Annual / Quarterly Financial Statement • May 30, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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| 01.01.-31.12.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
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|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.046 | 2.534 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.148 | 1.499 |
| Personalkosten | 2.049 | 1.698 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.339 | 1.082 |
| Ergebnis im Berichtszeitraum | 1.246 | 562 |
| Eigenkapitalrendite | 6,20% | 2,80% |
| Umsatzrendite | 24,70% | 22,20% |
| EBIT | 913 | 565 |
| EBITDA | 985 | 613 |
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| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
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|---|---|---|
| Gesamtkapital | 21.122 | 21.240 |
| Eigenkapital | 19.953 | 19.950 |
| Eigenkapitalquote | 94,50% | 93,90% |
| Zahlungsmittel | 739 | 118 |
| Verbindlichkeiten | 253 | 466 |
| Rückstellungen | 917 | 823 |
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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|---|---|---|
| Schlusskurs | 2,81 | 2,81 |
| 31.12.2017 | 31.12.2016 |
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| TEUR | TEUR | |
|---|---|---|
| Marktkapitalisierung* | 13.086 | 13.780 |
* Zum 31.12.2016 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.
A. Jahresabschluss der FORIS AG (HGB)
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2017 (Aktiva)
Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2017 (Passiva)
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz
III. Sonstige Angaben
B. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Unternehmenskalender
AKTIVA
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 148.968,00 | 185.031,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 57.266,00 | 52.335,00 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.622.180,00 | 3.622.180,00 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung | 3.295.369,87 | 4.488.663,54 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.544.439,15 | 1.503.672,44 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.262.998,46 | 8.476.192,62 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.116.538,02 | 1.178.871,40 |
| III. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 235,12 | 224,71 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 739.313,05 | 117.565,46 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | ||
| I. Rechnungsabgrenzungsposten | 10.663,00 | 8.037,92 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | ||
| I. Aktive latente Steuern | 1.324.368,00 | 1.606.908,00 |
| SUMME AKTIVA | 21.122.338,67 | 21.239.682,09 |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. | ||
| 1. Gezeichnetes Kapital | 4.656.933,00 | 4.940.514,00 |
| 2. Eigene Anteile | 0 | -36.556,00 |
| II. Kapitalrücklage | 11.823.006,01 | 11.539.425,01 |
| III. Andere Gewinnrücklagen | 2.433.701,00 | 2.470.257,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 1.038.979,89 | 1.036.584,39 |
| 19.952.619,90 | 19.950.224,40 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 0 | 199.864,09 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 916.682,26 | 623.431,28 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 102.562,70 | 320.047,62 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 87.869,85 | 92.745,75 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 62.603,96 | 53.368,95 |
| davon aus Steuern: 60.838 EUR (Vorjahr: 42.028 EUR) | ||
| davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 1.588 EUR (Vorjahr: 5.164 EUR) | ||
| SUMME PASSIVA | 21.122.338,67 | 21.239.682,09 |
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| 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
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|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.046.246,21 | 2.534.139,08 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge davon aus Währungsumrechnung 0 EUR (Vorjahr: 758 EUR) | 515.690,63 | 195.873,92 |
| 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.898.141,30 | -1.035.521,63 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.787.189,32 | -1.494.905,24 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -262.129,19 | -202.769,50 |
| davon für Altersversorgung: 8.536 EUR (Vorjahr: 6.620 EUR) | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -71.922,32 | -47.519,08 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.339.178,66 | -1.082.476,84 |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.709.635,61 | 1.698.479,10 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren | 10,7 | 10,35 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 445.259,79 | 398.108,36 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 372.492 EUR (Vorjahr: 377.890 EUR) | ||
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | -11,72 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -31.824,43 | -84.492,64 |
| davon an verbundene Unternehmen: 31.652 EUR (Vorjahr: 4.727 EUR) | ||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -80.240,17 | -317.126,13 |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 1.246.217,55 | 561.788,03 |
| 14. Jahresüberschuss | 1.246.217,55 | 561.788,03 |
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.036.584,39 | 1.210.390,06 |
| 16. Ertrag aus Kapitalherabsetzung | 283.581,00 | 0 |
| 17. Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | -283.581,00 | 0 |
| 18. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -778.128,75 | 0 |
| 19. Dividende | -465.693,30 | -735.593,70 |
| 20. Bilanzgewinn | 1.038.979,89 | 1.036.584,39 |
I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.
Die FORIS AG ist eine kleine deutsche Aktiengesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), die gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB aufgrund ihrer Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft gilt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Führung der Bücher erfolgen unter Beachtung der handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können.
Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.
Der Lagebericht der FORIS AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html.
I.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Einzelabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
I.2.1 Umsatzrealisierung
Die FORIS AG realisiert Umsatzerlöse grundsätzlich dann, wenn der Kunde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das gelieferte Gut erlangt hat oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.
Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsatzerlöse dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.
I.2.2 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst.
I.2.3 Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
I.2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen zwei und vier Jahren.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.
Planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden wie folgt vorgenommen:
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| Anlagegegenstände | Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|---|
| Büroeinrichtungen | linear | 10. Dez |
| EDV Hardware | linear | 03. Mai |
| Einbauten in fremde Gebäude | linear | 10 |
Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 410 EUR wird entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.
I.2.5 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert die Anschaffungskosten unterschreitet, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.
I.2.6 Vorräte (Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung)
Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Diese werden bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter. Wertberichtigungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.
I.2.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Davon in Abzug gebracht werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die entweder auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. pauschal aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
I.2.8 Wertpapiere
Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, also mit dem gegebenenfalls geringeren Rückkaufwert ausgewiesen.
I.2.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld sowie jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bilanziert.
I.2.10 Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
I.2.11 Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuererstattungen bzw. zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.
Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.
I.2.12 Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2016 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals. Der Wert der eigenen Anteile zum 31. Dezember 2016 wurde offen vom Eigenkapital abgesetzt.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot wurde am 4. Mai 2017 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 247.025 Aktien zurückgekauft. Die in 2017 zurückgekauften Aktien entsprechen 5,00 % des Grundkapitals.
Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2017 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragen.
I.2.13 Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
I.2.14 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz
II.1 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
II.1.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen:
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| Umsatzerlöse | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 4.397.747,19 | 1.688.776,12 |
| Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 234.228,73 |
| Kostenweiterbelastungen im Konzern | 648.499,02 | 611.134,23 |
| Summe | 5.046.246,21 | 2.534.139,08 |
Das Geschäft mit Übersetzungsdienstleistungen wurde Ende September 2016 eingestellt und der Kundenstamm verkauft. Der Verkaufserlös aus dem Kundenstamm wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen im Inland erzielt.
Wesentlicher Bestandteil der Kostenweiterbelastungen sind Weiterbelastungen von Personalkosten. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung. Im Geschäftsjahr 2017 betrugen diese 603 TEUR (Vorjahr: 546 TEUR).
II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge
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| Sonstige betriebliche Erträge | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Periodenfremd | 459.207,54 | 103.259,57 |
| Verkauf Kundenstamm | 25.000,00 | 75.000,00 |
| Sonstige | 31.483,09 | 17.614,35 |
| Summe | 515.690,63 | 195.873,92 |
Die periodenfremden Erträge enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die Erträge aus dem "Verkauf Kundenstamm" resultieren aus dem Verkauf der Übersetzungsdienstleistungen im Geschäftsjahr 2016 sowie des vereinbarten nachträglichen Kaufpreisteilen.
II.1.3 Aufwendungen für bezogene Leistungen
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| Bezogene Leistungen | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 2.898.141,30 | 907.157,23 |
| Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 128.364,40 |
| Summe | 2.898.141,30 | 1.035.521,63 |
II.1.4 Personalaufwand
Die Löhne und Gehälter enthalten zum überwiegenden Teil Gehälter. In den sozialen Abgaben sind die Arbeitgeberanteile der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge enthalten. Über die laufende Entlohnung der Mitarbeiter hinaus erfolgen keine Vergütungen beispielsweise in Form von Pensionszusagen.
II.1.5 Abschreibungen
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| Abschreibungen | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 48.861,20 | 27.606,36 |
| Sachanlagen | 23.061,12 | 19.912,72 |
| Summe | 71.922,32 | 47.519,08 |
II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage.
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| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Wertberichtigungen | 200.467,52 | 32.048,50 |
| Rechts- und Beratungskosten | 75.212,11 | 79.962,28 |
| Raumkosten | 164.947,49 | 167.360,72 |
| Werbe- und Bewirtungskosten | 244.466,66 | 208.505,97 |
| EDV und Telefonkosten | 126.146,24 | 127.225,74 |
| Buchführung, Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung | 130.579,36 | 84.057,53 |
| Aufsichtsratsvergütung | 126.685,82 | 109.076,38 |
| Übrige | 38.461,59 | 33.999,47 |
| Börsenkosten inklusive Hauptversammlung | 75.819,73 | 66.453,69 |
| Beiträge und Versicherungen | 22.355,50 | 29.340,66 |
| Bücher, Zeitschriften und Fortbildung | 66.006,44 | 117.283,09 |
| Reisekosten | 51.799,88 | 17.932,62 |
| Mahnkosten | 0 | 213,12 |
| Personalwerbung | 13.347,37 | 8.613,28 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 2.882,95 | 403,79 |
| Summe | 1.339.178,66 | 1.082.476,84 |
| II.1.7 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen |
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| Ergebnisabführung | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| GO AHEAD GmbH | 1.006.644,58 | 1.138.421,45 |
| FORATIS AG | 671.079,62 | 560.057,65 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG | 31.911,41 | 0 |
| Summe | 1.709.635,61 | 1.698.479,10 |
Der in 2017 erzielte Jahresüberschuss der FORIS Vermögensverwaltungs AG darf aufgrund des bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags in der FORIS Vermögensverwaltungs AG teilweise (Vorjahr: vollständig) nicht abgeführt werden.
II.1.8 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
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| Zinserträge | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Interne Zinserträge aus Verrechnung | 372.492,36 | 377.889,82 |
| Zinsen auf Steuererstattungen | 47.881,50 | 6.313,50 |
| Zinsen Prozessfinanzierung | 24.706,20 | 13.717,99 |
| Übrige Zinsen und ähnliche Erträge | 179,73 | 187,05 |
| Summe | 445.259,79 | 398.108,36 |
Die internen Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter II.2.4.2.
II.1.9 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
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| Zinsaufwendungen | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung | 0 | 79.509,00 |
| Interne Zinsaufwendungen aus Verrechnung | 31.652,43 | 4.727,47 |
| Sonstige | 172 | 256,17 |
| Summe | 31.824,43 | 84.492,64 |
II.1.10 Aufwendungen aus Verlustübernahme
Wie im Vorjahr waren im Geschäftsjahr 2017 keine Aufwendungen aus Verlustübernahmen aus abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen zu erfassen.
II.1.11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
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| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Veränderung latente Steuern | -282.540,00 | -1.407,00 |
| Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften | 202.308,32 | -15.996,34 |
| Gewerbe- und Körperschaftsteuer Vorjahre | -8,49 | -299.722,79 |
| Summe | -80.240,17 | -317.126,13 |
Die Veränderung in den latenten Steuern in 2017 resultiert wie im Vorjahr aus den aktualisierten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.
Die "Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften" beinhalten auf ehemalige Vorratsgesellschaften der FORIS AG entfallende Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschläge. Im Dezember 2017 hat die FORIS AG den Rechtstreit vor dem Bundesfinanzhof gegen die Finanzverwaltung endgültig erfolgreich abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2017 resultieren daraus Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und aus Rückforderungen gezahlter Ertragsteuern in Höhe von 202 TEUR. Zusätzlich entstanden Zinserträge in Höhe von 48 TEUR.
Der im Geschäftsjahr 2014 erfasste Ertrag aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung resultierte aus der erfolgswirksamen Erfassung von Erstattungsansprüchen gegen die Finanzverwaltung, deren Durchsetzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nach entsprechend positiven Urteil des Finanzgerichtes Köln aus 2014 auch im Vorjahresabschluss erwartet wurde. Gegen dieses Urteil hatte das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesfinanzhof ist in seiner Entscheidung in 2016 dem Begehren der Finanzverwaltung gefolgt und hat der Revision in 2016 stattgegeben. Daher war nach Auswertung des Urteils und der im Dezember 2016 ergangenen Bescheide die in 2014 erfolgte erfolgswirksame Erfassung zu korrigieren, was zu entsprechendem Steueraufwand in 2016 geführt hat. Neben dem originären Steueraufwand von rund 300 TEUR waren auch entsprechende Zinsen von rund 80 TEUR aus diesem Sachverhalt zu berücksichtigen. Insgesamt resultierte aus dem Sachverhalt in 2016 ein Aufwand von rund 380 TEUR.
II.2 Erläuterung zur Bilanz
II.2.1 Anlagevermögen
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| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 330.254,03 | 12.801,20 | 6.856,00 | 336.199,23 |
| 330.254,03 | 12.801,20 | 6.856,00 | 336.199,23 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 329.387,37 | 27.992,12 | 324 | 357.055,49 |
| 329.387,37 | 27.992,12 | 324 | 357.055,49 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.647.179,00 | 0 | 0 | 3.647.179,00 |
| 3.647.179,00 | 0 | 0 | 3.647.179,00 | |
| Summe | 4.306.820,40 | 40.793,32 | 7.180,00 | 4.340.433,72 |
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| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
31.12.2017 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 145.223,03 | 48.861,20 | 6.853,00 | 187.231,23 | 148.968,00 |
| 145.223,03 | 48.861,20 | 6.853,00 | 187.231,23 | 148.968,00 | |
| Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 277.052,37 | 23.061,12 | 324 | 299.789,49 | 57.266,00 |
| 277.052,37 | 23.061,12 | 324 | 299.789,49 | 57.266,00 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.999,00 | 0 | 0 | 24.999,00 | 3.622.180,00 |
| 24.999,00 | 0 | 0 | 24.999,00 | 3.622.180,00 | |
| Summe | 447.274,40 | 71.922,32 | 7.177,00 | 512.019,72 | 3.828.414,00 |
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| Bezeichnung | Buchwert |
|---|---|
| 31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 185.031,00 |
| 185.031,00 | |
| Sachanlagen | |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 52.335,00 |
| 52.335,00 | |
| Finanzanlagen | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.622.180,00 |
| 3.622.180,00 | |
| Summe | 3.859.546,00 |
II.2.2 Finanzanlagevermögen
Anteile an verbundenen Unternehmen
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| Name, Sitz | Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens | Beteiligungsquote | Bilanzielles Eigenkapital | Periodenergebnis | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
31.12.2017 % |
31.12.2016 % |
31.12.2017 EUR |
01.01. - 31.12.2017 EUR |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn | 1) | 0 | 0 | 100 | 100 | 9.403 | 2.548 |
| CPM Cash Pool GmbH, Bonn | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
| Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 100 | 100 | 30.431 | 3.629 | |
| FORATIS AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 55.000 | 0 | |
| FORIS Gründungs GmbH, Bonn | 2) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn | 250.000 | 250.000 | 100 | 100 | 255.000 | 0 | |
| Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 52.519 | 1.556 | |
| GO AHEAD GmbH, Bonn | 3.247.174 | 3.247.174 | 100 | 100 | 100.000 | 0 | |
| Go Ahead Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
| Go Ahead Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 13.744 | 165 | |
| lavend GmbH, Bonn | 2) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| On Behalf Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
| On Behalf Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
| On Behalf Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 | |
| Summe | 3.622.180 | 3.622.180 |
1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.
2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.
II.2.3 Vorräte
II.2.3.1 Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung
Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt.
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung | 4.053.713,48 | 4.653.701,21 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -758.343,61 | -165.037,67 |
| Summe | 3.295.369,87 | 4.488.663,54 |
II.2.3.2 Anteile an zum Verkauf bestimmten Kapitalgesellschaften
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Vorratsgesellschaften - AG | 51.495,45 | 51.495,45 |
| Einzahlungsverpflichtung - AG | -50.000,00 | -50.000,00 |
| Wertberichtigungen - AG | -1.495,45 | -1.495,45 |
| Summe | 0 | 0 |
Unter den Vorräten werden die Anteile, die die FORIS AG an den Vorratsgesellschaften hält, ausgewiesen.
Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2017 nicht verändert.
II.2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
II.2.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 3.720.344,46 | 3.129.684,18 |
| ./. Einzelwertberichtigung hierauf | -1.175.905,31 | -1.626.633,38 |
| Vermögenswert Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 2.544.439,15 | 1.503.050,80 |
| Forderungen Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 625,64 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | 0 | -4 |
| Vermögenswert Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 621,64 |
| Forderungen Gesamt | 3.720.344,46 | 3.130.309,82 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -1.175.905,31 | -1.626.633,38 |
| ./. Pauschalwertberichtigung hierauf | 0 | -4 |
| Forderungen Gesamt | 2.544.439,15 | 1.503.672,44 |
Den Forderungen aus der Prozessfinanzierung stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.176 TEUR (Vorjahr: 1.627 TEUR) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 32 % (Vorjahr: 52 %) wertberichtigt. Von den Forderungen sind insgesamt 1.246 TEUR (Vorjahr: 1.170 TEUR) bei Treuhändern im Rahmen der Abwicklung hinterlegt.
Die Übersetzungsdienstleistungen wurden Ende September 2016 eingestellt.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 153 TEUR (Vorjahr: 266 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
II.2.4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Die Verzinsung des Saldos erfolgt taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.
II.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerforderungen und Sicherheitsleistungen ausgewiesen. Die Forderungen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Die Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
II.2.6 Sonstige Wertpapiere
Die Aktien der ABIDAS AG sind aufgrund des dortigen Geschäftsverlaufes und unter Berücksichtigung der Unternehmensprognose bilanziell mit 1,00 EUR angesetzt.
II.2.7 Aktive latente Steuern
Infolge der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden zum 1. Januar 2010 aktive latente Steuern von 1.716 TEUR erfolgsneutral über die anderen Gewinnrücklagen gebildet.
Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2017 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 4,8 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 1.324 TEUR (Vorjahr: 1.607 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt. Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst. Insoweit verweisen wir auch auf die Angaben im Anhang unter II.1.11 sowie II.2.8.3.
II.2.8 Eigenkapital
II.2.8.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital der FORIS AG nach der Einziehung der Aktien am 30. Juni 2017 beträgt 4.656.933,00 EUR (Vorjahr: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 5 Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.
Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015 bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis betrug 3,15 EUR je eingereichter Stammaktie und lag um 5,71 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. April 2017, bis Donnerstag, den 4. Mai 2017 um 12:00 Uhr (MEZ).
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 11. April 2017 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 4. Mai 2017 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zu dem in der Angebotsunterlage festgelegten Preis von 3,15 EUR pro Aktie zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 778.128,75 EUR. Die Anzahl von 247.025 zurückgekauften Aktien entspricht rund 5,00 % des Grundkapitals.
Da im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots insgesamt 536.235 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 247.025 FORIS-Aktien, wurden die Annahmeerklärungen nach den in der Angebotsunterlage niedergelegten Bedingungen bedient.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 insoweit aufgehoben, als der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.
In Umsetzung dieses Beschlusses und der Ermächtigung vom 10. Juni 2014 hat der Vorstand der FORIS AG am 20. Juni 2017 beschlossen, 283.581 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 5,74 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 20. Juni 2017 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragen.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 % des Grundkapitals (Vorjahr: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile im Vorjahr wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
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| Gezeichnetes Kapital | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.656.933,00 | 4.940.514,00 |
| Eigene Anteile | 0 | -36.556,00 |
| Summe | 4.656.933,00 | 4.903.958,00 |
Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben; jedoch dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft gegebenenfalls bereits hält oder die ihr nach § 71d oder § 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals umfassen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebotes (zusammen "öffentliches Erwerbsangebot").
Bei Erwerb über den Börsenhandel darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs (oder, soweit in dieser Ermächtigung auf den Xetra-Schlusskurs abgestellt wird, den in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystems ermittelten Schlusskurses) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.
Bei dem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der FORIS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung an Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, können über die Börse oder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, stattdessen zu folgenden Zwecken zu verwenden:
· Er wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
· Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Abgabe von Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder andere dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienliche Vermögenswerte zu erwerben dient. Der Gegenwert, zu dem erworbene eigene Aktien an Dritte abgegeben werden, darf den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss der Vereinbarung über den Unternehmens-oder Beteiligungserwerb oder der Vereinbarung über die Abgabe der Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder dem Erwerb anderer dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienlicher Vermögenswerte nicht wesentlich unterschreiten. Für die Verwendung eigener Aktien zu den vorgenannten Zwecken wird das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe dieser Ermächtigung ausgeschlossen.
· Die erworbenen eigenen Aktien können darüber hinaus in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre abgegeben werden, wenn die Abgabe an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises erfolgt und der Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Veräußerung vorangegangenen drei Börsenhandelstagen nicht wesentlich unterschreitet. Für die Veräußerung eigener Aktien an Dritte nach Maßgabe dieser Ermächtigung wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung beschränkt sich zudem auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft - wobei diese Höchstgrenze weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch bezogen auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschritten werden darf - unter Anrechnung von Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, sowie unter Einbeziehung von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien aus einem bedingten Kapital, wenn die das Wandlungs- oder Optionsrecht jeweils gewährenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam und die Ermächtigungen unter den Unterpunkten 2 und 3 können zudem durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
II.2.8.2 Kapitalrücklage
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| Kapitalrücklage | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | 11.539.425,01 | 11.539.425,01 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach | 283.581,00 | 0 |
| § 237 Abs. 5 AktG | ||
| Endbestand | 11.823.006,01 | 11.539.425,01 |
In die Kapitalrücklage wurde der rechnerische Nominalwert der eingezogenen Aktien eingestellt.
II.2.8.3 Andere Gewinnrücklagen
Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (BilMoG) erfolgte über die erstmalige Berücksichtigung von aktiven Steuerlatenzen im Geschäftsjahr 2010 in Folge des BilMoG. Ausschüttungsgesperrt gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist ein Betrag in Höhe von 1.324 TEUR (Vorjahr: 1.607 TEUR), der der Summe der aktivierten latenten Steuern entspricht. Die hier ausgewiesene Gewinnrücklage übersteigt diesen Betrag.
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| Entwicklung andere Gewinnrücklagen | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | 2.470.257,00 | 2.470.257,00 |
| Einziehung eigener Anteile | -36.556,00 | 0 |
| Endbestand | 2.433.701,00 | 2.470.257,00 |
| Andere Gewinnrücklagen | 31.12.2017 | 31.12.2016 |
| EUR | EUR | |
| BilMoG | 1.716.175,00 | 1.716.175,00 |
| Rückkauf 2015 | 0 | -82.251,00 |
| Eigene Anteile zur Einziehung | 0 | 118.807,00 |
| Sonstige | 717.526,00 | 717.526,00 |
| Summe | 2.433.701,00 | 2.470.257,00 |
In die Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 2015 und 2017 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf 2015 und 2017 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Mit Wirksamwerden der Einziehung der Aktien zum 30. Juni 2017 erfolgte eine entsprechende Ausbuchung in der Gewinnrücklage:
II.2.8.4 Bilanzgewinn
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| Bilanzgewinn | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 1.246.217,55 | 561.788,03 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.036.584,39 | 1.210.390,06 |
| Ertrag aus Kapitalherabsetzung | 283.581,00 | 0 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach | -283.581,00 | 0 |
| § 237 Abs. 5 AktG | ||
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -778.128,75 | 0 |
| Dividende | -465.693,30 | -735.593,70 |
| Bilanzgewinn | 1.038.979,89 | 1.036.584,39 |
II.2.8.5 Gewinnverwendung
Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 1.038.979,89 EUR wie folgt zu verwenden:
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| Gewinnverwendung | 31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|---|---|---|
| Dividende | 465.693,30 | 465.693,30 |
| Gewinnvortrag | 573.286,59 | 570.891,09 |
| Bilanzgewinn | 1.038.979,89 | 1.036.584,39 |
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der eine Dividende von 0,10 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird.
II.2.9 Rückstellungen
II.2.9.1 Steuerrückstellungen
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| Bezeichnung | Stand 01.01.2017 EUR |
Verbrauch EUR |
Umbuchung EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 101.414,00 | 0 | 0 | 101.414,00 | 0 | 0 |
| Körperschaftsteuer | 98.450,09 | 0 | 0 | 98.450,09 | 0 | 0 |
| Summe | 199.864,09 | 0 | 0 | 199.864,09 | 0 | 0 |
Zur Auflösung der Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen für Steuerforderungen im Zusammenhang mit inaktiven Vorratsgesellschaften verweisen wir auf die Ausführungen unter II.1.11.
II.2.9.2 Sonstige Rückstellungen
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| Bezeichnung | Stand 01.01.2017 EUR |
Verbrauch EUR |
Umbuchung EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Risiken Prozessfinanzierung | 378.713,83 | 18.391,69 | 0 | 331.292,85 | 503.401,09 | 532.430,38 |
| Personalkosten | 128.808,45 | 112.703,21 | 0 | 11.074,82 | 225.168,46 | 230.198,88 |
| Aufbewahrungspflichten | 11.162,00 | 0 | 0 | 0 | 172 | 11.334,00 |
| Ausstehende Rechnungen | 3.011,00 | 0 | 0 | 3.011,00 | 0 | 0 |
| Kosten für Erstellung und Prüfung Jahresabschluss, Erstellung Steuererklärungen | 35.530,00 | 35.530,00 | 0 | 0 | 74.940,00 | 74.940,00 |
| Aufsichtsratsvergütung | 62.593,00 | 62.593,00 | 0 | 0 | 63.669,00 | 63.669,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenabgabe | 3.613,00 | 3.546,54 | 0 | 66,46 | 4.110,00 | 4.110,00 |
| Summe | 623.431,28 | 232.764,44 | 0 | 345.445,13 | 871.460,55 | 916.682,26 |
Die Rückstellung "Risiken Prozessfinanzierung" bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte aus finanzierten Verfahren in diesem Bereich ab. In der Position Personalkosten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Resturlaub sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um im Geschäftsjahr 2017 erhaltene Lieferungen oder Leistungen, für die zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.
II.2.10 Verbindlichkeiten
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| Gesamt 31.12.2017 EUR |
Gesamt 31.12.2016 EUR |
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2017 EUR |
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 102.562,70 | 320.047,62 | 102.562,70 | 320.047,62 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 87.869,85 | 92.745,75 | 87.869,85 | 92.745,75 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 62.603,96 | 53.368,95 | 62.603,96 | 53.368,95 |
| Summe | 253.036,51 | 466.162,32 | 253.036,51 | 466.162,32 |
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2017 geführt hätten.
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden. Der Vorstand muss bei der Erstellung des Jahresabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge, insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung, von diesen Schätzungen abweichen.
III.3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert das Bankdarlehen der Sparkasse KölnBonn der FORIS Vermögensverwaltung wie im Vorjahr mit 0 TEUR.
III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2017 bestehen Mietverpflichtungen bis zu einem Jahr gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus dem Mietvertrag für die Büroimmobilie von 310 TEUR (Vorjahr: 293 TEUR).
Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2017 keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
III.5 Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche
Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist die FORIS AG an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Jahresabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG haben.
III.6 Anzahl der Arbeitnehmer
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 3 | 2 |
| Juristen | 6 | 6 |
| Sonstige Angestellte | 27 | 27 |
| Mitarbeiter gesamt | 36 | 35 |
| 2017 | 2016 | |
| Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) | 33 | 34 |
III.7 Honorierung der Abschlussprüfer
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Jahres 2017 in Höhe von 54 TEUR brutto erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.
III.8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 betrug 582 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR). In 2017 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 5,2 TEUR (Vorjahr: 0,4 TEUR).
Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat. Im Geschäftsjahr 2017 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat 123.941,25 EUR (Vorjahreszeitraum: 105.492,45 EUR).
An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2017 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses unter C.8, der Teil des zusammengefassten Lageberichtes ist.
III.9 Nahestehende Unternehmen und Personen
Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.10 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter II.2.2 im Anhang.
Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.
Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.8 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2017 und 2016 nicht gewährt.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2017 als auch im Geschäftsjahr 2016 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen keine Dienstleistungen bezogen.
Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen, die nicht Gesellschaften des FORIS Konzerns sind, bestehen über die Angaben unter III.8 hinaus weder zum 31. Dezember 2017 noch zum 31. Dezember 2016.
III.10 Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 waren:
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| 31.12.2017 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln | seit 15.02.2017 | 0,25% |
| Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn | seit 02.10.2017 | 0,14% |
| Ralf Braun, Vorstand, Rösrath | bis 31.12.2017 | 0,00% |
| Theo Paeffgen, Vorstand, Bonn | bis 03.03.2017 | 0,00% |
Herr Theo Paeffgen ist mit Wirkung zum 3. März 2017 und Herr Ralf Braun mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 aus dem Vorstand der FORIS AG ausgeschieden.
Mit Wirkung zum 15. Februar 2017 wurde Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller als Vorstandsmitglied bestellt. Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender der DZ-4 GmbH, Hamburg und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.
Mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 wurde Herr Dr. Volker Knoop als Vorstandsmitglied bestellt.
Der Aufsichtsrat bestand in 2017 aus folgenden Personen:
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| 31.12.2017 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 7,07% |
| Olaf Wilcke, Geschäftsführer International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 0,03% |
| Christian Berner, Unternehmer, Hamburg | seit 24.05.2013 | 0,21% |
Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.
Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn, und Geschäftsführer Vermarktung International der Alfred Ritter GmbH & Co. KG, Waldenbuch.
Herr Christian Berner ist Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, Member of Advisory Board der ATREUS GmbH, München, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.
III.11 Aktie
III.11.1 Anzahl der ausstehenden Aktien
Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden dann insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufs zurückerworben. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung dieser 548.945 Aktien wurde die Anzahl der Aktien dann auf zunächst 4.940.514 Aktien reduziert.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 % des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 % des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien und ein Aktionär mehr als 5 % und weniger als 10 % der Aktien.
III.11.2 Schwellenwert und Mitteilungen
Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.
Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.
Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.
Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 % (300.002 Stimmrechte) betragen hat.
Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (250.000 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 % (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 % betragen.
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte erstmalig überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 % (150.566 Stimmrechte) betragen hat.
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 % (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 % betragen.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 % (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 % betragen.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Mai 2017 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,74 % (dies entspricht 283.581 Stimmrechten von insgesamt 4.940.514 Stimmrechten) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 0,00 % betragen.
Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, hat uns am 15. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,71 % (133.864 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 5,0002 % betragen.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 % (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 % betragen.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG am 30. Juni 2017 mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am 30. Juni 2017 insgesamt 4.656.933 Stimmrechte beträgt.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Juni 2017 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (0 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 5,74 % betragen.
III.11.3 Entwicklung der Aktie
Der Kurs der FORIS Aktie entsprach am 31. Dezember 2017 mit 2,81 EUR exakt dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2016. Insgesamt war im Geschäftsjahr 2017 eine Schwankung zwischen 2,61 EUR und 3,31 EUR zu beobachten.
III.12 Veröffentlichung und Hauptversammlung
Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2016 am 21. März 2017 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgten die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 4. Mai 2017 und die des Konzernabschlusses am 2. August 2017. Die Hauptversammlung fand am 12. Juni 2017 statt.
III.13 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. des Geschäftsberichtes 2017 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Bonn, 18. März 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
Zu dem als Anlage 1 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie zum zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 2) haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
An die FORIS AG, Bonn:
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FORIS AG, Bonn, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.
Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und
· vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lage-berichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1) Bestand und Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung
2) Werthaltigkeitstest des Beteiligungsansatzes GO AHEAD
Zu 1) Bestand und Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung
a) Das Risiko für den Abschluss
Die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung beinhalten die aktivierten Kosten aus laufenden Prozessen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Anwalts-, Gerichts- sowie Gutachterkosten, welche sich im Geschäftsjahr 2017 auf 3.295 TEUR (i. V. 4.489 TEUR) belaufen. Darin sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 758 TEUR (i. V. 165 TEUR) enthalten. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und bei Nichtzulassung der Revision oder im Falle eines Vergleichs werden Forderungen aus Prozessfinanzierung erfasst. Diese betrugen im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 2.544 TEUR (i. V. 1.504 TEUR) und enthalten Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.176 TEUR (i. V. 1.627 TEUR).
Die Angaben der Gesellschaft zu den Vermögenswerten sowie den Forderungen aus Prozessfinanzierung sind im Abschnitt "II.2.3.1" und im Abschnitt "II.2.4.1" des Anhangs enthalten. Angaben finden sich zudem im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "C.1.II.2".
Die vollständige Erfassung sowie die Bewertung der Vermögenswerte und der Forderungen aus Prozessfinanzierung unterliegen hohen Anforderungen und sind in einem hohen Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Juristen abhängig. Die FORIS AG, Bonn, hat einen umfassenden Prozess installiert, bei welchem es bereits vor Beginn der Finanzierung zu einer ersten Einschätzung der Verantwortlichen zur Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils kommt. Im Verlauf der Finanzierung sind weitere Kontrollschritte vorhanden, im Rahmen welcher diese Einschätzung aktualisiert wird. Trotz des somit getätigten hohen organisatorischen Aufwands bleibt das Ergebnis dieser Einschätzung ermessensbehaftet.
Aus unserer Sicht sind die laufenden sowie bereits abgeschlossenen Prozesse, welche in den Vermögenswerten sowie den Forderungen erfasst werden, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie als sehr komplex einzustufen sind und ein umfangreiches juristisches Detailwissen erfordern.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der systematischen Vorgehensweise bei der Bewertung der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung.
Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Prüfungsschritte bei allen wesentlichen Prozessen sowie stichprobenartig bei kleineren Prozessen durchgeführt. Hierzu zählten eine Überprüfung der unterjährig durchgeführten Kontrollen, eine ausführliche Befragung der Verantwortlichen zur aktuellen Einschätzung der jeweiligen Prozesse und die stichprobenartige Überprüfung der aktivierten Kosten.
Daneben haben wir in die relevanten Prozessakten Einsicht genommen und die ergangenen Urteile und geschlossenen Vergleiche gewürdigt. Auch die durch die FORIS AG, Bonn, erstellten internen Richtlinien, die monatlichen Aufsichtsratssitzungsprotokolle und die geschlossenen Finanzierungsverträge unterlagen unserer Prüfung.
Die analytische Durchsicht der Vermögenswerte, der Forderungen sowie der damit im Zusammenhang stehenden Einzelwertberichtigungen auf Prozessebene war ebenso Teil unserer Prüfung und unterlag einer Verplausibilisierung. In diesem Zusammenhang haben wir auch unplausible Entwicklungen hinterfragt und hierzu entsprechende Nachweise eingeholt.
Die im Anhang enthaltenen Angaben zu den Vermögenswerten und den Forderungen aus Prozessfinanzierung haben wir anhand der gewonnenen Erkenntnisse geprüft. Die dem Bestand und der Werthaltigkeit zu Grunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet, um eine sachgerechte Abbildung im Jahresabschluss zu gewährleisten.
Zu 2) Werthaltigkeitstest des Beteiligungsansatzes GO AHEAD
a) Das Risiko für den Abschluss
Zum Abschlussstichtag weist die Bilanz für die 100 %-ige Tochtergesellschaft GO AHEAD einen Beteiligungsansatz von insgesamt TEUR 3.247 aus.
Als Ergebnis der jährlichen Wertminderungsprüfung wurde bezüglich der GO AHEAD kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind in den Abschnitten "I.2.5" und "II.2.2" des Anhangs enthalten.
Die GO AHEAD wird einmal jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Eine Wertminderung ist dann zu erfassen, wenn die erwarteten zukünftigen Einzahlungsüberschüsse geringer als der zum Bilanzstichtag bilanzierte Beteiligungsansatz sind.
Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte.
Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planung, die dem Wertminderungstest zu Grunde liegt, durch eine Analyse der uns vorgelegten Planungsprämissen und -unterlagen sowie durch intensive Erörterung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten und dem Vorstand plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.
Neben einer Plausibilisierung der zugrundeliegenden Planungen haben wir die Planungstreue durch Vergleich mit der Planung des Vorjahres zu den realisierten Ist-Werten beurteilt.
Darüber hinaus haben wir die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der segmentspezifischen Diskontierungszinsen sowie in Stichproben die rechnerische Richtigkeit geprüft.
Das Berechnungsergebnis des Mandanten haben wir anhand ergänzender Analysen, zu denen auch Sensitivitätsanalysen gehören, validiert.
Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittel-generierenden Einheit einbezogenen Vermögenswerte und Schulden beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
· die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB und
· die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigte - falscher Darstellungen im Jahresabschlusses und im zusammengefassten Lageberichts, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Juni 2017 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Juni 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Jahresabschlussprüfer der FORIS AG, Bonn, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Werner Metzen.
Köln, 18. März 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer
Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FORIS AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der FORIS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der FORIS AG beschrieben sind."
Bonn, 18. März 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
1. Halbjahr 2018
22. Mrz Veröffentlichung Geschäftsbericht
28. Mai Hauptversammlung
2. Halbjahr 2018
15. Aug Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der FORIS AG werden unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
wir blicken zurück auf ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr mit zahlreichen Veränderungen. So freut es uns, der Hauptversammlung wiederum eine Dividende in Höhe von 0,10 EURO pro Aktie vorschlagen zu können. Den darüber hinausgehenden Bilanzgewinn wollen wir insbesondere für ein Wachstum im Bereich der Prozessfinanzierung und Monetarisierung zur Verfügung stellen. Unser Dank gilt dem amtierenden Vorstand, aber auch den im laufenden Jahr ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeitern, die zu diesem Jahresergebnis und der Ausrichtung für die kommenden Jahre beigetragen haben
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in fünf Sitzungen und hielt zahlreiche weitere Besprechungen ab. Zudem wurden 19 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Daneben erfolgte ein reger Informationsaustausch per Mail und Telefon.
Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat pflegen eine intensive Kommunikation. Den Kern bildet das umfangreiche monatliche Reporting. Dieses gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Es umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Finanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen ist der Aufsichtsrat über die laufende Nachfrageentwicklung informiert. Zugleich sind dies vorbereitende Informationen über etwaig aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtige Verträge. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird eingehend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertiefen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen wird ein Protokoll gefertigt, das im Anschluss den Mitgliedern des Aufsichtsrates zur Verfügung gestellt wird und Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat bildet. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft.
Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit
Der Aufsichtsrat hat sich im Zusammenhang mit der bereits im letzten Geschäftsbericht dargelegten Neubesetzung des Vorstandes intensiv mit diesem vor allem hinsichtlich der weiteren angestrebten strategischen Ausrichtung des Unternehmens, ausgetauscht. Dazu zählte insbesondere die Frage der Akquisition neuer Fälle für die Prozessfinanzierung und der Entwicklung der Monetarisierung zu einem anwendbaren Produkt in Kombination zum Prozessfinanzierungsangebot. Auch die personelle Aufstellung des Unternehmens, sowohl in vertrieblicher Hinsicht als auch zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes, bildete einen Schwerpunkt der Diskussion. Die Einführung des Transparenzregisters, Preisanpassungen bei den Vorratsgesellschaften, die Analyse von sogenannten Legaltecs sowie die Neuvermietung des Immobilienobjektes waren Gegenstand der Beratung. Neben diesen inhaltlichen Fragen, war der Aufsichtsrat mit einzelnen Fällen der Prozessfinanzierung befasst. Das gilt sowohl für höhervolumige laufende Verfahren, als auch solche, die zur Neufinanzierung anstanden. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der Einziehung der Aktien ebenso befasst wie mit den Auswirkungen anstehender IFRS Änderungen, die in 2018 wirksam werden. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde im Berichtsjahr überprüft und angepasst.
Weiter haben sich Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorbereitung der Hauptversammlung und den Beschlussvorschlägen für diese abgestimmt.
Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat sowohl mit dem Jahresabschluss 2017 der FORIS AG als auch mit der Budgetplanung für das Jahr 2018 intensiv auseinandergesetzt. Vorangegangen waren Besprechungen mit den von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfern. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Vielmehr wurde, wie bereits zuvor, festgestellt, dass, gemessen an der Größe des Unternehmens, ein sehr umfangreiches Reporting gegenüber dem Aufsichtsrat besteht und damit eine zielgerichtete Kontrolle sehr gut möglich ist.
Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte und den Erkenntnissen der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.
Bildung eines Prüfungsausschusses
Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate Governance Kodex).
Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2017 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 18. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde durch Beschluss vom 18. März 2018 ebenfalls gebilligt.
Bonn, 18. März 2018
Der Aufsichtsrat
Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
1. Grundlagen des Konzerns
I. Geschäftsmodell des Konzerns
I.1 FORIS-Konzern
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns. Der FORIS-Konzern umfasst neben der FORIS AG sämtliche Tochtergesellschaften, auf die die FORIS AG direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss hat und die die einzelnen Geschäftsfelder des Konzerns vollständig abdecken.
In der FORIS AG werden mit der Prozessfinanzierung und Monetarisierung zwei sich ergänzende Dienstleistungen in einem Geschäftsfeld abgebildet. Zusammen mit dem hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelten operativen Geschäft des Verkaufs von in- und ausländischen Vorratsgesellschaften werden diese Dienstleistungen unter der Marke FORIS vertrieben.
In der GO AHEAD GmbH sind sämtliche gründungsnahen Dienstleistungen und Services rund um Limiteds, Unternehmergesellschaften sowie anderen Rechtsformen zusammengefasst, die unter der Marke GO AHEAD vertrieben werden.
Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, wie zum Beispiel das Rechnungswesen und das Controlling, das Personalwesen sowie die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur, sind in der rechtlichen Einheit FORIS AG zentralisiert. Der Übersetzungsdienstleister für juristische und wirtschaftsnahe Fachübersetzungen war bis zur abschließenden Überleitung des Geschäfts an Dritte Ende September 2016 Bestandteil der FORIS AG.
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der selbst als Büro genutzten und der als Finanzinvestition gehaltenen und fremdvermieteten Immobilie kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Darüber hinaus bestehende Tochterunternehmen sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken und ohne operatives Geschäft.
Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und ist gleichzeitig Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer in den zuvor genannten Tochtergesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße entsprechende Organisation stellt sicher, dass in einzelnen Bereichen schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt reagiert werden kann. Gleichzeitig gewährleistet dies eine einheitliche Führung unter Wahrung der Interessen des Gesamtkonzerns.
I.2 FORIS AG
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr in den deutschsprachigen Raum eingeführte Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert von über 100 TEUR. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen oder auch bei überwiegenden Erfolgsaussichten das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.
Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.
Seit 2016 bietet die FORIS AG zusätzlich für Unternehmen die Monetarisierung streitiger Forderungen mit einem Streitwert von über 1.000 TEUR an. Die Monetarisierung ermöglicht Unternehmen durch die Auszahlung eines Teils der streitigen Forderung die Verbesserung der Liquidität und die Möglichkeit, für Kosten des Rechtsstreits gebildete Rückstellungen auflösen zu können. Dies kann unabhängig von dem Stadium des Rechtsstreits erfolgen.
Die Monetarisierung richtet sich an alle Unternehmen als Inhaber einer Forderung mit einem Streitwert von mehr als 1.000 TEUR und einer guten Bonität des Anspruchsgegners. Der Anspruchsgegner muss ein Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland sein. Weitere Voraussetzung ist ein positives Prüfungsergebnis der FORIS AG zur Erfolgsaussicht des Rechtsstreits, wie bei der Prozessfinanzierung.
Die Dienstleistungen der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung sind weitgehend konjunkturunabhängig. Da anders als im Versicherungsgeschäft die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichts- bzw. Schiedsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung als produktimmanente Risiken anzusehen.
In 2017 haben die im Vorjahr eingetretenen Mitbewerber, darunter beispielsweise IMF Bentham und Burford Capital, ihre Marktbearbeitung verstärkt. Aber auch andere ausländische Prozessfinanzierer haben sich zum Ziel gesetzt, den deutschen Markt zu erschließen. Die US-amerikanische Klägerkanzlei Hausfeld macht über die Plattform myright und über ein niederländisches Stiftungsmodell Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend. Der niederländische Prozessfinanzierer Omni Bridgeway hat die ROLAND ProzessFinanz übernommen und bietet nunmehr auch den Forderungsankauf an. Der verstärkte Wettbewerb erfordert von der FORIS AG eine immer intensivere Wettbewerbsbeobachtung und professionelle Positionierung im Markt; innovative Vertriebskonzepte werden hier an Bedeutung gewinnen.
Übersetzungsdienstleistungen
Unter der Marke FORIS lingua hat die FORIS AG bis Ende September 2016 Fachübersetzungen von juristischen Texten angeboten. Im Rahmen der Fokussierung der Geschäftsfelder wird diese Dienstleistung nicht mehr als eigene Leistung angeboten.
I.3 Vorratsgesellschaften
Seit fast 20 Jahren gründet die FORIS zunächst selbst, später über Tochtergesellschaften bundesweit Gesellschaften auf Vorrat. Zum Portfolio gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind frei von Lasten. Käufer können diese Gesellschaften bei Bedarf ohne großen Aufwand online, per Fax, E-Mail oder Telefon bestellen und innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Der erworbene Rechtsträger ist sofort nutzbar, sodass Verträge mit dieser neuen Gesellschaft unmittelbar geschlossen werden können. Das Risiko, für etwaige Fehler im Gründungsprozess haftbar gemacht zu werden, entfällt. Als weitere Dienstleistung sind mit der FORIS AG auch individuelle Gründungen möglich, ohne dabei Rechts- und Steuerberatung zu betreiben. Zu den genannten deutschen Gesellschaften können bei der FORIS AG auch diverse Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Ausland erworben werden.
Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2017 in einem wesentlichen Punkt verändert. Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie ins GWG wurde zum 01. Oktober 2017 das zentrale elektronische Transparenzregister als ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis eingerichtet. Seitdem besteht für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Stiftungen, die auf dem Finanzmarkt agieren, die Pflicht, ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Register zu melden, damit Unternehmensgeflechte besser nachvollzogen und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufdeckt werden können. Das bisherige Prinzip des "Know your customer" und damit der Identifizierung des Kunden wird weiter in den Vordergrund gerückt und die Compliance-Verpflichtung, das Unternehmen betriebsintern gegen Geldwäsche und finanzielle Transaktionen abzusichern, die der Finanzierung des Terrorismus dienen könnten, wird erweitert.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen oder irischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD den Kunden auch nach der eigentlichen Gründung als verlässlicher Partner bei der Erfüllung der laufenden Berichtspflichten gegenüber den englischen oder irischen Behörden mit einem eigenen Serviceteam zur Verfügung.
Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - zur Verfügung, deren Gründungsprozess durch die GO AHEAD ebenfalls unterstützt wird. Hier wird ein Satzungsgenerator für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH angeboten, mit dessen Hilfe man online-unterstützt eine individuelle Satzung erarbeiten kann. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch die Gründungsunterstützung bei Kommanditgesellschaften sowie bei Mischformen wie der Limited & Co. KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und für Einzelunternehmen und die GbR.
Neben der Begleitung in der Gründungsphase bietet die GO AHEAD auch ergänzende Dienstleistungen, wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, an. Durch das eigene Serviceteam ist eine kompetente Begleitung in allen Unternehmensphasen sichergestellt. Das Serviceteam steht den Gründern darüber hinaus für alle Fragen rund um die Unternehmensform zur Verfügung und kann im Einzelfall auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die rechtliche und steuerliche Beratung, die ausschließlich durch externe Berufsträger erbracht werden.
Die Anzahl der Neugründungen von Limiteds korreliert maßgeblich mit der Zahl der Existenzgründungen. Zwar verbessert eine positive konjunkturelle Entwicklung die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit, jedoch hat der Arbeitsmarkt, der sich nahezu auf dem Niveau der Vollbeschäftigung befindet, einen starken Absorptionseffekt auf potenzielle Gründer. Nach Vorabauswertung des KfW-Gründungsmonitors 2018 fiel dieser Effekt im Jahr 2017 deutlich stärker zu Lasten von Existenzgründungen aus, die im Vergleich zum Vorjahr um 14 % bzw. 115.000 auf einen historischen Tiefstand von 557.000 gesunken sind.
Im Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ("BREXIT") gestimmt. Am 29. März 2017 hat die britische Regierung dem Europäischen Rat offiziell das Austrittsbegehren gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt begannen die auf zwei Jahre beschränkten Verhandlungen über den Austritt, mithin scheidet das Vereinigte Königreich nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 um 24 Uhr CET aus der Europäischen Union aus. Das Datum des definitiven Austritts könnte sich nach dem aktuellsten Stand bis zum 31. Dezember 2020 verlängern, wenn sich die 28 Mitgliedsstaaten auf eine längere Übergangsphase einigen. Am 22. September 2017 sprach sich die britische Premierministerin Theresa May bei einer Rede in Florenz klar für eine Übergangsphase aus. Momentan besteht auch innenpolitisch keine eindeutige Mehrheit zwischen den Befürwortern eines harten oder weichen BREXITs.
Die GO AHEAD könnte im Bereich der englischen Limiteds insoweit betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und sofern keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird, die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann, sodass alle Serviceverträge der englischen Limiteds, deren Inhaber die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des in Deutschland betriebenen Geschäftsbetriebes ausschließen wollten, beendet würden.
Für diesen Fall bieten wir seit Ende 2016 allen englischen Limiteds mit Niederlassung in Deutschland eine grundsätzliche Lösung an, die den bisherigen Geschäftsbetrieb unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht einschränken würde ("Umzug England nach Irland"). Gleichzeitig haben wir ebenfalls seit Ende 2016 als Alternative zur englischen Limited für Gründer auch die irische Limited in Deutschland eingeführt. Der Markt ist auch in 2017 weiterhin eher ruhig, wobei die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt neuer Wettbewerber durch die niedrigere Marktattraktivität insgesamt gesunken ist.
I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m2 und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH und die GO AHEAD GmbH sowie an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem ebenfalls im Eigentum befindlichen benachbarten Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt, der im Geschäftsjahr 2017 weiterhin vermietet war.
I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns
Das Dienstleistungsspektrum des Konzerns wurde in 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 nicht verändert. Die Monetarisierung streitiger Forderungen von Unternehmen ist weiterhin im Angebot. Das seit Juli 2016 neue Corporate Design wurde in allen Bereichen konsequent umgesetzt.
II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.
Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder -konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und -übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
FORIS Konzern
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen vierteljährig.
Eigenkapitalquote
Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig.
Umsatzrendite
Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthalten muss. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteiles des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.
Cashflow
Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität, sowohl in der Prozessfinanzierung, als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend der Segmente die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwandes bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für sowohl die gewonnenen als auch die verlorenen Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutsamkeit für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.
II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
In diesem Bereich sind die bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen und das aktuelle Kostenrisiko. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten.
Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung, insbesondere der Verfahren mit Monetarisierung, für die Monetarisierung ebenfalls ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus ergibt sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen aufgrund der Erhöhung des Erlöses als Gegenleistung zu der Teilauszahlung auf die streitige Forderung. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.
Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, welche für den eigenen Anwalt, die Gerichts- und Sachverständigenkosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert repräsentiert somit den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz. Bei der Ermittlung wird unter anderem auf die einschlägigen Gebührenordnungen zurückgegriffen, und es werden Schätzungen wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung des Gerichts, berücksichtigt. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den Unsicherheiten bezüglich Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aber auch die Anzahl der Termine bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Jurisdiktionen oder bei Schiedsverfahren und Honorarvereinbarungen mit Anwälten auf Stundenbasis führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 60 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Wie beim Optionsvolumen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die angegebenen Risiken im Verlauf verändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.
Darüber hinaus ist das Verhältnis der in der jeweiligen Periode gewonnenen und verlorenen Verfahren von Bedeutung. Hier werden die in der jeweiligen Periode gewonnenen, beziehungsweise mit Vergleich beendeten Verfahren mit den insgesamt in Abrechnung genommenen Verfahren, die ebenfalls die verlorenen Verfahren umfassen, ins Verhältnis gesetzt. Verfahren werden erstmalig in Abrechnung genommen, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser Leistungsindikator dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.
Vorratsgesellschaften
Für diesen Bereich steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen.
GO AHEAD GmbH
Neben der Entwicklung der Gründungszahlen für alle Rechtsformen stehen hier die Entwicklung der Bestandskunden im Bereich der englischen und irischen Limited sowie die entsprechenden Löschungsquoten im Vordergrund. Durch den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen können Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services getroffen werden. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassung von Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung betrifft die Forderungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umschlagshäufigkeit. Hierdurch sind Rückschlüsse auf den Erfolg der Inkassomaßnahmen möglich.
III. Forschung und Entwicklung
Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränken sich die eigenen Aktivitäten im FORIS Konzern zur Forschung und Entwicklung auf die Konzeptionierung neuer Produkte sowie die Fortentwicklung bestehender Angebote im Bereich der vorhandenen Dienstleistungen. Leistungen Dritter werden hierfür nicht in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Vorstand mit der Konzeption und Planung neuer Produkte und dem Ausbau bestehender Angebote befasst und beschlossen, die Geschäftsentwicklung durch den Aufbau einer eigenen Personalstelle "Business Development" weiter zu forcieren.
2. Wirtschaftsbericht
I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2017 in Deutschland war durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum entsprechend dem Aufwärtstrend der Vorjahre gekennzeichnet.
Im Euroraum ist die Entwicklung unverändert durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Dies ging einher mit einer seit dem 10. März 2017 bestehenden 0 %-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich jedoch bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen.
International zeichnet sich jedoch ein Bild der Leitzinserhöhungen ab (USA: + 0,5 %-Punkte; GB: 0,25 %-Punkte). Der für März 2019 geplante Rückzug Großbritanniens aus der EU bleibt jedoch für den Konjunkturausblick eine "Quelle der Unsicherheit". Durch diese Unsicherheit hat sich der Negativtrend im Hinblick auf die Anzahl von neugegründeten Limiteds verstärkt.
Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften wichtige Markt für Mergers & Akquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen korreliert mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Er hat sich in 2017 positiv entwickelt und verspricht, sich auch in 2018 positiv auf den Bereich der Vorratsgesellschaften auswirken.
II. Geschäftsverlauf
Hinsichtlich der Beschreibung und Definitionen der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II.1 und C.1.II.2.
II.1 FORIS Konzern
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| Eigenkapitalrendite | 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | 01.01.-31.12.2015 | 01.01.-31.12.2014 | 01.01.-31.12.2013 | Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 6,60% | 3,40% | 5,40% | 2,60% | 21,10% | 7,80% |
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| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite Durchschnitt 2 Jahre | 5,00% | 4,40% | 4,00% | 11,90% | 12,50% |
Die im Vergleich zum Vorjahr höhere Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2017 ist auf das nahezu verdoppelte Periodenergebnis bei wenig verändertem Eigenkapital zurückzuführen.
Um der Volatilität im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung gerecht zu werden, ist eine durchschnittliche Betrachtung über mehrere Perioden angebracht. Bei dieser Durchschnittsbetrachtung streben wir auf lange Sicht einen Durchschnittswert von rund 10 % an. Im Durchschnitt der Jahre 2017 und 2016 betrug die Eigenkapitalrendite 5,0 % und bezogen auf die Jahre 2016 und 2015 4,4 %. Damit wurden die angestrebten Ziele in den Geschäftsjahren 2017, 2016 und 2015 nicht erreicht.
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| Eigenkapitalquote | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 91,60% | 90,90% | 91,40% | 89,90% | 88,60% | 90,50% |
Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung ist weiterhin eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre meist gestiegen. Auch im Geschäftsjahr 2017 konnte aufgrund des guten Ergebnisses und trotz Dividendenzahlung und Aktienrückkaufprogramms eine Steigerung erreicht werden. Die Eigenkapitalquote liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 %, der durch den Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung als notwendig erachtet wird.
Umsatzrendite
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| 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | 01.01.-31.12.2015 | 01.01.-31.12.2014 | 01.01.-31.12.2013 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzrendite | 6,20% | 3,60% | 5,30% | 2,90% | 16,10% | 6,80% |
Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Konzernen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält. Im Durchschnitt der Jahre 2017 und 2016 betrug die Umsatzrendite 4,9 %.
Cashflow
Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.
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| 01.01.-31.12.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
01.01.-31.12.2015 TEUR |
01.01.-31.12.2014 TEUR |
01.01.-31.12.2013 TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.558 | -866 | 1.725 | 2.701 | 3.648 | 8.766 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -50 | -236 | -106 | -18 | -94 | -504 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.244 | -736 | -613 | -494 | -1.932 | -5.019 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | 264 | -1.838 | 1.006 | 2.189 | 1.622 | 3.243 |
Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene
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| Umsatz | 01.01.-31.12.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
Veränderung TEUR |
|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 4.398 | 1.689 | 2.709 |
| Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 231 | -231 |
| Vorratsgesellschaften | 14.222 | 13.843 | 379 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 2.101 | 2.329 | -228 |
| Sonstige Segmente im FORIS Konzern | 396 | 357 | 39 |
| FORIS Konzern | 21.117 | 18.449 | 2.668 |
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| *Periodenergebnis | 01.01.-31.12.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
Veränderung TEUR |
|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 644 | -99 | 743 |
| Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 60 | -60 |
| Vorratsgesellschaften | 574 | 491 | 83 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 676 | 903 | -227 |
| Sonstige Segmente im FORIS Konzern | -587 | -691 | 104 |
| FORIS Konzern | 1.307 | 664 | 643 |
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| Rohmarge | 01.01.-31.12.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
Veränderung TEUR |
|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 1.500 | 782 | 718 |
| Übersetzungsdienstleistungen | 0 | 103 | -103 |
| Vorratsgesellschaften | 1.139 | 1.058 | 81 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 1.865 | 2.029 | -164 |
| Sonstige Segmente im FORIS Konzern | 396 | 357 | 39 |
| FORIS Konzern | 4.900 | 4.329 | 571 |
II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtsjahr 4.398 TEUR und liegen damit deutlich über denen des Vorjahreszeitraums (1.689 TEUR). Die Umsatzerlöse wurden wesentlich von drei größeren Verfahren beeinflusst, die erfolgreich beendet werden konnten. Bei den in Abrechnung genommenen Verfahren war noch kein Verfahren mit Monetarisierung enthalten, da diese Dienstleistung erst Mitte Juli 2016 eingeführt wurde und erwartungsgemäß vom Markt erst mit längerem Vorlauf angenommen wird.
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| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| In Abrechnung genommen (Anzahl) | 28 | 12 | 24 | 39 | 62 |
| Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren | 92,90% | 50,00% | 62,50% | 61,50% | 61,30% |
| Positiv beendete Verfahren | 26 | 6 | 15 | 24 | 38 |
Im Geschäftsjahr 2017 haben wir in der Prozessfinanzierung 28 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 12 Verfahren) in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 92,9 % weit über denen der Vorperioden
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| Optionsvolumen | 31.12.2017 Mio. EUR |
31.12.2016 Mio. EUR |
31.12.2015 Mio. EUR |
31.12.2014 Mio. EUR |
31.12.2013 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu in Finanzierung genommene Fälle | 1,1 | 4,7 | 1,6 | 6,6 | 5,6 |
| Gesamtvolumen zum Stichtag | 26,9 | 29,9 | 27,6 | 30,5 | 28,1 |
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| Optionsvolumen | 31.12.2017 Anzahl |
31.12.2016 Anzahl |
31.12.2015 Anzahl |
31.12.2014 Anzahl |
31.12.2013 Anzahl |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu in Finanzierung genommene Fälle | 5 | 17 | 13 | 25 | 29 |
2017 haben wir in der Prozessfinanzierung 5 (Vorjahreszeitraum: 17) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen in der Prozessfinanzierung von insgesamt rund 1,1 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 4,7 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir im Geschäftsjahr 2017 unter dem Niveau der letzten Jahre. Das Optionsvolumen 2017 enthält noch keine Monetarisierungsfälle. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen.
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| Aktuelles Kostenrisiko | 31.12.2017 Mio. EUR |
31.12.2016 Mio. EUR |
31.12.2015 Mio. EUR |
31.12.2014 Mio. EUR |
31.12.2013 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| von | 6,2 | 9,1 | 9,1 | 8,3 | 6,1 |
| bis | 7,6 | 11,2 | 11,1 | 10,1 | 7,5 |
| Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen | 28,30% | 37,50% | 40,20% | 33,10% | 26,70% |
Das Kostenrisiko entwickelt sich grundsätzlich analog zum Optionsvolumen, wobei andere Einflussfaktoren zu Abweichungen von diesem Grundsatz führen können. Diese sind insbesondere die Größe der Verfahren, die Dauer und der Auslandsbezug. Die tatsächlich bei der Prozessfinanzierung zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig über 60 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.
II.3 Übersetzungsdienstleistungen
Der Bereich der Übersetzungsdienstleistungen wurde im Jahr 2016 verkauft.
II.4 Vorratsgesellschaften
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz um rund 2,7 % oder 379 TEUR gestiegen, wobei selbst das außergewöhnlich gut verlaufene Geschäftsjahr 2015 noch um 130 TEUR übertroffen wurde. Die Rohertragsquote ist mit 8,0 % (Vorjahreszeitraum: 7,6 %) spürbar angestiegen. Durch umsatzbedingte Ergebnissteigerung erhöhte sich das Segmentperiodenergebnis auf 574 TEUR (Vorjahreszeitraum: 491 TEUR).
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| Verkäufe Vorratsgesellschaften | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderungen GmbH-Verkäufe | -4,00% | 0,80% | 34,10% | 12,70% | -5,40% |
| Veränderungen SE-Verkäufe | 50,00% | 0,00% | 7,70% | -13,30% | 25,00% |
| Veränderungen AG-Verkäufe | 0,00% | -5,60% | -10,00% | 42,90% | 27,30% |
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| Die Gewerbeneugründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften in Deutschland sind in 2017 erneut gestiegen. Die BREXIT-bedingte Rückgang von Limited-Gründungen hat sich spürbar abgeschwächt: Gewerbeneugründungen Deutschland* | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH | 6,60% | 2,70% | 4,40% | -2,50% | -0,90% |
| UG | 1,00% | 0,80% | 0,10% | 2,20% | 2,20% |
* Die Zahlen für das aktuelle Geschäftsjahr sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden tatsächlichen Zahlen bis September 2017. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.
Der positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs hat sich nicht auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften ausgewirkt. Wie auch in vergangenen Jahren war hier keine eindeutige Korrelation zu verzeichnen. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes und der Markteintritt neuer Wettbewerber, beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen.
II.5 GO AHEAD GmbH
Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich im Geschäftsjahr 2017 erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zu 2016 gestiegen und liegt mit 12,2 % auch über den Quoten der Jahre 2013 bis 2015. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in 2017 um 9,8 % zurückgegangen. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den BREXIT-Effekt als auch auf neue Marktteilnehmer zurückzuführen. Mit einem gesunkenen Periodenergebnis von 676 TEUR (Vorjahreszeitraum: 903 TEUR) konnte die GO AHEAD im Geschäftsjahr 2017 immer noch einen zufriedenstellenden Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis leisten.
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| 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | 2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung Bestand Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) | -12,20% | -8,20% | -11,20% | -5,60% | -9,60% |
| Gewerbeneugründungen Limited Deutschland | -7,60% | -10,70% | -18,30% | 3,20% | -17,00% |
| Veränderung Neugründungen Limiteds gegenüber Vorperiode | -15,90% | -42,00% | -16,50% | -14,70% | -8,40% |
| Löschungsquote Limiteds Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) | 13,30% | 11,20% | 15,70% | 10,50% | 15,50% |
II.6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern
Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente verbesserte sich auf -587 TEUR (Vorjahreszeitraum: -691 TEUR). Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus Steuer- und Zinserträgen in Höhe von 250 TEUR durch die erfolgreiche Beendigung eines Steuerstreitverfahrens vor dem Bundesfinanzhof zum Ende des Geschäftsjahres 2017. Das Vorjahresergebnis war zudem belastet durch Steuer- und Zinsaufwendungen in Höhe von 380 TEUR aus dem Unterliegen in einem anderen Steuerstreitverfahren, ebenfalls vor dem Bundesfinanzhof. Höhere Aufwendungen für Personal, Werbung und Marketing sowie Rechts- und Beratungskosten verhinderten eine stärkere Verbesserung zum Vorjahr.
Trotz eines atypischen und nicht versicherbaren Elementarschadens im vermieteten Neubau und des Mieterwechsels zum Jahresende konnte die FORIS Vermögensverwaltungs AG ein zwar unter dem Vorjahresergebnis aber immer noch zufriedenstellendes Periodenergebnis erzielen.
III. Lage des Konzerns
Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.
III.1 Ertragslage
Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.
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| 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 21.117 | 97,5 | 18.448 | 98,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 541 | 2,5 | 214 | 1,1 |
| Betriebsleistung | 21.658 | 100 | 18.662 | 100 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -16.217 | -74,9 | -14.120 | -75,7 |
| Personalaufwand | -2.049 | -9,5 | -1.698 | -9,1 |
| Abschreibungen | -202 | -0,9 | -178 | -1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.847 | -8,5 | -1.599 | -8,6 |
| Sonstige Steuern | -25 | -0,1 | -25 | -0,1 |
| Betriebsaufwand | -20.340 | -93,9 | -17.620 | -94,4 |
| Betriebsergebnis | 1.318 | 6,1 | 1.042 | 5,6 |
| Zinserträge | 73 | 21 | ||
| Zinsaufwendungen | -1 | -81 | ||
| Finanzergebnis | 72 | -60 | ||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -84 | -318 | ||
| Periodenergebnis | 1.306 | 664 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen in Höhe von 444 TEUR Auflösungen von Rückstellungen und Wertberichtigungen im Bereich der Prozessfinanzierung und Monetarisierung. Aus dem Verkauf des Kundenstamms des Bereiches Übersetzungen in 2016 konnte im Geschäftsjahr 2017 noch ein nachträglicher Kaufpreisteil realisiert werden, der an den Eintritt aufschiebender Bedingungen geknüpft war.
Die relativen Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu unverändert. Dies gilt auch für die relativen Rohmargen der einzelnen Geschäftsbereiche mit Ausnahme der Prozessfinanzierung und Monetarisierung, bei dem die relative Rohmarge um rund 12 %-Punkte gesunken ist.
Eine veränderte Personalzusammensetzung und die unterjährig zeitweise Erhöhung der Vorstandszahl auf drei Personen führten zu einem deutlichen Anstieg der Personalkosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund höherer Zuführungen zu Wertberichtigungen im Bereich der Prozessfinanzierung sowie höherer Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen angestiegen.
Die Zinserträge wurden mit 48 TEUR und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit 202 TEUR aus dem positiven Ausgang eines Steuerstreitverfahrens vor dem Bundesfinanzhof Ende 2017 positiv beeinflusst. Im Vorjahr waren die Zinsaufwendungen mit 80 TEUR und Einkommens- und Ertragssteuern mit 300 TEUR aus einem BFH-Urteil in einem anderen Steuerstreitverfahren belastet.
Neben dem gewonnenen Steuerstreitverfahren ist im Wesentlichen der höhere Ergebnisbeitrag der Prozessfinanzierung der Grund für das gestiegene Periodenergebnis. Das Gesamtergebnis bleibt weiterhin stark abhängig von der Prozessfinanzierung, sodass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.
III.2 Finanzlage
Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter D.6.III.5.
III.2.1 Kapitalstruktur
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.657 | 21,6 | 4.904 | 22,7 | -247 | -5 |
| Kapitalrücklage | 10.936 | 50,8 | 10.652 | 49,3 | 284 | 2,7 |
| Gewinnrücklagen | 718 | 3,3 | 754 | 3,5 | -36 | -4,8 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern | -27 | -0,1 | -27 | -0,1 | 0 | 0 |
| Bilanzgewinn | 3.428 | 15,9 | 3.366 | 15,6 | 62 | 1,8 |
| Eigenkapital | 19.712 | 91,6 | 19.649 | 90,9 | 63 | 0,3 |
| Verbindlichkeiten | 512 | 2,4 | 594 | 2,7 | -82 | -13,8 |
| Abgegrenzte Erträge | 645 | 3 | 718 | 3,3 | -73 | -10,2 |
| Rückstellungen | 584 | 2,7 | 406 | 1,9 | 178 | 43,8 |
| Steuerschulden | 64 | 0,3 | 243 | 1,1 | -179 | -73,7 |
| Kurzfristige Schulden | 1.805 | 8,4 | 1.961 | 9,1 | -156 | -8 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 21.517 | 100 | 21.610 | 100 | -93 | -0,4 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 % (Vorjahr: 90,9 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Trotz Dividendenzahlung sowie der mit dem Aktienrückkauf verbundene Kapitalherabsetzung konnte das Eigenkapital in 2017 gesteigert werden. Grund hierfür ist der Anstieg des Periodenergebnisses.
Zur Finanzierung des in Vorjahren zu Vermietungszwecken errichteten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2.000 TEUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2.000 TEUR übersteigenden Betrages Einfluss haben.
Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesunken.
In den abgegrenzten Erträgen sind die in 2017 durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS Gruppe zum Stichtag.
III.2.2 Investitionen
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| 01.01.-31.12.2017 EUR |
01.01.-31.12.2016 EUR |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 22.071,24 | 185.794,36 |
| Sachanlagen | 27.992,12 | 43.535,22 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 7.140,00 |
| Summe | 50.063,36 | 236.469,58 |
Die Zugänge des Geschäftsjahres 2017 betreffen im Wesentlichen EDV-Hard- und -Software.
III.2.3 Liquidität
Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.
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| 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 1.306.195,83 | 664.051,13 | ||
| Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 251.316,79 | |||
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 1.557.512,62 | -865.587,42 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -50.063,36 | -236.469,58 | ||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -735.593,70 | |||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | 263.627,21 | |||
| Finanzmittelfonds am 1.1. | 3.551.656,15 | 5.389.306,85 | ||
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 3.815.283,36 | 3.551.656,15 | ||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.815.283,36 | 3.551.656,15 | ||
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 3.815.283,36 | 3.551.656,15 |
Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Nach dem negativen operativen Cashflow im Vorjahr konnte Im Geschäftsjahr 2017 wieder ein hoher positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden. Wesentlicher Grund für den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war das gute Periodenergebnis.
Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.2.
Im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit sind die Zahlung der Dividende sowie der Aktienrückkauf des Geschäftsjahres enthalten.
Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird, beziehungsweise wurde:
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| Multifunktionslinie | 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|---|---|---|
| Linie | 3.000 | 3.000 |
| Bürgschaften für Prozesse | -979 | -2.010 |
| Freie Linie | 2.021 | 990 |
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, weiterhin gegeben. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der Verwendung der im Eigentum befindlichen Gebäude als Sicherheiten besteht eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter D.6.III.5.
III.3 Vermögenslage
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 159 | 0,7 | 187 | 0,9 | -28 | -15 |
| Goodwill | 2.865 | 13,3 | 2.865 | 13,3 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 2.611 | 12,1 | 2.664 | 12,3 | -53 | -2 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 2.178 | 10,1 | 2.248 | 10,4 | -70 | -3,1 |
| Forderungen | 153 | 0,7 | 265 | 1,2 | -112 | -42,3 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 1.324 | 6,2 | 1.607 | 7,4 | -283 | -17,6 |
| Langfristige Vermögenswerte | 9.290 | 43,2 | 9.836 | 45,5 | -546 | -5,6 |
| Vorräte | 1.039 | 4,8 | 797 | 3,7 | 242 | 30,4 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 3.295 | 15,3 | 4.489 | 20,8 | -1.194 | -26,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | 2.947 | 12,7 | 1.742 | 8,1 | 1.205 | 69,2 |
| sonstige Forderungen | ||||||
| Sonstige finanzielle | 972 | 4,5 | 1.001 | 5,6 | -29 | -2,9 |
| Vermögenswerte | ||||||
| Steuererstattungsansprüche | 146 | 0,7 | 183 | 0,8 | -37 | -20,2 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 13 | 0,1 | 10 | 0 | 3 | 30 |
| Zahlungsmittel | 3.815 | 17,7 | 3.552 | 16,4 | 263 | 7,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 12.227 | 56,8 | 11.774 | 54,5 | 453 | 3,8 |
| Summe | 21.517 | 100 | 21.610 | 100 | -93 | -0,4 |
Die Verringerung der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem 31. Dezember 2016 resultiert aus den unter den Abschreibungen liegenden Investitionen.
Die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 1.324 TEUR (Vorjahr: 1.607 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt.
Die Vorräte enthalten ausschließlich Vorratsgesellschaften aus dem Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften.
Die Verminderung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider. Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine größere Anzahl an Fällen abgeschlossen, was entsprechend zur Reduktion der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führte.
In den sonstigen Vermögenswerten sind hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten.
Die Steuererstattungsansprüche enthalten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.2.3.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Das Geschäftsjahr 2017 ist mit einem Periodenergebnis von 1.306 TEUR (Vorjahreszeitraum: 664 TEUR) sehr zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 % (Vorjahr: 90,9 %) und Finanzmitteln von 3.815 TEUR (Vorjahr: 3.552 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres
Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.
3. Nachtragsbericht
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2017 geführt hätten.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken
Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum war auch in 2017 überwiegend positiv. Für das Jahr 2018 wird - trotz der Unsicherheiten bezüglich des BREXITs - eine Beschleunigung des Aufschwungs prognostiziert. Weder geopolitische Risiken noch die schwierige Regierungsbildung in Berlin scheinen die wirtschaftliche Entwicklung deutscher Unternehmen zu schwächen. Ein dynamischer Export, ein finanzkräftiger privater und staatlicher Konsum sowie anziehende private inländische und ausländische Direktinvestitionen sollen der deutschen Volkswirtschaft 2018 noch einmal einen Schub geben.
Für 2019 wird die Dynamik wohl etwas nachlassen, jedoch lediglich, weil viele Unternehmen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und durch einen nahezu vollbeschäftigten Arbeitsmarkt es zunehmend schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Eine über das Jahr 2018 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten, den Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien und der politischen Schwerpunktsetzung im Zuge der Regierungsbildung für nicht sachgerecht.
I.1 FORIS-Konzern
Das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2017 lag über dem des Geschäftsjahres 2016. Unter der Annahme einer stabilen Konjunktur im Euroraum, der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen, bei zusätzlichen Aufwendungen für den Aufbau eines strukturierten Vertriebs und volatilitätsbedingten niedrigeren Umsätzen der Prozessfinanzierung gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 von einem Jahresüberschuss unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2017 aus.
Im Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir auf lange Sicht eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Mit 5,0 % für den Durchschnitt der Jahre 2017 und 2016 wurde dieses Ziel nicht erreicht, auch wenn sich im Geschäftsjahr 2017 die Eigenkapitalrendite gegenüber 2016 (3,4 %) erneut verbessert hat. Wir gehen zwar erneut von einer weiter positiven Entwicklung aus, werden jedoch für den Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 das mittelfristige Ziel von 10 % Eigenkapitalrendite unterschreiten, dies auch unter Berücksichtigung einer Eigenkapitalquote auf hohem Niveau (ca. 90 %), damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist. Vor diesem Hintergrund prüfen wir, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen.
Die Umsatzrendite hat sich aufgrund des besseren Periodenergebnisses positiv entwickelt und wird in 2018 voraussichtlich bei einer stabilen Entwicklung auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2017 liegen.
Eine Prognose des Cashflows ist aufgrund des volatilen Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen nicht sinnvoll und erfolgt daher nicht.
Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzrendite und Cashflow erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern sind ein wesentlicher Faktor für die Generierung neuer Finanzierungsanfragen. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren werden wir in 2018 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter durchdringen und entwickeln. Der Kunde steht verstärkt im Mittelpunkt. Mit den in 2016 erstmals durchgeführten und in 2017 forcierten lokal ausgerichteten und fachlich anspruchsvollen juristischen Netzwerkveranstaltungen unserer Syndikusanwälte, zu denen die FORIS AG Multiplikatoren eingeladen hatte, haben wir sehr gute Erfahrungen gesammelt.
Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir laufend nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle.
Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Geschäftsjahr 2018 jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR, die gemessen am gesamten aktivierten Vermögenswert aus Prozessfinanzierung zum
31. Dezember 2017 einen Anteil von rund 59 % (Vorjahr: rund 45 %) ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten wird. Daher halten wir es auch nicht für angemessen, Prognosen für Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis in diesem Geschäftsbereich abzugeben.
Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen. Das Produkt Monetarisierung wird ein vertrieblicher Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2018.
Wir streben an, die Entwicklung des Kostenrisikos in den kommenden Jahren analog zu der Entwicklung des Optionsvolumens durch entsprechende Kostenregelungen zu steuern. Insgesamt wird dies auch von der Steigerung des Optionsvolumens im Gesamtjahr 2018 abhängen.
Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Basis für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.
I.3 Vorratsgesellschaften
Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite, mithin schnell und rechtssicher zu liefern, waren die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017. Durch das konjunkturelle Hoch und dessen positiven Effekt auf die Entwicklung des M&A-Marktes erwarten wir auch in 2018 - trotz einer Preiserhöhung - eine Absatz- und Umsatzsteigerung, die zu einer Verbesserung des Ergebnisbeitrags bei den Vorratsgesellschaften führt. Dabei spielt der weitere Ausbau der Kundenbasis eine entscheidende Rolle.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist auch im Geschäftsjahr 2017 weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis, die nunmehr auch von Substitutionsprodukten (IRL-Limited, deutsche Rechtsformen) und Zusatzdienstleistungen, wie die Eintragung ins und Pflege des Transparenzregisters, flankiert werden. Der Fokus wird in 2018 insbesondere darin liegen, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um nachhaltig eine Verbesserung der Marge zu erreichen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden positiven Arbeitsmarktdaten gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2018 von einem Niveau unter dem des Jahres 2017 aus. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt Großbritanniens nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose in Bezug auf die UK-Limited unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit nur zu einer Verschärfung des Negativtrends und bei einem harten BREXIT letztlich zu einem erhöhtem Löschungsaufkommen führen. Eine Auswirkung der Löschungen auf den Umsatz wird sich voraussichtlich erst 2019 einstellen, sodass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette erhebliche Bedeutung zukommt. Aufgrund der mit diesem Prozess verbundenen Aufwendungen gehen wir, bei weitgehend konstanter Rohmarge, von einem Ergebnis unterhalb des Jahresergebnisses für 2017 aus.
I.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG planen wir die zunächst für 2017 avisierte Investition zur Verbesserung der Vermietbarkeit Mitte 2018 umzusetzen. Insgesamt gehen wir für 2018 von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aus.
Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, wurde in 2017 verschoben. In 2018 werden wir die Umsetzbarkeit des angedachten Konzepts unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten eruieren und gegebenenfalls neu ausrichten.
II. Risikobericht
II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziele
Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des zusammengefassten Lageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.
Grundsätzliche Systematik
Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien "Bereichsübergreifend", "Beschaffung", "Leistungserstellung", "Vertrieb", "Personal" und "Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.
Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken halbjährlich in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat über gegebenenfalls festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung, steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle, auf Aktualität und Vollständigkeit.
Vorratsgesellschaften
Der weitgehend EDV-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.
GO AHEAD GmbH
Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited, das ohne eine Einigung über den Fortbestand der Niederlassungsfreiheit nicht quantifizierbar ist. Von einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine solche Einigung gelingt, können wir derzeit nicht ausgehen. Alternativen zur Risikominimierung für die Kunden der GO AHEAD (Umzug englischer Limiteds nach Irland) evaluieren wir anhand der aktuellen Entwicklungen. Dennoch droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen und sich für einen Rechtsformwechsel hin zu einer deutschen Gesellschaft entscheiden.
Ein weiteres Risiko besteht in der Realisierung von Forderungen insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds. Dem begegnen wir mit einem in den vergangenen Jahren ausgebauten und optimierten Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen, das wir stringent verfolgen.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Risiken aus dem Bereich EDV / IT, die vor allem auf deren Verfügbarkeit durchschlagen, begegnen wir mit einem Konzept aus virtualisierten Servern, redundanter Hardware verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht. Zur Absicherung nicht autorisierter Datenzugriffe von außen wurden in 2016 zusätzliche Maßnahmen umgesetzt und vor dem Hintergrund der Entwicklung in 2017 laufend angepasst.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.
II.2 Unternehmensspezifische Risiken
Prozessfinanzierung
Nach inzwischen 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen und Zeugenvernehmungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.
Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des, bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.
Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern auf Grundlage derselben Anspruchsgrundlage finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 59 % (2016: 45 %). Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/ Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Eine Auskunft und Prognose der Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Eine solche Auskunft und Prognose ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine Realisation der Forderung zu vereiteln drohen.
Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II und C.2.II.2.
Vorratsgesellschaften
Interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.
GO AHEAD GmbH
Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der UK-Limited nicht ausgeglichen werden. Wenn auch auf niedrigem Niveau besteht eine Nachfrage nach ausländischen Kapitalgesellschaften in Form der Limited, die wir mit Aufnahme der IRL-Limited ins Produktportfolio befriedigen. Zwar sind Markteintrittsbarrieren durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem BREXIT gestiegen, gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung über die Rechtsfolgen dennoch zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.
Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion können Forderungsausfälle eintreten, wenn es zu anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten bei Geschäftspartnern und Kunden kommt.
Im Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ("BREXIT") gestimmt. Am 29. März 2017 hat die britische Regierung dem Europäischen Rat offiziell das Austrittsbegehren gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt begannen die auf zwei Jahre beschränkten Verhandlungen über den Austritt, mithin scheidet das Vereinigte Königreich nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 um 24 Uhr CET aus der Europäischen Union aus. Das Datum des definitiven Austritts könnte sich nach dem aktuellsten Stand bis zum 31. Dezember 2020 verlängern, wenn sich die 28 Mitgliedsstaaten auf eine längere Übergangsphase einigen. Am 22. September 2017 sprach sich die britische Premierministerin Theresa May bei einer Rede in Florenz klar für eine Übergangsphase aus. Momentan besteht innenpolitisch keine eindeutige Mehrheit zwischen den Befürwortern eines harten oder weichen BREXITs.
Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann, sodass für alle Serviceverträge der englischen Limiteds, deren Inhaber die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des in Deutschland betriebenen Geschäftsbetriebes ausschließen wollten, die Kündigung droht und die englische Limited liquidiert wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende des Jahres 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen Umzug nach Irland an.
FORIS Vermögensverwaltungs AG
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.6 im zusammengefassten Konzernlagebericht. Letztlich besteht ein generelles Mietausfallrisiko.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden. Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service-Levels erfolgen laufend.
Bereichsübergreifende Risiken
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.
II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken
Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.
Kapitalstrukturmanagement
Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der
FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2017 beträgt 91,6 % nach 90,9 % zum 31. Dezember 2016.
Kreditrisikomanagement
Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.
Marktpreisrisikomanagement
Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5.
Inflationsrisiko
Bei der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.
III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken
Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Mit der Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens oder Sammelklage ins deutsche Prozessrecht ist vor dem Hintergrund der langwierigen Koalitionsverhandlungen für eine Regierungsbildung (noch) nicht in 2018 zu rechnen.
Das Risiko eines harten BREXITs kann sich weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht jederzeit verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Diese drohen auch nicht in absehbarer Zukunft.
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Mit Bezug auf das Konzernrechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.
Das IKS in Bezug auf die Konzernrechnungslegung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.
Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.
Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2.000 TEUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2016: 1 TEUR) ergibt sich ein maximales Risiko in gleicher Höhe. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.
7. Übernahmerelevante Angaben
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.II.2.13.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.
Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.III.12 sowie unter D.6.III.13.
Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.
Das Grundkapital der FORIS AG nach der Einziehung der Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung beträgt 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2016: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2016: 4.940.514) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.
Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 % des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 % des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des damaligen Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien insoweit aufgehoben, als dass der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.
Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Wir verweisen auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 unter II.2.13.
Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.
Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
8. Vergütungsbericht
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.
Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzte sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthielt mehrjährige Komponenten.
Für das Vorstandsmitglied Theo Paeffgen bestand die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthielt mehrjährige Komponenten.
Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2017 und 2018 wird eine fixe Erfolgsvergütung in Höhe von rund 6 % der erfolgsunabhängigen Vergütung garantiert.
Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 betrug 582 TEUR (Vorjahr: 422 TEUR).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-Fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.
9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG
Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.1.
Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.
I. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG
Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter C.1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der
GO AHEAD, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.
II. Geschäftsverlauf der FORIS AG
Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter C.2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der GO AHEAD, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG in 2017 denjenigen Teil des Gewinns abführen konnte, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags diente. Die Eigenkapitalquote der FORIS AG entwickelte sich im Zeitablauf wie folgt:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 94,50% | 93,90% | 94,80% | 92,60% | 91,30% |
III. Lage der FORIS AG
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| III. 1 Ertragslage der FORIS AG | TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.046 | 90,7 | 2.534 | 92,8 | 2.512 | 99,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 516 | 9,3 | 196 | 7,2 | 320 | 163,3 |
| Betriebsleistung | 5.562 | 100 | 2.730 | 100 | 2.832 | 103,7 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand | -2.898 | -52,1 | -1.036 | -37,9 | -1.862 | 179,7 |
| a) Löhne und Gehälter | -1.788 | -32,1 | -1.495 | -54,8 | -293 | 19,6 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -262 | -4,7 | -203 | -8,4 | -59 | 29,1 |
| Abschreibungen | -72 | -1,3 | -48 | -1,8 | -24 | 50 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.339 | -24,1 | -1.082 | -39,6 | -257 | 23,8 |
| Betriebsaufwand | -6.359 | -114,3 | -3.864 | -141,5 | -2.495 | 64,6 |
| Betriebsergebnis | -797 | -14,3 | -1.134 | -41,5 | 337 | -29,7 |
| Zinserträge | 445 | 398 | 47 | |||
| Zinsaufwendungen | -32 | -84 | 52 | |||
| Finanzergebnis | 413 | 314 | 99 | |||
| Ergebnisabführungen | 1.710 | 1.699 | 11 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -80 | -317 | 237 | |||
| Jahresüberschuss | 1.246 | 562 | 684 | |||
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.037 | 1.211 | ||||
| Erwerb eigene Aktien | -778 | 0 | ||||
| Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr | -466 | -736 | ||||
| Bilanzgewinn | 1.039 | 1.037 |
Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.II.2 und C.2.II.3 sowie C.4.I.2 und C.4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung. Zur Erläuterung des Personalaufwands verweisen wir auf die Ausführungen zum Konzern unter C.2.III.1.
Hinsichtlich des Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter C.2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.
Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.III.1. verweisen.
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| III.2 Finanzlage der FORIS AG | TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.657 | 22 | 4.904 | 23,1 | -247 | -5 |
| Kapitalrücklage | 11.823 | 56 | 11.539 | 54,3 | 284 | 2,5 |
| Gewinnrücklagen | 2.434 | 11,5 | 2.470 | 11,6 | -36 | -1,5 |
| Bilanzgewinn | 1.039 | 4,9 | 1.037 | 4,9 | 2 | 0,2 |
| Eigenkapital | 19.953 | 94,5 | 19.950 | 93,9 | 3 | 0 |
| Steuerrückstellungen | 0 | 0 | 200 | 0,9 | -200 | -100 |
| Sonstige Rückstellungen | 916 | 4,3 | 624 | 2,9 | 292 | 46,8 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 253 | 1,2 | 466 | 2,2 | -213 | -45,7 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.169 | 5,5 | 1.290 | 6,1 | -121 | -9,4 |
| Summe | 21.122 | 100 | 21.240 | 100 | -118 | -0,6 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 94,5 % (Vorjahr: 93,9 %) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.
Die Steuerrückstellungen wurden nach dem positiven Ausgang des Steuerstreitverfahrens Ende 2017 vor dem Bundesfinanzhof aufgelöst.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
III.3 Vermögenslage der FORIS AG
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| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 149 | 0,7 | 185 | 0,9 | -36 | -19,5 |
| Sachanlagen | 57 | 0,3 | 52 | 0,2 | 5 | 9,6 |
| Finanzanlagen | 3.622 | 17,1 | 3.622 | 17,1 | 0 | 0 |
| Langfristig gebundenes Vermögen | 3.828 | 18,1 | 3.859 | 18,2 | -31 | -0,8 |
| Vorräte | 3.295 | 15,6 | 4.489 | 21,1 | -1.194 | -26,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.545 | 12 | 1.504 | 7,1 | 1.041 | 69,2 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.263 | 39,1 | 8.476 | 39,9 | -213 | -2,5 |
| Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere | 1.117 | 5,3 | 1.179 | 4,6 | -62 | -5,3 |
| Liquide Mittel | 739 | 3,5 | 118 | 0,6 | 621 | 526,3 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 11 | 0,1 | 8 | 0 | 3 | 37,5 |
| Kurzfristig gebundenes Vermögen | 15.970 | 75,6 | 15.774 | 74,3 | 196 | 1,2 |
| Aktive latente Steuern | 1.324 | 6,3 | 1.607 | 7,6 | -283 | -17,6 |
| Summe | 21.122 | 100 | 21.240 | 100 | -118 | -0,6 |
Die Veränderungen des langfristig gebundenen Vermögens zum 31. Dezember 2017 gegenüber dem 31. Dezember 2016 sind von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der in den Finanzanlagen bilanzierten Unternehmen verweisen wir auf die Angaben unter D.6.I.5 im Anhang zum Konzernabschluss.
Unter den Vorräten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3. zu den Vermögenswerten aus Prozessfinanzierung.
Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Berichtszeitraum 2017 im Wesentlichen aufgrund der am Jahresende in Abrechnung genommenen Verfahren gestiegen sind, besteht das kurzfristige Vermögen insbesondere aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Deren Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten.
Die liquiden Mittel setzen sich aus den der FORIS AG zuzuordnenden Konten sowie den Liquiditätsreserven zusammen. Der Unterschied zu dem Konzernfinanzmittelfonds resultiert im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln der Bereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD.
Hinsichtlich der aktiven latenten Steuererstattungsansprüche verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG
Das Geschäftsjahr 2017 ist mit einem Periodenergebnis von 1.246 TEUR (Vorjahreszeitraum: 562 TEUR) sehr zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 94,5 % (Vorjahr: 93,9 %) und Finanzmitteln von 739 TEUR (Vorjahr: 118 TEUR) verfügt die FORIS AG, unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG
Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter C.4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 erwarten wir für die FORIS AG wegen der mit dem weiteren Auf- und Ausbau eines strukturierten Vertriebs verbundenen Aufwendungen und der aus der Volatilität der Prozessfinanzierung niedrigeren Umsätze einen Jahresüberschuss unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2017.
Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter C.4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.
10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.
II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB
Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html sind im Internet die Unternehmensleitlinien veröffentlicht.
III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB
Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet und vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.
Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.
Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
IV. Frauen
Aufgrund der tatsächlichen Organisation gibt es bei der FORIS AG derzeit keine 1. oder 2. Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen.
Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen.
Bonn, 18. März 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
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