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GBK Beteiligungen AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 26, 2018

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 22.06.2018 fehlerhaft.

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

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Vorjahr
T€
--- --- --- ---
Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Beteiligungen 35.661.226,00 33.728
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a. täglich verfügbare Bankguthaben 5.344.415,61 8.417
b. kurzfristige liquide Anlagen 0,00 4.000
c. Andere 5.823,27 34
5.350.238,88 12.451
3. Forderungen
a. Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 5.186.468,87 4.891
b. Andere Forderungen 20.097.340,51 22.793
25.283.809,38 27.684
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.914.981,52 3.054
71.210.255,78 76.917
B. Passiva
1. Rückstellungen 4.352.178,00 4.680
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a. aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.419.903,25 3.537
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a. Andere 9.330,15 7
4. Eigenkapital
a. Gezeichnetes Kapital 33.750.000,00 33.750
b. Kapitalrücklage 4.272.000,00 4.272
c. Gewinnrücklage
aa. Andere Rücklagen 8.561.496,67 9.187
d. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung 9.426.009,30 11.494
e. Bilanzgewinn 9.419.338,41 9.990
65.428.844,38 68.693
71.210.255,78 76.917

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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Vorjahr
T€
--- --- --- ---
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a. Zinsen und ähnliche Erträge 8.225.760,63 10.635
b. Sonstige betriebliche Erträge 88.519,34 131
8.314.279,97 10.766
2. Aufwendungen
a. Verwahrstellenvergütung 50.200,00 56
b. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 176.489,83 165
c. Sonstige Aufwendungen 3.095.382,03 4.001
3.322.071,86 4.222
3. Ordentlicher Nettoertrag 4.992.208,11 6.544
4. Veräußerungsgeschäfte
a. Realisierte Gewinne 562.372,96 5.915
b. Realisierte Verluste 25,75 2
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 562.347,21 5.913
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.554.555,32 12.457
6. Zeitwertänderungen
a. Erträge aus der Neubewertung 5.983.364,17 10.634
b. Aufwendungen aus der Neubewertung 8.051.620,90 15.460
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -2.068.256,73 -4.826
7. Ergebnis des Geschäftsjahres 3.486.298,59 7.631

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

1. Allgemeine Angaben

Die GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover wird im Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 62278 geführt.

Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und auf Antrag am 2. April 2015 bei der BaFin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 5, § 44 KAGB in Verbindung mit § 353 Abs. 5 KAGB registriert worden.

Der Jahresabschluss ist dementsprechend nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und ergänzend nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bzw. der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufzustellen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr wurde dem Stetigkeitsgrundsatz Rechnung getragen. Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht.

Die Bilanz wurde gemäß § 135 Abs. 3 KAGB in Staffelform aufgestellt. Auf Gliederung, Ansatz und Bewertung der dem Sondervermögen vergleichbaren Vermögensgegenstände und Schulden (Investmentanlagevermögen) war § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach Maßgabe des § 21 KARBV. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gliederungsschema gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB in Verbindung mit § 22 KARBV Anwendung.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Investmentanlagevermögen sind gemäß § 21 KARBV Beteiligungen auszuweisen. Hierzu zählen offene Beteiligungen und mezzanine Finanzmittel, soweit sie bei der Portfoliogesellschaft in dem Posten Eigenkapital ausgewiesen werden. Die übrigen mezzaninen Finanzmittel wie stille Gesellschaften, Genussrechte, Gesellschafterdarlehen oder Ausleihungen werden unter der Position Forderungen an Beteiligungsgesellschaften bzw. Andere Forderungen bilanziert. Gemäß § 168 Abs. 3 KAGB sind Beteiligungen zum Verkehrswert bzw. zu Zeitwerten anzusetzen. Hierbei sind die Regelungen der §§ 26 ff. KARBV anzuwenden.

Für die von der GBK Beteiligungen AG gehaltenen Vermögenswerte sind Kurswerte nicht ermittelbar, da die Gesellschaften nicht zum Handel an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind bzw. für sie kein handelbarer Kurs verfügbar ist. Nach den Vorschriften des § 168 Abs. 3 KAGB und § 28 Abs. 1 KARBV hat der Vorstand deshalb eine sorgfältige Einschätzung der Zeitwerte nach anerkannten Bewertungsmethoden und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten vorgenommen.

Die Bewertung eines Beteiligungsengagements - bestehend aus Beteiligungen und mezzaninen Finanzmitteln - erfolgte auf Basis der Multiplikatormethode. Dabei wurden die zukünftig geplanten Unternehmensergebnisse (EBIT, EBITA, EBITDA) mit einem den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechenden branchenbezogenen Faktor multipliziert und die Verschuldung inkl. mezzanine Finanzmittel abgezogen beziehungsweise ein Guthaben hinzugerechnet (Net Equity Value). Quelle für die Multiples sind die aktuellen Veröffentlichungen in der FINANCE (FAZ-Fachverlag), die mehrmals pro Jahr Market Research-Daten veröffentlicht.

Die Multiplikatoren spiegeln die Marktsituation zum Bewertungsstichtag wider. Eine Realisierungswahrscheinlichkeit für eine mögliche spätere Veräußerung ist daraus nicht ableitbar.

Die Bewertung der mezzaninen Mittel erfolgt mit ihrem Rückzahlungsbetrag, wenn der Net Equity Value positiv ist. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende Abschläge vorgenommen worden.

Die Grundsätze der Bewertung sind unverändert in einer Bewertungsrichtlinie niedergelegt, die dem Abschlussprüfer vorgelegt wird.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zwischen laufenden Zinsen und ähnlichen Erträgen, die in den ordentlichen Nettoertrag eingehen und den Ergebnissen aus Veräußerungsgeschäften, die in das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften eingehen, unterschieden. Die GBK Beteiligungen AG beteiligt sich unmittelbar an Unternehmen, aber auch mittelbar über Zwischengesellschaften. Wird ein so gehaltener Gesellschaftsanteil veräußert, fließt der Ertrag der GBK AG als Ausschüttung der Zwischengesellschaft zu und ist deshalb dem ordentlichen Nettoertrag zuzuordnen. Veräußerungserlöse aus unmittelbar gehaltenen Beteiligungen werden im Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ausgewiesen.

Weiter wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein nicht realisiertes Ergebnis, bestehend aus den Zeitwertänderungen des Geschäftsjahres ausgewiesen. Nach den Vorschriften der §§ 26 ff. KARBV sind für Beteiligungsengagements die jeweiligen Verkehrswerte zum Bilanzstichtag anzusetzen. Entsprechend werden für alle Engagements der GBK AG, die in der Regel aus einer offenen Beteiligung sowie mezzaninen Mitteln bestehen, jeweils zum Bilanzstichtag deren Zeitwerte ermittelt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind entsprechend im nicht realisierten Ergebnis auszuweisen. Abweichend erfolgt im Jahr des Erwerbs ein Ansatz zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten.

Unter den Barmitteln und Barmitteläquivalenten werden unter den täglich verfügbaren Bankguthaben Sichtguthaben sowie Tagesgelder ausgewiesen. Unter den kurzfristigen liquiden Anlagen sind Geldanlagen mit einer vertraglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten auszuweisen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw. Zeitwerten angesetzt. Während die nach KAGB in den Forderungen an Beteiligungsgesellschaften bzw. den anderen Forderungen ausgewiesenen mezzaninen Finanzmittel und hieraus resultierende Forderungen mit Zeitwerten anzusetzen sind, werden die ebenfalls in den anderen Forderungen auszuweisenden Geldanlagen mit einer vertraglichen Anlagedauer von mehr als drei Monaten zum Nominalwert bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Provisionen für unmittelbare und mittelbare Veräußerungen wurden auf der Basis der ermittelten Zeitwerte je Beteiligungsengagement als Rückstellungen berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht ausgeübt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der im Eigenkapital ausgewiesene Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung umfasst die Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswerten zum Bilanzstichtag.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Investmentanlagevermögen - Aktiva

Die Entwicklung der Beteiligungsengagements wird in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

Die zum 31. Dezember 2016 ermittelten Zeitwerte der Beteiligungen in Höhe von T€ 33.728 haben sich durch den Saldo aus Zu- und Abgängen von IC 476 sowie die im nicht realisierten Ergebnis erfassten Zeitwertänderungen von T€ 1.457 zum 31. Dezember 2017 auf T€ 35.661 erhöht.

Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften beinhalten mezzanine Mittel aus unmittelbaren stillen Beteiligungen und Ausleihungen in Höhe von T€ 5.077 (Vorjahr: T€ 4.797) sowie die entsprechenden Zins- und Dividendenansprüche in Höhe von T€ 109 (Vorjahr: T€ 95). Die Forderungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr betragen T€ 3.584 (Vorjahr: T€ 3.952). Aus der Zeitwertermittlung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zum Nominalbetrag in Höhe von T€ 147 (Vorjahr: - T€ 992).

Die Anderen Forderungen beinhalten mezzanine Mittel aus mittelbaren stillen Beteiligungen und Ausleihungen in Höhe von T€ 10.782 (Vorjahr: T€ 14.597) sowie die entsprechenden Zinsansprüche in Höhe von T€ 116 (Vorjahr: T€ 196). Aus der Zeitwertermittlung resultiert ein Unterschiedsbetrag zum Nominalbetrag von - T€ 1.656 (Vorjahr: T€ 0). Die Anderen Forderungen enthalten liquide Mittel mit einer Anlagedauer von mehr als drei Monaten in Höhe von T€ 9.200 (Vorjahr: T€ 8.000). Die Forderungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr betragen T€ 10.054 (Vorjahr: T€ 14.625).

Die Vermögensaufstellung per 31.12.2017 wurde gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB i.V. mit § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB erstellt. Die Aufgliederung der Beteiligungen einschließlich mezzaniner Finanzmittel erfolgte nach Branchenclustern.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 39) Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Rückdeckungsbeträge in Höhe von T€ 144 (Vorjahr: T€ 128) waren wiederum mit den Pensionsrückstellungen zu saldieren.

Rückstellungen wurden wie folgt gebildet:

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31.12.2017

T€
Vorjahr

T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 97 100
Steuerrückstellungen 300 300
Sonstige Rückstellungen 3.955 4.281
4.352 4.681

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen sowohl ein aktives wie auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied und werden auf Grundlage der „Richttafeln 2005 G" Klaus Heubeck, Köln, nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Gehalts- bzw. Rentensteigerungen von 1,0 % bzw. 2,0 % ermittelt. Als Zinssatz wurde der von der Deutsche Bundesbank ermittelte, durchschnittliche Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %) zugrunde gelegt.

Die Ergebnisse aus der jährlich zu erfolgenden Anpassung des Diskontierungszinssatzes an die Marktentwicklungen werden wie auch die Aufwendungen und Erträge aus der Auf- oder Abzinsung der Pensionsverpflichtungen bzw. des Deckungsvermögens in der Position „Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. „Sonstige Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 97 (Vorjahr: T€ 100) betreffen ein ehemaliges Vorstandsmitglied (T€ 97) sowie die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage eines aktiven Vorstandsmitglieds. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 5.

Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf T€ 144 (Vorjahr: T€ 128). Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgte auf Basis von steuerlichen Aktivwerten. Der Erfüllungsbetrag beläuft sich auf T€ 144 (Vorjahr: T€ 128). Der Aktivwert wurde mit der Rückstellung saldiert.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Provisionen, ausstehende Rechnungen, Aufsichtsratsvergütungen sowie Kosten der Verwahrstelle gebildet. Grundlage für die Rückstellung von Provisionen ist die zum 1. Juli 2014 abgeschlossene Vereinbarung mit der HANNOVER Finanz GmbH. Die Entstehung einer Provision setzt voraus, dass GBK über die Haltedauer der Beteiligung hinweg eine IRR-Rendite von mehr als 15 % p.a. erzielt. Soweit die IRR-Rendite bereits ohne Berücksichtigung eventueller Erträge aus einer Veräußerung anfällt, ist eine Rückstellung zwingend zu bilden. Angesetzt wurden hierfür T€ 294 (Vorjahr: T€ 204). Im Geschäftsjahr wurden T€ 0 verbraucht sowie T€ 90 zugeführt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auf der Basis der ermittelten Zeitwerte Rückstellungen in Höhe von T€ 3.151 (Vorjahr: T€ 3.453) für Provisionen gebildet, die zukünftig anfallen können, wenn im Veräußerungsfall der zum Bilanzstichtag ermittelte Zeitwert realisiert wird.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben wie im Vorjahr ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: 1€ 7).

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr IC 33.750. Es ist in 6.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 5,00 eingeteilt. Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 1€ 16.875 bis zum 22. Mai 2022. Gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ergibt sich per 31.12.2017 ein Nettoinventarwert in Höhe von € 9,69 pro Aktie (Vorjahr: € 10,18).

Die Anderen Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Stand am 31. Dezember 9.187 3.187
Einstellung per 31. Dezember 0 6.000
Entnahme per 31. Dezember -625 0
Stand am 31. Dezember 8.562 9.187

Die zum 1. Januar 2014 im Rahmen des Überganges von HGB auf KAGB erfolgsneutral gebildete andere Gewinnrücklage nach KAGB beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 22. Hierbei handelte es sich um in Vorjahren erfolgte Abschreibungen auf Finanzanlagen.

Gemäß § 21 Abs. 4 KARBV sind die nicht realisierten Gewinne/Verluste aus der Neubewertung im Eigenkapital gesondert auszuweisen. Diese beliefen sich per 31. Dezember 2017 auf 1€ 9.426 (Vorjahr: T€ 11.494). Das nicht realisierte Ergebnis steht nicht für Ausschüttungszwecke zur Verfügung, da es sich hierbei ausschließlich um ein Bewertungsergebnis handelt.

Der Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung hat sich wie folgt entwickelt:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Stand am 1. Januar 11.494 16.320
Erträge Abgänge aufgrund Realisation 704 0
Aufwendungen Abgänge aufgrund Realisation -3.023 -11.206
Erträge aus der Neubewertung 4.412 8.621
Aufwendungen aus der Neubewertung -4.464 -2.504
Zuführung Provisionsrückstellung -565 -1.750
Verbrauch/Auflösung Provisionsrückstellung 867 2.013
Stand am 31. Dezember 9.426 11.494

Die Aufwendungen aus Abgängen aufgrund Realisation, die Aufwendungen aus der Neubewertung und die Zuführung zur Provisionsrückstellung werden in der GuV als Aufwendungen aus der Neubewertung; Erträge aus Abgängen aufgrund Realisation, Erträge aus der Neubewertung und Erträge aus dem Verbrauch/der Auflösung von Provisionsrückstellungen werden als Erträge aus der Neubewertung ausgewiesen.

Der Bilanzgewinn ergibt sich gemäß § 21 Abs. 5 KARBV wie folgt:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Stand am 1. Januar 9.989 8.258
Dividende -6.750 -4.725
Gewinnvortrag nach HGB 3.239 3.533
Realisiertes Ergebnis 5.555 12.457
Einstellung in Gewinnrücklagen 0 -6.000
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 625 0
Stand am 31. Dezember 9.419 9.989

Die Dividende in Höhe von T€ 6.750 wurde in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 beschlossen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 272 (Vorjahr: T€ 0).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gemäß § 22 KARBV wird ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres bestehend aus den Erträgen und Aufwendungen der Investmenttätigkeit sowie dem Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften und ein nicht realisiertes Ergebnis aus Zeitwertänderungen aufgrund der zum Bilanzstichtag vorgenommenen Bewertung des Investmentanlagevermögens zu Zeitwerten ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten folgende Einzelpositionen:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Erträge aus Beteiligungen
- Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften* 6.437 9.052
- Gewinnanteile aus Personengesellschaften 267 143
- stillen Beteiligungen mit Eigenkapital-Charakter 0 0
Erträge aus stillen Beteiligungen
- unmittelbar 412 506
- mittelbar 941 741
8.057 10.442
Erträge aus Ausleihungen
- unmittelbar 49 97
- mittelbar 32 54
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 88 42
8.226 10.635

* davon aus Ausschüttungen im Zusammenhang mit mittelbaren Veräußerungsgeschäften T€ 5.580 (Vorjahr: T€ 8.284)

Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 69 (Vorjahr: T€ 56).

Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Provisionen HANNOVER Finanz GmbH* 1.053 1.470
Beratungshonorar HANNOVER Finanz GmbH 1.078 1.078
Wertberichtigungen auf Forderungen 216 286
Personalaufwand 407 404
Sonstige 341 763
3.095 4.001

* davon aus mittelbaren Veräußerungsgeschäften T€ 997 (Vorjahr: T€ 1.442)

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017

T€
Vorjahr

T€
Gehälter 388 386
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung * 19 18
407 404
* davon für Altersversorgung 7 7

Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung für Personalaufwand in Höhe von T€ 36 (Vorjahr T€ 33) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ist nach KAGB gesondert und getrennt nach realisierten Gewinnen und Verlusten auszuweisen. Die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften werden unter Abzug von Veräußerungskosten ausgewiesen.

Die im Nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres erfassten Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung betreffen die Unterschiede zwischen den Verkehrswerten zum 1. Januar und 31. Dezember 2017. Im Geschäftsjahr fielen Erträge aus der Neubewertung in Höhe von T€ 5.983 (Vorjahr: T€ 10.634) sowie Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von T€ 8.051 (Vorjahr: T€ 15.460) an.

5. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

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Vorstand: Christoph Schopp

Dipl.-Kfm., Hannover
Günter Kamissek

Dipl.-Kfm., Köln
Aufsichtsrat: Dr. Peter Rentrop-Schmid

Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg

- Vorsitzender-
Jürgen von Wendorff

Dipl.-Ing., Vorstand HANNOVER Finanz GmbH, Hannover

- stellvertretender Vorsitzender
Peter Dreher

Geschäftsführer, Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel
Roland Norbert Frobel

Geschäftsführer ROSSMANN CENTRAL EUROPE B.V., Renswoude, Niederlande
Tim Kettemann

Dipl.-Kfm., Geschäftsführer Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover bis 23.05.2017
Raoul Roßmann

Geschäftsführer, Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel
Ernst Freiherr von Freyberg, Unternehmer und Geschäftsführer der Birke Verwaltungs GmbH und der Birke 2 Verwaltungs GmbH, Allmendingen, sowie der Birke Forest Inc., Vancouver, Kanada seit 23.05.2017

Der Aufwand für Vorstandsvergütungen belief sich auf T€ 318 (Vorjahr: T€ 321). Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug T€ 166 (Vorjahr: T€ 210).

Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 AktG

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, hat gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der stimmberechtigten Aktien gehört.

6. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 zwei Vorstände und eine Mitarbeiterin.

7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag

Im Februar 2018 hat sich bei einem Beteiligungsunternehmen aufgrund ausbleibender Aufträge eine bestandsgefährdende Situation ergeben. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligung betrugen T€ 1.053, der Zeitwert dieses Beteiligungsengagements im Jahresabschluss der GBK belief sich bereits zum 31. Dezember 2016 auf T€ 0.

8. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

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Bilanzgewinn 9.419.338,41
Dividende je Aktie € 0,10 -675.000,00
Sonderdividende je Aktie € 0,60 -4.050.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 4.694.338,41

Hannover, 1. März 2018

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Entwicklung der Beteiligungsengagements zum 31.12.2017

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Zeitwert Stand am 1.1.2017

Zugänge

Abgänge

Anpassung Zeitwert 31.12.2017

Zeitwert Stand am 31.12.2017

Beteiligungen 33.727.935,70 4.138.767,03 3.662.352,09 1.456.875,36 35.661.226,00
Forderungen an Beteiligungsgesellschaften
stille Beteiligungen (unmittelbar) 3.950.961,93 0,00 39.263,26 467.000,00 4.378.698,67
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (unmittelbar) 845.372,24 353.721,03 180.964,68 -319.692,68 698.435,91
4.796.334,17 353.721,03 220.227,94 147.307,32 5.077.134,58
andere Forderungen
stille Beteiligungen (mittelbar) 14.597.486,42 2.459.072,91 5.663.099,10 -1.577.238,00 9.816.222,23
Sonstige Ausleihungen (mittelbar) 0,00 1.044.165,00 0,00 -78.693,58 965.471,42
14.597.486,42 3.503.237 91 5.663.099,10 -1.655.931,58 10.781.693,65
Summe 53.121.756,29 7.995.725,97 9.545.679,13 -51.748,90 51.520.054,23

Angaben zum Beteiligungsbesitz:

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Eigenkapital Jahresergebnis Höhe des Anteils
Name des Unternehmens: Sitz Stichtag TEUR TEUR %
--- --- --- --- --- ---
BAG Verwaltungs GmbH Hannover 31.08 2017 26.726 4.713 11,17
Comfort Hotel Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 15.668 -8 11,35
Comfort Grundstücksholding Hotels Zwickau u. Chemnitz GmbH Mannheim 31.12.2016 4.418 -7 11,71
CP Invest GmbH Hannover 31.12.2017 * * 11,39
DTG Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 7.438 -5 11,12
Erste Tinten Holding GmbH Unterhaching 31.122016 4.717 203 4,50
Excon Services GmbH Neu-Isenburg 31.12.2016 3.497 -153 5,50
F&W Frey & Winkler Beteiligungs GmbH Königsbach-Stein 31.12.2016 6.249 351 11,52
GETI WILBA Beteiligungs GmbH Bremervörde 31.01.2017 1.081 -3.104 5,25
GTA Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 1.695 -5 10,87
Hansa Meyer Global Holding GmbH Bremen 31.12.2016 1.008 -825 5,00
Heat Treatment Bet. GmbH Hannover 31.122016 0 0 10,74
HF Medien Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 179 29 14,29
Industrie Holding Isselburg GmbH Isselburg 30.06.2017 -445 6,50
IPR Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 3.287 -5 11,76
IS Group Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 3.160 6.747 16,00
Kirsch & Lütjohann GmbH & Co. KG Hamburg 31.12.2016 1.200 445 49,00
KNOTH Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 531 -4.901 10,12
Köhler Beteiliqunqs GmbH Lippstadt 31.12.2016 20.712 2.325 11,25
Mackprang Invest GmbH Hannover 31.12.2016 2.243 76.634 10,13
Maschinenbau und Service Holding GmbH Gronau 31.12.2016 -4.374 -2.637 2,52
Maschinenbau und Service Verwaltungs GmbH Gronau 31.12.2016 121 8 5,46
MS Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 25 0 11,36
Overlack Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 1.039 54 11,69
Parte GmbH Köln 31.12.2016 15.164 2.037 3,20
Prime Beef Verwaltungs GmbH Hannover 31.12,2016 5.070 -7 11,12
PWK Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 25 0 11,71
Rado Beteiligungsgesellschaft mbH Radevormwald 31.12.2016 14.694 4.290 6,50
Hubert Schlieckmann GmbH Marienfeld 31.12.2016 8.349 1.427 10,40
SIMPLON Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 2.945 -12 4,60
SN Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 0 0 12,40
Spectral Beteiligungs GmbH Pleidelsheim 30.06.2017 1.054 -3.941 4,16
TeKuKe Invest GmbH Hannover 31.12.2016 8.568 -7 11,09
Widos Invest GmbH Hannover 31.12.2016 25 0
Franz Ziener GmbH & Co. KG Oberammergau 31.03.2017 6.226 2.120 3,45
Ziemann Sicherheit Holding GmbH Schallstadt 31.12.2016 18.1341 -1.380 7,50

* Gründung in 2017

§ 286 (3) HGB wurde angewandt.

Vermögensaufstellung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB

i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB

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Beteiligungen Forderungen an Beteiligungsgesellschaften
Branche/Gesellschaft Nominalkapital 31.12.2017

T€
Zeitwert 31.12.2017

T€
Nominalkapital 31.12.2017

T€
Zeitwert 31.12.2017

T€
--- --- --- --- ---
Automotive 75 4.591 750 750
Chemie 148 12.232 530 530
Dienstleistungen 810 1.365 - -
Handel 615 5.117 1.144 1.144
Maschinenbau 26 1.652 836 762
Nahrungsmittel 10 795 1.780 0
Transport/Logistik/Touristik 21 8.460 1.542 1.542
Sonstige 14 1.449 871 349
Gesamt 35.661 5.077

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Andere Forderungen Summe Engagement
Branche/Gesellschaft Nominalkapital 31.12.2017

T€
Zeitwert 31.12.2017

T€
Nominalkapital 31.12.2017

T€
Zeitwert 31.12.2017

T€
--- --- --- --- ---
Automotive 839 839 1.664 6.180
Chemie 4.031 4.031 4,709 16.793
Dienstleistungen - - 810 1.365
Handel - - 1.759 6.261
Maschinenbau 3.558 1.517 4.420 3.931
Nahrungsmittel 498 419 2.288 1.214
Transport/Logistik/Touristik 2.137 2.137 3.700 12.139
Sonstige 1.839 1.839 2.724 3.637
Gesamt 10.782 51.520

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

Die im Jahr 1969 gegründete GBK Beteiligungen AG tätigt Investitionen in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum. Den gesetzlichen Vorgaben als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem UBGG entsprechend ist ihre Investitionstätigkeit auf die Stärkung der Eigenkapitalausstattung ausgerichtet. Mit Haltedauern von teils deutlich über 10 Jahren verfolgt GBK das Ziel, die Portfoliounternehmen langfristig zu begleiten, ihr Wachstum zu fördern und ihren Wert zu steigern.

Die Rechtsvorschriften für die Verwalter alternativer Investmentfonds sind in Umsetzung der einschlägigen Richtlinien der EU in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt worden. Damit werden das KAGB sowie die damit verbundenen Verordnungen seit dem 31.12.2014 auf die Jahresabschlüsse von GBK angewendet.

GBK wurde am 2. April 2015 gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KAGB als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert. Seit dem 3. Juli 2016 wendet GBK überdies die Regelungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) an.

Beteiligungsmarkt

Nach Angabe des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. hielten die Mitglieder sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften zum Ende des Jahres 2016 insgesamt 7.100 Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Das Portfolio der ausschließlich in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften erreichte € 39,6 Mrd. (Vj: € 38,6 Mrd.). Die deutsche Beteiligungsbranche stellt weiterhin einen wichtigen Finanz- und Wirtschaftsfaktor dar.

Die von der Statistikplattform European Data Cooperative veröffentlichte Marktstatistik zeigt für das Jahr 2016 - unabhängig von der Herkunft der engagierten Beteiligungsgesellschaft - ein Investitionsvolumen bei deutschen Unternehmen in Höhe von € 5,7 Mrd. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 14 % (Vj: € 6,6 Mrd.). Das Volumen verteilte sich auf 1.011 Unternehmen (Vj: 1.319). Von den Investitionen entfielen 76 % auf Buy-Out's (Vj: 73 %), gefolgt von Venture-Capital Investitionen mit 16 % (Vj: 13 %). Wachstumsinvestitionen banden knapp 7 % (Vj: 13 %) während die sonstigen Investitionen mit 1 % nahezu unverändert ausfielen (Vj: 1 %).

Bei den Divestments kam es zu einem deutlichen Rückgang. Nach Abgängen im Vorjahr in Höhe von € 5,7 Mrd. beliefen sich diese im Jahr 2016 auf € 2,9 Mrd. Dabei nahmen Verkäufe an strategische Investoren (Trade Sales) zu und stellten mit 49 % (Vj: 22 %) den größten Anteil, gefolgt von Verkäufen an andere Beteiligungsgesellschaften mit 28 % (Vj: 33 %). Weitere 13 % (Vj: 10 %) entfielen auf Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehn und Mezzanine. Zu Verkäufen von Aktien über die Börse kam es bei 1 % aller Abgänge, nach 18 % im Vorjahr. Totalverluste machten 4 % (Vj: 6 %) und sonstige Divestments 5 % (Vj: 11 %) aller Abgänge aus.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sind die Vorschriften des HGB und des AktG sowie die einschlägigen Vorschriften des KAGB und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) zur Anwendung gekommen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften ergeben. Damit werden die Beteiligungsengagements unverändert zum Verkehrswert ausgewiesen.

Der Vorstand hat die Verkehrswerte nach anerkannten Bewertungsmethoden und unter Berücksichtigung der aktuellen Erwartungen an die künftige Geschäftsentwicklung sowie der Verschuldung am Bilanzstichtag ermittelt. Dabei wurden die Verkehrswerte für Beteiligungsengagements, die länger als zwölf Monate im Bestand von GBK sind, unter Verwendung von Ergebnisgrößen für das nächstfolgende Geschäftsjahr und auf Basis aktuell verfügbarer Marktmultiplikatoren berechnet. Als Verkehrswerte für Beteiligungsengagements, die weniger als zwölf Monate im Bestand von GBK sind, wurden die Kaufpreise und bei mezzaninen Finanzmitteln die Nominalwerte angesetzt.

Erträge und Aufwendungen aus der Zeitwertermittlung zum Bilanzstichtag werden ebenso wie Effekte aus veräußerungsbedingten Veränderungen der Zeitwerte in der Gewinn- und Verlustrechnung im Nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst. Im Eigenkapital werden die Effekte des laufenden Geschäftsjahres zusammen mit denen aus Vorjahren unter den Nicht realisierten Gewinn- und Verlusten aus der Neubewertung ausgewiesen.

Ein Beteiligungsengagement kann sich aus einer offenen Beteiligung und mezzaninen Finanzmitteln zusammensetzen, wobei letztgenannte stille Gesellschaften, Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen enthalten können. In der Bilanz wird ein Beteiligungsengagement in Abhängigkeit von seiner Ausgestaltung unter den Positionen Beteiligungen, Forderungen an Beteiligungsunternehmen und/oder den Anderen Forderungen ausgewiesen.

Abhängig von der Beteiligungsbeziehung der GBK zum operativ tätigen Unternehmen/Konzern, können Beteiligungsengagements unmittelbar oder mittelbar gehalten werden. Bei einem unmittelbar gehaltenen Beteiligungsengagement hat GBK Ansprüche gegenüber dem operativen Portfoliounternehmen. Bei einem mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagement investiert GBK in eine Zwischengesellschaft, die, teilweise unter Einschaltung

weiterer Zwischengesellschaften, ihrerseits Ansprüche gegenüber dem operativ tätigen Portfoliounternehmen begründet.

Diese Differenzierung ist von Bedeutung, da Erträge aus unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements in der Gewinn- und Verlustrechnung unterschiedlich ausgewiesen werden. Bei unmittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements gehen Erträge aus Gewinnausschüttungen sowie Vergütungen auf mezzanine Beteiligungen und Ausleihungen in den Ordentlichen Nettoertrag ein, während Erträge aus Anteilsveräußerungen im Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften erfasst werden. Bei mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements werden im Veräußerungsfall die Anteile nicht durch GBK selbst, sondern durch eine Gesellschaft veräußert, an der GBK eine Beteiligung hält. Der hierbei realisierte Veräußerungsgewinn wird in diesen Fällen im Wege einer Ausschüttung an GBK weitergeleitet und hier zusammen mit anderen Ausschüttungen oder Vergütungen auf mezzanine Finanzmittel im Ordentlichen Nettoertrag erfasst, also nicht im Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften.

Beteiligungsportfolio

Im Geschäftsjahr 2017 nahm GBK sechs neue Beteiligungsengagements in das Portfolio auf und investierte hierfür insgesamt T€ 7.326. Daneben kam es bei zwei Beteiligungsengagements zu Anschlussinvestitionen in Höhe von insgesamt T€ 670. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus eigenen Mitteln.

Die Abgänge des Geschäftsjahres 2017 betrafen ein unmittelbares und drei mittelbar gehaltene Beteiligungsengagements. Zudem wurden Ausleihungen bei zwei Beteiligungsengagements teilweise zurückgeführt.

Der Verkehrswert aller Beteiligungsengagements hat sich am Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr nicht zuletzt aufgrund der vorgenommenen Beteiligungsverkäufe auf T€ 51.520 reduziert (Vj: T€ 53.122). Dennoch ist die Struktur des Beteiligungsportfolios auch nach den Zu- und Abgängen des letzten Geschäftsjahres ausgeglichen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen.

Risikomanagement

GBK verfügt über ein eigenes Risikomanagementsystem. Zu dessen Aufgaben zählen die Identifikation, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Betreuung und dem Verkauf der Beteiligungsengagements. Der Vorstand prüft regelmäßig die einer Entscheidung zugrunde liegende Einschätzung und ergreift im Falle einer abweichenden Bewertung erforderlichenfalls Maßnahmen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Zusätzlich kann GBK für ausgewählte Dienstleistungen auf den Berater zugreifen.

Im Vorfeld des Erwerbs, der Betreuung und des Verkaufs der Beteiligungsengagements werden entscheidungsrelevante Aspekte durch den Vorstand analysiert und gegebenenfalls in enger Abstimmung mit dem Berater HANNOVER Finanz GmbH optimiert. Der in das Risikomanagement von GBK eingebundene Aufsichtsrat erhält vor einer Entscheidung ausführliche Informationen über das Unternehmen, das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Management und den Stand der Verhandlungen. Investitionsentscheidungen unterliegen ebenso wie Desinvestitionsentscheidungen einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats, sofern die Eigenkompetenz des Vorstands überschritten wird. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats werden üblicherweise in Sitzungen, bei Bedarf auch im Wege von schriftlichen Beschlussfassungen getroffen.

Die Beteiligungsunternehmen von GBK berichten grundsätzlich monatlich oder quartalsweise über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die Entwicklung wird in einem quartalsweise erstellten Bericht zusammengefasst. Der Aufsichtsrat erhält darin schriftliche Informationen über den Fortgang der Geschäftstätigkeit von GBK und der ihrer Portfoliounternehmen. Sofern erforderlich, berichtet der Vorstand dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ergänzend mündlich über besondere Vorkommnisse der Geschäftsentwicklung.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2017 sind die Erträge aus der Investmenttätigkeit auf T€ 8.314 zurückgegangen (Vj: T€ 10.766). Die Erträge aus der Investmenttätigkeit enthalten Erträge aus den Veräußerungen mittelbar gehaltener Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 5.580 (Vj: T€ 8.284), die GBK über eine Zwischengesellschaft als Ausschüttung zugeflossen sind.

Die Aufwendungen haben sich rückläufig entwickelt und belaufen sich auf T€ 3.322 (Vj: T€ 4.222). Sie setzen sich aus der Verwahrstellenvergütung in Höhe von T€ 50 (Vj: T€ 56), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von T€ 177 (Vj: T€ 165) sowie Sonstigen Aufwendungen in Höhe von T€ 3.095 (Vj: T€ 4.001) zusammen.

Diese Sonstigen Aufwendungen enthalten eine Vergütung in Höhe von T€ 1.078 (Vj: T€ 1.078) für den Beratungsvertrag mit der HANNOVER Finanz GmbH. Zudem begründet die zwischen den Parteien geschlossene Provisionsvereinbarung eine Zahlungsverpflichtung für den Fall, dass GBK vom Zugang bis zum Abgang eines Beteiligungsengagements eine IRR-Rendite von mehr als 15% p.a. erzielt hat. Aufgrund der durch die Verkäufe erzielten Renditen belaufen sich die Provisionen für die mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements auf T€ 997 (Vj: 1.442).

Weitere wesentliche Positionen innerhalb der Sonstigen Aufwendungen bilden die Personalkosten mit T€ 407 (Vj: T€ 404). Die Personalkosten umfassen die gezahlte fixe und variable Vergütung des Vorstands in Höhe von T€ 256 bzw. in Höhe von T€ 102, Mitarbeitergehälter sowie Aufwendungen für die Altersversorgung für ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Wertberichtigungen auf Forderungen machen T€ 216 aus (Vj: T€ 286).

Der Ordentliche Nettoertrag beläuft sich damit auf T€ 4.992 (Vj: T€ 6.544). Hierin enthalten sind auch die Erträge aus mittelbaren Veräußerungen und die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen. Bereinigt um die Erträge und Aufwendungen, die GBK infolge der Veräußerung mittelbar gehaltener Beteiligungsengagements zugeflossen sind, beträgt der bereinigte ordentliche Nettoertrag T€ 409 (Vj.: T€ -298).

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften beträgt T€ 562 (Vj: T€ 5.913). Es basiert auf Realisierten Gewinnen aus dem Verkauf eines unmittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 509 sowie einem aperiodischen Ertrag bei zwei Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 53.

Das als Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen grundsätzlich zur Verfügung stehende Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres macht T€ 5.555 aus (Vj: T€ 12.457).

Das Nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres spiegelt die Zeitwertänderung aus der Neubewertung der Beteiligungsengagements wider. Die Erträge und Aufwendungen reflektieren sowohl die Veränderungen der Ergebnismultiplikatoren bei Unternehmenstransaktionen als auch die Erwartungen der Portfolio-unternehmen an die künftige Geschäftsentwicklung sowie die Verschuldung am Bilanzstichtag. Des Weiteren enthält das Nicht realisierte Ergebnis auch die Aufwendungen bzw. Erträge, die aus den von der Entwicklung der Zeitwerte abhängigen, künftigen Provisionsverpflichtungen gegenüber der HANNOVER Finanz GmbH resultieren.

Das Nicht realisierte Ergebnis beläuft sich auf T€ - 2.068 (Vj: T€ - 4.826). Es setzt sich aus Erträgen aus der Neubewertung in Höhe von T€ 5.983 (Vj: T€ 10.634) und aus Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von T€ - 8.052 (Vj: T€ - 15.460) zusammen. Die Aufwendungen aus der Neubewertung teilen sich auf in Zeitwertänderungen bei bestehenden Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 4.464 (Vj: T€ 2.504) und auf Verkehrswertabgänge der im Geschäftsjahr 2017 verkauften unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 3.023 (Vj: T€ 11.206). Die Veränderung der Rückstellungen für zukünftige, auf Basis der Verkehrswerte ermittelte Provisionsverpflichtungen führt zu Aufwendungen in Höhe von T€ 565 (Vj: T€ 1.750). Dazu korrespondieren Erträge in Höhe von T€ 867 (Vj: 2.013), die sich aus der Auflösung und dem Verbrauch von hierfür in Vorjahren gebildeten Rückstellungen ergeben.

Das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und das Nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres addieren sich zum Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 3.486, das hinter dem Vorjahreswert (Vj: T€ 7.631) zurückbleibt.

Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite Verkehrswerte für Beteiligungen in Höhe von T€ 35.661 (Vj: T€ 33.728). Forderungen an Beteiligungsgesellschaften belaufen sich auf T€ 5.186 (Vj: T€ 4.891) und betreffen unmittelbar gehaltene Beteiligungsengagements. Die Anderen Forderungen in Höhe von T€ 20.097 (Vj: T€ 22.793) enthalten Forderungen aus mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements in Höhe von T€ 10.782 (Vj: T€ 14.597).

Des Weiteren enthalten die Anderen Forderungen auch Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten in Höhe von T€ 9.200. Gemeinsam mit den

Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Höhe von T€ 5.350 summiert sich die Liquidität von GBK damit auf T€ 14.550. Sie ist bei inländischen Kreditinstituten als Festgeld oder täglich verfügbares Geld angelegt.

Auf der Passivseite der Bilanz werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.420 (Vj: T€ 3.537) ausgewiesen, die sich im Wesentlichen aus für am Stichtag ausstehende Zahlungen aus dem Beratervertrag sowie Provisionsverpflichtungen ergeben. Die Rückstellungen in Höhe von T€ 4.352 (Vj: T€ 4.680) beinhalten primär zukünftige Provisionsverpflichtungen, die sich bei Realisierung der auf den 31.12.2017 berechneten Verkehrswerte der Beteiligungsengagements errechnen würden. Es bestehen am Bilanzstichtag keine Bankverbindlichkeiten.

Das Eigenkapital ist unter anderem infolge der Ausschüttung im Geschäftsjahr 2017 in Höhe von T€ 6.750 auf T€ 65.429 zurückgegangen (Vj: T€ 68.693). Die Eigenkapitalquote ist leicht auf 91,9 % (Vj: 89,3 %) gestiegen.

Aufgrund der in 2017 erfolgten Veräußerung einer zum Zeitpunkt der Umstellung von HGB auf KAGB teilweise wertberichtigten Beteiligung war aus der in 2014 dotierten Gewinnrücklage zum 31. Dezember 2017 ein Betrag von T€ 625 zu entnehmen.

Aus dem Eigenkapital von GBK am 31.12.2017 errechnet sich gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ein Nettoinventarwert von € 9,69 je Aktie (Vj: € 10,18). Die Abnahme um € 0,49 steht auch im Zusammenhang mit der Dividendenzahlung von € 1,00 je Aktie im Mai 2017. Der Wert unterschreitet den Börsenkurs der GBK-Aktie, die am Bilanzstichtag bei € 12,00 notierte.

Risiken und Chancen

Führende Wirtschaftsforschungsinstitute haben in den vergangenen Wochen ihre Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft angehoben. Trotz guter wirtschaftlicher Ausgangsbedingungen kann ein konjunktureller Rückschlag dennoch nicht ausgeschlossen werden. Sorgen bereiten uns der zunehmende Protektionismus und die Unsicherheit der Wechselkursentwicklung ebenso wie die nicht prognostizierbare Geldpolitik der Notenbanken. Vor diesem Hintergrund erfordert die enge Begleitung der Portfoliounternehmen ebenso wie die sorgsame Analyse neuer Beteiligungsmöglichkeiten unsere besondere Aufmerksamkeit. Angesichts vergleichsweise hoher Bewertungsniveaus beim Eingehen neuer Beteiligungen wächst die Herausforderung, diese künftig im Wert zu steigern.

Ausblick

Für das Geschäftsjahr 2018 planen wir auf Basis bestehender sowie neuer Beteiligungsengagements leicht höhere Erträge aus der Investmenttätigkeit in Form von Ausschüttungen und Vergütungen aus mezzaninen Finanzmitteln. Bei dieser Prognose haben wir die Erträge aus der Investmenttätigkeit des Geschäftsjahres 2017 um die Erträge bereinigt, die GBK infolge der Veräußerung mittelbar gehaltener Beteiligungsengagements vereinnahmt hat.

Ausgehend von der Annahme, dass sich auch die Aufwendungen aus der Investmenttätigkeit leicht rückläufig entwickeln, erwarten wir einen Ordentlichen Nettoertrag spürbar oberhalb des Vergleichswertes für das Geschäftsjahr 2017. Auch dieser Prognose liegt die Bereinigung der Sonstigen Aufwendungen um die Aufwendungen zugrunde, die den im Geschäftsjahr 2017 veräußerten Beteiligungsengagements zuzurechnen sind.

Geschäftstypisch können realisierte Gewinne und Verluste von Beteiligungsengagements ebenso wie Erträge und Aufwendungen aus deren Neubewertung unser Ergebnis erheblich beeinflussen. Aufgrund der hohen Prognoseunsicherheit berücksichtigen wir diese Faktoren jedoch grundsätzlich nicht in unserer Planung.

Aus heutiger Sicht gehen wir nicht davon aus, dass wir im laufenden Geschäftsjahr ähnlich hohe Erträge aus Beteiligungsverkäufen wie im Vorjahr vereinnahmen können.

Aufgrund einer bestandsgefährdenden Situation bei einem Beteiligungsunternehmen seit Februar 2018 besteht das Risiko, dass hieraus im Geschäftsjahr 2018 ein Verlust von T€ 1.053 realisiert wird. Das Beteiligungsengagement war bereits zum 31. Dezember 2016 über das nicht realisierte Ergebnis durch Aufwendungen aus der Neubewertung vollständig im Wert gemindert.

Hannover, 1. März 2018

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Christoph Schopp

Günter Kamissek

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Durch § 8 Abs. 3 des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Einhaltung der Vorschriften des UBGG.

Verantwortung des Vorstands

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013, der ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie die Einhaltung der Vorschriften des UBGG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstands nach § 8 Abs. 3 UBGG ergeben, in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Einhaltung der Vorschriften des UBGG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des UBGG hat zu keinen Einwendungen geführt.

Hannover, den 2. März 2018

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Römgens, Wirtschaftsprüfer

gez. Ballerstein, Wirtschaftsprüfer

Bilanzeid des Vorstands der GBK Beteiligungen AG zum Jahresabschluss 2017

Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hannover, den 1. März 2018

gez. Günter Kamissek

Christoph Schopp

Tätigkeitsbericht des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2017

Schwerpunkt der Tätigkeit des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft (GBK) war die Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios. GBK wurde am 2. April 2015 gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KAGB antragsgemäß als AIF-Kapitalverwaltungsgesell-schaft registriert. Seit dem 3. Juli 2016 wendet GBK die Regelungen der EU-Marktmiss-brauchsverordnung (MAR) im Hinblick auf Insiderinformationen an. Die Bilanzierung der GBK erfolgt neben den Vorschriften des HGB und AktG zusätzlich unter Berücksichtigung der Vor-schriften des KAGB und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV).Weiter sind von der GBK die Vorschriften des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungen (UBGG) zu beachten.

Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus Christoph Schopp und Günter Kamissek. Die allein-vertretungsberechtigten Vorstände sind in der Lage sich vollumfänglich zu vertreten, haben aber Tätigkeitsschwerpunkte. Bei Christoph Schopp ist dies die operative Betreuung der Beteiligungsengagements, bei Günter Kamissek das Risikomanagement.

Auch im Berichtsjahr 2017 haben sich die Anlagekriterien der GBK nicht verändert. Beteiligungen werden an nicht börsennotierten, mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum eingegangen. Erworben werden Minderheitsbeteiligungen, die in der Regel auch langfristig gehalten werden können. Durch die Kooperation von GBK mit der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover, kann GBK u.a. das wirtschaftliche Risiko einer Transaktion mit Co-Investoren teilen.

Im Berichtsjahr konnte GBK sechs neue Beteiligungen erwerben. Bei einem bestehenden Portfoliounternehmen kam es zur Anschlussinvestition. Vier Portfoliounternehmen wurden ins-gesamt bzw. es wurden ihre wesentlichen wirtschaftlichen Grundlagen veräußert Bei zwei Portfoliounternehmen kam es zu Teilrückzahlungen. Investiert wurden insgesamt T€ 7.996. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus dem Eigenkapital.

GBK verfügt über ein eigenes Risikomanagement, das dem Vorstand obliegt. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist zudem der Aufsichtsrat einbezogen. Hierzu zählen insbesondere die Zustimmung zu Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Die Abwicklung aller Transaktionen und Zahlungen erfolgt unter Einschaltung der Verwahrstelle (M.M. Warburg & CO. KGaA, Hamburg).

Die Struktur des Portfolios ist auch nach den Verkäufen und Zukäufen des abgelaufenen Geschäftsjahrs weiter ausgewogen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen.

Entsprechend der Vorschriften von KAGB/KARBV nimmt die GBK eine Bewertung der Beteiligungen zu Zeitwerten (Verkehrswerten) vor. Da für Beteiligungen von GBK keine Verkehrs-werte an der Börse notiert werden, hat der Vorstand die Bewertung der Bestandsbeteiligungen unter Verwendung anerkannter Bewertungsmethoden bei Zugrundelegung veröffentlichter Branchenmultiplikatoren vorgenommen. Sofern Beteiligungsengagements weniger als 12 Monate im Bestand von GBK waren, wurden sie zu Anschaffungskosten bewertet.

Insgesamt hat der Zeitwert des Portfolios abgenommen. Der Zeitwert aller Beteiligungsengagements belief sich am 31. Dezember 2017 auf T€ 51.520. Der Wert zum 31. Dezember 2016 betrug noch T€ 53.122.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 beläuft sich auf € 3.486; dabei steht einem Realisierten Ergebnis von T€ 5.555 ein Nicht realisiertes Ergebnis von -T€ 2.068 gegenüber. Das Realisierte Ergebnis steht neben dem Gewinnvortrag grundsätzlich für Ausschüttungen zur Verfügung. Im Berichtsjahr wurde zudem eine im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung auf die Vorschriften des KAGB zum 31.12.2014 gebildete Gewinnrücklage entnommen, nachdem die Beteiligung im Berichtsjahr verkauft wurde. Der Bilanzgewinn belief sich zum 31.12.2107 auf T€ 9.419.

Der Vorstand hat im Anhang zum Jahresabschluss darauf verwiesen, dass sich bei einem Beteiligungsengagement mit Anschaffungskosten von T€ 1.063 nach dem Abschlussstichtag eine bestandsgefährdende Situation gezeigt hat. Der Zeitwert im Jahresabschluss der GBK belief sich bereits zum 31. Dezember 2016 auf T€ 0.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung eine Ausschüttung von T€ 4.725 vorschlagen, das sind 0,70 € je Aktie, davon € 0,10 als Basis- und € 0,60 als Sonderdividende. Bezogen auf den Börsenkurs vom 31.12.2017 in Höhe von € 12,00 erzielen Anleger bei Zustimmung der Haupt-versammlung zum Ausschüttungsbeschluss der Verwaltung eine Bruttodividendenrendite von 5,8 %. Der Nettoinventarwert der Aktie gemäß § 168 Abs. 1 KAGB beträgt zum Bilanzstichtag € 9,69.

Zum Bilanzstichtag verfügt GBK über liquide Mittel von T€ 14.550. Der Vorstand sieht auch bei der vorgeschlagenen Ausschüttung diese Mittel als hinreichend an, um das Portfolio entsprechend der bisherigen Anlagepolitik um weitere Beteiligungen zu ergänzen. Verkaufsseitige Chancen sollen aber weiterhin genutzt werden

Hannover, 02.03.2017

gez. Kamissek

gez. Schopp

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat der GBK Beteiligungen AG ist im Geschäftsjahr 2017 seinen Aufgaben und Pflichten unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben in vollem Umfang nachgekommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Tätigkeit kontinuierlich begleitet und überwacht. In sämtliche Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar einbezogen.

Der Vorstand unterrichtete uns schriftlich und mündlich umfassend und rechtzeitig über den Gang der Geschäfte. In vier ordentlichen und einer konstituierenden Sitzung haben wir uns intensiv mit der Lage von GBK, ihrer Portfoliounternehmen sowie mit wesentlichen Geschäftsvorfällen beschäftigt. Zudem erörterte der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand auch außerhalb von Sitzungen den Geschäftsverlauf sowie wichtige Entwicklungen.

Der Vorstand kam seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat umfänglich nach. Er legte uns ordnungsgemäß die Geschäfte und Maßnahmen vor, die unsere Zustimmung nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderten. Beschlüsse wurden in Aufsichtsratssitzungen oder, soweit zwischen den Sitzungen erforderlich, im schriftlichen Abstimmungsverfahren herbeigeführt.

Neben der Überwachung der Tätigkeit des Vorstands beschäftigten wir uns intensiv mit den beabsichtigten Investitions- und Desinvestitionsmöglichkeiten. Unseren Kauf- oder Verkaufsentscheidungen lagen Präsentationen, Entscheidungsvorlagen und Erkenntnisse aus der Due Diligence zugrunde. Dabei konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr sechs neue Portfoliounternehmen in das Portfolio aufnehmen und eine Anschlussinvestition tätigen. Zudem konnten wir drei mittelbar und ein unmittelbar gehaltenes Beteiligungsengagement erfolgreich verkaufen.

Zu unseren Tätigkeiten zählte auch die Überwachung des Risikomanagements. Hierzu erhielten wir mündliche und schriftliche Berichte über die Entwicklung und die wirtschaftliche Lage von GBK und ihren Portfoliounternehmen. Die daraus abgeleiteten Prüfungshandlungen dienen dazu, frühzeitig den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen aufzeigen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 einschließlich des Lageberichts geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dabei kamen die

Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) zur Anwendung.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts sowie den Prüfungsbericht rechtzeitig und ordnungsgemäß. Vertreter des Abschlussprüfers haben in der Aufsichtsratssitzung am 21. März 2018 über die Prüfungsschwerpunkte und -ergebnisse berichtet und unsere Fragen beantwortet. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung schlossen wir uns dem Ergebnis der durch den Abschlussprüfer vorgenommenen Prüfung an und erklären, dass keine Einwendungen gegen Jahresabschluss und Lagebericht zu erheben sind.

In der Bilanzsitzung haben wir auch über die Verwendung des Bilanzgewinns unter Berücksichtigung der Liquiditäts-, Finanz- und Investitionsplanung sowie der Aktionärsinteressen diskutiert. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, eine Dividende in Höhe von insgesamt 4.725.000,00 Euro auszuschütten und einen Betrag von 4.694.338,41 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 gebilligt und gemäß § 172 AktG festgestellt.

In der letztjährigen Hauptversammlung wurde der Aufsichtsrat turnusgemäß neu gewählt. Dabei stand Herr Tim Kettemann auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei Herrn Kettemann, der unsere Gesellschaft mit viel Sachverstand begleitet hat.

Gewählt wurde neben den zur Wiederwahl stehenden Herren Peter Dreher, Roland Norbert Frobel, Raoul Roßmann, Dr. Peter Rentrop-Schmid und Jürgen von Wendorff als neues Mitglied des Aufsichtsrats Herr Ernst von Freyberg. In der konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Rentrop-Schmid zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herrn von Wendorff zu seinem Stellvertreter.

GBK hat sich im Geschäftsjahr 2017 erfolgreich entwickelt. Dem Vorstand gilt unser besonderer Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das große Engagement, mit dem er zum Erfolg beigetragen hat.

Hannover, den 21. März 2018

Für den Aufsichtsrat

Dr. Peter Rentrop-Schmid

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