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Mynaric AG

Annual Report Jun 5, 2018

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Annual Report

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Mynaric AG (vormals: Blitz 17-625 AG)

Gilching (vormals: München)

Geschäftsbericht 2017

Connectivity for the Skies & Beyond

AN UNSERE AKTIONÄRE

BRIEF DES VORSTANDSVORSITZENDEN

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die vergangenen 12 Monate waren die bedeutendsten in unserer kurzen Geschichte: Dem Rebranding zur Mynaric folgte unser erfolgreiches Debüt an der Deutschen Börse im Oktober. Damit sind wir unserem Ziel deutlich nähergekommen, einer der weltweit führenden Anbieter von Laserkommunikationssystemen für luft- und weltraumgestützte Netzwerke zu werden.

Um Ihnen einen ganzheitlichen Einblick in unsere Geschäftsentwicklung zu ermöglichen, werden in diesem Geschäftsbericht ebenfalls die Geschäftsergebnisse unseres Tochterunternehmens Mynaric Lasercom GmbH ausgewiesen. Diese Gesellschaft erbringt das operative Geschäft von Forschung & Entwicklung über Produktion bis zum Vertrieb unserer Laserkommunikationsprodukte.

Das Geschäftsjahr 2017 war das stärkste Jahr unserer Geschichte. Die Gesamtleistung der Mynaric Lasercom GmbH ist auf 3,2 Mio. EUR gestiegen. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von rund 140%. Die Zahlen geben jedoch nur einen Teil dessen wieder, was wir erreicht haben. Der Emissionserlös aus unserem erfolgreichen Börsengang in Höhe 27,3 Mio. EUR ermöglicht uns, Mynaric als einen von nur wenigen Anbietern seriengefertigter, kostengünstiger Laserkommunikationsterminals im Konstellationsmarkt zu positionieren.

Unsere Tochtergesellschaft, Mynaric USA, ist jetzt in der Lage, unsere Produkte im Schlüsselmarkt USA anzubieten. Hier schreitet unsere Zusammenarbeit mit Airborne Wireless Network weiter voran. Im August 2017 schlossen wir einen Vertrag mit Airborne ab, der unsere fortlaufende Expansion im florierenden US-Markt belegt. Im Dezember lieferten wir zudem zwei Terminals für einen anstehenden Test. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie unser Team erfolgreich daran arbeitet das enorme Potenzial des US-Markts auszuschöpfen.

Beim Entwicklungsprogramm für unser Weltraumterminal haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Wir sind auf einem guten Weg, um die Qualifizierungseinheit für unser Kleinsatelliten-Laserkommunikationsprodukt erwartungsgemäß Anfang 2019 fertigzustellen und daraufhin mit der Serienfertigung zu beginnen. Das aktuell in der Entwicklung befindliche Laserkommunikations-Weltraumterminal ist für Satelliten-Megakonstellationen in der niedrigen Erdumlaufbahn konzipiert.

Wir starten das zweite Jahr als börsennotierte Gesellschaft mit der Gewissheit, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Unser Fokus liegt nach wie vor auf dem Umsatz- und Ertragswachstum und der strategischen Positionierung der Gesellschaft. Wir werden unsere Stellung als Pionierunternehmen nutzen. Mit einer engen Bindung an Unternehmen, die diese Konstellationen aufbauen, wollen wir zum Hauptanbieter dieser Technologie werden.

Danken möchte ich an dieser Stelle nicht nur den Mynaric-Mitarbeitern, deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Engagement die Grundlage für unsere beeindruckende Entwicklung liefern. Mein besonderer Dank gilt den Vorstandskollegen und Unternehmensgründern Dr. Markus Knapek und Joachim Horwath. Ihre harte Arbeit und technische Expertise sind ein Schlüssel für unsere erfolgreiche Entwicklung.

Schließlich möchte ich mich bei Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, für Ihr Vertrauen und Unterstützung in unserem ersten Jahr als eine börsennotierte Gesellschaft bedanken. Unser Fokus ist weiterhin klar darauf ausgerichtet, so viel Wert wie möglich für Sie und die Gesellschaft zu schaffen, in die wir alle so viel investiert haben. Dafür verfolgen wir eine klare Strategie, einen soliden Geschäftsplan und entwickeln ein branchenführendes Produktportfolio.

Gilching, April 2018

Dr. Wolfram Peschko

ANMERKUNGEN ZU DEN ERGEBNISSEN 2017

Die folgenden Hinweise sollen eine Hilfestellung zur Interpretation der Jahresergebnisse 2017 darstellen. Im Folgenden werden die Jahresabschlüsse der Mynaric-Gruppe erläutert:

Die Mynaric Lasercom GmbH - nachfolgend GmbH - betreibt das operative Geschäft der Unternehmensgruppe und ist verantwortlich für technische Entwicklung, Produktion und Vertrieb der Laserkommunikationsprodukte. Die Mynaric AG - nachfolgend AG - leistet Dienstleistungen u. a. in den Bereichen Administration, Finanzen, HR und PR für die Tochterunternehmen. Die Umsätze der AG beziehen sich im Wesentlichen auf Innenumsätze innerhalb der Gruppe. Projekte der US-amerikanischen Tochtergesellschaft Mynaric USA, Inc. - nachfolgend Inc. - werden aktuell operativ durch die GmbH abgewickelt und spiegeln sich im Jahresergebnis der GmbH wider. Das Jahresergebnis der Inc. wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

Aus diesen Gründen sind die Geschäftsergebnisse der GmbH für eine Betrachtung der operativen Geschäftsfeldentwicklung der Mynaric-Gruppe als Ganzes am sinnvollsten. Wegen der strukturellen Natur des von Mynaric bedienten Marktes mit langen Produktentwicklungszeiten, verteilten Zahlungsmeilensteinen und langfristigen Partnerschaften gibt die Gesamtleistung der GmbH nach Ansicht des Managements den besten Überblick über die Geschäftsentwicklung, da sie neben Umsätzen auch die Bestandsveränderungen aus der Produktion, andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge berücksichtigt. Im Folgenden werden die Posten der erzielten Gesamtleistung der GmbH daher im Einzelnen beleuchtet.

Das Jahr 2017 war das bisher stärkste Geschäftsjahr der Mynaric-Gruppe und die GmbH konnte eine Gesamtleistung von 3.203 TEUR erreichen, was einer Steigerung von 140 % im Vergleich zum Vorjahr (2016: 1.332 TEUR) entspricht. Die erzielte Gesamtleistung schlüsselt sich im Einzelnen nach 1.639 TEUR Umsatz, -35 TEUR Bestandsveränderung, 1.248 TEUR andere aktivierte Eigenleistungen und 352 TEUR sonstige betriebliche Erträge auf.

Die Umsätze von 1.639 TEUR der GmbH im Geschäftsjahr 2017 beschreiben hierbei ausgelieferte fertige Produkte oder in sich abgeschlossene Meilensteine eines größeren Kundenprojektes. Maßgebliche Umsätze ergaben sich aus der Auslieferung einer Bodenstation und eines Luftterminals sowie der erfolgreichen Demonstration dieser Produkte in einem Luft-zu-Boden-Szenario für einen großen US-amerikanischen Kunden. Hierbei konnte mit einer erzielten Übertragungsgeschwindigkeit von 10 Gbps die bisher schnellste uns bekannte kabellose Verbindung von einem Flugzeug zum Boden realisiert werden. Weitere wesentliche Umsätze der GmbH ergaben sich 2017 aus erreichten technischen Meilensteinen einer sich im Bau befindlichen optischen Bodenstation für die Kommunikation mit Satelliten, die nach erfolgreicher Demonstration in Serie produziert werden soll.

Die Bestandsveränderung spiegelt die Material-, Personal- und Gemeinkosten für Produkte in der Fertigung wider. Insbesondere zählen hierzu in der Produktion befindliche Kundenaufträge, die die Lieferung eines Gesamtprodukts ohne technische Meilensteine während der Fertigung betreffen. Außerdem gehören hierzu angefangene Arbeiten an Projektteilen, für die zum Stichtag noch nicht der jeweilige technische Meilenstein erreicht wurde. Verminderungen ergeben sich bei der Auslieferung von fertiggestellten Anlagen. Im Jahr 2017 haben sich die Bestände der GmbH um 35 TEUR vermindert.

Andere aktivierte Eigenleistungen spiegeln die Material-, Personal- und Gemeinkosten für technische Anlagen und Neuentwicklungen wieder, die von Mynaric ohne Kundenauftrag geleistet wurden. Im Jahr 2017 sind die anderen aktivierten Eigenleistungen der GmbH in Höhe von 1.248 TEUR vor allem auf die Neuentwicklung des Terminals für Satellitenkonstellationen zurückzuführen, welche bis Anfang 2019 abgeschlossen werden soll. Weitere maßgebliche Posten entfallen auf Geräte und Prototypen, die im Rahmen von zwei Förderprojekten gebaut wurden.

Sonstige betriebliche Erträge beziehen sich für Mynaric hauptsächlich auf Erträge aus staatlich geförderten Forschungsprojekten, die meist in Zusammenarbeit mit mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen z. B. im Rahmen des EU-Förderprogramms Horizon 2020 oder nationaler Programme z. B. vom BMWi durchgeführt werden. Mynaric nutzt solche Förderprogramme regelmäßig zur Weiterentwicklung der Technologie und erlangt hierdurch privilegierten Zugriff zu neuen Technologien, Methoden und Ansätzen. Im Rahmen der Forschungsprogramme werden typischerweise 50 % der Aufwendungen von Mynaric von den Fördergeldgebern übernommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 352 TEUR der GmbH in 2017 stammen im Wesentlichen von fünf geförderten Entwicklungsprojekten, von denen drei im Jahr 2017 erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Die Kosten der GmbH für Personal und sonstige Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr bedingt durch den beschleunigten Unternehmensaufbau wie geplant angestiegen. Kosten der AG entfallen hauptsächlich auf den im Oktober 2017 erfolgten Börsengang.

Insgesamt blickt die Mynaric-Gruppe auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurück, in dem die Gesamtleistung der operativen GmbH auf über 3,2 Mio. EUR angestiegen ist, was einem Plus von 140 % entspricht.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der folgende Bericht des Aufsichtsrats informiert Sie über die Tätigkeit des Aufsichtsrats der Mynaric AG im Rumpfgeschäftsjahr 2017 und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2017.

Die Gesellschaft wurde am 6. April 2017 unter der Firmierung Blitz 17-625 AG mit Sitz in München als Vorratsgesellschaft gegründet. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde der Sitz der Gesellschaft von München nach Gilching verlegt, die Satzung neu gefasst und ein neuer Aufsichtsrat mit Herrn Dr. Knapek, Herrn Dr. Krischke und Herrn Semmler gewählt.

Am 1. August 2017 hat die Gesellschaft mit ihren Aktionären einen Nachgründungsvertrag geschlossen, durch den die Aktionäre, die zugleich alleinige Gesellschafter der ViaLight Communications GmbH waren, ihre gesamten Geschäftsanteile an der ViaLight Communications GmbH in die Gesellschaft eingebracht haben. Der Aufsichtsrat hat am 2. August 2017 hierzu einen Nachgründungsbericht verfasst. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 7. August 2017 hat der Nachgründung zugestimmt und dabei auch die Umfirmierung der Gesellschaft in Mynaric AG beschlossen. In dieser Hauptversammlung wurde Herr Dr. Gerloff für Herrn Dr. Knapek in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr. Knapek musste aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, weil er zum Vorstand der Gesellschaft bestellt werden sollte. Außerdem wurde in dieser Hauptversammlung der Aufsichtsrat von drei Mitglieder auf fünf Mitglieder erweitert. Zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern wurden Herr Cocron und Herr Vogel gewählt.

In einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung am 8. September 2017 wurde Herr Dr. Gruppe für Herrn Cocron in den Aufsichtsrat gewählt, weil Herr Cocron sein Amt niederlegte. Außerdem wählte die Hauptversammlung die BTU Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017. Im Oktober 2017 erfolgte dann der Börsengang der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat hat zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Maßnahmen der Geschäftsführung überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender und strategischer Bedeutung war der Aufsichtsrat stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Grundlage hierfür waren schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wichtigen Fragen zur laufenden Geschäftsentwicklung, zur Ertrags- und Finanzlage, zur Unternehmensplanung, zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie über veränderte Risikolagen. Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Lage und Entwicklung der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen wurden stets zeitnah besprochen. Alle Maßnahmen des Vorstands, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden geprüft, beraten und entschieden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war im Berichtsjahr in jeder Hinsicht vertrauensvoll und konstruktiv.

Grundlagen der Arbeit im Geschäftsjahr 2017 waren die Sitzungen des Aufsichtsrats sowie mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands. Nach eingehender Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat zu den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, sein Votum abgegeben. In einzelnen Fällen hat der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende pflegte über die ordentlichen Sitzungen hinaus regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand und informierte sich über die aktuelle Geschäftslage sowie wichtige Ereignisse. Aufgrund der überschaubaren Größe des Aufsichtsrats mit drei bzw. fünf Mitgliedern wurden keine Ausschüsse gebildet.

AUFSICHTSRATSSITZUNGEN UND BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Im Geschäftsjahr 2017 hielt der Aufsichtsrat insgesamt sechs Sitzungen ab, davon drei im Rahmen von Telefonkonferenzen. Daneben fanden im Berichtsjahr vier Beschlussfassungen im Umlaufverfahren statt.

Im Geschäftsjahr 2017 lag der Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat auf der Entwicklung der Gesellschaft zur Börsenreife. Weitere regelmäßig wiederkehrende Themenschwerpunkte waren die Geschäftsentwicklung, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Liquiditätssituation der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften.

Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit folgenden wesentlichen Themen:

Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in verschiedenen Aufsichtsratssitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Wachstumsstrategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Dabei hat der Aufsichtsrat die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert, sich von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation sowie des Risikomanagements und des konzernweiten Compliance-Systems überzeugt und wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft mit dem Vorstand diskutiert.

Besondere Bedeutung hatten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 die Fragen rund um die Börsennotierung der Mynaric AG im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse. Neben einer ausführlichen Diskussion, kontinuierlichen Beratung und engen Abstimmung mit dem Vorstand hinsichtlich des erfolgreichen Listings der Mynaric AG im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse wurden im Rahmen des Listing-Prozesses neun Aufsichtsratsbeschlüsse getroffen, insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Preisspanne und der Festlegung der Anzahl der auszugebenden Aktien sowie der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien.

Es standen auch Fragen der Corporate Governance im Zentrum der Beratungen. Der Aufsichtsrat tagte zu Vorstandsbestellungen sowie zu den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat, die per Aufsichtsratsbeschluss verabschiedet wurden.

Neben den oben beschriebenen Themen hat sich der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen vom Vorstand ausführlich über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie die konzernweite Compliance, die strategischen Ziele sowie alle wesentlichen organisatorischen und personellen Veränderungen zeitnah und umfassend unterrichten lassen. Dabei wurde unter anderem das Budget 2018 beschlossen.

Regelmäßig besprach sich der Aufsichtsrat zudem mit dem Vorstand zu Themen des operativen Geschäfts.

In diesem Zusammenhang beriet der Aufsichtsrat ausführlich über die Expansion von Mynaric in den US-amerikanischen Markt und traf Beschlussfassungen zur Gründung der Tochtergesellschaft Mynaric USA sowie für die Anmietung eines neuen Bürogebäudes in Deutschland zur Expansion des Geschäfts.

Der Aufsichtsrat befasste sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:

Vorstandsbestellung und -Verträge sowie Ziele für den Vorstand
Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Anmietung von Gebäuden
Kauf der Mynaric USA, Inc.
Nachgründungsbericht
Eckdaten des Börsengangs
Strategische Entwicklung und Budget 2018

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES

Der Abschlussprüfer der Gesellschaft, die BTU Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten und in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 10. April 2018 ausführlich erörtert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst geprüft. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat dementsprechend am 10. April 2018 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für ihren hohen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das Interesse an unserer Gesellschaft und für das entgegengebrachte Vertrauen.

Gilching, im April 2018

Für den Aufsichtsrat

Dr. Manfred Krischke, Aufsichtsratsvorsitzender

Gewinn- und Verlustrechnung FÜR DAS VERKÜRZTE GESCHÄFTSJAHR VOM 18. APRIL BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

MYNARIC AG

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in EUR 18.04.-31.12.2017
Umsatzerlöse 446.228,81
Löhne und Gehälter 448.416,53
Soziale Abgaben 39.573,80
Personalaufwand 487.990,33
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 48.396,07
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.870.892,94
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.284,69
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22,03
Ergebnis nach Steuern -2.958.787,87
Jahresfehlbetrag -2.958.787,87

Bilanz 31.12.2017

Aktiva

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in EUR 31.12.2017 18.04.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände 191.056 0
Sachanlagen 124.538 0
Finanzanlagen 1.961.567 0
Anlagevermögen 2.277.161 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.647.680 0
Sonstige Vermögensgegenstände 293.883 0
Flüssige Mittel 26.812.463 12.500
Umlaufvermögen 29.754.026 12.500
Rechnungsabgrenzungsposten 52.036 0
Summe Aktiva 32.083.223 12.500
Passiva
in EUR 31.12.2017 18.04.2017
Gezeichnetes Kapital 2.704.304 12.500
Kapitalrücklage 31.694.607 0
Bilanzverlust -2.958.788 0
Eigenkapital 31.440.123 12.500
Rückstellungen 256.151 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 268.667 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 92.530 0
Sonstige Verbindlichkeiten 25.752 0
Verbindlichkeiten 386.949 0
Summe Passiva 32.083.223 12.500

Anhang

MYNARIC AG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Mynaric AG ist das Mutterunternehmen der Mynaric-Gruppe, Hersteller für Laserkommunikationsprodukte für die Luft- und Raumfahrt. Sie hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg. Nr. HRB 232763).

Die Gesellschaft wurde am 6. April 2017 als Blitz 17-625 AG errichtet und am 18. April 2017 in das Handelsregister eingetragen. Die Umfirmierung in Mynaric AG erfolgte durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2017, und die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 30. August 2017. Am 30. Oktober 2017 erfolgte die Erstnotiz der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, wobei das Jahr 2017 aufgrund der unterjährigen Gründung ein Rumpfgeschäftsjahr darstellt.

Der Jahresabschluss zum 31.Dezmber 2017 wird auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt. Der Jahresabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss der Mynaric AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern für EDV-Software betragen zwischen 1 und 5 Jahren und für Markenrechte 10 Jahre.

Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Hierbei entsprachen die handelsrechtlichen Verhältnisse den steuerlichen Vorgaben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 410 EUR werden als geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wurden keine Forderungen einzelwert- und pauschalwertberichtigt.

Flüssige Mittel (Guthaben bei Kreditinstituten) sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die 100 %-igen Beteiligungen an den Tochterunternehmen Mynaric Lasercom GmbH (ehem. ViaLight Communications GmbH) und Mynaric USA, Inc. (ehem. ViaLight Space, Inc.).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.647.680,07 EUR setzen sich aus Forderungen gegen Mynaric Lasercom GmbH und Forderungen gegen Mynaric USA, Inc. zusammen. Sie beziehen sich auf die Darlehen, die die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaften zur Finanzierung des laufenden Betriebs vergeben hat.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 286.854,26 EUR, diese beinhalten ab November 2017 auch Umsatzsteuerforderungen der Mynaric Lasercom GmbH (Organschaft nach § 2 (2) Nr. 2 UStG).

3. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten.

4. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.704.304 EUR und ist aufgeteilt auf 2.704.304 Inhaberaktien ohne Namen zum Nennwert von je 1 EUR je Aktie.

5. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage ergibt sich nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und betrifft die Zuzahlungen über den Ausgabekurs der Stückaktien. Die Einstellungen erfolgten in voller Höhe im Geschäftsjahr 2017.

6. Bilanzverlust

Der Bilanzverlust resultiert in voller Höhe aus dem Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 2017.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind vor allem Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 22.001,83 EUR und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 3.266,23 EUR enthalten.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze betreffen die Shared Services für die Tochtergesellschaft Mynaric Lasercom GmbH.

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von 2.329.000 EUR Aufwendungen für den Börsengang im Oktober 2017.

E. SONSTIGE ANGABEN

1. Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2017 an:

Herr Dr. Wolfram Peschko, Gauting, Vorsitzender
Herr Dr. Markus Knapek, München (ab 20. September 2017)
Herr Joachim Horwath, Gilching (ab 20. September 2017)

Der Aufsichtsrat umfasst zum 31. Dezember 2017 folgende Mitglieder:

Herr Dr. Manfred Krischke, Vorsitzender, CEO CloudEO AG
Herr Hans-Christian Semmler, stellvertretender Vorsitzender, Gesellschaftergeschäftsführer HCS Beteiligungsgesellschaft mbH
Herr Rony Vogel, Unternehmer und Investor
Herr Dr. Harald Gerloff, CEO Netmedia AG
Herr Dr. Gerd Gruppe, Vorstand Raumfahrtmanagement DLR i. R.

2. Weitere allgemeine Angaben

Mitarbeiterzahl

Im Geschäftsjahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 7 Mitarbeiter in Vollzeit und 4 in Teilzeit.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand der Mynaric AG schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von 2.958.787,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Gilching, den 16. März 2018

Der Vorstand

Dr. Wolfram Peschko Vorstandsvorsitzender

Dr. Markus Knapek

Dipl.-Ing. Joachim Horwath

Bestätigungsvermerk MYNARIC AG

An die Mynaric AG:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Mynaric AG für den Zeitraum vom 18. April bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

München, 19. März 2018

**BTU Treuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Ulrich Schneider, Wirtschaftsprüfer

Peter Häussermann, Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung des Jahresabschlusses der Mynaric AG für den Zeitraum vom 18. April bis zum 31. Dezember 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage vermittelt wird und der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Gilching, den 24. April 2018

Der Vorstand

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