Annual Report • May 16, 2018
Annual Report
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GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf Konzernabschluss und Jahresabschluss zum 31.12.2017 Konzernabschluss Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat nahm im Berichtsjahr 2017 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben wahr. Er hat sich dabei regelmäßig mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit allen wesentlichen Sonderthemen befasst und den Vorstand bei Fragen der Unternehmensleitung fortlaufend beraten. Als Grundlage zur Ausübung seiner Aufgaben dienten dem Aufsichtsrat zum einen die Beratungen in seinen Sitzungen und Ausschüssen. Zum anderen hat der Vorstand - im Rahmen seiner Informationsverpflichtungen - den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und/oder mündlicher Form über die für das Unternehmen relevanten Vorkommnisse und Maßnahmen, über den Gang der Geschäfte, die Planung, die Strategie und die Lage des Konzerns unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und stand dem Vorstand beratend zur Seite. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen sowie Anregungen einzubringen. Die Ergebnisse und wesentlichen Diskussionsbeiträge der Ausschusssitzungen wurden von den Vorsitzenden des Präsidiums und des Prüfungsausschusses auf der jeweils nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats berichtet und flossen so in die Meinungsbildung des Plenums ein. Auf diese Weise trug die vorbereitende und vertiefende Tätigkeit der Ausschüsse wesentlich zur Effektivität der Aufsichtsratsarbeit insgesamt bei. Darüber hinaus standen die beiden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrats- und der Vorstandsvorsitzende berieten zwischen den Sitzungen regelmäßig Fragen der Strategie, den Stand der Umsetzung von Akquisitionsvorhaben sowie Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand außerhalb der Sitzungen mit Mitgliedern des Vorstands, insbesondere dem Finanzvorstand im Kontakt, um sich über aktuelle Entwicklungen, die für die Arbeit des Prüfungsausschusses relevant sind, zu informieren und ggf. darüber zu beraten. Die Arbeitnehmervertreter haben regelmäßig in Vorgesprächen mit dem Vorstand vor den Sitzungen des Plenums die wesentlichen Themen der Tagesordnung beraten. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig insbesondere über die Auftragseingangs-, Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und seiner Geschäftsbereiche unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden im Einzelnen anhand von Unterlagen erläutert. Vor und zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand schriftlich über wesentliche Ereignisse an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Zukunftsperspektiven und die strategische Ausrichtung des Unternehmens und seiner Geschäftsbereiche sowie die Unternehmensplanung wurden - nach vorangegangener Behandlung in den Ausschüssen - ausführlich mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat gab nach umfassender Prüfung und Erörterung bzw. Vorbehandlung durch die Ausschüsse sein Votum zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstandes ab, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen bzw. den Regelungen der Geschäftsordnung erforderlich oder zweckmäßig war. In begründeten Fällen, insbesondere bei Eilbedürftigkeit, wurden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Im Berichtsjahr 2017 fanden acht Aufsichtsratssitzungen statt. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren die Geschäfts- und Finanzlage sowie die Aktienkursentwicklung. Daneben wurden die nachfolgend beschriebenen Schwerpunktthemen behandelt. In der Aufsichtsratssitzung am 6. Februar 2017, die als Telefonkonferenz durchgeführt wurde, waren die frühzeitige Kapitalmarktinformation und das Thema Kapitalallokation die zentralen Tagesordnungspunkte. Hauptthemen der Aufsichtsratssitzung am 7. März 2017 waren die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich der Ergebnisverwendung. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der abschließenden Festlegung und Gewichtung der persönlichen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017, der personellen Erweiterung des Vorstands, sowie den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 2017. Des Weiteren berichtete der Chief Compliance Officer ausführlich zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2016. Die Aufsichtsratssitzung am 20. April 2017 diente unter anderem der Mandatsverlängerung von Dr. Helmut Schmale sowie der Vorbereitung der unmittelbar anschließend stattfindenden Hauptversammlung. Schwerpunktthemen der Sitzung am 22. Juni 2017 bildeten die Berichterstattung zu laufenden M&A Projekten, allgemeine Fragen der Vorstandsnachfolgeplanung, Erkenntnisse aus der Kundenzufriedenheitsumfrage sowie die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Außerdem hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung für den Anteil von Frauen im Vorstand eine Zielgröße von 20 Prozent beschlossen, die bis zum 31. Dezember 2021 gilt. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat den Neufassungen der Geschäftsordnungen für den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat zu. In den Sitzungen am 11. Juli 2017 und am 25. August 2017, die als Telefonkonferenzen durchgeführt wurden, beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausschließlich mit dem Erwerb der italienischen Pavan-Gruppe. Nach Abschluss der Beratungen stimmten die Mitglieder des Aufsichtsrats dem Erwerb der Pavan-Gruppe am 25. August 2017 zu. Am 21. September 2017 tagte der Aufsichtsrat am GEA Standort der GEA Process Engineering A/S in Soeborg, Dänemark. Im Vorfeld zur eigentlichen Aufsichtsratssitzung fanden Gespräche mit Regional- und Länderchefs, weiteren GEA Managern sowie Kundenvertretern statt, in denen der Aufsichtsrat über einzelne Regional- und Länderorganisationen, die Serviceorganisation und die Projektabwicklung von GEA informierte wurde. In seiner Sitzung hat der Aufsichtsrat seine Beratungen zur Nachfolgeplanung für den Vorstand fortgesetzt. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen im Projekt "Global Manufacturing Footprint" informiert. In der Sitzung am 15. Dezember 2017 wurde das Budget 2018 behandelt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit den Themen Digitalisierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und dem Projekt OneGEA Finance sowie der Strategie des Unternehmens beschäftigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung 2017 zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Neufassung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verabschiedet. Auch hat der Aufsichtsrat anhand eines vertikalen und horizontalen Vergleichs die Angemessenheit der Vorstandsvergütung überprüft. Weitere Themen waren die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2017 sowie die Vorstandsziele für das Jahr 2018. Arbeit der Ausschüsse Das Präsidium trat im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zu fünf Sitzungen zusammen. Der Ausschuss legt einen Schwerpunkt auf Vorstandsangelegenheiten inklusive Nachfolge- und Vergütungsthemen, Corporate Governance und bestimmte zustimmungspflichtige Geschäfte. Auch fallen in die Zuständigkeit des Präsidiums die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand. Die Schwerpunkte wurden auf die Berichterstattung zu Investitionen in die IT-Landschaft, den Projekten OneGEA Finance und Global Manufacturing Footprint, M&A-Aktivitäten und Digitalisierungsinitativen gelegt. Der Prüfungsausschuss kam ebenfalls zu fünf Sitzungen zusammen. Er befasste sich in Gegenwart des Abschlussprüfers sowie des Vorstandsvorsitzenden und des Finanzvorstands schwerpunktmäßig mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2016 und den Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresfinanzbericht 2017. Schwerpunkte der Tätigkeit waren ferner die Befassung mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss ließ sich regelmäßig über die Chancen und Risiken des Unternehmens berichten. Die Abschlussprüfer erläuterten umfassend ihre Prüfungstätigkeit und den Prüfungsablauf. Zudem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag hinsichtlich des Abschlussprüfers und befasste sich mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungsablaufs und der Prüfungsschwerpunkte einschließlich des Honorars, mit der erforderlichen Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sowie der von diesem erbrachten Nichtprüfungsleistungen. Der Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss wurden im Berichtsjahr nicht einberufen. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse jeweils in der anschließenden Aufsichtsratssitzung. Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme scroll Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen Teilnahme Anwesenheit Dr. Helmut Perlet (Vorsitzender) 18 18 100 % Kurt-Jürgen Löw (stellv. Vorsitzender) 13 13 100 % Ahmad Bastaki 13 12 92 % Prof. Dr. Werner Bauer 13 12 92 % Hartmut Eberlein 13 13 100 % Rainer Gröbel 13 13 100 % Michaela Hubert 13 12 92 % Eva-Maria Kerkemeier 8 5 63 % Michael Kämpfert 13 13 100 % Brigitte Krönchen 13 13 100 % Jean Spence 8 8 100 % Dr. Molly Zhang 8 8 100 % Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teilnehmen konnten, waren diese entschuldigt und haben ihre Stimme in der Regel schriftlich abgegeben. Corporate Governance Der Aufsichtsrat beobachtet die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend. In seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 hat er sich mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Stand Februar 2017 auseinandergesetzt. Am Ende der Beratungen in dieser Sitzung haben Vorstand und Aufsichtsrat eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Gleichzeitig wurden die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung aktualisiert und um ein Kompetenzprofil ergänzt. Weitere Informationen zur Corporate Governance sind im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 58 ff.) aufgeführt. Jahresabschluss und Konzernabschluss 2017 Der Jahresabschluss 2017 der GEA Group Aktiengesellschaft, der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Konzernabschluss und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 7. März 2018 und in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 8. März 2018 in Gegenwart der Abschlussprüfer umfassend behandelt. Die Abschlussprüfer berichteten über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie standen auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und nach eigener Prüfung hat sich der Aufsichtsrat in der Sitzung am 8. März 2018 dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer angeschlossen und festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2017, den Jahresabschluss 2017 der GEA Group Aktiengesellschaft sowie den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Die Prüfung des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 1 AktG der Nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft wurde durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit ("Limited Assurance Engagement") der KPMG für ausgewählte Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung von GEA (Kennzahlen zu den Themen Emissionen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) für das Geschäftsjahr 2017 unterstützt. Der Aufsichtsrat hat sich vom Zutreffen der im Jahr der erstmaligen Anwendung möglichen Korrektheit durch eigene Prüfungshandlungen überzeugt. Der Aufsichtsrat wird die Umsetzung bei GEA in den kommenden Jahren begleiten und die Einhaltung des sich entwickelnden Standards sicherstellen. Veränderungen in der Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Die am 31. März 2018 auslaufende Bestellung von Dr. Helmut Schmale zum Finanzvorstand des Unternehmens wurde um weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2021 verlängert. Martine Snels wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 für drei Jahre in den Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft bestellt und leitet als Vorstandsmitglied die Regionen- und Länderorganisation der Gesellschaft. Im Aufsichtsrat gab es im Berichtsjahr 2017 keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat spricht den Geschäftsleitungen, Arbeitnehmervertretungen und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GEA Konzerns Dank und Anerkennung für ihren persönlichen Einsatz und die in einem Geschäftsjahr mit besonderen Herausforderungen geleistete Arbeit aus. Düsseldorf, 8. März 2018 Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Zusammenfassung von Konzern- und Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft bei der Lagedarstellung Die GEA Group Aktiengesellschaft beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Weiterhin gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Daneben stellt sie ihren Tochtergesellschaften insbesondere Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Der gesamte Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017 (1. Januar bis zum 31. Dezember 2017). Innerhalb dieses Geschäftsberichts 2017 berichtet GEA auch über nichtfinanzielle Erfolgsfaktoren. Der Nachhaltigkeitsbericht folgt den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und wurde für den GRI Materiality Disclosures Service eingereicht. GRI hat die Richtigkeit der Position der Materiality Disclosures bestätigt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 249 ff.). GEA berichtet seit dem Geschäftsbericht 2016 jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts über Nachhaltigkeit. Organisation und Struktur Global Corporate Center Das Global Corporate Center nimmt die wesentlichen Leitungsfunktionen für den gesamten Konzern wahr. Dies sind die übergreifende Steuerung strategischer, personalpolitischer, rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten, Mergers & Acquisitions, das zentrale Finanzmanagement, die interne Revision sowie Marketing und Kommunikation. Der Konzern GEA konzentriert sich als international agierender Technologiekonzern auf Prozesstechnik und Komponenten für anspruchsvolle und effiziente Produktionsverfahren in unterschiedlichen Endmärkten. GEA ist einer der größten Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie sowie für ein breites Spektrum von Prozessindustrien. Der Konzern ist auf die jeweiligen Kerntechnologien spezialisiert und nimmt in vielen Absatzmärkten weltweit eine führende Position ein. Dabei fördert GEA eine ausgeprägte Innovationskultur und erhält so immer wieder den Technologievorsprung. Das Unternehmen setzt Profitabilität vor Volumen und steht für konsequentes Portfolio- sowie Kostenmanagement. Ein aktives Risikomanagement, Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte sind bindende Vorgaben für jede Geschäftseinheit von GEA. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. zunehmende Mittelschicht 3. wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Konzernstruktur GEA bündelt die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen sowie Services in den zwei Business Areas (BA) Equipment und Solutions als Geschäftssegmente. Die Business Area Equipment wurde im Berichtsjahr auf Vorstandsebene von Steffen Bersch geführt, die Business Area Solutions von Niels Erik Olsen verantwortet. Die Bündelung in zwei etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch Standardisierung von Prozessen. Die Regionen- und Länderorganisationen des Unternehmens unterstehen seit 1. Oktober 2017 dem Vorstandsmitglied Martine Snels, zuvor wurden sie von Jürg Oleas geleitet (vgl. Seite 20). Geschäftssegmente Business Area Equipment In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung wie zum Beispiel Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik. Business Area Solutions Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. GEA hat 2017 entschieden, die Servicebereiche der Business Areas Equipment und Solutions in einer zentralen Organisation zusammenzufassen. Die neue Serviceorganisation stellt eine bessere interne Zusammenarbeit zwischen den ehemaligen Equipment- und Solutions-Service-Teams sicher, fördert Synergien und ermöglicht so vor allem eine höhere Kundenzufriedenheit. Sonstige Gesellschaften Der Bereich "Sonstige Gesellschaften" beinhaltet neben der GEA Group Aktiengesellschaft die Gesellschaften mit Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Auf diesen Bereich wird im Lagebericht nur punktuell eingegangen. Organisatorische Einheiten Länderorganisationen Der kundennahe Vertrieb sowie die Serviceaktivitäten sind unter dem Dach einer einheitlichen Landesorganisation vereint. Die Länder gehören zu entsprechend zugeschnittenen Regionen. Für die Kunden in einem Land steht diese Landesorganisation als zentraler Ansprechpartner bereit, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Serviceleistungen umfassend abdeckt und lokal anbietet. Verwaltungsorganisation Ein Global Corporate Center führt zentral alle unterstützenden Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen. Ein ausgelagertes Shared Service Center übernimmt die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge und entlastet somit die operativen Einheiten. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center und das Shared Service Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert. Abgrenzung nicht fortgeführter Geschäftsbereiche Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der veräußerten Wärmetauschersparte (GEA Heat Exchangers) verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtsstreitigkeiten. Investitionstätigkeit GEA entwickelt und produziert überwiegend auftragsbezogen Spezialkomponenten und konstruiert Prozesslösungen für ein breites Spektrum an Kundenindustrien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie. Das weltweite Engineering- und Fertigungsnetzwerk des Konzerns bietet den Kunden ein hohes Maß an individuellen Lösungen. Flexible Produktionskonzepte sorgen dabei für geringe Durchlaufzeiten, günstige Kosten und eine niedrige Kapitalbindung. Von den Investitionen in Höhe von insgesamt 118,5 Mio. EUR entfielen 27,9 Mio. EUR auf strategische Projekte (vgl. Seite 219 f.). Somit lag das Investitionsvolumen vor strategischen Projekten mit 90,6 Mio. EUR annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (91,0 Mio. EUR). Mit Anteilen von 45 Prozent bzw. 35 Prozent wurde der größte Teil dieser Ausgaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) sowie in neue Produkte und für Ersatzinvestitionen verwendet. Im Berichtsjahr lag ein Schwerpunkt der F&E-Investitionen innerhalb der Business Area Equipment auf der Erweiterung des Angebots der digitalen Lösungen für Landwirte im Rahmen des 365FarmNet. Daneben wurden die vollautomatischen Melktechnologien für den Melkroboter und das Melkkarussell DairyProQ weiter verbessert. Beide Systeme können nunmehr auf dem amerikanischen Markt angeboten werden. Von den Investitionen (ohne strategische Projekte) entfielen 58,1 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 30,3 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Investitionstätigkeit nach Arten (ohne strategische Projekte) (in %) Investitionstätigkeit nach Regionen (ohne strategische Projekte) (in %) Steuerungssystem Informationsgrundlagen Die Konzernberichterstattung stützt sich auf Standardanwendungen, die auf die Bedürfnisse von GEA angepasst und ständig weiterentwickelt werden. Für die Berichterstattung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden auf allen Ebenen des Konzerns Standardberichte verwendet, die auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen. Diese Standardberichte werden durch Sonderauswertungen, geschäftsspezifische und maßnahmenbezogene Analysen und Berichterstattungen ergänzt. Die Unternehmensplanung umfasst neben dem Budget noch zwei weitere Planjahre. Die regelmäßige Berichterstattung wird ergänzt durch Gremiensitzungen der Konzernführung, die einen persönlichen Informationsaustausch über strategische und operative Themen gewährleisten. Dazu findet jeden Monat eine Sitzung des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft statt sowie eine Sitzung des erweiterten Führungsgremiums (Global Leadership Team), dem neben den Vorstandsmitgliedern auch das Top-Management der beiden Business Areas, die Leiter der Vertriebsregionen und Vertreter des Global Corporate Center (GCC) der Bereiche Finance und Human Resources angehören. Die Sitzungen des Konzernvorstands konzentrieren sich dabei auf übergreifende Konzernsachverhalte, während Entscheidungen, die die Business Areas und Regionen unmittelbar berühren, im Rahmen der Sitzungen des Global Leadership Teams (GLT) vorbereitet und danach vom Konzernvorstand getroffen werden. Außerdem finden regelmäßige Sitzungen der einzelnen Business Areas statt, an denen neben dem operativ zuständigen Vorstandsmitglied die Führungskräfte der jeweiligen Business Areas sowie Business Partner des GCC Finance teilnehmen. Bei diesen Sitzungen werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung der jeweiligen Business Area detailliert erörtert. Das Ergebnis des Geschäftsjahres sowie die Planung für die Folgejahre werden je Business Area in Sondersitzungen behandelt. Wesentliche Kennzahlen Vorrangiges Ziel von GEA ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Im Mittelpunkt der operativen Steuerung stehen die entsprechenden Treiber, die unmittelbaren Einfluss auf die Wertschaffung haben. Der Fokus (vgl. Seite 120 f.) richtet sich dabei auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Deshalb sind die bedeutsamsten Leistungsindikatoren von GEA der Umsatz, das operative Ergebnis und die operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Nach dem Bilanzstichtag getätigte Akquisitionen werden in der Prognose nicht berücksichtigt. Hinsichtlich des Ergebnisses betrachtet GEA ab 2018 die operative EBITDA-Marge. Operativ definiert GEA als bereinigt um Effekte, die aus der Neubewertung der durch Unternehmenserwerbe zugegangenen Vermögenswerte resultieren, sowie bereinigt um Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 219 f.). Im Vorjahr wurde das absolute operative EBITDA für Steuerungszwecke genutzt. Die Umstellung auf eine relative Kennzahl erfolgt zum einen, um auch bei unterschiedlichem Geschäftsvolumen eine höhere Kontinuität der Kennzahl zu gewähren und zu anderen, um aussagefähigere Vergleiche mit anderen Unternehmen zu ermöglichen. Die operative Cash-Flow-Treiber-Marge ergibt sich aus dem Saldo aus dem operativen EBITDA, der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals und dem Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Das Investitionsvolumen wird seit dem Geschäftsjahr 2017 zudem um Investitionen in strategische Projekte bereinigt. GEA ist Währungsumrechnungseffekten ausgesetzt, vor allem beim US-Dollar und beim chinesischen Yuan. Es ist zu erwarten, dass sich die Volatilität an den globalen Devisenmärkten im Geschäftsjahr 2018 fortsetzen wird. Im Jahr 2018 berichtet GEA die Kennzahlen Umsatzerlöse, operative EBITDA-Marge und operative Cash-Flow-Treiber-Marge zusätzlich zu konstanten Wechselkursen im Vergleich zum Vorjahr, um für operative Steuerungszwecke Effekte aus Währungsumrechnung zu neutralisieren. Darüber hinaus erhebt GEA regelmäßig auch verschiedene andere Kennzahlen, um ein aussagefähiges Gesamtbild zu erhalten. Der Umsatz wird monatlich in seiner Verteilung nach Regionen, Kundenindustrien, Applikationen und Produktgruppen analysiert, um Markttrends möglichst schnell aufzuspüren. Als Frühindikatoren wertet das Unternehmen auch den GEA Business Climate (GBC - vgl. Seite 109) sowie den Auftragseingang aus. Um zeitnah auf Entwicklungen reagieren zu können, geben die Business Areas zudem regelmäßig Prognosen für die Quartale sowie das Gesamtjahr ab, die die wichtigen Leistungsindikatoren Umsatz und operatives EBITDA umfassen. Darüber hinaus ermittelt GEA in diesen Meldungen aber auch Einschätzungen für weitere Kennzahlen wie zum Beispiel für den Auftragseingang. Um den notwendigen finanziellen Spielraum für die Realisierung strategischen Wachstums zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, führte das Unternehmen 2012 als wesentliche Steuerungskennzahl die Cash-Flow-Treiber-Marge ein. Diese ist auch im Bonussystem für die oberen Führungskräfte verankert. Seit 2014 wird dieses System darüber hinaus bei einem größeren Mitarbeiterkreis angewendet. Eine weitere Kennzahl, die zur Abbildung der operativen Wertschöpfung des Konzerns erhoben wird, ist der "ROCE" (Return on Capital Employed), berechnet als EBIT in Bezug auf das eingesetzte Kapital (Capital Employed). Sie spiegelt sich sowohl in der regelmäßigen Berichterstattung als auch in der Bemessung der variablen Vergütung im Konzern wider. Um die Kennzahl ROCE weiter zu operationalisieren, werden die, den ROCE treibenden Größen EBIT bzw. EBIT-Marge sowie das - als wesentlicher Treiber des Capital Employed anzusehende - Working Capital bzw. Working Capital im Verhältnis zum Umsatz laufend überwacht. In der Berechnung des Capital Employed werden Effekte aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die damalige Metallgesellschaft AG im Jahr 1999 nicht berücksichtigt. Bei Investitions- und Portfolioentscheidungen ist die Differenz aus dem erwarteten ROCE und dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) ein wesentliches Entscheidungskriterium. In den für den Konzern ermittelten WACC fließen erstens Eigenkapitalkosten, basierend auf der Rendite einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich einer Marktrisikoprämie und dem Betafaktor, sowie zweitens die tatsächlichen Fremdkapitalkosten und der bei der Abzinsung der Pensionsverbindlichkeiten verwendete Zinssatz ein. Steuerung des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) Strategische Planung und Mittelfristplanung sind die wesentlichen Grundlagen für die Ressourcenallokation im Konzern. In ihrem Rahmen werden wichtige Entscheidungen über Kerntechnologien, Absatzmärkte und andere strategisch bedeutsame Stellgrößen vorbereitet. Bei Akquisitionen und Erweiterungsinvestitionen wird neben Renditekennzahlen vor allem ihre Bedeutung für die Erreichung der strategischen Ziele bewertet. Wirtschaftliches Entscheidungskriterium für Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen ist der Nettobarwert (Net Present Value). Als ergänzender Maßstab zur Beurteilung des Risikos aus sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird die Amortisationsdauer ermittelt. Ein weiteres wesentliches Element des Capital Employed ist das Working Capital. Die Steuerung des Working Capital beginnt bereits vor Auftragsannahme mit den angebotenen bzw. zu verhandelnden Zahlungsbedingungen. Projekt- und maßnahmenbezogene Steuerung Neben der generellen Steuerung mithilfe der beschriebenen Kennzahlen hat GEA zusätzlich für Kunden- und Investitionsprojekte ein individuelles Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren mit spezifischen Größenschwellen für die unterschiedlichen Hierarchieebenen institutionalisiert. Die Bewertung der Kundenprojekte erfolgt im Wesentlichen auf Basis der erwarteten Margen (Gross Margin und Vollkostenergebnis). Außerdem wird das kommerzielle und vertragsrechtliche Risikoprofil der Projekte unter besonderer Berücksichtigung des Cash-Flows ermittelt. Die Projektabwicklung wird darüber hinaus durch ein intensives Projektcontrolling nicht nur auf Ebene der operativen Einheiten, sondern in Abhängigkeit von gestuften Größenkriterien auch auf Business Area- und Konzernebene in Form eines separaten Berichtswesens für Großaufträge begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse liefern in vielen Fällen Anregungen zur Verbesserung von internen Prozessen, die bei Folgeprojekten genutzt werden können. Auf Konzernebene konzentriert sich die Analyse auf Abweichungen zwischen dem vorkalkulierten und dem erwarteten bzw. realisierten Auftragsergebnis. Einbeziehung des Vergütungssystems in die Steuerung Die Entwicklung der wesentlichen Werttreiber spiegelt sich auch in der Vergütung der außertariflich bezahlten Mitarbeiter wider. Die Cash-Flow-Treiber-Marge und der ROCE bilden die Bemessungsgrundlage für die variablen auf den Unternehmenserfolg bezogenen Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus wird eine leistungsbezogene Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung persönlicher Ziele, von denen mindestens eines finanziell messbar sein soll, gezahlt. Eine weitere Vergütungskomponente bezieht sich auf die Kursentwicklung der GEA Aktie im Verhältnis zum Vergleichsindex STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE). Beschaffung Das Beschaffungsvolumen für die fortgeführten Geschäftsbereiche von GEA betrug im Jahr 2017 rund 2,2 Mrd. EUR (Vorjahr 2,2 Mrd. EUR). Es ist der größte Einzelposten unter den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Fokus in der Rohmaterialbeschaffung lag auf Edelstahl. Der direkte Zukauf war im Verhältnis zum Gesamtbedarf allerdings relativ gering, da GEA Edelstahl zum größten Teil in Form von verarbeiteten Produkten am Markt oder im Rahmen von Montageleistungen beschafft. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise für nahezu alle industriellen Halbzeuge und Fertigartikel, die von GEA gekauft werden, durchschnittlich gestiegen, ebenso die Rohstoffpreise. Bei Edelstahl stiegen die Preise insbesondere infolge von Legierungszuschlägen. Für Informationen über das gesamte Einkaufsvolumen nutzt GEA eine eigene Materialgruppenklassifizierung. Das System gibt einen detaillierten Überblick über Lieferanten und die regionale Verteilung des Einkaufvolumens. Es dient als Basis für die Festlegung der Einkaufsstrategien für die Hauptwarengruppen und steht jedem GEA Einkäufer zur Verfügung. Das GEA Procurement Council (GPC) ist verantwortlich für die Einkaufsorganisation, die alle funktionalen Bereiche in allen Regionen abdeckt. Es setzt sich aus Führungskräften der Business Area Equipment, der Business Area Solutions sowie aus den Länderorganisationen zusammen und wird von einem Mitglied des Global Leadership Teams geleitet. Das GPC verfügt über eine angegliederte Koordinationsstelle für den weltweiten Einkauf (Procurement Coordination Unit). Mit dem "Supply Chain Excellence Project" hat die Einkaufsorganisation im Berichtsjahr ein über mehrere Phasen bis 2020 angelegtes Projekt ins Leben gerufen, um strukturiert Optimierungs- und Einsparungspotenziale zu heben. 2017 wurden dabei zunächst acht Produktgruppen eingehend untersucht - nach kaufmännischen Kriterien im Einkauf sowie in Zusammenarbeit mit der Produktentwicklung und der Konstruktion mit Blick auf technische Parameter oder Strukturveränderungen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kostensenkungs- und Einsparungsprojekte im Rahmen des Tagesgeschäfts durchgeführt. Die OneGEA Organisation bietet die Möglichkeit, Materialspezifikationen stärker zu standardisieren oder vermehrt auf strategische Lieferanten zu setzen. Im Berichtsjahr wurden eine strategische Richtlinie ("Qualified and Preferred Suppliers Policy") für das konzernweite Beschaffungsmanagement in Kraft gesetzt. Ziel ist es, eine strategische Auswahl der Lieferanten mit einem optimalen Mix aus Risiko- und Kostenprofil zu erreichen, strukturierte Beziehungen zu ausgewählten Lieferanten aufzubauen und die Lieferantenbasis bis 2020 deutlich - auf die Hälfte - zu reduzieren. Durch Volumenkonzentration und verbesserte Kooperation mit Lieferanten können Handling-, Verwaltungs- und unvorhergesehene Kosten verringert und eine durchgängige Plattform für andere Initiativen, Compliance und Innovation etabliert werden. Die Lieferkette von GEA sieht in der Regel wie folgt aus: Die Produkte der Business Area Equipment wurden 2017 weltweit an 35 Fertigungsstandorten hergestellt. Hier kauft GEA Rohstoffe, Halbzeuge sowie Vorprodukte und insbesondere Komponenten, die nicht auf eigenen Kerntechnologien beruhen, von Lieferanten zu. Die Business Area Solutions mit 26 Produktionsstandorten entwickelt, konstruiert und liefert Prozesslösungen für unterschiedlichste Applikationen. Im Rahmen der Projekte werden auch Anlagenteile zugekauft sowie insbesondere Baustellen- und Montageleistungen an Subunternehmer vergeben. Sofern es sich um Stahlbau handelt, ist Stahl regelmäßig in den Subunternehmerleistungen enthalten. Derzeit gibt es sieben Produktionsstandorte in China, Deutschland, Indien, Italien und in den USA, die mehrere Produktlinien herstellen können (Multi-Purpose-Sites), mit entsprechenden Anforderungen an die Lieferkette und Chancen für die jeweils lokalen Zulieferer. Außerdem wird die dynamische Geschäftsentwicklung in den wachstumsstarken Volkswirtschaften und Schwellenländern eine zunehmend lokale Beschaffung erforderlich machen. Es gilt der Grundsatz "local for local", soweit dies möglich ist. Neben kurzen Reaktionszeiten sind insbesondere die geringere ökonomische und ökologische Belastung durch eingesparte Transporte sowie die Förderung der lokalen Wirtschaft an den Produktions- und Projektstandorten von Vorteil. Generell nutzt GEA seine jeweils lokale Einkaufsorganisation. Die Region des Lieferanten wird anhand seines Vertriebsstandorts ermittelt. Eine Aussage zur Produktherkunft kann deshalb nicht immer eindeutig getroffen werden, zumal einige Produkte teilweise nur in einer Region hergestellt, aber weltweit vertrieben werden. scroll 2017 2016 Region Anteil lokale Beschaffung am Gesamtvolumen (in %) Anteil lokale Beschaffung am Gesamtvolumen (in %) Europa/Naher Osten/Afrika 95 95 Asien Pazifik 82 80 Nord- und Südamerika 90 89 ) ohne konzerninterne Beschaffung Für Transport und Logistik wird wegen des Prinzips "local for local" nur ein geringer Teil des Beschaffungsvolumens aufgewendet. Dennoch sind diese Aktivitäten, bedingt durch die frühere Organisation, noch wenig gebündelt. Ziel ist eine zentral gesteuerte Logistik, um Effizienz- und ökologische Vorteile zu realisieren. Die Anzahl der Lieferanten ist derzeit noch relativ hoch. Die größten hundert Lieferanten stehen für rund ein Viertel des Beschaffungsvolumens, etwa 36 Prozent des Beschaffungsvolumens verteilen sich auf circa 200 Lieferanten. Damit gibt es keine Abhängigkeiten von Zulieferern. Zum Thema Compliance in der Lieferkette vgl. die Ausführungen im Nachhaltigkeitsbericht, Seite 89 f. Forschung und Entwicklung Für einen Technologiekonzern wie GEA ist es oberstes Ziel, spezifische Kundenlösungen mit herausragender Produkt- und Prozesseffizienz anzubieten, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Effizienz bezieht sich auf einen möglichst geringen Energieeinsatz, einen schonenden Umgang mit Rohstoffen und eine hohe Wiederverwertbarkeit jeweils in Relation zu einer optimierten Leistung. Daher ist GEAs Innovationskraft in hohem Maße Schlüssel für den künftigen Geschäftserfolg. Neben eigener Forschung und Entwicklung (F&E) vernetzt sich das Unternehmen in Projekten mit Kunden und Zulieferern ebenso wie mit Forschungspartnern, der öffentlichen Hand und seit einiger Zeit auch mit ausgewählten Start-Ups. GEA fasst seine F&E-Arbeit unter dem zentralen Leistungsversprechen "Engineering for a better world" zusammen, wie es im Unternehmensclaim heißt. Durch immer effizientere Produkte und Prozesslösungen trägt GEA seinen Anteil daran, Wertschöpfungsprozesse verantwortungsbewusst auszugestalten, nachhaltig zu wirtschaften und natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. Eine Reihe von F&E-Kernthemen befasst sich deshalb mit dem Beitrag effizienter Verfahrenstechnik an Wertschöpfungsprozessen. GEA setzt sich auf diese Weise mit makroökonomischen Trends - wachsende Weltbevölkerung, Urbanisierung und steigende Energiekosten - auseinander. Denn die Konsequenzen sind in der von GEA bedienten Nahrungsmittel- und Pharmaindustrie besonders deutlich: Konsumenten stellen höchste Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Haltbarkeit ihrer Produkte, was nur mit industrieller Verfahrenstechnik erfüllbar ist. So arbeitet GEA beispielsweise an verbrauchsarmen Kühlsystemen, die unverzichtbar sind, um Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und der Verschwendung entgegenzuwirken. Im Berichtsjahr entwickelte GEA die Gefrierprozesssteuerung "CALLIFREEZE" für Spiralfroster. Sie misst kontinuierlich den Füllstand des Gefrierguts und passt Gefrierzeit, Lufttemperatur und Lüftergeschwindigkeit an, um das gewünschte Gefrierniveau bei minimalem Energieverbrauch zu erreichen. In Kombination mit GEA Kühlsystemen bieten die Gefriergeräte die derzeit beste Lösung in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und Energieeffizienz bei Nahrungsmittelanwendungen. Erste Ergebnisse einer Anlage mit GEA Frostern zeigen eine Steigerung der Produktionskapazität um zehn bis fünfzehn Prozent bei gleichzeitig geringerem Energieverbrauch. Auf das Schwerpunktthema Lebensmittelsicherheit zielt eine Innovation, die GEA 2017 auf der Weltleitmesse Interpack in Düsseldorf an den Verkaufsstart schickte: GEA OxyCheck ist das weltweit erste Inline-Messsystem, das 100 Prozent aller unter Schutzatmosphäre verpackten Nahrungsmittel einer Produktion auf Sauerstoffgehalt und Dichte prüft. Neuheit ist: Jede einzelne MAP-Verpackung (MAP = Modified Atmosphere Packaging) wird nach dem Versiegeln im GEA Thermoformer berührungslos geprüft, ohne sie wie bis dato erforderlich mit einer Nadel zu zerstören. Aufwendige Stichprobenkontrollen entfallen, Folie und Versiegelung bleiben intakt, Produkt und Material gehen nicht verloren. Damit leistet GEA als Mitglied der Initiative "Save Food" auch einen Beitrag zur Eindämmung der Nahrungsmittelverschwendung. Gemeinsam mit den Universitäten Bologna und Parma sowie Plasmaproduzenten hat GEA im Jahr 2017 begonnen, Systeme für den Einsatz der Plasmatechnologie zur Dekontamination von Oberflächen und Verpackungen für Nahrungsmittelanwendungen zu entwickeln. Plasma, in der Natur etwa als Blitz oder Polarlicht bekannt, kann oxidierende Radikale erzeugen, die Mikroorganismen abtöten. Wissenschaftliche Literatur und erste GEA Vorversuche bestätigen, dass Plasma bis zu 99,9 Prozent der Sporen reduzieren kann. Mit diesem Innovationsprojekt möchte GEA die chemie- und wasserfreie Dekontaminationstechnologie nun für Abfüllanlagen erweitern. Das Projekt wird vom EU-Programm "Horizon 2020" für eine nachhaltige Wirtschaft gefördert. Ein weiterer F&E-Schwerpunkt widmet sich der zusätzlichen Wertschöpfung aus Nebenprodukten -etwa aus der Agrarindustrie. Ziel ist es, bisher oft entsorgte Produkte hygienisch aufzubereiten und als hochwertige Wertstoffe wieder in den Nahrungs- und Futtermittelkreislauf zurückzuführen. GEA beteiligt sich dazu seit 2016 am EU-Projekt SABANA (Sustainable Algae Biorefinery for Agriculture and Aquaculture). Bei dem Bioraffineriekonzept forschen Universitäten, Biotechnologen und Maschinenbauer daran, Nährstoffe aus Abwässern in Algenbiomasse zu binden. 2017 haben die Partner eine Mikroalgen-Kultivierungsanlage vorbereitet, die im ersten Quartal 2018 in Almería, Spanien, entstehen soll. GEA liefert Zentrifugen zur Ernte und Aufkonzentrierung der Mikroalgen sowie Homogenisatoren zum Zellaufschluss und einen Sprühtrockner im Pilotmaßstab. In der Algenfarm werden Produkte wie Biodünger und Biostimulanzien für die Landwirtschaft hergestellt. Außerdem entstehen dort Futtermittelkomponenten für Fisch- und andere Aquafarmen. Zum Forschungsschwerpunkt alternativer Rohstoffe in der Ernährungsindustrie zählt GEA das Projekt "Insekten für Proteine", das im jährlich stattfindenden GEA Innovationswettbewerb als Preisträger prämiert wurde. Hier widmet sich GEA der Herausforderung, alternative Proteinquellen zur Ernährung von Mensch und Tier zu gewinnen - und dies auf nachhaltige Weise. Schließlich muss die Erde im Jahr 2050 den Vereinigten Nationen zufolge 9,7 Milliarden Menschen versorgen können -30 Prozent mehr als heute. Dabei sind die Umweltauswirkungen der konventionellen Eiweißproduktion in Form von Land- und Fischwirtschaft bereits jetzt gravierend. So könnten Insekten, allen voran Käfer und Raupen, als neuer Eiweiß- und Fettelieferant eine nachhaltigere Lösung sein. GEA bietet Basistechnologien an, die entlang nahezu aller Wertschöpfungsstufen auf diesen neuen Markt übertragen werden können. Derzeit sondiert eine Arbeitsgruppe die Bedarfe und Gegebenheiten auf diesem sich exponentiell entwickelnden Markt und koordiniert Aktivitäten mit anderen Industrie- und Forschungspartnern. Kurz vor dem Abschluss steht das EU-Projekt DRIVE4EU, in dem sich GEA und Forscher mit kaukasischem Löwenzahn beschäftigen. Dieser gilt als Alternative zu tropischen Kautschukbäumen für die Gummiproduktion und könnte auf bisher ungenutzten landwirtschaftlichen Flächen der EU angebaut werden. GEA half dabei, Anlagen und Linien für die Verarbeitung zu entwickeln. Erste Fahrradreifen aus diesem Verfahren wurden auf der Eurobike-Messe in Friedrichshafen Anfang 2017 vorgestellt. Die Initiative "The Full PE Laminate" wurde im April 2017 als nachhaltigste Lösung der Plastikindustrie während der GPCA Plastics Conversion Conference in Abu Dhabi ausgezeichnet. Unter diesem Namen stellte ein Konsortium unter GEA Beteiligung ein wegweisendes Konzept für die Herstellung, Verarbeitung und vollständige Wiederverwertung von flexiblen Kunststoffverpackungen vor. Es veränderte die bisher nur eingeschränkt recycelbaren Materialien so, dass diese vollständig dem Stoffkreislauf zugeführt werden können - ohne Leistungseinbußen in der Handhabung und im Verpackungsprozess. Als Technologieführer für das Verarbeiten und Verpacken von Nahrungsmitteln brachte GEA seine Maschinenbauexpertise ein. Gemeinsam mit namhaften Industriepartnern arbeitet GEA an nachhaltigen Verpackungslösungen, die die globale Wertschöpfungskette für Kunststoff von der Materialentwicklung bis hin zur Produktion und zum Recycling abbilden. Dazu veranstaltete GEA im November 2017 in Weert, Niederlande, die Konferenz "Circular Packaging Event". GEAs Ausrichtung auf Technologieführerschaft wird dadurch gestützt, dass das Unternehmen zirka 40 Prozent seiner Mitarbeiter in Ingenieurs- und ingenieursnahen Tätigkeiten beschäftigt. Davon können 2017 mehr als 600 Beschäftigte dem Bereich Forschung und Entwicklung zugeordnet werden. Als Ergebnis ihrer Arbeit hat GEA im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 58 (Vorjahr 105) neue Patentfamilien angemeldet. Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die bereinigten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung auf 90,3 Mio. EUR. In diesen Zahlen sind zurückerstattete Aufwendungen in Höhe von 12,8 Mio. EUR enthalten, die in den Herstellkosten ausgewiesen werden. Die F&E-Quote lag mit 2,0 Prozent auf Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte betrugen im Berichtsjahr 19,5 Mio. EUR (Vorjahr 19,0 Mio. EUR). Die aktivierten Entwicklungsausgaben beliefen sich auf 32,1 Mio. EUR nach 29,7 Mio. EUR im Vorjahr. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung summieren sich auf 102,9 Mio. EUR, nach 98,5 Mio. EUR im Vorjahr. scroll Forschung und Entwicklung (F&E) (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Zurückerstattete Aufwendungen ("Contract Costs") 25,1 30,3 -17,2 Nicht erstattete Aufwendungen nach Bereinigungen 65,3 57,5 13,5 F&E-Aufwand gesamt nach Bereinigungen 90,3 87,8 2,9 F&E-Quote (in % vom Umsatz) 2,0 2,0 - F&E-Ausgaben gesamt 102,9 98,5 4,5 F&E-Ausgabenquote (in % vom Umsatz) 2,2 2,2 - ) Umgliederung von 6,7 Mio. EUR aus den nicht erstatteten Aufwendungen nach Bereinigungen in die zurückerstatteten Aufwendungen ("Contract Costs") Wirtschaftsbericht GEA im Geschäftsjahr 2017 Die Prognose für das Geschäftsjahr 2017 erstellte GEA u. a. unter der Voraussetzung, dass es zu keinen wesentlichen negativen Währungseinflüssen kommt sowie dass es keine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen den Kundenindustrien von GEA gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben. Bei der Prognose ging GEA außerdem davon aus, dass die Nachfrage auf den Absatzmärkten moderat über dem Niveau von 2016 liegen wird. Mit dem Halbjahresfinanzbericht hat GEA den im Geschäftsbericht 2016 veröffentlichten Ausblick für das Geschäftsjahr 2017 angepasst. Das angestrebte moderate Umsatzwachstum wurde bestätigt. Die Erwartung für das operative EBITDA wurde von 620 Mio. EUR bis 670 Mio. EUR auf 573 Mio. EUR bis 633 Mio. EUR einschließlich Zusatzkosten für Abfüllanlagen gesenkt. Ohne Berücksichtigung dieser Zusatzkosten lag die Erwartung für das operative EBITDA zwischen 600 Mio. EUR und 640 Mio. EUR. Für die operative Cash-Flow-Driver-Marge ohne Investitionen in strategische Projekte rechnete GEA weiterhin mit 8,5 bis 9,5 Prozent vom Umsatz. Die Anpassung des Ausblicks war nach einer Analyse des Ergebnisrückgangs im zweiten Quartal erforderlich. Dieser Rückgang war im Wesentlichen auf die Business Area Solutions zurückzuführen, und zwar im Einzelnen auf Volumen- und Mixeffekte sowie auf Zusatzkosten für Abfüllanlagen. Der ursprüngliche Ausblick aus dem Geschäftsbericht 2016 enthielt nicht die im Berichtjahr getätigte Akquisition der Pavan-Gruppe. Ohne diese Akquisition betrug das Umsatzwachstum 2,2 Prozent. Das um die Akquisition bereinigte operative EBITDA belief sich auf 563,9 Mio. EUR bzw. darüber hinaus angepasst um die Zusatzkosten für Abfüllanlagen auf 583,6 Mio. EUR. Die entsprechende operative Cash-Flow-Treiber-Marge betrug 8,4 Prozent vom Umsatz. Der ursprüngliche Ausblick aus dem Geschäftsbericht 2016 konnte somit bezüglich der Umsatzentwicklung realisiert werden, nicht erreicht wurde hingegen das angestrebte operative EBITDA. Der Zielkorridor der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge wurde knapp verfehlt. Geschäftsjahr 2017 scroll Umsatzwachstum Operatives EBITDA Operative Cash-Flow-Treiber-Marge Ausblick 2017 moderates Wachstum 620 - 670 Mio. EUR 8,5 % - 9,5 % vom Umsatz Ist 2017 (ohne Akquisition Pavan) 2,2 % 563,9 Mio. EUR 8,4 % Ist 2017 (ohne Akquisition Pavan sowie beim operativen EBITDA vor Zusatzkosten für Abfüllanlagen) 2,2 % 583,6 Mio. EUR 8,4 % ) Die damalige Prognose stand unter der Annahme, dass es zu keiner weiteren Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums, zu keinen wesentlichen Währungskursveränderungen, zu keiner deutlichen Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien kommt sowie ohne Berücksichtigung von im Jahr 2017 getätigten Akquisitionen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen GEA als weltweit aktiver Technologiekonzern sieht das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. Gross Domestic Product (GDP) und damit die diesbezüglichen Auswertungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung. Darüber hinaus liefern die Prognosen der Vereinten Nationen sowie der Weltbank-Gruppe zentrale Indikatoren für diese gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Laut IWF hat sich die weltwirtschaftliche Aktivität weiter gefestigt. Seinen jüngsten Schätzungen zufolge betrug in 2017 das Wachstum der Weltwirtschaft 3,7 Prozent, also 0,1 Prozentpunkte mehr als im Herbst prognostiziert und sogar 0,5 Prozentpunkte mehr als 2016. Zudem gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass der Welthandel in den letzten Monaten stark zugenommen hat. Positiv wirkten sich zudem eine Belebung der Investitionen (insbesondere in den Industrieländern) und eine Steigerung der Produktion in Asien aus. Für die Industrie- und die Schwellenländer korrigierte der IWF seine Erwartungen ebenfalls nach oben. Demnach betrug das Wirtschaftswachstum 2017 für die Industrieländer 2,3 Prozent und für die Schwellenländer 4,7 Prozent. Die Vereinten Nationen (UN) und die Weltbank-Gruppe konstatieren beide in ihren jüngsten Wirtschaftsberichten für das Jahr 2017 eine globale Steigerungsrate von ca. 3 Prozent. Den ökonomischen Aufwind führen die Vereinten Nationen primär auf die Industrieländer zurück, wenngleich Ost- und Südasien nach wie vor die dynamischsten Regionen der Welt seien. Im Jahr 2017 entfiel fast die Hälfte des globalen Wachstums auf Ost- und Südasien, wobei allein China rund ein Drittel beisteuerte, so die UN. Die Weltbank-Gruppe betrachtet den weltweiten Aufschwung als ein Resultat der voranschreitenden Erholung bei Investitionen, Produktion und Handel. Für die Industrieländer kommen die UN auf 2,2 Prozent Wachstum im Jahr 2017, die Weltbank-Gruppe auf 2,3 Prozent und für die Schwellenländer erwarten die Experten beider Institute eine Steigerungsrate von 4,3 Prozent. Wesentliche Veränderungen Akquisitionen Am 26. September 2017 erwarb GEA mit der italienischen Pavan-Gruppe einen führenden Anbieter für Extrusions- und Mahltechnologie zur Verarbeitung und Verpackung aller Sorten von trockenen und frischen Teigwaren, pelletierten Snackprodukten und Frühstücks-Cerealien. Die Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Galliera Veneta in der Nähe von Padua, die an mehreren Produktionsstandorten in Italien und China rund 690 Mitarbeiter beschäftigt, erzielte im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von rund 155 Mio. EUR sowie ein EBITDA von fast 29 Mio. EUR. Der Unternehmenserwerb wurde am 30. November 2017 vollzogen (vgl. Seite 167 ff.). Des Weiteren schloss GEA am 14. November 2017 einen Vertrag zur Übernahme von Vipoll. Das Unternehmen entwickelt und produziert Abfülltechnologien für Softgetränke, Bier und Milchprodukte. Mit der Akquisition stärkt GEA seine Marktposition als Komplettanbieter für die Getränkeindustrie und erweitert sein Portfolio im Bereich der Abfüllung von Glasflaschen und Getränkedosen sowie von PET-Flaschen. Vipoll hat seinen Sitz in Križevci pri Ljutomeru, Slowenien, und beschäftigt über 100 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2016 erzielte das Unternehmen rund 20 Mio. EUR Umsatz. Der Vollzug der Übernahme erfolgte am 3. Januar 2018 (vgl. Seite 224). Management Der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 30. Juni 2017 Martine Snels in den GEA Vorstand berufen. Seit 1. Oktober 2017 obliegt ihr dort die Leitung von GEAs Regionen- und Länderorganisation. Damit wird GEA nun von einem fünfköpfigen Vorstandsteam geführt (vgl. Seite 20). Aktienrückkaufprogramm Im Februar 2017 hat der GEA Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ab März 2017 eigene Aktien im Wert von bis zu 450 Mio. EUR innerhalb eines Jahres über die Börse zurückzukaufen, um sie anschließend einzuziehen. Bis zum 31. Dezember 2017 hat GEA bereits 11.468.732 Aktien in einem Gesamtwert von 429,0 Mio. EUR erworben. Das Programm wurde am 6. Februar 2018 abgeschlossen (vgl. Seite 224). Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst für die fortgeführten Geschäftsbereiche und damit für die zwei Business Areas von GEA erläutert. Die im Lagebericht enthaltenen Quartalsinformationen stammen aus Quartalsabschlüssen, die keiner prüferischen Durchsicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterlagen. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Rundungsdifferenzen ergeben. Auftragseingang Im Gesamtjahr 2017 lag der Auftragseingang im Konzern mit 4.750,8 Mio. EUR um 1,7 Prozent über dem Vorjahresniveau und stellt damit auch ohne die Aufträge der Pavan-Gruppe, die in diesem Wert enthalten sind, einen neuen Höchstwert für GEA dar. Effekte aus der Veränderung von Umrechnungskursen (minus 0,7 Prozent) sowie aus Akquisitionen (0,7 Prozent) gleichen sich aus, sodass das bereinigte Wachstum ebenfalls 1,7 Prozent beträgt. Der Anstieg resultierte vor allem aus Aufträgen bis 5 Mio. EUR. scroll Auftragseingang (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in % BA Equipment 2.491,5 2.346,8 6,2 6,7 BA Solutions 2.484,0 2.534,6 -2,0 -2,4 Summe 4.975,5 4.881,4 1,9 2,0 Konsolidierung/Sonstiges -224,7 -207,8 -8,1 - GEA 4.750,8 4.673,6 1,7 1,7 Eine deutliche Investitionszurückhaltung war in der Kundenindustrie Milchverarbeitung sowie in kleinerem Umfang in der Kundenindustrie Getränke zu verzeichnen. Insbesondere das zweistellige Wachstum bei der Kundenindustrie Milchproduktion sowie Zuwächse bei Nahrungsmitteln und Pharma/Chemie konnten diese Entwicklung jedoch mehr als ausgleichen. Auftragseingang der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR) Als größte Einzelaufträge mit einem Volumen von über 30 Mio. EUR konnten von der Business Area Solutions ein Getränke- sowie ein Kaffeeprojekt für Kunden in Nordamerika bzw. in Osteuropa gewonnen werden. Diese hatten einen Gesamtwert von über 70 Mio. EUR. Im Vorjahr hatte GEA ebenfalls zwei Großaufträge mit einer Gesamthöhe von annähernd 120 Mio. EUR abgeschlossen. Auftragseingang nach Applikationen GEA scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Auftragseingang Milchproduktion 1 14 % Milchverarbeitung 5 18 % Nahrungsmittel 1 29 % Getränke 4 10 % Nahrungsmittel/Getränke 2 71 % Pharma/Chemie 1 15 % Sonstige Industrien 4 14 % Sonstige 2 29 % GEA 2 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Auftragsbestand Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2017 repräsentiert, bezogen auf den Auftragseingang des Geschäftsjahres, eine rechnerische Reichweite von 5,9 Monaten (Vorjahr 5,8 Monate). Entsprechend der unterschiedlichen Geschäftsarten beträgt die Reichweite in der Business Area Equipment knapp vier Monate und in der Business Area Solutions etwa acht Monate. scroll Auftragsbestand (in Mio. EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung in % Veränderung absolut BA Equipment 757,6 567,4 33,5 190,3 BA Solutions 1.654,9 1.742,5 -5,0 -87,6 Summe 2.412,6 2.309,9 4,4 102,7 Konsolidierung/Sonstiges -61,9 -45,8 -35,0 -16,0 GEA 2.350,7 2.264,0 3,8 86,6 Umsatz Generell gelten für den Umsatz die gleichen regionalen und branchenmäßigen Trends wie beim Auftragseingang, allerdings mit unterschiedlichen zeitlichen Verzögerungen. Der Umsatz erweist sich aber als weniger volatil als der Auftragseingang. scroll Umsatz (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Bereinigtes Wachstum in % BA Equipment 2.371,0 2.262,2 4,8 4,9 BA Solutions 2.441,6 2.425,7 0,7 0,6 Summe 4.812,6 4.687,9 2,7 2,6 Konsolidierung/Sonstiges -208,1 -196,0 -6,2 - GEA 4.604,5 4.491,9 2,5 2,5 Adjustiert um Wechselkursänderungen (minus 0,6 Prozent) sowie um Akquisitionen (0,7 Prozent) ist der Umsatz im Geschäftsjahr 2017 um 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Der Umsatzanteil des Servicegeschäfts liegt mit 30,9 Prozent auf Vorjahresniveau. Das bereinigte Wachstum dieses Bereichs betrug im Berichtsjahr erfreuliche 3,4 Prozent. Die Book-to-Bill-Ratio, welche das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz widerspiegelt, lag im Jahr 2017 fast unverändert gegenüber dem Vorjahreswert (1,04) bei 1,03. Umsatz der letzten 5 Jahre (in Mio. EUR) Das Umsatzwachstum ist insbesondere auf die gute Entwicklung in den Kundenindustrien Nahrungsmittel, Milchproduktion sowie Milchverarbeitung zurückzuführen. Dabei konnte bei Nahrungsmitteln sogar ein zweistelliges Wachstum verzeichnet werden. Rückläufig war hingegen das Geschäftsvolumen neben den sonstigen Industrien im Bereich Chemie sowie in der Kundenindustrie Getränke. Umsatz nach Applikationen GEA scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Milchproduktion 1 13 % Milchverarbeitung 1 21 % Nahrungsmittel 1 28 % Getränke 5 12 % Nahrungsmittel/Getränke 1 73 % Pharma/Chemie 4 14 % Sonstige Industrien 5 13 % Sonstige 5 27 % GEA 2 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Während der Umsatz insbesondere in Nord- und Mitteleuropa sank, erreichten die Regionen Lateinamerika, Westeuropa, Naher Osten & Afrika sowie Nordamerika ein starkes organisches Wachstum. In Lateinamerika verzeichnete GEA sogar ein zweistelliges und in Westeuropa, Naher Osten & Afrika ein hohes einstelliges organisches Umsatzwachstum. Umsatz nach Regionen GEA scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Asien Pazifik 4 22 % DACH & Osteuropa 2 21 % Westeuropa, Naher Osten & Afrika 1 19 % Nord- und Mitteleuropa 5 13 % Lateinamerika 1 7 % Nordamerika 1 18 % GEA 2 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Business Area Equipment Mit einem Umsatzwachstum in Höhe von 4,9 Prozent hat die Business Area Equipment auf Basis unveränderter Wechselkurse und vor Effekten aus der Akquisition der Pavan-Gruppe gleichzeitig einen neuen Rekordwert beim Umsatz erreicht. Der Umsatzanstieg war primär auf die Kundenindustrien Milchverarbeitung, Milchproduktion und Nahrungsmittel zurückzuführen. Zum Umsatzwachstum haben fast alle Regionen beigetragen. Dabei hat die Business Area Equipment in Lateinamerika zweistellige und in Nordamerika sowie DACH & Osteuropa hohe einstellige organische Wachstumsraten erzielt. Die bedeutsamsten Absatzregionen waren nach wie vor DACH & Osteuropa, Nordamerika sowie Asien Pazifik. Der Servicebereich ist im Berichtsjahr währungs- und akquisitionsbereinigt um 5,6 Prozent gewachsen und hatte einen Anteil am Gesamtumsatz von 39,0 Prozent (Vorjahr 39,1 Prozent). Umsatz nach Applikationen Business Area Equipment scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Milchproduktion 1 28 % Milchverarbeitung 1 11 % Nahrungsmittel 1 31 % Getränke 2 7 % Nahrungsmittel/Getränke 1 76 % Pharma/Chemie 1 7 % Sonstige Industrien 5 16 % Sonstige 5 24 % Business Area Equipment 2 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Umsatz nach Regionen Business Area Equipment scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Asien Pazifik 2 20 % DACH & Osteuropa 1 23 % Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3 16 % Nord- und Mitteleuropa 4 12 % Lateinamerika 1 7 % Nordamerika 1 22 % Business Area Equipment 2 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Business Area Solutions Der Umsatz der Business Area Solutions lag (bereinigt um Wechselkurs- und Akquisitionseffekte) um 0,6 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Umsätze in den Kundenindustrien Pharma/Chemie sowie Getränke sind gesunken, wohingegen sie bei Nahrungsmitteln deutlich angestiegen sind. Rückläufig war die Umsatzentwicklung hauptsächlich in Nord- und Mitteleuropa. Demgegenüber verzeichneten die Regionen Westeuropa, Naher Osten & Afrika sowie Lateinamerika ein sehr erfreuliches organisches Wachstum von jeweils über 17 Prozent. Die bedeutendsten Regionen dieser Business Area waren Asien Pazifik sowie Westeuropa, Naher Osten & Afrika. Beide erreichten Umsatzanteile von über 20 Prozent. Das Volumen des Servicegeschäfts lag währungs- und akquisitionsbereinigt um 2,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Der Anteil am Gesamtumsatz der Business Area belief sich auf 22,4 Prozent, nach 22,3 Prozent im Vorjahr. Umsatz nach Applikationen Business Area Solutions scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Milchproduktion - 0 % Milchverarbeitung 3 29 % Nahrungsmittel 1 25 % Getränke 5 16 % Nahrungsmittel/Getränke 2 70 % Pharma/Chemie 5 20 % Sonstige Industrien 5 10 % Sonstige 5 30 % Business Area Solutions 3 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Umsatz nach Regionen Business Area Solutions scroll Veränderung 2017 zu 2016 Anteil am Umsatz Asien Pazifik 4 25 % DACH & Osteuropa 4 19 % Westeuropa, Naher Osten & Afrika 1 22 % Nord- und Mitteleuropa 5 14 % Lateinamerika 1 7 % Nordamerika 3 14 % Business Area Solutions 3 100 % 1 > 5 Prozent 2 1 bis 5 Prozent 3 1 bis -1 Prozent 4 -1 bis -5 Prozent 5 < -5 Prozent Lage Ertragslage GEA hält an einer bewussten Auftragsselektion hinsichtlich Preisqualität und Vertragskonditionen fest, die sich in einem gestaffelten Genehmigungsprozess für größere Kundenprojekte widerspiegelt. Die Definition des vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebnisses wurde 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen präzisiert. Bei der Ermittlung der operativen Ergebniskennzahlen werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte (vgl. Seite 219 f.). Im operativen EBIT des Jahres 2017 wurden dementsprechend Bereinigungen von insgesamt 63,4 Mio. EUR berücksichtigt. Die Bereinigung auf das operative EBITDA betrug im Jahr 2017 insgesamt 62,9 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2017 lag das operative EBITDA mit 563,5 Mio. EUR leicht unter dem Vorjahresniveau. Das entspricht einer Marge von 12,2 Prozent. Im Ergebnis 2017 sind Zusatzkosten für Abfüllanlagen bei der Business Area Solutions in Höhe von 19,7 Mio. EUR enthalten. Ohne diese Zusatzkosten beträgt die operative EBITDA-Marge 12,7 Prozent. Business Area Equipment Die Business Area Equipment konnte im Geschäftsjahr 2017 mit 389,3 Mio. EUR das gute operative EBITDA des Vorjahres nochmals steigern und hier einen neuen Rekordwert erreichen. Zu dieser Ergebnisverbesserung hat das höhere Umsatzvolumen beigetragen. Die operative EBITDA-Marge sank um knapp 55 Basispunkte auf 16,4 Prozent. Belastet wurde die Margenentwicklung insbesondere durch den Wegfall eines Ertrages aus der Beendigung eines Leasingverhältnisses, der im Vorjahr noch enthalten war, sowie durch nachteilige Währungseffekte. Business Area Solutions Die Business Area Solutions musste wegen der Zusatzkosten für Abfüllanlagen, gestiegenen Verwaltungskosten sowie Belastungen aus Währungseffekten einen Rückgang des operativen EBITDA um 22,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr ausweisen. Entsprechend sank die operative EBITDA-Marge um ca. 95 Basispunkte. Ohne die Zusatzkosten für Abfüllanlagen beträgt die operative EBITDA-Marge 7,4 Prozent. Für das Geschäftsjahr 2018 wird von keinen weiteren Belastungen aus diesen Abfüllanlagen ausgegangen. Sonstiges Die in der Zeile Konsolidierung/Sonstiges ausgewiesene Ergebnisverbesserung ist primär auf Erträge aus den Verkäufen nicht mehr benötigter Immobilien in Höhe von 14,8 Mio. EUR sowie auf geringere Rückstellungen für Boni zurückzuführen. Die folgende Tabelle zeigt das operative EBITDA und die entsprechende operative EBITDA-Marge pro Business Area: scroll Operatives EBITDA/operative EBITDA-Marge (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % BA Equipment 389,3 383,5 1,5 in % vom Umsatz 16,4 17,0 - BA Solutions 161,3 183,5 -12,1 in % vom Umsatz 6,6 7,6 - Summe 550,6 567,0 -2,9 in % vom Umsatz 11,4 12,1 - Konsolidierung/Sonstiges 13,0 -0,7 - GEA 563,5 566,3 -0,5 in % vom Umsatz 12,2 12,6 - ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) Die folgende Tabelle stellt die Überleitung vom EBITDA vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBITDA) über das EBITDA und EBIT hin zum EBIT vor Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (operatives EBIT) dar: scroll Überleitung Operatives EBITDA über EBIT zum Operativen EBIT (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Operatives EBITDA 563,5 566,3 -0,5 Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte -1,8 -0,6 - Bereinigungen -62,9 -65,1 - EBITDA 498,8 500,6 -0,4 Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterieller Vermögenswerte und Goodwill laut Anlagenspiegel -117,9 -113,4 - Übrige Wertaufholungen und -minderungen - -0,1 - EBIT 380,9 387,0 -1,6 Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen 30,8 33,3 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen 0,8 -4,3 - Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte 1,8 0,6 - Bereinigungen 63,4 68,3 - Operatives EBIT 477,8 485,0 -1,5 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) Die folgende Tabelle zeigt das operative EBIT sowie die entsprechende operative EBIT-Marge pro Business Area: scroll Operatives EBIT/operative EBIT-Marge (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % BA Equipment 330,8 326,0 1,5 in % vom Umsatz 14,0 14,4 - BA Solutions 141,3 164,3 -14,0 in % vom Umsatz 5,8 6,8 - Summe 472,1 490,3 -3,7 in % vom Umsatz 9,8 10,5 - Konsolidierung/Sonstiges 5,7 -5,3 - GEA 477,8 485,0 -1,5 in % vom Umsatz 10,4 10,8 - ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) Die unten stehende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Kennzahlen zur Ertragslage von GEA: scroll Kennzahlen zur Ertragslage (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Umsatz 4.604,5 4.491,9 2,5 Operatives EBITDA 563,5 566,3 -0,5 EBITDA 498,8 500,6 -0,4 Operatives EBIT 477,8 485,0 -1,5 EBIT 380,9 387,0 -1,6 Zinsen 22,2 36,8 -39,6 EBT 358,7 350,2 2,4 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 130,6 81,6 60,0 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 228,1 268,6 -15,1 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 15,2 16,0 -4,6 Konzernergebnis 243,3 284,6 -14,5 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) Das Zinsergebnis wurde 2017 gegenüber dem Vorjahreswert um 14,6 Mio. EUR verbessert. Dies resultiert überwiegend aus geringeren Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten, da die langfristigen Kredite der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr vollständig zurückgeführt wurden. Die Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank sowie des Schuldscheindarlehens haben somit im Berichtsjahr wesentlich zur Senkung des Zinsaufwands gegenüber Kreditinstituten beigetragen. Des Weiteren konnte der Zinsaufwand aus der Aufzinsung für Pensionsrückstellungen reduziert werden. Im Gesamtjahr 2017 lag das EBT mit 358,7 Mio. EUR, primär bedingt durch das bessere Zinsergebnis, um 8,4 Mio. EUR über dem Vergleichswert. Die EBT-Marge lag mit 7,8 Prozent auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 15,2 Mio. EUR resultiert primär aus reduzierten bzw. entfallenden Risiken und Verpflichtungen aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers. Dem standen Belastungen aus Zinseffekten bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen für die ehemaligen Bergbauaktivitäten entgegen. Im Vorjahr beruhte das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche ebenfalls auf einer neuen Risikoeinschätzung zu Verpflichtungen aus dem Verkauf des Segments GEA Heat Exchangers und der ehemaligen Chemiesparte. Ein weiterer positiver Ergebnisbeitrag stammte 2016 aus entfallenen Risiken sowie aus einem geschlossenen Vergleich bei Lentjes. Der Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 130,6 Mio. EUR (Vorjahr 81,6 Mio. EUR) setzte sich aus laufendem Steueraufwand von 64,3 Mio. EUR (Vorjahr 57,8 Mio. EUR) und latenten Steuern von 66,3 Mio. EUR (Vorjahr 23,8 Mio. EUR) zusammen. Die Steuerquote betrug im Berichtsjahr 36,4 Prozent (Vorjahr 23,3 Prozent). Der deutliche Anstieg der Steuerquote ist vor allem auf die Bewertung latenter Steuern zurückzuführen. Diese wurden wegen des gesenkten US-Körperschaftssteuersatzes erforderlich, welcher im Rahmen der US-Steuerreform ("Tax Cuts and Jobs Act") von 35 Prozent auf 21 Prozent reduziert wurde. Dadurch ergab sich ein Steueraufwand von 44,7 Mio. EUR aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden bei den US-amerikanischen Tochterunternehmen von GEA. Im Geschäftsjahr belief sich das Konzernergebnis auf 243,3 Mio. EUR (Vorjahr 284,6 Mio. EUR), welches auch im Jahr 2017 nahezu vollständig auf die Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft entfiel. Durch das im März 2017 begonnene Aktienrückkaufprogramm hat sich die durchschnittliche Anzahl an Aktien zum 31. Dezember 2017 auf 186.337.459 Stück reduziert (Vorjahr 192.495.476). Das Ergebnis je Aktie betrug somit 1,31 EUR (Vorjahr 1,48 EUR). Die Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft wird neben den Holdingkosten im engeren Sinne wesentlich durch das Beteiligungs- und das Zinsergebnis geprägt. Nähere Erläuterungen dazu werden im Abschnitt Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft (vgl. Seite 50 ff.) dargestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Dividende von 0,80 EUR auf 0,85 EUR je Aktie anzuheben und damit ein konstantes Dividendenvolumen von 153,4 Mio. EUR (Vorjahr 152,8 Mio. EUR) auszuschütten. Bedingt durch die nach Abschluss des Aktienrückkaufprogramms geringere Anzahl dividendenberechtigter Aktien, bewegt sich das Ausschüttungsvolumen nur leicht über dem Niveau des Vorjahres. Finanzlage Die Finanzlage von GEA ist unverändert sehr gut. Steuerung von Liquidität und zentrale Finanzierung bleiben unter anderem wegen des volatilen Marktumfeldes auch weiterhin von hoher Bedeutung. Barkreditlinien von GEA und deren Beanspruchung setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll GEA Barkreditlinien inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) Fälligkeit 31.12.2017 zugesagt 31.12.2017 beansprucht Bilaterale Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung bis auf Weiteres 299 245 Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2022 650 - Summe 949 245 Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist die GEA Group Aktiengesellschaft als Konzernleitung zentral für das Finanzmanagement von GEA zuständig, um Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind die wichtigste Liquiditätsquelle. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich soll externe Geldanlagen und -aufnahmen auf ein möglichst niedriges Niveau beschränken. Dazu hat GEA in 17 Ländern Cash-Pooling-Kreise eingerichtet, um die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft auszugleichen. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der Konzernleitung aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Liquiditätsspitzen in einzelnen Ländern können aber oftmals aus rechtlichen oder steuerlichen Gründen nicht länderübergreifend abgebaut werden. Die Nettoliquidität einschließlich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche lag zum 31. Dezember 2017 bei 5,6 Mio. EUR, nach 782,6 Mio. EUR zum Ende des Vorjahres. Diese Reduzierung der Liquidität ist neben den Ausgaben für das seit März 2017 laufende Aktienrückkaufprogramm (429,0 Mio. EUR) insbesondere bedingt durch Ausgaben für Unternehmenserwerbe. scroll Übersicht Nettoliquidität inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche (in Mio. EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 250,5 929,1 Kreditverbindlichkeiten 244,9 146,5 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 5,6 782,6 Gearing in % -0,2 -26,1 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken zum 31. Dezember 2017 auf 250,5 Mio. EUR, gegenüber 929,1 Mio. EUR zum Ende des Vorjahrs. Das Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank sowie das Schuldscheindarlehen wurden im Juli bzw. im September 2017 fristgerecht getilgt. Dem stand eine höhere Ausnutzung der kurzfristigen bilateralen Kreditlinien gegenüber. Die Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken betrugen zum 31.12.2017 insgesamt 244,9 Mio. EUR (Vorjahr inklusive Schuldscheindarlehen 146,5 Mio. EUR). Detaillierte Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der Fremdfinanzierung finden sich im Anhang (vgl. Seite 160 ff. und 197 ff.). GEA standen zum Stichtag Avallinien im Wesentlichen für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen in Höhe von 1.361,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 1.265,5 Mio. EUR) zur Verfügung, von denen 524,2 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 475,2 Mio. EUR) genutzt waren. Neben dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt GEA auch Vermögenswerte, die sich nicht im wirtschaftlichen Eigentum befinden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Als außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente nutzt GEA Forderungsverkaufsprogramme. Die aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen resultierenden Verpflichtungen sind im Anhang unter Ziffer 8.2 (vgl. Seite 215 f.) erläutert. Working Capital Entwicklung (fortgeführte Geschäftsbereiche) (in Mio. EUR) Das Working Capital der fortgeführten Geschäftsbereiche konnte zum Stichtag gegenüber dem Vorjahreswert um 76,2 Mio. EUR reduziert werden, was primär auf die Business Area Equipment zurückzuführen war. Das Working Capital sank insbesondere durch den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den erhaltenen Anzahlungen. Dem stand ein Aufbau der Vorräte gegenüber, welcher aus der Akquisition der Pavan-Gruppe resultierte. Im Verhältnis zum Umsatz erhöhte sich das durchschnittliche Working Capital von 14,5 Prozent auf 15,9 Prozent. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Veränderung der Nettoliquidität sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen: Veränderung der Nettoliquidität (in Mio. EUR) Die GEA Group Aktiengesellschaft schüttete im Geschäftsjahr 2017 eine unveränderte Dividende in Höhe von 0,80 EUR pro Aktie aus. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms hat GEA bereits ab März 2017 eigene Aktien erworben. Dadurch sank die Dividendenzahlung leicht von 154,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 152,8 Mio. EUR im Jahr 2017. Dividendenzahlungen1 der letzten 5 Jahre und Dividendenvorschlag (in Mio. EUR) 1) Dividendenzahlungen jeweils für das vorhergehende Geschäftsjahr 2) auf Basis Dividendenvorschlag und ausgegebener Aktien am 31. Dezember 2017(abzüglich der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind) Die Konzern-Kapitalflussrechnung kann wie folgt zusammengefasst werden: scroll Übersicht Kapitalflussrechnung (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung absolut Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 269,5 161,2 108,4 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -319,5 56,3 -375,8 Free Cash-Flow -50,0 217,5 -267,4 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -598,2 -459,8 -138,4 Cash-Flow Veräußerungsgruppe GEA Heat Exchangers -11,2 -0,7 -10,5 Cash-Flow sonstige nicht fortgeführte Geschäftsbereiche -5,6 -3,7 -1,9 Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel -678,5 -244,8 -433,7 Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr 269,5 Mio. EUR und lag damit um 108,4 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Diese deutliche Verbesserung ist ganz wesentlich auf den Liquiditätszufluss aus dem Abbau des Working Capitals zurückzuführen, nachdem im Vorjahr ein deutlicher Liquiditätsabfluss aus der Entwicklung des Working Capitals zu verzeichnen war. Gegenläufig war die Entwicklung hingegen bei den sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche betrug im Berichtsjahr minus 319,5 Mio. EUR (Vorjahr plus 56,3 Mio. EUR). Darin enthalten sind im Berichtsjahr Auszahlungen für Unternehmenserwerbe in Höhe von 234,4 Mio. EUR sowie 118,5 Mio. EUR für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (Vorjahr 107,0 Mio. EUR bzw. 91,0 Mio. EUR). Im Vorjahr wurde diese Kennzahl verbessert durch die Einzahlungen aus fälligen Festgeldanlagen (200,0 Mio. EUR) sowie aus dem Verkauf einer EONIA-Anleihe (37,0 Mio. EUR). Im Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche spiegelte sich neben der Dividendenzahlung (152,8 Mio. EUR) insbesondere der Rückkauf eigener Aktien (429,0 Mio. EUR) wider. Darüber hinaus zeigen sich in dieser Kennzahl die fristgerechten Tilgungen des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank sowie des Schuldscheindarlehens und weiterer Finanzkredite, denen - in vergleichbarer Größenordnung - eine höhere Ausnutzung der kurzfristigen bilateralen Kreditlinien gegenüberstand. Im Vorjahr beinhaltete diese Position ebenfalls die Dividendenzahlung sowie die fristgerechte Rückzahlung der endfälligen Anleihe (274,7 Mio. EUR). Der Cash-Flow aus den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen betrug im Berichtsjahr minus 16,8 Mio. EUR, nach minus 4,4 Mio. EUR im Vorjahr. Cash-Flow-Treiber Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Unternehmensziel von GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf das Ziel der Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge eine wesentliche Steuerungskennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Bei der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge handelt es sich um eine vereinfachte Cash-Flow-Größe (operatives EBITDA abzüglich Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) sowie der Veränderung des durchschnittlichen Working Capitals) im Verhältnis zum Umsatz. Investitionen in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. scroll Operativer Cash-Flow-Treiber/operative Cash-Flow-Treiber-Marge (in Mio. EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Veränderung in % Operatives EBITDA der letzten 12 Monate 563,5 566,3 -0,5 Investitionen der letzten 12 Monate -118,5 -91,0 -30,3 Bereinigung Investitionen in strategische Projekte 27,9 - - Veränderung Working Capital (auf Basis des Durchschnitts der letzten 12 Monate) -84,4 -48,2 -75,1 Operativer Cash-Flow-Treiber (Operatives EBITDA - Capex -/+ Veränderung Working Capital) 388,5 427,0 -9,0 in % vom Umsatz (der letzten 12 Monate) 8,4 9,5 - Der im Vergleich zu 2016 um 36,2 Mio. EUR höhere Anstieg des durchschnittlichen Working Capitals war die wesentliche Ursache für die geringere operative Cash-Flow-Treiber-Marge. Ohne die Zusatzkosten für Abfüllanlagen beträgt die operativen Cash-Flow-Treiber-Marge 8,9 Prozent. Vermögenslage scroll Kurzfassung Bilanz (in Mio. EUR) 31.12.2017 in % der Bilanzsumme 31.12.2016 in % der Bilanzsumme Veränderung in % Aktiva Langfristige Vermögenswerte 3.233,9 56,3 2.979,8 48,8 8,5 davon Goodwill 1.725,8 30,0 1.505,6 24,7 14,6 davon latente Steuern 411,3 7,2 502,1 8,2 -18,1 Kurzfristige Vermögenswerte 2.513,5 43,7 3.128,1 51,2 -19,6 davon flüssige Mittel 250,5 4,4 929,1 15,2 -73,0 davon zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - 5,4 0,1 - Summe Aktiva 5.747,4 100,0 6.107,9 100,0 -5,9 Passiva Eigenkapital 2.503,6 43,6 2.995,6 49,0 -16,4 Langfristige Schulden 1.157,5 20,1 1.149,8 18,8 0,7 davon Finanzverbindlichkeiten 6,0 0,1 10,2 0,2 -41,3 davon latente Steuern 171,2 3,0 144,9 2,4 18,1 Kurzfristige Schulden 2.086,3 36,3 1.962,6 32,1 6,3 davon Finanzverbindlichkeiten 256,8 4,5 165,7 2,7 55,0 Summe Passiva 5.747,4 100,0 6.107,9 100,0 -5,9 Die deutliche Bilanzverkürzung um knapp 6 Prozent ist insbesondere auf geringere liquide Mittel zurückzuführen. Diese Reduzierung resultierte hauptsächlich aus dem Aktienrückkaufprogramm sowie aus Unternehmenserwerben. Durch die Akquisition der Pavan-Gruppe waren die immateriellen Vermögensgegenständen höher auszuweisen. Das Verhältnis von lang- zu kurzfristigen Vermögensgegenständen hat sich deutlich zu Gunsten der langfristigen Aktiva verschoben. Das Eigenkapital wurde deutlich um 492,0 Mio. EUR reduziert. Verbessert wurde diese Bilanzposition durch das Konzernergebnis in Höhe von 243,3 Mio. EUR, während die Dividendenzahlung (152,8 Mio. EUR), der Erwerb eigener Aktien (431,2 Mio. EUR) sowie Effekte aus der Währungsumrechnung (151,2 Mio. EUR) das Eigenkapital reduziert haben. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 43,6 Prozent, nach 49,0 Prozent zum 31. Dezember 2016. Innerhalb der langfristigen Schulden sind insbesondere die latenten Steuern angestiegen. Durch Tilgung des Darlehens bei der Europäischen Investitionsbank sowie des Schuldscheindarlehens konnten die kurzfristigen Schulden deutlich reduziert werden. Bilanzverlängernd haben sich hingegen die höhere Ausnutzung von bilateralen Kreditlinien sowie der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewirkt. Vergleich Vermögenslage 2017 zu 2016 (in Mio. EUR) Aktiva Passiva Entwicklung der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Übrige Gesellschaften Die übrigen Gesellschaften im Bereich der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche hatten auch im Geschäftsjahr 2017 keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis. Im Bereich der ehemaligen Bergbauaktivitäten waren die Rückstellungen aufgrund von Zinseffekten bei der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen zu erhöhen. Dem gegenüber konnten Rückstellungen reduziert werden, da Risiken und Verpflichtungen aus der Veräußerung des Segments GEA Heat Exchangers entfallen sind bzw. reduziert wurden. Mitarbeiter Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 stieg die Zahl der Beschäftigten um 927 Mitarbeiter an. Davon resultieren 691 Mitarbeiter aus der Akquisition der Pavan-Gruppe sowie 24 Mitarbeiter aus sonstigen Änderungen im Konsolidierungskreis. Bereinigt um diese Effekte, erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter im Berichtsjahr um 212, wovon 93 auf Deutschland entfielen. scroll Mitarbeiter nach Regionen 31.12.2017 in % 31.12.2016 in % DACH & Osteuropa 6.398 35,8 6.301 37,2 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.401 19,0 2.727 16,1 Nord- und Mitteleuropa 2.927 16,4 2.924 17,3 Asien Pazifik 2.904 16,3 2.867 16,9 Nordamerika 1.763 9,9 1.709 10,1 Lateinamerika 471 2,6 409 2,4 Gesamt 17.863 100,0 16.937 100,0 scroll 31.12.2017 Mitarbeiter Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet nach Vertragsart und Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Männlich 14.933 83,6 14.059 94,1 874 5,9 Weiblich 2.930 16,4 2.699 92,1 231 7,9 Gesamt 17.863 100,0 16.758 93,8 1.106 6,2 ) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse scroll 31.12.2017 Mitarbeiter Mitarbeiter gesamt davon unbefristet davon befristet nach Vertragsart und Region Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % DACH & Osteuropa 6.398 35,8 6.163 96,3 235 3,7 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.401 19,0 3.383 99,5 18 0,5 Nord- und Mitteleuropa 2.927 16,4 2.853 97,5 74 2,5 Asien Pazifik 2.904 16,3 2.201 75,8 702 24,2 Nordamerika 1.763 9,9 1.763 100,0 0 0,0 Lateinamerika 471 2,6 471 100,0 0 0,0 Gesamt 17.863 100,0 16.758 93,8 1.106 6,2 ) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse scroll 31.12.2017 Mitarbeiter Mitarbeiter gesamt davon Männer davon Frauen nach Beschäftigungsarten und Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Vollzeit 17.189 96,2 14.688 85,5 2.501 14,5 Teilzeit 675 3,8 245 36,4 429 63,6 Gesamt 17.863 100,0 14.933 83,6 2.930 16,4 ) Mitarbeiteräquivalente ohne Auszubildende und ruhende Arbeitsverhältnisse scroll Gesamtbelegschaft 31.12.2017 in % GEA Mitarbeiter 17.863 89,0 Externe Mitarbeiter 2.208 11,0 davon AÜG Kräfte/Leiharbeitnehmer 2.156 97,7 davon selbstständige Vertragsnehmer 52 2,3 Gesamt 20.071 100,0 ) Angaben basierend auf Mitarbeiteräquivalenten Detaillierte Informationen zu Mitarbeiterthemen wie z. B. Ausbildung, Führungskräfteentwicklung, Diversity sowie Lernen und Weiterbildung werden im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt (vgl. Seite 90 ff.). Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft Ergänzend zur Konzernberichterstattung wird im Folgenden die Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft (Konzernleitung) erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Er wird hier in Kurzfassung dargestellt. scroll Vermögenslage der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 31.12.2017 in % der Bilanzsumme 31.12.2016 in % der Bilanzsumme Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände 8,4 0,2 5,3 0,1 Sachanlagen 2,1 - 1,7 - Finanzanlagen 2.337,2 57,7 2.394,6 57,4 Anlagevermögen 2.347,7 57,9 2.401,6 57,5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.652,4 40,8 1.122,8 26,9 davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.636,2 40,4 1.102,1 26,4 davon Sonstige Vermögensgegenstände 16,2 0,4 20,7 0,5 Flüssige Mittel 47,2 1,2 648,2 15,5 Umlaufvermögen 1.699,6 42,0 1.771,0 42,4 Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 0,1 2,6 0,1 Summe 4.049,7 100,0 4.175,2 100,0 Passiva Gezeichnetes Kapital 520,4 12,9 520,4 12,5 Eigene Anteile -30,9 -0,8 - - Kapitalrücklage 250,8 6,2 250,8 6,0 Gewinnrücklage 523,1 12,9 836,7 20,0 Bilanzgewinn 154,5 3,8 155,1 3,7 Eigenkapital 1.417,9 35,0 1.763,0 42,2 Rückstellungen 236,3 5,8 284,5 6,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 225,0 5,6 140,0 3,4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3,8 0,1 0,3 - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.161,0 53,4 1.981,5 47,5 Sonstige Verbindlichkeiten 5,7 0,1 5,8 0,1 Verbindlichkeiten 2.395,5 59,2 2.127,6 51,0 Rechnungsabgrenzungsposten - - 0,1 - Summe 4.049,7 100,0 4.175,2 100,0 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 125,5 Mio. EUR verringert. Hintergrund hierfür war vor allem eine Reduzierung von flüssigen Mitteln um 601,0 Mio. EUR, welche überwiegend auf den Erwerb von eigenen Anteilen in Höhe von 427,5 Mio. EUR im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkte sich die Entwicklung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus. Diese sind aufgrund der Finanzierung von Akquisitionen angestiegen. Darüber hinaus erhöhten sich im Rahmen der Konzernfinanzierung die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 85,0 Mio. EUR sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 179,5 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss in Höhe von 235,2 Mio. EUR abzüglich der im Geschäftsjahr 2017 gezahlten Dividende in Höhe von 152,8 Mio. EUR sowie der Erwerb von eigenen Anteilen in Höhe von 427,5 Mio. EUR (davon im gezeichneten Kapitel berücksichtigt: 30,9 Mio. EUR) führte zur Reduzierung des Eigenkapitals um 345,1 Mio. EUR auf 1.417,9 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist um 7,2 Prozentpunkte auf 35,0 Prozent gesunken. In Bezug auf die weiteren Angaben zu eigenen Anteilen gemäß §160 Abs. 1 Nr. 2 AktG in Verbindung mit §315 Abs. 2 Satz 2 HGB verweisen wir auf das Kapital Eigenkapital im Anhang des Jahresabschlusses (HGB) der GEA Group Aktiengesellschaft. Die übrigen Bilanzpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt nur geringfügig verändert. scroll Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 31.12.2017 in % 31.12.2016 in % Umsatzerlöse 130,3 55,4 136,4 52,5 Sonstige betriebliche Erträge 223,8 95,2 157,9 60,8 Aufwendungen für bezogene Leistungen -88,3 -37,5 -91,4 -35,2 Personalaufwand -37,6 -16,0 -40,1 -15,4 Abschreibungen -2,2 -0,9 -1,4 -0,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen -245,7 -104,5 -183,7 -70,8 Beteiligungsergebnis 274,3 116,6 291,4 112,2 Zinsergebnis -2,0 -0,9 -5,8 -2,2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -17,9 -7,6 -3,7 -1,4 Ergebnis nach Steuern 234,7 99,8 259,6 100,0 Sonstige Steuern 0,5 0,2 0,0 - Jahresüberschuss 235,2 100,0 259,6 100,0 Gewinnvortrag 2,3 1,0 0,5 0,2 Einstellung in andere Gewinnrücklagen -83,0 -35,3 -105,0 -40,4 Bilanzgewinn 154,5 65,7 155,1 59,7 Die Umsatzerlöse der GEA Group Aktiengesellschaft beinhalten im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2017 an Tochterunternehmen berechnete Konzernumlage in Höhe von 116,2 Mio. EUR (im Vorjahr betreffend die an Tochterunternehmen berechneten Umlage für Dienstleistungen des Global Corporate Centers und der Shared Service Center-Funktionen in Höhe von 109,8 Mio. EUR), die finale Abrechnung dieser Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von minus 2,3 Mio. EUR sowie Erlöse aus der Trademarkfee in Höhe von 16,2 Mio. EUR (Vorjahr 24,1 Mio. EUR). Hierfür werden von Konzernunternehmen erbrachte Dienstleistungen teilweise zunächst an die GEA Group Aktiengesellschaft belastet und anschließend im Rahmen der Konzernumlagen an Tochterunternehmen weiterberechnet. Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden die Währungskursgewinne und -verluste aus eigenen Sicherungsgeschäften und solchen für verbundene Unternehmen wie im Vorjahr brutto ausgewiesen. Der Saldo aus den entsprechenden Erträgen in Höhe von 161,5 Mio. EUR (Vorjahr 131,0 Mio. EUR) und Aufwendungen von 158,4 Mio. EUR (Vorjahr 122,5 Mio. EUR) ergibt einen Nettoertrag aus Kursgewinnen von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr Nettoertrag 8,5 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den Währungskursgewinnen v. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen die für die Ausübung der Global Corporate Center- und Shared Service Center-Funktionen von anderen Konzernunternehmen in Höhe von 69,2 Mio. EUR sowie von externen Dienstleistern in Höhe von 18,9 Mio. EUR erbrachten Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen neben den Währungskursverlusten vor allem Gutachten- und Beratungsaufwendungen, Aufwendungen für EDV sowie Fremdleistungen. Das Beteiligungsergebnis resultiert aus Erträgen und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind hauptsächlich die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Brewery Systems GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen umfassen insbesondere die übernommenen Verluste der ZiAG Plant Engineering GmbH, der LL Plant Engineering GmbH sowie der GEA IT Services GmbH. Im Geschäftsjahr wurden langfristige Kredite der GEA Group Aktiengesellschaft zurückgezahlt sowie Zins- bzw. Währungssicherungsgeschäfte planmäßig beendet. Hieraus resultiert zum überwiegenden Teil der Rückgang der Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten um 6,7 Mio. EUR, was im Wesentlichen zur Verbesserung des Zinsergebnisses um 3,8 Mio. EUR auf minus 2,0 Mio. EUR (Vorjahr minus 5,8 Mio. EUR) führte. scroll Cash-Flow der GEA Group Aktiengesellschaft (HGB) (in Mio. EUR) 2017 2016 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -92,3 -57,5 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -13,4 33,9 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -495,3 -428,7 Flüssige Mittel 47,2 648,2 Die Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt insbesondere den gleichen Risiken und Chancen wie die des GEA Konzerns. Sie werden im Risiko- und Chancenbericht dargestellt. Aus den Beziehungen zu den Tochterunternehmen können außerdem Belastungen aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsverhältnissen (insbesondere Finanzierungen) resultieren. Für die GEA Group Aktiengesellschaft wird als bedeutsamster Leistungsindikator der Jahresüberschuss (HGB) gesehen, um daraus sowie aus den verfügbaren Rücklagen eine Dividendenzahlung in Höhe von 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses (IFRS) leisten zu können. Aufgrund ihrer Verflechtungen mit dem Gesamtkonzern wird in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft auf das Kapitel "Ausblick auf die Geschäftsentwicklung" verwiesen (vgl. Seite 120 f.). Gewinnverwendungsvorschlag Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 235,2 Mio. EUR aus. Im Geschäftsjahr 2017 wurden vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 58 Abs. 2 AktG ein Betrag in Höhe von 83,0 Mio. EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn von 154,5 Mio. EUR eine Dividende von 0,85 EUR je dividendenberechtigter Aktie für die insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von 1,1 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Erläuternde Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 289a Abs. 1, § 315 Abs. 4 und § 315a Abs. 1 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und Beschränkungen von Rechten Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 betrug 520.375.765,57 EUR und ist in 192.495.476 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind Stammaktien. Die mit diesen verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Daraus können sich auch Beschränkungen des Stimmrechts ergeben. Zum Beispiel steht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Teilnahme am GEA Performance Share Programm erfordert ein Eigeninvestment der Teilnehmer in GEA Aktien, die einer Haltepflicht von drei Jahren unterliegen. Bei Verstoß gegen diese Bedingung erlischt die Teilnahmeberechtigung. Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten Zum 31. Dezember 2017 bestand keine Beteiligung an der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Vorschriften über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sowie über Satzungsänderungen Der Vorstand wird gemäß den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG bestellt und abberufen. Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft können Satzungsänderungen, soweit gesetzlich zulässig, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen gilt für Satzungsänderungen § 179 AktG. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. April 2020. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Anschließend dürfen die Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwendet werden. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen sie insbesondere auch (i) in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn dies zu einem Preis geschieht, der den Preis der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, (ii) im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zu dem Zweck Unternehmen-, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben, an Dritte übertragen werden, (iii) zur Bedienung von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, (iv) zur Durchführung einer Aktiendividende (scrip dividend) verwendet oder (v) eingezogen werden. Die weiteren Einzelheiten der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 zum Aktienrückkauf sind in der Einladung zur Hauptversammlung, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 9. März 2015, nachzulesen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Bezogen auf die syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") in Höhe von 650 Mio. EUR können die einzelnen Kreditgeber im Falle eines Kontrollwechsels Neuziehungen ablehnen. Bereits laufende Ziehungen dürfen mit zwanzigtägiger Vorlaufzeit fällig gestellt und die entsprechende Linie gekündigt werden. Bei einer Cash-Management-Kreditlinie und einem Kreditrahmenvertrag in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR, der vorwiegend für die Ausstellung von Avalen für Tochtergesellschaften verwendet wird, hat der Kreditgeber im Falle eines anstehenden Kontrollwechsels das Recht, die Weiterführung des Vertrags zu veränderten Bedingungen zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Kreditverträge mit sofortiger Wirkung fällig. In diesem Fall ist der Kreditgeber innerhalb zweier Monate aus Avalverpflichtungen zu befreien bzw. nach Wahl des Kreditnehmers eine Barhinterlegung in Höhe der offenen Avalverpflichtungen vorzunehmen und Kreditinanspruchnahmen sind auszugleichen. Kommt es zu einem Wechsel in der Unternehmenskontrolle, so verfallen alle Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Für die verfallenen Performance Shares erhalten die Führungskräfte, die an dem Programm teilgenommen haben, eine Entschädigungszahlung. Diese entspricht dem jeweils zugeteilten Zielwert. Ein Kontrollwechsel im Sinne dieser Verträge und des GEA Performance Share Plans liegt insbesondere dann vor, wenn die Mehrheit der Stimmrechte oder der Kapitalanteile auf eine Person oder Personengruppe übergegangen ist. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern Im Falle eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen eine Regelung zur Berechnung der Tantieme enthalten. Einzelheiten dazu sind im Vergütungsbericht ab Seite 57 dargestellt. Weitere Entschädigungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern bestehen in Bezug auf Performance Shares aus dem GEA Performance Share Plan. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Siehe dazu im Lagebericht unter "Risikomanagementsystem" und "Internes Kontrollsystem" auf den Seiten 108 ff. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Das Geschäftsjahr 2017 prägten vor allem zwei Entwicklungen: Zum einen machte dem Konzern die anhaltende Schwäche der wichtigen Kundenindustrie Milchverarbeitung zu schaffen, zum anderen der starke Euro, der sich insbesondere im zweiten Halbjahr negativ auf das Geschäft auswirkte. Dennoch hat GEA, wie prognostiziert, ein moderates Umsatzwachstum realisiert. Neben der Milchverarbeitung enttäuschte 2017 auch die Kundenindustrie Getränke. Hervorragend entwickelten sich hingegen die Kundenindustrien Nahrungsmittel sowie Milchproduktion. Das operative EBITDA verfehlte knapp die im Sommer 2017 angepasste Prognose - ein Resultat aus Belastungen durch Währungseinflüsse im zweiten Halbjahr und eines geringeren Umsatzvolumens. Die operative Cash-Flow-Treiber-Marge lag zum Jahresende leicht unterhalb des Prognosekorridors. Der Auftragseingang konnte - ohne Effekte aus der Akquisition 2017 - auf rund 4,7 Mrd. EUR gesteigert werden. Der Umsatz erhöhte sich um 2,5 Prozent auf ca. 4.6 Mrd. EUR. Das operative Ergebnis lag mit 564 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die in diesem Betrag enthalten Zusatzkosten für Abfüllanlagen wirkten sich mit etwa 20 Mio. EUR negativ auf das Ergebnis aus. Für das laufende Geschäftsjahr 2018 wird jedoch mit keinen weiteren Belastungen aus diesen Anlagen gerechnet. Die operative EBITDA-Marge erreichte 12,2 Prozent vom Umsatz, die operative Cash-Flow-Treiber-Marge betrug 8,4 Prozent. Somit zeigt sich GEA weiterhin in einer wirtschaftlich robusten Verfassung. Auf Basis der insgesamt stabilen Geschäftsentwicklung sowie der geringeren Anzahl dividendenberechtigter Aktien, die aus dem kürzlich abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramm von GEA resultiert, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2017 eine erhöhte Dividende von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Dies würde einem neuen Höchststand entsprechen. Das Gesamtvolumen der ausgeschütteten Dividendenzahlung würde damit in etwa auf Vorjahresniveau liegen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Ausblick auf die Geschäftsentwicklung 2017 (Stand März 2017) für den Umsatz erfüllt wurde. Das operative EBITDA (Stand Juli 2017) und die operative Cash-Flow-Treiber-Marge (Stand März 2017) verfehlten den unteren Rand des Erwartungskorridors knapp. Dennoch ist die Geschäftsentwicklung von GEA im Jahr 2017, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr volatilen geopolitischen Rahmenbedingungen sowie der belastenden Entwicklung der Wechselkurse, als stabil zu bezeichnen. Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung Die im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu machenden Angaben nach §§ 289f Abs. 2 und 5, 315d HGB sind nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Eine transparente, verantwortungsvolle und auf langfristige Wertsteigerung zielende Unternehmensführung und -kontrolle haben bei der GEA Group Aktiengesellschaft einen hohen Stellenwert. Dabei richten wir unser Handeln an den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance aus und setzen die Anregungen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017) weitestgehend um. Entsprechenserklärung Die GEA Group Aktiengesellschaft entspricht den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK, wonach variable Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll, und wird ihnen auch in Zukunft mit dieser Ausnahme entsprechen. Erläuterung: Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus zwei Komponenten, die im Rahmen der gesamten variablen Vergütung mit 20 bzw. 40 Prozent gewichtet werden. Die dreijährige Bemessungsgrundlage der mit 20 Prozent gewichteten variablen Vergütungskomponente ist in die Zukunft gerichtet. Die Bemessungsgrundlage der mit 40 Prozent gewichteten mehrjährigen variablen Vergütungskomponente umfasst das aktuelle sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre und ist damit nicht zukunftsbezogen. Die Bemessungsgrundlagen der mehrjährigen variablen Vergütung sind daher insgesamt betrachtet nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen. Das aktuelle Vergütungssystem wurde zuletzt in der Hauptversammlung im April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt. Ausgelöst durch die neuen Vorgaben des DCGK ist beabsichtigt, das aktuelle System der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2018 umfassend zu überprüfen und mit Blick auf die genannten neuen Vorgaben und ggf. sonstige neuere Entwicklungen bei Vergütungsmodellen zu ändern. Seit der Entsprechenserklärung vom 16. Dezember 2016 bis einschließlich 31. Dezember 2016 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 5. Mai 2015 mit Ausnahme der Empfehlung aus Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK, wonach die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich aller variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Seit dem 1. Januar 2017 entsprach die GEA Group Aktiengesellschaft sämtlichen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 5. Mai 2015. Erläuterung: Wenn die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt, kann der Aufsichtsrat gemäß den Vorstandsverträgen im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens eine Sondertantieme gewähren. Auf diese Sondertantieme besteht kein Anspruch der Vorstandsmitglieder. Die entsprechende Regelung in den Vorstandsverträgen dient allein als Ermächtigungsgrundlage für den Aufsichtsrat, um in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Ermessensentscheidung gemäß Gesetz und innerhalb der Grenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung treffen zu können. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme wurde seit der Einführung der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK sukzessive im Rahmen von Wieder- oder Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern in den Vorstandsverträgen ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Da seit dem 1. Januar 2017 die mögliche Sondertantieme in allen Vorstandsverträgen betragsmäßig begrenzt ist, entfiel die bis dahin erklärte Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK ab diesem Zeitpunkt. Düsseldorf, 15. Dezember 2017 Für den Aufsichtsrat Dr. Helmut Perlet Für den Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Verhaltenskodex Der Verhaltenskodex der GEA Group Aktiengesellschaft schreibt für die geschäftlichen Aktivitäten des Konzerns die Beachtung sämtlicher Gesetze und hoher ethischer Standards vor. Der Verhaltenskodex gilt weltweit für alle Mitarbeiter und Organe von GEA. Er wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Schließlich wurden gemeinsam mit dem Europäischen Betriebsrat Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") vereinbart, die ethische, soziale und rechtliche Standards festlegen, welche für alle Mitarbeiter von GEA bindend sind. Auf Basis des Verhaltenskodex und der "Codes of Conduct" existiert für die Bereiche Qualität, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (Quality, Health, Safety & Environment - "QHSE") eine weltweit gültige, einheitliche Politik. Der Verhaltenskodex, die Antikorruptionsrichtlinie, die QHSE-Politik und weitere Informationen sind auf der Internetseite von GEA unter Investoren/Corporate Governance veröffentlicht. Compliance Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch Konzernunternehmen ist bei GEA eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Fokus der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Korruptionsprävention, Kartellrecht und Datenschutz. Der Chief Compliance Officer koordiniert und betreibt die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen insbesondere in diesen Bereichen. Er berichtet in dieser Funktion sowohl an den Vorstand als auch an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Zudem ist die Compliance-Organisation bei der Bearbeitung von sämtlichen Compliance Vorfällen mit straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken involviert. Der Chief Compliance Officer wird durch die weitere rechtliche Compliance Organisation und die interne Revision unterstützt. Zentrale rechtliche Compliance-Aktivitäten sind in der Abteilung "Compliance & Principle Legal Matters" innerhalb der konzernweiten Rechtsabteilung gebündelt. Daneben unterstützen die Business Area Compliance Officer, die ebenfalls der zentralen Rechtsabteilung angehören, die Compliance-Aktivitäten im operativen Geschäft. Für jede operative Gesellschaft ist ein lokaler Compliance Manager benannt. Zudem wird bei Bedarf ein Compliance-Komitee einberufen, welches den Chief Compliance Officer berät. Parallel hierzu besteht bei GEA eine weltweite operative Exportkontrollorganisation. Wesentliche Exportkontrollaktivitäten sind dabei bei den Business Area Export Control Managern gebündelt. Daneben ist für jede operative Gesellschaft ein lokaler Export Control Manager benannt. Die Mitglieder der Compliance-Organisation treffen sich regelmäßig, um über neueste Entwicklungen und mögliche Auswirkungen bzw. Ergänzungen des Compliance-Programms von GEA zu beraten. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügt GEA über das sogenannte Integrity System, das weltweit implementiert wurde. Das Integrity System gibt den Mitarbeitern von GEA und außenstehenden Dritten die Möglichkeit, über ein internetbasiertes System mögliche Compliance-Verstöße oder Verstöße gegen die GEA Codes of Conduct - Grundsätze sozialer Verantwortung - zu melden. Die Compliance-Organisation geht allen Verdachtsfällen konsequent nach, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Konzernrevision. Ebenfalls regelmäßig werden Präsenz- und webbasierte Schulungen für die Compliance relevanten Konzern-Mitarbeiter zu aktuellen Themen und Regelungen, die im Gesetz, dem Verhaltenskodex und ergänzenden Compliance Richtlinien von GEA enthalten sind, durchgeführt. Vor-Ort-Gespräche von Vertretern der Compliance-Organisation mit lokalen Führungskräften zur Evaluierung von Best-Practices im Konzern sowie eine enge Zusammenarbeit der Compliance-Organisation mit der Konzernrevision runden das Compliance-Programm von GEA ab. Schließlich wurde eine Organisation im Bereich QHSE mit dem Ziel aufgebaut, konzernweit geltende Richtlinien, Programme und Verfahren auf diesem Gebiet zu entwickeln und umzusetzen. Verantwortungsvoller Umgang mit Risiken Nachhaltiges Wachstum lässt sich nur erreichen, wenn neben den Chancen auch die Risiken unternehmerischen Handelns erkannt und angemessen berücksichtigt werden. Ein effektives Kontroll- und Risikomanagementsystem gehört daher zu den Kernelementen der Corporate Governance bei GEA. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 108 ff. dieses Geschäftsberichts. Transparenz in Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die GEA Group Aktiengesellschaft verpflichtet sich zu einer transparenten Berichterstattung. Der Konzernabschluss und der Halbjahresfinanzbericht der Gesellschaft werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung (hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung) und der Compliance. Dabei wird auch unter Berücksichtigung der EU-Abschlussprüferreform sichergestellt, dass die Arbeit des Abschlussprüfers nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt wird und der Abschlussprüfer unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Neben dem Konzern- und Jahresabschluss werden auch die Halbjahresfinanzberichte- und die Quartalsmitteilungen vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Ausführliche Berichterstattung Die GEA Group Aktiengesellschaft kommuniziert offen, aktiv und ausführlich. Aktionäre, Aktionärsvereinigungen, Analysten und die interessierte Öffentlichkeit werden von der GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig, zeitnah und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen informiert. Ein wichtiges Medium hierzu ist die Internetseite des Unternehmens. Dort findet man die Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte sowie die Quartalsmitteilungen, Pressemitteilungen, Ad-hoc- und sonstige Mitteilungen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz, den Finanzkalender sowie andere relevante Informationen. Darüber hinaus werden regelmäßig Analysten- und Pressekonferenzen sowie Veranstaltungen für Investoren durchgeführt. Sämtliche Präsentationen dieser Veranstaltungen sind ebenfalls auf unserer Internetseite unter "Investoren" abrufbar. Managers' Transactions und Aktienbesitz von Organmitgliedern Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn die in einem Kalenderjahr getätigten Geschäfte die Grenze von 5.000 EUR erreichen oder überschreiten. Die beiden der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Wertpapierorientiertes Vergütungsprogramm für leitende Mitarbeiter der Gesellschaft Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft für bestimmte Führungskräfte unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges, am Aktienkurs orientiertes Vergütungsprogramm aufgelegt. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 194 ff.) des Anhangs zum Konzernabschluss. Unternehmensführung und -kontrolle: Vorstand und Aufsichtsrat Die GEA Group Aktiengesellschaft unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns. Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, von denen jeweils die Hälfte Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Vorstand Der Vorstand führt das Unternehmen gesamtverantwortlich nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung sowie den geltenden Geschäftsordnungen und Konzernrichtlinien. Im Rahmen der Geschäftsordnung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied das ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesene Arbeitsgebiet selbständig und unter eigener Verantwortung, wobei es den Gesamtvorstand laufend über die wesentlichen geschäftlichen Angelegenheiten unterrichtet. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Tragweite unterliegen der Beschlussfassung des Gesamtvorstands. Die Beschlüsse des Vorstands werden in regelmäßig stattfindenden Sitzungen oder, falls kein Vorstandsmitglied widerspricht, schriftlich, mündlich (auch telefonisch), durch Telefax oder sonstige gebräuchliche Kommunikationsmittel wie E-Mail gefasst. Jedes Vorstandsmitglied muss Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenlegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber informieren. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagementsystems und der Compliance. Bei wichtigen Anlässen und bei geschäftlichen Angelegenheiten, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können, wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats durch den Vorstand unverzüglich unterrichtet. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legen die Satzung und Geschäftsordnungen Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 20 sowie 246-247 dieses Geschäftsberichts. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält auch zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden des Vorstands, regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Im Regelfall finden in jedem Kalenderjahr 6 Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen die Mitglieder des Vorstands teilnehmen, soweit der Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts Anderes bestimmt. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in diesen Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und wenn die Mehrheit seiner Mitglieder nicht unverzüglich widerspricht, können Beschlüsse auch in einer Telefonoder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte oder telefonische Stimmabgabe gefasst werden. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach der Einladung aller Mitglieder mindestens die Hälfte der Mitglieder persönlich, per Telefon- oder Videokonferenz oder durch schriftliche oder in Textform übermittelte Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG an der Beschlussfassung teilnimmt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um das Präsidium und den Prüfungsausschuss. Daneben gibt es noch den gesetzlich zu bildenden Vermittlungsausschuss sowie den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen aus jeweils 4 Mitgliedern, dem Präsidium gehören 6 Mitglieder an; die genannten Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich Anteilseignervertreter sind. Das Präsidium und der Prüfungsausschuss treten jeweils im Regelfall zu 4 bzw. 5 Sitzungen im Kalenderjahr zusammen. Beschlüsse von Präsidium und Prüfungsausschuss werden in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außerhalb von Sitzungen mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Beschlussgegenstand der jeweilige Vorsitzende eine zweite Stimme. Der Nominierungs- und der Vermittlungsausschuss treten nur bei Bedarf zusammen. Das Präsidium legt einen Schwerpunkt auf Vorstandsangelegenheiten inklusive Nachfolge- und Vergütungsthemen, Corporate Governance und bestimmte zustimmungspflichtige Geschäfte. Auch fallen in die Zuständigkeit des Präsidiums die Behandlung der Strategie des Unternehmens, der Investitionen und Finanzierungen gemeinsam mit dem Vorstand. Entscheidungen über das Vergütungssystem des Vorstands, die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und deren Bestellung und Abberufung sind dabei dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten. Der Prüfungsausschuss, dessen Vorsitzender über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügt, befasst sich vornehmlich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter gea.com sowie auf den Seiten 246-247 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Aufsichtsrats ab Seite 15 dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2017. Er enthält zudem eine individualisierte Übersicht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben im abgelaufenen Geschäftsjahr an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Einhaltung der Mindestanteile gem. § 96 Abs. 2 AktG und Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes GEA treibt bereits seit 2011 die Förderung von Vielfalt (Diversity) im Konzern voran. Die Diversity-Strategie wird im Kapitel Nachhaltigkeit bei GEA (vgl. Seite 91 f.) dargestellt. Im Rahmen der Diversity-Strategie verfolgt GEA unter anderem auch das Ziel, mehr Frauen für GEA zu gewinnen und weibliche Talente zu fördern. Langfristig wird die Erhöhung des Frauenanteils auf allen Führungsebenen angestrebt. Diesen Prozess wird GEA weiterhin mit strategischen Maßnahmen unterstützen. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom April 2015 verpflichtet bestimmte Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts im Aufsichtsrat börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der GEA Group Aktiengesellschaft gilt seit dem 1. Januar 2016 eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent, die bei der Neubesetzung frei werdender Aufsichtsratsmandate berücksichtigt werden muss. Seit den in 2016 durchgeführten Aufsichtsratswahlen gehörten dem Aufsichtsrat 5 weibliche Mitglieder an (davor 4). Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft liegt somit aktuell bei 42 Prozent. Aufgrund der damaligen Besetzung des Vorstands und der sehr kurz bemessenen gesetzlichen Frist zur erstmaligen Umsetzung der relevanten Zielgrößen bis zum 30. Juni 2017, hatte der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft im September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft eine Zielgröße von 0 Prozent mit der oben genannten gesetzlichen ersten Umsetzungsfrist festgelegt. Bis zum 30. Juni 2017 blieb der Frauenanteil im Vorstand bei 0 Prozent. In seiner Sitzung am 22. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft die bis zum 31. Dezember 2021 geltende neue Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand auf 20 Prozent festgesetzt. Bereits seit 1. Oktober 2017 leitet Martine Snels als Vorstandsmitglied die Regionen- und Länderorganisation des GEA Konzerns. Somit beträgt der Frauenanteil auf Vorstandsebene aktuell 20 Prozent. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 7. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten bzw. zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft jeweils eine Zielgröße mit der gesetzlichen Höchstfrist zur erstmaligen Umsetzung beschlossen. Die beiden definierten Zielgrößen von 18,1 Prozent bzw. 23,5 Prozent wurden zum 30. Juni 2017 mit einem Frauenanteil von 20 Prozent auf der ersten Führungsebene und 28,6 Prozent Frauen auf der zweiten Führungsebene übererfüllt. Für die beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandsebene wurde vom Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft im Juni 2017 ein Anteil von 25 Prozent Frauen in der ersten und von 30 Prozent Frauen in der zweiten Führungsebene als bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße vom Vorstand beschlossen. Auch für die weiteren betroffenen Gesellschaften des GEA Konzerns sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung und den beiden obersten Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung ebenso wie die Fristen zur Umsetzung dieser Zielgrößen fristgerecht festgelegt worden. GEA trifft entsprechende Maßnahmen (vgl. Seite 92 f.), um die festgelegten Ziele zu erreichen. Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat Zusammen mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Vorstandsposition folgt einem strukturierten Prozess. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse beachten bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern neben einer ausgewogenen fachlichen und persönlichen Qualifikation auch das Kriterium der Vielfalt (Diversity). Da GEA ein internationaler Technologiekonzern und Systemanbieter für die nahrungsmittelverarbeitende Industrie und verschiedene andere Branchen ist, sollen bei der Besetzung des Vorstands insbesondere auch folgende Kriterien beachtet werden: Der Vorstand soll international besetzt sein. Seine Mitglieder sollen mindestens 2 verschiedenen Nationalitäten angehören und in ihrer Gesamtheit multilingual sein. Der Anteil an Frauen im Vorstand soll bei mindestens 20 Prozent liegen. Der Vorstand soll insgesamt eine ausgeglichene Altersstruktur aufweisen. Außerdem wird angestrebt, dass mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder langjährige Erfahrung in der Nahrungsmittelindustrie aufweisen kann und mindestens 2 Vorstandsmitglieder aus technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen kommen. In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Vorstand diese Kriterien. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2017 die Ziele für seine Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex neu gefasst und um ein Kompetenzprofil erweitert. Danach sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat achtet neben der Integrität und Leistungsbereitschaft seiner Mitglieder, die über ausreichende zeitliche Kapazitäten für die Wahrnehmung ihres Mandats verfügen müssen, deshalb auf ein ausgewogenes Kompetenzprofil seiner Mitglieder, insbesondere ausreichend vorhandene Branchen- und Sektorkenntnis, sowie auf eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder, internationale Erfahrung und Vielfalt (Diversität). Im Hinblick auf das Wohl des Unternehmens soll das ausschlaggebende Kriterium für die Besetzung stets die fachliche und persönliche Eignung des Kandidaten bzw. der Kandidatin unter Berücksichtigung der Kompetenzen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex strebt der Aufsichtsrat eine Zusammensetzung an, die folgende Elemente berücksichtigt: Der Aufsichtsrat soll im Hinblick auf Herkunft, den beruflichen und kulturellen Hintergrund sowie Alter und Geschlecht seiner Mitglieder vielfältig zusammengesetzt sein. Mindestens ein Viertel der Mitglieder des Aufsichtsrats soll über einen internationalen Hintergrund, idealerweise aus verschiedenen Regionen oder Kulturräumen verfügen. Jedes Geschlecht soll im Aufsichtsrat mit mindestens einem Drittel der Mitglieder vertreten sein. Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat ist - auch unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - deshalb bestrebt, dass mindestens zwei Drittel der Vertreter der Anteilseigner unabhängig im Sinne der Definition in Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Aktuell sind sämtliche Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die fortlaufende Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Wahlperioden bzw. einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Bei Wahlvorschlägen sollen in der Regel nur Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Wahlvorschlag entscheidet, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Personen, bei denen absehbar ist, dass sie im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat dauerhaft oder wiederholt einem Interessenkonflikt unterliegen würden, kommen als Kandidaten für den Aufsichtsrat nicht in Betracht. Zum Umgang mit nach einer Bestellung auftretenden Interessenkonflikten sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Übrigen detaillierte Regelungen vor. Danach ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, potentielle Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Das vom Aufsichtsrat angestrebte Kompetenzprofil für das Gesamtgremium lässt sich wie folgt zusammenfassen: Bereits nach dem Aktiengesetz müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Darüber hinaus soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren haben. Im Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit kaufmännischem oder betriebswirtschaftlichem Hintergrund, aus Ingenieursberufen sowie mit Erfahrung in einer oder mehreren Kundenindustrien der Gesellschaft vertreten sein. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen über Managementerfahrung im operativen Geschäft verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Lage sein, die Besonderheiten des Geschäfts der Gesellschaft und die daraus resultierenden Chancen und Risiken zu verstehen und zu beurteilen. Sie sollen mit den Grundzügen der Bilanzierung und des Risikomanagements vertraut sein. In seiner momentanen Zusammensetzung erfüllt der Aufsichtsrat die Kriterien zur Zielzusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Da GEA den entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) folgt, enthält der Vergütungsbericht außerdem auch die Mustertabellen zur Vorstandsvergütung gem. DCGK (vgl. Seite 77 ff.). Vorstandsvergütung Allgemeines Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Das Vergütungssystem soll im Geschäftsjahr 2018 umfassend überprüft und mit Blick auf die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie gegebenenfalls sonstige neuere Entwicklungen bei Vergütungsmodellen geändert werden. Bestandteile der Vergütung Im Geschäftsjahr 2017 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR, bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels jeweils 570 T EUR. Aufgrund ihres Eintritts zum 1. Oktober 2017 wurde Martine Snels das feste Jahresgehalt für 2017 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Steffen Bersch und Martine Snels erhielten für ihre Zweitwohnungen jeweils einen Mietkostenzuschuss. Martine Snels konnte darüber hinaus Steuerberatungsleistungen in Anspruch nehmen. Variable Bestandteile der Vergütung Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung) Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Im Hinblick auf ihren Eintritt zum 1. Oktober 2017 wurde auf die Festlegung persönlicher Leistungsziele für Martine Snels für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet. Stattdessen berechnet sich der im Rahmen der individuellen Komponente für 2017 an Martine Snels auszuzahlende Bonus anhand der durchschnittlichen Gesamtzielerreichung der übrigen Mitglieder des Vorstands sowie auf Basis einer zeitanteiligen Betrachtung. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 79,2 Prozent (Vorjahr 80,0 Prozent) festgestellt. Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung) Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an. ― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2017 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist. ― Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2017 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 6,9 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015, von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 und von 6,4 Prozent im Geschäftsjahr 2017 ergibt. In 2017 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 68,4 Prozent (Vorjahr 93,2 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 16,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015, von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 und von 16,6 Prozent im Geschäftsjahr 2017 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2017 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 78,2 Prozent (Vorjahr 98,3 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2017 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 53,5 Prozent (Vorjahr 91,6 Prozent). Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung) Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2020. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2014 in Höhe von 659 T EUR1 , basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 133,2 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2017 für die Tranche 2017 61,0 Prozent, für die Tranche 2016 60,3 Prozent (Vorjahr 125,4 Prozent) und für die Tranche 2015 63,7 Prozent (Vorjahr 102,6 Prozent).2 ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum Zielgröße Gewichtung Cap Gesamtcap 2015 2016 Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 % Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 % scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum 2017 2018 2019 Individuelle Komponente Einjährig Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre) In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Der Dienstvertrag von Martine Snels sieht die Zahlung eines Betrages von bis zu 450.000 EUR brutto als Ausgleich für den durch den unterjährigen Wechsel von Martine Snels zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber gegen Vorlage entsprechender Belege vor. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr beschlossen, die jährliche Gesamtvergütung von Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels, jeweils bestehend aus dem festen Jahresgehalt und der jährlichen variablen Vergütung (Tantieme), mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 von jeweils 1.140.000 EUR um 60.000 EUR auf jeweils 1.200.000 EUR anzuheben - jeweils basierend auf einer Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile von 100 Prozent. Dabei sollen die Festvergütung und die variable Vergütung gleichmäßig, d. h. jeweils um 30.000 EUR per annum erhöht werden. 1) Die Auszahlung der Tranche 2014 wurde für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri zum 31.03.2018 vereinbart. 2) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung Jürg Oleas Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p. a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut Schmale Die dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Konzern von GEA zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Steffen Bersch Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p. a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von zehn Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels Erik Olsen Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen zusätzlich zu seiner Vergütung einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei. Martine Snels Martine Snels erhält für Zwecke der Altersvorsorge einen monatlichen Betrag von 27.754 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt und orientiert sich in seiner Höhe an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Da Niels Erik Olsen nicht über eine dienstvertragliche Pensionszusage verfügt, entfällt bei ihm auch das Kapitalisierungswahlrecht. Sowohl bei Niels Erik Olsen als auch Martine Snels besteht derzeit keine Rückdeckungsversicherung. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen gem. IFRS für die aktiven Vorstandsmitglieder sind in der nachstehenden Tabelle zum Ende des Geschäftsjahrs 2017 einzeln aufgeführt. Die entsprechenden Beträge setzen sich aus Dienstzeitaufwendungen ("Service Cost") und Zinsaufwendungen ("Interest Cost") zusammen. scroll (in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2017; Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2017 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Zuführung zu Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2017 Barwert der Pensionszusagen 31.12.2017 Jürg Oleas 360.000 333.333 629.822 9.163.609 Dr. Helmut Schmale 200.000 193.528 309.170 5.818.942 Steffen Bersch 223.428 73.656 498.106 5.192.130 Summe 783.428 600.517 1.437.098 20.174.681 ) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR per annum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Gesamtbezüge 2017 und 2016 Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.569.224 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 4.014.776 EUR eine variable Tantieme von 2.372.977 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 244.000 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 136.640 EUR, bei Steffen Bersch 111.264 EUR, bei Niels Erik Olsen 111.264 EUR und bei Martine Snels 55.632 EUR, insgesamt also 658.800 EUR. Als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber erhielt Martine Snels einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 450.000 EUR brutto. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.664.764 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Geschäftsjahr 2016 bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR, bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR und bei Dr. Stephan Petri 46.176 EUR, insgesamt also 546.817 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Fixum Variable Komponenten Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Individuelle Komponente Mehrjahreskomponente Langfristige Aktienkurskomponente1 Jürg Oleas 1.250.000 396.500 267.500 244.000 33.172 - Vorjahr 1.250.000 400.000 458.000 202.525 43.180 - Dr. Helmut Schmale 700.000 212.800 149.800 136.640 39.418 7.125 Vorjahr 700.000 224.000 256.480 113.414 39.418 6.788 Steffen Bersch2 570.000 211.128 121.980 111.264 36.879 7.125 Vorjahr 570.000 182.400 208.848 92.351 34.658 6.956 Niels Erik Olsen2 819.0144 156.864 121.980 111.264 50.236 - Vorjahr 819.0144 182.400 208.848 92.351 29.591 - Martine Snels 675.7625 45.130 30.495 55.632 7.516 - Vorjahr - - - - - - Dr. Stephan Petri3 - - - - - - Vorjahr 285.000 91.200 104.424 46.176 13.348 3.394 Summe 4.014.776 1.022.422 691.755 658.800 167.221 14.250 Vorjahr 3.624.014 1.080.000 1.236.600 546.817 160.195 17.138 scroll (in EUR) Summe Jürg Oleas 2.191.172 Vorjahr 2.353.705 Dr. Helmut Schmale 1.245.783 Vorjahr 1.340.100 Steffen Bersch2 1.058.376 Vorjahr 1.095.213 Niels Erik Olsen2 1.259.358 Vorjahr 1.332.204 Martine Snels 814.535 Vorjahr - Dr. Stephan Petri3 - Vorjahr 543.542 Summe 6.569.224 Vorjahr 6.664.764 1) Bei der für 2017 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017). 2) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.305 EUR ausgezahlt. 3) Dr. Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 4) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. 5) Der Betrag von 675.762 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR, das Martine Snels im Berichtszeitraum zeitanteilig gewährt wurde, sowie einem einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Darüber hinaus erhielt Martine Snels im Berichtsjahr anstelle der üblichen Pensionszusage für Zwecke der Altersvorsorge einen Betrag in Höhe von 83.262 EUR. Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2015 bis 2017 In den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 Jürg Oleas 382.325 676.025 Dr. Helmut Schmale 210.917 367.921 Steffen Bersch 101.722 65.379 Niels Erik Olsen 101.722 65.379 Martine Snels 58.516 - Markus Hüllmann1 70.070 234.366 Dr. Stephan Petri2 208.549 355.102 Summe 1.133.821 1.764.172 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 Der im IFRS-Konzernabschluss erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2017 für Jürg Oleas 39 T EUR (Vorjahr 194 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 23 T EUR (Vorjahr 108 T EUR), für Dr. Stephan Petri 0 T EUR (Vorjahr 143 T EUR), für Markus Hüllmann -18 T EUR (Vorjahr 22 T EUR), für Steffen Bersch 36 T EUR (Vorjahr 65 T EUR), für Niels Erik Olsen 36 T EUR (Vorjahr 65 T EUR) und für Martine Snels 59 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Weitergehende Angaben zur langfristigen Aktienkurskomponente sind im Anhang unter Ziffer 6.3.3 (vgl. Seite 194 ff.) enthalten. Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen Im Geschäftsjahr 2017 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 7.523.304 EUR (Vorjahr 8.861.109 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2017 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 9.005.614 EUR (Vorjahr 7.779.540 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. Auch der zum Ausgleich für den Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber an Martine Snels ausgezahlte Sonderbonus, ist in diesen Auszahlungsbeträgen enthalten. scroll (in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen Jürg Oleas 2.616.369 2.474.240 Vorjahr 2.933.449 2.917.205 Dr. Helmut Schmale 1.441.170 1.406.880 Vorjahr 1.638.759 1.640.077 Steffen Bersch1 1.481.561 1.005.252 Vorjahr 1.527.482 611.614 Niels Erik Olsen1 1.184.528 1.260.498 Vorjahr 1.310.508 848.605 Martine Snels 817.419 600.016 Vorjahr - - Niels Graugaard2 - - Vorjahr - 75.370 Markus Hüllmann3 -17.743 146.550 Vorjahr 22.385 659.843 Dr. Stephan Petri4 - 2.112.1785 Vorjahr 1.428.526 1.026.827 Summe 7.523.304 9.005.614 Vorjahr 8.861.109 7.779.540 1) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.305 EUR ausgezahlt 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013. 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015. 4) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016. 5) Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.1 12.177,80 EUR gezahlt. Vorstandsvergütung gem. den Mustertabellen des DCGK Mustertabelle 1 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK "Wert der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr" scroll Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Gewährte Zuwendungen Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand 2016 2017 Min. (2017) Max. (2017)2 2016 2017 Festvergütung 1.250.000 1.250.000 1.250.000 1.250.000 700.000 700.000 Nebenleistungen 43.180 33.172 33.172 33.172 39.418 39.418 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 6.788 7.125 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 1.293.180 1.283.172 1.283.172 1.283.172 746.206 746.543 Einjährige variable Vergütung 500.000 500.000 0 1.000.000 280.000 280.000 Individuelle Komponente 500.000 500.000 0 1.000.000 280.000 280.000 Mehrjährige variable Vergütung 702.525 744.000 0 2.000.000 393.414 416.640 Mehrjahreskomponente 500.000 500.000 0 1.250.000 280.000 280.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 202.525 0 0 0 113.414 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)1 0 244.000 0 750.000 0 136.640 Summe erfolgsbezogene Komponenten 1.202.525 1.244.000 0 3.000.000 673.414 696.640 Versorgungsaufwand 454.378 495.375 495.375 495.375 209.727 218.511 Gesamtvergütung (DCGK) 2.950.083 3.022.547 1.778.547 4.778.547 1.629.347 1.661.694 scroll Dr. Helmut Schmale Gewährte Zuwendungen Finanzvorstand Min. (2017) Max. (2017)2 Festvergütung 700.000 700.000 Nebenleistungen 39.418 39.418 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 7.125 7.125 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 746.543 746.543 Einjährige variable Vergütung 0 560.000 Individuelle Komponente 0 560.000 Mehrjährige variable Vergütung 0 1.120.000 Mehrjahreskomponente 0 700.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)1 0 420.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 1.680.000 Versorgungsaufwand 218.511 218.511 Gesamtvergütung (DCGK) 965.054 2.645.054 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2016 war der 01.01.2016 und für die Tranche 2017 der 01.01.2017. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. scroll Steffen Bersch Niels Erik Olsen Gewährte Zuwendungen Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 2016 2017 Min. (2017) Max. (2017)2 2016 2017 Festvergütung 570.000 570.000 570.000 570.000 819.014 819.0143 Nebenleistungen 34.658 36.879 36.879 36.879 29.591 50.236 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 6.956 7.125 7.125 7.125 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 611.614 614.004 614.004 614.004 848.605 869.250 Einjährige variable Vergütung 228.000 228.000 0 456.000 228.000 228.000 Individuelle Komponente 228.000 228.000 0 456.000 228.000 228.000 Mehrjährige variable Vergütung 320.351 339.264 0 912.000 320.351 339.264 Mehrjahreskomponente 228.000 228.000 0 570.000 228.000 228.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 92.351 0 0 0 92.351 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)1 0 111.264 0 342.000 0 111.264 Summe erfolgsbezogene Komponenten 548.351 567.264 0 1.368.000 548.351 567.264 Versorgungsaufwand 454.329 474.620 474.620 474.620 5.276 0 Gesamtvergütung (DCGK) 1.614.294 1.655.888 1.088.624 2.456.624 1.402.232 1.436.514 scroll Niels Erik Olsen Gewährte Zuwendungen Mitglied des Vorstands Min. (2017) Max. (2017)2 Festvergütung 819.0143 819.0143 Nebenleistungen 50.236 50.236 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 869.250 869.250 Einjährige variable Vergütung 0 456.000 Individuelle Komponente 0 456.000 Mehrjährige variable Vergütung 0 912.000 Mehrjahreskomponente 0 570.000 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)1 0 342.000 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 1.368.000 Versorgungsaufwand 0 0 Gesamtvergütung (DCGK) 869.250 2.237.250 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2016 war der 01.01.2016 und für die Tranche 2017 der 01.01.2017. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. 3) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. scroll Martine Snels Mitglied des Vorstands Gewährte Zuwendungen Ab 01.10.2017 2016 2017 Min. (2017) Max. (2017)2 Festvergütung 0 142.500 142.500 142.500 Nebenleistungen 0 457.5163 457.5163 457.5163 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 600.016 600.016 600.016 Einjährige variable Vergütung 0 57.000 0 114.000 Individuelle Komponente 0 57.000 0 114.000 Mehrjährige variable Vergütung 0 112.632 0 228.000 Mehrjahreskomponente 0 57.000 0 142.500 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2016)1 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2017)1 0 55.632 0 85.500 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 169.632 0 342.000 Versorgungsaufwand 0 83.262 83.262 83.262 Gesamtvergütung (DCGK) 0 852.910 683.278 1.025.278 1) Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung. Tag der Gewährung für die Tranche 2016 war der 01.01.2016 und für die Tranche 2017 der 01.01.2017. 2) Ohne Berücksichtigung der Möglichkeit zur Gewährung einer Ermessenstantieme. 3) Der Betrag von 457.516 EUR beinhaltet einen einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Mustertabelle 2 zu Nummer 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK "Zufluss für das Berichtsjahr" scroll Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Zufluss Vorsitzender des Vorstands Finanzvorstand 2016 2017 2016 2017 Festvergütung 1.250.000 1.250.000 700.000 700.000 Nebenleistungen 43.180 33.172 39.418 39.418 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 6.788 7.125 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 1.293.180 1.283.172 746.206 746.542 Einjährige variable Vergütung 400.000 396.500 224.000 212.800 Individuelle Komponente 400.000 396.500 224.000 212.800 Mehrjährige variable Vergütung 955.525 600.568 525.144 329.657 Mehrjahreskomponente 458.000 267.500 256.480 149.800 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) 0 333.068 0 179.857 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 497.525 0 268.664 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 1.355.525 997.068 749.144 542.457 Versorgungsaufwand 454.378 495.375 209.727 218.511 Gesamtvergütung (DCGK) 3.103.083 2.775.615 1.705.076 1.507.510 scroll Steffen Bersch1 Niels Erik Olsen1 Zufluss Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 2016 2017 2016 2017 Festvergütung 570.000 570.000 819.014 819.0142 Nebenleistungen 34.658 36.879 29.591 50.236 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 6.956 7.125 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 611.614 614.004 848.605 869.250 Einjährige variable Vergütung 182.400 211.128 182.400 156.864 Individuelle Komponente 182.400 211.128 182.400 156.864 Mehrjährige variable Vergütung 208.848 121.980 208.848 121.980 Mehrjahreskomponente 208.848 121.980 208.848 121.980 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 0 0 0 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 391.248 333.108 391.248 278.844 Versorgungsaufwand 454.329 474.620 5.276 0 Gesamtvergütung (DCGK) 1.457.191 1.421.732 1.245.129 1.148.094 1) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.305 EUR ausgezahlt. 2) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus dem eigentlichen jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. scroll Martine Snels Dr. Stephan Petri Zufluss Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Ab 01.10.2017 Bis 30.06.2016 2016 2017 2016 2017 Festvergütung 0 142.500 285.000 0 Nebenleistungen 0 457.516 13.348 0 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 3.394 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 0 600.016 301.742 0 Einjährige variable Vergütung 0 45.130 91.200 0 Individuelle Komponente 0 45.130 91.200 0 Mehrjährige variable Vergütung 0 30.495 323.335 0 Mehrjahreskomponente 0 30.495 104.424 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 0 0 218.911 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 0 75.625 414.535 0 Versorgungsaufwand 0 83.262 713.645 0 Gesamtvergütung (DCGK) 0 758.903 1.429.922 0 ) Der Betrag von 457.516 EUR beinhaltet einen einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. scroll Markus Hüllmann Niels Graugaard Zufluss Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Bis 31.12.2015 Bis 18.04.2013 2016 2017 2016 2017 Festvergütung 0 0 0 0 Nebenleistungen 352 0 0 0 Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen 0 0 0 0 Summe erfolgsunabhängige Komponenten 352 0 0 0 Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 Individuelle Komponente 0 0 0 0 Mehrjährige variable Vergütung 164.183 146.550 75.370 0 Mehrjahreskomponente 0 0 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2014) 0 146.550 0 0 Langfristige Aktienkurskomponente (Tranche 2013) 164.183 0 75.370 0 Summe erfolgsbezogene Komponenten 164.183 146.550 75.370 0 Versorgungsaufwand 0 0 0 0 Gesamtvergütung (DCGK) 164.535 146.550 75.370 0 Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten vom GEA Konzern im Geschäftsjahr 2017 Bezüge in Höhe von 4.552 T EUR (Vorjahr 6.892 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im GEA Konzern zum 31. Dezember 2017 Pensionsrückstellungen von 66.544 T EUR (Vorjahr 69.547 T EUR) gebildet. Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.112.177,80 EUR gezahlt. Weitergehende Informationen zum Ausscheiden von Dr. Stephan Petri und den in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen enthält der Geschäftsbericht 2016 (vgl. dort Seite 58 ff.). Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.260 T EUR (Vorjahr 1.217 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2017 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats, fünf Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2017 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Sitzungsgeld Summen Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) - - - - - Vorjahr 37.910 21.230 10.615 4.000 73.755 Siegers (bis 29. September 2016) - - - - - Vorjahr 55.943 26.107 - 8.000 90.050 Dr. Perlet 125.000 70.000 35.000 18.000 248.000 Vorjahr 102.254 59.385 24.385 14.000 200.024 Löw 75.000 35.000 - 13.000 123.000 Vorjahr 55.055 24.385 26.107 14.000 119.547 Bastaki 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Prof. Dr. Bauer 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Eberlein 50.000 - 70.000 13.000 133.000 Vorjahr 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Gröbel 50.000 35.000 - 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Hubert 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 12.705 7.077 - 2.000 21.782 Kämpfert 50.000 - 35.000 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 - 7.077 8.000 65.077 Kerkemeier 50.000 - - 5.000 55.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Krönchen 50.000 - 35.000 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Spence 50.000 - - 8.000 58.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Dr. Zhang (seit 21. April 2016) 50.000 - - 8.000 58.000 Vorjahr 34.836 - - 4.000 38.836 Summe 700.000 245.000 175.000 140.000 1.260.000 Vorjahr 698.703 221.954 173.184 123.000 1.216.841 ) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Nichtfinanzielle Erklärung - Nachhaltigkeit bei GEA Über die Nachhaltigkeitsberichterstattung Der Nachhaltigkeitsbericht von GEA für das Geschäftsjahr 2017 folgt den internationalen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Der Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI-Standards "Option Core" erstellt. Damit fokussiert sich GEA auf die Nachhaltigkeitsthemen im Konzern, die durch eine Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden. Das Berichtsprofil ist auf den Seiten 103 ff. dargestellt. Soweit nicht anders gekennzeichnet, umfasst die Nachhaltigkeitsberichterstattung die weltweiten Aktivitäten von GEA. Für die Inhalte wurden die Managementsysteme ausgewertet und die Daten von den operativen Einheiten und zuständigen Abteilungen im Global Corporate Center bereitgestellt. Der GRI-Inhaltsindex findet sich am Ende des Geschäftsberichts (vgl. Seite 249 ff.). Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst folgende Themenbereiche: ― Verantwortung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens ― Verantwortung für korrektes Verhalten ― Verantwortung für die Mitarbeiter ― Verantwortung für Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ― Verantwortung für die Gesellschaft ― Berichtsprofil Verantwortung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Alle Anspruchsgruppen von GEA erwarten vom Unternehmen wirtschaftliche Stärke. Sie gewährleistet Arbeitsplätze, effiziente und innovative Produkte, einen angemessenen Unternehmenswert ("Shareholder Value") und sichere Investitionen, Wertschöpfung auch außerhalb des Unternehmens sowie gesellschaftliches Engagement. Über das Thema Lieferkette informiert GEA im Kapitel "Beschaffung" (vgl. Seite 27 f.). Profitabilität und Liquidität Als börsennotiertes Unternehmen ist GEA seinen Investoren in besonderer Weise verpflichtet. Der Fokus richtet sich auf Wachstum, operative Effizienz und Liquiditätsmanagement. Die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes durch die Realisierung profitablen Wachstums ist vorrangiges Ziel von GEA. Um den notwendigen finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und den Konzern noch stärker auf die Cash-Flow-Generierung auszurichten, ist die Cash-Flow-Treiber-Marge (vgl. Seite 25) eine Kennzahl des Konzerns, die auch im Bonussystem verankert ist. Deshalb berichtet GEA diese Kennzahl als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Unternehmensstruktur Mit den Business Areas Equipment und Solutions zielt GEA auf operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Leistungsfähigkeit durch standardisierte Prozesse. Die kundennahen Vertriebs- und Serviceaktivitäten sind lokal in jeweils einer Länderorganisation zusammengefasst. GEA verfügt heute mit der OneGEA Konzernstruktur über flache Hierarchien, agiert nah am Kunden und ist mit einer weltweit einheitlichen Marke präsent. Service Der betriebswirtschaftliche Erfolg der Kunden hängt neben der Leistungsfähigkeit in der Produktion insbesondere von der Verfügbarkeit der Technologien ab. Moderne Produktionsanlagen sind hoch automatisiert, schon geringe Ausfallzeiten können sich spürbar auf die Produktivität der Kunden auswirken. GEA hat 2017 entschieden, die Servicebereiche der Business Areas Equipment und Solutions in einer zentralen Organisation zusammenzufassen - ein Meilenstein für die weitere Entwicklung des Geschäfts. Die neue Serviceorganisation stellt eine bessere interne Zusammenarbeit zwischen den ehemaligen Equipment- und Solutions-Service-Teams sicher, fördert Synergien und ermöglicht so vor allem eine höhere Kundenzufriedenheit. Zu diesem Zweck werden die Daten zur installierten Basis zusammengetragen, um das Wissen um bestehende Systeme und Anlagen zu bewahren und passende Serviceleistungen anzubieten. GEA will als weltweit führender industrieller Anbieter von Life-Cycle-Service-Konzepten anerkannt werden. Aufgabe ist es, die Leistung der Kunden über den gesamten Lebenszyklus der Anlage oder des Betriebs hinweg aufzubauen, zu erhalten und zu verbessern. Hierzu dient eine ganze Reihe strategischer Initiativen, die sich auch an den Ergebnissen der globalen Kundenbefragung 2016 und der Zweitbefragung 2017 orientieren: Das Servicegeschäft lebt von der Leistung und persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter vor Ort. Um qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten, setzt GEA auf die Entwicklung regionaler Kompetenzen, den Austausch bewährter Methoden und den Ausbau der regionalen Servicepräsenz. Zur Unterstützung der neuen Struktur wurde ein Managementsystem implementiert, das die Expertise auf Organisations-, Team- und Individualebene strukturiert und verwaltet. Das System unterstützt die Bereitstellung passender Schulungs- und Lernaktivitäten und hilft bei der Identifizierung des richtigen Servicemitarbeiters für bestimmte Serviceaufgaben. Mit dem Life-Cycle-Ansatz begleitet GEA die Kunden als Wertschöpfungspartner über den gesamten Lebenszyklus: Dimensionierung der Anlage, Inbetriebnahme, Ersatzteilversorgung mit kürzeren Reaktionszeiten, Service Level Agreements, Reparatur nach Ausfall sowie präventive und vorausschauende Wartung. Dabei spielen auch digitale Dienste wie Condition-based Monitoring, also die Zustandsüberwachung, eine wichtige Rolle. GEA PerformancePlus ist ein ganzheitlicher und proaktiver Ansatz, um innovative Leistungen anzubieten, die über die routinemäßige Wartung und Instandhaltung hinausgehen. Durch den Einsatz und die Integration moderner Zustandsüberwachungstechniken in Verbindung mit dem Hersteller-Know-how ist GEA in der Lage, Kunden bei der Erreichung auch hochgesteckter Leistungsziele zu unterstützen. Schnelligkeit ist eine wesentliche Kundenanforderung an das Servicegeschäft. GEA hat im Berichtsjahr unter anderem vielversprechende Projekte zur schnellen Unterstützung der Kunden abgeschlossen: "Remote Eye Wear" von GEA ist eine Service-Innovation, um Reparaturen, Prozessoptimierungen oder Inspektionen online und mit Hilfe einer Datenbrille durchführen zu können - in Echtzeit und ohne Reisetätigkeit. Für die Betreiber von GEA Homogenisatoren bietet das Unternehmen das "HOM Upgrade Identification Tool". Wird ein Upgrade benötigt, genügt die Eingabe der Seriennummer und GEA kennt binnen Sekunden das richtige Teil samt Bestellnummer und kann dann schnellstens liefern. Um noch mehr Teile effizient und zügig bereitstellen zu können, werden beispielsweise Ersatzteile für Verpackungsanlagen in das GEA European Parts Logistics Center Köln integriert. Der Anteil des Servicegeschäfts am GEA Umsatz lag im Berichtsjahr entsprechend der Zielvorgabe bei über 30 Prozent. Wirtschaftliche Folgen des Klimawandels "Engineering for a better world": Der GEA Claim steht für das zentrale Leistungsversprechen des Konzerns. Neben der verantwortlichen Ausgestaltung der eigenen Wertschöpfungsprozesse trägt das Unternehmen insbesondere bei seinen Kunden mit effizienten Produkten und Prozesslösungen zum nachhaltigen Wirtschaften und zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen bei. Die dort eingesetzten Technologien und Verfahren sind in der Regel energieintensiv, sodass Energieeinsparung sowie die Verringerung von Emissions- oder auch Abfallmengen bei Investitionsentscheidungen der Kunden immer wichtiger werden. GEAs Anspruch ist es, deshalb immer bessere technische Lösungen zu entwickeln. Geringerer Ressourcen- und Platzverbrauch, umfassende Energierückgewinnung, leichtere Bedienbarkeit - das sind die zeitgemäßen Kriterien für die Kaufentscheidung von Kunden, die dann wiederum direkten und positiven Einfluss auf klimarelevante Emissionen hat. Ökonomische und ökologische Kriterien sind bei Investitionsentscheidungen in GEA Kundenindustrien typischerweise deckungsgleich, weil geringere Emissionen durch höhere Effizienz auch geringere Kosten mit sich bringen. Der Geschäftserfolg von GEA beruht unter anderem auf Produkten und Lösungen, die im Vergleich zu den Vorgängergenerationen leistungsfähiger sind und dadurch die ökologischen Auswirkungen verringern. Differenzierung und höheren Kundennutzen erreicht ein Investitionsgüterhersteller nur über Technologieführerschaft. Technologisch führt, wer innovativ ist. Insofern besteht ein Zusammenhang zwischen der Innovationskraft von GEA und positiven Auswirkungen der Produkte, Lösungen und Dienstleistungen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Best Practice: weltgrößte Ammoniak-Wärmepumpe von GEA Im November 2017 wurde in Malmö, Schweden, die weltgrößte Ammoniak-Wärmepumpe mit einer Leistung von 40 Megawatt für Fernwärme in Betrieb genommen. Die GEA Lösung wandelt Abwärme des Abwassers aus der Stadt in Wärme für 10.000 Haushalte um - und verbessert den ökologischen Fußabdruck des Kunden und der Stadt erheblich. So senkt das erneuerbare Heizsystem von GEA Malmös Kohlendioxidausstoß um 50.000 Tonnen im Jahr, das entspricht der Emission von etwa 10.000 Pkw. Weil die Wärmepumpe von GEA Ammoniak verwendet, kann die Stadt auf 20 Tonnen des gewöhnlich für Wärmepumpen eingesetzten Kältemittels R134a verzichten. Dieses hätte mit einem GWP-Effekt (GWP = Global Warming Potential) von 26.000 Tonnen CO2 -Äquivalent ein hohes Treibhauspotenzial gehabt. GEA Innovationsprozess GEA bietet eine Vielzahl von Komponenten, Systemen und Prozessanlagen an und verbessert diese kontinuierlich hinsichtlich Ressourceneffizienz, Flexibilität, Qualität und Kosten. GEA hat etwa 200 Kerntechnologien definiert, die in Kombination auch mit weiteren Technologien unzählige Optimierungsmöglichkeiten ergeben. Im Zuge der Neuausrichtung der Konzernstruktur hat GEA den Innovationsprozess und das Kennzahlensystem angepasst. Im Berichtsjahr hat GEA einen unternehmensweit einheitlichen Innovationsprozess definiert und begonnen, diesen auszurollen. So werden insbesondere die ersten Schritte ("Front-End") des neuen Innovationsmanagements, also die systematische Ideengenerierung und Machbarkeitsprüfung, ausgebaut. Dies umfasst beispielsweise erweiterte Werkzeuge zur Problemlösung sowie zur Verbesserung von Anzahl und Qualität der eingereichten Ideen, die systematische Analyse markt- und technologiegetriebener Trends und Kundenbedürfnisse sowie eine neue, zeitgemäße Ideenplattform. Der GEA Innovationsmanagement-Prozess sieht wie folgt aus: Innovationsmanagement bei GEA Zentrales Instrument, um Ideen auf ein strategisches Ziel hin auszurichten, sind die sogenannten Kampagnen. Steht ein Kampagnenthema - zum Beispiel nachhaltige industrielle Wärmeerzeugung - fest, findet dazu an einem ausgewählten GEA Standort ein Workshop oder ein "Innovation Day" statt. Dort wird das Thema vorgestellt und gemeinsam weiterentwickelt. Anschließend wird das Kampagnenthema mit den Ideen aus dem ersten Workshop auf der browserbasierten Innovationsplattform veröffentlicht. Dies erlaubt den beteiligten Experten, es in übergreifender Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Im Berichtsjahr wurden mehrere größere Kampagnen gestartet. Um den Erfolg der eingesetzten Mittel im Innovationsbereich unternehmensübergreifend zu messen, verwendet GEA Kennzahlen entlang des Innovationsprozesses. Ende 2017 gab es circa 300 aktive Ideen oder Projekte in der Anfangs- und Gründungsphase und circa 240 zukünftige Produktinnovationen in Entwicklung und Markteinführung. Eine weitere Kennzahl ist der Umsatz mit neuen Produkten und Technologien, die jünger als drei Jahre sind: Bei typischen GEA Produktgruppen liegt der Anteil bei durchschnittlich 20 Prozent. Der entsprechende Berichtsprozess wird im Laufe der Zeit weiter verfeinert. Best Practice: Digi@GEA Die Initiative Digi@GEA soll die digitale Reise bei GEA beschleunigen. Sie umfasst fünf Leuchtturmprojekte auf dem Feld der Digitalisierung, die leistungsfähige Produkte von hoher Relevanz für GEA entwickeln: 1. Das inzwischen in den Markt eingeführte Optiprocess nutzt Produktionsdaten und maschinelles Lernen, um Kunden bei der Optimierung ihrer Anlagenleistung zu unterstützen. 2. Process Business Modelling zielt darauf ab, einen Echtzeitüberblick über zentrale Finanz- und Betriebsdaten einer Anlage zu erlangen. So sollen Kunden bessere Geschäftsentscheidungen treffen und ein optimales Benchmark-Niveau festlegen können. 3. Digital Twin soll virtuelle Anlagenmodelle erstellen, in denen echte Daten und Komponenten berücksichtigt werden, sodass GEA einen effizienten Service erbringen, Produkteinführungszeiten verkürzen und dem Kunden modernste Simulationen anbieten kann. 4. ServiceMe zielt auf die Entwicklung einer offenen, globalen und cloudbasierten Plattform ab, die Kunden mit Service-Technikern für eine Unterstützung in Echtzeit zusammenbringt. 5. Big Data Analytics steht für eine Plattform, auf der GEA große Datenmengen sammeln, speichern, pflegen und analysieren kann, um daraus effektive und profitable Geschäftsempfehlungen ableiten und aussprechen zu können. Best Practice: Brewery 4.0 Auf der Drinktec 2017 stellte GEA sein Konzept "Brewery 4.0" für die Brauindustrie der Zukunft vor. Es verbindet eine kontinuierliche Bierproduktion mit Just-in-time-Produktionstechnologie und den Potenzialen aus der Digitalisierung. Ziel von Brewery 4.0 ist es, den Kunden größtmögliche Flexibilität entlang der Lieferkette zu ermöglichen und gleichzeitig das gebundene Kapital zu reduzieren. Dabei berücksichtigt GEA Nachhaltigkeitsaspekte, die sowohl den Umgang mit den Rohstoffen Malz und Wasser als auch den Energie- und Platzbedarf der Anlagen betreffen. Zum Digitalisierungsaspekt erarbeitet GEA derzeit, wie in einer IT-gestützten Brauereiumgebung die Produktionstechnologie mit dem Lager-, Liefer- und Bestellwesen verknüpft werden könnte. Ebenso soll das Konsumverhalten des Endkunden etwa im Supermarkt in die Organisation der Lieferkette integriert werden. Durch die Digitalisierung der Prozessschritte stehen Brauern immer größere Datenmengen zur Verfügung, die sinnvoll qualifiziert, verdichtet und in automatische Handlungsaufforderungen umgesetzt werden müssen. Beispielsweise lassen sich dadurch Trendanalysen generieren sowie die Anlageneffizienz und -verfügbarkeit erhöhen. Diese Daten sind für betriebswirtschaftliche Abläufe wie die Rohstoffausbeute, die Anlagenverfügbarkeit und -effizienz ebenso unerlässlich wie für Serviceangebote wie die vorbeugende Instanthaltung. Über seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich der Ausgaben und der eingesetzten Mitarbeiter informiert GEA detailliert unter Forschung und Entwicklung (vgl. Seite 28 ff.). Verantwortung für korrektes Verhalten Compliance als konzernweites Prinzip zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien stellt ein wesentliches Element der Unternehmensführung dar, das jeden Bereich des täglichen Handelns im Konzern durchdringt. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter von GEA sind gehalten, dafür zu sorgen, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Compliance-Verstöße begangen werden. Die ausführliche Darstellung des GEA Compliance-Managementsystems findet sich im Corporate-Governance-Bericht (vgl. Seite 58 ff.) sowie auf der GEA Internetseite. Menschenrechte Die Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") wurden bereits im Jahr 2007 vom Vorstand und dem Europäischem Betriebsrat der GEA Group Aktiengesellschaft sowie vom Europäischen und vom Internationalen Metallgewerkschaftsbund entwickelt und verabschiedet. Sie gelten weltweit für jeden Beschäftigten des Konzerns. Darin bekennt sich GEA unter anderem zu den unveräußerlichen Menschenrechten, zu Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot, zur Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmer, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie zu fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen. Integrity System (Hinweisgebersystem) Ein effektives Instrument zur Sicherstellung und Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze sozialer Verantwortung und der Compliance-Regeln ist ein professionelles Integrity System. Seit 2014 bietet GEA mit dem zertifizierten "Business Keeper Monitoring System" (BKMS) seinen Mitarbeitern und auch Außenstehenden ein gesichertes Portal an, das für die Meldung von derartigen Verstößen verwendet werden kann. Das Integrity System ist keine allgemeine Beschwerdeplattform. Es enthält nur ausgewählte Meldekategorien, die ein besonderes Risiko für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und alle sonstigen Anspruchsgruppen darstellen. Hierzu zählen Korruption, Betrug und Untreue, Geldwäsche, Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen Exportkontrollvorschriften, sowie gegen Datenschutz und Bilanzierungsvorschriften. Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung bilden eine eigene Meldekategorie, die dabei auch Meldungen zu möglichen Menschenrechtsverletzungen umfasst. Das Integrity System steht weltweit rund um die Uhr in neun Sprachen zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC zugänglich. Die eingesetzte Informationstechnologie des externen Anbieters garantiert Sicherheit und Vertraulichkeit für die Hinweisgeber. Zugriff auf die Meldungen hat -entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit - nur ein sehr eingeschränkter Kreis von GEA Mitarbeitern aus den Bereichen Compliance, Interne Revision und Personalwesen. Eingegangene Meldungen werden zum Schutz von Hinweisgebern und Beschuldigten vertraulich behandelt. Wenn der Hinweisgeber dies wünscht, besteht auch die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben, soweit das in dem entsprechenden Land erlaubt ist. Alle Schritte bei der Bearbeitung und Lösung der gemeldeten Fälle werden im System nachvollziehbar dokumentiert. Erfolgt im Integrity System eine Meldung, wird diese dem passenden Ansprechbereich zugeordnet (z. B. Personal) und der zugehörige Sachverhalt ermittelt, um eine Entscheidung herbeizuführen. Ist eine finale Klärung des Sachverhalts ohne Informationen, die eventuell den Hinweisgeber außerhalb des Integrity Systems zuordenbar machen, nicht möglich, wird der Hinweisgeber von einem der oben genannten Fachbereiche kontaktiert, ob eine weitere Untersuchung gewünscht ist. Beispiele aus dem Jahr 2017 waren einzelne Fälle zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, Fälle von angeblichem Betrug von Mitarbeitern gegenüber GEA oder auch Fälle von möglichem Mobbing oder Diskriminierung innerhalb des Konzerns. Die zuständigen Fachabteilungen klären konkrete Einzelfälle und prüfen, ob möglicherweise Verbesserungen in der Kommunikation oder in der Mitarbeiterführung, Prozessänderungen oder etwa eine Nutzung von Software helfen können, künftige Fälle zu vermeiden. Im Berichtsjahr gingen drei Meldungen im BKMS ein, die in die Zuständigkeit des Personalbereichs fielen. Präventive Prozesse Im Compliance-Programm von GEA spielen Prozesse zur Prävention von Compliance-Verstößen eine wesentliche Rolle. So müssen beispielsweise kundennah tätige Personen wie Handelsvertreter sich zum Zwecke der Korruptionsprävention schon vor Vertragsabschluss mit GEA einer strengen Prüfung auf risikobehaftete Sachverhalte unterziehen. In Ländern mit erhöhtem Korruptionsrisiko, bei Überschreitung bestimmter Provisionssätze oder bei Vorliegen anderer vordefinierter Risikokriterien muss ein Compliance Officer dem Vertragsabschluss zustimmen. Für Sponsoring und Spenden gelten besondere interne Genehmigungsvorschriften. So müssen Spenden und Sponsoringleistungen bereits ab einem Betrag von 5.000 EUR von einem zuständigen Mitglied des Konzernvorstands freigegeben werden; für die Freigabe von Beträgen ab 10.000 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich. Schulungen und Beratung Auch im Berichtsjahr wurden wieder kontinuierlich Schulungen zu Compliance-Themen durchgeführt: ― Basic-Compliance-Trainings sind umfassende Gruppenschulungen; sie wurden 2017 für ausgewählte Mitarbeitergruppen in Australien, Deutschland, Dubai, Frankreich, Japan, Südamerika, der Ukraine und den USA durchgeführt. ― Präsenzschulungen für ausgewählte Local Export Manager und Mitarbeiter mit regelmäßigem Geschäft in von Teilembargos betroffenen Ländern galten den Themen Sanktionen, Embargos und US-Reexportkontrollrecht. ― Zum Exportkontrollrecht wurde außerdem ein E-Learning-Seminar für alle lokalen Exportkontrollmanager weltweit veranstaltet. ― 2017 wurden zudem weitere Compliance-E-Learnings durchgeführt. Themenschwerpunkte waren Anti-Korruption und Kartellrecht. Hier wurden alle Mitarbeiter aus den Risikozielgruppen einbezogen. Der Teilnehmerkreis bestand aus circa 7.000 (Anti-Korruption) bzw. circa 6.600 (Kartellrecht) Mitarbeitern. ― Relevante Zielgruppen - IT-Mitarbeiter, Projektleiter - wurden zum Thema Datenschutz geschult. Um korrektes Verhalten im operativen Alltag sicherzustellen und jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner anbieten zu können, gibt es neben dem zuständigen Compliance Officer an den größeren Standorten auch sogenannte "Local Compliance Manager", die regelmäßig in der Betrugs-, Korruptions-, Geldwäsche- und Kartellprävention sowie im Datenschutz besonders geschult sind. Sie dienen als Ansprechpartner für Compliance-Fragen vor Ort und sollen ein erstes Beratungsangebot schaffen. Prüfung Die Konzernrevision prüft im Rahmen ihrer Standard-, Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auch Compliance-Aspekte. 2017 wurden weltweit GEA Standorte bei 23 Prüfungen untersucht. Die Aufgaben der Konzernrevision umfassen Vermögenssicherung, Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozesse sowie der Vollständigkeit und Dokumentation der Unterlagen. Hierzu zählen auch Compliance-Prüfungen hinsichtlich Anti-Korruption und Exportkontrolle. Die Prüfungen der Konzernrevision wurden im Geschäftsjahr 2017 um den Prüfungsschwerpunkt im Bereich Compliance des Konzernabschlussprüfers ergänzt. Verstöße Verstoßen Mitarbeiter gegen Compliance-Regeln, wird der Verstoß nach dem Grad der Vorwerfbarkeit und der Schwere sanktioniert. Die Sanktionen reichen von Ermahnung über Abmahnung bis zur Kündigung. In besonders schweren Fällen behält sich GEA vor, den Betroffenen auf Schadensersatz zu verklagen bzw. den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Droht die Einleitung von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder ordnungsbehördlichen Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung gegen ein Konzernunternehmen oder einen Mitarbeiter in Bezug auf dessen Tätigkeit für GEA, so ist dies unverzüglich dem Global Corporate Center zu melden. Ob Bußgelder signifikant sind, wird bei GEA analog zur Risikomatrix (vgl. Seite 109) ermittelt. Signifikant ist ein Risiko, und damit auch ein Bußgeld, wenn es einen Betrag von 10 Mio. EUR überschreitet. Gegen GEA sind im Berichtsjahr 2017 keine signifikanten Bußgelder verhängt worden. Compliance in der Lieferkette Qualität, Effizienz und Sicherheit sowie korrektes Verhalten im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit sind den GEA Kunden nicht nur in Hinblick auf GEA Produkte und Dienstleistungen, sondern auch im Zusammenhang mit der gesamten Lieferkette wichtig. Nur die Einhaltung grundlegender Compliance-Standards sowie Arbeitssicherheit und Umweltschutz entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette gewährleisten das notwendige Vertrauen für jede Geschäftsbeziehung und genießen daher höchste Aufmerksamkeit. GEA praktiziert eine Null-Toleranz-Politik im Hinblick auf unethisches Verhalten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei Bestechung, Korruption oder Zwangsarbeit. GEA erwartet von allen Lieferanten die Einhaltung vergleichbarer Standards und ein ethisch korrektes Verhalten bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit. Als Technologiekonzern mit hoher Werkstoffkompetenz bezieht GEA weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen lediglich bei qualifizierten Lieferanten, um mit innovativen Produkt- und Servicelösungen den nachhaltigen Erfolg der Kunden zu sichern. Mit der neuen Konzernstruktur konnte eine optimierte OneGEA Beschaffungsorganisation etabliert werden. Im Zuge dessen wurde ein neues Beschaffungsportal auf der GEA Internetseite gea.com bereitgestellt. Der Registrierungsprozess für Lieferanten beinhaltet die Verpflichtung auf den Code of Conduct des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik. Dieser nimmt Bezug auf die zehn Prinzipien des United Nations Global Compact zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Seit dem Start des Portals im Mai 2016 bis zum Ende des Berichtszeitraums haben sich 740 Lieferanten registriert. Neben der laufenden Verbesserung der internen Verhaltensrichtlinien erachtet GEA es auch für notwendig, einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten zu definieren. Im September 2017 hat der Bereich "Quality, Health, Safety and Environment" (QHSE) gemeinsam mit dem Bereich Beschaffung ein entsprechendes Projekt initiiert. GEA führt kontinuierlich Überprüfungen bei allen Lieferanten durch. Diese umfassen regelmäßig auch Umwelt- und soziale Kriterien. Wesentliche Lieferanten werden jährlich besucht. Im Berichtsjahr fanden 453 Überprüfungen (Vorjahr 300) bei Lieferanten statt. Verantwortung für die Mitarbeiter Der Erfolg des Konzerns ist das Ergebnis der Leistung von fast 18.000 Mitarbeitern. Der Beitrag eines jeden Einzelnen ist für das Gesamtergebnis wichtig. Die Mitarbeiter und Führungskräfte machen den Unterschied und sind die grundlegende Basis für die zukünftige Wertsteigerung des Unternehmens. Detaillierte Mitarbeiterzahlen befinden sich im Wirtschaftsbericht (vgl. Seite 49). Mitbestimmung Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis bei GEA ist geprägt durch einen langjährigen, wertschätzenden Dialog und Umgang mit Arbeitnehmervertretern sowie durch die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat des Unternehmens. Der Aufsichtsrat besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Kapitaleigner und der Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von der gesamten deutschen Belegschaft gewählt werden, werden die Interessen aller deutschen Beschäftigten -Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte - in Form der Mitbestimmung auf Unternehmensebene vertreten. Neben den zahlreichen lokalen Betriebsräten und Gemeinschaftsbetriebsräten existiert bei GEA auch ein Konzernbetriebsrat nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz. Auf betrieblicher Ebene werden lokale Fragen in Form von Betriebsvereinbarungen geregelt. Der Europäische Betriebsrat von GEA hat das Recht auf Information und Anhörung durch die Unternehmensleitung. Er steht im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand und dem Personalbereich. Seine Arbeit fokussiert der Europäische Betriebsrat auf grenzüberschreitende Auswirkungen von Entscheidungen und Entwicklungen auf die Arbeitnehmer in den EU-Mitgliedsstaaten, den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz. Die vom Vorstand und dem Europäischem Betriebsrat unterzeichneten Grundsätze sozialer Verantwortung ("Codes of Conduct") gelten weltweit. GEA bekennt sich darin zur Beachtung der Menschenrechte sowie zu den generell akzeptierten Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Ferner wendet GEA die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen in vollem Umfang an. Ein professionelles, zertifiziertes Hinweisgebersystem, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze sozialer Verantwortung zu melden, ist weltweit verfügbar. (vgl. Seite 87 f.) Angabe 102-41 Für etwa 42 Prozent der Mitarbeiter weltweit gelten Tarifvereinbarungen. Hierzu gab es eine länderspezifische Erhebung. Im folgenden Geschäftsjahr werden die Daten aus dem neuen Personalmanagementsystem "Workday" erhoben. Neues Personalmanagementsystem GEA hat im Berichtsjahr das Personalmanagementsystem "Workday" global implementiert. Damit wurde eine weltweit einheitliche Basis für Personaldaten geschaffen. Des Weiteren wurden auch globale Prozesse und Instrumente für eine Personalplanung, Rekrutierung und Förderung von Talenten bereitgestellt. Diese sind in Zukunft adaptierbar, um frühzeitig auf interne und externe Anforderungen wie beispielsweise den demographischen Wandel reagieren zu können. Durch das neue flexible System kann das Personalmanagement Geschäftsprozesse zielgerichtet unterstützen und so der Wertschöpfung dienen. Nicht zuletzt trägt die Konsistenz einer weltweit einheitlichen Datenbasis den steigenden Anforderungen an die Unternehmenssteuerung Rechnung. Mitarbeiterbefragung Im vierten Quartal des Berichtsjahres 2016 fand zum zweiten Mal die Mitarbeiterbefragung "GEA Voices" statt. Die Mitarbeiter wurden zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel Unternehmensimage, direkte Führungskraft, Führung und Strategie, Personalentwicklung, nachhaltiges Engagement und Kundenorientierung, befragt. Die Teilnahmequote (Anteil aller Teilnehmer weltweit an der Gesamtbelegschaft) betrug 80 Prozent. Im Berichtsjahr 2017 wurden die Ergebnisse umfassend analysiert und Maßnahmen definiert. Hierzu hat jeder Manager einer Organisationseinheit im Februar 2017 einen eigenen Bericht erhalten, sofern mindestens sechs Mitarbeiter an der Befragung teilgenommen haben. Die bisherigen Stärken von GEA aus der ersten Befragung 2013 in den Bereichen betriebliche Effizienz, nachhaltiges Engagement und Mitarbeiterbindung wurden bestätigt. Besonders verbessert hat sich GEA nach Ansicht seiner Mitarbeiter in der Kundenorientierung. Alle Mitarbeiter wurden bis April 2017 über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung informiert. Ebenso fand in den jeweiligen Organisationseinheiten mindestens ein Workshop zur Ableitung von Maßnahmen statt. Den Folgeprozess stellte eine Kombination globaler und lokaler Maßnahmen sicher. Insgesamt wurden aus der Mitarbeiterbefragung mehr als 1.500 Maßnahmen aus den Befragungsergebnissen abgeleitet. Hierdurch konnten sich die Mitarbeiter aktiv an der Entwicklung von GEA beteiligen. Vielfalt und Chancengleichheit GEA agiert in einem anspruchsvollen internationalen Marktumfeld mit einer Vielzahl von Akteuren, die auf verschiedenste Weise auf das Unternehmen einwirken - von den Kunden und Wettbewerbern über die Mitarbeiter bis hin zu Staat und Gesellschaft. Den vielfältigen Herausforderungen dieses kulturell sehr unterschiedlich geprägten Umfelds begegnet GEA mit dem Prinzip der Vielfalt (Diversity). GEA betrachtet Vielfalt als strategischen Erfolgsfaktor. Diversity bedeutet dabei die Zusammensetzung der Belegschaft in Hinblick auf die Kriterien Internationalität, Geschlecht, Alter und Ausbildung. Insgesamt beschäftigt GEA Menschen aus etwa 70 Nationen. Die Altersstruktur der GEA Mitarbeiter gliedert sich wie folgt: 9,9 Prozent sind jünger als 30 Jahre, 58,5 Prozent sind 30 bis 50 Jahre alt und 31,6 Prozent sind älter als 50 Jahre. Um Vielfalt möglichst auf allen Ebenen zu fördern und dadurch eine attraktive Arbeitswelt zu schaffen, berücksichtigt GEA auch Aspekte moderner Arbeitsflexibilisierung und fördert die Mobilität innerhalb des Konzerns. Zur Verankerung und zum Management von Vielfalt im Unternehmen existiert die "Diversity Management Policy", zusammen mit einer entsprechenden Richtlinie für Führungskräfte: Die Policy beschreibt die übergeordnete Absicht und den implementierten Zustand von Diversity Management bei GEA. Die Richtlinie stellt das Führungsinstrument für die Umsetzung von Diversity Management auf allen Ebenen des Konzerns dar. Sie definiert Vielfalt anhand von vier personenbezogenen Kriterien - Herkunft, Geschlecht, Alter und Qualifikation - und zwei organisatorischen Kriterien - Mobilität und flexibles Arbeiten. Letzteres bezieht sich sowohl auf die Arbeitszeit als auch auf den Arbeitsort. GEA hat einen Mix von Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt implementiert. Beispielsweise liegt bei Personalbesetzungen ein Augenmerk darauf, Diversity-Kriterien standardmäßig einzubeziehen. Eines der Ziele ist es, trotz der branchenspezifisch schwierigen Ausgangslage mehr Frauen für GEA zu gewinnen und mehr weibliche Talente in den internen Förderprogrammen zu berücksichtigen. Das Diversity-Management schafft darüber hinaus Voraussetzungen für eine zuverlässige Identifizierung von Potenzialträgern und Talenten. scroll Organmitglieder und Mitarbeiter nach Geschlecht 31.12.2017 (in %) davon Männer davon Frauen Aufsichtsrat 58,3 41,7 Vorstand 80,0 20,0 Führungskräfte 90,8 9,2 Mitarbeiter insgesamt 83,6 16,4 ) Anzahl der Mitarbeiter in Führungspositionen, ohne ruhende Arbeitsverhältnisse. GEA definiert die ersten drei Führungsebenen unter dem Vorstand als Führungskräfte. Die Berücksichtigung von Vielfalt und Chancengleichheit wird seit einigen Jahren besonders in die Personalprozesse integriert. Ein Thema im Berichtsjahr 2017 war die Förderung von Frauen, insbesondere bei der Personalentwicklung. Generell achtet GEA darauf, dass bei der Stellenbesetzung von Führungskräften aller Ebenen ein Mindestanteil weiblicher Kandidaten im Auswahlverfahren gewahrt wird. Für die Besetzung von Positionen auf den Führungsebenen unterhalb des Vorstands wurden im Berichtsjahr durchschnittlich 40 Prozent Frauen im engeren Auswahlprozess berücksichtigt. 2016 wurde darüber hinaus beschlossen, zukünftig noch stärker Frauen für Führungspositionen zu entwickeln. Aus diesem Grund wurde ein eigenes Programm für weibliche Nachwuchs- und Führungskräfte entwickelt, welches im Februar 2017 mit 27 internationalen Teilnehmerinnen gestartet ist. Ziele des Programms sind die persönliche Standortbestimmung, die Persönlichkeitsentwicklung sowie die konkrete Planung nächster Karriereschritte. Das Pilotprogramm läuft noch bis März 2018. Entgelttransparenzgesetz Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetz soll die Transparenz beim Vergleich von Gehältern zwischen Frauen und Männern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, erhöht sowie auf eine nachhaltige Vermeidung von Lohnlücken hingewirkt werden. GEA ist der Überzeugung, dass das Geschlecht für eine markt- und leistungsgerechte Festlegung von Entgelten nicht relevant ist. Aus Unternehmenssicht kann erhöhte Transparenz sowohl bei Beschäftigten als auch bei Bewerbern zusätzliches Vertrauen in ein rechtlich einwandfreies und verantwortungsvolles Entgeltmanagement schaffen. So können wiederum die Mitarbeiterbindung erhöht, der Betriebsfrieden gestärkt und die Personalfluktuation gesenkt werden. Die Umsetzung des im Gesetz geregelten, individuellen Auskunftsanspruchs findet im Dialog mit der Arbeitnehmervertretung statt. Führungskräfteentwicklung Um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Führungskräften zu sichern, bewertet und erfasst GEA seit Mitte 2016 Führungskräfte in einem global einheitlichen, funktionsübergreifenden und vernetzten OneGEA Talent-Identifikationsprozess. Die jeweiligen Vorgesetzten führen gemeinsam mit dem Personalbereich sogenannte "Talent Days - Leadership Pipeline Reviews" durch, in denen Potenzial- und Leistungseinschätzungen stattfinden sowie Nachfolgepläne erstellt werden. Ziel dieses globalen Prozesses ist es, die Potenziale und Fähigkeiten der GEA Leistungsträger zu identifizieren und sie für aktuelle und zukünftige Bedürfnisse der Organisation effizient weiter zu entwickeln. So möchte GEA zum künftigen Erfolg des Konzerns beitragen. GEA fördert Nachwuchs- und Führungskräfte in diversen Programmen. So identifiziert und entwickelt das Talent-Entwicklungs-Programm "First Professional Program" Mitarbeiter mit Führungspotenzial. Außerdem nimmt GEA zusammen mit weiteren fünf renommierten internationalen Unternehmen am Global Business Consortium der London Business School teil. Das Programm richtet sich an Top-Führungskräfte, um deren strategische Kompetenzen auszubauen. Darüber hinaus bietet GEA Trainings für erfahrene Führungskräfte an. Dazu gehören "Leading Others", "Leading Leaders" und "Engaging Employees", die sich mit der Erweiterung von Führungskompetenzen beschäftigen. Zudem wurde 2017 das Training "Leading Virtual Teams" ergänzt. Allen Führungskräften steht außerdem ein breites Angebot an E-Learnings zur Verfügung. Vereinbarkeit von Familie und Beruf GEA unterstützt ausdrücklich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Maßnahmen. So gibt es beispielsweise an verschiedenen Standorten erfahrene Ansprechpartner für werdende Mütter und Väter sowie ein Patenprogramm für Mitarbeiter in Elternzeit, betrieblich organisierte Kinderbetreuung oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Alternierende Telearbeit, Teilzeit und Vertrauensarbeitszeit werden von vielen Mitarbeitern genutzt. Im Berichtsjahr haben 1,5 Prozent der Mitarbeiter in Deutschland Elternzeit in Anspruch genommen, darunter 65,5 Prozent Väter und 34,5 Prozent Mütter. Darüber hinaus kooperiert GEA mit einem internationalen externen Dienstleister, um Mitarbeiter bei der Suche nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Das Angebot umfasst zudem eine kostenlose Sozialberatung. Lernen und Weiterbildung Das GEA Learning Center ist seit 2015 die zentrale Lern- und Trainingsplattform für alle Mitarbeiter weltweit. Sie umfasst Führungs-, Vertriebs- und Projektmanagementtrainings sowie GEA Produkt- und Anwendungstrainings und wurde 2017 um weitere Angebote ergänzt. Zusätzlich sind E-Learning-Programme zu fachlichen und betriebswirtschaftlichen sowie produktbezogenen Themen verfügbar. Diese Programme sind allen GEA Beschäftigten zugänglich und können ortsunabhängig absolviert werden. Ziel ist es, die Mitarbeiter individuell und beruflich weiterzuentwickeln. Im Berichtsjahr haben 7.925 Mitarbeiter, entsprechend 44,4 Prozent der Belegschaft, das Lern- und Trainingsangebot genutzt. GEA zählte 1.337 Teilnehmer an Präsenzschulungen, 987 an integrierten Schulungsinitiativen und 2.007 Teilnehmer an trainergeführten Webinaren. Insgesamt wurden 11.559 E-Learning-Seminare absolviert, wovon ein Großteil auf eine Compliance-Trainingsinitiative entfiel. Für Präsenzschulungen investierten die Teilnehmer durchschnittlich je 3,2 Lerntage. Ausbildung in Deutschland scroll GEA GEA Maschinenbau 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2016 Auszubildende 358 381 65.174 Ausbildungsquote (in %) 6,0 6,5 6,3 ) Ausbildungsquote im Maschinenbau in Deutschland am 31.12.2016, Quelle: VDMA 2018 (vdma.org) Im Berichtsjahr hat GEA in Deutschland an 16 Standorten 358 junge Menschen in 21 kaufmännischen und gewerblich/technischen Berufen ausgebildet. Der Standort Oelde ist dabei das Zentrum der technischen Ausbildung und koordiniert diese in Deutschland. Des Weiteren wurden 15 duale Studiengänge in Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten realisiert. Diese dualen Ausbildungsgänge führen in sechs Semestern zu Bachelorabschlüssen in verschiedenen Fachbereichen. In der OneGEA Organisation konnte der Austausch von Auszubildenden innerhalb der deutschen Standorte ausgeweitet werden. Für dual Studierende hat GEA die Praxisphasen mit Projekten in ausländischen GEA Gesellschaften internationaler ausgerichtet. Alterssicherung GEA bietet Mitarbeitern individuelle Pensionssysteme an. Gemeinsam mit dem Unternehmen kann jeder Mitarbeiter seine Alterssicherung aktiv gestalten. Für GEA bietet die Unterstützung von betrieblichen Versorgungssystemen die Möglichkeit, auf den demographischen Wandel zu reagieren und qualifizierte Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. GEA ist bestrebt, die bestehenden Administrationsprozesse sowie die weltweiten Dienstleistungsstrukturen der Altersvorsorge ständig zu optimieren, um auf diesem Weg sowohl die Transparenz als auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgungssysteme zu erhöhen. Dabei wird stets gewährleistet, dass die Pensionssysteme den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen in vollem Umfang genügen. Mobilität der Mitarbeiter Das Know-how und die Erfahrung der GEA Mitarbeiter müssen zunehmend weltweit verfügbar sein, um die Anforderungen des Marktes zu erfüllen und um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Daher hat GEA bereits 2014 ein zentrales Kompetenzzentrum für internationale Mitarbeitermobilität eingerichtet. So wird nicht nur Professionalität in der rechtlich einwandfreien Implementierung von globalen Vertragsstandards sichergestellt, sondern es wird auch die Effizienz der operativen Umsetzung von internationalen Arbeitseinsätzen erhöht. Die Arbeit des Kompetenzzentrums gewährleistet die Gleichbehandlung aller international mobilen Mitarbeiter. Katastrophenhilfe für Mitarbeiter Im Berichtsjahr wurde infolge der Wirbelstürme in Nordamerika das "Emergency Response Team" (ERT) ins Leben gerufen. Dieses Team identifiziert, begleitet und unterstützt Mitarbeiter, die an ihrem Standort einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Es bietet Hilfe für diejenigen, die besonders hart von solchen Naturkatastrophen betroffen sind. 2017 wurde beispielsweise eine Spendeninitiative gestartet, in deren Verlauf Mitarbeiter rund 15.000 US-Dollar Soforthilfe sammelten. GEA hat diesen Betrag in gleicher Höhe aufgestockt. GEA Aid Commission GEA unterstützt Mitarbeiter, die Hilfe benötigen, auf vielfältige Weise. Beispielsweise hat sich das Unternehmen durch eine Konzernbetriebsvereinbarung verpflichtet, in individuellen Notsituationen wie Unfällen oder plötzlichen, schweren Krankheiten, schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe zu gewähren. Betroffene Mitarbeiter, aber auch deren Familien, können sich in solchen Fällen an die "GEA Aid Commission" wenden. Verantwortung für Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umwelt Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt Der GEA Vorstand hatte sich bereits 2016 in der "Quality, Health, Safety and Environment (QHSE) Policy" auf eine klare Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltpolitik festgelegt: GEA führt alle Geschäftsaktivitäten im Einklang mit den Werten und ethischen Prinzipien, dargelegt im Verhaltenskodex und den Codes of Conduct, die die Grundsätze sozialer Verantwortung definieren, aus. Die "QHSE Policy" beinhaltet im Wesentlichen: ― Identifizierung, Analyse und wirksame Beherrschung aller Qualitäts-, Gesundheits-, Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken im Rahmen der Geschäftsaktivitäten ― Schaffung eines unfall- und vorfallfreien Arbeitsbereiches zur Verhinderung von Berufskrankheiten ― Umweltschutz und Verringerung des Energieverbrauchs, des Abfallaufkommens und der Emissionen ― Bereitstellung und Pflege von angemessenen Technologien, Werkzeugen und Verfahren, die die Erreichung der Ziele unterstützen ― Integration von QHSE in die Geschäftsstrategie und die täglichen Prozesse GEA teilt diese Unternehmensstandards allen Personen mit, die für oder im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, und bezieht sie aktiv in die Anwendung dieser Politik ein. Sie wird an allen Standorten bekannt gegeben und steht der Öffentlichkeit auf der Unternehmenswebsite gea.com zur Verfügung. Ergänzend zur QHSE-Policy wurden im und für das Geschäftsjahr 2017 erstmals konkrete Ziele definiert (vgl. gea.com). Im Berichtsjahr 2017 hat GEA die QHSE-Organisation umfassend erneuert und an die OneGEA Konzernstruktur angepasst. Organisatorisch ist der Bereich Quality & HSE (QHSE) auf allen Ebenen im Unternehmen verankert und besteht aus drei Verantwortungsebenen. ― Die zentrale Governance-Funktion berichtet direkt an den Vorstand von GEA. ― Das QHSE-Governance-Team erarbeitet die globale QHSE-Strategie und stellt allgemeine Richtlinien und Berichte zur Verfügung. Es definiert das Managementsystem, etabliert und unterstützt die Implementierung sowie die Erfüllung der gesetzlichen und individuellen Anforderungen von Investoren, Kunden, internen und externen Stakeholdern. ― Die "Excellence-Ebene" teilt sich funktional auf in Produktion, Projektausführung und Service. Diese Teams unterstützen die Organisation in Form von funktionalen Richtlinien. Die Regionen und Länder auf der dritten Verantwortungsebene setzen Richtlinien und Programme vor Ort um. Aufgrund beispielsweise rechtlicher oder kultureller Unterschiede zwischen den Standorten ist es wichtig, in jeder Region einen zentralen QHSE-Ansprechpartner zu haben, um Know-how auszutauschen, Feedback zu geben und rechtzeitig auf lokale Anforderungen reagieren zu können. CSR-Rating Für höchstmögliche Transparenz in den Märkten nimmt GEA - unter anderem - am jährlichen EcoVadis-CSR-PerformanceMonitoring teil. EcoVadis ist die technische Plattform für das Auditprogramm der TfS-Initiative ("Together for Sustainability"), die im Jahr 2011 von sechs multinationalen Chemieunternehmen ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, ein globales Auditprogramm bestehend aus Audits und Assessments zu entwickeln und umzusetzen, um die Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette zu bewerten und zu verbessern. Nach eigenen Angaben von EcoVadis verlassen sich heute über 40.000 Unternehmen, darunter die Einkaufsorganisationen in mehr als 175 weltweit führenden multinationalen Unternehmen, auf die CSR-Ratings dieser Plattform. GEA verbesserte das EcoVadis-CSR-Rating 2017 mit 52 Punkten auf "Silber" (2016: "Bronze" mit 43 Punkten). Zertifizierung der Managementsysteme Bereits 2016 hatte GEA damit begonnen, seine Standorte mit integrierten Managementsystemen unter dem Dach eines GEA einheitlichen Zertifikates zusammenzufassen. Seit Juni 2016 ist die GEA Group Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf nach ISO 9001:2015, ISO 14001:2015, BS OHSAS 18001:2007 sowie ISO 50001:2011 zertifiziert und steht damit an der Spitze des Verbunds. Alle GEA Unternehmen, die eines der genannten Managementsysteme unterhalten, werden schrittweise in das Dachzertifikat integriert. Die Priorität für die Integration wird durch das Ablaufdatum der vorhandenen Zertifikate festgelegt. Im Berichtsjahr ist es gelungen, alle zertifizierten Standorte der Business Area Equipment in das Dachzertifikat sowie die ersten drei Standorte der Business Area Solutions zu integrieren. Darüber hinaus wurde die GEA Food Solutions Germany GmbH in Wallau nach den Normen DIN EN ISO 9001:2015 sowie BS OHSAS 18001:2007 erstzertifiziert. Der Status-quo der Zertifizierungen im Konzern stellte sich 2017 wie folgt dar: scroll Managementsystem Anzahl der Zertifikate 2017 Anzahl der Zertifikate 2016 Anzahl der Zertifikate unter Dachzertifikat 2017 Abdeckung durch Dachzertifikat 2017 (in %) DIN EN ISO 9001:2015 120 104 76 63 DIN EN ISO 14001:2015 29 23 15 51 BS OHSAS 18001:2007 24 17 12 50 DIN EN ISO 50001:2011 20 15 5 25 ) umfasst Produktionsstandorte, Service- und Vertriebsbüros ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen. Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 definiert die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und ist Teil der Normenfamilie im Umweltmanagement. BS OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) ist eine international anerkannte Grundlage für Managementsysteme zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. DIN EN ISO 50001 regelt den Aufbau eines betrieblichen Energiemanagementsystems zum Zwecke der nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz. Qualität und Prozesse Die "Process Description and Procedure Platform", kurz PPP, fasst zentral Geschäftsprozesse und Verfahrensanweisungen zur Arbeitsweise der OneGEA Organisation zusammen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass GEA Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich und konsistent den geltenden Normen, Spezifikationen und Kundenanforderungen entsprechen. Die Online-Plattform steht allen GEA Mitarbeitern zur Verfügung und wird konzernweit von den zuständigen Organisationseinheiten mit Prozessen und Vorlagen gefüllt. Rollen und Verantwortlichkeiten, wie z. B. interne Freigabeprozesse, werden dort klar definiert und umgesetzt. Kundenbefragungen 2016 und 2017 Bestätigung für die von GEA gelieferte Qualität kam im Berichtsjahr von einer der wichtigsten Anspruchsgruppen: Kunden sind am zufriedensten mit der Maschinenqualität und -leistung sowie mit den technologischen Innovationen. Dies ist eines der wichtigen Ergebnisse der zweiten globalen Kundenbefragung, die GEA initiiert hat. Sie fand im vierten Quartal 2016 statt. Insgesamt haben rund 3.500 GEA Kunden aus 41 Ländern an der Befragung teilgenommen. Erstmals wurden auch Nicht-Kunden in ausgewählten Ländern und Kundenindustrien in die Studie einbezogen. Die Ergebnisse beider Erhebungen fließen in Verbesserungsprozesse ein. Die globale Befragung soll auch zukünftig regelmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus organisiert GEA immer wieder Kundenbefragungen auf lokaler Ebene. Verbesserungspotenzial identifizierte GEA beim Thema Beschwerdemanagement. Einige Kunden vermissten 2016 einen genau definierten Kommunikationskanal, um Beschwerden an den richtigen internen Ansprechpartner zu richten. Tatsächlich wurde das Beschwerdemanagement in der alten GEA Organisation für die Produktgruppen unterschiedlich gehandhabt und wird im Zuge des Konzernumbaus in ein einheitliches System überführt, um die Ziele der neuen OneGEA Organisation zu erfüllen. Ein zentrales Projekt für Kundenbeziehungsmanagement wurde noch 2016 initiiert. Das Thema ist auch Teil des neuen weltweiten Customer-Relationship-Managementsystems. Ein Vertreter des QHSE-Governance-Teams arbeitet in dem zentralen Projektteam mit. Im Berichtsjahr wurde in elf Ländern, in denen die Kunden mit dem Service und dem Beschwerdemanagement weniger zufrieden waren, eine auf diese Themen fokussierte Nachbefragung mit knapp 600 Online-Interviews durchgeführt. Insgesamt zeigte sich bereits eine leichte Verbesserung, außerdem konnten hilfreiche Erkenntnisse für weitere Maßnahmen gewonnen werden. Umgang mit schwerwiegenden Vorfällen, Lernprozess Mit Hilfe des "Serious Events Reporting System" werden schwerwiegende Ereignisse wie tödliche und schwere Unfälle, Feuer und Explosionen sowie Umwelt- und Sicherheitsvorfälle an die entsprechenden Mitarbeiter in der Organisation gemeldet. Dadurch kann GEA schnellstmöglich auf solche Ereignisse reagieren, die Auswirkungen minimieren und die Untersuchung dieser Vorfälle zeitnah initiieren. Anschließend wird ein verbindlich definierter Lernprozess gestartet, dessen Untersuchungsergebnisse auch proaktiv genutzt werden, um Risiken vorzubeugen, Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren und in die Organisation zu kommunizieren. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben für GEA höchste Priorität. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus sieht sich GEA in der Pflicht, die eigenen Mitarbeiter sowie die Mitarbeiter des Kunden zu schützen. Die Kunden haben in aller Regel selbst strenge Regularien, denen GEA Mitarbeiter durch gute Aus- und Weiterbildung sowie regelmäßige interne Fachschulungen genügen. Erfreulich ist, dass die Anzahl der Unfälle kontinuierlich zurückgeht. Entsprechend reduzierte sich die Lost Day Frequency Rate 2017 auf 6,18 Unfälle pro eine Million geleisteter Arbeitsstunden. Im Berichtsjahr wurden 242 Unfälle gemeldet, wobei 85 Standorte - 57 Prozent aller GEA Standorte - unfallfrei blieben. Tödliche Arbeitsunfälle gab es auch 2017 nicht. Die Unfallschwere (Lost Day Severity Rate) stieg auf 172,18. Das heißt, es gab wieder weniger Unfälle, allerdings mit höheren Ausfallzeiten. Um den Vorsorgeansatz weiter auszubauen, wurden im Berichtsjahr erstmalig weltweit die Beinahe-Unfälle erfasst und umfassend analysiert. So werden potenzielle Gefahren frühzeitig erkannt und vermieden. Darüber hinaus wurden die wichtigsten Sicherheitsregeln, die "GEA Safety Core Rules", definiert und in 13 Sprachen übersetzt, um Mitarbeiter entsprechend zu schulen, zu sensibilisieren und die Sicherheitskultur bei GEA weiter zu stärken. scroll Kennzahlen Arbeitssicherheit 2017[X] 2016 2015 Anzahl Arbeitsunfälle 242 264 295 Anzahl Ausfalltage 6.716 6.338 5.198 Lost Day Frequency Rate1 6,18 6,69 7,27 BA Equipment 8,90 8,44 9,57 BA Solution 3,37 5,18 5,24 Lost Day Severity Rate2 172,18 159,82 128,07 BA Equipment 229,37 195,30 165,10 BA Solution 113,89 130,99 97,14 Beinahe-Unfälle (Proactive Injury Rate, PAIR)3 97,1 Gesamt-Verletzungsrate (Total Injury Rate, TIR)3 45,2 Unfallfreie Standorte, in Prozent aller Standorte 57,0 [X] Geprüft von KPMG 1) Unfallhäufigkeit: Unfälle mit Ausfallzeit je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt Ausfallzeiten bis zu 365 Tage 2) Unfallschwere: Ausfalltage nach Unfällen je eine Million geleisteter Arbeitsstunden, GEA zählt Ausfallzeiten bis zu 365 Tage 3) je eine Million geleisteter Arbeitsstunden Best Practice: 365 Tage unfallfrei Der GEA Standort Vadodara, Indien, reduzierte seit 2011 kontinuierlich die Arbeitsunfälle. Im November 2017 schließlich wurde ein Jahr unfallfreies Arbeiten gemeldet. 2008 noch als kleine Produktionsstätte mit wenigen Mitarbeitern gegründet, betreibt GEA im westindischen Bundesstaat Gujarat inzwischen eines seiner wichtigsten global operierenden Multipurpose-Werke. Mit dem konsequenten Arbeitssicherheitsmanagement und dem Erfolg setzt Vadodara nun einen neuen Maßstab innerhalb des Konzerns. Gesundheitsmanagement GEA bietet bereits an 19 Standorten das Gesundheitsmanagementsystem GEA Care an. Erfahrungen aus diesen Projekten wurden im Berichtsjahr zusammengetragen, um ein konzernweites Programm zu entwickeln. So plant GEA zum Beispiel Angebote zur Stressbewältigung und Achtsamkeit für Mitarbeiter, die unter einer besonderen Belastung stehen. Die Ausschreibung für einen externen Dienstleister dazu lief im Berichtsjahr, die weltweite Umsetzung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für das Jahr 2018 geplant. Sicherheitsmanagement GEA kommt der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter auch durch ein umfassendes Sicherheitsmanagement nach, das im Berichtsjahr an die OneGEA Unternehmensstruktur angepasst wurde. Das "Major Incident Management Manual" beschreibt, wie bei risikobehafteten Vorfällen vorzugehen ist, die sich potenziell auf die Sicherheit, den Betrieb oder den Ruf von GEA oder die Sicherheit, Gesundheit und das Leben von Mitarbeitern oder anderen Interessengruppen auswirken können. Das GEA Sicherheitsmanagement bietet schon im Vorfeld einen umfangreichen Service, auf den sich Mitarbeiter, die für GEA auf Dienstreisen weltweit unterwegs sind, verlassen können. Für alle Regionen der Erde stehen ihnen detaillierte Reise- und Sicherheitsinformationen zur Verfügung. Gerät ein Mitarbeiter auf Reisen dennoch in eine Notsituation, kann er die "GEA Security and Support Hotline" rund um die Uhr erreichen: Bei medizinischen Fragen hilft die Medical Support Service Hotline und sorgt im Krankheitsfall für eine angemessene medizinische Versorgung oder sogar für den Transport nach Hause. Mit einer Security App können GEA Mitarbeiter auch jederzeit und mobil aktuelle medizinische und sicherheitsrelevante Informationen über einen Standort abrufen oder sich direkt mit der 24-Stunden-Hotline des GEA Security Centers verbinden lassen. Sofern der Mitarbeiter eine Dienstreise über das "GEA Travel Center" gebucht hat, kann er über den sogenannten "Travel Tracker" weltweit lokalisiert werden. In Krisenfällen wie Naturkatastrophen oder politischen Unruhen kann das GEA Sicherheitsmanagement schnell eingreifen. Interne HSE Legal Compliance Audits Die Einhaltung der lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften für Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz wird regelmäßig durch Audits eines externen Dienstleisters überprüft. Die Berichte werden einheitlich nach 25 Kriterien dokumentiert und alle Hinweise und Empfehlungen werden in eine konzernweit verfügbare Software übertragen. Auf diese Weise werden notwendige Verbesserungspotenziale aufgedeckt und die lokalen Verantwortlichen können ihre Korrekturmaßnahmen direkt im System dokumentieren. Die betreffende Organisation verpflichtet sich, diese Korrekturmaßnahmen nachhaltig umzusetzen. Der gesamte Prozess wird durch die QHSE-Verantwortlichen der Länder- und der Excellence-Funktion verfolgt und validiert. Der Verbesserungsprozess gilt erst als abgeschlossen, sobald die QHSE-Governance-Funktion dies final genehmigt hat. Im Jahr 2017 fanden keine neuen Audits (2016: 21) statt, um die Ergebnisse der vorangegangenen Audits abzuarbeiten. So wurden 2017 insgesamt 375 Hinweise abschließend geklärt. Umweltmanagement GEA unterstützt mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Kunden dabei, ihre Geschäftsprozesse effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Darüber hinaus achtet GEA auch bei den eigenen Geschäftsaktivitäten darauf, Umweltauswirkungen zu reduzieren. Die einzelnen Ziele und Programme werden individuell von den Standorten und in Anlehnung an die globalen QHSE-Ziele von GEA definiert. Zum Management der Auswirkungen auf die Umwelt siehe "Gemeinsamer Managementansatz für Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umwelt", Seite 95. Emissionen und Energieverbrauch Wie schon in den vergangenen Jahren hat sich GEA auch 2017 an der Umfrage des "Carbon Disclosure Project" (CDP) beteiligt. Das CDP ist eine unabhängige Non-Profit-Organisation, in der zurzeit mehr als 800 institutionelle Investoren organisiert sind. Sie erhebt jedes Jahr Informationen über die Strategien der großen börsennotierten Unternehmen zur Bekämpfung des Klimawandels sowie deren unternehmensspezifische Treibhausgasemissionen. Die Ergebnisse werden anschließend aktuellen und potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt. In der Umfrage gibt GEA regelmäßig auch über Risiken und Chancen aus dem Klimawandel sowie über Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes Auskunft. In diesem Bericht stellt GEA erstmals durch KPMG nach ISAE 3000 geprüfte Daten des Berichtsjahres zeitnah dar. Da im Bericht für das Jahr 2016 noch die Werte des Jahres 2015 berichtet wurden, umfasst die Datenreihe diesmal zur besseren Vergleichbarkeit die Jahre 2015, 2016 und 2017. Weltweit werden die Kennzahlen des Energieverbrauchs über ein einheitliches System gesammelt und wie folgt berichtet: ― Scope 1 - Direkte Treibhausemissionen: Hierunter fasst GEA die Verbräuche der Treibstoffe wie Öle, verschiedene Gase, Kohle sowie Diesel und Benzin zusammen. ― Scope 2 - Indirekte Treibhausemissionen: GEA berichtet über Strom, Wärme, Dampf und Kühlung. ― Scope 3 - Erweiterte Treibhausemissionen: Diese Kennzahl beinhaltet aktuell nur die Berichterstattung der Geschäftsreisen. Weitere Informationen zur Berechnungsmethode der CO2 -Emissionen 2017 finden sich auf der Website gea.com als "begleitende Erläuterungen zur Umweltberichterstattung". scroll Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2017[X] 2016 2015 Business Area Equipment 24.688 24.321 25.001 Business Area Solutions 7.988 14.341 14.703 Global Corporate Center & Shared Service Center 656 686 614 GEA gesamt 33.332 39.348 40.318 [X] Geprüft von KPMG ) Aufgrund von Zuordnungs- und Berechnungsveränderungen wurde 2017 die Basis der meldenden Standorte berichtigt. scroll Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2017[X] 2016 2015 Business Area Equipment 28.280 28.885 30.278 Business Area Solutions 9.971 10.871 11.794 Global Corporate Center & Shared Service Center 260 315 285 GEA gesamt 38.511 40.071 42.357 [X] Geprüft von KPMG scroll Erweiterte Treibhausgasemissionen (Scope 3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2017[X] 2016 2015 GEA gesamt 15.958 19.167 19.558 [X] Geprüft von KPMG ) Die Kennzahl für 2015 wurde rückwirkend neu berechnet scroll Gesamt - Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2, 3), in Tonnen von CO2-Äquivalenten 2017[X] 2016 2015 GEA gesamt 87.801 98.586 102.233 [X] Geprüft von KPMG Insbesondere durch eigene Initiativen zur Optimierung der Energieeffizienz konnte GEA die Treibhausgasemissionen weiter senken. Dies gelang in erster Linie durch geringeren Verbrauch fossiler Brennstoffe. Eine weltweite Abfrage hat gezeigt, dass allein an 22 Produktionsstandorten in 53 lokalen Projekten an einer Reduktion der Treibhausgasemissionen gearbeitet wird. 2018 wird GEA weiterhin die Qualität der Daten für die Energie- und CO2 -Kennzahlen verbessern. Insbesondere werden die Methoden, Systeme, Prozesse und internen Kontrollen für die Datenermittlung weiter automatisiert und formalisiert. Eine höhere Datenqualität wird Grundlage zukünftiger Entscheidungen des Energie- und Klimamanagements sowie deren Zielsetzungen sein. Wasser und Abfall GEA hat im dritten Quartal 2017 mit der weltweiten Erfassung von Wasserverbrauch und Abfällen begonnen, um erstmals ein konzernweites Berichtswesen für diese Themen zu etablieren. Eine umfangreichere Umweltberichterstattung ist auch seitens der Kunden und Investoren gewünscht. Eine konzernweite Abfrage hat ergeben, dass zwölf lokale Projekte auf eine Reduktion des Frischwasserverbrauchs zielen. Besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegende Produkte Im GEA Portfolio existieren zwei relevante Produktgruppen bzw. für den Betrieb der Produkte benötigte Substanzen, die besonders reguliert sind: Chemieprodukte für die Landtechnik und Kältemittel für kältetechnische Anlagen. Weltweit verarbeiten fünf GEA Betriebe - in Österreich, Neuseeland, Großbritannien sowie zwei in den USA - unverdünnte Chemikalien für Landtechnik-Anwendungen, beispielsweise Dippmittel für die Melkhygiene. Bei den Kältemitteln für kältetechnische Anlagen von GEA hat sich in weiten Teilen das natürliche und klimaneutrale Kältemittel Ammoniak durchgesetzt. Alle GEA Produkte entsprechen den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen der Märkte, verfügen über notwendige Zulassungen bzw. erfüllen die fachspezifischen Richtlinien und weitergehenden Ansprüche der Kunden. Verantwortung für die Gesellschaft Mit dem 2017 verabschiedeten Statement "Nachhaltige Wertschöpfung bei GEA" hat der Vorstand Anspruch und Ziele des Konzerns in Sachen Nachhaltigkeit formuliert und in die GEA Werte eingeordnet. Damit existiert jetzt ein strategisches Leitbild, das weltweit gültig ist. Das Dokument ist veröffentlicht auf der Internetseite gea.com. Als weltweit tätiges Unternehmen beteiligt sich GEA an einer Vielzahl regionaler und lokaler Initiativen und Projekte und tauscht sich in circa 100 Fach- und Branchenverbänden zu Fach- und Marktthemen aus. So ist GEA Mitglied im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), in dessen 2017 gegründetem Arbeitskreis "Corporate Responsibility" GEA auch aktiv mitwirkt. Eine Aufstellung der wesentlichen Mitgliedschaften von GEA findet sich auf gea.com. Sie werden in der Regel dezentral an den Standorten eigenverantwortlich gesteuert. Gesellschaftlich engagiert sich GEA - zum Beispiel in Form von Sponsoringaktivitäten - schwerpunktmäßig für karitative Projekte im direkten Wirkungsfeld der GEA Standorte sowie für weitere Aktionen mit Bezug zum Maschinenbau und zum Bereich Innovation. So hat beispielsweise GEA am Standort Parma, Italien, im Berichtsjahr eine Lebensmittelspende an die Tafel Banco Alimentare übergeben. Banco Alimentare sammelt, lagert und verteilt Nahrungsmittel an Wohltätigkeitsorganisationen für Bedürftige in Parma. GEA in York, USA, hat zum zweiten Mal das Children's Miracle Network unterstützt. Die Spende geht an Kinderkrankenhäuser in der Region, um kritische Behandlungen und Gesundheitsdienste, medizinische Geräte und karitative Versorgung zu finanzieren. Stellvertretend einige weitere Beispiele aus 2017: Im Berichtsjahr leistete GEA mit der Innovation GEA OxyCheck (vgl. Seite 29) einen Beitrag im Kampf gegen Nahrungsmittelverschwendung, wie es in den Statuten von Save Food steht. Save Food ist eine gemeinsame Initiative der Welternährungsorganisation FAO, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Messe Düsseldorf und der interpack. GEA und weitere Mitglieder engagieren sich dafür, Lebensmittelverluste entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. GEA ist der Ansicht, dass der Fehlentwicklung der vergangenen Jahre nur durch maximale Produktsicherheit entgegenzuwirken ist. Deshalb befähigt GEA die Industrie, Nahrungsmittel sicher herzustellen und schon in der Produktion Ausschuss zu vermeiden. GEA schickte in diesem Jahr erstmals ein junges Entwicklerteam aus dem Konzern zur MassChallenge in die Schweiz, wo GEA seit 2016 Gründungsmitglied ist. MassChallenge ist eine Nicht-Regierungsorganisation, die Start-up-Unternehmen Zugang zu einem globalen Mentorennetzwerk und Venture-Capital-Investoren ermöglicht, ohne selbst Anteile an Start-ups zu erwerben. Mentorengespräche, Praxistests und Workshops halfen GEAs Jungunternehmern, ihre Geschäftsidee auszuarbeiten: So entstand die Idee zu einer mobilen Engineering-Lösung zum Sammeln, Verarbeiten und Transportieren von Milch, die sich in erster Linie an Entwicklungs- und Schwellenländer richtet. In Deutschland existiert darüber hinaus eine Vielzahl von GEA Kooperationen mit Schulen und Hochschulen. Die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen und Unternehmen fördert den Übergang in die Arbeitswelt und die Berufs- und Studienorientierung von Schülern, um künftig genügend Nachwuchs insbesondere in technischen und naturwissenschaftlichen Berufen zu finden. Deswegen engagiert sich der größte GEA Standort Oelde im Kooperationsnetz Schule-Wirtschaft, das u. a. Informationsveranstaltungen in den beteiligten Schulen, Bewerbungstrainings für Schüler sowie gemeinsame Projekte von Schülern und Auszubildenden umfasst. Ebenfalls in Oelde trafen sich erstmals angehende Ingenieure, um das Thema Arbeitssicherheit in der Praxis eines global produzierenden Technologiekonzerns kennenzulernen. GEA Verantwortliche zeigten, wie wichtig Produkt- und Maschinensicherheit, Arbeitsschutz, Gesundheitsprävention und Qualitätsmanagement für das Wohl der eigenen Mitarbeiter und des Kunden sind. Die Seminarreihe "ing.meet.safety" wird vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) initiiert. Erstes Partnerunternehmen war GEA. Am Standort Niederahr hat GEA mit einer benachbarten Berufsschule eine Bildungspartnerschaft aufgebaut. Gemeinsam beteiligen sie sich am XarXa-Projekt, in dem mehr als 20 europäische Städte seit 1999 europaweit Auslandsaufenthalte und Arbeitserfahrungen in verschiedenen Unternehmen ermöglichen. Durch XarXa kommen Auszubildende anderer europäischer Länder für ein Praktikum zu GEA, im Berichtsjahr beispielsweise aus Finnland und Spanien. Der Förderung qualifizierten Nachwuchses dient auch das 2017 bereits zum zehnten Mal veranstaltete Industriekontaktforum am GEA Standort in Büchen, Deutschland. Es wurde erneut gemeinsam von den Experten für Brauerei- und Milchwirtschaft ausgerichtet. Rund 40 Studenten der HAW Hamburg, der Hochschulen Flensburg, Hannover und Fulda erhielten einen Einblick in die Arbeit eines Projektingenieurs. Berichtsprofil Der Nachhaltigkeitsbericht wurde für den GRI Materiality Disclosures Service eingereicht. GRI hat die Richtigkeit der Position der Materiality Disclosures bestätigt (Angaben 102-40 bis 102-49). Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte eine betriebswirtschaftliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) ausgewählter Kennzahlen zu den Themen Emissionen sowie Arbeitssicherheit durch. Die Prüfung erfolgte unter Anwendung des "International Standard on Assurance Engagements" (ISAE) 3000, vgl. Angabe 102-56. Zum Ergebnis vgl. Seite 242 ff. Angabe 102-45 Soweit nicht anders kenntlich gemacht, umfassen die Angaben grundsätzlich die weltweiten Aktivitäten des Gesamtkonzerns, also der GEA Group Aktiengesellschaft mit allen Gesellschaften, an denen GEA einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Die Auflistung der Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie der Gemeinschaftsunternehmen, die dieser Definition entsprechen, findet sich in der Beteiligungsliste im Konzernanhang unter Ziffer 12.4. Angabe 102-48 Folgende Informationen wurden im Vergleich zu früheren Berichtszeiträumen neu formuliert: ― Treibhausgasemissionen (Scope 1 bis 3) können erstmals zeitnah für das Berichtsjahr berichtet werden. ― Viele Angaben werden im Vergleich zum Vorjahr ausführlicher dargestellt und mit zusätzlichen Daten angereichert. Angabe 102-46 Der Prozess zur Festlegung der Berichtsinhalte startete 2016 mit zwei ganztägigen Workshops, in denen mit einer Vielzahl interner Experten die wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistungen des Konzerns und deren Auswirkungen intensiv diskutiert wurden. Der gesamte Prozess wurde vom Global Corporate Center gesteuert. Folgende Fachbereiche waren mit zum Teil mehreren Spezialisten für zugeordnete Disziplinen einbezogen: Recht, Personal, Vertrieb, Einkauf, Service und Beschwerdemanagement, Controlling, Rechnungswesen, Qualität, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Strategie, Investor Relations, Kommunikation und Marketing, Compliance, Forschung und Entwicklung sowie Innovationsmanagement. Angabe 102-46 Die Ergebnisse beider Workshops wurden in einer umfassenden Liste von Nachhaltigkeitsthemen mit einer ersten Einschätzung der Relevanz zusammengefasst, die als Orientierung bei der Einbindung der Stakeholder diente. Für die Beurteilung griffen die Experten auf ihre Erfahrungen aus dem Austausch mit den ihnen nahestehenden Anspruchsgruppen und auf ihre persönlichen Branchen- und Wettbewerbskenntnisse zurück. Im Business-to-Business-Geschäftsmodell von GEA sind die Fachbereiche tägliche Ansprechpartner ihrer jeweiligen Anspruchsgruppe und insoweit wie eine Primärquelle zu bewerten. Für die Wesentlichkeitsanalyse wurden Interviews mit internen Experten geführt. Begleitend dazu wurden mehrere hundert Dokumente ausgewertet, darunter auch Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen (aus den Jahren 2013 und 2016) sowie Kundenbefragungen (aus den Jahren 2014 und 2016). Mit den Mitgliedern des Konzernbetriebsrats und weiteren Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat fand ein ausführliches Gespräch statt. Für diesen Bericht über das Geschäftsjahr 2017 lagen die endgültigen Auswertungen für die Mitarbeiterbefragung 2016 und die Kundenzufriedenheitserhebung 2016 sowie die Ergebnisse einer thematisch eingeschränkten Nachbefragung von Kunden aus dem Berichtsjahr vor. GEA nimmt jährlich am Climate Change Information Request der Nichtregierungsorganisation Carbon Disclosure Project (CDP) teil. Auch diese Unterlagen wurden berücksichtigt. Gegenstand der Analyse waren neben den Nachhaltigkeitsberichten wichtiger Kunden und Wettbewerber insbesondere auch Lieferantenleitfäden und -audits von Kunden sowie die Anfragen von Investoren zu Nachhaltigkeitsthemen. Angabe 102-42 Die internen Experten waren die wichtigste Quelle zur Bestimmung und Einbindung der externen Anspruchsgruppen. Angabe 102-40 Als börsennotiertes Unternehmen mit einer von institutionellen Investoren geprägten Aktionärsstruktur - ohne dominanten Großaktionär - hat GEA die klassische Anspruchsgruppe "Eigentümer" hier als "Kapitalmarkt" definiert. Sie umfasst neben Aktionären auch (potenzielle) Investoren, Analysten und Wertpapierhäuser sowie Ratingagenturen. Insgesamt wurden folgende Anspruchsgruppen von GEA identifiziert: ― Kapitalmarkt ― Kunden ― Lieferanten/Auftragnehmer ― Lokale Gemeinschaften ― Mitarbeiter ― Öffentlichkeit/Medien ― Regulatoren/Behörden ― Schulen/Hochschulen ― Wettbewerber Angabe 102-43 Zur Absicherung und Verfeinerung der Berichtsinhalte hat GEA 2017 Fokusinterviews mit Nachhaltigkeits- und Produktionsexperten bei wichtigen Kunden geführt. Die Gespräche decken alle wichtigen GEA Abnehmerbranchen ab. Außerdem wurde das Feedback des Kapitalmarkts zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemeinsam mit den QHSE-Experten eingehend analysiert. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die bisherigen Einschätzungen und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse Bestand haben. Die Anspruchsgruppen fordern eine Vertiefung der Berichterstattung - insbesondere zu Umweltthemen sowie zur Nachhaltigkeit von Produkten und Lösungen. Die "CSR-Richtlinie" 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 sowie das entsprechende deutsche Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ("CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz") wurden wie im Vorjahr beachtet. Angabe 102-47 Die Berichterstattung behandelt diese wesentlichen Themen: ― Wirtschaftliche Leistung, einschließlich Einfluss des Klimawandels ― Beschaffungspraktiken ― Korruptionsbekämpfung ― Emissionen ― Umweltbewertung/soziale Bewertung der Lieferanten ― Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ― Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ― Aus- und Weiterbildung ― Vielfalt und Chancengleichheit ― Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte ― Sozioökonomische Compliance Die als wesentlich ermittelten Aspekte sind grundsätzlich konzernweit relevant. Angabe 102-49 Über den Innovationsprozess wird nun im Rahmen des Standards "GRI 201: Wirtschaftliche Leistung" unter "Folgen des Klimawandels" berichtet, nicht mehr unter ökologischen Aspekten. Hintergrund ist der Entfall des früheren Indikators G4-EN27 beim Aspekt Produkte und Dienstleistungen durch die Einführung der GRI-Standards. Angabe 102-44 Diese Übersicht stellt dar, welche Anspruchsgruppen welche Themen besonders hoch gewichtet haben: scroll Bewertung der Wesentlichkeit von Aspekten durch Anspruchsgruppen Kapitalmarkt Kunden Lieferanten/Auftragnehmer Wirtschaftliche Leistung, einschließlich Einfluss des Klimawandels [X] [X] [X] Beschaffungspraktiken [X] [X] [X] Korruptionsbekämpfung [X] [X] [X] Emissionen [X] [X] Umweltbewertung/soziale Bewertung der Lieferanten [X] [X] [X] Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis [X] Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz [X] [X] [X] Aus- und Weiterbildung [X] Vielfalt und Chancengleichheit [X] Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte [X] [X] [X] Sozioökonomische Compliance [X] [X] [X] scroll Bewertung der Wesentlichkeit von Aspekten durch Anspruchsgruppen Lokale Gemeinschaften Mitarbeiter Öffentlichkeit/Medien Wirtschaftliche Leistung, einschließlich Einfluss des Klimawandels [X] [X] [X] Beschaffungspraktiken [X] Korruptionsbekämpfung [X] [X] Emissionen [X] [X] [X] Umweltbewertung/soziale Bewertung der Lieferanten Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis [X] [X] [X] Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz [X] Aus- und Weiterbildung [X] [X] Vielfalt und Chancengleichheit [X] [X] Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte [X] [X] Sozioökonomische Compliance [X] [X] scroll Bewertung der Wesentlichkeit von Aspekten durch Anspruchsgruppen Regulatoren/Behörden Schulen/Hochschulen Wettbewerber Wirtschaftliche Leistung, einschließlich Einfluss des Klimawandels [X] [X] [X] Beschaffungspraktiken Korruptionsbekämpfung [X] [X] Emissionen [X] Umweltbewertung/soziale Bewertung der Lieferanten Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz [X] Aus- und Weiterbildung [X] Vielfalt und Chancengleichheit [X] Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte [X] Sozioökonomische Compliance [X] [X] Risiko- und Chancenbericht Zielsetzung des Risiko- und Chancenmanagements Die Ausschöpfung von Wachstums- und Ergebnispotenzialen ist davon abhängig, dass GEA die sich bietenden Chancen nutzt, was jedoch grundsätzlich mit unternehmerischen Risiken verbunden ist. Das Eingehen von kalkulierten Risiken gehört damit zur Konzernstrategie von GEA. Das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, erfordert, dass nach Möglichkeit nur solche Risiken eingegangen werden, die kalkulierbar sind und denen höhere Chancen gegenüberstehen. Dies bedingt ein aktives Risiko- und Chancenmanagement, das unangemessene Risiken vermeidet, eingegangene Risiken überwacht und steuert sowie sicherstellt, dass Chancen rechtzeitig erkannt und genutzt werden. Strategische Planung und Mittelfristplanung von GEA sind wesentliche Bestandteile der Steuerung von Chancen und Risiken. Im Rahmen dieser Prozesse werden Entscheidungen über Kerntechnologien und Absatzmärkte mit entsprechender Ressourcenallokation vorbereitet. Ziel ist Stabilität durch Diversifikation und Konzentration auf Zukunftsmärkte. Gleichzeitig können Entwicklungen, die den Fortbestand von GEA gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Chancen und Risiken aus wesentlichen operativen Entscheidungen, z. B. über die Annahme von Aufträgen und die Durchführung von Investitionen, werden auf allen Konzernebenen und in allen funktionalen Einheiten in einem nach Wesentlichkeitskriterien gestuften Entscheidungsprozess durch Funktionsbereiche und Entscheidungsträger beurteilt und damit aktiv gesteuert. Gesamtaussage zur Risikolage und deren Veränderung im Jahresvergleich Die identifizierten Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden Ergebnisbelastungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Wie in den Vorjahren bietet die Struktur von GEA mit ihrer regionalen und branchenmäßigen Diversifizierung einen weitgehenden Schutz vor einer Bündelung einzelner Risiken zu einem bestandsgefährdenden Einzelrisiko. Darüber hinaus liegt weder auf Lieferanten- noch auf Kundenseite eine Abhängigkeit von einzelnen Geschäftspartnern vor. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen innerhalb der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Insgesamt wurden keine Risiken für GEA und die GEA Group Aktiengesellschaft identifiziert, die alleine oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiko- und Chancenmanagementsystem Risikomanagementsystem In das Risikomanagementsystem von GEA sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Quartalsweise Risikomeldungen und in Abhängigkeit von Größenkriterien ad-hoc erfolgende Risikomeldungen sollen gewährleisten, dass die Entscheidungsträger auf allen Ebenen zeitnah über wesentliche existierende Risiken und mögliche Risiken der künftigen Entwicklung informiert werden. Die Grundprinzipien sowie der Ablaufprozess für ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sind in einer konzernweit gültigen Risikorichtlinie dokumentiert. In diesen Richtlinien sind auch verbindliche Vorgaben zur Risikoerfassung und -steuerung dokumentiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird regelmäßig durch die interne Revision überprüft. Risikomanagement-Instrumente wie die "Risk Assessment and Advisory Committees (RAAC)", werden durch ein Berichtswesen mit bewerteten Risikomeldungen, konsolidierten Planungsrechnungen, monatlichen Konzernabschlüssen und regelmäßigen Sitzungen des Global Leadership Teams (bestehend aus den Mitgliedern des Vorstands und dem Top-Management der Business Areas, aus den Regionen und dem Global Corporate Center) ergänzt, um die unterschiedlichen Risiken zu identifizieren und zu analysieren. Risikomanagementorganisation ) Global Leadership Team Das Risikomanagement von GEA orientiert sich an der Managementhierarchie. Risiken werden, unter Berücksichtigung von vordefinierten Schwellenwerten, an die jeweils nächsthöhere Managementebene berichtet. Den besonderen Anforderungen des Projektgeschäfts wird durch sogenannte "Risk-Boards" auf Business Area- und Konzernleitungsebene Rechnung getragen. Vor einer bindenden Angebotsabgabe bzw. dem Vertragsabschluss werden die kaufmännischen und vertraglichen Bedingungen von möglichen Aufträgen detailliert durch Spezialisten unterschiedlicher Fachabteilungen geprüft, um die Hereinnahme nicht beherrschbarer Risiken zu vermeiden. Das Risikomanagementsystem setzt damit bereits vor der Entstehung von Risiken an, indem das Chancen-/Risikoprofil von Angeboten kritisch hinterfragt wird. Bei unangemessenem Chancen-/Risikoprofil wird ein Vertragsabschluss untersagt. Das Risikomanagementsystem dient nicht nur dem gesetzlich vorgegebenen Zweck der Früherkennung existenzgefährdender Risiken. Es erfasst darüber hinaus auch alle Risiken, die die Ertragslage einer Business Area oder des Konzerns wesentlich beeinträchtigen könnten. Zur Beurteilung, ob Risiken mit bestandsgefährdendem Charakter vorliegen, zieht GEA alle Sachverhalte im Hinblick auf ihre finanzielle Wesentlichkeit und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit heran. Dabei erfolgt eine Bruttobetrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung eventuell risikomindernder Maßnahmen. Darüber hinaus wird jedes Risiko in Hinblick auf seine Fristigkeit (unter und über einem Jahr) einzeln betrachtet. Für die Beurteilung der Risiken wurde ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Dieser Zeitraum entspricht auch dem Prognosezeitraum. Bei der Einordnung der Wesentlichkeit gelten folgende Kriterien: Chancen und Risiken Moderat Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage zwischen 10 - 50 Mio. EUR Erheblich Auswirkung auf die Finanz- und Ertragslage >50 Mio. EUR Diese Einordnung erlaubt es, sowohl Risiken als auch Chancen in ihrer Auswirkung auf GEA zu klassifizieren. Dabei werden kurzfristig relevante Themen mit der Einschätzung Hoch ("H") im Hinblick auf Wesentlichkeit und Wahrscheinlichkeit zunächst als erhebliches Risiko bzw. erhebliche Chance eingeordnet. Mit Hilfe des GEA Business Climate (kurz: GBC) werden die Einschätzungen von Marktexperten aus dem GEA Konzern zur aktuellen und kurzfristigen Marktentwicklung erhoben. Die Befragung ermöglicht eine frühzeitige Indikation für positive oder negative Tendenzen im Marktumfeld in den für GEA relevanten Industrien und Regionen. Für alle im laufenden Geschäft erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung gegeben waren, angemessen Vorsorge getroffen. Auf bestehende Risiken wird im Folgenden eingegangen. Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten ebenfalls beeinträchtigen. Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem (IKS) von GEA - basierend auf dem Rahmenwerk COSO - umfasst das Risikomanagementsystem (RMS) sowie weitere Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen (sonstiges IKS). Während das RMS die Risikoidentifizierung und Risikoklassifizierung zur Aufgabe hat, dienen die Bestandteile des sonstigen IKS im Wesentlichen der Vermeidung oder Minderung von Risiken durch Kontrollmaßnahmen. Weiterer Bestandteil des IKS ist die interne Revision. Das RMS umfasst Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG sowie solche des sonstigen Risikomanagementsystems. Beim sonstigen IKS werden Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen mit bzw. ohne Rechnungslegungsbezug unterschieden. Bei GEA werden als IKS im Hinblick auf die Rechnungslegung alle Grundsätze, Maßnahmen und Regelungen verstanden, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Buchung der Geschäftsvorfälle für Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen. Die Zielsetzung des installierten IKS ist die Gewährleistung einer verlässlichen Finanzberichterstattung, die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Normen sowie die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Abläufe. In das IKS sind neben der GEA Group Aktiengesellschaft alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden. Folgende wichtige Grundsätze des IKS von GEA sind in allen betrieblichen Funktionsbereichen anzuwenden: klar definierte Verantwortungsbereiche, Funktionstrennungen in allen Aufgabenbereichen, duale Unterschriftenregelungen, Einhaltung von Richtlinien, Leitfäden und Verfahrensvorschriften (Handbücher), Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung, Sicherung von Daten vor unberechtigtem Zugriff sowie die Durchführung von Schulungen, um einheitliche Vorgehensweisen im Konzern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen und Regelungen mit Rechnungslegungsbezug zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung in allen Tochterunternehmen sind: Bilanzierungs- und Kontierungsrichtlinien, ein einheitlicher Kontenplan, die Konsolidierungs- und Kalkulationsrichtlinien, die Freigabe von Buchungen nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie von bestimmten Buchungen nur durch ausgewählte Personen. Richtlinien und IT-Systeme werden kontinuierlich im Hinblick auf gesetzliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen aktualisiert. Konzernübergreifend agiert der IT-Security-Officer, um geeignete IT-Richtlinien im Rahmen regulatorischer und sachlicher Vorgaben zu implementierten. Die Einhaltung der oben beschriebenen Grundsätze, Regelungen und Maßnahmen des IKS wird durch regelmäßige Prüfungen der Internen Revision von GEA systematisch überwacht, die direkt an den Vorstand und regelmäßig an den Prüfungsausschuss berichtet. Die Ergebnisse ermöglichen die Beseitigung festgestellter Mängel in den geprüften Unternehmen sowie die permanente Weiterentwicklung des IKS im Konzern. Insgesamt zielt das IKS auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken und Chancen ab, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance bezogenen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maß beeinflussen können. Rechtliche Risiken Da die Veröffentlichung konkreter Eintrittswahrscheinlichkeiten die Position des Konzerns in laufenden Gerichtsverfahren oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen ernsthaft beeinträchtigen könnte, wird von einer detaillierten Quantifizierung der rechtlichen Risiken abgesehen. Konkursverfahren Dörries Scharmann AG Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist in zweiter Instanz eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich in erster Instanz auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen beliefen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich abgewiesen. Der Konkursverwalter hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. Allgemeines Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen oder der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Ansprüche gestellt oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. Leistungswirtschaftliche Risiken Die im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Risiken können in unterschiedlichsten Ausprägungen auftreten. Mit Hilfe der Elemente des GEA Risikomanagementsystems sollen sich konkretisierende Risiken bereits im Vorfeld erkannt werden, sodass die für den Einzelfall geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns abzuwenden. Grundsätzlich werden mögliche leistungswirtschaftliche Risiken durch die Vermeidung von wesentlichen Abhängigkeiten sowie ausgewogene Zusammensetzung von fixen und flexiblen Kapazitäten minimiert. Die Absatzmärkte von GEA zeichnen sich durch eine differenzierte Produkt- und Kundenstruktur aus. Durch diese Differenzierung wirken sich Nachfrageschwankungen auf Teilmärkten nur in abgeschwächter Form auf die Gesamtnachfrage aus. Der Schwerpunkt besteht jedoch in der Nahrungsmittelindustrie. Ein wesentlicher Rückgang bei der Nachfrage von Lebensmitteln und Getränken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit eines globalen Nachfragerückgangs schätzt GEA als gering ein. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Ein wesentlicher Teil des Geschäftsvolumens von GEA besteht aus Projekten, die von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kunden von GEA abhängen. Die Realisierung solcher Projekte könnte durch einen generellen Nachfragerückgang, Verschiebungen der Währungsparitäten oder auch durch die Verknappung von Krediten erschwert werden. Aus dem gleichen Grund kann es auch zu Verschiebungen oder sogar Stornierungen von bestehenden Aufträgen kommen. Ein globaler Eintritt solcher Risiken hätte erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA. Die Wahrscheinlichkeit für einen globalen Eintritt solcher Risiken wird als gering eingeschätzt. Insbesondere aufgrund der differenzierten Aufstellung von GEA wird dieses Risiko insgesamt als mittleres Risiko eingestuft. Länderspezifische Konfliktsituationen, aus denen sich Risiken für den Konzern entwickeln können, werden im Rahmen des Risikomanagements laufend beobachtet. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns werden jedoch nicht erwartet. Darüber hinaus können Wahlen in wichtigen Absatzmärkten zukünftige politische Rahmenbedingungen wesentlich beeinflussen und damit negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Geschäft von GEA nach sich ziehen. Insgesamt wird dieses Risiko als mittleres Risiko betrachtet. Auf der Absatzseite wird die Entwicklung des Preisniveaus stark von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängen. Sollte sich der Auslastungsgrad in der Branche verringern, so könnte dies tendenziell auch zu erheblichen negativen Einflüssen auf das Preisniveau und infolgedessen die Finanz- und Ertragslage von GEA führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung wird die Wahrscheinlichkeit für ein solches Risiko als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. GEA nutzt eine Vielzahl von Materialien wie zum Beispiel Edelstahl, insbesondere als Teil von verarbeiteten Produkten. Die Einkaufspreise für diese Metalle können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Zur Sicherung der Beschaffungspreise, die den Auftragskalkulationen zugrunde liegen, werden langfristige Lieferverträge mit ausgewählten Lieferanten geschlossen. Das sich daraus ergebende Risikopotenzial kann allerdings nur schwer quantifiziert werden. Auf der Beschaffungsseite wird derzeit nicht mit einem signifikanten Anstieg der Preise bei den wesentlichen Materialien gerechnet. Insgesamt wird das Risiko als mittleres Risiko eingestuft. Langfristige Aufträge im Bereich des Anlagenbaus bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäfts von GEA. Einige dieser Verträge gehen mit besonderen Risiken einher, da diese mit der Übernahme eines wesentlichen Teils der mit der Fertigstellung verbundenen Risiken des Projektes verbunden sind. Aus dem hohen Anteil innovativer Produkte ergeben sich hierbei auch technologische Risiken. Dies gilt insbesondere für die komplexen Lösungen und Anlagen der Business Area Solutions, die aufgrund ihrer Größe sowie der speziell für bestimmte Kunden bzw. Produkte ausgelegten Konstruktion im Vorfeld nicht in ihrer Gesamtheit getestet werden können. Des Weiteren können mehrjährige Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projektes vorgesehen sein. Technische Probleme, Qualitätsprobleme bei Unterlieferanten und Terminüberschreitungen können hierbei zu Kostenüberschreitungen führen. Zur genauen Beobachtung von auftragsbezogenen Risiken besteht daher ein umfassendes Risikomanagementsystem auf Ebene der Konzernleitung und der Business Areas, das bereits vor Abgabe von verbindlichen Angeboten ansetzt. Für sämtliche absehbare Risiken aus diesem Bereich wurden angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben. In ihrer Gesamtheit werden diese Sachverhalte als mittleres Risiko betrachtet. Die Geschäftsprozesse von GEA hängen in hohem Maße von der Informationstechnologie ab. Durch den Ausfall oder die Störung von kritischen Systemen können Risiken entstehen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit sowie Integrität betreffen, und wichtige Geschäftsprozesse können beeinträchtigt werden. GEA schützt ihre Informationstechnologie, soweit wirtschaftlich sinnvoll, gegen unbefugten Zugriff. Die entsprechenden Sicherheitssysteme werden ständig aktualisiert. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Weiterhin werden Risiken für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung gesehen. Soweit eine Abschwächung der Konjunktur zu einer Reduzierung des Auftragseingangs unter das Niveau des letzten Geschäftsjahrs führt, könnte dies zu Ergebnisbelastungen durch Unterauslastung bzw. Kapazitätsanpassungsmaßnahmen führen. Aufgrund der regionalen und industriellen Differenzierung sowie der Aufstellung des Konzerns im Hinblick auf Flexibilität wird die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzuordnendes Risikos als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko eingestuft. Aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers bestehen Risiken in Form von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber. Sie resultieren aus kaufvertraglichen Gewährleistungen und Freistellungen sowie aus einer Risikoteilung für Großprojekte. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Engagierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für GEA ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dem Risiko, offene Positionen im Konzern nicht adäquat besetzen zu können oder kompetente Mitarbeiter zu verlieren, begegnet GEA mit verschiedenen personalpolitischen Maßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, GEA als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern zu fördern (vgl. Seite 90 ff.). Die Wahrscheinlichkeit für ein als erheblich einzustufendes Risiko wird als gering eingestuft. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Akquisitions- und Integrationsrisiken Akquisitionen und konzerninterne Umwandlungen von Gesellschaften bringen Risiken aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen, Technologien und Produkten mit sich. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die mit der jeweiligen Maßnahme verfolgten Ziele nicht oder nicht im vorgesehenen Zeitraum realisiert werden. Darüber hinaus können aus solchen Transaktionen erhebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten entstehen. Auch können Portfoliomaßnahmen einen zusätzlichen Finanzbedarf zur Folge haben und den Finanzierungsbedarf und die Finanzierungsstruktur negativ beeinflussen. Diesen Risiken wird durch ein strukturiertes Integrationskonzept und die intensive Betreuung durch interne Experten sowie gezielte Schulungen entgegengewirkt. Insgesamt wird dieser Sachverhalt als mittleres Risiko betrachtet. Umweltschutzrisiken In Bezug auf einige Grundstücke in unserem Portfolio bestehen vor allem aus früheren Geschäftsaktivitäten Altlasten- und Bergschadenrisiken. Diesen Risiken wird durch geeignete Maßnahmen sowie die Betreuung durch interne und externe Spezialisten begegnet. Für die Maßnahmen wurden auch in 2017 angemessene bilanzielle Vorsorgen getroffen. Hieraus können sich für die Finanz- und Ertragslage sowohl Risiken als auch Chancen ergeben, wobei im Hinblick auf Wahrscheinlichkeit als auch Wesentlichkeit von einem mittleren bzw. moderaten Risiko ausgegangen wird. Finanzwirtschaftliche Risiken Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fortlaufend finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Um diese finanziellen Risiken konzernweit zu überwachen und diese dabei weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien implementiert. Darin sind die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken, die Effizienzsteigerung bei der Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert. Hierbei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation Folge geleistet. Zu den wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken zählen Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Eine Quantifizierung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Konzerns findet sich im Abschnitt 3 (vgl. Seite 160 ff.) des Konzernanhangs. Die dort aufgeführten finanzwirtschaftlichen Risiken sind in der Bruttobetrachtung für GEA grundsätzlich in ihrem Ausmaß und ihrer Wahrscheinlichkeit als erheblich einzustufen. Infolgedessen werden diese Risiken insgesamt als hoch klassifiziert. Steuerliche Risiken Der Bereich Tax von GEA hat entsprechende Richtlinien erlassen, um steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Überprüfung und Bewertung der Risiken erfolgt regelmäßig und systematisch. Die jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen können die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und damit die Werthaltigkeit der im Konzernabschluss aktivierten latenten Steuern und die laufende Besteuerung beeinflussen. Außerdem könnte durch zukünftige Änderungen in der Anteilseignerstruktur die Nutzung der inländischen Verlustvorträge stark reduziert oder auch unmöglich werden (§ 8c KStG). Die Nutzbarkeit der US-amerikanischen Verlustvorträge könnte ebenfalls durch Änderungen in der Struktur der Anteilseigner eingeschränkt werden, da in den USA die Regelung der Sec. 382 IRC (Change of Ownership) auch auf die GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung findet. Darüber hinaus besteht in Deutschland und im Ausland aufgrund der verschärften Finanznot der öffentlichen Haushalte, des sich daraus ergebenden Reformdrucks sowie einer erkennbaren erhöhten Aufmerksamkeit der Finanzbehörden für die Zukunft erhebliche Unsicherheit über die Entwicklung und Anwendung der Steuergesetzgebung. Die dargestellten steuerlichen Risiken können erhebliche Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA haben. Der Eintritt weiterer wesentlicher Belastungen wird als eher unwahrscheinlich erachtet. Chancen Gesamtaussage zu Chancen und deren Veränderung im Jahresvergleich Die Endmärkte von GEA bieten vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Die systematische Auswertung sowohl interner als auch externer Informationen, um die Chancen rechtzeitig zu erkennen und die damit verbundenen Potenziale angemessen zu bewerten (vgl. Seite 108 f.), ist wesentliche Aufgabe des Chancen- und Risikomanagementsystems. Dahin gehend werden konkrete Maßnahmen erarbeitet, die es GEA ermöglichen, die Chancen in konkrete wirtschaftliche Erfolge umzuwandeln. Die identifizierten Chancen aus der operativen Geschäftstätigkeit und die daraus möglicherweise entstehenden zusätzlichen Ergebnispotenziale haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Planung der wirtschaftlichen Entwicklung liegen bestimmte Annahmen über die Entwicklung der im Folgenden dargestellten leistungswirtschaftlichen Parameter zugrunde. Sollten sich diese Parameter in ihrer Gesamtheit positiver als angenommen entwickeln, können sich entsprechende Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage von GEA ergeben. Leistungswirtschaftliche Chancen GEA geht unverändert mit einem hohen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2018. Weiteres Wachstum wird mittelfristig in den stärker wachsenden Märkten in Asien erwartet. GEA wird die Präsenz in diesen Regionen weiter ausbauen und entsprechend an dem Wachstum dieser Märkte partizipieren. Soweit sich das erwartete moderate Wachstum der Weltwirtschaft realisiert, wird GEA durch seine weitere Fokussierung insbesondere auf den Endmarkt Nahrungsmittel und Getränke überproportional - insbesondere in Wachstumsmärkten - profitieren. Im Bereich der Nahrungsmittelprozesstechnik werden neben dem Trend zu qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, der insbesondere durch das weitere Wachstum der Mittelschicht getrieben ist, die zu erwartende Erhöhung der Produktions- und Qualitätsstandards sowie innovative Prozessverbesserungen und Produktneuentwicklungen das Wachstum von GEA weiter fördern. Durch die OneGEA Struktur hat der Konzern wesentlich flachere Hierarchien und ist durch die einheitlichen Länderorganisationen auch deutlich näher am Kunden. Diese stärkere Positionierung des gesamten Portfolios sowie ein intensiviertes Servicegeschäft werden weiteres profitables Wachstum, aber auch die Kundenbindung fördern. Das wird die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit bis ins Jahr 2020 und darüber hinaus weiter stärken und ausbauen. Aufgrund der zuvor relativ dezentralen Organisation des Konzerns in technologisch gegliederten Segmenten war auch die Beschaffungsorganisation entsprechend individuell aufgestellt. Durch die neue Struktur, in der die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei Business Areas Equipment und Solutions gebündelt werden, ergibt sich zukünftig ein Optimierungspotenzial. Das Unternehmen sieht Chancen insbesondere durch die Harmonisierung von Materialklassen, das Clustern von Lieferanten sowie die Ausweitung der zentral koordinierten Einkäufe. Weiteres Potenzial sieht GEA in der Aufstellung des heutigen weltweiten Fertigungsnetzwerks. Durch die neue organisatorische Struktur des Konzerns ist eine stärkere zentrale Steuerung, eine Optimierung der Produktionskapazitäten sowie die Überprüfung geplanter Investitionen möglich. Dadurch könnten zusätzliche signifikante Einsparungen generiert werden. Als wesentliche Grundsäule des Erfolgs von GEA wird ein tiefes Verständnis der Produktionsprozesse der Kunden gesehen. Zunehmende Knappheit erfordert immer effizienteren Umgang mit Rohstoffen und Energien. Die steigenden Ansprüche der Endverbraucher erfordern höhere Qualitätsstandards in den Produktionsprozessen. Eine stärkere Sensibilität im Umgang mit der Umwelt erfordert höhere Standards u. a. im Hinblick auf den CO2 -Ausstoß. Hieraus ergeben sich für GEA zunehmend Chancen, indem durch gezielte Forschungs- und Entwicklungsarbeit in umweltschonende Technologien und Produktionsprozesse spezifische Lösungen angeboten werden können. Mit der Übernahme der italienischen Pavan-Gruppe (vgl. Seite 167 ff.) hat GEA einen führenden Anbieter für Extrusions- und Mühlereitechnologien zur Verarbeitung und Verpackung aller Sorten von trockenen und frischen Teigwaren, pelletierten Snackprodukten und Frühstücks-Cerealien erworben. So baut GEA seine Aktivitäten in der Nahrungsmittelverarbeitung weiter aus. Durch zusätzliche Akquisitionen könnte GEA sein Kompetenzportfolio noch mehr vergrößern und eine marktführende Stellung in neuen Tätigkeitsfeldern einnehmen. Da die Akquisitionsstrategie des Konzerns klar auf anspruchsvolle Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie ausgerichtet ist, könnten die Zukäufe die Profitabilität des Konzerns weiter steigern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die dargestellten leistungswirtschaftlichen Chancen die Planungsannahmen übersteigen und sich somit wesentliche positive Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben, wird von GEA insgesamt als mittel eingeschätzt. Prognosebericht Der Prognosebericht von GEA berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen können. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2018 Wie unter den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wirtschaftsbericht beschrieben (vgl. Seite 32), sieht GEA als global agierender Technologiekonzern das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (GDP) und die entsprechenden Prognosen des IWF sowie der Weltbank-Gruppe und der Vereinten Nationen als wesentlichen Referenzwert für die eigene Entwicklung an. World Economic Outlook IWF (Januar 2018) scroll Prognose (prozentuale Änderung) 2017 2018 Weltweit 3,7 % 3,9 % Industrieländer 2,3 % 2,3 % Schwellen- und Entwicklungsländer 4,7 % 4,9 % Der IWF rechnet in seinem Januar-Update des "World Economic Outlook" mit einer Zunahme der weltwirtschaftlichen Aktivität. Die globalen Wachstumsprognosen für 2018 und 2019 wurden auf jeweils 3,9 Prozent nach oben korrigiert - laut IWF ist dies auf die gestiegene globale Wachstumsdynamik und die absehbaren Auswirkungen der jüngsten Änderungen der US-Steuerpolitik zurückzuführen. Die Experten nehmen außerdem an, dass die Weltwirtschaft kurzfristig zwar an Schwung gewinnt, mittelfristig zeichnen sich jedoch einige Risiken und Herausforderungen ab. Eine wesentliche Gefahr drohe beispielsweise durch eine mögliche Verschärfung globaler Finanzierungsbedingungen. Zudem stünde die Politik in der Pflicht, die günstige Wirtschaftslage zu nutzen, um die Schwächen vieler Volkswirtschaften zu beseitigen - tue sie das nicht, werde der Aufschwung nicht lange anhalten, vermuten die Konjunkturforscher. Die Vereinten Nationen rechnen in ihrem Weltwirtschaftsbericht mit einem weitgehend stabilen Wachstum der Weltwirtschaft in den kommenden Jahren. Die verbesserte Weltwirtschaftslage biete den Ländern die Möglichkeit, ihre Politik auf längerfristige Themen wie klimafreundliches Wirtschaftswachstum, Abbau von Ungleichheiten, wirtschaftliche Diversifizierung und die Beseitigung tief verwurzelter Entwicklungshemmnisse auszurichten. Für die Jahre 2018 und 2019 erwartet die UN ein solides weltweites Wachstum von 3,0 Prozent. Die Wirtschaftsleistung in den Industrieländern soll in 2018 um 2,0, in den Entwicklungsländern um 4,6 Prozent wachsen. Nichtsdestotrotz seien die wirtschaftlichen Perspektiven für viele Rohstoffexporteure weiterhin herausfordernd. Länder, die von einer kleinen Anzahl natürlicher Ressourcen abhängig sind, wären zudem anfällig für einen zyklischen Auf- oder Abschwung. Die Weltwirtschaft sei insgesamt nach wie vor mit Risiken konfrontiert - unter anderem mit Veränderungen in der Handelspolitik, einer plötzlichen Verschlechterung der globalen Finanzlage und steigenden geopolitischen Spannungen. Laut UN haben sich die Investitionsbedingungen inzwischen zwar verbessert, jedoch könnten die zunehmende politische Unsicherheit und die wachsende Verschuldung eine deutlichere Erholung der Investitionsbereitschaft verhindern. Von einem weitreichenden konjunkturellen Aufschwung, der die nächsten Jahre bestimmen wird, geht die Weltbank-Gruppe aus. Für 2018 prognostiziert sie ein Wachstum der Weltwirtschaft von bis zu 3,1 Prozent, nachdem das Jahr 2017 deutlich besser als erwartet ausgefallen sei. Dennoch könnten Abwärtsrisiken die weltwirtschaftliche Lage trüben. So lasse das Wachstumspotenzial nach und bewege sich damit sowohl global betrachtet als auch bezüglich der Schwellen- und Entwicklungsländer unter seinem längerfristigen Durchschnitt. Das Wachstum in den Industrieländern dürfte sich 2018 leicht auf 2,2 Prozent abschwächen, während sich das Wachstum in den Schwellen- und Entwicklungsländern 2018 voraussichtlich auf 4,5 Prozent erhöhen wird. Rahmenbedingungen für GEA Für das laufende Geschäftsjahr 2018 gehen die Planungen von GEA davon aus, dass die Nachfrage auf ihren Absatzmärkten etwa auf dem Niveau von 2017 liegen wird. Der nachhaltige Erfolg des Konzerns beruht auf verschiedenen weltweiten Megatrends: 1. kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung 2. zunehmende Mittelschicht 3. wachsende Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln und Getränken 4. steigende Nachfrage nach effizienten und ressourcenschonenden Produktionsverfahren Die Vereinten Nationen rechnen damit, dass die Weltbevölkerung von derzeit rund 7,6 Mrd. Menschen in den nächsten Jahren jährlich um mehr als 80 Mio. Menschen ansteigen wird (vgl. World Population Prospects: The 2017 Revision). Seit 2005 hat sich damit die Weltbevölkerung um rund 1 Mrd. Menschen erhöht, im Vergleich zu 1993 um etwa 2 Mrd. Bis 2030 soll die Anzahl der Menschen weiter auf 8,4 bis 8,7 Mrd. steigen. Das bedeutet, dass zukünftig mit der nahezu gleichen zur Verfügung stehenden Anbaufläche deutlich mehr Nahrungsmittel produziert werden müssen. Deshalb müssen die Verfahren und Produktionsprozesse deutlich effizienter werden, wofür innovative Prozesstechnik notwendig ist. Zugleich schreitet auch die Urbanisierung stetig fort. So ist die Anzahl der Menschen, die in Städten leben, mittlerweile auf 4,0 Mrd. in 2016 gestiegen (vgl. The World's Cities in 2016). Damit leben bereits heute mehr als die Hälfte aller Menschen in Ballungsgebieten. Bis 2030 soll eine weitere Milliarde Menschen - insbesondere in Asien sowie in Afrika - hinzukommen. Um die notwendige Versorgung von Ballungszentren sicherzustellen bzw. den globalen Handel aufrechtzuerhalten, müssen immer mehr Nahrungsmittel haltbar und einfach transportierbar gemacht werden. Hierfür bieten nur modernste Technologien die notwendigen Kapazitäten, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Zudem wird mit einer wachsenden Mittelschicht die Anzahl der Menschen ansteigen, die sich veredelte Nahrungsmittel, Getränke und Milchprodukte leisten können. Das gilt ebenso für pharmazeutische Produkte, die ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein abdecken. GEA erwartet vor dem Hintergrund der in diesem Kapitel dargestellten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Auswirkung der verschiedenen Megatrends auf ihre unmittelbaren Absatzmärkte langfristig einen steigenden Bedarf an hochwertigen Nahrungsmitteln und verbunden damit eine stabile Investitionstätigkeit der Nahrungsmittelindustrie. Des Weiteren wird von einem anhaltenden Interesse der Kunden an Prozessoptimierung hinsichtlich Effizienz, Produktivität, Energieeinsatz und Anlagenverfügbarkeit ausgegangen, die mit Technologien von GEA gewährleistet werden können. In Bezug auf Rohstoffpreise erwartet die Weltbank (vgl. Commodity Markets Outlook, Oktober 2017), dass die Preise der meisten industriellen Güter im laufenden Jahr stabil bleiben werden. Hierbei zeigt sich jedoch ein leichter Unterschied zwischen der Entwicklung deutlich steigender Energiepreise (Zuwachs 4 Prozent) und den restlichen Gütern (Zuwachs 1 Prozent). Der Anteil der Nahrungsmittelindustrie an der Absatzverteilung nach Abnehmerbranchen wird in 2018 voraussichtlich weiter auf dem derzeit hohen Niveau liegen. Auch regional erwartet GEA, dass die derzeitige Umsatzverteilung sich in 2018 nicht signifikant zum abgelaufenen Geschäftsjahr verändern wird. Entwicklung der Kundenindustrien Auf Basis eigener aktueller Einschätzungen, externer Berichte sowie Analysen von Industrieverbänden sind für die wesentlichen Kundenindustrien von GEA folgende Entwicklungen zu erwarten: Milchproduktion Die Milchpreise haben sich im ersten Halbjahr 2017 deutlich erholt und damit die bislang längste Milchpreiskrise beendet. Getrieben u. a. durch hohe Butterpreise, legten die globalen Milchpreise auch in der zweiten Jahreshälfte weiter zu und erreichten das höchste Niveau weltweit innerhalb der letzten drei Jahre. Entsprechend hat sich auch die Milchproduktion 2017 von ihrem Tiefstand des Vorjahres erholen können; diese Entwicklung dürfte sich aber in Bezug auf das Investitionsverhalten im Laufe des Jahres 2018 abflachen. Auch wenn die Milchpreise in der ersten Jahreshälfte 2018 vermutlich nachgeben werden, kann bislang insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2018 von einer anhaltenden Investitionsbereitschaft der landwirtschaftlichen Betriebe ausgegangen werden - wenngleich auf niedrigerem Niveau als 2017. Mittel- bis langfristig rechnet GEA grundsätzlich mit einer stabilen Situation auf dem globalen Milchmarkt, da insbesondere der Konsum von Milchprodukten durch das Wachstum der weltweiten Mittelklasse weiter ansteigen wird. Kurzfristige Einflüsse, beispielsweise durch wetterbedingt schlechte Ernten, können dabei jedoch immer wieder zu starken Volatilitäten insbesondere der Milchpreise führen. Milchverarbeitung Die globale Nachfrage nach Milchprodukten wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Überproportionales Wachstum erwartet GEA für fermentierte Produkte wie Joghurt, Kefir und Quark, aber auch für Käse und Babynahrung. Geographisch gesehen, werden vor allem die Märkte im asiatischen Raum, in Osteuropa sowie Nordafrika und im Nahen Osten zum Wachstum beitragen - insbesondere durch die zusätzliche Kaufkraft einer größer werdenden Mittelklasse. Von diesem Nachfrageanstieg profitieren die Investitionen für zusätzliche Produktionskapazitäten sowie für neue Milchprodukte auch in Westeuropa, Nordamerika und Asien Pazifik. Dies wird sich zudem in einem entsprechenden Anstieg der Exporte vor allem nach Asien zeigen, welcher 2017 zum ersten Mal nach 2014 wieder eingesetzt hat. Während 2016 noch ein relativ starker Anteil an Großprojekten bestand, um insbesondere die Produktionskapazitäten für die Milchpulverherstellung zu erweitern, ist seit Mitte 2017 eher mit einem Fokus auf mittlere Investitionen zu beobachten, welcher durch neuere Milchproduktinnovationen angestoßen wird. Nahrungsmittel Da die Nachfrage nach verpackten Nahrungsmitteln insbesondere in Asien zunimmt, wird auch die entsprechende globale Konsumentennachfrage mittelfristig stärker wachsen als in den letzten Jahren. Überproportional zulegen soll dabei der weltweite Verbrauch u. a. von Pasta und Backwaren. Getränke Der globale Getränkekonsum wird in den nächsten Jahren voraussichtlich stärker als in den letzten Jahren ansteigen. Die Nachfrage nach Erfrischungsgetränken wird dabei mehr zulegen als der Verbrauch von alkoholischen Getränken. Wesentliche Wachstumstreiber sind neben einem Anstieg der globalen Mittelklasse insbesondere neue Produktinnovationen wie beispielsweise bei alkoholfreiem Bier und Sportgetränken, die einen stärkeren Fokus auf gesundheitsfördernde und funktionale Getränke legen. Pharma Die weltweiten Ausgaben für Arzneimittel und die globalen Forschungs- und Entwicklungskosten werden weiterhin zunehmen - nicht zuletzt auch bedingt durch einen kontinuierlichen Anstieg der Anzahl von Medikamenten in den verschiedenen klinischen Testphasen, was zu entsprechend neuen Produkten führen wird. Hinzu kommt das Auslaufen verschiedener Patente, die zur erhöhten Produktion von entsprechenden Generika führen wird. Insgesamt ist daher mit einem weiterhin stabilen Wachstum der Investitionsausgaben im Pharmabereich zu rechnen. Regional wird ein überproportionales Wachstum dabei insbesondere in den Pharmerging Markets wie z. B. Indien, China, Russland und Brasilien erzielt werden. Chemie Die Herstellung von petrochemischen Produkten und vor allem von sogenannten "speziellen Chemikalien" wird weiter zulegen, wodurch auch mit einem zusätzlichen Anstieg der Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Das Wachstum wird dabei insbesondere von regionalen und mittelgroßen Chemieunternehmen getrieben und weniger von den global agierenden Konzernen. Geografisch wird das meiste Wachstum in Asien und hier vornehmlich in China und Indien erwartet, weitere wesentliche Investitionsschwerpunkte sind die Golfstaaten und Nordamerika. Ausblick auf die Geschäftsentwicklung Dieser Ausblick basiert auf konstanten Wechselkursen zum Jahr 2017 und steht unter der Annahme, dass es zu keiner Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums kommt. In der Berechnung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Akquisitionen der Pavan-Gruppe und von Vipoll bereits berücksichtigt, nicht jedoch mögliche weitere Akquisitionen des Jahres 2018. Ferner wird vorausgesetzt, dass es keine deutliche Verringerung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie bzw. Verschiebungen zwischen den Kundenindustrien gibt, die einen negativen Margeneinfluss haben. Umsatz Für das Geschäftsjahr 2018 strebt GEA wegen eines zusätzlichen Umsatzbeitrags aus den beiden Akquisitionen ein Umsatzwachstum zwischen 5 und 6 Prozent an. Ergebnis Die operative EBITDA-Marge wird im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich zwischen 12,0 und 13,0 Prozent vom Umsatz betragen. Einem Wegfall der Erträge aus den Immobilienverkäufen im Geschäftsjahr 2017 sowie erwarteten höheren IT-Infrastrukturkosten für das Geschäftsjahr 2018 steht eine Margenverbesserung der operativen Segmente gegenüber. Die EBITDA-Marge der Business Area Solutions verbessert sich dabei überproportional zur Business Area Equipment. Cash-Flow-Treiber-Marge Hinsichtlich der operativen Cash-Flow-Treiber-Marge, also dem Saldo aus operativem EBITDA, Veränderung des Working Capitals und Investitionsvolumen, wird im Verhältnis zum Umsatz ein Wert zwischen 8,7 und 9,7 Prozent im Jahr 2018 erwartet. Investitionen in strategische Projekte werden in dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Weitergehende Erwartungen Portfolio Die Strategie, Unternehmen zu erwerben, die für GEA neue Märkte erschließen oder in bestehenden Märkten die Angebotspalette der GEA gezielt ergänzen, bleibt unverändert gültig. Damit soll den Kunden ein immer breiteres Leistungsspektrum aus einer Hand angeboten werden. Darüber hinaus überprüfen wir regelmäßig unser vorhandenes Produkt- und Leistungsportfolio. Dividende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, für 2017 eine zum Vorjahr erhöhte Dividende von 0,85 EUR je Aktie zu zahlen. Damit würde das Dividendenvolumen auf Basis der am 28. Februar 2018 ausgegebenen Aktien 153,4 Mio. EUR betragen. Dies wäre die höchste gezahlte Dividende je Aktie. Zusammenfassung Insgesamt erwartet GEA unter der Voraussetzung einer stabilen Weltwirtschaft sowie unter Berücksichtigung der jüngsten Akquisitionen der Pavan-Gruppe und von Vipoll ein reales Wachstum des Gesamtkonzerns zwischen 5 und 6 Prozent. GEAs wieder steigende Profitabilität, verbunden mit der unveränderten Fokussierung auf die Generierung von Liquidität, soll dabei helfen, den notwendigen finanziellen Spielraum für die Umsetzung der strategischen Wachstumsziele zu schaffen. Bei der Ausschüttungsquote ist es weiterhin das Ziel, unverändert 40 bis 50 Prozent des Konzernergebnisses an die Aktionäre auszuzahlen. Düsseldorf, 2. März 2018 Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Martine Snels Konzernabschluss zum 31.12.2017 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017 Aktiva scroll (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2017 31.12.2016 Sachanlagen 5.1 501.448 485.046 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 5.2 2.415 3.662 Goodwill 5.3 1.725.808 1.505.629 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.4 539.844 428.801 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen 5.5 14.414 15.929 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 38.723 38.654 Latente Steuern 7.8 411.290 502.117 Langfristige Vermögenswerte 3.233.942 2.979.838 Vorräte 5.7 659.580 611.405 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.8 1.391.993 1.390.397 Ertragsteuerforderungen 5.9 30.738 25.832 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 5.6 180.642 165.942 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 5.10 250.507 929.120 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5.11 - 5.403 Kurzfristige Vermögenswerte 2.513.460 3.128.099 Summe Aktiva 5.747.402 6.107.937 Passiva (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2017 31.12.2016 Ausgegebenes Kapital 489.372 520.376 Kapitalrücklage 1.217.861 1.217.861 Gewinnrücklagen und Konzernergebnis 756.923 1.067.812 Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis 38.247 188.977 Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 1.191 578 Eigenkapital 6.1 2.503.594 2.995.604 Langfristige Rückstellungen 6.2 152.531 138.751 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 794.716 807.652 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 6.008 10.238 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 6.7 33.041 48.181 Latente Steuern 7.8 171.170 144.930 Langfristige Schulden 1.157.466 1.149.752 Kurzfristige Rückstellungen 6.2 127.920 144.465 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.3 147.071 181.424 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 6.4 256.809 165.719 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.5 736.906 624.817 Ertragsteuerverbindlichkeiten 6.6 28.489 33.317 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.7 789.147 812.839 Kurzfristige Schulden 2.086.342 1.962.581 Summe Passiva 5.747.402 6.107.937 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2017 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Umsatzerlöse 7.1 4.604.514 4.491.894 Herstellungskosten 3.171.033 3.102.505 Bruttoergebnis vom Umsatz 1.433.481 1.389.389 Vertriebskosten 518.786 499.632 Forschungs- und Entwicklungskosten 65.259 57.391 Allgemeine Verwaltungskosten 502.984 479.485 Sonstige Erträge 7.2 379.618 383.276 Sonstige Aufwendungen 7.3 346.557 352.412 Ergebnis von at-equity bilanzierten Unternehmen 1.765 3.070 Sonstige Finanzerträge 7.6 803 503 Sonstige Finanzaufwendungen 7.7 1.176 271 Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 380.905 387.047 Zinserträge 7.6 7.897 7.857 Zinsaufwendungen 7.7 30.127 44.676 Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 358.675 350.228 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.8 130.607 81.628 davon laufende Steuern 64.347 57.792 davon latente Steuern 66.260 23.836 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 228.068 268.600 Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 7.9 15.246 15.975 Konzernergebnis 243.314 284.575 davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 243.274 284.555 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 40 20 scroll (in EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen 1,22 1,40 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 0,08 0,08 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie 7.10 1,31 1,48 Gewichtete durchschnittliche Anzahl von, für die Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogenen, Stammaktien (in Mio. Stück) 186,3 192,5 Konzern-Gesamtergebnisrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2017 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Konzernergebnis 243.314 284.575 Posten, die zukünftig nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 6.3.1 -4.257 -25.262 davon Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste 955 -37.192 davon Steuereffekt -5.212 11.930 Posten, die zukünftig in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung -151.213 45.435 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste -151.213 45.435 Ergebnis aus der Marktbewertung von finanziellen Vermögenswerten 6.8 -35 -233 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste -53 -331 davon Steuereffekt 18 98 Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges 518 898 davon Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste 740 1.283 davon Steuereffekt -222 -385 Sonstiges Konzernergebnis -154.987 20.838 Konzerngesamtergebnis 88.327 305.413 davon Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft 88.287 305.393 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 40 20 Konzern-Kapitalflussrechnung Vom 1. Januar - 31. Dezember 2017 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Konzernergebnis 243.314 284.575 zuzüglich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 130.607 81.628 abzüglich Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen -15.246 -15.975 Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 358.675 350.228 Zinsergebnis 22.230 36.819 Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 380.905 387.047 Abschreibungen/Zuschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 117.766 113.568 Weitere, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 11.114 3.548 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus leistungsorientierten Pensionsplänen -41.294 -41.036 Veränderung der Rückstellungen einschl. sonstiger Verpflichtungen ggü. Arbeitnehmern -44.046 -65.969 Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Gegenständen des Anlagevermögens -16.776 -4.321 Veränderung der Vorräte inklusive noch nicht fakturierter Fertigungsaufträge -47.715 -72.130 Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -24.616 -118.859 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.303 -5.882 Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva -107.268 31.869 Gezahlte Steuern -71.841 -66.678 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche 269.532 161.157 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -7.535 1.229 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 261.997 162.386 Einzahlungen aus der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte 24.373 6.405 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -118.537 -91.007 Einzahlungen aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte - 237.000 Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte -86 -640 Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerte - 4.098 Zinseinzahlungen 5.226 4.993 Dividendeneinzahlungen 2.969 2.454 Auszahlungen aus Unternehmenserwerben -234.401 -106.995 Einzahlungen aus Unternehmensverkäufen 941 - Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -319.515 56.308 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -9.196 -5.600 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -328.711 50.708 Dividendenzahlungen -152.812 -153.996 Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien -429.048 - Auszahlungen aus dem Finanzierungsleasing -3.992 -3.853 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 245.683 - Auszahlungen für die Rückzahlung einer Anleihe 6.4 - -274.739 Auszahlungen aus der Tilgung eines Schuldscheindarlehens 6.4 -90.000 - Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten -152.840 -4.064 Zinszahlungen -15.188 -23.117 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereiche -598.197 -459.769 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche -76 -35 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit -598.273 -459.804 Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes -13.524 1.936 Veränderung der frei verfügbaren flüssigen Mittel -678.511 -244.774 Frei verfügbare flüssige Mittel zum Jahresanfang 928.004 1.172.778 Frei verfügbare flüssige Mittel zum Bilanzstichtag 5.10 249.493 928.004 Nicht frei verfügbare flüssige Mittel 5.10 1.014 1.116 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gesamt 250.507 929.120 ) einschließlich erhaltener Anzahlungen Konzern-Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2017 scroll (in T EUR) Ausgegebenes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Stand am 01.01.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 520.376 1.217.861 962.515 Konzernergebnis - - 284.555 Sonstiges Konzernergebnis - - -25.262 Konzerngesamtergebnis - - 259.293 Erwerb eigener Aktien - - - Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -153.996 Konsolidierungskreisänderungen - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 520.376 1.217.861 1.067.812 Konzernergebnis - - 243.274 Sonstiges Konzernergebnis - - -4.257 Konzerngesamtergebnis - - 239.017 Erwerb eigener Aktien -31.004 - -400.193 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - -152.812 Konsolidierungskreisänderungen - - 3.099 Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - Stand am 31.12.2017 (Aktien in Stück 181.026.744) 489.372 1.217.861 756.923 scroll Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis (in T EUR) Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung Ergebnis aus der Marktbewertung finanzieller Vermögenswerte Ergebnis aus Cash-Flow-Hedges Stand am 01.01.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 144.527 -234 -1.416 Konzernergebnis - - - Sonstiges Konzernergebnis 45.435 -233 898 Konzerngesamtergebnis 45.435 -233 898 Erwerb eigener Aktien - - - Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - - Konsolidierungskreisänderungen - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 189.962 -467 -518 Konzernergebnis - - - Sonstiges Konzernergebnis -151.213 -35 518 Konzerngesamtergebnis -151.213 -35 518 Erwerb eigener Aktien - - - Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft - - - Konsolidierungskreisänderungen - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - - - Stand am 31.12.2017 (Aktien in Stück 181.026.744) 38.749 -502 - scroll (in T EUR) Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft Anteil nicht beherrschender Gesellschafter Gesamt Stand am 01.01.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 2.843.629 570 2.844.199 Konzernergebnis 284.555 20 284.575 Sonstiges Konzernergebnis 20.838 - 20.838 Konzerngesamtergebnis 305.393 20 305.413 Erwerb eigener Aktien - - - Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -153.996 - -153.996 Konsolidierungskreisänderungen - - - Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - -12 -12 Stand am 31.12.2016 (Aktien in Stück 192.495.476) 2.995.026 578 2.995.604 Konzernergebnis 243.274 40 243.314 Sonstiges Konzernergebnis -154.987 - -154.987 Konzerngesamtergebnis 88.287 40 88.327 Erwerb eigener Aktien -431.197 - -431.197 Dividendenausschüttung GEA Group Aktiengesellschaft -152.812 - -152.812 Konsolidierungskreisänderungen 3.099 - 3.099 Veränderung Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Kapital - 573 573 Stand am 31.12.2017 (Aktien in Stück 181.026.744) 2.502.403 1.191 2.503.594 Konzernanhang 1. Grundlagen der Berichterstattung 1.1 Grundlagen der Darstellung Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses sind die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf/Deutschland (Amtsgericht Düsseldorf, Handelsregister-Nummer HRB 65691), und deren Tochterunternehmen, welche gemeinsam die GEA Group, kurz "GEA", bilden. Die GEA Group Aktiengesellschaft ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Der Konzernabschluss wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB beachtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge einschließlich der Vorjahreszahlen - mit Ausnahme der Segmentberichterstattung - werden in T EUR angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem T EUR ergeben. Verschiedene Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus Gründen einer anschaulicheren Darstellung zusammengefasst und im Anhang entsprechend erläutert. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Kapitalflussrechnung wird in Bezug auf den Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode und in Bezug auf den Cash-Flow aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode erstellt. Der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft hat den vorliegenden Konzernabschluss am 2. März 2018 aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. 1.2 Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsstandards werden bei GEA im Berichtsjahr erstmals angewendet: Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" -veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Im Rahmen seiner Angaben-Initiative hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" veröffentlicht. Hiernach hat ein Unternehmen Angaben über Änderungen solcher Finanzverbindlichkeiten zu machen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen (z. B. Vermögenswerte aus Absicherungsgeschäften). Anzugeben sind insbesondere zahlungswirksame Veränderungen, Änderungen aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen, währungskursbedingte Änderungen sowie Änderungen der beizulegenden Zeitwerte. Zur Erfüllung der Angabepflichten wurde eine Überleitungsrechnung in den Konzernanhang aufgenommen, welche die Entwicklung vom Anfangsbestand in der Bilanz hin zum Endbestand darstellt. GEA macht für diese Änderung von der im Jahr der Erstanwendung zulässigen Erleichterung Gebrauch und verzichtet auf Vorjahresvergleichsangaben. Darüber hinaus haben sich aus der Anwendung der Änderungen an IAS 7 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung im Konzernabschluss ergeben. Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" - Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Die Änderungen an IAS 12 dienen der Klarstellung, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Verlust nicht realisiert wird und sich in Zukunft, bei Halten bis zur Endfälligkeit, umkehren wird, da das Schuldinstrument zum Nominalwert getilgt wird. Dies ist unabhängig davon, ob der Halter erwartet, das Schuldinstrument bis zur Endfälligkeit zu halten und somit den Nominalwert in voller Höhe zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird außerdem klargestellt, dass grundsätzlich für alle abziehbaren temporären Differenzen zusammen zu beurteilen ist, ob voraussichtlich künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, um diese nutzen und damit ansetzen zu können. Nur sofern und soweit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen. Darüber hinaus wird IAS 12 um Regeln und Beispiele zur Ermittlung des künftig zu versteuernden Einkommens für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern ergänzt. GEA hat die Änderungen an IAS 12 retrospektiv angewendet. Aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen an IAS 12 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Sammelstandard 2014 bis 2016 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt drei Standards (IFRS 1, IFRS 12 sowie IAS 28). Die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen an IFRS 12 sind für am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden, aus deren Anwendung sich für GEA keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. 1.3 Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Soweit nicht anderweitig erwähnt, sind die neuen Standards und Interpretationen in das EU-Recht übernommen worden. Neue Standards und Interpretationen wendet GEA nicht vorzeitig an. GEA prüft derzeit die Auswirkungen der geänderten Rechnungslegungsvorschriften auf den Konzernabschluss und wird den Zeitpunkt der Erstanwendung festlegen. IFRS 9 "Finanzinstrumente" - veröffentlicht vom IASB im Juli 2014 Im November 2009 veröffentlichte das IASB den IFRS 9 "Finanzinstrumente" und schloss damit den ersten Teil eines dreiphasigen Projekts zur Ablösung von IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" ab. Mit dem neuen Standard wurden zunächst einheitliche Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eingeführt. Im Oktober 2010 wurde IFRS 9 erneut herausgegeben, wobei die ursprüngliche Version um Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt wurde. Die Regelungen für die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten und für die Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wurden größtenteils unverändert aus IAS 39 übernommen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurden Vorschriften zum verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 sowie Erleichterungen in Bezug auf die Anpassung früherer Perioden und die entsprechenden Angaben nach IFRS 7 herausgegeben. Der im November 2013 herausgegebene IFRS 9 beinhaltete schwerpunktmäßig die Aufnahme eines neuen allgemeinen Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die vierte und endgültige Fassung des IFRS 9, welcher nunmehr auch die neuen Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen und die begrenzten Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte enthält. Mit der finalen Fassung werden alle vorherigen Fassungen von IFRS 9 ersetzt. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuregelungen des IFRS 9 zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erläutert: Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum beizulegenden Zeitwert". Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte "zu fortgeführten Anschaffungskosten" besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten dieser Vermögenswerte und die Vereinnahmung der mit ihnen verbundenen vertraglichen Zahlungsströme ist ("Zahlungsstrom-Kriterium"). Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe "zum beizulegenden Zeitwert". Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie bei Zugang wie bisher eine Designation zur Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert" ("Fair Value Option") vorgenommen werden. Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "zum beizulegenden Zeitwert" sind, abhängig von dem Geschäftsmodell, in dem sie gehalten werden, im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Für ansonsten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente besteht beim erstmaligen Ansatz das Wahlrecht, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden auch bei Abgang nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vor dem Hintergrund bestehender Factoring-Vereinbarungen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung das Halten und Verkaufen von Vermögenswerten ist, und die somit zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Wertänderungen solcher finanziellen Vermögenswerte werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die entsprechenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben zum Stichtag einen Buchwert von 83 Mio. EUR. GEA erwartet aus der erstmaligen Bewertung dieser Forderungen zum beizulegenden Zeitwert allenfalls unwesentliche Unterschiede im Vergleich zur derzeitigen Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten gemäß IAS 39. GEA hat im Rahmen des Liquiditätsmanagements in der Vergangenheit Geldanlagen getätigt, die gem. IAS 7 als Zahlungsmitteläquivalente qualifizieren und gem. IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden. Gem. IFRS 9 sind diese Geldanlagen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Abhängig von der Zuordnung der Geldanlagen zu einem Geschäftsmodell sind Wertänderungen derselben im Gewinn oder Verlust oder im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Zum Stichtag hält GEA keine solchen Geldanlagen. Wenn solche Anlagen in der Zukunft wieder getätigt werden, würden sich hieraus lediglich unwesentliche Änderungen gegenüber der Bewertung gem. IAS 39 ergeben. Im Finanzanlagevermögen von GEA wird eine finanzielle Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG gehalten, die gem. IAS 39 als "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestition" klassifiziert wurde und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die vom Schuldner, dem Betreiber einer Kupfermine, geplanten Zahlungen werden vom Kupferpreis und anderen Faktoren beeinflusst. Dementsprechend ist das "Zahlungsstrom-Kriterium" nicht erfüllt und die Forderung ist gem. IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zum Stichtag beläuft sich der Buchwert dieser Forderung auf 8.526 T EUR. Die im kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfassten unrealisierten Verluste in Höhe von 722 T EUR werden im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 in die Gewinnrücklagen umgegliedert. Darüber hinaus erwartet GEA keine weiteren wesentlichen Erstanwendungseffekte. Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten In Bezug auf die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten betrifft die bedeutendste Änderung den Ausweis von Wertänderungen von finanziellen Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Diese sind zukünftig aufzuteilen: Der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Durch die Einführung eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen soll eine engere Verknüpfung zwischen dem Risikomanagementsystem und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen erreicht werden. Das neue Modell eröffnet weitergehende Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen: So sind nun insbesondere Gruppen von Grundgeschäften, soweit sich die Grundgeschäfte einzeln für eine Designation qualifizieren, sowie Nettopositionen und Nettonullpositionen designierbar. Als Sicherungsinstrument ist grundsätzlich jedes Finanzinstrument geeignet, welches zum Fair Value bilanziert wird. In Bezug auf die Effektivität von Sicherungsbeziehungen werden neue Regelungen eingeführt, wobei auf eine Vorgabe von Bandbreiten für die Effektivitätsmessung verzichtet wird, sodass kein retrospektiver Effektivitätstest mehr durchzuführen ist. Der prospektive Effektivitätstest ist wie auch die Erfassung jeglicher Ineffektivität weiterhin erforderlich. Die Beendigung einer Sicherungsbeziehung ist nur möglich, wenn die hierfür definierten Voraussetzungen erfüllt sind; dies bedeutet, dass bei unveränderter Risikomanagementzielsetzung die Sicherungsbeziehungen zwingend fortzuführen sind. Hinsichtlich der Risikomanagementstrategie, der Auswirkungen des Risikomanagements auf künftige Zahlungsströme sowie der Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf den Abschluss sind erweiterte Anhangangaben zu machen. Sicherungsbeziehungen sind aufgrund des Übergangs von IAS 39 auf IFRS 9 nicht zu beenden, sofern die Voraussetzungen und qualitativen Merkmale für ihre Bildung weiterhin erfüllt sind. Zum 31. Dezember 2017 wurden keine bilanziellen Sicherungsbeziehungen gebildet. Neues Wertminderungsmodell Das durch IFRS 9 eingeführte neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Mit der Einführung des neuen Modells zur Ermittlung von Wertminderungen sollen nicht nur eingetretene, sondern auch in der Zukunft erwartete Verluste berücksichtigt werden. In Zukunft erwartete Verluste müssen entweder in Höhe des "erwarteten 12-Monats-Verlusts", des Barwerts der erwarteten Zahlungsausfälle aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag, oder in Höhe des gesamten über die Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlusts erfasst werden. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat. Ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt wird bei GEA anhand der Entwicklung von externen Ratings und bestimmter Kreditausfall-Swaps überwacht. Der erwartete 12-Monats-Verlust und der Verlust, welcher sich über die gesamte Restlaufzeit des Instruments ergibt, werden anhand von Kreditausfall-Swaps ermittelt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte sind gem. IFRS 9 verpflichtend die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste bereits bei Zugang zu erfassen (sog. "Simplified Approach"). GEA ermittelt die erwarteten Kreditausfälle im Rahmen des "Simplified Approach" gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung von historischen Ausfallraten sowie ausgewählten makroökonomischen Kennzahlen. Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt im "Simplified Approach", wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Die Anwendung von IFRS 9 führt zu einer deutlichen Umstellung der Berechnung von Wertminderungen wie etwa bei der Einteilung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Risikogruppen, bei der Ermittlung bzw. Aktualisierung historischer Kreditausfälle und bei der Berücksichtigung zukunftsbezogener Informationen. Aufgrund des Erfordernisses, zukunftsbezogene Informationen in die Ermittlung erwarteter Forderungsausfälle einzubeziehen, ist die Anwendung des Standards mit zusätzlichen Ermessensentscheidungen verbunden. Auf Basis aktueller Analysen erwartet GEA zum 1. Januar 2018 im Rahmen des "Simplified Approach" zu erfassende Wertminderungen in Höhe von ca. 1 Mio. EUR für Vermögenswerte, die nicht auf individueller Basis wertberichtigt werden. Übergangsregelungen IFRS 9 ist für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. GEA wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 erstmalig nach IFRS 9 bilanzieren. GEA verzichtet im Rahmen der Erstanwendung, im Einklang mit IFRS 9, auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden aufgrund der Anwendung von IFRS 9 werden in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst. Bei Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften sind zusätzliche Anhangangaben nach IFRS 7 erforderlich, welche die Beurteilung der Auswirkungen aus der Erstanwendung ermöglichen sollen. Projektstatus Im vergangenen Geschäftsjahr hat GEA die Analyse der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage fortgesetzt. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, geht GEA nicht davon aus, dass die neuen Regelungen des IFRS 9 einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese vorläufige Beurteilung basiert auf dem aktuellen Stand der Analyse. IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden" - veröffentlicht vom IASB im Mai 2014 Der neue Standard fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammen und überführt diese in ein einheitliches Modell der Umsatzrealisierung. IFRS 15 gilt für die Bilanzierung von Verträgen mit Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen sowie den Verkauf von Gütern und umfasst damit auch die bisher in IAS 11 geregelte Bilanzierung von Fertigungsaufträgen. Das neue einheitliche Modell zur Umsatzrealisierung sieht fünf Schritte vor, auf Basis derer die Höhe der Umsatzerlöse und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden: 1. Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden, 2. Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, 3. Bestimmung der gesamten Gegenleistung, 4. Verteilung der Gegenleistung auf die separaten Leistungsverpflichtungen, 5. Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Erfüllung einer Leistungsverpflichtung. Darüber hinaus werden durch IFRS 15 umfangreichere Anhangangaben zur Umsatzrealisierung eingeführt. IFRS 15 ist für am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Die Erstanwendung erfolgt entweder vollständig retrospektiv oder nach der modifiziert retrospektiven Methode. Für beide Methoden gewährt IFRS 15 verschiedene Erleichterungen. Das IASB hat im April 2016 Klarstellungen zu IFRS 15 ("Clarifications to IFRS 15 - Revenue from Contracts with Customers") veröffentlicht. Diese ergänzen die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung separater Leistungsverpflichtungen, die Abgrenzung, ob ein Unternehmen ggü. Kunden als Prinzipal oder Agent tätig ist, sowie die Separierung von Lizenzen. Darüber hinaus enthalten die Klarstellungen zusätzliche Erleichterungen für die erstmalige Anwendung von IFRS 15. GEA wird IFRS 15 sowie die Klarstellungen zu IFRS 15 beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 anwenden. Übergangsregelungen GEA wird die Erstanwendung modifiziert retrospektiv durchführen, d. h. die Berichtsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 15, die Vergleichsperiode in Übereinstimmung mit IAS 11 bzw. IAS 18 dargestellt. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wird zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklagen erfasst. GEA nutzt in diesem Zusammenhang die hierbei möglichen praktischen Erleichterungen und wendet IFRS 15 nur auf Verträge an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt sind. Projektstatus Die Auswirkungen der Neuregelungen wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2017 von GEA im Rahmen eines konzernweiten Projektes weiter analysiert, Maßnahmen zur Umsetzung notwendiger Anpassungen an Prozessen und Systemen umgesetzt sowie Konzerngesellschaften in Bezug auf die Umstellung auf IFRS 15 angeleitet. Das zwei Phasen umfassende Projekt beinhaltet im Detail die folgenden Schwerpunkte: In der ersten Phase erfolgte eine detaillierte Analyse der Auswirkungen von IFRS 15 auf Ebene der beiden Business Areas Solutions und Equipment. Hierbei umfasste die Analyse neben der Sicherstellung der Vollständigkeit ebenso eine Beurteilung der Materialität der sich aus IFRS 15 ergebenden Auswirkungen. Die Ergebnisse der Analyse wurden in den einzelnen Geschäftsbereichen verifiziert und anschließend im Hinblick auf die Erstanwendung von IFRS 15 dokumentiert. Zum Geschäftsjahresende war die Analysephase weitgehend abgeschlossen. Die in 2017 durchgeführten Analysen bestätigten in weiten Teilen die im letzten Jahr erwarteten Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15. Auf der Grundlage der bisherigen Analyse und in Abhängigkeit der hieraus gewonnenen Erkenntnisse hat GEA über die Ausübung von Erleichterungen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 15 entschieden. In der zweiten Phase wurden notwendige Anpassungen an bestehenden Rechnungslegungsprozessen und IT-Systemen umgesetzt. Basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen, geht GEA nicht davon aus, dass die Regelungen des IFRS 15 insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. GEA hat basierend auf den Analysen des konzernweiten Projektes die folgenden Auswirkungen identifiziert: ― Nach IFRS 15 ist der Übergang der Kontrolle das maßgebliche Kriterium für die Umsatzrealisierung. Dabei wird zwischen einem Übergang der Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum unterschieden. Business Area Solutions: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen. Basierend auf den bisherigen Analysen ist zu erwarten, dass die Umsatzerlöse für in hohem Maße kundenspezifische Projektverträge weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen zu erfassen sind, da regelmäßig ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweist, und GEA einen Rechtsanspruch auf Vergütung inklusive einer Marge für bereits erbrachte Leistungen hat. Bei den insgesamt nicht wesentlichen kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, für die eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nach IFRS 15 nicht mehr zulässig ist, erfolgt eine zeitlich nachgelagerte Umsatzrealisierung. Business Area Equipment: GEA erzielt in diesem Geschäftsbereich überwiegend Umsatzerlöse aus dem Verkauf von standardisierten und modularisierten Equipment-Angeboten. Der Konzern rechnet basierend auf den vorläufigen Analysen nicht mit Auswirkungen hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Umsatzrealisation. Diese wird im Allgemeinen - wie bisher - zeitpunktbezogen bei Lieferung der Güter erfolgen. ― Unter IFRS 15 ist für die Umsatzrealisierung nicht mehr ausschließlich der Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Chancen und Risiken auf den Kunden maßgeblich, sondern der Zeitpunkt des Kontrollübergangs auf denselben. Abhängig von den vertraglichen Lieferbedingungen erfolgt der Kontrollübergang jedoch zum Teil erst dem Übergang der wesentlichen Chancen und Risiken zeitlich nachgelagert. ― Nach IFRS 15 sind Kosten der Erlangung von kundenspezifischen Projektverträgen gesondert zu aktivieren. In der Bemessung des Auftragsfortschritts bleiben zu aktivierende Auftragserlangungskosten künftig unberücksichtigt. ― Gemäß den Regelungen des IFRS 15 zur Darstellung in der Bilanz sind in die Ermittlung des auf Einzelvertragsbasis zu ermittelnden Vertragssaldos auch Anzahlungen mit einzubeziehen. Derzeit werden erhaltene Anzahlungen in Übereinstimmung mit IAS 11 und IAS 18 in der Bilanz separat ausgewiesen. Für GEA ergeben sich hieraus insbesondere Auswirkungen durch die Einbeziehung von Anzahlungen für Fertigungsaufträge, die derzeit nicht in die Ermittlung der Salden aus Fertigungsaufträgen einbezogen werden. ― IFRS 15 fordert explizit die bilanzielle Berücksichtigung von fälligen, aber noch nicht von Kunden in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen, wodurch es insgesamt zu einer Bilanzverlängerung kommen wird. ― Die nach IFRS 15 geforderte Separierung von Leistungsverpflichtungen und die Allokation des Transaktionspreises auf dieselben kann in Einzelfällen zu einer späteren Umsatzrealisation führen. In Bezug auf die Umsatzrealisierung für Verträge über die Lieferung von Ersatzteilen besteht die Leistungsverpflichtung jedoch in der Bereitstellung der einzelnen Komponenten und nicht in der Bereitschaftsverpflichtung ("stand-ready obligation"). ― Nach den Anforderungen des IFRS 15 sind zur Bestimmung der gesamten Gegenleistung (Transaktionspreis) die aus einem Kundenvertrag zu erfassenden Umsatzerlöse in Bezug auf variable Vergütungsbestandteile, wie beispielsweise Leistungsprämien aber auch Preisnachlässe, Mengenrabatte oder Pönale, vorsichtig zu schätzen. ― Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen über die Bestimmungen der aktuellen Standards hinaus. IFRS 15 erfordert erweiterte qualitative und quantitative Angaben zur Untergliederung der Umsatzerlöse, zu Leistungsverpflichtungen, zu Vertragssalden und der noch zu erwartenden Gegenleistung sowie zu signifikanten Ermessensentscheidungen. Basierend auf diesen Informationsanforderungen hat GEA Maßnahmen durchgeführt, um bestehende interne Verfahren, Rechnungslegungsprozesse und IT-Systeme entsprechend anzupassen. Aufgrund der derzeit noch bestehenden Heterogenität der Systemlandschaft konnte zum Geschäftsjahresende noch keine abschließende Einschätzung hinsichtlich der quantitativen Auswirkungen aus der Umstellung auf IFRS 15 erfolgen. Die Ermittlung des Umstellungseffekts erfolgt plangemäß innerhalb des 1. Quartals des Geschäftsjahres 2018. IFRS 16 "Leasingverhältnisse" - veröffentlicht vom IASB im Januar 2016 Mit dem neuen Standard zur Leasingbilanzierung wird ein einheitliches Modell für die Bilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt, durch welches generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz erfasst werden. Als Konsequenz entfällt die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen beim Leasingnehmer. Für jede Leasingvereinbarung ist vom Leasingnehmer eine Verbindlichkeit in Höhe der künftigen Leasingzahlungen anzusetzen und ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand in Höhe des Barwertes der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten zu aktivieren. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese Index-basiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und ggf. der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Pönalen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird dagegen planmäßig abgeschrieben, was verglichen mit den bisherigen Regelungen grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung. Auf Seiten des Leasinggebers ähneln die Regelungen des neuen Standards dagegen denen des bisherigen Standards IAS 17. Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Regelungen zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen. IFRS 16 ersetzt die bestehenden Bestimmungen von IAS 17 "Leases" und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 "Determining whether an Arrangement contains a Lease", SIC 15 "Operating Leases - Incentives" und SIC 27 "Evaluating the Substance of Transactions Involving the Legal Form of a Lease". Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. Übergangsregelungen GEA wird IFRS 16 erstmalig mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 anwenden. GEA geht davon aus, die Erstanwendung modifiziert retrospektiv durchzuführen, d. h. die Berichtsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 16, die Vergleichsperiode anhand der für diese maßgeblichen Regelungen des Standards IAS 17 dargestellt. GEA analysiert derzeit die Auswirkungen der praktischen Vereinfachungsregeln und Ausnahmeregelungen. Projektstatus GEA hat die Beurteilung der möglichen Auswirkungen der Neuregelungen auf den Konzernabschluss im Rahmen eines konzernübergreifenden Projektes zur Implementierung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2017 fortgesetzt. Die quantitativen Auswirkungen des neuen Standards hängen unter anderem von der gewählten Übergangsmethode ab, dem Umfang, in dem der Konzern die praktischen Vereinfachungsregeln und Ausnahmeregelungen für die Erfassung anwendet, und allen zusätzlichen Leasingverhältnissen, die GEA bis zur Erstanwendung eingehen wird. Aus der Anwendung von IFRS 16 erwartet GEA einen Anstieg der Leasingverbindlichkeiten bei korrespondierender Erfassung von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen auf der Aktivseite. Ein wesentlicher Anteil entfällt dabei auf Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen über Immobilien, die nach den geltenden Regelungen des IAS 17 als Operating-Lease klassifiziert sind (vgl. Abschnitt 8.2). Folglich bildet die Implementierung einer geeigneten Software, welche konzernweit für die zukünftige Klassifizierung und Bewertung der Leasingverhältnisse innerhalb GEA genutzt wird, den wesentlichen Projektschwerpunkt im Geschäftsjahr 2018. Aktuell geht GEA davon aus, dass die neuen Vorschriften zu einer Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten und zu einer Minderung der Eigenkapitalquote führen werden. Änderungen an IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen - veröffentlicht vom IASB im Juni 2016 Bei den Änderungen an IFRS 2 handelt es sich um Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. Die Klarstellungen betreffen die Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich sowie die Klassifizierung bzw. die Bilanzierung einer Änderung der Klassifizierung bestimmter anteilsbasierter Vergütungstransaktionen. GEA erwartet keine Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 2. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 - Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten von einem Investor an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen -veröffentlicht vom IASB im September 2014 Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den Vorschriften des IFRS 10 und des IAS 28 (2011) für den Fall der Veräußerung von Vermögenswerten an bzw. der Einlage von Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen. Künftig soll der gesamte Gewinn oder Verlust aus einer entsprechenden Transaktion nur dann erfasst werden, wenn die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellen, unabhängig davon, ob die Transaktion als share oder asset deal ausgestaltet ist. Bilden die Vermögenswerte dagegen keinen Geschäftsbetrieb, ist lediglich eine anteilige Erfolgserfassung zulässig. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28. Das IASB hat im Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass das IASB sich im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit entsprechenden Transaktionen beschäftigen möchte. Ungeachtet der Verschiebung wird eine vorzeitige Anwendung der Änderungen nach ihrer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht zulässig sein. Änderungen an IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" - Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 Die Änderung an IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt oder endet. Die Klassifikation von sich noch im Bau oder der Entwicklung befindlichen Immobilien war bislang aufgrund der abschließenden Aufzählung des Standards hinsichtlich der Fälle, in denen eine Nutzungsänderung einer Immobilie vorliegt, nicht klar geregelt. Diese Aufzählung gilt nun explizit nicht länger als abschließend, sodass zukünftig auch noch nicht fertiggestellte Immobilien unter die entsprechende Regelung zur Klassifizierung fallen können. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 40. Die Änderung ist - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Sammelstandard 2014 bis 2016 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt drei Standards (IFRS 1, IFRS 12 sowie IAS 28). Aus der Anwendung des Sammelstandards erwartet GEA keine wesentlichen Auswirkungen. Die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen an IFRS 12 sind für am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Die Änderungen bezüglich IFRS 1 und IAS 28 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist jeweils zulässig. IFRlC 22 "Währungsumrechnung bei Anzahlungen" - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2016 IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Die Interpretation stellt klar, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen, die den Erhalt oder die Leistung von Anzahlungen in fremder Währung beinhalten, zu ermitteln ist. Demnach ist für die Ermittlung des Umrechnungskurses der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der aus der Anzahlung resultierende Vermögenswert bzw. die Schuld erstmals erfasst wird. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 22. Die Interpretation ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. IFRlC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" - veröffentlicht vom IASB im Juni 2017 Die steuerliche Behandlung bestimmter Sachverhalte und Transaktionen kann von der zukünftigen Anerkennung durch die Finanzverwaltung oder die Finanzgerichtsbarkeit abhängen. IFRIC 23 ergänzt die Regelungen in IAS 12 "Ertragsteuern" hinsichtlich der Berücksichtigung von Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten und Transaktionen. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRIC 23. Die Interpretation ist - vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017 Das IASB hat die Änderungen an IFRS 9 herausgegeben, um Bedenken in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 zu adressieren. Durch die Neuregelung werden die bestehenden Vorschriften in IFRS 9 zu Kündigungsrechten dahingehend geändert, um auch bei negativen Ausgleichszahlungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten (bzw. in Abhängigkeit des Geschäftsmodells erfolgsneutral zum Fair Value) zu ermöglichen. Darüber hinaus stellt die Änderung einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar: Demnach soll im Falle der Restrukturierung einer finanziellen Verbindlichkeit, die nicht zu deren Ausbuchung führt bzw. geführt hat, deren Buchwert unmittelbar erfolgswirksam angepasst werden. Somit kann eine rückwirkende Änderung der Bilanzierung notwendig werden, wenn im Falle einer Modifikation bisher nicht die fortgeführten Anschaffungskosten, sondern der Effektivzinssatz angepasst wurde. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus den Änderungen an IFRS 9. Die Änderungen an IFRS 9 sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - retrospektiv auf Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Bei erstmaliger Anwendung sind zusätzliche Übergangsvorschriften und korrespondierende Angabepflichten zu beachten. Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" -Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures - veröffentlicht vom IASB im Oktober 2017 Die Änderung an IAS 28 enthält eine Klarstellung, wonach IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture Anwendung findet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. GEA erwartet keine Auswirkungen aus den Änderungen an IAS 28, die - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Berichtsperioden in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden, jedoch gestatten die Übergangserleichterungen eine Umsetzung der Änderungen nach der Erstanwendung von IFRS 9. Außerdem gibt es Erleichterungen in Bezug auf die Darstellung von früheren Perioden für Unternehmen, die die Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 nach IFRS 4 in Anspruch nehmen. Eine vollständige rückwirkende Anwendung ist gestattet, wenn dies ohne Verwendung späterer Erkenntnisse möglich ist. Sammelstandard 2015 bis 2017 - Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprozess des IASB - veröffentlicht vom IASB im Dezember 2017 Der Sammelstandard geht auf den Prozess des IASB zur jährlichen Vornahme kleinerer Verbesserungen von Standards und Interpretationen zurück. Er umfasst kleinere Änderungen an insgesamt vier Standards (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23). Die Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11 enthalten Klarstellungen hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, für den Fall des Erreichens gemeinsamer Kontrolle, nachdem bereits zuvor Anteile daran gehalten wurden. Mit den Änderungen an IAS 12 wird klargestellt, dass alle ertragsteuerlichen Auswirkungen, die aus Dividendenzahlungen resultieren, erfolgswirksam zu erfassen sind, unabhängig davon, wie die Steuern entstehen. Die Änderungen an IAS 23 stellen klar, dass wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, alle noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich für diesen Vermögenswert aufgenommen wurden, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt werden. Diese Fremdkapitalkosten stehen somit als allg. Fremdmittel wieder für die Ermittlung der für einen - anderen - qualifizierten Vermögenswert zu aktivierenden Fremdkapitalkosten auf Basis des gewogenen Durchschnitts aller Fremdkapitalkosten zur Verfügung. Die Übernahme der Regelungen des Sammelstandards, aus denen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden, in EU-Recht steht noch aus. Vorbehaltlich dieser Übernahme sind die aus dem Sammelstandard resultierenden Änderungen für am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" - Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen - veröffentlicht vom IASB im Februar 2018 Die Änderungen betreffen die Regelungen zu Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen. Nach IAS 19 ist in solchen Fällen eine Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf Basis aktueller versicherungsmathematischer Annahmen vorzunehmen. Die vorliegenden Änderungen stellen klar, dass nach einem solchen Ereignis auch der Dienstzeitaufwand sowie die Nettozinsen für den Rest der Periode unter Verwendung der aktualisierten Annahmen zu ermitteln sind. GEA erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung der Änderungen an IAS 19. Die Änderungen sind - vorbehaltlich ihrer Übernahme in EU-Recht - für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. 2. Grundsätze der Rechnungslegung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss von GEA werden alle wesentlichen Gesellschaften einbezogen, die durch die GEA Group Aktiengesellschaft entweder direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmrechte oder anderweitig, z. B. durch vertragliche Vereinbarungen, unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Der Tatbestand der Beherrschung ist erfüllt, wenn GEA dergestalt an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, dass sie einerseits variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder andererseits über Rechte verfügt, variable Rückflüsse zu erhalten, und die Möglichkeit hat, diese Rückflüsse zu beeinflussen, indem es die Aktivitäten des anderen Unternehmens steuert. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an voll konsolidiert, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt. Sie werden zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Beherrschung endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die übertragene Gegenleistung bemisst sich nach dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der gegenüber den Verkäufern eingegangenen Verbindlichkeiten sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente zum Transaktionszeitpunkt. Die mit dem Unternehmenserwerb übernommenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von eventuell bestehenden nicht beherrschenden Gesellschaftern. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Der Teil der Anschaffungskosten, der den erworbenen Anteil an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens übersteigt, wird als Goodwill bilanziert. Sind die Kosten des Erwerbs auch nach einer erneuten Überprüfung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten erworbenen Nettovermögens geringer als dieses, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterne Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Sofern die konsolidierten Tochterunternehmen einen von dem Mutterunternehmen abweichenden Bilanzstichtag aufweisen, erfolgt die Einbeziehung auf Basis von Zwischenabschlüssen zum 31. Dezember 2017. Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Konsolidierungskreis des Gesamtkonzerns wie folgt geändert: scroll Anzahl Gesellschaften 2017 2016 Konsolidierungskreis 01.01. 219 222 inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 36 36 ausländische Gesellschaften 183 186 Erstkonsolidierung 9 7 Verschmelzung -9 -7 Liquidation -2 0 Endkonsolidierung -2 -3 Konsolidierungskreis 31.12. 215 219 inländische Gesellschaften (einschließlich GEA Group Aktiengesellschaft) 32 36 ausländische Gesellschaften 183 183 Nicht in die Konsolidierung einbezogen werden 48 Tochterunternehmen (Vorjahr 47), da ihr Einfluss auch bei zusammengefasster Betrachtung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist. Auf konsolidierter Basis beträgt ihr Anteil am Umsatz des Gesamt-Konzerns insgesamt 0,1 Prozent (Vorjahr 0,1 Prozent), ihr Ergebnis 0,3 Prozent (Vorjahr 0,4 Prozent) des ausgewiesenen Ergebnisses vor Steuern des Gesamt-Konzerns und ihr Eigenkapital 0,8 Prozent (Vorjahr 0,5 Prozent) des Konzerneigenkapitals. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen, da sich ihr beizulegender Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt. Eine vollständige Liste aller Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen befindet sich im Abschnitt 12.4. Änderungen in der Beteiligungsquote Änderungen der Beteiligungsquote von GEA an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erlangen oder Verlust der Beherrschung führen, sind Eigenkapitaltransaktionen. Die Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern von GEA zuzuordnen. Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures Als assoziierte Unternehmen gelten Unternehmen, auf die ein Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss im Sinne der Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungsprozessen des Beteiligungsunternehmens ausüben kann. Grundsätzlich sind Unternehmen betroffen, bei denen GEA unmittelbar oder mittelbar 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält. Joint Ventures sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte am Nettovermögen besitzen. Gemeinschaftliche Führung besteht dann, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung von GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Assoziierte Unternehmen sowie Joint Ventures werden nach der Equity-Methode mit dem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bewertet. Ihr Zugang erfolgt zu Anschaffungskosten. Ein eventuell beim Erwerb entstehender Goodwill wird im Beteiligungsbuchwert erfasst. Der Konzernanteil am Gewinn oder Verlust at-equity bewerteter Beteiligungen wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und gesondert dargestellt. Der Konzernanteil direkt im Eigenkapital erfasster Aufwendungen und Erträge wird unmittelbar im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures den Buchwert der Nettoinvestition in dasselbe, werden keine weiteren Verluste erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen und Joint Ventures werden -sofern notwendig - angepasst, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag eine Beteiligung (Vorjahr 1) an assoziierten Unternehmen und 5 Beteiligungen an Joint Ventures (Vorjahr 5) at-equity bewertet. Gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, die von den beteiligten Parteien gemeinschaftlich geführt werden und bei denen die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden derselben haben. Gemeinschaftliche Führung ist gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten der gemeinsamen Vereinbarung die einstimmige Zustimmung von GEA sowie der weiteren an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden mit dem Anteil von GEA an denselben in Übereinstimmung mit den maßgeblichen IFRS bilanziert. Im Konzernabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 lagen keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten vor. Währungsumrechnung Die Konzernunternehmen stellen ihre Jahresabschlüsse auf Basis ihrer jeweiligen funktionalen Währung auf. Fremdwährungsgeschäfte der einbezogenen Unternehmen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Bilanzstichtag an den geltenden Wechselkurs angepasst. Die dabei entstehenden Währungsgewinne und -verluste aus diesen Posten werden grundsätzlich ergebniswirksam unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Alle Abschlüsse der Gesellschaften, die eine von der Berichtswährung abweichende funktionale Währung haben, werden in die Berichtswährung des Konzernabschlusses von GEA umgerechnet. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden der einbezogenen Unternehmen mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Unternehmen erfolgt mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode. Sofern diese Durchschnittskurse keine sinnvolle Approximation der tatsächlichen Transaktionskurse darstellen, erfolgt eine Umrechnung zu den jeweiligen Transaktionskursen. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Konzernergebnis erfasst und im Eigenkapital fortgeführt. Goodwills aus dem Erwerb ausländischer Tochtergesellschaften werden als Vermögenswerte dieser Unternehmen zum Stichtagskurs umgerechnet. Sachanlagen Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen sowie zuzüglich Wertaufholungen angesetzt. Aufwendungen für regelmäßige größere Wartungen werden über die Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögenswertes bzw. über den Zeitraum bis zur nächsten Wartung abgeschrieben. Der Wertansatz von Sachanlagevermögen wird überprüft, wenn dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag beurteilt ("Impairment"-Test). Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Betrag aus dem internen Nutzungswert oder dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert). Primäre Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweils aktuelle örtliche Markt für Gebrauchtmaschinen bzw. Gewerbeimmobilien. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, erfolgt eine Abwertung. Zur Beurteilung der Wertminderung werden die Vermögenswerte auf der niedrigsten Stufe gruppiert, für die sich Zahlungsströme separat identifizieren lassen. Entfällt in der Folgezeit der Grund für eine Wertminderung, wird eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe der fortgeschriebenen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Leasing Als Leasingtransaktionen gelten Vereinbarungen, die das Recht zur entgeltlichen Nutzung eines Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum einräumen. Leasingverträge werden als Finanzierungsleasingverträge bilanziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstands und damit das wirtschaftliche Eigentum dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Dementsprechend aktivieren die Unternehmen von GEA, die als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken tragen, die mit dem Gegenstand verbunden sind, das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreiben das Leasingobjekt in den Folgeperioden über die Vertragslaufzeit oder die kürzere geschätzte Nutzungsdauer ab. Korrespondierend wird eine Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Die Zahlung an den Leasinggeber wird dabei in eine Zins- und Tilgungskomponente aufgeteilt, wobei die Zinskomponente als konstante Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erfolgswirksam über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen GEA als Leasingnehmer auftritt, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesen Fällen werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen Unternehmen von GEA Leasinggeber sind und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt. Die in der Folgezeit anfallenden Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Mietleasingverträge behandelt. In diesem Fall verbleibt der zur Nutzung überlassene Gegenstand in der Bilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Verschiedene der einbezogenen Unternehmen haben in der Vergangenheit Sachanlagen veräußert und zurückgemietet ("Sale-and-lease-back"). In Abhängigkeit der Risikoverteilung führten die "Sale-and-lease-back"-Transaktionen zu einem Finanzierungs- oder Mietleasingverhältnis. Im Fall eines Mietleasingverhältnisses erfolgte eine unmittelbare Realisierung des gesamten Gewinns, sofern der Verkauf des Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurde. Bei einem Verkauf über dem beizulegenden Zeitwert wurde die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem beizulegenden Zeitwert abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit realisiert. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden unter den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen. Bei Immobilien, die teilweise zur Erzielung von Mieteinnahmen und teilweise zum Zweck der Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke gehalten werden, wird die gesamte Immobilie als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft, wenn der Anteil der Eigennutzung unwesentlich ist. Dies wird bei einem Anteil von unter 10 Prozent angenommen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden linear zwischen 10 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung erfolgt analog zu der Vorgehensweise beim Sachanlagevermögen. Goodwill Der Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen wird als immaterieller Vermögenswert angesetzt. Die Werthaltigkeit des Goodwills wird mindestens einmal jährlich zum Geschäftsjahresende sowie bei Anzeichen einer geminderten Werthaltigkeit auf Ebene der Goodwill tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten wurden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas identifiziert. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wird der erzielbare Betrag einer Business Area ihrem Buchwert einschließlich des Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Für als "zur Veräußerung gehalten" klassifizierte Geschäftseinheiten ist der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Maßstab für die Werthaltigkeit. Übersteigt der Buchwert der Vermögenswerte einer Business Area den erzielbaren Betrag, liegt in Höhe der Differenz eine Wertminderung vor, die ergebniswirksam zu erfassen ist. Ein Wertminderungsbetrag mindert zuerst den Buchwert des Goodwills. Ein den Goodwill übersteigender Betrag ist proportional zu den Buchwerten auf die nicht-finanziellen langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Der Nutzungswert der zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten wird jährlich zum Ende des Geschäftsjahres nach dem "Discounted-Cash-Flow"-Verfahren ermittelt. Die Schätzung eines Verkaufspreises ist für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftseinheiten nur erforderlich, wenn der Nutzungswert unter dem Buchwert liegt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl selbst erstellte als auch erworbene Vermögenswerte. Die selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte umfassen aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen neben vertragsbasierten Rechten vor allem Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen. Technologien, Markennamen sowie Kundenbeziehungen werden regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen erworben. Die selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Sofern die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes bestimmbar ist, wird dieser linear über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte, deren Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden zu ihren Anschaffungskosten bilanziert. Der Wertansatz eines immateriellen Vermögenswertes wird überprüft, sofern dieser infolge von Ereignissen oder veränderten Umständen voraussichtlich wertgemindert ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierfür wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem internen Nutzungswert oder dem höheren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Ist der Buchwert höher als der erzielbare Betrag, ist der Buchwert auf den erzielbaren Betrag abzuwerten. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe werden zuvor erfasste Wertminderungen zurückgenommen. Eine Rücknahme erfolgt dabei maximal bis zur Höhe der fortgeführten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden jährlich außerdem dahin gehend untersucht, ob die Einschätzung hinsichtlich der Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer beibehalten werden kann. Eine Änderung auf eine bestimmte Nutzungsdauer wird prospektiv vorgenommen. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen, sonstige Wertpapiere, finanzielle Forderungen (außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie derivative Finanzinstrumente. Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen werden der Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, da die Anteile an diesen Kapitalgesellschaften nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Dies ist bedingt durch die erhebliche Schwankungsbreite der Bemessungen des beizulegenden Zeitwertes, ohne dass die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen des beizulegenden Zeitwertes innerhalb der Schwankungsbreite zuverlässig bestimmt werden können. Ein zuverlässiger beizulegender Zeitwert kann nur im Rahmen von Veräußerungsverhandlungen ermittelt werden. Eine Veräußerungsabsicht für diese finanziellen Vermögenswerte besteht nicht. Als Wertpapier verbriefte Fremdkapitaltitel, bei denen die Absicht besteht, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten, werden der Bewertungskategorie "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen" zugeordnet und dementsprechend unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle übrigen Wertpapiere werden zum Zeitwert bewertet, wobei Wertschwankungen erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Die finanziellen Forderungen werden der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zugeordnet und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken, insbesondere zur Absicherung von Währungsrisiken sowie zur Risikominderung von Zinsschwankungen eingesetzt, die sich aus Finanzierungsgeschäften ergeben. Sie werden stets zum Zeitwert bilanziert. Stehen die derivativen Finanzinstrumente in keiner dokumentierten bilanziellen Sicherungsbeziehung, werden diese der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen" zugeordnet und die Zeitwertschwankungen erfolgswirksam erfasst. Sind die derivativen Finanzinstrumente in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen ("Cash-Flow-Hedge") eingebunden, werden die Zeitwertschwankungen im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eingebettete Finanzderivate werden bei Vorliegen qualifizierender Bedingungen hinsichtlich Ansatz und Bewertung von den jeweiligen Basisverträgen getrennt. Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, sobald GEA Zahlungsmittel erhalten hat oder ihr das Recht auf den Erhalt von Zahlungsströmen zusteht. Für den Fall eines marktüblichen Kaufs von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der finanzielle Vermögenswert geliefert wird. Die Ausbuchung erfolgt, sobald das Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert durch Zahlung, Erlass, Verjährung, Aufrechnung oder sonstige Weise erlischt oder das Recht auf eine andere Person übertragen wurde, wobei die Risiken vollständig auf den Erwerber übergegangen sind. In Bezug auf den marktüblichen Verkauf von originären finanziellen Vermögenswerten gilt analog zur Erfassung der Erfüllungstag als Tag der Ausbuchung. Die erstmalige Erfassung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, unter Einschluss von direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten. Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung finanzieller Vermögenswerte oder einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Zahlungsströme negativ verändert haben. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder der Ausfall von Zahlungen sein. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (z. B. nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente), entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Finanzinstruments und dem Barwert der mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Zahlungsströme. Mit Ausnahme der Eigenkapitalinstrumente werden finanzielle Vermögenswerte bei Wegfall der Wertminderungsgründe bis zur Höhe der sich ohne Wertminderung ergebenden fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zugeschrieben. Bilanzielle Sicherungsbeziehungen ("Hedge Accounting") Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihres Abschlusses entweder als Absicherung von beizulegenden Zeitwertschwankungen von Vermögenswerten, Schulden oder von bindenden Vereinbarungen ("Fair-Value-Hedges") oder als Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden ("Cash-Flow-Hedges") designiert. Bei einer effektiven Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird nicht nur die Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Derivates, sondern auch die des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Bei einer perfekten Sicherung gleichen sich die Zeitwertschwankungen aus. Die Vorschriften zur Sicherung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts durch einen "Fair-Value-Hedge" finden derzeit bei GEA keine Anwendung. Werden Derivate zur Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt, wird der effektive Bestandteil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Bestandteil der Wertänderung wird als Gewinn oder Verlust ausgewiesen. Der im sonstigen Konzernergebnis erfasste Posten aus dem effektiven Bestandteil der Wertänderung wird gleichzeitig mit der Erfüllung des Grundgeschäfts erfolgswirksam. Führt die Erfüllung des Grundgeschäfts zu dem Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes, so werden die zuvor im sonstigen Konzernergebnis abgegrenzten Wertänderungen mit den Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes verrechnet. Wird das Grundgeschäft abweichend von vorherigen Annahmen nicht durchgeführt, werden die zuvor erfolgsneutral erfassten Wertänderungen direkt erfolgswirksam aufgelöst. Um Risiken aus Zinsänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend "Cash-Flow-Hedges" an. Darüber hinaus führt GEA vor allem für Fremdwährungsrisiken Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen der Risikorichtlinie durch, welche ökonomisch entsprechende Risiken kompensieren, jedoch die strengen Anforderungen des IAS 39 an die Abbildung als bilanzielle Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen. Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Vermögenswerten und Schulden abgeschlossen werden, werden nicht zu einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zusammengeführt. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen werden durch die ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Devisentermingeschäfte weitgehend kompensiert. Latente Steuern Für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der jeweiligen nationalen Steuerbilanzen und den in den Konzernabschluss einfließenden IFRS-Bilanzen werden im Grundsatz aktivische und passivische latente Steuern gebildet. Daneben werden aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ansatz der aktivischen latenten Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen erfolgt nur in dem Umfang, in dem zukünftig ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis wahrscheinlich ist. Latente Steuerschulden für zu versteuernde temporäre Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an Joint Ventures werden nicht gebildet, solange eine Umkehrung der temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist. Vorräte Die Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittskosten oder nach der "First in - First out" (Fifo)-Methode. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung und Kosten des Vertriebs. Zuvor erfasste Wertminderungen müssen bei Wegfall der Wertminderungsgründe zurückgenommen werden. Eine Zuschreibung erfolgt dabei bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich keinen Zinsanteil und sind in der Bilanz zum Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen angesetzt. Im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Finanzdienstleistungsunternehmen werden ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken im Wesentlichen auf das Finanzdienstleistungsunternehmen übertragen wurden. Fertigungsaufträge Forderungen und Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst ("Percentage-of-Completion-Method"). Der Fertigstellungsgrad wird nach der "Cost-to-Cost-Method" ermittelt, der sich aus dem Verhältnis der angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt geschätzten Auftragskosten ergibt. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten zuzüglich des anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrads. Verluste aus Fertigungsaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt in dem Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Soweit die erhaltenen Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und erfassten Verluste am Stichtag übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den "sonstigen Verbindlichkeiten". Erhaltene Anzahlungen auf Fertigungsaufträge werden passivisch unter dem selben Posten ausgewiesen. Sofern das Auftragsergebnis nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden Umsätze lediglich in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst ("Zero-Profit-Method"). Eine Gewinnrealisierung erfolgt erst, wenn das Auftragsergebnis zuverlässig geschätzt werden kann. Zahlungen für Abweichungen im Gesamtauftrag, Nachforderungen ("Claims") sowie Prämien werden in die Auftragserlöse einbezogen, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Schulden und nicht fortgeführte Geschäftsbereiche Der Ansatz langfristiger Vermögenswerte oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die im Sinne des IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, erfolgt zum Buchwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Die Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" erfolgt, wenn der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Die entsprechenden Vermögenswerte sowie die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Schulden werden in der Bilanz gesondert als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte bzw. die zu einer Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet. Danach erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Hierbei werden Veräußerungsgruppen als Ganzes bewertet. Da der Buchwert von zur Veräußerung gehaltenen abnutzbaren Vermögenswerten überwiegend durch den Verkauf und nicht durch die Nutzung derselben realisiert wird, endet die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umklassifizierung. Wenn eine Veräußerungsgruppe einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder einen geografischen Geschäftsbereich darstellt, qualifiziert diese als nicht fortgeführter Geschäftsbereich. Die Ergebnisse der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche werden in der Gewinn- und Verlustrechnung separat als "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Vorjahreswerte so angepasst, dass die Ergebnisse dieser Geschäftsbereiche auch gleichfalls im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash-Flows der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche getrennt ausgewiesen; auch hier wird der Ausweis des Vorjahres entsprechend angepasst. Bei der Darstellung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen werden Umsätze und Aufwendungen aus konzerninternen Transaktionen berücksichtigt, wenn diese nach dem Abgang eines nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Die Angaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf die in den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. auf die fortgeführten Geschäftsbereiche. Insoweit sich Angaben auf die GEA einschließlich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Schulden bzw. der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche beziehen, so wird dies entweder durch den Hinweis, dass es sich um Angaben zum Gesamt-Konzern handelt, oder durch eine anderweitige Kommentierung gekennzeichnet. Gezeichnetes Kapital Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Eigene Anteile werden von dem auf die Anteilseigner der GEA Group Aktiengesellschaft entfallenden Eigenkapital abgezogen. Verpflichtungen aus Pensionsplänen Die Verpflichtungen aus Pensionsplänen betreffen Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit Method") ermittelt. Der Anwartschaftsbarwert dieser Verpflichtungen wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rentensteigerungen berechnet, da der bis zum Renteneintrittsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Bei den Ansprüchen aus gewährten Krankenrestkostenversicherungen fließen in die versicherungsmathematische Bewertung Trendannahmen für die Kosten der medizinischen Versorgung ein. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Um die Pensionsleistungen erbringen zu können, werden zum Teil finanzielle Vermögenswerte in langfristig ausgelegten Fonds außerhalb von GEA gehalten oder qualifizierte Versicherungspolicen abgeschlossen. Sofern die Leistungsansprüche durch solche externen Vermögenswerte (Planvermögen) gedeckt sind, wird deren beizulegender Zeitwert mit dem Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung saldiert. Der resultierende Saldo wird unter den langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern bzw. den übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen (Nettobilanzbetrag). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Nettobilanzbetrages werden im Jahr ihrer Entstehung im sonstigen Konzernergebnis erfasst und nach Berücksichtigung von Steuereffekten in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Dies gilt auch für die Erfassung des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Erträgen und den auf Basis des Diskontierungsfaktors rechnerisch ermittelten Erträgen aus Planvermögen. Ein Aufwand aus der Aufzinsung des Nettobilanzbetrages wird in den Zinsaufwendungen erfasst, ein Ertrag in den Zinserträgen. Der laufende und nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Periode sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Sonstige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern Unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden sonstige langfristige Leistungen sowie alle kurzfristig fälligen Leistungen erfasst. Bei den kurzfristigen Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern wird erwartet, dass diese spätestens 12 Monate nach Ende der erbrachten Leistung in voller Höhe abgegolten werden. Zu ihnen gehören unter anderem Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, bezahlter Urlaub sowie Erfolgsbeteiligungen. Sie werden zeitkongruent mit Erbringung der vergüteten Arbeitsleistung aufwandswirksam. Am Bilanzstichtag wird der Teil des Aufwands, der die bereits geleisteten Zahlungen übersteigt, als abgegrenzte Schuld ausgewiesen. Sonstige langfristige Leistungen, wie z. B. Jubiläumszahlungen oder Altersteilzeitvereinbarungen, werden mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Verpflichtung zum Bilanzstichtag angesetzt. Zur Insolvenzsicherung erdienter Altersteilzeitguthaben werden Wertpapiere an die Berechtigten verpfändet. Der beizulegende Zeitwert dieser Wertpapiere wird mit der korrespondierenden Verpflichtung saldiert. Ebenfalls unter den sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern werden Verbindlichkeiten für Abfindungen bzw. aus Sozialplänen ausgewiesen, die unter anderem aus Verpflichtungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsrückstellungen resultieren. Rückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen werden angesetzt, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der zukünftige Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags zuverlässig geschätzt werden kann. Sofern der Zinseffekt wesentlich ist, wird der Barwert des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Abzinsung erfolgt mit dem laufzeit- und währungsadäquaten Marktzinssatz. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird im Zinsaufwand gezeigt. Bei der Bildung von Gewährleistungsrückstellungen wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Herstellungskosten berücksichtigt. In allen anderen Fällen erfolgt die Rückstellungsbildung zum Zeitpunkt der Abnahme des Produkts. Die Bemessung der Rückstellung basiert sowohl auf dem tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwand in der Vergangenheit als auch auf dem evaluierten Gesamtrisiko einer Anlage bzw. eines Produkts. Zusätzlich werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Garantiefall bekannt und ein Verlust wahrscheinlich wird. Rückgriffsforderungen gegen Zulieferer werden aktiviert, sofern deren Leistungen einer Garantie unterliegen und der Anspruch höchstwahrscheinlich durchgesetzt werden kann. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden angesetzt, wenn der aus dem Vertrag erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung notwendigen Kosten. Die notwendigen Kosten schließen auch die zur Vertragserfüllung notwendigen Gemeinkosten ein. Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten umfassen Anleihen, Bankverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten. Die Folgebilanzierung geschieht unter Verwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Zugangsbewertung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen. Sonstige Verbindlichkeiten Der Ansatz und die Folgebewertung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit Ausnahme der Anzahlungen sowie des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen analog zu den Finanzverbindlichkeiten. Die Anzahlungen werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Hinsichtlich der Bewertung des passivischen Saldos aus Fertigungsaufträgen wird auf die Ausführungen zu der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen verwiesen. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verbindlichkeiten aus erhaltenen Gütern oder bereits erbrachten Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt sind, da nur eine geringe Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung besteht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei innerhalb eines Jahres fällig werdenden Verbindlichkeiten entspricht dieser dem Erfüllungsbetrag. Ertragsrealisierung Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Gütern verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden. Umsätze aus Dienstleistungen werden mit Erbringung der Leistung ertragswirksam. Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Kundenboni, Skonti, Preisnachlässe oder Rabatte schmälern die Umsatzerlöse. Erlöse aus Fertigungsaufträgen werden grundsätzlich nach der "Percentage-of-Completion"-Methode realisiert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten ("Cost-to-Cost-Method"). Die Auftragskosten umfassen Einzelkosten, die durch die Produktion veranlassten Fertigungs- und Materialgemeinkosten, Abschreibungen, produktionsbezogene Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden können. Erstreckt sich die Abwicklung eines Fertigungsauftrags über einen längeren Zeitraum und erfolgt die Finanzierung des Auftrags weitgehend durch GEA, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Umgekehrt werden Erträge aus der Anlage von erhaltenen Anzahlungen auftragskostenmindernd berücksichtigt, wenn diese einen wesentlichen Einfluss auf das Auftragsergebnis haben. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Entsprechend der "Percentage-of-Completion"-Methode werden Fertigungsaufträge zum Stichtag in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Ausgewiesen werden die realisierten Umsatzerlöse in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Abzug der Teilabrechnungen. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Zinserträge werden unter Beachtung des Effektivzinssatzes und der Höhe der Restforderung proportional über die Restlaufzeit in den Zinserträgen erfasst. Dividendenerträge aus Eigenkapitalinstrumenten werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Erlöse aus Nutzungsentgelten werden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Verträge periodengerecht erfasst. Aktienbasierte Vergütung GEA verfügt über ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählten Führungskräften sogenannte "Performance Shares" gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Ein weiteres aktienbasiertes Vergütungsprogramm stellt die im Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder verankerte langfristige Aktienkurskomponente dar. Die Auszahlung aus dieser Vergütungskomponente ist von der Performance der GEA Aktie relativ zu einem Vergleichsindex abhängig. Der Anspruch aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung für aktienbasierte Vergütungsprogramme werden als Zinsaufwand bzw. -ertrag berücksichtigt (vgl. Abschnitt 6.3.3). Forschung und Entwicklung Aufwendungen für Forschung werden unmittelbar aufwandswirksam berücksichtigt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produkts oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügbar sind. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Aktivierte Entwicklungskosten eines noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerts werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Erforderliche Entwicklungskosten im Rahmen von Fertigungsaufträgen werden als Herstellungskosten aktiviert. Öffentliche Zuwendungen Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Aufwandszuschüsse werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Ausgleich sie zugesprochen wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden von den Anschaffungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts abgesetzt. 2.2 Einschätzungen und Ermessensentscheidungen Die Erstellung des Abschlusses erfordert, dass Einschätzungen und Ermessensentscheidungen durch den Vorstand getroffen werden, die sich auf die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen, die aktivischen und passivischen latenten Steuern, die Erträge und Aufwendungen sowie den Ausweis der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Faktoren, die eine negative Abweichung von getroffenen Einschätzungen verursachen können, können eine Verschlechterung der Weltwirtschaft, eine deutliche Abschwächung der Nachfrage aus einer relevanten Kundenindustrie, bzw. Verschiebungen zwischen Kundenindustrien mit einem negativen Margeneinfluss, Entwicklungen der Währungskurse und Zinssätze sowie wesentliche Gerichtsverfahren und Änderungen von umweltrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sein. Produktionsfehler, Verluste von wesentlichen Kunden sowie steigende Finanzierungskosten können gleichfalls den zukünftigen Erfolg des Konzerns beeinträchtigen. Dem Ansatz und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden liegen, wie nachfolgend dargestellt, teilweise Ermessensentscheidungen des Managements zugrunde. Alle Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Weichen später die tatsächlichen Umstände von den angenommenen ab, wirkt sich dies auf den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus. Abhängig vom Sachverhalt ergeben sich auch ergebniswirksame Auswirkungen. Konsolidierungskreis Bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises (vgl. Abschnitt 2.1) wurde insbesondere bei der Beurteilung, welche Tochtergesellschaften aus Wesentlichkeitsgründen nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, Ermessen ausgeübt. Unternehmenserwerbe Als Folge von Unternehmenserwerben (vgl. Abschnitt 4) werden Goodwills in der Bilanz ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Ein grundlegendes Problem stellt dabei die Schätzung dieser Zeitwerte dar. Grundstücke und Gebäude werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet. Wenn immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, werden ihre beizulegenden Zeitwerte unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen auf Basis der Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte sowie des Diskontierungszinssatzes getroffen hat. Der Ansatz von Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen basiert auf der aktuellen Planung. Goodwill Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Goodwills vorliegt. Die zu diesem Zweck für die zu den fortgeführten Geschäftsbereichen gehörenden Geschäftssegmente ermittelten erzielbaren Beträge werden auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Den Berechnungen der Nutzungswerte liegen Annahmen des Managements zugrunde (vgl. Abschnitt 5.3). Steuern GEA ist in einer Vielzahl von Ländern tätig und unterliegt damit verschiedenen Steuerhoheiten. Die Bestimmung der Steuerverbindlichkeiten erfordert eine Reihe von Einschätzungen des Managements. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung der steuerlichen Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Gleichwohl kann nicht zugesichert werden, dass der tatsächliche Ausgang der Unwägbarkeiten mit den angenommenen Einschätzungen übereinstimmt. Etwaige Abweichungen können sich in dem Jahr der Entscheidung auf die Höhe der Steuerverbindlichkeiten oder der latenten Steuern auswirken. Bei der Einschätzung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern beurteilt das Management, in welchem Ausmaß eine Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Ob die aktiven latenten Steuern tatsächlich realisiert werden können, hängt davon ab, ob zukünftig in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet werden kann, gegen welches die temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können. Hierfür betrachtet das Management die Zeitpunkte der Umkehrung der passiven latenten Steuern sowie die zukünftig erwarteten steuerlichen Einkommen. Auf Grundlage des erwarteten zukünftigen steuerlichen Einkommens geht das Management von der Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern aus. Die aktiven latenten Steuern verringern sich, wenn sich die Schätzung der geplanten steuerlichen Einkommen mindert, sich die durch Steuerstrategien zur Verfügung stehenden Steuervorteile reduzieren oder der Umfang der künftigen Steuervorteile durch Gesetzesänderungen der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht beschränkt wird (vgl. Abschnitt 7.8). Bewertung zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und Schulden sowie Klassifizierung von Geschäftsbereichen als nicht fortgeführt Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. In die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten fließen dabei auch Annahmen des Managements ein. Zudem sind bei der Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" sowie der Einstufung von Aktivitäten als den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen zugehörig Einschätzungen des Managements erforderlich. Diese betreffen insbesondere die Fragen, ob der Buchwert eines langfristigen Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und insgesamt die in IFRS 5 definierten Kriterien erfüllt sind. Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Änderungen in der Wahrscheinlichkeitsschätzung einer gegenwärtigen Verpflichtung oder eines wirtschaftlichen Ressourcenabflusses können dazu führen, dass bislang als Eventualverbindlichkeiten eingestufte Sachverhalte als Rückstellung zu passivieren sind bzw. Rückstellungsbeträge sich ändern (vgl. Abschnitt 6.2). Dies gilt insbesondere auch für Verpflichtungen im Umweltbereich. Verpflichtungen aus Pensionsplänen Der Barwert der Pensionsverpflichtung hängt von versicherungsmathematischen Annahmen ab. Diese Annahmen umfassen Diskontierungszinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungsrate und Sterblichkeitsraten. Sie können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den künftigen tatsächlichen Entwicklungen abweichen und sich damit wesentlich auf die Höhe der Verpflichtung und die dazugehörigen Aufwendungen auswirken. Der Diskontierungssatz des Nettobilanzbetrages wird zum Ende eines jeden Jahres ermittelt. Dies ist der Zinssatz, der bei der Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse zur Begleichung der Verpflichtung verwendet wird. Bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes legt der Konzern den Zinssatz von Industrieanleihen hoher Bonität zugrunde, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere wesentliche Annahmen bei Pensionsverpflichtungen basieren teilweise auf Marktgegebenheiten (vgl. Abschnitt 6.3.1). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu jedem Bilanzstichtag werden Anhaltspunkte für eine Wertminderung einzelner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird erfasst, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz einer Forderung eintreten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass eine Forderung voraussichtlich uneinbringlich ist. Objektive Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Ausfallrisiken aufgrund von Fälligkeitsstrukturen sein. Die Bewertung von Ausfallrisiken aufgrund der Fälligkeit einzelner Forderungen unterliegt Schätzungen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. Fertigungsaufträge Der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach der "Percentage-of-Completion"-Methode liegen Schätzungen des Managements bezüglich der im Zusammenhang mit den Fertigungsaufträgen anfallenden Auftragskosten zugrunde. Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den geschätzten Kosten haben unmittelbar Auswirkung auf das realisierte Ergebnis aus Fertigungsaufträgen. Die operativen Einheiten überprüfen die Schätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. Rechtsstreitigkeiten Unternehmen von GEA sind in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Erkenntnisse zu diesen Rechtsstreitigkeiten und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen ein Unternehmen von GEA bedeuten nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko zu bilden ist (vgl. Abschnitt 8.3). 3. Finanzrisikomanagement Um die finanziellen Risiken konzernweit zu kontrollieren und dabei Risiken weitgehend zu begrenzen oder abzusichern, hat der Vorstand ein wirksames Regelwerk in Form von Richtlinien aufgestellt. Die Zielsetzungen für den Vermögensschutz, die Beseitigung von Sicherheitslücken und die Effizienzsteigerung bei Erkennung und Analyse von Risiken sowie die entsprechenden Organisationsformen, Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar definiert. Dabei wird den Prinzipien der Systemsicherheit, Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit und unverzüglichen Dokumentation gefolgt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zum Risikomanagementsystem im Lagebericht verwiesen. Als weltweit tätiger Konzern ist GEA im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, Zinsrisiken, Warenpreisrisiken, Kreditrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken durch den geeigneten Einsatz von derivativen und nicht-derivativen Sicherungsinstrumenten zu reduzieren. Währungsrisiken Die Internationalität der Geschäftstätigkeit von GEA bringt neben Zahlungsströmen in Euro auch eine Vielzahl von Zahlungsströmen in anderen Währungen, insbesondere in US-Dollar, mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements. Gemäß der Konzernrichtlinie besteht grundsätzlich für alle Konzerngesellschaften eine Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, um Preise auf Basis von Sicherungskursen festzuschreiben. Die Sicherung von Währungsrisiken erfolgt für bilanzierte Grundgeschäfte, bilanzunwirksame feste Verpflichtungen sowie für erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Transaktionen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts und betragen in der Regel bis zu 12 Monate, können aber in Ausnahmefällen auch deutlich darüber hinausgehen. Trotz der Sicherungspflicht können Veränderungen der Währungskurse die Absatzmöglichkeiten außerhalb des Euroraums beeinflussen. Alle Konzernunternehmen die in Ländern ansässig sind in denen keine Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance von GEA anzudienen. Diese Positionen werden laufzeitkongruent, in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung zum überwiegenden Teil in direkter Zuordnung an Banken weitergeleitet. Sie können auch im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert werden. Die Absicherung von Geschäften oder Finanztransaktionen von Tochterunternehmen die in Ländern ansässig sind in denen Devisenverkehrsbeschränkungen bestehen, erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit dem Zentralbereich Treasury & Corporate Finance. Zinsrisiken Aufgrund der weltweiten Geschäftsaktivitäten von GEA erfolgen Liquiditätsbeschaffung und -anlage an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen - überwiegend aber in EUR - und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die hieraus resultierenden Finanzverbindlichkeiten sowie Geldanlagen sind grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, das vom zentralen Finanzmanagement zu bewerten und zu steuern ist. Dabei können zur Absicherung des Zinsrisikos fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, um die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu reduzieren. Derartige Zinssicherungsinstrumente dürfen nur vom Zentralbereich Treasury & Corporate Finance abgeschlossen werden. Im Geschäftsjahr 2017 sind alle verbliebenen Zinsderivate ausgelaufen. Sie waren über Ihre ganze Laufzeit hinweg einzelnen Kreditaufnahmen zugeordnet und wurden als "Cash-Flow-Hedge" bilanziert. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Zinsaufwand aus den Kreditaufnahmen sowie aus den zugeordneten Derivaten spiegelt in Summe den fixierten Zinssatz der Sicherungsbeziehung wider. Im Geschäftsjahr 2017 sind ebenfalls alle verbliebenen Zins-/Währungsswaps ausgelaufen bzw. vorzeitig abgelöst worden. Die Sicherungsinstrumente wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Unternehmenserwerben in Kanada und Großbritannien eingesetzt Ihre Bilanzierung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, sie standen aber in keiner dokumentierten Sicherungsbeziehung zu den konzerninternen Grundgeschäften. Die Ergebniseffekte aus der Veränderung der Währungsparitäten seit Beginn der Laufzeit sowie die Ergebniseffekte aus den in diesem Zusammenhang bestehenden konzerninternen Forderungen stehen sich aufgrund unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen (Terminkurs zu Kassakurs) nicht in gleicher Höhe gegenüber. Im Geschäftsjahr 2017 belief sich der im Jahresergebnis erfasste Bewertungsunterschied zwischen Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft auf -141 T EUR (Vorjahr 264 T EUR). Warenpreisrisiken GEA benötigt verschiedene Metalle wie Aluminium, Kupfer und Stahl, deren Einkaufspreise je nach Marktsituation erheblichen Schwankungen unterliegen können. Zur Sicherung des Warenpreisrisikos werden langfristige Lieferverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen. Kreditrisiken Finanzinstrumente sind grundsätzlich einem Ausfallrisiko aus der möglichen Nichterfüllung seitens der anderen Vertragspartei ausgesetzt. Ziel des bei GEA im Finanzmanagement verwendeten Kontrahentenlimit-Systems ist es, fortlaufend das Kontrahentenausfallrisiko einzuschätzen und zu steuern. Je Kontrahent ist eine maximale Risikogrenze festgelegt. Diese leitet sich überwiegend aus der Bonitätseinstufung anerkannter Rating-Agenturen und Credit Default Swaps (CDS) ab. Bei Überschreiten des individuellen Limits werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Bonität potenzieller Kunden wird im Rahmen eines internen Risk Board-Verfahrens vor Auftragsannahme geprüft. Darüber hinaus kommt ein aktives Forderungsmanagement unter Einbezug von echtem Factoring sowie Kreditversicherungen zum Einsatz. Im Exportgeschäft werden ferner bestätigte und unbestätigte Akkreditive sowie Bürgschaften, Garantien und Deckungszusagen auch von Exportkreditagenturen wie z. B. Euler Hermes eingesetzt. Neben der lokalen Überwachung durch die jeweilige Tochtergesellschaft überwacht GEA die wichtigsten Ausfallrisiken auch auf Konzernleitungsebene, um eine eventuelle Kumulierung von Risiken besser steuern zu können. Da die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer großen Anzahl von Kunden aus unterschiedlichen Branchen und Regionen bestehen, ist keine Konzentration von Risiken gegeben. Konkreten Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Reduzierung von Ausfallrisiken bei derivativen Finanzinstrumenten werden diese nur mit renommierten Finanzinstitutionen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte ist auf deren Buchwert begrenzt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken entstehen für GEA, wenn Zahlungsverpflichtungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von liquiden Mitteln nicht erfüllt werden können. Das Management dieses Risikos ist Aufgabe von GEA. Die Mittel werden den Gesellschaften von der Konzernleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit sind dabei die wichtigste Liquiditätsquelle. Um die Verwendung der liquiden Mittel und die Aufnahme von Krediten innerhalb von GEA zu optimieren, sind in 17 Ländern Cash-Pools eingerichtet. Hierdurch werden die Kontensalden der teilnehmenden Konzerngesellschaften täglich automatisch zugunsten oder zulasten eines Zielkontos der GEA Group Aktiengesellschaft ausgeglichen. Eigenständige Geldanlagen und -aufnahmen dieser Gesellschaften werden somit weitgehend vermieden. Ein darüber hinausgehender Liquiditätsbedarf wird grundsätzlich von der GEA Group Aktiengesellschaft aufgenommen bzw. überschüssige Liquidität von ihr angelegt. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die nicht diskontierten vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert: scroll Zahlungsströme (in T EUR) Buchwert < 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre 2017 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 736.906 736.312 594 - - - Schuldscheindarlehen - - - - - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 244.922 243.170 1.584 1.331 - - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.561 3.906 1.157 729 1.356 - Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 227 227 - - - - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 11.107 656.431 6.263 - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - - - - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" - - - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 108.980 77.693 27.591 8.966 120 120 2016 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 623.882 935 - - - Schuldscheindarlehen 90.651 92.453 - - - - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.845 52.587 2.062 1.372 5 - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 9.982 3.752 4.517 967 607 1.356 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 130 130 - - - - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 15.603 884.049 12.177 667 - - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2.704 23.035 - - - - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" 1.042 1.041 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 141.913 96.803 39.323 11.488 7.881 - scroll Zahlungsströme (in T EUR) >5 Jahre 2017 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Schuldscheindarlehen - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.197 2016 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Schuldscheindarlehen - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen - Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - In die vorstehende Tabelle werden alle zum 31. Dezember 2017 bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten auf Basis der erwarteten vertraglichen Zahlungsströme einbezogen. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten sind nicht berücksichtigt. Fremdwährungsbeträge werden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die jederzeit zurückgezahlt werden können, wird unterstellt, dass sie innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden. Den Auszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 662.694 T EUR (Vorjahr 920.969 T EUR) stehen Einzahlungen aus diesen Instrumenten in Höhe von 654.059 T EUR (Vorjahr 901.654 T EUR) gegenüber. Zum 31. Dezember 2017 bestehen Barkreditlinien in Höhe von 949.155 T EUR (Vorjahr 855.664 T EUR), die in Höhe von 244.922 T EUR (Vorjahr 146.496 T EUR) ausgenutzt sind. Die Barkreditlinien setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Fälligkeit 31.12.2017 zugesagt 31.12.2017 beansprucht 31.12.2016 zugesagt 31.12.2016 beansprucht Bilaterale Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung bis auf Weiteres 299.155 244.922 65.664 6.496 Syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") August 2022 650.000 - 650.000 - Schuldscheindarlehen September 2017 - - 90.000 90.000 Europäische Investitionsbank Juli 2017 - - 50.000 50.000 Summe 949.155 244.922 855.664 146.496 Die Fristigkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.4 dargestellt. Das in 2012 aufgesetzte Schuldscheindarlehen wurde am 19. September 2017 planmäßig zurückgezahlt. Zur Sicherung der langfristigen Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit der zweiten Verlängerungsoption den Club Deal bis August 2022 prolongiert. Der Kredit beinhaltet keine weitere Verlängerungsoption. Zum 31. Dezember 2017 stehen dem Gesamt-Konzern Avallinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.361.235 T EUR (Vorjahr 1.265.468 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 524.185 T EUR (Vorjahr 475.220 T EUR) genutzt werden. In der Regel sind die Avale zahlbar auf erstes Anfordern. Wie bei diesem Auftragssicherungs- und Finanzierungsinstrument allgemein üblich, traten auch bei der GEA Group Aktiengesellschaft in den vergangenen Jahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Ziehungen von Avalen auf. Zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden des zum 31. Oktober 2014 veräußerten Segments GEA Heat Exchangers (HX) sind zum 31. Dezember 2017 Bankavale in Höhe von 16.054 T EUR (Vorjahr 20.149 T EUR) aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft herausgelegt. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls wurden seitens des Käufers des Segments GEA HX Bankavale in Höhe von 4.816 T EUR (Vorjahr 6.055 T EUR) zugunsten der GEA Group Aktiengesellschaft ausgestellt. Zusätzlich wurden Konzernavale in Höhe von 49.082 T EUR (Vorjahr 50.769 T EUR) durch die GEA Group Aktiengesellschaft zur Besicherung vertraglicher Verpflichtungen des Segments GEA HX herausgelegt. Zur Absicherung eventueller Risiken für den Fall, dass solche Avale in Anspruch genommen werden, erhielt die GEA Group Aktiengesellschaft Bankavale vom Käufer des Segments GEA HX zur Rückbesicherung in Höhe von 15.001 T EUR (Vorjahr 15.329 T EUR). Zum Jahresende sind 84 T EUR (Vorjahr 84 T EUR) Bankavale aus Kreditlinien der GEA Group Aktiengesellschaft und 90.205 T EUR (Vorjahr 102.631 T EUR) Konzernavale für den unwahrscheinlichen Fall des Zahlungsausfalls zur Besicherung von vertraglichen Verpflichtungen der Lurgi AG an deren Kunden herausgelegt. Die zukünftigen Auszahlungen aus den operativen Leasingverhältnissen werden separat unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (vgl. Abschnitt 8.2). Fremdwährungssensitivitätsanalyse Die Gesellschaften von GEA sind immer dann einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung lauten als die jeweilige funktionale Währung einer Gesellschaft. Grundsätzlich sind Fremdwährungsrisiken durch geeignete Instrumente abzusichern. Die Schwankungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich somit weitgehend über ihre Laufzeit aus. Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert aus den folgenden Geschäften: ― aus Währungsderivaten als Sicherung für bislang noch bilanzunwirksame Grundgeschäfte, d. h. für vertraglich vereinbarte sowie für erwartete Transaktionen: Erfolgt eine ökonomische Sicherung, ohne eine dokumentierte bilanzielle Sicherungsbeziehung, so wirkt sich ein entsprechendes Kursänderungsrisiko unmittelbar im Ergebnis aus. Sind die Währungsderivate in Sicherungsbeziehungen in Form von "Cash-Flow-Hedges" eingebunden, dann unterliegen sie einem eigenkapitalwirksamen Kursänderungsrisiko. Zum 31. Dezember 2017 waren keine Währungsderivate als "Cash-Flow-Hedges" designiert. ― aus ungesicherten Fremdwährungsgeschäften: Die Umrechnung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs wirkt sich unmittelbar im Ergebnis aus. Als relevante Risikovariablen für die Fremdwährungssensitivitätsanalyse finden die Währungspaare Berücksichtigung, bei denen ein wesentlicher Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung abgewickelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Sensitivität eines Anstiegs oder Rückgangs des EUR von 10 Prozent aus Konzernsicht: scroll (in T EUR) Nominalvolumen Jahresergebnis Basiswährung Fremdwährung 2017 + 10% - 10% EUR USD 522.393 -999 1.247 EUR SGD 105.968 -1.557 1.903 EUR GBP 104.126 -2.080 2.542 EUR INR 36.083 -1.659 2.028 EUR ZAR 35.284 1.820 -2.224 EUR ARS 16.607 -760 928 scroll (in T EUR) Nominalvolumen Jahresergebnis Basiswährung Fremdwährung 2016 + 10% - 10% EUR USD 571.170 2.724 -3.329 EUR GBP 115.516 -1.123 1.372 EUR ZAR 44.402 2.540 -3.104 EUR CNY 43.853 -729 891 EUR CAD 29.723 2.065 -2.524 EUR PLN 29.383 -1.118 1.367 Bei dem Nominalvolumen handelt es sich um alle kontrahierten Fremdwährungszahlungsströme zum Bilanzstichtag umgerechnet in EUR zum Stichtagskurs. Zinssensitivitätsanalyse Die Zinssensitivitätsanalyse stellt die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: ― Originäre Finanzinstrumente mit fester Verzinsung unterliegen nur dann einem bilanziellen Zinsänderungsrisiko, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei GEA werden derartige Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. ― Originäre Finanzinstrumente mit variabler Verzinsung, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Zinsderivate, die in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen in Höhe des effektiven Teils der Sicherungsbeziehung einem eigenkapitalwirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Zinsderivate, die nicht in eine als "Cash-Flow-Hedge" bilanzierte Sicherungsbeziehung eingebunden sind, unterliegen einem ergebniswirksamen Zinsänderungsrisiko. ― Währungsderivate unterliegen keinen wesentlichen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten. Die Sensitivitätsanalyse unterstellt eine lineare Verschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100 bzw. -100 Basispunkte zum Bilanzstichtag. Für die simulierten Szenarien ergeben sich folgende Effekte: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) + 100 Basispunkte - 100 Basispunkte + 100 Basispunkte - 100 Basispunkte Eigenkapitalwirksame Zinsrisiken - - 251 -254 Ergebniswirksame Zinsrisiken -45 45 130 -133 Der Berechnung liegt ein Nettovolumen von 7.020 T EUR (Vorjahr 78.263 T EUR) zugrunde. Kapitalmanagement Das wichtigste finanzwirtschaftliche Ziel der GEA Group Aktiengesellschaft ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts im Interesse von Investoren, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten bei gleichzeitiger Wahrung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Deshalb hat die Verbesserung der Profitabilität und als Folge davon die Erhöhung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals bei allen unternehmerischen Entscheidungen Priorität. Daraus leitet sich auch die konsequente Fokussierung auf die Margenqualität der Aufträge ab. Auch externes Wachstum durch mögliche Akquisitionen wird unter dem Blickwinkel dieses Ziels bewertet. Bei der Verfolgung dieser unternehmerischen Ziele kommt dem Kapitalmanagement durch Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven eine sehr große Bedeutung zu. Es stellt damit nicht nur den dauerhaften Fortbestand von GEA sicher, sondern schafft auch die unternehmerische Flexibilität, um die gegenwärtigen Geschäftsaktivitäten weiterentwickeln und strategische Optionen wahrnehmen zu können. Hierzu werden Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien permanent auf Basis von kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Liquiditätsentwicklung und der notwendigen Kreditaufnahmen gesteuert. Das Finanzmanagement des Konzerns umfasst das Liquiditätsmanagement, die Konzernfinanzierung sowie das Management von Zins- und Währungsrisiken. Dabei ist das in der GEA Group Aktiengesellschaft beheimatete zentrale Finanzmanagement von GEA dafür zuständig, Finanzierungskosten weitestmöglich zu reduzieren, Anlagezinsen zu optimieren, Kontrahentenrisiken zu minimieren, Größenvorteile zu nutzen, Zins- und Wechselkursrisiken bestmöglich abzusichern und die Einhaltung von Kreditauflagen zu gewährleisten. Die Finanzierungsstrategie von GEA verfolgt das Ziel, nicht nur jederzeit die fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, sondern darüber hinaus neben einer strategischen Kassenposition auch stets über ausreichende Liquiditätsreserven in Form von Kreditlinien zu verfügen. Bei der zentralen Liquiditätsanlage stehen Kapitalerhalt und Risikoreduzierung durch Diversifizierung der Geldanlagen im Vordergrund. Zur Optimierung der Kapitalkosten wird die Kapitalstruktur regelmäßig auf der Basis verschiedener Finanzkennzahlen überwacht. Wichtige Kennzahlen sind in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalquote und das Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital (Gearing). Die Nettoverschuldung für den Gesamt-Konzern wird dabei wie folgt ermittelt: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -244.922 -55.845 Schuldscheindarlehen - -90.651 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 250.507 929.120 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 5.585 782.624 Eigenkapital 2.503.594 2.995.604 Eigenkapitalquote 43,6 % 49,0 % Gearing -0,2 % -26,1 % Die Nettoliquidität ist im Laufe des Geschäftsjahres um 777.039 T EUR gesunken, sodass diese zum 31. Dezember 2017 5.585 T EUR betrug. Weiterhin bewerten zwei internationale Ratingagenturen, Moody's und Fitch, die Fähigkeit der GEA Group Aktiengesellschaft, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bewertungen für GEA lauten wie folgt: scroll 2017 2016 Agentur Rating Ausblick Rating Ausblick Moody's Baa2 stabil Baa2 stabil Fitch BBB stabil BBB stabil Bei einem Investmentgrade-Rating in den Kategorien des "BBB"-Bereichs ergeben sich für die Finanzierung von GEA gute Chancen sowohl für Bankenfinanzierungen als auch für die direkte Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten. Die aktuellen Ratings reflektieren damit die gute Zahlungsfähigkeit von GEA und stellen den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten sicher. 4. Unternehmenserwerbe 4.1 Erworbene Unternehmen Im Geschäftsjahr 2017 hat GEA folgendes Unternehmen im Wege des Anteilserwerbs übernommen: scroll Unternehmen Sitz Erwerbszeitpunkt Stimmrechtsanteil (in %) Übertragene Gegenleistung (in T EUR) Pavan S.p.A. Galliera Veneta, Padua (Italien) 30. November 2017 100,0 253.574 Am 30. November 2017 hat GEA den Anteilserwerb der italienischen Unternehmensgruppe Pavan vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft der Pavan-Gruppe, Pavan S.p.A., übernommen. Pavan ist ein führender Hersteller und Lieferant von Produktionslinien und Lösungen für die Herstellung von frischer und trockener Pasta sowie extrudierter Snacks. Darüber hinaus bieten die Unternehmen der Pavan-Gruppe Anlagen und Maschinen zur Getreideverarbeitung sowie Verpackungsmaschinen an. Als etablierter Anbieter in diesem Industriebereich wird Pavan in der Business Area Equipment von GEA die Produktgruppe "Pasta, Extrusion & Milling" bilden. Mit der Übernahme baut der GEA Konzern seine führende Stellung im Bereich anspruchsvoller Prozesstechnik für die Nahrungsmittelindustrie weiter aus. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 4.727 T EUR. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen. 4.2 Übertragene Gegenleistung Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen: scroll Unternehmen (in T EUR) Zahlungsmittel Bedingte Kaufpreiszahlung Summe Pavan S.p.A. 253.574 - 253.574 4.3 Erworbene Vermögenswerte und Schulden Zum Erwerbszeitpunkt wurden folgende Vermögenswerte identifiziert und Schulden übernommen: scroll Beizulegender Zeitwert (in T EUR) Pavan S.p.A. Sachanlagen 39.287 Immaterielle Vermögenswerte 109.566 Sonstige langfristige Vermögenswerte 33 Langfristige Vermögenswerte 148.886 Vorräte 28.364 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 32.925 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 6.288 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 19.521 Kurzfristige Vermögenswerte 87.098 Summe Vermögenswerte 235.984 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 111.999 Latente Steuern 31.162 Langfristige Schulden 143.161 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.993 Ertragsteuerverbindlichkeiten 14 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 45.647 Kurzfristige Schulden 77.654 Summe Schulden 220.815 Erworbenes Nettovermögen 15.169 davon Anteil der GEA Group Aktiengesellschaft 14.584 davon Anteil nicht beherrschender Gesellschafter 586 Anschaffungskosten 253.574 Goodwill der GEA Group Aktiengesellschaft 238.990 Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen ergeben sich wie folgt: scroll Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in T EUR) Bruttobetrag Voraussichtlich uneinbringliche vertragliche Cashflows Beizulegender Zeitwert Pavan S.p.A. 33.070 -145 32.925 Die Kaufpreisallokation für Pavan ist hinsichtlich der Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden vorläufig. Unsicherheiten bestehen vor allem in Bezug auf die Identifizierung und Bewertung der immateriellen Vermögenswerte. Der bei dem Unternehmenserwerb entstandene Goodwill in Höhe von 238.990 T EUR ist auf die Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsposition von GEA, Vorteile aus erwarteten Synergien und künftigen Marktentwicklungen sowie das Know-how der Belegschaft zurückzuführen. Es wird nicht erwartet, dass ein Teil des erfassten Goodwills für Steuerzwecke abzugsfähig ist. Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter bemisst sich anhand des Anteils an den identifizierten Vermögenswerten und übernommenen Schulden von Pavan. 4.4 Auswirkung auf die Konzernumsatzerlöse und das Konzernergebnis Seit ihrem Erwerbszeitpunkt hat die Unternehmensgruppe Pavan folgenden Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen und zum Konzernergebnis nach Steuern beigetragen: scroll (in T EUR) Umsatzerlöse Ergebnis nach Steuern Pavan S.p.A. 13.845 -1.298 Summe 13.845 -1.298 Bei einem theoretischen Erwerbszeitpunkt der Unternehmensgruppe zum 1. Januar 2017 hätten die Konzernumsatzerlöse in der Berichtsperiode 4.743.609 T EUR und das entsprechende Konzernergebnis nach Steuern 236.250 T EUR betragen. 4.5 Zahlungsmittelabfluss Der Erwerb der Unternehmensgruppe Pavan hat in 2017 zu folgenden Zahlungsmittelabflüssen geführt: scroll (in T EUR) 2017 Übertragene Gegenleistung 253.574 abzüglich bedingte Kaufpreiszahlung - Kaufpreiszahlungen 253.574 abzüglich erworbene Zahlungsmittel -19.521 Zahlungsmittelabfluss aus den Unternehmenserwerben 234.053 Im Zuge der Kontrollerlangung hat GEA darüber hinaus vorzeitig externe Finanzierungsverbindlichkeiten von Pavan in Höhe von 102.464 T EUR abgelöst. Die Rückzahlung des Darlehens bedingte Aufwendungen in Höhe von 376 T EUR, von denen 13 T EUR in den sonstigen Aufwendungen sowie 363 T EUR die in den Zinsaufwendungen erfasst wurden. In der Kapitalflussrechnung werden für das Geschäftsjahr 2017 Mittelabflüsse aus Unternehmenserwerben in Höhe von 234.401 T EUR ausgewiesen. 5. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Aktiva 5.1 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: scroll (in T EUR) Grundstücke und Gebäude (selbst genutzt) Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Summe 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 545.260 435.386 344.771 26.688 1.352.105 Kumulierte Abschreibungen -250.318 -323.854 -266.271 -3.590 -844.033 Nettobuchwert 294.942 111.532 78.500 23.098 508.072 Veränderungen in 2016 Zugänge 7.793 9.605 18.663 24.891 60.952 Abgänge -19.307 -261 -2.429 -101 -22.098 Abschreibungen -14.529 -21.963 -20.969 -92 -57.553 Wertminderungen -385 -395 - - -780 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 139 622 1.001 1 1.763 Währungsumrechnung 79 289 402 112 882 Sonstige Änderungen 498 4.415 812 -11.917 -6.192 Nettobuchwert 31.12.2016 269.230 103.844 75.980 35.992 485.046 01.01.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 525.064 442.452 353.075 39.602 1.360.193 Kumulierte Abschreibungen -255.834 -338.608 -277.095 -3.610 -875.147 Nettobuchwert 269.230 103.844 75.980 35.992 485.046 Veränderungen in 2017 Zugänge 5.957 16.896 16.548 21.535 60.936 Abgänge -5.847 -996 -1.593 -2.378 -10.814 Abschreibungen -15.568 -21.049 -20.103 -80 -56.800 Wertminderungen -452 -235 -159 - -846 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 27.532 11.923 605 - 40.060 Währungsumrechnung -5.450 -3.129 -1.416 -296 -10.291 Sonstige Änderungen 4.731 10.977 1.055 -22.606 -5.843 Nettobuchwert 31.12.2017 280.133 118.231 70.917 32.167 501.448 31.12.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 554.746 494.882 343.215 35.858 1.428.701 Kumulierte Abschreibungen -274.613 -376.651 -272.298 -3.691 -927.253 Nettobuchwert 280.133 118.231 70.917 32.167 501.448 Die sonstigen Änderungen betreffen überwiegend Umgliederungen aus dem Posten Anlagen im Bau in andere Positionen des Sachanlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird wie im Vorjahr linear unter Zugrundelegung der jeweiligen Restwerte sowie folgender Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll Nutzungsdauer in Jahren Gebäude und Gebäudebestandteile 2 bis 50 Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen 2 bis 25 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 40 Die zugrunde gelegten Restwerte und Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und, sofern notwendig, angepasst. Die Sachanlagen enthalten im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen gemietete Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung: scroll (in T EUR) 2017 2016 Anschaffungskosten - aktivierte Leasingobjekte aus Finanzierungsleasing 22.147 23.116 Kumulierte Abschreibungen -11.752 -8.804 Nettobuchwert 10.395 14.312 Von dem Nettobuchwert der gemieteten Sachanlagen betreffen 10.159 T EUR (Vorjahr 13.667 T EUR) Gebäude. Die Leasingverträge über die Gebäude reichen über das Jahr 2020 hinaus. Eine Mietverlängerungsoption, eine Mietpreissteigerungsklausel sowie die Möglichkeit des Erwerbs sind in keinem Vertrag vorgesehen. Die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten sind unter den Finanzverbindlichkeiten erläutert (vgl. Abschnitt 6.4). Der Buchwert von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Sicherung von Kreditlinien dienen, beträgt zum Stichtag 509 T EUR (Vorjahr 535 T EUR). Bei den Vermögenswerten handelt es sich hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude. 5.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dar: scroll (in T EUR) Grundstücke Gebäude Summe 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.080 6.707 19.787 Kumulierte Abschreibungen -6.387 -5.664 -12.051 Nettobuchwert 6.693 1.043 7.736 Veränderungen in 2016 Zugänge - - - Abgänge -535 - -535 Abschreibungen - -74 -74 Wertaufholungen 1.940 - 1.940 Währungsumrechnung -2 - -2 Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" -5.403 - -5.403 Nettobuchwert 31.12.2016 2.693 969 3.662 01.01.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 6.672 6.707 13.379 Kumulierte Abschreibungen -3.979 -5.738 -9.717 Nettobuchwert 2.693 969 3.662 Veränderungen in 2017 Zugänge 141 - 141 Abgänge -815 -502 -1.317 Abschreibungen - -72 -72 Wertaufholungen - - - Währungsumrechnung 1 - 1 Umgliederung in "zur Veräußerung gehalten" - - - Nettobuchwert 31.12.2017 2.020 395 2.415 31.12.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.708 6.028 11.736 Kumulierte Abschreibungen -3.688 -5.633 -9.321 Nettobuchwert 2.020 395 2.415 Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt 4.500 T EUR (Vorjahr 11.250 T EUR). Da die Ermittlung der Zeitwerte auf Grundlage von marktbasierten Vergleichspreisen beruht, die intern erhoben werden, sind die Zeitwerte der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Folgende Beträge werden im Zusammenhang mit als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Mieterträge 765 1.836 Betriebliche Aufwendungen 257 950 davon für Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt wurden 257 950 Summe 508 886 5.3 Goodwill Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung des Goodwills auf die Business Areas, welche die Geschäftssegmente des Konzerns darstellen sowie dessen Entwicklung: scroll (in T EUR) BA Equipment BA Solutions Summe Buchwert zum 31.12.2015 879.059 552.456 1.431.515 Zugänge 1.609 70.285 71.894 Abgänge - -1.600 -1.600 Währungsumrechnung 2.957 863 3.820 Buchwert zum 31.12.2016 883.625 622.004 1.505.629 Zugänge 239.338 - 239.338 Abgänge - -657 -657 Währungsumrechnung -11.473 -7.029 -18.502 Buchwert zum 31.12.2017 1.111.490 614.318 1.725.808 Der Zugang im Geschäftsjahr 2017 entfällt im Wesentlichen auf die Akquisition der italienischen Unternehmensgruppe Pavan in der Business Area Equipment, welche am 30. November 2017 vollzogen wurde. Werthaltigkeitstest Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde zum Geschäftsjahresende 2017 überprüft. Für die Durchführung des Werthaltigkeitstests zum Jahresende werden die Geschäftssegmente in Form der Business Areas als Goodwill tragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert. Dementsprechend werden die erzielbaren Beträge der Business Areas ihren Buchwerten einschließlich der ihnen zugeordneten Goodwills gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag eines Geschäftssegments wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mithilfe der "Discounted-Cash-Flow"-Methode bestimmt. Als Zahlungsströme gehen die operativen Nach-Steuer-Zahlungsströme aus der vom Vorstand aufgestellten, konsolidierten Mittelfristplanung ein. Diese umfasst neben dem Budget für das Jahr 2018 noch zwei weitere Planjahre. Die entsprechenden Planwerte wurden auf Basis eines "Top-down"-Ansatzes entwickelt. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung zur Kenntnis genommen. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum werden ausgehend vom letzten Planjahr Zahlungsströme angenommen, die mit einer einheitlichen Wachstumsrate von 1,5 Prozent (Vorjahr 1,5 Prozent) extrapoliert werden. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate liegt nicht über den langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten für die Märkte, in denen die Geschäftssegmente tätig sind. Der Planung liegt die Annahme weiter stabil wachsender Absatzmärkte im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie zugrunde. Die Annahme basiert auf der Erwartung eines steigenden Bedarfs an veredelten Nahrungsmitteln. Von dieser unterstellten Entwicklung profitieren beide Business Areas von GEA. Auch für die übrigen Kundenindustrien wird ein Wachstum unterstellt. Diese Entwicklungen betreffen ebenfalls beide Business Areas. Bei dem für die einzelnen Business Areas geplanten Wachstum werden darüber hinaus auch die in der Vergangenheit erzielten Wachstumsraten berücksichtigt. Hinsichtlich der Rohstoffpreise wird unterstellt, dass etwaige Steigerungen durch höhere Absatzpreise kompensiert werden können. Zukünftige Unternehmensakquisitionen werden in der Planung nicht berücksichtigt. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf einem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,25 Prozent (Vorjahr 1,00 Prozent) sowie auf einer Marktrisikoprämie von 6,50 Prozent (Vorjahr 7,00 Prozent). Darüber hinaus werden für die Segmente individuell aus der jeweiligen Peer-Group abgeleitete Beta-Faktoren, ein Fremdkapitalrisikozuschlag sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden segmentspezifische Steuersätze angesetzt. Die Zahlungsströme der einzelnen Segmente werden mit den folgenden Nach-Steuer-Zinssätzen diskontiert: scroll Diskontierungszinssatz (in %) 31.12.2017 31.12.2016 BA Equipment 7,33 7,50 BA Solutions 6,54 6,58 Die für den Goodwill durchgeführten Werthaltigkeitstests bestätigten dessen Werthaltigkeit. 5.4 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt: scroll (in T EUR) Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 107.487 181.803 108.713 Kumulierte Abschreibungen -18.902 -94.194 -79.951 Nettobuchwert 88.585 87.609 28.762 Veränderungen in 2016 Zugänge 16 193 5.708 Abgänge -12 -202 -88 Abschreibungen -257 -24.105 -7.614 Wertminderungen -28 -133 - Wertaufholungen 4.413 - - Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 11.809 40.403 - Währungsumrechnung 755 425 243 Sonstige Änderungen - - 310 Nettobuchwert 31.12.2016 105.281 104.190 27.321 01.01.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 120.194 223.133 111.900 Kumulierte Abschreibungen -14.913 -118.943 -84.579 Nettobuchwert 105.281 104.190 27.321 Veränderungen in 2017 Zugänge - - 15.648 Abgänge - - -174 Abschreibungen -313 -21.404 -9.254 Wertminderungen -370 - -9 Wertaufholungen - - - Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 9.631 80.957 125 Währungsumrechnung -1.960 -693 -321 Sonstige Änderungen 25 5 542 Nettobuchwert 31.12.2017 112.294 163.055 33.878 31.12.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 127.646 301.170 123.566 Kumulierte Abschreibungen -15.352 -138.115 -89.688 Nettobuchwert 112.294 163.055 33.878 scroll (in T EUR) Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Summe 01.01.2016 Anschaffungs-/Herstellungskosten 155.008 144.959 697.970 Kumulierte Abschreibungen -78.829 -43.735 -315.611 Nettobuchwert 76.179 101.224 382.359 Veränderungen in 2016 Zugänge 6.794 24.306 37.017 Abgänge -89 -19 -410 Abschreibungen -10.221 -16.559 -58.756 Wertminderungen - -2.449 -2.610 Wertaufholungen - - 4.413 Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 6.649 19 58.880 Währungsumrechnung 257 102 1.782 Sonstige Änderungen 2.148 3.668 6.126 Nettobuchwert 31.12.2016 81.717 110.292 428.801 01.01.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 170.431 179.387 805.045 Kumulierte Abschreibungen -88.714 -69.095 -376.244 Nettobuchwert 81.717 110.292 428.801 Veränderungen in 2017 Zugänge 2.144 43.922 61.714 Abgänge -7 -773 -954 Abschreibungen -8.818 -19.532 -59.321 Wertminderungen -476 - -855 Wertaufholungen - - - Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 18.816 - 109.529 Währungsumrechnung -1.505 -386 -4.865 Sonstige Änderungen -4.426 9.649 5.795 Nettobuchwert 31.12.2017 87.445 143.172 539.844 31.12.2017 Anschaffungs-/Herstellungskosten 168.558 240.949 961.889 Kumulierte Abschreibungen -81.113 -97.777 -422.045 Nettobuchwert 87.445 143.172 539.844 Die Zugänge bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten entfallen überwiegend auf die Business Area Equipment sowie das Global Corporate Center. In der Business Area Equipment sind insbesondere Kosten für Entwicklungen im Bereich des automatisierten Melkens aktiviert worden. Im Global Corporate Center resultieren die Zugänge im Wesentlichen aus dem seit Mitte 2017 neu eingeführten Customer Relationship Management System (OneGEA CRM) sowie dem ebenfalls seit Mitte 2017 neu eingeführten Human Capital Management System (Workday). Die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear unter Zugrundelegung der folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben: scroll Nutzungsdauer in Jahren Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte 1 bis 20 Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte 1 bis 15 Vertragsbasierte immaterielle Vermögenswerte 1 bis 20 Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte 1 bis 25 Die Abschreibungen des Gesamt-Konzerns auf immaterielle Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 59.321 T EUR (Vorjahr 58.756 T EUR) werden in den Herstellungskosten bzw. soweit sie auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallen im Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen ausgewiesen. Marktbezogene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 110.220 T EUR (Vorjahr 102.886 T EUR) werden wegen Unbestimmbarkeit der Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben. Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich um Gesellschafts- bzw. Produktnamen der erworbenen Gesellschaften. Diese sind als Marke in den jeweiligen Branchen etabliert und werden nach dem Erwerb auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer teilt sich wie folgt auf: scroll 31.12.2017 31.12.2016 Segment Buchwert (T EUR) Anteil am Gesamtbuchwert (in %) Buchwert (T EUR) Anteil am Gesamtbuchwert (in %) BA Equipment 50.797 46,1 42.163 41,0 BA Solutions 59.423 53,9 60.723 59,0 Summe 110.220 100,0 102.886 100,0 Diese Marken werden mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Für diesen Zweck wird zunächst der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten mithilfe des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt. Nach diesem Verfahren ergibt sich der Wert einer Marke aus zukünftigen Lizenzzahlungen, die GEA aufbringen müsste, wenn sie die entsprechenden Marken von einem Dritten lizenzieren müsste. Hierzu werden die markenrelevanten Umsatzerlöse mit der geschätzten Lizenzrate multipliziert. Die markenrelevanten Umsatzerlöse leiten sich aus der vom Vorstand aufgestellten Mittelfristplanung ab. Der Aufsichtsrat hat die entsprechende Planung für 2018 zur Kenntnis genommen. Die unterstellten Lizenzraten entsprechen im Allgemeinen denen der Erstbewertung. Die so errechneten ersparten Zahlungen werden mit einem markenspezifischen Diskontierungszinssatz nach Steuern abgezinst. Der Wertermittlung liegen die folgenden Annahmen zugrunde: scroll (in %) 31.12.2017 31.12.2016 Diskontierungszinssatz 6,55 - 7,87 6,19 - 8,37 Lizenzraten 0,50 - 3,00 0,50 - 3,00 Sofern der Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten einer Marke unter ihrem Buchwert liegt, wird die Werthaltigkeit der Marke auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit überprüft, zu der sie gehört. Der zum Jahresende durchgeführte Werthaltigkeitstest hat zu einer Abwertung in Höhe von 370 T EUR (Vorjahr 28 T EUR Abwertungen, 4.413 T EUR Zuführungen) geführt, welche auf die Business Area Solutions entfällt (Vorjahr auch Business Area Equipment). 5.5 Beteiligungen an at-equity bewerteten Unternehmen Die Angabe der Kennzahlen von at-equity bewerteten Unternehmen basiert auf den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen. Die jeweiligen Buchwerte sowie das jeweilige Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind im Verhältnis zur Konzern-Bilanzsumme und zum Konzernergebnis unwesentlich. Assoziierte Unternehmen Zum 31. Dezember 2017 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten assoziierten Unternehmen mit einem Buchwert von 67 T EUR (Vorjahr 6 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 56 82 Gesamtergebnis 56 82 Joint Ventures Zum 31. Dezember 2017 werden Beteiligungen an at-equity bewerteten Joint Ventures mit einem Buchwert von 14.347 T EUR (Vorjahr 15.923 T EUR) ausgewiesen. Das Ergebnis der nach der Equity-Methode bilanzierten Joint Ventures setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Gewinn/Verlust aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 2.042 2.988 Gesamtergebnis 2.042 2.988 5.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen 21.175 22.568 Sonstige Wertpapiere 8.525 9.098 Derivative Finanzinstrumente 37 99 Übrige finanzielle Vermögenswerte 8.986 6.889 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 38.723 38.654 Derivative Finanzinstrumente 3.915 3.317 Übrige finanzielle Vermögenswerte 176.727 162.625 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 180.642 165.942 Summe 219.365 204.596 Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen zu Abschnitt 6.8 dargestellt. Übrige finanzielle Vermögenswerte Zum Abschlussstichtag bestehen übrige finanzielle Vermögenswerte mit einem Buchwert in Höhe von 185.713 T EUR (Vorjahr 169.514 T EUR). Die Aufteilung in lang- und kurzfristige Vermögenswerte gestaltet sich wie folgt: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 200 34 Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 729 429 Forderungen gegen Finanzbehörden 883 456 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.174 5.970 Übrige langfristige finanzielle Vermögenswerte 8.986 6.889 Sonstige Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 4.263 6.883 Sonstige Forderungen gegen Beteiligungen 8.407 15.753 Sonstige Forderungen gegen Finanzbehörden 58.312 60.668 Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte 105.745 79.321 Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 176.727 162.625 Summe 185.713 169.514 Die sonstigen Forderungen gegen Finanzbehörden beinhalten überwiegend Umsatzsteuerforderungen. Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 32.735 T EUR (Vorjahr 25.913 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Buchwert vor Wertminderungen 116.145 87.304 Wertminderungen 3.226 2.013 Buchwert 112.919 85.291 davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 111.482 83.503 davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig 1.437 1.788 weniger als 30 Tage 1.262 758 zwischen 31 und 60 Tagen 16 337 zwischen 61 und 90 Tagen 26 152 zwischen 91 und 180 Tagen - 90 zwischen 181 und 360 Tagen - 131 mehr als 360 Tage 133 320 5.7 Vorräte Die Vorräte setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 147.768 129.293 Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 124.098 107.811 Anlagen für Dritte im Bau 18.914 23.194 Fertige Erzeugnisse und Waren 290.704 291.165 Geleistete Anzahlungen 78.096 59.942 Summe 659.580 611.405 Der Betrag der Vorräte, die im Geschäftsjahr 2017 als Aufwand erfasst wurden, beträgt 2.816 Mio. EUR (Vorjahr 2.763 Mio. EUR). Im Berichtsjahr betrugen die Wertminderungen auf Vorräte 20.262 T EUR (Vorjahr 15.783 T EUR). Aufgrund gestiegener Marktpreise am Absatzmarkt wurden in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen auf Vorräte in Höhe von 3.879 T EUR (Vorjahr 2.305 T EUR) aufgeholt. Die Wertaufholungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 5.8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 926.750 929.388 davon gegen Dritte 904.886 913.587 davon gegen nicht konsolidierte Tochterunternehmen 21.864 15.801 Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden 465.243 461.009 Summe 1.391.993 1.390.397 Der Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält Forderungen in Höhe von 6.519 T EUR (Vorjahr 7.244 T EUR), die erst später als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. Die Summe der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt insgesamt 58.408 T EUR (Vorjahr 49.371 T EUR). Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - mit Ausnahme gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen - setzt sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Buchwert vor Wertminderungen 963.294 962.958 Wertminderungen 58.408 49.371 Buchwert 904.886 913.587 davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 587.246 618.555 davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig 317.640 295.032 weniger als 30 Tage 115.573 108.555 zwischen 31 und 60 Tagen 45.600 52.563 zwischen 61 und 90 Tagen 24.908 22.582 zwischen 91 und 180 Tagen 49.082 44.216 zwischen 181 und 360 Tagen 46.207 38.084 mehr als 360 Tage 36.270 29.032 Fertigungsaufträge Die Fertigungsaufträge mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber Kunden setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Aktivierte Herstellungskosten aus Fertigungsaufträgen 3.200.714 2.875.083 zuzüglich Ergebnis aus Fertigungsaufträgen 538.854 549.758 abzüglich antizipierte Verluste 26.901 20.379 abzüglich Teilabrechnungen 3.617.473 3.301.326 Summe 95.194 103.136 Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) 465.243 461.009 Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden (enthalten in sonstigen Verbindlichkeiten) -370.049 -357.873 Summe 95.194 103.136 Die erhaltenen Anzahlungen auf Fertigungsaufträge belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 74.936 T EUR (Vorjahr 62.425 T EUR). Die Sicherheitseinbehalte von Kunden betragen 13.919 T EUR (Vorjahr 12.124 T EUR). Es wurden im Berichtsjahr 2.252.316 T EUR (Vorjahr 2.212.385 T EUR) Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen erzielt. 5.9 Ertragsteuerforderungen Die Ertragsteuerforderungen betragen zum Stichtag 30.738 T EUR (Vorjahr 25.832 T EUR). Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 5.10 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ermittelt sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Frei verfügbare Mittel 249.493 928.004 Beschränkt verfügbare Mittel 1.014 1.116 Summe 250.507 929.120 Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Tagesgeldanlagen. Bei den beschränkt verfügbaren Mitteln handelt es sich im Wesentlichen um hinterlegte Bankguthaben. Im Jahresverlauf lag der Zinssatz für kurzfristige Bankeinlagen im Euroraum zwischen marktüblichen 0,0 und 0,1 Prozent (Vorjahr zwischen 0,0 und 0,4 Prozent). Die durchschnittliche Verzinsung zum Jahresende liegt bei 0,0 Prozent (Vorjahr 0,1 Prozent). 5.11 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Zum 31. Dezember 2017 werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte mit einem Buchwert von 0 T EUR (Vorjahr 5.403 T EUR) ausgewiesen. Das nicht betriebsnotwendige Grundstück in Frankfurt, welches im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltener Vermögenswert ausgewiesen wurde, da für diesen Vermögenswert keine weitere Verwendungsmöglichkeit bestand, konnte in 2017 veräußert werden. 6. Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva 6.1 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2017 unverändert zum Vorjahr 520.376 T EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 192.495.476 nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Das ausgegebene Kapital 489.372 T EUR entspricht dem gezeichneten Kapital von 520.376 T EUR abzüglich des rechnerischen Nennwerts der zurückgekauften Aktien in Höhe von 31.004 T EUR. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt. Eigene Aktien Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zurückzukaufen. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht und am 6. Februar 2017 ein Aktienrückkaufprogramm bis längstens 28. Februar 2018 angekündigt. Das Programm wurde am 06. Februar 2018 abgeschlossen. Im Zeitraum vom 8. März 2017 bis 31. Dezember 2017 wurden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms insgesamt 11.468.732 Stückaktien mit einem auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals in Höhe von 31.003.587 EUR zurückgekauft. Dies entspricht einem Anteil von rund 5,96% am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft. Der Gesamtwert der zum Zwecke des künftigen Einzugs im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Aktien beträgt 429.047 T EUR. Es wurden Transaktionskosten in Höhe von 2.150 T EUR direkt im Eigenkapital erfasst. Genehmigtes Kapital scroll (in T EUR) Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag in TEUR Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000 Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000 Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000 Summe 259.000 Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlung 16. April 2015 51.904 51.904 Summe 51.904 51.904 Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 Mio. auf den Inhaber lautendende Stückaktien bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigten Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält vor allem die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses der ehemaligen Metallgesellschaft AG und der ehemaligen GEA AG sowie Agien aus der Ausgabe von Aktien der ehemaligen Metallgesellschaft AG. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 1.217.861 T EUR. Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und des Konzernergebnisses ist dem Eigenkapitalspiegel zu entnehmen. In den Gewinnrücklagen sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von langfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern enthalten. Zudem reduzieren sich die Gewinnrücklagen aus der Verrechnung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile. Für die Gewinnausschüttung ist der nach HGB aufgestellte Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft maßgebend. Kumuliertes Sonstiges Konzernergebnis Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen unrealisierte Gewinne und Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzierenden finanziellen Vermögenswerten, der effektive Teil der Wertänderung der als "Cash-Flow-Hedge" designierten Derivate sowie Gewinne und Verluste aus Wechselkursdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Es bestehen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Gesellschaften von GEA in Höhe von 1.191 T EUR (Vorjahr 578 T EUR). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den Erwerb der Unternehmensgruppe Pavan zurückzuführen. 6.2 Rückstellungen Die Zusammensetzung der Rückstellungen sowie deren Entwicklung im Berichtsjahr 2017 sind in unten stehender Tabelle abgebildet: scroll (in T EUR) Garantien, Gewährleistungen Finanzgarantien Prozessrisiken Bestand am 01.01.2017 68.176 3.265 12.588 davon langfristig 9.595 - 6.666 davon kurzfristig 58.581 3.265 5.922 Zuführung 35.563 - 2.828 Verbrauch -19.934 -150 -3.447 Auflösung -20.557 -197 -1.355 Konsolidierungskreisänderungen 525 - -15 Aufzinsung und Zinssatzänderung - - - Währungsdifferenzen -2.001 -1 -164 Bestand am 31.12.2017 61.772 2.917 10.435 davon langfristig 7.137 - 6.485 davon kurzfristig 54.635 2.917 3.950 scroll (in T EUR) Nachlaufende Kosten Umweltschutz, Bergbau Sonstige Rückstellungen Bestand am 01.01.2017 36.074 88.983 74.130 davon langfristig 3.434 88.901 30.155 davon kurzfristig 32.640 82 43.975 Zuführung 11.010 850 77.004 Verbrauch -10.068 -2.848 -64.940 Auflösung -19.234 -507 -6.862 Konsolidierungskreisänderungen 479 - -178 Aufzinsung und Zinssatzänderung - 23.725 13 Währungsdifferenzen -435 -10 -1.859 Bestand am 31.12.2017 17.826 110.193 77.308 davon langfristig 3.199 110.121 25.589 davon kurzfristig 14.627 72 51.719 scroll (in T EUR) Summe Bestand am 01.01.2017 283.216 davon langfristig 138.751 davon kurzfristig 144.465 Zuführung 127.255 Verbrauch -101.387 Auflösung -48.712 Konsolidierungskreisänderungen 811 Aufzinsung und Zinssatzänderung 23.738 Währungsdifferenzen -4.470 Bestand am 31.12.2017 280.451 davon langfristig 152.531 davon kurzfristig 127.920 Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen Die Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen betreffen die Gewährleistungszusagen für Produkte und Anlagen. Die ihnen zugrunde liegenden Garantien oder Gewährleistungen werden branchenüblich im Zusammenhang mit bestimmten Leistungsparametern der Produkte bzw. Anlagen gewährt (z. B. Garantie der Ausbringungsmenge, Qualität des herzustellenden Produkts). Die Gewährleistungen haben in der Regel eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Produkte bzw. Anlagen. In manchen Absatzländern gelten neben den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungen zusätzlich noch Produkthaftungsregelungen, die eine Haftung des Herstellers über die vertraglich festgelegte Gewährleistungsdauer hinaus bedingen können. Teilweise bestehen Rückgriffsansprüche in Form von Versicherungserstattungen oder Bürgschaften von Subunternehmern. Der Rückstellungshöhe liegt die beste Einschätzung der Geschäftsleitung zugrunde. GEA erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen im kommenden Jahr zu begleichen. Rückstellungen für Finanzgarantien Die Rückstellungen für Finanzgarantien beinhalten die Verpflichtungen aus Freistellungserklärungen sowie Gewährleistungen und Zusicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Unternehmensaktivitäten. Die Veränderungen dieser Rückstellungen im Geschäftsjahr 2017 sind im Wesentlichen durch die Auflösung von Unsicherheiten in Bezug auf Risiken aus der Veräußerung des Großanlagenbaus bedingt. Für das Geschäftsjahr 2018 wird mit dem Abfluss von sämtlichen Rückstellungen für Finanzgarantien gerechnet. Prozessrisiken Es werden Rückstellungen für Risiken aus drohenden und bereits anhängigen Klagen gegen Gesellschaften von GEA gebildet, wenn ein ungünstiger Ausgang des Verfahrens als wahrscheinlich eingeschätzt wird. Zur Bestimmung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wird auf die Einschätzungen der das Unternehmen vertretenden Anwälte oder Rechtsexperten zurückgegriffen. Angesetzt werden die wahrscheinlichen Schadenersatz- und Sanktionsverpflichtungen. Der Zeitpunkt der Mittelabflüsse im Zusammenhang mit Rückstellungen aus Prozessrisiken kann regelmäßig nicht verlässlich ermittelt werden. Nachlaufende Kosten Unter dieser Position werden die Kosten für Restarbeiten ausgewiesen, die anfallen, nachdem ein Auftrag bereits abgerechnet und entsprechende Auftragsergebnisse realisiert wurden. Angesetzt wird die Höhe der erwarteten Kosten. Die Auszahlungen erfolgen fast vollständig innerhalb des Folgejahres. Umweltschutz, Bergbau Unter dieser Position sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Reinigung von Grubenwasser aus früheren Bergbauaktivitäten sowie für die Reinigung sonstiger Grundwasserverunreinigungen ausgewiesen. Die Höhe bzw. zeitliche Dauer der Verpflichtung zur Gruben- und Grundwasserreinigung ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Die Verpflichtungen reichen voraussichtlich weit über das Jahr 2035 hinaus. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für diverse Einzelsachverhalte. Etwa 67 Prozent der sonstigen Rückstellungen werden voraussichtlich im Geschäftsjahr 2018 beglichen. 6.3 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern Die Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Verpflichtungen aus Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 762.415 772.796 davon leistungsorientierte Pensionspläne 746.245 755.496 davon Krankenrestkostenversicherungen 16.089 16.061 davon beitragsorientierte Pensionspläne 81 1.239 Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen 3.806 4.020 Altersteilzeit 13.569 13.187 Jubiläumszuwendungen 9.033 8.949 Sozialplan und Abfindungen 866 2.531 Übrige Personalverpflichtungen 5.027 6.169 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 794.716 807.652 Sozialplan und Abfindungen 14.501 33.716 Rückständiger Urlaub und Guthaben Gleitzeit/Überstunden 58.224 59.315 Gratifikationen und Tantiemen 58.594 72.864 Übrige Personalverpflichtungen 15.752 15.529 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 147.071 181.424 Summe Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 941.787 989.076 Der Rückgang der kurzfristigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern ist im Wesentlichen auf Auszahlungen für Abfindungsleistungen im Rahmen des Programms "Fit for 2020" zurückzuführen (vgl. Abschnitt 7.4). Zum 31. Dezember 2017 belaufen sich die entsprechenden Abfindungs- und Sozialplanverpflichtungen auf 10.567 T EUR (Vorjahr 33.925 T EUR). 6.3.1 Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen Im Folgenden werden die Daten zu den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen sowie den Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen - sofern möglich - zusammen angegeben und erläutert. Sämtliche Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 durch Aktuare bewertet. Leistungsorientierte Pensionspläne GEA bietet für die Mitarbeiter unterschiedliche Versorgungsleistungen an, vor allem leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne. Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen bestehen in Deutschland und im Ausland im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. Daneben bestehen in weiteren ausländischen Gesellschaften landestypische Pensionspläne, die teilweise durch Planvermögen gedeckt sind. Die Zusagen und Vermögensanlagen entsprechen den länderspezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen. GEA sieht in der Erteilung von Pensionszusagen eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung und -beteiligung. Daher ist diese fest in das Vergütungskonzept eingebunden und, soweit geeignet, an eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter gekoppelt. GEA beobachtet in diesem Zusammenhang die Entwicklung auf dem Personalmarkt und überprüft regelmäßig, ob die erteilten Zusagen markt- und sachgerecht sind. Nach der Einschätzung von GEA resultieren aus Pensionsverpflichtungen keine Risiken, die über das übliche Maß und die genannten allgemeinen Risiken hinausgehen. Pensionszusagen in Deutschland In Deutschland gewährt GEA einer Vielzahl von Mitarbeitern eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. An neue Mitarbeiter werden in der Regel nur noch Zusagen erteilt, die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung vorsehen. In der allgemeinen Versorgung besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit, an einer freiwilligen Entgeltumwandlung teilzunehmen, bei der ein vereinbarter laufender oder einmaliger Gehaltsverzicht zuzüglich eines Zuschusses in Höhe von bis zu 100 Prozent des Umwandlungsbetrages vom Arbeitgeber in eine Rentenleistung umgerechnet wird. Hierzu wurde im Jahr 2002 eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung geschlossen, die im Jahr 2008 überarbeitet wurde. Bei dieser Zusage werden die Leistungen nach Pensionierung mit 1 Prozent jährlich angepasst. Im Rahmen der neuen Führungskräfteversorgung werden Leistungen aus einer vermögensgedeckten Zusage in Form eines leistungsorientierten Plans gewährt. Das gebildete Planvermögen wird unter Nutzung einer Vermögenstreuhand (Contractual Trust Arrangement, CTA) verwaltet und in Mischfonds angelegt. Die vom Arbeitgeber zu leistenden Einzahlungen in das Planvermögen sind vom Fixgehalt der Anspruchsberechtigten abhängig. Darüber hinaus können die Versorgungsberechtigten optional im Wege der Gehaltsumwandlung Eigenbeiträge leisten. Die Versorgungsberechtigten haben Anspruch auf die aus dem Planvermögen erwirtschafteten Erträge. Zudem besteht eine nominale Beitragsgarantie. Neben den aktuell offenen Zusagen bestehen unterschiedliche Alt-Zusagen in Unternehmen. Diese Zusagen wurden in der Regel für Neu-Eintritte geschlossen und für die zum Zeitpunkt der Schließung teilnehmenden Mitarbeiter unverändert beibehalten. Darunter fallen Zusagen nach dem Bochumer und Essener Verband wie auch durch deren Vorgänger-Unternehmen unabhängig erstellte Zusagen. Zudem bestehen Zusagen aus der alten Führungskräfteversorgung, die seit Ende des Geschäftsjahres 2014 für Neu-Eintritte geschlossen ist. Die aus der alten Führungskräfteversorgung stammenden Leistungen nach Pensionierung werden mit 1 Prozent jährlich angepasst. Die Pensionsverpflichtungen sind zum Teil durch Rückdeckungsversicherungen ausfinanziert. Pensionszusagen im Ausland Die Pensionszusagen im Ausland bestehen im Wesentlichen in den USA und Großbritannien. In den USA bestehen Pensionsverpflichtungen aus unterschiedlichen Pensionsplänen, die nacheinander bis zum 31. Dezember 2000 geschlossen wurden. Für Dienstzeiten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Schließung werden keine Leistungen aus einem leistungsorientierten Pensionsplan mehr erdient. Die zum Zeitpunkt der Schließung des jeweiligen Plans erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Hinterbliebenenleistungen wurden auf Basis des pensionsfähigen Einkommens zum Schließungszeitpunkt festgeschrieben. Die Leistungen können als Renten- oder Kapitalzahlungen abgerufen werden. Die bestehenden Pensionsverpflichtungen sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Das Vermögen ist in einem externen Trust vom Unternehmen separiert. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sind von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wird jährlich eine etwaige Unterfinanzierung ermittelt und diese gegebenenfalls über einen festgelegten Zeitraum ausgeglichen. Die gesetzliche Grundlage zur Mindestdotierung wurde zuletzt im Jahr 2012 durch das "Moving Ahead for Progress in the 21st Century"-Gesetz ("MAP-21") geändert. In Großbritannien bestehen Pensionsverpflichtungen aus zwei landestypischen Pensionsplänen, von denen einer seit mehreren Jahren geschlossen ist und sich der Geltungsbereich ausschließlich auf ehemalige Mitarbeiter bezieht. Der zweite Plan ist für Neu-Eintritte geschlossen, bietet aber für die derzeit aktiven Teilnehmer unverändert Alters- und Hinterbliebenenleistungen auf Basis des pensionsfähigen Einkommens im Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses, an deren Finanzierung sich die Arbeitnehmer durch gehaltsabhängige Beiträge in das Planvermögen beteiligen. Die erreichten Anwartschaften und laufenden Leistungen in Großbritannien werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Abhängigkeit von der Inflation angepasst. Die Pensionsverpflichtungen beider Pläne sind durch Planvermögen teilweise ausfinanziert. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurden von den Unternehmen unabhängige Treuhänder bestellt, welche die Finanzierung der Verpflichtungen und die Anlage des Vermögens nach den Vorgaben des Unternehmens verwalten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Firmenpensionspläne alle drei Jahre bewertet und ein eventuelles Defizit ermittelt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Aktuars, der Art und der Umstände des jeweiligen Plans wird bei einer Unterfinanzierung vom Treuhänder ein Finanzierungsplan aufgestellt, der die Finanzierung des Defizits regelt. Krankenrestkostenversicherungen Neben den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden bestimmten Mitarbeitern nach Eintritt in den Ruhestand Zuschüsse zur Krankenversicherung gewährt. In Deutschland werden keine neuen Zusagen für Zuschüsse zur Krankenversicherung mehr erteilt. Nur noch einzelne Mitarbeiter mit einer solchen Zusage stehen hier im aktiven Dienstverhältnis. Die bestehenden Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen sind nicht durch Planvermögen gedeckt. Aufgrund des geringen Umfangs der Verpflichtungen sieht GEA in diesen Zusagen kein besonderes Risiko. Die Verpflichtungen aus Krankenrestkostenversicherungen betreffen überwiegend Deutschland. Rückstellungen und Finanzierungsstatus Der Anwartschaftsbarwert, das Planvermögen und die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Anwartschaftsbarwert zu Beginn des Geschäftsjahres 740.509 174.644 715.252 174.318 Laufender Dienstzeitaufwand 10.917 3.073 11.770 3.180 Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Verpflichtungen 12.271 4.443 13.957 5.563 Arbeitnehmerbeiträge - 445 - 531 Neubewertungen des Anwartschaftsbarwertes -693 1.984 31.627 8.241 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen - -2.051 - -1.330 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen - 4.545 32.547 9.744 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen -693 -510 -920 -173 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1.382 -265 -634 -753 Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - -270 - 1.509 Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - - 595 - Auszahlungen ohne Abgeltungen -31.659 -7.896 -31.391 -8.658 Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen - -15.817 - -11.618 Vermögensübertragungen -166 - -668 - Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/ -verkäufen - 8.071 - 2.907 Andere Konsolidierungskreisänderungen 238 -516 - 213 Währungsdifferenzen - -12.223 - -789 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 732.799 155.673 740.509 174.644 Planvermögen zum Zeitwert zu Beginn des Geschäftsjahres 27.080 116.754 22.807 125.808 Zinserträge auf Planvermögen 403 2.891 450 3.491 Arbeitgeberbeiträge 4.742 4.552 5.197 4.074 Arbeitnehmerbeiträge - 445 - 531 Neubewertung: Den Zinsertrag unterschreitender bzw. übersteigender Ertrag aus Planvermögen 58 2.188 19 3.362 Auszahlungen ohne Abgeltungen -1.025 -6.529 -873 -7.413 Auszahlungen im Zusammenhang mit Abgeltungen - -15.817 - -11.618 Vermögensübertragungen - - -521 - Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/ -verkäufen - 532 - - Andere Konsolidierungskreisänderungen - -676 - - Währungsdifferenzen - -8.227 - -1.481 Planvermögen zum Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres 31.258 96.113 27.080 116.754 Nettobilanzbetrag (Saldo) 701.541 59.560 713.429 57.890 davon Nettovermögenswert - 1.280 - 238 davon Nettoschuld 701.541 60.840 713.429 58.128 Die Entwicklung des Nettobilanzbetrags der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen stellt sich für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wie folgt dar: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Nettobilanzbetrag (Saldo) zu Beginn des Geschäftsjahres 713.429 57.890 692.445 48.510 Veränderungen über Gewinn oder Verlust 24.167 4.090 25.238 6.008 Laufender Dienstzeitaufwand 10.917 3.073 11.770 3.180 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1.382 -265 -634 -753 Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - -270 - 1.509 Gemeinsam eingetretener nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus Abgeltungen - - 595 - Nettozinsen auf den Nettobilanzbetrag 11.868 1.552 13.507 2.072 Veränderung über OCI -751 -204 31.608 4.879 Den Zinsertrag übersteigender Ertrag aus Planvermögen -58 -2.188 -19 -3.362 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der demografischen Annahmen - -2.051 - -1.330 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Änderung der finanzmathematischen Annahmen - 4.545 32.547 9.744 Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus Erfahrungsanpassungen -693 -510 -920 -173 Zahlungswirksame Veränderungen -35.376 -5.919 -35.715 -5.319 Arbeitgeberbeiträge -4.742 -4.552 -5.197 -4.074 Auszahlungen ohne Abgeltungen -30.634 -1.367 -30.518 -1.245 Sonstige Veränderungen 72 3.703 -147 3.812 Vermögensübertragungen -166 - -147 - Konsolidierungskreisänderungen aus Unternehmenserwerben/ -verkäufen - 7.539 - 2.907 Andere Konsolidierungskreisänderungen 238 160 - 213 Währungsdifferenzen - -3.996 - 692 Finanzierungsstatus / Nettobilanzbetrag (Saldo) 701.541 59.560 713.429 57.890 Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Nettobilanzbetrages auf Pläne mit und ohne Planvermögen: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Anwartschaftsbarwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen 167.270 136.569 193.507 158.351 Planvermögen zum Zeitwert 31.258 96.113 27.080 116.754 Finanzierungsstatus / Nettobilanzbetrag (Saldo) der fondsfinanzierten Verpflichtungen 136.012 40.456 166.427 41.597 Anwartschaftsbarwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 565.529 19.104 547.002 16.293 Finanzierungsstatus / Nettobilanzbetrag (Saldo) der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen 565.529 19.104 547.002 16.293 Finanzierungsstatus/ Nettobilanzbetrag (Saldo) 701.541 59.560 713.429 57.890 Eine Vermögensobergrenze gemäß IAS 19.64 (b) ist wie im Vorjahr nicht zu berücksichtigen. Erstattungsansprüche i. S. d. IAS 19.116 bestehen ebenfalls nicht. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts auf aktive Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft und Leistungsempfänger: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Aktive Mitarbeiter 227.596 70.090 226.077 72.025 Ehemalige Mitarbeiter mit einer unverfallbaren Anwartschaft 115.559 32.761 117.135 42.775 Leistungsempfänger 389.644 52.822 397.297 59.844 Gesamtverpflichtung 732.799 155.673 740.509 174.644 Planvermögen Das Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen setzt sich am jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 26,0 76,7 17,6 66,1 Eigenkapitalinstrumente 0,7 30,8 0,8 25,8 Schuldinstrumente 1,5 39,7 2,2 35,7 Immobilien 0,0 0,1 0,0 0,1 Sonstiges 23,8 6,1 14,6 4,5 Keine Marktpreisnotierung in aktiven Märkten 74,0 23,3 82,4 33,9 Eigenkapitalinstrumente 0,0 1,0 0,0 0,8 Schuldinstrumente 0,0 0,7 0,0 0,6 Versicherungen 73,9 21,5 82,4 32,5 Sonstiges 0,1 0,1 0,0 0,0 Summe Planvermögen 100,0 100,0 100,0 100,0 GEA hat sich insbesondere in Deutschland dazu entschieden, den Innenfinanzierungseffekt der Pensionsrückstellungen und Krankenrestkostenversicherungen zu nutzen und nur zu einem relativ geringen Teil Pensionsverpflichtungen mit Planvermögen hinterlegt. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA und Großbritannien ist hier ein großer Teil der Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen gedeckt. Die Anlage des Vermögens wird in der obenstehenden Tabelle dargestellt. Im In- und Ausland wird ein Teil des Vermögens von Versicherungsgesellschaften nach deren spezifischen Anlagevorschriften verwaltet. In Deutschland ist dies die vorherrschende Anlageform für Planvermögen. Daneben wird ein Teil des Fondsvermögens der inländischen Pensionspläne von Unterstützungskassen bzw. einer Stiftung verwaltet und ist im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere sowie Festgelder und nur zu einem geringeren Teil in Aktien investiert. Die vorgenommenen externen Investitionen sollen sichere Renditen sowie eine Substanzerhaltung gewährleisten, um laufende und künftige Pensionszahlungen finanzieren zu können. Es wird derzeit keine Veränderung dieser Anlagestrategie angestrebt. Die am Kapitalmarkt investierten Vermögenswerte sind dem generellen Kapitalmarkt- und Anlagerisiko ausgesetzt. GEA beobachtet die Entwicklungen der Märkte regelmäßig und hat entsprechende Anlagevorschriften entwickelt, die das Risiko und die Ertragserwartung angemessen abwägen. Dabei werden die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 wird eine Zuführung in das Fondsvermögen der deutschen Pensionspläne von 5.079 T EUR und an die ausländischen Pläne von 4.359 T EUR erwartet. Im Berichtsjahr 2017 betrug der tatsächliche Ertrag des Fondsvermögens 5.540 T EUR (Vorjahr 7.322 T EUR). Versicherungsmathematische Parameter Zum jeweiligen Bilanzstichtag wurden die folgenden gewichtet dargestellten versicherungsmathematischen Annahmen zur Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen zugrunde gelegt. Diese Parameter werden jeweils als Annahmen zur Ermittlung der Nettopensionsaufwendungen im Folgejahr verwendet. scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in Prozent) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Abzinsungsfaktor 1,70 2,43 1,70 2,71 Inflation 1,70 1,19 1,70 1,12 davon abgeleitet: Lohn- und Gehaltssteigerungsrate 2,70 1,31 2,70 1,29 davon abgeleitet: Rentensteigerungsrate 1,40 0,39 1,39 0,48 davon abgeleitet: Steigerungsrate der Gesundheitsvorsorgeleistungen 3,45 - 3,45 - Die versicherungsmathematischen Bewertungsfaktoren für deutsche Pläne werden von GEA in Abstimmung mit dem versicherungsmathematischen Gutachter festgelegt. Im Ausland werden die entsprechenden Parameter unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten mit Unterstützung der jeweiligen lokalen Gutachter in Abstimmung mit dem globalen Gutachter und GEA bestimmt. Der Rechnungszins wird mittels eines anerkannten Verfahrens auf Basis der zum Bilanzierungsstichtag feststellbaren Rendite von Unternehmensanleihen hoher Bonität unter Berücksichtigung der Währung und der Laufzeit der zugrundeliegenden Verpflichtungen ermittelt. Für Länder, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurde für die Festsetzung stattdessen auf Zinssätze von Staatsanleihen zurückgegriffen. Alle anderen Annahmen entsprechen den langfristigen Erwartungen von GEA. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wird aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate berechnet. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, gleich der Inflation gesetzt. Darüber hinaus findet auch die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Gesellschaft Berücksichtigung. Soweit eine Rentenanpassung fest zugesagt ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Im Ausland wird die Rentenanpassung ebenfalls in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die angenommene Steigerungsrate für die inländischen Krankenrestkostenversicherungen bei den Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen entspricht der erwarteten Inflation sowie einer Steigerungsrate, die auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruht. Eine Veränderung der Steigerungsrate in der Zukunft wird aufgrund der Erfahrungswerte nicht erwartet. Für die Bewertung sämtlicher inländischer Pläne zum 31. Dezember 2017 werden wie im Vorjahr als Rechengrundlage die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck verwendet. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Altersrentners/einer 65-jährigen Altersrentnerin zum Bilanzstichtag auf Basis dieser Rechengrundlage beträgt 19,44 Jahre/23,49 Jahre (Vorjahr 19,30 Jahre/23,36 Jahre). Für die Bewertung der ausländischen Pensionsverpflichtungen wurden jeweils länderspezifische Rechengrundlagen verwendet. Für den Rechnungszins sowie die Inflation, die als versicherungsmathematische Annahmen mit erheblichem Einfluss auf die Leistungsverpflichtungen von GEA identifiziert wurden, ergeben sich die unten dargestellten Sensitivitäten. Da die Lohn- und Gehaltssteigerungsrate, die Rentensteigerungsrate sowie die Steigerungsrate der Kosten für Gesundheitsvorsorgeleistungen von der Inflation abgeleitet werden, wurde zur gemeinsamen Messung der Sensitivitäten dieser Parameter die Inflationssensitivität verwendet. Die Sensitivitäten wurden mit den gleichen Methoden wie die bilanzierten Rückstellungen berechnet. Die verwendeten Bandbreiten für die Berechnungen der Sensitivitäten der Parameter beruhen auf den bis zum nächsten Bilanzstichtag für möglich gehaltenen Änderungen auf Basis historischer Erfahrungen. Grenzen dieser Methoden können die Aussagefähigkeit historischer Erfahrungen für die Prognose künftiger Entwicklungen sowie die Vernachlässigung gleichzeitiger Änderungen mehrerer Parameter sein. scroll (in T EUR) 2017 Anstieg (+) / Verringerung (-) der DBO Deutschland Ausland Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 50 Basispunkte -52.665 -5.548 Verringerung der Inflation um 25 Basispunkte -15.877 -437 Eine Verlängerung der Lebenserwartung um ein Jahr führt durchschnittlich zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwerts um rund 4 Prozent. Künftige Zahlungsströme Für die nächsten Jahre werden aus den deutschen und den ausländischen Plänen die folgenden Leistungszahlungen erwartet: scroll (in T EUR) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 -2027 Deutsche Pläne 32.655 32.138 31.883 31.830 31.634 155.378 Ausländische Pläne 8.517 6.873 7.831 8.024 8.649 40.710 Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit (Duration) der Pensionsverpflichtungen und Krankenrestkostenversicherungen beträgt: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in Jahren) Deutschland Ausland Deutschland Ausland Duration 15,7 13,4 15,8 13,6 6.3.2 Beitragsorientierte Pensionspläne Verschiedene Unternehmen - vor allem in den USA und in Skandinavien - unterhalten beitragsorientierte Versorgungssysteme, bei denen die Altersvorsorge über sog. "Defined Contribution"-Pläne durchgeführt wird. Bei diesen Plänen liegt die Verpflichtung nicht bei GEA, sondern bei den jeweiligen Versorgungseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Beiträge in Höhe von insgesamt 13.638 T EUR (Vorjahr 17.550 T EUR) geleistet. An staatliche Rentenversicherungsträger wurden Beiträge in Höhe von 45.597 T EUR (Vorjahr 44.427 T EUR) gezahlt. Die Beiträge wurden zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung als Personalaufwand erfasst. Zwei landesweite, gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber in den Niederlanden wurden als beitragsorientierte Pensionspläne bilanziert, da die jeweiligen Verwalter der Pläne den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen hinsichtlich der Höhe der Verpflichtung und des Planvermögens zur Verfügung stellen, um diese als leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren. Die Planbedingungen beider Pläne schreiben einen Mindestdeckungsgrad vor. Wird dieser Mindestdeckungsgrad unterschritten, muss der niederländischen Zentralbank ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Eine Vermögensüber- oder -unterdeckung führt nicht zu zusätzlichen Aus- oder Einzahlungen für die beteiligten Unternehmen. Bei einem Unterschreiten des Mindestdeckungsgrades können jedoch die Pensionsleistungen gekürzt oder die von den beteiligten Unternehmen künftig zu leistenden Beiträge erhöht werden. Der erste gemeinschaftliche Pensionsplan hat rund 160.000 Anspruchsberechtigte, von denen etwa 400 zur GEA gehören. An diesen gemeinschaftlichen Pensionsplan sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 Beiträge in Höhe von 2.294 T EUR (Vorjahr 2.383 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2018 reduzierte Beiträge erwartet. In den zweiten gemeinschaftlichen Pensionsplan sind rund 1,2 Mio. Anspruchsberechtigte involviert, von denen rund 500 zur GEA gehören. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 sind an diesen Pensionsplan Beiträge in Höhe von 3.292 T EUR (Vorjahr 3.178 T EUR) geleistet worden. Im Vergleich zum Vorjahr werden für das Geschäftsjahr 2018 reduzierte Beiträge erwartet. 6.3.3 Aktienbasierte Vergütungspläne Der Ertrag aus aktienbasierter Vergütung im Geschäftsjahr 2017 für den Gesamt-Konzern beträgt insgesamt 2.469 T EUR (Vorjahr Aufwand 3.895 T EUR). Der Buchwert der Schulden des Gesamt-Konzerns aus aktienbasierter Vergütung beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.280 T EUR (Vorjahr 4.407 T EUR). Performance Share Plan Mit Wirkung zum 1. Juli 2006 hat die GEA Group Aktiengesellschaft erstmals für die Führungskräfte der ersten und zweiten Managementebene unterhalb des Vorstands unter dem Namen "GEA Performance Share Plan" ein langfristiges Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem es sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich handelt. Seit der am 1. Juli 2008 aufgelegten dritten Tranche des Programms können auch die Führungskräfte der dritten Managementebene teilnehmen. Ziel des "GEA Performance Share Plan" ist es, die Vergütung der Führungskräfte mit dem langfristigen Erfolg des Unternehmens zu verbinden und ihre Interessen auf die Interessen der Aktionäre auszurichten. Gemäß dem Plan erhalten die Teilnehmer zu Beginn des Performance-Zeitraums eine Zusage auf eine definierte Anzahl an "Performance Shares". Die Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" ist abhängig von der jeweiligen Vertragsstufe der Teilnehmer. Voraussetzung für die Planteilnahme ist ein Eigeninvestment in Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft in Höhe von 20 Prozent der zugeteilten "Performance Shares". Dieses Eigeninvestment muss anschließend für drei Jahre (Performance-Zeitraum) gehalten werden. Während des dreijährigen Performance-Zeitraums wird anhand des "Total Shareholder Return" (TSR) die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen eines Vergleichsindex gemessen. Für die in den Jahren bis einschließlich 2013 aufgelegten Tranchen wird als Vergleichsindex der MDAX® herangezogen. Für die seit 2014 ausgegebenen Tranchen wird als Vergleichsindex der STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) zugrunde gelegt. Durch den Wechsel des Vergleichsindex erfolgte eine Angleichung an die aktienbasierte Vorstandsvergütung. Der TSR ist ein geeigneter Indikator, um die Leistung und Attraktivität verschiedener Unternehmen für Anleger vergleichen zu können. Der TSR misst in Prozent, welchen Ertrag ein Anleger mit einer Aktie über einen bestimmten Zeitraum insgesamt erzielt. Bei der Berechnung des TSR werden neben der Entwicklung des Aktienkurses auch Dividenden und Anpassungen wie zum Beispiel Aktiensplits berücksichtigt. Durch den Vergleich werden Kursentwicklungen aufgrund allgemeiner Marktschwankungen eliminiert und Effekte verschiedener Thesaurierungsstrategien vergleichbar gemacht. Die relative Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft bestimmt die Anzahl der endgültigen "Performance Shares" (0 - 300 Prozent). Nach Ablauf des dreijährigen Performance-Zeitraums werden die "Performance Shares" ausgezahlt. Dabei bestimmt die Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft zum Vergleichsindex, wie viele "Performance Shares" zugeteilt werden: Erreicht die Performance der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im TSR-Vergleich den Median, werden 50 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt, bei Erreichen des 3. Quartils 100 Prozent. Hat sich die Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen des Vergleichsindex am besten entwickelt, werden 300 Prozent der "Performance Shares" zugeteilt. Zwischen diesen Werten wird interpoliert. Die Auszahlung entspricht der Anzahl der zugeteilten "Performance Shares" eines Teilnehmers multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs über das letzte Quartal des dreijährigen Performance-Zeitraums. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums können die Teilnehmer wieder frei über ihr geleistetes Eigeninvestment in Form von Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft verfügen. Am 30. Juni 2017 lief die Tranche 2014 aus. Der TSR-Vergleich über den dreijährigen Performance-Zeitraum ergab eine Auszahlungsquote von 0 Prozent. Im Vorjahr ergab sich für die Tranche 2013 eine Auszahlungsquote von 64,96 Prozent. Im Berichtsjahr 2017 ergab sich eine Auszahlung in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 3.437 T EUR). Die Anzahl der "Performance Shares" entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: scroll (in Stück) 31.12.2016 Zugänge Verfallen Ausbezahlt Konsolidierungskreisänderungen 31.12.2017 Tranche 2013 - - - - - - Tranche 2014 102.243 - 102.243 - - - Tranche 2015 89.273 - 6.321 - - 82.952 Tranche 2016 99.130 - 3.983 - - 95.147 Summe 290.646 - 112.547 - - 178.099 Unter Berücksichtigung des beizulegenden Zeitwerts zum 31. Dezember 2017 von 0,01 EUR (Vorjahr 14,65 EUR) für die Tranche 2015 und 0,85 EUR (Vorjahr 15,15 EUR) für die Tranche 2016 sowie von 0 EUR (Vorjahr 27,03 EUR) für die Tranche 2014 (Vorjahr Tranche 2013) zum Auszahlungszeitpunkt ergibt sich insgesamt ein Ertrag für den Gesamt-Konzern im Geschäftsjahr 2017 von 2.644T EUR (Vorjahr Aufwand 3.338 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der "Performance Shares" wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll 2017 2016 Tranche 2015 2016 2014 2015 2016 Aktienkurs (in EUR) 41,62 50,85 39,57 38,95 38,23 Dividendenrendite (in %) 2,12 2,12 2,22 2,22 2,22 Risikoloser Zinssatz (in %) -0,742 -0,686 -0,892 -0,814 -0,788 Volatilität GEA Aktie (in %) 21,94 21,94 34,98 34,98 34,98 Da die Auszahlungsquote von der Performance der Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft im Vergleich zum MDAX bzw. TMI IE abhängt, werden zusätzlich die Volatilitäten aller im MDAX bzw. TMI IE zusammengefassten Aktien sowie deren Korrelationen mit der Aktie der GEA Group Aktiengesellschaft ermittelt. Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelationen basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. Langfristige Aktienkurskomponente Die langfristige Aktienkurskomponente wurde im Zuge der Neuregelung des variablen Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2012 eingeführt. Der Zeitraum für die Bemessung der Auszahlung aus der langfristigen Aktienkurskomponente ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre gehören. Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE) über eine dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI entspricht. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung: Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Ausgehend von einem Zielbetrag in Höhe von 2.012 T EUR (Vorjahr 1.885 T EUR) beträgt der Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente zum Bilanzstichtag 1.239 T EUR (Vorjahr 1.722 T EUR). Im Berichtsjahr 2017 erfolgte die Auszahlung der Tranche 2014 in Höhe von 659 T EUR (Vorjahr 1.224 T EUR). Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus der langfristigen Aktienkurskomponente wird mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Dabei werden die folgenden Bewertungsannahmen zugrunde gelegt: scroll 2017 2016 Tranche 2017 Tranche 2016 Tranche 2016 Tranche 2015 Aktienkurs (arithmetisches Mittel in EUR) 39,01 40,99 42,25 41,41 STOXX TMI IE (arithmetisches Mittel in Indexpunkten) 484,96 429,34 374,78 374,33 Risikoloser Zinssatz (in %) -0,639 -0,717 -0,804 -0,839 Volatilität GEA Aktie (in %) 21,94 21,94 34,98 34,98 Volatilität STOXX TMI IE (in %) 12,06 12,06 18,14 18,14 Korrelation GEA Aktie mit STOXX TMI IE (in %) 48,35 48,35 41,63 41,63 Die Ermittlung der Volatilitäten sowie der Korrelation basieren auf historischen Marktdaten. Die risikofreien Zinssätze wurden auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen ermittelt. ) Die Auszahlung der Tranche 2014 wurde für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri zum 31.03.2018 vereinbart. 6.4 Finanzverbindlichkeiten Die Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 setzen sich zusammen aus: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.908 3.439 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.990 6.542 Verbindlichkeiten aus Derivaten 110 257 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 6.008 10.238 Schuldscheindarlehen - 90.651 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 242.014 52.406 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.571 3.440 Verbindlichkeiten aus Derivaten 10.997 19.092 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 227 130 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 256.809 165.719 Summe Finanzverbindlichkeiten 262.817 175.957 Zum 31. Dezember 2017 setzt sich die Finanzierung von GEA im Wesentlichen wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Buchwert 31.12.2017 Buchwert 31.12.2016 Nominalwert 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert 31.12.2017 Fälligkeit Bilaterale Barkreditlinien inklusive Zinsabgrenzung 244.922 - 244.922 244.922 bis auf Weiteres Schuldscheindarlehen - 90.651 - - 19. September 2017 Europäische Investitionsbank - 50.181 - - Tilgung eines Teilbetrags i.H.v. 100.000 T EUR am 14. Januar 2015; Restbetrag am 14. Juli 2017 Schuldscheindarlehen Die GEA Group Aktiengesellschaft hat in 2012 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 90.000 T EUR mit einer Laufzeit bis zum September 2017 aufgesetzt, welches mit einem fixen Zinssatz von 2,725 Prozent ausgestattet ist. Das Schuldscheindarlehen wurde planmäßig im September 2017 zurückgezahlt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich wie folgt dar: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 < 1 Jahr 242.014 52.406 1 - 2 Jahre 1.578 2.062 2 - 3 Jahre 1.330 1.372 3 - 4 Jahre - 5 Summe 244.922 55.845 Die kurzfristigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Inanspruchnahme mehrerer bilateraler Kreditlinien. Das Darlehen der Europäischen Investitionsbank i. H. v. 50.000 T EUR, wurde planmäßig im Juli 2017 zurückgezahlt. Eine weitere vorzeitige Teilrückführung i. H. v. 100.000 T EUR fand im Geschäftsjahr 2015 statt. Die gewogene Durchschnittsverzinsung für diesen Teilbetrag wurde mit zwei Zinsswaps über die gesamte Kreditlaufzeit auf 3,29 Prozent fixiert. In den Kreditverträgen hat sich GEA zur Einhaltung einer bestimmten Finanzkennzahl verpflichtet. Die Einhaltung ist zu jedem Quartalsende zu überprüfen. Zum 31. Dezember 2017 war die Kennzahl erfüllt. Die Transaktionskosten für die zum Jahresende nicht genutzte syndizierte Kreditlinie ("Club Deal") werden linear über die Laufzeit verteilt. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden im Euroraum in Abhängigkeit von Fristigkeit und Finanzierungszweck mit Zinssätzen zwischen 0,0 Prozent und 1,0 Prozent (Vorjahr zwischen 0,5 Prozent und 1,0 Prozent) verzinst. Darüber hinaus bestehen Fremdwährungsverbindlichkeiten in indischen Rupien und südafrikanischen Rand, die ebenfalls marktüblich in den jeweiligen Ländern mit rund 8,95 Prozent (Vorjahr 9,0 Prozent) sowie 10,25 Prozent (Vorjahr 0 Prozent) verzinst werden. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt in Höhe von 2.825 T EUR (Vorjahr 4.131 T EUR) besichert. Barkredit- und Avalkreditlinien Zum 31. Dezember 2017 verfügt der Gesamt-Konzern einschließlich der syndizierten Kreditlinie über Barkreditlinien in Höhe von 949.155 T EUR (Vorjahr 855.664 T EUR). Hiervon ungenutzt sind Barkreditlinien in Höhe von 704.234 T EUR (Vorjahr 709.168 T EUR) (vgl. Abschnitt 3). Darüber hinaus stehen im Gesamt-Konzern Avalkreditlinien für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen von 1.361.235 T EUR (Vorjahr 1.265.468 T EUR) zur Verfügung, die in Höhe von 837.050 T EUR (Vorjahr 790.248 T EUR) ungenutzt sind. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing Die zeitliche Verteilung künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasingverträgen ist folgender Tabelle zu entnehmen: scroll Mindestleasingzahlungen Zinsen Barwert der Mindestleasingzahlungen (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 Bis zu einem Jahr 3.906 3.752 335 312 3.571 3.440 Zwischen einem Jahr und fünf Jahren 3.242 7.447 252 905 2.990 6.542 Summe künftiger Zahlungen aus Finanzierungsleasing 7.148 11.199 587 1.217 6.561 9.982 Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betreffen überwiegend Leasingverträge über Grundstücke und Gebäude. Der Barwert der Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2017 aus Leasingverträgen über Grundstücke und Gebäude beträgt 6.445 T EUR (Vorjahr 9.729 T EUR). Da den Leasingverhältnissen konstante Zinssätze zugrunde liegen, können die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverpflichtungen zinsbedingten Risiken unterliegen. Alle Leasingverhältnisse beinhalten vertraglich fest vereinbarte Raten. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind effektiv besichert, da die Rechte am Leasingobjekt bei Vertragsverletzungen auf den Leasinggeber zurückfallen. Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente sind unter den Erläuterungen in Abschnitt 6.8 dargestellt. 6.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 bestehen folgende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 736.906 624.817 davon gegenüber nicht konsolidierten Unternehmen 6.194 6.252 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 736.312 T EUR (Vorjahr 623.882 T EUR) innerhalb eines Jahres fällig. Der Restbetrag in Höhe von 594 T EUR (Vorjahr 935 T EUR) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 16.837 T EUR (Vorjahr 19.628 T EUR) besichert. 6.6 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betreffen laufende Steuern und bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 28.489 T EUR (Vorjahr 33.317 T EUR). 6.7 Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 33.041 48.181 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge 271.420 269.581 Passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 370.049 357.873 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 23.623 26.582 Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 37.016 60.189 Sonstige Verbindlichkeiten 87.039 98.614 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 16.291 13.254 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 14.503 12.073 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 789.147 812.839 Summe sonstige Verbindlichkeiten 822.188 861.020 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind in Höhe von 20.259 T EUR (Vorjahr 43.732 T EUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 3.939 T EUR (Vorjahr 9.589 T EUR) besichert. Der passivische Saldo der Fertigungsaufträge ergibt sich aus der Summe der Aufträge, bei denen die Teilabrechnungen die aktivierten Herstellungskosten zuzüglich der erfassten Auftragsgewinne bzw. -verluste übersteigen. 6.8 Finanzinstrumente Die Zusammensetzung der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2017 nach Klassen im Sinne des IFRS 7 sowie nach Bewertungskategorien ist in den nachfolgenden Tabellen abgebildet. Sie enthalten auch finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie in bilanzielle Sicherungsbeziehungen eingebundene Derivate, die keiner der Bewertungskategorien nach IAS 39 angehören. scroll Bewertung nach IAS 39 (in T EUR) Buchwert 31.12.2017 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2017 Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.391.993 926.750 - - 465.243 1.391.993 davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen 465.243 - - - 465.243 465.243 Ertragsteuerforderungen 30.738 - - - 30.738 30.738 Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 250.507 250.507 - - - 250.507 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 219.365 114.958 3.952 8.525 91.930 219.365 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Kredite und Forderungen 1.271.040 1.271.040 - - - 1.271.040 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 250.507 250.507 - - - 250.507 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 926.750 926.750 - - - 926.750 davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 93.783 93.783 - - - 93.783 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 29.700 21.175 - 8.525 - 29.700 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) 3.952 - 3.952 - - 3.952 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 736.906 736.906 - - - 736.906 Finanzverbindlichkeiten 262.817 245.149 11.107 - 6.561 262.817 davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.561 - - - 6.561 6.561 davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen - - - - - - Ertragsteuerverbindlichkeiten 28.489 - - - 28.489 28.489 Sonstige Verbindlichkeiten 822.188 108.386 594 - 713.208 826.463 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 1.090.441 1.090.441 - - - 1.094.716 davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 736.906 736.906 - - - 736.906 davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - - - - - - davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 244.922 244.922 - - - 244.922 davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 227 227 - - - 227 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.623 23.623 - - - 23.623 davon sonstige Verbindlichkeiten 84.763 84.763 - - - 89.038 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 11.701 - 11.701 - - 11.701 scroll Bewertung nach IAS 39 (in T EUR) Buchwert 31.12.2016 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral Bewertung nach anderen IFRS Zeitwert 31.12.2016 Aktiva Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.390.397 929.388 - - 461.009 1.390.397 davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen 461.009 - - - 461.009 461.009 Ertragsteuerforderungen 25.832 - - - 25.832 25.832 Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 929.120 929.120 - - - 929.120 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 204.596 105.045 3.416 9.098 87.037 204.596 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Kredite und Forderungen 1.940.985 1.940.985 - - - 1.940.985 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 929.120 929.120 - - - 929.120 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 929.388 929.388 - - - 929.388 davon sonstige finanzielle Vermögenswerte 82.477 82.477 - - - 82.477 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 31.666 22.568 - 9.098 - 31.666 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehungen) 3.416 - 3.416 - - 3.416 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 624.817 - - - 624.817 Finanzverbindlichkeiten 175.957 146.626 18.307 1.042 9.982 177.866 davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 9.982 - - - 9.982 9.982 davon Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 1.042 - - 1.042 - 1.042 Ertragsteuerverbindlichkeiten 33.317 - - - 33.317 33.317 Sonstige Verbindlichkeiten 861.020 141.913 641 - 718.466 860.558 Nach Bewertungskategorien des IAS 39 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 913.062 913.062 - - - 914.803 davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 624.817 624.817 - - - 624.817 davon Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 90.651 90.651 - - - 92.456 davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.845 55.845 - - - 55.949 davon Kredite gegenüber nicht konsolidierten Beteiligungen 130 130 - - - 130 davon sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 26.582 26.582 - - - 26.582 davon sonstige Verbindlichkeiten 115.037 115.037 - - - 114.869 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung und bedingte Kaufpreiszahlungen) 18.948 - 18.948 - - 18.948 Die beizulegenden Zeitwerte für die unter den Posten "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "zur Veräußerung gehaltene Schulden" ausgewiesenen Finanzinstrumente werden nicht separat angegeben, da diese nicht verlässlich ermittelt werden können. Es besteht keine Absicht, die betreffenden Finanzinstrumente zu veräußern. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden oder für die ein beizulegender Zeitwert im Anhang angegeben wird, sind in die nachfolgend beschriebene Fair-Value Hierarchie einzuordnen. Maßgebend für die Einordnung in die Stufen der Bewertungshierarchie sind dabei die der Bewertung zugrunde liegenden Eingangsdaten: Inputparameter der Stufe 1: Auf aktiven Märkten notierte (nicht angepasste) Preise für identische finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Inputparameter der Stufe 2: Marktpreisnotierungen, die direkt (als Preise) oder indirekt (als von Preisen abgeleitete) beobachtbare Eingangsdaten in die Bewertung einfließen und die keine notierten Preise nach Stufe 1 darstellen. Inputparameter der Stufe 3: Eingangsdaten, die nicht von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden in die dreistufige Fair-Value Hierarchie: scroll Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2017 31.12.2016 Fair Value Fair Value (in T EUR) Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Buchwert Stufe 1 Aktiva zum Zeitwert bewertet Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.952 - 3.952 - 3.416 - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert 8.525 - - 8.525 9.098 - Passiva zum Zeitwert bewertet Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen - - - - 1.042 - Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 11.107 - 11.107 - 18.307 - Bedingte Kaufpreiszahlungen 594 - - 594 641 - Passiva nicht zum Zeitwert bewertet Schuldscheindarlehen - - - - 90.651 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 244.922 - 244.922 - 55.845 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 39.736 - 10.016 33.995 76.106 - scroll Wiederkehrende Fair Value Bewertungen 31.12.2016 Fair Value (in T EUR) Stufe 2 Stufe 3 Aktiva zum Zeitwert bewertet Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 3.416 - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bewertet zum beizulegenden Zeitwert - 9.098 Passiva zum Zeitwert bewertet Derivate eingebunden in Sicherungsbeziehungen 1.042 - Derivate nicht eingebunden in Sicherungsbeziehungen 18.307 - Bedingte Kaufpreiszahlungen - 641 Passiva nicht zum Zeitwert bewertet Schuldscheindarlehen 92.456 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.949 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.091 69.847 Während des Geschäftsjahres 2017 erfolgten keine Übertragungen zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Derivate erfolgt auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt beobachtbarer Zinsstrukturkurven. Dementsprechend erfolgt eine Einordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts des Schuldscheindarlehens und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt auf Grundlage der Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung von Credit Spreads. Daher erfolgt die Zuordnung in Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Festgeldanlagen sowie sonstige finanzielle Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte im Wesentlichen den Buchwerten, was auf die überwiegend kurzen Restlaufzeiten zurückzuführen ist. Der Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthält eine im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene vertragliche Verpflichtung. Der beizulegende Zeitwert dieses Fremdkapitalinstruments wird ausgehend von den vertraglich fixierten Zahlungsströmen auf Grundlage der Zinsstrukturkurve und unter Berücksichtigung von Credit Spreads ermittelt. Dementsprechend erfolgte eine Zuordnung zu Stufe 2 der Bewertungshierarchie. Bestimmte sonstige finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs GEA HX sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen, da ihr beizulegender Zeitwert als Barwert der aus den kaufvertraglichen Verpflichtungen erwarteten Zahlungsmittelabflüsse ermittelt wird. Finanzielle Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten erfolgt mittels Barwertberechnungen, in die unter Berücksichtigung der jeweiligen Kaufpreisklauseln verschiedene nicht am Markt beobachtbare Inputdaten, insbesondere aus der Unternehmensplanung, einfließen. Den Finanzinstrumenten der Stufe 3 wird zudem eine vormals wertberichtigte Forderung aus dem Bereich der ehemaligen Rohstoffaktivitäten der Metallgesellschaft AG zugeordnet, deren beizulegender Zeitwert mittels einer Barwertberechnung auf Basis der vom Schuldner geplanten Zahlungen ermittelt wird. Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2017: scroll (in T EUR) Zeitwert zum 31.12.2016 9.098 Tilgung -113 Zinsertrag 104 Währungsumrechnung -511 Neubewertung -53 Zeitwert zum 31.12.2017 8.525 Da es sich beim Schuldner um den Betreiber einer Kupfermine handelt, werden die von ihm geplanten Zahlungen vom Kupferpreis beeinflusst. Zum Stichtag betragen die für dieses Finanzinstrument im Eigenkapital erfassten unrealisierten Verluste -722 T EUR (Vorjahr -669 T EUR). Die GEA Group Aktiengesellschaft hat unter dem Deutschen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte mit den Banken Nettingvereinbarungen abgeschlossen. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Im Falle eines Kreditereignisses - beispielsweise Verzug - werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es ist lediglich ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. In der nachstehenden Tabelle werden die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, für die aus Sicht des Gesamt-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen: scroll (in T EUR) Bruttobetrag der erfassten finanziellen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden Nettobeträge 31.12.2017 Forderungen aus Derivaten 3.769 3.769 2.518 1.251 Verbindlichkeiten aus Derivaten 10.755 10.755 2.518 8.237 31.12.2016 Forderungen aus Derivaten 3.186 3.186 3.158 28 Verbindlichkeiten aus Derivaten 14.595 14.595 3.158 11.437 Originäre finanzielle Vermögenswerte Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Die der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen" zugeordneten Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es handelt sich dabei um Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstige Beteiligungen, deren beizulegende Zeitwerte nicht verlässlich bestimmt werden können. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die den Bewertungsvorschriften des IAS 39 unterliegen, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bei festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsströme. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte am Bilanzstichtag errechnet sich auf Basis des Devisenkassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen entsprechend den jeweiligen Restlaufzeiten. Die Terminauf- und -abschläge werden aus den beobachtbaren Zinsdifferenzkurven zum Bilanzstichtag abgeleitet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei Devisenoptionen beruht auf anerkannten Bewertungsmodellen. Der beizulegende Zeitwert wird durch die Restlaufzeit, den aktuellen Wechselkurs, die Volatilität des Wechselkurses sowie durch die zugrunde liegenden Zinskurven beeinflusst. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps und Zinsoptionen werden auf Basis abgezinster, künftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Bei Zins-/Währungsswaps werden zusätzlich die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen, in denen die Zahlungsströme erfolgen, einbezogen. GEA setzt derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps. Die derivativen Finanzinstrumente dienen der Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken für bestehende oder geplante Grundgeschäfte. Die folgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dar. Das Nominalvolumen in Fremdwährung wird zum Stichtagskurs umgerechnet. scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert Aktiva Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 436.734 3.952 209.064 3.373 Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - - 6.424 43 Summe 436.734 3.952 215.488 3.416 Passiva Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 655.983 11.107 889.525 15.603 Zins- und Zins-/Währungsderivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung - - 21.744 2.704 Zins- und Zins-/Währungsderivate eingebunden in "Cash-Flow-Hedge" - - 50.000 1.042 Summe 655.983 11.107 961.269 19.349 Derivative Finanzinstrumente mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehenden derivativen Finanzinstrumente dienen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr ausschließlich der Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen ("Cash-Flow-Hedges"). In den Geschäftsjahren 2017 und 2016 wurden keine Derivate zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus zukünftigen Absatz- und Beschaffungsgeschäften in Cash-Flow-Hedges eingebunden. Weiterhin wurden in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 keine Derivate als "Fair-Value-Hedge" designiert. Die Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in einen effektiven und in einen nicht-effektiven Teil zerfällt. Der effektive Teil bzw. dessen Veränderung wird bis zur Bilanzwirksamkeit des gesicherten Grundgeschäfts direkt im Eigenkapital im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der nicht-effektive Teil wird erfolgswirksam behandelt. Zum Zeitpunkt, zu dem das gesicherte Grundgeschäft bilanzwirksam wird, wird der im Eigenkapital erfasste Effekt realisiert und die bilanzielle Sicherungsbeziehung aufgelöst. Bei einem Absatzgeschäft erfolgt die Realisierung des effektiven Teils gegen die Umsatzerlöse, bei einem Beschaffungsgeschäft werden die Anschaffungskosten entsprechend angepasst. In Bezug auf die Zinsderivate werden die im Eigenkapital erfassten Effekte gegen das Zinsergebnis aufgelöst. Zum 31. Dezember 2017 sind im Gesamt-Konzern aus Währungs- und Zinsderivaten Gewinne in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 0 T EUR) und Verluste in Höhe von 0 T EUR (Vorjahr 740 T EUR) im Eigenkapital erfasst. Derivative Finanzinstrumente ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer bilanziellen Sicherungsbeziehung nicht vor, wird die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst. Aufwendungen und Erträge Die Bewertungseffekte aus Finanzinstrumenten sind überwiegend ergebniswirksam geworden. Die folgende Tabelle stellt das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 dar: scroll 31.12.2017 31.12.2016 (in T EUR) Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung Nettoergebnis davon aus Zinsen davon aus Wertminderung / -aufholung Kredite und Forderungen 95.223 6.665 -6.134 31.301 6.195 -4.067 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 10 - - 1.769 89 -149 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen / finanzielle Verbindlichkeiten -46.685 928 - 22.320 -437 - Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten -54.899 -7.820 - -56.607 -15.998 - Summe -6.351 -227 -6.134 -1.217 -10.151 -4.216 7. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 7.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Aus Fertigungsaufträgen 2.252.316 2.212.385 Aus dem Verkauf von Komponenten 929.331 892.905 Aus Serviceleistungen 1.422.867 1.386.604 Summe 4.604.514 4.491.894 7.2 Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Erträge aus Wechselkursveränderungen 263.147 247.214 Erträge aus der Bewertung von Währungsderivaten 48.320 68.996 Miet- und Pachterlöse 3.314 2.655 Erträge aus Zahlungseingängen auf wertberichtigte Forderungen 3.812 3.011 Erträge aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 18.716 9.771 Erträge aus Schadenersatz und Kostenerstattungen 1.623 2.635 Übrige Erträge 40.686 48.994 Summe 379.618 383.276 7.3 Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Verluste aus Wechselkursveränderungen 215.690 263.836 Verluste aus der Bewertung von Währungsderivaten 95.933 46.239 Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.946 7.078 Aufwendungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 46 3.560 Kosten des Geld- und Zahlungsverkehrs 1.025 1.091 Verluste aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte 1.033 1.157 Übrige Aufwendungen 22.884 29.451 Summe 346.557 352.412 7.4 Restrukturierungsaufwendungen aus dem Programm "Fit for 2020" Das Programm "Fit for 2020" ist Bestandteil der strategischen Neuausrichtung von GEA und soll durch eine optimierte Organisation substanzielle Einsparungen ermöglichen und weiteres Wachstum fördern. So werden die Entwicklung und Herstellung von Produkten bzw. die Bereitstellung von Prozesslösungen in den zwei neuen Business Areas Equipment und Solutions gebündelt. Diese neue Bündelung in etwa gleich starke Geschäftsbereiche verspricht mehr operative Synergien über Technologien und Applikationen hinweg und fördert funktionale Exzellenz durch die Standardisierung von Prozessen. Für die Kunden von GEA gibt es jetzt pro Land nur noch eine Landesorganisation als zentralen Ansprechpartner, der das gesamte Produktportfolio sowie alle Services umfassend abdeckt und lokal anbietet. Die neue Struktur wurde im Juni 2015 umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden für das Programm "Fit for 2020" Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,0 Mio. EUR) erfasst. Die Restrukturierungsaufwendungen entfallen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr -1,5 Mio. EUR) auf Aufwendungen für kontrahierte und erwartete Abfindungsleistungen und in Höhe von 0 Mio. EUR (Vorjahr 0,4 Mio. EUR) auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Restrukturierungsrückstellungen werden insoweit angesetzt, als die entsprechenden Voraussetzungen für die einzelnen Länder bzw. Standorte erfüllt sind. Dies war zum Ende des Jahres 2017 für im Rahmen des Programms "Fit for 2020" geplante Restrukturierungsmaßnahmen der Fall. Die Höhe der zum Stichtag 31. Dezember 2017 bilanzierten Restrukturierungsrückstellungen beträgt 10,7 Mio. EUR (Vorjahr 34,9 Mio. EUR), von denen 10,6 Mio. EUR (Vorjahr 33,9 Mio. EUR) auf Verpflichtungen aus kontrahierten und erwarteten Abfindungsleistungen entfallen (vgl. Abschnitt 6.3). 7.5 Darstellung ausgewählter Aufwendungen und Erträge nach Kostenarten Materialaufwand Der Materialaufwand, der in den Herstellungskosten erfasst wird, ist im Berichtsjahr um 49.651 T EUR gestiegen und belief sich auf 2.245.947 T EUR (Vorjahr 2.196.296 T EUR). Die Materialaufwandsquote betrug 48,7 Prozent der Gesamtleistung und lag damit über dem Vorjahrswert von 48,5 Prozent. Personalaufwand Der Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2017 um 20.519 T EUR auf 1.295.527 T EUR (Vorjahr 1.275.008 T EUR). Beträge aus der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden nicht als Personalaufwand erfasst, sondern unter den Finanz- und Zinsaufwendungen ausgewiesen. Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter in Höhe von 1.058.663 T EUR (Vorjahr 1.044.818 T EUR) sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung mit 236.869 T EUR (Vorjahr 230.190 T EUR) enthalten. Die Personalaufwandsquote hat sich damit auf 28,1 Prozent der Gesamtleistung verringert (Vorjahr 28,2 Prozent). Abschreibungen und Wertminderungen Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen und Wertminderungen auf das Sachanlagevermögen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 117.894 T EUR (Vorjahr 119.640 T EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen und Wertminderungen sind überwiegend in den Herstellungskosten enthalten. Die Wertminderungen auf originäre finanzielle Vermögenswerte ohne Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen im Berichtsjahr 0 T EUR (Vorjahr 149 T EUR). Hiervon entfielen 0 T EUR (Vorjahr 149 T EUR) auf langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Wertminderungen auf Beteiligungen und Wertpapiere sind in den Finanzaufwendungen erfasst. Vorräte wurden um 20.262 T EUR (Vorjahr 15.783 T EUR) wertberichtigt. Diese Wertminderungen sowie die übrigen Wertminderungen wurden in den Herstellungskosten erfasst. 7.6 Finanz- und Zinserträge Finanzerträge Die Finanzerträge setzen sich aus den Erträgen aus Gewinnabführungen sowie dem Beteiligungsergebnis der übrigen Beteiligungen zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen - 388 Erträge aus Beteiligungen 803 115 davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 786 - Summe 803 503 Zinserträge Die Zinsen und ähnlichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Zinserträge aus Forderungen, Geldanlagen und Wertpapieren 6.603 6.885 davon aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen 153 350 Sonstige Zinserträge 1.294 972 Summe 7.897 7.857 Die folgende Tabelle zeigt Zinserträge aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinserträge aus Vermögenswerten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Kredite und Forderungen 6.665 6.195 Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen - 89 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen 1.224 1.542 Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete finanzielle Vermögenswerte 8 31 Summe 7.897 7.857 7.7 Finanz- und Zinsaufwendungen Finanzaufwendungen Die Finanzaufwendungen für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1.176 T EUR (Vorjahr 271 T EUR) beinhalten Wertminderungen auf Beteiligungen nicht konsolidierter Unternehmen von 0 T EUR (Vorjahr 149 T EUR) sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 1.176 T EUR (Vorjahr 122 T EUR). Zinsaufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten 4.029 9.264 Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Krankenrestkostenversicherungen 13.235 15.373 Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 8.179 8.417 Sonstige Zinsaufwendungen 4.684 11.622 davon gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen 3 17 Summe Zinsaufwendungen 30.127 44.676 Die folgende Tabelle zeigt die Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten gemäß den Bewertungskategorien nach IAS 39 sowie Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten, die nach anderen Vorschriften bewertet werden: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit fortgeführten Anschaffungskosten 7.820 15.998 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 296 1.979 Nach anderen Vorschriften als IAS 39 bewertete Verbindlichkeiten 22.011 26.699 Summe 30.127 44.676 Falls einer Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten als Herstellungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird aufgrund der zentralen Finanzierungsfunktion von GEA der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns als Aktivierungssatz zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2017 beläuft sich dieser auf 2,8 Prozent (Vorjahr 4,6 Prozent). Herstellungskostenmindernd werden Zinserträge berücksichtigt, die auf erhaltene Anzahlungen und Teilabrechnungen erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2017 und im Vorjahr wurden keine wesentlichen Fremdkapitalkosten aktiviert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 1.025 T EUR (Vorjahr 1.091 T EUR) für Gebühren aufgewendet, die nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes einbezogen wurden. 7.8 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Ertragsteuern für die fortgeführten Geschäftsbereiche setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Laufende Steuern 64.347 57.792 Deutschland 20.518 15.297 Ausland 43.829 42.495 Latente Steuern 66.260 23.836 davon aus temporären Differenzen 5.354 18.145 Summe 130.607 81.628 Der erwartete Steueraufwand ergibt sich aus der Anwendung des für deutsche Konzerngesellschaften maßgeblichen Steuersatzes von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Er beinhaltet neben dem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 15,00 Prozent (Vorjahr 15,00 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag von 0,825 Prozent (Vorjahr 0,825 Prozent) einen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 14,17 Prozent (Vorjahr 14,17 Prozent). Die nachfolgende Übersicht leitet vom erwarteten Steuersatz auf den effektiven Steuersatz von 36,41 Prozent (Vorjahr 23,31 Prozent) über: scroll 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 in T EUR in % in T EUR in % Ergebnis vor Ertragsteuern 358.675 - 350.228 - Erwarteter Steueraufwand 107.603 30,00 105.068 30,00 Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 6.720 1,87 9.280 2,65 Steuerfreie Erträge -2.829 -0,79 -2.833 -0,81 Veränderung der Wertberichtigungen -20.269 -5,65 -28.995 -8,28 Steuersatzänderungen 44.498 12,41 -447 -0,12 Besteuerungsunterschiede Ausland -8.952 -2,50 -2.233 -0,64 Sonstige 3.836 1,07 1.788 0,51 Ertragsteuern und Effektivsteuersatz 130.607 36,41 81.628 23,31 Die Veränderung der Wertberichtigungen in Höhe von -20.269 T EUR (Vorjahr -28.995 T EUR) basiert im Wesentlichen auf einer Neueinschätzung der Werthaltigkeit der auf steuerliche Verlustvorträge in den USA und Deutschland aktivierten latenten Steuern. Die Besteuerungsunterschiede im Ausland ergeben sich aus unterschiedlichen Steuersätzen im Ausland im Vergleich zu dem deutschen Steuersatz von 30,00 Prozent. Für ausländische Gesellschaften variieren die Steuersätze zwischen 0,0 Prozent (VAE) und 40,91 Prozent (USA). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Anwendung des neuen Steuersatzes in den USA auf latente Steueraufwendungen und -erträge. Die sonstigen Überleitungseffekte beinhalten unter anderem nicht anrechenbare Quellensteuern, Steuern für Vorjahre und sonstige Ertragssteuern im Ausland. Die aktiven und passiven latenten Steuern teilen sich zum Bilanzstichtag in ihrer Fristigkeit wie folgt auf: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Kurzfristige aktive latente Steuern 59.846 69.343 Langfristige aktive latente Steuern 351.444 432.774 Summe aktive latente Steuern 411.290 502.117 Kurzfristige passive latente Steuern 54.842 53.764 Langfristige passive latente Steuern 116.328 91.166 Summe passive latente Steuern 171.170 144.930 Nettobetrag aktive latente Steuern 240.120 357.187 Zum 31. Dezember 2017 und 2016 setzen sich aktive und passive latente Steuern wie folgt zusammen: scroll Aktive latente Steuern Passive latente Steuern (in T EUR) 2017 2016 2017 2016 Sachanlagen 4.640 9.756 23.515 23.337 Goodwill 5.071 10.070 32.622 36.697 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 251 411 121.525 91.738 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 821 2.366 5.692 5.778 Langfristige Vermögenswerte 10.783 22.603 183.354 157.550 Vorräte 25.597 27.406 2.622 2.707 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.055 5.922 54.574 52.930 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.278 3.270 10.795 13.654 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - - 34 73 Kurzfristige Vermögenswerte 34.930 36.598 68.025 69.364 Summe Aktiva 45.713 59.201 251.379 226.914 Langfristige Rückstellungen 27.439 22.390 - 113 Langfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 122.519 130.571 776 736 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.345 484 2.371 2.448 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 284 321 1.812 2.627 Langfristige Schulden 151.587 153.766 4.959 5.924 Kurzfristige Rückstellungen 21.164 25.514 2.200 2.442 Kurzfristige Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 6.635 10.309 409 527 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 7.823 8.724 847 1.280 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.424 6.519 519 5.209 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 8.542 7.467 1.694 1.765 Kurzfristige Schulden 49.588 58.533 5.669 11.223 Summe Passiva 201.175 212.299 10.628 17.147 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -1.621 -2.336 - - Latente Steuern auf temporäre Differenzen 245.267 269.164 262.007 244.061 Steuerliche Verlustvorträge 731.335 982.584 - - Wertberichtigungen auf steuerliche Verlustvorträge -474.475 -650.500 - - Saldierung von latenten Steuern -90.837 -99.131 -90.837 -99.131 Angesetzte latente Steuern 411.290 502.117 171.170 144.930 Die Bestandsveränderung der latenten Steuern resultiert neben ergebniswirksamen Veränderungen in Höhe von -66.260 T EUR (Vorjahr -23.836 T EUR) im Wesentlichen aus im sonstigen Konzernergebnis erfassten Veränderungen in Höhe von -24.703 T EUR (Vorjahr 15.764 T EUR) inklusive des Unterschiedsbetrags aus der Währungsumrechnung. Des Weiteren wurden 5.058 T EUR im Steuerergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche erfasst. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus latente Steuern in Höhe von -31.162 T EUR (Vorjahr -16.828 T EUR) aus Erstkonsolidierungen ergebnisneutral erfasst. Die ergebniswirksamen Veränderungen der latenten Steuern wurden maßgeblich durch die im Dezember 2017 in den USA verabschiedeten Änderungen des Unternehmenssteuerrechts beeinflusst ("Tax Cuts and Jobs Act"). Infolgedessen sinkt in den USA der Unternehmenssteuersatz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 von 35,00 Prozent auf 21,00 Prozent. Insbesondere diese Steuersatzsenkung führte im Berichtsjahr zu einem Aufwand von 44.724 T EUR aus der Bewertung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden bei den US-amerikanischen Tochterunternehmen von GEA. Auf voraussichtliche Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden zum 31. Dezember 2017 passive latente Steuern in Höhe von 1.398 T EUR (Vorjahr 1.708 T EUR) angesetzt. Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2017 passive latente Steuern in Höhe von 964 T EUR (Vorjahr 913 T EUR) für voraussichtlich anfallende Quellensteuern bilanziert. Für zu versteuernde temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 437.244 T EUR (Vorjahr 503.530 T EUR) wurden zum 31. Dezember 2017 keine latenten Steuern gebildet, weil das Unternehmen deren Auflösung steuern kann und auf absehbare Zeit keine Auflösungen erfolgen werden. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht auf Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Zum 31. Dezember 2017 hat GEA aktive latente Steuern in Höhe von 256.860 T EUR (Vorjahr 332.084 T EUR) auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Aktive latente Steuern auf inländische Verlustvorträge: Körperschaftssteuer 57.837 75.939 Gewerbesteuer 82.000 91.535 Aktive latente Steuer auf ausländische Verlustvorträge 117.023 164.610 Summe 256.860 332.084 Der Gesamtbetrag der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge entfällt im Wesentlichen auf die steuerlichen Organschaften in Deutschland sowie in den USA. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.293.289 T EUR (Vorjahr 1.501.312 T EUR) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 788.905 T EUR (Vorjahr 825.937 T EUR) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da deren Nutzung nicht hinreichend sicher ist. Die Verlustvorträge der deutschen Gesellschaften können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Die Nutzung der Verlustvorträge ausländischer Gesellschaften ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die wesentlichen Verlustvorträge der ausländischen Gesellschaften verfallen voraussichtlich im Jahr 2029. 7.9 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen Die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche umfassen die aus der in 2014 veräußerten Wärmetauschersparte GEA Heat Exchangers sowie dem in Vorjahren veräußerten Großanlagenbau, insbesondere Lurgi und Lentjes, verbliebenen Risiken sowie die weitere Abwicklung in der Vergangenheit aufgegebener Geschäftsaktivitäten einschließlich einzelner daraus resultierender Rechtstreitigkeiten. Das Ergebnis der nicht fortgeführten Geschäftsbereiche des Geschäftsjahres beinhaltet Erlöse in Höhe von 32,2 Mio. EUR (Vorjahr 28,5 Mio. EUR) und Aufwendungen in Höhe von 22,0 Mio. EUR (25,3 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Steuern der nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beläuft sich damit auf 10,2 Mio. EUR (Vorjahr 3,2 Mio. EUR). Es geht im Wesentlichen auf die Entwicklung von im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsaktivitäten bei GEA verbliebenen Risiken zurück. Insgesamt haben die nicht fortgeführten Geschäftsbereiche mit einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 15.246 T EUR (Vorjahr 15.975 T EUR) zum Konzernergebnis beigetragen. Dieses Ergebnis entfällt in voller Höhe auf Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft. Der auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche entfallende Steuerertrag beläuft sich auf 5.058 T EUR (Vorjahr 12.756 T EUR). 7.10 Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie errechnet sich wie folgt: scroll (in T EUR) 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2016 - 31.12.2016 Anteil der Aktionäre der GEA Group Aktiengesellschaft am Konzernergebnis 243.274 284.555 davon aus fortgeführten Geschäftsbereichen 228.028 268.580 davon aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 15.246 15.975 Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien (in T Stück) 186.337 192.495 Verwässertes und unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) aus Konzernergebnis 1,31 1,48 davon entfallen auf fortgeführte Geschäftsbereiche 1,22 1,40 davon entfallen auf nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 0,08 0,08 7.11 Ergebnisverwendung Der handelsrechtliche Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 235.259 T EUR (Vorjahr 259.637 T EUR) aus. Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Betrag in Höhe von 83.000 T EUR (Vorjahr Einstellung 105.000 T EUR) in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 2.293 T EUR (Vorjahr 468 T EUR) verbleibt ein Bilanzgewinn von 154.553 T EUR (Vorjahr 155.105 T EUR). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: scroll Verwendung (in T EUR) 2017 2016 Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418 152.812 Gewinnvortrag 1.135 2.293 Summe 154.553 155.105 Die Dividendenzahlung entspricht der Zahlung einer Dividende von 0,85 Euro je Aktie bei insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien). Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 18.01.2016, Rz. 92) stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. 8. Eventualverpflichtungen, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtsstreitigkeiten 8.1 Eventualverpflichtungen Die GEA hat sowohl Bankavale als auch Konzernavale zugunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausstellen lassen bzw. ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen des Gesamt-Konzerns ist. scroll Bankavale Konzernavale (in T EUR) 2017 2016 2017 2016 Anzahlungsgarantien 9.680 7.319 - 949 Gewährleistungsgarantien 1.516 762 382 496 Vertragserfüllungsgarantien 15.969 21.136 135.356 148.317 Sonstige Haftungserklärungen 2.309 464 9.760 9.468 Summe 29.474 29.681 145.498 159.230 davon auf GEA Heat Exchangers entfallend 16.054 20.149 49.082 50.759 davon auf Lurgi entfallend 84 84 90.205 102.631 Ein wesentlicher Teil der Bankavale sowie der überwiegende Teil der Konzernavale entfallen auf den zum 31. Oktober 2014 veräußerten Geschäftsbereich GEA Heat Exchangers sowie auf die in Vorjahren veräußerte Geschäftsaktivität Lurgi (vgl. Abschnitt 3). Die übrigen Avale bestehen vorwiegend gegenüber Kunden nicht konsolidierter Unternehmen sowie Banken. Die Begünstigten sind bei nicht vertragskonformer Erfüllung durch den Hauptschuldner berechtigt, die Avale in Anspruch zu nehmen. Dies kann bei vertraglich eingegangenen Verpflichtungen, z. B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäßer Rückzahlung von Krediten, der Fall sein. In den Garantien sind Eventualverpflichtungen resultierend aus Joint Ventures in Höhe von 7.882 T EUR (Vorjahr 3.551 T EUR) enthalten; eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Alle durch die GEA Group Aktiengesellschaft in Auftrag gegebenen oder ausgestellten Avale erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Hauptschuldners. Neben den Haftungsrisiken aus Bank- und Konzernavalen bestehen Risiken vor allem aus gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten (vgl. Abschnitt 8.3), die zu Zahlungsmittelabflüssen führen können. 8.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Gesamt-Konzerns zum 31. Dezember 2017 setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Miet-, Pacht- und Leasingverpflichtungen 114.950 107.816 Bestellobligo 173.687 103.283 Summe 288.637 211.099 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen des Gesamt-Konzerns belaufen sich auf 114.950 T EUR (Vorjahr 107.816 T EUR) und betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude und zu einem geringeren Teil technische Anlagen und Maschinen. Die Mietverträge laufen maximal bis in das Jahr 2031 (Vorjahr 2031). Die Auszahlungen verteilen sich dabei wie folgt auf die künftigen Geschäftsjahre: scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Bis zu einem Jahr 36.693 35.669 Zwischen einem Jahr und fünf Jahren 66.818 57.551 Länger als fünf Jahre 11.439 14.596 Summe Auszahlungen 114.950 107.816 Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Aufwendungen des Gesamt-Konzerns aus den Miet-, Pacht- und Leasingverhältnissen auf 57.255 T EUR (Vorjahr 53.702 T EUR). Hiervon entfielen 9.591 T EUR (Vorjahr 10.047 T EUR) auf variable Mieten, die im Wesentlichen auf Basis von Verbraucherpreisindizes angepasst werden. Aus Untermietverhältnissen resultierten für den Gesamt-Konzern im Berichtsjahr keine Erträge mehr (Vorjahr 93 T EUR). Aus "Sale-and-lease-back"-Transaktionen von Gebäuden resultieren für den Gesamt-Konzern zum Bilanzstichtag künftige Auszahlungen in Höhe von 23.335 T EUR (Vorjahr 26.399 T EUR). Bestellobligo Von dem Bestellobligo entfallen 162.950 T EUR (Vorjahr 97.709 T EUR) auf Vorräte. 8.3 Rechtsstreitigkeiten Konkursverfahren der Dörries Scharmann AG Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist in zweiter Instanz eine Klage des Konkursverwalters der Dörries Scharmann AG gegen die GEA Group Aktiengesellschaft anhängig. Die frühere Metallgesellschaft AG als Rechtsvorgängerin der GEA Group Aktiengesellschaft war an der Schiess AG, später Dörries Scharmann AG, beteiligt. Aus dieser Beteiligung macht der Konkursverwalter diverse gesellschaftsrechtliche Ansprüche - insbesondere wegen Eigenkapitalersatz - geltend, die sich in erster Instanz auf ca. 18 Mio. EUR nebst Zinsen beliefen. Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich abgewiesen. Der Konkursverwalter hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die GEA Group Aktiengesellschaft hält die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und wird sich weiter gegen sämtliche Forderungen verteidigen. Allgemeines Darüber hinaus sind gegen Unternehmen von GEA aus früheren Unternehmensverkäufen und der laufenden Geschäftstätigkeit weitere Verfahren oder behördliche Untersuchungen eingeleitet worden oder könnten eingeleitet werden. Für alle Risiken aus den zuvor beschriebenen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, welche GEA im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit führt, wurde angemessene Vorsorge getroffen. Der Ausgang dieser Verfahren kann allerdings nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass aufgrund der Beendigung dieser Verfahren Aufwendungen oder Erträge entstehen, soweit die hierfür gebildete Vorsorge über- oder unterschritten wird. 9. Segmentberichterstattung 9.1 Beschreibung der Geschäftssegmente Die Geschäftsaktivitäten von GEA gliedern sich wie folgt in zwei Business Areas: Business Area Equipment In der Business Area Equipment vereint GEA alle Aktivitäten, die von weitgehend standardisierten bis hin zu kundenspezifischen Equipment-Angeboten geprägt sind. Die Produkte werden überwiegend im Rahmen einer Serienfertigung hergestellt, die auf Standardisierung und Modularisierung beruht. Typische Produkte der Business Area sind Separatoren, Ventile, Pumpen, Homogenisatoren sowie Equipment für Kältetechnik wie zum Beispiel Kompressoren. Zum Equipment-Portfolio gehören außerdem Prozesstechnologien zur Nahrungsmittelverarbeitung und -verpackung sowie - seit Übernahme der italienischen Pavan-Gruppe - auch Extrusions- und Mahltechnologie. Des Weiteren umfasst das Angebotsspektrum Melktechnik, Fütterungssysteme und Gülletechnik. Business Area Solutions Unter der Business Area Solutions fasst der Konzern alle Aktivitäten zusammen, die in hohem Maße kundenspezifische und modularisierte Lösungen vertreiben und im Rahmen von Projekten erbracht werden. Die Business Area gestaltet ihr Angebot so, dass es spezifischen Applikations- oder Kundenbedürfnissen gerecht wird. Das Angebot umfasst hauptsächlich die Konstruktion und Entwicklung von Prozesslösungen für die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sowie für die pharmazeutische und chemische Industrie. Die im Global Corporate Center und im Shared Service Center gebündelten Steuerungs- und Verwaltungsfunktionen bilden keine eigenständigen Geschäftssegmente. Ein ausgelagertes Shared Service Center übernimmt die Durchführung standardisierter Verwaltungsvorgänge und entlastet somit die operativen Einheiten. Die Aufwendungen für das Global Corporate Center und das Shared Service Center werden - soweit zuordenbar - auf die Business Areas allokiert. Nicht innerhalb der Business Areas ausgewiesen werden Geschäftsaktivitäten, die nicht zu den Kerngeschäften gehören. Dies umfasst unter anderem zum Verkauf vorgesehene, nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke, Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. scroll (in Mio. EUR) BA-E BA-S Sonstige Konsolidierung GEA 01.01.2017 - 31.12.2017 Auftragseingang1 2.491,5 2.484,0 - -224,7 4.750,8 Außenumsatz 2.196,6 2.408,0 - - 4.604,5 Innenumsatz 174,5 33,6 - -208,1 - Gesamtumsatz 2.371,0 2.441,6 - -208,1 4.604,5 Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,2 0,4 0,2 - 1,8 Operatives EBITDA2 389,3 161,3 12,5 0,5 563,5 in % vom Umsatz 16,4 6,6 - - 12,2 EBITDA 369,6 151,7 -23,0 0,5 498,8 Operatives EBIT2 330,8 141,3 5,2 0,5 477,8 in % vom Umsatz 14,0 5,8 - - 10,4 EBIT 290,5 120,2 -30,4 0,6 380,9 in % vom Umsatz 12,3 4,9 - - 8,3 ROCE in %3 17,8 16,3 - - 15,6 Zinserträge 3,3 7,8 16,5 -19,7 7,9 Zinsaufwendungen 19,2 8,1 22,5 -19,7 30,1 Ertragsteuern 52,9 19,2 59,7 -1,3 130,6 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - - 15,2 - 15,2 Segmentvermögen 4.175,9 2.901,2 3.312,2 -4.641,8 5.747,4 Segmentschulden 1.988,4 1.677,0 2.361,2 -2.782,8 3.243,8 Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 7,3 2,7 4,4 - 14,4 Working Capital (Stichtag)4 558,9 112,4 10,6 -8,1 673,8 Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 452,9 31,7 27,2 -0,2 511,7 Planmäßige Abschreibungen 78,9 29,7 7,4 0,2 116,2 Wertminderungen - 1,7 - - 1,7 Rückstellungszuführungen 138,5 122,8 47,0 3,0 311,3 01.01.2016 - 31.12.2016 Auftragseingang1 2.346,8 2.534,6 - -207,8 4.673,6 Außenumsatz 2.084,1 2.407,8 - - 4.491,9 Innenumsatz 178,1 17,9 - -196,0 - Gesamtumsatz 2.262,2 2.425,7 - -196,0 4.491,9 Ergebnis aus der Equity-Bewertung 1,5 1,0 0,6 - 3,1 Operatives EBITDA2 383,5 183,5 -2,3 1,5 566,3 in % vom Umsatz 17,0 7,6 - - 12,6 EBITDA 371,8 163,3 -35,9 1,5 500,6 Operatives EBIT2 326,0 164,3 -6,8 1,5 485,0 in % vom Umsatz 14,4 6,8 - - 10,8 EBIT 292,9 133,4 -40,9 1,7 387,0 in % vom Umsatz 12,9 5,5 - - 8,6 ROCE in %3 19,0 19,7 - - 16,9 Zinserträge 2,5 6,3 17,1 -18,1 7,9 Zinsaufwendungen 26,0 8,5 28,3 -18,1 44,7 Ertragsteuern 47,0 24,7 10,3 -0,3 81,6 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen - -1,7 18,6 -0,9 16,0 Segmentvermögen 3.597,0 2.966,6 3.716,2 -4.171,9 6.107,9 Segmentschulden 1.607,1 1.712,1 2.123,5 -2.330,4 3.112,3 Buchwert der Anteile, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 8,6 0,2 1,8 5,3 15,9 Working Capital (Stichtag)4 626,5 123,7 4,8 -5,0 749,9 Zugänge in Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte 63,5 155,0 16,3 -4,3 230,5 Planmäßige Abschreibungen 77,4 32,6 6,5 -0,1 116,4 Wertminderungen 2,5 0,4 0,4 - 3,3 Rückstellungszuführungen 131,9 115,9 46,1 2,7 296,6 1) ungeprüfte Zusatzinformation 2) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) 3) ROCE = EBIT / Capital Employed; EBIT und Capital Employed jeweils zum Durchschnitt der letzten 12 Monate und vor Effekten aus dem Goodwill aus dem Erwerb der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft in 1999; Capital Employed = Anlagevermögen + Working Capital 4) Working Capital = Vorräte + Forderungen LuL - Verbindlichkeiten LuL - erhaltene Anzahlungen Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung der Anteile an Tochterunternehmen, konzerninterne Forderungen, Schulden, Umsätze sowie Zinsaufwendungen bzw. -erträge. Die Umsätze zwischen den Geschäftssegmenten basieren auf marktüblichen Preisen. scroll Umsatzerlöse (in Mio. EUR) 2017 2016 Umsatz aus Fertigungsaufträgen BA Equipment 433,6 372,4 BA Solutions 1.841,9 1.853,8 Konsolidierung -23,1 -13,9 Summe Umsatz aus Fertigungsaufträgen 2.252,3 2.212,4 Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten BA Equipment 1.012,4 1.006,1 BA Solutions 52,4 32,0 Konsolidierung -135,4 -145,3 Summe Umsatz aus dem Verkauf von Komponenten 929,3 892,9 Umsatz aus Serviceleistungen BA Equipment 925,1 883,6 BA Solutions 547,3 539,9 Konsolidierung -49,5 -36,9 Summe Umsatz aus Serviceleistungen 1.422,9 1.386,6 Summe Umsatzerlöse 4.604,5 4.491,9 Im Geschäftsjahr wurden für das Programm "Fit for 2020" Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. EUR erfasst. Hiervon entfallen 0,0 Mio. EUR auf die Business Area Equipment und 0,9 Mio. EUR auf die Business Area Solutions. Die verbleibenden -0,4 Mio. EUR entfallen auf den Bereich Sonstige. Die Definition der vom Management für Steuerungszwecke genutzten operativen Ergebniskennzahlen wurde im Geschäftsjahr 2016 vor dem Hintergrund der von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) herausgegebenen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen wie folgt präzisiert: Bei der Ermittlung des operativen EBITDA sowie des operativen EBIT werden unverändert Ergebniseffekte bereinigt, die nach Auffassung des Managements nicht den im jeweiligen Betrachtungszeitraum erzielten wirtschaftlichen Erfolg von GEA widerspiegeln. Dies bezieht sich zum einen auf die Bereinigung der Effekte aus Kaufpreisallokationen, die für alle wesentlichen Akquisitionen der Vergangenheit ermittelt wurden. Zum anderen erfolgt eine Bereinigung der Aufwendungen für Strategieprojekte. Diese umfassen Restrukturierungsaufwendungen, Aufwendungen für externe Beratung, Akquisitionskosten für geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe sowie weitere, den Projekten direkt zuordenbare Sachkosten und interne Kosten. In der Berichtsperiode bestanden folgende strategische Projekte: ― "OneGEA Finance" zur konsequenten Ausrichtung der Informations- und Steuerungssysteme auf die neue funktionale OneGEA Organisation, ― "Operational Excellence" zur Optimierung von Engineering, Fertigung und Beschaffung, ― "IT Excellence" zur Standardisierung und zur Auslagerung der IT-Plattform als Grundlage der digitalen Transformation, ― "Digitalization" zur Weiterentwicklung des digitalen Produktportfolios von GEA, ― Projekte zur Durchführung von Unternehmenserwerben. Darüber hinaus werden nachlaufende Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020" bereinigt. Entsprechend dieser Definition wurden im operativen EBIT des Geschäftsjahres Aufwendungen für Strategieprojekte in Höhe von insgesamt 63,4 Mio. EUR (Vorjahr 68,3 Mio. EUR) bereinigt. Davon entfallen 17,9 Mio. EUR (Vorjahr 55,8 Mio. EUR) auf nachlaufende Aufwendungen für das Programm "Fit for 2020", einschließlich der Implementierung des Shared Service Centers. Hierin enthalten sind unter anderem Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr 2,0 Mio. EUR). Die weiteren Aufwendungen für das Projekt "Fit for 2020" beinhalten insbesondere Kosten für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Implementierung des Shared Service Centers, Personalaufwendungen für projektbezogene Incentivierung und Reisekosten. Des Weiteren wurde das Projekt "OneGEA Finance" als strategisches Projekt identifiziert. Die für dieses Projekt angefallenen Aufwendungen in Höhe von 16,0 Mio. EUR (Vorjahr 4,5 Mio. EUR) beinhalten ganz überwiegend Kosten für externe Beratungsleistungen. Zudem wurden Aufwendungen für das Projekt "Operational Excellence" in Höhe von 7,5 Mio. EUR (Vorjahr 1,1 Mio. EUR), für das Projekt "IT Excellence" in Höhe von 11,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR) und für das Projekt "Digitalization" in Höhe von 4,6 Mio. EUR (Vorjahr 0,0 Mio. EUR) bereinigt. Die weiteren Aufwendungen für Strategieprojekte entfallen in Höhe von 6,6 Mio. EUR auf geplante und vollzogene Unternehmenserwerbe (Vorjahr 3,7 Mio. EUR). Entsprechend dem internen Steuerungssystem werden als Maße für die Ertragskraft der beiden Business Areas auch das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen bzw. -auf-holungen" (EBITDA) sowie das "Ergebnis vor Zinsen und Steuern" (EBIT) betrachtet. Diese Größen entsprechen den in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellten Werten. Die Wertminderungen beinhalten alle Wertminderungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte sowie als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. scroll Überleitung Operatives EBITDA über Operatives EBIT zum EBIT (in Mio. EUR) 2017 2016 Veränderung in % Operatives EBITDA 563,5 566,3 -0,5 Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte -85,4 -83,1 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill -0,4 1,9 - Übrige Wertaufholungen und -minderungen - -0,1 - Operatives EBIT 477,8 485,0 -1,5 Abschreibungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen -30,8 -33,3 - Wertminderungen und Wertaufholungen auf Aktivierungen aus Kaufpreisallokationen -0,8 4,3 - Realisierung Aufwertungsbetrag auf Vorräte -1,8 -0,6 - Bereinigungen -63,4 -68,3 - EBIT 380,9 387,0 -1,6 ) vor Effekten aus Kaufpreisallokationen und Bereinigungen (vgl. Seite 219 f.) Die Überleitung vom EBITDA zum EBIT zeigt die folgende Tabelle: scroll Überleitung EBITDA zum EBIT (in Mio. EUR) 2017 2016 EBITDA 498,8 500,6 Abschreibungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte (vgl. Abschnitte 5.1, 5.2, 5.4) -116,2 -116,4 Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Goodwill (vgl. Abschnitte 5.1, 5.2, 5.3, 5.4) -1,7 3,0 Wertminderungen und Wertaufholungen langfristige finanzielle Vermögenswerte - -0,1 EBIT 380,9 387,0 Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung vom Working Capital zur Bilanzsumme: scroll Überleitung Working Capital zur Bilanzsumme (in Mio. EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Working Capital (Stichtag) 673,8 749,9 Working Capital (Stichtag) der Ruhr-Zink -0,6 -0,4 Langfristige Vermögenswerte 3.233,9 2.979,8 Ertragsteuerforderungen 30,7 25,8 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 180,6 165,9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 250,5 929,1 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 5,4 zuzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 736,9 624,8 zuzüglich erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Fertigungsaufträge 271,4 269,6 zuzüglich passivischer Saldo aus Fertigungsaufträgen 370,0 357,9 Summe Aktiva 5.747,4 6.107,9 9.2 Informationen nach geografischen Regionen Bei der Darstellung der Informationen nach geografischen Regionen erfolgt die Zuordnung der Umsätze nach dem Verbringungsort der Leistung bzw. nach dem Sitz des Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte wird nach dem jeweiligen Standort vorgenommen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf den Gesamt-Konzern. scroll (in Mio. EUR) Deutschland Asien Pazifik ACH & Osteuropa Westeuropa, Naher Osten & Afrika Nord- und Mitteleuropa Lateinamerika 01.01.2017 - 31.12.2017 Außenumsatz 422,5 1.027,1 521,4 888,8 582,6 316,5 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 961,6 124,2 43,8 725,2 737,5 4,3 01.01.2016 - 31.12.2016 Außenumsatz 424,7 1.050,1 477,4 805,0 663,8 266,4 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 947,2 133,6 48,2 341,9 751,3 3,8 scroll (in Mio. EUR) Nordamerika Summe 01.01.2017 - 31.12.2017 Außenumsatz 845,5 4.604,5 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 172,8 2.769,5 01.01.2016 - 31.12.2016 Außenumsatz 804,6 4.491,9 Langfristige Vermögenswerte (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) 197,2 2.423,1 Im Berichtsjahr entfielen 739,8 Mio. EUR (Vorjahr 725,6 Mio. EUR) der Umsatzerlöse auf die Vereinigten Staaten von Amerika und 315,3 Mio. EUR (Vorjahr 380,8 Mio. EUR) auf die Volksrepublik China. Zum Abschlussstichtag beliefen sich die Buchwerte des langfristigen Vermögens (Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) in den Niederlanden auf 402,8 Mio. EUR (Vorjahr 419,2 Mio. EUR) und in Italien auf 693,9 Mio. EUR (Vorjahr 310,0 Mio. EUR). Es existieren keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatz im Vergleich zum Konzernumsatz als wesentlich einzustufen ist. 10. Sonstige Erläuterungen 10.1 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Für das Geschäftsjahr 2017 sind im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Auszahlungen der sonstigen nicht fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von 7.535 T EUR (Vorjahr 1.229 T EUR) enthalten. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Geschäftsbereiche enthält Zahlungsströme im Zusammenhang mit in Vorjahren veräußerten Geschäftsbereichen. In der Veränderung der sonstigen betrieblichen Aktiva und Passiva sind Währungseffekte in Höhe von -57.937 T EUR (Vorjahr 19.320 T EUR) aus der Finanzierung des Cash-Flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit von ausländischen Tochterunternehmen enthalten. Die Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: scroll (in T EUR) Bestand 01.01.2017 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Konsolidierungskreisänderungen Finanzkredite 3.439 -445 - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 6.542 -4.124 - Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9.981 -4.569 - Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 90.651 -90.000 - Finanzkredite 52.536 93.288 102.840 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.440 132 - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 146.627 3.420 102.840 Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva 1.042 - - Summe 157.650 -1.149 102.840 scroll (in T EUR) Währungsdifferenzen Veränderungen beizulegender Zeitwert Übrige Veränderungen Finanzkredite -86 - - Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -25 - 597 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -111 - 597 Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - - -651 Finanzkredite -417 -6.006 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -1 - - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten -418 - -6.657 Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - -1.042 - Summe -529 -1.042 -6.060 scroll (in T EUR) Bestand 31.12.2017 Finanzkredite 2.908 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 2.990 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 5.898 Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten - Finanzkredite 242.241 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 3.571 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 245.812 Zins- und Währungsderivate zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten - Passiva - Summe 251.710 10.2 Zuschüsse der öffentlichen Hand Im Berichtsjahr 2017 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 931 T EUR (Vorjahr 923 T EUR) vereinnahmt. Hiervon wurden Zuwendungen für Vermögenswerte in Höhe von 263 T EUR (Vorjahr 211 T EUR) von den Buchwerten der entsprechenden Vermögenswerte abgesetzt. Im Geschäftsjahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 405 T EUR (Vorjahr 394 T EUR) für die mögliche Rückzahlung von erhaltenen Zuschüssen angefallen. 10.3 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen 10.3.1 Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Geschäftsvorfälle zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und ihren konsolidierten Tochterunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Umsätze und Aufwendungen aus Transaktionen zwischen den fortgeführten und den nicht fortgeführten Geschäftsbereichen wurden dann nicht eliminiert, wenn sie nach dem Abgang des nicht fortgeführten Geschäftsbereichs weiterhin anfallen werden. Bei den Transaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Joint Ventures handelt es sich überwiegend um reguläre Liefer- und Leistungsbeziehungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen des Gesamt-Konzerns mit diesen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll (in T EUR) Umsätze Sonstige Erträge Sonstige Aufwendungen 01.01.2017 - 31.12.2017 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 37.360 2.058 7.875 Joint Ventures 13.733 - - Summe 51.093 2.058 7.875 01.01.2016 - 31.12.2016 Nicht konsolidierte Tochterunternehmen 38.657 1.846 8.494 Joint Ventures 16.219 - - Summe 54.876 1.846 8.494 Zum 31. Dezember 2017 bestanden im Gesamt-Konzern folgende offene Posten aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen: scroll (in T EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2017 Nicht konsolidierte Unternehmen 17.778 6.184 10.583 23.208 Joint Ventures 4.086 10 - 415 Summe 21.864 6.194 10.583 23.623 davon kurzfristig 21.864 6.194 9.683 23.623 31.12.2016 Nicht konsolidierte Unternehmen 11.515 5.586 19.654 26.582 Joint Ventures 4.286 666 - - Summe 15.801 6.252 19.654 26.582 davon kurzfristig 15.428 6.252 19.220 26.443 Die Außenstände werden mit Banküberweisung beglichen und sind nicht besichert. 10.3.2 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben im Geschäftsjahr 2017 insgesamt eine Vergütung in Höhe von 8.800 T EUR (Vorjahr 10.071 T EUR) erhalten. Diese setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: scroll (in T EUR) 2017 2016 Kurzfristige fällige Leistungen 7.156 7.318 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.451 2.156 Anteilsbasierte Vergütung 193 597 Summe 8.800 10.071 Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von GEA eine Vergütung in Höhe von 4.552 T EUR (Vorjahr 6.892 T EUR). Für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen nach IFRS von 66.544 T EUR (Vorjahr 69.547 T EUR) gebildet. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 2017 1.260 T EUR (Vorjahr 1.217 T EUR). Weitere Ausführungen zu den Bezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht zu entnehmen. Sonstige Transaktionen von Personen des Vorstands oder Aufsichtsrats oder ihnen nahe stehenden Personen und Unternehmen lagen in der Berichts- und Vergleichsperiode nicht vor. 11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 11.1 Erwerb eigener Aktien Die GEA Group Aktiengesellschaft hat ihr Aktienrückkaufprogramm über bis zu 450 Mio. EUR am 6. Februar 2018 abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der zwischen 8. März 2017 und 6. Februar 2018 über die Börse erworbenen Aktien beläuft sich auf 12.003.304 Aktien, davon entfallen 534.572 Aktien auf den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 6. Februar 2018. Das Gesamtvolumen der Aktien aus diesem Rückkaufprogramm stellt 6,24 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft dar. Über die Gesamtlaufzeit des Programmes wurden die Aktien zu einem durchschnittlichen Kaufpreis von 37,49 EUR erworben. Unabhängig vom Zeitpunkt des späteren Einzugs sind diese zurückgekauften Aktien nicht mehr dividendenberechtigt. 11.2 Unternehmenserwerb Am 3. Januar 2018 hat GEA den Anteilserwerb der slowenischen Unternehmensgruppe VIPOLL vollzogen. Dabei wurden sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft der VIPOLL Gruppe, VIPOLL d.o.o., übernommen. VIPOLL hat sich auf die Herstellung und Lieferung von Abfüllanlagen für kohlensäurehaltige Softgetränke, Bier und Milchprodukte spezialisiert und wird der Business Area Solutions zugeordnet. Die Übernahme von VIPOLL stärkt GEAs "Application Center Beverage". Mit der Übernahme stärkt GEA seine Marktposition als Komplettanbieter für die Getränkeindustrie und erweitert sein Portfolio im Bereich der Abfüllung von Glasflaschen und Getränkedosen sowie von PET-Flaschen für nicht-empfindliche Produkte. Die Transaktionskosten für diesen Unternehmenserwerb betragen 243 T EUR. Der Ausweis der im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehenden Transaktionskosten erfolgt unter den sonstigen Aufwendungen. Der Kaufpreis in Höhe von 19.924 T EUR ist aufgrund einer Kaufpreisanpassungsklausel vorläufig. Die bilanzielle Erfassung der erst nach der Berichtsperiode erworbenen VIPOLL wurde bis zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat GEA im Januar 2018 im Wege des vollständigen Erwerbs eine weitere, einzeln betrachtet unwesentliche Akquisition getätigt. Dadurch wird die Wettbewerbsposition der Business Area Equipment in ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiter gestärkt. 11.3 Schuldscheindarlehen Am 26. Februar 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen im Volumen von 250.000 T EUR begeben. Mit vier Tranchen und Laufzeiten von fünf und sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fixen und variabel verzinsten Teil, wurde die Finanzierungsstruktur damit neu aufgestellt. Platziert wurde das Schuldscheindarlehen bei institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Das Orderbuch war mehrfach überzeichnet und somit konnten die Konditionen am unteren Ende der Preisspanne fixiert und das ursprünglich geplante Emissionsvolumen erhöht werden. 12. Zusätzliche Angaben gemäß § 315e HGB 12.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben am 15. Dezember 2017 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. 12.2 Anzahl der Mitarbeiter Die Anzahl der Mitarbeiter stellt sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar: scroll Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2017 2016 DACH & Osteuropa 6.352 6.375 Nord- & Mitteleuropa 2.936 2.957 Asien Pazifik 2.906 2.911 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 2.917 2.704 Nordamerika 1.746 1.743 Lateinamerika 432 374 Fortgeführte Geschäftsbereiche 17.289 17.064 DACH & Osteuropa 1 1 Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1 Summe 17.290 17.065 ) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse Zum Bilanzstichtag ergibt sich folgende Mitarbeiteranzahl: scroll Mitarbeiter zum Stichtag 2017 2016 DACH & Osteuropa 6.398 6.301 Nord- & Mitteleuropa 2.927 2.924 Asien Pazifik 2.904 2.867 Westeuropa, Naher Osten & Afrika 3.401 2.727 Nordamerika 1.763 1.709 Lateinamerika 471 409 Fortgeführte Geschäftsbereiche 17.863 16.937 DACH & Osteuropa 1 1 Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 1 1 Summe 17.864 16.938 ) Mitarbeiter ohne Auszubildende und ruhende Mitarbeiterverhältnisse 12.3 Prüfungs- und Beratungshonorare Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Geschäftsjahr 2017 berechnete weltweite Honorar teilt sich folgendermaßen auf: scroll (in T EUR) 2017 2016 Abschlussprüfung 5.441 4.948 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.543 2.573 Andere Bestätigungsleistungen 179 87 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 170 15 Steuerberatungsleistungen 830 1.171 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 54 Sonstige Leistungen 382 2.275 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 188 2.078 Summe 6.832 8.481 davon KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2.901 4.720 Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte, soweit sie Gegenstände der Abschlussprüfung betreffen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen Prüfungen nach IDW PS 980, Prüfung ausgewählter Kennzahlen der Nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000, sowie gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen, wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG sowie Covenants Bescheinigungen. Die sonstigen Leistungen betreffen eine qualitätssicherende Überprüfung einer Risikokontrollmatrix sowie Beratungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9. 12.4 Beteiligungsliste Die folgende Liste führt alle Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen auf. Nicht dargestellt werden, mit Ausnahme von sonstigen Beteiligungen im Sinne des § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB, Beteiligungen an Unternehmen, an denen GEA weder einen beherrschenden noch einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. scroll Sitz Anteilsbesitz (in %) Tochterunternehmen Argentinien GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 Australien Bock Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00 Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Tullamarine 100,00 GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. Carrum Downs 100,00 GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 Belgien GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00 GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00 Brasilien GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00 Bulgarien GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 Chile GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00 GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 China Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Peking 90,00 BOS (Shanghai) Flow Equipment Co.,Ltd. Shanghai 100,00 GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. Hangzhou 100,00 GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hongkong 100,00 GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Peking 100,00 GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 GEA Process Engineering Asia Ltd. Hongkong 100,00 GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hongkong 100,00 GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hongkong 100,00 GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Peking 100,00 Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. Shanghai 100,00 Dänemark GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 Deutschland "SEMENOWSKY VAL" Immobilien-Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00 Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH Düsseldorf 100,00 GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 GEA Germany GmbH Oelde 100,00 GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Insurance Broker GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA IT Services GmbH Oelde 100,00 GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00 GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 Hilge International Verwaltungs GmbH Bodenheim 100,00 Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH Lennestadt 100,00 LL Plant Engineering AG Lennestadt 100,00 mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00 Finnland GEA Finland Oy Helsinki 100,00 Frankreich GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00 GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00 GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00 GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Cedex 100,00 GEA Refrigeration France SAS Les Sorinières 100,00 GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00 GEA Westfalia Separator France Château-Thierry 100,00 GEA Westfalia Separator Production France Château-Thierry 100,00 Griechenland GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 Großbritannien Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00 GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00 GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GEA Process Engineering Ltd. Birchwood 100,00 GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00 Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00 Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 Indien GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. Neu Delhi 100,00 LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 Indonesien GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 Irland GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00 GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00 GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00 GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 Island GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00 Italien CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 Duecento S.r.l. Galliera Veneta 100,00 GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 GEA Food Solutions Italy S.r.l. Grumello del Monte 100,00 GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00 GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 GEA Process Engineering S.p.A. Segrate 100,00 GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00 Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00 Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 Pizeta S.r.l. Galliera Veneta 80,81 Tecnel S.r.l. Galliera Veneta 52,00 Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00 Japan GEA Food Solutions Japan K.K. Tokio 100,00 GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokio 100,00 GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokio 100,00 Kanada GEA Canada Inc. Saint John 100,00 GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 GEA Mechanical Equipment Canada Inc. Saint John 100,00 GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 Kolumbien GEA Andina S.A.S. Medellin 100,00 Kroatien GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Dugo Selo 100,00 Litauen GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 Malaysia GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 Nu-Con Systems Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 Marokko GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. Casablanca 100,00 Mexiko Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexiko City 100,00 GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juárez 100,00 GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexiko City 100,00 GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 Neuseeland Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00 GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 GEA New Zealand Ltd. Stratford 100,00 GEA Nu-Con Ltd. Penrose, Auckland 100,00 GEA Process Engineering Ltd. Penrose, Auckland 100,00 GEA Westfalia Separator NZ Ltd. Mount Wellington 100,00 Niederlande BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 Brouwers Equipment B.V. Leeuwarden 100,00 GEA De Klokslag Automatisering B.V. Bolsward 100,00 GEA De Klokslag Engineering B.V. Bolsward 100,00 GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. Bolsward 100,00 GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00 KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00 Nigeria GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00 Norwegen GEA Norway AS Oslo 100,00 Österreich GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00 GEA CEE GmbH Wien 100,00 Panama GEA Central America S.A. Panama-Stadt 100,00 Peru GEA Peruana SAC Lima 100,00 Philippinen GEA (Philippines) Inc. Manila 100,00 GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Manila 100,00 GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Manila 100,00 Polen GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 GEA Tuchenhagen Polska Sp. z o.o. Koszalin 100,00 GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 Rumänien GEA Farm Technologies România S.R.L. Alba Iulia 100,00 GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Bukarest 100,00 Russische Föderation GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00 GEA Process Engineering OOO Moskau 100,00 GEA Services and Components OOO Moskau 100,00 GEA Westfalia Separator CIS Ltd. Moskau 100,00 OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 OOO GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 Wilarus OOO Kolomna 100,00 Saudi-Arabien GEA Arabia Ltd. Riad 100,00 Schweden GEA Exergy AB Göteborg 100,00 GEA Sweden AB Mölndal 100,00 Schweiz GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00 GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00 GEA Suisse AG Kirchberg 100,00 GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00 GEA Venture Suisse AG Kirchberg 100,00 Serbien GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Belgrad 100,00 Singapur GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00 GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. Singapur 100,00 KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 Slowakei GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 Spanien GEA Farm Technologies Iberica S.L. Alcobendas 100,00 GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 GEA Refrigeration Iberica S.A. Alcobendas 100,00 GEA Westfalia Separator Iberica, S.A. Alcobendas 100,00 Südafrika GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 Südkorea GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. Seoul 100,00 GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 Taiwan GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 Thailand GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994 CFS Asia Ltd. Bangkok 99,9998 GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30 Tschechische Republik GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. Napajedla 100,00 GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00 GEA Process Engineering s.r.o. Brno 100,00 GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 Türkei GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00 GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 Ukraine DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiew 100,00 GEA Food Solutions Ukraine LLC Kiew 100,00 GEA Grasso TOV Kiew 100,00 TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 Ungarn GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 GEA Westfalia Separator Hungaria Kft. i.L. Budaörs 100,00 Uruguay Balterin S.A. Montevideo 100,00 USA GEA Farm Technologies, Inc. Wilmington 100,00 GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 GEA Mechanical Equipment US, Inc. Wilmington 100,00 GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 GEA Systems North America LLC Columbia 100,00 Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00 Vereinigte Arabische Emirate GEA Middle East FZE Dubai 100,00 PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00 Vietnam GEA Vietnam Co., Ltd. Ho Chi Minh City 100,00 Assoziierte Unternehmen Argentinien IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 Vereinigte Arabische Emirate Technofrigo Abu Dhabi i.L. Abu Dhabi 49,00 Gemeinschaftsunternehmen Deutschland Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 Japan GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 Uruguay Crismil S.A. Montevideo 49,00 Vereinigte Arabische Emirate GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB Brasilien EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50 Deutschland Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 Indien Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 ) Bezüglich der Angaben nach § 315e Abs. 1 iVm § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB verweisen wir auf die Beteiligungsliste im Anhang des Einzelabschlusses der GEA AG. 12.5 Befreite Gesellschaften nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Die folgenden Gesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB von der Verpflichtung zur Beachtung der für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden ergänzenden Bilanzierungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften befreit: GEA AWP GmbH, Prenzlau GEA Bischoff GmbH, Essen GEA Bock GmbH, Frickenhausen GEA Brewery Systems GmbH, Kitzingen GEA Diessel GmbH, Hildesheim GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG, Düsseldorf GEA Farm Technologies GmbH, Bönen GEA Food Solutions Germany GmbH, Biedenkopf-Wallau GEA Germany GmbH, Oelde GEA Group Holding GmbH, Düsseldorf GEA Insurance Broker GmbH, Frankfurt am Main GEA IT Services GmbH, Oelde GEA Lyophil GmbH, Hürth GEA Mechanical Equipment GmbH, Oelde GEA Messo GmbH, Duisburg GEA Real Estate GmbH, Frankfurt am Main GEA Refrigeration Germany GmbH, Berlin GEA Refrigeration Technologies GmbH, Düsseldorf GEA TDS GmbH, Sarstedt GEA Tuchenhagen GmbH, Büchen GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde GEA Wiegand GmbH, Ettlingen LL Plant Engineering AG, Lennestadt mg Altersversorgung GmbH, Düsseldorf mg capital gmbh, Düsseldorf Paul Pollrich GmbH, Düsseldorf ZiAG Plant Engineering GmbH, Frankfurt am Main Düsseldorf, 2. März 2018 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Martine Snels Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die GEA Group Aktiengesellschaft Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung und der Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung -Nachhaltigkeit bei GEA" und im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung" im zusammengefassten Konzernlagebericht enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und des Corporate-Governance-Berichts inklusive Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu den Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen finden sich unter Konzernanhangangabe 7.1. Angaben zu den Fertigungsaufträgen mit aktivischem und passivischem Saldo gegenüber den Kunden finden sich unter Konzernanhangangabe 5.8 sowie 6.7. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Geschäftsjahr 2017 wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von EUR 2.252,3 Mio erzielt. Die Fertigungsaufträge mit aktivischem Saldo gegenüber Kunden betragen zum Stichtag 31.Dezember 2017 EUR 465,2 Mio und die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo EUR 370,0 Mio. Die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen werden nach der "Percentage-of-Completion-Methode" des IAS 11 entsprechend des Fertigstellungsgrads erfasst. Voraussetzung ist, dass die Ergebnisse aus dem Auftrag verlässlich geschätzt werden können. Der Fertigstellungsgrad wird dabei anhand des Verhältnisses der angefallenen Kosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt (Cost to Cost Methode). Sofern aus dem Auftrag insgesamt ein Verlust erwartet wird, ist dieser Verlust in voller Höhe zu erfassen. Die Ermittlung realisierbarer Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen ist komplex und basiert auf Schätzungen insbesondere hinsichtlich der insgesamt zu schätzenden Auftragskosten sowie bei der Bestimmung des Fertigstellungsgrades. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Umsatzerlöse und die realisierten Ergebnisse aus Fertigungsaufträgen den Geschäftsjahren unzutreffend zugeordnet werden sowie dass drohende Verluste aus Fertigungsaufträgen nicht rechtzeitig erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben das Schätzverfahren der Auftragskosten, das Verfahren zur Ermittlung der jeweiligen Fertigstellungsgrade sowie die Ausgestaltung und Einrichtung der Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung der gesamten Auftragskosten beurteilt. Für risikoorientiert bewusst ausgewählte Fertigungsaufträge haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: ― Befragung der mit dem Projekt befassten Mitarbeitern der GEA u. a. zu Schätzungen der gesamten Auftragskosten, bestehender Risiken und Status der Projekte ― Abstimmung der den Aufträgen zugeordneten Ist-Kosten mit internen Kostenaufstellungen sowie externen Belegen ― Kritisches Hinterfragen der Annahmen zur Schätzung der gesamten Auftragskosten u. a. durch Analyse des bisherigen Projektverlaufs sowie etwaiger Planabweichungen ― Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit des Fertigstellungsgrades sowie etwaiger antizipierter Verluste und der sachgerechten bilanziellen Abbildung der Fertigungsaufträge. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Vorgehensweise der GEA zur Bilanzierung von Fertigungsaufträgen ist sachgerecht. Die der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich unter Konzernanhangangabe 5.8. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von EUR 904,9 Mio ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte, die überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind, belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 317,6 Mio, wovon EUR 36,3 Mio über 360 Tage überfällig sind. Die Entscheidung, ob eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen wegen voraussichtlicher Uneinbringlichkeit wertgemindert ist, ist ermessensbehaftet und hängt von einer Reihe von Annahmen über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Kunden ab. Als Indikatoren für die Uneinbringlichkeit dienen hierzu u. a. Überfälligkeiten, finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten der Kunden sowie eingetretene und erwartete Zahlungsausfälle. Das Risiko für den Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft besteht darin, dass Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte zu spät oder nicht in hinreichender Höhe erfasst werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Wir haben den Prozess zur Überwachung von überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Angemessenheit implementierter Kontrollen zur Sicherstellung sachgerechter Wertminderungen beurteilt. Hierzu haben wir uns beispielsweise davon überzeugt, dass Kontrollen bestehen, durch die überfällige Forderungen regelmäßig durch die Gesellschaften des Konzerns identifiziert und laufend überwacht werden. Wir haben die Werthaltigkeit für eine risiko- und größenabhängige Auswahl überfälliger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kritisch hinterfragt. Hierzu haben wir die Entwicklung der Überfälligkeiten und Wertberichtigungen im Jahresverlauf analysiert, Vergleiche zu historischen Erfahrungswerten mit den entsprechenden Debitoren vorgenommen, die verantwortlichen Mitarbeiter der GEA hinsichtlich der Werthaltigkeit befragt und interne sowie externe Dokumente, beispielsweise Schriftverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Annahmen und Einschätzungen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen. Die Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu "Grundsätze der Rechnungslegung" in der Konzernanhangangabe 2. Angaben zu latenten Steueransprüchen und -schulden finden sich unter Konzernanhangangabe 7.8. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von EUR 256,9 Mio ausgewiesen. Für die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge hat der Vorstand einzuschätzen, inwieweit die bestehenden latenten Steueransprüche in den folgenden Berichtsperioden genutzt werden können. Die Realisation dieser Ansprüche setzt voraus, dass in Zukunft in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet wird. Bestehen hingegen begründete Zweifel an der künftigen Nutzbarkeit der ermittelten latenten Steueransprüche, werden aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen nicht angesetzt bzw. bereits gebildete aktive latente Steuern gegebenenfalls wertberichtigt. Die Bewertung der latenten Steuern ist in hohem Maße von den Annahmen des Vorstands in Bezug auf die operative Entwicklung der Landeseinheiten und der Steuerplanung des Konzerns abhängig und daher insbesondere angesichts des typischerweise mehrjährigen Planungshorizonts mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Des Weiteren ist die Realisation vom jeweiligen steuergesetzlichen Umfeld abhängig. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert werden, die in Zukunft mangels ausreichendem steuerlichen Einkommen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zur Beurteilung der Steuersachverhalte haben wir unsere eigenen Steuerspezialisten in die Prüfung mit einbezogen. Zunächst haben wir die Verlustvorträge zu den Steuerbescheiden und den Steuerberechnungen für das aktuelle Geschäftsjahr abgestimmt. Daneben haben wir insbesondere die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge auf Basis der durch die Gesellschaft aufgestellten unternehmensinternen Prognosen der zukünftigen steuerlichen Einkommenssituation beurteilt und die zugrunde gelegten Annahmen unter Berücksichtigung der erwarteten Marktentwicklung kritisch gewürdigt. Dabei haben wir insbesondere die Planung des zukünftigen steuerlichen Einkommens zu der vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Kenntnis genommenen (IFRS-) Planung abgestimmt und steuerliche Anpassungen kritisch gewürdigt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Die der Bewertung der aktiven latenten Steuern zugrunde liegenden Annahmen des Vorstands sind insgesamt angemessen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die nichtfinanzielle Erklärung und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung für ausgewählte Kennzahlen der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 27. Februar 2018 hin. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. April 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Konzernabschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes. Düsseldorf, den 6. März 2018 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Moesta, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Zeimes, Wirtschaftsprüfer Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit von ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung An den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf Wir haben auftragsgemäß eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung einer begrenzten Prüfungssicherheit hinsichtlich ausgewählter Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, veröffentlicht in der Nichtfinanziellen Erklärung der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf (im Folgenden "GEA"), durchgeführt. Die im Folgenden aufgeführten ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung sind im Umfang unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung enthalten: ― GRI 305-1 - Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) ― GRI 305-2 - Indirekte energiebezogene Treibhausgasemissionen (Scope 2) ― GRI 305-3 - Weitere indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 3) ― GRI 403-2 - Art der Verletzung und Rate der Verletzungen, Ausfalltage und Abwesenheit sowie die Gesamtzahl der arbeitsbedingten Todesfälle nach Region und Geschlecht Ausgewählte Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung im Umfang unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung sind im GRI-Index sowie im Text mit folgendem Symbol gekennzeichnet: [X] Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. GEA wendet als Berichtskriterien die in den Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Grundsätze und Standardangaben an. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufs-ständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1). Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die oben genannten ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: ― Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von GEA in der Berichtsperiode. ― Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten. ― Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung von internen Kontrollhandlungen bezüglich der Daten zu den ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung verantwortlich sind. ― Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden. ― Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an dem Standort in Oelde. ― Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente. ― Einschätzung der Gesamtdarstellung der im Prüfumfang enthaltenen ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung in der Nichtfinanziellen Erklärung. Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die im Prüfungsumfang enthaltenen ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017, in allen wesentlichen Belangen, nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist. Empfehlung Ohne unser oben beschriebenes Urteil einzuschränken, empfehlen wir die weitere Formalisierung der Systeme, Prozesse und internen Kontrollen für die Datenermittlung der Energie- und CO2 -Kennzahlen auf Ebene des Konzerns und der Standorte. Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (Anlage 2) zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an. Düsseldorf, den 27. Februar 2018 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Laue, Wirtschaftsprüfer Hell ppa. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Düsseldorf, 2. März 2018 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Martine Snels Organe der Gesellschaft und ihre Mandate Vorstand Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender a) - LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand a) - LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands a) - Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01.01.2017) Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors Martine Snels, Kalmthout, Belgien (seit 01.10.2017), Mitglied des Vorstands Aufsichtsrat Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats, a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 06.05.2017) - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AG (bis 19.05.2017) a) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19.05.2017) - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz (seit 12.05.2017) b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Stellvertretender Verwaltungsratspräsident (seit 23.03.2017) Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michaela Hubert, Prichsenstadt, Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA b) - Cooper Standard Holdings Inc., Novi, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 18.05.2017) - XG Sciences, Inc., Lansing, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 23.05.2017) - Newmont Mining Corporation, Greenwood Village, Colorado, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 19.07.2017) Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2017) Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Eva-Maria Kerkemeier Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Rainer Gröbel Michaela Hubert Kurt-Jürgen Löw Prüfungsausschuss Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Michael Kämpfert Brigitte Krönchen Dr. Helmut Perlet Nominierungsausschuss Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Jean E. Spence a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Jahresabschluss zum 31.12.2017 Der zusammengefasste Konzernlagebericht ist im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten, der im Geschäftsbericht für 2017 auf den Seiten 21 - 121 abgedruckt ist. Der Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft und ihre Mandate Vorstand Jürg Oleas, Meerbusch, Deutschland/Eich, Schweiz, CEO - Vorstandsvorsitzender a) - LL Plant Engineering AG, Lennestadt, Vorsitzender des Aufsichtsrats b) - RUAG Holding AG, Bern, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Lafarge Holcim Ltd., Jona, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats Dr. Helmut Schmale, Bochum, CFO - Finanzvorstand a) - LL Plant Engineering AG, Lennestadt, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Steffen Bersch, Münster, Mitglied des Vorstands a) - Thyssen'sche Handelsgesellschaft m.b.H., Mülheim, Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01.01.2017) Niels Erik Olsen, Hilleroed, Dänemark, Mitglied des Vorstands b) - GEA Process Engineering A/S, Søborg, Dänemark, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Grundfos Holding A/S, Bjerringbro, Dänemark, Mitglied des Board of Directors Martine Snels, Kalmthout, Belgien (seit 01.10.2017), Mitglied des Vorstands Aufsichtsrat Dr. Helmut Perlet, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats, a) - Allianz SE, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 06.05.2017) - Commerzbank AG, Frankfurt am Main, Mitglied des Aufsichtsrats Kurt-Jürgen Löw, Ebernhahn, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats, Konzernbetriebsratsvorsitzender der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Westfalia Separator Group GmbH, Oelde, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Ahmad M. A. Bastaki, Safat, Kuwait, Executive Director, Planning and Senior Management Kuwait Investment Authority Prof. Dr. Ing. Werner Bauer, Lutry, Schweiz, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nestle Deutschland AG (bis 19.05.2017) a) - Nestle Deutschland AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19.05.2017) - Bertelsmann SE & Co. KGaA/Bertelsmann Management SE, Gütersloh, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz (seit 12.05.2017) b) - Lonza S.A., Basel, Schweiz, Mitglied des Verwaltungsrats - Givaudan S.A., Vernier, Schweiz, Stellvertretender Verwaltungsratspräsident (seit 23.03.2017) Hartmut Eberlein, Gehrden, Vorsitzender des Prüfungsausschusses GEA Group Aktiengesellschaft Rainer Gröbel, Sulzbach/Ts., Bereichsleiter, IG Metall, Vorstand a) - Schunk GmbH, Heuchelheim, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Michaela Hubert, Prichsenstadt, Service Engineer GEA Group Aktiengesellschaft Michael Kämpfert, Düsseldorf, Vice President HR DACH & EE GEA Group Aktiengesellschaft Eva-Maria Kerkemeier, Herne, 1. Bevollmächtigte der IG Metall, Bochum-Herne Brigitte Krönchen, Oelde, stellv. Konzernbetriebsratsvorsitzende der GEA Group Aktiengesellschaft a) - GEA Farm Technologies GmbH, Bönen, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats Jean E. Spence, Wilmette/IL, USA, Unternehmensberaterin, President, JES Consulting, LLC Dr. Molly P. Zhang, Aurora/CO, USA b) - Cooper Standard Holdings Inc., Novi, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 18.05.2017) - XG Sciences, Inc., Lansing, Michigan, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 23.05.2017) - Newmont Mining Corporation, Greenwood Village, Colorado, USA, Mitglied des Board of Directors (seit 19.07.2017) Ausschüsse des Aufsichtsrats der GEA Group Aktiengesellschaft (Stand 31.12.2017) Ausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Eva-Maria Kerkemeier Kurt-Jürgen Löw Präsidialausschuss (Präsidium) Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Prof. Dr. Ing. Werner Bauer Rainer Gröbel Michaela Hubert Kurt-Jürgen Löw Prüfungsausschuss Hartmut Eberlein, Vorsitzender (Finanzexperte im Sinne des §100 Abs. 5 AktG) Michael Kämpfert Brigitte Krönchen Dr. Helmut Perlet Nominierungsausschuss Dr. Helmut Perlet, Vorsitzender Ahmad M. A. Bastaki Jean E. Spence a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2017 Aktiva scroll (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2017 31.12.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände 8.402 5.285 Sachanlagen 2.062 1.721 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.164.995 2.174.465 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 172.201 220.128 Finanzanlagen 2.337.196 2.394.593 Anlagevermögen 1 2.347.660 2.401.599 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.636.246 1.102.136 Sonstige Vermögensgegenstände 16.203 20.646 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2 1.652.449 1.122.782 Guthaben bei Kreditinstituten 3 47.158 648.156 Umlaufvermögen 1.699.607 1.770.938 Rechnungsabgrenzungsposten 4 2.443 2.622 Summe Aktiva 4.049.710 4.175.159 Passiva (in T EUR) Anhang Nr. 31.12.2017 31.12.2016 Gezeichnete Kapital (bedingtes Kapital 51.904 T EUR, Vorjahr: 51.904 T EUR) 520.376 520.376 Eigene Anteile -30.900 - Kapitalrücklage 250.779 250.779 Gewinnrücklagen 523.073 836.699 Bilanzgewinn 154.553 155.105 Eigenkapital 5 1.417.881 1.762.959 Rückstellungen 6 236.287 284.520 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 225.000 140.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.830 284 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.160.971 1.981.501 Sonstige Verbindlichkeiten 5.741 5.800 Verbindlichkeiten 7 2.395.542 2.127.585 Rechnungsabgrenzungsposten - 95 Summe Passiva 4.049.710 4.175.159 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 scroll (in T EUR) Anhang Nr. 2017 2016 Umsatzerlöse 11 130.289 136.410 Sonstige betriebliche Erträge 12 223.810 157.963 Aufwendungen für bezogene Leistungen 13 -88.267 -91.356 Personalaufwand 14 -37.642 -40.142 Abschreibungen 15 -2.244 -1.369 Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 -245.735 -183.731 Beteiligungsergebnis 17 274.332 291.444 Zinsergebnis 18 -1.941 -5.837 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19 -17.858 -3.724 Ergebnis nach Steuern 234.744 259.658 Sonstige Steuern 515 -21 Jahresüberschuss 235.259 259.637 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.294 468 Einstellung in andere Gewinnrücklagen -83.000 -105.000 Bilanzgewinn 154.553 155.105 Entwicklung des Anlagevermögens scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten (in T EUR) Stand 31.12.2016 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.923 5.968 -7 14.884 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 1.942 208 -1.348 802 Summe 10.865 6.176 -1.355 15.686 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.704 - -76 9.628 Technische Anlagen und Maschinen 2.296 - - 2.296 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.166 898 -137 4.927 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - - - Summe 16.166 898 -213 16.851 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.332.521 7.693 -17.051 2.323.163 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 234.328 15.876 -63.611 186.593 Summe 2.566.849 23.569 -80.662 2.509.756 Anlagevermögen 2.593.880 30.643 -82.230 2.542.293 scroll Abschreibungen (in T EUR) Stand 31.12.2016 Zugänge Abgänge Wertminderungen aus Kursdifferenzen Stand 31.12.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.580 1.711 -7 - 7.284 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände - - - - - Summe 5.580 1.711 -7 - 7.284 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 9.290 - -55 - 9.235 Technische Anlagen und Maschinen 1.817 57 - - 1.874 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.338 476 -134 - 3.680 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - - - - Summe 14.445 533 -189 - 14.789 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 158.056 2.759 -2.647 - 158.168 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 14.200 - -16 208 14.392 Summe 172.256 2.759 -2.663 208 172.560 Anlagevermögen 192.281 5.003 -2.859 208 194.633 scroll (in T EUR) Restbuchwert 31.12.2017 Restbuchwert 31.12.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.600 3.343 Geleistete Anzahlungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände 802 1.942 Summe 8.402 5.285 Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 393 414 Technische Anlagen und Maschinen 422 479 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.247 828 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen - - Summe 2.062 1.721 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.164.995 2.174.465 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 172.201 220.128 Summe 2.337.196 2.394.593 Anlagevermögen 2.347.660 2.401.599 ) Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs Anhang Grundsätzliche Ausführungen zum Jahresabschluss Die GEA Group Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf (HRB 65691), beheimatet zentrale Leitungsfunktionen des Konzerns. Mit wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Sie stellt ihren Tochtergesellschaften Serviceleistungen des Global Corporate Centers und des Shared Service Centers im Rahmen von Dienstleistungsverträgen zur Verfügung. Daneben gibt es bei der GEA Group Aktiengesellschaft ein zentrales Finanz- und Liquiditätsmanagement. Da der Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft nicht von dem Geschäftsverlauf, der wirtschaftlichen Lage sowie den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns abweichen, wurde der Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem des Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss basiert - anders als der IFRS-Konzernabschluss - auf dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), ergänzt durch das deutsche Aktiengesetz (AktG). Zur besseren Übersichtlichkeit werden in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der GEA Group Aktiengesellschaft einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig über die nach betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände gemäß §248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei und 15 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Finanzanlagen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auch bei vorübergehender Wertminderung. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden insbesondere durch Devisentermingeschäfte gesichert. In Einzelfällen werden Bewertungseinheiten zwischen Sicherungs- und Grundgeschäften gebildet. Wertpapiere und Rückdeckungsversicherungsansprüche, die zur Absicherung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen und die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für eine Saldierung mit den entsprechenden Verpflichtungen erfüllen, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet und saldiert. Die sonstigen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Börsen- oder Marktpreisen bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen, Verbindlichkeiten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnliche unmittelbare Verpflichtungen aus der Übernahme von Krankenkassenbeiträgen für Mitarbeiter nach Eintritt in den Ruhestand (entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wurde vereinfachend der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2017 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 3,68 Prozent (Vorjahr 4,01 Prozent) verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vorjahr 15 Jahren) ergibt. Ferner werden unverändert zum Vorjahr eine angenommene Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,7 Prozent sowie eine angenommene Rentensteigerung von 1,0 bis 1,7 Prozent zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Innerhalb der Rückstellung für Folgelasten des Bergbaus wird bei der Bewertung der Rückstellungen für die Grubenwasserreinigung unverändert zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 0,7 Prozent p. a. berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze in 2017 je nach Restlaufzeit 1,26 bis 2,95 Prozent (Vorjahr 1,59 bis 3,36 Prozent). Rückstellungen für Verpflichtungen in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre des jeweiligen Währungsraums abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Zinssatzänderungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen und an denen die GEA Group Aktiengesellschaft als Gesellschafterin mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der GEA Group Aktiengesellschaft von aktuell 30,0 Prozent (Vorjahr 30,0 Prozent). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für das Geschäftsjahr 2017 ergibt sich insgesamt eine aktive latente Steuer, die nicht bilanziert wird. Bildung von Bewertungseinheiten Derivative Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte werden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sofern Bewertungseinheiten gebildet werden, erfolgt keine Bilanzierung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und entsprechenden Sicherungsgeschäfts (sog. "Einfrierungsmethode"). Fremdwährungsumrechnung Für nicht in Bewertungseinheiten einbezogene Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wird eine Fremdwährungsbewertung wie folgt vorgenommen: Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet, sofern ihre Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder mit dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, werden jeweils zum Kurs des Transaktionstags oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Seite 8 - 9) ersichtlich. Dort sind die Posten des Anlagevermögens gesondert ausgewiesen. Die Anteilsbesitzliste ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie dienen der dauerhaften Finanzierung der Tochterunternehmen. Die Zugänge resultieren überwiegend aus Herausgabe von neuen Darlehen. Die Abgänge resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Darlehensrückzahlungen. Bei den Wertminderungen aus Kursdifferenzen handelt es sich um Aufwendungen aus der Stichtagsbewertung von Darlehen in Fremdwährungen; die Aufwendungen werden in den Währungskursverlusten erfasst. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.636.246 1.102.136 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - davon aus Lieferungen und Leistungen 42.474 24.376 Sonstige Vermögensgegenstände 16.203 20.646 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.263 9.827 Summe 1.652.449 1.122.782 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 9.263 9.827 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Mittelaufnahmen von Tochterunternehmen im Rahmen des Konzern-Cash-Poolings. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus den Umsatzerlösen aus Konzernumlagen des Geschäftsjahres 2017. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten hauptsächlich Forderungen gegen eine Minengesellschaft in Kanada (9.263 T EUR, Vorjahr 9.827 T EUR) und Forderungen gegen Finanzbehörden (6.229 T EUR, Vorjahr 4.719 T EUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung eines Grundstücks (Buchwert 5.253 T EUR). 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 47.158 T EUR (Vorjahr 648.156 T EUR) beinhalten wie im Vorjahr Termingelder mit einer Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten resultiert in Höhe von 1.314 T EUR (Vorjahr 1.753 T EUR) aus an Kreditinstitute geleisteten Gebühren im Zusammenhang mit der Gewährung von Barkrediten sowie der Bereitstellung von Barkreditlinien. Darüber hinaus sind Abgrenzungen für sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 1.116 T EUR (Vorjahr 417 T EUR) sowie Rentenzahlungen in Höhe von 13 T EUR (Vorjahr 452 T EUR) im Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. 5. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2017 unverändert zum Vorjahr 520.375.766 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in 192.495.476 (Vorjahr 192.495.476) nennbetragslose Stückaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der auf die einzelnen Aktien entfallende rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt wie im Vorjahr gerundet 2,70 EUR. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind weder stimm- noch dividendenberechtigt. Eigene Aktien Die GEA Group Aktiengesellschaft ist durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht und am 6. Februar 2017 ein Aktienrückkaufprogramm bis längstens 28. Februar 2018 angekündigt, das am 6. Februar 2018 abgeschlossen wurde. Im Geschäftsjahr 2017 wurden im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms insgesamt 11.430.448 Stückaktien, mit einem auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals in Höhe von 30.900.093 EUR, in einem Gesamtwert von rund 427.526.135 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Die erworbenen eigenen Aktien entsprechen einem Anteil von rund 5,94% am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft und wurden zum Zwecke des Einzugs zurückgekauft. Genehmigtes Kapital scroll Beschluss der Hauptversammlung Laufzeit bis Betrag EUR Genehmigtes Kapital I 20. April 2017 19. April 2022 77.000.000 Genehmigtes Kapital II 16. April 2015 15. April 2020 130.000.000 Genehmigtes Kapital III 16. April 2015 15. April 2020 52.000.000 Summe 259.000.000 Bei dem Genehmigten Kapital I ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. April 2022 das Grundkapital um bis zu 77 Mio. EUR durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit dies erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und/oder (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Bei dem Genehmigten Kapital II ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 130 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen auszuschließen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) um eine Aktiendividende (scrip dividend) durchzuführen, bei der den Aktionären der GEA Group Aktiengesellschaft angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien einzulegen, (ii) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen und (iii) um Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde. Der anteilige Betrag am Grundkapital der GEA Group Aktiengesellschaft, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital II sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bei dem Genehmigten Kapital III ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 das Grundkapital um bis zu 52 Mio. EUR ganz oder teilweise, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann den Aktionären auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Im Rahmen dieses Bezugsrechtsausschlusses dürfen die auszugebenden Aktien gem. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung überschreiten (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf eigene Aktien entfällt, die (i) während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, die von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit es erforderlich ist, (i) um Spitzenbeträge auszugleichen und (ii) um den Gläubigern der von der GEA Group Aktiengesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungs- oder Optionspflichtpflicht zustünde. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital scroll (in EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Options- und Wandelschuldverschreibungen gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. April 2015 51.903.634 51.903.634 Summe 51.903.634 51.903.634 Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2015 um bis zu 51.903.633,82 EUR, eingeteilt in bis zu 19.200.000 auf den Inhaber lautendende Stückaktien, bedingt erhöht (§ 4 Abs. 6 der Satzung, Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente, die die GEA Group Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 16. April 2015 gegen Bareinlage ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie aufgrund der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden wie im Vorjahr keine Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 250.778.647 EUR. In der Kapitalrücklage sind keine anderen Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB enthalten. Gewinnrücklagen scroll (in T EUR) 2017 2016 Eröffnungsbilanz 01.01. 836.699 731.699 Zur Einziehung erworbene eigene Anteile -396.626 - Einstellung in andere Gewinnrücklagen 83.000 105.000 Schlussbilanz 31.12. 523.073 836.699 davon gemäß § 58 Abs. 2a AktG 104.252 104.252 Die Reduzierung der Gewinnrücklagen um 396.626 T EUR resultiert aus der Verrechnung des Gegenwertes der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile in Höhe von 427.526 T EUR, abzüglich des hierauf entfallenden Anteils am Grundkapital in Höhe von 30.900 T EUR. Eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 1 AktG ist nicht zu bilden, da die Kapitalrücklage bereits den zehnten Teil des Grundkapitals überschreitet. Aus dem Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Abschnitt 6) resultiert ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 14.049 T EUR (Vorjahr 11.608 T EUR). Bilanzgewinn Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 155.105 T EUR wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. April 2017 ein Betrag von 152.811 T EUR an die Aktionäre ausgeschüttet und 2.294 T EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 6. Rückstellungen scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 90.933 87.647 Steuerrückstellungen 2.175 5.615 Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus 49.971 45.836 Gewährleistungen und Garantien 34.567 71.215 Ausstehende Lieferantenrechnungen 18.575 14.738 Rückstellungen für Personalaufwendungen 8.935 14.877 Rechtsberatungs- und Prozesskosten 6.382 6.493 Übrige Rückstellungen 24.749 38.099 Sonstige Rückstellungen 143.179 191.258 Summe 236.287 284.520 Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2005 G nach K. Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank für die letzten 10 Jahre im Oktober 2017 ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz in Höhe von 3,68 Prozent (Vorjahr 4,01 Prozent) verwendet. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung beträgt (Differenz resultiert aus der Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten 10 bzw. 7 Jahre) 14.049 T EUR (Vorjahr 11.608 T EUR). Der Erfüllungsbetrag für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 112.424 T EUR (Vorjahr 106.570 T EUR) wird zum 31. Dezember 2017 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 21.491 T EUR (Vorjahr 18.923 T EUR) mit zum Zeitwert bewertetem Deckungsvermögen saldiert. Der Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht wie im Vorjahr den Anschaffungskosten. Die Steuerrückstellungen resultieren aus den laufenden Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2017. Die Veränderung der Rückstellungen für Folgelasten des Bergbaus resultiert in Höhe von 5.942 T EUR (Vorjahr 5.492 T EUR) aus der Zinssatzänderung im Rahmen der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien enthalten Rückstellungen für finanzielle Verpflichtungen aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers im Geschäftsjahr 2014, die aus kaufvertraglichen Gewährleistungen einschließlich einer Risikoteilung für Großprojekte resultieren. In Bezug auf Ansprüche des Käufers hat die GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2014 verbundene Unternehmen im Innenverhältnis freigestellt und entsprechende Rückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr wurden diese Rückstellungen aufgrund von Inanspruchnahmen und eines verringerten Risikos, dass die GEA Group Aktiengesellschaft aus bestimmten kaufvertraglichen Risiken in Anspruch genommen wird, reduziert. Die in den Rückstellungen für Personalaufwendungen enthaltene Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 817 T EUR (Vorjahr 794 T EUR) wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit dem entsprechenden Deckungsvermögen in Form eines Wertpapierfonds saldiert ausgewiesen. Die Anschaffungskosten des Spezialfonds betragen 785 T EUR (Vorjahr 451 T EUR). Dessen beizulegender Zeitwert beträgt 776 T EUR (Vorjahr 448 T EUR). Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung vor Verrechnung des Deckungsvermögens beträgt 1.593 T EUR (Vorjahr 1.242 T EUR). 7. Verbindlichkeiten scroll Restlaufzeit Restlaufzeit (in T EUR) 31.12.2017 Gesamt davon < 1 Jahr davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre 31.12.2016 Gesamt davon < 1 Jahr Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 225.000 225.000 - - 140.000 140.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.830 3.830 - - 284 284 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.160.971 2.160.971 - - 1.981.501 1.981.501 davon aus Lieferungen und Leistungen 19.214 19.214 - - 12.969 12.969 Sonstige Verbindlichkeiten 5.741 5.741 - - 5.800 5.800 davon aus Steuern 977 977 - - 718 718 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 82 82 - - - - Summe 2.395.542 2.395.542 - - 2.127.585 2.127.585 scroll Restlaufzeit (in T EUR) davon 1-5 Jahre davon >5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - - davon aus Lieferungen und Leistungen - - Sonstige Verbindlichkeiten - - davon aus Steuern - - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit - - Summe - - Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 225.000 T EUR (Vorjahr 140.000 T EUR) beinhalten ausschließlich Darlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als 3 Monaten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem Konzern-Cash-Pooling enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Zinsabgrenzungen in Höhe von 75 T EUR (Vorjahr 2.189 T EUR) enthalten. 8. Außerbilanzielle Geschäfte Zur Sicherung der Konzernfinanzierung hat die GEA Group Aktiengesellschaft mit verschiedenen Kreditinstituten Rahmenvereinbarungen über Barkreditlinien in Höhe von 935,0 Mio. EUR (Vorjahr 850,0 Mio. EUR) abgeschlossen, die in Höhe von 15,4 Mio. EUR (Vorjahr 14,0 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen wurden. Die Barkreditlinien sichern den kurzfristigen Liquiditätsbedarf wie auch den Finanzierungsspielraum für Finanz- und Sachinvestitionen sowie Akquisitionen. Die vereinbarten - nicht an Konzerngesellschaften übertragenen - Barkreditlinien und ihre Ausnutzung sind in der folgenden Tabelle zusammen gefasst: scroll (in T EUR) Insgesamt Inanspruchnahme ungenutzt Syndizierte Kreditlinie 650.000 - 650.000 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 - 650.000 Bilaterale Kreditlinien 269.600 225.000 44.600 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr - - - Summe 919.600 225.000 694.600 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 650.000 - 650.000 Die vereinbarte Verzinsung für die ungenutzte syndizierte Kreditlinie ist variabel und richtet sich nach dem Marktzinssatz zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme zuzüglich der vereinbarten Marge. Daher unterliegen zukünftige Mittelaufnahmen grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko. Neben den Barkreditlinien bestehen Rahmenvereinbarungen über Avalkreditlinien in Höhe von 1.126,1 Mio. EUR (Vorjahr 1.132,8 Mio. EUR), die in Höhe von 880,7 Mio. EUR (Vorjahr 873,7 Mio. EUR) an Konzerngesellschaften übertragen worden sind und überwiegend für Vertragserfüllungen, Anzahlungen und Gewährleistungen genutzt werden. Die Avalkreditlinien dienen im Wesentlichen der Stellung von Sicherheiten seitens verbundener Unternehmen gegenüber Kunden zur Finanzierung und Abwicklung von Aufträgen. Bei Inanspruchnahme haftet die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit der jeweiligen Konzerngesellschaft. Zum Bilanzstichtag waren die Avalkreditlinien in Höhe von 454,5 Mio. EUR (Vorjahr 425,4 Mio. EUR) in Anspruch genommen, davon 440,7 Mio. EUR (Vorjahr 410,5 Mio. EUR) durch Konzerngesellschaften. Darüber hinaus stellt die GEA Group Aktiengesellschaft regelmäßig Avalurkunden (Konzernbürgschaften und -garantien) für verbundene Unternehmen aus, die den Avalbegünstigten eigene Rechte gegenüber der GEA Group Aktiengesellschaft einräumen, sodass diese unter bestimmten vertraglichen Voraussetzungen hieraus in Anspruch genommen werden kann. Die Konzernunternehmen nutzen auf diese Weise die Bonität der GEA Group Aktiengesellschaft, um ihren Kunden notwendige Haftungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Avalkreditlinien bei Banken werden durch diese Erklärungen nicht belastet. Weitere Angaben in Bezug auf die Konzernavale sowie Angaben zu den Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen befinden sich unter den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verpflichtungen aus Konzernavalen in Höhe von 1.064,4 Mio. EUR (Vorjahr 1.101,5 Mio. EUR) resultieren im Wesentlichen aus der Gewährung von Avalen für Kundenaufträge sowie aus Verträgen im Rahmen von Fremdfinanzierungen von Tochterunternehmen. Von diesem Betrag entfallen 349,3 Mio. EUR (Vorjahr 358,2 Mio. EUR) auf Konzernavale für Gesellschaften des im Geschäftsjahr 2014 veräußerten Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Für eventuell daraus resultierende Haftungsansprüche hat der Erwerber des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers teilweise Bankavale zur Rückbesicherung herausgelegt. In den Konzernavalen sind ferner Kreditbesicherungen gegenüber Banken in Höhe von 157,2 Mio. EUR (Vorjahr 130,3 Mio. EUR) für der GEA Group Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellte Kreditlinien enthalten, die zum Großteil an Tochterunternehmen unter jeweiliger gesamtschuldnerischer Haftung übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2017 lag für diese Verpflichtungen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer bevorstehenden Inanspruchnahme vor. Außerdem enthalten die Bürgschaften die gesamtschuldnerische Haftung für bestimmte Verbindlichkeiten ausgewählter Tochtergesellschaften in den Niederlanden. Dieser Schuldbeitritt wurde erklärt, um diese Tochterunternehmen analog zu der Regelung des § 264 Abs. 3 HGB von lokalen Prüfungs- und Publizitätspflichten zu befreien. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung gegenüber der mg Altersversorgung GmbH, diese Gesellschaft so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, die von ihr mit Schuldbeitritt übernommenen Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 40,4 Mio. EUR (Vorjahr 43,2 Mio. EUR) erfüllen zu können. Für diese Verpflichtungen haften die mg Altersversorgung GmbH und die GEA Group Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch. Da die mg Altersversorgung GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, zum 31. Dezember 2017 ausreichend mit Mitteln ausgestattet war, um die Pensionsverpflichtungen erfüllen zu können, liegen der GEA Group Aktiengesellschaft keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Inanspruchnahme aus dieser Haftungsfreistellung vor. Zum 31. Dezember 2017 bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1 EUR. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Merkposten für eine nicht bezifferbare Verbindlichkeit aus gesamtschuldnerischer Haftung mit verbundenen Unternehmen für vertragliche Gewährleistungen im Zusammenhang mit dem Unternehmensverkauf des Geschäftsbereichs GEA Heat Exchangers. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat die verbundenen Unternehmen im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll (in T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 Miet- und Leasingverträge 10.375 13.256 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9.537 12.223 Dienstleistungsverträge und Übrige 35.624 39.403 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 98 601 Summe 45.999 52.659 Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der Absicherung von Zahlungsstromrisiken für Währungs- und Zinsrisiken schließt die GEA Group Aktiengesellschaft für eigene Fremdwährungsgeschäfte sowie für Fremdwährungsgeschäfte der Konzerngesellschaften Devisentermingeschäfte, Optionen, Zinssicherungsgeschäfte und Zins-/Währungssicherungsgeschäfte mit Kreditinstituten ab. Soweit die GEA Group Aktiengesellschaft Sicherungsgeschäfte für Tochtergesellschaften abschließt, liegt diesen ein spiegelbildliches Sicherungsgeschäft zwischen der GEA Group Aktiengesellschaft und der betreffenden Tochtergesellschaft zugrunde. Folglich werden die Aufwendungen und Erträge aus diesen Sicherungsgeschäften durch die jeweiligen Tochtergesellschaften getragen. Die zu sichernden Fremdwährungsgeschäfte der GEA Group Aktiengesellschaft umfassen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie fest kontrahierte Transaktionen in Fremdwährung. Für die Fremdwährungsgeschäfte werden in Einzelfällen Bewertungseinheiten gebildet. Die bilanzielle Abbildung von Bewertungseinheiten in Form von Mikro Hedges erfolgt, indem die sich ausgleichenden Wertänderungen aus den abgesicherten Risiken nicht bilanziert werden (sog. "Einfrierungsmethode"). Die prospektive und bisherige Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen ist dadurch sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren von Grund- und Sicherungsgeschäft jeweils über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehung übereinstimmen (sog. "critical-terms-match Methode"). scroll Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2017 Beizulegende Zeitwerte der Derivate zum 31.12.2016 (in T EUR) Nominalwerte 31.12.2017 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Nominalwerte 31.12.2016 (Bruttovolumen) positive Marktwerte negative Marktwerte Währungsbezogene Geschäfte Devisen-Termingeschäfte 1.388.721 5.537 13.923 1.404.239 10.140 17.228 davon Geschäfte mit Banken 1.067.888 3.769 10.755 1.056.483 3.186 14.595 davon Geschäfte mit Konzerngesellschaften 320.833 1.768 3.168 347.756 6.954 2.633 Zinssicherungsgeschäfte Zinsswap-Geschäfte - - - 50.000 - 1.042 davon Geschäfte mit Banken - - - 50.000 - 1.042 Zins-/Währungsswaps - - - 28.168 43 2.704 davon Geschäfte mit Banken - - - 28.168 43 2.704 Gesamt 1.388.721 5.537 13.923 1.482.407 10.183 20.974 Für Risiken aus den währungsbezogenen Geschäften wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in Höhe von 166 T EUR (Vorjahr 884 T EUR) gebildet. Währungsbezogene Geschäfte Die beizulegenden Zeitwerte werden aus Marktdaten bzw. finanzmathematischen Bewertungsmodellen abgeleitet. Die zur Berechnung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Swapsätze in den jeweiligen Währungen sowie die Zinsstruktur werden von einem anerkannten Dienstleister für Finanzinformationen bezogen. Die durch die Anwendung des Swapsatzes auf den Kurs des Fixings der Europäischen Zentralbank ermittelten Marktterminkurse werden mit den vereinbarten Terminkursen verglichen. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und Marktterminkurs mit dem Nominalvolumen multipliziert und auf Basis der Zinsstruktur auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die währungsbezogenen Geschäfte haben eine Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren. Durch die Bildung von Bewertungseinheiten werden Zahlungsstromrisiken aus Währungsrisiken für Vermögensgegenstände im Volumen von 467.144 T EUR (Vorjahr 435.567 T EUR) und Schulden im Volumen von 95.341 T EUR (Vorjahr 65.767 T EUR) abgesichert. Für die in Bewertungseinheiten einbezogenen Devisentermingeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag das abgesicherte Risiko auf die beizulegenden Zeitwerte minus 8.162 T EUR (Vorjahr minus 6.181 T EUR). Dies entspricht den sich ausgleichenden Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften. 11. Umsatzerlöse scroll (in T EUR) 2017 2016 Konzernumlage 113.929 112.009 Trademarkfee 16.158 24.117 sonstige Verkaufserlöse 202 284 Summe 130.289 136.410 Die Umsatzerlöse aus Konzernumlagen resultieren im Wesentlichen aus der Umlage von Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierbei werden eigene Leistungen, wie auch bezogene Leistungen von Konzernunternehmen, im Rahmen von Dienstleistungsverträgen an Tochterunternehmen berechnet. Der Rückgang der Umsatzerlöse aus der Trademarkfee um 7.959 T EUR auf 16.158 T EUR resultiert überwiegend aus einer Rückerstattung zuviel gezahlter Trademarkfee für das Jahr 2016 sowie einer entsprechenden Berechnung für das Geschäftsjahr 2017. 12. Sonstige betriebliche Erträge scroll (in T EUR) 2017 2016 Währungskursgewinne 161.484 131.023 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 37.464 21.123 Erträge aus Weiterbelastungen und Nebengeschäften 11.259 3.922 Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen 7.608 182 Erträge aus dem Abgang von Beteiligungen 5.103 5 Übrige sonstige betriebliche Erträge 892 1.708 Summe 223.810 157.963 Die Währungskursgewinne enthalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen aus eigenen Sicherungsgeschäften der GEA Group Aktiengesellschaft sowie aus Geschäften für verbundene Unternehmen. Für jedes konzerninterne Sicherungsgeschäft wird ein entsprechendes Sicherungsgeschäft mit Kreditinstituten abgeschlossen. Die aus diesen Sicherungsgeschäften resultierenden Währungskursdifferenzen werden brutto als Kursgewinn bzw. Kursverlust ausgewiesen. In den Währungskursgewinnen sind in Anwendung von § 256a HGB unrealisierte Gewinne in Höhe von 49 T EUR (Vorjahr 33 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Erträge aus Weiterbelastungen resultieren aus den Belastungen von verauslagten Aufwendungen an Konzernunternehmen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren zum größten Teil aus der Auflösung von Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien. Die übrigen sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Rückvergütungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 50.175 T EUR (Vorjahr 22.497 T EUR) enthalten. Davon resultieren 37.464 T EUR (Vorjahr 21.123 T EUR) aus der Auflösung von Rückstellungen sowie 12.711 T EUR (Vorjahr 187 T EUR) aus dem Abgang von Anlagevermögen (inklusive Beteiligungen). Darüber hinaus enthielt das Vorjahr periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 1.187 T EUR. 13. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen des Global Corporate Centers sowie der Shared Service Center Funktionen. Hierfür wurden von Konzernunternehmen Leistungen in Höhe von 69.184 T EUR (Vojahr 73.140 T EUR) sowie Fremdleistungen in Höhe von 18.895 T EUR (Vorjahr 18.008 T EUR) in Rechnung gestellt. Weitere Aufwendungen in Höhe von 188 T EUR (Vorjar 208 T EUR) sind im Zusammenhang mit den sonstigen Verkaufserlösen angefallen. 14. Personalaufwand scroll (in T EUR) 2017 2016 Gehälter 28.227 37.589 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 9.415 2.553 davon für Altersversorgung 6.452 -161 Summe 37.642 40.142 Der im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.500 T EUR gesunkene Personalaufwand ist im Wesentlichen auf die im Vorjahresvergleich niedrigere Zuführung zu Rückstellungen für Personalaufwendungen zurückzuführen, während die Aufwendungen für Altersversorgung gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen sind. Die Zinssatzänderungen für Pensionsrückstellungen ab dem Geschäftsjahr 2016 führten im Vorjahr zu geringeren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. 15. Abschreibungen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von 2.244 T EUR (Vorjahr 1.369 T EUR) resultieren aus planmäßigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen. 16. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll (in T EUR) 2017 2016 Währungskursverluste 158.356 122.552 Gutachten- und Beratungsaufwand 38.157 21.700 EDV-Aufwendungen 13.924 3.146 Fremdlieferungen und -leistungen 6.875 14.249 Versicherungsaufwand 5.989 6.080 Reisekosten, sonstiger Personalaufwand 3.452 2.079 Mieten, Pachten, Leasing 3.429 3.336 Nebenkosten des Geldverkehrs 3.117 115 Aufwendungen aus Konzerninternen Kostenumlagen 1.366 1.471 Übrige sonstige Aufwendungen 11.070 9.003 Summe 245.735 183.731 Zu den Währungskursverlusten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Währungskursgewinnen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge. In den Währungskursverlusten sind gemäß § 256a HGB unrealisierte Verluste in Höhe von 2.757 T EUR (Vorjahr 3.237 T EUR) aus der Währungsumrechnung zum Stichtag enthalten. Die Gutachten- und Beratungsaufwendungen resultieren wie im Vorjahr überwiegend aus Beratungsleistungen für die Umsetzung von Strategieprojekten sowie aus Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen. Der Anstieg in den EDV Aufwendungen resultiert aus der Übernahme der konzernweiten Lizenz- und Dienstleistungensverträge von Tochterunternehmen im Rahmen der Anpassung der Konzernstruktur. Die Nebenkosten des Geldverkehrs des Geschäftsjahres 2017 beinhalten vor allem die Transaktionskosten für den Erwerb der eigenen Anteile. Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen aus der Zuführung zu Rückstellungen, Prüfungskosten für den Konzern- und Jahresabschluss, Kosten für die Hauptversammlung und den Geschäftsbericht sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 86 T EUR (Vorjahr 33 T EUR) enthalten. Diese resultieren im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1 T EUR aus dem Abgang von Anlagevermögen (Vorjahr 33 T EUR) und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 85 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). 17. Beteiligungsergebnis scroll (in T EUR) 2017 2016 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 289.777 311.070 Aufwendungen aus Verlustübernahmen -12.680 -19.624 Abschreibungen auf Beteiligungen -2.759 - Abschreibungen auf Wertpapiere des UV -6 -2 Summe 274.332 291.444 In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind im Wesentlichen die abgeführten Gewinne der GEA Mechanical Equipment GmbH, der GEA Group Holding GmbH, der GEA Refrigeration Technologies GmbH, der GEA Refrigeration Germany GmbH sowie der GEA Brewery Systems GmbH enthalten. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen enthalten im Wesentlichen die übernommenen Verluste der ZiAG Plant Engineering, der mg Altersversorgung GmbH, der LL Plant Engineering AG sowie der GEA IT Services GmbH. 18. Zinsergebnis scroll (in T EUR) 2017 2016 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 5.222 10.876 davon aus verbundenen Unternehmen 5.222 10.876 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16.646 14.709 davon aus verbundenen Unternehmen 15.819 13.157 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -23.809 -31.422 davon an verbundene Unternehmen -6.955 -5.323 davon Zinsanteil aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen -3.800 -3.635 davon Aufzinsung langfristiger sonstiger Rückstellungen -6.221 -7.174 Summe -1.941 -5.837 Die Veränderung des Zinsergebnisses um 3.896 T EUR resultiert überwiegend aus dem Rückgang der Zinsaufwendungen gegenüber Kreditinstituten. Dies ist insbesondere auf die Rückzahlung des Schuldscheindarlehens sowie eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank zurückzuführen. Bei den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und pensionsähnlichen Verpflichtungen handelt es sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit den Erträgen aus den entsprechenden Rückdeckungsversicherungen. Vermögenserträge von 308 T EUR (Vorjahr 330 T EUR) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung von 4.108 T EUR (Vorjahr 3.965 T EUR) verrechnet. 19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 17.858 T EUR betreffen vor allem den laufenden Ertragsteueraufwand für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Anpassung von Forderungen bzw. Rückstellungen für Vorjahre. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt bei der GEA Group Aktiengesellschaft und den Organtöchtern, an denen die GEA Group Aktiengesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, mit dem kombinierten Ertragsteuersatz des deutschen steuerlichen Organkreises in Höhe von 30,00 Prozent (Vorjahr 30,00 Prozent). Aus temporären Differenzen resultierende aktive und passive latente Steuern werden bei der GEA Group Aktiengesellschaft einbezogen, soweit sie auf eigene Bilanzposten sowie auf solche von Organgesellschaften entfallen. Die aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen können den einzelnen Bilanzposten wie folgt zugeordnet werden: scroll Aktive Latente Steuern Passive latente Steuern (In T EUR) 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände 878 9.693 -1.687 - Sachanlagen 967 1.612 -72 -94 Finanzanlagen - - -4.153 -4.188 Anlagevermögen 1.845 11.305 -5.912 -4.282 Vorräte 5.891 6.046 - - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 230 209 -22 -670 Wertpapiere 37 - - - Kassenbestand, Bankguthaben und Schecks - - - - Umlaufvermögen 6.158 6.255 -22 -670 Aktiva 8.003 17.560 -5.934 -4.952 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 56.361 49.821 - - Steuerrückstellungen - - - - Sonstige Rückstellungen 23.054 20.929 - - Rückstellungen 79.415 70.750 - - erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen - - - - Sonstige Verbindlichkeiten 162 170 -860 -611 Verbindlichkeiten 162 170 -860 -611 Passiva 79.577 70.920 -860 -611 Gesamt 87.580 88.480 -6.794 -5.563 Bei der Bewertung der Verlustvorträge werden werthaltige aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von insgesamt ca. 134 Mio. EUR (Vorjahr ca. 161 Mio. EUR) ermittelt. Die sich nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ergebende Steuerentlastung wird in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wie im Vorjahr nicht aktiviert. Sonstige Angaben Zahl der Mitarbeiter scroll Jahresdurchschnitt 2017 2016 Angestellte 199.2 165.3 scroll Stichtag 31.12.2017 31.12.2016 Angestellte 210.7 183.2 Die GEA Group Aktiengesellschaft hat nur Angestellte. In den genannten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, Auszubildende sowie ruhende Arbeitsverhältnisse nicht enthalten. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt. Honorare des Abschlussprüfers Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen und mit dem Aufsichtsrat vereinbarter Prüfungsschwerpunkte, soweit sie Gegenstände der Abschlussprüfung betreffen. Andere Bestätigungsleistungen umfassen Prüfungen nach IDW PS 980, Prüfung ausgewählter Kennzahlen der Nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 sowie gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Prüfungen wie EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG sowie Covenants Bescheinigungen. Die sonstigen Leistungen betreffen eine qualitätssichernde Überprüfung einer Risikokontrollmatrix sowie Beratungsleistungen in Verbindung mit der Ersteinführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Aktienrückkaufprogramm Die GEA Group Aktiengesellschaft hat das im Februar 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Aktienrückkaufprogramm innerhalb des geplanten Zeitraums abgeschlossen. Im Zeitraum vom 8. März 2017 bis einschließlich 6. Februar 2018 erwarb die GEA Group Aktiengesellschaft über die Börse insgesamt 12.003.304 Stück Aktien mit einem Gesamtvolumen von 450,0 Mio. EUR. Diese zurückgekauften Aktien stellen 6,24 Prozent des eingetragenen Grundkapitals der GEA Group Aktiengesellschaft dar. Unabhängig vom Zeitpunkt des späteren Einzugs sind diese zurückgekauften Aktien nicht mehr dividendenberechtigt. Schuldscheindarlehen Am 26. Februar 2018 hat die GEA Group Aktiengesellschaft ein Schuldscheindarlehen im Volumen von 250,0 Mio. EUR begeben. Mit vier Tranchen und Laufzeiten von fünf und sieben Jahren, jeweils unterteilt in einen fix und einen variabel verzinsten Teil, wurde die Finanzierungsstruktur damit neu aufgestellt. Platziert wurde das Schuldscheindarlehen bei institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Das Orderbuch war mehrfach überzeichnet und somit konnten die Konditionen am unteren Ende der Preisspanne fixiert und das ursprünglich geplante Emissionsvolumen erhöht werden. Konzernabschluss Die GEA Group Aktiengesellschaft als Führungsgesellschaft des GEA Konzerns stellt den Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft sowie der Konzernabschluss der GEA Group für das Geschäftsjahr 2017 werden jeweils mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden unter www.gea.com in der Rubrik "Investoren" zugänglich sein. Ferner können sie bei der GEA Group Aktiengesellschaft, Peter-Müller-Str. 12, 40468 Düsseldorf, Deutschland, angefordert werden. Aktionärsstruktur Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der GEA Group Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in 192.495.476 Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die in den nachfolgenden Mitteilungen genannten Stimmrechtsanteile bzw. die genannte Anzahl stimmberechtigter Aktien oder Stimmen beziehen sich jeweils auf den Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Mitteilung. Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG scroll Stimmrechtsanteil Meldepflichtiger Datum der Mitteilung Datum der Schwellenberührung Schwelle (in %) (in %) absolut Zurechnung der Stimmrechte State of Kuwait, Kuwait, Kuwait 19.04.2016 26.11.2015 5 8,360165 16.092.940 - 0,538418 1.036.430 (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 a.F. / § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 8,898583 17.129.370 BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA 20.02.2018 15.02.2018 n.a. 5,28 10.165.156 - 1,21 2.322.578 (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 a.F. / § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 0,01 14.493 (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 a.F. / § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG) 6,49 12.502.227 SUN Life Global Investments Inc., Toronto, Ontario, Kanada 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, Massachusetts, USA 02.11.2015 29.10.2015 5 5,13 9.869.927 - Albert Frère, geboren 04.02.1926 06.02.2018 28.12.2017 n.a. 4,33 8.331.018 Oliver Capital S.à.r.l. Barclays Global Investors NA / BlackRock Institutional Trust Company, NA, San Francisco 01.05.2009 29.04.2009 3 3,085 5.670.266 - MFS International Value Fund, Boston, Massachusetts, USA 18.11.2015 13.11.2015 3 3,04 5.861.048 - Paul E. Singer, geboren 22.08.1944 10.10.2017 05.10.2017 3 3,01 5.794.616 - The Desmarais Family Residuary Trust, Montreal, Kanada 03.08.2017 01.08.2017 3 3,002 5.779.088 - Schroders, plc, London, Großbrittanien 16.08.2017 14.08.2017 3 2,98 5.739.413 - Alecta pensionsförsäkring, ömsesidigt, Stockholm, Schweden 25.09.2017 20.09.2017 3 2,91 5.594.000 - Ministry of Finance / State of Norway, Oslo, Norway 21.10.2016 20.10.2016 3 2,76 5.304.718 - BT Pension Scheme Trustees Limited, London, Großbritannien 27.01.2017 26.11.2015 3 0 0 - Sun Life Financial Inc., Toronto, Ontario, Canada 27.03.2017 24.03.2017 5 0 0 - Erklärung zum Corporate-Governance-Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der GEA Group Aktiengesellschaft haben am 15. Dezember 2017 die im zusammengefassten Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft wiedergegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gea.com dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gesonderten Anlage genannt. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der GEA Group Aktiengesellschaft Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht enthält Angaben zur Vergütung von Organmitgliedern gem. deutschem Handelsgesetzbuch unter Berücksichtigung von DRS 17. Die Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sind im zusammengefassten Konzernlagebericht von GEA enthalten. Vorstandsvergütung Allgemeines Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest und beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand. Die Angemessenheit der Vergütung wird durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Ein wesentliches Element der Entscheidung über die Vergütungsstruktur ist es, einen Anreiz für eine erfolgreiche, auf Nachhaltigkeit angelegte Unternehmensführung zu schaffen. Die Vergütungsstruktur soll dazu beitragen, dass sich die Vorstandsmitglieder für den langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen und dann an einer nachhaltigen Wertsteigerung partizipieren. Daher wird ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung an die Entwicklung der GEA Aktie sowie an betriebswirtschaftliche Kennzahlen gekoppelt, namentlich an eine Kombination aus Cash-Flow-Aspekten und den Return on Capital Employed (ROCE), also eine Messgröße für die Kapitalrendite. Hierdurch wird erreicht, dass besondere Leistungen angemessen entlohnt werden und Zielverfehlungen zu einer Reduzierung der Vergütung führen. Das Vergütungssystem, das von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. April 2012 mit großer Mehrheit gebilligt wurde, besteht aus erfolgsunabhängigen und verschiedenen erfolgsabhängigen bzw. variablen Komponenten. Das System für die variable Vergütung zielt darauf ab, eine hohe Symmetrie des Chancen-Risiko-Profils aus Aktionärs- und Vorstandssicht herzustellen und durch die Entkopplung der kurz- und langfristigen Bonus-Elemente den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken. Zudem lässt es sich vergleichsweise leicht auf die Führungsebenen unterhalb des Vorstands übertragen und gewährleistet somit eine bessere Steuerung des operativen Geschäfts. Das Vergütungssystem soll im Geschäftsjahr 2018 umfassend überprüft und mit Blick auf die Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 sowie gegebenenfalls sonstige neuere Entwicklungen bei Vergütungsmodellen geändert werden. Bestandteile der Vergütung Im Geschäftsjahr 2017 setzte sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder wie folgt zusammen: Fixe Bestandteile der Vergütung und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht vor allem aus einem festen Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen am Schluss eines jeden Kalendermonats ausgezahlt wird. Im Berichtsjahr betrug das jährliche Fixum bei Jürg Oleas 1.250 T EUR, bei Dr. Helmut Schmale 700 T EUR, sowie bei Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels jeweils 570 T EUR. Aufgrund ihres Eintritts zum 1. Oktober 2017 wurde Martine Snels das feste Jahresgehalt für 2017 zeitanteilig gewährt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen. Diese bestanden im Berichtsjahr im Wesentlichen aus dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung, den Beiträgen zur Unfallversicherung sowie - für Niels Erik Olsen - der Erstattung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Steuerberatungsleistungen. Steffen Bersch und Martine Snels erhielten für ihre Zweitwohnungen jeweils einen Mietkostenzuschuss. Martine Snels konnte darüber hinaus Steuerberatungsleistungen in Anspruch nehmen. Variable Bestandteile der Vergütung Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Vorstands eine jährliche variable Vergütung (Tantieme), deren Höhe sich nach der Erreichung bestimmter, vom Aufsichtsrat festgelegter Zielvorgaben richtet. Bezogen auf eine Zielerreichung von 100 Prozent entspricht die Höhe der variablen Vergütung jener der fixen Vergütung (Zieltantieme). Um sicherzustellen, dass sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen wird, erhöht bzw. vermindert sich die Höhe der variablen Vergütung im Falle einer Zielüberschreitung oder Zielunterschreitung. Die Tantieme besteht aus 3 Komponenten. Diese umfassen sowohl einjährige als auch mehrjährige Bemessungsgrundlagen. Jede der 3 Komponenten sieht einen Höchstbetrag vor. Zudem sind die 3 Tantieme-Komponenten zusammen für das jeweilige Geschäftsjahr auf 240 Prozent der Zieltantieme begrenzt (Gesamtcap). Außergewöhnliche Ereignisse und Entwicklungen, die eine Korrektur des nach den vertraglichen Regelungen jeweils ermittelten Wertes angezeigt erscheinen lassen, berücksichtigt der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Individuelle Komponente (40 Prozent Gewichtung) Die individuelle Komponente der variablen Vergütung ist zahlbar mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung, die auf den Tag der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung für das jeweilige Geschäftsjahr folgt. Die Ermittlung der Höhe erfolgt auf der Basis von 3 bis 5 persönlichen Jahreszielen, die durch den Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt werden. Bei der Festlegung dieser individuellen Ziele orientiert sich der Aufsichtsrat insbesondere an der Nachhaltigkeit der Unternehmensführung, beispielsweise der Umsatzentwicklung. Mit der Festlegung der einzelnen Ziele bestimmt der Aufsichtsrat auch die Gewichtung derselben. Im Hinblick auf ihren Eintritt zum 1. Oktober 2017 wurde auf die Festlegung persönlicher Leistungsziele für Martine Snels für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet. Stattdessen berechnet sich der im Rahmen der individuellen Komponente für 2017 an Martine Snels auszuzahlende Bonus anhand der durchschnittlichen Gesamtzielerreichung der übrigen Mitglieder des Vorstands sowie auf Basis einer zeitanteiligen Betrachtung. Die individuelle Komponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der individuellen Komponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die individuelle Komponente ist auf 200 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Nach Abschluss des Geschäftsjahrs entscheidet der Aufsichtsrat über den Zielerreichungsgrad. Für das Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat für die Mitglieder des Vorstands einen durchschnittlichen Zielerreichungsgrad von 79,2 Prozent (Vorjahr 80,0 Prozent) festgestellt. Mehrjahreskomponente (40 Prozent Gewichtung) Die Mehrjahreskomponente ist zahlbar mit der regelmäßigen, auf die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung folgenden Gehaltsabrechnung. Bei der Mehrjahreskomponente erfolgt die Leistungsmessung rückwärts für die letzten 3 Geschäftsjahre. Bemessungszeitraum ist das jeweils maßgebliche abgelaufene Geschäftsjahr sowie die beiden davor liegenden Geschäftsjahre. Die Bemessungsgrundlage knüpft an betriebswirtschaftliche Kennzahlen in Form einer Kombination aus Cash-Flow-Aspekten (sogenannte "Cash-Flow-Treiber-Marge" (CFTM)) und dem "Return on Capital Employed" (ROCE) an. ― Bei der Zielgröße CFTM geht es um eine vereinfachte Cash-Flow-Ziffer (EBITDA minus Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (Capex) minus Veränderung Working Capital im 12-Monatsdurchschnitt) im Verhältnis zum Umsatz. Die tatsächlich erreichte CFTM wird auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode errechnet. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem Vergleich der erreichten Kennzahl CFTM mit dem vom Aufsichtsrat definierten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor. Für das Geschäftsjahr 2017 ist unverändert zum Vorjahr eine Zielerreichung von 100 Prozent gegeben, wenn die CFTM des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 8 Prozent beträgt. Liegt die CFTM niedriger oder höher, vermindert bzw. erhöht sich die Zielerreichung, wobei bei einer CFTM von gleich oder kleiner als 4,5 Prozent eine Null-Prozent-Zielerreichung und bei einer CFTM von gleich oder größer 13,25 Prozent eine maximale Zielerreichung von 250 Prozent gegeben ist. ― Die Höhe der ROCE-Komponente (ROCE: Return on Capital Employed = Rendite auf das eingesetzte Kapital), die auf Basis von Durchschnittswerten der zurückliegenden Dreijahresperiode berechnet wird, entspricht dem Verhältnis des Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) zum eingesetzten Kapital (Capital Employed), jedoch ohne Goodwill aus der Akquisition der ehemaligen GEA AG durch die ehemalige Metallgesellschaft AG im Jahre 1999 einschließlich Effekten aus dem Spruchverfahren. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten ROCE-Kennzahl im Vergleich zu dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert bzw. Zielerreichungskorridor von +/- 5 Prozentpunkten. Für das Jahr 2017 ist unverändert zum Vorjahr eine 100-prozentige Zielerreichung gegeben, wenn der ROCE des Konzerns bezogen auf die zurückliegende Dreijahresperiode im Durchschnitt 19 Prozent beträgt. Liegt der tatsächlich erzielte ROCE-Wert darüber oder darunter, aber innerhalb des Korridors von +/- 5 Prozentpunkten, wird der Zielerreichungsgrad um bis zu 50 Prozentpunkte erhöht bzw. vermindert. ) Bei den Angaben zum Zielerreichungsgrad handelt es sich um einen gerundeten Wert. Die Kennzahlen CFTM und ROCE werden um Effekte aus Unternehmenserwerben, die im Geschäftsjahr 2014 oder später erfolgen, bereinigt. Eine Bereinigung erfolgt für einen Unternehmenserwerb jeweils im Jahr der Erstkonsolidierung sowie im darauffolgenden Geschäftsjahr. Die Bereinigung erstreckt sich auf alle Unternehmenserwerbe, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder das Präsidium des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Ermittlung des Gesamtzielerreichungsgrads werden die Zielerreichungsgrade der Kennzahlen CFTM und ROCE multipliziert. Die Mehrjahreskomponente hat eine Gewichtung von 40 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 100 Prozent sind 40 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die Mehrjahreskomponente ist auf 250 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Bei der Kennzahl CFTM wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 6,9 Prozent erzielt, der sich aus einer CFTM von 6,3 Prozent im Geschäftsjahr 2015, von 8,0 Prozent im Geschäftsjahr 2016 und von 6,4 Prozent im Geschäftsjahr 2017 ergibt. In 2017 ergibt sich damit ein Zielerreichungsgrad für die CFTM von 68,4 Prozent (Vorjahr 93,2 Prozent). Bei der Kennzahl ROCE wurde in der zurückliegenden Dreijahresperiode ein Durchschnitt von 16,8 Prozent erzielt, der sich aus einem ROCE von 15,2 Prozent im Geschäftsjahr 2015, von 18,6 Prozent im Geschäftsjahr 2016 und von 16,6 Prozent im Geschäftsjahr 2017 errechnet. Damit ergibt sich im Geschäftsjahr 2017 ein ROCE-Zielerreichungsgrad von 78,2 Prozent (Vorjahr 98,3 Prozent). Für die im Geschäftsjahr 2017 gewährte variable Vergütung ergab sich somit ein Gesamtzielerreichungsgrad der Mehrjahreskomponente von 53,5 Prozent (Vorjahr 91,6 Prozent). Aktienkurskomponente (20 Prozent Gewichtung) Die langfristige Aktienkurskomponente wird nach Ablauf einer dreijährigen Performance-Periode mit der regelmäßigen Gehaltsabrechnung ausbezahlt, die auf den Tag der dann folgenden bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung folgt. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgt die Leistungsmessung vorwärts gerichtet. Bemessungszeitraum ist eine dreijährige Performance-Periode, zu der das jeweils maßgebliche Geschäftsjahr sowie die beiden nachfolgenden Geschäftsjahre zählen. Die langfristige Aktienkurskomponente hat eine Gewichtung von 20 Prozent innerhalb der variablen Vergütung, d. h. bei einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent sind 20 Prozent der variablen Vergütung zahlbar (Zielbetrag). Der Gesamtzielerreichungsgrad und damit die Höhe des Auszahlungsbetrags für die langfristige Aktienkurskomponente ist auf 300 Prozent dieses Zielbetrags begrenzt (Cap). Die Leistungsbemessung erfolgt durch Vergleich der Entwicklung des um Dividenden adjustierten GEA Aktienkurses mit der Entwicklung des Index-Werts des STOXX® Europe TMI Industrial Engineering (TMI IE), in dem zahlreiche europäische Industrieunternehmen gelistet sind, über die dreijährige Performance-Periode. Der Ausgangswert für die Vergleichsrechnung ist der jeweilige arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der letzten 20 Handelstage vor Beginn der dreijährigen Performance-Periode. Eine 100-prozentige Zielerreichung ist gegeben, wenn die Entwicklung des arithmetischen Mittelwerts der täglichen Schlusskurse der GEA Aktie während der dreijährigen Performance-Periode zu 100 Prozent der entsprechenden Entwicklung des TMI IE entspricht. Für jeden Prozentpunkt mehr oder weniger als 100 Prozent Performance erhöht bzw. vermindert sich der Zielerreichungsgrad um 4 Prozent. Bei Outperformance über 100 Prozent steigt die Auszahlung auf maximal 300 Prozent des Zielbetrags. Liegt der Anstieg der GEA Aktie im Dreijahresvergleich unter 100 Prozent der TMI IE Entwicklung, erfolgt bis zu einem Performance-Wert von 75 Prozent eine gekürzte Auszahlung. Ist die GEA Aktie gefallen, kann der Aufsichtsrat eine Auszahlung gewähren, falls die Entwicklung der GEA Aktie weniger rückläufig als die Entwicklung des TMI IE war. Diese Entscheidung und die Höhe der Auszahlung stehen im Ermessen des Aufsichtsrats. ) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Bei der langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte für das Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie (zukunftsgerichtet) über einen Dreijahreszeitraum gemessen wird. Der Auszahlungsbetrag der für das Geschäftsjahr 2017 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente wird über den Dreijahreszeitraum 2017 bis 2019 gemessen; eine Auszahlung erfolgt im Geschäftsjahr 2020. Im Berichtsjahr erfolgte die Auszahlung der Tranche 2014 in Höhe von 659 T EUR1 , basierend auf einem Zielerreichungsgrad von 133,2 Prozent. Rechnerisch betrug der Zielerreichungsgrad am 31. Dezember 2017 für die Tranche 2017 61,0 Prozent, für die Tranche 2016 60,3 Prozent (Vorjahr 125,4 Prozent) und für die Tranche 2015 63,7 Prozent (Vorjahr 102,6 Prozent).2 Zusammenfassende Übersicht zu den variablen Vergütungskomponenten Eine zusammenfassende Darstellung der Gewichtung und der Bemessungszeiträume der variablen Komponenten zeigt nachfolgende Tabelle: scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum Zielgröße Gewichtung Cap Gesamtcap 2015 2016 Individuelle Komponente Persönliche Ziele 40 % 200 % Mehrjahreskomponente Kombination aus Cash-Flow-Treiber-Marge und ROCE 40 % 250 % 240 % Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Aktienkurs im Vergleich zum TMI IE 20 % 300 % scroll Variable Vergütungskomponente Bemessungszeitraum 2017 2018 2019 Individuelle Komponente Einjährig Mehrjahreskomponente Rückwärts gerichtet (3 Jahre) Langfristige Aktienkurskomponente Vorwärts gerichtet (3 Jahre) In Ausnahmesituationen hat der Aufsichtsrat außerdem die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern eine Sondertantieme zu gewähren, falls deren Tätigkeit zu einer außergewöhnlichen Wertsteigerung für die Aktionäre der Gesellschaft führt. Über die Gewährung und die Höhe dieser Sondertantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese nur in Ausnahmesituationen mögliche Sondertantieme ist in allen derzeit gültigen Vorstandsverträgen durch Kappung der Sondertantieme auf maximal 100 Prozent der Zieltantieme ausdrücklich betragsmäßig begrenzt. Der Dienstvertrag von Martine Snels sieht die Zahlung eines Betrages von bis zu 450.000 EUR brutto als Ausgleich für den durch den unterjährigen Wechsel von Martine Snels zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber gegen Vorlage entsprechender Belege vor. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr beschlossen, die jährliche Zieldirektvergütung von Steffen Bersch, Niels Erik Olsen und Martine Snels mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 jeweils von 1.140.000 EUR um 60.000 EUR auf 1.200.000 EUR anzuheben. Dabei sollen die Festvergütung und die variable Vergütung gleichmäßig, d. h. jeweils um 30.000 EUR per annum erhöht werden. 1) Die Auszahlung der Tranche 2014 wurde für das im Geschäftsjahr 2016 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Dr. Stephan Petri zum 31.03.2018 vereinbart. 2) Bei den Angaben zum Gesamtzielerreichungs- bzw. den Zielerreichungsgraden handelt es sich jeweils um gerundete Werte. Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung Jürg Oleas Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden Jürg Oleas beträgt maximal 360 T EUR p. a., die nach 18 Dienstjahren (Ende April 2019) voll erdient ist. Gemäß dieser Zusage wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Jürg Oleas vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle und vor Vollendung von 18 Dienstjahren, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu dem Zeitraum von 18 Dienstjahren ermittelt. Scheidet Jürg Oleas nach mindestens 15 Dienstjahren, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres aus, so erhält er bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ein Ruhegeld in Form eines Übergangsgeldes von 220 T EUR p. a. Eine bei vorzeitigem Ausscheiden von Jürg Oleas vereinbarte Abfindung wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Einkünfte aus nach dem Ausscheiden, aber vor Vollendung des 62. Lebensjahres von Jürg Oleas neu aufgenommenen Tätigkeiten werden in voller Höhe bis maximal zur Hälfte des Übergangsgeldes des betreffenden Jahrs auf dieses angerechnet. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung in dem Dienstvertrag von Jürg Oleas sieht im Wesentlichen ein lebenslanges Witwengeld und daneben eine Waisenrente vor. Die lebenslange Witwenrente beträgt 60 Prozent des Ruhegelds. Die Waisenrente beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Ruhegelds, dessen Höhe abhängig ist von der Anzahl der Kinder und davon, ob es sich um Vollwaisen oder Halbwaisen handelt. Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch - falls sich das betreffende Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befindet - mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Witwen- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhegelds nicht übersteigen. Dr. Helmut Schmale Die dienstvertragliche Pensionszusage des Finanzvorstands Dr. Helmut Schmale beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Dr. Helmut Schmale vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Dieses wird aus dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Konzern von GEA zu dem Zeitraum der maximal möglichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres ermittelt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Dr. Helmut Schmale in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dr. Helmut Schmale hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Dr. Helmut Schmale entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Steffen Bersch Die dienstvertragliche Pensionszusage des Vorstandsmitglieds Steffen Bersch beträgt maximal 200 T EUR p. a. Danach wird das maximale Ruhegeld gezahlt, wenn der Vorstandsvertrag mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet oder dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt. Endet der Vorstandsvertrag von Steffen Bersch vor Eintritt eines der vorgenannten Pensionsfälle, hat er einen unverfallbaren Anspruch auf ein anteiliges jährliches Ruhegeld, zahlbar ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Das anteilige jährliche Ruhegeld setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen: Zunächst aus dem feststehenden Betrag derjenigen unverfallbaren Anwartschaften, die Steffen Bersch aufgrund seiner Tätigkeit für Gesellschaften des GEA Konzerns in der Zeit vor seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied zustehen und die nicht im Wege der Gehaltsumwandlung erworben wurden. Hinzu kommt der Betrag der für die Zeit seit seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied bis zu seinem Ausscheiden erworbenen Ruhegeldanwartschaften. Das anteilige jährliche Ruhegeld beträgt insgesamt höchstens 200 T EUR p. a. und ist nach einer zehnjährigen Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient. Sofern Steffen Bersch vor Ablauf von zehn Jahren seit seiner Bestellung aus dem Vorstand ausscheidet, werden die aufgrund seiner Vorstandstätigkeit erworbenen Ruhegeldanwartschaften ratierlich gekürzt. Das laufende Ruhegeld wird jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Gesellschaft trägt den im Falle einer gesetzlichen Versicherungspflicht zu gewährenden Arbeitgeberanteil für die freiwillige Versicherung von Steffen Bersch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Steffen Bersch hat zudem das Recht, pro Geschäftsjahr mit einem Eigenbeitrag an dem Versorgungssystem für die Mitglieder des Vorstands durch Deferred Compensation teilzunehmen. Ein Unternehmenszuschuss wird nicht gezahlt. Außerdem hat Steffen Bersch unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum. Die Hinterbliebenenversorgung im Dienstvertrag von Steffen Bersch entspricht den Regelungen, welche vorstehend für Jürg Oleas beschrieben sind. Niels Erik Olsen Anstelle einer Pensionszusage erhält Niels Erik Olsen zusätzlich zu seiner Vergütung einen monatlichen Ausgleichsbetrag für Zwecke der privaten Alters- und Hinterbliebenenvorsorge. Dieser monatliche Ausgleichsbetrag beläuft sich auf 20.751,15 EUR. Seine Höhe orientiert sich an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Niels Erik Olsen ist in der Verwendung des monatlichen Ausgleichsbetrags frei. Martine Snels Martine Snels erhält für Zwecke der Altersvorsorge einen monatlichen Betrag von 27.754 EUR brutto. Der Betrag wird in einen Fonds einbezahlt und orientiert sich in seiner Höhe an der üblichen Pensionszusage für ordentliche Vorstandsmitglieder, d. h. einem ab Vollendung des 62. Lebensjahres zahlbaren Ruhegeld von 200 T EUR p. a., das nach zehn Jahren Dienstzeit als Vorstandsmitglied voll erdient ist. Rückdeckungsversicherung und Kapitalisierungswahlrecht Da die dienstvertraglichen Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder bisher nur zum Teil, nämlich in Höhe des durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgedeckten Betrags, gegen Insolvenz gesichert waren, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2014 beschlossen, zur Absicherung des nicht PSV-gesicherten Teils der Pensionszusagen Rückdeckungsversicherungen zugunsten der einzelnen Vorstandsmitglieder abzuschließen. Gleichzeitig wurde den Vorstandsmitgliedern ein Kapitalisierungswahlrecht eingeräumt. Die Höhe des Kapitalisierungsbetrags entspricht der anhand der im Konzernabschluss angewendeten Rechnungsgrundlagen ermittelten Pensionsverbindlichkeit. Das Kapitalisierungswahlrecht kann nach Eintritt des Pensionsfalls, frühestens aber mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden. Eine teilweise sowie eine mehrmalige Ausübung sind möglich. Eine Ausübung des Kapitalisierungswahlrechts führt zu einer entsprechenden Reduzierung des Anspruchs auf die vertraglich zugesicherte Hinterbliebenenversorgung. Sowohl bei Niels Erik Olsen als auch Martine Snels besteht derzeit weder eine Rückdeckungsversicherung noch ein Kapitalisierungswahlrecht. Altersvorsorgeaufwand und Rückstellungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen Für die künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft Pensionsrückstellungen gebildet. scroll (in EUR) Pensionszusage p. a. (Stand 31.12.2017, Jahresbezug bei Eintritt des Pensionsfalls) Zum 31.12.2017 erdiente Pensionsberechtigungen p. a. Barwert der Pensionszusagen 31.12.2017 Jürg Oleas 360.000 333.333 6.769.952 Dr. Helmut Schmale 200.000 193.528 4.227.303 Steffen Bersch 223.428 73.656 3.101.937 Summe 783.428 600.517 14.099.192 ) Steffen Bersch hat neben seiner Pensionszusage als Vorstand in Höhe von 200.000 EUR per annum unverfallbare Anwartschaften aus geleisteten Eigenbeiträgen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der GEA Führungskräfteversorgung vor seiner Berufung in den Vorstand in Höhe von 23.428 EUR per annum (berechnet auf ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren). Kündigungsrechte, vorzeitige Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied, Change-of-Control-Ereignisse und Auswirkungen auf die Vergütung Dem Vorstandsvorsitzenden steht ein Eigenkündigungsrecht zu, wenn der Aufsichtsrat seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden widerrufen sollte, ohne gleichzeitig einen wirksamen Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG zu erklären. Im Falle der Ausübung des Eigenkündigungsrechts und des Ausscheidens aus dem Vorstand steht ihm für die restlichen Monate seiner Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 8 Monate, das entsprechende Festgehalt zu. Im Fall eines wirksamen Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines wichtigen Grunds gemäß § 84 Abs. 3 AktG oder einer berechtigten Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied analog § 84 Abs. 3 AktG endet der Dienstvertrag des Vorstandsmitglieds mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 1, 2 BGB. In diesem Fall erhält das betreffende Vorstandsmitglied zunächst die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erdiente Tantieme. Zur Berechnung dieser Tantieme wird für die individuelle Komponente auf Grundlage der bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds erreichten Ergebnisse ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt. Daraus wird der entsprechende Tantieme-Teilbetrag für die individuelle Komponente errechnet, indem dieser Gesamtzielerreichungsgrad ins Verhältnis zum Zielbetrag für das gesamte Geschäftsjahr gesetzt wird. Der auf die Mehrjahreskomponente entfallende Tantieme-Teilbetrag wird für das maßgebliche Geschäftsjahr zeitanteilig nach dem Grundsatz pro-rata-temporis ermittelt. Für noch ausstehende Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente wird unterschieden zwischen Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) der dreijährigen Performance-Periode noch nicht abgelaufen ist, und Jahrestranchen, bei denen das erste Geschäftsjahr bereits abgelaufen ist. Bei letzteren ist der Tantieme-Teilbetrag voll erdient und wird ohne Berücksichtigung des Grundsatzes pro-rata-temporis ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Ist das erste Geschäftsjahr (Erdienungsjahr) noch nicht abgelaufen, wird der Tantieme-Teilbetrag nach dem Grundsatz pro-rata-temporis (im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit im Erdienungsjahr zum vollen maßgeblichen Erdienungsjahr) ermittelt und nach Ablauf der dreijährigen Performance-Periode ausbezahlt. Darüber hinaus erhält das betreffende Vorstandsmitglied als Ausgleich für das vorzeitige Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft eine Abfindung in Höhe der für die restliche Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtvergütung. Für die Berechnung des entsprechenden Tantiemeanspruchs wird als Zielerreichungsgrad 85 Prozent der jeweiligen Zielbeträge für noch nicht erdiente Tantiemeansprüche des laufenden und gegebenenfalls weiterer Jahre zugrunde gelegt. Die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ist auf maximal 2 volle Jahresvergütungen beschränkt (Abfindungs-Cap). Bei der Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Jahresgesamtvergütungen als Vorstandsmitglied der beiden vor der Beendigung des Dienstvertrags liegenden Kalenderjahre abgestellt. Endet der Vorstandsvertrag vorzeitig durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder infolge Kündigung durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund, verfallen sämtliche noch ausstehende und noch nicht ausgezahlte Jahrestranchen der langfristigen Aktienkurskomponente. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung des Vorstandsvertrags durch die Gesellschaft. Im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses hat das Vorstandsmitglied ein Wahlrecht, für noch ausstehende voll erdiente Tranchen der Aktienkomponente eine vorzeitige Auszahlung zum Zielwert zu verlangen. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob das betreffende Mitglied des Vorstands die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Change-of-Control-Ereignis verlässt oder nicht. Ein Change-of-Control-Ereignis in diesem Sinne liegt vor, sobald der Gesellschaft das Erreichen oder Überschreiten von 50 Prozent bzw. 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft gemäß § 21 WpHG mitgeteilt wird, mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unternehmensvertrag nach § 291 ff. AktG abgeschlossen wird, eine Eingliederung gemäß § 319 AktG oder ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz rechtswirksam beschlossen wird. Eigenkündigungsrechte stehen dem Vorstand im Falle eines Change-of-Control-Ereignisses nicht zu. Vergütung der Mitglieder des Vorstands Gesamtbezüge 2017 und 2016 Die gesamten Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder der GEA Group Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 6.569.224 EUR und beinhalten neben einem festen Anteil in Höhe von 4.014.776 EUR eine variable Tantieme von 2.372.977 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017) und betrug im Berichtsjahr bei Jürg Oleas 244.000 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 136.640 EUR, bei Steffen Bersch 111.264 EUR, bei Niels Erik Olsen 111.264 EUR und bei Martine Snels 55.632 EUR, insgesamt also 658.800 EUR. Als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber erhielt Martine Snels einen einmaligen Sonderbonus in Höhe von 450.000 EUR brutto. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die gesamten Bezüge für die amtierenden Vorstandsmitglieder 6.664.764 EUR und umfassten neben einem festen Anteil in Höhe von 3.624.014 EUR eine variable Tantieme von 2.863.417 EUR. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basierte auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2016) und betrug im Geschäftsjahr 2016 bei Jürg Oleas 202.525 EUR, bei Dr. Helmut Schmale 113.414 EUR, bei Dr. Stephan Petri zeitanteilig 46.176 EUR, bei Steffen Bersch 92.351 EUR und bei Niels Erik Olsen 92.351 EUR, insgesamt also 546.817 EUR. Fixum, variable Komponenten und die sonstigen Bezüge in individualisierter Form ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Fixum Variable Komponenten Sachbezüge Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen Individuelle Komponente Mehrjahreskomponente Langfristige Aktienkurskomponente1 Jürg Oleas 1.250.000 396.500 267.500 244.000 33.172 - Vorjahr 1.250.000 400.000 458.000 202.525 43.180 - Dr. Helmut Schmale 700.000 212.800 149.800 136.640 39.418 7.125 Vorjahr 700.000 224.000 256.480 113.414 39.418 6.788 Steffen Bersch2 570.000 211.128 121.980 111.264 36.879 7.125 Vorjahr 570.000 182.400 208.848 92.351 34.658 6.956 Niels Erik Olsen2 819.0144 156.864 121.980 111.264 50.236 - Vorjahr 819.0144 182.400 208.848 92.351 29.591 - Martine Snels 675.7625 45.130 30.495 55.632 7.516 - Vorjahr - - - - - - Dr. Stephan Petri3 - - - - - - Vorjahr 285.000 91.200 104.424 46.176 13.348 3.394 Summe 4.014.776 1.022.422 691.755 658.800 167.221 14.250 Vorjahr 3.624.014 1.080.000 1.236.600 546.817 160.195 17.138 scroll (in EUR) Summe Jürg Oleas 2.191.172 Vorjahr 2.353.705 Dr. Helmut Schmale 1.245.783 Vorjahr 1.340.100 Steffen Bersch2 1.058.376 Vorjahr 1.095.213 Niels Erik Olsen2 1.259.358 Vorjahr 1.332.204 Martine Snels 814.535 Vorjahr - Dr. Stephan Petri3 - Vorjahr 543.542 Summe 6.569.224 Vorjahr 6.664.764 1) Bei der für 2017 gewährten langfristigen Aktienkurskomponente erfolgte im Berichtsjahr noch keine Auszahlung, da sie über einen Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 gemessen wird. Die auf die langfristige Aktienkurskomponente entfallende Tantieme basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der Zusage am Tag der Gewährung (1. Januar 2017). 2) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.305 EUR ausgezahlt. 3) Dr. Stephan Petri ist am 30. Juni 2016 als Vorstandsmitglied ausgeschieden. 4) Der Betrag von 819.014 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR und dem Niels Erik Olsen anstelle einer Pensionszusage gewährten Ausgleichsbetrags von jährlich 249.014 EUR. 5) Der Betrag von 675.762 EUR setzt sich zusammen aus einem jährlichen Fixum von 570.000 EUR, das Martine Snels im Berichtszeitraum zeitanteilig gewährt wurde, sowie einem einmaligen Ausgleichsbetrag in Höhe von 450.000 EUR, der Martine Snels als Ausgleich für den durch ihren unterjährigen Wechsel zu GEA bedingten Verlust von Bonusansprüchen gegen ihren vorherigen Arbeitgeber ausgezahlt wurde. Darüber hinaus erhielt Martine Snels im Berichtsjahr anstelle der üblichen Pensionszusage für Zwecke der Altersvorsorge einen Betrag in Höhe von 83.262 EUR. Zusätzliche Angaben zur aktienbasierten Vergütung 2015 bis 2017 In den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 wurde jeweils eine aktienbasierte Vergütung für den Vorstand in Form der langfristigen Aktienkurskomponente gewährt. Details zu den bestehenden Ansprüchen der Mitglieder des Vorstands aus diesen Vergütungskomponenten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. scroll Langfristige Aktienkurskomponente (in EUR) Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2017 Beizulegender Zeitwert zum Stichtag 31.12.2016 Jürg Oleas 382.325 676.025 Dr. Helmut Schmale 210.917 367.921 Steffen Bersch 101.722 65.379 Niels Erik Olsen 101.722 65.379 Martine Snels 58.516 - Markus Hüllmann1 70.070 234.366 Dr. Stephan Petri2 208.549 355.102 Summe 1.133.821 1.764.172 1) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung (also der Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten aktienbasierten Vergütung zum Bilanzstichtag und der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Ansprüchen aus aktienbasierter Vergütung im jeweiligen Geschäftsjahr) betrug im Geschäftsjahr 2017 für Jürg Oleas 39 T EUR (Vorjahr 194 T EUR), für Dr. Helmut Schmale 23 T EUR (Vorjahr 108 T EUR), für Dr. Stephan Petri 0 T EUR (Vorjahr 143 T EUR), für Markus Hüllmann -18 T EUR (Vorjahr 22 T EUR), für Steffen Bersch 36 T EUR (Vorjahr 65 T EUR), für Niels Erik Olsen 36 T EUR (Vorjahr 65 T EUR) und für Martine Snels 59 T EUR (Vorjahr 0 T EUR). Zusätzliche Angaben zu erfassten Aufwendungen und ausgezahlten Vergütungen Im Geschäftsjahr 2017 wurden für die Mitglieder des Vorstands Aufwendungen in Höhe von insgesamt 6.794.169 EUR (Vorjahr 8.329.395 EUR) erfasst. Hierin enthalten sind neben Aufwendungen für die fixe und variable Vergütung auch Sachzuwendungen, Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Dienstzeit- und Zinsaufwendungen) sowie im Zinsaufwand erfasste Wertänderungen der Ansprüche aus aktienbasierter Vergütung. Im Geschäftsjahr 2017 kamen Vergütungsbestandteile in Höhe von insgesamt 9.005.614 EUR (Vorjahr 7.779.540 EUR) zur Auszahlung. In diesen Auszahlungsbeträgen enthalten sind neben den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen auch Auszahlungen für die variable Vergütung des Vorjahrs sowie im Berichtsjahr geleistete Auszahlungen für mehrjährige variable Vergütungskomponenten. scroll (in EUR) Erfasste Aufwendungen Erfolgte Auszahlungen Jürg Oleas 2.309.488 2.474.240 Vorjahr 2.852.637 2.917.205 Dr. Helmut Schmale 1.276.704 1.406.880 Vorjahr 1.494.100 1.640.077 Steffen Bersch1 1.223.864 1.005.252 Vorjahr 1.591.075 611.614 Niels Erik Olsen1 1.184.437 1.260.498 Vorjahr 1.309.905 848.605 Martine Snels 817.419 600.016 Vorjahr - - Niels Graugaard2 - - Vorjahr - 75.370 Markus Hüllmann3 -17.743 146.550 Vorjahr 22.385 659.843 Dr. Stephan Petri4 - 2.112.1785 Vorjahr 1.059.293 1.026.827 Summe 6.794.169 9.005.614 Vorjahr 8.329.395 7.779.540 1) Steffen Bersch und Niels Erik Olsen wurde aufgrund ihrer Teilnahme am GEA Performance Share Plan 2013 während der Zeit vor ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Vorstands 2016 zusätzlich jeweils ein Betrag von 27.948,87 EUR ausgezahlt. Steffen Bersch erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Service BA Equipment für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 134.140,68 EUR ausgezahlt. Niels Erik Olsen erhielt 2016 für seine Tätigkeit als Head of Application Centers BA Solutions für das Jahr 2015 einen Bonus in Höhe von 226.305 EUR ausgezahlt 2) Beendigung des Vorstandsvertrags im April 2013 3) Beendigung des Vorstandsvertrags im Dezember 2015 4) Beendigung des Vorstandsvertrags im Juni 2016 5) Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.1 12.177,80 EUR gezahlt. Vergütungen ehemaliger Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen Ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten von der GEA Group Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2017 Bezüge in Höhe von 2.511 T EUR (Vorjahr 4.621 T EUR) und im GEA Group Konzern in Höhe von 4.552 T EUR (Vorjahr 6.892 T EUR). Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sind bei der GEA Group Aktiengesellschaft Pensionsrückstellungen nach HGB von 34.069 T EUR (Vorjahr 32.787 T EUR) und im GEA Group Konzern von 50.831 T EUR (Vorjahr 50.680 T EUR) gebildet. Im Januar 2017 wurde an Dr. Stephan Petri als Ausgleich für die aufgrund seines vorzeitigen einvernehmlichen Ausscheidens zum 30. Juni 2016 entgangenen Vergütungen und Nebenleistungen ein Betrag von 2.112.177,80 EUR gezahlt. Weitergehende Informationen zum Ausscheiden von Dr. Stephan Petri und den in diesem Zusammenhang getroffenen Vereinbarungen enthält der Geschäftsbericht 2016 (vgl. dort S. 65 und 72). Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Eine erfolgsorientierte Komponente ist nicht vorgesehen. Die Aufwendungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr 1.260 T EUR (Vorjahr 1.217 T EUR). Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 50 T EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieses Betrags. Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung erhalten Mitglieder des Präsidial- bzw. des Prüfungsausschusses zusätzlich jeweils 35 T EUR. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss und im Nominierungsausschuss wird keine gesonderte Vergütung gewährt. Bei unterjährigem Eintritt in den oder Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen wird die Vergütung nur anteilig für die Dauer der Zugehörigkeit gezahlt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung nach Ablauf des Geschäftsjahrs für jede Sitzung des Aufsichtsrats, des Präsidial- oder Prüfungsausschusses, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1 T EUR. Im Geschäftsjahr 2017 fanden acht Sitzungen des Aufsichtsrats, fünf Sitzungen des Präsidialausschusses und fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Die Vergütung mit ihren jeweiligen Komponenten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. Präsidial- und Prüfungsausschuss für 2017 im Vergleich zum Vorjahr in individualisierter Form ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: scroll (in EUR) Vergütung Aufsichtsrat Vergütung Präsidium Vergütung Prüfungsausschuss Sitzungsgeld Summen Dr. Heraeus (bis 20. April 2016) - - - - - Vorjahr 37.910 21.230 10.615 4.000 73.755 Siegers (bis 29. September 2016) - - - - - Vorjahr 55.943 26.107 - 8.000 90.050 Dr. Perlet 125.000 70.000 35.000 18.000 248.000 Vorjahr 102.254 59.385 24.385 14.000 200.024 Löw 75.000 35.000 - 13.000 123.000 Vorjahr 55.055 24.385 26.107 14.000 119.547 Bastaki 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Prof. Dr. Bauer 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 50.000 24.385 - 10.000 84.385 Eberlein 50.000 - 70.000 13.000 133.000 Vorjahr 50.000 - 70.000 12.000 132.000 Gröbel 50.000 35.000 - 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 35.000 - 11.000 96.000 Hubert 50.000 35.000 - 12.000 97.000 Vorjahr 12.705 7.077 - 2.000 21.782 Kämpfert 50.000 - 35.000 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 - 7.077 8.000 65.077 Kerkemeier 50.000 - - 5.000 55.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Krönchen 50.000 - 35.000 13.000 98.000 Vorjahr 50.000 - 35.000 12.000 97.000 Spence 50.000 - - 8.000 58.000 Vorjahr 50.000 - - 7.000 57.000 Dr. Zhang (seit 21. April 2016) 50.000 - - 8.000 58.000 Vorjahr 34.836 - - 4.000 38.836 Summe 700.000 245.000 175.000 140.000 1.260.000 Vorjahr 698.703 221.954 173.184 123.000 1.216.841 ) Die betrieblichen und externen Arbeitnehmervertreter führen ihre Vergütung entsprechend den Richtlinien an die Hans-Böckler-Stiftung ab. Gewinnverwendungsvorschlag Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, eine Dividende in Höhe von 85 Cent je dividendenberechtigter Aktie für die insgesamt 180.492.172 dividendenberechtigten Aktien (Vorjahr 192.495.476 Aktien) an die Aktionäre auszuschütten und damit den Bilanzgewinn in Höhe von 154.553.839,58 Euro wie folgt zu verwenden: scroll 1. Dividendenzahlung an die Aktionäre 153.418.346,20 Euro 2. Gewinnvortrag 1.135.493,38 Euro Die Auszahlung der Dividende erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) und daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende im Jahr der Zahlung grundsätzlich nicht der laufenden Besteuerung. Nach allgemeiner Auffassung stellt die Dividendenzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto eine Rückgewähr von Einlagen dar, die zu einer nachträglichen Reduzierung der Anschaffungskosten für die Aktien führt. Dies kann zu einer Besteuerung höherer Veräußerungsgewinne bei späteren Aktienverkäufen führen. Düsseldorf, 2. März 2018 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Martine Snels Anteilsbesitzliste scroll Gesellschaft Sitz Kapitalanteil (%) Währung Eigenkapital in TW Ergebnis n. St. vor EAV in TW GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf EUR 1.417.881 235.259 Tochterunternehmen Argentinien GEA Farm Technologies Argentina S.R.L. Buenos Aires 100,00 ARS -13.135 -18.478 GEA Process Engineering S.A. Buenos Aires 100,00 USD 14.646 -55.423 GEA Westfalia Separator Argentina S.A. Buenos Aires 100,00 ARS -1.311 -1.544 Australien Bock Australia Pty. Ltd. Banksmeadow 100,00 AUD 1.445 - Dairy Technology Services Pty. Ltd. Kyabram 100,00 AUD 487 9 GEA Farm Technologies Australia Pty. Ltd. Tullamarine 100,00 AUD 9.983 -70 GEA Nu-Con Pty. Ltd. Sutherland 100,00 AUD 5.114 2.376 GEA Process Engineering Pty. Ltd. Blackburn 100,00 AUD 20.493 5.306 GEA Refrigeration Australia Pty. Ltd. Carrum Downs 100,00 AUD 3.335 370 GEA Westfalia Separator Australia Pty. Ltd. Thomastown 100,00 AUD 9.626 287 Belgien GEA Farm Technologies Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 2.539 -1.546 GEA Process Engineering N.V. Halle 100,00 EUR 16.051 467 GEA Westfalia Separator Belgium N.V. Kontich 100,00 EUR 3.690 339 Brasilien GEA Equipamentos e Soluções Ltda. Jaguariúna 100,00 BRL 67.737 -1.064 Bulgarien GEA EEC Bulgaria EOOD Sofia 100,00 BGN -2.071 -146 Chile GEA Farm Technologies Chile SpA Osorno 100,00 CLP 2.031.924 -363.457 GEA Food Solutions Chile Comercializadora Ltda. Santiago de Chile 100,00 CLP 977.567 115.685 GEA Process Engineering Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 983.177 99.471 GEA Westfalia Separator Chile S.A. Santiago de Chile 100,00 CLP 2.653.939 79.528 China Beijing Tetra Laval Food Machinery Co., Ltd. i.L. Beijing 90,00 CNY 1 - BOS (Shanghai) Flow Equipment Co.,Ltd. Shanghai 100,00 CNY 1 - GEA (Shanghai) Farm Technologies Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY -450 -171 GEA Bock Compressors (Hangzhou) Co., Ltd. Hangzhou 100,00 CNY 13.167 -2.235 GEA Food Solutions (Beijing) Co., Ltd. Beijing 100,00 CNY 1.026 -6.679 GEA Food Solutions Asia Co., Ltd. Hong Kong 100,00 CNY 226 -6.299 GEA Lyophil (Beijing) Ltd. Beijing 100,00 RMB 21.236 -221 GEA Mechanical Equipment (Tianjin) Co., Ltd. Wuqing 100,00 RMB 91.182 -24.003 GEA Process Engineering Asia Ltd. Hong Kong 100,00 HKD 56.819 -13.648 GEA Process Engineering China Limited Shanghai 100,00 RMB 893.811 21.328 GEA Process Engineering China Ltd. Shanghai 100,00 RMB 8.210 -990 GEA Process Engineering Trading (Shanghai) Ltd. Shanghai 100,00 RMB 42.101 9.582 GEA Refrigeration Hong Kong Ltd. Hong Kong 100,00 HKD 100 - GEA Refrigeration Technology (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou 100,00 CNY 183.931 27.272 GEA Westfalia Separator (China) Ltd. Hong Kong 100,00 EUR 8.516 1.356 GEA Westfalia Separator (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin 100,00 RMB 28.864 -869 Gbs Grain Machinery Manufacturing (Beijing) Co., Ltd. Beijing 100,00 RMB 21.365 -4.551 Nu-Con (Shanghai) Trading Co., Ltd. Shanghai 100,00 CNY 909 229 Dänemark GEA Farm Technologies Mullerup A/S Ullerslev 100,00 DKK -25.400 -270 GEA Food Solutions Denmark A/S Slagelse 100,00 DKK -206.777 -4.026 GEA Food Solutions International A/S Slagelse 100,00 DKK -132.643 -2.716 GEA Food Solutions Nordic A/S Slagelse 100,00 DKK 9.303 -234 GEA Process Engineering A/S Soeborg 100,00 DKK 709.978 157.853 GEA Refrigeration Components (Nordic) A/S Skanderborg 100,00 EUR 2.360 370 GEA Scan-Vibro A/S Svendborg 100,00 DKK 16.716 3.288 GEA Westfalia Separator DK A/S Skanderborg 100,00 DKK 30.382 5.711 Deutschland "SEMENOWSKY VAL" Immobilien- Verwaltungs-GmbH Düsseldorf 100,00 EUR -46 - Brückenbau Plauen GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR -61.069 1.069 GEA AWP GmbH Prenzlau 100,00 EUR 1.332 EAV GEA Beteiligungsgesellschaft I mbH Düsseldorf 100,00 EUR 31 2 GEA Beteiligungsgesellschaft II mbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV GEA Beteiligungsgesellschaft III mbH Düsseldorf 100,00 EUR 47 - GEA Bischoff GmbH Essen 100,00 EUR 2.557 EAV GEA Bock GmbH Frickenhausen 100,00 EUR 12.224 EAV GEA Brewery Systems GmbH Kitzingen 100,00 EUR 6.646 EAV GEA Diessel GmbH Hildesheim 100,00 EUR 4.001 EAV GEA Erste Kapitalbeteiligungen GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 EUR 9.933 - GEA Farm Technologies GmbH Bönen 100,00 EUR 29.663 EAV GEA Food Solutions Germany GmbH Biedenkopf-Wallau 100,00 EUR 19.155 EAV GEA Germany GmbH Oelde 100,00 EUR 2.362 EAV GEA Group Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 390.405 EAV GEA Insurance Broker GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 102 EAV GEA IT Services GmbH Oelde 100,00 EUR 2.531 EAV GEA Lyophil GmbH Hürth 100,00 EUR 553 EAV GEA Mechanical Equipment GmbH Oelde 100,00 EUR 835.125 EAV GEA Messo GmbH Duisburg 100,00 EUR 1.026 EAV GEA Real Estate GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 77.034 EAV GEA Refrigeration Germany GmbH Berlin 100,00 EUR 25.322 EAV GEA Refrigeration Technologies GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 25 EAV GEA Segment Management Holding GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 492 EAV GEA TDS GmbH Sarstedt 100,00 EUR 6.092 EAV GEA Tuchenhagen GmbH Büchen 100,00 EUR 16.017 EAV GEA Verwaltungs AG Düsseldorf 100,00 EUR 47 - GEA Westfalia Separator Group GmbH Oelde 100,00 EUR 42.739 EAV GEA Wiegand GmbH Ettlingen 100,00 EUR 3.835 EAV Hilge International Verwaltungs GmbH Bodenheim 100,00 EUR 26 -2 Kupferbergbau Stadtberge zu Niedermarsberg GmbH Lennestadt 100,00 EUR 85 -1 LL Plant Engineering AG Lennestadt 100,00 EUR 62.981 EAV mg Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 180 EAV mg capital gmbh Düsseldorf 100,00 EUR 372 EAV MG Stahlhandel GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 10.252 EAV Paul Pollrich GmbH Düsseldorf 100,00 EUR -256 EAV Ruhr-Zink GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 1.818 -552 Sachtleben Bergbau Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Lennestadt 100,00 EUR 141 EAV Trennschmelz Altersversorgung GmbH Düsseldorf 100,00 EUR 807 EAV VDM-Hilfe GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 44 -4 ZiAG Plant Engineering GmbH Frankfurt am Main 100,00 EUR 38.462 EAV Finnland GEA Finland Oy Helsinki 100,00 EUR -643 -32 Frankreich GEA Farm Technologies France SAS Château-Thierry 100,00 EUR 18.655 -2.564 GEA Farm Technologies Japy SAS Saint-Apollinaire 100,00 EUR 3.197 -2.539 GEA Food Solutions France SAS Beaucouzé 100,00 EUR 10 629 GEA Group Holding France SAS Montigny le Bretonneux 100,00 EUR 90.445 883 GEA Process Engineering SAS Saint-Quentin en Yvelines Ced. 100,00 EUR 19.713 -6.864 GEA Refrigeration France SAS Les Sorinières 100,00 EUR 21.935 680 GEA Tuchenhagen France Hoenheim 100,00 EUR 444 260 GEA Westfalia Separator France Château-Thierry 100,00 EUR 12.788 1.704 GEA Westfalia Separator Production France Château-Thierry 100,00 EUR 15.349 -3.164 Griechenland GEA Westfalia Separator Hellas A.E. Athen 100,00 EUR -1.150 3 Großbritannien Breconcherry Ltd. Bromyard 100,00 GBP 1 - Dixie-Union (UK) Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 1 - GEA Barr-Rosin Ltd. Maidenhead 100,00 GBP 1 - GEA Eurotek Ltd. Aylsham 100,00 GBP -6.994 -789 GEA Farm Technologies (UK) Ltd. Warminster 100,00 GBP 3.345 -1.371 GEA Food Solutions UK & Ireland Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 309 -148 GEA Grenco Ltd. Sittingbourne 100,00 GBP 16.125 1.797 GEA Group Holdings (UK) Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GBP 2.906 523 GEA Mechanical Equipment UK Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 5.381 54 GEA Pharma Systems Ltd. Eastleigh Hampshire 100,00 GBP 5.709 3.654 GEA Process Engineering Ltd. Birchwood 100,00 GBP 11.913 111 GEA Refrigeration Components (UK) Ltd. Ross-on-Wye 100,00 GBP 7.805 468 GEA Refrigeration UK Ltd. London 100,00 GBP 2.179 -236 Milfos UK Ltd. Droitwich 100,00 GBP 8 - Wolfking Ltd. Milton Keynes 100,00 GBP 104 - Indien GEA Process Engineering (India) Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 800.974 19.696 GEA Refrigeration India Pvt. Ltd. Vadodara 100,00 INR 143.548 -13.706 GEA Westfalia Separator India Pvt. Ltd. New Delhi 100,00 INR 1.154.811 189.394 LL Plant Engineering (India) Pvt. Ltd. Mumbai Maharashtra 100,00 INR -75.052 -4.520 Indonesien GEA Westfalia Separator Indonesia, PT Jakarta 100,00 IDR 48.827.872 8.730.105 PT. GEA Refrigeration Indonesia Jakarta 100,00 IDR 25.199.017 1.980.736 Irland GEA Farm Technologies (Ireland) Ltd. Carrigtwohill 100,00 EUR -1.872 33 GEA Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR 68 -96 GEA Process Technologies Ireland Ltd. Kildare 100,00 EUR 15.520 1.352 GEA Refrigeration Ireland Ltd. Cavan 100,00 EUR 3.731 820 GEA Westfalia Separator Ireland Ltd. Ballincollig 100,00 EUR 3.310 211 Island GEA Iceland ehf. Reykjavik 100,00 ISK 54.817 20.269 Italien CMT Costruzioni Meccaniche e Tecnologia S.p.A Peveragno 100,00 EUR 8.274 2.198 Duecento S.r.l. Galliera Veneta 100,00 EUR 1 - GEA COMAS S.p.A. Torrebelvicino 100,00 EUR 22.465 3.760 GEA Food Solutions Italy S.r.l. Grumello del Monte 100,00 EUR 132 369 GEA Imaforni S.p.A Colognola ai Colli 100,00 EUR 19.474 8.714 GEA Mechanical Equipment Italia S.p.A. Parma 100,00 EUR 391.667 12.715 GEA Process Engineering S.p.A. Segrate 100,00 EUR 4.096 -516 GEA Procomac S.p.A. Sala Baganza 100,00 EUR 3.588 -11.119 GEA Refrigeration Italy S.p.A. Castel Maggiore 100,00 EUR 15.791 -189 Golfetto Sangati S.r.l. Galliera Veneta 100,00 EUR 13.457 1.600 Pavan S.p.A. Galliera Veneta 100,00 EUR 133.505 8.487 Pelacci S.R.L. i.L. Sala Baganza 67,00 EUR 1.626 27 Pizeta S.r.l. Galliera Veneta 80,81 EUR 2.108 520 Tecnel S.r.l. Galliera Veneta 52,00 EUR 310 110 Veneta Alimenti Innovativi S.r.l. Pieve D'Alpago 100,00 EUR 8.335 1.657 Japan GEA Food Solutions Japan K.K. Tokyo 100,00 JPY 327.834 43.251 GEA Process Engineering Japan Ltd. Tokyo 100,00 JPY 608.563 -98.807 GEA Westfalia Separator Japan K.K. Tokyo 100,00 JPY 653.312 220.646 Kanada GEA Canada Inc. Saint John 100,00 CAD -4.116 690 GEA Farm Technologies Canada Inc. Drummondville 100,00 CAD 83.709 8.039 GEA Mechanical Equipment Canada Inc. Saint John 100,00 CAD 138 -2.572 GEA Refrigeration Canada Inc. Richmond 100,00 CAD 4.701 2.965 Kolumbien GEA Andina S.A.S. Medellin 100,00 COP 8.358.710 4.564.199 Kroatien GEA Farm Technologies Croatia d.o.o. Dugo Selo 100,00 HRK -1.434 -209 Litauen GEA Baltics UAB Vilnius 100,00 EUR 975 489 Malaysia GEA Refrigeration Malaysia Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 1.402 -157 GEA Westfalia Separator (Malaysia) Sdn. Bhd. Petaling Jaya 100,00 MYR 9.160 2.224 Nu-Con Systems Sdn. Bhd. Shah Alam 100,00 MYR -59 18 Marokko GEA Refrigeration Maghreb Sarlau i.L. Casablanca 100,00 MAD -4.487 -89 Mexiko Convenience Food Systems S.A. de C.V. Mexico-City 100,00 MXN 1 - GEA Power Cooling de Mexico S. de R.L. de C.V. Naucalpan de Juárez 100,00 MXN 4.209 -333 GEA Process Engineering S.A. de C.V. Mexico-City 100,00 USD 7.435 -2.104 GEA Westfalia Separator Mexicana S.A. de C.V. Cuernavaca 100,00 MXN 87.143 33.386 Neuseeland Farmers Industries Ltd. Mt. Maunganui South 100,00 NZD 20.676 2.909 GEA Avapac Ltd. Hamilton 100,00 NZD 17.414 -516 GEA Farm Technologies New Zealand Ltd. Hamilton 100,00 NZD -10.147 -471 GEA Milfos International Ltd. Hamilton 100,00 NZD 9.751 -1.673 GEA New Zealand Ltd. Stratford 100,00 NZD 1 - GEA Nu-Con Ltd. Penrose, Auckland 100,00 NZD 8.845 -1.018 GEA Process Engineering Ltd. Penrose, Auckland 100,00 NZD 65.099 3.100 GEA Westfalia Separator NZ Ltd. Mount Wellington 100,00 NZD 4.068 554 Niederlande BOS Homogenisers B.V. Hilversum 100,00 EUR 3.692 -1.232 Brouwers Equipment B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 942 1 GEA De Klokslag Automatisering B.V. Bolsward 100,00 EUR 410 -44 GEA De Klokslag Engineering B.V. Bolsward 100,00 EUR 4.864 231 GEA De Klokslag Machinefabriek B.V. Bolsward 100,00 EUR 3.645 228 GEA Dutch Holding B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 366.939 21.860 GEA Farm Technologies Nederland B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 4.598 -776 GEA Food Solutions B.V. Bakel 100,00 EUR -16.387 12.526 GEA Food Solutions Bakel B.V. Bakel 100,00 EUR 100.334 7.207 GEA Food Solutions International B.V. Bakel 100,00 EUR -109.927 -3.674 GEA Food Solutions Weert B.V. Weert 100,00 EUR 71.571 5.533 GEA Niro PT B.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 3.591 22 GEA Process Engineering Nederland B.V. Deventer 100,00 EUR -5.029 -663 GEA Refrigeration Netherlands N.V. s-Hertogenbosch 100,00 EUR 44.027 8.042 GEA Westfalia Separator Nederland B.V. Cuijk 100,00 EUR 14.034 1.319 GEA Westfalia Separator Nederland Services B.V. Cuijk 100,00 EUR -52 - KET Marine International B.V. Zevenbergen 100,00 EUR 14.727 2.583 Royal de Boer Stalinrichtingen B.V. Leeuwarden 100,00 EUR 4.834 56 Nigeria GEA West Africa Ltd. Lagos 100,00 NGN -19.584 -15.297 Norwegen GEA Norway AS Oslo 100,00 NOK 22.346 -1.860 Österreich GEA Austria GmbH Plainfeld 100,00 EUR 4.743 3.040 GEA CEE GmbH Wien 100,00 EUR 4.375 1.239 Panama GEA Central America S.A. Panama 100,00 USD 1.564 835 Peru GEA Peruana SAC Lima 100,00 PEN 4.114 355 Philippinen GEA (Philippines) Inc. Manila 100,00 PHP -7.072 -244 GEA Process Engineering (Philippines) Inc. Manila 100,00 PHP 26.105 10.145 GEA Westfalia Separator Phils. Inc. Manila 100,00 PHP 67.272 10.699 Polen GEA Farm Technologies Sp. z o.o. Bydgoszcz 100,00 PLN 13.722 4.026 GEA Food Solutions Poland Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN -18.193 209 GEA Process Engineering Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 22.062 13.681 GEA Refrigeration Poland Sp. z o.o. Gdynia 100,00 PLN 26.014 2.864 GEA Tuchenhagen Polska Sp. z o.o. Koszalin 100,00 PLN 35.154 5.677 GEA Westfalia Separator Polska Sp. z o.o. Warschau 100,00 PLN 4.548 1.870 Rumänien GEA Farm Technologies România S.R.L.. Alba Iulia 100,00 RON -6.502 -87 GEA Refrigeration Romania S.R.L. Cluj-Napoca 100,00 RON 5.966 1.491 GEA Westfalia Separator Romania S.R.L. Bukarest 100,00 RON 3.189 292 Russische Föderation GEA Food Solutions RUS ZAO Moskau 100,00 EUR -1.863 201 GEA Process Engineering OOO Moskau 100,00 EUR 7.652 356 GEA Services and Components OOO Moskau 100,00 RUB 2.325 4.606 GEA Westfalia Separator CIS Ltd. Moskau 100,00 RUB 198.578 48.498 OOO GEA Farm Technologies Rus Moskau 100,00 RUB 1.173.875 79.030 OOO GEA Refrigeration RUS Moskau 100,00 RUB 678.777 -6.412 Wilarus OOO Kolomna 100,00 RUB 130.428 78.301 Saudi-Arabien GEA Arabia Ltd. Riyadh 100,00 SAR 2.000 - Schweden GEA Exergy AB Göteborg 100,00 SEK -37.021 675 GEA Sweden AB Mölndal 100,00 SEK 3.353 5.151 Schweiz GEA Aseptomag AG Kirchberg 100,00 CHF 11.262 4.218 GEA Aseptomag Holding AG Kirchberg 100,00 CHF 27.307 12.799 GEA Food Solutions Switzerland AG Rothrist 100,00 CHF 736 -720 GEA mts flowtec AG Kirchberg 100,00 CHF 1.215 373 GEA Suisse AG Kirchberg 100,00 CHF 603 -99 GEA Systems Suisse AG Liestal 100,00 CHF 13.643 - GEA Venture Suisse AG Kirchberg 100,00 CHF 100 - Serbien GEA EEC Serbia d.o.o. Beograd (Zemun) Beograd 100,00 RSD -43.719 -2.955 Singapur GEA Process Engineering Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 17.706 -687 GEA Refrigeration Singapore Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 2.833 -766 GEA Westfalia Separator (S.E.A.) Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 20.497 4.111 KET Marine Asia Pte. Ltd. Singapur 100,00 SGD 178 60 Slowakei GEA Farm Technologies Slovakia spol. s.r.o. Piestany 100,00 EUR -43 -17 Spanien GEA Farm Technologies Iberica S.L. Alcobendas 100,00 EUR 5.289 2.269 GEA Process Engineering S.A. Alcobendas 100,00 EUR 18.307 2.930 GEA Refrigeration Iberica S.A. Alcobendas 100,00 EUR -2.478 -2.256 GEA Westfalia Separator Iberica, S.A. Alcobendas 100,00 EUR 31.175 652 Südafrika GEA Africa (Pty) Ltd. Midrand 100,00 ZAR 53.229 -12.885 Südkorea GEA Food Solutions Korea Co., Ltd. Seoul 100,00 KRW -2.758.014 -331.049 GEA Korea Ltd. Seoul 100,00 KRW 5.435.324 675.404 Taiwan GEA Process Engineering Taiwan Ltd. Taipeh 100,00 TWD 8.273 -541 Thailand GEA (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 99,9994 THB 236.102 26.766 CFS Asia Ltd. Bangkok 99,9998 THB 248.634 66.278 GEA Process Engineering (Thailand) Co., Ltd. Bangkok 100,00 THB 4.818 -983 GEA Westfalia Separator (Thailand) Ltd. Bangkok 97,30 THB 59.120 5.999 Tschechische Republik GEA Bock Czech s.r.o. Stribro 100,00 CZK 120.284 9.235 GEA Czech Republic s.r.o. Prag 100,00 CZK 50.176 9.028 GEA Farm Technologies CZ, spol. s.r.o. Napajedla 100,00 CZK 17.770 11.790 GEA Food Solutions Czech s.r.o. Prag 100,00 EUR 154 94 GEA Process Engineering s.r.o. Brno 100,00 CZK 39.866 8.937 GEA Westfalia Separator CZ s.r.o. Prag 100,00 CZK 18.423 6.545 Türkei GEA Farm Technologies Tarim Ekip.Mak.Kim. Tek.Dan.San.Tic.Ltd.Sti. Izmir 100,00 TRY 649 -1.230 GEA PROCESS MÜHENDISLIK MAKINE INSAAT TAAHÜT ITHALAT IHRACAT DANIS. SAN. VE TIC. LTD. STI. Izmir 100,00 TRY 3.919 1.404 GEA Westfalia Separator Sanayi ve Ticaret Ltd. Sti. Izmir 100,00 TRY 11.605 973 Ukraine DE GEA Westfalia Separator Ukraine Kiev 100,00 UAH 11.012 8.642 GEA Food Solutions Ukraine LLC Kiev 100,00 EUR -2.792 -470 GEA Grasso TOV Kiev 100,00 UAH 37.719 7.984 TOV GEA Ukraine Bila Zerkva 100,00 UAH 55.507 18.729 Ungarn GEA Process Engineering CEE Kft. Budaörs 100,00 HUF 76 -10 GEA Westfalia Separator Hungária Kft. i.L. Budaörs 100,00 HUF 1 - Uruguay Balterin S.A. Montevideo 100,00 USD -896 -1.407 USA GEA Farm Technologies, Inc. Wilmington 100,00 USD 131.446 14.205 GEA Food Solutions North America, Inc. Frisco 100,00 USD 9.557 1.988 GEA Mechanical Equipment US, Inc. Wilmington 100,00 USD 133.324 12.462 GEA North America, Inc. Wilmington 100,00 USD 635.329 -3.787 GEA Systems North America LLC Columbia 100,00 USD 109.421 10.799 Niro Sterner, Inc. Columbia 100,00 USD 225 -21 Pavan U.S.A., Inc. Emigsville 100,00 USD 973 185 Vereinigte Arabische Emirate GEA Middle East FZE Dubai 100,00 AED 7.985 6.746 PPME Middle East FZE i.L. Dubai 100,00 AED 1.000 - Vietnam GEA Vietnam Co., Ltd. Ho Chi Minh City 100,00 THB 35.632 5.279 Assoziierte Unternehmen IMAI S.A. Buenos Aires 20,00 ARS 30.086 5.226 Deutschland Vereinigte Arabische Emirate Technofrigo Abu Dhabi i.L. Abu Dhabi 49,00 AED - - Gemeinschaftsunternehmen Deutschland Merton Wohnprojekt GmbH Frankfurt am Main 50,00 EUR 9.025 477 Japan GEA ORION Farm Technologies Co., Ltd. Nagano 49,00 JPY 631.548 99.113 Uruguay Crismil S.A. Montevideo 49,00 USD 4.408 760 Vereinigte Arabische Emirate GRADE Grasso Adearest Ltd. Dubai 50,00 AED 23.181 9.046 GRADE Refrigeration LLC Sharjah 49,00 AED - - Sonstige Beteiligungen nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB Brasilien EPSA Empresa Paulista de Servicos Ambientais S.A. Sao Paulo 47,50 BRL 1.321 -18 Deutschland Bauverein Oelde GmbH Oelde 35,50 EUR 7.408 406 Indien Indo Technofrigo Ltd. i.L. Rajkot 49,00 INR - - ) Unmittelbare und mittelbare Anteile der GEA Group Aktiengesellschaft bei ensprechender Berücksichtigung von § 16 Abs. 2 und 4 AktG; Anteile, die nicht unmittelbar von der GEA Group Aktiengesellschaft, sondern von einem abhängigen Unternehmen im Sinne des § 16 Abs. 4 AktG gehalten werden, gehen stets in Höhe des direkt gehaltenen Anteils in die Berechnung ein. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GEA Group Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der GEA Group Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der GEA Group Aktiengesellschaft beschrieben sind. Düsseldorf, 2. März 2018 Der Vorstand Jürg Oleas Dr. Helmut Schmale Steffen Bersch Niels Erik Olsen Martine Snels Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Konzernlagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die nichtfinanzielle Erklärung und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung - Nachhaltigkeit bei GEA" und im Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung" im zusammengefassten Konzernlagebericht enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Konzernlagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten nichtfinanziellen Erklärung und des Corporate-Governance-Berichts inklusive Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Anhangs. Die Entwicklung der Finanzanlagen ist in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. Ausführungen zur Marktentwicklung befinden sich im Prognosebericht des zusammengefassten Konzernlageberichts. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Jahresabschluss der GEA Group Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2.165 Mio ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten oder auch bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. In die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen fließen verschiedene bewertungsrelevante Daten und Annahmen ein, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessenbehaftungen insbesondere angesichts des mehrjährigen Planungshorizonts verbunden sind. Neben den Planwerten stellen die unterstellten langfristigen Wachstumsraten sowie die geschäftsbereichsindividuellen und regionalspezifischen Kapitalisierungszinssätze wertrelevante Annahmen da. Eines der verbundenen Unternehmen der GEA Group Aktiengesellschaft ist die GEA Farm Technologies GmbH. Wegen stark volatiler Preise auf dem globalen Milchmarkt, besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass von den Anteilen an verbundenen Unternehmen der GEA Group AG die Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zu Beginn der Prüfung haben wir uns ein detailliertes Verständnis darüber verschafft, wie der Prozess der Beteiligungsbewertung bei der GEA Group Aktiengesellschaft im Allgemeinen ausgestaltet ist. Die GEA Group Aktiengesellschaft hat Kontrollen zur Sicherstellung der Angemessenheit der Beteiligungsbewertung implementiert. Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit ausgewählter Kontrollen getestet. Wir haben uns davon überzeugt, dass die der Bewertung der Beteiligung an der GEA Farm Technologies GmbH zugrunde gelegte Planung im Einklang mit der Unternehmensstrategie und der externen Markterwartung steht. Erläuterungen des zuständigen Businesspartners zu diesen Werten wurden auf Nachvollziehbarkeit und Konsistenz mit den Planungsannahmen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte überzeugt, indem wir Planungen der GEA Farm Technologies GmbH früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Zur Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der Grundsätze der Unternehmensbewertung und zur Überprüfung der mathematischen Richtigkeit haben wir unsere Bewertungsspezialisten eingebunden. Wir haben Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der GEA Group Aktiengesellschaft zur Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Für die GEA Farm Technologies GmbH haben wir anhand von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen beurteilt, ob die dem Kapitalisierungszinssatz zugrundeliegenden Daten und Annahmen in einer angemessenen Bandbreite liegen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das von der GEA Group Aktiengesellschaft angewendete Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung der Anteile an der GEA Farm Technologies GmbH zugrundeliegenden Daten und Annahmen sind angemessen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die nichtfinanzielle Erklärung und den Corporate-Governance-Bericht inklusive Erklärung zur Unternehmensführung, die im zusammengefassten Konzernlagebericht enthalten sind. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 27. Februar 2018 hin. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Konzernlageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. April 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes. Düsseldorf, den 6. März 2018 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Moesta, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Zeimes, Wirtschaftsprüfer Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns Die ordentliche Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft hat am 19. April 2018 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 154.553.839,58 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,85 scroll je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 153.418.346,20 Gewinnvortrag: EUR 1.135.493,38 April 2018 GEA Group Aktiengesellschaft Der Vorstand
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