Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 26, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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METRO AG (vormals: METRO Wholesale & Food Specialist AG) Düsseldorf Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 Konzernabschluss GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 scroll Mio. € Anhang Nr. 2015/16 2016/17 Umsatzerlöse 1 36.549 37.140 Umsatzkosten –29.560 –30.124 Bruttoergebnis vom Umsatz 6.989 7.016 Sonstige betriebliche Erträge 2 1.462 1.057 Vertriebskosten 3 –6.171 –6.084 Allgemeine Verwaltungskosten 4 –1.058 –1.014 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 –105 –137 Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 102 14 Betriebliches Ergebnis EBIT 1.219 852 Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 3 0 Sonstiges Beteiligungsergebnis 7 –3 –11 Zinsertrag 8 65 44 Zinsaufwand 8 –276 –200 Übriges Finanzergebnis 9 –114 –37 Finanzergebnis –325 –204 Ergebnis vor Steuern EBT 894 649 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 –375 –304 Periodenergebnis 519 345 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 12 13 20 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 506 325 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 13 1,391 0,89 1 Pro-forma-Angabe der Combined Financial Statements. ÜBERLEITUNG VOM PERIODENERGEBNIS ZUM GESAMTERGEBNIS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 scroll Mio. € Anhang Nr. 2015/16 2016/17 Periodenergebnis 12, 13 519 345 Sonstiges Ergebnis Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 31 –67 55 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –95 77 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 28 –21 Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 31 49 –41 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 44 –39 Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 1 –3 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern 4 2 Sonstiges Ergebnis 31 –18 15 Gesamtergebnis 31 501 359 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 13 17 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 488 343 Bilanz zum 30. SEPTEMBER 2017 Aktiva scroll Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Langfristige Vermögenswerte 9.434 9.225 Geschäfts- oder Firmenwerte 18 852 875 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 19 420 473 Sachanlagen 20 6.979 6.822 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 21 163 126 Finanzanlagen 22 89 92 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 22 183 183 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 23 239 217 Latente Steueransprüche 24 509 439 Kurzfristige Vermögenswerte 6.558 6.554 Vorräte 25 3.063 3.046 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26 493 575 Finanzanlagen 0 1 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 23 1.280 1.214 Ertragsteuererstattungsansprüche 123 148 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.599 1.559 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 0 11 15.992 15.779 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Eigenkapital 31 2.924 3.207 Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP 3.748 0 Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals –860 0 Gezeichnetes Kapital 0 363 Kapitalrücklage 0 6.118 Gewinnrücklagen 0 –3.320 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 36 46 Langfristige Schulden 4.954 4.197 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 646 557 Sonstige Rückstellungen 33 297 283 Finanzschulden 34, 36 3.796 3.095 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 34, 37 127 162 Latente Steuerschulden 24 88 100 Kurzfristige Schulden 8.114 8.376 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34, 35 4.892 4.782 Rückstellungen 33 559 456 Finanzschulden 34, 36 944 1.611 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 34, 37 1.591 1.345 Ertragsteuerschulden 34 128 167 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 0 15 15.992 15.779 EIGENKAPITALENTWICKLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 scroll Mio. € Anhang Nr. Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Effektiver Teil der Gewinne/ Verluste aus Cashflow Hedges Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 30.9./1.10.2015 31 3.458 0 0 67 0 Ergebnis nach Steuern 506 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 1 0 Gesamtergebnis 506 0 0 1 0 Dividenden 0 0 0 0 0 Transaktionen mit der ehemaligen METRO GROUP –193 0 0 0 0 Sonstige Veränderungen –23 0 0 0 0 30.9./1.10.2016 31 3.748 0 0 68 0 Auswirkungen des Übergangs vom kombinierten Abschluss auf den konsolidierten Abschluss 31 –3.748 363 6.118 0 0 31 0 363 6.118 68 0 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 –3 0 Gesamtergebnis 0 0 –3 0 Dividenden 0 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 30.9.2017 31 363 6.118 66 0 1 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von 12 Mio. € enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 2 Im Vorjahr: Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals. EIGENKAPITALENTWICKLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 scroll Mio. € Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche Neubewertung vonleistungsorientierten Pensionsplänen Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 30.9./1.10.2015 –557 –408 57 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 44 –95 32 Gesamtergebnis 44 –95 32 Dividenden 0 0 0 Transaktionen mit der ehemaligen METRO GROUP 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 –1 30.9./1.10.2016 –513 –503 88 Auswirkungen des Übergangs vom kombinierten Abschluss auf den konsolidierten Abschluss 0 0 0 –513 –503 88 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis –36 76 –20 Gesamtergebnis –36 76 –20 Dividenden 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.9.2017 –549 –427 68 1 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von 12 Mio. € enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 2 Im Vorjahr: Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals. scroll Mio. € Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt2 Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt 30.9./1.10.2015 0 –841 2.617 34 2.651 Ergebnis nach Steuern 0 0 506 13 519 Sonstiges Ergebnis 0 –18 –18 0 –18 Gesamtergebnis 0 –18 488 13 501 Dividenden 0 0 0 –15 –15 Transaktionen mit der ehemaligen METRO GROUP 0 0 –193 0 –193 Sonstige Veränderungen 0 –1 –24 4 –20 30.9./1.10.2016 0 –860 2.888 36 2.924 Auswirkungen des Übergangs vom kombinierten Abschluss auf den konsolidierten Abschluss –2.787 –2.787 –53 0 –53 –2.787 –3.647 2.834 36 2.870 Ergebnis nach Steuern 325 325 325 20 345 Sonstiges Ergebnis 0 18 18 –3 15 Gesamtergebnis 325 343 343 17 359 Dividenden –121 –12 –12 –20 –33 Sonstige Veränderungen –4 –4 –4 13 10 30.9.2017 –2.478 –3.320 3.162 46 3.207 KAPITALFLUSSRECHNUNG1 FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 scroll Mio. € Anhang Nr.2 2015/16 2016/17 EBIT 1.219 852 Zu-/Abschreibungen auf Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 14 699 758 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen 32, 33 61 –117 Veränderung des Nettobetriebsvermögens 25, 26, 35 –77 –44 Zahlungen Ertragsteuern –203 –216 Umgliederung Gewinne (–) / Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen –158 –141 Sonstiges –368 –65 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.173 1.027 Unternehmensakquisitionen –81 –181 Investitionen in Sachanlagen und in Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (ohne Finanzierungs-Leasing) 20, 21 –592 –579 Sonstige Investitionen –152 –164 Investitionen in Geldanlagen 23 –823 –481 Unternehmensveräußerungen 359 –54 Anlagenabgänge 19, 20, 21, 22 125 134 Gewinne (+) / Verluste (–) aus dem Abgang von Anlagevermögen 158 141 Veräußerung von Geldanlagen 23 7774 583 Cashflow aus Investitionstätigkeit 512 –601 Gewinnausschüttungen 31 an METRO AG Gesellschafter 0 –125 an andere Gesellschafter –15 –20 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen nicht beherrschender Gesellschafter –86 –20 Aufnahme von Finanzschulden 540 2.121 Tilgung von Finanzschulden –3.686 –2.129 Gezahlte Zinsen –273 –193 Erhaltene Zinsen 76 41 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit –46 –5 Transaktionen mit der ehemaligen METRO GROUP –23 –221 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –3.513 –438 Summe der Cashflows –1.828 –12 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –11 –25 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –1.839 –37 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 3.438 1.599 abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 3.436 1.599 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 1.599 1.562 abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 0 3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 29 1.599 1.559 1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang unter Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert. 2 Abweichungen zu den bilanziellen Werten resultieren aus bereinigten Translationseffekten und Konsolidierungskreisveränderungen. 3 Im Vorjahr in den Sonstigen Investitionen ausgewiesen. 4 Im Vorjahr in den Anlagenabgängen ausgewiesen. 5 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von –12 Mio. € enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. Anhang Segmentberichterstattung-1 scroll GESCHÄFTSSEGMENTE METRO Wholesale Real Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 29.000 29.866 7.478 7.247 Innenumsätze (netto) 9 13 9 9 Umsatzerlöse (netto) 29.009 29.879 7.486 7.256 EBITDA2 1.700 1.528 250 159 EBITDA vor Sonderfaktoren2 1.464 1.553 247 219 Abschreibungen 430 496 141 140 Zuschreibungen 0 3 0 0 EBIT2 1.271 1.035 108 19 EBIT vor Sonderfaktoren2 1.048 1.114 105 80 Investitionen 614 547 260 131 Langfristiges Segmentvermögen 6.418 6.398 1.214 1.202 scroll REGIONENSEGMENTE Deutschland Westeuropa (ohne Deutschland)3 Osteuropa4 Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 12.279 11.962 10.173 10.543 9.828 10.266 Innenumsätze (netto) 75 73 175 211 0 2 Umsatzerlöse (netto) 12.354 12.036 10.348 10.754 9.828 10.268 EBITDA2 151 167 380 464 738 698 EBITDA vor Sonderfaktoren2 320 329 487 460 780 733 Abschreibungen 342 332 123 176 176 171 Zuschreibungen 10 0 0 3 0 1 EBIT2 –182 –165 258 291 561 527 EBIT vor Sonderfaktoren2 –12 –1 372 324 610 566 Investitionen 556 307 184 309 170 140 Langfristiges Segmentvermögen 2.923 2.884 1.971 1.957 2.696 2.660 1 Die Segmentberichterstattung wird unter Nr. 42 Segmentberichterstattung erläutert. 2 Enthält 2016/17 Erträge aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen in Höhe von 14 Mio. €, die zu gleichen Teilen auf die Segmente METRO Wholesale und Sonstige bzw. auf die Segmente Deutschland und Westeuropa (ohne Deutschland) entfallen (2015/16: 102 Mio. €, entfallen im Wesentlichen auf das Segment Sonstige bzw. das Segment Deutschland). 3 Enthält für Frankreich 2016/17 Außenumsätze in Höhe von 4.638 Mio. € (2015/16: 4.151 Mio. €). 4 Enthält für Russland langfristiges Segmentvermögen zum 30. September 2017 in Höhe 1.056 Mio. € (30.9.2016: 1.098 Mio. €). 5 Beinhaltet auch die Konsolidierungseffekte zwischen den Regionen außerhalb Deutschlands. scroll Sonstige Konsolidierung METRO Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 72 27 0 0 36.549 37.140 Innenumsätze (netto) 96 96 –114 –118 0 0 Umsatzerlöse (netto) 168 123 –114 –118 36.549 37.140 EBITDA2 –23 –73 –9 –3 1.918 1.611 EBITDA vor Sonderfaktoren2 89 41 –9 –3 1.791 1.810 Abschreibungen 142 128 –4 –2 710 762 Zuschreibungen 10 0 0 0 11 3 EBIT2 –156 –201 –5 –1 1.219 852 EBIT vor Sonderfaktoren2 –43 –86 –5 –1 1.106 1.106 Investitionen 133 149 0 0 1.007 827 Langfristiges Segmentvermögen 1.041 939 –21 –27 8.652 8.512 scroll Asien International Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 4.269 4.368 24.270 25.177 Innenumsätze (netto) 24 19 199 232 Umsatzerlöse (netto) 4.292 4.388 24.469 25.410 EBITDA2 650 273 1.768 1.435 EBITDA vor Sonderfaktoren2 205 279 1.472 1.472 Abschreibungen 68 83 367 430 Zuschreibungen 0 0 0 3 EBIT2 582 190 1.401 1.008 EBIT vor Sonderfaktoren2 137 208 1.118 1.098 Investitionen 97 71 451 520 Langfristiges Segmentvermögen 1.063 1.012 5.730 5.629 scroll Konsolidierung5 METRO Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 Außenumsätze (netto) 0 0 36.549 Innenumsätze (netto) –274 –305 0 Umsatzerlöse (netto) –274 –305 36.549 EBITDA2 –1 9 1.918 EBITDA vor Sonderfaktoren2 –1 9 1.791 Abschreibungen 0 0 710 Zuschreibungen 0 0 11 EBIT2 –1 9 1.219 EBIT vor Sonderfaktoren2 –1 9 1.106 Investitionen 0 0 1.007 Langfristiges Segmentvermögen –2 –1 8.652 scroll Mio. € Asien 2015/16 METRO 2016/17 Außenumsätze (netto) 4.269 37.140 Innenumsätze (netto) 24 0 Umsatzerlöse (netto) 4.292 37.140 EBITDA2 650 1.611 EBITDA vor Sonderfaktoren2 205 1.810 Abschreibungen 68 762 Zuschreibungen 0 3 EBIT2 582 852 EBIT vor Sonderfaktoren2 137 1.106 Investitionen 97 827 Langfristiges Segmentvermögen 1.063 8.512 Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Grundlagen der Rechnungslegung Die METRO AG als Mutter des Konzerns METRO (im Folgenden auch METRO) hat ihren Sitz in der Metro-Straße 1 in 40235 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 79055 geführt. Die METRO Wholesale & Food Specialist GmbH wurde am 11. November 2016 formwechselnd in die METRO Wholesale & Food Specialist AG umgewandelt, die sodann am 18. August 2017 in METRO AG umfirmierte. Der vorliegende Konzernabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des METRO Konzerns vermittelt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger zur Einsichtnahme offengelegt. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315 a Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards betreffend. Gemäß Artikel 80 EGHGB sind die §§ 264, 285, 289 bis 289f, 291, 292, 294, 314 bis 315e, 317, 320, 325, 331, 334, 335, 336, 340a, 340i, 340n, 341a, 341j, 341n und 342 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden; die vorbezeichneten Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- undKonzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr. Für den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 wurden daher noch nicht die entsprechenden Vorschriften in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 angewandt. Vielmehr waren für den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 noch die Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung maßgeblich. Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der METRO AG (30. November 2017) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente sowie finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges mit ihren Fair Values bewertet werden. Ferner sind zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie nicht fortgeführte Aktivitäten mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und die finanziellen Verpflichtungen aus nicht beherrschenden Gesellschaftern gewährten Verkaufsoptionen sowie aus Earn-out-Vereinbarungen (Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen) zum Fair Value. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und mit 0 Mio. € berichtet. Zum Vorjahresstichtag 30. September 2016 wurden lediglich in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis, der Bilanz, der Eigenkapitalentwicklung sowie in der Kapitalflussrechnung die Zahlen so gerundet, dass sich aus ihnen die jeweilige Summe ergibt. In allen anderen Tabellen wurden die einzelnen Zahlen sowie die Summen getrennt voneinander gerundet. Zum Vorjahresstichtag 30. September 2016 wurden, soweit nicht anders vermerkt, alle Beträge kaufmännisch gerundet angegeben. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht größtenteils auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Dementsprechend können Rundungsdifferenzen auftreten. In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2016/17 erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten, ergänzten sowie neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2016/17 für die METRO AG verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt: IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) Im Rahmen der „Initiative zu Angaben“ wurden an IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) im Hinblick auf das Prinzip der Wesentlichkeit, auf die Darstellung der Vermögenslage und auf die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Sonstigen Ergebnis sowie auf die Angaben im Anhang die folgenden Änderungen vorgenommen. Das Prinzip der Wesentlichkeit ist dahingehend zu interpretieren, dass Informationen nicht durch Aggregation verschleiert werden dürfen, Wesentlichkeitserwägungen auf alle Bestandteile des Abschlusses anzuwenden sind und dass das Prinzip auch dann gilt, wenn ein Standard spezifische Angaben vorschreibt. Die Änderungen berücksichtigen zum einen, dass die Ausweiszeilen in den Abschlussbestandteilen aus Gründen der Relevanz aufgegliedert oder zusammengefasst werden und Konkretisierungen in Bezug auf Zwischensummen in den Abschlussbestandteilen aufgenommen werden können. Zum anderen werden die Anteile am Sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, innerhalb des Sonstigen Ergebnisses des Konzerns summiert als Gruppe in Abhängigkeit davon auszuweisen sein, ob sie später in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam umgegliedert werden oder nicht. Die Anteile am Sonstigen Ergebnis von assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen sind unwesentlich und werden aufgrund dessen nicht separat ausgewiesen. Zudem sind bei der Bestimmung der Reihenfolge von Angaben die Prinzipien der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit zu berücksichtigen. Die vorstehenden Änderungen haben nur geringen Einfluss auf den Ausweis im Konzernabschluss der METRO AG. Weitere IFRS-Änderungen Die jährlichen Verbesserungen der IFRS 2012–2014 beinhalten u. a. eine Klarstellung in IAS 34 (Zwischenberichterstattung) hinsichtlich der Angabe von Informationen an anderer Stelle im Zwischenbericht. Zudem wurden im Rahmen der Verbesserungen 2 Klarstellungen an IFRS 5 („Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“) vorgenommen. Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) aus der Kategorie „Zur Veräußerung gehalten“ in die Kategorie „Zu Ausschüttungszwecken gehalten“ umklassifiziert, wird diese Umklassifizierung als Fortsetzung des ursprünglichen Plans der Veräußerung angesehen, sofern dies ohne zeitliche Verzögerung geschieht. So können weiterhin die Rechnungslegungsvorschriften für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) angewendet werden. Entsprechendes gilt für eine Umklassifizierung von der Kategorie „Zur Ausschüttung gehalten“ in die Kategorie „Zur Veräußerung gehalten“. Dabei ist zu beachten, dass die Umklassifizierung nicht die Zeitspanne verlängert, in der der Verkauf bzw. die Ausschüttung abgeschlossen sein muss. Analog zu den Vorschriften für die Bilanzierung als zur Veräußerung gehalten ist ein Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) nicht mehr nach IFRS 5 zu bilanzieren, sobald die Voraussetzungen für die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten nicht mehr erfüllt sind. Weitere für das Geschäftsjahr 2016/17 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf METRO sind: • IFRS 10/IFRS 12/IAS 28 (Änderung: Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme) • IFRS 11 (Änderung: Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten) • IAS 16/IAS 41 (Änderung: Fruchttragende Pflanzen) • IAS 16/IAS 38 (Änderung: Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden) • IAS 27 (Änderung: Equity-Methode in Einzelabschlüssen) Veröffentlichte, aber im Geschäftsjahr 2016/17 noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften Vom IASB wurden weitere Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet bzw. überarbeitet, die von der METRO AG im Geschäftsjahr 2016/17 noch nicht umgesetzt wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden. scroll Standard/ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gemäß IFRS1 Anwendung bei METRO AG ab2 Genehmigt durch EU3 Änderungen zu IFRS 1 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Streichung befristeter Ausnahmen) 1.1.2018 1.10.2018 Nein Änderungen zu IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen (Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung)4 1.1.2018 1.10.2018 Nein Änderungen zu IFRS 4 Versicherungsverträge (Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge) 1.1.2018 1.10.2018 Ja IFRS 9 Finanzinstrumente 1.1.2018 1.10.2018 Ja Änderungen zu IFRS 10/IAS 28 Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen)4 unbekannt5 unbekannt5 Nein Änderungen zu IFRS 12 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Klarstellung des Anwendungsbereichs) 1.1.2017 1.10.2017 Nein IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1.1.2018 1.10.2018 Ja Änderungen zu IFRS 15 Klarstellungen zum IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ 1.1.2018 1.10.2018 Ja IFRS 16 Leasingverhältnisse 1.1.2019 1.10.2019 Ja IFRS 17 Versicherungsverträge4 1.1.2021 1.10.2021 Nein Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnung (Änderung: Angabeninitiative) 1.1.2017 1.10.2017 Ja Änderungen zu IAS 12 Ertragsteuern (Änderung: Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste) 1.1.2017 1.10.2017 Ja Änderungen zu IAS 28 Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen Zyklus 2014–2016 (Klarstellung in Bezug auf das Wahlrecht, in bestimmten Fällen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten) 1.1.2018 1.10.2018 Nein Änderungen zu IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Änderung: Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien)4 1.1.2018 1.10.2018 Nein IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen4 1.1.2018 1.10.2018 Nein IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung4 1.1.2019 1.10.2019 Nein 1 Ohne vorzeitige Anwendung. 2 Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr; Voraussetzung: Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU ist erfolgt. 3 Stand: 30. November 2017 (Datum der Unterschrift durch den Vorstand der METRO AG). 4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung. 5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) IFRS 2 wird durch „Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung“ im Hinblick auf 3 Aspekte geändert. Die bisherige Regelungslücke, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben, wurde geschlossen, indem festgelegt wurde, dass in diesem Fall dem gleichen Ansatz zu folgen ist wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen. So sind Marktbedingungen und Nichtausübungsbedingungen im beizulegenden Zeitwert zu berücksichtigen, Dienstbedingungen und andere Leistungsbedingungen hingegen im Mengengerüst. Des Weiteren besteht nun eine Ausnahmeregelung für anteilsbasierte Vergütungen, bei denen das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Steuereinbehalt erfüllt. Diese anteilsbasierten Vergütungen sind zukünftig komplett als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren, sofern sie als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wären, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung mit Steuereinbehalt aufgewiesen hätten. Es wurde zudem klargestellt, dass bei einer in bar erfüllten Vergütungstransaktion, die aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstransaktion umgewandelt wird, zunächst die ursprünglich angesetzte Schuld für die in bar erfüllte Vergütung auszubuchen ist. Anschließend muss die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt werden, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden. Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld und dem im Eigenkapital erfassten Betrag sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Die beschriebenen Änderungen an IFRS 2 treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich eines entsprechenden EU-Endorsements wird die METRO AG die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2018 anwenden. Diese Änderungen werden prospektiv bei entsprechenden Transaktionen der METRO AG angewendet. IFRS 9 (Finanzinstrumente) Der neue Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) ersetzt in Zukunft die derzeitigen Regelungen des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Finanzinstrumente sind anzusetzen, wenn das bilanzierende Unternehmen Vertragspartner wird und damit Rechte aus dem Finanzinstrument erwirbt oder vergleichbare Pflichten eingeht. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt prinzipiell zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls angepasst um Transaktionskosten. Lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne bedeutsame Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis angesetzt. Zum Ansatzzeitpunkt sind Regelungen zur Klassifizierung zu berücksichtigen. Mit der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit ist wie nach IAS 39 seine Folgebewertung verknüpft. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert steuert. Die ursprünglich 4 Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte wurden auf 2 Kategorien reduziert: Finanzielle Vermögenswerte, bilanziert zu fortgeführten Anschaffungskosten (Kategorie 1) und finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert (Kategorie 2), wobei letztere Kategorie 2 Unterkategorien kennt. Ist das mit dem finanziellen Vermögenswert (Schuldinstrument) verfolgte Geschäftsmodell auf die Vereinnahmung von Zahlungen wie Zinsen und Tilgung ausgerichtet und sehen die Vertragsbedingungen bestimmbare Zahlungen ausschließlich für Zinsen und Tilgung vor, handelt es sich um ein Finanzinstrument, welches grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren ist (Kategorie 1). Zielt das Geschäftsmodell auf die Vereinnahmung von Zahlungen und den Verkauf des finanziellen Vermögenswerts (Schuldinstrument) ab und sind die Zahlungszeitpunkte vorgegeben, sind die Wertänderungen seines beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis zu erfassen (Unterkategorie 2 a). Sind die genannten Bedingungen jeweils nicht kumulativ erfüllt, ist der finanzielle Vermögenswert erfolgswirksam über den Gewinn oder Verlust zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Unterkategorie 2 b). Die fortgeführten Anschaffungskosten werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt, während für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert IFRS 13 (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) heranzuziehen ist. Aufgrund der obigen Klassifizierungskriterien würden Eigenkapitalinstrumente prinzipiell der Unterkategorie 2 b zugeordnet werden. Für Eigenkapitalinstrumente besteht bei Erstansatz jedoch ein unwiderruflich ausübbares Wahlrecht, sie in Unterkategorie 2 a einzuordnen. Zudem können alle nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente in die Unterkategorie 2 b eingeordnet werden, wenn hierdurch Ansatz- oder Bewertungsinkonsistenzen vermieden werden können (Fair-Value-Option). Finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (Kategorie 1). In einigen Fällen, wie bei zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten, ist jedoch eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben (Unterkategorie 2 b). Zudem existiert auch in diesem Fall ein Wahlrecht zur Fair-Value-Option, das heißt die Möglichkeit einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Im Unterschied zu finanziellen Vermögenswerten sind bei finanziellen Verbindlichkeiten eingebettete trennungspflichtige Derivate möglich. Bei Vorliegen einer Trennungspflicht wird der Basisvertrag üblicherweise nach den Regeln der Kategorie 1 und das Derivat nach den Regeln der Unterkategorie 2 b bewertet. Anders als in IAS 39 (Incurred Loss Model) stehen nach IFRS 9 die erwarteten Verluste im Fokus. Dieses Expected Loss Model sieht grundsätzlich eine 3-stufige Erfassung von Wertminderungen vor. In der 1. Stufe sind Wertminderungen zu erfassen, die ihre Ursache in erwarteten Zahlungsstörungen der nächsten 12 Monate haben. In der 2. Stufe sind die Zahlungsausfälle aus Zahlungsstörungen der gesamten Laufzeit zu erfassen. Die Berechnung in dieser Stufe findet auf einem Portfolio gleichartiger Instrumente statt. Finanzinstrumente werden von der 1. in die 2 Stufe übertragen, wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein Mindestausfallrisiko übersteigt. In der 3. und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund von zusätzlichen objektiven Hinweisen hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen. Sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bestimmte Leasingforderungen oder Contract Assets handelt und in bestimmten weiteren Fällen, kann ein vereinfachter Ansatz (Simplified Approach) angewendet werden, bei dem (ähnlich wie in Stufe 2) die gesamte Laufzeit maßgeblich ist. Um die Komplexität zu reduzieren und Sicherungsbeziehungen besser bilanziell nachvollziehbar zu machen, wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen. Der Kreis möglicher Grundgeschäfte wurde erweitert. So können beispielsweise mehrere Risikopositionen leichter zu einem Grundgeschäft zusammengefasst und abgesichert werden. Hierbei kann die Nettoposition als Grundgeschäft designiert werden, wenn sich bei zusammengefassten Risikopositionen die Risiken zum Teil gegenseitig ausgleichen. Des Weiteren sind nun auch nicht derivative Finanzinstrumente, die in die Unterkategorie 2 b fallen, als Sicherungsinstrument designierbar. Zudem werden für die Messung der Effektivität keine Grenzwerte mehr vorgegeben. Stattdessen ist die Effektivität in Referenz zu den wirtschaftlichen Wechselwirkungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft unter der Berücksichtigung von Sicherungsquote und Ausfallrisiko zu beurteilen. Der IFRS 9 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die METRO AG wird somit die Regelungen erstmals ab dem 1. Oktober 2018 anwenden. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 9 bei der METRO AG wurden bisher die im folgenden genannten qualitativen Auswirkungen des neuen Standards im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 analysiert. Die METRO AG hat die Detailanalyse des IFRS 9 noch nicht abgeschlossen, demzufolge sind die Auswirkungen auf den Abschluss bei seiner Erstanwendung noch nicht konkret absehbar. Anteile an Geldmarktfonds werden überwiegend ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sein. Bei der Klassifizierung und Bewertung von Fremdkapitalinstrumenten geht die METRO AG gegenwärtig nicht von betragsmäßig wesentlichen Auswirkungen aus. Inwieweit Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten wesentlich sein werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus ist über die Ausübung der Option zur erfolgsneutralen Erfassung von Fair-Value-Änderungen für Eigenkapitalinstrumente noch nicht entschieden. Bezüglich der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten werden sich voraussichtlich kaum Änderungen ergeben. Der Effekt zum Übergangszeitpunkt aus der erstmaligen Anwendung des Expected-Credit-Loss-Modells lässt sich zum momentanen Zeitpunkt noch nicht verlässlich abschätzen. Aufgrund der kurzen Laufzeiten sowie der hohen Kreditqualität der finanziellen Vermögenswerte wird dieser Erstanwendungseffekt jedoch als relativ gering eingeschätzt. In den Folgejahren könnte die Einführung der Wertminderungsmodelle zu einer höheren Schwankung in der Gewinn- und Verlustrechnung führen, da die Höhe der Risikovorsorge insbesondere bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch von ökonomischen Rahmenbedingungen abhängig ist. Die METRO AG geht derzeit davon aus, dass die bisherigen bilanziellen Sicherungsbeziehungen fortgeführt werden können. Die METRO AG wird beim Übergang auf die neuen Klassifizierungs- und Bewertungsmethoden und das neue Wertminderungsmodell die Vorjahreszahlen nicht auf IFRS 9 umstellen und daher die Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 anpassen, um die Effekte aus der erstmaligen Anwendung des Standards zu erfassen. Um die Darstellung der neuen Anhangangaben insbesondere bezüglich Kreditrisiken und erwarteter Verluste zu gewährleisten, sind voraussichtlich System- und Berichtsanpassungen erforderlich. IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) In den derzeitigen Vorschriften zur Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen besteht ein Konflikt zwischen IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen). Während gemäß IAS 28 Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen nur entsprechend den Anteilen nicht nahestehender dritter Investoren am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen sind, schreibt IFRS 10 eine vollständige Erfolgserfassung beim Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen vor. Durch die Änderung wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) darstellen. Hierbei ist ein Geschäftsbetrieb definiert als ein integriertes Zusammenspiel von Aktivitäten, die Eingaben (Input) erfordern und durch Prozesse Ergebnisse (Output) generieren. Handelt es sich bei den veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb, ist eine vollständige Erlöserfassung vorzunehmen. Ein Erfolg aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, an assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen oder ihre Einbringung in solche Unternehmen ist hingegen nur entsprechend den Anteilen nicht nahestehender dritter Investoren am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Sofern mehrere Vermögenswerte in separaten Transaktionen veräußert oder eingebracht werden, ist zu prüfen, ob sie einen einzigen Geschäftsbetrieb darstellen und als eine einzige Transaktion zu bilanzieren sind. Das IASB hat den ursprünglichen Anwendungsbeginn für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, aufgehoben. Der Anwendungsbeginn bei der METRO AG ist demnach offen. Da die METRO AG momentan den Regelungen des IFRS 10 folgt, wird es zu entsprechenden Auswirkungen bei künftigen Transaktionen kommen. IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) Der neue IFRS 15 wird IAS 18 (Umsatzerlöse) und IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie zugehörige Interpretationen ersetzen und schreibt ein einheitliches und umfassendes Modell für die Erfassung von Erlösen mit Kunden vor. Der neue Standard sieht ein 5-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden sollen. Im ersten Schritt werden die Verträge mit einem Kunden identifiziert. Ein Vertrag im Sinne des IFRS 15 liegt demnach vor, wenn die Vertragspartner diesem zugestimmt haben, die Rechte des Kunden auf Güter und Dienstleistungen und die Zahlungsbedingungen vom Unternehmen identifiziert werden können und die Vereinbarung wirtschaftliche Substanz hat. Zudem muss es wahrscheinlich sein, dass das Unternehmen die Gegenleistung erhält. Hat ein Unternehmen mehr als einen Vertrag (nahezu) gleichzeitig mit demselben Kunden abgeschlossen und sind bestimmte Kriterien erfüllt, so sind die Verträge zusammenzufassen und wie ein einziger Vertrag zu behandeln. Ein Vertrag im Sinne von IFRS 15 kann grundsätzlich mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten. Im 2. Schritt sind daher mögliche separate Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags zu identifizieren. Eine separate Leistungsverpflichtung liegt vor, wenn das Gut oder die Dienstleistung einzeln abgrenzbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Gut oder die Dienstleistung vom Kunden einzeln oder zusammen mit anderen jederzeit verfügbaren Ressourcen genutzt wird und von anderen Zusagen im Vertrag abgegrenzt werden kann. Im 3. Schritt ist der Transaktionspreis zu bestimmen, der der erwarteten Gegenleistung entspricht. Die Gegenleistung kann fixe und variable Komponenten beinhalten. Bei variabler Vergütung ist der erwartete Betrag vorsichtig zu schätzen, wobei der Ansatz entweder mit dem Erwartungswert oder dem wahrscheinlichsten Betrag erfolgt, je nachdem, welcher Wert die Gegenleistung am besten widerspiegelt. Zudem umfasst die Gegenleistung den Zinseffekt, sofern der Vertrag eine wesentliche Finanzierungskomponente enthält, den beizulegenden Zeitwert von nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und die Auswirkungen von Zahlungen, die an den Kunden geleistet werden, wie z. B. Rabatte und Gutscheine. Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen erfolgt im 4. Schritt. Grundsätzlich ist der Transaktionspreis auf die einzelnen identifizierten Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Zur Festlegung der Einzelveräußerungspreise muss auf beobachtbare Daten zurückgegriffen werden. Sofern dies nicht durchführbar ist, sind Schätzungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck schlägt IFRS 15 verschiedene Schätzmethoden vor, wonach sich die Schätzung an Marktpreisen für ähnliche Leistungen oder an den erwarteten Kosten zuzüglich eines Aufschlags orientiert. In Ausnahmefällen darf die Schätzung auch auf der Residualwertmethode basieren. Im 5. und letzten Schritt wird im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung der Umsatz realisiert. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übertragen wurde. Die Erfüllung kann sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen erfolgen. Bei einer zeitraumbezogenen Erfüllung sind die Umsatzerlöse so über den Zeitraum zu erfassen, dass die kontinuierliche Übertragung am besten widergespiegelt wird. Neben dem 5-stufigen Modell behandelt IFRS 15 diverse Sonderthemen, wie beispielsweise die Behandlung von Kosten zur Erlangung und Erfüllung eines Vertrags, den Ausweis von aktiven und passiven Vertragsposten, Rückgaberechten, Kommissionsgeschäften sowie von Kundentreue- und Kundenbindungsprogrammen. Zudem wurden die Angabepflichten im Anhang deutlich erweitert. So sind künftig u. a. qualitative und quantitative Angaben zu Verträgen mit Kunden, zu den wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie zu Veränderungen im Zeitablauf zu machen. IFRS 15 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern macht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Erstanwendung des IFRS 15 keinen Gebrauch, sondern wird den Standard erstmals für das am 1. Oktober 2018 beginnende Geschäftsjahr 2018/19 (IFRS 15-Umstellungsjahr) anwenden. Die METRO AG wird das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung anwenden, d. h. die kumulierten Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 auf alle Verträge, die zu Beginn der Berichtsperiode noch nicht erfüllt waren, als Anpassung des Anfangssaldos des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Erstanwendung erfolgsneutral erfassen. Somit werden Vergleichszahlen der Vorjahresperioden nicht angepasst, sondern eine Überleitungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018/19 zwischen altem Recht und IFRS 15 dargestellt, um die Veränderungen von Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode, welche aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultieren, zu erläutern. Der Schwerpunkt des seit 2016 laufenden konzernweiten Projekts zur Einführung des IFRS 15 betraf im Geschäftsjahr 2016/17 insbesondere die Identifizierung der qualitativen IFRS 15-Betroffenheiten der größten Konzerngesellschaften. Für die identifizierten Betroffenheiten wird im kommenden Geschäftsjahr eine Wesentlichkeitsbetrachtung durchgeführt, um die zu implementierenden wesentlichen Betroffenheiten zu ermitteln und zu quantifizieren. Auf Basis der erzielten Ergebnisse wird im nächsten Schritt die mögliche Anpassung von Prozessen und Systemen analysiert, um die IFRS 15 konforme Bilanzierung für das Geschäftsjahr 2018/19 zu gewährleisten. Auf Basis der bisher durchgeführten Betroffenheitsanalyse erwartet der Konzern keine signifikante Veränderung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung sowie der Allokation des Transaktionspreises zwischen den einzelnen Leistungsverpflichtungen. Auf Grundlage der Ergebnisse der im Geschäftsjahr 2016/17 durchgeführten Analysen wurden folgende IFRS 15 Betroffenheiten dem Grunde nach festgestellt: Im Rahmen von Rabattaktionen oder Kundenbindungsprogrammen (z. B. Gold-und Silberkarte bei METRO Cash & Carry Deutschland) wird dem Kunden regelmäßig die Option gewährt, zukünftig zusätzliche Güter oder Dienstleistungen vergünstigt zu erwerben. Ein Teil des Transaktionspreises ist auf das dadurch resultierende „wesentliche Recht“ zu allokieren. Die Abgrenzung des Umsatzes erfolgt künftig unter der Position Vertragsverbindlichkeit (contract liability). Die Umsatzrealisierung für das wesentliche Recht erfolgt zum Zeitpunkt der Einlösung oder des Verfalls des Rechts, was möglicherweise zu einer späteren Erfassung von Umsätzen führt. Bei bestimmten Geschäftsmodellen wurden Sachverhalte identifiziert, bei denen dritte Unternehmen an der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen in Verträgen mit Kunden beteiligt sind (z. B. Sushi-Theke, Tchibo, Gutscheine für Dritte, erweiterte Garantien). Die Würdigung, ob die METRO AG in jenen Sachverhalten als Prinzipal oder Agent auftritt, ist anhand der im IFRS 15 geänderten Indikatoren neu zu beurteilen. Der Ausgang dieser Beurteilung ist maßgeblich für den Brutto- oder Nettoausweis der Umsatzerlöse. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch die Bilanzierung der erhaltenen Provisionen zu würdigen. Aus Verkäufen in einigen METRO Cash & Carry Geschäftsmodellen resultieren regelmäßig Rückgabe- oder Umtauschrechte. Diese können gesetzlich verpflichtend sein oder aus gelebter Geschäftspraxis entstehen. Rückerstattungen stellen eine Form der variablen Gegenleistung im Rahmen der Bestimmung des Transaktionspreises dar. Der Ausweis der Rückgabeverpflichtungen erfolgt künftig in den Verbindlichkeiten unter der Position Rückerstattungsverbindlichkeiten (return liability). Des Weiteren wird ein Vermögenswert für das Recht des Unternehmens, Produkte bei Begleichung der Rückgabeverpflichtung zurückzuerhalten, ausgewiesen (return asset). Einige Geschäftsmodelle der METRO AG beinhalten Mehrkomponentenverträge, bei denen Kunden bei Vertragsabschluss subventionierte Produkte erwerben. Ein Beispiel dafür ist das Geschäftsmodell des Professional Equipment Supply von METRO Cash & Carry Frankreich. Dabei erhalten Kunden eine Komplettlösung vom Design bis hin zu Lieferung, Montage und Instandhaltung von Restauranteinrichtungen. In jenen Fällen ist die gesamte Gegenleistung des Vertrags auf die abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen und im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung ein potenziell größerer Teil der Gesamtvergütung der vorab subventionierten Komponente zuzurechnen, sodass künftig Umsatzerlöse für jene Produkte früher zu erfassen sind. Dadurch kann es zu einer Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund von zu aktivierenden vertraglichen Vermögenswerten (contract assets) kommen. Diese stellen rechtlich noch nicht entstandene Forderungen aus dem Kundenvertrag dar. In einigen Geschäftsmodellen werden den Kunden der METRO AG Volumenrabatte bei Überschreiten von vordefinierten Umsatzschwellen gewährt, die in der Regel zu nachträglichen Kaufpreisminderungen führen (z. B. Reduktion des Kaufpreises von Küchen im „Projektgeschäft Küchen“ bei Erreichung von bestimmten Mindestabnahmemengen von METRO Cash & Carry Produkten im Anschluss an den Küchenkauf). Jene Kaufpreisminderungen sind auf Basis einer Schätzung bei der Bestimmung des Transaktionspreises als variable Gegenleistung zu berücksichtigen. Künftig sind zusätzliche Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrags (costs of obtaining a contract) anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen zu aktivieren und über die Vertragslaufzeit bzw. die durchschnittliche Bindungsdauer abzuschreiben. Im Falle der METRO AG beziehen sich diese Kosten z. B. auf die Incentivierung von Vertriebsmitarbeitern in Form von Provisionen für die Gewinnung von Neukunden. Nachträglich zur Verabschiedung des neuen IFRS 15 wurde eine Klarstellung veröffentlicht. Sie ergänzt die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Prinzipal-Agenten-Abgrenzung sowie die Separierung von Lizenzen und enthält zudem Erleichterung für den Übergang auf IFRS 15. Die Klarstellung an IFRS 15, welche am 9. November 2017 in EU-Recht übernommen wurde, tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Im Rahmen des bereits gestarteten Projekts zur Einführung des IFRS 15 bei der METRO AG werden die Auswirkungen der Klarstellung Berücksichtigung finden. IFRS 16 (Leasingverhältnisse) Der neue Standard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während beispielsweise Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen. Die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 stellt im Vergleich zu IAS 17 das Kontrollkriterium in den Vordergrund. So besteht ein Leasingverhältnis, wenn ein Vertrag das Recht einräumt, den Nutzen eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt bei diesem künftig die Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Vielmehr muss der Leasingnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt als sogenanntes Right-of-Use-Asset ansetzen. Der Leasingnehmer hat die Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen anzusetzen. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzuzurechnen sind alle indexbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem sind variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, zu berücksichtigen. Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen sind einzubeziehen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers müssen erfasst werden, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. Bei der Bewertung ist der dem Leasingverhältnis implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser vom Leasingnehmer nicht bestimmbar, kann er seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde legen. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, z. B. hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung über die Ausübung einer Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Right-of-Use-Asset ist grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit zu aktivieren. Zudem sind bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einzubeziehen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, sind abzuziehen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind bei der Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen. Das Right-of-Use-Asset kann entsprechend IAS 16 (Sachanlagen) bzw. IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) zu fortgeführten Anschaffungskosten oder gemäß Neubewertungsmethode folgebewertet werden. Bei Anwendung der fortgeführten Anschaffungskostenmethode ist es planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abzuschreiben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) ist zu berücksichtigen. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Right-of-Use-Asset. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen. Für den Leasingnehmer sind diverse Wahlrechte vorgesehen. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften. Zudem existiert ein Wahlrecht bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal 12 Monate) und sogenannten Low-Value-Assets den Right-of-Use-Ansatz nicht anzuwenden. Low-Value-Assets sind hierbei Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts wird der Leasingvertrag vergleichbar zu den bislang geltenden Regelungen des IAS 17 zu Operating-Leasingverhältnissen bilanziert. Im Anhang sind künftig umfangreiche qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen. Die geänderte Definition eines Leasingverhältnisses gilt auch für den Leasinggeber und kann zu von IAS 17 abweichenden Beurteilungen führen. Im Rahmen der Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin eine Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen durch IFRS 16 mit Ausnahme von Sale-and-Leaseback-Transaktionen. So muss bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zunächst das verkaufende Unternehmen beurteilen, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, muss das übertragende Unternehmen ein Right-of-Use-Asset in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanzieren. Eine Gewinnrealisierung findet in diesem Fall nur in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils statt. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. IFRS 16 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die METRO AG wird die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2019 anwenden und sieht somit von einer frühzeitigen Anwendung des Standards zusammen mit IFRS 15 am 1. Oktober 2018 ab. Im Rahmen eines konzernübergreifenden Umstellungsprojekts zur Einführung des IFRS 16 hat die METRO AG die Auswirkungen des IFRS 16 im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres 2016/17 bereits analysiert („Impact-Analyse“). Der neue Leasingstandard IFRS 16 hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der METRO AG. Während bisher künftige Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben waren, sind die daraus resultierenden Rechte und Zahlungsverpflichtungen künftig als Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren. Dies betrifft im Wesentlichen die Anmietung von Immobilien. Die METRO AG erwartet eine signifikante Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe von 3 bis 4 Mrd. € aufgrund des Anstiegs des Anlagevermögens basierend auf dem Zugang des zu aktivierenden Nutzungsrechts abhängig von der gewählten Umstellungmethode. Der modifizierte rückwirkende Ansatz mit dem Wahlrecht, das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit anzusetzen, wird nach aktuellem Stand nicht zur Anwendung kommen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig zusätzliche Abschreibungen und ein zusätzlicher Zinsaufwand anstatt des Leasing-Aufwands erfasst. Dies führt zu einer Verbesserung des EBIT zulasten des Finanzergebnisses in Höhe eines niedrigen 3-stelligen Millionenbetrags. Im Rahmen der Impact-Analyse wird zur Berechnung der Effekte auf die Finanzkennzahlen die modifizierte Standardmethode angewandt. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand ist hierbei mit seinem Buchwert, als wenn der Standard seit Beginn des Leasingverhältnisses angewandt worden wäre, jedoch abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, zu bewerten. Während die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der restlichen Leasingzahlungen unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ermittelt wird. Der kumulierte Effekt hieraus wird in den Gewinnrücklagen erfasst. Eine Entscheidung welche Übergangsmethode angewandt wird, voll rückwirkend oder modifiziert rückwirkend, wurde bei der METRO AG noch nicht getroffen. Die METRO AG wird von dem Wahlrecht Gebrauch machen, den Right-of-Use-Ansatz bei Low-Value-Assets (im Wesentlichen im Bereich der Büroausstattung und der Betriebs- und Geschäftsausstattung) und bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal 12 Monate) nicht anzuwenden. Mietaufwendungen für diese Vermögensgegenstände sind dementsprechend unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Die Ausübung des Wahlrechts zur Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten (Service) in einem Vertrag wurde bisher noch nicht entschieden. IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) Künftig sind gemäß der Änderung des IAS 7 im Rahmen der Initiative zu Angaben die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben: Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit, Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen, Auswirkungen von Wechselkursänderungen, Änderungen von beizulegenden Zeitwerten und sonstige Änderungen. Hierbei sind Finanzschulden definiert als solche, deren Zahlungsvorgänge in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden oder werden. Des Weiteren sind Veränderungen in den Finanzschulden getrennt von Veränderungen anderer Vermögenswerte und Schulden anzugeben. Die beschriebenen Änderungen an IAS 7 treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die METRO AG wird die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2017 anwenden und ihren Ausweis entsprechend erweitern. Weitere IFRS-Änderungen Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie anderer in den jährlichen Verbesserungen geänderter Standards wird nach derzeitiger Einschätzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. Segmentberichterstattung Zum 12. Juli 2017 wurde das Lebensmittelgroß- und -einzelhandelsgeschäft – und damit die Berichtssegmente METRO Cash & Carry und Real (einschließlich der sonstigen zugehörigen Immobilien- und Holdingaktivitäten) – von der jetzigen CECONOMY AG abgespalten. Infolgedessen ergaben sich Veränderungen für die Segmentberichterstattung. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen zur Spaltung und zur Segmentberichterstattung. Spaltung der ehemaligen METRO GROUP Im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 wurde die im März 2016 angekündigte Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in 2 rechtlich unabhängige börsennotierte Unternehmen abgeschlossen. Dabei wurden zunächst das Lebensmittelgroß- und –einzelhandelsgeschäft einschließlich Immobilien sowie die damit verbundenen Steuerungs- und Serviceaktivitäten von der ehemaligen METRO AG auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (im Folgenden: MWFS AG) übertragen. In der ehemaligen METRO AG ist der Geschäftsbereich Consumer Electronics verblieben. Im Anschluss an die Spaltung firmierte die ehemalige METRO AG um in CECONOMY AG. Die MWFS AG firmierte danach ihrerseits um in METRO AG. Um die Beziehungen vor und nach der Spaltung deutlich zu machen, zeigt das folgende Schaubild die einzelnen Schritte im Rahmen der Spaltung in vereinfachter Form: Mit Beschlussfassung und Zustimmung der Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG zum Spaltungsvertrag am 6. Februar 2017 wurde der Geschäftsbereich MWFS gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) in der Konzernbilanz der ehemaligen METRO AG separat als nicht fortgeführte Aktivität bis zum Wirksamwerden der Abspaltung ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die einzelnen Vermögenswerte und Schulden des Geschäftsbereichs MWFS in der Konzernbilanz der ehemaligen METRO AG nicht weiter abgeschrieben und zum niedrigeren Wert von Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Im vorliegenden Abschluss der neuen METRO AG entsprechen die Vorjahreswerte zum 30. September 2016 denen des Kombinierten Abschlusses der MWFS GROUP. Die Vorjahreswerte von Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung entsprechen ebenfalls denen des Kombinierten Abschlusses. Die MWFS AG wurde am 18. August 2017 in METRO AG umfirmiert. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden außer der METRO AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die METRO AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gemäß Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Das operative Geschäft von METRO ist in folgende 2 Segmente unterteilt: • METRO Wholesale • Real Es werden außer der METRO AG 203 deutsche (30. September 2016: 186) und 215 internationale (30. September 2016: 215) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2016/17 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert: scroll Stand 1.10.2016 401 Veränderungen im Geschäftsjahr 2016/17 Verschmelzung auf andere Konzerngesellschaften 3 Verkäufe 3 Sonstige Abgänge 18 Neugründungen 29 Erwerbe 13 Stand 30.9.2017 419 Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt. Die Verschmelzungen auf andere Konzerngesellschaften sowie die Verkäufe umfassen je 2 Gesellschaften des Segments METRO Wholesale sowie je 1 Gesellschaft im Segment Sonstige. Die sonstigen Abgänge ergeben sich insbesondere aus 9 Liquidationen. Die Zugänge aufgrund von Neugründungen betreffen die Segmente Sonstige (22 Gesellschaften), METRO Wholesale (4 Gesellschaften) und Real (3 Gesellschaften). Die Erwerbe betreffen im Wesentlichen die Übernahme von Pro à Pro (11 Gesellschaften). Einflüsse aus der Veränderung des Konsolidierungskreises werden, sofern sie von besonderer Bedeutung sind, unter den entsprechenden Abschlussposten gesondert erläutert. Aus Wesentlichkeitsgründen werden 4 verbundene Tochterunternehmen nicht vollkonsolidiert. Strukturierte Unternehmen Bei den strukturierten Unternehmen im Konzern handelt es sich um Vermietungsgesellschaften. Gegenstand der Vermietungsgesellschaften ist im Wesentlichen der Erwerb sowie die Vermietung und Verwaltung von Vermögenswerten. Zum Bilanzstichtag sind 9 (30. September 2016: 11) strukturierte Unternehmen vollkonsolidiert. Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen bestehen nicht. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 22 assoziierte Unternehmen (30. September 2016: 21) und 7 Gemeinschaftsunternehmen (30. September 2016: 5) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Weitere 2 Gesellschaften (30. September 2016: 4), bei denen die METRO AG mittel- oder unmittelbar einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 % innehat, werden zu Anschaffungskosten bilanziert, da entweder die Assoziierungsvermutung widerlegt wurde oder aus Wesentlichkeitsüberlegungen auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet werden konnte. scroll ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN TOCHTERUNTERNEHMEN MIT ANTEILEN NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER in Mio. € 30.9.2016 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Name Sitz in % Stand am 30.9.2016 gezahlte Dividende1 langfristige Vermögenswerte kurzfristige Vermögenswerte METRO Wholesale METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai, China 10,00 9 0 276 738 scroll ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN TOCHTERUNTERNEHMEN MIT ANTEILEN NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER in Mio. € 30.9.2016 Name langfristige Schulden kurzfristige Schulden Umsatzerlöse Gewinnanteile1 METRO Wholesale METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. 3 856 2.635 4 scroll 30.9.2017 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Name Sitz in % Stand am 30.9.2017 gezahlte Dividende1 langfristige Vermögenswerte kurzfristige Vermögenswerte METRO Wholesale METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai, China 10,00 24 0 326 768 1 Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend. scroll 30.9.2017 Name langfristige Schulden kurzfristige Schulden Umsatzerlöse Gewinnanteile1 METRO Wholesale METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. 3 841 2.672 11 1 Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallend. • Eine Übersicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nr. 54 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus erfolgt eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen unter Nr. 56 Anteilsbesitz des METRO AG Konzerns zum 30. September 2017 gemäß § 313 HGB. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern die lokalen Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der METRO AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der IFRS-Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf Wertminderungen hin überprüft. Sofern bei einer Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert um den Differenzbetrag abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ gezeigt. Vom Wahlrecht, die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren, wird bei METRO kein Gebrauch gemacht. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gemäß IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und stiller Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam vereinnahmt. Erwerbe von weiteren Anteilen an Gesellschaften, bei denen die Beherrschung bereits erlangt wurde, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht. Somit erfolgen weder Anpassungen auf den Fair Value der Vermögenswerte und Schulden noch werden Gewinne oder Verluste vereinnahmt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens zum Zugangszeitpunkt wird direkt mit dem auf den Erwerber entfallenden Kapital verrechnet. In Einzelabschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen getätigte Ab- bzw. Zuschreibungen auf Anteile an konsolidierten Tochterunternehmen werden zurückgenommen. Beteiligungen an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß den für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätzen behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder nicht operative Tätigkeit ausübt. Zu der operativen Tätigkeit zählen sowohl das Handelsgeschäft als auch hierbei unterstützende Tätigkeiten (zum Beispiel An-/Vermietung von Handelsimmobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen im Finanzergebnis. Gegebenenfalls abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von METRO nicht wesentlich entgegenstehen. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen gemäß IFRS 11 seinen Anteil an den gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten sowie den gemeinschaftlich entstandenen Verbindlichkeiten in der eigenen Bilanz aus. Konzerninterne Gewinne und Verluste werden eliminiert, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen den eigenen Anteil an den Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen, die mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, in seiner Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eine Verminderung der Anteile an Tochterunternehmen ist als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion in den Gewinnrücklagen darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschung verfügt. Führt eine Verminderung oder der gesamte Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem das Mutterunternehmen die Möglichkeit der Beherrschung verliert. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht. Die Entkonsolidierung der abgehenden Anteile erfolgt gemäß den allgemeinen Regeln zur Entkonsolidierung. Liegt weiterhin eine Restbeteiligung vor, wird diese mit ihrem Fair Value als Finanzinstrument nach IAS 39 oder als Beteiligung, bewertet nach der Equity-Methode gemäß IAS 28, eingebucht. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Ausländische Geschäftsbetriebe Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt hiernach die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Bilanzstichtagskurs; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Im Jahr des Abgangs bzw. zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert, ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2016/17 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert. Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für METRO wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll Durchschnittskurs je € Stichtagskurs je € 2015/16 2016/17 30.9.2016 30.9.2017 Ägyptisches Pfund EGP 9,25176 18,79223 9,85335 20,78390 Bosnische Mark BAM 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 Britisches Pfund GBP 0,78209 0,87177 0,86103 0,88178 Bulgarischer Lew BGN 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 Chinesischer Renminbi CNY 7,25857 7,52183 7,44630 7,85340 Dänische Krone DKK 7,45069 7,43772 7,45130 7,44230 Hongkong-Dollar HKD 8,62172 8,59544 8,65470 9,22140 Indische Rupie INR 74,22463 72,61794 74,36550 77,06900 Indonesische Rupie IDR 14.923,41000 14.704,02000 14.566,22000 15.888,51000 Japanischer Yen JPY 124,09443 122,90301 113,00000 132,82000 Kasachischer Tenge KZT 370,06902 360,51395 375,52000 402,64000 Kroatische Kuna HRK 7,55920 7,46142 7,52200 7,49500 Marokkanischer Dirham MAD 10,86310 10,85997 10,91235 11,11785 Moldau-Leu MDL 22,09941 21,12759 22,16110 20,74650 Norwegische Krone NOK 9,36916 9,18636 8,98650 9,41250 Pakistanische Rupie PKR 116,46653 116,00002 116,96670 124,35150 Polnischer Złoty PLN 4,33360 4,29356 4,31920 4,30420 Rumänischer Leu RON 4,47856 4,54062 4,45370 4,59930 Russischer Rubel RUB 75,28270 65,71585 70,51400 68,25190 Schweizer Franken CHF 1,09130 1,09089 1,08760 1,14570 Serbischer Dinar RSD 122,49388 122,45092 123,29290 119,36590 Singapur-Dollar SGD 1,53280 1,53981 1,52350 1,60310 Tschechische Krone CZK 27,04140 26,67131 27,02100 25,98100 Türkische Lira TRY 3,25276 3,88674 3,35760 4,20130 Ukrainische Hrywnja UAH 27,55541 29,07864 28,94817 31,37857 Ungarischer Forint HUF 312,27877 308,69863 309,79000 310,67000 US-Dollar USD 1,11098 1,10467 1,11610 1,18060 Vietnamesischer Dong VND 24.274,08000 24.607,59000 24.585,96000 26.487,30000 Gewinn- und Verlustrechnung Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Erfassung von Umsatzerlösen und Sonstigen be-trieblichen Erträgen erfolgt gemäß IAS 18 (Umsatzer-löse), sobald die Leistungen erbracht bzw. die Waren geliefert worden sind. Maßgeblich hierfür ist bei der Lieferung von Waren der Gefahrenübergang auf den Kunden. Falls dem Kunden Rückgabe- und Widerrufsrechte gewährt werden, erfolgt die Erfassung des Umsatzes nur, sofern die Wahrscheinlichkeit der Rückgabe zuverlässig geschätzt werden kann. Hierzu werden auf Basis historischer Daten Rückgabequoten ermittelt und auf künftige Rücknahmeverpflichtungen projiziert. Für den auf die erwarteten Rücknahmen entfallenden Anteil wird kein Umsatz ausgewiesen, sondern eine Rückstellung gebildet. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt brutto, das heißt in Höhe der Kundenzahlung (abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen), wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Verkauf der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen einhergehen, beim Unternehmen liegen. Liegt aus Sicht des Unternehmens ein Kommissionsgeschäft vor, wird der Umsatz netto, das heißt in Höhe der Marge, ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragskomponenten beinhalten (z. B. Warenverkauf mit zusätzlicher Dienstleistung), werden realisiert, wenn die jeweilige Vertragskomponente erfüllt wird. Die Erlösrealisation erfolgt auf Basis der geschätzten relativen Fair Values der einzelnen Vertragskomponenten. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die erfolgs-bezogen sind und auf zukünftige Perioden entfallen, sind periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen. Bereits zugeflossene erfolgsbezogene Zuwendungen für Folgeperioden sind passivisch abzugrenzen und in den Folgeperioden anteilig aufzulösen. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inan-spruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Das Finanzergebnis umfasst bei METRO primär Dividenden und Zinsen. Dividenden werden grund-sätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten. Bilanz Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) aktiviert. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender Geschäfts- oder Firmenwert wird derjenigen Gruppe sogenannter zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zieht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ist gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit innerhalb von METRO ist grundsätzlich ein einzelner Standort. Geschäfts- oder Firmenwerte werden bis zur Spaltung bei METRO Cash & Carry auf der Ebene der drei Kundencluster HoReCa (Fokus auf Hotels, Restaurants und Caterer), Trader (Fokus auf unabhängige Wiederverkäufer wie z. B. Kioskbetreiber, Bäcker und Metzger) sowie Multispecialist (neben den übrigen Kundengruppen auch Fokus auf Service Companies and Offices) und nach der Spaltung auf Vertriebsformat je Land überwacht. Bei Real erfolgt die Überwachung hingegen grundsätzlich auf der Ebene der Organisationseinheit Vertriebslinie pro Land. Die Prüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung erfolgt daher auf der Ebene der jeweiligen Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der Buchwerte ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten. Hierzu können folgende Kosten zählen: scroll Einzelkosten Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Gemeinkosten Materialgemeinkosten (direkt zurechenbar) Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich um einen sogenannten qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht finanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um diesen in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Folgebewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Das Wahlrecht zur Neubewertung wird nicht ausgeübt. Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte von METRO mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, Lizenzen über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für diese immateriellen Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Werterhöhungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst. Sachanlagen Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Eine passivische Abgrenzung der Zuschüsse erfolgt nicht. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich hinzuaktiviert, sofern diese zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen für METRO führen. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear nach der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 16. Die wahlrechtlich mögliche Neubewertungsmethode kommt nicht zur Anwendung. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten: scroll Gebäude 10 bis 33 Jahre Einbauten in gemieteten Gebäuden 8 bis 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre Maschinen 3 bis 8 Jahre Aktivierte Rückbaukosten werden ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt. Liegt hierbei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung für die Sachanlage erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasingobjekten ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungs-Leasingverhältnis). Sofern ein Unternehmen der METRO als Leasingnehmer auftritt und das wirtschaftliche Eigentum ihm zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasingobjekts zum Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in Höhe des Fair Values bzw. des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen. Die Abschreibungen erfolgen – entsprechend vergleichbaren erworbenen Gegenständen des Sachanlagevermögens – planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, sofern diese kürzer ist. Falls es allerdings hinreichend sicher ist, dass das Eigentum am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die aus den zukünftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind passiviert. Der Leasinggeber bilanziert hingegen eine Forderung. Sofern das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt nicht auf den Leasingnehmer übertragen wird, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor. Hierbei weist der Leasingnehmer keinen Vermögenswert und keine Verbindlichkeit in seiner Bilanz aus, sondern er zeigt lediglich den über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linearisierten Mietaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, während der Leasinggeber einen Vermögenswert sowie eine Forderung bilanziert. Bei einem Leasingverhältnis über ein Gebäude und ein zugehöriges Grundstück werden diese beiden Elemente grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet und als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bilanziert. Eine erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value gemäß dem Modell des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nicht. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt über eine Nutzungsdauer von 15 bis 33 Jahren. Zusätzlich wird der Fair Value dieser Immobilien im Anhang angegeben. Er wird mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden unter Prüfung und Berücksichtigung von Projektentwicklungsmöglichkeiten ermittelt. Finanzanlagen Sofern es sich hierbei nicht um assoziierte Unternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) handelt, werden finanzielle Vermögenswerte (Finanzanlagen) gemäß IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) einer der folgenden Kategorien zugeordnet: • „Kredite und Forderungen“ • „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ • „Erfolgswirksam zum Fair Value“ • „Zur Veräußerung verfügbar“ Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts zum Fair Value. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie „Erfolgswirksam zum Fair Value“, werden hierbei die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt gemäß der Zuordnung zu den zuvor genannten Kategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value: • „Kredite und Forderungen“ sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. • In die Bewertungskategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ fallen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festgelegten Laufzeit, für die das Unternehmen sowohl die Absicht als auch die Fähigkeit hat, sie bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Sie werden ebenfalls mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. • Innerhalb der Kategorie „Erfolgswirksam zum Fair Value“ sind alle finanziellen Vermögenswerte als „Zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert, da von der Fair-Value-Option des IAS 39 innerhalb von METRO kein Gebrauch gemacht wird. Um dies deutlich zu machen, wird die gesamte Kategorie im Konzernanhang als „Zu Handelszwecken gehalten“ bezeichnet. „Zu Handelszwecken gehaltene“ Finanzinstrumente sind solche, die entweder mit kurzfristiger Verkaufs- oder Rückkaufabsicht erworben bzw. eingegangen wurden oder die Teil eines Portfolios gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, das in der jüngeren Vergangenheit für kurzfristige Gewinnmitnahmen genutzt wurde. Ferner sind derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, dieser Kategorie zuzuordnen. „Zu Handelszwecken gehaltene“ Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. • Die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ stellt eine Restkategorie für diejenigen originären fin-anziellen Vermögenswerte dar, die keiner der 3 anderen Kategorien zugeordnet werden können. Die wahlrechtliche Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ erfolgt innerhalb von METRO nicht. „Zur Veräußerung verfügbare“ finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Die Übernahme der erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfassten Wertschwankungen in das Periodenergebnis erfolgt erst zum Zeitpunkt des Abgangs oder im Fall einer nachhaltigen Wertminderung des Vermögenswerts. Beteiligungen gehören der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ an. Wertpapiere sind den Kategorien „Bis zur Endfälligkeit gehalten“, „Zur Veräußerung verfügbar“ oder „Zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Ausleihungen sind als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die als gesichertes Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bilanziert. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche Eigenkapitalinstrumente sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Dies trifft auf einige Beteiligungen von METRO zu. Zu jedem Bilanzstichtag werden nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie Bonitätsveränderungen des Kreditnehmers. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswerts überprüft, indem der Buchwert mit dem Barwert verglichen wird. Hierbei entspricht der Barwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte den erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem bislang verwendeten Effektivzinssatz. Der Barwert der zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ entspricht hingegen den mit dem aktuellen Marktzins diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows. Liegt der Barwert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst. Sofern Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ bislang erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst wurden, werden diese bis zur Höhe der ermittelten nachhaltigen Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Barwert wieder steigt, wird eine Wertaufholung in entsprechender Höhe erfasst. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ist die Wertaufholung auf die Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben hätten, begrenzt. In der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ erfolgt die Wertaufholung bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis, bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam bis zur Höhe der zuvor erfolgswirksam erfassten Wertminderung. Darüber hinausgehende Wertsteigerungen bei Schuldinstrumenten sind erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen bzw. ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte Die in den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte, die gemäß IAS 39 der Kategorie „Kredite und Forderungen“ angehören, sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Unter den übrigen Vermögenswerten werden unter anderem derivative Finanzinstrumente ausgewiesen, die gemäß IAS 39 als „Zu Handelszwecken gehalten“ zu klassifizieren sind. Alle anderen Forderungen und Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von METRO im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte ihrer Vermögenswerte bzw. Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Vorräte Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden entweder auf Basis einer Einzelbewertung der Zugänge aus Sicht des Beschaffungsmarkts oder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, reduzieren den Buchwert der Vorräte. Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungs-abschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden, direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Da es sich bei den Vorräten von METRO nie um sogenannte qualifizierte Vermögenswerte handelt, erfolgt bei den Vorräten keine Aktivierung von zurechenbaren Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten). Die Handelswaren enthalten Lebensmittel und Nichtlebensmittel. Lebensmittel sind alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand gegessen oder getrunken zu werden (außer Arzneimittel); Tabakwaren sind Lebensmittelähnliche Erzeugnisse. METRO fasst unter dem Begriff Lebensmittel (Food) folgende Warengruppen zusammen: frische Lebensmittel, haltbare Lebensmittel, Nährmittel, Tiefkühlprodukte und Getränke aller Art sowie Genussmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Heimtiernahrung, aber auch Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, die bisweilen auch als Near-Food bezeichnet werden. Alle übrigen Waren zählen zu den Nichtlebensmitteln. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows angesetzt. Neben den erforderlichen Einzelwertberichtigungen wird den erkennbaren Risiken aus dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung von pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das laufende Jahr sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ermittelt. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden beinhaltet darüber hinaus die Konsequenzen aus steuerlichen Risiken. Die diesen Risiken zugrunde liegenden Prämissen und Einschätzungen werden regelmäßig überprüft und im Rahmen der Steuerermittlung berücksichtigt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten oder unterwegs befindliche Gelder, mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu 3 Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet. Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführte Aktivitäten Die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehener langfristiger Vermögenswert gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) erfolgt, sofern der zugehörige Buchwert vornehmlich durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Ein Verkauf muss grundsätzlich innerhalb der nächsten 12 Monate geplant und durchführbar sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Vermögenswerts entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird der Vermögenswert zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ebenso werden Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in der Bilanz separat gezeigt. Ein aufgegebener Geschäftsbereich wird nach IFRS 5 als nicht fortgeführte Aktivität bilanziert, wenn dieser zur Veräußerung vorgesehen ist oder bereits veräußert wurde. Bei einem Geschäftsbereich handelt es sich um einen Unternehmensbestandteil, der einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder der ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Unternehmensbestandteils entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird die nicht fortgeführte Aktivität mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. In Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung sind nicht fortgeführte Aktivitäten jeweils gesondert dargestellt und im Anhang erläutert. Vorjahreszahlen sind hierbei – mit Ausnahme der Bilanz – entsprechend angepasst. Leistungen an Arbeitnehmer Zu den Leistungen an Arbeitnehmer gehören: • Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Pensionsähnliche Verpflichtungen • Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses • Anteilsbasierte Vergütungen Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten beispielsweise Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die periodische Beitragsverpflichtung an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit bzw. als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über 12 Monaten werden abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen (z. B. bei einer höheren Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen z. B. beim Diskontierungszinssatz) steigen oder sinken, entstehen hieraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Rückstellung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie z. B. Jubiläums- und Sterbegelder) setzen sich zusammen aus dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer bzw. an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum Fair Value. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Diese werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich diesem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als 12 Monate nach dem Abschlussstichtag, ist diese in Höhe ihres Barwerts anzusetzen. Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als „Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich“ gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst. Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Hierbei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entspricht, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis gezeigt. (Sonstige) Rückstellungen (Sonstige) Rückstellungen werden gemäß IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei einer einzelnen Verpflichtung wird hierfür grundsätzlich von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ergibt sich bei der Ermittlung der Rückstellung für einen einzelnen Sachverhalt eine Bandbreite gleich wahrscheinlicher Erfüllungsbeträge, so ist die Rückstellung in Höhe des Mittelwerts dieser Erfüllungsbeträge anzusetzen. Für eine Vielzahl gleichartiger Sachverhalte wird die Rückstellung zum Erwartungswert angesetzt, der sich durch die Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten ergibt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswert bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen. Zur Ermittlung der Rückstellung für Mietunterdeckung werden die angemieteten Objekte einzeln betrachtet. Für alle geschlossenen oder nicht kostendeckend untervermieteten Objekte erfolgt eine Rückstellungsbildung in Höhe des Barwerts der gesamten Deckungslücke. Für standortbezogene Risiken angemieteter, weiterbetriebener bzw. noch nicht geschlossener Standorte wird darüber hinaus eine Rückstellung gebildet, sofern sich für den jeweiligen Standort aus der aktuellen Unternehmensplanung über die Grundmietzeit eine Unterdeckung der operativen Kosten bzw. eine Mietunterdeckung trotz Berücksichtigung einer möglichen Untervermietung ergibt. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde. Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Rückstellungen für Garantieleistungen werden auf Grundlage der tatsächlich eingetretenen Garantieleistungen der Vergangenheit sowie der Umsätze des Geschäftsjahres gebildet. Finanzielle Verbindlichkeiten Sofern es sich nicht um Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen handelt, werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IAS 39 einer der folgenden Kategorien zugeordnet: • „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten“) • „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ Die erstmalige Erfassung finanzieller Verbindlichkeiten sowie die Folgebewertung von „Zu Handelszwecken gehaltenen“ finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt nach den gleichen Vorgaben wie bei den finanziellen Vermögenswerten. In die Kategorie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ sind sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten eingeordnet, die nicht „Zu Handelszwecken gehalten“ werden. Sie sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt, da die Fair-Value-Option bei METRO nicht angewandt wird. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bewertet. Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern es sich nicht um derivative Finanzinstrumente, um mit Verkaufsoptionen versehene Gesellschaftsanteile oder um Earn-out-Verbindlichkeiten handelt, die gemäß IAS 39 mit dem Fair Value bilanziert sind. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden hier transitorische Abgrenzungen gezeigt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sonstiges Eventualverbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung. Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie. Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 zum Fair Value bilanziert und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen gegebenenfalls inklusive der für METRO gültigen Kreditmargen oder Börsenkurse herangezogen; dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse herangezogen werden können, wird der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet. Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, werden Fair-Value-Änderungen von als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten und Fair-Value-Änderungen, die sich auf das abgesicherte Risiko des zugehörigen Grundgeschäfts beziehen, erfolgswirksam erfasst. Bei Cashflow Hedges wird der effektive Teil der Fair-Value-Änderung des Derivats erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt erst bei Realisation des Grundgeschäfts. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst. Vergütungen von Lieferanten Vergütungen von Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Bilanzstichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Die Abgrenzungen basieren auf Hochrechnungen, soweit es um Lieferantenvergütungen geht, die an gewisse Kalenderjahresziele gekoppelt sind. scroll ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BEWERTUNGSMETHODEN Position Bewertungsmethode Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten der Entwicklung (Einzelkosten und direkt zurechenbare Gemeinkosten) Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzanlagen „Kredite und Forderungen“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten") Erfolgswirksam zum Fair Value „Zur Veräußerung verfügbar“ Erfolgsneutral zum Fair Value Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Nennwert Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten Passiva Rückstellungen Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) Finanzielle Verbindlichkeiten „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten“) Erfolgswirksam zum Fair Value „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Für die Erstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Ermessensentscheidungen Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben: • Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis); hiervon betroffen sind neben strukturierten Unternehmen (Special Purpose Entities) insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der einfachen Stimmrechtsmehrheit verbunden ist • Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing – auch bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Nr. 2 Sonstige betriebliche Erträge und Nr. 20 Sachanlagen) • Bestimmung, ob METRO bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nr. 1 Umsatzerlöse) Schätzungen und Annahmen Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten: • Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nr. 14 Abschreibungen, Nr. 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 20 Sachanlagen) • Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nr. 14 Abschreibungen, Nr. 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nr. 20 Sachanlagen) • Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nr. 18 Geschäfts- oder Firmenwerte – inklusive Sensitivitätsanalyse) • Einbringlichkeit von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten (Nr. 23 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte) • Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nr. 23 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte) • Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nr. 24 Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden) • Bewertung von Vorräten (Nr. 25 Vorräte) • Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nr. 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) • Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Mietunterdeckungen und belastende Verträge, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nr. 33 Sonstige Rückstellungen [langfristig] / Rückstellungen [kurzfristig]) • Einschätzung des erwarteten Zeitpunkts der Durchführung einer Transaktion hinsichtlich der Klassifizierung als Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten (Nr. 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte / Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten). • Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus Lieferantenverbindlichkeiten (Nr. 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt. Im Berichtsjahr resultiert aus einer geänderten Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus kurzfristigen Verbindlichkeiten ein positiver EBIT-Effekt von 20 Mio. €. Kapitalmanagement Ziele der Kapitalmanagementstrategie von METRO sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums sowie die Gewährleistung attraktiver Dividendenzahlungen und des Kapitaldienstes. Die Kapitalmanagementstrategie von METRO hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Eigen- und Fremdkapital sowie Nettoverschuldung im Konzernabschluss Das Eigenkapital hat eine Höhe von 3.207 Mio. € (30. September 2016: 2.924 Mio. €), während das Fremdkapital 12.572 Mio. € (30. September 2016: 13.068 Mio. €) beträgt. Die Nettoverschuldung beläuft sich auf 3.142 Mio. € gegenüber 3.051 Mio. € am 30. September 2016. scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Eigenkapital 2.924 3.207 Fremdkapital 13.068 12.572 Nettoverschuldung 3.051 3.142 Finanzschulden (inkl. Finanzierungs-Leasingverhältnissen) 4.740 4.706 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente gemäß Bilanz 1.599 1.559 Kurzfristige Geldanlagen1 90 5 1 In der Bilanz in den Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten. Lokale Kapitalanforderungen Die Kapitalmanagementstrategie von METRO zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten beispielsweise die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote. Erläuterungen zu Unternehmenszusammenschlüssen Erstkonsolidierung von Pro à Pro Gemäß Kaufvertrag vom 7. Juli 2016 erwarb die METRO Cash & Carry International Holding B.V. zum 1. Februar 2017 von der ETS FR Colruyt SA, Belgien, 100 % der Anteile an Pro à Pro. Die Gruppe besteht aus 11 Einzelgesellschaften, die unter der COLRUYT France SAS, Frankreich, zusammengefasst sind. Der Kaufpreis belief sich auf einen unteren bis mittleren 3-stelligen Millionen-Euro-Betrag und wurde bar geleistet. Pro à Pro ist ein bedeutendes Unternehmen für die Belieferung mit Lebensmitteln in Frankreich. Die Gruppe hat sich insbesondere auf die Belieferung von Großgastronomie wie Kantinen spezialisiert. Der Erwerb von Pro à Pro dient METRO zur weiteren Erschließung des Geschäftsfelds Food Service Distribution. Die Erstkonsolidierung wurde im 2. Quartal 2016/17 durchgeführt. Pro à Pro ist Bestandteil des Segments METRO Wholesale. Die Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Schulden der konsolidierten Gruppe setzten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen: scroll Mio. € Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 41 Sachanlagen 61 Latente Steueransprüche 9 Vorräte 53 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 105 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (kurzfristig) 22 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 70 361 Schulden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5 Sonstige Rückstellungen 4 Finanzschulden (langfristig) 1 Latente Steuerschulden 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99 Finanzschulden (kurzfristig) 1 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (kurzfristig) 16 143 Die in den oben dargestellten Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den jeweiligen vertraglich vereinbarten Beträgen und werden in vollem Umfang als einbringlich angesehen. Die Erstkonsolidierung von Pro à Pro ist hinsichtlich der Bestimmung des endgültigen Kaufpreises sowie der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden in der Eröffnungsbilanz als vorläufig anzusehen. Aus dem Erwerb von Pro à Pro ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 34 Mio. €, der im Wesentlichen bedingt ist durch das künftige Ertragspotenzial, das durch erwartete Synergieeffekte zwischen Pro à Pro und der französischen Großhandelsorganisation von METRO entsteht. Ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung am 1. Februar 2017 hat Pro à Pro zu den Umsatzerlösen von METRO mit 489 Mio. € (davon mit fremden Dritten 473 Mio. €) und zum Periodenergebnis mit 6 Mio. € beigetragen (Jahresüberschuss). Pro à Pro beschäftigt derzeit 1.826 Mitarbeiter. Unter der Annahme, dass der Unternehmenserwerb zum 1. Oktober 2016 erfolgt wäre, hätte Pro à Pro zum Umsatz von METRO mit 712 Mio. € und zum Periodenergebnis mit 9 Mio. € beigetragen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse (netto) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 METRO Wholesale 29.000 29.866 Real 7.478 7.247 Sonstige 72 27 36.549 37.140 Die im Segment Sonstige ausgewiesenen Umsätze betreffen im Wesentlichen die 4 im Geschäftsjahr 2016/17 veräußerten Real-Standorte in Rumänien mit 18 Mio. € (2015/16: 57 Mio. €) sowie Provisionserträge der METRO Sourcing International Limited für das Geschäft mit Dritten mit 9 Mio. € (2015/16: 15 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 25 Mrd. € (2015/16: 24 Mrd. €) auf Konzernunternehmen mit internationalem Sitz. • Die Entwicklung der Umsätze nach Geschäfts- und Regionensegmenten ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. 2. Sonstige betriebliche Erträge scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Mieten einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 343 326 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 100 176 Dienstleistungen/ Kostenerstattungen 190 159 Serviceleistungen an Lieferanten 157 142 Erträge aus Logistikdienstleistungen 61 58 Erträge aus Entkonsolidierung 452 36 Übrige 160 161 1.462 1.057 Die Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen beinhalten mit 158 Mio. € hauptsächlich Erträge aus der Veräußerung von Immobilien, die zukünftig vollständig oder überwiegend von Dritten genutzt werden (2015/16: 53 Mio. €). Aus der Veräußerung von Immobilien, die auch weiterhin noch im Rahmen von Mietverhältnissen durch METRO genutzt werden sollen, sind Erträge in Höhe von 6 Mio. € enthalten (2015/16: 5 Mio. €). Des Weiteren beinhaltet die Position Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 11 Mio. €). Serviceleistungen an Lieferanten entfallen mit 132 Mio. € (2015/16: 145 Mio. €) auf METRO Wholesale und mit 6 Mio. € (2015/16: 7 Mio. €) auf Real. Der Rückgang im Segment METRO Wholesale ist im Wesentlichen mit 13 Mio. € durch METRO Cash & Carry Rumänien (2016/17: 6 Mio. €; 2015/16: 19 Mio. €) verursacht. Den Erträgen aus Logistikdienstleistungen von METRO LOGISTICS an konzernfremde Gesellschaften stehen Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen gegenüber, die in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. In den Erträgen aus Entkonsolidierung sind im Wesentlichen Erträge aus der Veräußerung der Chengdu Qingyue Property Services Co., Ltd., China, enthalten (2015/16: 451 Mio. € Erträge aus der Veräußerung der Großhandelsaktivitäten in Vietnam). Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus Schadensersatz in Höhe von 24 Mio. € (2015/16: 10 Mio. €). Darüber hinaus sind u. a. Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von 7 Mio. € (2015/16: 7 Mio. €) sowie Erträge aus Bauleistungen in Höhe von 5 Mio. € (2015/16: 6 Mio. €) enthalten. 3. Vertriebskosten scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Personalkosten 3.231 3.090 Sachkosten 2.940 2.994 6.171 6.084 Im Bereich der Vertriebskosten reduzieren sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund der im Vorjahr vorgenommenen Restrukturierungsmaßnahmen bei METRO Wholesale. Bei Real haben geringere Löhne und Gehälter sowie geringere Sonderzahlungen zu einem Rückgang der Personalkosten geführt. Gegenläufige Effekte in den Sachkosten ergeben sich insbesondere aus gestiegenen Werbemaßnahmen bei Real sowie geringeren Werbekostenzuschüssen bei METRO Wholesale. Weiterhin führten bei METRO Wholesale gestiegene Kosten der Personalbeschaffung sowie im Geschäftsjahr vorgenommene Wertminderungen zu einem Anstieg der Sachkosten. 4. Allgemeine Verwaltungskosten scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Personalkosten 592 506 Sachkosten 466 507 1.058 1.014 Der Rückgang der allgemeinen Verwaltungskosten ist im Wesentlichen auf geringere Restrukturierungsaufwendungen im Personalbereich gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Gegenläufige Effekte ergeben sich innerhalb der Sachkosten insbesondere im Zusammenhang mit spaltungsbedingten Aufwendungen. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen 59 58 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 18 32 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 19 Übrige 28 27 105 137 Den Aufwendungen aus Logistikdienstleistungen von METRO LOGISTICS an konzernfremde Gesellschaften stehen Erträge aus Logistikdienstleistungen gegenüber, die in den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Die Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens beinhalten hauptsächlich Aufwendungen aus dem Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 18 Mio. € (2015/16: 14 Mio. €) und Verluste aus der Veräußerung von Immobilien in Höhe von 11 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €). Die Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen METRO Cash & Carry Niederlande mit 8 Mio. €, METRO Cash & Carry Japan mit 8 Mio. € und METRO Cash & Carry Belgien mit 3 Mio. €. Die übrigen Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen 9 Mio. € Wertminderungen aus der Bewertung der Veräußerungsgruppe MIDBAN ESOLUTIONS, S.L. und 5 Mio. € Aufwendungen aus Bauleistungen (2015/16: 7 Mio. €). 6. Ergebnisanteil aus operativen / nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen In der Gewinn- und Verlustrechnung wird seit dem Geschäftsjahr 2015/16 das Ergebnis von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, die einen operativen Bezug zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit haben, innerhalb des betrieblichen Ergebnisses (EBIT) unter der Position „Ergebnisanteil aus operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“ gezeigt. Es beträgt 14 Mio. € (2015/16: 102 Mio. €). Die Erträge des Vorjahres waren maßgeblich in Höhe von 89 Mio. € geprägt durch den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der EZW Kauf- und Freizeitpark GmbH & Co. Kommanditgesellschaft. Die Ergebnisanteile aus nicht operativen, nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen werden weiterhin innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen und betragen 0 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €). 7. Sonstiges Beteiligungsergebnis Das Sonstige Beteiligungsergebnis beträgt –11 Mio. € (2015/16: –3 Mio. €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung der Anteile an der real,- Digital Payment & Technology Services GmbH. 8. Zinsertrag/Zinsaufwand Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Zinserträge 65 44 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (0) (0) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (7) (5) davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (20) (29) bis zur Endfälligkeit gehalten (0) (0) zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 (2) (0) zur Veräußerung verfügbar (0) (0) Zinsaufwendungen –276 –200 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (–86) (–80) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (–19) (–13) davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 (–3) (0) sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (–147) (–97) –210 –156 Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Der Rückgang der Zinserträge ist im Wesentlichen auf periodenfremde Zinserträge aus Steuererstattungen im Vorjahr zurückzuführen. Die Zinsaufwendungen der Bewertungskategorie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für ausgegebene Anleihen (einschließlich Commercial Paper Programme) in Höhe von 66 Mio. € (2015/16: 98 Mio. €) und für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 14 Mio. € (2015/16: 18 Mio. €). Der Rückgang der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einer günstigeren Refinanzierung. 9. Übriges Finanzergebnis Die Sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gemäß IAS 21 berücksichtigt. scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Sonstige finanzielle Erträge 107 162 davon aus Wechselkurseffekten (80)1 (127) davon aus Sicherungsgeschäften (23) (8) Sonstige finanzielle Aufwendungen –222 –198 davon aus Wechselkurseffekten (–114)1 (–161) davon aus Sicherungsgeschäften (–37) (–13) Übriges Finanzergebnis –114 –37 davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (–7) (–36) bis zur Endfälligkeit gehalten (0) (0) zu Handelszwecken gehalten (–26) (–6) zur Veräußerung verfügbar (0) (0) sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (–49) (–9) davon aus Fair-Value-Hedges: Grundgeschäfte (0) (0) Sicherungsgeschäfte (0) (0) davon aus Cashflow Hedges: Ineffektivitäten (–1) (–2) 1 Ausweisänderung wegen Saldierung. Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Sicherungsgeschäften und Sicherungszusammenhängen beträgt –39 Mio. € (2015/16: –48 Mio. €). Wie bereits im Vorjahr resultiert dieser Wert überwiegend aus Fremdwährungsfinanzierungen in Osteuropa. Darüber hinaus ist das Übrige Finanzergebnis mit 24 Mio. € (2015/16: –24 Mio. €) durch Währungseffekte beeinflusst, die aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen entstanden sind und im Jahr der Entkonsolidierung bzw. im Jahr der Einstellung der Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens erfolgswirksam aufgelöst werden. • Informationen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nr. 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 10. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar: scroll 2015/16 Mio. € Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Abgänge Wertberichtigungen Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 20 0 –4 0 –26 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 –1 –14 0 0 0 Zur Veräußerung verfügbar –3 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 –147 0 –30 3 0 –3 –128 –14 –34 4 –26 scroll 2015/16 Mio. € Sonstiges Nettoergebnis Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 –10 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 –13 –28 Zur Veräußerung verfügbar 0 –3 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten –18 –192 –32 –234 scroll 2016/17 Mio. € Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Abgänge Wertberichtigungen Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 29 0 –35 0 –27 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 –5 0 0 0 Zur Veräußerung verfügbar –11 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 –97 0 0 5 0 –11 –67 –5 –34 5 –27 scroll 2016/17 Mio. € Sonstiges Nettoergebnis Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten –1 –33 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 –3 –8 Zur Veräußerung verfügbar 0 –11 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten –10 –101 –14 –153 Die Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Die Erträge aus Beteiligungen und die Ergebniseffekte aus dem Abgang von Beteiligungen sind im Sonstigen Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Fair-Value-Bewertungen sowie Effekte aus sonstigen Finanzaufwendungen und aus der Währungsumrechnung werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst. Ergebniseffekte aus dem Abgang sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sind Bestandteil des Betrieblichen Ergebnisses (EBIT). Ergebniseffekte aus dem Abgang von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert waren, werden im Übrigen Finanzergebnis erfasst, soweit es sich nicht um Beteiligungen handelt. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen sind im Wesentlichen Bestandteil des Betrieblichen Ergebnisses. • Eine detaillierte Beschreibung der Wertberichtigungen findet sich unter Nr. 27 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente. Bei den verbleibenden finanziellen Erträgen und Aufwendungen, die im Übrigen Finanzergebnis erfasst werden, handelt es sich überwiegend um Bankprovisionen und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stehen. 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die für die einzelnen Länder erwarteten tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Tatsächliche Steuern 271 222 davon Deutschland (32) (27) davon international (239) (195) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (316) (217) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (–45) (5) Latente Steuern 104 82 davon Deutschland (77) (1) davon international (27) (81) 375 304 Der Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften von METRO setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15,00 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,50 % sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,70 % bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,00 %. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 %. Die Steuersätze stimmen mit den Vorjahreswerten überein. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 0,00 % (2015/2016: 0,00 %) und 34,43 % (2015/2016: 38,00 %). Im Geschäftsjahr 2016/17 gab es keine Auswirkung auf den tatsächlichen Steueraufwand durch bisher für Zwecke der latenten Steuern wertberichtigte steuerliche Verlustvorträge (2015/16: Steuereffekt 5 Mio. €). Der latente Steueraufwand des Geschäftsjahres 2016/17 beinhaltet einen Aufwand von 18 Mio. € aus Steuersatzänderungen (2015/16: 4 Mio. €). scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung 104 82 davon aus temporären Differenzen (51) (91) davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (53) (–9) Der Ertragsteueraufwand von 304 Mio. € (2015/16: 375 Mio. €), der vollständig auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt, ist um 106 Mio. € (2015/16: 102 Mio. €) höher als der erwartete Ertragsteueraufwand von 198 Mio. € (2015/16: 273 Mio. €), der sich bei Anwendung des deutschen Gesamtsteuersatzes auf das Jahresergebnis des Konzerns vor Ertragsteuern ergäbe. Vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Ergebnis vor Steuern 894 649 Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %) 273 198 Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze –64 –35 Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge –45 5 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 67 49 Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 176 137 Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern 1 16 Steuerfreie Erträge / Tax Holidays –36 –19 Sonstige Abweichungen 3 –48 Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung 375 304 Konzernsteuerquote 42,0 % 46,9 % Die sonstigen Abweichungen des Geschäftsjahres enthalten im Wesentlichen einen latenten Steuerertrag aus der Auflösung einer passiven latenten Steuer im Zusammenhang mit der Reallokation von Firmenwerten. Die periodenfremden Steueraufwendungen und -erträge des Vorjahres beinhalten eine Erstattung aus einem im Jahr 2015/16 entschiedenen Rechtsstreit. 12. Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis betrifft mit 20 Mio. € (2015/16: 13 Mio. €) Gewinnanteile und mit 0 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) Verlustanteile. 13. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Eine Mehrdividende wird dabei grundsätzlich bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Periodenergebnis, das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnen ist, abgezogen. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr eingetreten. scroll 2015/161 2016/17 Gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stückaktien 363.097.253 363.097.253 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) 506 325 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 1,39 0,89 1 Pro-forma-Angabe der Combined Financial Statements. Das Ergebnis je Vorzugsaktie entspricht dem Ergebnis je Aktie. 14. Abschreibungen und Wertminderungen Die Abschreibungen in Höhe von 780 Mio. € (2015/16: 710 Mio. €) beinhalten Wertminderungen in Höhe von 85 Mio. € (2015/16: 25 Mio. €). Diese betreffen im Wesentlichen die Sachanlagen mit 46 Mio. € (2015/16: 21 Mio. €) und die Geschäfts- oder Firmenwerte mit 19 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €). Zusätzlich tragen Abwertungen im Zusammenhang mit der Veräußerung der MIDBAN ESOLUTIONS, S.L. in Höhe von 9 Mio. € zu den Wertminderungen bei. Darüber hinaus wurden im Finanzergebnis Wertminderungen in Höhe von 9 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) erfasst, die im Wesentlichen auf Beteiligungen entfallen. Die Wertminderungen auf die Sachanlagen entfallen mit 37 Mio. € (2015/16: 13 Mio. €) auf Grundstücke und Gebäude und mit 9 Mio. € (2015/16: 7 Mio. €) auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die erfassten Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen im Wesentlichen auf METRO Cash & Carry Niederlande mit 8 Mio. € und METRO Cash & Carry Japan mit 8 Mio. €. Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar: scroll 2015/16 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Finanzanlagen1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Umsatzkosten 0 0 13 0 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (13) (0) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 30 575 15 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (28) (555) (14) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (2) (20) (1) (0) (0) Allgemeine Verwaltungskosten 0 58 17 0 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (57) (17) (0) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (1) (0) (0) (0) (0) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 0 88 605 16 0 0 Finanzergebnis 0 0 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) 0 88 605 16 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (85) (585) (15) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (3) (21) (1) (0) (0) 1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. scroll 2015/16 Mio. € Summe Umsatzkosten 13 davon planmäßige Abschreibungen (13) davon Wertminderungen (0) Vertriebskosten 621 davon planmäßige Abschreibungen (597) davon Wertminderungen (24) Allgemeine Verwaltungskosten 75 davon planmäßige Abschreibungen (74) davon Wertminderungen (1) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 davon Wertminderungen (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 710 Finanzergebnis 0 davon Wertminderungen (0) 710 davon planmäßige Abschreibungen (685) davon Wertminderungen (25) 1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. scroll 2016/17 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Finanzanlagen1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Umsatzkosten 0 2 19 0 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (2) (19) (0) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 31 598 10 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (31) (559) (9) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (0) (38) (2) (0) (0) Allgemeine Verwaltungskosten 0 56 27 0 0 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (56) (19) (0) (0) (0) davon Wertminderungen (0) (0) (8) (0) (0) (0) Sonstige betriebliche Aufwendungen 19 0 0 0 0 9 davon Wertminderungen (19) (0) (0) (0) (0) (9) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 19 89 643 11 0 9 Finanzergebnis 0 0 0 0 9 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) (9) (0) 19 89 643 11 9 9 davon planmäßige Abschreibungen (0) (89) (597) (9) (0) (0) davon Wertminderungen (19) (0) (46) (2) (9) (9) 1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. scroll 2016/17 Mio. € Summe Umsatzkosten 20 davon planmäßige Abschreibungen (20) davon Wertminderungen (0) Vertriebskosten 639 davon planmäßige Abschreibungen (599) davon Wertminderungen (40) Allgemeine Verwaltungskosten 83 davon planmäßige Abschreibungen (76) davon Wertminderungen (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 davon Wertminderungen (28) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen vor Wertminderungen von Finanzanlagen 771 Finanzergebnis 9 davon Wertminderungen (9) 780 davon planmäßige Abschreibungen (695) davon Wertminderungen (85) 1 Enthalten auch nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. Von den Wertminderungen in Höhe von 85 Mio. € (2015/16: 25 Mio. €) entfallen auf METRO Wholesale 72 Mio. € (2015/16: 20 Mio. €), auf Real 0 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €) und auf Sonstige 13 Mio. € (2015/16: 4 Mio. €). 15. Materialaufwand In den Umsatzkosten sind folgende Materialaufwendungen enthalten: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 28.956 29.420 Aufwendungen für bezogene Leistungen 44 54 29.000 29.473 16. Personalaufwand Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Löhne und Gehälter 3.439 3.247 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 794 768 davon für Altersversorgung (65) (35) 4.233 4.016 Die im Personalaufwand aufgeführten Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Restrukturierungen und Abfindungen in Höhe von 92 Mio. € (2015/16: 224 Mio. €). Die an die Kennzahl EBITaC angelehnte variable Vergütung sank von 75 Mio. € im Geschäftsjahr 2015/16 auf 67 Mio. € im Geschäftsjahr 2016/17. Ein weiterer Bestandteil der Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 31 Mio. € (2015/16: 26 Mio. €). Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt: scroll Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 2015/16 2016/17 Arbeiter/Angestellte 153.442 151.777 Auszubildende 3.410 3.305 156.852 155.082 Hierin sind auf Personenbasis 39.872 (2015/16: 41.521) Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt. Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter betrug 98.557 (2015/16: 98.651). Die Anzahl der hierin enthaltenen Arbeiter/Angestellten betrug 97.316 (2015/16: 97.429). Darüber hinaus wurden im Ausland 1.241 (2015/16: 1.222) Auszubildende beschäftigt. 17. Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern (z. B. Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) wirken sich in den folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung aus: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Sonstige Steuern 107 98 davon aus Umsatzkosten (4) (1) davon aus Vertriebskosten (80) (73) davon aus Allgemeinen Verwaltungskosten (23) (24) Erläuterungen zur Bilanz 18. Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 875 Mio. € (30.9.2016: 852 Mio. €). Im Segment METRO Wholesale entstand aus der Übernahme von Pro à Pro ein Firmenwert in Höhe von 34 Mio. €. Darüber hinaus wurde der Firmenwert aus der im Vorjahr getätigten Akquisition von Rungis Express infolge einer Anpassung der Kaufpreisallokation um 8 Mio. € erhöht. Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll 30.9.2016 30.9.2017 Mio. € WACC % Mio. € WACC % METRO Cash & Carry Frankreich 293 5,8 METRO Cash & Carry Deutschland 94 5,4 METRO Cash & Carry Spanien/Portugal 54 7,5 METRO Cash & Carry Italien 38 7,0 METRO Cash & Carry Türkei 33 8,6 Pro à Pro 34 5,8 Classic Fine Foods 23 6,5 Sonstige 3 HoReCa gesamt 538 6,3 572 METRO Cash & Carry Russland 43 7,0 METRO Cash & Carry Tschechien 24 6,0 METRO Cash & Carry China 19 6,5 METRO Cash & Carry Österreich 12 5,7 Sonstige 22 Multispecialist gesamt 132 7,4 120 METRO Cash & Carry Polen 58 6,6 METRO Cash & Carry Rumänien 40 7,1 METRO Cash & Carry Ukraine 17 11,0 METRO Cash & Carry Moldawien 5 11,2 Trader gesamt 119 9,5 120 Real Deutschland 60 5,1 60 5,4 Sonstige 3 0,0 3 852 875 Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist beim Geschäfts- oder Firmenwert bei METRO Cash & Carry bis zur Spaltung das operative Segment und bei Real die Organisationseinheit Vertriebslinie pro Land. Im Zuge der Einführung des New Operating Model ab 1. Oktober 2015 wurden die einzelnen METRO Cash & Carry Länder in die 3 Cluster HoReCa, Multispecialist und Trader aufgeteilt. Zum Cluster HoReCa gehörten im Wesentlichen Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Portugal, Spanien, Türkei sowie Classic Fine Foods. Multispecialist sind Österreich, Belgien, Bulgarien, China, Kroatien, Indien, Kasachstan, Niederlande, Pakistan, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. In das Cluster Trader fallen Moldawien, Polen, Rumänien und die Ukraine. Die Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte auf der Ebene dieser 3 Cluster. Im Rahmen der Neuorganisation des Segments METRO Wholesale infolge der Spaltung wurde die Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Vertriebslinie pro Land umgestellt. Die bis dahin den Kundengruppen-Clustern zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden auf Werthaltigkeit getestet und anschließend innerhalb des Segments METRO Wholesale pro Land entsprechend ihren relativen Fair Values zugeordnet. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. • Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nr. 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich drei Jahre, in Ausnahmefällen kann dieser bei Vorliegen einer darüber hinausgehenden Detailplanung fünf Jahre betragen. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird wie im Vorjahr in der Regel eine Wachstumsrate von 1,0 % unterstellt, mit Ausnahme der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Real Deutschland, bei der wie im Vorjahr eine Wachstumsrate von 0,5 % angenommen wird. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model abgeleitet. Hierbei wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine individuelle Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 1,25 % (30.9.2016: 0,9 %), und einer Marktrisikoprämie von 6,50 % (30.9.2016: 6,75 %) in Deutschland sowie eines Beta-Faktors zwischen 1,06 (30.9.2016: 1,03). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden jeweils landesspezifische Risikozuschläge auf Basis des Ratings des jeweiligen Landes erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 5,4 und 11,2 % (30.9.2016: 5,1 bis 9,5 %). Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. Juni 2017 die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge während des Detailplanungszeitraums getroffen, wobei die EBIT-Marge das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen darstellt. scroll Umsatz EBIT EBIT-Marge Detailplanungszeitraum (Jahre) METRO Cash & Carry Frankreich Leichtes Wachstum Leichtes Wachstum Unverändert 3 METRO Cash & Carry Deutschland Leichtes Wachstum Starkes Wachstum Starkes Wachstum 5 Real Deutschland Leichtes Wachstum Leichtes Wachstum Unverändert 4 METRO Cash & Carry Polen Leichter Rückgang Unverändert Unverändert 3 METRO Cash & Carry Spanien/Portugal Solides Wachstum Starkes Wachstum Deutliches Wachstum 3 METRO Cash & Carry Russland Leichter Rückgang Merklicher Rückgang Merklicher Rückgang 3 METRO Cash & Carry Rumänien Deutliches Wachstum Unverändert Deutlicher Rückgang 3 Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte zum 30. Juni 2017 die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte mit Ausnahme der nach Spaltung zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte von METRO Cash & Carry Japan in Höhe von 8 Mio. € sowie METRO Cash & Carry Niederlande in Höhe von 8 Mio. € und METRO Cash & Carry Belgien in Höhe von 3 Mio. €, die aufgrund der jeweiligen Geschäftsentwicklung vollständig wertgemindert wurden. Zusätzlich zum Impairment-Test wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten 3 Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der 1. Sensitivitätsanalyse wurde eine um 1 %-Punkt geringere Wachstumsrate unterstellt. Im Rahmen der 2. Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um jeweils 10,0 % angehoben. Bei der 3. Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von 10,0 % auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Aus diesen Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen würde für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wertminderung resultieren. scroll Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 832 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 48 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9./1.10.2016 880 Währungsumrechnung –1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 42 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9.2017 922 Abschreibungen Stand 1.10.2015 28 Währungsumrechnung 0 Zugänge, planmäßig 0 Zugänge Wertminderungen 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9./1.10.2016 28 Währungsumrechnung –1 Zugänge, planmäßig 0 Zugänge Wertminderungen 19 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9.2017 47 Buchwert 1.10.2015 804 Buchwert 30.9.2016 852 Buchwert 30.9.2017 875 19. Sonstige immaterielle Vermögenswerte scroll Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 1.597 (881) Währungsumrechnung 1 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 39 (0) Zugänge 110 (60) Abgänge –81 (–44) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Umbuchungen –7 (–3) Stand 30.9./1.10.2016 1.659 (894) Währungsumrechnung –8 (–1) Zugänge Konsolidierungskreis 32 (0) Zugänge 118 (60) Abgänge –19 (0) Umgliederungen in IFRS 5 –1 (0) Umbuchungen 0 (–1) Stand 30.9.2017 1.782 (952) Abschreibungen Stand 1.10.2015 1.226 (745) Währungsumrechnung 1 (0) Zugänge, planmäßig 85 (54) Zugänge Wertminderungen 3 (1) Abgänge –69 (–36) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen –7 (–21) Stand 30.9./1.10.2016 1.239 (744) Währungsumrechnung –2 (–1) Zugänge, planmäßig 89 (49) Zugänge Wertminderungen 0 (0) Abgänge –17 (–1) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (0) Stand 30.9.2017 1.309 (792) Buchwert 1.10.2015 371 (136) Buchwert 30.9.2016 420 (150) Buchwert 30.9.2017 473 (160) Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte weisen sowohl begrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch unbegrenzte Nutzungsdauern auf. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterliegen einem jährlichen Impairment-Test. Bei den unbegrenzt nutzbaren Vermögenswerten handelt es sich um erworbene Markenrechte. Der Buchwert der erworbenen Markenrechte ohne zeitliche Beschränkung beträgt 95 Mio. €. Die Konsolidierungskreiszugänge beinhalten mit 41 Mio. € im Rahmen der Unternehmensakquisition von Pro à Pro erworbene Miet- und Nutzungsrechte, Marken, Kundenbeziehungen sowie Konzessionen, Rechte und Lizenzen. Die Konsolidierungskreiszugänge des im Vorjahr getätigten Unternehmenserwerbs von Rungis Express wurden um 9 Mio. € reduziert. Von den Zugängen in Höhe von 118 Mio. € (2015/16: 110 Mio. €) betreffen 60 Mio. € (2015/16: 60 Mio. €) selbst erstellte Software, 43 Mio. € (2015/16: 33 Mio. €) von Dritten erworbene in Entwicklung befindliche Software sowie 15 Mio. € (2015/16: 16 Mio. €) Konzessionen, Rechte und Lizenzen. Die Zugänge zu den planmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 89 Mio. € (2015/16: 85 Mio. €) werden mit 56 Mio. € (2015/16: 57 Mio. €) in den Allgemeinen Verwaltungskosten, mit 31 Mio. € (2015/16: 28 Mio. €) in den Vertriebskosten und mit 2 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Wertminderungen wurden im Geschäftsjahr 2016/17 nicht vorgenommen. Im Vorjahr betreffen die Wertminderungen in Höhe von 3 Mio. € mit 1 Mio. € erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen, mit 1 Mio. € selbst erstellte Software sowie mit 1 Mio. € Miet- und Nutzungsrechte. Die als Aufwand erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung betreffen im Wesentlichen selbst erstellte Software und betragen 23 Mio. € (2015/16: 21 Mio. €). Für immaterielle Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0 Mio. € (30. September 2016: 1 Mio. €) eingegangen. 20. Sachanlagen Zum 30. September 2017 wurden Sachanlagen in Höhe von 6.822 Mio. € (30. September 2016: 6.979 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung der Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. scroll Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 9.029 4.785 193 14.007 Währungsumrechnung –21 –5 0 –27 Zugänge Konsolidierungskreis 1 3 0 4 Zugänge 2891 217 301 806 Abgänge –183 –356 –11 –550 Umgliederungen in IFRS 5 –8 0 0 –8 Umbuchungen 142 175 –305 11 Stand 30.9./1.10.2016 9.248 4.818 177 14.243 Währungsumrechnung –38 –52 –1 –90 Zugänge Konsolidierungskreis 34 25 2 61 Zugänge 125 189 256 571 Abgänge –229 –183 –13 –425 Umgliederungen in IFRS 5 –3 –2 0 –5 Umbuchungen 84 131 –226 –11 Stand 30.9.2017 9.223 4.927 195 14.344 Abschreibungen Stand 1.10.2015 3.993 3.172 9 7.174 Währungsumrechnung –18 –3 0 –21 Zugänge, planmäßig 302 276 7 585 Zugänge Wertminderungen 13 7 1 21 Abgänge –160 –338 0 –498 Umgliederungen in IFRS 5 –5 0 0 –5 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 9 0 9 Stand 30.9./1.10.2016 4.124 3.122 17 7.264 Währungsumrechnung –24 –28 0 –51 Zugänge, planmäßig 306 291 0 597 Zugänge Wertminderungen 37 9 0 46 Abgänge –153 –168 –7 –327 Umgliederungen in IFRS 5 0 –1 0 –1 Zuschreibungen –2 –1 0 –3 Umbuchungen 2 –3 0 –2 Stand 30.9.2017 4.290 3.221 11 7.522 Buchwert 1.10.2015 5.036 1.613 184 6.833 Buchwert 30.9.2016 5.124 1.695 160 6.979 Buchwert 30.9.2017 4.932 1.705 184 6.822 1 Enthalten Umgliederungen von Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in Sachanlagen. Der Rückgang der Sachanlagen um 158 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus Abgängen von Immobilien in Höhe von 77 Mio. €, welche überwiegend Gebäude betreffen. Darüber hinaus führen Währungseffekte in Höhe von 39 Mio. € (2015/16: –6 Mio. €) und Wertminderungen in Höhe von 46 Mio. € (2015/16: 21 Mio. €) zu einer Reduzierung der Sachanlagen. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen in Höhe von 22 Mio. € (30. September 2016: 30 Mio. €) vor. Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 128 Mio. € (30. September 2016: 124 Mio. €) eingegangen. Leasingverhältnisse Vermögenswerte, die METRO im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses zur Verfügung stehen, sind in Höhe von 825 Mio. € (30. September 2016: 886 Mio. €) enthalten; sie betreffen im Wesentlichen angemietete Gebäude. Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit zwischen 15 und 25 Jahren abgeschlossen und sehen nach Ablauf der Grundmietzeit die Option vor, den Vertrag mindestens einmal für 5 Jahre zu verlängern. Die Zinssätze, die den Verträgen zugrunde liegen, variieren je nach Markt und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 1,61 und 7,20 %. Neben den Finanzierungs-Leasingverhältnissen bestehen bei METRO Miet- bzw. Leasingverhältnisse, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind. Operating-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Die Leasingverträge beinhalten Leasingraten, die teilweise auf variablen, teilweise auf fixen Mietzinsen basieren. Die Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen werden in den Folgeperioden wie folgt fällig: scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.9.2016 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 171 649 1.060 Abzinsungen –13 –135 –498 Barwert 158 514 562 Operating-Leasingverhältnisse 30.9.2016 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 617 2.026 2.474 scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.9.2017 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 167 620 903 Abzinsungen –10 –124 –424 Barwert 157 495 480 Operating-Leasingverhältnisse 30.9.2017 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 633 2.039 2.701 Die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen enthalten für die Ausübung günstiger Kaufoptionen erforderliche Kaufpreiszahlungen in Höhe von 19 Mio. € (30. September 2016: 19 Mio. €). Leasingzahlungen, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung) und die METRO zukünftig aus Objekten zufließen werden, betragen nominal 245 Mio. € (30. September 2016: 262 Mio. €). Leasingzahlungen, die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung) und die METRO zukünftig aus Objekten zufließen werden, betragen nominal 437 Mio. € (30. September 2016: 539 Mio. €). Im Periodenergebnis sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 696 Mio. € (2015/16: 688 Mio. €) und Erträge aus Mietverhältnissen in Höhe von 257 Mio. € (2015/16: 271 Mio. €) enthalten. Die im Periodenergebnis als Aufwand enthaltenen bedingten Mietzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen betragen 4 Mio. € (2015/16: 4 Mio. €). Die aus Operating-Leasingverhältnissen erfassten Aufwendungen aus bedingten Mietzahlungen betragen 12 Mio. € (2015/16: 15 Mio. €). Aus der Vermietung von Immobilien, die sich im juristischen Eigentum von METRO befinden, bestehen Ansprüche auf den Erhalt von Leasingzahlungen gegenüber Konzernfremden (METRO als Leasinggeber), die in den Folgeperioden wie folgt fällig werden: scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Operating-Leasingverhältnisse 30.9.2016 Zukünftig zu erwartende Leasingzahlungen (nominal) 49 123 122 scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Operating-Leasingverhältnisse 30.9.2017 Zukünftig zu erwartende Leasingzahlungen (nominal) 66 131 68 21. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zum 30. September 2017 waren insgesamt 126 Mio. € (30.9.2016: 163 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung dieser Immobilien kann der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll Mio. € Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 608 Währungsumrechnung 1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 1 Abgänge –92 Umgliederungen in IFRS 5 –27 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen –3 Stand 30.9./1.10.2016 488 Währungsumrechnung 1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 2 Abgänge –75 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 11 Stand 30.9.2017 426 Abschreibungen Stand 1.10.2015 390 Währungsumrechnung 0 Zugänge, planmäßig 15 Zugänge Wertminderungen 1 Abgänge –53 Umgliederungen in IFRS 5 –17 Zuschreibungen –10 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen –2 Stand 30.9./1.10.2016 324 Währungsumrechnung 0 Zugänge, planmäßig 9 Zugänge Wertminderungen 2 Abgänge –36 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 1 Stand 30.9.2017 300 Buchwert 1.10.2015 218 Buchwert 30.9.2016 163 Buchwert 30.9.2017 126 Die Minderung um 37 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung von diversen Standorten in Deutschland. Die Summe der Fair Values der Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 248 Mio. € (30. September 2016: 287 Mio. €). Sie sind nicht anhand von beobachtbaren Marktpreisen ermittelbar. Daher werden sie nach international anerkannten Bewertungsmethoden, insbesondere mithilfe des Vergleichswertverfahrens und der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt (Level 3 der 3-stufigen Bewertungshierarchie des IFRS 13 [Bewertung zum beizulegenden Zeitwert]). Dabei wird ein Detailplanungszeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt. Neben Marktmieten wurden aus dem Markt abgeleitete Diskontierungszinssätze als wesentliche Bewertungsparameter verwendet. Die Ermittlung der Diskontierungszinssätze beruht auf der Analyse der jeweiligen Immobilienmärkte mit Auswertung von Vergleichstransaktionen und Marktpublikationen internationaler Beratungshäuser. Die auf diese Weise bestimmten Diskontierungszinssätze reflektieren dabei sowohl das jeweilige Länder- und Standortrisiko als auch das spezifische Immobilienrisiko. Darüber hinaus werden im Rahmen der Ermittlung des bestmöglichen Nutzens auch Projektentwicklungen geprüft. Die Mieterträge aus diesen Immobilien betragen 23 Mio. €; davon betreffen 8 Mio. € Finanzierungs-Leasingverhältnisse (2015/16: 37 Mio. €, davon Finanzierungs-Leasingverhältnisse 11 Mio. €). Im Zusammenhang mit diesen Mieterträgen stehen Aufwendungen in Höhe von 15 Mio. €; davon betreffen 6 Mio. € Finanzierungs-Leasingverhältnisse (2015/16: 21 Mio. €, davon Finanzierungs-Leasingverhältnisse 9 Mio. €). Für Objekte ohne Mieteinnahmen sind Aufwendungen in Höhe von 0 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) entstanden; wie im Vorjahr waren hiervon Finanzierungs-Leasingverhältnisse nicht betroffen. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen liegen in Höhe von 0 Mio. € (30.9.2016: 5 Mio. €) vor. Für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden wie im Vorjahr keine Erwerbsverpflichtungen eingegangen. 22. Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen scroll Mio. € Ausleihungen Beteiligungen Wertpapiere Finanzanlagen gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 33 9 2 44 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 14 16 0 30 Abgänge –3 0 0 –3 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 24 24 Stand 30.9./1.10.2016 45 25 26 96 Währungsumrechnung –1 0 0 –1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 8 27 0 36 Abgänge –4 –2 –14 –19 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Umbuchungen –2 0 –3 –5 Stand 30.9.2017 47 51 9 107 Abschreibungen Stand 1.10.2015 0 1 0 1 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Zugänge, planmäßig 0 0 0 0 Zugänge Wertminderung 3 3 0 6 Abgänge 0 0 0 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 30.9./1.10.2016 4 4 0 7 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Zugänge, planmäßig 0 0 0 0 Zugänge Wertminderung 1 8 0 9 Abgänge 0 0 0 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen –1 0 0 –1 Stand 30.9.2017 4 12 0 15 Buchwert 1.10.2015 33 8 2 43 Buchwert 30.9.2016 41 22 26 89 Buchwert 30.9.2017 43 39 9 92 scroll Mio. € Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 1.10.2015 192 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 8 Abgänge –15 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9./1.10.2016 185 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 9 Abgänge –12 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 2 Stand 30.9.2017 184 Abschreibungen Stand 1.10.2015 7 Währungsumrechnung 0 Zugänge, planmäßig 0 Zugänge Wertminderung 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen –5 Umbuchungen 0 Stand 30.9./1.10.2016 2 Währungsumrechnung 0 Zugänge, planmäßig 0 Zugänge Wertminderung 0 Abgänge –1 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.9.2017 1 Buchwert 1.10.2015 184 Buchwert 30.9.2016 183 Buchwert 30.9.2017 183 Angaben zu den wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Außer Habib METRO Pakistan (Bilanzstichtag 30.6.) haben alle anderen genannten Gesellschaften den 31.12. als Bilanzstichtag. Die Gesellschaften werden mit ihren letzten verfügbaren Abschlüssen in den Konzernabschluss der METRO AG einbezogen. scroll Habib METRO Pakistan OPCI FWP OPCI FWS Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Höhe des Anteils (in %) 40 40 5 5 25 25 Börsenwert – – – – – – Buchwert 47 48 9 9 41 41 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 12 14 24 24 23 23 Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 6 7 14 16 15 13 Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 6 7 14 16 15 13 Dividendenzahlungen an den Konzern 0 1 0 1 0 4 Angaben zur Bilanz langfristige Vermögenswerte 61 55 271 275 261 264 kurzfristige Vermögenswerte 15 23 1 4 4 2 langfristige Schulden 3 3 100 103 100 100 kurzfristige Schulden 1 3 0 0 0 0 1 Die Mayfair–Gruppe besteht aus 10 Immobiliengesellschaften. scroll Mayfair-Gruppe1 Übrige Gesamt Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Höhe des Anteils (in %) 40 40 – – – - Börsenwert – – – – – - Buchwert 80 78 6 7 183 183 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 16 8 29 60 104 129 Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 9 4 5 7 49 47 Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 Gesamtergebnis 9 4 5 7 49 47 Dividendenzahlungen an den Konzern 0 0 0 2 0 8 Angaben zur Bilanz langfristige Vermögenswerte 201 195 84 77 878 866 kurzfristige Vermögenswerte 5 6 17 39 42 74 langfristige Schulden 0 0 84 80 287 286 kurzfristige Schulden 5 5 14 39 20 47 1 Die Mayfair–Gruppe besteht aus 10 Immobiliengesellschaften. Durch eine personelle Vertretung von METRO im Aufsichtsrat der OPCI FRENCH WHOLESALE PROPERTIES – FWP ist ein maßgeblicher Einfluss gesichert und eine Bilanzierung nach der Equity-Methode trotz einer Beteiligung von 5 % gegeben. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen im Konzern handelt es sich im Wesentlichen um Vermietungsgesellschaften. Gegenstand der Vermietungsgesellschaften ist im Wesentlichen der Erwerb sowie die Vermietung und Verwaltung von Vermögenswerten. 23. Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte scroll 30.9.2016 30.9.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Forderungen an Lieferanten 562 562 0 504 504 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 392 344 48 371 328 43 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 954 905 49 875 832 43 Sonstige Steuererstattungsansprüche 281 281 0 287 287 0 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 256 71 186 243 73 170 Übrige andere Vermögenswerte 28 24 4 26 22 4 Sonstige andere Vermögenswerte 565 375 190 556 382 174 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 1.519 1.280 239 1.430 1.214 217 Die Forderungen an Lieferanten beinhalten sowohl in Rechnung gestellte als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (z. B. Boni und Werbekostenzuschüsse) sowie debitorische Kreditoren. Die Übrigen finanziellen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus den Forderungen aus Kreditkartengeschäften in Höhe von 88 Mio. € (30. September 2016: 75 Mio. €), den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 37 Mio. € (30. September 2016: 20 Mio. €), den Forderungen aus Finanzierungs-Leasing in Höhe von 31 Mio. € (30. September 2016: 32 Mio. €) sowie den Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften in Höhe von 12 Mio. € (30. September 2016: 102 Mio. €). Die wesentliche Ursache für den Rückgang der Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften ist die Umgliederung einer kurzfristigen Geldanlage in die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 141 Mio. € (30. September 2016: 136 Mio. €), noch nicht verrechenbare Vorsteuer in Höhe von 129 Mio. € (30. September 2016: 133 Mio. €) und andere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 16 Mio. € (30. September 2016: 11 Mio. €). Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. Die Übrigen anderen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte. 24. Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden Die aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 992 Mio. € (30. September 2016: 1.129 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2016 um 137 Mio. € niedriger. Bei den passiven latenten Steuern verringerte sich der Bilanzwert gegenüber dem Vorjahr um 55 Mio. € auf 653 Mio. € (30. September 2016: 709 Mio. €). Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: scroll 30.9.2016 30.9.2017 Mio. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Geschäfts- oder Firmenwerte 85 86 44 46 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 63 79 55 91 Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 117 424 110 410 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 4 12 16 12 Vorräte 39 6 33 4 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 43 33 35 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 0 0 0 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 137 41 116 39 Sonstige Rückstellungen 70 2 56 1 Finanzschulden 364 2 336 2 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 93 22 95 18 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 0 0 0 0 Outside Basis Differences 0 0 0 0 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen –32 0 –65 0 Verlustvorträge 146 0 160 0 1.129 709 992 653 Saldierung –620 –620 –554 –554 Bilanzwert der latenten Steuern 509 88 439 100 Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfallen 239 Mio. € (30. September 2016: 260 Mio. €) auf den Organkreis der METRO AG. Die darüber hinaus bilanzierten latenten Steueransprüche von 100 Mio. € (30.9.2016: 161 Mio. €) entfallen auf diverse Gesellschaften im Ausland. Auf Basis der Unternehmensplanung ist die Realisierung der Steueransprüche als hinreichend wahrscheinlich anzusehen. Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2017 wurden keine passiven latenten Steuern aus Outside Basis Differences für geplante Dividendenzahlungen berücksichtigt (30. September 2016: 0 Mio. €). Die Summe des Betrags temporärer Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert worden sind, wurde nicht ermittelt, da dies aufgrund der Gliederungstiefe des METRO Konzerns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre. Für folgende Verlust- und Zinsvorträge sowie temporäre Differenzen wurden keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist: scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Körperschaftsteuerliche Verluste 1.240 4.794 Gewerbesteuerliche Verluste 0 3.626 Zinsvorträge 29 43 Temporäre Differenzen 90 251 Die Verluste des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen Deutschland. Sie sind unbegrenzt vortragsfähig. Die Angaben zum Vorjahr betreffen ausschließlich das Ausland und wurden unter der Prämisse des Group-Allocation-Approaches ermittelt. scroll STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN AUF KOMPONENTEN DES SONSTIGEN ERGEBNISSES 2015/16 2016/17 Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 45 0 45 –36 0 –36 davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (–9) (0) (–9) (–60) (0) (–60) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 0 0 0 –3 0 –3 Gewinne/Verluste aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 0 0 0 0 0 Latente Steuern auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –95 27 –68 76 –21 55 Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 0 Restliche Ertragsteuer auf das Sonstige Ergebnis 0 4 4 0 2 2 –50 31 –19 38 –20 18 Aufgrund nicht steuerwirksamer Sachverhalte sowie des Nichtansatzes bzw. aufgrund der Wertberichtigung von latenten Steuern entspricht die ausgewiesene Steuer nicht bei jeder Position der erwarteten Steuer. 25. Vorräte scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Handelswaren Lebensmittel 1.973 1.975 Handelswaren Nichtlebensmittel 1.090 1.071 3.063 3.046 Die Vorräte verteilen sich auf die Segmente wie folgt: scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 METRO Wholesale 2.262 2.277 Real 789 764 Sonstige 12 5 3.063 3.046 Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 102 Mio. € (30. September 2016: 105 Mio. €) enthalten. Für Vorräte bestehen branchenübliche bzw. gesetzliche Eigentumsvorbehalte. 26. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen von 493 Mio. € um 82 Mio. € auf 575 Mio. € an. Hierbei handelt es sich um Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Dieser Anstieg wurde mit 106 Mio. € maßgeblich durch den Erwerb von Pro à Pro im Segment METRO Wholesale verursacht. Wesentliche gegenläufige Impulse entstanden in Höhe von –37 Mio. € durch das rückläufige Geschäft der METRO Sourcing International Limited, Hongkong, mit fremden Dritten. 27. Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt: scroll Mio. € Kategorie „Kredite und Forderungen“ davon Ausleihungen und gewährte Darlehen davon sonstige kurzfristige Forderungen Stand 1.10.2015 100 (2) (98) Währungsumrechnung –1 (0) (–1) Zugänge 50 (3) (47) Auflösung –23 (0) (–23) Inanspruchnahme –18 (–2) (–16) Umbuchungen 0 (0) (0) Stand 30.9./1.10.2016 109 (4) (105) Währungsumrechnung –2 (0) (–2) Zugänge 45 (1) (44) Auflösung –17 (0) (–17) Inanspruchnahme –17 (0) (–17) Umbuchungen –1 (0) (–1) Stand 30.9.2017 117 (4) (113) Für die Kategorie „Kredite und Forderungen“ – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 27 Mio. € (2015/16: 26 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 1 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €). Im laufenden Geschäftsjahr sind Umklassifizierungen von Wertberichtigungen auf Vermögenswerte in die Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € enthalten (2015/16: 0 Mio. €) Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im Vorjahr keine Ergebniseinflüsse vor. Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich mit einem Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. 28. Fälligkeiten und Wertberichtigungen aktivierter Finanzinstrumente Die aktivierten Finanzinstrumente weisen zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeiten und Wertberichtigungen auf: scroll davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Gesamter Buchwert 30.9.2016 davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt innerhalb der letzten 90 Tage fällig seit 91 bis 180 Tagen fällig seit 181 bis 270 Tagen fällig seit 271 bis 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 1.473 1.145 60 6 1 0 davon Ausleihungen und gewährte Darlehen (44) (44) (0) (0) (0) (0) davon Sonstige kurzfristige Forderungen (1.428) (1.101) (60) (6) (1) (0) der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 7 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 23 1 0 0 0 0 1.503 1.146 60 6 1 0 scroll Mio. € davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt seit mehr als 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 1 davon Ausleihungen und gewährte Darlehen (0) davon Sonstige kurzfristige Forderungen (1) der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 1 scroll davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Gesamter Buchwert 30.9.2017 davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt innerhalb der letzten 90 Tage fällig seit 91 bis 180 Tagen fällig seit 181 bis 270 Tagen fällig seit 271 bis 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 1.466 1.166 89 10 4 1 davon Ausleihungen und gewährte Darlehen (46) (45) (0) (0) (0) (0) davon Sonstige kurzfristige Forderungen (1.421) (1.121) (89) (10) (4) (1) der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 4 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 41 1 0 0 0 0 1.511 1.168 89 10 4 1 scroll Mio. € davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt seit mehr als 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 4 davon Ausleihungen und gewährte Darlehen (0) davon Sonstige kurzfristige Forderungen (4) der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 4 Die innerhalb der letzten 90 Tage fälligen Forderungen der Kategorie „Kredite und Forderungen“ resultieren im Wesentlichen aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr mit sofortigen bzw. kurzen Zahlungszielen. Bei den nicht einzelwertberichtigten Forderungen der Kategorie „Krediten und Forderungen“, die seit mehr als 90 Tagen überfällig sind, deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Für die nicht überfälligen und nicht einzelwertberichtigten aktivierten Finanzinstrumente liegen keine Anhaltspunkte aus der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Kreditqualität) vor, die zu einer Wertberichtigung führen würden. 29. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Schecks und Kassenbestand 70 61 Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 1.529 1.498 1.599 1.559 Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten unterliegen 33 Mio. € (30. September 2016: 0 Mio. €) einer Verfügungsbeschränkung. • Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. 30. Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte / Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten Verkauf der MIDBAN ESOLUTIONS, S.L. Auf der Grundlage einer Entscheidung des Vorstands der METRO AG vom 28. September 2017 plant METRO im Rahmen der Ausübung eines Andienungsrechts, sämtliche Anteile an der MIDBAN ESOLUTIONS, S.L., Barcelona, Spanien, (Midban) an deren Gründungsgesellschafter zu veräußern. Seit dem Erwerb im Juli 2014 ist Midban als Bestandteil des Geschäftsfeld Food Service Distribution des Segments METRO Wholesale im Belieferungsgeschäft aktiv. Bis zur Veräußerung der Anteile verbleibt Midban Bestandteil von METRO und trägt bis dahin zum Konzernergebnis bei. Seit der Vorstandsentscheidung vom 28. September 2017 werden alle Vermögenswerte und Schulden von Midban als Veräußerungsgruppe im Sinne des IFRS 5 behandelt. Eine Werthaltigkeitsprüfung dieser Vermögenswerte und Schulden im Sinne des IFRS 5 Ziffer 18 unmittelbar vor der Einstufung als zur Veräußerung gehalten ergab keine Abwertungsnotwendigkeit. Jedoch wurden latente Steueransprüche von 1 Mio. € erfolgswirksam ausgebucht. Die anschließende Bewertung der Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Sinne des IFRS 5 Ziffer 15 ergab darüber hinaus einen Abwertungsaufwand von 9 Mio. €. Der Ausweis der Veräußerungsgruppe erfolgt nach Konsolidierung aller konzerninternen Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz zum 30. September 2017 unter der Position Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte bzw. unter der Position Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten. Die Zusammensetzung der beiden Positionen kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: scroll Mio. € 30.9.2017 Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (kurzfristig) 1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3 11 Schulden Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (langfristig) 2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9 Finanzschulden (kurzfristig) 1 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (kurzfristig) 3 15 Die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte von Midban tragen im Segment METRO Wholesale mit 7 Mio. € zum Segmentvermögen bei. Die im Rahmen der Bilanzierung als Veräußerungsgruppe im Sinne des IFRS 5 angefallenen Bewertungseffekte verursachten ein EBIT-wirksames Ergebnis in Höhe von –9 Mio. €, das in voller Höhe unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Es entfällt in vollem Umfang auf das EBIT des Segments METRO Wholesale. Auf das Finanzergebnis hat der Vorgang keinen Einfluss. Im Bereich der Einkommen- und Ertragsteuern fielen Aufwendungen von 1 Mio. € an. Auf das Sonstige Ergebnis hatte die Transaktion keine Auswirkungen. 31. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der METRO AG beträgt 363.097.253 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scroll Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital 1,00 € 30.9.20161 30.9.2017 Stammaktien Stück 0 360.121.736 € 0 360.121.736 Vorzugsaktien Stück 0 2.975.517 € 0 2.975.517 Aktien gesamt Stück 0 363.097.253 Grundkapital gesamt € 0 363.097.253 1 Vergleichsangaben zum Vorjahresstichtag sind grundsätzlich nicht möglich, da es sich bei der METRO AG zum Abschlussstichtag 30. September 2016 um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelte (zum damaligen Zeitpunkt firmierend als METRO Wholesale & Food Specialist GmbH). Der Formwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft wurde am 11. November 2016 wirksam. Zum 30. September 2016 betrug das Stammkapital der METRO Wholesale & Food Specialist GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79055) 204.517.000,00 € und bestand aus einem Geschäftsanteil. Mit Formwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) am 11. November 2016 in eine Aktiengesellschaft wurde das Stammkapital in gleicher Höhe zu Grundkapital der METRO Wholesale & Food Specialist AG (MWFS AG), eingeteilt in 32.410.956 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien und 267.796 nennwertlose, auf den Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien. Am 16. November 2016 beschloss die Hauptversammlung der MWFS AG eine mit Eintragung ins Handelsregister am 23. November 2016 wirksam gewordene ordentliche Kapitalherabsetzung. Mit ihr wurde das nach dem Formwechsel bestehende Grundkapital von 204.517.000,00 € auf 32.678.752,00 € herabgesetzt. Es resultierte hieraus ein Ertrag von 171.838.248,00 €, der den Bilanzgewinn entsprechend erhöht hat. Die Anzahl an Stamm- und Vorzugsaktien wurde dabei nicht verändert. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Februar 2017 und Handelsregistereintragung vom 12. Juli 2017 wurde das Grundkapital der MWFS AG zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung und Abspaltung um 330.418.501,00 € auf 363.097.253,00 € durch Ausgabe von 3.601.217 und 324.109.563 neuen Stammaktien sowie 29.755 und 2.677.966 neuen Vorzugsaktien gegen Sacheinlage erhöht. Die MWFS AG hat ihren Namen am 18. August 2017 in METRO AG geändert. Zum 30. September 2017 beträgt das gezeichnete Kapital der METRO AG 363.097.253 € und ist wie folgt eingeteilt: Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“ Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 16.339.376 €, eingeteilt in bis zu 16.339.376 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit der Schaffung einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.339.376 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der Gesellschaft vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Stammaktien der Gesellschaft zu liefern. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 28. Februar 2022 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, von bis zu insgesamt 10 vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. • Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital bzw. zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Kapitel 7 Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands. Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern im Sinne des IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der MWFS GROUP aufgestellt. Das Eigenkapital im kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutterunternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital in Höhe von 363 Mio. € und die Kapitalrücklage in Höhe von 6.118 Mio. € mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 ausgewiesenen Eigenkapitalposition Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP des kombinierten Abschlusses der MWFS GROUP. Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen. Darüber hinaus wurde die Bewertung einer mit der Spaltung wirksam gewordenen Verkaufsoption in Höhe von 53 Mio. € im Rahmen der Aufteilung des Nettovermögens gemäß rechtlicher Struktur in den Gewinnrücklagen erfasst. Weitere Bestandteile der Gewinnrücklagen sind das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis sowie die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die sich wie folgt zusammensetzen: scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 68 66 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche –513 –549 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –503 –427 Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 88 68 –860 –842 Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente –2 –5 Ausbuchung von Cashflow Hedges 4 2 davon im Vorratsvermögen (4) (0) davon im Finanzergebnis (0) (2) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 1 –3 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 0 1 –2 • Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nr. 24 Latente Steueransprüche / Latente Steuerschulden. Daneben haben sich die Währungsumrechnungsdifferenzen um –36 Mio. € verändert (2015/16: 44 Mio. €). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Der ergebnisneutrale Effekt aus der Umrechnung der lokalen Bilanzen in die Konzernwährung verursacht im Eigenkapital eine Minderung von –12 Mio. €. Zusätzlich wirkt die erfolgswirksame Ausbuchung der kumulierten Währungsdifferenzen von Gesellschaften, die innerhalb des Geschäftsjahres 2016/17 entkonsolidiert wurden bzw. die Geschäftstätigkeit einstellten, in Höhe von –24 Mio. €. Aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen resultieren ergebnisneutrale Effekte vor latenten Steuern in Höhe von 76 Mio. €. Die hierauf entfallenden latenten Steuern betragen –21 Mio. €. Die übrigen Gewinnrücklagen haben per 30. September 2017 einen Stand von –2.478 Mio. €. Gegenläufig zur negativen Einstellung der Residualgröße aus der Verteilung des Nettovermögens wirkt das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis von 325 Mio. €. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Geschäftsjahresende 46 Mio. € (30. September 2016: 36 Mio. €). • Eine Übersicht der wesentlichen Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter ist in den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses veröffentlicht. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividende Die Dividendenausschüttung der METRO AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 302 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 32. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Rückstellungen für Pensionen (Direktzusagen) 448 383 Rückstellungen für mittelbare Zusagen 54 34 Rückstellungen für betriebliche Höherversorgung 0 0 Rückstellungen für betriebliche Altersversorgung 88 87 Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen 55 52 646 557 Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen. Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben. Deutschland METRO gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet. Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellungen. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen. Außerdem bestehen Entgeltumwandlungsverträge mit der Hamburger Pensionskasse. Niederlande In den Niederlanden gibt es einen leistungsorientierten Pensionsplan, der zusätzlich zu Altersleistungen auch Leistungen bei Invalidität und Tod vorsieht. Die Höhe der Leistungen bemisst sich am jeweiligen ruhegeldfähigen Einkommen pro Dienstjahr. Die Finanzierung erfolgt über einen Pensionsfonds, in dessen Gremien (Vorstand sowie Administration, Finance und Investment Committee) Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind. Der Vorstand des Fonds ist für die Vermögensanlage verantwortlich. Zu diesem Zweck besteht das Investment Committee innerhalb des Pensionsfonds. Im Rahmen gesetzlich vorgegebener Mindestfinanzierungsvorschriften hat der Vorstand des Pensionsfonds sicherzustellen, dass die Verpflichtungen zu jeder Zeit mit Vermögen gedeckt sind. Im Falle einer bestehenden Unterdeckung können vom Vorstand des Pensionsfonds verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterdeckung auszugleichen. Dies schließt die Forderung zusätzlicher Beiträge durch den Arbeitgeber oder auch Kürzungen von Leistungen an Arbeitnehmer ein. Vereinigtes Königreich Im Juli 2012 hat die ehemalige METRO GROUP das Großhandelsgeschäft im Vereinigten Königreich an die Booker Group PLC veräußert. Die Pensionsverpflichtungen waren nicht Gegenstand des Verkaufs. Seit dem Zeitpunkt der Veräußerung bestehen nur noch unverfallbare Anwartschaften und laufende Renten aus der bei der ehemaligen METRO GROUP verbrachten Dienstzeit. Die erreichten Anwartschaften sind gemäß gesetzlicher Vorschriften um Inflationseffekte anzupassen. Die Verpflichtungen werden durch Vermögen gedeckt, welches von einem Corporate Trustee verwaltet und angelegt wird. Ein Großteil der Verpflichtungen wurde im Rahmen eines sogenannten Buy-in ausfinanziert. Der Vorstand dieses Corporate Trustee setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. In jedem Fall ist durch den Trustee die zukünftige, jederzeitige Erfüllbarkeit der Leistungen sicherzustellen. Dies ist durch gesetzliche Mindestfinanzierungsverpflichtungen geregelt. Im Fall einer Unterdeckung kann der Trustee zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers zur Schließung der Finanzierungslücke einfordern. Belgien Es gibt sowohl Altersrenten- als auch Kapitalzusagen, deren Höhe sich nach der pensionsfähigen Dienstzeit und dem pensionsfähigen Entgelt bemisst. Darüber hinaus werden Teilen der Belegschaft Überbrückungsgelder gewährt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt grundsätzlich über Gruppenversicherungsverträge, die belgischem Aufsichtsrecht unterliegen. Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter „Übrige Länder“ ausgewiesen. Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der METRO Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle: scroll % 30.9.2016 30.9.2017 Deutschland 32 31 Niederlande 36 36 Vereinigtes Königreich 16 17 Belgien 6 8 Übrige Länder 10 8 100 100 Das Planvermögen von METRO ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt: scroll % 30.9.2016 30.9.2017 Deutschland 7 8 Niederlande 63 60 Vereinigtes Königreich 26 25 Belgien 2 6 Übrige Länder 2 1 100 100 Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt: scroll 30.9.2016 30.9.2017 % Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien Übrige Länder Deutschland Rechnungszins 1,40 1,70 2,40 1,40 1,61 2,10 Inflationsrate 1,50 0,90 2,00 2,00 0,03 1,50 scroll 30.9.2017 % Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien Übrige Länder Rechnungszins 2,30 2,60 2,10 2,35 Inflationsrate 0,90 2,40 2,00 0,04 METRO hat wie in den Vorjahren zur Bestimmung des Rechnungszinses auf allgemein anerkannte Verfahren zurückgegriffen. Mit diesen wird auf Basis der Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität am Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen der jeweils anzuwendende Rechnungszins ermittelt. Der Rechnungszins für die Eurozone und das Vereinigte Königreich basiert auf den Ergebnissen einer vom Konzernaktuar einheitlich verwendeten Methode. Die Zinsfestsetzung basiert hierbei auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Duration der Verpflichtungen. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt. Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die Höhe der sonstigen nicht wesentlichen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von METRO. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate auf den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2015/16 durchgeführten Abfindungsaktion von künftigen Versorgungsansprüchen in Deutschland kamen modifizierte Richttafeln zur Anwendung. Für Versorgungsempfänger, die das Wahlrecht einer Kapitalzahlung zur Abgeltung ihrer Leistungsansprüche nicht in Anspruch genommen haben, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten der Richttafel 2005 G für die nächsten 4 Jahre reduziert, wobei die Reduktion ausgehend von 80 % linear auf 0 % im 5. Jahr sinkt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt. Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im Vorjahr. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stresstests oder Worst-Case-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließliche Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar. Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt: scroll 30.9.2016 Mio. € Deutschland Niederande Vereinigtes Königreich Belgien Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte –64,30 –104,28 –38,79 –3,75 –14,96 Rückgang um 100 Basispunkte 84,41 145,62 50,38 4,05 18,42 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 12,69 16,84 4,22 0,00 0,95 Rückgang um 25 Basispunkte –12,12 –16,10 –4,13 0,00 –0,89 scroll 30.9.2017 Mio. € Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Belgien Übrige Länder Rechnungszins –52,57 –90,70 –36,96 –3,50 –12,23 67,02 124,64 48,42 5,80 14,87 Inflationsrate 10,43 13,25 4,66 0,00 0,89 –9,98 –12,71 –4,45 0,00 –0,85 Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt METRO verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (z. B. das Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- bzw. Anlagerisiken des Planvermögens. Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert METRO das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von METRO gesichert. Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien: scroll 30.9.2016 30.9.2017 % Mio. € % Mio. € Festverzinsliche Wertpapiere 42 361 38 340 Aktien, Fonds 24 203 24 217 Immobilien 3 29 4 32 Sonstige Vermögenswerte 31 271 34 316 100 864 100 905 Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie „Festverzinsliche Wertpapiere“ wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie „Aktien und Fonds“ wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert. Der überwiegende Teil des Immobilienvermögens entfällt auf Anlagen in Immobilienfonds, wird also ebenfalls auf Märkten gehandelt. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 16 Mio. € (2015/16: 129 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von rund 17 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 10 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in den Niederlanden, Belgien und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten. Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Anwartschaftsbarwert Stand Periodenbeginn 1.206 1.424 Erfolgswirksam erfasst 75 38 Zinsaufwand 33 24 Laufender Dienstzeitaufwand 22 28 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 27 –14 Ertrag aus Abgeltungen –7 0 Erfolgsneutral unter Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 231 –114 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung der demografischen Annahmen (–/+) –1 –10 der finanziellen Annahmen (–/+) 229 –127 erfahrungsbedingter Berichtigung (–/+) 3 23 Sonstige Effekte –88 –6 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –62 –46 Beiträge der Teilnehmer des Plans 10 10 Veränderung Konsolidierungskreis / Transfers 0 38 Währungseffekte –36 –8 Stand Periodenende 1.424 1.342 In Deutschland führt eine Umstellung der Bewertung von Hinterbliebenenanwartschaften zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von ca. 4 Mio. €. Dabei werden die Pensionsverpflichtungen im Falle unverheirateter Rentner unter Ausschluss von Hinterbliebenenanwartschaften bewertet. Dies gilt, falls eine Spätehenklausel in der zu Grunde liegenden Versorgungsordnung vorliegt. Der Ertrag wird als (negativer) nachzurechnender Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Weitere Reduzierungen des Anwartschaftsbarwerts resultieren aus Restrukturierungsmaßnahmen in Belgien (7 Mio. €), Planänderungen aufgrund von Gesetzesänderungen in den Niederlanden (2 Mio. €) sowie Restrukturierungsmaßnahmen in der Schweiz (1 Mio. €). Alle oben genannten Beträge werden als (negativer) nachzurechnender Dienstzeitaufwand ausgewiesen. Durch die Akquisition von Pro à Pro in Frankreich steigt die Verpflichtung um 5 Mio. €. Weitere 33 Mio. € resultieren aus der erstmaligen Einbeziehung beitragsorientierter Pensionspläne in Belgien. Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von 137 Mio. € (2015/16: Anstieg um 228 Mio. €). Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt: scroll Jahre 30.9.2016 30.9.2017 Deutschland 17 16 Niederlande 24 22 Vereinigtes Königreich 19 18 Belgien 4 4 Übrige Länder 13 12 Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll % 30.9.2016 30.9.2017 Aktive Anwärter 35 34 Ausgeschiedene Anwärter 37 36 Pensionäre 28 30 Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Veränderungen des Planvermögens Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 768 864 Erfolgswirksam erfasst 22 16 Zinsertrag 22 16 Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 106 0 Ertrag/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/–) 106 0 Sonstige Effekte –32 25 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –25 –26 Zahlungen für Planabgeltungen 0 –2 Arbeitgeberbeiträge 17 16 Beiträge der Teilnehmer des Plans 10 10 Veränderung Konsolidierungskreis / Transfers 0 33 Währungseffekte –34 –6 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 864 905 Durch die Aufnahme der belgischen beitragsorientierten Pläne erhöht sich das Planvermögen um 33 Mio. €. scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Finanzierungsstand Anwartschaftsbarwert 1.424 1.342 Fair Value des Planvermögens 864 905 Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 31 67 Nettoschuld/-vermögenswert 591 504 davon als Rückstellung bilanziert 591 504 davon als Nettovermögen bilanziert 0 0 Bei einer Gesellschaft in den Niederlanden übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen kann, wurde der Bilanzbetrag unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert. Die Veränderung des Effekts der Vermögensobergrenze wurde als Verlust aus Neubewertungen in Höhe von 36 Mio. € (2015/16: Ertrag von 31 Mio. €) im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Laufender Dienstzeitaufwand1 22 28 Nettozinsaufwendungen 12 9 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 27 –14 Planabgeltungen –7 0 Sonstige Pensionsaufwendungen 1 1 Pensionsaufwendungen 54 24 1 Darin verrechnet: von Mitarbeitern geleistete Beiträge. Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 158 Mio. € (2015/16: 167 Mio. €) berücksichtigt. Diese Werte beinhalten auch Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 52 Mio. € (30. September 2016: 55 Mio. €) bilanziert. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung. 33. Sonstige Rückstellungen (langfristig) / Rückstellungen (kurzfristig) Die sonstigen Rückstellungen (langfristig) / Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Restrukturierung Steuern Übrige Gesamt Stand 1.10.2016 180 64 265 20 328 856 Währungsumrechnung –4 –1 0 0 –5 –11 Zuführung 59 76 79 1 130 345 Auflösung –10 –1 –28 –3 –36 –78 Inanspruchnahme –27 –75 –116 –3 –150 –372 Veränderung Konsolidierungskreis 2 1 1 0 –9 –5 Zinsanteil in der Zuführung/ Veränderung des Zinssatzes –1 0 0 0 0 0 Umbuchung 3 –2 –1 0 3 3 Stand 30.9.2017 202 62 200 15 260 739 Langfristig 105 0 56 7 114 283 Kurzfristig 96 62 144 7 146 456 Stand 30.9.2017 202 62 200 15 260 739 Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen Mietunterdeckungen in Höhe von 48 Mio. € (30.9.2016: 48 Mio. €), standortbezogene Risiken in Höhe von 43 Mio. € (30.9.2016: 47 Mio. €), Mietverpflichtungen in Höhe von 40 Mio. € (30.9.2016: 33 Mio. €) sowie Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 39 Mio. € (30.9.2016: 22 Mio. €). Sonstige Verpflichtungen des Immobilienbereichs in Höhe von 30 Mio. € (30.9.2016: 29 Mio. €) entfallen im Wesentlichen auf Rückbauverpflichtungen. Mit 105 Mio. € (30.9.2016: 108 Mio. €) sind die Rückstellungen aus dem Immobilienbereich dem Langfristbereich zuzurechnen. Bedeutende Komponenten der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Rückstellungen für Kundentreueprogramme in Höhe von 38 Mio. € (30.9.2016: 35 Mio. €), Rückstellungen für Rückgaberechte in Höhe von 5 Mio. € (30.9.2016: 4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 2 Mio. € (30.9.2016: 2 Mio. €). Die Rückstellungen aus dem Warengeschäft beinhalten keine langfristigen Bestandteile. Die Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 200 Mio. € (30.9.2016: 265 Mio. €) betreffen im Wesentlichen METRO Wholesale mit 53 Mio. € (30.9.2016: 126 Mio. €), Real mit 54 Mio. € (30.9.2016: 15 Mio. €), sowie sonstige Gesellschaften mit 93 Mio. € (30.9.2016: 125 Mio. €). Der Langfristanteil der Rückstellungen für Restrukturierung beträgt 56 Mio. € (30.9.2016: 60 Mio. €) Wesentliche Bestandteile der übrigen Rückstellungen sind die Rückstellungen für Prozesskosten/-risiken in Höhe von 58 Mio. € (30.9.2016: 66 Mio. €), die Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 30 Mio. € (30.9.2016: 29 Mio. €) sowie die Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 28 Mio. € (30.9.2016: 34 Mio. €). Darüber hinaus enthält die Position Rückstellungen für Abfindungsverpflichtungen in Höhe von 8 Mio. €. (30.9.2016: 9 Mio. €) und Zinsen auf Steuerrückstellungen in Höhe von 9 Mio. € (30.9.2016: 4 Mio. €). Der Langfristanteil der übrigen Rückstellungen beträgt 114 Mio. € (30.9.2016: 122 Mio. €). • Ergänzende Erläuterungen zu den anteilsbasierten Vergütungen finden sich unter Nr. 49 Long-Term Incentive der Führungskräfte. Die Umbuchungen betreffen im Wesentlichen Umgliederungen innerhalb der sonstigen Rückstellungen. Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen, je nach Laufzeit und Land, zwischen 0,00 % und 4,83 %. 34. 35. Verbindlichkeiten scroll Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € 30.9.2016 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre 30.9.2017 Gesamt bis 1 Jahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.892 4.892 0 0 4.782 4.782 Anleihen 3.164 722 1.172 1.269 3.229 1.335 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 130 127 17 281 174 Schuldscheindarlehen 68 2 12 54 64 10 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 1.234 90 380 764 1.132 92 Finanzschulden 4.740 944 1.691 2.104 4.706 1.611 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 161 161 0 0 170 170 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15 15 0 0 24 24 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 554 553 0 0 549 549 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 16 16 0 0 16 16 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 222 134 54 34 219 140 Übrige Verbindlichkeiten 752 713 22 17 529 445 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 1.718 1.591 76 51 1.507 1.345 Ertragsteuerschulden 128 127 0 0 167 167 11.478 7.554 1.768 2.155 11.162 7.905 scroll Restlaufzeit Mio. € 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 Anleihen 1.196 698 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 102 5 Schuldscheindarlehen 54 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 378 661 Finanzschulden 1.730 1.364 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 0 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 47 32 Übrige Verbindlichkeiten 14 70 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 61 102 Ertragsteuerschulden 0 0 1.791 1.466 36. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich von 4.892 Mio. € auf 4.782 Mio. € um 110 Mio. €. Im Segment METRO Wholesale verursachte eine nationale Gesetzesänderung in Russland einen Rückgang von 159 Mio. €. Darüber hinaus reduzierten Wechselkurseffekte die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um weitere 51 Mio. €, wobei die türkische Lira und der chinesische Renminbi hieran den größten Anteil hatten. Gegenläufig wirkte sich der Erwerb von Pro à Pro mit 99 Mio. € aus. 37. Finanzschulden Die Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein kapitalmarktfähiges Anleiheemissionsprogramm, das über ein maximales Volumen von 6 Mrd. € verfügt. Am 22. Februar 2017 wurde der fällige Rest aus der Anleihe über 622 Mio. € mit einem Kupon von 4,25 % und am 27. Juli 2017 die fällige Anleihe über 50 Mio. € mit einer variablen Verzinsung fristgerecht zurückgezahlt. Das Anleiheemissionsprogramm wurde zum 30. September 2017 mit insgesamt 2,451 Mrd. € in Anspruch genommen. Überdies wurde der verbleibende Betrag von 3 Mio. € aus einem Schuldscheindarlehen in Höhe von ursprünglich 26 Mio. € am 14. März 2017 zurückgezahlt. Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt sowohl über das Euro Commercial Paper Programme als auch über ein auf französische Investoren ausgerichtetes weiteres Commercial Paper Programme. Beide Programme verfügen über ein maximales Volumen von jeweils 2 Mrd. €. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde ausschließlich das Euro Commercial Paper Programme genutzt. Im Durchschnitt wurde das Programm im Berichtszeitraum mit 658 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2017 betrug die Inanspruchnahme 754 Mio. € (30. September 2016: 0 Mio. €). Das auf französische Investoren ausgerichtete Commercial Paper Programme wurde aufgrund des geringeren Bedarfs nicht mehr verlängert. Des Weiteren stehen METRO syndizierte Kreditlinien im Gesamtbetrag von 1.750 Mio. € (30. September 2016: 2.525 Mio. €) mit Laufzeitenden zwischen 2021 und 2022 zur Verfügung. Im Falle der Inanspruchnahme liegen die Zinssätze zwischen EURIBOR +50,0 Basispunkten (BP) und EURIBOR +55,0 BP. Der durchschnittliche im Geschäftsjahr 2016/17 in Anspruch genommene Betrag lag bei 0 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €), der Betrag zum Stichtag lag bei 0 Mio. € (30. September 2016: 0 Mio. €). Die Vertragsbedingungen für die Konsortialkreditlinien sehen im Falle einer Ratingaufwertung von METRO um 1 Stufe eine Verringerung der Margen von 10 BP vor. Im Falle einer Ratingabwertung von METRO erhöhen sich die Margen um 25 BP. METRO standen zum 30. September 2017 zusätzliche bilaterale Bankkreditlinien in Höhe von 531 Mio. € (30. September 2016: 679 Mio. €) zur Verfügung, wovon 174 Mio. € (30. September 2016: 435 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr aufweisen. Zum Bilanzstichtag wurden von den bilateralen Kreditlinien insgesamt 281 Mio. € (30. September 2016: 275 Mio. €) in Anspruch genommen. Davon weisen 174 Mio. € (30. September 2016: 130 Mio. €) eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr auf. Somit standen zum Stichtag 250 Mio. € freie mehrjährige bilaterale Kreditlinien zur Verfügung. FREIE KREDITLINIEN VON METRO scroll 30.9.2016 30.9.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 679 435 244 531 174 357 Inanspruchnahme –275 –130 –144 –281 –174 –107 Freie bilaterale Kreditlinien 404 305 100 250 0 250 Syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 1.750 0 1.750 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 1.750 0 1.750 Kreditlinien gesamt 3.204 435 2.769 2.281 174 2.107 Inanspruchnahme gesamt –275 –130 –144 –281 –174 –107 Freie Kreditlinien gesamt 2.929 305 2.625 2.000 0 2.000 Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden unausgenutzten Kreditfazilitäten bzw. die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. METRO trägt somit kein Kreditgeberausfallrisiko. Sicherheiten für die Finanzschulden werden von METRO grundsätzlich nicht gegeben. Eine Ausnahme besteht aufgrund der Erstkonsolidierung der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG sowie ihrer Tochtergesellschaften im Jahr 2003. Zum 30. September 2017 wurden hieraus für Finanzschulden in Höhe von 28 Mio. € (30. September 2016: 35 Mio. €) dingliche Sicherheiten gestellt. Die Fälligkeitsstruktur der Finanzschulden ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter 1 Jahr liegt. ANLEIHEN scroll 30.9.2016 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominalwerte in Mio. Währung Nominalwerte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € Nominalwerte in Mio. Währung EUR bis 1 Jahr 672 672 722 – 1.304 1 bis 5 Jahre 1.175 1.175 1.172 – 1.200 über 5 Jahre 1.276 1.276 1.269 – 701 3.123 3.123 3.164 3.299 3.205 ANLEIHEN scroll 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominal- werte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € EUR bis 1 Jahr 1.304 1.335 – 1 bis 5 Jahre 1.200 1.196 – über 5 Jahre 701 698 – 3.205 3.229 3.297 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN (ohne Kontokorrent) scroll 30.9.2016 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominalwerte in Mio. Währung Nominalwerte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € Nominalwerte in Mio. Währung EUR bis 1 Jahr 8 8 10 – 6 1 bis 5 Jahre 57 57 57 – 68 über 5 Jahre 17 17 17 – 5 82 82 84 86 79 INR bis 1 Jahr 1.510 20 20 – 2.771 1 bis 5 Jahre 2.457 33 33 – 2.200 über 5 Jahre 0 0 0 – 0 3.967 53 53 55 4.971 JPY bis 1 Jahr 1.370 12 12 – 3.370 1 bis 5 Jahre 4.165 37 37 – 795 über 5 Jahre 0 0 0 – 0 5.535 49 49 51 4.165 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN (ohne Kontokorrent) scroll 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominalwerte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € EUR bis 1 Jahr 6 7 – 1 bis 5 Jahre 68 68 – über 5 Jahre 5 5 – 79 80 84 INR bis 1 Jahr 36 36 – 1 bis 5 Jahre 29 29 – über 5 Jahre 0 0 – 65 65 65 JPY bis 1 Jahr 25 25 – 1 bis 5 Jahre 6 6 – über 5 Jahre 0 0 – 31 31 31 SCHULDSCHEINDARLEHEN scroll 30.9.2016 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominal- werte in Mio. Währung Nominalwerte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € Nominalwerte in Mio. Währung EUR bis 1 Jahr 0 0 2 – 9 1 bis 5 Jahre 12 12 12 – 54 über 5 Jahre 54 54 54 – 0 66 66 68 77 63 SCHULDSCHEINDARLEHEN scroll 30.9.2017 Währung Restlaufzeit Nominalwerte Mio. € Buchwerte Mio. € Fair Values Mio. € EUR bis 1 Jahr 9 10 – 1 bis 5 Jahre 54 54 – über 5 Jahre 0 0 – 63 64 72 Tilgungsdarlehen, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden, sind in den Restlaufzeiten entsprechend ihren Tilgungszeitpunkten dargestellt. Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: ANLEIHEN scroll Zinsstruktur Währung Restlaufzeit 30.9.2016 Nominalwerte Mio. € 30.9.2017 Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 622 550 1 bis 5 Jahre 1.175 1.200 über 5 Jahre 1.276 701 Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 50 754 1 bis 5 Jahre 0 0 über 5 Jahre 0 0 VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN (ohne Kontokorrent) scroll Zinsstruktur Währung Restlaufzeit 30.9.2016 Nominalwerte Mio. € 30.9.2017 Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 8 6 1 bis 5 Jahre 57 68 über 5 Jahre 17 5 INR bis 1 Jahr 20 36 1 bis 5 Jahre 33 29 über 5 Jahre 0 0 Variabel verzinslich JPY bis 1 Jahr 12 25 1 bis 5 Jahre 37 6 über 5 Jahre 0 0 SCHULDSCHEINDARLEHEN scroll Zinsstruktur Währung Restlaufzeit 30.9.2016 Nominalwerte Mio. € 30.9.2017 Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 0 9 1 bis 5 Jahre 9 54 über 5 Jahre 54 0 Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 3 0 über 5 Jahre 0 0 Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter 1 Jahr. • Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von METRO sind ausführlich beschrieben unter Nr. 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 38. Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten Wesentliche Positionen in den Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb übriger Anlagewerte in Höhe von 215 Mio. € (30. September 2016: 253 Mio. €), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 47 Mio. € (30. September 2016: 49 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 56 Mio. € (30. September 2016: 22 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 11 Mio. € (30. September 2016: 12 Mio. €). Im Vorjahr enthielt diese Position eine Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der anfänglichen Liquiditätsausstattung von CECONOMY in Höhe von 221 Mio. €, welche im Geschäftsjahr beglichen wurde. Darüber hinaus beinhalten die Übrigen finanziellen Verbindlichkeiten noch eine Vielzahl weiterer Einzelpositionen. Die Sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstige Steuern. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinserträge sowie abgegrenzte Umsätze aus Kundentreueprogrammen und dem Verkauf von Gutscheinen sowie übrige Abgrenzungsposten. Wesentliche Positionen in den Übrigen anderen Verbindlichkeiten sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 24 Mio. € (30. September 2016: 15 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse) in Höhe von 17 Mio. € (30. September 2016: 13 Mio. €). scroll 30.9.2016 30.9.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 554 553 0 549 549 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 703 677 26 465 398 67 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.256 1.230 26 1.014 947 67 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 161 161 0 170 170 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 222 134 88 219 140 79 Übrige andere Verbindlichkeiten 79 67 13 104 88 16 Sonstige andere Verbindlichkeiten 462 361 101 493 398 95 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 1.718 1.591 127 1.507 1.345 162 39. 40. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt: scroll 30.9.2016 (a) (b) (c) = (a) – (b) Mio. € Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 44 0 44 Forderungen an Lieferanten 905 343 562 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 494 1 493 Beteiligungen 22 0 22 Übrige finanzielle Vermögenswerte 377 1 376 Derivative Finanzinstrumente 9 0 9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.599 0 1.599 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 32 0 32 3.481 345 3.136 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 3.506 0 3.506 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.235 343 4.892 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.244 2 1.241 Derivative Finanzinstrumente 15 0 15 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 1.234 0 1.234 11.233 345 10.888 scroll 30.9.2016 (d) (e) = (c) – (d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 0 0 44 Forderungen an Lieferanten 77 0 485 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 493 Beteiligungen 0 0 22 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 376 Derivative Finanzinstrumente 1 0 8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 1.599 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 32 78 0 3.058 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 0 0 3.506 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 77 0 4.815 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 1.241 Derivative Finanzinstrumente 1 0 14 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 1.234 78 0 10.810 scroll 30.9.2017 (a) (b) (c) = (a) – (b) Mio. € Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 46 0 46 Forderungen an Lieferanten 719 215 504 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 575 0 575 Beteiligungen 39 0 39 Übrige finanzielle Vermögenswerte 344 1 343 Derivative Finanzinstrumente 6 0 6 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.559 0 1.559 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 31 0 31 3.318 216 3.102 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 3.575 0 3.575 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.997 215 4.782 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.000 1 999 Derivative Finanzinstrumente 15 0 15 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 1.132 0 1.132 10.718 216 10.502 scroll 30.9.2017 (d) (e) = (c) – (d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 0 0 46 Forderungen an Lieferanten 14 0 490 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 575 Beteiligungen 0 0 39 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 343 Derivative Finanzinstrumente 1 0 5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 1.559 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 31 15 0 3.087 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 0 0 3.575 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14 0 4.767 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 999 Derivative Finanzinstrumente 1 0 14 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 1.132 15 0 10.487 Die zugehörigen Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden, beinhalten sowohl Finanzinstrumente als auch Sicherheiten. Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung). Die Sicherheiten können sowohl finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheiten für Verbindlichkeiten an eine dritte Partei gestellt wurden, als auch finanzielle Verbindlichkeiten, die METRO von einer dritten Partei als Sicherheiten für Vermögenswerte erhalten hat, enthalten. • Nähere Angaben zu den Sicherheiten finden sich unter Nr. 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 41. Undiskontierte Cashflows finanzieller Verbindlichkeiten Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt: scroll Cashflows bis zu 1 Jahr Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Buchwert 30.9.2016 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 3.164 50 672 150 1.175 78 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 4 129 10 127 1 Schuldscheindarlehen 68 3 0 9 12 2 Wechselverbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 1.234 81 90 269 380 296 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.892 0 4.892 0 0 0 Zinsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 15 0 15 0 0 0 Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0 0 scroll Mio. € Cashflows über 5 Jahre Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 1.276 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17 Schuldscheindarlehen 54 Wechselverbindlichkeiten 0 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 764 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 Zinsbezogene passivierte Derivate 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 scroll Cashflows bis zu 1 Jahr Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Buchwert 30.9.2017 Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Zinsen Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 3.229 45 1.304 122 1.200 41 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 281 4 173 7 103 0 Schuldscheindarlehen 64 3 9 9 54 0 Wechselverbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 1.132 74 92 242 378 242 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.782 0 4.782 0 0 0 Zinsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 15 0 15 0 0 0 Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 0 0 scroll Mio. € Cashflows über 5 Jahre Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 701 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5 Schuldscheindarlehen 0 Wechselverbindlichkeiten 0 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 661 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 Zinsbezogene passivierte Derivate 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 Rohstoffbezogene passivierte Derivate 0 42. Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt: scroll 30.9.2016 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva 15.992 k. A. k. A. k. A. k. A. Kredite und Forderungen 1.473 1.473 0 0 1.473 Ausleihungen und gewährte Darlehen 44 44 0 0 44 Forderungen an Lieferanten 562 562 0 0 562 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 493 493 0 0 493 Übrige finanzielle Vermögenswerte 373 373 0 0 373 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten 7 0 7 0 7 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 7 0 7 0 7 Zur Veräußerung verfügbar 23 22 0 2 k. A. Beteiligungen 22 22 0 0 k. A. Wertpapiere 2 0 0 2 2 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 0 2 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.599 1.599 0 0 1.599 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 32 k. A. k. A. k. A. 46 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 12.856 k. A. k. A. k. A. k. A. Passiva 15.992 k. A. k. A. k. A. k. A. Zu Handelszwecken gehalten 11 0 11 0 11 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 11 0 11 0 11 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.640 9.639 0 0 9.791 Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 3.506 3.506 0 0 3.657 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.892 4.892 0 0 4.892 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 1.241 1.241 0 0 1.242 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 0 4 4 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 1.234 k. A. k. A. k. A. 1.559 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 5.104 k. A. k. A. k. A. k. A. 1 Vorjahreswerte geändert wegen geändertem Ausweis von Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten. scroll 30.9.2017 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva 15.779 k. A. k. A. k. A. k. A. Kredite und Forderungen 1.466 1.466 0 0 1.470 Ausleihungen und gewährte Darlehen 46 46 0 0 47 Forderungen an Lieferanten 504 504 0 0 504 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 575 575 0 0 575 Übrige finanzielle Vermögenswerte 342 342 0 0 344 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten 4 0 4 0 4 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 4 Zur Veräußerung verfügbar 41 16 0 24 k. A. Beteiligungen 39 16 0 23 k. A. Wertpapiere 1 0 0 1 1 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 0 2 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.559 1.559 0 0 1.559 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 31 k. A. k. A. k. A. 43 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 12.677 k. A. k. A. k. A. k. A. Passiva 15.779 k. A. k. A. k. A. k. A. Zu Handelszwecken gehalten 8 0 8 0 8 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 8 0 8 0 8 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.355 9.355 0 0 9.437 Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse (inkl. Grundgeschäfte aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 3.575 3.575 0 0 3.656 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.782 4.782 0 0 4.782 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 999 999 0 0 999 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 7 0 0 7 7 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 1.132 k. A. k. A. k. A. 1.411 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 5.277 k. A. k. A. k. A. k. A. Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken für die jeweiligen Finanzinstrumente vorgenommen worden und ist gleichlautend zu den Kategorien des IAS 39. Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind jeweils einer eigenen Klasse zugeordnet. Die Hierarchie der Fair Values umfasst 3 Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist. Eingangsparameter des Levels 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann. Eingangsparameter des Levels 2: Andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind. Eingangsparameter des Levels 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter. Vom Gesamtbuchwert der Beteiligungen in Höhe von 39 Mio. € (30.9.2016: 22 Mio. €) werden 16 Mio. € (30.9.2016: 22 Mio. €) zu Anschaffungskosten bewertet, da eine verlässliche Ermittlung des Fair Values nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei um nicht börsennotierte Finanzinstrumente, für die kein aktiver Markt besteht. Eine Veräußerung der zu Anschaffungskosten bewerteten Beteiligungen ist zurzeit nicht vorgesehen. Die verbleibenden Beteiligungen in Höhe von 23 Mio. € (30. September 2016: 0 Mio. €) werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Darüber hinaus werden Wertpapiere in Höhe von 1 Mio. € (30.9.2016: 2 Mio. €) erfolgsneutral folgebewertet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um börsennotierte, hochliquide Geldmarktfonds. Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, die in der Bilanz zum Fair Value bewertet werden. Diese sind in eine 3-stufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, deren Level die Marktnähe der bei der Ermittlung der Fair Values einbezogenen Daten widerspiegeln: scroll 30.9.2016 30.9.2017 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt Level 1 Aktiva 10 2 9 0 30 1 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 7 0 7 0 4 0 Zur Veräußerung verfügbar Beteiligungen 0 0 0 0 23 0 Wertpapiere 2 2 0 0 1 1 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 2 0 2 0 Passiva 15 0 15 0 15 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 11 0 11 0 8 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 0 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 7 0 –4 2 –6 0 15 1 1 Vorjahreswert geändert; Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. scroll 30.9.2017 Mio. € Level 2 Level 3 Aktiva 29 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 Zur Veräußerung verfügbar Beteiligungen 23 0 Wertpapiere 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 Passiva 15 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 8 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 7 0 14 0 1 Vorjahreswert geändert; Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten. Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven. Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Leveln 1 und 2 vorgenommen. Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine 3-stufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Sonstige Erläuterungen 43. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und die Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um aufgegebene Geschäftsbereiche handelt. Aus der betrieblichen Tätigkeit wurden im Berichtsjahr Cashflows in Höhe von 1.027 Mio. € (2015/16: 1.173 Mio. €) generiert. Die Abschreibungen entfallen mit 643 Mio. € (2015/16: 605 Mio. €) auf Sachanlagen, mit 89 Mio. € (2015/16: 88 Mio. €) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, mit 19 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) auf Geschäfts- oder Firmenwerte und mit 11 Mio. € (2015/16: 16 Mio. €) auf Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Dagegen laufen Zuschreibungen in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 11 Mio. €). Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens beträgt –44 Mio. € (2015/16: –77 Mio. €) und enthält Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der in der Position Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte enthaltenen Forderungen an Lieferanten. Darüber hinaus enthält sie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit resultiert insgesamt ein Mittelabfluss von 65 Mio. € (2015/16: Mittelabfluss von 368 Mio. €). Die Position beinhaltet Veränderungen der Sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Darüber hinaus enthält sie Veränderungen aus Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und Schulden, Anpassungen nicht realisierter Währungseffekte sowie die Eliminierung EBIT-wirksamer Entkonsolidierungsergebnisse. Der wesentlichste Posten ist die Umgliederung von EBIT-wirksamen Entkonsolidierungsergebnissen in die Unternehmensveräußerungen. Diese betreffen die Entkonsolidierung von 2 chinesischen Property-Gesellschaften sowie von Real Hyper Magazine in Höhe von insgesamt 35 Mio. €. Im Jahr 2015/16 beinhaltete die Position Sonstiges die Umgliederung des Entkonsolidierungserfolgs aus der Veräußerung der Großhandelsaktivitäten von METRO Cash & Carry in Vietnam in Höhe von 451 Mio. €. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultiert im Berichtsjahr ein Mittelabfluss von 601 Mio. € (2015/16: Mittelzufluss von 512 Mio. €). Die Unternehmensakquisitionen betreffen die Übernahme von Pro à Pro (2015/16: Im Wesentlichen Rungis Express). In den Unternehmensveräußerungen sind abgehende Zahlungsmittel der veräußerten Real Hyper Magazine und der beiden chinesischen Property-Gesellschaften enthalten. Im Vorjahr waren hierin Nettoeinzahlungen für die Veräußerung des vietnamesischen Großhandelsgeschäfts von METRO Cash & Carry in Höhe von 357 Mio. € enthalten. Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen Zugänge aus Finanzierungs-Leasing, Wechselkurseffekte sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von übrigen Anlagewerten. Die Geldanlagen umfassen Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über 3 Monaten bis einschließlich 1 Jahr sowie geldmarktnahe Anlagen, die nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert werden, wie zum Beispiel Anteile an Geldmarktfonds. Die Investitionen in Geldanlagen beinhalten den Kauf von Geldmarktfonds im 1. Quartal des Berichtsjahres. Im 2. Quartal des Berichtsjahres wurden diese wieder veräußert und unter den Veräußerungen von Geldanlagen ausgewiesen. Der Saldo aus Investitionen in Geldanlagen und der Veräußerung von Geldanlagen liegt mit 102 Mio. € um 593 Mio. € unter dem Vorjahr. Dies resultiert im Wesentlichen aus im Vorjahr veräußerten Geldmarktfonds, deren Anschaffung bereits im Geschäftsjahr 2014/15 erfolgte. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Berichtsjahr einen Mittelabfluss von 438 Mio. € (2015/16: Mittelabfluss 3.513 Mio. €) aus. Die Transaktionen mit der ehemaligen METRO GROUP enthalten Auszahlungen im Zusammenhang mit der anfänglichen Liquiditätsausstattung. Im Vorjahr war der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit vor allem durch die Tilgung von Finanzschulden beeinflusst. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen in Höhe von 33 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €) Verfügungsbeschränkungen. 44. Segmentberichterstattung Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Durch Aggregationen von operativen Segmenten orientieren sich die Berichtssegmente an den Kundengruppen, an denen sich die operativen Segmente ausrichten. METRO Wholesale Das Segment METRO Wholesale richtet sich primär an Geschäftskunden aus. Es ist im Selbstbedienungsgroßhandel mit den Marken METRO und MAKRO sowie im Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution FSD) mit dem METRO Lieferservice und u. a. mit den Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Rungis Express und Pro à Pro aktiv. Die im Fokus stehenden Geschäftskunden werden hierbei in 3 Gruppen zusammengefasst: HoReCa (Fokus auf Hotels, Restaurants, Bars, Cafés, Cateringunternehmen und Kantinenbetreiber), Trader (Fokus auf Lebensmittelhändler, Kioske, „Street-Food“-Händler sowie Tankstellen und Großhändler) sowie Service Companies and Offices (SCO, professionelle Dienstleistungsunternehmen und Organisationen). METRO Wholesale ist in 35 Ländern Europas und Asiens aktiv. In 25 dieser Länder betreibt METRO Wholesale stationären Großhandel, während in den übrigen 10 Ländern ausschließlich Belieferungsservices angeboten werden. Da die 3 Kundengruppen trotz ihrer strategisch unterschiedlichen Fokussierung derzeit hinreichende Ähnlichkeiten hinsichtlich ihres Geschäftsmodells, ihrer Produkte und Dienstleistungen sowie ihrer Kundenstruktur aufweisen – insbesondere in Abgrenzung zu den übrigen Berichtssegmenten der METRO – werden sie zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Real Real konzentriert sich auf das Einzelhandelsgeschäft und wendet sich mit seinem Konzept an Endverbraucher. Real betreibt Hypermärkte in Deutschland und ist dort sowohl im stationären Einzelhandel als auch im Onlinehandel aktiv. Alle Märkte bieten ein umfassendes Lebensmittelangebot mit einem hohen Anteil an Frischeprodukten, ergänzt um ein Sortiment von Nichtlebensmitteln. Real stellt ein eigenes operatives und berichtspflichtiges Segment dar, da die interne Steuerung hinsichtlich der Ressourcenallokation und der Messung der Performance durch den Chief Operating Decision Maker (Vorstand der METRO AG) für Real separat erfolgt. Sonstige Alle weiteren Geschäftstätigkeiten stellen keine eigenständigen berichtspflichtigen Segmente dar und werden unter Sonstige zusammengefasst. Die weiteren Geschäftstätigkeiten beinhalten die Geschäftseinheit HoReCa Digital, die die Digitalisierungsinitiativen des Konzerns bündelt. Hinzu kommen Servicegesellschaften, wie z. B. METRO PROPERTIES, METRO LOGISTICS, METRO SYSTEMS, METRO ADVERTISING und METRO SOURCING die konzernweit übergreifende Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Logistik, Informationstechnologie, Werbung und Beschaffung übernehmen. Neben den Informationen zu den oben genannten Berichtssegmenten werden gleichwertige Informationen zu den Regionen von METRO veröffentlicht. Dabei wird nach den Regionen Deutschland, Westeuropa (ohne Deutschland), Osteuropa und Asien unterschieden. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben: • Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen. • Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. • Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor Abschreibungen und Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. • Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das Betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Standortbezogene Risiken sowie Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre. • Als Sonderfaktoren werden Geschäftsvorfälle bzw. ein Bündel gleichartiger Geschäftsvorfälle klassifiziert, die nicht regelmäßig anfallen, sich in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen und die Geschäftstätigkeit in ihrer Aussagekraft signifikant beeinflussen. Im EBITDA vor Sonderfaktoren und im EBIT vor Sonderfaktoren werden alle Geschäftsvorfälle bereinigt, die dieser Definition entsprechen, darunter z. B. Restrukturierungen oder Änderungen im Konzernportfolio. Nachfolgend wird die Überleitung des EBITDA vor Sonderfaktoren auf das berichtete EBITDA sowie die Überleitung des EBIT vor Sonderfaktoren auf das berichtete EBIT dargestellt: scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 EBITDA vor Sonderfaktoren 1.791 1.810 Portfoliomaßnahmen 454 –6 Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen –283 –88 Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 Übrige Sonderfaktoren –45 –105 EBITDA wie berichtet 1.918 1.611 scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 EBIT vor Sonderfaktoren 1.106 1.106 Portfoliomaßnahmen 454 –6 Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen –296 –124 Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 –19 Übrige Sonderfaktoren –45 –104 EBIT wie berichtet 1.219 852 • Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu den Geschäfts- oder Firmenwerten, Sonstigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie zu den Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifikation von Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten als langfristige Vermögenswerte. • Das langfristige Segmentvermögen enthält das langfristige Vermögen. Nicht enthalten sind hauptsächlich Finanzanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, Steuerpositionen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Vermögenswerte, die nicht fortgeführten Aktivitäten zuzuordnen sind. Nachfolgend wird die Überleitung des Segmentvermögens auf die Vermögenswerte des Konzerns dargestellt: scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Segmentvermögen (langfristig) 8.652 8.512 Finanzanlagen (lang- und kurzfristig) 89 93 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 183 183 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.599 1.559 Latente Steueransprüche 509 439 Ertragsteuererstattungsansprüche 123 148 Sonstige Steuererstattungsansprüche1 281 287 Vorräte 3.063 3.046 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 493 575 Forderungen an Lieferanten1 562 504 Forderungen aus dem Immobilienbereich1 23 37 Forderungen aus Kreditkarten1 75 88 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten1 71 73 Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften2 102 12 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 11 Sonstiges 168 215 Vermögenswerte des Konzerns 15.992 15.779 1 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (kurzfristig). 2 Enthalten in den Bilanzpositionen Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (lang- und kurzfristig). • Transfers zwischen den Segmenten finden grundsätzlich auf Basis der aus Konzernsicht entstehenden Kosten statt. 45. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken Die Treasury von METRO steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken von METRO. Dies sind speziell • Preisänderungsrisiken, • Liquiditätsrisiken, • Bonitätsrisiken und • Risiken aus Zahlungsstromschwankungen. • Nähere Angaben zum Risikomanagementsystem finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 3 Wirschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Finanz- und Vermögenslage – Finanzmanagement. Preisänderungsrisiken Preisänderungsrisiken resultieren für METRO daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse, der Aktienkurse oder der Rohstoffpreise beeinflusst wird. Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken werden Zinsderivate eingesetzt. Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos von METRO erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt: • Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für 1 Jahr aus. • Variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus wird die Sensitivität für eine Veränderung von 10 Basispunkten ermittelt. • Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente haben generell keine ergebniswirksamen Auswirkungen im Zinsergebnis. Sie werden nur dann ergebniswirksam im Übrigen Finanzergebnis, wenn sie im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Grundgeschäft designiert sind und mit dem Fair Value bewertet werden. Hierbei gleicht sich aber die zinsbedingte Wertänderung des Grundgeschäfts mit der Wertänderung des Sicherungsgeschäfts bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts aus. Die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges im Konzern entstehenden variablen Zinsströme werden ergebniswirksam im Zinsergebnis berücksichtigt. • Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen. • Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im Übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus. Das verbleibende Zinsrisiko von METRO resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 608 Mio. € (30.9.2016: 1.339 Mio. €). Eine Zinssatzerhöhung von 10 Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 1 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von 10 Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von –1 Mio. € (2015/16: –1 Mio. €). Währungsrisiken entstehen METRO im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der Konzernrichtlinie „Fremdwährungstransaktionen“. Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gemäß IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Ab- bzw. Aufwertung des Euro gegenüber Fremdwährungen getroffen: Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von METRO und drückt den Effekt bei Vorliegen der Ab- bzw. Aufwertung des Euro aus. Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumen, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumen mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Eine Aufwertung des Euro bewirkt hingegen für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt. Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gemäß IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sogenannte Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstiges Ergebnis) berücksichtigt. Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Demgegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, sodass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen. Im Konzernabschluss sind Devisentermingeschäfte als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von Warenbezügen und -verkäufen designiert. Fair-Value-Änderungen dieser Sicherungsinstrumente werden so lange im Sonstigen Ergebnis erfasst, bis das zugrunde liegende Grundgeschäft ergebniswirksam geworden ist. Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von METRO ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse. Das verbleibende Währungsrisiko von METRO, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll Auswirkung bei Ab-/Aufwertung des Euro um 10% Mio. € Währungspaar Volumen 30.9.2016 Volumen 30.9.2017 Periodenergebnis +/– +/– CHF / EUR +25 2 +15 2 CNY / EUR +38 4 +66 7 CZK / EUR –7 –1 +8 1 EGP / EUR +31 3 +22 2 GBP / EUR –9 –1 –7 –1 HKD / EUR –13 –1 –16 –2 HUF / EUR –1 0 +2 0 JPY / EUR –10 –1 +1 0 KZT / EUR +13 1 +4 0 MDL / EUR +38 4 +7 1 PLN / EUR +8 1 +5 1 PKR / EUR 0 0 +16 2 RON / EUR +35 4 0 0 RSD / EUR +14 1 +7 1 RUB / EUR –8 –1 +93 9 TRY / EUR +4 0 +12 1 UAH / EUR +34 3 +38 4 USD / EUR –11 –1 –30 –3 Eigenkapital +/– +/– CNY / EUR +18 2 +99 10 CZK / EUR +5 1 –5 –1 HUF / EUR 0 0 –5 –1 KZT / EUR +237 24 +111 11 PLN / EUR +75 8 +65 7 RON / EUR +7 1 –6 –1 RSD / EUR +16 2 +16 2 RUB / EUR +198 20 –20 –2 UAH / EUR +242 24 +242 24 USD / EUR +38 4 +138 14 Die darüber hinaus bestehenden Währungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus US-Dollar-Fremdwährungspositionen in verschiedenen Tochtergesellschaften, in denen die funktionale Währung nicht US-Dollar oder Euro ist. Bei einem US-Dollar-Nominalvolumen von 6 Mio. € (30.9.2016: +20 Mio. €) würde eine 10%ige Abwertung des US-Dollars im Periodenergebnis zu positiven Effekten von 1 Mio. € führen (2015/16: 2 Mio. €), eine Aufwertung hingegen zu negativen Effekten von 1 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €). Mit einem Nominalvolumen von 6 Mio. € (30.9.2016: +20 Mio. €) entfällt davon der wesentliche Teil auf das Währungspaar TRY/USD, während im Vorjahr der überwiegende Anteil auf das Währungspaar CNY/USD entfiel. Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den METRO internen Treasury-Richtlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. METRO nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- bzw. Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt sind. Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt: scroll 30.9.2016 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen 71 9 15 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (107) (2) (4) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (–36) (7) (11) Zins-/Währungsswaps 0 0 0 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (0) (0) (0) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (0) (0) (0) 71 9 15 scroll 30.9.2017 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen 314 6 15 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (194) (2) (7) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (120) (4) (8) Zins-/Währungsswaps 0 0 0 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (0) (0) (0) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (0) (0) (0) 314 6 15 Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte/-optionen und der Zinsbegrenzungsvereinbarungen bestimmt sich aus der Nettoposition der den einzelnen Geschäften zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträge in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs des Bilanzstichtags. Das Nominalvolumen der Zinsswaps bzw. der Zins-/Währungsswaps und der Zinssicherungskontrakte ist brutto ausgewiesen. Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden. Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden: • Innerhalb eines Fair-Value-Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen. • Innerhalb eines Cashflow Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme bzw. erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. • Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen (natürlicher Hedge). Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf den Chinesischen Renminbi, den Hongkong-Dollar, den Japanischen Yen, den Polnischen Złoty, den Rumänischen Leu, den Russischen Rubel, den Schweizer Franken, die Tschechische Krone, den Ungarischen Forint sowie den US-Dollar. Folgende Fälligkeitstermine liegen bei den derivativen Finanzinstrumenten vor: scroll 30.9.2016 Fair Values 30.9.2017 Fair Values Fälligkeitstermine Fälligkeitstermine Mio. € bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Währungsbezogene Geschäfte Devisentermin- geschäfte/-optionen –6 0 0 –9 0 0 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (–1) (0) (0) (–5) (0) (0) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (–4) (0) (0) (–4) (0) (0) Zins-/Währungsswaps 0 0 0 0 0 0 davon innerhalb Fair-Value-Hedges (0) (0) (0) (0) (0) (0) davon innerhalb Cashflow Hedges (0) (0) (0) (0) (0) (0) davon nicht in einer Hedge-Beziehung (0) (0) (0) (0) (0) (0) –6 0 0 –9 0 0 Unter den Fälligkeitsterminen sind die Fair Values der in diesen Zeiträumen fälligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angegeben. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter 1 Jahr. Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen bzw. bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen beispielsweise durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Fehlen eingeplanter Zahlungseingänge. METRO AG fungiert für die Gesellschaften von METRO als finanzwirtschaftlicher Koordinator, um eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicherzustellen. Die erforderlichen Informationen werden durch eine monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer monatlichen Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine wöchentlich rollierende 14-Tages-Liquiditätsplanung ergänzt. Als Instrumente der Finanzierung werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Papers und börsennotierte Anleihen im Rahmen der Daueremissionsprogramme) sowie bilaterale und syndizierte Kredite eingesetzt. METRO verfügt über eine ausreichende Liquiditätsreserve, sodass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Instrumenten der Finanzierung und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. • Nähere Angaben finden sich unter Nr. 29 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nr. 36 Finanzschulden. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das in der Treasury der METRO AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen von METRO optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke von METRO im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Das maximale Ausfallrisiko, dem die METRO zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 3.102 Mio. € (30.9.2016: 3.135 Mio. €) widergespiegelt. • Nähere Angaben über die Höhe der jeweiligen Buchwerte finden sich unter Nr. 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien. Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 55 Mio. € (30.9.2016: 65 Mio. €) unterliegen dabei keinem Ausfallrisiko. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Gesamthöhe von 1.407 Mio. € (30.9.2016: 1.550 Mio. €) und derivativen Finanzinstrumenten in Gesamthöhe von 6 Mio. € (30.9.2016: 9 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von METRO Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swap oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von METRO wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend in Treasury-Systemen überwacht wird. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Einteilung der Geschäftspartner in Ratingklassen dargestellt: scroll Ratingklassen Geldanlagen Volumen in % Einstufung Standard & Poor’s Moody’s Deutschland Westeuropa ohne D. Osteuropa Asien und Übrige Investment-Grade AAA Aaa 0,0 0,0 0,0 0,0 AA+ bis AA– Aa1 bis Aa3 0,2 0,1 3,1 1,3 A+ bis A– A1 bis A3 1,1 14,1 13,1 24,3 BBB+ bis BBB– Baa1 bis Baa3 25,3 3,9 6,4 3,5 Non-Investment- Grade BB+ bis BB– Ba1 bis Ba3 0,1 0,0 2,6 0,1 B+ bis B– B1 bis B3 0,0 0,0 0,0 0,1 CCC bis C Caa bis C 0,0 0,0 0,0 0,0 Kein Rating 0,0 0,2 0,1 0,1 26,7 18,3 25,3 29,4 scroll Ratingklassen Volumen in % Einstufung Derivate mit positiven Marktwerten Gesamt Investment-Grade 0,0 0,0 0,2 0,1 96,7 Non-Investment- Grade 0,0 0,0 0,0 2,9 Kein Rating 0,0 0,4 0,3 100,0 Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass per Stichtag rund 97 % des Anlagevolumens inklusive der positiven Marktwerte von Derivaten bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert wurden. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich größtenteils um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund von Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. METRO ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 0,4 %. METRO ist Bonitätsrisiken somit nur in sehr geringem Maße ausgesetzt. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus, können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- bzw. Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand sogenannter „stress tests“ wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Richtlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können. 46. Eventualverbindlichkeiten scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 17 11 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 52 18 69 28 Bei den Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Mietgarantien mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren, soweit eine Inanspruchnahme nicht als gänzlich unwahrscheinlich eingeschätzt werden konnte. Wesentliche Ursache für den Rückgang sind gesunkene Verpflichtungen aus Mietgarantien aufgrund verminderter Mietlaufzeiten und der Beendigung von Mietverträgen. 47. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2017 beträgt 307 Mio. € (30. September 2016: 309 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge. • Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens, Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen sowie für Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien finden sich unter Nr. 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Nr. 20 Sachanlagen und Nr. 21 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. 48. Sonstige Rechtsangelegenheiten Erfolgreicher Vollzug der Konzernaufteilung Am 6. Februar 2017 beschloss die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473) die Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in 2 selbstständige, auf ihr jeweiliges Marktsegment spezialisierte unabhängige börsennotierte Unternehmen; die ehemalige METRO AG hat ihren Namen mittlerweile in CECONOMY AG geändert. Im Zusammenhang mit der geplanten Konzernaufteilung haben mehrere Aktionäre mit unterschiedlichen Angriffsrichtungen Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und/oder Feststellungsklage u. a. wegen des in der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (Spaltungsvertrag) sowie teilweise im Hinblick auf den Vertrag selbst erhoben. Sämtliche dieser Klagen gegen die CECONOMY AG sind vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf anhängig. Gemäß einer Regelung des Spaltungsvertrags ist Träger der Kosten aus den im Zusammenhang mit der Spaltung stehenden Prozess- und Verfahrenskosten die METRO AG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79055, vormals firmierend unter METRO Wholesale & Food Specialist AG). Am 15. November 2017 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung dieser Klagen vor dem LG Düsseldorf statt. Die METRO AG hält sämtliche dieser Klagen weiterhin für unzulässig und/oder unbegründet und hat daher keine Risikovorsorge bilanziert. Zwar hatte die Erhebung der Klagen gegen den Spaltungsbeschluss der Hauptversammlung zunächst eine Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der CECONOMY AG verhindert. Jedoch entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem von der CECONOMY AG beantragten Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz wegen der oben aufgeführten Klagen aufgrund mündlicher Verhandlung am 22. Juni 2017 zugunsten der Antragstellerin, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung erhobenen Klagen einer Eintragung der Ausgliederung und Abspaltung in das Handelsregister nicht entgegenstehen und dass die Voraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind. Am 12. Juli 2017 wurde die beschlossene Spaltung mit Eintragung in das Handelsregister der CECONOMY AG wirksam. Sämtliche Aktien der METRO AG werden seit dem 13. Juli 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Börse in Luxemburg gehandelt. Übrige Rechtsangelegenheiten Gesellschaften des METRO Konzerns sind Partei bzw. Beteiligte in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen europäischen Ländern. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Des Weiteren sehen sich die Konzernunternehmen in einigen Ländern zunehmend regulatorischen Strömungen im Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen sowie der geänderten Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ausgesetzt. Für das Beschaffungswesen hat dies in einigen Ländern, wie zum Beispiel in Russland und der Tschechischen Republik, dazu geführt, dass das Einkaufsmodell der jeweiligen Konzerngesellschaft in komplexen Veränderungsprozessen an die sich geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst werden musste. Konzerngesellschaften machen Schadensersatz gegen Unternehmen geltend, die sich kartellrechtswidrig verhalten und den METRO Konzern geschädigt haben, beispielsweise bestimmte Kreditkartengesellschaften oder Zuckerhersteller. 49. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2017) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (30. November 2017) ist kein zu berichtendes Ereignis eingetreten. 50. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen METRO hatte im Geschäftsjahr 2016/17 zu nahestehenden Unternehmen folgende Geschäftsbeziehungen: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Erbrachte Leistungen 92 86 CECONOMY 92 83 Assoziierte Unternehmen 0 0 Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Übrige nahestehende Unternehmen 0 3 Erhaltene Leistungen 105 107 CECONOMY 16 17 Assoziierte Unternehmen 74 78 Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Übrige nahestehende Unternehmen 15 12 Forderungen aus erbrachten Leistungen zum 30.9. 5 11 CECONOMY 5 11 Assoziierte Unternehmen 0 0 Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Übrige nahestehende Unternehmen 0 0 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen zum 30.9. 225 3 CECONOMY 224 3 Assoziierte Unternehmen 0 0 Gemeinschaftsunternehmen 0 0 Übrige nahestehende Unternehmen 1 0 Transaktionen mit Gesellschaften von CECONOMY METRO unterhielt Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften von CECONOMY. Die Unternehmen von CECONOMY gelten für Zwecke des Konzernabschlusses bis zum 12. Juli 2017, dem Tag der Abspaltung, als nahestehende Unternehmen von METRO, da METRO bis zu diesem Zeitpunkt von der heutigen CECONOMY AG beherrscht wurde. Erbrachte Leistungen an sowie erhaltene Leistungen von CECONOMY sind dementsprechend bis zum 12. Juli 2017 in den Angaben zum Geschäftsjahr 2016/17 anteilig enthalten. Die erbrachten Leistungen mit nahestehenden Unternehmen von CECONOMY umfassen im Wesentlichen Erträge aus Beschaffungssynergien, Mieterträge und Erträge im Rahmen des Transitional Service Agreement (TSA), das ab 1. Oktober 2016 die Verrechnung der in der Übergangsphase erbrachten Leistungen an den jeweils anderen Teilbetrieb geregelt hat. Erträge aus Beschaffungssynergien sind im Geschäftsjahr 2016/17 mit 44 Mio. € (2015/16: 63 Mio. €) erfasst. Die Mieterträge betrugen im Geschäftsjahr 2016/17 14 Mio. € (2015/16: 19 Mio. €). Erträge aus dem TSA beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 8 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €). Darüber hinaus enthalten die erbrachten Leistungen Erträge aus Dienstleistungen in Höhe von 4 Mio. € (2015/16: 9 Mio. €). Die erhaltenen Leistungen von Unternehmen von CECONOMY betrafen im Wesentlichen Aufwendungen für die Beschaffungslogistik. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde die zum 30. September 2016 bestehende Verbindlichkeit gegenüber von CECONOMY, die aus der im Spaltungsvertrag vereinbarten initialen Liquiditätsausstattung resultierte, getilgt. Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Unternehmen Die Leistungen in Höhe von 90 Mio. € (2015/16: 89 Mio. €), die Unternehmen von METRO im Geschäftsjahr 2016/17 von assoziierten und übrigen nahestehenden Unternehmen erhalten haben, bestanden in Höhe von 80 Mio. € (2015/16: 80 Mio. €) im Wesentlichen aus der Vermietung von Immobilien (davon 78 Mio. € von assoziierten Unternehmen; 2015/16: 74 Mio. €) und in Höhe von 10 Mio. € (2015/16: 9 Mio. €) aus der Erbringung von Dienstleistungen. Sonstige zukünftige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus den Mietverhältnissen gegenüber folgenden assoziierten Unternehmen in Höhe von 756 Mio. € (2015/16: 597 Mio. €): OPCI FWP, Frankreich, OPCI FWS, Frankreich, METRO Habib Pakistan und von Mayfair. Unternehmen von METRO erbrachten im Geschäftsjahr 2016/17 Leistungen an Unternehmen, die dem Kreis der assoziierten und nahestehenden Unternehmen zuzurechnen sind in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €). Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Im Geschäftsjahr 2016/17 bestanden wie im Geschäftsjahr 2015/16 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden natürlichen Personen und Unternehmen des Management in Schlüsselpositionen. Nahestehende Personen (Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen) Das Management in Schlüsselpositionen von METRO besteht aus Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG. Anders als noch im Vorjahresabschluss zum 30. September 2016 wurden die wirtschaftlich METRO zuzurechnenden Aufwendungen für den Vorstand der ehemaligen METRO AG, bis zum Tag der Abspaltung am 12. Juli 2017, nicht auf Basis eines mitarbeiterbezogenen Allokationsschlüssels ermittelt. Vielmehr wurden die Finanzdaten für die abgebildeten ökonomischen Aktivitäten von METRO aus dem ab dem 1. Quartal 2016/17 eingerichteten separaten Buchungskreis in der ehemaligen METRO AG für METRO entnommen, die den Regelungen des Transitional Service Agreement (TSA) entsprechen. Der so ermittelte Aufwand zuzüglich des Aufwands für den Zeitraum nach der Abspaltung (13. Juli 2017 bis 30. September 2017) für Mitglieder des Vorstands der neuen METRO AG betrug für kurzfristig fällige Leistungen 5,5 Mio. € (2015/16: 6,8 Mio. €) sowie für Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses 0,8 Mio. € (2015/16: 0,5 Mio. €). Der Aufwand für die im Geschäftsjahr 2016/17 bestehenden Programme für Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung betrug 5,1 Mio. € (2015/16: 4,9 Mio. €). Die weiterhin auf Basis des mitarbeiteranzahlbezogenen Allokationsschlüssels ermittelte kurzfristig fällige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der ehemaligen METRO AG bis zum Tag der Abspaltung am 12. Juli 2017 zuzüglich der Vergütung für den Zeitraum nach der Abspaltung (13. Juli 2017 bis 30. September 2017) betrug 1,5 Mio. € (2015/16: 1,5 Mio. €). Die Gesamtvergütung für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen belief sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 12,9 Mio. € ( 2015/16: 13,7 Mio. €). • Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nr. 50 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt. 51. Long-Term Incentive der Führungskräfte (Geschäftsfelder Wholesale und Retail) Berechtigungen für das Wholesale-Geschäftsfeld (MCC LTI) Der im vergangenen Geschäftsjahr für die Vertriebslinie METRO Cash & Carry entwickelte Long-Term Incentive (MCC LTI) wurde spezifisch auf das Operating Model zugeschnitten. Er wurde erstmals im Geschäftsjahr 2015/16 an die oberen Führungskräfte sowie die Geschäftsführungsorgane der METRO Cash & Carry Gesellschaften begeben. Hierbei handelt es sich um einen zyklischen Plan, der alle 3 Jahre begeben wird. Die jeweiligen Erfolgsziele rücken dabei die Wertgenerierung in den einzelnen Landesgesellschaften bzw. für die Großhandelssparte insgesamt, sowie deren nachhaltige Entwicklung und Zukunftsausrichtung in den Vordergrund der Erfolgsmessung. Die Performance-Periode des MCC LTI läuft vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2019. In diesem Zeitraum werden die individuellen Zielbeträge ratierlich aufgebaut. Der am Ende der Performance-Periode final aufgebaute Zielbetrag richtet sich nach der Dauer der Teilnahmeberechtigung am MCC LTI sowie der innegehaltenen Position. Gemäß den Planbedingungen können Führungskräfte zeitanteilig neu in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden bzw. aus dem Plan ausscheiden. Im Berichtsjahr wurden zusätzlich die obersten Führungskräfte der METRO AG zeitanteilig zur Teilnahme am MCC LTI berechtigt. Diese Berechtigung ersetzt die Tranche 2016/17 des Sustainable Performance Plan 2.0 und folgender Tranchen, die aufgrund der Abspaltung nicht mehr begeben werden können. Berechtigungen für das Retail-Geschäftsfeld (Real LTI) Für das Retail-Geschäftsfeld wurde im Berichtsjahr der Real Long-Term Incentive (Real LTI) entwickelt. Berechtigt wurden obere Führungskräfte und Geschäftsführungsorgane des Retail-Geschäftsfelds. Seine Performance-Periode begann am 1. April 2017 und endet am 31. März 2020. Er ersetzt ebenfalls die weiteren Berechtigungen zum Sustainable Performance Plan 2.0. Die Funktionsweise orientiert sich am MCC LTI und wird im Folgenden dargestellt. Funktionsweise MCC und Real LTI Der Auszahlungsbetrag wird nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode durch Multiplikation des jeweils aufgebauten individuellen Zielbetrags mit einem Gesamtzielerreichungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor setzt sich zu je 45 % aus der Zielerreichung der Komponenten Past Performance und Future Value sowie zu 10 % aus der Zielerreichung der Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt, wobei der Gesamtzielerreichungsfaktor nicht unter 0 fallen kann. Bei den Komponenten Past Performance und Future Value ist für die Berechtigten aus den METRO Cash & Carry Landesgesellschaften der Erfolg/Wertzuwachs der jeweiligen METRO Cash & Carry Landesgesellschaft maßgeblich, für die weiteren Bezugsberechtigten grundsätzlich der Gesamterfolg der jeweiligen Vertriebslinie, METRO Cash & Carry oder Real. Die Komponente Past Performance honoriert das Erreichen interner wirtschaftlicher Zielvorgaben und wird anhand des EBITDA nach Sonderfaktoren ermittelt, das kumuliert in den Geschäftsjahren 2015/16 bis 2017/18 für METRO Cash & Carry bzw. 2016/17 bis 2018/19 für Real erzielt wird. Dabei wurde jeweils ein Zielwert für die Zielerreichungsfaktoren 1,0 sowie 0,0 definiert. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Past Performance kann nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt. Die Komponente Future Value spiegelt die externe Bewertung von METRO Cash & Carry bzw. Real bezogen auf den erwarteten zukünftigen Erfolg der jeweiligen Landesgesellschaft sowie der jeweiligen Vertriebslinie insgesamt aus Analystensicht wider. Für die Zielsetzung wurde vor Beginn der Performance-Periode der Unternehmenswert der jeweiligen Vertriebslinie aus den Bewertungen von Analysten abgeleitet. Diese Ermittlung erfolgt erneut mit dem Ende der jeweiligen Performance-Periode. Aus den Unternehmenswerten der Vertriebslinie METRO Cash & Carry wird wiederum der Unternehmenswert der METRO Cash & Carry Landesgesellschaften abgeleitet. Dabei wurde jeweils ein Zielwert für die Zielerreichungsfaktoren 1,0 sowie 0,0 definiert. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Future Value kann nicht unter 0 fallen und ist nach oben begrenzt. Die Performance-Zielerreichung für die Nachhaltigkeitskomponente bestimmt sich nach dem Durchschnittsrang, den die METRO AG während der jeweiligen Performance-Periode in einem extern durchgeführten Corporate Sustainability Assessment erreicht. Die METRO AG nimmt in jedem Jahr der Performance-Perioden am Corporate Sustainability Assessment, das von dem unabhängigen Dienstleister RobecoSAM durchgeführt wird, teil. Auf Basis dieser Assessments ermittelt die RobecoSAM AG den Rang der METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food & Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Ändert sich die Branchengruppen-Zuordnung der METRO AG, informiert die RobecoSAM AG darüber. Sollte sich die Zusammensetzung der Unternehmen oder die Methodik des Ranking wesentlich verändern, kann die RobecoSAM AG adäquate Vergleichswerte ermitteln. Aus den während der jeweiligen Performance-Periode mitgeteilten Rängen wird der Durchschnittsrang – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – berechnet. Abhängig vom Durchschnitt über die Performance-Periode ergibt sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente wie folgt: scroll Durchschnittsrang (kaufmännisch gerundet) Nachhaltigkeitsfaktor 1 3,00 2 2,50 3 2,00 4 1,50 5 1,25 6 1,00 7 0,75 8 0,50 9 0,25 Unter Rang 9 0,00 Der Zielbetrag für den berechtigten Personenkreis zum 30. September 2017 betrug 34,6 Mio. €. Sustainable Performance Plan Version 2014 (2014/15–2017/18) Nachdem im Geschäftsjahr 2013/14 die erste Tranche des Sustainable Performance Plan begeben wurde, wurde eine Anpassung des Sustainable Performance Plan ab dem Geschäftsjahr 2014/15 beschlossen: der sogenannte Sustainable Performance Plan Version 2014 mit einer Planlaufzeit von 4 Tranchen bis zum Geschäftsjahr 2017/18. Für die Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan Version 2014 gilt eine 3-jährige Performance-Periode, ab der Tranche 2015/16 beträgt die Performance-Periode 4 Jahre. Für die Bezugsberechtigten wird zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnet sich durch Ermittlung der jeweils auf 2 Nachkommastellen gerundeten Zielerreichungsfaktoren für jedes der 3 Erfolgsziele. Das arithmetische Mittel der Faktoren, ebenfalls auf 2 Nachkommastellen gerundet, ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart. Der Sustainable Performance Plan Version 2014 beruht auf den 3 Erfolgszielen: • Aktienrendite / Total Shareholder Return (TSR), • Nachhaltigkeit und • Ergebnis pro Aktie / Earnings per Share (EPS). Für die Berechnung des Zielerreichungsfaktors der TSR-Komponente, die daran gemessen wird, wie sich die Aktienrendite der METRO Stammaktie im Performance-Zeitraum relativ zu einem definierten Vergleichsindex entwickelt, werden über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG im Gewährungsjahr die Xetra-Schlusskurse der METRO Stammaktie ermittelt. Daraus wird der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung beginnt die Performance-Periode für die jeweilige Tranche. Wiederum über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung 3 Jahre bzw. ab dem Geschäftsjahr 2015/16 4 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der METRO Stammaktie ermittelt. Daraus wird erneut der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Endkurs. Dabei berechnet sich der TSR aus der Veränderung des METRO Aktienkurses und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation von Endkurs zu Anfangskurs als Prozentsatz. Der so errechnete METRO TSR wird mit dem TSR des STOXX Europe 600 Retail Index (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen und der Faktor für die Berechnung der TSR-Komponente wie folgt ermittelt: • Ist der METRO TSR identisch mit dem Index-TSR, beträgt der Faktor für die TSR-Komponente 1,0, • liegt der METRO TSR um 30 %-Punkte oder mehr unter dem Index-TSR, beträgt der Faktor für die TSR-Komponente 0,0, • ist der METRO TSR um 30 %-Punkte größer als der Index-TSR, beträgt der Faktor für die TSR-Komponente 2,0. • Bei einer Zielerreichung mit Zwischenwerten und über 30 %-Punkten berechnet sich der TSR-Faktor für den Sustainable Performance Plan Version 2014 mittels linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Für die Ermittlung des Zielerreichungsfaktors der Nachhaltigkeitskomponente nimmt die METRO AG in jedem Jahr der 3- bzw. 4-jährigen Performance-Periode des Sustainable Performance Plans Version 2014 am Corporate Sustainability Assessment teil, das von dem externen unabhängigen Dienstleister RobecoSAM durchgeführt wird. Auf Basis dieses Assessments ermittelt die RobecoSAM AG den Rang der METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food and Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Dieser Rang dient S&P Dow Jones Indices als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in seine Dow Jones Sustainability Indizes (DJSI). Jedes Jahr wird die METRO AG von der RobecoSAM AG über ihren entsprechenden Rang informiert. Aus den 3 bzw. ab dem Geschäftsjahr 2015/16 4 während der Performance-Periode von der RobecoSAM AG mitgeteilten Rängen je Tranche wird der Durchschnitt – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – ermittelt. Abhängig vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergibt sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente. Für die im Sustainable Performance Plan Version 2014 eingeführte EPS-Komponente ermittelt sich der Zielerreichungsfaktor wie folgt: Im Regelfall wird zu Beginn des Geschäftsjahres ein EPS-Zielwert (vor Sonderfaktoren) für das 3. bzw. 4. Jahr der EPS-Performance-Periode, eine untere Schwelle/Einstiegshürde sowie eine obere Schwelle für 200 % Zielerreichung beschlossen. Der tatsächlich erreichte EPS-Wert der Performance-Periode wird mit den beschlossenen Werten verglichen und der Faktor für die Berechnung der EPS-Komponente wie folgt ermittelt: • Wird der EPS-Zielwert erreicht, beträgt der Faktor für die EPS-Komponente 1,0, • wird lediglich die untere Einstiegshürde oder ein darunter liegender Wert erreicht, beträgt der Faktor für die EPS-Komponente 0,0, • bei einer Zielerreichung von 200 % beträgt der Faktor für die EPS-Komponente 2,0. • Bei einer Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 200 % berechnet sich der EPS-Faktor für den Sustainable Performance Plan Version 2014 mittels linearer Interpolation auf 2 Nachkommastellen. Durch die Abspaltung am 12. Juli 2017 ist die finale Erfolgsmessung der Tranchen des Sustainable Performance Plan 2.0 basierend auf den gesetzten Erfolgszielen nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der jeweiligen Tranchen am Tag der Abspaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Der zeitanteilig noch nicht erdiente Teil des jeweiligen Zielwerts wurde in einen sogenannten „Roll-over LTI“ überführt. Für die Tranche 2014/15 wurde hierfür ein RoCE Erfolgsziel gesetzt. Dieser Teil wird zum Ende der ursprünglichen Performance-Periode im April 2019 zur Zahlung fällig. Für die Tranche 2015/16 wurde ein EPS-Erfolgsziel gesetzt. Die Zahlung wird nach Ende der um 1 Jahr gekürzten Performance-Periode im April 2019 fällig. Die Begebung der Tranchen 2016/17 und 2017/18 wird durch die Begebung des MCC bzw. Real LTI ersetzt. Sustainable Performance Plan (2013/14) Nachdem im Rumpfgeschäftsjahr 2013 die letzte Tranche des Performance Share Plan begeben wurde, wurde im Geschäftsjahr 2013/14 der Sustainable Performance Plan ausgegeben. Für die Bezugsberechtigten wurde zunächst ein Zielbetrag in Euro festgesetzt. Er ist zu 75 % abhängig von der TSR-Komponente und zu 25 % von der Nachhaltigkeitskomponente. Die Berechnung der TSR-Komponente folgt der für den Sustainable Performance Plan Version 2014 beschriebenen Systematik; der Faktor für die TSR-Komponente beträgt jedoch maximal 3,0 (Cap). Ferner gilt die folgende zusätzliche Bedingung, sofern der TSR-Faktor positiv ist: Eine Auszahlung von 75 % des Zielbetrags multipliziert mit dem TSR-Faktor erfolgt nur dann, wenn der ermittelte Endkurs der METRO Aktie nicht kleiner ist als der Anfangskurs. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird der errechnete Betrag zunächst nicht ausgezahlt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht in diesem Fall erst dann, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf der Performance-Periode der Xetra-Schlusskurs der METRO Stammaktie über 40 aufeinanderfolgende Börsenhandelstage größer oder gleich dem Anfangskurs ist. Wird diese Bedingung nicht innerhalb der 3 Jahre nach Ablauf der Performance-Periode erfüllt, erfolgt keine Auszahlung der TSR-Komponente der Tranche. Für die Ermittlung des Faktors der Nachhaltigkeitskomponente gilt ebenfalls die beschriebene Systematik des Sustainable Performance Plan Version 2014, wobei sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente in Abhängigkeit vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergibt. Dabei gilt die folgende zusätzliche Bedingung: Eine Auszahlung von 25 % des Zielbetrags multipliziert mit dem Nachhaltigkeitsfaktor erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Rang der METRO AG in keinem Jahr der Performance-Periode mehr als 2 Ränge geringer ist als der letzte veröffentlichte Rang vor Begebung der Tranche, sonst beträgt der Faktor aus der Nachhaltigkeitskomponente 0. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) für die Nachhaltigkeitskomponente liegt beim 3-fachen des Zielbetrags. Die Nachhaltigkeitskomponente wurde regulär gemäß den Planbedingungen nach dem Ende der Performance-Periode am 3. April 2017 an die Berechtigten ausbezahlt. Da die zusätzliche Auszahlungsbedingung für die TSR-Komponente nicht erfüllt wurde, war dieser Teil zunächst nicht zur Zahlung fällig. Durch die Abspaltung am 12. Juli 2017 ist jedoch auch die finale Erfolgsmessung der TSR-Komponente basierend auf den gesetzten Kriterien nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der TSR-Komponente am Tag der Abspaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Performance Share Plan (2009–2013) Im Jahr 2009 hat die METRO AG einen auf 5 Jahre angelegten Performance Share Plan eingeführt, dessen letzte Tranche im Rumpfgeschäftsjahr 2013 ausgegeben wurde. Die Bezugsberechtigten erhielten entsprechend der Bedeutung ihrer Funktion einen individuellen Betrag für den Performance Share Plan (Zielwert). Um die Zielanzahl der Performance Shares zu ermitteln, wurde der Zielwert durch den Aktienkurs bei Zuteilung dividiert. Maßgeblich war dabei der 3-Monats-Durchschnittskurs der METRO Aktie vor dem Zuteilungszeitpunkt. Ein Performance Share berechtigt zu einer Barauszahlung in Euro in Höhe des Kurses der METRO Aktie zum Auszahlungszeitpunkt. Auch hier ist der 3-Monats-Durchschnittskurs der METRO Aktie vor dem Auszahlungszeitpunkt maßgeblich. In Abhängigkeit von der relativen Performance der METRO Aktie im Vergleich zum Mittelwert aus den Aktienindizes DAX 30 und Euro STOXX Retail – Total Return – wird nach Ablauf eines Performance-Zeitraums von mindestens 3 und höchstens 4,25 Jahren die endgültige Anzahl der auszuzahlenden Performance Shares bestimmt. Diese entspricht der Zielanzahl, wenn eine Gleich-Performance zu den genannten Aktienindizes erreicht wird. Bis zu einer Outperformance von 60 % erhöht sich die Anzahl linear auf den Maximalwert von 200 % der Zielanzahl. Bis zu einer Underperformance von 30 % reduziert sich die Anzahl entsprechend bis auf 50 %. Bei einer höheren Underperformance fällt die Anzahl auf 0. Die Auszahlung kann zu 6 möglichen und vorab fest definierten Zeitpunkten erfolgen. Der früheste Auszahlungstermin ist 3 Jahre nach Zuteilung der Performance Shares. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Auszahlung alle 3 Monate möglich. Die Berechtigten haben die Wahl, zu welchem dieser Zeitpunkte sie ihre Performance Shares ausüben möchten. Eine Aufteilung auf mehrere Auszahlungszeitpunkte ist nicht möglich. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) liegt beim 5-fachen des Zielwerts. Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines eingeführt: Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares sind die Berechtigten verpflichtet, bis zum Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist ein eigenfinanziertes Investment in METRO Aktien aufzubauen und zu halten. Dadurch partizipieren sie als Aktionäre unmittelbar an Kursanstiegen, aber gegebenenfalls auch an Kursverlusten der METRO Aktie. Das zu haltende Volumen beträgt in der Regel ca. 50 % des individuellen Zielwerts. Die Tranche 2013, deren Ausübungsperiode im Juli 2017 endete, wurde im Geschäftsjahr 2016/17 von 21 Personen mit einer Anzahl von 42.688 Performance Shares ausgeübt. Der Performance Share Plan endete zum 1. Juli 2017 regulär und es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dem Plan. Aus den genannten Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist ein Gesamtaufwand in Höhe von 25 Mio. € (2015/16: 26 Mio. €) angefallen. Die mit den Programmen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2017 betragen 19 Mio. € (30. September 2016: 34 Mio. €). 52. Vorstand und Aufsichtsrat Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2016/17 gewährten erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung individuell gesetzter Ziele. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 5,9 Mio. €. Davon entfallen 1,1 Mio. € auf die Grundvergütung, 1,1 Mio. € auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung, 3,7 Mio. € auf die aktienbasierte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und 0,02 Mio. € auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte aktienbasierte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung angegeben. Die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 266.629 Stück. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden aktienbasierten Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Koch 0,27 Mio. €, betreffend Herrn Baier 0,14 Mio. €, betreffend Herrn Boone 0,16 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 0,2 Mio. €. Die Rückstellungen hierfür betragen zum 30. September 2017 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 0,77 Mio. €. Davon entfallen auf Herrn Koch 0,27 Mio. €, auf Herrn Baier 0,14 Mio. €, auf Herrn Boone 0,16 Mio. € und auf Herrn Hutmacher 0,2 Mio. €. Der Aufwand und die Rückstellungen wurden durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. • Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 0,8 Mio. €. • Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht – 6 Vergütungsbericht. 53. Honorare des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ein Gesamthonorar von 9,0 Mio. € berechnet worden. Davon entfallen auf Honorare für Abschlussprüfungsleistungen 4,3 Mio. €, auf andere Bestätigungsleistungen 3,3 Mio. €, auf Steuerberatungsleistungen 0,5 Mio. € und auf sonstige Leistungen 0,9 Mio. €. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der METRO AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses und des Abhängigkeitsberichts der METRO AG sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den METRO Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen sowie projektbegleitende IT-Prüfungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten im Rahmen der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP vorgenommene Leistungen (Erteilung eines Comfort Letter, Prüfung des kombinierten Abschlusses der MWFS Group zum 30. September 2016, Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung, Sacheinlageprüfung sowie Werthaltigkeitsbescheinigungen). Des Weiteren umfassen die anderen Bestätigungsleistungen vereinbarte Prüfungshandlungen (z. B. Umsatzmietvereinbarungen, Compliance Certificates, Comfort Letter), eine IKS-Prüfung ausgewählter operativer Prozesse gemäß ISAE 3000 sowie die freiwillige betriebswirtschaftliche Prüfung des CSR-Berichts. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Abrechnungsprozessen für das Verrechnungspreissystem, der Umsatzsteuer und im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen. Die sonstigen Leistungen betreffen Honorare für Projektmanagementunterstützung im Rahmen der Spaltung sowie im Rahmen von anderen Change-Management-Prozessen (jeweils ohne Leitungsfunktion), für Financial Due Diligences und Unterstützung im Bereich Sustainability. 54. Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben im September 2017 die jährliche Erklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben und diese im November 2017 aktualisiert. Beide Erklärungen sind auf der Homepage der METRO AG (www.metroag.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 55. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264 b HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 und § 264 b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen 2016 verzichten sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB-)Anhangs und Lageberichts. scroll a) Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten MIP METRO Group Intellectual Property Management GmbH Düsseldorf N & NF Trading GmbH Düsseldorf METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Düsseldorf real,- Handels GmbH Düsseldorf HoReCa Digital GmbH Düsseldorf METRO GROUP Accounting Center GmbH Wörrstadt METRO Innovations Holding GmbH Düsseldorf METRO LOGISTICS Services GmbH Düsseldorf METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH Düsseldorf MGL METRO Group Logistics Warehousing Beteiligungs GmbH Düsseldorf METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf real,- Group Holding GmbH Düsseldorf MGC METRO Group Clearing GmbH Düsseldorf Metro Finanzdienstleistungs Pensionen GmbH Düsseldorf real,- Digital Services GmbH Düsseldorf DAYCONOMY GmbH Düsseldorf Fulltrade International GmbH Düsseldorf METRO Beteiligungsmanagement Düsseldorf GmbH & Co. KG Düsseldorf MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG Düsseldorf METRO Dienstleistungs-Holding GmbH Düsseldorf MGP METRO Group Account Processing GmbH Kehl METRO Re AG Düsseldorf METRO Advertising GmbH Düsseldorf real,- Holding GmbH Düsseldorf real,- Digital Fulfillment GmbH Düsseldorf METRO Travel Services GmbH Düsseldorf METRO Insurance Broker GmbH Düsseldorf METRO SYSTEMS GmbH Düsseldorf Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Esslingen am Neckar Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Linden NordRhein Trading GmbH Düsseldorf METRO Großhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf Metro International Beteiligungs GmbH Düsseldorf MGE Warenhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf MGL METRO Group Logistics GmbH Düsseldorf real,- SB-Warenhaus GmbH Düsseldorf MCC Trading International GmbH Düsseldorf METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf Meister feines Fleisch – feine Wurst GmbH Gäufelden Multi-Center Warenvertriebs GmbH Düsseldorf METRO Erste Erwerbsgesellschaft mbH Düsseldorf MCC Trading Deutschland GmbH Düsseldorf Goldhand Lebensmittel- u. Verbrauchsgüter-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf Liqueur & Wine Trade GmbH Düsseldorf Johannes Berg GmbH, Weinkellerei Düsseldorf Weinkellerei Thomas Rath GmbH Düsseldorf METRO INTERNATIONAL SUPPLY GmbH Düsseldorf METRO FSD Holding GmbH Düsseldorf RUNGIS express GmbH Meckenheim Petit RUNGIS express GmbH Meckenheim CCG DE GmbH Kelsterbach cc delivery gmbh Meckenheim HoReCa Investment Management GmbH Düsseldorf HoReCa Services GmbH Düsseldorf HoReCa Komplementär GmbH Düsseldorf HoReCa Innovation I GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Investment I GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Strategic I GmbH & Co. KG Düsseldorf METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH Düsseldorf MIP METRO Holding Management GmbH Düsseldorf METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Düsseldorf Markthalle GmbH Düsseldorf METRO Erste Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Zweite Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Dritte Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Vierte Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Fünfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Sechste Verwaltungs GmbH Düsseldorf METRO Siebte Verwaltungs GmbH Düsseldorf HoReCa Digital Services Germany GmbH Düsseldorf HoReCa Innovation I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Innovation I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Investment I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Investment I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf HoReCa Strategic I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Hospitality.systems GmbH Düsseldorf b) Immobiliengesellschaften METRO Leasing GmbH Düsseldorf METRO Group Asset Management Services GmbH Düsseldorf Immobilien-Vermietungsgesellschaft von Quistorp GmbH & Co. Objekt Altlandsberg KG Düsseldorf ADAGIO 3. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf ARKON Grundbesitzverwaltung GmbH Düsseldorf METRO PROPERTIES Holding GmbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bochum Otto Straße KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rastatt KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal-Studernheim KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paderborn „Südring Center“ KG Düsseldorf RUTIL Verwaltung GmbH & Co. SB-Warenhaus Bielefeld KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Neuwiedenthal KG Düsseldorf Pro. FS GmbH Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schaper Bremen-Habenhausen KG Düsseldorf Blabert Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamm KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Oldenburg KG Düsseldorf Renate Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach-Rheydt KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Emden KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Entwicklungsgrundstücke KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Arrondierungsgrundstücke KG Düsseldorf RUDU Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ratingen KG Düsseldorf GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Donaueschingen KG Düsseldorf GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Köln-Porz KG Düsseldorf ASSET Zweite Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf AIB Verwaltungs GmbH Düsseldorf SIL Verwaltung GmbH & Co. Objekt Haidach KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hörselgau KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gäufelden KG Düsseldorf DFI Verwaltungs GmbH Düsseldorf KUPINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Düsseldorf METRO Retail Real Estate GmbH Düsseldorf METRO Wholesale Real Estate GmbH Düsseldorf ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf ADAGIO 2. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf 2. Schaper Objekt GmbH & Co. Kiel KG Düsseldorf Adolf Schaper GmbH & Co. Grundbesitz-KG Düsseldorf ASH Grundstücksverwaltung XXX GmbH Düsseldorf ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Niedersachsen KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hildesheim-Senking KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Brühl KG Düsseldorf ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Osnabrück KG Düsseldorf ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Mutterstadt KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Edingen-Neckarhausen KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wiesbaden-Nordenstadt KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover / Davenstedter Straße KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover-Linden KG Düsseldorf GKF 6. Objekt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 8. Objekt-KG Düsseldorf METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 10. Objekt-KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover Fössestraße KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Finowfurt KG Düsseldorf FZG Fachmarktzentrum Guben Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf FZG Fachmarktzentrum Guben Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-Kommanditgesellschaft Düsseldorf FZB Fachmarktzentrum Bous Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Düsseldorf Wolfgang Wirichs GmbH Düsseldorf Wirichs Immobilien GmbH Düsseldorf MTE Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Duisburg oHG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Gewerbegrundstücke KG Düsseldorf BAUGRU Immobilien – Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Grundstücksverwaltung KG Düsseldorf GBS Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH Düsseldorf STW Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf PIL Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Moers KG Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Detmold KG Düsseldorf Metro Cash & Carry Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Eschweiler KG Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Langendreer KG Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rendsburg KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 25. Objekt-KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herten KG Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neunkirchen KG Düsseldorf Deutsche SB-Kauf GmbH & Co. KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Saar-Grund KG Düsseldorf Schaper Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf MDH Secundus GmbH & Co. KG Düsseldorf NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Germersheim KG Düsseldorf Kaufhalle GmbH & Co. Objekt Lager Apfelstädt KG Düsseldorf Kaufhof Warenhaus Neubrandenburg GmbH Düsseldorf Kaufhalle GmbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Espelkamp KG Düsseldorf ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf ASSET Köln-Kalk GmbH Düsseldorf Horten Nürnberg GmbH Düsseldorf Metro International Beteiligungs GmbH Düsseldorf METRO Services GmbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Duisburg KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heinsberg KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Braunschweig Hamburger Straße KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wülfrath KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Münster-Kinderhaus KG Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wolfenbüttel KG Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Bremen-Vahr KG Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Emden KG Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Groß-Zimmern KG Düsseldorf GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Norden KG Düsseldorf TIMUG Verwaltung GmbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV II KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Amberg und Landshut KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Göttingen KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kulmbach KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Regensburg KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfarrkirchen KG Düsseldorf METRO Leasing Objekt Schwerin GmbH Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kassel KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bannewitz KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV I KG Düsseldorf GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hürth KG Düsseldorf MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Porta-Westfalica KG Düsseldorf MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt München-Pasing KG Düsseldorf MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwelm KG Düsseldorf MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin-Friedrichshain KG Düsseldorf MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Altona KG Düsseldorf 56. Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften scroll Name Sitz Konzernanteile in % Umsatzerlöse1Mio. € Holdinggesellschaften METRO AG Düsseldorf, Deutschland 0 METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0 METRO Wholesale METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 4.442 METRO Cash & Carry France S.A.S. Nanterre, Frankreich 100,00 4.165 METRO Cash & Carry OOO Moskau, Russland 100,00 3.411 METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai, China 90,00 2.672 METRO Italia Cash and Carry S. p. A. San Donato Milanese, Italien 100,00 1.760 Makro Cash and Carry Polska S.A. Warschau, Polen 100,00 1.415 Makro Autoservicio Mayorista S. A. U. Madrid, Spanien 100,00 1.242 Metro Grosmarket Bakirköy Alisveris Hizmetleri Ticaret Ltd. Sirketi Istanbul, Türkei 100,00 1.122 MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. Prag, Tschechien 100,00 1.048 METRO CASH & CARRY ROMANIA SRL Bukarest, Rumänien 100,00 974 MAKRO Cash & Carry Belgium NV Wommelgem, Belgien 100,00 846 METRO Distributie Nederland B. V. Amsterdam, Niederlande 100,00 814 METRO Cash & Carry India Private Limited Bangalore, Indien 100,00 798 Real real,- SB-Warenhaus GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 7.256 Sonstige Gesellschaften METRO Sourcing International Limited Hongkong, China 100,00 28 METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf, Deutschland 92,90 0 METRO SYSTEMS GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,00 0 MIAG Commanditaire Vennootschap Amsterdam, Niederlande 100,00 0 1 Inklusive einbezogener nationaler Tochtergesellschaften. 55. Organe der METRO AG und ihre Mandate Mitglieder des Aufsichtsrats-1 Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender, vom 2. März bis 23. August 2017 und erneut seit 29. August 2017) Mitglied seit 21. Februar 2017 Geschäftsführer der JBS Holding GmbH Big Dutchman AG (stellv. Vorsitzender) Ewald Dörken AG, bis 7. August 2017 Bankiva B.V., Wezep, Niederlande – Aufsichtsrat (Vorsitzender), seit 16. Februar 2017 Barry Callebaut AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat Lonza Group AG, Basel, Schweiz – Verwaltungsrat Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender, vom 2. März bis 23. August 2017 und erneut seit 29. August 2017) Mitglied seit 21. Februar 2017 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH Hamburger Pensionskasse von 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit real,- SB-Warenhaus GmbH (stellv. Vorsitzender) b) Keine Michael Bouscheljong Mitglied und stellv. Vorsitzender vom 8. November 2016 bis 21. Februar 2017 Global Director Corporate Controlling & Finance der METRO AG a) METRO SYSTEMS GmbH real,- SB-Warenhaus GmbH b) Keine Gwyn Burr Mitglied seit 21. Februar 2017 Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Vereinigtes Königreich a) Keine b) DFS Furniture plc, Doncaster, South Yorkshire, Großbritannien – Board of Directors Hammerson plc, London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors Ingleby Farms and Forests ApS, Køge, Dänemark – Board of Directors, seit 8. Dezember 2016 Just Eat plc, London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors Sainsbury’s Bank plc, London, Vereinigtes Königreich – Board of Directors Thomas Dommel Mitglied seit 21. Februar 2017 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO LOGISTICS Germany GmbH a) METRO LOGISTICS Germany GmbH (stellv. Vorsitzender) b) Keine Prof. Dr. Edgar Ernst Mitglied seit 21. Februar 2017 Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) a) Deutsche Postbank AG TUI AG Vonovia SE (Vorsitzender, seit 7. September 2017) Keine 1 Stand der Mandate: 30. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Dr. Florian Funck Mitglied seit 21. Februar 2017 Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) CECONOMY AG TAKKT AG Vonovia SE Keine Michael Heider Mitglied seit 21. Februar 2017 Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Markts Schwelm a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH b) Keine Andreas Herwarth Mitglied seit 21. Februar 2017 Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der METRO AG a) Keine b) Keine Hans-Dieter Hinker Mitglied vom 8. November 2016 bis 21. Februar 2017 Global Director Corporate Treasury der METRO AG a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH, seit 1. Oktober 2017 b) METRO Finance B.V., Venlo, Niederlande – Aufsichtsrat, seit 1. April 2017 Peter Küpfer Mitglied seit 21. Februar 2017 Selbstständiger Unternehmensberater a) CECONOMY AG b) AHRB AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident) ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident) Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident) Cambiata Ltd., Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln – Board of Directors Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG – Beirat Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands – Board of Directors Supra Holding AG, Zug, Schweiz – Verwaltungsrat Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, Zürich, Schweiz – Verwaltungsrat (Präsident) Susanne Meister Mitglied seit 21. Februar 2017 Mitglied des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Dr. Angela Pilkmann Mitglied seit 21. Februar 2017 Ressortleiterin Food der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Mattheus P. M. (Theo) de Raad Mitglied seit 21. Februar 2017 Mitglied des Aufsichtsrats der HAL Holding N.V., Willemstad, Curaçao, Niederländische Antillen a) Keine b) HAL Holding N.V., Willemstad, Curaçao, Niederländische Antillen – Aufsichtsrat Dr. Fredy Raas Mitglied seit 21. Februar 2017 Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim Group GmbH & Co. KG a) CECONOMY AG b) ARISCO Holding AG, Baar, Schweiz – Verwaltungsrat Montana Capital Partners AG, Baar, Schweiz – Verwaltungsrat Harald Sachs Mitglied und Vorsitzender vom 8. November 2016 bis 21. Februar 2017 Global Director Corporate Accounting der METRO AG a) real,- SB-Warenhaus GmbH b) METRO Finance B.V., Venlo, Niederlande – Aufsichtsrat METRO International AG, Baar, Schweiz – Aufsichtsrat Xaver Schiller Mitglied seit 21. Februar 2017 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Großmarkts München-Brunnthal a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH (stellv. Vorsitzender) b) Keine Eva-Lotta Sjöstedt Mitglied seit 21. Februar 2017 Selbstständige Unternehmensberaterin a) Keine b) Keine Dr. Liliana Solomon Mitglied seit 21. Februar 2017 Finanzvorstand (CFO) der Arqiva Group Ldt., London, Großbritannien a) Scout24 AG b) Keine Alexandra Soto Mitglied seit 21. Februar 2017 Geschäftsführerin der Lazard & Co., Limited, London, Großbritannien Chief Operating Officer von Lazard Europe a) Keine b) Keine Angelika Will Mitglied seit 21. Februar 2017 Ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht Schriftführerin des Landesverbandsvorstands Nordrhein-Westfalen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. (Bundesfachgruppe Handel) a) CECONOMY AG b) Keine Manfred Wirsch Mitglied seit 21. Februar 2017 Gewerkschaftssekretär ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH b) Keine Silke Zimmer Mitglied seit 21. Februar 2017 Gewerkschaftssekretärin ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. a) Keine b) Keine Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Xaver Schiller Dr. Liliana Solomon Prüfungsausschuss Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Dr. Florian Funck Andreas Herwarth Dr. Fredy Raas Xaver Schiller Nominierungsausschuss Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender) Gwyn Burr Prof. Dr. Edgar Ernst Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender) Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender) Prof. Dr. Edgar Ernst Xaver Schiller Mitglieder des Vorstands-1 Olaf Koch (Vorsitzender, seit 2. März 2017) Mitglied seit 2. März 2017 Corporate Communications and Public Policy, Investor Relations and Corporate M&A, Corporate Legal Affairs & Compliance, Corporate Office, Corporate Strategy, HoReCa Digital, Real a) real,- SB-Warenhaus GmbH (Vorsitzender) b) HoReCa Digital GmbH – Beirat (Vorsitzender) Christian Baier (Finanzvorstand) Mitglied seit 11. November 2016 Corporate Accounting, Corporate Controlling & Finance, Corporate Risk Management, Corporate Tax, Corporate Treasury, METRO Insurance Broker, MIAG, METRO LOGISTICS, METRO PROPERTIES a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH b) HoReCa Digital GmbH – Beirat METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Vösendorf, Österreich – Aufsichtsrat (Vorsitzender, seit 9. September 2017) METRO Re AG – Aufsichtsrat, seit 6. Juni 2017 (Vorsitzender, seit 23. Juni 2017) Pieter C. Boone (Chief Operating Officer) Mitglied seit 2. März 2017 METRO Cash & Carry (MCC) Operating Board (Operations, Expansion & Investment MCC, Food Service Distribution MCC, Global Food & Non-Food Sourcing, Global Business & Supplier Management, Marketing MCC, Quality Assurance MCC, Supply Chain / Logistics, Trader Franchise MCC), METRO ADVERTISING, METRO SOURCING International, Classic Fine Foods, Pro à Pro, Rungis Express a) Keine b) Keine Heiko Hutmacher (Arbeitsdirektor, seit 31. August 2017) Mitglied seit 2. März 2017 Human Resources (HR Campus, Compensation & HR Processes, Global Talent Management & Recruitment, HR Operations & Leadership, Labour Relations Germany & Labour Law), Corporate Responsibility, Global Business Services, Group Internal Audit, Information & Technology, METRO SYSTEMS, METRO SERVICES a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH real,- SB-Warenhaus GmbH METRO SYSTEMS GmbH (Vorsitzender) b) Keine Dr. Christoph Kämper Mitglied vom 8. November 2016 bis 2. März 2017 a) Metro Großhandelsgesellschaft mbH real,- SB-Warenhaus GmbH, seit 26. Januar 2017 b) HoReCa Digital GmbH – Beirat METRO Cash & Carry International Holding GmbH, Vösendorf, Österreich – Aufsichtsrat, seit 1. September 2017 Christian Ziggel Mitglied vom 8. November 2016 bis 2. März 2017 a) Keine b) Keine 1 Stand der Mandate: 30. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaften in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 56. Anteilsbesitz des METRO AG Konzerns zum 30. September 2017 gemäß § 313 HGB scroll Name Sitz Land Anteile am Kapital in % Konsolidierte Tochterunternehmen 2. Schaper Objekt GmbH & Co. Kiel KG Düsseldorf Deutschland 100,00 ADAGIO 2. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ADAGIO 3. Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Adolf Schaper GmbH & Co. Grundbesitz-KG Düsseldorf Deutschland 100,00 AIB Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Alberto Polo Distribuciones S.A. Zaragoza Spanien 100,00 ARKON Grundbesitzverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ASH Grundstücksverwaltung XXX GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ASSET Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ASSET Köln-Kalk GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ASSET Zweite Immobilienbeteiligungen GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Assevermag AG Baar Schweiz 79,20 Aubepine SARL Chalette sur Loing Frankreich 100,00 Avilo Marketing Gesellschaft m. b. H. Vösendorf Österreich 100,00 BAUGRU Immobilien – Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Grundstücksverwaltung KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Beijing Weifa Trading & Commerce Co. Ltd. Peking China 100,00 Blabert Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 94,00 Carns Vila S.L. Cornellà del Terri Spanien 70,00 cc delivery gmbh Meckenheim Deutschland 100,00 CCG DE GmbH Kelsterbach Deutschland 100,00 CJSC METRO Management Ukraine Kiew Ukraine 100,00 Classic Alimentos (Macau) Limitada Macau China 99,00 Classic Coffee & Beverage Sdn Bhd Kuala Lumpur Malaysia 100,00 Classic Fine Foods (Hong Kong) Limited Hongkong China 100,00 Classic Fine Foods (Macau) Ltd Macau China 99,80 Classic Fine Foods (Singapore) Private Limited Singapur Singapur 100,00 Classic Fine Foods (Thailand) Company Limited Bangkok Thailand 100,00 Classic Fine Foods (Thailand) Holding Company Limited Bangkok Thailand 49,00 Classic Fine Foods (Vietnam) Limited Ho-Chi-Minh-Stadt Vietnam 100,00 Classic Fine Foods China Holdings Limited Hongkong China 100,00 Classic Fine Foods China Trading Limited Hongkong China 100,00 Classic Fine Foods EM LLC Abu Dhabi Vereinigte Arabische Emirate 50,00 Classic Fine Foods Group Limited London Großbritannien 100,00 Classic Fine Foods Holdings Limited London Großbritannien 100,00 Classic Fine Foods Japan Holdings Tokio Japan 100,00 Classic Fine Foods Macau Holding Limited Hongkong China 100,00 Classic Fine Foods Netherlands BV Schiphol Niederlande 100,00 Classic Fine Foods Philippines Inc. Makati Philippinen 100,00 Classic Fine Foods Rungis SAS Rungis Frankreich 100,00 Classic Fine Foods Sdn Bhd Kuala Lumpur Malaysia 100,00 Classic Fine Foods UK Limited London Großbritannien 100,00 Classic Fine Foodstuff Trading LLC Abu Dhabi Vereinigte Arabische Emirate 49,00 Comercial Ulzama S.L. Abanto Spanien 100,00 Concarneau Trading Office SAS Concarneau Frankreich 100,00 Congelados Romero S.A. Reus Spanien 90,00 COOL CHAIN GROUP PL Sp.z o.o. Krakau Polen 100,00 Culinary Agents Italia s.r.l. San Donato Milanese Italien 100,00 Dalian Metro Warehouse Management Co., Ltd. Dalian China 100,00 DAYCONOMY GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Deelnemingsmaatschappij Arodema B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 Deutsche SB-Kauf GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 DFI Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Dinghao Foods (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai China 100,00 Distribución de Alimentación Horeca S.L. Sant Boi de Llobregat Spanien 80,00 Distribuciones d’Aliments JG S.L. Reus Spanien 100,00 Doxa Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach KG Mainz Deutschland 0,00 1 Etablissements Blin SAS Saint Gilles Frankreich 100,00 Fideco AG Courgevaux Schweiz 100,00 French F&B (Japan) Co., Ltd. Tokio Japan 93,83 Freshly CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Fulltrade International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 FZB Fachmarktzentrum Bous Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 FZG Fachmarktzentrum Guben Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 50,00 FZG Fachmarktzentrum Guben Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs-Kommanditgesellschaft Düsseldorf Deutschland 50,00 GBS Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF 6. Objekt Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Donaueschingen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Köln-Porz KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Bremen-Vahr KG Düsseldorf Deutschland 94,90 GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Emden KG Düsseldorf Deutschland 94,90 GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Groß-Zimmern KG Düsseldorf Deutschland 94,90 GKF Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Norden KG Düsseldorf Deutschland 94,90 GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schaper Bremen-Habenhausen KG Düsseldorf Deutschland 94,00 GKF Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wolfenbüttel KG Düsseldorf Deutschland 94,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 10. Objekt-KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 25. Objekt-KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. 8. Objekt-KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Arrondierungsgrundstücke KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Entwicklungsgrundstücke KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Gewerbegrundstücke KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bannewitz KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Bochum Otto Straße KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Braunschweig Hamburger Straße KG Düsseldorf Deutschland 94,90 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Brühl KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Duisburg KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Edingen-Neckarhausen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Emden KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Espelkamp KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Finowfurt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal-Studernheim KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gäufelden KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Göttingen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Neuwiedenthal KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamm KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover/Davenstedter Straße KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover Fössestraße KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hannover-Linden KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heinsberg KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Herten KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hildesheim-Senking KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hürth KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kassel KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kulmbach KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV I KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach ZV II KG Düsseldorf Deutschland 94,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Mönchengladbach-Rheydt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Münster-Kinderhaus KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Oldenburg KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paderborn „Südring Center“ KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Pfarrkirchen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Rastatt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ratingen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Regensburg KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Saar-Grund KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wiesbaden-Nordenstadt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wülfrath KG Düsseldorf Deutschland 94,00 GKF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Amberg und Landshut KG Düsseldorf Deutschland 94,90 Goldhand Lebensmittel- u. Verbrauchsgüter-Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung Düsseldorf Deutschland 100,00 GrandPari Limited Liability Company Moskau Russland 100,00 HoReCa Digital France S.A.S. Nanterre Cede Frankreich 100,00 HoReCa Digital GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Digital Services Austria GmbH Wien Österreich 100,00 HoReCa Digital Services Germany GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Innovation I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Innovation I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Innovation I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Investment I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Investment I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Investment I Team GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Investment Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Komplementär GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Strategic I Carry GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 HoReCa Strategic I GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Horten Nürnberg GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Hospitality.systems GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 ICS METRO Cash & Carry Moldova S.R.L. Chisinau Moldawien 100,00 Immobilien-Vermietungsgesellschaft von Quistorp GmbH & Co. Objekt Altlandsberg KG Düsseldorf Deutschland 90,24 Inpakcentrale ICN B.V. Duiven Niederlande 100,00 Johannes Berg GmbH, Weinkellerei Düsseldorf Deutschland 100,00 Kaufhalle GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Kaufhalle GmbH & Co. Objekt Lager Apfelstädt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Kaufhof Warenhaus Neubrandenburg GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Klassisk Group (S) Pte. Ltd. Singapur Singapur 100,00 Klassisk Investment Limited Hongkong China 97,07 KUPINA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Liqueur & Wine Trade GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 LLC Ukrainian Wholesale Trade Company Kiew Ukraine 100,00 Makro Autoservicio Mayorista S. A. U. Madrid Spanien 100,00 MAKRO Cash & Carry Belgium NV Wommelgem Belgien 100,00 MAKRO Cash & Carry CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00 Makro Cash & Carry Egypt LLC Kairo Ägypten 100,00 Makro Cash & Carry Portugal S.A. Lissabon Portugal 100,00 Makro Cash & Carry UK Holding Limited Manchester Großbritannien 100,00 Makro Cash and Carry Polska S.A. Warschau Polen 100,00 Makro Ltd. Manchester Großbritannien 100,00 Makro Pension Trustees Ltd. Manchester Großbritannien 100,00 scroll Name Sitz Land Anteile am Kapital in % MAR MENOR DISTRIBUCIONES ALIMENTARIAS, S.L. San Pedro del Pinatar Spanien 80,00 Markthalle GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin-Friedrichshain KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Hamburg-Altona KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt München-Pasing KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Porta-Westfalica KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwelm KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Trading Deutschland GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MCC Trading International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MCCI Asia Pte. Ltd. Singapur Singapur 100,00 MDH Secundus GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Meister feines Fleisch – feine Wurst GmbH Gäufelden Deutschland 100,00 METRO (Changchun) Property Service Co. Ltd. Changchun China 100,00 METRO Advertising GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Beteiligungsmanagement Düsseldorf GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Cash & Carry Asia Pacific Holding GmbH Wien Österreich 100,00 METRO Cash & Carry Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien 100,00 METRO Cash & Carry Central Asia Holding GmbH Wien Österreich 100,00 METRO Cash & Carry d.o.o. Zagreb Kroatien 100,00 METRO Cash & Carry d.o.o. Belgrad Serbien 100,00 Metro Cash & Carry Danmark ApS. Glostrup Dänemark 100,00 METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro Cash & Carry France et Cie Monaco Monaco 100,00 METRO Cash & Carry France S.A.S. Nanterre Frankreich 100,00 Metro Cash & Carry Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Cash & Carry Import Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00 METRO Cash & Carry India Private Limited Bangalore Indien 100,00 METRO Cash & Carry International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Cash & Carry International Holding B. V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO Cash & Carry International Holding GmbH Wien Österreich 100,00 METRO Cash & Carry Japan KK Tokio Japan 100,00 METRO Cash & Carry Myanmar Holding GmbH Wien Österreich 100,00 Metro Cash & Carry Nederland B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO Cash & Carry OOO Moskau Russland 100,00 METRO Cash & Carry Österreich GmbH Vösendorf Österreich 73,00 METRO CASH & CARRY ROMANIA SRL Bukarest Rumänien 100,00 METRO Cash & Carry Russia N.V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO Cash & Carry SR s.r.o. Ivanka pri Dunaji Slowakei 100,00 METRO Cash & Carry TOO Almaty Kasachstan 100,00 METRO Cash & Carry Ukraine Ltd. Kiew Ukraine 100,00 Metro Cash & Carry Wines Hyderabad Indien 99,99 METRO Central East Europe GmbH Wien Österreich 100,00 METRO Delivery Service NV Puurs Belgien 100,00 METRO Dienstleistungs-Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Distributie Nederland B. V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO DOLOMITI S.p.A. San Donato Milanese Italien 100,00 METRO Dritte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Erste Erwerbsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Erste Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO FIM S.p.A. Cinisello Balsamo Italien 100,00 METRO Finance B. V. Venlo Niederlande 100,00 Metro Finanzdienstleistungs Pensionen GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro France Immobiliere S. a. r. l. Nanterre Frankreich 100,00 METRO FSD France S.A.S. Rungis Frankreich 100,00 METRO FSD Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Fünfte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro Global Business Services Private Limited Pune Indien 100,00 Metro Grosmarket Bakirköy Alisveris Hizmetleri Ticaret Ltd. Sirketi Istanbul Türkei 100,00 METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandel Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Großhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO GROUP Accounting Center GmbH Wörrstadt Deutschland 100,00 METRO Group Asset Management B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO Group Asset Management Ingatlan Kft. Budaörs Ungarn 100,00 METRO Group Asset Management Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Group Asset Management Ukraine, Limited Liability Company Kiew Ukraine 100,00 METRO Group Commerce (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China 100,00 METRO GROUP COMMERCE LIMITED Hongkong China 100,00 METRO Group Properties SR s.r.o. Ivanka pri Dunaji Slowakei 100,00 Metro Group Real Estate Private Limited Company Karachi Pakistan 99,75 METRO Group Retail Real Estate Romania S.R.L. Voluntari Rumänien 100,00 METRO Group Wholesale Real Estate Bulgaria EOOD Sofia Bulgarien 100,00 METRO Habib Cash & Carry Pakistan (Private) Limited Karachi Pakistan 100,00 Metro Holding France S. A. Vitry-sur-Seine Frankreich 100,00 METRO Innovations Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Insurance Broker GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO International AG Baar Schweiz 100,00 Metro International Beteiligungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO INTERNATIONAL SUPPLY GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Italia Cash and Carry S. p. A. San Donato Milanese Italien 100,00 METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai China 90,00 METRO Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn 100,00 METRO Leasing GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Leasing Objekt Schwerin GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO LOGISTICS Germany GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO LOGISTICS Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Management EOOD Sofia Bulgarien 100,00 METRO North Warehouse Management (Chongqing) Co. Ltd. Chongqing China 100,00 Metro Properties B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 METRO Properties CR s.r.o. Prag Tschechien 100,00 METRO Properties Enterprise Management Consulting (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China 100,00 METRO PROPERTIES France SAS Nanterre Frankreich 100,00 Metro Properties Gayrimenkul Yatirim A.Ş. Istanbul Türkei 100,00 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 92,90 METRO PROPERTIES Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO PROPERTIES Management GmbH Düsseldorf Deutschland 66,67 METRO Properties Real Estate Management Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen 100,00 METRO PROPERTIES Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 Metro Property Management (Changsha) Co., Ltd. Changsha China 100,00 METRO Property Management (Changshu) Co. Ltd. Changshu China 100,00 Metro Property Management (Changzhou) Co. Ltd. Changzhou China 100,00 METRO Property Management (Chongqing) Co. Ltd. Chongqing China 100,00 Metro Property Management (Cixi) Co., Limited Cixi China 100,00 Metro Property Management (Dongguan) Co. Ltd. Dongguan China 100,00 Metro Property Management (Hangzhou) Company Limited Hangzhou China 100,00 METRO Property Management (Harbin) Co. Ltd. Harbin China 100,00 METRO Property Management (Huai’an) Co., Ltd. Huai’an China 100,00 Metro Property Management (Jiangyin) Company Limited Jiangyin China 100,00 Metro Property Management (Jiaxing) Co. Ltd. Jiaxing China 100,00 Metro Property Management (Kunshan) Co. Ltd. Suzhou China 100,00 METRO Property Management (Nanchang Qingshanhu) Co. Ltd. Nanchang China 100,00 Metro Property Management (Nantong) Co. Ltd. Nantong China 100,00 Metro Property Management (Qingdao) Company Limited Qingdao China 100,00 METRO Property Management (Shenyang) Co. Ltd. Shenyang China 100,00 METRO Property Management (Shenzhen) Co. Ltd. Shenzhen China 100,00 Metro Property Management (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou China 100,00 METRO Property Management (Tianjin Hongqiao) Co., Ltd. Tianjin China 100,00 METRO Property Management (Weifang) Co. Ltd. Weifang China 100,00 METRO Property Management (Wuhu) Co. Ltd. Wuhu China 100,00 METRO Property Management (Xi’an) Co., Ltd. Xi’an China 100,00 METRO Property Management (Xiamen) Co., Ltd. Xiamen China 100,00 METRO Property Management (Xiangyang) Co. Ltd. Xiangyang China 100,00 METRO Property Management (Zhangjiagang) Co. Ltd. Zhangjiagang China 100,00 Metro Property Management (Zhengzhou) Co., Ltd. Zhengzhou China 100,00 METRO Property Management (Zhongshan) Co. Limited Zhongshan China 100,00 METRO Property Management Wuxi Co. Ltd. Wuxi China 100,00 METRO Re AG Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Real Estate Ltd. Zagreb Kroatien 100,00 METRO Retail Real Estate GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Esslingen am Neckar Deutschland 100,00 Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Linden Deutschland 100,00 METRO Sechste Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Services PL spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin Polen 100,00 METRO Siebte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Siebte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Sourcing (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China 100,00 METRO Sourcing International Limited Hongkong China 100,00 METRO South East Asia Holding GmbH Wien Österreich 100,00 METRO SYSTEMS GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro Systems Romania S.R.L. Bukarest Rumänien 100,00 METRO Systems Ukraine LLC Kiew Ukraine 100,00 METRO Travel Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Vierte Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Warehouse Management (Chongqing) Co. Ltd. Chongqing China 100,00 Metro Warehouse Management (Hangzhou) Co. Ltd. Hangzhou China 100,00 METRO Warehouse Management (Suzhou) Co. Ltd. Suzhou China 100,00 Metro Warehouse Management (Taizhou) Co. Ltd Taizhou China 100,00 Metro Warehouse Management (Wuhan) Co. Ltd. Wuhan China 100,00 Metro Warehouse Management (Yantai) Co., Limited Yantai China 100,00 METRO Warehouse Management (Zibo) Co., Ltd. Zibo China 100,00 Metro Warehouse Noginsk Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00 METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Wholesale & Food Services Vermögensverwaltung Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Metro Wholesale Myanmar Ltd. Yangon Myanmar 100,00 METRO Wholesale Real Estate GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 METRO Zweite Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MGA METRO Group Advertising Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia Warschau Polen 100,00 MGB Metro Group Buying Romania SRL Bukarest Rumänien 100,00 MGB METRO Group Buying RUS OOO Moskau Russland 100,00 MGB METRO Group Buying TR Satinalma Ticaret Limited Sirketi Istanbul Türkei 100,00 MGC METRO Group Clearing GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MGE Warenhandelsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MGL METRO Group Logistics Bulgaria LTD Sofia Bulgarien 100,00 MGL METRO Group Logistics GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MGL METRO Group Logistics Limited Liability Company Noginsk Russland 100,00 MGL METRO Group Logistics Polska Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 MGL METRO Group Logistics Polska Sp. z o.o. i Spólka Sp.k. Warschau Polen 99,83 MGL METRO GROUP LOGISTICS UKRAINE LLC Kiew Ukraine 100,00 MGL METRO Group Logistics Warehousing Beteiligungs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MGP METRO Group Account Processing GmbH Kehl Deutschland 100,00 MGP METRO Group Account Processing International AG Baar Schweiz 100,00 MIAG Asia Co. Ltd. Hongkong China 100,00 MIAG Commanditaire Vennootschap Amsterdam Niederlande 100,00 MIDBAN ESOLUTIONS S.L. Barcelona Spanien 100,00 MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MIP METRO Group Intellectual Property Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MIP METRO Holding Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 MP Gayrimenkul Yönetim Hizmetleri Anonim Şirketi Istanbul Türkei 100,00 MTE Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Objekt Duisburg oHG Düsseldorf Deutschland 100,00 Multi-Center Warenvertriebs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 My Mart (China) Trading Co., Ltd. Guangzhou China 100,00 My Mart (Shanghai) Trading Co. Ltd. Shanghai China 100,00 N & NF Trading GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Detmold KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Eschweiler KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Germersheim KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Langendreer KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Ludwigshafen KG Pullach im Isartal Deutschland 49,001 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Moers KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Neunkirchen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NIGRA Verwaltung GmbH & Co. Objekt Rendsburg KG Düsseldorf Deutschland 100,00 NordRhein Trading GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 OSKUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Aachen SB-Warenhaus KG Pullach im Isartal Deutschland 0,001 OSKUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Krefeld KG Pullach im Isartal Deutschland 0,001 OSKUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Nettetal KG Pullach im Isartal Deutschland 0,001 PAROS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Bitterfeld KG Pullach im Isartal Deutschland 10,001 PAROS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Stralsund KG Pullach im Isartal Deutschland 10,001 Petit RUNGIS express GmbH Meckenheim Deutschland 100,00 PIL Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Pro à Pro Distribution Export SAS Montauban Frankreich 100,00 Pro à Pro Distribution Nord SAS Chalette sur Loing Frankreich 100,00 Pro à Pro Distribution SAS Montauban Frankreich 100,00 Pro à Pro Distribution Sud SAS Montauban Frankreich 100,00 Pro. FS GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 PT Classic Fine Foods Indonesia Nord-Jakarta Indonesien 100,00 PT Paserda Indonesia Jakarta Indonesien 100,00 Qingdao Metro Warehouse Management Co. Ltd. Qingdao China 100,00 Real Estate Management Misr Limited Liability Company Kairo Ägypten 100,00 real,- Digital Fulfillment GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 real,- Digital Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 real,- Group Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 real,- Handels GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 real,- Holding GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 real,- SB-Warenhaus GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Remo Zaandam B.V. Zaandam Niederlande 100,00 Renate Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Retail Property 5 Limited Liability Company Moskau Russland 100,00 Retail Property 6 Limited Liability Company Moskau Russland 100,00 Retail Real Estate Limited Liability Company Moskau Russland 100,00 R'express Alimentos, Unipessoal LDA Lissabon Portugal 100,00 ROSARIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Gerlingen KG Düsseldorf Deutschland 94,001 Rotterdam Trading Office B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 RUDU Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 RUNGIS express GmbH Meckenheim Deutschland 100,00 RUNGIS express Gourmet Service Ges.m.b.H. Salzburg Österreich 100,00 RUNGIS express SPAIN SL Palma de Mallorca Spanien 100,00 RUNGIS express Suisse Holding AG Courgevaux Schweiz 100,00 RUTIL Verwaltung GmbH & Co. SB-Warenhaus Bielefeld KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Schaper Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Sentinel GCC Holdings Limited Tortola Britische Jungferninseln 100,00 Sezam XVI Fundusz Inwestycyjny Zamknięty Aktywów Niepublicznych Warschau Polen 100,00 Shenzhen Hemaijia Trading Co. Ltd. Shenzhen China 100,00 SIL Verwaltung GmbH & Co. Objekt Haidach KG Düsseldorf Deutschland 92,00 Sinco Großhandelsgesellschaft m. b. H. Vösendorf Österreich 73,00 Sociedad Ibérica Restaurantes de Tecnología Avanzada S. A. U. Madrid Spanien 100,00 Sodeger SAS Chateau-Gontier Frankreich 100,00 Star Farm (Shanghai) Agriculture Information Consulting Company Limited Shanghai China 100,00 Star Farm Pakistan Pvt. Ltd. Lahore Pakistan 100,00 STW Grundstücksverwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 TIMUG GmbH & Co. Objekt Homburg KG Düsseldorf Deutschland 0,00 1 TIMUG Verwaltung GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Transpro France SARL Montauban Frankreich 100,00 Transpro SAS La Possession Frankreich 100,00 UCGA Unifrais SAS Montauban Frankreich 98,99 VALENCIA TRADING OFFICE, S.L. Madrid Spanien 100,00 Vallesmar Peixos S.L. Reus Spanien 100,00 Weinkellerei Thomas Rath GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Western United Finance Company Limited London Großbritannien 100,00 Wholesale Real Estate Belgium N.V. Wommelgem Belgien 100,00 Wholesale Real Estate Poland Sp. z o.o. Warschau Polen 100,00 Wirichs Immobilien GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Wolfgang Wirichs GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 WRE Real Estate Limited Liability Partnership Almaty Kasachstan 100,00 Xi'an METRO Commercial and Trading Company Limited Xi’an China 100,00 Yugengaisha MIAG Japan Tokio Japan 100,00 ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Mutterstadt KG Düsseldorf Deutschland 100,00 ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Osnabrück KG Düsseldorf Deutschland 100,00 ZARUS Verwaltung GmbH & Co. Objekte Niedersachsen KG Düsseldorf Deutschland 100,00 Gemeinschaftsunternehmen Intercompra LDA Lissabon Portugal 50,00 MAXXAM B.V. Ede Niederlande 16,67 MAXXAM C.V. Ede Niederlande 16,67 MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 50,00 MEC METRO-ECE Centermanagement Verwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland 50,00 METSPA Beszerzési és Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn 33,33 METSPA d.o.o. za trgovinu Zagreb Kroatien 50,00 scroll Name Sitz Land Anteile am Kapital in % Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen European EPC Competence Center GmbH Köln Deutschland 30,00 Fachmarktzentrum Essen GmbH & Co. KG Pullach im Isartal Deutschland 94,002 Gourmet F&B Korea Ltd. Seoul Südkorea 28,00 Habib METRO Pakistan (Pvt) Ltd Karachi Pakistan 40,00 Helm Wohnpark Lahnblick GmbH Aßlar Deutschland 25,00 HoReCa.digital, Inc. Wilmington USA 100,002 Iniziative Methab s.r.l. Bozen Italien 50,00 Kato S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Mayfair GP S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 40,00 Mayfair Holding Company S.C.S. Luxemburg Luxemburg 39,99 Napier S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 OPCI FRENCH WHOLESALE PROPERTIES – FWP Paris Frankreich 5,00 OPCI FRENCH WHOLESALE STORES – FWS Paris Frankreich 25,00 Peter Glinicke Grundstücks-GmbH & Co. KG Pullach im Isartal Deutschland 50,00 Quadrant S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Sabra S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Tatra S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Upton S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Wilcox S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Xiali S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Zagato S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Zender S.à r.l. Luxemburg Luxemburg 5,10 Beteiligungen Culinary Agents Inc. Wilmington USA 18,33 Diehl & Brüser Handelskonzepte GmbH Düsseldorf Deutschland 100,003 EKS Handelsgesellschaft mbH Salzburg Österreich 15,00 EKS Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Salzburg Österreich 15,00 eVentures Growth, L.P. Wilmington USA 5,00 IFH Institut für Handelsforschung GmbH Köln Deutschland 14,294 Metro plus Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland 20,004 orderbird AG Berlin Deutschland 14,18 Planday A/S Kopenhagen Dänemark 11,74 QUANTIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Darmstadt KG Schönefeld Deutschland 6,00 QUANTIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Junior Augsburg KG Schönefeld Deutschland 6,00 real,- Digital Payment & Technology Services GmbH Düsseldorf Deutschland 100,003 RTG Retail Trade Group GmbH Hamburg Deutschland 16,67 Shore GmbH München Deutschland 12,41 Verwaltungsgesellschaft Lebensmittelgesellschaft „GLAWA“ mbH & Co. KG Hamburg Deutschland 18,75 1 Einzubeziehen nach IFRS 10. 2Keine Vollkonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 3Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 4Keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 30. November 2017 Der Vorstand Olaf Koch Christian Baier Pieter C. Boone Heiko Hutmacher Zusammengefasster Lagebericht 1 Überblick über das Geschäftsjahr 2016/17 und Prognose Ertragslage • Berichteter Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2016/17 aufgrund positiver Wechselkurs- und Portfolioeffekte um 1,6 % auf 37,1 Mrd. € (in lokaler Währung: +1,1 %) • Umsatz von METRO stieg im Geschäftsjahr 2016/17 flächenbereinigt um 0,5 % • Berichtetes EBIT beträgt 852 Mio. € (2015/16: 1.219 Mio. €) • EBIT vor Sonderfaktoren: 1.106 Mio. € (2015/16: 1.106 Mio. €) auf Vorjahresniveau • Periodenergebnis vor Sonderfaktoren: 583 Mio. € (2015/16: 495 Mio. €) • Ergebnis je Aktie vor Sonderfaktoren verbesserte sich auf 1,55 € (2015/16: 1,33 €) Finanz- und Vermögenslage • Nettoverschuldung stieg um 0,1 Mrd. € auf 3,1 Mrd. € (30.9.2016: 3,1 Mrd. €) • Investitionen lagen bei 0,8 Mrd. € (2015/16: 1,0 Mrd. €) • Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erreicht 1,0 Mrd. € (2015/16: 1,2 Mrd. €) • Bilanzsumme beträgt 15,8 Mrd. € (30.9.2016: 16,0 Mrd. €) • Eigenkapital: 3,2 Mrd. € (30.9.2016: 2,9 Mrd. €); Eigenkapitalquote: 20,3 % (30.9.2016: 18,3 %) • Langfristiges Rating: BBB– (Standard & Poor’s) Prognose von METRO Die Prognose erfolgt unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne Portfolioanpassungen. METRO wird zukünftig als Grundlage für die Ergebnisentwicklung das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen berichten, um die Transparenz der operativen Leistungsfähigkeit von METRO weiter zu erhöhen. Des Weiteren wird die Berichterstattung der Sonderfaktoren entfallen, da die Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Transformation weitestgehend abgeschlossen sind. Zudem wird von einer unverändert komplexen geopolitischen Lage ausgegangen. Umsatz Für das Geschäftsjahr 2017/18 erwartet METRO – trotz des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds – wieder ein positives Wachstum für den Gesamtumsatz. Die Wachstumsrate soll dabei mindestens auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016/17 von 1,1 % liegen. Dies soll hauptsächlich durch METRO Wholesale getrieben werden. Beim flächenbereinigten Umsatzwachstum geht METRO nach einem Zuwachs von 0,5 % im Berichtsjahr 2016/17 von einer im Vergleich zum Vorjahr leicht höheren Wachstumsrate aus. Dazu wird METRO Wholesale überproportional beitragen. Ergebnis METRO ist zuversichtlich, das Ergebnis signifikant zu steigern. Das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen soll etwa 10 % gegenüber dem Vorjahreswert (1.436 Mio. €) steigen. Beide Segmente sollen hierzu beitragen. 2 Grundlagen des Konzerns 2.1 Geschäftsmodell des Konzerns METRO ist ein führender internationaler Spezialist für den Groß- und Lebensmittelhandel. An der Spitze des Unternehmens steht die METRO AG als zentrale Managementholding. Sie nimmt Aufgaben der Konzernführung wahr, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Controlling, Recht und Compliance. Zentrale Führungs- und Verwaltungsfunktionen für METRO Cash & Carry sind zudem fest in der METRO AG angesiedelt. Der Konzern besteht im Wesentlichen aus den Segmenten METRO Wholesale und Real. Im Großhandel ist METRO Cash & Carry weltweit mit 759 Großhandelsmärkten in 25 Ländern aktiv. Außerdem gehört zu diesem Segment das Belieferungsgeschäft (Food Service Distribution) mit dem METRO Lieferservice und u. a. den Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express. Real betreibt deutschlandweit 282 Hypermärkte. Darüber hinaus bündelt die 2015 gegründete Geschäftseinheit HoReCa Digital die Digitalisierungsinitiativen des Konzerns wie beispielsweise den METRO Accelerator powered by Techstars. Hier werden in 2 jeweils 3-monatigen Programmen Start-ups gefördert, die Digitalisierungslösungen in den Bereichen Hospitality und Retail entwickeln. Hinzu kommen u. a. die Servicegesellschaften METRO PROPERTIES, METRO LOGISTICS, METRO SYSTEMS, METRO ADVERTISING und METRO SOURCING. Sie übernehmen konzernweit übergreifende Dienstleistungen in den Bereichen Immobilien, Logistik, Informationstechnologie, Werbung und Beschaffung. scroll METRO im Überblick METRO Cash & Carry MAKRO Cash & Carry METRO Cash & Carry ist als eines der international führenden Unternehmen im Großhandel aktiv und betreibt unter den Marken METRO und MAKRO 759 Großhandelsmärkte in 25 Ländern Europas und Asiens. Zu den weltweit mehr als 21 Millionen gewerblichen Kunden zählen vor allem Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen, unabhängige Einzelhändler sowie Dienstleister und Behörden. Ihnen bietet das Unternehmen ein Produkt- und Lösungsangebot, das speziell auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist. Classic Fine Foods Pro à Pro Rungis Express METRO Lieferservice Im Bereich Food Service Distribution (FSD) ist METRO mit dem METRO Lieferservice sowie u. a. den Spezialisten Classic Fine Foods, Pro à Pro und Rungis Express weltweit präsent und stark positioniert. Classic Fine Foods ist ein asiatischer Belieferungsspezialist für Feinkost. Das Unternehmen beliefert Premiumkunden wie 5-Sterne-Hotels und Premiumrestaurants in Asien und im Mittleren Osten. Pro à Pro verstärkt den Bereich seit Februar 2017 und beliefert gewerbliche Kunden in ganz Frankreich, insbesondere die Betriebsgastronomie, Kantinen und die Systemgastronomie. Rungis Express ist ein bedeutender deutscher Premium-Lebensmittellieferant, vor allem für HoReCa-Kunden. HoReCa Digital Die Digitalisierungsinitiativen des Konzerns bündelt die Geschäftseinheit HoReCa Digital. Hierzu gehört u. a. der METRO Accelerator powered by Techstars. Unter dem Dach des Start-up-Netzwerks werden internationale Gründerteams bei der Entwicklung von digitalen Lösungen für den HoReCa- und den Retail-Bereich unterstützt. Real Real ist ein innovatives Unternehmen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel und zählt dort mit 282 Märkten zu den führenden Hypermarkt-Betreibern. Die Hypermärkte zeichnen sich durch ein Angebot von rund 80.000 Artikeln aus – mit einem großen Anteil an hochwertigen Frischeprodukten und einem attraktiven Non-Food-Sortiment. Außer im stationären Einzelhandel ist das Unternehmen auch im Onlinevertrieb aktiv. Mit der Integration des Marktplatzes Hitmeister unter Real.de hat Real das Onlinesortiment seit Februar 2017 stark erweitert und bietet ein sehr großes Produktangebot. scroll STANDORTPORTFOLIO NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN zum Stichtag 30.9. METRO Wholesale1 Real METRO 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Deutschland 106 104 285 282 391 386 Belgien 16 16 16 16 Frankreich 94 97 94 97 Italien 49 50 49 50 Niederlande 17 17 17 17 Österreich 12 12 12 12 Portugal 10 10 10 10 Spanien 37 37 37 37 Westeuropa (ohne Deutschland) 235 239 235 239 Bulgarien 11 11 11 11 Kasachstan 6 6 6 6 Kroatien 9 9 9 9 Moldawien 3 3 3 3 Polen 30 30 30 30 Rumänien 30 30 342 30 Russland 89 89 89 89 Serbien 10 9 10 9 Slowakei 6 6 6 6 Tschechien 13 13 13 13 Türkei 32 33 32 33 Ukraine 32 31 32 31 Ungarn 13 13 13 13 Osteuropa 284 283 2882 283 China 86 90 86 90 Indien 23 24 23 24 Japan 9 10 9 10 Pakistan 9 9 9 9 Asien 127 133 127 133 International 646 655 6502 655 METRO 752 759 285 282 1.0412 1.041 1 Die Standorte und Länder von Classic Fine Foods sowie auch die Standorte von Pro à Pro und Rungis Express wurden in der Tabelle nicht dargestellt, da es sich um Depots sowie Läger handelt und hier nur Verkaufsstandorte gezählt werden. 2 Inklusive 4 Standorten bei Sonstige. 2.2 Steuerungssystem Die konsequente Ausrichtung unseres Unternehmens auf den Mehrwert für den Kunden spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wider. Vorrangiges Ziel ist es, den Unternehmenswert durch die strategische Fokussierung auf den Kundenmehrwert nachhaltig zu steigern. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle der Geschäftstätigkeiten setzt METRO daher wertorientierte Kennzahlen ein. Im Mittelpunkt unserer operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Unser Fokus richtet sich dabei auf Wachstum (Umsatz), operative Ertragskraft (EBIT bzw. EBITDA) und einen optimierten Kapitaleinsatz. Die bedeutsamsten Kennzahlen für METRO im Geschäftsjahr 2016/17 sind Umsatzwachstum und EBIT vor Sonderfaktoren. Als Sonderfaktoren werden Geschäftsvorfälle bzw. ein Bündel gleichartiger Geschäftsvorfälle klassifiziert, die nicht regelmäßig anfallen, sich in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen, und die Geschäftstätigkeit in ihrer Aussagekraft signifikant beeinflussen. Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 richtet sich unser Fokus verstärkt auf EBITDA anstelle von EBIT. Zudem wird die Berichterstattung zu Sonderfaktoren eingestellt, da die Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Transformation weitestgehend abgeschlossen sind. Die steuerungsrelevanten Kennzahlen werden grundsätzlich entsprechend den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Kennzahlen des Konzernabschlusses ermittelt. Im Einzelnen sind das Umsatzwachstum, Ergebnis je Aktie, Periodenergebnis sowie Cashflow vor Finanzierungstätigkeit. Darüber hinaus wird METRO mit alternativen Leistungskennzahlen gesteuert, im Einzelnen mit flächenbereinigtem Umsatzwachstum in Landeswährung, EBIT vor Sonderfaktoren, EBITDA vor Sonderfaktoren (ab 2017/18 aufgrund der Einstellung der Sonderfaktorenberichterstattung EBIT berichtet und EBITDA berichtet), Investitionen, Nettobetriebsvermögen, Nettoverschuldung, Free Cash Flow bzw. Free Cash Flow Conversion und Return on Capital Employed (RoCE). Wir sind der Ansicht, dass diese alternativen Kennzahlen unseren Stakeholdern zusätzliche nützliche Informationen über die zugrunde liegende Geschäftsentwicklung und die derzeitige Position von METRO vermitteln und unterstützend für die Analyse der Leistungsfähigkeit von METRO herangezogen werden können. Diese alternativen Kennzahlen werden stetig und einheitlich ermittelt, sodass eine geschäftsjahresübergreifende Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie sind jedoch nicht nach IFRS definiert und somit nicht direkt mit Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen demnach keinen Ersatz für Kennzahlen nach IFRS dar. Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass die Kennzahl EBIT im Geschäftsjahr 2017/18 nicht länger Gegenstand des Prognoseberichts, jedoch weiterhin eine steuerungsrelevante Kennzahl ist. An ihre Stelle tritt das EBITDA. Grundlage hierfür sind die Vorgaben des Deutschen Rechnungslegungs Standards 20 (DRS 20), nach dem ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Die Prognose erfolgt hierbei regelmäßig basierend auf der zum Prognosezeitpunkt aktuellen Konzernstruktur. Steuerungskennzahlen der Ertragslage Wir weisen das Umsatzwachstum als elementare Steuerungsgröße des operativen Geschäfts sowohl als Gesamtumsatz in Euro und in Landeswährung als auch flächenbereinigt in Landeswährung aus. Anpassungen der Konzernstruktur werden als Portfoliomaßnahmen gesondert erläutert. Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft. Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens 1 Jahr vergleichbare Historie vorweisen. Demnach sind Umsätze von Standorten, die im Berichtsjahr bzw. im Vergleichsjahr neu eröffnet oder geschlossen worden sind, aus der Betrachtung auszuschließen. Zudem werden Umsätze von Standorten ausgeschlossen, sofern deren Geschäftsbetrieb beispielsweise durch eine Veränderung der Verkaufsfläche infolge von Umgestaltungen oder sonstigen Konzeptveränderungen substanziell beeinflusst wurde oder sofern die Umsätze anderen wesentlichen externen Verzerrungen unterliegen. Belieferungsumsatzerlöse sind im flächenbereinigten Umsatzwachstum enthalten, sofern der Standort Teil des betrachteten Panels ist bzw. das Lager nicht hauptsächlich neue Kunden beliefert. Onlineumsätze sind grundsätzlich im flächenbereinigten Umsatzwachstum enthalten. Umsatzerlöse aus erworbenen Unternehmen werden im flächenbereinigten Umsatzwachstum erfasst, nachdem das Unternehmen ein ganzes Geschäftsjahr unter unserer Leitung betrieben worden ist. Um die operative Entwicklung besser beurteilen zu können, informiert sich der Vorstand regelmäßig auch über die Treiber der Umsatzentwicklung, wie etwa das Belieferungs- oder das Onlinegeschäft. • Erläuterungen der Sonderfaktoren finden sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Ertragslage. Zweite wichtige Steuerungskennzahl neben dem Umsatzwachstum wird ab dem Geschäftsjahr 2017/18 das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen, um die Transparenz der operativen Leistungsfähigkeit von METRO weiter zu erhöhen. Die Entwicklung von Immobilien und die Realisierung von Desinvestitionserträgen bleiben dabei weiterhin zentraler Bestandteil der Immobilienstrategie unseres Unternehmens. Das Ergebnis je Aktie sowie das Periodenergebnis zählen ebenso zu unseren Steuerungskennzahlen. Diese integrieren das Steuer- und Finanzergebnis in die Steuerung der Ertragslage und unterstützen die Beurteilung der Ertragslage aus Perspektive der Anteilseigner. • Detaillierte Informationen zu diesen Kennzahlen finden sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Ertragslage. Steuerungskennzahlen der Finanz- und Vermögenslage Die Steuerung der Finanz- und Vermögenslage des METRO Konzerns dient dem Ziel, die Liquidität der Konzerngesellschaften nachhaltig sicherzustellen und deren Finanzierungsbedarf kostengünstig zu decken. • Eine umfassende Darstellung der Finanz- und Vermögenslage findet sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Finanz- und Vermögenslage. Zu den Steuerungskennzahlen zählen die Investitionen, die aggregiert für die Gruppe, aber auch separat nach Vertriebslinien geplant und berichtet werden. Der Vorstand nimmt zudem eine differenzierte Betrachtung verschiedener Investitionen (z. B. Expansion, Belieferung, IT/Digitalisierung, Modernisierungen und Umbauten) hinsichtlich einer Steigerung des Kundennutzens und des Unternehmenswerts von METRO vor. Als Investitionen sind Zugänge zu langfristigen Vermögenswerten und Finanzierungsleasing gemäß Konzernabschluss nach IFRS mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steuerforderungen definiert. Neben dem Fokus auf Investitionen stellen regelmäßige Analysen des Nettobetriebsvermögens die Konzentration auf das operative Geschäft und einen optimierten Kapitaleinsatz sicher. Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens ergibt sich aus den Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der in der Position Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte enthaltenen Forderungen an Lieferanten. Darüber hinaus enthält sie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. • Die detaillierte Zusammensetzung des Nettobetriebsvermögens findet sich im Anhang – Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Die Investitionen und das Nettobetriebsvermögen beeinflussen nicht ausschließlich Kundennutzen und Unternehmenswert, sondern haben auch Auswirkungen auf den Verschuldungsgrad und die Finanzlage. Darüber hinaus werden die Nettoverschuldung und der Cashflow vor Finanzierungstätigkeit als Steuerungsgrößen zur Sicherung der Liquidität und Optimierung der Kapitalstruktur angewendet. Die Nettoverschuldung wird ermittelt durch Saldierung der Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnissen mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gemäß Bilanz sowie den Geldanlagen. Geldanlagen umfassen Guthaben bei Kreditinstituten mit Restlaufzeiten von über 3 bis einschließlich 12 Monaten sowie geldmarktnahe Anlagen, die nicht als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente klassifiziert werden, wie z. B. kurzfristig veräußerbare Schuldtitel und Anteile an Geldmarktfonds. Zudem wird die Free Cash Flow Conversion als Maß für die Fähigkeit der Gruppe, das erwirtschaftete Ergebnis in Zahlungsmittelzuflüsse zu übersetzen, analysiert. Die Free Cash Flow Conversion bildet dabei das Verhältnis zwischen Free Cash Flow und EBITDA ab. Der Free Cash Flow ist wiederum definiert als EBITDA abzüglich Investitionen (exklusive Unternehmensakquisitionen und Verlängerung von Finanzierungsleasing) zuzüglich der Veränderung des Nettobetriebsvermögens. • Eine detaillierte Beschreibung dieser Kennzahlen findet sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Finanz- und Vermögenslage. Wertorientierte Kennzahlen Da das Steuerungssystem von METRO stark auf den Unternehmenswert ausgerichtet ist, beinhaltet es auch wertorientierte Kennzahlen, wie beispielsweise den Return on Capital Employed (RoCE), der auf den bereits genannten operativen Steuerungsgrößen aufbaut. • Eine ausführliche Beschreibung dieser Kennzahlen findet sich im Kapitel 3 Wirtschaftsbericht – 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – Ertragslage. 2.3 Innovationsmanagement Als Handelsunternehmen stellt METRO keine eigenen Produkte her und betreibt folglich keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne. Im Rahmen unseres Innovationsmanagements verfolgen wir vielmehr das Ziel, den Lebensmittel- und Gastronomiesektor auf eine neue Ebene zu heben und die einmaligen Chancen zu nutzen, die sich aus der Digitalisierung der gesamten Branche ergeben. Um für unsere Kunden relevant zu bleiben, wollen wir ihnen den bestmöglichen Service bieten. Das bedeutet, wir schaffen bessere und nachhaltigere Erlebnisse für unsere Kunden an allen Berührungspunkten – im Markt, bei der Warenauslieferung oder im E-Commerce ebenso wie in Apps, die wir entwickeln, oder bei Serviceleistungen für den kundeneigenen Gebrauch. Darüber hinaus optimieren wir auch interne Arbeitsprozesse. Bei der Entwicklung digitaler Innovationen konzentrieren wir uns deshalb auf 3 unterschiedliche Bereiche: kundenorientierte Lösungen, nutzerzentrierte Lösungen und Lösungen für das eigene Geschäft unserer Kunden. Alle 3 Entwicklungsbereiche bilden einen ineinandergreifenden Innovationsprozess und unterstützen einerseits unser Kerngeschäft – Märkte, E-Commerce, Belieferung und Trader-Franchise-Modell – mit länderspezifisch unterschiedlichen Anforderungen und andererseits auch unsere Kunden mit Serviceleistungen. Im Bereich der kundenorientierten Lösungen arbeiten wir beispielsweise bei METRO Cash & Carry Frankreich eng mit unseren Kunden zusammen und entwickeln gemeinsam ein neues Marktformat. Dazu setzen wir Virtual Reality in der Entwicklungsphase ein. Ein weiteres Beispiel ist die stetige Verbesserung des Bezahlvorgangs als zentraler Faktor für die Kundenzufriedenheit. Hier testen wir gemeinsam mit Kunden und Mitarbeitern Self-Scanning- und Self-Checkout-Lösungen und optimieren diese. Im Bereich der nutzerzentrierten Innovationen für interne Anwender arbeiten wir stetig daran, das Angebot unserer IT-Lösungen – extern wie intern – zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise im Bereich Food Service Distribution ein innovatives Onlinebestellsystem sowie Apps für Kundenmanager und Fahrer. Darüber hinaus entwickeln wir als Serviceleistung auch Lösungen für unsere Kunden in ihrem eigenen Geschäft. Denn wenn wir ihnen helfen, erfolgreicher zu sein, werden auch wir davon profitieren. HoReCa Digital Eine Kernzielgruppe unseres Großhandelsgeschäfts sind unabhängige Unternehmer aus dem Bereich Hotels, Restaurants und Caterer (HoReCa). Die Hospitality-Branche steht zunehmend unter Druck, sich dem stetig wandelnden Lebensstil ihrer Kunden anzupassen. Diese haben digitale Technologien längst in ihren Alltag integriert und möchten deren Vorteile z. B. auch dann nutzen, wenn es um einen Restaurantbesuch geht. Doch viele Gastronomen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Das ist auch METRO durch jahrelange Geschäftsbeziehungen zu Millionen von selbstständigen Unternehmern bewusst. Diese müssen technologieaffiner werden und sich digitaler aufstellen, um wirtschaftlich zu überleben und auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Mit dem Ziel, den digitalen Wandel in der Hospitality-Branche zu unterstützen, haben wir 2015 die neue Geschäftseinheit HoReCa Digital gegründet. Mit unserem international tätigen Team arbeiten wir an folgenden Initiativen: • Entwicklung digitaler Lösungen für die Gastronomie; • Ausbau effizienter Vertriebskanäle (Lead Generation) für eigene digitale Lösungen und digitale Lösungen von Partnerunternehmen (Start-ups); • Start-up-Förderung durch METRO Accelerator Programme; • Investitionen in relevante Start-up-Unternehmen; • Food-Tech und Food-Innovation; • Community-Bildung, Erfahrungsaustausch und Beobachtung von Trends in der Hospitality-Branche. Entwicklung digitaler Lösungen für die Gastronomie Kleine unabhängige Unternehmer haben meistens keine zeitlichen und finanziellen Ressourcen, um sich mit der Digitalisierung auseinanderzusetzen. Wir kennen den Alltag von Gastronomen gut und entwickeln gezielt einfache digitale Produkte, die wenig Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Z. B. ermöglichen wir es unseren Kunden, schnell und kostenfrei ihre eigene Website innerhalb von 5 Minuten zu erstellen. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben rund 10.000 Kunden dieses Angebot genutzt. Ein weiteres Praxisbeispiel ist das Gastrocockpit – ein übersichtliches Steuerungstool für die Gastronomie. Es zeigt die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen, beispielsweise Umsatz (pro Tag, pro Woche, pro Monat), Tischanalyse und Gewinnschwelle, auf einen Blick. Darüber hinaus analysiert und veranschaulicht das Tool die Kassendaten und bezieht dabei auch Feiertage, Wetterdaten und individuelle Parameter, wie z. B. Kosten, mit ein. Über die Webapplikation können die Daten überall und zu jeder Zeit abgerufen werden. Analysen und intelligente Prognosen helfen, Abläufe zu optimieren, Kosten zu sparen und Umsätze zu steigern. Der Gastronom kann gezielt agieren, statt wie bisher auf Situationen zu reagieren, und hat dadurch mehr Zeit für das Wesentliche: den Kundenservice. Ausbau effizienter Vertriebskanäle Ein weiteres Aktivitätsfeld unserer Geschäftseinheit HoReCa Digital ist es, den Aufbau von effizienten Vertriebskanälen zu unterstützen. Auf diese Weise bieten wir eigene digitale Lösungen an und helfen Start-ups, die jeweils passenden, meist digitalen Lösungen unabhängigen Unternehmern aus Gastronomie und Hotellerie zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, eigens auf den jeweiligen Bedarf des individuellen Unternehmers abgestimmte digitale Lösungen anzubieten und damit HoReCa-Kunden in ihrem operativen Geschäft zu unterstützen. Dadurch wollen wir die Beziehungen zu existierenden Kunden stärken und auch Kontakte zu neuen Kunden für METRO Cash & Carry aufbauen. Um herauszufinden, welche digitalen Produkte und Funktionen jeweils besonders hilfreich sind und inwieweit sie das Tagesgeschäft signifikant verbessern, haben wir mit HoReCa Digital Pilotprojekte in mehr als 500 Restaurants in Berlin, Paris, Barcelona, Mailand und Wien gestartet. Die Projekte sollen den Start-ups Erkenntnisse zu Benutzerverhalten und -präferenzen liefern und ihnen potenzielle Neukunden vermitteln. Start-up-Förderung durch METRO Accelerator Programme Gemeinsam mit dem US-amerikanischen Unternehmen Techstars organisieren und fördern wir seit 3 Jahren die Entwicklung innovativer digitaler Lösungen für unabhängige Unternehmer im Hospitality-Bereich und seit 2017 auch im Retail-Sektor. Ziel der Accelerator-Initiative ist die Förderung von innovativen Start-ups. Dazu gehört auch, die Chancen der Start-ups zu verbessern und Wachstumskapital professioneller Investoren zu erhalten. 2017 startete bereits das 3. Hospitality-Programm sowie das 1. Retail-Programm. Jeweils 10 internationale Teams bestreiten das 3-monatige Programm in Berlin. Unterstützt werden sie dabei von rund 100 Mentoren aus der Start-up-Szene, aus dem Investorenbereich und aus der Gastronomie bzw. dem Handel. HoReCa Digital investiert in die am Accelerator-Programm teilnehmenden Unternehmen. Bei den Teilnahme- und Investitionsentscheidungen unterstützt uns Techstars als Partner. Investitionen in relevante Start-up-Unternehmen Wir wollen die Digitalisierung der HoReCa-Branche beschleunigen und entsprechende Produkte und Services für die Zielgruppen leichter zugänglich machen. Deshalb investieren wir, häufig gemeinsam mit anderen professionellen Investoren, in Start-up-Unternehmen, die Lösungen für den HoReCa-Sektor entwickeln. Ziel ist es, an der Wertsteigerung dieser Unternehmen zu partizipieren. Eine Transformation des METRO Kerngeschäfts durch den Erwerb und die Integration dieser Unternehmen wird dagegen nicht angestrebt. Ein Team aus erfahrenen Experten managt die Investitionen. Es wird in seinen Entscheidungen von einem Investment-Committee unterstützt, das vom METRO Cash & Carry Geschäft getrennt ist. Die Investitionsstrategie fokussiert dabei die von METRO unabhängigen Wertsteigerungspotenziale. Darüber hinaus werden, wo sinnvoll und hilfreich, Möglichkeiten zur Wertsteigerung durch den Einsatz von METRO Ressourcen genutzt. Ein Beispiel dafür ist die METRO Sales Force, die ihre Kunden aktiv betreut und so die Kundennachfrage fördert. Im Geschäftsjahr 2016/17 beteiligte sich HoReCa Digital u. a. an dem dänischen Start-up Planday sowie an dem britischen Yoyo Wallet. Planday bietet Workforce-Management-Lösungen, die es Unternehmen ermöglichen, für die Dienstplanung von Papier und Bleistift auf einen schlanken digitalen Prozess umzusteigen. Dadurch lassen sich deutliche Zeit- und Ressourceneinsparungen erzielen. Yoyo Wallet bietet eine Kombination aus schnell und einfach anwendbaren Technologien für mobiles Bezahlen und mobiles Bestellen sowie für personalisierte Kundenbindungs- und Bonusprogramme. Die Anwendung wird durch eine Analytik- und Aktionsplattform für den Einzelhandel unterstützt. Food-Tech und Food-Innovation Die Food-Tech- und Food-Innovations-Abteilung von HoReCa Digital befasst sich mit Trends, Innovationen und neuen Lösungen der Lebensmittelbranche. Dabei sieht sich HoReCa Digital als Dolmetscher zwischen neuen Technologien, Lebensmittelkonzepten und Verbrauchern. Ob neue Anbautechnologien oder neue Ansätze für die Kreislaufwirtschaft – im Kontext digitaler Disruption und globaler Megatrends tauchen täglich neue Konzepte auf, die den Konsumenten nahegebracht und gemeinsam mit den jeweiligen Unternehmen validiert werden. Mithilfe verschiedener Programme ebnet HoReCa Digital jungen Start-ups den Weg in den Handel und entwickelt gemeinsam mit ihnen Strategien, um die Markttauglichkeit zu prüfen. Kooperationen wie z. B. mit der Association for Vertical Farming, dem Schmiede.one AgTech Accelerator oder dem Inkubator der niederländischen Universität Wageningen ermöglichen uns einen frühen Zugang zu neuen Food-Tech-Ansätzen, die gemeinsam mit dem Einkauf, der Qualitätssicherung oder der Nachhaltigkeitsabteilung getestet und erprobt werden. Durch Community-Aktivitäten wie „Innovation in Retail“ und die „Rising Spoon“-Meetups schaffen wir ein Umfeld, in dem sich Gründer und Innovatoren über neueste Entwicklungen austauschen und von frischen Ideen inspirieren lassen können. Ziel ist es, nicht nur mit Visionären an einem Tisch zu sitzen, sondern auch mit ihnen gemeinsam die Zukunft agil zu gestalten. Erfahrungsaustausch und Beobachtung von Trends in der Hospitality-Branche Erfahrungsaustausch und Community-Building in der HoReCa-Branche fördern wir durch die im Februar 2016 gestartete Kooperation mit der Ecole hôtelière de Lausanne (EHL). Gemeinsam haben wir den Lehrstuhl für digitale Innovation in den Bereichen Hotel, Restaurant und Catering gegründet. Ziel des „METRO Chair of Innovation“ ist es, die Digitalisierung im HoReCa-Sektor in Schlüsselmärkten wie Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Japan zu erforschen und die Lehre auszubauen. Darüber hinaus setzt HoReCa Digital auf gezielte Social-Media-Aktivitäten – etwa für die Finalisten des METRO Accelerator powered by Techstars –, um die Onlinereputation des Unternehmens zu stärken und digitale Lösungen für Gastronomie und Hotellerie voranzubringen. 2.4 Nachhaltigkeitsmanagement 2015 haben die Vereinten Nationen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) ausgerufen. Eine konkrete globale Agenda unterstützt Regierungen, Unternehmen, aber auch Privatpersonen dabei, die insgesamt 17 Ziele und somit eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene zu erreichen. METRO versteht sich als Teil der Gesellschaft und trägt zu deren Wertschöpfung und damit zur Erreichung der SDGs bei. Als Unternehmen sind wir dafür verantwortlich, unsere ökonomischen Ziele über gesetzliche Vorgaben hinaus mit den gesellschaftlichen Anforderungen sowie denen unserer Kunden, Mitarbeiter, Investoren und Partner in Einklang zu bringen. Dabei gilt es, die Grenzen zu berücksichtigen, die uns Mensch und Umwelt vorgeben. Für uns bedeutet Nachhaltigkeit mehr als eine Konzentration auf ökologische und soziale Themen. Nachhaltigkeit umfasst jeden einzelnen Aspekt unseres Handelns und ist fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Wir denken und handeln über das Morgen hinaus. Für unsere Mitarbeiter wollen wir dauerhaft ein attraktiver Arbeitgeber mit Perspektive sein und für unsere Kunden ein zuverlässiger und serviceorientierter Systempartner. Für den langfristigen Erfolg unserer Kunden stellen wir unser Wissen, unsere Produkte und unsere Lösungen zur Verfügung. Dies bedeutet für unsere Geschäftstätigkeit, Mehrwert zu schaffen und gleichzeitig belastende Auswirkungen zu verringern. So werden wir nachhaltig in allem, was wir tun. Das ist unser Anspruch. Damit tragen wir dazu bei, dass der Lebensmittel- und Gastronomiesektor auch in Sachen Nachhaltigkeit auf eine neue Ebene gehoben wird. Verankerung von Nachhaltigkeit Um unserem Anspruch gerecht zu werden, haben wir Nachhaltigkeit strategisch in unserem Kerngeschäft verankert. Dies gewährleisten wir durch unser METRO Nachhaltigkeitskomitee und seine Gremien. Außerdem passen wir relevante Geschäftsprozesse und Entscheidungsabläufe an und binden unsere Mitarbeiter ein. Unser Ziel ist es, dass jeder Einzelne die Bedeutung von Nachhaltigkeit für sich und sein berufliches Umfeld erkennt und sein individuelles Verhalten entsprechend daran ausrichtet. Denn METRO kann das Thema von oben treiben, aber alle im Unternehmen müssen es tragen. • Weitere Informationen zur nachhaltigkeitsbezogenen Ansprache der Mitarbeiter finden sich online unter www.metroag.de/verantwortung. Allgemeine Informationen zum Thema Mitarbeiter finden sich im Kapitel 2.5 Mitarbeiter des vorliegenden METRO Geschäftsberichts. scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen VERANKERUNG VON NACH- HALTIGKEIT IM UNTERNEHMEN METRO macht Nachhaltigkeit systematisch zum Bestandteil ihrer Arbeit. Kontinuierliche Implementierung des Themas innerhalb der Geschäftsprozesse (fortlaufend): METRO stellt u. a. Richtlinien auf und berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte bei Entscheidungsfindungen. Z. B. investieren wir jährlich zwischen 20 und 25 Mio. € in Energiesparmaßnahmen. Eine monetäre Bewertung von CO2-Emissionen fließt dabei in die Entscheidung über Investitionsanträge mit ein. Schärfung des Bewusstseins der Mitarbeiter in Bezug auf nachhaltiges Verhalten. Fortentwicklung von Nachhaltigkeitskampagnen. – METRO erstellt und verbreitet fortlaufend interne und externe Kommunikationsmaterialien zum Thema „METRO und Nachhaltigkeit“. Z. B. haben wir am 22. März 2017 in der Zentrale in Düsseldorf sowie in 20 METRO Ländern den UN-Weltwassertag gefeiert. Diesen und andere wichtige internationale Nachhaltigkeitstage wollen wir künftig jährlich in den Zentralen sowie den Märkten in den Fokus stellen. – Wir führen Workshops zum Thema Nachhaltigkeit innerhalb unseres Unternehmens durch, insbesondere in den Landesgesellschaften. – Wir veranstalten regelmäßig Nachhaltigkeitsevents, wie z. B. eine Nachhaltigkeitswoche in der Hauptzentrale und Nachhaltigkeitstage in 16 METRO Cash & Carry Landesorganisationen. – Zudem stellen wir in der jährlichen Mitarbeiterumfrage METRO Voice auch eine Nachhaltigkeitsfrage. An der Umfrage nehmen 25 METRO Cash & Carry Landesorganisationen, 10 Servicegesellschaften und die METRO AG teil. Im Berichtsjahr waren 82 % aller teilnehmenden Mitarbeiter davon überzeugt, für ein umweltbewusst und sozial verantwortlich handelndes Unternehmen zu arbeiten. Integration des Themas Nachhaltigkeit in bestehende Trainingsprogramme (teilweise erfolgt). – Bereits zum 3. Mal in Folge haben wir das METRO Sustainable Leadership Program durchgeführt, um bei unseren Führungskräften das Nachhaltigkeitsbewusstsein zu stärken. – Zudem betten wir Nachhaltigkeitsaspekte in das neue Programm zur Führungskräfteentwicklung, Lead & Win, ein. Die Erläuterungen zu den Symbolen finden sich auf Seite 66. Nachhaltigkeitsmanagement Das Nachhaltigkeitsmanagement dient dazu, Nachhaltigkeit im Kerngeschäft systematisch und strukturell zu verankern und dabei Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen sowie umwelt- und sozialbezogenen Aspekten effizient und lösungsorientiert zu berücksichtigen. Es ist eng verbunden mit unserem Risiko- und Chancenmanagement. Der Vorstand kann so mögliche Abweichungen von den Nachhaltigkeitszielen, also Risiken und Chancen, systematisch identifizieren, bewerten und steuern. • Weitere Informationen zum Risiko- und Chancenmanagement finden sich im Kapitel 5 Risiko- und Chancenbericht. Das METRO Nachhaltigkeitskomitee stellt die strategischen Weichen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsleistung des Gesamtunternehmens und entwickelt Zielvorgaben für zentrale Themen. Der Runde Tisch zur Unternehmensverantwortung bildet die Schnittstelle zwischen der strategischen und der operativen Dimension der Nachhaltigkeit. Das Gremium bereitet Entscheidungen des Nachhaltigkeitskomitees vor und unterstützt dabei, diese umzusetzen. Die Vertriebslinien sind auf operativer Ebene dafür verantwortlich, spezifische Ziele und Maßnahmen zu definieren, sie im Tagesgeschäft umzusetzen sowie die Zielerreichung nachzuhalten. Über den Runden Tisch berichten sie dem Nachhaltigkeitskommitee über ihre Fortschritte. Die Maßnahmen, die METRO im Bereich Nachhaltigkeit umsetzt, bewerten unsere Anspruchsgruppen u. a. im Rahmen von Ratings. Diese Bewertungen sind eine wichtige Motivation und ein Managementinstrument für uns, weil sie uns Fortschritte und Verbesserungspotenziale in unserem Handeln aufzeigen. Oekom Corporate Rating verlieh METRO im September 2017 den Prime Status C+ (Skala D– bis A+). Darüber hinaus sind wir im Geschäftsjahr 2016/17 zum dritten Mal in Folge Branchenbester in den international bedeutenden Nachhaltigkeitsindizes Dow Jones Sustainability World und Europe. Im CDP Climate Scoring sowie im CDP Water Scoring wurde METRO im Oktober jeweils mit einem Score A– (Skala F bis A) ausgezeichnet. Verantwortungsbereiche In der Definition unserer Verantwortungsbereiche und Schwerpunktthemen verlassen wir uns nicht allein auf die unternehmensinterne Perspektive. Wir nehmen auch am wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Diskurs teil, arbeiten mit externen Anspruchsgruppen zusammen und orientieren uns an der Agenda zur Erfüllung der SDGs. Dadurch gelingt es uns frühzeitig, die unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf unser Handeln zu identifizieren. Unter Berücksichtigung der Innen- und Außensicht legen wir die für unser Nachhaltigkeitsengagement relevanten Bereiche und Themen fest. So schaffen wir eine Grundlage, um strategische Ziele abzuleiten und konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Die ehemalige METRO GROUP hat erstmals 2016 eine Stakeholderumfrage durchgeführt, die in ihrer Aussagekraft auch für METRO gültig ist. Sie hilft, die Relevanz der identifizierten Themen zu überprüfen, und fließt in die vereinfachte Wesentlichkeitsanalyse des Geschäftsjahres 2016/17 ein. Diese ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr insbesondere aus dem intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern, den wir im Rahmen von METRO unboxed geführt haben, einer aktualisierten Desktop- sowie Medienanalyse sowie dem Stakeholderdialog über das E-Mail-Postfach des Bereichs Nachhaltigkeit der METRO AG. Im Ergebnis weicht die Bewertung der Themen von „nicht wesentlich“ bis „sehr wesentlich“ nicht maßgeblich von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse aus dem letzten Jahr ab. Mit unserem Nachhaltigkeitsengagement fokussieren wir uns auf die Bereiche der Wertschöpfungskette und die Berührungspunkte mit der Gesellschaft, in denen unser Einfluss am größten ist. Deshalb haben wir folgende Verantwortungsbereiche für uns identifiziert: • Engagement für die Mitarbeiter • Nachhaltiger Geschäftsbetrieb • Nachhaltige Beschaffung und Sortimentsgestaltung • Nachhaltiger Konsum • Gesellschaftliches Engagement Im Folgenden geben wir einen Überblick über Schwerpunktthemen, mit denen wir uns in den einzelnen Verantwortungsbereichen auseinandersetzen. Indem wir Nachhaltigkeit in den Strategieprozess unserer Vertriebslinien integrieren, ergeben sich weitere spezifische Schwerpunkte auf operativer Ebene. Eine aktuelle Übersicht von Beispielen aus den Landesgesellschaften von METRO Cash & Carry sowie Real sind im METRO Corporate Responsibility Fortschrittsbericht 2016/17 zu finden. • Weitere Informationen und Kennzahlen zum Thema Nachhaltigkeit auf Unternehmens- und Vertriebslinienebene finden sich unter www.metroag.de/cr-fortschritt-2016-17. Engagement für die Mitarbeiter Entscheidend für den Erfolg von METRO und ihren Vertriebslinien sind unsere mehr als 150.000 Mitarbeiter. Sie sorgen durch ihren Einsatz und ihre Entscheidungen im täglichen Geschäft dafür, dass wir Mehrwert für unsere Kunden und die Gesellschaft generieren. Im Sinne unserer nachhaltigen Unternehmensführung sehen wir es als unsere Aufgabe an, ein attraktives, faires und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten. Dabei verfolgen wir den Ansatz, die Individualität unserer Mitarbeiter wertzuschätzen, sie in ihrer Vielfältigkeit zu fördern und in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Auf diese Weise unterstützen wir sie dabei, unsere Unternehmensstrategie erfolgreich und nachhaltig umzusetzen. • Ein vollständiger Überblick über das Engagement für unsere Mitarbeiter und die Personalpolitik von METRO sowie damit verbundene Kennzahlen findet sich im Kapitel 2.5 Mitarbeiter. Nachhaltigkeitsrelevante Mitarbeiterkennzahlen veröffentlichen wir darüber hinaus online in unserem METRO Corporate Responsibility Fortschrittsbericht 2016/17 unter www.metroag.de/cr-fortschritt-2016-17/mitarbeiter. Nachhaltiger Geschäftsbetrieb Wir sind darauf angewiesen, verantwortlich mit dem Verbrauch von Energie und anderen natürlichen Ressourcen umzugehen. Ihr Einsatz beeinflusst unsere Betriebskosten und kann negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, beispielsweise durch den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Unser Ziel ist es, die aus unserem Geschäftsbetrieb resultierenden klimarelevanten Emissionen zu verringern und unseren Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dazu setzen wir auf bewusste Energienutzung und auf Investitionen, um unsere Energieeffizienz zu steigern. Durch gezielte Maßnahmen senken wir sowohl unseren Bedarf als auch unsere Kosten. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir u. a. im Rahmen des Energieeinsparprogramms von METRO Cash & Carry 18,2 Mio. € investiert – vor allem, um LED- und andere effiziente Beleuchtungsanlagen sowie geschlossene Kühlmöbel in den Großmärkten zu installieren und zusätzlich erneuerbare Energien zu erschließen. Dadurch wollen wir jährlich mehr als 4,6 Mio. € einsparen. Zudem achten wir auf verantwortungsbewusstes Ressourcenmanagement, z. B. in den Bereichen Logistikflotte, Kühlmittel und Papier, sowie ein nachhaltiges Gebäudemanagement. So haben wir weiter in die Umstellung von Kälteanlagen auf natürliche Kühlmittel investiert und in Jinan, China, unseren 2. Greenstore eröffnet. Weitere Schwerpunktthemen in Bezug auf einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb sind die Vermeidung von Abfällen, die Weiterverwertung von Ressourcen und deren Rückgewinnung durch Recycling. Insbesondere die Reduzierung von Lebensmittelverlusten ist für das operative Geschäft von METRO von großer Bedeutung. Jedes Lebensmittel, das nicht verzehrt, sondern aussortiert oder weggeworfen wird, steht gleichermaßen für wirtschaftliche, soziale und ökologische Verschwendung. Aus diesem Grund hat sich METRO im Rahmen der Resolution zur Lebensmittelverschwendung des Consumer Goods Forum (CGF) verpflichtet, bis 2025 die im Handel anfallenden Lebensmittelverluste um 50 % zu reduzieren. Status Klimaschutzziel Von Oktober 2016 bis September 2017 verursachte METRO pro Quadratmeter Verkaufsfläche 296 kg CO2-Äquivalente. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 299 kg. Unser Ziel ist es, diese Emissionen bis zum Jahr 2030 auf 184 kg zu senken. Dafür setzen wir vor allem auf einen geringeren Energieverbrauch und weniger Kältemittelemissionen. scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen NACHHALTIGER GESCHÄFTSBETRIEB METRO reduziert ihre Treibhausgasemissionen um 50 % von 364 kg CO2e/m2 im Jahr 2011 auf 184 kg CO2e/m2 im Jahr 2030. Energy-Saving Programme: Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz und in erneuerbare Energien. Energy Awareness Programme: Stärkung des Bewusstseins zum Umgang mit Energie. F-Gas Exit Programme: Investitionen zur Reduzierung der Emissionen aus Kälteanlagen. METRO hat sich im Rahmen der Resolution zur Lebensmittelver- schwendung des Consumer Goods Forum verpflichtet, bis 2025 Lebensmittelverluste, die im eigenen Geschäftsbetrieb anfallen, im Vergleich zu 2016 um 50 % zu reduzieren. Etablierung einer Waste Arbeitsgruppe im Rahmen der Operations Federation. Prüfung der Implementierung des Food Loss and Waste Protocol in einem Pilotland. Die Erläuterungen zu den Symbolen finden sich auf Seite 66. Nachhaltige Beschaffung und Sortimentsgestaltung Unser Anspruch ist es, Produkte zu beschaffen, die hochwertig, sicher und sozial wie ökologisch unbedenklich sind. Auf dieser Basis können wir unsere Sortimente verantwortungsbewusst gestalten. Zudem sind wir als Handelsunternehmen darauf angewiesen, dass Ressourcen langfristig verfügbar sind. Denn diese Rohstoffe sind nötig, um die von uns angebotenen Produkte und deren Verpackung herzustellen. Deshalb orientieren wir uns an unserer konzernweiten und produktübergreifenden Einkaufspolitik für nachhaltige Beschaffung. Mit ihr haben wir die Basisanforderungen an ein nachhaltiges Lieferketten- und Beschaffungsmanagement definiert. Zugleich bündelt unsere Einkaufspolitik verschiedene Richtlinien, die sich mit spezifischen Fragestellungen einzelner Produkt- bzw. Rohstoffkategorien befassen. Indem wir solche Richtlinien für den nachhaltigen Einkauf erarbeiten und umsetzen, stärken wir unsere Beschaffungswege und tragen dazu bei, die Nachhaltigkeit unserer Produkte und somit unseres Sortiments zu verbessern. scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen NACHHALTIGE BESCHAFFUNG UND SORTIMENTS-GESTALTUNG METRO hat sich in einer unternehmensweit geltenden Leitlinie zum nachhaltigen Fischeinkauf verpflichtet. METRO Cash & Carry hat sich 2016 zum Ziel gesetzt, bis 2020 80 % der 12 wichtigsten Fisch- und Meeresfrüchte-artikel nachhaltig einzukaufen. Positionierung von METRO sowie aktiver Austausch mit Experten zum Thema: METRO engagiert sich in diversen externen Gremien und Partnerschaften wie der Global Sustainable Seafood Initiative (GSSI), dem North Atlantic Seafood Forum (NASF), dem World Economic Forum (WEF) und dem Marine Stewardship Council (MSC) für nachhaltige Fischerei. Im Juli 2017 unterzeichnete METRO z. B. die Tuna 2020 Traceability Declaration. Zudem finden Nachhaltigkeitsworkshops in den METRO Cash & Carry Landesorganisationen statt. Ziel ist es, pro Land einen konkreten Implementierungsplan zu erstellen. METRO hat sich in einer unternehmensweit geltenden Leitlinie zum nachhaltigen Einkauf von Produkten mit Palmöl verpflichtet. METRO Cash & Carry hat sich 2012 zum Ziel gesetzt, bis 2020 100 % seiner Eigenmarkenartikel mit Palmöl nachhaltig einzukaufen. Durchführung von Nachhaltigkeitsworkshops in den METRO Cash & Carry Landesorganisationen: Ziel ist es, pro Land einen konkreten Implementierungsplan zu erstellen. Kroatien, Polen und Italien haben bereits das reine Palmöl vollständig auf nachhaltig zertifiziertes Palmöl umgestellt. Real hat seit 2015 100 % nachhaltiges Palmöl in sein Lebensmitteleigenmarken-Sortiment aufgenommen. Im Berichtszeitraum hat Real das neue Ziel definiert, bis 2025 100 % des Palmöls für seine Lebensmitteleigenmarken gemäß der Zertifizierungsart „Segregation oder Identitätssicherung“ einzukaufen. Umfangreiche jährliche Lieferantenabfrage: Ziel ist es, die Verfügbarkeit bzw. den Einsatz von Palmöl bzw. Palmkernöl zu ermitteln, das gemäß „Segregation oder Identitätssicherung“ zertifiziert ist. METRO hat sich in einer unternehmensweit geltenden Leitlinie dazu verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Eigenmarkenverpackungen zu verbessern. Bis 2018 wird METRO Cash & Carry in den an dem Projekt teilnehmenden Landesorganisationen sowie im Global Own Brand Management – 10.000 Eigenmarkenverpackungen auf Optimierungspotenziale untersuchen, – Polyvinylchlorid (PVC)-Verpackungen – soweit technisch möglich – durch nachhaltigere Verpackungen ersetzen und – für 100 % der SIG- und Tetra-Pack-Getränke-kartons eine Zertifizierung gemäß FSC® (Forest Stewardship Council®) nachweisen. Untersuchung der Optimierungspotenziale: Dazu hat METRO das 5-R-Prinzip eingeführt: remove, reduce, reuse, renew und recycle. Überprüfung von Umweltauswirkungen von Verpackungen: Hier nutzt METRO Cash & Carry PIQET, ein System, mit dem sich der Lebenszyklus von Verpackungen analysieren lässt. Wissenstransfer und Best-Practice-Sharing: Hier führt METRO regelmäßig Verpackungsworkshops durch. 10 METRO Cash & Carry Landesorganisationen sowie das Global Own Brand Management haben sich landeseigene Zielgrößen gesetzt, um auf das Gesamtziel einzuzahlen. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden 15 % Verpackungsmaterialien eingespart. 83 % der Tetra-Pak- und SIG-Eigenmarkengetränkekartons waren im Geschäftsjahr 2016/17 FSC®-zertifiziert und 62 % aller Eigenmarkenverpackungen mit PVC wurden durch nachhaltigere Alternativen ersetzt. Real wird sukzessive – 100 % der Papier- und Kartonverpackungen seiner Lebensmitteleigenmarken auf FSC® und PEFC umstellen und – alle Eigenmarkenverpackungen auf Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Umweltauswirkungen (z. B. weniger Materialeinsatz, zertifizierte Materialien) überprüfen. Diverse Projekte zum Thema Verringerung der Verpackung sowie Tests für alternative Verpackungen im Obst-und-Gemüse-Bereich werden durchgeführt. Ein Ergebnis war etwa das Auslisten der Plastiktüte im Verkauf im Januar 2017. METRO Cash & Carry hat sich 2016 im Rahmen einer Leitlinie zum Ziel gesetzt, bis 2020 Eigenmarkenprodukte mit einem Holz- bzw. Papieranteil von mehr als 50 % ausschließlich aus legalen und nachhaltigen Quellen zu beschaffen. Durchführung von Nachhaltigkeitsworkshops in den METRO Cash & Carry Landesorganisationen mit dem Ziel, pro Land einen konkreten Implementierungsplan zu erstellen. Bereits seit 2015 nutzen wir in unserer Zentrale in Düsseldorf, Deutschland, 100 % Recyclingpapier. Ebenso sind 100 % der zentral beschafften Gartenmöbel, die wir als Eigenmarkenprodukte anbieten, heute schon FSC®-zertifiziert. Real will alle Eigenmarken bis 2020 auf 100 % nachhaltiges Holz und Papier umstellen. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 % des Gewichts dieser Rohstoffe in einem Produkt vorhanden sind. Alle Real Drucker- und Kopierpapiere sowie Hygienepapiere für den Eigenbedarf des Unternehmens werden zudem auf 100 % nachhaltiges Holz und Papier umgestellt. Außerdem wird Real Serviceverpackungen wie z. B. Einpackpapier an den Servicetheken bis 2020 auf 100 % nachhaltiges Holz und Papier umstellen. Involvierung der Real Lieferanten hinsichtlich des Ziels sowie Implementierung einer Zusatzvereinbarung für Lieferanten. Die Erläuterungen zu den Symbolen finden sich auf Seite 66. Unser Ziel ist es, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle sicherzustellen. Deshalb sind Sozialstandardsysteme ein wesentlicher Prozessbestandteil und gleichzeitig ein wichtiges Instrument. Sie helfen uns, etwaigen Risiken durch Verstöße vorzubeugen. Denn unverantwortliche Praktiken innerhalb der Lieferkette schädigen das Vertrauen in unser Handeln und somit auch unser Geschäft. Daher streben wir an, dass unsere Produzenten nach dem Standard der Business Social Compliance Initiative (BSCI) oder äquivalenten Standards auditiert werden. Das gilt für alle Produzenten in definierten Risikoländern (basierend auf der Bewertung der BSCI), in denen METRO SOURCING Importware herstellen lässt, und für Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken oder Eigenimporte aus den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Spielwaren und Hartwaren herstellen. Zum 30. September 2017 waren 1.218 Produzenten auditiert. Davon haben 89 % (1.080 Produzenten) das Audit bestanden. Produzenten, die das Audit nicht bestehen, haben innerhalb von 12 Monaten mit dem Folgeaudit eine Verbesserung nachzuweisen. Seit 1. Januar 2017 stellen METRO Cash & Carry und Real verschärfte Anforderungen an die Lieferanten: Neue Lieferanten werden nur aufgenommen, wenn sie zumindest ein akzeptables Auditergebnis nachweisen können. Für bereits bestehende Lieferanten gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen NACHHALTIGE BESCHAFFUNG UND SORTIMENTS-GESTALTUNG METRO intensiviert ihr Engagement für faire Arbeitsbedingungen bei allen Produzenten in Risikoländern1, in denen METRO SOURCING Importware herstellen lässt, sowie bei Produzenten, die für unsere Vertriebslinien Eigenmarken oder Eigenimporte aus den Bereichen Bekleidung, Schuhe, Spielwaren und Hartwaren herstellen. Schärfere Anforderung an Lieferanten: Alle genutzten Fabriken2müssen zum 1. Januar2019 über mindestens akzeptable Auditergebnisse verfügen. Fortführung der Einbeziehung aller Nichtlebensmitteleigenmarken-Fabriken2 in ein gültiges BSCI- oder äquivalentes Sozialstandardsystem. Steigerung des Anteils gültiger Audits, z. B. durch Begleitung der Produzenten im Rahmen von Schulungen. Außerdem werden seit dem 1. Januar 2017 Neueinlistungen nur noch mit akzeptablen Audits anerkannt. 1 Definition Risikoland nach BSCI. 2 Erfasst sind hierbei Fabriken für Handelsware (Nichtlebensmitteleigenmarken sowie -eigenimporte), die den letzten maßgeblichen und wertgebenden Produktionsschritt durchführen. Die Erläuterungen zu den Symbolen finden sich auf Seite 66. Nachhaltiger Konsum Die spezifischen Angebote unserer Vertriebslinien sind optimal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der privaten wie gewerblichen Käufer zugeschnitten. Die Angebote müssen dabei nicht nur hinsichtlich Qualität und Sicherheit überzeugen. Auch die Sozial- und Umweltverträglichkeit von Waren und Dienstleistungen – von der Herstellung und Beschaffung über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung – ist zunehmend entscheidend. Daher setzen wir konsequent auf Maßnahmen, mit denen wir Einfluss auf diese Produktmerkmale nehmen können. Unsere Richtlinien für den nachhaltigen Einkauf bilden dazu die Grundlage. Ziel ist es, Produkte zu beschaffen, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Für Transparenz im Hinblick auf die genutzten Ressourcen und die Beschaffung von Produkten sorgen wir zudem, indem wir eng mit unseren Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Auch unsere branchenübergreifende internationale Rückverfolgbarkeitslösung Pro Trace trägt dazu bei. METRO hat sie gemeinsam mit weiteren Händlern, namhaften Partnern und der Standardisierungsorganisation GS1 Germany entwickelt. Sie ermöglicht es, relevante Daten – etwa zu Produkten und Lieferanten – elektronisch zu erfassen und über eine Softwareplattform zusammenzuführen. Unsere Pro Trace App macht den Zugriff auf diese Informationen für Kunden und andere Nutzer deutlich einfacher und zuverlässiger. Darüber hinaus setzen wir zur besseren Kundenorientierung auf Labels, die für die Zertifizierung nach bestimmten Nachhaltigkeitsstandards bürgen. Auch unsere Eigenmarken kennzeichnen wir entsprechend. Begleitend stellen wir in unseren Märkten Informationen, wie Flyer und Kundenbroschüren, zur Verfügung und treten mit unseren Kunden in Dialog. So unterstützen und fördern wir den verantwortungsbewussten Konsum. Im Sortiment unserer Vertriebslinien finden sich beispielsweise Artikel aus fairem Handel sowie Lebensmittel, die mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet sind. Im Geschäftsjahr 2016/17 betrug der Umsatz von METRO Cash & Carry und Real mit fair gehandelten Produkten in Deutschland fast 16 Mio. €. In dieser Angabe sind Artikel berücksichtigt, die mit dem Fairtrade- oder GEPA-Label gekennzeichnet sind. Mit Produkten, die nach EU-Bio-Verordnung zertifiziert sind, setzten unsere Vertriebslinien deutschlandweit im gleichen Zeitraum knapp 140 Mio. € um. Ebenso bietet unser Sortiment Erzeugnisse aus nachhaltiger Fischerei und Aquakultur. Darunter fassen wir Produkte mit dem Siegel des Marine Stewardship Council (MSC) und des Aquaculture Stewardship Council (ASC) sowie solche mit dem EU-Bio-Label. Im Geschäftsjahr 2016/17 erwirtschafteten METRO Cash & Carry und Real in Deutschland mit ihrem nachhaltigen Fischsortiment einen Umsatz von mehr als 93 Mio. €. Um die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen und die regionale Wirtschaft zu stärken, bieten unsere Vertriebslinien auch zunehmend regionale Produkte an. Einige METRO Cash & Carry Landesgesellschaften kennzeichnen diese Produkte bereits mit spezifischen Regionallabeln. Zu den Haupteigenschaften dieser regionalen Produkte gehört neben absoluter Frische und Qualität auch die Nähe zum Lieferanten. Dies ist sowohl in geografischer Hinsicht zu verstehen als auch in Bezug auf die partnerschaftliche Nähe enger Lieferantenbeziehungen. Regionalität bei Real bedeutet, dass die Produkte in einem Umkreis von 100 km um den jeweiligen Markt produziert wurden. Mit regionalen Produkten erwirtschaftete Real mehr als 440 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr. Verstärkt bieten die Vertriebslinien ihren Kunden Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft an. Der Umsatz mit Produkten, die das Label des Forest Stewardship Council (FSC®) oder des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen, PEFC) tragen, lag in Deutschland bei 39 Mio. €. Unsere Kunden zeigen ein gesteigertes Interesse an nachhaltigeren Produkten. Deshalb und aufgrund der damit verbundenen Potenziale für unser Geschäft arbeiten wir weiter daran, die Anteile nachhaltigerer Produkte in unserem Sortiment sowie das Angebot an Geschäftslösungen für unsere Kunden zu erhöhen. Real hat 2016/17 beispielsweise rund 1.500 nachhaltige Lebensmittelartikel mehr in seinen Regalen als im Geschäftsjahr davor. Damit ist Real auf einem guten Weg, sein Ziel zu erreichen, bis 2019 den Umsatzanteil von nachhaltigeren Artikeln auf 30 % zu steigern. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde bereits ein Anteil von 26 % erreicht. Nachhaltigere Artikel sind solche, die mit zertifizierten Siegeln oder Labeln versehen sind oder ein Real eigenes bzw. geprüftes Gütekennzeichen tragen. Auch erfasst sind regionale Artikel sowie das Mehrwegsortiment und die Produkte, die aus Freilandhaltung kommen. Ein besonderer Fokus für die Erreichung des Ziels liegt auf regionalen Produkten, Waren aus biologischem Anbau bis hin zu Obst und Gemüse aus Permakultur sowie auf Projekten zum Thema Tierwohl. Auch verantwortungsbewusster Konsum ist mit dem Einsatz und Verbrauch von Ressourcen verbunden. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe, die daraus entstehenden Abfälle möglichst gering zu halten. Uns ist es wichtig, innovative Fertigungs- und Rückgewinnungstechnologien zu fördern und dabei in Kreisläufen zu denken. Da sich die Produkte und Verpackungen zum Ende ihrer Nutzungsphase bei unseren Kunden befinden, beraten wir diese bei der Frage der Entsorgung: Wir sensibilisieren unsere Kunden an ausgewählten Standorten für das Thema Ressourcen, informieren über Abfallvermeidung und schaffen Anreize und Möglichkeiten für die fachgerechte Entsorgung. Bei METRO Cash & Carry Frankreich nehmen wir beispielsweise das Altöl unserer Kunden zurück. So tragen wir dazu bei, dass Reststoffe wieder zu Rohstoffen werden. scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen NACHHALTIGE BESCHAFFUNG UND SORTIMENTS- GESTALTUNG / NACHHALTIGER KONSUM METRO initiiert und fördert die Entwicklung einer internationalen technischen Lösung zur Rückverfolgbarkeit, die alle Branchen einbezieht und alle Produkte umfasst. Nach erfolgreicher Implementierung der Rückverfolgbarkeitslösung Pro Trace in den Produktkategorien Fisch und Fleisch bei METRO Cash & Carry Deutschland startete Anfang 2015 die Einführung in weiteren Ländern. Derzeit sind verschiedene Länder sowie unsere internationalen Handelsbüros Teil des Projekts. Real hat sich das Ziel gesetzt, bis 2019 den Umsatzanteil des nachhaltigen Sortiments (Food und Near Food) auf 30 % zu steigern. Nach der Ausweitung auf Länderebene in den Sortimentsbereichen Fisch und Fleisch haben wir 2016/17 den Ansatz optimiert, um künftig auch interne Verarbeitungsvorgänge mit der Lösung erfassen zu können. Branchenübergreifend unterstützt METRO die internationale Initiative Global Dialogue on Seafood Traceability (GDST). Ziel der Initiative ist es, Interoperabilität in diesem wichtigen Bereich herzustellen. Zur Erhebung des Status quo wurde eine solide Datenbasis erstellt, auf deren Grundlage nun neue Artikel eingelistet werden. Darüber hinaus werden Schulungen durchgeführt und intensive Lieferantengespräche geführt. Wichtig sind vor allem die Änderungen in den Regalplanogrammen mit dem Hauptfokus auf nachhaltige Produkte. Die Erläuterungen zu den Symbolen finden sich auf Seite 66. Gesellschaftliches Engagement METRO versteht soziales und ökologisches Engagement als eine Form von Wertschöpfung. Denn es trägt dazu bei, gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen. Mit unseren vielfältigen Aktivitäten wollen wir daher den interkulturellen Dialog fördern, unsere Standorte und die dort lebenden Gemeinschaften unterstützen und Bedürftigen gezielt helfen. Im Rahmen unseres Community-Involvement-Programms We help konnten wir seit Auflage des Programms mit 170 Projekten aus 9 Ländern vielen bedürftigen Menschen helfen. Mit unserer globalen Partnerschaft mit dem United Nations World Food Programme (UN WFP) setzen wir uns im Kampf gegen den Hunger ein. Die Kooperation wird auf die METRO Gesellschaften ausgeweitet: So generieren wir mit unterschiedlichsten lokalen Aktivitäten Spenden und METRO Kollegen bieten pro bono ihre Expertise an. Bis Ende September 2017 arbeiteten bereits die METRO Landesgesellschaften Italien, Pakistan und Ukraine sowie METRO SYSTEMS mit dem UN WFP zusammen. scroll INVESTITIONEN IN DAS GEMEINWESEN in Tsd. € 2015/16 2016/17 Spenden für wohltätige Zwecke 783 1.121 Gesellschaftliche Investitionen 2.809 2.345 Kommerzielle Initiativen 2.299 2.021 Gesamt 5.891 5.487 scroll Thema Ziele Status Zielerreichung Maßnahmen Status Maßnahmen GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT METRO baut das Engagement bei Lebensmittelspenden für internationale Food-Bank-Initiativen von aktuell 16 METRO Cash & Carry Ländern auf mindestens 17 Länder aus. METRO Cash & Carry kooperiert in 16 von 25 Ländern mit Tafel- und Food-Bank-Initiativen. In den Ländern, in denen dies nicht geschieht, erschweren äußere Umstände eine Zusammenarbeit. Dies sind z. B. politische oder steuerliche Gründe. METRO Cash & Carry führt aktuell Gespräche mit lokalen Hilfsorganisationen und Vertretern der Politik, um die Kooperation auch in den Ländern voranzutreiben, in denen äußere Umstände eine Zusammenarbeit erschweren. METRO hat das Community-Involvement-Programm We help ins Leben gerufen. Damit leistet METRO unbürokratische Hilfe, lindert akute Not und trägt zur Integration von Flüchtlingen bei. Am Ende des Geschäftsjahres 2015/16 soll die Summe von 1 Mio. € in Projekte zur Flüchtlingshilfe in Europa geflossen sein. Das Budget für das Feld „Gesellschaftliche Investitionen“ (Corporate Citizenship) wurde somit um 1 Mio. € erhöht. Ausweitung des Programms und Bewerbung im Konzern online und offline haben METRO Kollegen animiert, sich zu engagieren. Aufgrund des großen Erfolgs des Community-Involvement-Programms We help hat der Vorstand beschlossen, es im Geschäftsjahr 2016/17 weiter- zuführen. 2017 haben alle METRO Gesellschaften die Möglichkeit, sich mit ihrem Engagement um Unterstützung zu bewerben. Jede Art des Ehrenamts ist hier willkommen. Ausweitung des neuen Programms auf den Konzern und weitere Bewerbung online und offline haben METRO Kollegen animiert, sich zu engagieren. Die Bewerbungsunterlagen wurden in alle METRO Sprachen übersetzt. 2018 ist METRO zum 15. Mal Titelsponsor des Düsseldorf-Marathons. Ziel des Sponsorings ist es u. a., die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Das Engagement stärkt das Wir-Gefühl und fördert die Gesundheit der Teilnehmer. Im Schnitt gehen knapp 700 Kollegen an den Start. Dieser Schnitt soll gehalten bzw. gesteigert werden. 2017 waren 650 Läufer unterwegs. Wir arbeiten daher weiter daran, die Teilnehmerzahl zu steigern. Verstärkte Bewerbung des METRO Marathons über das soziale Intranet des Konzerns im In- und Ausland. Bis Ende des Geschäftsjahres 2017/18 soll die Kooperation mit dem UN WFP in 6 Ländern bzw. Servicegesellschaften implementiert sein. Schaffung eines vertraglichen Rahmenwerks, um lokale Verträge leichter ausarbeiten zu können. Die METRO AG führt intensive Kooperationsgespräche mit den Kollegen in den METRO Gesellschaften. scroll Zielerreichungsgrad Maßnahme noch nicht gestartet Maßnahme gestartet Maßnahme fortlaufend Maßnahme beendet Ziel neu implementiert In Bearbeitung Ziel erreicht scroll Zielerreichungsgrad Maßnahme noch nicht gestartet Ziel nicht erreicht 2.5 Mitarbeiter Nachhaltige Personalstrategie Wir haben uns zum Ziel gesetzt, ein langfristig nachhaltiges Wachstum bei Umsatz und Ergebnis sicherzustellen und den Lebensmittel- und Gastronomiesektor auf eine neue Ebene zu heben. Dafür benötigen wir engagierte Mitarbeiter, die unsere Strategie in ihrem Arbeitsalltag mit Leben füllen. Wir sind überzeugt: METRO kann nur dann wachsen, wenn wir unsere Mitarbeiter fördern. In unserer Personalstrategie konzentrieren wir uns dabei auf 2 Schwerpunkte: zum einen auf das Personalmanagement, zu dem wir die Anwerbung, Bindung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern zählen; zum anderen auf die Arbeitssicherheit und das Gesundheitsmanagement. Ziel ist es, die besten Mitarbeiter zu gewinnen, sie entsprechend ihrer Leistungsbereitschaft und ihren Fähigkeiten zu fördern und sie langfristig an unser Unternehmen zu binden. Auf diese Weise wollen wir für bestehende und künftige Mitarbeiter ein bevorzugter Arbeitgeber sein. Anwerbung von Mitarbeitern Alle Grafiken und einige Tabellen aus dem Vorjahr sind lediglich Platzhalter und werden derzeit aktualisiert scroll AUSBILDUNG BEI METRO 2015/16 2016/17 Anzahl der Auszubildenden in Deutschland 2.188 2.064 Anzahl der Auszubildenden international 1.222 1.241 Neu eingestellte Auszubildende in Deutschland 783 820 Ausbildungsquote (einschließlich Praktikanten und Studenten) in Deutschland 4,8 % 4,6 % Anteil Prüflinge mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss 92,2 % 92,1 % Anteil der Ausbildungsabsolventen mit Anschlussvertrag 70,1 % 71,8 % Wir achten in Deutschland auf eine bedarfsgerechte Ausbildung, um einem Großteil der Absolventen eine Übernahme anbieten zu können. In einer entsprechenden Vereinbarung haben sich die Unternehmensleitung und der Konzernbetriebsrat darauf verständigt, Auszubildende, die ihre Ausbildung mit einer positiven Eignungsbeurteilung abschließen, grundsätzlich in Vollzeit und unbefristet zu übernehmen. Die konkreten Anforderungen und etwaige Ausnahmen haben die einzelnen METRO Gesellschaften in Deutschland individuell für sich festgelegt. Die Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie die Festlegung der Inhalte obliegen den Vertriebslinien. Sie bieten verschiedene Projekte und Programme für ihre Nachwuchskräfte an und ermutigen ihre Auszubildenden auch darin, frühzeitig Verantwortung zu übernehmen und sich gesellschaftlich zu engagieren. METRO Cash & Carry Deutschland veranstaltete im Berichtsjahr beispielsweise für alle 323 neuen Auszubildenden regionale Azubi-Camps, bei denen neben einem ersten Kennenlernen der Nachwuchskräfte untereinander auch handelsspezifische Themen wie aktives Verkaufen und der Umgang mit dem Kunden auf dem Programm standen. Das Konzept der Azubi-Camps ist darauf ausgerichtet, dass die Teilnehmer viele Bereiche selbst gestalten können. Bei Real sind Kompetenz- und Handlungsorientierung wichtige Ausbildungselemente. Komplexe und ganzheitliche Ausbildungsinhalte vermittelt beispielsweise praxisnah das Projekt „Frisch vom Nachwuchs“: Im Januar 2017 übernahmen rund 35 Auszubildende für eine Woche die komplette Meistermetzgerei im Real Markt Karlsruhe mit allen dazugehörigen Aufgaben von der Produktion über die Bedienung und die Kundenberatung bis hin zur Auswertung. Dass Real zu den besten Ausbildern in der Branche gehört, wurde auch in diesem Jahr durch eine unabhängige Fachjury bestätigt. Im September 2017 wurde Real mit dem 2. Platz beim Wettbewerb „Ausbilder des Jahres“ in der Kategorie „Handelszentralen“ ausgezeichnet, vergeben durch die Fachzeitschrift Lebensmittel Praxis. Damit wurde bereits zum 4. Mal das bundesweit hohe Ausbildungsengagement gewürdigt. Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung bietet METRO jungen Menschen auch die Möglichkeit, ein duales Studium mit Praxisanteilen aufzunehmen. Im Berichtsjahr 2016/17 waren in Deutschland 81 Studierende eingeschrieben. Entwicklung von Nachwuchskräften Seit Oktober 2014 bietet METRO Cash & Carry das Programm METRO Potentials in allen Ländern an, in denen die Vertriebslinie vertreten ist. Es richtet sich an die weltweit besten Absolventen von Universitäten und an junge Berufstätige mit 2 bis 3 Jahren Berufserfahrung. Ziel ist es, künftige Manager und Geschäftsführer in ausreichender Zahl aufzubauen. Im Rahmen des 2-jährigen Traineeprogramms erweitern die Teilnehmer ihr Wissen in verschiedenen Praxisprojekten. Außerdem erhalten sie Coachings von ihrem lokalen Mentor, einem Mitglied der zuständigen Landesgeschäftsführung. Die Trainees durchlaufen verschiedene Stationen im In- und Ausland sowie in der Zentrale in Düsseldorf. Nach Beendigung des Programms können sie eine Managementposition übernehmen, z. B. als Marktleiter. Der Entwicklungspfad reicht aber weit darüber hinaus bis zu einer Position in der Geschäftsführung des jeweiligen Landes. Im Geschäftsjahr 2016/17 absolvierten 21 Trainees das Programm. Arbeitgebermarke und Personalmarketing Um die Arbeitgebermarke METRO gezielt bei Absolventen und (Young) Professionals zu stärken, haben wir 2016 gemeinsam mit der Ecole hôtelière de Lausanne (EHL) einen Lehrstuhl für digitale Innovation in den Bereichen Hotel, Restaurant und Catering (HoReCa) gegründet. Ziel des METRO Chair of Innovation ist es, die Digitalisierung im HoReCa-Sektor in Schlüsselmärkten wie Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Japan zu erforschen und die Lehre auszubauen. METRO Cash & Carry hat 2017 erstmals auch am Career Day der EHL teilgenommen und den Studierenden Karrieremöglichkeiten aufgezeigt. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir uns zudem erneut an der Arbeitgeberinitiative Fair Company beteiligt. Im Rahmen der Initiative ermöglichen wir insbesondere Praktikanten, Werkstudenten, Berufseinsteigern und Trainees einen direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt. METRO Cash & Carry hat vermehrt in Personalmarketing investiert und das Recruiting im Geschäftsjahr 2016/17 eng an der Unternehmensstrategie ausgerichtet. Im Fokus standen dabei vor allem Auszubildende sowie Profis aus der Gastronomie und dem Lebensmittelhandwerk. Insbesondere haben wir die Sichtbarkeit in den sozialen Medien verbessert. Das Unternehmen nutzt beispielsweise Netzwerke wie Kununu, Xing, Linkedin, Hosco, das Linkedin für Hospitality-Profis, und Twitter. Als Corporate Partner von CEMS, einer Kooperation international führender Wirtschaftshochschulen und Universitäten mit multinationalen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, hat METRO Cash & Carry zudem die Möglichkeit, Top-Studenten und Absolventen von den führenden Management-universitäten zu rekrutieren. Die jährlich verliehene Auszeichnung als Top Employer erhielten 2017 die METRO Cash & Carry Organisationen in Kroatien, Frankreich, Portugal, Spanien, Belgien und Italien. Auch Real führt zahlreiche Maßnahmen im Rahmen des Personalmarketings durch. Ein Beispiel sind die Informationsveranstaltungen zur Berufswahl an Schulen. Damit spricht Real nicht nur Schüler an, sondern auch die weiteren Akteure der Berufswahlvorbereitung wie Lehrer und Berufsberater der Agentur für Arbeit. Die Hypermärkte beteiligen sich außerdem an Aktionstagen wie dem „Girls’Day“ und dem „Boys’Day“: Im Berichtsjahr 2016/17 blickten rund 350 Jugendliche einen Tag lang hinter die Kulissen des Unternehmens und machten sich ein Bild von den Ausbildungsmöglichkeiten. Um neue Talente anzusprechen, setzt Real zudem auf weitere Formate, darunter Ausbildungsinformationen auf den Eigenmarkenprodukten, Beiträge auf der Karrierewebsite und in den sozialen Netzwerken, Informationsstände auf Ausbildungsmessen, sowie Erfahrungsberichte von Auszubildenden und Banner auf Onlineplattformen zur Berufswahlorientierung. Vergütungsmodelle und Nachfolgeplanung Mit unseren Vergütungsmodellen schaffen wir Anreize für Mitarbeiter und Führungskräfte, leistungsorientiert und gemäß unseren Führungsgrundsätzen zu arbeiten. Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb unseres Unternehmens. Leistungsorientierte Vergütung für Führungskräfte Unser Vergütungssystem Perform & Reward beinhaltet eine feste monatliche Grundvergütung sowie 1-jährige und mehrjährige variable Gehaltsbestandteile, deren Höhe im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens abhängt. Bei der einjährigen variablen Vergütung werden zudem die individuelle Leistung, die Generierung von Kundenmehrwert sowie die Umsetzung unserer Führungsgrundsätze im Arbeitsalltag berücksichtigt. Die mehrjährige variable Vergütung bezieht u. a. eine Nachhaltigkeitskomponente mit ein. Vergütungsprinzipien Das Vergütungsmodell für die weltweit rund 350 METRO Top-Führungskräfte beruht auf den folgenden 4 Prinzipien: • Fair und konsistent nach innen • Leistungsdifferenziert • Marktgerecht und angemessen • Förderung von vorbildlichem Führungsverhalten Im Berichtsjahr haben wir sowohl für die 1-jährige als auch die mehrjährige variable Vergütung die nachhaltige Entwicklung der Geschäftsfelder Groß- bzw. Einzelhandel jeweils als Bemessungsgrundlage festgelegt. Das heißt, die Führungskräfte partizipieren direkt am Erfolg ihrer jeweiligen Einheit. Bei der 1-jährigen variablen Vergütung gilt für beide Geschäftsfelder eine Orientierung an Umsatz und Gewinn. Zusätzlich ist im Bereich Großhandel Kundenzufriedenheit eine relevante Steuerungsgröße. Im Rahmen der mehrjährigen variablen Vergütung (Long-Term Incentive, LTI) wurde für die Top-Führungskräfte des Konzerns jeweils ein spezifischer Plan begeben, dessen Fokus auf der Wertgenerierung des jeweiligen Geschäftsfelds liegt. In beiden Plänen wird Nachhaltigkeit als Kennzahl eingesetzt. Im Rahmen der konzernweiten Green Car Policy sind Grenzwerte des CO2-Ausstoßes in einem Bonus-Malus-System festgelegt und Plug-in-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge als Dienstwagen zugelassen. Weiterhin besteht in Deutschland die Möglichkeit, ungenutztes Leasingbudget für Autos in betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Darüber hinaus bieten wir eine betriebliche Altersversorgung für Top-Führungskräfte mit einer beitrags- und einer leistungsorientierten Komponente an. Die beschriebenen Vergütungsprinzipien werden analog in allen Landesorganisationen umgesetzt. Dabei wird drauf geachtet, dass die lokalen (arbeits-)rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Leistungsbeurteilung und Nachfolgeplanung Die systematische Führungskräfteentwicklung ist eine zentrale Aufgabe der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften sowie der strategischen Managementholding METRO AG. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Manager konsequent am Bedarf und an den strategischen Zielen unseres Unternehmens ausgerichtet sind. Zudem können wir unseren Führungskräften gezielt internationale Karrierewege eröffnen – unabhängig davon, bei welcher Vertriebslinie oder in welcher Gesellschaft sie beschäftigt sind. Unsere Prozesse für die Karriereplanung ermöglichen es uns darüber hinaus, geeignete Kandidaten für Schlüsselpositionen im Unternehmen zu identifizieren und zu fördern. So stellen wir sicher, dass frei werdende Positionen aus den eigenen Reihen besetzt werden können. Im Berichtszeitraum lag die interne Nachbesetzungsquote für Top-Führungskräfte – also insbesondere Geschäftsführer sowie Bereichsleiter bei METRO – bei 76,4 %. Individuelle Leistungsbeurteilung Einmal im Jahr führen wir für alle Vertriebslinien individuelle Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Results-&-Growth-Prozesses durch. Ziel ist es, Fortschritte und Fähigkeiten besser einschätzen zu können und eine starke Feedbackkultur zu etablieren, die einen Schwerpunkt auf individuelle Leistungen und persönliche Entwicklung legt. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden hierfür Prioritäten definiert, die im Rahmen eines Halbjahresgesprächs erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erfolgt dann die Leistungsbeurteilung inklusive eines Feedbackgesprächs. Dieses hat sowohl die Erreichung der Prioritäten als auch die Einhaltung der Führungsgrundsätze zum Inhalt, berücksichtigt aber auch die sonstigen Leistungen in Bezug auf die Aufgabe. Systematische Nachfolgeplanung Im Rahmen des LTR-Prozesses (Leadership Talent Review) werden einmal im Jahr die Nachfolgeplanungen für unsere Schlüsselpositionen besprochen. Dabei berücksichtigen wir die Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen jedes potenziellen Nachfolgekandidaten und stellen sie den Anforderungsprofilen der entsprechenden Positionen gegenüber. Das Verfahren unterstützt unseren Führungskreis dabei, geeignete interne Kandidaten für Schlüsselpositionen frühzeitig zu identifizieren und zu fördern. Anschließend besprechen Mitarbeiter und Vorgesetzte gemeinsam die weiteren Entwicklungsschritte sowie zielgerichtete Maßnahmen. Das Leadership Talent Review ist somit ein langfristig orientierter Entwicklungsprozess unserer Kandidaten im Hinblick auf die Top-Positionen in unserem Unternehmen. Dieser Prozess wird unterstützt durch weitere Methoden wie beispielsweise 360-Grad-Feedback-Runden. Führungskräfteentwicklung Wir sind davon überzeugt, dass Wachstum nur dann entsteht, wenn auch die Menschen, die für uns arbeiten, sich weiterentwickeln können. Um die Führungsfähigkeit zu stärken und als Unternehmen nachhaltig zu wachsen, haben wir im Geschäftsjahr 2016/17 bei METRO Cash & Carry eine Initiative zur Führungskräfteentwicklung ins Leben gerufen. Das Programm Lead & Win betrifft mehr als 15.000 Führungskräfte in 25 METRO Ländern. Dieses integrierte Lernkonzept ist unterteilt in 3 Lernpfade und bietet Führungskräften die Möglichkeit, sich innerhalb von 6 bis 8 Monaten in Lerngruppen mit den Themen ihrer jeweiligen Führungsebene auseinanderzusetzen. Ziel ist es, dass alle Führungskräfte bis Ende 2019 das Programm durchlaufen haben. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben mehr als 150 Führungskräfte der Ebene 2 am Programm teilgenommen. Mehr als 60 interne Trainer wurden bereits geschult, um Lead & Win in ihren Ländern an Führungskräfte der unteren Ebenen zu vermitteln. Um das Thema Nachhaltigkeit bei METRO intensiv voranzutreiben, wurde im Geschäftsjahr 2016/17 zum dritten Mal das METRO Sustainable Leadership Program für junge Führungskräfte durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms durchlaufen 27 internationale Teilnehmer einen Programmzyklus von 1,5 Jahren, in dessen Mittelpunkt die Entwicklung unternehmensinterner Nachhaltigkeitsprojekte steht. Die aktuellen Projekte, die u. a. die Themen Verpackung, Menschen und Mobilität umfassen, sollen bis Mitte 2018 umgesetzt werden. Weiterentwicklung von Mitarbeitern Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, das kontinuierliche Lernen unserer Mitarbeiter zu fördern, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen im Handel zu begegnen. Für die Managementholding METRO AG sowie die Vertriebslinie METRO Cash & Carry bietet der Bereich House of Learning maßgeschneiderte Personalentwicklungsmaßnahmen, Lernlösungen und Dienstleistungen an. Im Fokus stehen dabei Mitarbeiter und Führungskräfte aus den Bereichen Vertrieb, Außendienst, Belieferung, Einkauf und Finanzen. Die Trainingsinhalte zielen auf die Umsetzung der METRO Cash & Carry Unternehmensstrategie und der Führungsgrundsätze ab sowie auf die Förderung der Handlungskompetenz und der persönlichen Entwicklung. Durch einen ausgereiften Kaskadierungsprozess können sämtliche Trainingsprogramme übersetzt, an lokale Gegebenheiten angepasst und – im Falle von Seminaren und On-the-Job-Trainings – von internen Voll- und Teilzeittrainern vermittelt werden. scroll TRAININGS BEI METRO CASH & CARRY UND DER METRO AG E-Learning- Module Seminare, On-the-Job-Trainings, Onlinekurse und Webinare Gesamt Anzahl 321.538 24.418 345.956 Teilnehmer 320.055 243.090 563.145 Teilnehmerstunden 205.130 2.778.332 2.983.462 Trainingskosten (€/Teilnehmer) 4,04 82,04 37,71 Bei Real wurden im Berichtszeitraum insgesamt 28.811 Teilnehmer mithilfe von E-Learning-Modulen geschult; dies entspricht 15.610 Lernstunden. Darüber hinaus wurden insgesamt 4.575 Beschäftigte (exklusive der Auszubildenden) in insgesamt 60.164 Teilnehmerstunden im Rahmen von Seminaren qualifiziert. Durch die Digitalisierung von Lernarrangements und der Trainingsadministration haben alle Mitarbeiter der Managementholding METRO AG und der Vertriebslinie METRO Cash & Carry Zugang zu den digitalen Lerninhalten. Die offene Lernplattform im sozialen Intranet bietet E-Learning-Module, moderierte Experten- und Lerngruppen, thematisch geordnete Onlinelernquellen, eine digitale Bibliothek für Zusammenfassungen von Wirtschaftsliteratur und intern entwickelte Onlinekurse zu unternehmensspezifischen Themen. Hierdurch fördern wir aktiv das zeit- und ortsunabhängige selbst gesteuerte Lernen sowie den Austausch unserer Mitarbeiter. Das globale Lernmanagementsystem SAP Learning Solution unterstützt die Trainingsadministration und das zugehörige operative und strategische Berichtswesen bei der Planung und Kontrolle der internen Weiterbildung. Zur effizienten Realisierung digitaler Lernangebote und eines schlanken Prozessablaufs für die SAP Learning Solution kooperiert das House of Learning eng mit einem Team von METRO Global Business Services in Pune, Indien. Für Lernangebote, die sich didaktisch nicht für eine digitale Bereitstellung eignen, haben wir im Berichtsjahr 2016/17 neue Trainingsflächen am Standort Albertussee, Düsseldorf, eröffnet. Eine abwechslungsreiche, informelle und flexible Einrichtung fördert hier den Austausch der internationalen Seminarteilnehmer. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden für METRO Cash & Carry Weiterbildungsangebote zur Unternehmensstrategie konzipiert und umgesetzt. Dazu gehören u. a. Qualifizierungsinitiativen zu den Themen Belieferung und HoReCa-Kundenservice sowie für das interdisziplinäre Verständnis von Finanzzusammenhängen. Ein zentraler Schwerpunkt für die Weiterbildung in allen Vertriebslinien ist die Digitalisierung der Arbeitswelt. METRO Cash & Carry Deutschland hat beispielsweise die Trainings für Auszubildende überarbeitet. Die Azubi-Trainings 2.0 vermitteln wichtige Lerninhalte zur Warenwirtschaft jeweils durch eine Onlinelernphase mit Erfolgskontrolle, auf die Präsenzphasen – virtuell in Form von Onlinemeetings und physisch in Form von Workshops – folgen. Ein weiterer Schwerpunkt ist bei METRO Cash & Carry Deutschland die Vermittlung von agilen Arbeitsmethoden. Sukzessive und konsequent sollen geeignete Methoden wie beispielsweise Design-Thinking über die Führungskräfte in die Organisation getragen werden. Im Berichtsjahr begann dieser Prozess beim Top-Management. Mitarbeiterengagement Ein wichtiges Instrument, um den Engagementwert der Belegschaft und die Bindung an unser Unternehmen zu ermitteln, ist unsere globale Mitarbeiterbefragung METRO Voice. Wir führen sie in den Ländern, in denen METRO Cash & Carry vertreten ist, in den Servicegesellschaften sowie in der METRO AG regelmäßig durch. Unter dem Motto „Eure Meinung. Unser Dialog.“ waren im Berichtszeitraum knapp 104.000 Mitarbeiter aufgerufen teilzunehmen. 89 % der Mitarbeiter der befragten Unternehmenseinheiten beteiligten sich an der Umfrage. Der Engagementwert, der den Grad der Verbundenheit, den Stolz auf das Unternehmen, die Loyalität und die Leistungsbereitschaft angibt, steigerte sich im Berichtsjahr um 1 %-Punkt auf 76 %. Damit liegt er weit über dem Global Retail Benchmark von Aon Hewitt (64 %) und setzt den positiven Trend seit vielen Jahren fort (siehe Grafik). Die positive Entwicklung lässt sich zum einen auf einen intensiven Nachfolgeprozess zurückführen: Die Führungskräfte erhalten einen detaillierten Einblick in die Befragungsergebnisse und besprechen diese gemeinsam mit ihren Teams, um entsprechende Maßnahmen zur Steigerung des Engagementwerts zu entwickeln. Zum anderen haben wir konzernweit Initiativen etabliert, mit denen wir verstärkt den Umgang mit innovativen Ideen sowie die Wertschätzung und Anerkennung unserer Mitarbeiter fördern. Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement Als internationales Handelsunternehmen stehen wir vor verschiedenen Herausforderungen im Personalbereich, wie dem Wettbewerb um gute Arbeitskräfte in der Handelsbranche, aber auch der demografischen Entwicklung der Gesellschaft sowie unserer Belegschaft. Mit diesem Bewusstsein gewinnen die Schwerpunkte Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement sowie präventive Maßnahmen für unsere Mitarbeiter noch größere Bedeutung für METRO. Um Bereiche mit hohen Unfallraten oder besonders gefährdete Personengruppen zu identifizieren, Unfallursachen zu evaluieren und gezielt Gegenmaßnahmen zu definieren, haben METRO Großhandelsgesellschaft mbH, Real SB-Warenhaus GmbH, METRO AG, METRO Services GmbH, METRO LOGISTICS Germany GmbH, METRO SYSTEMS GmbH sowie METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG ein entsprechendes Reporting implementiert, das im Berichtszeitraum 97 % der Mitarbeiter der deutschen METRO Gesellschaften abdeckt. Für die genannten Gesellschaften konnte gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum eine Verringerung der Unfallzahlen verzeichnet werden. Für das Geschäftsjahr 2016/17 wurde für diese Gesellschaften eine 1.000-Mann-Quote von 31,1 (2015/16: 30,9) ermittelt. Für die 1.000-Mann-Quote werden Arbeitsunfälle – ausgenommen Wegeunfälle – erfasst mit einer Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen. Der Wert gibt die relative Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollzeitmitarbeiter an und entspricht 1.341 gemeldeten Unfällen (2015/16: 1.401). Um den international gängigen Berichtsstandards zu entsprechen, wird die 1.000-Mann-Quote künftig durch die Lost Time Injury Frequency Rate (LTIFR) ersetzt. Hierbei wird die Anzahl der Unfälle mit mindestens 1 Tag Ausfallzeit ohne den Unfalltag pro 1 Mio. Arbeitsstunden erfasst. Todesfälle und anhaltende Arbeitsunfähigkeit bzw. Behinderung sind hierbei ebenfalls eingeschlossen, Wegeunfälle jedoch nicht. Die LTIFR für die oben aufgeführten Gesellschaften beträgt 45,0 für das Geschäftsjahr 2016/17. Bei einer angenommenen Mindestabwesenheit von 3 Tagen pro meldepflichtigem Unfall ist somit der durchschnittliche Produktivitätsverlust für die oben aufgeführten Gesellschaften von rund 806.300 € im Vorjahr auf rund 763.200 € im Berichtsjahr gesunken. Um das Bewusstsein unserer Mitarbeiter dafür zu schärfen, dass Arbeitssicherheit auch in der Mitverantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters liegt, beteiligen wir uns am World Day for Safety and Health at Work, einer Initiative der International Labour Organization (ILO), die jährlich am 28. April stattfindet. Als grundlegendes Instrument für Gesundheitsmanagement und Arbeitssicherheit haben wir im Berichtsjahr eine Standardprozessbeschreibung für METRO Cash & Carry, METRO AG, METRO PROPERTIES, METRO SYSTEMS und METRO LOGISTICS eingeführt. Darin sind eindeutige Verantwortlichkeiten, Aufbau und Tätigkeitsbereiche für Arbeitssicherheit und ein aktives Gesundheitsmanagement dokumentiert sowie Mindeststandards gesetzt. Auch auf nationaler und lokaler Ebene realisierten unsere Gesellschaften im Geschäftsjahr 2016/17 zahlreiche Projekte zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement: Real hat gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik das Projekt „Gesunde Arbeit im Handel“ mit dem Schwerpunkt psychische Belastungen abgeschlossen. Die METRO AG sowie einige Servicegesellschaften mit Sitz in Düsseldorf haben sich auf einen einheitlichen Prozess für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz verständigt. Im Rahmen eines Pilotprojekts unter Führung der METRO AG erfolgte die Gefährdungsbeurteilung zeitgleich in allen beteiligten Gesellschaften: Alle Mitarbeiter wurden mittels eines Onlinefragebogens über mögliche Faktoren psychischer Belastung am Arbeitsplatz befragt. Real hat in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) an der Entwicklung der PegA-Instrumente (PegA: Psychische Belastung erfassen, gesunde Arbeit gestalten) zur Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mitgewirkt. Ein für Real spezifisch entwickeltes Instrument, die Gesundheitswerkstatt, wurde in den Berichtsjahren 2015/16 und 2016/17 bislang in insgesamt 15 Real Märkten getestet und durchgeführt. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2016/17 in einem weiteren Real Markt eine Version getestet, die stärker an den Bedürfnissen der Branche ausgerichtet und mit weniger Aufwand verbunden ist. Real verfolgt das langfristige Ziel, die Unfallzahlen weiter zu reduzieren, und will dauerhaft 25 % unter dem Durchschnittswert in der Gefahrenklasse Einzelhandel bleiben. Derzeit liegt Real rund 15 % unter dem Durchschnittswert. Um dieses Ziel zu erreichen, will Real Führungskräfte stärker in die Verantwortung für den Arbeitsschutz einbinden. Zudem sollen künftig aktuelle Arbeitsunfälle als fester Tagesordnungspunkt in die Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen integriert und der Betriebsarzt soll in die Auswertung von Arbeitsunfällen eingebunden werden. Weitere Maßnahmen sind in der Planung. Im Geschäftsjahr 2017/18 will Real den Prozess der Gefährdungsbeurteilungen weiterentwickeln und dazu ein Onlinetool der zuständigen Berufsgenossenschaft BGHW testen. Diversity-Management scroll 2015/16 2016/17 Durchschnittsalter Belegschaft (Jahre) 40,4 40,6 Neueinstellungen von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus in Deutschland 458 678 Neueinstellungen von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus, international 848 954 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft in Deutschland 42,4 % 43,5 % Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft, international 13,4 % 13,6 % Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte in Deutschland 4.182 4.124 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte, international 1.353 1.317 Es ist unsere feste Überzeugung, dass Inklusion und Diversität zu besseren Geschäftsergebnissen für METRO führen – durch bessere Repräsentation unserer Kunden im Unternehmen, durch den Zugang zu einem Mehr an Talenten und durch ein stärkeres Engagement und die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter. Über die geschlechtsspezifische Vielfalt hinaus verfolgen wir mit diesem Ansatz das Ziel, eine integrative Arbeitsumgebung und eine offene Arbeitskultur zu schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden, um eine vielfältige Belegschaft aufzubauen, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken voll entfalten und nutzen kann. Im Geschäftsjahr 2016/17 hat METRO eine internationale Diversity-Strategie entwickelt, um Inklusion und Vielfalt künftig noch stärker zu fördern. Als Teil dieser Strategie werden beispielsweise mit Führungskräften künftig Ziele zum Themenfeld Inclusion & Diversity vereinbart. Die Strategie weiten wir auf die METRO Länder aus. Zudem wird ein Mentorenprogramm für Frauen im operativen Tätigkeitsfeld aufgelegt. METRO beschäftigt sich im Rahmen ihres Diversity-Managements ebenfalls mit dem Thema Inklusion und beschäftigt Menschen mit Behinderungen in einer Anzahl, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht. Die Quote der Schwerbehinderten oder der ihnen Gleichgestellten bei METRO liegt über 5 %. Im Themenfeld Inclusion & Diversity ist METRO in verschiedenen Initiativen aktiv. Dazu zählen beispielsweise die Charta der Vielfalt, das LEAD Network und Prout at Work. Die Mitarbeiternetzwerke WiT Women in Trade und METRO Pride engagieren sich ebenfalls im Themenfeld. Karriereperspektiven für benachteiligte Jugendliche Unsere Vertriebslinie Real hat auch Zielgruppen im Blick wie Lernbeeinträchtigte, sozial Benachteiligte und Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle finden konnten oder noch nicht über die entsprechende Ausbildungseignung verfügen. So bietet Real u. a. die Möglichkeit, an der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) teilzunehmen, und unterstützt Angebote wie Azubi-Speeddatings für benachteiligte junge Menschen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Real wurde für dieses vielseitige Engagement bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bereits 2015 mit dem Inklusionspreis ausgezeichnet – verliehen durch das UnternehmensForum unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Chancengleichheit im Beruf Im Rahmen unseres Diversity-Managements fördern wir die berufliche Chancengleichheit von Männern und Frauen. Entsprechend ist es Ziel von METRO, den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter auszubauen. Bis Juni 2022 sollen in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % Frauen beschäftigt sein und in der 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands 35 %. Darüber hinaus hat sich METRO freiwillig eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungspositionen bei METRO Cash & Carry gesetzt. Danach soll bis Juni 2022 der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei METRO Cash & Carry weltweit 25 % betragen. Diese Ziele werden wir bei der Nachfolgeplanung und Rekrutierung berücksichtigen. Zudem soll nach der Zielsetzung des Aufsichtsrats für den Vorstand bis Juni 2022 dem Vorstand der METRO AG mindestens eine Frau angehören. Dies entspricht bei der aktuellen Besetzung mit 4 Personen einer Quote von 25 %. Die Förderung von weiblichen Talenten und das Angebot von attraktiven Karriereperspektiven für Frauen ist seit vielen Jahren auch fester Bestandteil des Talent-Managements von Real. Real bietet für Mitarbeiterinnen individuelle Regelungen und auf die einzelne Situation abgestimmte Maßnahmen, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Dazu gehören Themen wie Ausbildung in Teilzeit, Elternzeit und Frauen in Führungspositionen. Für vorbildliches Engagement wurde Real im Geschäftsjahr 2016/17 als erstes Einzelhandelsunternehmen mit dem goldenen Signet „top4women“ ausgezeichnet. Honoriert wurden u. a. der ganzheitliche Ansatz, die Bindung weiblicher Potenzialträger an das Unternehmen und Angebote langfristiger Karriereperspektiven für Frauen. Lebensphasenorientierte Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unsere Konzernzentrale in Düsseldorf stellt in 3 Kindergärten 242 Vollzeitplätze für Kinder ab 4 Monaten zur Verfügung. Die Kinder werden in deutscher und englischer Sprache bilingual betreut. Die Teilzeitquote bei METRO ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum leicht auf 26,3 % gesunken. (2015/16: 27,1 %). In Deutschland arbeiteten 52,5 % (2015/16: 52,8 %) unserer Mitarbeiter in Teilzeit, international 11,6 % (2015/16: 12,2 %). METRO möchte Mitarbeiter in allen Lebensphasen unterstützen – das schließt die Pflege von Angehörigen mit ein. Mitarbeiter können sich rund um dieses Thema beraten lassen. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen Unser Ziel ist es, langfristig und nachhaltig gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Deshalb haben wir die Grundsätze zu fairen Arbeitsbedingungen und zur Sozialpartnerschaft definiert. Sie basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den 3 Hauptgrundsätzen der Consumer Goods Forum Resolution on Forced Labour und vertiefen gleichzeitig unser Geschäftsprinzip, ein verantwortlicher Arbeitgeber zu sein. Unsere Grundsätze umfassen Prinzipien zur Gewerkschaftsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivvereinbarungen, das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung, strukturierte Arbeitszeiten und Löhne, Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement. Um sicherzustellen, dass unsere Vertriebslinien und ihre Landesgesellschaften den Prinzipien zu fairen Arbeitsbedingungen entsprechen, prüfen wir unsere Headoffices, Märkte und Logistikzentren und erarbeiten mit den Kollegen vor Ort einen gemeinsamen Maßnahmenplan. Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden ausführliche Prüfungen zur Einhaltung der METRO Grundsätze in den METRO/MAKRO Cash & Carry Landesgesellschaften Pakistan, Bulgarien, China, Japan und Ungarn statt. Die Ergebnisse waren in vielen Bereichen gut, zeigten aber auch Verbesserungspotenzial, insbesondere im Bereich Arbeitssicherheit. Die Prüfungen vor Ort wurden alle mit einem ausführlichen Training zu den METRO Grundsätzen zu fairen Arbeitsbedingungen abgeschlossen. Für das Geschäftsjahr 2017/18 sind Prüfungen in 6 weiteren METRO/MAKRO Cash & Carry Landesgesellschaften vorgesehen. Wir legen großen Wert auf einen funktionierenden und offenen Dialog zwischen unseren Mitarbeitern, Mitarbeitervertretern und dem Management. Aus diesem Grund beteiligt sich METRO aktiv am jährlichen Treffen der UNI Global METRO Alliance, das im November 2016 in Nyon am Hauptsitz der UNI Global Union stattfand. Auch dieses Mal trafen Arbeitnehmervertreter mit Vertretern des METRO Managements zusammen, um ihre Ansichten über die Entwicklungen in den verschiedenen METRO Ländern auszutauschen. Es ist geplant, ein neues Gremium einzuführen, das die Funktion des europäischen Betriebsrats erfüllen soll. Das Abkommen soll durch ein Verhandlungsgremium, bestehend aus gewählten Betriebsratsvertretern der EU-Länder, in denen METRO tätig ist, sowie Vertretern von Gewerkschaften und Management, geschlossen werden. Eine erste Verhandlungsrunde kam im September 2017 zusammen. Auch national hat METRO den sozialen Dialog mit Betriebsräten und Gewerkschaften weitergeführt und das Management darin bestärkt, einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Mitarbeitern und ihren Vertretern zu führen, sie über das Geschäft zu informieren und um ihr Feedback zu bitten. So tragen wir dazu bei, eine offene und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der unsere Mitarbeiter ihre Ideen und Wünsche mitteilen können. Das Ergebnis dieses Dialogs waren vielfach kollektive Arbeitsverträge auf Ebene von Geschäftseinheiten, Ländern oder Märkten – abhängig von der Gesetzgebung vor Ort und von gängigen Praktiken. Von derzeit 25 METRO/MAKRO Cash & Carry Landesgesellschaften haben 22 Länder Mitarbeiter, die in Gewerkschaften aktiv sind. In 15 Ländern wurden Tarifverträge abgeschlossen. Zudem sind in allen Real Märkten gewählte und organisierte Betriebsräte tätig. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Im Berichtszeitraum beschäftigte METRO durchschnittlich 137.136 (2015/16: 138.089) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. Das sind 0,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Der größte Teil unserer Mitarbeiter ist außerhalb unseres Heimatmarkts Deutschland beschäftigt. In Westeuropa (ohne Deutschland), Osteuropa und Asien hatten wir mit 92.611 Mitarbeitern auf Vollzeitbasis 0,2 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Deutschland ist die Zahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis auf 44.525 (2015/16: 45.702) gesunken. Im Segment METRO Wholesale waren im Berichtszeitraum im Durchschnitt 102.368 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigt. Das entspricht einem Anstieg um 0,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Real verringerte sich die Zahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis um 2,5 % auf 26.601. Die Zahl der Vollzeitkräfte im Segment Sonstige ging um 7,1 % auf 8.167 Beschäftigte zurück. Fluktuationsrate der Mitarbeiter Im Berichtszeitraum lag die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 10,3 Jahren (2015/16: 10,3 Jahre). Die Fluktuationsraten unterscheiden sich stark je nach Region. In der Grafik sind zum Vergleich die Entwicklungen der Fluktuationsraten nach Regionen dargestellt. Entwicklung des Personalaufwands Unsere Personalaufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,1 % auf 4,0 Mrd. € (2015/16: 4,2 Mrd. €). Davon entfielen 3,2 Mrd. € (2015/16: 3,4 Mrd. €) auf Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung. Der Rest entfiel auf soziale Abgaben sowie auf Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Wir fördern den Aufbau der privaten Altersvorsorge unserer Mitarbeiter. Unser konzernweites Zukunftspaket bietet ihnen freiwillige Leistungen, die über branchenübliche tarifliche Standards hinausgehen. Im Berichtsjahr haben 31.517 Mitarbeiter in Deutschland dieses Angebot in Anspruch genommen (2015/16: 32.034 Mitarbeiter). Das entspricht einer Quote von 63,1 % (2015/16: 61,3 %). scroll MITARBEITERENTWICKLUNG NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN nach Köpfen zum Stichtag 30.9. METRO Wholesale Real Sonstige 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Deutschland 14.656 14.105 35.121 34.195 5.842 5.832 Belgien 3.072 2.897 Frankreich 8.493 10.151 0 1 Italien 4.233 4.225 Niederlande 3.660 3.523 11 3 Österreich 2.101 2.037 0 8 Portugal 939 976 Schweiz 80 84 78 67 Spanien 3.690 3.714 Westeuropa (ohne D) 26.268 27.607 0 0 89 79 Bulgarien 2.240 2.268 Kasachstan 827 930 Kroatien 1.085 943 Moldawien 609 603 Polen 5.521 5.401 370 371 Rumänien 3.906 3.842 1.450 764 Russland 17.571 16.053 2 0 Serbien 1.229 1.237 Slowakei 1.257 1.292 Tschechien 3.464 3.339 Türkei 4.294 4.376 86 74 Ukraine 2.828 2.768 Ungarn 2.587 2.558 5 3 Osteuropa 47.418 45.610 0 0 1.913 1.212 China1 12.142 12.520 383 334 Indien 4.624 5.101 687 724 Japan 1.137 1.166 Myanmar 0 7 Pakistan 1.837 1.891 Asien 19.740 20.685 0 0 1.070 1.058 USA2 5 0 International 93.431 93.902 0 0 3.072 2.349 METRO 108.087 108.007 35.121 34.195 8.914 8.181 1 Die gesamten Mitarbeiter von Classic Fine Foods sind der Region Asien (China) zugeordnet. 2 Beschäftigte in den USA waren Mitarbeiter des Boston Trading Office (BTO), das zum 28. Februar 2017 aufgelöst wurde. scroll MITARBEITERENTWICKLUNG NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN nach Köpfen zum Stichtag 30.9. METRO 2016 2017 Deutschland 55.619 54.132 Belgien 3.072 2.897 Frankreich 8.493 10.152 Italien 4.233 4.225 Niederlande 3.671 3.526 Österreich 2.101 2.045 Portugal 939 976 Schweiz 158 151 Spanien 3.690 3.714 Westeuropa (ohne D) 26.357 27.686 Bulgarien 2.240 2.268 Kasachstan 827 930 Kroatien 1.085 943 Moldawien 609 603 Polen 5.891 5.772 Rumänien 5.356 4.606 Russland 17.573 16.053 Serbien 1.229 1.237 Slowakei 1.257 1.292 Tschechien 3.464 3.339 Türkei 4.380 4.450 Ukraine 2.828 2.768 Ungarn 2.592 2.561 Osteuropa 49.331 46.822 China1 12.525 12.854 Indien 5.311 5.825 Japan 1.137 1.166 Myanmar 0 7 Pakistan 1.837 1.891 Asien 20.810 21.743 USA2 5 0 International 96.503 96.251 METRO 152.122 150.383 1 Die gesamten Mitarbeiter von Classic Fine Foods sind der Region Asien (China) zugeordnet. 2 Beschäftigte in den USA waren Mitarbeiter des Boston Trading Office (BTO), das zum 28. Februar 2017 aufgelöst wurde. scroll MITARBEITERENTWICKLUNG NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN auf Vollzeitbasis zum Stichtag 30.9.1 METRO Wholesale Real Sonstige 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Deutschland 12.697 12.153 27.087 26.460 5.729 5.694 Belgien 2.601 2.437 Frankreich 8.192 9.777 0 1 Italien 3.702 3.710 Niederlande 2.162 2.097 11 3 Österreich 1.915 1.869 0 6 Portugal 899 935 Schweiz 78 80 73 64 Spanien 3.323 3.344 Westeuropa (ohne D) 22.871 24.249 0 0 83 74 Bulgarien 2.235 2.259 Kasachstan 820 929 Kroatien 1.077 938 Moldawien 609 603 Polen 4.877 5.254 368 368 Rumänien 3.874 3.809 1.444 762 Russland 17.319 15.905 1 0 Serbien 1.229 1.237 Slowakei 1.245 1.277 Tschechien 3.227 3.082 Türkei 4.149 4.220 86 74 Ukraine 2.782 2.694 Ungarn 2.549 2.517 5 3 Osteuropa 45.993 44.724 0 0 1.903 1.207 China2 12.137 12.518 379 331 Indien 4.610 5.021 686 723 Japan 826 846 Myanmar 0 7 Pakistan 1.813 1.884 Asien 19.386 20.276 0 0 1.065 1.054 USA3 5 0 International 88.254 89.248 0 0 3.052 2.334 METRO 100.950 101.402 27.087 26.460 8.781 8.028 1 Rundungsdifferenzen möglich. 2 Die gesamten Mitarbeiter von Classic Fine Foods sind der Region Asien (China) zugeordnet. 3 Beschäftigte in den USA waren Mitarbeiter des Boston Trading Office (BTO), das zum 28. Februar 2017 aufgelöst wurde. scroll MITARBEITERENTWICKLUNG NACH LÄNDERN UND SEGMENTEN auf Vollzeitbasis zum Stichtag 30.9.1 METRO 2016 2017 Deutschland 45.512 44.307 Belgien 2.601 2.437 Frankreich 8.192 9.778 Italien 3.702 3.710 Niederlande 2.172 2.100 Österreich 1.915 1.875 Portugal 899 935 Schweiz 151 144 Spanien 3.323 3.344 Westeuropa (ohne D) 22.954 24.323 Bulgarien 2.235 2.259 Kasachstan 820 929 Kroatien 1.077 938 Moldawien 609 603 Polen 5.245 5.622 Rumänien 5.318 4.571 Russland 17.320 15.905 Serbien 1.229 1.237 Slowakei 1.245 1.277 Tschechien 3.227 3.082 Türkei 4.235 4.294 Ukraine 2.782 2.694 Ungarn 2.554 2.520 Osteuropa 47.896 45.930 China2 12.516 12.849 Indien 5.296 5.744 Japan 826 846 Myanmar 0 7 Pakistan 1.813 1.884 Asien 20.451 21.330 USA3 5 0 International 91.306 91.582 METRO 136.818 135.890 1 Rundungsdifferenzen möglich. 2 Die gesamten Mitarbeiter von Classic Fine Foods sind der Region Asien (China) zugeordnet. 3 Beschäftigte in den USA waren Mitarbeiter des Boston Trading Office (BTO), das zum 28. Februar 2017 aufgelöst wurde. 2.6 Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie erläuternder Bericht des Vorstands Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von METRO besteht aus Instrumenten und Maßnahmen, mit denen wir Risiken koordinieren, verhindern bzw. rechtzeitig erkennen, bewerten und steuern. Der Bereich Corporate Accounting der METRO AG ist dafür verantwortlich, die Instrumente und Maßnahmen im Konzern umzusetzen. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Konzern- bzw. Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der METRO AG liegt im Ressort des Finanzvorstands der METRO AG, Herrn Christian Baier. Die eigentliche Aufstellung der Abschlüsse sowie des zusammengefassten Lageberichts im rechtlichen Sinn obliegt jedoch dem Gesamtvorstand der METRO AG. Während und nach der Erstellung prüft der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und erteilt für den Konzern- bzw. Jahresabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht einen Bestätigungsvermerk. Anschließend findet eine Erörterung und Prüfung durch den Aufsichtsrat der METRO AG statt. Bei dieser Aufsichtsratssitzung ist der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und steht für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Sofern der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhebt, billigt er die Abschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht. Der Jahresabschluss der METRO AG ist mit dieser Billigung festgestellt. Konzernweites Rahmenwerk Aufbauend auf dem Konzept „Internal Control – Integrated Framework“ des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) hat der Bereich Corporate Accounting der METRO AG konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems für die METRO AG, die Vertriebslinien und die wesentlichen Servicegesellschaften definiert. Durch diese Vorgaben soll insbesondere sichergestellt werden, dass die relevanten Rechnungslegungsvorschriften sowie die entsprechenden internen Richtlinien, z. B. die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie, eingehalten werden. Diese Vorgaben umfassen u. a. das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen und die Berichterstattung über die Wirksamkeitsanalysen. • Kontrolldesign: Für wesentliche finanz- und rechnungslegungsbezogene Prozesse wurden im Rahmen eines Top-down-Ansatzes Risiken für signifikante Fehler im Hinblick auf die Finanzberichterstattung identifiziert. Zudem hat der Bereich Corporate Accounting konzernweit verbindliche Kontrollziele vorgegeben, die die Konzerngesellschaften durch gesellschaftsspezifische Kontrollaktivitäten abdecken müssen. • Kontrollausführung: Die Ausführung dieser Kontrollen ist durch die Konzerngesellschaften zu dokumentieren. Dies schafft die Voraussetzung für eine unabhängige Überprüfung der Effektivität der Kontrollen durch den Bereich Group Internal Audit und den Abschlussprüfer. • Wirksamkeit der Kontrollen: Die wesentlichen Konzerngesellschaften sind verpflichtet, die Effektivität der Kontrollen jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu evaluieren (Selbsteinschätzung). Hierzu wird eine konzernweit einheitliche Methodik durch den Bereich Corporate Accounting vorgegeben. Außerdem ist die Wirksamkeit der Kontrollen Gegenstand der risikoorientierten, unabhängigen Prüfungen des Bereichs Group Internal Audit. • Berichterstattung: Die Ergebnisse der Selbsteinschätzungen sind in einem standardisierten Berichtsformat an den Bereich Corporate Accounting zu melden. Dabei sind die Konzerngesellschaften verpflichtet zu bestätigen, dass die Selbsteinschätzungen gemäß der vorgegebenen Methodik erfolgt sind. Neben den Kontrollaktivitäten umfasst die Berichterstattung auch Aussagen zu den übrigen 4 Komponenten des COSO-Rahmenwerks: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Die Einzelberichte der Gesellschaften werden von dem Bereich Corporate Accounting validiert und zu einem Gesamtbericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem von METRO zusammengefasst. Dieser wird an das Governance, Risk, and Compliance Committee (GRCC) sowie den Vorstand der METRO AG berichtet. Seit dem Geschäftsjahr 2014/15 werden diese 4 Phasen des internen Kontrollzyklus von allen METRO Vertriebslinien, den Dienstleistungszentren und wesentlichen Servicegesellschaften sowie der METRO AG in der RSA-Archer-GRC-Software abgebildet. Im Folgenden werden die zentralen Vorgaben (z. B. die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie), die Rechnungslegungsprozesse, einzelne Kontrollen sowie die unabhängige Überprüfung durch den Bereich Group Internal Audit und den Abschlussprüfer näher erläutert. IFRS-Bilanzierungsrichtlinie Die unterjährigen Konzernzwischenabschlüsse und der Konzernabschluss der METRO AG werden gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Mit einer konzernweit gültigen und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendenden IFRS-Bilanzierungsrichtlinie stellen wir für den gesamten METRO Konzern die einheitliche Bilanzierung im Einklang mit den IFRS sicher. Die Richtlinie erläutert den Konzerngesellschaften die Regelungen der IFRS und macht Vorgaben für die Bilanzierung. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jeder Berichterstattung in einer entsprechenden Erklärung (Letter of Representation) zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde. Die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie deckt alle für die METRO AG relevanten IFRS ab und bezieht sich nicht nur auf bestimmte Bilanzierungssachverhalte. Für den Richtlinieninhalt ist der Bereich Corporate Accounting der METRO AG zuständig. Änderungen der IFRS fließen kontinuierlich in die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie ein und werden allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften mitgeteilt. Rechnungslegungsprozesse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen Die Einzelabschlusserstellung der einbezogenen Unternehmen nach den IFRS für Konsolidierungszwecke erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen (SAP FI). Durch die organisatorische Trennung von Haupt- und Nebenbuchhaltungen, wie z. B. die Anlagen-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, stellen wir zum einen die klare Zuständigkeit für die einzelnen Abschlusserstellungstätigkeiten sicher. Zum anderen ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die Kontrollprozesse wie beispielsweise ein 4-Augen-Prinzip gewährleistet sind. In diesen Systemen werden die Einzelabschlüsse eines Großteils der Konzernunternehmen unter Zugrundelegung eines zentral gepflegten Kontenplans nach einheitlichen Buchungsvorgaben erstellt. Die Zusammenführung der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten im Rahmen der Konzernberichterstattung erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik), in das ausnahmslos alle konsolidierten Konzernunternehmen von METRO eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Die Kontenpläne für die IFRS-Einzelabschlüsse und den Konzernabschluss sind miteinander verknüpft. Außer aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln können Risiken auch aus der Missachtung formaler Fristen und Termine entstehen. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Einzel- und Konzernabschlusserstellung nach den IFRS zwingend durchzuführenden Arbeitsabläufe, deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen Personen wurde ein onlinebasiertes Planungswerkzeug eingeführt. Mit diesem werden die Arbeitsabläufe zur Einzel- und Konzernabschlusserstellung nach den IFRS inhaltlich und zeitlich überwacht. Somit ist für übergeordnete Konzerneinheiten die Statusverfolgung sichergestellt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Das Planungswerkzeug gliedert den Erstellungsprozess des Einzelabschlusses in wesentliche Meilensteine, die wiederum in einzelne Aktivitäten unterteilt sind. Inhaltlich orientieren sich diese Meilensteine und Aktivitäten an der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie von METRO und spiegeln somit ihre Umsetzung wider. Die darüber hinaus für Zwecke der Strukturierung und Koordination der Konzernabschlusserstellung im Planungswerkzeug zentral vorgegebenen Termine und Meilensteine überwacht der Bereich Corporate Accounting der METRO AG hinsichtlich ihrer Einhaltung. Die Terminierung und Kontrolle der notwendigen Meilensteine und Aktivitäten im Rahmen der Einzelabschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft. Im Anschluss an die Übertragung der Einzelabschlussdaten nach den IFRS in das Konsolidierungssystem werden die Daten dort einer automatisierten Plausibilitätsprüfung vor dem Hintergrund rechnungswesenspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten unterzogen. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Einzelabschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten. Ein weiteres Kontrollinstrument stellt der von allen wesentlichen Konzernunternehmen anlässlich der Einzelabschlusserstellung an die METRO AG weiterzuleitende Report dar, in dem die wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Werten der Vorperiode gegenübergestellt und im Falle nennenswerter Abweichungen kommentiert werden. Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen (SAP FI) definiert. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in einer entsprechenden Richtlinie zusammengefasst sind und deren Einhaltung der Bereich Group Internal Audit der METRO AG konzernweit überwacht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Rechnungslegungsprozesse im Rahmen der Konsolidierung Das zur Kontrolle der Rechnungslegungsprozesse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eingesetzte Planungswerkzeug gliedert auch den Prozess der Konzernabschlusserstellung in wesentliche Meilensteine, Aktivitäten und Termine. Hierbei stellen die typischen Tätigkeiten zur Erstellung des Konzernabschlusses spezifische abzuarbeitende Meilensteine dar. Zu diesen Meilensteinen gehören beispielsweise die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die typischen Konsolidierungsschritte – darunter z. B. die Umsatzeliminierung, die Aufwands- und Ertrags- sowie die Schulden- und Kapitalkonsolidierung sowie letztendlich die Fertigstellung des Geschäftsberichts. Die personellen Verantwortlichkeiten für die oben genannten Meilensteine sind unter Berücksichtigung einer Vertretungsregelung dokumentiert. Unterstützende Tätigkeiten im Umfeld des Erstellungsprozesses für den Konzernabschluss werden auch von externen Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Diese Dienstleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Immobilien, Pensionsverpflichtungen sowie aktienorientierten Vergütungen. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Konsolidierungsschritte werden diversen systemtechnischen wie auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten die gleichen automatisierten Plausibilitätsprüfungen (Validierungen) wie für die Einzelabschlussdaten. Weitere Kontrollmechanismen auf Konzernebene sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und von Veränderungen der einzelnen Positionen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Bereich Group Internal Audit der METRO AG prüft regelmäßig, ob interne Kontrollen über den Erstellungs- und Buchungsprozess im Rahmen der Konzernabschlusserstellung eingehalten werden. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind Zugriffsregelungen im Konsolidierungssystem in Kraft gesetzt (Schreib- und Leseberechtigungen). Die Berechtigungen zur Nutzung des Konsolidierungssystems werden zentral bei der METRO AG verwaltet. Die Freigabe erfolgt nur durch die Bereiche Corporate Accounting und Corporate Controlling & Finance und stellt sicher, dass der Nutzer nur Zugriff auf die Daten hat, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Unabhängige Prüfung/Kontrolle Group Internal Audit (Konzernrevision) Der Bereich Group Internal Audit der METRO AG erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen bei METRO und unterstützt den Vorstand der METRO AG und die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften durch die potenzialorientierte Bewertung der wesentlichen Führungs- und Geschäftsprozesse dabei, ihre Ziele zu erreichen. In Abstimmung mit dem Vorstand und den Konzerngesellschaften entwickelt der Bereich Group Internal Audit einen risikoorientierten jährlichen Prüfungs- und Projektplan. Auf Basis der beschriebenen Grundsätze nimmt der Bereich Group Internal Audit unabhängige Prüfungen der Kontrollen der Abschlusserstellungsprozesse, der Anwendung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie und der Konzernrechnungslegungsprozesse innerhalb von METRO vor. Hierbei werden im Rahmen der risikoorientierten Jahresrevisionsplanung Schwerpunktthemen definiert. Externe Prüfung Der Abschlussprüfer des Konzernabschlusses prüft die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie und stellt sie den Abschlussprüfern der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zur Verfügung. Diese wiederum bestätigen die vollständige Anwendung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie durch die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Darüber hinaus prüfen und kontrollieren die jeweiligen Wirtschaftsprüfer sowohl die von den wesentlichen Konzerngesellschaften für Konsolidierungszwecke erstellten Einzelabschlüsse nach den IFRS als auch den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der METRO AG daraufhin, ob die anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften sowie weitere relevante Vorschriften eingehalten wurden. Dabei unterziehen sie den Halbjahresfinanzbericht einer prüferischen Durchsicht und prüfen den Konzernabschluss zum Jahresende. Die abschließende prüferische Beurteilung des Konzernabschlusses wird in Form eines Bestätigungsvermerks im Geschäftsbericht veröffentlicht. 3 Wirtschaftsbericht 3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen-1 Weltwirtschaft Die Entwicklung der Weltwirtschaft verlief im Geschäftsjahr 2016/17 positiver und einheitlicher als im vergangenen Jahr. In Westeuropa setzte sich fast ausnahmslos der moderate Aufschwung fort. Dabei wurden die Volkswirtschaften durch die nach wie vor niedrigen Zinsen und nur mäßig ansteigenden Preise gestützt. Die Entwicklung in Osteuropa verlief ebenfalls wieder etwas einheitlicher: Die zentraleuropäischen Länder wuchsen weiterhin stabil. Die Länder Osteuropas, insbesondere die russische Wirtschaft, zeigten Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung. In Asien pendelte sich das Wachstum in China auf etwas niedrigerem Niveau im Vergleich zu den Vorjahren ein. Die Gesamtregion wies aber nach wie vor das stärkste Wachstum auf und die konjunkturellen Risiken nahmen ab. Insgesamt verbesserte sich die Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahrszeitraum weiter. Deutschland Deutschland entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016/17 weiterhin branchenübergreifend solide. Aufgrund der nach wie vor guten Arbeitsmarktentwicklung unterstützten auch Konsum und Handel die deutsche Konjunktur, allerdings in etwas geringerem Umfang als im Vorjahr. Zusätzlich belebte der anziehende Welthandel die Exporte und wirkte sich dadurch ebenfalls positiv auf die Konjunktur aus. Westeuropa In Westeuropa setzte 2016/17 eine Wachstumsbelebung ein, die insbesondere auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktentwicklung sowie der Exporttätigkeit zurückzuführen ist. Zudem wurden in einigen Ländern die Belastungen zur Haushaltskonsolidierung zurückgefahren – mit positiven Auswirkungen auf die Konjunktur. Der Handel profitierte von einer Verbesserung des privaten Konsums bei nur leicht steigenden Preisen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die positivste wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa verzeichnete 2016/17 erneut Spanien. 1 Die im Kapitel Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen genannten Zahlen zur BIP-Entwicklung beziehen sich jeweils auf die Gesamtjahre 2016 und 2017. Dementsprechend handelt es sich bei den 2017er-Werten um Prognosen. Die qualitativen Aussagen im Text beziehen sich hingegen, soweit nicht anders angegeben, auf den Berichtszeitraum. Osteuropa Die Wirtschaft in Osteuropa war im Geschäftsjahr 2016/17 durch einen soliden Aufschwung gekennzeichnet, der sich gegen Ende des Geschäftsjahres immer weiter verbesserte. Insgesamt entwickelten sich die Länder Zentraleuropas etwas stabiler, aber auch das Wachstum in Osteuropa zog wieder an. Insbesondere die russische Wirtschaft zeigte sich preisbereinigt wieder auf verhaltenem Wachstumskurs. Ausschlaggebend dafür waren die deutliche Rubelstabilisierung und der damit verbundene Inflationsrückgang. Von diesem Rückgang der Teuerungsrate und der Stabilisierung des Arbeitsmarkts profitierten auch die Handelsumsätze. Sie stiegen in der 2. Hälfte des Geschäftsjahres 2016/17 erstmals preisbereinigt wieder leicht an. Asien Die Wirtschaft Asiens wies auch im Geschäftsjahr 2016/17 stabil hohe Wachstumsraten auf. China und Indien entwickelten sich etwas schwächer als im Vorjahr, befanden sich mit jeweils gut 6,5 % Wachstum jedoch weiterhin auf stabilem Wachstumskurs. Japans Wirtschaft entwickelte sich zuletzt wieder etwas stärker, wenngleich das Wachstum weiterhin auf niedrigem Niveau verharrte. Der Inlandsumsatz und das Handelswachstum in den asiatischen Ländern folgten der guten Wirtschaftsleistung und waren durchweg positiv zu bewerten. scroll ENTWICKLUNG DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS WICHTIGER WELTREGIONEN UND DEUTSCHLANDS Veränderungen zum Vorjahr in % 20161 20172 Welt 3,2 3,6 Deutschland 1,9 2,0 Westeuropa 1,8 2,0 Osteuropa 1,2 2,8 Asien 5,3 5,1 Quelle: Feri 1 Vorjahreswerte können gegenüber dem Geschäftsbericht 2015/16 abweichen, da bei dessen Fertigstellung finale Zahlen noch nicht vorlagen und 2017 eine Umstellung auf kaufkraftbereinigte Werte erfolgte. 2 Prognose. Branchenentwicklung Selbstbedienungsgroßhandel Weltweit entwickelten sich die Umsätze des Selbstbedienungsgroßhandels insgesamt gut, aber in den Regionen, in denen METRO tätig ist, unterschiedlich. Im deutschen Selbstbedienungsgroßhandel war der Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 leicht rückläufig; die Entwicklung blieb damit etwas hinter der des Lebensmitteleinzelhandels zurück, der erneut ein leichtes Plus verzeichnete. Positiv wirkte sich im Berichtsjahr allerdings die gute Umsatzentwicklung bei der Kundengruppe der Gastgewerbetreibenden (HoReCa) aus. In Westeuropa verzeichnete der Selbstbedienungsgroßhandel analog zur wirtschaftlichen Entwicklung ein leichtes Wachstum. Vor allem in Portugal und Spanien trug die positive Entwicklung des HoReCa-Sektors zu diesem Trend maßgeblich bei. In den zentral- und osteuropäischen Ländern insgesamt entwickelte sich der Selbstbedienungsgroßhandel ebenfalls leicht positiv. Der türkische Markt ist trotz stagnierender Hotel- und Gastgewerbebranche und steigender Inflation preisbereinigt gewachsen. In Russland erholte sich die Branche aufgrund der sinkenden Inflation und der allgemein zu verzeichnenden wirtschaftlichen Belebung. In den zentraleuropäischen Ländern zeigte sich eine differenzierte Wachstumsentwicklung. Die asiatischen Märkte, in denen METRO aktiv ist, wiesen eine stabile Entwicklung auf. Positiv entwickelte sich insbesondere Indien. China entwickelte sich im Vergleich zu den Wachstumsraten der vergangenen Jahre etwas verhaltener. Nach wie vor blieb hier das Belieferungsgeschäft ein Wachstumstreiber. Real: Branchenentwicklung im Lebensmitteleinzelhandel Im Geschäftsjahr 2016/17 stagnierte der Lebensmitteleinzelhandel (ohne Discounter) mit einem leichten nominalen Umsatzrückgang von –0,4 %. Die großen Gewinner in den vergangenen 5 Jahren waren Super- und Verbrauchermärkte mit einer breiten Sortimentsvielfalt sowie Biomärkte. Der Betriebstyp Discounter konnte eine kleine Schwächeperiode überwinden und seine Umsätze wieder steigern. Bei den Selbstbedienungswarenhäusern hält der eingeschlagene Restrukturierungsprozess der bundesweit agierenden Betreiber weiterhin an. Die kleinen Lebensmittelgeschäfte verlieren mehr und mehr an Bedeutung. Das Onlinegeschäft mit Lebensmitteln spielt nach wie vor eine untergeordnete, dennoch stark wachsende Rolle. 2016 lag der Onlineumsatzanteil von Lebensmitteln bei ca. 1 %, das Wachstum gegenüber dem Vorjahreszeitraum betrug allerdings 11 %. 3.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Gesamtaussage des Vorstands der METRO AG zum Geschäftsverlauf und zur Lage von METRO Im Geschäftsjahr 2016/17 präsentierte sich das globale Wirtschaftswachstum deutlich solider und verbesserte sich leicht gegenüber dem Vorjahr. Dennoch bestehen Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung, insbesondere auch im politischen Bereich. Der Vorstand blickt auf ein insgesamt gutes Geschäftsjahr zurück. Das Übergangsjahr wurde erfolgreich abgeschlossen und das Geschäft durch die Aufteilung der bisherigen METRO GROUP fokussiert aufgestellt. Mit dem Börsengang der neuen METRO am 13. Juli wurde ein Meilenstein erreicht. Die Kundenorientierung steht für die neue METRO an erster Stelle. Mit tragfähigen Geschäftsmodellen und digitalen Lösungen wollen wir Mehrwert für unsere Kunden schaffen und auf dieser Grundlage einen Wertzuwachs für unsere Aktionäre erreichen. Insgesamt ist der Vorstand mit der Geschäftsentwicklung zufrieden. Dementsprechend wird den Aktionären wieder ein attraktiver Dividendenvorschlag unterbreitet. Finanz- und Vermögenslage Finanzmanagement Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten Über unser Finanzmanagement stellen wir sicher, dass unser Unternehmen dauerhaft liquide ist, reduzieren finanzielle Risiken soweit wirtschaftlich sinnvoll und vergeben Kredite an die Konzerngesellschaften. Die METRO AG erbringt und steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, den Finanzbedarf der Gesellschaften in ausreichender Form kostengünstig und möglichst über die internationalen Kapitalmärkte zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Finanzprodukte orientiert sich die METRO AG grundsätzlich an der Fristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Grundlage für unsere Finanzaktivitäten ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Das aktuelle Rating durch Standard & Poor’s im Investment-Grade-Bereich von langfristig BBB– bzw. kurzfristig A–3 unterstützt den Zugang zu den internationalen Geld- und Kapitalmärkten, den wir im Rahmen unseres Commercial Paper Programme sowie unseres Anleiheemissionsprogramms bei entsprechendem Bedarf nutzen. Unterstützt wird der Kapitalmarktzugang durch unseren regelmäßigen Dialog mit Kreditinvestoren und -analysten. Das Creditor-Relations-Team präsentiert unser Unternehmen im Rahmen von Roadshows auf allen wichtigen europäischen Finanzmärkten. Ergänzend dazu können sich Kreditinvestoren und –analysten im Rahmen bilateraler Gespräche und Betriebsführungen von der Leistungskraft von METRO überzeugen. Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze: Finanzielle Einheit Um einen permanenten Zugang zu den wichtigsten Finanzinstrumenten an den Geld- und Kapitalmärkten zu attraktiven Konditionen zu ermöglichen, tritt METRO nach außen als finanzielle Einheit auf. Finanzieller Handlungsspielraum Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wahren wir im Verhältnis zu Banken oder Geschäftspartnern stets unseren Handlungsspielraum, um unabhängig zu bleiben. Im Rahmen der Bankenpolitik sind Limits so definiert, dass der Konzern einen Finanzpartner jederzeit durch einen anderen ersetzen kann. Zentrales Finanzrisikomanagement Über Finanzinstrumente an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten decken wir zum einen unseren Finanzbedarf. Zum anderen sichern wir darüber Grundgeschäfte ab, die mit Zins- und Währungsrisiken behaftet sind. Die METRO AG überwacht zentral das Gesamtportfolio aller Finanzinstrumente von METRO. Zentrale Risikoüberwachung Veränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, darunter beispielsweise Zinssatz- oder Devisenkursänderungen, können sich auf die Finanzierung von METRO auswirken. Die damit verbundenen Risiken quantifiziert die METRO AG mittels regelmäßiger Szenarioanalysen. Offene Risikopositionen – wie etwa der Abschluss von Finanzinstrumenten ohne korrespondierendes Grundgeschäft – dürfen nur nach entsprechender Freigabe durch den Vorstand der METRO AG gehalten werden. Genehmigte Vertragspartner Für Finanzinstrumente kommen ausschließlich Vertragspartner infrage, die von der METRO AG zugelassen sind. Die Bonität dieser Vertragspartner wird anhand ihres Ratings und der Beobachtung von Kreditrisikokennziffern (im Wesentlichen Credit-Default-Swap-Analysen) täglich überprüft. Auf dieser Basis überwacht das Treasury Controlling der METRO AG zudem fortlaufend die Einhaltung der freigegebenen Limits. Freigabepflicht Finanzinstrumente der METRO Konzerngesellschaften werden grundsätzlich mit der METRO AG abgeschlossen. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, werden sie in Abstimmung mit der METRO AG im Namen der Konzerngesellschaft oder direkt zwischen der Konzerngesellschaft und dem externen Vertragspartner vereinbart. Revisionssicherheit In unserem Unternehmen gilt das 4-Augen-Prinzip. Abläufe und Verantwortlichkeiten sind in konzernweit geltenden Richtlinien festgelegt. Der Abschluss von Finanzinstrumenten ist organisatorisch von Abwicklung und Kontrolle getrennt. • Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. Rating Ein Rating bewertet in standardisiertem Format die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es dokumentiert damit unabhängig und öffentlich die derzeitige Kreditwürdigkeit gegenüber seinen Vertragspartnern. Zudem kann ein Rating den Zugang zu den internationalen Geld- und Kapitalmärkten und die damit verbundene Nutzung wichtigster Finanzinstrumente erleichtern. Die METRO AG hat Standard & Poor’s mit der Erstellung und Überwachung eines Ratings beauftragt. Die aktuelle Einstufung des Ratings von METRO durch Standard & Poor’s lautet wie folgt: scroll Kategorie 2017 Langfristig BBB– Kurzfristig A-3 Ausblick stabil Mit diesen Ratings stehen METRO alle Finanzmärkte offen. Finanzierungsmaßnahmen Die Deckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt über ein kapitalmarktfähiges Anleiheemissionsprogramm, das über ein maximales Volumen von 6 Mrd. € verfügt. Am 22. Februar 2017 wurde der fällige Rest aus der Anleihe über rund 622 Mio. € mit einem Coupon von 4,25 % und am 27. Juli 2017 die fällige Anleihe über 50 Mio. € mit einer variablen Verzinsung fristgerecht zurückgezahlt. Das Anleiheemissionsprogramm wurde zum 30. September 2017 mit insgesamt 2,451 Mrd. € in Anspruch genommen. Die Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs erfolgt sowohl über das Euro Commercial Paper Programme als auch über ein auf französische Investoren ausgerichtetes weiteres Commercial Paper Programme. Beide Programme verfügen über ein maximales Volumen von jeweils 2 Mrd. €. Das auf französische Investoren ausgerichtete Commercial Paper Programme wurde aufgrund des geringeren Bedarfs nicht mehr verlängert. 2016/17 wurde ausschließlich das Euro Commercial Paper Programme genutzt. Im Durchschnitt wurde das Programm im Berichtszeitraum mit 658 Mio. € in Anspruch genommen. Zum 30. September 2017 betrug die Inanspruchnahme 754 Mio. € (zum 30.9.2016: nicht genutzt). Zum 30. September 2017 wurden bilaterale Kreditlinien in Höhe von insgesamt 281 Mio. € genutzt. Als Liquiditätsreserve wurden 2 syndizierte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 1.750 Mio. € sowie zusätzlich mehrjährige bilaterale Kreditlinien in Höhe von 250 Mio. € abgeschlossen, die zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen wurden. Diese Liquiditätsreserve wurde nach Eintragung der Spaltung an das zukünftig erforderliche Volumen angepasst. • Weitere Informationen zu Finanzierungsprogrammen und Kreditlinien finden sich im Anhang – Nr. 36 Finanzschulden. Neben den etablierten Emissionsprogrammen stand dem Konzern somit zu jedem Zeitpunkt ausreichende Liquidität zur Verfügung. Die freien Kreditlinien sind im Anhang unter Nr. 36 Finanzschulden dargestellt. Investitionen/Desinvestitionen Im Geschäftsjahr 2016/17 hat METRO 827 Mio. € investiert und liegt damit deutlich unter dem Investitionsvolumen des Vorjahres. Während wir einerseits durch das laufende Kapitaleffizienzprogramm bei der Expansion sowie bei Konzept- und Modernisierungsmaßnahmen Investitionen eingespart haben, haben wir andererseits mit der Akquisition von Pro à Pro den Ausbau unseres Belieferungsgeschäfts weiter vorangetrieben. Die stärkere Fokussierung unserer Expansionstätigkeit zeigt sich insgesamt in der geringeren Anzahl von 13 Neueröffnungen im Geschäftsjahr 2016/17 (2015/16: 22 Neueröffnungen). scroll INVESTITIONEN VON METRO Veränderung Mio. € 2015/16 2016/17 absolut % METRO Wholesale 614 547 –66 –10,8 Real 260 131 –129 –49,6 Sonstige 133 149 15 11,4 METRO 1.007 827 –180 –17,9 Im Segment METRO Wholesale haben wir im Geschäftsjahr 2016/17 547 Mio. € investiert. Die Investitionen liegen damit um 66 Mio. € unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Nach Akquisition der Belieferungsspezialisten Classic Fine Foods (2014/15) und Rungis Express (2015/16) in den Vorjahren haben wir mit Pro à Pro (2016/17) unser Belieferungsnetz erneut deutlich erweitert und stärken so unsere Kompetenz im Bereich Food Service Distribution im französischen Großhandel. Auch inklusive der Investitionen für diese Übernahme konnten wir im Segment METRO Wholesale die Investitionsprozesse gezielt optimieren und insgesamt einen Investitionsrückgang verzeichnen. Möglich war dies durch internationale Priorisierung sowie die Steigerung der Effizienz im Rahmen unseres laufenden Kapitaleffizienzprogramms, das z. B. neue kleinere und kostengünstigere Formate beinhaltet. Der Expansionsschwerpunkt lag im Geschäftsjahr 2016/17 auf den Ländern China und Frankreich. Dort haben wir das bestehende Netz um 5 bzw. 3 neue METRO Cash & Carry Märkte erweitert. Zusätzlich haben wir auch die Expansion in Indien vorangetrieben und dort 2 neue METRO Cash & Carry Märkte eröffnet. Darüber hinaus wurde in der Türkei, Italien und Japan das Standortnetz um jeweils 1 neuen METRO Cash & Carry Markt erweitert. In Deutschland wurden 2 Standorte und in China, Indien, Serbien und der Ukraine wurde jeweils 1 Standort geschlossen. Real investierte im Geschäftsjahr 2016/17 131 Mio. € und somit 129 Mio. € weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Investitionsrückgang resultiert im Wesentlichen aus der Verlängerung von Finanzierungsleasingverträgen für 4 Real Standorte im Vorjahr. Im Rahmen einer Konzeptumstellung bzw. Modernisierung eröffnete Real mit der Markthalle in Krefeld den ersten Markt nach dem neuen Food-Lover-Konzept. Real hat im Geschäftsjahr 2016/17 in Deutschland insgesamt 3 Märkte geschlossen. Die Investitionen im Segment Sonstige beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 149 Mio. € (2015/16: 133 Mio. €). Die Investitionen entfielen primär auf Modernisierungsmaßnahmen sowie immaterielle Vermögenswerte. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in Digitalisierung und IT sowie für die Modernisierung des Logistiknetzwerks in Deutschland. Darüber hinaus zählen auch Investitionen in Start-ups wie z. B. Planday zu den Investitionen dieses Segments. Aus Desinvestitionen (einschließlich Unternehmensveräußerungen, jedoch ohne Geldanlagen) sind METRO Zahlungsmittel in Höhe von 221 Mio. € (2015/16: 642 Mio. €) zugeflossen, die im Wesentlichen aus der Veräußerung von Immobilien resultieren. Im Vorjahr wirkte sich hier insbesondere die Veräußerung der vietnamesischen Großhandelsaktivitäten aus. • Weitere Informationen zu Desinvestitionen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Anhang – Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Liquidität (Kapitalflussrechnung) Die Liquidität von METRO wird anhand der Kapitalflussrechnung hergeleitet. In ihr wird der Zahlungsmittelfluss berechnet und dargestellt, den METRO im Geschäftsjahr aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit erwirtschaftet oder verwendet hat. Außerdem beschreibt sie die Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zwischen dem Beginn und dem Ende des Geschäftsjahres. Aus der betrieblichen Tätigkeit wurde im Geschäftsjahr 2016/17 ein Mittelzufluss von 1.027 Mio. € (2015/16: +1.173 Mio. €) generiert. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit ist ein Mittelabfluss von 601 Mio. € (2015/16: +512 Mio. €) zu verzeichnen. Daraus ergibt sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine Reduktion des Cashflows vor Finanzierungstätigkeit um 1.259 Mio. € auf 426 Mio. €. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist einen Mittelabfluss von 438 Mio. € (2015/16: –3.513 Mio. €) auf. • Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Anhang – Nr. 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. scroll KAPITALFLUSSRECHNUNG1Mio. € 2015/16 2016/17 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.173 1.027 Cashflow aus Investitionstätigkeit 512 –601 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit 1.685 426 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –3.513 –438 Summe der Cashflows –1.828 –12 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –11 –25 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –1.839 –37 1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten. Kapitalstruktur Vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung und Abspaltung von der CECONOMY AG am 12. Juli 2017 war die METRO AG noch kein Konzern im Sinne des IFRS 10. Dementsprechend wurde für den Börsenprospekt der METRO AG noch ein kombinierter Abschluss der MWFS GROUP aufgestellt. Das Eigenkapital im Kombinierten Abschluss war dabei die Residualgröße aus den Kombinierten Vermögenswerten und Schulden der MWFS GROUP. Nach der Spaltung wurde METRO ein eigenständiger Konzern mit der METRO AG als börsennotiertem Mutterunternehmen. Daher wird das Eigenkapital im Konzernabschluss nach den gesetzlichen Anforderungen gegliedert. Dabei wurden das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage mit den Buchwerten aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 angesetzt. Dazu erfolgte eine Umbuchung von der zum 1. Oktober 2016 ausgewiesenen Eigenkapitalposition Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP des Kombinierten Abschlusses der MWFS GROUP. Der verbleibende negative Betrag dieser Eigenkapitalposition wurde in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Er ist nicht auf eine Verlusthistorie zurückzuführen. Darüber hinaus wurde die Bewertung einer mit der Spaltung wirksam gewordenen Verkaufsoption eines Minderheitsgesellschafters in Höhe von 53 Mio. € im Rahmen der Aufteilung des Nettovermögens gemäß rechtlicher Struktur mindernd von den Gewinnrücklagen abgesetzt. Die Eigenkapitalquote beträgt 20,3 % (30.9.2016: 18,3 %). scroll Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Eigenkapital 31 2.924 3.207 Nettovermögen entfallend auf die ehemalige METRO GROUP 3.748 0 Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals –860 0 Gezeichnetes Kapital 0 363 Kapitalrücklage 0 6.118 Gewinnrücklagen 0 –3.320 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 36 46 • Weitere Informationen zum Eigenkapital finden sich im Anhang unter der in der Tabelle angegebenen Nummer. Die Nettoverschuldung hat sich um 0,1 Mrd. € leicht erhöht und beträgt zum 30. September 2017 3,1 Mrd. € (30.9.2016: 3,1 Mrd. €). Sie wird ermittelt durch Saldierung der Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 4,7 Mrd. € (30.9.2016: 4,7 Mrd. €) mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gemäß Bilanz in Höhe von 1,6 Mrd. € (30.9.2016: 1,6 Mrd. €) sowie den Geldanlagen in Höhe von 5 Mio. € (30.9.2016: 90 Mio. €). Im Berichtsjahr verringerten sich die kurzfristigen Geldanlagen durch Umschichtung eines Betrags in Höhe von 85 Mio. € in den Cashpool der METRO AG. scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Bilanz 1.599 1.559 Kurzfristige Geldanlagen1 90 5 Finanzschulden (inkl. Finanzierungs- Leasingverhältnissen) 4.740 4.706 Nettoverschuldung 3.051 3.142 1 In der Bilanz in den Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten. Die langfristigen Schulden betragen zum 30. September 2017 4,2 Mrd. € (30.9.2016: 5,0 Mrd. €). Die Verminderung um 0,8 Mrd. € ist im Wesentlichen auf den Rückgang von langfristigen Finanzschulden auf 3,1 Mrd. € (30.9.2016: 3,8 Mrd. €) aufgrund der Rückführung aus einem Anleihenemissionsprogramm zurückzuführen. Darüber hinaus gingen die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 89 Mio. € auf 0,6 Mrd. € (30.9.2016: 0,6 Mrd. €) zurück. Zum 30. September 2017 hatte METRO kurzfristige Schulden in Höhe von 8,4 Mrd. € (30.9.2016: 8,1 Mrd. €). Die Erhöhung lässt sich im Wesentlichen begründen mit der Erhöhung der kurzfristigen Finanzschulden um 667 Mio. € auf 1,6 Mrd. € (30.9.2016: 0,9 Mrd. €), bedingt durch die Neuaufnahme aus einem Commercial Paper Programme. Gegenläufig haben sich die sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten um 0,2 Mrd. € auf 1,3 Mrd. € (30.9.2016: 1,6 Mrd. €) verringert. Dies resultiert aus der im Vorjahr in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der anfänglichen Liquiditätsausstattung von CECONOMY in Höhe von 221 Mio. €, welche im Geschäftsjahr beglichen wurde. Gegenüber dem 30. September 2016 ist die Fremdkapitalquote um 2,0 %-Punkte auf 79,7 % gesunken. Der Anteil der kurzfristigen Schulden am gesamten Fremdkapital ist mit 66,6 % – nach 62,1 % zum 30. September 2016 – angestiegen. • Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Konzernanhang – Nr. 36 Finanzschulden. scroll Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Langfristige Schulden 4.954 4.197 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 646 557 Sonstige Rückstellungen 33 297 283 Finanzschulden 34, 36 3.796 3.095 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 34, 37 127 162 Latente Steuerschulden 24 88 100 Kurzfristige Schulden 8.114 8.376 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34, 35 4.892 4.782 Rückstellungen 33 559 456 Finanzschulden 34, 36 944 1.611 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 34, 37 1.591 1.345 Ertragsteuer- schulden 34 128 167 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 0 15 • Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Konzernanhang – Nr. 44 Eventualverbindlichkeiten und Nr. 45 Sonstige finanzielle Verpflichtungen. Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2016/17 verringerte sich die Bilanzsumme um 213 Mio. € auf 15,8 Mrd. € (30.9.2016: 16,0 Mrd. €). Bei den langfristigen Vermögenswerten war im Geschäftsjahr 2016/17 ein geringer Rückgang von 0,2 Mrd. € auf 9,2 Mrd. € (30.9.2016: 9,4 Mrd. €) zu verzeichnen. scroll Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Langfristige Vermögenswerte 9.434 9.225 Geschäfts- oder Firmenwerte 18 852 875 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 19 420 473 Sachanlagen 20 6.979 6.822 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 21 163 126 Finanzanlagen 22 89 92 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 22 183 183 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 23 239 217 Latente Steueransprüche 24 509 439 • Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Die kurzfristigen Vermögenswerte blieben auf Vorjahresniveau. Erhöhungen von Forderungen aus LIeferungen und Leistungen – im Wesentlichen aus Pro à Pro – und von Ertragsteuererstattungsansprüchen wurden durch gegenüber dem Vorjahr niedrigere Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Zahlungsmittel kompensiert. scroll Mio. € Anhang Nr. 30.9.2016 30.9.2017 Kurzfristige Vermögenswerte 6.558 6.554 Vorräte 25 3.063 3.046 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26 493 575 Finanzanlagen 0 1 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 23 1.280 1.214 Ertragsteuererstattungsansprüche 123 148 Zahlungsmittel und Zahlungs- mitteläquivalente 29 1.599 1.559 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 0 11 • Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Ertragslage Geschäftsverlauf des Konzerns im Überblick Der berichtete Umsatz von METRO stieg im Geschäftsjahr 2016/17 um 1,6 % auf 37,1 Mrd. €, auch unterstützt durch positive Wechselkurseffekte und die Akquisition von Pro à Pro. In lokaler Währung stieg der Umsatz um 1,1 %. Der flächenbereinigte Umsatz von METRO stieg um 0,5 %. Insbesondere METRO Wholesale entwickelte sich gut, während der Umsatz bei Real nach einem schwierigen 1. Halbjahr rückläufig war. Das EBIT vor Sonderfaktoren erreichte mit 1.106 Mio. € das Niveau des Vorjahres (2015/16: 1.106 Mio. €). Darin enthalten sind Erträge aus Immobilienveräußerungen in Höhe von 175 Mio. € (2015/16: 153 Mio. €). 2016/17 waren im Wesentlichen 3 Immobilientransaktionen im EBIT enthalten, davon 2 in China mit einem Ergebnisbeitrag von etwa 110 Mio. € und eine Transaktion in Deutschland mit Ergebniseffekt von ca. 40 Mio. €. Bereinigt um positive Wechselkurseffekte in Höhe von 37 Mio. € lag das EBIT vor Sonderfaktoren mit 37 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Das berichtete Konzern-EBIT erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 852 Mio. € (2015/16: 1.219 Mio. €). Dieser Rückgang ist insbesondere auf Erträge aus dem Verkauf der Aktivitäten in Vietnam (446 Mio. €) im Vorjahr zurückzuführen. Bereinigt um den Einmalertrag aus Vietnam im Vorjahr bewegen sich die Sonderfaktoren aufgrund geringerer Restrukturierungsaktivitäten unterhalb des Vorjahresniveaus. Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Für das Geschäftsjahr 2016/17 besteht keine Prognose, weil Spaltung und Börsenzulassung der METRO Aktien erst Mitte Juli 2017 erfolgt sind. Umsatzentwicklung nach Regionen In Deutschland lag der berichtete Umsatz mit 12,0 Mrd. € 2,6 % unter dem Vorjahreswert. Flächenbereinigt sank der Umsatz um 1,7 %. Nach einem schwierigen 1. Halbjahr mit deutlichen Umsatzrückgängen bei METRO Wholesale und Real hat sich der Trend in der 2. Jahreshälfte deutlich verbessert. Im internationalen Geschäft stieg der berichtete Umsatz um 3,7 % auf 25,2 Mrd. €. Dies ist insbesondere auf Standorteröffnungen und die Akquisition von Pro à Pro, aber auch auf Wechselkurseffekte zurückzuführen. In lokaler Währung stieg der internationale Umsatz um 3,0 %. Der flächenbereinigte Umsatz wuchs um 1,6 %. Der internationale Anteil am Gesamtumsatz lag bei 67,8 % (2015/16: 66,4 %). In Westeuropa (ohne Deutschland) stieg der berichtete Umsatz um 3,6 % auf 10,5 Mrd. €. Dies ist vor allem auf die Akquisition von Pro à Pro zurückzuführen. Flächenbereinigt ging der Umsatz leicht um 0,3 % zurück. In Osteuropa stieg der berichtete Umsatz um 4,5 % auf 10,3 Mrd. €. Hier machten sich vor allem positive Wechselkurseffekte in Russland bemerkbar. Positiv entwickelte sich der Umsatz vor allem in der Türkei. In lokaler Währung stieg der Umsatz um 1,8 %. Flächenbereinigt wuchs der Umsatz um 2,3 %. In Asien stieg der berichtete Umsatz um 2,3 %. Zu dieser positiven Entwicklung trugen alle Länder bei. In lokaler Währung stieg der Umsatz sogar um 4,2 %. Der flächenbereinigte Umsatz stieg um 4,7 %. scroll UMSATZENTWICKLUNG VON METRO nach Segmenten und nach Regionen Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % 2015/16 Mio. € 2016/17 Mio. € in Konzernwährung (€) Wechselkurseffekte in %- Punkten1 in lokaler Währung flächenbereinigt (lokale Währung) METRO Wholesale 29.000 29.866 3,0 0,7 2,3 0,9 Real 7.478 7.247 –3,1 0,0 –3,1 –1,0 Sonstige 72 27 –62,4 –0,3 –62,1 – METRO 36.549 37.140 1,6 0,5 1,1 0,5 davon Deutschland 12.279 11.962 –2,6 0,0 –2,6 –1,7 davon international 24.270 25.177 3,7 0,8 3,0 1,6 Westeuropa (ohne Deutschland) 10.173 10.543 3,6 0,0 3,6 –0,3 Osteuropa 9.828 10.266 4,5 2,7 1,8 2,3 Asien 4.269 4.368 2,3 –1,9 4,2 4,7 1 Der Wechselkurseffekt errechnet sich aus dem Vergleich des berichteten Umsatzes des aktuellen Geschäftsjahres in Euro mit dem Umsatz der Vorperiode, umgerechnet zum Durchschnittskurs des aktuellen Geschäftsjahres. Die Überleitung vom berichteten Umsatz zum flächen- und währungsbereinigten Umsatz ist im Folgenden dargestellt: scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Umsatz gesamt in € (wie berichtet) 36.549 37.140 Umsatz gesamt währungsbereinigt1 36.735 37.140 Umsätze in Filialen, die 2016/17 nicht zum Like-for-Like-Panel gehörten2 2.356 2.584 Umsatz flächen- und währungsbereinigt 34.378 34.555 1 Der währungsbereinigte Umsatz des Vorjahres ermittelt sich durch Umrechnung des im Vorjahr berichteten Umsatzes zum Durchschnittskurs des aktuellen Geschäftsjahres. 2 Nicht zum Like-for-Like-Panel zählen u. a. Neueröffnungen, Anlauffilialen, Schließungen, Servicegesellschaften und wesentliche Umbauten. scroll ENTWICKLUNG DES KONZERN-EBIT UND DES EBIT DER SEGMENTE EBIT1 Mio. € 2015/16 2016/17 METRO Wholesale 1.048 1.114 Real 105 80 Sonstige –43 –86 Konsolidierung –5 –1 METRO 1.106 1.106 1 Vor Sonderfaktoren. Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Segmente METRO Wholesale (vormals METRO Cash & Carry) METRO Cash & Carry hat im Geschäftsjahr 2015/16 zur besseren Steuerung des Geschäfts das New Operating Model eingeführt. Die einzelnen METRO Cash & Carry Länder sind im Rahmen dieser Einführung in die Cluster HoReCa, Multispecialist, Trader und Sonstige aufgeteilt worden. Der berichtete Umsatz von METRO Wholesale stieg im Geschäftsjahr 2016/17 um 3,0 % auf 29,9 Mrd. €, u. a. gestützt durch positive Wechselkurse. Seit der Akquisition im Februar 2017 trug zudem Pro à Pro mit rund 470 Mio. € zum Umsatz bei. Das Unternehmen gehört in Frankreich zu den wichtigsten Anbietern von Food Service Distribution (FSD). In lokaler Währung wuchs der Umsatz um 2,3 %. Zudem stieg der flächenbereinigte Umsatz um 0,9 %. Dabei konnte der flächenbereinigte Umsatz in allen Quartalen gesteigert werden und stieg nunmehr über 4 Jahre in Folge in jedem Quartal. Das Belieferungsgeschäft von METRO Wholesale entwickelte sich weiterhin sehr dynamisch und der Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 stieg um über 25 % auf mehr als 4,6 Mrd. €. Damit beträgt der Umsatzanteil des Belieferungsgeschäfts für das Gesamtjahr 15,6 %. Beigetragen hat dazu auch die Akquisition von Pro à Pro. Der berichtete Umsatz im Cluster HoReCa wuchs im Geschäftsjahr 2016/17 um 3,1 %. In lokaler Währung stieg der Umsatz um 4,5 %. Flächenbereinigt wuchs der Umsatz leicht um 0,3 %. Insbesondere die Türkei trug zum flächenbereinigten Umsatzplus bei, während der Umsatz in Deutschland rückläufig war. Im Cluster Multispecialist stieg der berichtete Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 um 3,7 %. In lokaler Währung stieg er um 0,5 %. Der flächenbereinigte Umsatz stieg leicht um 0,5 %. Insbesondere Russland und die Niederlande verzeichneten Umsatzrückgänge, während der Umsatz in China, Pakistan und Indien deutlich zulegte. Im Cluster Trader stieg der berichtete Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 um 3,3 %. In lokaler Währung wuchs er im Cluster Trader um 3,9 %. Flächenbereinigt stieg er sogar um 5,5 %. Außer in Polen legte der flächenbereinigte Umsatz in allen Ländern zu. Das EBIT vor Sonderfaktoren betrug 1.114 Mio. € (2015/16: 1.048 Mio. €), unterstützt durch positive Wechselkurseffekte in Höhe von 37 Mio. €. Bereinigt um diese Effekte hat sich das Ergebnis vor Sonderfaktoren um 29 Mio. € verbessert. Hierin enthalten sind insbesondere 2 Immobilientransaktionen in China mit einem Ergebnisbeitrag von rund 80 Mio. € im 2. Quartal und rund 30 Mio. € im 4. Quartal, während im Vorjahr lediglich 34 Mio. € enthalten waren. Vor diesen Immobilientransaktionen und Wechselkurseffekten lag das EBIT vor Sonderfaktoren 47 Mio. € unter Vorjahr. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Entwicklung in Russland, den Niederlanden und Belgien zurückzuführen, die durch Ergebnisverbesserungen in den meisten der übrigen METRO Cash & Carry Gesellschaften nicht kompensiert werden konnte. Das EBIT von METRO Wholesale erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 1.035 Mio. € (2015/16: 1.271 Mio. €). Dieser Rückgang ist insbesondere auf Erträge aus dem Verkauf der Aktivitäten in Vietnam (446 Mio. €) im Vorjahr zurückzuführen. Bereinigt um den Einmalertrag aus Vietnam im Vorjahr bewegen sich die Sonderfaktoren aufgrund geringerer Restrukturierungsaktivitäten deutlich unterhalb des Vorjahresniveaus. METRO Wholesale war am 30. September 2017 in 25 Ländern mit 759 Standorten vertreten, davon 104 in Deutschland, 239 in Westeuropa (ohne Deutschland), 283 in Osteuropa und 133 in Asien. Darüber hinaus waren Classic Fine Foods und Rungis Express in weiteren Ländern aktiv. Insgesamt ist METRO Wholesale in 35 Ländern tätig. scroll KENNZAHLEN METRO WHOLESALE 2016/17 im Vorjahresvergleich Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % 2015/16 Mio. € 2016/17 Mio. € in Konzern-währung (€) Wechselkurseffekte in %-Punkten1 in lokaler Währung flächen- bereinigt (lokale Währung) Umsatz 29.000 29.866 3,0 0,7 2,3 0,9 HoReCa 13.993 14.429 3,1 –1,4 4,5 0,3 Multispecialist 12.066 12.518 3,7 3,3 0,5 0,5 Trader 2.802 2.895 3,3 –0,5 3,9 5,5 Sonstige 138 23 – – – – EBIT2 1.048 1.114 – – – – EBIT-Marge (%)3 3,6 3,7 – – – – Standorte (Anzahl) 752 759 – – – – Verkaufsfläche (1.000 m2) 5.380 5.307 – – – – 1 Der Wechselkurseffekt errechnet sich aus dem Vergleich des berichteten Umsatzes des aktuellen Geschäftsjahres in Euro mit dem Umsatz der Vorperiode, umgerechnet zum Durchschnittskurs des aktuellen Geschäftsjahres. 2 Vor Sonderfaktoren. 3 Vor Sonderfaktoren; die EBIT-Marge stellt das Verhältnis von EBIT zu Umsatz dar. Real Der berichtete Umsatz von Real ging im Geschäftsjahr 2016/17 insbesondere bedingt durch Standortabgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,1 % auf 7,2 Mrd. € zurück. Flächenbereinigt sank der Umsatz um 1,0 %. Dabei zeigte sich nach einem schwierigen 1. Halbjahr im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres eine Stabilisierung der Umsatzentwicklung: Nach einem Wachstum im 3. Quartal konnte auch im 4. Quartal der flächenbereinigte Umsatz um 0,6 % gesteigert werden. Sehr positiv entwickelte sich weiterhin der Onlineumsatz. Er stieg im Geschäftsjahr 2016/17 wieder sehr deutlich um über 50 % auf 105 Mio. €. Diese positive Entwicklung wurde getrieben durch die Integration des übernommenen Marktplatzes Hitmeister. Das EBIT vor Sonderfaktoren sank von 105 Mio. € auf 80 Mio. €. Dies ist zurückzuführen auf den Umsatzrückgang sowie erhöhte Kosten für Werbemaßnahmen und den Ausbau des Onlinegeschäfts. Die Entwicklung in vielen Lebensmittelwarengruppen war außerdem weiterhin durch eine hohe Wettbewerbsintensität gekennzeichnet; gegenläufig haben sich gesunkene Personalkosten ausgewirkt. Das EBIT erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 19 Mio. € (2015/16: 108 Mio. €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Belastungen durch Restrukturierungen der Hauptverwaltung. Im Geschäftsjahr 2016/17 verringerte sich das Standortnetz von Real in Deutschland um 3 auf nunmehr 282 Standorte. scroll KENNZAHLEN REAL 2016/17 im Vorjahresvergleich Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % 2015/16 Mio. € 2016/17 Mio. € in Konzernwährung (€) Wechselkurseffekte in %-Punkten in lokaler Währung flächen- bereinigt (lokale Währung) Umsatz 7.478 7.247 –3,1 0,0 –3,1 –1,0 Deutschland 7.478 7.247 –3,1 0,0 –3,1 –1,0 EBIT1 105 80 – – – – EBIT-Marge (%)2 1,4 1,1 – – – – Standorte (Anzahl) 285 282 – – – – Verkaufsfläche (1.000 m2) 1.967 1.941 – – – – 1 Vor Sonderfaktoren. 2 Vor Sonderfaktoren; die EBIT-Marge stellt das Verhältnis von EBIT zu Umsatz dar. Sonstige Das Segment Sonstige enthält neben der METRO AG als strategischer Führungsholding des METRO Konzerns u. a. die Einkaufsorganisation in Hongkong, die auch für fremde Dritte tätig ist, sowie die Logistikdienstleistungen und außerdem die Immobilienaktivitäten von METRO PROPERTIES, die nicht den Vertriebslinien zugeordnet sind. Dazu zählen beispielsweise Fachmarktzentren, Läger und Hauptverwaltungen. Der Umsatz im Segment Sonstige erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 27 Mio. € (2015/16: 72 Mio. €). Der Rückgang ist insbesondere auf die Veräußerung von 4 Real Standorten in Rumänien zurückzuführen. Der Umsatz enthält u. a. Provisionen für das Geschäft mit Dritten über die Einkaufsorganisation von METRO in Hongkong. Das EBIT lag im Geschäftsjahr 2016/17 bei –201 Mio. € (2015/16: –156 Mio. €). Die Sonderfaktoren betrugen 115 Mio. € (2015/16: 112 Mio. €) und betreffen insbesondere Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Aufteilung der METRO GROUP. Das EBIT vor Sonderfaktoren erreichte –86 Mio. € (2015/16: –43 Mio. €). Diese Entwicklung ist getrieben durch um 60 Mio. € niedrigere Immobilienerträge. Finanzergebnis und Steuern scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Betriebliches Ergebnis EBIT 1.219 852 Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 3 0 Sonstiges Beteiligungsergebnis –3 –11 Zinsertrag/-aufwand (Zinsergebnis) –211 –156 Übriges Finanzergebnis –114 –37 Finanzergebnis –325 –204 Ergebnis vor Steuern EBT 894 649 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –375 –304 Periodenergebnis 519 345 Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich im Wesentlichen aus dem Zinsergebnis in Höhe von –156 Mio. € (2015/16: –211 Mio. €) und dem Übrigen Finanzergebnis in Höhe von –37 Mio. € (2015/16: –114 Mio. €) zusammen. Das Zinsergebnis verbesserte sich insbesondere durch das geringere Zinsniveau. Die Verbesserung des Übrigen Finanzergebnisses um 77 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus negativen Effekten aus der im Vorjahr erfolgten Entkonsolidierung von METRO Cash & Carry Vietnam und gesunkenen negativen Wechselkurseffekten im Berichtsjahr, vornehmlich aus Kasachstan. Im gesunkenen Sonstigen Beteiligungsergebnis spiegelt sich insbesondere die Abschreibung der Anteile an der real,- Digital Payment & Technology Services GmbH wider. • Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Anhang unter Nr. 6 Ergebnisanteil aus operativen / nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, Nr. 7 Sonstiges Beteiligungsergebnis, Nr. 8 Zinsertrag / Zinsaufwand und Nr. 9 Übriges Finanzergebnis. Steuern Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 304 Mio. € (2015/16: 375 Mio. €) liegt um 71 Mio. € unter dem Vorjahresniveau und entfällt im Wesentlichen auf die tatsächlichen Steuern. scroll Mio. € 2015/16 2016/17 Tatsächliche Steuern 271 222 davon Deutschland (32) (27) davon international (239) (195) davon Steuerauf- wand/-ertrag der laufenden Periode (316) (217) davon Steueraufwand/ -ertrag aus Vorperioden (–45) (5) Latente Steuern 104 82 davon Deutschland (77) (1) davon international (27) (81) 375 304 Im Berichtszeitraum beträgt die Konzernsteuerquote 46,9 % (2015/16: 42,0 %). Die vergleichsweise niedrige Steuerquote des Vorjahres ist im Wesentlichen auf die Veräußerung von METRO Cash & Carry Vietnam zurückzuführen. Vor Sonderfaktoren liegt die Steuerquote bei 34,9 % (2015/16: 38,7 %). Bereinigt um den latenten Steuerertrag aus der Auflösung einer passiven latenten Steuer im Zusammenhang mit der Reallokation von Firmenwerten beträgt die Steuerquote vor Sonderfaktoren im Berichtszeitraum 39,8 %. Die Konzernsteuerquote bildet das Verhältnis zwischen dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand und dem Vorsteuerergebnis ab. • Weitere Erläuterungen zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Anhang – Nr. 11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Periodenergebnis und Ergebnis je Aktie Das Periodenergebnis erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 345 Mio. € und lag damit um 174 Mio. € niedriger als im Vorjahreszeitraum (2015/16: 519 Mio. €). Nach Abzug der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter verbleibt ein auf die Aktionäre der METRO AG entfallendes Periodenergebnis von 325 Mio. € (2015/16: 506 Mio. €). Dies entspricht einer Verringerung um 181 Mio. €. METRO erzielte im Geschäftsjahr 2016/17 ein Ergebnis je Aktie von 0,89 € (2015/16: 1,39 €). Der Berechnung war eine gewichtete Anzahl von 363.097.253 Aktien zugrunde zu legen. Auf diese Aktienanzahl wurde das den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnende Periodenergebnis von 325 Mio. € verteilt. Ein Verwässerungseffekt aus sogenannten potenziellen Aktien war weder im Geschäftsjahr 2016/17 noch im Vorjahr gegeben. Das Ergebnis je Aktie vor Sonderfaktoren liegt mit 1,55 € um 0,22 € über dem Vorjahreswert (2015/16: 1,33 €). Dieses Ergebnis bildet die Basis für den Dividendenvorschlag. scroll Veränderung 2015/16 2016/17 absolut % Periodenergebnis Mio. € 519 345 –174 –33,5 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis Mio. € 13 20 7 53,9 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis Mio. € 506 325 –181 –35,8 Ergebnis je Aktie (unverwässert = verwässert)1 € 1,392 0,89 –0,50 –36,0 Ergebnis je Aktie vor Sonderfaktoren1 € 1,332 1,55 0,22 16,5 1 Nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter. 2 Pro-forma-Angabe der Combined Financial Statements. Sonderfaktoren-1 scroll SONDERFAKTOREN nach Segmenten Mio. € 2015/16 wie berichtet 2016/17 wie berichtet 2015/16 Sonderfaktoren 2016/17 Sonderfaktoren 2015/16 vor Sonderfaktoren 2016/17 vor Sonderfaktoren EBITDA 1.918 1.611 –127 199 1.791 1.810 davon METRO Wholesale 1.700 1.528 –236 25 1.464 1.553 Real 250 159 –3 60 247 219 Sonstige –23 –73 112 115 89 41 Konsolidierung –9 –3 0 0 –9 –3 EBIT 1.219 852 –113 254 1.106 1.106 davon METRO Wholesale 1.271 1.035 –222 79 1.048 1.114 Real 108 19 –3 61 105 80 Sonstige –156 –201 112 115 –43 –86 Konsolidierung –5 –1 0 0 –5 –1 Finanzergebnis –325 –204 27 –7 –298 –210 EBT 894 649 –86 247 808 896 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –375 –304 63 –9 –313 –313 Periodenergebnis 519 345 –23 239 495 583 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 20 0 0 13 20 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 506 325 –23 238 483 563 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 1,392 0,89 –0,06 0,66 1,332 1,55 1 Erläuterungen zu Sonderfaktoren finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.2 Steuerungssystem. 2 Pro-forma-Angabe der Combined Financial Statements. scroll SONDERFAKTOREN nach Regionen Mio. € 2015/16 wie berichtet 2016/17 wie berichtet 2015/16 Sonderfaktoren 2016/17 Sonderfaktoren 2015/16 vor Sonderfaktoren 2016/17 vor Sonderfaktoren EBITDA 1.918 1.611 –127 199 1.791 1.810 davon Deutschland 151 167 169 162 320 329 Westeuropa (ohne Deutschland) 380 464 106 –4 487 460 Osteuropa 738 698 42 35 780 733 Asien 650 273 –445 6 205 279 Konsolidierung –1 9 0 0 –1 9 EBIT 1.219 852 –113 254 1.106 1.106 davon Deutschland –182 –165 170 164 –12 –1 Westeuropa (ohne Deutschland) 258 291 114 33 372 324 Osteuropa 561 527 48 39 610 566 Asien 582 190 –445 18 137 208 Konsolidierung –1 9 0 0 –1 9 Finanzergebnis –325 –204 27 –7 –298 –210 EBT 894 649 –86 247 808 896 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –375 –304 63 –9 –313 –313 Periodenergebnis 519 345 –23 239 495 583 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 20 0 0 13 20 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 506 325 –23 238 483 563 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 1,391 0,89 –0,06 0,66 1,331 1,55 1 Pro-forma-Angabe der Combined Financial Statements. scroll 2015/16 Sonderfaktoren Mio. € wie berichtet Portfoliomaßnahmen Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen Risikovor- sorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte EBITDA 1.918 –454 283 – EBIT 1.219 –454 296 – Finanzergebnis –325 27 – – EBT 894 –427 296 – Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –375 78 –12 – Periodenergebnis 519 –349 284 – Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 – – – – – Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 506 –349 284 – scroll 2015/16 Sonderfaktoren Mio. € übrige Sonderfaktoren vor Sonderfaktoren EBITDA 45 1.791 EBIT 45 1.106 Finanzergebnis – –298 EBT 45 808 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –3 –313 Periodenergebnis 42 495 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis – 13 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 42 483 scroll 2016/17 Sonderfaktoren Mio. € wie berichtet Portfoliomaßnahmen Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte EBITDA 1.611 6 88 - EBIT 852 6 124 19 Finanzergebnis –204 –7 – – EBT 649 –1 124 0 19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –304 1 –9 – Periodenergebnis 345 0 0 116 0 19 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 20 – – – – Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 325 0 116 0 19 scroll 2016/17 Sonderfaktoren Mio. € übrige Sonderfaktoren vor Sonderfaktoren EBITDA 105 1.810 EBIT 104 1.106 Finanzergebnis – –210 EBT 104 896 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –1 –313 Periodenergebnis 0 103 583 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis – – 20 Den Anteilseignern der METRO AG zuzurechnendes Periodenergebnis 0 103 563 Wertorientiertes Management Die Leistungsstärke von METRO zeigt sich u. a. in ihrer Fähigkeit, den Unternehmenswert durch Wachstum und operative Effizienz kontinuierlich zu steigern und dabei das Geschäftsvermögen optimal einzusetzen. Um eine nachhaltige Wertsteigerung sicherzustellen, setzen wir daher seit vielen Jahren wertorientierte Kennzahlen zur Konzernsteuerung ein. Die Verwendung wertorientierter Kennzahlen ermöglicht generell, sich auf die wesentlichen und vom Management beeinflussbaren Treiber des operativen Geschäfts zu konzentrieren: wertsteigerndes Wachstum, Steigerung der operativen Ertragskraft und Optimierung der Kapitalbindung. Wertsteigerndes Wachstum erreichen wir durch unsere Strategie, uns in den bestehenden Märkten auf Umsatzsteigerungen auf vergleichbarer Fläche zu konzentrieren, das stationäre Geschäft durch neue Absatzkanäle wie Belieferungsservice und Onlinehandel gezielt zu ergänzen sowie die Expansion in ausgewählten Ländern fortzuführen. In diesem Zusammenhang haben wir unser Belieferungsgeschäft im Geschäftsjahr 2016/17 beispielsweise über den Zukauf von Pro à Pro weiter gestärkt. Für uns steht der Kunde stets im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. So erhöhen wir beispielsweise den Kundennutzen für unsere Zielkundengruppen HoReCa, Trader und SCO durch das Angebot von maßgeschneiderten digitalen und operativen Lösungen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Kontext u. a. ein kundenorientiertes Warengruppenmanagement, das sich an den konkreten Bedürfnissen hinsichtlich Sortiment, Preisgruppen, Verpackung und Vermarktung orientiert. Ergänzend verfolgen wir weiterhin Maßnahmen zur Sicherung der Effizienz im operativen und administrativen Bereich und treiben die Optimierung des Kapitaleinsatzes voran. Letzteres erreichen wir beispielsweise durch länderindividuelle Investitionsstrategien, die bedarfsorientierte Gestaltung unserer Marktformate sowie durch Kooperationen im Einkauf und bei administrativen Funktionen. Zur Beurteilung des operativen Geschäfts wird zum Beispiel die Renditekennzahl Return on Capital Employed (RoCE) herangezogen. Der RoCE misst die in einer betrachteten Periode erzielte Rendite auf das eingesetzte Geschäftsvermögen und ermöglicht so auch eine Beurteilung des Geschäftserfolgs der unterschiedlichen Segmente. Für diesen Vergleich der Segmente beinhaltet das Geschäftsvermögen zudem Mietbarwerte, um den unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen im Hinblick auf das Immobilienvermögen Rechnung zu tragen. Bei der Berechnung des RoCE stellen wir auf das EBIT vor Sonderfaktoren ab, da dieses die operative Ertragskraft der Einheiten losgelöst von Einflüssen der Sonderfaktoren angemessen widerspiegelt. Entsprechend der Vorgehensweise beim Geschäftsvermögen wird auch das EBIT mit Blick auf die Finanzierungskomponente in den Mieten angepasst. RoCE = EBIT1 / Geschäftsvermögen 1 EBIT vor Sonderfaktoren. Das Geschäftsvermögen stellt das zu verzinsende Vermögen dar. Es setzt sich aus dem Segmentvermögen zuzüglich der operativen Kasse und abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie weiterer operativer Verbindlichkeiten und passiver Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Dabei wird auf Durchschnittswerte auf Basis von Quartalsbilanzen abgestellt, um auch unterjährige Entwicklungen des Geschäftsvermögens in die Kalkulation einfließen zu lassen. Der so ermittelte RoCE wird dem jeweiligen segmentspezifischen Kapitalkostensatz vor Steuern gegenübergestellt, da dieser eine auf Basis von Kapitalmarktmodellen abgeleitete marktgerechte Mindestverzinsung auf das eingesetzte Kapital darstellt. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet für wertorientierte Kennzahlen bei METRO ist die Beurteilung geplanter und getätigter Investitionen. Entsprechend setzen wir neben dem Discounted-Cashflow-Verfahren die Kennzahl Economic Value Added (EVA) sowie liquiditätsorientierte Kennzahlen wie die Amortisationsdauer für Investitionsentscheidungen ein. Im Rahmen der weiteren Ausrichtung des Konzerns auf wertsteigerndes Wachstum wurden im Geschäftsjahr 2015/16 sogenannte Wertschaffungspläne (Value Creation Plans) als Schlüsselinstrument implementiert. Sie stellen einen langfristig verbindlichen Bezugspunkt für das Management im Hinblick auf die Strategie, wesentliche Werttreiber und daraus abgeleitete Finanzziele auf Einzelländerebene dar und dienen auch als Anknüpfungspunkt im Rahmen des Vergütungssystems. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben die Landeseinheiten die Umsetzung der verabschiedeten Wertschaffungspläne weiter vorangetrieben. 4 Nachtrags- und Prognosebericht Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2017) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (30. November 2017) ist kein zu berichtendes Ereignis eingetreten. Prognosebericht Der Prognosebericht von METRO berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Trotzdem ist es möglich, dass unbekannte Risiken, Ungewissheit und andere Faktoren dazu führen können, dass die tatsächlichen Markt- und Branchenentwicklungen von den in diesem Abschnitt angegebenen abweichen können. Der Prognosebericht zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen basiert auf der Auswertung von Primärdaten zur Früherkennung. Hauptquelle für die Prognosen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist Feri Trust. Die im Folgenden getroffenen Aussagen spiegeln ein mittleres Erwartungsszenario wider. Bei allen Beschreibungen dieses Abschnitts handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Weltwirtschaft Das globale Wirtschaftswachstum präsentierte sich im Geschäftsjahr 2016/17 deutlich stabiler und nahm etwas mehr Fahrt auf als in den Jahren zuvor. Diese Erholung wird sich auch im Geschäftsjahr 2017/18 weiter fortsetzen, da insbesondere die USA und wichtige Schwellenländer wie z. B. Russland und Brasilien aufgrund der Erholung des Ölpreises in die Wachstumszone zurückgekehrt sind und auch im Geschäftsjahr 2017/18 weiterhin positive Wachstumsimpulse setzen werden. Auch die europäischen Länder zeigen sich wirtschaftlich stabiler und profitieren weiterhin von einem nur schleichenden Ausstieg der Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem Anleihenkaufprogramm (Quantitative Easing), bei gleichzeitig nur leicht ansteigender Inflation. Nichtsdestotrotz wird die künftige Entwicklung von vielen wirtschaftlichen und politischen Einflussfaktoren bestimmt, die das Weltwirtschaftswachstum auch negativ beeinflussen können. Zu nennen sind hier beispielsweise: der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, weiter bestehende Sanktionen gegenüber Russland aufgrund des Russland/Ukraine-Konflikts, eine weiterhin unvorhersehbare Wirtschafts- und Handelspolitik in den USA, das Abkühlen der chinesischen Wirtschaft und weltweite politische Unruhen. Alles in allem prognostizieren wir für das Jahr 2018 ein preisbereinigtes Weltwirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe wie 2017 von ungefähr 3,7 %. Deutschland Die solide Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Geschäftsjahr 2016/17 wird sich auch weiterhin fortsetzen. Für 2018 rechnen wir nur mit einer leichten Wachstumsabschwächung auf +1,8 %, da der momentane Wirtschaftsaufschwung von verschiedenen Faktoren getragen wird, die sich vermutlich nur wenig ändern werden. Die nach wie vor positive Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland beeinflusst den privaten Konsum positiv. Außerdem wird die Exporttätigkeit der deutschen Wirtschaft auch im kommenden Jahr von einem Anziehen des Welthandels profitieren. Das Einzelhandelsumsatzwachstum wird sich in Deutschland 2018 leicht abschwächen, der Zuwachs wird real bei knapp 2 % liegen, da ein vermuteter Anstieg der Inflation zu einer Reallohnsenkung führen könnte. Westeuropa In Westeuropa setzte im Geschäftsjahr 2016/17 eine wirtschaftliche Erholung ein. Für 2018 erwarten wir ein Wachstum von 1,8 % und sehen damit einem weiteren Jahr stabilen Wachstums entgegen, da sich die Arbeitsmarkterholung und die gute Konsumstimmung fortsetzen sollten. Allerdings bestehen derzeit in Spanien und Italien weitere politische Risiken, die einer Wachstumsbelebung in dieser Höhe entgegenwirken können. Die aktuellen Entscheidungen der EZB zur Geldpolitik sprechen hingegen für nur langsam steigende Zinsen, die auch weiterhin positive Wachstumstreiber für die Volkswirtschaften Europas darstellen. Das Wachstum der Einzelhandelsumsätze wird in einer ähnlichen Größenordnung wie im Vorjahr liegen und preisbereinigt leicht positiv sein. Osteuropa Die Wirtschaft in Osteuropa war im Geschäftsjahr 2016/17, vor allem zum Ende hin, durch einen soliden Aufschwung gekennzeichnet. Dieser positive Trend wird sich auch im Jahr 2018 nicht abschwächen und wir rechnen preisbereinigt mit 2,7 % Wirtschafts- und Einzelhandelsumsatzwachstum für die Region. Wir prognostizieren, dass sich die russische Wirtschaft weiter erholt und 2018 noch weiter wachsen wird. Auch für die Ukraine erwarten wir eine wieder anziehende Konjunktur, wohingegen die türkische Wirtschaft aufgrund der politischen Lage und der zunehmenden Isolierung das Niveau der positiven Entwicklung von 2017 im Jahr 2018 nicht ganz erreichen wird. Die Länder Zentraleuropas zeigen sich mit leichten Divergenzen, aber auch hier sorgt insbesondere die durchweg gute Arbeitsmarktentwicklung für einen positiven Ausblick auf 2018. Asien Die asiatische Wirtschaft zeigte sich im Geschäftsjahr 2016/17 weiterhin auf dynamischem Wachstumskurs. Insbesondere die chinesische Wirtschaft wuchs auf solidem Niveau und Japan zeigte ebenfalls Anzeichen für eine wirtschaftliche Entspannung. Für die Region prognostizieren wir auch für das Jahr 2018 ein preisbereinigtes Wachstum von gut 5 %, eine ähnliche Größenordnung wie für 2017. Indien wird mit einem Wachstum von annähernd 8 % vermutlich auch künftig einer der Wachstumstreiber der Region sein. Die Einzelhandelsumsätze werden sich 2018 zwar ebenfalls positiv entwickeln, allerdings nicht ganz so stark wachsen wie die Wirtschaft insgesamt. Künftige Branchensituation Selbstbedienungsgroßhandel Die weltweite Entwicklung des Selbstbedienungsgroßhandels im Geschäftsjahr 2016/17 war zufriedenstellend und regional unterschiedlich zu bewerten. Diese Aussage wird auch im Geschäftsjahr 2017/18 Gültigkeit behalten. Im Geschäftsjahr 2017/18 rechnen wir im Vergleich zum Berichtszeitraum für die in Deutschland tätigen Unternehmen mit einer nur leicht verbesserten Branchenumsatzentwicklung. Allerdings sehen wir im Bereich der Lebensmittelzustellung noch Wachstumspotenzial. Insbesondere für den HoReCa-Bereich, der eine bedeutende Kundengruppe für METRO Cash & Carry darstellt, wird ein weiteres umsatzstarkes Jahr prognostiziert. Der Selbstbedienungsgroßhandel in Westeuropa wird nach leichtem Wachstum im Geschäftsjahr 2016/17 im Prognosejahr nominal etwas deutlicher zulegen, allerdings nicht ganz so stark in den Ländern, in denen METRO Cash & Carry tätig ist. Die positive Prognose für Westeuropa stützt sich insbesondere auf die weiterhin stabile gesamtwirtschaftliche Lage in wichtigen Ländern sowie die voraussichtlich bessere bzw. stabilere Entwicklung des Hotel- und Gastgewerbes in beispielsweise Frankreich und Portugal. In den zentral- und osteuropäischen Ländern wird sich der Selbstbedienungsgroßhandel im Geschäftsjahr 2017/18 ein weiteres Jahr stabil positiv entwickeln und vermutlich stärker wachsen als in Westeuropa. Insbesondere im russischen und im ukrainischen Markt sowie in einigen zentraleuropäischen Ländern werden die Umsätze der deutlich verbesserten Wirtschaftslage folgen. Die asiatischen Märkte des Selbstbedienungsgroßhandels weisen voraussichtlich auch im Geschäftsjahr 2017/18 eine stabile Dynamik auf, insbesondere in Indien, aber auch in China und Pakistan. Nach wie vor wird das Belieferungsgeschäft in dieser Region ein positiver Wachstumstreiber sein. Lebensmitteleinzelhandel Laut Feri Trust werden die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2018 real um 1,8 % steigen. Damit trägt der private Konsum weiterhin zu einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei. Zusammen mit einem anhaltend positiven Wirtschaftswachstum und sinkender Arbeitslosigkeit sowie einem Anstieg der verfügbaren Einkommen wird der private Konsum eine wichtige Stütze für die Konjunktur in Deutschland bleiben. Auch der Einzelhandel wird von den steigenden Konsumausgaben profitieren und 2018 preisbereinigt in ähnlicher Größenordnung wachsen wie der private Konsum. Für den Lebensmitteleinzelhandel erwartet Planet Retail einen nominalen Anstieg von 2,5 % für 2018. Erwartete Ertragslage: Ausblick für METRO Die Prognose erfolgt unter der Annahme von stabilen Wechselkursen ohne Portfolioanpassungen. METRO wird zukünftig als Grundlage für die Ergebnisentwicklung das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen berichten, um die Transparenz der operativen Leistungsfähigkeit von METRO weiter zu erhöhen. Des Weiteren wird die Berichterstattung der Sonderfaktoren entfallen, da die Restrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Transformation weitestgehend abgeschlossen sind. Zudem wird von einer unverändert komplexen geopolitischen Lage ausgegangen. Umsatz Für das Geschäftsjahr 2017/18 erwartet METRO – trotz des weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds – wieder ein positives Wachstum für den Gesamtumsatz. Die Wachstumsrate soll dabei mindestens auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016/17 von 1,1 % liegen. Dies soll hauptsächlich durch METRO Wholesale getrieben werden. Beim flächenbereinigten Umsatzwachstum geht METRO nach einem Zuwachs von 0,5 % im Berichtsjahr 2016/17 von einer im Vergleich zum Vorjahr leicht höheren Wachstumsrate aus. Dazu wird METRO Wholesale überproportional beitragen. Ergebnis METRO ist zuversichtlich, das Ergebnis signifikant zu steigern. Das EBITDA ohne Ergebnisbeiträge aus Immobilientransaktionen soll etwa 10 % gegenüber dem Vorjahreswert (1.436 Mio. €) steigen. Beide Segmente sollen hierzu beitragen. 5 Risiko- und ChancenberichT Risiko- und Chancenmanagementsystem In einem dynamischen Marktumfeld ist es eine grundlegende unternehmerische Aufgabe, Chancen frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen. Dies ist die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. Wir sind zudem ständig Risiken ausgesetzt, die es uns erschweren können, unsere kurz- und mittelfristigen Ziele zu erreichen oder langfristige Strategien umzusetzen. Zum Teil müssen wir beherrschbare Risiken sogar bewusst eingehen, um Chancen gezielt zu nutzen. Als Risiken verstehen wir interne oder externe Ereignisse, die sich aus der Ungewissheit im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen ergeben und sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen definieren wir als mögliche Erfolge, die über die festgelegten Ziele hinausgehen und so unsere Geschäftsentwicklung begünstigen können. Risiken und Chancen sind für uns untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten oder neuen Geschäftsfeldern stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne verstehen wir unser Risiko- und Chancenmanagement als ein Instrument, das dazu beiträgt, die Unternehmensziele zu erreichen. Es ist ein systematischer Prozess, der den ganzen Konzern umfasst. Er unterstützt das Management dabei, Risiken und Chancen zu identifizieren, zu klassifizieren und zu steuern. Risiko- und Chancenmanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement macht Entwicklungen und Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung unserer Geschäftsziele auswirken können, frühzeitig sichtbar und analysiert ihre Auswirkungen. So können wir gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung einleiten. Gleichzeitig ermöglicht uns dieser Prognoseprozess, sich ergebende Chancen gezielt zu nutzen. Zentrale Steuerung und effiziente Organisation Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Risiko- und Chancenmanagement sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln unsere Unternehmensstruktur wider. Wir verbinden die zentrale Konzernsteuerung durch die Managementholding METRO AG mit der dezentralen Verantwortung der Vertriebsgesellschaften für das operative Geschäft. Der Vorstand der METRO AG ist dafür verantwortlich und rechtlich dazu verpflichtet, ein Governance-System für METRO zu organisieren. Das Risikomanagement-, das interne Kontroll- und das Compliance-Managementsystem sowie die interne Revision verstehen wir als Teile des Governance-, Risiko- und Compliance-Systems (GRC-System). Diese Organisation orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 AktG sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Die Grundprinzipien des GRC-Systems sind in der Richtlinie für Governance, Risiko und Compliance geregelt und dokumentiert. Ziel ist es, Strukturen und Prozesse transparenter zu machen sowie die Teilsysteme ablauforganisatorisch zu harmonisieren. Auf dieser Basis wollen wir zudem die Effizienz des GRC-Systems erhöhen und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessern. Im Konzernkomitee für Governance, Risiken und Compliance (GRC-Komitee) unter Leitung des Finanzvorstands der METRO AG erfolgt regelmäßig ein Austausch über die Methoden und die Weiterentwicklungen der GRC-Teilsysteme. Das Gremium bespricht zudem regelmäßig die aktuelle Risiko- und Chancensituation. Ständige Mitglieder sind Vertreter der Konzernbereiche Corporate Accounting (einschließlich Risk Management, Internal Control Finance und Internal Control Operations), Corporate Legal Affairs & Compliance sowie Group Internal Audit. Ergänzend nehmen Vertreter der Konzernbereiche Corporate Controlling & Finance, Corporate Treasury, Group Strategy sowie Corporate Communications & Public Policy teil. Bei Bedarf werden weitere Experten eingeladen. Risikomanagement Der Vorstand der METRO AG sorgt für die Effektivität des Risikomanagementsystems als Teil des GRC-Systems. Die Konzerngesellschaften sind verantwortlich für die Identifikation, die Bewertung und das Management der Risiken. Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Selbsteinschätzung der Wirksamkeit durch die Geschäftsführungen sowie die Prüfung der Effektivität durch die interne Revision. Der Aufsichtsrat der METRO AG überwacht ebenfalls die Effektivität des Risikomanagements. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterzieht der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem als Teil des Risikomanagementsystems einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er Vorstand und Aufsichtsrat vor. Das Mandat für die Steuerung und Entwicklung unseres Risikomanagementsystems obliegt dem Corporate Risk Management. Dieses gehört zur Abteilung Group Governance des Bereichs Corporate Accounting der METRO AG. Ansatz, Methoden und Standards des Risikomanagements werden in Abstimmung mit dem GRC-Komitee festgelegt. Das Corporate Risk Management koordiniert den zugrunde liegenden Prozess, stellt den Informationsaustausch innerhalb unseres Unternehmens sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Risikomanagements in sämtlichen Konzerngesellschaften und Zentralbereichen. In diesem Zusammenhang informiert das GRC-Komitee den Vorstand der METRO AG zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Risikomanagement. Das Risikomanagementsystem ist als Regelkreislauf organisiert. Damit stellen wir die Wirksamkeit des Designs im Hinblick auf die definierten Regeln zum Risikomanagement sicher. Außerdem können wir auf diese Weise eine effektive Umsetzung sowie die kontinuierliche Verbesserung des Systems auf Basis der Ergebnisse und Erfahrungen gewährleisten. • Weitere Informationen finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.6 Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Chancenmanagement Chancen systematisch zu identifizieren und zu kommunizieren, ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Controllingsystems von METRO. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Ereignisse und Entwicklungen handeln, die unsere Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen können. Grundsätzlich streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an. Wir führen makroökonomische Untersuchungen durch, analysieren die relevante Trendlandschaft und werten Markt-, Wettbewerbs- sowie Standortanalysen aus. Zudem befassen wir uns mit den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Geschäftsmodelle und mit relevanten Kostentreibern unseres Unternehmens. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Potenziale zur Effizienzsteigerung konkretisiert der Vorstand der METRO AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu sucht er den engen Austausch mit dem Management der Konzerngesellschaften und zentralen Holdingeinheiten. Als Unternehmen verfolgen wir bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze. Die Elemente unserer Strategie des langfristig nachhaltigen Wachstums überprüfen wir laufend. Berichtswesen Zentrales Element der internen Risiko- und Chancenkommunikation ist das Konzernberichtswesen. Es wird durch das Berichtswesen zum Risiko- und Chancenmanagement ergänzt. Ziel ist es, die strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit Risiken und Chancen zu ermöglichen und gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu dokumentieren. Einmal im Jahr führen wir eine Risikoinventur durch. Wir erfassen und beschreiben unternehmensweit systematisch alle wesentlichen Risiken und bewerten diese anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit nach einheitlichen Maßstäben. Die Ergebnisse der Risikoinventur sowie das Risikoportfolio aktualisieren wir regelmäßig. Die in fachlicher Hinsicht verantwortlichen Risikokoordinatoren, etwa für Einkauf, Vertrieb oder administrative Funktionen, validieren die von den Konzerngesellschaften und Zentralbereichen gemeldeten Ergebnisse. In einem 2. Schritt fassen sie diese in einem funktionalen Risikoprofil mit detaillierter Beschreibung der wesentlichen Einzelrisiken zusammen. Wesentliche Themen werden dann in direkter Interaktion mit dem GRC-Komitee validiert und konkrete Handlungsmaßnahmen zur verbesserten Risikosteuerung abgeleitet. Darüber hinaus betrachten wir die im Kontext des strategischen Planungsprozesses erstellten Analysen der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Ergänzend beziehen wir die Analysen der Berichte ein, die wir im Rahmen von Mittelfristplanungen und Hochrechnungen erstellen. Außerdem berücksichtigen wir relevante Ergebnisse aus dem internen Kontroll- und dem Compliance-Managementsystem, dem Issues-Managementsystem, dem Chancenmanagementsystem sowie der internen Revision. Das schließlich aus allen Erkenntnissen abgeleitete übergreifende Risiko- und Chancenportfolio für METRO ermöglicht uns eine sehr gute Gesamtbetrachtung der Risiko- und Chancensituation unseres Unternehmens. Der sogenannte GRC-Bericht beschreibt den Status quo und enthält Empfehlungen zur Risikosteuerung sowie Verbesserungsmaßnahmen mit Blick auf die Wirksamkeit der GRC-Teilsysteme. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Risiko- und Chancenmanagement. Einmal im Jahr erhält der Aufsichtsrat einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des Risiko- und Chancenmanagements sowie die aktuelle Risiko- und Chancensituation. Regelmäßig zum Zeitpunkt der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts überprüfen und aktualisieren wir das im Vorjahr erstellte übergreifende Risiko- und Chancenportfolio. Bei plötzlich auftretenden gravierenden Risiken für unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nutzen wir ferner ein Eilmeldesystem. In diesem Fall erhält der Vorstand der METRO AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen. Strikte Grundsätze für den Umgang mit Risiken Unternehmerische Risiken gehen wir grundsätzlich nur dann ein, wenn sie beherrschbar sind und aus den verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung des Unternehmens zu erwarten ist. Risiken, die mit den Kernprozessen des Groß- und Einzelhandels einhergehen, tragen wir selbst. Zu den Kernprozessen gehören: die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, gehen wir grundsätzlich nicht ein. Sofern es wahrscheinlich ist, dass Risiken eintreten, haben wir sie in unsere Geschäftspläne und unseren Ausblick aufgenommen. Details des Risikomanagements klar definiert Der koordinierte Einsatz von Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements ist dadurch gewährleistet, dass alle relevanten Fakten in Regelwerken zusammengestellt sind. Dazu zählen Satzungen und Geschäftsordnungen der Konzerngesellschaften, konzerninterne Richtlinien sowie unsere konzernweit gültige Risikomanagementrichtlinie. Sie umfasst Definitionen • zum Rahmenwerk (Begriffe, Grundstruktur, Strategie, Prinzipien), • zur Aufbauorganisation (Rollen und Verantwortlichkeiten, Risikoeinheiten), • zu Prozessen (Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung), • zur Risikoberichterstattung sowie • zur Überwachung und Kontrolle der Wirksamkeit des Risikomanagements. Das Rahmenwerk adressiert auf Basis des international anerkannten Standards COSO II die 3 Ebenen des Risikomanagements: Unternehmensziele, Prozesse und Aufbauorganisation. Die 1. Ebene des Risikomanagements bezieht sich auf die Bündelung (Cluster) der Unternehmensziele. METRO hat hierfür folgende Gruppierungen definiert: • Strategische Ziele mit Bezug auf die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Zukunft (Cluster Strategy) • Operative Ziele mit Bezug auf die Erreichung festgelegter operativer Kennzahlen (Cluster Operations) • Ziele für die Unternehmensführung mit Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Normen, internen Richtlinien und Verfahrensbeschreibungen (Cluster Governance) • Ziele mit Bezug auf eine adäquate Vorbereitung zur Bewältigung von Ereignisrisiken wie Störfällen, Betriebsunterbrechungen und sonstigen krisenhaften Ereignissen (Cluster Events) Auf der 2. Ebene des Risikomanagements – der Prozessebene – ist die Definition der Ziele gleichzeitig Ausgangspunkt der Risikobeschreibung. In diesem Kontext identifizieren, klassifizieren und steuern wir diejenigen Risiken, deren Eintritt die Erreichung unserer Ziele gefährden bzw. verhindern würde. Zudem nutzen wir eine Liste mit Standardrisiken, die von den Risikoeinheiten verbindlich zu bewerten sind. Dadurch stellen wir sicher, dass alle für unseren Geschäftsbetrieb typischen Risiken validiert werden. Grundsätzlich betrachten wir alle externen und internen Risiken. Auf der 3. Ebene erfolgt entsprechend der Aufbauorganisation des Konzerns eine Zuordnung zu funktionalen Kategorien wie beispielsweise Einkauf, Vertrieb, Personal oder Immobilien. Grundsätzlich betrachten wir Risiken vorausschauend für einen Zeitraum von 1 Jahr, strategische Risiken decken mindestens den Zeithorizont der Mittelfristplanung (3 Jahre) ab. Längerfristige Risiken und Chancen, beispielsweise durch den Klimawandel, betrachten und bewerten wir in unserem sogenannten Issues-Managementsystem. Das Issues-Management des Bereichs Corporate Communications & Public Policy beobachtet und identifiziert kontinuierlich unternehmensrelevante Themen im interessenspolitischen Raum und in den Medien. So können wir bei öffentlichen Diskussionen schnell, klar und einheitlich Stellung beziehen. Das Issues-Management- und Risikomanagementsystem sind eng miteinander verknüpft. Risikoklassifizierung Sämtliche identifizierten Risiken klassifizieren wir nach einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen potenzielles Schadensausmaß (negative Auswirkungen bezogen auf unsere Unternehmensziele, wesentliche Kennziffer ist das EBIT, zukünftig EBITDA) und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dabei unterscheiden wir jeweils folgende 4 Klassen: scroll Potenzielles Schadensausmaß Wesentlich > 300 Mio. € Bedeutend > 100–300 Mio. € Moderat > 50–100 Mio. € Geringfügig ≤ 50 Mio. € scroll Eintrittswahrscheinlichkeit Wahrscheinlich > 50 % Möglich > 25–50 % Gering ≥ 10–25 % Unwahrscheinlich < 10 % Alle Risiken werden mit ihrer möglichen Auswirkung zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor eventuellen risikomindernden Maßnahmen bewertet (Darstellung der Bruttorisiken, das heißt vor Einleitung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung). Risikoeinheiten Auf der Organisationsebene bestimmen wir die Unternehmenseinheiten, die in einem klar abgegrenzten Bereich dafür verantwortlich sind, die Ziele festzulegen und die Risiken zu identifizieren, zu klassifizieren und zu managen. Das Risikomanagement von METRO grenzt diese Bereiche kongruent zur Unternehmensorganisation über eigenständige Risikoeinheiten – in der Regel Gesellschaften – sowie funktional über Kategorien ab, die jeweils für eine bestimmte operative Funktion oder Verwaltungsaufgabe zuständig sind. Mit den Risikoeinheiten decken wir alle wesentlichen Einheiten des Konsolidierungskreises des Konzernabschlusses ab. Darstellung der Risikosituation Das gesamte Risikoportfolio von METRO haben wir Risikogruppen zugeordnet. Für den Berichtszeitraum hat der Vorstand der METRO AG neben den allgemeinen Risiken auch Risiken identifiziert und bewertet, die für METRO besonders relevant sind (Bruttorisiken) und diese in folgender Übersicht dargestellt. scroll Risikogruppe Nr. Besonders relevante Risiken 2016/17 Potenzielles Schadensausmaß Eintrittswahrscheinlichkeit 1 Makroökonomische und politische Risiken Bedeutend Gering Umfeldrisiken 2 Unterbrechung der Geschäftstätigkeit Bedeutend Gering Risiken aus dem Handelsgeschäft 3 Herausforderungen des Geschäftsmodells Wesentlich Möglich Branchenrisiken Immobilienrisiken 4 Mietunterdeckung Geringfügig Wahrscheinlich Leistungswirtschaftliche Risiken Lieferanten- und Produktrisiken 5 Qualitätsrisiken Bedeutend Gering Finanzwirtschaftliche Risiken 6 Zuverlässigkeit der Planung Bedeutend Möglich Strategische Risiken 7 Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensaufteilung Bedeutend Unwahrscheinlich 8 Mitarbeiterentwicklung und Arbeitgeberattraktivität Moderat Möglich Personalrisiken 9 Scheitern der Tarifverhandlungen bei Real Bedeutend Möglich 10 Verschärfung von Regulierungen zu nachträglichen Vergütungen Moderat Möglich Sonstige Risiken Rechtliche und steuerliche Risiken 11 Steuerrisiken Moderat Möglich Überleitung der Berichterstattung von der ehemaligen METRO GROUP zur heutigen METRO Aufgrund der thematischen Nähe und des inhaltlichen Zusammenhangs haben wir die im Vorjahr für die ehemalige METRO GROUP berichteten Risiken „Unzureichende Umsetzung der Strategie und strategischer Projekte“, „Unprofitable Nutzung von Verkaufsflächen“, „Unzureichende bzw. ineffektive interne Kontrollen hinsichtlich Investitionen und Kosten bzgl. Expansion und Bau sowie in operativen Prozessen“ und „Abschreibungen auf Firmen- und Vermögenswerte“ in das Risiko Nr. 3 „Herausforderungen des Geschäftsmodells“ integriert. Das Vorjahresrisiko „Geopolitische Situation in Russland / der Ukraine“ ist nun Bestandteil des Risikos Nr. 1 „Makroökonomische und politische Risiken“. Nach wie vor selbstständig relevant sind die im Vorjahr dargestellten Risiken „Unterbrechung der Geschäftstätigkeit“ (siehe Risiko Nr. 2), „Budget- und Prognosezuverlässigkeit“ (siehe Risiko Nr. 6 „Zuverlässigkeit der Planung“), „Unzureichende Entwicklung und Pflege des Führungskräftenachwuchses“ (siehe Risiko Nr. 8 „Mitarbeiterentwicklung und Arbeitgeberattraktivität“) sowie „Verschärfung von Regulierungen zu nachträglichen Vergütungen“ (siehe Risiko Nr. 10). Im Kontext des aktuellen Marktumfelds ist die Wahrscheinlichkeit einer Herabstufung des aktuellen Ratings von Standard & Poor’s (BBB–) um 2 Stufen auf dann BB aus unserer Sicht gering. Die damit verbundenen Risiken haben wir entsprechend als nicht besonders relevant eingestuft. Eine gesonderte Darstellung wie im Vorjahr (Risiko „Ratingherabstufung METRO AG“) entfällt damit. Das Vorjahresrisiko „Kartellrechtsverstöße“ hat nur noch eine unwesentliche Bedeutung und wird daher ebenfalls nicht mehr dargestellt. Nachfolgend erläutern wir die in der Tabelle dargestellten besonders relevanten Risiken und wesentliche Steuerungsmaßnahmen. Grundsätzlich sind alle Segmente des Konzerns betroffen. Umfeldrisiken Makroökonomische und politische Risiken (Risiko 1) Als international agierendes Unternehmen ist METRO abhängig von der wirtschaftlichen und politischen Situation der Länder, in denen sie tätig ist. Die Rahmenbedingungen können sich schnell ändern. Wechsel in der politischen Führung, Unruhen, Anschläge oder Naturkatastrophen könnten die Geschäfte von METRO gefährden. Für das Berichtsjahr 2016/17 sind besonders die politischen und wirtschaftlichen Situationen in Russland, der Ukraine, China und der Türkei zu nennen. Mögliche Risiken sind Verlust von Eigentum und Immobilien, Wechselkursänderungen, Beschränkungen im Waren- und Kapitalverkehr sowie regulatorische Beschränkungen. Daneben stellen die angespannte Lage zwischen Nordkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der anstehende EU-Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit) Bedrohungen für die gesamte Weltwirtschaft dar. Die kontinuierliche Überwachung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung sowie die Überprüfung der strategischen Ziele ermöglichen es uns, rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Unsere internationale Präsenz hat den Vorteil, dass sich volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken sowie Nachfrageschwankungen zwischen Ländern ausgleichen können. • Details zur Einschätzung der weiteren Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds finden sich im Kapitel 4 Nachtrags- und Prognosebericht. Unterbrechung der Geschäftstätigkeit (Risiko 2) Unsere Geschäftstätigkeit könnte z. B. durch den Ausfall von informationstechnologischen Systemen, durch Naturkatastrophen, Pandemien oder terroristische Anschläge unterbrochen werden. Wichtige Geschäftsabläufe wie Einkauf/Bestellung, Vermarktung und Verkauf beruhen seit Jahren auf IT-Systemen. Systeme für den Onlinehandel müssen ständig verfügbar sein, da dieser eine permanente Erreichbarkeit auch abseits von Ladenöffnungszeiten voraussetzt. Ein zentrales Kriterium bei der Weiterentwicklung und Umsetzung unserer IT-Lösungen ist es deshalb, die Betriebsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassen, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Fallen Teile der Netzwerke aus, können sie automatisch auf Umleitungsstrecken oder redundante Wege ausweichen. Moderne Technologien, wie beispielsweise die Remote-Steuerung von Servern und das Cloud-Computing, erlauben es uns, Hardware effizient zu nutzen. Darüber hinaus lassen sich zentrale IT-Systeme bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wiederherstellen. Wir unterhalten mehrere zentrale Rechenzentren und können so auch größere Ausfälle kompensieren bzw. auf ein Minimum verkürzen. Für die Wiederherstellung der Rechenzentren in Deutschland nach einem längerfristigen Ausfall (beispielsweise durch Brand, Naturkatastrophen oder kriminelle Handlungen) steht ein entsprechender Krisenplan zur Verfügung. Darüber hinaus bereiten wir uns auf das Risiko einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit durch ein umfassendes Betriebskontinuitätsmanagement (Business Continuity Management) vor. Ein professionelles Krisenmanagement ermöglicht zudem eine schnelle Reaktion und Krisenbewältigung und damit den Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden. Dazu gehören u. a. Evakuierungspläne sowie Schulungen und Handlungsanweisungen. Soweit möglich und sinnvoll, versichern wir uns gegen den Verlust von Sachwerten sowie drohende Umsatz- und Ertragsverluste infolge von Betriebsausfällen. Branchenrisiken Risiken aus dem Handelsgeschäft Herausforderungen des GeschäftsmodelLs (Risiko 3) Gerade in den saturierten Märkten Westeuropas ist der Handel von einer hohen Veränderungsdynamik und einem intensiven Wettbewerb geprägt. Ein wesentliches Risiko ist die schwankende Konsumbereitschaft der Verbraucher. Der Wandel des Konsumverhaltens und der Kundenerwartungen birgt weitere Risiken – auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen, des zunehmenden Wettbewerbs sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Gehen wir nur unzureichend auf Kundenbedürfnisse und Preisentwicklungen ein oder verpassen Trends im Hinblick auf das Sortiment oder auf geeignete Vertriebsformate bzw. neue Vertriebskanäle, kann dies die Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigen sowie unsere Wachstums- und Profitabilitätsziele gefährden. Diesen Risiken wirken wir entgegen, indem wir länderspezifische kundenorientierte Wertschöpfungspläne entwickeln. Umsetzung und Zielerreichung werden durch Operating Partner sowie internationale Arbeitsgruppen (Federations) unterstützt und überwacht. So erweitern wir beispielsweise kontinuierlich unser Angebot an regional gehandelten Produkten und gehen verstärkt auf die zunehmenden Erwartungen unserer Kunden hinsichtlich ökologischer, sozialer und gesundheitlicher Aspekte ein. Darüber hinaus erweitern wir unsere Vertriebskanäle, indem wir im Sinne einer Mehrkanalstrategie das Belieferungsgeschäft ausbauen und unsere Onlineaktivitäten verstärken. Mit Franchise-Konzepten entwickeln wir neue Standorte. Parallel dazu intensivieren wir die Beobachtung von Wettbewerbern. Unsere verschiedenen strategischen Projekte haben das Ziel, Einkaufs- und Vertriebsprozesse weiter zu optimieren und Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen. Dadurch wollen wir Umsatz und Ertrag nachhaltig steigern, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten sicherstellen und damit den Herausforderungen des Geschäftsmodells begegnen. Als Großhandels- und Lebensmittelspezialist wollen wir den Kundenfokus weiter schärfen, das Wachstum beschleunigen, Strukturen vereinfachen sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit erhöhen und somit die operative Leistung insgesamt verbessern. Eine Standortentscheidung erfolgt erst nach intensiver Prüfung. Da wir die Profitabilität unseres Standortnetzes kontinuierlich beobachten, können wir negative Entwicklungen einzelner Märkte oder Filialen frühzeitig erkennen und schnell darauf reagieren. Sollte keine der eingeleiteten Maßnahmen zum Erfolg führen und ist eine nachhaltige Verbesserung der Situation des jeweiligen Standorts nicht wahrscheinlich, trennen wir uns davon. Dadurch stellen wir die permanente Optimierung des Standortnetzes sicher. Immobilienrisiken Mietunterdeckung (Risiko 4) Mietausfälle durch Insolvenzen von Drittmietern und ein Leerstandsrisiko durch nicht mehr genutzte Verkaufsflächen führen zu dem Risiko einer Mietunterdeckung bzw. einer Wertberichtigung. Dem begegnen wir mit strategischem und operativem Immobilienmanagement und einer vorausschauenden Investitionsplanung. Das aktive Immobilienmanagement zielt grundsätzlich auf eine Wertsteigerung des gesamten Immobilienportfolios ab und baut auf kontinuierliche Marktbeobachtungen, transparente Wirtschaftlichkeitsprüfungen und strategische Entscheidungen. Dem Risiko von Mietausfällen wirken wir durch eine kontinuierliche Überwachung der Eingänge der Mietzahlungen sowie frühzeitige Nachverhandlungen entgegen. Darüber hinaus treiben wir die Suche nach bonitätsstarken Mietern und die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für unsere Immobilien voran. Leistungswirtschaftliche Risiken Lieferanten- und Produktrisiken Qualitätsrisiken (Risiko 5) Als Handelsunternehmen ist METRO auf externe Hersteller von Waren und Anbieter von Dienstleistungen angewiesen. Bei der Auswahl der Lieferanten, speziell im Bereich der Eigenmarken, gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Wir achten insbesondere auf die Verlässlichkeit unserer Eigenmarkenlieferanten in Bezug auf die Produktqualität und die Einhaltung von Sicherheits- und Sozialstandards sowie auf die eigenen Anstrengungen der Lieferanten in Bezug auf Compliance. Fehlerhafte oder unsichere Produkte, eine Ausbeutung der Umwelt, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und die Nichteinhaltung unserer Compliance-Standards könnten dem Ansehen von METRO großen Schaden zufügen und den Unternehmenserfolg dauerhaft gefährden. Deshalb kontrollieren wir unsere Lieferanten kontinuierlich dahingehend, ob sie den hohen einkaufspolitischen und Compliance-Standards von METRO entsprechen. Dazu zählen besonders die von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannten Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsstandards, wie z. B. der International Food Safety Standard und die GLOBALGAP-Zertifizierung für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Sie helfen, die Sicherheit von Lebensmitteln auf allen Erzeugungs-, Produktions- und Vertriebsstufen zu gewährleisten. Um sich für METRO ohne ein anerkanntes und gültiges Zertifikat zu qualifizieren, muss ein Eigenmarkenlieferant übergangsweise eine besondere Prüfung (METRO Assessment Solution) durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestehen. Verstöße gegen die Auflagen können zum Ausschluss aus unserem Lieferantennetzwerk führen oder bei nicht akzeptablen Produktionsmethoden zum Einkaufsverbot für ein Produkt. Sollte es dennoch zu einem Qualitätsvorfall kommen, greifen die in unserem Handbuch für Störungen und Krisen beschriebenen Prozessschritte, um den Vorfall auch im Sinne unserer Kunden angemessen zu bewältigen. Zusätzlich prüfen wir mögliche Verbesserungen für unsere Qualitätssicherungssysteme. Nicht nur für uns, sondern auch für immer mehr Kunden spielen neben Qualität und Sicherheit zunehmend auch die Umwelt- und Sozialverträglichkeit der von uns angebotenen Produkte und ihrer Herstellungsprozesse eine Rolle. Vor diesem Hintergrund verfolgt METRO eine konzernweite, produktübergreifende Einkaufspolitik für ein nachhaltiges Lieferketten- und Beschaffungsmanagement. Ein Schwerpunkt ist unser Engagement für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in unseren Zulieferbetrieben. Dafür haben wir zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So verlangen wir von unseren Eigenmarkenlieferanten, dass sie grundlegende Menschenrechte wahren und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Als Beleg dafür fordern wir in den Lieferverträgen eine Prüfung nach den Anforderungen des Standards der Business Social Compliance Initiative (BSCI) oder äquivalenter Standards. Diese Anforderung gilt für alle Eigenmarkenlieferanten von Nichtlebensmitteln, die in Risikoländern, gemäß der Definition der BSCI, Endprodukte fertigen. Mit gezielten Trainingsprogrammen unterstützen wir Lieferanten dabei, faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus engagieren wir uns im Rahmen des internationalen Brandschutzabkommens für mehr Gebäudesicherheit in der Textilindustrie von Bangladesch (Bangladesh Accord on Fire and Building Safety) für entsprechende Maßnahmen in den Fabriken aller unserer Zulieferer, die dort fertigen lassen. Ein Beispiel für unsere Bestrebungen zur Minimierung negativer Umweltauswirkungen ist die Mitgliedschaft von METRO beim Runden Tisch für nachhaltiges Palmöl (RSPO – Roundtable on Sustainable Palm Oil). Wir haben uns verpflichtet, ab 2020 ausschließlich nachhaltig zertifiziertes Palmöl in unseren Eigenmarkenprodukten zu verwenden. Bei Holz- und Papierprodukten stellen wir über entsprechende Zertifizierungen der Lieferanten sicher, dass das Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt und nicht aus illegalem Einschlag. • Weitere Informationen zu unserem Engagement für soziale Verantwortung und Umweltschutz finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.4 Nachhaltigkeitsmanagement. Finanzwirtschaftliche Risiken Zuverlässigkeit der Planung (Risiko 6) Unerwartete Abweichungen vom Budget oder von der Prognose könnten dazu führen, dass wir unsere Planzahlen nicht erreichen und zudem falsche unternehmerische Entscheidungen getroffen werden. Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken räumen wir daher eine hohe Priorität ein. So implementieren wir konsequent strategische Maßnahmen, die auf die Verbesserung des Ergebnisses ausgerichtet sind. Dabei unterstützen wir die operativen Einheiten mit Wertschaffungsplänen (Value Creation Plans) bei der proaktiven Implementierung der Strategie. Außerdem wirken wir den Risiken durch effektive interne Kontrollen, eine engere Verzahnung der strategischen Planung mit dem Budgetprozess sowie die stärkere Einbeziehung der Kontrollgremien entgegen. Aufgrund unseres vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres verfügen wir über eine hohe und frühzeitige Planungssicherheit, da das sehr ertragreiche Weihnachtsquartal bereits am Anfang des Geschäftsjahres steht. Der Prognosebericht vermittelt einen Einblick in die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des kommenden Geschäftsjahres. • Weitere Informationen zu finanzwirtschaftlichen Risiken und ihrem Management finden sich im Konzernanhang – Nr. 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. Sonstige Risiken Strategische Risiken Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmensaufteilung (Risiko 7) Mit der Börsennotierung der METRO AG am 13. Juli 2017 wurde die Konzernaufteilung der METRO GROUP abgeschlossen. Die ehemalige METRO GROUP hat sich in einen Großhandels- und Lebensmittelspezialisten (neue METRO AG) sowie ein auf Unterhaltungselektronikprodukte und Dienstleistungen fokussiertes Unternehmen (CECONOMY AG, ehemalige METRO AG) aufgeteilt. In diesem Zusammenhang können neben steuerlichen Umsetzungsrisiken noch weitere rechtliche Risiken entstehen; im Einzelnen sind dies: Prospekthaftung, also Inanspruchnahmen von Aktionären aus Aktienhandel aufgrund unzureichender Informationen, Nachhaftung für alle Verbindlichkeiten der CECONOMY AG, die im Moment der Wirksamkeit der Aufteilung/Abspaltung bestanden haben, für 5 Jahre sowie Haftungsrisiken aus Klagen der Aktionäre der ehemaligen METRO AG gegen die Konzernaufteilung, zu deren Tragung sich die METRO AG im Spaltungsvertrag verpflichtet hat. Auf mögliche Klagen stellen wir uns mit juristischen Verteidigungsstrategien ein. Eventuelle Forderungen aus der Prospekthaftung decken wir durch eine Prospektversicherung ab. Die Finanzlage der CECONOMY AG überwachen wir kontinuierlich. Personalrisiken Mitarbeiterentwicklung und Arbeitgeberattraktivität (Risiko 8) Kompetenz, Engagement und Motivation der Beschäftigten bestimmen maßgeblich den Erfolg und die Wettbewerbschancen von METRO. Eine Voraussetzung für die Realisierung der strategischen Ziele sind qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Diese Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden, ist eine kontinuierliche Herausforderung, vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des intensiven Wettbewerbs um die besten Kräfte. Auch unternehmensinterne Angebote zur weiteren Qualifizierung von Mitarbeitern und zur Stärkung der Unternehmenskultur sind unverzichtbar. Variable erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, die auf den Unternehmens- und den persönlichen Zielen basieren, wirken unterstützend. In jährlichen Mitarbeitergesprächen wird die vergangene Leistung bewertet und zukünftige Entwicklungsmaßnahmen werden vereinbart. Mit gezielten Ausbildungsprogrammen, die wir zusammen mit unterschiedlichen Partnern umsetzen, gelingt es uns, junge Menschen für METRO zu gewinnen und sie ihren Stärken entsprechend zu fördern. Insbesondere in Deutschland legen daher die METRO Unternehmen großen Wert auf die eigene Ausbildung von Mitarbeitern. Die Nachfolgeplanung innerhalb unseres Unternehmens, insbesondere für die oberen Führungsebenen, gewährleisten wir durch maßgeschneiderte Karriere- und Entwicklungspläne. Scheitern der Tarifverhandlungen bei Real (Risiko 9) Ein Risiko droht unserer Vertriebslinie Real, wenn die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltstruktur scheitern. Sollte bis März 2018 keine neue Entgeltstruktur verhandelt sein, steht den Vertragsparteien des Zukunftstarifvertrags ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts entfällt z. B. die temporäre Absenkung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds für die Real Mitarbeiter. Gleichzeitig erfolgt eine andere Angleichung an die Flächentarifverträge des Einzelhandels als beim Fortbestand des Zukunftstarifvertrags. Dies und der Umstand, dass es für neu eingestellte Mitarbeiter keine neue, wettbewerbsfähige Entgeltstruktur gibt, führen zu einem deutlichen Anstieg der Personalkosten und manifestieren den bestehenden Wettbewerbsnachteil, den Real gegenüber den nicht tarifgebundenen Einzelhändlern hat. Unter der Leitung der Real Geschäftsführung erarbeiten Experten intensiv Maßnahmen und Alternativen, die im Falle der Kündigung des Zukunftstarifvertrags das Risiko der Steigerung der Personalkosten minimieren. • Weitere Informationen zur METRO Personalpolitik finden sich im Kapitel 2 Grundlagen des Konzerns – 2.5 Mitarbeiter. Rechtliche und steuerliche Risiken Verschärfung von Regulierungen zu nachträglichen Vergütungen (Risiko 10) Im Rahmen des Einkaufs von Waren für den Wiederverkauf werden mit Lieferanten solcher Waren neben dem Kaufpreis mitunter auch Vereinbarungen über sogenannte nachlaufende Vergütungen geschlossen. Dabei handelt es sich um Einkaufskonditionen beispielsweise in Form von warenbezogenen nachträglichen Rabatten oder von Kostenerstattungen bzw. Vergütungen für Dienstleistungen wie etwa Werbung und andere Vermarktungsleistungen. Seit einigen Jahren sind Tendenzen zu beobachten, dass Vereinbarungen zwischen Händlern und Lieferanten über nachlaufende Vergütungen verstärkt regulatorischen Restriktionen unterworfen werden. Das gilt vor allem für Osteuropa, aber auch für andere METRO Länder, auch in der EU. Die Restriktionen gehen zum Teil so weit, dass mitunter einzelne Konditionen gesetzlich verboten werden. Gleichzeitig wird das Kartellrecht instrumentalisiert, um im Wege der Regulierung vermeintlich relativer Marktmacht Konditionen einseitig zulasten des Handels zu regulieren. Risiken aus der zunehmenden Regulierung von nachlaufenden Vergütungen beobachten wir laufend und systematisch. Präventiv und reaktiv gehen wir auf die Regulierungstendenzen ein, indem wir die vertraglichen Beziehungen zu Lieferanten in betroffenen Rechtskreisen und/oder Warengruppen laufend anpassen, um nachlaufende Vergütungen stets im Einklang mit geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Verjährungsfristen zu vereinbaren. Im Rahmen eines mehrjährigen Transformationsprogramms analysieren wir historische Konditionsstrukturen und modernisieren sie gegebenenfalls. Ohne ein aktives Management bestünde anderenfalls das Risiko, dass Wertbeiträge in Form von nachlaufenden Vergütungen in ausgewählten Warengruppen und/oder Ländern aufgrund von Änderungen des regulatorischen Umfelds nicht mehr oder nur noch teilweise vereinnahmt werden könnten mit entsprechenden Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. • Weitere Informationen zu Rechtsangelegenheiten finden sich im Konzernanhang – Nr. 46 Sonstige Rechtsangelegenheiten. Steuerrisiken (Risiko 11) Die Steuerrisiken können vornehmlich im Zusammenhang mit der Würdigung von Sachverhalten durch die Finanzverwaltung (inklusive Verrechnungspreissachverhalten) entstehen. Darüber hinaus können sich Risiken aus der Auslegung umsatzsteuerlicher Regelungen ergeben. Um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, hat der Bereich Corporate Group Tax der METRO AG entsprechende Richtlinien erlassen. Die Risiken werden regelmäßig und systematisch geprüft und bewertet. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Risikominderung werden zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Darstellung der Chancensituation Für METRO bestehen vielfältige Chancen auf eine künftige nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Diese ergeben sich für uns vor allem daraus, dass wir uns konsequent und frühzeitig auf die Bedürfnisse von Verbrauchern und Gewerbetreibenden ausrichten. Unser zentrales Ziel ist es, Kundenmehrwert zu schaffen. Dazu erschließen wir beispielsweise neue Vertriebswege und nutzen die Möglichkeiten, die sich aus der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Differenzierung in den reifen Märkten Westeuropas und aus dem Bevölkerungswachstum in den Entwicklungs- und Schwellenländern ergeben. Wir analysieren die relevante globale und nationale Trendlandschaft und treffen die erforderlichen Entscheidungen, um Chancen in der Zukunft gezielt zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten. Chancen aus der Entwicklung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen Eine unvorhergesehene Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in einem der METRO Länder oder weltweit könnte sich positiv auf Umsatz, Kosten und Ergebnis auswirken. METRO ist in vielen Märkten vertreten, in denen wir von dieser Entwicklung profitieren könnten. So könnten sich Chancen durch eine anhaltende positive geopolitische und makroökonomische Entwicklung in Südeuropa und in der Region Russland/Ukraine ergeben – z. B. durch Wechselkurserholungen. Chancen aus Wertsteigerungen Großes zusätzliches Potenzial zur Wertsteigerung könnte sich durch ausgewählte Unternehmenszukäufe ergeben, insbesondere in strategisch wichtigen Geschäftsfeldern. So sehen wir Chancen im weiteren Ausbau des Belieferungsgeschäfts und in der Stärkung unserer E-Commerce-Aktivitäten im B2B-Bereich. Auch unsere bestehenden Minderheitsbeteiligungen – beispielsweise an Start-up-Unternehmen – bieten Chancen, weitere Wertsteigerungen zu erzielen, wenn die Unternehmen sich schneller als geplant positiv entwickeln. Daneben wollen wir die führende Position, die wir in vielen Märkten bereits erreicht haben, weiter festigen und ausbauen. Vor allem in Ländern, in denen sich die gesamtwirtschaftliche Lage negativ entwickelt hat, wie in Russland oder der Ukraine, haben sich schwächere Marktteilnehmer zurückgezogen. Dort versuchen wir die entstehenden Lücken zu füllen oder, sofern sinnvoll, einzelne Standorte zu übernehmen. Der Rückzug von Wettbewerbern kann für uns den Gewinn weiterer Marktanteile begünstigen. Weiteres Wertsteigerungspotenzial für unser Unternehmen sehen wir in möglichen Projektentwicklungen unserer Bestandsimmobilien sowie in einer optimierten Bewirtschaftung. Hervorragende Ansatzpunkte zur Wertsteigerung stellen für uns Innovationen und Digitalisierung dar. So sind wir davon überzeugt, dass die konsequente Umsetzung von innovativen Ideen im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung die Zukunft des Handels immer stärker beeinflussen wird. Dadurch können neue Geschäftsmodelle entstehen, die uns wiederum vielfältige Chancen eröffnen. Mit der Etablierung der Geschäftseinheit HoReCa Digital sehen wir signifikante Chancen, davon zu profitieren, wenn die Digitalisierung des HoReCa-Sektors, aber auch anderer Geschäftsbereiche, möglicherweise schneller als erwartet voranschreitet. Darüber hinaus verfolgen wir mit unserem Programm METRO Accelerator powered by Techstars, das wir in Kooperation mit dem amerikanischen Unternehmen Techstars durchführen, weltweit Trends und fördern digitale Lösungen von innovativen Start-up-Unternehmen für den Hospitality-Bereich sowie für den Handel. Chancen aus Effizienzsteigerungen Die Erweiterung von Joint Ventures und der Ausbau von Kooperationen könnten zu operativen Kosteneinsparungen führen. Auch eine unerwartete positive Entwicklung der Kostenbasis (z. B. Verringerung der Energiekosten) könnte weitere Kosteneinsparungen herbeiführen. Zusätzlich zur konsequenten Erschließung von Kostensenkungspotenzialen könnten sich kontinuierliche Prozessoptimierungen, die schneller als derzeit erwartet umgesetzt werden, positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Gesamtaussage der Unternehmensleitung zur Chancen- und Risikosituation Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG werden regelmäßig über die Risiko- und Chancensituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation haben wir die Risiken und Chancen nicht nur isoliert betrachtet. Wir haben auch Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkung bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit keine Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Zeitraum von mindestens 1 Jahr dar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft von METRO eine solide Basis für eine nachhaltige, positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in den Kreditratings wider. Grundlegende Änderungen der Risiko- und Chancenlage erwartet der Vorstand der METRO AG derzeit nicht. 6 Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht erläutert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat und stellt die Höhe der Vergütungen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder individualisiert und nach Vergütungsbestandteilen dar. Der Aufsichtsrat der METRO AG beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Das Aufsichtsratspräsidium, dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats vorsitzt, bereitet die Beschlussvorschläge für das Aufsichtsratsplenum vor. Das dem Geschäftsjahr 2016/17 zugrunde liegende Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat am 2. März 2017 beschlossen und am 31. August 2017 bestätigt. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands Die Herren Koch, Boone und Hutmacher wurden mit Wirkung zum 2. März 2017 zu Mitgliedern des Vorstands der METRO AG bestellt – Herr Koch mit gleichzeitiger Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands – sowie Herr Baier mit Wirkung zum 11. November 2016. Die Dienstverträge der Herren Koch, Boone und Hutmacher traten mit Wirkung zum 13. Juli 2017 in Kraft, dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung, der Dienstvertrag von Herrn Baier bereits zum 2. März 2017. Die vereinbarte Vergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich zusammen aus • einer Grundvergütung, • einer kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung, • einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, • einer betrieblichen Altersversorgung sowie • Sach- und Nebenleistungen. Die Gesamtbezüge sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Die erfolgsabhängige variable Vergütung setzt Leistungsanreize für den Vorstand, den Unternehmenswert zu steigern, und ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell betragsmäßig begrenzt – jeweils hinsichtlich der einzelnen Vergütungsbestandteile und auch insgesamt (Gesamtauszahlungscap). Die betragsmäßige Höchstgrenze der auf das Geschäftsjahr bezogenen gewährten Vergütung ist für Herrn Koch auf 8.034.800 €, für Herrn Baier auf 4.048.600 €, für Herrn Boone auf 6.043.600 € und für Herrn Hutmacher auf 6.123.600 € festgelegt. Sofern ein Mitglied des Vorstands fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt und dadurch der Gesellschaft ein Schaden entsteht, hat der Aufsichtsrat das Recht, die Vergütung dieses Vorstandsmitglieds ganz oder teilweise nicht auszuzahlen. Eine sogenannte Clawback-Klausel (Rückzahlungsvereinbarung), die bei einer negativen Entwicklung die Rückforderung von in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen aus variablen Vergütungsbestandteilen vorsieht, wurde mit den Mitgliedern des Vorstands nicht vereinbart, da Auszahlungen aus der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung und der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung erst nach der Erfüllung der Erfolgsziele und Beendigung der Performance-Periode erfolgen. Unbeschadet hiervon bleibt eine Herabsetzung von zukünftig auszuzahlenden Bezügen bei einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft nach § 87 Abs. 2 AktG. Grundvergütung Die Grundvergütung ist fest vereinbart und wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive / STI) Das Short-Term Incentive honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen, auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen. Für jedes Mitglied des Vorstands wird zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnet sich durch Ermittlung der Zielerreichungsfaktoren für jedes der finanziellen Erfolgsziele. Das gewichtete arithmetische Mittel der einzelnen Faktoren ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Die Gesamtzielerreichung ist auf den Faktor 2,0 begrenzt. Das Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2016/17 für den Zeitraum vom 13. Juli 2017 bis 30. September 2017 beruht für die Herren Koch, Baier, Boone und Hutmacher auf den folgenden Parametern des Konzerns: • flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft) zu 50 %, • wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT) vor Sonderfaktoren zu 50 %, jeweils bezogen auf den Zielbetrag. Die Schwellenwerte für die Zielerreichung wurden durch den Aufsichtsrat auf Basis von Quartalszielen und unter Berücksichtigung der Budgetplanung des Konzerns festgelegt. Das Short-Term Incentive für Herrn Baier beruht für das Geschäftsjahr 2016/17 für den Zeitraum vom 2. März 2017 bis 12. Juli 2017 (Tag des Wirksamwerdens der Abspaltung) auf den folgenden Parametern von METRO Cash & Carry (Wholesale): • flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft) zu 30 %, • wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen und Steuern (EBIT) vor Sonderfaktoren zu 30 %, • Cashflow zu 30 %, • Kundenzufriedenheit (Customer Satisfaction Pulse) zu 10 %, jeweils bezogen auf den Zielbetrag. Die Schwellenwerte für die Zielerreichung wurden durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Budgetplanung des Konzerns für METRO Cash & Carry festgelegt. Zur Ermittlung der Zielerreichung wurde für jedes Erfolgsziel eine untere Schwelle/Einstiegshürde und ein Zielwert für die Zielerreichung von 100 % definiert. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird für jedes Erfolgsziel ein Faktor zugeordnet: • Ist der Grad der Zielerreichung 100 %, beträgt der Faktor 1,0. • Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. • Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, behält sich der Aufsichtsrat der METRO AG generell das Recht vor, das individuelle Short-Term Incentive um bis zu 30 % zu reduzieren oder um bis zu 30 % zu erhöhen. Als Grundlage hierfür dienen mit den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands individuell vereinbarte Ziele sowie für alle Mitglieder des Vorstands übergreifende strategische Ziele wie z. B. Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit. Der Auszahlungsbetrag des Short-Term Incentive ist auf maximal 200 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Mitgliedern des Vorstands für besondere, außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. Im Berichtsjahr wurden den Mitgliedern des Vorstands keine Sonderprämien gewährt. Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das incentivierte Geschäftsjahr. Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive, LTI) Die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung incentiviert die nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren dem Unternehmen verbundenen Stakeholder. Performance Share Plan (ab Geschäftsjahr 2016/17) Die jährlich zu gewährenden Tranchen des sogenannten Performance Share Plan und deren Erfolgsziele haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Die Performance-Periode beträgt im Regelfall 3 Jahre. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des individuell vereinbarten Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart. Jedem Mitglied des Vorstands werden zunächst bedingte Performance Shares zugeteilt, deren Anzahl dem Quotienten aus individuellem Zielbetrag und Durchschnitt des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung entspricht. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr. Eine Ausnahme gilt hier für die Tranche 2016/17 des Performance Share Plan, bei der der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen ab dem 13. Juli 2017, dem Erstnotierungstag der Aktie, maßgeblich ist. Die Performance-Periode endet mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der ordentlichen Hauptversammlung des dritten Geschäftsjahres nach Begebung der Tranche. Nach Ablauf der Performance-Periode einer Tranche wird die endgültige Anzahl der Performance Shares ermittelt. Diese ist abhängig von der Erreichung von 2 Erfolgszielen, die im Zielbetrag des Performance Share Plan jeweils hälftig gewichtet werden: • Berichtetes Ergebnis je Aktie (EPS), • Aktienrendite (TSR). Für die EPS-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/Einstiegshürde für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100 %-Zielerreichung für das 3. Geschäftsjahr der Performance-Periode. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: • Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. • Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. Dabei wird die Einstiegshürde für die jeweiligen Tranchen vom Aufsichtsrat festgelegt. Für die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte Tranche beträgt die Einstiegshürde 31 % der Zielerreichung. • Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird daran gemessen, wie sich die Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum relativ zu einem definierten Vergleichsindex und zu einer definierten Vergleichsgruppe entwickelt, nämlich je hälftig zu der Entwicklung des MDAX-TSR über den gleichen Zeitraum und der Entwicklung des durchschnittlichen TSR einer definierten Vergleichsgruppe direkter Wettbewerber wiederum über den gleichen Zeitraum wie der TSR der Gesellschaft. Dabei wird der TSR-Wert der Vergleichsgruppe der direkten Wettbewerber einzeln für die Mitglieder der Vergleichsgruppe ermittelt und dann der arithmetische Durchschnitt gebildet. Die Vergleichsgruppe der direkten Wettbewerber setzt sich zusammen aus den folgenden Unternehmen: Bid Corp, Bizim Toptan, Marr, Eurocash Group, Performance Food Group, US Foods, Sysco und Sligro. Dabei werden in dieser Gruppe nur die Unternehmen berücksichtigt, die über die gesamte Performance-Periode börsennotiert sind. Liegen TSR-Werte für weniger als 6 Unternehmen dieser Vergleichsgruppe vor, dann wird der METRO TSR vollständig mit dem MDAX-TSR verglichen und der Vergleich mit der Gruppe der direkten Wettbewerber entfällt. Auch für die TSR-Komponente beschließt der Aufsichtsrat im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle/Einstiegshürde und einen TSR-Zielwert für die 100 %-Zielerfüllung. Für die Ermittlung der Zielerreichung werden über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr der Tranche die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet, der sogenannte Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung beginnt die Performance-Periode für diese Komponente bzw. für die Tranche 2016/17 einmalig am 41. Börsenhandelstag nach der Erstnotierung der Stammaktie der Gesellschaft. 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der Tranche werden wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut der Durchschnitt gebildet, der sogenannte Endkurs. Dabei berechnet sich der TSR aus der Veränderung des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation zum Anfangskurs als Prozentsatz. Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem gleichermaßen ermittelten TSR der beiden Vergleichsgruppen in der Performance-Periode verglichen. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: • Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. Dafür ist eine Outperformance gegenüber den Vergleichsgruppen von 5 %-Punkten erforderlich. • Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. • Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % bis maximal 300 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. Aus den Zielerreichungsfaktoren der EPS- und der TSR-Komponente wird das arithmetische Mittel gebildet, das den Gesamtzielerreichungsfaktor ergibt. Mit diesem wird die Zielanzahl der Performance Shares ermittelt, die zu einer Barauszahlung in Euro am Ende der Performance-Periode der Tranche führen: • Beträgt der Gesamtzielerreichungsfaktor für beide Komponenten 1,0, so entspricht die Zielanzahl der Performance Shares der Zahl der bedingt zugeteilten Performance Shares. • Ist der Gesamtzielerreichungsfaktor 0,0, so sinkt die Anzahl der Performance Shares auf null. • Für alle weiteren Zielerreichungen ermittelt sich die Zielanzahl der Performance Shares mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation. Dabei ist die Zielanzahl der Performance Shares auf maximal 300 % der bedingt zugeteilten Anzahl der Performance Shares begrenzt. Der Auszahlungsbetrag, der sich je Performance Share berechnet, wird dabei wie folgt ermittelt: Wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung 3 Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut der Durchschnitt gebildet und zu diesem werden alle während der Performance-Periode für die Stammaktie der Gesellschaft gezahlten Dividenden addiert. Dieser sogenannte Aktienfaktor wird mit der Anzahl der ermittelten Performance Shares multipliziert und ergibt den Bruttoauszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Die Auszahlung der Tranchen des Performance Share Plan erfolgt spätestens 4 Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode. Aktienhaltevorschriften Mit dem Performance Share Plan werden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften) eingeführt. Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares in bar sind die Mitglieder des Vorstands für jede Tranche verpflichtet, bis zum Ablauf des Monats Februar im 3. Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufzubauen. Dabei beträgt der zu investierende Betrag je Tranche für den Vorsitzenden des Vorstands 2 Drittel seiner Bruttojahresgrundvergütung und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands 50 % seiner Bruttojahresgrundvergütung. Der Plan zielt darauf ab, dass nach spätestens 5 Dienstjahren der Vorsitzende des Vorstands 200 % und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 % seiner Bruttojahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert hat, bezogen auf den rechnerisch ermittelten Kaufpreis für die jeweiligen Aktien. Der Kaufpreis und damit die Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien richtet sich nach dem Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft an den 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im 3. Jahr der Performance-Periode stattfindet. Er entspricht dem Quotienten aus dem zu investierenden Betrag, der sich aus der Bruttojahresgrundvergütung ergibt, und dem ermittelten Durchschnittskurs. Sofern das eigenfinanzierte Investment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweils erforderlichen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag zunächst zwar in bar ausgezahlt, jedoch mit der Verpflichtung, diesen in Stammaktien der Gesellschaft zu investieren, bis die Share Ownership Guidelines erfüllt sind. Überführung von Long-Term Incentives im Zusammenhang mit der Abspaltung Unabhängig vom Performance Share Plan wurden den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 einmalig 2 weitere Long-Term-Incentive-Tranchen gewährt. Dabei wurden von den Tranchen 2014/15 und 2015/16 des Sustainable Performance Plan Version 2014, die vor der Abspaltung von der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) gewährt wurden, die verbleibenden Zielbeträge für den Zeitraum ab dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung bis zum Ende der Performance-Periode auf die heutige METRO AG überführt. Die Zielerreichung der ehemaligen Tranche 2014/15 wurde gekoppelt an den Parameter Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) vor Sonderfaktoren bezogen auf das Geschäftsjahr 2016/17 und die Zielerreichung der ehemaligen Tranche 2015/16 an den Parameter Ergebnis je Aktie (EPS) bezogen auf das Geschäftsjahr 2017/18. Zur Ermittlung der Zielerreichung wurden durch den Aufsichtsrat für beide Tranchen Schwellenwerte festgelegt: jeweils eine untere Schwelle/Einstiegshürde und ein Zielwert für die Zielerreichung von 100 %. Aus der Zielerreichung der jeweiligen Tranche wird der Faktor ermittelt, der multipliziert mit dem individuellen Zielbetrag zu einer Barauszahlung in Euro am Ende der Performance-Periode der Tranche führt: • Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode 100 %, beträgt der Faktor 1,0. • Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. • Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Die Performance-Periode der an das Erfolgsziel RoCE gekoppelten Tranche endet mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2018. Die Performance-Periode der an das Erfolgsziel EPS gekoppelten Tranche wurde von ursprünglich 4 Jahren Laufzeit auf 3 Jahre verkürzt und endet mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2019. Altersversorgung Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage. Die Zusage der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) zur betrieblichen Altersversorgung wurde mit allen Rechten und Pflichten auf die heutige METRO AG übertragen und wird von dieser unverändert fortgeführt. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Dabei gilt die Aufteilung „7 + 14“. Sofern das Mitglied des Vorstands einen Eigenbeitrag von 7 % seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Dabei richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Höhe der Grundvergütung und des Zielbetrags des Short-Term Incentive. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Diese Komponente ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht • dann, wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet, • als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet, • im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bezüglich der Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen Kapital, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente. Bei Invalidität oder Tod wird eine Mindestauszahlung gewährt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Mitglied des Vorstands für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt 10 Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese Komponente ist nicht rückgedeckt, sondern wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht. Weiterhin wird den Mitgliedern des Vorstands die Möglichkeit eingeräumt, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG umzuwandeln. Die Mitglieder des Vorstands haben über die beschriebene Altersversorgung hinaus keine weiteren Zusagen zur Altersversorgung. Es werden insbesondere keine Ruhegelder gewährt. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt auf 2 Jahresvergütungen (Abfindungscap) und betragen nicht mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) ist den Mitgliedern des Vorstands das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ihr Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu demselben Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Nach der vertraglichen Regelung wird ein Kontrollwechsel unter der Voraussetzung angenommen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Dienstvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel hat das Mitglied des Vorstands Anspruch auf Auszahlung seiner nach dem Dienstvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündigt. Darüber hinaus sehen die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Ihnen ist es danach untersagt, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Dienstvertrags Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür ist eine Karenzentschädigung vereinbart, die der Zielvergütung aus Grundgehalt, Short-Term Incentive und Long-Term Incentive für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entspricht und in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Auf diese Zahlungen werden anderweitige Bezüge angerechnet, die durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben werden. Für die Gesellschaft besteht die Möglichkeit, vor oder mit Beendigung des Dienstvertrags auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unter Wahrung von Kündigungsfristen zu verzichten. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere 6 Monate gezahlt. Nebenleistungen Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Nebenleistungen umfassen geldwerte Vorteile aus Sachbezügen (z. B. Dienstwagen). scroll VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2016/171 Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung Tsd. € Geschäftsjahr Grundvergütung Nebenleistungen Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung Wert der gewährten Tranche4 (Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen) Olaf Koch2 2015/16 – – – – – 2016/17 261 4 323 1.303 (0) Christian Baier3 2015/16 – – – – – 2016/17 406 7 334 660 (0) Pieter C. Boone2 2015/16 – – – – – 2016/17 196 4 220 782 (0) Heiko Hutmacher2 2015/16 – – – – – 2016/17 196 4 220 977 (0) Gesamt 2015/16 – – – – – 2016/17 1.059 19 1.097 3.722 (0) 1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen). 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 3 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. 4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche 2016/17 des Performance Share Plan; keine Angabe zu den überführten LTI-Tranchen, die gemäß DRS 17 als nicht aktienbasierter LTI erst bei vollständiger Erdienung der Ansprüche angegeben werden dürfen. 5 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive. 6 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive. scroll VERGÜTUNG DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2016/171 Tsd. € Gesamt5 (Effektive Vergütung6) Olaf Koch2 – – 1.891 (588) Christian Baier3 – – 1.407 (747) Pieter C. Boone2 – – 1.202 (420) Heiko Hutmacher2 – – 1.397 (420) Gesamt – – 5.897 (2.175) 1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen). 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 3 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. 4 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche 2016/17 des Performance Share Plan; keine Angabe zu den überführten LTI-Tranchen, die gemäß DRS 17 als nicht aktienbasierter LTI erst bei vollständiger Erdienung der Ansprüche angegeben werden dürfen. 5 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive. 6 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und Auszahlung aus in der Vergangenheit gewährten Tranchen des Long-Term Incentive. Nach den Tabellen „Gewährte Zuwendungen“ und „Zufluss“ gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex stellt sich die Vergütung des Vorstands wie folgt dar: scroll GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN Olaf Koch1 Christian Baier2 Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 Tsd. € 2015/16 2016/17 2016/17 Minimalwert 2016/17 Maximalwert 2015/16 2016/17 Festvergütung – 261 261 261 – 406 Nebenleistungen – 4 4 15 – 7 Summe – 265 265 276 – 413 1-jährige variable Vergütung – 244 0 488 – 314 Mehrjährige variable Vergütung Überführtes LTI mit Erfolgsziel RoCE (Gewährung 13.7.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptver-sammlung 2018) – 413 0 1.033 – 43 Überführtes LTI mit Erfolgsziel EPS (Gewährung 13.7.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptver- sammlung 2019) – 1.108 0 2.770 – 381 Performance Share Plan3 (Gewährung 7.9.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung, 3 Jahre nach Begebung der Tranche) – 1.303 0 4.000 – 660 Summe – 3.333 265 8.567 – 1.811 Versorgungsaufwand – 71 71 71 – 101 Gesamtvergütung – 3.404 336 8.638 – 1.912 1 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. 3 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN Christian Baier2 Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 Tsd. € 2016/17 Minimalwert 2016/17 Maximalwert Festvergütung 406 406 Nebenleistungen 7 41 Summe 413 447 1-jährige variable Vergütung 0 628 Mehrjährige variable Vergütung Überführtes LTI mit Erfolgsziel RoCE (Gewährung 13.7.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptver-sammlung 2018) 0 107 Überführtes LTI mit Erfolgsziel EPS (Gewährung 13.7.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptver- sammlung 2019) 0 952 Performance Share Plan3 (Gewährung 7.9.2017, Ende der Performance-Periode mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung, 3 Jahre nach Begebung der Tranche) 0 2.025 Summe 413 4.159 Versorgungsaufwand 101 101 Gesamtvergütung 514 4.260 1 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. 3 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Pieter C. Boone1 Heiko Hutmacher1 Chief Operating Officer Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Personalvorstand/Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 2015/16 2016/17 2016/17 Minimalwert 2016/17 Maximalwert 2015/16 2016/17 2016/17 Minimalwert – 196 196 196 – 196 196 – 4 4 15 – 4 4 – 200 200 211 – 200 200 – 183 0 366 – 183 0 – 43 0 107 – 310 0 – 665 0 1.662 – 831 0 – 782 0 2.400 – 977 0 – 1.873 200 4.746 – 2.501 200 – 55 55 55 – 53 53 – 1.928 255 4.801 – 2.554 253 scroll Pieter C. Boone1 Heiko Hutmacher1 Chief Operating Officer Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Personalvorstand/Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 2015/16 2016/17 Maximalwert – 196 – 33 – 229 – 366 – 775 – 2.078 – 3.000 – 6.448 – 53 – 6.501 scroll ZUFLUSS Olaf Koch1 Christian Baier2 Pieter C. Boone1 Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Finanzvorstand Mitglied des Vorstands seit 11.11.2016 Chief Operating Officer Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Tsd. € 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 Festvergütung 261 – 406 – 196 – Nebenleistungen 4 – 7 – 4 – Summe 265 – 413 – 200 – 1-jährige variable Vergütung 323 – 334 – 220 – Mehrjährige variable Vergütung 0 – 0 – 0 – Sonstiges 0 – 0 – 0 – Summe 588 – 747 – 420 – Versorgungsaufwand 71 – 101 – 55 – Gesamtvergütung 659 – 848 – 475 – 1 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. scroll ZUFLUSS Heiko Hutmacher1 Personalvorstand/ Arbeitsdirektor Mitglied des Vorstands seit 2.3.2017 Tsd. € 2016/17 2015/16 Festvergütung 196 – Nebenleistungen 4 – Summe 200 – 1-jährige variable Vergütung 220 – Mehrjährige variable Vergütung 0 – Sonstiges 0 – Summe 420 – Versorgungsaufwand 53 – Gesamtvergütung 473 – 1 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 13. Juli 2017. 2 Dienstvertrag mit der Gesellschaft seit 2. März 2017. Long-Term Incentive (Performance Share Plan) im Geschäftsjahr 2016/17 Für die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte Tranche des Performance Share Plan beträgt der Zielbetrag für Herrn Koch 1,6 Mio. €, für Herrn Baier 0,81 Mio. €, für Herrn Boone 0,96 Mio. € und für Herrn Hutmacher 1,2 Mio. €. Die Anzahl der zunächst bedingt zugeteilten Performance Shares beträgt für Herrn Koch 93.349 Stück, für Herrn Baier 47.258 Stück, für Herrn Boone 56.010 Stück und für Herrn Hutmacher 70.012 Stück. Der Wert der im Geschäftsjahr 2016/17 zugeteilten Tranche des Performance Share Plan wurde zum Zeitpunkt der Gewährung durch externe Gutachter nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren ermittelt. scroll PERFORMANCE SHARE PLAN Tranche Ende der Performance-Periode Anfangskurs für die TSR-Komponente Zielbetrag Vorstand zum 30.9.2017 2016/17 mit Ablauf des 40. Börsenhandelstages nach der Hauptversammlung 3 Jahre nach Begebung der Tranche 17,14 € 4.570.000 € Im Geschäftsjahr 2016/17 betrug der Aufwand für die Gesellschaft aus der laufenden Tranche des aktienbasierten erfolgsabhängigen Vergütungsprogramms mit langfristiger Anreizwirkung betreffend Herrn Koch 0,27 Mio. €, betreffend Herrn Baier 0,14 Mio. €, betreffend Herrn Boone 0,16 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 0,2 Mio. €. Die Rückstellungen hierfür betragen zum 30. September 2017 für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 0,77 Mio. €. Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/17 (einschließlich Altersversorgung) Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden für die aktiven Mitglieder des Vorstands der METRO AG nach IFRS (International Financial Reporting Standards) 0,28 Mio. € und nach HGB 0,29 Mio. € für Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit aufgewendet. Davon entfielen nach IFRS auf die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,07 Mio. €, von Herrn Baier rund 0,1 Mio. €, von Herrn Boone rund 0,06 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,05 Mio. €. Die entsprechenden Werte nach HGB betragen für die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,07 Mio. €, von Herrn Baier rund 0,1 Mio. €, von Herrn Boone rund 0,06 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,05 Mio. €. Der Rückstellungsbetrag nach IFRS und nach HGB beträgt für Herrn Koch rund 0,007 Mio. €, für Herrn Baier rund 0,004 Mio. € sowie für Herrn Boone rund 0,091 Mio. € nach IFRS und rund 0,095 Mio. € nach HGB. Für Herrn Hutmacher sind keine Rückstellungen mehr zu bilden. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens nach IFRS und nach HGB beträgt für Herrn Koch rund 2,8 Mio. €, für Herrn Baier rund 0,5 Mio. €, für Herrn Boone rund 0,7 Mio. € und für Herrn Hutmacher rund 1,9 Mio. €. Dem Barwert des Verpflichtungsvolumens stehen bis auf die im vorherigen Absatz genannten Rückstellungsbeträge Vermögenswerte gegenüber. Änderungen im Vergütungssystem ab dem Geschäftsjahr 2017/18 Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive) Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 basieren die finanziellen Erfolgsziele der Mitglieder des Vorstands unter Beibehaltung der Systematik des Short-Term Incentive auf den folgenden Parametern des Konzerns: • flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Umsatzwachstum in Lokalwährung auf vergleichbarer Fläche bzw. bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten oder Vertriebskonzepten wie Belieferung und Onlinegeschäft) zu 40 %, • wechselkursbereinigtes Ergebnis vor Abzug von Zinsaufwendungen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu 40 %, • wechselkursbereinigte Rendite auf das eingesetzte Kapital (RoCE) zu 20 %. Dabei wird für jedes Mitglied des Vorstands zunächst ein Zielbetrag in € festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnet sich durch Ermittlung der Zielerreichungsfaktoren für jedes der finanziellen Erfolgsziele. Das gewichtete arithmetische Mittel der Faktoren ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Die Gesamtzielerreichung ist auf den Faktor 2,0 begrenzt. Für jeden der 3 Parameter werden im Regelfall vor Beginn des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat Erfolgsziele festgelegt. Basis für die Ermittlung der Ziele ist die Budgetplanung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Zur Ermittlung der Zielerreichung definiert der Aufsichtsrat für jedes Erfolgsziel eine untere Schwelle/Einstiegshürde und einen Zielwert für die Zielerreichung von 100 %. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung für jedes Erfolgsziel wird ein Faktor zugeordnet: • Ist der Grad der Zielerreichung 100 %, beträgt der Faktor 1,0. • Ist der Grad der Zielerreichung kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0,0. • Der Faktor für eine Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 100 % wird mittels linearer Interpolation bzw. Extrapolation ermittelt. Für die Ermittlung der Zielerreichung des EBITDA ist der Aufsichtsrat ermächtigt, dieses um etwaige Minderungen von Firmenwerten zu bereinigen. Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen, behält sich der Aufsichtsrat der METRO AG generell das Recht vor, das individuelle Short-Term Incentive um bis zu 30 % zu reduzieren oder um bis zu 30 % zu erhöhen. Als Grundlage hierfür dienen mit den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands individuell vereinbarte Ziele sowie für alle Mitglieder des Vorstands übergreifende strategische Ziele wie z. B. Kundenzufriedenheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Nachhaltigkeit. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 200 % des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird 4 Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, nicht jedoch vor Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das incentivierte Geschäftsjahr. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Bis zum 21. Februar 2017 bestand der Aufsichtsrat der METRO AG (damals noch firmierend unter METRO Wholesale & Food Specialist AG) aus 3 Mitgliedern namentlich den Herren Michael Bouscheljong, Hans-Dieter Hinker und Harald Sachs. Diese waren Mitarbeiter der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) und sind nunmehr Mitarbeiter der heutigen METRO AG. Entsprechend der damals gültigen Satzung der Gesellschaft erhielten diese Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütung für ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat. Mit Wirkung zum 21. Februar 2017 wurde der Aufsichtsrat auf 20 Mitglieder vergrößert und insgesamt personell neu besetzt. § 13 der aktuellen Satzung der METRO AG sieht nunmehr vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung erhalten. Sie beträgt für das einzelne Mitglied 80.000 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die zugleich auch Mitglieder des Aufsichtsrats der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) sind bzw. waren, haben vor dem Hintergrund der Aufteilung des Konzerns auf eine Vergütung für den Zeitraum zwischen dem Wirksamwerden ihrer Bestellung (21. Februar 2017) und dem Wirksamwerden der Abspaltung (12. Juli 2017) verzichtet. Die auf die jeweilige Vergütung in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung der METRO AG gezahlt. Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund besonderer Aufgaben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 3-fache, sein Stellvertreter sowie Ausschussvorsitzende erhalten je das Doppelte und die übrigen Mitglieder der Ausschüsse je das Eineinhalbfache der Vergütungen eines ordentlichen Mitglieds des Aufsichtsrats. Die Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss wird nur gezahlt, wenn mindestens 2 Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses im jeweiligen Geschäftsjahr stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für ein Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Vergütungsmultiplikatoren Aufsichtsratsvorsitzender Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Ausschussvorsitzende1 Ausschussmitglieder1 Aufsichtsratsmitglieder 1 Bei mindestens 2 Sitzungen/Beschlussfassungen. Individuell ergeben sich damit für das Geschäftsjahr 2016/17 folgende Werte: scroll VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/17 GEMÄß § 13 DER SATZUNG1 € Geschäftsjahr Multiplikator Feste Vergütung Jürgen B. Steinemann, Vorsitzender 2016/17 60.000 Werner Klockhaus, stellv. Vorsitzender 2016/17 40.000 Gwyn Burr 2016/17 20.000 Thomas Dommel 2016/17 20.000 Prof. Dr. Edgar Ernst 2016/17 100.000 Dr. Florian Funck 2016/17 30.000 Michael Heider 2016/17 53.333 Andreas Herwarth 2016/17 30.000 Peter Küpfer 2016/17 20.000 Susanne Meister 2016/17 20.000 Dr. Angela Pilkmann 2016/17 20.000 Mattheus P. M. (Theo) de Raad 2016/17 20.000 Dr. Fredy Raas 2016/17 30.000 Xaver Schiller 2016/17 30.000 Eva-Lotta Sjöstedt 2016/17 53.333 Dr. Liliana Solomon 2016/17 76.667 Alexandra Soto 2016/17 53.333 Angelika Will 2016/17 20.000 Manfred Wirsch 2016/17 53.333 Silke Zimmer 2016/17 53.333 Gesamt 2016/17 803.332 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung. Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der METRO AG durch die Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2016/17 ebenfalls Vergütungen gewährt. scroll KONZERNINTERNE VERGÜTUNGENDER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/171 € Geschäftsjahr Werner Klockhaus 2016/17 9.300 Michael Bouscheljong2 2016/17 9.200 Thomas Dommel 2016/17 4.500 Michael Heider 2016/17 6.000 Harald Sachs2 2016/17 6.200 Xaver Schiller 2016/17 9.000 Manfred Wirsch 2016/17 6.000 Gesamt 2016/17 50.200 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. 2 Diese Aufsichtsratsvergütung wird auf das durch die METRO AG gezahlte Gehalt angerechnet. Bis zum Wirksamwerden der Abspaltung war die heutige CECONOMY AG Muttergesellschaft der damals unter METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG. Für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der CECONOMY AG wurden folgende Vergütungen für einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats der METRO AG durch die CECONOMY AG gewährt: scroll DURCH DIE CECONOMY AG GEZAHLTE VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/171 € Geschäftsjahr Gwyn Burr 2016/17 66.667 Thomas Dommel 2016/17 66.667 Dr. Florian Funck 2016/17 120.000 Andreas Herwarth 2016/17 100.000 Werner Klockhaus 2016/17 133.333 Peter Küpfer 2016/17 90.000 Susanne Meister 2016/17 66.667 Dr. Angela Pilkmann 2016/17 66.667 Mattheus P. M. (Theo) de Raad 2016/17 66.667 Dr. Fredy Raas 2016/17 113.333 Xaver Schiller 2016/17 100.000 Jürgen Steinemann 2016/17 200.000 Angelika Will 2016/17 80.000 Gesamt 2016/17 1.270.001 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften des METRO Konzerns keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, im Sinne von Ziffer 5.4.6 Deutscher Corporate Governance Kodex gewährt. 7 Angaben gemäss § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB sowie erläuternder Bericht des Vorstands Zusammensetzung des Kapitals (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 und § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB) Das Grundkapital der METRO AG zum 30. September 2017 beträgt 363.097.253 € und ist eingeteilt in 360.121.736 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 360.121.736 €, ca. 99,18 %) sowie 2.975.517 Stück nennwertlose auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 2.975.517 €, ca. 0,82 %). Jede der nennwertlosen Aktien der Gesellschaft hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 €. Jede Stammaktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktien sind in voller Höhe gewinnberechtigt. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der METRO AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende gezahlt, die je Vorzugsaktie 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende beträgt, vorausgesetzt dass diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“ Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1–3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG); sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach den §§ 304 ff., 320 b, 327 b AktG. Stimmrechtsrelevante Beschränkungen (§ 315 Abs. 4 Nr. 2 und § 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB) Nach Kenntnis des Vorstands bestehen bzw. bestanden im Geschäftsjahr 2016/17 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315 Abs. 4 Nr. 2 und § 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB angesehen werden können: Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), besteht ein Pool-Vertrag, in den die von der Beisheim Capital GmbH und der Beisheim Holding GmbH gehaltenen Aktien der METRO AG einbezogen sind. Im Zusammenhang mit der Spaltung der ehemaligen METRO AG hat sowohl die CECONOMY AG (vormals firmierend als „METRO AG“) als auch jeder ihrer 3 Hauptanteilseigner, der Gesellschafterstamm Haniel, der Gesellschafterstamm Schmidt-Ruthenbeck sowie der Gesellschafterstamm Beisheim, gegenüber der CECONOMY AG hinsichtlich der von ihm jeweils gehaltenen METRO Aktien sowie der Aktien, die die Hauptanteilseigner der CECONOMY AG im Zusammenhang mit der Spaltung an dem übernehmenden Rechtsträger erhalten haben, eine vorübergehende Halteverpflichtung (sog. Lock-up) mit marktüblichem Inhalt übernommen und sich zudem bestimmten weiteren Veräußerungsbeschränkungen unterworfen. Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gemäß § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gemäß § 71 AktG, bestehen. Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 und § 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB) Es bestehen die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: scroll Name/Firma Direkte/Indirekte Beteiligung von mehr als 10 vom Hundert der Stimmrechte Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland Direkt Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland Indirekt Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Direkt BVG Beteiligungs- und Vermögens- verwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt Verwaltungs- gesellschaft mbH, Essen, Deutschland Indirekt Meridian Stiftung, Essen, Deutschland Indirekt Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach § 21 ff. WpHG, die die METRO AG erhalten und veröffentlicht hat. • Durch die METRO AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Mediacenter – Rechtliche Mitteilungen abrufbar. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind (§ 315 Abs. 4 Nr. 4 und 5 und § 289 Abs. 4 Nr. 4 und 5 HGB) Aktien mit Sonderrechten gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 4 und § 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315 Abs. 4 Nr. 5 und § 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der Satzung (§ 315 Abs. 4 Nr. 6 und § 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB) Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der METRO AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 MitbestG maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der METRO AG, dass der Vorstand aus mindestens 2 Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt. Änderungen der Satzung der METRO AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsregelung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, z. B. die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen und § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der METRO AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Befugnisse des Vorstands (§ 315 Abs. 4 Nr. 7 und § 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB) Befugnisse zur Ausgabe neuer Aktien Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 181.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; • sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden; • bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der METRO AG oder von Konzerngesellschaften, an denen die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der METRO AG als Aktionär zustehen würde; • bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Nennbetrag dieser Kapitalerhöhungen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien verwendet oder veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Geld- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Befugnisse zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen Die Hauptversammlung vom 11. April 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Februar 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 16.339.376 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 16.339.376 € gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG. Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die METRO AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf auf den Inhaber lautende Stammaktien der METRO AG zu gewähren oder aufzuerlegen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die METRO AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, hat die METRO AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der METRO AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten darf. Auf diese 10 %-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die (auf Grundlage anderer Ermächtigungen) ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden. Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, bestimmt sich der Options- oder Wandlungspreis nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG. Bei mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Options- oder Wandlungspreis im Fall der wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht schon durch Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (z. B. ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der METRO AG darf auch insoweit nicht unterschritten werden. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der METRO AG vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien der METRO AG im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der METRO AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Stammaktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt oder das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der METRO AG vorsehen, bei Endfälligkeit der mit einem Options- oder Wandlungsrecht verbundenen Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der METRO AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der METRO AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der METRO AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/ oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt. Befugnisse zum Erwerb eigener Aktien Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. April 2017 bis zum 28. Februar 2022 ermächtigt, eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots erfolgen; dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines öffentlichen Kaufangebots. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft insbesondere zu folgenden Zwecken zu verwenden: • Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre; • Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält; • Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen; • Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden; • Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden; • Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden; • Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden. Die Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, der Ermächtigung zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) sowie der Ermächtigung zur Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bisher nicht ausgenutzt. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen (§ 315 Abs. 4 Nr. 8 und § 289 Abs. 4 Nr. 8 HGB) Die METRO AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an 2 Konsortialkreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels durch die Kreditgeber kündbar sind, sofern zusätzlich und als Folge des Kontrollwechsels das Kreditrating der METRO AG in einer vertraglich festgelegten Weise fällt. 1. Voraussetzung eines Kontrollwechsels ist, dass die Aktionäre, die die METRO AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren. 2. Voraussetzung ist die Erlangung der Kontrolle über die METRO AG durch eine oder mehrere Parteien. Nur wenn der Kontrollwechsel und infolgedessen das Fallen des Kreditratings kumulativ eintreten, können die kreditgebenden Banken den Vertrag kündigen und einen herausgelegten Kredit zurückverlangen. Diese Regelungen sind in der beschriebenen Weise marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden diese Kredite nicht in Anspruch genommen. Entschädigungsvereinbarungen bei Kontrollwechseln (§ 315 Abs. 4 Nr. 9 und § 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB) Es bestehen Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen worden sind. Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) ist den Mitgliedern des Vorstands das Recht eingeräumt, innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Kontrollwechsel mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ihr Amt aus wichtigem Grund niederzulegen und den Vorstandsvertrag zu demselben Termin zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Nach der vertraglichen Regelung wird ein Kontrollwechsel unter der Voraussetzung angenommen, dass entweder ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erlangt hat bzw. haben und durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung des Mitglieds des Vorstands hervorgerufen wird. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts oder einvernehmlicher Aufhebung des Dienstvertrags innerhalb von 6 Monaten ab dem Kontrollwechsel hat das Mitglied des Vorstands Anspruch auf Auszahlung seiner nach dem Dienstvertrag bestehenden vertraglichen Ansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrags in Form einer einmaligen Vergütung. Hierbei wird der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen und die Höhe der Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn die Gesellschaft das Anstellungsverhältnis wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB kündigt. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen hingegen nicht. 8 Ergänzende Angaben für die METRO AG (gemäss HGB) Überblick über das Geschäftsjahr 2016/17 und Prognose der METRO AG Die METRO AG ist als Managementholding des METRO Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des METRO Konzerns abhängig. Angesichts der Holdingstruktur ist – abweichend von der konzernweiten Betrachtung – die wichtigste Steuerungsgröße der METRO AG im Sinne des DRS 20 der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Geschäftsverlauf der METRO AG Der Geschäftsverlauf der METRO AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der METRO AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der METRO AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) dargestellt. Die Zahlen des Geschäftsjahres 2016/17 der METRO AG sind erheblich durch die Transaktionen (Ausgliederung und Abspaltung) im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP (jetzt: CECONOMY) in 2 eigenständige börsennotierte Konzerne beeinflusst. Daher ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten der ehemaligen METRO Wholesale & Food Specialist GmbH (MWFS GmbH), seit November 2016 formgewechselt in die Rechtsform einer AG, als aufnehmende Gesellschaft (jetzt: METRO AG), nur eingeschränkt möglich. Zur besseren Vergleichbarkeit werden daher vergleichende Informationen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, die das im Rahmen von Ausgliederung sowie Abspaltung übernommene Geschäftsfeld darstellen. Das BilRUG wird seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 angewandt und wirkt sich im Wesentlichen durch eine erweiterte Begriffsdefinition der Umsatzerlöse auf den Jahresabschluss der METRO AG aus. Hieraus ergab sich eine teilweise Umgliederung der sonstigen betrieblichen Erträge in die Umsatzerlöse, die nunmehr erstmals in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Im Vorjahr bestanden bei der MWFS GmbH keine Umsatzerlöse in der Definition des BilRUG. Ertragslage der METRO AG und Gewinnverwendung scroll GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. OKTOBER 2016 BIS 30. SEPTEMBER 2017 NACH HGB Mio. € 2015/16 2016/17 Umsatzerlöse 0 427 Sonstige betriebliche Erträge 9 288 Aufwendungen für bezogene Leistungen 0 –47 Personalaufwand 0 –147 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 0 –49 Sonstige betriebliche Aufwendungen –9 –532 Beteiligungsergebnis –7 254 Finanzergebnis 0 –44 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –3 –18 Ergebnis nach Steuern –10 132 Sonstige Steuern 0 –2 Aufgrund eines im Vorjahr gem. Gewinnabführungsvertrag abgeführten Gewinns 0 0 Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) –10 130 Verlustvortrag aus dem Vorjahr –3.290 0 Entnahmen aus den Gewinnrücklagen 2 0 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 3.748 0 Ausschüttung aus der Kapitalrücklage –450 0 Erträge aus Kapitalherabsetzung 0 172 Bilanzgewinn 0 302 Die METRO AG agiert im Rahmen des Verrechnungspreissystems im Wesentlichen als Lizenzgeber sowie als Dienstleister für die operativen Landesgesellschaften des Segments METRO Wholesale. Die Leistungserbringung besteht hauptsächlich in der Erbringung von diversen Dienstleistungen des operativen Geschäftsbetriebs (Beratungsleistungen), Holdingdienstleistungen sowie Leistungen im Bereich der Entwicklung und des Betriebs diverser konzerneigener IT-Lösungen. Um diese Dienstleistungen erbringen zu können, werden insbesondere IT-Dienstleistungen von konzerninternen Subunternehmern und Externen eingekauft, die sich innerhalb der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der sonstigen Aufwendungen sowie der Abschreibungen niederschlagen. Hinsichtlich der Marken METRO und MAKRO und der Produkteigenmarken agiert die METRO AG als zentraler Lizenzgeber für ihre Tochtergesellschaften. Die Leistungsverrechnung erfolgt durch Abrechnung einer fremdvergleichskonformen Vergütung. Unter dem Verrechnungspreismodell wurden den nationalen und internationalen operativen Gesellschaften im Segment METRO Wholesale im Geschäftsjahr 2016/17 Lizenz- und Dienstleistungsentgelte in Höhe von rund 541 Mio. € in Rechnung gestellt. Mit der Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) waren im Berichtsjahr mit 427 Mio. € erstmals Abrechnungsbeträge der METRO AG ausgewiesen, die der erweiterten Begriffsdefinition der Umsatzerlöse entsprechen. Diese betreffen mit 334 Mio. € im Wesentlichen Abrechnungen von Lizenzierungsentgelten für die Marken METRO und MAKRO sowie in Höhe von 93 Mio. € IT- und Business-Serviceleistungen mit den Wholesale-Tochterunternehmen. In der Position Sonstige betriebliche Erträge befinden sich hauptsächlich Abrechnungen an Tochterunternehmen, soweit diese Abrechnungsbeträge nicht als Umsatzerlöse zu klassifizieren sind. Die METRO AG hat zur Ausübung ihrer Funktion als zentrale Managementholding Dienstleistungen bei Konzerngesellschaften und konzernfremden Unternehmen beauftragt, die im Wesentlichen Kosten für Marketing sowie IT-Dienstleistungen umfassen. Soweit diese Aufwendungen in Zusammenhang stehen mit Abrechnungsleistungen, die unter der Position Umsatzerlöse anzugeben sind, werden diese korrespondierenden Beträge als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. Im Durchschnitt der 4 Quartale des Geschäftsjahres 2016/17 beschäftigte die METRO AG 914 Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der Personalaufwand enthält in Höhe von 11 Mio. € Aufwendungen für Sonderzahlungen. Die Personalaufwendungen liegen für die im Zuge der Spaltung übernommenen Geschäftsbereiche auf dem Niveau des Vorjahres. Abschreibungen resultieren mit 40 Mio. € überwiegend aus planmäßigen Abschreibungen auf die Nutzungsrechte an den Marken METRO und MAKRO. Die METRO AG weist im Geschäftsjahr 2016/17 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 254 Mio. € aus. Aus Konzerngesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen, konnten Erträge in Höhe von 381 Mio. € vereinnahmt werden, Verluste wurden in Höhe von –159 Mio. € übernommen. Erträge aus Beteiligungen ohne Ergebnisabführungsverträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 66 Mio. € und resultieren überwiegend aus Immobiliengesellschaften des Konzerns sowie aus ausländischen Tochterunternehmen des Segments METRO Wholesale. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Ausschüttungen von Rücklagen einer mittelbaren Tochtergesellschaft. Aufwendungen aus Verlustübernahmen resultieren überwiegend aus der Vertriebslinie Real. Im Berichtsjahr waren in Höhe von 8 Mio. € Abschreibungen auf inländische Beteiligungen der Vertriebslinie Real vorzunehmen. Im Zusammenhang mit dem Abgang einer ausländischen Servicegesellschaft waren Abgangsverluste in Höhe von 26 Mio. € zu erfassen. Unter Beachtung der aktuellen Beteiligungsstruktur nach Spaltung ergibt sich als vergleichbarer Vorjahreswert für das Beteiligungsergebnis ein Betrag von 68 Mio. €. Das Finanzergebnis beläuft sich auf –44 Mio. €. Der Jahresüberschuss beträgt 130 Mio. €. Unter Einbezug von Erträgen aus der Kapitalherabsetzung in Höhe von 172 Mio. € weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von 302 Mio. € aus. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17 schlägt der Vorstand der METRO AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 302 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,70 € je Stammaktie und 0,70 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 254 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Finanzlage der METRO AG Zahlungsmittelflüsse Der stichtagsbezogene Kassenbestand beträgt 305 Mio. € und besteht im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten durch zugeflossene Cash-Pool-Einnahmen aus den Vertriebslinien gegen Ende des Berichtszeitraums. Im Zuge der Spaltung wurden keine wesentlichen liquiden Mittel übernommen. Kapitalstruktur scroll PASSIVA Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 205 363 Kapitalrücklage 189 6.118 Bilanzgewinn 0 302 394 6.783 Rückstellungen 3 401 Verbindlichkeiten Anleihen 0 2.505 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 70 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.138 7.900 Übrige Verbindlichkeiten 0 72 7.138 10.547 Rechnungsabgrenzungsposten 0 6 7.535 17.737 Die Passivseite der Bilanz besteht mit 6.783 Mio. € aus Eigenkapital und mit 10.954 Mio. € aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 38,2 %. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 401 Mio. €. Die Verbindlichkeiten resultieren zum einen mit 2.505 Mio. € aus Anleihen sowie mit 70 Mio. € aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zum anderen bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 7.900 Mio. €. Diese betreffen neben kurzfristigen Geldanlagen von Gesellschaften von METRO im Wesentlichen Verpflichtungen aus gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen in Höhe von 7.447 Mio. €. Vermögenslage der METRO AG Aktiva scroll Mio. € 30.9.2016 30.9.2017 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 1.018 Sachanlagen 0 2 Finanzanlagen 7.495 15.270 7.495 16.290 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40 1.129 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0 305 40 1.434 Rechnungsabgrenzungsposten 0 13 7.535 17.737 Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 17.737 Mio. € und sind überwiegend mit 15.270 Mio. € durch Finanzanlagen, mit 1.116 Mio. € durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie durch das im Geschäftsjahr unter Immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesene Nutzungsrecht an der Marke METRO/MAKRO (963 Mio. €) geprägt. Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beläuft sich auf 305 Mio. €. Die Finanzanlagen bestehen mit 15.223 Mio. € überwiegend aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und umfassen im Wesentlichen die Anteile an der Zwischenholding für Gesellschaften des Segments METRO Wholesale (6.348 Mio. €) sowie die Anteile an der METRO Groß- und Lebensmitteleinzelhandels Holding GmbH (6.118 Mio. €). Darüber hinaus enthält diese Position die Anteile an der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH mit einem Buchwert von 802 Mio. €, an der Zwischenholding für Gesellschaften der Vertriebslinie Real (645 Mio. €) sowie die Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG mit 713 Mio. €. Im Rahmen der Spaltung sind insgesamt Finanzanlagen mit einem Buchwert von 7.869 Mio. € zugegangen. Das Finanzanlagevermögen stellt nun 86,1 % der Bilanzsumme dar. Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen einen Bestand in Höhe von 1.116 Mio. € auf. Diese Position spiegelt den kurzfristigen Finanzierungsbedarf der Konzerngesellschaften zum Stichtag wider und entspricht 6,3 % der gesamten Aktiva. Risikosituation der METRO AG Da die METRO AG u. a. durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des METRO Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der METRO AG wesentlich von der Risikosituation des METRO Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der METRO AG. Prognose der METRO AG Die METRO AG in ihrer Funktion als Managementholding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Bei einer normalisierten Kostenstruktur der Holding ohne zusätzliche Belastungen gehen wir davon aus, dass der Jahresüberschuss des kommenden Geschäftsjahres 2017/18 ein Niveau erreichen wird, das doppelt so hoch ausfallen wird wie im Geschäftsjahr 2016/17. Geplante Investitionen der METRO AG Im Rahmen der Durchführung von Investitionen des METRO Konzerns wird die METRO AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteilserhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB und § 315 Abs. 5 HGB ist auf der Website der Gesellschaft (www.metroag.de) unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Erklärung gemäß § 312 AktG Der Vorstand der METRO AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016/17 erstellt und am Schluss des Berichts folgende Erklärung abgegeben: „Der Vorstand der METRO AG erklärt, dass die Gesellschaft im Berichtszeitraum nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde. Andere berichtspflichtige Maßnahmen haben im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 12. Juli 2017 nicht vorgelegen. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 30. November 2017 Der Vorstand Olaf Koch Christian Baier Pieter C. Boone Heiko Hutmacher Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der METRO AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder METRO) – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis auf das Gesamtergebnis, der Eigenkapitalentwicklung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016bis zum 30. September 2017sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der METRO für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB a.F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften • und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 und • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschengesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungdurchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. • Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment METRO Wholesale Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Angaben zur Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem durchgeführten Wertminderungstest finden sich unter Anhangangabe 18. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Der Konzernabschluss der METRO AG zum 30. September 2017 weist Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 875 Mio aus. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IAS 36 denjenigen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus dem jeweiligen Zusammenschluss ziehen. Dies sind für die Segmente METRO Wholesale und Real die Organisationseinheiten Vertriebslinie pro Land. Bei dem Segment METRO Wholesale war im Geschäftsjahr 2016/17 eine neue Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte erforderlich, da die Berichtsstruktur in Folge der Spaltung in einer Art reorganisiert wurde, die die Zusammensetzung der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit Geschäfts- oder Firmenwert geändert hat. Bis zu dieser Anpassung waren die Kundengruppen-Cluster Horeca (Fokus auf Hotels, Restaurants, Caterer), Trader (Fokus auf unabhängige Wiederverkäufer) und Multi-Specialists (Fokus auf Horeca, Trader und Service Companies and Offices) für die Berichterstattung und die Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte durch den Vorstand relevant. Seit der Änderung der Berichtsstruktur und der Reorganisation erfolgt die Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Vertriebslinie METRO Cash & Carry pro Land. Die Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte in Übereinstimmung mit IAS 36.87 nach Maßgabe der relativen beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten zum Zeitpunkt der Reorganisation. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich sowie anlassbezogen einem Wertminderungstest unterzogen. Da die Änderung der Berichtsstruktur einen Anhaltspunkt für Wertminderungen bildet, war zusätzlich zum jährlichen Wertminderungstest eine Wertminderungsprüfung vor der Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte erforderlich. Ausgangspunkt für die Identifikation einer etwaigen Wertminderung ist der erzielbare Betrag, der bei METRO regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht und dem jeweiligen Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt wird. Die beizulegenden Zeitwerte werden dabei nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Dem Wertminderungstest und der Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte liegen Cashflow-Planungen zugrunde, deren Ausgangspunkt die von der METRO erstellte Drei-Jahresplanung war. Die Drei-Jahresplanung besteht aus dem detaillierten Budget für das erste Planjahr 2017/18 und der weniger detaillierten Mittelfristplanung für das zweite Planjahr 2018/19 und das dritte Planjahr 2019/20. In Einzelfällen wird für Einheiten, die sich in einem signifikanten Transformationsprozess befinden, die Detailplanungsphase um bis zu zwei weitere Planjahre erweitert, um den Abschluss der Transformationsphase im Bewertungsmodell abzubilden und eine nachhaltige Ertragskraft der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde zu legen. Die Abzinsung der zukünftigen Cashflows erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der Aufsichtsrat der METRO hat in seiner Sitzung Ende September 2017 das Budget für das erste Planjahr genehmigt und die Mittelfristplanung für das zweite Planjahr 2018/19 und das dritte Planjahr 2019/20 zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows sowie der verwendeten Kapitalkosten abhängig und daher mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Wertminderungen nicht oder zu spät erkannt werden. Im Hinblick auf die Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund der geänderten internen Berichtsstruktur besteht das Risiko für den Abschluss darin, dass eine unzutreffende Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Länder vorgenommen wird. Darüber hinaus erfordert IAS 36 umfangreiche Anhangangaben, insbesondere auch in Bezug auf die von METRO als möglich erachtete Sensitivität wesentlicher Bewertungsannahmen und -parameter. Es besteht das Risiko, dass die Anhangangaben nicht vollständig und angemessen sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Unsere Prüfung, die wir unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten durchgeführt haben, umfasste unter anderem die Beurteilung der Angemessenheit des dem Wertminderungstest zugrundeliegenden Bewertungsmodells, insbesondere hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der formalen und rechnerischen Richtigkeit. Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir uns unter anderem durch Abgleich mit den aktuellen Planzahlen aus der von der METRO erstellten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch von der Angemessenheit des Planungsprozesses der METRO überzeugt, indem wir die Vorgehensweise der Erstellung der Bottom-up-Planungen durch die Konzerngesellschaften sowie der Anpassung der Planungen auf Konzernebene gewürdigt haben. Dabei haben wir auch die im Zuge der Spaltung erstellten externen Bewertungsgutachten nach IDW S1 herangezogen. Weiterhin haben wir die Angemessenheit der unterstellten langfristigen Wachstumsraten beurteilt. Ferner haben wir kritisch die bisherige Planungstreue auf Basis der von METRO erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert. Erläuterungen des Managements der jeweiligen Einheiten zu den erwarteten Auswirkungen der im Rahmen des Transformationsprozesses eingeleiteten Maßnahmen wurden auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz mit den Planungsannahmen beurteilt. Vor dem Hintergrund der sehr hohen Sensitivität der ermittelten beizulegenden Zeitwerte auf Änderungen der Kapitalkosten, haben wir uns, unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten, intensiv mit den zugrunde gelegten Annahmen und Parametern der Kapitalkosten, insbesondere dem risikofreien Zinssatz, der Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, auseinandergesetzt und das Berechnungsschema auf rechnerische und formelle Richtigkeit beurteilt. Auf Basis der von METRO durchgeführten Sensitivitätsanalysen haben wir uns damit auseinandergesetzt, inwieweit eine für möglich gehaltene Änderung der der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen einen Wertminderungsbedarf begründet. Diese Erkenntnisse wurden bei der Beurteilung der Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte genutzt. Dabei haben wir uns mit der sachgerechten Reallokation nach Maßgabe der relativen beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der Angaben nach IAS 36 im Anhang beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das dem Wertminderungstest zugrundeliegende Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen. Ferner liegen die von METRO angewandten Bewertungsparameter und -annahmen in einer angemessenen Bandbreite und sind ausgewogen. Die neue Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund der Reorganisation der Berichtsstruktur ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Vorschriften. Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und angemessen. • Werthaltigkeit der Sachanlagen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Angaben zur Entwicklung des Sachanlagevermögens finden sich unter Anhangangabe 20. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 14 zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Das Sachanlagevermögen der METRO umfasst zum 30. September 2017 insbesondere Grundstücke und Bauten mit einem Buchwert in Höhe von EUR 4.932 Mio sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert in Höhe von EUR 1.705 Mio. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von EUR 46 Mio erfasst. Nach IAS 36 ist für Immobilien, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Mietereinbauten in angemieteten Immobilien bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine etwaige Wertminderung ein Wertminderungstest durchzuführen. Als Anhaltspunkte für eine etwaige Wertminderung sind insbesondere Portfolio- oder Restrukturierungsmaßnahmen, die Entwicklung des operativen Geschäfts und des Immobilienmarkts relevant. Im Rahmen dieses Wertminderungstests ist nach IAS 36 der Buchwert der betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (der jeweilige Groß- oder Einzelhandelsmarkt) dem erzielbaren Betrag gegenüberzustellen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. METRO führt den Wertminderungstest regelmäßig auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten durch. Grundlage für die Bewertung ist der Barwert der künftigen Cashflows der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Dem Wertminderungstest liegen dazu Cashflow-Planungen der operativen Geschäftstätigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugrunde, deren Ausgangspunkt die Drei-Jahresplanung war. Bezüglich der Drei-Jahresplanung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu „Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment METRO Wholesale“. Zusätzlich wird der beizulegende Zeitwert anhand interner Immobilienbewertungen bzw. – sofern erforderlich – von externen Gutachtern ermittelt. Dabei erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts grundsätzlich nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren; in Einzelfällen wird das Sach- und Vergleichswertverfahren angewendet. Wesentliche Eingangsparameter sind die nachhaltige Marktmiete sowie der Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssatz. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Cashflows und der nachhaltigen Marktmieten sowie den verwendeten Zinssätzen abhängig und insofern mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Es besteht das Risiko, dass notwendige Wertminderungen nicht oder zu spät vorgenommen werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Ausgangspunkt unserer Prüfung war die Identifikation der Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen durch METRO. Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, bei welchen Sachanlagen Anzeichen für eine Wertminderung vorlagen. Unsere Prüfung, die wir unter Einbeziehung unserer eigenen Bewertungsspezialisten durchgeführt haben, umfasste unter anderem die Beurteilung der Angemessenheit der dem Wertminderungstest zugrundeliegenden Bewertungsmodelle hinsichtlich der zur Anwendung gelangten Bewertungsgrundsätze sowie der rechnerischen und formellen Richtigkeit. Wir haben uns zudem von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten zukünftigen Cashflows und Marktmieten unter anderem durch Abgleich mit den aktuellen Planzahlen sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und nutzungsspezifischen Marktdaten überzeugt. Außerdem haben wir uns mit den Kapitalkosten sowie den immobilienspezifischen Diskontierungs- und Kapitalisierungszinssätzen beschäftigt. Ferner haben wir kritisch die bisherige Planungstreue auf Basis der von METRO erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit analysiert. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Anzeichen für eine Wertminderung von Sachanlagen wurden angemessen identifiziert. Die dem Wertminderungstest zugrundeliegenden Bewertungsmodelle sind sachgerecht und stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen. Ferner sind die angewandten Bewertungsparameter und -annahmen angemessen und ausgewogen. • Werthaltigkeit von aktivierten latenten Steuern Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Angaben zu latenten Steueransprüchen und -schulden finden sich unter Anhangangabe 24. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Konzernabschluss der METRO zum 30. September 2017 werden nach Saldierung aktive latente Steuern in Höhe von EUR 439 Mio ausgewiesen; vor Saldierung entfallen auf Verlustvorträge EUR 160 Mio. Für die Bewertung der aktiven latenten Steuern hat METRO einzuschätzen, inwieweit die bestehenden latenten Steueransprüche in den folgenden Berichtsperioden genutzt werden können. Die Realisation dieser Ansprüche setzt voraus, dass in Zukunft in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet wird. Bestehen hingegen begründete Zweifel an der künftigen Nutzbarkeit der ermittelten latenten Steueransprüche, werden aktive latente Steuern nicht angesetzt bzw. bereits gebildete aktive latente Steuern wertberichtigt. Die Bilanzierung der latenten Steuern ist in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen in Bezug auf die operative Entwicklung der Landeseinheiten und der Steuerplanung des Konzerns abhängig und daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren ist die Realisation vom jeweiligen steuergesetzlichen Umfeld abhängig. Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass aktive latente Steuern bilanziert werden, die in Zukunft mangels ausreichendem zu versteuerndem Einkommen nicht realisiert werden können. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zur Beurteilung der Steuersachverhalte haben wir unsere eigenen Steuerspezialisten in die Prüfung einbezogen. Dabei haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Basis der durch METRO aufgestellten unternehmensinternen Prognosen der zukünftigen steuerlichen Einkommenssituation beurteilt und die zugrunde gelegten Annahmen kritisch gewürdigt. Diesbezüglich haben wir insbesondere die Planung des zukünftigen steuerlichen Einkommens zu der von METRO erstellten Drei-Jahresplanung abgestimmt und auf Konsistenz hin überprüft. Bezüglich der Drei-Jahres-Planung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu „Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment METRO Wholesale“. Zusätzlich haben wir sowohl unsere Erkenntnisse aus der kritischen Analyse der bisherigen Planungstreue auf Basis der von METRO erstellten Plan-Ist-Abweichungen der Vergangenheit als auch unsere Einschätzung über weitere substanzielle Nachweise zur Erreichung des geplanten zu versteuernden Einkommens (z. B. das im Vorjahr eingeführte Verrechnungspreismodell) einfließen lassen. Weiterhin haben wir uns mit den temporären Differenzen zwischen den IFRS- und den Steuerbilanz-Buchwerten kritisch auseinandergesetzt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Bewertung der aktiven latenten Steuern zugrundeliegenden Annahmen sind insgesamt angemessen. • Werthaltigkeit des Vorratsvermögens Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt„ Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 25 zu den Wertminderungen auf die Vorräte. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS In der Bilanz zum 30. September 2017 sind Vorräte in Höhe von EUR 3.046 Mio ausgewiesen; darin sind Wertberichtigungen in Höhe von EUR 102 Mio enthalten. Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen durch nachlaufende Vergütungen) bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihre voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte die Anschaffungskosten nicht mehr decken. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risiko- und größenorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens auf rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Die Angemessenheit der erwarteten Nettoveräußerungswerte sowie die verwendeten Wertminderungsabschläge für Überalterung, Beschädigung und Reichweite haben wir unter anderem anhand historischer Erfahrungswerte der METRO beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen sind sachgerecht und ausgewogen. • Realisierung von Vergütungen von Lieferanten Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 23 zu sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS In der Bilanz zum 30. September 2017 weist der Konzern innerhalb des Postens „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“ Forderungen gegen Lieferanten in Höhe von EUR 504 Mio aus. Die Gesellschaften der METRO schließen Vereinbarungen mit Lieferanten über Einkaufskonditionen ab. Dabei werden unter anderem Vereinbarungen über nachträgliche seitens der Lieferanten an METRO zu gewährende Skonti, Boni, Rabatte und andere Vergütungen geschlossen. Die bilanzielle und erfolgsrechnerische Abbildung dieser Vereinbarungen erfordern teilweise ermessensbehaftete Annahmen wie beispielsweise die Erreichung von Kalenderjahreszielen, die unmittelbar Einfluss auf den Ansatz der Forderungen gegen Lieferanten aus den genannten Vereinbarungen haben. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Einschätzung hinsichtlich des Grades der Realisierung der Vergütungen von Lieferanten unzutreffend vorgenommen wurde und damit die Forderungen gegen Lieferanten überhöht ausgewiesen werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Lieferantenvereinbarungen sowie die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt und die Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen im Hinblick auf den Bestand und die Genauigkeit von Lieferantenvergütungen geprüft. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Forderungen gegen Lieferanten haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrundeliegenden Lieferantenverträge überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Lieferantenvergütungen unter Würdigung der vertraglichen Regelungen beurteilt. Dazu haben wir unter anderem die zugrundeliegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Forderungen gegen Lieferanten für realisierte, aber noch nicht abgerechnete Vergütungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hinterfragt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Bilanzierung der realisierten Vergütungen von Lieferanten erfolgt im Einklang mit den zugrunde liegenden Lieferantenkonditionen bzw. Vereinbarungen mit Lieferanten. Die Annahmen zur Beurteilung des Realisierungsgrades der noch nicht abgerechneten Vergütungen von Lieferanten sind insgesamt sachgerecht. • Ansatz und Bewertung von Restrukturierungsrückstellungen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Angaben zur Restrukturierungsmaßnahmen finden sich unter Anhangangabe 3, 4, 16, 33 und 42. Eine Darstellung der Restrukturierungsaufwendungen ist im Konzernlagebericht unter der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage enthalten. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Zum 30. September 2017 bestehen im Konzernabschluss der METRO Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR 200 Mio. Für Restrukturierungsmaßnahmen sind bei Vorliegen der allgemeinen sowie konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen der einschlägigen Vorschriften entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Restrukturierungsaufwendungen ist dabei in hohem Maße von den Einschätzungen und Annahmen des Managements insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung von Sozialplänen, der Abfindungsbeträge, der Freistellung von Mitarbeitern sowie Standortaufgabekosten abhängig. Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Restrukturierungsrückstellungen unvollständig sind, die Ansatzvoraussetzungen nicht vorliegen bzw. die Bewertung unzutreffend ist. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben uns anhand der Kenntnisse, die wir unter anderem aus der Durchsicht von Vorstands- und Aufsichtsratsprotokollen sowie Befragungen gewonnen haben, davon überzeugt, dass die Restrukturierungsmaßnahmen im Konzernabschluss vollständig abgebildet sind. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unserer Prüfung für die betragsmäßig wesentlichen Restrukturierungsmaßnahmen unter anderem gewürdigt, ob die Ansatzkriterien jeweils erfüllt waren. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob jeweils ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorlag und die wesentlichen Bestandteile der Restrukturierungsmaßnahmen an die betroffenen Mitarbeiter kommuniziert wurden oder mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen begonnen wurde. Ferner haben wir die Konsistenz der der Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen mit den detaillierten Restrukturierungsplänen und den in der Vergangenheit umgesetzten Restrukturierungsplänen beurteilt sowie bereits zum Stichtag abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen kritisch gewürdigt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Voraussetzungen für den Ansatz der Restrukturierungsrückstellungen sind gegeben. Die Restrukturierungsrückstellungen bilden die Restrukturierungsmaßnahmen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften vollständig ab. Die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen und Einschätzungen sind sachgerecht. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB a.F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht einer Liquidation oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB a.F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt und unter gleichem Datum auch vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016/17als Konzernabschlussprüfer der METRO AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen (bis zum 18. August 2017 firmierend als METRO Wholesale & Food Specialist AG) tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gereon Lurweg. Köln, den 30. November 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LURWEG, Wirtschaftsprüfer KOLL, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Nicht ohne Grund trug das Projekt zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP den Namen 2MORROW. Denn in diesem Wort liegt unser gemeinsames Ziel: die Zukunft zu formen und zu prägen – besser, fokussierter und noch dichter am Kunden und seinen Bedürfnissen. Der Vorstand hat mit der vollen Unterstützung des Aufsichtsrats in den vergangenen Monaten die Weichen für diese neue Phase der Entwicklung gestellt. Gleichzeitig gelang es, den Fokus auf das operative Geschäft zu behalten: Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde der flächenbereinigte Umsatz um 0,5 % erhöht, der berichtete Umsatz von 37,1 Mrd. € lag 1,6 % über dem Vorjahreswert und das EBIT vor Sonderfaktoren lag mit 1.106 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Zukünftig hat METRO durch die jetzt mögliche volle Konzentration auf den Groß- und Lebensmitteleinzelhandel eine Basis, um weitere Wertschöpfungspotenziale zu heben. Es gilt nun, den geebneten Weg mit Beständigkeit, Fokus und Konsequenz weiterzugehen. Das große Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von METRO und ihre Kundenorientierung sind dafür unverzichtbares Rüstzeug. An dieser Stelle möchte ich zudem Ihnen, liebliebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen danken, das Sie uns teilweise bereits jahrzehntelang schenken. Beratung und Überwachung im Dialog mit dem Vorstand Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2016/17 die Pflichten und Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung der METRO AG und des Konzerns regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Der Vorstand unterrichtete uns in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen von METRO. Die Berichterstattung umfasste insbesondere Informationen über das Projekt zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP, den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über Strategie und Planung des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen hat der Vorstand im Einzelnen erläutert. Alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterten wir im Plenum und in den Ausschüssen des Aufsichtsrats auf Basis der Berichte des Vorstands. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Hierzu gehörten Maßnahmen und Geschäfte, die aufgrund von Gesetz, Satzung oder selbst getroffenen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Die betreffenden Vorgänge haben wir eingehend geprüft und mit dem Vorstand über Nutzen, mögliche Risiken und sonstige Auswirkungen diskutiert. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten der Sitzungen wurden Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO hinzugezogen. Der Aufsichtsrat stimmte allen ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Angelegenheiten zu. Auch außerhalb der Sitzungen stand ich als Aufsichtsratsvorsitzender fortlaufend in engem und regelmäßigem Informations- und Gedankenaustausch mit Herrn Koch als Vorstandsvorsitzendem zu wichtigen Themen und anstehenden Entscheidungen. Vom Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG haben wir nicht Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden insgesamt 10 Aufsichtsratssitzungen statt. 4 Beschlussfassungen des Aufsichtsrats erfolgten außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. Eine individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ist im Corporate-Governance-Bericht enthalten. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2016/17 nicht aufgetreten. • Informationen zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen Im Vordergrund der Erörterungen des Aufsichtsrats standen insbesondere das Projekt zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP, der Börsengang der Gesellschaft sowie die Strategie des neuen METRO Konzerns. November 2016 – Im November 2016 wurde die damalige METRO Wholesale & Food Specialist GmbH formwechselnd in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Aufsichtsrat bestand zu diesem Zeitpunkt zunächst aus 3 Mitgliedern und bestellte in seiner ersten Sitzung – nach der Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters – die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft. Zu Mitgliedern des Vorstands wurden Herr Christian Baier sowie die Herren Dr. Christoph Kämper und Christian Ziggel, 2 METRO Führungskräfte bestellt; die Vorstandsbestellung der beiden Führungskräfte erfolgte ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung der Aufteilung des Konzerns. Im Zusammenhang mit dem Formwechsel in eine Aktiengesellschaft befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem von ihm gemeinsam mit dem Vorstand zu erstattenden Gründungsprüfungsbericht, der anschließend im Rahmen einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung beschlossen wurde. Dezember 2016 – In insgesamt 2 Aufsichtsratssitzungen behandelte der Aufsichtsrat Themen im Zusammenhang mit der geplanten Aufteilung des Konzerns wie den Abschluss des entsprechenden Spaltungsvertrags, den Spaltungsbericht sowie den Spaltungsprüfungsbericht. Die Spaltungsdokumentation wurde umfassend erläutert und intensiv erörtert. Dem Abschluss des Spaltungsvertrags wurde sodann zugestimmt. Januar 2017 – In der Januarsitzung beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem im Zusammenhang mit dem Abschluss des Spaltungsvertrags zu erstellenden Nachgründungsbericht des Aufsichtsrats über seine Prüfung der Spaltung. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat im Rahmen einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung der Überführung bestimmter syndizierter Kredite von der damaligen METRO AG auf die Gesellschaft zu. Februar 2017 – Gegenstand der ersten im Februar 2017 durchgeführten Sitzung des Aufsichtsrats war die Beschlussfassung über den Nachgründungsbericht. In einer weiteren Sitzung beschloss der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung der damaligen METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzt: METRO AG) vom 10. Februar 2017, u. a. den Beschlussvorschlag, der Aufteilung des Konzerns zuzustimmen. März 2017 – Nach Erweiterung des Aufsichtsrats auf 20 Mitglieder fand im März 2017 die konstituierende Sitzung des Gremiums in seiner neuen Zusammensetzung statt, in der ich zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Werner Klockhaus zu meinem Stellvertreter gewählt wurde. Anschließend verabschiedeten wir die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats, seines Prüfungsausschusses und des Vorstands. Der Aufsichtsrat bildete zunächst 3 Ausschüsse – das Aufsichtsratspräsidium, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss – und legte deren Besetzung fest. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wählten ihren Ausschussvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Des Weiteren waren wir uns einig, zu diesem frühen Zeitpunkt auch bereits diejenigen Personen zu Mitgliedern des Vorstands zu bestellen, die ab Wirksamwerden der Spaltung die Geschäfte der Gesellschaft führen sollen. Daher beschloss der Aufsichtsrat, die Herren Olaf Koch, Pieter C. Boone und Heiko Hutmacher sowie erneut Herrn Christian Baier zu Mitgliedern des Vorstands zu bestellen. Dabei wurde Herr Koch zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Weiter beschlossen wir das Vergütungssystem des Vorstands und legten die Erfolgsziele der variablen Vergütungskomponenten ab Spaltung fest. Anschließend informierte uns der Vorstand über die Zielstruktur und strategische Ausrichtung der „neuen METRO“ und die damit einhergehende Positionierung der verbleibenden Vertriebslinien im Groß- und Lebensmitteleinzelhandel. Zudem berichtete der Vorstand über die laufende Geschäftsentwicklung und den Stand des Aufteilungsprojekts. In diesem Zusammenhang befassten wir uns eingehend mit dem Börsenzulassungsprospekt und unterzogen ihn einer Plausibilitätsprüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mai 2017 – Auch in dieser Sitzung lag der Fokus außer auf der Information des Vorstands über die Geschäftsentwicklung auf der Berichterstattung zum Status des Aufteilungsprojekts, insbesondere in Bezug auf den Stand des durch die damalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) eingeleiteten Freigabeverfahrens und die Planung der externen Kommunikation. Zudem informierte der Vorstand über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Geschäftsmodell. Um dem Vorstand zur effizienten Unternehmensfinanzierung ausreichende Flexibilität zu ermöglichen, beschlossen wir einen entsprechenden Finanzierungsrahmen. Des Weiteren erörterten wir die strategischen und individuellen Zielsetzungen der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17. Außerdem fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und sein Kompetenzprofil sowie über die Insiderrichtlinie für den Aufsichtsrat. Vorbereitet durch den Prüfungsausschuss wurde ferner die Beauftragung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen. Ein weiterer Bericht des Vorstands informierte uns über bereits etablierte und angestrebte Strukturen in Bezug auf Talentmanagement und Nachfolgeplanung bei METRO. Zudem unterrichtete uns der Vorstand über den aktuellen Stand der Integration des von METRO erworbenen französischen Belieferungsunternehmens Pro à Pro. Abschließend befassten wir uns mit aktuellen Veränderungen der Wettbewerbssituation und des Marktumfelds von METRO. Juni 2017 – Im Rahmen einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung verabschiedeten wir die Zustimmung zur Form der Aktienverbriefung der METRO AG. August 2017 – Infolge des Wirksamwerdens der Spaltung im Juli 2017 war der Aufsichtsrat nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zusammenzusetzen. Der Vorstand hat entsprechend das sogenannte Statusverfahren nach § 97 AktG durchgeführt, nach dessen Abschluss im August 2017 die 10 Vertreter der Arbeitnehmer gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt wurden. Die 10 Vertreter der Anteilseigner waren auf diesen Zeitpunkt bereits im April 2017 wiedergewählt worden. Um den Aufsichtsrat wie auch seine Ausschüsse für die Sitzungen im August handlungsfähig zu machen, beschloss der Aufsichtsrat zunächst seine neue Konstituierung im Rahmen einer Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung. In diesem Rahmen wurden auch die aktuell bestehenden 4 Ausschüsse des Aufsichtsrats gebildet und personell besetzt. In der sich anschließenden 1. Präsenzsitzung nach Börsennotierung der Gesellschaft gab der Vorstand einleitend einen Rückblick auf die Transformationsschritte der ehemaligen METRO GROUP seit 2012. Ferner wurden nach nun erfolgtem Eintritt in das Stadium der Mitbestimmung die bereits im März gefassten Beschlüsse über Personalangelegenheiten des Vorstands und Vorstandsvergütungsthemen bestätigt. Entsprechend den Regelungen des § 33 MitbestG haben wir zudem Herrn Hutmacher zum Arbeitsdirektor der Gesellschaft bestellt. Des Weiteren wurde die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt. Neben der routinemäßigen Information über die Geschäftsentwicklung berichtete der Vorstand detailliert über den Start des neuen Unternehmens METRO und insbesondere über das Investorenfeedback. September 2017 – Die Ende September an 3 Tagen durchgeführte Sitzung war insbesondere der strategischen Ausrichtung von METRO gewidmet. Am 1. Tag lag der Fokus – neben der Information über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Wettbewerbssituation – auf der Strategie von Real, während wir uns am 2. Tag vorwiegend mit der Strategie von METRO Wholesale befassten. Am 3. Tag verabschiedeten wir nach Fortsetzung der Strategiediskussion das Budget für das Geschäftsjahr 2017/18, befassten uns mit Vorstandsvergütungsthemen, insbesondere mit der Beschlussfassung über die Erfolgsziele des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2017/18, und beschlossen die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Arbeit der Ausschüsse Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügt der Aufsichtsrat über 4 Ausschüsse: Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Ausschüsse bereiten die Beratungen und die Beschlussfassungen im Plenum vor. Darüber hinaus wurden den Ausschüssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch eigene Entscheidungszuständigkeiten übertragen. Die Ausschussvorsitzenden berichten jeweils dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB und § 315 Abs. 5 HGB enthalten. Sie ist auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar. Aktuell setzen sich die Ausschüsse des Aufsichtsrats wie folgt zusammen: • Aufsichtsratspräsidium: Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Xaver Schiller, Dr. Liliana Solomon • Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Edgar Ernst (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Dr. Florian Funck, Andreas Herwarth, Dr. Fredy Raas, Xaver Schiller • Nominierungsausschuss: Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender), Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst • Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG: Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender), Werner Klockhaus (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Edgar Ernst, Xaver Schiller Stand: 7. Dezember 2017 Aufsichtsratspräsidium – Das Aufsichtsratspräsidium befasst sich im Wesentlichen mit den Personalangelegenheiten des Vorstands und überwacht die Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie die Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter Beachtung von § 107 Abs. 3 Satz 4 AktG beschließt das Präsidium über eilige Angelegenheiten und solche, die ihm der Aufsichtsrat zur Beschlussfassung übertragen hat. Im Geschäftsjahr 2016/17 tagte das Aufsichtsratspräsidium 2 Mal. Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit war die Vorstandsvergütung: So bereitete der Ausschuss für die Sitzung des Aufsichtsrats die individuellen und strategischen Zielsetzungen der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 sowie die Erfolgsziele des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2017/18 vor. Weitere Themen des Aufsichtsratspräsidiums waren die Corporate Governance von METRO einschließlich des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2016/17, die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Vorbereitung der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Prüfungsausschuss – Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (insbesondere auch der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen) sowie der Compliance. Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden 3 Ausschusssitzungen statt; eine Beschlussfassung erfolgte außerhalb einer Sitzung in einem schriftlichen Verfahren. Der Finanzvorstand, der Vorsitzende des Vorstands sowie ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats nahmen an allen Sitzungen teil. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten wurden der Abschlussprüfer sowie Führungskräfte der zuständigen Fachbereiche von METRO hinzugezogen. Im Berichtszeitraum beschäftigte sich der Prüfungsausschuss intensiv mit den kombinierten Finanzkennzahlen des 1. Halbjahres sowie mit der kombinierten Quartalsmitteilung für das 3. Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 und erörterte diese vor Veröffentlichung mit dem Vorstand. Weiter bereitete der Ausschuss die Erteilung der Prüfungsaufträge für das Geschäftsjahr 2016/17 vor und befasste sich mit der Prüfungsplanung des gewählten Abschlussprüfers. Zudem beriet er über das Konzept zur Billigung sogenannter Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und verabschiedete eine entsprechende Richtlinie. Der Ausschuss bereitete darüber hinaus die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Finanzierungsrahmen der Gesellschaft vor und befasste sich mit den Governance-Funktionen im Konzern (internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem, interne Revision und Compliance), der Budgetplanung des Vorstands, der Konzernsteuerplanung und der Prüfungsplanung der internen Revision. Ferner informierte sich der Ausschuss über die Weiterentwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards und über rechnungslegungsbezogene Neuerungen. Nominierungsausschuss – Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Im Geschäftsjahr 2016/17 fand eine Ausschusssitzung zur Vorbereitung eines Wahlvorschlags an die Hauptversammlung 2018 statt. Vermittlungsausschuss – Der Vermittlungsausschuss erarbeitet Vorschläge für die Bestellung oder Abberufung von Mitgliedern des Vorstands in den nach § 31 MitbestG vorgesehenen Fällen. Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde im Geschäftsjahr 2016/17 nicht einberufen. Corporate Governance Über die Corporate Governance von METRO berichten Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016/17. Der Bericht wird zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HBG und § 315 Abs. 5 HGB auch auf der Website www.metroag.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat der METRO AG haben ihre erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG im September 2017 abgegeben und auf der Website www.metroag.de dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung ist ferner im Corporate-Governance-Bericht 2016/17 und in der Erklärung zur Unternehmensführung vollständig wiedergegeben. Jahres- und Konzernabschluss Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt auch für den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2016/17 der METRO AG und den zusammengefassten Lagebericht für die METRO AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. Dezember 2017 und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 7. Dezember 2017 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats verteilt worden, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung. Die KPMG informierte über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016/17 hatten wir keine Einwendungen und stimmten im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Wir haben den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der METRO AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns haben wir uns nach sorgfältiger eigener Prüfung und unter Abwägung der zu berücksichtigenden Interessen angeschlossen. Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand der METRO AG einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2016/17 (kurz „Abhängigkeitsbericht“) erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.“ Auch der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. Dezember 2017 und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 7. Dezember 2017 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und sowie insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Die erforderlichen Unterlagen lagen ebenfalls rechtzeitig vor, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts und stand auch in Abwesenheit des Vorstands für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Wir haben uns dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und als Ergebnis unserer eigenen Prüfung abschließend festgestellt, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben sind. Personalia Dem Aufsichtsrat gehörten ab Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft zum Zwecke der Vorbereitung der Aufteilung des Konzerns zunächst mit den Herren Harald Sachs (Vorsitzender), Michael Bouscheljong und Hans-Dieter Hinker 3 METRO Führungskräfte an. Durch Beschluss vom 10. Februar 2017 wurde der Aufsichtsrat auf 20 Mitglieder vergrößert; zu seinen Mitgliedern wurden Jürgen B. Steinemann, Werner Klockhaus, Gwyn Burr, Thomas Dommel, Prof. Dr. Edgar Ernst, Dr. Florian Funck, Michael Heider, Andreas Herwarth, Peter Küpfer, Susanne Meister, Dr. Angela Pilkmann, Mattheus P. M. (Theo) de Raad, Dr. Fredy Raas, Xaver Schiller, Eva-Lotta Sjöstedt, Dr. Liliana Solomon, Alexandra Soto, Angelika Will, Manfred Wirsch und Silke Zimmer bestellt. Die jeweilige Amtszeit begann am 21. Februar 2017. Die 3 vormaligen Aufsichtsratsmitglieder Bouscheljong, Hinker und Sachs hatten ihr Mandat jeweils mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt niedergelegt. Nach Wirksamwerden der Spaltung des Konzerns und Durchführung des sogenannten Statusverfahrens setzt sich der Aufsichtsrat nunmehr gemäß den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes zusammen und besteht entsprechend aus 10 Vertretern der Anteileigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer. Auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der entsprechenden Satzungsänderung wurden bereits am 11. April 2017 Jürgen B. Steinemann, Gwyn Burr, Prof. Dr. Edgar Ernst, Dr. Florian Funck, Peter Küpfer, Mattheus P. M. (Theo) de Raad, Dr. Fredy Raas, Eva-Lotta Sjöstedt, Dr. Liliana Solomon und Alexandra Soto zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner bestellt. Auf Antrag des Vorstands wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2017 Werner Klockhaus, Thomas Dommel, Michael Heider, Andreas Herwarth, Susanne Meister, Dr. Angela Pilkmann, Xaver Schiller, Angelika Will, Manfred Wirsch und Silke Zimmer zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer bestellt. Düsseldorf, 7. Dezember 2017 Der Aufsichtsrat JÜRGEN B. STEINEMANN, Vorsitzender
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