Annual Report • May 3, 2018
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der SCHWEIZER-Gruppe ("SCHWEIZER" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von SCHWEIZER. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. SCHWEIZER übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen.
Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

1 Gründung 12/2017 / Kapitalaufbringung ab 2018
SCHWEIZER steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. SCHWEIZERS hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Systemkosten-Reduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und fördern unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen.
SCHWEIZER bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. SCHWEIZER beschäftigt in Schramberg einschließlich Zeitarbeitnehmer 783 Mitarbeiter und weltweit insgesamt 797 Mitarbeiter. In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden.
Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse im Segment Regulierter Markt notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen.
Im Fokus der globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. SCHWEIZER will zukünftig außerdem in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet ihr Portfolio entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau. Im November 2017 hat SCHWEIZER eine Investitionsvereinbarung mit der Regierung von Jintan (Provinz Jiangsu/China) unterzeichnet, um in China eine nachhaltige Hochtechnologie-Produktionsstätte für Leiterplatten und Embedding-Lösungen zu errichten. Damit wird SCHWEIZER das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter ausschöpfen und den stark wachsenden chinesischen Markt adressieren.
SCHWEIZER nimmt zusammen mit seinen Partnern Elekonta, Meiko und WUS weltweit die führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Zudem hat SCHWEIZER durch das Joint Venture Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd. Zugang auf Produktionslinien in Vietnam, die speziell auf die Bedarfe europäischer Kunden abgestimmt sind. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiter-platten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich SCHWEIZER auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.
Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems ist die logische Konsequenz aus zunehmenden Kundenanforderungen, SCHWEIZERS Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet SCHWEIZER daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Schweizer Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2020 bzw. 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor.
Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der SCHWEIZER-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der SCHWEIZER-Gruppe aktuell um ein Einsegment-Unternehmen.
In 2017 ist es uns gelungen, die durchschnittliche Dauer der Prozessentwicklungsprojekte zu halbieren. Wesentliche Kernprozesse aus den Bereichen Mechanik, Multilayer-Herstellung, Leiterbild und elektrische Prüfung konnten mit neuester Technologie ausgestattet in die Serienfertigung überführt werden.
Die prozessbezogene Vorentwicklung nimmt eine immer bedeutendere Rolle im Rahmen unserer Entwicklungslandschaft ein. Da die Entwicklungszeiten unserer Kunden immer kürzer werden, müssen auch Prozesse und Prozessanpassungen an die jeweiligen Produktanforderungen in immer kürzerer Zeit erfolgen. Um diese Anforderung bei gleichzeitig zunehmenden Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen unserer Kunden zu erfüllen, haben wir die Prozessvorentwicklung als Matrixorganisation integriert und weiter ausgebaut.
Zusammen mit einem unserer Schlüssellieferanten haben wir im Rahmen der Vorentwicklung eine Anlagenkonzeption entwickelt, die anschließend in den Investitionsprozess der Serienentwicklung übergeben wurde. Hiervon erwarten wir signifikante Qualitätsverbesserungspotenziale im Zusammenhang mit der Ätztechnik für die Hochfrequenztechnik.
Ein weiteres Beispiel eines Vorentwicklungsprojekts steht im Zusammenhang mit der Plasmaätztechnik und dient ebenfalls der Hochfrequenztechnik. Hierbei nutzen wir unsere weltweiten Kontakte, um auch mit Lieferanten neue Wege zu eruieren.
Die Zusammenarbeit mit Infineon auf dem Gebiet des Chip-Embedding für die Leistungselektronik verläuft weiterhin intensiv und zielorientiert. Die Teams beider Firmen sind interdisziplinär in stetigem Austausch. Im vergangenen Jahr konnten weitere Applikationsdemonstratoren in p2 Pack-Technologie aufgebaut werden. Die Kunden bestätigen uns uneingeschränkt die technische Vorteilhaftigkeit der Lösung.
Die gesamten von SCHWEIZER erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Jahr 2017 beliefen sich auf 3,8 Mio Euro.
In 2017 konnten wir unser Team von Prozessentwicklungsingenieuren mit fünf neuen Talenten verstärken.
In 2017 konnte das Förderprojekt VoLiFa 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Unter der Konsortialführung von Hella gelang es, eine neue Scheinwerfergeneration für Kraftfahrzeuge zu entwickeln, die blendfreies Fahren und maximierte Ausleuchtung der Fahrbahn vereint. Die gesteigerte Funktionalität konnte nur mit Hilfe von Embedding-Lösungen von SCHWEIZER in dem zur Verfügung stehenden Bauraum realisiert werden. Für den Demonstrator stellte SCHWEIZER zwei neu entwickelte Leiterplatten zur Verfügung, bei denen LED-Entwärmung, dreidimensionale Montage, sowie das Einbetten von aktiven Chipkomponenten und passiven Bauteilen erfolgreich demonstriert wurden. Das Projekt startete am 1. April 2014 und wurde am 31. März 2017 abgeschlossen. Projektpartner waren Hella, Elmos, Merck, Porsche Engineering und die Universität Paderborn.
Seit Beginn des letzten Geschäftsjahres ist SCHWEIZER Konsortialpartner eines weiteren Forschungsprojekts mit dem Namen KoRRund. Im Rahmen dieses Projekts wird eine neue Art von Radarsensorik erforscht, die eine bessere Rundumsicht für das automatisierte Fahren ermöglichen wird. Die Aufgabe von SCHWEIZER in diesem Forschungsprojekt ist die Entwicklung neuartiger Hochfrequenzschaltungen, die eine Rundumsicht von bis zu 360° ermöglichen. Die Projektteilnehmer sind neben SCHWEIZER die Partner Bosch, Daimler Inmach, Fraunhofer IZM, K.I.T. (Karlsruhe) und die Universität sowie die Hochschule Ulm. Die Laufzeit des Förderprojekts geht vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019.
In diesem Forschungsprojekt werden neue Materialien für Hochtemperatur-Anwendungen erforscht, die notwendig sind, um die nächste Generation von Halbleiterchips, sog. Wide-Band-Gap Halbleiter, in die Leiterplatte zu integrieren. Diese neuen Halbleiter erlauben höhere Sperrschichttemperaturen im Betrieb, die folglich vom Leiterplattensubstrat ermöglicht werden müssen. Diese Kombination aus neuer Halbleitertechnologie und Embedding in Hoch-Temperatur-Substrate bereitet die nächste Generation von Invertern vor, die sowohl im Automobil- als auch im industriellen Umfeld eine Rolle spielen werden. Die Projektteilnehmer sind neben SCHWEIZER die Industriepartner Robert Bosch GmbH, Siemens AG, Isola GmbH, Peters Research GmbH & Co. KG sowie die Forschungspartner Universität Bayreuth, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., das Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) und die assoziierten Partner Huntsman Advanced Materials (Switzerland) GmbH sowie das European Center for Power Electronics e.V. (ECPE). Das Projekt startete am 1. Dezember 2015 und läuft bis 30. November 2018.
Ende des letzten Geschäftsjahres konnte SCHWEIZER ein weiteres Förderprojekt mit dem Namen SiC-Modul gewinnen. Inhalt des Projektes werden neue Einbettverfahren für SiC-Leistungshalbleiter sein. Im Vordergrund steht dabei eine Modularisierung der Leistungselektronik, die es erlauben wird, unterschiedliche Schaltungstopologien und Leistungsklassen zu adressieren. Projektkoordinator ist die Robert Bosch GmbH, Renningen. Weitere Projektpartner neben SCHWEIZER sind: die Conti Temic Microelectronic GmbH, Nürnberg, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RTH) Aachen, AixControl - Gesellschaft für leistungselektronische Systemlösungen mbH, Aachen, das Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM); Berlin, die TLK-Thermo GmbH, Braunschweig sowie die Daimler AG, Böblingen. Die Laufzeit des neuen Förderprojekts geht vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2017 auf 33 Patente erhöht.
Die Zahl der SCHWEIZER Mitarbeiter - bezogen auf den Standort in Schramberg und einschließlich Zeitarbeitnehmer -belief sich zum Jahresende 2017 (31. Dezember) auf 783 Personen. Diese Entwicklung beinhaltet eine natürliche Mitarbeiterfluktuation von 3,96 Prozent, 21 Austritte in die Rente, 63 Neueintritte, davon acht Übernahmen von Auszubildenden und 19 Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis. Konzernweit beschäftigt SCHWEIZER zusätzlich 14 Mitarbeiter in Asien. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Zeitarbeitnehmer als Quereinsteiger mit SCHWEIZERS gut organisierter Aus- und Weiterbildung schnell und erfolgreich in das Arbeitsumfeld integriert werden können. Daher wurde in den letzten Monaten des abgelaufenen Geschäftsjahres gemeinsam mit dem Betriebsrat eine neue Lösung zur schnelleren Übernahme von Zeitarbeitnehmern in die Festanstellung erarbeitet. Damit bietet SCHWEIZER den Zeitarbeitnehmern neue berufliche Perspektiven und begegnet dem Fachkräftemangel mit hauseigener Weiterqualifizierung.
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr beteiligte das Unternehmen seine Mitarbeiter und seine Zeitarbeitnehmer am Unternehmenserfolg. Für das Geschäftsjahr 2016 schüttete die Schweizer Electronic AG zum siebten Mal in Folge einen Teil des Jahresgewinns an die Beschäftigten aus.
Nach der im Vorjahr in einer Pilotphase getesteten Optimierung des seit langer Zeit existierenden, gängigen A-Schichtmodells, wurde als Ergebnis die Schichtfolge geändert und die Schichtdauer nach aktuellsten arbeitsmedizinischen Kenntnissen auf den Biorhythmus angepasst.
Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit einer betriebsinternen Arbeitsgruppe und dem Betriebsrat eine interne Lösung zur Altersteilzeit erarbeitet, die zum Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleitenden, flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die entsprechende Betriebsvereinbarung trat zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Mit dem Ausbau der Abteilung "Global Supply Chain & Business Development" und der Etablierung eines Projekt Management-Office (PMO) am Standort Schramberg in 2017, wurde angesichts der steigenden Kundennachfragen der zunehmenden Bedeutung des Partnermanagements und der zukünftigen Unternehmenserweiterung Rechnung getragen.
Innovations- und Umsatzmotor von SCHWEIZER bleibt die Automobilindustrie, das zeigt auch der Umsatzanteil des Automobilbereichs, der im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 69 Prozent lag. SCHWEIZER hat gute Kundenbeziehungen zu allen großen europäischen Tier Ones und OEMs und verbreitert ständig ihr Netzwerk; besonders auch in den Wachstumsmärkten in Asien.
Automatisiertes Fahren gehört zu den großen Herausforderungen für die Zukunft der Automobilbranche. Für die Sensorik werden hier im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. SCHWEIZER ist bei den Radarsensoren mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen der Partner der Wahl für viele große Tier Ones. Bei den Kamerasystemen setzen ebenfalls namhafte Tier Ones auf die SCHWEIZER FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben.
Auch bei der Elektromobilität, d. h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, der in den kommenden Jahren stetig steigen wird, gilt SCHWEIZER als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das Unternehmen hat sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC- oder AC/DC-Wandler mit seinem breitgefächerten Leistungselektronik-Angebot für fast jede Anwendung die richtige Lösung parat.
SCHWEIZER nutzt und investiert in die persönlichen Präsentationsmöglichkeiten auf den großen, internationalen Messen, wie die jährlich stattfindende PCIM in Nürnberg oder die Luftfahrtmesse AIRTEC und das Aviation Forum Hamburg, eine renommierte Fachkonferenz und Netzwerkplattform der internationalen Luftfahrtindustrie. Darüber hinaus wird SCHWEIZER regelmäßig zu Lieferantentagen bei ihren größten Kunden eingeladen, um ihr innovatives Produktportfolio dort konzernweit bekannt zu machen.
SCHWEIZERS Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass SCHWEIZER auch in diesen Märkten kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen wird.
Die Zufriedenheit unserer Kunden mit unserem Unternehmen insgesamt, unseren Mitarbeitern und unseren Produkten ist uns außerordentlich wichtig. Um diese zu erfassen, führen wir neben dem regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit unseren Kunden explizit eine Umfrage im Zweijahres-Rhythmus durch. Damit erfüllen wir ebenfalls die Anforderung unseres Qualitätsmanagementsystems. Die letzte Kundenumfrage fand im Spätsommer 2017 statt und hat die weitaus überdurchschnittliche Zufriedenheit unserer Kunden bestätigt. Besonders hervorzuheben sind die Bewertungen für SCHWEIZER in Bezug auf Qualität, Zuverlässigkeit, technische Beratungskompetenz und Service.
Die guten Kundenbeziehungen von SCHWEIZER spiegeln sich unter anderem in einem stetig steigenden Auftragsbestand wider. Er stieg zum Jahresende 2017 auf 181,5 Mio Euro (Vj. 158,4 Mio Euro) an.
Die Einkaufsaktivitäten haben sich im Jahr 2017 vor allem während des ersten Halbjahres auf die Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen für die Produktionsstätte in Schramberg konzentriert. Bei der Beschaffung von Kupferfolie und Basismaterial waren in diesem Zeitraum massive Erhöhungen der Lieferzeiten zu verzeichnen. SCHWEIZER hat frühzeitig mit entsprechenden Anpassungen der Lagerbestände reagiert. Die geänderten Rahmenbedingungen wurden in die IT-Systeme integriert und die Disposition und Bestellzyklen angepasst. Darüber hinaus wurden zusätzliche Lieferanten und Materialien für Kupferfolie und Basismaterial in die Qualifikation aufgenommen. Durch diese Maßnahmen konnte eine reibungslose Belieferung erreicht werden.
Im Januar 2017 wurde die Produktivsetzung für die Prozess- und Kostenoptimierung im Bereich der C-Artikel durchgeführt. Mit der neuen Beschaffungsplattform konnte die Basis für einen schlanken Beschaffungsprozess für C-Artikel geschaffen werden. Die gesetzten Ziele in Bezug auf Reduzierung der Anzahl der Lieferanten, Vereinfachung der Beschaffungsabläufe und Reduzierung der Preise durch Bündelung der Volumina wurden erreicht. Die Plattform wird regelmäßig genutzt und hat sich als Standard etabliert.
Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, behält SCHWEIZER ihre "Grünen" Technologien und Prozesse durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklung im Blick, um die Umweltauswirkungen der zunehmenden Komplexität zu begrenzen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Umweltaspekte beleuchtet, um gegebenenfalls rechtzeitig Minderungsmaßnahmen zu treffen oder Auswirkungen zu reduzieren. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Selbstverständlich steht durch die konsequente Anwendung entsprechender Umweltanalysen wie auch Gefährdungsanalysen der Schutz der Mitarbeiter/-innen sowie unserer an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner an erster Stelle. Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2017 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.
Die europäischen Volkswirtschaften haben im vergangenen Jahr durchweg ein positives Wachstum des Bruttoinlandsprodukts erzielen können. Laut Prognosen der Europäischen Kommission dürfte die Wirtschaft der Länder der Euro-Zone um durchschnittlich 2,4 Prozent wachsen. Gleichlaufend wird auch von einer Reduktion der Arbeitslosenquote ausgegangen, während die Inflation leicht ansteigt. Auch in Deutschland hielt die Wachstumsdynamik im Jahr 2017 an. Nach einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in 2016 um plus 1,9 Prozent wird für 2017 mit 2,2 Prozent gerechnet. Gestützt wurde diese Entwicklung durch positive Währungseffekte, niedrige Energiepreise sowie insbesondere die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB hat dies mittels einer fortgeführten Niedrigzinspolitik und dem signifikanten Anleihekaufprogramm realisiert.
Das wichtigste Kundensegment von SCHWEIZER - die Automobilindustrie - bilanziert das Jahr 2017 positiv. Insgesamt dürften die Fahrzeugverkäufe um rund 2,8 Prozent auf 86,5 Millionen angestiegen sein. Die Wachstumsimpulse kamen insbesondere aus den asiatischen Märkten, allen voran China, Indien und Japan. China legte mit 25,5 Millionen verkauften PKW rund 2,3 Prozent im Vergleich zu 2016 zu. Die vergleichsweise kleineren Märkte Japan (4,8 Millionen Fahrzeuge) und Indien (3,2 Millionen PKW) wiesen mit einer Steigerung von 6 bzw. 5 Prozent eine noch stärkere Wachstumsdynamik auf. Eine Erholung zeigte sich in den zuvor stark rückläufigen Märkten in Brasilien und Russland, während die Light-Vehicle Absätze in den USA mit 15,6 Millionen verkauften Fahrzeugen um 1,5 Prozent sanken. In West-Europa wurden im Gesamtjahr 2017 15,1 Millionen Fahrzeuge verkauft. Das ist ein Anstieg um 3,4 Prozent.
Im vergangenen Jahr wuchs der weltweite Umsatz mit Leiterplatten in der Automobilelektronik um rund 4,7 Prozent auf 6,1 Mrd USD. Der Anstieg ist damit fast doppelt so hoch, wie das Wachstum der verkauften Fahrzeuge. Während um das Jahr 2000 der Anteil der Automobilelektronik an den Gesamtkosten eines Fahrzeugs noch bei rund 20 Prozent lag, stieg dieser Wert mittlerweile auf über 30 Prozent. Für das Jahr 2030 wird sogar damit gerechnet, dass der Elektronikanteil auf 50 Prozent der Fahrzeuggesamtkosten ansteigt.
Der weltweite Leiterplattenmarkt hatte im Jahr 2017 ein Volumen von 62,1 Mrd USD. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Steigerung um 6,9 Prozent. 91 Prozent der Leiterplattenverkäufe wurden in Asien getätigt. Der mit Abstand größte asiatische Markt ist China mit einem Umsatz von 30,8 Mrd USD, gefolgt von Taiwan mit 7,9 Mrd, Südkorea mit 7,2 Mrd und Japan mit 5,2 Mrd USD. Der gesamte europäische Leiterplattenmarkt hatte ein Volumen von 2,2 Mrd USD, wovon Deutschland mit 914 Mio USD den größten Einzelmarkt repräsentiert. Zweitgrößter Leiterplattenmarkt Europas ist Italien (206 Mio USD), gefolgt von Frankreich (194 Mio USD). Die Umsätze stiegen in China um 8,9 Prozent, in Taiwan um 4,7 Prozent. In Europa stieg das Volumen zum ersten Mal seit 2014 wieder an. Das Wachstum betrug 5,2 Prozent auf 2,2 Mrd USD. Dieses verteilte sich auf 228 europäische Leiterplattenhersteller.
In 2016 wurden 31 Prozent der Automotive Leiterplatten in den sogenannten Powertrain, den Antriebsstrang, 25 Prozent in Chassis & Safety, 22 Prozent in Infotainment, 13,5 Prozent in die Innenraum-Elektronik und 8,5 Prozent in Lichtanwendungen benötigt.
Durch die Trends zum (teil-)Autonomen Fahren, der Elektromobilität (bzw. zur Reduzierung des Schadstoff-Ausstoßes) und der Vernetzung, werden zunehmend sogenannte Spezialleiterplatten verwendet. Diese werden zur weiteren Miniaturisierung, der Realisierung von Hochfrequenz Radar-Antennen und Leistungselektronischen Leiterplattenlösungen für höhere Ströme, Spannungen und Temperaturen benötigt.
Es wird erwartet, dass diese innovativen Leiterplatten-Lösungen auch zukünftig überproportional wachsen werden.
(Aussagen zum Automobilmarkt und Leiterplatten-Branche: NTI January 2018)
SCHWEIZER erreichte im Jahr 2017 mit 120,9 Mio Euro den bisher höchsten Konzernumsatz seiner Geschichte. Das Wachstum um 4,8 Mio Euro oder 4,2 Prozent konnte durch ein Rekord-Produktionsvolumen von 109,6 Mio Euro am Standort Schramberg erzielt werden. Umsätze über das asiatische Partnernetzwerk - insbesondere Meiko Electronics, Japan - lagen bei 11,3 Mio Euro. Verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung von Engpassbereichen, gezielte Investitionen in neue Produktionstechnologien wie zum Beispiel die Laser-Direktbelichtung sowie verschiedene Prozessoptimierungen ermöglichten die 6,2-prozentige Output-Erhöhung in Schramberg. Die Umsätze über die Meiko Electronics reduzierten sich, wegen einer vereinbarten Umstellung einzelner Kunden auf Direktbelieferung, um 2,8 Mio Euro auf 8,5 Mio Euro. In diesem Zusammenhang stieg auch der Umsatzanteil von Technologieprodukten aus den Schwerpunkten Leistungselektronik, Embedding und Systemkostenreduktion, welche im Schwerpunkt in Anwendungen des (teil-)autonomen Fahrens und in die Hybridisierung und Elektrifizierung der Antriebe in der Automobilindustrie mehr und mehr Verwendung finden. Dieser Anteil an Hoch-Technologieprodukten betrug im Berichtsjahr 69,9 Mio Euro, was einem Umsatzanteil von 58 Prozent entspricht (2016: 55 Prozent).
Der Umsatzanteil mit Kunden aus dem Industriesegment erhöhte sich deutlich um 34,3 Prozent. In dieser Kundengruppe beliefern wir insbesondere Lösungen in der Automation, Detektion, Robotik, Messtechnik und Sensorik für modernste Industrieanlagen. Das Umsatzvolumen erhöhte sich in diesem Kundenkreis auf 28,2 Mio Euro (2016: 21,0 Mio Euro). Hierin enthalten sind Kunden aus dem Luftfahrtbereich, welche sich mit 0,9 Mio Euro Umsatz noch in der Hochlaufphase befinden. Hier planen wir weitere Steigerungen für die Zukunft. Somit repräsentierten Industrieelektronikkunden fast ein Viertel des Gesamtumsatzes. Dies gilt ebenso für Kunden aus den Bereichen Consumer, Communications und Computing. Hier stieg der Umsatz um 22 Prozent auf 8,9 Mio Euro. Beide Erfolge sind wichtig für ein optimiertes Kundenportfoliomanagement. Die Automobilindustrie war mit einem Umsatz von 83,8 Mio Euro weiterhin unsere größte Kundengruppe. Sie repräsentierte damit knapp 70 Prozent der Umsätze (2016: 76 Prozent) im Berichtszeitraum. Dennoch blieb der Umsatz von 83,8 Mio Euro mit 4,0 Mio Euro unterhalb des Vorjahreswertes. Ein wichtiger technologischer Schwerpunkt war das Thema Sensorik durch Hochfrequenz-Leiterplatten, welche die Vorstufe zum vollständig Autonomen Fahren bilden. Diese Technologie unterstützt heute beispielsweise Radaranwendungen im Kurz-, Mittel- und Fernbereich, Kameras für Parkassistenten oder Verkehrszeichenerkennung und Laserscanning für die Umgebungserkennung (LIDAR). Trotz der Verringerung des Umsatzanteils wird auch in Zukunft die Automobilindustrie mit den Schwerpunkten Autonomes Fahren, Hybridisierung und Elektrifizierung der wesentliche Kernpunkt für SCHWEIZER - auch im neuen Werk in China - sein.
Die Absatzregionen entwickelten sich bis auf USA durchweg sehr positiv. Europa ist mit einem Umsatz von 100,7 Mio Euro (2016: 94,8 Mio Euro), was einem Anteil am Gesamtumsatz von 83,3 Prozent entspricht, der mit Abstand größte Markt für SCHWEIZER. Das Wachstum von 6,2 Prozent zum Vorjahr ist höher als das Marktwachstum, so dass weitere Marktanteile gewonnen wurden. In Deutschland stiegen die Umsätze um 3,7 Mio Euro auf 72,3 Mio Euro. Größter europäischer Auslandsmarkt ist nach wie vor Ungarn mit 11,8 Mio Euro (2016: 12,3 Mio Euro). Direkte Exporte nach Großbritannien gab es bei SCHWEIZER im Jahr 2017 nicht, so dass absatzseitig keine wesentlichen Einflüsse aus dem anstehenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zu erwarten sind. Die Region Americas - Nord-, Mittel- und Südamerika - war im Jahr 2017 mit einem Umsatz von 10,3 Mio Euro um 18 Prozent unterhalb der Vorjahreswerte. Dies wurde getrieben durch ein schwächeres USA-Geschäft, welches um 20,7 Prozent schrumpfte. Grund hierfür waren auslaufende Produktreihen mit Zielmarkt USA. Die US-Tax-Reform hatte auf diese Entwicklung keinen Einfluss. Die Region APAC (Asia Pacific) entwickelte sich hingegen positiv. Mit einem Umsatz von 9,5 Mio Euro machte sie 7,9 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Die Steigerung um 13,1 Prozent wurde durch Wachstum in den Zielmärkten Südkorea und Philippinen erreicht. Größter asiatischer Einzelmarkt ist weiterhin China.
scroll
| Mio Euro | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Deutschland | 72,3 | 68,6 |
| Europa (ohne Deutschland) | 28,4 | 26,2 |
| Asien | 9,5 | 8,4 |
| Amerika | 10,3 | 12,6 |
| Übrige Länder | 0,4 | 0,3 |
| 120,9 | 116,1 |

scroll
| Mio Euro | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Automotive | 83,8 | 87,8 |
| Industrie | 28,2 | 21,0 |
| Andere | 8,9 | 7,3 |
| 120,9 | 116,1 |

Im Jahr 2017 wurden Neuaufträge in Höhe von 144,0 Mio Euro (2016: 125,4 Mio Euro) verbucht. Bei weitem die höchste Steigerung der Aufträge erfolgte im Industrie-Elektronik-Bereich. Mit Aufträgen von 41,1 Mio Euro (2016: 18,5 Mio Euro) konnte mehr als eine Verdoppelung zum Vorjahr erzielt werden. Somit betrug das Book-to-Bill Verhältnis in dieser Kundengruppe 1,46, was sehr optimistisch in die weitere Entwicklung blicken lässt. Ebenso erfreuliche Erfolge wurden bei den Consumer- und Communications-Kunden erzielt. Hier stiegen die Auftragseingänge um 75 Prozent auf 10,0 Mio Euro. Etwas rückläufig zeigte sich die Auftragstätigkeit bei Automobilkunden. Diese betrugen im Berichtsjahr 92,9 Mio Euro und verringerten sich somit um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Unbestritten repräsentieren die Automobilkunden dennoch den weitaus größten Anteil der Aufträge. Die Auftragsbestände für diese Kundengruppe summierten sich auf 146,5 Mio Euro - eine weitere Steigerung um 9,1 Mio Euro im Vergleich zu 2016. Insgesamt belief sich der Auftragsbestand zum Ende Dezember 2017 auf das Rekordniveau von 181,5 Mio Euro (2016: 158,4 Mio Euro). Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 129,4 Mio Euro zur Auslieferung im Jahr 2018 terminiert. Im Gesamtjahr wurde ein Book-to-Bill Verhältnis von 1,19 erzielt.
Im zweiten Halbjahr 2017 war die Ergebnissituation wesentlich verbessert. Insgesamt betrug im Berichtsjahr das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 8,4 Mio Euro (2016: 9,5 Mio Euro). Das entspricht einer EBITDA-Marge von 7,0 Prozent. Während im ersten Halbjahr eine Marge von 5,8 Prozent erreicht wurde, steigerte sich diese auf 8,2 Prozent im zweiten Halbjahr. Hierbei verbesserten sich alle wesentlichen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bruttomarge lag im zweiten Halbjahr bei 16,3 Prozent um 1,1 Prozentpunkte höher als in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres. Insgesamt führte dies zu einer Bruttomarge von 15,7 Prozent für das Gesamtjahr. Dies wurde trotz eines etwas niedrigeren Umsatzniveaus erzielt. Positiv wirkten im Wesentlichen eine Optimierung des Produktionsportfolios und Prozessoptimierungen. Die Rohstoffpreise entwickelten sich unterschiedlich. Während der Goldpreis am Anfang des Jahres 2017 noch auf einem niedrigen Niveau war, erhöhte sich dieser im Jahresverlauf stetig. Im Ergebnis war der durchschnittliche Goldpreis in 2017 ähnlich dem des Vorjahres, so dass dadurch keine wesentlichen Einflüsse ausgingen. Anders war die Situation beim Kupfer. Dieses verteuerte sich seit Anfang 2016 stetig. Außergewöhnliche Bewegungen ergaben sich bei Kupferfolien, die sich durch Lieferengpässe und die steigenden Kupferpreise verteuerten. Durch die Straffung der Führungsstrukturen reduzierten sich die Kosten für die Verwaltung um 1,1 Mio Euro im zweiten Halbjahr.


Die Abschreibungen betrugen 8,1 Mio Euro, was zu einem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 0,3 Mio Euro führte. Nach einem negativen EBIT im ersten Halbjahr von -0,4 Mio Euro konnte sich dies im zweiten Halbjahr erholen und betrug 0,7 Mio Euro. Die EBIT-Marge belief sich somit auf 0,3 Prozent (2016: 1,6 Prozent).
Der Jahresüberschuss summierte sich auf 3,5 Mio Euro (2016: 0,6 Mio Euro). Damit erhöhte sich der Gewinn je Aktie auf 0,92 Euro (2016: 0,16 Euro).

Um die vorliegenden Ergebniszahlen mit den Vorjahreswerten vergleichbar zu machen, sind nachfolgend die verschiedenen Sondereffekte des Berichtsjahres dargelegt. Die Sondereffekte hatten sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Geschäftszahlen.
Das EBITDA wurde im Schwerpunkt durch zwei Aspekte beeinflusst, welche nicht dem operativen Geschäftsverlauf zugerechnet werden können beziehungsweise die einen Vergleich zum Vorjahr entgegenstehen. Zunächst wurde eine Rückstellung für Prozessrisiken von 2,5 Mio Euro gebildet. Die Rückstellungsbildung erfolgte im zweiten und im dritten Quartal (für weitere Ausführungen, siehe Risikobericht, Seite 28). Ferner wurde das EBITDA durch Aufwendungen für die Vorbereitung des Aufbaus eines neuen Produktionswerkes in China mit 0,5 Mio Euro belastet. Hierbei wurden die Mittel in eine Standortstudie und in die Vorbereitungen des Investment Agreements sowie die Erstellung eines detaillierten Business-Case investiert. Insgesamt beliefen sich die Sondereffekte auf 3,0 Mio Euro. Nach Bereinigung dieser Effekte erhält man einen mit dem Vorjahr vergleichbaren Wert. Dieser beträgt für das EBITDA 11,4 Mio Euro, was einer EBITDA-Marge von 9,4 Prozent entspricht. Da alle Effekte deckungsgleich auch das EBIT beeinflussten, beträgt dieses vor Sondereffekten im Jahr 2017 3,3 Mio Euro (2016: 1,8 Mio Euro).

SCHWEIZER und Meiko Electronics haben im vierten Quartal 2017 vereinbart, die gegenseitige Beteiligung beider Unternehmen wesentlich zu reduzieren. Der teilweise Verkauf der Aktien wird keinen Einfluss auf die derzeitige und künftige Zusammenarbeit beider Unternehmen haben. SCHWEIZER lässt weiterhin Produkte verschiedener Kunden sowohl in den Produktionswerken in China als auch im Meiko-Werk in Vietnam produzieren. Insbesondere für das Werk in Vietnam rechnen wir mit einer sehr guten Entwicklung der Geschäftsaktivitäten in den nächsten Jahren. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben wir im Dezember des Geschäftsjahres 282.240 Aktien der Meiko Electronics über den Markt veräußert. Der Veräußerungserlös betrug 616,6 Mio JPY (4,6 Mio Euro). Der aus dem Verkauf entstandene ergebniswirksame Gewinn betrug 4,0 Mio Euro und beeinflusste das Finanzergebnis entsprechend positiv. Derzeit hält SCHWEIZER noch 31.360 Aktien der Meiko Electronics. Es bestehen keine Pläne für eine Veränderung dieses Bestandes. Unter Berücksichtigung aller Sondereffekte, welche sich auf 1,0 Mio Euro summieren, hätte das Jahresergebnis 2,5 Mio Euro betragen.

Das Vermögen von SCHWEIZER betrug zum Bilanzstichtag 113,6 Mio Euro (2016: 117,7 Mio Euro). Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 6,3 Mio Euro auf 62,2 Mio Euro. Der Wert der Sachanlagen war um 4,2 Mio Euro vermindert und betrug nunmehr 59,5 Mio Euro. Begründet ist dieser Rückgang in einer im Vergleich zu den Abschreibungen geringeren Summe an Neuinvestitionen. Die Verminderung der Beteiligungen um 1,8 Mio Euro auf 0,5 Mio Euro ist auf den Abgang durch den Verkauf eines Teils der Aktien an der Meiko Electronics und die Aufwertung der verbliebenen Aktien aufgrund des gestiegenen Fair Value zurückzuführen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte beliefen sich auf 51,4 Mio Euro (2016: 49,2 Mio Euro). Neben den Vorräten, welche sich um 1,5 Mio Euro auf 17,7 Mio Euro erhöhten, stieg auch der Bestand an Liquidität um 1,8 Mio Euro auf 11,3 Mio Euro an. Steigende Umsatzzahlen und ein signifikant erhöhter Auftragsbestand führten zum Anstieg der Vorräte. Insgesamt war das Abnahmeverhalten der Kunden auf einem konstant guten Niveau, so dass keine bemerkenswerten Risiken aus den erhöhten Vorräten abzuleiten sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben mit 17,8 Mio Euro (2016: 17,5 Mio Euro) fast konstant. Gegenläufig reduzierten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 2,8 Mio Euro. Im Wesentlichen ist dies auf die Verrechnung von Ansprüchen gegenüber der Gebrüder Schmid GmbH und der Verbindlichkeit aus Kapitalrückzahlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden als Minderheitsbeteiligter an der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. zurückzuführen ist.
Das Eigenkapital betrug zum Bilanzstichtag 62,3 Mio Euro nach 62,1 Mio Euro im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote lag bei 54,9 Prozent (Vorjahr: 52,8 %). Die Schulden wurden in der Berichtsperiode um 4,3 Mio Euro auf 51,3 Mio Euro reduziert. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um 1,2 Mio Euro vermindert; es wurden keine langfristigen Darlehen neu aufgenommen. Unterjährig kurzfristig aufgenommene Geldmarktdarlehen wurden innerhalb des Berichtsjahres wieder voll zurückbezahlt.

Im Berichtsjahr betrug der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit 4,6 Mio Euro. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies eine Reduzierung um 1,9 Mio Euro. Wesentliche Größen waren das Ergebnis vor Steuern von 3,9 Mio Euro, die Abschreibungen von 8,1 Mio Euro sowie die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen von 2,3 Mio Euro. Letzteres ist begründet durch die Rückstellung, die für Prozessrisiken in Höhe von 2,5 Mio Euro gebildet wurde. Ferner beliefen sich die Zahlungen von Ertragsteuern auf 2,9 Mio Euro. Der Gewinn aus dem Abgang von Finanzanlagen belief sich auf 4,0 Mio Euro. Schließlich erhöhten sich die Steuerforderungen um 1,3 Mio Euro. Der operative Cashflow war im zweiten Halbjahr mit 2,4 Mio Euro etwas höher als im ersten Halbjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug 1,4 Mio Euro. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf 3,3 Mio Euro. Alle wesentlichen Investitionen wurden am Standort in Schramberg getätigt. Die Veräußerung der Anteile an der Meiko Electronics erbrachte einen Erlös von 4,6 Mio Euro. Im Rahmen einer Vereinbarung mit unserem strategischen Kooperationspartner Meiko Electronics hat SCHWEIZER seine Anteile um 282.240 Aktien reduziert. Den verbleibenden Bestand von 31.360 Aktien wird SCHWEIZER halten.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit summierte sich im Berichtsjahr auf -4,0 Mio Euro. Hierbei wurden Darlehen und Leasingverpflichtungen von insgesamt 1,6 Mio Euro bedient. Die Auszahlungen für Dividenden betrugen 2,4 Mio Euro. Im ersten Halbjahr des Berichtsjahres wurden Geldmarktdarlehen von 3,0 Mio Euro aufgenommen. Diese wurden im zweiten Halbjahr wieder voll zurückgeführt.

Im Ergebnis wurde das Geschäftsjahr mit einem Liquiditätsbestand von 11,3 Mio Euro abgeschlossen. Somit erhöhte sich der Cash-Bestand im Jahresverlauf um 1,8 Mio Euro.
Der operative Geschäftsverlauf im Jahr 2017 entsprach unseren Planungen und wurde teilweise auch übererfüllt. Insbesondere die hervorragenden Auftragseingänge und die leicht überplanmäßigen Umsätze deuten auf einen günstigen Geschäftsverlauf hin.
Die stabilen Bilanzstrukturen einer hohen Eigenkapitalquote und das weiter verbesserte Netto-Guthaben untermauern die gute finanzielle Basis des Geschäftsmodells.
Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:
| ― | Wirtschaftlichkeit |
| ― | Wachstum und Investitionen |
| ― | Kapitalbindung |
| ― | Finanzierung |
Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.
SCHWEIZER beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA Quote. Die EBITDA Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation für den Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum, haben beide Kennzahlen bei SCHWEIZER eine gleichhohe Wichtigkeit.
SCHWEIZER hat sich für das Geschäftsjahr 2017 eine EBITDA Quote von 8 bis 9 Prozent zum Ziel gesetzt. Bei einem Zielumsatz von knapp 120 Mio Euro entsprach das einem Ziel-EBITDA von 9,5 bis 10,5 Mio Euro ohne Sondereffekte. Tatsächlich betrug das EBITDA vor Sondereffekten 11,4 Mio Euro, was einer EBITDA Marge von 9,4 Prozent entspricht. Operativ wurden somit die Zielwerte übertroffen. Durch die Sondereffekte in Höhe von 3,0 Mio Euro, welche zum Zeitpunkt der Zielsetzung noch nicht absehbar waren, reduzierte sich das EBITDA jedoch auf 8,4 Mio Euro. Die EBITDA Quote nach Sondereffekten betrug 7,0 Prozent.
SCHWEIZER misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2016 ein Rekordumsatz von 116,1 Mio Euro erzielt wurde, setzte sich SCHWEIZER für das Jahr 2017 das Ziel um weitere 2 bis 4 Prozent zu wachsen. Rechnerisch war der Zielumsatz also zwischen 118,4 und 120,7 Mio Euro. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 120,9 Mio Euro erwirtschaftet; dies entspricht einer Wachstumsquote von 4,2 Prozent. Somit wurde auch das Wachstumsziel leicht übertroffen. Das Verhältnis vom Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote von etwas über 50 Prozent zu erreichen. Mit einer Investitionsquote von 42,9 Prozent wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht. Unter Herausrechnung der Sondereffekte, welche das EBITDA erhöhen, betrug die Investitionsquote 31,7 Prozent.
Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagement ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet SCHWEIZER einen durchgängigen, SAP-unterstützen Dispositionsprozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. SCHWEIZER verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. Wie bei allen anderen Kennzahlen gilt auch hier, dass durch eine Teiloptimierung einer Kennzahl immer der Gesamtblick auf das Unternehmen nicht aus dem Auge verloren werden darf. SCHWEIZER hat sich für das Jahr 2017 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, das sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital 22,1 Mio Euro. Das entspricht einer Zunahme von 9,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016. Da die Umsatzsteigerung 4,2 Prozent betrug, wurde dieses Ziel nicht ganz erreicht.
SCHWEIZER konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand deren die Zielkategorie ,Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für beide Finanzierungskennziffern hat SCHWEIZER sowohl ein Mindestziel als auch ein Jahresziel für 2017 kommuniziert. Für die Eigenkapitalquote, welche das Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und dem Gesamtkapital repräsentiert, beträgt das strategische Mindestziel 35 Prozent. Für das Jahr 2017 wurde eine Eigenkapitalquote von zwischen 55 und 60 Prozent angestrebt. Mit 54,9 Prozent blieb die Eigenkapitalquote etwas unterhalb des Zielkorridors. Der Nettoverschuldungsgrad, der sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital errechnet, soll strategisch nicht mehr als 150 Prozent erreichen. Für 2017 haben wir uns einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen einstelligen Prozent-Bereich vorgenommen. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von -6,5 Prozent waren die Liquiditätsbestände im Berichtsjahr höher als die verzinslichen Schulden. Damit wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.
Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2017. Die Prognose stammt vom April 2017, wie sie im Geschäftsbericht 2016 dargestellt wurde. Zur besseren Vergleichbarkeit des Geschäftsverlaufs zum Vorjahr wurde die Tabelle um die Spalte vor Sondereffekte ergänzt. Hier sind die Einflüsse aus der Rückstellung von Prozessrisiken sowie die Kosten für die Projektstudie China berücksichtigt.
scroll
| Ist 2016 | Ziel 2017 (Prognose April 2017) | Ist 2017 vor Sondereffekte | Ist 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 116,1 Mio Euro | + 2 - 4 % | 120,9 Mio Euro (+ 4,2 %) | 120,9 Mio Euro (+ 4,2 %) |
| EBITDA | 9,5 Mio Euro | 9,5 - 10,5 Mio Euro | 11,4 Mio Euro | 8,4 Mio Euro |
| EBITDA-Quote | 8,2 % | 8 - 9 % | 9,4 % | 7,0 % |
| Investitionsquote | 94,9 % | etwas über 50 % | 31,7 % | 42,9 % |
| Nettoverschuldungsgrad | -1,5 %* | niedriger einstelliger Bereich | -6,7 % | -6,5 % |
| Eigenkapitalquote | 52,8 %* | 55 - 60 % | 54,5 % | 54,9 % |
| Working Capital | 20,2 Mio Euro* | stabil im Rahmen des Umsatzwachstums | 22,1 Mio Euro | 22,1 Mio Euro |
* adj. IAS 8
Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir laufend beobachtet, ob der anstehende Brexit oder die angekündigte US-Steuerreform einen Einfluss auf unsere Geschäftszahlen oder auf das Kunden- und Finanzierungsumfeld hatte. SCHWEIZER hat keine direkten Kunden für Leiterplatten in Großbritannien. Daher ergab sich hieraus keine Risikoposition. Inwiefern der Absatz an Leiterplatten durch mittelbare Effekte beeinflusst wurde - also zum Beispiel durch einen geringeren PKW-Export von Deutschland nach Großbritannien oder durch zurückgehende Produktionsvolumina bei britischen Automobilherstellern - lässt sich gegenwärtig nicht abschließend bestimmen. Wir schätzen eine diesbezügliche Wirkung als sehr gering ein, da die Nachfrage nach Leiterplatten von SCHWEIZER höher war als unsere Produktionskapazitäten. Dasselbe gilt für die US-Reformpläne. Die aktuell von den USA ausgelöste Diskussion über Handelsbeschränkungen ist derzeit noch zu unkonkret um auf dieser Basis eine fundierte Beurteilung der Auswirkungen auf SCHWEIZER treffen zu können. Im Berichtsjahr betrug der direkte Umsatz mit den USA 9,2 Mio Euro. Falls es Handelsbeschränkungen für Exporte der deutschen Automobilindustrie in die USA geben würde, so wäre eine negative Auswirkung auf die Nachfrage nach Leiterplatten von SCHWEIZER nicht auszuschließen.
SCHWEIZER hat einen Lieferanten von Material, der in Großbritannien ansässig ist. Die Preis- und Liefersituation wurde im Berichtsjahr nicht beeinflusst. Im Vorgriff auf den Brexit qualifizieren wir derzeit einen asiatischen Alternativlieferanten für das entsprechende Material. SCHWEIZER finanziert sich ausschließlich in Deutschland, so dass auch hieraus keine Einflüsse ergaben. Insgesamt verfolgen und beurteilen wir die weiteren Entwicklungen aus den beiden potenziell handelsbeschränkenden Themen im Rahmen unseres Risikomanagements intensiv weiter.
Der Lagebericht der Schweizer Electronic AG wird zusammen mit dem Konzernlagebericht in einem zusammengefassten Lagebericht dargestellt.
Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden. Zudem wird die Geschäftsentwicklung der Schweizer Electronic AG durch die analogen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie der Konzern beeinflusst und unterliegt auch im Hinblick auf Risiken und Chancen den gleichen Voraussetzungen.
Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 119.994 | 117.006 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -96.440 | -95.038 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 23.554 | 21.968 |
| Vertriebskosten | -4.436 | -4.223 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -12.396 | -12.384 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4.098 | 2.615 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3.622 | -920 |
| Erträge aus Beteiligungen | 45 | 0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 78 | 41 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -724 | -999 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.489 | -1.369 |
| Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss | 5.109 | 4.728 |
| Gewinnvortrag | 2.940 | 2.958 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -2.500 | -2.300 |
| Bilanzgewinn | 5.549 | 5.386 |
Die Schweizer Electronic AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 120,0 Mio Euro (2016: 117,0 Mio Euro), was einem Wachstum von 2,6 Prozent entspricht.
Der Auftragsbestand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11,8 Prozent auf 176,6 Mio Euro. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 124,6 Mio Euro zur Auslieferung im Jahr 2018 terminiert.
Die Bruttomarge belief sich auf 23,6 Mio Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 1,6 Mio Euro entspricht. Die Bruttomarge der Schweizer Electronic AG beträgt somit 19,6 Prozent (2016: 18,8 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 4,1 Mio Euro wurden durch den teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics mit 2,6 Mio Euro positiv beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 3,6 Mio Euro. Sie wurden durch eine Rückstellung für Prozessrisiken mit 2,5 Mio Euro belastet (für weitere Ausführungen, siehe Risikobericht, Seite 28).
Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2017 betrug 7,2 Mio Euro (2016: 7,1 Mio Euro). Die EBIT Quote lag somit bei 6,0 Prozent (2016: 6,0 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 11,4 Mio Euro (2016: 9,4 Mio Euro). Dies entspricht einer EBITDA Quote von 9,5 Prozent (2016: 8,1 Prozent).
Die Ertragsteuern erhöhten sich leicht auf 1,5 Mio Euro (2016: 1,4 Mio Euro). Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf 5,1 Mio Euro (2016: 4,7 Mio Euro).
Aktiva
scroll
| 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Anlagevermögen | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 690 | 926 |
| Sachanlagen | 34.004 | 33.328 |
| Finanzanlagen | 11.223 | 13.015 |
| 45.918 | 47.270 | |
| Umlaufvermögen | ||
| Vorräte | 17.307 | 15.859 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 20.577 | 19.476 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 9.888 | 7.947 |
| 47.772 | 43.282 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 176 | 319 |
| Summe Aktiva | 93.865 | 90.871 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 56.375 | 53.750 |
| Rückstellungen | 14.353 | 12.128 |
| Verbindlichkeiten | 23.035 | 24.827 |
| Passive latente Steuern | 103 | 166 |
| Summe Passiva | 93.865 | 90.871 |
Zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich die Vermögenswerte der Schweizer Electronic AG um 3,0 Mio Euro auf 93,9 Mio Euro.
Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio Euro auf 45,9 Mio Euro. Begründet ist dieser Rückgang im Wesentlichen durch den teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics, was den Wert der Finanzanlagen reduzierte.
Das Umlaufvermögen hingegen stieg um 4,5 Mio Euro auf 47,8 Mio Euro. Neben dem Kassenbestand, der sich auf 9,9 Mio Euro erhöhte, stiegen insbesondere die Vorräte auf 17,3 Mio Euro an. Dieser Anstieg ist begründet in dem höheren Geschäftsvolumen und den hohen Auftragsbeständen am Jahresende.
Während sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen leicht reduzierten, erhöhten sich die übrigen Rückstellungen um 2,2 Mio Euro.
Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 2,6 Mio Euro auf 56,4 Mio Euro. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 60,1 Prozent (31. Dezember 2016: 59,2 Prozent).
Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer Electronic AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Die prognostizierte leichte Erhöhung des Umsatzes und der Ergebnisse wurde mit einem Umsatzplus von 2,6 Prozent erreicht bzw. mit einer Steigerung der EBITDA Quote von 8,1 Prozent auf 9,5 Prozent im Geschäftsjahr übertroffen. Die Bilanzkennzahlen haben sich entsprechend der Prognose wenig verändert.
Seit der Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer aus dem Vorstand mit Wirkung zum 1. Februar 2017 besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern.
Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr basieren auf der im Herbst 2017 erstellten Budgetplanung für den Konzern. Hierzu wurden Anpassungen vorgenommen, falls sich in der Zwischenzeit wesentliche Veränderungen der noch zum Budgetzeitpunkt gültigen Prämissen ergaben. Grundlagen der Prognose sind grundsätzlich die Erwartungen über die volkswirtschaftliche Entwicklung, die Veränderungen auf den Automobilmärkten sowie die aktuellen Vorhersagen bezüglich der Leiterplattenbranche. Die Margen- und Kostensituation wird wesentlich bestimmt durch die vorherzusehenden Produktprogramme, die Entwicklung der Personalkosten sowie der Rohstoff- und Zulieferteilemärkte. Für SCHWEIZER werden für das Jahr 2018 auch Einflüsse aus dem Standort-Projekt in China auftreten, welche Einfluss auf die Prognosewerte haben werden.
Im Chancen- und Risikobericht sind weitere Faktoren aufgeführt, welche zu positiven oder negativen Abweichungen der Prognosewerte führen können.
Deutschland wird auch im Jahr 2018 der wichtigste Absatzmarkt für SCHWEIZER sein. Laut den aktuellen Prognosen wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,3 Prozent erwartet (OECD, IWF, EU-Kommission). Diese positiven Erwartungen werden auch vom aktuellen Konjunkturbarometer des DIW gestützt. Besondere Dynamik zeigen hierbei die investitionsgetriebenen Segmente. Laut der EU-Kommission soll die wachstumshemmende Finanzkrise überwunden sein, so dass für das Jahr 2018 ein Wachstum von 2,3 Prozent in den 19 Euro-Ländern erwartet wird. Außerhalb der Euro-Zone wird insbesondere für Großbritannien mit 1,4 Prozent ein stark unterproportionales Wachstum als Folge des BREXIT, der für März 2019 geplant ist, prognostiziert. Ferner wird eine Inflation von rund 1,5 Prozent erwartet. Diese ist unterhalb der angestrebten 2,0 Prozent. Damit gibt es kein klares Signal, die lockere Geldpolitik mit den Nullzinsen in absehbarer Zeit zu beenden.
Auch im Jahr 2018 wird die Automobilindustrie die wichtigste Kundengruppe für SCHWEIZER sein. Sie steht in den nächsten Jahren vor wichtigen Herausforderungen aber auch großen Chancen. Die Herausforderungen bestehen insbesondere für die deutsche Automobilindustrie darin, dass die Vorkommnisse der letzten Zeit zu einem gewissen Vertrauensverlust auf dem deutschen Markt geführt haben. Ferner könnten die zu erwartenden Fahrverbote in deutschen Innenstädten potenziell zu einer Zurückhaltung bei den inländischen Käufern führen. Neue Chancen entstehen jedoch durch die Trends Autonomes Fahren, Mobilitätsangebote und Elektrifizierung. Für das Jahr 2018 wird mit einem weltweiten Automobilabsatz von 97 Millionen Fahrzeugen gerechnet (OICA und NTI). Dies ist eine Steigerung von 1,3 Prozent. Für Deutschland wird ein Wachstum von 2,3 Prozent erwartet (FERI). Der Elektronikanteil pro Fahrzeug wird jedoch überproportional steigen, was auch eine direkte Auswirkung auf den Leiterplattenbedarf pro Fahrzeug hat.
Über viele Jahre wurde das Wachstum für Bauelemente und Leiterplatten durch den expandierenden PC-, Laptop und zuletzt Tablet-Markt getrieben. Seit Ende der Neunziger Jahre übernahm diese Rolle der Mobiltelefon-Markt. Vor elf Jahren mit Apples iPhone begann dann der Siegeszug der Smartphones. Heute stagniert der Markt weltweit bei etwa 6,5 Milliarden Mobiltelefonen im Umlauf. Jährlich werden etwa 1,9 Milliarden neue Einheiten verkauft, bei etwa 90 Prozent Ersatzbedarf. Das Wachstum ist bei normalen 3 bis 4 Prozent pro Jahr angekommen - der Markt ist nahezu gesättigt. Der Wachstumstreiber der nächsten Jahre wird zukünftig das Fahrzeug der Zukunft mit den Eigenschaften -autonom - vernetzt - elektrisch sein. Analog dazu verhält sich der Leiterplattenmarkt mit nahezu Null Wachstum im Segment Computer und 3 Prozent Wachstum in der Communication. Auch hier "arbeitet" sich langsam der Leiterplattenbedarf des Automobilsegments mit plus 4 Prozent p. a. Wachstum nach vorne.
Betrachtet man das durchschnittliche jährliche Wachstum bei elektronischen Systemen in den nächsten fünf Jahren, so führt das Automotive Segment mit 5,4 Prozent die Industriebranchen an. Es folgen der Industrie/Medizin-Bereich mit 4,6 Prozent und Kommunikation mit 4,2 Prozent. Für den Consumermarkt werden nur noch 2,8 Prozent und das Militärsegment 2,4 Prozent prognostiziert. Computer sind mit 2 Prozent durchschnittlichen Wachstums in den nächsten fünf Jahren das Schlusslicht. Japanische Studien wie von Mitsubishi und Morgan Stanley gehen sogar von jährlichen Steigerungsraten bei Komponenten von 10 bis 20 Prozent pro Jahr aus. Der Anteil von ADAS (Advanced Driver Assistance Systems) soll sich von 2016 bis 2025 vervierfachen - auf ein Volumen von 30,7 Milliarden USD, prognostiziert das Fuji Research Institute. Beeindruckend ist die Entwicklung der elektronischen Systeme in Prozent an den gesamten Kosten eines Automobils. (Plus, Hans J. Friedrichkeit, PCB-Network)
SCHWEIZER hat im November 2017 eine Investitionsvereinbarung unterschrieben, in der die Errichtung einer Produktionsstätte für Leiterplatten in China, Provinz Jiangsu, geplant ist. Hierbei wird ein High-Tech-Leiterplattenunternehmen errichtet, welches insbesondere auf den asiatischen Markt sowie die Embedding Produkte von SCHWEIZER fokussiert sein wird. Gemäß den aktuellen Zeitplänen wird mit einem Baubeginn im zweiten Quartal 2018 gerechnet. Der Investitionsbedarf des Gesamtprojekts wird 180 Mio USD betragen. Die erste Bauphase wird mit rund 100 Mio Euro an Investitionen in den nächsten Jahren zu Buche schlagen. Es ist beabsichtigt, das Projekt über Fremdmittel zu finanzieren. In den nachfolgenden Prognosen werden die zu erwartenden Einflüsse dieses Großprojekts auf die Kennzahlen des Unternehmens berücksichtigt.
Die insgesamt positiven konjunkturellen Rahmenbedingungen gepaart mit den Technologieschwerpunkten im Automobilbau, in denen SCHWEIZER seine Stärken hat, bekräftigen uns auch weiter, mit positiven Wachstumsimpulsen zu rechnen.
Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Vorjahres auf 181,5 Mio Euro, wovon rund 129 Mio Euro für die Auslieferung im Jahr 2018 vorgesehen sind. Für den Standort Schramberg gehen wir nach wie vor von einer Vollauslastung aus. Durch verschiedene technologische und prozessoptimierende Maßnahmen erwarten wir eine leichte Erhöhung des Umsatzpotenzials am deutschen Standort auf etwas über 110 Mio Euro. Ferner ist geplant, dass bereits im ersten Quartal 2018 die Serienproduktion bei unserem Partner WUS, Kunshan/China, im Bereich von Hochfrequenzleiterplatten anläuft. Ebenso erwarten wir deutliche Volumensteigerungen bei Meiko Electronics in Hanoi/Vietnam. Dabei erwarten wir keine signifikanten Verschiebungen der Kundenstrukturen. Automobil wird mit etwa 70 Prozent Umsatzanteil weiterhin die wichtigste Kundengruppe sein, gefolgt von der Industrieelektronik. Die Umsatzsteigerung wird nach derzeitigem Kenntnisstand für das Jahr 2018 bei 6 bis 8 Prozent liegen. Das entspricht der höchsten Steigerungsrate seit vier Jahren. Hierin sind noch keine Umsatzanteile aus dem Investitionsprojekt in China enthalten, da hierfür der Produktionsstart erst im Jahr 2020 vorgesehen ist. Einflüsse aus dem BREXIT oder der US Steuerreform werden beim Umsatz nicht erwartet.
Verschiedene Aspekte beeinflussen unsere Erwartung für das EBITDA. Zunächst werden der überwiegende Anteil der Umsatzsteigerungen bei Produkten erwartet, die bei den Partnern WUS und Meiko hergestellt werden. Der Umsatzanteil der Partnerunternehmen wird nach unserer Erwartung von 10 Prozent auf rund 15 Prozent steigen. Dies führt einerseits zu einem höheren absoluten EBITDA, andererseits haben diese Produkte durch den geringeren Wertschöpfungsanteil von SCHWEIZER eine geringere Marge, so dass zu erwarten ist, dass die Gruppen-EBITDA Marge dadurch etwas reduziert wird. Ferner können sich die Kostensteigerungen bei Rohmaterialen wie Gold oder die steigenden Personalkosten ungünstig auf die Gewinnsituation auswirken. Bei den vergangenen und aktuellen Investitionsprogrammen wurde auch ein hoher Wert auf Rationalisierungseffekte gelegt. Diese werden sich künftig positiv auf die Produktionskosten auswirken. Ferner haben wir uns intensiv mit der Optimierung des Produktportfolios beschäftigt mit dem Ziel, weniger rentable Produkte durch profitablere Produkte zu ersetzen. Schließlich wird sich im Jahr 2018 das Investitionsprojekt in China auf die EBITDA-Marge auswirken. Hier sind Kosten der Aufbauaktivitäten für Personal, Beratungen und allgemeiner Administration wie Reisekosten zu erwarten. Wir rechnen damit, dass diese Aufbaukosten die Gruppen-EBITDA-Marge um rund einen Prozentpunkt reduzieren. Zusammengefasst ist für das Jahr 2018 mit einer EBITDA Marge von 7 bis 9 Prozent in der Gruppe zu rechnen. Dies entspricht einem EBITDA von um 10 Mio Euro.
Im Jahr 2018 werden die ersten Investitionen für den neuen Produktionsstandort in China getätigt. Schwerpunkte werden der Landerwerb, Gebäudeinvestitionen sowie gegebenenfalls Anzahlungen für erste zeitkritische Anlagen sein. Abhängig vom zeitlichen Ablauf erwarten wir Investitionen im laufenden Jahr in China von 15 bis 30 Mio Euro. Parallel dazu werden wir unsere Investitionen am Standort Schramberg auf zwei Schwerpunkte fokussieren. Zunächst planen wir Investitionen im Zusammenhang mit der neuen Embedding Technologie. Dabei erfolgt eine umfangreiche Umrüstung von Anlagen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen. Diese könnten beim Chip-Embedding zu Beschädigungen der Halbleiter führen. Des Weiteren werden wir in Schramberg weitere technologische Optimierungen in Engpassbereichen durchführen. Diese werden zu einer Erhöhung der Gesamtkapazität, zu effizienteren Kostenstrukturen sowie zu einer höheren Qualität und Genauigkeit führen. Schließlich werden die Investitionen in moderne IT-Systeme unter dem Aspekt von Industrie 4.0 und Datensicherheit fortgeführt.
Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Investitionstätigkeit durch den Aufbau des Produktionsstandortes in China signifikant ausgeweitet. Daher wird die Investitionsquote - also das Verhältnis zwischen den Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Gütern - im Verhältnis zum EBITDA 300 bis 400 Prozent betragen.
In den letzten Jahren war eine negative Nettoverschuldung bei SCHWEIZER keine Ausnahme. Durch die Investitionen in den neuen Standort in China setzt SCHWEIZER verstärkt auf Wachstum. Dazu ist eine zusätzliche Verschuldung notwendig, die sich entsprechend auf die Finanzkennzahlen auswirken wird. Wir erwarten daher einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen zweistelligen Bereich.
Auch das Eigenkapital wird sich durch die Großinvestition etwas reduzieren. Wir erwarten hier eine Quote von zwischen 45 und 50 Prozent für das Jahr 2018.
Das Working Capital wird durch den höheren Umsatz etwas ansteigen. Wir werden in den nächsten Monaten die Anstrengungen zur Prozess- und Durchlaufoptimierung in der Produktion durch Einführung modernster Lean Prozesse intensivieren, um dadurch weitere Verbesserungen in der Bestandssituation zu erzielen. SCHWEIZER bezahlt seine Lieferanten weiterhin unter Ausnutzung von Skonti, soweit die Liquiditätssituation dies zulässt. Ferner arbeitet SCHWEIZER bis dato nicht mit Factoring. Die Ausnutzung von Zahlungszielen an Lieferanten sowie eine Einführung von Factoring würde die Höhe des Working Capital potenziell um 10 bis 20 Mio Euro. reduzieren. Wir sehen dies derzeit ausschließlich als Reserveposition und beabsichtigen keine kurzfristige Umsetzung.
Die Produktlösungen von SCHWEIZER zielen stark auf die Megatrends Autonomes Fahren und Elektrifizierung / Hybridisierung von Antriebstechnologien im Automobilsektor. Die Nachfrage nach solchen Technologien wird sich in den kommenden Jahren stark beschleunigen. Insbesondere erwarten wir auch auf dem chinesischen Markt deutliche Wachstumsimpulse. SCHWEIZER wird durch den Bau des neuen Produktionswerks in China stärker von diesen Entwicklungen profitieren können. Mittelfristig wird sich der Umsatz in der Gruppe vervielfachen, da die geplante Kapazität im neuen Werk in China - je nach Investitionsphase - zwei bis dreimal so hoch wie in Schramberg sein wird. Die Aufbau- und Investitionsphase des neuen Werks wird in den nächsten Jahren Einfluss auf die Profitabilität der Gruppe sowie auf die Bilanzkennzahlen haben. Wesentliche positive Ergebniseffekte werden sich nach der Aufbauphase für die Gruppe ergeben.
Für die Schweizer Electronic AG rechnen wir wie im Konzern mit einem steigenden Umsatz. In der Einzelgesellschaft kann mit einem Umsatzwachstum von rund 5 Prozent auf um 125 Mio Euro gerechnet werden. Die Steigerungen kommen einerseits aus einem etwas höheren Produktionsvolumen im Werk Schramberg, überwiegend jedoch aus steigenden Handelsvolumina über unser asiatisches Partnernetzwerk. Die operativen Ergebnisse dürften sich analog der Umsatzsteigerung verbessern, wobei wir mit konstanten EBITDA Margen zwischen 9 und 10 Prozent rechnen. Erste Eigenkapitaleinzahlungen nach China für die Errichtung des neuen Produktionswerkes werden zu einem Anstieg der Verschuldung um 5 bis 10 Mio Euro führen.
scroll
| Ist 2017 | Prognose 2018 | |
|---|---|---|
| Umsatz / Wachstumsquote | 120,9 Mio Euro | +6 - 8 % |
| EBITDA | 8,4 Mio Euro | 10 Mio Euro |
| EBITDA-Quote | 7,0 % | 7 - 9 % |
| Investitionsquote | 42,9 % | 300 - 400 % |
| Nettoverschuldungsgrad | -6,5 % | niedriger zweistelliger Bereich |
| Eigenkapitalquote | 54,9 % | 45 - 50 % |
| Working Capital | 22,1 Mio Euro | etwas ansteigend entsprechend höherem Umsatz |
Für SCHWEIZER als Familienunternehmen und als Lieferant für technologisch herausragende und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von SCHWEIZER sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.
Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).
Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.
Das interne Kontroll- und Risiko-Management-System ist im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gesetzlich nicht definiert. Daher lehnt sich die SCHWEIZER an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261, Tz. 19 f.) und zum Risiko-Management-System (IDW PS 340, Tz. 4) an.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.
Dies sind insbesondere die folgenden Elemente
| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess, |
| ― | Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands, |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen, |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen, |
| ― | Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess, |
| ― | Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen. |
Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.
Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Finanzausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.
Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.
scroll
| SCHWEIZER Risikomanagement-System | |||
|---|---|---|---|
| Strategie | Finanzen | Operative Themen | Compliance |
| Markt und Wettbewerb Technologie Kunden | Liquidität Wechselkurse / Zinsen Beteiligungen | Beschaffung Prozesse (inkl. IT) Rechtliche Risiken | Patente / Urheberrechte Personal / Mitarbeiter Versicherungsmanagement |
Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das SCHWEIZER Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.
Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:
scroll
| Risiko | Chance | |
|---|---|---|
| Strategie | Mittel | Hoch |
| Finanzen | Mittel | Mittel |
| Operativ | Mittel | Niedrig |
| Compliance | Mittel | Niedrig |
Der Absatzmarkt von SCHWEIZER ist stark auf Automobilkunden in Europa konzentriert. Im internationalen Vergleich ist die Innovationskraft der europäischen Automobilzulieferer die stärkste weltweit. Sowohl durch die technologische Kompetenz als auch durch die örtliche Nähe zu den Entwicklungsteams der Kunden, bietet sich für SCHWEIZER eine außerordentliche Chance, als zuverlässiger Partner für diesen Markt zunehmend erfolgreich zu sein. Durch die anhaltende Konsolidierung der Leiterplattenindustrie in Europa verstärkt sich diese Tendenz.
Der Produktionsstandort Europa ist für die Leiterplattenindustrie weiterhin stagnierend oder sogar rückläufig. Die aktuellen europäischen Leiterplattenhersteller sind somit nur durch einen Verdrängungswettbewerb in der Lage, weiterhin im europäischen Markt Wachstum zu realisieren. Damit dieses Wachstum nicht zu Lasten der Preisqualität der Produkte geht, differenziert sich SCHWEIZER durch höchste Innovationskraft und Systemverständnis, durch hohe Flexibilität und Qualität vom Wettbewerb.
Aktuell bestehen Risiken durch die zunehmenden Drohungen zur Errichtung weltweiter Handelsbarrieren, welche gegebenenfalls auch auf die Automobilindustrie negative Auswirkungen haben könnte.
Die Wettbewerbssituation im Automobilsegment verstärkt sich im internationalen Kontext. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den potenziellen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. SCHWEIZER begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und einer in Planung befindlichen eigenen Produktionsstätte in Jintan/China. Diese wird mittelfristig signifikantes weiteres Wachstum in den Megatrends Autonomes Fahren und E-Mobility erlauben. Durch das eigene Werk in China, dem heute schon größten Automarkt und dem größten Potenzial für E-Mobility, wird zukünftig ein signifikantes Absatzvolumen mit chinesischen Kunden möglich sein.
SCHWEIZER konzentriert sich seit einigen Jahren zunehmend auf die Schwerpunkte CO2 -Reduktion und E-Mobilität und auf Technologien im Zusammenhang mit Sicherheit und autonomer Mobilität. Beides sind Märkte mit deutlich überdurchschnittlichen Wachstumsraten und hoher Innovationsgeschwindigkeit. Auch die Kooperation mit Infineon Technologies AG zielt auf diese Schwerpunkte. Durch die sehr langen Vorlaufzeiten für solche Entwicklungen im Automobilbereich hat SCHWEIZER eine hervorragende Ausgangsposition für weiteres Wachstum.
Sowohl die Innovationsgeschwindigkeit als auch die Komplexität der Produkte nimmt stetig zu. Diese Kombination führt zu verstärkten Herausforderungen an die Produktentwicklung und an das Qualitätsmanagement. Die zunehmende Notwendigkeit an innovativen Prozessen und Materialien stellt die Zulieferbasis und das interne Prozessmanagement vor große Herausforderungen, um die Produktqualität, die Flexibilität und die Liefertreue auf dem hohen Niveau zu halten, das von den Kunden gefordert wird.
SCHWEIZER hat sich in den letzten Jahren stark als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etabliert. Dies eröffnet gute Chancen, zunehmend von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von SCHWEIZER sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Viele der wichtigsten Kunden unterhalten ihre Entwicklungszentren in Süddeutschland, so dass SCHWEIZER ständig in engem Kontakt mit den Ingenieuren sein kann. Die Markteintrittsbarrieren sind daher für neue Wettbewerber recht hoch. Die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz der Verlagerung von Entwicklungsaktivitäten ins Ausland hat sich abgeflacht.
Insgesamt hat sich die Abhängigkeit von der Automobilbranche etwas reduziert. Sie ist jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Somit bleibt das Risiko bestehen, an einer konjunkturellen Abschwächung des Automobilsektors überproportional zu partizipieren. Zur Verbreiterung des Kundenportfolios hat SCHWEIZER mit der Erschließung von Aviation / Aerospace-Kunden begonnen. Sowohl Losgrößen als auch technologische und qualitative Anforderungen der Luftfahrtkunden sind sehr gut für das Technologiewerk in Schramberg geeignet.
Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat SCHWEIZER seit einigen Jahren keine oder nur unwesentliche Nettoschulden. Das heißt die Liquidität ist gleich oder sogar höher als die Bankschulden. Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig bei Bedarf zugegriffen werden. Zusätzlich stehen SCHWEIZER ausreichend hohe Kreditlinien in Höhe von rund 9 Mio Euro zur Verfügung, die jedoch kaum in Anspruch genommen werden. Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert. SCHWEIZER wird von seinen Banken als Investment-Grade eingestuft, so dass Finanzierungen möglich sind.
Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Das Credit-Risk-Management hat einen hohen Stellenwert bei SCHWEIZER. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand notwendig. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen in Kraft gesetzt, die bis hin zu einer Nicht-Annahme von Neuaufträgen führen kann. Kreditversicherungen werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft. Die neue Großinvestition in China wird die Verschuldung des Unternehmens erhöhen. Ein höherer Verschuldungsgrad macht SCHWEIZER anfälliger gegenüber konjunkturellen Schwankungen.
Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der unsicheren Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, würde dies einen negativen Einfluss auf die Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate haben. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis verteuern. SCHWEIZER wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, setzen wir auch derivative Finanzinstrumente ein. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen.
Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure aus dem USD-Raum an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.
Die Sicherungsinstrumente von SCHWEIZER berücksichtigen bestehende Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme. Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral.
Da SCHWEIZER derzeit nur eine sehr geringe Verschuldung aufweist, sind die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering. Im Zusammenhang mit der Großinvestition in einen neuen Produktionsstandort in China wird die Abhängigkeit vom deutschen und chinesischen Zinsniveau spürbar zunehmen. Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge.
SCHWEIZER hält eine Beteiligung an der Meiko Electronics Co., Ltd. Der Wert dieser Finanzbeteiligung bemisst sich nach dem jeweiligen Stichtagskurs an der Börse. Da Börsenkurse oft wesentlichen Schwankungen ausgesetzt sind, bestehen in der Bewertung der Beteiligung Chancen und Risiken. SCHWEIZER hat ihre Beteiligung an Meiko im Berichtsjahr signifikant reduziert, so dass die potenzielle Auswirkung der verbleibenden Anteile für das Unternehmensergebnis als mittel einzustufen ist (Vorjahr: hoch).
SCHWEIZER verfolgt seit mehreren Jahren die Strategie, sich immer weniger von einzelnen Lieferanten abhängig zu machen. Im Jahr 2017 konnte das Beschaffungsrisiko durch diverse Materialqualifikationen weiter reduziert werden. Neben dieser Dual-Source Strategie erfolgte auch eine stärkere Internationalisierung der Beschaffung, insbesondere aus Asien.
Bei europäischen Lieferanten, die stark auf die Leiterplattenindustrie fokussiert sind, besteht aufgrund des stetig schrumpfenden Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden. Ohne einen schnellen Ersatz wäre dann die Lieferfähigkeit von SCHWEIZER gefährdet.
Ferner besteht das Risiko, dass durch die extrem hohen Wachstumsraten z. B. auf dem Batteriemarkt verschiedene wichtige Zuliefermaterialen für das Leiterplattengeschäft schwieriger zu beschaffen sind. Ein Beispiel sind hier Kupferfolien. Dies kann einerseits zu einer Kontingentierung seitens der Lieferanten führen, andererseits zu einer Verschlechterung der Zahlungsbedingungen (Vorkasse) und zu weiteren Preiserhöhungen.
Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei SCHWEIZER wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Ein Ausfall von Hard- bzw. Software würde die Funktionsfähigkeit des Unternehmens wesentlich beeinträchtigen, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht mehr sichergestellt werden könnte. SCHWEIZER unternimmt vielfältige Maßnahmen, um diese Risiken zu reduzieren.
Die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlusts sowie die robuste und ausfallsichere Auslegung unserer geschäftskritischen Systeme sind zwei Beispiele dafür. Zudem orientiert SCHWEIZER sich in diesem Bereich an den Empfehlungen anerkannter Standards, wie z. B. der ISO 27001, um neben den genannten Risiken auch den Risiken im Bereich Cyber-Sicherheit und Cyber-Kriminalität zu begegnen und das dort erreichte Sicherheitsniveau weiter anzuheben.
Chancen sieht SCHWEIZER vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.
SCHWEIZER arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.
Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von Patentrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen. Die zunehmende Zahl von bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten reduziert auf der anderen Seite die Rechtsunsicherheit.
Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Ferner wurden zwei Klagen der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die Schweizer Electronic AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären, als die Rückstellung, die hierfür im Berichtsjahr vorgenommen wurde.
Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Zur Vermeidung dieses Risikos hat SCHWEIZER im internen Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung als einen wichtigen Punkt aufgenommen. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation der Patente eine Kollision nicht auszuschließen.
SCHWEIZER investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz ihres geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.
Das Wissen und die Erfahrung unserer Mitarbeiter ist einer der entscheidenden Faktoren für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. SCHWEIZER ist dem Risiko des Know-how-Verlustes unter anderem durch Fluktuation oder Verrentung ausgesetzt. Durch die zunehmend gute Beschäftigungssituation in Deutschland, insbesondere in Süddeutschland, wird es immer mehr zu einer Herausforderung, Talente mit Erfahrung für SCHWEIZER zu gewinnen. SCHWEIZER steuert durch eine frühzeitige Nachfolgeplanung aktiv dem Verlust von Wissen entgegen. Zudem werden Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter gefördert.
Ferner wird durch Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen sichergestellt, dass erworbenes Know-how nicht unmittelbar dem Wettbewerb zufließen kann.
Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt SCHWEIZER ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab. Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für SCHWEIZER noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden.
Der Vorstand stuft die bestehenden Risiken als beherrschbar ein und sieht den Fortbestand des Konzerns und der Schweizer Electronic AG aus heutiger Sicht nicht als gefährdet an. Die Summe der Einzelrisiken definiert das Gesamtrisiko des Konzerns. Die Schweizer Electronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die gesamte SCHWEIZER-Gruppe. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Schweizer Electronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote.
Das Chancen- / Risikoverhältnis hat sich im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Die hervorragende technologische Positionierung insbesondere bei Automobilkunden sowie die Partnerschaften mit namhaften Leiterplattenproduzenten und Halbleiterherstellern, haben die hohen Chancen im strategischen Bereich bekräftigt. Der Wettbewerb, insbesondere auch aus Asien, macht zunehmende Fortschritte im technologischen Know-how. Dies stellt jedoch keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit dar. Der Erfolg von SCHWEIZER war, ist und wird davon abhängen, schneller als der Wettbewerb zu sein. Die Investition in das neue Produktionswerk in China wird dabei sowohl die Geschäftschancen als auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöhen.
Die anhaltend gesunde wirtschaftliche Lage des Unternehmens gepaart mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fremd- und Eigenkapitalgebern untermauert eine stabil positive Finanzsituation. Auch die Unsicherheiten des Währungs- und Zinsumfeldes aufgrund der geopolitischen Konflikte sowie die Errichtung weltweiter Handelsschranken scheinen nach dem derzeitigen Stand nicht zu materiellen Verwerfungen zu führen.
Neuere Risiken wie Cyberkriminalität bestehen, zeigen aber bei SCHWEIZER keine Auffälligkeiten und sind, soweit möglich, durch interne Prozesse oder externe Versicherungen - ebenso wie die unvorhersehbaren Risiken - ausreichend abgedeckt.
SCHWEIZER ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.664.053,86 Euro ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/ China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd. mit Sitz in Kaohsiung/ Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.
Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.
Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu 35.000.000,00 Euro zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.832.026,93 Euro zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.
Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch -falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 4.832.026,93 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festsetzen.
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von 9.664.053,86 Euro oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html beschrieben.
Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von 6 Mio Euro sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.
Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben beide Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www. schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance. html abrufbar.
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.
Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 55 - 65 Prozent des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 15 - 20 Prozent des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen im Vergütungssystem vorgenommen.
Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.
Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele (EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 110 bzw. 130 Prozent der Festvergütung begrenzt (Cap).
Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein sogenannter Long Term Incentive-Plan ("LTIP"). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung sind die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft. Die Höhe bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 30 bzw. 40 Prozent der Festvergütung begrenzt.
Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.
Für die Mitglieder des Vorstandes der Schweizer Electronic AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.
Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen auf Konzernebene im Geschäftsjahr 2017 992 Tsd Euro (Vj. 1.701 Tsd Euro) (fix) und 666 Tsd Euro (Vj. 907 Tsd Euro) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.758 (Vj. 4.084) Aktien für langfristige Ziele.
Davon betrugen die Bezüge der Vorstände der Schweizer Electronic AG im Geschäftsjahr 2017 956 Tsd Euro (Vj. 1.029 Tsd Euro) (fix) und 666 Tsd Euro (Vj. 682 Tsd Euro) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 2.758 (Vj. 2.233) Stückaktien für langfristige Ziele. Finanzielle Leistungen aus der Tätigkeit für Tochterunternehmen werden auf die finanziellen Leistungen aus dem Vorstandsdienstvertrag mit der Gesellschaft grundsätzlich angerechnet.
Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2017 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.
Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:
scroll
| in Tsd Euro | Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Gesamtvergütung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Festvergütung | Sonstige Bezüge | Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) | Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicolas-Fabian Schweizer | 2017 | 280 | 19 | 209 | 109 | 617 |
| 2016 | 270 | 1182) | 207 | 22 | 617 | |
| Marc Bunz | 2017 | 270 | 693) | 197 | 101 | 637 |
| 2016 | 240 | 1182) | 180 | 19 | 557 | |
| Dr. Maren Schweizer1) | 2017 | 36 | 6 | 0 | 0 | 42 |
| 2016 | 431 | 309 | 243 | 36 | 1.019 | |
| Summe | 2017 | 586 | 94 | 406 | 210 | 1.296 |
| 2016 | 941 | 545 | 630 | 77 | 2.193 |
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 die Vergütung anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus. Die Konzernbezüge von Frau Dr. Maren Schweizer setzen sich aus Bezügen eines Tochterunternehmens und der Schweizer Electronic AG zusammen. Die Gesamtbezüge der Schweizer Electronic AG betragen für 2017: Festvergütung 6 Tsd Euro (Vj. 68 Tsd Euro), MSTI 0 Tsd Euro (Vj. 46 Tsd Euro) und LTI 0 Tsd Euro (Vj. 9 Tsd Euro).
2) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von je 100 Tsd Euro aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.
3) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von 50 Tsd Euro aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 48, 67 bzw. 75 Prozent des Basisgehalts. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Versorgungsanspruch entsprechend. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse.
In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2017 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.
scroll
| in Tsd Euro | Geschäftsjahr | Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erdienter jährlicher Pensionsanspruch | Zuführung zu Unterstützungskassen |
|---|---|---|---|
| Nicolas-Fabian Schweizer | 2017 | 44 | 171 |
| 2016 | 35 | 140 | |
| Marc Bunz | 2017 | 54 | 176 |
| 2016 | 43 | 118 | |
| Dr. Maren Schweizer1) | 2017 | 91 | 16 |
| 2016 | 89 | 157 | |
| Summe | 2017 | 189 | 362 |
| Summe | 2016 | 167 | 415 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.
scroll
| Gewährte Zuwendungen | Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 270 | 280 | 280 | 280 |
| Nebenleistungen | 118 | 19 | 19 | 19 |
| Summe | 388 | 299 | 299 | 299 |
| Einjährige variable Vergütung2) | 149 | 154 | 0 | 308 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTI-Plan | 41 | 42 | 0 | 84 |
| Summe | 190 | 196 | 0 | 392 |
| Versorgungsaufwand | 140 | 171 | 171 | 171 |
| Gesamtvergütung | 718 | 666 | 470 | 862 |
scroll
| Gewährte Zuwendungen | Marc Bunz Finanzvorstand | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 270 | 270 | 270 |
| Nebenleistungen | 118 | 69 | 69 | 69 |
| Summe | 358 | 339 | 339 | 339 |
| Einjährige variable Vergütung2) | 132 | 149 | 0 | 297 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTI-Plan | 36 | 41 | 0 | 81 |
| Summe | 168 | 189 | 0 | 378 |
| Versorgungsaufwand | 118 | 176 | 176 | 176 |
| Gesamtvergütung | 644 | 703 | 514 | 892 |
scroll
| Gewährte Zuwendungen | Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20171) | |||
|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 431 | 36 | 36 | 36 |
| Nebenleistungen | 309 | 6 | 6 | 6 |
| Summe | 740 | 42 | 42 | 42 |
| Einjährige variable Vergütung2) | 280 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| LTI-Plan | 86 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 366 | 0 | 0 | 0 |
| Versorgungsaufwand | 157 | 16 | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 1.263 | 58 | 58 | 58 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 anteilig die gewährten Zuwendungen für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
2) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").
scroll
| Zufluss | Nicolas-Fabian Schweizer Stellvertretender Vorstandsvorsitzender | Marc Bunz Finanzvorstand | Dr. Maren Schweizer Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20171) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 280 | 270 | 270 | 240 | 36 | 431 |
| Nebenleistungen | 19 | 118 | 69 | 118 | 6 | 309 |
| Summe | 299 | 388 | 339 | 358 | 42 | 740 |
| Einjährige variable Vergütung | 209 | 207 | 197 | 180 | 0 | 243 |
| davon für Vorjahre | 42 | 71 | 36 | 63 | 0 | 37 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| LTI-Plan | 109 | 22 | 101 | 19 | 0 | 36 |
| davon für Vorjahre | 55 | (11) | 49 | (9) | 0 | |
| Summe | 318 | 229 | 298 | 199 | 0 | 279 |
| Versorgungsaufwand | 171 | 140 | 176 | 118 | 16 | 157 |
| Gesamtvergütung | 788 | 757 | 813 | 675 | 58 | 1.176 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist für 2017 den Zufluss anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.
Im Fall eines Kontrollwechsels stand Frau Dr. Maren Schweizer (bis zu ihrem Ausscheiden am 1. Februar 2017) und Herrn Nicolas-Fabian Schweizer (bis zum Ablauf des 30. Juni 2017) ein Sonderkündigungsrecht zu. Endete der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von sechs Monaten nach dem Kontrollwechsel, standen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe des 1,25-fachen seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit seines Dienstvertrages zu. Betrug die Restlaufzeit des Dienstvertrages mehr als drei Jahre, so wurden die Abgeltungsleistungen für den darüber hinausgehenden Zeitraum zur Berücksichtigung von Abzinsung und Anrechnung weiterer Vorteile pauschal um 25 Prozent gekürzt. Darüber hinaus erhielt das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe des Zweifachen seiner Jahresgesamtbezüge bzw. des Dreifachen seiner Jahresgesamtbezüge, wenn es bereits mehr als zehn Jahre als Vorstandsmitglied im Unternehmen tätig war. Zusammengerechnet waren Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal sechs Jahresgesamtbezüge des Vorstandsmitglieds begrenzt.
Seit dem 1. Juli 2017 steht den beiden amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht im Fall eines Kontrollwechsels zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 Tsd Euro sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von 300 Euro für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von 0,01 Euro je Aktie, der über einen Gewinnanteil von 0,40 Euro je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 18 Tsd Euro begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 Tsd Euro. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2017 belief sich auf 180 Tsd Euro (Vj. 62 Tsd Euro) (fix) sowie 0 Euro (Vj. 154 Tsd Euro) (variabel), also insgesamt auf 180 Tsd Euro (Vj. 216 Tsd Euro).
scroll
| in Tsd Euro | Feste Vergütung | Vergütung Ausschusstätigkeit | Variable Vergütung1) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Michael Kowalski2) | 30 | 30 | - | 60 |
| (2016) | 16 | 2 | 44 | 62 |
| Dr. Stephan Zizala3) | 19 | 11 | - | 30 |
| (2016)4) | 4 | - | 11 | 15 |
| Christoph Schweizer5) | 11 | 11 | - | 23 |
| (2016) | 12 | 2 | 33 | 47 |
| Karin Sonnenmoser6) | 8 | 8 | - | 15 |
| (2016) | - | - | - | - |
| Christian Schmid7) | 8 | 8 | - | 15 |
| (2016) | 8 | 2 | 22 | 32 |
| Chris Wu8) | 8 | - | - | 8 |
| (2016) | - | - | - | - |
| Carsten Brudlo | 15 | - | - | 15 |
| (2016) | 8 | - | 22 | 30 |
| Siegbert Maier | 15 | - | - | 15 |
| (2016) | 8 | - | 22 | 30 |
| Gesamt | 113 | 68 | - | 180 |
| (2016) | 56 | 6 | 154 | 216 |
Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.
1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von 0,30 Euro (2016: 0,65 Euro)
2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses
3) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017
4) Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juli 2016
5) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017
6) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017
7) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017
8) Mitglied des Aufsichtsrats seit 7. Juli 2017
Schramberg, 10. April 2018
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
N. F. Schweizer
M. Bunz
Als Familienunternehmen mit einer fast 170-jährigen Tradition zieht sich das Prinzip des verantwortungsvollen und nachhaltigen Wirtschaftens wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte und die innerhalb dieser Historie durchlaufenen Transformationsprozesse.
Gern kommen wir unserer Verpflichtung (§ 289 b, Abs. 1 HGB, bzw. § 315 b HGB) nach, die im Rahmen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes festgelegten "nichtfinanziellen Informationen" ab sofort im Rahmen unseres jährlichen Geschäftsberichts offenzulegen. Für die Veröffentlichung haben wir die G4 Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) als Rahmenwerk zugrunde gelegt und die für die Schweizer Electronic AG relevanten Kennziffern identifiziert.
Nachhaltigkeit ist ein weites Feld, das eine Vielzahl von Aspekten umfassen kann. Um die Komplexität greifbar zu machen und Nachhaltigkeit konsequent in unser Tun zu integrieren, haben wir die Verpflichtung zum nachhaltigen Handeln und die sich daraus ergebenden Tätigkeitsfelder bereits in unserem SCHWEIZER Management Handbuch (Erstauflage 1996) festgehalten. Dieses wird laufend nach neuesten Maßgaben und Erfordernissen aktualisiert und erweitert. Die letzte Aktualisierung fand im September 2017 statt.
Im Management-Handbuch sind die nachhaltige Entwicklung von Qualität, Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit im Verbund mit anderen Unternehmenszielen als Inhalte der Führung des Unternehmens festgelegt und für die Umsetzung mit Zielen, Maßnahmen, Ablaufplänen und Vorgaben versehen. Aus den im Handbuch beschriebenen Geschäftsprozessen und Themenfeldern sowie unserer Organisationsform ergeben sich für SCHWEIZER folgende relevante Anspruchsgruppen bzw. Stakeholder:
| ― | Mitarbeiter, |
| ― | Kunden, |
| ― | Investoren, |
| ― | Lieferanten. |
Eine darüber hinausgehende zusätzliche Analyse der Stakeholder und Wesentlichkeitsfelder hat nicht stattgefunden, da das Management Handbuch diesbezüglich umfassend ist.
Der nachfolgende Teil der Nichtfinanziellen Erklärung konzentriert sich auf Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange und Sozialbelange sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Sämtliche Informationen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die vorher genannten Aspekte erforderlich sind, sind bereits Teil des Zusammengefassten Lageberichts und werden daher in diesem Teil des Geschäftsberichts nicht erneut genannt. Sie können über den GRI Index ab Seite 53 nachvollzogen werden.
Unser Leitbild erläutert den Rahmen für unsere Strategie und unser Handeln. Es vermittelt die Werte und Leitmotive, die die Säulen unseres Erfolgs sind.
Wir sind ein globales "best-in-class" Technologieunternehmen. Unsere Produkte schonen Ressourcen für die Zukunft unserer Kinder. Wir sind führender Hersteller von hochwertigen Leiterplatten und anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen.
Unsere Mission ist es, unsere Kunden - und dadurch auch uns - erfolgreich zu machen! Die Ziele unserer Kunden, ihr Vertrauen und unsere Freude daran, die Grenzen des Möglichen immer wieder zu erweitern, sind der Motor unseres Erfolgs. Um dies zu erreichen, setzen wir unsere langjährige Erfahrung, modernste Technologien, Produktionsmethoden und Verfahren sowie unser exzellentes Know-how über unsere Zielmärkte ein. Wir fokussieren uns auf attraktive und Erfolg versprechende Geschäftschancen. Unser Handeln als Familienunternehmen mit langer Tradition ist auf nachhaltigen und langfristigen Erfolg ausgerichtet. Unsere Mitarbeiter bilden die Basis für diesen Erfolg.
Werte, die uns wichtig sind und unser Verhalten bestimmen sind: Qualität, Geschwindigkeit, Kreativität, Offenheit. Diese bilden das Fundament für Vergangenes, Heutiges und für unsere Zukunft.
Wir verpflichten uns zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen und tragen zum Umweltschutz bei. Darüber hinaus ist die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen unabdingbare Grundlage unseres Handelns. Deshalb arbeiten wir mit Behörden und der Öffentlichkeit in Fragen des Umweltschutzes offen zusammen. Wir stehen für höchste Qualität und Sorgfalt in allen Bereichen.
Daraus ergeben sich folgende Leitmotive, die unser Handeln bestimmen und auf unseren Werten basieren: Wir sind kundenorientiert, kreativ erfolgreich, weltweit abgestimmt, vielfältig, kompetent und kollegial, freundlich und einladend, fit für den Wettkampf und bewusst verantwortungsvoll.
Aus dem Leitbild wurde das Competency Framework für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt. Es definiert die Leitlinien der Zusammenarbeit und der Führung und soll Mitarbeitern und Führungskräften eine Orientierung für das tägliche Handeln geben.
Vorbeugende Qualitäts-, Umwelt- und Energiesicherung senkt nicht nur die Produktkosten durch Minimierung des Fehlleistungsaufwands, sondern bewirkt durch die Reduzierung von Nacharbeit auch eine ökologische Entlastung, sowohl der Energie- als auch der Entsorgungsaufwand wird reduziert. Dazu gehört auch, dass der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung ein wesentlicher Baustein unserer Gedankenhaltung ist.
Im Bereich Umweltbelange sind bei SCHWEIZER folgende Handlungsfelder definiert: Die Umweltpolitik und Umweltplanung, sowie als Teile davon Umwelt- und Energieplanung.
Ein Wesenszug unseres Hauses ist der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Leistungen und unseres Beitrags zum Umweltschutz. Die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ist unabdingbare Grundlage unseres Handelns. Dieses ist sowohl in der Vision als auch im Qualitätsanspruch unseres Leitbildes konkretisiert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand erneut die Überprüfung unseres Umweltmanagementsystems sowie unseres Energiemanagements an. Beide Systeme konnten mit Erfolg die Überprüfung bestehen. Somit behalten diese relevanten Zertifikate ihre Gültigkeit.
Für das Geschäftsfeld der Schweizer Electronic AG ergeben sich in Bezug auf Umweltbelange folgende wesentliche Kernthemen und Leistungs-Indikatoren:
| ― | Energieverbrauch, |
| ― | CO2 -Fußabdruck, |
| ― | Wasserverbrauch, |
| ― | Abfall, |
| ― | Einsatz von Ressourcen (Rohstoffen). |
Bei SCHWEIZER wird der Umweltschutz durch die Mitarbeiter aktiv gelebt. Dies zeigt sich unter anderem ganz besonders beim Energiemanagement, der hohen Sortierbereitschaft des Abfalls und dem pfleglichen Umgang mit Wasser. Bei der Messung der relevanten Nachhaltigkeitskennziffern bezieht sich SCHWEIZER jeweils auf die Fertigungsstunde in Relation, um der zunehmenden Komplexität der Leiterplatten gerecht zu werden.
Die Nachhaltigkeitskennziffern beziehen sich auf SCHWEIZER's einzigen Produktionsstandort, die Schweizer Electronic AG in Schramberg.
Energieeffizienz ist einer der bedeutenden Markttreiber unseres Leiterplattengeschäfts. Unsere Leiterplatten helfen unseren Kunden im Automotive-Bereich, die Kraftstoffeffizienz ihrer Fahrzeuge zu steigern und den CO2 -Ausstoß zu verringern. Dass bei SCHWEIZER das Energiemanagement eine bedeutende Rolle einnimmt, ist daher eine logische Konsequenz, die sich aus unserem Produkt- und Leistungsangebot ergibt. Das Thema Energieeffizienz ist für ein so energieintensives Unternehmen wie SCHWEIZER nicht nur in Bezug auf Ressourcenschonung, sondern auch im Hinblick auf Kostenmanagement von besonderer Bedeutung.
Der spezifische elektrische Energieverbrauch konnte im Verlauf der letzten fünf Jahre um 18,4 Prozent reduziert werden. Gründe hierfür sind die wirksamen Einsparmaßnahmen, die in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Dazu gehören neben den regelmäßigen Softwareoptimierungen von Produktionsanlagen, die das Heiz-, Kühl- und Stand-by-Verhalten in den Produktionsprozessen verbessern, auch Optimierungen am Kältenetz, mit denen die Netzpumpenleistungen in den Werken S1 und S5 im Jahr 2016 um ca. 50 % verringert werden konnte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die IAT-Netzpumpen auf Druckregelung umgerüstet. Gegen Ende des letzten Geschäftsjahres haben wir mit dem Aufbau eines Prozesswärmenetzes im Leiterbild begonnen, um weitere Energiekosten zu sparen. Das Netz wird so ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anlagen damit versorgt werden können. Die Nutzung des betriebseigenen Blockheizkraftwerks ab 2016 führte zwar zu einer leichten Erhöhung des spezifischen Gesamtenergieverbrauchs, sorgte jedoch bereits in den ersten zwei Jahren der Nutzung für eine deutliche Reduzierung der CO2 -Emissionen.
Als wesentliche Kennzahlen für die Berichterstattung sind bei SCHWEIZER der spezifische Gesamtenergieverbrauch und der spezifische elektrische Energieverbrauch pro Produktionsstunde (kWh/h) sowie der Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter in Relation zur Produktionsstunde (Nm3/h) identifiziert.

scroll
| Geschäftsjahr | Spezifischer Gesamtenergieverbrauch (kWh/h) |
|---|---|
| 2017 | 99,17 |
| 2016 | 101,24 |
| 2015 | 93,48 |
| 2014 | 92,51 |
| 2013 | 108,15 |

scroll
| Geschäftsjahr | Spezifischer elektrischer Energieverbrauch (kWh/h) |
|---|---|
| 2017 | 65,37 |
| 2016 | 69,51 |
| 2015 | 71,37 |
| 2014 | 72,25 |
| 2013 | 80,09 |

scroll
| Geschäftsjahr | Druckluftverbrauch pro Normkubikmeter (Nm3/h) |
|---|---|
| 2017 | 61,97 |
| 2016 | 62,22 |
| 2015 | 63,09 |
| 2014 | 61,26 |
| 2013 | k.A. |
Der Gesamt-CO2 -Fußabdruck wird errechnet aus dem CO2 -Fußabdruck Produktion und dem CO2 -Fußabdruck Transport. Für die Produktion werden die Daten der Versorgungswerke für den Standort Schramberg hinzugezogen, für den Transport die CO2 -Verbrauchsangaben des Umweltbundesamts (UBA) je Tonne Ware und gefahrenem Kilometer in Bezug auf die LKW-Größe. Der CO2 -Fußabdruck Produktion beinhaltet alle indirekten CO2 -Emissionen durch den Stromverbrauch sowie direkte CO2 -Emissionen durch die Verbrennung von Gas. Der CO2 -Fußabdruck Transport umfasst die CO2 -Emissionen, die durch den Transport der fertig produzierten Leiterplatten zu den Kunden erzeugt werden.
Im Zuge der kontinuierlich durchgeführten Energiespar-Maßnahmen und der steigenden Produktionsauslastung ist der CO2 -Fußabdruck Produktion pro Produktionsstunde in den letzten Jahren stetig gesunken. Seit 2016 fließt das betriebseigene Blockheizkraftwerk (BHKW) in die Berechnung des CO -Fußabdrucks aus der Produktion mit ein.
Durch die Nutzung des betriebseigenen BHKW konnten die CO2 -Emissionen aus der Produktion seit 2016 weiter um mehr als 2 kg/Produktionsstunde reduziert werden.
Alle dargestellten Kennzahlen für den CO2 -Fußabdruck beziehen sich auf die Produktion und den Transport ab Werk Schramberg. Die SCHWEIZER Umsätze, die direkt von WUS oder MEIKO abgehen, betragen 10 Prozent vom Gesamtumsatz und sind nicht enthalten, da hier die Datengrundlage fehlt.
Der CO2 -Fußabdruck Transport kann erst ab dem Geschäftsjahr 2017 erfasst werden. Für die Jahre 2016 und früher wurde der Wert von 2017 als Ausgangsbasis genommen und der CO2 -Fußabdruck Transport entsprechend proportional zur Liefermenge in m2 berechnet. Insgesamt macht der CO2 -Fußabdruck Transport nur ca. zwei bis drei Prozent des gesamten CO2 -Fußabdrucks aus.

scroll
| Geschäftsjahr | Gesamt CO2-Fußabdruck (kg CO2/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 32,64 |
| 2016 | 36,61 |
| 2015 | 42,36 |
| 2014 | 46,00 |
| 2013 | 48,53 |

scroll
| Geschäftsjahr | CO2-Fußabdruck aus der Produktion von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 31,91 |
| 2016 | 38,50 |
| 2015 | 45,03 |
| 2014 | 48,65 |
| 2013 | 57,13 |

scroll
| Geschäftsjahr | CO2-Fußabdruck des Transports von Leiterplatten (kg CO2/h Produktion) |
| 2017 | 0,73 |
| 2016 | 0,74 |
| 2015 | 0,88 |
| 2014 | 0,78 |
| 2013 | k.A. |
Die Herstellung einer Leiterplatte beinhaltet viele wasserintensive Prozesse, so dass der Verbrauch an Frischwasser und der Anfall von produktionsbedingtem Abwasser wichtige Indikatoren sind, um die Beeinflussung der Umwelt durch die Schweizer Electronic AG zu beurteilen. Daher gehört es im Bereich Umweltschutz zu unseren wesentlichen Aufgaben, den Frischwasserverbrauch und den Produktionsabwasseranfall kontinuierlich zu optimieren. So können zum Beispiel durch die in 2012 eingeführte Maßnahme, das Überschusswasser aus Klimaanlagen wieder in den Regenwasserrücklauf zu verrohren, jährlich knapp vier Prozent des von der Stadt bezogenen Frischwasserbedarfs eingespart werden. Darüber hinaus werden umweltschonende Aspekte bei der Planung und dem Kauf neuer Anlagen stets in Betracht gezogen. Im Jahr 2016 wurde eine neue Oberflächenreinigungsanlage angeschafft, die weniger als die Hälfte an Wasser pro Fertigungsstunde verbraucht, wie ihr Vorgängermodell.
Als relevante Kennzahlen für die Berichterstattung haben wir den Frischwasserverbrauch (ab 2016 incl. Verbrauch durch das BHKW) und das Abwasser aus der Produktion identifiziert, jeweils in Relation zur Produktionsstunde. Der Frischwasserverbrauch setzt sich zusammen aus dem von der Stadt bezogenen Frischwasser, dem Regenwasser und dem Rücklaufwasser.

scroll
| Geschäftsjahr | Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 204 |
| 2016 | 216 |
| 2015 | 232 |
| 2014 | 224 |
| 2013 | 233 |

scroll
| Geschäftsjahr | Frischwasserverbrauch (l/h Produktion) ab 2016 incl. BHKW |
|---|---|
| 2017 | 216 |
| 2016 | 226 |
| 2015 | k.A. |
| 2014 | k.A. |
| 2013 | k.A. |

scroll
| Geschäftsjahr | Abwasser aus der Produktion (l/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 167 |
| 2016 | 175 |
| 2015 | 180 |
| 2014 | 180 |
| 2013 | 185 |
Zu den für diese Berichterstattung relevanten Metallgehalten im Wasser gehören insbesondere Kupfer und Nickel. Beide haben einen zulässigen Grenzwert von 0,5 mg/l Abwasser. Der Vollständigkeit halber bilden wir den Zinngehalt mit ab, der Grenzwert liegt hier mit 2 mg/l Abwasser weitaus höher.

scroll
| Geschäftsjahr | Kupfergehalt im Abwasser (mg Cu/l Abwasser) |
|---|---|
| 2017 | 0,15 |
| 2016 | 0,14 |
| 2015 | 0,17 |
| 2014 | 0,18 |
| 2013 | k.A. |

scroll
| Geschäftsjahr | Nickelgehalt im Abwasser (mg Ni/l Abwasser) erst ab 2017 |
|---|---|
| 2017 | 0,11 |
| 2016 | k.A. |
| 2015 | k.A. |
| 2014 | k.A. |
| 2013 | k.A. |

scroll
| Geschäftsjahr | Zinngehalt im Abwasser (mg Sn/l Abwasser) |
|---|---|
| 2017 | 0,04 |
| 2016 | 0,14 |
| 2015 | 0,23 |
| 2014 | 0,15 |
| 2013 | k.A. |
Abfall und insbesondere die saubere Abfalltrennung sind seit der ersten Einführung des Umweltmanagementsystems ISO 14001 als relevante Themen stark in den Mittelpunkt gerückt worden. Wir achten auf eine konsequente Sortierung des Abfalls und korrekte Entsorgung, und es ist unser Ziel, das hohe Niveau der Abfalltrennung beizubehalten beziehungsweise noch weiter zu verbessern. Zur Sicherstellung des Entsorgungstransports werden LKWs stichprobenartig einer Kurzinspektion unterzogen.

scroll
| Geschäftsjahr | Gesamtabfallmenge (kg/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 6,81 |
| 2016 | 6,40 |
| 2015 | 7,21 |
| 2014 | 7,28 |
| 2013 | 7,52 |

scroll
| Geschäftsjahr | Gefährlicher Abfall*(kg/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 4,0 |
| 2016 | 4,0 |
| 2015 | 4,5 |
| 2014 | 4,3 |
| 2013 | 4,8 |
* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

scroll
| Geschäftsjahr | Nicht gefährlicher Abfall*(kg/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 2,8 |
| 2016 | 2,4 |
| 2015 | 2,7 |
| 2014 | 3,0 |
| 2013 | 2,8 |
* gemäß EU-weiter behördlicher Kategorisierung

scroll
| Geschäftsjahr | Saubere verwertbare Kunststoffe (kg/h Produktion) |
|---|---|
| 2017 | 0,09 |
| 2016 | 0,10 |
| 2015 | 0,12 |
| 2014 | 0,10 |
| 2013 | 0,12 |
Die Versorgung mit Ressourcen ist langfristig ein eher unsicherer Faktor, da zum einen die weltweite Nachfrage ansteigt und zum anderen die zunehmende Knappheit zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit und in Folge zu Preissteigerungen führt. Unsere Mission verpflichtet uns zum schonenden Umgang mit Ressourcen. Darüber hinaus ist der ökonomische Faktor für uns relevant, sowohl im Sinne der Verfügbarkeit, um die Produktion sicherzustellen, als auch im Sinne der Kostenoptimierung bei der Beschaffung.
Wir sind bestrebt, kontinuierlich unsere Prozesse technisch neu zu definieren und die Abläufe zu optimieren, um den Verbrauch von Rohstoffen zu senken.
Im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung bezeichnen wir als Ressourcen vorrangig die in der Produktion verwendeten Materialien, angefangen beim Basismaterial Laminate, einer kunstharzgetränkten Fasermatte, über die verschiedensten Metalle zur Herstellung der Leiterbahnen oder zu veredelnden Oberflächen bis zu den Chemikalien der Nassprozesse.
Die Beschaffung von Roh-/Hilfsstoffen erfolgt nach einem im Management Handbuch fest definiertem Ablaufplan.
Wir erwarten von unseren Lieferanten generell, dass sie ein QM-System in Anlehnung an die DIN EN ISO 9000 ff und eine Weiterentwicklung zur ISO/TS 16949 betreiben, ebenso ein Umwelt-Managementsystem nach ISO 14001 und ein Energie-Managementsystem nach ISO 50001/EMAS (für KMUs Energieaudit nach EN 16247). Für die Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie verfahren wir nach den Kriterien des externen Pflichtenhefts bzw. nach unseren Einkaufsbedingungen.
Die Schweizer Electronic AG behält sich vor, Qualitätsaudits beim Lieferanten durchzuführen. In besonderen Fällen kann zwischen unserem Kunden, unserem Lieferanten/Fremdfertiger und der Schweizer Electronic AG vertraglich vereinbart werden, daß der Kunde berechtigt ist, Audits bei unseren Lieferanten/Fremdfertiger durchzuführen. Diese Verifizierung durch den Kunden wird von uns nicht als Beweis für eine wirksame Qualitätsüberwachung bei unserem Lieferanten/Fremdfertiger ausgelegt, sie entbindet uns nicht von der Verantwortung für die Qualität unserer Produkte gegenüber unserem Kunden.
Als Unternehmen mit langer Tradition und als anerkannter Hersteller von energie- und umweltschonenden Produkten und Dienstleistungen nimmt die Schweizer Electronic AG ihre unternehmerische Sozialverantwortung sehr ernst. Deshalb versuchen wir, die Konfliktmaterialien Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, auch bekannt als 3TG, nicht aus Konfliktregionen zu beschaffen.
Konfliktmaterialien werden unter entsetzlichen Bedingungen abgebaut und verkauft, um den bewaffneten Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo und dessen Nachbarländern zu unterstützen und zu finanzieren. Um den Abbau und Handel von Konfliktmaterialien zu kontrollieren oder sogar zu verhindern, hat die US-amerikanische Regierung im Juli 2010 den Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act erlassen. Abschnitt 1502 des Dodd-Frank Act besagt, dass US-börsennotierte Unternehmen bewerten müssen, ob Konfliktmaterialien für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte erforderlich sind.
Auch ein Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die an US-börsennotierte Unternehmen liefert, muss ihre Kunden darüber informieren, ob Konfliktmaterialien in ihren Produkten oder ihrer Lieferkette vorhanden sind.
Weil SCHWEIZER die Meinung ihrer Kunden teilt, geben wir unser Bestes, Rohstoffe nicht aus der Demokratischen Republik Kongo zu erwerben und arbeiten aus diesem Grund eng mit unseren Lieferanten zusammen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihre Mineralien von konfliktfreien Schmelzbetrieben beziehen und ihre eigene Lieferkette nach Konfliktmaterialien überprüfen. Um alle Due-Diligence-Informationen zu erhalten, die wir für unsere Kunden benötigen, senden wir unseren Lieferanten das Formular "Konfliktmineralienbericht-Vorlage" (CMRT).
Darüber hinaus führen wir regelmäßige Lieferantenaudits und Bewertungen bei unseren größten und relevanten Lieferanten in Bezug auf Qualitätsmanagement, Umweltschonung, Nachhaltigkeit und Energiemanagement durch.

scroll
| Geschäftsjahr | Gold (g) |
|---|---|
| 2017 | 130.446 |
| 2016 | 124.518 |
| 2015 | 134.183 |
| 2014 | 125.118 |
| 2013 | 119.327 |

scroll
| Geschäftsjahr | Kupfer*(kg) |
|---|---|
| 2017 | 158.461 |
| 2016 | 154.233 |
| 2015 | 168.003 |
| 2014 | 167.182 |
| 2013 | 164.560 |

scroll
| Geschäftsjahr | Aluminium (to) |
|---|---|
| 2017 | 106,0 |
| 2016 | 97,6 |
| 2015 | 108,4 |
| 2014 | 106,5 |
| 2013 | 100,8 |
* die Mengenangaben für Kupfer beziehen sich auf die Cu-Anoden; sonstige Kupfer-Produkte (Folie oder Laminate bzw. Chemie) befinden sich in den Laminaten und werden nicht separat aufgeführt.

scroll
| Geschäftsjahr | Laminate (m2) |
|---|---|
| 2017 | 489.000 |
| 2016 | 480.000 |
| 2015 | 524.000 |
| 2014 | 534.000 |
| 2013 | 515.000 |

scroll
| Geschäftsjahr | Chemikalien (l) |
|---|---|
| 2017 | 1.787.080 |
| 2016 | 1.651.399 |
| 2015 | 1.801.122 |
| 2014 | 1.858.955 |
| 2013 | 1.833.532 |
Bei SCHWEIZER steht der Mensch im Mittelpunkt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unserer größten und wichtigsten Bezugsgruppen. Daher sind die Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheit und Sicherheit sowie Aus- und Weiterbildung von herausragender Bedeutung.
Wir verpflichten uns in unserem Ethikkodex, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung einzuhalten. Alle Arbeitnehmer genießen gleiche Chancen und gleiche Behandlung, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnissen, sexueller Orientierung, politischer Meinung, nationaler Abstammung, sozialer Herkunft oder sonstiger Unterscheidungsmerkmale.
Die Zahl der Mitarbeiter innen und Mitarbeiter der Schweizer Electronic AG betrug zum Jahresende in Deutschland 783, die Fluktuationsrate lag im Jahresdurchschnitt bei 3,96 %. Über 26 Prozent unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bereits seit mehr als 25 Jahren bei uns. In Asien beschäftigt en wir zum Jahresende 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um die individuellen Arbeitsbelastungen der Arbeitnehmer noch konkreter als bisher ermitteln und bewerten zu können und sich daraus ergebende Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitsschutzes und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu entwickeln, wurde im Geschäftsjahr 2017 eine entsprechende Betriebsvereinbarung erarbeitet. Diese umfasst Gefährdungsbeurteilungen, die Erfassung von physischen und psychischen Belastungen, die Regelung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie der für die Arbeitsumwelt zu treffenden Maßnahmen.
Damit soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess von Arbeitssicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz installiert und gleichzeitig die Beteiligung der Beschäftigten an der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und den Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert werden. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat besteht Einigkeit, dass ein wirksamer, auf Prävention ausgerichteter Arbeits- und Gesundheitsschutz anzustreben ist. Hierbei wird von den allgemeinen Grundsätzen der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin, der menschengerechten Gestaltung der Arbeit und den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ausgegangen.
Im Rahmen der Umsetzung wurde ein Analyseteam gegründet, das alle betrieblichen Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung unterzieht. Diese dient der systematischen Ermittlung, Feststellung und Beurteilung physischer und psychischer Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit sowie einen wirksamen und effektiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und so kontinuierlich den betrieblichen Gesundheitsschutz zu verbessern.
Nach der im Vorjahr in einer Pilotphase getesteten Optimierung des seit langer Zeit existierenden, gängigen A-Schichtmodells, wurde als Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr die Schichtfolge geändert und die Schichtdauer nach aktuellsten arbeitsmedizinischen Kenntnissen auf den Biorhythmus angepasst.
Darüber hinaus wurde in 2017 zusammen mit einer betriebsinternen Arbeitsgruppe und dem Betriebsrat eine interne Lösung zur Altersteilzeit erarbeitet, die zum Wohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den gleitenden, flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Die entsprechende Betriebsvereinbarung trat zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Bei SCHWEIZER arbeiten durchschnittlich 30 Auszubildende und Duale Studenten, die für den Eigenbedarf ausgebildet werden. Ein Ausbildungsplatz bei uns gilt als Start in eine sichere berufliche Zukunft. Es ist uns wichtig, diese Fachkräfte, die unser Unternehmen schon gründlich kennenlernen konnten, nach ihrer Ausbildungszeit zu übernehmen.
Das Ausbildungsprogramm der Schweizer Electronic AG umfasst sowohl kaufmännische als auch gewerbliche Berufe. So bildet das Unternehmen Industriekaufleute ebenso aus wie Industriemechaniker, Mechatroniker und Oberflächenbeschichter. Je nach Bedarf gibt es auch Plätze für Elektroniker und Fachinformatiker sowie für Studenten der Dualen Hochschule aus den Bereichen BWL-Industrie oder Wirtschaftsinformatik.
Die Schweizer Electronic AG steht für eine qualitativ sehr hochwertige Ausbildung. Neben der fachlichen Ausbildung in den Abteilungen bzw. Lehrwerkstätten betreuen unsere Auszubildenden und Dualen Studenten eigenverantwortlich diverse Projekte wie zum Beispiel Veranstaltungen, Unternehmensvideos oder Ausstellungsstücke für Messen. Diese eigenverantwortlichen Projekte fördern die Motivation und Selbständigkeit im beruflichen Alltag sehr. Darüber hinaus werden Workshops, Bildungsreisen, Team- und Kommunikationstrainings sowie Fahrsicherheitstrainings und Veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und zur Stärkung der Gemeinschaft angeboten.
Bei SCHWEIZER werden je nach Bedarf sowohl externe als auch interne Trainingsmaßnahmen angeboten. Das interne Schulungsprogramm umfasst neben den regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen unterschiedliche Angebote zu den innovativen Technologien und zu Arbeitsprozessen von SCHWEIZER, zum Qualitäts- und Energiemanagement, PC-Schulungen sowie Seminare zum Arbeits- und Steuerrecht und zum Gesundheitsmanagement. Neben der Wissensvermittlung geht es bei den Weiterbildungsmaßnahmen oft in erster Linie um die entsprechende Bewusstseinsbildung, deswegen sehen wir eine wiederholte Teilnahme in vielen Fällen als guten Auffrischer.
Im Rahmen des Jahresgesprächs zwischen Mitarbeiter und Führungskraft findet für alle Mitarbeiter die jährliche Leistungsbeurteilung statt, die die Grundlage für den leistungsbezogenen Vergütungsanteil bietet.
Des Weiteren erfolgen jährlich wiederkehrende Unterweisungen zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Energiemanagement. Für Neueinstellungen findet diese Unterweisung am ersten Arbeitstag statt. Das Ziel der Unterweisungen ist, den Mitarbeitern vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit Kenntnisse in der Arbeitssicherheit und im Umweltschutz und Energiemanagement zu vermitteln und sie durch regelmäßiges Wiederholen der Unterweisung zu entsprechender Handlungsweise zu motivieren.
Zu den relevanten Kennziffern im Bezug auf Beschäftigung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gehören die Gesamtzahl der eingestellten Mitarbeiter, die Personalfluktuation, sowie Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden Fehltage.
Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle und daraus resultierende Fehltage
scroll
| Geschäftsjahr | Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle* | daraus resultierende Fehltage |
|---|---|---|
| 2017 | 12 | 110 |
| 2016 | 16 | 189 |
| 2015 | 13 | 105 |
| 2014 | 12 | 113 |
| 2013 | 12 | 108 |
* Hierbei handelt es sich um meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle.
scroll
| Geschäftsjahr | Personalstand zum 31.12. | durchschnittliche Fluktuationsrate |
|---|---|---|
| 2017 | 797 | 3,96 % |
| 2016 | 787 | 3,20 % |
| 2015 | 774 | 3,04 % |
| 2014 | 773 | 3,44 % |
| 2013 | 736 | 1,26 % |
scroll
| Geschäftsjahr | Gesamt | männlich | weiblich |
|---|---|---|---|
| 2017 | 76 | 45 | 31 |
| 2016 | 77 | 35 | 42 |
| 2015 | 75 | 47 | 28 |
| 2014 | 86 | 54 | 32 |
| 2013 | 32 | 20 | 12 |
Am 31. 12. 2017 waren 269 Frauen und 528 Männer bei SCHWEIZER beschäftigt, davon in Teilzeit 17 Frauen und 7 Männer.
Seit fast 170 Jahren sind wir dem Standort Schramberg sehr verbunden und ein bedeutender Arbeitgeber der Region. Es ist unser Anliegen, nicht nur Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, sondern darüber hinaus soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten in der Stadt und der Region zu fördern und dafür zu sorgen, dass der Standort attraktiv und lebenswert für die heutigen und die zukünftigen Generationen von Arbeitnehmern und ihren Familien ist.
Zu den Projekten, die die Schweizer Electronic AG in den letzten Jahren gefördert hat, gehören der Internationale Schramberger Orgelwettbewerb, der im vierjährigen Turnus organisiert wird und im Sommer 2016 bereits zum fünften Mal stattfand. Er genießt ein hohes Ansehen in der internationalen Jugendmusik-Szene sowie unter der lokalen Bevölkerung. Weitere kulturelle Förderprojekte sind bereits in der Ausarbeitung.
Für die jüngere Generation fand im Sommer 2017 wieder das Großspielprojekt Mini Schramberg statt, bei dem 500 Kinder für eine Woche die Regie im Rathaus und in der Innenstadt übernahmen, um sich in der ersten Schulferienwoche spielerisch auf das Leben als Arbeitnehmer und Bürger in der Stadt vorzubereiten. Als lokaler Arbeitgeber sieht sich SCHWEIZER in der Mitverantwortung dafür, dass die heranwachsenden Generationen nicht nur im Elternhaus und in den Schulen, sondern auch mit weiteren Projekten aus dem Alltag auf ihr zukünftiges Leben vorbereitet werden. In diesem Kontext beteiligt sich das Unternehmen auch regelmäßig am Schramberger Sommer-Campus, der jedes Jahre gegen Ende der Schulferien Jugendlichen die Gelegenheit gibt, Tätigkeitsfelder und Arbeitgeber kennenzulernen und so bei der Berufswahl unterstützen soll.
Auch die Mitarbeiter von SCHWEIZER werden in soziale Projekte einbezogen. Im Frühjahr 2017 wurde zum Beispiel auf Vorschlag von Mitarbeitern die kindgerechte Garten-Umgestaltung eines lokalen Kindergartens auf dem Sulgen nicht nur finanziell, sondern auch durch Arbeitskraft unterstützt. Die Auszubildenden von SCHWEIZER halfen unter Anleitung beim Umgraben des Gartens und Installieren der Spielgeräte. Derartige Projekte sind ganz bewußt Teil unseres Ausbildungsprogramms. Auch für das laufende Geschäftsjahr laufen bereits Planungen für soziale Projekte, die von SCHWEIZER's Auszubildenden im Rahmen ihrer Arbeitszeit mit betreut werden können.
Die Schweizer Electronic AG engagiert sich ebenso in der sportlichen Förderung vor Ort. Seit Jahren ist das Unternehmen Hauptsponsor des Triathlon Vereins Tria Schramberg e.V. und veranstaltet darüber hinaus gemeinsam lokale Sportveranstaltungen mit dem Verein, an dem auch SCHWEIZER Mitarbeiter teilnehmen. Des Weiteren werden Mitarbeiter unterstützt, um an anderen Sportveranstaltungen der Region teilzunehmen.
Auf internationaler Ebene haben wir uns für die Unterstützung des Vereins zur Förderung der Straßenkinder in Bolivien e.V. (Fundacion Arco Iris) entschieden. Dieser Verein wurde im Jahr 1997 auf Initiative des Pfarrers Josef Maria Neuenhofer aus Dunningen gegründet und setzt sich vorwiegend in der bolivianischen Millionenstadt La Paz für Straßenkinder ein. Dazu gehören unter anderem Projekte wie Kindergärten, Schulbildung, Gesundheitspflege und Speisen für mittellose Kinder und Jugendliche.
Die Achtung der Menschenrechte ist ein zentraler Baustein unserer Unternehmensführung und im Detail in unserem Ethikkodex bzw. unserer CSR-Policy und unserer Conflict Minerals Policy festgelegt, die jedem Mitarbeiter und Lieferanten kommuniziert wird. Zur Überprüfung erwarten wir darüber hinaus, dass unsere Lieferanten die Konfliktmineralienbericht-Vorlage (CMRT) ausgefüllt an uns zurücksenden.
Der Bekämpfung von Korruption messen wir ebenfalls eine große Bedeutung bei. Wir lehnen jede Form von Korruption ab. Wir erwarten daher auch von unseren Mitarbeitern und autorisierten Vertretern, dass sie alle Verdachtsfälle von Korruption dem Vorstand melden. Sämtliche Details zur Vermeidung von Korruption haben wir daher in einer extra Richtlinie zur Vermeidung von Korruption festgelegt und unseren Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Die Nichtfinanzielle Erklärung enthält Standardangaben aus den GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
scroll
| Allgemeine Standardangaben | Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe | Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht | Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung |
|---|---|---|---|
| Organisationsprofil | |||
| G4-3 | Name der Organisation | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 68 | |
| G4-4 | Marken, Produkte und Dienstleistungen | Geschäftsbericht 2017 S. 33ff, 92 | |
| G4-5 | Hauptsitz der Organisation | Geschäftsbericht 2017 S. 92, 155 | |
| G4-6 | Überblick über die Standorte | Geschäftsbericht 2017 S. 32 | |
| G4-7 | Eigentumsverhältnisse und Rechtsform | Geschäftsbericht 2017 S. 29, 32,58,92,132 | |
| G4-8 | Märkte | Geschäftsbericht 2017 S. 38 - 40, 48 - 51, 53, 105 | |
| G4-9 | Unternehmensgröße | Geschäftsbericht 2017 S. 3 | |
| G4-13 | Wesentliche Veränderungen in der Organisation | Geschäftsbericht 2017 S. 32, 48 | |
| G4-14 | Vorsorgeprinzip | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 68, 69 Geschäftsbericht 2017 S. 51 - 57 | |
| Ermittelte wesentliche Aspekte und Grenzen | |||
| G4-17 | Unternehmen im konsolidierten Jahresabschluss | Geschäftsbericht 2017 S. 32, 99, 132 | |
| Berichtsprofil | |||
| G4-28 | Berichtszeitraum | Geschäftsjahr 2017 (01.01. - 31.12.2017) | |
| G4-30 | Berichtszyklus | jährlich | |
| G4-32 | GRI-Index | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 81 | |
| G4-33 | Interne Prüfung | Dieser Nachhaltigkeitsbericht wurde nicht extern geprüft. Die Datenqualität wurde durch den Aufsichtsrat geprüft. | |
| Unternehmensführung | |||
| G4-34 | Führungsstruktur | Geschäftsbericht 2017 S. 8, 58, 130 - 131, 142 - 149 | |
| Ethik und Integrität | |||
| G4-56 | Verhaltens- und Ethikkodex | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 68, 69, 77, 80 Geschäftsbericht 2017 S. 142 - 149 |
scroll
| Spezifische Standardangaben | Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe | Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht | Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftlich | |||
| Wirtschaftliche Leistung | |||
| G4-EC1 | Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert | Geschäftsbericht 2017 S. 3, 37 - 48, 85 - 133 | |
| Ökologisch | |||
| Materialien | |||
| G4-EN1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 76 | Hierbei handelt es sich um eine quantitative Aufstellung der wichtigsten Produktionsmaterialien. Eine Aufteilung nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Materialien ist aufgrund der Komplexität derzeit nicht möglich. Verpackungsmaterialien sind nicht enthalten. |
| Energie | |||
| G4-EN5 | Energieintensität | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 70 | Der Gesamtenergieverbrauch beinhaltet Strom und Gas. Der organisationsspezifische Parameter zur Messung der Intensität ist jeweils die Produktionsstunde. Die Angabe bei SCHWEIZER erfolgt als spezifischer Energieverbrauch. |
| Wasser | |||
| G4-EN8 | Gesamtwasserentnahme nach Quelle | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 72 | Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten, sondern in Relation zur Produktionsstunde. |
| Emissionen | |||
| G4-EN15 und G4-EN16 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) Indirekte energiebezogene THG-Emissionen (Scope 2) | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 71 | Die Darstellung enthält den gesamten CO2 -Fußabdruck, der sowohl direkte CO2 -Emissionen (Verbrennung von Gas) als auch indirekte CO2 -Emissionen durch den von den Versorgungswerken bezogenen Strom enthält. Unterschieden wird zusätzlich in den CO2 Fußabdruck, der durch die Produktion verursacht wird, auch dieser setzt sich aus direkter Emission zusammen, und dem CO2 -Fußabdruck, welcher durch den Transport unserer Ware verursacht wird (nur direkte Emissionen). Zur CO2 -Ermittlung herangezogen wurden der Gas-, Benzin- und Stromverbrauch. Öl wurde keines verbraucht. Da die Verbrauchswerte der Versorgungswerke (Strom) erst im Herbst des Folgejahres geliefert werden, wird mithilfe der Vorjahreswerte der Wert per Schätzung ermittelt. Die Darstellung erfolgt in Relation zur Produktionsstunde. |
| G4-EN18 | Intensität der THG-Emissionen | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 71 | |
| G4-EN19 | Reduzierung der THG-Emissionen | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 71 | Die Angabe bei SCHWEIZER erfolgt in CO2 -Fußabdruck (pro Produktionsstunde). |
scroll
| Spezifische Standardangaben | Kurzbezeichnung zur jeweiligen Angabe | Verweis auf die Stelle in der Nichtfinanziellen Erklärung bzw. im Geschäftsbericht | Erläuterung Auslassung bzw. abweichende Darstellung |
|---|---|---|---|
| Abwasser und Abfall | |||
| G4-EN22 | Gesamtvolumen der Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 73 | Die Darstellung erfolgt nicht in Absolutwerten sondern in Volumen pro Produktionsstunde. Die Qualität des Abwassers wird anhand ausgewählter Metallrestverunreinigungen in Masse pro Volumen angegeben. |
| G4-EN23 | Gesamtgewicht des Abfalls | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 74 | Die Darstellung umfasst die Gesamtabfallmenge sowie die Aufteilung in gefährlichen, ungefährlichen Abfall und saubere verwertbare Kunststoffe jeweils in Relation zur Produktionsstunde. |
| Gesellschaftlich | |||
| Beschäftigung | |||
| G4-LA1 | Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter und Personalfluktuation | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 78 | Personalstand und Gesamtzahl neu eingestellter Mitarbeiter erfolgen in absoluten Werten. Die Fluktuationsrate erfolgt als Prozentangabe, nicht nach Geschlecht getrennt. Die Zahl der Neueinstellungen und die Fluktuationsrate beziehen sich ausschließlich auf den Standort Schramberg. Der Personalstand enthält alle Mitarbeiter, 14 davon arbeiteten in den Büros in Asien per 31.12.2017. |
| Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | |||
| G4-LA6 | Arbeitsunfälle, Ausfallstage, Todesfälle | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 78 | Es erfolgt eine Auflistung der meldepflichtigen Unfälle am Standort Schramberg und der daraus resultierenden Fehltage. Todesfälle gab es keine. |
| Aus- und Weiterbildung | |||
| G4-LA10 | Kompetenzmanagement und Weiterbildungsprogramme | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 77, 78 | Übergangshilfeprogramme zum Berufsausstieg gibt es nicht. |
| G4-LA11 | Regelmäßige Performance Reviews der Mitarbeiter | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 78 | Eine Auflistung nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie ist nicht möglich. |
| Gesellschaft | |||
| Korruptionsbekämpfung | |||
| G4-SO4 | Informationen und Schulungen über Leitlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung | Geschäftsbericht 2017, Nichtfinanzielle Erklärung 2017 S. 80 Geschäftsbericht 2017 S. 142 | Mitarbeiter und Lieferanten sind informiert. Informationen sind dauerhaft zugänglich. |
| Produktverantwortung | |||
| Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen | |||
| G4-PR5 | Ergebnisse von Umfragen zur Kundenzufriedenheit | Geschäftsbericht 2017 S. 36 | Die Angaben beziehen sich auf die Kunden des Standortes Schramberg. |
scroll
| Angabe | 2017 Tsd Euro |
2016 angepasst* Tsd Euro |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.1 | 120.926 | 116.079 |
| Umsatzkosten | Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -101.932 | -98.553 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 18.994 | 17.526 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.2 | 3.449 | 2.784 |
| Vertriebskosten | -4.539 | -4.244 | |
| Verwaltungskosten | -13.133 | -13.216 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.3 | -4.425 | -1.034 |
| Betriebsergebnis | 346 | 1.816 | |
| Finanzerträge | 3.4 | 4.267 | 250 |
| Finanzaufwendungen | 3.5 | -792 | -1.023 |
| Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 29 | 17 | |
| Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.850 | 1.060 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 3.8 | -387 | -446 |
| Konzernergebnis | 3.463 | 614 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | 3.488 | 610 | |
| Nicht beherrschende Anteile | -25 | 4 | |
| Ergebnis je Aktie | 3.9 | ||
| unverwässerter (= verwässerter) Aktienbestand | 3.762.548 | 3.757.548 | |
| unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis | 0,92 | 0,16 |
* Korrektur gem. IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 1 im Konzernanhang
scroll
| Anhang Nr. | 2017 Tsd Euro |
2016 angepasst* Tsd Euro |
|
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 3.463 | 614 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): | -716 | 729 | |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | 4.7 | 372 | -784 |
| Netto-(Verlust)/Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten | 4.2, 4.14 | -1.088 | 1.513 |
| In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern): | -58 | -1.576 | |
| Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne | 4.11 | -81 | -2.187 |
| Ertragsteuern | 3.8 | 23 | 611 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -774 | -847 | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 2.689 | -233 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | 2.710 | -106 | |
| Nicht beherrschende Anteile | -21 | -127 |
* Korrektur gem. IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 1 im Konzernanhang
Aktiva
scroll
| Angabe | 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 angepasst* Tsd Euro |
01.01.2016 angepasst* Tsd Euro |
|
|---|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 62.180 | 68.495 | 67.239 | |
| Sachanlagen | 4.1 | 59.490 | 63.672 | 62.200 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.1 | 691 | 927 | 1.165 |
| Beteiligung an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | 1.232 | 1.357 | 2.782 | |
| Sonstige Beteiligungen | 4.2 | 507 | 2.266 | 730 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.3 | 5 | 5 | 56 |
| Forderungen aus Steuern | 3.8 | 0 | 0 | 41 |
| Latente Steueransprüche | 3.8 | 255 | 268 | 265 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 51.423 | 49.186 | 52.111 | |
| Vorräte | 4.4 | 17.731 | 16.244 | 15.492 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.5 | 17.752 | 17.543 | 17.608 |
| Forderungen aus Steuern | 3.8 | 2.476 | 1.200 | 684 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 4.3 | 477 | 3.263 | 3.340 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.694 | 1.428 | 1.659 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.6 | 11.293 | 9.508 | 13.328 |
| Bilanzsumme | 113.603 | 117.681 | 119.350 | |
| Passiva | ||||
| Angabe | 31.12.2017 Tsd Euro |
31.12.2016 angepasst* Tsd Euro |
01.01.2016 angepasst* Tsd Euro |
|
| Eigenkapital | 4.7 | 62.342 | 62.082 | 64.619 |
| Gezeichnetes Kapital | 9.664 | 9.664 | 9.664 | |
| Eigene Anteile | -40 | -52 | -71 | |
| Kapitalrücklage | 21.904 | 21.941 | 21.971 | |
| Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn | 30.678 | 30.378 | 32.061 | |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes | 62.206 | 61.931 | 63.625 | |
| Eigenkapital | ||||
| Nicht beherrschende Anteile | 136 | 151 | 993 | |
| Langfristige Schulden | 31.086 | 33.898 | 33.542 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 4.9 | 5.969 | 7.209 | 8.743 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.10 | 1.371 | 1.306 | 0 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 4.11 | 20.492 | 20.694 | 18.716 |
| Sonstige Rückstellungen | 4.13 | 227 | 474 | 348 |
| Latente Steuerschulden | 3.8 | 3.027 | 4.215 | 5.735 |
| Kurzfristige Schulden | 20.175 | 21.701 | 21.189 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 4.9 | 1.242 | 1.347 | 1.177 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.10 | 358 | 3.153 | 2.932 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 4.11 | 880 | 880 | 838 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.525 | 7.355 | 7.582 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.12 | 4.220 | 4.537 | 4.498 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0 | 0 | 314 | |
| Sonstige Rückstellungen | 4.13 | 6.950 | 4.429 | 3.848 |
| Summe Schulden | 51.260 | 55.599 | 54.732 | |
| Bilanzsumme | 113.603 | 117.681 | 119.350 |
* Korrektur gem. IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 1 im Konzernanhang
scroll
| Angabe | 2017 Tsd Euro |
2016 angepasst* Tsd Euro |
|
|---|---|---|---|
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Ergebnis vor Steuern | 3.850 | 1.060 | |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows: | |||
| Abschreibungen und Wertminderung aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte | 4.1 | 8.089 | 7.686 |
| Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung | 3.6, 4.16 | 227 | 77 |
| Umrechnungsdifferenzen, netto | 645 | 305 | |
| Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen | 5 | 107 | |
| Zinserträge | 3.4 | -207 | -41 |
| Dividendenerträge | 3.4 | -45 | 0 |
| Zinsaufwendungen | 3.5 | 792 | 1.023 |
| Gewinn aus Abgang von Finanzanlagen | 3.4 | -4.003 | -206 |
| Anteil am Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | -29 | -17 | |
| Veränderungen Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne (ohne ergebnisneutral verbuchte Veränderungen) | 4.11 | -260 | 444 |
| Veränderung der sonstigen Rückstellungen | 4.13 | 2.275 | 707 |
| Veränderung Forderungen aus Steuern | 3.8 | -1.275 | -476 |
| Veränderung Verbindlichkeiten aus Zuwendungen der öffentlichen Hand | 0 | -314 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen sowie geleisteten Anzahlungen | -10 | 425 | |
| Veränderung der Vorräte | 4.4 | -1.487 | -752 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | -1.228 | -32 | |
| Erhaltene Zinsen | 207 | 41 | |
| Erhaltene Dividenden | 45 | 0 | |
| Gezahlte Zinsen | -88 | -297 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2.871 | -3.236 | |
| Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | 4.632 | 6.504 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen | 0 | 4 | |
| Auszahlungen aus dem Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | -3.283 | -7.320 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Beteiligungen | 4.636 | 949 | |
| Cashflows aus der Investitionstätigkeit | 1.353 | -6.367 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen | 4.9 | -1.346 | -1.364 |
| Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing | 4.9 | -214 | -168 |
| Dividendenzahlungen | -2.446 | -2.444 | |
| Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -4.006 | -3.976 | |
| Nettoänderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 1.979 | -3.839 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -194 | 19 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 9.508 | 13.328 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember | 11.293 | 9.508 |
* angepasst gem. IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 1 im Konzernanhang
scroll
| in Tsd Euro | Anhang Nr. 4.7 | Gezeichnetes Kapital | Eigene Anteile | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2016 - wie ursprünglich berichtet - | 9.664 | -70 | 21.971 | 34.377 | |
| Korrektur gem. IAS 8 | -2.317 | ||||
| Stand 1. Januar 2016 - angepasst -* | 9.664 | -70 | 21.971 | 32.060 | |
| Konzernergebnis | 610 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -716 | ||||
| Gesamtergebnis | -106 | ||||
| Änderung Minderheitenanteile | 706 | ||||
| Veränderung eigener Anteile | 18 | 162 | |||
| Long-Term Incentives Vorstände | -30 | 0 | |||
| Dividendenzahlung | -2.444 | ||||
| Einstellung in Rücklagen | 0 | ||||
| Übrige Veränderungen | 0 | ||||
| Stand 31. Dezember 2016 - angepasst -* | 9.664 | -52 | 21.941 | 30.378 | |
| Stand 1. Januar 2017 | 9.664 | -52 | 21.941 | 30.378 | |
| Konzernergebnis | 3.488 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -778 | ||||
| Gesamtergebnis | 2.710 | ||||
| Änderung Minderheitenanteile | 0 | ||||
| Veränderung eigener Anteile | 12 | 36 | |||
| Long-Term Incentives Vorstände | -37 | 0 | |||
| Dividendenzahlung | -2.446 | ||||
| Einstellung in Rücklagen | 0 | ||||
| Übrige Veränderungen | 0 | ||||
| Stand 31. Dezember 2017 | 9.664 | -40 | 21.904 | 30.678 |
scroll
| in Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn enthalten: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | versicherungs- mathematische Verluste Pensionsverpflichtung | Wertänderung zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Währungs- umrechnungs- differenz |
Konzernergebnis (Anteil der Aktionäre der SEAG) | Auf die Anteilseigner des Mutter- unternehmes entfallendes Eigenkapital | Anteile anderer Gesellschafter |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2016 - wie ursprünglich berichtet - | -2.037 | 0 | 1.804 | -6.449 | 65.942 | 1.432 |
| Korrektur gem. IAS 8 | -2.317 | -439 | ||||
| Stand 1. Januar 2016 - angepasst -* | -2.037 | 0 | 1.804 | -6.449 | 63.625 | 993 |
| Konzernergebnis | 610 | 610 | 4 | |||
| Sonstiges Ergebnis | -1.576 | 1.513 | -654 | 0 | -716 | -131 |
| Gesamtergebnis | -1.576 | 1.513 | -654 | 610 | -106 | -127 |
| Änderung Minderheitenanteile | 0 | 706 | -715 | |||
| Veränderung eigener Anteile | 0 | 180 | ||||
| Long-Term Incentives Vorstände | 0 | -30 | ||||
| Dividendenzahlung | -2.444 | -2.444 | ||||
| Einstellung in Rücklagen | -2.300 | 0 | ||||
| Übrige Veränderungen | 0 | 0 | ||||
| Stand 31. Dezember 2016 - angepasst -* | -3.612 | 1.513 | 1.150 | -10.582 | 61.931 | 151 |
| Stand 1. Januar 2017 | -3.612 | 1.513 | 1.150 | -10.582 | 61.931 | 151 |
| Konzernergebnis | 3.488 | 3.488 | -25 | |||
| Sonstiges Ergebnis | -58 | -1.088 | 368 | 0 | -778 | 4 |
| Gesamtergebnis | -58 | -1.088 | 368 | 3.488 | 2.710 | -21 |
| Änderung Minderheitenanteile | 0 | 0 | 6 | |||
| Veränderung eigener Anteile | 0 | 48 | ||||
| Long-Term Incentives Vorstände | 0 | -37 | ||||
| Dividendenzahlung | -2.446 | -2.446 | ||||
| Einstellung in Rücklagen | -2.500 | 0 | ||||
| Übrige Veränderungen | 0 | 0 | ||||
| Stand 31. Dezember 2017 | -3.670 | 425 | 1.518 | -12.040 | 62.206 | 136 |
scroll
| in Tsd Euro | Eigenkapital |
|---|---|
| Stand 1. Januar 2016 - wie ursprünglich berichtet - | 67.374 |
| Korrektur gem. IAS 8 | -2.756 |
| Stand 1. Januar 2016 - angepasst -* | 64.618 |
| Konzernergebnis | 614 |
| Sonstiges Ergebnis | -848 |
| Gesamtergebnis | -233 |
| Änderung Minderheitenanteile | -10 |
| Veränderung eigener Anteile | 180 |
| Long-Term Incentives Vorstände | -30 |
| Dividendenzahlung | -2.444 |
| Einstellung in Rücklagen | 0 |
| Übrige Veränderungen | 0 |
| Stand 31. Dezember 2016 - angepasst -* | 62.082 |
| Stand 1. Januar 2017 | 62.082 |
| Konzernergebnis | 3.463 |
| Sonstiges Ergebnis | -774 |
| Gesamtergebnis | 2.689 |
| Änderung Minderheitenanteile | 6 |
| Veränderung eigener Anteile | 48 |
| Long-Term Incentives Vorstände | -37 |
| Dividendenzahlung | -2.446 |
| Einstellung in Rücklagen | 0 |
| Übrige Veränderungen | 0 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 62.342 |
* angepasst gem. IAS 8, vgl. Erläuterung unter Ziffer 1 im Konzernanhang
Die SCHWEIZER-Gruppe, bestehend aus der Schweizer Electronic AG und deren Tochterunternehmen, ist ein globaler Technologiekonzern für die Herstellung von hochwertigen Leiterplatten und innovativen Lösungen für Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik. Basierend auf anerkannter Technologie- und Beratungskompetenz adressieren Produkte und Lösungen von SCHWEIZER zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Kostenreduktion und zeichnen sich durch energie- und umweltschonende Eigenschaften aus.
Das Mutterunternehmen der SCHWEIZER-Gruppe ist die Schweizer Electronic AG (nachfolgend als das Unternehmen oder SCHWEIZER bezeichnet). Der eingetragene Firmensitz der SCHWEIZER befindet sich in der Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, Deutschland. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 480540 eingetragen. Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen (Regulierter Markt).
Der Konzernabschluss der SCHWEIZER-Gruppe für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde am 10. April 2018 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Daneben wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB beachtet.
Der Konzernabschluss wird in der Berichtswährung Euro, der funktionalen Währung der Schweizer Electronic AG, aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (Tsd Euro) auf- oder abgerundet, so dass sich geringfügige Abweichungen bei der Addition ergeben können.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die derivativen Finanzinstrumente sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diverse Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden für eine anschaulichere Darstellung zusammengefasst und entsprechend im Anhang erläutert. Die Erstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt hinsichtlich des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach der indirekten Methode und hinsichtlich des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode.
Die folgenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) sind für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend anzuwenden:
scroll
| Standards/Interpretationen | Auswirkungen auf den Konzernabschluss | |
|---|---|---|
| IAS 7 | Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen (Angabeninitiative) | Die Details der Auswirkungen aus den Änderungen an IAS 7 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 - Ansatz latenter Steuern für unrealisierte Verluste | unwesentlich |
| Diverse Standards | Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 bis 2016 | unwesentlich |
Zur Umsetzung der Angabepflichten aufgrund der Änderungen an IAS 7 wurde eine Überleitungsrechnung im Konzernanhang dargestellt (siehe Abschnitt 4.9). Die SCHWEIZER-Gruppe wendet die im Jahr der Erstanwendung zulässige Erleichterung an, wodurch auf die Vorjahresvergleichsangabe verzichtet wird. Darüber hinaus haben sich aufgrund der Anwendung der Änderungen des IAS 7 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung im Konzernabschluss ergeben.
Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Die SCHWEIZER-Gruppe wird diese nicht vorzeitig freiwillig anwenden.
scroll
| Standards/Interpretationen | Anwendungs- pflicht1 |
Übernahme in EU-Recht | Voraussichtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 1. Januar 2018 | ja | Die Details der Auswirkungen aus IFRS 9 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IFRS 15 | Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 | ja | Die Details der Auswirkungen aus IFRS 15 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 1. Januar 2019 | ja | Die Details der Auswirkungen aus IFRS 16 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IFRS 9 | Änderungen an IFRS 9 -Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 1. Januar 2019 | ja | Die Details der Auswirkungen aus IFRS 9 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IFRS 15 | Klarstellungen zu IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 1. Januar 2018 | ja | Die Details der Auswirkungen aus IFRS 15 werden im Anschluss zu dieser Übersicht erläutert. |
| IFRS 2 | Änderungen an IFRS 2 -Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen | 1. Januar 2018 | ja | unwesentlich |
| IAS 40 | Änderungen an IAS 40 -Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 1. Januar 2018 | ja | keine |
| Diverse Standards | Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2014 bis 2016 | 1. Januar 2017/ 1. Januar 2018 | ja | unwesentlich |
| IFRIC 22 | Fremdwährungsgeschäfte und Vorauszahlungen | 1. Januar 2018 | nein | unwesentlich |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 | nein | keine |
| IFRIC 23 | Ungewissheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung | 1. Januar 2019 | nein | unwesentlich |
| IAS 28 | Änderungen an IAS 28 -Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 1. Januar 2019 | nein | unwesentlich |
| Diverse Standards | Jährliche Verbesserungen an den International Financial Reporting Standards, Zyklus 2015 bis 2017 | 1. Januar 2019 | nein | unwesentlich |
| IAS 19 | Änderungen an IAS 19 -Leistungen an Arbeitnehmer | 1. Januar 2019 | nein | unwesentlich |
1 Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt.
IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und im April 2016 geändert. Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Der neue Standard zur Erfassung von Erlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Erlösrealisierung nach IFRS ersetzen. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15). Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt entweder vollständig retrospektiv oder modifiziert retrospektiv. Für beide Methoden werden verschiedene Erleichterungsmöglichkeiten gewährt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 die Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 15 im Rahmen eines Implementierungsprojekts umfassend analysiert. Gemäß IFRS 15 ist der Kontrollübergang das maßgebliche Kriterium für die Realisierung des Umsatzes. IFRS 15 unterscheidet hierbei zwischen einem Übergang der Kontrolle über einen Zeitraum hinweg oder zu einem gewissen Zeitpunkt. Bisher wurden die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte einheitlich zeitpunktbezogen realisiert.
Durch die Anwendung des IFRS 15 werden die Umsätze aus dem Verkauf unserer Produkte künftig überwiegend zeitraumbezogen realisiert, da die Kriterien des IFRS 15 für eine zeitraumbezogene Erfassung - Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit und Vorliegen eines Rechtsanspruchs auf Zahlung für die bereits erbrachte Leistung - in der Mehrzahl der Fälle erfüllt sind. Im Ergebnis werden hierdurch die betreffenden Umsätze früher als bisher realisiert, so dass sich ein Umstellungseffekt aus dem Ansatz von Vertragsvermögenswerten und der Verringerung der entsprechenden Vorräte ergibt. Dieser Umstellungseffekt wird die Gewinnrücklagen erhöhen. Die Kriterien zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung sind jedoch nicht für alle Produktverkäufe der SCHWEIZER-Gruppe erfüllt. Für letztere Fälle wird die Umsatzrealisierung auch weiterhin zeitpunktbezogen erfolgen.
In einem weiteren Schritt wurde für die Umsatzerlöse, welche nach IFRS 15 zeitpunktbezogen realisiert werden, analysiert, ob die zugrunde liegenden Produkte direkt an den Kunden oder zunächst in ein Konsignationslager geliefert werden. Bei direkter Lieferung an den Kunden ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Bilanzierung. Im Falle der Lieferung in ein Konsignationslager wurden die Umsätze bisher mit der Entnahme der Produkte aus dem Konsignationslager erfasst. Im Rahmen des IFRS 15-Implementierungsprojekts wurden sowohl Sachverhalte identifiziert, bei welchen der Kontrollübergang bereits mit Einlieferung der Produkte in das Konsignationslager stattfindet als auch solche, bei welchen der Kontrollübergang erst im Zeitpunkt der Entnahme durch den Kunden erfolgt. Bei Vorliegen des ersteren Falls wird der Umsatz bei Anwendung des IFRS 15 - abweichend zur bisherigen Bilanzierung - mit Einlieferung in das Konsignationslager erfasst.
Die Höhe des genauen Umstellungseffekts wird plangemäß innerhalb des 1. Quartals 2018 ermittelt. Neben den dargestellten Auswirkungen werden sich erweiterte Angabepflichten ergeben.
Die SCHWEIZER-Gruppe wird IFRS 15 erstmalig für das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden und hat hierfür den modifiziert retrospektiven Ansatz gewählt.
Im Januar 2016 wurde IFRS 16 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, darf aber erst dann erfolgen, wenn auch IFRS 15 anwendet wird. Leasingnehmer können bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards entweder einen vollständigen oder einen modifizierten rückwirkenden Ansatz wählen. Die Übergangsvorschriften von IFRS 16 räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein. Der Konzern analysiert derzeit die Auswirkungen aufgrund der geänderten Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen eines Implementierungsprojekts. Innerhalb der SCHWEIZER-Gruppe bestehen verschiedene Operating-Leasingverhältnisse, welche vorwiegend Kraftfahrzeuge und E-Bikes sowie Mietflächen der asiatischen Tochtergesellschaften umfassen.
Durch die Anwendung des neuen Standards erwarten wir eine Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund der Aktivierung des Nutzungsrechts sowie des Ansatzes der Leasingverbindlichkeit sowie eine Reduktion der Eigenkapitalquote. Daneben wird sich die Anwendung des neuen Standards auch auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Aktuell wird der Aufwand im Zusammenhang mit Operating Leasingverhältnissen in den entsprechenden Funktionsbereichen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Mit der Anwendung des neuen Standards werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit sowie Abschreibungen auf das Nutzungsrecht erfasst. Für die Kapitalflussrechnung erwarten wir eine positive Auswirkung auf den Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, da der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen bei Anwendung des IFRS 16 nunmehr innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist.
Die SCHWEIZER-Gruppe wird den neuen Standard für das zum 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahr erstmalig anwenden. Die Erstanwendung wird voraussichtlich modifiziert retrospektiv durchgeführt, wodurch keine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgt.
Das IASB hat im Juli 2014 die finale Fassung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" veröffentlicht, welche IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ersetzt. Der neue Standard führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. IFRS 9 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen des IFRS 9-Implementierungsprojekts eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen des neuen Standards vorgenommen und hierbei die drei Projektphasen des IFRS 9 analysiert. Insgesamt werden keine wesentlichen quantitativen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Aufgrund der Anwendung von IFRS 9 werden sich die Angabepflichten erweitern.
Die SCHWEIZER-Gruppe wird IFRS 9 erstmalig für das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden, wobei die Vorjahresinformationen nicht angepasst werden.
Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (§ 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB) festgestellt, dass eine Vereinbarung über eine Kapitalherabsetzung mit einem nicht beherrschenden Gesellschafter einer Tochtergesellschaft nicht als Verbindlichkeit in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015 erfasst wurde. Für den 1. Januar 2016 ergab sich aus dem Sachverhalt, dass die Verbindlichkeiten um 2,8 Mio Euro zu niedrig und das Eigenkapital um 2,8 Mio Euro zu hoch ausgewiesen wurden.
Der Konzern hat den Fehler gemäß den Vorgaben des IAS 8.41 ff. im vorliegenden Konzernabschluss rückwirkend korrigiert. In den nachfolgenden Tabellen erfolgt eine Darstellung der Auswirkung der vorgenommenen Korrekturen.
scroll
| in Tsd Euro | 01.01.2016 wie zuvor berichtet | Korrektur nach IAS 8 | 01.01.2016 angepasst |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 67.374 | -2.756 | 64.619 |
| Gezeichnetes Kapital | 9.664 | 9.664 | |
| Eigene Anteile | -71 | -71 | |
| Kapitalrücklage | 21.971 | 21.971 | |
| Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn | 34.378 | -2.317 | 32.061 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 65.942 | -2.317 | 63.625 |
| Nicht beherrschende Anteile | 1.432 | -439 | 993 |
| Langfristige Schulden | 33.542 | 33.542 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 8.743 | 8.743 | |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 18.716 | 18.716 | |
| Sonstige Rückstellungen | 348 | 348 | |
| Latente Steuerschulden | 5.735 | 5.735 | |
| Kurzfristige Schulden | 18.434 | 2.756 | 21.189 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.177 | 1.177 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 176 | 2.756 | 2.932 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 838 | 838 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 7.582 | 7.582 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.498 | 4.498 | |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 314 | 314 | |
| Sonstige Rückstellung | 3.848 | 3.848 | |
| Summe Schulden | 51.976 | 2.756 | 54.732 |
| Bilanzsumme | 119.350 | 119.350 |
scroll
| in Tsd Euro | 31.12.2016 wie zuvor berichtet | Korrektur nach IAS 8 | 31.12.2016 angepasst |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 64.843 | -2.761 | 62.082 |
| Gezeichnetes Kapital | 9.664 | 9.664 | |
| Eigene Anteile | -52 | -52 | |
| Kapitalrücklage | 21.941 | 21.941 | |
| Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn | 32.683 | -2.305 | 30.378 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 64.236 | -2.305 | 61.931 |
| Nicht beherrschende Anteile | 607 | -456 | 151 |
| Langfristige Schulden | 33.898 | 33.898 | |
| Finanzverbindlichkeiten | 7.209 | 7.209 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.306 | 1.306 | |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 20.694 | 20.694 | |
| Sonstige Rückstellungen | 474 | 474 | |
| Latente Steuerschulden | 4.215 | 4.215 | |
| Kurzfristige Schulden | 18.940 | 2.761 | 21.701 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.347 | 1.347 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 393 | 2.761 | 3.153 |
| Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne | 880 | 880 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung | 7.355 | 7.355 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.537 | 4.537 | |
| Sonstige Rückstellungen | 4.429 | 4.429 | |
| Summe Schulden | 52.838 | 2.761 | 55.599 |
| Bilanzsumme | 117.681 | 117.681 |
scroll
| in Tsd Euro | 2016 wie zuvor berichtet | Korrektur nach IAS 8 | 2016 angepasst |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 116.079 | 116.079 | |
| Umsatzkosten / Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -98.553 | -98.553 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 17.526 | 17.526 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.756 | 28 | 2.784 |
| Vertriebskosten | -4.244 | -4.244 | |
| Verwaltungskosten | -13.216 | -13.216 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.001 | -33 | -1.034 |
| Betriebsergebnis | 1.821 | -5 | 1.816 |
| Finanzerträge | 250 | 250 | |
| Finanzaufwendungen | -1.023 | -1.023 | |
| Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | 17 | 17 | |
| Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.065 | 1.060 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -446 | -446 | |
| Konzernergebnis | 619 | -5 | 614 |
| Davon entfallen auf: | |||
| Anteilseigner des Mutterunternehmens | 615 | 610 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 4 | 4 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| unverwässerter (=verwässter) Aktienbestand | 3.757.548 | 3.757.548 | |
| unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis | 0,16 | 0,16 |
Des Weiteren wurde von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung festgestellt, dass im Konzernanhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 die Gebrüder Schmid GmbH nicht als nahe stehendes Unternehmen eingestuft wurde und entsprechend einzelne Informationen zu Geschäftsbeziehungen nicht angegeben wurden. Im vorliegenden Konzernabschluss wurde die Gebrüder Schmid GmbH nunmehr als nahe stehendes Unternehmen eingestuft. Vor diesem Hintergrund wurde die Berichterstattung zu nahe stehenden Personen und Unternehmen in Bezug auf 2016 angepasst, und enthält entsprechend die Angaben zu den Geschäftsbeziehungen des Konzerns zur Gebrüder Schmid GmbH (siehe Ziffer 4.16).
In den Konsolidierungskreis werden alle Unternehmen einbezogen, die von der Schweizer Electronic AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Schweizer Electronic AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen.
Basis für den Konzernabschluss sind die Jahresabschlüsse der Schweizer Electronic AG und ihrer Tochterunternehmen. Alle Abschlüsse sind auf den Stichtag 31. Dezember 2017 aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften sind eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - werden latente Steuern angesetzt.
Neben der Schweizer Electronic AG als Mutterunternehmen setzt sich der Konsolidierungskreis wie folgt zusammen:
scroll
| 31. Dezember 2016 | Erstmals einbezogen im Geschäftsjahr 2017 | Ausgeschieden im Geschäftsjahr 2017 | 31. Dezember 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen | ||||
| Inland | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Ausland | 3 | 1 | 0 | 4 |
| Gesamt | 4 | 1 | 0 | 5 |
| Anzahl der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen | ||||
| Ausland | 1 | 0 | 0 | 1 |
Eine vollständige Übersicht der Beteiligungen der Schweizer Electronic AG kann der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 6.5 entnommen werden.
Änderungen im Konsolidierungskreis der SCHWEIZER-Gruppe ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 aus der Aufnahme der Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China, in den Konsolidierungskreis der SCHWEIZER-Gruppe und der dementsprechenden Erstkonsolidierung.
Die im Dezember 2017 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Schweizer Electronic AG gegründete Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, wurde nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da die Gesellschaft noch nicht operativ tätig ist und die Kapitaleinzahlung noch nicht geleistet wurde.
Die funktionale Währung ausländischer Tochterunternehmen entspricht der jeweiligen Landeswährung. Für die Erstellung des Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt jeweils mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Für die Umrechnung der wesentlichen Währungen im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt:
scroll
| Devisenkurse | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD USA | 1,1993 | 1,0541 | 1,1836 | 1,1066 |
| CNY China | 7,8044 | 7,3202 | 7,8073 | 7,3496 |
| SGD Singapur | 1,6024 | 1,5234 | 1,5588 | 1,5277 |
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich ausschließlich aus erworbenen immateriellen Vermögenswerten zusammen und beinhalten im Wesentlichen Software. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und über die Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Für die Abschreibung der Software wird eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren zugrunde gelegt.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer bestehen nicht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaiger Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Kosten für die Durchführung von größeren Wartungen werden im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Grundstücke und Anlagen im Bau unterliegen nicht einer planmäßigen Abschreibung. Den übrigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens liegen die folgenden Nutzungsdauern für die planmäßige Abschreibung zugrunde:
| ― | Gebäude: zehn bis 50 Jahre |
| ― | Technische Anlagen und Maschinen: fünf bis 20 Jahre |
| ― | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: drei bis 20 Jahre |
Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode.
Die SCHWEIZER-Gruppe ist Leasingnehmer von Sachanlagen. Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird die Einstufung in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing gemäß IAS 17 vorgenommen. Im Falle von Finanzierungsleasing erfolgen die Aktivierung des Leasingverhältnisses und die Passivierung der Leasingverbindlichkeit. Liegt hingegen ein Operating-Leasingverhältnis vor, werden die Leasingraten linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Die SCHWEIZER-Gruppe ist zum Bilanzstichtag an einem Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 1) beteiligt. Bei der Equity Methode erfolgt der erstmalige Ansatz der Anteile am Beteiligungsunternehmen zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Buchwert der Anteile jährlich um die anteiligen Ergebnisse, erhaltene Ausschüttungen und sonstige Veränderungen im Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens angepasst, soweit diese auf den Anteil der SCHWEIZER-Gruppe entfallen.
Der Anteil der SCHWEIZER-Gruppe am Gewinn oder Verlust der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert ausgewiesen. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden die direkt im Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens erfassten Aufwendungen und Erträge unmittelbar im sonstigen Ergebnis des Konzerns entsprechend der Anteilshöhe berücksichtigt.
Für langfristige Vermögenswerte, einschließlich immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, erfolgt jährlich eine Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Vermögenswerte vorliegen. Beim Vorliegen solcher Anhaltspunkte wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Hierbei wird der erzielbare Betrag des betroffenen Vermögenswerts ermittelt und im Anschluss dessen Buchwert gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Eine Wertminderung des Vermögenswerts liegt vor, sofern und soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. In diesem Fall erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Erfassung des Wertminderungsaufwands.
Sofern eine in den Vorjahren erfasste Wertminderung aufgrund von Änderungen der zugrunde liegenden Schätzungen nicht mehr bzw. nicht mehr in dem Ausmaß vorliegt, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung. Die Wertaufholung ist dabei auf den Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertminderung ergeben hätte.
Unter den Begriff Finanzinstrumente fallen Verträge, die gleichzeitig bei dem einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Finanzielle Vermögenswerte unterteilen sich gemäß IAS 39 in folgende Kategorien:
| ― | Kredite und Forderungen |
| ― | bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte |
| ― | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in nachstehende Kategorien eingeordnet:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
| ― | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten |
Die SCHWEIZER-Gruppe hat von der so genannten "Fair-Value-Option" nach IAS 39, nach der die Möglichkeit besteht, jeden finanziellen Vermögenswert beziehungsweise jede finanzielle Verbindlichkeit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, keinen Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei marktüblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungszeitpunkt, das heißt bei Lieferung eines Vermögenswerts. Bei erstmaliger Erfassung werden originäre Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Transaktionskosten werden einbezogen, sofern das Finanzinstrument nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Nach dem erstmaligen Ansatz werden die originären Finanzinstrumente entsprechend der Kategorie, zu der sie gehören, entweder mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese Kategorie umfasst in der SCHWEIZER-Gruppe insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen mit Ausnahme der Derivate, sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus der Kategorie Kredite und Forderungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, es sei denn, die Anteile werden nicht an einem aktiven Markt gehandelt und der beizulegende Zeitwert kann nicht verlässlich bestimmt werden. In diesem Fall erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Dieser Kategorie sind die Anteile an den sonstigen Beteiligungen der SCHWEIZER-Gruppe zugeordnet. Wertberichtigungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In der SCHWEIZER-Gruppe werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, um Währungsrisiken- und Rohstoffpreisrisiken entgegenzuwirken. Abschnitt 4.14 enthält weitere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.
Die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich am Handelstag. Die Voraussetzungen des IAS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting liegen für sämtliche Derivate nicht vor, so dass die Bewertung ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt.
Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis von Inputfaktoren dreier festgelegter Kategorien. Folgende Bewertungshierarchie wird angewendet:
Stufe 1: Verwendung von notierten (nicht berichtigten) Preisen für identische Vermögenswerte oder Schulden in aktiven, am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.
Stufe 2: Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels Bewertungsverfahren auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren für ähnliche Vermögenswerte und Schulden in aktiven Märkten beziehungsweise für identische Vermögenswerte und Schulden in nicht aktiven Märkten.
Stufe 3: Bemessung von Vermögenswerten und Schulden mittels Bewertungsmethoden auf Basis entwickelter, nicht beobachtbarer Inputfaktoren, da für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine ausreichenden beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen.
Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Für die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren wird dabei die Durchschnittsmethode angewandt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Herstellungskosten bestimmt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der zurechenbaren Gemeinkosten, die auch Abschreibungen enthalten, einbezogen.
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Barmittel, Sichteinlagen sowie alle Finanzmittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne wird auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Rentenanpassungen errechnet. Dabei werden der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ergebniswirksam erfasst. Die Neubewertungen der angesetzten Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden und den Buchwerten in der Konzernbilanz, aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen - soweit es sich um steuerwirksame Vorgänge handelt - sowie für bestehende steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Steuersätze der Steuersubjekte, die zum Zeitpunkt der Realisation gültig und am Bilanzstichtag bereits in Kraft getreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit Anwendung finden.
Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern erfolgt, wenn diese denselben Steuergläubiger betreffen und Fristenkongruenz vorliegt.
Sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, deren Begleichung voraussichtlich zu einem Mittelabfluss, der zuverlässig schätzbar ist, führen wird. Sie werden mit ihrem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt und abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist. Rückgriffsrechte werden dabei gesondert unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind zum Nennwert oder höheren Rückzahlungsbetrag bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten sind abgezinst, wenn der Abzinsungsbetrag wesentlich ist.
Umsatzerlöse aus eigenen Erzeugnissen, aus Handelswaren und aus Dienstleistungen werden zum beizulegenden Zeitwert der empfangenen beziehungsweise zu empfangenden Gegenleistung in der Periode erfasst, in der die Verfügungsgewalt über die Erzeugnisse oder Waren auf den Kunden übergeht, beziehungsweise die Leistung erbracht wurde. Vereinbarte Preisnachlässe oder Mengenrabatte werden bei der Erfassung der Umsatzerlöse periodengerecht berücksichtigt. Entsprechend zu den Umsatzerlösen werden die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Waren in derselben Periode erfolgswirksam erfasst. Sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsanspruchs erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Verursachung ergebniswirksam. Zinserträge und Zinsaufwände werden periodengerecht erfasst und sonstige Finanzerträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs vereinnahmt.
Die Vorstände des Konzerns erhalten eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive Program; im Folgenden LTIP genannt). Die LTIP-Komponente richtet sich nach dem jeweils vom Aufsichtsrat beschlossenen LTIP-Plan. Die Höhe der LTIP-Komponente beläuft sich auf 15 % bzw. 20 % des Bruttojahresfestgehaltes multipliziert mit dem Zielerreichungsprozentsatz. Die LTIP-Komponente wird in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausbezahlt und erfolgt regelmäßig nach Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG.
Ein Mitglied des Führungsteams erhält eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive Program; im Folgenden LTIP genannt). Die LTIP-Komponente richtet sich nach dem jeweils gültigen gruppenweiten Regelungen für LTIP-Pläne. Die Höhe der LTIP-Komponente beläuft sich auf 10 % des Bruttojahresfestgehaltes multipliziert mit dem Zielerreichungsprozentsatz. Die LTIP-Komponente wird in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausbezahlt und erfolgt regelmäßig nach Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG.
Die Kosten der durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichenen LTIP-Komponente werden wegen des kurzfristigen Auszahlungszeitpunkts anhand des Aktienkurses zum Bilanzstichtag ermittelt. Eine Bewertung unter Anwendung von Bewertungsmodellen erfolgt aus Wesentlichkeitsgründen nicht.
Die Kosten des LTIP werden, zusammen mit einer entsprechenden Veränderung des Eigenkapitals (Kapitalrücklage), als Personalaufwand erfasst. Die am Abschlussstichtag ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns zur Auszahlung kommen.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vom Management, diverse Annahmen und Schätzungen zu treffen, die sich auf den Wertansatz ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden sowie die jeweils zugehörigen Angaben und auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Schätzungen und Annahmen werden dabei nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Eine Überprüfung der Annahmen und Schätzungen erfolgt laufend. Dennoch können künftige Ereignisse von den getroffenen Schätzungen abweichen und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Bei folgenden Bereichen sind die getroffenen Annahmen und Schätzungen von besonderer Bedeutung:
| ― | Ansatz und Bewertung von aktiven latenten Steuern Der Ansatz aktiver latenter Steuern aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen, welchen nicht passive latente Steuern aus temporären Differenzen gegenüberstehen, erfordert eine wesentliche Einschätzung des Managements im Hinblick auf das geplante zu versteuernde Einkommen (siehe auch "Latente Steuern" und Abschnitt 3.8). |
| ― | Bestimmung der Nutzungsdauer des Anlagevermögens Die Schätzung der Nutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens basiert auf den Erfahrungen der Vergangenheit (siehe auch "Sachanlagen" und "Immaterielle Vermögenswerte" sowie Abschnitt 4.1). |
| ― | Bewertung der Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft (siehe "Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne" und Abschnitt 4.11). |
Die SCHWEIZER-Gruppe besteht ausschließlich aus dem Geschäftssegment "Electronic". In diesem Segment entwickelt, produziert und vertreibt die SCHWEIZER-Gruppe hochwertige Leiterplatten für die Automobil-, Solar-, Luftfahrt- und allgemeine Industrie. Es bestehen Partnerschaften mit der Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen/Deutschland, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan, und WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan/China.
In Zukunft soll gemeinsam mit Infineon Technologies AG der Chip-Embedding Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen und ein neuer Bereich "Systems" aufgebaut werden. Operative Tätigkeiten wurden in diesem Bereich noch nicht aufgenommen.
Hinsichtlich der Angaben zu den Umsatzerlösen nach geografischen Regionen sowie der Informationen zu den Hauptkunden verweisen wir auf Abschnitt 3.1. Mit Ausnahme von unwesentlichen Geschäftsausstattungen befindet sich das gesamte Anlagevermögen der SCHWEIZER-Gruppe in Deutschland.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
scroll
| 2017 Mio Euro |
2016 Mio Euro |
|
|---|---|---|
| Nach Tätigkeitsbereichen | ||
| Durchmetallisierte Schaltungen | 19,4 | 18,9 |
| Nicht durchmetallisierte Schaltungen | 6,7 | 5,5 |
| Multilayer / HDI | 92,7 | 89,6 |
| Sonstige | 2,1 | 2,2 |
| 120,9 | 116,1 | |
| Nach Regionen | ||
| Inland | 72,3 | 68,6 |
| EU-Länder | 26,6 | 24,5 |
| Restliches Europa | 1,8 | 1,7 |
| Amerika | 10,3 | 12,6 |
| Asien | 9,5 | 8,4 |
| Übrige Länder | 0,4 | 0,3 |
| 120,9 | 116,1 |
Vorstehende Informationen zu Umsatzerlösen sind nach den Standorten der Kunden gegliedert.
In 2017 beliefen sich die Umsatzerlöse mit drei Kunden (Vorjahr: drei Kunden) auf jeweils mehr als 50 % des Gesamtumsatzes. Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden beliefen sich dabei auf 37 Mio Euro (2016: 37,8 Mio Euro), 15 Mio Euro (2016: 20,0 Mio Euro) bzw. 13 Mio Euro (2016: 12,1 Mio Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016* Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Abfallerlöse | 1.532 | 1.074 |
| Währungsgewinne | 831 | 1.083* |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 169 | 71 |
| Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 98 | 0 |
| Erträge aus Fördermittel | 192 | 16 |
| Übrige Erträge | 627 | 540 |
| Summe | 3.449 | 2.784* |
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1, Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016* Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Währungsverluste | 1.464 | 986* |
| Zuführung zu Rückstellung für Prozessrisiken | 2.500 | 21 |
| Übrige Aufwendungen | 461 | 27 |
| Summe | 4.425 | 1.034* |
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1, Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 207 | 41 |
| Dividendenerträge | 45 | 0 |
| Erträge aus der Reduzierung von At-Equity bilanzierten Unternehmensanteilen | 0 | 206 |
| Ertrag aus Verkauf Finanzanlagevermögen | 4.003 | 0 |
| Sonstiges | 12 | 3 |
| Summe | 4.267 | 250 |
Die Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 792 | 1.023 |
| Summe | 792 | 1.023 |
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | 37.038 | 36.265 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 6.162 | 5.958 |
| Altersversorgung | 591 | 837 |
| Summe | 43.790 | 43.060 |
Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen an ein Mitglied des Führungsteams betragen 17 Tsd Euro.
Die Kriterien des IAS 38 für die Aktivierung der angefallenen Entwicklungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr nicht erfüllt. Die aufwandswirksam erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 3,8 Mio Euro (2016: 3,5 Mio Euro).
In dieser Position sind inländische Körperschaftsteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbeertragsteuern sowie vergleichbare ertragsabhängige Steuern im Ausland ausgewiesen.
Weiterhin werden in dieser Position latente Steuern ausgewiesen, die infolge temporärer Abweichungen zwischen Ansätzen in der Steuerbilanz und der IFRS-Konzernbilanz bestehen.
Die latenten Steuern werden auf Grundlage der jeweils in den einzelnen Ländern anzuwendenden Steuersätze berechnet. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich zusammen aus Aufwand (+) / Ertrag (-):
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Steuern der laufenden Berichtsperiode | 1.103 | 1.334 |
| Periodenfremde Ertragsteuern | 449 | 21 |
| Latente Steuern | -1.165 | -909 |
| davon latente Steuern aus temporären Differenzen -1.165 Tsd Euro (Vorjahr -909 Tsd Euro) | ||
| Summe Steuern vom Einkommen und Ertrag | 387 | 446 |
Die Positionen enthalten nur Ertragsteuern; etwaige sonstige Steuern sind in den Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Forderungen enthalten.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Steuererstattung Körperschaftsteuer | 1.423 | 683 |
| Steuererstattung Gewerbesteuer | 1.053 | 473 |
| Körperschaftsteuerguthaben | 0 | 44 |
| Summe Forderungen Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2.476 | 1.200 |
| Langfristig | 0 | 0 |
| Kurzfristig | 2.476 | 1.200 |
Die Steuererstattungen ergeben sich aus dem Überhang der Steuervorauszahlungen zur berechneten Steuerschuld.
Bei den Tochterunternehmen wurden keine Steuervorauszahlungen geleistet, so dass keine Steuerforderungen bestehen. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde in 2017 vollständig zurückbezahlt.
Latente Steuern auf Geschäftsvorfälle, die direkt im Eigenkapital erfasst sind, haben sich im Berichtsjahr eigenkapitalerhöhend in Höhe von 23 Tsd Euro (Vorjahr: 611 Tsd Euro eigenkapitalerhöhend) ausgewirkt.
Zum 31. Dezember 2017 betrugen die steuerlichen Verlustvorträge 3.473 Tsd Euro (Vorjahr: 4.229 Tsd Euro). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden lediglich auf Verlustvorträge i.H.v. 1.500 Tsd Euro (Vorjahr: 1.577 Tsd Euro) gebildet. In diesem Umfang plant die Gesellschaft, die Anlaufverluste mit zukünftigen zu versteuernden Ergebnissen verrechnen zu können. Auf die verbleibenden Verlustvorträge i.H.v. 1.973 Tsd Euro (Vorjahr: 2.652 Tsd Euro) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da mit ihrer Nutzung voraussichtlich nicht gerechnet werden kann.
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| Aktive latente Steuern 31.12.2017 | Passive latente Steuern 31.12.2017 | Aktive latente Steuern 31.12.2016 | Passive latente Steuern 31.12.2016 | |
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 0 | 7.534 | 0 | 8.692 |
| Vorräte | 0 | 117 | 0 | 109 |
| Forderungen | 0 | 56 | 0 | 92 |
| Pensions-rückstellungen | 4.584 | 0 | 4.678 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 151 | 54 | 64 | 64 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 255 | 0 | 268 | 0 |
| 4.990 | 7.762 | 5.010 | 8.957 | |
| Saldierung | 4.735 | 4.735 | 4.742 | 4.742 |
| Ansatz latenter Steuern | 255 | 3.027 | 268 | 4.215 |
Die Schweizer Electronic AG in Deutschland unterliegt mit ihren Ergebnissen der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und der Gewerbesteuer. Die im Ausland veranlagten Ergebnisse werden mit den im jeweiligen Land gültigen Steuersätzen versteuert. Der dem erwarteten Steueraufwand zugrunde liegende Steuersatz von 28 % (Vorjahr: 28 %) berücksichtigt die für die Besteuerung relevante Gesellschaftsstruktur. Er errechnet sich als gewichteter Steuersatz der Regionen, in denen die wesentlichen Ergebnisse entstanden sind.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.850 | 1.060 |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand (-) / Ertrag (+) | -1.078 | -298 |
| Abweichende Steuersätze | -43 | -82 |
| Steuerfreie Erträge | 1.219 | 212 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -186 | -77 |
| Periodenfremde Steuern | -449 | -21 |
| Auswirkungen durch die Nutzung von Verlustvorträgen, auf die auf die vorher keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden | 33 | 0 |
| Auswirkungen durch den Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge | 0 | -144 |
| Sonstige | 117 | -36 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -387 | -446 |
| Effektiver Steueraufwand in % | 10 % | 42 % |
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
In den ausländischen Gesellschaften sind steuerliche Gewinne in Höhe von 261 Tsd Euro (2016: Verluste 845 Tsd Euro) angefallen. Diese steuerlichen Gewinne wurden mit Verlustvorträgen verrechnet, für die bisher keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Die bestehenden Verlustvorträge können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.
SCHWEIZER hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet werden. Des Weiteren schüttet das Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns seine Gewinne erst dann aus, wenn es hierzu von allen Joint-Venture-Partnern die Zustimmung erhalten hat.
Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im sonstigen Ergebnis erfassten Posten beziehen sich auf:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Gewinne (Verluste) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne | 23 | 611 |
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten (=verwässerten) Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis | 3.488 | 610* |
| 2017 | 2016 | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien** | 3.762.548 | 3.757.548 |
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1 Fehlerkorrektur nach IAS 8)
** In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurden 4.699 (Vorjahr: 7.168) Stammaktien aus der aktienbasierten Vergütung an die Vorstände, sowie an ein Mitglied des Führungsteams übertragen (siehe hierzu auch Abschnitt 2 und Abschnitt 4.7).
Die Entwicklung der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögenswerte in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
scroll
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 01.01.2017 | Zugänge | Zugänge aus BP | Abgänge | Umbuchungen | Währungs- umrechnung |
31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||||
| Grundstücke und Bauten | 38.920 | 8 | 58 | 0 | 0 | 0 | 38.986 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 90.383 | 1.276 | 0 | 560 | 1.691 | 0 | 92.790 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 55.292 | 671 | 0 | 12 | 4 | -5 | 55.950 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.286 | 1.597 | 0 | 0 | -1.763 | -51 | 4.069 |
| Summe Sachanlagen | 188.881 | 3.552 | 58 | 572 | -68 | -56 | 191.795 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Software | 4.797 | 119 | 0 | 0 | 68 | 0 | 4.984 |
scroll
| Kumulierte Abschreibungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 01.01.2017 | planmäßige Abschreibungen | planmäßige Abschreibungen aus BP | Wertminde- rungen |
Abgänge | Währungs- umrechnung |
31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | |||||||
| Grundstücke und Bauten | 13.019 | 770 | 11 | 0 | 0 | 0 | 13.800 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 69.444 | 4.593 | 0 | 0 | 557 | 0 | 73.480 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.746 | 2.292 | 0 | 0 | 10 | -3 | 45.025 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 125.209 | 7.655 | 11 | 0 | 567 | -3 | 132.305 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Software | 3.870 | 423 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.293 |
scroll
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in Tsd Euro | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 25.186 | 25.901 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 19.310 | 20.939 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.925 | 12.546 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.069 | 4.286 |
| Summe Sachanlagen | 59.490 | 63.672 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Software | 691 | 927 |
scroll
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 01.01.2016 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungs- umrechnung |
31.12.2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 38.654 | 119 | 0 | 147 | 0 | 38.920 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 83.601 | 6.417 | 700 | 1.065 | 0 | 90.383 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 54.918 | 427 | 236 | 182 | 1 | 55.292 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3.812 | 1.886 | 24 | -1.399 | 11 | 4.286 |
| Summe Sachanlagen | 180.985 | 8.849 | 960 | -5 | 12 | 188.881 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software | 4.621 | 172 | 1 | 5 | 0 | 4.797 |
scroll
| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | 01.01.2016 | planmäßige Abschreibungen | Wertminde- rungen |
Abgänge | Währungs- umrechnung |
31.12.2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 12.257 | 762 | 0 | 0 | 0 | 13.019 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 65.985 | 4.072 | 0 | 613 | 0 | 69.444 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 40.543 | 2.437 | 0 | 236 | 2 | 42.746 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 118.785 | 7.271 | 0 | 849 | 2 | 125.209 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software | 3.456 | 415 | 0 | 1 | 0 | 3.870 |
scroll
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in Tsd Euro | 31.12.2016 | 31.12.2015 |
| --- | --- | --- |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 25.901 | 26.397 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 20.939 | 17.616 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.546 | 14.375 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.286 | 3.812 |
| Summe Sachanlagen | 63.672 | 62.200 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Software | 927 | 1.165 |
Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Ausweis der planmäßigen Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt unter den allgemeinen Verwaltungskosten.
Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete technische Anlagen und Maschinen in Höhe von 1.281 Tsd Euro (2016: 1.372 Tsd Euro) und andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 578 Tsd Euro (2016: 209 Tsd Euro). Grundstücke mit einem Buchwert von 2.358 Tsd Euro (Vorjahr 2.358 Tsd Euro) dienen als erstrangige Sicherheit für zwei Bankdarlehen des Konzerns.
Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan. Diese ist in Höhe des Kurswertes der auf JPY lautenden Aktien bilanziert (Buchwert zum 31. Dezember 2017: 495 Tsd Euro; Vorjahr 2.254 Tsd Euro). Im vierten Quartal 2017 haben SCHWEIZER und Meiko vereinbart, die gegenseitige Beteiligung beider Unternehmen wesentlich zu reduzieren. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat SCHWEIZER im Dezember 2017 282.240 Aktien der Meiko Electronics veräußert. Der daraus entstandene ergebniswirksame Gewinn betrug 4,0 Mio Euro. Derzeit hält SCHWEIZER noch 31.360 Aktien der Meiko Electronics Co. Ltd.
Darüber hinaus besteht eine Beteiligung in Höhe von 1,34% an der SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH, Schramberg, die zu Anschaffungskosten von 12 Tsd Euro (Vorjahr 12 Tsd Euro) bilanziert ist.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Gebrüder Schmid GmbH | 350 | 3.217 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 132 | 61 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 482 | 3.268 |
| Langfristig | 5 | 5 |
| Kurzfristig | 477 | 3.263 |
In den übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind positive Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten in Höhe von 39 Tsd Euro (2016: 0,4 Tsd Euro) enthalten.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.997 | 5.021 |
| Unfertige Erzeugnisse | 5.272 | 4.380 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 6.462 | 6.843 |
| Summe der Vorräte | 17.731 | 16.244 |
Die Abwertungen auf das Vorratsvermögen, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst wurden, betragen 1.994 Tsd Euro (Vorjahr: 1.958 Tsd Euro) und werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bewerteten Vorräte beträgt 4.802 Tsd Euro (Vj. 3.908 Tsd Euro).
Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine wesentlichen Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17.752 | 17.543 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.
scroll
| überfällig, nicht wertgemindert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt Tsd Euro |
Nicht fällig Tsd Euro |
< 30 Tage Tsd Euro |
30-60 Tage Tsd Euro |
61-90 Tage Tsd Euro |
91-120 Tage Tsd Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2017 | 17.752 | 16.099 | 1.294 | 53 | 132 | 94 |
| 31.12.2016 | 17.543 | 15.838 | 641 | 245 | 426 | 102 |
scroll
| überfällig, nicht wertgemindert | |
|---|---|
| >120 Tage Tsd Euro |
|
| --- | --- |
| 31.12.2017 | 80 |
| 31.12.2016 | 291 |
Zum 31. Dezember 2017 bestanden Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0 Tsd Euro (2016: 98 Tsd Euro).
Die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen stellt sich wie folgt dar:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 98 | 102 |
| Verbrauch | 0 | 8 |
| Auflösung | 98 | 0 |
| Zugang (Aufwendungen für Wertberichtigungen) | 0 | 4 |
| Stand 31. Dezember | 0 | 98 |
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand | 9.877 | 4.994 |
| Kurzfristige Einlagen | 417 | 3.512 |
| Geldmarktfonds | 998 | 1.002 |
| Stand 31. Dezember | 11.293 | 9.508 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst.
Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die erhaltenen Zinsen unwesentlich.
Ein Geldmarktfond besteht bei der Union Investment in Höhe von 998 Tsd Euro (2016: 1.002 Tsd Euro) Dieser wurde als Zahlungsmitteläquivalent eingestuft, da er jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden kann und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegt.
Zum 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 9.190 Tsd Euro (2016: 9.190 Tsd Euro). Die Kreditlinie bezieht sich auf die Schweizer Electronic AG und in Höhe von 1.000 Tsd Euro (2016: 2.000 Tsd Euro) auf die Tochtergesellschaften mit Sitz ins Singapur.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2017 9.664.054 Euro (2016: 9.664.054 Euro) und ist in 3.780.000 (2016: in 3.780.000) Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden 6.100 Stückaktien der Schweizer Electronic AG von der Schweizer Pte. Ltd., Singapur, zu einem Preis von 23,49 Euro je Aktie, d. h. insgesamt zu 143 Tsd Euro erworben. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von 15 Tsd Euro bzw. 0,16 % des Grundkapitals. Aus dem Bestand von insgesamt 1.315 Stück per 1. Januar 2017 und den erworbenen 6.100 Stückaktien wurden im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 3.887 Aktien (Vorjahr 7.168 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 10 Tsd Euro bzw. 0,10 % des Grundkapitals. Der Überlassungspreis von 88 Tsd Euro wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Ferner wurden 812 Aktien zu einem Marktpreis von 17 Tsd Euro an ein Mitglied des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 2 Tsd Euro bzw. 0,02 %. Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 2.716 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von 7 Tsd Euro bzw. 0,07 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Des Weiteren hält die Schweizer Pte. Ltd., Singapur, als 100-prozentiges Tochterunternehmen zum Bilanzstichtag insgesamt 13.000 Aktien (Vj. 19.100 Aktien) der Schweizer Electronic AG. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von 33 Tsd Euro bzw. 0,34 % des Grundkapitals.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt 4.832.026,93 Euro durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu 35 Mio Euro zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu 4.832.026,93 Euro zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Die Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahrs 2017 sowie danach oder davor eingegangene Meldungen sind auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance.html veröffentlicht.
scroll
| Tsd Euro | |
|---|---|
| Stand 1. Januar 2016 | 70 |
| Ausgabe von Aktien an die Vorstände | -18 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 52 |
| Ausgabe von Aktien an die Vorstände und an ein Mitglied des Führungsteams | -12 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 40 |
Die Ansprüche aus der anteilsbasierten Vergütung wurden im jeweiligen Folgejahr mit eigenen Anteilen des Konzerns bedient.
Die Kapitalrücklage betrifft Agiobeträge im Zusammenhang mit den bei der Schweizer Electronic AG durchgeführten Kapitalerhöhungen, Aktienkäufen und -verkäufen sowie mit übertragenen eigenen Anteilen. Die Kapitalrücklage steht aufgrund der Regelungen des Aktiengesetzes nicht für Dividendenausschüttungen zur Verfügung.
Die Gewinnrücklagen umfassen die Umstellungseffekte aus der erstmaligen Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses sowie die in den Vorjahren von der Schweizer Electronic AG und den einbezogenen Tochterunternehmen erwirtschafteten, noch nicht ausgeschütteten Gewinne und Verluste sowie Zuführungen aufgrund aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Ebenso werden hier neben Differenzen aus Währungsumrechnung und der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte auch Effekte aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen abzüglich gegenläufiger latenter Steuern ausgewiesen. Der im sonstigen Ergebnis erfasste Effekt aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, der in den Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist, setzt sich wie folgt zusammen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | ||
| Konsolidierungsbedingte Währungseffekte | 309 | -542 |
| Umgliederung Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in die GuV | 0 | -403 |
| Währungsumrechnung at Equity bewerteter Gemeinschaftsunternehmen | 63 | 161 |
| Summe | 372 | -784 |
Im Geschäftsjahr 2017 wurde - wie im Vorjahr - eine Bardividende in Höhe von 0,65 Euro pro Aktie im Gesamtbetrag von 2.446 Tsd Euro (2016: 2.444) an die Aktionäre der Schweizer Electronic AG betreffend das Geschäftsjahr 2016 ausgeschüttet.
Für die Dividendenzahlung des Geschäftsjahres 2017 schlägt der Vorstand eine Zahlung in Höhe von 0,30 Euro (2016: 0,65 Euro) je Aktie und 1.129 Tsd Euro (2016: 2.446 Tsd Euro) vor. Die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2017 ist von der Zustimmung der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 abhängig.
Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.
Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.
Der Konzern überwacht sein Kapital zum einen mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital entspricht. SCHWEIZER konzentriert sich hierbei auf die Entwicklung des Nettoverschuldungsgrades. Die Nettoschulden werden aus verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich Liquiditätsbeständen ermittelt. SCHWEIZER setzt beim Nettoverschuldungsgrad weiterhin eine Höchstgrenze von 150 % an. Zum anderen besteht als Steuerungsgröße die Eigenkapitalquote, die dem Verhältnis von Eigenkapital zu Gesamtkapital entspricht. Als Zielgröße fungiert eine Mindestquote von 35 %, die nicht unterschritten werden soll. Eine Abweichung ist jedoch zulässig und richtet sich an der konkreten Situation (Investitionsprogramme, Zinsniveaus, Bonitätsfaktoren) aus.
scroll
| Nettoverschuldungsgrad als Steuerungsgröße | 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 7.211 | 8.556 |
| Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -11.293 | -9.508 |
| Netto-Finanzschulden | -4.082 | -952 |
| Eigenkapital | 62.342 | 62.082* |
| Nettoverschuldungsgrad | -6,5% | -1,5% |
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1, Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Das Eigenkapital belief sich auf 62,3 Mio Euro (2016: 62,1 Mio Euro* ). Die Eigenkapitalquote von SCHWEIZER verbesserte sich dabei um 2,1-Prozentpunkte auf 54,9 % (2016: 52,8 %* ) und überschritt die Mindest-Eigenkapitalquote von 35 % bis 40 % weiterhin deutlich.
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1, Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Die verzinslichen Darlehen betreffen ausschließlich fest verzinsliche Bankdarlehen mit einem Nominalwert von 9.600 Tsd Euro (2016: 12.600 Tsd Euro) und einem Buchwert von 7.211 Tsd Euro (2016: 8.556 Tsd Euro). Bei den Bankdarlehen handelt es sich um langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten. Die Laufzeit der Darlehen reicht dabei von 2018 bis 2024. Mit Ausnahme von einem Darlehen im Nominalwert von 3.000 Tsd Euro (Buchwert: 3.000 Tsd Euro; 2016: 3.000 Tsd Euro) bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden.
Die Tilgungen wurden fest vereinbart und es ist nicht zu erwarten, dass Zahlungsflüsse früher oder höher als vereinbart abfließen. Das Kreditportfolio wird im wöchentlichen Turnus, zusammen mit der laufenden kurz- und mittelfristigen Finanzplanung für die SCHWEIZER-Gruppe überprüft. Bei Bedarf wird das Kreditengagement angepasst.
scroll
| in Tsd Euro | Bestand 01.01.2017 | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | Neue Leasingverhältnisse | Bestand 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|
| Finanzkredite | 7.209 | -1.240 | 0 | 5.969 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.306 | 0 | 277 | 1.583 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 8.515 | -1.240 | 277 | 7.552 |
| Finanzkredite | 1.347 | -106 | 0 | 1.242 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 235 | -214 | 52 | 73 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.582 | -320 | 52 | 1.315 |
| Summe | 10.097 | -1.560 | 329 | 8.867 |
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.655 | 1.541 |
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert | 0 | 72 |
| Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 74 | 85 |
| Verbindlichkeit aus der Kapitalrückzahlung | 0 | 2.761* |
| Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.729 | 4.459 |
| Langfristig | 1.371 | 1.306 |
| Kurzfristig | 358 | 3.153 |
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1 Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Die Pensionsverpflichtungen sind rückstellungsfinanzierte Zusagen und unterliegen den festgelegten Regelungen des jeweiligen Renten- bzw. Versorgungswerks sowie gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um dienstzeitabhängige und gehaltsbezogene Leistungszusagen, welche neben Renten- auch Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen gewähren.
Sämtliche leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns unterliegen den typischen versicherungsmathematischen Risiken, insbesondere Investment- und Zinsrisiken. Der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand in den jeweiligen Funktionsbereichen ausgewiesen.
Der Wertansatz der definierten Leistungsverpflichtungen wird nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. Dabei wurden für die deutschen Gesellschaften die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen sowie die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt:
scroll
| 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|
| Finanzielle Annahmen | |||
| Abzinsungssatz zum 31. Dezember | % | 1,65 | 1,73 |
| Künftige Entgeltsteigerungen | % | - | - |
| Künftige Rentensteigerungen Leitende Angestellte | % | 2,50 | 2,50 |
| Künftige Rentensteigerungen sonstige | % | 1,00 | 1,00 |
| Demografische Annahmen | |||
| zu erwartendes Lebensalter | RT 2005 G | RT 2005 G | |
| rechnerisches Pensionierungsalter Einzelzusagen | Jahre | 60 | 60 |
| rechnerisches Pensionierungsalter sonstige | Jahre | gesetzlich | gesetzlich |
| Fluktuation p.a. | % | 2,00 | 2,00 |
Ein Gehaltstrend aufgrund künftiger Entgeltsteigerungen wurde nicht berücksichtigt, weil die Arbeitsverhältnisse bis auf eine unwesentliche Ausnahme bereits beendet sind.
Die Nettoverpflichtungen sind in der Bilanz in einer Höhe von 21,4 Mio Euro (Vorjahr 21,6 Mio Euro) ausgewiesen und leiten sich wie folgt ab:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen | ||
| Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Januar | 21.574 | 19.554 |
| Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen | ||
| Zinsaufwand | 366 | 446 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 235 | 218 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -880 | -825 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | ||
| versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | ||
| Änderungen demografischer Annahmen | 0 | 0 |
| Änderungen finanzieller Annahmen | 252 | 1.823 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen Gewinne (-) /Verluste (+) | -175 | 364 |
| Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember | 21.372 | 21.574 |
| In der Bilanz ausgewiesene Beträge für Leistungszusagen | ||
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | 21.372 | 21.574 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 21.372 | 21.574 |
In der Gesamtergebnisrechnung wurden folgende Beträge erfasst:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Effekte Gesamtergebnisrechnung | ||
| Laufender Dienstzeitaufwand | 235 | 218 |
| Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung | 366 | 446 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge | 601 | 664 |
| versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) | ||
| aus der Veränderungen von demografischen Annahmen | 0 | 0 |
| aus der Veränderung von finanziellen Annahmen | 252 | 1.823 |
| aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen | -175 | 364 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge | 77 | 2.187 |
| Summe (in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge) | 678 | 2.851 |
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich der Barwert der Verpflichtung bei einer Änderung der versicherungsmathematischen Annahmen verändern würde. Dabei wurden keine Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen berücksichtigt, d. h. bei der Variation einer Annahme wurden die übrigen Annahmen konstant gehalten. Das bei der Ermittlung der Bilanzwerte verwendete Anwartschaftsbarwertverfahren wurde auch bei der Sensitivitätsanalyse verwendet.
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
||
|---|---|---|---|
| Sensitivität | |||
| Abzinsungssatz | +0,5% | -1.498 | -1.532 |
| Abzinsungssatz | -0,5% | 1.687 | 1.728 |
Es werden in den Folgejahren folgende Fälligkeiten der undiskontierten Zahlungen für Pensionen erwartet:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Innerhalb der nächsten zwölf Monate (nächstes Geschäftsjahr) | 888 | 880 |
| zwischen zwei und fünf Jahre | 3.605 | 3.565 |
| zwischen sechs und zehn Jahre | 4.700 | 4.688 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne beträgt zum Ende der Berichtsperiode 15,1 Jahre (Vorjahr: 15,3 Jahre).
Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen für die Vorstände bestehen über die Entrichtung der Beiträge an die Pensionskasse hinaus keine weiteren Verpflichtungen. Die Beitragszahlungen sind im Personalaufwand ausgewiesen und betragen für das Berichtsjahr 362 Tsd Euro (Vorjahr: 415 Tsd Euro).
Im Geschäftsjahr 2017 lagen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 2.875 Tsd Euro (Vorjahr: 2.790 Tsd Euro).
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung | 1.735 | 1.733 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 1.775 | 1.174 |
| Verbindlichkeit im Rahmen der sozialen Sicherheit | 28 | 848 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 682 | 782 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 4.220 | 4.537 |
| Langfristig | 0 | 0 |
| Kurzfristig | 4.220 | 4.537 |
Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich in die nachfolgenden Rückstellungsarten und entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
scroll
| Tsd Euro | Stand 01.01. | Zugänge | Verbrauch | Auflösungen | Zinseffekt | Stand 31.12. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern | 2.992 | 2.893 | 2.659 | 0 | 1 | 3.227 |
| Garantien | 285 | 0 | 0 | 0 | 0 | 285 |
| Versicherungsbeiträge | 260 | 1 | 121 | 140 | 0 | 0 |
| Übrige Rückstellungen | 1.366 | 3.300 | 990 | 29 | 18 | 3.665 |
| Gesamt | 4.903 | 6.194 | 3.770 | 169 | 19 | 7.177 |
| Davon kurzfristig | 4.429 | 6.950 | ||||
| Davon langfristig | 474 | 227 |
Die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beinhalten Kosten für Ansprüche aus Zeitguthaben, Gewinnbeteiligungen, ausstehendem Urlaub und sonstigen Personalausgaben.
Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Prozessrisiken (siehe Abschnitt 4.15, Rechtsstreitigkeiten), Jahresabschlusskosten sowie ausstehende Kostenrechnungen. Der Anstieg der übrigen Rückstellungen ist insbesondere auf die Bildung der Rückstellung für Prozessrisiken zurückzuführen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente, sowie die Zuordnung der Bilanzposten zu den Bewertungskategorien:
scroll
| 2017 | 2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| In Tsd Euro | Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert | Buchwerte | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | |||||
| Sonstige Beteiligungen | Zur Veräußerung verfügbar | 507 | 507 | 2.266 | 2.266 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Kredite und Forderungen | 17.752 | 17.752 | 17.543 | 17.543 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Derivative finanzielle Vermögenswerte (keine Hedge-Beziehung) | Zu Handelszwecken gehalten | 39 | 39 | 0,4 | 0,4 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte | Kredite und Forderungen | 443 | 443 | 3.267 | 3.267 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Kredite und Forderungen | 11.293 | 11.293 | 9.508 | 9.508 |
| Passiva | |||||
| Finanzverbindlichkeiten | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 7.210 | 7.210 | 8.556 | 8.556 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 6.525 | 6.525 | 7.355 | 7.355 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Derivate mit negativem Marktwert | Zu Handelszwecken gehalten | 0 | 0 | 72 | 72 |
| Leasingverbindlichkeiten | Nicht IFRS 7 | 1.655 | 1.655 | 1.541 | 1.541 |
| Sonstige nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten | Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 73 | 73 | 86 | 86 |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente, aggregiert nach den Bewertungskategorien des IAS 39, stellen sich wie folgt dar:
scroll
| Kategorie | 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|---|---|---|
| Zur Veräußerung verfügbar | 507 | 2.266 |
| Kredite und Forderungen | 29.488 | 30.318 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte | 39 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 13.808 | 15.997 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 72 |
Die folgende Tabelle stellt die aus Finanzinstrumenten resultierenden Nettoergebnisse (einschließlich Zinserträgen und Zinsaufwendungen) dar:
scroll
| Kategorie | 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|---|---|---|
| Zur Veräußerung verfügbar | ||
| im sonstigen Ergebnis erfasst | -1.088 | 1.513 |
| in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst | 4.003 | 0 |
| davon: Umgliederung aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust | 1.359 | 0 |
| Kredite und Forderungen | -291 | -211 |
| Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten | 109 | 123 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | -283 | -304 |
Das Nettoergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Gewinne oder Verluste aus Beteiligungen. Das Nettoergebnis aus Krediten und Forderungen enthält hauptsächlich Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Änderungen in den Wertberichtigungen. Das Nettoergebnis aus zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beinhaltet die Effekte aus der Bewertung der Derivate zum Fair Value sowie realisierte Gewinne und Verluste derivativer Finanzinstrumente. Das Nettoergebnis aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten besteht überwiegend aus Effekten der Währungsumrechnung sowie Zinsaufwendungen.
Die aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, erzielten Zinserträge betrugen im Geschäftsjahr 2017 207 Tsd Euro (Vorjahr: 41 Tsd Euro). Die Zinsaufwendungen aus solchen Finanzinstrumenten betrugen im Geschäftsjahr 171 Tsd Euro (Vorjahr: 228 Tsd Euro).
Die folgende Tabelle zeigt die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden:
scroll
| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert | 39 | 0,4 | ||||
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 495 | 2.254 | ||||
| Aktiva | 495 | 39 | 2.254 | 0,4 | ||
| Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert | 72 | |||||
| Passiva | 72 |
Die derivativen Finanzinstrumente bestehen zum 31. Dezember 2017 aus Rohstoffsicherungen. Bei den Rohstoffsicherungen handelt es sich um Commodity Derivate (Goldswaps), für welche ein Festpreis für Gold bezahlt wird und die Bank variable Beträge entrichtet. Die Bewertung der Derivate erfolgte auf Basis von Stufe 2 Inputfaktoren auf Basis von Werten für aktive Märkte für identische Vermögenswerte.
Die Beteiligung an der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan, ist auf Basis der Stufe 1 in Höhe des Kurswertes der Aktien und des JPY/EUR-Stichtagskurses bilanziert.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entsprechen die Buchwerte aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten.
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten sowie den sonstigen Verbindlichkeiten wird aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten davon ausgegangen, dass die Buchwerte dieser Instrumente den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultieren aus Leasingverträgen, die im Geschäftsjahr 2016 sowie 2017 abgeschlossen wurden. Aufgrund unwesentlicher Abweichungen vom Markt- und Kalkulationszinssatz wird davon ausgegangen, dass die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Für die zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente ist eine verlässliche Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts aufgrund fehlender aktiver Märkte nicht möglich. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Buchwerte am Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie.
SCHWEIZER unterliegt Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen und setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäfts- und Finanzierungstätigkeit in begrenztem Umfang marktübliche derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch Konzernrichtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limite festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Das Risikomanagement der Finanzinstrumente ist darüber hinaus eingebettet in das gruppenübergreifende Risikomanagementsystem.
Im Wesentlichen werden folgende Risiken abgesichert:
Der Konzern ist bei seinen prognostizierten Käufen von Goldsalz und goldhaltigen Rohstoffen dem Risiko von Preisschwankungen ausgesetzt. Die Terminkontrakte führen nicht zur physischen Lieferung von Gold, sondern sind als Absicherung von Cashflows zum Ausgleich der Auswirkungen von Änderungen der goldpreisabhängigen Rohstoffpreise ausgelegt. Der Konzern hat zwei Geschäfte. Mit dem ersten sichert er somit den Erwerb von 29 Feinunzen Gold pro Monat vom 18. Juli 2017 bis 31. Juli 2018 ab. Mit dem zweiten Geschäft sichert er 50 Feinunzen pro Monat vom 8. Dezember 2017 bis 31. Dezember 2018 ab.
Wäre der Goldpreis zum 31. Dezember 2017 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 103 Tsd Euro (Vorjahr: 93 Tsd Euro) gestiegen beziehungsweise um 103 Tsd Euro (Vorjahr: 93 Tsd Euro) gesunken.
Bei festverzinslichen Anlagen oder Aufnahmen besteht ein Risiko darin, dass eine Veränderung des Marktzinssatzes zu einer Kurswertänderung führt (zinsbedingtes Kursrisiko). Variabel verzinsliche Anlagen oder Aufnahmen unterliegen dagegen keinem Kursrisiko, da der Zinssatz zeitnah nach Marktzinslage angepasst wird. Durch die Schwankung des kurzfristigen Zinssatzes ergibt sich aber ein Risiko hinsichtlich der zukünftigen Zinszahlung (zinsbedingtes Zahlungsstromrisiko).
Zinsrisiken bestehen bei unseren Darlehen nicht, da diese eine feste Verzinsung aufweisen.
Die originären Finanzinstrumente werden im Wesentlichen in der funktionalen Währung gehalten.
Aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung resultierende wechselkursbedingte Differenzen bleiben unberücksichtigt.
Wäre der Euro gegenüber den wesentlichen Währungen (USD, SGP und CNY) zum 31. Dezember 2017 um 10 Prozent gestiegen (gesunken), wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern um 87 Tsd Euro (Vorjahr: 642 Tsd Euro* ) gesunken beziehungsweise um 106 Tsd Euro (Vorjahr: 780 Tsd Euro* ) gestiegen.
* Korrektur gem. IAS 8 (siehe Abschnitt 1 Fehlerkorrektur nach IAS 8)
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen des etablierten Liquiditätsplanungssystems erkannt. Aufgrund des guten Ratings diverser Banken sowie der von Banken kommittierter Kreditlinien besteht für die Gruppe die Möglichkeit, jederzeit auf umfangreiche liquide Mittel zurückzugreifen.
Zusätzlich hält SCHWEIZER eine Liquiditätsreserve von 5,6 Mio Euro (2016: 7,2 Mio Euro) vor, die durch einen Teil der Einlagen und Fonds gedeckt wird und nur unter Zustimmung des Aufsichtsrats und mit den Bankvollmachten des Vorstands verwendet werden darf.
Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:
scroll
| 2017 | 31.12.2017 Tsd Euro |
bis zu 3 Monate Tsd Euro |
3 bis 12 Monate Tsd Euro |
1 bis 5 Jahre Tsd Euro |
mehr als 5 Jahre Tsd Euro |
Summe Tsd Euro |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Tilgung | 7.210 | -336 | -905 | -3.469 | -2.500 | -7.210 |
| Zins | -73 | -177 | -488 | -84 | -822 | |
| Saldo | 7.210 | -409 | -1.082 | -3.957 | -2.584 | -8.032 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.525 | -1.563 | -4.962 | 0 | 0 | -6.525 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.728 | 0 | -358 | -1.370 | 0 | -1.728 |
| Summe | 15.464 | -1.972 | -6.402 | -5.327 | -2.584 | -16.285 |
scroll
| 2016 | 31.12.2016 Tsd Euro |
bis zu 3 Monate Tsd Euro |
3 bis 12 Monate Tsd Euro |
1 bis 5 Jahre Tsd Euro |
mehr als 5 Jahre Tsd Euro |
Summe Tsd Euro |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Tilgung | 8.556 | -337 | -1.009 | -4.210 | -3.000 | -8.556 |
| Zins | -47 | -129 | -456 | -156 | -788 | |
| Saldo | 8.556 | -384 | -1.138 | -4.666 | -3.156 | -9.344 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.355 | -3.844 | -3.511 | 0 | 0 | -7.355 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.699 | -137 | -256 | -1.306 | 0 | -1.699 |
| Derivate | ||||||
| Zufluss | 112 | 0 | 0 | 0 | 112 | |
| Abfluss | -144 | -38 | 0 | 0 | -182 | |
| Saldo | -32 | -38 | 0 | 0 | -70 | |
| Summe | 17.610 | -4.397 | -4.943 | -5.972 | -3.156 | -18.468 |
Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Pauschalierte Einzelwertberichtigungen werden nicht vorgenommen. Ansonsten stellt der Buchwert das maximale Kreditrisiko dar.
Als Sicherheiten gegenüber Kreditinstituten wurden ausschließlich Grundschulden von insgesamt 17,1 Mio Euro begeben, die zum Stichtag mit 4,2 Mio Euro (2016: 5,5 Mio Euro) belegt sind. Weitere Sicherheiten wurden nicht begeben.
Zum 31. Dezember 2017 bestehen Haftsummen aus Genossenschaftsanteilen der Schweizer Electronic AG in Höhe von 5 Tsd Euro (Vorjahr: 5 Tsd Euro).
Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. abgegeben. Zum 31. Dezember 2017 bestanden zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem Lieferanten Verbindlichkeiten in Höhe von 275 Tsd Euro.
Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden, für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt, so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.
Des Weiteren verpflichtet sich die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.
Die Schweizer Electronic AG verpflichtet sich zudem, für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Kreditvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., der Schweizer Pte. Ltd. und einem Kreditinstitut in Höhe bis zu 1.000 Tsd Euro einzustehen, wenn die Gesellschaften nicht in der Lage sind, die Verpflichtungen aus dem Vertrag pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.
Haftungsverhältnisse auf Ebene der Tochterunternehmen bestehen nicht.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.
Die SCHWEIZER-Gruppe ist Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen für verschiedene Kraftfahrzeuge sowie E-Bikes. Die Laufzeit der Leasingverträge beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei einigen Leasingverträgen besteht die Option des Leasingnehmers, das Leasingverhältnis für eine weitere drei- bis fünfjährige Laufzeit zu verlängern.
Zum 31. Dezember bestehen die folgenden, nicht abgezinsten, künftigen Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 345 | 322 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre | 810 | 635 |
| Gesamt | 1.115 | 957 |
Der Konzern hat einen Finanzierungsleasingvertrag für ein Blockheizkraftwerk, eine Telefonanlage, sowie ein Storage-System abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasing sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungsleasing können auf deren Barwert wie folgt übergeleitet werden:
scroll
| 2017 | 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Tsd Euro | Mindestleasing- zahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasing- zahlungen | Mindestleasing- zahlungen | Zinsen | Barwert der Mindestleasing- zahlungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 295 | 11 | 284 | 237 | 22 | 215 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre | 951 | 67 | 883 | 736 | 65 | 671 |
| Über fünf Jahre | 559 | 71 | 488 | 680 | 25 | 655 |
| Summe | 1.805 | 149 | 1.655 | 1.653 | 112 | 1.541 |
Aus abgeschlossenen Wartungsverträgen bestehen zum 31. Dezember 2017 jährliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 571 Tsd Euro (2016: 513 Tsd Euro). Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen im Rahmen von Operating Leasing belaufen sich auf 126 Tsd Euro (2016: 172 Tsd Euro). Die Wartungsverträge sowie die Mietverträge enden zwischen 2018 und 2020.
Das Bestellobligo aus bereits erteilten Investitionsaufträgen in Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2017 3.724 Tsd Euro (2016: 3.118 Tsd Euro).
Daneben wurde im Geschäftsjahr 2017 eine Vereinbarung geschlossen, welche den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Grundstück in China zu einem Kaufpreis in Höhe von 548.408 Euro (4.280.000 CNY, umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2017) durch eine Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2018 enthält.
Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren in 2016 wurde im März 2017 eine Klage gegen die Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd eingereicht. Die Gegenpartei, der Minderheitsgesellschafter Darcet Pte. Ltd., erhebt einen Zahlungsanspruch in Höhe 5,9 Mio USD aufgrund von erlittenen Verlusten, die dem Kläger aus falschen Darstellungen sowie dem Bruch von mündlichen Vereinbarungen im Hinblick auf das Vorhaben der Produktion von Solarzellen in China bis zum 31. Dezember 2016 entstanden sein sollen.
Im März 2017 wurde eine Klage von Frau Dr. Maren Schweizer gegen die Schweizer Electronic AG eingereicht. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung von Frau Dr. Maren Schweizer als Vorsitzende des Vorstands der Schweizer Electronic AG mit sofortiger Wirkung und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Die erhobenen Ansprüche belaufen sich auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag.
Eine angemessene bilanzielle Vorsorge im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten wurde gebildet (siehe auch Abschnitt 4.13).
Der tatsächliche Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann von der derzeitigen Einschätzung des Aufsichtsrats, auf dem die Einschätzung des Vorstands beruht, abweichen. Sollten die geltend gemachten Ansprüche Bestand haben, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Nahe stehende Unternehmen, die von Schweizer Electronic AG beherrscht werden oder mit einer anderen Partei gemeinschaftlich geführt werden, sind in Abschnitt 6.5 dargestellt. Die Geschäftsvorfälle zwischen der Schweizer Electronic AG und ihren Tochtergesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden keine Transaktionen mit dem Gemeinschaftsunternehmen, der Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Limited, statt. Dementsprechend sind keine Aufwendungen oder Erträge aus Transaktionen des Konzerns mit dem Gemeinschaftsunternehmen angefallen. Ebenfalls bestanden zum 31. Dezember 2017 keine ausstehenden Salden hinsichtlich des Gemeinschaftsunternehmens (Vorjahr: 0 Tsd Euro).
Die nahe stehenden Personen der SCHWEIZER-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG (siehe Abschnitt 6.4), sowie deren nahen Familienangehörige.
Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:
scroll
| 2017 Tsd Euro |
2016 Tsd Euro |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen (ohne anteilsbasierte Vergütung) | 1.266 | 2.332 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 362 | 415 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | 210 | 77 |
| Gesamt | 1.838 | 2.824 |
Ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bezogen eine Vergütung in Höhe von 193 Tsd Euro (2016: 180 Tsd Euro). In den Pensionsrückstellungen ist eine Rückstellung in Höhe von 6.352 Tsd Euro (2016: 6.559 Tsd Euro) für die früheren Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen enthalten.
Die bei SCHWEIZER beschäftigten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhielten für ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer zudem ein Gehalt.
Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht dargestellt.
Christian Schmid war vom 4. Juli 2014 bis zum 7. Juli 2017 Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Schmid ist geschäftsführender Gesellschafter der Gebrüder Schmid GmbH. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens Sachanlagen in Höhe von 103 Tsd Euro (2016: 424 Tsd Euro) von der Gebrüder Schmid GmbH bezogen. Zum 31. Dezember 2016 bestand eine sonstige finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 2.761 Tsd Euro zur Kapitalrückzahlung an die Gebrüder Schmid GmbH. Diese wurde im Geschäftsjahr 2017 mit den Forderungen gegen die Gebrüder Schmid GmbH vollständig aufgerechnet. Die sonstigen Forderungen, welche sich auf Transaktionen vor dem Ausscheiden von Herrn Christian Schmid aus dem Aufsichtsrat beziehen, beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 350 Tsd Euro (31. Dezember 2016: 3.217 Tsd Euro). Darüber hinaus bestanden zum 31. Dezember 2017 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen, welche noch aus der Zeit vor dem 7. Juli 2017 resultieren, in Höhe von 2.364 Tsd Euro (31. Dezember 2016: 2.364 Tsd Euro) gegenüber dieser Gesellschaft.
Seit dem 7. Juli 2017 ist Herr Chris Wu Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Wu ist President der WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., von welcher im Geschäftsjahr 2017 seit dem Zeitpunkt des Eintritts in den Aufsichtsrat Waren in Höhe von 49 Tsd Euro bezogen wurden. Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 18 Tsd Euro gegenüber dieser Gesellschaft.
Wesentliche berichtspflichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für 2017 abgegeben und den Aktionären auf der Interseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag zugänglich gemacht.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beläuft sich auf:
scroll
| 2017 | 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inland | Ausland | Gesamt | Inland | Ausland | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 459 | 7 | 466 | 454 | - | 454 |
| Angestellte | 243 | 5 | 248 | 234 | 13 | 247 |
| Anzahl Mitarbeiter | 702 | 12 | 714 | 688 | 13 | 701 |
| Auszubildende | 28 | 0 | 28 | 29 | - | 29 |
| Anzahl Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) | 730 | 12 | 742 | 717 | 13 | 730 |
Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 509 Tsd Euro (davon für das Vorjahr 130 Tsd Euro) (Vorjahr 517 Tsd Euro (davon für das Vorjahr 267 Tsd Euro)), für andere Bestätigungsleistungen 5 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro), für Steuerberatungsleistungen 0 Tsd Euro (Vorjahr 0 Tsd Euro) und für sonstige Leistungen 118 Tsd Euro (Vorjahr 86 Tsd Euro).
Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:
Nicolas-Fabian Schweizer
Mitglied des Vorstands, Chief Technology Officer Verantwortlich für die Bereiche Sales & Marketing, Technology, F&E, Division Systems Embedding, Human Resources, Legal und Media & Communications.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China |
| ― | Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China (ab 18. Dezember 2017) |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. (ab 8. Juni 2017) |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg |
| ― | Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG |
| ― | Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG |
Marc Bunz
Mitglied des Vorstands, Chief Financial Officer Verantwortlich für die Bereiche Operations, Finance & Controlling, Global Supply Chain, Information Systems, Einkauf und Investor Relations.
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China (ab 18. Dezember 2017) |
| ― | Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. |
| ― | Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong (ab 31. März 2017) |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse |
| ― | Mitglied des Beirats der HDI Gerling |
Dr. Maren Schweizer (bestellt bis zum 1. Februar 2017)
Vorstandsvorsitzende, Chief Executive Officer Verantwortlich für die Bereiche Operations, Sales & Marketing, Global Supply Chain und die Division Systems
Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:
| ― | Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur (bis 1. Februar 2017) |
| ― | Managing Director der Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., |
| ― | Singapur (bis 1. Juni 2017) |
| ― | Managing Director Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapur (bis 1. Februar 2017) |
| ― | Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong (bis 31. März 2017) |
| ― | Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. (bis 1. Februar 2017) |
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Aviation GmbH, Schramberg |
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg (erloschen zum 1. Februar 2017) |
| ― | Geschäftsführerin der Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg (in Liquidation) |
| ― | Board Member der Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan (bis 27. Juni 2017) |
| ― | Mitglied des Gesamtvorstands des ZVEI (bis 1. Februar 2017) |
| ― | Mitglied des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Gesamt-ZVEI (bis 1. Februar 2017) |
| ― | Mitglied des Beirats der HDI Gerling |
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Michael Kowalski
Vorsitzender
Mitglied im Finanzausschuss
Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden
Dr. Stephan Zizala
Stellvertretender Vorsitzender (seit 7. Juli 2017)
Mitglied im Finanzausschuss
Vice President & General Manager Business-Line
High Power, Automotive Division
Infineon Technologies AG
Christoph Schweizer (bis 7. Juli 2017)
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied im Finanzausschuss
Geschäftsführer:
| ― | Schweizer Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schramberg (in Liquidation) |
| ― | Schweizer Air Service GmbH & Co. KG, Schramberg (erloschen zum 1. Februar 2017) |
Karin Sonnenmoser (seit 7. Juli 2017)
Mitglied im Finanzausschuss
Chief Financial Officer der Zumtobel Group AG,
Dornbirn, Österreich (bis 9. März 2018)
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin |
| ― | Mitglied des Aufsichtsrats der Tridonic GmbH & Co.KG, Dornbirn, Österreich |
Christian Schmid (bis 7. Juli 2017)
Mitglied im Finanzausschuss Geschäftsführer:
| ― | Gebr. Schmid GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Technology Systems GmbH, Niedereschach |
| ― | Schmid Vacuum Technology GmbH, Karlstein a.M. |
| ― | Schmid Technology GmbH, St. Leon-Rot |
| ― | Schmid Technology Center GmbH, Dunningen |
| ― | Schmid Energy Systems GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Silicon Technology Holding GmbH, Freudenstadt |
| ― | Schmid Verwaltungs GmbH, Freudenstadt |
Director / Member of the Board :
| ― | Schmid Systems Inc., Watsonville/USA |
| ― | Schmid Thermal Systems Inc., Watsonville/USA |
| ― | Schmid Singapore Pte. Ltd., Singapur |
| ― | Schmid China Ltd., Hongkong |
| ― | Schmid Shenzhen Ltd., China |
| ― | Schmid Zhuhai Ltd., China |
| ― | Schmid Asia Ltd., China |
Chris Wu (seit 7. Juli 2017)
President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.
Sonstige Tätigkeiten und Mandate:
| ― | Director, Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd. |
| ― | Director, Happy Union Investment Co., Ltd. |
Carsten Brudlo *
Manager Surface Finishing, Schweizer Electronic AG, Schramberg
Siegbert Maier *
Betriebsrat Schweizer Electronic AG, Schramberg
*) Arbeitnehmervertreter
scroll
| Name | Sitz | Anteil am Eigenkapital (in Prozent) |
|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Tochterunternehmen | ||
| Schweizer Pte. Ltd. | Singapur | 100,0 |
| Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 100,0 |
| Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd. | Singapur | 93,5 |
| Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.) | Schramberg / Deutschland | 100,0 |
| Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd. | Suzhou / China | 100,0 |
| Gemeinschaftsunternehmen at-equity Einbezug | ||
| Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co., Limited | Hong Kong | 31,4 |
| Sonstige Beteiligungen | ||
| Meiko Electronics Co. Ltd. | Ayase/Japan | 0,1 |
| SCHRAMBERGER WOHNUNGSBAU GmbH | Schramberg / Deutschland | 1,3 |
Darüber hinaus wurde im Dezember 2017 die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Schweizer Electronic AG gegründet. Eigenkapitaleinzahlungen erfolgten bis zum Stichtag nicht und die Gesellschaft ist noch nicht operativ tätig.
Schramberg, 10. April 2018
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
N. F. Schweizer
M. Bunz
Wir haben den Konzernabschluss der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst wurde, der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Der Konzern wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie einem Mitgesellschafter einer Tochtergesellschaft in Singapur verklagt. Gegenstände der Klagen sind im Falle des ehemaligen Vorstandsmitglieds die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017 und im Falle des Mitgesellschafters einer Tochtergesellschaft Ansprüche aufgrund erlittener Verluste bei dem gemeinsamen Beteiligungsunternehmen.
In diesen Klageverfahren werden Zahlungsansprüche von dem Mitgesellschafter auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag und von dem ehemaligen Vorstandsmitglied auf einen höheren einstelligen Millionenbetrag erhoben. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter waren die Rückstellungen für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.
Wir haben im Rahmen unserer Prüfung die einzelnen Klagefälle mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs der Klageverfahren die Einschätzung der mit den Klageverfahren beauftragten Rechtsanwälte sowie des lokalen Abschlussprüfers der Tochtergesellschaft eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellungen nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine wesentlichen Einwände gegen die Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken.
Zur Bewertung der Rückstellungen für Prozessrisiken bzw. zur Angabe der Höhe der Prozessrisiken hat die SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Konzernanhang Angaben im Abschnitt 2 sowie in Abschnitt 4.15 gemacht.
Schweizer übt seine Geschäftstätigkeit in Ländern mit unterschiedlichem lokalem Steuerrecht aus. Die Bilanzierung von aktiven latenten Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge war im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Sachverhalt, da diese in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Dies betrifft insbesondere die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern auf Bewertungsunterschiede und auf Verlustvorträge. Die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern beruht auf der Einschätzung ihrer Nutzbarkeit aufgrund künftig zu versteuernden Einkommens. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Konzerngesellschaften vor, die ermessensbehaftet sind.
Wir haben interne Steuerexperten zur Unterstützung bei der Beurteilung der latenten Steuern hinzugezogen. Wir haben uns mit den von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozessen befasst, die inländischen Steuerwerte anhand von Steuerbescheiden und der Bestätigung des externen Steuerberaters nachvollzogen, in Stichproben die Identifikation, Vollständigkeit und richtige Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS überprüft sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des zutreffenden Steuersatzes nachvollzogen.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen korrekt aus der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Unternehmensplanung abgeleitet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft unter dem Blickwinkel des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine wesentlichen Einwendungen gegen die Bewertung latenter Steuern ergeben.
Zum Vorgehen bezüglich der latenten Steuern berichtet die SCHWEIZER ELECTRONIC AG im Konzernanhang unter anderem im Abschnitt 2 sowie in der Textziffer 3.8.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere die Abschnitte Nichtfinanzielle Erklärung (Konzern), Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere die Abschnitte Kennzahlen IFRS, Unternehmen sowie Informationen.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der SCHWEIZER ELECTRONIC AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:
| ― | Beratungen zu Rechnungslegungs- und Governancefragen |
| ― | Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement Verfahren |
| ― | Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen |
| ― | Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen |
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.
Villingen-Schwenningen, 11. April 2018
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer
Pfeifer, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Schramberg, 10. April 2018
Der Vorstand
N.-F. Schweizer
M. Bunz
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien des Schweizer Konzerns und der Schweizer Electronic AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB über die Unternehmensführung. Zugleich berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens.
Die Schweizer Electronic AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand der Schweizer Electronic AG und die Geschäftsführungen der Konzerntöchter leiten die Unternehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen und Geschäftsordnungen.
Der Aufsichtsrat überwacht, berät und begleitet den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnungen beider Organe regeln unter anderem diese Zusammenarbeit. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde ein Standard für eine transparente Kontrolle und Steuerung von Unternehmen etabliert, der sich insbesondere an den Interessen der Aktionäre orientiert. Viele der im DCGK enthaltenen Grundsätze zur Unternehmensführung werden bereits seit langer Zeit beachtet.
Die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, unternehmensinterner Richtlinien und ethischer Grundsätze ist für Schweizer unverzichtbar und selbstverständlich.
Der Vorstand sorgt für eine Unternehmenskultur, in der Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität die Eckpfeiler des Handelns sind.
Er sorgt im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems nicht nur für die Einhaltung bestehender Gesetzesvorschriften, seiner Richtlinien und Grundsätze, sondern auch für ein Umfeld, in dem etwaige Risiken frühzeitig erkannt, Maßnahmen ergriffen und somit rechtmäßiges Verhalten gewährleistet bzw. Risiken minimiert werden.
Richtlinien zum Kartellrecht, zu Insiderbestimmungen, fairem Wettbewerb, Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle und zur Vermeidung von Korruption werden den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil der Unternehmensprozesse. Grundlage für eine verantwortungsvolle Lieferkette bilden neben den allgemeinen Einkaufsbedingungen die bestehenden Lieferantenrichtlinien, -bewertungen sowie die Conflict Minerals Policy.
Periodische Bewertungen spezifischer Compliance-Risiken werden anhand von Checklisten vorgenommen, notwendige Maßnahmen ergriffen und durch Zertifizierungsgesellschaften überprüft.
Informationen zur Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind in der Nichtfinanziellen Erklärung als separates Kapitel im Geschäftsbericht 2017 verfügbar und werden auf der Internetseite unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.
Die Entsprechenserklärungen der Schweizer Electronic AG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www. schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance. html allen Interessenten zugänglich gemacht worden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2017 mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.
(Stand: Dezember 2017)
Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft Sorge tragen. Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Mai 2017 abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 19. Mai 2017 berichtigt wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Mai 2017 den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.2 Abs. 2 Satz 3, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll. Dieser Empfehlung hat der Aufsichtsrat - wie bisher - auch beim Neuabschluss der Vorstandsdienstverträge im Juni 2017 nicht vollumfänglich entsprochen. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsdienstverträge zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Soweit allerdings der Kodex diese bereits nach dem Aktiengesetz erforderliche Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert, wird insoweit eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hält die Anforderungen der Empfehlung für zu unbestimmt. Dem Aufsichtsrat fehlen insbesondere konkrete Anhaltspunkte dafür, wie er den oberen vom unteren Führungskreis und die relevante von der irrelevanten Belegschaft abgrenzen soll. Unklar ist außerdem, welcher Zeithorizont und welche Perspektive bei der "zeitlichen Entwicklung" zu berücksichtigen sind. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die im Rahmen der Festlegung der Vorstandsvergütung schon bisher berücksichtigten Maßstäbe hinreichend sind, um eine angemessene Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder zu gewährleisten.
Der Kodex empfiehlt in Nr. 4.2.3 Abs. 2 Satz 8, dass hinsichtlich der variablen Vergütungsteile eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die derzeit und künftig geltenden Vergütungsregelungen in den Vorstandsdienstverträgen sehen vor, dass der Aufsichtsrat im Fall außerordentlicher Entwicklungen auf Seiten der Gesellschaft (wie z.B. umwandlungsrechtliche Maßnahmen, Aktienrückkauf, Kapitalmaßnahmen, Erwerb und/oder Veräußerung von Unternehmen und Betrieben, Hebung stiller Reserven), die einen erheblichen Einfluss auf die Erreichbarkeit der Zielwerte der vorgesehenen variablen Vergütung haben, berechtigt ist, die Vertragsbedingungen und sonstigen Parameter der variablen Vergütung einseitig anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass eine solche Regelung sinnvoll und erforderlich ist, um die Auswirkungen solcher außerordentlichen Entwicklungen in angemessener Weise zu neutralisieren. Der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 1, beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf zu achten, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten, wurde und wird nicht entsprochen. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der Schweizer Electronic AG enthalten keine solche Regelung. Vorstand und Aufsichtsrat halten die Aufnahme einer solchen Regelung nicht für sinnvoll, denn selbst in diesem Fall könnte ein Vorstandsmitglied seine Zustimmung zur Beendigung der Vorstandstätigkeit verweigern und auf Auszahlung seiner restlichen Ansprüche aus dem Vorstandsdienstvertrag bestehen. Wir sind zudem der Überzeugung, dass der Aufsichtsrat bei Verhandlungen mit vorzeitig ausscheidenden Vorstandsmitgliedern das Unternehmensinteresse hinreichend berücksichtigen und keine unangemessenen Abfindungen gewähren wird. Damit wird gleichzeitig der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 (Berechnung des Abfindungs-Caps) nicht entsprochen.
In Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 wird empfohlen, dass eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) 150 % des Abfindungs-Caps im Wert von zwei Jahresvergütungen (d.h. insgesamt drei Jahresvergütungen) nicht übersteigen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 hatte ein Vorstandsmitglied der Schweizer Electronic AG im Fall des vorzeitigen Verlusts der Vorstandsposition aufgrund eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die nicht auf drei Jahresvergütungen begrenzt war. Vorstand und Aufsichtsrat waren der Ansicht, dass eine solche Begrenzung die Schweizer Electronic AG bzw. deren Aufsichtsrat bei der Auswahl von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für ein Vorstandsamt eingeschränkt hätte, da Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels zum Teil in größerem Umfang gefordert werden als in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 empfohlen. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2017 haben beide Vorstandsmitglieder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist, so dass der Empfehlung in Kodex-Nr. 4.2.3 Abs. 5 grundsätzlich entsprochen wird. Allerdings wird für die Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung nicht - wie im Kodex vorgesehen - auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahrs und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Vielmehr wird für die Berechnung auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Bemessung des Abfindungs-Caps auf Grundlage des Durchschnitts mehrerer Jahresvergütungen aussagekräftiger und angemessener ist, als hierfür auf die Gesamtvergütung nur des abgelaufenen und eventuell des laufenden Geschäftsjahrs abzustellen. Vor diesem Hintergrund wird für den Zeitraum seit 1. Juli 2017 vorsorglich eine teilweise Abweichung von Kodex-Nr. 4.2.3. Abs. 5 i.V.m. Nr. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 erklärt.
In Kodex-Nr. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 wird empfohlen, eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festzulegen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat halten die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind.
Es besteht weder der in Kodex-Nr. 5.3.2 empfohlene Prüfungsausschuss noch der in Kodex-Nr. 5.3.3 empfohlene Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hält die Einrichtung dieser Ausschüsse für ein Unternehmen der Größe der Schweizer Electronic AG mit einem lediglich sechsköpfigen Aufsichtsrat nicht für sinnvoll bzw. erforderlich. Die für den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss vorgesehenen Aufgaben sowie die sonstigen Aufgaben des Aufsichtsrats können problemlos im Gesamtgremium behandelt werden, soweit sie nicht dem bestehenden Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats übertragen sind. Als einziger Ausschuss besteht der Personal- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats. Vor dem Hintergrund der Unternehmensgröße und der Größe des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse nicht sinnvoll bzw. erforderlich ist. Mit der Einrichtung des Personal- und Finanzausschusses hat der Aufsichtsrat daher der Empfehlung in Kodex-Nr. 5.3.1 Satz 1 (Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder) genügt. Höchst vorsorglich wird jedoch eine Abweichung von dieser Kodex-Empfehlung erklärt.
In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 2 Satz 1, Alt. 1 und Satz 2 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat im Rahmen der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung u.a. eine festzulegende Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat angemessen berücksichtigen soll. Diesen Empfehlungen wurde und wird nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat hält die generelle Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll. Maßgeblich sind vielmehr Kompetenz, Fachkenntnis und Erfahrung, die unabhängig vom Alter zu bewerten sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb bei der Benennung der konkreten Ziele für seine Zusammensetzung eine solche Altersgrenze nicht festgelegt. Auch die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hält der Aufsichtsrat nicht für zielführend. Gerade die von einer solchen Regelgrenze betroffenen Aufsichtsratsmitglieder verfügen über vertiefte Kenntnisse der Gesellschaft und langjährige Erfahrung, von denen die Gesellschaft profitiert. Über eine weitere Amtszeit soll daher immer im Einzelfall entschieden werden. In Kodex-Nr. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 wird empfohlen, dass der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die Anforderungen des Kodex an die Berichtspflicht nach Auffassung des Aufsichtsrats unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar sind. Vor diesem Hintergrund wird eine entsprechende Berichterstattung nicht für sinnvoll erachtet.
Nach der Kodex-Empfehlung in Nr. 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 soll eine den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen, da die den Aufsichtsratsmitgliedern zugesagte erfolgsorientierte Vergütung an die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende anknüpft. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass mit der Anknüpfung der erfolgsorientierten Vergütung an die Dividende die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt und dass von der bestehenden Vergütungsregelung ein ausreichender Anreiz für die Aufsichtsratsmitglieder ausgeht, ihre Amtsausübung auf eine langfristig orientierte, erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auszurichten.
In Kodex-Nr. 7.1.2 Satz 3, 1. Halbsatz wird empfohlen, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein sollen. Dieser Empfehlung wurde und wird nicht entsprochen. Die Einhaltung der Frist von 90 Tagen ist aufgrund des zeitlichen Aufwands, der mit der Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht verbunden ist, nicht möglich. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht wurden und werden aber innerhalb der gesetzlichen Frist offengelegt.
Schramberg, im Dezember 2017
Schweizer Electronic AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Aktionäre der Schweizer Electronic AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
Das Bestreben von Schweizer ist es, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung so einfach wie möglich zu machen. So werden alle zur Teilnahme notwendigen Unterlagen im Internet vorab veröffentlicht. Den Aktionären wird für die Hauptversammlung ein Stimmrechtsvertreter benannt, den diese mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts beauftragen können.
Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, von denen zwei von den Arbeitnehmern des Unternehmens gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) und die übrigen vier von der Hauptversammlung gewählt werden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats wurden bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019 gewählt.
Der Aufsichtsrat hat am 19. Juni 2017 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils für das Gesamtgremium beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG so besetzt sein, dass eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt ist.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Loyalität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden.
Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten und Geschäftsfelder von SCHWEIZER als wesentlich erachtet werden. Unter anderem gehören hierzu Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen allgemeine Betriebswirtschaft, Unternehmensstrategie und -steuerung, Technologie, Produktion und Vertrieb, Finanzen (einschl. Rechnungslegung), Personal sowie Recht (einschließlich Compliance und Aufsichtsrecht). Im Falle anstehender Neubesetzungen ist zu prüfen, welche der wünschenswerten Kenntnisse verstärkt werden sollen.
Der Aufsichtsrat hat folgende Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:
| ― | Mindestens ein Aufsichtsratssitz für Personen, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch eine ausländische Staatsangehörigkeit, relevante Auslandserfahrung oder relevante Erfahrung im internationalen Geschäftsverkehr); |
| ― | nicht mehr als zwei Aufsichtsratssitze für Personen, die eine Beratungsfunktion oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Schweizer Electronic AG wahrnehmen; damit sollen potentielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat eingeschränkt werden; |
| ― | mindestens drei Aufsichtsratssitze für unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2., d. h. mindestens ein Aufsichtsratssitz für unabhängige Anteilseignervertreter und mindestens zwei Aufsichtsratssitze für unabhängige Arbeitnehmervertreter (nach Einschätzung des Aufsichtsrats handelt es sich bei den Arbeitnehmervertretern grundsätzlich um unabhängige Aufsichtsratsmitglieder); |
| ― | mindestens ein Aufsichtsratssitz für Frauen. |
Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung sämtliche der vorgenannten Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Gesamtheit über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen und ist mit Geschäftsfeldern der SCHWEIZER vertraut. Vielfalt (Diversity) ist im Aufsichtsrat angemessen. Das Ziel, einen Aufsichtsratssitz mit einer Frau zu besetzen, ist seit dem 7. Juli 2017 mit der Wahl von Frau Karin Sonnenmoser (CFO der Zumtobel Group AG) in den Aufsichtsrat und Finanzausschuss erfüllt.
Dem Aufsichtsrat gehört zudem eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören, davon mindestens ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner. Gegenwärtig gehören dem Aufsichtsrat nach Einschätzung des Aufsichtsrats mindestens zwei unabhängige Anteilseignervertreter an, Herr Michael Kowalski und Frau Karin Sonnenmoser.
Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats, zum bestehenden Personal- und Finanzausschuss und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Tätigkeiten und Mandaten stehen im Anhang zum Jahresabschluss und unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/aufsichtsrat.html zur Verfügung.
Der Vorsitzende und der Stellvertretenden Vorsitzende des Aufsichtsrats werden aus der Mitte des Aufsichtsratsgremiums gewählt.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal jährlich zusammen und tagt bei Bedarf auch ohne den Vorstand.
Zudem besteht ein Personal- und Finanzausschuss, der aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und zwei weiteren Anteilseignervertreter, besteht. Der Ausschussvorsitzende informiert das Plenum regelmäßig über die Beratungen und Beschlussfassungen des Ausschusses. Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest, billigt den Konzernabschluss und beauftragt den Abschlussprüfer. Weitere Einzelheiten stehen im Bericht des Aufsichtsrats zur Verfügung.
Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht berichtet.
Für den Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Konzerns an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, berät und stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Das Gremium bestand bis zum 1.2.2017 aus drei Mitgliedern und ist seither mit zwei Mitgliedern besetzt. Nähere Informationen über die Aufgabenbereiche sowie die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.schweizer.ag/de/ueberuns/vorstand.html zur Verfügung.
Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
Über die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands wird im Vergütungsbericht berichtet.
Für den Vorstand ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Als international tätiges Unternehmen sind Vielfalt und interkulturelle Zusammenarbeit wesentliche Faktoren unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Diversität ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dabei umfasst der Begriff der Vielfalt (Diversity) die Vielfalt hinsichtlich der kulturellen Herkunft, der Religion, des ethnischen Hintergrunds, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sowie die Unterschiedlichkeit von beruflichen Hintergründen, Erfahrungen und Denkweisen.
Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Diversity achten. Gleiches gilt für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt für die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert ist und dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegt, die Pflicht, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil zu setzen.
Das Diversitätskonzept, das im Hinblick auf die Zusammensetzung der Organe der Schweizer Electronic AG verfolgt wird, sieht vor, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands neben der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität der Kandidaten insgesamt auf Vielfalt achtet und dabei eine angemessene Beteiligung von Frauen anstrebt. Bei der Prüfung potentieller Kandidaten für eine Nachbesetzung vakant werdender Vorstandspositionen werden qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen und angemessen berücksichtigt. Auch im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird auf hinreichende Vielfalt geachtet. Nach der vom Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegten Zielgröße soll mindestens ein Aufsichtsratssitz mit einer Frau besetzt sein. Bei der Auswahl von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern stehen Kriterien wie die fachliche und soziale Kompetenz, die internationale Erfahrung sowie die charakterliche Eignung im Vordergrund. Bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wird außerdem auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet, ohne dass eine feste Altersgrenze festgelegt wurde. Für neu zu bestellende Organmitglieder sollte ein für die jeweilige Position angemessener Bildungshintergrund bestehen. Die Vorstandsmitglieder sollten über langjährige Berufserfahrung in für das Unternehmen relevanten Branchen verfügen.
Ziel des verfolgten Diversitätskonzepts ist es, die fachlich und persönlich geeignetsten Kandidaten für ein Mandat als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie für sämtliche Führungspositionen zu gewinnen und dabei eine vielfältige Zusammensetzung anzustreben. Die Gremien sollen insgesamt über eine Vielzahl an beruflichen und kulturellen Hintergründen und internationaler Erfahrung verfügen. Das verfolgte Diversitätskonzept wird dergestalt umgesetzt, dass bei der Prüfung potentieller Kandidaten für eine Bestellung in den Vorstand oder Aufsichtsrat die genannten Kriterien des Diversitätskonzepts frühzeitig im Auswahlprozess angemessen berücksichtigt werden.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde die bereits begonnene Umsetzung des Diversitätskonzepts konsequent fortgeführt: In der Hauptversammlung 2017 wurden Frau Karin Sonnenmoser und Herr Chris Wu zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt, so dass seitdem die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat erreicht ist und zudem das vom Aufsichtsrat verfolgte Kriterium der Internationalität berücksichtigt ist.
Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" schreibt eine Mindestquote von 30 % für Frauen und Männer (sog. Geschlechterquote) in den Aufsichtsräten von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Für Unternehmen wie die Schweizer Electronic AG, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung (auch nach dem Drittelbeteiligungsgesetz) unterliegen, wurde die Pflicht geschaffen, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und in den zwei obersten Führungsebenen zu setzen. Dabei hat das Unternehmen ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat hatte im Juni 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand festgelegt, dass mindestens ein Aufsichtsratssitz und mindestens eine Vorstandsposition durch eine Frau besetzt werden soll. Die festgelegten Zielgrößen sollten bis zum 30.06.2017 erreicht werden. Die für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße wurde während des Bezugszeitraums nicht erreicht. Seit dem Ausscheiden von Frau Kristina Schweizer aus dem Aufsichtsrat im September 2015 gehörte dem Aufsichtsrat keine Frau mehr an. Bei der Nachbesetzung des freien Aufsichtsratsmandats schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung das bis dahin gewählte Ersatzmitglied, Herr Dr. Stephan Zizala als Aufsichtsratsmitglied vor, um auf Grund seiner breiten Industrieerfahrung in den Bereichen Halbleiter und Automotive die Markt- und Technologiekompetenz des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Gleichzeitig wurde Frau Karin Sonnenmoser als Ersatzmitglied eines Aufsichtsratsmitglieds vorgeschlagen. Beide Kandidaten wurden mit der Hauptversammlung vom 01.07.2016 zum Aufsichtsratsmitglied bzw. Ersatzmitglied gewählt. Seit der Wahl von Frau Karin Sonnenmoser zum Aufsichtsratsmitglied in der Hauptversammlung am 07.07.2017 gehört dem Aufsichtsrat wieder eine Frau an. Die für den Vorstand festgelegte Zielgröße wurde während des Bezugszeitraums nicht erreicht. Denn seit dem Ausscheiden von Frau Dr. Maren Schweizer aus dem Vorstand am 01.02.2017 gehört dem Vorstand keine Frau mehr an. Seitdem hat der Aufsichtsrat noch keine Entscheidung über eine mögliche Ergänzung des Vorstands getroffen.
Der Vorstand hatte im Juni 2015 für den Frauenanteil in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, dass mindestens eine Position in dieser Führungsebene mit einer Frau besetzt werden sollte. Diese Zielgröße sollte bis zum 30.06.2017 erreicht werden. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei der Schweizer Electronic AG nicht definiert. Die für die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegte Zielgröße wurde bis zum 31.05.2017 erreicht. Bei der Prüfung potenzieller Kandidaten für die Nachbesetzung, der seit Ausscheiden von Frau Simone Brisach im Mai 2017, vakanten Position in dieser Führungsebene wurden qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbezogen. Aufgrund von organisatorischen Veränderungen, der fachlichen Eignung, Erfahrung und Führungsqualität wurde die vakante Stelle intern mit Herrn Martin Graf, vorher bereits Head of HR Management, besetzt.
Für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt, dass mindestens ein Aufsichtsratssitz durch eine Frau besetzt werden soll. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Aufsichtsrat keine Frau an. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 eine Zielgröße von Null festgelegt. Bei Festlegung der neuen Zielgröße gehörte dem Vorstand keine Frau an. Beide neuen Zielgrößen sollen bis zum 30.06.2022 erreicht werden.
Der Vorstand hat für den Zeitraum ab dem 01.07.2017 für den Frauenanteil in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt, dass mindestens eine Position mit einer Frau besetzt werden soll. Diese neue Zielgröße soll bis zum 30.06.2022 erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Festlegung der neuen Zielgröße bestand die wesentliche Führungsebene unterhalb des Vorstands aus Mitarbeitern, die direkt an den Vorstand berichten und umfasste insgesamt neun Personen. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands ist als solche bei der Schweizer Electronic AG nicht definiert. Bei Festlegung der neuen Zielgröße war in der wesentlichen Führungsebene unterhalb des Vorstands keine Position mit einer Frau besetzt.
Seit dem Geschäftsjahr 2015 wird ein Konzernabschluss nach den IFRS-Richtlinien erstellt. Der Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG erfolgt nach den HGB-Vorschriften. Konzern- und Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Konzern- und Jahresabschluss werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres öffentlich bekannt gemacht.
Mit dem Abschlussprüfer, der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über wesentliche Sachverhalte, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden. Des Weiteren wird der Vorsitzende informiert, wenn der Abschlussprüfer Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Der Abschlussprüfer nimmt an den Aufsichtsratssitzungen, in denen Konzern- und Jahresabschluss gebilligt und festgestellt werden, persönlich teil.
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei SCHWEIZER einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht, auf der Analystenkonferenz, in den Quartalsmitteilungen und im Halbjahresfinanzbericht.
Des Weiteren erfolgen Informationen durch Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen. Sämtliche Meldungen und Mitteilungen sind unter www.schweizer.ag/de/investorrelations.html zugänglich. Fragen werden von der Abteilung Investor Relations oder Communications beantwortet.
Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Schweizer Electronic AG oder sich darauf beziehende Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem betreffenden Mitglied und von ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigte Geschäfte ein Gesamtvolumen von 5.000 Euro erreicht. Die der Schweizer Electronic AG im abgelaufenen Geschäftsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/corporate-governance/directors-dealings.html abrufbar.
Schramberg, 13. April 2018
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Nicolas-Fabian Schweizer, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands
Michael Kowalski, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wie im letztjährigen Geschäftsbericht bereits angekündigt, hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2017 eine neue Wachstumsphase der Schweizer Electronic AG eingeleitet.
Auf Basis einer nach wie vor stabilen Konjunktur und der andauernd starken Nachfrage unserer Kunden nach Produkten und Technologien made by SCHWEIZER, hat der Aufsichtsrat das Projekt zum Bau eines neuen Technologiewerks in Jintan (China) und weitere zukunftsweisende Investitionen für das Werk Schramberg im Rahmen des Budgets 2018 freigegeben. Mit dieser proaktiven Investitionsstrategie soll die hervorragende Position von SCHWEIZER im Segment für hochwertige Leiterplatten sowohl technologisch aber insbesondere auch im Wachstumsmarkt Asien ausgebaut und somit langfristig weiter gestärkt werden. Wie bei allen in die Zukunft eines Unternehmens gerichtete Investitionen, werden von allen Stakeholdern des Unternehmens in der Investitionsphase zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein, um die geplanten Wachstumsziele realisieren zu können.
Das Führungsteam und mit ihm die Mitarbeiter des Unternehmens sind bereit diesen Schritt in eine größere Zukunft mitzugehen und mit ihrem persönlichen Einsatz zum Erfolg der Projekte und damit auch zum Erfolg von SCHWEIZER beizutragen. Der Aufsichtsrat wird dem Vorstand beratend zur Seite stehen und die Umsetzung zeitnah begleiten.
Wir sind vom Erfolg des eingeschlagenen Weges überzeugt und freuen uns, dass sie, sehr geehrte Aktionäre, das Unternehmen auf diesem Weg begleiten werden.
Auch im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig und ausführlich beraten und ihn bei der Geschäftsführung überwacht.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.
Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.
Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.
Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.
Im Geschäftsjahr 2017 fanden fünf turnusmäßige und fünf außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zwei turnusmäßige Personal- und Finanzausschusssitzungen statt. An einer von insgesamt zwei Personal- und Finanzausschusssitzungen konnte ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen. Hinsichtlich sämtlicher Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz bei 93 Prozent. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.
In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Geschäftsfelder, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation, sowie der Entwicklung des Partnernetzwerks. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über das bestehende Compliance Management System.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr bildete die strategische Weiterentwicklung des SCHWEIZER Konzerns. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich während des gesamten Jahres laufend und umfassend dazu ausgetauscht. Verschiedene Modelle wurden dem Plenum vorgelegt und diskutiert. Die Chancen und Risiken, die sich daraus ergeben wurden analysiert und sorgfältig gegeneinander abgewogen. Eine Option der vorgestellten Businessmodelle war die Errichtung einer weiteren Produktionsstätte. Dazu wurde dem Plenum verschiedene Analysen, darunter auch der Investitionsvorschlag des Vorstands eine Hochtechnologie-Produktionsstätte für Leiterplatten und Embedding-Lösungen in Jintan (China) zu errichten, vorgestellt. Das Investitionsvorhaben wurde umfassend zwischen Aufsichtsrat und Vorstand beraten und diskutiert. Im Ergebnis stimmte der Aufsichtsrat der geplanten Investitionsvereinbarung mit der Regierung von Jintan (Provinz Jiangsu/China) im November 2017 zu.
In der Sitzung vom 4. Dezember 2017 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2018 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2019 und 2020 zur Kenntnis.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr waren Personalthemen. Diese wurden im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. So wurde in der Sitzung vom 1. Februar 2017 die Bestellung und Ernennung der Vorstandsvorsitzenden der Schweizer Electronic AG, Frau Dr. Maren Schweizer, mit sofortiger Wirkung widerrufen und die von ihr zu verantworteten Bereiche an die Herren Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz übertragen. Die Verträge der Vorstände Nicolas-Fabian Schweizer und Marc Bunz wurden im Juni 2017 um weitere fünf Jahre verlängert.
In der Sitzung vom 19. Juni 2017 wurden die neuen Zielgrößen nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst diskutiert. Sowohl für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch für den Vorstand wurden neue Ziele verabschiedet.
Ein Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat wurde diskutiert und verabschiedet.
Der Aufsichtsrat befasste sich regelmäßig mit zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese ausführlich mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd.
Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 29. September 2017 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.
An der Hauptversammlung vom 7. Juli 2017 wurden drei Aufsichtsratsmitglieder und zwei Ersatzmitglieder gewählt. Die Versammlung wählte Herr Michael Kowalski erneut in den Aufsichtsrat und Herr Christoph Schweizer zu dessen Ersatzmitglied. Neu in den Aufsichtsrat wurden Herr Chris Wu und Frau Karin Sonnenmoser gewählt. Als Ersatzmitglied für Frau Sonnenmoser fand Herr C.K. Chen die Mehrheit der Versammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind bis zur Hauptversammlung im Jahr 2019 gewählt.
In der an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wurde das wiedergewählte Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Kowalski in seinem Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bestätigt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses wurde Herr Dr. Stephan Zizala gewählt.
Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsratsplenum zu behandeln sind. Ferner wird der Gesamtaufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.
In den zwei turnusmäßigen Sitzungen vom 9. März und 29. September 2017 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses vor allem mit Themen des Einzel- und Konzernabschlusses und mit strategischen Themen. Der Gesamtaufsichtsrat wurde über die Ergebnisse der Beratungen jeweils informiert. Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und das Vorstandsvergütungssystem mindestens alle zwei Jahre durch externe Berater überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Beratung berichtet der Ausschuss an den Gesamtaufsichtsrat, bzw. gibt entsprechende Empfehlungen ab.
Auch im Berichtsjahr 2017 wurde das Plenum über die Ziel- und Reviewgespräche mit dem Vorstand informiert. Der Aufsichtsrat folgte der Empfehlung des Personal- und Finanzausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI und LTI wurden vom Gesamtgremium beschlossen.
In den Sitzungen vom 25. April und 4. Dezember 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Über Corporate Governance bei der Schweizer Electronic AG berichtet der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand. Der Corporate Governance Bericht wird in diesem Geschäftsbericht und auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2017 wurden von der in der Hauptversammlung 2017 gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Oliver Pfeifer seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.
Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 11. April 2018 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 13. April 2018 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt.
Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz mit dem Geschäftsjahr 2017 erstmalig zu erstellende nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.
Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der eine Dividende von 0,30 Euro je Aktie vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.
Schramberg, den 13. April 2018
Der Aufsichtsrat
Michael Kowalski, Vorsitzender
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.