Management Reports • May 11, 2018
Management Reports
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Im zusammengefassten Lagebericht wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert.
Holding/Übrige
| • | Strategische Konzernentwicklung |
| • | Funktionale Führung des Segments Container |
| • | Steuerung von Ressourcen und Prozessen |
| • | Bündelung interner Serviceleistungen |
| • | Betrieb von Schwimmkränen |
| • | Entwicklung und Vermietung von Hafenlogistik-Immobilien |
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| Teilkonzern Hafenlogistik Börsennotierte A-Aktien | Teilkonzern | ||
| Immobilien | |||
| Nicht börsennotierte S-Aktien | |||
| Segment Container | Segment Intermodal | Segment Logistik | Segment Immobilien |
| • Containerumschlag | • Containertransporte mittels Bahn und Lkw im Seehafenhinterland | •Spezialumschlag von Massengut, Stückgut, Kfz, Früchten u. a. | • Geschäftsaktivitäten rund um die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg-Altona |
| • Containertransfer zwischen Verkehrsträgern (Schiff, Bahn, Lkw) | • Be- und Entladung von Verkehrsträgern | •Beratung und Training | • Entwicklung |
| • Containernahe Dienstleistungen (z. B. Lagerung, Wartung, Reparatur) | • Betrieb von Inlandterminals | • Vermietung | |
| • Facility-Management |

Konzernstruktur
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führender europäischer Hafen- und Transportlogistikkonzern. Gesteuert wird das Unternehmen als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 28 inländischen und 14 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 3 An der Unternehmensstruktur wurden im Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
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| Organisationsübersicht | |||
| Aufsichtsrat | |||
| Vorstand | |||
| Angela Titzrath | Heinz Brandt | Jens Hansen1 | Dr. Roland Lappin |
| Vorstandsvorsitzende | |||
| Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit |
| Unternehmensentwicklung | Personalmanagement | Container Betrieb | Finanzen und Controlling Investor Relations |
| Unternehmenskommunikation | Einkauf und Materialwirtschaft | Container Technik | Revision |
| Nachhaltigkeit | Arbeitsschutzmanagement | Informationssysteme | Segment Immobilien |
| Container Vertrieb | Recht und Versicherungen (einschließlich Compliance) | ||
| Segment Intermodal | |||
| Segment Logistik |
Führungsstruktur der HHLA
Als Aktiengesellschaft deutschen Rechts verfügt die HHLA mit Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Struktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Dem Vorstand der HHLA gehörten im Geschäftsjahr 2017 vier Mitglieder an, deren Verantwortungsbereiche nach Aufgaben sowie nach Segmenten gegliedert sind.
Die Verantwortung für das Segment Container trägt der HHLA-Vorstand gemeinsam. Angela Titzrath hat zum 1. Januar 2017 den Vorstandsvorsitz bei der Hamburger Hafen und Logistik AG übernommen. Jens Hansen wurde zum 1. April 2017 als Vorstandsmitglied der HHLA berufen. Er folgt auf Dr. Stefan Behn, der zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausschied.
Der Aufsichtsrat der HHLA umfasst insgesamt zwölf Personen und setzt sich aus jeweils sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. ► siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49
Geschäftstätigkeit
Als integrierter Umschlag-, Transport- und Logistikanbieter erbringt der Teilkonzern Hafenlogistik Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert.
Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab.
Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr.
Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von ergänzenden Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag und Beratung. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne Logistikdienstleistungen als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen in diesem Segment Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Einen Teil der Logistikdienstleistungen erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen.
Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet.
Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet.
Weiterführende Informationen zur jeweiligen Segmententwicklung ► siehe auch Segmententwicklung
Markt und Wettbewerb
Mit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Schuldenkrise gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt von der Lösung regionaler Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab.
Für die Europäische Union deuten die relevanten Wirtschaftsindikatoren auf einen anhaltenden Anstieg des Bruttoinlandsprodukts hin. Bedingt durch die unverändert hohe Verschuldungsrate, ist eine höhere Dynamik allerdings nur mittel- und langfristig zu erwarten. Kurzfristig wirken sich äußere Bedingungen sowie ungelöste strukturelle Probleme auf das containerisierte Handels- und Transportvolumen aus.
Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (die sogenannte Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden zurzeit vor allem von Zubringerverkehren (Feederdienste) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Aber auch Direktanläufe von Überseeschiffen, wie z. B. nach Gdansk (Danzig) oder Göteborg, haben sich etabliert und bilden eine zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem. Auch Häfen in der Adria wie beispielsweise Koper haben ebenso wie die polnischen Häfen ihre Infrastruktur verbessert und konkurrieren so mit dem Hamburger Hafen um Ladung im Hinterland.


Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung, der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen sowie die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) die Marktposition.
Außer einer Änderung in der Beteiligungsstruktur des verbleibenden Terminals in Zeebrugge gab es 2017 keine Veränderungen in den Konkurrenzhäfen. Der Wettbewerb ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen abhängig sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen großen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat.
Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 8,8 Mio. TEU rangiert Hamburg 2017 weltweit unter den Häfen auf Platz 18 und ist damit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen.
In Hamburg baute die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 6,9 Mio. TEU im Jahr 2017 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen aus. Der Marktanteil der HHLA-Containerterminals am Umschlag im Hamburger Hafen konnte deutlich auf rund 78 % gesteigert werden (im Vorjahr: 73 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Asien, Osteuropa und Skandinavien.
Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas rund 2,3 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt.

Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet.
Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb zu nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten.
Der Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen, von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen, von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.
Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. 2017 hat sich der Kundenkreis der HHLA durch die Konsolidierungswelle in der Containerschifffahrt erneut verändert. Der Kauf der arabischen UASC durch Hapag-Lloyd wurde im Mai abgeschlossen. Die meisten Auswirkungen werden sich jedoch erst im Jahresverlauf 2018 zeigen. Die im Dezember 2016 angekündigte Übernahme der Hamburger Reederei Hamburg Süd durch den dänischen Reeder Maersk Line wurde Ende 2017 finalisiert. Außerdem wird der angestrebte Kauf von OOCL durch den chinesischen Reeder COSCO Shipping derzeit kartellrechtlich geprüft. Der Zusammenschluss der drei japanischen Reeder NYK Line, MOL und K Line zum Ocean Network Express (kurz: ONE) wurde von den Wettbewerbsbehörden genehmigt und soll im April 2018 operativ starten. Im Berichtsjahr zählten alle der Top-15-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden. siehe auch Prognosebericht.

Durch die Zusammenschlüsse in der Containerschifffahrt sind aus bisher vier nun drei große Linienallianzen entstanden.
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| Top-15-Containerreedereien | |||
|---|---|---|---|
| nach Transportkapazität zum 31. Dezember 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Reederei | Allianz 2017 | Tsd. TEU | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. | APM-Maersk | 2M | 4.152 |
| 2. | MSC | 2M | 3.148 |
| 3. | CMA CGM Group | Ocean Alliance | 2.514 |
| 4. | COSCO Shipping | Ocean Alliance | 1.801 |
| 5. | Hapag-Lloyd | THE Alliance | 1.548 |
| (inkl. UASC) | |||
| 6. | Evergreen | Ocean Alliance | 1.060 |
| 7. | OOCL | Ocean Alliance | 689 |
| 8. | Yang Ming | THE Alliance | 595 |
| 9. | MOL | THE Alliance | 584 |
| 10. | NYK Line | THE Alliance | 558 |
| 11. | PIL | - | 385 |
| 12. | Zim | - | 366 |
| 13. | Hyundai M.M. | 2M - assoziiert | 347 |
| 14. | K Line | THE Alliance | 341 |
| 15. | Wan Hai | - | 236 |
| Quelle: Alphaliner Monthly Monitor, Januar 2018 |

Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen.
Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA im Segment Container ist im Geschäftsjahr 2017 erneut gestiegen auf 60 % (im Vorjahr: 57 %). Im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Konsolidierungswelle deutlich angestiegen entfielen auf die zehn wichtigsten Kunden 89 % (im Vorjahr: 82 %) und auf die 15 wichtigsten Kunden leicht erhöht 96 % (im Vorjahr: 94 %) des Umsatzes der HHLA-Containerterminals in Hamburg. Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen.
Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, indem sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden.
In ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen.
Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt, das die strukturellen Rahmenbedingungen für eine sichere Entwicklung des Geschäftsbetriebs im Hamburger Hafengebiet formuliert. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenfläche ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafen-immobilien (AVB-HI) der HPA.
Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere auf behördliche Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), nach den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Sämtliche Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere soweit sie mit Stoffen umgehen, die schädliche Einwirkungen auf Menschen oder Umwelt haben können. Dazu gehören z. B. Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter. Zu diesen regulatorischen Anforderungen gehören aber auch Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt.
Für die Geschäftsaktivitäten der HHLA gelten überwiegend die Vorschriften des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Die Preisbildung erfolgt daher über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert.
Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet die Umsetzung, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens werden die vorgenannten internationalen Bestimmungen durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert.
Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das im September 2016 die bisherige Eisenbahn-Infrastrukturverordnung abgelöst hat und insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. Bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben für die HHLA im Geschäftsjahr 2017 waren z. B. auf europäischer Ebene die Verabschiedung der EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen (sog. Port Package III) sowie Anpassungen der EU-Beihilferegelungen für Häfen durch die Anpassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und auf nationaler Ebene die Neufassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Im Geschäftsjahr 2017 haben sich in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
Mit ihrer Strategie verfolgt die HHLA folgende Ziele: Das Unternehmen soll eine führende Stellung als Hafenlogistikkonzern einnehmen und eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts erzielt werden. Durch ihr Geschäftsmodell der vertikalen Integration entlang der Transportkette zwischen Überseehafen und europäischem Hinterland sieht sich die HHLA aussichtsreich positioniert, um am erwarteten Handelswachstum partizipieren zu können. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Hamburgs Funktion als logistische Drehscheibe. Integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie sind Grundsätze des nachhaltigen Wirtschaftens.
Der Vorstand der HHLA hat Anfang des Jahres 2017 einen "Geschäftsentwicklungsprozess" gestartet. Ziel dieses Prozesses ist es, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft der HHLA dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch eine Reihe von Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt.

Um auf die beschleunigte Dynamik des Wandels frühzeitig und zielorientiert reagieren zu können, ist dieser Prozess dauerhaft angelegt. Er stellt eine hohe Aufmerksamkeit gegenüber relevanten Marktentwicklungen, Effizienz und Vernetzung innerhalb des Unternehmens, mit Kunden und Partnern, aber auch mit der verladenden Industrie und dem Handel, sowie Agilität, Flexibilität und Wirksamkeit aller unternehmerischen Handlungen in den Vordergrund.
Logistischer und digital-innovativer Knotenpunkt entlang der Seidenstraße
Mit dem herausragenden Ziel, die HHLA zu einem logistischen und digital-innovativen Knotenpunkt entlang der entstehenden "Neuen Seidenstraße" zu entwickeln, stellt der Geschäftsentwicklungsprozess als einen wesentlichen Marksteine der Navigation folgende Aussage in den Mittelpunkt: Die HHLA kommt aus Hamburg, ist in Europa zu Hause und bietet als Tor zur Zukunft ihren Kunden den besten Weg, um ihre Waren sicher, schnell und effizient zu transportieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert:
Fit für die Welt von morgen: Das Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftsprogramm umgesetzt. Ziele des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität.
Neue Wachstumsfelder erschließen: Die HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen.
Organisation und Kultur: Die Unternehmensorganisation und Kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt.
Investitionen und Finanzen: Investitionen und Betriebsergebnisse werden weiter auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet.
Nachhaltige Steigerung des UnternehmenswertsUnternehmensstrategieNachhaltige Steigerung des UnternehmenswertsUnternehmensstrategieDen Kern unseres Geschäftes prägen die Teilkonzerne Immobilien und Hafenlogistik.
In ihrem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA den Ansatz der langfristig ausgerichteten, nachfrage-orientierten Entwicklung von Quartieren und Objekten. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung von oftmals denkmalgeschützten Bestandsimmobilien.
Um die Marktstellung des Konzerns zu festigen und weiter auszubauen, verfolgt die HHLA im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik heute die nachfolgenden Leitlinien:
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA soll durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungs-vermögen stetig verbessert werden. Im Mittelpunkt stehen so-wohl die Bindung des breiten Kundenportfolios als auch die Akquisition neuer Kunden.
Im Segment Container wird die HHLA die neutrale Zusammen-arbeit mit möglichst vielen Reedereien bei der Abfertigung von Schiffen und der Koordination von Liegeplätzen konsequent weiterverfolgen. Alle Kunden erhalten so eine hohe Servicequalität. Auch bei den Aktivitäten im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an, indem weiter in eigene Anlagen wie zum Beispiel Inlandterminals, Container-tragwagen und Lokomotiven investiert wird. Durch den konsequenten Auf- und Ausbau der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme und deren Integration in maritime Transportketten wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten.
Durch den Ausbau kombinierter Verkehre zwischen Übersee-hafen und Hinterland soll das Serviceangebot der HHLA kontinuierlich verbessert werden. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe.
Aus diesem Grund beabsichtigt die HHLA, die Marktposition ihrer Intermodalgesellschaften weiter auszubauen. Hier soll vor allem in Binnenterminals und ihre Anbindung mittels Direktverbindungen zu den Überseehäfen investiert werden. Die schrittweise Erhöhung der Wertschöpfungstiefe durch eigenes rollendes Material (Containertragwagen) und Ausbau der Eigentraktion (Lokomotiven) ermöglicht dabei ein weitgehend unabhängiges Agieren am Markt. Diese Maßnahmen werden durch den Ausbau von Lkw-Speditionsdienstleistungen flankiert.
Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA die Möglichkeit von Zukäufen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netz-werks und damit Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiteren Potenzials.
Zu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen.
Finanzielle Steuerungsgrößen
Die zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetzte Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis (EBIT) und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet.
Return on Capital Employed (ROCE)Betriebsergebnis (EBIT)Ø Betriebsvermögen÷Operative
ErträgeOperative
AufwendungenØ Nettoumlauf-vermögenØ Nettoanlagevermögen-+ROCE - Bestimmungsgrößen und EinflussfaktorenWertmanagementReturn on Capital Employed (ROCE)Betriebsergebnis (EBIT)Ø Betriebsvermögen÷Operative
ErträgeOperative
AufwendungenØ Nettoumlauf-vermögenØ Nettoanlagevermögen-+ROCE - Bestimmungsgrößen und EinflussfaktorenWertmanagement
Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2017 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden.
Im Geschäftsjahr 2017 konnte der HHLA-Konzern sein Betriebsergebnis (EBIT) deutlich steigern. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das EBIT um 5,6 % auf 173,2 Mio. € (im Vorjahr: 164,0 Mio. €) ► siehe auch Konzernentwicklung. Bei einem nahezu unveränderten durchschnittlichen Betriebsvermögen von 1.321,2 Mio. € (im Vorjahr: 1.317,6 Mio. €) stieg die Rendite auf das eingesetzte Kapital gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,1 %. Somit wurde auch im Geschäftsjahr 2017 die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % deutlich übertroffen, und zwar um 4,6 Prozentpunkte. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der HHLA-Konzern einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 60,9 Mio. € (im Vorjahr: 52,0 Mio. €).
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| Wertbeitrag in Mio. € |
2017 | 2016 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Operative Erträge | 1.296,40 | 1.241,90 | 4,4 | % |
| Operative Aufwendungen | -1.123,20 | -1.077,90 | 4,2 | % |
| EBIT | 173,2 | 164 | 5,6 | % |
| Ø Nettoanlagevermögen | 1.217,40 | 1.211,10 | 0,5 | % |
| Ø Nettoumlaufvermögen | 103,8 | 106,5 | -2,6 | % |
| Ø Betriebsvermögen | 1.321,20 | 1.317,60 | 0,3 | % |
| ROCE in % | 13,1 | 12,4 | 0,7 | PP |
| Kapitalkosten vor Steuern1 in % | 8,5 | 8,5 | 0 | PP |
| Kapitalkosten vor Steuern | 112,3 | 112 | 0,3 | % |
| Wertbeitrag in % | 4,6 | 3,9 | 0,7 | PP |
| Wertbeitrag | 60,9 | 52 | 17,1 | % |
1 Davon abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien
Nicht finanzielle Steuerungsgrößen
Wesentliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen.
Eine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt.
Im Geschäftsjahr 2017 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten im Wesentlichen auf die Fortsetzung der Forschung im Bereich batteriebetriebener Containerfahrzeuge für den Horizontaltransport.
Containerterminal 4.0
Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am stärksten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC soll das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen (z.B. am Schiff oder Lkw) zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten.
Weiterentwicklung HVCC-Software
Die Hamburg Vessel Coordination Center GmbH (HVCC) startete, ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms IHATEC, das Projekt "HVCC-Software - Weiterentwicklung einer schnittstellen- und echtzeitbasierten Software für die akteursübergreifende Koordination von Binnen-, Feeder- und Großschiffen in einem Universal- und Mehrterminalhafen mit nautischen Restriktionen". Durch die Erweiterung der Software sollen die diversen an einem Schiffsanlauf beteiligten Akteure eingebunden werden. Dadurch können redundante Arbeitsprozesse eingespart und die Qualität der Daten verbessert werden. Ziele des Projekts sind vor allem folgende: Der Hafenstandort soll an die Herausforderungen durch anhaltendes Wachstum des Aufkommens und der Größe der Containerschiffe angepasst werden. Die Wettbewerbsfähigkeit soll international erhöht sowie unnötige und ineffiziente Verkehre zur Umweltentlastung vermieden werden. Die digitale Vernetzung der maritimen Logistik und der Hafenwirtschaft soll beschleunigt werden sowie die Infrastruktur des Hamburger Hafens und der zuführenden Wasserstraßen noch effektiver und effizienter genutzt werden.
SustEnergyPort
Ein weiteres IHATEC-Projekt wird von der Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) zur Steigerung der Energienachhaltigkeit im Hafensektor durchgeführt: SustEnergyPort. Im Rahmen des Vorhabens soll ein strukturiertes, modellbasiertes Verfahren entwickelt und inhaltlich ausgestaltet werden, durch das Hafenbetriebe geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energienachhaltigkeit identifizieren und somit sowohl ihre Umweltverträglichkeit als auch ihre Profitabilität verbessern können. Ziel ist die Entwicklung eines strukturierten Verfahrens, durch das Häfen und Terminals ihre Energienachhaltigkeit gezielt verbessern können.
Zertifizierung der Leistungsfähigkeit
Zur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten die Containerterminals Altenwerder (CTA) und Tollerort (CTT) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen.
Der Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Vorrangiges Ziel ist die Bündelung und Harmonisierung von Einkaufsprozessen, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. Dabei fokussiert sich der Einkauf auf die Vereinheitlichung der Lieferantenbasis zur Gewährleistung einer zuverlässigen und termingerechten Versorgung mit Industriegütern, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Dienstleistungen und sonstigen Produkten unter Kosten-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsaspekten. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt.
Der Einkauf wirkt aktiv darauf ein, die Konzernvorgaben und -richtlinien für Einkaufsprozesse zu überprüfen, anzupassen und für deren verbindliche Einhaltung zu sorgen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs sind dem HHLA-Verhaltenskodex verpflichtet. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird u. a. durch die Compliance-Rate und die Bestellanforderungsquote (BANF-Quote) geprüft. Die Compliance-Rate misst den Anteil der Beschaffungsvorhaben, die über den Bereich Einkauf realisiert wurden. Im Jahr 2017 lag diese bei 96,8 % (im Vorjahr: 95,2 %). Die BANF-Quote, die den Anteil der Anforderungen angibt, die regelkonform über das genutzte Warenwirtschaftssystem SAP eingingen und freigegeben wurden, lag 2017 mit 99,7 % in etwa auf Vorjahresniveau (im Vorjahr: 99,6 %). Die Automatisierung von Einkaufsprozessen und somit die Gestaltung effizienter, transparenter und einheitlicher Prozessabläufe war auch 2017 ein zentrales Ziel in der Beschaffung. So konnten im Berichtszeitraum rund 16 % (im Vorjahr: rund 14 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Vor dem Hintergrund einer zielgerichteten Realisierung der Beschaffungsaktivitäten bei gleichzeitiger Optimierung der Lieferantenbasis waren im Geschäftsjahr 2017 ebenso wie im Vorjahr weder auf Konzern- noch auf Segmentebene materielle Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten zu verzeichnen. Ebenso waren im Berichtszeitraum keine Lieferengpässe zu verzeichnen. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2017 konzernweit zu 43,5 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, 24,6 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT), 18,1 % auf Bau sowie 13,8 % auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb).
Um die Realisierung von Ausbau- und Modernisierungsprojekten und die damit verbundene termingerechte Beschaffung von Anlagegütern, Betriebsstoffen und Ersatzteilen zu gewährleisten, wird die strategische und partnerschaftliche Einbindung der Lieferanten in die Entwicklung und Optimierung von Produkten, Anlagen und Prozessen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben systematisch weiterentwickelt. Im Vordergrund stehen dabei die Analyse und die Bewertung der Lieferantenbeziehungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftlicher Stabilität und Compliance. Zur Unterstützung wurde dazu 2017 ein IT-basiertes Lieferantenmanagement implementiert. Die Registrierung der Lieferanten erfolgt über ein Internetportal, das mittels Fragebögen neben einkaufsrelevanten Themen z. B. Angaben über Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit und Compliance abfragt. Alle Inhalte sind dabei sowohl mit dem Einkauf als auch mit den Fachabteilungen abgestimmt und werden im Anschluss ausgewertet. Dabei können bestimmte Kriterien zum Ausschluss der Lieferanten führen, beispielsweise Einträge im Landeskorruptionsregister, Insolvenzverfahren, die Unterschreitung des Mindestlohns oder Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit (fehlende Lizenzen etc.).
Die Registrierung ist für alle Lieferanten verbindlich, die sich im Rahmen von Ausschreibungen, Marktanfragen oder aus Eigenmotivation neu bei der HHLA bewerben. Bereits bestehende Lieferanten aus dem unternehmenseigenen Pool werden sukzessive aufgefordert, den Registrierungsprozess zu durchlaufen. Hierbei erfolgt eine Priorisierung nach strategischer Bedeutung der Lieferanten in Abhängigkeit von Umsatz, Markt und/oder Produkt- und Leistungsspektrum.
In der Folge ermöglicht ein nachgelagertes Lieferantenmanagement eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen sowohl Erfahrungen bei Erstkontakten ein als auch Informationen über Projektbeschaffungen und -verlauf. Die werden ereignisgesteuert bewertet und dokumentiert. Inhalte und Umfang der Bewertungskriterien werden kontinuierlich anhand gesetzlicher Grundlagen, Unternehmensrichtlinien und -vorgaben sowie ihrer Bedeutung für die Leistungserbringung geprüft und angepasst.
Ein weiteres wesentliches Vorhaben war die Einführung einer elektronischen Vergabeplattform. Mit Inkrafttreten der Novelle des Vergaberechts im April 2016 hat der Einkauf bereits eine elektronische Vergabeplattform in Betrieb genommen, deren Einführung ab April 2018 verbindlich ist. Mit dieser Plattform können zum einen die Vergabeprozesse im Einkauf vereinheitlicht und transparent dokumentiert sowie Prozessqualität,
-sicherheit und -effizienz deutlich gesteigert werden. Zum anderen bietet das elektronische Verfahren den Bietern umfänglichen Mehrwert im Hinblick auf die Verfahrenssicherheit innerhalb einer internetgestützten Plattform sowie auf die Gewährleistung des Wettbewerbs im Verfahren selbst. Die frühzeitige Einführung gibt Lieferanten die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf das neue Verfahren vorzubereiten und einzustellen.
Der direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar.
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| Energieverbrauch | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. Liter | 27,7 | 29,2 | 26,3 | 26,6 | 27,4 |
| Erdgas in Mio. m3 | 3,1 | 1,8 | 2,3 | 2,4 | 3,6 |
| Strom1 in Mio. kWh | 148,7 | 154,4 | 138,3 | 139,6 | 135,6 |
| davon Strom aus | 82,8 | ||||
| erneuerbarer Energie | 78 | 84,1 | 76,1 | 73,2 | |
| Fahrstrom in Mio. kWh | 37,9 | 51,7 | 130,3 | 150 | 157,5 |
| Fernwärme in Mio. kWh | 4,6 | 3,7 | 3,2 | 3,6 | 3,6 |
| Energieverbrauch 2017 für Erdgas, Heizöl und Fahrstrom geschätzt (vorläufig) |
1 Strom ohne Fahrstrom
Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt "Nachhaltigkeit" des Geschäftsberichts. siehe auch Nachhaltigkeit
Nichtfinanzieller Bericht
Die HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte in den Abschnitt "Nachhaltigkeit" eingebettet sind. Der nichtfinanzielle Bericht steht zudem als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung. http://bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2017/nichtfinanziellerbericht
Entwicklung des Personalbestands
Die HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzel-gesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten über-prüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestansdentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.
Zum Jahresende 2017 beschäftigte die HHLA insgesamt 5.581 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 53 Personen bzw. um 1,0 %. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 710 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 558).
Beschäftigte nach Segmenten
Im Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2017 auf 2.909 gesunken. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 36 Personen weniger beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 2.945). Dagegen verstärkte sich das Segment Intermodal im Rahmen der Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe erneut deutlich um insgesamt 185 Beschäftigte bzw. 11,0 % auf 1.872 (im Vorjahr: 1.687). In den weiteren Segmenten entwickelte sich der Personalbestand rückläufig. Die Belegschaft der strategischen Management-Holding verringerte sich um 2,3 % auf 636 Beschäftigte (im Vorjahr: 651). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2017 mit 30 Beschäftigten nahezu auf dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 31). Die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik sank im Berichtszeitraum auf 134 (im Vorjahr: 214). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung des operativen Geschäftsbereichs Projekt- und Kontraktlogistik.

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| Beschäftigte nach Segmenten | 2017 | 2016 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Container | 2.909 | 2.945 | -1,2 | % |
| Intermodal | 1.872 | 1.687 | 11 | % |
| Holding/Übrige | 636 | 651 | -2,3 | % |
| Logistik | 134 | 214 | -37,4 | % |
| Immobilien | 30 | 31 | -3,2 | % |
| HHLA-Konzern | 5.581 | 5.528 | 1 | % |
Beschäftige nach Regionen
Der geografische Schwerpunkt lag mit 3.479 Beschäftigten in Deutschland (im Vorjahr: 3.625), von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 62,3 % (im Vorjahr: 65,6 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist um 10,5 % auf 2.102 gestiegen (im Vorjahr: 1.903). Dies ist zum größten Teil auf einen Anstieg der Mitarbeiterzahlen in den Intermodalgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien zurückzuführen. Dort ist die Zahl der Mitarbeiter innen und Mitarbeiter um 14,3 % auf 1.465 gestiegen (im Vorjahr: 1.282). In der Ukraine erhöhte sich die Belegschaft um 4,1 % auf 458 Beschäftigte (im Vorjahr: 440).

Neueinstellungen
Bei den 86 neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o.Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, betrug der Frauenanteil 31,4 %. Über 34 % der Neueinstellungen waren zwischen 30 und 50 Jahre alt.
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| Neueinstellungen 2017 | Gesamt | davon Frauen | Anteil Frauen in % |
|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 37 | 11 | 29,7 |
| 30 - 50 Jahre | 41 | 14 | 34,1 |
| > 50 Jahre | 8 | 2 | 25 |
| HHLA-Konzern | 86 | 27 | 31,4 |
Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil.
Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant geblieben (im Vorjahr: 4,8 %). 40,2 % der insgesamt 164 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 41,7 %).
Personalstruktur
Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Jedoch hat sich der positive Trend aus den Vorjahren auch 2017 fortgesetzt und der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) weiter erhöht. Mit einer Quote von 15,5 % liegt der Frauenanteil 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 15,4 %).
Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele. siehe Corporate Governance/Corporate-Governance-Bericht
Altersstruktur
Das Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 44,2 Jahren (im Vorjahr: 43,8). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 44,7 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 41,0 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigt en ist zwischen 30 und 50 Jahre alt.
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| Altersstruktur der Beschäftigten in % |
31.12.2017 | Anteil Frauen | 31.12.2016 | Anteil Frauen |
|---|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 10,9 | 27,3 | 12 | 27,5 |
| 30 - 50 Jahre | 53,5 | 16,2 | 53,1 | 16 |
| > 50 Jahre | 35,6 | 10,8 | 34,9 | 10,1 |
| HHLA-Konzern | 100 | 15,5 | 100 | 15,4 |
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland betrug wie auch in den beiden Vorjahren durchschnittlich rund 15 Jahre.
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| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten in Jahren | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| < 30 Jahre | 5,1 | 4,9 |
| 30 - 50 Jahre | 11,3 | 10,9 |
| > 50 Jahre | 24,1 | 24,7 |
| HHLA-Konzern | 15,2 | 15 |
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,8 % (im Vorjahr: 8,7 %).
Personalentwicklung
Im Jahr 2017 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,2 Mio. € (im Vorjahr: 4,5 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zum 31. Dezember 2017 wurden in Deutschland 67 Auszubildende in acht unterschiedlichen Berufen und 12 Studierende in acht dualen Studiengängen ausgebildet. 29 % aller 79 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2017 bei 58 % (im Vorjahr: 50 %).
Von den 25 Auszubildenden (davon acht in einem dualen Studiengang), die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden alle in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg im Ausbildungsjahr 2017 17 neue Ausbildungsverträge geschlossen, der Frauenanteil lag bei rund 41 %. Im gewerblichen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2017 bei 50 % (im Vorjahr: 30 %).
Im Berichtszeitraum wurden wie im Vorjahr insgesamt über 700 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 650 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 3.089 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 70 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit über 870 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 31 %.
Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträge, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Berichtsteil "Nachhaltigkeit" erläutert. siehe auch Nachhaltigkeit/Beschäftigte
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Weltkonjunktur befand sich 2017 in einem starken Aufschwung und wuchs nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %. Dies ist der stärkste Anstieg seit 2010. Dabei hat die gesamtwirtschaftliche Expansion trotz Unsicherheit über die künftigen geo- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen spürbar an Dynamik gewonnen. Die zuletzt aufgenommenen Konjunkturindikatoren signalisierten für die deutsche Wirtschaft einen kräftigen Anstieg des BIP um 2,5 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, stiegen die Ausfuhren 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum kräftig um 6,3 %. Auch die Einfuhren legten deutlich um 8,3 % zu. Die Wirtschaft in Mittel- und Osteuropa erlebte einen deutlichen Aufschwung. Der IWF rechnet auf Basis der vorliegenden Datenlage für die aufstrebenden Volkswirtschaften Europas 2017 einen deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 5,2 %. Die russische Wirtschaft verzeichnete 2017 wieder etwas Aufwind, entfaltete aufgrund der Sanktionen jedoch keine große Dynamik. Dennoch konnte die gesamtwirtschaftliche Leistung Russlands mit einem Plus von 1,8 % erstmals wieder Wachstum verzeichnen. China befindet sich weiter auf einem stabilen Wachstumspfad von 6,8 % für das Gesamtjahr 2017, womit die Volksrepublik das seitens der Regierung gesetzte Wachstumsziel von 6,5 % leicht übertroffen hat. Diese konjunkturelle Belebung zeigte sich auch im globalen Handelsvolumen, das nach Annahme der Experten 2017 um 4,7 % expandierte.
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| Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in % |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Welt | 3,7 | 3,2 |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 2,3 | 1,7 |
| USA | 2,3 | 1,5 |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 4,7 | 4,4 |
| China | 6,8 | 6,7 |
| Russland | 1,8 | -0,2 |
| Euroraum | 2,4 | 1,8 |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende | 5,2 | |
| europäische Volkswirtschaften) | 3,2 | |
| Deutschland | 2,5 | 1,9 |
| Welthandel | 4,7 | 2,5 |
| Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2018 |
Branchenumfeld
Nachdem die Lage für die Containerschifffahrt 2016 anhaltend schwierig war, entwickelte sich der weltweite Containerumschlag 2017 überraschend positiv. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry stieg der weltweite Umschlag im vergangenen Jahr um 6,0 %. Das beschleunigte Umschlagwachstum schlägt sich in nahezu allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich unterschiedlich ausgeprägt. In Europa profitierten insbesondere die Häfen in den Fahrtgebieten Skandinavien und baltischer Raum sowie Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer vom Aufschwung. Gleichwohl ist in den Häfen Skandinaviens und der Ostsee der Aufkommenszuwachs nicht so kräftig ausgefallen wie noch im Oktober erwartet (Prognose aus Q3 2017: 8,4 %), liegt aber mit einem Zugewinn von 5,9 % leicht über Vorjahr. Auch wenn der starke Aufschwung der nordwesteuropäischen Häfen im Jahresverlauf etwas an Dynamik verloren hat, geht Drewry auf Basis der aktuell vorliegenden Zahlen von einem Wachstum um 4,2 % für den Berichtszeitraum aus.
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| Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebieten in % |
2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Welt | 6 | 2,5 |
| Europa insgesamt | 5 | 3,3 |
| Nordwesteuropa | 4,2 | 1,8 |
| Skandinavien und baltischer Raum | 5,9 | 5,5 |
| Westliches Mittelmeer | 3,7 | 4,2 |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 7,6 | 4,8 |
| Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2017 |
Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der westlichen Ostsee verlief uneinheitlich. Der Standort Hamburg verlor im Berichtszeitraum leicht. Der Containerumschlag ging um 1,0 % auf 8,8 Mio. TEU zurück. Im größten europäischen Containerhafen Rotterdam wurden 13,7 Mio. TEU und damit 10,9 % mehr umgeschlagen als im Vorjahr. Mit einem Umschlag von 10,5 Mio. TEU wuchs der Containerumschlag in Antwerpen gegenüber dem Vorjahr um 4,1 %. Damit baute der belgische Hafen seinen zweiten Platz im Ranking der größten europäischen Containerhäfen weiter aus. Nach einem zweistelligen Einbruch 2016 erholte sich das Umschlagvolumen im zweiten belgischen Hafen Zeebrugge im Berichtszeitraum und lag mit 1,5 Mio. TEU 8,7 % über dem Vorjahr. Die bremischen Häfen erzielten im Vergleich zum Vorjahr ein geringfügiges Plus von 0,5 % und schlugen insgesamt 5,5 Mio. TEU um. Durch die stärkere Einbindung in das Liniennetzwerk der 2M-Allianz schlug der JadeWeserPort in Wilhelmshaven 0,6 Mio. TEU um, 15,1 % mehr als im Vorjahr. Der Hafen Gdansk konnte im Containerumschlag erneut stark um 21,6 % auf 0,6 Mio. TEU zulegen. Das Containervolumen in Göteborg ist dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 19,3 % auf 0,6 Mio. TEU gesunken. In den russischen Ostseehäfen legte der Containerumschlag kräftig zu. Das Containeraufkommen in den Häfen St. Petersburg, Ust-Luga und Kaliningrad stieg 2017 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 10,7 %.
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| Containerumschlag in den Häfen Nordeuropas in Mio. TEU | 2017 | 2016 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Rotterdam | 13,7 | 12,4 | 10,9 | % |
| Antwerpen | 10,5 | 10 | 4,1 | % |
| Hamburg | 8,8 | 8,9 | -1 | % |
| Bremerhaven | 5,5 | 5,5 | 0,5 | % |
| Zeebrugge | 1,5 | 1,4 | 8,7 | % |
| Gdansk | 1,6 | 1,3 | 21,6 | % |
| Göteborg | 0,6 | 0,8 | -19,3 | % |
| Wilhelmshaven | 0,6 | 0,5 | 15,1 | % |
| Quelle: Port Authorities |
Das Marktforschungsinstitut AXS Alphaliner geht für das Jahr 2017 von einer Erhöhung der Stellplatzkapazität in der globalen Containerschiffflotte um 3,8 % auf 21,1 Mio. TEU aus (im Vorjahr: 1,5 %). Das Transportangebot stieg damit spürbar langsamer als die Transportnachfrage. Dennoch ist das Schiffgrößenwachstum weiterhin ungebrochen. Dabei nahm besonders die Zahl sehr großer Schiffe mit einer Kapazität von mehr als 10.000 TEU zu. Sie wuchs um 16,8 % auf 453 Einheiten. Damit verfügen rund 80 % der 2017 ausgelieferten Schiffskapazität über eine Schiffsgröße von mehr als 10.000 TEU. Zuletzt bestellten die Reedereien MSC und CMA CGM weitere Schiffe mit einer Stellplatzkapazität von 22.000 TEU. Der Auftragsbestand der Werften weltweit hat angesichts der zurückhaltenden Bestellaktivitäten der Reeder derzeit ein Volumen von 2,7 Mio. TEU und entspricht damit 12,7 % der gesamten Stellplatzkapazität der aktuell fahrenden Flotte.
Das Transportaufkommen im Schienengüterverkehr in Deutschland entwickelte sich im Jahresverlauf rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2017 in den ersten zehn Monaten 3,3 % weniger Güter befördert. Die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - sank im gleichen Zeitraum hingegen nur um 2,5 %. Auch der Kombinierte Verkehr entwickelte sich schwach. 2017 wurden im Zeitraum Januar bis Oktober 5,1 Mio. TEU auf der Schiene transportiert, das entspricht einem Rückgang um 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Auf europäischer Ebene hingegen setzte sich der zum Jahresende 2016 beginnende Aufschwung im Schienengüterverkehr fort. Die Transportnachfrage auf der Schiene sowohl auf gesamteuropäischer Ebene als auch in den für die HHLA wichtigen Märkten in Mittel- und Osteuropa zog in den ersten drei Quartalen 2017 kräftig an. Während in Gesamteuropa insgesamt 4,9 % mehr Güter gegenüber dem Vorjahr transportiert wurden, fiel der Zuwachs in Mittel- und Osteuropa mit 9,2 % noch kräftiger aus. Die Entwicklung stellte sich in den einzelnen Märkten allerdings sehr uneinheitlich dar: Während in Polen in den ersten neun Monaten 17,0 % mehr Güter auf der Schiene transportiert wurden, nahm in der Tschechischen Republik das Transportaufkommen um 1,6 % ab. Korrespondierend zum steigenden Transportaufkommen legte die Transportleistung auf gesamteuropäischer Ebene um 4,2 % und in Mittel- und Osteuropa um 9,1 % zu.
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| Wesentliche Kennzahlen in Mio. € |
2017 | 2016 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.251,80 | 1.177,70 | 6,3 | % |
| EBITDA | 295,8 | 286,4 | 3,3 | % |
| EBITDA-Marge in % | 23,6 | 24,3 | -0,7 | PP |
| EBIT | 173,2 | 164 | 5,6 | % |
| EBIT-Marge in % | 13,8 | 13,9 | -0,1 | PP |
| Konzernjahresüberschuss | 81,1 | 73 | 11 | % |
| nach Anteilen anderer | ||||
| Gesellschafter | ||||
| Equity-Beteiligungsergebnis | 4,8 | 4,7 | 2,2 | % |
| ROCE in % | 13,1 | 12,4 | 0,7 | PP |
Gesamtaussage
Die wirtschaftliche Entwicklung verlief für den HHLA-Konzern im Geschäftsjahr 2017 sehr erfreulich. Durch vertriebliche Aktivitäten und die an der Schiffsgrößenentwicklung ausgerichtete Investitionspolitik ist es dem HHLA-Konzern gelungen, die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einem sich konsolidierenden Kundenumfeld zu nutzen. Die Maßnahmen führten im Segment Container zu einem deutlichen Anstieg beim Containerumschlag. Gleichzeitig konnte der Containertransport im Segment Intermodal spürbar zulegen. Die Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA führte auf Konzernebene zu einem moderaten Anstieg in den Umsatzerlösen und im Betriebsergebnis.
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| Soll-Ist-Vergleich | Ist 31.12.2016 | Prognose 30.03.2017 | Prognose 05.05.2017 | Prognose 14.08.2017 | Ist 31.12.2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Containerumschlag | 6,7 Mio. TEU | Im Bereich des Vorjahres | Deutlicher Anstieg | Deutlicher Anstieg | 7,2 Mio. TEU |
| Containertransport | 1,4 Mio. TEU | Moderater Anstieg | Moderater Anstieg | Moderater Anstieg | 1,5 Mio. TEU |
| Umsatz | 1.177,7 Mio. € | Im Bereich des Vorjahres | Moderater Anstieg | Moderater Anstieg | 1.251,8 Mio. € |
| EBIT | 164,0 Mio. € | In einer Bandbreite von | In der oberen Hälfte | In einer Bandbreite von | 173,2 Mio. € |
| 130 bis 160 Mio. € vor möglichem Einmalaufwand von bis zu 15 Mio. € | einer Bandbreite von | 150 bis 170 Mio. € nach | |||
| 140 bis 170 Mio. € vor möglichem Einmalaufwand | möglichem Einmalaufwand | ||||
| von bis zu 15 Mio. € | von bis zu 15 Mio. €1 | ||||
| Investitionen | 138,3 Mio. € | Im Bereich von 160 Mio. € | Im Bereich von 160 Mio. € | Im Bereich von 160 Mio. € | 142,6 Mio. € |
| (inkl. Vorjahresüberhang) | (inkl. Vorjahresüberhang) | (inkl. Vorjahresüberhang) | |||
1 Konkretisierung 14.11.2017: Inklusive Zusatzaufwand in Höhe von bis zu 10 Mio. € für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme
Die Prognose aus dem Vorjahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 wurde beim Containerumschlag deutlich übertroffen. Entsprechend konkretisierte der Vorstand mit Ad-hoc-Meldung vom 5. Mai 2017 seine Einschätzung zu der erwarteten Mengen- und Ergebnisentwicklung im Segment Container und damit einhergehend zur erwarteten Ertragslage des Konzerns im Jahr 2017. Auf Basis der oberhalb der Erwartungen liegenden wirtschaftlichen Entwicklung des ersten Halbjahres 2017 im Segment Container erfolgte im August eine weitere Konkretisierung zur erwarteten Ertragslage des Konzerns für das Jahr 2017. Die Ist-Entwicklung bestätigt nunmehr unter Einschluss der im November 2017 angekündigten zusätzlichen Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme die konkretisierte Prognose. Die Investitionen zeigten sich unterhalb des kommunizierten Werts.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 unverändert stabil dar. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich, bei im Vergleich zum Vorjahr fast unveränderten Schulden, um 1,3 Prozentpunkte auf 32,8 % (im Vorjahr: 31,5 %). Begleitet von einer ausreichenden Liquidität, konnte der dynamische Verschuldungsgrad von 2,6 auf 2,3 zurückgeführt werden. Es besteht weiterhin kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf.
Hinweise zur Berichterstattung
Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar.
Die Veränderung des Konsolidierungskreises wurde im Geschäftsjahr 2017 durch die Verschmelzung von drei Gesellschaften im Segment Logistik und einer Gesellschaft im Segment Container bestimmt. Hierdurch ergaben sich keine Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis des HHLA-Konzerns.
Der Konzernabschluss 2017 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt.
Ertragslage
Im Jahr 2017 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA positiv. Beim Containerumschlag war mit 7.196 Tsd. TEU ein deutlicher Anstieg um 8,1 % gegenüber Vorjahr (im Vorjahr: 6.658 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Dieser Anstieg resultierte insbesondere aus stark gestiegenen Mengen in den Asienverkehren und den Zubringerverkehren (Feeder) mit den Ostseehäfen. Beim Transportvolumen wurde erneut ein Anstieg um 5,2 % auf 1.480 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.408 Tsd. TEU) erzielt. Getragen wurde diese Entwicklung vom Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte.
Vor diesem Hintergrund sind die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 6,3 % auf 1.251,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.177,7 Mio. €) angestiegen. Ursächlich war insbesondere der mengenbedingte Anstieg in den Segmenten Container und Intermodal. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 6,5 % auf 1.220,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.146,0 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien wurden die Umsatzerlöse geringfügig um 0,6 % auf 37,9 Mio. € (im Vorjahr: 37,7 Mio. €) gesteigert. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,5 % zum Konzernumsatz bei.
Bei den Bestandsveränderungen gab es im aktuellen Jahr mit - 0,3 Mio. € erneut keinen wesentlichen Effekt (im Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen reduzierten sich auf 5,4 Mio. € (im Vorjahr: 6,5 Mio. €).
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge auf 39,4 Mio. € (im Vorjahr: 57,5 Mio. €) steht hauptsächlich in Verbindung mit der Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum im Vorjahr.
Der Anstieg der operativen Aufwendungen um 4,2 % auf 1.123,2 Mio. € (im Vorjahr: 1.077,9 Mio. €) bewegte sich in allen Aufwandsarten unterhalb des Umsatzanstiegs.
Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr nahezu proportional zu den Umsatzerlösen um 5,9 % auf 370,5 Mio. € (im Vorjahr: 350,0 Mio. €). Die Materialaufwandsquote blieb nahezu unverändert bei 29,6 % (im Vorjahr: 29,7 %).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Berichtsjahr um 2,4 % auf 166,3 Mio. € (im Vorjahr: 162,5 Mio. €). Während im Vorjahr Aufwendungen für Rückstellungen im Zusammenhang mit einem belastenden Pachtvertrag im Segment Intermodal sowie der Insolvenz der Containerreederei Hanjin enthalten sind, beinhaltet das aktuelle Jahr zusätzlich Aufwendungen für die Harmonisierung bestehender Altersversorgungssysteme. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz ging auf 13,3 % (im Vorjahr: 13,8 %) zurück.
Der Abschreibungsaufwand hat sich mit 122,6 Mio. € geringfügig um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr erhöht (im Vorjahr: 122,4 Mio. €).
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) unterproportional zum Umsatz um 3,3 % auf 295,8 Mio. € (im Vorjahr: 286,4 Mio. €). Entsprechend war ein moderater Rückgang der EBITDA-Marge auf 23,6 % (im Vorjahr: 24,3 %) zu verzeichnen.
Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im laufenden Jahr um 5,6 % auf 173,2 Mio. € (im Vorjahr: 164,0 Mio. €) gesteigert werden. Durch den weitgehend proportionalen Anstieg im Vergleich zu den Umsatzerlösen blieb die EBIT-Marge mit 13,8 % (im Vorjahr: 13,9 %) nahezu unverändert. Im Teilkonzern Hafenlogistik erhöhte sich das EBIT um 6,1 % auf 156,6 Mio. € (im Vorjahr: 147,6 Mio. €). Der Teilkonzern erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 90,4 % (im Vorjahr: 90,0 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien wurde ein EBIT-Anstieg um 1,5 % auf 16,3 Mio. € (im Vorjahr: 16,0 Mio. €) erreicht. Hier wurden 9,6 % (im Vorjahr: 10,0 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt.
Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 7,9 Mio. € bzw. 44,0 % auf 25,9 Mio. € (im Vorjahr: 18,0 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen die Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter bei. Gegenläufig wirkten positive Kurseffekte aus der Aufwertung der tschechischen Währung sowie ein Rückgang der Aufwendungen aufgrund der Kursentwicklung der ukrainischen Währung.

Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 28,1 % auf dem Vorjahresniveau.
Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11,0 % auf 81,1 Mio. € (im Vorjahr: 73,0 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2017 24,8 Mio. € (im Vorjahr: 32,0 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Aufwendungen aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich um 11,0 % auf 1,11 € (im Vorjahr: 1,00 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 11,7 % höheres Ergebnis je Aktie von 1,02 € (im Vorjahr: 0,91 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,65 € über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 3,44 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2017 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 13,1 % (im Vorjahr: 12,4 %). siehe auch Unternehmenssteuerung und Wertmanagement
Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 12. Juni 2018 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,67 € je A-Aktie und 2,00 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2017 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien um 13,6 % auf 46,9 Mio. € erhöhen (im Vorjahr: 41,3 Mio. €). Der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien würde sich mit 5,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote ein hohes Niveau von rund 66 % (im Vorjahr: 65 %) für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 55 % (im Vorjahr: 58 %) für den Teilkonzern Immobilien erreichen.
Vermögens- und Finanzlage
Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 22,4 Mio. € auf 1.835,3 Mio. € erhöht.
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| Bilanzstruktur | ||
|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Langfristiges Vermögen | 1.348,0 | 1.329,0 |
| Kurzfristiges Vermögen | 487,3 | 483,9 |
| 1.835,3 | 1.812,9 | |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 602,4 | 570,8 |
| Langfristige Schulden | 993,8 | 1.028,1 |
| Kurzfristige Schulden | 239,1 | 214,0 |
| 1.835,3 | 1.812,9 |
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 19,0 Mio. €. Der Anstieg ergibt sich größtenteils aus der investitionsbedingten Erhöhung des Sachanlagevermögens um 23,7 Mio. € auf 974,6 Mio. € (im Vorjahr: 950,9 Mio. €). Gegenläufig entwickelten sich aufgrund planmäßiger Abschreibungen die immateriellen Vermögenswerte, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 Mio. € auf 69,7 Mio. € reduzierten (im Vorjahr: 75,7 Mio. €), und die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die sich um 4,1 Mio. € auf 179,9 Mio. € verringerten (im Vorjahr: 184,0 Mio. €).
Das kurzfristige Vermögen stieg um 3,4 Mio. € auf 487,3 Mio. € (im Vorjahr: 483,9 Mio. €). Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus einer Zunahme der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 24,3 Mio. € auf 201,5 Mio. € (im Vorjahr: 177,2 Mio. €). Gegenläufig reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,3 Mio. € auf 149,1 Mio. € (im Vorjahr: 160,4 Mio. €) und die sonstigen Vermögenswerte um 13,1 Mio. € auf 26,8 Mio. € (im Vorjahr: 39,9 Mio. €).
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2016 um 31,6 Mio. € auf 602,4 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 570,8 Mio. €). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf das positive Gesamtergebnis in Höhe von 104,2 Mio. € zurückzuführen. Dem entgegen wirkten die ausgeschütteten Dividenden sowie die Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 72,7 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 32,8 % (im Vorjahr: 31,5 %).

Die langfristigen Schulden reduzierten sich um 34,3 Mio. € auf 993,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.028,1 Mio. €). Die Reduzierung ergab sich im Wesentlichen aus dem Rückgang der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 34,5 Mio. € auf 304,7 Mio. € (im Vorjahr: 339,2 Mio. €) sowie einer Reduzierung der Pensionsrückstellungen um 11,6 Mio. € auf 448,9 Mio. € (im Vorjahr: 460,5 Mio. €). Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen langfristigen Rückstellungen um 10,3 Mio. € auf 112,9 Mio. € (im Vorjahr 102,6 Mio. €).
Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 25,1 Mio. € auf 239,1 Mio. € (im Vorjahr: 214,0 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen um 16,9 Mio. € auf 34,6 Mio. € (im Vorjahr: 17,7 Mio. €) sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 9,1 Mio. € auf 77,2 Mio. € (im Vorjahr: 68,1 Mio. €).
Investitionsanalyse
Das Investitionsvolumen lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 142,6 Mio. € (im Vorjahr: 138,3 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Finanzierungsleasing in Höhe von 4,2 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 4,1 Mio. €). Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Jahr 2017 auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transport- und Umschlagkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde hauptsächlich aus dem generierten operativen Cashflow des Geschäftsjahres abgedeckt.
Von den getätigten Investitionen entfielen 131,6 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 123,2 Mio. €), 5,5 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 12,3 Mio. €) und 5,5 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 2,8 Mio. €).
Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 81,2 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 81,3 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 45,7 Mio. € (im Vorjahr: 44,1 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe, im Wesentlichen in Lokomotiven. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 1,4 Mio. € (im Vorjahr: 2,4 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 8,4 Mio. € investiert (im Vorjahr: 10,3 Mio. €). Ein Großteil der Investitionstätigkeit entfiel auf die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware sowie auf Anlagen zum Betrieb einer Power Barge.
Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal liegt der Fokus auf einer Erhöhung der Wertschöpfungstiefe, um die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 110,6 Mio. € (im Vorjahr: 56,8 Mio. €); darin enthalten sind 77,3 Mio. € (im Vorjahr: 34,2 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen.

Liquiditätsanalyse
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit stieg gegenüber dem Vorjahr von 234,6 Mio. € auf 275,5 Mio. €. Dieser Anstieg um 40,9 Mio. € ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögenswerte um 58,1 Mio. € zurückzuführen. Durch das gestiegene EBIT erhöhte sich der betriebliche Cashflow darüber hinaus um 9,2 Mio. €. Die um 24,1 Mio. € gestiegenen Auszahlungen für Ertragsteuern verminderten hingegen den operativen Cashflow.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 131,2 Mio. € über dem Vorjahreswert von 48,9 Mio. €. Zu diesem Anstieg des Zahlungsmittelabflusses um 82,3 Mio. € trugen im Wesentlichen Auszahlungen (im Vorjahr: Einzahlungen) für kurzfristige Einlagen (Anstieg des Mittelabflusses um 55,5 Mio. €) bei. Gleichzeitig gab es mit 2,0 Mio. € im Berichtsjahr deutlich geringere Einzahlungen aus Anlagenabgängen (im Vorjahr: 27,0 Mio. €).
Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit verminderte sich auf 144,3 Mio. € (im Vorjahr: 185,7 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) belief sich im Berichtszeitraum auf 119,0 Mio. € (im Vorjahr: 122,4 Mio. €) und lag damit um 3,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert.
Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2017 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2017 insgesamt 255,6 Mio. € (zum 31. Dezember 2016: 232,4 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2017 einen Bestand von insgesamt 275,6 Mio. € (im Vorjahr: 251,2 Mio. €).
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| Liquiditätsanalyse | ||
|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 232,4 | 165,4 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 275,5 | 234,6 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 131,2 | - 48,9 |
| Free Cashflow | 144,3 | 185,7 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 119,0 | - 122,4 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 25,3 | 63,2 |
| Währungskursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | - 2,1 | - 1,0 |
| Konsolidierungsbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 4,8 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 255,6 | 232,4 |
| kurzfristige Einlagen | 20,0 | 18,8 |
| Verfügbare Liquidität | 275,6 | 251,2 |
Finanzierungsanalyse
Das Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden.
Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Finanzierungsleasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung.
Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 256,9 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres von 298,4 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2017 keine zusätzlichen externen Finanzierungen in Anspruch (im Vorjahr: 10,0 Mio. €). Im Geschäftsjahr wurden Darlehenstilgungen in Höhe von 41,9 Mio. € (im Vorjahr: 42,8 Mio. €) getätigt. Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf.
Die Darlehensverbindlichkeiten sind überwiegend in Euro und zu einem geringen Teil in US-Dollar abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 62 % mit fixen und zu ca. 38 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 20 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt.
Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 105,5 Mio. € aus (im Vorjahr: 105,9 Mio. €), die aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) im Zusammenhang mit Kaimauern für Großschiffsliegeplätze am HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB) sowie am HHLA Container Terminal Tollerort (CTT) resultieren.
Mit Ausnahme der Operating-Lease-Verhältnisse existieren keine nennenswerten außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Die Operating-Lease-Verhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt.
Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 201,5 Mio. € (im Vorjahr: 177,2 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von rund 3,2 Mio. € (im Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 67,9 % (im Vorjahr: 96,8 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 10,4 Mio. € (im Vorjahr: 16,2 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine. Weitere 11,2 Mio. € dienen der Besicherung von Lebensarbeitszeitkonten.

Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt.
Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen.
Unternehmenskäufe und -verkäufe
Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen.
Veränderung im Konsolidierungskreis
Im dritten Quartal 2017 wurden die Gesellschaften HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, und HHLA Logistics GmbH, Hamburg, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, verschmolzen. Ebenfalls wurden die Gesellschaften HPTI Hamburg Port Training Institute GmbH, Hamburg, und Uniconsult Universal Transport Consulting Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg, verschmolzen.
Die Verschmelzungen hatten keine Auswirkungen auf den HHLA-Konzernabschluss.
Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Erwerbe, Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen oder Änderungen im Konsolidierungskreis. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 3
Segment Container
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| Wesentliche Kennzahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 | Veränd. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 746,6 | 694,6 | 7,5 | % |
| EBITDA | 194,7 | 201,5 | - 3,3 | % |
| EBITDA-Marge in % | 26,1 | 29,0 | - 2,9 | PP |
| EBIT | 109,4 | 117,8 | - 7,2 | % |
| EBIT-Marge in % | 14,7 | 17,0 | - 2,3 | PP |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | 7.196 | 6.658 | 8,1 | % |
Im Berichtsjahr 2017 wurden an den HHLA-Containerterminals 7.196 Tsd. TEU und damit 8,1 % mehr umgeschlagen als im Vorjahr (im Vorjahr: 6.658 Tsd. TEU). Die Mengenentwicklung war im Berichtszeitraum insbesondere von der Neuordnung der Konsortien und den damit einhergehenden neuen Dienstestrukturen der Reeder geprägt. Intensive Vertriebsaktivitäten und an den vor allem schiffsgrößengetriebenen Kundenbedürfnissen ausgerichtete Umschlagleistungen ermöglichten diese positive Entwicklung.
An den drei Hamburger Containerterminals legte der Containerumschlag deutlich um 8,3 % auf 6.904 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.375 Tsd. TEU) zu. Maßgeblich hierfür waren ein Anstieg der Asienverkehre (Fernost-Nordeuropa) um 14,9 % gegenüber dem Vorjahr und deutliche Zuwächse der Zubringerverkehre (Feeder) in den Ostseeraum, vor allem nach Schweden und Polen, während die Russlandverkehre nach anfänglichen Zuwächsen im ersten Halbjahr 2017 im Gesamtjahr unverändert durch die fortbestehenden Wirtschaftssanktionen der EU beeinflusst sind und nur das Vorjahresniveau erreichten. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag stieg 2017 leicht auf 24,5 % an (im Vorjahr: 24,0 %).
Am HHLA Container Terminal Odessa (CTO) wuchs der Containerumschlag leicht um 3,4 % auf 292 Tsd. TEU (im Vorjahr: 283 Tsd. TEU). Aufgrund bestehender Überkapazitäten hat sich der Wettbewerb 2017 weiter intensiviert. Trotz einer abgeschwächten Mengendynamik nimmt der CTO in den ukrainischen Häfen jedoch nach wie vor eine regional dominante Marktposition ein.
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 % auf 746,6 Mio. € (im Vorjahr: 694,6 Mio. €) und damit leicht unterproportional zur wasserseitigen Mengenentwicklung gestiegen. Der leicht gestiegene Anteil margenschwächerer Feederverkehre, Anpassungen einzelner Umschlagraten im Rahmen der Neuordnung der Konsortien und der temporäre Anstieg der Lagergelderlöse wirkten sich auf die Durchschnittserlöse aus. Der Durchschnittserlös je wasserseitig umgeschlagenen Container sank im Geschäftsjahr 2017 leicht um 0,6 % gegenüber Vorjahr.
Die Veränderung der EBIT-Kosten des Segments wurde im Geschäftsjahr 2017 wesentlich durch die gestiegenen Umschlagleistungen sowie zusätzliche Aufwendungen beeinflusst. Die Einmalaufwendungen betreffen Maßnahmen für den Organisationsumbau und die Harmonisierung der Altersversorgungssysteme, insgesamt rund 25 Mio. €, die die Kostenstruktur im Geschäftsjahr 2017 zusätzlich belasteten. Die Materialkosten stiegen im Wesentlichen mengen- und preisbedingt gegenüber Vorjahr an. Die IT-Kosten stiegen durch die Implementierung einer neuen Terminalsteuerungssoftware an. Insgesamt stiegen die EBIT-Kosten um 10,5 %, bereinigt um die zusätzlichen Kosten indes um lediglich 6,1 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die auslastungsseitig zu erwartenden Skaleneffekte noch nicht in vollem Umfang kostenseitig realisiert werden konnten. Das Betriebsergebnis (EBIT) erreichte 109,4 Mio. € (im Vorjahr: 117,8 Mio. €). Die EBIT-Marge erreichte 14,7 % (im Vorjahr: 17,0 %). Bereinigt um zusätzliche Aufwendungen stieg das Betriebsergebnis um 14,1 % gegenüber Vorjahr.
Die Auslieferung weiterer Großcontainerschiffe für das Fahrtgebiet Fernost-Europa setzt sich fort, so dass von einem weiteren Anstieg der Direktanläufe dieser Schiffsgrößenklasse in Hamburg ausgegangen werden kann. Deshalb wurde der schiffsgrößeninduzierte Ausbau der Anlagen fortgesetzt. Am Container Terminal Burchardkai (CTB) wurden vier weitere automatisierte Lagerblöcke in Betrieb genommen. Am Container Terminal Tollerort (CTT) wurden am Schiffsliegeplatz weitere drei Containerbrücken installiert.

Segment Intermodal
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| Wesentliche Kennzahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 | Veränd. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 414,0 | 390,1 | 6,1 | % |
| EBITDA | 95,0 | 79,6 | 19,3 | % |
| EBITDA-Marge in % | 22,9 | 20,4 | 2,5 | PP |
| EBIT | 69,9 | 55,9 | 25,1 | % |
| EBIT-Marge in % | 16,9 | 14,3 | 2,6 | PP |
| Containertransport in Tsd. TEU | 1.480 | 1.408 | 5,2 | % |

Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften deutlich zulegen können. Mit einem Plus von 5,2 % stieg das Transportvolumen auf 1.480 Tsd. Standardcontainer (TEU) gegenüber 1.408 Tsd. TEU im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Getragen wurde die Entwicklung durch das Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte. Die Bahntransporte legten verglichen mit dem Vorjahr noch einmal um 4,7 % auf 1.140 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.089 Tsd. TEU) zu. Dabei verzeichneten insbesondere die Verbindungen zwischen den Adriahäfen und dem mittel- und osteuropäischen Hinterland ein überdurchschnittliches Wachstum. Auch die kontinentalen Ladungsmengen konnten stark zulegen. Die Straßentransporte entwickelten sich aufgrund des starken Ladungsaufkommens im Großraum Hamburg ebenfalls sehr positiv und konnten in einem schwierigen Marktumfeld im Vorjahresvergleich um 6,8 % auf 340 Tsd. TEU (im Vorjahr: 319 Tsd. TEU) zulegen.
Mit einem Plus von 6,1 % auf 414,0 Mio. € (im Vorjahr: 390,1 Mio. €) entwickelten sich die Umsatzerlöse leicht besser als die Transportmenge. Ein geringfügig von 77,4 % auf 77,0 % gesunkener Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte konnte durch längere Transportdistanzen bei den Bahntransporten überkompensiert werden.
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf 69,9 Mio. € (im Vorjahr: 55,9 Mio. €) und übertraf damit die Mengen- und Umsatzentwicklung erheblich. Die Ergebnisverbesserung geht vor allem auf die gestiegene Transportmenge sowie auf eine weiter verbesserte Zugauslastung zurück. Zudem war das Ergebnis des Vorjahres durch einen zusätzlichen Aufwand aus einem Pachtvertrag für ein Terminalgrundstück in Polen in Höhe von 7,2 Mio. € belastet.
Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Mit der Inbetriebnahme von sechs neuen Mehrsystemlokomotiven im ersten Halbjahr 2017 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über 70 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 2.500 Waggons. Im Juni 2017 wurde zudem in Budapest der vierte METRANS-Hub-Terminal offiziell in Betrieb genommen. Mit diesem Standort erweitert die HHLA ihr Hinterlandnetzwerk um einen strategischen Knotenpunkt. Seine Lage in der Mitte Europas macht ihn zur idealen Schnittstelle zwischen den Seehäfen Nordeuropas, der Adria und Mittel-, Ost- sowie auch Südosteuropas. Das Netzwerk der HHLA-Bahntöchter METRANS und POLZUG besteht damit aus insgesamt 13 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde damit begonnen, die Aktivitäten von POLZUG in die Organisation von METRANS zu integrieren. Durch die Bündelung der Aktivitäten sollen Strukturen und Abläufe vereinfacht und damit Synergien realisiert werden.
Segment Logistik
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| Wesentliche Kennzahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 | Veränd. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 50,8 | 55,0 | - 7,6 | % |
| EBITDA | 6,9 | 2,4 | pos. | |
| EBITDA-Marge in % | 13,7 | 4,3 | 9,4 | PP |
| EBIT | 2,6 | - 1,7 | pos. | |
| EBIT-Marge in % | 5,0 | - 3,1 | pos. | |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 3,9 | 3,7 | 4,8 | % |
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik und Beratung enthalten. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst.
Die Gesellschaften des Segments Logistik entwickelten sich im Jahr 2017 erneut heterogen. Die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Gesellschaften blieben mit 50,8 Mio. € um 7,6 % unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 55,0 Mio. €). Grund hierfür war insbesondere die Einstellung des Bereichs Projekt- und Kontraktlogistik im Geschäftsjahr 2016. Hingegen deutlich gestiegen sind die Umsatzerlöse im Bereich Fahrzeuglogistik.
Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im Berichtszeitraum auf 2,6 Mio. € gesteigert werden, nachdem im Vorjahr durch die Verluste der Projekt- und Kontraktlogistik noch ein Betriebsverlust verzeichnet wurde (im Vorjahr: - 1,7 Mio. €).

Auch die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften entwickelten sich im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während der Massengutumschlag eine Belebung verzeichnete, blieb das Ergebnis der Fruchtlogistik unter dem Vorjahr. Das Equity-Beteiligungsergebnis stieg insgesamt um 4,8 % auf 3,9 Mio. € (im Vorjahr: 3,7 Mio. €).
Segment Immobilien
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| Wesentliche Kennzahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 | Veränd. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 37,9 | 37,7 | 0,6 | % |
| EBITDA | 21,3 | 21,1 | 0,9 | % |
| EBITDA-Marge in % | 56,2 | 56,0 | 0,2 | PP |
| EBIT | 16,3 | 16,0 | 1,5 | % |
| EBIT-Marge in % | 43,0 | 42,6 | 0,4 | PP |
Die Entwicklung auf dem Hamburger Markt für Büroflächen verlief 2017 positiv. Nach dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger übertraf der Büroflächenumsatz von 640.000 m2 den Vorjahreswert um 16 %. Die Leerstandsquote in Hamburg sank durch die hohe Nachfrage um 0,8 Prozentpunkte auf 4,3 % und verzeichnete somit ein neues Rekordtief.
Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal setzten in diesem Marktumfeld ihre positive Umsatz- und Ertragsentwicklung fort. Durch die annähernd erreichte Vollvermietung der beiden Quartiere konnten die Umsatzerlöse 2017 im Vorjahresvergleich um 0,6 % auf 37,9 Mio. € (im Vorjahr: 37,7 Mio. €) gesteigert werden.
Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg bei einem konstanten Instandhaltungsvolumen vor allem durch die Erlöszuwächse aus Bestands- bzw. neu entwickelten Objekten im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 % auf 16,3 Mio. € (im Vorjahr: 16,0 Mio. €). Die im Geschäftsjahr 2017 erzielte EBIT-Marge von 43,0 % (im Vorjahr: 42,6 %) bestätigt erneut den wirtschaftlichen Erfolg der langfristig ausgerichteten und wertorientierten Bestandsentwicklung.
Nachtragsbericht
Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht ein. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 52
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
Die weltwirtschaftliche Dynamik hat sich 2017 gefestigt. Wachsende politische Unsicherheiten sowie bestehende strukturelle Probleme haben die stärkere konjunkturelle Erholung bisher nicht beeinträchtigt. Für den Prognosezeitraum erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die HHLA relevanten Regionen eine Fortsetzung dieses Aufwärtstrends. Die deutsche Wirtschaft sehen die Experten weiter auf einem robusten Wachstumspfad und erwarten einen Anstieg von 2,3 %. In den aufstrebenden Volkswirtschaften Mittel- und Osteuropas hat das Expansionstempo 2017 deutlich angezogen. Die Experten prognostizieren für 2018 ein Wirtschaftswachstum von 4,0 %. Auch aufgrund von den fortbestehenden Sanktionen gegen die Russische Föderation wird sich deren Wirtschaftsleistung voraussichtlich im Prognosezeitraum mit einem BIP von 1,7 % auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Für die chinesische Wirtschaft hat der IWF seinen Ausblick leicht angehoben und rechnet mit einem Wachstum von 6,6 %. Die Experten des IWF gehen für 2018 von einem Anstieg des Weltinlandsprodukts von 3,9 % aus. Für das Welthandelsvolumen wird eine Zuwachsrate von 4,6 % prognostiziert.
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| Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) | ||
|---|---|---|
| Wachstumserwartung in % |
2018 | Trend ggü. 2017 |
| --- | --- | --- |
| Welt | 3,9 | |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 2,3 | |
| USA | 2,7 | |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 4,9 | |
| China | 6,6 | |
| Russland | 1,7 | |
| Euroraum | 2,2 | |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) | 4,0 | |
| Deutschland | 2,3 | |
| Welthandel | 4,6 | |
| Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2018 |
Ausblick auf das Branchenumfeld
Nachdem der weltweite Containerumschlag im Jahr 2017 deutlich zulegen konnte, erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry für 2018 eine Abkühlung der Dynamik und geht von einer Zuwachsrate von 4,3 % aus. Wachstumsimpulse werden dabei vor allem von den Fahrtgebieten Asien (+ 4,5 %), Lateinamerika (+ 4,6 %) und insbesondere Afrika (+ 6,1 %) ausgehen. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wird ein robustes, aber im Vergleich zum Vorjahr verlangsamtes Umschlagwachstum von 5,5 % prognostiziert.
In den europäischen Fahrtgebieten soll der Containerumschlag weiter moderat, aber unterhalb des Vorjahresniveaus wachsen. Als stärkste Treiber werden Skandinavien und der baltische Raum sowie das Östliche Mittelmeer und Schwarze Meer gesehen. Dahinter bleiben die erwarteten Zuwachsraten der Fahrtgebiete Nordwesteuropa und Westliches Mittelmeer leicht zurück.
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| Entwicklung des Containerumschlags | ||
|---|---|---|
| Wachstumserwartung in % |
2018 | Trend ggü. 2017 |
| --- | --- | --- |
| Welt | 4,3 | |
| Europa insgesamt | 3,6 | |
| Nordwesteuropa | 3,1 | |
| Skandinavien und baltischer Raum | 4,9 | |
| Westliches Mittelmeer | 2,9 | |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 5,1 | |
| Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2017 |
Angesichts der vorhandenen Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee ist auch 2018 mit einem intensiven Hafenwettbewerb zu rechnen. Auch auf dem Containerschifffahrtsmarkt besteht der strukturelle Überhang an Schiffsraum weiter fort. Nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts AXS Alphaliner wird sich der Zuwachs an Gesamtkapazität der Containerschiffflotte durch nachlassende Bestelltätigkeit der Reeder und verzögerte Auslieferungen 2018 zwar leicht abschwächen, dennoch wird die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte im Prognosezeitraum mit 5,3 % schneller wachsen als das weltweite Containeraufkommen in den Häfen.
Um den Markt trotz dieser wachsenden Kapazitätsüberhänge zu stabilisieren, wird die Branche seit 2015 durch Übernahmen und Fusionen sowie durch die Bildung neuer Allianzen bestimmt. Der Konzentrationsprozess wird 2018 weiter voranschreiten. Nach Genehmigung der Kartellbehörden Ende November 2017 hat Maersk die Übernahme von Hamburg Süd abgeschlossen und wird die Reederei als eigenständige Marke weiterführen. Die genaue Ausgestaltung der Integration bleibt abzuwarten. Auch der Zusammenschluss der drei japanischen Reeder NYK Line, MOL und K Line zum Ocean Network Express (ONE) wurde von den Wettbewerbsbehörden genehmigt. Das Joint Venture soll im April 2018 operativ starten. Die voranschreitende Konsolidierung wird die Zusammenlegung von Containerdiensten und Veränderungen in den Fahrplänen zur Folge haben.
Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme weiter zunehmen. Die zuletzt im Sommer 2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2018 eine positive, aber etwas weniger dynamische Entwicklung. Die Experten gehen von einer Steigerung des Transportaufkommens um 0,8 % aus und schätzen für die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - eine Zunahme um 1,3 %.
Konzernentwicklung
Vergleich zur Vorjahresprognose
Die zuletzt im Herbst 2017 angepasste Prognose wurde erfüllt. Die Prognose aus dem Vorjahresbericht für das Geschäftsjahr 2017 wurde beim Containerumschlag deutlich übertroffen. Damit einhergehend haben sich auch die Werte für den Umsatz und das Betriebsergebnis (EBIT) auf Konzernebene besser entwickelt als prognostiziert. Verzögerungen bei den Liefer- und Ausführungsterminen führten dazu, dass das geplante Investitionsvolumen in der Berichtsperiode nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurde. ► siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Erwartete Ertragslage
Die Einschätzung zu der erwarteten Ertragslage des Konzerns und des Teilkonzerns Hafenlogistik basiert im Wesentlichen auf der zuvor beschriebenen voraussichtlichen Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche.
Auch nach Neuformierung wesentlicher Kunden- und Dienstestrukturen im Asien-Europa-Verkehr im Laufe des Vorjahres, kann es in 2018 zu weiteren Veränderungen bei den Reederkunden sowie zu temporären oder strukturellen Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange kommen, insbesondere im Bereich der preissensitiven Transshipment-Verkehre. Vor diesem Hintergrund geht die HHLA für das Jahr 2018 von einem im Bereich des Vorjahres liegenden Containerumschlag aus. Beim Containertransport wird ebenfalls ein Volumen im Bereich des Vorjahres erwartet, da die polnischen Intermodalverkehre im Zuge der Integration in die METRANS neu ausgerichtet werden. Auf Konzernebene sollte dies zu einem Umsatz führen, der im Bereich des Vorjahres liegt.
Für das Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Hafenlogistik wird im Jahr 2018 eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Die Ergebnisentwicklung wird dabei maßgeblich durch die Segmente Container und Intermodal bestimmt. Das Betriebsergebnis (EBIT) im Teilkonzern Immobilien wird aufgrund geplanter, nicht aktivierungsfähiger Großinstandhaltungen im Bereich von 15 Mio. € erwartet. Auf Konzernebene ist mit einem deutlichen Anstieg des Betriebsergebnis (EBIT) zu rechnen.
Für den Teilkonzern Hafenlogistik und auf Konzernebene können sich weiterhin zusätzliche, währungskursinduzierte Ergebnisbelastungen ergeben, die im Finanzergebnis unterhalb des EBIT ausgewiesen werden.
Der notwendigen nautischen Erreichbarkeit kommt für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens und damit der HHLA unverändert eine entscheidende Bedeutung zu. Die zukünftige Entwicklung wird wesentlich durch die nach wie vor ausstehende Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe beeinflusst. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017 ist eine schnelle Beseitigung der vom Gericht beanstandeten Mängel durch die Verfahrensbeteiligten sowie eine dann möglichst zeitnahe Umsetzung der Fahrrinnenanpassung essenziell. ► siehe Risiko- und Chancenbericht
Erwartete Vermögens- und Finanzlage
Wesentliche Investitionen der HHLA sind grundsätzlich nachfrageorientiert skalierbar. Aufgrund der anhaltenden Schiffsgrößenentwicklung behält sich die HHLA die Entscheidung über Investitionsmaßnahmen vor, die nicht rein mengeninduziert sind. Auf Konzernebene sind in 2018 Investitionen im Bereich von 200 Mio. € geplant, die im Wesentlichen auf den Teilkonzern Hafenlogistik entfallen. Diese betreffen im Segment Container vor allem die Beschaffung von Containerbrücken, Lagerkränen und Flurförderzeugen für die Hamburger Containerterminals sowie im Segment Intermodal die Erneuerung und Erweiterung der eigenen Transport- und Umschlagkapazitäten.
Es bleibt das Ziel der HHLA, ihre ertragsorientierte Ausschüttungspolitik, die eine Auszahlung zwischen 50 und 70 % des Jahresüberschusses nach Anteilen Dritter als Dividende vorsieht, fortzusetzen.
Auf Basis der verfügbaren Liquiditätsreserven und der aus den erwarteten Ergebnissen generierten Einzahlungsüberschüsse geht die HHLA auch in Zukunft von ausreichenden Finanzmitteln aus, die bei Bedarf um Fremdfinanzierungskomponenten ergänzt werden können.
Risiko- und Chancenmanagement
Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an.
Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Organe der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. In regelmäßigen Klausuren zur Geschäftsentwicklung erörtert der Vorstand der HHLA Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils.
Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein.
Risiko- und Chancenmanagementsystem
Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise.
Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert.
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| Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit | |||
|---|---|---|---|
| < 25 % unwahrscheinlich | ≥ 25 % möglich | ≥ 50 % wahrscheinlich | ≥ 75 % sehr wahrscheinlich |
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| Kategorisierung der Schadenshöhe | ||||
|---|---|---|---|---|
| Konzerneigenkapital | ||||
| < 1% unbedeutend | < 5 % mittel | < 10 % bedeutend | < 25 % schwer- wiegend | ≥ 25 % bestands- gefährdend |

Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider.
Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement.
Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen).
Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können.
Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen.
Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS)
Aufbau des IKS-Systems
Das interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe.
Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung.
Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können.
Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert.
Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risiko- und Chancenmanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor.
Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen auferlegt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden.
Wesentliche Regelungen und Kontrollaktivitäten
Die Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden.
Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt.
Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt.
Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert.
Unabhängige Überwachung
Die Revision ist für die Systemprüfung des Risiko- und Chancenmanagements verantwortlich und überwacht die Einhaltung des internen Kontrollsystems, hierzu führt sie regelmäßige Prüfungen durch. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor.
Gesamtdarstellung der Risiken und Chancen
Die Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab.
Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v.a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst.
In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet.
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| Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns | |||
|---|---|---|---|
| Schadenshöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Trend vs. Vorjahr | |
| --- | --- | --- | --- |
| Marktrisiken | bedeutend | unwahrscheinlich | |
| Strategische Risiken | mittel | möglich | |
| Finanzrisiken | mittel | unwahrscheinlich | |
| Sonstige Risiken | mittel | unwahrscheinlich | |
| Rechtliche Risiken | unbedeutend | unwahrscheinlich | |
| Risiken der Leistungserstellung | unbedeutend | unwahrscheinlich | |
| IT-Risiken (neu) | unbedeutend | unwahrscheinlich | - |
Da insbesondere die konjunkturellen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet sind, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert.
Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt.
1. Marktumfeld
Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen
Eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt. Wenn sich die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann zudem zu einem Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Aufgrund der stabilen Mengenprognose im Segment Container für das Folgejahr wurde der entsprechende Risikoansatz gegenüber Vorjahr verringert.
Forschungsinstitute prognostizieren ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft in den Jahren 2017 ff. Obwohl sich die fortgeschrittenen Volkswirtschaften voraussichtlich stabil fortentwickeln, bestehen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen des Brexits in Europa und der weiteren Entwicklung der US-Wirtschaft, bedingt durch protektionistische Tendenzen. Für China wird eine weitgehend stabile Fortentwicklung des Wirtschaftswachstums erwartet. Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn, die einen großen Teil ihres transkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung und einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Eine schrittweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mengenentwicklung generieren.
Die Einschätzungen des Marktforschungsinstituts Drewry zu den Entwicklungen im Containerverkehr wurden angesichts der unerwartet starken und anhaltenden Wachstumsdynamik in 2017 auch für 2018 nach oben angepasst. So erwartet Drewry auch für 2018 einen weiteren, wenn auch leicht abgeschwächten Anstieg des weltweiten Containerumschlags und des für die HHLA bedeutsamen Nordeuropa-Asien-Verkehrs. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben zwar für die HHLA relevant, ihre Bedeutung reduziert sich jedoch gegenüber Vorjahr.
Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst.
Wettbewerbsumfeld
Im Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus.
Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport bestehen auch bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken, denen jedoch durch entsprechende Maßnahmen entgegengewirkt wird.
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Darüber hinaus verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttle-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland. Investitionen in eigene Hub-Terminals wie den im Juni 2017 in Budapest offiziell in Betrieb genommenen vierten METRANS-Hub-Terminal stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzes der HHLA zusätzlich.
Durch die Integration der Aktivitäten von POLZUG in die Organisation von METRANS im Jahr 2018 sollen Strukturen und Abläufe vereinfacht und damit Synergien realisiert werden.
Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern.
Kundenstruktur
Die Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt seit Jahren in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten angeführt werden. Der Kostendruck auf Seiten der Linienreeder bleibt auch zukünftig hoch. Die Ergebnissituation der Reederkunden hat sich im Zuge des Aufschwungs im globalen Containerverkehr 2017 jedoch verbessert. Das Risiko der Insolvenz eines Reederkunden reduziert sich daher gegenüber Vorjahr.
Die Kunden- und Dienstestruktur im Asien-Europa-Verkehr formierte sich 2017 neu. Die Leistungsfähigkeit der Seehafenterminals wurde kundenseitig honoriert, die Auslastung stieg entsprechend an. Im Zuge dieser Entwicklungen bestehen für die HHLA weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals, wesentliche Änderungen der Dienstestruktur werden derzeit jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus kann sich die Preissensibilität der Reederkunden insbesondere bei Transshipment-Verkehren weiter verstärken.
Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und technologischem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden.
Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt.
Marktkonzentration auf der Beschaffungsseite
Die von der HHLA eingesetzten Umschlaggeräte sind zum Teil Spezialgeräte, wodurch Abhängigkeiten von Lieferanten bei der Wartung oder der Beschaffung von Ersatzteilen entstehen können. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen im Betriebsablauf führen. Eine strategische und partnerschaftliche Einbindung von Lieferanten sowie die Optimierung der Lieferantenbasis, unterstützt durch die Einführung eines IT-basierten Lieferantenmanagements im Jahr 2017, dienen dazu, entsprechende Risiken zu reduzieren.
2. Strategisches Umfeld
Infrastruktur
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fahrrinnenanpassung liegt seit dem 9. Februar 2017 vor. Sie führt nicht zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung. Laut Gerichtsurteil ist der Planfeststellungsbeschluss jedoch in Teilen wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und somit zunächst nicht vollziehbar. Zu zwei Punkten (Überprüfung einer etwaigen Beeinträchtigung des Schierlings-Wasserfenchels durch den vorhabenbedingten Anstieg des Salzgehalts sowie Regelungen zu Kohärenzmaßnahmen) sind Nachbesserungen erforderlich, die das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als heilbar qualifiziert. Eine zeitliche Abschätzung für die materielle und verfahrensmäßige Umsetzung der erforderlichen Mängelbeseitigung liegt noch nicht vor. Weitere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Bundesverwaltungsgericht im November und Dezember 2017 abgewiesen, damit sind derzeit keine Klagen gegen die Fahrrinnenanpassung mehr anhängig. Da jedoch weiterhin keine gesicherten Prognosen über einen möglichen Baubeginn abgegeben werden können, könnten Reedereien ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich gegebenenfalls auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge.
Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind unter anderem der Bau der Hafenpassage und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen.
Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Andernfalls könnten sich die Investitionsvorhaben der HHLA selbst oder deren erwarteter wirtschaftlicher Erfolg verzögern. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln. Zudem kann das Risiko der Beteiligung der HHLA an den Kosten einzelner Infrastrukturvorhaben nicht ausgeschlossen werden. Im Zuge der Neubewertung im Jahr 2017 zählt dieses Risiko im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr zu den wesentlichen Konzernrisiken.
Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
3. Finanzrisiken
Wechselkursrisiken
Die HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann unter anderem das Risiko einer erneuten signifikanten und damit über den Planansatz hinausgehenden Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja nicht ausgeschlossen werden. Die Chance auf eine kurzfristige Stabilisierung der politischen Lage in der Ukraine bleibt weiter abzuwarten.
Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich gegebenenfalls durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten.
Forderungsausfälle
Die Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2017 im Zuge des Aufschwungs im globalen Containerverkehr verbessert. Die HHLA verzichtet damit ab 2018 auf eine Kreditausfallversicherung, wodurch sich die Risikobewertung nach Maßnahmen einmalig erhöht. Aufgrund des anhaltenden Ungleichgewichts von Handelsvolumen und Schiffsraum bleibt das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten insbesondere im Containersegment relevant, wird derzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen (im Vorjahr: möglich).
Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt.
Pensionsverpflichtungen
Der Referenzzins zur Bewertung der erforderlichen Pensionsrückstellungen für Betriebsrenten wird sich voraussichtlich wieder normalisieren, wenngleich erst mittel- bis langfristig. Ein erneutes Absinken des historisch niedrigen Zinsniveaus würde die Pensionsrückstellungen zusätzlich erhöhen, die Eigenkapitalquote würde demnach sinken. Vor dem Hintergrund der erwarteten Zinsentwicklungen wurde die Risikobewertung gegenüber dem Vorjahresansatz reduziert. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen.
Zusätzliche Erhöhungen der Pensionsrückstellungen können sich ergeben, wenn weitere Anwartschaften, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen, gerichtlich anerkannt werden. Das Risiko wird derzeit als gering eingeschätzt.
Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 47, Management von Finanzrisiken
4. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren
Hochwasser
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den letzten Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt.
Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden und Hafenunternehmen, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt.
Beteiligungsoptionen
Über ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils. Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für Akquisitionen gegeben.
Digitalisierung
Die HHLA verfügt über digitale Expertise, ein Beispiel hierfür ist u.a. die Einführung des Slotbuchungsverfahrens für Lkw im Jahr 2017. Basierend auf dem Anspruch der HHLA, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein, sollen weitere Innovationen im Bereich der Digitalisierung initiiert und wertsteigernd realisiert werden. Hieraus können sich Chancen zusätzlicher Wertschöpfung ergeben.
5. Rechtliche Risiken
Compliance-Vorfälle
Das Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Themen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden.
Neue behördliche Regularien
Gesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten zu reduzieren.
6. Leistungserstellung
Ausfall technischer Anlagen
In den anlagenintensiven Gesellschaften besteht das Risiko, dass ein Ausfall von zentralen technischen Anlagen die Leistungserstellung behindert. Die Nichtverfügbarkeit der Anlagen führt in Abhängigkeit von der Länge des Ausfalls zu zusätzlichen Kosten der Leistungserstellung. Durch vorbeugende Instandhaltung bzw. Instandsetzung, Bereitschaften bzw. Stördienste sowie regelmäßige Kontrollgänge und Tests wird versucht, mögliche Defizite frühzeitig zu erkennen und dadurch das Risiko zu senken.
Intermodale Leistungen und Leistungseinkauf
Die im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus zum Teil auch Traktionsleistungen ein.
Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Die Umsetzung der im Bundestagswahlkampf 2017 parteienübergreifend angekündigten Absenkung der Trassenentgelte durch die künftige Bundesregierung bleibt abzuwarten.
Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, werden der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und Lokomotiven wie auch der Leistungseinkauf bei privaten Anbietern weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen.
7. IT-Risiken
Aufgrund der gestiegenen Bedrohung durch Cyberkriminalität wurden entsprechende IT-Risiken neu bewertet und finden nun Berücksichtigung unter den wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns. Zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen können bei einem Angriff nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Prävention u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Back-up-Systemen, v. a. für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen.
Corporate Governance
Der folgende Abschnitt beinhaltet die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i.V.m. § 289f HGB sowie den Corporate-Governance-Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK").
Umsetzung des DCGK
Eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den DCGK und die damit verfolgten Ziele und Zwecke daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2017 sorgfältig mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und im Dezember 2017 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf wenige Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist nachfolgend abgedruckt. Sie ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - für die Aktionäre und die Öffentlichkeit auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA haben am 18. Dezember 2017 die folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:
"Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 9. Dezember 2016 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
a) Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich demgegenüber im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Eine Anpassung der Vorstandsverträge an die neue Empfehlung erschien wenig praktikabel, da die Verträge für eine feste Laufzeit abgeschlossen wurden und nicht einseitig abänderbar sind. Unabhängig davon ist die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet.
b) Nach dem ebenfalls geänderten Satz 1 in Nummer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung neben der Benennung konkreter Ziele ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen - neben der Berücksichtigung der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele - die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben (Nummer 5.4.1 Abs. 4 Satz 1 DCGK). Nach Nummer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 DCGK sollen ferner - durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzte - Lebensläufe für alle Aufsichtsratsmitglieder auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und jährlich aktualisiert werden. Nach Inkrafttreten dieser Empfehlungen und den Neuwahlen und der Neukonstituierung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat ein umfassendes Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil erarbeitet und in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder wurden ebenfalls aktualisiert und auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de veröffentlicht. Damit entspricht die Gesellschaft nunmehr diesen Empfehlungen.
c) Gemäß Nummer 7.1.2 DCGK sollen unterjährige Finanzinformationen vor der Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss erörtert werden. Dieser Empfehlung wurde bislang nicht entsprochen, da die Erstellung des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsmitteilungen aufgrund der Sparteneinzelberichterstattung für A- und S-Sparte einen höheren Zeitaufwand verursacht als bei Gesellschaften mit nur einer Aktiengattung und die in diesen Berichten enthaltenen ;Ergänzenden Finanzinformationen' zur Herbeiführung einer stärkeren und qualifizierten Prüfdichte jeweils einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen werden. Die Gesellschaft beabsichtigt jedoch, ihre Prozesse zeitnah dahingehend umzustellen, dass eine vorherige Erörterung mit dem Prüfungsausschuss erfolgen kann und der Empfehlung damit künftig entsprochen wird.
Hamburg, 18. Dezember 2017
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat"
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Konzernaufbau und Konzernsteuerung
Die HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. siehe auch Konzernstruktur Die operativen Tätigkeiten werden durch den HHLA-Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z.B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet.
Compliance
Die Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, auf die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen Vorschriften hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, formuliert. www.hhla.de/compliance Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u.a. zum Thema Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bildet die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Compliance-Beauftragten des HHLA-Konzerns, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u.a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In-und Ausland gibt es Ansprechpartner für Compliance bzw. Beauftragte. Den Compliance-Beauftragten obliegt auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. siehe auch Nachhaltigkeit und www.hhla.de/nachhaltigkeit
Risikomanagement
Das Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Konzernlageberichts dargestellt. siehe auch Risiko- und Chancenbericht
Arbeitsweise und Zusammensetzung
von Vorstand und Aufsichtsrat
Bei der HHLA besteht gemäß den Vorgaben des deutschen Aktienrechts ein duales Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die jeweils mit eigenständigen Kompetenzen ausgestattet sind. Das System ist gekennzeichnet durch eine personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan: Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, während der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht und bei der Geschäftsführung berät. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Arbeitsweise des Vorstands
Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand geführt. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling im Unternehmen.
Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Geschäftsverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. siehe auch Konzernstruktur
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft oder den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Der Vorstand hat grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Dazu gehören beispielsweise Betriebsstörungen und rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft.
Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsrat offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen von Vorstandsmitgliedern nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten.
Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt. Sie sieht unter anderem vor, dass grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung durch den Gesamtvorstand entschieden werden. Ferner sieht die Geschäftsanweisung vor, dass Maßnahmen und Geschäfte, die für die Gesellschaft von größerer Bedeutung sind, gemeinsam zu erörtern und zu entscheiden sind und dass bestimmte Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht.
Zusammensetzung des Vorstands und Diversität
Der Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.
Zielsetzung des Diversitätskonzepts
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Zielsetzungen dienen dabei als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Diversitätsaspekte
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Frauenanteil im Vorstand
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt.
Bildungs- und Berufshintergrund
Die Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen.
Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen:
| • | Strategie und strategische Führung; |
| • | Logistikgeschäft einschließlich der relevanten Märkte und Kundenbedürfnisse; |
| • | Vertrieb; |
| • | Betrieb und Technik einschließlich IT und Digitalisierung; |
| • | Immobiliengeschäft; |
| • | Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| • | Personal, insbesondere Personalmanagement und -entwicklung sowie Erfahrung mit mitbestimmten Strukturen; |
| • | Finanzen inkl. Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren. |
Internationalität
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
Alter
Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird.
Stand der Umsetzung und künftige Berücksichtigung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist ebenfalls erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss werden die vorstehenden Ziele auch im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung und bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der HHLA berücksichtigen.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance zugänglich ist, sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats.
Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen insgesamt sechs Ausschüsse: der Finanzausschuss, der Prüfungsausschuss, der Personalausschuss, der Nominierungsausschuss, der Vermittlungsausschuss und der Immobilienausschuss.
Der Finanzausschuss bereitet Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit der Abschlussprüfung. Er bereitet außerdem den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Im Fall einer beabsichtigten Rotation des Abschlussprüfers ist der Prüfungsausschuss für das Auswahlverfahren verantwortlich. Nach erfolgter Wahl durch die Hauptversammlung erteilt er den Auftrag für die Konzern- und Jahresabschlussprüfung, befasst sich mit der Honorarvereinbarung und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Er überwacht laufend die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und erörtert mit ihm die Gefahren für dessen Unabhängigkeit sowie die zur Verminderung dieser Gefahren ergriffenen Schutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist der Prüfungsausschuss auch für die Überwachung und Billigung der vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen (Nichtprüfungsleistungen) zuständig. Die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor, sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Er bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über die Festsetzung der Vorstandsvergütung und die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor und behandelt die Vorstandsverträge, soweit nicht das Aktiengesetz die Behandlung dieser Aufgaben durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt.
Der Personalausschuss nimmt zugleich in einer Besetzung, die ausschließlich die ihm angehörenden Anteilseignervertreter umfasst, die Aufgaben des Nominierungsausschusses wahr. Er unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Empfehlungen des Kodex, des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung. Dabei vergewissert er sich auch jeweils, dass der Kandidat oder die Kandidatin den erwarteten Zeitaufwand aufbringen kann.
Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d.h., er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Aufgrund der Aufteilung der HHLA in die zwei Teilkonzerne Hafenlogistik (A-Sparte) und Immobilien (S-Sparte) wurde für den Teilkonzern Immobilien ein Immobilienausschuss gebildet. Dieser Ausschuss nimmt für den Aufsichtsrat sämtliche Berichte des Vorstands entgegen und erörtert mit ihm alle Fragen, die sich auf den Teilkonzern Immobilien beziehen. Er entscheidet außerdem über die Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich sämtlicher zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte sowie über alle weiteren Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien beziehen. Der Immobilienausschuss ist darüber hinaus, bezogen auf Angelegenheiten des Teilkonzerns Immobilien, zuständig für die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses. Er ist schließlich zuständig für die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über den die Immobiliensparte betreffenden Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, die der Empfehlung in Ziffer 3.8 des Kodex entspricht.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversität
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie den §§ 95 und 96 Aktiengesetz (AktG) und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG): Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden.
Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Dezember 2017 ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat der HHLA verabschiedet, das neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 1 Nr. 6 HGB enthält.
Zielsetzung des Anforderungsprofils
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jeder-zeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien.
Anforderungen an die einzelnen Mitglieder
Allgemeine Anforderungen
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
| • | hinreichende Sachkenntnis, d.h. die Fähigkeit, die normalerweise im Aufsichtsrat anfallenden Aufgaben wahrnehmen zu können; |
| • | Leistungsbereitschaft, Integrität und Persönlichkeit; |
| • | allgemeines Verständnis des Geschäfts der HHLA, einschließlich des Marktumfelds und der Kundenbedürfnisse; |
| • | unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung, für die Anteilseignervertreter idealerweise in Form von Erfahrung aus der Tätigkeit in Unternehmensleitungen, als leitender Angestellter oder in Aufsichtsgremien; |
| • | Einhaltung der Mandatsgrenzen nach § 100 AktG und nach Ziffer 5.4.5 Satz 2 DCGK. |
Zeitliche Verfügbarkeit
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren der bestehenden Ausschüsse entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden.
Zugehörigkeitsdauer und Altersgrenze
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten.
Anforderungen und Ziele für das Gesamtgremium
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann.
Allgemeine Anforderungen
Der Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Logistiksektor, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
Spezifische Kenntnisse und Erfahrungen
Der Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
| • | in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international agierenden und börsennotierten Unternehmens; |
| • | im Logistikgeschäft, idealerweise den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, einschließlich der relevanten Märkte und der Kundenbedürfnisse; |
| • | in den Bereichen Betrieb und Technik, einschließlich IT-Systemen und Digitalisierung; |
| • | im Immobiliengeschäft und dort in der Vermietung von Büroimmobilien im Raum Hamburg; |
| • | in den Bereichen Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| • | im Controlling und im Risikomanagement sowie |
| • | in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. |
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei unabhängige Mitglieder i.S.v. Ziffer 5.4.2 DCGK angehören. Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses als solche die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellen, und dass die Arbeitnehmervertreter daher nicht per se als abhängig zu betrachten sind, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind.
Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.
Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können - ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Vielfalt (Diversity)
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von mindestens 40 % zu erreichen.
Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt.
Stand der Umsetzung und künftige Berücksichtigung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Grube, Herrn Westhagemann und Herrn Dr. Kloppenburg gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner drei unabhängige Mitglieder an. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG sowie Ziffer 5.3.2 Abs. 3 DCGK.
Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner allerdings nicht an dieses Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Für die Arbeitnehmervertreter gilt ferner, dass dem Aufsichtsrat kein Vorschlagsrecht bezüglich der Kandidatinnen und Kandidaten zusteht und dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer ebenfalls nicht an dieses Anforderungsprofil gebunden sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. siehe auch Bericht des Aufsichtsrats Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Konzernanhang. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate Schließlich sind auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden.
Geschlechteranteil im Aufsichtsrat, Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Die Geschlechterquote gilt für alle Nachbesetzungen seit dem 1. Januar 2016. Bis zu den Neuwahlen zum Aufsichtsrat im Juni 2017 gehörten dem Aufsichtsrat zwei Frauen von Seiten der Anteilseigner an. Der Frauenanteil auf der Anteilseignerseite betrug somit 33,3 % und für den Aufsichtsrat insgesamt 16,7 %. Eine Erhöhung des Frauenanteils war bis zu den Neuwahlen zum Aufsichtsrat mangels Nachbesetzungen nicht möglich. Vor den Neuwahlen zum Aufsichtsrat wurde der Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, so dass der jeweilige Mindestanteil von Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen war, d.h., von den sechs Sitzen je Seite waren jeweils mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern zu besetzen. Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Seitdem beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer somit jeweils 33,3 %. Seit den Neuwahlen zum Aufsichtsrat ist die Geschlechterquote mithin erfüllt.
Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat im September 2015 eine Zielgröße von 25 % festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte. Diese Zielgröße ist seit dem 1. Januar 2017 erfüllt. Im Zuge des Ablaufs der erstmaligen Zielerreichungsfrist hat der Aufsichtsrat die Zielgröße von 25 % für weitere fünf Jahre, d.h. bis zum 30. Juni 2022, bestätigt.
Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand ursprünglich für die erste Führungsebene eine Zielgröße von 25 % und für die zweite Führungsebene eine Zielgröße von 30 % festgelegt, die jeweils bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollten. Im Zuge des Ablaufs der erstmaligen Zielerreichungsfrist hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 30. Juni 2017 wie auch zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 11 % und in der zweiten Führungsebene 21 %. Die Nichterreichung der Ziele zum 30. Juni 2017 beruhte jeweils primär darauf, dass in der vergleichsweise kurzen Frist für die Ziel-erreichung nur wenige Stellen nachzubesetzen waren. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands haben sich zudem Vakanzen ergeben, die erst ab Anfang 2018 nachbesetzt sein werden. Unter Berücksichtigung dieser Nachbesetzungen läge der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 27 %.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres in Hamburg, in einer anderen deutschen Großstadt oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt, an der die Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel zugelassen sind. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse.
Transparenz
Die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von der HHLA über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen unterrichtet. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über alle wichtigen Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus ist die Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. siehe auch Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss.
Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen.
Eigengeschäfte von Führungskräften
Im Geschäftsjahr 2017 sind der Gesellschaft durch ihre Organmitglieder keine meldepflichtigen Geschäfte mit HHLA-Aktien oder diesbezüglichen Finanzinstrumenten im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates) mitgeteilt worden.
Vergütungsbericht
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - durch den Aufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2012 gebilligt und im Rahmen einer Überprüfung im Geschäftsjahr 2015 leicht modifiziert. Seit dem 1. Januar 2017 gelten für alle Mitglieder die modifizierten Regelungen. Danach setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Pensionszusagen und Nebenleistungen zusammen.

Die Festvergütung beträgt für ordentliche Vorstandsmitglieder 350.000 € p.a. und wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Der bzw. die Vorsitzende des Vorstands erhält eine erhöhte Grundvergütung. Hinzu kommen jeweils Nebenleistungen (Sachbezüge) in Gestalt eines Anspruchs auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.
Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der letzten drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.
Pensionszusagen existieren für diejenigen Vorstandsmitglieder, die dem Vorstand seit mehr als drei Jahren angehören. Nach den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach mindestens fünf oder acht Jahren Vorstandstätigkeit aus einem nicht in ihrer Person liegenden bzw. nicht zu vertretenden Grund, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am ruhegehaltsfähigen Gehalt, das sich am Jahresgrundgehalt orientiert. Der prozentuale Anteil liegt je nach Dienstzeit des Vorstandsmitglieds zwischen 35 und 50 %, wobei Anpassungen grundsätzlich nicht linear über die Vertragslaufzeit, sondern jeweils im Rahmen von Vertragsverlängerungen vorgenommen werden. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehepartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt. Im Rahmen der Erstbestellung (i.d.R. drei Jahre) erfolgt in der Regel noch keine Pensionszusage, sondern eine individuelle Regelung, etwa in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung oder die Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control)) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 rund 2,93 Mio. € (im Vorjahr: 3,14 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 931.633 € (im Vorjahr: 692.224 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 24.241.804 € (im Vorjahr: 12.385.982 €) zurückgestellt.
Individuelle Vergütung des Vorstands
Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nach Ziffer 4.2.5.
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| Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss (Auszahlung) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2017 | 2017 Minimum | 2017 Maximum | 20161 | 2017 | 20161 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 450.000 | 450.000 | 450.000 | 87.500 | 450.000 | 87.500 |
| Nebenleistung | 12.248 | 12.248 | 12.248 | 6.936 | 12.248 | 6.936 |
| Summe | 462.248 | 462.248 | 462.248 | 94.436 | 462.248 | 94.436 |
| Einjährige variable Vergütung2,3 | 350.940 | 0 | 450.000 | 85.683 | 392.230 | 87.500 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 813.188 | 462.248 | 912.248 | 180.118 | 854.478 | 181.936 |
| Versorgungsaufwand4 | 354.032 | 354.032 | 354.032 | 68.649 | 354.032 | 68.649 |
| Gesamtaufwand | 1.167.220 | 816.280 | 1.266.280 | 248.767 | 1.208.510 | 250.584 |
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| Dr. Stefan Behn, Vorstandsmitglied bis 31. März 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss (Auszahlung) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2017 | 2017 Minimum | 2017 Maximum | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 87.500 | 87.500 | 87.500 | 341.661 | 87.500 | 341.667 |
| Nebenleistung | 6.940 | 6.940 | 6.940 | 13.518 | 6.940 | 13.518 |
| Summe | 94.440 | 94.440 | 94.440 | 355.185 | 94.440 | 355.185 |
| Einjährige variable Vergütung2,3 | 70.704 | 0 | 87.500 | 312.730 | 81.203 | 324.397 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 165.143 | 94.440 | 181.940 | 667.915 | 175.643 | 679.582 |
| Versorgungsaufwand4,5 | 0 | 0 | 0 | 688.121 | 0 | 688.121 |
| Gesamtaufwand | 165.143 | 94.440 | 181.940 | 1.356.036 | 175.643 | 1.367.703 |
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| Heinz Brandt, Vorstandsmitglied | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss (Auszahlung) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2017 | 2017 Minimum | 2017 Maximum | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 325.000 | 350.000 | 325.000 |
| Nebenleistung | 13.215 | 13.215 | 13.215 | 12.812 | 13.215 | 12.812 |
| Summe | 363.215 | 363.215 | 363.215 | 337.812 | 363.215 | 337.812 |
| Einjährige variable Vergütung2,3 | 282.815 | 0 | 350.000 | 312.730 | 324.813 | 324.397 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 646.030 | 363.215 | 713.215 | 650.542 | 688.028 | 662.209 |
| Versorgungsaufwand4 | 265.932 | 265.932 | 265.932 | 245.705 | 265.932 | 245.705 |
| Gesamtaufwand | 911.962 | 629.146 | 979.146 | 896.247 | 953.960 | 907.914 |
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| Jens Hansen, Vorstandsmitglied seit 1. April 2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss (Auszahlung) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2017 | 2017 Minimum | 2017 Maximum | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 262.500 | 262.500 | 262.500 | 0 | 262.500 | 0 |
| Nebenleistung | 10.081 | 10.081 | 10.081 | 0 | 10.081 | 0 |
| Summe | 272.581 | 272.581 | 272.581 | 0 | 272.581 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung2,3 | 230.393 | 0 | 262.500 | 0 | 257.047 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 502.974 | 272.581 | 535.081 | 0 | 529.629 | 0 |
| Versorgungsaufwand4 | 26.250 | 26.250 | 26.250 | 0 | 26.250 | 0 |
| Gesamtaufwand | 529.224 | 298.831 | 561.331 | 0 | 555.879 | 0 |
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| Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss (Auszahlung) | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in € | 2017 | 2017 Minimum | 2017 Maximum | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 341.667 | 350.000 | 341.667 |
| Nebenleistung | 9.593 | 9.593 | 9.593 | 10.989 | 9.593 | 10.989 |
| Summe | 359.593 | 359.593 | 359.593 | 352.656 | 359.593 | 352.656 |
| Einjährige variable Vergütung2,3 | 282.815 | 0 | 350.000 | 312.730 | 324.813 | 324.397 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 642.408 | 359.593 | 709.593 | 665.386 | 684.406 | 677.052 |
| Versorgungsaufwand4 | 205.008 | 205.008 | 205.008 | 178.719 | 205.008 | 178.719 |
| Gesamtaufwand | 847.415 | 564.600 | 914.600 | 844.104 | 889.414 | 855.771 |
1 In der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 gehörte Frau Titzrath dem Vorstand als ordentliches Mitglied an.
2 Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage
3 Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT (basierend auf den jeweils zu Jahresbeginn am Kapitalmarkt
kommunizierten Prognosen) ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.
4 Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service-Cost-Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundene r Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)
5 Aufgrund der Entscheidung von Herrn Dr. Behn, zum Ablauf des 31. März 2017 aus dem Vorstand auszuscheiden , sind für ihn für das Geschäftsjahr 2016 erhöhte Service Costs angefallen, während für das Geschäftsjahr 2017 kein Versorgungsaufwand mehr entstanden ist.
Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Abgesehen von den im Rahmen von Anstellungsverträgen der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats für weitere persönliche Leistungen keine Vergütungen gewährt. Insgesamt betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 303.938 € (im Vorjahr: 327.292 €).
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| Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fix | Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit | Sitzungsgelder | Gesamt | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in €1 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube2 | 23.625 | 0 | 0 | 0 | 750 | 0 | 24.375 | 0 |
| Prof. Dr. Peer Witten3 | 20.250 | 40.500 | 5.000 | 10.000 | 3.000 | 5.000 | 28.250 | 55.500 |
| Berthold Bose2 | 11.813 | 0 | 0 | 0 | 750 | 0 | 12.563 | 0 |
| Wolfgang Abel3 | 10.125 | 20.250 | 1.250 | 2.500 | 2.500 | 4.250 | 13.875 | 27.000 |
| Torsten Ballhause3 | 6.750 | 13.500 | 3.750 | 6.250 | 3.000 | 5.250 | 13.500 | 25.000 |
| Petra Bödeker-Schoemann | 13.500 | 13.500 | 6.250 | 7.500 | 2.750 | 2.750 | 22.500 | 23.750 |
| Dr. Rolf Bösinger4 | 13.500 | 12.375 | 2.500 | 4.167 | 3.500 | 4.250 | 19.500 | 20.792 |
| Dr. Bernd Egert3 | 6.750 | 13.500 | 3.750 | 7.500 | 1.500 | 3.750 | 12.000 | 24.750 |
| Holger Heinzel3 | 6.750 | 13.500 | 1.250 | 2.500 | 1.000 | 2.000 | 9.000 | 18.000 |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 13.500 | 13.500 | 6.250 | 7.500 | 3.250 | 2.750 | 23.000 | 23.750 |
| Andreas Kummer5 | 6.750 | 6.750 | 3.750 | 3.750 | 3.250 | 3.500 | 13.750 | 14.000 |
| Frank Ladwig6 | 0 | 7.875 | 0 | 2.917 | 0 | 2.500 | 0 | 13.292 |
| Thomas Lütje2 | 7.875 | 0 | 833 | 0 | 1.000 | 0 | 9.708 | 0 |
| Thomas Mendrzik2 | 7.875 | 0 | 2.500 | 0 | 1.750 | 0 | 12.125 | 0 |
| Stephan Möller-Horns7 | 0 | 2.250 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.250 |
| Arno Münster8 | 0 | 7.875 | 0 | 5.833 | 0 | 3.250 | 0 | 16.958 |
| Thomas Nahr9 | 6.750 | 6.750 | 2.500 | 2.500 | 1.500 | 1.500 | 10.750 | 10.750 |
| Norbert Paulsen | 13.500 | 13.500 | 5.000 | 5.000 | 3.500 | 2.750 | 22.000 | 21.250 |
| Sonja Petersen2 | 7.875 | 0 | 1.667 | 0 | 250 | 0 | 9.792 | 0 |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 13.500 | 13.500 | 8.750 | 10.000 | 4.500 | 6.750 | 26.750 | 30.250 |
| Maya Schwiegershausen-Güth2 | 7.875 | 0 | 0 | 0 | 250 | 0 | 8.125 | 0 |
| Michael Westhagemann2 | 7.875 | 0 | 2.500 | 0 | 2.000 | 0 | 12.375 | 0 |
| Gesamt | 206.438 | 199.125 | 57.500 | 77.917 | 40.000 | 50.250 | 303.938 | 327.292 |
1 Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer
2 Seit 21. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung)
3 Bis 21. Juni 2017 (Tag der Hauptversammlung)
4 Seit 18. Februar 2016
5 15. Juli 2016 bis 21. Juni 2017.
6 Bis 25. Juli 2016
7 Bis 9. Februar 2016
8Bis 14. Juli 2016
926. Juli 2016 bis 21. Juni 2017
Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht
1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der übrigen Teile des Unternehmens (A-Sparte) vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens (Teilkonzern Hafenlogistik) bilden die A-Sparte. Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.
3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, siehe Konzernanhang, Textziffer 35 und Textziffer 48.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht insoweit keine Stimmrechtskontrolle.
6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat.
6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Für Satzungsänderungen, für die das Gesetz zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorschreibt, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen zu einem Preis, der den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind.
7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 200.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Teilschuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht.
Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen der Ausgabe, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen sowie aus § 3 der Satzung.
7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 - 5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen.
Die weiteren Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem betreffenden Ermächtigungsbeschluss.
7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen.
8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann:
Die Gesellschaft hat im September 2015 drei Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53.000.000 € aufgenommen sowie insgesamt 44 Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22.000.000 € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen jedoch nur, wenn sich die Parteien nicht über die Fortführung des jeweiligen Darlehens einigen und dem betreffenden Darlehensgeber - unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der HHLA - die Fortsetzung des unveränderten Darlehensvertrages nicht zugemutet werden kann. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält.
Ferner enthalten die im Berichtszeitraum geltenden Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben (siehe sogleich unter 9.).
9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.
Die dargestellten Regelungen entsprechen der Gesetzeslage und sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.
Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Gesellschaft im Überblick
Struktur und Geschäftstätigkeit
Die HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 28 inländischen und 14 ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. An der Unternehmensstruktur wurden im Geschäftsjahr 2017 keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile
A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt.
Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Personal
Die Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2017 insgesamt 1.073 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.190). Davon waren 303 Lohnempfänger (im Vorjahr: 349), 725 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 774) sowie 45 Auszubildende (im Vorjahr: 67). Von den 1.073 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 502 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns.
Ertragslage
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| Wesentliche Kennzahlen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 | Veränd. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 127,6 | 157,9 | - 19,2 | % |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | - 164,9 | - 179,2 | 7,9 | % |
| Betriebsergebnis | - 37,3 | - 21,3 | - 75,0 | % |
| Finanzergebnis | - 22,4 | - 6,9 | neg. | |
| Beteiligungsergebnis | 93,1 | 94,2 | - 1,1 | % |
| Ertragsteuern | - 9,3 | - 18,4 | 49,6 | % |
| Jahresüberschuss | 24,1 | 47,6 | - 49,4 | % |
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 127,6 Mio. € (im Vorjahr: 157,9 Mio. €). Der Rückgang um 30,3 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus der Restrukturierung im Segment Logistik und einem damit im Vorjahr verbundenen Ertrag für die Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum.
Die sonstigen Erträge und Aufwendungen entlasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 14,3 Mio. €. Nach dem restrukturierungsbedingten Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung der Projekt- und Kontraktlogistik im Vorjahr sind im Berichtsjahr Aufwendungen für einen Organisationsumbau im Segment Container enthalten.
Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf zinsinduzierte Rückstellungsveränderungen zurückzuführen.
Das Beteiligungsergebnis ist nahezu unverändert zum Vorjahr. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 1,1 Mio. € auf 93,1 Mio. € reduziert (im Vorjahr: 94,2 Mio. €).
Der Rückgang der Ertragsteuern um 9,1 Mio. € resultierte überwiegend aus dem deutlich geringeren Betriebs- und Finanzergebnis.
Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 24,1 Mio. € (im Vorjahr: 47,6 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 14,7 Mio. € (im Vorjahr: 38,8 Mio. €) und auf die S-Sparte 9,4 Mio. € (im Vorjahr: 8,7 Mio. €).
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| Soll-Ist-Vergleich | |||
|---|---|---|---|
| in Mio. € | Ist 2016 | Prognose 2017 | Ist 2017 |
| --- | --- | --- | --- |
| Jahresüberschuss | 47,6 | Auf Vorjahresniveau | 24,1 |
Die von der Prognose abweichenden Ergebnisse haben im Wesentlichen die im Abschnitt über die Ertragslage des Konzerns aufgeführten Gründe. Darüber hinaus führten die Wertberichtigung bei einem Beteiligungsansatz sowie ein Verschmelzungsverlust zu einer Reduzierung des Jahresüberschusses. siehe Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Vermögenslage
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| Bilanzstruktur | ||
|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 23,2 | 17,7 |
| Finanzanlagen | 376,5 | 386,7 |
| Sonstige Aktiva | 625,9 | 654,8 |
| Bilanzsumme | 1.025,6 | 1.059,2 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 474,3 | 496,9 |
| Rückstellungen für Pensionen | 309,6 | 303,3 |
| Sonstige Passiva | 241,7 | 259,0 |
| Bilanzsumme | 1.025,6 | 1.059,2 |
| Eigenkapitalquote in % | 46,2 | 46,9 |
| Anlagenintensität in % | 2,3 | 1,7 |
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 23,2 Mio. € (im Vorjahr: 17,7 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 8,3 Mio. € (im Vorjahr: 10,3 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft.
Das Finanzanlagevermögen reduzierte sich im Wesentlichen infolge der Verschmelzung der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die HHLA AG sowie der Wertberichtigung bei einem Beteiligungsansatz um insgesamt 10,2 Mio. € auf 376,5 Mio. €.
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| Entwicklung der Pensionsrückstellungen | ||
|---|---|---|
| in Tsd. € | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Bilanzwert am 01.01. | 303.327 | 313.095 |
| Verschmelzungseffekt* | 5.555 | 0 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand | 19.891 | 8.754 |
| Rentenzahlungen | - 19.198 | - 18.522 |
| Bilanzwert am 31.12. | 309.575 | 303.327 |
* Im Berichtsjahr erfolgte die Verschmelzung der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die HHLA AG.
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 3,68 % (im Vorjahr: 4,01 %) angewandt.
Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 309,6 Mio. € (im Vorjahr: 303,3 Mio. €).
Finanzlage
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| Liquiditätsanalyse | ||
|---|---|---|
| in Mio. € | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 405,3 | 399,3 |
| Verschmelzungseffekt* | 4,6 | 0 |
| Cashflow aus laufender Tätigkeit | 32,3 | 67,6 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 7,1 | - 9,6 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 46,7 | - 52,0 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 388,4 | 405,3 |
| davon ggü. Tochtergesellschaften | 166,4 | 201,7 |
| davon liquide Mittel | 222,0 | 203,6 |
* Im Berichtsjahr erfolgte die Verschmelzung der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der HHLA Logistics GmbH auf die HHLA AG.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 32,3 Mio. € (im Vorjahr: 67,6 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr vollständig aus, um die Investitionen zu finanzieren.
Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 166,4 Mio. € (im Vorjahr: 201,7 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 147,9 Mio. € (im Vorjahr: 129,6 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 20,0 Mio. € (im Vorjahr: 10,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, (HGV) in Höhe von 74,0 Mio. € (im Vorjahr: 74,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist.
Die Finanzlage entwickelte sich im Berichtsjahr erwartungsgemäß weiter stabil.
Risiko- und Chancenbericht
Die Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. siehe Risiko- und Chancenbericht
Ausblick
Die Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen. siehe Prognosebericht
Erwartete Ertragslage 2018
Auf Basis der erwarteten Entwicklung geht die HHLA AG insgesamt von einem im Vorjahresvergleich deutlich verbesserten Jahresüberschuss aus.
Erwartete Vermögens- und Finanzlage 2018
Die HHLA AG geht von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus.
Dividende
Die Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar.
Erklärung des Vorstands
Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 1. März 2018
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Heinz Brandt
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz- und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden.
Aktiva
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 917.131,25 | 1.185.559,91 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.899.941,99 | 2.120.960,28 | ||
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 9.700.288,48 | 6.497.245,41 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen | 10.000,00 | 12.527.361,72 | 74.160,00 | 9.877.925,60 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.405.996,48 | 3.893.662,05 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.511.729,34 | 8.621,10 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.711.146,67 | 2.103.866,46 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.017.435,95 | 10.646.308,44 | 1.833.912,10 | 7.840.061,71 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 358.224.331,58 | 367.696.955,51 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.250.000,00 | 10.500.000,00 | ||
| 3. Beteiligungen | 8.085.658,02 | 7.604.179,45 | ||
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 950.952,04 | 376.510.941,64 | 947.277,94 | 386.748.412,90 |
| 399.684.611,80 | 404.466.400,21 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 198.775,69 | 102.560,19 | ||
| 2. Unfertige Leistungen | 361.127,33 | 559.903,02 | 670.172,84 | 772.733,03 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 568.371,16 | 651.293,14 | ||
| 2. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg | 607,00 | 2.771,91 | ||
| 3. Forderungen gegen die HGV | 74.000.000,00 | 74.000.000,00 | ||
| Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | ||||
| 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 338.348.026,07 | 399.332.181,78 | ||
| 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.868.878,50 | 5.033.946,75 | ||
| 6. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.410.778,14 | 426.196.660,87 | 4.788.787,38 | 483.808.980,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 58.704,20 (i. Vj. EUR 58.704,20) | ||||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 147.931.500,73 | 129.632.909,02 | ||
| 574.688.064,62 | 614.214.623,01 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 798.661,01 | 661.717,95 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 50.405.159,00 | 39.885.000,92 | ||
| 1.025.576.496,43 | 1.059.227.742,09 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | ||||
| 1. Hafenlogistik | 70.048.834,00 | 70.048.834,00 | ||
| 2. Immobilien | 2.704.500,00 | 72.753.334,00 | 2.704.500,00 | 72.753.334,00 |
| II. Kapitalrücklage | ||||
| 1. Hafenlogistik | 136.771.470,63 | 136.771.470,63 | ||
| 2. Immobilien | 506.206,26 | 137.277.676,89 | 506.206,26 | 137.277.676,89 |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | ||||
| a) Hafenlogistik | 5.125.000,00 | 5.125.000,00 | ||
| b) Immobilien | 205.000,00 | 5.330.000,00 | 205.000,00 | 5.330.000,00 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | ||||
| a) Hafenlogistik | 56.105.325,36 | 56.105.325,36 | ||
| b) Immobilien | 1.322.353,86 | 57.427.679,22 | 1.322.353,86 | 57.427.679,22 |
| 62.757.679,22 | 62.757.679,22 | |||
| IV. Bilanzgewinn | ||||
| 1. Hafenlogistik | 169.961.460,97 | 196.564.319,39 | ||
| 2. Immobilien | 31.526.049,04 | 201.487.510,01 | 27.561.693,90 | 224.126.013,29 |
| 474.276.200,12 | 496.914.703,40 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 309.575.395,53 | 303.327.400,31 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 8.938.584,01 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 56.049.859,69 | 39.612.292,25 | ||
| 365.625.255,22 | 351.878.276,57 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.300.499,73 | 70.300.499,73 | ||
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 295.332,33 | 774.740,36 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.379.399,47 | 1.253.010,61 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 12.170,98 | 28.766,33 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 57.911.338,40 | 119.367.283,16 | ||
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.449.592,79 | 3.300.781,14 | ||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 44.513.469,72 | 10.156.198,70 | ||
| davon aus Steuern EUR 5.080.092,48 (i. Vj. EUR 2.100.803,00) | ||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 699.244,66 (i. Vj. EUR 794.761,92) | ||||
| 177.861.803,42 | 205.181.280,03 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.236,61 | 12.255,53 | ||
| E. Passive latente Steuern | 7.802.001,06 | 5.241.226,56 | ||
| 1.025.576.496,43 | 1.059.227.742,09 |
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| 01.01.2017 - 31.12.2017 | 01.01.2016 - 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 127.569.089,29 | 157.858.227,42 | ||
| an unfertigen Leistungen | -309.045,51 | -582.546,35 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.059.691,04 | 682.321,59 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 4.914.777,40 | 7.030.996,79 | ||
| davon Erträge aus der Währungsum- rechnung EUR 80.859,72 (i. Vj. EUR 150.409,49) | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3.560.189,39 | 2.455.967,28 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.247.232,93 | 8.807.422,32 | 5.544.811,08 | 8.000.778,36 |
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 94.947.979,97 | 97.032.971,37 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 12.189.307,34 | 107.137.287,31 | 16.512.286,32 | 113.545.257,69 |
| davon für Altersversorgung EUR -2.814.648,04 (i. Vj. EUR 540.212,01) | ||||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.848.971,49 | 3.078.660,75 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 47.169.653,52 | 61.491.974,77 | ||
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 61.195,75 (i. Vj. EUR 79.981,76) | ||||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 76.076.469,84 | 78.629.889,20 | ||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 40.445.005,86 | 36.161.488,68 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 36.612.834,19 (i. Vj. EUR 33.553.193,95) | ||||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.462.509,22 | 3.930.739,39 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.292.275,65 (i. Vj. EUR 3.727.975,67) | ||||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 4.376.951,71 | 0,00 | ||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 23.412.928,55 | 20.612.301,49 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 25.834.598,18 | 10.831.094,41 | ||
| davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 24.506.781,44 (i. Vj. EUR 9.158.463,48) | ||||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9.273.757,02 | 18.394.143,09 | ||
| davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 7.959.383,58 (i. Vj. EUR 3.693.661,45) | ||||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 24.356.927,04 | 47.756.906,16 | ||
| 17. Sonstige Steuern | 257.618,26 | 171.589,67 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 24.099.308,78 | 47.585.316,49 | ||
| 19. Gewinnvortrag | 224.126.013,29 | 222.602.383,86 | ||
| 20. Ausschüttung | 46.737.812,06 | 46.061.687,06 | ||
| 21. Bilanzgewinn | 201.487.510,01 | 224.126.013,29 |
Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 1902). Sie ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gemäß § 315a Abs. 1 HGB aufzustellen, der auch offen gelegt wird.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Mit Vertrag vom 26. Juni 2017 wurden die HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die HHLA Logistics GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2017 auf die Gesellschaft verschmolzen. In diesem Zusammenhang wurden Vermögensgegenstände von 28.414 T€ und Schulden von 29.639 T€ übernommen. Aus der Verschmelzung der HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstand ein Gewinn von 12 T€, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten ist. Aus der Verschmelzung der HHLA Logistics GmbH entstand ein Verlust von 1.237 T€, welcher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist. Die Vergleichbarkeit des vorliegenden Abschlusses mit dem Vorjahresabschluss ist durch die Verschmelzung nicht beeinflusst.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
In den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zugänge zum Anlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zum Nennwert angesetzt.
Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und auf Sachanlagen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear, pro rata temporis durchgeführt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 € werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst; geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 410,00 € werden sofort voll abgeschrieben.
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| Nutzungsdauer von Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen | ||
|---|---|---|
| in Jahren | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5 | 5 |
| Entgeltlich erworbene Software | 3 - 7 | 3 - 7 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 10 - 50 | 10 - 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 25 | 5 - 25 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 15 | 3 - 15 |
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sofern es sich um Finanzanlagen handelt, welche die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen (Wertpapiere i. V. m. Lebensarbeitszeitkonten, ATZ-Depot, Rückdeckungsversicherung), werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit der entsprechenden Verpflichtung saldiert.
Vorräte
Die Vorräte werden mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten oder niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden mit dem wahrscheinlich erzielbaren Wert angesetzt, entsprechende Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen angemessene Pauschalwertberichtigungen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Aktive latente Steuern
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf berücksichtigungsfähige Verlust- und Zinsvorträge werden latente Steuern gebildet. Die Gesellschaft bilanziert als Organträgerin die latenten Steueransprüche auf temporäre Bewertungsunterschiede aller Gesellschaften des Organkreises. Als Gesellschafterin von Personengesellschaften werden latente Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag bilanziert, soweit sie auf die Beteiligung entfallen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.
Pensionsverpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach der "Projected Unit Credit Method" (Anwartschaftsbarwertmethode). Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Für die Bewertung wurden die Heubeck-Richttafeln 2005G als biometrische Grundlage verwendet.
Im Berichtsjahr wird ein von der Deutsche Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins von 3,68 % (im Vorjahr: 4,01 %) der Bewertung zu Grunde gelegt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 21.871 T€ nach Anrechnung latenter Steuern. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Bei der Bewertung hat die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet und die Pensionsrückstellungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Barwertes der Pensionsverpflichtungen unter Verwendung der folgenden versicherungsmathematischen Annahmen bewertet:
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| Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen | ||
|---|---|---|
| in % | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 3,68 | 4,01 |
| Lebenshaltungskostensteigerung | 2,00 | 2,00 |
| Entgelttrend | 3,00 | 3,00 |
| Anpassung der laufenden Renten (ohne BRTV) | 2,00 | 2,00 |
| Anpassung der laufenden Renten (BRTV) | 1,00 | 1,00 |
| Fluktuationsrate | 2,10 | 2,10 |
| Anpassung der Sozialversicherungsrenten gemäß Rentenversicherungsbericht des Jahres | 2017 | 2016 |
Soweit Deckungsvermögen vorliegt, hat die Gesellschaft eine Saldierung der zum Zeitwert angesetzten Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen vorgenommen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung zum Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutsche Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit enthalten den Erfüllungsrückstand, der vom Arbeitnehmer in der Beschäftigungsphase erarbeitet wird. Weiterhin ist der vom Arbeitgeber zu leistende Aufstockungsbetrag in der Rückstellung berücksichtigt. Eine Abzinsung der Rückstellung wurde zum 31. Dezember 2017 mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssatz von 1,29 % (im Vorjahr:1,64 %) vorgenommen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Altersteilzeitvereinbarungen sind für den Fall einer Insolvenz durch Investmentfondsanteile gesichert, so dass die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt sind. Dementsprechend hat die Gesellschaft das Deckungsvermögen zum Zeitwert des 31. Dezember 2017 bewertet und mit den Altersteilzeitverpflichtungen saldiert.
Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen erfolgt analog IAS 19 nach dem Barwertverfahren (unit credit method). Es wurden die Heubeck-Richttafeln 2005G und der von der Deutsche Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins von 2,80 % (im Vorjahr: 3,24 %) zu Grunde gelegt. Der Rechnungszins von 2,80 % ergibt sich als durchschnittlicher Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Fremdwährungsposten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs des Stichtages bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden die Forderungen/Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips/Imparitätsprinzips bewertet.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend aufgeführten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich sowohl um ein bereits aktiviertes Teilsystem mit Entwicklungskosten in Höhe von 917 T€ sowie um einen in der Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand mit Entwicklungskosten in Höhe von 9.700 T€. Forschungskosten sind nicht entstanden.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.
Finanzanlagen
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden, gesonderten Aufstellung zu entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Posten in Höhe von 59 T€ mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 14.543 T€ aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft sich auf 1 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel enthalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Nutzungsentgelte.
Aktive latente Steuern
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| Die aktiven latenten Steuerforderungen ergeben sich aus den temporären Differenzen. | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 21 | 67 |
| Sachanlagen | 1.358 | 1.041 |
| Finanzanlagen | 596 | 617 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 511 | 501 |
| Rückstellungen | 47.811 | 37.592 |
| Verbindlichkeiten | 47 | 67 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 61 | 0 |
| 50.405 | 39.885 |
Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 32,28%.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 72.753.334,00 € und ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem Nennwert von jeweils 1,00 €. Davon sind 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen).
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2017 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 35.024.417,00 € (Genehmigtes Kapital I) bzw. durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 1.352.250,00 € (genehmigtes Kapital II) zu erhöhen. Die Ermächtigungen können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Inhaber der jeweils anderen Aktiengattung, d.h. beim genehmigten Kapital I das der S-Aktionäre und beim genehmigten Kapital II das der A-Aktionäre, ist dabei jeweils ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, in bestimmten Fällen und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals I auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre und bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals II das Bezugsrecht der S-Aktionäre auszuschließen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2016 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16. Juni 2019 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (nachfolgend zusammenfassend auch ‚Schuldverschreibungen') im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Den A-Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten, im Beschluss näher definierten Voraussetzungen das Bezugsrecht der A-Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2021 ermächtigt, eigene A-Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft - zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in den in dem Beschluss genannten Fällen zu verwenden und ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Dabei ist die Gesellschaft berechtigt, unter bestimmten, im Beschluss näher definierten Voraussetzungen das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen A-Aktien ganz oder teilweise auszuschließen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte.
Die Gewinnrücklagen der Gesellschaft umfassen die gesetzliche Rücklage (5.330 T€; im Vorjahr: 5.330 T€) und die anderen Gewinnrücklagen (57.428 T€; im Vorjahr: 57.428 T€).
Aus dem zum 31. Dezember 2016 bestehenden Bilanzgewinn von 224.126 T€ sind im Geschäftsjahr 2017 46.738 T€ ausgeschüttet worden. Aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 201.488 T€ soll in 2018 an die Aktionäre der A-Sparte (70.048.834 Aktien) eine Dividende von 0,67 € je Aktie und an die Aktionäre der S-Sparte (2.704.500 Aktien) 2,00 € je Aktie gezahlt und der Restbetrag von 149.146 T€ auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind.
Die Sparteneinzelabschlüsse der A- und der S-Sparte sind diesem Anhang zu entnehmen.
Die S-Sparte umfasst die Gesamtheit aller Vermögenswerte und Schulden der HHLA AG, die zum Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagsspezifischen Immobilien erforderlich und bestimmt sind. Alle anderen Vermögensgegenstände und Schulden sind der A-Sparte zuzuordnen.
Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Bilanzgewinns.
Aufwendungen und Erträge der HHLA AG, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Die Leistungsbeziehungen zwischen der A- und der S-Sparte, die in den Sparteneinzelabschlüssen ausgewiesen werden, werden für den Jahresabschluss der HHLA AG konsolidiert. Die Summe der Sparteneinzelabschlüsse entspricht insoweit nicht dem Jahresabschluss der HHLA AG.
Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA AG und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA AG, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der S-Sparte der HHLA AG auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der S-Sparte Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind.
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Organisationsumbaumaßnahmen im Segment Container (14.426 T€), Restrukturierung im Bereich Projekt- und Kontraktlogistik (8.638 T€), andere Personalaufwendungen (21.003 T€) und Abbruchverpflichtungen (3.580 T€) enthalten.
Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen, Lebensarbeitszeitkonten und Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung sind in Höhe von insgesamt 3.244 T€ durch die Verpfändung oder Abtretung von Wertpapieren besichert.
Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten sind durch Geldmarkt- und Investmentfonds gesichert, wohingegen die Altersteilzeitverpflichtungen durch ein Wertpapierdepot bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt a.M. sowie durch Bankguthaben abgesichert werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
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| Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtung | 173 | 160 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 173 | 157 |
| Nettowert der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung | 0 | 3 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 101 | 101 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (11 T€) und Erträge (16 T€) aus der Abzinsung.
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| Altersteilzeitverpflichtung | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtung | 1.452 | 2.372 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 355 | 1.309 |
| Nettowert der Rückstellung für Altersteilzeit | 1.097 | 1.063 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 345 | 1.272 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (50 T€) und Erträge (0 T€) aus der Abzinsung.
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| Verpflichtung aus Lebensarbeitszeitkonten | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen | 6.026 | 5.287 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 2.716 | 2.702 |
| Nettowert der Rückstellung für Lebensarbeitszeitkonten | 3.310 | 2.585 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 3.009 | 3.027 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (346 T€) und Erträge (49 T€) aus der Abzinsung.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Sicherheiten für die Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus sonstigen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Freie Hansestadt Hamburg betreffen im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus Mietvorauszahlungen.
Passive latente Steuern
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| Die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen. | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 580 | 402 |
| Sachanlagen | 6.445 | 4.199 |
| Finanzanlagen | 25 | 25 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 122 | 45 |
| Rückstellungen | 630 | 570 |
| 7.802 | 5.241 |
Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 32,28%.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft betreibt das zentrale Cash-Management der HHLA-Gruppe. Sie haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Cash-Pooling gegenüber den Poolbanken. Aufgrund der guten Liquiditätslage im Konzern bestand zum Bilanzstichtag kein Risiko der Inanspruchnahme.
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| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 23.171 | 42.944 |
| Patronatserklärungen | 70.591 | 82.738 |
| 93.762 | 125.682 |
Bürgschaften und Patronatserklärungen wurden nahezu ausschließlich zugunsten von Tochtergesellschaften abgegeben, bei denen die HHLA AG die unternehmerische Führung ausübt. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betroffenen Gesellschaften nach Erkenntnissen der HHLA AG in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor:
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| in T€ | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 12.226 | 9.940 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.923 | 4.537 |
| Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren | 25.226 | 17.388 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Fälligkeit über fünf Jahre | 52.870 | 28.497 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 90.322 | 55.825 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen insbesondere auf Mietverträge. Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo aus Investitionen in Höhe von 22.525 T€ (im Vorjahr: 23.641 T€).
Ausschüttungssperre
Die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 7.190 T€. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen und Altersversorgungsverpflichtungen führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag von 55 T€. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 21.871 T€. Der Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag von 56.482 T€. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich mithin auf 85.597 T€, wobei gemäß Satzung ein Betrag von 91.314 T€ auf die A-Sparte entfällt. Für die S-Sparte ergeben sich keine ausschüttungsgesperrten Beträge, da die passiven latenten Steuern die aktiven latenten Steuern übersteigen. Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 57.428 T€ zuzüglich dem Bilanzgewinn in Höhe von 201.488 T€ gegenüber.
Umsatzerlöse
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| Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen | ||
|---|---|---|
| in T€ | 2017 | 2016 |
| --- | --- | --- |
| Leistungsentgelte Konzernunternehmen (inkl. Vermietung) | 115.356 | 128.296 |
| Vermietung (an Dritte) | 6.860 | 6.482 |
| Güterumschlag und Lagerei | 952 | 1.215 |
| Sonstige Umsätze | 4.401 | 21.865 |
| 127.569 | 157.858 |
Die Umsatzerlöse wurden nur im Inland erzielt.
Die Verringerung um 30.289 T€ resultierte im Wesentlichen aus der Restrukturierung im Segment Logistik und einem damit im Vorjahr verbundenen Ertrag für die Beendigung des Flächenmietvertrags für das Überseezentrum.
Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen
Die Verminderung resultiert aus Mietnebenkosten.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Im Wesentlichen handelt es sich um Eigenleistungen für aktivierte Software.
Sonstige betriebliche Erträge
Periodenfremde Erträge in Höhe von 4.392 T€ ergaben sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (2.465 T€) und aus der Reduzierung von Einzelwertberichtigungen (1.751 T€).
Personalaufwand
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| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| Lohnempfänger | 315 | 354 |
| Gehaltsempfänger | 742 | 783 |
| Auszubildende | 47 | 68 |
| 1.104 | 1.205 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entlasteten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 14.322 T€. Nach dem restrukturierungsbedingten Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung der Projekt- und Kontraktlogistik im Vorjahr, sind im Berichtsjahr Aufwendungen für einen Organisationsumbau im Segment Container enthalten.
Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 256 T€ entstanden im Wesentlichen aus Rechnungen für Vorjahre (198 T€).
Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen im Wesentlichen die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer des Geschäftsjahres 2017.
In den Steuern von Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Steuern in Höhe von 1.231 T€ enthalten.
In den sonstigen Steuern sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 34 T€ enthalten.
Organe und Mandate
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Der Aufsichtsrat und seine Mandate
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender seit 21. Juni 2017
Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg
Weitere Mandate
keine
Berthold Bose, stellv. Vorsitzender seit 21. Juni 2017
Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg
Weitere Mandate
• HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (stellv. Vorsitzender)
• Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg (stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Peer Witten, Vorsitzender bis 21. Juni 2017
Dipl.-Kaufmann, Hamburg Ehem. Mitglied des Konzernvorstands der Otto Group
Weitere Mandate
• Forum Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG, Hamburg
• Otto AG für Beteiligungen, Hamburg • Röhlig & Co. Holding GmbH & Co. KG, Bremen
• Verwaltungsgesellschaft Otto mbH, Hamburg
Wolfgang Abel , stellv. Vorsitzender bis 21. Juni 2017
Postangestellter, Bad Oldesloe Gewerkschaftssekretär, ver.di Hamburg
Weitere Mandate
keine
Torsten Ballhause bis 21. Juni 2017
Dipl.-Wirtschafts- und Arbeitsjurist (HWP), Hamburg Landesfachbereichsleiter Verkehr, ver.di Hamburg (bis 31. Oktober 2017), Bereichsleitung Finanzen, Controlling und Organisationspolitik, ver.di Hamburg (seit 1. November 2017)
Weitere Mandate
• HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (bis 26. Januar 2018)
• HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (stellv. Vorsitzender)1 (bis 18. August 2017)
• Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (bis 14. Dezember 2017)
Petra Bödeker-Schoemann
Dipl.-Kauffrau, Hamburg Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Weitere Mandate
• Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen mbH, Kiel
• GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg
• HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, Hamburg
• Hamburger Wasserwerke GmbH, Hamburg
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende)1
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (Vorsitzende)1
• HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg1 (bis 18. August 2017)
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg (Vorsitzende) 1
• P+R-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg
• SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg, Hamburg
• SBH Schulbau Hamburg, Hamburg
• SGG Städtische Gebäudeeigenreinigung GmbH, Hamburg
• Stromnetz Hamburg GmbH, Hamburg
Dr. Rolf Bösinger
Dipl.-Wirtschaftswissenschaftler, Hamburg Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Weitere Mandate
• Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH, Hamburg (Vorsitzender)
• Hamburgische Investitions- und Förderbank A. ö. R., Hamburg
• HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg
• HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitzender)
• hySOLUTIONS GmbH, Hamburg (Vorsitzender)
• Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main (bis 31. Dezember 2017)
• Life Science Nord Management GmbH, Hamburg (stellv. Vorsitzender)
• LIHH Logistik-Initiative Hamburg Management GmbH, Hamburg (seit 27. Dezember 2017)
• ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH, Hamburg (stellv. Vorsitzender)
• WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, Kiel (bis 10. Juli 2017)
• ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH, Hamburg (Vorsitzender)
Dr. Bernd Egert bis 21. Juni 2017
Physiker, Winsen (Luhe) Staatsrat a. D. der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Weitere Mandate
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
Holger Heinzel bis 21. Juni 2017
Dipl.-Kaufmann, Hittfeld Leiter Finanzen und Controlling der HHLA
Weitere Mandate
• HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg1 (seit 31. Mai 2017)
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
• HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg1 (seit 31. Mai 2017)
• HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg1 (seit 1. Juni 2017)
• HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg1 (seit 31. Mai 2017)
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1 (bis 21. Juni 2017)
• HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg1 (seit 12. April 2017)
• SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg1 (seit 31. Mai 2017)
• SCB Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg1 (seit 1. Juni 2017)
• Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg
Dr. Norbert Kloppenburg
Dipl.-Ingenieur agr., Hamburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen (seit 1. November 2017), Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe (bis 31. Oktober 2017)
Weitere Mandate
• DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln (1. stellv. Vorsitzender) (bis 31. Oktober 2017)
• Deutsche Energie-Agentur GmbH, Berlin (1. stellv. Vorsitzender) (bis 31. Oktober 2017)
• KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main (Vorsitzender) (bis 25. Oktober 2017)
Andreas Kummer bis 21. Juni 2017
Kfz-Schlosser, Rosengarten Vorsitzender des Betriebsrats der HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg
Weitere Mandate
• HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg1
• HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg1 (bis 18. August 2017)
Thomas Lütje seit 21. Juni 2017
Schifffahrtskaufmann, Jork Direktor Vertrieb der HHLA
Weitere Mandate
• HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg1 (Vorsitzender) (bis 31. Mai 2017)
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg1 (bis 18. August 2017)
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg1 (Vorsitzender)
Thomas Mendrzik seit 21. Juni 2017
Elektromaschinenbauer, Hamburg Betriebsratsvorsitzender der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg
Weitere Mandate
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg1
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1 (seit 4. September 2017)
• SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg1
Thomas Nahr bis 21. Juni 2017
Kaufmann im Einzelhandel / Hafenfacharbeiter, Hamburg Mitglied des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Weitere Mandate
• HHLA Container Terminals Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg1 (bis 18. August 2017)
Norbert Paulsen
Dipl.-Ingenieur, Hamburg Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Weitere Mandate
• HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (seit 27. Februar 2017)
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (stellv. Vorsitzender)1
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (stellv. Vorsitzender)1
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg (stellv. Vorsitzender)1
Sonja Petersen seit 21. Juni 2017
Dipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH
Weitere Mandate
keine
Dr. Sibylle Roggencamp
Dipl.-Volkswirtin, Molfsee Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Weitere Mandate
• Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH, Hamburg
• Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
• Hamburg Musik GmbH, Hamburg
• Hamburger Hochbahn AG, Hamburg
• Hamburgischer Versorgungsfonds AöR, Hamburg
• HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1
• HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1
• HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1
• HSH Beteiligungsmanagement GmbH, Hamburg (seit 26. Januar 2017)
• HSH Portfoliomanagement AöR, Kiel (Vorsitzende)
• Sprinkenhof GmbH, Hamburg (Vorsitzende)
• Universitätsklinikum Hamburg KöR, Hamburg
Maya Schwiegershausen-Güth seit 21. Juni 2017
Studium der Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte (M. A.), Berlin Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Weitere Mandate
keine
Michael Westhagemann seit 21. Juni 2017
Informatiker, Hamburg Wirtschaftsberater für Innovation und Technologie (seit 1. Oktober 2017), CEO Region Nord der Siemens AG (bis 30. September 2017)
Weitere Mandate
• Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH, Hamburg
1Konzerninterne Mandate
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Finanzausschuss
• Dr. Sibylle Roggencamp, Vorsitzende
• Thomas Mendrzik, stellv. Vorsitzender seit 4. September 2017
• Torsten Ballhause, stellv. Vorsitzender bis 21. Juni 2017
• Dr. Bernd Egert bis 21. Juni 2017
• Dr. Norbert Kloppenburg
• Andreas Kummer bis 21. Juni 2017 • Thomas Nahr bis 21. Juni 2017
• Norbert Paulsen seit 4. September 2017
• Sonja Petersen seit 4. September 2017
• Michael Westhagemann seit 4. September 2017
Prüfungsausschuss
• Dr. Norbert Kloppenburg, Vorsitzender
• Norbert Paulsen, stellv. Vorsitzender
• Torsten Ballhause bis 21. Juni 2017
• Petra Bödeker-Schoemann
• Dr. Bernd Egert bis 21. Juni 2017
• Andreas Kummer bis 21. Juni 2017 v Thomas Mendrzik seit 4. September 2017
• Sonja Petersen seit 4. September 2017
• Michael Westhagemann seit 4. September 2017
Immobilienausschuss
• Petra Bödeker-Schoemann, Vorsitzende
• Norbert Paulsen, stellv. Vorsitzender
• Dr. Bernd Egert bis 21. Juni 2017
• Holger Heinzel bis 21. Juni 2017
• Thomas Lütje seit 4. September 2017
• Thomas Mendrzik seit 4. September 2017
• Thomas Nahr bis 21. Juni 2017
• Dr. Sibylle Roggencamp
• Michael Westhagemann seit 4. September 2017
Personalausschuss
• Prof. Dr. Peer Witten, Vorsitzender bis 21. Juni 2017
• Wolfgang Abel, stellv. Vorsitzender bis 21. Juni 2017
• Torsten Ballhause bis 21. Juni 2017
• Dr. Rolf Bösinger
• Berthold Bose seit 4. September 2017
• Prof. Dr. Rüdiger Grube seit 4. September 2017
• Andreas Kummer bis 21. Juni 2017
• Thomas Mendrzik seit 4. September 2017
• Norbert Paulsen seit 4. September 2017
• Dr. Sibylle Roggencamp
Nominierungsausschuss
• Prof. Dr. Peer Witten, Vorsitzender bis 21. Juni 2017
• Dr. Rolf Bösinger
• Prof. Dr. Rüdiger Grube seit 4. September 2017
• Dr. Sibylle Roggencamp
Vermittlungsausschuss
• Wolfgang Abel bis 21. Juni 2017
• Dr. Rolf Bösinger seit 4. September 2017
• Berthold Bose seit 4. September 2017
• Dr. Bernd Egert bis 21. Juni 2017
• Prof. Dr. Rüdiger Grube seit 4. September 2017
• Andreas Kummer bis 21. Juni 2017
• Norbert Paulsen seit 4. September 2017 • Prof. Dr. Peer Witten bis 21. Juni 2017
Der Vorstand und seine Mandate
Angela Titzrath, Vorsitzende
Wirtschaftswissenschaftlerin (M.A.), Hamburg Erstbestellung: 2016
Zuständigkeitsbereiche
• Unternehmensentwicklung
• Unternehmenskommunikation
• Nachhaltigkeit
• Container Vertrieb
• Segment Intermodal • Segment Logistik
Weitere Mandate
• CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg
• HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (bis 31. Mai 2017)
• HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 1. Juni 2017)
• HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (bis 31. Mai 2017)
• HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg
• HHLA Logistics GmbH, Hamburg (bis 18. August 2017)
• HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg
• METRANS a.s., Prag, Tschechien
• POLZUG Intermodal GmbH, Hamburg
• SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg (bis 31. Mai 2017)
• SCB Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 1. Juni 2017)
• Evonik Industries AG, Essen
• AXA Konzern AG, Köln
• Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg
• UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg
Dr. Stefan Behn bis 31. März 2017
Dipl.-Kaufmann, Hamburg Erstbestellung: 1996
Zuständigkeitsbereiche
• Container Vertrieb
• Container Betrieb
• Container Technik
• Informationssysteme
Weitere Mandate
• DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i.L., Hamburg (bis 31. März 2017)
• HCCR Hamburger Container- und Chassis- Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
• SCB Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 31. März 2017)
Heinz Brandt
Rechtsassessor, Bremen Erstbestellung: 2009
Zuständigkeitsbereiche
• Personalmanagement
• Einkauf und Materialwirtschaft
• Arbeitsschutzmanagement
• Recht und Versicherungen1
Weitere Mandate
• Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg
• GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg
• HCCR Hamburger Container- und Chassis- Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg (bis 31. Mai 2017)
• HHLA Logistics GmbH, Hamburg (bis 18. August 2017)
• HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg
• HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg
• Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg
Jens Hansen seit 1. April 2017
Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn Erstbestellung: 2017
Zuständigkeitsbereiche
• Betrieb2
• Technik2
• Informationssysteme
Weitere Mandate
• Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven (seit 12. April 2017)
• Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven (seit 12. April 2017)
• DAKOSY Datenkommunikationssystem AG, Hamburg (seit 2. Mai 2017)
• Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (bis 3. Juli 2017)
• HCCR Hamburger Container- und Chassis- Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg (seit 18. April 2017)
• HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg (seit 1. April 2017)
• HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg (seit 1. Juni 2017)
• HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg (seit 18. April 2017)
• HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg (seit 18. April 2017)
• HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg
• SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg (seit 1. April 2017)
• SCB Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg (seit 1. Juni 2017)
Dr. Roland Lappin
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg Erstbestellung: 2003
Zuständigkeitsbereiche
• Finanzen und Controlling3
• Investor Relations
• Revision
• Segment Immobilien
Weitere Mandate
• Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg
• GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg
• Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg
• HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 1. Juni 2017)
• HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg
• HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg
• IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG, Hamburg
• IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg
• METRANS a.s., Prag, Tschechien
• POLZUG Intermodal GmbH, Hamburg
• SCB Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg (bis 1. Juni 2017)
Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg
UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg
1einschließlich Compliance 2ohne Immobilien; für die Segmente Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorstandsvorsitzenden 3einschließlich Organisation
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
An den Aufsichtsrat wurden insgesamt Vergütungen (einschließlich Sitzungsgelder) in Höhe von 304 T€ gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 2.936 T€. An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 932 T€ gezahlt. In den Pensionsrückstellungen sind für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene 17.992 T€ enthalten. Ergänzende Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands sind in dem zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsberichts der HHLA AG enthalten.
Corporate Governance Kodex
Auch im Geschäftsjahr 2017 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mit Themen der Corporate Governance befasst. Am 18. Dezember 2017 haben sie gemeinsam die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 9. Dezember 2016 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex" oder "DCGK") in der Fassung vom 5. Mai 2015 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird. Die oben genannte Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Internetseite (www.hhla.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie ein ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im zusammengefassten Lagebericht.
Konzernzugehörigkeit
Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, als oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Konzernunternehmen, der im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Die HHLA AG wird in diesen Konzernabschluss einbezogen.
Die Gesellschaft verzichtet auf Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB und verweist gleichzeitig auf die Angaben in dem Konzernabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg.
Nachtragsbericht
Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht ein.
Hamburg, 1. März 2018
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Heinz Brandt
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
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| Höhe des Anteils am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis des Geschäftsjahres | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | direkt in % |
indirekt in % |
in T€ | Jahr | in T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Teilkonzern Hafenlogistik | |||||
| Segment Container | |||||
| HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 76.961 | 2017 | 0 | |
| Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg1, 2, 3c | 100,0 | 26 | 2017 | 0 | |
| HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 1.942 | 2017 | 0 | |
| HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 34.741 | 2017 | 0 | |
| HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg1 | 100,0 | 21.718 | 2017 | 2.225 | |
| HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 74,9 | 80.433 | 2017 | 0 | |
| SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg1, 2, 3c | 74,9 | 601 | 2017 | 0 | |
| HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg4 | 66,0 | 100 | 2017 | 0 | |
| Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Hamburg4 | 37,5 | 137 | 2017 | 27 | |
| CuxPort GmbH, Cuxhaven4 | 25,1 | 12.909 | 2017 | 2.044 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven5 | 50,0 | 31 | 2017 | 5 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven5 | 50,0 | 15 | 2017 | 0 | |
| DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg4 | 40,4 | 1.533 | 2017 | 860 | |
| HHLA International GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 369 | 2017 | 0 | |
| SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine (vormals: SC HPC UKRAINA, Odessa/Ukraine)1 | 100,0 | 34.113 | 2017 | 14.975 | |
| Segment Intermodal | |||||
| CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg1, 2, 3c | 100,0 | 1.256 | 2017 | 0 | |
| POLZUG Intermodal GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 7.990 | 2017 | 0 | |
| POLZUG Intermodal Polska sp. z o.o., Warschau/Polen1 | 100,0 | 1.221 | 2017 | - 1.650 | |
| HHLA Terminals Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen1, 5 | 100,0 | - 10 | 2017 | - 5 | |
| POLZUG INTERMODAL LLC, Poti/Georgien1 | 75,0 | 1.473 | 2017 | 445 | |
| METRANS a.s., Prag/Tschechien1 | 90,0 | 238.807 | 2017 | 44.612 | |
| JPFE-07 INVESTMENTS s.r.o., Ostrava/Tschechien1, 5 | 90,0 | 897 | 2017 | 93 | |
| METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien1 | 90,0 | 1.375 | 2017 | 266 | |
| METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei1 | 90,0 | 80.068 | 2017 | 11.958 | |
| METRANS (Danubia) Kft., Győr/Ungarn1 | 90,0 | 1.160 | 2017 | 247 | |
| METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich1 | 90,0 | 341 | 2017 | 99 | |
| METRANS D.O.O., Rijeka/Kroatien1, 5 | 90,0 | 4 | 2017 | 4 | |
| METRANS DYKO Rail Repair Shop s.r.o., Prag/Tschechien1 | 90,0 | 5.149 | 2017 | 708 | |
| METRANS İSTANBUL STI, Istanbul/Türkei1 | 90,0 | 26 | 2017 | -98 | |
| METRANS Konténer Kft., Budapest/Ungarn1 | 90,0 | 8.161 | 2017 | - 860 | |
| METRANS Rail s.r.o., Prag/Tschechien1 | 90,0 | 3.674 | 2017 | 3.111 | |
| METRANS Rail (Deutschland) GmbH, Leipzig1 | 90,0 | 7.126 | 2017 | 2.566 | |
| TIP Žilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei1, 5 | 90,0 | 5 | 2017 | 0 | |
| Univer Trans Kft., Budapest/Ungarn1 | 90,0 | 1.047 | 2017 | 296 | |
| METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich1 | 72,0 | 1.057 | 2017 | 987 | |
| IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg5 | 50,0 | 37 | 2017 | 2 | |
| IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG, Hamburg5 | 50,0 | 68 | 2017 | - 3 | |
| Segment Logistik | |||||
| HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg1, 2, 3a | 100,0 | 1.023 | 2017 | 0 | |
| UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg1 | 51,0 | 7.788 | 2017 | 1.453 | |
| ARS-UNIKAI GmbH, Hamburg4 | 25,5 | 64 | 2017 | 14 | |
| HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg4 | 51,0 | 19.891 | 2017 | 1.378 | |
| Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg4 | 51,0 | 809 | 2017 | 206 | |
| Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg3b, 4 | 49,0 | k. A. | 2017 | k. A. | |
| HCC Hanseatic Cruise Centers GmbH i.L., Hamburg1, 6 | 51,0 | 701 | 2017 | -75 | |
| Holding/Übrige | |||||
| GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg1, 2, 3c | 100,0 | 3.609 | 2017 | 0 | |
| HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg1, 2, 3b | 100,0 | 45 | 2017 | 0 | |
| Teilkonzern Immobilien | |||||
| Segment Immobilien | |||||
| Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg1, 2, 3a | 100,0 | 4.518 | 2017 | 0 | |
| HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg1, 5 | 100,0 | 79 | 2017 | 8 | |
| HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1, 3d | 100,0 | 14.305 | 2017 | 1.339 | |
| HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg1, 3d | 100,0 | 69.185 | 2017 | 8.268 |
1 Beherrschte Unternehmen.
2 Mit diesen Unternehmen bestanden 201 7 Ergebnisabführungsverträge .
3a Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3b Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3c Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht und den Anhang gem. § 264 Abs. 3 HGB
in Anspruch genommen.
3d Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264b HGB in Anspruch genommen.
4 At-equity bilanzierte Unternehmen.
5 Wegen der insgesamt untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften werden sie im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode bewertet,
sondern als Beteiligung ausgewiesen.
6 Abschluss zum 30. Juni 2017.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 EUR |
Zugänge Übertragung im Konzern EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.342.143,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.342.143,29 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 16.030.710,87 | 0,00 | 468.790,29 | 292.359,98 | 184.660,00 | 16.391.801,18 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 6.497.245,41 | 0,00 | 3.317.952,05 | 0,00 | -114.908,98 | 9.700.288,48 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 74.160,00 | 0,00 | 10.000,00 | 0,00 | -74.160,00 | 10.000,00 |
| 23.944.259,57 | 0,00 | 3.796.742,34 | 292.359,98 | -4.408,98 | 27.444.232,95 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 34.934.641,93 | 0,00 | 325.336,91 | 7.924.216,65 | 560.098,35 | 27.895.860,54 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 5.798.689,88 | 0,00 | 598.349,68 | 149.812,50 | 967.318,06 | 7.214.545,12 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.216.631,06 | 0,00 | 1.833.037,67 | 629.890,32 | 48.757,00 | 11.468.535,41 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.833.912,10 | 0,00 | 1.755.288,28 | 0,00 | -1.571.764,43 | 2.017.435,95 |
| 52.783.874,97 | 0,00 | 4.512.012,54 | 8.703.919,47 | 4.408,98 | 48.596.377,02 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 368.189.705,51 | 122.306.815,09 | 0,00 | 127.842.487,31 | 0,00 | 362.654.033,29 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 10.500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.250.000,00 | 0,00 | 9.250.000,00 |
| 3. Beteiligungen | 7.655.308,64 | 481.478,57 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.136.787,21 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 44.738,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 44.738,04 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 947.277,94 | 0,00 | 3.674,10 | 0,00 | 0,00 | 950.952,04 |
| 387.337.030,13 | 122.788.293,66 | 3.674,10 | 129.092.487,31 | 0,00 | 381.036.510,58 | |
| 464.065.164,67 | 122.788.293,66 | 8.312.428,98 | 138.088.766,76 | 0,00 | 457.077.120,55 |
scroll
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 156.583,38 | 268.428,66 | 0,00 | 425.012,04 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 13.909.750,59 | 874.468,58 | 292.359,98 | 14.491.859,19 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14.066.333,97 | 1.142.897,24 | 292.359,98 | 14.916.871,23 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 31.040.979,88 | 373.100,83 | 7.924.216,65 | 23.489.864,06 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 5.790.068,78 | 62.559,50 | 149.812,50 | 5.702.815,78 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.112.764,60 | 1.270.413,92 | 625.789,78 | 8.757.388,74 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 44.943.813,26 | 1.706.074,25 | 8.699.818,93 | 37.950.068,58 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 492.750,00 | 4.376.951,71 | 440.000,00 | 4.429.701,71 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 51.129,19 | 0.00 | 0,00 | 51.129,19 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 44.738,04 | 0,00 | 0,00 | 44.738,04 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 588.617,23 | 4.376.951,71 | 440.000,00 | 4.525.568,94 | |
| 59.598.764,46 | 7.225.923,20 | 9.432.178,91 | 57.392.508,75 |
scroll
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 917.131,25 | 1.185.559,91 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.899.941,99 | 2.120.960,28 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 9.700.288,48 | 6.497.245,41 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 10.000,00 | 74.160,00 |
| 12.527.361,72 | 9.877.925,60 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.405.996,48 | 3.893.662,05 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.511.729,34 | 8.621,10 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.711.146,67 | 2.103.866,46 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.017.435,95 | 1.833.912,10 |
| 10.646.308,44 | 7.840.061,71 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 358.224.331,58 | 367.696.955,51 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.250.000,00 | 10.500.000,00 |
| 3. Beteiligungen | 8.085.658,02 | 7.604.179,45 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 0,00 |
| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens | 950.952,04 | 947.277,94 |
| 376.510.941,64 | 386.748.412,90 | |
| 399.684.611,80 | 404.466.400,21 |
scroll
| Art der Verbindlichkeit | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit über 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit davon mehr als 5 Jahre EUR |
Gesamtsumme EUR |
|---|---|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 300.499,73 | 70.000.000,00 | 52.000.000,00 | 70.300.499,73 |
| im Vorjahr | 300.499,73 | 70.000.000,00 | 70.000.000,00 | 70.300.499,73 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 295.332,33 | 0,00 | 0,00 | 295.332,33 |
| im Vorjahr | 774.740,36 | 0,00 | 0,00 | 774.740,36 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.371.645,37 | 7.754,10 | 0,00 | 3.379.399,47 |
| im Vorjahr | 1.240.092,51 | 12.918,10 | 0,00 | 1.253.010,61 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 12.170,98 | 0,00 | 0,00 | 12.170,98 |
| im Vorjahr | 28.766,33 | 0,00 | 0,00 | 28.766,33 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 57.911.338,40 | 0,00 | 0,00 | 57.911.338,40 |
| im Vorjahr | 119.367.283,16 | 0,00 | 0,00 | 119.367.283,16 |
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.449.592,79 | 0,00 | 0,00 | 1.449.592,79 |
| im Vorjahr | 3.300.781,14 | 0,00 | 0,00 | 3.300.781,14 |
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 39.128.375,92 | 5.385.093,80 | 5.000.000,00 | 44.513.469,72 |
| im Vorjahr | 4.650.144,18 | 5.506.054,52 | 5.000.000,00 | 10.156.198,70 |
| --davon aus Steuern | 5.080.092,48 | 0,00 | 0,00 | 5.080.092,48 |
| im Vorjahr | 2.100.803,00 | 0,00 | 0,00 | 2.100.803,00 |
| --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 314.150,86 | 385.093,80 | 0,00 | 699.244,66 |
| im Vorjahr | 288.707,40 | 506.054,52 | 0,00 | 794.761,92 |
| Gesamtsumme | 102.468.955,52 | 75.392.847,90 | 57.000.000,00 | 177.861.803,42 |
| im Vorjahr | 129.662.307,41 | 75.518.972,62 | 75.000.000,00 | 205.181.280,03 |
Aktiva
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 917.131,25 | 1.185.559,91 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.899.941,99 | 2.120.960,28 | ||
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 9.700.288,48 | 6.497.245,41 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen | 10.000,00 | 12.527.361,72 | 74.160,00 | 9.877.925,60 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 4.405.996,48 | 3.893.662,05 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.511.729,34 | 8.621,10 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.711.146,67 | 2.103.866,46 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.017.435,95 | 10.646.308,44 | 1.833.912,10 | 7.840.061,71 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 271.966.344,92 | 281.438.968,85 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.250.000,00 | 10.500.000,00 | ||
| 3. Beteiligungen | 8.085.658,02 | 7.604.179,45 | ||
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 950.952,04 | 290.252.954,98 | 947.277,94 | 300.490.426,24 |
| 313.426.625,14 | 318.208.413,55 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 198.775,69 | 102.560,19 | ||
| 2. Unfertige Leistungen | 361.127,33 | 559.903,02 | 670.172,84 | 772.733,03 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 568.061,48 | 564.200,14 | ||
| 2. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg | 607,00 | 2.771,91 | ||
| 3. Forderungen gegen die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs- management mbH, Hamburg | 67.500.000,00 | 67.500.000,00 | ||
| 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 320.831.780,86 | 382.025.360,25 | ||
| 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.868.878,50 | 5.033.946,75 | ||
| 6. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.219.674,97 | 401.989.002,81 | 4.788.787,38 | 459.915.066,43 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem 159003 Jahr EUR 58.704,20 (i. Vj. EUR 58.704,20) | ||||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei | ||||
| Kreditinstituten | 143.708.782,97 | 126.357.398,45 | ||
| 546.257.688,80 | 587.045.197,91 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 798.661,01 | 661.717,95 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 49.620.540,90 | 39.097.570,13 | ||
| 910.103.515,85 | 945.012.899,54 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 70.048.834,00 | 70.048.834,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 136.771.470,63 | 136.771.470,63 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 5.125.000,00 | 5.125.000,00 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 56.105.325,36 | 61.230.325,36 | 56.105.325,36 | 61.230.325,36 |
| IV. Bilanzgewinn | 169.961.460,97 | 196.564.319,39 | ||
| 438.012.090,96 | 464.614.949,38 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 309.575.395,53 | 303.327.400,31 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 7.915.768,59 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 56.049.859,69 | 39.612.292,25 | ||
| 365.625.255,22 | 350.855.461,15 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 295.332,33 | 774.740,36 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.375.589,45 | 1.245.155,67 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 12.170,98 | 28.766,33 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 60.586.608,41 | 118.098.349,53 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.449.592,79 | 3.300.781,14 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 39.435.851,36 | 5.085.671,97 | ||
| davon aus Steuern EUR 5.080.092,48 (i. Vj. EUR 2.100.803,00) | ||||
| --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | ||||
| EUR 699.244,66 (i. Vj. EUR 794.761,92)-- | ||||
| 105.155.145,32 | 128.533.465,00 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 11.236,61 | 12.255,53 | ||
| E. Passive latente Steuern | 1.299.787,74 | 996.768,48 | ||
| 910.103.515,85 | 945.012.899,54 |
scroll
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | 01.01.2016 - 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 127.560.247,52 | 156.884.730,60 | ||
| 2. Verminderung (i.Vj. Erhöhung) des Bestands an unfertigen Leistungen | -309.045,51 | 277.744,14 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.059.691,04 | 682.321,59 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 4.913.952,34 | 6.906.104,91 | ||
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 80.859,86 (i. Vj. EUR 150.409,35) | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 3.560.189,39 | 2.453.375,40 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.247.232,93 | 8.807.422,32 | 5.580.361,77 | 8.033.737,17 |
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 94.947.979,97 | 97.032.971,37 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 12.189.307,34 | 107.137.287,31 | 16.512.286,32 | 113.545.257,69 |
| davon für Altersversorgung EUR -2.814.648,04 (i. Vj. EUR 540.212,01) | ||||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.848.971,49 | 3.078.660,75 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 46.293.293,95 | 60.683.279,21 | ||
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 61.195,75 (i. Vj. EUR 79.981,76) | ||||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 74.439.443,39 | 76.594.961,84 | ||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 30.837.666,18 | 26.095.196,43 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 27.005.494,51 (i. Vj. EUR 23.486.901,70) | ||||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.054.107,82 | 3.842.267,35 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.883.989,39 (i. Vj. EUR 3.640.445,96) | ||||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 4.376.951,71 | 0,00 | ||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 23.412.928,55 | 20.612.301,49 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 24.524.373,24 | 9.519.849,63 | ||
| davon Aufwendungen aus Abzinsung EUR 24.506.781,44 (i. Vj. EUR 9.158.463,48) | ||||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 9.171.262,31 | 16.796.755,03 | ||
| davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 10.219.951,51 (i. Vj. EUR 4.382.517,65) | ||||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 14.983.571,90 | 39.013.485,89 | ||
| 17. Sonstige Steuern | 257.618,26 | 165.172,95 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 14.725.953,64 | 38.848.312,94 | ||
| 19. Gewinnvortrag | 196.564.319,39 | 199.044.818,51 | ||
| 20. Ausschüttung | 974050 | 41.328.812,06 | 41.328.812,06 | |
| 21. Bilanzgewinn | 169.961.460,97 | 196.564.319,39 |
Aktiva
scroll
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 86.257.986,66 | 86.257.986,66 | ||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige | ||||
| Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 309,68 | 87.093,00 | ||
| 2. Forderungen gegen die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | 6.500.000,00 | 6.500.000,00 | ||
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 20.368.141,03 | 18.770.815,81 | ||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 921.248,11 | 27.789.698,82 | 105.134,00 | 25.463.042,81 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.222.717,76 | 3.275.510,57 | ||
| 32.012.416,58 | 28.738.553,38 | |||
| C. Aktive latente Steuern | 784.618,10 | 787.430,79 | ||
| 119.055.021,34 | 115.783.970,83 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.704.500,00 | 2.704.500,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 506.206,26 | 506.206,26 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 205.000,00 | 205.000,00 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 1.322.353,86 | 1.527.353,86 | 1.322.353,86 | 1.527.353,86 |
| IV. Bilanzgewinn | 31.526.049,04 | 27.561.693,90 | ||
| 36.264.109,16 | 32.299.754,02 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| Steuerrückstellungen | 730.144,94 | 1.127.949,42 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 70.300.499,73 | 70.300.499,73 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.810,02 | 7.854,94 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 176.625,81 | 2.732.927,91 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.077.618,36 | 5.070.526,73 | ||
| 75.558.553,92 | 78.111.809,31 | |||
| D. Passive latente Steuern | 6.502.213,32 | 4.244.458,08 | ||
| 119.055.021,34 | 115.783.970,83 |
scroll
| 01.01.2017 - 31.12.2017 | 01.01.2016 - 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 8.841,77 | 973.496,82 | ||
| 2. I. Vj. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 0,00 | -860.290,49 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 825,06 | 124.891,88 | ||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 0,00 | 2.591,88 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | 0,00 | -35.550,69 | -32.958,81 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 876.359,57 | 808.695,56 | ||
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.637.026,45 | 2.034.927,36 | ||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 9.607.339,68 | 10.066.292,25 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 9.607.339,68 (i. Vj. EUR 10.066.292,25) | ||||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 408.401,40 | 88.472,04 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 408.286,26 (i. Vj. EUR 87.529,71) | ||||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.310.224,94 | 1.311.244,78 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 102.494,71 | 1.597.388,06 | ||
| davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 2.260.567,93 (i. Vj. EUR 688.856,20) | ||||
| 11. Ergebnis nach Steuern | 9.373.355,14 | 8.743.420,27 | ||
| 12. Sonstige Steuern | 0,00 | 6.416,72 | ||
| 13. Jahresüberschuss | 9.373.355,14 | 8.737.003,55 | ||
| 14. Gewinnvortrag | 27.561.693,90 | 23.557.565,35 | ||
| 15. Ausschüttung | 974050 | 5.409.000,00 | 4.732.875,00 | |
| 16. Bilanzgewinn | 31.526.049,04 | 27.561.693,90 |
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
(2) Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
① Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 366,3 Mio (35,7% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Finanzanlage herangezogen. Darüber hinaus werden, sofern Indikationen für eine Wertminderung vorliegen, die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt € 4,4 Mio, der erfolgswirksam erfasst wurde.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang in der Anlage II enthalten.
(2) Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen
① Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Pensionsrückstellungen in Höhe von € 309,6 Mio ausgewiesen, die sich aus dem handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag der unmittelbaren Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen zusammensetzen. Die Bewertung der Verpflichtungen aus den Pensionsplänen der unmittelbaren Versorgungszusagen erfolgt nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses insgesamt betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Rückstellungsberechnung sowie die Darstellung in Bilanz und Anhang nachvollzogen.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
③ Die Angaben zu Pensionsverpflichtungen sind in Abschnitt 2. und 3. des Anhangs (Anlage II) enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| • | die in Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| • | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 1. März 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer
Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer
Nach § 21 i.V.m. § 25 Absatz 3 des Entgelttransparenzgesetzes erstattet die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) den folgenden Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für das Jahr 2016.
1. Angaben zu Beschäftigten
Im Durchschnitt beschäftigte die HHLA im Jahr 2016 1.205 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Auszubildenden und dual Studierenden), davon 232 Frauen und 973 Männer. Von den 1.205 Beschäftigten waren insgesamt 83 in Teilzeit tätig, davon 59 Frauen und 24 Männer.
2. Maßnahmen zur Förderung und Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen
Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Die HHLA hat vor diesem Hintergrund insbesondere die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zur Förderung und Gleichstellung von Frauen und Männern ergriffen:
Zielquoten für den Frauenanteil in Führungspositionen : Auf der Grundlage des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat der Vorstand im September 2015 für den Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 25 % festgelegt, die bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden sollte (Stand zum 31. Dezember 2016: 17 %). Für die zweite Führungsebene wurde eine Zielgröße von 30 % ausgegeben (Stand zum 31. Dezember 2016: 26 %).
Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle : Die HHLA fördert konzernweit die Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle, um die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, wird bei der HHLA zunehmend von allen Beschäftigtengruppen und Hierarchieebenen in Anspruch genommen, um die individuelle Arbeitszeit an die unterschiedlichen Lebensphasen anzupassen.
Berücksichtigung von Diversity-Aspekten bei Neueinstellungen: Bei der Auswahl neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden und dual Studierenden werden seit 2013 strukturierte Auswahlverfahren (Assessment Center) eingesetzt, die neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigen. Die Mitglieder der Auswahlgremien werden speziell geschult. Bei Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, ist zudem mindestens eine Frau im Auswahlgremium vertreten.
Weiterbildung und Qualifizierung: Im Berichtszeitraum wurden über 700 ein- bis mehrtägige Weiterbildung- und Qualifizierungsveranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 600 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.335 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich über 100 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 1.800 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei ca. 40 % und damit deutlich oberhalb des derzeitigen durchschnittlichen Frauenanteils an der Belegschaft.
Nachwuchsförderung: Um weiterhin geeignete Bewerberinnen und Bewerber in den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) zu gewinnen, wurden die Kooperationen mit Technikerschulen und Fachgymnasien weiter intensiviert. Praktikumsplätze wurden insbesondere für Schülerinnen in den technischen Ausbildungsberufen angeboten. Die Berufsfelder, in denen ausgebildet wird, werden auf Ausbildungsmessen und in Diskussionen in Schulklassen durch die Fachbereiche mit Beteiligung von Auszubildenden vorgestellt.
Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in der Belegschaft und den Führungspositionen der HHLA herzustellen. Auf Ebene der Auszubildenden haben die Maßnahmen bereits Wirkung gezeigt. So wurden zum 31. Dezember 2016 45 Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 20 Studierende in neun dualen Studiengängen ausgebildet. 32 % aller 65 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2016 bei 50 %. Damit liegt der Anteil jeweils deutlich oberhalb des derzeitigen durchschnittlichen Frauenanteils an der Belegschaft.
3. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern:
Arbeitgeber, Tarifvertragsparteien und der Betriebsrat wirken im Rahmen ihrer Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten an der Verwirklichung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern mit. Im Jahr 2016 waren die Entgelt- und Arbeitsbedingungen für 94,2 % der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tarifverträgen geregelt. Für die außertariflich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Vergütung in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Somit sind die Entgeltbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kollektiven Vereinbarungen geregelt. Diese Entgeltbedingungen sind geschlechtsneutral ausgestaltet. Darüber hinaus sind momentan keine weiteren Maßnahmen geplant.
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 1. März 2018
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Angela Titzrath
Heinz Brandt
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und sich von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Auch die Organisation von Gesellschaft und Konzern, das errichtete Risikomanagement und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat fortwährend überwacht und sich von der jeweiligen Leistungsfähigkeit überzeugt.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die HHLA und den Konzern eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und ausführlicher Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.
Die Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 vier ordentliche Sitzungen und zwei Sondersitzungen abgehalten.
Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, des Konzerns und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens im In- und Ausland sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In der Sondersitzung am 23. Februar 2017 hat sich der Aufsichtsrat - nach ausführlicher Vorbereitung durch den Personalausschuss - mit der Bestellung von Herrn Hansen als Nachfolger von Herrn Dr. Behn befasst und Herrn Hansen mit Wirkung ab dem 1. April 2017 für zunächst drei Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 24. März 2017 waren die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2016. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Zudem hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung intensiv mit der Strategie der HHLA und den Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit im Segment Container auseinandergesetzt. Weitere Themen der Sitzung waren die Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, der Wahlvorschläge für die Neuwahlen zum Aufsichtsrat und der Empfehlung des Prüfungsausschusses für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
In der zweiten regulären Sitzung am 16. Juni 2017 hat sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Straffung der internen Organisation und der Restrukturierung der Polzug-Gruppe, insbesondere der Übernahme wesentlicher Aktivitäten der Polzug-Gruppe durch die Metrans-Gruppe, befasst und der Restrukturierung nach ausführlicher Erörterung zugestimmt.
Die zweite Sondersitzung am 21. Juni 2017 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung diente der Konstituierung des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats.
In der Sitzung am 29. September 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit zwei Investitionsvorhaben - insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe - befasst und diesen Vorhaben zugestimmt. Außerdem haben wir uns in dieser Sitzung mit den Neuerungen im Bereich der Corporate Governance, der Geschäftsberichtserstattung und der Abschlussprüfung befasst. Im Nachgang zu der Sitzung fand außerdem - anlässlich der Neuwahlen zum Aufsichtsrat - eine Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zu verschiedenen rechtlichen Themen statt.
In unserer Sitzung am 18. Dezember 2017 haben wir uns schließlich ausführlich mit der Lage und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns, dem Wirtschaftsplan 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022, jeweils für den Konzern und die beiden Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien, sowie den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur auseinandergesetzt. Des Weiteren haben wir in dieser Sitzung einer Beteiligung an einem Accelerator im Bereich Logistik sowie der Übernahme einer Bürgschaft im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Polzug-Gruppe zugestimmt. Außerdem haben wir uns ein weiteres Mal mit den Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung befasst, insbesondere der mit §§ 289b ff. bzw. § 315b f. HGB eingeführten Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Zur Herstellung einer qualifizierten Prüfdichte haben wir - im Einklang mit gängiger Marktpraxis - beschlossen, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die HHLA und den Konzern einer externen Prüfung durch den Abschlussprüfer zu unterziehen, der aufgrund seiner Abschlussprüfungstätigkeit über die größte Sachnähe verfügt. Schließlich haben wir die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an neue gesetzliche Regelungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und ein Kompetenz- bzw. Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat und ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.
An den Sitzungen des Aufsichtsrats nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 89 %. Mit Ausnahme von Frau Petersen und Frau Schwiegershausen-Güth, die dem Aufsichtsrat beide erst seit den Neuwahlen im Juni 2017 angehören, hat kein Mitglied des Aufsichtsrats nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Die Arbeit der Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate
Der Finanzausschuss und der Prüfungsausschuss haben im Geschäftsjahr 2017 jeweils vier Sitzungen abgehalten, nämlich jeweils im März, Juni, September und im Dezember 2017.
Regelmäßige Gegenstände der Sitzungen des Finanzausschusses sind die Konzernergebnisentwicklung und die allgemeine Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Außerdem befasste sich der Finanzausschuss im Berichtszeitraum mit verschiedenen Investitionen, insbesondere dem Erwerb weiterer Lokomotiven durch die Metrans-Gruppe, der Beteiligung an zwei Accelerator-Programmen sowie der Übernahme zweier Bürgschaften durch die HHLA im Zusammenhang mit Ausbau- und Fördermaßnahmen bzw. der Restrukturierung der Polzug-Gruppe. Schwerpunkt der Dezember-Sitzung war schließlich die ausführliche Vorprüfung des Wirtschaftsplans 2018 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022.
Regelmäßige Gegenstände der Arbeit des Prüfungsausschusses sind vor allem die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses sowie der Abschlussprüfung und ihrer Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht ferner die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren darüber hinaus die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2017 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). In beiden Sitzungen berichteten Vertreter des Abschlussprüfers über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht und standen für Fragen zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit im Berichtszeitraum waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Prüfungstätigkeit der internen Revision und die verschiedenen Neuerungen im Bereich der Geschäftsberichterstattung und der Abschlussprüfung. In seiner letzten Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss insbesondere mit den Prüfungsschwerpunkten bei der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur 2017, der Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2018, der Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Jahresbericht des Compliance-Beauftragten befasst.
An den Sitzungen des Finanzausschusses und des Prüfungsausschusses nehmen außer den jeweiligen Ausschussmitgliedern regelmäßig die Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand teil. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil, berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Weitere Teilnehmer, wie z.B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.
Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und der Einzelabschlüsse der Immobiliengesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2019 bis 2022 und die Zustimmung zum Abschluss verschiedener Mietverträge (Dezember-Sitzung).
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2017 zwei Mal zusammengetreten, um die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Wahl der Anteilseignervertreter im Rahmen der turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21. Juni 2017 vorzubereiten. Bei der Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten und Kandidatinnen hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigt.
Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2017 insgesamt sieben Mal getagt. Schwerpunkt dieser Sitzungen war die Vorbereitung der Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, namentlich die Auswahl eines Nachfolgers für Herrn Dr. Behn, der zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden ist.
Für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses bestand im Berichtszeitraum kein Anlass.
Corporate Governance
Die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 12. Dezember 2017 gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2017 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Entsprechenserklärungen der Vorjahre sind für die Öffentlichkeit auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance dauerhaft zugänglich. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden sich zudem im Corporate-Governance-Abschnitt des Lageberichts. siehe auch Corporate Governance
Abschlussprüfung
Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 hat - im Einklang mit dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats und der Empfehlung des Prüfungsausschusses - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - insbesondere den Vorgaben zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag verhandelt, die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben und den Auftrag erteilt. Die Prüfung richtete sich erstmals nach den Vorgaben der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014), der geänderten Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Rates und des Parlaments vom 16. April 2014) und den zugehörigen Durchführungsvorschriften.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die S-Sparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die S-Sparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwenden Vorschriften, sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abschlussprüfer hat außerdem den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte für das Geschäftsjahr 2017 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt, in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 19. März 2018 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 jeweils vom Vorstand erläutert und sodann eingehend in den Ausschüssen bzw. im Plenum erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers waren in den Sitzungen anwesend, berichteten über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Die Vertreter des Abschlussprüfers gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichtete der Abschlussprüfer auch über Art und Umfang der sonstigen von ihm erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen und insbesondere den im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 23. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind zudem keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung auch keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2017 zu erheben.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschuss - für die A-Sparte - und des Immobilienausschuss - für die S-Sparte - am 19. März 2018 und der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2018 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung sowie der Aktionärsinteressen - haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 eine Dividende von 0,67 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,00 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen
Herr Dr. Behn ist zum 31. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden. Als Nachfolger für Herrn Dr. Behn hat der Aufsichtsrat - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - mit Wirkung ab dem 1. April 2017 Herrn Jens Hansen für zunächst drei Jahre als Chief Operating Officer zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Im Aufsichtsrat haben im Berichtszeitraum die turnusgemäßen Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattgefunden. Bei der Neuwahl der Anteilseignervertreter durch die ordentliche Hautversammlung am 21. Juni 2017 wurden die Mitglieder Petra Bödeker-Schoemann, Dr. Rolf Bösinger, Dr. Norbert Kloppenburg und Dr. Sibylle Roggencamp für eine weitere Amtszeit gewählt. Die Mitglieder Prof. Dr. Peer Witten und Dr. Bernd Egert sind mit Ablauf der Amtszeit am 21. Juni 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An ihrer Stelle hat die Hauptversammlung Prof. Dr. Rüdiger Grube und Michael Westhagemann zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat sodann Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Berthold Bose zu seinem Stellvertreter gewählt. Im Zuge der Neuwahlen wurden auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats teilweise neu besetzt. siehe auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Witten und Herrn Dr. Egert für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.
Abschließend danke ich im Namen des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2017 und unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 23. März 2018
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aktuelle Mitglieder des Aufsichtsrats
Prof. Dr. Rüdiger Grube
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH, Hamburg
Berthold Bose
Stellvertretender Vorsitzender
Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg
Petra Bödeker-Schoemann
Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Dr. Rolf Bösinger
Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Dr. Norbert Kloppenburg
Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen
Thomas Lütje
Direktor Vertrieb der HHLA
Thomas Mendrzik
Vorsitzender des Betriebsrates von CTA
Norbert Paulsen
Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats der HHLA
Sonja Petersen
Kaufmännische Angestellte am CTB
Dr. Sibylle Roggencamp
Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Maya Schwiegershausen-Güth
Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Michael Westhagemann
Wirtschaftsberater für Innovation und Technologie
siehe zu den aktuellen und ausgeschiedenen Mitgliedern im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse auch Konzernanhang, Textziffer 49, Organe und Mandate
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde am 23.03.2018 festgestellt.
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