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InVision AG

Annual Report Apr 16, 2018

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Annual Report

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InVision Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31.12.2017

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

InVision AG

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2017 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Im Geschäftsjahr 2017 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:

Am 20.03.2017 wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2016 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2016 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Lage, Umsatz und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil.
Am 23.05.2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.
Am 31.08.2017 wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert.
Die Sitzung am 20.12.2017 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2017, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH (vormals: RSM Verhülsdonk GmbH), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.

Im Vorstand der InVision AG gab es im Geschäftsjahr 2017 keine personellen Veränderungen.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2017 geleistete Arbeit.

Düsseldorf, im März 2018

InVision AG

Der Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hermes

Matthias Schroer

Prof. Dr. Wilhelm Mülder

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben am 26. Januar 2018 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017) nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation und ggf. vorliegende Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt.

Vorstand

Der Vorstand leitet die InVision AG in eigener Verantwortung und besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der InVision AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Es werden derzeit keine Ausschüsse gebildet.

Festlegungen gemäß § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG

Die InVision AG hat keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher kann eine Festlegung gemäß § 76 Absatz 4 AktG nicht vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat hat als Zielgröße für den Vorstand und für den Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG einen Frauenanteil von mindestens 0% festgelegt. Die Zielgröße wurde im Geschäftsjahr 2017 erreicht.

Düsseldorf, 26. Januar 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG

Bilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVA

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31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.191,00 1.321,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 7.698.244,39 7.881.331,39
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.746.903,35 1.453.144,35
9.445.147,74 9.334.475,74
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.796.890,41 13.796.890,41
23.243.229,15 23.132.687,15
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.243,52 401.911,86
2. Sonstige Vermögensgegenstände 44.748,64 165.459,44
81.992,16 567.371,30
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.238.878,80 3.655.891,69
1.320.870,96 4.223.262,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 125.778,94 97.588,09
24.689.879,05 27.453.538,23
PASSIVA
31.12.2017 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.235.000,00 2.235.000,00
Bedingtes Kapital (1.117.500,00) (1.117.500,00)
II. Kapitalrücklage 3.113.292,60 3.113.292,60
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 78.988,99 78.988,99
IV. Bilanzgewinn 6.135.239,63 4.752.113,65
Gewinnvortrag (3.634.613,65) (0,00)
11.562.521,22 10.179.395,24
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 103.774,50 77.304,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.500.000,00 2.250.000,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (1.250.000,00) (1.000.000,00)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (250.000,00) (1.250.000,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.922,32 98.843,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (99.922,32) (98.843,82)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.149.889,03 14.594.899,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (11.149.889,03) (14.594.889,35)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 109.331,20 141.178,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (109.331,20) (141.178,59)
davon aus Steuern (93.186,80) (134.619,83)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1.528,11) (1.508,88)
12.859.142,55 17.084.921,76
D. Rechnungsabgrenzungsposten 164.440,78 111.917,23
24.689.879,05 27.453.538,23

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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2017 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 9.558.433,74 7.559.400,43
2. Sonstige betriebliche Erträge 77.329,21 3.149.164,63
- davon aus Währungsumrechnung (0,00) (237.462,15)
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -935.825,00 -1.977.578,37
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.831.286,08 -3.715.703,85
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -854.711,75 -617.264,16
- davon für Altersversorgung (20.080,48) -5.685.997,83 (15.230,96) -4.332.968,01
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -419.107,39 -421.004,90
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.779.724,82 -1.559.748,83
- davon aus Währungsumrechnung (-1.972,36) (-106,88)
7. Erträge aus Beteiligungen 1.944.116,74 2.754.048,19
- davon aus verbundenen Unternehmen (1.944.116,74) (2.754.048,19)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 88.645,97 159.951,31
- davon aus verbundenen Unternehmen (88.590,70) (159.765,56)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -333.892,93 -567.992,48
- davon an verbundene Unternehmen (-307.399,58) (-528.029,98)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 2.250,39
11. Ergebnis nach Steuern 2.513.977,69 4.765.522,36
12. Sonstige Steuern -13.351,71 -13.408,71
13. Jahresüberschuss 2.500.625,98 4.752.113,65
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.752.113,65 0,00
15. Auszahlung Dividende -1.117.500,00 0,00
16. Bilanzgewinn 6.135.239,63 4.752.113,65

Anhang

zum Jahresabschluss der InVision AG, Düsseldorf, zum 31.12.2017

1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Der Jahresabschluss der InVision AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anders bezeichnet.

2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für die selbstgenutzte Gewerbeimmobilie wird von einer Nutzungsdauer von 33 Jahren ausgegangen. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um vorgenommene Abschreibungen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert aktiviert und Risiken durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive latente Steuern werden nicht in der Bilanz angesetzt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Finanzanlagen

Die zum 31. Dezember 2015 vollständig wertberichtigte Tochtergesellschaft injixo Tecnologia Ltda., Sao Paulo, Brasilien, wurde am 23. Februar 2017 liquidiert und aus dem brasilianischen Handelsregister gelöscht. Der aus dem Abgang der Gesellschaft entstandene Aufwand von 7 TEUR wird unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr. Es wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 7 TEUR vorgenommen.

3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind per 31. Dezember 2017 in voller Höhe wertberichtigt.

Für das Geschäftsjahr 2017 wurden folgende zusätzliche Wertberichtigungen auf Forderungen und Darlehen vorgenommen:

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Tochtergesellschaft Sitz Anteil Betrag (EUR)
InVision Software, Inc. (ehemals injixo, Inc.) Chicago, IL/USA (ehemals Naperville, IL/USA) 100% 31.755
InVision Software Systems, S.L. Madrid/Spanien 100% 51.400
Gesamt 83.155

3.5 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen.

3.6 Aktive latente Steuern

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 2.165 TEUR bei der Körperschaftsteuer und 1.769 TEUR bei der Gewerbesteuer hätten bei einem Steuersatz von jeweils 15 Prozent aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 590 TEUR angesetzt werden können.

3.7 Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 2.235.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. Zum 31. Dezember 2017 besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2017 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,0%)
Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)

3.8 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 2017 2016
Prüfungsaufwand 48 50
Personalbezogene Rückstellungen 23 16
Diverse Rechts- und Beratungskosten 9 4
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 8 7
Sonstige 16 0
Gesamt 104 77

3.9 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3.10 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

3.11 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 2017 2016
Lohn- und Kirchensteuer 93 103
Umsatzsteuer 0 31
Sonstige 16 7
Gesamt 109 141

3.12 Langfristige Verbindlichkeiten

Die Gesellschaft hat zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen aufgenommen, welches zum 31. Dezember 2017 einen Saldo von 1.500 TEUR aufweist.

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abgegrenzte Abonnementumsätze.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus:

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In TEUR 2017 2016
Umsätze mit Kunden 3.854 3.821
Umsätze mit Konzernunternehmen 5.704 3.738
Gesamt 9.558 7.559

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

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In TEUR 2017 2016
Erträge aus der Zuschreibung der Finanzanlagen 0 1.080
Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 851
Erträge aus dem Verkauf und Liquidation von Anteilen an Tochtergesellschaften 0 623
Erträge aus Schadenersatz 0 275
Erträge aus Umrechnungsdifferenzen 0 237
Erträge aus Sachbezügen für Mitarbeiter 57 35
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2 17
Periodenfremde Erträge 4 9
Übrige sonstige betriebliche Erträge 14 22
Gesamt 77 3.149

4.3 Materialaufwand

Die angefallenen Materialkosten sind im Wesentlichen eingekaufte Lizenzen, Wartungen und Mieten der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz.

4.4 Personalaufwand

Durch den Anstieg der Mitarbeiteranzahl erhöhte sich der Personalaufwand auf 5.686 TEUR (Vorjahr: 4.333 TEUR).

4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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In TEUR 2017 2016
Personalnebenkosten 243 169
Cloud Services 207 110
Büroraummiete und -nebenkosten 200 218
Marketingaufwendungen 191 209
Reiseaufwendungen 191 90
Beratungsaufwendungen 114 117
Personaleinstellung 107 43
Veranstaltungen intern 92 63
Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen verb. Unternehmen 83 164
Kommunikationskosten 77 68
Instandhaltungsaufwendungen 58 107
Wartungs- u. Leasingaufwendungen (inkl. Fuhrpark) 37 32
Finanzspesen 5 7
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 175 163
Gesamt 1.780 1.560

4.6 Erträge aus Beteiligungen

Durch die Ausschüttungen der Tochtergesellschaften in der Schweiz und Estland wurde ein Ertrag von 1.944 TEUR vereinnahmt.

5 Sonstige Angaben

5.1 Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 285 Nr. 10 HGB

Zu Vorstandsmitgliedern sind bestellt:

Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Kaufmann, Düsseldorf
Armand Zohari, Kaufmann, Bochum

Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr:

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In TEUR 2017 2016
Peter Bollenbeck 208 208
Armand Zohari 174 208
Gesamtvergütung Vorstand 382 416

Es handelt sich ausschließlich um feste Bezüge.

Die Vergütung von Armand Zohari wurde zum 1.10.2017 aufgrund einer Änderung des Verantwortungsbereichs angepasst.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Rosenheim
Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt- Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 29 TEUR (Vorjahr: 29 TEUR). Es wurden keine Organkredite gewährt.

5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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In TEUR < 1 Jahr >1 Jahr
Mietaufwendungen 248 2.251

5.3 Personal

Während des Geschäftsjahres 2017 wurden im Durchschnitt 87 Mitarbeiter (Vorjahr: 64) beschäftigt.

5.4 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare werden im Konzernabschluss der Gesellschaft dargestellt.

5.5 Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 HGB

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In EUR Sitz Anteil Ergebnis des Geschäftsjahres Eigenkapital
InVision Software Ltd. London/Großbritannien 100% 937.707 2.587.240
InVision Software SAS Paris/Frankreich 100% 653.025 2.084.752
InVision Software S.r.l.i.l. Mailand/Italien 100% 0 -677.973
InVision Software Systems, S.L. Madrid/Spanien 100% -47.578 -1.207.565
InVision Software OÜ Tallinn/Estland 100% -21.820 9.679
InVision Software, Inc. (ehemals injixo, Inc.) Chicago, IL/ USA (ehemals Naperville, IL/USA) 100% 721.028 -5.777.249
injixo AG Zug/Schweiz (ehemals Cham/Schweiz) 100% -2.016.730 8.617.276

Der Ausweis des Eigenkapitals und der Ergebnisse des Geschäftsjahres erfolgt auf Grundlage der Jahresabschlüsse, entsprechend lokaler handelsrechtlicher Grundsätze, zum 31. Dezember 2017 bzw. bei der InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, zum 31.12.2014. Auf die Erläuterungen zu den Finanzanlagen unter Punkt 3.2 wird hingewiesen.

5.6 Angaben zum Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 EUR und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015).

Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

5.7 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage umfasst das Agio aus der Kapitalerhöhung im Juni 2007. Dies beinhaltet den Emissionserlös in Höhe von 22.879.872 EUR abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 714.996 EUR, sowie den Ausgleich des zum 31. Dezember 2012 bestehenden Verlustvortrages. Ferner ergab sich in 2014 eine Erhöhung durch die Veräußerung der eigenen Anteile in Höhe von 4.524.632 EUR sowie eine Verminderung durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 5.587.500 EUR. Weiterhin wurde der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 8.115.108 EUR mit der Kapitalrücklage verrechnet.

5.8 Konzernabschluss

Die InVision Aktiengesellschaft hat einen IFRS-Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB und der EU-Verordnung 1606/2002 aufgestellt, da die Aktien der InVision Aktiengesellschaft an einem regulierten Markt notiert sind.

5.9 Angaben gemäß §160 AktG

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Nemen der Aktionäre Datum der Schwellenberührung Schwelle Gesamtstimmrechtsanteile letzte Mitteilung neu Einzelheiten z.d. Stimmrechtsbeständen direkt zugerechnet (§21 WpHG) (§22 WpHG)
30.09.2016 Scherzer & Co. AG 28.09.2016 3% 2,99% 3,19% 3,19%/71.293
20.01.2017 IP Concept (Luxemburg) S.A. Korrekturmeldung 22.02.2016 5% 5,06% 4,56%
11.12.2017 Norman Rentrop/ Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV 05.12.2017 3% n/a% 3,04% 0% / 0
11.12.2017 IP Concept (Luxemburg) S.A. 05.12.2017 5% 4,56 % 8,31 % 0% / 0
11.12.2017 Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main 05.12.2017 3% / 0% 3,58% 0% 0% / 0
11.12.2017 Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senningerberg (Luxemburg) 05.12.2017 3% / 0% 3,58% 0% 0% / 0
11.12.2017 Peter Bollenbeck / InVision Holding GmbH, Armand Zohari, Matthias Schroer 05.12.2017 51,01% 51,32% 17% / 380.000

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Nemen der Aktionäre Einzelheiten z.d. Stimmrechtsbeständen direkt zugerechnet (§21 WpHG) (§22 WpHG) Gesamtstimmrechtsanteile neu absolut
30.09.2016 Scherzer & Co. AG 0% 71.293
20.01.2017 IP Concept (Luxemburg) S.A. Korrekturmeldung 4,56% / 102.000 102.000
11.12.2017 Norman Rentrop/ Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV 3,04% / 67.869 67.869
11.12.2017 IP Concept (Luxemburg) S.A. 8,31% / 185.707 185.707
11.12.2017 Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt/Main 0% / 0 0
11.12.2017 Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senningerberg (Luxemburg) 0% / 0 0
11.12.2017 Peter Bollenbeck / InVision Holding GmbH, Armand Zohari, Matthias Schroer 34,32% / 767.018 1.147.018

Am 20.01.2017 erfolgte eine Korrekturmeldung der IP Concept (Luxemburg) S.A. bezüglich einer Korrektur zum 25.02.2016, in der die Stimmrechtsbestände von direkt in zugerechnet geändert wurden. Daher wird diese Meldung in beiden Berichtsjahren veröffentlicht.

5.10 Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

5.11 Erklärung gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 26. Januar 2018 eine Erklärung gemäß §161 AktG abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht.

Die Erklärung ist im Internet unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.

5.12 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der InVision AG so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der InVision AG beschrieben sind.

Düsseldorf, den 16. März 2018

Peter Bollenbeck

Armand Zohari

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Bilanzposten Entwicklung der Anschaffungswerte
Anfangsbestand 1/1/2017

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Endstand 12/31/2017

EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.028,27 765,07 0,00 38.793,34
38.028,27 765,07 0,00 38.793,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 8.368.406,21 14.830,30 0,00 8.383.236,51
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.956.336,90 515.406,02 78.357,49 2.393.385,43
10.324.743,11 530.236,32 78.357,49 10.776.621,94
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 17.185.413,89 0,00 17.000,00 17.168.413,89
17.185.413,89 0,00 17.000,00 17.168.413,89
27.548.185,27 531.001,39 95.357,49 27.983.829,17

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Bilanzposten Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsbestand 1/1/2017

EUR
Zuschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Entnahme für Abgänge

EUR
Endstand 12/31/2017

EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 36.707,27 0,00 895,07 0,00 37.602,34
36.707,27 0,00 895,07 0,00 37.602,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 487.074,82 0,00 197.917,30 0,00 684.992,12
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 503.192,55 0,00 220.295,02 77.005,49 646.482,08
990.267,37 0,00 418.212,32 77.005,49 1.331.474,20
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.388.523,48 0,00 0,00 17.000,00 3.371.523,48
3.388.523,48 0,00 0,00 17.000,00 3.371.523,48
4.415.498,12 0,00 419.107,39 94.005,49 4.740.600,02

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Bilanzposten Restbuchwerte
Stand am 12/31/2017

EUR
Stand am 12/31/2016

EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 1.191,00 0,00 1.321,00
1.191,00 1.321,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00.698.244,39 0,00.881.331,39
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00.746.903,35 0,00.453.144,35
9.445.147,74 9.334.475,74
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00.796.890,41 0,00.796.890,41
13.796.890,41 13.796.890,41
23.243.229,15 23.132.687,15

Lagebericht

der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2017 nach § 289 HGB

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "InVision", "AG" oder "Gesellschaft" genannt).

1. Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision AG entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2017 waren inklusive Vorstand 93 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt (31. Dezember 2016: 79 Mitarbeiter).

Forschung und Entwicklung

Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Zu diesem Zwecke beschäftigte die Gesellschaft zum 31.12.2017 50 Mitarbeiter im Bereich Produktentwicklung (Vorjahr: 41 Mitarbeiter).

Angaben gemäß § 289a HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2017 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,0%)
Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesellschaft ist, sofern nicht abweichend angegeben, an den folgenden Tochterunternehmen mit 100% beteiligt:

injixo AG, Zug, Schweiz (ehemals Sitz in Cham, Schweiz)
InVision Software, Inc., Chicago, USA (ehemals injixo Inc., Naperville, USA)
InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
InVision Software SAS, Paris, Frankreich
InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, Italien
InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien
InVision Software OÜ, Tallinn, Estland

Die brasilianische Tochtergesellschaft injixo Tecnologia Ltda., Sao Paulo, Brasilien, wurde am 23. Februar 2017 liquidiert und aus dem brasilianischen Handelsregister gelöscht.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2017 um 2,4 Prozent und in den USA um 2,2 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 3,9 Prozent gewachsen.

3. Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind der Umsatz und der Jahresüberschuss. Durch das Geschäftsmodell der Gesellschaft hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Umsatz ist im Berichtsjahr um 26 Prozent auf 9.558 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7.559 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus dem Verkauf von Software-Abonnements, Lizenzen und damit verbundene Dienstleistungen, sowie Dienstleistungen für Tochterunternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 77 TEUR (Vorjahr: 3.149 TEUR). Der Wert des Vorjahres begründete sich vor allem aus einer Wertaufholung in den Finanzanlagen (1.080 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen von Konzernforderungen (851 TEUR), dem Verkaufserlös einer Beteiligung (615 TEUR) sowie einer Schadensersatzleistung (275 TEUR). Der Materialaufwand sank auf 936 TEUR (Vorjahr: 1.978 TEUR) was auf geänderte Einkaufskonditionen zwischen der Schweizer injixo AG und der InVision AG zurückzuführen ist. Der Personalaufwand erhöhte sich vor allem aufgrund von Neueinstellungen von 4.333 TEUR auf 5.686 TEUR. Die Höhe der Abschreibungen ist mit 419 TEUR nahezu gleich geblieben (Vorjahr: 421 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr auf 1.780 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.560 TEUR), was neben den üblichen Schwankungen in den restlichen Positionen vor allem auf gestiegene mitarbeiterabhängige Aufwendungen zurückzuführen ist. Die aus Dividendenzahlungen bestehenden Erträge aus Beteiligungen betrugen 1.944 TEUR (Vorjahr: 2.754 TEUR). Im Berichtsjahr sind Zinserträge in Höhe von 89 TEUR (Vorjahr: 160 TEUR) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 334 TEUR (Vorjahr: 568 TEUR) angefallen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen betreffen im Wesentlichen konzerninterne Darlehensbeziehungen. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 2.501 TEUR (Vorjahr: 4.752 TEUR).

Finanz- und Vermögenslage

Grund und Boden sowie Gebäude liegen bei 7.698 TEUR (Vorjahr: 7.881 TEUR). Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind hauptsächlich durch Investitionen in die Ausstattung der Büroräume auf 1.747 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.453 TEUR). Die Finanzanlagen der Gesellschaft sind unverändert bei 13.797 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum 31. Dezember 2017 bei 37 TEUR (Vorjahr: 402 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 4.974 TEUR sind per 31. Dezember 2017 wie schon im Vorjahr komplett wertberichtigt (Vorjahr: 4.890 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Ende des Geschäftsjahres 45 TEUR (Vorjahr: 165 TEUR) und bestehen zum größten Teil aus Umsatzsteuerforderungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich zum Berichtsjahresende im Wesentlichen durch Auszahlung an Aktionäre um 1.118 TEUR, durch Auszahlung für Investitionen in das Anlagevermögen um 531 TEUR und durch Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten um 750 TEUR auf 1.239 TEUR (Vorjahr: 3.656 TEUR). Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR, die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.113 TEUR. Zusammen mit den Gewinnrücklagen in Höhe von 79 TEUR, dem Gewinnvortrag von 3.635 TEUR und dem laufenden Periodenergebnis von 2.501 TEUR ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 11.563 TEUR (Vorjahr: 10.179 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 47 Prozent (Vorjahr: 37 Prozent). Die sonstigen Rückstellungen liegen zum Bilanzstichtag bei 104 TEUR (Vorjahr: 77 TEUR). Das 2014 aufgenommene langfristige Darlehen zur teilweisen Finanzierung der eigenen Büroimmobilie in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2017 mit 750 TEUR getilgt und beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.500 TEUR. Die planmäßige vierte Tilgungsrate des Jahres 2017 wurde am 2. Januar 2018 verbucht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen mit 100 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 99 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag auf 11.150 TEUR gesunken (Vorjahr: 14.595 TEUR). Grund hierfür ist ein Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber der InVision Software OÜ, Estland, sowie der injixo AG, Schweiz. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen zum 31.12. des Berichtsjahres bei 109 TEUR (Vorjahr: 141 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 24.690 TEUR (Vorjahr: 27.454 TEUR).

Insgesamt war der Geschäftsverlauf günstig und lag damit im Rahmen der Erwartungen.

4. Grundzüge des Vergütungssystems

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.

5. Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für die InVision AG ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

Die InVision AG bietet seit 2011 zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen die Cloud-Angebote der Gesellschaft nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Erträgen der InVision AG.

Die InVision AG ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

6. Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. § 161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.invision.de/investorscorporate_governance verfügbar.

7. Prognosebericht & Chancen

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für die Gewinnung von Neukunden und damit für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials sowie für nachhaltige Profitabilität bestehen. Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2018 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 2,2 Prozent und in den USA um 2,6 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2018 mit einem Wachstum von 3,1 Prozent in der Informationstechnik. Die Gesellschaft rechnet für 2018 mit einer Umsatzsteigerung von 0-20 Prozent (2017: 26%) und einem Jahresüberschuss von 0-15 Prozent (2017: 26%).

Düsseldorf, den 16. März 2018

Peter Bollenbeck

Armand Zohari

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InVision Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzrealisierung wurde als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ausgewählt, da in ihr ein bedeutsames Risiko im Sinne des IDW PS 261 n.F. identifiziert wurde und dieses gleichzeitig am bedeutsamsten in der Prüfung für den aktuellen Berichtszeitraum war. Bedeutsame Risiken sind Fehlerrisiken, die aufgrund ihrer Art oder des mit ihnen verbundenen Umfangs möglicher falscher Darstellungen in der Rechnungslegung bei der Abschlussprüfung besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das Fehlerrisiko liegt hierbei vorrangig in der nicht rechtzeitigen (insbesondere zu frühen) Erfassung von Umsatzerlösen und damit einem überhöhten Ausweis von Ergebnissen wie Ergebnis nach Steuern und Jahresüberschuss.

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der InVision Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von 9.558 T€ in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgen Erläuterungen im Anhang unter Punkt 4.1 sowie im Lagebericht (einschließlich Erläuterungen zu auf den Umsatzerlösen aufbauenden Ergebnissen) im Abschnitt "Ertragslage".

Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem ausgehend von den erfassten Umsatzerlösen und für die unterschiedlichen Erlösarten in Stichproben Nachweise für die Erbringung der Leistungen bis zum Abschlussstichtag eingeholt. Bei der Auswahl der Stichproben sind wir im Sinne einer größtmöglichen Abdeckung der ausgewiesenen Umsatzerlöse durch unsere Prüfung auch von der Höhe der Einzelumsätze ausgegangen. Darüber hinaus haben wir uneingeschränkte Zufallsstichproben ausgewählt und die zutreffende Erfassung anhand von Nachweisen geprüft. Sofern im Fall stichtagsübergreifender Rechnungen an Kunden Abgrenzungen vorzunehmen waren, haben wir uns von der Richtigkeit der vorgenommenen Abgrenzungen und der Zuordnung der Erlöse zu der richtigen Rechnungslegungsperiode überzeugt.

Bei der Prüfung der Umsatzerlöse, die gegenüber Konzernunternehmen erzielt wurden, haben wir uns unter anderem von der richtigen Kostenabgrenzung überzeugt, die die Grundlage für die Kostenweiterbelastung bildet. Wir haben auch die Beachtung der zugrundeliegenden Verträge zwischen den Konzerngesellschaften geprüft.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Zum Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2017 weist die InVision Aktiengesellschaft unverändert keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus. Grund hierfür sind Wertberichtigungen auf die Forderungen in voller Höhe. Aufgrund der für die Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erforderlichen Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter und wegen der Höhe der Wertberichtigungen, haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Im Jahresabschluss der InVision Aktiengesellschaft findet sich eine Erläuterung zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter Punkt 3.4 des Anhangs sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt Finanz- und Vermögenslage. Demnach hat die InVision Aktiengesellschaft auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen Wertberichtigungen in Höhe von 4.974 T€ gebildet.

Zur Beurteilung der sachgerechten bilanziellen Behandlung haben wir im Rahmen der Prüfung die zugrundeliegenden Annahmen geprüft. Dabei wurde beurteilt, ob auf Grundlage der Planung mit ihren impliziten Planungsunsicherheiten eine Wertminderung der Forderungen unverändert gegeben war. Aufgrund der nicht sicher prognostizierbaren zukünftigen Entwicklung der betroffenen verbundenen Unternehmen, kann nicht ausreichend sicher von einem beizulegenden Wert der Forderungen ausgegangen werden, weshalb der Wertansatz von null beizubehalten war.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird; diese stellt einen nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts dar,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Dezember 2017 schriftlich vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der InVision Aktiengesellschaft tätig.

Für die Leistungen im Rahmen der Abschlussprüfung hat der Aufsichtsrat in Einklang mit § 318 Abs. 1a HGB sowie Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ein öffentliches Auswahlverfahren durchgeführt. Unsere Wahl erfolgte in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Aufsichtsrats als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Oliver Schmitz.

Düsseldorf, 16. März 2018

**RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Grote, Wirtschaftsprüfer

Schmitz, Wirtschaftsprüfer

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