Annual / Quarterly Financial Statement • May 17, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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An die Amadeus FiRe AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt 9 enthaltene nichtfinanzielle Erklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 9 enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses:
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:
In dem Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG werden "Anteile an verbundenen Unternehmen" unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Ist den Finanzanlagen am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen, so ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert vorzunehmen, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Grundlage für die Werthaltigkeitsbeurteilung ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gesellschaft. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen zugrunde, die auf den von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gesellschaft. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der materiellen Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen, war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Prüferisches Vorgehen:
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten das Bewertungsmodelle für die Ermittlung der beizulegenden Werte, insbesondere hinsichtlich der methodischen und rechnerischen Richtigkeit, beurteilt.
Wir haben die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze nachvollzogen. Dazu haben wir die wesentlichen Prämissen der Planung mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie zur Beurteilung der Planungstreue einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelüberschüssen durchgeführt. Bei unserer Einschätzung haben wir uns auch auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Ergänzend haben wir eigene Sensitivitätsanalysen für die Anteile an verbundenen Unternehmen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können.
Darüber hinaus haben wir die Anhangangaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen gewürdigt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.
Verweis auf zugehörige Angaben:
Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Anhang der Gesellschaft enthalten unter der Überschrift "9. Finanzanlagen/Anteile an verbundenen Unternehmen" sowie im Abschnitt Vermögenslage im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt 9 enthaltene nichtfinanzielle Erklärung.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmensstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1997 als Jahresabschlussprüfer der Amadeus FiRe AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und den Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
| Sonstige Leistungen: Überwachung der Implementierung der neuen Vertriebssoftware. |
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph von Seidel.
Eschborn/Frankfurt am Main, 1. März 2018
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
von Seidel, Wirtschaftsprüfer
Rücker, Wirtschaftsprüfer
Aktiva
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| 31.12.2017 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.122.636,00 | 177.890,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Software | 2.317.006,08 | 2.399.484,14 |
| 3.439.642,08 | 2.577.374,14 | |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.237.136,00 | 1.098.262,00 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.344.776,37 | 7.344.776,37 |
| 12.021.554,45 | 11.020.412,51 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.049.788,77 | 16.905.189,48 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.380.641,31 | 2.419.287,78 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 47.227,63 | 515.250,01 |
| 20.477.657,71 | 19.839.727,27 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 29.547.912,97 | 30.045.121,93 |
| 50.025.570,68 | 49.884.849,20 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 384.806,69 | 327.943,35 |
| D. Aktive latente Steuern | 137.593,49 | 229.786,33 |
| 62.569.525,31 | 61.462.991,39 | |
| Passiva | ||
| 31.12.2017 | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 5.198.237,00 | 5.198.237,00 |
| II. Kapitalrücklage | 12.138.800,01 | 12.138.800,01 |
| III. Bilanzgewinn | 29.422.624,12 | 30.170.974,72 |
| 46.759.661,13 | 47.508.011,73 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 570.096,73 | 0,00 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 11.403.757,17 | 10.421.483,09 |
| 11.973.853,90 | 10.421.483,09 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 398.231,57 | 336.482,90 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.330,13 | 0,00 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.435.448,58 | 3.197.013,67 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vj. 0,00) | ||
| davon aus Steuern EUR 3.372.823,93 (Vj.: EUR 3.094.803,32) | ||
| 3.836.010,28 | 3.533.496,57 | |
| 62.569.525,31 | 61.462.991,39 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 148.089.011,58 | 140.556.933,48 |
| 2. Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen | -81.622.403,18 | -78.903.411,61 |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | 66.466.608,40 | 61.653.521,87 |
| 4. Vertriebskosten | -33.915.752,14 | -30.786.521,00 |
| 5. Allgemeine Verwaltungskosten | -8.524.577,76 | -7.997.406,56 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 221.615,66 | 252.410,58 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -28.517,72 | -1.024,16 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 1.923.153,39 | 6.979.030,86 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.923153,39 (Vorjahr EUR 6.979.030,86) | ||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 296.534,08 | 167.989,00 |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.405,97 | 3.881,92 |
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) | ||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 | -7.000,00 |
| 12. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -8.163.273,06 | -7.904.075,45 |
| 13. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 18.277.196,82 | 22.360.807,06 |
Die Amadeus FiRe AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 116, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 45804, eingetragen.
Die Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Seit dem 31. Januar 2003 ist die Amadeus FiRe AG zum Prime Standard zugelassen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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| Akademie für Internationale Rechnungslegung | Akademie für Internationale Rechnungslegung (AkiR) GmbH, Köln, Deutschland |
| Amadeus FiRe AG | Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | Amadeus FiRe Personalvermittlung & Interim Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| Amadeus FiRe Services | Amadeus FiRe Services GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| Endriss GmbH | Dr. Endriss Verwaltungs-GmbH, Köln, Deutschland |
| Endriss Service GmbH | Steuer-Fachschule Dr. Endriss Service GmbH, Köln, Deutschland |
| Greenwell Gleeson Österreich | Greenwell Gleeson Personalberatung GmbH i. L., Wien, Österreich |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland |
| TaxMaster GmbH | TaxMaster GmbH, Köln, Deutschland |
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG, im Folgenden kurz „Gesellschaft" genannt, für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt.
Die Gesellschaft ist börsennotiert und eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die gesetzlich vorgeschriebenen davon-Vermerke der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind teilweise im Anhang angegeben.
2. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen sowie die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer vorraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für die Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens werden folgende Abschreibungsmethoden angewandt:
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| Anlageposition | Abschreibungs-Methode | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände | Linear | 3-10 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Linear | 3-10 Jahre |
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung wurde verzichtet, da die Gesellschaft mit der Dotierung der Einzelwertberichtigungen das Ausfallrisiko als ausreichend abgesichert ansieht.
4. Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten
Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
5. Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten sind Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Stichtag mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
7. Latente Steuern
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.
8. Anlagevermögen
Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017 einschließlich der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten Anlagenspiegel dieses Anhangs verwiesen.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.839.918,33 | 115.423,07 | 2.723,00 | 953.195,39 | 3.905.813,79 |
| in der Entwicklung befindliche Software | 2.399.484,14 | 870.717,33 | -953.195,39 | 2.317.006,08 | |
| 5.239.402,47 | 986.140,40 | 2.723,00 | 0,00 | 6.222.819,87 | |
| Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.472.251,32 | 701.427,77 | 274.202,01 | 0,00 | 4.899.477,08 |
| 4.472.251,32 | 701.427,77 | 274.202,01 | 0,00 | 4.899.477,08 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.851.811,59 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.851.811,59 |
| 17.563.465,38 | 1.687.568,17 | 276.925,01 | 0,00 | 18.974.108,54 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2017 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.662.028,33 | 123.872,46 | 2.723,00 | 2.783.177,79 |
| in der Entwicklung befindliche Software | 0,00 | 0,00 | ||
| 2.662.028,33 | 123.872,46 | 2.723,00 | 2.783.177,79 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.373.989,32 | 525.371,77 | 237.020,01 | 3.662.341,08 |
| 3.373.989,32 | 525.371,77 | 237.020,01 | 3.662.341,08 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 507.035,22 | 0,00 | 0,00 | 507.035,22 |
| 6.543.052,87 | 649.244,23 | 239.743,01 | 6.952.554,09 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- |
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.122.636,00 | 177.890,00 |
| in der Entwicklung befindliche Software | 2.317.006,08 | 2.399.484,14 |
| 3.439.642,08 | 2.577.374,14 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.237.136,00 | 1.098.262,00 |
| 1.237.136,00 | 1.098.262,00 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 7.344.776,37 | 7.344.776,37 |
| 12.021.554,45 | 11.020.412,51 |
9. Finanzanlagen/Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Amadeus FiRe AG ist an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt:
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| Eigenkapital | Jahresergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anteile in | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| % | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Unmittelbare Beteiligungen | |||||
| Amadeus FiRe Services | 100 | 75 | 75 | 297 | 168 |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | 60 | 3.205 | 3.298 | 3.169 | 3.263 |
| Endriss GmbH | 60 | 29 | 29 | 0 | 0 |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | 100 | 5.746 | 3.101 | 2.645 | 1.991 |
| Greenwell Gleeson Österreich | 100 | 55 | 61 | -6 | -4 |
| Mittelbare Beteiligungen | |||||
| Akademie für Internationale Rechnungslegung | 60 | 550 | 494 | 486 | 430 |
| TaxMaster GmbH | 48 | 667 | 345 | 439 | 233 |
| Endriss Service GmbH | 60 | 50 | 50 | 36 | 35 |
Die Angabe der Jahresergebnisse erfolgt für die Amadeus FiRe Services vor Berücksichtigung der Gewinnabführung an die Amadeus FiRe AG sowie für die Endriss Service GmbH vor Berücksichtigung der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme an bzw. durch die Steuer-Fachschule Dr. Endriss bzw. für die Steuer-Fachschule Dr. Endriss vor Verteilung an die Gesellschafter. Das Stammkapital der Gesellschaften war zum Bilanzstichtag voll eingezahlt. Die Finanzanlagen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | 5.081.021,47 | 5.081.021,47 |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | 2.123.413,75 | 2.123.413,75 |
| Amadeus FiRe Services | 68.346,90 | 68.346,90 |
| Greenwell Gleeson Österreich | 53.000,00 | 53.000,00 |
| Endriss GmbH | 18.994,25 | 18.994,25 |
| 7.344.776,37 | 7.344.776,37 |
10. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.247.652,19 | 16.993.401,24 |
| ./. Einzelwertberichtigungen | -197.863,42 | -88.211,76 |
| 18.049.788,77 | 16.905.189,48 |
Die Restlaufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen wie im Vorjahr unter einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Steuer-Fachschule Dr. Endriss | 2.012.932,00 | 2.095.936,61 |
| Amadeus FiRe Services GmbH | 328.299,03 | 268.170,30 |
| Amadeus FiRe Personalvermittlung | 35.722,40 | 50.202,82 |
| TaxMaster GmbH | 2.216,10 | 2.713,54 |
| Endriss Service GmbH | 1.471,78 | 1.345,94 |
| Akademie für Internationale Rechnungslegung | 0,00 | 918,57 |
| 2.380.641,31 | 2.419.287,78 |
Die Restlaufzeiten der Forderungen gegen verbundene Unternehmen liegen wie im Vorjahr unter einem Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen gegen Mitarbeiter | 25.760,95 | 27.244,03 |
| Mutterschaftsgeld | 9.910,72 | 12.282,52 |
| Kautionen | 3.114,20 | 2.609,90 |
| Ertragsteuerguthaben | 0,00 | 436.718,97 |
| Körperschaftsteuerguthaben | 0,00 | 31.135,90 |
| Übrige | 8.441,76 | 5.258,69 |
| 47.227,63 | 515.250,01 |
Das Ertragsteuerguthaben des Vorjahres beinhaltet die Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2016 unter Anrechnung der zu erstattenden Kapitalertragsteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlages.
Die Kautionen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
11. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Kassenbestand | 5.806,74 | 6.722,57 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 29.542.106,23 | 30.038.399,36 |
| 29.547.912,97 | 30.045.121,93 |
Zum Bilanzstichtag waren kurzfristige Festgeldanlagen mit täglicher Kündigungsfrist in Höhe von TEUR 1.999 abgeschlossen.
12. Rechnungsabgrenzungsposten
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um zum Bilanzstichtag bereits vorausbezahlte Aufwendungen und Wartungsdienstleistungen.
13. Aktive latente Steuern
Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Urlaubsrückstellung nach Handels- und Steuerrecht. Der Berechnung wurde unverändert ein Steuersatz von 32,2% zugrunde gelegt.
14. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital)
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 und ist eingeteilt in 5.198.237 nennwertlose Inhaberstückaktien, die von einer Vielzahl von Anteilseignern gehalten werden. Es sind keine Anteilseigner bekannt, die einen Anteil von größer als 25% der Aktien halten. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist die Gesellschaft für die Dauer bis zum 26. Mai 2020 ermächtigt, über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der dabei je Aktie gezahlte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Amadeus FiRe Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.
Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch für ihre Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre auch wie folgt zu verwenden:
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. |
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, angeboten und auf diese übertragen werden. |
| • | Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Amadeus FiRe Aktien veräußert werden, den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). |
Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendeten Aktien, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen nahe am Börsenkurs) ausgegeben wurden, 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt ihrer Verwendung nicht übersteigen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund bestehender anderer Ermächtigungen ausgegeben wurden. Die Ermächtigungen zur Veräußerung und zur Verwendung können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb von Sachleistungen oder zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendet werden.
15. Genehmigtes Kapital
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.559.471,00 durch Ausgabe von bis zu 1.559.471 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären grundsätzlich im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
| a) | wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister bestehenden oder — falls dieser Betrag niedriger ist — des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet: bei der Berechnung der 10%-Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert werden; |
| b) | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen; |
| c) | für Spitzenbeträge. |
16. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt EUR 12.138.800,01 (Vorjahr: EUR 12.138.800,01).
17. Bilanzgewinn
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gewinnvortrag zu Beginn des Geschäftsjahres | 30.170.974,72 | 26.159.944,27 |
| - Gewinnausschüttung gemäß Beschluss der Hauptversammlung | -19.025.547,42 | -18.349.776,61 |
| Gewinnvortrag am Ende des Geschäftsjahres | 11.145.427,30 | 7.810.167,66 |
| Jahresüberschuss | 18.277.196,82 | 22.360.807,06 |
| Bilanzgewinn am Ende des Geschäftsjahres | 29.422.624,12 | 30.170.974,72 |
Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2017 eine Dividende von Euro 3,96 auf jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 8.837.605,60 auf neue Rechnung vorzutragen.
18. Sonstige Rückstellungen
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Prämien | 6.359.806,80 | 5.255.261,27 |
| Resturlaub | 2.128.409,98 | 1.932.527,41 |
| Ausstehende Rechnungen | 559.959,63 | 735.870,74 |
| Überstunden | 556.079,69 | 614.647,71 |
| Berufsgenossenschaft | 462.371,49 | 490.061,98 |
| Personal Sonstiges | 364.069,26 | 446.412,77 |
| Aufsichtsratsvergütung | 312.623,49 | 316.066,48 |
| Abschlusskosten | 194.450,00 | 197.850,00 |
| Rechts- und Beratungskosten | 37.024,47 | 35.256,31 |
| Sonstige | 428.962,36 | 397.528,42 |
| 11.403.757,17 | 10.421.483,09 |
19. Verbindlichkeiten und Restlaufzeiten
Die Restlaufzeiten sind im nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
Verbindlichkeitenspiegel
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| 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Restlaufzeit | Gesamt | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Art der Verbindlichkeit | bis 1 Jahr | von 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 398 | 0 | 0 | 398 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenü. Verb. Unternehmen | 2 | 0 | 0 | 2 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.381 | 54 | 0 | 3.435 |
| - davon aus Steuern | 3.373 | 0 | 0 | 3.373 |
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| 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Restlaufzeit | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- |
| Art der Verbindlichkeit | bis 1 Jahr | von 1 bis 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 336 | 0 | 336 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenü. Verb. Unternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.119 | 78 | 3.197 |
| - davon aus Steuern | 3.095 | 0 | 3.095 |
Sicherheiten wurden nicht bestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Akademie für Internationale Rechnungslegung (Vorjahr: EUR 0,00).
Sonstige Verbindlichkeiten
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | ||
| - Umsatzsteuer | 2.076.230,83 | 1.933.590,08 |
| - Lohn- und Kirchensteuer | 1.296.593,10 | 1.161.213,24 |
| 3.372.823,93 | 3.094.803,32 | |
| Übrige | 62.624,65 | 102.210,35 |
| 3.435.448,58 | 3.197.013,67 |
Die übrigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus latenten Mietverbindlichkeiten.
20. Umsatzerlöse
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Zeitarbeit | 124.417.890,91 | 121.544.194,84 |
| Personalvermittlung | 23.257.977,54 | 18.949.329,71 |
| Sonstiges | 850.055,59 | 606.784,17 |
| 148.525.924,04 | 141.100.308,72 | |
| Abzüglich: | ||
| - Erlösminderungen | -436.912,46 | -543.375,24 |
| 148.089.011,58 | 140.556.933,48 |
Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland realisiert.
21. Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind Aufwendungen für die Geschäftsleitung, Personalaufwendungen der Vertriebsmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum-, Kfz- und Reisekosten, Marketingaufwendungen sowie Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind Aufwendungen für Kommunikation sowie für Fort-und Weiterbildung enthalten.
22. Allgemeine Verwaltungskosten
Unter Verwaltungsaufwendungen werden Aufwendungen für die Geschäftsleitung Personalaufwendungen der Zentralmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum-, Kfz- und Reisekosten, Marketingaufwendungen sowie Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten für die Hauptversammlung sowie Jahresabschlusskosten ausgewiesen.
23. Sonstige betriebliche Erträge
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 201 enthalten.
24. Abschreibungen auf Finanzanlagen
Im Vorjahr sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 7.000,00 notwendig gewesen. Diese betreffen die Beteiligung an der Greenwell Gleeson Österreich. Die Beteiligung wurde auf den wahrscheinlichen Rückfluss der liquiden Mittel nach Abwicklung einer etwaigen Liquidation an die Amadeus FiRe AG abgeschrieben.
25. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten im Wesentlichen die laufenden Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbeertragsteuer.
26. Personalaufwendungen / Bezogene Leistungen
Die Personalaufwendungen des Geschäftsjahres 2017 betrugen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gehälter | 91.246.994,05 | 86.572.280,21 |
| Soziale Abgaben | 17.198.582,25 | 16.282.987,90 |
| 108.445.576,30 | 102.855.268,11 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen EUR 30.823,06 (Vorjahr: EUR 57.488,52).
27. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat Avalmietbürgschaften inkl. der für Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 1.208 an Vermieter ausgestellt. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den genannten Eventualverbindlichkeiten wird aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit als sehr gering eingeschätzt.
Darüber hinaus bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse i.S.v. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB zum Bilanzstichtag.
28. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft Mietverpflichtungen für Büroräume (TEUR 20.945) und Leasingverpflichtungen (TEUR 1.826) im Gesamtwert von TEUR 22.771 abgeschlossen.
Die zukünftigen Verpflichtungen verteilen sich vertragsgemäß auf folgende Jahre:
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| 31.12.2017 | |
|---|---|
| TEUR | |
| --- | --- |
| 2018 | 4.281 |
| 2019 | 3.771 |
| 2020 | 3.066 |
| 2021 | 2.050 |
| 2022 | 1.826 |
| 2023 | 1.546 |
| 2024 und später | 6.231 |
| 22.771 |
29. Ausschüttungssperre
In Höhe der ausgewiesenen aktiven latenten Steuern ergibt sich gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Gewinnausschüttungssperre.
30. Verbundene Unternehmen
Verbundene Unternehmen sind alle Unternehmen, die zum Konzern der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, gehören. Geschäfte mit diesen Gesellschaften werden wie mit unabhängigen Dritten abgewickelt.
| • | Amadeus FiRe Personalvermittlung & Interim Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| • | Amadeus FiRe Services GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland |
| • | Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland |
| • | Dr. Endriss Verwaltungs-GmbH, Köln, Deutschland |
| • | Akademie für Internationale Rechnungslegung (AkiR) GmbH, Köln, Deutschland |
| • | TaxMaster GmbH, Köln, Deutschland |
| • | Steuer-Fachschule Dr. Endriss Service GmbH, Köln, Deutschland |
| • | Greenwell Gleeson Personalberatung GmbH i.L., Wien, Österreich |
31. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.
32. Wesentliche Unternehmensverträge
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge
Zwischen der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Services GmbH, Frankfurt am Main, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 3. Mai 1999. Die Amadeus FiRe Services GmbH führt hiernach ihr Unternehmen für Rechnung der Gesellschaft und ist verpflichtet, ihren Gewinn an die Gesellschaft abzuführen. Andererseits ist die Gesellschaft zum Ausgleich eines während der Vertragsdauer entstehenden Verlustes nach den Vorschriften des § 302 AktG verpflichtet.
33. Honorare des Abschlussprüfers
Für den Abschlussprüfer fällt im Geschäftsjahr 2017 ein Gesamthonorar von EUR 176.008,00 an. Davon entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen ein Betrag von EUR 140.100,00 und auf sonstige Leistungen EUR 35.908,00.
34. Konzernabschluss
Die oberste Muttergesellschaft Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, ist das Konzernunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist in den Räumen der Gesellschaft einsehbar.
Die Gesellschaft ist als börsennotiertes Unternehmen zum Bilanzstichtag zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den International Financial Reporting Standards (IFRS; vormals International Accounting Standards IAS) gemäß § 315 e HGB verpflichtet.
35. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
36. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Im Geschäftsjahr 2017 waren durchschnittlich 2.760 Angestellte (Vorjahr: beschäftigt.
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Zentralmitarbeiter/innen | 38 | 39 |
| Vertriebs- und Verwaltungsmitarbeiter/innen | 359 | 332 |
| Beschäftigte Zeitarbeiter/innen | 2.347 | 2.327 |
| 2.744 | 2.698 | |
| Auszubildende | 16 | 17 |
| 2.760 | 2.715 |
37. Vorstand und Vertretungsbefugnis
Im Geschäftsjahr 2017 waren Herr Peter Haas (Diplom-Betriebswirt), Rödermark (Vorstandsvorsitzender) und Herr Robert von Wülfing (Diplom-Kaufmann), Königstein, (Finanzvorstand), zu alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern bestellt. Sie sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Geschäftsbereiche waren im Vorstand durch den vom Aufsichtsrat erstellten Geschäftsverteilungsplan im Geschäftsjahr 2017 wie folgt aufgeteilt:
| Herr Peter Haas, Vorstandsvorsitzender: Unternehmensstrategie, Geschäftsbereich Personaldienstleistungen, Akquisitionen und Beteiligungen, Marketing und Public Relations, Investor Relations |
|
| Herr Robert von Wülfing, Finanzvorstand: Finanz- und Rechnungswesen und Controlling, Personalverwaltung, IT, Recht und Revision, Geschäftsbereich Fort- und Weiterbildung |
38. Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2017 setzte sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der geänderten Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:
| Herr Christoph Groß, Mainz, Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser, Neu-Isenburg, Diplom-Kaufmann, Vorstand der Aveco AG, Frankfurt am Main, stellvertretender Vorsitzender |
|
| Herr Knuth Henneke, Neustadt, selbständiger Unternehmensberater | |
| Herr Hartmut van der Straeten, Wehrheim, selbstständiger Unternehmensberater | |
| Frau Ines Leffers, Krefeld, Steuerberaterin, Leiterin der Steuerabteilung der Signode Industrial Group, Düsseldorf, bis zum 18. Mai 2017 | |
| Frau Anett Martin, Wiesbaden, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Wiesbaden, ab 03. August 2017 | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert, Bad Vilbel, Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltssozietät Schweibert Leßmann & Partner, Frankfurt am Main | |
| Frau Ulrike Bert, Großostheim-Ringheim, Finanzbuchhalterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin | |
| Frau Ulrike Sommer, Mühlheim, Personalsachbearbeiterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin | |
| Frau Sibylle Lust, Frankfurt am Main, Gewerkschaftssekretärin, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Elmar Roth, Alzenau, leitender Angestellter im IT-Bereich, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Mathias Venema, Mainz, Gewerkschaftssekretär, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Andreas Setzwein, Obertshausen, Rechtsanwalt, Arbeitnehmervertreter |
Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet:
Bilanz- und Prüfungsausschuss
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| Vorsitzender: | Herr Hartmut van der Straeten |
| weitere Mitglieder: | Herr Michael C. Wisser, |
| Frau Ulrike Bert, | |
| Herr Andreas Setzwein |
Personalausschuss
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| Vorsitzender: | Herr Christoph Groß |
| weitere Mitglieder: | Herr Michael C. Wisser, |
| Herr Knuth Henneke und | |
| Frau Ulrike Sommer |
39. Angabe der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Kontrollgremien
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| Herr Christoph Groß | Aufsichtsrat der Aveco Holding AG, Frankfurt am Main |
| Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main | |
| Aufsichtsrat der PNE Wind AG, Cuxhaven (bis zum 31. Mai 2017) | |
| Herr Michael C. Wisser | Aufsichtsrat der WISAG Gebäudereinigung GmbH, Wien, Österreich |
| Herr Knuth Henneke | Beiratsvorsitzender der Aqua Vital Quell- und Mineralwasser GmbH, Neuss |
| Herr Mathias Venema | Aufsichtsrat der Frasec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main |
40. Gesamtbezüge der Organe
Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 3.291 (Vorjahr: TEUR 3.062). Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 313 (Vorjahr: TEUR 316). Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details zu Bezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verweisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Kapitel Vergütungsbericht.
Von Organmitgliedern gehaltene Aktien
Nachstehend erfolgt eine individualisierte Zusammenstellung des Aktienbesitzes.
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| Organmitglied | Organ | Anzahl Aktien |
|---|---|---|
| Christoph Groß | Aufsichtsratsvorsitzender | 5.200 |
| Ulrike Bert | Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreterin | 500 |
Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.
41. Corporate Governance Kodex
Die Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde am 23. Oktober 2017 von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
42. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Der Amadeus FiRe AG sind folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a WpHG zugegangen:
Geschäftsjahr 2014
Die Standard Life Investments Limited, Edinburgh, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.06.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.06.2014 die Schwelle von 3% unterschritten hat und an diesem Tag 2,99% (das entspricht 155.591 Stimmrechten) betragen hat.
2,99% der Stimmrechte (das entspricht 155.591 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die SICAV Objectif Small Caps Euro, Paris, Frankreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland, am 10.06.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04% (das entspricht 262.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland, am 14.07.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,74% (das entspricht 142.526 Stimmrechten) betragen hat.
2,74% der Stimmrechte (das entspricht 142.526 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Die Lazard Fréres Gestion S.A.S., Paris, Frankreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland, am 14.07.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,97% (das entspricht 258.300 Stimmrechten) betragen hat.
4,78% der Stimmrechte (das entspricht 248.600 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr.6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: SICAV Objectif Small Caps Euro.
Die Universal-Investment Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.07.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland am 25.07.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,35% (das entspricht 121.974 Stimmrechten) betragen hat.
2,26% der Stimmrechte (das entspricht 121.974 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Geschäftsjahr 2015
Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland, am 16.02.2015 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,99% (das entspricht 519.791 Stimmrechten) betragen hat.
Am 08.06. 2015 erhielt Amadeus FiRe die folgenden Stimmrechtsmeldungen Nr. 1) — Nr. 8):
1) Sun Life Financial Inc., Toronto, Canada, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat.
4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
2) Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Canada, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat. 4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
3) Sun Life Assurance Company of Canada — U.S. Operations Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat.
4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
4) Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat. 4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
5) Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat. 4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
6) Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat.
4,55% der Stimmrechte (das entspricht 236.585 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
7) Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,55% (das entspricht 236.585 Stimmrechten) betragen hat. 3,96% der Stimmrechte (das entspricht 205.685 Stimmrechten) sind der mitteilungspflichtigen Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgenden Aktionär, deren Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: MFS International New Discovery Fund.
Weitere 0,59% der Stimmrechte (das entspricht 30.900 Stimmrechten) sind der Gesellschaft entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
8) MFS International New Discovery Fund, Boston, USA, teilte mit, dass der Stimmrechtsanteil der meldepflichtigen Gesellschaft an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland, am 04.06.2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,53% (das entspricht 183.730 Stimmrechten) betragen hat.
Am 20.11. 2015 erhielt Amadeus FiRe die folgenden Stimmrechtsmeldungen Nr. 1) — Nr. 4):
1) Die FIL Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland am 20.11.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,86% (das entspricht 96.666 Stimmrechten) betragen hat.
1,96% der Stimmrechte (das entspricht 96.666 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
2) Die Fidelity Holdings (UK) Limited, Hildenborough, United Kingdom, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG WpHG am 20.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland am 20.11.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,86% (das entspricht 96.666 Stimmrechten) betragen hat.
1,96% der Stimmrechte (das entspricht 96.666 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
3) Die FIL Investments International, Hildenborough, England, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG WpHG am 20.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland am 20.11.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,86% (das entspricht 96.666 Stimmrechten) betragen hat.
1,96% der Stimmrechte (das entspricht 96.666 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
4) Die Fidelity Funds SICAV, Luxembourg, Luxembourg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt, Deutschland am 20.11.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,44% (das entspricht 74.791 Stimmrechten) betragen hat.
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.11.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland am 20.11.2015 die Schwelle von 5% überschritten hat und an diesem Tag 9,28% (das entspricht 482.350 Stimmrechten) betragen hat.
0,12% der Stimmrechte (das entspricht 6.400 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Geschäftsjahr 2016
Mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes zur europäischen Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (TRL-ÄndRL-UmsG) zum 26.11.2015 haben sich die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bezüglich bedeutende Stimmrechtsanteile an börsennotierten Emittenten und deren Börsenzulassungsfolgepflichten geändert. Als Folge davon wurde von der BaFin ein Standardformular zur Abgabe der Stimmrechtsmeldungen nach §§ 21 ff WpHG eingeführt. Die Meldungen erfolgen in Tabellenform:
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| Grund der Mitteilung | Veräußerung von Stimmrechten | |
| Veröffentlichungsdatum | 30.11.2016 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A Brüssel, Belgien |
| Datum der Schwellenberührung | 21.11.2016 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 4,94% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | % | |
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | 256.687 | 4,94% | |
| zugerechnet (§ 22 WpHG) |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen:
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
| BNP Paribas Investment Partners S.A | |
| BNP Paribas Investment Partners UK Ltd. | 4,94% |
Geschäftsjahr 2017
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| Grund der Mitteilung | Veräußerung von Stimmrechten | |
| Veröffentlichungsdatum | 10.02.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main, Deutschland |
| Datum der Schwellenberührung | 08.02.2017 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 2,91% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | % | |
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | |||
| zugerechnet (§ 22 WpHG) | 151.321 | 2,91% |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
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| Grund der Mitteilung | Veräußerung von Stimmrechten | |
| Veröffentlichungsdatum | 10.02.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | BNP Paribas Investment Partners S.A. Paris, Frankreich |
| Datum der Schwellenberührung | 09.02.2017 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 4,99% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | |
|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | ||
| zugerechnet (§ 22 WpHG) | 259.295 | 4,99% |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
|---|---|
| BNP Paribas Investment Partners S.A. | |
| BNP Paribas Asset Management S.A.S. | |
| BNP Paribas Investment Partners S.A. | |
| BNP Paribas Investment Partners UK Ltd. | 4,52% |
| BNP Paribas Investment Partners S.A. | |
| BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A. | 4,52% |
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| Grund der Mitteilung | Veräußerung von Stimmrechten | |
|---|---|---|
| (Veröffentlichungsdatum | 08.03.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | Herr Matthias Ruhland |
| Datum der Schwellenberührung | 28.02.2017 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 2,82% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | % | |
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | 85.510 | 1,64% | |
| zugerechnet (§ 22 WpHG) | 61.032 | 1,17% |
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
|---|---|
| Matthias Ruhland K& R Partners Ltd |
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| Grund der Mitteilung | Disaggregation pursuant to section 22a Securities Trading Act | |
| Veröffentlichungsdatum | 28.03.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | Sun Life Financial Inc. Toronto, Ontario, Canada |
| (Datum der Schwellenberührung | 24.03.2017 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 0,00% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | ||
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | 0 | 0,00% | |
| zugerechnet (§ 22 WpHG) |
Person subject to the notification obligation is not controlled and does itself not control any other undertaking(s) holding directly or indirectly an interest in the (underlying) issuer (1.).
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
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| Grund der Mitteilung | Erwerb von Stimmrechten | |
| Veröffentlichungsdatum | 13.09.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen Sitz und Staat: | Name: | JPMorgan Asset Management (Europe) S.à.r.L Senningerberg, Luxemburg |
| Datum der Schwellenberührung | 6.3.2014 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 3,04% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | % | |
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | 158.194 | 3,04% | |
| zugerechnet (§ 22 WpHG) | 158.194 | 3,04% |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
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| Grund der Mitteilung | Veräußerung von Stimmrechten | |
| Veröffentlichungsdatum | 13.09.2017 | |
| Angaben zum Mitteilungspflichtigen | Name: | JPMorgan Asset Management (Europe) S.à.r.L |
| Sitz und Staat: | Senningerberg, Luxemburg | |
| Datum der Schwellenberührung | 26.06.2014 | |
| Gesamtstimmrechtsanteile | Anteile Stimmrechte | 2,83% |
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| Einzelheiten zu den Stimmrechtensbeständen (§ 21; 22 WpHG) | Anzahl | % | |
|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | 147.340 | 2,83% | |
| zugerechnet (§ 22 WpHG) |
Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher |
Frankfurt am Main, den 1. März 2018
Peter Haas, Vorstandsvorsitzender
Robert von Wülfing, Vorstand Finanzen
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Im Jahr 2017 wies die deutsche Wirtschaft ein kräftiges Wirtschaftswachstum auf. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs um 2,2 Prozent - dies war der höchste Anstieg seit 2011. In 2016 betrug das Wirtschaftswachstum noch 1,9 Prozent, in 2015 lag es bei 1,7 Prozent.
Nach einem etwas schwächeren Wachstum im ersten Halbjahr in Höhe von 1,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr hat sich die wirtschaftliche Dynamik im dritten Quartal mit einer preisbereinigten Wachstumsrate von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal wieder verbessert. Im vierten Quartal hat sich die konjunkturelle Entwicklung auf einem sehr guten Niveau stabilisiert, was an erhöhten Auftragseingängen und positiven Signalen der Stimmungsindikatoren liegt.
Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2017 war die inländische Verwendung. Die Bruttoinvestitionen stiegen preisbereinigt um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, was vor allem an einer überdurchschnittlichen Entwicklung der Bruttoanlageinvestitionen mit 3,0 Prozent lag. Während die Bauinvestitionen um 2,6 Prozent höher als im Vorjahr waren, stiegen die Investitionen in Ausrüstungen preisbereinigt um 3,5 Prozent. Beim Konsum konnten die privaten Konsumausgaben auch in diesem Jahr wieder preisbereinigt mit 2,0 Prozent wesentlich zum Wachstum beitragen, während das Wachstum der staatlichen Konsumausgaben mit 1,4 Prozent über dem Vorjahr unterdurchschnittlich ausfiel. In diesem Jahr konnte der Außenbeitrag mit +0,2 Prozentpunkten zum BIP-Wachstum beitragen. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen stiegen um 4,7 Prozent, während die Importe im gleichen Zeitraum um 5,2 Prozent zunahmen.
Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts trugen fast alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2017 bei. Überdurchschnittlich entwickelten sich dabei die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation mit 3,9 Prozent sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit 2,9 Prozent gegenüber Vorjahr. Das produzierende Gewerbe legte um 2,5 Prozent zu, wobei besonders das exportorientierte verarbeitende Gewerbe wesentlich mit 2,7 Prozent zum Anstieg beitrug. Das Baugewerbe legte im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 2,2 Prozent zu. Auch bei den Unternehmensdienstleistungen gab es mit 2,5 Prozent über Vorjahr eine deutliche Zunahme.
Die staatlichen Haushalte waren ebenfalls im Jahr 2017 weiter auf Konsolidierungskurs. Der Staatssektor — dazu gehören Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen — beendete das Jahr nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsüberschuss in Rekordhöhe von 38,4 Milliarden Euro. Dies ergibt für den Staat im Jahr 2017, gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen, eine Überschussquote von 1,2 Prozent. Somit erzielte der Staat nach vorläufigen Berechnungen zum vierten Mal in Folge einen Überschuss.
Die Stimmungslage der deutschen Wirtschaft war in 2017, korrespondierend mit dem erzielten Wirtschaftswachstum, besser als im Jahr zuvor. So lag der Wert des ifo Geschäftsklimaindex im Jahresdurchschnitt mit 114,7 etwa 5,9 Prozent über dem Wert des Jahres 2016. Er erreichte sein Maximum im November 2017 und damit den höchsten Wert seit Februar 2014. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage im Jahresdurchschnitt wesentlich besser als im Vorjahr. Auch die Geschäftserwartungen der Unternehmen sind im Vorjahresvergleich besser.
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in 2017 wird von einem starken Weltwirtschaftswachstum begleitet, welches seine aufwärtsgerichtete Entwicklung fortsetzt. Ein weiterhin zunehmender Optimismus durch die globalen Stimmungsindikatoren herrscht vor.
Im Jahr 2017 betrug das Weltwirtschaftswachstum nach IWF-Angaben 3,7 Prozent und erreichte damit die höchste Wachstumsrate seit sieben Jahren. Wichtige Schwellenländer wie Russland und Brasilien profitierten von anziehenden Rohstoffpreisen und überwanden ihre Rezessionsphasen. Positiv ist auch die Lage in China, dessen Volkswirtschaft im Jahr 2017 um 6,8 Prozent gewachsen ist. In den Industrieländern stieg das Wirtschaftswachstum ebenfalls und der Aufschwung setzte sich fort. So erreichten die USA im Jahr 2017 ein BIP-Wachstum von 2,3 Prozent, während in Japan ein BIP-Wachstum von 1,8 Prozent zu verzeichnen war. Der Euroraum wuchs im gleichen Zeitraum um 2,4 Prozent.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland zeigte sich in 2017 weiterhin sehr robust und weitgehend unbeeindruckt von konjunkturellen Entwicklungen. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren 44,3 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Dies stellt ein neues Rekordhoch dar und folglich den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Erwerbstätigen lag nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2017 um 638.000 Personen oder 1,5 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert. Der seit über einem Jahrzehnt anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit setzte sich somit auch im Jahr 2017 fort. Hierbei wurden negative demographische Effekte durch die gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ausgeglichen.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat auch im Jahr 2017 noch stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Im Oktober 2017 waren 32,8 Millionen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 743.000 Personen oder 2,3 Prozent mehr als vor einem Jahr (2016: +602.000 Personen). Auch wenn der Aufbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit der Jahresmitte 2017 nur noch gebremst verlief, sind diese nachhaltigen Steigerungen ein Abbild der sehr guten Grundverfassung des Arbeitsmarktes. Faktoren wie der sektorale Wandel, eine Verknappung von qualifizierten Arbeitskräften und die Zuwanderung spielten neben der konjunkturellen Lage eine Rolle und führten zu dem stabilen Aufwärtstrend.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben 2017 jahresdurchschnittlich weiter abgenommen. Das Risiko, aus Beschäftigung arbeitslos zu werden, ist auf niedrigem Niveau weiter gesunken. Die Chance, durch eine Beschäftigungsaufnahme die Arbeitslosigkeit zu beenden, hat sich geringfügig verbessert. Im Jahresdurchschnitt 2017 waren in Deutschland 2.533.000 Menschen arbeitslos gemeldet, 158.000 Personen oder 5,9 Prozent weniger als vor einem Jahr. Das ist der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit nach 1991. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote, auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich 2017 auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,4 Prozentpunkte ab. Die Arbeitslosigkeit hat somit im Vorjahresvergleich nur zum kleinen Teil vom Beschäftigungsaufbau profitiert. Dies zeigt, dass oftmals die Profile der Arbeitslosen in berufsfachlicher, qualifikatorischer und regionaler Hinsicht nur unzureichend zur Arbeitskräftenachfrage passen.
Die Nachfrage nach dem Faktor Arbeit bleibt in Deutschland hoch. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X), ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften, ist im Berichtsjahr nahezu kontinuierlich gewachsen und erreichte mit einem Wert von 256 Punkten zum Jahresende 2017 einen neuen absoluten Höchststand. Der Durchschnittswert des BA-X lag in 2017 mehr als 21 Punkte (entspricht knapp 10 Prozent) über dem Durchschnittswert des Vorjahres. Diese positive Entwicklung zeigt, dass sich die Struktur der Arbeitskräftenachfrage in den letzten Jahren gewandelt hat. Der Bedarf der Unternehmen an neuen Mitarbeitern richtet sich nicht mehr nur an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus, sondern wird auch durch andere Faktoren, wie dem anhaltenden Fachkräftebedarf bei limitiertem Angebot, bestimmt.
Der Arbeitsmarkt ist und bleibt ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft und die Binnenkonjunktur.

BRANCHENENTWICKLUNG
Zeitarbeit
Im Jahr 2017 hat die Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung abermals zugenommen. Gemäß der veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belief sich die Anzahl an Zeitarbeitnehmern im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2017 auf 933.045 Personen und lag somit 4,2 Prozent über dem entsprechenden Vorjahreswert. Für die ersten zehn Monate des Jahres 2017 weist die BA eine Zunahme der Trendwerte für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche von rund 4 Prozent aus.
Entsprechend des bis zum Ende des Jahres 2019 gültigen Tarifvertrags in der Zeitarbeitsbranche sind die Entgelte für die Zeitarbeitnehmer zum 1. März 2017 um 2,5 Prozent (West) bzw. 4,0 Prozent (Ost) erhöht worden. Diese Steigerung hat neben der allgemeinen positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland zu einer Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit für die Kundenunternehmen geführt. Somit ist von einem Wachstum des Zeitarbeitsmarktvolumens von rund 4 bis 5 Prozent im Jahr 2017 auszugehen.
Der für die Amadeus FiRe Gruppe relevante Teilmarkt der kaufmännischen und IT-Berufsgruppen (white collar) hat sich im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich schwächer entwickelt. Dies liegt zum einen an den wenigen verfügbaren qualifizierter Kandidaten, zum anderen am Nachfrageüberhang auf dem Arbeitsmarkt, wodurch qualifizierte Kandidaten mehr Möglichkeiten einer Festanstellung haben und nutzen.
Vor diesem Hintergrund bleibt es für die Branche eine Herausforderung, den hohen Bedarf an Zeitarbeitsmitarbeitern zu rekrutieren, insbesondere im qualifizierten Bereich. Die skizzierte Verknappung auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich deutlich in der Anzahl der gemeldeten offenen Stellen der Zeitarbeitsbranche bei der BA. Wie bereits im Jahr 2016 waren in 2017 etwa ein Drittel (32,0 Prozent) der gemeldeten Stellen aus der Zeitarbeit.
Der Markt für Zeitarbeit in Deutschland ist weiterhin stark fragmentiert. Die Anzahl der Unternehmen, deren Betriebszweck ausschließlich oder überwiegend auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtet ist, hat sich nach veröffentlichen Zahlen der BA zum 30. Juni 2017 mit 13.042 Betrieben kaum verändert. Der überwiegende Teil der Unternehmen ist im gewerblichen Umfeld tätig, in dem eine entsprechend hohe Wettbewerbsdichte herrscht. In diesem Segment ist die Amadeus FiRe Gruppe nicht vertreten.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wurde im Jahr 2016 verabschiedet und ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes sind zum einen eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von allgemein 18 Monaten, zum anderen die Vorgabe des „Equal Pay" für Zeitarbeitsmitarbeiter nach frühestens neun Monaten im Einsatz. Die Auswirkungen der Gesetzesänderung betreffen nicht das abgelaufene Geschäftsjahr, sondern werden erst in 2018 zu einer weiteren Verteuerung der Zeitarbeit für Kundenunternehmen führen. Bereits jetzt ist allerdings festzustellen, dass der administrative Aufwand sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch insbesondere für die entleihenden Kundenunternehmen immens ist.
Seit 2003 bestehen tarifvertragliche Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Von Beginn an wendet Amadeus FiRe den Branchentarifvertrag an, der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen wurde. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde am 30.11.2016 neu abgeschlossen und besitzt eine langfristige Gültigkeit bis zum 31.12.2019. Die darin festgelegten Entgelterhöhungen (basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft) stellen sich wie folgt dar:
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| ab 01. März 2017 | ab 01. April 2018 | ab 01. Januar 2019 | ab 01. April 2019 | ab 01. Oktober 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| West | 2,5% (= 9,23€ in EG 1) | 2,8% (= 9,49€ in EG 1) | 3,0% (EG 1 und 2:3,2%, = 9,79€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,96€ | |
| Ost | 4,0% (4,82% in EG1, =8,91 €) | 4,0% (= 9,27€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,49€ | 3,5% (=A 9,49€ in EG 1) | Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,66€ |
Die seit November 2012 sukzessiv eingeführten Branchenzuschlagstarifverträge (BZTV) in 11 Branchen haben sich im Laufe des letzten Jahres mit der Gesetzesänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ebenfalls weiterentwickelt. Die BZTV haben grundsätzlich zur Folge, dass bei längeren Einsatzzeiten und dementsprechend hohen Zuschlagsstufen bereits Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf das Tarifgehalt gezahlt werden mussten. Nach der gesetzlichen Einführung der „Equal Pay" Regelung hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine zusätzlich installierte Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. In der Regel tritt diese neue Zuschlagsstufe nach 15 Monaten Laufzeit des Auftrages in Kraft. Mit dieser weiteren Zuschlagsstufe sind Zuschläge von bis zu 67 Prozent auf das Tarifgehalt möglich. Die jeweils unterschiedlichen Änderungen der einzelnen BZTV haben die Komplexität der Administration der Aufträge nochmals deutlich aufwendiger gemacht.
Auf der einen Seite etablierten die oben genannten gesetzlichen und tariflichen Regelungen die Zeitarbeit in Deutschland als eine Alternative für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. für die berufliche Fortentwicklung. Dadurch konnte die Akzeptanz der Zeitarbeit allgemein vermutlich weiter erhöht werden. Auf der anderen Seite führten solche gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu einer stetigen Verteuerung der Zeitarbeit. Die Preiserhöhungen führen wiederum zu Einschränkungen bei der Flexibilisierung des Faktors Arbeit.
Die Zeitarbeit hat sich in Deutschland insbesondere im Verlauf des ersten Jahrzehnts des Jahrtausends fest etabliert und an Bedeutung gewonnen. Ein Indikator ist die Penetrationsrate, die Zahl der Zeitarbeitnehmer im Verhältnis zu allen Erwerbstätigen. Noch zur Jahrtausendwende lag die Penetrationsrate in Deutschland bei unter 1,0 Prozent. Im Berichtsjahr dürfte dieser Wert knapp über Vorjahr bei 2,1 Prozent gelegen haben. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Traditionell erreichen hier zum Beispiel England oder die Niederlande besonders hohe Penetrationsraten.

Personalvermittlung
Bis vor wenigen Jahren wurde das Einstellungsverhalten der Unternehmen primär von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Dieser Zusammenhang schwächt sich aktuell jedoch zunehmend ab. Qualifiziertes Personal ist in den vergangenen Jahren zu einem Engpassfaktor geworden. Unternehmen versuchen, sich nachhaltig den Faktor Arbeit zu sichern und sind bereit, entsprechend zu investieren. Dies hat zur Folge, dass seit den letzten Jahren der Personalvermittlungsmarkt kein starker Frühindikator mehr bezüglich der Konjunkturaussichten ist. Andere Faktoren wie der sektorale Wandel, ein enger Arbeitsmarkt, der Fachkräftemangel sowie die Zuwanderung spielen jetzt eine wichtige Rolle für die Beschäftigung und sind für den stabilen Aufwärtstrend im Bereich der Personalvermittlung verantwortlich. Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen bei einem Nachfrageüberhang auf dem Arbeitsmarkt mit einem gleichzeitigen Engpass qualifizierter Fachkräfte einen starken Trend zu Festanstellungen.
Der Markt für Personalvermittlung zeichnet sich aktuell durch ein sehr begrenztes Angebot an qualifizierten Fach- und Führungskräften aus. Die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland, gemessen durch den BA-X, ist in 2017 kontinuierlich und teilweise sehr dynamisch gewachsen, was auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung hindeutet. Laut einer DIHK-Umfrage vom Herbst 2017 sehen inzwischen 56 Prozent (Herbst 2016: 48 Prozent) der befragten Betriebe den Fachkräftemangel als Risiko für die Geschäftsentwicklung an. Dies ist ein neuer Höchststand und stellt für die Unternehmen mittlerweile den zentralen Risikofaktor für die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung dar. Das ifo-Beschäftigungsbarometer, welches die Beschäftigungsplanungen der befragten Unternehmen für die kommenden drei Monate darstellt, zeigt ebenfalls eine positive Beschäftigungsdynamik. So erreichte das Barometer im Dezember 2017 ein erneutes historisches Rekordhoch von 113,5 Punkten (Vorjahr: 111,6 Punkte). Vor dem Hintergrund der kompetitiven Arbeitsmarktlage und aufgrund der demographischen Entwicklung bleibt die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Unternehmen auch langfristig eine herausfordernde Aufgabe.
Amadeus FiRe geht davon aus, dass sich der Personalvermittlungsmarkt auch im Jahr 2017 aufgrund des weiterhin bestehenden Nachfrageüberhangs und der geringen Verfügbarkeit von Kandidaten positiv entwickelt hat. Für die Größe des Marktvolumens gibt es in Deutschland leider keine verlässlichen Quellen. Nach eigenen Schätzungen besteht ein Vermittlungsmarkt in Deutschland mit einem Gesamtvolumen von 2,0 bis 2,5 Milliarden Euro mit steigender Tendenz.
Fort- und Weiterbildung
Der Gesamtmarkt für Fort- und Weiterbildung dürfte sich im Jahr 2017 weitgehend stabil entwickelt haben. Die im Wuppertaler Kreis e.V. organisierten Weiterbildungseinrichtungen rechneten im Jahr 2017 ebenso wie in den Vorjahren mit einer stabilen bis leicht positiven Umsatzentwicklung.
Der Spezialmarkt für Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen, in dem die Weiterbildungsgesellschaften der Amadeus FiRe Gruppe tätig sind, verhält sich in konjunkturellen Zyklen vor allen Dingen aufgrund eines hohen Privatkundenanteils wenig volatil.
Anders als Firmenkunden planen Privatkunden ihre individuelle berufliche Fortbildung sehr langfristig und machen ihre Fortbildungsentscheidung weniger stark von kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen als vielmehr von dauerhaften beruflichen wie privaten Plänen abhängig. Daher wirken sich konjunkturelle Auf- und Abschwungphasen im Bereich langlaufender Fortbildungsmaßnahmen eher spätzyklisch und in geringerer Ausprägung aus. Nicht zuletzt aufgrund einer nach wie vor sehr robusten binnenwirtschaftlichen Beschäftigungslage im Jahr 2017 dürfte sich die Marktsituation im Privatkundengeschäft insgesamt stabil entwickelt haben.
Das Firmenkundengeschäft, im Wesentlichen öffentliche und innerbetriebliche Seminarangebote, ist dagegen stärker von kurzfristigen konjunkturellen Entwicklungen oder regulatorischen Änderungen geprägt. Im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen hängt die Entwicklung dabei auch vom Umfang gesetzgeberischer Neuerungen und Änderungen ab. Wesentlichen Schulungsbedarf aus gesetzgeberischen Neuerungen und damit eine gewisse Sonderkonjunktur im Bereich der Seminare gab es im Jahr 2017 nicht. Insgesamt ist zu beobachten, dass die betriebliche Fort- und Weiterbildung für die Unternehmen auch im Rahmen der Mitarbeiterbindung an Bedeutung zunimmt.
Im Geschäftsjahr 2017 erzielte die Amadeus FiRe Gruppe einen konsolidierten Umsatz von EUR 184,5 Mio. (Vorjahr: EUR 173,3 Mio.). Damit konnte der Umsatz im Vorjahresvergleich um 6,5 Prozent gesteigert werden. Die Dienstleistungsbereiche Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Fort- und Weiterbildung konnten positiv zu der Umsatzentwicklung beitragen. In der Dienstleistung Interim Management war ein leichter Umsatzrückgang zu verzeichnen.
Die Einstandskosten aller erbrachten Dienstleistungen lagen mit EUR 102,0 Mio. um 4,7 Prozent über Vorjahr. Die Einstandskosten beinhalten in der Amadeus FiRe Gruppe im Wesentlichen die Personalaufwendungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, die Honorare der Interim- und Projektmanager, die Aufwendungen für ausschließlich im Bereich Personalvermittlung eingesetzte interne Personalberater sowie Aufwendungen im Rahmen der Kursdurchführung für Dozenten, Schulungsmaterialien und Raummieten.
Der Rohertrag für das Geschäftsjahr 2017 belief sich entsprechend auf EUR 82,5 Mio. (Vorjahr: EUR 75,8 Mio.). Der Zuwachs beträgt im Vorjahresvergleich EUR 6,7 Mio. oder +8,8 Prozent. Die Rohertragsmarge steigt um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr von 43,8 Prozent auf 44,7 Prozent.
Detaillierte Ausführungen zu den Umsätzen und Rohertragsmargen der jeweiligen Dienstleistungen finden sich in den Informationen zu der Geschäftslage der einzelnen Segmente.
Die Vertriebs- und Verwaltungskosten betrugen EUR 50,4 Mio. nach EUR 46,0 Mio. im Vorjahr. Maßgeblich resultiert die Zunahme um EUR 4,4 Mio. aus gestiegenen Personalaufwendungen im operativen Geschäft und damit zusammenhängenden personalabhängigen Aufwendungen.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Firmenwertabschreibungen (EBITA), der wichtigsten Zielgröße der Amadeus FiRe Gruppe, beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf EUR 32,3 Mio. Ein neuer Höchststand für die Amadeus FiRe Gruppe und eine Steigerung um 7,6 Prozent oder EUR 2,3 Mio. Die neue Rekordmarke wurde erreicht, obwohl im Geschäftsjahr 2017 drei fakturierbare Tage weniger zur Verfügung standen als im Vorjahr. Dies bedeutet einen Umsatz- und Ergebniseffekt von rund EUR 1,5 Mio., der zusätzlich zu kompensieren war.
Die EBITA Marge von 17,5 Prozent überstieg den Vorjahreswert von 17,3 Prozent um 0,2 Prozentpunkte.
Das Ergebnis nach Steuern der Amadeus FiRe Gruppe belief sich auf EUR 22,1 Mio., ein Zuwachs von EUR 1,6 Mio. (+7,8 Prozent). Im Berichtsjahr 2017 belasteten Finanzaufwendungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) das Ergebnis nach Steuern. Der Anstieg resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Effekt der höheren bilanziellen Bewertung der Abfindungsoption der Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Folge der positiven Geschäftsentwicklung. Auf im Fremdkapital und im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheiten entfällt von dem Ergebnis nach Steuern ein Anteil von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr EUR 1,5 Mio.).
Die Amadeus FiRe Gruppe erwirtschaftete schlussendlich ein Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 20,8 Mio. (Vorjahr: EUR 19,1 Mio.), eine Steigerung um 8,6 Prozent.
Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf EUR 3,96 (Vorjahr: EUR 3,66) bezogen auf das den Stammaktionären zustehende Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2017.
Seit gut 30 Jahren ist die Amadeus FiRe Gruppe deutschlandweit an 19 Standorten als spezialisierter Personaldienstleister für Fach- und Führungskräfte aus dem kaufmännischen und IT-Bereich tätig. Amadeus FiRe ist dabei zuverlässiger und akzeptierter Partner sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch für die Kunden. Die Amadeus FiRe Gruppe ist branchenübergreifend für nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größe tätig.
Das Kerngeschäft umfasst die spezialisierte Zeitarbeit, die Personalvermittlung sowie das Interim- und Projektmanagement. Darüber hinaus bietet die Amadeus FiRe Gruppe Fort- und Weiterbildungsangebote der Steuer-Fachschule Dr. Endriss und der Akademie für Internationale Rechnungslegung an. Kernkompetenzen des Unternehmens sind somit die Unterstützung von Kundenunternehmen durch Bereitstellung von Personal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Rekrutierung und dauerhafte Vermittlung von Fach- und Führungskräften, das Interim- und Projektmanagement sowie das Unterrichten von aktuellem Fachwissen zu den Themen Steuern, Finanz-und Rechnungswesen und Controlling. Mit diesen Dienstleistungen ist die Gruppe ausschließlich in Deutschland tätig.
Entsprechend dem internen Steuerungssystem des Managements werden im Rahmen der Segmentberichterstattung die beiden Segmente Personaldienstleistungen (Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement) sowie Fort- und Weiterbildung gebildet.
Im Segment der Personaldienstleistungen fokussiert sich die Amadeus FiRe Gruppe auf den kaufmännischen und den IT-Bereich. Konkret handelt es sich um die vier Divisionen Accounting, Banking, Office und IT-Services. Ziel ist es, mittels der drei Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim- und Projektmanagement den Amadeus FiRe Kunden für unterschiedliche Bedarfssituationen jederzeit ein breites Spektrum an flexiblen Lösungen anbieten zu können.
Vorteile für die Kundenunternehmen sind somit eine erhöhte Flexibilität bei der Planung des Einsatzes der Ressource Arbeit und eine schnellere Reaktionsmöglichkeit auf temporäre Auftragsspitzen. Somit ist es für diese Unternehmen möglich, bei Personalengpässen oder -überhängen gegenzusteuern oder sich bei der Umsetzung von Projektvorhaben Kapazitäten zu verschaffen. Darüber hinaus können sie bei der Suche und Auswahl von Personal vom aktuellen Marktzugang und der exzellenten Marktwahrnehmung der Amadeus FiRe Gruppe profitieren und so personelle Ressourcen finden und Kostensenkungen aufgrund von Zeit- und Ressourcen-ersparnissen realisieren.
Jedoch nicht nur Kundenunternehmen, sondern auch Bewerber und Mitarbeiter können die langjährige Erfahrung und ausgeprägte Kompetenz im Bereich der kaufmännischen Fachkräfte nutzen. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine berufliche Veränderung oder einen Berufseinstieg in den angebotenen Fachbereichen suchen.
Im Rahmen des Segments Fort- und Weiterbildung bietet die Gruppe ihren Firmen-und Privatkunden Inhalte aus dem Finanz-, Rechnungs-, Steuerwesen und Controlling an. Sie stellt den Kunden somit eine komplementäre Dienstleistung zu dem fachlichen Fokus im Segment der Personaldienstleistungen zur Verfügung. Durch die Teilnahme an den qualitativ hochwertigen Kursen und vielfältigen Angeboten von bundesweit durchgeführten Seminaren und Lehrgängen halten die Teilnehmer ihre Fachkompetenz konkurrenzfähig, steigern die persönliche Attraktivität für den Arbeitsmarkt und sichern sich hiermit möglicherweise ein berufliches Fortkommen. Sowohl Privatpersonen, die eine qualifizierte Weiterbildung oder einen qualifizierten Abschluss anstreben, als auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren, nutzen diese Angebote.
SEGMENT ZEITARBEIT, PERSONALVERMITTLUNG, INTERIM- UND PROJEKTMANAGEMENT
Im Geschäftsjahr 2017 betrug der Umsatz somit 162,4 Mio. nach EUR 152,6 Mio. im Vorjahr, eine Umsatzsteigerung im Segment der Personaldienstleistungen von EUR 9,8 Mio. oder 6,4 Prozent. Die Segmentdienstleistungen Zeitarbeit sowie Personalvermittlung trugen positiv zur Steigerung bei. Die Umsätze im Bereich des Interim- und Projektmanagements lagen dagegen unter dem Vorjahreswert.
Die für 2017 geplante Ausweitung der Vertriebsorganisation konnte fast erreicht werden und lag schlussendlich nur geringfügig unter Plan. Amadeus FiRe stellt weiterhin hohe Anforderungen an die gesuchten Mitarbeiter und verfolgt eine restriktive Einstellungspolitik. Darüber hinaus erschwert die herrschende Knappheit an qualifiziertem Personal einen Personalaufbau zusätzlich. Insbesondere im zweiten Halbjahr konnte trotz dieser Herausforderungen eine Vergrößerung der Organisation erreicht werden.
Auch die Rekrutierung qualifizierten Zeitarbeitspersonals stellte aufgrund des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt eine wesentliche Herausforderung dar. Wiederum trugen erfolgreiche Personalvermittlungsaktivitäten überproportional zum Wachstum bei.
Die Rohertragsmarge konnte von 42,7 Prozent auf 43,6 Prozent verbessert werden. Diese Steigerung resultiert aus dem überproportionalen Wachstum und damit gesteigerten Umsatzanteil der Dienstleistung Personalvermittlung. Betrachtet man die einzelnen Dienstleistungen, so weisen alle drei Rohertragsmargen unter dem Vorjahreswert aus. Im Kalenderjahr 2017 standen mit 250 Arbeitstagen drei fakturierbare Tage weniger zur Verfügung als im Jahr 2016 (253 Arbeitstage). Dies hat einen entsprechend negativen Effekt auf die Rohertragsmarge in der Zeitarbeit, die sich ohne diesen Effekt zum Vorjahr leicht verbessert hat.
Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Segment erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 3,5 Mio. auf EUR 42,6 Mio. Mit einer Steigerung von 8,9 Prozent entwickelten sich die Vertriebs- und Verwaltungskosten zwar überproportional zur Umsatzentwicklung, allerdings etwas geringer als geplant.
Im Wesentlichen rührt die Steigerung dabei aus den personalbezogenen Aufwendungen für die Vertriebsorganisation (EUR +2,8 Mio.). Hierzu zählen neben Gehaltssteigerungen im Jahresverlauf 2017, der Mitarbeiteraufbau in den Niederlassungen insbesondere in der zweiten Jahreshälfte sowie zusätzliche Ressourcen in den Bereichen der Rekrutierung sowie der Rechtsabteilung. Ebenfalls zugenommen (EUR +0,2 Mio.) haben infolge von vergrößerten Niederlassungsflächen Aufwendungen für Mieten. Auch hier verfolgt Amadeus FiRe das Ziel, den Mitarbeitern und Bewerbern attraktive Büroflächen in gut zu erreichenden Lagen anzubieten.
Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erreichte EUR 28,1 Mio., ein Zuwachs im Vorjahresvergleich um EUR 2,0 Mio. oder +7,7 Prozent. Damit konnte die Ergebnismarge von 17,1 Prozent im Vorjahr auf 17,3 Prozent verbessert werden.
Die Investitionen liegen im Berichtsjahr auf einem Wert von EUR 1,7 Mio. und somit über Vorjahresniveau (EUR 1,4 Mio.). Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der erste Teil einer neuen Vertriebssoftware im Segment Personaldienstleistungen erfolgreich eingeführt. Die Inbetriebnahme des zweiten Teils ist im Geschäftsjahr 2018 geplant. Seit Projektbeginn Ende 2014 wurden EUR 3,2 Mio. investiert.
Zeitarbeit
Die Dienstleistung Zeitarbeit wies im Geschäftsjahr 2017 ein Umsatzwachstum in Höhe von 2,4 Prozent (EUR 2,9 Mio.) auf. Es wurde ein Zeitarbeitsumsatz von EUR 124,2 Mio. erreicht. Dabei standen im Geschäftsjahr 2017 drei fakturierbare Tage weniger im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung, was einem Umsatz-, Rohertrags-und Ergebniseffekt von EUR -1,5 Mio. entspricht.
Der Auftragsrückgang im Jahreswechsel 2016 auf 2017 war mit rund 10 Prozent im Rahmen des langjährigen Mittels. Das Auftragsniveau lag zunächst in den ersten beiden Quartalen des Berichtsjahres unter den Vorjahresvergleichswerten. Im zweiten Halbjahr konnte die Auftragszahl über das Vorjahresniveau gesteigert werden.
Weiterhin bleibt festzustellen, dass sich Kunden bei Positionen, die ehemals mit einem Zeitarbeitsmitarbeiter besetzt wurden, direkt für die Festeinstellung eines Kandidaten entscheiden. Diese Entwicklung ist ein Abbild des kompetitiven Arbeitsmarkts. Wie erwähnt konnte der Ausbau der eigenen Vertriebsorganisation im Jahresverlauf umgesetzt werden. Die Größe der Vertriebsorganisation hat schlussendlich wiederum Einfluss auf die Marktpräsenz, die Auftragssituation und das Wachstumspotential von Amadeus FiRe.
Die Zeitarbeits-Rohertragsmarge lag mit 34,2 Prozent etwas unter dem Niveau des Vorjahres von 34,9 Prozent. Die weniger zur Verfügung stehenden fakturierbaren Tage beeinflussen die Zeitarbeits-Rohertragsmarge negativ. Der Effekt aus den drei fehlenden Tagen beläuft sich auf 0,8 Prozentpunkte.
Der Anteil der Zeitarbeit am Gesamtumsatz sank in 2017 von 70 Prozent auf 67 Prozent.
Personalvermittlung
In der Personalvermittlung konnten die Umsätze im vergangenen Jahr deutlich gesteigert werden. Der bereits in den vergangenen Jahren sehr robuste Arbeitsmarkt mit einem Nachfrageüberhang an qualifizierten Kandidaten und hoher Einstellungsbereitschaft der Unternehmen besteht weiterhin. Unternehmen tendieren bei der schlechten Verfügbarkeit dazu, Kandidaten in Festeinstellung an sich zu binden und so Ressourcen zu sichern. Eine gewisse Verschiebung einzelner Aufträge von der Zeitarbeit hin zur Personalvermittlung ist bei Amadeus FiRe zu beobachten. Der kompetitive Arbeitsmarkt erhöht weiterhin die Wechselbereitschaft potentieller Kandidaten, da er für den Einzelnen das Risiko eines Positionswechsels geringer erscheinen lässt. Dies beeinflusst die Personalvermittlung ebenfalls positiv.
So konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr der Umsatz in der Personalvermittlung in Richtung der Marke von EUR 30 Mio. entwickelt werden. Nach einem durchweg sehr positiven Jahresverlauf verbesserten sich die Personalvermittlungsumsätze um insgesamt 33,6 Prozent auf EUR 29,0 Mio. (Vorjahr: EUR 21,7 Mio.). Seit Beginn der deutlichen Ausweitung der Vertriebsorganisation im Geschäftsjahr 2010 hat sich der Anteil der Personalvermittlung am Gesamtumsatz von damals 6,8 Prozent auf inzwischen 15,7 Prozent erhöht. Die Personalvermittlung spielt neben der Zeitarbeit die wesentliche Rolle im Amadeus FiRe Vertriebsprozess.
Interim- und Projektmanagement
Im Rahmen der Dienstleistung Interim- und Projektmanagement werden im Gegensatz zur Zeitarbeit keine eigenen Mitarbeiter an Kunden vermittelt. Es wird ausschließlich mit selbstständigen Dienstleistern zusammengearbeitet. Damit steht den Kundenunternehmen externes Know-how von Spezialisten im Rahmen von kaufmännischen Projekten für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.
Im Geschäftsjahr sind die Umsätze im Interim- und Projektmanagement um 4,2 Prozent auf EUR 9,2 Mio. (Vorjahr: EUR 9,6 Mio.) gesunken. Der Umsatzanteil am Gesamtumsatz sank dadurch von 5,5 Prozent im Vorjahr auf 5,0 Prozent im Berichtsjahr. In den letzten Jahren hatte sich die Dienstleistung Interim- und Projektmanagement lediglich in kleinen Schritten weiterentwickelt und geringe Zuwächse erzielt. Dies änderte sich erstmals in 2017. In einigen Regionen konnten die Erwartungen noch nicht erfüllt und das Marktpotential konnte nicht hinreichend genutzt werden. Es sind Schritte eingeleitet, den Fokus in den Regionen auf das Interim- und Projektmanagement zu erhöhen.
Der Rohertrag im Interim- und Projektmanagement belief sich auf EUR 2,4 Mio. und unterschritt somit den Vorjahreswert von EUR 2,6 Mio. Die Rohertragsmarge verschlechterte sich auf einen Wert von 26,2 Prozent (Vorjahr: 27,1 Prozent).
SEGMENT FORT- UND WEITERBILDUNG
Alle Gesellschaften im Weiterbildungssegment des Amadeus FiRe Konzerns sind mit ihrem Dienstleistungsportfolio im Spezialmarkt der Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz-, Rechnungswesen und Controlling etabliert.
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist mit ihrer 67-jährigen Unternehmensgeschichte als bundesweit größte Spezialschule für berufliche Fort- und Weiterbildung im Steuerwesen, Rechnungswesen und Controlling erfolgreich positioniert. Ihr Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Vorbereitung auf staatlich regulierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Steuerberater, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Controller. Weiterhin angeboten wird die Durchführung anerkannter privatwirtschaftlicher, speziell auf die berufliche Praxis vorbereitender Zertifikatslehrgänge im Bereich des Rechnungswesens, wie Finanzbuchhalter, Debitoren-/Kreditorenbuchhalter, Lohn- & Gehaltsbuchhalter oder Anlagenbuchhalter. Abgerundet wird das Produktportfolio durch ein umfangreiches, stetig wachsendes Seminarangebot.
Mit der Akademie für Internationale Rechnungslegung wird das Dienstleistungsportfolio im Weiterbildungssegment für den Bereich der spezialisierten Qualifizierung in der Internationalen Rechnungslegung (IAS/IFRS, US-GAAP) strategisch ergänzt. Neben zahlreichen Formaten zu grundlegenden Themen und Spezialfragen der internationalen Rechnungslegung bildet das in der Praxis anerkannte und etablierte „Certificate in International Accounting" (CINA®) das Premium-Produkt der Akademie.
Das Angebot der TaxMaster GmbH ergänzt das Produktspektrum im Weiterbildungssegment um einen akademischen Abschluss in Form eines Masterstudiengangs. In dessen Verlauf wird sowohl ein beruflicher Abschluss (Steuerberater) als auch ein hochschulischer Abschluss (Master of Arts) im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens kombiniert erworben. Resultat ist eine für den Absolventen attraktive doppelte Qualifikation.
Das Jahr 2017 war wie schon das Jahr 2016 durch zurückhaltende gesetzgeberische Initiativen bei nationalen wie internationalen Themen der Rechnungslegung sowie im Bereich des Steuerrechts geprägt, man kann von einer „Themenflaute" sprechen. Dennoch konnte die Teilnehmerzahl sowohl im Seminargeschäft als auch bei den grundlegenden Fort- und Weiterbildungsabschlüssen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Summe der neuen Teilnehmer aller Weiterbildungsmaßnahmen hat sich auf knapp 16.000 im Berichtsjahr positiv entwickelt.
Die Umsatzerlöse im Weiterbildungssegment erhöhten sich von EUR 20,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 22,1 Mio. im Berichtsjahr. Insbesondere die Entwicklung im Bereich der steuerberatenden Lehrgänge inklusive des TaxMaster-Studiengangs sowie der systematische Auf- bzw. Ausbau des Seminargeschäfts haben neben der konsequent umgesetzten Produkt- und Standortstrategie zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.
Die Rohertragsmarge stieg um 1,5 Prozentpunkte von 51,3 Prozent auf 52,8 Prozent. Dieser Anstieg begründet sich in der Hauptsache durch erhöhte Teilnehmerzahlen in etablierten Veranstaltungen.
Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte lag mit EUR 4,2 Mio. um 7,7 Prozent über dem Vorjahr (EUR 3,9 Mio.).
VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR
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| AKTIVA | 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Software | 4,0 | 5,1% | 3,0 | 4,1% |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 6,9 | 8,8% | 6,9 | 9,5% |
| Sachanlagen | 1,7 | 2,2% | 1,5 | 2,1% |
| Latente Steueransprüche | 1,1 | 1,4% | 1,0 | 1,4% |
| 13,7 | 17,6% | 12,5 | 17,2% | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Ertragsteuerguthaben | 0,0 | 0,0% | 0,7 | 1,0% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 20,4 | 26,2% | 18,6 | 25,6% |
| Sonstige Vermögenswerte | 0,1 | 0,1% | 0,1 | 0,1% |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,5 | 0,6% | 0,5 | 0,7% |
| Zahlungsmittel | 43,4 | 55,6% | 40,4 | 55,6% |
| 64,4 | 82,6% | 60,2 | 82,8% | |
| Summe Aktiva | 78,0 | 100,0% | 72,7 | 100,0% |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Gezeichnetes Kapital | 5,2 | 6,7% | 5,2 | 7,2% |
| Kapitalrücklage | 11,3 | 14,5% | 11,2 | 15,7% |
| Gewinnrücklagen | 30,1 | 38,6% | 28,6 | 39,3% |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 46,6 | 59,7% | 45,0 | 61,7% |
| Nicht beherrschende Anteile | 0,6 | 0,8% | 0,4 | 0,6% |
| 47,1 | 60,4% | 45,4 | 62,4% | |
| Langfristige Schulden | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 5,3 | 6,8% | 4,7 | 6,5% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 0,6 | 0,8% | 2,0 | 1,7% |
| Latente Steuerschulden | 0,6 | 0,8% | 0,6 | 0,8% |
| 6,6 | 8,5% | 7,3 | 10,0% | |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Ertragsteuerschulden | 0,8 | 1,0% | 0,0 | 0,0% |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1,5 | 1,9% | 1,4 | 2,0% |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 1,6 | 2,1% | 1,6 | 2,2% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 20,4 | 26,2% | 17,1 | 24,5% |
| 24,3 | 31,2% | 20,1 | 27,6% | |
| Summe Passiva | 78,0 | 100,0% | 72,7 | 100,0% |
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| AKTIVA | Veränderung | |
|---|---|---|
| Mio. EUR | ||
| --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Software | 1,0 | 33% |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0,0 | 0% |
| Sachanlagen | 0,2 | 13% |
| Latente Steueransprüche | 0,1 | 10% |
| 1,2 | 10% | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Ertragsteuerguthaben | -0,7 | -100% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1,8 | 10% |
| Sonstige Vermögenswerte | 0,0 | 0% |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,0 | 0% |
| Zahlungsmittel | 3,0 | 7% |
| 4,2 | 7% | |
| Summe Aktiva | 5,3 | 7% |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 0,0 | 0% |
| Kapitalrücklage | 0,1 | 1% |
| Gewinnrücklagen | 1,5 | 5% |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 1,6 | 4% |
| Nicht beherrschende Anteile | 0,2 | 50% |
| 1,7 | 4% | |
| Langfristige Schulden | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 0,6 | 13% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | -1,4 | -70% |
| Latente Steuerschulden | 0,0 | 0% |
| -0,7 | -10% | |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Ertragsteuerschulden | 0,8 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,1 | 7% |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern | 0,0 | 0% |
| Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden | 3,3 | 19% |
| 4,2 | 21% | |
| Summe Passiva | 5,3 | 7% |
Im Geschäftsjahr 2017 stieg das Gesamtvermögen der Amadeus FiRe Gruppe um EUR 5,3 Mio. auf EUR 78,0 Mio. (Vorjahr: EUR 72,7 Mio.). Die Kapitalseite der Bilanz wurde weiter durch eine hohe Eigenkapitalquote von 60,4 Prozent (Vorjahr: 62,4 Prozent) dominiert. Damit weist die Amadeus FiRe Gruppe weiterhin eine solide Finanzierungsstruktur auf.
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich im Laufe des Geschäftsjahres um EUR 1,2 Mio. auf EUR 13,7 Mio. erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem laufenden Projekt zur Implementierung einer neuen Vertriebssoftware.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um EUR 4,1 Mio. auf EUR 64,4 Mio. Dabei konnte der Bestand an Zahlungsmitteln um EUR 3,0 Mio. gesteigert werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen umsatzbedingt um EUR 1,8 Mio. zu, wohingegen ein im Vorjahr bilanziertes Ertragsteuerguthaben in Höhe von EUR 0,7 Mio. nicht weiter besteht.
Im Bereich der Schulden minderten sich die langfristigen Schulden um EUR 0,7 Mio. auf EUR 6,6 Mio. Sie enthalten zum Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von EUR 5,3 Mio., die aus einem etwaigen Abfindungsanspruch gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern resultieren. Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Weiterbildungsbereich und stabilen Aussichten stieg die Bewertung des Abfindungsanspruches im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,6 Mio. Die sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden nahmen um EUR 1,3 Mio. ab.
Die kurzfristigen Schulden summierten sich zum Abschlussstichtag auf EUR 24,3 Mio. (Vorjahr: EUR 20,1 Mio.). Wesentlich hierfür waren höhere Ertragsteuerschulden (EUR +0,8 Mio.) sowie abgegrenzte Schulden für Prämien und Tantiemen (EUR +2,6 Mio.).
INVESTITONEN UND FINANZIERUNG
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| 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | 25,5 | 19,5 |
| davon Veränderung des Nettoumlaufvermögens | 0,4 | -0,4 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | -2,2 | -1,8 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -20,4 | -19,3 |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel | 3,0 | -1,6 |
| Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres | 40,4 | 42,0 |
| Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode | 43,4 | 40,4 |
| Zusammensetzung der Zahlungsmittel zum 31. Dezember | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Verfügungsbeschränkungen) | 43,4 | 40,4 |
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2017 mit EUR 25,5 Mio. (Vorjahr: EUR 19,5 Mio.) die Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit um EUR 6,0 Mio. gesteigert werden.
Zunächst stieg das Betriebsergebnis 2017 vor Änderung des Nettoumlaufvermögens um EUR 2,6 Mio. an. Im Wesentlichen resultierend aus einer Zunahme von EUR 1,6 Mio. des Periodenergebnisses vor Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilen sowie eines Effekts aus erhöhtem Steueraufwand in Höhe von EUR 0,6 Mio. Die Abschreibungen lagen mit EUR 1,0 Mio. um rund EUR 0,2 Mio. über Vorjahresniveau. Kein Mittelabfluss ergab sich aus Zinszahlungen. Die nicht-zahlungswirksamen Finanzaufwendungen resultierten aus der um EUR 0,6 Mio. gestiegenen Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von EUR 5,3 Mio. (Vorjahr: EUR 4,6 Mio.) und sind entsprechend passiviert.
Zusätzlich positiv wirkte eine Verbesserung des Nettoumlaufvermögens um EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.) insbesondere durch höhere Abgrenzungen für Prämien und Tantiemen. Darüber hinaus lagen die Abflüsse für gezahlte Ertragsteuern im Jahr 2017 um EUR 2,6 Mio. unter den Vorjahreswerten.
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug EUR 2,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.). Neben den laufenden Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie IT-Infrastruktur sind im Geschäftsjahr 2017 im Rahmen der geplanten Einführung einer neuen Vertriebssoftware weitere Investitionen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) unternommen worden.
Die Zinseinnahmen lagen durch das historisch niedrige Zinsniveau bei EUR 0,01 Mio.
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
Die Amadeus FiRe Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2017 an der aktuellen Dividendenpolitik festgehalten und den gesamten Bilanzgewinn des Vorjahres ausgeschüttet. Im Mai 2017 wurde eine Dividende an die Aktionäre der Amadeus FiRe AG in Höhe von EUR 19,0 Mio. oder von EUR 3,66 je Aktie gezahlt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Finanzierungstätigkeit EUR 1,3 Mio. an Nettozahlungsmitteln für die Ausschüttung an die Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss eingesetzt. Im Vorjahr wurden Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter in Höhe von EUR 1,0 Mio. getätigt.
Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel betrugen zum 31. Dezember 2017 EUR 43,4 Mio. (31. Dezember 2016: EUR 40,4 Mio.). Der Anteil der Zahlungsmittel an der Bilanzsumme betrug damit unverändert 56 Prozent. Die Amadeus FiRe Gruppe hält sich Zahlungsmittel vor, um bei Investitionsvorhaben schnell reagieren zu können. Die Zahlungsmittel werden grundsätzlich kurzfristig und risikoarm angelegt.
Zusammenfassende Beurteilung des Vorstands zum Geschäftsverlauf im Berichtsjahr
Ein durch Knappheit geprägtes Fachkräfteangebot ist für die Amadeus FiRe Gruppe grundsätzliches ein gutes Marktumfeld. Insbesondere in der Personalvermittlung konnte dies im abgelaufenen Geschäftsjahr genutzt und deutliche Steigerungsraten erzielt werden. Das operative Ergebnis konnte in Anbetracht dreier weniger zur Verfügung stehender Arbeitstage deutlich gesteigert werden. Weiterhin bleibt die nachhaltige Fokussierung auf vertriebliche Erfolgsfaktoren bei gleichzeitigem stetigen Ausbaus der Vertriebsorganisation die Grundlage für den Erfolg. Die geplanten internen Einstellungen sind im Jahresverlauf etwas verspätet aber durch erhöhte Anstrengungen im Wesentlichen gelungen. Die Organisation ist mit einer hohen Eigenkapitalquote, den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln und durch die Einführung des ersten Teils der neuen Vertriebssoftware solide gerüstet für die zukünftige Entwicklung.
Die Eigenkapitalrendite stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,3 Prozentpunkte von 45,4 Prozent auf 47,7 Prozent.
Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist unverändert als sehr stabil zu bezeichnen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses wird diese durch den Vorstand als positiv beurteilt.
Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Personalvermittlung für kaufmännische Berufe sowie die Personal- und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wie im Konzern zeigt sich die Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 positiv. Die Umsätze der Amadeus FiRe AG konnten auf EUR 148,1 Mio. (Vorjahr: EUR 140,6 Mio.) um 5,4 Prozent gesteigert werden. Die Zeitarbeitsumsätze stiegen um EUR 2,9 Mio. (+2,4 Prozent) auf EUR 124,4 Mio. Die Umsätze in der Personalvermittlung stiegen um EUR 4,3 Mio. auf EUR 23,3 Mio. Damit erreicht die Personalvermittlung einen Anteil am Gesamtumsatz von 15,7 Prozent, die Zeitarbeit einen Umsatzanteil von 84,2 Prozent.
Die Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf EUR 81,6 Mio. und stiegen somit um EUR 2,7 Mio. (Vorjahr: EUR 78,9 Mio.).
Mit EUR 33,9 Mio. lagen die Vertriebskosten um EUR 3,1 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 30,8 Mio. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Vertrieb hat im Jahresverlauf zugenommen. Auch die Kosten für Mieten und KFZ trugen zum Anstieg der Vertriebskosten bei.
Die allgemeinen Verwaltungskosten liegen mit EUR 8,5 Mio. 6,6 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 1,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,0 Mio.) erzielt. Weitere Erträge aus einem Gewinnabführungsvertrag mit der Amadeus FiRe Services GmbH beliefen sich auf EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.). Das Zinsergebnis belief sich auf TEUR 1 (Vorjahr TEUR 4).
Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2017 EUR 8,2 Mio. nach EUR 7,9 Mio. im Vorjahr.
Hieraus resultierte für das Geschäftsjahr 2017 ein Jahresüberschuss von EUR 18,3 Mio. (Vorjahr: EUR 22,4 Mio.), ein Rückgang um EUR 4,1 Mio.
Die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2017 stieg im Vorjahresvergleich um EUR 1,1 Mio. auf EUR 62,6 Mio. (Vorjahr: EUR 61,5 Mio.). Das Anlagevermögen liegt mit EUR 12,0 Mio. über dem Vorjahresniveau von EUR 11,0 Mio.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber Vorjahr um 6,8 Prozent (EUR +1,1 Mio.) angestiegen, die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen liegen mit EUR 2,4 Mio. auf Vorjahresniveau. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Berichtsjahresende auf EUR 29,5 Mio. (Vorjahr EUR 30,0 Mio.).
Auf der Kapitalseite der Bilanz hat das Eigenkapital einen Anteil von 74,7 Prozent gegenüber 77,3 Prozent im Vorjahr. Insgesamt nahm das Eigenkapital von EUR 47,5 Mio. auf EUR 46,8 Mio. ab. Die Dividendenausschüttung gemäß Beschluss der Hauptversammlung lag um EUR 0,7 Mio. über dem Periodenergebnis 2017.
Zum Berichtszeitpunkt wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Amadeus FiRe AG durch den Vorstand ebenfalls als sehr stabil eingeschätzt.
In der Personaldienstleistungsbranche und als Bildungsinstitution steht der Mensch zu jeder Zeit im Mittelpunkt. Die Erfolgsgeschichte der Amadeus FiRe Gruppe wäre ohne die Mitwirkung vieler Menschen im Laufe der Jahre unmöglich gewesen. Die Mitarbeiter sind die Basis für jede positive Entwicklung der Gruppe und das wichtigste Element für eine erfolgreiche Zukunft. Diese Zukunft hängt von der Leistung und dem Engagement eines jeden einzelnen Mitarbeiters ab.
Im Jahresdurchschnitt 2017 beschäftigte die Amadeus FiRe Gruppe 2.739 Mitarbeiter inklusive unserer Auszubildenden. Durchschnittlich konnten 67 Mitarbeiter mehr beschäftigt werden als im Vorjahr. Zum 31. Dezember 2017 waren über 100 Mitarbeiter mehr im Konzern beschäftigt als ein Jahr zuvor. Zum Jahresende betrug die Anzahl der Mitarbeiter 2.846. Diese erfreuliche Entwicklung lag sowohl an der höheren Anzahl externer als auch interner Mitarbeiter.
Rund 82 Prozent unserer Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2017 repräsentieren Amadeus FiRe bei unseren Kunden. Sie sind dort unter anderem als Buchhalter, Bankfachkräfte, Assistenten, kaufmännische Sachbearbeiter im Marketing, Vertrieb, Personal, Einkauf und Verwaltung oder als IT-Spezialisten im „Vor-Ort-Einsatz" und so unsere beste Referenz. Ihr motivierter Einsatz und die fachliche Qualifikation eines jeden Einzelnen beeinflusst unmittelbar und in hohem Maß die Zufriedenheit unserer Kunden.
Aber auch unsere internen Mitarbeiter im Vertrieb und in der Verwaltung verstehen die Bedürfnisse unserer Kunden und handeln dementsprechend. So sind unsere Personalberater, die Recruiter, der Vertriebsinnendienst, die Fachberater, die Dozenten und die Mitarbeiter in der Buchhaltung, im Personal, der IT, im Marketing und in allen weiteren Verwaltungsbereichen das Fundament für unser operatives Geschäft.
Im Detail stellt sich die Personalentwicklung im abgelaufenen Jahr wir folgt dar:
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| Mitarbeiteranzahl *) | Personalaufwendungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| März | Juni | Sept | Dez | Ø | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiter im Kundeneinsatz | 2017 | 2.151 | 2.169 | 2.321 | 2.326 | 2.242 | 78.600 |
| 2016 | 2.173 | 2.201 | 2.264 | 2.264 | 2.226 | 75.900 | |
| Vertriebsmitarbeiter (interne Mitarbeiter) | 2017 | 425 | 438 | 439 | 462 | 442 | 31.062 |
| 2016 | 371 | 387 | 385 | 407 | 387 | 26.566 | |
| Verwaltungsmitarbeiter | 2017 | 41 | 40 | 39 | 40 | 40 | 5.798 |
| 2016 | 44 | 42 | 42 | 41 | 42 | 5.596 | |
| Auszubildende | 2017 | 13 | 13 | 18 | 18 | 16 | 218 |
| 2016 | 15 | 14 | 21 | 20 | 18 | 245 | |
| Gesamt | 2017 | 2.630 | 2.660 | 2.817 | 2.846 | 2.739 | 115.678 |
| 2016 | 2.603 | 2.644 | 2.712 | 2.732 | 2.673 | 108.307 |
*) Die Aufstellung berücksichtigt lediglich die im Geschäftsjahr tatsächlich operativ tätigen Personen
Für unsere externen Mitarbeiter bieten sich bei Amadeus FiRe viele Möglichkeiten, den nächsten Schritt der persönlichen Karriere einzuleiten und sehr häufig bei Kundenunternehmen von Amadeus FiRe eine langfristige neue Perspektive zu finden. So konnten im Jahresverlauf 2017 von Amadeus FiRe 2.719 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.519 Mitarbeiter) für den Einsatz beim Kunden eingestellt werden und jedem einzelnen eine berufliche Perspektive eröffnet werden.
Zum Ende der ersten Jahreshälfte lag die Anzahl der Mitarbeiter im Kundeneinsatz noch etwas unter dem Vorjahresniveau. Im weiteren Jahresverlauf änderte sich dies während der zweiten Jahreshälfte und die Anzahl der Mitarbeiter im Kundeneinsatz übersteigt das Vorjahr relativ deutlich. Die Anzahl der Zeitarbeitsmitarbeiter zum 31.12.2017 lag 2,7 Prozent über dem Vorjahreswert. Das Durchschnittsalter der Zeitarbeitsmitarbeiter im Jahr 2017 betrug etwa 39 Jahre und 63 Prozent der externen Mitarbeiter waren weiblich. Die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer bei Amadeus FiRe beträgt im Durchschnitt zwischen 13 und 14 Monaten. Die Zeitarbeit wird von den Mitarbeitern als Instrument zur persönlichen Karriereentwicklung genutzt. Die Beschäftigung als Zeitarbeitsmitarbeiter bei Amadeus FiRe stellt in der Regel einen Zwischenschritt im Rahmen des individuellen Karriereprozesses dar und nicht ein dauerhaftes individuelles Arbeitsmodell. Nur eine geringe Anzahl der Zeitarbeitnehmer bleiben über mehrere Jahre bei Amadeus FiRe. Ein sehr hoher Anteil der externen Mitarbeiter wird von dem einsetzenden Kundenunternehmen übernommen. Im Jahr 2017 waren dies 45 Prozent (Vorjahr: 46 Prozent) der Amadeus FiRe Mitarbeiter, die aus ihrem laufenden Einsatz in eine Festanstellung bei diesem Kunden wechselten. Die ehemaligen Mitarbeiter, die über Amadeus FiRe ihre berufliche Entwicklung vorantreiben konnten, bleiben unsere wichtigen und geschätzten Botschafter in ihren neuen Positionen bei unseren Kunden.
Der Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Für Amadeus FiRe ist die wichtigste Quelle bei der Rekrutierung unverändert das Internet. Im Jahr 2017 lag der Anteil der Einstellungen, die aus der Schaltung von Stellenanzeigen in diversen Stellenportalen und auf der Amadeus FiRe Homepage resultierten, bei 73 Prozent (Vorjahr: 76 Prozent). Eine zweite, im Zeitverlauf sehr stabile Säule im Rahmen der Rekrutierungsaktivitäten sind ehemalige Mitarbeiter und Empfehlungen. Dies kann auch als Bestätigung für die Wertschätzung der Amadeus FiRe Gruppe als Arbeitgeber gedeutet werden. Amadeus FiRe versteht sich als Partner auf dem weiteren beruflichen Lebensweg der Mitarbeiter und bietet den Mitarbeitern und Kandidaten verschiedene Personaldienstleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
Im Vertriebsbereich waren zum Jahresende 55 Mitarbeiter mehr beschäftigt als zum Jahresende des Vorjahrs. Im Jahresdurchschnitt waren 442 Mitarbeiter in der Vertriebsorganisation beschäftigt. Insgesamt waren damit im Jahresverlauf 14,2 Prozent mehr Mitarbeiter im Vertriebsbereich beschäftigt als noch im Geschäftsjahr 2016. Das Durchschnittsalter betrug 32 Jahre und lag auf dem Niveau des Vorjahres.
Im Verwaltungsbereich sank die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern leicht von 42 Mitarbeitern in 2016 auf 40 Mitarbeiter in 2017.
Amadeus FiRe nimmt die gesellschaftspolitische Verantwortung, jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten, seit vielen Jahren sehr gerne an. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 16 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 18 Auszubildende).
Im Folgenden sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 der Muttergesellschaft. Es ist eingeteilt in 5.198.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Diese Aktien sind in Sammelurkunden verbrieft. Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist durch die Satzung ausgeschlossen. Nach § 18 der Satzung der Amadeus FiRe AG gewährt jede Stückaktie eine Stimme.
10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen
Aktuell gibt es keine 10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligung.
Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung, mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, kann von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden. Nach § 14 Absatz 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Zu weiteren detaillierten Angaben verweisen wir auf den Punkt Grundkapital im Anhang.
Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Übernahmeangebots
Mit dem Vorstandsvorsitzenden Peter Haas wurde eine Change of Control Vereinbarung getroffen. Diese sieht im Falle einer Übernahme die Möglichkeit vor, das Amt vorzeitig niederzulegen sowie die Auszahlung der Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit maximal jedoch für 36 Monate zu beanspruchen. Nähere Angaben dazu sind im Vergütungsbericht ausgeführt.
Weitere Angaben zu § 289 a und § 315 a HGB, insbesondere zu Nr. 2, 4, 5 und 8, sind für die Amadeus FiRe AG nicht zutreffend.
Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Amadeus FiRe AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung — auch für den Aufsichtsrat — gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG erklären, dass den Empfehlungen des von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgelegten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
1. Abweichung von Ziffer 4.2.2, 2. Absatz
Der Aufsichtsrat beachtet sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, hat jedoch keinen oberen Führungskreis für die Amadeus FiRe AG bestimmt.
Die Führungsorganisation der Amadeus FiRe AG und des Amadeus FiRe Konzerns ist geprägt durch eine vergleichsweise kleine Führungsmannschaft, eine flache Hierarchie und eine dezentrale Organisationsform. Die Abgrenzung eines „oberen Führungskreises" würde aus Sicht des Aufsichtsrats weder die tatsächliche betriebliche Organisation zutreffend widerspiegeln, noch wäre es betrieblich und organisatorisch sinnvoll.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung umfassend ohne die Bestimmung eines oberen Führungskreises sicherstellen zu können.
2. Abweichung von Ziffer 4.2.3, 4. Absatz
Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglied Peter Haas enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit keine Begrenzung der in diesen Fällen zu zahlenden Abfindung (Abfindungs-Cap).
Der Aufsichtsrat hält im Grundsatz den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Abfindungs-Cap für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit für rechtlich problematisch. Erfolgt die vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund, der von dem Vorstandsmitglied zu vertreten ist, hat das Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund, die die Vorstandsverträge nicht vorsehen, kann das Vorstandmitglied die vereinbarte Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages erhalten, d.h. bis zum Ende der jeweiligen Bestellung. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung für angemessen, da sie einerseits der zivilrechtlichen Wertung für Verträge mit fester Laufzeit entspricht, die — außer im Fall wichtiger Gründe — nicht kündbar sind und damit auch ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht. Andererseits ist rechtlich unsicher, wie in einem konkreten Fall ein solcher Abfindungs-Cap einseitig von der Gesellschaft rechtlich durchgesetzt werden kann.
Trotz obiger Bedenken ist der Aufsichtsrat bei dem seit 01.01.2016 geltenden Dienstvertrag mit Herrn von Wülfing den Empfehlungen des Kodex gefolgt und hat ein Abfindungs-Cap vereinbart.
3. Abweichung von Ziffer 4.2.5, 3. Absatz (1. Spiegelstrich)
Auf eine Nennung dem Betrage nach der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung des Vorstands (entsprechend Mustertabelle 1) wird verzichtet.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinter stehenden Vergütungsregelungen irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann. Im Vergütungsbericht der Amadeus FiRe AG wird beschrieben, dass die variable Vergütung der Vorstände vollständig entfallen beziehungsweise mit einer Obergrenze versehen ist. Nach Ansicht des Aufsichtsrates ist diese Darstellung ausreichend.
4. Abweichung von Ziffer 5.4.1, 2. Absatz, Satz 1
Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird verzichtet. Maßgeblich bleibt für den Aufsichtsrat die persönliche und fachliche Eignung der Kandidaten und Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit.
5. Abweichung von Ziffer 5.3.3
Der Aufsichtsrat hat keinen ständigen Nominierungsausschuss für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gebildet.
Der Nominierungsausschuss soll nach Bedarf jeweils zur Vorbereitung solcher Hauptversammlungen, in denen über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern beschlossen werden soll, gebildet werden.
Struktur und Überwachung der Amadeus FiRe AG stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt; die Hauptversammlung kann ferner an einem inländischen Ort mit mehr als 250.000 Einwohnern abgehalten werden. Die Hauptversammlung beschließt über alle durch das Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen). Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme.
Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen. Außerdem bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen werden auch auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG zur Verfügung gestellt.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist für den 24. Mai 2018 in Frankfurt am Main terminiert.
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen
Die Mitglieder des Vorstands werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Paragraphen 6 bis 8 der Satzung regeln die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Vertretung und die Geschäftsführung des Vorstands unter Bezugnahme auf die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung. Zum 31. Dezember 2017 besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, Peter Haas und Robert von Wülfing. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig und umfassend sowie ad-hoc und zeitnah über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang des Geschäfts sowie die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess eingehend befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht" im Lagebericht.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht unter anderem vor, dass der Vorstand bestimmte Geschäfte nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.
Der Aufsichtsrat behandelt die Frage potentieller Interessenkonflikte periodisch in seinen Sitzungen und überprüft dabei die Unabhängigkeit seiner Mitglieder nach den Grundsätzen des DCGK. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Demnach bestanden im Geschäftsjahr 2017 keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern, sodass eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. Berater-und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.
Die Gesellschaft hat für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Amadeus FiRe AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D & O-Versicherung) abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats und für die Mitglieder des Vorstands beinhaltet die D & O-Versicherung einen Selbstbehalt.
Der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG besteht unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern. Hiervon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Sechs Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der zuvor gebildete Normierungsausschuss darauf, dass dem Aufsichtsrat stets Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichen unabhängig sind. Berücksichtigt werden dabei auch potenzielle Interessenskonflikte und die Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Im Jahr 2017 gab es bezüglich neuer Mitglieder keine Wahlen im Aufsichtsrat. Die aktuellen zwölf Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
| Herr Christoph Groß, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Annett Martin, seit 3. August 2017 | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | |
| Herr Hartmut van der Straeten | |
| Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmervertreterin | |
| Frau Sybille Lust, Arbeitnehmervertreterin (Angelika Kappe ab 1. Januar 2018) | |
| Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter |
Im Jahresverlauf aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind:
| Frau Ines Leffers, bis 18. Mai 2017 | |
| Frau Sybille Lust, bis 31 Dezember 2017, Arbeitnehmervertreterin |
Dabei ist im aktuellen Aufsichtsrat kein ehemaliges Vorstandsmitglied tätig, womit den Empfehlungen des DCGK, dass nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat des Amadeus FiRe Konzerns angehören, entsprochen wird.
Bei der Zusammensetzung seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele formuliert: geographische Präsenz durch deutsche Nationalität bei mindestens 10 Mitgliedern, Vermeidung potentieller Interessenkonflikte durch Ausschluss von Führungspositionen bei Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder Aktionären sowie breite und umfassende Erfahrung und Kompetenzen im Geschäftsfeld der Gruppe. Diese Ziele werden und wurden bei den bisherigen Wahlvorschlägen berücksichtigt.
Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder eingerichtet, wobei der Aufsichtsrat den Ausschüssen keine Entscheidungskompetenz übertragen hat. Die Ausschüsse werden nur beratend und vorbereitend für das Aufsichtsratsplenum tätig. Ausschussmitglieder haben dem Ausschuss Interessenkonflikte offenzulegen.
Bilanz- und Prüfungsausschuss
Mitglieder:
| Herr Hartmut van der Straeten, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser | |
| Frau Ulrike Bert | |
| Herr Andreas Setzwein |
Der Bilanz- und Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Diese setzen sich aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss ist für Fragen der Rechnungslegung, der Prüfung der Gesellschaft, der Konzerngesellschaften und des Konzerns einschließlich der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, zuständig. Er wertet die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers aus und berichtet dem Aufsichtsrat über die Bewertung der Darlegungen des Prüfungsberichtes durch den Ausschuss, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören dabei regelmäßig:
| • | Die Vorbereitung der Auswahl des Abschlussprüfers, die Festlegung von ergänzenden Prüfungsschwerpunkten, die Vereinbarung des Prüfungshonorars und die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer |
| • | Die Würdigung von Feststellungen und Empfehlungen des Abschlussprüfers in einem sogenannten Management Letter |
| • | Die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einschließlich der jeweiligen Lageberichte auf der Grundlage der Ergebnisse der Abschlussprüfung und ergänzender Ausführungen des Abschlussprüfers |
| • | Die Prüfung der Zwischenabschlüsse |
Der Bilanz- und Prüfungsausschuss tagt turnusmäßig vor der Veröffentlichung der Zwischenberichte sowie nach Vorlage des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Vorstand. Darüber hinaus tagt der Ausschuss im Bedarfsfall. Über die Arbeit des Ausschusses berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll. Auch diese Empfehlung wird bei Amadeus FiRe umgesetzt. Herr van der Straeten war langjähriger Vorstand und Geschäftsführer mit der Zuständigkeit für Finanz- & Rechnungswesen, Finanzierung, Steuern und kaufmännische Verwaltung in Handels- und Industrieunternehmen. Aufgrund seiner beruflichen Praxis verfügt er über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit internen Kontrollverfahren und in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen.
Personalausschuss
Mitglieder:
| Herr Christoph Groß, Vorsitzender | |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Ulrike Sommer | |
| Herr Michael C. Wisser |
Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern und wird mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter, einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer sowie einem Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner besetzt. Der Personalausschuss befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der langfristigen Nachfolgeplanung. Der Personalausschuss gibt Empfehlungen für den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Vergütungen. Empfehlungen für die laufenden Vergütungen werden durch systematische Evaluation der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder bestimmt. Der Personalausschuss nimmt ebenfalls die Aufgaben nach § 27 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG (Vermittlungsausschuss) war. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich der Vorsitzende des Personalausschusses.
Der Personalausschuss tagt bei Bedarf, insbesondere vor Aufsichtsratssitzungen, in denen Vorstandsangelegenheiten Gegenstand sind. Über die Arbeit des Personalausschusses und gegebenenfalls Verhandlungsergebnisse berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist in dem Vergütungsbericht des Lageberichts im Einzelnen dargestellt. Die Gesellschaft hat sich entschieden, die gesetzlich erforderlichen Angaben und die Angaben, die von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen werden, sowie weitere Erläuterungen zu dem Vergütungssystem einheitlich in einem gesonderten Vergütungsbericht zusammenzufassen. Dies dient aus Sicht der Gesellschaft der Transparenz und Verständlichkeit. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel 11. „Vergütungsbericht" dargestellt.
Aktiengeschäfte der Organmitglieder
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a Wertpapierhandels-gesetz (WpHG) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Amadeus FiRe AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offen-zulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von EUR 5.000 erreicht oder übersteigt (Director's Dealings). Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.
Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2017 insgesamt 5.700 Aktien, die Vorstandsmitglieder halten keine Aktien. Eine detaillierte Aufstellung ist der Konzernanhangsangabe Nr. 40 zu entnehmen.
Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes
Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands beträgt 11 Prozent (Stand: 31.12.2017). Durch das Gleichstellungs-Gesetz wurde die Amadeus FiRe AG verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand eine Zielgröße von mindestens 10 Prozent beschlossen. Diese wurde mit 11 Prozent zum Stichtag 30. Juni 2017 leicht übertroffen. Der Vorstand hat einen neuen Beschluss mit einer Mindestquote von 11 Prozent gefasst mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus zwölf Mitgliedern. Zum Bilanzstichtag gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen und sieben Männer an. Damit hat die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern die gesetzlich festgelegten Mindestanteile von 30 Prozent eingehalten.
Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation — insbesondere der derzeitigen Besetzung des Vorstands mit zwei männlichen Mitgliedern — keine von der jetzigen Situation abweichende Zielgröße beschlossen.
Die quotalen Festlegungen werden zum 30. Juni 2022 durch Vorstand und Aufsichtsrat erneut überprüft.
Risikomanagement
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit seinen Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden sowie entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Das Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Einzelheiten zum Risikomanagement der Amadeus FiRe Gruppe sind dem Risikobericht zu entnehmen. Dort ist auch der Bericht zum internen Kontroll- und Risiko-managementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzern-rechnungslegungsprozess enthalten.
Transparenz und Kommunikation
Die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von Amadeus FiRe unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen informiert. Der Geschäftsbericht, der Halbjahres-finanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden fristgerecht veröffentlicht. Aktuelle Ereignisse werden durch Pressemeldungen und soweit dies gesetzlich erforderlich ist durch Ad-hoc-Mitteilungen bekanntgegeben. Über wichtige Termine informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht ist. Alle Informationen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und sind auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG unter www.amadeus-fire.de/de/investorrelations abrufbar. Auch Privatanlegern wird so die Möglichkeit geboten, sich zeitnah über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die Amadeus FiRe AG stellt den Konzernabschluss und die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG (Einzelabschluss) erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat geprüft. Die Zwischenberichte werden vor Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss geprüft.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG wurden, ebenso wie der gemeinsame Lagebericht der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Gruppe, von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/ Frankfurt am Main, geprüft. Die entsprechende Wahl des Abschlussprüfers erfolgte auf der Hauptversammlung 2017.
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. Hierzu gaben die Prüfungen des Geschäftsjahres 2017 keinen Anlass.
Amadeus FiRe veröffentlicht den Nachhaltigkeitsbericht und damit die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §315b HGB als Teil des Berichts zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der unternehmenseigenen Homepage. Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht wie auch die nichtfinanzielle Erklärung sind unter www.amadeus-fire.de/investorrelations/nachhaltigkeitsbericht/ zu finden.
Die Risikostrategie hat als Teil der Unternehmensstrategie zum einen die Bestandssicherung des Unternehmens, zum anderen die systematische und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts zum Ziel. Zur möglichst frühzeitigen Identifikation von Risiken hat der Vorstand von Amadeus FiRe ein Überwachungssystem eingerichtet. Dieses System dient auch zur Begrenzung wirtschaftlicher Einbußen durch rechtzeitige Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Im Rahmen der Risikostrategie werden einerseits die Chancen, andererseits die Risiken für das Unternehmen Amadeus FiRe bewertet. In den Kernkompetenzbereichen werden angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst eingegangen, wenn sie einen angemessenen Ertrag erwarten lassen.
Risikomanagement
Der Vorstand hat die konkreten Prozesse und Definitionen des Risikomanagementsystems bei Amadeus FiRe in schriftlicher Form dargestellt und in diesem Rahmen einheitliche Beurteilungsmuster vorgegeben. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, die Bereichsleiter und weitere Mitarbeiter identifizieren und beurteilen die Risiken in vorgeschriebenen Intervallen. Der zuständige Vorstand überprüft die Risiken und beurteilt gegebenenfalls die Korrelation von Einzelrisiken hinsichtlich des Risikos für das Gesamtunternehmen. Darüber hinaus existiert ein einheitliches, zeitnahes Berichtswesen, welches der Gruppe das frühzeitige Erkennen von Abweichungen und Besonderheiten ermöglicht. Im jährlichen Rhythmus verifizieren Vorstand und Aufsichtsrat die mittel- und langfristige Strategie der Gruppe und überprüfen die Erreichung der festgelegten Teilschritte. Hierdurch geschieht nicht nur die Einbindung der Risikobewertung in die Unternehmensstrategie, sondern auch eine Identifikation der sich bietenden Chancen und des damit einhergehenden Ergebnispotenzials. Der Aufsichtsrat überprüft turnusmäßig das interne Kontrollsystem. In wirtschaftlich sinnvollen Fällen wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.
Risikofelder
Die für die Amadeus FiRe Gruppe maßgeblichen Risiken stellen sich wie folgt dar:
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Die konjunkturelle Lage hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert. Die deutsche Wirtschaft wächst inzwischen kräftig — Haupttreiber war auch in 2017 die Binnennachfrage der privaten Haushalte. Zu Jahresbeginn 2018 dürfte sich die Konjunktur weiterhin positiv entwickeln, vor allem, weil die Einkommensaussichten weiterhin gut sind und das Zinsniveau weiterhin niedrig ist. Der staatliche Konsum wird in 2018 voraussichtlich wieder zunehmen und ebenfalls zur Expansion des Bruttoinlandsprodukts beitragen.
Die in den Prognosen der Konjunkturforscher und der Bundesregierung hinterlegten Risiken hinsichtlich einer stabilen konjunkturellen Entwicklung, eines robusten Arbeitsmarkts und einer zu erwartenden Rezession in Deutschland werden somit als gering angesehen.
Ein Risiko für die deutsche Wirtschaft ist die ungewisse Regierungsbildung im Nachgang der Bundestagswahlen im September 2017. Eine handlungsfähige Regierung mit stabilen Mehrheiten ist ein notwendiger Stabilisator einer Volkswirtschaft.
Weitere Risiken für die deutsche Wirtschaft liegen im außenwirtschaftlichen Umfeld. Brexit-Verhandlungen mit aktuell noch ungewissem Ausgang, strukturelle Probleme des italienischen Bankensektors sowie allgemeine politische Desintegrationstendenzen könnten das Wirtschaftswachstum gefährden. Weiterhin ist nicht absehbar, inwieweit die USA eine zunehmende Einführung von Zöllen und Handelsbeschränkungen fortsetzen werden.
Weiterhin werden die in den vergangenen drei Jahren zugewanderten Flüchtlinge aufgrund ihrer Qualifikation vermutlich nur geringfügig am Erwerbsleben teilnehmen können und die Sozialsysteme deutlich belasten.
Insgesamt ist die Transparenz eher gering und die Entwicklung der diversen Einflussfaktoren schwer prognostizierbar. Die grundsätzliche wirtschaftliche und politische Situation scheint allerdings recht robust und stabil. Insgesamt könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nichts desto trotz positiver oder auch negativer ausfallen als im Chancen- und Prognosebericht vorausgesagt. Eine Grundvoraussetzung für eine stabile Entwicklung in Deutschland ist ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3 Prozent oder darüber.
Branchenrisiken
Erfahrungsgemäß ist die Zeitarbeitsbranche als frühzyklisch zu bezeichnen. Dies stellt ein Risiko für die Branche dar, da es bedeutet, dass sich negative Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklungen unmittelbar auswirken.
In den vergangenen Jahren haben Unternehmen das Instrument der Zeitarbeit schätzen gelernt, da es ihnen die Möglichkeit gibt, flexibel auf eine volatile Arbeitsnachfrage reagieren zu können und die Zeitarbeit darüber hinaus einen zeit- und ressourcensparenden Rekrutierungsweg für sie darstellt. Diese Entwicklung hat die Akzeptanz und Wertschätzung der Zeitarbeit erhöht. Mitarbeiter schätzen die Zeitarbeit als eine Alternative zur kurzfristigen Arbeitslosigkeit oder auch als eine berufliche Zwischenstation in der individuellen Karriereentwicklung. Und auch in der Gesellschaft hat sich das Bild der Zeitarbeit positiv entwickelt. Dazu beigetragen haben neben den seit 2003 bestehenden tarifvertraglichen Regelungen für die Zeitarbeitsbranche und den seit November 2012 sukzessive eingeführten Branchenzuschlagstarifverträgen (BZTV) auch die seit April 2017 gültigen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Ungeachtet dieser positiven Entwicklungen stellt die wirtschaftliche Lage der Kundenunternehmen und damit der allgemeine Konjunkturverlauf ein immanentes Risiko hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Branche und der Amadeus FiRe Gruppe dar.
Die Zeitarbeitsbranche agiert in einem stark regulierten und politisch sowie gesellschaftlich stark im Fokus stehenden Umfeld. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen, die eingeführt oder geändert wurden, führten zu einer Verteuerung der Arbeitnehmerüberlassung und zu einem sehr hohen administrativen Aufwand für die Zeitarbeitsunternehmen.
Im Bereich der qualifizierten Fachkräfte, in dem die Amadeus FiRe Gruppe tätig ist, fallen die Zuschläge auf das Tarifgehalt teilweise geringer als im gewerblichen Bereich aus. Auch ist die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden geringer. Nach bisherigen Erfahrungswerten werden die, aufgrund der Branchenzuschläge, höheren Kostensätze von den Kunden der Amadeus FiRe Gruppe akzeptiert. Auch die korrekte administrative Abwicklung ist sichergestellt.
Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 01.04.2017 wurde eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sowie „Equal Pay" für Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten im Einsatz eingeführt. Dies bedeutet, dass einem Zeitarbeitsmitarbeiter nach neun Monaten das gleiche Gehalt bezahlt werden soll wie der Stammbelegschaft des Unternehmens, in dem er eingesetzt wird. Diese Regelung wird ab 2018, neben höheren Gehaltskosten durch die im aktuell gültigen Tarifvertrag vom November 2016 festgelegten Entgelterhöhungen, einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand verursachen, da generell für jeden Zeitarbeitnehmer das zutreffende Vergleichsgehalt ermittelt werden muss. Weiterhin wird der Faktor Arbeit durch das Gesetz unflexibler gemacht.
Die Schwierigkeit für die Branche und für die Kundenunternehmen, dass die Lohnbestandteile, welche unter den Begriff des „Equal Pay" fallen, vom Gesetzgeber nicht ausreichend definiert worden sind, wurde mit Ergänzungen in den BZTV teilweise behoben. So hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine weitere Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. Nach aktuellen Zahlen aus dem Januar 2018 ist der Auftragsbestand in der Zeitarbeit nicht signifikant gesunken. Einige Kunden haben die neue Equal Pay Systematik zunächst akzeptiert und angenommen. Es gibt allerdings ebenfalls eine relevante Gruppe an Kundenunternehmen, die Aufträge über 9 Monate Laufzeit kategorisch ablehnen. Das mittelfristige Marktverhalten der Kundenunternehmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Der hohe administrative Aufwand, die Notwendigkeit interne Informationen bei der Equal Pay Berechnung preiszugeben und die abermalige Verteuerung der Zeitarbeit sind für langfristig laufende Aufträge ein Risikofaktor.
Bezüglich der Regelung zur Höchstüberlassungsdauer hat diese für die Amadeus FiRe Gruppe kaum Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, denn die durchschnittliche Einsatzdauer eines Mitarbeiters in der Zeitarbeit beträgt bei Amadeus FiRe rund acht Monate.
Veränderungen in der Ausgestaltung des Arbeitsrechts haben grundsätzlich Folgen für die Zeitarbeitsbranche. Eine Einschränkung des Kündigungsschutzes oder ähnliche tiefgreifende Maßnahmen könnten sich unmittelbar und drastisch auf den Geschäftsumfang der Unternehmen auswirken. Derzeit sind jedoch keine Bestrebungen zu fundamentalen Änderungen erkennbar.
Eventuelle Auswirkungen weiterer zukünftiger Änderungen auf die Branche können nicht beurteilt werden, da diese von der konkreten Ausgestaltung abhängig sind.
Für die Fort- und Weiterbildungsbranche spielt die konjunkturelle Entwicklung insbesondere für das Firmenkundengeschäft eine wichtige Rolle. Investitionen in die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern hängen sehr stark von der übergeordneten Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens ab. Im Geschäft mit Privatpersonen spielt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Ist die Arbeitsmarktsituation gut und befindet sich die Privatperson in einem sicheren Arbeitsverhältnis, sinkt einerseits der individuelle Fortbildungsdruck, andererseits ist die Person eher bereit, persönlich in eine finanziell aufwändige Fortbildungsmaßnahme zu investieren.
Rechtliche Risiken
Die Amadeus FiRe Gruppe ist in einem durch Gesetze sehr regulierten Umfeld tätig, entsprechend bestehen - sich ändernde - rechtliche Risiken. Neben den rechtlichen Einflussfaktoren, die sich durch die Kapitalmarktorientierung für die Gruppe ergeben, spielen weitere rechtliche Faktoren insbesondere aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Einhaltung der teils komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den Steuergesetzen sowie aus tarifvertraglichen Regelungen ergeben, zu nennen.
Die Amadeus FiRe Gruppe hat eine interne Revision installiert. Aufgabe der internen Revision ist es, die Einhaltung der diversen gesetzlichen Vorschriften, die Beachtung des einschlägigen Branchentarifvertrags für die Arbeitnehmerüberlassung, der Branchenzuschlagstarifverträge sowie die Compliance hinsichtlich der internen Richtlinien der Gruppe zu prüfen. Regelmäßig werden zudem weitergehende Beratungsleistungen externer Fachleute genutzt sowie Schulungen der internen Mitarbeiter in den relevanten Bereichen, wie Tarif- und Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht („Scheinselbständigkeit") etc. durchgeführt. Ein Verstoß gegen tarifliche und/oder arbeitsrechtliche Vorschriften kann im Tagesgeschäft jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch häufige Änderungen und Anpassungen der Rahmenbedingungen - hier sind insbesondere die gesetzlichen Änderungen zum 01.04.2017 zu nennen - ist ebenfalls die korrekte Auslegung der jeweiligen gesetzlichen Änderungen selbst unter Branchenexperten und Fachanwälten nicht immer eindeutig. Das Management ist jedoch der Ansicht, durch die vorgenommenen Maßnahmen die rechtlichen Risiken minimiert zu haben.
Amadeus FiRe befindet sich aktuell in keinem "wesentlichen" Verfahren. Ein etwaiger nachteiliger Ausgang von Verfahren, in denen sich Amadeus FiRe aktuell befindet, würde die Ergebnissituation der Amadeus FiRe Gruppe nicht wesentlich belasten.
IT Risiken
Bei der Amadeus FiRe AG genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement seit Jahren höchste Priorität. In regelmäßigen Abständen finden interne Kontrollen statt, die die Implementierung der eingesetzten IT-Systeme auf Grundlage der Vorgaben und Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) überprüfen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards dokumentieren. Vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Bedrohungslage im World Wide Web wird die vorhandene Sicherheitsumgebung hinterfragt und bei Bedarf ausgebaut und optimiert.
Die bundesweit verteilten Standorte des Unternehmens in Verbindung mit einer zentralen Datenhaltung machen eine möglichst ausfallsichere und störungsfreie Leitungsanbindung notwendig. Dem Ausfallrisiko wird durch Nutzung eines qualitativ hochwertigen und abgesicherten Weitverkehrsnetzes sowie redundanter Datenleitungen von unterschiedlichen Providern gezielt entgegengewirkt. Die hohe Anbindungs-qualität ist im Rahmen von Service Level Agreements mit entsprechend zugeschnittenen Leistungsmerkmalen vertraglich fixiert. Dem adäquaten Schutz der übertragenen Informationen wird durch die Verwendung moderner Verschlüsselungstechniken Rechnung getragen.
Innerhalb des abgesicherten Rechenzentrums kommen leistungsstarke IT-Komponenten mit weitgehenden Redundanzen im Bereich der relevanten Systeme zum Einsatz. Durch die Verwendung hochverfügbarer Server mit hoher Ausfallsicherheit sowie die Durchführung täglicher Sicherungen wird Datenverlust wirkungsvoll entgegengewirkt.
Besondere Wertschätzung genießt dabei der Schutz der personenbezogenen Daten von Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Der Vertraulichkeit und Integrität der Informationen wird nicht zuletzt durch eine überwachte und restriktive Rechtevergabe Rechnung getragen. Anhand eines vorbereiteten Disaster Recovery Plans können bei Störungen des primären IT-Betriebs die in das räumlich getrennte Rechenzentrum gespiegelten Daten der Kernsysteme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten bereitgestellt werden. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.
Finanzierungsrisiken
Zum 31. Dezember 2017 verfügte die Amadeus FiRe Gruppe über liquide Mittel in Höhe von EUR 43,4 Mio. Diese Mittel dienen als Grundlage für eine solide Finanzierung des Geschäftsbetriebs, die Option auf weitere Akquisitionen sowie die Grundlage für etwaige Aktienrückkäufe. Bankverbindlichkeiten oder Finanzinstrumente existieren nicht. Aufgrund des in Deutschland stattfindenden Geschäftsbetriebs besteht kein nennenswertes Währungsrisiko. Finanzierungs- und Ausfallrisiken sind derzeit nicht erkennbar.
Personalrisiken
Durch den Geschäftszweck der Amadeus FiRe Gruppe ergibt sich ein stetig hoher Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften, sowohl bei internen Mitarbeitern als auch bei Mitarbeitern in der Zeitarbeit. Somit ist es essentiell für das laufende Geschäft sowie die Unternehmensentwicklung, jederzeit möglichst über die benötigte Anzahl an Mitarbeitern verfügen zu können.
Amadeus FiRe verfolgt im Rahmen der Geschäftspolitik eine restriktive Einstellungspolitik bezüglich der Qualifikationen der gesuchten Mitarbeiter. Der aktuelle Engpass an Fach- und Führungskräften sowie eine geringe Arbeitslosigkeit erschweren den Zugang zu geeigneten Mitarbeitern. Das ist auch daran ablesbar, dass die geplante Anzahl interner Vertriebsmitarbeiter erst zum Ende des Berichtsjahres erreicht werden konnte. Für 2018 wird keine Reduzierung des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt erwartet, wodurch sich auch die Rekrutierungschancen nicht verbessern. Eine weitere Anspannung des Arbeitsmarktes stellt also ein potenzielles Risiko für den geplanten Geschäftsverlauf dar.
Mittels attraktiver Arbeitsbedingungen und Gehältern, bedarfsgerechter Mitarbeiterförderung sowie umfangreicher Rekrutierungsmaßnahmen, versucht die Amadeus FiRe Gruppe neue Mitarbeiter zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Hiermit soll das Fluktuationsrisiko sowie das Risiko des Mangels an qualifiziertem Personal verringert werden. Das Risikofeld Personal hat höchste Priorität im Risikomanagement der Amadeus FiRe Gruppe.
Gesamtbeurteilung der Risiken durch die Unternehmensleitung
Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist die konsolidierte Betrachtung aller Einzelrisiken und Risikofelder. Für die Risikolandschaft der Amadeus FiRe Gruppe hat sich im Berichtszeitraum keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergeben. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Amadeus FiRe Gruppe oder einzelner Segmente gefährden könnten.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess
Da das Mutterunternehmen Amadeus FiRe AG eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-systems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben.
Übergeordnetes Ziel des in der Amadeus FiRe Gruppe implementierten rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften.
Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Einzel- und Konzernabschluss erstellt werden kann.
Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind bei der Amadeus FiRe Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Zur Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems verfügt Amadeus FiRe über ein konzernweit standardisiertes Verfahren. Dieses beinhaltet die Definition der notwendigen Kontrollen. Diese werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig getestet. Der Vorstand der Amadeus FiRe AG trägt die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung.
Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau-und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Organisationsanweisungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden.
Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
| ― | Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess |
| ― | Monitoringkontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands sowie auf Ebene der einbezogenen Gesellschaften |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts generieren |
| ― | Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen |
| ― | Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems insbesondere durch die interne Revision |
Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Ausgestaltung der implementierten internen Kontrollsysteme regelmäßig geprüft. Im Rahmen der Abschlussprüfung wurden Stichprobentests durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Eine gesonderte externe Prüfung wurde nicht durchgeführt, da keine Anhaltspunkte auffällig geworden sind, dass die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems nicht gewährleistet ist.
Als Mutterunternehmen der Amadeus FiRe Gruppe ist die Amadeus FiRe AG in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Für den HGB-Einzelabschluss der Amadeus FiRe AG gelten daher grundsätzlich auch die oben gemachten Angaben.
Der Vergütungsbericht enthält eine Zusammenfassung der Grundsätze, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG Anwendung finden. Er beschreibt des Weiteren Struktur sowie Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erläutert. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§ 289a Abs. 2, 314 Abs. 1 Nr. 6a und b, 315a Abs. 2 HGB.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand
Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einem Fixum, einer erfolgsabhängigen Tantieme sowie Nebenleistungen und berücksichtigt die jeweilige Verantwortung der Vorstandsmitglieder. Die Struktur des Vergütungssystems des Vorstands wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft.
Das Fixum wird als erfolgsunabhängige Komponente der Vergütung als Grundgehalt monatlich ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten der Dienstwagennutzung bestehen. Die erfolgsabhängige Tantieme setzt sich grundsätzlich aus der Ergebnistantieme und der Wachstumstantieme zusammen. Die Ergebnistantieme errechnet sich anteilig aus dem im Geschäftsjahr erzielten EBITA. Die Wachstumstantieme basiert auf der Steigerung des EBITA gegenüber einer EBITA-„High-Water-Mark", also dem bisher erreichten Höchststand. Eine negative Geschäftsentwicklung in einem Geschäftsjahr wirkt sich in der Höhe der variablen Vergütung bis hin zum vollständigen Verlust des Tantiemenanspruchs für das jeweilige Geschäftsjahr aus.
Darüber hinaus besteht für die Vorstände ein möglicher Anspruch auf eine Vergütung aus einem „Long Term Incentive Plan" (LTI). Dieser zielt auf eine langfristige und nachhaltige Steigerung des EBITA während der jeweiligen Vorstandsvertragslaufzeit ab. Ein möglicher Anspruch aus dem LTI entsteht erst zum Ende der Vertragslaufzeit des jeweiligen Vorstandvertrags. Wenn basierend auf den aktuellen Geschäftsplänen ein Anspruch aus dem LTI zu erwarten ist, wird dieser berechnet und der aufgelaufene Anspruch für eine mögliche spätere Auszahlung zurückgestellt.
Abhängig von den jeweiligen Aufgabenbereichen der Vorstandsmitglieder ist die Tantiemenbemessung in den Vorstandsdienstverträgen unterschiedlich geregelt.
Die nachfolgenden Übersichten geben sowohl einen Überblick über die gewährten Zuwendungen sowie die potentiellen Ansprüche aus dem LTI der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr und Vorjahr, als auch einen Überblick über die Zuflüsse an die Vorstandsmitglieder.
Zuwendungen Vorstandsmitglieder
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| Geschäftsjahr 2017 | Fixe Vergütung | Tantieme | Sonstige Vergütung | LTI* |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Haas | 610 | 1.549 | 19 | 400 |
| Robert von Wülfing | 234 | 444 | 18 | 105 |
| Gesamt | 844 | 1.993 | 37 | 505 |
Nachfolgend die Übersicht der Zuwendungen im Vorjahr:
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| Geschäftsjahr 2016 | Fixe Vergütung | Tantieme | Sonstige Vergütung | LTI* |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Haas | 600 | 1.401 | 22 | 400 |
| Robert von Wülfing | 234 | 409 | 14 | 97 |
| Gesamt | 834 | 1.810 | 36 | 497 |
* die Angaben, der im Jahresverlauf entstandenen Abgrenzungen im Hinblick auf einen späteren Fälligkeitszeitpunkt, erfolgen undiskontiert.
Zuflüsse Vorstandsmitglieder
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| Geschäftsjahr 2017 | Fixe Vergütung | Tantieme | Sonstige Vergütung | LTI |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Haas | 610 | 1.401 | 19 | 0 |
| Robert von Wülfing | 234 | 409 | 18 | 0 |
| Gesamt | 844 | 1.810 | 37 | 0 |
Nachfolgend die Übersicht der Zuflüsse im Vorjahr:
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| Geschäftsjahr 2016 | Fixe Vergütung | Tantieme | Sonstige Vergütung | LTI |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Peter Haas | 600 | 1.361 | 22 | 0 |
| Robert von Wülfing | 234 | 344 | 14 | 0 |
| Gesamt | 834 | 1.705 | 36 | 0 |
Die sonstigen Vergütungen beinhalten geldwerte Vorteile für Firmen-Pkws und Unfallversicherung. Weitere Vergütungskomponenten, wie zum Beispiel Pensions- oder Versorgungszusagen oder Leistungszusagen von Dritten, bestanden für das Geschäftsjahr 2017 nicht.
Die Gesellschaft hat weiterhin mit Herrn Haas eine Change of Control Klausel vereinbart. Nach dieser hat Herr Haas bei Vorliegen eines Change of Control die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen sein Amt vorzeitig niederzulegen und sein Dienstverhältnis zu kündigen. Sofern von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, ist von der Gesellschaft die vertraglich vereinbarte Brutto-Vergütung und eine 100prozentige Tantieme für die restliche Vertragslaufzeit, maximal jedoch für 36 Monate ab Wirksamwerden der Kündigung, zu zahlen.
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 13 der Satzung geregelt. Zuletzt wurde die Vergütung des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 2014 angepasst und die Satzung entsprechend geändert. Die Vergütung orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von EUR 20.000, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieses Betrages, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine dem Verhältnis der Zeit entsprechende Vergütung. Ab der 6. Sitzung des Aufsichtsrats innerhalb eines Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde entsprechend ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 3.000 ausgezahlt.
Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrates werden zusätzlich vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 8.000, der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses (aktuell nicht eingerichtet) jeweils EUR 10.000 sowie die Mitglieder in Ausschüssen EUR 5.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft bzw. ihres Vorsitzes. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an Sitzungen des Aufsichtsrates oder Ausschüssen, deren Mitglied er ist, nicht teil, so reduziert sich ein Drittel seiner Gesamtvergütung proportional in dem Verhältnis der im Geschäftsjahr insgesamt stattgefundenen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, deren Mitglied er ist, zu den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet. Eine variable Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.
Im Einzelnen erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr die nachfolgend aufgeführte Vergütung:
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| AR-Vergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Herr Christoph Groß | 40,0 | 8,0 | 0,0 |
| Herr Michael C. Wisser | 29,0 | 10,0 | 0,0 |
| Frau Ines Leffers (bis Mai 2017) | 7,6 | 0,0 | 0,0 |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Frau Annett Martin (ab August 2017) | 8,3 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Knuth Henneke | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Herr Hartmut van der Straeten | 20,0 | 10,0 | 0,0 |
| Frau Ulrike Bert | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Frau Ulrike Sommer* | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Frau Sibylle Lust (bis Dezember 2017) | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Elmar Roth | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Andreas Setzwein | 20,0 | 5,0 | 0,0 |
| Herr Mathias Venema | 20,0 | 0,0 | 0,0 |
| 264,9 | 48,0 | 0,0 |
In 2016 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Einzelnen die nachfolgend aufgeführte Vergütung:
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| AR-Vergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgeld | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Herr Christoph Groß | 37,8 | 7,6 | 0,0 |
| Herr Michael C. Wisser | 29,0 | 9,7 | 0,0 |
| Frau Ines Leffers (ab Mai 2016) | 12,4 | 0,0 | 0,0 |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert (ab Mai 2016) | 12,4 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Dr. Karl Graf zu Eltz (bis Mai 2016) | 7,7 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Dr. Arno Frings (bis Mai 2016) | 7,7 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Knuth Henneke | 20,0 | 5,0 | 0,5 |
| Herr Hartmut van der Straeten | 20,0 | 10,0 | 0,5 |
| Frau Ulrike Bert | 20,0 | 5,0 | 0,5 |
| Frau Ulrike Sommer* | 20,0 | 5,0 | 0,5 |
| Frau Silke Klarius (bis Mai 2016) | 7,7 | 1,9 | 0,0 |
| Frau Sibylle Lust | 18,9 | 0,0 | 0,0 |
| Herr Elmar Roth | 20,0 | 0,0 | 0,5 |
| Herr Andreas Setzwein (ab Mai 2016) | 12,4 | 3,1 | 0,0 |
| Herr Mathias Venema | 20,0 | 0,0 | 0,5 |
| 265,8 | 47,2 | 3,0 |
* ehem. Hösl-Abramowski
Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2017 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen. Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.
Entwicklung der Amadeus FiRe Aktie im Geschäftsjahr 2017
Die Aktie der Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit dem 31. Januar 2003 zum Prime Standard zugelassen. Die Amadeus FiRe AG war vom 22. März 2010 bis zum 18. September 2017 im SDAX vertreten. Auf Grund von Neuaufnahmen größerer und liquiderer Unternehmen in MDAX und SDAX im Rahmen der regulären Überprüfung des SDAX im September 2017 ist die Aktie der Amadues FiRe AG nicht weiter im SDAX Index aufgeführt.
Nach einem zum Ende hin erfreulichen Aktienmarkt 2016, ließ auch zu Jahresbeginn 2017 der DAX nicht nach und erreichte bis Juni ein Hoch von 12.938 Punkten. Gründe dafür waren eine gute Binnenlage in Deutschland, eine über das Jahr 2017 anziehende Weltwirtschaft und die nach wie vor lockere Geldpolitik der Zentralbanken. Dagegen waren die Unsicherheiten bezüglich des Brexits, die Spannungen mit Nordkorea oder die Krise in Spanien wegen der Unabhängigkeit Kataloniens kaum ein Thema. So verzeichnete der Dax lediglich einen leichten Rückgang auf etwas unter 12.000 Punkte im September. Schon kurze Zeit darauf kletterte der DAX dann auf sein Allzeithoch von 13.518 Punkten am 07.11.2017. Bis zum Jahresende blieb der DAX dann in einem seitwärts Trend zwischen 12.900 und 13.200 Punkten. Die Kurse der im SDAX vertretenen Unternehmen entwickelten sich in der ersten Jahreshälfte schlechter und ab Mitte des Jahres 2017 dann bis zum Ende des Jahres wesentlich besser als die der DAX Unternehmen. Der SDAX lag zum Jahresende 23,3 Prozent über Vorjahr und der DAX 13,1 Prozent.
Der Kurs der Amadeus FiRe Aktie verlief 2017 volatil. Im ersten Quartal verlief der Aktienkurs weitgehend parallel zu den Indices DAX und SDAX. Nach Ausschüttung der Dividende am 18. Mai 2017 gab der Kurs deutlich nach. Seinen Tiefstand erreicht der Kurs Anfang September bei EUR 71,50. Ab September fiel die Aktie in einen seitwärts Trend, der bis zum Ende des Jahres anhielt. Dabei schwankte der Kurs der Amadeus FiRe Aktie zwischen 82,00 und 71,50. Über das Gesamtjahr erreichte die Aktie eine Performance von 5,8 Prozent.

Kenndaten der Amadeus FiRe Aktie
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| In EUR | 2017 | 2016 |
|---|---|---|
| Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs, Frankfurt) | ||
| Höchststand | 87,35 | 75,20 |
| Tiefststand | 70,23 | 54,40 |
| Jahresende | 77,21 | 73,42 |
| Umsatzvolumen an deutschen Börsen | ||
| (in Tsd. Stück) | 2.234 | 2.287 |
| Anzahl ausstehender Aktien (in Tsd.) | 5.198 | 5.198 |
| Börsenkapitalisierung (31. Dezember, in Mio. EUR) | 401,0 | 381,6 |
| Ergebnis je Aktie | 3,96 | 3,66 |
Aktionärsstruktur der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2017
Der Free-Float-Anteil der Amadeus FiRe AG beträgt gemäß der Definition der Deutsche Börse AG 100 Prozent. Der Anteil des bekannten Aktienbesitzes verteilt sich zu etwa 57 Prozent auf ausländische institutionelle Anleger sowie etwa 43 Prozent auf institutionelle Anleger in Deutschland. Da die Aktien der Amadeus FiRe AG Inhaberaktien sind und die Meldeschwelle nach Wertpapierhandelsgesetz erst bei 3 Prozent greift, bleibt ein nicht unbeträchtlicher Teil in unbekanntem Besitz.
Investor Relations
Der Vorstand und die Investor Relations Abteilung der Amadeus FiRe Gruppe unterhalten einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Aktienanalysten und Banken. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Um allen Kapitalmarktteilnehmern eine möglichst realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen, erfolgt die Berichterstattung aktiv und möglichst umfangreich. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung und die Ziele der Amadeus FiRe Gruppe präsentierte der Vorstand auf zwei Roadshows das Unternehmen in Deutschland und mehreren europäischen Ländern. Daneben wurde in Einzelgesprächen mit nationalen und internationalen Investoren und Analysten die aktuelle Lage erörtert und über den Geschäftsverlauf informiert. Wie im Vorjahr wurde in 2017 die Amadeus FiRe Aktie von M.M. Warburg, dem Bankhaus Lampe und der Montega AG analysiert und bewertet.
Über die Investor-Relations-Homepage der Unternehmensgruppe (www.amadeusfire.de/de/investor-relations) können Geschäfts- und Quartalsberichte, Kapitalmarkt-aussendungen, Einschätzungen der Analysten, Online-Börseninformationen sowie Informationen zur Hauptversammlung abgerufen werden. Amadeus FiRe stellt sicher, dass aktuelle und ausführliche Informationen bereitstehen und jederzeit Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann.
Seit dem 31. Dezember 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Amadeus FiRe erwartet wird.
Ausrichtung der Amadeus FiRe Gruppe im kommenden Geschäftsjahr
Unverändert wird die Amadeus FiRe Gruppe weiterhin die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie Fort- und Weiterbildung anbieten. Die grundsätzliche Ausrichtung wird beibehalten. Der Fokus liegt weiterhin auf dem kaufmännischen Bereich, in welchem der Schwerpunkt auf dem Finanz- und Rechnungswesen liegt sowie dem Bereich IT-Services. Es ist nicht geplant, ins Ausland zu expandieren.
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
Die Konjunkturprognosen für 2018 gehen übereinstimmend von einem weiterhin aufwärtsgerichtetem Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im nächsten Jahr von 3,9 Prozent, welches leicht über dem Wert in 2017 liegt. Vor dem Hintergrund geringer Zinsen und einer expansiven Geldpolitik, den Auswirkungen u.a. des Brexits sowie anstehender Wahlen in Europa stellt sich die Lage für die Weltwirtschaft volatil und von Ungewissheit geprägt dar.
Als positiver Effekt wird für 2018 erwartet, dass die Steuerreformen in den USA bis 2020 einen positiven Einfluss auf das Wachstum der Weltwirtschaft haben werden. Des Weiteren wird erwartet, dass die Schwellenländer nach einem Anstieg in 2017 auch in 2018 eine weiterhin stärkere wirtschaftliche Dynamik aufweisen werden. Der wesentliche Grund für diese positive Entwicklung ist die erfolgte Erholung des Ölpreises.
Die IWF-Prognose für die USA für 2018 liegt bei einem Wachstum von 2,7 Prozent. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft China prognostiziert der IWF ein Wachstum von 6,5 Prozent.
Durch geldpolitische Maßnahmen wird wohl auch in 2018 versucht werden, die Konjunktur anzuschieben. Die Europäische Zentralbank hat zuletzt das Kaufprogramm für Staatsanleihen bis Ende September 2018 verlängert, allerdings die Investitionssumme auf EUR 30 Milliarden pro Monat halbiert. Die Auswirkungen auf das Wachstum der Weltwirtschaft bleiben abzuwarten, zumal die US-Notenbank ihre Leitzinsen im Jahr 2017 gleich drei Mal in Folge angehoben hat und mit einer Änderung dieses Kurses auch unter neuer Leitung aktuell nicht zu rechnen ist.
Aufgrund einer hohen inländischen Nachfrage bei gleichzeitig hohen Exporten wird in der Eurozone mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes in 2018 von 2,2 Prozent im Vergleich zu 2,4 Prozent in 2017 gerechnet.
Frühindikatoren, wie der ifo Index oder die Einkaufsmanagerindizes lassen erwarten, dass die deutsche Wirtschaft auch 2018 solide wachsen wird. In der jüngsten Januarprognose sagt der IWF für Deutschland im Jahr 2018 2,3 Prozent Wirtschaftswachstum, allerdings ohne Kalenderbereinigung, voraus. Im Jahr 2018 gibt es keine Auswirkungen durch den „Kalendereffekt", da die gleiche Anzahl an Gesamtarbeitstagen wie in 2017 zur Verfügung steht. Die Deutsche Bundesbank prognostiziert ein reales BIP-Wachstum 2018 in Höhe von 2,5 Prozent für Deutschland. Dieser Wert ist ebenfalls nicht kalenderbereinigt und bildet wie in der Vergangenheit die Basisannahme für den Chancen- und Prognosebericht der Amadeus FiRe Gruppe.
Wachstumsimpulse werden in 2018 vom privaten Verbrauch, der Bauwirtschaft und dem Staatskonsum ausgehen. Der private Konsum profitiert dabei von der rekordhohen Beschäftigung, den anhaltenden Reallohnzuwächsen sowie dem niedrigen Zinsniveau. Leicht dämpfend wirkt der gestiegene Ölpreis. Auch die Wohnungsbautätigkeit wird in 2018 weiter expandieren. Vor allem in den großen Städten bleibt die Nachfrage nach Wohnimmobilien vor dem Hintergrund der guten Arbeitsmarkt- und Einkommensaussichten und der noch anhaltenden Zuwanderung hoch. Der Staatskonsum wird in 2018 durch erhöhte Sachkäufe und Sachleistungen für Gesundheit und Pflege in 2018 wieder zunehmen.
Für eine weitere Steigung der Investitionen sprechen die günstigen Exportaussichten, insbesondere Exporte in die Schwellenländer. Mit den vermehrten Ausfuhren werden auch die Kapazitäten stärker ausgelastet, was zu zusätzlichen Investitionen führt. Auch sind die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen durch gleichbleibende Zinsen vorteilhaft.
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| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Prognose Deutsche Bundesbank | Prognose Deutsche Bundesbank | |
| --- | --- | --- |
| Weltwirtschaftswachstum (IWF Prognose) | 3,4 | 3,9 |
| Verwendung des realen BIP | ||
| Private Konsumausgaben | 1,6 | 1,7 |
| Staatlicher Konsum | 2,3 | 1,8 |
| Bruttoanalageinvestitionen | 3,1 | 4,2 |
| Exporte | 3,2 | 5,4 |
| Importe | 4,1 | 6,0 |
| Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten) | 1,9 | 2,1 |
| Inländische Endnachfrage | 0,0 | 0,1 |
| Vorratsveränderungen Außenbeitrag | -0,1 | 0,2 |
| Bruttoinlandsprodukt (BIP real) in Deutschland | 1,8 | 2,5 |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Internationaler Währungsfonds (IWF), Deutsche Bundesbank
Ein gewisses Risiko für die Prognose 2018 kann im aktuellen Prozess der Regierungsbildung gesehen werden.
Risiken für die Prognose 2018 liegen ebenfalls im außenwirtschaftlichen Umfeld. Die weitere Entwicklung des Ölpreises, Brexit-Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union mit aktuell noch ungewissem Ausgang, strukturelle Probleme im italienischen Bankensektor sowie allgemeine politische Desintegrationstendenzen könnten die Wirtschaftsentwicklung gefährden. Weiterhin sorgt die Diskussion um das Atomabkommen mit dem Iran für Unsicherheit, vor allem in Bezug auf Nordkorea, welche weiterhin Fortschritte im eigenen Atomprogramm machen. Die Reaktion der Weltwirtschaft auf diese Unsicherheit ist nicht absehbar. Des Weiteren bleibt es abzuwarten, inwieweit die USA eine zunehmende Einführung von Zöllen und Handelsbeschränkungen fortsetzen werden.
Für den Arbeitsmarkt zeichnet sich auch im nächsten Jahr eine positive Entwicklung ab. Die absolute Beschäftigung sollte weiter steigen, während eine niedrigere Zuwanderung, eine weiterhin deutliche Zunahme der Arbeitskräfteknappheit und ungünstige Perspektiven der heimischen Demografie dem entgegenstehen und für einen gedämpfteren Zuwachs in den nächsten Jahren verantwortlich sein werden. In den kommenden Jahren wird sich die sogenannte „Babyboomer Generation", dies sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965, aus den aktiven Arbeitsleben verabschieden und in den Ruhestand gehen. Der Fachkräftemangel wird so langfristig weiter zunehmen.
Der prognostizierte Gesamtanstieg der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2018 gegenüber Vorjahr soll gemäß dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 490.000 Personen betragen. Damit wird die Zahl der Erwerbstätigen in 2018 voraussichtlich über 44,5 Millionen steigen und das Beschäftigungswachstum setzt sich fort.
Die Quote der Arbeitslosen dürfte im Jahresdurchschnitt 2018 leicht unter dem Wert des abgelaufenen Jahres von 5,7 Prozent liegen. Durch die Zuwanderung hat sich die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter zwar erhöht, eine steigende Zahl davon wird aber voraussichtlich an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen und dadurch aus der Statistik fallen. Deshalb geht im Jahr 2018 voraussichtlich die Zahl der amtlich ausgewiesenen Arbeitslosen etwas zurück. Das DIW (Berlin) erwartet eine Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent.
Branchenentwicklung
Weiterhin wird der Markt für Arbeitnehmerüberlassung in hohem Maße von der Entwicklung der Gesamtwirtschaft beeinflusst sein. Dies bedeutet, dass sich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung auf globaler und nationaler Ebene sowie die Arbeitsmarktentwicklung entsprechend im Markt für Arbeitnehmerüberlassung niederschlagen werden.
Im gewerblichen Bereich sind erfahrungsgemäß unmittelbare und stärkere Reaktionen auf konjunkturelle Veränderungen zu erwarten, wohingegen der qualifizierte Bereich eher spätzyklisch reagiert.
In den vergangenen Jahren hat sich die Zeitarbeit in Deutschland als flexibles Beschäftigungsmodell etabliert. Aufgrund der aktuell positiven Wirtschaftslage und der damit verbundenen steigenden Nachfrage bei den Unternehmen sollte weiterhin ein Wachstumspotential bestehen. Das für 2018 mit 2,5 Prozent prognostizierte reale BIP-Wachstum dürfte also zu einer weiteren Steigung der Nachfrage im Zeitarbeitsmarkt führen.
Die zunehmende Verteuerung der Zeitarbeit dürfte allerdings genau gegenteilig wirken. Erhöhte Tarifentgelte aus dem Zeitarbeitstarifvertrag, weitere Effekte aus Branchen-zuschlagstarifverträgen und die neu eingeführten gesetzlichen Equal Pay Regelungen lassen die Preise für Zeitarbeit in Deutschland steigen.
Ab April 2018 tritt die nächste Stufe der Erhöhung der Tarifentgelte aus dem Zeitarbeits-Tarifvertrag in Höhe von 2,8 Prozent im Westen und 4,0 Prozent im Osten in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze ist zum 01.04.2017 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes sind zum einen eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von allgemein 18 Monaten, zum anderen die Vorgabe des „Equal Pay" für Zeitarbeitsmitarbeiter nach frühestens neun Monaten im Einsatz. „Equal Pay" greift ab Januar 2018 und die Höchstüberlassungsdauer ab der Jahresmitte 2018. Die Einführung des Gesetzes wird in 2018 also zum einen die Zeitarbeit weiter verteuern, zum anderen die Flexibilität des Faktors Arbeit für Unternehmen in Deutschland weiter einschränken.
Die Schwierigkeit für die Branche, dass die Lohnbestandteile, welche unter den Begriff des „Equal Pay" fallen, vom Gesetzgeber nicht ausreichend definiert worden sind, wurde mit Ergänzungen in den BZTV teilweise behoben. So hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine weitere Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. Bezüglich der Regelung zur Höchstüberlassungsdauer hat diese für die Amadeus FiRe Gruppe kaum Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, denn die durchschnittliche Einsatzdauer eines Mitarbeiters in der Zeitarbeit beträgt bei Amadeus FiRe rund acht Monate. Nach aktuellen Zahlen aus dem Januar 2018 ist der Auftragsbestand in der Zeitarbeit nicht signifikant gesunken. Das Marktverhalten der Kundenunternehmen hat sich also bislang kaum verändert. Die langfristigen Auswirkungen des „Equal Pay" sind aktuell noch nicht abzusehen. Einen negativen Einfluss auf das Geschäft wird es geben, aber dieser sollte nicht signifikant sein. Im Gegensatz dazu bedeuten die neuen Regelungen einen signifikant höheren internen Aufwand, um eine entsprechend korrekte Abwicklung sicher zu stellen und die Kundenunternehmen entsprechend zu beraten und zu betreuen.
Durch die Branchenzuschläge, die im Frühjahr 2017 neu verhandelt wurden und ab der zweiten Jahreshälfte 2018 alle Tarifgruppen betreffen werden, wird die tarifliche Erhöhung der Zeitarbeitslöhne vermutlich weiter verstärkt. Nach der gesetzlichen Einführung der „Equal Pay" Regelung hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine zusätzlich installierte Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. In der Regel tritt diese neue Zuschlagsstufe nach 15 Monaten Laufzeit des Auftrages in Kraft. Mit dieser weiteren Zuschlagsstufe sind mittlerweile Zuschläge von bis zu 67 Prozent auf das Tarifgehalt möglich. Mit steigendem Qualifizierungsgrad dürften sich die Auswirkungen jedoch vermindern, da die Zuschlagssätze in den niedrigen Tarifgruppen, die wenig qualifizierte Mitarbeiter abbilden, höher sind, als in den höheren Tarifgruppen. Das für Amadeus FiRe relevante Marktsegment wird aufgrund dessen sowie der Branchenzusammensetzung der Amadeus FiRe Kunden als auch der geringen Anzahl an Mitarbeitern in niedrigen Tarifgruppen nicht ganz so stark betroffen sein.
Auf der Angebotsseite herrscht auch weiterhin durch eine mangelnde Verfügbarkeit eine große Herausforderung in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter. Für qualifiziertes Personal sind die Beschäftigungsaussichten wegen des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt und dem Trend zu Festanstellungen weiterhin sehr gut. Die demografische Entwicklung in Deutschland wird die Knappheit an qualifiziertem Personal langfristig noch verschärfen und somit die zur Verfügung stehende Anzahl an Erwerbstätigen und qualifizierten Fachkräften weiter begrenzen. Diese Faktoren erschweren es, die Kandidaten für eine berufliche Zwischenstation im Rahmen der Zeitarbeit zu gewinnen und einzustellen.
Im Jahr 2018 steht mit 250 Tagen die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage wie im Jahr 2017 zur Verfügung. Dadurch ist in 2018 mit keinen rechnerischen Umsatz- und Ergebniseffekten diesbezüglich zu rechnen.
Für den gesamten Zeitarbeitsmarkt wird aufgrund der Faktoren robuster kompetitiver Arbeitsmarkt, Preissteigerungen und Auswirkungen der Gesetzesänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze kein Wachstum der Anzahl der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland beschäftigten erwartet. Ein geringes Marktwachstum ist allerdings aus den Preissteigerungen zu erwarten. Laut der Lünendonk Studie 2017 rechnen die an der Umfrage teilnehmenden Zeitarbeitsunternehmen mit einem Marktwachstum 2018 von lediglich 1,5 Prozent. In dem für Amadeus FiRe relevanten qualifizierten Markt wird gegenüber dem Niveau von 2017 kein Wachstum durch den Trend zur Festanstellung und den engen Bewerbermarkt erwartet.
Für die Dienstleistung Personalvermittlung sollte auch das Jahr 2018 abermals gute Marktchancen bieten. Ein knapper Arbeitsmarkt für qualifiziertes Personal steigert erfahrungsgemäß die Bereitschaft der Unternehmen, in die Beschaffung geeigneten Personals zu investieren. Die Knappheit ist in Deutschland im Bereich der qualifizierten Fach- und Führungskräften besonders ausgeprägt. Um sich Potentiale zu sichern, setzt sich ebenfalls der Trend zur Festanstellungen fort. Auf Grund dieser Faktoren sollte sich im Jahr 2018 der Personalvermittlungsmarkt erneut sehr positiv entwickeln. Die Wachstumserwartungen liegen im Bereich von 10 Prozent.
Auf das Interim- und Projektmanagement hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung lediglich eine geringe Auswirkung. In Phasen des Abschwungs werden vermehrt Restrukturierungs- und Kostensenkungsprojekte durchgeführt, während in Aufschwung-Phasen Personalbedarf für die eher klassischen Interim Management Projekte besteht. Nach Einschätzungen von Amadeus FiRe ist die Nachfrage 2017 nach Interim- und Projektmanagement in dem sehr kompetitiven Markt in Deutschland relativ unverändert geblieben. Für das Jahr 2018 sollte sich dies erneut ähnlich darstellen.
Von einer weiterhin stabilen Nachfrage 2018 für Fort- und Weiterbildungsangebote im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen ist auszugehen. Die übergeordneten allgemeinen Trends im Fort- und Weiterbildungsbereich sind der demografische Wandel, die zunehmende Akademisierungstendenz, eine fehlende Berufsfähigkeit (mangelhafte berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung) sowie die wachsende mediale Mobilität. Der prognostizierte demografische Wandel (Fachkräftemangel) dürfte einerseits zu einem tendenziell sinkenden Bedarf an Erstausbildung, andererseits jedoch zu einem steigenden Bedarf an Fortbildung in späteren Phasen der Berufstätigkeit führen. Attraktive und berufslebenslange Weiterbildungsangebote könnten sich daher zu einem entscheidenden Mitarbeiterbindungselement entwickeln. Darüber hinaus hält die Akademisierungstendenz im Weiterbildungsbereich in Deutschland an, was sich nicht zuletzt in einem zunehmenden Anteil von Studienanfängern gegenüber Berufsanfängern zeigt. Gleichzeitig wächst infolge abnehmender Berufsfähigkeit von Hochschulabsolventen die Notwendigkeit, geeignete Brückenkurse in die berufliche Praxis zu entwickeln. Schließlich wirkt sich die stark wachsende mediale Mobilität auf das Weiterbildungsverhalten aus. Es müssen Lösungen für schnelle, flexible, orts- und zeitunabhängige Weiterbildungsangebote im Rahmen zielgruppenadäquater Digitalisierungsstrategien entwickelt werden.
Für 2018 ist nicht mit intensiven Veränderungen im nationalen Steuer- oder Rechnungswesen zu rechnen. Eine gewisse „Themenkonjunktur könnte sich allenfalls als Folge der derzeit noch offenen Koalitionsgespräche ergeben.
Im Spezialmarkt für Aus- und Fortbildung im Umfeld der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP) wird nachfragebedingt im Jahr 2018 weiterhin eine höchstens stagnierende Marktentwicklung erwartet.
Anstehende Nachfolgeregelung im Vorstand der Amadeus FiRe AG
Herr Peter Haas, Vorstandsvorsitzender der Amadeus FiRe AG wird seinen bis zum 31. Dezember 2018 laufenden Vorstandsvertrages nicht verlängern. Peter Haas ist seit 18 Jahren im Vorstand der Amadeus FiRe AG und seit 2008 Vorstandsvorsitzender. Er hat die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft während dieser Zeit maßgeblich geprägt. Die langfristig gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand eingeleitete Nachfolgeplanung steht zur Umsetzung an und wurde am 23. Oktober 2017 offiziell verkündet und publiziert.
Herr Robert von Wülfing wird mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas zum Sprecher des Vorstands ernannt. Herr von Wülfing gehört dem Vorstand der Amadeus FiRe AG seit 2012 an und trägt zurzeit neben den Aufgaben als Chief Financial Officer ebenfalls die Verantwortung für den Geschäftsbereich Weiterbildung innerhalb des Vorstands. Weiterhin wird Herr Dennis Gerlitzki ebenfalls mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas neu in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Herr Gerlitzki wird als Chief Operations Officer für den Geschäftsbereich Personaldienstleistungen verantwortlich sein. Herr Gerlitzki ist seit 14 Jahren erfolgreich in verschiedenen Rollen bei Amadeus FiRe tätig, seit 2008 ist er als Regionaldirektor für einen großen Teil der Amadeus FiRe Niederlassungen in Deutschland verantwortlich.
Beide Herren arbeiten bereits seit langer Zeit eng mit Herrn Haas auf der ersten Managementebene sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich zusammen und genießen das vollste Vertrauen von Herrn Haas und dem Aufsichtsrat. Die hohe Kompetenz und Erfahrung bildet eine hervorragende Basis, auch in der Zukunft das Unternehmen weiter erfolgreich führen zu können.
Erwartete Absatz- und Ergebnisentwicklung
Die konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland für 2018 sind abermals positiv prognostiziert. Die Zuversicht der deutschen Wirtschaft bewegt sich auf ähnlichem Niveau, wie dies 2017 der Fall war. Der ifo Geschäftsklimaindex hat sich im Januar 2018 von 117,2 auf einen Wert von 117,6 Punkten verbessert.
Im Segment der Personaldienstleistungen sind die Marktwachstumschancen differenziert zu betrachten und, wie zuvor beschrieben, insgesamt, dem Arbeitsmarkt entsprechend, als gut einzuschätzen. Eine hohe Nachfrage nach Fachkräften bei einem gleichzeitig geringen Angebot unterstützt das Geschäftsmodel von Amadeus FiRe.
Für das Geschäftsjahr 2018 ist eine durchgehende Vollbesetzung der Niederlassungen geplant. Ein weiterer Aufbau zusätzlicher, spezialisierter Teams an ausgewählten Standorten ist angestrebt. Ziel ist es, die Vertriebsorganisation weiter nachhaltig zu verstärken, um die regionalen Märkte erfolgreich zu durchdringen und die Marktposition von Amadeus FiRe weiter zu verbessern.
Die nächste Teileinführung der neuen Vertriebssoftware und die Stärkung der Rekrutierungsaktivitäten und -ressourcen sind wichtige Investitionsfelder im Jahr 2018.
Die zusätzlichen Aufwendungen für die Ausweitung der Vertriebsorganisation entstehen durch Aufbau neuer Positionen, die ganzjährige Besetzung von im Vorjahr noch offener Stellen sowie die Durchführung von Gehaltsanpassungen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Insgesamt sind für das Geschäftsjahr 2018 hierfür zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund EUR 3,8 Mio. geplant.
Weiterhin ist geplant, nachdem das Bewerbermanagement der neuen Vertriebssoftware erfolgreich im Jahr 2017 eingeführt wurde, nun auch den zweiten Teil der Vertriebssoftware in 2018 einzuführen. Es ist vorgesehen das Kundenmanagement als zweiten Teil der Einführung der Vertriebssoftware im 3. Quartal 2018 einzuführen. Der Aufwandseffekt im Geschäftsjahr 2018 ist mit einem zusätzlichen Aufwand von EUR 0,9 Mio. budgetiert.
Zu Beginn des Jahres nimmt saisonal bedingt die Anzahl der Aufträge in der Zeitarbeit ab. Im Jahr 2018 gab es einen einmaligen zusätzlichen Effekt durch die Auswirkung der neu eingeführten Equal Pay Regelung. Nach dem in Kraft treten der Gesetzesänderung bezüglich Equal Pay nach 9 Monate zum 1. April 2017, waren zum Jahreswechsel alle Aufträge, die vor dem 1. April 2017 begonnen haben, betroffen. Durch diesen Sondereffekt fiel die Korrektur zu Jahresbeginn 2018 erwartungsgemäß stärker aus als im Vorjahr. Die Anzahl der Aufträge lag nichts desto trotz Anfang Januar noch leicht über dem Vorjahresniveau. Amadeus FiRe erwartet einen moderaten Anstieg des Zeitarbeitsumsatzes im Jahresverlauf, die obengenannten Investitionen in die personellen Ressourcen der Vertriebsorganisation werden dazu beitragen.
Nach dem deutlichen kalendarischen Effekt in 2017, gibt es im Geschäftsjahr 2018 keine rechnerischen Umsatz- und Ergebniseffekte durch weniger oder mehr zur Verfügung stehende fakturierbare Tage.
Die Dienstleistung Personalvermittlung hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr unerwartet stark entwickelt. Nach den deutlichen Steigerungen der letzten Jahre wird für das Jahr 2018 eine weitere leichte Umsatzsteigerung erwartet.
Unter der Annahme, dass sich der Markt für Interim- und Projektmanagement stabil entwickelt, plant die Amadeus FiRe Gruppe, den Umsatz in dieser Dienstleistung zu steigern und die eigene Marktposition wieder leicht auszubauen. Nach der rückläufigen Entwicklung der Dienstleistung im Jahr 2017, soll hier der Fokus erhöht und eine gegenläufige Entwicklung eingeleitet werden.
Zusammenfassend wird für das Segment der Personaldienstleistungen eine Umsatzsteigerung sowie ein Ergebnis (EBITA) im Rahmen des Vorjahresergebnisses erwartet, wobei ein nicht wesentlich verändertes Verhalten der Kundenunternehmen in Folge der Equal Pay Regelungen zu Grunde zu legen ist.
Im Weiterbildungssegment von Amadeus FiRe ist in 2018 durch derzeit noch offene Regierungsgespräche keine gesonderte „Themenkonjunktur" durch Änderungen im regulatorischen Umfeld zu erwarten. Mit Hilfe des Ausbaus der Vertriebsaktivitäten sowie der konsequenten Ausweitung des Lehrgangs- und Seminarangebotes an wirtschaftsstarken Standorten mit eigenen Schulungsräumlichkeiten und Mitarbeitern sollen weiter Marktanteile hinzugewonnen werden. Dies sollte zu einer Steigerung im höheren einstelligen Prozentbereich des Weiterbildungsumsatzes bei ebenso steigenden Ergebnissen (EBITA) führen.
Das Ziel der Amadeus FiRe Gruppe im Geschäftsjahr 2018 ist es, den Umsatz weiter zu steigern und das letztjährige EBITA in Höhe von EUR 32,3 Mio. zu übertreffen.
Trotz der zuvor beschriebenen ergebnisbelastenden Effekte erwartet der Vorstand eine Steigerung des EBITA um etwa EUR 0,5 Mio. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Investitionen in den Ausbau des Geschäftsbetriebes erfolgreich getätigt werden können.
Im Segment der Fort- und Weiterbildung sind zur Verbesserung der Marktposition neben dem geplanten organischen Wachstum Zukäufe vorstellbar.
Die zuvor erwähnten Prognosen gelten uneingeschränkt für die Amadeus FiRe AG, da das Dienstleistungsportfolio dieser Gesellschaft hauptsächlich aus den Dienstleistungen „Zeitarbeit" und „Personalvermittlung" besteht.
Aufgrund des positiven Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2017 geht der Vorstand davon aus, in 2018 wiederum eine Dividende auszuschütten.
Übersicht Prognosegenauigkeit des Prognoseberichtes im Geschäftsbericht 2016
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| Prognose im Geschäftsbericht 2016 | Status aktuell (2017) | |
|---|---|---|
| Weltwirtschaft | ||
| Weltwirtschaftswachstum | 3,4% | 3,7% |
| Wachstum Euro-Raum | 1,6% | 2,4% |
| Deutschland Gesamtwirtschaft | ||
| Bruttoinlandsprodukt (BIP real) | 1,8% | 2,2% |
| Verwendung des realen BIP | ||
| Private Konsumausgaben | 1,6% | 2,0% |
| Staatlicher Konsum | 2,3% | 1,4% |
| Bruttoanlageinvestitionen | 3,1% | 3,0% |
| Exporte | 3,2% | 4,7% |
| Importe | 4,1% | 5,2% |
| Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten) | ||
| Inländische Endnachfrage | 1,9% | 1,4% |
| Vorratsveränderungen | 0,0% | 0,1% |
| Außenbeitrag | -0,1% | 0,2% |
| Arbeitsmarkt Deutschland | ||
| Nettozuwanderung | + 206.000 | k. A. |
| Durchschnitt Arbeitslosenzahlen | "dürfte im Jahresdurchschnitt 2017 unter dem Stand 2016 (<2,69 Mio. Personen) liegen" | 2.533.000 |
| Branchenentwicklung | ||
| Markt Zeitarbeit | "Marktwachstum von 2,6 Prozent" | 4-5 %* |
| Markt Zeitarbeit für kaufmännische Fachkräfte | "Marktvolumen auf dem Niveau von 2016" | k. A. |
| Markt Personalvermittlung | "Marktwachstum von rund 10 Prozent" | "hat sich positiv entwickelt"* |
| Markt Interim- und Projektmanagement | "leichtes Marktwachstum" | k. A. |
| Markt Weiterbildung | "unverändert gegenüber 2016" | "stabile Entwicklung" |
| Absatz- und Ergebnisentwicklung Amadeus FiRe Dienstleistungen | ||
| Umsatz Zeitarbeit | "moderates Umsatzwachstum" (>121,3 Mio.) | EUR 124,2 Mio. |
| Umsatz Personalvermittlung | "moderates Umsatzwachstum" (>21,7 Mio.) | EUR 29,0 Mio. |
| Umsatz Interim- und Projektmanagement | "moderates Umsatzwachstum" (>9,6 Mio.) | EUR 9,2 Mio. |
| Umsatz Weiterbildung | "leichte Steigerung" (> EUR 20,7 Mio.) | EUR 22,1 Mio. |
| Gesamtkonzern | ||
| Gesamtumsatz | "moderates Umsatzwachstum" (>173,3 Mio.) | EUR 184,5 Mio. |
| Konzern-EBITA | "Steigerung EBITA um etwa 2 Prozent (30,7 Mio.)" | EUR 32,3 Mio. |
* aktuelle Schätzung Amadeus FiRe
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, den 01. März 2018
Peter Haas, Vorstandsvorsitzender
Robert von Wülfing, Vorstand Finanzen
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 konnte die Amadeus FiRe Gruppe abermals ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Darüber hinaus konnten wichtige Weichen für die zukünftige Entwicklung gestellt werden. Neben dem weiteren Ausbau der Vertriebsorganisation war dies insbesondere die Berufung des neuen Vorstandsteams.
Im Oktober 2017 gab die Gesellschaft die geplante Nachfolgeregelung bekannt. Herr Peter Haas, aktueller Vorstandsvorsitzender der Amadeus FiRe AG, hatte dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er eine Verlängerung seines bis zum 31. Dezember 2018 laufenden Vorstandsvertrages ausschließt Peter Haas ist seit 18 Jahren im Vorstand der Amadeus FiRe AG und seit 2008 Vorstandsvorsitzender. Er hat die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft während dieser Zeit maßgeblich geprägt Mit dieser Entscheidung wurde die bereits langfristig gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand vorbereitete Nachfolgeplanung umgesetzt.
Herr Robert von WMfing soll mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas zum Sprecher des Vorstands ernannt werden. Herr von WMfing gehört dem Vorstand der Amadeus FiRe AG seit 2012 an und trägt als Finanzvorstand auch die Verantwortung für den Geschäftsbereich Weiterbildung. Weiterhin wird Herr Dennis Gerlitzki ebenfalls mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas neu in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Herr Gerlitzki wird als Chief Operations Officer für den Geschäftsbereich Personaldienstleistungen verantwortlich sein. Herr Gerlitzki ist seit 14 Jahren erfolgreich in verschiedenen Rollen bei Amadeus FiRe tätig, seit 2008 ist er als Regionaldirektor für einen großen Teil der Amadeus FiRe Niederlassungen in Deutschland verantwortlich.
Beide Herren arbeiten bereits seit langer Zeit eng mit Herrn Haas auf der ersten Managementebene sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich zusammen und genießen das vollste Vertrauen des Aufsichtsrats und des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, mit dem neuen Managementteam das Unternehmen mit hoher Kompetenz und Erfahrung auch in der Zukunft erfolgreich führen zu können.
Im Anschluss an die letztjährige Hauptversammlung informierte uns Frau Ines Leffers, dass sie aus beruflichen Gründen ihren Platz im Amadeus FiRe Aufsichtsrat aufgeben muss. Zum Jahresende 2017 legte Frau Sybille Lust ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nieder, um ihren Ruhestand anzutreten.
Herzlich willkommen im Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG heiße ich Frau Annett Martin und Frau Angelika Kappe. Frau Martin wurde als Nachfolgerin von Frau Leffers zunächst mit Beschluss vom 03.08.2017 gerichtlich bestellt Frau Martin wird im Rahmen der kommenden Hauptversammlung für den Aufsichtsrat zur Wahl stehen. Frau Kappe folgt als Ersatzmitglied der Arbeitnehmervertreterin Frau Lust und hat mit Jahresbeginn 2018 ihre Arbeit im Aufsichtsrat aufgenommen.
Der Amadeus FiRe Aufsichtsrat entspricht dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst Dies gilt für den Amadeus FiRe Aufsichtsrat sowohl für die Kapitalseite als auch für die Arbeitnehmerseite. So ist eine zukünftige Handlungsfähigkeit sichergestellt.
Die Zusammenarbeit aller Mitglieder im Amadeus FiRe Aufsichtsrat ist geprägt von einem sehr konstruktiven Umgang miteinander und hoher Transparenz. Dies setzte sich auch im Geschäftsjahr 2017 sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen fort Die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit bestätigt dies. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 seine Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Corporate Governance Grundsätzen mit großer Sorgfalt wahrgenommen.
Als Vorsitzender des Aufsichtsrates möchte ich persönlich einen herzlichen Dank allen Mitgliedern des Aufsichtsrates für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Jahresverlauf umfassend mit den geschäftlichen und personellen Entwicklungen und Perspektiven im Amadeus FiRe Konzern. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich bei der Leitung des Unternehmens sowie der Führung der Geschäfte beratend begleitet und überwacht Alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurden intensiv mit dem Vorstand diskutiert und bei Bedarf im Plenum entschieden. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahm der Vorstand regelmäßig teil. Die Vorbereitung der Aufsichtsratsmitglieder bezüglich zustimmungspflichtiger Entscheidungen und Investitionsvorhaben wurde vom Vorstand rechtzeitig sichergestellt Die jeweiligen Ausschüsse haben die Tätigkeit des gesamten Gremiums durch Vorarbeiten unterstützt. Grundlage für das Votum des Aufsichtsrats zu den jeweiligen Berichten und Beschlussvorschlägen war somit immer eine vorangegangene gründliche Prüfung und Beratung.
Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die turnusmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet Darüber hinaus wurde ebenfalls mündlich über die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen sowie über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informiert. Ebenfalls wurden dem Aufsichtsrat durch den Vorstand der Halbjahresbericht sowie die Quartalsmitteilungen vorgelegt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde in regelmäßigen Gesprächen durch den Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Geschäftsvorgänge fortlaufend unterrichtet Gleiches gilt für den Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Bilanz-und Prüfungsausschusses und dem Finanzvorstand in Belangen der Rechnungslegung.
Sitzungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse
Die Sitzungen im Plenum beinhalteten grundsätzlich einen Austausch zu der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie zu der Finanzlage des Konzerns sowie der daraus abgeleiteten Maßnahmen. Weiterhin erläuterte der Vorstand Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen und Zielen. Ebenfalls berichtete der Vorstand im Rahmen des Risikomanagementsystems regelmäßig über die Risikosituation der Gesellschaft und des Konzerns. Einzelne Geschäfte und Maßnahmen wurden erörtert, die für die Gruppe von erheblicher Bedeutung sein könnten. Diese wurden entsprechend vom Aufsichtsrat geprüft. Die Aufsichtsratssitzungen waren dabei geprägt von einem intensiven und offenen Austausch.
Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Zudem wurde ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst Keines der Mitglieder des Aufsichtsrates hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.
Es wurden aus dem Gesamtaufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet, der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss. Den Ausschüssen wurden keine Entscheidungsbefugnisse übertragen, sie üben eine beratende Funktion aus. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen vor, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind. In den anschließenden Sitzungen des Aufsichtsrats berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils über die Arbeit der Ausschüsse. Die Anzahl und die Aufgabenstellung der aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder gebildeten Ausschüsse sind nach Auffassung des Aufsichtsrats angemessen und effizient.
Im Jahr 2017 trat der Prüfungsausschuss zu vier Sitzungen zusammen. Abhängig von den jeweiligen Tagesordnungspunkten haben der Abschlussprüfer, Mitglieder des Vorstands sowie als Gast der Aufsichtsratsvorsitzende an den Sitzungen teilgenommen. Der Ausschuss war insbesondere mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss sowie den Zwischenabschlüssen, der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems befasst. Weiterhin unterbreitete der Ausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und beauftragte den Abschlussprüfer nach der Wahl durch die Hauptversammlung. Die Prüfungsschwerpunkte wurden durch den Ausschuss abgestimmt Es wurde die Höhe der Vergütung des Abschlussprüfers festgelegt und der Ausschuss überzeugte sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Ausschussvorsitzende verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.
Der Personalausschuss setzt sich aus drei Vertretern der Anteilseigner sowie aus einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Der Personalausschuss, der für Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Vorstandsangelegenheiten zuständig ist, hat im Berichtszeitraum zwei mal getagt Es besteht derzeit kein ständiger Nominierungsaus-schuss. Die Aufgaben des Nominierungsausschusses wurden durch den Personalausschuss übernommen, zuletzt bei der Auswahl von Frau Martin.
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat verfolgt fortlaufend die Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 23. Oktober 2017 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die Erklärung findet sich zusammen mit einem ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand im Bericht zur Corporate Governance im Lagebericht und wurde weiterhin den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Es wurden von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum keine Interessenkonflikte mitgeteilt
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eschborn, hat den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den nach § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2017 ebenso wie den gemeinsamen Lagebericht der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Gruppe ordnungsgemäß und unter Einbeziehung der Buchführung und des Risikomanagementsystems geprüft Der Abschlussprüfer hat den vorgenannten Unterlagen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Weiterhin hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Prüfung übermittelt Anlässlich der Prüfungsausschuss-Sitzung berichtete der Abschlussprüfer ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. In der folgenden Gesamtaufsichtsratssitzung berichtete der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausführlich über die Ergebnisse der Prüfungen des Prüfungsausschusses. Nach ausführlicher Erörterung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Am 12. März 2018 hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner eigenen Prüfung auf Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt Der Aufsichtsrat stimmte nach dessen Prüfung dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Zum 31.12.2017 setzt sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die zwölf amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
| Herr Christoph Groß, Vorsitzender | |
| Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender | |
| Herr Knuth Henneke | |
| Frau Annett Martin | |
| Frau Dr. Ulrike Schweibert | |
| Herr Hartmut van der Straeten | |
| Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmerverbsterin | |
| Frau Sibylle Lust, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter | |
| Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter | |
| Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin | |
| Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter |
Mitglieder des Vorstandes waren zum Ende des Geschäftsjahres die Herren Peter Haas, Vorstandsvorsitzender, sowie Robert von Wülfing, Vorstand Finanzen. Gemäß § 6 der Satzung der Amadeus FiRe AG besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Mitgliedern.
Lassen Sie mich in diesem Jahr mit einigen Worten des Dankes enden. Das erfolgreiche Geschäftsjahr 2017 mit einem weiteren Rekordergebnis basiert auf dem Engagement und dem Einsatz eines jeden Mitarbeiters der Amadeus FiRe Gruppe. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand gebührt daher der ausdrückliche Dank des Aufsichtsrates. Es gilt freudig anzuerkennen, welches hervorragende Ergebnis sie gemeinsam für unser Unternehmen und unsere Aktionäre erzielt haben.
Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich einen ganz besonderen Dank unseren Kunden und Aktionären aussprechen für das unserem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen.
Frankfurt am Main, den 12. März 2018
Für den Aufsichtsrat
Christoph Groß, Aufsichtsratsvorsitzender
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 29.422.624,12 wie folgt zu verwenden:
| a) | Verwendung eines Teilbetrags in Höhe von Euro 20.585.018,52 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 3,96 auf jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien und |
| b) | Vortrag des verbleibenden Betrags in Höhe von Euro 8.837.605,60 auf neue Rechnung. |
Frankfurt, 12. März 2018
Amadeus FiRe AG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat
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