Altersversorgung EUR 323.479,32 (i.Vj EUR 72.006,00) - | ||
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (11.302.279,08) | (9.552.025,20) |
| 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 1.856,00 |
| - davon aus Verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (i.Vj EUR 0,00) - | ||
| 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (63.119,00) | (22.480,00) |
| (63.119,00) | (20.624,00) | |
| 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 13.564,83 |
| 8. Ergebnis nach Steuern | (1.929.442,67) | (1.758.402,23) |
| 9. Sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 |
| 10. Jahresfehlbetrag | (1.929.442,67) | (1.758.402,23) |
| Bilanzgewinn des Vorjahres | 3.063.121.751,43 | 3.778.773.351,98 |
| Dividendenausschüttung an die Aktionäre | (743.638.748,25) | (713.893.198,32) |
| 11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 2.319.483.003,18 | 3.064.880.153,66 |
| 12. Bilanzgewinn | 2.317.553.560,51 | 3.063.121.751,43 |
Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, München (nachfolgend auch Telefónica Deutschland), für das Geschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) und des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Die Gesellschaft ist mit HRB 201055 beim Amtsgericht München eingetragen und ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1J5RX, die ISIN (International Securities Identification Number) DE000A1J5RX9. Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2017 beträgt unverändert zum Vorjahr 2.974.554.993 EUR. Es ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie grundsätzlich eine Stimme.
Zum 31. Dezember 2017 befinden sich gemäß Stimmrechtsmitteilungen 22,2%der Aktien im Freefloat. 69,2% werden von der Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (Telefónica Germany Holdings Limited), gehalten, einer indirekten 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.). Die restlichen 8,6% werden von der Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande (KPN), gehalten1 .
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Die Telefónica Deutschland Group umfasst die Telefónica Deutschland und ihre Tochtergesellschaften sowie gemeinschaftliche Tätigkeiten (gemeinsam nachfolgend auch Telefónica Deutschland Group). Diese wird in den IFRS Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (nachfolgend auch Telefónica, S.A.) zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Die Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (nachfolgend auch O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. Die Telefónica Deutschland Group, ist seit dem Erwerb der E-Plus-Gruppe einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland.
1 Status: 31.12.2017 gemäß KPN Pressemitteilung vom 31.01.2018
Zum 31. Dezember 2017 sind die folgenden im Konzernverbund der Telefónica Deutschland enthaltenen Gesellschaften entsprechend dem nachfolgenden Organigramm organisiert:

Sofern nichts anderes vermerkt betragen die Beteiligungsquoten 100%.
Die Telefónica Deutschland gilt zum Abschlussstichtag als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die nachfolgenden Zahlenangaben werden nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in der Tabelle dargestellten Werten führen.
Am 9. Mai 2017 fand die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2016 statt. Neben der Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses der Telefónica Deutschland sowie der Wiederwahl aller zu Beginn der Hauptversammlung amtierenden Mitglieder der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat wurde unter anderem eine Dividende von 0,25 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt 743.638.748,25 EUR, beschlossen. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2016 wurde am 12. Mai 2017 an die Aktionäre gezahlt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG hat Vereinbarungen mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, (nachfolgend auch OHG) und der Telefónica Germany Management GmbH, München, abgeschlossen. Die Vereinbarungen beinhalten die Verpflichtung, für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und für die Telefónica Germany Management GmbH Managementleistungen zu erbringen. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG erstattet die Kosten der Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie weitere Verwaltungskosten. Darüber hinaus erstatten die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils einen Pauschalbetrag in Höhe von 30 Tsd. EUR pro Quartal. Der Gesamtbetrag der Erstattungen ist in den Umsatzerlösen des Unternehmens enthalten.
Die bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 288 des HGB sowie den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die Finanzanlagen werden zu den historischen Anschaffungskosten abzüglich der gegebenenfalls erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet, um diese zum Bilanzstichtag mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Bestehen die Gründe für die durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr, werden entsprechende Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Für alle Risikopositionen wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,68%(2016: 4,00%). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Rentensteigerungen von jährlich 1,75% (2016:1,75%) zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 20,00% (2016: 20,00%) unterstellt.
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Da kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, werden die Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB fortgeführt (§ 255 Abs. 4 Satz 3 HGB). Die fortgeführten Anschaffungskosten aus Rückdeckungsversicherungsansprüchen und damit der beizulegende Zeitwert i.S.d. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB entsprechen dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung).
Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst.
Zur Erfüllung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden Mittel in der Unterstützungskasse, ProFund Unabhängige Gruppen-Unterstützungskasse e.V. angelegt und verwaltet. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Telefónica Deutschland Holding AG macht von dem in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB eingeräumten Wahlrecht Gebrauch, die mittelbaren Pensionsverpflichtungen nicht zu bilanzieren.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist nicht erforderlich.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Schuldposten, die auf Währungen von Ländern außerhalb der europäischen Währungsunion lauten, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag unter Beachtung des § 256a HGB umgerechnet.
Für die Ermittlung der latenten Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von 10.113.325 Tsd. EUR (2016: 10.746.964 Tsd. EUR) die Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München, deren persönlich haftender Gesellschafter die Gesellschaft ist. Der Rückgang des Beteiligungsbuchwerts an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 25. April 2017 gem. § 4 Abs. 3 des Gesellschaftervertrags erfolgten Entnahme der Telefónica Deutschland von insgesamt 633.639 Tsd. EUR.
Unverändert zur Vorperiode entfällt ein Buchwert von 10.430 Tsd. EUR auf die Anteile an der Telefónica Germany Management GmbH, München.
Bezüglich weiterer Informationen verweisen wir auf die beigefügte Darstellung zur Entwicklung des Anlagevermögens.
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| Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Tausend EUR) |
Stand 1. Januar 2017 | Zugänge | Abgänge | Stand 31. Dezember 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.757.394 | - | 633.639 | 10.123.756 |
| 10.757.394 | - | 633.639 | 10.123.756 |
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| kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Tausend EUR) |
Stand 1. Januar 2017 | Zugänge | Abgänge | Stand 31. Dezember 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | - | - | - |
| - | - | - | - |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| (in Tausend EUR) |
Stand 1. Januar 2017 | Stand 31. Dezember 2017 |
| --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 10.757.394 | 10.123.756 |
| 10.757.394 | 10.123.756 |
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| Name, Rechtsform | Sitz | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital 31.12.2016 EUR Tsd.(4) | Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 EUR Tsd.(4) |
|---|---|---|---|---|
| AY YILDIZ Communications GmbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 5.025 | 0* |
| co-trade GmbH, München | Deutschland | 100 | 5.098 | 1.411 - |
| E-Plus Service GmbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 1.944.187 | 0* |
| Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 283.670 | 0* |
| Minodes GmbH, Berlin | Deutschland | 100 | 1.335 | -1.678 - |
| MNP GbR, Düsseldorf | Deutschland | 33 | 102 | -33 - |
| O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München | Deutschland | 100 | 25 | 0* |
| Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 5.050 | 0* |
| Shortcut I GmbH & Co. KG, Hamburg | Deutschland | 90 | 19.238 | -840 - |
| TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg | Deutschland | 50 | 41 | 1 - |
| TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg | Deutschland | 50 | 8.832 | 928 - |
| Telefónica Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, München(3) | Deutschland | 100 | 85.778 | 0* |
| Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München(1) (2) | Deutschland | 100 | 8.072.938 | 422.507 - |
| Telefónica Germany Management GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 10.714 | 53 - |
| Telefónica Germany Next GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 1.025 | 0* |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 78.202 | 0* |
| TFS Potsdam GmbH, Potsdam(3) | Deutschland | 100 | 25 | 0* |
| TGCS Berlin GmbH, Düsseldorf(3) | Deutschland | 100 | 1.100 | 0* |
| TGCS Bremen GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 1.525 | 0* |
| TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam(3) | Deutschland | 100 | 3.025 | 0* |
| TGCS Hamburg GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 1.775 | 0* |
| TGCS Nürnberg GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 3.775 | 0* |
| TGCS Rostock GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 15.342 | 0* |
| Wayra Deutschland GmbH, München(3) | Deutschland | 100 | 2.393 | 0* |
1) 99,99% Telefónica Deutschland Holding AG, als persönlich haftender Gesellschafter; 0,01% Telefónica Germany Management GmbH
2) Inanspruchnahme Befreiung nach § 264 b HGB
3) Inanspruchnahme Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB
4) Eigenkapital und Ergebnis des letzten Geschäftsjahres, für das ein Jahresabschluss vorliegt
*) Nach Ergebnisabführung
Für weitere Informationen zur Art der Beteiligungsverhältnisse siehe Organigramm im Abschnitt "Allgemeine Informationen zum Jahresabschluss".
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 12.123 Tsd. EUR (2016: 120.749 Tsd. EUR). Das im Vorjahr ausgegebene Darlehen an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit in Höhe von 110 Mio. EUR wurde in 2017 vollständig zurückgeführt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Geschäftsjahr 2017 betreffen in Höhe von 4.155 Tsd. EUR (2016: 7.408 Tsd. EUR) Forderungen aus dem Cash-Pooling gegen die Telfisa Global B.V., Amsterdam, Niederlande sowie Forderungen aus Managementleistungen gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in Hohe von 6.778 Tsd. EUR (2016: 3.270 Tsd. EUR). Die restlichen Forderungen betreffen Forderungen gegen andere Unternehmen der Telefónica, S.A. Gruppe.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 335 Tsd. EUR (2016: 207 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen Steuerforderungen.
Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
In Ausübung des Ansatzwahlrechts unterbleibt zum 31. Dezember 2017 der Ansatz aktiver latenter Steuern. Sachverhalte, die zu aktiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen, sowie aus temporären Differenzen auf Ebene der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Anteilseigner der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Steuersubjekt für Zwecke der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz für die aktiven latenten Steuern für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beträgt 15,825%, bei der Gewerbesteuer 17,15%.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG beträgt 2.974.555 Tsd. EUR (2016: 2.974.555 Tsd. EUR). Das Grundkapital ist eingeteilt in nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR (Aktien). Das Grundkapital ist voll einbezahlt.
Zum 31. Dezember 2017 hält die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind frei übertragbar.
Die Telefónica Deutschland Holding AG verfügt zum 31. Dezember 2017 über ein Genehmigtes Kapital 2016/I in Höhe von 1.487.277.496 EUR.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG ist zum 31. Dezember 2017 um bis zu 558.473 Tsd. EUR durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I).
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2017 unverändert 4.832.539 Tsd. EUR.
Die Gewinnrücklage enthält eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 14 Tsd. EUR (Vorjahr:14 Tsd. EUR).
Am 9. Mai 2017 fand die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG statt, in der beschlossen wurde, aus dem Bilanzgewinn 2016 eine Dividende von 0,25 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt 743.638.748,25 EUR, auszuschütten. Die Dividende wurde am 12. Mai 2017 an die Aktionäre gezahlt.
Die Rückstellung für Pensionen betreffen Zusagen für die Altersversorgung in Höhe von 2.751 Tsd. EUR (2016: 1.712 Tsd. EUR).
Hierbei ergibt sich aus dem Erwerb von E-Plus und der damit verbundenen Übernahme der erworbenen Pensionsverpflichtungen zu Anschaffungskosten im Geschäftsjahr 2014 eine Überdeckung im Vergleich zu einer Bewertung auf Grundlage gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB (siehe hierzu Abschnitt "I Allgemeine Informationen zum Jahresabschluss"-"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Der Übernahmewert wird bis zu einer Entsprechung gemäß einer Bewertung nach § 253 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 539 Tsd. EUR (Vorjahr: 393 Tsd. EUR).
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| (in Tausend EUR) |
Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten der erworbenen Pensionsverpflichtungen | 2.625 | 2.625 |
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden nach Handelsrecht | 2.086 | 2.232 |
| Überdeckung der Anschaffungskosten über den Erfüllungsbetrag | 539 | 393 |
| Beizulegender Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens | 936 | 913 |
| Fortgeführte Anschaffungskosten des Deckungsvermögens gemäß § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB | 936 | 913 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurden aufgrund der Erweiterung des Vorstandes weitere Pensionsverpflichtungen mit zugehörigem Deckungsvermögen von einem verbundenen Unternehmen übernommen. Hierbei entspricht der Übernahmebetrag dem Barwert für verrechnete Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017, sodass es zu keiner Überdeckung kommt.
Auf Grundlage einer Bewertung zum 31. Dezember 2017 gemäß § 253 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und nach Verrechnung mit Deckungsvermögen in Höhe von 1.403 Tsd. EUR (2016: 913 Tsd. EUR) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt sich insgesamt ein Barwert für verrechnete Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.211 Tsd. EUR. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 Satz 1 HGB beträgt 720 Tsd. EUR und ist ausschüttungsgesperrt.
Das Deckungsvermögen besteht aus zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Rückdeckungsversicherungen. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsanspräche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer.
Die Telefónica Deutschland Holding AG macht von dem in Art. 28 Abs. 1 und 2 EGHGB eingeräumten Wahlrecht Gebrauch, die mittelbaren Pensionsverpflichtungen in Höhe von 366 Tsd. EUR (2016: 280 Tsd. EUR), die durch die Unterstützungskasse, ProFund Unabhängige Gruppen- und Unterstützungskasse e.V. gesichert sind, nicht zu bilanzieren. Zur Deckung dieser Verpflichtung werden zum 31. Dezember 2017 468 Tsd. EUR (2016: 333 Tsd. EUR) treuhänderisch für die Telefónica Deutschland Holding AG gehalten.
Mangels Zinsaufwendungen aus der Veränderung der Abzinsung der Pensionsrückstellung findet keine Verrechnung mit Zinserträgen aus Deckungsvermögen statt.
Im Geschäftsjahr haben Wertminderungen beim Deckungsvermögen zu einem Zinsaufwand in Höhe von 63 Tsd. EUR geführt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 6.503 Tsd. EUR (2016: 5.519 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus der Vergütung des Vorstands (2017: 3.334 Tsd. EUR; 2016: 2.610 Tsd. EUR). Darüber hinaus sind Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Beratungsleistungen in Höhe von 2.815 Tsd. EUR (2016: 2.905 Tsd. EUR) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 771 Tsd. EUR (2016: 643 Tsd. EUR) und betreffen vorwiegend Verbindlichkeiten aus Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 617 Tsd. EUR (2016: 1 Tsd. EUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.116 Tsd. EUR (2016: 475 Tsd. EUR) resultieren im Wesentlichen aus Steuerverbindlichkeiten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind unbesichert.
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 14.991 Tsd. EUR (2016: 11.728 Tsd. EUR) und umfassen im Wesentlichen die Weiterbelastung der Kosten für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie weiterer Verwaltungskosten (2017: 14.751 Tsd. EUR; 2016: 11.488 Tsd. EUR), welche gemäß der Vereinbarungen zur Erstattung für Managementleistungen (wie unter "I. Allgemeine Informationen zum Jahresabschluss - Vereinbarung zur Vergütung von Managementleistungen" ausgeführt) von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen werden.
Darüber hinaus sind abgerechnete Managementleistungen in Höhe von 240 Tsd. EUR (2016: 240 Tsd. EUR) enthalten, die die Telefónica Deutschland Holding AG für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH erbringt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 774 Tsd. EUR (2016: 9 Tsd. EUR) resultieren unter anderem aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die Personalaufwendungen in Höhe von 6.329 Tsd. EUR (2016: 3.937 Tsd. EUR) beinhalten den Aufwand aus der Vergütung des Vorstands inklusive der sozialen Abgaben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahrs in Höhe von 11.302 Tsd. EUR (2016: 9.552 Tsd. EUR) beinhalten im Wesentlichen Kosten für Rechts- und Beratungskosten von externen Dienstleistern.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen 0 Tsd. EUR (2016: 2 Tsd. EUR).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 63 Tsd. EUR (2016: 22 Tsd. EUR) beinhalten die Aufwendungen aus dem Wertverlust des Deckungsvermögens.
Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2017 periodenfremde Erträge in Höhe von 361 Tsd. EUR aus der Auflösung von Rückstellungen und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 596 Tsd. EUR aus Beratungsleistungen für das Vorjahr enthalten.
Der Vorstand der Telefónica Deutschland hat am 24. Oktober 2017 beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 17. Mai 2018 geplant ist, eine Bardividende in Höhe von insgesamt 773.384 Tsd. EUR beziehungsweise 0,26 EUR pro Aktie vorzuschlagen.
Die Darstellung des Systems der Vorstandsvergütung sowie die Pflichtangaben nach § 285 Nr. 9 a) Sätze 5-8 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr belaufen sich auf 3.884 Tsd. EUR (2016: 4.105 Tsd. EUR).
Derzeit hat die Telefónica Deutschland Holding AG ihren Mitgliedern des Vorstandes keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
In der Gesamtvergütung sind aktienbasierte Vergütungen mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 0 Tsd. EUR (2016: 0 Tsd. EUR) für 0 (2016: 0) Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien enthalten.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Angabe der individuellen Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 382 Tsd. EUR im Jahr 2017 und 372 Tsd. EUR im Jahr 2016.
Derzeit hat die Telefónica Deutschland Holding AG ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland hat in der Sitzung vom 20. Juli 2017 mit Wirkung zum 1. August 2017 die Berufung von Markus Rolle als Chief Financial Officer (CFO) beschlossen.
Markus Rolle hat die Nachfolge von Rachel Empey, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch und im gegenseitigen Einverständnis mit dem Aufsichtsrat zum 31. Juli 2017 verlassen hat, übernommen.
Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 20. Juli 2017 ebenfalls beschlossen, das interne Corporate Board abzuschaffen und den Vorstand der Telefónica Deutschland per 1. August 2017 wie folgt zu erweitern:
Wolfgang Metze wurde zum Chief Consumer Officer berufen und verantwortet das Privatkundengeschäft. Alfons Lösing wurde zum Chief Partner and Business Officer berufen, verantwortlich für das Geschäft mit Partnern und Geschäftskunden sowie die Aktivitäten der Telefónica NEXT. Darüber hinaus berief der Aufsichtsrat Cayetano Carbajo Martín als Chief Technology Officer, Guido Eidmann als Chief Information Officer, Valentina Daiber als Chief Officer Legal und Corporate Affairs und Nicole Gerhardt als Chief Human Resources Officer.
Die Mitglieder des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2017 sind nachfolgend aufgeführt:
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| Name | Funktion | Mitgliedschaft in Aufsichtsräten |
|---|---|---|
| Markus Haas | Chief Executive Officer (CEO) Vorstandsvorsitzender | TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam (bis 9. März 2017) |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf (bis 9. März 2017) | ||
| Rachel Empey bis 31. Juli 2017 | Chief Financial and Strategy Officer (CFO) Vorstandsmitglied | TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam (bis 21. Juli 2017) |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf (bis 21. Juli 2017) | ||
| Markus Rolle ab 1. August 2017 | Chief Financial Officer (CFO) Vorstandsmitglied | Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf (seit 9. März 2017) |
| TGCS Rostock GmbH, München (seit 12. Oktober 2017) | ||
| Wolfgang Metze ab 1. August 2017 | Chief Consumer Officer (CCO) Vorstandsmitglied | TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam (seit 9. März 2017) |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf (seit 9. März 2017) | ||
| TGCS Rostock GmbH, München (seit 12. Oktober 2017) | ||
| Alfons Lösing ab 1. August 2017 | Chief Partner and Business Officer Vorstandsmitglied | TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam TGCS Rostock GmbH, München (seit 12. Oktober 2017) |
| Cayetano Carbajo Martín ab 1. August 2017 | Chief Technology Officer (CTO) Vorstandsmitglied | |
| Guido Eidmann ab 1. August 2017 | Chief Information Officer (CIO) Vorstandsmitglied | |
| Valentina Daiber ab 1. August 2017 | Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Vorstandsmitglied | |
| Nicole Gerhardt ab 1. August 2017 | Chief Human Resources Officer (CHRO) Vorstandsmitglied | TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam (seit 1. August 2017) |
| Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf (seit 1. August 2017) | ||
| TGCS Rostock GmbH, München (seit 12. Oktober 2017 |
Ángel Vilá Boix hat mit Wirkung zum 4. Oktober 2017 sein Amt als Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland niedergelegt. Julio Linares López wurde mit Beschluss vom 16. Oktober 2017 gerichtlich als Nachfolger von Angel Vila Boix bestellt. Diese Bestellung gilt bis zur nächsten Hauptversammlung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2017 sind nachfolgend aufgeführt:
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| Name | Funktion |
|---|---|
| Eva Castillo Sanz | Vorsitzende des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Telefónica S.A., Mitglied des Verwaltungsrats | |
| Bankia S.A., Mitglied des Verwaltungsrats | |
| Telefónica Foundation, Mitglied des Verwaltungsrats | |
| Comillas -ICAI Foundation, Mitglied des Verwaltungsrats | |
| Entreculturas Foundation, Mitglied des Verwaltungsrats | |
| Christoph Braun* | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Freigestellter Betriebsrat der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der Telefónica Europe | |
| Vorsitzender Gesamtbetriebsrat der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Stellvertretender Vorsitzender Betriebsrat Nordost der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Telefónica Deutschland Holding AG (bis Anfang November 2017) | |
| Laura Abasolo García de Baquedano | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelles Mandat: | |
| Chief Finance and Control Officer, Telefónica, S.A. | |
| Telefónica Chile S.A., Mitglied des Verwaltungsrats (bis 12. Mai 2017) | |
| Acerinox, S.A. Mitglied des Verwaltungsrat und Vorsitzende des Prüfungsausschusses | |
| Sally Anne Ashford | Mitglied des Aufsichtsrats; |
| Beruf: | |
| HR Director Parcels bei Royal Mail Group Ltd. | |
| Angel Vilá Boix (bis 4. Oktober 2017) | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Telefónica, S.A., Chief Strategy and Finance Officer (CSFO) | |
| Telefónica Brazil S.A., Mitglied des Verwaltungsrats (bis 4. September 2017) | |
| Mitglied des Verwaltungsrats (Trustee), Telefónica Foundation | |
| Patricia Cobián González | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Telefónica UK Ltd., Chief Financial Officer | |
| Telefónica Europe, plc, Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors) | |
| Lumia Capital - Advisory Board Member | |
| Peter Erskine | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Non-Executive Direktor Telefónica, S.A. | |
| Vorsitzender des Strategie- und Innovationskomitees der Telefónica, S.A. | |
| Christoph Heil* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelles Mandat: | |
| Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Referent | |
| Capgemini Deutschland GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats | |
| Michael Hoffmann | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Telefónica Deutschland Holding AG | |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Diplom-Kaufmann, Selbstständig | |
| Julio Linares López** (seit 16. Oktober 2017) | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Telefónica Brasil S.A, Mitglied des Verwaltungsrat und Vorsitzender des | |
| Strategiekomitees (seit 4. September 2017) | |
| Non-Executive Direktor Telefónica de España, S.A.U. | |
| Non-Executive Direktor Telefónica Móviles España, S.A.U. | |
| Mitglied des Verwaltungsrats (Trustee), Telefónica Foundation | |
| Enrique Medina Malo | Mitglied des Aufsichtsrat; |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Chief Policy Officer Telefónica, S.A. | |
| O2 International Holdings Limited, Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors) | |
| Telefónica Germany Holdings Limited, Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors) | |
| Thomas Pfeil* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf: | |
| Freigestellter Betriebsrat der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Joachim Rieger* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der TGCS Essen & Potsdam GmbH | |
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der TGCS Essen & Potsdam GmbH | |
| Jürgen Thierfelder* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelle Mandate: | |
| Freigestellter Betriebsrat der Telefónica Germany Retail GmbH | |
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Telefónica Germany Retail GmbH | |
| Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Telefónica Germany Retail GmbH | |
| Marcus Thurand* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelles Mandat: | |
| Director Network Operations der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Dr. Jan-Erik Walter* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelles Mandat: | |
| Freigestellter Betriebsrat der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender München der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG | |
| Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Telefónica Deutschland Holding AG | |
| Claudia Weber* | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Beruf/Aktuelles Mandat: | |
| Stellvertretende Geschäftsführerin, ver.di Bezirk München | |
| SWM Services GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats |
* Arbeitnehmervertreter
** Neues Mitglied des Aufsichtsrats gemäß gerichtlicher Bestellung durch Beschluss vom 16. Oktober 2017.
Die Angabe bezüglich des Gesamthonorars des Abschlussprüfers der Telefónica Deutschland Holding AG wird gemäß § 285 Nr.17 HGB unterlassen, da die Gesellschaft den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ("Telefónica Deutschland Group") aufstellt und die entsprechende Information in diesem Konzernabschluss enthalten ist.
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft-ebenso wie in 2016 - keine Mitarbeiter.
Die Telefónica Deutschland Holding AG übernimmt in ihrer Eigenschaft als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Group Gewährleistungsverpflichtungen für ihre Tochterunternehmen. Im Rahmen der Begebung der beiden Anleihen der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, hat die Telefónica Deutschland im Februar 2014 bzw. im November 2013 gegenüber jedem Inhaber eines Betrags der beiden begebenen Schuldverschreibungen in Höhe von 500 Mio. EUR bzw. 600 Mio. EUR die unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung aller nach Maßgabe der Anleihenbedingungen von der Emittentin auf die Schuldverschreibung zu zahlenden Beträge, gegeben.
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als äußerst gering erachtet. Diese Einschätzung beruht auf der Tatsache, dass die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine mittelbare Tochter der Telefónica Deutschland Holding AG ist und über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG voll beherrscht wird. Die Bonität der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH wird somit durch den operativen Geschäftsbetrieb der Telefónica Deutschland Group selbst bestimmt.
Im Geschäftsjahr 2016 hat die Telefónica Deutschland Holding AG der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der Telefónica Germany Management GmbH jeweils eine Patronatserklärung erteilt. Die Patronatserklärungen bestehen weiterhin und können unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahrs der Gesellschaften gekündigt werden.
Durch die Patronatserklärungen verändert sich die wirtschaftliche Substanz der Chancen und Risiken nicht wesentlich. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG, München, erstellt einen IFRS Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist in den Konzernabschluss der spanischen Muttergesellschaft Telefónica S.A. (Madrid, Spanien), einbezogen. Letztere ist die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt und dieser wird im Internet unter www.telefonica.com veröffentlicht.
Die Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15. März 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland, am 13. März 2017 die Schwelle von 10%der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,46%betragen hat.
Die T. Rowe Price Group, Inc., Baltimore, Maryland, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Oktober 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland, am 13. Oktober 2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02% betragen hat.
Die Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08. Oktober 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland, am 7. Oktober 2014 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 62,10% (das entspricht 1.847.271.219 Stimmrechten) betragen hat. 57,70% der Stimmrechte (das entspricht 1.716.390.800 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils 3% oder mehr beträgt: O2 (Europe) Limited, Telefónica Germany Holdings Limited. 4,40% der Stimmrechte (das entspricht 130.880.419 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils 3% oder mehr beträgt: KPN Mobile Germany GmbH & Co. KG.
Die Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland, am 7. Oktober 2014 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 62,10% (das entspricht 1.847.271.219 Stimmrechten) betragen hat. 4,40% der Stimmrechte (das entspricht 130.880.419 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils 3%oder mehr beträgt: KPN Mobile Germany GmbH & Co. KG.
Die O2 (Europe) Limited, Slough, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Deutschland, am 7. Oktober 2014 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 62,10% (das entspricht 1.847.271.219 Stimmrechten) betragen hat. 57,70% der Stimmrechte (das entspricht 1.716.390.800 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils 3% oder mehr beträgt: Telefónica Germany Holdings Limited. 4,40% der Stimmrechte (das entspricht 130.880.419 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Telefónica Deutschland Holding AG jeweils 3%oder mehr beträgt: KPN Mobile Germany GmbH & Co. KG.
Eine Übersicht aller Stimmrechtsmitteilungen finden Sie auch unter www.telefonica.de/stimmrechtsmitteilungen
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zuletzt am 12. / 13. / 14. und 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2017 einsehen.
Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht eingetreten.
Der Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Telefónica Deutschland Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht.
Der Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht einschließlich zusammengefassten Lageberichts der Telefónica Deutschland werden im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage im Internet zur Verfügung gestellt.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
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| 1. Januar bis 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | % Veränderung |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen | 5.287 | 5.437 | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (ohne regulatorische Effekte 2017) | 5.433 | 5.437 | (0,1) |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1 | 1.840 | 1.805 | 2,0 |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge | 25,2% | 24,1% | 1,2%-p. |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1,2 | 1.840 | 1.793 | 2,6 |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge | 25,2% | 23,9% | 1,3%-p. |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) | 1.785 | 2.069 | (13,7) |
| OIBDA-Marge | 24,5% | 27,6% | (3,1%-p.) |
| Betriebsergebnis | (84) | (50) | 69,7 |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | 116,2 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)3 | (0,13) | (0,06) | 116,2 |
| CapEx4 | (950) | (1.102) | (13,7) |
| Operating Cashflow (OIBDA-CapEx) | 835 | 967 | (13,7) |
| Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen5 | 680 | 1.408 | (51,7) |
| Anschlüsse gesamt zum 31. Dezember (in Tausend) | 47.604 | 49.346 | (3,5) |
| Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) | 43.155 | 44.321 | (2,6) |
| davon M2M Anschlüsse (in Tausend) | 1.027 | 788 | 30,4 |
| Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) nach marktüblicher Berechnungsweise6 | 45.918 | - | - |
| Netto-Neuanschlüsse mobiles Prepaid-Geschäft (in Tausend) | (1.903) | (195) | 874,2 |
| Netto-Neuanschlüsse mobiles Postpaid- Geschäft (in Tausend) | 737 | 1.453 | (49,3) |
| Postpaid Anteil (%) | 49,3% | 46,3% | 3,0%-p. |
| Gesamt-ARPU (in EUR) | 9,7 | 10,3 | (5,7) |
| Postpaid churn excl. M2M (%) | 1,6% | 1,6% | 0,1%-p. |
| Anteil Datenumsatz ohne SMS am gesamten Datenumsatz (%) | 80,8% | 76,9% | 3,9%-p. |
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| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | % Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Nettofinanzschulden7 | 1.064 | 798 | 33,3 |
| Verschuldungsgrad8 | 0,6x | 0,4x | 30,8 |
| Anzahl Mitarbeiter | 9.281 | 9.476 | (2,1) |
(1) Sondereffekte beinhalten zum 31. Dezember 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, akquisitions-bezogene Beraterkosten in Höhe von 2 Mio. EUR sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2016 enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Höhe von 352 Mio. EUR.
(2) Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
(3) Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet als Ergebnis nach Steuern dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien in Höhe von 2.975 Mio. innerhalb der Berichtsperioden 2017 und 2016.
(4) Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
(5) Der Free Cashflowvor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.
(6) Zu Beginn des Geschäftsjahres hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlusse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.
(7) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
(8) Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekten für die letzten zwölf Monate.
Dieser Bericht umfasst den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Group, bestehend aus der Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland oder Gesellschaft), ihren konsolidierten Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (gemeinsam nachfolgend auch die Telefónica Deutschland Group oder Gruppe), sowie den Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in München, Deutschland.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Mit über 47,6 Mio. Kundenanschlüssen zum 31. Dezember 2017 ist Telefónica Deutschland Group einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Im Mobilfunkbereich bedienen wir die steigende Nachfrage nach mobilen Dienstleistungen als Folge der Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen. Wir sind mit insgesamt 43,2 Mio. Mobilfunkanschlüssen zum 31. Dezember 2017 führend im Mobilfunkmarkt. Mehr als 80% unserer Mobilfunkkunden haben dabei einen Mobilfunkvertrag direkt mit uns. Wir gehören zur Telefónica, S.A. Group, einem der größten Telekommunikationsunternehmen weltweit.

1 Exemplarische Darstellung von Marken bei Zweitmarken und Partnermarken
Unser Marketing- und Vertriebsansatz folgt einer konsequenten und fokussierten Mehrmarkenstrategie. Mit unserer Kernmarke O2 bieten wir Privat- und Geschäftskunden eine große Bandbreite an hochwertigen Mobilfunk und Festnetzprodukten. Internationale Großkonzerne werden von unserer Marke Telefónica abgedeckt.
Mit unseren Zweit- und Partnermarken sowie über unsere Wholesale-Kanäle erreichen wir weitere große Kundenkreise, welche wir nicht über die Marke O2 ansprechen. Zu unseren Zweitmarken zählen Blau, AY YILDIZ und Ortel Mobile. Zudem bieten wir durch gemeinschaftliche Tätigkeiten und strategische Partnerschaften weitere Mobilfunkmarken an. Hierzu zählen beispielsweise ALDI TALK in Kooperation mit MEDIONmobile und TCHIBO mobil. Unser Mehrmarkenansatz gibt uns die Möglichkeit, das komplette Kundenspektrum mit einem maßgeschneiderten Produktangebot, Vertrieb und Marketing anzusprechen und so unseren potenziellen Umsatz zu erhöhen.
Im Jahr 2017 bildeten die Mobilfunkdienste mit 5.287 Mio. EUR den wichtigsten Umsatzstrom für die Telefónica Deutschland Group (72%des Gesamtvolumens).
Als Marktführer für Mobilfunkdienste in Deutschland betreiben wir ein hochmodernes Netzwerk. Wir bieten insbesondere in Ballungszentren ein qualitativ hochwertiges Netzerlebnis. Unsere Kunden profitieren von der kombinierten Stärke der Netze von O2 und E-Plus und können mobile Datenanwendungen noch besser nutzen. Die kombinierte UMTS-Netzinfrastruktur erreicht rund 89%der deutschen Bevölkerung.
Um das Netzerlebnis über die Nutzung mobiler Daten per UMTS hinaus zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Group ferner den Ausbau ihres LTE-Netzwerks weiter konsequent fortgesetzt. Per Ende Dezember 2017 erreichte das Unternehmen eine landesweite LTE-Abdeckung von über 80 %.
Zudem verfolgen wir mit Nachdruck die Konsolidierung unserer 4G-Netze, die bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein soll.
Auch was unser Spektrumsportfolio betrifft, sind wir hervorragend aufgestellt. Die Telefónica Deutschland Group hat Zugang zu einem Spektrum von insgesamt 315,5 MHz und verfügt über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frequenzen, die Abdeckung (niedrige Frequenzen) einerseits und Kapazität (hohe Frequenzen) andererseits bieten. Verglichen mit unseren Mitbewerbern befinden wir uns in einer ausgezeichneten Position, um zukünftige Netzentwicklungen voranzutreiben.


1 FDD = Frequenzduplexbetrieb
2 TDD = Zeitduplexbetrieb
3 UMTS-Kernband auch als "2-GHz-Band" von der BnetzA bezeichnet
Ergänzend zu unseren Mobilfunkdiensten bieten wir landesweit Festnetzdienste an. Dieses Angebot basiert auf unserer strategischen Partnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH in Bonn. Sie gewährt uns langfristigen Zugang zu zukunftssicherer Festnetzinfrastruktur der nächsten Generation und stellt derzeit insgesamt über 28 Mio. Haushalten in Deutschland einen Hochgeschwindigkeits-VDSL-Internetzugang bereit.
Ferner profitiert die Telefónica Deutschland Group von sämtlichen künftigen Verbesserungen der Deutschen Telekom im Festnetzbereich wie beispielsweise einer Zunahme der VDSL-Abdeckung und höheren Geschwindigkeiten durch neue Technologien wie FTTX.
Mit diesen Pluspunkten befindet sich die Telefónica Deutschland Group in einer ausgezeichneten Ausgangslage, um sowohl Privat- als auch Geschäftskunden umfassende Dienstleistungen anbieten zu können.
Unabhängig von Mobilfunkverträgen vertreiben wir eine große Vielfalt an Mobiltelefonen und sonstigen Endgeräten an unsere Kunden. Das beste Beispiel hierfür ist unser erfolgreiches Modell O2 My Handy. Hier kann der Kunde wählen, ob er den Gesamtpreis vorab bezahlt oder eine Anzahlung leistet und den restlichen Kaufpreis in 24 Monatsraten begleicht. Für den Kunden bedeutet dieser Ansatz Preistransparenz, was die Kosten des Mobiltelefons sowie die des Mobilfunkvertrags anbelangt. Unsere Kunden können aus einer großen Vielfalt an Mobiltelefonen einschließlich der neuesten Premiumgeräte wählen, attraktive Zahlungsbedingungen nutzen und ihr Gerät außerhalb der 24-monatigen Laufzeit eines Mobilfunkvertrags austauschen. Wir versorgen z.T. auch unsere Partner mit Hardware und unterstützen sie bei Bedarf bei Vertrieb und Vermarktung der Hardware an ihre Kunden.
Unsere wichtigsten Lieferanten für Mobiltelefone sind die Hersteller Samsung, Apple, Huawei, und Sony, wobei wir uns insbesondere auf den Verkauf von LTE-fähigen Smartphones konzentrieren. Infolgedessen wächst die Zahl der Kunden mit LTE-fähigen Geräten und LTE Tarifen um 10 Prozentpunkte gegenüber dem 31. Dezember 2016 auf rund 37 %2 unseres Kundenstamms. Die wachsende Nachfrage von Kunden unserer Zweitmarken nach mehr mobilen Datendiensten decken wir über ein breites Spektrum erschwinglicher Smartphones ab.
Um unsere Angebote rund um Smartphones für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten, bieten wir zusätzliche Dienste und Produkte an. Dazu zählen Versicherungsleistungen für Smartphones, Virenschutz oder hochmoderne Zusatzgeräte. Weitere positive Beispiele sind die Vermarktung von Virtual-Reality-Brillen und Smartwatches.
2 Basierend auf Mobilfunkanschlüssen exklusive M2M-Anschlüsse.
Wir stärken die Position unserer Kernmarke O2 im Markt. Hier wollen wir weiter hochwertige Kunden im Privat- und Geschäftskundenbereich gewinnen. Darüber hinaus ist die Telefónica Deutschland Group der führende Wholesale-Anbieter in Deutschland. Wir bieten unseren Wholesale-Partnern Zugang zu unserer Infrastruktur und unseren Dienstleistungen.
Wir setzen auf sich ergänzende Vertriebskanäle, um die verschiedenen Kundenbedürfnisse bestmöglich bedienen zu können. Zu unserer Vertriebslandschaft gehören sowohl direkte Vertriebskanäle, sowie eigene Läden, ein landesweites Netzwerk unabhängig betriebener Franchise- und Premium-Partner-Shops, Online- und Telesales, als auch indirekte Vertriebskanäle, wie Partnerschaften und Kooperationen mit Einzelhändlern über physische oder Online-Kanäle.
Die Marke O2 ist nach der Anzahl der Anschlüsse Marktführer im Postpaid-Bereich für Privatkunden in Deutschland. Wir honorieren dieses Vertrauen und haben den Anspruch, unseren Kunden mobile Freiheit in der digitalen Welt zu bieten. Als Vorreiter auf dem deutschen Markt liegt unser strategischer Fokus auf dem Verkauf von datenzentrierten Mobilfunkverträgen an Smartphone-Nutzer, wie etwa unserem O2 Free Angebot, das im September 2017 neu auf dem Markt eingeführt wurde. Wir haben für unsere O2 Kunden große Datenpakete in die neuen Tarife integriert, die ihnen dadurch ein überzeugendes Preisleistungsverhältnis bieten. Wir stimulieren so die zunehmende Nutzung mobiler Datendienste. Da unsere Kunden zudem vermehrt LTE-fähige Geräten nutzen, die die Datennutzung weiter fördern, gelingt es uns, die Umsatzerlöse pro Kunde im Vergleich zu Nutzern ohne Smartphone zu steigern. Wir beobachten zudem auch im Prepaid-Bereich ein steigendes Interesse an Smartphones und der Nutzung mobiler Daten. Wir bieten im Prepaid-Bereich spezielle Tarife für Smartphone-Nutzer an.
Zudem ergänzen wir unser Angebotsportfolio um innovative Dienstleistungen, wie etwa das Angebot von O2 Banking, die App O2 TV & Video und unsere Partnerschaft mit Sky, die Kunden von O2 seit Anfang 2017 einen erschwinglichen Zugang zu exklusiven Sportereignissen, Filmen und Serien bietet.
Unser Partnergeschäft ist eine wichtige Säule unseres Mehrmarkenansatzes. Wir bieten unseren Partnern ein breites Portfolio an Möglichkeiten an. Grundlage ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit unterschiedlichen Wertschöpfungstiefen, das wir potenziellen Partnern anbieten können, die in den deutschen Mobilfunkmarkt einsteigen möchten.
Zu unseren größten Partnern gehören MEDIONmobile (ALDI TALK), 1&1 Drillisch, mobilcom/debitel und Kabelanbieter. Wir haben uns im Rahmen des Zusammenschlusses mit E-Plus verpflichtet, 20%unserer mobilen Netzwerkkapazität über Mobile Bitstream Access (MBA) an die Drillisch Online AG (vormals: MS Mobile Service GmbH), die mittlerweile zur 1&1 Drillisch-Gruppe gehört, zu veräußern. Mit bereits mehr als 20% schöpft Drillisch die Netzkapazität im Rahmen des MBA Vertrages aus und hat ferner die Option ihre Gesamtkapazität auf bis zu 30% zu erhöhen.
Im Festnetzgeschäft bieten wir unseren bestehenden Wholesale-Partnern eine Reihe von Dienstleistungen für den entbündelten Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen (Unbundled Local Loop, ULL) an, einschließlich Festnetztele fonie und Hochgeschwindigkeitsinternet. Im Rahmen des Übergangs auf die nächste Generation des Festnetzes der Telekom Deutschland GmbH werden wir dieses Modell jedoch bis 2019 schrittweise auslaufen lassen.
Wir bedienen KMU sowie Small Office/Home Office (SoHo) über unsere Kernmarke O2 beispielsweise mit innovativen Produkten wie O2 Free Business oder das "Digital Phone". Hierbei handelt es sich um ein cloudbasiertes Telefoniesystem, das dem Kunden eine flexible Nutzung unabhängig vom Standort und Hardware sowie sichere Kommunikationen über deutsche Rechenzentren ermöglicht.
Im Geschäftskundenbereich bieten wir auch unsere Dienstleistungen im Bereich Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) Managed Connectivity an. Dieser Geschäftsbereich trägt noch geringfügig zu den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen bei, diesen wollen wir aber in Zukunft weiter ausbauen. Managed Connectivity ist als Bestandteil des IoT (Internet of Things) ein äußerst dynamischer Markt, in dem jährlich zweistellige Wachstumsraten des Kundenstamms zu erwarten sind3 .
3 Machina Research IoT Forecast Mai 2016.
Telefónica Deutschland Group treibt gezielt Innovation in den Bereichen Datenanalyse und IoT voran. Wir erschließen die großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Potenziale des Internet of Things und von intelligenter Datenanalyse (ADA: Advanced Data Analytics). Wir entwickeln neue Geschäftsmodelle in diesen Bereichen und nutzen dabei sowohl agile Methoden als auch die Stärken der Telefónica Deutschland Group.
Mit der Übernahme des Berliner Start-ups Minodes im Mai 2017 stärken wir unsere Kompetenzen im Bereich intelligente Datenanalysen für den stationären Handel. Die Kernkompetenz von Minodes ist die Analyse anonymisierter Kundenströme in einem Geschäft. Damit erhalten die Einzelhändler des stationären Handels Zugang zu entsprechenden Analyse- und Marketingmöglichkeiten, die heute bereits Online-Händlern zur Verfügung stehen. So können sie ihre Angebote besser an die Bedürfnisse ihrer Kunden anpassen und für ein besseres Einkaufserlebnis sorgen. Die Anwendungen werden in die Datenanonymisierungsstruktur der Telefónica Deutschland Group integriert.
Wir werden das Wachstumsfeld Internet of Things (IoT) für alle Marktsegmente erschließen, die wir bereits mit unserem Kerngeschäft adressieren. Wir beabsichtigen, eine führende Rolle im Bereich Consumer IoT einzunehmen, indem wir ein attraktives Angebot an IoT Hardware bzw. Software und eine eigene Consumer IoT-Plattform anbieten.
Die Telefónica Deutschland Group wird von den Mitgliedern des Vorstands gesteuert.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Telefónica Deutschland Group und berichtet an den Aufsichtsrat. Dieser nimmt bei zustimmungsbedürftigen Geschäften an der Geschäftsführung teil (z.B. bei der Festlegung des Jahresbudgets, bei Änderungen der Unternehmensstruktur oder der Grundsätze der Unternehmensstrategie). Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat lädt der Vorstand zur jährlichen Hauptversammlung ein.
Im achtköpfigen Vorstand werden in den wöchentlichen Sitzungen alle operativen und strategischen Entscheidungen zur erfolgreichen Steuerung des Unternehmens in den einzelnen Businessbereichen getroffen. Dies beinhaltet z.B. die Festlegung und Verabschiedung der Strategie über alle operativen Bereiche, die konsistente und einheitliche Operationalisierung der Strategie, das Management der operativen Performance, die Sicherstellung der funktionsübergreifenden Abstimmung und Zusammenarbeit, Sicherstellung der Budgetzielerreichung, Definition und Implementierung von Maßnahmen zur Performanceverbesserung sowie das funktionale Risiko Management für den jeweiligen Verantwortungsbereich.
Wir streben an, den Unternehmenswert im Sinne unserer Aktionäre zu erhöhen. Darüber hinaus sind wir fest davon überzeugt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter maßgeblich zu dieser Wertsteigerung beiträgt.
Die Geschäftsführung der Telefónica Deutschland Group hat für die Steuerung der Gruppe ein umfassendes internes Managementsystem eingeführt, das in erster Linie folgende Bestandteile umfasst:
| ― | Prozess zur strategischen Zielsetzung |
| ― | Integriertes Budgetierungs- und Planungssystem |
| ― | Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren |
| ― | Monatliche Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat |
| ― | Kontinuierliches Chancen- und Risikomanagement |
| ― | Führung durch zielgerichtete Vereinbarungen auf allen Ebenen des Unternehmens. |
Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Planungsprozesses wird die Unternehmensstrategie mit Unterstützung des Strategiebereichs vom Vorstand der Telefónica Deutschland überprüft. Dabei werden langfristige Strategieziele für die Positionierung des Unternehmens auf dem deutschen Markt sowie ein Strategieplan inklusive einer Finanzplanung für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet. Entscheidungen basieren auf aktuellen Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Marktprognosen, die mit der Unternehmensvision und den langfristigen Strategiezielen abgeglichen werden.
Mit diesem systematischen Ansatz werden Chancen und Wachstumsmöglichkeiten ermittelt sowie Investitionsentscheidungen getroffen.
Die Unternehmensstrategie sowie die ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale des Unternehmens werden in konkrete Strategien für die jeweiligen Organisationseinheiten übersetzt. Für die praktische Umsetzung der Strategien auf Ebene der
Organisationseinheiten werden jeweils relevante Chancen priorisiert. Zudem werden konkrete finanzielle Zielvorgaben in Form von Leistungsindikatoren (KPI) definiert. Diese messen die strategische Umsetzung sowie die wichtigsten Maßnahmen, die für die Realisierung dieser Ziele notwendig sind. Auf Grundlage der vereinbarten Mehrjahresziele erfolgt dann die detaillierte Budgetplanung für das nächste Geschäftsjahr. Gleichzeitig werden die kurzfristigen Prioritäten festgelegt.
Zur Steuerung unserer strategischen und operativen Ziele haben wir Leistungskennzahlen aufgestellt. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Managementsystems der Telefónica Deutschland Group und spiegeln die Interessen unserer unterschiedlichen Stakeholder wider.
Folgende Steuerungsgrößen hatten im Geschäftsjahr 2017 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung:

Die Entwicklung der Umsatzerlöse für Mobilfunkdienstleistungen ist ein Schlüsselindikator für den Erfolg unseres Unternehmens. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf den Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobile Datendienste sowie auf den Umsätzen aus Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und Kurzmitteilungen bezahlt und über unser Netz zugestellt werden. Zentrale Umsatztreiber für eine nachhaltige Entwicklung sind das mobile Datengeschäft und die Monetarisierung der Datennutzung.
Das OIBDA entspricht dem Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Anhand des OIBDA messen wir die Ertragskraft unseres operativen Geschäfts. Diese Betrachtung gibt einen umfassenden Blick auf unsere Aufwands- und Ertragsstruktur. Da Sondereffekte eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren erschweren, verwenden wir für eine transparente Darstellung das OIBDA bereinigt um Sondereffekte. Diese Einmaleffekte wirken sich unmittelbar auf die Ertragslage aus und resultieren beispielsweise aus einer geänderten Zusammensetzung des Konzerns, dem Veräußerungsergebnis aus Unternehmenstransaktionen, den akquisitionsbedingten Beraterkosten, Restrukturierungsaufwendungen oder nicht operativen Transaktionen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden weiterhin die Auswirkungen auf die Ertragslage des Vorjahres angepasst, die sich aus einer im Vorjahr unterjährig durchgeführten Transaktion ergeben und somit in der Vergleichperiode nicht vollständig enthalten sind (z. B. höhere Operatingleaseaufwendungen aufgrund einer Unternehmenstransaktion). Da andere Unternehmen möglicherweise eine andere Berechnungsgrundlage für das OIBDA verwenden, kann unsere Darstellung eventuell nicht mit anderen Unternehmen vergleichbar sein.
Die Investitionsausgaben, CapEx, setzen sich aus Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zusammen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und Kapazität unseres Netzwerks (insbesondere für LTE und UMTS) sowie der Produktentwicklung. Der CapEx enthält keine Investitionen in Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen. Er dient im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit.
Folgende Steuerungsgroßen haben ab 2018 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung.

Die Entwicklung der Umsatzerlöse stellt eine wesentliche Grundlage für die Messung unseres Unternehmenserfolgs dar. Die Umsatzerlöse bilden den Gesamtwert unserer betrieblichen Tätigkeit ab und sind damit eine zentrale Kennzahl für den Erfolg des Absatzes unserer Produkte und Dienstleistungen im Markt.
Sie beruhen maßgeblich auf den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Gebühren für die Nutzung von Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobilen Datendiensten durch unsere Kunden sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte, die andere Anbieter für die Nutzung unseres Netzes bezahlen). Weiterhin entstehen sie aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware sowie aus dem Verkauf von Festnetzdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Nutzungsentgelte sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte).
Darüber hinaus entstehen Umsatzerlöse zunehmend aus dem Verkauf weiterer Produkte und Dienstleistungen; so zum Beispiel in den digitalen Zukunftsmärkten "Internet der Dinge" (IoT), "Intelligente Datenanalyse" (ADA) und "Cloud Computing".
Vor diesem Hintergrund betrachten wir die Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2018 als bedeutenden finanziellen Leistungsindikator, während die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ein weiterer finanzieller Leistungsindikator sind.
Das OIBDA bereinigt um Sondereffekte bleibt weiterhin einer unserer bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren.
Die Investitionsausgaben (CapEx) dienen im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit und setzen sich zusammen aus Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und der Kapazität unseres Netzwerks sowie der Produktentwicklung. Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen sind nicht im CapEx enthalten.
Vor dem Hintergrund von Branchenüblichkeit und -vergleichbarkeit, halten wir das Verhältnis von CapEx zu Umsatzerlösen als die aussagekräftigere Kennzahl gegenüber dem absoluten CapEx-Wert und nutzen diesen ab dem Geschäftsjahr 2018 als wesentlichen finanziellen Leistungsindikator.
Neben unseren bedeutsamen finanziellen internen Steuerungskennzahlen werden weitere finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen beobachtet.
Die interne Steuerungsgröße Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit. Implizit gibt der Free Cashflow auch Auskunft über die Veränderung des Working Capital. Working Capital Management trägt somit essenziell zur Steuerung des Free Cashflow in der jeweiligen Berichtsperiode bei.
Die Kennzahl Free Cashflow beschreibt die Finanzmittelveränderung aus betrieblich veranlassten Mittelzuflüssen und -abflüssen sowie allen investiven Ein- und Auszahlungen, die zur organischen Erhaltung oder Erweiterung des Unternehmens getätigt wurden. Der Wert gibt Aufschluss über die Veränderung der verfügbaren finanziellen Mittel des Unternehmens, die es uns beispielsweise ermöglichen, Wachstumsinvestitionen zu tätigen bzw. Dividendenzahlungen vorzunehmen oder Finanzverbindlichkeiten zu bedienen.
Der Nettoverschuldungsgrad wird definiert als der Quotient der Nettofinanzschulden und des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte für die letzten zwölf Monate. Die Nettofinanzschulden umfassen kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Nettoverschuldungsgrad setzt die Höhe der Nettofinanzschulden in Beziehung zu einer operativen Erfolgskennziffer (OIBDA bereinigt um Sondereffekte) und stellt dem Management Informationen darüber zur Verfügung, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Schulden zu reduzieren. Wir überwachen aktiv die Kapitalstruktur mit der Zielsetzung, den Nettoverschuldungsgrad mittelfristig unter oder maximal bei 1,0x zu halten (Zielniveau). Im Hinblick auf die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden wir das angestrebte Zielniveau überprüfen.
Im Rahmen ihrer Dividendenpolitik hat die Telefónica Deutschland außerdem beschlossen, auf die Auszahlung von Dividenden durch Ausschüttung von Kapital oder Kapitalrücklagen in bar oder den Rückkauf von Aktien zu verzichten, wenn der Nettoverschuldungsgrad den Zielwert für die Fremdverschuldung von 1,0x wesentlich und stetig überschreitet.
Als Nettoneukunden werden die pro Betrachtungszeitraum neu gewonnenen Kunden nach Abzug der Kundenabgänge bezeichnet. Eine kontinuierlich positive Anzahl von Nettoneukunden führt zu einem Wachstum der Kundenanschlüsse. Dabei unterscheiden wir zwischen Vertragskunden (Postpaid) und nicht vertraglich gebundenen Kunden (Prepaid). Die Anzahl der Nettoneukunden wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Durch eine hohe Attraktivität des Produktportfolios können z. B. mehr Neukunden gewonnen werden, eine hohe Kundenzufriedenheit bei Bestandskunden wiederum führt zu einer niedrigen Kündigungsrate. Ziel dieser Leistungskennzahl ist es unter anderem, die Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen beurteilen zu können.
Die Kundenzufriedenheit zählt zu den wichtigsten Prioritäten unseres Unternehmens. Daher streben wir kontinuierlich eine bessere Positionierung unserer Marken an, um somit Privat-, Partner- und Geschäftskunden für unsere Produkte zu gewinnen. Es ist unser Anspruch, mit den beliebtesten Marken die zufriedensten Kunden auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu betreuen. Das bedeutet, dass wir jederzeit bestrebt sind, kundenorientierte Angebote zu erstellen und an allen Kundenschnittstellen einen herausragenden Service zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass hohe Kundenzufriedenheitswerte die Kündigungsrate reduzieren und die Empfehlungsrate steigern. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, nutzen wird den Net Promoter Score (NPS) und den Customer Satisfaction Index (CSI) als zentrale Leistungskennzahlen.
Unsere Mitarbeiter sind entscheidend für unseren Erfolg, und nur mit dem Engagement unserer Mitarbeiter wird es uns gelingen, uns zu einem digitalen Telekommunikationsunternehmen zu transformieren. Unsere Mitarbeiter haben unser Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist. Deshalb prüfen wir regelmäßig durch interne Umfragen die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter und nutzen ihr Feedback, um unser Unternehmen weiter zu verbessern.
Das integrierte Planungssystem basiert auf strategischen und operativen Zielen. Der Vorstand der Telefónica Deutschland legt im Hinblick auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren interne Zielvorgaben für die Gruppe fest. Zur Festlegung eines Dreijahresplans werden die voraussichtliche Marktentwicklung sowie die internen Erwartungen hinsichtlich der Fortschritte in den Bereichen Wachstum und Effizienzevolution einmal im Jahr diskutiert. Das erste Planjahr wird dabei auf monatlicher Basis abgebildet, um eine detaillierte Budgetaufstellung zu etablieren. Aus Kontrollgründen wird das Budget zweimal im Jahr aktualisiert. Neben den bereits erzielten Ergebnissen, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung analysiert werden, werden auch die aktuelle Marktentwicklung sowie ergänzende Chancen oder Risiken, die zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt sind, in den Aktualisierungen berücksichtigt. Diese Prognose wird dann verwendet, um operative Verbesserungen einzuführen oder um neue Chancen wahrzunehmen, die sich der Gruppe bieten.
Die deutsche Wirtschaft ist weiter auf Wachstumskurs: Das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im dritten Quartal 2017 um 0,8%höher als im zweiten Quartal 2017. Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2017 um 2,2 %. Positive Impulse kamen im Vorquartalsvergleich sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Die deutschen Verbraucher waren im Jahr 2017 in Hochstimmung, trotz weltwirtschaftlicher Krisen. Der Indikator der Konjunkturerwartung hatte im September 2017 zum fünften Mal in Folge zugelegt. Dies ist der höchste Stand seit über zwei Jahren. Ein weiterer Indikator für diese Entwicklung ist auch, dass die Einkommenserwartung weiter zulegen konnte, bestärkt durch eine sehr gute Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Ende 2017 hatten nach einem Bericht des statistischen Bundesamtes 44,3 Mio. Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland.
Die Telekommunikationsindustrie ist ein wesentlicher Wegbereiter der Digitalisierung, die weiter voranschreitet und die Welt nachhaltig verändert. Im Telekommunikationsmarkt zeichnen sich aufgrund dessen verschiedene Trends ab:
Die Nutzung von mobilen Geräten wie Smartphones, Tablet Computern und Wearables hat eine hohe Bedeutung. Das Smartphone hat sich vom reinen Kommunikationsendgerät hin zum universellen mobilen Begleiter sowie zur Steuerungszentrale des (mobilen) Lebens entwickelt. 71%der gegenwärtigen Smartphone-Nutzer können sich ein Leben ohne Smartphone nicht mehr vorstellen. Zahlreiche Dienste und Apps wie Messaging oder Internetsurfen sind inzwischen für einen Großteil der Deutschen unverzichtbar. Auf der einen Seite substituiert das Smartphone Produkte wie digitale Kompaktkameras, mobile Navigationsgeräte und MP3-Player, auf der anderen Seite treibt es den Markt an, da durch die Vernetzung hin zu anderen Geräten neue Wachstumsfelder entstehen. Das Smartphone wird die Steuerungszentrale für weitere vernetzbare Geräte, die Anwendungsmöglichkeiten werden dabei von Jahr zu Jahr vielfältiger.
So lässt sich beispielsweise Musik vom Smartphone kabellos auf Multiroom-Systeme übertragen, und der Smart-TV kann per App bedient werden. Auch Haushaltsgeräte lassen sich aus der Ferne mit dem Smartphone aktivieren und steuern. Wearables ergänzen das Smartphone durch ihre zusätzlichen Funktionen und intelligenten Sensoren. So erwartete der Branchenverband Bitkom 2017 in Deutschland beispielsweise einen Absatz von 2,8 Mio. Smartwatches und Fitness-Trackern.
Im Endkundensegment spielen darüber hinaus Sprachassistenten -wie z.B. Alexa von Amazon oder Google Home -und Virtual Reality Geräte (Brillen) eine zunehmend wichtiger werdende Rolle, wenngleich sie noch keine Massenmarkt Produkte darstellen.
Nicht zuletzt ist auch der Fernsehmarkt in Deutschland grundlegenden Veränderungen unterworfen, die auch die Telekommunikationsbranche betreffen. Lineares Fernsehen wird für viele Menschen zunehmend weniger interessant, wenngleich es nach wie vor die mit großem Abstand am weitesten verbreitete Form des Fernsehens ist. Auf der anderen Seite stehen neue Akteure wie bspw. Netflix oder Amazon Prime und stellen etablierte Unternehmen und Medien vor Herausforderungen.
Neben der Vernetzung von Menschen bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie z.B. Industrie 4.0, Connected Car, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities. Ein weiterer Trend ist die die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Mit 118 Mio. Kunden (SIM-Karten) Ende September 2017 ist der deutsche Mobilfunkmarkt der größte innerhalb der EU. Die rechnerische Mobilfunkpenetration betrug 143 %, d. h., jeder Bundesbürger hat durchschnittlich 1,4 Mobilfunkkarten. Das Kundenwachstum im Zeitraum von April bis September 2017 ist insbesondere auf den werthaltigeren Postpaid-Sektor zurückzuführen. Ende September 2017 machten die Postpaid-Kunden 53,9%der gesamten Anschlüsse aus. Ende September 2016 lag der Anteil noch bei 53,0%.
Der Mobilfunkmarkt entwickelte sich im Jahr 2017 weiterhin dynamisch, vor allem getrieben durch die starke Nachfrage nach attraktiven Smartphone (Tarif-)Angeboten. Gemäß einer Untersuchung des Branchenverbands Bitkom nutzten 2017 81%aller Bundesbürger ab 14 Jahren ein Smartphone. Allerdings ist eine Abschwächung des Wachstums des Smartphone-Endgeräte-Markts zu beobachten, getrieben durch eine zunehmende Sättigung desselben, zudem werden Smartphones länger genutzt. Laut der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) wurden von Januar bis September 2017 rund 15,88 Mio. Smartphones verkauft, das entspricht einem Minus von 4,5%gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Durchschnittspreis für Smartphones erhöhte sich laut selbiger Studie hingegen um 6,3% auf 428 EUR, Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Nachfrage nach hochwertigen Geräten.
Die mobile Mediennutzung sorgte für ein weiteres Ansteigen der mobilen Datennutzung. Laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) werden 2017 1.350 Mio. GB an Daten über die Mobilfunknetze übertragen. Das sind 50% mehr als 2016 (902 Mio. GB).
Die zunehmende Verbreitung von mobilen, internetfähigen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets sowie die zunehmende Nutzung von mobilen Datendiensten schlagen sich auch im starken Wachstum der Umsatzerlöse aus mobilen Daten auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt nieder: Bereits 2016 sind laut Angaben von Ovum die mobilen Datenumsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 10,5 % gestiegen, 2017 wird ein weiteres Wachstum von 13,4 %im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die Umsätze aus mobiler Telefonie und SMS dagegen entwickelten sich rückläufig, getrieben durch Preisverfall, Regulierungseffekte sowie ein verändertes Kundenverhalten.
Quelle: Unternehmensdaten, Analysys Mason, Bundesbank, Bitkom, VATM, BMWi, Statistisches Bundesamt, Ovum
Nach dem Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Group mit der E-Plus Gruppe besteht der deutsche Mobilfunkmarkt aus drei Netzbetreibern und mehreren Service-Providern bzw. Virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO). Ende September 2017 hielt die Telefónica Deutschland Group mit 44,8 Mio. Mobilfunkkunden (nach marktüblicher Berechnungsweise4 : 48,4 Mio.) einen Marktanteil von 38,0 %. Damit ist sie der größte deutsche Mobilfunknetzbetreiber gemessen an der Zahl der Kundenanschlüsse.
4 Zu Beginn des Geschäftsjahres hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlüsse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.

Quelle: Unternehmensdaten/Quartalsberichte
Auch auf dem deutschen Markt für Festnetz-Breitbanddienste herrscht weiterhin ein intensiver Wettbewerb. Die Anzahl der Anschlüsse legte gegenüber dem Vorjahr um circa 3%zu, die Kundenbasis wuchs somit bis Ende 2017 auf schätzungsweise 33,0 Mio. an. Das Wachstum ist vor allem getrieben durch Kabel und VDSL-Anschlüsse, dieses geht wiederum auf geändertes Kundenverhalten und die gestiegene Nachfrage nach hohen Geschwindigkeiten zurück. So nutzten Ende 2017 28,2%der Festnetzkunden einen Anschluss mit mindestens 50 Mbit/s, Ende 2016 waren es noch 23,8%. Die gestiegene Kundennachfrage nach mehr Bandbreite spiegelt sich auch in dem pro Breitbandanschluss und Monat erzeugten Datenvolumen wider. Dieses stieg laut der VATM im Jahr 2017 auf durchschnittlich 79 GB pro Monat, was ein Plus von 33,2%bedeutet.
Quelle: Analysys Mason, Bundesnetzagentur, VATM
Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und als Betreiber von Telekommunikationsnetzen hat die Telefónica Deutschland Group besondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Sie unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Folgenden werden die wesentlichen regulatorischen Ereignisse des Geschäftsjahres aufgezeigt, die die Telefónica Deutschland Group betreffen.
Die Telefónica Deutschland Group und weitere interessierte Parteien haben im März 2017 Stellungnahmen zu den von der BNetzA zur Kommentierung gestellten Orientierungspunkten zur Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau der digitalen Funkinfrastrukturen abgegeben. In Fortentwicklung der Orientierungspunkte hat die Bundesnetzagentur am 27. Juni 2017 ein Eckpunktepapier veröffentlicht und gleichzeitig ein Verfahren zur Ermittlung des Frequenzbedarfs für bundesweite Zuteilungen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz eingeleitet. Unter anderem halten die Eckpunkte bei 2 GHz an der gemeinsamen Vergabe der Ende 2020 und Ende 2025 auslaufenden Frequenzen fest; bei 3,6 GHz sind einerseits für einen Teil der Frequenzen regionale Zuteilungen vorgesehen sowie andererseits wechselseitige Mitnutzungsrechte zwischen bundesweiten und regionalen Zuteilungen als auch eine nachfragegerechte Versorgung mit 5G geplant. Die Inhaber bundesweiter Zuteilungen sollen verpflichtet sein, die Mitnutzung von Kapazitäten und Diensten zur Bereitstellung möglichst vielfältiger Geschäftsmodelle diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Bei den Frequenzen oberhalb 24 GHz beabsichtigt die BNetzA, zunächst im Frequenzbereich 26 GHz ein Antragsverfahren zu entwickeln. Die Telefónica Deutschland Group hat zum 30. September 2017 ihre Frequenzbedarfe angemeldet und die Eckpunkte kommentiert. Ergebnisse der Frequenzbedarfsermittlung und erste Entscheidungsentwürfe hierzu werden im 1. Quartal 2018 erwartet.
Am 14. September 2016 hat die EU-Kommission Vorschläge für einen EU-Kodex für elektronische Kommunikation vorgelegt, der eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für die Kommunikationswirtschaft vorsieht. Kernpunkte sind die Ergänzung der Regulierungsziele um die "Förderung hochleistungsfähiger Kommunikationsnetze" sowie Überlegungen zur Regulierung von OTT-Diensten. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag unter anderem Regelungen zur Frequenznutzung, Zugangsregulierung sowie zum künftigen institutionellen Rahmen. Der Vorschlag enthält richtige Weichenstellungen, birgt jedoch auch Unklarheiten, sodass eine abschließende Bewertung der Chancen und Risiken noch nicht möglich ist. Die finalen EU-Regelungen werden im Juni 2018 erwartet und müssen anschließend noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU hat die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie 2 erlassen. Sie löst die Zahlungsdiensterichtlinie 1 ab und ist bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Für die Telefónica Deutschland Group sind insbesondere die Überarbeitungen zur Abrechnung von digitalen Gütern Dritter über die Telefonrechnung bedeutsam. Die bisherige Ausnahme dieser Abrechnung von der Zahlungsdiensteaufsicht soll zukünftig nur noch für Beträge bis 50 EUR pro Transaktion und maximal 300 EUR pro Monat gelten, solange keine Zahlungsdienstelizenz vorhanden ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz Berichtspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor. Die neuen Regelungen wurden von der Telefónica Deutschland Group umgesetzt.
Seit dem 30. April 2016 sind Regelungen aus der TSM-VO unter anderem zur Transparenz bei Endkundenverträgen zu berücksichtigen. Das BEREC, ein Gremium europäischer Regulierungsbehörden, hat am 30. August 2016 Leitlinien für die Umsetzung der Vorgaben veröffentlicht. Die BNetzA hat in diesem Zusammenhang nach Anhörung der betroffenen Kreise am 12. Juli 2017 eine Mitteilung zur Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe aus der TSM-VO für stationäre Breitbandanschlüsse im Download im Amtsblatt veröffentlicht, um diese handhabbar zu machen.
Die von der BNetzA zur Stärkung der Verbraucherinteressen erlassene Rechtsverordnung mit Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen im Mobilfunk- und Festnetzbereich ist in weiten Teilen am 1. Juni 2017 in Kraft getreten; die restlichen Teile folgten am 1. Dezember 2017. Die Verordnung sieht unter anderem Regelungen vor zur Kostenkontrolle, zur Überprüfung und Dokumentation der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate und zur Information von Kunden über Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss. Die neuen Regelungen werden von der Telefónica Deutschland Group berücksichtigt.
§ 111 TKG regelt, welche Kundendaten vor Freischaltung des Anschlusses zu erheben und zu speichern sind. Seit 1. Juli 2017 sieht diese Norm vor, dass vor der Aktivierung von Prepaid-SIM-Karten die Richtigkeit der erhobenen Kundendaten anhand bestimmter Ausweisdokumente oder entsprechender anderer, von der BNetzA zwischenzeitlich festgelegter Verfahren überprüft werden muss. Die Telefónica Deutschland Group berücksichtigt diese Änderungen in ihren Geschäftsprozessen.
Im Dezember 2015 wurde ein Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, wonach die technische und organisatorische Realisierung der anlasslosen Speicherung von bestimmten Verkehrsdaten zum 1. Juli 2017 hätte erfolgen müssen. In einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster aus Juni 2017 wurde die Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Speicherung in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat die BNetzA eine Mitteilung veröffentlicht, wonach sie bis zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen absehen wird. Die Telefónica Deutschland Group hat deshalb die Speicherung vorläufig ausgesetzt.
Die im November 2015 in Kraft getretene TSM-VO regelt Änderungen der bestehenden Roaming-Verordnung. So sind seit 15. Juni 2017 Roaming-Aufschläge bei Endkunden auf ihren jeweiligen Inlandstarif grundsätzlich abgeschafft ("Roam-like-at-home"). Aufschläge in Höhe der ebenfalls seit 15. Juni 2017 wirksamen Großkunden-Maximalentgelte dürfen nur noch ab Erreichen einer Fair-use-Grenze erhoben werden. Einzelheiten dieser Fair-use-Grenze hatte die EU-Kommission im Dezember 2016 final verabschiedet. Das BEREC, ein Gremium europäischer Regulierungsbehörden, hat am 27. März 2017 Leitlinien für die Umsetzung der seit 15. Juni 2017 gültigen Roaming-Vorgaben veröffentlicht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hinsichtlich einzelner Aspekte der Umsetzung von Roam-like-at-home abgemahnt. Da die Umsetzung durch Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Einklang mit den Vorgaben der BNetzA erfolgte, wurde der Abmahnung nicht zugestimmt. Der VZBV hat trotzdem Klage erhoben.
Mit Beschluss vom 6. März 2017 erteilte die BNetzA die finale Genehmigung der am 30. November 2016 zunächst vorläufig genehmigten Mobilfunkterminierungsentgelte (MTR). Seit dem 1. Dezember 2016 waren Entgelte in Höhe von 1,1 EUR-Cent pro Minute und ab dem 1. Dezember 2017 in Höhe von 1,07 EUR-Cent pro Minute gültig, die ab dem 1. Dezember 2018 auf 0,95 EUR-Cent pro Minute weiter abgesenkt werden. Diese Entgelte wurden für alle Mobilfunknetzbetreiber symmetrisch genehmigt. Sie sind bis zum 30.November 2019 wirksam. Die Entgelte wurden auf Basis des neuen Kostenmaßstabs pureLRIC genehmigt. Die Absenkungen sind insgesamt weniger stark ausgefallen, als es zunächst erwartet worden war.
Die Festnetzterminierungsentgelte (FTR) in Höhe von 0,24 EUR-Cent pro Minute sind Ende Dezember 2016 ausgelaufen. Für die Folgezeit genehmigte die BNetzA mit vorläufigem Beschluss vom 25. Januar 2017 und endgültigem Beschluss vom 20. Oktober 2017 die Entgelte in Höhe von 0,1 EUR-Cent pro Minute. Diese Entgelte wurden symmetrisch für alle regulierten Festnetzbetreiber für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 genehmigt. Die FTR der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) dienen dabei als Referenzmaßstab für alle anderen Festnetzbetreiber. Gegen ihre FTR-Genehmigung hat die Telekom Klage erhoben.
Die BNetzA hat am 14. März 2017 unter dem Titel "Fragen der Entgeltregulierung bei FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten mit Blick auf den Ausbau hochleistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen" ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Damit wird untersucht, wie ein beschleunigter Ausbau von Glasfasernetzen regulatorisch unterstützt werden kann. Die Konsultation befasst sich mit den entgeltbezogenen Aspekten der Regulierung. In der Zukunft könnte eine Abkehr von der heutigen kostenbasierten Regulierung die Folge sein. Etwaige Änderungen am Regulierungsmaßstab werden frühestens Ende des Jahres 2018 erwartet. Parallel hat die BNetzA im Mai 2017 eine Marktuntersuchung zur Regulierungsbedürftigkeit und dem Vorliegen beträchtlicher Marktmacht begonnen, die sich auch auf die Märkte 3a (= Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang) und 3b (= Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang) bezieht. Kernpunkt dieser Untersuchung wird die Frage sein, ob FttH/B-basierte Vorleistungsprodukte weiterhin dem bundesweiten Anschlussmarkt zugeordnet werden, in dem sich auch kupferbasierte Anschlüsse und Kabel-Anschlüsse befinden. Diese Untersuchung ist Voraussetzung für eine etwaige Entgeltregulierung. Erste Entscheidungen werden frühestens im 2. Quartal 2018 erwartet.
Die Telekom Deutschland GmbH hat angekündigt, ihr Produktangebot im Rahmen der regulierten Vorleistung "Bitstream Access" voraussichtlich ab August 2018 um sogenannte "Super-Vectoring"-Anschlüsse zu erweitern. Hierdurch würde die mögliche Bandbreite von VDSL-Anschlüssen im Vergleich zu heute deutlich erhöht werden. Telekom ist verpflichtet, wettbewerbsfähige Preise am Vorleistungsmarkt anzubieten, diese sind jedoch noch nicht bekannt. Durch die geplante Einführung wird eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der Telefónica Deutschland Group auf dem Festnetzmarkt erwartet, da die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Kabelnetzbetreibern und FTTB/H-Anbietern verbessert werden kann.
In einem dynamischen, aber rationalem Umfeld zeigte der deutsche Mobilfunkmarkt seit Mitte des Jahres eine zunehmende Ausrichtung auf größere Datenpakete. Telefónica Deutschland Group war mit dem Geburtstagsangebot O2 Free 15 und der Aktualisierung des O2 Free Tarifportfolios Anfang September Vorreiter dieser Entwicklung. So konnten wir neue Maßstäbe für die mobile Freiheit unserer Kunden setzen. Wir stimulieren weiter den Verbrauch von mobilen Daten und investieren in unsere Kernmarke O2. So stärken wir unsere Marktpositionierung.
Gleichzeitig setzen wir planmäßig die Integration von Telefónica Deutschland Group und E-Plus fort. 2017 haben wir die Anfang des Jahres erneut erhöhten Synergien mit OIBDA-relevanten Einsparungen von ca. 160 Mio. EUR sowie zusätzlichen CapEx-Synergien in Höhe von ca. 80 Mio. EUR erfolgreich erwirtschaftet. Ebenso machen wir mit der Integration der Netzwerke solide Fortschritte - mit dem Ziel, die Konsolidierung bis spätestens bis Ende 2018 abzuschließen. Nun wenden wir uns zunehmend der digitalen Transformation unseres Unternehmens zu und stellen dabei den Kunden in den Mittelpunkt unserer Aktivitäten.
Per Ende Dezember 2017 belief sich die Zahl der Kundenanschlüsse der Telefónica Deutschland Group auf 47,6 Mio., ein Rückgang um 3,5%gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ursächlich hierfür war insbesondere die Entwicklung bei den mobilen Prepaid Anschlüssen. Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse betrug zum Jahresende 43,2 Mio., ein Rückgang von 2,6% gegenüber dem Vorjahr. Mit Jahresbeginn 2017 haben wir eine zusätzliche Form der Kundenanschlusszählung auf marktüblicher Berechnungsbasis für Inaktivität eingeführt. Nach dieser neuen Zählweise verfügten wir per Ende Dezember 2017 über 45,9 Mio. Mobilfunkkunden.
Das mobile Postpaid-Geschäft bewies weiterhin gutes Momentum mit 737 Tsd. Netto-Neuanschlüssen im Geschäftsjahr 2017. Der Beitrag des Partnergeschäfts betrug 55% an den Brutto-Kundenzuwächsen; dies reflektiert die deutlichen Verbesserungen der Preisverhältnisse im Discount-Umfeld. Gleichzeitig hat Telefónica Deutschland am strategischen Fokus auf die Entwicklung der eigenen Kundenbasis und der Kundenbindung festgehalten und dabei die positive Kundenreaktion auf O2 Free 15 und das aktualisierte O2 Free Portfolio genutzt. Die Postpaid-Kundenbasis nahm gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 3,6% auf 21,3 Mio. Anschlüsse zum 31. Dezember 2017 zu.
Der Kundenstamm im Prepaid-Geschäft nahm per Ende Dezember 2017 um 1.903 Tsd. Anschlüsse ab und betrug 21,9 Mio. Anschlüsse, ein Minus von 8,0% gegenüber dem 31. Dezember 2016, wobei die Kundennachfrage im zweiten Halbjahr aufgrund der im Juli 2017 eingeführten Ausweispflicht für Prepaid-Karten und die damit verbundene höhere Komplexität im Registrierungsprozess nachließ. Die Nachfrage wurde außerdem nach kurzzeitig von Reisenden aus dem europäischen Ausland genutzten SIM-Karten durch die "Roam-like-home"-Regulierung beeinflusst. Darüber hinaus haben wir zum Jahresende eine technische Anpassung der Kundenbasis als Folge der mit der Kundenmigration verbundenen IT-Harmonisierung durchgeführt.
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen lagen bei 5.287 Mio. EUR, ein Minus von 2,8 %, was auf regulatorische Einflüsse, die anhaltenden OTT-Trends, anhaltende Tarifrotationen der Bestandskunden sowie den höheren Anteil an Umsatzerlösen aus dem Wholesale-Geschäft zurückzuführen ist. Bereinigt um regulatorischen Effekte aus der Absenkung der Terminierungsentgelte und der europäischen Roaming-Verordnung in Höhe von insgesamt 146 Mio. EUR war der MSR im Geschäftsjahr 2017 mit -0,1% im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Damit setzte sich die sequentielle Verbesserung der MSR-Entwicklung weiter fort.
Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) belief sich auf 1.785 Mio. EUR im Vergleich zu 2.069 Mio. EUR im Vorjahr, welches den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius beinhaltete. Bereinigt um Sondereffekte5 belief sich das OIBDA im Geschäftsjahr 2017 auf 1.840 Mio. EUR, ein Plus von 2,6% im Vergleich zu 1.793 Mio. EUR in 20165,6 . Auf dieser Basis stieg die OIBDA-Marge5,6 im Jahresvergleich um 1,3% Prozentpunkte auf 25,2%.
Dieses Ergebnis liegt im Rahmen unserer Erwartungen. Das OIBDA profitierte dabei von zusätzlichen Einsparungen aus Integrationsaktivitäten in Höhe von ca. 160 Mio. EUR, in erster Linie getragen vom Personalrestrukturierungsprogramm, der Netzwerkintegration und Optimierung des stationären Vertriebsnetzes. Gleichzeitig investierten wir weiterhin in die Marke O2 und unsere Marktpositionierung.
Erwartungsgemäß fiel der Investitionsaufwand (CapEx)7 im Geschäftsjahr 2017 um 13,7% gegenüber dem Vorjahr auf 950 Mio. EUR, wobei zusätzliche Synergien in Höhe von ca. 80 Mio. EUR realisiert wurden. Die Telefónica Deutschland Group fokussierte sich dabei auf die Netzwerkkonsolidierung und den weiteren LTE-Ausbau.
5 Sondereffekte beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, 2 Mio. EUR akquisitionsbezogene Beraterkosten sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Höhe von 352 Mio. EUR.
6 Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
7 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
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| Referenzwert 2016 (in Millionen EUR) | Ursprünglicher Ausblick 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Aktualisierter Ausblick 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Geschäftsjahr 2017 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) | Bewertung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (MSR) bereinigt8 | 5.437 | Leicht negativ bis unverändert im Jahresvergleich | Leicht negativ bis unverändert im Jahresvergleich | -0,1% | Wie erwartet |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte9,10 | 1.793 | Unverändert bis mittleres einstelliges prozentuales Wachstum im Jahresvergleich | Unverändert bis niedriges einstelliges prozentuales Wachstum im Jahresvergleich | +2,6% | Wie erwartet |
| CapEx11 | 1.102 | ca. 1 Mrd. EUR | ca. 1 Mrd. EUR | 950 Mio. EUR | Wie erwartet |
Der Geschäftsverlauf wird in den folgenden Kapiteln näher erläutert.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (206) | (2,8) |
| Sonstige Erträge | 159 | 502 | (343) | (68,3) |
| Betriebliche Aufwendungen | (5.670) | (5.936) | 266 | (4,5) |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | (2.396) | (2.452) | 56 | (2,3) |
| Personalaufwand | (642) | (646) | 4 | (0,6) |
| Sonstige Aufwendungen | (2.633) | (2.838) | 205 | (7,2) |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) | 1.785 | 2.069 | (284) | (13,7) |
| OIBDA-Marge | 24,5% | 27,6% | (3,1%-p.) | |
| Abschreibungen | (1.869) | (2.118) | 249 | (11,8) |
| Betriebsergebnis | (84) | (50) | (35) | 69,7 |
| Finanzergebnis | (34) | (36) | 3 | (7,1) |
| Ergebnis vor Steuern | (118) | (86) | (32) | 37,4 |
| Ertragsteuern | (262) | (90) | (172) | 191,4 |
| Periodenergebnis | (381) | (176) | (204) | 116,2 |
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk | 6.415 | 6.498 | (83) | (1,3) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen | 5.287 | 5.437 | (150) | (2,8) |
| Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware | 1.128 | 1.061 | 67 | 6,4 |
| Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL | 862 | 981 | (119) | (12,2) |
| Sonstige Umsatzerlöse | 19 | 23 | (4) | (17,7) |
| Umsatzerlöse | 7.296 | 7.503 | (206) | (2,8) |
8 Die Auswirkungen der regulatorischen Veränderungen in Form der Terminierungsentgelteffekte und des Gleitpfads der europäischen Roaming-Verordnung sind in der Prognose der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen nicht enthalten. Insgesamt hat sich dieser Effekt in 2017 im Jahresvergleich mit ca. 2,7% negativ auf die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ausgewirkt.
9 Sondereffekte beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, 2 Mio. EUR akquisitionsbezogene Beraterkosten sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Hohe von 28 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 89 Mio. EUR sowie den Nettoveräußerungsgewinn aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur von Mobilfunksendemasten an Telxius in Höhe von 352 Mio. EUR.
10 Zu Vergleichszwecken wurde für das OIBDA bereinigt um Sondereffekte ein Vergleichswert für das Geschäftsjahr 2016 berechnet, der die Operate-Lease-Effekte aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten von Telefónica Deutschland im April 2016 berücksichtigt, als sei dieser am 1. Januar 2016 erfolgt.
11 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
Die Verringerung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2017 ist begründet in einem Rückgang der Umsatzerlöse aus Mobilfunk, insbesondere aus Mobilfunkdienstleistungen, die durch regulatorische Effekte aus der Kürzung der Terminierungsentgelte und der europäische Roaming-Verordnung beeinflusst wurden (>REGULATORISCHE EINFLÜSSE AUF DIE TELEFÓNICA DEUTSCHLAND GROUP) sowie anhaltende OTT-Trends und anhaltende Tarifrotationen der Bestandskunden beeinflusst wurden. Zum anderen ist der Rückgang der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen ein Beleg für die zunehmende Wettbewerbsdynamik mit der damit verbundenen Stärke des Partnergeschäfts, die zu einem höheren Anteil der Umsatzerlöse aus dem Wholesale-Geschäft führte. Hingegen stiegen die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware aufgrund der verbesserten Nachfrage nach Mobilfunk-Hardware wieder an. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden geringere Umsätze aus Festnetz/DSL realisiert, die auf den Rückgang des Wholesale-Geschäfts im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung der ULL-Infrastruktur sowie eine gesunkenen DSLKundenbasis zurückzuführen sind.


Der Rückgang in einem weiterhin anspruchsvollen und wettbewerbsintensiven deutschen Markt ist auf regulatorische Einflüsse, weiter bestehende OTT-Trends und die anhaltende Tarifrotation der Bestandskunden sowie den höheren Anteil an Umsatzerlösen aus dem Wholesale-Geschäft zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der regulatorischen Effekte aus der Kürzung der Terminierungsentgelte und der EU Roaming-Gesetzgebung lagen die Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen annähernd auf Vorjahresniveau. Telefónica Deutschland Group sieht sich in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, in dem sich die oben erwähnten Umsatzeffekte gegenläufig auf die Effekte aus der erfolgreichen Vermarktung des O2 Free Portfolios bei Neu- und Bestandskunden auswirkten. Es konnte ein stetiges Kundenwachstum bei unseren Partnermarken verzeichnet werden. Demzufolge vergrößerte sich unsere Postpaid-Mobilfunkkundenbasis im Geschäftsjahr 2017 um 737 Tsd. Nettoneukunden auf 21,3 Mio. (Anstieg 2016: 1.453 Tsd.), was in einem Anstieg des Anteils unserer Postpaid-Kunden an unserer Mobilfunkkundenbasis um 3,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 49,3% resultierte. Bedingt durch ein niedriges Preisniveau im Partnergeschäft und die regulatorischen Effekte verringerte sich entsprechend der durchschnittliche Kundenumsatz (ARPU) auf 9,7 EUR gegenüber dem Vorjahresniveau (2016: 10,3 EUR). Weiterhin schreitet die Erhöhung der LTE-Netzabdeckung kontinuierlich voran. Die Nachfrage nach Datendiensten (z. B. mobiles Internet, Dienstleistungsanwendungen und andere Dateninhalte) nimmt weiter zu, getrieben durch die zunehmende Anzahl LTE-fähiger Mobilfunkgeräte in Verbindung mit einer steigenden Nutzung mobiler Audio- und Video-Applikationen. Über unser O2 Free-Portfolio sowie den Fokus auf größere Datenpakete im Markt konnten wir eine Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts realisieren. Die Umsatzerlöse im mobilen Datengeschäft waren mit 2.985 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 (-0,2% gegenüber dem Vorjahr) annähernd stabil entgegen anhaltender OTT-Trends, die durch Kundennachfrage nach größeren Datenpaketen kompensiert werden. Die Umsatzerlöse aus Nicht-SMS-Daten beliefen sich per Ende Dezember 2017 auf 2.411 Mio. EUR (+4,8% gegenüber dem Vorjahr). Damit ist der Anteil an den Datenumsätzen im Geschäftsjahr 2017 im Jahresvergleich um 1,4 Prozentpunkte auf 56,5% gestiegen.
Die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware unterliegen generellen Schwankungen, insbesondere aufgrund der Abhängigkeit vom Verkaufsstart neuer Endgeräte. Entgegen der Trends von längeren Austauschzyklen sowie der Sättigung des deutschen Marktes für Mobilfunk-Hardware, was im Einklang mit der allgemeinen Entwicklung der europäischen Märkte steht (>GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN), stiegen die Verkaufszahlen von Endgeräten - auch an Mobilfunkpartner -aufgrund einer verbesserten Nachfrage nach MobilfunkHardware im zweiten Halbjahr sowie aufgrund von Lagerräumungsaktionen im Vorjahresvergleich an.
Grund war ein einmaliger Sondereffekt aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten an Telxius, S.A. in Höhe von 352 Mio. EUR im ersten Halbjahr 2016 (>KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016, WESENTLICHE EREIGNISSE).
Telefónica Deutschland Group profitierte in erster Linie nach wie vor von zusätzlichen Synergien aus Integrationsprojekten, während gleichzeitig in den Markt investiert wurde. Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich auf 82 Mio. EUR und bezogen sich hauptsächlich auf die Netzwerkkonsolidierung, die Optimierung des stationären Vertriebsnetzes und das Personalrestrukturierungsprogramm.


Der Wareneinsatz fiel insbesondere aufgrund der Kürzung der Mobilfunkterminierungsentgelte im Dezember 2016 im Jahresvergleich geringer aus, wohingegen die Aufwendungen für verkaufte Endgeräte aufgrund höherer Volumina gestiegen sind. Ebenso gegenläufig wirkten sich die höheren Wholesalekosten für Outbound-Roaming aus.
Bereinigt um die Restrukturierungsaufwendungen (Geschäftsjahr 2017: 44 Mio. EUR; Geschäftsjahr 2016: 46 Mio. EUR) beträgt der Rückgang 2 Mio. EUR und reflektiert trotz steigender Mitarbeiterzahlen die erfolgreiche Umsetzung des Personalrestrukturierungsprogramms. Der Anstieg der Mitarbeiterzahlen ist sowohl auf die Internalisierung von bisher externen Mitarbeitern insbesondere im Bereich Customer Service als auch auf die geänderte Konzernstruktur zurückzuführen.
Die Einsparungen aus Integrationsprojekten wurden teilweise durch höhere kommerzielle Kosten bei der Positionierung und Vermarktung des O2 Free Portfolios in einem kompetitiven Marktumfeld sowie durch Promotions anlässlich des Markengeburtstags von O2 kompensiert. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2017 Restrukturierungskosten in Höhe von 38 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016: 43 Mio. EUR) und verringerte Gruppengebühren in Höhe von 36 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2016: 55 Mio. EUR).
Das OIBDA lag weit unter dem Vorjahresergebnis, das einen Sondereffekt aus dem Verkauf von Sendemasten im April 2016 enthielt. Das um Sondereffekte bereinigte OIBDA spiegelt ein verringertes Kostenniveau infolge der Realisierung von Synergien wider. Gegenläufig wirkten höhere kommerzielle Kosten bei der Markenpositionierung der Kernmarke O2.

Der Rückgang ist das Ergebnis der im Vorjahr beschleunigten Abschreibungen von Softwareanlagen im Zusammenhang mit der IT-Integration sowie des Ablaufs der Nutzungsdauer verschiedener Frequenzlizenzen im Jahr 2016. Teilweise wurde dieser Effekt kompensiert durch Aktivierung von im Geschäftsjahr 2017 neu in Gebrauch genommenen Frequenzlizenzen.
Die Entwicklung resultiert insbesondere aus dem Sondereffekt durch den im ersten Halbjahr 2016 realisierten Nettoveräußerungsgewinn in Höhe von 352 Mio. EUR aus dem Verkauf der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius S.A. Gegenläufig wirken sich die gegenüber dem Vorjahr um 249 Mio. EUR gesunkenen Abschreibungen aus.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Wesentlichen durch eine Refinanzierung zu niedrigeren Zinssätzen.
Die Telefónica Deutschland Group verzeichnete im Jahr 2017 kein positives zu versteuerndes Einkommen und wird folglich erneut keine laufenden Ertragsteuern zahlen. Der im Geschäftsjahr enthaltene Steueraufwand in Höhe von 262 Mio. EUR bezieht sich daher im Wesentlichen auf Veränderungen der latenten Steuern. In der Vorperiode resultierte ein Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 90 Mio. EUR.
Die Risikokontrolle und eine zentrale Steuerung bilden die Grundprinzipien des Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group. Ziel des Finanzmanagements ist es, dauerhaft ausreichend finanzielle Liquidität und Stabilität sicherzustellen. Risikokontrollen werden eingesetzt, um potenzielle Risiken zu antizipieren und mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzusteuern. Es sind derzeit keine Sachverhalte bekannt, dass Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Eine wichtige Steuerungskennzahl ist dabei der Nettoverschuldungsgrad (>STEUERUNGSSYSTEM).
Zur Fremdkapitalbeschaffung werden sowohl Kreditlinien als auch Kapitalmarktinstrumente genutzt.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 22. März 2016 eine Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2017 nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren. Die Laufzeit dieser Konsortialkreditlinie wurde erstmalig im Februar 2017 um ein Jahr bis März 2022 verlängert und ist maximal bis März 2023 verlängerbar.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. Juni 2016 ihren ersten Finanzierungsvertrag mit der EIB in Höhe von 450 Mio. EUR unterzeichnet. Die Linie dient der Finanzierung der Konsolidierung, Modernisierung und Erweiterung des Mobilfunknetzes der Telefónica Deutschland Group nach der Akquisition der E-Plus Gruppe und wurde zum 31. Dezember 2017 vollständig in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit von bis zu acht Jahren.
Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2032 und einer Gesamtsumme von 300 Mio. EUR abgeschlossen.
Im November 2013 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine Anleihe mit einem Nominalbetrag von 600 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf Jahren und im Februar 2014 eine weitere Anleihe mit einem Nominalbetrag von 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren platziert. Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Anleihe ihrer Gesellschafterin, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Beide Anleihen werden von der Telefónica Deutschland garantiert. Die Einzelheiten stellen sich wie folgt dar:
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| Betrag nominal (in Mio. EUR) |
Laufzeit von bis | Kupon p.a. | |
|---|---|---|---|
| 600 | 22.11.2013 | 22.11.2018 | 1,875% |
| 500 | 10.02.2014 | 10.02.2021 | 2,375% |
Die Telefónica Deutschland Group hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Finanzierungsgesellschaft der Telefónica S.A. Group, Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Die finanzielle Flexibilität des Konzerns ist durch die Verfügbarkeit ungenutzter Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2.015 Mio. EUR weiterhin sichergestellt. Es handelt sich dabei um bilaterale revolvierende Kreditfaziliäten bei verschiedenen Banken in Höhe von 710 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, die nicht in Anspruch genommene Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR, 55 Mio. EUR zur Verfügung stehende kurzfristige Überziehungslinien der Telfisa Global B.V., sowie die nicht beanspruchte Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR.
Die Telefónica Deutschland Group wird sich auch in Zukunft am Liquiditätsmanagement-System der Telefónica, S.A. Group beteiligen. Hierzu wurden mit Telfisa Global B.V. Vereinbarungen über Einlagen und das Liquiditätsmanagement getroffen. Die liquiden Mittel der gesamten Telefónica, S.A. Group werden anhand dieser Vereinbarungen zentralisiert. Auf diese Weise wird von den Skalenvorteilen der gesamten Telefónica, S.A. Group profitiert. Im Rahmen des Cash Pooling stehen dem Konzern bis zu einem Höchstbetrag von 55 Mio. EUR kurzfristige Überziehungslinien zur Verfügung. Die Telefónica, S.A. hat sich für die Verpflichtungen der Telfisa Global B.V. aus den Cash-Pooling-Vereinbarungen verbürgt.
Es wurden mit unterschiedlichen Kreditinstituten Factoring-Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen abgeschlossen, um damit das Working Capital zu stärken. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Wesentlichen Factoring-Transaktionen über Ratenforderungen mit einem Nettozufluss an Liquidität von insgesamt 621 Mio. EUR abgeschlossen. Übertragene Forderungen wurden ausgebucht. Weitere Informationen zum Silent Factoring können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen werden (>ANHANG NR. 4.4 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND
SONSTIGE FORDERUNGEN).
Um die finanzielle Effizienz und die Flexibilität der liquiden Mittel zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Group mit bestimmten kommerziellen Lieferanten Vereinbarungen über die Verlängerung der Zahlungsfristen geschlossen. Hierbei wurden die branchentypischen Zahlungsziele nicht überschritten, sodass die Lieferverbindlichkeiten unverändert als solche ausgewiesen wurden.
Die Tabelle 5 zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzschulden - d. h. den Saldo aus zinstragenden Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der zinstragenden finanziellen Vermögenswerte und Forderungen.
Die Nettofinanzschulden zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 266 Mio. EUR auf 1.064 Mio. EUR, woraus für das Geschäftsjahr 2017 ein Nettoverschuldungsgrad12 in Höhe von 0,6x resultiert.
12 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch LTM (Last Twelve Months) OIBDA bereinigt um Sondereffekten (31. Dezember 2017: 1.840 Mio. EUR; 31. Dezember 2016: 1.805 Mio. EUR).
Der Anstieg der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2017 wurde maßgeblich durch die Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2016 (744 Mio. EUR) sowie den Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen in Höhe von 680 Mio. EUR beeinflusst.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2017.

* Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen
** Exklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A Liquidität | 587 | 613 | (26) | (4,2) |
| B Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte(1) | 177 | 251 | (74) | (29,4) |
| C Kurzfristige Finanzschulden(2) | 635 | 31 | 605 | 1.978,6 |
| D=C-A-B Kurzfristige Nettofinanzschulden | (129) | (833) | 704 | (84,6) |
| E Langfristige finanzielle Vermögenswerte(1) | 75 | 89 | (14) | (15,8) |
| F Langfristige Finanzschulden(2) | 1.268 | 1.721 | (453) | (26,3) |
| G=F-E Langfristige Nettofinanzschulden | 1.193 | 1.631 | (439) | (26,9) |
| H=D+G Nettofinanzschulden(3) | 1.064 | 798 | 266 | 33,3 |
(1) Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten noch nicht fällige Handset-Forderungen, die positive Wertentwicklung des Fair value Hedge für festverzinsliche Finanzschulden sowie ausgegebene Darlehen an Dritte.
(2) Kurzfristige und langfristige Finanzschulden beinhalten ausgegebene Anleihen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, sonstige Darlehen, sowie Leasingschulden.
(3) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Die Handset-Forderungen sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen erhöhten sich um 14 Mio. EUR auf 2.779 Mio. EUR, insbesondere aufgrund erhöhter zukünftiger Verpflichtungen für Mietleitungen. Die Abnahme- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erhöhten sich um 335 Mio. EUR auf 2.203 Mio. EUR, insbesondere aufgrund höherer Bestellobligo und Abnahmeverpflichtungen für Hardware. Weitere Informationen können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen werden (> ANHANG NR. 19.1. OPERATINGLEASINGVERHÄLTNISSE UND ABNAHME- UND SONSTIGE VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN).
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 613 | 533 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 1.702 | 1.859 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | (1.022) | (455) |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | (706) | (1.323) |
| Nettozu-(ab)nahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (26) | 80 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 587 | 613 |
Nachfolgend wird die Entwicklung der Zahlungsflüsse der Telefónica Deutschland Group in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 analysiert.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die Veränderung des Working Capital, welche im Berichtszeitraum bei -26 Mio. EUR lag und im Geschäftsjahr 2016 sich auf 165 Mio. EUR belief. Der positive Working Capital resultierte im Vorjahr überwiegend aus den zum Jahresende erhöhten Voucherverkäufen.
Die Mittelzuflüsse in Höhe von 49 Mio. EUR liegen um 542 Mio. EUR unter den Mittelzuflüssen des Vorjahres, die wesentlich durch die getätigte Veräußerung der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius, S.A. beeinflusst waren. Hieraus wurde im Geschäftsjahr 2016 ein Zahlungseingang in Höhe von 587 Mio. EUR verzeichnet.
Die Mittelabflüsse lagen mit 1.070 Mio. EUR um 23 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen mit 29 Mio. EUR Auszahlungen für Unternehmenserwerbe.
Die Mittelabflüsse erhöhten sich um 524 Mio. EUR auf 2.697 Mio. EUR und beinhalten die Rückzahlungen des Darlehens mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 1.125 Mio. EUR, der Konsortialkreditlinie in Höhe von 700 Mio. EUR sowie die Zahlung der Dividende in Höhe von 744 Mio. EUR. Im Vergleich wurden im Geschäftsjahr 2016 500 Mio. EUR des Darlehens mit der Telfisa Global B.V., 550 Mio. EUR der Konsortialkreditlinie und 180 Mio. EUR aus Finanzierungsleasing-Vereinbarungen zurückgezahlt sowie eine Zahlung der Dividende in Höhe von 714 Mio. EUR geleistet. Weiterhin wurden im Vorjahr 119 Mio. EUR Verbindlichkeiten mit im Jahr 2015 verlängerten Zahlungsfristen beglichen.
Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von verzinslichen Schulden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.141 Mio. EUR auf 1.991 Mio. EUR und ist auf die Inanspruchnahme der Konzernkreditlinie mit Telfisa Global B.V. zurückzuführen.
Aufgrund der oben beschriebenen Mittelzuflüsse/(-abflüsse) nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 26 Mio. EUR ab und beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 587 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 613 Mio. EUR).
Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen nahm um 727 Mio. EUR ab und lag zum 31. Dezember 2017 bei 680 Mio. EUR (2016: 1.408 Mio. EUR).
Diese Entwicklung ergab sich im Wesentlichen aus dem Zahlungseingang der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung der passiven Infrastruktur der Sendemasten an die Telxius S.A. im ersten Halbjahr 2016 in Höhe von 587 Mio. EUR sowie weiterhin aus der Veränderung des Working Capital. Gegenläufig wirkte der rückläufige CapEx.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| OIBDA | 1.785 | 2.069 | (284) | (13,7) |
| - CapEX(1) | (932) | (1.102) | 170 | (15,4) |
| \= Operating Cashflow (OpCF) | 853 | 967 | (114) | (11,8) |
| +/- Veränderung des Working Capitals | (132) | 237 | (369) | (155,6) |
| +/- (Gewinne) Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten | (30) | (352) | 323 | (91,6) |
| +/- Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen und andere Effekte | 31 | 591 | (561) | (94,8) |
| + Nettozinszahlungen | (27) | (23) | (4) | 17,9 |
| + Gezahlte Steuern | - | (0) | 0 | (100,0) |
| +/- Ein- / Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte | 14 | (13) | 26 | (207,3) |
| \= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(2) und vor Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel | 709 | 1.408 | (698) | (49,6) |
| + Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel | (29) | - | (29) | (100,0) |
| \= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(2) | 680 | 1.408 | (727) | (51,7) |
| - Zahlung für Spektrum | (111) | (115) | 4 | (3,7) |
| - Dividendenzahlungen | (744) | (714) | (30) | 4,2 |
| \= Free Cashflow nach Dividenden- und Spektrumszahlungen | (175) | 578 | (753) | (130,2) |
(1) Exklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen und der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
(2) Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstötigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 | Veränderung | % Veränderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7.445 | 8.146 | (701) | (8,6) |
| Sachanlagen | 4.041 | 4.217 | (175) | (4,2) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 1.334 | 1.537 | (203) | (13,2) |
| Latente Steueransprüche | 162 | 427 | (265) | (62,1) |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 111 | 85 | 26 | 30,1 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 315 | 191 | 124 | 65,1 |
| Vorräte | 105 | 85 | 20 | 23,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 587 | 613 | (26) | (4,2) |
| Summe Vermögenswerte = Summe Eigen- und Fremdkapital | 14.100 | 15.301 | (1.201) | (7,8) |
| Verzinsliche Schulden | 1.905 | 1.758 | 147 | 8,4 |
| Rückstellungen | 741 | 750 | (9) | (1,2) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.242 | 2.303 | (61) | (2,6) |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 133 | 79 | 54 | 67,7 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 782 | 1.002 | (221) | (22,0) |
| Eigenkapital | 8.297 | 9.408 | (1.111) | (11,8) |
Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte in Höhe von 1.008 Mio. EUR aus planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer. Gegenläufig wirkten sich die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 278 Mio. EUR aus. Diese betrafen im Wesentlichen Investitionen in Software.
Aufgrund der aktiven Nutzung wurden im Berichtszeitraum 858 Mio. EUR, der in 2015 erworbenen Mobilfunkfrequenzen, von Anlagen im Bau/Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte in Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Lizenzen umgegliedert.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist auf planmäßige Abschreibungen in Höhe von 862 Mio. EUR zurückzuführen. Demgegenüber stehen Zugänge des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 676 Mio. EUR.
Die Investitionen (CapEx) beliefen sich in 2017 auf 950 Mio. EUR im Vergleich zu 1.102 Mio. EUR in der Vergleichsperiode 2016. Im Wesentlichen investierte die Telefónica Deutschland Group weiterhin in die Konsolidierung des Netzwerks sowie in den weiteren Ausbau des LTE-Netzes.
13 Inklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingsverhältnissen und exklusive der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.
Ursächlich für die Veränderung ist im Wesentlichen der Rückgang der Handset-Forderungen, hauptsächlich verursacht durch den Einsatz von Silent Factoring Transaktionen und dem Auslauf von Handset-Leasingmodellen.
Die latenten Steueransprüche vermindern sich im Wesentlichen durch die Realisierung von steuermindernden temporären Differenzen, welche unter anderem durch planmäßig realisierte steuerliche Mehrabschreibungen sowie längere Abschreibungszeiträume für steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern verursacht werden. Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche zumindest teilweise verwendet werden können. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden in diese Überprüfung einbezogen.
Die Entwicklung reflektierte im Wesentlichen die Aktivierung von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen. Dieser Effekt wurde teilweise durch rückläufige Sicherheitsleistung für Silent Factoring kompensiert.
Der Anstieg resultierte hauptsächlich aus Steuerforderungen in Höhe von 78 Mio. EUR sowie weiterhin aus geleisteten Vorauszahlungen für Mieten von Antennenstandorten und Leitungen.
Grund hierfür war der Bestandsaufbau für Vertriebsaktivitäten von neu auf dem Markt erschienenen Endgeräten.
Der Rückgang ist auf mehrere Effekte zurückzuführen (>FINANZLAGE).
Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus der Inanspruchnahme des Finanzierungsvertrags mit der EIB in Höhe von 200 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten sich die Rückzahlung des Konsortialkredits in Höhe von 50 Mio. EUR sowie gesunkene Verpflichtungen aus dem Finanzierungsleasing aus.
Die Veränderung ist das Ergebnis der gegenläufigen Entwicklung der rückläufigen Restrukturierungsverpflichtungen um 41 Mio. EUR durch Verbrauch sowie der um 45 Mio. EUR erhöhten Pensionsrückstellungen, aufgrund der Aktivierung von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung.
Die Entwicklung ist insbesondere auf den Ausgleich der offenen Zahlungsverpflichtung aus der Mobilfunk-Frequenzauktion in Höhe von 111 Mio. EUR zurückzuführen.
Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem Verbrauch der zum Jahresende 2016 getätigten Voucherverkäufe. Ebenso wirkten sich erbrachte Leistungen im Rahmen des Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator (MBA MVNO) Vertrags aus.
Die Eigenkapitalveränderung ist hauptsächlich auf die am 12. Mai 2017 vollzogene Dividendenzahlung in Höhe von 744 Mio. EUR sowie auf das Periodenergebnis in Höhe von -381 Mio. EUR zurückzuführen. Weitere im Eigenkapital erfasste Effekte beziehen sich mit 7 Mio. EUR auf die anteilsbasierte Vergütung sowie in Höhe von 5 Mio. EUR auf die Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unsere Mitarbeiter sind mit den Herausforderungen der sich schnell entwickelnden Telekommunikationsbranche konfrontiert, die von ihnen verlangt, sich ständig neue Kompetenzen und einschlägige Qualifikationen für das digitale Zeitalter anzueignen. Wir unterstützen die berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter durch ein breites Angebot an Weiterbildungsprogrammen und Lernangeboten, z. B. im Bereich Digital- und Führungskompetenzen. Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, in ihre berufliche Entwicklung zu investieren, und geben ihnen die zeitlichen Möglichkeiten, die sie für den erfolgreichen Abschluss der Höherqualifikation benötigen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter mit einer breiten Palette von Programmen wie flexibler Arbeitszeit und der Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten, die einen Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben ermöglichen, einschließlich des Zeitraums vor und während der Elternzeit und der anschließenden Rückkehr in das Berufsleben. Darüber hinaus bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Dadurch unterstützen wir unsere Mitarbeiter bei der Suche nach der richtigen Kinderbetreuung oder nach Betreuungsmöglichkeiten für Familienangehörige, Nachhilfeunterricht oder Haushaltshilfen. Durch alle diese Initiativen wollen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter erhöhen und sie noch stärker an das Unternehmen binden.
Eines unserer wichtigsten Ziele im Jahr 2017 war die Weiterentwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter. 2017 investierte die Telefónica Deutschland Group insgesamt 6,3 Mio. EUR in Schulungen und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Wir messen regelmäßig die Mitarbeiterzufriedenheit. Einmal im Jahr führen wir eine Mitarbeiterumfrage durch, um das Engagement der Mitarbeiter und das allgemeine Betriebsklima zu messen. Wir nutzen diese Umfrage als wichtigen Indikator für die Unternehmensführung und - gestaltung.
Unsere Attraktivität als Arbeitgeber am Markt spiegelt sich in den externen Bewerberzahlen in Höhe von 9.415 Bewerbungen auf 789 veröffentlichte Stellenanzeigen wider - eine Quote von 11,9 Bewerbungen pro veröffentlichter Stellenanzeige. Wir konnten im vergangenen Jahr bedarfsorientiert 1.405 externe Einstellungen vornehmen (2016: 1.657 externe Einstellungen).
2017 beschäftigte die Telefónica Deutschland Group 9.405 Mitarbeiter (2016: 9.272 Mitarbeiter) basierend auf einer durchschnittlichen Berechnung des Personalstands jeweils zum Ende der Quartale in 2017 bzw. 2016.
Bei der Stichtagsbetrachtung waren zum 31. Dezember 2017 9.281 Mitarbeiter (2016: 9.476 Mitarbeiter) in unserem Unternehmen beschäftigt. Die Fluktuationsrate betrug 17,4 % (2016: 17,9 %). Die Fluktuation ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch die weitere Umsetzung des Restrukturierungsplans begründet. Gegenläufig wirkte sich im Wesentlichen die Internalisierung von externen Mitarbeitern insbesondere im Bereich Customer Services aus.
Nach dem Abbau von rund 1300 Vollzeitstellen in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen des Resturukturierungsprogramms, das ein Ziel von 1600 Vollzeitstellen vorsah, ist der Rest des Programms im Jahr 2017 nahezu abgeschlossen.
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und die DZ Bank AG mit der Platzierung eines Schuldscheindarlehens bestehend aus verschiedenen Tranchen mit Laufzeiten bis zu 15 Jahren und einem Zielvolumen von insgesamt bis zu 200 Mio. EUR mandatiert. Die Platzierung hat im Januar 2018 begonnen und der Abschluß der Transaktion ist für das 1. Quartal 2018 geplant. Der Finanzierungsvertrag wird nur nach einer erfolgreichen Platzierung im Februar abgeschlossen, wobei die Zahlung erst am 28. Februar oder im März erfolgt.
Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres 2017 haben sich nicht ergeben.
Die Telefónica Deutschland Group antizipiert neue Geschäftsmöglichkeiten, um den Unternehmenswert langfristig zu steigern und das Umsatzwachstum fortzusetzen. Um diese Chancen zu nutzen und die Effizienz zu steigern, muss das Unternehmen jedoch auch gewisse Risiken eingehen. Unser Risikomanagement ist darauf ausgelegt, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv gegenzusteuern.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind wir mit verschiedenen geschäftlichen, operationellen, finanziellen und sonstigen (globalen) Risiken konfrontiert. Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Basis der von uns getroffenen organisatorischen, strategischen und finanziellen Entscheidungen und Vorkehrungen.
Jede Geschäftstätigkeit birgt Risiken, die den Prozess der Zielfestlegung und der Zielerfüllung beeinträchtigen können. Diese Risiken entstehen aus der Ungewissheit zukünftiger Ereignisse - häufig aufgrund unzureichender Informationen - und haben zur Folge, dass Zielvorgaben verfehlt werden können. Werden Risiken nicht erkannt und behandelt, können sie die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens gefährden. Um angemessen auf diese Tatsache zu reagieren, hat die Unternehmensführung einen Risikomanagementprozess eingeführt. Dieser soll die frühzeitige und vollständige Transparenz hinsichtlich neuer Risiken oder Veränderungen an bestehenden Risiken gewährleisten.
Das Risikomanagement ist ein fester Bestandteil der Entscheidungsprozesse der Telefónica Deutschland Group. Das Verfahren stellt sicher, dass Risikobewertungen in die Entscheidungsfindung einfließen und frühzeitig Maßnahmen zur Minderung und Bewältigung von Risiken ergriffen werden. Die Grundlage hierfür ist die Bewertung, Kommunikation und Handhabung von Risiken durch alle Manager des Unternehmens. Ein unterer Grenzwert für die Erfassung von Risiken ist grundsätzlich nicht festgelegt. Die Abteilung Risikomanagement stellt das Risikoregister des Unternehmens bereit, das auch die Tochtergesellschaften abdeckt. Im Rahmen der Erstellung des Risikoregisters wird gewährleistet, dass gleichartige oder kumulativ wirkende Risiken zusammengefasst und damit einer ganzheitlichen Betrachtung zugeführt werden. Zudem wird dieser sogenannte Bottom-up-Ansatz, d.h. die Identifizierung von Risiken durch die operativen Einheiten, durch einen Top-down-Ansatz ergänzt, um eine unternehmensübergreifende Perspektive auf Risiken sicherzustellen. Zweck des Top-down-Ansatzes ist es, Risiken, die ausschließlich auf höchster Managementebene oder unter Zugrundelegung einer gruppenweiten Betrachtung identifiziert werden können, einer Diskussion mit den operativ verantwortlichen Einheiten zuzuführen. Damit sollen eine vollständige Qualifizierung sowie eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht und die Relevanz für zukünftige Berichterstattungen evaluiert werden. Dabei steht das Risikomanagement kontinuierlich mit sämtlichen Unternehmensbereichen und unseren Risikokoordinatoren in Kontakt, um Risiken sowie deren Management und Entwicklung fortlaufend zu verfolgen und zu beurteilen. Verantwortliche Mitarbeiter werden individuell geschult, um einen einheitlichen, strukturierten Prozess der Risikoerfassung und -bewertung sicherzustellen. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeitern Grundlagenschulungen zur Verfügung, um diese allgemein für das Management von Risiken zu sensibilisieren.
Risiken werden mit Blick auf ihre Auswirkungen auf unsere Geschäftsziele bewertet, sowohl aus betrieblicher als auch aus finanzieller Sicht. Das Risikoregister beruht auf einer Datenbank, die sämtliche identifizierten Risiken, ihren aktuellen Status, bereits getroffene Maßnahmen und festgelegte Aktionspläne beinhaltet.
In einem formellen, vorausschauenden Verfahren wird dem Vorstand regelmäßig über das Risikoregister der Telefónica Deutschland Group Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) wird regelmäßig über Risiken und deren Entwicklung informiert.
Chancen werden nicht im Risikomanagementsystem erfasst.
Im folgenden Abschnitt werden die Risiken dargestellt, die unsere Finanzlage, unsere Wettbewerbsfähigkeit oder unsere Fähigkeit zur Umsetzung der Zielvorgaben erheblich beeinträchtigen könnten. Die Darstellung folgt dem Nettoprinzip, d.h. die Beschreibung und Beurteilung der Risiken wird unter Berücksichtigung erfolgter Risikobegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.
Für die Ermittlung der im Folgenden dargestellten Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Geschäftsentwicklung verwenden wir als Ausgangspunkt eine 5x5 Matrix, innerhalb derer das potenzielle Schadenvolumen sowie die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit in jeweils fünf Kategorien eingeteilt werden:

Aus der Kombination des potenziellen Schadenvolumens und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit werden die einzelnen Risiken in drei Kategorien eingeteilt (bedeutende, moderate und geringe Risiken). Als bedeutend für das Unternehmen werden alle Risiken mit einem sehr hohen potenziellen Schadenvolumen angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt. Mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit fallen auch Risikopunkte mit hohem oder mittlerem potenziellen Schadenvolumen in diese Kategorie. Risiken mit einem sehr geringen potenziellen Schadensvolumen werden grundsätzlich als geringe Risiken angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt.
Als gering eingestufte Risiken werden nicht an den Vorstand berichtet und sind daher in der Risikoauflistung des folgenden Kapitels nicht enthalten. Solche Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses erfasst, dokumentiert und durch die relevanten Führungsebenen verwaltet.
Für den internen Gebrauch und das Reporting innerhalb des Konzerns werden Risiken in Geschäftsrisiken, operationelle Risiken, finanzielle Risiken und sonstige (globale) Risiken unterteilt. Diese Einteilung wird auch diesem Kapitel des Berichts zugrunde gelegt. Die Risiken werden gemäß ihrer Rangfolge in den jeweiligen Kategorien genannt.
Darüber hinaus kann unser Unternehmen durch andere oder zusätzliche Risiken beeinflusst werden, die uns gegenwärtig nicht bewusst sind oder die wir nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als wesentlich erachten. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich derzeit als geringer eingeschätzte Risiken innerhalb des Prognosezeitraums in einer Weise verändern, dass sie eine potenziell höhere Auswirkung haben können als derzeit als bedeutender eingeschätzte Risiken.
Wir sind auf Märkten tätig, die sich durch ein hohes Maß an Wettbewerb und kontinuierliche technologische Entwicklungen auszeichnen. Unser Unternehmen steht in einem zunehmenden Wettbewerb mit alternativen Telekommunikationsanbietern wie Kabelbetreiber, MVNOs sowie Unternehmen für Unterhaltungselektronik, und auch mit alternativen Telekommunikationsdienstleistungen wie OTT (Over-the-top). Es besteht das Risiko, unsere Wachstumsziele und geplanten Umsatzerlöse nicht zu erreichen. Um uns gegenüber diesen Unternehmen und Entwicklungen zu behaupten, müssen wir auch in Zukunft wettbewerbsfähige Dienstleistungen zur Verfügung stellen und unsere Produkte erfolgreich vermarkten. Dazu beobachten wir neue Kundenbedürfnisse, die Geschäftsaktivitäten unserer Mitbewerber, technologische Änderungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen systematisch und berücksichtigen sie bei unseren Planungen. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.
In einem Umfeld, welches durch starken technischen Wandel gekennzeichnet ist, besteht das Risiko, dass wir technische Anforderungen und Kundenwünsche nicht rechtzeitig antizipieren und umsetzen können. Fehlinterpretationen und falsche Entscheidungen bergen das Risiko, dass die Akzeptanz unserer Produkte durch den Kunden negativ beeinflusst wird, und könnten dazu führen, dass wir unsere Wachstums- und Ertragsziele nicht erreichen. Diesem moderaten Risiko versuchen wir durch ein Monitoring unserer Bruttomarge, Churn-Raten sowie umfassender Markforschungsaktivitäten zu begegnen.
Wir sind in einem stark regulierten Marktumfeld aktiv. Entscheidungen der Regulierungsbehörden können Dienstleistungen, Produkte und Preise direkt und bedeutend beeinflussen.
Unsere Lizenzen und die uns gewährte Lizenznutzungsrechte sind befristet und von einer vorhergehenden Zuteilung abhängig. Wenn wir die für unser Geschäft notwendigen Lizenzen und Frequenznutzungsrechte nicht verlängern oder neu einholen können oder wenn sich die finanziellen Bedingungen für die Nutzung dieser Lizenzen und Rechte erheblich ändern, entstehen höhere Investitionskosten als geplant. Eine ebenso hierdurch mögliche Veränderung im Netzausbau könnte sich auch negativ auf die erwarteten Umsatzerlöse auswirken. Insgesamt stufen wir das Risiko als bedeutend ein.
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt erheblichen Einflüssen und Vorgaben der Regulierungsbehörden. Abweichungen bei der Interpretation dieser Vorgaben könnten jedoch Bußgelder zur Folge haben und sich somit negativ auf unsere Finanzlage oder Reputation auswirken.
Preisregulierte Dienste umfassen auch das internationale Roaming von Sprach-, SMS- und Datendiensten. Die EU-Kommission hat mit der im November 2015 in Kraft getretenen Telecom-Single-Market-Verordnung (TSM-VO) eine schrittweise Abschaffung der Roaming-Aufschläge bei Endkunden auf ihren jeweiligen Inlandstarif ("Roam-like-home") bis zum 15. Juni 2017 beschlossen (>Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Group). Dennoch können die Regulierungsbehörden darüber hinaus jederzeit zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Roaming-Tarife und Festnetz- oder Mobilfunkterminierungsentgelte weiter zu kürzen. Ebenso könnten sie uns dazu verpflichten, Dritten zu reduzierten Preisen Zugang zu unseren Netzen zu gewähren. Es besteht somit das moderate Risiko, dass sich die Maßnahmen der Regulierungsbehörden nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.
In der von der EU-Kommission erfolgten Freigabe des Erwerbs der E-Plus Gruppe wurde die Telefónica Deutschland Group zur Erfüllung verschiedener Auflagen verpflichtet. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung, einem potenziellen neuen Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen, Infrastruktur und Netzkapazitäten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Frequenzauktion im Jahr 2015 ist kein Neueinsteiger aufgetreten und auch sonst wurde diese Auflage bislang nicht abgerufen. Zur Erfüllung einer weiteren Auflage haben wir mit der Drillisch Group umfangreiche Vereinbarungen zur Abgabe von Netzkapazitäten und Serviceleistungen getroffen. Zur Sicherstellung der strikten Einhaltung der geschlossenen Verträge und damit zur Vermeidung erheblicher möglicher Strafzahlungen wurde ein umfangreiches Projekt aufgesetzt. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.
Die elektromagnetische Verträglichkeit von Sendeanlagen könnte aufgrund möglicher, bisher nicht bewiesener Gesundheitsrisiken einer Neuregelung unterliegen. Dabei wäre eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und des Ausbaus unseres Mobilfunknetzes im Falle einer Änderung der Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Sendeleistung möglich. Dieses Risiko ist als moderat einzustufen.
Um den genannten regulatorischen Risiken entgegenzuwirken, pflegt die Telefónica Deutschland Group einen engen Austausch zu den Entscheidungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene. So können wir unsere Interessen und Standpunkte rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbringen. Zudem prüfen und nutzen wir Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, um für uns positive Veränderungen aktiv herbeizuführen.
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit begegnet die Telefónica Deutschland Group Risiken durch den Abschluss umfangreicher Versicherungen. Insbesondere Risiken, die sich aus dem Betrieb der technischen Infrastruktur sowie durch mögliche Verstöße gegen das Urheber- oder Patentrecht ergeben könnten, werden dadurch signifikant reduziert. Trotzdem könnten unvorhergesehene Ereignisse unter anderem Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn sich unser Versicherungsschutz oder unsere Rückstellungen als unzureichend herausstellen sollten. Im Rahmen des Managements unserer Versicherungsabdeckung findet eine regelmäßige Überprüfung statt, um eine bestmögliche und wirtschaftliche Abdeckung zu erreichen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit hängt von unserer Fähigkeit ab, neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu halten. In einem Umfeld, welches durch ständige Weiterentwicklung von Produkten, Services und Tarifen gekennzeichnet ist, müssen wir darüber hinaus auch unsere Netzwerkleistung und die unserer Wettbewerber im Blick haben. Sollten unsere Angebote auf dem Markt keine Akzeptanz finden, würden wir in der Neukundengewinnung hinter unseren Wettbewerbern stehen. Wir begegnen diesem bedeutenden Risiko einerseits durch die intensive Beobachtung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, aber auch durch ein umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente.
Anhaltende oder wiederholte Störungen oder Schäden in unseren Mobilfunk- oder Festnetzen sowie in unseren technischen Anlagen könnten die Kundenzufriedenheit negativ beeinflussen und Kundenverlust oder Umsatzeinbußen zur Folge haben. Auch hier setzen wir unser umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente und Systeme entgegen. Zudem sind versicherbare Risiken im Rahmen unseres Versicherungsprogramms abgedeckt. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.
Gerade die derzeitigen Netzwerkkonsolidierungen können vorübergehende, regionale Verschlechterungen bedingen. Dies könnte zu höheren Churn-Raten und in der Konsequenz zu Umsatzverlusten führen. Hier setzen wir auf die ständige Kontrolle der Qualitätsindikatoren. Einen speziellen Fokus legen wir auf Kundenbeschwerden, wobei gerade für Großkunden hier entsprechende Ressourcen bereitgestellt sind. Derzeit stufen wir dieses Risiko als moderat ein.
Als Mobilfunk- und Festnetzbetreiber sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten und -produkten sind wir-wie andere Unternehmen aus der Branche auch - von wenigen Hauptlieferanten abhängig. Diese stellen wichtige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die hauptsächlich die IT- und Netzinfrastruktur betreffen. Wenn diese Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht termingerecht zur Verfügung stellen, könnte dies den Betrieb und Ausbau des Netzes gefährden, was sich wiederum nachteilig auf unser Unternehmen und die Ertragslage auswirken könnte. Das Gleiche gilt, wenn Anbieter, an die wir aus Effizienzgründen Projekte vergeben, die Dienstleistungen nicht in der geforderten Frist oder Qualität erbringen. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements bewerten wir fortlaufend die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen sowie die hier möglichen Risiken. Wir können dadurch Schwachstellen frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Die Nutzung der Kernmarke O2 in Deutschland ist Gegenstand einer Lizenzvereinbarung mit der O2 Worldwide Ltd., einem Tochterunternehmen der Telefónica, S.A. Mit KPN besteht eine langfristige Vereinbarung über die Nutzung der Marke BASE in Deutschland. Für unsere Geschäftstätigkeit sind die Markenrechte von erheblicher Bedeutung. Gerade der Verlust einer Marke könnte sich auf Kundenwachstum und damit die Umsatzerlöse negativ auswirken. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein, auch wenn keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung der Vertragsbeziehungen vorliegen.
Die Telefónica Deutschland Group bezieht auch nach der eigenen Börsennotierung und dem Zusammenschluss mit der E-Plus Gruppe in erheblichem Ausmaß Dienstleistungen und Vorleistungen von der Telefónica, S.A. Group. Insbesondere im Bereich des Finanzmanagements sowie bezüglich IT-Dienstleistungen besteht eine Reihe von Verträgen. Sollten Vorleistungen durch die Telefónica, S.A. Group nicht weiter erbracht werden, besteht das moderate Risiko, diese am Markt nicht oder nicht zu gleich günstigen Konditionen beziehen zu können. Auch hier liegen keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung dieser Dienstleistungsbeziehungen vor.
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Telefónica Deutschland Group zur Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen verpflichtet. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften beinhaltet per se ein Risiko für die Geschäftstätigkeit, den Geschäftserfolg sowie die Reputation des Unternehmens.
Im Zuge unserer Geschäftstätigkeit sammeln und verarbeiten wir Kundendaten und andere personenbezogene Daten. Es besteht das Risiko eines Missbrauchs oder Verlusts dieser Daten. Dies könnte einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Bestimmungen darstellen und Bußgelder, Reputationsverluste sowie die Abwanderung von Kunden und damit einhergehend Umsatzverlust zur Folge haben. Insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung konnte es zu Verzögerungen bei der Implementierung dieser Vorgaben kommen und die Zahlung von Bußgeldern durch uns zur Folge haben. Deshalb stufen wir das Risiko nicht mehr als moderat, sondern als bedeutend ein.
Aus den Verträgen mit Vertriebspartnern, Lieferanten und Kunden können sich Vertragsstrafen oder Forderungen ergeben, sollten wir unseren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder z.B. vereinbarte Abnahmemengen nicht erfüllen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.
Unsere Kundenbeziehungen sowie die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben, werden von Verbraucherschutzagenturen ständig beobachtet. Von der Unternehmenssicht abweichende Interpretationen konnten dazu führen, dass diese Agenturen eine Verletzung der Kundenrechte sehen und rechtliche Maßnahmen gegen uns ergreifen. Es besteht das moderate Risiko, dass dadurch unser Geschäftsergebnis oder unsere Reputation negativ beeinträchtigt werden könnten.
Die Airdata AG, Stuttgart und die 1&1 Telecom GmbH, Montabaur haben ihre ursprünglich eingereichten Klagen am Gericht der Europäischen Union gegen die Freigabeentscheidung der EU-Kommission vom 2. Juli 2014 zum Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Holding AG mit E-Plus wieder zurückgenommen. Die Klagen zielten auf eine vollständige Aufhebung der Freigabeentscheidung ab. Mass Response und Multiconnect haben Klagen gegen die Äußerungen der EU Kommission zum Umfang unserer 4G Zugangsverpflichtung eingereicht. Alternativ klagen sie hilfsweise jedoch auch gegen die Freigabeentscheidung als solche. Da die mit den ursprünglichen Klagen von Airdata AG und 1&1 Telecom GmbH verbundenen potenziellen finanziellen Auswirkungen nun gesunken sind, stufen wir das Risiko nicht mehr als bedeutend, sondern als moderat ein.
Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken, insbesondere aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, hat die Telefónica Deutschland Group ein Compliance Management System etabliert. Bestandteile dieses Managementsystems sind die geltenden Geschäftsgrundsätze, eine Reihe von Richtlinien sowie die fortlaufende Schulung von Mitarbeitern bezüglich der wesentlichen Rechtsvorschriften und Vorgaben, insbesondere auch die der neuen Datenschutzgrundverordnung sowie des Themas Informationssicherheit. In Ergänzung dazu sind rechtliche Risiken, soweit zulässig, durch Versicherungen abgedeckt. Zudem unterhält die Telefónica Deutschland Group eine interne Compliance- und Rechtsabteilung sowie ständigen Kontakt zu externen Rechtsanwaltskanzleien, Behörden, Vereinen und Verbänden.
Wie jedes Unternehmen werden wir regelmäßig Steuerprüfungen unterzogen. Solche beinhalten per se das Risiko, dass Steuernachzahlungen für vorherige Besteuerungszeiträume festgesetzt werden könnten, falls die Steuerbehörden eine abweichende Meinung zu den unserer Steuererklärung zugrunde liegenden Auslegungen und Zahlen vertreten. Weiterhin könnten Veränderungen im Steuerrecht oder die Auslegung existierender Vorschriften durch Gerichte oder Steuerbehörden negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage haben. Diesem moderaten Risiko versuchen wir durch regelmäßige Teilnahme an Expertenrunden und Arbeitskreisen zu begegnen, um hierdurch Veränderungen für die Auslegung der Steuergesetze frühzeitig erkennen zu können.
Zum Ende des Geschäftsjahres liegen keine wesentlichen sonstigen (globalen) Risiken vor.
Die Telefónica Deutschland Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Diese sind im Rahmen des oben beschriebenen Risikomanagementprozesses als geringe Risiken bewertet. Sollten diese Finanzmarktrisiken eintreten, könnten sie sich dennoch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Group auswirken und sind deshalb nachfolgend einzeln dargestellt.
Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien für Risikomanagementverfahren und für den Einsatz von Finanzinstrumenten festgelegt, einschließlich einer klaren Aufgabentrennung in Bezug auf Finanztätigkeiten, Abrechnung, Rechnungslegung und zugehöriges Controlling. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zum Management von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien festgelegt, die sich aus bewährten Standards für die Risikobewertung und die Überwachung im Hinblick auf den Einsatz von Finanzderivaten ableiten.
Das Marktrisiko besteht in dem Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie etwa Wechselkurs- und Zinssatzänderungen sich auf den Wert von Finanzinstrumenten oder auf die Erträge der Telefónica Deutschland Group auswirken.
Die zugrunde liegende Währung für die Finanzberichte der Telefónica Deutschland Group ist der Euro. Sämtliche Abschlüsse der Tochtergesellschaften der Telefónica Deutschland Group werden ebenfalls in Euro aufgestellt, daher unterliegt die Telefónica Deutschland Group keinem Translationsrisiko.
Das Transaktionsrisiko, das sich aus den Geschäftsbeziehungen der Telefónica Deutschland Group mit ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern in Ländern mit einer anderen Landeswährung als dem Euro ergibt, ist aufgrund des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts nicht wesentlich. Da sich die Telefónica Deutschland Group ausschließlich durch selbst generierte Zahlungsmittel in Euro sowie in Euro denominiertes Eigen- und Fremdkapital finanziert, ergibt sich hieraus ebenfalls kein Wechselkursrisiko.
Die Effekte vor Steuern einer simultanen, parallelen Aufwertung (Abwertung) des Euro gegenüber allen Fremdwährungen in Höhe von 10% auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung und dadurch auf das Eigenkapital hätte im Geschäftsjahr 2017 bzw. 2016 betragen:
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
Risikoposition | 2017 +/(-) 10% | Risikoposition | 2016 +/(-) 10% |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | (5,4) | 0,5/(0,5) | (12,4) | (1,1)/1,1 |
| GBP | 0,8 | 0,1/(0,1) | 0,6 | 0,1/(0,1) |
Da die Telefónica Deutschland Group kein Cashflow Hedge Accounting anwendete, war ausschließlich die Konzerngewinn-und Verlustrechnung von den Auswirkungen der Sensitivitäts-analyse betroffen.
Als Zinsrisiko wird das Risiko betrachtet, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko, indem es ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten anstrebt. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden ggf. Zinsswaps eingesetzt.
Bei der Telefónica Deutschland Group ergeben sich Zinsrisiken hauptsächlich durch variabel verzinste Darlehensverträge als Kreditnehmer und Zinsswaps sowie aus den variabel verzinsten Cash-Pooling-Konten bei der Telfisa Global B.V. Zur Reduzierung bestehender Zinsrisiken wurden im November 2013 und im Februar 2014 im Zusammenhang mit der Emission von Anleihen jeweils Zinsswaps auf einen Teilbetrag der Anleihenominalbeträge abgeschlossen. Auf der Grundlage dieser Zinsswap-Kontrakte zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Diese Zinsswaps gleichen in Höhe ihrer Nominalbeträge die Auswirkungen künftiger Marktzinsänderungen auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschulden aus den Anleiheemissionen aus (Fair Value Hedge). Die Sicherungsbeziehungen werden gemäß Hedge Accounting nach IAS 39 bilanziert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehungen wurden sowohl die Beziehung zwischen dem jeweiligen Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel und Strategie der Absicherung dokumentiert. Es erfolgten eine konkrete Zuordnung vom Absicherungsinstrument zu der entsprechenden Verbindlichkeit und eine Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung. Die bestehende Sicherungsbeziehung wird fortlaufend auf Effektivität hin überwacht.
Die Netto-Risikoposition für variable Zinsen der Telefónica Deutschland Group beträgt zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2017 -166 Mio. EUR und in 2016 -142 Mio. EUR, die im Wesentlichen auf die revolvierenden Kreditlinien, den Zinsswap und auf die bei der Telfisa Global B. V. hinterlegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zurückzuführen ist.
Die Effekte vor Steuern auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung aus der Änderung der Zinssätze variabel verzinslicher Finanzinstrumente von +/- 100 Basispunkten zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2017 und 2016 werden nachstehend angegeben. Es gibt keine Auswirkung, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen wird. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||
|---|---|---|
| (In Millionen EUR) |
2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| +100bp | 2 | 1 |
| -100bp | 4 | 4 |
Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko finanzieller Verluste aus der Unfähigkeit des Vertragspartners, Schulden vertragsgemäß zu tilgen oder zu bedienen. Das maximale Ausfallrisiko der Telefónica Deutschland Group entspricht zunächst dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte (ohne Berücksichtigung etwaiger Garantien oder Sicherheiten).
Die Telefónica Deutschland Group erachtet die Steuerung des kommerziellen Ausfallrisikos als entscheidend, um ihre Ziele für ein nachhaltiges Wachstum des Geschäfts und der Kundenbasis im Einklang mit ihren Risikomanagementrichtlinien zu erreichen. Für das Management und die Überwachung von Ausfallrisiken wurden geeignete Prozesse festgelegt, welche die laufende Überwachung von angenommenen Risiken und der Ausfallhöhe beinhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kunden, die erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group haben können. Für diese Kunden werden abhängig vom Geschäftsbereich und von der Art der Geschäftsbeziehung entsprechende Kreditmanagementinstrumente wie eine Kreditversicherung oder Sicherheiten für die Begrenzung des Ausfallrisikos eingesetzt. Zur Kontrolle des Ausfallrisikos führt die Telefónica Deutschland Group regelmäßig eine Analyse der Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch und bucht Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen mit Ausfallrisiko.
Die Telefónica Deutschland Group hat bezüglich ihrer Barüberschüsse im Einklang mit der Konzernpolitik der Telefónica Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., einer Konzerngesellschaft der Telefónica, S.A. Group, abgeschlossen und hinterlegt dort ihre Barüberschüsse. Die Telefónica, S.A. ist von internationalen Ratingagenturen mit einem Investment Grade Rating eingestuft.
Die finanziellen Vermögenswerte, bei denen die Telefónica, S.A. Group Vertragspartnerin war, beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf 650 Mio. EUR und zum 31. Dezember 2016 auf 643 Mio. EUR.
Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Zur Sicherstellung der Liquidität werden auf Basis einer detaillierten Finanzplanung die Mittelzu- und -abflüsse fortlaufend überwacht und zentral gesteuert. Die Telefónica Deutschland Group schließt im Rahmen ihres Liquiditätsmanagement entsprechend der Konzernpolitik der Telefónica, S.A. Group Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Niederlande, ab. Neben der operativen Liquidität werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend geprüft, um die finanzielle Flexibilität der Telefónica Deutschland Group sicherzustellen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 verfügt die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien aus kurzfristigen Überziehungslinien sowie revolvierenden Kreditfazilitäten und Darlehen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in einem Gesamtvolumen von 2.015 Mio. EUR, zum 31. Dezember 2016 betrugen diese nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien 1.675 Mio. EUR.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2017 587 Mio. EUR bzw. 613 Mio. EUR zum 31. Dezember 2016.
Die nachstehende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group auf Basis der vertraglichen, nicht diskontierten Zahlungen (inklusive Zinsen):
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| Zum 31. Dezember 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) |
Summe Buchwert | Mittelabfluss brutto | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden | 1.268 | 1.356 | - | 954 | 402 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 19 | 19 | - | 19 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 637 | 637 | 637 | - | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.224 | 2.224 | 2.224 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 4.147 | 4.236 | 2.861 | 973 | 402 |
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| Zum 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| (In Millionen EUR) |
Summe Buchwert | Mittelabfluss brutto | < 1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige verzinsliche Schulden | 1.721 | 1.860 | 79 | 1.433 | 348 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 17 | 17 | - | 17 | - |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | 37 | 37 | 37 | - | - |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 2.286 | 2.286 | 2.286 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 4.061 | 4.200 | 2.402 | 1.450 | 348 |
Die konsequente Nutzung unternehmerischer Chancen zur künftigen Steigerung von Umsatz und OIBDA sowie ihre frühzeitige und kontinuierliche Identifizierung, Analyse und Steuerung sind wesentliche Aufgaben des Managements der Telefónica Deutschland Group.
Die im Rahmen des strategischen Zielsetzungsprozesses ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale werden im Rahmen eines jährlichen Planungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Geschäftsbereichen priorisiert. Daraus werden in der Folge die entsprechenden strategischen Ziele abgeleitet. Zur Messung der strategischen Umsetzung werden konkrete finanzielle Ziele in Form finanzieller Leistungsindikatoren (KPIs) auf der Ebene der Geschäftsbereiche festgelegt.
Chancenmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses zur Bestimmung der strategischen Ziele. Es erfolgt sowohl im Rahmen der Budgeterstellung für die kommenden zwölf Monate als auch im Rahmen der langfristigen Planung.
Chancen werden weder im Risikoregister erfasst noch quantifiziert.
Im September 2017 haben wir unser Kundenangebot O2 Free angepasst. Mit dem neuen O2 Free Portfolio erhöhen wir die Attraktivität von höherwertigen Tarifen. Sollte die Kundenpenetration der höheren Tarife unsere Erwartungen übertreffen, könnten unsere Umsatzerlöse und das operative Ergebnis unsere aktuellen Prognosen übertreffen.
Die Entwicklung des deutschen Telekommunikationsmarkts wird auch künftig vom mobilen Datengeschäft und der wachsenden Nutzung mobiler Datengeräte wie Smartphones und Tablets getrieben. Im Allgemeinen ist ein wesentlicher Anstieg der Nachfrage nach mobilen Daten über verschiedene Effekte denkbar. Die Datennachfrage wird durch den weiteren Ausbau des LTE-Netzes und den steigenden Anteil von LTE-Geräten und neuen Portfolios mit großen Datenpacketen auch in Zukunft weiter steigen. Die höheren Übertragungsraten von LTE im Vergleich zu UMTS motivieren Kunden dazu, zunehmend datenintensive Dienste wie Musik- und Videostreaming auf mobilen Geräten zu nutzen. Infolgedessen haben LTE-Kunden einen höheren Datenverbrauch als UMTS-Kunden. Das bedeutet, dass LTE-Kunden Tarife mit größerem Datenvolumen benötigen, was sich wiederum positiv auf die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen auswirkt. Zweitens kann die Nachfrage auch von potenziellen neuen Diensten, zusätzlichen mit dem Internet verbundenen Geräten oder wachsender Popularität bestehender datenintensiver Dienste positiv beeinflusst werden.
Sollten sich einzelne Merkmale des deutschen Telekommunikationsmarktes wie beispielsweise Smartphone-Penetration, Nachfrage nach LTE oder durchschnittlicher monatlicher Datenverbrauch pro Kunde positiver als in unserem Ausblick prognostiziert auswirken, dann würden unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unseren derzeitigen Ausblick übertreffen.
In 2018 werden wir den Ausbau unseres LTE-Netzes weiter vorantreiben. Die Qualität des Netzes wird von der Einführung des 1800-MHz-LTE-Bands in Städten beeinflusst, wodurch sich die Gesamtkapazität erhöht. Sollte der Ausbau unseres LTE-Netzes aufgrund positiverer allgemeiner Bedingungen schneller erfolgen oder sollten unsere Kunden auf die bessere Qualität des LTE-Netzes positiver reagieren als in unserem Ausblick dargestellt, könnte unser Anteil am mobilen Datengeschäft stärker wachsen als vorhergesagt. Demzufolge könnten unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unsere derzeitige Prognose übertreffen.
Die höhere Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-VDSL-Verbindungen aufgrund einer schneller als geplant verlaufenden Einführung durch die Telekom Deutschland GmbH oder technische Fortschritte, welche die maximale Übertragungsrate dieses Produkts auf über 100 Mbit/s erhöhen, könnten zu einer stärker als erwarteten Nachfrage nach unseren VDSL-Produkten auf Basis der Kooperation im Festnetz führen. Dies würde sich positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser OIBDA auswirken und wir könnten demzufolge unsere Prognose übertreffen. Wir können über unsere Kooperation auch an Vorteilen neuer Technologien wie Super Vectoring teilhaben, die die Telekom zunehmend in ihrem Netz einsetzen wird.
Um unsere Position auf dem deutschen Markt für mobile Telekommunikationsdienstleistungen vollständig auszunutzen und zusätzliche Wachstumschancen zu monetarisieren, haben wir innovative digitale Produkte und Mehrwertdienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Kommunikationsdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen eingeführt. Auch ist die Einführung weiterer Projekte geplant. Insbesondere im Hinblick auf das IoT gehen einige Analysten davon aus, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren mit jährlichen Wachstumsraten im zweistelligen Bereich zunehmen wird.
Sollte sich die Nachfrage nach unseren digitalen Produkten und Dienstleistungen besser entwickeln als derzeit erwartet, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken und wir könnten unsere Prognose damit übertreffen.
In vielen Branchen einschließlich der Telekommunikation ist ein Trend zur "Selbstversorgung" zu beobachten. Prozesse, die früher von Servicepersonal durchgeführt wurden, werden nun zunehmend von den Kunden selbst online oder mittels Smartphone-Apps ausgeführt. Die Kunden übernehmen eine aktivere Rolle und profitieren von einem unmittelbaren visuellen Feedback. Darüber hinaus stehen Lösungen zur "Selbstversorgung" jederzeit rund um die Uhr zur Verfügung und eventuelle Warteschleifen können vermieden werden. Daher tritt das Smartphone zunehmend in den Mittelpunkt des täglichen digitalen Lebens.
Wenn dieser Trend stärker als erwartet anhält, könnte dies zu höherer Kundenzufriedenheit und Kosteneinsparungen beim Kundendienst führen und damit unser OIBDA erhöhen.
Als Teil eines der größten Telekommunikationskonzerne der Welt profitiert die Telefónica Deutschland Group von Skaleneffekten in den Bereichen Beschaffung, Kooperationen und Entwicklung digitaler Produkte. Sollten sich diese Skaleneffekte besser als erwartet entwickeln, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unsere Ertragslage auswirken und wir könnten unsere Prognose übertreffen.
Nach unserer Wertung resultieren die größten potenziellen Auswirkungen aus dem intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt, dem regulatorischen Umfeld sowie aus der Notwendigkeit, einen qualitativ hochwertigen Service sicherzustellen. Ein neues Risiko ergibt sich aus den laufenden Netzwerkkonsolidierungen. Die markanteste positive Veränderung ist der Wegfall des Risikos aus geänderten regulatorischen Anforderungen zur Erhebung und Validierung von Kundendaten gemäß § 111 TKG nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juli 2017.
Nach unserer Einschätzung hat sich die Lage der für die Telefónica Deutschland Group erheblichen Risiken und Chancen bis auf die oben genannten Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert.
Gegenwärtig werden durch uns keine Risiken identifiziert, die einzeln oder kumulativ mit anderen Risiken geeignet wären, den Fortbestand unseres Unternehmens zu gefährden.
Wir sind davon überzeugt, dass wir bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein werden, relevante Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen, um ihnen entgegenzuwirken, einleiten zu können.
Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft unseres Unternehmens eine solide Basis für unsere künftige Geschäftsentwicklung bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die sich dem Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen. Angesichts unserer technologisch hochwertigen Produktangebote, unserer Stellung im Markt, unserer digitalen Innovationskraft, der Zugehörigkeit zu einem der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt, unserer engagierten Mitarbeiter sowie unserer strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und Identifikation von Chancen sind wir zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den genannten Risiken und Chancen ergeben, im Jahr 2018 erfolgreich begegnen zu können.
Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB.
Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.
Das im Abschnitt >RISIKO- UND CHANGENMANAGEMENT beschriebene Risikomanagement beinhaltet auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise, deren Ziel die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist. Das von uns eingeführte IKS erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen z. B. des deutschen Aktiengesetzes und des HGB auch die Vorschriften des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act (SOX). Die Verpflichtung zur Erfüllung der vorgenannten SOX-Anforderungen durch die Telefónica Deutschland Group ergibt sich aus der Registrierung ihres Mehrheitsaktionärs, der Telefónica S.A., bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission). Weiterhin erfüllt das IKS der Telefónica Deutschland Group das globale IKS-Control-Setup der Telefónica S.A.
Die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Telefónica Deutschland und erfolgt unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen.
Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan. Diese müssen beide von allen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses analysiert. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden durch den Bereich Finance & Accounting in unseren Bilanzierungsrichtlinien und dem Kontenplan berücksichtigt.
Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Telefónica Deutschland, ihren Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Ventures) berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Die Rechnungslegung der einzelnen Gesellschaften erfolgt entweder durch den Bereich Finance & Accounting oder in enger Abstimmung mit diesem. Bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss in unserem Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen.
In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und regelmäßig geschult. Die Abschlussinformationen müssen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Kritische Aufgabenfelder im Rechnungslegungsprozess sind zum Zwecke einer wirksamen Funktionentrennung entsprechend aufgeteilt und es gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von einzelnen Konzerngesellschaften berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen werden insbesondere die IT-Sicherheit, das Veränderungsmanagement und die operativen IT-Vorgänge kontrolliert. Zugriffsberechtigungen beispielsweise sind definiert und etabliert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS wird jährlich durch den Vorstand der Telefónica Deutschland beurteilt. Dazu prüft unsere interne Revision kontinuierlich die Einhaltung der Richtlinien, die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres IKS sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Risikomanagementsystems und berichtet darüber dem Vorstand der Telefónica Deutschland.
Unter anderem durch den Prüfungsausschuss ist der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland gemäß § 171 Abs. 1 AktG i.V. m. § 107 Abs. 3 AktG in das IKS eingebunden. Diesem obliegt die Überwachung insbesondere des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Weiterhin sichtet der Prüfungsausschuss die Unterlagen zum Einzel- und Konzernabschluss der Telefónica Deutschland und erörtert die Abschlüsse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.
Im Rahmen seines risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet sich der Abschlussprüfer ein Urteil über die Wirksamkeit der für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS und berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Abschlussbesprechung.
Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bei Bedarf, beispielsweise zum Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder für steuerliche Zwecke, wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG eine wichtige Grundlage dar. Für die Telefónica Deutschland Holding AG und andere nach HGB bilanzierende Konzerngesellschaften ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der anderen nach HGB bilanzierenden Konzerngesellschaften.
Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2017 um 2,2%, preis-und kalenderbereinigt sogar um 2,5%. Die Wachstumsprognosen haben sich im Wesentlichen bestätigt und konnten im Vergleich zu früheren Prognosen sogar verbessert werden. So ist das kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im dritten Quartal 2017 um 0,8%höher als im zweiten Quartal 2017. Laut Angaben der Wirtschaftsinstitute wird der private und öffentliche Konsum auch 2018 die wesentliche Stütze der deutschen Konjunktur sein. Grundlage hierfür sind vor allem die steigende Kaufkraft der Haushalte und eine weiterhin positive Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Ein Risiko für die Konsumkonjunktur und damit auch für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bleibt nach wie vor eine etwaige Eskalation auf den internationalen Krisenherden. Außerdem bleibt abzuwarten, wie sich der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) auf die europäische und vor allem die deutsche Wirtschaft auswirken wird.
Quelle: Gfk Konsumklima, Bundesbank, BMWi, Statistisches Bundesamt, Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute
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| In % | 2016 | 2017 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,8 | 2,2 | 2,1 |
Neben der Vernetzung von Menschen bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie Industrie 4.0, Connected Car und autonomes Fahren, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities. Ein weiterer Trend ist die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
Smartphones und Tablets werden zum Wegbereiter des digitalen Wandels hin zu einem umfassenden "Digital Lifestyle" in Deutschland. Gleichzeitig erhöht die steigende Verbreitung von datenbasierten Kommunikationsdiensten, den sogenannten Over-the-top-Anwendungen (OTT) wie z. B. WhatsApp, Skype, Facebook, oder Apple Facetime oder auch Musik- und Videostreaming Anbietern, die Datennutzung.
Dies führt alles zu einem weiteren Anstieg des übertragenen Datenvolumens. Somit wird für Mobilfunkanbieter die Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts weiterhin stark im Fokus stehen. Analysten erwarten, dass im Jahr 2018 der Umsatz mit Daten um 13 Prozent steigen wird.
Gleichzeitig wird sich durch weiteren Preisdruck sowie ein geändertes Kundenverhalten der Negativtrend im "klassischen Telekommunikationsgeschäft" bei mobiler Sprache und SMS fortsetzen.
Quelle: Ovum, Analysys Mason, Bitkom, BMWi
Telefónica Deutschland Group erzielte 2017 ein solides operatives Ergebnis und setzte die Integrationsarbeiten wie geplant fort. Nachdem die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen in Vorperioden stark unter Druck stand, erreichte Telefónica Deutschland Group 2017 einen gegenüber dem Vorjahr stabilen Umsatz aus Mobilfunkdienstleistungen (bereinigt um regulatorische Effekte). Das Unternehmen erreichte ca. 75% bzw. ca. 670 Mio. EUR des gesamten Synergieziels an kumulierten operativen Cashflow-Einsparungen von 900 Mio. EUR im Jahr 2019. Diese führte zu einem Anstieg des OIBDA (bereinigt um Sondereffekte) von 2,6% gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus verzeichnete Telefónica Deutschland Group 2017 einen Investitionsaufwand in Höhe von 950 Mio. EUR. Auf diesen Erfolgen wird das Unternehmen 2018 aufbauen.
2017 blieb das Umfeld im deutschen Mobilfunkmarkt rational, aber dynamisch. Der Fokus der Marktteilnehmer lag auf profitablem Wachstum durch die Stimulierung von Datennutzung durch den Kunden. Telefónica Deutschland Group hat erfolgreich große Datenpakete in sein O2 Free-Portfolio aufgenommen und damit einen neuen Standard für mobile Freiheit gesetzt. Wir halten große Datenpakete für den nächsten logischen Schritt in einer zunehmend digitalen Welt und für einen wichtigen Treiber der Datenmonetarisierung. Er trägt dazu bei, den auslaufenden Trend der Tarifoptimierung in der Kundenbasis und OTT-Effekten auf den Umsatz aus Mobilfunkdienstleistungen entgegenzuwirken. Telefónica Deutschland Group wird auch 2018 in die Positionierung der O2 -Marke und des O2 Free-Portfolios im Kern-Segment des deutschen Markts investieren, um uns einen fairen Marktanteil zu sichern.
14 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 und IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.
Telefónica Deutschland Group setzt die erfolgreiche Mehrmarken- und Mehrkanalstrategie fort. Wir erwarten, dass sich das Preisniveau in 2018 weiter stabilisiert. Dennoch wird der Absatz im Partnerbereich aufgrund des Fokus auf größere Datenpakete und 4G erwartungsgemäß stark bleiben. Im Prepaid-Segment war im zweiten Halbjahr 2017 eine geringere Kundennachfrage zu verzeichnen, was auf die Einführung von Legitimationskontrollen und die neue Roaming-Verordnung zurückzuführen war. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend im Jahr 2018 und darüber hinaus fortsetzen wird. Die regulatorischen Änderungen (Senkung der Terminierungsentgelte und Roaming-Verordnung) blieben für die Umsatz- und OIBDA-Performance im Jahr 2017 ungünstig und werden sich auch im Jahr 2018 auswirken.
Telefónica Deutschland Group wird weiterhin neue Geschäftsmöglichkeiten nutzen, die sich in den Bereichen Advanced Data Analytics (ADA) und Internet der Dinge (IoT) ergeben: Mittelfristig erwarten wir vor allem vom IoT-Geschäft zusätzliche Wachstumschancen. Wir rechnen mit einem signifikanten Wachstum bei Geräten und Sensoren, das wir voraussichtlich durch Cross- und Upselling bei unseren zu mehr als 80% eigenen Kunden monetarisieren werden.
Wir messen den Erfolg dieser neuen Geschäftsfelder unter anderem an ihrem positiven Beitrag zur Umsatzentwicklung. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, ab 2018 die Umsatzerlöse als zentrale Finanzkennzahl einzuführen, um die oben genannten Chancen besser abzubilden. Umsatzerlöse werden hauptsächlich durch die Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkdienstleitungen generiert. Darüber hinaus beinhalten sie Erlöse aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware sowie aus dem Verkauf von Festnetzdiensten. Für das Jahr 2018 erwarten wir, dass die Umsatzerlöse (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 30-50 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert bleiben. Die regulatorischen Einbußen stammen im ersten Halbjahr im Wesentlichen aus den Effekten der Annualisierung der Europäischen Roaming-Verordnung und in geringerem Maße aus der nächsten Stufe der Absenkung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte von 1,1 EUR pro Minute auf 1,07 EUR zum 1. Dezember 2017 und auf 0,95 EUR zum 1. Dezember 2018. Die Umsätze aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware hängen von der Marktdynamik sowie von den Markteinführungszyklen und der Verfügbarkeit neuer Gerätegenerationen ab. Die Umsätze im Festnetzbereich werden weiterhin die Auswirkungen der schrittweisen Stilllegung unserer ULL-Breitbandzugangsinfrastruktur zeigen. Gleichzeitig vermarkten wir weiterhin Festnetz-Breitband- und konvergente Produkte auf der Grundlage unseres Vorleistungszugangs zur Netzinfrastruktur unserer Wettbewerber. Unsere Annahmen basieren auf einem anhaltend rationalen Wettbewerbsumfeld sowie stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Aus strategischer Sicht bleibt das um Sondereffekte bereinigte OIBDA ein zentraler finanzieller Leistungsindikator. Wir bekräftigen unser kumuliertes Synergieziel von etwa 900 Mio. EUR an Einsparungen beim operativen Cashflow in 2019 und streben Einsparungen von kumuliert ca. 800 Mio. EUR oder nahezu 90% des Gesamtziels bis Ende 2018 an. Weitere Einsparungen während des Jahres von ca. 80 Mio. EUR auf OIBDA-Ebene gehen überwiegend auf Einsparungen aus der Konsolidierung unseres Netzwerks zurück, die mit Ende 2018 weitgehend abgeschlossen sein wird, sowie auf einige Roll-over-Effekte aus der Restrukturierung von 1600 FTE, die wir per Ende 2017 weitgehend abgeschlossen hatten. Auf CapEx-Ebene erwarten wir während des Jahres weitere Einsparungen von etwa 50 Mio. EUR, die maßgeblich auf dem Ausbau eines einzigen LTE-Netzwerks) beruhen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass sich das um Sondereffekte bereinigte OIBDA (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 40-60 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr unverändert bis leicht positiv entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass die vorgenannten Integrationseinsparungen weitere Marktinvestitionen kompensieren werden. Unsere Einschätzung der regulatorischen Auswirkungen und des Marktinvestitionsbedarfs basiert auf der Erwartung eines weiterhin rationalen Kundenverhaltens auf die Roaming-Gesetzgebung und eines rationalen Verhaltens der Marktakteure. Wir gehen davon aus, dass die Margen für Mobilfunkhardware weiterhin weitgehend neutral bleiben.
Bei unserer Fokussierung auf die Umsatzerlöse als wichtigen Leistungsindikator betrachten wir die Investitionsquote als aussagekräftigeren Indikator in Bezug auf Industriestandards und Vergleichbarkeit. Daher ersetzen wir den Gesamtinvestitionsaufwand (CapEx) durch die Investitionsquote (Capex-Sales Ratio) als wichtigen Leistungsindikator für das Geschäftsjahr 2018. Telefónica Deutschland Group wird sich auch in diesem Jahr auf die Netzkonsolidierung, den weiteren Ausbau und die Verdichtung von LTE sowie auf die digitale Transformation unseres Geschäfts konzentrieren. Wir erwarten, dass die Investitionsquote (Capex-Sales Ratio) im Geschäftsjahr 2018 bei etwa 12-13% liegen wird.
Unser Zielverschuldungsgrad15 von maximal 1,0x Nettoverschuldung über OIBDA bleibt unverändert und wird kontinuierlich überprüft, etwa im Hinblick auf die Einführung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir in der Lage sind, einen soliden Free Cash Flow zu erwirtschaften. Wir unterstützen weiterhin eine hohe Dividendenauszahlung im Verhältnis zum Free Cash Flow. Wir bekräftigen zudem unseren Dividendenausblick mit einem prognostizierten Dividendenwachstum über 3 Jahre (2016-2018). Dies umfasst den Vorschlag einer Dividende in Höhe von 0,26 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2017, der auf der für Mai 2018 vorgesehenen Hauptversammlung eingebracht werden wird. Wir sind weiterhin bestrebt, eine überdurchschnittliche Aktionärsrendite zu erwirtschaften, und unterstützen auch weiterhin eine hohe Ausschüttungsquote im Verhältnis zum Free Cash Flow.
15 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden dividiert durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekte der letzten zwölf Monate.
Im Jahr 2017 hat Telefónica Deutschland Group erneut ihre operative Stärke unter Beweis gestellt. Das Unternehmen blickt nun auf das nächste Kapitel: Die digitale Transformation zu Deutschlands "Mobile Customer Champion" und "Digital Champion" mit einem klaren Fokus auf der Verbesserung des Kundenerlebnisses und die einfachere, schnellere und bessere Gestaltung unserer Abläufe für unsere Kunden. Bis 2019 bauen wir Deutschlands größtes und modernstes Mobilfunknetz auf, wobei der Schwerpunkt auf dem Zugang und der Zuverlässigkeit für die Mehrzahl der deutschen Kunden liegt. Wir werden die Datennutzung in einem wirtschaftlich stabilen Umfeld und in einem rationalen, aber dynamischen Telekommunikationsumfeld mit erheblichem Wachstumspotenzial für Daten und Geräte weiter vorantreiben. In diesem Umfeld rechnen wir mittelfristig mit einem Umsatzwachstum im Einklang mit dem Markt und gewinnen dabei Marktanteile im IoT-Geschäft. Unsere eigenen Kunden sind unser größtes Kapital, und wir wollen sie fördern und weiterentwickeln, sowie viele weitere Kunden mit unserem erfolgreichen Multi-Channel- und Multi-Brand-Ansatzes bedienen. Unser Ziel ist es, Innovationen mit einem schnellen und flexiblen Go-to-Market-Ansatz sowie zukunftssicheren Produkten, Dienstleistungen und Lösungen in unseren verschiedenen Geschäftsbereichen zu realisieren. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin auf die operative Effizienz konzentrieren. Wir gehen davon aus, dass wir durch die digitale Transformation unsere Margen weiter ausbauen und die Investitionen mittelfristig stabil halten können. Schließlich werden wir dank eines konservativen Finanzierungsprofils, das von einer soliden Free Cash Flow Entwicklung gestützt wird, eine attraktive Aktionärsrendite aufrechterhalten.
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| Referenzwert 2017 | Ausblick für 2018 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7.296 Mio. EUR | Weitgehend unverändert ggä. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 30-50 Mio. EUR) |
| OIBDA bereinigt um Sondereffekte | 1.840 Mio. EUR | Unverändert bis leicht positiv ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Einbußen in Höhe von ca. 40-60 Mio. EUR) |
| Investitionsquote | 13% | ca. 12-13% |
| Dividende | EUR 0,26/Aktie Vorschlag für das Geschäftsjahr 2017 auf nächster Hauptversammlung | Jährliches Dividendenwachstum für 3 Jahre (2016 - 2018) |
16 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 und IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG war im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 im Sinne von § 312 AktG eine unmittelbar abhängige Gesellschaft von Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich. Darüber hinaus war die Telefónica Deutschland Holding AG im Sinne von § 312 AktG eine mittelbar abhängige Gesellschaft von O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, und von Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. Es besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Telefónica Deutschland Group und den vorgenannten Gesellschaften.
Daher hat der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Getroffene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."
Der Vergütungsbericht beschreibt Struktur und Ausgestaltung der Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wird die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2017 individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert ausgewiesen.
Der Bericht entspricht den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS). Er berücksichtigt ferner die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Oktober 2012 gemäß § 314 Abs. 3 Satz 1 und § 286 Abs. 5 HGB ("Opt-out-Beschluss")hat die Telefónica Deutschland Holding AG für die Jahre 2012 bis einschließlich 2016 keine zusätzlichen Angaben für börsennotierte Aktiengesellschaften nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB und § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB veröffentlicht. Da in der Hauptversammlung 2017 kein erneuter Opt-out-Beschluss gefasst wurde, erfolgen die Angaben zur Vergütung des Vorstands zukünftig auf individualisierter Basis.
Das Vorstandsmitglied Markus Haas wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2016 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 bis zum Ablauf 31. Dezember 2019 erneut als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Er wurde zum neuen CEO der Telefónica Deutschland Holding AG ernannt. Sein Anstellungsvertrag wurde für die Dauer der erneuten Bestellung neu abgeschlossen. Die Vorstandsmitglieder Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Guido Eidmann, Valentina Daiber und Nicole Gerhardt wurden mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 und das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martín mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bestellt. Ihre Anstellungsverträge wurden für die jeweilige Dauer ihrer Bestellung abgeschlossen.
Das Vorstandsmitglied Thorsten Dirks hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 sein Amt als Vorstandsvorsitzender und -mitglied niedergelegt. Sein Anstellungsvertrag endete einvernehmlich mit Ablauf des 31. März 2017. Des Weiteren hat das Vorstandsmitglied Rachel Empey mit Wirkung zum 31. Juli 2017 ihr Amt als Vorstandsmitglied niedergelegt. Ihr Anstellungsvertrag endete einvernehmlich mit Ablauf des 31. Juli 2017.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder (einschließlich der ehemaligen Vorstandsmitglieder) besteht aus dem Festgehalt, einer variablen Barvergütung und langfristigen Vergütungskomponenten sowie Nebenleistungen. Die Nebenleistungen umfassen Firmenwagen, Lebens- und Unfallversicherungen sowie internationale Krankenversicherung, Altersversorgung, Reisekostenpauschalen, Mietzulagen, dem Ersatz von Kosten der Sozialversicherung, Umzugskostenerstattung, Heimflügen, Steuerausgleich, Schulkosten, Kosten der Steuer bzw. Rechtsberatung, Gremienentschädigung, dem Ausgleich von Wechselkursverlusten sowie von abweichenden Lebenshaltungskosten und Expatzulage. Nicht alle Vorstandsmitglieder erhalten all diese Nebenleistungen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst einen fixen und einen variablen Bestandteil.
Das Verhältnis der erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten und der erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten (bei 100 % Zielerreichung) stellen sich wie folgt dar:
Erfolgsunabhängige Komponente in 2017: 61 %, Erfolgsabhängige Komponenten in 2017: 39 % davon einjährige variable Vergütung 39 % und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 0%.
Der fixe Bestandteil besteht aus dem jährlichen Festgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, und aus den oben genannten Nebenleistungen.
Der variable Anteil der Vergütung besteht aus vier variablen leistungsbezogenen Vergütungskomponenten. Während Bonus I ausschließlich kurzfristige Komponenten enthält, enthalten Bonus II (Deferred Bonus), Bonus III und PIP ausschließlich Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, um eine überwiegende Ausrichtung der variablen Vergütung an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung sicherzustellen.
1) Der erste variable Anteil der Vergütung ist ein jährlicher Cash-Bonus (Bonus I).
Der Bonus I wird für die aktuellen Vorstandsmitglieder ab dem Geschäftsjahr 2017 nach der Formel Zielbonus mal Geschäftsperformance berechnet. Der Zielbonus entspricht der Höhe nach einem festgesetzten Prozentsatz des jährlichen Festgehalts.
Bei der Geschäftsperformance sind zwei Komponenten maßgeblich, die sich zu 70 % am Erfolg der Telefónica Deutschland Holding AG (Telefónica Deutschland-Komponente) und zu 30 %an dem der Telefónica, S.A. (Telefónica, S.A.-Komponente) orientieren.
Die Parameter für die Bemessung der Telefónica Deutschland-Komponente, deren Gewichtung sowie die jeweilige Zielerreichung werden jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für das Jahr 2017 sind neben Finanzzielen auch Ziele vereinbart, die mittelbar und unmittelbar in Verbindung mit der Kundenzufriedenheit stehen. Wenn weniger als ein vom Aufsichtsrat jährlich festgelegter Prozentsatz des jeweiligen Zielwerts erreicht wird, beträgt der Wert für den Faktor der Geschäftsperformance 0 %(Knockout). Im Fall der Zielerreichung beträgt der Faktor 100 %. Wenn das Leistungsziel überschritten wird, gibt es eine Obergrenze von 125 %. Zwischenwerte der Zielerreichung werden nicht linear interpoliert, sondern nach einer vom Aufsichtsrat festgelegten Auszahlungskurve ermittelt. Die Auszahlungskurve ordnet für jeden vom Aufsichtsrat jährlich festgelegten Parameter dem tatsächlich erreichten, prozentualen Zielwert einem entsprechenden Geschäftsperformance Faktor (in %) zu. Die Summe der gewichteten Geschäftsperformance Faktoren ergibt die Telefónica Deutschland-Komponente. Die Telefónica, S.A.-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Ermessensleitend ist dabei die Unternehmensperformance der Telefónica, S.A. im betreffenden Jahr.
2) Der zweite variable Vergütungsbestandteil ist die Beteiligung am Performance und Investment Plan (PIP). Dieser Plan ("Performance und Investment Plan 2014") wurde am 30. Mai 2014 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. angenommen. Von dem "Performance und Investment Plan 2014" gibt es zwei Fassungen, nämlich die Fassung für Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A., anwendbar auf Markus Haas, und die Fassung für den oberen Führungsbereich; beide Fassungen unterscheiden sich darin, dass Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A.-wie unten näher dargestellt-eine Zuteilung von 125 % der ausgelobten Performance-Aktien erhalten können.
Nach dem PIP wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl von Performance-Aktien als Prämie (Award) zugeteilt. Die Anzahl der Performance-Aktien wird berechnet, indem ein Betrag, der einem bestimmten Anteil des festen Jahresgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entspricht, durch den durchschnittlichen Börsenpreis der Telefónica, S.A.-Aktie geteilt wird (Core Award). Nach drei Jahren geben die Performance-Aktien ein Recht zum (kostenlosen) Erwerb der entsprechenden Anzahl von Aktien der Telefónica, S.A. Voraussetzungen sind, dass die betreffende Person bei Ablauf des Zeitraums noch bei einem Unternehmen der Telefónica, S.A. Group beschäftigt ist und die Wertentwicklung der Aktie von Telefónica, S.A. über den "Erdienungszeitraum" mitsamt den zugehörigen Dividendenausschüttungen (Total Shareholder Return Telefónica, S.A.) in dem Zeitraum mindestens dem Median des Total Shareholder Return (Aktienrendite) eines Referenzindexes von weltweiten Telekommunikationsunternehmen entspricht. 30 % der ausgelobten Performance-Aktien werden erdient, wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. dem Median dieser Unternehmen entspricht. Die Zahl der erdienten Aktien erhöht sich auf 100 %, wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. im oberen Quartil des Referenzindexes liegt. Wenn der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. zwischen dem oberen Quartil und dem Median liegt, wird die Anzahl der zugeteilten Aktien auf einer linear anteilsmäßigen Basis berechnet. Liegt der Total Shareholder Return Telefónica, S.A. unter dem Median des Referenzindexes, verfallen die Anwartschaften. Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A. erhalten auf Grundlage des "Performance und Investment Plan 2014" eine Zuteilung von 125 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. mindestens den Total Shareholder Return Telefónica, S.A. des oberen Dezils der Vergleichsgruppe erreicht.
Alternativ zum Core Award sieht der PIP einen Enhanced Award vor, bei dem die Anzahl der Performance-Aktien gegenüber dem Core Award um 25 % erhöht ist. Bedingung für die Erreichung des Enhanced Award ist, dass ein Vorstandsmitglied eine bestimmte Zahl von Aktien der Telefónica, S.A. (derzeit 25 %des Core Award) auf eigene Kosten erwirbt. Sind die Voraussetzungen des Enhanced Award erfüllt, wird die Anzahl der tatsächlich zuzuteilenden Aktien auf Grundlage des Enhanced Award und nicht des Core Award berechnet.
Für das Geschäftsjahr 2017 hat das Executive Committee der Telefónica, S.A. entschieden, keine Aktien aus dem PIP zuzuteilen; deshalb hat der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG entschieden, den Mitgliedern des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 keine Vergütung aus dem PIP zu gewähren.
3) Der dritte variable Vergütungsanteil ist ein aufgeschobener Bonus (Bonus II). Um eine übermäßige Anreizwirkung durch den PIP und damit zu starke Anreize für die Verfolgung von Konzernzielen zu vermeiden, gibt es den Bonus II. Dabei wird Vorstandsmitgliedern ein Betrag in Höhe eines prozentualen Anteils des im Folgejahr gezahlten Bonus I, des jährlichen Festgehalts oder ein fester Betrag als Prämie in Aussicht gestellt. Das Vorstandsmitglied hat nach einer Frist von drei Jahren Anrecht auf diesen Betrag in voller Höhe, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG im oberen Quartil des Total Shareholder Returns einer Referenzgruppe aus den DAX-30-Gesellschaften liegt. Es hat Anrecht auf 50 % des Bonus II, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG dem Median der Referenzgruppe entspricht. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG zwischen dem oberen Quartil und dem Median, wird der Bonus II linear-proportional berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG unterhalb des Medians, besteht kein Anspruch auf Zahlungen.
4) Für die mit Wirkung zum 1. August 2017 neu ernannten Vorstandsmitglieder wurde ab dem Geschäftsjahr 2018 ein zusätzlicher variabler Anteil, der Bonus III in Aussicht gestellt, der aus 3 Alternativen besteht:
Erste Alternative: Der Bonus III wird nach den gleichen Regeln gewährt, die für den Bonus II gelten. Der Ausgangswert beträgt einen bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts.
Zweite Alternative: Der Bonus III wird nach folgenden Regeln gewährt. Das Vorstandsmitglied ist berechtigt, Performance Shares als Core Award und als Enhanced Award nach näherer Maßgabe eines von der Hauptversammlung der Telefónica S.A. gebilligten Performance und Investmentplan oder eines Folgeprogramms ("PIP") mit einem jährlichen Ausgangswert als Anteil des Festen Jahresgehalts zu erhalten, wenn der Aufsichtsrat der Gesellschaft der Gewährung der Performance Shares vorher zustimmt.
Dritte Alternative: Der Bonus III wird nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu verabschiedenden Long Term Incentive Plans gewährt, dessen Details vom Aufsichtsrat festgelegt werden. Dieser Long Term Incentive Plan hat einen dreijährigen Performance-Zeitraum. Der Ausgangswert beträgt einen bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts.
5) Ferner ist der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, nach seinem Ermessen den Vorstandsmitgliedern für besondere Leistungen, die nicht mit der im Übrigen gewährten Vergütung abgegolten sind und die sich für die Gesellschaft wirtschaftlich signifikant vorteilhaft auswirken, einen Bonus bis maximal 100 % des jährlichen Festgehaltes festzusetzen.
Derzeit hat die Telefónica Deutschland Group ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Mit den Vorstandsmitgliedern ist ein Wettbewerbsverbot bzw. nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des nachträglichen Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine Entschädigung von 50% der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Gesellschaft kann jederzeit auf die Einhaltung verzichten.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei Beendigung des Anstellungsvertrags sowie im Falle der Abberufung unverzüglich sämtliche sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände der Gesellschaft, inklusive Firmenwagen, zurückzugeben.
Markus Haas, Markus Rolle, Guido Eidmann, Valentina Daiber, Wolfgang Metze und Nicole Gerhardt nehmen am Pensionsplan der Gesellschaft teil. Alfons Lösing erhält einen festen Beitrag für eine rückgedeckte Zusage des Essener Verbandes (EV). Das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martín hat keine Zusage bezüglich einer unternehmensfinanzierten Altersvorsorge durch die Gesellschaft, nimmt jedoch am spanischen Plan für Direktoren teil.
Die Vorstandsmitglieder, die am Pensionsplan der Gesellschaft teilnehmen, erhalten jährlich einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20% des jährlichen Festgehalts der in eine rückgeckte Unterstützungskasse investiert wird. Die Vorstandsmitglieder können jährlich zwischen 6 vorgegebenen Vorsorgepaketen wählen, die die Risiken Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit und Alter unterschiedlich stark absichern. Neben der gesetzlichen Garantieverzinsung gibt es keine weitere Zinsgarantie. Die Vorstandsmitglieder haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer Auszahlung in 3 oder 6 Teilbeträgen oder den Bezug einer Rente. Altersrente bzw. die Auszahlung erhält das Vorstandsmitglied das die Altersgrenze erreicht hat und aus den Diensten der Firma ausgeschieden ist.
Das Vorstandsmitglied, das Mitglied des Essener Verbandes (EV) ist, erhält einen festen Finanzierungsbetrag für die sogenannte BOLO (Beitragsorientierte Leistungsordnung des EV).Es gibt ein spezifisches Rentenalter. Darüber hinaus werden Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen gewährt. Der Vorstand erhält weiterhin eine Versorgung aus der Leistungsordnung B des EV. Hier werden ebenfalls Alters-, Hinterbliebenen und Berufsunfähigkeitsrenten zugesagt. Die nicht über den
Pensionssicherungsverein abgedeckten Leistungen aus den Zusagen sind im Rahmen eines Rückdeckungsvertrages versichert.
Verstirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben die Witwe / der Witwer und die Kinder, soweit diese noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung des festen Jahresgehalts für den Sterbemonat und die sechs darauf folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.
Für Rachel Empey ergeben sich aufgrund Aufhebungsvertrags vom 20. Juli 2017 folgende Abweichungen von dem vorliegend beschriebenen Vergütungssystem:
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied erhält einen zeitanteiligen Bonus I für das Geschäftsjahr 2017 auf Basis einer Zielerfüllung von 100%. |
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied hat für die PIP-Zyklen beginnend am 1. Oktober 2014, 2015 und 2016 keine Aktien oder Entschädigungszahlungen erhalten. |
| ― | Das ehemalige Vorstandsmitglied hat für die Bonus II Zyklen beginnend am 30. Oktober 2014, am 1. Oktober 2015 und am 1. Oktober 2016 keine Zahlungen erhalten. |
Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt nach zwei unterschiedlichen Regelwerken: auf Basis des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17- DRS (geändert 2010) sowie des DCGK. Dadurch kommt es bei einzelnen Vergütungsbestandteilen und den Gesamtbezügen zu Abweichungen.
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| erfolgsunabhängige Komponenten | erfolgsbezogene Komponenten | |||
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | Nebenleistungen | SUMME | Einjährige variable Vergütung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Markus Haas | 700.000 | 18.236 | 718.236 | 642.150 |
| Markus Rolle | 166.667 | 5.003 | 171.670 | 108.333 |
| Wolfgang Metze | 166.667 | 5.943 | 172.610 | 108.333 |
| Alfons Lösing | 166.667 | 22.336 | 189.003 | 108.333 |
| Cayetano Carbajo Martín | 125.000 | 66.108 | 191.108 | 81.250 |
| Guido Eidmann | 125.000 | 25.114 | 150.114 | 81.250 |
| Valentina Daiber | 125.000 | 5.555 | 130.555 | 81.250 |
| Nicole Gerhardt | 125.000 | 4.787 | 129.787 | 81.250 |
| Rachel Empey | 350.000 | 159.535 | 509.535 | 228.992 |
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| Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mehrjährige Aktienvergütung1 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mehrjährige Barvergütung | Anzahl | Zeitwert | SUMME Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamtvergütung2 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Markus Haas | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.360.386 |
| Markus Rolle | 0 | 0 | 0 | 0 | 280.003 |
| Wolfgang Metze | 0 | 0 | 0 | 0 | 280.943 |
| Alfons Lösing | 0 | 0 | 0 | 0 | 297.336 |
| Cayetano Carbajo Martín | 0 | 0 | 0 | 0 | 272.358 |
| Guido Eidmann | 0 | 0 | 0 | 0 | 231.364 |
| Valentina Daiber | 0 | 0 | 0 | 0 | 211.805 |
| Nicole Gerhardt | 0 | 0 | 0 | 0 | 211.037 |
| Rachel Empey | 0 | 0 | 0 | 0 | 738.527 |
1 Der im Geschäftsjahr gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 85.740. Auf die Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Betrüge: Markus Haas EUR 102.141, Rachel Empey EUR -16.401.
2 Die Angabe erfolgt für Markus Haas für 12 Monate, für die übrigen Vorstandsmitglieder zeitanteilig.
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| Dienstzeitaufwand nach IFRS Geschäftsjahr 2017 | Dienstzeitaufwand nach HGB im Geschäftsjahr 2017* | Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach IFRS | Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach HGB | |
|---|---|---|---|---|
| Markus Haas | 66.131 | 65.502 | 602.284 | 358.646 |
| Rachel Empey | 0 | (362) | 0 | 0 |
| Markus Rolle | 17.828 | 31.985 | 472.009 | 234.265 |
| Wolfgang Metze | 0 | 10.398 | 15.945 | 10.398 |
| Alfons Lösing | 80.937 | 372.877 | 2.368.472 | 1.531.102 |
| Cayetano Carbajo Martín | 58.550 | 58.878 | 847 | 819 |
| Guido Eidmann | 23.646 | 9.567 | 47.569 | 35.228 |
| Valentina Daiber | 21.154 | 24.551 | 135.610 | 84.243 |
| Nicole Gerhardt | 0 | 179 | 2.163 | 2.159 |
*) Im Geschäftsjahr erfasster Personalaufwand ohne Zinseffekt
Die folgenden Darstellungen erfolgen anhand der vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Mustertabellen 1 und 2, die den Gesamtbetrag der für das Berichtsjahr gewährten sowie der zugeflossenen Vergütungsbestandteile abbilden. Die Übersicht über die Zuwendungen enthält zudem die jeweiligen Zielwerte sowie die Minimal-und Maximalwerte.
In Abweichung zu der Gewährungstabelle werden in der Zuflusstabelle nicht die Zielwerte für die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile ausgewiesen, sondern die tatsächlich für das Jahr 2017 zufließenden Werte.
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| Markus Haas Chief Executive Officer (CEO) Seit: 01/01/2017 | Markus Rolle Chief Financial Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 700.000 | 700.000 | 700.000 | 166.667 | 166.667 | 166.667 |
| Nebenleistungen | 18.236 | 18.236 | 18.236 | 5.003 | 5.003 | 5.003 |
| Summe | 718.236 | 718.236 | 718.236 | 171.669 | 171.669 | 171.669 |
| Einjährige variable Vergütung | 700.000 | 0 | 875.000 | 108.333 | 0 | 135.417 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 700.001 | 0 | 875.001 | 109.000 | 0 | 109.000 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | 700.001 | 0 | 875.001 | 109.000 | 0 | 109.000 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 2.118.237 | 718.236 | 2.468.237 | 389.003 | 171.669 | 416.086 |
| Versorgungsaufwand | 66.131 | 66.131 | 66.131 | 17.828 | 17.828 | 17.828 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 2.184.368 | 784.367 | 2.534.368 | 406.831 | 189.497 | 433.914 |
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| Wolfgang Metze Chief Consumer Officer Seit: 01/08/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 166.667 | 166.667 | 166.667 |
| Nebenleistungen | 5.943 | 5.943 | 5.943 |
| Summe | 172.609 | 172.609 | 172.609 |
| Einjährige variable Vergütung | 108.333 | 0 | 135.417 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 119.167 | 0 | 119.1S7 |
| LTI - Bonus II (Plan 2017-2020) | l119.167 | 0 | 119.167 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 400.110 | 172.609 | 427.193 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 400.110 | 172.609 | 427.193 |
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| Alfons Lösing Chief Partner and Business Officer Seit: 01/08/2017 | Cayetano Carbajo Martín Chief Technology Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017(max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 166.667 | 166.667 | 166.667 | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 22.336 | 22.336 | 22.336 | 66.108 | 66.108 | 66.108 |
| Summe | 189.002 | 189.002 | 189.002 | 191.108 | 191.108 | 191.108 |
| Einjährige variable Vergütung | 108.333 | 0 | 135.417 | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 130.000 | 0 | 130.000 | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI-Bonus II (Plan 2017-2020) | 130.000 | 0 | 130.000 | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 427.336 | 189.002 | 454.419 | 389.858 | 191.108 | 390.170 |
| Versorgungsaufwand | 80.937 | 80.937 | 80.937 | 58.550 | 58.550 | 58.550 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 508.273 | 269.939 | 535.356 | 428.408 | 249.S58 | 448.720 |
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| Guido Eidmann Chief Information Officer Seit: 01/08/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017(min) | 2017(max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 25.114 | 25.114 | 25.114 |
| Summe | 150.114 | 150.114 | 150.114 |
| Einjährige variable Vergütung | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI-Bonus II (Plan 2017-2020) | 97.500 | 0 | 97.500 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 328.864 | 150.114 | 349.177 |
| Versorgungsaufwand | 23.646 | 23.646 | 23.646 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 352.510 | 173.730 | 372.823 |
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| Valentina Daiber Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Seit: 01/08/2017 | Nicole Gerhardt Chief Human Resources Officer Seit: 01/08/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 5.555 | 5.555 | 5.555 | 4.787 | 4.787 | 4.787 |
| Summe | 130.555 | 130.555 | 130.555 | 129.787 | 129.787 | 129.787 |
| Einjährige variable Vergütung | 81.250 | 0 | 101.563 | 81.250 | 0 | 101.563 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 97.500 | 0 | 97.500 | 82.500 | 0 | 82.500 |
| LTI-Bonus II (Plan 2017-2020) | 97.500 | 0 | 97.500 | 82.500 | 0 | 82.500 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 309.305 | 130.555 | 329.617 | 293.537 | 129.787 | 313.850 |
| Versorgungsaufwand | 21.154 | 21.154 | 21.154 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 330.459 | 151.709 | 350.771 | 293.537 | 129.787 | 313.850 |
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| Rachel Empey Chief Financial Officer Ausscheiden: 31/07/2017 | |||
|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017 | 2017 (min) | 2017 (max) |
| --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Nebenleistungen | 159.535 | 159.535 | 159.535 |
| Summe | 509.535 | 509.535 | 509.535 |
| Einjährige variable Vergütung | 280.000 | 0 | 350.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 |
| LTI-Bonus II (Plan 2017-2020) | 0 | 0 | 0 |
| LTI-PIP (Plan 2017 -2020) | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 789.535 | 509.535 | 859.535 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 789.535 | 509.535 | 859.535 |
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| Zufluss | Markus Haas Chief Executive Officer (CEO) Seit: 01/01/2017 | Markus Rolle Chief Financial Officer Seit: 01/08/2017 | Wolfgang Metze Chief Consumer Officer Seit:01/08/2017 | Alfons Lösing Chief Partner and Business Officer Seit: 01/08/2017 | Cayetano Carbajo Martín Chief Technology Officer Seit: 01/08/2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 700.000 | 166.667 | 166.667 | 166.667 | 125.000 |
| Nebenleistungen | 18.236 | 5.003 | 5.943 | 22.336 | 66.108 |
| Summe | 718.236 | 171.669 | 172.609 | 189.002 | 191.108 |
| Einjährige variable Vergütung17 | 594.020 | 91.932 | 91.932 | 91.932 | 68.949 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI-Bonus II (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI-PIP (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | |||||
| Summe | 1.312.256 | 263.601 | 264.541 | 280.934 | 260.057 |
| Versorgungsaufwand | 66.131 | 17.828 | 0 | 80.937 | 58.550 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 1.378.387 | 281.429 | 264.541 | 361.871 | 318.607 |
17 Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung 2017 erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.
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| Zufluss | Guido Eidmann Chief Information Officer Seit: 01/08/2017 | Valentina Daiber Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Seit: 01/08/2017 | Nicole Gerhardt Chief Human Resources Officer Seit: 01/08/2017 | Rachel Empey Chief Financial Officer Ausscheiden: 31/07/2017 |
|---|---|---|---|---|
| Festvergütung | 125.000 | 125.000 | 125.000 | 350.000 |
| Nebenleistungen | 25.114 | 5.555 | 4.787 | 159.535 |
| Summe | 150.114 | 130.555 | 129.787 | 509.535 |
| Einjährige variable Vergütung17 | 68.949 | 68.949 | 68.949 | 280.00018 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI-Bonus II (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| LTI-PIP (Plan 2014-2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | ||||
| Summe | 219.063 | 199.504 | 198.736 | 789.535 |
| Versorgungsaufwand | 23.646 | 21.154 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 242.709 | 220.658 | 198.736 | 789.535 |
18 Hier erfolgt der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung auf Basis von 100%Zielerreichung zeitanteilig.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine fixe Vergütung in Höhe von 20.000 EUR jährlich, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 80.000 EUR und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 40.000 EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50.000 EUR, sofern nicht der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter in diesem Ausschuss den Vorsitz hat. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder Vorsitzenden eines Ausschusses nur über einen bestimmten Teil des Geschäftsjahres innehaben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Neben der Vergütung erstattet das Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen, die in der Erfüllung ihrer Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder anfallen, sowie eine etwaige Mehrwertsteuer auf ihre Vergütung und ihre Auslagen.
Vier Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichsam eine Executive Funktion in einer der Gesellschaften der Telefónica, S.A. Group wahrnehmen, verzichten auf ihre Vergütung bis zu einem Betrag von 2.000 EUR im Jahr.
Außerhalb der genannten Tätigkeiten des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden keine Dienstleistungen, insbesondere keine Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erbracht.
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| Name | Mitglied des Aufsichtsrats | Vergütung (in EUR) |
|---|---|---|
| Eva Castillo Sanz | seit 5. Oktober 2012 | 80.000 |
| Laura Abasolo García de Baquedano | seit 12. Mai 2015 | 2.000 |
| Angel Vilá Boix | seit 18. September 2012 bis 4. Oktober 2017 | 2000 |
| Patricia Cobian González | seit 18. September 2012 | 2000 |
| Michael Hoffmann | seit 5. Oktober 2012 | 70.000 |
| Enrique Medina Malo | seit 18. September 2012 | 2.000 |
| Sally Anne Ashford | seit 18. September 2014 | 20.000 |
| Peter Erskine | seit 19. Mai 2016 | 20.000 |
| Julio Linares López | seit 16. Oktober 2017 | 4.219 |
| Christoph Braun | seit 1. Juli 2016 | 40.000 |
| Thomas Pfeil | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Dr. Jan-Erik Walter | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Marcus Thurand | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Christoph Heil | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Claudia Weber | seit 3. Juni 2013 | 20.000 |
| Joachim Rieger | seit 31. Oktober 2014 | 24.500* |
| Jürgen Thierfelder | seit 31. Oktober 2014 | 24.500* |
* Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhalten Herr Joachim Rieger und Herr Jürgen Thierfelder für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder der Tochtergesellschaften TCGS Essen & Potsdam GmbH bzw. Telefónica Germany Retail GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. jeweils 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits berücksichtigt ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG eine Vergütung in Höhe von 382 Tsd. EUR in 2017 und 372 Tsd. EUR in 2016.
Zum 31. Dezember 2017 hatte die Telefónica Deutschland Group ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.
Das Unternehmen hat diese Erklärung gemäß § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB, die auch die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG beinhaltet, auf seiner Website (www.telefonica.de/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017) veröffentlicht.
Die Telefónica Deutschland wird einen gesonderten, zusammengefassten, nichtfinanziellen Bericht, der die Informationen der Telefónica Deutschland Group wie auch die der Telefónica Deutschland beinhaltet unter der folgenden Webadresse öffentlich zugänglich machen: www.telefonica.de/nfe. Dieser nichtfinanzielle Bericht gemäß § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 289b HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.
Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG beträgt unverändert 2.974.554.993 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR (Aktien). Das Grundkapital ist voll einbezahlt. Zum 31. Dezember 2017 und bei Aufstellung dieses Lageberichts hielt die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar.
Es bestehen keine grundsätzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Uns sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Telefónica Deutschland Holding AG oder andere Vereinbarungen über die Beschränkung von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien bekannt. Neben den gesetzlichen Insider-Bestimmungen sowie dem Handelsverbot nach der Marktmissbrauchsverordnung informiert die Gesellschaft über sogenannte "Silent" Periods von jeweils 30 Tagen vor Veröffentlichung der Finanzzahlen mit der damit verbundenen Empfehlungen, in diesem Zeitraum keinen Handel zu betreiben. Es bestehen im Übrigen keine internen Governance-Vorschriften, die Beschränkungen für den Kauf und Verkauf von Aktien durch Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter vorsehen.
Die Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, hält zum 31. Dezember 2017 ca. 69,2 % der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG und ebensoviele Stimmrechte. Über Telefónica Germany Holdings Limited halten sowohl O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, als auch Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, mittelbar ca. 69,2 % der Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wurden wir nicht von Beteiligungen am Aktienkapital der Telefónica Deutschland Holding AG im Umfang von über 10 % der Stimmrechte in Kenntnis gesetzt und uns sind solche auch nicht bekannt.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, insbesondere keine Aktien mit Rechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Ebenso wie alle anderen Aktionäre üben Mitarbeiter, die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG halten, ihre Kontrollrechte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung unmittelbar aus.
Im Einklang mit § 7 der Satzung und § 84 AktG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und ist für ihre Bestellung und Abberufung sowie für die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) verantwortlich. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Zum 31. Dezember 2017 setzte sich der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus acht Mitgliedern zusammen. Seit 1. August 2017 besteht der Vorstand aus acht Mitgliedern (>ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG), vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Juli 2017 bestand er aus zwei Mitgliedern.
Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Die Bestellung kann erneuert und die Amtszeiten können verlängert werden, sofern eine Amtszeit den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreitet. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, falls ein wichtiger Grund wie grobe Verletzung von Treuepflichten vorliegt oder falls die Hauptversammlung dem betreffenden Vorstandsmitglied durch Beschluss das Vertrauen entzieht. Weitere Beendigungsmöglichkeiten - wie einvernehmliche Aufhebung -bleiben unberührt.
Die Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).
Gemäß § 31 MitbestG ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder notwendig. Wird diese Mehrheit bei der ersten Abstimmung des Aufsichtsrats nicht erreicht, kann die Bestellung oder Abberufung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bilden ist, in einem weiteren Wahlgang mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Wird die vorgeschriebene Mehrheit auch dabei nicht erreicht, muss eine dritte Abstimmung stattfinden, die erneut eine einfache Mehrheit erfordert; bei dieser Abstimmung hat der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende jedoch zwei Stimmen.
Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat zudem in dringenden Fällen das Amtsgericht München gemäß § 85 Abs. 1 AktG das Mitglied auf Antrag eines Beteiligten zu bestellen.
Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung der Telefónica Deutschland Holding AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 27 der Satzung in Verbindung mit § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG werden Beschlüsse der Hauptversammlung der Telefónica Deutschland über Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Falls das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals vorsieht, so ist diese Mehrheit anzuwenden. Im Zusammenhang mit Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, ist der Aufsichtsrat jedoch gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 3 der Satzung zur Vornahme dieser Änderungen berechtigt.
Die Befugnisse des Vorstands sind in §§ 76 ff. AktG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Satzung geregelt. Insbesondere hat der Vorstand die Gesellschaft zu leiten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in § 4 der Satzung i.V.m. den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zum 31. Dezember 2017 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:
Zum 31. Dezember 2017 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2021 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.487.277.496 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.487.277.496 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hatte dies unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012/I entsprechend beschlossen.
Zum Zweck der Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von 558.472.700 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/l).
Die Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien werden in § 57 Abs. 1 Satz 2 und §§ ff. AktG geregelt. Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hat unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien vom 5. Oktober 2012 eine neue Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder-falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschlossen.
Wesentliche Vereinbarungen der Telefónica Deutschland Holding AG, die eine Kontrollwechselklausel enthalten, beziehen sich auf die Finanzierung.
Im Falle eines Kontrollwechsels wird bei den Kapitalmarktverbindlichkeiten das Rating der Telefónica Deutschland oder der langfristigen, ausstehenden Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group überprüft. Für den Fall, dass es zu einer in den Verträgen definierten Absenkung des Ratings kommt, räumen die Verträge der O2 Telefónica Deutschland Finanzierung GmbH als Emittentin die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierung zu einem Rückzahlungsbetrag von 101 % des Nennbetrags plus aufgelaufener Zinsen ein. Andernfalls wird die Verzinsung bis zum Laufzeitende um 1,25 % p.a. erhöht.
Zu einem geringen Teil räumen weitere Verträge den Vertragspartnern im Fall eines Kontrollwechsels entsprechend der üblichen Praxis ein Kündigungsrecht ein, was die Pflicht zur Erfüllung ausstehender Verpflichtungen zur Folge hat.
Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder mit der Telefónica Deutschland Holding AG räumen das Recht ein, diese Verträge im Falle eines Übernahmeangebots durch einen Dritten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen; diese Kündigung muss jedoch binnen sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel erfolgen. In diesem Fall hat das betreffende Vorstandsmitglied Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in Höhe eines festen Jahresgehalts zuzüglich des zuletzt bezogenen Jahresbonus. Dabei darf die Entschädigung jedoch nicht über der Vergütung liegen, die bis zum Ende des Vertrags zu zahlen wäre.
Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Die Telefónica Deutschland agiert als Holdinggesellschaft und ist als Dienstleister für das Management und die strategische Ausrichtung der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Dadurch entsprechen ihre Chancen und Risiken, die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und der Ausblick für das kommende Geschäftsjahr denen der Telefónica Deutschland Group. Zum 31. Dezember 2017 hat die Telefónica Deutschland keine Mitarbeiter.
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister und Holdinggesellschaft für das Management der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Die Telefónica Deutschland generiert ihre Umsatzerlöse durch die Vergütung von Dienstleistungen, die sie für ihre Tochtergesellschaften erbringt.
Aus der Weiterbelastung dieser Managementkosten resultierten im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 15 Mio. EUR. Dies übertraf die Erwartung der Gesellschaft aus dem Vorjahr für die Umsatzentwicklung leicht.
Die Umsatzerlöse sowie die Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr angestiegen und führten zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 Mio. EUR der damit auf demselben Niveau wie im Vorjahr lag. Das im Vorjahr prognostizierte nahezu ausgeglichene Ergebnis wurde annähernd erreicht.
Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 15 Mio. EUR (2016:12 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse umfassten im Wesentlichen die Weiterbelastung der Kosten für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie weiterer Verwaltungskosten, die gemäß den Vereinbarungen zur Erstattung für Managementleistungen von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen werden. Darüber hinaus sind abgerechnete Managementleistungen in Höhe von 240 Tsd. EUR enthalten, die die Telefónica Deutschland Holding AG für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH erbringt.
Der Personalaufwand enthielt im Wesentlichen die Vergütungen des Vorstands inklusive der sozialen Abgaben und belief sich im Geschäftsjahr auf 6 Mio. EUR (2016: 4 Mio. EUR). Der Anstieg um 61%gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der geänderten Zusammensetzung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 11 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau. Sie beinhalteten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten von externen Dienstleistern.
In 2017 erzielte die Gesellschaft wie im Geschäftsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 Mio. EUR.
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| 1. Januar bis 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 15 | 12 | 3 | 28 |
| Sonstige Erträge | 1 | 0 | 1 | 100 |
| Betriebliche Aufwendungen | (18) | (13) | (4) | 31 |
| Personalaufwand | (6) | (4) | (2) | 61 |
| Sonstige Aufwendungen | (11) | (10) | (2) | 18 |
| Betriebsergebnis | (2) | (2) | 0 | - |
| Finanzergebnis | 0 | 0 | 0 | - |
| Ergebnis vor Steuern | (2) | (2) | 0 | - |
| Ertragsteuern | 0 | 0 | 0 | - |
| Jahresfehlbetrag | (2) | (2) | 0 | - |
Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister für das Management der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch Eigenkapital und erwirtschaftet einen operativen Cashflow aus der Weiterbelastung der Management-Dienstleistungen an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH. Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Holding AG in das konzernweite Finanzmanagement der Telefónica Deutschland Group integriert und ist dadurch jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Insoweit gelten die weiteren Ausführungen aus dem Abschnitt Finanzlage des Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2016 hat die Telefónica Deutschland Holding AG der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit ein Darlehen in Höhe von 110 Mio. EUR gewährt. Das Darlehen wurde in 2017 vollständig zurückgeführt.
Im November 2013 bzw. im Februar 2014 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH zwei Anleihen herausgegeben mit einem Nominalwert von 600 Mio. EUR sowie 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf bzw. sieben Jahren.
Die Anleihen wurden der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt als allgemeine Unternehmensfinanzierung.
Die Telefónica Deutschland Holding AG garantiert im Rahmen des konzernweiten Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group die pünktliche Zahlung von Zinsen, Kapital sowie etwaigen zusätzlichen Beträgen, die unter der Anleihe zu zahlen sind.
Nach dem Erwerb von E-Plus konnten sehr gute Fortschritte bei der Integration verzeichnet werden, sodass der Fokus zunehmend auf die digitale Transformation ausgerichtet wird. Derzeit sind keine umfangreichen Investitionen auf Ebene der Telefónica Deutschland Holding AG geplant.
Das Finanzanlagevermögen umfasste in Höhe von 10.113 Mio. EUR (2016:10.747 Mio. EUR) die Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München. Im Geschäftsjahr erfolgte auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 25. April 2017 eine Entnahme der Telefónica Deutschland von insgesamt 634 Mio. EUR, gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftervertrags, dies führte zu einem entsprechenden Rückgang des Beteiligungsbuchwerts.
Unverändert zur Vorperiode betrug der Buchwert der Anteile an der Telefónica Germany Management GmbH, München 10 Mio. EUR.
Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultierte hauptsächlich aus der Rückführung des Darlehens durch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München in Höhe von 110 Mio. EUR. Zusätzlich waren die Cash-Pool-Forderungen gegenüber der Telfisa Global B.V., Amsterdam von 7 Mio. EUR in 2016 auf 4 Mio. EUR in 2017 gesunken.
Aufgrund der Erweiterung des Vorstands war ein leichter Anstieg der Rückstellung für Pensionen zu verzeichnen.
Der Anstieg bei den sonstigen Rückstellungen von 6 Mio. EUR in 2016 auf 7 Mio. EUR zum Ende der Berichtsperiode resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 3 Mio. EUR über Vorjahresniveau. Dies resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Das Eigenkapital sank im Geschäftsjahr 2017 um 745 Mio. EUR bzw. 6,8% auf 10.125 Mio. EUR (2016:10.870 Mio. EUR). Die Eigenkapitalveränderungen ergaben sich hauptsächlich aus der am 12. Mai 2017 erfolgten Dividendenzahlung in Höhe von 744 Mio. EUR, sowie aus dem Periodenergebnis in Höhe von 2 Mio. EUR.
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| Zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| (in Millionen EUR) | 2017 | 2016 | Veränderung | % Veränd. |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile verbundene Unternehmen | 10.124 | 10.757 | (634) | (6) |
| Umlaufvermögen | ||||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 12 | 121 | (109) | (90) |
| Sonstige Vermögensgegenstände und übrige Aktiva | 1 | 0 | 1 | 100 |
| Summe Vermögenswerte | 10.136 | 10.879 | (742) | (7) |
| Eigenkapital | 10.125 | 10.870 | (746) | (7) |
| Rückstellungen | 9 | 7 | 2 | 28 |
| Verbindlichkeiten | 3 | 1 | 1 | 124 |
| Summe Eigen- und Fremdkapital | 10.136 | 10.879 | (742) | (7) |
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Telefónica Deutschland Holding AG, ebenso wie im Jahr 2016, keine Mitarbeiter.
Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres 2017 nicht eingetreten.
Die Geschäftsentwicklung der Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die der Telefónica Deutschland Group. An den Risiken seiner Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Telefónica Deutschland grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Für weitere Informationen >RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT.
Die Telefónica Deutschland Holding AG als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Group ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Für weitere Informationen > RISIKOMANAGEMENT UND RISIKOBERICHTERSTATTUNG.
Die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die Telefónica Deutschland Holding AG erfolgt in > INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS.
Die Telefónica Deutschland Holding AG fungiert als Management- und Holdinggesellschaft. Die dauerhafte zukünftige Geschäftsentwicklung hängt somit entscheidend von der Entwicklung der operativen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group, insbesondere der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, ab. Zu der Wirtschafts- und Marktentwicklung sowie der erwarteten Entwicklung wichtiger Kennzahlen auf Ebene der Telefónica Deutschland Group verweisen wir auf den > PROGNOSEBERICHT.
Angesichts der bestehenden Verträge im Zusammenhang mit der Vergütung von Managementleistungen erwarten wir, dass die Umsatzerlöse der Telefónica Deutschland Holding AG im nächsten Geschäftsjahr leicht über dem Niveau des Geschäftsjahrs 2017 liegen. Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet die Telefónica Deutschland Holding AG ein Ergebnis in ähnlicher Höhe wie in 2017.
Das Unternehmen hat diese Erklärung, die auch die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG und die Ausführungen zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand beinhaltet, auf seiner Website www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017) und im Abschnitt Corporate Governance/Entsprechenserklärung des Geschäftsberichts veröffentlicht. Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der
Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, 12. Februar 2018
Telefónica Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Markus Haas
Markus Rolle
Valentina Daiber
Guido Eidmann
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martín
Wolfgang Metze
An die Telefónica Deutschland Holding AG, München
Wir haben den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1 Werthaltigkeit der Beteiligung an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
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| 1 | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2 | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3 | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1 Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 10,1 Mrd. (99 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Beteiligung an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, die wiederum weitere Beteiligungen hält. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG werden neben dem operativen Geschäft der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG die beizulegenden Werte ihrer mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen berücksichtigt, da diese einen wesentlichen Einfluss auf den beizulegenden Wert der Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG haben können.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde der beizulegende Wert der maßgeblichen Beteiligung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG als Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus der erstellten Planungsrechnung ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modell ermittelt. Hierbei wurden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten. Hinsichtlich der weiteren mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Telefónica Deutschland Holding AG wurde überprüft, ob Anhaltspunkte vorliegen, die zu einer voraussichtlich dauernden Wertminderung der Beteiligung an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG führen könnten. Auf Basis des ermittelten Wertes sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung ist insbesondere von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die künftigen Zahlungsströme, Wachstumsraten, dem verwendeten Diskontierungszinssatz sowie der künftigen Entwicklung des operativen Geschäfts der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und deren unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen abhängig. Die Werthaltigkeitsüberprüfung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Werthaltigkeit der Beteiligung der Telefónica Deutschland Holding AG an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG auch unter Berücksichtigung der Werthaltigkeit der maßgeblichen Beteiligung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG beurteilt. Dabei haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der beizulegende Wert dieser Beteiligung sachgerecht mittels eines Discounted-Cashflow-Modells unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurde. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes und der Wachstumsrate wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zudem haben wir anhand von Finanzinformationen und weiteren Unterlagen die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter gewürdigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Beteiligung an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG bestehen und dabei auch die Börsenkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG berücksichtigt. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die erwarteten künftigen Erträge aus der operativen Geschäftstätigkeit anhand des von den gesetzlichen Vertretern erstellten Business Plans der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG beurteilt. Dabei haben wir die dem Business Plan zugrunde liegenden Annahmen und Erwartungen insbesondere auch hinsichtlich der weiteren Umsetzung geplanter Maßnahmen und der erwarteten Wachstumsrate auf Angemessenheit beurteilt und untersucht, ob der Business Plan auf dieser Grundlage sachgerecht entwickelt worden ist.
Die von den gesetzlichen Vertretern bei der Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligung an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zugrunde gelegten Annahmen und Erwartungen sind aus unserer Sicht sachgerecht abgeleitet worden und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.
3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Beteiligungen sind im Abschnitt "II - Erläuterungen zur Bilanz / Finanzanlagen" des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen-beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen-beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Telefónica Deutschland Holding AG, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefano Mulas.
München, den 19. Februar 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Klaus Bernhard, Wirtschaftsprüfer
Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer
Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird bzw. welchen Empfehlungen nicht gefolgt wurde oder wird und die Gründe hierfür. Die Erklärung soll auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ("Gesellschaft") haben am 12. /13./ 14. und 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die vorliegende Entsprechenserklärung bezieht sich auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass den Empfehlungen des DCGK seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
1. Bei der Festsetzung der Gesamtvergütung soll der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Von dieser Empfehlung ist der Aufsichtsrat in Bezug auf die im Juli 2014 unterzeichneten und im Oktober 2014 nach Vollzug des Erwerbs von E-Plus in Kraft getretenen Vorstandsverträge abgewichen. Da die Gesellschaft vor dem Vollzug des Erwerbs von E-Plus keine ausreichenden Informationen in Bezug auf die Vergütungsstruktur bei E-Plus hatte, konnte das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft nicht bestimmt werden, da hierfür auch Informationen über die Vergütungsstruktur bei E-Plus erforderlich gewesen wären. Für die zum 1. Januar 2017 bzw. zum 1. August 2017 in Kraft getretenen neuen Vorstandsverträge wurde der o.g. Empfehlung des DCGK dagegen gefolgt, so dass dieser Empfehlung zukünftig vollumfänglich entsprochen wird.
2. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK, wonach bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll, wurde und wird abgewichen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Vergütung des Vorstands gleichwohl auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Vergütung besteht aus festen sowie kurz- und langfristigen variablen Komponenten. Die für die Festlegung der variablen Vergütung maßgeblichen Parameter sind insgesamt auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet und so strukturiert, dass sie in ihrer Gesamtheit keine Anreize für dem Gesellschaftsinteresse zuwiderlaufende Geschäftsführungsmaßnahmen setzen können.
3. In Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 7 empfiehlt der DCGK, dass die variablen Vergütungsteile auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein sollen. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für die Höhe des Jahresbonus sind zu einem Teil auch Kennzahlen der Telefónica, S.A. maßgeblich. Auch ein Teil der langfristigen Vergütungskomponenten ist von Kennzahlen der Telefónica, S.A. abhängig bzw. kann hiervon abhängig sein. Zudem erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands eine Aktienzusage nach einem Restricted Share Plan, welcher Aktien der Telefónica, S.A. umfasste. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass hierdurch keine Fehlanreize geschaffen werden.
4. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen, da weder für das Aktienoptionsprogramm noch für den sogenannten Deferred Bonus noch für den sogenannten Bonus III betragsmäßige Höchstgrenzen festgelegt sind. Hierdurch soll dem Aufsichtsrat der erforderliche Spielraum gewährt werden, um jederzeit die Ausgewogenheit zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten sicherstellen zu können. Aus einzelnen Vorstandsanstellungsverträgen lässt sich zudem der exakte Betrag der Pensionsaufwendungen der Gesellschaft nicht entnehmen. Die Gesellschaft hat die insoweit zugrunde liegenden Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen und führt diese fort.
5. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 8 DCGK, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, wurde und wird abgewichen. Die Vertragsgestaltung lässt teilweise eine nachträgliche Änderung der Kriterien der variablen Vergütung zu. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands erforderlich, da sich die Gesellschaft in einem extrem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Derartige im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft erforderliche Änderungen der Unternehmenspolitik sollen nicht durch monetäre Interessen der Mitglieder des Vorstands behindert oder verzögert werden. Daher ist insbesondere der Aufsichtsrat der Ansicht, dass Flexibilität in Bezug auf die Erfolgsziele und Vergleichsparameter erforderlich ist.
6. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit-festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für einzelne Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht eine beitragsorientierte Zusage, die nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielt. Der Aufsichtsrat stellt mit der insoweit gewählten Form der Versorgungszusagen nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab, da diese Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen wurden.
7. Der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Satz 4 DCGK, wonach der Vergütungsbericht auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten soll, wurde bisher nur eingeschränkt entsprochen, da die von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen nur insoweit offen gelegt wurden, als sie allen Vorstandsmitgliedern gewährt wurden. Nur gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern erbrachte Nebenleistungen wurden bisher nicht aufgeführt. Ferner wurde der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 Satz 5 und 6 DCGK betreffend die Darstellung der Vorstandsvergütung, insbesondere gemäß der Mustertabellen, bisher nicht entsprochen. Die Hauptversammlung vom 5. Oktober 2012 hatte gemäß § 286 Abs. 5 HGB beschlossen, dass eine individualisierte Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder für die Dauer von fünf Jahren, d.h. bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2016, unterbleibt (sogenannter "Opt-Out"-Beschluss). Für diesen Zeitraum war die in 4.2.5 Satz 5 und 6 DCGK empfohlene Darstellung daher nicht vorgesehen. Zudem waren Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine Offenlegung individueller Nebenleistungen dem Opt-Out-Beschluss der Hauptversammlung widersprochen hätte. Nachdem in der diesjährigen Hauptversammlung kein erneuter Opt-Out-Beschluss durch die Hauptversammlung gefasst wurde, wird zukünftig eine der Ziffer 4.2.5 DCGK und den Mustertabellen entsprechende Darstellung der Vorstandsvergütung im Vergütungsbericht erfolgen mit der Einschränkung, dass für das Berichtsjahr 2017 die in den Mustertabellen vorgesehenen Angaben für das Vorjahr 2016 aufgrund des für diesen Zeitraum noch gültigen Opt-Out-Beschlusses entfallen.
8. Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und hierbei im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation unter anderem eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen, hierbei allerdings bisher weder ein konkretes Ziel bezüglich einer festen Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder noch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat benannt, da zum einen die Fähigkeit, den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren, aus Sicht des Aufsichtsrats nicht zwingend durch das Erreichen eines bestimmten Alters eingeschränkt wird und es zum anderen dem Unternehmensinteresse mehr dienen kann, die Möglichkeit zu haben, auf langjährige Expertise einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat bauen zu können. Um die Vorgaben des DCGK hinsichtlich der Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung jedoch zukünftig zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion Anfang Oktober 2017 unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der Gesellschaft sowohl eine grundsätzliche Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder als auch eine grundsätzliche Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat beschlossen, so dass dieser Empfehlung zukünftig vollumfänglich entsprochen wird.
9. Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK, wonach u. a. der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung besonders berücksichtigt werden sollen, erhält nur der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche Vergütung. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass dies der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung trägt.
Diese Entsprechenserklärung, sowie die vorherigen Entsprechenserklärungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft, für 2017 unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2017 zur Verfügung.
Die Telefónica Deutschland Holding AG und ihre Verwaltungsorgane sind einer effizienten, nachhaltigen und transparenten Unternehmensführung sowie Werten verpflichtet, die die Grundlage einheitlicher Geschäftsgrundsätze bilden, wie sie in dem Leitfaden "Unsere Geschäftsgrundsätze" dargelegt sind. Dieser Verhaltenskodex enthält verschiedene Grundsätze und Richtlinien, die sich sowohl an das Management als auch an die Mitarbeiter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit richten. Die Geschäftsgrundsätze enthalten wertvolle Hilfestellungen insbesondere in Situationen, in denen rechtliche und/oder ethische Interessenkonflikte auftreten, um integer und professionell zu handeln und Entscheidungen treffen zu können. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsprozessen, sondern auch die Art und Weise, wie das Unternehmen mit seinen Kunden, seinen Aktionären, seinen Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern umgeht.
Die Geschäftsgrundsätze des Unternehmens stehen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ geschaeftsgrundsaetze zur Verfügung.
Die Beachtung der Geschäftsgrundsätze ist von herausragender Bedeutung, da die Reputation des Unternehmens durch die Handlungen und Entscheidungen seiner Verwaltungsorgane und Mitarbeiter aufgebaut und beeinflusst wird. Daher wird diese Einhaltung in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Compliance, Personal, Interne Revision, Corporate Responsibility und der Rechtsabteilung überwacht.
Das Compliance-Programm des Unternehmens umfasst u.a. die Hauptbereiche Korruptionsbekämpfung mit klaren Richtlinien und Verfahren, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die Verhinderung ethisch unangemessenen Verhaltens. Mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Hinweise auf Korruption, können von Beschäftigten und Dritten u.a. über das externe Whistleblower-System (www.telefonica.de/ombudsmann) geschützt gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts, das für die Gesellschaft von höchster Bedeutung ist. Die Funktionen Compliance, Datenschutz, Unternehmenssicherheit und Interne Revision waren im Geschäftsjahr 2017 ebenso wie die Rechtsabteilung Teile des Geschäftsbereichs General Counsel, welcher direkt dem Vorstand unterstellt ist.
Weitere Einzelheiten zur Compliance-Organisation des Unternehmens werden im Corporate Governance Bericht erläutert, der auch Teil des Geschäftsberichts ist und finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ corporate-governance-bericht-2017.
Der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 aus zwei Mitgliedern (Markus Haas, CEO und Rachel Empey, CFO). Seit dem 1. August 2017 besteht der Vorstand aus acht Mitgliedern, Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO), Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO), Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer), Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer), Cayetano Carbajo Martín (Chief Technology Officer), Guido Eidmann (Chief Information Officer), Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs) und Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin).
Der Aufsichtsrat hat 2015 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Vorstand eine Gender Diversity Quote von mindestens 20% festgelegt. Diese Quote galt bis zum Dezember 2017 und wurde übererfüllt, im Dezember 2017 legte der Aufsichtsrat eine neue Quote von 25%fest, zu erfüllen bis zum 30.6.2022: Der Vorstand bestand bis zum 31. Juli 2017 zu 50% aus weiblichen Mitgliedern (ein Mitglied des zweiköpfigen Vorstands war weiblich). Seitdem 1. August 2017 beträgt der Anteil weiblicher Mitglieder 25%(mit Nicole Gerhardt und Valentina Daiber sind zwei Mitglieder des achtköpfigen Vorstands weiblich).
Unter Einbeziehung der obenstehende Geschlechterquote und Berücksichtigung der auch in den Vorstandsverträgen verankerten Altersgrenze für Vorstandsmitglieder strebt die Gesellschaft sich zum Wohle des Unternehmens ergänzende Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrung in der Verwaltung an.
In Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen hat sich die Gesellschaft ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Das Diversitätskonzept für den Vorstand beinhaltet die nachfolgend gemäß§289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erläuterten Diversitätskriterien.
Die Mitglieder des Vorstands sollen insbesondere langjährige Führungserfahrung aus unterschiedlichen, für das Unternehmen relevanten Bereichen vorweisen. Mindestens ein Mitglied soll über internationale Berufs- oder Ausbildungserfahrung verfügen und der Vorstand in seiner Gesamtheit langjährige Erfahrung auf den Gebieten Telekommunikation, Finanzen, Vertrieb und Personalführung aufweisen. Die Zielgröße für den Anteil weiblicher und männlicher Mitglieder beträgt mindestens 25 %.
Diese Ziele sollen bei Besetzung und Nachfolgeplanung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat berücksichtigt werden und sind aktuell und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 erfüllt, wie sich auch anhand der auf der Internetseite der Gesellschaft www.telefonica.de/vorstand veröffentlichten Lebensläufen der Mitglieder des Vorstands nachvollziehen lässt. Teil der nachhaltigen Diversitätsstrategie ist auch die vom Vorstand auf 30% angehobene Mindestgeschlechterquote für den Anteil von Frauen und Männern an der Führungsebene Berichtsebene-1.
Der Vorstand hat entsprechend § 76 Abs. 4 AktG im Jahr 2015 freiwillig für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Die bis zum 30. Juni 2017 zu erreichende Mindest-Gender Diversity Quote betrug 16 %. Zum Stichtag 30. Juni 2017 wurde diese Quote unterschritten, für die erste Führungsebene betrug der Frauenanteil 8 %, für die zweite Führungsebene 13 %. Die bereits im Jahr 2013 eingeführte Strategie und die begleitenden Maßnahmen erzielten nicht die gewünschte Wirkung, so dass die geplante Zielgröße verfehlt wurde. Der Vorstand verfolgt jedoch weiterhin das Ziel, Diversität in der Telefónica Deutschland Gruppe voranzutreiben und hat eine neue Quote für den Frauen- bzw. Männeranteil der Führungsebene von 30 % beschlossen, zu erreichen bis zum 30. Juni 2022. Dieses Ziel soll mithilfe der neuen, ab 1.1.2018 geltenden Diversitätsstrategie der Gesellschaft erreicht werden. Aufgrund organisatorischer Veränderungen nach der Umgestaltung des Vorstands wird die zu betrachtende Führungsebene nunmehr als Berichtsebene 1 definiert. Zum 31.12. 2017 betrug der Frauenanteil in dieser Gruppe 13 %.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Die Arbeit des Vorstands wird insbesondere durch die mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung des Vorstands und die Satzung der Gesellschaft geregelt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sich hierzu regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.
Jedes Vorstandsmitglied hat den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsbereich zu leiten, unbeschadet der gemeinsamen Verantwortung der Vorstandsmitglieder für die Leitung des gesamten Unternehmens. In allen Angelegenheiten von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen und/oder seine verbundenen Gesellschaften, insbesondere Angelegenheiten im Hinblick auf die Organisation, Unternehmenspolitik, Investitions- und Finanzplanung sowie betreffend Investitionen, die das vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresbudget wesentlich überschreiten, muss der gesamte Vorstand entscheiden. Ferner kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Entscheidung vorlegen. Geschäfte und Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Sitzungen des Vorstands werden regelmäßig abgehalten, grundsätzlich einmal pro Woche. Sitzungen können auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail, gefasst werden.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat des Unternehmens regelmäßig über den Geschäftsgang, unter anderem indem er dem Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte vorlegt, die relevante Leistungsindikatoren für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über Vorgänge zu berichten, die für die Rentabilität oder Liquidität des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sein können. Schließlich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über wichtige Ereignisse oder Angelegenheiten im Sinne von § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten. Diesen Maßgaben kommt der Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach.
Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht aus 16 Mitgliedern, von denen acht Anteilseigner und acht Arbeitnehmervertreter sind.
Ángel Vilá Boix verließ den Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG mit Wirkung zum 4. Oktober 2017, Julio Linares López wurde durch Beschluss des zuständigen Registergerichts vom 16. Oktober 2017 als sein Nachfolger bestellt.
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind: die Vorsitzende Eva Castillo Sanz, der stellvertretende Vorsitzende Christoph Braun, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Julio Linares López, Laura Abasolo García de Baquedano, Peter Erskine, Patricia Cobián González, Michael Hoffmann, Sally Anne Ashford, Enrique Medina Malo, Marcus Thurand, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Thomas Pfeil, Christoph Heil, und Claudia Weber.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf weiblichen und elf männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 31,25% weibliche und 68,75 % männliche Mitglieder). Er erfüllt damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30 %Mindest-Gender Diversity Quote).
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Diversität der Erfüllung seiner Überwachungs - und Leitungsaufgaben zum Wohle des Unternehmens dient.
Der Aufsichtsrat hat sich in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit in der Gesellschaft verpflichtet. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Die Kriterien des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat ergeben sich aus dem Kompetenzprofil und den Zusammensetzungskriterien des Aufsichtsrats, die nach der Überzeugung des Aufsichtsrats eine dem Wohle des Unternehmens dienende Vielfalt im Aufsichtsrat sicherstellen. Die Einzelheiten des Kompetenzprofils und der Zusammensetzungskriterien sind im Einzelnen dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen, publiziert auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017.
Das Nominierungskomitee und der Gesamt-Aufsichtsrat berücksichtigen Kompetenzprofil und Zusammensetzungskriterien frühzeitig bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung und setzen das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats so um.
Aktuell und seit Beginn des Geschäftsjahres 2017 sind die Anforderungen des Diversitätskonzepts erfüllt, wie sich aus den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder und der Darstellung des jeweiligen beruflicher und persönlichen Hintergrunds unter Angabe der aktuellen Mandate, veröffentlicht unter www.telefonica.de/aufsichtsrat ergibt.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens laufend. Er wird in alle außerhalb des üblichen Geschäftsgangs liegenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig und setzt die Vergütung des Vorstands fest. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Tätigkeiten im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die Grundsätze der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand sind maßgeblich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Satzung der Gesellschaft geregelt.
Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Sitzungen des Aufsichtsrats können auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail. Der Aufsichtsrat überprüft die Effizienz seiner Tätigkeit mindestens einmal jährlich, so auch im Geschäftsjahr 2017.
Um dem Aufsichtsrat eine optimale Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen bestehen derzeit vier Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf weitere Ausschüsse einsetzen. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) bereitet unter anderem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Billigung der Jahresabschlüsse vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand, überwacht die Rechnungslegungsprozesse, die internen Kontrollsysteme (einschließlich Compliance, Risikomanagement und interner Revisionssysteme) und die Abschlussprüfung. Ferner ist er für die Koordination mit dem Abschlussprüfer zuständig. Aktuell setzt sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
| ― | Michael Hoffmann (Vorsitzender) |
| ― | Laura Abasolo García de Baquedano |
| ― | Thomas Pfeil und |
| ― | Christoph Heil. |
Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Patricia Cobián González wurde zur Vorsitzenden des Nominierungsausschusses gewählt. Die weiteren Mitglieder sind Eva Castillo Sanz und Enrique Medina Malo.
Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 Mitbestimmungsgesetz gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) |
| ― | Christoph Braun |
| ― | Julio Linares López (seit dem 13. Dezember 2017) und |
| ― | Marcus Thurand. |
Ángel Vilá Boix gehörte dem Vermittlungsausschuss bis 4. Oktober 2017 an.
Die Mitglieder des Vorstandsvergütungsausschusses (Remuneration Committee) sind:
| ― | Sally Ashford (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Claudia Weber |
| ― | Dr. Jan-Erik Walter |
Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung und zur Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.
09. Februar 2018
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat dabei die ihm nach Gesetz, Satzung sowie der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat bestand während des Geschäftsjahres 2017 aus 16 Mitgliedern und zwar zunächst aus den Anteilseignervertretern Eva Castillo Sanz (Aufsichtsratsvorsitzende), Ángel Vilá Boix, Laura Abasolo García de Baquedano, Patricia Cobián González, Sally Anne Ashford, Peter Erskine, Michael Hoffmann und Enrique Medina Malo sowie den Arbeitnehmervertretern Christoph Braun (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Marcus Thurand, Thomas Pfeil, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Christoph Heil und Claudia Weber.
Alle Anteilseignervertreter wurden durch die Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 für eine weitere Amtszeit wieder gewählt.
Mit Wirkung zum 4. Oktober 2017 legte Angel Vilá Boix sein Amt als Aufsichtsratsmitglied nieder. Auf Antrag des Vorstandes gemäß § 104 Absatz 2 und 3 Nr. 2 AktG wurde Julio Estebán Linares Lopez durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 16. Oktober 2017 gerichtlich zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats für die Anteilseignerseite bestellt.
Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt das unabhängige Mitglied Michael Hoffmann die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahr.
Der Vorstand bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 aus zwei Mitgliedern:
Markus Haas als Vorstandsvorsitzender / CEO verantwortete auch das operative Geschäft der gesamten Telefónica Deutschland Gruppe und übte die Funktion als Arbeitsdirektor aus. Rachel Empey war CFO, für Finanzen und Unternehmensstrategie und zusätzlich für die Bereiche Transformation & Integration, Business Intelligence, Innovation und die Telefónica Next verantwortlich.
In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 hat der Aufsichtsrat auf Wunsch von Rachel Empey einer vorzeitigen Auflösung ihres Vertrags zugestimmt. Wie einvernehmlich vereinbart, schied Rachel Empey zum Ablauf des 31. Juli 2017 aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20. Juli 2017 Markus Rolle mit Wirkung zum 1. August 2017 zum neuen CFO der Telefónica Deutschland Holding AG bestimmt. Ferner entschied sich der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 20. Juli 2017 den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG auf acht Mitglieder zu erweitern, und hat dementsprechend mit Wirkung zum 1. August 2017 folgende weitere Vorstände der Telefónica Deutschland Holding AG bestellt:
| ― | Wolfgang Metze zum neuen Chief Consumer Officer |
| ― | Alfons Lösing zum neuen Chief Partner und Business Officer |
| ― | Valentina Daiber zum neuen Chief Officer Legal & Corporate Affairs |
| ― | Guido Eidmann zum neuen Chief Information Officer |
| ― | Nicole Gerhardt zum neuen Chief Human Resources Officer sowie Arbeitsdirektor (Markus Haas legte sein Amt als Arbeitsdirektor zum Ablauf des 31. Juli 2017 nieder) |
| ― | Cayetano Carbajo Martín zum neuen Chief Technology Officer. |
Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat monatlich Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen ("KPI") enthält.
Die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand stehen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte, im Berichtszeitraum u.a. ganz maßgeblich Transformationsmaßnahmen sowie die Entwicklung zum digitalen Telekommunikationsanbieter. Die Aufsichtsratsvorsitzende informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen.
Im Berichtszeitraum band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Entscheidungen ein. Hierfür legte er dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Der Aufsichtsrat konnte erforderlichenfalls auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Zu den Beschlussvorschlägen und Berichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat, soweit dies erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.
In 2017 fanden fünf turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 16. Februar (Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2016), am 24. April, am 20. Juli, am 23. Oktober und am 18. Dezember 2017. Daneben gab es weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen.
In 2018 gab es bislang zwei Aufsichtsratssitzungen, am 2. Februar 2018 sowie am 19. Februar 2018 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2017).
Die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 fand am 16. Februar 2017 statt und war zugleich die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2016. Neben den damit einhergehenden Themen wie der Prüfung und Billigung der Jahresabschlüsse (Konzern und AG) und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie der weiteren Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach § 90 AktG wurde insbesondere die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 diskutiert. Ferner wurden die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung sowie die operative und gesellschaftsrechtliche Integration der E-Plus Mobilfunk GmbH in die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. behandelt.
In der Sitzung vom 24. April 2017 standen neben den Finanzzahlen für Q 1 und dem Ausblick auch operative Themen und M&A-Transaktionen auf der Tagesordnung. Ferner wurden in dieser Sitzung Corporate Governance- und Compliance Themen sowie das Audit & Risikomanagement behandelt.
Die Sitzung vom 20. Juli 2017 hatte u.a. die Halbjahres-finanzzahlen, den Telefónica Next Langzeit Business Plan mit dem Schwerpunkt auf Advanced Data Analytics und Internet of Things, die konzerninterne Verschmelzung der Cash&Phone auf die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Compliancethemen sowie die Effizienz des Aufsichtsrats zum Gegenstand. Ferner wurden in dieser Sitzung Vorstandsthemen wie das vorzeitige Ausscheiden von Rachel Empey zum 31. Juli 2017 sowie die Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. August 2017 behandelt.
In der Sitzung vom 23. Oktober 2017 wurden u.a. Finanzthemen (insbesondere die Q 3 Ergebnisse und der Businessplan), die Ergebnisse der Effizienzumfrage des Aufsichtsrats sowie die Diversitätskonzepte des Aufsichtsrats und des Vorstands besprochen. Ferner wurde gemeinsam mit dem Vorstand der Termin 17. Mai 2018 für die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017 festgelegt.
In der Sitzung vom 18. Dezember 2017 wurde insbesondere das Budget für das Geschäftsjahr 2018 verabschiedet.
In jeder Sitzung erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens einschließlich der jeweilig anstehenden Finanzberichte, dem Budget, der Businessplanung, operativen Themen einschließlich Synergieberichten sowie der Marktpositionierung.
Der Aufsichtsrat hat ferner im Juni 2017 einen Strategieworkshop zusammen mit dem Vorstand abgehalten.
Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2017 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen.
Neben den Sitzungen fasste der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse, insbesondere per E-Mail. So wurde auf diesem Beschlussweg unter anderem die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Oktober 2017 - nach entsprechender Vorbehandlung in einer Präsenzsitzung - verabschiedet.
Der Aufsichtsrat hat die folgenden vier Ausschüsse gebildet: einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee), einen Vermittlungsausschuss (Mediation Committee), einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) und einen Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee).
Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere für die Beratung und Beschlussfassung in Rechnungslegungsangelegenheiten zuständig. Er behandelt Themen rund um die Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme sowie Revision, Risikomanagement, Compliance sowie die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Ferner prüft er die erforderliche Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers und ist für die Abstimmung mit dem externen Abschlussprüfer zuständig. Der Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern:
| ― | Michael Hoffmann (Vorsitzender) |
| ― | Laura Abasolo García de Baquedano |
| ― | Thomas Pfeil und |
| ― | Christoph Heil. |
Im Jahr 2017 trat der Prüfungsausschuss fünf Mal zusammen. Hierbei wurde neben den regelmäßigen Themen wie Finanzergebnisse, Revision, Risikomanagement und Compliance insbesondere der Wechsel des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 behandelt.
Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 MitbestG gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) |
| ― | Christoph Braun |
| ― | Angel Vilá Boix (bis 04. Oktober 2017) |
| ― | Julio Estéban Linares Lopez (ab 13. Dezember 2017) und |
| ― | Marcus Thurand. |
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.
Der Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee) ist mit der Vorbereitung von Themen und Details, welche die Vorstandsvergütung betreffen, betraut und unterstützt durch seine Vorarbeit maßgeblich den Gesamtaufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung.
Dem Vorstandvergütungsausschuss gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Sally Anne Ashford (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Dr. Jan-Erik Walter und |
| ― | Claudia Weber. |
Der Vorstandsvergütungsausschuss trat im Berichtszeitraum sechs Mal zusammen.
Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.
Dem Nominierungsausschuss gehören folgende Mitglieder an:
| ― | Patricia Cobián González (Vorsitzende) |
| ― | Eva Castillo Sanz |
| ― | Enrique Medina Malo |
Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 zur turnusmäßig anstehenden Wahl der acht Vertreter der Anteilseignerseite im Umlaufverfahren vorbereitet.
Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315di.V.m. 289fHGB im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017 und im Corporate Governance Bericht auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017 zu finden.
Am 20./21. Juli 2017 wurde die am 13./14. und 17. Oktober 2016 verabschiedete und veröffentlichte sowie am 11./12. Dezember 2016 aktualisierte Entsprechenserklärung erneut aktualisiert und veröffentlicht.
Am 12./13./ 14. und 16. Oktober 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2017 veröffentlicht. Auf der Internetseite des Unternehmens finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung.
Sechs der 16 Aufsichtsratsmitglieder haben Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit.
Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten.
Der Aufsichtsrat erfüllt die Gender Diversity Quote von mindestens 30 % (während des Geschäftsjahres 2017: 31,25% weibliche Aufsichtsratsmitglieder).
Der Vorstand bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs 2017 zu 50 % aus weiblichen Mitgliedern. Seit dem 1. August 2017 liegt die Quote bei 25 % (zwei Mitglieder des achtköpfigen Vorstands sind weiblich), sodass die festgesetzte Mindest-Gender Diversity Quote von 20% für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übererfüllt wurde. Auch die seit dem 18. Dezember 2017 geltende Quote von 25% wird erfüllt.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern zum 31. Dezember 2017 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Jahresabschlussunterlagen für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für die Telefónica Deutschland Holding AG für das Berichtsjahr 2017 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung vom 19. Februar 2018 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfberichte sorgfältig geprüft und die Vorlagen am 19. Februar 2018 jeweils gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete zudem über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Vorstand hat in dieser Sitzung neben den Abschlüssen der Telefónica Deutschland Holding AG und des Konzerns, des zusammengefassten Lageberichts für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern und dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auch das Risikomanagementsystem erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2018 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 sowie den zusammengenfassten Lagebericht gebilligt; der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt.
Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt und in der Sitzung vom 19. Februar 2018 ausführlich behandelt und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands erhoben.
Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Rachel Empey sowie dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Ángel Vilá Boix für die hervorragende und kollegiale Zusammenarbeit. Der Aufsichtsrat dankt ferner Markus Haas, Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Guido Eidmann, Cayetano Carbajo Martín sowie den Mitarbeitern der Telefónica Deutschland Gruppe für ihr Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit im vergangenen Jahr. Mit ihrem Einsatz, der im Berichtsjahr nicht zuletzt durch die Transformation geprägt war, tragen sie zum Erfolg des Unternehmens maßgeblich bei."
München, 19. Februar 2018
Im Namen des Aufsichtsrats
Eva Castillo Sanz, Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG
Der Deutsche Corporate Governance Kodex legt Standards für die Überwachung und Leitung von Unternehmen fest. Im Folgenden informieren der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance. Dieser Corporate Governance Bericht wird auch zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf unserer Internetseite veröffentlicht www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2017.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG fühlen sich den Grundsätzen einer transparenten Corporate Governance verpflichtet und beschäftigen sich regelmäßig mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben zuletzt am 12. / 13. / 14 und 16. Oktober 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2017 einsehen.
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Telefónica Deutschland Holding AG drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse werden im Wesentlichen durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats geregelt.

Das deutsche Aktiengesetz schreibt eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorganen vor.
Der Vorstand ist das Leitungsorgan. Er führt das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Interesse des Unternehmens mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Vorstand wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, werden in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ausgeführt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, insbesondere zur Planung, Geschäftsentwicklung, Strategie, Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Des Weiteren informiert der Vorstand den Aufsichtsrat, wenn im Geschäftsverlauf Abweichungen von aufgestellten Plänen oder Zielen auftreten und was die Gründe hierfür sind.
Einzelheiten zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017 zu finden.
Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) am 18. Dezember 2017 sein Kompetenzprofil ergänzt, um die qualifizierte Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes noch besser sicherstellen zu können.
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder als Gruppe die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung besitzen, die erforderlich sind, um den Vorstand ordnungsgemäß zu beraten und zu beaufsichtigen. Jedes Mitglied sollte bereit und in der Position sein, ausreichend Zeit zu investieren und die notwendigen persönlichen Eigenschaften, insbesondere Integrität, Motivation und Persönlichkeit, besitzen, um sein Amt auszuüben. Alle Mitglieder sollen die Anforderungen an verantwortliches und ethisches Verhalten eines Ehrbaren Kaufmanns berücksichtigen.
Darüber hinaus sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über Fachwissen in mindestens einem der für die Beratung und Beaufsichtigung des Vorstands relevanten Bereiche verfügen. Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe, das Fachwissen sowie die Erfahrungen und das Leben der Mitglieder sollten sich gegenseitig ergänzen, so dass der Aufsichtsrat auf ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Fachwissen zurückgreifen kann, z.B. Finanzwesen, M&A, Marketing & Sales, Recht und Regulierung, HR, Netzwerk & Technologie.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex), die u.a. die unternehmensspezifische Situation, den Aktionärskreis, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, Diversity sowie die Tatsache berücksichtigen, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt sind. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt:
| ― | Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.3.2 und 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören; ihm sollen keine Personen angehören, die eine Funktion wahrnehmen (z.B. bei einem wichtigen Wettbewerber), die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. |
| ― | Mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder sollen Frauen, mindestens 30% Männer sein. |
| ― | Mindestens ein Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder soll über internationale Berufserfahrung und Englischkenntnisse verfügen sowie ein Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge besitzen ("Internationalst") |
| ― | Die Amtszeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats soll regelmäßig mit der Hauptversammlung enden, die auf das Erreichen des 75. Lebensjahres eines Mitglieds folgt außer die Erfahrung eines einzelnen Mitglieds ist von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft und der Aufsichtsrat stimmt einer solchen Ausnahme zu. |
| ― | -Für Mitglieder des Aufsichtsrats findet eine Regelgrenze von 15 Jahren, d.h., drei vollen Amtszeiten, Anwendung. Im Interesse der Gesellschaft und nach Zustimmung des Aufsichtsrats ist eine Abweichung von der Regelhöchstgrenze möglich, insbesondere dann, wenn sie der Erfüllung anderer Zusammensetzungskriterien dient. |
Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen legt der Aufsichtsrat-unter Einbeziehung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 zur Unabhängigkeit-die folgenden Kriterien für Unabhängigkeit fest.
Unabhängige Mitglieder sind Mitglieder, die:
| ― | Nicht direkt oder indirekt von Telefónica Deutschland oder ihrem Mehrheitsaktionär oder eines mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen beschäftigt werden und/oder |
| ― | Derzeit keine Funktion (ob Exekutiv-oder Nicht-Exekutiv) bei einem vertretungsberechtigten Gremium des Mehrheitsaktionärs der Telefónica Deutschland oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft innehaben und/oder |
| ― | Keinen wesentlichen Anteilsbesitz haben. Wesentlicher Anteilsbesitz in diesem Sinne bedeutet einen Anteil von 3% der Anteile der Gesellschaft; und/oder |
| ― | Nicht in enger Beziehung zu einem Exekutiven oder Nicht-Exekutiven Gremienmitglied der Telefónica Deutschland oder ihres Mehrheitsaktionärs oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmen stehen (im Sinne von Art.3 Abs.1 Nr.26 der Market Abuse Regulation) und/oder |
| ― | Keine wesentlichen Beziehungen (z.B. kommerzielle Vereinbarungen wie Vertriebs-, Kunden-/Lieferanten-, Beratungs- oder andere Vereinbarungen) zu Telefónica Deutschland, ihrem Mehrheitsaktionär oder einem verbundenen Unternehmen oder ihren Kontrollorganen hat, die einen (nicht nur vorübergehenden) Konflikt mit den Interessen der Gesellschaft darstellen könnten und/oder |
| ― | Kein Mitglied von Kontrollorganen eines wesentlichen Wettbewerbers der Gesellschaft sind oder beratend für diesen tätig. |
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine Zahl von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern der Anteilseigner angemessen. Eines der unabhängigen Mitglieder soll der finanzielle Experte im Sinne von §100 Abs.5 des AktG sein. Die unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG waren im Geschäftsjahr 2017 Michael Hoffmann und Sally Anne Ashford. Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat ist Michael Hoffmann.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass diese Ziele auch die Eigentümerstruktur angemessen berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat sieht diese konkreten Ziele und die Vorgaben des Kompetenzprofils derzeitig als erfüllt an.
Das obenstehende Kompetenzprofil und die Zusammensetzungskriterien stellen die Vorgaben des vom Aufsichtsrat zu erfüllenden Diversitätskonzeptes dar, vergleiche auch www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2017.
Die Aktionäre werden grundsätzlich viermal im Jahr über die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung informiert. Weitere Informationen, insbesondere den Finanzkalender, stellt das Unternehmen auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.telefonica.de/ir). Darüber hinaus finden Konferenzen, Road Shows und Treffen mit Analysten statt.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte gemäß Gesetz und der Satzung der Gesellschaft vor und während der Hauptversammlung wahr, insbesondere durch Ausübung ihrer Stimmrechte (u.a. zur Gewinnverwendung, Entlastung sowie Wahl des Abschlussprüfers).
Für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG sind Internal Control und Risikomanagement fundamental für die Governance. Die Risikomanagement-Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss über aktuelle Risiken, Aktionspläne und Entwicklungen. Unser Risikomanagementprozess ist durch konstante Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern darauf ausgelegt, zeitnah Unternehmensrisiken zu identifizieren, zu evaluieren und diesen entgegen zu wirken. Das Risikomanagementsystem wird laufend optimiert und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Weitere Details finden Sie in dem Abschnitt "Risiko- und Chancenmanagement" des Geschäftsberichts.
Telefónica Deutschland Group hat sich verpflichtet, alle für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze, Richtlinien, Verfahren, Regeln und Verordnungen einzuhalten. Das Unternehmen hat eine Compliance Abteilung, welche mit der Implementierung und der Optimierung der Compliance-Organisation im gesamten Unternehmen sowie der Koordinierung der Compliance-Aktivitäten betraut ist. Sie berät ferner die Mitarbeiter bei ihren Fragen. Dabei wird ein präventiver Ansatz verfolgt, bei dem die Mitarbeiter sensibilisiert und aufgeklärt werden, um potenzielle Regelverstöße bereits im Vorfeld auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Verdacht auf Rechtsverstöße unter anderem über ein externes Whistleblowersystem, den Ombudsmann, geschützt zu melden.
Das Compliance-Programm legt seinen Schwerpunkt auf Verhalten, das den lauteren Wettbewerb schützt, Korruption und Interessenkonflikte vermeidet und ethisch angemessen ist. Diese Themen sind Gegenstand verpflichtender Online-Trainings, ebenso wie die Bereiche Datenschutz, Anti-Diskriminierung und Informationssicherheit. Jeder Mitarbeiter muss abhängig von seinem Verantwortungsbereich in regelmäßigen Abständen bestimmte vorgeschriebene Schulungen absolvieren. Zu den wichtigsten Compliance-Themen wurden klare Richtlinien und Vorgaben etabliert.
Das bestehende Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Geschäftstätigkeit anzupassen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat (insbesondere dem Prüfungsausschuss, welcher für die Prüfung der internen Kontrollsysteme und Compliance zuständig ist) wird über die Compliance-Aktivitäten regelmäßig Bericht erstattet.
In diesem Gesamtzusammenhang verfügt das Unternehmen auch über eine Kapitalmarktrechtsabteilung im Bereich General Counsel, welche die Compliance mit Insiderregeln sicherstellt (einschließlich Schulungen und die Führung von Insider-Listen, in denen alle Personen verzeichnet sind, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben).
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat setzen sich regelmäßig mit dem Thema Compliance auseinander.
Auf der Internetseite von Telefónica Deutschland können sich die Aktionäre über das Unternehmen informieren. So werden beispielsweise Pressemitteilungen, Corporate News und Ad-hoc-Mitteilungen sowie die Satzung der Gesellschaft auf der Internetseite veröffentlicht.
Die Mitglieder des Vorstands halten Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Kein Mitglied hält Aktienoptionen an der Telefónica Deutschland Holding AG.
Zum 31. Dezember 2017 hielt der Vorstand ca. 0,0014%der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben. Sie sind - soweit einschlägig -unter Eigengeschäften aufgeführt.
Zum 31. Dezember 2017 hielt der Aufsichtsrat ca. 0,0007%der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben und sind - soweit einschlägig -unter Eigengeschäften aufgeführt.
Nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung müssen Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtitel der Telefónica Deutschland oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten anzeigen wenn der Wert dieser Geschäfte den Betrag von 5.000 EUR in einem Kalenderjahr erreicht.
Entsprechende Mitteilungen können Sie der Internetseite von Telefónica Deutschland unter: www.telefonica.de/ eigengeschaefte-von-fuehrungspersonen entnehmen.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsstelle München, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2017 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.
Das Glossar umfasst auch die im Konzernlagebericht verwendeten Abkürzungen.
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| ADA | Intelligente Datenanalysen (Advanced Data Analytics) |
| AktG | Aktiengesetz |
| ARPU | Average Revenue per User (durchschnittlicher Umsatz pro Kunde) |
| BEREC | Body of European Regulators for Electronic Communication - Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation |
| BIP | Bruttoinlandsprodukt |
| Bitkom | Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Berlin |
| BMWi | Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie |
| BNetzA | Bundesnetzagentur |
| Bps | Basispunkte |
| Breitband | Bezieht sich auf Telekommunikation, in dem ein breites Band von Frequenzen zur Informationsübertragung zur Verfügung steht |
| Brexit | British Exit - Austritt des Vereinten Königreiches aus der Europäischen Union |
| CapEx | Capital Expenditure: Zugänge Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ohne Investitionen in Lizenzen für Mobilfunkfrequenzen |
| Carrier | Von der BNetzA autorisierter Telekommunikations-Netzbetreiber |
| CF | Cashflow |
| Churn | Kundenabwanderung |
| Cloud-Dienste | Beziehen sich auf eine dynamische Infrastruktur, Software- und Plattformdienste, welche online zur Verfügung stehen |
| DCGK | Deutsche Corporate Governance Kodex |
| DRS | Deutsche Rechnungslegungsstandards |
| DSL | Digital Subscriber Line: Technologie, mit der Daten in der Teilnehmeranschlussleitung an die Endverbraucher übertragen werden |
| EIB | Europäische Investitionsbank |
| EU | Europäische Union |
| Euribor | Euro Interbank Offered Rate |
| ExComm | Executive Committee |
| FCF | Free Cashflow |
| FTE | Full-time equivalent (Vollzeitäquivalent) |
| FTR | Fixed network Termination Rates (Festnetz-Terminierungsentgelte) |
| FttB | FttB - Fiber to the Building oder auch Fiber to the Basement (Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller). Als FttB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude (Keller). |
| FttH | FttH - Fiber to the Home (Glasfaser bis ins Haus). Als FttH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden. |
| FTTX | Hierunter fallen die Glasfaser-Ausbaumöglichkeiten FttB und FttH. |
| GHz | Gigahertz |
| GSM | Global System for Mobile Communications (der globale Standard für die digitale Mobilkommunikation) |
| GSMA | Global System for Mobile Communications Association |
| GWh | Gigawattstunden |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| IAS | International Accounting Standards |
| IASB | International Accounting Standards Board |
| IFRS | International Financial Reporting Standards |
| IKS | Internes Kontrollsystem |
| IMEI | International Mobile Equipment Identity |
| IoT | Internet of Things (Internet der Dinge) |
| ISIN | International Securities Identification Number (Internationale Wertpapierkennnummer) |
| IT | Information Technology |
| Joint Venture | Zwei oder mehrer Unternehmen gründen eine Gesellschaft zur Kooperation |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen |
| KPI | Key Performance Indicator |
| KPN | Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande |
| LTE | Long Term Evolution: Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards UMTS/HSPA |
| M2M | Machine-to-Machine-Kommunikation: Automatischer Informationsaustausch zwischen Geräten |
| MBA | Mobile Bitstream Access |
| Mbit | Megabit |
| Mehrmarkenstrategie | Ermöglicht Telefónica Deutschland, Kunden in allen Segmenten durch verschiedene Eigen- und Partnermarken passgenaue Angebote anzubieten |
| MHz | Megahertz |
| MSR | Mobile service revenue (Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen) |
| MTR | Mobile termination rates (Mobilfunk-Terminierungsentgelte) |
| MVNO | Mobile Virtual Network Operator: Virtueller Netzbetreiber |
| Net Adds | Pro Betrachtungszeitraum neu gewonnene Kunden nach Abzug der Kundenabgänge |
| O2 (Europe) Limited | O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich |
| O2 My Handy | Bezahlmodell für Handys und andere Geräte mit monatlicher Ratenzahlung |
| O2 Free | Mit dem Datentarif O2 Free sind unsere Kunden auch nach dem Verbrauch ihres Highspeed-Datenvolumens mit bis zu 1 Mbit/s online |
| OIBDA | Operating Income before Depreciation and Amortization (Betriebsergebnis vor Abschreibungen) |
| Opex | Operating expenses (Betriebskosten) |
| OTT | Over The Top - IP-basierte und plattformunabhängige Dienste |
| OTT Anwendungen | Over-the-top-Anwendungen (Whats app, Facebook etc) |
| PIP | Performance and Investment Plan |
| Prepaid/Postpaid | Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen wird bei Prepaid-Verträgen das Guthaben im Voraus erworben das sich aus einer festen Laufzeit ergeben würde ohne vertragliche Verpflichtungen |
| Retail | Verkauf von Produkten und Services an den Endverbraucher; im Gegensatz zu resale oder wholesale business: Verkauf an Drittparteien und Wiederverkäufer |
| Roaming | Der Gebrauch eines Geräts oder einer Kundenidentität in einem fremden oder anderem als dem Heimnetzwerk |
| pureLRIC | Pure long run incremental costs - Kostenmaßstab zur Regulierung der Terminierungsentgelte |
| RCF | Revolving Credit Facility (Revolvierende Konsortialkreditlinie) |
| SIM | Subscriber Identity Module: Eine Chipkarte, welche in das Mobiltelefon eingelegt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient |
| Smartphone | Kabelloses Telefon, welches als Mobiltelefon benutzt werden kann und gleichzeitig die Funktionen eines Webbrowsers und E-Mail-Lesegeräts erfüllt |
| Smart-TV | Bezeichnung für Fernsehgeräte mit Computer-Zusatzfunktionen |
| Smartwatch | elektronische Armbanduhr ("Wearable"), die über zusätzliche Sensoren, Aktuatoren, sowie Computerfunktionalitäten und -konnektivitäten verfügt. |
| SMS | Short Message Service |
| SoHos | Small offices/Home offices (Kleinunternehmen) |
| Tablet | Kabelloser, tragbarer Personal Computer mit berührungsempfindlichem Bildschirm |
| Telefónica Deutschland | Telefónica Deutschland Holding AG, München |
| Telefónica, S.A. | Telefónica S.A., Madrid, Spanien |
| Telefónica Deutschland Group | Die in den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland einbezogenen Unternehmen. |
| Telefónica NEXT | Telefónica Germany Next GmbH, München |
| Telxius S.A. | Telxius Telecom S.A., das Infrastrukturunternehmen der Telefónica S.A. |
| TKG | Telekommunikationsgesetz |
| TSM-VO | Telecom single market Verordnung |
| ULL | Unbundled Local Loop: Überbrückt die Distanz zwischen Lokalaustausch und der Endstelle in den Örtlichkeiten des Kunden. Es ist auch unter dem Namen "last mile" bekannt |
| UMTS | Universal Mobile Telecommunications Service: Internationaler, mobiler Kommunikationsstandard der dritten Generation, welcher mobiles Multimedia und Telematik-Services unter dem Frequenzspektrum von 2GHz vereint |
| VATM | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V., Berlin |
| VDSL | Very High Data Rate Digital Subscriber Line - DSL-Technik mit wesentlich höheren Datenübertragungsraten (siehe auch DSL) |
| Vectoring | Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen, sodass höhere Bandbreiten möglich sind. |
| VZBV | Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin |
| Wearables | Wearable Computer (kurz Wearables) ist ein Computersystem, das während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt ist. |
| WLAN | Wireless Local Area Network-drahtloses lokales Netzwerk |
| Wholesale | Der Verkauf von Services an dritte Parteien, die diese an ihre eigenen Endkunden entweder direkt oder nach weiterer Bearbeitung verkaufen |
Telefónica Deutschland Holding AG
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Tel.:+49 89 2442 0
www.telefonica.de
Telefónica Deutschland Holding AG
Investor Relations
Georg-Brauchle-Ring 23-25
80992 München
Tel.:+49 89 2442 1010
E-Mail Privatinvestoren: [email protected]
E-Mail Institutionelle Investoren: [email protected]
Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor.
Die deutsche Ausgabe ist im Zweifel verbindlich.
Der Geschäftsbericht ist online verfügbar unter
www.telefonica.de/geschaeftsbericht
Telefónica Deutschland Corporate Communications, München heureka GmbH, Essen
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen bei fehlender Registration nach dem US Securities Act von 1933 in geänderter Fassung oder fehlender Ausnahmen nach dem Gesetz nicht in den Vereinigten Statten von Amerika angeboten oder verkauft werden. Der Emittent hat weder Wertpapiere nach dem US Securities Act von 1933 in geänderter Fassung registriert, noch beabsichtigt er eine solche Registrierung oder das Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verteilung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika oder Japan bestimmt.
Der im festgestellten Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 2.317.553.560,51 wird wie folgt verwandt:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Aktie.
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| Insgesamt | 773.384.298,18 EUR |
| Gewinnvortrag | 1.544.169.262,33 EUR |
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