Annual / Quarterly Financial Statement • May 17, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
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| 31.12.2017 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.309.674,06 | 7.010.659,16 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.277.133,97 | 11.586.808,03 | 809.718,77 |
| 11.586.808,03 | 7.820.377,93 | ||
| II. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 77.395.320,61 | 32.333.572,20 | |
| 88.982.128,64 | 40.153.950,13 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 127.752,21 | 1.758,13 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 73.843.795,80 | 11.524.774,59 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.047.776,86 | 77.019.324,87 | 83.680,00 |
| 77.019.324,87 | 11.610.212,72 | ||
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 23.486.019,74 | 116.825,72 | |
| 100.505.344,61 | 11.727.038,44 | ||
| 189.487.473,25 | 51.880.988,57 | ||
| PASSIVA | |||
| 31.12.2017 | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.250.000,00 | 12.500.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 144.437.500,00 | 4.112.164,24 | |
| III. Bilanzgewinn | 4.505.064,32 | 14.196.802,61 | |
| 164.192.564,32 | 30.808.966,85 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 248.946,00 | 584.956,00 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 869.370,39 | 1.118.316,39 | 59.000,00 |
| 1.118.316,39 | 643.956,00 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 16.466.310,00 | 12.348.460,00 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 818.797,38 | 2.703,87 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 19.839,37 | 7.161.599,88 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.871.645,79 | 839.966,21 | |
| - davon aus Steuern | 2.404.345,80 | 24.176.592,54 | 839.966,21 |
| 24.176.592,54 | 20.352.729,96 | ||
| D. Passive latente Steuern | 0,00 | 75.335,76 | |
| 189.487.473,25 | 51.880.988,57 |
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| 2017 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.233.274,82 | 1.317.435,30 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.651.657,05 | 0,00 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 300.349,16 | 240.935,53 |
| 4. Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | 13.564.343,13 | 0,00 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 237.568,27 | 199.163,00 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.843.200,92 | 288.258,26 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 9.706.251,26 | 0,00 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (9706251,26) | (0,00) |
| 8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 4.405.474,65 | 11.524.774,59 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (4.405.474,65) | (11.524.774,59) |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.515,02 | 0,00 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 186.258,85 | 175.510,44 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 17.520,31 | 2.743.317,25 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | -5.150.067,84 | 9.195.025,41 |
| 13. Sonstige Steuern | 41.670,45 | 41.829,48 |
| 14. Jahresüberschuss | -5.191.738,29 | 9.153.195,93 |
| 15. Gewinnvortrag | 14.196.802,61 | 12.706.106,68 |
| 16. Einstellung in die Gewinnrücklage | 0,00 | 3.162.500,00 |
| 17. Ausschüttung | 4.500.000,00 | 4.500.000,00 |
| 18. Bilanzgewinn | 4.505.064,32 | 14.196.802,61 |
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Aumann AG mit Sitz in Beelen wird im Handelsregister B des Amtsgerichts Münster unter der Registernummer HRB 16399 geführt.
Der Jahresabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt und in € bzw. T€ angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 Satz HGB.
Die Aumann AG ist seit dem 24. März 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Insgesamt wurden im Rahmen des Börsengangs 5,98 Mio. Aktien platziert. Hiervon stammen 1,5 Mio. Aktien aus der von der Hauptversammlung am 15. März 2017 beschlossenen Kapitalerhöhung und weitere 3,7 Mio. Aktien aus dem Besitz der verkaufenden Aktionäre. Zudem wurden 780.000 Aktien von den verkaufenden Aktionären zum Zwecke der Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren hat der Vorstand der Aumann AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.12.2017 beschlossen, das Grundkapital um 1,25 Mio. Aktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von 6.250.000,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien dabei von 4.000.000,00 € auf 15.250.000,00 € erhöht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer. Der Umfang der Anschaffungskosten ermittelt sich nach § 255 Abs. 1 HGB. Er umfasst demnach auch Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungskostenminderungen. Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.
Im Finanzanlagevermögen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder einem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Des Weiteren werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Aumann AG von aktuell 31,25 %. Der kombinierte Ertragssteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung kann von einem entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung kann von einem entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.
Das Grundkapital und die Rücklagen sind zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung. Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens zu Bruttowerten und kumulierten Abschreibungen im Geschäftsjahr 2017 wird im Anlagenspiegel (siehe Anlage 1) dargestellt.
Die Grundstücke und Bauten betreffen den Grundbesitz an der Dieselstraße 6 in 48361 Beelen, welche an die Aumann Beelen GmbH, Beelen (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH, Beelen) vermietet sind.
Die Anlagen im Bau beinhalten Ausgaben für den Neubau einer Montagehalle und eines Bürogebäudes.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich um 45.062 T€ auf 77.395 T € (Vorjahr: 32.334 T€). Der Zugang betrifft den Erwerb der Geschäftsanteile an der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH, Limbach. Die Geschäftsanteile wurden mit Kaufvertrag vom 18. Oktober 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 erworben. Eine Restkaufpreisverbindlichkeit aus dem Kauf in Höhe von 4.467 T€ ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Aumann AG gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
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| Gesellschaft | Sitz | Kapitalanteil | Währung | Eigenkapital TLW1 | Jahresergebnis TLW1 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH) 2,3 | Beelen | 100,00% | EUR | 7.430 | 4.405 |
| Aumann Technologies (China) Ltd., (vormals: MBB Technologies (China) Ltd.) | Changzhou/China | 100,00% | CNY | 10.354 | 3.860 |
| USK Karl UTZ Sondermaschinen GmbH | Limbach | 100,00% | EUR | 12.183 | 404 |
| Aumann Espelkamp GmbH (vormals: Aumann GmbH) | Espelkamp | 100,00% | EUR | 3.812 | 176 |
| Aumann North America, Inc.4 | Fort Wayne/USA | 100,00% | USD | n.a | n.a |
| Aumann Berlin GmbH | Berlin | 100,00% | EUR | 2.187 | 637 |
| Aumann Immobilien GmbH | Espelkamp | 94,90% | EUR | 277 | 112 |
1 TLW = Tausend in Landeswährung
2 Jahresergebnis vor Gewinnabführung /Verlustübernahme 3 Die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. 4 Gesellschaft ruht
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 128 T€ (Vorjahr: 2 T€) und betreffen zu 128 T€ (Vorjahr: 0 T€) nahestehende Personen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten kurzfristige Darlehensforderungen in Höhe von 53.000 T€, sonstige Forderungen inkl. der Forderungen aus Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung in Höhe von 18.345 T€, Forderungen aus der Umsatzsteuerorganschaft in Höhe von 2.499 T€. Diese wird gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dargestellt. Im Vorjahr bestanden die Forderungen in Höhe von 11.525 T€ ausschließlich aus der Forderung aus der Ergebnisabführung gegen die Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 3.047 T€ (Vorjahr: 84 T€) resultieren aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus anrechenbaren Kapitalertragssteuern, gezahlten Quellensteuern und Zinsabschlagsteuern sowie aus der Forderung gegenüber dem Finanzamt (KSt und SolZ) und den Gemeinden Beelen und Baesweiler (GewSt) aus Steuervorauszahlungen.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt zum Abschlussstichtag 23.486 T€ (Vorjahr: 117 T€).
Das Grundkapital der Aumann AG beträgt 15.250 T€ (Vorjahr: 14.000 T€) und ist in 15.250.000 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1€ pro Aktie eingeteilt. Jede Aktie verbrieft ein Stimmrecht und ein Recht auf Dividende bei beschlossenen Ausschüttungen. Das Kapital wurde in voller Höhe eingezahlt.
Das genehmigte Kapital von 6.250 T€ wurde i.H.v. 1.250 T€ im Rahmen der Kapitalerhöhung für die Ausgabe von 1.250.000,00 Aktien verwendet. Zum 31. Dezember 2017 verfügt die Aumann AG über genehmigtes Kapital von 5.000 T€.
Die Kapitalrücklage beträgt 144.438 T€ (Vorjahr: 4.112 T€). Der Zugang resultiert zum einen aus dem Börsengang und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung am 24. März 2017. Der Bruttozufluss betrug 63,0 Mio. €, wovon 61,5 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Bei der Kapitalerhöhung am 4.12.2017 betrug der Bruttozufluss 80,0 Mio. €, wovon 78,8 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt wurden.
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| Bilanzgewinn | T€ |
|---|---|
| Gewinnvortrag zum 1. Januar 2016 | 5.044 |
| Jahresüberschuss 2016 | 9.153 |
| Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2016 | 14.197 |
| Ausschüttung | -4.500 |
| Jahresfehlbetrag 2017 | -5.192 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 | 4.505 |
Per Gesellschafterbeschluss vom 9. Februar 2017 wurde der Jahresüberschuss des Vorjahres festgestellt. Gleichzeitig wurde eine Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 4.500 T€ an die Gesellschafter beschlossen.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 249 T€ (Vorjahr: 585 T€) beinhalten Rückstellungen für laufende Ertragssteuern sowie für erwartete Steuernachzahlungen im Rahmen der Betriebsprüfung für die Geschäftsjahre 2012-2014.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von 34 T€ (Vorjahr: 34 T€), für ausstehende Rechnungen in Höhe von 165 T€ (Vorjahr: 25 T€) und für Tantiemen in Höhe von 670 T€ (Vorjahr: 0 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 16.466 T€ (Vorjahr: 12.348 T€) bestehen aus Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Eintragung von Grundschulden auf das oben genannte Betriebsobjekt gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 0 T€) bestehen vollständig gegenüber der MBB SE.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 6.872 T€ (Vorjahr: 840 T€) bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer von 2.404 T€ und des am 31. März 2019 fälligen Restkaufpreises für die USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH von 4.467 T€. Die Restkaufpreiszahlung ist über Bankbürgschaften abgesichert.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Laufzeiten aus:
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| Restlaufzeit | bis zu 1 Jahr T€ |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren T€ |
über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.341,2 | 8.574,2 | 5.550,9 | 16.466,3 |
| (Vorjahr) | 1.579,6 | 6.318,4 | 4.450,5 | 12.348,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 818,8 | 0,0 | 0,0 | 818,8 |
| (Vorjahr) | 2,7 | 0,0 | 0,0 | 2,7 |
| Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen | 19,8 | 0,0 | 0,0 | 19,8 |
| (Vorjahr) | 7.161,6 | 0,0 | 0,0 | 7.161,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.404,3 | 4.467,3 | 0,0 | 6.871,6 |
| (Vorjahr) | 840,0 | 0,0 | 0,0 | 840,0 |
| Stand 31.12.2017 | 5.584,1 | 13.041,5 | 5.550,9 | 24.176,5 |
| (Vorjahr) | 9.583,9 | 6.318,4 | 4.450,5 | 20.352,8 |
Passive Latente Steuern ergeben sich aus dem unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerlichen Ansatz von Beteiligungen, die sich zum 31.12.2017 von 75 T€ im Vorjahr um 114 T€ auf 189 T€ verändert haben. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge ergeben sich erstmalig zum 31.12.2017 in Höhe von 3.905 T€. Daraus ergibt sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer in Höhe von 3.716 T€.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft bildet mit anderen Unternehmen der Aumann-Gruppe ein gemeinsames Cash Pool, aus dem jede Gesellschaft Avale in Anspruch nehmen kann. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Avalvereinbarung haften die Unternehmen der Aumann-Gruppe als Gesamtschuldner.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der o. g. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Unternehmensplanungen der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2017 bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.233 T€ (Vorjahr: 1.317 T€) und entfallen zu 1.233 T€ (Vorjahr: 1.107 T€) auf Umsätze aus Miet- und Software-Nutzungsüberlassungsverhältnissen mit der Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH) sowie 0 T€ (Vorjahr: 210 T€) auf Umsätze aus der Konzernumlage mit der Aumann Espelkamp GmbH (vormals: Aumann GmbH).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen Aufwendungen für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartung bestehender Softwarelizenzen in Höhe von 194 T€ (Vorjahr: 129 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus der Weiterbelastung von IPO-Kosten und betreffen in Höhe von 1.544 T€ verbundene Unternehmen sowie in Höhe von 107 T€ nahe stehende Personen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten IPO-Kosten und Aufwendungen für die Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 7.066 T€. Die Aufwendungen für den IPO und die Kapitalerhöhung betreffen mit 485 T€ verbundene Unternehmen. Des Weiteren sind Aufwendungen aus Dienstleistungen der Konzernmutter MBB SE in Höhe von 414 T€ (Vorjahr: 105 T€), Kosten für Abschlussprüfung und Steuerberatung in Höhe von 83 T€ (Vorjahr: 99 T€), Versicherungen in Höhe von 25 T€ (Vorjahr: 44 T€), Aufwendungen für Instandhaltung von 173 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von 86 T€ (Vorjahr: 41 T€) enthalten.
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen und resultieren aus Ausschüttungen.
Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen enthalten wie im Vorjahr ausschließlich den Ertrag aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH), Beelen.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind im Wesentlichen auf die Bankdarlehen zurückzuführen.
V. Sonstige Angaben
1. Organe der Gesellschaft
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nachfolgend aufgeführt:
Als Vorstand sind bestellt:
· Ludger Martinschledde, Rietberg, Ingenieur
· Rolf Beckhoff, Verl, Ingenieur
· Sebastian Roll, Isselhorst, Kaufmann (ab 9. Februar 2017)
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
· Gert-Maria Freimuth, Kaufmann, Vorsitzender (Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG)
· Christoph Weigler, Kaufmann, (Deutschland-Chef UBER Deutschland) (ab 9. Februar 2017)
· Anton Breitkopf, Kaufmann, (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsrat der Delignit AG, Aufsichtsrat der DTS IT AG) (bis 9. Februar 2017)
· Klaus Seidel, Kaufmann, (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsrat der DTS IT AG)
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| 2017 Bezüge der Organe [in T€] Vorstand | Fix | Variabel | einmalige IPO Vergütung |
|---|---|---|---|
| Beckhoff, Rolf | 135,0 | 228,2 | 4.803,8 |
| Martinschledde, Ludger | 135,0 | 228,2 | 4.803,8 |
| Roll, Sebastian | 120,5 | 213,6 | 2.882,4 |
| 0 | |||
| 390,5 | 670,0 | 12.490,0 | |
| Aufsichtsrat | |||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | ||
| Seidel, Klaus | 17,5 | ||
| Weigler, Christoph | 20,0 | ||
| 60,0 |
Der Nettozufluss wurde zu 50 % in Aktien der Aumann AG reinvestiert. Eine ausführliche Beschreibung der einmaligen IPO Vergütung befindet sich im Wertpapierprospekt.
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| 2016 Bezüge der Organe [in T€] Vorstand | Fix | Variabel | einmalige IPO Vergütung |
|---|---|---|---|
| Beckhoff, Rolf | 0,0 | 0,0 | n.a. |
| Martinschledde, Ludger | 0,0 | 0,0 | n.a. |
| Roll, Sebastian | n.a. | n.a. | n.a. |
| 0,0 | 0,0 | n.a. | |
| Aufsichtsrat | |||
| Breitkopf, Anton | 0,0 | ||
| Freimuth, Gert-Maria | 0,0 | ||
| Seidel, Klaus | 0,0 | ||
| Weigler, Christoph | n.a. | ||
| 0,0 |
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Aumann AG ist in der Satzung geregelt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 erfolgte eine Neuregelung der Aufsichtsratvergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Entsprechend dieser Bestimmung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Des Weiteren hat die Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder eine D&O Versicherung zu marktüblichen Bedingungen geschlossen, die ebenfalls Aufsichtsratsmitglieder begünstigt.
Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Einige Mitglieder des Aufsichtsrats der Aumann AG sind oder waren in verantwortungsvollen und einflussreichen Positionen in anderen Unternehmen tätig, zu denen die Aumann AG gewöhnliche Geschäftsbeziehungen unterhält. Der Kauf von Software und Dienstleistungen erfolgt dabei zu Konditionen wie mit fremden Dritten.
Konzernzugehörigkeit
Die Aumann AG, Beelen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.
Die MBB SE mit Sitz in Berlin, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite www.mbb.com veröffentlicht.
Nahe stehende Unternehmen
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag von 5.192 T€ ergibt zusammen mit dem Gewinnvortrag nach Abzug der Divendendenauszahlung einen Bilanzgewinn von 4.505 T€. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn der Aumann AG eine Dividende in Höhe von 0,2 € pro Aktie auszuschütten.
Der Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß §160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor (Stand: 31. Dezember 2017):
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| Aktionärsstruktur* | in % |
|---|---|
| MBB SE | 49,17% |
| FMR LLC | 9,84% |
| JP Morgan Asset Management (UK) Ltd. | 4,25% |
| Black Rock Inc. | 4,24% |
| Sycomore Asset Management | 3,63% |
| Wojtynia, Ingo | 3,42% |
| Sonstige | 25,45% |
| 100,00% |
* Stand 31.12.2017, gemäß der letzten verfügbaren Stimmrechtsmitteilungen
Im Rahmen des Börsengangs erhielt der Vorstand eine einmalige IPO-Vergütung, deren Nettozufluss zu 50 % in Aktien der Aumann AG reinvestiert wurde.
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Bezüglich dieser Angabe verweisen wir auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben zuletzt zum 22. März 2018 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website des Unternehmens unter → www.aumann-ag.com öffentlich zugänglich gemacht.
Beelen, den 22. März 2018
gez. Ludger Martinschledde
gez. Rolf Beckhoff
gez. Sebastian Roll
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagegruppe | Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Beginn der Periode | Zugänge des Geschäftsjahres | Umbuchungen (+)/(-) | Abgänge des Geschäftsjahres | Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten am Ende der Periode |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 7.956.683,28 | 542.521,22 | 2.994.061,95 | 11.493.266,45 | |
| Anlagen im Bau | 809.718,77 | 3.461.477,15 | -2.994.061,95 | 1.277.133,97 | |
| Summe | 8.766.402,05 | 4.003.998,37 | 0,00 | 0,00 | 12.770.400,42 |
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| kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sachanlagegruppe | Kumulierte Abschreibungen zum Periodenbeginn | Zugänge aufgrund von planmäßigen Abschreibungen | Abgänge des Geschäftsjahres | Kumulierte Abschreibungen am Periodenende |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 946.024,12 | 237.568,27 | 1.183.592,39 | |
| Anlagen im Bau | 0,00 | |||
| Summe | 946.024,12 | 237.568,27 | 0,00 | 1.183.592,39 |
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| Sachanlagegruppe | Buchwert zum Periodenende 31.12.2017 | Buchwert zum Periodenbeginn 31.12.2016 |
| --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.309.674,06 | 7.010.659,16 |
| Anlagen im Bau | 1.277.133,97 | 809.718,77 |
| Summe | 11.586.808,03 | 7.820.377,93 |
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität.
Der Einzelabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards („IFRS“) erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.
Das Jahr 2017 verlief für Aumann überaus erfolgreich. Mit einem Umsatzanstieg von 34,8 % auf 210,4 Mio. € konnte der starke Wachstumskurs nachhaltig fortgesetzt werden. Darüber hinaus konnten durch den Börsengang der Gesellschaft im März sowie der Übernahme von USK im Oktober zwei wesentliche strategische Schritte erfolgreich umgesetzt werden. Von der gestiegenen Aufmerksamkeit und finanziellen Flexibilität durch die Kapitalmarktpräsenz und vom kräftigen Kapazitätszuwachs durch die USK-Akquisition wird Aumann nicht nur kurzfristig, sondern über viele Jahre hinweg profitieren.
Die Dynamik des Marktes für Elektromobilität spiegelt sich auch im Auftragseingang wider, der um 48,5 % auf 282,3 Mio. € gesteigert werden konnte. Vom Auftragseingang entfielen 36,2 % auf das E-mobility Segment. Im Auftragseingang enthalten sind 43,0 Mio. € Auftragsbestand der im Oktober 2017 erstmals konsolidierten USK. Zum Jahresende 2017 lag der Auftragsbestand mit 204,2 Mio. € um 54,4 % höher als im Vorjahr. Der E-mobility Anteil des Auftragsbestandes betrug 34,6 %.
Das bereinigte EBIT im Jahr 2017 erreichte 21,0 Mio. €, was einer bereinigten EBIT-Marge von 10,0 % entspricht. Bereinigt wurden dabei Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Purchase Price Allocation (PPA) und Akquisitionskosten aus dem Kauf der USK stehen. Auf das E-mobility Segment entfiel dabei ein EBIT von 6,7 Mio. €, was einer EBIT-Marge von 11,0 % entspricht.
Für das Geschäftsjahr 2017 schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der am 20. Juni 2018 stattfindenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 20 €-Cent/Aktie oder 3,05 Mio. € vor.
Aumann verbindet einzigartige Wickeltechnologie zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie zur Fertigungsautomatisierung.
Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
· Starkes Wachstum durch den Wandel der Automobilindustrie zur Elektromobilität
· Einzigartige Wickeltechnologien verbunden mit anspruchsvollen Automatisierungsverfahren
· Jahrzehntelange Automotive Erfahrung und Kundenbeziehungen mit Automobilherstellern
· Profitables Wachstum mit einem „asset-light“ Geschäftsmodell
· Expansionsstrategie durch organisches Wachstum und Unternehmensakquisitionen
Auf Grund des dynamischen Marktwachstums im Bereich der Elektromobilität, fokussiert sich Aumann mit seinen Produkten im E-mobility Segment auf die Entwicklung und Herstellung automatisierter Fertigungslinien für Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs. Dabei verfügt das Unternehmen sowohl für Elektromotoren als auch für Energiespeicher über teils einzigartige Technologien zur automatisierten Massenfertigung. Wie die folgende Abbildung zeigt, deckt Aumann mit seinen Fertigungslösungen somit wesentliche Technologien für die entscheidenden Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs ab.
Für Elektromotoren bietet Aumann insbesondere durch den Einsatz von direkten Wickeltechnologien Fertigungslösungen für hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Motoren mit überlegenem Leistungsgewicht an. Für die Herstellung von Energiespeichern und Brennstoffzellen umfasst das Angebot des Unternehmens hochautomatisierte Fertigungslinien für anspruchsvolle Montageprozesse. Zur Gewährleistung einer optimalen Kundenunterstützung bietet Aumann außerdem Entwicklungsleistungen und produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung an.
Die einzigartige Verbindung von drei Faktoren verleiht Aumann seine hervorragende Marktposition: Erstens verfügt das Unternehmen über ausgezeichnete Technologie im Bereich der Automatisierungs- und Wickeltechnik. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Herstellung kompletter Fertigungslinien, die aus einzelnen Maschinenmodulen konfiguriert werden. Zweitens hat das Unternehmen einen klaren technologischen Fokus auf die Automobilindustrie und insbesondere auf die Elektromobilität. Jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich ermöglichen es Aumann, gerade in der Zeit des Wandels hin zur Elektromobilität für Automobilhersteller ein vertrauensvoller Partner zu sein. Drittens verfügt Aumann über die notwendige Unternehmensstruktur, um auch größere, komplexere Aufträge abzuwickeln. Mit einem Umsatz von 210,4 Mio. € im Jahr 2017 und 6 Standorten auf 3 Kontinenten kann Aumann heute Fertigungslösungen anbieten, welche die Fähigkeiten des Wettbewerbs deutlich übersteigen.
Die herausragende Marktposition von Aumann spiegelt sich im Umsatz des Unternehmens wider, welcher sich seit 2014 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 30 % gesteigert hat:
Umsatzentwicklung
in Mio. €

Um auch weiterhin deutlich wachsen zu können, verfolgt Aumann eine konsequente Expansionsstrategie, welche folgende Prioritäten beinhaltet:
· Erweiterung der Kapazitäten, insbesondere in Hinblick auf qualifizierte Mitarbeiter
· Internationale Expansion mit Priorität auf China und die USA
· Ausbau des Servicegeschäfts und Steigerung des Serviceanteils am Gesamtumsatz
· Technologische Weiterentwicklung mit Schwerpunkt auf E-mobility
Die Weltwirtschaft ist trotz hoher geopolitischer Unsicherheiten im Jahr 2017 deutlich gewachsen. Nach Zahlen des Internationalen Währungsfonds betrug das weltweite Wirtschaftswachstum 3,7 %. Ermutigend ist dabei, dass die Wirtschaftsleistung in insgesamt 120 Ländern gesteigert wurde, was für ein breites globales Wachstum spricht.
In den USA betrug das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 2,6 % und lag damit deutlich über dem Vorjahr. Neben der Dollarschwäche, die die amerikanischen Exporte unterstützt hat, haben auch die angekündigten Steuerpläne der US-Regierung einen Wachstumsimpuls gegeben, der sich auch im kommenden Jahr fortsetzen dürfte. Die für Aumann ebenfalls relevante chinesische Wirtschaft ist 2017 mit 6,9 % kräftig gewachsen und lag sogar über dem Wachstumsziel der chinesischen Regierung von 6,5 %.
Die deutsche Wirtschaft wuchs 2017 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts um 2,2 %, wobei insbesondere die Binnennachfrage als Wachstumsmotor diente. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresschnitt 2017 auf einen neuen Höchststand.
Geldpolitisch prägend waren 2017 weitere Maßnahmen der europäischen Zentralbank, die für ein anhaltend niedriges Zinsumfeld gesorgt haben. Das kontrovers diskutierte quantitative Lockerungsprogramm der europäischen Zentralbank verfolgt dabei insbesondere das Ziel, das Risiko einer Deflation zu begrenzen und die Inflationsrate im Euroraum wieder in Richtung 2,0 % zu bewegen. Trotz der Ankündigung von mehreren Zinsschritten in den USA gehen Marktbeobachter derzeit nicht von einer Leitzinserhöhung der EZB im Laufe des Jahres 2018 aus.
Im Jahr 2017 wurden in Europa nach Zahlen der European Automobile Manufactures Assiciation (ACEA) 3,4 % mehr Fahrzeuge zugelassen als im Vorjahr, insbesondere in Italien (+7,9 %), Spanien (+7,7 %), Frankreich (+2,7 %) und Deutschland (+2,7 %). Das Wachstum der Zulassungszahlen von elektrischen und hybriden Fahrzeugen war dabei mit +39,0 % bzw. +54,8 % weit überdurchschnittlich und wird durch die Ankündigungen erheblicher Investitionsprogramme aller großen Automobilhersteller noch weiter untermauert.
Aumann erwartet, dass die Verbreitung von hybriden und elektrischen Fahrzeugen in den nächsten Monaten und Jahren weiter an Fahrt gewinnen wird. Hierzu tragen insbesondere die folgenden technologischen Trends bei, welche den Wandel zur Elektromobilität beschleunigen:
· Verbesserte Reichweite der Fahrzeuge durch effizientere Motoren und Batterien
· Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen
· Regulierung zur Emissionsreduzierung bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren, sowie staatliche Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität
· Steigende Nachfrage durch Verbraucher infolge einer größer werdenden Attraktivität von Fahrzeugmodellen mit elektrischen und hybriden Antrieben
· Sinkende Preise für Fahrzeugmodelle mit elektrischen und hybriden Antrieben sowohl in absoluten Zahlen als auch im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
Am 24. März 2017 hat die Aumann AG einen sehr erfolgreichen Börsengang vollzogen, im Rahmen dessen 1.500.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung ausgegeben wurden. Gleichzeitig hat die MBB SE als Mehrheitsaktionärin von Aumann 4.188.800 Aktien und ein Minderheitsgesellschafter 291.200 Aktien umplatziert, sodass zum IPO inklusive Greenshoe 5.980.000 Aktien angeboten wurden.
Aus der Kapitalerhöhung ist Aumann dabei ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 63,0 Mio. € zugeflossen. Die direkt dem IPO zurechenbaren Kosten von 15,5 Mio. € wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Am 7. Dezember 2017 hat die Aumann AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1.250.000 neue Aktien ausgegeben. Der Bruttoemissionserlös betrug 80,0 Mio. €. Die der Kapitalerhöhung direkt zurechenbaren Kosten betrugen 2,6 Mio. € und wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Nach wie vor findet ein Großteil der technischen Forschung und Entwicklung der Aumann Gruppe hauptsächlich im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. In weitaus geringerem Umfang wird aber auch ohne Auftragsbezug Forschung und Entwicklung betrieben. Um den Austausch mit der Wissenschaft zu fördern, kooperiert Aumann daneben auch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 3,3 Mio. € aktiviert.
Auf allen beschriebenen Wegen wurden auch 2017 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte erhebliche Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Wachstumsstrategie der Gruppe lag 2017 ein eindeutiger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility. Die bereits im Jahr 2016 zur Serie geführten Entwicklungen für Continuous Hairpin und Multi Wire Distributed Needle Winding für innengenutete Traktionsmotorstatoren wurden erheblich verbessert und werden inzwischen bereits jeweils in einer zweiten Generation den Kunden angeboten. Optimierungen wurden insbesondere hinsichtlich der Reduktion von Kupferverbrauch bei gleicher Motorcharakteristik und der Verringerung des Motorbauraumes erzielt. Die 2016 begonnene Neuentwicklung von assemblierten Hairpin Statoren für Traktionsmotoren wurde zur Serienreife gebracht. Bei der im Oktober 2017 zur Gruppe hinzugekommenen Tochter USK wurde im Laufe des Jahres eine weitere moderne Lösung für die automatisierte Fertigung von montierten Statoren zur Serienreife geführt, die auf sogenannten I-Pins basiert. Ein erster Kunde hat sich bereits Anfang 2018 für diese Technologie bei der Fertigung seiner Traktionsmotoren entschieden.
Aumann bietet seinen Kunden damit schon heute ein wahrscheinlich unerreicht breites Angebot an modernen Fertigungslösungen für Traktionsmotoren zugeschnitten auf die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Motorkonzepte. Die Entwicklungen gehen aber darüber hinaus. Im Rahmen der Teilnahme an einem Forschungsprojekt hat Aumann 2017 die Entwicklung einer automatisierten Träufelwicklung, die bisher nur manuell erfolgen kann, im Ergebnis aber das Non-plus-ultra der Wickeltechnik darstellt, erheblich intensiviert.
E-mobility verlangt aber nicht nur nach Motorenfertigung. Ebenfalls zum elektrifizierten Antriebsstrang zählen Komponenten der Energiespeicherung, Steuerungselektronik und Getriebe. Mit der USK wurde wichtiges technisches Knowhow zur Fertigung von Brennstoffzellen und Elektronikkomponenten im elektrischen Antriebsstrang miterworben, dessen Weiterentwicklung hohe Priorität genießt. 2017 wurden darüber hinaus Hard- und Software-Module für Produktionslinien entwickelt, die die Fertigung einer großen Vielfalt von Getrieben ermöglichen, neben herkömmlichen mechanischen Getrieben auch Hybridmodule für den E-Antriebsstrang.
Bereits jetzt ist Aumann in der Lage, den Kunden Lösungen für eine Vielzahl von Einzelkomponenten des automobilen elektrifizierten Antriebsstranges bis hin zum Zusammenbau von Baugruppen und der Gesamtmontage anzubieten. Die Dynamik des E-mobility-Marktes, die momentan von kurzen Produktlebenszyklen und einer immensen Typenvielfalt geprägt ist, erfordert von Aumann aber auch 2018 einen starken Fokus auf Forschung und Entwicklung. Neben der beschriebenen Entwicklung von Fertigungslösungen ist dabei erstmals auch die Entwicklung von Produktivitätstools für generatives Moduldesign geplant. Hierzu wurde für gemeinsame Entwicklungsaktivitäten Kontakt zu einem im Silicon Valley ansässigen multinational agierenden Softwarehaus aufgenommen.
Zum Geschäftsjahresende 2017 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und zwei mittelbare Tochterunternehmen.
Aumann unterscheidet auf Grund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.
Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten des elektrifizierten Antriebsstranges angefangen von verschiedenen Energiespeichersystemen über Antriebs- und Getriebekomponenten, power-on-demand Aggregaten bis hin zu Elektronikbauteilen. Aumanns besonderer strategischer Fokus liegt allerdings auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Große Kunden aus den Bereichen Automotive und E-Bikes verwenden Aumann Technologie, um ihre neueste Generation von E-Motoren zu fertigen. Aumanns Angebot umfasst darüber hinaus auch produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung.
Im Segment E-mobility ist der Umsatz 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 43,3 % gewachsen und liegt damit bei 60,8 Mio. €. Das EBIT des Segments liegt mit 6,7 Mio. € leicht unter dem EBIT des Vorjahres (7,2 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments hat sich somit auf 11,0 % reduziert. Gerade im Bereich E-mobility hat Aumann gegen Ende des Jahres einen hohen Auftragseingang erzielt und liegt kumuliert bei 102,3 Mio. € Auftragseingang, was mehr als einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte, Luft- und Raumfahrt und Industrie. Aumanns Lösungen umfassen beispielsweise Anlagen für die Produktion von Antriebskomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Außerdem bietet Aumann hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen für die Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie spezifische Lösungen für andere Sektoren.
Im Segment Classic hat der Umsatz 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 31,7 % auf 149,6 Mio. € zugenommen. Einer der wesentlichen Gründe für das Wachstum des Classic Segments ist weiterhin der Trend zu emissionsreduzierenden Komponenten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aber auch außerhalb der Automobilbranche profitiert das Segment von Wachstumstrends, wie beispielsweise den steigenden Effizienzanforderungen für Industriemotoren und Haushaltsgeräten oder den wachsenden Automatisierungsbestrebungen in der Fertigung von Verbraucherelektronik. Das EBIT des Segments hat mit 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert von 10,5 Mio. € deutlich zugenommen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 9,7 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beträgt 180,0 Mio. €, was einem Anstieg von 29,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die folgende Grafik stellt die äußerst dynamische Entwicklung von Umsatz und Auftragseingang in den Segmenten dar:
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| Umsatz | Auftragseingang |
| in Mio. € | in Mio. € |

Die Zahl der Mitarbeiter ist zum 31. Dezember 2017 ohne Auszubildende und Leiharbeiter auf 981 gestiegen. Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 bedeutet dies einen Anstieg um 75,8 %. Ende 2017 waren davon 336 Mitarbeiter bei der im Oktober erworbenen USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH beschäftigt. Zusätzlich hatte Aumann zum Jahresende 101 Auszubildende und 148 Leiharbeiter, womit in Summe 1.230 Personen bei Aumann beschäftigt waren. In den letzten zwei Jahren konnte Aumann die Zahl seiner Mitarbeiter nahezu verdoppeln, wie die folgende Grafik zeigt:
Anzahl der Mitarbeiter

Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, sowie der Softwareüberlassung an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) erzielt. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen von 1,7 Mio. € (Vorjahr 0 Mio. €) ergab sich eine Gesamtleistung von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten die im Zusammenhang mit dem Börsengang stehen an die MBB SE als Mutterunternehmen der Aumann AG, sowie an einen weiteren Anteilseigner.
Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €), die im wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartungskosten für Software beinhalten. Der Personalaufwand in Höhe von 13,6 Mio. € beinhaltete die Vergütung des Vorstandes und eine einmalige IPO Vergütung für den Börsengang, deren Nettozufluss zu 50% in Aktien der Aumann AG reinvestiert wurde. Eine ausführliche Beschreibung der einmaligen IPO Vergütung befindet sich im Wertpapierprospekt. Im Vorjahr wurde die Vergütung des Vorstandes durch die Aumann Beelen GmbH getragen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 7,8 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) sind Kosten für den Börsengang sowie die Kapitalerhöhung enthalten. Zudem werden hier Aufwendungen für Dienstleistungen der Konzernmutter MBB SE gezeigt.
Das Ergebnis nach Steuern liegt mit -5,2 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr (+ 9,2 Mio. €). Dies ist aber im Wesentlichen durch die Belastung durch die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung bedingt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 4,5 Mio. € ausgeschüttet.
Durch den Börsengang und die Kapitalerhöhung erhöht sich das Eigenkapital der Aumann AG zum Bilanzstichtag auf 164,2 Mio. € (Vorjahr 30,8 Mio. €). Bei einer gleichzeitig gestiegenen Bilanzsumme steigt die Eigenkapitalquote daher auf 86,7 % (Vorjahr 59,4 %).
Die Finanzanlagen steigen auf 77,4 Mio. € (Vorjahr 32,3 Mio. €). Dies ist bedingt durch den Erwerb der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH in Limbach–Oberfrohna.
Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 23,5 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind von 11,5 Mio. € auf 73,8 Mio. € gestiegen und enthalten kurzfristige Darlehensforderungen und Forderungen aus Gewinnabführungen und dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Aumann stellt sich positiv dar. Der konsolidierte Umsatz des Aumann-Konzerns lag im Geschäftsjahres 2017 mit 210,4 Mio. € 34,8 % über dem Vorjahresniveau von 156,0 Mio. €.
Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von Aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegt mit 215,8 Mio. € um 57,0 Mio. € über dem Vorjahr (158,8 Mio. €).
Die Materialaufwandsquote ist im Verhältnis zur Betriebsleistung gegenüber dem Vorjahr von 57,8 % auf 62,2 % gestiegen. Die Personalkostenquote hat sich im gleichen Zeitraum von 25,6 % im Vorjahr auf 24,4 % reduziert. Die Verschiebung dieser Quoten hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wurden in einem stärkeren Umfang Leiharbeiter eingesetzt, um das Wachstum des Unternehmens mit Personalkapazität zu unterstützen. Da sich der Aufwand für Leiharbeiter in unserem Materialaufwand wiederfindet, ist dieser relativ zur Betriebsleistung gestiegen, während sich der Personalaufwand im Verhältnis zur Betriebsleistung reduziert hat. Zum anderen wurden auf Grund der hohen Kapazitätsauslastung verstärkt Leistungen von unseren Lieferanten bezogen, die bei geringerer Auslastung typischerweise selbst erbracht werden.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr um 12,1 % auf 22,6 Mio. € (Vorjahreszeitraum 20,1 Mio. €) gestiegen. Nach Abschreibungen von 2,6 Mio. € ergibt sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von 20,0 Mio. € (Vorjahreszeitraum 18,4 Mio. €). Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von minus 0,9 Mio. € ergibt sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von 19,1 Mio. € (Vorjahreszeitraum 17,9 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt 13,0 Mio. € (Vorjahreszeitraum 12,8 Mio. €) oder 0,94 € pro Aktie.
Das bereinigte EBIT beträgt 21 Mio. €. Bereinigt wurden dabei Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Purchase Price Allocation (PPA) (0,5 Mio. €) und Akquisitionskosten (0,5 Mio. €) aus dem Kauf der USK stehen.
Der Auftragseingang lag zum Ende des Geschäftsjahres bei kumuliert 282,3 Mio. €. Positiv ist das außergewöhnlich hohe Volumen der potentiellen Aufträge, über die wir derzeit mit unseren Kunden im Gespräch sind. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 204,2 Mio. €.
Die Konzernbilanz und Eigenkapitalsituation des Unternehmens ist im Wesentlichen vom Börsengang am 24. März 2017 und der damit verbundenen Kapitalerhöhung, der Kapitalerhöhung am 7. Dezember 2017 und dem Erwerb der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH geprägt. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Bilanzeffekte findet sich im Kapitel Kapitalmaßnahmen des Lageberichts, sowie in den erläuternden Angaben zum Kauf der USK im Anhang. Zum 31. Dezember 2017 betrug das Konzerneigenkapital 180,7 Mio. € (41,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 326,8 Mio. € beträgt die Eigenkapitalquote 55,3 % gegenüber 31,4 % zum 31. Dezember 2016.
Das Working Capital ist in Anbetracht des Wachstums und der Überlagerung mehrerer Aufträge seit dem 31. Dezember 2016 um 22,0 Mio. € gestiegen, das operative Trade Working Capital ist um 41,9 Mio. € gestiegen. Allerdings entfallen 14,6 Mio. € auf die erstmalige Einbeziehung der USK. In Prozent vom Umsatz stieg das Trade Working Capital von 21,8 % am 31. Dezember 2016 auf 36,1 % am 31. Dezember 2017. Um USK bereinigt, läge die Quote bei 32,4 %.
Die Finanzverbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2017 27,3 Mio. € (19,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichen 113,2 Mio. € (45,8 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen beträgt somit 85,8 Mio. € (Net Cash) gegenüber 26,3 Mio. € am 31. Dezember 2016.
Der Vorstand beurteilt die Entwicklung der Aumann AG sehr positiv. Auftragseingang, Umsatz und Eigenkapital haben im Jahr 2017 das höchste Niveau der Unternehmensgeschichte erreicht und die Profitabilität konnte trotz des starken Wachstums und damit verbundenen Herausforderungen absolut betrachtet gesteigert werden. Die positive Marktentwicklung lässt auf ein anhaltendes Unternehmenswachstum schließen, welches Aumann durch den weiteren Ausbau seiner Kapazitäten unterstützen wird.
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Darüber hinaus ist es unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aus der freien Liquidität des Konzerns eine Rendite zu erzielen. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen benötigt werden.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde keine aktive Kurssicherung durchgeführt. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene sichert jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionen.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus besteht auf Ebene der Aumann AG eine Kreditlinie in Höhe von 38 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten bis zum Börsengang am 24. März 2017 ihre Vergütung von der Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH), einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Die Vergütung bestand dabei aus fixen und variablen, ergebnisabhängigen Komponenten. Die Dienstverträge der Vorstände, in denen die Vergütung über die MBB Fertigungstechnik geregelt war, endeten mit Börsengang am 24. März 2017, wurden generalbereinigt und durch seither gültige neue Dienstverträge mit direkter Vergütungsregelung aus der Gesellschaft abgelöst.
Im Rahmen der neuen Dienstverträge hat jedes Mitglied des Vorstands Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einer jährlichen Fix Summe in Höhe von 20.000 EUR bei Erreichen bzw. Überschreiten einer Dividendenrendite von mindestens 1,0 % für das jeweilige Geschäftsjahr und einem ergebnisabhängigen Bonus, gedeckelt bei 400.000 Euro bei den Herren Beckhoff und Martinschledde bzw. 300.000 Euro bei Herrn Roll. Dieser Bonus basiert auf der sogenannten IFRS Umsatzrendite des Konzerns, als Quotient aus dem Konzern-EBT, gemessen an der Gesamtleistung des Konzerns. Unterhalb einer Umsatzrendite von 1,5 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht kein Anspruch auf den Bonus.
Zusätzlich nutzen die Mitglieder des Vorstands jeweils einen Dienstwagen und haben Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall von bis zu drei Monaten. Auslagenerstattung erfolgt gegen Beleg. Des Weiteren sind die Mitglieder des Vorstands über eine Konzern D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10,0 % sowie eine Gruppen-Unfallversicherung mitversichert.
Darüber hinaus wurde 2017 eine einmalige IPO-Vergütung gezahlt, deren Nettozufluss die Mitglieder des Vorstands jeweils zu 50% bei Börsengang in Aktien der Aumann AG reinvestiert haben und die im Wertpapierprospekt ausführlich beschrieben ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Aumann AG ist in der Satzung geregelt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 erfolgte eine Neuregelung der Aufsichtsratvergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Entsprechend dieser Bestimmung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls über eine Konzern D&O Versicherung mitversichert, anders als die Vorstandsmitglieder jedoch ohne Selbstbehalt.
Die konsequente Ausrichtung des Aumann Konzerns auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wieder. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandsitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) der einzelnen Konzernunternehmen analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das bereinigte EBIT als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Das EBIT wird um Effekte, die nicht dem operativen Geschäft zugerechnet werden können, bereinigt. Beispiele für Bereinigungen sind Abschreibungen auf Stille Reserven aus einem Unternehmenserwerb oder Anschaffungsnebenkosten. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel (incl. aller Cash-Äquivalente) und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie PoC, den Erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung zusammensetzt.
Der Markt der Elektromobilität wird von Aumann nach wie vor als Zukunftsmarkt mit großem Wachstumspotential gesehen. Neben der zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugantriebe werden auch andere Komponenten im Fahrzeug elektrifiziert werden. Dort, wo noch Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen, steht deren Effizienz und Umweltfreundlichkeit im Fokus. Diese Markttrends bieten für Aumann große Chancen.
Aumann sieht sich in einer guten Position, um von der positiven Marktentwicklung, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, zu partizipieren. Dazu trägt nicht zuletzt der Emissionserlös bei, welcher Aumann im Rahmen des Börsengangs am 24. März 2017 zugeflossen ist und welcher insbesondere der Finanzierung der Wachstumsstrategie dienen soll.
Die Wachstumschancen des Unternehmens werden auch von hohen Auftragsbeständen zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres untermauert. Im Zentrum des neuen Geschäftsjahres steht neben dem Kapazitätsausbau weiterhin die Vermarktung neuer Technologien, vor allem im Bereich E-mobility.
Risiken werden seitens des Marktes insbesondere in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesehen. Sollten sich die weltweiten Unsicherheiten an den Finanzmärkten wieder verstärken und sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Daraus können für Aumann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.
Der bevorstehende Brexit und seine möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa stellt für Aumann allerdings kein signifikantes Risiko da. Der Umsatz mit Großbritannien ist für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
Die operativen Risiken steigen mit dem rasanten Wachstum des Unternehmens ebenfalls an. In Anbetracht des Wachstums sind Reibungsverluste und Kapazitätsengpässe nicht immer auszuschließen.
Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen, werden in der Regel Devisentermingeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Management folgende Risiken:
Marktrisiken
· Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Aumanns Märkten
· Zunehmende Handelsbarrieren, die den Zugang zu Aumanns Märkten erschweren
· Zunahme der Volatilität in der Automobilindustrie, speziell im Markt für Elektromobilität
· Intensivierung des Wettbewerbs, beispielsweise durch Marktkonsolidierung
Geschäftsrisiken
· Abhängigkeit vom Wachstum des Automobilmarktes, speziell des Marktes für Elektromobilität
· Herausforderungen bei der geplanten Internationalisierungsstrategie
· Mangelnde Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter
· Effizienzverluste auf Grund des hohen Wachstumstempos
· Verlängerungen der Lieferzeiten und damit verbundene Verluste von Aufträgen
· Abnahme staatlicher Anreize für Elektromobilität
· Risiken aus der Akquisition neuer Unternehmen
· Steigende Preise und Lieferzeiten von Lieferanten und Dienstleistern
Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken
· Verletzung von Schutzrechten durch Dritte oder durch Aumann
· Kartellrechtliche Verstöße
· Verletzung von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung
Der Aumann Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
· Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Beteiligungen sowie auf Ebene des Konzerns abgleicht
· Ein Projektcontrolling, welches die operativen Projekte in den einzelnen Unternehmen begleitet.
· Regelmäßige Leitungsrunden innerhalb der einzelnen Unternehmen
· Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge, anhand derer der Anbahnungs- und Akquisitionsprozess organisiert und auf Erfolg geprüft wird sowie die Pflege und der kontinuierliche Ausbau des Netzwerks an M&A-Vermittlern und potenziellen Verkäufern
· Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management und bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Ziffer 3.10 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.v.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:
1. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemäß § 161 des Aktiengesetzes;
2. Der Bericht zur Corporate Governance;
3. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind;
4. Eine Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden.
5. Darstellung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und deren Erreichung.
6. Eine Beschreibung des Diversitätskonzeptes im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zu 1.: Erklärung gemäß § 161 AktG
Am 22. März 2018 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG ab. Sie lautet:
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, mindestens jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchem Grund nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben sich im Geschäftsjahr 2017 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der am 24. April 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Empfehlungen aus den dortigen Gründen entsprochen wurde und wird:
Abweichungen
· Ziffer 3.8: D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Den Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder erachten wir in Anbetracht der relativ geringen Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütungen für nicht angemessen. Die D&O-Versicherung für die Vorstände sieht einen Selbstbehalt von 10 %, maximal jedoch vom 1,5 fachen ihrer fixen Jahresvergütung vor.
· Ziffer 4.1.5: Bislang verfügt die Gesellschaft über keine Führungsebene(n) unterhalb des Vorstands, weshalb in Konformität mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst keine Zielgrößenfestsetzung für erforderlich gehalten wird. Auch bei der erwogenen Implementierung einer solchen Führungsebene kommt es dem Vorstand der Aumann AG darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Gleichwohl wird bei Neubesetzungen in Zukunft verstärkt auf Diversität geachtet.
· Ziffer 4.2.1: Zusammensetzung des Vorstands: Das derzeitige Vorstandsgremium hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind sämtlich langjährig im Unternehmen und haben es gemeinsam geführt. Eine effiziente Entscheidungsfindung im Dreiergremium sowie gegenseitige ressortübergreifende Vertretung sind geübte Praxis. Der Aufsichtsrat hält vor diesem Hintergrund die Ernennung eines Sprechers oder Vorsitzenden nicht für zwingend erforderlich.
· Ziffer 4.2.3: Den variablen Elementen der Vorstandsvergütung in den bestehenden Vorstandsdienstverträgen liegt keine mehrjährige und im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage zugrunde. Die Bemessungsgrundlage für die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder orientiert sich vielmehr an Jahresergebnis und Dividendenfähigkeit. Nach Ansicht des Aufsichtsrats ist auch auf diese Weise möglich, die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und langfristigen Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt jedoch, dem Vorstand ein zusätzliches mehrjähriges Anreizmodell anzubieten.
· Berechnung des Abfindungs-Caps: Die Berechnung des Abfindungs-Caps der Vorstandsmitglieder stellt nicht auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres bzw. auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr ab, sondern lediglich auf die Fixvergütung sowie den von der Dividendenzahlung abhängigen Bonus des laufenden Geschäftsjahres. Die Gesamtvergütung der Vorstände beinhaltet darüber hinaus einen Anspruch auf einen Teil des im Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinns. Der Aufsichtsrat hält es nicht für sinnvoll, im Falle einer Abfindung auf Vergütungsbestandteile abzustellen, die nicht mehr in der Einflusssphäre des Vorstandes liegen.
· Ziffer 4.2.5: Verwendung von Mustertabellen: Zur Offenlegung der Gesamtvergütung des Vorstandes verwendet die Gesellschaft nicht die dem Codex beigefügten Mustertabellen. Der Aufsichtsrat hält es für möglich, die Gesamtvergütung der Vorstände auch in von den Mustertabellen abweichender Form wie vom Codex erbeten in vollständig und in allgemein verständlicher Form darzustellen.
· Ziffer 5.1.2: Bestellung des Vorstands: Bei der Besetzung von Positionen im Vorstand der Aumann AG kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Organs erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Gleichwohl wird bei Neubesetzungen in Zukunft verstärkt auf Diversität geachtet.
· Ziffer 5.3: Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu Effizienzsteigerungen führen würde. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Unternehmensgröße der Gesellschaft als ausreichend.
· Ziffer 5.4.1, 5.4.2 und 5.4.3: Grenzen der Aufsichtsratsmitgliedschaft: Eine Alters- und Regelgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll.
· Wahlvorschläge orientieren sich dementsprechend ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Kompetenzprofils entschieden werden sollte.
· Bezogen auf eine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wird der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat höhere Priorität gegeben als einem Bemühen und einer Empfehlung, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.
· Ziffer 7.1.2: Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als stark wachsende Unternehmensgruppe hat die Aumann AG sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erstkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Gesellschaft führen.
Zu 2.: Bericht zur Corporate Governance
Aktienbestände von Organmitgliedern
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.
Abschlussprüfer
Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Zu 3.: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.
Zu 4.: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2021 bestellt.
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Zu 5.: Zielgrößen für den Frauenanteil
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Eine höhere Zielgröße ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Dies gilt analog im Fall von Managementebenen unterhalb des Vorstands.
Zu 6.: Diversitätskonzept
Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters- und Regelgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll. Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, halten wir für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Wir sind der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte.
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung
Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: „Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“
Befugnisse des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Die Aumann AG ist von der Abgabe der nicht finanziellen Konzernerklärung gemäß § 315b Abs. 1 HGB, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der MBB SE nach § 315b Abs 2 befreit. Der Konzernabschluss der MBB SE ist unter www.mbb.com einzusehen.
Ab dem 19. März 2018 wurde die Aumann AG in den TecDAX aufgenommen.
Aumann plant, im Geschäftsjahr 2018 den Umsatz auf mehr als 300 Mio. € zu steigern. In Anbetracht des anhaltend dynamischen Wachstums und der fortschreitenden Integration von USK wird das bereinigte EBIT auf 28 bis 31 Mio. € prognostiziert.
Beelen, 22. März 2018
Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer
Ludger Martinschledde, Chief Executive Officer
Sebastian Roll, Chief Financial Officer
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Aumann AG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Aumann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
● vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
· Werthaltigkeit der Finanzanlagen
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Werthaltigkeit der Finanzanlagen
1. Im Jahresabschluss der Aumann AG werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 77,4 Mio. ausgewiesen. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 41% und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Wesentliche Werttreiber der beizulegenden Werte sind die von den Tochtergesellschaften produzierten und vertriebenen Produkte. Die Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 nicht vorgenommen.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind.
2. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen verschafft. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen auch beurteilt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der einzelnen Gesellschaften beschäftigt und Abstimmungen mit dem vom Vorstand erstellten und von Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Zusätzlich haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Die Annahmen und Einschätzungen der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sind sachgerecht.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ enthalten. Angaben zur Höhe der Finanzanlagen finden sich im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
· die Erklärung zur Unternehmensführung,
· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
· die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Februar 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir haben den aufgrund der Börsennotierung erstmalig gesetzlich verpflichtend zu prüfenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer geprüft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Weyers.
Düsseldorf, den 22. März 2018
**RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Grote, Wirtschaftsprüfer
Weyers, Wirtschaftsprüfer
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