Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 19, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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| EUR | 31.12.17 EUR |
EUR | 31.12.16 EUR |
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|---|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 21.387.390,00 | 27.698.694,00 | ||
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 3.163.843,25 | 4.733.801,00 | ||
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 5.684.534,00 | ||
| 24.551.233,25 | 38.117.029,00 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 20.855.075,00 | 21.619.984,00 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 42.246.920,00 | 43.756.009,00 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.889.279,00 | 7.927.357,00 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 168.803,09 | 919.737,77 | ||
| 71.160.077,09 | 74.223.087,77 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 150.111.394,57 | 176.702.673,57 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.609.048,64 | 1.866.666,67 | ||
| 152.720.443,21 | 178.569.340,24 | |||
| 248.431.753,55 | 290.909.457,01 | |||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 26.614,28 | 24.536,26 | ||
| 2. Unfertige Leistungen | 999.873,48 | 230.402,75 | ||
| 3. Waren | 292.567,26 | 0,00 | ||
| 1.319.055,02 | 254.939,01 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 56.219.573,64 | 48.975.691,03 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 13.478.688,05 | 19.663.645,12 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 379.192,12 | 631.365,13 | ||
| 70.077.453,81 | 69.270.701,28 | |||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 46.525.732,94 | 58.934.213.06 | ||
| 117.922.241,77 | 128.459.853,35 | |||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 7.808.242,49 | 6.471.394,52 | ||
| D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG | 268.457,00 | 179.391,00 | ||
| 374.430.694,81 | 426.020.095,88 | |||
| PASSIVA | ||||
| EUR | 31.12.17 EUR |
EUR | 31.12.16 EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 124.172.487,00 | 124.172.487,00 | ||
| Bedingtes Kapital TEUR 46.490 (Vorjahr: TEUR 46.490) | ||||
| II. Kapitalrücklage | 14.246.139,38 | 14.246.139,38 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Gewinnrücklagen | 10.763.746,28 | 16.763.746,28 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 4.282.294,95 | 4.489.357,04 | ||
| 153.464.667,61 | 159.671.729,70 | |||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 4.198.544,00 | 4.607.765,00 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 1.551.147,51 | 2.032.218,00 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 26.645.952,98 | 28.471,888,85 | ||
| 32.395.644,49 | 35.111.871,85 | |||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Konvertible Anleihen | 37.982,29 | 32.755,29 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 146.507.502,97 | 161.930.912,68 | ||
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.817.897,56 | 130.017,56 | ||
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15.956.241,69 | 8.648.336,35 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 18.100.177,53 | 53.318.483,55 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.130.585,67 | 4.576.035,74 | ||
| 186.550.387,71 | 228.636.541,17 | |||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 2.019.995,00 | 2.599.953,16 | ||
| 374.430.694,81 | 426.020.095,88 |
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| 2017 | 2016 (nach Umgliederung) | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 343.257.350,28 | 389.088.443,13 | 389.088.443,13 | |||
| 2. Erhöhung / Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 769.470,73 | 610.063,29 | 610.063,29 | |||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 6.542.480,97 | 5.486.018,36 | 5.486.018,36 | |||
| 4. Gesamtleistung | 350.569.301,98 | 393.964.398,20 | 393.964.398,20 | |||
| 5. Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | 5.307.784,31 | 11.245.280,40 | 193.328.541,24 | |||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 180.445.094,98 | 209.589.746,89 | 17.581.414,17 | |||
| 185.752.879,29 | 220.835.027,29 | 210.909.955,41 | ||||
| 6. Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | 84.951.094,81 | 90.252.661,03 | 90.289.688,70 | |||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 483.662,97 (Vj. EUR 502.287,74) | 13.775.093,38 | 13.708.216,42 | 13.708.216,42 | |||
| 98.726.188,19 | 103.960.877,45 | 103.997.905,12 | ||||
| 7. Abschreibungen | ||||||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 38.444.362,95 | 41.979.858,45 | 41.979.858,45 | |||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Aufwendungen überschreiten | 0,00 | 1.244.391,76 | 1.244.391,76 | |||
| 38.444.362,95 | 43.224.250,21 | 43.224.250,21 | ||||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 31.332.818,41 | 35.284.118,15 | 45.172.162,36 | |||
| 9. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 50.367,73 (Vj. EUR 711.519,09) | 50.367,73 | 711.519,09 | 711.519,09 | |||
| 10. Erträge aufgrund Ergebnis- abführungsverträgen |
6.100.871,48 | 4.641.502,83 | 4.641.502,83 | |||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 349.654,84 (Vj. EUR 392.675,52) | 357.130,05 | 429.184,46 | 429.184,46 | |||
| 12. Aufwendungen aufgrund Ergebnis- abführungsverträgen |
0,00 | 126.116,77 | 126.116,77 | |||
| 13. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | 4.340.494,87 | 4.340.494,87 | |||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen EUR 492.629,72 (Vj. EUR 1.065.588,56) | 5.005.803,18 | 7.482.637,22 | 7.482.637,22 | |||
| 1.502.566,08 | -6.167.042,48 | -6.167.042,48 | ||||
| 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 250.326,74 | 1.228.156,52 | 1.228.156,52 | |||
| 16. Ergebnis nach Steuern | -2.434.707,52 | -16.735.073,90 | -16.735.073,90 | |||
| 17. Sonstige Steuern | 47.179,96 | 125.949,61 | 125.949,61 | |||
| 18. Jahresfehlbetrag | -2.481.887,48 | -16.861.023,51 | -16.861.023,51 | |||
| 19. Gewinnvortrag | 4.489.357,04 | 4.075.255,16 | 4.075.255,16 | |||
| 20. Dividenden- ausschüttung |
3.725.174,61 | 3.724.874,61 | 3.724.874,61 | |||
| 21. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 6.000.000,00 | 21.000.000,00 | 21.000.000,00 | |||
| 22. Bilanzgewinn | 4.282.294,95 | 4.489.357,04 | 4.489.357,04 |
Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Eine cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz der QSC AG bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.
QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003, nach der Neuordnung des Aktienmarktes, im Prime Standard notiert.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden hierbei sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 enthält mit Ausnahme der GuV Positionen Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr.
Innerhalb des Materialaufwands erfolgte zwischen den Aufwendungen für bezogene Waren und den Aufwendungen für bezogene Leistungen eine Umklassifizierung, da es sich bei den zugrundeliegenden Sachverhalten um bezogene Dienstleistungen handelt, welche wesentliche Bestandteile der Leistungserbringung von QSC darstellen.
Ferner wurden ehemals den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugeordnete Aufwände den Materialaufwendungen zugeordnet. Die Umgliederung hat im Vergleichszeitraum 2016 zu Materialmehraufwendungen von TEUR 9.925 bei gleichlautender Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen geführt.
Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbenes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410 werden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel auch wieder als Abgang erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 5 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Lizenzen | 10 |
| Software | 2 bis 5 |
| Kundenstämme | 10 bis 15 |
| Kundenanschaltungen | 2 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5 |
| Gebäude | 8 bis 33 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 27 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 4 bis 20 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Unfertige Leistungen werden gemäß den noch nicht abgerechneten geleisteten Stunden mit den Herstellungskosten angesetzt und verlustfrei bewertet. Dabei werden angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen aus dem regulären Produktgeschäft werden nach Fälligkeiten zusammengefasst. Sämtliche Forderungen - mit Ausnahme des Projektgeschäfts-, die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe wertberichtigt. Die Forderungen aus den Projektgeschäften unterliegen der Einzelfallbetrachtung, d.h., sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf hin analysiert.
Zusätzlich zu bestehenden Einzelwertberichtigungen wird für die Forderungen aus dem Projektgeschäft bei der QSC AG eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf das nicht wertberichtigte Volumen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach stellen.
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus dem positiven Unterschiedsbetrag des Zeitwerts des auf einen Pensionsanwärter entfallenden Deckungsvermögens und den korrelierenden passivischen Wert des Erfüllungsbetrags.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlusten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.
Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt, dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten drei Jahre realisierbar ist.
Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der QSC AG als Organträgerin auszugehen ist.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätze, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 32,40% (i.Vj. 32,32%) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die als Planvermögen gemäß § 246 Abs.2 Satz 2 HGB zu klassifizieren sind.
Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Steuerschulden, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich oder rechtlich entstanden sind.
Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden in der Weise erfasst, dass die zukünftig zu erwartenden Beseitigungs- und Wiederherstellungsaufwendungen von Vertragsbeginn an über die Laufzeit des Vertrags verteilt werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB werden für Sicherungsgeschäfte gebildet, soweit die Risikokompensation entsprechend dokumentiert ist, die Kongruenz zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko (z.B. Zinsänderungsrisiko) und die Durchhalteabsicht über den Stichtag hinaus für den abzusichernden Zeitraum gegeben ist. Soweit sich die Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen während des Absicherungszeitraums ausgleichen, werden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft als Einheit betrachtet und Wertänderungen weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Einfrierungsmethode).
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach stellen. Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen werden anteilig über einen Zeitraum von 24 Monaten periodisch abgegrenzt.
Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Warenlieferungen anfallen. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 5.948 (i.Vj. TEUR 7.278) betreffen überwiegend aktivierte Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen in Höhe von TEUR 4.473 (i.Vj. TEUR 5.582) sowie den Erwerb von Softwareprodukten in Höhe von TEUR 1.278 (i.Vj. TEUR 1.515).
Im Geschäftsjahr 2017 wurden auf aktivierte Kundenstämme außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.227 (i.Vj. TEUR 5.158) vorgenommen. Die Kundenstämme resultieren aus der Verschmelzung von Tochtergesellschaften in Vorjahren.
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. In den Zugängen von TEUR 15.927 (i.Vj. TEUR 16.834) sind Anschaffungen von technischem Equipment in Höhe von TEUR 13.816 (i.Vj. TEUR 15.352) enthalten.
Sämtliche von der QSC AG an der FTAPI Software GmbH, München gehaltenen Anteile wurden zum Buchwert im Januar 2017 veräußert.
Die tengo GmbH, Köln und die tengo Vermögensverwaltungs GmbH, Köln wurden nach Maßgabe der jeweiligen Verschmelzungsverträge vom 03. Mai 2017 sowie der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 03. Mai 2017 und der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 03. Mai 2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Broadnet NGN, Köln übertragen. Die Verschmelzungen wurden durch Eintragungen in die jeweiligen Handelsregister am 11. Mai 2017 wirksam. Die Broadnet NGN GmbH, Köln wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 31. Mai 2017 im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die QSC AG übertragen. Die Verschmelzung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 06. Juli 2017 wirksam.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 05. Oktober 2017 hat die QSC AG die Plusnet GmbH gegründet und mit einem Stammkapital von TEUR 999 versehen. Das Stammkapital ist von der QSC AG als Bareinlage geleistet worden. Die Plusnet GmbH wurde am 24. Oktober 2017 im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln eingetragen.
Gegenstand der Plusnet GmbH ist die Erbringung von Telekommunikationsdiensten jedweder Art, die Errichtung und der Betrieb von Telekommunikationsnetzen sowie der Erwerb, der Einsatz, der Vertrieb und/oder die Überlassung (sei es im Rahmen von Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen) von Gegenständen und/oder Software, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen benötigt werden, sowie Schulungs- oder Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den oder in Bezug auf Telekommunikationsdienstleistungen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie jedweder Art zu erbringen und hierzu Gegenstände und/oder Software, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden in diesem Zusammenhang benötigt werden, zu erwerben, einzusetzen, zu vertreiben oder zu überlassen sowie Schulungs- oder Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie zu erbringen.
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 05. Juli 2017 erfolgte bei der Ventelo GmbH eine teilweise Auflösung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 27.500. Die Auflösung der Kapitalrücklage führte zu einer Reduktion des Beteiligungsansatzes in gleichlautender Höhe.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden Beteiligungen an folgenden Unternehmen:
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| Anteil | Sitz | Land | Eigenkapital Jahresergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in % | in TEUR 31.12.2017 | TEUR 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Angaben gemäß handelsrechtlichen Jahresabschluss | |||||
| Ventelo GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 142.238 | 01 |
| Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG | 100,00 | Köln | Deutschland | 4.312 | 02 +5 |
| Plusnet Verwaltungs GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 26 | 13 |
| BroadNet Deutschland GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 3.742 | 61 1+4 |
| IP Colocation GmbH | 100,00 | Nürnberg | Deutschland | 2.618 | 314 |
| Q-DSL home GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 1.293 | 0 1 |
| 010090 GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 156 | 0 1 |
| T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 50 5 |
| T&Q Verwaltungs GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 40 | 26 |
| 01012 Telecom GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 27 | 0 1 |
| F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG | 100,00 | Köln | Deutschland | 1 | 0 5 |
| Broadnet Services GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 0 1 |
| 01098 Telecom GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 0 1 |
| 010052 Telecom GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 0 1 |
| 010088 Telecom GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 0 1 |
| 01052 Communication GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 25 | 0 1 |
| Q-loud GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 1.790 | 546 |
| F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 34 | 27 |
| Plusnet GmbH | 100,00 | Köln | Deutschland | 994 | -5 |
| fonial GmbH | 74,90 | Köln | Deutschland | -2.146 | -850 |
| T&Q Netz GmbH & Co. KG | 50,00 | Düsseldorf | Deutschland | 0 | 0 6 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit der QSC AG - für die Gesellschaft wird § 264 Abs.3 HGB in Anspruch genommen
2 Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten
3 Die Anteile werden von der Plusnet GmbH & Co. KG gehalten
4 Der Gewinnabführungsvertrag wird aufgrund § 301 AktG nicht durchgeführt
5 Für die Gesellschaft wird § 264b HGB in Anspruch genommen
6 Die Anteile werden von der T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten
7 Die Anteile werden von der F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG gehalten
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| Anschaffungs- und Herstellkosten in EUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2017 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 59.672.161,20 | 4.669.284,06 | -3.747.677,46 | 60.593.767,79 | |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 54.521.111,92 | 1.278.418,95 | -18.647.914,50 | 2.321,00 | 37.153.937,37 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 34.597.790,16 | 34.597.790,16 | |||
| 148.791.063,28 | 5.947.703,00 | -22.395.591,96 | 2.321,00 | 132.345.495,32 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 32.117.047,11 | -10.727,87 | 32.106.319,24 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 272.303.899,23 | 13.647.078,19 | -79.819.521,37 | 922.297,39 | 207.053.753,44 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 49.873.924,44 | 2.111.004,90 | -24.840.042,12 | -4.880,62 | 27.140.006,60 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 919.737,77 | 168.803,09 | 0,00 | -919.737,77 | 168.803,09 |
| 355.214.608,55 | 15.926.886,18 | -104.670.291,36 | -2.321,00 | 266.468.882,37 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 181.043.168,44 | 999.000,00 | -31.930.773,87 | 150.111.394,57 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.866.666,67 | 742.381,97 | 2.609.048,64 | ||
| 182.909.835,11 | 1.741.381,97 | -31.930.773,87 | 152.720.443,21 | ||
| 686.915.506,94 | 23.615.971,15 | -158.996.657,19 | 551.534.820,90 |
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| Kumulierte Abschreibungen in EUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2017 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 31.973.467,20 | 10.980.113,05 | -3.747.202,46 | 39.206.377,79 | |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 49.787.310,92 | 2.850.697,70 | -18.647.914,50 | 33.990.094,12 | |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 28.913.256,16 | 5.684.534,00 | 34.597.790,16 | ||
| 110.674.034,28 | 19.515.344,75 | -22.395.116,96 | 107.794.262,07 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 10.497.063,11 | 754.181,13 | 11.251.244,24 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 228.547.890,23 | 16.037.756,94 | -79.780.381,58 | 1.567,85 | 164.806.833,44 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 41.946.567,44 | 2.137.080,13 | -24.831.352,12 | -1.567,85 | 19.250.727,60 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | |||||
| 280.991.520,78 | 18.929.018,20 | -104.611.733,70 | 195.308.805,28 | ||
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | -4.340.494,87 | -4.340.494,87 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | ||||
| -4.340.494,87 | -4.340.494,87 | ||||
| 396.006.049,93 | 38.444.362,95 | -131.347.345,53 | 303.103.067,35 |
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| Buchwerte in EUR |
||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 21.387.390,00 | 27.698.694,00 |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 3.163.843,25 | 4.733.801,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 5.684.534,00 | |
| 24.551.233,25 | 38.117.029,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 20.855.075,00 | 21.619.984,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 42.246.920,00 | 43.756.009,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.889.279,00 | 7.927.357,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 168.803,09 | 919.737,77 |
| 71.160.077,09 | 74.223.087,77 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 150.111.394,57 | 176.702.673,57 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.609.048,64 | 1.866.666,67 |
| 152.720.443,21 | 178.569.340,24 | |
| 248.431.753,55 | 290.909.457,01 |
Die unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 1.000 (i.Vj. TEUR 230) betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten. Die Vorräte umfassen ferner noch Warenbestände in Höhe von TEUR 292 (i.Vj. TEUR 0) sowie Verbrauchsmaterial in Höhe von TEUR 27 (i.Vj. TEUR 25).
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 792 (i.Vj. TEUR 5.230) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 12.687 (i.Vj. TEUR 14.434). Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen und Darlehensforderungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 5.986 (i.Vj. TEUR 8.362).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 379 (i.Vj. TEUR 631) beinhalten Sicherheitsleistungen im Rahmen des Factoring-Vertrages in Höhe von TEUR 158 (i.Vj. TEUR 198), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 82 (i.Vj. TEUR 60), und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 33 (i.Vj. TEUR 12). Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 106 (i.Vj. TEUR 129) enthalten, davon Kautionen in Höhe von TEUR 34 (i.Vj. TEUR 35).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Service- und Wartungsverträge. Darüber hinaus sind hier Arrangierungsprovisionen für das in 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 170 (i.Vj. TEUR 290) enthalten.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 124.172.487. Es setzte sich aus 124.172.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt EUR 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von EUR 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von EUR 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von EUR 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von EUR 750.000.
Die bedingten Kapitalien VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitalien VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann.
Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 Prozent des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 Prozent des Grundkapitals betreffen.
Die Kapitalrücklage der Gesellschaft betrug wie im Vorjahr EUR 14.246.139.
Die anderen Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 16.763.746 |
| Entnahme und Einstellung in den Bilanzgewinn | -6.000.000 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 10.763.746 |
Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2017 | 4.489.357 |
| Ausschüttung Dividende | -3.725.175 |
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 6.000.000 |
| Jahresfehlbetrag 2017 | -2.481.887 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 4.282.295 |
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) berechnet. Dabei ist die jährliche Rentenanpassung mit 1,0 % (i.Vj. 2,0 %) sowie der Gehaltstrend mit 2,0 % (i.Vj. 2,0 %) entsprechend berücksichtigt. Als Rechnungszins wird der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 3,68 %. Es werden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2017 TEUR 5.505 (i.Vj. TEUR 5.794). Mit diesem verrechnet wurde die zur Erfüllung der Schulden aus der Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die von der Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen betragen TEUR 1.574 (i.Vj. TEUR 1.365). Unter Berücksichtigung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 268 (i.Vj. TEUR 179) beträgt die bilanzierte Pensionsrückstellung TEUR 4.199 (i.Vj. TEUR 4.608).
Im Personalaufwand wurden im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Zinsaufwand von TEUR 192 (i.Vj. TEUR 220) erfasst. Der Zinsaufwand teilt sich hierbei auf Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB in Höhe von TEUR 165 (i.Vj. TEUR 211) und Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 27 (i.Vj. TEUR 9) auf.
Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7 Jahresdurchschnittszinssatz ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnittszinssatz in EUR |
Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnittszinssatz in EUR |
Unterschiedsbetrag in EUR (§253 Abs.6 HGB) | |
|---|---|---|---|
| Aktive Anwärter | 60.072 | 62.293 | 2.221 |
| Ausgeschiedende Anwärter | 1.536.389 | 1.826.441 | 290.052 |
| Renter | 3.908.008 | 4.301.781 | 393.773 |
| Insgesamt | 5.504.469 | 6.190.515 | 686.046 |
| Rechnungszinssatz | 3,68 % p.a. | 2,80 % p.a. |
Für diesen Unterschiedsbetrag ergibt sich eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten Gewerbe- und Körperschaftsteuer des Geschäftsjahres sowie der Vorjahre und betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.551 (i.Vj. TEUR 2.032).
Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 13.972 (i.Vj. TEUR 13.639), für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 10.523 (i.Vj. TEUR 9.685), für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 516 (i.Vj. TEUR 2.425) für Prozessrisiken in Höhe von TEUR 657 (i.Vj. TEUR 1.736), Provisionsrückstellungen in Höhe von TEUR 400 (i.Vj. TEUR 581), für Abschluss,-Prüfungs- und Steuerberatungskosten in Höhe von TEUR 309 (i.Vj. TEUR 310) sowie für Rückstellungen aus der Ineffektivität des Cash-Flow-Hedge in Höhe von TEUR 135 (i.Vj. TEUR 0) gebildet.
Zum 31. Dezember 2017 waren 3.798.229 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen ausstehend. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von TEUR 0,01. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf oder acht Jahren und unterliegen einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu vier Jahren.
Im Geschäftsjahr 2014 nahm die QSC AG ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 150.000 auf, dass unter anderem zur Ablösung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 73.000 aus dem im September 2011 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag verwendet wurde. In den Geschäftsjahren 2016 und 2017 erfolgten bereits vor Fälligkeit Tilgungen in Höhe von TEUR 5.000 (in 2016) und TEUR 10.000 (in 2017).
Die Restlaufzeiten des aus fünf Tranchen zusammengesetzten Schuldscheindarlehns betragen zum Bilanzstichtag für drei Tranchen im Gesamtwert von TEUR 100.000 noch ein Jahr und fünf Monate (Fälligkeit am 20. Mai 2019) und für zwei Tranchen im Gesamtwert von TEUR 35.000 (Fälligkeit am 20. Mai 2021) drei Jahre und fünf Monate.
Gleichzeitig mit der Platzierung des Schuldscheindarlehens hat QSC zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Tranchen drei Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt TEUR 87.500 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 (nominal: TEUR 76.500) bzw. 20. Mai 2021 (nominal TEUR: 11.000) abgeschlossen.
Gem. § 254 Satz 1 HGB liegen drei Bewertungseinheiten in Form von Absicherungsgeschäften (micro hedges) vor, da bereits zum Abschluss des Grundgeschäfts das Zinsänderungsrisiko aufgrund der eindeutigen Zuordnung von Grund - und Sicherungsgeschäften gegeben war. Durch die Zinsswaps werden die Zahlungsströme aus den variabel verzinsten Tranchen des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert.
Der negativ beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte zum Bilanzstichtag beträgt (exkl. aufgelaufener Zinsen) TEUR 1.376 (i.Vj. TEUR 2.321).
Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge unterliegt bestimmten Voraussetzungen insbesondere der Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen.
Als Grundlage für die Einräumung der Kreditlinien hat sich die QSC verpflichtet, bestimmte Finanzrelationen einzuhalten, die die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten abbilden. Die Grenzwerte wurden in 2017 eingehalten.
Im Rahmen eines Factoring-Abkommens mit der NORD/LB Luxembourg S.A. Covered Bond Bank verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von TEUR 18.500 an die Bank. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von TEUR 10.507 abgetreten.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von TEUR 11.508 (i.Vj. TEUR 16.931) enthalten.
Am 11. März 2016 hat die QSC AG einen Konsortialkreditvertrag in Höhe von TEUR 70.000 mit einer Laufzeit bis zum 10. März 2021 abgeschlossen. Eine liquiditätswirksame Inanspruchnahme ist bis zum Bilanzstichtag nicht erfolgt.
Zur Sicherung der Darlehensverbindlichkeiten ist ein Grundstück mit Grundschulden in Höhe von TEUR 23.000 belastet (gelöscht per 04.01.2018).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahre in Höhe von TEUR 1.030 (i.Vj. TEUR 100) enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 14.926 haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 10.998 (i.Vj. TEUR 25.157) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 7.102 (i.Vj. TEUR 28.161) auf sonstige Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin erhalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 3.430 (i.Vj. TEUR 2.717).
Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bauten auf fremden Grundstücken, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für Abfindungen bei Aufhebungsverträgen, Urlaubsrückstellungen sowie Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen. Zudem bestehen latente Steuerforderungen aufgrund bislang nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem handelsrechtlichen Ansatz von Kundenstämmen.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 32,40 % für die QSC AG und deren Organgesellschaften. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde für den Überhang aktiver Steuerlatenzen eine aktive latente Steuer nicht bilanziert.
Die QSC AG hat sich gegenüber einer Bank, die dem verbundenen Unternehmen IP Colocation GmbH ein Darlehen gewährt hat, verpflichtet, die IP Colocation GmbH in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, allen ihren Verpflichtungen aufgrund der Kreditgewährung fristgemäß nachzukommen und dass der Bank die auf die Verbindlichkeiten gezahlten Beträge, insbesondere auch bei der Insolvenz der IP Colocation GmbH, endgültig verbleiben. Diese Vereinbarung bleibt gültig, bis sämtliche Ansprüche der Bank aus der Kreditgewährung nicht nur vorübergehend zurückgeführt sind.
Der Vorstand rechnet aufgrund der Ertragssituation der IP Colocation GmbH nicht mit einer Inanspruchnahme.
Die QSC AG hat dem verbundenen Unternehmen fonial GmbH (nachfolgend "fonial") eine Liquiditätsgarantie erteilt. QSC verpflichtet sich gegenüber fonial, diese finanziell ständig und pünktlich in der Weise auszustatten, dass fonial jederzeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern stets ordnungsgemäß in der Lage ist.
Die Liquiditätsgarantie ist im Geschäftsjahr 2018 auf einen Höchstbetrag von TEUR 200 (befristet bis zum 31. Dezember 2018) und im Geschäftsjahr 2019 (befristet bis zum 31. Dezember 2019) auf einen Höchstbetrag von TEUR 200 beschränkt.
Der Vorstand rechnet mit einer Inanspruchnahme.
Am Bilanzstichtag liegen ansonsten keine weiteren Haftungsverhältnisse vor.
Aus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
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| in TEUR | 2017 in TEUR |
2016 in TEUR |
|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 39.212 | 31.099 |
| 1 bis 5 Jahre | 27.122 | 28.346 |
| über 5 Jahre | 3.395 | - |
| 69.729 | 59.445 |
Die Verpflichtungen umfassen auch die von der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG eingegangenen schuldrechtlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 25.211, denen sich die QSC AG nicht entziehen kann, da Plusnet als "Non-Profit-Unternehmen" für die alleinige Nutzerin QSC auf Basis von Selbstkosten den Betrieb und Ausbau des Netzwerks sicherstellt. Verträge, die monatlich kündbar sind, wurden mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten berücksichtigt.
Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag TEUR 1.914 (2016 TEUR 2.070) und betrifft im Wesentlichen Bestellungen für das Sachanlagevermögen.
Mit Ausnahme der im Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellten Miet- und Leasingverträgen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 183.360 | 212.673 |
| Outsourcing | 100.630 | 120.161 |
| Consulting | 39.591 | 40.264 |
| Cloud | 19.676 | 15.991 |
| Gesamtumsatz | 343.257 | 389.089 |
In den Erlösen sind TEUR 11.271 mit Kunden in der EU und TEUR 1.789 mit Kunden außerhalb der EU enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Die Bestandsveränderungen zeigen die Veränderung in den unfertigen Leistungen. Diese betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten.
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| in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 3.735 | 3.111 |
| Erlöse aus Sachbezügen | 891 | 855 |
| Erträge gegenüber verbundenen Unternehmen | 466 | 354 |
| Zuwendungen für Forschungen | 721 | 211 |
| Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung und abgeschriebenen Forderungen aus L&L | 228 | 160 |
| Erträge aus Schadensersatzleistungen | - | 337 |
| Sonstige | 501 | 458 |
| 6.542 | 5.486 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Kosten der Auftragsgewinnung und Werbekosten | 7.756 | 7.559 |
| Raumkosten | 5.339 | 5.737 |
| Rechts-, Steuer-,Beratungs- und Personalrekrutierungskosten | 6.315 | 5.100 |
| Reisekosten | 1.538 | 1.522 |
| Kraftfahrzeugkosten | 1.497 | 1.479 |
| Personalentwicklung und Personalleasingkosten | 1.181 | 952 |
| Lizenzkosten- und Wartungskosten | 889 | 506 |
| Freiwillige soziale Aufwendungen | 824 | 1.155 |
| Forderungsverluste/ Einstellung in Einzelwertberichtigung | 298 | 2.597 |
| Sonstige | 5.696 | 8.677 |
| 31.333 | 35.284 |
Das Periodenfremde Ergebnis beträgt TEUR 5.224 (i.Vj. TEUR 4.850) und umfasst periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 5.538 (i.Vj. TEUR 5.702) sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 314 (i.Vj. TEUR 852). Die periodenfremden Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.735 (i.Vj. TEUR 3.111) sowie aus mit Kunden geschlossenen Vergleichen in Höhe von TEUR 1.125 (i.Vj. TEUR 0). Die periodenfremden Aufwendungen sind im Wesentlichen der Wertberichtigung sowie Forderungsabschreibungen aus Lieferungen und Leistungen geschuldet.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zinserträgen im Verbundbereich in Höhe von TEUR 350 (i.Vj. TEUR 393).
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen und Avalprovisionen in Höhe von TEUR 3.015 (i.Vj. TEUR 4.498); Zinsen aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von TEUR 1.100 (i.Vj. TEUR 852) sowie Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 492 (i.Vj. TEUR 1.066). Der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 192 (i.Vj. TEUR 220).
Der laufende Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2017 beträgt TEUR 745 (i.Vj. TEUR 921), die periodenfremden Ertragssteuern TEUR -495 (i.Vj. TEUR 307).
Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen.
Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 1.275 Arbeitnehmer (i.Vj. 1.294) beschäftigt.
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| Marketing und Vertrieb | 182 |
| Technik, Outsourcing, Consulting | 980 |
| Verwaltung | 104 |
| Vorstand und Stabsstellen | 9 |
| 1.275 |
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 waren:
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen
Udo Faulhaber, Vorstand Vertrieb und Consulting, bis 31. Dezember 2017
Felix Höger, Vorstand Technologie und Operations, bis 31. Dezember 2017
Herr Udo Faulhaber war im Geschäftsjahr 2017 darüber hinaus im Aufsichtsrat sowie in sonstigen vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen tätig:
| ― | expertplace networks group AG, Köln, Deutschland |
| ― | ceterion AG, Eschborn, Deutschland |
| ― | arxes-tolina GmbH, Berlin, Deutschland |
| ― | Westdeutscher Rundfunk, Köln, Deutschland |
Herr Felix Höger war im Geschäftsjahr 2017 als Vorsitzender in folgenden Aufsichtsräten tätig:
| ― | DE-CIX International AG, Köln, Deutschland, bis 24. November 2017 |
| ― | DE-CIX Group AG, Köln, Deutschland, ab 30. November 2017 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf TEUR 2.412 im Vergleich zu TEUR 1.973 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von TEUR 1.100 (2016: TEUR 1.100), Nebenleistungen von TEUR 140 (2016: TEUR 138), variable Vergütungen von TEUR 1.172 (2016: TEUR 518) sowie aktienbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR 0 (2016: TEUR 217).
Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt sind, ausführlich dargestellt.
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 942 (2016: TEUR 0). Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeit- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 1.217 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 1.485; hieraus resultiert der bilanzierte aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 268. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 51.
Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Kalenderjahr 2017 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe und -verkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).
Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht mit den dort ausgewiesenen Vergütungstabellen und weiteren Erläuterungen verwiesen.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 waren:
Dr. Bernd Schlobohm, Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Frank Zurlino, Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellvertretender Vorsitzender
Ina Schlie, SVP Digital Government - Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf.
Gerd Eickers, Kaufmann
Anne-Dore Ahlers, Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung
Cora Hödl, Abteilungsleiterin Infrastruktur & Voice im Bereich Telekommunikation, Arbeitnehmervertretung
Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2017 entscheidet.
Herr Gerd Eickers ist darüber hinaus als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Contentteam AG, Köln, Deutschland tätig.
Frau Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat der Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau, Deutschland sowie bis zum 31. Dezember 2017 im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, tätig.
Herr Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat der M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland tätig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 315. Bezüglich der Vergütungsstruktur und der Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts verwiesen. Dort sind auch Erläuterungen über die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats aufgeführt.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 werden folgende wesentliche Beteiligungen über 10% an der Gesellschaft gehalten:
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| Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG | 12,55 % |
| Dr. Bernd Schlobohm | 12,50 % |
Die KPMG AG WPG hat den Jahres- und Konzernabschluss der QSC AG geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Außerdem wurde eine Prüfung des IKS bei Dienstleistungsunternehmen nach ISAE 3402 durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine vertragliche Prüfung über die Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Bedingungen durchgeführt. Weiterhin hat die KPMG AG WPG Beratungsleistungen in Form eines qualitätssichernden Reviews der von der QSC AG erstellten Bilanzierungsrichtlinien sowie sonstige prüfungsnahe Beratungsleistungen erbracht. Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der QSC AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Es sind keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
Die QSC AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der QSC AG auf. Der Jahresabschluss der QSC AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach § 315a HGB aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir die nachstehenden und zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der QSC AG erhalten.
Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, hat uns am 10. Juni 2013 gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2013 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.
Von den folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: Herrn Gerd Eickers, Deutschland; Herrn Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,57 % (das entspricht 15.552.484 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland.
Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,09 % (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52 % (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Die Kempen Oranje Participaties N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. September 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,09 % (6.313.800 Stimmrechte) beträgt.
Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 16. September 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,001 % (3.725.605 Stimmrechte) beträgt.
Die Kempen Oranje Participaties N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 16. Oktober 2017 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,93 % (6.119.189 Stimmrechte) beträgt.
Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 EUR pro Aktie vorzuschlagen.
Köln, den 13.03.2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert
QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und begleitet ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Die cloudbasierte Bereitstellung sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand, die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden. Das operative Geschäft unterteilt sich in die vier Bereiche Cloud, Outsourcing, Consulting und Telekommunikation
Im Cloud-Geschäft konzentriert sich QSC auf die Aktivitäten rund um die Pure Enterprise Cloud; das IoT-Geschäft wurde 2016 in der Tochtergesellschaft Q-loud zusammengefasst. Die Pure Enterprise Cloud mit ihren schlüsselfertigen Services, die nach dem Baukastenprinzip individuell zusammengestellt werden, ermöglicht Unternehmen einen schnellen Start bei der Ausgestaltung ihrer Cloud-Strategie. Darüber hinaus bündelt sie unterschiedliche Cloud-Welten auf einer Plattform.
Das Outsourcing-Geschäft umfasst in erster Linie die Erbringung von IT-Dienstleistungen und die Speicherung von Daten anderer Unternehmen durch QSC. Die Kunden haben die volle Wahlfreiheit bei Geschwindigkeit und Richtung der eigenen Transformation: Das Leistungsspektrum reicht von sehr individuellen ITK-Outsourcing-Lösungen bis zu einer sukzessiven oder vollständigen Migration in die Cloud auf der Basis standardisierter Services. In allen Fällen profitieren die Kunden von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz von QSC gepaart mit der Agilität, Verlässlichkeit und dem Serviceverständnis eines mittelständisch geprägten IT-Dienstleisters. QSC erbringt die kompletten Dienstleistungen in Ende-zu-Ende-Qualität auf der Basis eigener Rechenzentren und ihrer Netz-Infrastruktur.
Im Consulting berät QSC Unternehmen bei der Optimierung von Geschäftsprozessen und legt dabei den Schwerpunkt auf SAP-Technologien. Als SAP-Full-Service-Dienstleister und langjähriger SAP-Partner verfügt das Unternehmen über umfangreiche Erfahrung in den Bereichen Basisbetrieb, Application-Management, Implementierung, Anwender-Support und Wartung sowie bei der Verwaltung der notwendigen Softwarelizenzen. Schon früh hat QSC zudem auf die Integration cloudbasierter Anwendungen, insbesondere der neuen Business-Suite S/4HANA, gesetzt. Ergänzt wird das Consulting-Angebot durch Beratung für Microsoft-Anwendungen wie SharePoint, Skype for Business und Azure.
In der Telekommunikation (TK) bietet QSC Sprach- und Datendienste aus einer Hand. Das Unternehmen verfügt über jahrzehntelange Expertise bei Voice-over-IP sowie beim Betrieb von Breitbandtechnologien wie DSL, Glasfaser, Standleitungen (Leased Lines) und Richtfunk. Darüber hinaus hat QSC als einer der ersten Anbieter eine Open-Access-Plattform entwickelt, die die Zusammenschaltung verschiedenster Breitbandnetze mit unterschiedlichsten Anforderungen ermöglicht. QSC bietet darüber hinaus Colocation-Services, die Mittelständlern den Zugang zu einer sicheren und flexiblen IT -Infrastruktur eröffnen. Das Angebot besteht aus klassischen Produkten wie Racks und Cages und reicht bis zu virtualisierten Lösungen über Virtual Datacenter.
Alle Geschäftsbereiche nutzen die QSC-eigene IT- und TK-Infrastruktur im Bundesgebiet und können so höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Das Herzstück der Infrastruktur bilden TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren im Bundesgebiet. QSC verfügte Ende 2017 über Rechenzentren an 6 Standorten (Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürnberg, Oberhausen) mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Das Unternehmen unterliegt an allen Standorten den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datensicherheitsbestimmungen.
Die Anbindung der Rechenzentren erfolgt über eine hochmoderne Infrastruktur. Dazu zählt eines der modernsten und leistungsfähigsten Kernnetze in Deutschland mit Verbindungskapazitäten von 100 GBit/s und ein Next Generation Network (NGN); Letzteres stellt die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicher. Traditionell betreibt QSC über die Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG zudem ein bundesweites DSL-Netzwerk, eines der größten Richtfunk-Access-Netze in Deutschland sowie bereits seit 2006 ein flächendeckendes All-IP-Sprachnetz.
QSC konzentriert sich auf mittelständische Unternehmenskunden mit Sitz in Deutschland. Bei dieser Zielgruppe verfügt QSC dank der eigenen mittelständischen Prägung, der flächendeckenden Präsenz im Bundesgebiet und den ausschließlich inländischen Rechenzentren über eine hohe Akzeptanz. Um die Bedürfnisse von Mittelständlern optimal erfüllen zu können, nutzt QSC zwei Vertriebskanäle: Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team Mittelständler mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen; der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf Unternehmen mit 50 bis 200 Arbeitsplätzen. QSC arbeitet hier seit Jahren mit über 200 Vertriebspartnern, mehr als 150 Internet-Service-Providern (ISP) und nationalen sowie internationalen Carriern zusammen.
Die wesentlichen Anforderungen des Mittelstands im digitalen Zeitalter deckt QSC mit eigenen Lösungen aus einer Hand ab: Vielfältige Cloud-Szenarien unter Nutzung der Pure Enterprise Cloud unterstützen die Modernisierung der IT, die SAP-Kompetenz (insbesondere bei SAP HANA) stellt die intelligente Verarbeitung der ständig wachsenden Datenmengen sicher und das All-IP-Know-how im Telekommunikationsbereich sorgt für eine reibungslose und sichere Sprach - und Datenkommunikation. Gerade die Kombination eines solch breiten Portfolios, wie es in der Regel nur große Konzerne bieten, mit der Flexibilität und Agilität eines mittelständischen Anbieters ist in den Augen der Kunden die entscheidende Stärke von QSC. Es ist auch diese Kombination aus Know-how und mittelständischer Servicequalität, die als Alleinstellungsmerkmal von QSC im deutschen Markt wahrgenommen wird.
Die Strategie von QSC orientiert sich an den Bedürfnissen des deutschen Mittelstands. Hier markiert die Digitalisierung einen fundamentalen Umbruch; ihr Einzug in die Kernprozesse stellt Unternehmen in jeder Branche vor große Herausforderungen. Sie benötigen erfahrene Dienstleister an ihrer Seite, um die Chancen des digitalen Zeitalters ergreifen und den Wandel bewältigen zu können; ihre bisherigen, oft proprietären IT-Lösungen stoßen angesichts des rasanten technischen Fortschritts an Grenzen. QSC setzt genau hier an und begleitet mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg in das digitale Zeitalter - Schritt für Schritt und als zuverlässiger Partner auf Augenhöhe.
Die Abkehr von proprietären IT-Lösungen geht mit dem Vordringen der Cloud-Technologie einher; die Cloud ist die IT-Architektur des digitalen Zeitalters. Ihr zentrierter Ansatz erfüllt die wachsenden Erwartungen an die Agilität, Sicherheit und Kundenorientierung von IT-Lösungen. Kunden wollen zu jeder Zeit an jedem Ort über jedes denkbare Endgerät mit einem Unternehmen interagieren können - und dies unter Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards. Solche Cloud-Lösungen können nur sehr große Unternehmen im eigenen Haus betreiben; der Mittelstand wird auf die Leistungskraft und technische Kompetenz von Dienstleistern vertrauen. QSC ist hierfür bestens aufgestellt. Das Unternehmen zählt zu den wenigen Komplettanbietern dieser Dienstleistungen im deutschen Markt und verfügt über ein Serviceportfolio, das sämtliche Kompetenzen verbindet und damit die Digitalisierung entscheidend erleichtert.
Auch das Consulting spielt bei der Digitalisierung mittelständischer Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn zu den Schwerpunkten der Services zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen sowie die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung von SAP hin zur Business-Suite S/4HANA vorbereitet und unterstützt nun vor allem größere Mittelständler bei der intelligenten Erfassung und Nutzung großer Datenmengen.
Den Grundstein für jede digitale Transformation legt QSC mit TK-Dienstleistungen. Denn ohne einen reibungslosen Netzbetrieb kommt kein digitales Geschäftsmodell aus. QSC kann als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland höchste Ende-zu-Ende-Qualität bei der Datenübermittlung gewährleisten. Auch in diesem Bereich liegt der Schwerpunkt auf Firmenkunden. Die Bedeutung des angestammten Geschäfts mit Wiederverkäufern, die vor allem Privatkunden bedienen, nimmt ab. Auf dem Weg in die Digitalisierung ist darüber hinaus eine sichere und flexible IT-Infrastruktur ein Muss. Genau diese stellt QSC mit ihren Colocation-Services bereit. Ihre Basis bilden die hochperformanten und sicheren Rechenzentren in Deutschland.
Mit Blick auf die hohe Dynamik der Märkte entwickelt QSC ihre Strategie ständig weiter. Angesichts steigender Entwicklungsgeschwindigkeiten sowie immer spezifischerer Kundenanforderungen entschied sich das Unternehmen Ende 2017 zu einer Vertikalisierung der Organisation. Dabei werden zukünftig Vertrieb und Betrieb fünf Kernkompetenzfeldern zugeordnet. Um die sich bietenden Chancen optimal nutzen zu können, beschloss der Vorstand zudem die Ausgliederung des Telekommunikationsgeschäfts in eine eigene Gesellschaft; dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018.
Von der neuen Organisation verspricht sich QSC vor allem mehr Agilität, das heißt eine höhere Geschwindigkeit und mehr Flexibilität. Hinzu kommt eine größere Kundenorientierung, da eine vertikale Organisation mit flachen Hierarchien schneller auf Kundenwünsche reagieren kann. Intern entfacht der Umbau eine neue Dynamik; in flachen Hierarchien und mit agilen Methoden lässt sich die Kreativität und Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser für neue Geschäftsideen nutzen.
Geschäftstätigkeit von QSC in hochdynamischen Märkten erfordert ständige Innovationen. Im Mittelpunkt stehen Qualitäts- und Prozessinnovationen, die beispielsweise die reibungslose Migration der komplexen IT- und TK-Systeme von Kunden in das Diensteportfolio von QSC sowie deren kontinuierliche Optimierung gewährleisten. Solche Innovationen entstehen im Dialog mit Kunden. Aus diesem Austausch ergeben sich auch Impulse für neue Produkte und Dienste. Vor diesem Hintergrund versteht QSC Forschung und Entwicklung (FuE) als Querschnittsaufgabe und ordnet ihr keine gesonderten Ressourcen zu.
Einen Schwerpunkt der FuE-Aktivitäten bildete im abgelaufenen Geschäftsjahr die Fertigstellung des Multi-Cloud-Hubs für eine sichere Hochgeschwindigkeitsanbindung an Private und Public Clouds. QSC reagierte damit frühzeitig auf die wachsende Popularität der Cloud-Lösungen großer Anbieter wie Amazon und Microsoft, und schuf hierfür sichere und konsistente Netzdienste. Der neue Multi-Cloud-Hub erlaubt einen Echtzeit-Zugriff auf Daten und Anwendungen aus der Public Cloud und schirmt diese Informationen gegenüber dem öffentlichen Internet ab.
Die in Köln ansässige QSC AG ist Muttergesellschaft des QSC-Konzerns. Neben der Zentrale in Köln gibt es in Hamburg einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen 10 Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet. Das Unternehmen verfügt über drei wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:
| ― | Die Ventelo GmbH bietet mittleren und größeren Unternehmen unter anderem direkte Festnetzanschlüsse, Preselect und Call-by-Call sowie Mehrwertdienste an. |
| ― | Ventelo hält 100 % der Anteile der Netzgesellschaft Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG. Diese betreibt ein bundesweites DSL-Netz. |
| ― | In der Q-loud GmbH bündelt QSC seit November 2016 sämtliche IoT-Aktivitäten (www.q-loud.de). |
Die Steuerung erfolgt auf Basis der nach IFRS ermittelten Größen Umsatz und EBITDA sowie Free Cashflow und Investitionen. Bei der QSC AG wird auf die Steuerungsgrößen Umsatz und Jahresergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.
Das zentrale Steuerungsinstrument bilden Monatsberichte, die alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche enthalten. Sie stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-tägigen Vorstandssitzungen und die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem. Es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Der nachhaltige Erfolg von Unternehmen setzt gute Corporate Governance voraus. Vorstand und Aufsichtsrat legen schon daher größten Wert auf eine transparente Führung und Kontrolle von QSC. Sie orientieren sich am Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") und setzen dessen Vorgaben bis auf wenige begründete Ausnahmen konsequent um. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Die Ausführungen enthalten auch den nach Ziffer 4.2.5 des Kodex geforderten Vergütungsbericht sowie in einem gesonderten Abschnitt die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB:
Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine Interessenkonflikte.
Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Dies gilt nicht bei einem zweiköpfigen Vorstand; hier ist Einstimmigkeit gefordert. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der Entscheidung des Gesamtvorstands. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung.
Im Geschäftsjahr 2017 bestand der Vorstand aus vier Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz), Stefan A. Baustert (Finanzen), Udo Faulhaber (Vertrieb und Consulting) und Felix Höger (Technologie und Operations); die beiden Letztgenannten schieden zum Jahresende aus dem Unternehmen aus.
Den neuen gesetzlichen Bestimmungen folgend verabschiedete der Aufsichtsrat Anfang 2018 das nachfolgende Diversitätskonzept für den Vorstand.
1 * Die mit einem Sternzeichen gekennzeichneten Abschnitte wurden durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vorstandsposition stellen die fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, die Führungsqualitäten, die bisherigen Leistungen und erworbenen Fähigkeiten sowie Kenntnisse über das Unternehmen grundlegende Eignungskriterien dar.
Dies vorausgeschickt, beschließt der Aufsichtsrat der QSC AG folgendes Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands:
(1) Die Mitglieder des Vorstands sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
(2) Daher soll gewährleistet sein, dass die nachfolgenden Kenntnisse bzw. Erfahrungen bei den Mitgliedern des Vorstands vorhanden sind:
| ― | Die Mitglieder des Vorstands sollen in ihrer Gesamtheit vertraut sein mit dem Cloud-, IT- und Telekommunikationsgeschäft - insbesondere mit deren jeweiligem Marktumfeld -, den einzelnen Geschäftsfeldern, den Kundenbedürfnissen - insbesondere von mittelständischen Unternehmen- und dem Marktsegment, in dem die QSC AG tätig ist; |
| ― | zumindest bei einzelnen Mitgliedern Kenntnisse im Bereich Kapitalmarkt und Finanzierung; |
| ― | Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung bei dem das Ressort Finanzen verantwortenden Vorstandsmitglied; |
| ― | zumindest bei einzelnen Mitgliedern Erfahrung in der Führung eines mittelständischen Unternehmens. |
(3) Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Vorstand soll auch auf Diversität (Diversity, Vielfalt) geachtet werden. Es soll auch gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen sowie eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Vorstandsarbeit zugutekommen.
(4) Für den Anteil von Frauen im Vorstand hat der Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung festgelegt, auf die verwiesen wird.
(5) Mitglied des Vorstands soll in der Regel nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder soll daher bei Festsetzung der Bestellungsdauer entsprechend berücksichtigt werden.
Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandsposition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im besten Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Derzeit gehören dem Vorstand der QSC AG zwei fachlich und persönlich in unterschiedlichen Bereichen qualifizierte Mitglieder an. Dem Diversitätskonzept wird nach Auffassung des Aufsichtsrats derzeit bereits genügt.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen berät der Aufsichtsrat intensiv in seinen Ausschüssen und im Gesamtgremium.
Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern. Zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder werden den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes folgend von den Anteilseignern und ein Drittel von den Arbeitnehmern gewählt. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten gegebenenfalls dessen Beschlussfassungen vor. Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats schließt QSC eine D&O-Versicherung ab, die wie vom Kodex gefordert einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. QSC begrenzt die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte, da das Unternehmen eine darüber hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
In seiner Sitzung vom 27. Mai 2017 verabschiedete der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil. Der amtierende Aufsichtsrat entsprach im Geschäftsjahr 2017 allen genannten Zielen. Ihm gehörten mit Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino zwei unabhängige Mitglieder an; die langjährige Leiterin der Konzernsteuerabteilung von SAP verfügt zudem über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Auch bei den Vorschlägen für die anstehende Neuwahl des Aufsichtsrats in der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 orientiert sich das Gremium an dem nachfolgenden Kriterienkatalog. Der Aufsichtsrat wird seinen Vorschlägen jeweils einen Lebenslauf beifügen, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt. Das Unternehmen trägt zudem selbstverständlich den gesetzlichen Angabepflichten nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Rechnung, entspricht aber aufgrund fehlender Konkretisierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Ziffer 5.4.1 des Kodex zur Offenlegung persönlicher und geschäftlicher Beziehungen.
Vor dem Hintergrund
| ― | seiner eigenen Größe (sechs Mitglieder, davon vier Vertreter der Anteilseigner und zwei Vertreter der Arbeitnehmer), |
| ― | des Geschäftsfeldes, in dem die Gesellschaft tätig ist, |
| ― | der Größe und des Zuschnitts der Gesellschaft, |
| ― | der nationalen Ausrichtung der Tätigkeit der Gesellschaft sowie |
| ― | der Börsennotierung der Gesellschaft und ihrer gegenwärtigen Aktionärsstruktur |
hat der Aufsichtsrat am 23. Mai 2017 beschlossen, für seine Zusammensetzung folgende konkrete Ziele anzustreben:
Der Aufsichtsrat der QSC AG strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands sicherstellt. Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Dabei sollen sich die individuellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats untereinander so ergänzen, dass für die Aufsichtsratsarbeit als solche und jeden wesentlichen Unternehmensbereich zu jeder Zeit hinreichend spezielle fachliche Expertise vorhanden ist, um die professionelle und effiziente Überwachung sowie die beratende Begleitung des Vorstands dauerhaft zu gewährleisten.
Anforderungen an die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
Kompetenzprofil der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats soll die folgenden Kriterien erfüllen:
| ― | Unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung |
| ― | Fähigkeit, die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der zu bewertenden Geschäftsentscheidungen beurteilen zu können |
| ― | Fähigkeit, die Jahresabschlussunterlagen gegebenenfalls mithilfe des Abschlussprüfers bewerten zu können |
| ― | Bereitschaft und Fähigkeit zu ausreichendem inhaltlichem Engagement |
| ― | Keine Ausübung von Organ- oder Beratungsfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern der QSC AG |
Altersgrenze. Zur Wahl in den Aufsichtsrat sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die jünger als 75 Jahre sind.
Kompetenzprofil des Gremiums insgesamt. Der Aufsichtsrat sollte in seiner Gesamtheit über die für die Geschäftstätigkeit der QSC AG erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Daher soll gewährleistet sein, dass die nachfolgenden Kenntnisse zumindest bei einzelnen Mitgliedern im Aufsichtsrat vorhanden sind:
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Cloud-, IT- und Telekommunikationsgeschäft, und hierbei insbesondere mit dem Marktumfeld, den einzelnen Geschäftsfeldern, den Kundenbedürfnissen und dem Marktsegment, in dem die QSC AG tätig ist, vertraut sein. Daher sollen mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder ausgeprägte Erfahrungen in diesen Geschäftsbereichen haben. |
| ― | Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. |
| ― | Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied soll über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf den deutschen Mittelstand verfügen. |
Unabhängigkeit. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängige Mitglieder angehören, von denen mindestens ein Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen soll.
Angemessene Beteiligung von Frauen. Die Beteiligung von Frauen wird grundsätzlich als gemeinsame Verantwortung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite angesehen. Der Anteil von weiblichen Mitgliedern im Aufsichtsrat soll mindestens 16,6 % betragen. Diese Zielgröße soll im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 erreicht werden.
Da der Aufsichtsrat auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter keinerlei Einfluss hat, übernimmt die Seite der Anteilseignervertreter die Aufgabe, dieses Ziel bei der Aufstellung der Kandidatenliste mit Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter zu berücksichtigen.
Ehemalige Vorstandsmitglieder. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der QSC AG angehören.
Bei der Vorbereitung und Verabschiedung von Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat jeweils vom besten Unternehmensinteresse leiten lassen. Die Ziele in Bezug auf die angemessene Beteiligung von Frauen sowie auf die Altersgrenze stehen daher unter dem Vorbehalt, dass die übrigen Ziele stets gewährleistet sein müssen und entsprechend qualifizierte Kandidaten für das Aufsichtsratsamt im Bedarfszeitpunkt zur Verfügung stehen.
Der Aufsichtsrat überprüft die vorgenannten Ziele regelmäßig. Er veröffentlicht seine Zielsetzung und den Stand ihrer Umsetzung jährlich im Corporate-Governance-Bericht.
Die nachfolgenden Ausführungen nach § 289f HGB sind Bestandteil des Lageberichts. Dazu zählt die am 23. November 2017 von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichte Erklärung nach § 161 AktG.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017
Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung vom 7. Februar 2017 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3)
QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung seit dem 1. Juli 2010 für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 % der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 % der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
Nach dieser neuen Empfehlung soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. Hierunter wird gemeinhin ein institutionalisiertes Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-System verstanden, in dem Beschäftigten ermöglicht wird, bestimmte Verstöße anonym bzw. unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität mitteilen zu können. Bisher bestand bei QSC kein derartiges Hinweisgebersystem. Nach Einführung der neuen Empfehlung hat QSC die Möglichkeiten, der Empfehlung zu folgen, geprüft, und der Vorstand hat bereits mit den notwendigen Schritten begonnen, ein entsprechendes Hinweisgebersystem in Form einer elektronischen Kommunikationsplattform einzurichten, das auch Dritten zugänglich gemacht und noch im Kalenderjahr 2017 aktiv geschaltet werden soll.
Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, die vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben können, soweit dies nach den Mustertabellen gefordert wird. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen.
Der Aufsichtsrat von QSC hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat entsprechen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll der Gesellschaft aber auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.
Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich dafür entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.
Köln, 23. November 2017
Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Hermann
Dr. Bernd Schlobohm
Wichtige Themen im Rahmen der Unternehmensführung sind darüber hinaus:
| ― | Relevante Unternehmensführungspraktiken. QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die Führung und Überwachung des gesamten Unternehmens; die internen Richtlinien stehen daher im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Die wesentlichen Inhalte dieses Wertesystems fassen die QSC-Compliance-Grundsätze zusammen. Sie sind für den Vorstand sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und sollen auch das geschäftliche Miteinander mit Dritten prägen. Generell erfordert Compliance die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien. Regelmäßig befassen sich daher Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich dabei unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems. |
| ― | Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschreibt das Kapitel Leitung und Kontrolle. |
| ― | Diversität nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG - Geschlechterparität im Aufsichtsrat. Im Jahr 2015 legte QSC erstmals, gesetzlichen Vorgaben folgend, für die Zeit bis zum 30. Juni 2017 Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen fest. Der Mindestanteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat sollte danach 16,6 % betragen. Im Geschäftsjahr 2017 bestand das Kontrollgremium aus drei Frauen und drei Männern. Auch für die kommenden fünf Jahre strebt der Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 16,6 % an. Für den Vorstand wurde eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da die Amtszeit der ausschließlich männlichen Mitglieder erst nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Stichtag 30. Juni 2017 endete. In seiner Sitzung vom 23. Mai 2017 beschloss der Aufsichtsrat angesichts der hohen IT- und Techniklastigkeit von QSC auch für die kommenden fünf Jahre, und damit bis zum 30. Juni 2022, eine Zielgröße von 0 %. Für die obersten Führungsebenen hatte sich das Unternehmen 2015 einen Frauenanteil von 5 % (erste Führungsebene) und 10 % (zweite Führungsebene) zum Ziel gesetzt. Diese Größen spiegeln ebenfalls die hohe IT- und Techniklastigkeit des Unternehmens sowie die Tatsache wider, dass sich zum Teil nur Männer um offene Positionen bewerben. QSC übertraf diese Quoten zur Jahresmitte 2017 mit 15 % in der ersten und 13 % in der zweiten Führungsebene. Mit Blick darauf beschloss der Vorstand, im Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2022 nun für beide Führungsebenen einen Frauenanteil von 15 % anzustreben. |
Einen wichtigen Bestandteil guter Corporate Governance bildet die transparente Darstellung der Gesamtvergütung der Organe. Das nachfolgend näher erläuterte Vergütungssystem der Vorstände wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2015 gebilligt. Unverändert legt der Aufsichtsrat die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.
Das Vergütungssystem für den Vorstand der QSC AG setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen. Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung macht einen Anteil von maximal 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 % Zielerreichung) aus. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung.
Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"), deren Höhe sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Einjahresziele ("Short-Term-Incentives") und Mehrjahresziele ("Long-Term-Incentives") richtet. Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren.
Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und macht insgesamt einen Anteil von mindestens 50 % der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 % Zielerreichung) aus. Die Zielerreichung wird grundsätzlich nach der Feststellung des jeweils für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevanten Konzernabschlusses ermittelt. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.
Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car-Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.
Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Das Unterschreiten von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 % Zielerreichung ausgelobt ist.
Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch insofern stärker gewichtet werden, als die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch hierfür können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 beläuft sich auf T € 2.412 im Vergleich zu T € 1.973 im Vorjahr. Der Anstieg der Gesamtvergütung ist durch den gegenüber dem Vorjahr höheren Grad der Zielerreichung für das Jahresziel sowie die nach Ende des Bemessungszeitraums festgestellte variable Vergütung für die Mehrjahresziele bedingt.
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| Gewährte Zuwendungen | Jürgen Hermann | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| seit 30. Mai 2013 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 31 | 33 | 33 | 33 |
| Summe | 331 | 333 | 333 | 333 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Aktienoptionsplan 20153 | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 631 | 653 | 353 | 803 |
| Überleitung zu der Gesamtvergütung | ||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -150 | -150 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 128 | 189 | ||
| zuzüglich zugeflossener Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 146 | ||
| Gesamtbezüge | 459 | 688 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 38 | 38 |
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| Gewährte Zuwendungen | Stefan A. Baustert | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| seit 1. Januar 2015 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 35 | 35 | 35 | 35 |
| Summe | 285 | 285 | 285 | 285 |
| Sondertantieme1 | 50 | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 125 | 125 | 125 | 187 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 125 | 125 | 0 | 187 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 67 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 652 | 555 | 430 | 679 |
| Überleitung zu der Gesamtvergütung | ||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -175 | -125 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -125 | -125 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 156 | 208 | ||
| zuzüglich zugeflossener Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 122 | ||
| Gesamtbezüge | 508 | 635 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 39 | 39 |
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| Gewährte Zuwendungen | Udo Faulhaber | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 31. Dezember 2017 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 250 | 250 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 31 | 31 | 31 | 31 |
| Summe | 281 | 281 | 281 | 281 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 125 | 125 | 0 | 187 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 125 | 125 | 0 | 187 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 73 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 604 | 551 | 301 | 675 |
| Überleitung zu der Gesamtvergütung | ||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -125 | -125 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -125 | -125 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 106 | 125 | ||
| zuzüglich zugeflossener Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 76 | ||
| Gesamtbezüge | 460 | 502 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 14 | 59 |
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| Gewährte Zuwendungen | Felix Höger | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 31. Dezember 2017 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2017 (Min.) | 2017 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 |
| Nebenleistungen | 42 | 42 | 42 | 42 |
| Summe | 342 | 342 | 342 | 342 |
| Sondertantieme1 | - | 20 | 20 | 20 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 150 | 150 | 0 | 225 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 77 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 719 | 662 | 362 | 812 |
| Überleitung zu der Gesamtvergütung | ||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | ||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | -150 | -150 | ||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 128 | 150 | ||
| zuzüglich zugeflossener Long-Term Incentive (2015 - 2017)4 | 0 | 75 | ||
| Gesamtbezüge | 547 | 587 | ||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 15 | 63 |
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| Zufluss | Jürgen Hermann | Stefan A. Baustert | ||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | Mitglied des Vorstands | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in T€ | seit 30. Mai 2013 | seit 1. Januar 2015 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | ||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 250 | 250 |
| Nebenleistungen | 31 | 33 | 35 | 35 |
| Summe | 331 | 333 | 285 | 285 |
| Sondertantieme1 | 20 | 70 | ||
| Einjährige variable Vergütung | 128 | 189 | 106 | 158 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | 0 | 146 | 0 | 122 |
| Aktienoptionsplan 20153 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 459 | 688 | 391 | 635 |
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| Udo Faulhaber | Felix Höger | |||
|---|---|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| bis 31. Dezember 2017 | bis 31. Dezember 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | ||||
| 250 | 250 | 300 | 300 | Festvergütung |
| 31 | 31 | 42 | 42 | Nebenleistungen |
| 281 | 281 | 342 | 342 | Summe |
| - | 20 | - | 20 | Sondertantieme1 |
| 106 | 125 | 128 | 150 | Einjährige variable Vergütung |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| 0 | 76 | 0 | 75 | Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | Aktienoptionsplan 20153 |
| - | - | - | - | Sonstiges |
| 387 | 502 | 470 | 587 | Gesamtvergütung gemäß DCGK |
1 Gemäß den mit den Vorstandsmitgliedern geschlossenen Dienstverträgen kann der Aufsichtsrat einzelnen Mitgliedern des Vorstands in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen über die jeweils vereinbarte fixe und variable Vergütung hinaus eine angemessene Tantieme in bar gewähren.
2 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive wurde auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasste die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpften an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Während die vertraglich vereinbarte Untergrenze für das Teilziel Konzern-EBITDA erreicht wurde, konnte die Untergrenze für das Teilziel Cloudumsatz nicht erreicht werden, was zu einem vollständigen Ausfall der auf letztgenanntes Teilziel entfallenden variablen Vergütung führte.
3 Die Vorstandsmitglieder Stefan A. Baustert, Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Geschäftsjahr 2016 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016 verwiesen.
4 Diese Vergütungen gelten nach § 285 Nr. 9a HGB erst zum Ende des Geschäftsjahres 2017 als gewährt, da die aufschiebenden Bedingungen der Zielerreichung erst zu diesem Zeitpunkt als erfüllt gelten.
In den für das Geschäftsjahr 2017 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Außerdem hat der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine Sonderprämie von je T € 20 als Barvergütung gewährt.
Das Jahresziel 2017 knüpft an den Free Cashflow des Konzerns im Geschäftsjahr 2017 an; dieses Ziel wurde vollständig erreicht.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im Segment Cloud im gleichen Geschäftsjahr erzielten Umsatz an. Das Mehrjahresteilziel in Bezug auf das Konzern-EBITDA wurde nicht zu 100 % erreicht, insoweit besteht auch nur ein anteiliger Tantiemeanspruch. Die Untergrenze für das Mehrjahresteilziel für den Umsatz im Segment Cloud wurde dagegen verfehlt, die variable Vergütung für dieses Mehrjahresteilziel entfiel daher vollständig.
Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.
Allen Vorstandsmitgliedern ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden; diese beträgt beim Vorsitzenden des Vorstands Jürgen Hermann T € 600 und beim Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert T € 500. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. je T € 500 nicht überschreiten.
Die Gesamtbezüge für ehemalige Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2017 T € 942 (2016: T € 0).
Das Vorstandsmitglied Udo Faulhaber hat sein Mandat zum 31. Dezember 2017 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2017 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Faulhaber eine Abfindung von T € 292 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersvorsorge, Kfz-Nutzung) in Höhe von T € 16 zugesagt worden.
Das Vorstandsmitglied Felix Höger hat sein Mandat ebenfalls zum 31. Dezember 2017 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2017 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Höger eine Abfindung von T € 600 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersvorsorge, Kfz-Nutzung, Versicherungsprämien) in Höhe von T € 34 zugesagt worden.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.217 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.486. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für andere ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 51.
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandelschuldverschreibungen der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandelschuldverschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 400.000 | 400.000 | 350.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert | 40.000 | 40.000 | 200.000 | 200.000 |
| Udo Faulhaber (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
| Felix Höger (bis 31. Dezember 2017) | - | - | 150.0001 | 150.000 |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand.
Udo Faulhaber und Felix Höger haben im Kalenderjahr 2017 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe und -verkäufe über die Börse getätigt (siehe auch die Mitteilungen über die Eigengeschäfte von Führungskräften nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung auf der QSC-Website).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Bestimmung in der Satzung der QSC AG eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 | Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 95 | (25) | 95 | (25) | 15.519.910 | 15.519.910 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | 60 | (10) | 60 | (10) | 10.000 | 10.000 |
| Gerd Eickers | 40 | (5) | 40 | (5) | 15.577.484 | 15.577.484 |
| Ina Schlie | 45 | (10) | 45 | (10) | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 35 | - | 35 | - | - | - |
| Cora Hödl2 | 40 | (5) | 40 | (5) | - | - |
| Insgesamt | 315 | (55) | 315 | (55) |
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| Anzahl der Wandelschuldverschreibungen | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 132.000 | 132.000 |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender | - | - |
| Gerd Eickers | - | - |
| Ina Schlie | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 2.700 | 2.700 |
| Cora Hödl2 | 4.100 | 4.100 |
| Insgesamt |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit.
2 Arbeitnehmervertreter.
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden auch keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. QSC unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
Die folgende Übersicht erläutert die Situation hinsichtlich der verpflichtenden Angaben nach § 289a HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2017 beträgt € 124.172.487 und ist eingeteilt in 124.172.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister zum 31. Dezember 2017 auf 28.950 Aktionäre.
Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 % am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG bzw. § 34 WpHG in der seit 3. Januar 2018 gültigen Fassung) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,50 % direkt und 12,55 % indirekt); |
| ― | Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (indirekt); |
| ― | Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 % der Stimmrechte (davon 12,55 % direkt und 12,50 % indirekt). |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2017. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. € beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. Mai 2018 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 % des damaligen Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 50.000.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt € 46.490.365 und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von € 40.000.000, das bedingte Kapital VII in Höhe von € 740.365, das bedingte Kapital VIII in Höhe von € 5.000.000 und das bedingte Kapital IX in Höhe von € 750.000.
Die bedingten Kapitale VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundenen Unternehmen (bedingte Kapitale VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Kapitalgrenzen für den Ausschluss des Bezugsrechts. Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 % des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären - gleich auf welcher Rechtsgrundlage - für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 % des Grundkapitals betreffen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrunde liegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut 5 Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Mio. € (zum Stichtag: 135 Mio. €) abgeschlossen; diese ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt.
QSC hat im Geschäftsjahr 2016 mit 6 Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen zum Stichtag 70 Mio. € beträgt; dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt, wobei Kontrolle das Recht oder die faktische Möglichkeit bedeutet, einen beherrschenden Einfluss im Sinne des § 17 AktG auszuüben, und "gemeinsam handelnd" die diesem Begriff in § 2 Abs. 5 des WpÜG zugewiesene Bedeutung hat.
Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
QSC handelt nachhaltig. Langfristiger unternehmerischer Erfolg setzt nachhaltiges Denken und Handeln voraus. Dieses beschränkt sich nicht auf die wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Bei QSC genießen daher seit Gründung auch Arbeitnehmer-, soziale und Umweltbelange einen hohen Stellenwert; die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind seit Unternehmensgründung eine Selbstverständlichkeit. Erstmals fasst QSC diese und weitere Themen nun gemäß den neuen gesetzlichen Vorschriften nach §§ 289b-e HGB in einer nichtfinanziellen Erklärung zusammen. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB beschränkt sich die Prüfung durch den Abschlussprüfer allein auf die Vorlage dieser Erklärung und erstreckt sich nicht auf deren Inhalt.
Nachhaltiges Handeln schafft nachhaltige Werte - und diese stehen seit jeher im Mittelpunkt der Strategie von QSC. (Mehr zur Strategie im Abschnitt 1 "Das Unternehmen") Das Unternehmen sieht auch daher derzeit keine Veranlassung, eine gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie vorzulegen und in vollem Umfang den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, die auf große, global tätige Unternehmen zugeschnitten sind. QSC verfügt zwar zu allen Aspekten, auf die sich die neue, nichtfinanzielle Erklärung mindestens zu beziehen hat, und darüber hinaus zu weiteren Nachhaltigkeitsaspekten über vielfältige Prozesse, Programme und Ansätze. Die aufwendige Erarbeitung dedizierter Konzepte im Sinne von § 289c Abs. 3 Ziff. 1 und 2 HGB zu jedem einzelnen der in § 289c Abs. 2 HGB genannten Aspekte wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, zumal das Thema bei den Stakeholdern bisher, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordnete Rolle gespielt hat.
Zudem erfolgt die Steuerung des Unternehmens ausschließlich über finanzielle Leistungsindikatoren. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Gesellschaft nicht von Bedeutung und existieren folglich nicht. (Mehr zur Steuerung im Abschnitt 1 "Das Unternehmen") Von daher unterbleibt auch eine Einbindung von Nachhaltigkeitszielen in die Vergütungssysteme für Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hoher Stellenwert von Arbeitnehmerbelangen, Compliance und Datensicherheit. Inhaltlich geht QSC bereits seit Jahren zum Teil deutlich über die neuen Vorgaben hinaus. Die folgenden Ausführungen nutzen den Deutschen Nachhaltigkeits-Kodex (DNK) als Rahmenwerk. Welchen Stellenwert nichtfinanzielle Themen besitzen, unterstreichen insbesondere die Ausführungen zu Arbeitnehmerbelangen, Compliance, Datenschutz und -sicherheit. Hier bestehen seit Jahren bewährte Strukturen, Prozesse und Regelwerke. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt liegt im Übrigen schon in der Natur des Geschäftsmodells begründet. QSC ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand und erleichtert ihren Kunden mit Produkten und Dienstleistungen den Übergang in das digitale Zeitalter. (Mehr zum Geschäftsmodell im Abschnitt 1 "Das Unternehmen")
Angesichts der vielfältigen Anknüpfungspunkte betrachtet QSC das Thema Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe und verzichtet darauf, eine eigene Stelle einzurichten. Nachhaltigkeit berührt vielmehr den Alltag nahezu jedes Beschäftigten und wird in der täglichen Arbeit gelebt. Entsprechende Verhaltensregeln sind bereits im "Code of Conduct" - den allgemeingültigen Verhaltensgrundsätzen - verankert, zum Beispiel: "Wir tragen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt" sowie "Wir verurteilen jede Form von Bestechung und Korruption". (Vgl. den vollständigen "Code of Conduct" unter www.qsc.de/code-of-conduct.)
Vorstandsvorsitzender verantwortet Nachhaltigkeit. Die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit unterstreicht dessen Zuordnung zu den Aufgabengebieten des Vorstandsvorsitzenden. Ihm arbeitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller relevanten Bereiche zu wie Datenschutz, Einkauf, Interne Revision und Compliance, Investor Relations, Personal, Prozess- und Qualitätsmanagement, Regulierung und Unternehmenskommunikation. Die Beteiligten achten darauf, dass die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit in das Chancen- und Risikomanagement des Unternehmens einfließen. So ist gewährleistet, dass neu auftretende Chancen und Risiken, die sich durch die Beschäftigung mit Nachhaltigkeit ergeben, frühzeitig identifiziert, erfasst und bewertet werden. Weitere Informationen zum Chancenmanagement finden sich im Abschnitt 6 "Chancenbericht"; der Risikobericht ist im Abschnitt 7 dieses Berichts enthalten.
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte aus Sicht der Stakeholder und QSC. Die oben beschriebene Arbeitsgruppe legte auf der Basis des DNK-Kriterienkatalogs im abgelaufenen Geschäftsjahr fest, welche Nachhaltigkeitsaspekte für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wesentlich sind. In diese Überlegungen floss sowohl die Perspektive von QSC als auch der wichtigsten Stakeholder wie Kunden, Vertriebspartner und Mitarbeiter ein. Das Unternehmen tauscht sich mit allen wichtigen Stakeholdern kontinuierlich aus. Neben der direkten Ansprache durch den Vertrieb gibt es zahlreiche Dialogforen für Kunden auf allen Ebenen - das Spektrum reicht vom fachlichen Austausch bis hin zu Treffen auf Vorstands- und Geschäftsführerebene. Der Partnervertrieb veranstaltet regelmäßig Roadshows sowie Konferenzen. Die zentrale Kommunikationsplattform für die Beschäftigten ist das Intranet; hinzu kommen Präsenzveranstaltungen in Form von Mitarbeiterversammlungen und Networking-Events. Alle Aspekte, die aus Sicht der Stakeholder und QSCs wesentlich sind, fasst die nachfolgend abgebildete Wesentlichkeitsmatrix zusammen:

Diese Matrix zeigt vier Schwerpunkte: Datensicherheit und Datenschutz, Kundenmanagement, Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern sowie ressourcensparender Einsatz von Energie. Über diese sowie weitere Aspekte wird nachfolgend berichtet. Andere Aspekte bzw. Themenfelder sind dagegen trotz ihrer unbestrittenen Bedeutung nicht wesentlich für QSC, insbesondere weil hiermit keine wesentlichen Risiken mit der Geschäftstätigkeit von QSC bzw. unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen verknüpft sind. Das gilt etwa für das vom Gesetzgeber explizit genannte Thema Menschenrechte. Da QSC ausschließlich in Deutschland ansässig und überwiegend hier tätig ist, unterliegt das Unternehmen in vollem Umfang der deutschen Gesetzgebung. Diese schützt die Menschenrechte umfassend und gewährleistet, dass jedes hier operierende Unternehmen sie ohne Einschränkung beachtet.
IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil der Geschäftspolitik. Datensicherheit ist das Nachhaltigkeitsthema für IT-Unternehmen wie QSC schlechthin. Nur wer zu jeder Zeit und an jedem Ort die Sicherheit der Daten gewährleisten kann, verdient das Vertrauen der Kunden und schafft sich damit erst eine Basis für nachhaltiges Wirtschaften und Handeln. Die Daten- und Informationssicherheit ist daher eine ganzheitliche, dauerhafte und strategische Aufgabe der gesamten QSC-Organisation, die als integraler Bestandteil der Geschäftspolitik verstanden und gelebt wird. Welche wesentlichen Risiken eventuelle Schwächen bergen können, beschreibt der Risikobericht im Abschnitt 7. QSC verfügt über ein integriertes Informationsschutzkonzept. Es gewährleistet, dass alle schützenswerten Informationen - die von Kunden genauso wie die eigenen - mit allen angemessenen, technisch und organisatorisch verfügbaren Mitteln gesichert und vor unzulässiger Verarbeitung, Unvollständigkeit, Verfälschung, Preisgabe, Zerstörung, Verlust und Missbrauch sowie Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt sind. Dank des Informationsschutzkonzeptes kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Aktion mit welcher Person verbunden ist. Es schützt die Informations- und Übertragungsanlagen vor unzulässigem Gebrauch und stellt die geforderte Einsatzbereitschaft jederzeit sicher.
Prävention und Eigenverantwortung haben Vorrang. Die Gesamtverantwortung für die Bereiche Daten- und Informationssicherheit sowie Datenschutz obliegt dem Vorstand. Generell gibt er Prävention und Eigenverantwortung Vorrang gegenüber Kontrolle und Überwachung. Da technische Maßnahmen alleine die Sicherheit niemals gewährleisten können, werden alle Mitarbeiter regelmäßig und stufengerecht informiert und geschult. Die Verantwortung zur Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Führungskräften der jeweiligen Geschäftsbereiche. Alle Mitarbeiter haben durch Unterschrift in separaten Verpflichtungserklärungen zugesichert, die Regeln zur Wahrung der Informationssicherheit, zum Datengeheimnis und zum Datenschutz, insbesondere das Post- und Fernmelde- sowie das Sozialgeheimnis, einzuhalten. Externe Mitarbeiter werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zusätzlich schriftlich verpflichtet, ausschließlich Systeme, Dienste und Applikationen zu nutzen, die zur Erfüllung ihres Auftrags bei QSC zwingend notwendig sind.
Chief Information Security Officer verantwortet Informationssicherheit. Für die IT-Sicherheit ist operativ die dem Vorstandsvorsitzenden direkt unterstellte Stabsabteilung Informationssicherheit unter der Leitung des Chief Information Security Officer (CISO) verantwortlich. Sie stellt die Entwicklung der Informationssicherheitsrichtlinie und der damit verbundenen Standards, ihre ständige Fortschreibung und eine kontinuierliche Kommunikation in das Unternehmen hinein sicher. Sie ist sowohl für die Einführung von Sicherheitsprogrammen entsprechend den geschäftlichen Bedürfnissen als auch für die Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz des Unternehmens verantwortlich.
QSC erfüllt die vom Bundesamt für Datensicherheit in der Informationstechnik (BSI) im IT-Sicherheitsgesetz geforderten und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWg) übernommenen Maßnahmen und Verfahren für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Es werden die notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen oder durch äußere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein können (Business-Continuity-Management) umgesetzt. Darüber hinaus unterliegt QSC als Telekommunikationsdienstleister dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und trifft alle erforderlichen technischen Maßnahmen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses sowie gegen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Telekommunikations- und Datennetze sind gegen unerlaubte Zugriffe gesichert. Hierzu verfügt QSC über ein von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigtes Sicherheitskonzept entsprechend den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigene Datensicherungskonzepte für alle Systeme und Anwendungsdaten. Alle relevanten Server und alle Clients sind mit stets aktuell gehaltenen Virenschutzprogrammen ausgestattet. Für alle System- und Anwendungsdaten gibt es Datensicherungskonzepte. Eine Kommunikation von außen (WAN, Internet) in das interne Netz (LAN) ist nur über Netzzugänge möglich, die durch Firewalls abgesichert sind. Zugriffe von Remote-Access-Terminals werden nur mittels spezieller Sicherheitsverfahren (Call-Back-Verfahren, Einsatz von Token und/oder Einwahl über VPN) für den Netzzugang und für die Systeme der Unternehmensgruppe autorisiert. Alle Mitarbeiter, die einen berechtigten Remote-Zugriff haben, müssen sich mit einer Benutzerkennung und einem Kennwort authentifizieren. Die zur Verfügung gestellte QSC-eigene Hardware darf ohne weitere Schutzmaßnahmen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Netzwerken eingesetzt werden. Die Verwendung in anderen, fremden Netzwerken (Homeoffice, Kundennetze, Hotels, Hotspots, Mobilfunk etc.) ist nur unter Nutzung der voreingestellten Sicherheitsmaßnahmen zulässig.
Die Infrastruktur von QSC unterliegt sehr hohen Sicherheitsansprüchen. Gebäude werden permanent überwacht, das Gelände, die Außenhaut der Gebäude und einige sensible Bereiche innerhalb der Gebäude werden durch eine Videoüberwachungsanlage kontrolliert. Der Zutritt zum Gebäude wird durch ein Zutrittskontrollsystem überwacht. In einzelnen Bereichen sind zusätzlich Personenvereinzelungsanlagen installiert. Zutrittsberechtigungen werden über einen Workflow beantragt und müssen von den Gebäudebereichsverantwortlichen genehmigt werden. Brand-, Wasser- und Einbruchmeldeanlagen sind in den Rechenzentren installiert und werden rund um die Uhr vom Wachdienst überwacht. Löschanlagen zur Brandbekämpfung sind ebenfalls installiert. Um die Stromversorgung zu gewährleisten, verfügen die Rechenzentren über separate Hauseinführungen durch zwei getrennte Netze, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung je Stromkreis sowie Dieselmotoren für spezielle Bereiche als unabhängige Notstromaggregate.
Regelmäßige Audits überprüfen Einhaltung der Konzepte und Standards. Der Zustand der IT-Sicherheit insgesamt, Sicherheitskonzepte und die Realisierung von Schutzmaßnahmen werden regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, von einer kompetenten und unabhängigen Stelle durch interne Audits überprüft. Dazu kann auch eine externe Revisionsstelle verpflichtet werden. Ebenso wird alle zwei Jahre die Notfallvorsorge geprüft.
Die Rechenzentren in Köln, Hamburg, Nürnberg und München sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und stellen damit unter Beweis, dass sie auf der Basis der in diesem Bereich international führenden Norm über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen; die Prüfung wird jährlich von einer externen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt, zuletzt im September 2017.
QSC erfüllt die wohl strengsten Datenschutzanforderungen der Welt. Datenschutz besitzt für QSC schon standortbedingt oberste Priorität. Denn als deutsche Firma unterliegt das Unternehmen den europäischen Datenschutzanforderungen, den wohl strengsten weltweit. Zudem sind die Daten das Wertvollste, was Kunden QSC anvertrauen. Schon daher setzt das Unternehmen alles daran, deren Erwartung nicht nur zu erfüllen, sondern deren Vertrauen weiter auszubauen.
QSC hat in einer Datenschutzrichtlinie die anzuwendenden Regeln bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen festgeschrieben, insbesondere Daten von Kunden, Aktionären und sonstigen Dritten sowie Vertrags- oder Geschäftspartnern, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationgesetzes (TKG). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Systemen, die eine Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von QSC-Beschäftigten ermöglichen oder personenbezogene Daten von Beschäftigten erfassen, speichern, verarbeiten oder nutzen, gilt die "Rahmenbetriebsvereinbarung zu Einführung und Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen".
Alle personenbezogenen Daten sind gegen Gefährdungen eines unzulässigen Zugriffs geschützt. Hierzu hat QSC geeignete technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen implementiert, die auch den Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigtem Zugriff, unrechtmäßiger Verarbeitung oder Weitergabe sowie den Schutz vor versehentlichem Verlust bzw. versehentlicher Veränderung oder Zerstörung sicherstellen. Sie beziehen sich auf die Sicherheit schutzwürdiger Daten sowohl bei elektronischer Verarbeitung als auch in Papierform. Diese technisch-organisatorischen und mitarbeiterbezogenen Maßnahmen sind Teil eines integrierten Informationssicherheitsmanagements und werden kontinuierlich an die technischen Entwicklungen und an organisatorische Änderungen angepasst.
Konzernbeauftragter verantwortet das Thema Datenschutz. Ein Konzernbeauftragter für den Datenschutz, der vom Vorstand bestellt wird, überwacht als internes fachlich weisungsunabhängiges Organ die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Er koordiniert die Zusammenarbeit und Abstimmung bei allen wichtigen Fragen des Datenschutzes. Zudem werden von ihm Datenschutzkontrollen und -audits initiiert bzw. die externen Audits unserer Kunden fachlich begleitet. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird durch Datenschutzkoordinatoren in den Konzerngesellschaften unterstützt. Die Datenschutzkoordinatoren sind vor Ort Ansprechpartner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Datenschutz.
Die Fachbereiche sind verpflichtet, die Datenschutzkoordinatoren über neue Verarbeitungen personenbezogener Daten zu informieren. Der Konzernbeauftragte für den Datenschutz wird an der Entwicklung neuer Produkte und Dienste frühzeitig beteiligt, um sicherzustellen, dass diese mit den datenschutzrechtlichen Grundsätzen im Einklang sind. Entgegen einer nachträglichen Abnahme hinsichtlich der Produktentwicklung werden bei dieser Vorabprüfung aufwendige Nachbesserungen nahezu vermieden.
Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und der geltenden Datenschutzgesetze wird durch regelmäßige Datenschutzaudits überprüft. Auch Kunden führen regelmäßig Audits durch, um die Einhaltung des hohen Datenschutzniveaus bei QSC zu überprüfen. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen auch externe Datenschutzprüfungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Bundesnetzagentur im Geschäftsbereich Telekommunikation statt.
Schulung aller Mitarbeiter mit Blick auf die neue DSVGO. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt eine datenschutzrechtliche Schulung. Danach erfolgen regelmäßig Hinweise auf spezielle Datenschutzthemen im Kunden- und Personalbereich.
Im Vorfeld der im Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ist eine Auffrischung des Know-hows aller Beschäftigten geplant.
Im Mai 2016 hat die EU die sogenannte Datenschutzgrundverordnung verabschiedet, die im Mai 2018 in Kraft treten wird. Bereits frühzeitig wurde ein Projektteam etabliert, das QSC auf die neuen Vorschriften vorbereitet. Die Projektgruppe unter Führung unseres Datenschutzbeauftragten wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die teilweise deutlich erhöhten Dokumentationsanforderungen zeitgerecht in unserem Unternehmen umgesetzt werden können.
Regelmäßige Zertifizierungen. QSC lässt ihre nach international anerkannten Normen aufgestellten Managementsysteme regelmäßig extern zertifizieren. Die beiden folgenden Zertifikate sind von zentraler Bedeutung:
ISO 9001 - QSC betreibt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001:2015, dessen Wirksamkeit sie jährlich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüfen lässt. Der Geltungsbereich des Zertifikats umfasst alle Geschäftsfelder.
ISO 27001 - Die Rechenzentren in Köln, Hamburg, Nürnberg und München sind seit vielen Jahren nach ISO 27001:2013 zertifiziert und stellen damit unter Beweis, dass sie auf der Basis der in diesem Bereich international führenden Norm über ein Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen. Die Prüfung wird jährlich von einer externen Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt, zuletzt im September 2017.
Eigene Vertriebs- und Kundenberater in jedem Geschäftsbereich. Auf die Produkte und Dienste von QSC setzen knapp 30.000 Unternehmenskunden unterschiedlichster Größe. Unternehmen mit bis zu 200 IT-Arbeitsplätzen werden in der Regel durch Vertriebspartner betreut; Unternehmen mit mehr als 200 IT-Arbeitsplätzen spricht QSC mit eigenen Mitarbeitern an. Um hier eine dezidierte und auf die jeweiligen thematischen Herausforderungen passende Kundenansprache zu gewährleisten, verfügt jeder Geschäftsbereich von QSC über eigene, speziell geschulte Vertriebs- und Kundenberater. Das umfassende, moderne Leistungsspektrum rund um die Digitalisierung, hohe Beratungskompetenz und konstant hohe Service- und Betriebsqualität sowie die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards bilden aus Sicht der Kunden die wesentlichen Wettbewerbsvorteile von QSC. Aus diesem Grund legt QSC besonders großen Wert auf eine kompetente Beratung und einen schnellen und hochwertigen Kunden-Support durch ihre Mitarbeiter.
So ist es selbstverständlich, dass QSC grundsätzlich über alle direkten Kontaktstellen (Vertrieb, Vertriebspartner, Servicemanagement, Support, Beschwerdemanagement, Produktmanagement) mit ihren Kunden kommuniziert. Darüber hinaus hält das Unternehmen eine breite Palette von weiteren Kontaktkanälen bereit, über die Kunden und andere Interessierte laufend Informationen und Unterstützung erhalten: Von der Website über zielgruppengerechte Extranets, Blogs und Mailings über verschiedene Kundenevents und Messeauftritte bis hin zu telefonischen Hotlines und allen gängigen Social-Media-Kanälen bietet QSC Möglichkeiten zum direkten Dialog.
Kundenzufriedenheit wird kontinuierlich erfasst. Regelmäßige, durch ein unabhängiges Institut durchgeführte Kundenumfragen flankieren den alltäglichen Kontakt mit Kunden und anderen Interessierten. Diese Umfragen messen die Kundenzufriedenheit sowie die Qualität des Akquisitionsprozesses ("Customer Journey") und des Kunden-Supports und werden vom Qualitätsmanagement der QSC AG in Auftrag gegeben. Ziel ist es, das Verhältnis von Kundenerwartung zur Bedürfniserfüllung durch QSC zu erkennen, Stärken und Schwächen sichtbar zu machen, Potenziale für Leistungs- und Prozessverbesserungen zu ermitteln und Trends der Kundenerwartungen zu erkennen. Befragt werden Schlüsselkunden und Partner aus allen Vertriebssegmenten. Die Ergebnisse werden vom internen Qualitäts- und Prozessmanagement und vom Vorstand evaluiert und in verschiedene Maßnahmen für die Organisation - von der Produktentwicklung bis zur Unternehmenskommunikation - überführt, um so eine stetige Optimierung des Kundenmanagements unternehmensweit zu gewährleisten.
Personalstrategie setzt auf Mitarbeiterbindung und -entwicklung. Der Erfolg von QSC beruht auf dem Engagement und dem Leistungswillen aller Beschäftigten. Schon von daher genießen Arbeitnehmer- und soziale Belange traditionell einen hohen Stellenwert. Die Personalstrategie zielt darauf ab, bestehende Fach - und Führungskräfte zu binden und weiterzuentwickeln sowie genügend Nachwuchskräfte und Spezialisten zu rekrutieren. Sie bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen immer neuen Anforderungen von Kunden im digitalen Zeitalter und dem Anspruch, vor allem die eigenen Beschäftigten für diese Herausforderungen zu qualifizieren. Denn der Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt zählt zu den wesentlichen Risiken für QSC, wie im Risikobericht im Abschnitt 7 näher erläutert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erreichte QSC ihre Ziele im Personalbereich. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte der QSC-Konzern insgesamt 1.342 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu 1.360 ein Jahr zuvor. Dabei gewann QSC im Jahresverlauf 229 neue Fach- und Führungskräfte insbesondere für das Cloud-, IoT- und Consultinggeschäft; 247 Beschäftigte verließen das Unternehmen.
Vielfältige Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeiterzufriedenheit. QSC bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an attraktiven Standorten in ganz Deutschland einen Arbeitsplatz mit Zukunft, charakterisiert durch ein angenehmes Arbeitsklima, flache Hierarchien sowie - wie nachfolgend näher erläutert - moderne und flexible Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen legt größten Wert auf den Dialog und eine faire Beziehung zu allen Beschäftigten. Es hat zahlreiche Networking-Formate etabliert, um den Zusammenhalt zu stärken: Das Spektrum reicht von Teambuilding-Maßnahmen über Vorstandsfrühstücke bis hin zum Sommerfest. Alles zusammengenommen bildet es eine gute Grundlage für die Bindung von Fach- und Führungskräften und deren Zufriedenheit.
Fünf Leitsätze prägen die Unternehmenskultur. QSC legt Wert auf transparente, agile Prozesse und eine lebendige Kommunikation. Daher gestaltet das Unternehmen das Miteinander interaktiv und fördert bzw. fordert Eigeninitiative und neues Denken. Dies spiegeln auch die folgenden Unternehmensleitsätze wider, die "High 5". Sie sind die Basis der Unternehmenskultur und der Leitfaden für das Handeln nach innen und außen:
1. Wir wollen gewinnen! Wir arbeiten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld. Für unsere Kunden sind wir die bessere Entscheidung.
2. Wir gestalten Wandel! Wir arbeiten in der spannendsten Branche der Welt. Die Arbeit mit neuen Technologien und Allianzen ist der Motor unseres Geschäfts.
3. Wir achten aufeinander! Wir arbeiten in einer dynamischen Zeit und in einer komplexen Welt. Bei aller Mobilität, Flexibilität und Intensität achten wir auf unsere persönliche Gesundheit sowie die unserer Kolleginnen und Kollegen.
4. Wir arbeiten ergebnisorientiert! Wir arbeiten mit dem Ziel, dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften. Unsere Prozesse sind effizient.
5. Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung! Jeder tickt anders. Gegenseitiges Verständnis ist für uns der Kitt, mit dem wir unsere Unterschiedlichkeit als Kraftquelle nutzen.
Ausbildung und duales Studium sichern Nachwuchs. Nachhaltiges Handeln im Personalbereich ist nach Überzeugung von QSC unabdingbar mit einem hohen Engagement in der Ausbildung verbunden. Die Unterstützung junger Menschen beim Einstieg in das Berufsleben dient zugleich der eigenen Nachwuchssicherung in Zeiten eines deutlichen Fachkräftemangels.
QSC bietet zwei Wege für einen Berufseinstieg: eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung, eine Berufsausbildung zum Informatik- und IT-System-Kaufmann oder Kaufmann für Büromanagement sowie ein duales Studium in den Bereichen Angewandte Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre. Ende 2017 beschäftigte das Unternehmen 60 Auszubildende und 20 Studenten. Beim dualen Studium arbeitet QSC mit der Nordakademie in Elmshorn, der Fachhochschule Wedel, der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Köln sowie der Wirtschaftsakademie Kiel zusammen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr übernahm QSC 16 junge Menschen nach dem Ende ihrer Ausbildung bzw. Studiums. Für 2018 ist die Einstellung von 30 Berufseinsteigern geplant. Das Unternehmen vermarktet die Chancen einer betrieblichen Ausbildung aktiv und beteiligt sich hierfür unter anderem an Ausbildungsmessen in Köln und Hamburg. Der frühzeitigen Ansprache dienen darüber hinaus Schülerpraktika, Schulkooperationen und die Beteiligung an bundesweiten Zukunftstagen für Mädchen und Jungen ("Girls' Day" und "Boys' Day").
Gezielte Rekrutierung von Talenten. QSC deckt einen guten Teil seines Fachkräftebedarfs durch die eigene Ausbildung. Zusätzlich rekrutiert das Unternehmen aber auch Hochschulabsolventen und erfahrene Fach- wie Führungskräfte. Im Wettbewerb um die besten Köpfe profitiert das Unternehmen von seiner Bekanntheit als börsennotiertes Unternehmen, seiner flächendeckenden Präsenz mit attraktiven Standorten sowie vielfältigen Maßnahmen zur Schärfung des Profils als Arbeitgeber. Das bei Arbeitgeberbewertungen führende Portal Kununu führt QSC beispielsweise als "Open Company" und als "Top Company". QSC-Beschäftigte erhalten eine Prämie, wenn sie neue Kollegen gewinnen.
Für das Consulting hat QSC ein eigenes SAP-Juniorenprogramm für Hochschulabsolventen aufgesetzt. Mit seinem umfassenden Schulungs- und Coachingkonzept erleichtert es den derzeit 20 Teilnehmern den Berufseinstieg.
QSC-Academy ist Herzstück der Mitarbeiterentwicklung. Im digitalen Zeitalter endet das Lernen längst nicht mehr mit der Ausbildung; erst die kontinuierliche Weiterbildung hilft Beschäftigten, ihr Potenzial voll zu entfalten. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber bietet QSC ein breites Trainingsspektrum. Das Herzstück ist die QSC-Academy mit ihrem breit gefächerten Seminarangebot. Es umfasst eine Vielzahl von hochwertigen Lernlösungen zur Entwicklung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz jedes Beschäftigten. Im Rahmen regelmäßiger Mitarbeitergespräche werden Kompetenzen beurteilt, Potenziale erfasst und ein möglicher Entwicklungsbedarf festgehalten. Daraus ergeben sich gezielte Trainingsmaßnahmen, die die Beschäftigten persönlich oder fachlich weiterbringen. Im schnelllebigen digitalen Umfeld sind vor allem gezielte Trainings und Zertifizierungen für neue Themen gefragt, um auf die schnellen Veränderungen am Markt genauso zügig reagieren zu können.
Vor diesem Hintergrund begrüßt und fördert QSC auch Erst- und Masterstudiengänge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr begannen Fachkräfte unter anderem ein Masterstudium in den Fächern "Wirtschaftsinformatik/IT-Management", "Management" sowie "Unternehmensrecht, Mergers & Acquisitions". Frühzeitig bereitet das Unternehmen potenzielle Führungskräfte auf ihre neue Verantwortung vor. Über alle Standorte und Hierarchieebenen hinweg gibt es ein integriertes Entwicklungsprogramm für Führungskräfte. Es zielt darauf ab, Talente frühzeitig zu erkennen und zu fördern und bei aller Vielfalt ein einheitliches Führungsverständnis zu schärfen. Darüber hinaus befassen sich Führungskräfte auch bereichsintern sehr intensiv mit dem Thema, welchen Einfluss Führungskultur und -verhalten auf Arbeitsatmosphäre und Produktivität haben. Unabhängig davon bringen sich alle Führungskräfte durch den Besuch von Seminaren regelmäßig auf den neuesten Stand bei Themen wie Arbeitsrecht und Compliance.
Beratung bei beruflichen, persönlichen und gesundheitlichen Fragen. Das Engagement der Beschäftigten hängt nicht allein von ihrer fachlichen Qualifikation ab. Seit Jahren unterstützt QSC daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Lösung beruflicher, persönlicher und gesundheitlicher Fragen. Das Unternehmen arbeitet dabei mit dem Fürstenberg-Institut zusammen. Die persönliche oder telefonische Beratung durch die Spezialisten ist für QSC-Beschäftigte kostenfrei; das Institut ist zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet. Führungskräfte können das Fürstenberg-Institut auch für ein persönliches Coaching nutzen.
Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die Beratung durch das Fürstenberg-Institut ist nur ein Baustein des Gesundheitsschutzes bei QSC. Regelmäßig veranstaltet das Unternehmen Gesundheitstage und arbeitet hierbei mit externen Partnern zusammen. Zu den weiterhin gut angenommenen Angeboten zählen beispielsweise eine kostenlose Grippeschutzimpfung sowie Augenuntersuchungen; QSC fördert in Kooperation mit einer großen Optikerkette den Erwerb von Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber respektiert QSC die persönliche Situation aller Beschäftigten und berücksichtigt ihre Wünsche im Rahmen der Möglichkeiten eines Mittelständlers. Die durchgängig flexible Arbeitszeit erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es gibt keine Kernarbeitszeiten, es steht den Mitarbeitern frei, einen Teil der Arbeit in Absprache mit den Vorgesetzten von zu Hause aus zu erledigen; derzeit sind ca. 8 % der Beschäftigten sogar überwiegend im Homeoffice tätig.
Insbesondere junge Eltern nutzen die Homeoffice-Regelungen. QSC begrüßt jeden neuen Erdenbürger mit einem einmaligen Bruttozuschuss von € 1.000 sowie dem QSC -Bobbycar. Am größten Standort in Hamburg stehen zudem einige Kita -Plätze zur Verfügung. Das Fürstenberg-Institut berät Eltern bei Fragen rund um die Kinderbetreuung. Falls die reguläre Betreuung für Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren ausfällt, organisieren die Experten beispielsweise eine Notbetreuung; selbst Ad-hoc-Einsätze für ein krankes Kind daheim lassen sich organisieren.
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Ein verantwortungsvolles Handeln als Arbeitgeber schließt selbstverständlich die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben sowie grundlegender Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus. Die ILO nennt vier Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Alle vier Normen sind in Deutschland gesetzlich klar geregelt und werden von QSC ohne jegliche Einschränkung befolgt.
Vielfalt und Antidiskriminierung. In Deutschland ist das Thema Diskriminierung jüngst im Zuge der Diversity-Debatte in den Vordergrund gerückt. QSC lehnt jede Form von Diskriminierung entschieden ab und hat schon in seinen fünf Leitsätzen klar erklärt: "Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung." Die Vielfalt der QSC-Belegschaft spricht für sich: 4 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen ausländischen Pass, aber natürlich ist der Anteil derer mit ausländischen Wurzeln um ein Vielfaches höher. Der Frauenanteil an der Belegschaft bleibt mit 20 % zwar vergleichsweise niedrig. Dies resultiert jedoch vor allem aus den nach wie vor unterschiedlichen Vorlieben bei der Berufswahl zwischen den Geschlechtern. In technischen Ausbildungs- und Studiengängen finden sich in der Regel erheblich weniger Frauen als Männer.
QSC stellt sich dieser Herausforderung und beteiligt sich an mehreren Initiativen, um Frauen für technische Berufe zu interessieren. Dazu zählen die "Girls' Days", die Schülerinnen einen ersten Einblick in die Berufswelt in einem technisch orientierten Unternehmen erlauben, sowie Schüler- und Studentenpraktika. QSC beteiligt sich auch an PepperMINT, einem Cross-Mentoring-Programm für das Rheinland mit Schwerpunkt auf der Förderung weiblicher Führungskräfte.
Achtung der Arbeitnehmerrechte. QSC verfügt über einen 17-köpfigen Betriebsrat und bezieht diesen bei allen Personal- und sozialen Themen frühzeitig ein. Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll; so stehen die Vorstände regelmäßig auf Einladung des Betriebsrates bei Betriebsversammlungen Rede und Antwort. QSC achtet über Gesetze und Betriebsvereinbarungen hinaus auf das Wohlergehen und die Gesundheit der Arbeitnehmer. Dies erfolgt in regelmäßigem Austausch und Abstimmung mit dem Betriebsrat. Angedachte Organisationsänderungen erfolgen unter zeitnaher Einbindung des Betriebsrates genauso wie alle Sonderprojekte, z. B. die Einrichtung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
QSC unterliegt keinem Tarifvertrag. In Abstimmung mit dem Betriebsrat schafft das Unternehmen aus eigener Kraft eine attraktive Arbeitsumgebung und ein marktorientiertes Vergütungssystem. Dieses orientiert sich bei Vergütung und Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen und an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung.
Soziale Belange - Konzentration auf das nähere Umfeld. Das gesellschaftliche Engagement von QSC konzentriert sich traditionell auf das regionale Umfeld. Das Unternehmen leistet beispielsweise Sach- und Geldspenden an Organisationen in der näheren Umgebung wie die Kita Nord in Hamburg. In der Hansestadt zählt QSC auch zu den Partnern des "Hamburger Wegs"; dieser entwickelt und fördert Talente in der Stadt mit Schwerpunkt auf den Bereichen Bildung, Soziales und Sport.
Als Mittelständler kann QSC nur sehr bedingt Einfluss auf politische Themen nehmen. Das Unternehmen ist Mitglied im VATM, dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertwertdiensten, und beschäftigt eine eigene Regulierungsexpertin für den Dialog mit Entscheidern vor allem in Berlin und Brüssel.
Klares Bekenntnis zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung beinhaltet selbstverständlich einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Digitalisierung kann hierzu wesentliche Beiträge leisten; als Digitalisierer für den deutschen Mittelstand trägt QSC erheblich zu einem umweltschonenden Betrieb ihrer Kunden bei. Denn mit der Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit für die Herstellung und den Transport vieler Güter, gleichzeitig reduziert sie die Reisetätigkeit von Menschen. Ressourcenschonende Digitalisierung reicht beispielsweise von digitalen (statt auf Papier gedruckten) Medien über Fernwartung und -steuerung bis hin zum Ersetzen von Geschäftsreisen durch Videokonferenzen.
Ressourcenreduzierendes Handeln und Wirtschaften. Natürlich setzt sich QSC auch selbst intensiv mit den Möglichkeiten eines ressourcenreduzierenden Handelns und Wirtschaftens auseinander. Zahlreiche Angebote ermuntern Beschäftigte hierzu, das Spektrum reicht von Dienstfahrrädern, Fahrausweisen für den Nahverkehr und Carsharing-Angeboten über Videokonferenzräume bis hin zu einer das papierlose Büro fördernden Arbeitsumgebung; mit Letzterem gelang zuletzt - je nach Standort - eine Reduzierung des Papierverbrauchs um bis zu 30 %. Darüber hinaus sensibilisiert QSC ihre Mitarbeiter regelmäßig für dieses Thema und fördert auch eine Weiterbildung zum international anerkannten Energiemanager (IHK), d. h. eine berufsbegleitende Ausbildung im Bereich energieeffizienter Technik.
Den Schwerpunkt legt QSC auf umfassende Maßnahmen zur kontinuierlichen Optimierung des Energieeinsatzes. Andere natürliche Ressourcen wie Wasser haben dagegen für das operative Geschäft kaum eine Bedeutung. Da QSC überwiegend Mietobjekte nutzt, ist das Unternehmen bei den Themen Wasser, Boden und Entsorgung auch nur eingeschränkt handlungsfähig. Im Dialog mit den Vermietern bestehen an allen Standorten Lösungen, die gleichermaßen effizient und ressourcenschonend sind.
Beim Thema Energie arbeitet QSC kontinuierlich daran, den Verbrauch vor allem in den Rechenzentren zu reduzieren. Das Unternehmen setzt dort nur Hardwaresysteme ein, die den neuesten Energieeffizienz-Standard erfüllen. Die Infrastrukturanlagen (Klimaanlagen, unterbrechungsfreie Stromversorgungen) verwenden eine intelligente, prozessorgestützte Regelungstechnik, die laufend Energieaufwände überprüft. Ein wichtiger Stellhebel ist zudem die zunehmende Verwendung einer sogenannten "shared cloud" - an die Stelle dezidierter Rechnerkapazitäten für jeden Kunden treten gemeinsam genutzte Computer. Dadurch sinkt der Hardwareeinsatz und in der Folge auch der Stromverbrauch deutlich.
Zahlreiche Projekte zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Die nachfolgend beschriebenen Projekte aus dem Geschäftsjahr 2017 unterstreichen die kontinuierlichen Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz. So erbrachte der Austausch der Klimatechnik an einem der beiden Hamburger Standorte eine Stromeinsparung von bis zu 50 %. Die konsequente Einhausung der Gänge erbrachte dort sogar Einsparungen von ca. 60 %. Zudem wurden Systeme für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ausgetauscht, was 10 % der bisher aufgewendeten Energie erspart. In Nürnberg wurden neben Rechnern und Batterien auch ältere Klimaschränke ersetzt; allein Letzteres führt zu Einsparungen in Höhe von ca. € 150.000 pro Jahr.
Zudem durchlaufen alle größeren Gesellschaften regelmäßig Energieaudits durch zertifizierte externe Energieberater gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247-1. Diese Audits bilden eine gute Grundlage für die frühzeitige Erkennung möglicher Optimierungspotenziale und die Priorisierung entsprechender Maßnahmen.
Strom zu 100 % aus regenerativen Energien. Der Betrieb von Rechenzentren bleibt auch bei fortlaufender Optimierung energieintensiv. QSC hat sich daher entschieden, an allen Rechenzentrumsstandorten ab 2018 Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen zu nutzen. Er stammt von den Stadtwerken Neumünster und kommt zu 100 % aus kohlendioxidfreier und umweltfreundlicher Wasserkraft sowie aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerken, die ausschließlich mit biogenen Brennstoffen arbeiten.
Ressourcenschonender Einkauf. Der Erwerb von Strom aus regenerativen Quellen ist nur ein Baustein des nachhaltigen Einkaufs. Die zentrale Einkaufsrichtlinie schreibt vor, dass bei allen Beschaffungsvorgängen auf den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu achten ist. Dem Grundgedanken nachhaltigen Wirtschaftens und steigender Energieeffizienz soll im Beschaffungsprozess stets Rechnung getragen werden. Ihren Niederschlag finden diese Vorgaben unter anderem im Erwerb von Hardware nach den neuesten Energieeffizienzstandards sowie in einer
Firmenwagenflotte, die - anders als bei vielen anderen Unternehmen - bei den Emissionswerten das EU-Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bereits erfüllt.
Sämtliche Lieferanten werden regelmäßig bewertet und müssen die unternehmensweit geltenden allgemeinen Einkaufsbedingungen beachten. So kann QSC eine gleichbleibend hohe Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewährleisten - ein weiterer wichtiger Baustein des nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodells.
Alle Mitarbeiter sind ethischen Geschäftspraktiken verpflichtet. Rechtschaffenheit, Ethik und persönliche Verantwortung sind ein Schlüssel zum Unternehmenserfolg. QSC achtet daher strikt darauf, dass alle Mitarbeiter und Organe zu jeder Zeit geltende Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze einhalten. Compliance definiert das Verhalten aller Beschäftigten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Kollegen, Investoren, Führungskräften sowie dem gesellschaftlichen Umfeld. Das Unternehmen unterbindet jederzeit und überall alle Handlungen, die Gesetze, interne Richtlinien oder die eigenen Verhaltensregeln missachten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
Compliance-Management-System gewährleistet Integrität und rechtskonformes Handeln. Der Vorstand hat in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein Compliance-Management-System (CMS) implementiert, um Integrität und rechtskonformes Verhalten im gesamten Unternehmen sowie bei Geschäftspartnern sicherzustellen. Zu den Grundelementen gehören
| ― | die Etablierung einer Compliance-Kultur, |
| ― | klar definierte Compliance-Ziele, |
| ― | die kontinuierliche Identifizierung und Bewertung der Compliance-Risiken, |
| ― | ein Compliance-Programm, das auf die Begrenzung der Compliance-Risiken und damit auf die Vermeidung von Compliance-Verstößen ausgerichtet ist, |
| ― | eine in die Unternehmensorganisation integrierte, der Unternehmensgröße der QSC-Gruppe angemessen Compliance-Organisation, |
| ― | eine adressatengerechte Compliance-Kommunikation sowie |
| ― | die ständige Überwachung und Verbesserung des CMS. |
Compliance zielt darauf ab, unrechtmäßige und nicht integre Geschäftsentscheidungen zu verhindern, und integriert dafür entsprechende Überlegungen bereits im Vorfeld in Geschäftsprozesse. Dies reduziert Haftungsrisiken für das Unternehmen und verbessert die Wahrnehmung von QSC als verlässlichem Partner insbesondere bei mittelständischen Kunden.
Regelmäßige Risikoinventur. Mindestens jährlich werden die Risiken identifiziert und bewertet, die das Erreichen der Compliance-Ziele gefährden können. Die regelmäßige Risikoinventur hilft auch beim Priorisieren von geeigneten Maßnahmen zur Prävention von unrechtmäßigem Handeln. Diese Maßnahmen sind Grundlage für das Compliance-Programm. Es enthält unter anderem unternehmenseinheitliche oder geschäftsbereichs- bzw. abteilungsbezogene Vorgaben und Handlungsempfehlungen in Form von Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. Die Compliance-Grundsätze schreiben klare Anforderungen an das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest. Dem dienen interne Regelungen zum Beispiel zum Risiko- und Notfallmanagement, zu Datenschutz und Informationssicherheit, zum Insiderhandelsverbot, zu Geschenken, Einladungen und Events sowie zum Umgang mit Beratern. Alle internen Vorgaben sind für die Beschäftigten im Intranet des Unternehmens jederzeit einsehbar.
Vorstandsvorsitzender ist für Compliance verantwortlich. Die Verantwortung für das CMS ist unmittelbar beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt. Der Vorstand hat die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung eines CMS in Aufbau- und Ablauforganisation eindeutig zugewiesen. Bei der Gestaltung der Compliance-Aufbauorganisation wurde vor dem Hintergrund einer nach wie vor eher mittelständischen Unternehmensgröße, einer nicht besonders hoch ausgeprägten Risikoneigung in der Geschäftstätigkeit sowie einer derzeit eher nationalen Kundenzielgruppe ein zentraler Ansatz gewählt.
Als Compliance-Beauftragter fungiert der Leiter des Stabsbereichs Interne Revision und Compliance. Durch diese organisatorische Anbindung unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden wird die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt. Der Leiter Compliance ist für die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des CMS verantwortlich und berichtet unmittelbar an den Vorstandsvorsitzenden bzw., nach Abstimmung mit dem Vorstand, regelmäßig auch an den Aufsichtsrat bzw. dessen Prüfungsausschuss. Bei wesentlichen Compliance-Problematiken, in die der Vorstand unmittelbar involviert ist, ist der Compliance-Beauftragte berechtigt und verpflichtet, unmittelbar den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu informieren. Der Leiter Compliance wird in seiner Arbeit unterstützt durch andere Mitarbeiter des Bereichs Interne Revision und Compliance und befindet sich in enger und regelmäßiger Abstimmung mit den Leitern der Bereiche Recht, Personal und IT-Security.
Intranet informiert ausführlich über Compliance-Themen. Intern informiert der Bereich Interne Revision und Compliance grundsätzlich über das Intranet, jeweils in enger Abstimmung mit der Unternehmenskommunikation. Es gibt hierfür eine eigenständige Bereichsseite. Auf dieser werden für die Mitarbeiter neben fachrelevanten Inhalten insbesondere auch Berichtspflichten sowie Berichtswege für Compliance-Angelegenheiten erläutert. In bedeutenden Fällen wird die standardmäßige Intranet-Kommunikation durch gesonderte Informations-E-Mails an alle Mitarbeiter ergänzt. Ein umfassendes Schulungsprogramm ergänzt die Kommunikation und sensibilisiert alle Beschäftigten für das Thema.
Trotz sämtlicher Präventionsmaßnahmen lassen sich Gesetzesverstöße und schwerwiegende Pflichtverletzungen im Unternehmen nicht vollständig ausschließen. Alle erkannten Verstöße sind durch die Führungskraft des Beschäftigten und den Bereichsleiter in der Regel an den Leiter Personal zu melden, bei schwerwiegenden Verstößen auch an die Geschäftsbereichsleiter. Bei wesentlichen compliancerelevanten Verstößen erfolgt darüber hinaus eine Information des Leiters Compliance. Regelmäßig wird dieser beispielsweise über den Umfang und den Grund arbeitsrechtlicher Maßnahmen informiert, die die Personalabteilung auslöste.
Im Dezember 2017 hat QSC das institutionalisierte, elektronische Hinweisgebersystem SAFE CHANNEL implementiert. Hierüber können neben Mitarbeitern auch Externe, zum Beispiel Geschäftspartner oder Kunden, Hinweise auf regelwidriges Verhalten geben. Vertraulichkeit ist garantiert; die Hinweise können auch anonym gegeben werden. Speziell geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen gehen jedem seriösen und ausreichend konkreten Hinweis konsequent nach.
Interne Verhaltensrichtlinien. Die Compliance-Richtlinien von QSC enthalten interne Verhaltensregeln und Leitlinien für das geschäftliche Handeln. Sie gelten für jedes Unternehmensmitglied. Rechtmäßiges Verhalten genießt dabei höchste Priorität. Es ist Teil der Unternehmenskultur von QSC und eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere wird jede Form der Bestechung und Korruption verurteilt. Geschäfte werden ausschließlich auf rechtmäßige Weise abgeschlossen. Bestechung oder Bestechlichkeit werden weder bei den Mitarbeitern noch bei Vertriebs- und Kooperationspartnern geduldet, und bereits der bloße Anschein einer Einflussnahme auf oder durch Geschäftspartner soll vermieden werden. (Vgl. den vollständigen "Code of Conduct" unter www.qsc.de/code-of-conduct.)
Zero-Tolerance-Grundsatz gilt uneingeschränkt. Bei der Sanktionierung von Compliance-Verstößen verfolgt QSC den Grundsatz der Zero Tolerance: Kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Richtlinien wird geduldet und deshalb unverzüglich und in angemessener und nachvollziehbarer Art und Weise ohne Ansehen von Person und Position sanktioniert. Bei der Festlegung von Art und Umfang der Sanktion werden die tatsächlichen Umstände, die zum Verstoß geführt haben, sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Verstoßes berücksichtigt. Für die Sanktionierung ist ausschließlich der Vorstand zuständig; er kann die Bestimmung von Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen mit als eher gering vermuteter Auswirkung aber an Bereichs- oder Abteilungsleiter delegieren.
Das CMS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es reagiert auf die Veränderungen im Geschäftsumfeld genauso wie auf Impulse aus den Compliance-Prozessen. Feststellungen aus den Wirksamkeitsprüfungen der Internen Revision werden ebenso berücksichtigt wie Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Wirksamkeit des CMS wird auch im Rahmen der Prüfungen der Internen Revision regelmäßig überwacht.
QSC ist vorrangig auf dem deutschen Markt tätig. Hier setzte sich 2017 der Aufschwung fort; das Bruttoinlandsprodukt stieg um 2,2 %, und damit stärker als im Vorjahr. Vor allem die Ausgabenfreude der privaten Haushalte trieb die Konjunktur an. Zudem erhöhten sich die Bruttoanlageinvestitionen deutlich: Viele Unternehmen erweiterten ihre Kapazitäten mit Blick auf die hohe Nachfrage im In- und Ausland.
Viele Unternehmen investierten zudem verstärkt in digitale Technologien. Die Umsätze im deutschen IT-Markt wuchsen auch deshalb erneut stärker als die Gesamtwirtschaft; nach Berechnungen des Branchenverbands Bitkom stiegen sie im Jahr 2017 um 3,9 % auf 86,2 Mrd. €. Vergleichsweise verhalten entwickelten sich die IT-Services hier nahmen die Umsätze um 2,3 % auf 39,0 Mrd. € zu. Mit einem Plus von 6,2 % wuchsen die Softwareumsätze fast dreimal so schnell.
Noch wesentlich dynamischer entwickelte sich das für QSC wichtige Cloud-Geschäft. Nach Schätzungen der Experton Group stiegen die Cloud-Umsätze mit Geschäftskunden in Deutschland im vergangenen Jahr um 31 % auf 15,1 Mrd. €. Mittlerweile nutzen zwei von drei Unternehmen Cloud-Dienste oder planen deren Einsatz - und das immer häufiger mit Unterstützung externer Dienstleister. Einer Umfrage von Bitkom Research im Auftrag von KPMG zufolge betreiben nur noch 13 % der Unternehmen Private Clouds vollständig in Eigenregie; vor vier Jahren war dieser Anteil noch doppelt so hoch. Stattdessen setzen sich hybride Lösungen aus Private- und Public-Cloud-Elementen durch; genau darauf konzentriert sich QSC.
Der deutsche TK-Markt befindet sich demgegenüber weiter in schwierigem Fahrwasser. Nach Angaben des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) summierten sich die Umsätze im deutschen TK-Geschäft 2017 auf 58,8 Mrd. € nach 59,7 Mrd. € im Vorjahr. Insbesondere das Festnetzgeschäft, in dem auch QSC tätig ist, schrumpft. Die Umsätze sanken 2017 markt- und regulierungsbedingt um 0,6 Mrd. € auf 27,1 Mrd. €. Interessanterweise zeichnet sich im Call-by-Call- und Preselect-Geschäft eine Bodenbildung ab; die Zahl der Sprachminuten erhöhte sich erstmals seit 2014 wieder.
Der für QSC relevante deutsche TK-Markt unterliegt in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Bis 1998 agierte die Deutsche Telekom als Monopolist auf dem deutschen Markt; sie verfügt aus dieser Zeit unter anderem noch über eine flächendeckende, größtenteils kupferbasierte Infrastruktur in alle Haushalte. Insbesondere bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - die Distanz zwischen dem Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und dem jeweiligen Kundenanschluss - sind alternative Anbieter unverändert auf die Nutzung dieser zu Monopolzeiten errichteten Infrastruktur angewiesen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen zu geringeren Vorleistungskosten führen.
Genehmigung der Zuführungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz. Am 21. Juli 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 für zwei Jahre lang gültigen Zuführungs- und Terminierungsentgelte der Telekom Deutschland. Nach diesem Beschluss erfolgte eine Absenkung der Terminierungsentgelte um über 58 %, während die Zuführungsentgelte nur marginal abgesenkt wurden. Grund hierfür waren die erstmalige Anwendung der EU-Terminierungsempfehlung und der darin enthaltene unterschiedliche Kostenmaßstab für Terminierung und Zuführung. Bei der Zuführung wurden zugleich die Tarifzonen wie auch Wandlungsentgelte für Verbindungen zwischen NGN- und herkömmlichen PSTN-Netzen abgeschafft. Dies unterstützt eine effizientere Migration von PSTN zu NGN.
Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk. Am 6. März 2017 veröffentlichte die Bundesnetzagentur die endgültige Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 1. Dezember 2016 bis zum 30. November 2019. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der europäischen Terminierungsempfehlung sieht die Genehmigung eine auf drei Jahre gestaffelte Absenkung vor: bis 2017 um ca. 34 % auf 1,1 Cent/Min., bis 2018 auf 1,07 Cent/Min., zuletzt bis auf 0,95 Cent/Min.
Genehmigung der Entgelte für Mietleitungen. Mit endgültigem Beschluss vom 28. Juni 2017 hat die Bundesnetzagentur die Bereitstellungsentgelte für Mietleitungen ab dem 1. Juli 2017 neu genehmigt. Hierbei kam es bei den Entgeltpositionen für die Bereitstellung der Anschlusslinie und Kollokationszuführung zu leichten Erhöhungen.
Regulierungsverfügung Markt 4. Auf der Basis der 2016 erlassenen Marktdefinition für Markt 4 hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Regulierungsverfügung vorgelegt, der die Telekom Deutschland GmbH nicht nur wie bisher zum Angebot von klassischen sowie ethernetbasierten Mietleitungen verpflichtet, sondern nun auch natives Ethernet ausdrücklich umfasst. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Telekom auch ein sogenanntes High-Level-Bitstream-Access-Produkt anbieten muss, das insbesondere auf die Anforderungen von Geschäftskunden zugeschnitten ist. Allerdings sieht der Entwurf diese Verpflichtung unter dem Vorbehalt, dass die Telekom dieses Produkt auch für sich selbst einführt. Das Konsultationsverfahren wurde durchgeführt, ein Ergebnis ist noch offen.
Regulierungsverfügung Markt 1. Nach der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Regulierungsverfügung auf Markt 1 bleibt die Telekom Deutschland GmbH weiterhin nicht nur zur Terminierung in ihr Festnetz, sondern auch zum Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten und zur Betreiber(vor)auswahl verpflichtet.
Das operative Geschäft entwickelten sich 2017 weitgehend wie geplant. Hohe Umsatzzuwächse erzielte das Unternehmen im Bereich Cloud. Im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern kam es demgegenüber erwartungsgemäß zu markt- und regulierungsbedingten deutlichen Einbußen.
Das Wachstum dokumentiert das hohe Interesse von Mittelständlern an den Cloud-Lösungen von QSC. Im Juni 2017 entschloss sich beispielsweise die "Frankfurter Leben" -Gruppe, künftig ihre gesamte IT-Umgebung als Service von QSC zu beziehen. Die Run-off-Plattform für den deutschen Lebensversicherungsmarkt benötigte eine hochskalierbare IT-Plattform, mit der sich Applikationen und Daten von Versicherern schnell integrieren lassen. Genau das gewährleistet die offene, flexible Architektur der Pure Enterprise Cloud.
QSC baut ihr Portfolio kontinuierlich aus. Seit August bietet das Unternehmen einen Multi-Cloud-Hub für die sichere Hochgeschwindigkeitsanbindung an Private und Public Clouds. QSC vereint dabei unter anderem die Netzdienste Microsoft Azure ExpressRoute und Amazon Direct Connect. Der Multi-Cloud-Hub sorgt für den Echtzeitzugriff auf Daten und Anwendungen und schirmt die Informationen gegenüber dem öffentlichen Internet ab.
Die Outsourcing-Umsätze blieben 2017 dagegen erwartungsgemäß unter dem Vorjahresniveau. Bei der Auslagerung und Übernahme von ITK-Dienstleistungen setzte QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr überwiegend auf eine cloudbasierte Bereitstellung entsprechender Services und bot auch bestehenden Kunden einen schrittweisen Übergang in das industrialisierte und standardisierte Outsourcing - und damit in die Pure Enterprise Cloud. Diese Migration beeinträchtigte ebenso den Umsatz wie die Entscheidung eines global agierenden Kunden, ab der zweiten Jahreshälfte 2017 anstatt mit QSC mit einem weltweit operierenden IT-Dienstleister zusammenzuarbeiten.
Das Consulting-Geschäft entwickelte sich nach mehreren Wachstumsjahren 2017 verhalten und blieb leicht unter den Erwartungen. Das Gros der Umsätze wurde erneut mit Beratungsleistungen rund um SAP-Software erwirtschaftet. QSC profitiert hier insbesondere von der umfassenden Kompetenz beim Einsatz der neuen Produktfamilie S/4HANA. Unterstrichen wird die Leistungsstärke rund um SAP durch die Tatsache, dass QSC Ende Juni von dem Softwarekonzern die Auszeichnung "SAP Recognized Expert" in der Kategorie Retail in Deutschland erhielt. Diese Zertifizierung beruht auch auf Kundenbefragungen und dokumentiert das tief greifende Verständnis der QSC-Berater für die Bedürfnisse von Einzelhändlern. QSC war zu diesem Zeitpunkt einer von nur zwei Anbietern in Deutschland mit dieser besonderen Kompetenz im Handel.
Darüber hinaus erweitert das Consulting ständig das Leistungsspektrum. Seit dem dritten Quartal 2017 bietet das Unternehmen "Process Mining" an und nutzt dazu die Technologie des in diesem Bereich marktführenden Unternehmens Celonis. Zuvor hatte QSC bereits das Multi-Cloud-Consulting eingeführt, ein Beratungsangebot für den Aufbau komplexer Cloud-Szenarien. Damit kann das Unternehmen nun Mittelständler noch besser bei der Planung und dem Management umfassender Cloud-Lösungen unter Einbindung von Public-Cloud- sowie Software-as-a-Service-Angeboten unterstützen.
Die Umsätze im TK-Geschäft mit Firmenkunden blieben 2017 weitgehend stabil. In dem kompetitiven und preissensitiven Markt profitierte das Unternehmen insbesondere von seiner All-IP-Kompetenz. Hinzu kam eine steigende Nachfrage nach Colocation-Services. Die TK-Umsätze mit Wiederverkäufern dagegen sanken im Jahr 2017 in einem hart umkämpften Markt deutlich. Erschwerend wirkte sich hier die erneut verschärfte Regulierung aus.
Um die Chancen im TK-Geschäft besser nutzen zu können, entschied der Vorstand Ende August 2017, dieses in eine eigene Tochter auszugliedern. QSC wird in dieser Gesellschaft den Netzbetrieb, die Netzservices sowie das gesamte Management der Vor- und Endprodukte für Geschäftskunden und Wiederverkäufer inklusive Kunden- und Partnermanagement, Vertrieb und Marketing zusammenfassen. Dieser Beschluss bedarf noch der Zustimmung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Juli 2018. Angesichts des wachsenden Bedarfs an digitalen Services und immer spezifischeren Kundenerwartungen beschloss der QSC-Vorstand im November 2017 zudem eine Vertikalisierung der Organisation. Die einzelnen Geschäftsbereiche erhalten unter anderem die Leitung des jeweiligen Vertriebs und ihrer Technik. Mit der Einführung der neuen Organisation und Führungsstrukturen schieden Udo Faulhaber, Vorstand für Vertrieb und Consulting, und Felix Höger, Vorstand für Technologie und Operations, zum Jahresende 2017 aus dem Unternehmen aus.
QSC erwirtschaftete 2017 einen Umsatz von 343,3 Mio. € nach 389,1 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 6,5 Mio. € nach auf 5,5 Mio. € im Jahr 2016.
Infolge der geringeren Umsätze reduzierte sich der Materialaufwand 2017 auf 185,8 Mio. € nach 220,8 Mio. € im Vorjahr. Rückwirkend wurden hierbei sonstige betriebliche Aufwendungen den Materialaufwendungen zugeordnet. Diese Umgliederung führte für das Jahr 2016 zu einem Anstieg der Mehraufwendungen um 9,9 Mio. €; die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich entsprechend.
Der Personalaufwand sank 2017 auf 98,7 Mio. € im Vergleich zu 104,0 Mio. € im Vorjahr. Die Abschreibungen gingen ebenfalls zurück; sie beliefen sich 2017 auf 38,4 Mio. € nach 43,2 Mio. € im Vorjahr. In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Kundenstämme in Höhe von 3,2 Mio. € (i. Vj. 5,2 Mio. €) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 31,3 Mio. € ebenso unter der Vorjahresgröße nach Umgliederung von 35,3 Mio. €. Traditionell erfasst QSC in dieser Position unter anderem die Zahlungen an Vertriebspartner, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Weiterberechnungen der anderen Konzerngesellschaften.
Die Erträge aufgrund Ergebnisabführungsverträgen stiegen 2017 auf 6,1 Mio. € nach 4,6 Mio. € im Vorjahr; die Erträge aus Beteiligungen dagegen summierten sich noch auf 0,1 Mio. € gegenüber 0,7 Mio. € im Jahr 2016. Anders als im Vorjahr fielen keine Aufwendungen aufgrund Ergebnisabführungsverträgen und vor allem keine Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens an.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen blieben mit 5,0 Mio. € unter der Vorjahresgröße von 7,5 Mio. €. Ebenso die Steuern vom Einkommen und Ertrag; sie summierten sich 2017 auf 0,3 Mio. € im Vergleich zu 1,2 Mio. € ein Jahr zuvor. Daraus ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -2,4 Mio. € im Vergleich zu -16,7 Mio. € im Jahr 2016.
Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt zwei zentrale Ziele: die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit sowie die Reduzierung finanzieller Risiken. Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an; daher waren 2017 wie in den Vorjahren keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen notwendig. QSC verfügte auch 2017 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken.
Bei der Finanzierung setzt das Unternehmen vorwiegend auf drei Quellen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; zweitens nutzt QSC die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens, und drittens bestand zum 31. Dezember 2017 eine laufende Kreditlinie über 70 Mio. €. Letztere wurde zum 31. Dezember 2017 außer für Avale nicht in Anspruch genommen.
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2017 auf 374,4 Mio. € gegenüber 426,0 Mio. € zum Vorjahressstichtag. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände sank vor allem infolge planmäßiger Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte zum 31. Dezember 2017 auf 24,6 Mio. € nach 38,1 Mio. € zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Kundenstämme in Höhe von 3,2 Mio. € (i. Vj. 5,2 Mio. €) vorgenommen. Aufgrund planmäßiger Abschreibungen reduzierte sich der Wert der Sachanlagen auf 71,2 Mio. € im Vergleich zu 74,2 Mio. € zum 31. Dezember 2016. Er enthält im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude am Standort Hamburg sowie Technische Anlagen und Maschinen. Insgesamt kam es in 2017 zu moderaten Investitionen. Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen beliefen sich auf 5,9 Mio. € (i. Vj. 7,3 Mio. €) und betrafen überwiegend aktivierte Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen sowie den Erwerb von Softwareprodukten. Die Zugänge bei den Sachanlagen in Höhe von 15,9 Mio. € (i. Vj. 16,8 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf technisches Equipment. Das Bestellobligo für zukünftige Investitionen betrug zum Bilanzstichtag 1,9 Mio. € (i. Vj. 2,1 Mio. €).
Der Wert der Finanzanlagen sank vor allem durch Entnahmen aus dem Kapitalkonto der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf 152,7 Mio. € im Vergleich zu 178,6 Mio. € zum Vorjahressstichtag.
Im Umlaufvermögen blieb der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2017 mit 70,1 Mio. € im Vergleich zu 69,3 Mio. € nahezu unverändert. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten gingen dagegen zum 31. Dezember 2017 auf 46,5 Mio. € nach 58,9 Mio. € zum Bilanzstichtag 2016 zurück. Auf der Passivseite belief sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 auf 153,5 Mio. € im Vergleich zu 159,7 Mio. € zum 31. Dezember 2016. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem Jahresfehlbetrag sowie der Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2016 im Mai 2017. Aufgrund der Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 6,0 Mio. € reduzierte sich diese Position zum 31. Dezember 2017 auf 10,8 Mio. €.
Die Rückstellungen sanken zum 31. Dezember 2017 auf 32,4 Mio. € im Vergleich zu 35,1 Mio. € am Vorjahresstichtag. Die Verbindlichkeiten gingen deutlich auf 186,6 Mio. € gegenüber 228,6 Mio. € zum 31. Dezember 2016 zurück. Dieser Rückgang resultiert zum einen aus einer Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus einer Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. QSC tilgte 2017 vor Fälligkeit 10,0 Mio. € aus dem 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehen.
Das Geschäftsjahr 2017 entsprach den zu Jahresbeginn genannten Erwartungen: QSC hatte eine deutliche Verbesserung beim Ergebnis nach Steuern und einen deutlich geringeren Umsatz erwartet. Während sich das Ergebnis um 14,3 Mio. € auf -2,4 Mio. € verbesserte, reduzierte sich der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr um 45,8 Mio. € auf 343,3 Mio. €.
Das operative Geschäft von QSC verlief 2017 weitgehend erwartungsgemäß. Das Unternehmen profitierte vom Umbau der Organisation; die Ertragskraft stieg deutlich.
Auch die hohe Wachstumsdynamik im Cloud-Geschäft unterstreicht die Fortschritte. Die Bedeutung des von einem harten Preiswettbewerb geprägten TK-Geschäfts mit Wiederverkäufern und des Outsourcings ging demgegenüber zurück.
QSC erwartet im laufenden Jahr ein deutliches Wachstum im Cloud-Geschäft sowie Zuwächse in den zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern Consulting und TK für Firmenkunden. Dem gegenüber stehen überwiegend marktbedingte Rückgänge im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern und im traditionellen Outsourcing. Die neue, vertikale Organisation mit ihren flachen Hierarchien und klaren Verantwortlichkeiten sowie die geplante Ausgliederung des TK-Geschäfts erhöhen, auch über 2018 hinaus, in allen Geschäftsfeldern die Schlagkraft im Vertrieb. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet QSC daher im Vergleich zu 2017 erheblich geringere Umsatzrückgänge sowie ein stabiles Ergebnis nach Steuern.
Für 2018 erwartet die Bundesregierung einen Anstieg des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 2,4 %; damit würde sich das Wachstumstempo noch einmal beschleunigen. Wie schon im Vorjahr prognostiziert der Branchenverband Bitkom eine etwas weniger dynamische Entwicklung der ITK-Branche: Die Umsätze dürften um 1,7 % auf 164,0 Mrd. € steigen. Grund hierfür seien stagnierende TK-Umsätze; angesichts des harten Preiswettbewerbs erwartet Bitkom Umsätze ungefähr in Vorjahreshöhe von knapp 66 Mrd. €. Der IT-Markt profitiert dagegen von der Digitalisierung und wird auch daher im laufenden Jahr der Bitkom-Prognose zufolge um 3,1 % auf 88,8 Mrd. € wachsen.
Eine hohe Dynamik wird unverändert auch den Cloud-Markt prägen. Die Experton Group, Teil des international führenden Marktforschers ISG, prognostiziert für 2018 einen Anstieg der Cloud-Umsätze mit Geschäftskunden um 30 % auf 19,7 Mrd. €. In verstärktem Maße setzen auch kleine und mittlere Unternehmen auf diese Zukunftstechnologie.
Mit der neuen, vertikalen Organisation stärkt QSC im laufenden Jahr ihre Geschäftsfelder. Sie übernehmen die Leitung von Vertrieb und Technik und können so schneller und flexibler auf Kundenbedürfnisse eingehen. Darüber hinaus erwartet QSC hiervon auch mehr Agilität sowie neue Wachstumsimpulse. Alle Geschäftsfelder werden bestehende Kunden weiterentwickeln und neue Kunden gewinnen. Marktbedingt dürfte dessen ungeachtet der Umsatz zurückgehen, allerdings im Vergleich zu 2017 in erheblich geringerem Ausmaß.
Die höchsten Zuwächse erwartet QSC auch 2018 im Cloud-Geschäft. Wichtige Impulse werden das Neu- und Bestandskundengeschäft mit der Pure Enterprise Cloud liefern. Es sind neue Vertragsabschlüsse mit mittelständischen Unternehmen zu erwarten; hinzukommen die Vertiefung der Geschäftsbeziehung zu bestehenden Kunden sowie die Migration von Outsourcing-Kunden.
Nach der Seitwärtsbewegung im vergangenen Jahr geht QSC 2018 auch wieder von steigenden Umsätzen im Consulting aus. Das Unternehmen wird insbesondere von der umfassenden SAP-Kompetenz und der umfangreichen Erfahrung beim Einsatz der HANA-Technologie profitieren; hinzu kommt ein wachsendes Interesse am Multi-Cloud-Consulting.
Wie schon 2017 werden cloudbasierte Bezugsmodelle bei bestehenden Kunden zunehmend das traditionelle Outsourcing ersetzen. Voraussichtlich ab der Jahresmitte endet zudem ein großer Vertrag, nachdem sich der global aufgestellte Kunde für einen internationalen IT-Dienstleister entschieden hat. Die Umsätze im Outsourcing werden daher 2018 weiter sinken. Neue Chancen ergeben sich aus einer verstärkten Vermarktung von Outsourcing-Lösungen ohne Personalübernahme im mittelständischen Umfeld. QSC zielt hier insbesondere auf Unternehmen, die den Einstieg in das Cloud-Zeitalter bis heute scheuen, aber mit ihrer proprietären IT zunehmend an Grenzen stoßen.
Im TK-Geschäft wird sich die seit Jahren zweigeteilte Entwicklung fortsetzen. Einem leicht wachsenden Geschäft mit Firmenkunden wird marktbedingt ein rückläufiges Geschäft mit Wiederverkäufern gegenüberstehen. Die Vertikalisierung der Organisation und vor allem die geplante Ausgliederung des TK-Geschäfts vergrößern derweil den Handlungsspielraum der Verantwortlichen. Sie können unter anderem Chancen der Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken eruieren, die Vermarktung von Colocation Services forcieren und das bestehende umfassende IP-Know-how bei der Ansprache von Mittelständlern noch besser einsetzen.
Das Ergebnis nach Steuern dürfte 2018 auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Tendenziell gewinnt QSC Umsätze in margenstärkeren Geschäftsfeldern und verliert sie in margenschwächeren. Das Unternehmen wird den Ausbau der Wachstumsbereiche fortsetzen und hier unter anderem zusätzliche Fach- und Führungskräfte rekrutieren. Eine unternehmensweit hohe Kostendisziplin und eine zunehmende Standardisierung und Automatisierung gewährleisten derweil eine stabile Ertragskraft.
Auch 2018 plant QSC mit erheblichen Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft. Dem gegenüber stehen moderate Investitionen. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.
QSC ist der Digitalisierer für den Mittelstand und zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die Unternehmen sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung ihrer IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten. Das dynamische Marktumfeld eröffnet immer wieder neue Chancen. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsfeldern. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und mögliche Potenziale. Zusätzlich nutzen sie die Expertise des Vertriebs, Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über die bestehenden Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich regelmäßig damit.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken deren Verfolgung und Realisierung verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der vorliegenden Prognose für das Gesamtjahr 2018 führen könnten. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Zusätzliche Kunden für Cloud Services. QSC baut ihr cloudbasiertes Portfolio ständig aus und befindet sich im Gespräch mit zahlreichen Firmenkunden. Erfahrungsgemäß vergeht zwischen der ersten Ansprache und ersten Umsätzen eine lange Zeit, daher plant QSC bei Neukunden im Cloud-Geschäft nur mit moderaten Zuwächsen. Da die IT vieler Mittelständler angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle immer häufiger an Grenzen stößt, könnte die Nachfrage diese Erwartung übersteigen.
Technologiesprung auf SAP S/4HANA. Der laufende Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA bei SAP wird das Wachstum im Consulting 2018 antreiben. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen die in die Planung eingeflossenen Erwartungen eventuell übersteigen. Als Digitalisierer für den Mittelstand besitzt QSC ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und könnte darüber hinaus von dem Zusammenspiel von Beratungs- und Umsetzungsleistungen profitieren.
Ablösung der ISDN-Telefonanlagen. Im Zuge der Aufrüstung der deutschen TK-Infrastruktur mit IP-Technologie werden herkömmliche Anschlüsse abgeschaltet. Danach funktionieren die immer noch weit verbreiteten ISDN-Telefonanlagen nicht mehr ohne Weiteres. Je rigoroser Wettbewerber ihre Kunden zu einem Umstieg auf die IP-Technologie drängen, desto größer die Chancen für QSC. Denn zum einen bietet das Unternehmen schon heute ein breites Spektrum IP-basierter Telefonanlagen für Geschäftskunden jeder Größenordnung. Zum anderen verfügt QSC über umfassendes Know-how bei der Integration herkömmlicher Telefonanlagen in All-IP-Lösungen. So können Mittelständler bestehende Systeme weiter nutzen und Investitionen vermeiden.
Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken. Der beginnende Aufbau von Glasfasernetzen auf kommunaler Ebene könnte QSC im laufenden Jahr und darüber hinaus neue Möglichkeiten zu einer vertieften Zusammenarbeit mit Citycarriern und Stadtwerken eröffnen. Denkbar ist unter anderem der Betrieb hochmoderner kommunaler TK-Infrastrukturen, wie QSC ihn bereits heute beispielsweise in Marburg und Kassel möglich macht. Mit Glasfasernetzen wollen auch weitere Städte aus eigener Kraft die Attraktivität ihres Standorts erhöhen und benötigen dazu einen technologischen Partner. QSC verfügt auch über das erforderliche Know-how bei Open-Access-Plattformen, mit denen sich technologieübergreifend Netze und Services in einer Region integrieren lassen.
Wie jedes Unternehmen ist QSC ständig einer Vielzahl potenzieller Risiken ausgesetzt. Die bewusste Auseinandersetzung mit diesen Risiken stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen geschäftlichen Erfolg. Ein fachgerechtes Risikomanagement muss daher dafür sorgen, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken. Das einheitliche Risikomanagement unterstützt bei QSC und allen Tochtergesellschaften vielfach den Entscheidungsprozess.
Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen, hat QSC ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert und dieses im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter optimiert. Der Einsatz einer bereits seit Jahren bewährten Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.
Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse im Unternehmen. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise erstellte Berichte schärfen das Bewusstsein aller Verantwortlichen für das Risikomanagement. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
In das RMS sind alle Unternehmensbereiche einbezogen. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner.
Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Software "R2C") einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Diese Vorgaben werden regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Risikomanagementsoftware Risk to Chance (R2C) unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert, das heißt, Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß werden ohne Berücksichtigung von getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung bewertet. Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC
gefährdet. Die Klassifizierung eines Risikos als geringes, mittleres oder hohes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensklasse. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

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| sehr gering: | nicht einmal in 5 Jahren |
| gering: | nicht öfter als einmal in 5 Jahren |
| mittel: | durchschnittlich einmal jährlich |
| hoch: | öfter als einmal im Jahr |
| sehr hoch: | einmal im Quartal oder mehr |
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| unwesentlich: | unter € 50.000 |
| gering: | € 50.000 bis € 250.000 |
| mittel: | € 250.000 bis € 1.000.000 |
| schwerwiegend: | über € 1.000.000 |
| bestandsgefährdend: | aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten |
Allgemeine Gefahren werden dahin gehend analysiert, ob und wie sie QSC konkret schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahren tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Diese dienen der Verringerung bestehender Risiken, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. Im Anschluss wird das Risiko nochmals unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet (Nettobewertung). Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung, und damit nach Durchführung der Nettobewertung, noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung von QSC betrachtet werden müssen. Solche Risiken werden nach der vorstehenden Klassifizierung als "hohe Risiken" eingestuft. So ist beispielsweise ein Risiko, dem die Schadensklasse "bestandsgefährdend" zugewiesen ist, in der Gesamteinschätzung nur dann als "hohes Risiko" bewertet, wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken mit einer geringeren Eintrittswahrscheinlichkeit (gering oder unwesentlich) werden somit im Rahmen der ständigen Beobachtung nicht als "hohe Risiken" geführt und nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen.
Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. regulatorische Risiken) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete, quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungslegung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Abschlussprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
| ― | QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet. |
| ― | QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling. |
| ― | QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein. |
| ― | Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften. |
| ― | Die Einzelabschlüsse werden nach Erstellung in ein einheitliches Konsolidierungssystem überführt, in dem die Eliminierung konzerninterner Transaktionen stattfindet. Dieses System liefert dann die Grundlage für den Konzernabschluss und die wesentlichen Angaben im Konzernanhang und Konzernlagebericht. |
| ― | Das konzernweite monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. |
Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Das Risikomonitoring konzentriert sich nicht auf die Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf die tatsächliche Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen dieser Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".
Umsatzrückgang im konventionellen TK-Geschäft. Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz geht tendenziell zurück und der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts sinkt. Der harte Preiswettbewerb und Regulierung belasten die Umsätze zusätzlich; über die damit zusammenhängenden Risiken informiert gesondert der Abschnitt "Regulatorische Risiken". Im Wiederverkäufergeschäft arbeitet QSC zudem mit marktstarken Partnern zusammen. Diese verfügen mittlerweile zum Teil über eigene TK-Infrastrukturen, die sie künftig verstärkt nutzen könnten. Auch im ADSL-Geschäft gibt es einige marktstarke Wiederverkäufer, mit denen QSC zusammenarbeitet. Das Unternehmen sieht sich auch hier einem harten Preiswettbewerb ausgesetzt. Zudem sinkt aufgrund des gestiegenen Bandbreitenbedarfs und in der Folge der steigenden Nutzung von VDSL- und Kabelanschlüssen der Umsatz.
Durch den Ausbau des IT- und Cloud-Geschäfts verringert QSC seit Jahren die Abhängigkeit vom konventionellen TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem Geschäftsfeld begegnete QSC darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten Next Generation Network (NGN). Das Unternehmen prüft zugleich, ob und in welchem Maße es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen das Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann. Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt für Privatkunden auch in den kommenden Jahren fortsetzen und der Margendruck sich weiter verschärft.
Dagegen bietet die Zusammenführung von Sprach- und Datennetzen auf IP-Basis neue Möglichkeiten, TK-Infrastrukturen zu optimieren und zu flexibilisieren. Zudem gewinnt TK als Rückgrat der Digitalisierung derzeit generell spürbar an Bedeutung. QSC hat deshalb beschlossen, das TK-Geschäft durch die Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft zu stärken, um neue Chancen am Markt besser nutzen zu können.
Ausbleibender Erfolg in neuen Geschäftsfeldern. QSC verfolgt die Strategie, vor allem Mittelständlern den Übergang in das digitale Zeitalter zu erleichtern, und sieht die Cloud als die IT-Architektur für das neue Zeitalter. Das Unternehmen erweitert daher systematisch sein Leistungsspektrum vor allem um cloudbasierte Produkte und Dienste. Solche Innovationen sind nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko. Es kann zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und in der Folge zu einer verspäteten Markteinführung kommen. Eine eventuell noch fehlende Akzeptanz der Innovationen am Markt kann dazu führen, dass Umsatz- und Ergebnisbeiträge später als erwartet realisiert werden. Das Gleiche gilt bei einem Ausbleiben der Migration von Bestandskunden. Eine zu starke Fokussierung auf die neuen Geschäftsfelder kann zudem zur Folge haben, dass Bestandskunden im Segment Outsourcing nicht optimal betreut werden, was im schlimmsten Fall zur Kündigung von Verträgen führen kann. Darüber hinaus reduzieren Verzögerungen bei der Realisierung der erwarteten Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Wachstumssegment Cloud auch den finanziellen Spielraum für strategische Investitionen und erhöhen die Verwundbarkeit in zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Schwächephasen.
QSC begegnet diesem Risiko durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit möglichen Partnern und Pilotkunden noch vor der Markteinführung neuer Produkte. Zugleich hat das Unternehmen mit der Pure Enterprise Cloud ein modulares Serviceportfolio geschaffen, das neue cloud-basierte Produkte und Dienstleistungen integriert und einen äußerst effizienten Betrieb dieser Anwendungen ermöglicht. Darüber hinaus verstärkt das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr seine Anstrengungen, bestehende Kunden im Outsourcing optimal zu betreuen und hier auch wieder neue Kunden zu gewinnen.
Betriebsstabilität. Die IT- und die TK-Branche befinden sich in einem strukturellen Wandel. Insbesondere bei der Auslagerung der IT von Unternehmen an Spezialisten wird eine immer höhere technische und betriebliche Qualität zu immer geringeren Kosten erwartet, ohne dass es zu Abstrichen bei der Ausrichtung auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden kommen soll. Diesen hohen Anforderungen müssen Dienstleister wie QSC durch einen stabilen Betrieb bei gleichzeitig kostengünstiger Produktion sowie schneller und effizienter Erfüllung von Kundenwünschen genügen. Fehlende Zuverlässigkeit in der Betriebsstabilität kann zu Umsatz- und Kundenverlusten führen sowie die Geschäftsausweitung beeinträchtigen.
QSC schafft durch eine fortlaufende Optimierung der Organisationsstruktur im Betrieb sowie durch betriebsstabilisierende Maßnahmen die Voraussetzungen dafür, den Kundenerwartungen in vollem Umfang zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem umfassende und effektive Notfallplanungen; sie gewährleisten die jederzeitige Erhaltung der vollständigen Leistungsfähigkeit bzw. deren umgehende Wiederherstellung ohne Nachteile für den Kunden nach einem kriminellen Angriff.
Sicherheit. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehören zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC, da ansonsten ein Reputationsverlust droht. Die IT-Sicherheitsstrategie setzt daher alles daran, Unternehmensdaten sowie personenbezogene Kunden- und Mitarbeiterdaten mit allen angemessenen Mitteln, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen, zu schützen. Frühzeitig hat sich QSC auch auf die im Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung vorbereitet und bringt bis zu deren Einführung noch einmal das Wissen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Datenschutz auf den neuesten Stand.
Regulatorische Risiken. QSC ist weiterhin auf dem regulierten deutschen TK-Markt aktiv. Dort gibt es unverändert eine Tendenz seitens der Politik und damit indirekt der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission, die Zugangsregulierung auf verschiedenen Märkten einzuschränken oder zu beenden und sich fortan auf eine Beobachtung dieser Märkte zu beschränken, um gegebenenfalls nachträglich auf der Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts einschreiten zu können. Es besteht das Risiko, dass die Zahl der regulierten Märkte in den kommenden Jahren weiter sinkt. Dies könnte die Preisgestaltungsspielräume der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf Märkten, die bereits der Regulierung entzogen sind, vergrößern. Weiterhin besteht das Risiko, dass in bestimmten regulierten Vorleistungsmärkten, insbesondere Bitstrom und TAL, eine Regionalisierung dergestalt vorgenommen wird, dass bestimmte Vorleistungen in stärker wettbewerblich ausgeprägten geografischen Teilmärkten wie Ballungsräumen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ende der Regulierung auf verschiedenen Märkten zeigen, dass eine öffentliche Beobachtung des Wettbewerbsverhaltens der DTAG nicht ausreicht, um diese von einer Ausnutzung neu gewonnener Spielräume abzuhalten. QSC geht aber davon aus, dass die anhaltende öffentliche Diskussion und die Aufbereitung entsprechender Fälle ein wettbewerbskonformes Verhalten fördern und ansonsten die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Zudem ist QSC mit ihrer eigenen Infrastruktur in einem deutlich geringeren Maße als die meisten anderen ITK-Anbieter von den Wiederverkaufspreisen der DTAG für Sprach - und Datendienste abhängig. Dennoch kann insbesondere eine aggressive Preispolitik der DTAG im Vorleistungs- und Endkundenmarkt jenseits der kartellrechtlichen und regulatorischen Grenzen oder in nicht länger regulierten Märkten die Margensituation auf dem deutschen TK-Markt negativ beeinflussen.
Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch die permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren.
Abhängigkeit von Geschäftspartnern. Die Umsätze mit Wiederverkäufern im Segment Telekommunikation werden mit nur wenigen, aber großen Voice- und DSL-Wiederverkäufern erzielt. Der Verlust eines dieser Geschäftspartner würde zu einer spürbaren Reduzierung des Umsatzes führen, mit allerdings nur geringerem Einfluss auf die Profitabilität, da es sich bei diesen Umsätzen im Wesentlichen um Umsätze mit eher niedriger Marge handelt. Auch im Segment Outsourcing werden wesentliche Umsätze mit einigen wenigen Großkunden erzielt. Ein Wegfall eines dieser Kunden hätte spürbaren Einfluss auf Umsatz und Profitabilität. QSC begegnet diesem Risiko vor allem mit einer sorgfältigen Pflege der seit Jahren gewachsenen und erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.
Fachkräftemangel. Wie alle IT- und TK-Anbieter benötigt QSC qualifizierte Fachkräfte, um ihr Produktportfolio zu betreiben und weiter zu entwickeln. Angesichts des Mangels an IT-Spezialisten am deutschen Arbeitsmarkt fällt es zum Teil schwer, die entsprechenden Positionen schnell und adäquat zu besetzen. Dieses Risiko besteht voraussichtlich auch 2018 und darüber hinaus. Es kann dadurch zu Engpässen beim Betrieb und bei der Weiterentwicklung sowohl bestehender als auch neuer IT-Applikationen kommen. QSC begegnet diesem Risiko vor allem durch die kontinuierliche Ausbildung junger Fachkräfte, die Zusammenarbeit mit ausgewählten Hochschulen sowie die gezielte Bindung von für den Betrieb besonders wichtigen Fach- und Führungskräften.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Lagebericht sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Köln,13. März 2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert
Die QSC AG hat nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme aller Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen bekannt waren, bei jedem dieser Geschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, 13. März 2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, 13. März 2018
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert
Wir haben den Jahresabschluss der QSC AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts, die im Lagebericht in den Abschnitten "Nichtfinanzielle Erklärung" und "Unternehmensführung und Corporate Governance" enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Anhang unter der Anhang-Nr. 2. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sind im Anhang unter der Anhang-Nr. 3 dargestellt.
Im Jahresabschluss der QSC AG wird innerhalb der Finanzanlagen eine 100%-Beteiligung an der Ventelo GmbH in Höhe von EUR 146 Mio ausgewiesen. Neben ihrem operativen Geschäft hält die Ventelo GmbH die Kommanditbeteiligung an der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG (Plusnet). Der Anteil der Beteiligung an der Ventelo GmbH an der Bilanzsumme der QSC AG beläuft sich auf insgesamt 39 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Beteiligung wird zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Beteiligung ist komplex und in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligung hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Beteiligung nicht werthaltig ist.
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern aus dem Finanz- und Rechnungswesen sowie einer Würdigung des verwendeten Bewertungsmodells ein Verständnis für das Vorgehen der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Beteiligung verschafft.
Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Ventelo GmbH ist im Wesentlichen von der Wertentwicklung der Kommanditbeteiligung an der Plusnet abhängig. Der Schwerpunkt unserer Prüfungshandlungen lag daher auf der Werthaltigkeitsbeurteilung der Kommanditbeteiligung an der Plusnet.
Die Annahmen und prognostizierten Beträge, einschließlich des in dem Bewertungsmodell angesetzten zukünftigen Investitionsbedarfs, haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche und Controlling-Zwecke, und dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen.
Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten, haben wir uns insbesondere mit der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der Plusnet auseinander gesetzt. Dazu haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
QSC hat die eigenen Planungsannahmen von einem externen Sachverständigen unter anderem auf Basis von aktuellen Markt- und Branchenberichten beurteilen lassen. Wir haben uns von der Kompetenz, den Fähigkeiten und der Objektivität des durch QSC beauftragten externen Sachverständigen überzeugt und die Konsistenz der Ergebnisse des externen Sachverständigen mit den Annahmen des Mandanten gewürdigt.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.
Das der Werthaltigkeitsbeurteilung der Beteiligung zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft sind sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Erklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die als ungeprüft gekennzeichneten Angaben des Corporate-Governance-Berichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 22. November 2017 von der Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Abschlussprüfer der QSC AG, Köln, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Charlotte Salzmann.
Köln, den 13. März 2018
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Salzmann, Wirtschaftsprüferin
Klaaßen, Wirtschaftsprüfer
Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen vom 30. Juni 2017 (Entgelttransparenzgesetz) in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz will die Transparenz von Entgeltstrukturen verbessern und so das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Praxis sicherstellen.
Zu den Verpflichtungen des Gesetzes für Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten zählt auch die Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet sind. In diesem Bericht sollen Arbeitgeber ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen darstellen. Zusätzlichen müssen Arbeitgeber ihre Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer offenlegen. Die QSC AG mit Sitz in Köln ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Bezüglich weitergehender Informationen über das Unternehmen wird auf den Internetauftritt des Unternehmens (www.qsc.de) verwiesen.
Der nachfolgende, erste Bericht zur Gleichstellung & Entgeltgleichheit der QSC AG, bezieht sich entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ausschließlich auf das Kalenderjahr 2016.
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| Durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten* | Gesamt | davon in Vollzeit | davon in Teilzeit |
|---|---|---|---|
| Frauen | 291 | 213 | 78 |
| Männer | 1.019 | 986 | 33 |
| Anzahl Beschäftigte insgesamt | 1.310 | 1.199 | 111 |
* Angaben betreffen FTE (Full Time Equivalent); die Berechnung erfolgte auf Monatsbasis
Die QSC AG hat sich als Ziel gesetzt, dass alle Maßnahmen darauf gerichtet sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und diese zu erreichen. Im Rahmen der Überprüfungen in dieser Thematik wird die QSC AG alle auffallenden Unterschiede bereinigen.
Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung hat die QSC AG insbesondere die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern eingeleitet:
| ― | Zur Förderung vor allem weiblicher Führungskräfte nahm QSC zum wiederholten Male an PepperMINT teil, einem Cross-MentoringProgramm für die Metropolregion im Rheinland. PepperMINT, das Personalentwicklungs-Programm speziell für Industrieunternehmen und Industriedienstleister, ist eine anerkannt erfolgreiche Initiative, die 2013 startete. Das Unternehmensnetzwerk setzt sich inzwischen aus 14 Unternehmen zusammen. Das Ergebnis sind bisher 35 Mitarbeiterinnen, die bereits Führungsaufgaben übernommen haben bzw. sich darauf vorbereiten. Projektträger ist die Career-Women in Motion e.V.. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Website http://www.peppermint-koeln.de. |
| ― | Im Jahr 2015 legte QSC erstmals, gesetzlichen Vorgaben folgend, für die Zeit bis zum 30. Juni 2017 Zielvorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den ersten beiden Führungsebenen fest. Für die obersten Führungsebenen hatte sich das Unternehmen im Geschäftsjahr 2015 einen Frauenanteil von 5 % (erste Führungsebene) und 10 % (zweite Führungsebene) zum Ziel gesetzt. Diese Größen spiegeln die hohe IT- und Techniklastigkeit des Unternehmens sowie die Tatsache wider, dass sich zum Teil nur Männer um offene Positionen bewerben. QSC übertraf diese Quoten im Geschäftsjahr 2016 mit 12% Anteil Frauen in der ersten und 16% Anteil Frauen in der zweiten Führungsebene. Mit Blick darauf beschloss der Vorstand im Geschäftsjahr 2017, nun für beide Führungsebenen bis zum 30. Juni 2022 einen Frauenanteil von mindestens 15 % anzustreben. Für den Vorstand wurde eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da die Amtszeit der ausschließlich männlichen Mitglieder erst nach dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Stichtag 30. Juni 2017 endete. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat ebenfalls wegen der hohen IT- und Techniklastigkeit der Geschäftstätigkeit der QSC AG auch für die kommenden fünf Jahre, und damit bis zum 30. Juni 2022, eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Der Mindestanteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat soll nach einem Beschluss des Aufsichtsrats 16,6 % betragen. Im Geschäftsjahr 2016 bestand das Kontrollgremium aus drei Frauen und drei Männern. |
| ― | Auch im Jahr 2016 nahm die QSC AG an dem bundesweiten Girls Day teil, der am 28. April 2016 stattfand. Hier wurde Mädchen ab der 5. Schulklasse der Alltag eines ITK-Dienstleisters nähergebracht und umfangreich über die Ausbildung bei der QSC AG informiert. Aufgrund der unverändert vergleichsweise hohen Anzahl männlicher Mitarbeiter, möchten wir unsere Branche stärker bei Mädchen bekanntmachen und weiblichen Interessierten die Scheu nehmen, eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich IT aufzunehmen. |
Die QSC AG unterliegt keinem Tarifvertrag und ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband, daher finden tarifpolitische Strukturen keinerlei Anwendung.
Die Festlegung der Entgelthöhe und der Entgeltbestandteile wird vielmehr individuell an der zu besetzenden Position gemessen. Faktoren in diesem Zusammenhang können z.B. Unterschiede in der Berufsausbildung, der Dauer der Berufserfahrung bzw. des Umfangs Führungsspanne und Projektverantwortung sein oder ob die zu besetzende Position eine hohe Reisebereitschaft erfordert, wie z.B. im Vertrieb.
Grundsätzlich werden zusätzlich zu den o.g. Parametern folgende Werte herangezogen:
| ― | Erforderliche Ausbildung / Studium |
| ― | Erforderliche Berufserfahrung |
| ― | Strategischer Einfluss auf die Stelle |
| ― | Komplexität der Stelle |
| ― | Sozialkompetenz (der Stelle angemessen) |
| ― | Verantwortung |
Neben den objektiven Anforderungen an eine Stelle und dessen Inhaber sind für die Evaluation der Entgelthöhe und -zusammensetzung die individuelle Leistungsperformance und -entwicklung maßgebend. Um diese Entwicklung transparent aufzeigen zu können, nutzt die QSC AG mit dem Softwaretool Qompass ein speziell entwickeltes, jährliches Leistungs- und Beurteilungsgespräch durch die jeweilige direkte Führungskraft. Um wiederum sicherzustellen, dass alle Führungskräfte die gleichen Bewertungsmaßstäbe ansetzen, sind hierzu umfangreiche Schulungen durchgeführt und ein Schulungsvideo erstellt worden. All diese Bewertungsmaßstäbe sind ausdrücklich geschlechtsneutral formuliert.
Ergebnisse der Leistungs- und Beurteilungsgespräche können neben der Vereinbarung notwendiger Schulungsmaßnahmen oder der Veränderung der Einordnung in die Fachlaufbahn der QSC AG auch die Aufnahme des Mitarbeiters in eine Liste von Potentialträgern sein, sodass auch bei der Verneinung eines aktuellen Handlungsbedarfes beim Thema Entgelt zumindest klare Kriterien genannt sind, die zu einer zukünftigen Anpassung des Entgelts führen können.
Neben den oben genannten Kriterien bei der Entgeltfindung spielen auch die jeweilige wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Einschätzung der Führungskraft eine essentielle Rolle. So kann es sein, dass in Jahren mit hohen Budgetdruck Entgeltanpassungen aufgrund der strikten Budgetvorgaben nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können. Aber auch hier ist die ausdrücklich gelebte Praxis, dass diese Rahmenbedingungen geschlechtsunabhängig Anwendung finden.
Betrachtet man beim Thema Entgelt nicht nur das relevante Jahreszielgehalt, sondern auch weitere - zum Teil positionsabhängige - Entgeltbestandteile wie Car Allowance, Dienstwagennutzung, Zulagen durch Teilnahme an Schicht- oder Rufbereitschaftsdiensten, ist festzuhalten, dass bei der QSC AG ausdrücklich keinerlei geschlechtsspezifische Differenzierungen vorgenommen werden.
Die QSC AG hat in Eigeninitiative den Stellenwert der Themen Gleichstellung und Entgeltgleichheit in der Vergangenheit erkannt und sieht sich daher hier angemessen positioniert. Darüber hinaus hat die QSC AG sich selbst zum Ziel gesetzt, diese Themen auch zukünftig weiter voranzutreiben.
Zentrale: QSC AG - Mathias-Brüggen-Straße 55 - 50829 Köln
[email protected] - www.qsc.de
Vorstand: Jürgen Hermann (Vorsitzender), Stefan A. Baustert (Finanzvorstand)
Aufsichtsrat: Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender)
HRB-Nummer: 28281, Amtsgericht Köln
Weitere Informationen unter www.qsc.de
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