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InVision AG

Annual Report Apr 9, 2018

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Annual Report

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InVision Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Konzernabschluss zum 31.12.2017

Geschäftsbericht 2017

Konzernabschluss

der InVision AG zum 31. Dezember 2017 gemäß IFRS und § 315e HGB sowie Konzernlagebericht nach § 315 HGB

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2017 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Im Geschäftsjahr 2017 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:

Am 20.03.2017 wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2016 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2016 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Lage, Umsatz und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil.
Am 23.05.2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.
Am 31.08.2017 wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert.
Die Sitzung am 20.12.2017 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2017, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH (vormals: RSM Verhülsdonk GmbH), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.

Im Vorstand der InVision AG gab es im Geschäftsjahr 2017 keine personellen Veränderungen.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2017 geleistete Arbeit.

Düsseldorf, im März 2018

InVision AG

Der Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hermes

Matthias Schroer

Prof. Dr. Wilhelm Mülder

Konzernbilanz 31. Dezember 2017

InVision AG

IFRS, in Euro

Aktiva

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Anhang 31.12.2017 31.12.2016
A. Kurzfristige Vermögensgegenstände
1. Liquide Mittel (23) 2.209.999 4.008.898
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (24) 1.268.972 1.415.467
3. Ertragsteuererstattungsansprüche (25) 45.536 7.101
4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte (26) 196.242 318.338
Summe kurzfristige Vermögensgegenstände 3.720.749 5.749.804
B. Langfristige Vermögensgegenstände
1. Immaterielle Vermögenswerte (27) 338.374 432.766
2. Sachanlagevermögen (28) 9.568.754 9.465.530
3. Aktive latente Steuern (30) 39.312 153.902
4. Sonstige langfristige Vermögensgegenstände (31) 16.043 21.289
Summe langfristige Vermögensgegenstände 9.962.483 10.073.487
Summe Aktiva 13.683.232 15.823.291
Passiva
Anhang 31.12.2017 31.12.2016
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (33) 170.012 149.192
2. Rückstellungen (34) 256.266 169.003
3. Ertragsteuerverbindlichkeiten (34) 406.150 921.720
4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten (35) 971.259 1.636.300
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 1.803.687 2.876.215
B. Langfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (36) 1.500.000 2.250.000
Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.500.000 2.250.000
C. Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital (37) 2.235.000 2.235.000
2. Rücklagen (38) 1.191.184 1.191.184
3. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen (39) -457.684 -373.208
4. Konzernbilanzergebnis 7.411.045 7.644.100
Summe Eigenkapital 10.379.545 10.697.076
Summe Passiva 13.683.232 15.823.291

Konzerngesamtergebnisrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2017

IFRS, in Euro

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Anhang 01.01.-31.12.17 01.01.-31.12.16
1. Umsatzerlöse (40) 13.163.035 12.425.865
2. Sonstige betriebliche Erträge (41) 90.983 407.636
3. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen (42) -149.682 -280.762
4. Personalaufwand (43) -8.084.598 -6.104.937
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen (44) -513.892 -626.824
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (45) -3.142.635 -2.273.756
7. Betriebsergebnis (EBIT) 1.363.211 3.547.222
8. Finanzergebnis (46) -26.986 -40.373
9. Währungsverluste/-gewinne -14.585 -23.610
10. Ergebnis vor Steuern (EBT) 1.321.640 3.483.239
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (47) -437.195 -1.155.385
12. Konzernüberschuss 884.445 2.327.854
13. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse -84.476 -6.553
14. Konzerngesamtergebnis 799.969 2.321.301
Ergebnis je Aktie 0,36 1,04

Konzernkapitalflussrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2017

IFRS, in Euro

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01.01.-31.12.17 01.01.-31.12.16
1. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Konzernüberschuss 884.445 2.327.854
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 513.892 626.824
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -5.725 5.534
-/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 87.263 -458.614
-/+ Zunahme/Abnahme der latenten Steuern 114.590 232.653
-/+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 2.095 -7.998
-/+ Zunahme/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 146.495 1.340.285
-/+ Zunahme/Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzung 127.342 -132.937
+/- Abnahme/Zunahme der Ertragsteuererstattungsansprüche/-verbindlichkeiten -554.005 991.407
-/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.820 32.961
+/- Zunahme/Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung -665.041 -215.996
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 672.171 4.741.973
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -577.858 -1.138.480
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -765 -1.400
+ Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 7.077 6.843
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -571.546 -1.133.037
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
- Auszahlung aus der Tilgung von Finanzkrediten -750.000 -1.000.000
- Auszahlung an Aktionäre -1.117.500 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1.867.500 -1.000.000
Zahlungwirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -1.766.875 2.608.936
Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds -32.024 -4.589
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 4.008.898 1.404.551
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.209.999 4.008.898

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung

InVision AG, 31. Dezember 2017

IFRS, in Euro

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Gezeichnetes Kapital Rücklagen Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung Konzernergebnis Summe
31. Dezember 2015 2.235.000 1.191.184 -366.655 5.316.246 8.375.775
Periodenergebnis 0 0 0 2.327.854 2.327.854
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 -6.553 0 -6.553
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 -6.553 2.327.854 2.321.301
31. Dezember 2016 2.235.000 1.191.184 -373.208 7.644.100 10.697.076
Dividendenausschüttung 0 0 0 -1.117.500 -1.117.500
2.235.000 1.191.184 -373.208 6.526.600 9.579.576
Periodenergebnis 0 0 0 884.445 884.445
Währungsdifferenz aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse 0 0 -84.476 0 -84.476
Insgesamt erfasste Aufwendungen und Erträge 0 0 -84.476 884.445 799.969
31. Dezember 2017 2.235.000 1.191.184 -457.684 7.411.045 10.379.545

Konzernanhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 gemäß IFRS und § 315e HGB

der InVision AG

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch "InVision AG" oder "Gesellschaft" genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch "InVision-Gruppe" oder "Konzern" genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personaleinsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 21. März 2018 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 22. März 2018 freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt.

Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

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IFRS-Standards Auswirkungen
Änderungen zu IAS 12 Bilanzierung latenter Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten keine
Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen, betreffend Schulden aus Finanzierungstätigkeit keine

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.

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IFRS-Standards Wesentliche Auswirkungen
Änderungen zu IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Transaktionen (Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten) mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture keine
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung keine
Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2014-2016 keine
Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien keine
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen keine
IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung keine
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge durch IFRS 9 keine
IFRS 17 Versicherungsverträge keine
Änderungen an IAS 28 bezüglich langfristiger Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures keine
Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2015-2017 keine
IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung finanzieller Vermögenswerte einschließlich Änderungen zu Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung keine
IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen keine
IFRS 16 Bilanzierung von Leasingverhältnissen keine

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus denen vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:

injixo AG, Zug (ehemals Cham), Schweiz
InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA (ehemals injixo Inc., Naperville, IL, USA)
InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
InVision Software SAS, Paris, Frankreich
InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien
InVision Software OÜ, Tallinn, Estland

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identiflzierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identiflzierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

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Währung Stichtagskurs 2017 Stichtagskurs 2016 Durchschnittskurs 2017 Durchschnittskurs 2016
USD 1,1979 1,0516 1,1299 1,1068
GBP 0,8877 0,8521 0,8764 0,8186
SEK 9,8333 9,5410 9,6325 9,4604
CHF 1,1693 1,0715 1,1116 1,0898

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf.

Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben.

Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

14. Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens

Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht.

15. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt und einzelwertberichtigt, falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind.

16. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

17. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.

Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

18. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

19. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

20. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:

Zeitlich befristete Nutzung von softwarebezogenen Leistungen und Inhalten (Abonnements und Einzelnutzung)
Projektgeschäft, bestehend aus zeitlich unbefristeter Überlassung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (Lizenzen) sowie darauf bezogene Dienstleistungen

Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.

Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus Projektgeschäften werden realisiert, sobald die Leistung erbracht wurde. Erträge aus Einzelnutzung werden zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit realisiert. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt.

21. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

22. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

23. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.292 1.455
Wertberichtigungen -23 -40
Gesamt 1.269 1.415

25. Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich.

26. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

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31.12.2017 31.12.2016
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 189 164
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 7 154
Gesamt 196 318

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Anzahlungen auf Messebeteiligungen sowie Jahresversicherungen für das folgende Geschäftsjahr.

27. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

28. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

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31.12.2017 31.12.2016
Grund und Boden / Gebäude 7.698 7.881
Sonstiges Sachanlagevermögen 1.871 1.585
Gesamt 9.569 9.466

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

29. Entwicklung des Anlagevermögens

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Geschäftsjahr 2017 01.01.2017 Zugang Abgang Währungsdifferenz 31.12.2017
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 1.332 1 0 -86 1.247
Abschreibungen 900 45 0 -36 909
Netto 432 -44 0 -50 338
2. Sachanlagevermögen
Brutto 10.560 578 86 -10 11.042
Abschreibungen 1.094 469 84 -6 1.473
Netto 9.466 109 2 -4 9.569
Anlagevermögen
Brutto 11.892 579 86 -96 12.289
Abschreibungen 1.994 514 84 -42 2.382
Netto 9.898 65 2 -54 9.907

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Geschäftsjahr 2016 01.01.2016 Zugang Abgang Währungsdifferenz 31.12.2016
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Brutto 1.309 1 0 22 1.332
Abschreibungen 726 166 0 8 900
Netto 583 -165 0 14 432
2. Sachanlagevermögen
Brutto 9.534 1.138 96 -16 10.560
Abschreibungen 725 461 83 -9 1.094
Netto 8.809 677 13 -7 9.466
Anlagevermögen
Brutto 10.843 1.139 96 6 11.892
Abschreibungen 1.451 627 83 -1 1.994
Netto 9.392 512 13 7 9.898

30. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

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31.12.2017 31.12.2016
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus Lizenzbewertung 39 59
Latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen 0 95
Gesamt 39 154

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2017 betragen insgesamt 8.466 TEUR (Vorjahr: 9.080 TEUR). Durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr konnten bestehende Verlustvorträge und die im Vorjahr dafür angesetzten 95 TEUR latenten Steuern verrechnet werden. Auf die oben genannten Verlustvorträge in Höhe von 8.466 TEUR wurden keine latenten Steuern angesetzt. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 2.016 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.

31. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

32. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7.486 TEUR (Vorjahr 5.459 TEUR).

33. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

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2017 2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 170 149
Rückstellungen 256 169
Ertragsteuerverbindlichkeiten 406 922
Rechnungsabgrenzungsposten 779 1.400
Sonstige Verbindlichkeiten 193 236
Gesamt 1.804 2.876

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.

34. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

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Stand 01.01.17 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.17
Ertragsteuerverbindlichkeiten 922 860 61 409 -4 406
Rückstellungen für:
- Personalkosten 40 40 0 104 0 104
- Abschlusskosten 82 80 2 79 0 79
- ausstehende Rechnungen 16 14 2 14 0 14
- Berufsgenossenschaft 13 12 1 17 0 17
- Sonstiges 18 14 0 38 0 42
Summe Rückstellungen 169 160 5 252 0 256
Gesamt 1.091 1.020 66 661 -4 662

Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche.

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Stand 01.01.16 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.16
Ertragsteuerverbindlichkeiten 21 19 2 922 0 922
Rückstellungen für:
- Personalkosten 50 50 0 40 0 40
- Abschlusskosten 97 94 1 82 -2 82
- ausstehende Rechnungen 48 45 0 16 -3 16
- Berufsgenossenschaft 14 12 2 13 0 13
- Sonstiges 418 36 379 18 -3 18
Summe Rückstellungen 627 237 382 169 -8 169
Gesamt 648 256 384 1.091 -8 1.091

35. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

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2017 2016
Abgegrenzte Erlöse 779 1.400
Lohnsteuer 93 108
Umsatzsteuer 46 79
Soziale Abgaben 37 49
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 16 0
Gesamt 971 1.636

36. Langfristige Verbindlichkeiten

Das im Jahr 2014 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie beträgt zum Bilanzstichtag 1.500 TEUR. Es ist durch Grundpfandrechte gesichert. Die planmäßige vierte Tilgungsrate des Jahres 2017 in Höhe von 250 TEUR wurde am 2. Januar 2018 verbucht. Von dem insgesamt als langfristig klassifizierten Darlehen werden im Jahr 2018 neben der genannten Rate von 250 TEUR planmäßig weitere 1.000 TEUR getilgt werden.

37. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

38. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.

39. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

40. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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Nach Tätigkeitsbereichen 2017 2016
WFM Abonnements 11.298 10.709
- davon InVision WFM 8.025 7.961
- davon injixo 3.273 2.748
The Call Center School 714 599
sonstige Umsätze 1.151 1.118
- davon WFM Lizenzen 1.062 829
- davon Projektdienstleistungen 89 289
Gesamt 13.163 12.426

Eine Aufgliederung nach geografischen Märkten wird nicht vorgenommen, weil für sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Konzerns eine einheitliche Verkaufsorganisation besteht und das Management diese überwacht.

41. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

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2017 2016
Versicherungsentschädigung 0 275
Herabsetzung von Wertberichtigungen 8 41
Periodenfremde Erträge 5 20
Mieten und Pachten 3 4
Übrige sonstige Erträge 75 68
Gesamt 91 408

42. Materialaufwand

Die angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern.

43. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017 2016
Löhne und Gehälter 6.857 5.183
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.228 922
Gesamt 8.085 6.105
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 65 55

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

44. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

45. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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2017 2016
Cloud-Leistungen 816 613
Raumaufwendungen 460 557
Reiseaufwendungen 370 202
Marketingaufwand 343 305
Sonstige Personalnebenkosten 268 180
Beratungsaufwendungen 238 220
Personalbeschaffung 114 46
Kommunikationsaufwendungen 113 96
Forderungsverluste und Wertberichtigungen 31 31
Übrige sonstige Aufwendungen 390 24
Gesamt 3.143 2.274

46. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:

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2017 2016
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -27 -40

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

47. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

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2017 2016
Ertragsteuern 322 922
Latente Steuern 115 233
Gesamt 437 1.155

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 30 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die Verminderung der aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen hat im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu einem Steueraufwand von 95 TEUR geführt.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

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2017 2016
Konzerngewinn vor Steuern 1.322 3.483
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 437 1.155
Tatsächliche Steuerquote 33% 33%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

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2017 2016
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.322 3.483
Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens 397 1.045
Effekte aus Verlustvorträgen -374 136
Internationale Steuersatzunterschiede 387 -582
Sonstige steuerliche Effekte 27 556
Gesamt 437 1.155

In den sonstigen steuerlichen Effekten ist die Ausschüttungsbelastung der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, in Höhe von 21 TEUR enthalten. Der Vergleichswert aus dem Vorjahr enthielt ebenfalls eine Ausschüttungsbelastung der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, in Höhe von 668 TEUR. Die Effekte aus Verlustvorträgen in 2017 ergeben sich aus der Nutzung von in Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die Veränderung in der Position Internationale Steuersatzunterschiede ergibt sich vor allem aufgrund der veränderten Ergebnissituation der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

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2017 2016
Gezahlte Zinsen -27 -40
Erhaltene Ertragsteuern 7 82
Gezahlte Ertragsteuern -880 -16

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

48. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverpflichtungen für Büroräume in folgender Höhe:

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< 1 Jahr 1 - 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
Mietverpflichtungen 359 1.414 1.012 2.785

49. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Gewerbeimmobilie sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 3.479 TEUR (Vorjahr: 5.424 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Der Konzern verfügte weder 2017 noch 2016 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2017 noch 2016 vorgenommen.

Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.

50. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital 10.380 10.697
- Anteil am Gesamtkapital 76% 68%
Verbindlichkeiten 3.303 5.126
- Anteil am Gesamtkapital 24% 32%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.804 2.876
- Anteil am Gesamtkapital 13% 18%
Nettoverschuldungsgrad* 11% 10%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

51. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

52. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 379 TEUR (Vorjahr: 296 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 61 TEUR (Vorjahr: 47 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2017 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 25 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) niedriger gewesen.

53. Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

54. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.

55. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2017 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 124 (Vorjahr: 93) Mitarbeiter beschäftigt.

56. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:

Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf
Armand Zohari, Bochum

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

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In EUR 2017 2016
Peter Bollenbeck 207.949 207.822
davon Festgehalt 180.000 180.000
davon sonstige Bezüge 27.949 27.822
Armand Zohari 174.025 207.926
davon Festgehalt 150.000 180.000
davon sonstige Bezüge 24.025 27.926
Gesamtvergütung Vorstand 381.974 415.748

Die Vergütung von Armand Zohari wurde zum 1.10.2017 aufgrund einer Änderung des Verantwortungsbereichs angepasst. Der Vorstand besitzt zum Bilanzstichtag direkt und indirekt 40% der Aktien der Gesellschaft (31.12.2016: 56,3%).

Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Rosenheim
Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt- Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

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In EUR 2017 2016
Dr. Thomas Hermes 12.000 12.000
davon Festvergütung 10.000 10.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Matthias Schroer 9.500 9.500
davon Festvergütung 7.500 7.500
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Prof. Dr. Wilhelm Mülder 7.000 7.000
davon Festvergütung 5.000 5.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Gesamtvergütung Aufsichtsrat 28.500 28.500

An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

57. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2017 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

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2017 2016
Abschlussprüfungsleistungen 48 50
Steuerberatungsleistungen 8 18
Gesamt 56 68

58. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

59. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

60. Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 26. Januar 2018 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht, und im Internet unter www.invision.de/investors veröffentlicht.

61. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 16. März 2018

Peter Bollenbeck

Armand Zohari

Konzernlagebericht

der InVision AG für das Geschäftsjahr 2017

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "AG" oder "Gesellschaft" genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch "InVision", "InVision-Gruppe", "InVision-Konzern" oder "Konzern" genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2017 waren inklusive Vorstand weltweit 130 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 23 Prozent gestiegen (31. Dezember 2016: 106 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 93 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 79 Mitarbeiter) beschäftigt, während 37 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 27 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren.

Forschung & Entwicklung

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 37 Prozent auf 7.486 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.459 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 57 Prozent (31. Dezember 2016: 44 Prozent).

Angaben gemäß § 315 a HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2017 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,0%)
Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2017 um 2,4 Prozent und in den USA um 2,2 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 3,9 Prozent gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 6 Prozent auf 13.163 TEUR (Vorjahr: 12.426 TEUR) erhöht. Die Erlöse aus WFM Abonnements sind dabei um 5 Prozent auf 11.298 TEUR gestiegen (Vorjahr: 10.709 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt The Call Center School sind um 19 Prozent auf 714 TEUR gestiegen (Vorjahr: 599 TEUR). Die sonstigen Umsätze liegen mit 1.151 TEUR um 3 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 1.118 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 78 Prozent auf 91 TEUR gesunken (Vorjahr: 408 TEUR). Der Wert des Vorjahres begründet sich vor allem aus einer Versicherungsentschädigung.

Der Personalaufwand ist vor allem aufgrund von Neueinstellungen im Berichtsjahr um 32 Prozent auf 8.085 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.105 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 61 Prozent (Vorjahr: 49 Prozent).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2017 um 38 Prozent auf 3.143 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.274 TEUR) und stellen somit 24 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 18 Prozent). Der Aufwand für Cloud Services ist zum einen aufgrund erhöhten Bedarfs an Speicherkapazitäten der InVision Anwendungen zum anderen aufgrund von steigendem Einsatz von Cloud Anwendungen im Arbeitsumfeld um 33 Prozent auf 816 TEUR (Vorjahr: 613 TEUR) gestiegen. Die Raumaufwendungen sind um 17 Prozent auf 460 TEUR (Vorjahr: 557 TEUR) zurückgegangen, was einerseits auf die Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Vorjahr der im Jahr 2013 angeschafften Gewerbeimmobilie in Düsseldorf zurückzuführen ist, andererseits wurde im Berichtszeitraum in den Umbau einer angemieteten Gewerbeimmobilie am Standort Leipzig investiert. Vor allem aufgrund von Neueinstellungen sind die mitarbeiterabhängigen Aufwendungen gestiegen: die Reiseaufwendungen um 83 Prozent auf 370 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR), die sonstigen Personalnebenkosten um 49 Prozent auf 268 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR), die Aufwendungen für Personalbeschaffung um 148 Prozent auf 114 TEUR (Vorjahr: 46 TEUR). Die Beratungsaufwendungen liegen mit 238 TEUR 8 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 220 TEUR). Der Marketingaufwand ist um 12 Prozent auf 343 TEUR gestiegen (Vorjahr: 305 TEUR). Die Aufwendungen für Kommunikation sind um 18 Prozent auf 113 TEUR gestiegen (Vorjahr: 96 TEUR).

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 1.363 TEUR und liegt um 62 Prozent unter Vorjahr (3.547 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 10 Prozent gesunken (Vorjahr: 29 Prozent).

Der Zinsaufwand ist auf 27 TEUR gesunken (Vorjahr: 41 TEUR).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 437 TEUR gesunken (Vorjahr: 1.155 TEUR). Diese beinhalten neben Steuern auf ausgeschütteten Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, Einkommensteuern auf Gewinne der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich, sowie der InVision Software SAS, Paris, Frankreich.

Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der Konzernüberschuss 884 TEUR (Vorjahr: 2.328 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,36 EUR (Vorjahr: 1,04 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).

Insgesamt war der Geschäftsverlauf günstig und lag damit im Rahmen der Erwartungen.

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2017 um 45 Prozent auf 2.210 TEUR gesunken (Vorjahr: 4.009 TEUR). Wesentliche Ursache hierfür ist bei einem Zufluss an liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft (672 TEUR) eine Auszahlung an Aktionäre über 1.118 TEUR, Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen über 579 TEUR und Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten über 750 TEUR.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen um 10 Prozent ab und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 1.269 TEUR (Vorjahr: 1.415 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 46 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände liegen bei 196 TEUR (Vorjahr: 318 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 338 TEUR (Vorjahr: 433 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen beträgt 9.569 TEUR (Vorjahr: 9.466 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind auf 39 TEUR gesunken (Vorjahr: 154 TEUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 170 TEUR gestiegen (Vorjahr: 149 TEUR). Die Rückstellungen sind um 51 Prozent auf 256 TEUR gestiegen (Vorjahr: 169 TEUR). Die Erhöhung ist fast ausschließlich auf Passivierung von Personalverbindlichkeiten zurückzuführen und setzt sich gleichermaßen aus Abgrenzungen von Abfindungsrisiken, Boni sowie Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen zusammen. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 56 Prozent auf 406 TEUR gesunken (Vorjahr: 922 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 41 Prozent auf 971 TEUR reduziert (Vorjahr: 1.636 TEUR).

Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2017 mit 750 TEUR getilgt und beläuft sich zum 31.12.2017 auf 1.500 TEUR (Vorjahr 2.250 TEUR). Die planmäßige vierte Tilgungsrate des Jahres 2017 wurde am 2. Januar 2018 abgebucht.

Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 7.411 TEUR (Vorjahr: 7.644 TEUR).

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 13.683 TEUR (Vorjahr: 15.823 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.380 TEUR (Vorjahr: 10.697 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 76 Prozent (Vorjahr: 68 Prozent).

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Durch die Gesellschaft ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.

Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.

Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement verfügbar.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2018 im Euroraum um 2,2 Prozent und in den USA um 2,6 Prozent wachsen. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2018 mit einem Wachstum von 3,1 Prozent in der Informationstechnik.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für die Gewinnung von Neukunden und damit für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials sowie für nachhaltige Profitabilität bestehen. Die Gesellschaft rechnet für 2018 mit einer Umsatzsteigerung von 0-10 Prozent (2017: 6 Prozent) und einer EBIT-Marge von 0-10 Prozent (2017:10 Prozent).

Düsseldorf, den 16. März 2018

Peter Bollenbeck

Armand Zohari

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzrealisierung wurde als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ausgewählt, da in ihr ein bedeutsames Risiko im Sinne des IDW PS 261 n.F. identifiziert wurde und dieses gleichzeitig am bedeutsamsten in der Prüfung für den aktuellen Berichtszeitraum war. Bedeutsame Risiken sind Fehlerrisiken, die aufgrund ihrer Art oder des mit ihnen verbundenen Umfangs möglicher falscher Darstellungen in der Rechnungslegung bei der Abschlussprüfung besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das Fehlerrisiko liegt hierbei vorrangig in der nicht rechtzeitigen (insbesondere zu frühen) Erfassung von Umsatzerlösen und damit einem überhöhten Ausweis von Ergebnissen wie EBIT, EBT und Konzernüberschuss.

Im Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von 13.163 T€ in der IFRS-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgen Erläuterungen im Konzernanhang unter Punkt 40 sowie darauf aufbauender Ergebnisse in den Folgepunkten und im Konzernlagebericht im Abschnitt "Ertragslage".

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem ausgehend von den bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen erfassten Umsatzerlösen und für die unterschiedlichen Erlösarten in Stichproben Nachweise für die Erbringung der Leistungen bis zum Abschlussstichtag eingeholt. Bei der Auswahl der Stichproben sind wir im Sinne einer größtmöglichen Abdeckung der ausgewiesenen Umsatzerlöse durch unsere Prüfung auch von der Höhe der Einzelumsätze ausgegangen. Darüber hinaus haben wir uneingeschränkte Zufallsstichproben ausgewählt und die zutreffende Erfassung anhand von Nachweisen geprüft. Sofern im Fall stichtagsübergreifender Rechnungen an Kunden Abgrenzungen vorzunehmen waren, haben wir uns von der Richtigkeit der vorgenommenen Abgrenzungen und der Zuordnung der Erlöse zu der richtigen Rechnungslegungsperiode überzeugt.

Darüber hinaus haben wir die anhand von Vorsystemen (Kundenplattform) ermittelte Gesamtheit der im Geschäftsjahr an Kunden erbrachten Dienstleistungen in den Absatzbereichen, in denen dies aufgrund der Art der Dienstleistungen möglich war, auf Übereinstimmung mit den erfassten Umsätzen geprüft. Die hierbei berücksichtigten auftragsrelevanten Abrechnungsparameter haben wir anhand zugrundeliegender Verträge und Rahmenbedingungen ebenfalls in Stichproben geprüft.

Latente Steuern auf Verlustvorträge

Aufgrund der für die Aktivierung bzw. Nichtaktivierung von latenten Steuern verbundenen erforderlichen Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter und wegen der Höhe der nicht bilanzierten Verlustvorträge, haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Die InVision Aktiengesellschaft hat in ihrem IFRS-Konzernabschluss auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 8.466 T€ (bewertet mit dem jeweils anwendbaren Steuersatz 2.016 T€) - nach Verbrauch der im Vorjahr aktivierten Beträge - keine latenten Steuern gebildet. Im Konzernabschluss der InVision Aktiengesellschaft findet sich eine Erläuterung zu den bestehenden nicht aktivierten Verlustvorträgen unter Punkt 30 des Konzernanhangs.

Ein latenter Steueranspruch auf noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge ist in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten Verluste oder Steuergutschriften verrechnet werden können.

Zur Beurteilung der sachgerechten bilanziellen Behandlung haben wir im Rahmen der Prüfung die zugrundeliegenden Annahmen sowie die Herkunft der steuerlichen Verlustvorträge - getrennt nach Gesellschaften - geprüft. Dabei wurde beurteilt, ob auf Grundlage der Planung mit ihren impliziten Planungsunsicherheiten sowohl für den Gesamtkonzern als auch auf Ebene der einzelnen betroffenen Gesellschaften auf eine Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge verzichtet werden konnte.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird; diese stellt einen nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts dar,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 zum Abschlussprüfer und damit zugleich zum Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Dezember 2017 schriftlich vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Konzernabschlussprüfer der InVision Aktiengesellschaft tätig.

Für die Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ein öffentliches Auswahlverfahren durchgeführt. Unsere Wahl erfolgte in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Aufsichtsrats als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Schmitz.

Düsseldorf, den 16. März 2018

**RSM Verhülsdonk GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft**

Grote, Wirtschaftsprüfer

Schmitz, Wirtschaftsprüfer

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