Annual Report • Jul 17, 2018
Annual Report
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Geschäftsmodell des Konzerns
Die PARK & Bellheimer AG und ihre Tochtergesellschaften bilden eine Unternehmensgruppe, die sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken befasst. Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben, die zum Teil für die betrieblichen Zwecke der Produktion und des Vertriebs von Bier und alkoholfreien Getränken genutzt, zum Teil aber auch nicht betriebsnotwendiges Vermögen darstellen und für Vermietungs- und Wertsteigerungszwecke verwendet werden.
Die PARK & Bellheimer AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie hält 100 % der Kommanditanteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Des Weiteren ist sie zu 100 % an der Bellheimer Mineralquellen GmbH, der Badisch Mäxle Vertriebs GmbH und der PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH beteiligt. Letztere hält die Komplementäranteile der PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.
Der Vorstand der PARK & Bellheimer AG besteht derzeit aus einer Person, Herrn Roald Pauli. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Ziele und Strategie
Kernbestandteil unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment an Bieren, Biermisch- und alkoholfreien Getränken. Diese Basis bildet langfristig unsere Geschäftsgrundlage, die wir mit attraktiven Spezialitäten in der Zukunft weiter ausbauen möchten. Wir verfolgen damit das Ziel, unsere Kunden mit einem breiten Sortiment an eigenen Produkten weitestgehend aus einer Hand zu bedienen.
Innerhalb der Sortimente liegt im Rahmen der Vertriebsstrategie ein besonderer Focus auf den Bereichen Weizenbiere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier wollen wir uns langfristig mit entsprechenden Zuwachsraten besser als unser Marktumfeld entwickeln. Für die PARK & Bellheimer-Gruppe streben wir langfristig ein organisches Umsatzwachstum mit eigenen Produkten von jährlich 1,5 bis 2,5 % an.
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem nachhaltigen und breit angelegten Aufschwung. Die wirtschaftliche Basis steht in Deutschland damit auf einem soliden Fundament. Im Jahr 2017 nahm das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 2,2 % zu, nach 1,8 % im Vorjahr. Getragen wurde der Zuwachs von den Exportlieferungen und den Ausrüstungsinvestitionen, daneben auch von den privaten Konsumausgaben, die von der Beschäftigung auf Rekordniveau und den hohen realen Zuwächsen des verfügbaren Einkommens profitierten.
Der Biermarkt in Deutschland konnte von den günstigen allgemeinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht profitieren. Der Bierabsatz der deutschen Brauereien verringerte sich im Berichtsjahr um 2,5 % auf 93,5 Mio. hl. Damit geht ein deutlicher Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauches im Jahr 2017 einher. Auch bei den Lieferungen ins Ausland musste die deutsche Brauwirtschaft im Jahr 2017 empfindliche Absatzeinbußen hinnehmen. Konnte unsere Branche im Vorjahr in diesem Bereich noch Zuwächse von 3,5 % erzielen, verringerten sich im Berichtsjahr die Auslandslieferungen um 3,1 %. Damit zeigt sich im abgelaufenen Jahr 2017 nicht nur der heimische Absatzmarkt in einer angespannten Situation, sondern darüber hinaus auch der Exportbereich.
Bei den bestehenden hohen Produktionsüberkapazitäten in unserer Branche bestimmt der Absatz- und Preisdruck weiterhin das Marktsegment der Brauereien. Der damit einhergehende Preis- und Verdrängungswettbewerb beeinflusste auch im Jahr 2017 die Brauwirtschaft entsprechend negativ.
Der Absatz an Mineralwasser und Mineralbrunnenerfrischungsgetränken stagnierte im abgelaufenen Jahr 2017.
Erfreulicherweise entwickelte sich die für unser Unternehmen wichtige Glasmehrwegverpackung im Jahr 2017 positiv. Diese konnte ihren Marktanteil um 0,3 %-Punkte auf 23,7 % ausbauen. Die beiden PET-Mehrwegsysteme mussten dagegen gegenüber dem Vorjahr Marktanteilseinbußen hinnehmen. Der Gesamtmarkt an alkoholfreien Getränken wird unverändert durch das PET-Einweggebinde dominiert, das im Berichtsjahr seinen Marktanteil um 0,2 %-Punkte auf 48,1 % steigern konnte.
Geschäftsverlauf unserer Unternehmensgruppe
Im Geschäftsjahr 2017 konnten wir uns von der allgemeinen Entwicklung im Getränkebereich spürbar positiv absetzen. Das betrifft unsere Absätze bei den Bieren als auch bei den alkoholfreien Getränken mit unserer Marke Bellaris. Insgesamt konnten wir unseren Getränkeabsatz um knapp 1 % über die Vorjahresmenge steigern.
Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr 2017 liegen um 1,35 % über dem Vorjahresvergleichswert. Sie verliefen damit besser als die Absatzentwicklung.
Konzernergebnis und Ergebnis je Aktie
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| Berichtsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| EBIT* | 599 | 582 |
| EBITDA** | 2.374 | 2.317 |
| Zinsergebnis | -335 | -322 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 264 | 260 |
| +/- Steuern | -147 | -136 |
| Konzernjahresüberschuss | 117 | 124 |
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| Anzahl Aktien | 5.000.000 | 5.000.000 |
| Ergebnis je Aktie | EUR 0,02 | EUR 0,02 |
* definiert als Ergebnis vor Ertragsteuern - Erträge aus Ausleihungen - Zinserträge + Zinsaufwendungen
** definiert als EBIT + Abschreibungen auf immaterielle Sach- und Finanzanlagen
Ertragslage Konzern
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| Berichtsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 18.983 | 18.732 |
| +/- Bestandsveränderungen | 91 | 58 |
| + Sonstige betriebliche Erträge | 819 | 657 |
| - Materialaufwand | -4.747 | -4.508 |
| Rohergebnis | 15.146 | 14.939 |
| - Planmäßige Abschreibungen | -1.710 | -1.678 |
| - Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen | -12.772 | -12.622 |
| Betriebsergebnis | 664 | 639 |
| - Finanzergebnis | -400 | -379 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 264 | 260 |
| +/- Steuern | -147 | -136 |
| Unternehmensergebnis | 117 | 124 |
Die Umsatzerlöse enthalten keine Verbrauchsteuern. Die im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, angefallene Biersteuer wird mit den Umsatzerlösen verrechnet. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich mit eigenen Produkten im hochwertigen Markensegment erzielt. Diese konnten wir im Berichtsjahr um 1,35 % auf TEUR 18.983 steigern. Der Umsatz des Jahres 2017 wurde dabei überwiegend in unseren regionalen Kernabsatzgebieten erzielt. Der Auslandsanteil an den Umsatzerlösen lag im Berichtsjahr bei rund 14 %.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Berichtsjahres umfassen im Wesentlichen Erträge aus gewährten Lieferrechten und Schadenserstattungen, Erträge aus Zuschreibungen zu finanziellen Vermögenswerten, sowie Erträge aus Anlagenabgängen.
Die Materialaufwandsquote erhöhte sich im Berichtsjahr um 0,9 %-Punkte auf 25,0 %.
Der Personalaufwand, zusammen mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.772, wird im Berichtsjahr um TEUR 151 über dem Vorjahresvergleichwert ausgewiesen. Die darin enthaltenen Personalaufwendungen konnten trotz der Entgelttariferhöhung um TEUR 224 unter die Vorjahresaufwendungen zurückgeführt werden. Der Anstieg der betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 375 resultiert im Wesentlichen aus intensivierten Werbemaßnahmen und zusätzlichen Mietkosten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten überwiegend die Vertriebskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Verwaltungskosten.
Vermögens- und Finanzlage Konzern
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| TEUR | % | TEUR | % | |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.224 | 5,6 | 1.137 | 5,2 |
| Sachanlagen | 11.274 | 52,0 | 10.799 | 49,8 |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 2.782 | 12,8 | 2.482 | 11,5 |
| Andere finanzielle Vermögenswerte | 1.114 | 5,1 | 1.119 | 5,2 |
| Summe langfristiger Vermögenswerte | 16.394 | 75,5 | 15.537 | 71,7 |
| Vorräte | 2.076 | 9,6 | 1.792 | 8,3 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 2.151 | 9,8 | 2.192 | 10,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.103 | 5,1 | 2.151 | 9,9 |
| Summe kurzfristiger Vermögenswerte | 5.330 | 24,5 | 6.135 | 28,3 |
| Summe Vermögenswerte | 21.724 | 100,0 | 21.672 | 100,0 |
| Eigenkapital | 8.990 | 41,4 | 8.837 | 40,8 |
| Langfristige Schulden | 8.540 | 39,3 | 9.085 | 41,9 |
| Kurzfristige Schulden | 4.194 | 19,3 | 3.750 | 17,3 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 21.724 | 100,0 | 21.672 | 100,0 |
Die Investitionen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 2.803 (Vorjahr: TEUR 3.126) verteilen sich mit TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 155) auf immaterielle Vermögenswerte, mit TEUR 2.114 (Vorjahr: TEUR 2.508) auf Sachanlagen und mit TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 463) auf andere finanzielle Vermögenswerte. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete die Erweiterung des Fertigwarenlagers an unserem Standort in Bellheim, die Erneuerung der Schrotmühle im Bereich der Bierherstellung, daneben der Erwerb von mehreren Großstaplern für den Lagerbereich, die Anschaffung von Bier- Fässern, daneben auch Absatzstättenausstattungen und Werbeanlagen. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 3,8 %-Punkte auf 75,5 %.
Die kurzfristigen Vermögensgegenstände verminderten sich entsprechend gegenüber dem Vorjahresvergleichsstichtag auf 24,5 % des Gesamtvermögens.
Das Konzerneigenkapital wird zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 8.990 ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich zum Berichtsstichtag um 0,6 %-Punkte auf 41,4 %.
Das Eigenkapital finanziert die langfristigen Vermögenswerte zu 54,8 % (Vorjahr: 56,9 %). Das Eigenkapital deckt, zusammen mit den langfristigen Schulden, die langfristigen Vermögenswerte zu 106,9 % (Vorjahr: 115,4 %).
Die Finanzlage der PARK & Bellheimer-Gruppe stellt sich anhand der Zahlungsströme aus der Zusammenfassung der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:
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| Berichtsjahr | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.058 | 1.733 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -2.264 | -2.474 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -842 | 1.435 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | -1.048 | 694 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 2.151 | 1.457 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 1.103 | 2.151 |
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit deckt den negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit und den negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit nicht vollständig ab. Der Zahlungsmittelbestand verringerte sich dadurch im Berichtsjahr um TEUR 1.048 auf TEUR 1.103 zum 31.12.2017.
Der Finanzmittelbestand am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 1.103 setzt sich zusammen aus den Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.085 sowie dem Scheck- und Kassenbestand von TEUR 18.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren
Der Konzern zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz und Ausstoß pro Mitarbeiter (ohne Auszubildende) heran.
Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich im Berichtsjahr um 5,0 % auf TEUR 135,6. Der Ausstoß pro Mitarbeiter erhöhte sich ebenfalls um 4,1 % auf 1.954 hl pro Mitarbeiter.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Mitarbeiter
Im Konzern standen im Geschäftsjahresdurchschnitt 140 (Vorjahr: 145) Mitarbeiter, davon zwei Mitarbeiter bei der PARK & Bellheimer AG, in einem Beschäftigungsverhältnis. Darüber hinaus befanden sich im Berichtsjahr 5 (Vorjahr: 7) Personen in einer Berufsausbildung.
Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt 19,5 Jahre. Die Mitarbeiterfluktuation ist dementsprechend als gering einzustufen.
Wir möchten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die gezeigte Einsatzbereitschaft zur Bewältigung der Aufgaben in dem schwierigen Wettbewerbsumfeld unseren besonderen Dank aussprechen.
Unser Dank gilt auch unseren Arbeitnehmervertretungen für die Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und des Unternehmens.
Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.
Prognosebericht
Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wird auch das Jahr 2018 prägen. Die Hochkonjunktur in unserem Land wird befeuert durch kräftige Exportlieferungen der deutschen Industrie. Durch die Rekordbeschäftigung wird der private Konsum die Konjunktur ebenfalls beflügeln. Auch die Weltkonjunktur soll sich im Jahr 2018 in einer robusten Verfassung zeigen. Auf der Basis des derzeitigen positiven Konjunkturausblicks soll das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 um rund 2,4 % zulegen.
Für das Jahr 2018 planen wir mit Investitionsmaßnahmen in Höhe von 3,7 Mio. EUR.
Nachdem wir im Jahr 2017 den Umsatz um 1,35 % steigern konnten, rechnen wir für das Gesamtjahr 2018 mit einem etwas höheren Umsatzzuwachs in Höhe von 2,0 bis 2,25 %. Diese Zuwachsrate wollen wir mit den Bereichen Mineralwasser und alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Weizenbieren und Auslandlieferungen erzielen.
Wir rechnen aufgrund der prognostizierten höheren Umsatzerlöse mit einem verbesserten Jahresergebnis für das Jahr 2018.
Chancen- und Risikobericht
Die PARK & Bellheimer-Gruppe ist in der Herstellung von Bier und alkoholfreien Getränken tätig. Beide Produktkategorien werden nach wie vor mit einem veränderten Verbraucherverhalten konfrontiert. Risiken in der Geschäftsentwicklung sehen wir daher in der zunehmenden Nachfrage nach Produkten im unteren Preissegment, die zu Lasten der Entwicklung ertragsstarker Markenartikel gehen. Der Verlust an Wertschöpfung kann die Folge solcher Konsumverschiebungen sein. Aus den unverändert hohen Produktionsüberkapazitäten der Brauindustrie wird auch in der Zukunft unsere Branche einem starken Preis- und Verdrängungswettbewerb ausgesetzt bleiben.
Aus der Zusammenarbeit mit den von rückläufigen Umsätzen betroffenen Betrieben der Gastronomie können finanzielle Risiken aus der längerfristigen Anpachtung dieser Objekte entstehen. Um die Risiken in diesem Bereich zu reduzieren, werden nur in Ausnahmefällen Gastronomieobjekte durch die PARK & Bellheimer-Gruppe angepachtet.
Dem mit der Absatzsicherung verbundenen allgemeinen Investitionsrisiko aus der Vergabe von Darlehen bzw. Gewährung sonstiger Finanzierungshilfen an die Gastronomie begegnen wir durch die sorgfältige Prüfung unserer Vertragspartner. Dennoch lassen sich Risiken in diesem Bereich nicht vollständig ausschließen; diese halten wir jedoch für vertretbar.
Im Bereich der Materialbeschaffung sind die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über mittelfristige Lieferkontrakte für das Geschäftsjahr 2017 weitestgehend gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wurde dadurch reduziert.
Die Geschäftsentwicklung der PARK & Bellheimer AG hängt wesentlich von der 100 %-igen Tochtergesellschaft, PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, ab.
Neben dem branchenbedingten Risiko bei der Beurteilung der zukünftigen Geschäftsentwicklung sehen wir für die kommenden beiden Jahre Potenzial für organisches Wachstum unseres Unternehmens.
Kernpfeiler unserer Unternehmensstrategie bildet die regionale Ausrichtung unseres Unternehmens, die wir seit Jahren für unsere Marken im Bierbereich, wie auch für unsere Marke im alkoholfreien Segment verfolgen. Die Bedeutung der Regionalität nimmt bei den Verbrauchern stetig zu. Hier spielen die Produktqualität sowie das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft der angebotenen Produkte eine zentrale Rolle.
Diese Anforderungen bilden wir im Unternehmen sowohl im Herstellungsprozess als auch in unserer Markenkommunikation authentisch ab. Bei der Herstellung unserer Produkte setzen wir höchste Qualitätsansprüche, sowohl bei der Auswahl der Rohstoffe, als auch im eigentlichen Verarbeitungsprozess um.
Bei der Umsetzung unserer Vertriebsstrategie legen wir einen besonderen Fokus auf die Wachstumsbereiche Weizenbier, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Erfrischungsgetränke. Hier bauen wir die Distribution in unserem Kernabsatzgebiet systematisch aus. Dabei werden wir uns gezielt mit weiteren Getränkespezialitäten auch zukünftig von unserem Wettbewerbsumfeld differenzieren.
Als Komplettanbieter von hochwertigen Bieren, Bierspezialitäten sowie alkoholfreien Erfrischungsgetränken können wir unsere Kunden mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Sortiment aus einer Hand bedienen.
Wir sind daher überzeugt, dass sich auf Basis unserer Unternehmensstrategie unser Brauereiunternehmen in der angestammten Region „Pfalz“ auch in der Zukunft positiv und erfolgreich entwickeln wird.
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung des Anlagevermögens und der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Demgegenüber werden keine derivative Finanzinstrumente im Bestand des Konzerns gehalten.
Zur Steuerung der Risiken, die sich aus den Finanzinstrumenten ergeben können, beschließt die Unternehmensleitung, bezogen auf die Risikoarten, jeweils entsprechende Strategien und Verfahren, die im Folgenden dargestellt werden.
Zinsrisiko
Der Konzern ist keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.
Währungsrisiko
Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.
Kreditrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.
Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.
Rohstoffpreisrisiko
Für das Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.
Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.
Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.
Dem Konzern steht neben den liquiden Mitteln zum 31.12.2017 in Höhe von 1,1 Mio. EUR eine langfristige Kreditlinie in Höhe von 1,5 Mio. EUR zur Verfügung. Daher sieht die Gesellschaft zum Abschlussstichtag kein Liquiditätsrisiko.
Kapitalsteuerung
Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.
Pirmasens, den 31. März 2018
Der Vorstand
Roald Pauli
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | EURO | EURO | |
| --- | --- | --- | --- |
| 5.1. | Immaterielle Vermögenswerte | 1.224.167 | 1.137.466 |
| 5.2. | Sachanlagen | 11.274.277 | 10.799.209 |
| 5.3. | Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 2.781.500 | 2.481.500 |
| 5.4. | Andere finanzielle Vermögenswerte | 1.113.967 | 1.118.879 |
| Langfristige Vermögenswerte | 16.393.911 | 15.537.054 | |
| 5.5. | Vorräte | 2.075.893 | 1.792.108 |
| 5.6. | Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 2.151.151 | 2.191.787 |
| 5.7. | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.103.260 | 2.151.322 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5.330.304 | 6.135.217 | |
| Summe Vermögenswerte | 21.724.215 | 21.672.271 | |
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
| Anhang | EURO | EURO | |
| 5.8. | Gezeichnetes Kapital | 5.000.000 | 5.000.000 |
| 5.8. | Kapitalrücklage | 5.650.582 | 5.650.582 |
| Gewinnrücklage | 351.096 | 314.496 | |
| Kumulierte Periodenergebnisse der Vorjahre | -2.128.121 | -2.251.902 | |
| Periodenergebnis | 116.939 | 123.780 | |
| Eigenkapital | 8.990.496 | 8.836.956 | |
| 5.10. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 506.293 | 531.554 |
| 5.11. | Sonstige Rückstellungen | 33.880 | 30.402 |
| 5.12. | Finanzschulden | 3.367.359 | 4.205.416 |
| 5.16. | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.047.460 | 2.855.031 |
| 5.15. | Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 993.141 | 1.032.668 |
| 6.8. | Latente Steuerschulden | 591.460 | 430.460 |
| Langfristige Schulden | 8.539.593 | 9.085.531 | |
| 5.11. | Sonstige Rückstellungen | 1.488.891 | 1.389.676 |
| 5.12. | Finanzschulden | 864.765 | 829.948 |
| 5.14. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 779.639 | 533.377 |
| 5.13. | Sonstige Verbindlichkeiten | 1.060.831 | 996.783 |
| Kurzfristige Schulden | 4.194.126 | 3.749.784 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 21.724.215 | 21.672.271 |
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| 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2016 | |
|---|---|---|
| Anhang | EURO | EURO |
| --- | --- | --- |
| 6.1 Umsatzerlöse | 18.983.223 | 18.731.743 |
| 6.2 Sonstige betriebliche Erträge | 819.050 | 657.436 |
| Bestandsveränderungen | 90.864 | 57.771 |
| 6.3 Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | 4.387.355 | 4.229.131 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 359.751 | 279.221 |
| 6.4 Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 6.592.211 | 6.780.142 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 1.420.980 | 1.457.144 |
| 6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1.709.900 | 1.678.226 |
| 6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.634.799 | 4.258.074 |
| Sonstige Steuern | 124.202 | 125.769 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | 663.939 | 639.243 |
| 6.7 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 19.977 | 32.572 |
| 6.7 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 37.689 | 1.619 |
| 6.7 Abschreibungen auf Finanzanlagen | 65.321 | 57.331 |
| 6.7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 392.191 | 356.174 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 264.093 | 259.929 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | 154 | 148 |
| 6.8 Latente Steuern | 147.000 | 136.000 |
| Periodenergebnis | 116.939 | 123.781 |
| Ergebnis je Aktie | ||
| - unverwässert und verwässert, bezogen auf den den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodengewinn | 0,02 | 0,02 |
| Sonstiges Ergebnis | ||
| Posten, die zukünftig nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung | 50.600 | -23.998 |
| Ertragsteuern, die auf Posten entfallen, welche nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -14.000 | 7.000 |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 36.600 | -16.998 |
| Gesamtergebnis | 153.539 | 106.783 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit | ||
| Periodenergebnis nach Steuern | 117 | 124 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 1.710 | 1.678 |
| Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte | 65 | 57 |
| Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | -300 | 0 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | -21 | 45 |
| Veränderung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (Gesellschafterdarlehen) | 192 | 180 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge/Aufwendungen aus latenten Steuern | 196 | 108 |
| Gewinn aus Anlagenabgängen | -68 | -164 |
| Veränderung der kurzfristigen Rückstellungen | 99 | 2 |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | 68 | -297 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 2.058 | 1.733 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 68 | 166 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -2.114 | -2.508 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -158 | -155 |
| Auszahlungen für Investitionen in finanzielle Vermögenswerte | -532 | -463 |
| Einzahlungen aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten | 472 | 486 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -2.264 | -2.474 |
| Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 0 | 2.105 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -802 | -1.402 |
| Einzahlung aus der Aufnahme von sonstigen Finanzverbindlichkeiten | 149 | 946 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von sonstigen Finanzverbindlichkeiten | -189 | -214 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -842 | 1.435 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes | -1.048 | 694 |
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 2.151 | 1.457 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 1.103 | 2.151 |
| Zusatzangaben: | ||
| Gezahlte Zinsen | 179 | 179 |
| Erhaltene Zinsen | 2 | 2 |
| Gezahlte Ertragsteuern | 0 | 0 |
Der Finanzmittelbestand entspricht den Guthaben bei Kreditinstituten, dem Scheck- und Kassenbestand abzüglich kurzfristiger Kontokorrentverbindlichkeiten.
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| Anhang | 5.8. | 5.8. | 5.9. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | kumuliertes Konzerngesamtergebnis | Konzerneigenkapital | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2016 | 5.000 | 5.650 | 332 | -2.252 | 8.730 | |
| Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 124 | 124 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | -17 | 0 | -17 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 5.000 | 5.650 | 315 | -2.128 | 8.837 | |
| Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 117 | 117 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | 37 | 0 | 37 | |
| Stand 31. Dezember 2017 | 5.000 | 5.650 | 352 | -2.011 | 8.991 |
Die PARK & Bellheimer AG („die Gesellschaft“) hat ihren Sitz in 66953 Pirmasens, Deutschland, Zweibrücker Straße 4; sie ist im Handelsregister von Zweibrücken unter HRB Nr. 21001 eingetragen. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen befassen sich mit der Produktion und dem Vertrieb von unter- und obergärigem Bier und Biermischgetränken sowie von alkoholfreien Getränken (AfG). Darüber hinaus wird die Verwaltung der im Eigentum befindlichen Grundstücke und Gebäude betrieben.
Oberstes Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt, ist die PARK & Bellheimer AG.
Maßgeblicher Gesellschafter der PARK & Bellheimer AG ist aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Herr Roald Pauli mit einem Stimmrechtsanteil von mehr als 75 %.
2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss der PARK & Bellheimer AG zum 31. Dezember 2017 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die International Financial Reporting Standards (IFRS) - vormals International Accounting Standards (IAS) - sowie die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC).
Abschlussstichtag der PARK & Bellheimer AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Kalenderjahres.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es ist geplant, dass der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 nach Genehmigung des Aufsichtsrates auf der Sitzung vom 14. Juni 2018 zur Veröffentlichung freigegeben wird.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.
Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode aus, wenn eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend angewendet oder Posten im Abschluss rückwirkend angepasst oder umgegliedert wurden.
2.2 Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der PARK & Bellheimer AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2017. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | Die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:
| ― | Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurden, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne herrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
| ― | Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens, |
| ― | Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen, |
| ― | Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung, |
| ― | Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, |
| ― | Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. |
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden
2.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.
Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden gemäß IAS 39 entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Ergebnisses erfasst. Wenn die bedingte Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt, wird sie in Übereinstimmung mit dem einschlägigen IFRS bewertet. Eine als Eigenkapital klassifizierte bedingte Gegenleistung wird nicht neu bewertet und die spätere Abgeltung wird im Eigenkapital erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
2.3.2 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig
Der Konzern gliedert sein Vermögen und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen wenn:
| ― | Die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszykluses erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb diese Zeitraums gehalten wird, |
| ― | der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird, |
| ― | die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder |
| ― | es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung sind für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. |
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
| ― | Die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszykluses erwartet wird, |
| ― | die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird, |
| ― | die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder |
| ― | das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat. |
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
2.3.3 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nicht-finanzielle Vermögenswerte, beispielsweise als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind unter 7.7 Finanzinstrumente aufgeführt.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall in dessen Rahmen den Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:
| • | Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
| • | vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jeden nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-ValueHierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| • | Stufe 1- in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise, |
| • | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist, |
| • | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Der Konzern legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise bei als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilen und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.
Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, wie Immobilien und zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich vom Vorstand getroffen, nachdem er dies mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise die Marktkenntnis, Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards.
2.3.4 Ertragsrealisierung
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer und Biersteuer bleiben unberücksichtigt.
Werbekostenzuschüsse werden nur dann als Vertriebsaufwand ausgewiesen, wenn die PARK & Bellheimer-Gruppe einen identifizierbaren, von den verkauften Produkten abgrenzbaren Vorteil für seine Zahlungen erhält und die PARK & Bellheimer-Gruppe den beizulegenden Wert der erhaltenen Leistungen verlässlich bestimmen kann. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird vermutet, dass die Zuwendungen an den Kunden eine Kürzung des Verkaufspreises darstellen und werden dann als Umsatzkürzung ausgewiesen. Darüber hinaus müssen zur Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien erfüllt sein:
Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.
Zinserträge
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit den geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüssen, die über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).
Mieterträge
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden über die Laufzeit der Mietverhältnisse monatlich erfasst.
2.3.5 Steuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Steueransprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen und bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren durch Verrechnung mit passiven latenten Steuern oder zukünftigen positiven steuerlichen Einkommen ergeben, werden bilanziert. Bei der Verrechnung mit passiven Differenzen wird berücksichtigt, dass manche Verlustvorträge aufgrund des Konzeptes der Mindestbesteuerung nur beschränkt in der Zukunft verrechnet werden können. Für die Realisierung von aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen wird ein Planungshorizont von fünf Jahren zugrunde gelegt.
Nicht berücksichtigt werden bei der Ermittlung der latenten Steuern temporäre Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes, zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Zum Ansatz kommen die kombinierten Ertragsteuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der sich die jeweiligen temporären Differenzen umkehren, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, welche für die einzelnen Gesellschaften zum Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst, mit Ausnahme folgender Fälle:
| ― | Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. |
| ― | Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. |
| ― | Umsatzerlöse werden nach Abzug der Biersteuer erfasst. |
| ― | Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzernbilanz unter „Sonstige Forderungen bzw. Schulden“ erfasst. |
2.3.6 Sachanlagen
Sachanlagen, mit Ausnahme der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, werden gemäß IAS 16.30 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen sowie kumulierter Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) bilanziert.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende geschätzte konzerneinheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:
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| Gebäude | 30 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10 bis 20 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 10 Jahre |
Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.
Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.
Vermögenswerte mit einem Anschaffungswert bis EUR 150,00, mit Ausnahme von Emballagen (Flaschen, Kästen, Fässern und Paletten) sowie von Absatzstättenausstattungen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsaufwand erfasst.
Die Abschreibung der Emballagen erfolgt im Wesentlichen planmäßig linear über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren, die Absatzstättenausstattung über einen Zeitraum von fünf bis sieben Jahren.
Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Bei Durchführung einer größeren Wartung werden die Kosten im Buchwert der Sachanlagen als Ersatz erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.
Eine Sachanlage wird entweder beim Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wurde, erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswertes zugeordnet werden können und für einen beträchtlichen Zeitraum erforderlich sind, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswertes aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Geleaste Sachanlagen, die aufgrund der Klassifikation des jeweiligen Leasingvertrages als Finanzleasingvertrag als wirtschaftliches Eigentum der Gesellschaft aktiviert werden, werden gemäß IAS 17 bilanziert und in den Folgeperioden gemäß planmäßiger Abschreibung über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Mindestleasingperiode fortgeführt. Weitere Erläuterungen sind bei der Darstellung der Leasingverhältnisse gegeben.
2.3.7 Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich der kumulierten planmäßigen linearen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Hierbei werden die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Es liegen keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer vor. Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Soweit notwendig, werden Wertminderungsaufwendungen (Impairment Losses) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden unter dem Aufwandsposten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen.
Aktivierte Bierlieferungsrechte werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Software wird über einen Zeitraum von fünf bis neun Jahren, sonstige Rechte über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschrieben.
2.3.8 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes
Zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags unter Anwendung der Regularien des IAS 36 auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten wird auf Basis von Markttransaktionen oder von geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern ermittelt. Ergibt die Überprüfung der Wertansätze, dass bilanzierte Wertminderungen in der Vergangenheit nicht mehr fortbestehen, so erfolgt eine Zuschreibung bis zu den Wertansätzen, die sich unter Verwendung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätten.
2.3.9 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestitionen gemäß IAS 40 gehaltenen Immobilien umfassen zwei Objekte, die zur Erzielung langfristiger Mieteinnahmen und der Unterstützung des Vertriebs dienen. Darüber hinaus werden eine Wohn- und eine ehemalige Brauereiimmobilie unter diesem Posten ausgewiesen, die als nicht betriebsnotwendiges Vermögen an konzernexterne Parteien vermietet oder zu Zwecken der Wertsteigerung gehalten werden.
Die Immobilien werden zum Abschlussstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Bilanzstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden in den „Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen“ im Jahr ihrer Entstehung erfasst.
Der Verkehrswert wird anhand sachverständiger Bewertungen von Vergleichspreisen und Marktdaten durch die PARK & Bellheimer AG ermittelt.
Für die Durchführung von Werthaltigkeitstests (Impairmenttests) werden die zusammengefassten Buchwerte für Grund, Boden und Gebäude den Verkehrswerten der Objekte gegenübergestellt.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrer Veräußerung erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.
2.3.10 Leasingverhältnisse
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und fordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen wird in Übereinstimmung mit IAS 17 beurteilt.
Konzern als Leasingnehmer
Leasingverhältnisse werden als Finance Lease klassifiziert, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum des Gegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden, unabhängig davon, ob auch das Eigentumsrecht übertragen wird.
Vermögenswerte aus einem Finance Lease werden zu Beginn des Leasingverhältnisses mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder, wenn geringer, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen im Anlagevermögen aktiviert und planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Ebenfalls in Höhe des Barwerts der Mindestleasingzahlungen wird eine Verbindlichkeit passiviert. Leasingverbindlichkeiten werden unter “Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten“ bzw. “Sonstige langfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Die Leasingzahlungen werden vom Leasingnehmer als Kapitalrückzahlung und Finanzaufwand behandelt.
Verbleiben Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber, so handelt es sich um ein Operating Lease-Verhältnis. Der Leasingnehmer bilanziert nicht das Leasingobjekt, sondern berücksichtigt lediglich die Leasingzahlungen als Aufwand. Alle zu leistenden Zahlungen werden grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst, es sei denn, eine andere Systematik entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für den Leasingnehmer.
Konzern als Leasinggeber
Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingvertrags entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstands hinzugerechnet und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses korrespondierend zu den Mieterträgen als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.
2.3.11 Finanzinstrumente
Die Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Buchwerten bewertet. Dem mit den Ausleihungen verbundenen Ausfallrisiko wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Ausleihung in voller Höhe einzuziehen. Ausleihungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Abschlussstichtag lagen keine bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte vor. Die Option, Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz „als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten“ einzustufen, wurde nicht in Anspruch genommen.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert sind, sind in der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ enthalten. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivative Finanzinstrumente werden auch als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, es sei denn, es handelt sich hierbei um Derivate, die als Sicherungsinstrument eingestuft wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind, sowie im Rahmen von Amortisationen.
Finanzschulden werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Finanzschulden werden hierbei berücksichtigt und mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der zugrunde liegenden Schuld amortisiert. Die Fair-Value-Option wird bezüglich finanzieller Schulden nicht angewandt.
2.3.12 Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden mit dem niedrigeren Wert aus den Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswerten angesetzt.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte mit ihren Herstellungskosten in Ansatz gebracht; diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten der produktionsbezogenen Kostenstellen.
Der Nettoveräußerungserlös ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
2.3.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Fordrungen und Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen qualifiziert und mit den Anschaffungskosten bilanziert.
Unter den „Sonstigen Forderungen und Vermögenswerten“ werden unter anderem Pfandforderungen, Ansprüche aus Zinsabrechnungen, sowie Steuer- und Schadenserstattungsansprüche erfasst. Der Ansatz dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch den Ansatz von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die Forderung in voller Höhe einzuziehen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.
2.3.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung enthält neben dem Kassenbestand und den Bankguthaben auch die gegebenenfalls in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.
2.3.15 Pensionsrückstellungen
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach IAS 19. Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Nettozinsen (auf den Konzern nicht anwendbar), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in den Folgeperioden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:
| • | Dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder |
| • | dem Zeitpunkt, an dem der Konzern mit der Restrukturierung verbundene Kosten ansetzt. |
Die Nettozinsen werden durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten folgende Bestandteile:
| • | Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand, sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung) |
| • | Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert |
| • | Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögens |
Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer“ aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar.
2.3.16 Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Vermögensabfluss aus dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und sich zuverlässig ermitteln beziehungsweise schätzen lässt. In Bezug auf erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen erfolgt der Ansatz als Rückstellung unter Berücksichtigung der Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts. Ist die Wirkung des Zinseffektes wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.
2.3.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen.
2.3.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich aufgenommener Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten) werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen (einschließlich Transaktionskosten und anderen Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst wird.
2.3.19 Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Der beizulegende Zeitwert von Zinsswapkontrakten wird unter Bezugnahme auf die Marktwerte ähnlicher Instrumente ermittelt.
Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:
| • | als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswertes oder einer bilanzierten Schuld oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung (außer Währungsrisiko) handelt, oder |
| • | als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann. |
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Sicherungsbeziehungen.
2.4 Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und Interpretationen
Der Konzern hat im aktuellen Geschäftsjahr keine neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmalig angewandt.
2.5 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Stadards
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
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| IFRS 9 | Finanzinstrumente 1 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden 2 und die zugehörigen Klarstellungen 3,4 |
| IFRS 16 | Leases 2,4 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 3,4 |
| Änderungen an IAS 12 | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste 4 |
| Änderungen an IAS 7 | Angabeninitiative 4 |
| Änderungen an IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 1,4 |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS | Zyklus 2014 - 2016 bzw. 1, 4 |
| Änderungen an IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 1,4 |
| IFRIC 22 | Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 1,4 |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 2,4 |
1 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2018 beginnen.
2 Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2019 beginnen.
3 Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.
4 Ein EU-Endorsement steht noch aus.
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| • | Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert. |
| • | Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor. |
| • | Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit von der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (AC-Kategorie), zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden (FVTOCI-Kategorie), oder zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (FVTPL-Kategorie). Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung. |
| • | Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-ValueSchwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im „Sonstigen Ergebnis“ zu erfassen. |
| • | Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). |
| • | Die überarbeiteten Vorschriften für die Bilanzierung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen beinhalten weiterhin die drei Arten von Hedge Accounting, die auch im IAS 39 verfügbar sind. Die Vorschriften in IFRS 9 bieten aber mehr Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ermöglichen es den Bilanzierenden, ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet des Risikomanagements besser im Abschluss widerzuspiegeln. Die wesentlichen Änderungen betreffen den erweiterten Umfang infrage kommender Grund- und Sicherungsgeschäfte sowie neue Vorschriften zur Effektivität von Sicherungsbeziehungen, insbesondere den Wegfall des bisherigen 80-125-%-Korridors. |
| • | Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften, sowohl bei Übergang, als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Anhang-angaben ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen. |
Basierend auf einer Analyse der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie der zu diesem Zeitpunkt existierenden Tatsachen und Umstände hat die Geschäftsführung eine Einschätzung der Auswirkungen von IFRS 9 auf den Konzernabschluss vorgenommen, die nachfolgend wiedergegeben wird:
Klassifizierung und Bewertung
| • | Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden werden auch zukünftig so bilanziert, wie dies derzeit unter IAS 39 der Fall ist. |
Wertminderung
Der Konzern wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen und von Kunden fällige Beträge voraussichtlich das vereinfachte Wertminderungsmodell anwenden, nach dem für alle Instrumente, unabhängig von ihrer Kreditqualität, eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist.
Insgesamt erwartet die Geschäftsführung, dass die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zu einer früheren Erfassung von erwarteten Verlusten für die entsprechenden Instrumente und damit höheren Wertminderungsbeträgen führen wird.
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Eine Ausnahme bilden die folgenden Verträge:
| • | Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen; |
| • | Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen; |
| • | Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und |
| • | nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potenzielle Kunden zu erleichtern. |
Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.
Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich er- mittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-AgentenBeziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen. In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.
Schließlich enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind. Insbesondere sind qualitative sowie quantitative Angaben zu jedem der folgenden Punkte zu machen:
| • | seine Verträge mit Kunden, |
| • | wesentliche Ermessensentscheidungen und deren Änderungen, die bei der Anwendung der Erlösvorschriften auf diese Verträge getroffen wurden, |
| • | jegliche Vermögenswerte, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren. |
Im April 2016 hat der IASB Klarstellungen an IFRS 15 veröffentlicht, die die folgenden Themenbereiche betreffen:
| • | Identifizierung von Leistungsverpflichtungen (bezüglich der eigenständigen Identifizierbarkeit im Kontext des Vertrags), |
| • | Prinzipal-Agenten-Beziehungen (bezüglich der Beurteilung der Beherrschung von Waren oder Dienstleistungen vor Übertragung an den Kunden), |
| • | Lizenzen (bezüglich der Bestimmung der Art der erteilten Lizenz sowie zu umsatz- und nutzungsabhängigen Lizenzentgelten), sowie |
| • | Übergangsvorschriften (bezüglich der praktischen Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des Standards) |
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen:
| • | Verkauf von Freizeitartikeln und technischen Werkzeugen einschließlich des Kundenbindungsprogrammes „Maxi-Punkte-Plan" (siehe Tz. 44), in den Preisen verkaufter Produkte enthaltene Servicegebühren sowie gewährte Garantieleistungen aufgrund lokaler Gesetzgebung |
| • | Installation von Computersoftware für spezialisierte, kommerzielle Anwendungen |
| • | Bau von Wohneigentum |
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 15 wesentliche Auswirkungen auf Konzernbilanz und/oder Konzerngesamtergebnisrechnung haben wird.
IFRS 16 Leases
IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer.
IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis i.S.d. Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
Für Leasingnehmer fällt die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing weg. Stattdessen hat der Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand (sog. „right-of-use asset" oder RoU-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ausnahmen hiervon bestehen lediglich für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingvereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Die Höhe des RoU-Vermögenswerts entspricht im Zugangszeitpunkt der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten des Leasingnehmers. In den Folgeperioden wird der RoU-Vermögenswert (von zwei Ausnahmen abgesehen) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Nachfolgend wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung des zur Abzinsung verwendeten Zinssatzes aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit.
Für Leasinggeber bleibt es dagegen grundsätzlich bei der nach IAS 17 Leasingverhältnisse bekannten Bilanzierung mit einer Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverträgen. Der Kriterienkatalog für die Beurteilung eines Finanzierungsleasings wurde unverändert aus IAS 17 übernommen.
Daneben sind die Angabepflichten für Leasingnehmer und Leasinggeber in IFRS 16 gegenüber IAS 17 deutlich umfangreicher geworden. Zielsetzung der Angabepflichten ist die Informationsvermittlung an die Abschlussadressaten, die so ein besseres Verständnis darüber erlangen sollen, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRS 16 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird.
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture
Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen wurde vom IASB zwischenzeitlich auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben werden.
Änderungen an IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste
Die Änderungen beinhalten folgende Klarstellungen:
| • | Nicht realisierte Verluste bei zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten (z.B. festverzinslichen Schuldinstrumenten), deren steuerlicher Wert den Anschaffungskosten entspricht, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen plant, das Instrument zu veräußern, bis zur Fälligkeit zu halten oder eine Kombination aus beidem. |
| • | Wenn das jeweils geltende Steuerrecht die Verrechnung steuerlicher Verluste einschränkt (z.B. wenn Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren nur mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen verrechnet werden dürfen), so hat die Beurteilung, ob latente Steueransprüche für abzugsfähige temporäre Differenzen zu bilanzieren sind, getrennt für die abzugsfähigen temporären Differenzen der jeweils gleichen Art zu erfolgen. |
| • | Bei der Schätzung zukünftig zur Verfügung stehender zu versteuernder Gewinne kann zum einen unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden, dass eine Realisierung eines Vermögenswerts über seinen Buchwert hinaus möglich ist, und sind zum anderen Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen. |
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 12 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Änderungen an IAS 7 Angabeninitiative
Die Änderungen verlangen erweiterte Angaben, um die Abschlussadressaten in die Lage zu versetzen, Veränderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit besser beurteilen zu können.
Als eine Möglichkeit, diese Angabepflichten zu erfüllen, sieht der Standard eine Überleitungsrechnung zwischen Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für Schulden aus Finanzierungstätigkeit vor.
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 7 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
Die Änderungen beinhalten Klarstellungen zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich:
| • | Bilanzierung in bar zu erfüllender anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten: Entsprechend der Vorgehensweise bei anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente fließen künftig nur noch bestimmte Ausübungsbedingungen in die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ein, während sich andere nur über das Mengengerüst auswirken. |
| • | Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden: Trotz der vom Unternehmen in bar zu leistenden Steuerzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen die gesamte anteilsbasierte Vereinbarung als Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu behandeln. |
| • | Bilanzierung von Modifizierungen anteilsbasierter Vergütungstransaktionen von Barausgleich hin zu Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten: Letztere sind in diesem Fall zum Änderungszeitpunkt zu bewerten, wobei die bilanzielle Erfassung der geänderten anteilsbasierten Vergütung im Eigenkapital proportional zum bereits abgelaufenen Erdienungszeitraum erfolgt. |
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen an IFRS 2 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden, da die Gesellschaft weder in bar zu erfüllende anteilsbasierte Vergütungsprogramme noch anteilsbasierte Vergütungsprogramme aufgelegt hat, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden.
Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2014 - 2016)
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| Standard | Art der Änderungen | Details der Änderungen |
|---|---|---|
| IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS | Streichung kurzfristiger Befreiungen für IFRS- Erstanwender | Streichung der befristeten Ausnahmen in den Textziffern E3 bis E7 des IFRS 1, da diese aufgrund Zeitablaufs nicht mehr anwendbar sind. |
| IFRS 12 Angaben zu An- teilen an anderen Unternehmen | Verhältnis der Angabevorschriften in IFRS 12 und IFRS 5 | Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften in IFRS 12 auch für Beteiligungen gelten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 5 fallen. Davon ausgenommen sind lediglich die in den Textziffern B10 - B16 des IFRS 12 genannten Angaben. |
| IAS 28 Anteile an asso ziierten Unter- nehmen und Gemeinschaftsun ternehmen | Bewertung auf Ebene einzelner Beteiligungen | Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einer Wagniskapitalgesellschaft oder einem anderen qualifizierenden Unternehmen gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, beim erstmaligen Ansatz für jede Beteiligung auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht. |
| Eine entsprechende Klarstellung ist auch in IAS 28.36 A erfolgt, wonach ein Unternehmen bei Anwendung der Equity-Methode auf Anteile an einer Investmentgesellschaft die auf Ebene der Investmentgesellschaft angewandte Bewertung zum beizulegenden Zeitwert beibehalten darf. Dieses Wahlrecht kann ebenfalls für jede Beteiligung einzeln ausgeübt werden. |
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Änderungen an IFRS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
Die Änderungen an IAS 40 betreffen die Regelungen zu Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Eine Übertragung ist nur dann (zwingend) vorzunehmen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, die dazu führt, dass eine Immobilie die Definition von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Die Nutzungsänderung muss sich dabei belegen lassen, d.h., es bedarf an Tatsachen angelehnte objektive Hinweise für das Vorliegen einer solchen Nutzungsänderung. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn die Unternehmensleitung zunächst nur eine Änderung in der Nutzung der Immobilie beabsichtigt.
Die in IAS 40.57 enthaltene, angepasste Aufzählung von Positivbeispielen in Bezug auf Nutzungsänderungen ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht mehr als abschließend anzusehen.
Die Änderungen an IAS 40 können Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, sofern zukünftig entsprechende Übertragungen auftreten.
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen
IFRIC 22 enthält nachfolgende Anwendungshinweise zur Bestimmung des Wechselkurses, wenn bei Fremdwährungstransaktionen Vorauszahlungen erfolgen.
Der Zeitpunkt der Transaktion zum Zweck der Bestimmung des Wechselkurses, der für die erstmalige Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags zu verwenden ist, ist der Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen erstmalig einen nichtmonetären Vermögenswert bzw. eine nicht-monetäre Verbindlichkeit für die im Voraus geleistete bzw. erhaltene Gegenleistung bilanziert.
Sofern mehrere erhaltene oder geleistete Vorauszahlungen erfolgen, hat ein Unternehmen den Zeitpunkt der Transaktion für jede einzelne, im Voraus geleistete bzw. erhaltene Gegenleistung zu bestimmen.
Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Anwendung von IFRIC 22 zukünftig Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, da der Konzern Fremdwährungstransaktionen, bei denen Vorauszahlungen erfolgen, bereits derzeit so bilanziert, wie dies in der Interpretation vorgesehen ist.
IFRIC 23 Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung
IFRIC 23 legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden aus, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen.
Solche Unsicherheiten entstehen, wenn die Anwendung des jeweils geltenden Steuerrechts auf eine spezifische Transaktion nicht eindeutig ist und daher (auch) von der Auslegung durch die Steuerbehörden abhängt, die dem Unternehmen bei der Aufstellung des Abschlusses jedoch nicht bekannt ist.
Ein Unternehmen berücksichtigt diese Unsicherheiten nur dann bei den bilanziell erfassten Steuerschulden oder -ansprüchen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuerbeträge bezahlt oder erstattet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden ihr Recht zur Überprüfung erklärter Beträge ausüben werden und dabei vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen besitzen.
Wenn sich Tatsachen und Umstände, die Grundlage für die Beurteilung der Unsicherheit waren, geändert haben oder bei Vorliegen neuer relevanter Informationen ist die Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Anwendung von IFRIC 23 kann Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, wenn zukünftig Transaktionen erfolgen, bei denen Unsicherheit hinsichtlich der ertrag-steuerlichen Behandlung besteht.
3 WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Abschluss beeinflussen. Diese Ermessensentscheidungen werden bei den jeweiligen Bilanzpositionen erläutert. Wesentliche Ermessensentscheidungen waren im Geschäftsjahr 2016 nicht zu treffen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses werden von der Unternehmensleitung Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet, die sich auf Ausweis und Höhe der Bilanzierung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen, Aufwendungen sowie der Angabe von Eventualforderungen und -schulden ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Marktbewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die Annahmen bezüglich der Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens sowie die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Die Art des Vermögenswertes und der Schulden, deren Buchwerte am Bilanzstichtag sowie die getroffenen Schätzungen sind aus den Angaben in den jeweiligen Erläuterungen in diesem Anhang ersichtlich.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
4 KONSOLIDIERUNGSKREIS
In den vorliegenden Konzernabschluss werden neben der PARK & Bellheimer AG alle Unternehmen einbezogen, die die PARK & Bellheimer AG direkt oder indirekt beherrscht.
Auf dieser Grundlage wurden neben dem Konzernmutterunternehmen die folgenden Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteile am Kapital für Konsolidierungszeitraum in % |
|---|---|
| PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens | 100,00 |
| PARK & Bellheimer Brauereien Verwaltung GmbH, Pirmasens | 100,00 |
| Bellheimer Mineralquellen GmbH, Bellheim | 100,00 |
| Badisch Mäxle Vertriebs GmbH | 100,00 |
Über das Vermögen nachfolgender Tochtergesellschaft wurde in der Vergangenheit das Insolvenzverfahren eröffnet. Wegen erheblicher und andauernder Beschränkung der Rechte der Muttergesellschaft wird diese Gesellschaft bereits seit Beginn des ersten Konzerngeschäftsjahres der PARK & Bellheimer AG (1. Januar 2007) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteile am Kapital in % |
|---|---|
| Bellheimer Privatbrauerei K. Silbernagel AG i.I., Bellheim | 100,00 |
Gegenüber dem Vorjahr hat sich hinsichtlich der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften keine Veränderung ergeben.
5.1 Immaterielle Vermögenswerte
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| Software | Bierlieferungs- und sonstige Rechte | Summe | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungskosten am 1.1.2016 | 578 | 2.614 | 3.192 |
| Zugänge | 308 | 70 | 378 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten am 31.12.2016 | 886 | 2.684 | 3.570 |
| Zugänge | 61 | 97 | 158 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten am 31.12.2017 | 947 | 2.781 | 3.728 |
| Abschreibungen am 1.1.2016 | 417 | 1.947 | 2.364 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr 2016 | 49 | 20 | 69 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen am 31.12.2016 | 466 | 1.967 | 2.433 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr 2017 | 39 | 32 | 71 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen am 31.12.2017 | 505 | 1.999 | 2.504 |
| Buchwerte am 31.12.2016 | 420 | 717 | 1.137 |
| Buchwerte am 31.12.2017 | 442 | 782 | 1.224 |
Zum Bilanzstichtag bestanden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb immaterieller Vermögenswerte.
Die Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ enthalten.
5.2 Sachanlagen
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
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| Grundstücke und Gebäude TEUR |
Techn. Anlagen und Maschinen TEUR |
Andere Anlagen, Betr.-u. Gesch. ausst. TEUR |
Gel. Anzahlungen u. Anlagen i. Bau TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten am 1.1.2016 | 19.284 | 18.633 | 31.298 | 303 | 69.518 |
| Zugänge | 0 | 541 | 1.721 | 23 | 2.285 |
| Abgänge | 0 | 0 | 96 | 0 | 96 |
| Umbuchungen | 0 | 116 | 15 | -131 | 0 |
| Anschaffungskosten am 31.12.2016 | 19.284 | 19.290 | 32.938 | 195 | 71.707 |
| Zugänge | 435 | 342 | 1.332 | 5 | 2.114 |
| Abgänge | 0 | 0 | 225 | 0 | 225 |
| Umbuchungen | 62 | 77 | 0 | -139 | 0 |
| Anschaffungskosten am 31.12.2017 | 19.781 | 19.709 | 34.045 | 61 | 73.596 |
| Abschreibungen am 1.1.2016 | 18.206 | 16.507 | 24.680 | 0 | 59.393 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr 2016 | 51 | 213 | 1.345 | 0 | 1.609 |
| Abgänge | 0 | 0 | 94 | 0 | 94 |
| Abschreibungen am 31.12.2016 | 18.257 | 16.720 | 25.931 | 0 | 60.908 |
| Abschreibungen Geschäftsjahr 2017 | 32 | 198 | 1.409 | 0 | 1.639 |
| Abgänge | 0 | 0 | 225 | 0 | 225 |
| Abschreibungen am 31.12.2017 | 18.289 | 16.918 | 27.115 | 0 | 62.322 |
| Buchwerte am 31.12.2016 | 1.027 | 2.570 | 7.007 | 195 | 10.799 |
| Buchwerte am 31.12.2017 | 1.492 | 2.791 | 6.930 | 61 | 11.274 |
Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Erwerb von Sachanlagen.
Die Abschreibungen der Sachanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ enthalten.
5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar | 2.482 | 2.482 |
| Nettogewinn aus der Anpassung auf den beizulegenden Zeitwert | 300 | 0 |
| Stand 31. Dezember | 2.782 | 2.482 |
Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich, wie im Vorjahr, um:
| • | eine stillgelegte Betriebsstätte in Zweibrücken mit einer Grundstücksfläche von 33.685 qm, |
| • | eine vermietete Brauereigaststätte mit einer Grundstücksfläche von 1.710 qm, |
| • | zwei Wohnhäuser, davon ein Wohnhaus mit Gaststätte, mit einer Grundstücksfläche von zusammen 2.725 qm, |
| • | sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von 16.604 qm. |
Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum jeweiligen Bilanzstichtag angesetzt. Dabei erfolgte die Bewertung zu den Stichtagen 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2016 zum Zeitwert auf der Grundlage eigener Berechnungen.
Die Bestimmung der Zeitwerte der Mietwohngrundstücke, der vermieteten Brauereigaststätte sowie der vermietete Teilbereich des ehemaligen Betriebsgeländes in Zweibrücken zu den jeweiligen Bilanzstichtagen erfolgte anhand des Ertragswertverfahrens, indem mittels vertraglich vereinbarter Mieten, am Standort erzielbarer Marktmieten, der Schätzung der Restnutzungsdauer der Immobilien und unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten Marktzinssatzes eine Abzinsung der zukünftig zu erzielenden Mieteinnahmen aus den bewerteten Immobilien auf den Bilanzstichtag zur Bestimmung des Ertragswerts vorgenommen wurde. Dabei erfolgte die Bestimmung der Bewertungsparameter weitestgehend auf beobachtbaren und vergleichbaren Marktdaten.
Der Berechnung wurde, wie im Vorjahr, ein Zinssatz zwischen 6,0 % und 6,5 % zugrunde gelegt.
Der zum 31. Dezember 2017 bilanzierte, nicht bebaute Teil der ehemaligen Betriebsstätte in Zweibrücken wurde mit 35 % des Bodenrichtwertes für voll erschlossenes Bauerwartungsland angesetzt.
In den verwandten Parametern (z. B. Mieterträge und Diskontierungszinssätze) sind Ermessensspielräume enthalten, die bei anderer Einschätzung zu abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen können.
Die aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erzielten Erträge und Aufwendungen stellen sich für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wie folgt dar:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Mieteinnahmen | 249 | 281 |
| Betriebliche Aufwendungen (inklusive Instandhaltungskosten), die den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien direkt zugerechnet werden können, mit denen im Geschäftsjahr Mieteinnahmen erzielt wurden | 33 | 40 |
| 216 | 241 |
Zum Geschäftsjahresende bestehen auf mehreren Immobilien Grundschulden in Höhe des valutierenden Darlehensbetrages von TEUR 2.709 (Vorjahr: TEUR 3.093), zu denen unter anderen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, die mit einem Marktwert von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 450) zum Bilanzstichtag bewertet wurden, zählen.
Nachfolgend sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2017 dargestellt.
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| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbliche Immobilien in Deutschland | 2.782 | 2.782 |
5.4 Andere finanzielle Vermögenswerte
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| 31.12.2017 TEUR |
31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige Ausleihungen | 1.114 | 1.119 |
Die sonstigen Ausleihungen betreffen überwiegend Finanzierungsleistungen für Absatzstätten. Diese haben eine Darlehenslaufzeit von drei bis zehn Jahren und werden im Durchschnitt mit einem Zins von 1,8 % (Vorjahr: 2,8 %) verzinst.
Die ausgewiesenen Ausleihungen zum Bilanzstichtag haben zu den ausgewiesenen Zeitpunkten folgende Überfälligkeiten:
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| davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig: | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert der Sonstigen Ausleihungen vor Wertberich- tigungen |
abzgl. einzelwert berichtigte Ausleihungen | zum Abschluss- stichtag nicht wert- geminderte Ausleihungen |
davon: zum Abschluss- stichtag weder wert- gemindert noch überfällig |
über- fällig 1 bis 30 Tage | überfällig 31 bis 60 Tage | überüberfällig fällig 61 bis 90 Tage 91 | bis 180 Tage | überfällig über 180 Tage | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2017 | 1.237 | -118 | 1.119 | 1.113 | 4 | 2 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2016 | 1.340 | -246 | 1.094 | 1.089 | 3 | 2 | 0 | 0 | 0 |
Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Ausleihungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Ausleihungen.
Insbesondere im Rahmen der Vergabe von Kundendarlehen hat das Unternehmen branchenübliche Sicherheiten in Form von Grundschulden, Sicherungsübereignungen und anderen Vermögenswerten erhalten. Darüber hinaus bestehen Eigentumsvorbehaltsklauseln. Weitere wesentliche, das Ausfallrisiko mindernde Vereinbarungen existieren nicht. Im Berichtsjahr hat die PARK & Bellheimer-Gruppe keine nennenswerten Sicherungsinventarien erworben.
Die Wertberichtigungen auf sonstige Ausleihungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand Wertberichtigungen am 1. Januar | 210 | 207 |
| Zuführungen | 65 | 57 |
| Verbrauch | -143 | -43 |
| Auflösungen | -19 | -11 |
| Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember | 113 | 210 |
Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen | -65 | -57 |
| Summe Aufwendungen | -65 | -57 |
| Zinserträge Ausleihungen | 20 | 33 |
| Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen | 19 | 11 |
| Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen | 48 | 54 |
| Summe der Erträge | 87 | 98 |
| Nettogewinn Ausleihungen | 22 | 41 |
5.5 Vorräte
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zu Anschaffungskosten) | 1.043 | 770 |
| Unfertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 302 | 273 |
| Fertige Erzeugnisse (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 731 | 749 |
| Summe der Vorräte | ||
| (bewertet zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 2.076 | 1.792 |
Im Geschäftsjahr 2017 sowie im Vorjahr sind keine Wertminderungen auf Vorräte ergebniswirksam erfasst worden. Die zum Stichtag bilanzierten Vorräte wurden während des Geschäftsjahres an die Sparkasse Südliche Weinstraße sicherungsübereignet. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der übereigneten Vorräte, die als Sicherheiten für ein Darlehen gestellt wurden, auf TEUR 2.076 (Vorjahr: TEUR 1.792). Der Buchwert der diesen Vorräten gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 1.730 (Vorjahr: TEUR 1.493).
5.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.468 | 1.568 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 683 | 624 |
| 2.151 | 2.192 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten neben Forderungen aus Getränkelieferungen auch Miet- und Pachtforderungen.
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum 31. Dezember 2017 wie auch zum 31. Dezember 2016 in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wie folgt aufgegliedert:
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| davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig: | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert der Forderungen vor Wertberichtigung | abzgl. einzelwert berichtigte Forderungen | zum Abschluss stichtag nicht wertgeminderte Forderungen | davon: zum Abschluss stichtag weder wertgemindert noch überfällig | weniger als 30 Tage | zwischen 31 und 60 Tagen | zwischen 61 und 90 Tagen | zwischen 91 und 180 Tagen | mehr als 180 Tage | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 31.12.2017 | 1.487 | -21 | 1.466 | 1155 | 210 | 75 | 21 | 5 | 0 |
| 31.12.2016 | 1.636 | -150 | 1.486 | 1064 | 290 | 80 | 39 | 13 | 0 |
Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Den wahrscheinlich eintretenden Forderungsausfällen wurde zum 31. Dezember 2017 mit Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 69) Rechnung getragen.
Während des Geschäftsjahres wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Globalabtretung an die Sparkasse Südliche Weinstraße als Sicherheit für ein Darlehen abgetreten. Zum Abschlussstichtag beläuft sich der Buchwert der abgetretenen Forderungen auf TEUR 1.468 (Vorjahr: TEUR 1.568). Der Buchwert der diesen Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeit beläuft sich auf TEUR 1.334 (Vorjahr: TEUR 1.425).
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand Wertberichtigungen am 1. Januar | 69 | 81 |
| Zuführungen | 4 | 9 |
| Verbrauch | -43 | -8 |
| Auflösungen | -12 | -13 |
| Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember | 18 | 69 |
Nachfolgend sind die Aufwendungen und Erträge zusammengestellt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen | -4 | -9 |
| Summe Aufwendungen | -4 | -9 |
| Erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen | 12 | 13 |
| Erträge aus dem Zahlungseingang | ||
| von abgeschriebenen Forderungen | 0 | 0 |
| Summe Erträge | 12 | 13 |
| Nettogewinn/-verlust Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 4 |
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| vor Wertberichtigung | Wert berichtigung | vor Wertberichtigung | Wertberichtigung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern | 524 | 450 | 486 | 450 |
| Forderungen Ausgleichsbetrag Mindermengen | 88 | 14 | 84 | 11 |
| Pfandforderungen Handelsware | 59 | 0 | 52 | 0 |
| Debitorische Kreditoren | 45 | 0 | 56 | 0 |
| Zinsforderungen auf Ausleihungen | 18 | 11 | 28 | 12 |
| Übrige | 424 | 0 | 391 | 0 |
| 1.158 | 475 | 1.097 | 473 |
Bei den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten werden zum 31. Dezember 2017 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 475 (Vorjahr: TEUR 473) angesetzt. Diese werden direkt auf den jeweiligen Forderungskonten erfasst.
In den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten sind keine solchen enthalten, die überfällig und nicht wertberichtigt sind. Mit Ausnahme der Erstattungsansprüche aus sonstigen Steuern sind sämtliche sonstigen Forderungen und Vermögenswerte von TEUR 609 finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: TEUR 588).
Die Wertberichtigungen auf die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand Wertberichtigungen am 1. Januar | 473 | 484 |
| Zuführungen | 6 | 3 |
| Verbrauch | -1 | -9 |
| Auflösungen | -3 | -5 |
| Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember | 475 | 473 |
5.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel bestehen überwiegend aus Guthaben bei Kreditinstituten.
5.8 Grundkapital und Kapitalrücklage
Das Grundkapital beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert EUR 5.000.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), die voll eingezahlt wurden und auf den Inhaber lauten.
Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2017 von TEUR 5.651 hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.
Die Gewinnrücklage beinhaltet die gesetzliche Rücklage der PARK & Bellheimer AG.
Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres keine Dividende vorgeschlagen, beschlossen oder ausgeschüttet.
5.9 Gewinnrücklagen
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gewinnrücklagen | 314 | 331 |
| Stand zum 1. Januar | 314 | 331 |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung | 37 | -17 |
| Stand zum 31. Dezember | 351 | 314 |
5.10 Ergebnis je Aktie
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien geteilt. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren, nicht kumulierenden rückzahlbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an während des Jahres sich im Umlauf befindenden Stammaktien zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden, geteilt. Da es bei der PARK & Bellheimer AG keine potenziellen Stammaktien gibt, ist das unverwässerte und verwässerte Ergebnis gleich.
Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis | 117 | 124 |
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| Stück in Tausend |
Stück In Tausend |
|
|---|---|---|
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie | 5.000 | 5.000 |
In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen der Gesellschaft mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
5.11 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen enthalten die Zusagen für die betriebliche Altersversorgung ausgewählter anspruchsberechtigter Personen oder deren Hinterbliebener aufgrund einzelvertraglicher Versorgungszusagen. Die begünstigten Personen haben in der Regel Anspruch auf eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Altersrente bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Sonstige Leistungen werden nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse nicht gewährt.
Die aktuellste versicherungsmathematische Bewertung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurde zum 31. Dezember 2017 von Herrn Dipl. Math. Fritz Renhard Zeuner durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der Projected Unit Credit Method ermittelt.
Der Bewertung liegen die Generationstafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie nachfolgend dokumentierte Rechnungsparameter zu Grunde:
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| Angaben in % | 2017 | 2016 |
| Rechnungszinsfuß | 1,90 | 1,80 |
| Erwartete Rentenentwicklung | 1,50 | 1,50 |
Da es sich bei den Rentenzusagen durchweg um Festbetragszusagen handelt, wurden Anwartschaftssteigerungen bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen nicht berücksichtigt.
Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufender Dienstzeitaufwand | -15 | -15 |
| Nettozinsaufwand | -10 | -11 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Komponente der leistungsorientierten Kosten | -25 | -26 |
| Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen | 41 | 16 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen | 10 | -40 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten | 51 | -24 |
| Summe | 26 | -50 |
Die Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan ist im „Sonstigen Ergebnis“ erfasst.
Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs), den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (Past Service Costs) sowie für die Zinskomponente im „Personalaufwand“.
Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Nettoschuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | 506 | 532 |
Die Veränderung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand am 1. Januar | 532 | 482 |
| Dienstzeitaufwand | 15 | 15 |
| Zinsaufwand | 10 | 11 |
| Gewinne (-) und Verluste (+) aus der Neubewertung: | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der demographischen Annahmen | -41 | -16 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen | -10 | 40 |
| Stand am 31. Dezember | 506 | 532 |
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesene Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst.
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| 31. Dezember 2017 | 31. Dezember 2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Effekte in TEUR | Erhöhung | Minderung | Erhöhung | Minderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszins (0,5 % Veränderung) | 12 | -16 | 14 | -19 |
| Rentenentwicklung (0,5 % Veränderung) | -14 | 13 | -17 | 15 |
5.12 Sonstige Rückstellungen
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 stellt sich wie folgt dar:
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| Stand am 01.01.2016 TEUR |
Inanspruchnahme TEUR |
Zuführungen TEUR |
Auflösungen TEUR |
Stand am 31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 36 | 6 | 0 | 0 | 30 |
| Summe langfristige Rückstellungen | 36 | 6 | 0 | 0 | 30 |
| Pfandrückstellungen | 1.261 | 1.261 | 1.256 | 0 | 1.256 |
| Kundenrückvergütungen | 70 | 70 | 107 | 0 | 107 |
| Personalrückstellungen | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Pacht- und Prozessrisiken | 7 | 0 | 0 | 0 | 7 |
| Ausstehende Rechnungen | 50 | 50 | 19 | 0 | 19 |
| Summe kurzfristige Rückstellungen | 1.388 | 1.381 | 1.383 | 0 | 1.390 |
| Summe Rückstellungen | 1.424 | 1.387 | 1.383 | 0 | 1.420 |
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| Stand am 01.01.2017 TEUR |
Inanspruchnahme TEUR |
Zuführungen TEUR |
Auflösungen TEUR |
Stand am 31.12.2017 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 30 | 4 | 0 | 34 | |
| Summe langfristige Rückstellungen | 30 | 0 | 4 | 0 | 34 |
| Pfandrückstellungen | 1.256 | 1.256 | 1.361 | 0 | 1.361 |
| Kundenrückvergütungen | 107 | 107 | 111 | 111 | |
| Personalrückstellungen | 1 | 1 | 0 | ||
| Pacht- und Prozessrisiken | 7 | 7 | |||
| Ausstehende Rechnungen | 19 | 19 | 10 | 0 | 10 |
| Summe kurzfristige Rückstellungen | 1.390 | 1.382 | 1.482 | 1 | 1.489 |
| Summe Rückstellungen | 1.420 | 1.382 | 1.486 | 1 | 1.523 |
Die Pfandrückstellungen beinhalten das zum Bilanzstichtag absehbare Risiko zukünftiger Zahlungen aus am Abschlussstichtag bestehenden Pfandverpflichtungen. Die Höhe der Rückstellungen wurde anhand von Absatzstatistiken für eigenes Mehrweggebinde entsprechend dem Pfandwert und den zugrunde liegenden Umlaufgeschwindigkeiten ermittelt. Der Rückstellungsverbrauch wird im Wesentlichen im nächsten Geschäftsjahr anfallen.
5.13 Finanzschulden
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
| davon in 1 bis 5 Jahren fällig | 2.711 | 3.101 |
| davon nach 5 Jahren fällig | 656 | 1.104 |
| Summe langfristige Finanzschulden | 3.367 | 4.205 |
| Summe kurzfristige Finanzschulden | 865 | 830 |
| Summe Finanzschulden | 4.232 | 5.035 |
In den Finanzschulden sind folgende Bankdarlehen enthalten:
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| Bilanzierter Betrag | Tilgung p.a. | Effektiver Zinssatz | Fälligkeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | in TEUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzierende Bank | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sparkasse Südliche Weinstraße | |||||
| - Ratentilgungsdarlehen | 1.650 | 1.835 | Annuität | 2,45% | _ |
| Sparkasse Südliche Weinstraße | |||||
| - Ratentilgungsdarlehen | 1.059 | 1.258 | Annuität | 2,95% | _ |
| Mercedes Benz AG | 658 | 948 | Annuität | 3,6% | _ |
| - Ratentilgungsdarlehen | |||||
| Mercedes Benz AG | 501 | 610 | Annuität | 2,2% | _ |
| - Ratentilgungsdarlehen | |||||
| Mercedes Benz AG | 70 | 90 | Annuität | 2,2% | _ |
| - Ratentilgungsdarlehen | |||||
| Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz | 294 | 294 | Endfällig | 4,0% | 31.03.2021 |
Die zum 31. Dezember 2016 bilanzierten Finanzschulden in Höhe von TEUR 5.035 wurden im Berichtsjahr planmäßig in Höhe von TEUR 803 getilgt.
5.14 Sonstige Verbindlichkeiten
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Kreditorische Debitoren | 336 | 257 |
| Resturlaubsansprüche | 168 | 181 |
| Biersteuer | 66 | 73 |
| Überstunden- und Gleitzeitguthaben | 43 | 49 |
| Sonstige Steuern | 65 | 81 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 38 | 38 |
| Sonstiges | 345 | 318 |
| Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | 1.061 | 997 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 1.061 | 997 |
Mit Ausnahme der Steuerverpflichtungen sind sämtliche sonstige Verbindlichkeiten finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 930 (Vorjahr: TEUR 843).
5.15 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfassen den offenen Verpflichtungsumfang aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.
5.16 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 993 | 1.033 |
Die langfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 993 bestehen mit TEUR 196 gegenüber Mitarbeitern und mit TEUR 797 aus Mietkaufverpflichtungen.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der Investitions- und Kreditbank Rheinland-Pfalz haben die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Betrag von TEUR 200 bis zum 31. März 2021 zur Verfügung gestellt. Im Berichtsjahr wurden diese Verbindlichkeiten mit 5 % verzinst. Über den Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 200 bestehen Rangrücktrittvereinbarungen der Mitarbeiter gegenüber sämtlichen Gläubigern der Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2017 beläuft sich die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern auf TEUR 196.
5.17 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.047 | 2.855 |
Im Rahmen des Management-Buy-Outs wurden Forderungen der Actris Brauereibetriebsveräußerungs AG (vormals: Eichbaum-Brauereien AG) in Höhe von TEUR 3.300 durch Herrn Roald Pauli erworben. Diese Forderung wird mit 1 % verzinst. Über den Forderungsbetrag von TEUR 3.300 nebst Zinsen bis zum 31. Dezember 2017 in Höhe von TEUR 247 wurde ein Rangrücktritt bis zum 30. September 2020 gegenüber sämtlichen Gläubigern der PARK & Bellheimer GmbH & Co. KG erklärt.
Aufgrund der Modifikation des Gesellschafterdarlehens wurde die Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifikation in Höhe von TEUR 1.899 eingebucht. Der beizulegende Zeitwert wurde durch Abzinsung des Darlehens unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6,74 % ermittelt. Der Differenzbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und ursprünglichem Buchwert in Höhe von TEUR 1.401 wurde gemäß IAS TEUR 1.109 in die Kapitalrücklage eingestellt. Im Berichtsjahr wurde die Verbindlichkeit mit TEUR 192 aufgezinst.
5.18 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Im Rahmen der Errichtung und Verpachtung einer KWK-Anlage bestehen zum Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.553.
Leasing
Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Mietkaufverträgen
Der Konzern hat zum 31. Dezember 2017 keine Gegenstände des Anlagevermögens im Leasingbestand.
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen
Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern hat für verschiedene Kraftfahrzeuge Leasingverträge abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von 3 Jahren und enthalten keine Verlängerungsoptionen.
Beim Operating-Leasing werden die Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Innerhalb eines Jahres | 97 | 91 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 93 | 100 |
| 190 | 191 |
Im Geschäftsjahr 2017 sind Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 95) geleistet worden.
Verpflichtungen/Ansprüche aus Mietverträgen
Konzern als Leasingnehmer und Leasinggeber
Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit unserer Branche bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anpachtung von zwei Gaststätten.
Die beiden Pachtverträge haben eine Restlaufzeit von 9 bzw. 12 Jahren. Den Mietaufwendungen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 118 stehen Mieterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Verpflichtungen aus Rohstoffkontrakten
Der Malz- und Hopfenbedarf des Brauereibetriebes wird über Lieferkontrakte gesichert.
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Vertragsverpflichtungen:
Vertragsverpflichtungen aus Lieferungen:
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| 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Innerhalb eines Jahres | 1.211 | 1.080 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 0 | 0 |
| 1.211 | 1.080 |
6.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bier abzüglich Biersteuer | 13.747 | 13.835 |
| Alkoholfreie Getränke | 4.415 | 4.158 |
| Sonstige Erlöse | 821 | 739 |
| 18.983 | 18.732 |
Unter den „Sonstigen Erlösen“ im Konzern werden im Wesentlichen Mieterlöse sowie Erlöse aus Anfallerzeugnissen des Brauereibetriebes erfasst.
Nach geografisch bestimmten Märkten verteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Inland | 16.255 | 15.998 |
| Ausland | 2.728 | 2.734 |
| 18.983 | 18.732 |
Die Steuerung des Unternehmens erfolgt in einer Geschäftseinheit mit einem Betätigungsfeld. Die primären Steuerungsgrößen, die der Vorstand zu Entscheidungen heranzieht, sind das Betriebsergebnis, der Getränkeausstoß und die Umsatzerlöse. Über die Ressourcenallokation in der Produktion wird basierend auf der gesamten Kapazität der Abfüllanlagen entschieden. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich durch die Tätigkeit als Getränkehersteller erwirtschaftet. Sie beinhalten Erlöse aus dem Verkauf von Bier (Eigenbier, Lohnbrau, Handelsware) sowie von AfG (Mineralwasser, Süßgetränke, Handelsware), die in Deutschland und im Ausland generiert werden. Da sämtliche Abfüllanlagen je nach Bedarf für das gesamte Getränkesortiment zum Einsatz kommen können, gibt es kein angemessenes Aufteilungskriterium, um die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen, z. B. Kundengruppen oder Getränkearten, zuzuordnen. Damit entfällt die Segmentberichterstattung, da das Unternehmen als ein EinSegment-Unternehmen geführt wird.
Eine besondere Abhängigkeit von wichtigen Großkunden ist nicht gegeben.
6.2 Sonstige betriebliche Erträge
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Minderbezug | 34 | 76 |
| Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten | 19 | 11 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1 | 0 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen des Umlaufvermögens | 15 | 17 |
| Erträge aus Wertänderungen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 300 | 0 |
| Erträge aus dem Zahlungseingang von abgeschriebenen Forderungen | 48 | 53 |
| Buchgewinn aus Anlagenabgängen | 68 | 163 |
| Periodenfremde Erträge | 5 | 2 |
| Schadensersatzansprüche | 4 | 11 |
| Übrige betriebliche Erträge | 325 | 324 |
| 819 | 657 |
Die Erträge aus Zuschreibungen von finanziellen Vermögenswerten erfassen ausschließlich die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Ausleihungen.
Unter dem Posten „Übrige betriebliche Erträge“ werden vor allem Erträge aus der kurzfristigen Überlassung von Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen von Veranstaltungen, aperiodische Erträge sowie Erträge aus verschiedenen anderen Leistungen zusammengefasst.
Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich um nachträglich vereinnahmte Erträge aus dem Jahr 2016.
6.3 Materialaufwand
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 4.387 | 4.229 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 360 | 279 |
| 4.747 | 4.508 |
Die Position „Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfasst die Aufwendungen für sämtliche Braustoffe, die Betriebsstoffe für die Energieversorgung, die Aufwendungen für Abfüllmaterialien, für den Bezug von fremden Waren sowie die Aufwendungen für die Herstellung von Süßgetränken.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Lohnverarbeitungen von Dritten und Aufwendungen für die Anmietung von Absatzstätten.
6.4 Personalaufwand und Mitarbeiter
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 6.592 | 6.780 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 1.421 | 1.457 |
| 8.013 | 8.237 |
Der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung betrug im Berichtsjahr TEUR 584 (Vorjahr: TEUR 603).
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stellt sich wie folgt dar (Quartalsdurchschnitt):
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 103 | 103 |
| Angestellte | 37 | 42 |
| 140 | 145 | |
| Auszubildende | 5 | 7 |
| 145 | 152 |
6.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenwerte und auf Sachanlagen
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Planmäßige Abschreibungen | 1.710 | 1.678 |
| 1.710 | 1.678 |
6.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
scroll
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Vertriebskosten | 1.943 | 1.837 |
| Wartung und Instandhaltung | 694 | 721 |
| Verwaltungskosten | 684 | 695 |
| Sonstige Fremdleistungen | 394 | 361 |
| Abschreibungen Warenforderungen | 34 | 48 |
| Betriebsstoffe Fuhrpark | 241 | 239 |
| Mietaufwendungen für Inventar und Geschäftsausstattung | 297 | 118 |
| Sonstige Steuern | 124 | 126 |
| Übrige | 348 | 240 |
| 4.759 | 4.385 |
6.7 Finanzergebnis
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 20 | 32 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5 | 2 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | -65 | -57 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -359 | -356 |
| -399 | -379 |
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ausschließlich Kundenausleihungen. Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 144) sowie den Zinsaufwand aus der Aufzinsung des Gesellschafterdarlehens von TEUR 192 (Vorjahr: TEUR 180).
6.8 Ertragsteuern
Für die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden werden die im Geschäftsjahr 2017 gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Bei der Berechnung der latenten Steuern wird ein kombinierter Ertragssteuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt. In Bezug auf die Gewerbeertragsteuer wurde ein gewichteter Hebesatz der Gemeinden für die beiden Produktionsstandorte in Bellheim und Pirmasens bestimmt. Der für die Bewertung der latenten Steuern zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 28,7 %.
Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) | ||
| des Geschäftsjahres | 0 | 0 |
| aus Vorjahren | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) | ||
| aus bilanziellen Veränderungen | +267 | +18 |
| aus Verlustvorträgen | -120 | +118 |
| +147 | +136 | |
| Steueraufwand (+)/-ertrag (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung | +147 | +136 |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufende Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) | 0 | 0 |
| Latente Steuererträge (-)/-aufwendungen (+) | ||
| aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung | +14 | -7 |
| +14 | -7 | |
| Steueraufwand (+)/-ertrag (-) im Sonstigen Ergebnis | +14 | -7 |
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 und das Vorjahr setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Jahresergebnis vor Ertragsteuern | 114 | 260 |
| Erwarteter Steueraufwand 28,7 % (Vorjahr: Steuerertrag 28,7 %) | -33 | -75 |
| Auswirkungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen | 33 | 4 |
| Auswirkungen von steuerlichen Begünstigungen | ||
| Latente Steuerertrag für vorangegangene Geschäftsjahre | ||
| Veränderungen erfasster abzugsfähiger temporärer Differenzen | -267 | -18 |
| Veränderung Verlustvorträge | 120 | -47 |
| -147 | -136 |
Zum 31. Dezember 2017 bestehen innerhalb des Konzerns Verlustvorträge in Höhe von TEUR 0 für körperschaftsteuerliche Zwecke (Vorjahr: TEUR 0), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden. Alle Verlustvorträge des Konzerns haben nach der aktuellen Steuergesetzgebung einen unbeschränkten Verlustvortragszeitraum.
Die PARK & Bellheimer-Gruppe hat keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge über den Betrag des passivischen Überhangs der sonstigen Steuerlatenzen hinaus gebildet.
Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 haben sich aus den folgenden Bilanzpositionen abgeleitet:
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| Akt. latente Steuern 31.12.2017 TEUR |
Pas. latente Steuern 31.12.2017 TEUR |
Akt. latente Steuern 31.12.2016 TEUR |
Pas. latente Steuern 31.12.2016 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 75 | 0 | 55 |
| Sachanlagen | 0 | 876 | 0 | 707 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 798 | 0 | 712 |
| Andere finanziellen Vermögenswerte | 0 | 9 | 0 | 9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 0 | 9 | 0 | 9 |
| Rückstellungen für Pensionen | 83 | 0 | 89 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 3 | 0 | 0 | 3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 59 | 0 | 65 | 0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1031 | 0 | 911 | 0 |
| 1.176 | 1.767 | 1.065 | 1.495 | |
| -1.176 | -1.767 | -1.065 | -1.495 | |
| -591 | -430 |
Der Steueraufwand (-) bzw. Steuerertrag (+) aus latenten Steuern zum 31. Dezember 2017 ist dem laufenden Ergebnis (Jahresergebnis) sowie dem sonstigen Ergebnis wie folgt zuzuordnen:
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| Steuer- aufwand (-)/-ertrag (+) Laufendes Ergebnis | Steueraufwand (-)/-ertrag (+) Sonstiges Ergebnis | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | -20 | 0 |
| Sachanlagen | -169 | 0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -86 | 0 |
| Andere finanziellen Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 0 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | 8 | -14 |
| Sonstige Rückstellungen | 6 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -6 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 120 | 0 |
| Steueraufwand (-)/-ertrag (+) | -147 | -14 |
| -161 |
Eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde nur vorgenommen, sofern es sich um die gleiche Steuerart und um den gleichen Steuerschuldner handelt.
7.1 Beziehungen zu nahestehenden Personen
Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Verkäufe an und Käufe von sowie Dienstleistungen von bzw. für nahestehende Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Posten sind nicht besichert und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen oder Schulden gegen nahestehende Unternehmen und Personen bestehen keinerlei Garantien. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 bestehen keine Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen.
Vergütungen der Personen in Schlüsselpositionen des Managements
Schlüsselpositionen des Managements betreffen ausschließlich den Vorstand. Herr Roald Pauli erhält als Mitglied des Vorstands von der PARK & Bellheimer AG insgesamt eine Vergütung in Höhe von TEUR 84 p.a.. Bei der Vergütung handelt es sich ausschließlich um eine erfolgsunabhängige Vergütung. Im Geschäftsjahr 2017 wurden an den Vorstand Euro 84.000,00 vergütet.
Transaktionen mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen
Verträge mit dem Gesellschafter
Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter Herrn Roald Pauli in Höhe von EUR 3.300.000,00 wird mit 1 % verzinst. Hierfür sind im Geschäftsjahr 2017 Zinsen in Höhe von EUR 35.118,00 angefallen. Über den Gesamtbetrag nebst Zinsen von EUR 3.546.892,00 wurde von Herrn Pauli ein Nachrang bis zum 30. September 2020 gegenüber allen anderen Gläubigern erklärt.
Darüber hinaus gab es keine weiteren Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Geschäftsjahr 2017.
7.2 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr belaufen sich im PARK & Bellheimer-Konzern auf EUR 37.500,00 (Vorjahr: EUR 37.500,00).
7.3 Mitteilungen nach § 21 WpHG i.V.m. § 160 AktG
Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen mitgeteilt:
„Herr Roald Pauli, Hockenheim, hat am 15. Juli 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 9. Juli 2010 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % überschritten hat und nun 81,29 % beträgt.“
„Frau Sabine Pauli, Hockenheim, hat am 26. Juni 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PARK & Bellheimer AG am 25. Juni 2013 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,29 % (das entspricht 314.311 Stimmrechten) betragen hat.
7.4 Honorare des Abschlussprüfers
Für das Geschäftsjahr 2017 wurde für den Abschlussprüfer und seine inländischen verbundenen Unternehmen ein Gesamthonorar von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) als Aufwand erfasst, welches sich wie folgt aufteilt:
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| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 59 | 59 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| Summe | 59 | 59 |
7.5 Befreiung einer Personenhandelsgesellschaft
Die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, die eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a (1) HGB ist und die in den Abschluss der PARK & BellheimerKonzern einbezogen wird, hat die Befreiungsoption in Bezug auf Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und Lageberichtes nach § 264b HGB in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
7.6 Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen, durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen und Kontokorrentkredite, Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie gewährte Darlehen. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.
Zinsrisiko
Der PARK & Bellheimer Konzern hat ausschließlich längerfristige Darlehen mit festen Zinssätzen über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgenommen. Damit ist der Konzern keinem Risiko aus Schwankungen von Marktzinssätzen aus langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgesetzt, da für sämtliche langfristige Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit jeweils ein fester Zinssatz vereinbart wurde. Zinssensitivitäten sind damit ausgeschlossen.
Währungsrisiko
Da der Konzern seine Geschäftsbeziehungen ausschließlich in Euro abwickelt, bestehen am Bilanzstichtag keine Währungsrisiken.
Kreditrisiko
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Für darüber hinaus bestehende Risiken werden entsprechende Einzelwertberichtigungen quantifiziert.
Zweifelhafte finanzielle Vermögenswerte, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Uneinbringlichkeit festgestellt wurde oder die tatsächlich ausfallen, werden zum Abschlussstichtag vollständig abgeschrieben. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, wird dem Ausfallrisiko durch eine entsprechende Wertberichtigung auf den wahrscheinlich realisierbaren Wert Rechnung getragen. Zusätzlich wird eine aus Erfahrungswerten abgeleitete Wertberichtigung auf Portfoliobasis gebildet. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt ebenso, wie der Verbrauch von Beträgen zulasten des Wertberichtigungskontos, vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.
Bei hohem Grad der Verlässlichkeit wird eine direkte Abschreibung vorgenommen, bei niedrigem Grad der Verlässlichkeit wird das Ausfallrisiko über Wertberichtigungskonten abgebildet. Entfallen die Gründe für eine Wertberichtigung, erfolgt eine entsprechende Zuschreibung.
Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und bestimmten derivativen Finanzinstrumenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.
Rohstoffpreisrisiko
Für das Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft die wesentlichen Grundstoffe für den Produktionsbetrieb über Lieferkontrakte gesichert. Über die damit in der Regel verbundenen Festpreise wird darüber hinaus die Materialpreisplanung für diesen Zeitraum abgesichert. Das Beschaffungsrisiko wird dadurch minimiert.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools. Dieses Tool berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.
Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Darlehen sowie Finanzierungs-Leasingverhältnissen zu wahren.
Zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.
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| Fälligkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31.12.2016 | bis 1 Jahr TEUR |
1 bis 2 Jahre TEUR |
2 bis 3 Jahre TEUR |
3 bis 4 Jahre TEUR |
4 bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
Gesamt TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 830 | 838 | 699 | 716 | 847 | 1.105 | 5.035 |
| Zinsen auf Finanzschulden | 123 | 101 | 81 | 63 | 39 | 47 | 454 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 3.300 | 0 | 0 | 3.300 |
| Zinsen auf Verbindlichkeiten Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 345 | 0 | 0 | 345 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 533 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 533 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 997 | 146 | 150 | 141 | 328 | 267 | 2.029 |
| Zinsen auf sonstige Verbindlichkeiten | 35 | 32 | 28 | 24 | 11 | 7 | 137 |
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| Fälligkeit | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr zum 31.12.2017 | bis 1 Jahr TEUR |
1 bis 2 Jahre TEUR |
2 bis 3 Jahre TEUR |
3 bis 4 Jahre TEUR |
4 bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
Gesamt TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden | 865 | 700 | 716 | 847 | 448 | 656 | 4.232 |
| Zinsen auf Finanzschulden | 101 | 81 | 63 | 39 | 22 | 25 | 331 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 0 | 0 | 3.300 | 0 | 0 | 0 | 3.300 |
| Zinsen auf Verbindlichkeiten Gesellschafter | 0 | 0 | 345 | 0 | 0 | 0 | 345 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 780 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 780 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.060 | 175 | 167 | 354 | 162 | 136 | 2.054 |
| Zinsen auf sonstige Verbindlichkeiten | 35 | 30 | 26 | 12 | 5 | 3 | 111 |
Kapitalsteuerung
Die Gesellschaft unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Ziele, Methoden und Prozesse des Kapitalmanagements sind den erfolgsorientierten Finanzkennzahlen untergeordnet.
Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, eine gute Eigenkapitalquote aufrechtzuerhalten. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor.
Die langfristige Sicherung der Selbstfinanzierung basiert auf einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2017 bzw. zum 31. Dezember 2016 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.
7.7 Finanzinstrumente
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher, im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2016 bzw. zum 31. Dezember 2017.
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
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| Bewertung nach IAS 39 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert 31.12.2016 | fortgeführte Anschaffungskosten 31.12.2016 | Zeitwert 31.12.2016 | Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 31.12.2016 | beizulegender Zeitwert 31.12.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | lar | 2.151 | 2.151 | 2.151 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte | lar | 2.156 | 2.156 | 2.156 | ||
| Andere finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Ausleihungen | lar | 1.119 | 1.119 | 1.119 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzschulden | flac | 5.035 | 5.035 | 5.035 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | flac | 2.855 | 2.855 | 2.855 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | flac | 533 | 533 | 533 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | flac | 1.875 | 1.875 | 1.875 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | fvtpl | 0 | 0 | 0 | ||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien: | ||||||
| Forderungen und Kredite | lar | 5.426 | 5.426 | 5.426 | ||
| (lar: Loans-and-Receivables) | ||||||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabil at Fair Value Through Profit or Loss) | fvtpl | 0 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) | flac | 10.298 | 10.298 | 10.298 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
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| Bewertung nach IAS 39 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert 31.12.2017 | fortgeführte Anschaffungs- kosten 31.12.2017 | Zeitwert 31.12.2017 | Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 31.12.2017 | beizulegender Zeitwert 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | lar | 1.103 | 1.103 | 1.103 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte | lar | 2.077 | 2.077 | 2.077 | ||
| Andere finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen | lar | 1.114 | 1.114 | 1.114 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzschulden | flac | 4.232 | 4.232 | 4.232 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | flac | 3.047 | 3.047 | 3.047 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | flac | 780 | 780 | 780 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | flac | 1.923 | 1.923 | 1.923 | ||
| Derivative Finanzinstrumente | fvtpl | 0 | 0 | 0 | ||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien: | ||||||
| Forderungen und Kredite (lar: Loans-and-Receivables) | lar | 4.294 | 4.294 | 4.294 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (fvtpl: Financial liabil at Fair Value Through Profit or Loss) | fvtpl | 0 | 0 | 0 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden (flac: Financial liabilities Measured at amortised Cost) | flac | 9.982 | 9.982 | 9.982 |
Beizulegender Zeitwert
Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten entsprechen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Instrumente ihrem Buchwert.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Marktwerte mit Barwert- und Optionspreismodellen berechnet. Als Eingangsparameter für diese Modelle werden die am Bilanzstichtag festgestellten relevanten Marktpreise und Zinssätze verwendet, die von anerkannten externen Quellen bezogen werden.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum 31. Dezember 2017 entsprachen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.
Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird, sofern verfügbar, auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt. In bestimmten Fällen wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt.
7.8 Organe der Gesellschaft
AUFSICHTSRAT:
DIPL.-KFM. MICHAEL KRANICH,
Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG
Kaufmann, Managing Director der Calibrium AG, Zürich (Schweiz)
Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgender Gesellschaft:
- Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA, Mannheim (seit 16. August 2017)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bei folgender Gesellschaft:
- ZetVisions AG, Heidelberg
Aufsichtsratsmitglied bei folgender Gesellschaft:
- VRMagic Holding AG, Mannheim
Vorsitzender des Beirats bei folgender Gesellschaft:
- Epple Holding GmbH, Heidelberg
DIPL.-BETRIEBSWIRT ERIC SCHÄFFER,
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PARK & Bellheimer AG
Geschäftsführender Gesellschafter der Oppacher Mineralquellen GmbH & Co. KG, Oppach
Geschäftsführender Gesellschafter der Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH, Meißen
DR. BERNHARD MATHEIS
Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG
Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens
Vorsitzender des Aufsichtsrates bei folgenden städtischen Gesellschaften:
- Rheinberger Besitz GmbH, Pirmasens
- Rheinberger Verwaltungs GmbH, Pirmasens
- Stadtentwicklung Pirmasens GmbH, Pirmasens und deren Tochtergesellschaften
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden privaten Gesellschaften:
- Pfalzenergie GmbH, Kaiserslautern (Austritt 1. August 2017)
- Volksbank, Pirmasens
- DRK Rettungsdienst GmbH Südpfalz, Landau
- Pfalzwerke AG, Ludwigshafen
DR. FRITZ BRECHTEL,
Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG
Landrat des Landkreises Germersheim, Rülzheim
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:
- Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), Karlsruhe
- Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), Mannheim
- Wohnbau Wörth, Wörth
Verwaltungsratsvorsitzender bei folgender Gesellschaft:
- Sparkasse Germersheim-Kandel, Kandel
Verwaltungsratsmitglied bei folgenden Gesellschaften:
- Verband Region RheinNeckar, Mannheim - Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim
Michael Reichling,*)
Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG
Elektromeister
Bruttogehalt TEUR 60
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 11
Andreas Kurz*)
Mitglied des Aufsichtsrats der PARK & Bellheimer AG
Betriebsschlosser
Bruttogehalt TEUR 50
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung TEUR 10
Arbeitnehmervertreter
*) Arbeitnehmervertreter
Die an die Mitglieder des Aufsichtsrats entrichteten Vergütungen für das Berichtsjahr betragen TEUR 38 (Vorjahr: TEUR 38).
ROALD PAULI, Kaufmann
Vorstand
7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen Bilanzstichtag und Erstellungsdatum dieses Berichts gab es keine wesentlichen berichtspflichtigen Ereignisse.
Pirmasens, den 31. März 2018
Der Vorstand
Wir haben den von der PARK & Bellheimer AG aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Freising-Weihenstephan, 14. Juni 2018
**Landestreuhand Weihenstephan GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
A. Funken, Wirtschaftsprüfer
ppa J. Welter, Wirtschaftsprüfer
Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat die Leitung des Unternehmens fortlaufend überwacht und den Vorstand in gemeinsamen Aussprachen in Fragen der Unternehmensführung beraten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats trafen sich im Geschäftsjahr 2017 in insgesamt vier Sitzungen. An zwei Aufsichtsratssitzungen konnte jeweils ein Aufsichtsratsmitglied und an einer Aufsichtsratssitzung konnten zwei Aufsichtsratsmitglieder nicht teilnehmen. An allen übrigen Aufsichtsratssitzungen waren die Mitglieder vollständig vertreten. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2017 nicht gebildet.
Die Aufsichtsratssitzungen waren gekennzeichnet von einem intensiven und offenen Austausch mit dem Vorstand zur Lage des Unternehmens, zur Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage und zu deren Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Zustimmungspflichtige Sachverhalte sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie wurden besonders ausführlich behandelt und auf Basis von umfassenden Dokumentationen und Rückfragen an den Vorstand entschieden. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat war geprägt von einer vertrauensvollen und offenen Atmosphäre. Der Aufsichtsrat hat in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen Einsicht genommen. Über alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, berichtete der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl mündlich als auch schriftlich. Die Informationen erstreckten sich insbesondere auch auf die Tochtergesellschaft, die PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Die Unternehmenskennzahlen und Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden vom Aufsichtsrat detailliert behandelt und vom Vorstand auf der Grundlage von schriftlichen Unterlagen erläutert.
Auch außerhalb der Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden über wichtige geschäftliche Vorgänge und Vorhaben unmittelbar unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand in einem ständigen persönlichen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Schwerpunkt der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2017 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Weiterentwicklung der operativen Tochtergesellschaft PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG. Der Vorstand hat hierzu umfangreiche Unterlagen und Präsentationen für die Fortentwicklung der regionalen Vertriebs- und Marketingstrategie dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wurde fortlaufend anhand der vorgelegten Unterlagen über den Getränkeabsatz, der Investitionstätigkeit, der Zahl der Mitarbeiter sowie der Entwicklung der finanziellen Situation vom Vorstand erörtert. Ebenfalls wurde der Aufsichtsrat über die Risikolage des Unternehmens sowie der Einhaltung der Compliance vom Vorstand unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand vorgelegte Unternehmensplanung sorgfältig geprüft und mit dem Vorstand ausführlich diskutiert.
Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr 2017 war nur Herr Roald Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG bestellt. Herr Pauli ist damit alleiniges Mitglied des Vorstandes der PARK & Bellheimer AG. Die Bestellung von Herrn Roald Pauli zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG endete am 31. Dezember 2017. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2017 Herrn Roald Pauli wieder zum Vorstand der PARK & Bellheimer AG für den Zeitraum bis zum 31.12.2022 bestellt.
Im Geschäftsjahr 2017 ergaben sich bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats keine personellen Veränderungen. In der Aufsichtsratssitzung vom 17. August 2017 wurde Herr Michael Kranich zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Eric Schäffer zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der PARK & Bellheimer AG gewählt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Freising, hat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 unter Einschluss der Buchführung und des Risikofrüherkennungssystems geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Prüfungsberichte und Abschlussunterlagen wurden unverzüglich nach Fertigstellung allen Aufsichtsratsmitgliedern übersandt und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 ausführlich erörtert. An der Sitzung nahm ein Vertreter des Abschlussprüfers teil, der detailliert über die Prüfungsschwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Die Berichterstattung umfasste auch das Ergebnis der Prüfung des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess. Außerdem beantwortete der Vertreter des Abschlussprüfers Fragen des Aufsichtsrats und stand für Auskünfte zur Verfügung.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Prüfungsberichte durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen nicht zu erheben. In der Sitzung vom 14. Juni 2018 billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss. Damit wurde der Jahresabschluss der PARK & Bellheimer AG festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Prüfungen durch den Abschlussprüfer einstimmig zu.
Dank
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmen des PARK & Bellheimer-Konzerns und der Unternehmensleitung für ihr großes Engagement, ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2017.
14. Juni 2018
Der Aufsichtsrat
Michael Kranich, Vorsitzender
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