Annual Report • May 23, 2018
Annual Report
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Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
das Jahr 2017 war für Aumann das vermutlich ereignisreichste und das mit Abstand erfolgreichste der Unternehmensgeschichte. Mit einem Umsatzwachstum von 34,8 % auf 210,4 Mio. € konnten wir unser Unternehmen insbesondere im Bereich von Fertigungslösungen für die Elektromobilität spürbar weiterentwickeln. Trotz des starken Wachstums und der damit verbundenen Herausforderungen konnten wir das bereinigte EBIT auf 21,0 Mio. € steigern. Der Auftragseingang drückt mit einem kumulierten Volumen von 282,3 Mio. € die Marktdynamik im besonderen Maß aus.
Die stärksten Wachstumsraten konnte Aumann im Segment E-mobility verzeichnen. Hier wurde ein Umsatzwachstum von 43,3 % auf 60,8 Mio. € erreicht. Der Auftragseingang im Segment konnte auf 102,3 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Darüber hinaus ist die Anfragetätigkeit unserer Kunden so hoch wie nie. Insbesondere im Segment E-mobility erreichen uns derzeit deutlich mehr Anfragen für Fertigungslinien, als wir jemals erwartet hätten. Um dieser Nachfrage zu begegnen, bauen wir derzeit im ganzen Unternehmen unsere Kapazitäten aus.
Der Grund für die gestiegene Nachfrage liegt im vermutlich größten Wandel, den die Automobilindustrie bisher erlebt hat: der Wandel von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor hin zu elektrisch und hybrid angetriebenen Modellen. Im Laufe des Jahres 2017 hat sich dieser Trend weiter beschleunigt. Prägende Industrieveranstaltungen wie die IAA im September 2017 wurden von den Automobilherstellern dazu genutzt, ambitionierte Pläne für neue Fahrzeugmodelle mit elektrischen oder hybriden Antrieben vorzustellen. Diese Pläne ziehen Investitionen in entsprechende Fertigungslinien nach sich und Aumann ist derzeit ideal positioniert, um von dieser Investitionswelle zu profitieren.
Um dem starken Marktwachstum zu begegnen, haben wir 2017 den Schritt an den Kapitalmarkt gewagt und konnten am 24. März ein fulminantes Börsendebüt feiern. Der Börsengang hat Aumann auf eine neue Evolutionsstufe gehoben. Zum einen haben wir dank der gewonnenen finanziellen Flexibilität noch bessere Voraussetzungen, um vom Wachstum des Marktes für Elektromobilität zu profitieren. Zum anderen genießen wir durch unsere Börsennotiz eine deutliche höhere Aufmerksamkeit von Kunden, potentiellen neuen Mitarbeitern und Ihnen als Aktionären. Auf Kundenseite möchten wir so noch stärker mit dem Thema Elektromobilität verbunden werden, auf Mitarbeiterseite möchten wir als noch attraktiverer Arbeitgeber wahrgenommen werden und durch die Aufmerksamkeit des Kapitalmarktes möchten wir unsere Transparenz, Entscheidungsqualität und operative Exzellenz weiter verbessern.
Ein weiterer strategisch sehr bedeutender Schritt war die Akquisition der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH am 18. Oktober 2017. Mit der USK ist es uns gelungen, ein Unternehmen zu erwerben, welches wir seit vielen Jahren kennen und von dessen technologischen Fähigkeiten wir genauso überzeugt sind wie die namhaften Automobilkunden, deren Vertrauen USK seit Jahrzehnten genießt. Durch die Erhöhung unserer Kapazität um über 300 hochqualifizierte Mitarbeiter und zusätzliche Produktionsflächen von mehr als 10,000 m2 konnten wir so unsere Marktposition deutlich verbessern. Wir sehen auch weiterhin neben organischen Investitionen die Akquisition von Unternehmen als einen geeigneten Weg, um unsere Kapazitäten auszubauen. Daher freuen wir uns, durch die Kapitalerhöhung am 5. Dezember 2017 weiterhin größtmögliche finanzielle Flexibilität zu besitzen, um unseren Wachstumskurs fortzusetzen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die Zukunft der Elektromobilität mitzugestalten.
Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer
Ludger Martinschledde, Chief Executive Officer
Sebastian Roll, Chief Financial Officer
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aumann AG.
Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 9. Februar, 5. Juli, 15. September und am 16. November 2017 durchgeführten Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vorstandmitglieder teilgenommen haben.
Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Insbesondere hat der Aufsichtsrat 2017 den Börsengang der Aumann AG am 24. März, die Akquisition der USK am 18. Oktober, sowie die Kapitalerhöhung der Aumann AG am 5. Dezember intensiv begleitet. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung, der Geschäftsordnung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.
Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. Die wenigen Ausnahmen werden in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung aufgeführt und begründet. Diese Erklärung ist im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann-ag.com veröffentlicht.
Am 9. Februar 2017 wurde als Ersatz für Herrn Anton Breitkopf mit Herrn Christoph Weigler ein neues, unabhängiges Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Als Deutschland-Chef von Uber Deutschland bereichert er das Gremium mit Fachwissen zu modernen Mobilitätskonzepten und mit besten Verbindungen in die Automobilbranche, die Politik und ins Silicon Valley. Die weiteren Aufsichtsratsmitglieder haben sich gefreut, Herrn Weigler am 04. April 2017 im Rahmen einer konstituierenden Sitzung im Gremium begrüßen zu dürfen. Der Aufsichtsrat besteht damit weiter aus insgesamt drei Personen. Diese Zahl an Aufsichtsratsmitgliedern ist nach Ansicht des Aufsichtsrats der Unternehmensgröße angemessen. Eine Bildung von Ausschüssen ist nach Ansicht des Aufsichtsrates nicht zweckmäßig und wurde aus diesem Grund 2017 nicht vorgenommen. Ebenfalls am 9. Februar 2017 wurde Herr Sebastian Roll in den Vorstand berufen, womit auch der Vorstand aus insgesamt drei Mitgliedern besteht.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2017 und der gemeinsame Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern wurden nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 22. März 2018 versehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag und den Konzernabschluss geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 22. März 2018 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat am 22. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat teilt die Lagebeurteilung des Vorstands im gemeinsamen Lage- und Konzernlagebericht und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann AG für die große Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten guten Ergebnisse.
Beelen, den 22. März 2018
Der Aufsichtsrat
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit Fokus auf Elektromobilität.
Der Einzelabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.
Das Jahr 2017 verlief für Aumann überaus erfolgreich. Mit einem Umsatzanstieg von 34,8 % auf 210,4 Mio. € konnte der starke Wachstumskurs nachhaltig fortgesetzt werden. Darüber hinaus konnten durch den Börsengang der Gesellschaft im März sowie der Übernahme von USK im Oktober zwei wesentliche strategische Schritte erfolgreich umgesetzt werden. Von der gestiegenen Aufmerksamkeit und finanziellen Flexibilität durch die Kapitalmarktpräsenz und vom kräftigen Kapazitätszuwachs durch die USK-Akquisition wird Aumann nicht nur kurzfristig, sondern über viele Jahre hinweg profitieren.
Die Dynamik des Marktes für Elektromobilität spiegelt sich auch im Auftragseingang wider, der um 48,5 % auf 282,3 Mio. € gesteigert werden konnte. Vom Auftragseingang entfielen 36,2 % auf das E-mobility Segment. Im Auftragseingang enthalten sind 43,0 Mio. € Auftragsbestand der im Oktober 2017 erstmals konsolidierten USK. Zum Jahresende 2017 lag der Auftragsbestand mit 204,2 Mio. € um 54,4 % höher als im Vorjahr. Der E-mobility Anteil des Auftragsbestandes betrug 34,6 %.
Das bereinigte EBIT im Jahr 2017 erreichte 21,0 Mio. €, was einer bereinigten EBIT-Marge von 10,0 % entspricht. Bereinigt wurden dabei Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Purchase Price Allocation (PPA) und Akquisitionskosten aus dem Kauf der USK stehen. Auf das E-mobility Segment entfiel dabei ein EBIT von 6,7 Mio. €, was einer EBIT-Marge von 11,0 % entspricht.
Für das Geschäftsjahr 2017 schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der am 20. Juni 2018 stattfindenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 20 €-Cent/Aktie oder 3,05 Mio. € vor.
Aumann verbindet einzigartige Wickeltechnologie zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie zur Fertigungsautomatisierung.
Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
· Starkes Wachstum durch den Wandel der Automobilindustrie zur Elektromobilität
· Einzigartige Wickeltechnologien verbunden mit anspruchsvollen Automatisierungsverfahren
· Jahrzehntelange Automotive Erfahrung und Kundenbeziehungen mit Automobilherstellern
· Profitables Wachstum mit einem "asset-light" Geschäftsmodell
· Expansionsstrategie durch organisches Wachstum und UnternehmensakquisitionenAuf Grund des dynamischen Marktwachstums im Bereich der Elektromobilität, fokussiert sich Aumann mit seinen Produkten im E-mobility Segment auf die Entwicklung und Herstellung automatisierter Fertigungslinien für Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs. Dabei verfügt das Unternehmen sowohl für Elektromotoren als auch für Energiespeicher über teils einzigartige Technologien zur automatisierten Massenfertigung. Wie die folgende Abbildung zeigt, deckt Aumann mit seinen Fertigungslösungen somit wesentliche Technologien für die entscheidenden Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs ab.
Für Elektromotoren bietet Aumann insbesondere durch den Einsatz von direkten Wickeltechnologien Fertigungslösungen für hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Motoren mit überlegenem Leistungsgewicht an. Für die Herstellung von Energiespeichern und Brennstoffzellen umfasst das Angebot des Unternehmens hochautomatisierte Fertigungslinien für anspruchsvolle Montageprozesse. Zur Gewährleistung einer optimalen Kundenunterstützung bietet Aumann außerdem Entwicklungsleistungen und produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung an.
Die einzigartige Verbindung von drei Faktoren verleiht Aumann seine hervorragende Marktposition: Erstens verfügt das Unternehmen über ausgezeichnete Technologie im Bereich der Automatisierungs- und Wickeltechnik. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Herstellung kompletter Fertigungslinien, die aus einzelnen Maschinenmodulen konfiguriert werden. Zweitens hat das Unternehmen einen klaren technologischen Fokus auf die Automobilindustrie und insbesondere auf die Elektromobilität. Jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich ermöglichen es Aumann, gerade in der Zeit des Wandels hin zur Elektromobilität für Automobilhersteller ein vertrauensvoller Partner zu sein. Drittens verfügt Aumann über die notwendige Unternehmensstruktur, um auch größere, komplexere Aufträge abzuwickeln. Mit einem Umsatz von 210,4 Mio. € im Jahr 2017 und 6 Standorten auf 3 Kontinenten kann Aumann heute Fertigungslösungen anbieten, welche die Fähigkeiten des Wettbewerbs deutlich übersteigen.
Die herausragende Marktposition von Aumann spiegelt sich im Umsatz des Unternehmens wider, welcher sich seit 2014 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 30 % gesteigert hat:
Umsatzentwicklung
in Mio. €

Um auch weiterhin deutlich wachsen zu können, verfolgt Aumann eine konsequente Expansionsstrategie, welche folgende Prioritäten beinhaltet:
· Erweiterung der Kapazitäten, insbesondere in Hinblick auf qualifizierte Mitarbeiter
· Internationale Expansion mit Priorität auf China und die USA
· Ausbau des Servicegeschäfts und Steigerung des Serviceanteils am Gesamtumsatz
· Technologische Weiterentwicklung mit Schwerpunkt auf E-mobility
Die Weltwirtschaft ist trotz hoher geopolitischer Unsicherheiten im Jahr 2017 deutlich gewachsen. Nach Zahlen des Internationalen Währungsfonds betrug das weltweite Wirtschaftswachstum 3,7 %. Ermutigend ist dabei, dass die Wirtschaftsleistung in insgesamt 120 Ländern gesteigert wurde, was für ein breites globales Wachstum spricht.
In den USA betrug das Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 2,6 % und lag damit deutlich über dem Vorjahr. Neben der Dollarschwäche, die die amerikanischen Exporte unterstützt hat, haben auch die angekündigten Steuerpläne der US-Regierung einen Wachstumsimpuls gegeben, der sich auch im kommenden Jahr fortsetzen dürfte. Die für Aumann ebenfalls relevante chinesische Wirtschaft ist 2017 mit 6,9 % kräftig gewachsen und lag sogar über dem Wachstumsziel der chinesischen Regierung von 6,5 %.
Die deutsche Wirtschaft wuchs 2017 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts um 2,2 %, wobei insbesondere die Binnennachfrage als Wachstumsmotor diente. So stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresschnitt 2017 auf einen neuen Höchststand.
Geldpolitisch prägend waren 2017 weitere Maßnahmen der europäischen Zentralbank, die für ein anhaltend niedriges Zinsumfeld gesorgt haben. Das kontrovers diskutierte quantitative Lockerungsprogramm der europäischen Zentralbank verfolgt dabei insbesondere das Ziel, das Risiko einer Deflation zu begrenzen und die Inflationsrate im Euroraum wieder in Richtung 2,0 % zu bewegen. Trotz der Ankündigung von mehreren Zinsschritten in den USA gehen Marktbeobachter derzeit nicht von einer Leitzinserhöhung der EZB im Laufe des Jahres 2018 aus.
Im Jahr 2017 wurden in Europa nach Zahlen der European Automobile Manufactures Assiciation (ACEA) 3,4 % mehr Fahrzeuge zugelassen als im Vorjahr, insbesondere in Italien (+7,9 %), Spanien (+7,7 %), Frankreich (+2,7 %) und Deutschland (+2,7 %). Das Wachstum der Zulassungszahlen von elektrischen und hybriden Fahrzeugen war dabei mit +39,0 % bzw. +54,8 % weit überdurchschnittlich und wird durch die Ankündigungen erheblicher Investitionsprogramme aller großen Automobilhersteller noch weiter untermauert.
Aumann erwartet, dass die Verbreitung von hybriden und elektrischen Fahrzeugen in den nächsten Monaten und Jahren weiter an Fahrt gewinnen wird. Hierzu tragen insbesondere die folgenden technologischen Trends bei, welche den Wandel zur Elektromobilität beschleunigen:
· Verbesserte Reichweite der Fahrzeuge durch effizientere Motoren und Batterien
· Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen
· Regulierung zur Emissionsreduzierung bis hin zum Verbot von Verbrennungsmotoren, sowie staatliche Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität
· Steigende Nachfrage durch Verbraucher infolge einer größer werdenden Attraktivität von Fahrzeugmodellen mit elektrischen und hybriden Antrieben
· Sinkende Preise für Fahrzeugmodelle mit elektrischen und hybriden Antrieben sowohl in absoluten Zahlen als auch im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren
Am 24. März 2017 hat die Aumann AG einen sehr erfolgreichen Börsengang vollzogen, im Rahmen dessen 1.500.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung ausgegeben wurden. Gleichzeitig hat die MBB SE als Mehrheitsaktionärin von Aumann 4.188.800 Aktien und ein Minderheitsgesellschafter 291.200 Aktien umplatziert, sodass zum IPO inklusive Greenshoe 5.980.000 Aktien angeboten wurden.
Aus der Kapitalerhöhung ist Aumann dabei ein Bruttoemissionserlös in Höhe von 63,0 Mio. € zugeflossen. Die direkt dem IPO zurechenbaren Kosten von 15,5 Mio. € wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Am 7. Dezember 2017 hat die Aumann AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1.250.000 neue Aktien ausgegeben. Der Bruttoemissionserlös betrug 80,0 Mio. €. Die der Kapitalerhöhung direkt zurechenbaren Kosten betrugen 2,6 Mio. € und wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Nach wie vor findet ein Großteil der technischen Forschung und Entwicklung der Aumann Gruppe hauptsächlich im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. In weitaus geringerem Umfang wird aber auch ohne Auftragsbezug Forschung und Entwicklung betrieben. Um den Austausch mit der Wissenschaft zu fördern, kooperiert Aumann daneben auch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 3,3 Mio. € aktiviert.
Auf allen beschriebenen Wegen wurden auch 2017 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte erhebliche Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Wachstumsstrategie der Gruppe lag 2017 ein eindeutiger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility. Die bereits im Jahr 2016 zur Serie geführten Entwicklungen für Continuous Hairpin und Multi Wire Distributed Needle Winding für innengenutete Traktionsmotorstatoren wurden erheblich verbessert und werden inzwischen bereits jeweils in einer zweiten Generation den Kunden angeboten. Optimierungen wurden insbesondere hinsichtlich der Reduktion von Kupferverbrauch bei gleicher Motorcharakteristik und der Verringerung des Motorbauraumes erzielt. Die 2016 begonnene Neuentwicklung von assemblierten Hairpin Statoren für Traktionsmotoren wurde zur Serienreife gebracht. Bei der im Oktober 2017 zur Gruppe hinzugekommenen Tochter USK wurde im Laufe des Jahres eine weitere moderne Lösung für die automatisierte Fertigung von montierten Statoren zur Serienreife geführt, die auf sogenannten I-Pins basiert. Ein erster Kunde hat sich bereits Anfang 2018 für diese Technologie bei der Fertigung seiner Traktionsmotoren entschieden.
Aumann bietet seinen Kunden damit schon heute ein wahrscheinlich unerreicht breites Angebot an modernen Fertigungslösungen für Traktionsmotoren zugeschnitten auf die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Motorkonzepte. Die Entwicklungen gehen aber darüber hinaus. Im Rahmen der Teilnahme an einem Forschungsprojekt hat Aumann 2017 die Entwicklung einer automatisierten Träufelwicklung, die bisher nur manuell erfolgen kann, im Ergebnis aber das Non-plus-ultra der Wickeltechnik darstellt, erheblich intensiviert.
E-mobility verlangt aber nicht nur nach Motorenfertigung. Ebenfalls zum elektrifizierten Antriebsstrang zählen Komponenten der Energiespeicherung, Steuerungselektronik und Getriebe. Mit der USK wurde wichtiges technisches Knowhow zur Fertigung von Brennstoffzellen und Elektronikkomponenten im elektrischen Antriebsstrang miterworben, dessen Weiterentwicklung hohe Priorität genießt. 2017 wurden darüber hinaus Hard- und Software-Module für Produktionslinien entwickelt, die die Fertigung einer großen Vielfalt von Getrieben ermöglichen, neben herkömmlichen mechanischen Getrieben auch Hybridmodule für den E-Antriebsstrang.
Bereits jetzt ist Aumann in der Lage, den Kunden Lösungen für eine Vielzahl von Einzelkomponenten des automobilen elektrifizierten Antriebsstranges bis hin zum Zusammenbau von Baugruppen und der Gesamtmontage anzubieten. Die Dynamik des E-mobility-Marktes, die momentan von kurzen Produktlebenszyklen und einer immensen Typenvielfalt geprägt ist, erfordert von Aumann aber auch 2018 einen starken Fokus auf Forschung und Entwicklung. Neben der beschriebenen Entwicklung von Fertigungslösungen ist dabei erstmals auch die Entwicklung von Produktivitätstools für generatives Moduldesign geplant. Hierzu wurde für gemeinsame Entwicklungsaktivitäten Kontakt zu einem im Silicon Valley ansässigen multinational agierenden Softwarehaus aufgenommen.
Zum Geschäftsjahresende 2017 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und zwei mittelbare Tochterunternehmen.
Aumann unterscheidet auf Grund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.
Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten des elektrifizierten Antriebsstranges angefangen von verschiedenen Energiespeichersystemen über Antriebs- und Getriebekomponenten, power-on-demand Aggregaten bis hin zu Elektronikbauteilen. Aumanns besonderer strategischer Fokus liegt allerdings auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Große Kunden aus den Bereichen Automotive und E-Bikes verwenden Aumann Technologie, um ihre neueste Generation von E-Motoren zu fertigen. Aumanns Angebot umfasst darüber hinaus auch produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung.
Im Segment E-mobility ist der Umsatz 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 43,3 % gewachsen und liegt damit bei 60,8 Mio. €. Das EBIT des Segments liegt mit 6,7 Mio. € leicht unter dem EBIT des Vorjahres (7,2 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments hat sich somit auf 11,0 % reduziert. Gerade im Bereich E-mobility hat Aumann gegen Ende des Jahres einen hohen Auftragseingang erzielt und liegt kumuliert bei 102,3 Mio. € Auftragseingang, was mehr als einer Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte, Luft- und Raumfahrt und Industrie. Aumanns Lösungen umfassen beispielsweise Anlagen für die Produktion von Antriebskomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Außerdem bietet Aumann hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen für die Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie spezifische Lösungen für andere Sektoren.
Im Segment Classic hat der Umsatz 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 31,7 % auf 149,6 Mio. € zugenommen. Einer der wesentlichen Gründe für das Wachstum des Classic Segments ist weiterhin der Trend zu emissionsreduzierenden Komponenten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aber auch außerhalb der Automobilbranche profitiert das Segment von Wachstumstrends, wie beispielsweise den steigenden Effizienzanforderungen für Industriemotoren und Haushaltsgeräten oder den wachsenden Automatisierungsbestrebungen in der Fertigung von Verbraucherelektronik. Das EBIT des Segments hat mit 14,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert von 10,5 Mio. € deutlich zugenommen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 9,7 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beträgt 180,0 Mio. €, was einem Anstieg von 29,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die folgende Grafik stellt die äußerst dynamische Entwicklung von Umsatz und Auftragseingang in den Segmenten dar:
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| Umsatz | Auftragseingang | |
|---|---|---|
| in Mio. € | in Mio. € |

Die Zahl der Mitarbeiter ist zum 31. Dezember 2017 ohne Auszubildende und Leiharbeiter auf 981 gestiegen. Im Vergleich zum 31. Dezember 2016 bedeutet dies einen Anstieg um 75,8 %. Ende 2017 waren davon 336 Mitarbeiter bei der im Oktober erworbenen USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH beschäftigt. Zusätzlich hatte Aumann zum Jahresende 101 Auszubildende und 148 Leiharbeiter, womit in Summe 1.230 Personen bei Aumann beschäftigt waren. In den letzten zwei Jahren konnte Aumann die Zahl seiner Mitarbeiter nahezu verdoppeln, wie die folgende Grafik
Anzahl der Mitarbeiter

Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, sowie der Softwareüberlassung an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse von 1,2 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) erzielt. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen von 1,7 Mio. € (Vorjahr 0 Mio. €) ergab sich eine Gesamtleistung von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalteten Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten die im Zusammenhang mit dem Börsengang stehen an die MBB SE als Mutterunternehmen der Aumann AG, sowie an einen weiteren Anteilseigner.
Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €), die im wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartungskosten für Software beinhalten. Der Personalaufwand in Höhe von 13,6 Mio. € beinhaltete die Vergütung des Vorstandes und eine einmalige IPO Vergütung für den Börsengang, deren Nettozufluss zu 50% in Aktien der Aumann AG reinvestiert wurde. Eine ausführliche Beschreibung der einmaligen IPO Vergütung befindet sich im Wertpapierprospekt. Im Vorjahr wurde die Vergütung des Vorstandes durch die Aumann Beelen GmbH getragen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 7,8 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €) sind Kosten für den Börsengang sowie die Kapitalerhöhung enthalten. Zudem werden hier Aufwendungen für Dienstleistungen der Konzernmutter MBB SE gezeigt.
Das Ergebnis nach Steuern liegt mit -5,2 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr (+ 9,2 Mio. €). Dies ist aber im Wesentlichen durch die Belastung durch die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung bedingt.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 4,5 Mio. € ausgeschüttet.
Durch den Börsengang und die Kapitalerhöhung erhöht sich das Eigenkapital der Aumann AG zum Bilanzstichtag auf 164,2 Mio. € (Vorjahr 30,8 Mio. €). Bei einer gleichzeitig gestiegenen Bilanzsumme steigt die Eigenkapitalquote daher auf 86,7 % (Vorjahr 59,4 %).
Die Finanzanlagen steigen auf 77,4 Mio. € (Vorjahr 32,3 Mio. €). Dies ist bedingt durch den Erwerb der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH in Limbach-Oberfrohna.
Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 23,5 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind von 11,5 Mio. € auf 73,8 Mio. € gestiegen und enthalten kurzfristige Darlehensforderungen und Forderungen aus Gewinnabführungen und dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Aumann stellt sich positiv dar. Der konsolidierte Umsatz des Aumann-Konzerns lag im Geschäftsjahres 2017 mit 210,4 Mio. € 34,8 % über dem Vorjahresniveau von 156,0 Mio. €.
Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von Aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegt mit 215,8 Mio. € um 57,0 Mio. € über dem Vorjahr (158,8 Mio. €).
Die Materialaufwandsquote ist im Verhältnis zur Betriebsleistung gegenüber dem Vorjahr von 57,8 % auf 62,2 % gestiegen. Die Personalkostenquote hat sich im gleichen Zeitraum von 25,6 % im Vorjahr auf 24,4 % reduziert. Die Verschiebung dieser Quoten hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wurden in einem stärkeren Umfang Leiharbeiter eingesetzt, um das Wachstum des Unternehmens mit Personalkapazität zu unterstützen. Da sich der Aufwand für Leiharbeiter in unserem Materialaufwand wiederfindet, ist dieser relativ zur Betriebsleistung gestiegen, während sich der Personalaufwand im Verhältnis zur Betriebsleistung reduziert hat. Zum anderen wurden auf Grund der hohen Kapazitätsauslastung verstärkt Leistungen von unseren Lieferanten bezogen, die bei geringerer Auslastung typischerweise selbst erbracht werden.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr um 12,1 % auf 22,6 Mio. € (Vorjahreszeitraum 20,1 Mio. €) gestiegen. Nach Abschreibungen von 2,6 Mio. € ergibt sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von 20,0 Mio. € (Vorjahreszeitraum 18,4 Mio. €). Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von minus 0,9 Mio. € ergibt sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von 19,1 Mio. € (Vorjahreszeitraum 17,9 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt 13,0 Mio. € (Vorjahreszeitraum 12,8 Mio. €) oder 0,94 € pro Aktie.
Das bereinigte EBIT beträgt 21 Mio. €. Bereinigt wurden dabei Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Purchase Price Allocation (PPA) (0,5 Mio. €) und Akquisitionskosten (0,5 Mio. €) aus dem Kauf der USK stehen.
Der Auftragseingang lag zum Ende des Geschäftsjahres bei kumuliert 282,3 Mio. €. Positiv ist das außergewöhnlich hohe Volumen der potentiellen Aufträge, über die wir derzeit mit unseren Kunden im Gespräch sind. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 204,2 Mio. €.
Die Konzernbilanz und Eigenkapitalsituation des Unternehmens ist im Wesentlichen vom Börsengang am 24. März 2017 und der damit verbundenen Kapitalerhöhung, der Kapitalerhöhung am 7. Dezember 2017 und dem Erwerb der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH geprägt. Eine genaue Beschreibung der jeweiligen Bilanzeffekte findet sich im Kapitel Kapitalmaßnahmen des Lageberichts, sowie in den erläuternden Angaben zum Kauf der USK im Anhang. Zum 31. Dezember 2017 betrug das Konzerneigenkapital 180,7 Mio. € (41,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 326,8 Mio. € beträgt die Eigenkapitalquote 55,3 % gegenüber 31,4 % zum 31. Dezember 2016.
Das Working Capital ist in Anbetracht des Wachstums und der Überlagerung mehrerer Aufträge seit dem 31. Dezember 2016 um 22,0 Mio. € gestiegen, das operative Trade Working Capital ist um 41,9 Mio. € gestiegen. Allerdings entfallen 14,6 Mio. € auf die erstmalige Einbeziehung der USK. In Prozent vom Umsatz stieg das Trade Working Capital von 21,8 % am 31. Dezember 2016 auf 36,1 % am 31. Dezember 2017. Um USK bereinigt, läge die Quote bei 32,4 %.
Die Finanzverbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2017 27,3 Mio. € (19,4 Mio. € zum 31. Dezember 2016) und die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichen 113,2 Mio. € (45,8 Mio. € zum 31. Dezember 2016). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen beträgt somit 85,8 Mio. € (Net Cash) gegenüber 26,3 Mio. € am 31. Dezember 2016.
Der Vorstand beurteilt die Entwicklung der Aumann AG sehr positiv. Auftragseingang, Umsatz und Eigenkapital haben im Jahr 2017 das höchste Niveau der Unternehmensgeschichte erreicht und die Profitabilität konnte trotz des starken Wachstums und damit verbundenen Herausforderungen absolut betrachtet gesteigert werden. Die positive Marktentwicklung lässt auf ein anhaltendes Unternehmenswachstum schließen, welches Aumann durch den weiteren Ausbau seiner Kapazitäten unterstützen wird.
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Darüber hinaus ist es unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aus der freien Liquidität des Konzerns eine Rendite zu erzielen. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen benötigt werden.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2017 wurde keine aktive Kurssicherung durchgeführt. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene sichert jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionen.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus besteht auf Ebene der Aumann AG eine Kreditlinie in Höhe von 38 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten bis zum Börsengang am 24. März 2017 ihre Vergütung von der Aumann Beelen GmbH (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH), einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Die Vergütung bestand dabei aus fixen und variablen, ergebnisabhängigen Komponenten. Die Dienstverträge der Vorstände, in denen die Vergütung über die MBB Fertigungstechnik geregelt war, endeten mit Börsengang am 24. März 2017, wurden generalbereinigt und durch seither gültige neue Dienstverträge mit direkter Vergütungsregelung aus der Gesellschaft abgelöst.
Im Rahmen der neuen Dienstverträge hat jedes Mitglied des Vorstands Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einer jährlichen Fix Summe in Höhe von 20.000 EUR bei Erreichen bzw. Überschreiten einer Dividendenrendite von mindestens 1,0 % für das jeweilige Geschäftsjahr und einem ergebnisabhängigen Bonus, gedeckelt bei 400.000 Euro bei den Herren Beckhoff und Martinschledde bzw. 300.000 Euro bei Herrn Roll. Dieser Bonus basiert auf der sogenannten IFRS Umsatzrendite des Konzerns, als Quotient aus dem Konzern-EBT, gemessen an der Gesamtleistung des Konzerns. Unterhalb einer Umsatzrendite von 1,5 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht kein Anspruch auf den Bonus.
Zusätzlich nutzen die Mitglieder des Vorstands jeweils einen Dienstwagen und haben Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall von bis zu drei Monaten. Auslagenerstattung erfolgt gegen Beleg. Des Weiteren sind die Mitglieder des Vorstands über eine Konzern D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10,0 % sowie eine Gruppen-Unfallversicherung mitversichert.
Darüber hinaus wurde 2017 eine einmalige IPO-Vergütung gezahlt, deren Nettozufluss die Mitglieder des Vorstands jeweils zu 50% bei Börsengang in Aktien der Aumann AG reinvestiert haben und die im Wertpapierprospekt ausführlich beschrieben ist.
Die Vergütung des Aufsichtsrats der Aumann AG ist in der Satzung geregelt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 erfolgte eine Neuregelung der Aufsichtsratvergütung für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Entsprechend dieser Bestimmung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging die Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls über eine Konzern D&O Versicherung mitversichert, anders als die Vorstandsmitglieder jedoch ohne Selbstbehalt.
Die konsequente Ausrichtung des Aumann Konzerns auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wieder. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandsitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) der einzelnen Konzernunternehmen analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das bereinigte EBIT als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Das EBIT wird um Effekte, die nicht dem operativen Geschäft zugerechnet werden können, bereinigt. Beispiele für Bereinigungen sind Abschreibungen auf Stille Reserven aus einem Unternehmenserwerb oder Anschaffungsnebenkosten. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel (incl. aller Cash-Äquivalente) und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie PoC, den Erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung zusammensetzt.
Der Markt der Elektromobilität wird von Aumann nach wie vor als Zukunftsmarkt mit großem Wachstumspotential gesehen. Neben der zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugantriebe werden auch andere Komponenten im Fahrzeug elektrifiziert werden. Dort, wo noch Verbrennungsmotoren zum Einsatz kommen, steht deren Effizienz und Umweltfreundlichkeit im Fokus. Diese Markttrends bieten für Aumann große Chancen.
Aumann sieht sich in einer guten Position, um von der positiven Marktentwicklung, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, zu partizipieren. Dazu trägt nicht zuletzt der Emissionserlös bei, welcher Aumann im Rahmen des Börsengangs am 24. März 2017 zugeflossen ist und welcher insbesondere der Finanzierung der Wachstumsstrategie dienen soll.
Die Wachstumschancen des Unternehmens werden auch von hohen Auftragsbeständen zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres untermauert. Im Zentrum des neuen Geschäftsjahres steht neben dem Kapazitätsausbau weiterhin die Vermarktung neuer Technologien, vor allem im Bereich E-mobility.
Risiken werden seitens des Marktes insbesondere in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesehen. Sollten sich die weltweiten Unsicherheiten an den Finanzmärkten wieder verstärken und sich dadurch die Konjunktur abschwächen, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Daraus können für Aumann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.
Der bevorstehende Brexit und seine möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Europa stellt für Aumann allerdings kein signifikantes Risiko da. Der Umsatz mit Großbritannien ist für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
Die operativen Risiken steigen mit dem rasanten Wachstum des Unternehmens ebenfalls an. In Anbetracht des Wachstums sind Reibungsverluste und Kapazitätsengpässe nicht immer auszuschließen.
Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen, werden in der Regel Devisentermingeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Management folgende Risiken:
Marktrisiken
· Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage in Aumanns Märkten
· Zunehmende Handelsbarrieren, die den Zugang zu Aumanns Märkten erschweren
· Zunahme der Volatilität in der Automobilindustrie, speziell im Markt für Elektromobilität
· Intensivierung des Wettbewerbs, beispielsweise durch Marktkonsolidierung
Geschäftsrisiken
· Abhängigkeit vom Wachstum des Automobilmarktes, speziell des Marktes für Elektromobilität
· Herausforderungen bei der geplanten Internationalisierungsstrategie
· Mangelnde Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter
· Effizienzverluste auf Grund des hohen Wachstumstempos
· Verlängerungen der Lieferzeiten und damit verbundene Verluste von Aufträgen
· Abnahme staatlicher Anreize für Elektromobilität
· Risiken aus der Akquisition neuer Unternehmen
· Steigende Preise und Lieferzeiten von Lieferanten und Dienstleistern
Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken
· Verletzung von Schutzrechten durch Dritte oder durch Aumann
· Kartellrechtliche Verstöße
· Verletzung von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung
Der Aumann Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
· Ein integriertes Beteiligungscontrolling, das mittels eines monatlichen Businesscontrollings kontinuierlich Soll-, Ist- und Forecast-Daten auf Ebene der Beteiligungen sowie auf Ebene des Konzerns abgleicht
· Ein Projektcontrolling, welches die operativen Projekte in den einzelnen Unternehmen begleitet.
· Regelmäßige Leitungsrunden innerhalb der einzelnen Unternehmen
· Strukturierte Merger & Akquisition Werkzeuge, anhand derer der Anbahnungs- und Akquisitionsprozess organisiert und auf Erfolg geprüft wird sowie die Pflege und der kontinuierliche Ausbau des Netzwerks an M&A-Vermittlern und potenziellen Verkäufern
· Ein zentrales Konzern-Monitoring wesentlicher Vertragsrisiken oder Rechtsstreitigkeiten durch das Management und bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Ziffer 3.10 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.v.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:
1. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und den Aufsichtsrat gemäß § 161 des Aktiengesetzes;
2. Der Bericht zur Corporate Governance;
3. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, nebst Hinweis, wo sie öffentlich zugänglich sind;
4. Eine Beschreibung der Arbeitsweise des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen; sind die Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich, kann darauf verwiesen werden.
5. Darstellung der Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und deren Erreichung.
6. Eine Beschreibung des Diversitätskonzeptes im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zu 1.: Erklärung gemäß § 161 AktG
Am 22. März 2018 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG ab. Sie lautet:
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, mindestens jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchem Grund nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben sich im Geschäftsjahr 2017 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 24. April 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Empfehlungen aus den dortigen Gründen entsprochen wurde und wird:
Abweichungen
· Ziffer 3.8: D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor. Wir haben keine Zweifel daran, dass unsere Organe wie auch unsere Mitarbeiter ihre Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrnehmen. Den Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder erachten wir in Anbetracht der relativ geringen Höhe der fixen Aufsichtsratsvergütungen für nicht angemessen. Die D&O-Versicherung für die Vorstände sieht einen Selbstbehalt von 10 %, maximal jedoch vom 1,5 fachen ihrer fixen Jahresvergütung vor.
· Ziffer 4.1.5: Bislang verfügt die Gesellschaft über keine Führungsebene(n) unterhalb des Vorstands, weshalb in Konformität mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst keine Zielgrößenfestsetzung für erforderlich gehalten wird. Auch bei der erwogenen Implementierung einer solchen Führungsebene kommt es dem Vorstand der Aumann AG darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Gleichwohl wird bei Neubesetzungen in Zukunft verstärkt auf Diversität geachtet.
· Ziffer 4.2.1: Zusammensetzung des Vorstands: Das derzeitige Vorstandsgremium hat keinen Sprecher oder Vorsitzenden. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind sämtlich langjährig im Unternehmen und haben es gemeinsam geführt. Eine effiziente Entscheidungsfindung im Dreiergremium sowie gegenseitige ressortübergreifende Vertretung sind geübte Praxis. Der Aufsichtsrat hält vor diesem Hintergrund die Ernennung eines Sprechers oder Vorsitzenden nicht für zwingend erforderlich.
· Ziffer 4.2.3: Den variablen Elementen der Vorstandsvergütung in den bestehenden Vorstandsdienstverträgen liegt keine mehrjährige und im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage zugrunde. Die Bemessungsgrundlage für die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder orientiert sich vielmehr an Jahresergebnis und Dividendenfähigkeit. Nach Ansicht des Aufsichtsrats ist auch auf diese Weise möglich, die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und langfristigen Unternehmenserfolg zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt jedoch, dem Vorstand ein zusätzliches mehrjähriges Anreizmodell anzubieten.
· Berechnung des Abfindungs-Caps: Die Berechnung des Abfindungs-Caps der Vorstandsmitglieder stellt nicht auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres bzw. auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr ab, sondern lediglich auf die Fixvergütung sowie den von der Dividendenzahlung abhängigen Bonus des laufenden Geschäftsjahres. Die Gesamtvergütung der Vorstände beinhaltet darüber hinaus einen Anspruch auf einen Teil des im Geschäftsjahr erwirtschafteten Gewinns. Der Aufsichtsrat hält es nicht für sinnvoll, im Falle einer Abfindung auf Vergütungsbestandteile abzustellen, die nicht mehr in der Einflusssphäre des Vorstandes liegen.
· Ziffer 4.2.5: Verwendung von Mustertabellen: Zur Offenlegung der Gesamtvergütung des Vorstandes verwendet die Gesellschaft nicht die dem Codex beigefügten Mustertabellen. Der Aufsichtsrat hält es für möglich, die Gesamtvergütung der Vorstände auch in von den Mustertabellen abweichender Form wie vom Codex erbeten in vollständig und in allgemein verständlicher Form darzustellen.
· Ziffer 5.1.2: Bestellung des Vorstands: Bei der Besetzung von Positionen im Vorstand der Aumann AG kommt es für den Aufsichtsrat den aktienrechtlichen Anforderungen entsprechend darauf an, dass die Kandidatin oder der Kandidat die für die Arbeit des Organs erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt. Gleichwohl wird bei Neubesetzungen in Zukunft verstärkt auf Diversität geachtet.
· Ziffer 5.3: Aufsichtsratsausschüsse: Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, so dass die Bildung von Ausschüssen nicht zu Effizienzsteigerungen führen würde. Die Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern erachten wir im Hinblick auf die Unternehmensgröße der Gesellschaft als ausreichend.
· Ziffer 5.4.1, 5.4.2 und 5.4.3: Grenzen der Aufsichtsratsmitgliedschaft: Eine Alters- und Regelgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter der Aufsichtsratsmitglieder und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll.
· Wahlvorschläge orientieren sich dementsprechend ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Kompetenzprofils entschieden werden sollte.
· Bezogen auf eine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wird der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat höhere Priorität gegeben als einem Bemühen und einer Empfehlung, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.
· Ziffer 7.1.2: Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als stark wachsende Unternehmensgruppe hat die Aumann AG sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erstkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Gesellschaft führen.
Zu 2.: Bericht zur Corporate Governance
Aktienbestände von Organmitgliedern
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.
Abschlussprüfer
Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Zu 3.: Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.
Zu 4.: Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2021 bestellt.
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Zu 5.: Zielgrößen für den Frauenanteil
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Eine höhere Zielgröße ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Dies gilt analog im Fall von Managementebenen unterhalb des Vorstands.
Zu 6.: Diversitätskonzept
Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters- und Regelgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll. Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, halten wir für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Wir sind der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte.
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung
Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: "Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."
Befugnisse des Vorstandes, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Die Aumann AG ist von der Abgabe der nicht finanziellen Konzernerklärung gemäß § 315b Abs. 1 HGB, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der MBB SE nach § 315b Abs 2 befreit. Der Konzernabschluss der MBB SE ist unter www.mbb.com einzusehen.
Ab dem 19. März 2018 wurde die Aumann AG in den TecDAX aufgenommen.
Aumann plant, im Geschäftsjahr 2018 den Umsatz auf mehr als 300 Mio. € zu steigern. In Anbetracht des anhaltend dynamischen Wachstums und der fortschreitenden Integration von USK wird das bereinigte EBIT auf 28 bis 31 Mio. € prognostiziert.
Beelen, 22. März 2018
Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer
Ludger Martinschledde, Chief Executive Officer
Sebastian Roll, Chief Financial Officer
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| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- 31.12.2017 T€ |
01.01.- 31.12.2016 T€ |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | III.1. | 210.377 | 156.016 |
| Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen | 161 | -213 | |
| Betriebsleistung | 210.538 | 155.803 | |
| Aktivierte Entwicklungsleistungen | 3.312 | 0 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | III.2. | 1.950 | 2.950 |
| Gesamtleistung | 215.800 | 158.753 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -113.417 | -80.806 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -17.515 | -9.320 | |
| Materialaufwand | -130.932 | -90.126 | |
| Löhne und Gehälter | -38.952 | -29.949 | |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -12.442 | -9.987 | |
| Personalaufwand | -51.394 | -39.936 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | III.3. | -10.892 | -8.545 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | |||
| (EBITDA) | 22.582 | 20.146 | |
| Abschreibungen | II.1. | -2.551 | -1.698 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 20.031 | 18.448 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | III.4. | 280 | 655 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | III.5. | -1.168 | -1.245 |
| Finanzergebnis | -888 | -590 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 19.143 | 17.858 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III.6. | -6.030 | -4.920 |
| Sonstige Steuern | III.6. | -73 | -147 |
| Konzernjahresüberschuss | 13.040 | 12.791 |
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| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- 31.12.2017 T€ |
01.01.- 31.12.2016 T€ |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 13.040 | 12.791 | |
| Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Veränderungen aus der Währungsumrechnung | -62 | -15 | |
| "Zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte | II.8.3 | -111 | -31 |
| Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Rücklage Pensionen | II.9. | 660 | -1.418 |
| darauf entfallende latente Steuern | -214 | 428 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 273 | -1.036 | |
| Gesamtergebnis der Berichtsperiode | 13.313 | 11.755 |
Aktiva
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| (IFRS) | Anhang | 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | II.1. | 3.312 | 0 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | II.1. | 3.007 | 840 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | II.2. | 38.484 | 10.057 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 44.803 | 10.897 | |
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | II.1. | 25.800 | 11.868 |
| Technische Anlagen und Maschinen | II.1. | 3.391 | 1.179 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II.1. | 3.155 | 1.444 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | II.1. | 1.788 | 947 |
| Sachanlagen | 34.134 | 15.438 | |
| Finanzanlagen | II.6. | 2.577 | 0 |
| Aktive latente Steuern | II.7. | 1.486 | 380 |
| 83.000 | 26.715 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | II.3. | 2.556 | 1.414 |
| Unfertige Erzeugnisse | II.3. | 2.489 | 34 |
| Fertige Erzeugnisse | II.3. | 694 | 454 |
| Geleistete Anzahlungen | II.3. | 3.241 | 2.137 |
| Vorräte | 8.980 | 4.039 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II.4. | 33.635 | 13.969 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | II.4. | 83.091 | 39.660 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | II.5. | 7.465 | 1.785 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 124.191 | 55.414 | |
| Wertpapiere | II.6. | 3.917 | 7.663 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 3.917 | 7.663 | |
| Kasse | V. | 7 | 6 |
| Bankguthaben | V. | 106.694 | 38.177 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 106.701 | 38.183 | |
| 243.789 | 105.299 | ||
| Summe Aktiva | 326.789 | 132.014 |
Passiva
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| (IFRS) | Anhang | 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | II.8. | 15.250 | 12.500 |
| Kapitalrücklage | II.8. | 131.841 | 4.188 |
| Gewinnrücklagen | II.8. | 33.562 | 24.749 |
| 180.653 | 41.437 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Pensionen | II.9. | 18.538 | 18.514 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.10. | 23.060 | 16.666 |
| Sonstige Rückstellungen | II.12. | 1.025 | 1.235 |
| Passive latente Steuern | II.7. | 4.063 | 1.213 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.11. | 5.556 | 66 |
| 52.242 | 37.694 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | II.12. | 20.900 | 15.651 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | II.10. | 21.959 | 11.475 |
| Erhaltene Anzahlungen | II.10. | 27.771 | 12.157 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | II.12. | 10.630 | 6.780 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.10. | 4.260 | 2.717 |
| Steuerrückstellungen | II.12. | 852 | 991 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.11. | 7.522 | 3.112 |
| 93.894 | 52.883 | ||
| Summe Passiva | 326.789 | 132.014 |
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| Konzern-Kapitalflussrechnung | 01.01.- 31.12.2017 T€ |
01.01.- 31.12.2016 T€ |
|---|---|---|
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 20.031 | 18.448 |
| Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge: | ||
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 2.551 | 1.698 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen | -358 | 1.230 |
| Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen | -176 | -158 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 0 | -3 |
| 2.017 | 2.767 | |
| Veränderung des Working Capital: | ||
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus | ||
| Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -9.501 | -10.788 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen sowie anderer Passiva | -12.483 | 9.198 |
| -21.984 | -1.590 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -4.150 | -4.251 |
| Erhaltene Zinsen | 280 | 655 |
| -3.870 | -3.596 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | -3.806 | 16.029 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in immaterielles Anlagevermögen | -3.671 | -210 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in Sachanlagevermögen | -6.000 | -3.057 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene | ||
| Finanzanlagen und Wertpapiere | 1.058 | 11.490 |
| Einzahlungen aus Sachanlageabgängen | 176 | 158 |
| Erwerb der USK (abzgl. erhaltener finanzieller Mittel) | -36.508 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -44.945 | 8.381 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 143.000 | 0 |
| Auszahlungen für Eigenkapitalzuführungen | -18.059 | 0 |
| Gewinnausschüttung an Gesellschafter | -4.500 | -4.500 |
| Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 9.724 | 8.617 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -11.912 | -2.065 |
| Zinsauszahlungen | -842 | -865 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 117.411 | 1.187 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | ||
| (Zwischensumme 1-3) | 68.660 | 25.597 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) | -142 | -12 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 38.183 | 12.598 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 106.701 | 38.183 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Kasse | 7 | 6 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 106.694 | 38.177 |
| Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. | 2017 | 2016 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 106.701 | 38.183 |
| Wertpapiere | 6.494 | 7.663 |
| Liquiditätsbestand am 31.12. | 113.195 | 45.846 |
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| Gezeichnetes Kapital T€ |
Kapitalrücklage T€ |
|
| --- | --- | --- |
| 01.01.2016 | 25 | 8.500 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 |
| Zwischensumme | 25 | 8.500 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 11.663 | -8.500 |
| Sacheinlage | 812 | 4.188 |
| 31.12.2016 | 12.500 | 4.188 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 |
| Zwischensumme | 12.500 | 4.188 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 |
| Kapitalerhöhung | 2.750 | 127.653 |
| 31.12.2017 | 15.250 | 131.841 |
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| Gewinnrücklagen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Währungsumrechnungsdifferenz T€ |
Zum Verkauf zur Verfügung stehende finanzielle Vermögenswerte T€ |
Rücklage Pensionen T€ |
Erwirtschaftetes Konzern-Eigenkapital T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2016 | 92 | 119 | -1.427 | 24.978 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | -4.500 |
| Zwischensumme | 92 | 119 | -1.427 | 20.478 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -31 | -990 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -15 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 12.791 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | -15 | -31 | -990 | 12.791 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | 0 | 0 | -3.163 |
| Sacheinlage | 0 | 0 | 0 | -3.105 |
| 31.12.2016 | 77 | 88 | -2.417 | 27.001 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | -4.500 |
| Zwischensumme | 77 | 88 | -2.417 | 22.501 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -111 | 446 | 0 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | -62 | 0 | 0 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 13.040 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | -62 | -111 | 446 | 13.040 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2017 | 15 | -23 | -1.971 | 35.541 |
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| Nicht beherrschende Gesellschafter T€ |
Konzern-Eigenkapital T€ |
|
|---|---|---|
| 01.01.2016 | 1.895 | 34.182 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -4.500 |
| Zwischensumme | 1.895 | 29.682 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | -1.021 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | -15 |
| Konzernergebnis | 0 | 12.791 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 11.755 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | 0 |
| Sacheinlage | -1.895 | 0 |
| 31.12.2016 | 0 | 41.437 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | -4.500 |
| Zwischensumme | 0 | 36.937 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 335 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | -62 |
| Konzernergebnis | 0 | 13.040 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 13.313 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 130.403 |
| 31.12.2017 | 0 | 180.653 |
Die Aumann AG (im Folgenden auch "Aumann") hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.
Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weitere Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.
Der Konzernabschluss der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2017 wurde am 22. März 2018 durch den Aufsichtsrat der Aumann AG gebilligt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft keine Rechnungslegungsvorschriften erstmals oder in einer geänderten Fassung angewendet.
Die folgenden neu herausgegebenen Standards bzw. Standards, die endorsed wurden, oder Änderungen von Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die Aumann betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss noch geprüft oder sind nicht wesentlich.
Im Mai 2014 hat der IASB IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" veröffentlicht. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abbilden mit dem Betrag, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU-Endorsement erfolgte im September 2016. Im April 2016 wurden einige Klarstellungen zum IFRS 15 veröffentlicht, die vornehmlich die Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen sowie die Abgrenzung Prinzipal und Agent betreffen. Das EU-Endorsement der Änderungen erfolgte im Oktober 2017. Die Aumann AG macht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Erstanwendung des IFRS 15 keinen Gebrauch, sondern wird IFRS 15 erstmals für das am 1.1.2018 beginnende Geschäftsjahr (IFRS 15-Umstellungsjahr) anwenden. Die Erstanwendung wird nach der vollständig retrospektiven Methode erfolgen, d.h. etwaige Umstellungseffekte werden zu Beginn der Vergleichsperiode am 1.1.2017 kumuliert direkt in den Gewinnrücklagen erfasst. Hierbei macht die Aumann AG von den in IFRS 15 gewährten praktischen Erleichterungen Gebrauch. In diesem Zusammenhang ist insbesondere vorgesehen, zum 1.1.2017 keine Neubewertung solcher Verträge vorzunehmen, die innerhalb desselben Geschäftsjahres begonnen und erfüllt wurden oder am 1.1.2017 vollständig erfüllt sind. Die Aumann AG prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die bisherigen Untersuchungen im Zuge der Umsetzung von IFRS 15 bestätigten, dass es keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Aumann AG geben wird. Änderungen des Gesamtbetrags der für einen Kundenvertrag erfassten Umsatzerlöse treten im Geschäftsjahr 2017 (als dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum) nur in sehr begrenztem Umfang auf. Die weit überwiegende Anzahl von Fertigungsaufträgen, die derzeit nach der Percentage of Completion-Methode bilanziert werden, erfüllt die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen.
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| Regelung | Bezeichnung | Veröffentlichung | Anwendung | Endorsement | Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 24.09.2014 | 01.01.2018 | 22.11.2016 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 28.05.2014 | 01.01.2018 | 22.09.2016 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 15 | Datum des Inkrafttretens | 11.09.2015 | 01.01.2018 | 22.12.2016 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 15 | Klarstellungen | 12.04.2016 | 01.01.2018 | 31.10.2017 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRS 16 | Leasing | 13.01.2016 | 01.01.2019 | 31.10.2017 | wird noch geprüft |
| IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierender Vergütung | 20.06.2016 | 01.01.2018 | 26.02.2018 | wird noch geprüft |
| IFRIC 22 | Fremdwährungstransaktionen | 08.12.2016 | 01.01.2018 | 24.11.2015 | keine wesentlichen Änderungen |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 07.06.2017 | 01.01.2019 | 06.11.2017 | wird noch geprüft |
| Annual Improvements 2014 - 2016 | 08.12.2016 | 01.01.2018 | 07.02.2018 | keine wesentlichen Änderungen |
Standards, die in der Übersicht nicht aufgeführt sind, sind für den Aumann Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Die Aumann AG ist seit dem 24. März 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Insgesamt wurden im Rahmen des Börsengangs 5,98 Mio. Aktien platziert. Hiervon stammen 1,5 Mio. Aktien aus der von der Hauptversammlung am 15. März 2017 beschlossenen Kapitalerhöhung und weitere 3,7 Mio. Aktien aus dem Besitz der verkaufenden Aktionäre. Zudem wurden 780.000 Aktien von den verkaufenden Aktionären zum Zwecke der Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren hat der Vorstand der Aumann AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 4. Dezember 2017 beschlossen, das Grundkapital um 1.250.000,00 € zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von 6.250.000,00 €. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von 14.000.000,00 € auf 15.250.000,00 € durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautenden Aktien erhöht.
Am 18. Oktober 2017 hat die Aumann AG 100 % der Geschäftsanteile an der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH, Limbach-Oberfrohna erworben. Eine Restpreisverbindlichkeit aus dem Kauf von 4.467 T€ ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.
Die USK ist ein renommierter Spezialist für Automationslösungen. Das Unternehmen hat jahrelange Erfahrung in der Herstellung von Automationslösungen für führende Automotive OEMs und Tier-1 Zulieferer. Weiterhin bietet das Unternehmen anspruchsvolle Spezialmaschinen und Produktionslinien in den Bereichen Elektronik, erneuerbare Energien und Medizintechnik.
Für einen Kaufpreis von 44.673 T€ wurden folgende Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert übernommen:
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| Vermögenswerte und Schulden USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH | T€ |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Kasse und Bankguthaben | 2.025 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 57.046 |
| Vorräte | 5.685 |
| Latente Steuern | 0 |
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2.832 |
| Sachanlagen | 14.243 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.246 |
| Erhaltene Anzahlungen | 39.877 |
| Verzinsliche Verbindlichkeiten | 5.000 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 685 |
| Rückstellungen | 7.420 |
| Latente Steuern | 1.845 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |
| Bankverbindlichkeiten | 5.125 |
| Rückstellungen für Pensionen | 295 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.092 |
| Vermögen | 16.246 |
| Kaufpreis | 44.673 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 28.427 |
Die bei der Aumann AG angefallenen Transaktionskosten in Höhe von 0,5 Mio.€ wurden als Aufwand erfasst und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen sowie in der Kapitalflussrechnung bei dem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit berücksichtigt.
Der sich aus der Kaufpreisallokation ergebende Geschäfts- oder Firmenwert von 28,4 Mio. € beinhaltet erwartete Vorteile aus Synergien und künftige Umsatzerwartungen, die aber nicht die Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen.
Zudem wurden im Rahmen der Purchase Price Allocation (PPA) Stille Reserven in Höhe von 4.6 Mio. € aufgedeckt. Dabei entfallen 1,8 Mio. € auf Grundstücke und Gebäude, 0,2 Mio. € auf technische Anlagen und Maschinen, sowie 2,6 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte. In den immateriellen Vermögenswerten wurde der erworbene Deckungsbetrag im Auftragsbestand aktiviert.
Die Stillen Reserven werden, soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, gemäß den konzerneinheitlichen Bewertungsgrundsätzen abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2017 ergab sich eine Ergebnisbelastung durch die Abschreibung der Stillen Reserven in Höhe von 538 T€.
Die USK hat seit dem Erwerbszeitpunkt 20,8 Mio. € zu den Umsatzerlösen und 1,9 Mio. € zum EBIT des Konzerns beigetragen. Wäre der Unternehmenszusammenschluss zum 1. Januar 2017 erfolgt, hätte der Konzernumsatz 266,5 Mio. € und das EBIT 19,8 Mio. € betragen. Weitergehende PPA Effekte bleiben unberücksichtigt.
Bei der Bestimmung des "Pro forma" - Umsatzes und - EBIT des Konzerns wurden die konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet.
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| Einbezogene Unternehmen Name und Sitz der Gesellschaft | Beteiligungsquote in % |
|---|---|
| Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) | |
| Aumann AG, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland (vormals: MBB Fertigungstechnik GmbH) | 100,00 |
| Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China (vormals: MBB Technologies (China) Ltd.) | 100,00 |
| Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland (vormals: Aumann GmbH) | 100,00 |
| Aumann North America Inc., Fort Wayne, USA | 100,00 |
| Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Winding and Automation Inc., Kansas City, USA* | 100,00 |
| Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland** | 94,90 |
| USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH, Limbach-Oberfrohna, Deutschland | 100,00 |
* Gesellschaft gegründet in 2017, aber noch nicht aktiv
** Aufgrund einer Kaufoption werden keine Minderheiten ausgewiesen
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zu Grunde liegt. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
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| Stichtagskurs 31.12.2017 | Durchschnittskurs 2017 | |
|---|---|---|
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,8023 | 7,6829 |
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| Stichtagskurs 31.12. 2016 | Durchschnittskurs 2016 | |
|---|---|---|
| Chinesischer Renminbi (CNY) | 7,3068 | 7,3545 |
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.
Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.
Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und neben der technischen Realisierbarkeit durch die Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich ist. Forschungskosten sind entsprechend IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn-und Verlust-Rechnung erfasst.
Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren linear abgeschrieben.
Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.
Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
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| Gebäude- und Außenanlagen: | 10 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen: | 10 bis 12 Jahre |
| Computerhardware: | 3 Jahre |
| Sonstige Büroausstattung: | 5 bis 13 Jahre |
Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.
Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasinggeschäft darstellt oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverträgen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder, sofern dieser Wert niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig abgeschrieben.
Leasingzahlungen werden in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, indem der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen.
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2017 über ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten sind solche, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben.
Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und nicht in eine der drei übrigen Kategorien eingestuft sind. Bei den zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren erfolgt ein Ausweis im langfristigen Vermögen, wenn im Zugangszeitpunkt von einer Veräußerung innerhalb eines Jahres nicht auszugehen ist.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einer separaten Position des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine dauerhafte Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch Bezugnahme auf den an der Börse notierten Geldkurs am Bilanzstichtag ermittelt. Für die von dem Konzern zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen, zur Veräußerung verfügbaren, finanziellen Vermögenswerte lagen Marktwerte vor.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass die Gesellschaft bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Netto-veräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzins-methode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfolgswirksam erfasst wird.
Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen passiviert.
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die entsprechenden Verpflichtungen des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.
Die bei der Aumann Beelen GmbH und USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als "defined benefit plan" angesehen und daher mittels der "projected unit credit method" versicherungsmathematisch bewertet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
Das Planvermögen, das den Pensionsverpflichtungen der USK zugeordnet werden kann, wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Eine dem Planvermögen übersteigende Verpflichtung wird als Rückstellung passiviert.
Erträge werden realisiert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung abzüglich gewährter Skonti und Rabatte sowie der Umsatzsteuer oder anderer Abgaben bewertet. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden ein. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden.
b) Fertigungsaufträge
Im Aumann-Konzern wird bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Technologies China Ltd., der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der USK Sondermaschinen GmbH die Percentage-of-Completion-Methode (PoC) gem. IAS11 bei der Auftragsfertigung angewendet. Dabei werden - wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann - die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).
Nach der PoC-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns in den Forderungen aus Fertigungsaufträgen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
c) Zinserträge
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
d) Dividenden
Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
a) Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
b) Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
a) Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
b) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
c) Rückstellungen
Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
d) Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
e) Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen
Die Tochterunternehmen der Aumann AG tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als Fertigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.
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| 31.12.2017 | Gesamte Anschaffungs-und Herstellungskosten T€ |
Zugänge des Geschäftsjahres T€ |
Zugänge aus Erstkonsoldierung T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 0 | 3.312 | 0 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.710 | 358 | 2.832 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 10.057 | 0 | 28.427 |
| 12.767 | 3.670 | 31.259 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 13.094 | 791 | 10.796 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.463 | 272 | 2.354 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.202 | 1.126 | 920 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 947 | 4.036 | 173 |
| 17.706 | 6.225 | 14.243 | |
| Gesamt | 30.473 | 9.895 | 45.502 |
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| 31.12.2017 | Umbuchung T€ |
Abgänge des Geschäftsjahres T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 1 | -6 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 1 | -6 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.994 | 97 | -16 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 116 | -5 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 374 | 188 | -12 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -3.368 | 0 | 0 |
| 0 | 401 | -33 | |
| Gesamt | 0 | 402 | -39 |
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| 31.12.2017 | Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe T€ |
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres T€ |
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 0 | 3.312 | 0 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.886 | 3.007 | 840 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 38.484 | 10.057 |
| 2.886 | 44.803 | 10.897 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.762 | 25.800 | 11.868 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 577 | 3.391 | 1.179 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.267 | 3.155 | 1.444 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 1.788 | 947 |
| 3.606 | 34.134 | 15.438 | |
| Gesamt | 6.492 | 78.937 | 26.335 |
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| 31.12.2017 | Abschreibungen des Geschäftsjahres T€ |
Abgänge Abschreibungen T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.019 | 1 | -2 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 |
| 1.019 | 1 | -2 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 576 | 34 | -6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 313 | 19 | -1 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 643 | 126 | -8 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 1.532 | 179 | -16 | |
| Gesamt | 2.551 | 180 | -18 |
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| 31.12.2016 | Gesamte Anschaffungs- und Herstellungs-kosten T€ |
Zugänge des Geschäftsjahres T€ |
Zugänge aus Erstkonsolidierung T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.502 | 213 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 10.057 | 0 | 0 |
| 12.559 | 213 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.508 | 1.347 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.299 | 327 | 0 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.193 | 451 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 245 | 947 | 0 |
| 15.245 | 3.072 | 0 | |
| Gesamt | 27.804 | 3.285 | 0 |
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| 31.12.2016 | Umbuchung T€ |
Abgänge des Geschäftsjahres T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 2 | -3 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 2 | -3 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 238 | 0 | 1 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -159 | 0 | -4 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 159 | 600 | -1 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -238 | 0 | -7 |
| 0 | 600 | -11 | |
| Gesamt | 0 | 602 | -14 |
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| 31.12.2016 | Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe T€ |
Buchwert am Ende des Geschäftsjahres T€ |
Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.870 | 840 | 1.186 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 10.057 | 10.057 |
| 1.870 | 10.897 | 11.243 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.226 | 11.868 | 10.738 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 284 | 1.179 | 1.144 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 758 | 1.444 | 1.396 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 947 | 245 |
| 2.268 | 15.438 | 13.523 | |
| Gesamt | 4.138 | 26.335 | 24.766 |
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| 31.12.2016 | Abschreibungen des Geschäftsjahres T€ |
Abgänge Abschreibungen T€ |
Währungskursdifferenzen T€ |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | |||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 556 | 2 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 |
| 556 | 2 | 0 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 455 | 0 | 1 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 189 | 58 | -2 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 498 | 538 | 1 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 |
| 1.142 | 596 | 0 | |
| Gesamt | 1.698 | 598 | 0 |
Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert resultiert in Höhe von 10.057 T€ aus dem Erwerb der Aumann GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH (im Folgenden auch Aumann-Gesellschaften) in 2015. Für den Impairment-Test in 2017 bildeten die Aumann-Gesellschaften die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE). Der Zugang bei dem Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Kauf der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH, Limbach-Oberfrohna in 2017.
Grundlage des Impairment-Tests zur Bestimmung des erzielbaren Betrags war der Nutzungswert der ZGE, dessen Berechnung auf prognostizierten Erträgen aus einer Fünfjahresplanung abgeleitet wurde. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und künftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung und sonstige Umstände berücksichtigt.
Bei der ZGE wurde für das Normjahr (ewige Rente) die Planzahlen des letzten Planjahres angesetzt. Als Diskontierungssatz wurde ein Zinssatz von 12 % verwendet; auf die Berücksichtigung eines möglichen Wachstums im Normjahr wurde aus Vorsichtsgründen verzichtet.
Der Impairment-Test ergab keinen Abwertungsbedarf. Aus Sicht des Vorstands führen vernünftigerweise denkbare Änderungen der Grundannahmen nicht dazu, dass der jeweilige Buchwert den erzielbaren Betrag der ZGE übersteigt.
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.556 | 1.414 |
| Unfertige Erzeugnisse | 2.489 | 34 |
| Fertige Erzeugnisse | 694 | 454 |
| Geleistete Anzahlungen | 3.241 | 2.137 |
| Buchwert zum 31.12. | 8.980 | 4.039 |
Bei den Vorräten wurden während der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von 390 T€ (Vorjahr: 329 T€) vorgenommen. Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 87 €) vorgenommen.
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33.759 | 14.102 |
| abzüglich Einzelwertberichtigungen | -124 | -133 |
| 0 | 0 | |
| Buchwert zum 31.12. | 33.635 | 13.969 |
Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.
Die nach der PoC-Methode bilanzierten Forderungen aus Fertigungsaufträgen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zum Bilanzstichtag angefallene Auftragskosten | ||
| zuzüglich (abzüglich) erfasster Gewinne (Verluste) | 351.632 | 102.545 |
| Teilabrechnungen | 268.541 | 62.885 |
| Saldo | ||
| aktivisch: Forderungen aus Auftragsfertigung | 83.091 | 39.660 |
| passivisch: Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen | 0 | 0 |
Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Steuern | 5.053 | 201 |
| Forderungen aus Factoring | 1.527 | 1.006 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 496 | 323 |
| Debitorische Kreditoren | 141 | 61 |
| Forderungen Personal | 43 | 48 |
| Forderungen aus Lebensversicherungen | 34 | 34 |
| Projektförderungen | 0 | 32 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 171 | 80 |
| Buchwert zum 31.12. | 7.465 | 1.785 |
Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 4.750 T€ (Vorjahr: 148 T€) und Vorsteueransprüche von 303 T€ (Vorjahr: 53 T€).
Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte des Aumann-Konzerns beinhalten Wertpapiere von insgesamt 6.494 T€ (Vorjahr: 7.663 T€), davon sind Aktien in Höhe von 2.577 T€ (Vorjahr: 0 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 3.917 T€ (Vorjahr: 7.663 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen.
Im Berichts- und Vorjahr wurden keine Wertminderungen bei Aktien und Anleihen vorgenommen. Die Erträge aus Wertpapieren betragen 292 T€ (Vorjahr: 2.101 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren betragen 224 T€ (Vorjahr 507 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steuerforderungen (unsaldiert) | 9.090 | 4.156 |
| Latente Steuerschulden (unsaldiert) | -11.667 | -4.989 |
| 0 | 0 | |
| Summe | -2.577 | -833 |
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Verlustvortrag | 4.070 | 0 |
| Pensionsrückstellung | 3.353 | 3.449 |
| Sonstige Rückstellungen | 1.481 | 622 |
| Sachanlagen | 118 | 46 |
| Verbindlichkeiten | 23 | 39 |
| Sonstige Vermögenswerte | 35 | 0 |
| Wertpapiere | 10 | 0 |
| Latente Steuerforderungen | 9.090 | 4.156 |
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Forderungen | 9.407 | 4.502 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.013 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 780 | 10 |
| Sachanlagen | 342 | 24 |
| Sonstige Rückstellungen | 125 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 393 |
| Wertpapiere | 0 | 37 |
| Verbindlichkeiten LL | 0 | 23 |
| Latente Steuerschulden | 11.667 | 4.989 |
Nach Saldierung der aktiven latenten Steueransprüche mit den passiven latenten Steuerverbindlichkeiten, die dieselben Steuerbehörden betreffen, verbleiben aktive latente Steuern von 1.486 T€ (Vorjahr: 380 T€) und passive latente Steuern von 4.063 T€ (Vorjahr: 1.213 T€).
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2017" zu diesem Anhang.
Das Grundkapital der Aumann beträgt 15,25 Mio. € (Vorjahr 12,5 Mio. €), es ist in 15.250.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt.
Die Aumann AG ist seit dem 24. März 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Insgesamt wurden im Rahmen des Börsengangs 5,98 Mio. Aktien platziert. Hiervon stammen 1,5 Mio. Aktien aus der von der Hauptversammlung am 15. März 2017 beschlossenen Kapitalerhöhung und weitere 3,7 Mio. Aktien aus dem Besitz der verkaufenden Aktionäre. Zudem wurden 780.000 Aktien von den verkaufenden Aktionären zum Zwecke der Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren hat der Vorstand der Aumann AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 4. Dezember 2017 beschlossen, das Grundkapital um 1.250.00,00 Aktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Bareinlage unter teilweise Ausnutzung des nach § 4 Abs. 5 Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 6.250.000,00.
Die Aktien der Aumann AG werden wie folgt gehalten:
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| Aktionärsstruktur* | in % |
|---|---|
| MBB SE | 49,17% |
| FMR LLC | 9,84% |
| JPMorgan Asset Management (UK) Ltd. | 4,25% |
| Black Rock Inc. | 4,24% |
| Sycomore Asset Management | 3,63% |
| Wojtynia, Ingo | 3,42% |
| Sonstige | 25,45% |
| 0 | |
| 100,00% |
*Stand 31.12.2017, gemäß der letzten verfügbaren Stimmrechtsmitteilungen
Im Rahmen des Börsengangs erhielt der Vorstand eine einmalige IPO-Vergütung, deren Nettozufluss zu 50 % in Aktien der Aumann AG reinvestiert wurde.
Die Kapitalrücklage beträgt 131,84 Mio. € (Vorjahr: 4,19 Mio. €). Der Zugang resultiert zum einen aus dem Börsengang am 24. März 2017 und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung am 23. März 2017. Der Bruttozufluss betrug 63,0 Mio. €, wovon 61,5 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Im Rahmen des Börsengangs sind Kosten in Höhe von 15,5 Mio. € unter Berücksichtigung latenter Steuern gemäß den Regeln des IAS 32 gegen die Kapitalrücklage gebucht worden. Hierdurch wurde die Kapitalrücklage um 10,8 Mio. € reduziert. Bei der Kapitalerhöhung am 4. Dezember 2017 betrug der Bruttozufluss 80,0 Mio. €, wovon 78,8 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Transaktionskosten in Höhe von 2,6 Mio. € wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern gegen die Kapitalrücklage gebucht, so dass die Rücklage um 1,8 Mio. € reduziert wurde.
Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.
Die Rücklage für zum Verkauf zur Verfügung stehende finanzielle Vermögenswerte resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 4.500.000,00 € (Vorjahr: 4.500.000,00 €) an die Gesellschafter.
Pensionsvereinbarungen bestehen bei der Aumann Beelen GmbH und der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH. Sie betreffen 353 Mitarbeiter, davon sind 164 Mitarbeiter aktive Anwärter. 125 Personen sind Rentner und 64 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d.h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen.
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres | 18.514 | 16.701 |
| Zugänge aus Erstkonsolidierung | 853 | 0 |
| Inanspruchnahme | -389 | -401 |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | 459 | 416 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | 326 | 380 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -660 | 1.418 |
| Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres | 19.103 | 18.514 |
| 0 | 0 | |
| - Planvermögen | -565 | 0 |
| Bilanzansatz | 18.538 | 18.514 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu 660 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen.
Die Zugänge aus der Erstkonsolidierung resultieren aus der Übernahme der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH. Auf diese Pensionsvereinbarung entfällt auch das Planvermögen das erstmalig in Abzug gebracht wurde.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zu Grunde gelegt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,7% | 1,7% |
| Gehaltstrend | 3,0% | 3,0% |
| Rententrend | 1,8% | 1,8% |
Die Leistungspläne sind mit Ausnahmen bei der USK nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | -459 | -416 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | -326 | -380 |
| 0 | 0 | |
| Total | -785 | -796 |
Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2017 betragen 391 T€.
Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:
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| Auswirkung auf die Verpflichtung | |||
|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme | Erhöhung der Annahme | Verminderung der Annahme | |
| --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 0,50% | - 9,6 % | + 11,19 % |
| Künftige Rentensteigerung | 0,50% | + 6,85 % | - 6,19 % |
| Sterbewahrscheinlichkeit | + 1 Jahr | + 3,54 % |
Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
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| 31.12.2017 | bis zu 1 Jahr T€ |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren T€ |
über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen | 27.771 | 0 | 0 | 27.771 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.260 | 15.395 | 7.665 | 27.320 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.959 | 0 | 0 | 21.959 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 7.522 | 5.556 | 0 | 13.078 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 10.630 | 0 | 0 | 10.630 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2017 | 72.142 | 20.951 | 7.665 | 100.758 |
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| 31.12.2016 | bis zu 1 Jahr T€ |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren T€ |
über 5 Jahre T€ |
Gesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.717 | 9.802 | 6.864 | 19.383 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.157 | 0 | 0 | 12.157 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 11.475 | 0 | 0 | 11.475 |
| Erhaltene Anzahlungen | 6.780 | 0 | 0 | 6.780 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.112 | 66 | 0 | 3.178 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2016 | 36.241 | 9.868 | 6.864 | 52.973 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen zwischen 0,83 % und 5,60 % (Vorjahr: 0,83 % und 5,90 %) verzinst. Der Zinssatz von 5,60 % ist ausschließlich für die kurzfristige Überziehung von Konten in China angefallen.
Zur Sicherung eines Bankdarlehens besteht die Eintragung einer Grundschuld von 19,1 Mio. € (Vorjahr: 13,9 Mio. €) auf das Betriebsgrundstück.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Kurzfristig | ||
| Umsatzsteuer | 4.176 | 1.378 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuer | 791 | 0 |
| Provisionen | 596 | 665 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 556 | 615 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 397 | 226 |
| Löhne und Gehälter | 610 | 65 |
| Übrige | 396 | 163 |
| 7.522 | 3.112 | |
| 0 | 0 | |
| Langfristig | ||
| Kaufpreis USK | 4.467 | 0 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 1.066 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 23 | 66 |
| 5.556 | 66 | |
| Total | 13.078 | 3.178 |
Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2016 T€ |
Zugänge aus Erstkonsolidierung T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
31.12.2017 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||||||
| Altersteilzeit | 1.039 | 0 | 400 | 0 | 280 | 919 |
| Jubiläen | 196 | 0 | 10 | 86 | 6 | 106 |
| 1.235 | 0 | 410 | 86 | 286 | 1.025 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||||||
| Nachlaufende Kosten | 8.720 | 1.926 | 5.090 | 3.587 | 8.223 | 10.192 |
| Ausstehende Rechnungen | 3.918 | 0 | 3.360 | 23 | 4.823 | 5.358 |
| Gewährleistung | 2.706 | 434 | 811 | 1.333 | 3.096 | 4.092 |
| Variables Gehalt und Provisionen | 2.034 | 1.110 | 2.522 | 88 | 2.633 | 3.167 |
| Personalkosten | 2.170 | 1.059 | 2.512 | 0 | 2.471 | 3.188 |
| Drohverlustrückstellung | 862 | 2.314 | 1.419 | 0 | 784 | 2.541 |
| Urlaub | 1.476 | 228 | 914 | 0 | 1.359 | 2.149 |
| Erlösminderungen | 178 | 0 | 168 | 9 | 220 | 221 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 151 | 32 | 151 | 0 | 187 | 219 |
| Archivierung | 59 | 53 | 88 | 2 | 64 | 86 |
| Pönale | 83 | 0 | 73 | 0 | 0 | 10 |
| Übrige | 74 | 264 | 64 | 0 | 33 | 307 |
| 22.431 | 7.420 | 17.172 | 5.042 | 23.893 | 31.530 | |
| 23.666 | 7.420 | 17.582 | 5.128 | 24.179 | 32.555 |
Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit FlexÜ" gebildet.
Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.
Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 489 | 406 |
| Körperschaftsteuer | 363 | 585 |
| 0 | 0 | |
| Buchwert zum 31.12. | 852 | 991 |
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| 31.12.2017 T€ |
31.12.2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 765 | 518 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 687 | 1.014 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.452 | 1.532 | |
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus Mietverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 543 | 554 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 604 | 468 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.147 | 1.022 | |
| Aufwendungen im Berichtsjahr aus Operating Lease und Miete | 1.160 | 843 |
Die Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen die Nutzung von PKWs. Die Leasingverhältnisse werden mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen.
Folgende Vermögenswerte werden im Rahmen von Finance-Leasingverhältnissen genutzt:
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 78 | 78 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 78 | 78 |
| Abschreibungen 01.01. | -34 | -5 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -29 | -29 |
| Abschreibungen 31.12. | -63 | -34 |
| Buchwert zum 31.12. | 15 | 44 |
| 2017 | 2016 | |
| T€ | T€ | |
| Technische Anlagen und Maschinen | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 31 | 31 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 31 | 31 |
| Abschreibungen 01.01. | -14 | -2 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -12 | -12 |
| Abschreibungen 31.12. | -26 | -14 |
| Buchwert zum 31.12. | 5 | 17 |
| 0 | ||
| Geschäfts- und Betriebsausstattung | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 86 | 86 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 86 | 86 |
| 0 | ||
| Abschreibungen 01.01. | -25 | -4 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -20 | -21 |
| Abschreibungen 31.12. | -45 | -25 |
| 0 | ||
| Buchwert zum 31.12. | 41 | 61 |
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen für die oben beschriebenen Finance-Leasingverhältnisse betragen:
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| bis zu 1 Jahr T€ |
Zwischen 1 und 5 Jahren T€ |
Mehr als 5 Jahre T€ |
|
|---|---|---|---|
| Leasingzahlungen | 45 | 23 | 0 |
| Abzinsungsbeträge | 2 | 1 | 0 |
| Barwerte | 43 | 22 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2017 betragen die Umsatzerlöse 210,4 Mio. € (Vorjahr: 156,0 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 200,9 Mio. € (Vorjahr: 154,4 Mio. €) auf die Anwendung der PoC-Methode.
Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht.
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Europa | 185.079 | 140.681 |
| NAFTA | 3.867 | 7.730 |
| China | 16.431 | 6.431 |
| Übrige | 5.000 | 1.174 |
| Summe | 210.377 | 156.016 |
Die Region NAFTA umfasst die Länder USA, Kanada und Mexiko.
Im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 282,3 Mio. €, wovon 180,0 Mio. € auf das Segment Classic und 102,3 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
Zum 31. Dezember 2017 verfügt der Konzern über einen Auftragsbestand von 204,2 Mio. €, wovon 133,4 Mio. € auf das Segment Classic und 70,7 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus | ||
| der Auflösung von Rückstellungen | 862 | 415 |
| Wertpapieren | 292 | 2.101 |
| Verkäufen Anlagevermögen | 176 | 158 |
| Fördermittel | 114 | 49 |
| Aktivierten Eigenleistungen | 69 | 97 |
| der Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen | 33 | 8 |
| Übrige | 404 | 122 |
| Summe | 1.950 | 2.950 |
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Reisekosten / KFZ-Kosten | 2.005 | 1.175 |
| Instandhaltungsaufwendungen | 1.888 | 1.058 |
| Recht und Beratung | 1.669 | 1.668 |
| Miete, Pachten, Leasing | 1.160 | 843 |
| Sonstige Dienstleistungen | 1.090 | 776 |
| Werbekosten | 398 | 297 |
| Telefon, Porto, Datenfernübertragung | 379 | 342 |
| EDV-Kosten | 365 | 329 |
| Versicherungen | 262 | 327 |
| Aufwand aus Wertpapier-Geschäften | 224 | 507 |
| Gebühren und Beiträge | 194 | 159 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 124 | 106 |
| Bürobedarf | 114 | 124 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 110 | 75 |
| Aus- und Weiterbildung | 103 | 79 |
| Kantine | 54 | 49 |
| Spenden | 13 | 8 |
| Übrige | 740 | 623 |
| Summe | 10.892 | 8.545 |
Die Rechts- und Beratungskosten umfassen auch Beratungsdienstleistungen durch die MBB SE.
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Anleihen | 275 | 642 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5 | 13 |
| Summe | 280 | 655 |
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 810 | 957 |
| Avalzinsen | 358 | 288 |
| Summe | 1.168 | 1.245 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.17 b) "Latente Steuern" zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zu Grunde gelegt.
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 233 | 1.916 |
| Gewerbesteuer | 281 | 1.641 |
| Latente Steuern | 5.516 | 1.363 |
| Übriger Steueraufwand | 73 | 147 |
| Summe | 6.103 | 5.067 |
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 19.143 | 17.858 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 6.030 | 4.920 |
| Tatsächliche Steuerquote | 31,5% | 27,6% |
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 stellt sich wie folgt dar
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| 2017 T€ |
2016 T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 19.143 | 17.858 |
| Sonstige Steuern | -73 | -147 |
| Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz | 30,3% | 30,3% |
| Erwarteter Steuerertrag/-aufwand | 5.769 | 5.358 |
| Steuerlich unwirksame Erträge aus | ||
| aus dem Verkauf von Wertpapieren | -13 | -535 |
| anderen Effekten | 274 | 97 |
| Tatsächlicher Ertragssteueraufwand | 6.030 | 4.920 |
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
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| 2017 T€ |
|
|---|---|
| Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis | 13.039.636 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur | |
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie | 13.857.830 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 0,94 |
Wie in den Vorjahren wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist. Das Management der Aumann unterteilt die Geschäftssegmente: E-mobility und Classic.
In dem Segment E-mobility werden insbesondere Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Elektrifizierung von Fahrzeugen entwickelt, produziert und vertrieben. Dies geschieht unter Verwendung direkter Wickeltechnologien - wie z.B. linearer Wicklung, Flyer-Wicklung, Nadelwicklung und kontinuierlichem Hairpin - sowie komplexer Automatisierungslösungen für umgebende Prozesse. Im Wesentlichen ermöglichen unsere Lösungen unseren Kunden, hocheffiziente, moderne Elektromotoren für Traktionsantriebe in industrieller Stückzahl herzustellen. Daneben bieten wir Spezialmaschinen und Produktionslinien zur Fertigung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, insbesondere Energiespeichersystemen an. Ergänzt werden unsere Produktionslösungen um Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung und Ingenieursdienstleistungen.
In dem Segment Classic werden im Wesentlichen Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Automobil-, Luftfahrt-, Schienenfahrzeug-, Konsumgüter-, Agrar-, und die Cleantechindustrie entwickelt, produziert und vertrieben. Unsere Lösungen beinhalten Maschinen zur Produktion von Antriebskomponenten in Verbrennungsmotoren (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodulen, gebauten Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen und Komponenten für Ventilsteuerungssysteme) sowie Leichtbau-Strukturbauteilen, die es unseren Kunden aus der Automobilindustrie ermöglichen, den CO2-Ausstoß ihrer Flotte zu reduzieren. Daneben bieten wir Montage- und Logistiklösungen, Transportvorrichtungen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung, Vermessung, Prototypenentwicklung sowie Erst- und Kleinserienteilfertigung an.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Segmentberichterstattung entsprechen dem unter Punkt I. 4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen.
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| 01.01. - 31.12.2017 | Classic T€ |
E-mobility T€ |
Überleitung T€ |
Konzern T€ |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 149.550 | 60.827 | 0 | 210.377 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 149.550 | 60.827 | 0 | 210.377 |
| EBITDA | 15.720 | 7.413 | -551 | 22.582 |
| Abschreibungen | -1.267 | -747 | -537 | -2.551 |
| EBIT | 14.453 | 6.666 | -1.088 | 20.031 |
| Finanzergebnis | -972 | -195 | 279 | -888 |
| EBT | 13.481 | 6.471 | -809 | 19.143 |
| EBT-Marge | 9,0% | 10,6% | 0 | 9,1% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 85.740 | 30.986 | 0 | 116.726 |
| Erhaltene Anzahlungen | 21.620 | 6.151 | 0 | 27.771 |
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| 01.01. - 31.12.2016 | Classic T€ |
E-mobility T€ |
Überleitung T€ |
Konzern T€ |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse Dritte | 113.555 | 42.461 | 0 | 156.016 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 113.555 | 42.461 | 0 | 156.016 |
| EBITDA | 11.659 | 7.774 | 713 | 20.146 |
| Abschreibungen | -1.173 | -525 | 0 | -1.698 |
| EBIT | 10.486 | 7.249 | 713 | 18.448 |
| Finanzergebnis | -1.065 | -180 | 655 | -590 |
| EBT | 9.421 | 7.069 | 1.368 | 17.858 |
| EBT-Marge | 8,3% | 16,6% | 0 | 11,4% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 43.859 | 9.770 | 0 | 53.629 |
| Erhaltene Anzahlungen | 7.530 | 4.627 | 0 | 12.157 |
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| Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Summe EBT der Segmente | 19.143 | 17.858 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -6.030 | -4.920 |
| Sonstige Steuern | -73 | -147 |
| PAT (Profit After Tax) | 13.040 | 12.791 |
| Minderheiten | 0 | 0 |
| Konzernjahresüberschuss | 13.040 | 12.791 |
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| Überleitung Forderungen zu Aktiva | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Segment Classic | 85.740 | 43.859 |
| Segment E-mobility | 30.986 | 9.770 |
| Summe Segmentforderungen | 116.726 | 53.629 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 44.803 | 10.897 |
| Sachanlagen | 34.134 | 15.438 |
| Finanzanlagen | 2.577 | 0 |
| Aktive latente Steuern | 1.486 | 380 |
| Vorräte | 8.980 | 4.039 |
| Kurzfristige Finanzmittel | 110.618 | 45.846 |
| Sonstige Aktiva | 7.465 | 1.785 |
| Summe Aktiva | 326.789 | 132.014 |
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| Überleitung Erhaltene Anzahlungen der Segmente zu Passiva | 2017 T€ |
2016 T€ |
|---|---|---|
| Segment Classic | 21.620 | 7.530 |
| Segment E-mobility | 6.151 | 4.627 |
| Summe Erhaltene Anzahlungen Segmente | 27.771 | 12.157 |
| Konzerneigenkapital | 180.653 | 41.437 |
| Rückstellungen für Pensionen | 18.538 | 18.514 |
| Sonstige Rückstellungen | 21.925 | 16.886 |
| Passive latente Steuern | 4.063 | 1.213 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.959 | 11.475 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 10.630 | 6.780 |
| Steuerrückstellungen | 852 | 991 |
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 27.320 | 19.383 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 13.078 | 3.178 |
| Summe Passiva | 326.789 | 132.014 |
Die Umsatzerlöse mit 4 Kunden betragen 73.192 T€ (2016: 69.068 T€) der Gesamterlöse des Konzerns. Die folgende Darstellung zeigt die Aufteilung nach Segmenten.
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| Classic | E-mobility | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kunde | 2017 T€ |
2016 T€ |
2017 T€ |
2016 T€ |
2017 T€ |
2016 T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A | 8.633 | 19.496 | 15.476 | 285 | 24.109 | 19.781 |
| B | 17.527 | 17.788 | 65 | 0 | 17.592 | 17.788 |
| C | 14.246 | 7.188 | 1.873 | 8.751 | 16.119 | 15.939 |
| D | 70 | 15.546 | 15.301 | 14 | 15.371 | 15.560 |
| Summe | 40.476 | 60.018 | 32.715 | 9.050 | 73.191 | 69.068 |
Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.
Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betragen zum Jahresende 532,2 T€ (Vorjahr: 305,9T€).
Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen "Betriebliche Tätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit" dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilbereichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.
Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.
Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.
Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 146.830 T€ (Vorjahr: 59.815 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilte Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.10. "Verbindlichkeiten" bzw. II.11. "Sonstige Verbindlichkeiten".
Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 "Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte" sowie I.4.13 "Finanzielle Verbindlichkeiten" und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.
Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital in T€ | 180.653 | 41.437 |
| - in % vom Gesamtkapital | 55,3% | 31,4% |
| Schulden in T€ | 146.136 | 90.577 |
| - in % vom Gesamtkapital | 44,7% | 68,6% |
| Kurzfristige Schulden in T€ | 93.894 | 52.883 |
| - in % vom Gesamtkapital | 28,7% | 40,1% |
| Langfristige Schulden in T€ | 52.242 | 37.694 |
| - in % vom Gesamtkapital | 16,0% | 28,6% |
| Nettoverschuldungsgrad* | 0,2 | 1,1 |
* berechnet als Schulden abzüglich flüssige Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital
Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch den Vorstand gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit insbesondere von Großkunden werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2017 keine Devisenkontrakte abgeschlossen. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert. Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen Zinsrisiken nicht ausgesetzt.
Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert auf Grund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
· Rolf Beckhoff, Verl, Ingenieur
· Ludger Martinschledde, Rietberg, Ingenieur
· Sebastian Roll, Kaufmann (ab 9. Februar 2017)
Ludger Martinschledde ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH.
Rolf Beckhoff ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH.
Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH, Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH.
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
· Gert-Maria Freimuth, Kaufmann, Vorsitzender (Verwaltungsratsvorsitzender der MBB SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Delignit AG)
· Anton Breitkopf, Kaufmann, (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsrat der Delignit AG, Aufsichtsrat der DTS IT AG) (bis 9. Februar 2017)
· Klaus Seidel, Kaufmann, (Geschäftsführender Direktor der MBB SE, Aufsichtsrat der DTS IT AG)
· Christoph Weigler, Kaufmann, (Deutschland-Chef UBER Deutschland GmbH) (ab 9. Februar 2017)
Jedes Mitglied des Vorstands hat Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Für weitere Details verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.
Mit der Geschäftsführung wurde eine Pensionsvereinbarung getroffen. Der daraus resultierende Dienstzeitaufwand beträgt 21 T€ (Vorjahr: 18 T€).
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| 2017 Bezüge der Organe [in T€] | Fix | Variabel | einmalige IPO Vergütung* |
|---|---|---|---|
| Vorstand | |||
| Beckhoff, Rolf | 165,0 | 228,2 | 4.803,8 |
| Martinschledde, Ludger | 165,0 | 228,2 | 4.803,8 |
| Roll, Sebastian | 132,5 | 213,6 | 2.882,4 |
| 0 | |||
| 462,5 | 670,0 | 12.490,0 | |
| Aufsichtsrat | |||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | ||
| Seidel, Klaus | 17,5 | ||
| Weigler, Christoph | 20,0 | ||
| 60,0 |
* Der Nettozufluss wurde zu 50 % in Aktien der Aumann AG reinvestiert. Eine ausführliche Beschreibung der einmaligen IPO Vergütung befindet sich im Wertpapierprospekt.
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| 2016 Bezüge der Organe [in T€] | Fix | Variabel | einmalige IPO Vergütung |
|---|---|---|---|
| Vorstand | |||
| Beckhoff, Rolf | 120,0 | 158,8 | n.a. |
| Martinschledde, Ludger | 120,0 | 158,8 | n.a. |
| Roll, Sebastian | n.a. | n.a. | n.a. |
| 240,0 | 317,6 | n.a. | |
| Aufsichtsrat | |||
| Breitkopf, Anton | 0,0 | ||
| Freimuth, Gert-Maria | 0,0 | ||
| Seidel, Klaus | 0,0 | ||
| Weigler, Christoph | n.a. | ||
| 0,0 |
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Als nahestehende Person zählt auch Herr Ingo Wojtynia. Er ist Minderheitsgesellschafter der Aumann AG. Herrn Wojtynia wurden im Geschäftsjahr 2017 Kosten in Höhe von 107 T€ für den Börsengang der Aumann AG in Rechnung gestellt.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.
Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.
Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2017 (2016) 695 T€ (765 T€) gezahlt.
Der MBB SE wurden durch die Aumann AG im Geschäftsjahr 2017 1.544 Mio. € für den Börsengang in Rechnung gestellt.
Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 981 Mitarbeiter (Vorjahr: 558) beschäftigt, davon 8 Geschäftsführer / Vorstände (Vorjahr: 6). Zusätzlich beschäftigte der Konzern in 2017 101 Auszubildende (Vorjahr: 46) und 148 Leiharbeiter (Vorjahr: 71). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 707 Mitarbeiter (Vorjahr: 514 Mitarbeiter).
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| 2017 T€ |
|
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 162,0 |
| Summe | 162,0 |
Ab dem 19. März 2018 wurde die Aumann AG in den TecDAX aufgenommen.
Bezüglich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Punkt II.13.1 "Operating Lease und Miete".
Die Aumann AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aussichtsrat haben diese Erklärung am 22. März 2018 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des Lageberichts und im Internet unter www.aumann-ag.com veröffentlicht.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Dieser Konzernabschluss wirkt gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiend für die Aumann Beelen GmbH.
Beelen, den 22. März 2018
Rolf Beckhoff, Chief Executive Officer
Ludger Martinschledde, Chief Executive Officer
Sebastian Roll, Chief Financial Officer
Wir haben den Konzernabschluss der Aumann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aumann AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
· vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
· Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
· Erwerb der Anteile an der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH
· Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Im Konzernabschluss der Aumann AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Firmenwerte in Höhe EUR 38,5 Mio. (21,3 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
· Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.
· Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.
· Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.
· Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.
· Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert.
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer II.2. des Anhangs enthalten.
1. Mit Vertrag vom 18. Oktober 2017 hat Aumann 100% der Anteile an der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH, Limbach-Oberfrohna, (im Folgenden "USK") erworben. Das Closing der Transaktion und die Erstkonsolidierung im Rahmen einer Kaufpreisallokation nach IFRS 3 erfolgten zum 18. Oktober 2017. Der Barkaufpreis betrug EUR 44,7 Mio. Unter Berücksichtigung eines übernommenen Reinvermögens zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 28,4 Mio. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen des Unternehmenserwerbs auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und aufgrund der Komplexität der Bewertung des Unternehmenserwerbs war dies im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
· Einsichtnahme in die vertraglichen Vereinbarungen und Erlangung eines Verständnisses des Unternehmenserwerbs sowie Abstimmung des gezahlten Kaufpreises als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen.
· Beurteilung der von einem externen Gutachter durchgeführten Neubewertung von Vermögenswerten der USK im Rahmen einer Kaufpreisallokation auf ihre Verwertbarkeit.
· Beurteilung der von der Gesellschaft durchgeführten Bewertung bestimmter immaterieller Vermögenswerte.
· Erlangung eines Verständnisses über den Bewertungen zugrundeliegenden Ausgangsdaten und die getroffenen bzw. verwendeten Annahmen.
· Beurteilung der Eröffnungsbilanzwerte und Überprüfung der Erstkonsolidierung der USK zum Erstkonsolidierungszeitpunkt auf Basis der Kaufpreisallokation.
Im Ergebnis führte unsere Analyse zu keinen Einschränkungen hinsichtlich der Verwertbarkeit der Gutachten. Insgesamt konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb des Geschäftsbetriebs der USK hinreichend dokumentiert ist und sachgerecht abgebildet wurde.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu dem Unternehmenszusammenschluss sind in Textziffer I.1.3 des Anhangs enthalten.
1. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für langfristige Auftragsfertigung erfolgt gemäß IAS 11, Fertigungsaufträge, basierend auf dem Fertigstellungsgrad. Die Bilanzierung von Fertigungsaufträgen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Fertigstellungsgrads die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter eine wesentliche Auswirkung haben. Dies gilt vor allem hinsichtlich des erforderlichen Liefer- und Leistungsumfangs, der Gesamtauftragskosten, der noch bis zur Fertigstellung anfallenden Kosten, der Gesamtauftragserlöse sowie der Auftragsrisiken einschließlich technischer und rechtlicher Risiken. Umsatzerlöse, Auftragskosten und Gewinnrealisierung können aufgrund von neuen Erkenntnissen über Kostenüberschreitungen sowie Änderungen im Projektumfang während der Laufzeit eines Fertigungsauftrags teils erheblich von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.
2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
· Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots- und Abwicklungsphase von Fertigungsaufträgen auseinandergesetzt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von auftragsfertigungsspezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt.
· Auf Basis risikoorientiert ausgewählter Stichproben haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Schätzungen und Annahmen im Rahmen von Einzelfallprüfungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen einschließlich vertraglich vereinbarter Regelungen über Teillieferungen beziehungsweise -leistungen, Kündigungsrechte, Verzugs- und Vertragsstrafen sowie Schadenersatz. Für die ausgewählten Projekte haben wir uns zur Beurteilung der periodengerechten Ertragsermittlung auch mit den zum Stichtag abrechenbaren Umsatzerlösen sowie den zugehörigen, erfolgswirksam zu buchenden Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Fertigstellungsgrads befasst sowie die bilanzielle Abbildung zugehöriger Bilanzpositionen untersucht.
· Ferner haben wir Befragungen des Projektmanagements (sowohl kaufmännische als auch technische Projektmanager) zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen bei Abweichungen zwischen geplanten Kosten und Ist-Kosten, zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten sowie zu den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu möglichen Auftragsrisiken durchgeführt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den im Rahmen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind in Textziffer I.4.16 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
· die Konzernerklärung zur Unternehmensführung,
· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
· die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage des Konzerns vermittelt.
· holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
· beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. Februar 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir haben den aufgrund der Börsennotierung erstmalig gesetzlich verpflichtend aufzustellenden und zu prüfenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer geprüft.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Weyers.
Düsseldorf, den 22. März 2018
**RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Grote, Wirtschaftsprüfer
Weyers, Wirtschaftsprüfer
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