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Spobag

Board/Management Information Jul 2, 2018

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Board/Management Information

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SPOBAG Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bericht des Aufsichtsrats

der SPOBAG AG

(gem. § 171 Abs. 2 AktG)

Im Folgenden informiert der Aufsichtsrat der SPOBAG AG über das Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie seine Arbeit im Geschäftsjahr 2017.

Vorbemerkung

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 fand im März/April 2018 statt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nach entsprechender Prüfung und Erläuterung durch den Abschlussprüfer in seiner Sitzung vom 26. April 2018 einstimmig gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat (der „Neue Aufsichtsrat“) bestand zum Zeitpunkt der Billigung aus folgenden drei Mitgliedern, die vom AG Düsseldorf mit Beschluss vom 22. Januar 2018 bestellt wurden:

Dr. Axel Koch (Vorsitzender);
Caspar Schilgen (Stellvertreter);
Sören Günther.

Die gerichtliche Bestellung war notwendig geworden, nachdem die bisherigen Mitglieder zum Ende des Jahres 2017 ihre Mandate niedergelegt hatten. Im Berichtszeitraum (2017) bestand der Aufsichtsrat (der „Alte Aufsichtsrat“) satzungsgemäß aus drei Mitgliedern, nämlich:

Herr Oliver Würtenberger (Vorsitzender);
Frau Karla Magsamen (stellvertretende Vorsitzende);
Herr Peter Magsamen.

In dieser Besetzung war der Alte Aufsichtsrat am 22. Dezember 2014 durch die Hauptversammlung ordentlich gewählt worden.

Der vorliegende Bericht stützt sich insofern neben der eigenen Prüfung des Neuen Aufsichtsrates gemäß § 171 Abs. 1 AktG auch auf den Bericht des Vorsitzenden des Alten Aufsichtsrates, soweit dies die im Jahre 2017 selbst ausgeführten Tätigkeiten betrifft.

Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017

Mit Beschluss der Hauptversammlung der SPOBAG AG am 20. November 2017 wurde die KKM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Karlsplatz 14, 80335 München) zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss nebst Lagebericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 haben den Mitgliedern des Neuen Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. April 2018 ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer hat an dieser Sitzung teilgenommen und hat hierbei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Hierbei wurde auch erörtert, dass zwar eine bilanzielle Überschuldung besteht, aber in den Schulden Altrückstellungen stecken, die durch den Cash zum Bilanzstichtag gedeckt werden können. Die Fortführung der Gesellschaft ist durch die Kostenübernahmeerklärung der Mehrheitsgesellschafterin - der LIVIA Corporate Development SE - gesichert. Im Hinblick hierauf ist zum Jahresende 2018 zwar erneut mit einer Überschuldung zu rechnen; diese wird aber aufgrund des Rangrücktritts beseitigt.

Der Aufsichtsrat hat sämtliche Vorlagen und Prüfungsberichte eingehend erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen und hat das Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einstimmig gebilligt; dieser ist damit (einschließlich des Vorschlags zum Vortrag des Jahresfehlbetrags auf neue Rechnung) festgestellt.

Prüfung der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2017

Im Berichtszeitraum (2017) stand Herr Sascha Magsamen dem Unternehmen als seit dem 12. Juni 2014 bestellter Alleinvorstand vor. Herr Sascha Magsamen hat zum 20. November 2017 sein Amt als Vorstand niedergelegt. Herr Maik Brockmann wurde am 20. November 2017 zum Alleinvorstand bestellt. Besonders erwähnenswert ist, dass die Gesellschaft im Berichtszeitraum über kein operatives Tagesgeschäft verfügte (und bis heute nicht verfügt).

Der Alte Aufsichtsrat hat nach eigenem Bekunden im Geschäftsjahr 2017 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten.

Nach Darstellung des Alten Aufsichtsrates hat dieser im Berichtsjahr 2017 alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Er hat dabei den Vorstand kontinuierlich beraten, diesen bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand ist nach Darstellung des Alten Aufsichtsrates seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Alten Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Insbesondere hat der Alte Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt.

Die Mitglieder des Alten Aufsichtsrats hatten nach Darstellung des Alten Aufsichtsrates stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands umfassend und kritisch auseinanderzusetzen und konnten dabei eigene Anregungen jederzeit einbringen. Auf diese Weise erhielten sie einen kontinuierlichen Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung. Neben der Finanz-, Investitions- und Personalplanung galt die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats vor allem der Risikolage und dem Risikomanagement der Gesellschaft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert.

Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrates statt. An den Sitzungen und Abstimmungen haben jeweils alle Mitglieder des Alten Aufsichtsrates und - bis auf die letzte Sitzung - der Vorstand vollzählig teilgenommen. Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen wurden die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge mit dem Alten Aufsichtsrat erörtert, sodass dieser stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden war. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es in der Berichtsperiode nicht gegeben.

Themenschwerpunkte der Sitzungen in der Berichtsperiode (Geschäftsjahr 2017)

Den Schwerpunkt der Diskussion der ersten Sitzung im Februar 2017 bildete die verzögerte Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015. Dabei stand insbesondere das negative Jahresergebnis der Gesellschaft in der Diskussion. Gleichzeitig wurde die Solvenz der Gesellschaft für die sich der Aufsichtsratssitzung anschließenden Monate diskutiert und sichergestellt. Daneben stand die Erörterung des Geschäftsverlaufens des aktuellen Berichtszeitraumes 2017 auf der Tagesordnung. In der zweiten Sitzung des Aufsichtsrates am 28. Februar 2017 stand der Fortschritt der Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 im Zentrum der Diskussion. Dabei wurden insbesondere die Folgen des Urteils des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 (Untergang von Verlustvorträgen) und die Auswirkungen auf die beiden Jahresabschlüsse besprochen. In der dritten Sitzung des Aufsichtsrates im Juli stand alleine die aufgrund rechtlicher Risiken erforderlich gewordene Verschiebung der Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 im Vordergrund. Zum geplanten Zeitpunkt der Hauptversammlung lagen noch keine geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für die beiden Geschäftsjahre vor und aufgrund der juristischen Risiken wurde die Hauptversammlung verschoben.

In der vierten Sitzung des Aufsichtsrates im September der Berichtsperiode wurden die dem Jahresabschlusses 2016 zugrunde liegenden Zahlen diskutiert und diese grundsätzliche (vorbehaltlich der Prüfung durch den Abschlussprüfer) gebilligt. Darüber hinaus wurde der Geschäftsverlauf 2017 erörtert. Gegenstand der fünften Sitzung des Aufsichtsrates am 10. Oktober 2017 waren Vorlage und Erläuterung der Einladung zur Hauptversammlung 2017. Ebenso wurde in dieser Sitzung der weitere Geschäftsverlauf 2017 vom Vorstand dargelegt. In der fünften und letzten Sitzung des Aufsichtsrates am 20. November 2017 wurde Herr Maik Brockmann zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die sechste und letzte Sitzung des Aufsichtsrates im November des Jahres 2017 befasste sich mit der Bestellung des neuen Vorstandes der Gesellschaft, Herrn Maik Brockmann (siehe oben).

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus festgestellt, dass das Risikomanagementsystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten wurde nicht durchgeführt.

Ausschüsse (Geschäftsjahr 2017)

Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der damit verbundenen Größe des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Ausschüsse im Aufsichtsrat gebildet und alle Entscheidungen im Plenum diskutiert und vorbereitet.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Auch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der SPOBAG AG intensiv mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2017 auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde am 26. Juni 2017 durch den Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedet und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei der SPOBAG AG berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.

München, im Juni 2018

Für den Aufsichtsrat

Dr. Axel Koch, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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