Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 24, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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Der Aufsichtsrat hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr gemäß den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben den Vorstand überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende stand in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungen basierten teilweise auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die der Aufsichtsrat eingehend geprüft habt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben auch in diesem Geschäftsjahr sehr konstruktiv zusammengearbeitet und damit den kontinuierlichen Wachstumskurs von NFON gesichert.
Themen der Aufsichtsratssitzungen
Im Geschäftsjahr 2017 tagte der Aufsichtsrat insgesamt viermal und fasste darüber hinaus wegen Eilbedürftigkeit 16 Umlaufbeschlüsse.
In seiner Sitzung am 17.05.2017 stellte der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft sowie des Konzernabschlusses der NFON-Gruppe für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht des Vorstandes gem. § 172 AktG fest, billigte den Bericht des Aufsichtsrates 2016 und die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2017. Im Bericht des Vorstands wurde intensiv die Geschäftslage sowie der Ergebnisentwicklung im ersten Quartal 2017 erörtert und die neue Organisationsstruktur und Personalien vorgestellt. Im Tagesordnungspunkt Exit-Strategie wurde der Status und die nächsten Schritte der Exit-Planung und der Status der PE Gespräche - Interessenten und weiteres Vorgehen - erörtert. Der Aufsichtsrat verzichtete darüber hinaus per Beschluss auf die Abhaltung einer weiteren Sitzung im ersten Halbjahr.
In der Sitzung am 16.08.2017 konstituierte sich der Aufsichtsrat und bestätigte Dr. Hendrik Brandis im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden und Kristian Schmidt-Garve als seinen Stellvertreter. Der Vorstand berichtete über die Geschäftslage und Ergebnisentwicklung zum 30.06. des Jahres, gab einen Ausblick auf das dritte Quartal 2017 und berichtete über die Bemühungen zur Einführung eines Konzern-Verrechnungspreis-Systems. Ferner wurde in Bezug auf die Tochtergesellschaft Österreich die Situation der Geschäftsführung und der Kaufpreis im Falle des Exits erörtert.
Nachdem auf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 am 26.10.2017 der Aufsichtsrat neu gewählt wurde, konstituierte er sich in seiner Sitzung am 10.11.2017 und wählte Kristian Schmidt-Garve zu seinem Vorsitzenden und Ann-Kathrin Müller zu seiner Stellvertreterin.
Gegenstand der der Sitzung vom 19.12.2017 war im Rahmen des Berichts des Vorstands die Berichterstattung zum 30.09.2017, der Ausblick auf das vierte Quartal, der Liquiditätsstatus sowie Status quo und Stand der Umsetzung der Strategie von NFON bis 2022. Ferner beschloss der Aufsichtsrat das Budget für das Jahr 2018 und erörterte den Status des Erwerbs der Anteile der ipefon und Veränderung Geschäftsführung bei der Tochtergesellschaft in Österreich. Gegenstand der Sitzung war auch die Exit- bzw. IPO-Strategie sowie die Funktion und Personalie des neuen Vertriebsvorstands/CSO.
In den Umlaufbeschlussfassungen wurden nahezu ausschließlich Zustimmungen zu Vorgängen erteilt, welche zwar nicht von strategischer Tragweite aber doch nach der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftig sind. In einem der Umlaufbeschlüsse wurden Beschlüsse bestätigt, deren Wirksamkeit aus formellen Gründen fraglich war.
Gegenstand aller Sitzungen und Beratungen im Aufsichtsrat waren die aktuelle Geschäftsentwicklung, die strategische und operative Planung des Unternehmens sowie die finanzielle Lage. Vertieft befasste sich das Gremium mit der langfristigen strategischen Entwicklung. Der Aufsichtsrat teilt die Einschätzung des Vorstands, dass Entscheidungen wie die nach Überzeugung der Gesellschaft bevorstehende Marktkonsolidierung sowie die Marktnachfrage hin zu UCaaS erheblichen Einfluss auf alle Geschäfte von NFON haben, und misst diesen größte Bedeutung als Wachstumshebel für deren gesamtes Geschäft bei. Grundsätzliche Zustimmung fand in den Beratungen auch die von Vorstand und Senior Management ausgearbeitete Strategie bis 2022. Akquisitionen und Exitmöglichkeiten waren weitere wichtige Themen des Aufsichtsrats.
Im August 2017 wurde in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Korrekturmeldung der Steuererklärungen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2015 nach § 153 AO beim zuständigen Finanzamt eingereicht. In der Folge ordnete die Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung hinsichtlich Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für die Geschäftsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015 an. Die entsprechenden Untersuchungen dieser Behörde sind noch nicht abgeschlossen.
Mit Kaufvertrag vom 30.10.2017 hat die fairfon Telefonsysteme GmbH, eine 100%-ige Tochter der NFON AG, den 49,8%-Anteil an der nfon GmbH, St. Pölten von der ipefon GmbH zu einem Kaufpreis von 3,1 Mio. € erworben. Dieser Erwerb erfolgte mit Zustimmung des Aufsichtsrates, welche dieser im Umlaufverfahren am 26.10.2017 beschloss. Damit einher ging ein Wechsel in der Geschäftsführung. Reinhard Hable, seit Gründung des Joint Venture Geschäftsführer der nfon GmbH ist zum 31.12.2017 als Geschäftsführer ausgeschieden und wird zum 01.05.2018 durch Gernot Hofstetter ersetzt werden. In der Zwischenzeit werden die Geschäfte kommissarisch von Markus Krammer, VP Products & New Business der NFON-Gruppe und Hans Szymanski geführt.
Im November 2017 wurde Cäsar Flores Rodriguez per Umlaufbeschluss als Vorstandsmitglied bestellt. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung mit seiner Ernennung
zum CSO eine signifikante Steigerung der Vertriebsleistung zur Erreichung der ambitionierten Umsatzziele in den kommenden Geschäftsjahren herbeiführen zu können. Auch wurde im Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang über die künftige Führungsstruktur und neue Geschäftsverteilung im Konzernvorstand von NFON beraten.
Besetzung und Veränderungen im Aufsichtsrat
Zum Jahreswechsel 2016/2017 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27.07.2016 gewählten Personen:
Dr. Hendrik Brandis, Geschäftsführer der Earlybird Verwaltungs GmbH
Alexander Meyer, Chief Financial Officer Teradata GmbH
Kristian Schmidt-Garve, Vorstand der MIG Verwaltungs AG
Elmar Meid, Geschäftsführer der Bayern LB Capital Partner GmbH
Günther Müller, Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH
Ann-Kathrin Müller, Aufsichtsrat der ASC Technologies AG
Zum damaligen Zeitpunkt hatten die Aktionäre Earlybird Verwaltungs GmbH (Earlybird) und Milestone Venture Capital GmbH (MVC) von ihrem Entsendungsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Am 21.07.2017 machte dann MVC von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch und entsandte Jens Blomeyer, freiberuflicher Unternehmensberater in den Aufsichtsrat.
Am 24.07.2017 machte Earlybird von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch und entsandte Rainer Koppitz, Geschäftsführer der b2x Care Solutions GmbH in den Aufsichtsrat
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.10.2017 wurde der Aufsichtsrat neu gewählt und Bestand neben den vorgenannten zusätzlich aus Otto Hopfner, Senior Investment Manager der BayBG Bayerischen Beteiligungs Gesellschaft mbH.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.11.2017 wurde der Aufsichtsrat von neun Mitgliedern auf sechs Mitglieder verkleinert und die Satzung wie folgt angepasst:
Earlybird hat das Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. MVC hat ebenfalls das Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt.
In Folge legten Jens Blomeyer, Alexander Meyer und Otto Hopfner und Günter Müller zur Reduzierung des Gremiums auf sechs Mitglieder ihr Amt als Aufsichtsräte der Gesellschaft mit Wirkung zum Tag der Eintragung der Satzungsänderung einvernehmlich nieder. Am 22.11.2017 stimmte die Hauptversammlung der Amtsniederlegung von Alexander Meyer, Otto Hopfner und Günter Müller zu. Die Reduzierung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats in der Satzung der Gesellschaft wurde am 28.11.2017 im Handelsregister eingetragen.
Der Aufsichtsrat setzte sich, nachdem MVC neuerlich von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch machte und Günter Müller in den Aufsichtsrat entsandte, zum Abschlussstichtag am 31.12.2017 wie folgt zusammen:
Dr. Hendrik Brandis,
Günter Müller,
Kristian Schmidt-Garve,
Elmar Meid,
Rainer Koppitz,
Ann-Kathrin Müller.
In seiner konstituierenden Sitzung am 10.11.2017 wählte der Aufsichtsrat Kristian Schmidt-Garve zu seinem Vorsitzenden und Ann-Kathrin Müller zur stellvertretenden Vorsitzenden. Er folgt damit Dr. Hendrik Brandis im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nach.
Jahresabschluss
Der Vorstand hat den Jahresabschluss gemäß den handels- und aktienrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung aufgestellt. Der Jahresabschluss 2017 und der gemäß § 315a Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss einschließlich des jeweiligen Lageberichts wurde von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.10.2017 für das Geschäftsjahr 2017 gewählten Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung geprüft. Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung des Abschlussprüfers und die Prüfung durch den Aufsichtsrat haben zu keinen Einschränkungen und Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Bestätigungsvermerke ohne Einschränkung erteilt.
Der Jahresabschluss wurde dem Aufsichtsrat zugeleitet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in Kenntnis und unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sowie dessen ergänzenden Erläuterungen sorgfältig geprüft. Nach dieser eigenen Prüfung ist der Aufsichtsrat zu dem abschließenden Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss zu keinen Einwendungen Anlass gibt.
Der Aufsichtsrat hat daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 09.04.2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 AktG festgestellt.
Kommentar zur Geschäftsentwicklung
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den gesamten Mitarbeitern für sein hohes Engagement, die geleistete Arbeit und die daraus abgeleiteten Erfolge:
• Erreichung des EBITDA (adjusted) Break Even auf Gruppenbasis
• Mehr als 250.000 Nebenstellen, + 33 % gegenüber 2016
• Mehr als 15.000 Geschäftskunden
• Mehr als 75 % wiederkehrende Umsatzerlöse
• Bruttomarge von mehr als 70%
• Nicht zuletzt eine Wachstumsrate (CAGR) von 30% seit 2012
München, April 2018
Für den Aufsichtsrat
Kristian Schmidt-Garve, Vorsitzender des Aufsichtsrats
NFON AG, München
*) Maßgebend ist die englische Originalversion.
Anlagenverzeichnis
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
Allgemeine Auftragsbedingungen
Bitte beachten Sie, dass aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten können.
An die NFON AG, München
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses
Stellungnahme
Wir haben den Konzernabschluss der NFON AG, München, („das Unternehmen") geprüft; er umfasst die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015, die Konzerngewinn- und -verlustrechnung sowie die Darstellung der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die zu diesen Stichtagen endenden Geschäftsjahre sowie den Anhang, der eine Darstellung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen enthält.
Nach unserer Auffassung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows des Unternehmens zum 31. Dezember 2017, 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie von der Europäischen Union („EU") übernommen wurden.
Grundlage für die Stellungnahme
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards an Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses" unseres Vermerks weitergehend ausgeführt. Wir sind unabhängig von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den für unsere Abschlussprüfung in Deutschland relevanten ethischen Verhaltensanforderungen, und wir haben unsere sonstigen ethischen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Abschluss
Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung von Abschlüssen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild gemäß der International Financial Reporting Standards, so wie sie von der EU übernommen wurden, vermitteln, sowie für die internen Kontrollstrukturen, die die Geschäftsführung für erforderlich hält, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, aus Betrug oder Fehlern resultierenden falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, gegebenenfalls Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die Geschäftsführung plant, das Unternehmen aufzulösen oder die Geschäftstätigkeit einzustellen oder sie hat keine realistische Alternative dazu.
Die für die Überprüfung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über die Finanzberichterstattung des Unternehmens.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abschlusses
Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei ist von wesentlichen, aus Betrug oder Fehlern resultierenden falschen Darstellungen, und auf der Grundlage unserer Prüfung einen Bestätigungsvermerk einschließlich eines Prüfungsurteils zu erteilen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISAs durchgeführte Prüfung möglicherweise vorliegende wesentliche falsche Darstellungen stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Betrug oder Fehlern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den ISAs üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher, aus Betrug oder Fehlern resultierender falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist im Falle von Betrug höher als bei Fehlern, da Betrug betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, absichtliche Auslassungen, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen umfassen kann.
— gewinnen wir ein Verständnis des für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
— beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den Schätzungen in der Rechnungslegung und der damit zusammenhängenden, von der Geschäftsführung gemachten Angaben.
— ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die zugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unzureichend sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erhaltenen Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
— beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie die Frage, ob der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse vermittelt.
— gewinnen wir ausreichende Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Unternehmen oder Geschäftsaktivitäten des Konzerns, um eine Beurteilung über den Konzernabschluss abgeben zu können. Wir sind für die Leitung, Aufsicht und Durchführung der Konzernprüfung verantwortlich. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir erörtern mit den für die Prüfung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 28. März 2018
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Hutzler, Wirtschaftsprüfer
gez. Sandhaas, Wirtschaftsprüferin
Konzernabschluss 2017
Aktiva
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| TEUR | Anhangangabe | 31. Dez. 2017 | 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | 1. Jan. 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||||
| I. Sachanlagen | 5 | 1.011 | 776 | 887 | 563 |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | 6 | 210 | 57 | 82 | 4 |
| III. Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 4 | 1 | |
| IV. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 9 | 62 | 125 | 109 | 57 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 1.283 | 959 | 1.082 | 625 | |
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||||
| I. Vorräte | 7 | 18 | 26 | 250 | 123 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 4.628 | 3.805 | 2.802 | 2.108 |
| III. Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 8 | 390 | 390 | 390 | 390 |
| IV. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 9 | 787 | 623 | 722 | 358 |
| V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 20 | 2.176 | 5.777 | 6.397 | 1.346 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 7.999 | 10.622 | 10.561 | 4.325 | |
| Summe Aktiva | 9.282 | 11.581 | 11.643 | 4.949 | |
| Passiva | |||||
| TEUR | Anhangangabe | 31. Dez. 2017 | 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | 1. Jan. 2015 |
| A. Eigenkapital | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 13 | 371 | 371 | 371 | 317 |
| II. Kapitalrücklage | 13 | 32.052 | 34.696 | 34.567 | 24.572 |
| III. Gewinnrücklagen | -32.637 | -30.616 | -29.028 | -22.925 | |
| IV. Rücklage für Währungsumrechnung | 557 | 409 | -41 | 0 | |
| V. Nicht beherrschende Anteile | 0 | 97 | 58 | 8 | |
| Summe Eigenkapital | 343 | 4.957 | 5.925 | 1.972 | |
| B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||||
| I. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 9 | 266 | 0 | 1 | 2 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 266 | 0 | 1 | 2 | |
| C. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 2.576 | 1.588 | 2.065 | 1.361 |
| II. Kurzfristige Rückstellungen | 10 | 1.551 | 890 | 398 | 233 |
| III. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 11 | 2.565 | 1.539 | 196 | 215 |
| IV. Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 9 | 1.981 | 2.608 | 3.058 | 1.166 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 8.673 | 6.624 | 5.717 | 2.976 | |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 9.282 | 11.581 | 11.643 | 4.949 |
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| TEUR | Anhangangabe | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|
| 1 Umsatzerlöse | 18 | 35.654 | 30.388 | 20.951 |
| 2 Veränderung des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen | 7 | 0 | -150 | 150 |
| 3 Sonstige betriebliche Erträge | 15 | 457 | 245 | 352 |
| 4 Materialaufwand | -9.705 | -8.421 | -6.382 | |
| 5 Personalaufwand | 17 | -13.738 | -12.592 | -10.778 |
| 6 Planmäßige Abschreibungen | 7/6 | -671 | -544 | -415 |
| 7 Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | -13.604 | -10.120 | -9.721 |
| 8 Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 39 | -55 | -171 | |
| 9 Sonstiger Steueraufwand | 12 | -132 | -14 | -7 |
| 10 Erträge aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Zinsergebnis und Ertragsteuern | -1.699 | -1.262 | -6.021 | |
| 11 Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | 13 | 10 | 9 |
| 12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 11 | -136 | -102 | -39 |
| 13 Nettozinsaufwand | -123 | -91 | -31 | |
| 14 Ergebnis vor Ertragsteuern | -1.822 | -1.354 | -6.052 | |
| 15 Ertragsteueraufwand | 12 | -199 | -195 | -2 |
| 16 Latenter Steueraufwand | 12 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Nettogewinn (-verlust) | -2.021 | -1.548 | -6.054 | |
| 18 Zurechenbar: | ||||
| 19 den Anteilseignern des Mutterunternehmens | -2.021 | -1.587 | -6.103 | |
| 20 nicht beherrschenden Anteilen | 0 | 39 | 49 | |
| 21 Sonstiges Ergebnis | 148 | 450 | -41 | |
| 22 Steuern auf das sonstige Ergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 148 | 451 | -41 | |
| 24 Gesamtes sonstiges Ergebnis | -1.873 | -1.098 | -6.095 | |
| 25 Zurechenbar: | ||||
| 26 den Anteilseignern des Mutterunternehmens | -1.873 | -1.137 | -6.144 | |
| 27 nicht beherrschenden Anteilen | 0 | 39 | 49 | |
| 28 Nettoverlust je Aktie, unverwässert und verwässert | 14 | -5,45 | -4,28 | -16,96 |
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| TEUR | Anhangangabe | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -2.021 | -1.548 | -6.054 | |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses zum Mittelzufluss | ||||
| Ertragsteuern | 12 | 199 | 195 | 2 |
| Zinserträge (-aufwendungen), netto | 123 | 91 | 31 | |
| Abschreibungen auf immateriellen Vermögenswerte | 6 | 51 | 27 | 2 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 5 | 618 | 517 | 413 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | -39 | 59 | 171 | |
| Gewinne (Verluste) aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 5 | 22 | 24 | 0 |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 19 | 362 | 129 | 49 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (Aufwendungen) | -2 | -77 | -41 | |
| Veränderungen bei: | ||||
| Vorräte | 8 | 224 | -127 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | -885 | -972 | -1.282 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 3.041 | -935 | 2.608 | |
| Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer | 464 | 300 | 165 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | -2 | 0 | -33 | |
| Berichtigung für zahlbare Akquisitionskosten für verbliebene Anteile an Tochterunternehmen | 24 | -2.335 | 0 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 0 | 10 | 9 | |
| Gezahlte Zinsen | -94 | -22 | -12 | |
| Gezahlte Ertragsteuern, netto | 0 | -11 | -2 | |
| Erfolgswirksam bewertete Neubewertung von Fremdwährungen | 148 | 450 | -42 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -341 | -1.539 | -4.143 | |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 5 | 23 | 1 | 0 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | 5 | -898 | -432 | -737 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 6 | -204 | -2 | -80 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -1.079 | -433 | -820 | |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Erwerb nicht beherrschender Anteile | 24 | -775 | 0 | -3 |
| Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner des Mutterunternehmens | 13 | 0 | 0 | 10.000 |
| Erlöse aus Krediten und Kreditaufnahmen | 11 | 0 | 1.350 | 0 |
| Rückzahlungen von Bankdarlehen und ähnlichen Verbindlichkeiten | 11/21 | -1.387 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.162 | 1.350 | 9.997 | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -3.582 | -622 | 5.037 | |
| Auswirkung von Wechselkursveränderungen auf die Liquidität | -19 | 2 | 14 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 5.777 | 6.397 | 1.346 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 2.176 | 5.777 | 6.397 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode umfassen Einlagen bei Banken in Höhe von TEUR 333 zum 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016: TEUR 427, 31. Dezember 2015: TEUR 179, 1. Januar 2015: TEUR 105), die aufgrund von Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechten Kreditratings nicht uneingeschränkt dem Konzern zurückgeführt werden können. Alle Einschränkungen bezüglich derartiger Sicherheitsleistungen sind kurzfristiger Natur. Darüber hinaus wurde zum 31. Dezember 2015 eine geleistete Anzahlung in Höhe von TEUR 1.500 als Sicherheitsleistung für Dienstleistungen verpfändet, die 2016 für einen Partner erbracht werden sollten.
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Währungsumrechnung | Gewinnrücklage | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2015 | 317 | 24.572 | 0 | -22.925 | 1.963 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | |||||
| Periodenverlust (-gewinn) | 0 | 0 | 0 | -6.103 | -6.103 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | -41 | 0 | -41 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | -41 | -6.103 | -6.144 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 49 | 0 | 0 | 49 |
| Zunahme des Kapitals | 54 | 9.946 | 0 | 0 | 10.000 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 54 | 9.995 | 0 | 0 | 10.049 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 371 | 34.567 | -41 | -29.028 | 5.868 |
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| in TEUR | Nicht beherrschende Anteile | Gesamteigenkapital |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2015 | 8 | 1.971 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | ||
| Periodenverlust (-gewinn) | 49 | -6.054 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | -41 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 49 | -6.095 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 49 |
| Zunahme des Kapitals | 0 | 10.000 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 0 | 10.049 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 58 | 5.925 |
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Währungsumrechnung | Gewinnrücklage | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2016 | 371 | 34.567 | -41 | -29.028 | 5.868 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | |||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | 0 | -1.587 | -1.587 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 450 | 0 | 450 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 450 | -1.587 | -1.137 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 129 | 0 | 0 | 129 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 0 | 129 | 0 | 0 | 129 |
| Stand zum 31. Dezember 2016 | 371 | 34.696 | 409 | -30.616 | 4.860 |
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| in TEUR | Nicht beherrschende Anteile | Summe |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2016 | 58 | 5.925 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | ||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 39 | -1.548 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 450 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 39 | -1.098 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 129 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 0 | 129 |
| Stand zum 31. Dezember 2016 | 97 | 4.957 |
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Währungsumrechnung | Gewinnrücklage | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2017 | 371 | 34.696 | 409 | -30.616 | 4.860 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | |||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | 0 | -2.021 | -2.021 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 148 | 0 | 148 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 148 | -2.021 | -1.873 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 362 | 0 | 0 | 362 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 0 | 362 | 0 | 0 | 362 |
| Eigenkapitaltransaktionen | |||||
| Erwerb von 49,8% der Anteile an der nfon GmbH | 0 | -3.006 | 0 | 0 | -3.006 |
| Eigenkapitaltransaktionen | 0 | -3.006 | 0 | 0 | -3.006 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 371 | 32.052 | 557 | -32.637 | 343 |
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| in TEUR | Nicht beherrschende Anteile | Summe |
| --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2017 | 97 | 4.957 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | ||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | -2.021 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 148 |
| Summe sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | -1.873 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 362 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 0 | 362 |
| Eigenkapitaltransaktionen | ||
| Erwerb von 49,8% der Anteile an der nfon GmbH | -97 | -3.103 |
| Eigenkapitaltransaktionen | -97 | -3.103 |
| Stand zum 31. Dezember 2017 | 0 | 343 |
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen der Rechnungslegung
2. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
A. Grundlage der Erstellung
B. Konsolidierungskreis
C. Vorräte
D. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
E. Sachanlagen
F. Immaterielle Vermögenswerte
G. Impairment-Test
H. Fremdwährungsumrechnung
I. Ertragsteuern
J. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
K. Rückstellungen
L. Umsatzerlöse
M. Anteilsbasierte Vergütungen
N. Finanzinstrumente
1. Ansatz und erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte
2. Klassifizierung und anschließende Bewertung finanzieller Vermögenswerte
3. Ausbuchung
4. Saldierung von Posten
5. Wertminderung von Finanzinstrumenten
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
6. Abschreibung
7. Finanzerträge und Finanzaufwendungen
O. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
P. Operating-Leasingverhältnisse
3. Zusammenfassung der Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen
A. Umsatzerlöse
B. Anteilsbasierte Vergütungen (IFRS 2)
C. Tatsächliche und latente Steuern
D. Rückstellungen
E. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
F. Bewertungsgrundlage
4. Bereits herausgegebene, aber noch nicht in Kraft getretene Standards und IFRIC-Interpretationen
5. Sachanlagen
A. Überleitung des Bruttobuchwerts
B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte
6. Immaterielle Vermögenswerte
A. Überleitung des Bruttobuchwerts
B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte
7. Vorräte
8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
9. Sonstige (nicht finanzielle) Vermögenswerte und sonstige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten
10. Rückstellungen
11. Verzinsliches Fremdkapital
12. Ertragsteuern
A. Aufwands- oder ertragswirksam erfasste Beträge
B. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
C. Überleitung des effektiven Steuersatzes
D. Veränderungen der Steuerabgrenzungsposten
E. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
F. Steuerlicher Verlustvortrag
G. Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
13. Eigenkapital
14. Ergebnis je Aktie
15. Sonstige betriebliche Erträge
16. Sonstige betriebliche Aufwendungen
17. Personalaufwand
18. Umsatzerlöse
A. Art der Güter oder Dienstleistungen
B. Aufgliederung von Erlösen
C. Vertragssalden
D. Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
E. Kosten für die Anbahnung eines Vertrags
19. Anteilsbasierte Vergütungen
A. Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen
1. Wertsteigerungsrechte (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
2. Wertsteigerungsrechte (Barausgleich)
B. Bewertung der beizulegenden Zeitwerte
1. Wertsteigerungsrechte (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
2. Wertsteigerungsrechte (Barausgleich)
C. Überleitung ausstehender Wertsteigerungsrechte
D. Aufwands- oder ertragswirksam erfasst
20. Finanzinstrumente
A. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
B. Finanzrisikomanagement
1. Kreditrisiko
2. Liquiditätsrisiko
3. Marktrisiko
21. Salden und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
A. Mutterunternehmen und beherrschendes Unternehmen
B. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
C. Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
1. Überblick über die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
2. Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
22. Segmentinformationen
A. Umsatzerlös und EBITDA nach berichtspflichtigen Segmenten
B. Umsatzerlöse nach Produkten/Dienstleistungen
C. Informationen zu geografischen Bereichen
1. Umsatz mit externen Kunden
2. Langfristige Vermögenswerte
D. Großkunden
23. Eventual- und andere Verpflichtungen
24. Übernahmen
25. Erläuterung des Übergangs auf IFRS
A. Anwendung von IFRS 1
B. Ausnahmen, optionale Befreiungen und Befreiungen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS
C. Umstellung von HGB auf IFRS
1. Umstellung des Konzernergebnisses
2. Überleitung des Eigenkapitals
3. Erläuterungen zur Überleitung der Kapitalflussrechnung
26. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Übersicht zum Unternehmen
Der NFON-Konzern erbringt Cloud-Telefon-Dienste für eine nutzerfreundliche und effektive Kommunikation für Kunden an allen Standorten und für alle Mitarbeiter, jederzeit und über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien.
Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Machtlfinger Straße 7, 81379 München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168022 eingetragen. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Das Board of Directors hat den Konzernabschluss zum 28. März 2018 aufgestellt und ihn direkt zur Genehmigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Konzernabschluss
Der Konzernabschluss und die Anhangangaben bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das „Unternehmen") und seiner Tochterunternehmen (zusammen „NFON" oder der „Konzern") ab. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Dies ist der erste Konzernabschluss des Unternehmens, der nach IFRS erstellt wurde, und IFRS 1 — Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS 1) wurde angewandt. Eine Erklärung, wie sich der Übergang auf IFRS auf die ausgewiesene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens ausgewirkt hat, ist in Anhangangabe 25 — Erläuterung des Übergangs auf IFRS dargelegt.
Funktions- und Darstellungswährung
Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten Tausend Euro (TEUR) gerundet. Daher können in den Tabellen im Konzernanhang Rundungsdifferenzen auftreten.
Sonstiges
Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen beziehungsweise Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-GuV wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Vergleichsinformationen
Der Konzernabschluss enthält Beträge zu den bzw. für die Perioden zum 31. Dezember 2017 im Vergleich zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015. Darüber hinaus enthält die in diesem Konzernabschluss dargestellte Konzernbilanz Informationen zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015.
A. Grundlage der Erstellung
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis des Prinzips der Periodenabgrenzung und auf Basis der historischen Kosten, die gegebenenfalls durch die Bewertung ausgewählter langfristige Vermögenswerte, finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert geändert wurden.
Diese Grundsätze wurden einheitlich auf alle dargestellten Perioden angewandt.
B. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss schließt alle von der NFON AG kontrollierten Tochterunternehmen ein. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle oder Salden wurden eliminiert. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen der NFON AG sind ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung erlangt wird, bis zum Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss des Unternehmens einbezogen und werden für die gleiche Berichtsperiode nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.
Die Beherrschung ist dann gegeben, wenn das Unternehmen aufgrund seines Engagements bei dem Beteiligungsunternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und die Möglichkeit besitzt, diese wirtschaftlichen Erfolge durch seine Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.
Konkret beherrscht der NFON-Konzern ein Beteiligungsunternehmen nur dann, wenn er über Folgendes verfügt:
• Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen (d. h. bestehende Rechte, die ihr die gegenwärtige Möglichkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen)
• Risiko von oder Rechte an variablen wirtschaftlichen Erfolgen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen; und
• die Möglichkeit, durch Ausübung der Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der wirtschaftlichen Erfolge zu beeinflussen.
In der Regel wird davon ausgegangen, dass bei einer Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschung gegeben ist.
Der Konzern beurteilt, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der drei Elemente der Beherrschung verändert haben.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Stammaktieninhabern des Mutterunternehmens des NFON-Konzerns und den nicht beherrschenden Anteile selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Wenn erforderlich werden Berichtigungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, damit deren Rechnungslegungsmethoden den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns entsprechen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden bei der Konsolidierung in voller Höhe eliminiert.
Wenn der Konzern einen Anteil des von den nicht beherrschenden Anteilen gehaltenen Eigenkapitals erwirbt, muss das Unternehmen sämtliche Differenzen zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar im Eigenkapital erfassen und den Eigentümern des Unternehmens zuordnen.
Die Zusammensetzung der konsolidierten Konzernunternehmen stellt sich wie folgt dar:
• NFON AG, München, Deutschland (oberstes Mutterunternehmen)
• nfon GmbH, St. Pölten, Österreich (vorher zu 50,2 % im Besitz der NFON AG, seit 30. Oktober 2017 hundertprozentiges Tochterunternehmen)
• NFON UK Ltd., Maidenhead, Vereinigtes Königreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG)
• fairfon Telefonsysteme GmbH, München, Deutschland (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG)
• NFON Iberia SL, Madrid, Spanien (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG)
NCONNECT Telekomünikasyon iletisim hizmetleri limited Sirketi, Istanbul, Türkei, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen von NFON (die nfon GmbH besitzt 100,0 %), wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Einheit und aus Wesentlichkeitsüberlegungen nicht in den Konzernabschluss einbezogen.
Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Gewinn oder Verlust und am Nettovermögen dar, der nicht den Anteilseignern der Muttergesellschaft zugeordnet wird, und werden separat erfasst. Sie werden zum Erwerbszeitpunkt zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Nicht beherrschende Anteile sind zurückzuführen auf Aktionäre außerhalb der NFON-Unternehmensgruppe, die zusammen einen Eigentumsanteil von 49,8 % an der nfon GmbH, Österreich hielten. Am 30. Oktober 2017 erwarb die NFON AG über ihr Tochterunternehmen fairfon Telefonsysteme GmbH den verbliebenen Eigentumsanteil von den Minderheitsaktionären. Zum 31. Dezember 2017 ist die nfon GmbH ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG und ihrer Tochterunternehmen. Zum 31. Dezember 2016 besaß die nfon GmbH Vermögenswerte in Höhe von TEUR 661 (31. Dezember 2015: TEUR 524), Verbindlichkeiten von TEUR 5,369 (31. Dezember 2015: TEUR 4,401) und meldete einen Verlust von TEUR 5,498 (31. Dezember 2015: TEUR 4,583).
C. Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und werden bei Bedarf abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden auf der Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten und gegebenenfalls der direkten Arbeitskosten ermittelt, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Wenn die Nettoveräußerungswerte unter den Lagerhaltungskosten liegen, wird eine Rückstellung in Höhe dieser Differenz gebildet.
Wenn die Umstände, die früher zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und berichtigtem Nettoveräußerungswert entspricht.
Die Vorräte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus einem minimalen Bestand an Hardware, beispielsweise Telefonen, die an Kunden verkauft werden.
D. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Kunden wird auf der Grundlage einer Bewertung ihrer jeweiligen finanziellen Lage Kredit gewährt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen handelt es sich um in Rechnung gestellte Beträge, die derzeit von Kunden geschuldet werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich Transaktionskosten erfasst, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zuzurechnen sind. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die Bewertung von Wertminderungsaufwendungen wird in Anhangangabe 8 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) beschrieben.
E. Sachanlagen
Posten des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können. Die Aufwendungen für Zugänge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erneuerungen wichtiger Teile von Sachanlagen werden aktiviert und die ersetzten Sachanlagen werden nicht mehr genutzt. Der Buchwert des ersetzten Vermögenswerts wird bei Ersatz ausgebucht. Reparaturen und Wartungskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung belastet.
Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer jedes Teils von Sachanlagen, denn diese Methode bildet den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes am genauesten ab. Die Abschreibung beginnt, wenn die Vermögenswerte für eine produktive Verwendung zur Verfügung stehen, ausgehend von den folgenden geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
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| Betriebs- und Geschäftsausstattung: | 3-15 Jahre |
Mietereinbauten werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer der Mietereinbauten oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.
Die Restwerte von Vermögenswerten, die Abschreibungsmethoden und die Nutzungsdauern werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Beim Abgang von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie zugehörigen kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen aus der Konzernbilanz ausgebucht und der Nettobetrag abzüglich eventuell entstandener Erlöse wird in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.
Das Unternehmen prüft Sachanlagen auf Wertminderungen, wann immer Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht erzielbar ist. Dies beinhaltet die Verwendung von Schätzungen bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte.
F. Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich jeglicher kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur für bestehende sonstige immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Die Kosten von Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Für die dargestellten historischen Perioden hat der Konzern keine Kosten von Entwicklungsaktivitäten aktiviert. Alle sonstigen Aufwendungen für intern erzeugte Produkte oder Vermögenswerte (z. B. Forschungskosten) werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.
Die Nutzungsdauer sonstiger immaterieller Vermögenswerte wird individuell bestimmt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden systematisch über ihre Nutzungsdauer amortisiert und auf Wertminderungen geprüft, falls Ereignisse oder Änderungen von Umständen darauf hindeuten, dass ihr Buchwert möglicherweise nicht erzielbar ist.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht amortisiert, sondern jährlich oder häufiger auf Wertminderungen geprüft, falls Ereignisse oder Änderungen von Umständen darauf hindeuten, dass der Vermögenswert wertgemindert sein könnte, entweder einzeln oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE). Die Beurteilung der unbegrenzten Nutzungsdauer wird jährlich überprüft, um festzustellen, ob die Beurteilung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin begründet werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung der Nutzungsdauer prospektiv von unbegrenzt auf begrenzt geändert. Für die dargestellten historischen Perioden hat der Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer aktiviert.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zum Gebrauch zur Verfügung stehen, werden ebenfalls jährlich auf Wertminderungen geprüft.
G. Impairment-Test
Finanzielle Vermögenswert werden nicht zu jedem Abschlussstichtag ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und auf Wertminderung geprüft, um zu ermitteln, ob ihr Betrag erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt.
Der Buchwert nicht finanzieller Vermögenswerte wird (bis auf das Vorratsvermögen und latente Steueransprüche) zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt.
Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGEs oder den Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraussichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen werden. Die geografischen Segmente, die von der Geschäftsführung als die operativen Segmente ermittelt wurden, sind auch die ZGEs für die Überprüfung der Anzeichen auf Wertminderungen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Bestimmung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cash-flows unter Anwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der ZGE widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Wertminderungsaufwendung wird erfolgswirksam erfasst. Sie wird so zugeordnet, dass zuerst der Buchwert des der ZGE zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert wird und dann die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) anteilig vermindert werden.
Eine Wertminderung in Bezug auf den Firmen- oder Geschäftswert wird nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt werden, als dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Betrag des Buchwerts übersteigt, der für den Vermögenswert bestimmt worden wäre, abzüglich der Abschreibung oder Amortisation, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
H. Fremdwährungsumrechnung
Die Abschlüsse jeder Einheit werden mit der Währung desjenigen Wirtschaftsumfelds erfasst, in dem die Einheit primär tätig ist. Der Konzernabschluss wird in EUR, der Darstellungswährung des Konzerns, dargestellt.
Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung der Unternehmen des Konzerns umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umzurechnen.
Umrechnungsdifferenzen werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst.
Die funktionale Währung des ausländischen Tochterunternehmens NFON UK Ltd. der NFON AG ist das britische Pfund Sterling (GBP).
Zum Abschlussstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dieses Tochterunternehmens zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs (Kassakurs) in die Darstellungswährung der NFON AG umgerechnet. Die Gesamtergebnisrechnung wird zu den Durchschnittskursen in der Berichtsperiode umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen aus der Rückumrechnung werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und direkt in einer gesonderten Eigenkapitalkomponente erfasst. Beim Abgang einer ausländischen Einheit wird der im Eigenkapital erfasste latente kumulierte Betrag im Zusammenhang mit dieser ausländischen Einheit in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird zu den Durchschnittskursen während der Berichtperiode umgerechnet, während Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Kassakurs am Ende der Berichtsperiode umgerechnet werden.
Die folgenden Wechselkurse wurden für die jeweiligen Konzernabschlüsse verwendet:
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| Kassakurse | |||
|---|---|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | Zum 31. Dezember 2015 | |
| --- | --- | --- | --- |
| GBP | 1,12710 | 1,16800 | 1,35661 |
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| Durchschnittskurse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2015 | 2017 | 2016 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| GBP | 1,27710 | 1,14068 | 1,20300 | 1,37700 |
Die Umrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Salden, die im Wesentlichen Bestandteil der Nettoinvestitionen des Unternehmens in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sind, werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und akkumulieren in einer gesonderten Eigenkapitalkomponente.
I. Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand/(-vorteil) umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf einen Unternehmenszusammenschluss oder Posten, die direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst werden.
Die tatsächlichen Steuern bezeichnen die für das laufende Geschäftsjahr zu erwartenden Steuerzahlungen oder -forderungen. Zur Berechnung werden Steuersätze verwendet, die am Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind sowie etwaige Steuerberichtigungen für frühere Jahre. Die tatsächlichen Steuerzahlungen oder -forderungen entsprechen der bestmöglichen Schätzung des Steuerbetrags, der voraussichtlich zu zahlen ist oder erstattet wird, der gegebenenfalls eine Unsicherheit im Hinblick auf Ertragsteuern widerspiegelt. Sie werden auf der Grundlage von Steuersätzen bewertet, die am Bilanzstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Zu den tatsächlichen Steuern gehören auch Steuern, die infolge der Festsetzung von Dividenden entstehen.
Latente Steuern werden hinsichtlich temporärer Differenzen ausgewiesen, die zwischen dem Buchwert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Zwecke der Finanzberichterstattung und dem steuerlichen Wertansatz bestehen. Die folgenden temporären Differenzen werden bei latenten Steuern nicht erfasst: die erstmalige Erfassung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder die Bilanzierung noch den steuerbaren Gewinn oder Verlust betrifft, sowie Differenzen in Verbindung mit Investitionen in Tochterunternehmen und gemeinsam geführte Unternehmen, soweit sich diese Differenzen nicht in absehbarer Zukunft umkehren werden. Darüber hinaus werden latente Steuern nicht für zu versteuernde temporäre Differenzen erfasst, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts hervorgehen. Latente Steuern werden zu den Steuersätzen errechnet, die voraussichtlich bei Auflösung der temporären Differenzen anzuwenden sind, basierend auf den Steuergesetzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Ein latenter Steueranspruch wird in dem Umfang für nicht genutzte steuerliche Verluste, Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftig zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen, auf die die latente Steuer angewandt werden kann. Zukünftige zu versteuernde Gewinne werden auf der Grundlage einer Auflösung der relevanten zu versteuernden temporären Differenzen ermittelt. Wenn der Betrag der zu versteuernden temporären Differenzen nicht ausreicht, um einen latenten Steueranspruch vollständig zu erfassen, werden zukünftige zu versteuernde Gewinne, bereinigt um die Auflösung bestehender temporärer Differenzen, berücksichtigt, basierend auf den Geschäftsplänen der einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und entsprechend vermindert, sofern es nicht mehr als wahrscheinlich gilt, dass die Steuervorteile ausgenutzt werden. Derartige Minderungen werden wieder aufgeholt, wenn es wahrscheinlicher wird, dass zukünftig zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden.
Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden zu jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und entsprechend erfasst, sofern es inzwischen als wahrscheinlich gilt, dass zukünftig zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden, auf die sie angerechnet werden können.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der die temporären Differenzen sich auflösen werden, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind.
Latente Steueransprüche und -schulden werden verrechnet, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche und tatsächlicher Steuerschulden existiert und wenn sie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.
J. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Bankguthaben. Alle hochliquiden Anlagen, die mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt gekauft werden, werden als Zahlungsmitteläquivalente angesehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
K. Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn als Folge eines Ereignisses in der Vergangenheit gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, die zuverlässig geschätzt werden kann, und wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffektes werden Rückstellungen unter Verwendung eines Abzinsungssatzes abgezinst, der die jeweils aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken widerspiegelt. Rückstellungen werden regelmäßig geprüft und auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsführung angepasst. Da diese Posten dem Ermessen unterliegen, können zukünftige Erfüllungen von den erfassten Beträgen abweichen. Für die Ermittlung von Rückstellungen in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren sowie behördlichen Untersuchungen werden umfangreiche Schätzungen angestellt.
Weitere Einzelheiten zu Rückstellungen finden sich in Anhangangabe 10 — Rückstellungen und Anhangangabe 23 — Eventual- und andere Verpflichtungen.
L. Umsatzerlöse
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS gemäß IFRS 1 hat das Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs IFRS 15 angewandt. Nach IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden weist NFON Umsatzerlöse aus, um den Übergang versprochener Güter oder Dienstleistungen an Kunden in einem Betrag darzustellen, der die Gegenleistung widerspiegelt, auf die das Unternehmen im Gegenzug für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Dieses Kernprinzip ist unter dem fünfstufigen Modell-Rahmenwerk von IFRS 15 wie folgt angegeben:
• Identifizierung des Vertrags (der Verträge) mit einem Kunden
• Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags
• Bestimmung des Transaktionspreises
• Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags
• Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen
Kundenverträge sind in der Regel monatliche Verträge, das heißt, sie haben keine Mindestvertragslaufzeit, sondern verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es einige Verträge in Österreich und im Vereinigten Königreich, die eine Mindestvertragslaufzeit haben, beispielsweise 12, 24 oder 36 Monate. Kundenverträge beinhalten (i) wiederkehrende Dienstleistungen und (ii) nicht wiederkehrende Dienstleistungen und Produkte.
Eine Leistungsverpflichtung („LV") ist die Bilanzierungseinheit für die Erlöserfassung unter IFRS 15. Bei Vertragsabschluss prüft NFON die im Kundenvertrag zugesagten Güter oder Dienstleistungen und identifiziert jede Zusage, auf den Kunden Folgendes zu übertragen, als Leistungsverpflichtung:
• ein eigenständig abgrenzbares Gut bzw. eine eigenständig abgrenzbare Dienstleistung oder ein eigenständig abgrenzbares Bündel aus Gütern oder Dienstleistungen; oder
• eine Reihe eigenständig abgrenzbarer Güter oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und nach dem gleichen Muster auf den Kunden übertragen werden.
NFON führt diese Prüfung für alle zugesagten Güter oder Dienstleistungen und alle ausdrücklich in den Vereinbarungen mit dem Kunden angegebenen Aktivitäten durch. Beispielsweise sind monatliche Telefondienstleistungen und die Bereitstellung von Hardware eigenständig abgrenzbar und werden in einem Vertrag abgegrenzt. Dienstleistungen wie Aktivierungsgebühren oder die Portierung bestehender Telefonnummern gelten nicht als separate Leistungsverpflichtungen, denn sie führen zu einer Erweiterung des NFON-Netzes und nicht zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Zudem kann der Kunde sich nicht dafür entscheiden, Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde.
Wiederkehrende Umsätze
Wiederkehrende Umsatzerlöse werden generiert, wenn die Kunden für monatliche Telefondienstleistungen im Rahmen eines „Per-Seat-Modells" pro Arbeitsplatz für die Nutzung der Cloud-Technologie von NFON bezahlen. Der Betrag der monatlichen Lizenzgebühr pro Kunde hängt ab von der Art und der Anzahl der verfügbaren optionalen Funktionen und vertikalen Lösungen sowie von der maximalen Anzahl von Geräten, die pro Arbeitsplatz verwendet werden können. Die Lizenzgebühren weichen von Markt zu Markt geringfügig voneinander ab. Alle Tarife über Segmente und Regionen hinweg bieten Kunden den Vorteil, dass alle Plattform-, Wartungs- und Funktionsupgrades in der monatlichen Lizenzgebühr enthalten sind und Updates nach dem Release automatisch für jeden Nutzer verfügbar sind, ohne dass dafür ein zusätzliche Onsite-Dienst erforderlich wäre. Kunden können NFON für die Nutzung von Sprachtelefonie (d. h. Gesprächszeit) entweder im Rahmen einer Pauschalgebühr für die Gesprächszeit oder auf Basis einer minutenbasierten Abrechnung bezahlen. Kundenverträge können auch beides beinhalten: eine monatliche Pauschale und monatliche variable Zahlungen pro Minute Gesprächszeit.
Wenn für den Kunden monatliche Telefondienstleistungen erbracht werden, werden die Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum erfasst.
Nicht wiederkehrende Umsätze
Nicht wiederkehrende Umsatzerlöse werden hauptsächlich generiert, wenn Kunden Hardware und Kommunikationsgeräte verkauft werden und wenn für Kunden Beratungs- oder Schulungsdienstleistungen erbracht werden.
Wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden genannten Gegenleistung bewertet und schließen Beträge aus, die im Namen von Dritten eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Kontrolle über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einen Kunden überträgt.
Der Konzern fasst zwei oder mehr Verträge zusammen, wenn die Verträge gleichzeitig oder in geringem Zeitabstand mit ein und demselben Kunden oder diesem nahestehenden Unternehmen und Personen geschlossen werden, wenn die Verträge mit einem einzigen Leistungsziel geschlossen werden, wobei der Betrag der Gegenleistung eines Vertrags vom Preis oder der Leistung des anderen Vertrags abhängt und die in den Verträgen zugesagten Güter oder Dienstleistungen einzelne Leistungsverpflichtungen sind. Die Summe der Gegenleistung im Vertrag wird allen Produkten und Dienstleistungen zugewiesen, basierend auf den jeweiligen Einzelveräußerungspreisen jeder Leistungsverpflichtung.
Der Konzern erfasst die Umsatzerlöse, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erlangt hat. Beim Verkauf von Hardware wird die Verfügungsgewalt in Form der Lieferung der Hardware, das heißt zu diesem Zeitpunkt, übertragen. Wenn nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen geliefert oder erbracht werden, werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt ist.
Monatliche Verträge
Bei monatlichen Verträgen werden die Umsatzerlöse in dem Monat erfasst, in dem sie eingenommen wurden. Solche Verträge beinhalten eine Verpflichtung im Hinblick auf monatliche Telefondienste sowie manchmal eine Verpflichtung im Hinblick auf Hardware-Verkäufe und andere nicht wiederkehrende Dienstleistungen zu Beginn des Vertrags.
Langfristige Verträge
Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn, ob Güter und Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar sind und im Kontext des Vertrags eigenständig abgegrenzt werden können.
Die Hardware und die monatlichen Telefondienstleistungen sind in Verträgen von NFON separat aufgeführt, denn sie sind keine Inputfaktoren eines einzigen Vermögensgegenstands (d. h. eines kombinierten Endergebnisses), was darauf hindeutet, dass NFON keine wesentliche Integrationsdienstleistung erbringt. Weder die Hardware noch die monatlichen Telefondienstleistungen modifizieren einander in erheblichem Umfang oder passen einander in erheblichem Umfang an.
Nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie die Aktivierung des Ports oder das Portieren bestehender Telefonnummern führen zur Erweiterung des NFON-Netzes. Kunden können sich nicht dafür entscheiden, beispielsweise Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde (die Dienstleistung ist ohne einen aktivierten Port nicht möglich). Zudem können sich die Kunden nicht dafür entscheiden, mit verschiedenen Parteien Verträge über die Aktivierungsaktivitäten einerseits und die monatlichen Telefondienstleistungen andererseits zu schließen. Daher kommt NFON zu dem Schluss, dass nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie Aktivierungs- oder Portierungsaktivitäten keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen. Die erhaltene Gegenleistung für Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Leistungsverpflichtungen handelt, wird den Leistungsverpflichtungen über die Laufzeit des Vertrags zugeteilt.
Langfristige Verträge beinhalten feste Gegenleistungen (d. h. feste monatliche Gebühren für ein Kontingent von Gesprächsminuten) oder den Preis für die Hardware), sowohl variable Gegenleistungen (z. B. Gebühren pro Nutzung), aber keine wesentliche Finanzierungskomponente. Zum Datum des Vertragsbeginns ermittelt NFON nach der Identifizierung der relevanten Leistungsverpflichtungen den geschätzten Transaktionspreis für die Summe der anfangs zugesagten festen Gegenleistungen. Variable zukünftige Gegenleistungen für die Gebühr pro Nutzung werden bei Vertragsbeginn nicht zugesagt und sind daher im geschätzten Transaktionspreis nicht enthalten. Die Summe der Gegenleistung wird auf der Grundlage der jeweiligen Einzelveräußerungspreise den nicht wiederkehrenden Produkten und Dienstleistungen einerseits und den wiederkehrenden, d. h. monatlichen Dienstleistungsverpflichtungen andererseits zugeteilt. NFON ermittelt anhand des Niveaus der Leistungsverpflichtung, ob ein Umsatzerlös über einen bestimmten Zeitraum hinweg oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wird.
Die relativen Einzelveräußerungspreise basieren auf der Preisliste des Konzerns, die Kunden und potenziellen Kunden zur Verfügung steht.
Umsatzerlöse in Verbindung mit langfristigen Verträgen werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Wenn NFON seine Leistungsverpflichtung für eine im Vertrag mit den Kunden genannte spezifische Dienstleistung oder ein im Vertrag mit dem Kunden genanntes spezifisches Produkt erfüllt hat, erfasst der Konzern den Umsatzerlös. Wenn der Konzern keine Rechnung gestellt hat, wird der Anspruch auf die Gegenleistung als Vertragsvermögen erfasst. Das Vertragsvermögen wird in die Forderungen umgegliedert, wenn der Anspruch auf die Zahlung unbedingt wird. Eine Vertragsverpflichtung wird in der Bilanz ausgewiesen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung gezahlt hat, bevor die Einheit ihre Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des entsprechenden Guts oder der entsprechenden Dienstleistung auf den Kunden erfüllt hat.
Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags
NFON schließt regelmäßig mit verschiedenen Partnern, Händlern und anderen Dritten Provisionsvereinbarungen ab. Provisionen, die NFON zu Beginn des Vertrags (d. h. einmalig) und auf monatlicher Basis entstehen können, werden als Kosten für die Anbahnung des Vertrags aktiviert, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt und davon ausgegangen wird, dass sie wiedererlangt werden können. Diese aktivierten Provisionen werden einheitlich mit einem Umsatzmuster für den zugehörigen Vertrag amortisiert. Wenn der erwartete Amortisierungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt, wird die Provision zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst.
M. Anteilsbasierte Vergütungen
Der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die Mitarbeitern gewährt wurden, wird in der Regel über den Erdienungszeitraum der Prämien als Aufwand mit entsprechender Eigenkapitalerhöhung erfasst. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die zugehörigen Dienstleistungs- und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erfüllt sein müssen, sodass der letztlich erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die zugehörigen Dienstleistungs- und marktunabhängigen Leistungsbedingungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit erfüllen. Bei anteilsbasierten Vergütungen ohne Nicht-Ausübungsbedingungen wird der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung bewertet, um diese Bedingungen widerzuspiegeln, und es gibt keine Anpassung („True-Up") zum Ausgleich von Differenzen zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ergebnis.
Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeitern für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich zu zahlenden Betrags wird als Aufwand mit einem entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten über den Zeitraum erfasst, in dem die Mitarbeiter den uneingeschränkten Anspruch auf die Zahlung erwerben. Die Verbindlichkeit wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Erfüllungstag auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Prämien neu bewertet. Entstehende Veränderungen der Verbindlichkeit werden erfolgswirksam erfasst.
N. Finanzinstrumente
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS gemäß IFRS 1 hat das Unternehmen zum Zeitpunkt des Übergangs IFRS 9 angewandt.
1. Ansatz und erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des Instruments wird. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Kassenbestände und Tagesgeldkonten. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zuzurechnen sind.
2. Klassifizierung und anschließende Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis — Schuldtitel, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis — Beteiligungstitel oder ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist:
• Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten.
• Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht wie oben beschrieben als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bewertung des Geschäftsmodells
Der Konzern stellt eine Bewertung der Zielsetzung des Geschäftsmodells an, bei dem ein finanzieller Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird.
Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen
Zum Zweck dieser Bewertung wird „Kapitalbetrag" definiert als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts bei der erstmaligen Erfassung. „Zinszahlungen" sind definiert als das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, und für andere grundlegende Risiken und Kosten des Kreditgeschäfts (z. B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie eine Gewinnmarge.
Bei der Beurteilung, ob die vertraglichen Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, berücksichtigt der Konzern die Vertragsbedingungen des Instruments.
Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung und Gewinne und Verluste
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| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich aller Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst. |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die amortisierten Kosten werden um den Wertminderungsaufwand verringert. Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst. |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bilanzierte Schuldtitel | Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinsen, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei einer Ausbuchung werden die kumuliert im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bilanzierte Beteiligungstitel | Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam als Ertrag erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückgewährung eines Teils der Anschaffungskosten der Finanzinvestition dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und werden nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. |
Finanzielle Verbindlichkeiten: Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Ein finanzieller Vermögenswert wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert, wenn er als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert ist oder beim erstmaligen Ansatz als solcher designiert wird. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne und -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden ergebniswirksam erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands-oder ertragswirksam erfasst.
3. Ausbuchung
Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält.
Der Konzern geht Transaktionen ein, mit denen er in seiner Bilanz erfasste Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte beim Konzern verbleiben. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
In einigen Fällen kann die Neuverhandlung oder Änderung der vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 führen. Wenn die Änderung eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des vorhandenen finanziellen Vermögenswerts und anschließender Aktivierung des geänderten finanziellen Vermögenswerts führt, wird der geänderte Vermögenswert als „neuer" finanzieller Vermögenswert betrachtet.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen ausgeglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit zudem aus, wenn die Bedingungen geändert werden und sich die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit erheblich unterscheiden. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf der Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst.
4. Saldierung von Posten
Finanzielle Vermögenswerte und fminanzielle Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern zum aktuellen Zeitpunkt einen einklagbaren Anspruch zur Verrechnung der Beträge hat und er beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
5. Wertminderung von Finanzinstrumenten
Der Konzern erfasst Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten werden immer zu einem Betrag entsprechend der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bewertet.
Bei der Bestimmung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung und der Schätzung der erwarteten Kreditverluste deutlich gestiegen ist, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind. Dies beinhaltet sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und einer fundierten Bonitätsbeurteilung und einschließlich zukunftsgerichteter Informationen.
Der Konzern nimmt an, dass sich das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Der Konzern geht davon aus, dass bei einem finanziellen Vermögenswert ein Ausfall eingetreten ist, wenn die Gegenpartei Insolvenz anmeldet. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren.
Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste geschätzt werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist.
Bewertung der erwarteten Kreditverluste
Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden bewertet als der Barwert aller Zahlungsausfälle (d. h. die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich einnimmt)
Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität
Zu jedem Bilanzstichtag bewertet der Konzern, ob zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist „in seiner Bonität beeinträchtigt", wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind.
Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:
• erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder des Emittenten
• ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von mehr als 90 Tagen
• die Restrukturierung eines Kredits oder Vorschusses durch den Konzern zu Bedingungen, die der Konzern unter normalen Umständen nicht gewähren oder akzeptieren würde
• die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder
• der Wegfall eines aktiven Markts für ein Wertpapier infolge finanzieller Schwierigkeiten
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" gehören, wurden zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung dieser Vermögenwerte vorliegt.
Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts galten:
• der Ausfall oder der Verzug eines Schuldners
• Akzeptanz von Veränderungen vertraglicher Bedingungen zu einer finanziellen Verbindlichkeit zugunsten des Schuldners, die der Konzern unter normalen Umständen nicht gewähren oder akzeptieren würde
• Hinweise auf eine Insolvenz eines Schuldners oder Emittenten
• nachteilige Veränderung des Zahlungsverhaltens von Schuldnern oder Emittenten
• der Wegfall eines aktiven Markts für ein Wertpapier infolge finanzieller Schwierigkeiten oder
• beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows aus einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten
Bei einer Investition in ein Eigenkapitalinstrument umfassten objektive Hinweise auf eine Wertminderung einen erheblichen oder lang anhaltenden Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter seine Anschaffungskosten. Der Konzern stufte einen Rückgang von 20 % als erheblich und einen Zeitraum von neun Monaten als lang anhaltend ein.
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern überprüfte Hinweise auf eine Wertminderung dieser Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf einer übergeordneten Ebene. Alle für sich genommen bedeutsamen Vermögenswerte wurden einzeln auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, bei denen keine Wertminderung festgestellt wurde, wurden dann gemeinsam auf bereits aufgetretene, aber noch nicht einzeln erfasste Wertminderungen geprüft. Vermögenswerte, die für sich gesehen nicht bedeutsam waren, wurden einer gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung unterzogen. Dabei wurden sie in Gruppen mit anderen Vermögenswerten mit vergleichbaren Risikoeigenschaften zusammengefasst.
Bei der gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung legte der Konzern historische Daten zum Zeitpunkt der Wertaufholungen sowie zur Höhe der entstandenen Verluste zugrunde, wobei eine Anpassung an die Beurteilung erfolgte, ob die derzeitigen Wirtschafts- und Kreditbedingungen eher höhere oder niedrigere tatsächliche Verluste, als es die historischen Trends nahelegten, mit sich bringen würden.
Eine Wertminderung wurde berechnet als Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste wurden erfolgswirksam erfasst und in einem Wertberichtigungskonto wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Beitreibung des Vermögenswerts sah, wurden die entsprechenden Beträge abgeschrieben. Verringerte sich die Höhe einer Wertminderung in einer der folgenden Perioden und konnte diese Verringerung objektiv auf ein nach dem Erfassen der Wertminderung eingetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wurde die früher erfasste Wertminderung rückgängig gemacht und die Verringerung ergebniswirksam erfasst.
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte
Wertminderungsaufwendungen bei zur Veräußerung verfügbaren fianziellen Vermögenswerten wurden erfasst, indem die in der Neubewertungsreserve kumulierten Aufwendungen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden. Der umgegliederte Betrag entsprach der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger zuvor erfolgswirksam erfasster Wertminderungen. Stieg der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiers in einer der folgenden Perioden an und konnte diese Verringerung objektiv auf ein nach dem Erfassen der Wertminderung eingetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wurde die Wertminderung ergebniswirksam rückgängig gemacht. Ergebniswirksam erfasste Wertberichtigungen für ein gehaltenes Eigenkapitalinstrument, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft war, wurden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.
Darstellung von Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste in der Bilanz
Wertberichtigungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
6. Abschreibung
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird (entweder teilweise oder ganz) abgeschrieben, falls keine realistischen Aussichten auf die Beitreibung bestehen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Konzern feststellt, dass der Schuldner nicht über Vermögenswerte oder Einkommensquellen verfügt, die ausreichende Cashflows generieren, um die Beträge, die abgeschrieben werden, zurückzuzahlen. Allerdings können abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, um die Verfahren des Konzerns für ausstehende Beträge zu erfüllen.
7. Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen Folgendes:
• Zinserträge und
• Zinsaufwendungen
Zinserträge oder -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden ergebniswirksam an dem Datum erfasst, an dem das Recht des Konzerns auf den Erhalt einer Zahlung festgestellt wird.
Der "Effektivzinssatz" ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments exakt auf:
• den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder
• die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden
Bei der Berechnung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswerts (wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität nach dem erstmaligen Ansatz beeinträchtigt ist, errechnet sich der Zinsertrag jedoch durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts. Wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht länger beeinträchtigt ist, wird bei der Berechnung des Zinsertrags die Bruttobasis herangezogen.
O. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geht davon aus, dass die Transaktion zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Schuld entweder am Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder, in Ermangelung eines Hauptmarkts, an dem für den Vermögenswert oder die Schuld vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Nichterfüllungsrisiko wider.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird unter Verwendung der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, wobei angenommen wird, dass Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Eine Bewertung eines nicht finanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, durch Nutzung des Vermögenswerts in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung oder durch seinen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren.
Beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist der bestmögliche substanzielle Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert in der Regel der Transaktionspreis, d. h. der beizulegende Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts. Wenn der Konzern feststellt, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder durch einen in einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert bzw. eine identische Schuld belegt wird noch auf einer Bewertungsmethode basiert, bei der nicht beobachtbare Eingangsparameter als für die Bewertung unbedeutend angesehen werden, wird das Finanzinstrument erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet, mit einer Anpassung, um die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz und dem Transaktionspreis abzugrenzen. Anschließend wird diese Differenz über die Laufzeit des Instruments ergebniswirksam erfasst, aber zu einem späteren Zeitpunkt als dem, zu dem die Bewertung vollständig durch beobachtbare Marktdaten unterstützt oder die Transaktion abgeschlossen wird.
Der Konzern verwendet Bewertungsverfahren, die unter den Umständen angemessen sind und für die genügend Datenmaterial zur Verfügung steht, um den beizulegenden Zeitwert durch Maximierung der Verwendung von relevanten beobachtbaren Eingangsparametern und durch Minimierung der Verwendung von nicht beobachtbaren Eingangsparametern zu ermitteln.
Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die in den Abschlüssen ein beizulegender Zeitwert bewertet oder angegeben wird, werden innerhalb der Bemessungshierarchie zugeordnet, die im Folgenden beschrieben wird. Die Zuordnung richtet sich nach dem Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:
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| • Stufe 1: | die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unbereinigten) Preise |
| • Stufe 2: | Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist |
| • Stufe 3: | Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, nicht beobachtbar ist |
P. Operating-Leasingverhältnisse
Der Konzern beurteilt bei Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, ob diese ein Leasingverhältnis ist oder enthält.
Die laut Vereinbarung geforderten Zahlungen und anderen Entgelte werden vom Konzern zu Beginn der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, anhand der relativen beizulegenden Zeitwerte in Zahlungen für das Leasingverhältnis und Zahlungen für andere Elemente der Vereinbarung aufgeteilt.
Wenn ein Unternehmen des Konzerns Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, das nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf das Unternehmen überträgt, wird der Gesamtbetrag der Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst (abzüglich vom Leasinggeber erhaltener Anreizzahlungen). Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst die unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie weitere Zeiträume, für die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere Zahlungen eine Option ausüben kann, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher ist. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen um dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugeordnet werden können, werden in nicht finanziellen Vermögenswerten erfasst und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Erhaltene Leasingvorteile werden als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ausgewiesen.
Leasingverträge über Sachanlagen, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand mit einem Betrag bewertet, der entweder seinem beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht, wobei der jeweils niedrigere Wert zur Anwendung kommt. In den Folgeperioden erfolgt die Bilanzierung nach der für diese Art von Vermögenswerten geltenden Rechnungslegungsmethode.
Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Erhaltene Leasingvorteile werden als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ausgewiesen.
Die im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen geleisteten Mindestleasingzahlungen werden in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsaufwand wird so über die Laufzeit des Leasing-verhältnisses verteilt, dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld entsteht.
Für die dargestellten Perioden hatte NFON keine Verträge, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft wurden.
Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verlangt von der Geschäftsführung die Abgabe von Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und den ausgewiesenen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Abschlusses und die ausgewiesenen Beträge von Umsatzerlösen und Aufwendungen für die dargestellten Jahre haben. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Berichtigungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in dem Berichtszeitraum ausgewiesen, in dem die Schätzung überarbeitet wird, und in den betreffenden zukünftigen Berichtszeiträumen.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die ein signifikantes Risiko beinhalten, im nächsten Berichtszeitraum zu einer wesentlichen Anpassung des Buchwerts der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu führen.
A. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge werden gemäß dem Modell für die Erfassung von Umsatzerlösen nach IFRS 15 erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wird bzw. die Güter geliefert werden. Bei langfristigen Verträgen schätzt die Geschäftsleitung den Gesamtpreis der Transaktion pro Vertrag auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten und zu Laufzeitbeginn des Vertrags bekannten Festpreiskomponenten. Wenn Verträge geändert oder frühzeitig gekündigt werden, können sich diese Schätzungen ändern. Variable Komponenten werden zu Beginn der Laufzeit langfristiger Verträge nicht berücksichtigt, da sie nicht verlässlich geschätzt werden können und von der Nutzung der Kunden abhängen. Weitere Einzelheiten zur Erfassung von Umsatzerlösen finden sich in Anhangangabe 18 — Umsatzerlöse.
B. Anteilsbasierte Vergütungen (IFRS 2)
Im Hinblick auf die Bilanzierung virtueller Wertsteigerungsrechte werden Annahmen und Schätzungen zur Entwicklung der Leistungsbedingungen, Dienstbedingungen und Nicht-Ausübungsbedingungen sowie zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Aktien und der implizierten Optionen angestellt. Diese Bestimmung erfolgt anhand des Discounted-Cashflow- und des Optionspreismodells. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 19 — Anteilsbasierte Vergütungen.
C. Tatsächliche und latente Steuern
Bei tatsächlichen Steuern besteht das Risiko, dass Änderungen von Steuervorschriften, der Verwaltungspraxis oder des Fallrechts negative steuerliche Folgen für den Konzern haben könnten.
Zudem hat der Konzern steuerliche Verluste verschiedener Rechtspersonen in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten, die in künftigen Jahren zu niedrigeren Steuerzahlungen führen könnten. Latente Steueransprüche wurden insoweit erfasst, als die Realisierung des entsprechenden Vorteils unter Berücksichtigung des prognostizierten zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses der jeweiligen Rechtsperson als wahrscheinlich gilt. Weitere Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden für Ertragsteuern finden sich in Anhangangabe 2.1 — Ertragsteuern und zur Angabe der Ertragsteuern in Anhangangabe 12 — Ertragsteuern.
D. Rückstellungen
Im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung bestehen Unsicherheiten bezüglich des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten, des Ausgangs der Prüfungen durch Steuerbehörden und Sozialversicherungsträgern sowie bezüglich des Ausmaßes, des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der jeweiligen Rückstellung. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 10 — Rückstellungen.
E. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Im Hinblick auf die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wenden wir bei dem Modell zur Erfassung kreditrisikoinduzierter erwarteter Verluste (Expected Credit Loss Model) Annahmen und Schätzungen an. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 5. (Finanzinstrumente — Wertminderung von Finanzinstrumenten).
F. Bewertungsgrundlage
Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt mit Ausnahme der folgenden Posten, die zu jedem Bilanzstichtag auf einer alternativen Bewertungsgrundlage bewertet werden.
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| Posten: | Bewertungsgrundlagen: |
|---|---|
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht derivative Finanzinstrumente | Beizulegender Zeitwert |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | Beizulegender Zeitwert |
| Bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommene Eventualverpflichtung | Beizulegender Zeitwert |
| Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich | Beizulegender Zeitwert |
Der Konzern hat den Standard IFRS 9 — Finanzinstrumente, der im Juli 2014 in seiner endgültigen Fassung herausgegeben wurde, in seinem ersten nach IFRS 1 erstellten Abschluss vorzeitig angewendet. Darüber hinaus hat der Konzern auch den Standard IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden, der im Mai 2015 in seiner endgültigen Fassung herausgegeben wurde, in seinem ersten nach IFRS 1 erstellten Abschluss unter Anwendung der International Financial Reporting Standards vorzeitig angewendet.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses waren die folgenden Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, ihre Anwendung war jedoch noch nicht verpflichtend.
IFRS 16 — Leasingverhältnisse
IFRS 16 führt für Leasingnehmer ein einziges Modell für die Bilanzierung von Leasingvereinbarungen in der Bilanz ein. Ein Leasingnehmer erfasst einen „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht" („Right-of-Use Asset"), dieser spiegelt das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts wider, und eine Leasingverbindlichkeit, diese spiegelt die Verpflichtung zur Leistung von Leasingzahlungen wider. Für kurz laufende Leasingvereinbarungen und Leasingvereinbarungen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, gelten Ausnahmen. Die Bilanzierung beim Leasinggeber bleibt weitgehend wie beim bisherigen Standard, d. h. der Leasinggeber unterscheidet bei Leasingverhältnissen weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. IFRS 16 tritt in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2019 oder danach beginnenden Geschäftsjahres in Kraft. Das Unternehmen wird den Standard für das am 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahr anwenden. Die Unternehmensleitung bewertet derzeit die Auswirkung der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss.
Bei den folgenden Standards wird davon ausgegangen, dass sie in der Periode der erstmaligen Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden:
• Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (Änderungen an IFRS 2)
• Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (Änderungen an IAS 40)
• Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 — verschiedene Standards (Änderungen an IFRS 1 und IAS 28)
• IFRIC 22 — Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
• IFRIC 23 — Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
• Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28)
• Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9)
• Jährliche Verbesserungen des IFRS Zyklus 2015-2017 — verschiedene Standards (Änderungen an IFRS 3, IAS 12 und IAS 23).
Es wird nicht davon ausgegangen, dass sich andere neue Standards oder geänderte Standards und Interpretationen, die bereits herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, wesentlich auf den Konzern auswirken werden.
Die Hauptkategorien der Sachanlagen sowie die Veränderungen des Buchwerts jeder Kategorie stellen sich wie folgt dar:
A. Überleitung des Bruttobuchwerts
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| TEUR | 1. Jan. 2017 | Zugänge | Abgänge | 31. Dez. 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Mietereinbauten | 2 | 19 | 2 | 19 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.099 | 878 | 84 | 2.893 |
| Summe der Kosten 2017 | 2.101 | 898 | 86 | 2.913 |
| TEUR | 1. Jan. 2016 | Zugänge | Abgänge | 31. Dez. 2016 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Mietereinbauten | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.804 | 432 | 137 | 2.099 |
| Summe der Kosten 2016 | 1.806 | 432 | 137 | 2.101 |
| TEUR | 1. Jan. 2015 | Zugänge | Abgänge | 31. Dez. 2015 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Mietereinbauten | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.076 | 737 | 9 | 1.804 |
| Summe der Kosten 2015 | 1.078 | 737 | 9 | 1.806 |
B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte
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| TEUR | 1. Jan. 2017 | Abschreibungen | Abgänge | 31. Dez. 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen | ||||
| Mietereinbauten | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.324 | 617 | 40 | 1.901 |
| Summe Abschreibungen 2017 | 1.325 | 618 | 41 | 1.901 |
| TEUR | 1. Jan. 2016 | Abschreibungen | Abgänge | 31. Dez. 2016 |
| Abschreibungen | ||||
| Mietereinbauten | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 919 | 517 | 112 | 1.324 |
| Summe Abschreibungen 2016 | 919 | 517 | 112 | 1.325 |
| TEUR | 1. Jan. 2015 | Abschreibungen | Abgänge | 31. Dez. 2015 |
| Abschreibungen | ||||
| Mietereinbauten | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 515 | 413 | 9 | 919 |
| Summe Abschreibungen 2015 | 515 | 413 | 9 | 919 |
| Buchwerte | ||||
| TEUR | 31. Dez. 2017 | 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | 1. Jan. 2015 |
| Buchwert | ||||
| Mietereinbauten | 19 | 1 | 2 | 2 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 993 | 775 | 885 | 561 |
| Summe Buchwert | 1.011 | 776 | 887 | 563 |
Das Unternehmen erfasste für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2017, 2016 bzw. 2015 keine Wertminderungen und Abschreibungen auf Sachanlagen. Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung.
A. Überleitung des Bruttobuchwerts
Die Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
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| TEUR | 1. Jan. 2017 | Zugänge aus Erwerb | Abgänge | 31. Dez. 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Bruttobuchwert | ||||
| Software | 88 | 204 | 0 | 291 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 12 | 0 | 0 | 12 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 99 | 204 | 0 | 303 |
| TEUR | 1. Jan. 2016 | Zugänge aus Erwerb | Abgänge | 31. Dez. 2016 |
| Bruttobuchwert | ||||
| Software | 85 | 2 | 0 | 88 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 12 | 0 | 0 | 12 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 97 | 2 | 0 | 99 |
| TEUR | 1. Jan. 2015 | Zugänge aus Erwerb | Abgänge | 31. Dez. 2015 |
| Bruttobuchwert | ||||
| Software | 5 | 80 | 0 | 85 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 12 | 0 | 0 | 12 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 17 | 80 | 0 | 97 |
B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte
Die kumulierten Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:
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| TEUR | 1. Jan. 2017 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | Abgänge | 31. Dez. 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Software | 34 | 51 | 0 | 86 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2017 | 42 | 51 | 0 | 93 |
| TEUR | 1. Jan. 2016 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | Abgänge | 31. Dez. 2016 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Software | 7 | 27 | 0 | 34 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2016 | 15 | 27 | 0 | 42 |
| TEUR | 1. Jan. 2015 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | Abgänge | 31. Dez. 2015 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Software | 5 | 2 | 0 | 7 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2015 | 12 | 2 | 0 | 15 |
| Buchwerte: | ||||
| TEUR | 31. Dez. 2017 | 31. Dez. 2016 | 31. Dez. 2015 | 01. Jan 15 |
| Buchwert | 0 | |||
| Software | 205 | 53 | 78 | |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4 | 4 | 4 4 | |
| Summe Buchwert | 210 | 57 | 82 | 4 |
Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung.
Die Vorräte beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 18 (2016: TEUR 26 und 2015: TEUR 250). Die Vorräte umfassen im Wesentlichen Hardware, z. B. Telefone. Die innerhalb des Konzerns vorrätige Hardware ist in der Regel minimal, denn Hardware wird von den Lieferanten ‚just in time" geliefert, wenn NFON aufgrund von Kundenbestellungen eine Lieferung anfordert. 2015 aktivierte das Unternehmen neben Hardware auch Kosten in Höhe von TEUR 150 als noch nicht abgerechnete unfertige Erzeugnissen und Leistungen in Verbindung mit einem einmaligen Entwicklungsprojekt für einen Großhändler. Der entsprechende Umsatzerlös wurde erfasst, als der Kunde die Entwicklung akzeptierte und die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen wurde (d. h. 2016). Für die dargestellten Perioden mussten keine Rückstellungen für veraltete Bestände gebildet werden.
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| Ausstehender Saldo zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 7 | 5 | 3 |
| Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.619 | 3.800 | 2.799 |
| Summe | 4.628 | 3.805 | 2.802 |
Informationen über die Kredit- und Währungsrisiken sowie die mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verbundenen Wertminderungsverluste des Konzerns sowie zu den Veränderungen der Wertberichtigungen sind Anhangangabe 20 — Finanzinstrumente zu entnehmen.
Bewertung erwarteter Kreditverluste
Der Konzern wendet für die Darstellung der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Losses", „ECL") den von IFRS 9 vorgeschriebenen vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Rückstellung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eine Wertminderungsmatrix.
Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:
i. Informationen über die aktuellen Bedingungen
ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beliefen sich zum Dezember 2017 auf TEUR 390 (2016: TEUR 390 und 2015: TEUR 390). Die Position bezieht sich aufgrund von Rückgriffsrechten von Banken bezüglich Lastschriften von Kunden auf nicht sofort verfügbare liquide Mittel.
Zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 und zum 1. Januar 2015 stellten sich die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte wie folgt dar:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vertragsvermögen | 18 | 8 | 5 | 2 |
| Aktivierte Vertragskosten | 115 | 125 | 112 | 82 |
| Steuerforderungen | 12 | 61 | 66 | 125 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 499 | 411 | 497 | 136 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 143 | 19 | 42 | 13 |
| Zwischensumme sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 787 | 623 | 722 | 358 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | ||||
| Geleistete Anzahlungen | 16 | 45 | 37 | 9 |
| Sonstige | 46 | 80 | 72 | 48 |
| Zwischensumme sonstige langfristige Vermögenswerte | 62 | 125 | 109 | 57 |
| Sonstige Vermögenswerte | 849 | 748 | 831 | 415 |
Zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 und 1. Januar 2015 stellten sich die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt dar:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige kurzfristige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten | ||||
| Steuerschulden | 460 | 672 | 232 | 190 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 729 | 1.176 | 685 | 538 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 792 | 760 | 2.141 | 438 |
| Zwischensumme sonstige kurzfristige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten | 1.981 | 2.608 | 3.058 | 1.166 |
| Sonstige langfristige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten | ||||
| Sonstige | 266 | 0 | 1 | 2 |
| Zwischensumme sonstige langfristige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten | 266 | 0 | 1 | 2 |
| Sonstige (nicht finanzielle) Verbindlichkeiten | 2.247 | 2.608 | 3.059 | 1.168 |
2015 beinhalten die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten eine geleistete Anzahlung für eine Telekom-Entwicklungsdienstleistung, die 2016 beglichen wurde.
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| TEUR | Buchwert zum 1. Jan. 2017 | Zugänge | Inanspruchnahme | Auflösung | Buchwert zum 31. Dez. 2017 |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Personalbezogene Rückstellungen | 247 | 7 | 0 | 247 | 7 |
| Sonstige Rückstellungen | 451 | 878 | 410 | 42 | 878 |
| Steuerbezogene Rückstellungen | 192 | 492 | 0 | 18 | 666 |
| Zwischensumme kurzfristige Rückstellungen | 890 | 1.377 | 410 | 307 | 1.551 |
| Summe | 890 | 1.377 | 410 | 307 | 1.551 |
| Buchwert zum 1. Jan. 2016 | Zugänge | Inanspruchnahme | Auflösung | Buchwert zum 31. Dez. 2016 | |
| TEUR | |||||
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Personalbezogene Rückstellungen | 62 | 185 | 0 | 0 | 247 |
| Sonstige Rückstellungen | 336 | 451 | 253 | 83 | 451 |
| Steuerbezogene Rückstellungen | 0 | 192 | 0 | 0 | 192 |
| Zwischensumme kurzfristige Rückstellungen | 398 | 828 | 253 | 83 | 890 |
| Summe | 398 | 828 | 253 | 83 | 890 |
| Buchwert zum 1. Jan. 2015 | Zugänge | Inanspruchnahme | Auflösung | Buchwert zum 31. Dez. 2015 | |
| TEUR | |||||
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Personalbezogene Rückstellungen | 32 | 30 | 0 | 0 | 62 |
| Sonstige Rückstellungen | 195 | 337 | 140 | 56 | 336 |
| Steuerbezogene Rückstellungen | 6 | 0 | 6 | 0 | 0 |
| Zwischensumme kurzfristige Rückstellungen | 233 | 367 | 146 | 56 | 398 |
| Summe | 233 | 367 | 146 | 56 | 398 |
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Verkaufsprovisionen in Höhe von insgesamt TEUR 496 (2016: TEUR 218, 2015: TEUR 154), für Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von TEUR 138 (2016: TEUR 0, 2015: TEUR 0) und Rückstellungen für Jahresberichte und Jahresabschlüsse in Höhe von TEUR 173 (2016: TEUR 157, 2015: TEUR 157).
Die steuerbezogenen Rückstellungen umfassen 2017 im Wesentlichen Rückstellungen für Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern und Risiken in Verbindung mit möglichen Mehrwertsteuerrückzahlungen und Lohnsteuern bei der NFON AG. Die personalbezogenen Rückstellungen für 2015 und 2016 umfassen im Wesentlichen anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich. Für Gewährleistungen, auftragsbedingte Verluste und Risiken aus Umweltschutzauflagen wurden keine Rückstellungen gebildet.
Die folgenden Kredite und Darlehen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 20 — Finanzinstrumente.
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung | 2.335 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Verwandten und Freunden | 0 | 1.387 | 37 | 37 |
| Betriebsmitteldarlehen | 230 | 152 | 159 | 178 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 2.565 | 1.539 | 196 | 215 |
Darlehen von Verwandten und Freunden
Der Konzern hat die folgenden ausstehenden Darlehensverpflichtungen, die in TEUR angegeben sind:
Die Darlehen von Verwandten und Freunden werden von Investoren sowie ehemaligen und aktuellen Mitgliedern der Geschäftsleitung gewährt. Diese Darlehen von Verwandten und Freunden sind auch in Tabelle B. Sonstige Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen („Verbindlichkeiten") in Anhangangabe 21 — Salden und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen enthalten.
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verwandte und Freunde 15 % | 0 | 1.075 | 0 | 0 |
| Verwandte und Freunde 20 % | 0 | 275 | 0 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 37 | 37 | 37 |
| Summe | 0 | 1.387 | 37 | 37 |
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| Zinssätze | |
|---|---|
| Darlehen von Verwandten und Freunden 15 % | 15,00 % p. a.; Standardzins beläuft sich auf zusätzliche 5,00 % p. a. zu dem zuvor genannten Zinssatz |
| Darlehen von Verwandten und Freunden 20 % | 20,00 % p. a.; Standardzinssatz beläuft sich auf zusätzliche 5,00 % p. a. zu dem zuvor genannten Zinssatz |
| Fälligkeiten | |
| Darlehen von Verwandten und Freunden 15 % | Keine Endfälligkeit |
| Darlehen von Verwandten und Freunden 20 % | Keine Endfälligkeit |
Die Darlehen waren anfangs langfristiger Natur, doch Ende 2016 hat die Unternehmensleitung beschlossen, die Darlehen 2017 zurückzuzahlen.
Alle Darlehen wurden ohne Sicherheiten und Nachrangabreden gewährt, mit Ausnahme der Darlehen von Verwandten und Freunden (20 %), die mit einer Nachrangabrede vereinbart wurden.
Kreditfazilität
Der Konzern hat mit folgenden Ausnahmen keine ausstehenden Darlehen unter revolvierenden Kreditfazilitäten:
Zum 1. Januar 2015 hatte der Konzern ein ausstehendes Darlehen von TEUR 8 mit revolvierenden Kreditfazilitäten. Dabei handelte es sich um eine kurzfristige Überziehung des österreichischen Kontokorrentkontos.
Das Unternehmen schloss im Januar 2017 eine Vereinbarung über eine revolvierende Kreditfazilität ab. Die Kreditlinie wurde stufenweise in Schritten von TEUR 2.000 erhöht und beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 4.000. Die maximal zugesagte Kreditlinie lag ursprünglich bei TEUR 8.000. Der Zinssatz liegt bei 8,00 % pro Jahr und die Bereitstellungsgebühr bei 1,50 % pro Jahr. Der Zinssatz ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Zu Jahresbeginn 2018 wurde die verbliebene Kreditfazilität in eine Kreditfazilität in Höhe von TEUR 3.100 getauscht, um die für den Erwerb des Minderheitsanteils an der nfon GmbH, Österreich zu zahlende Gegenleistung zu finanzieren.
Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung
Der Konzern hat eine ausstehende Gegenleistung für den im Oktober 2017 erfolgten Erwerb des verbliebenen Anteils von 49,8 % an der nfon GmbH zu zahlen. Die ausstehende Gegenleistung wird mit einem jährlichen Zinssatz von 2,50 % über dem 3-Monats-EURIBOR, aber von mindestens 2,50 % pro Jahr verzinst.
Zum 31. Dezember 2017 belief sich die vom Konzern zu zahlende ausstehende Gegenleistung für den Erwerb auf TEUR 2.335 (einschließlich Zinsen von TEUR 10). Die gesamte Gegenleistung ist am 31. Mai 2018 fällig, daher wird sie als kurzfristige Finanzverbindlichkeit eingestuft.
Betriebsmitteldarlehen
Der Konzern ging in Österreich eine Vereinbarung ein, um Hardware-Käufe zu finanzieren. Hardware kann an Kunden verkauft werden, allerdings können Kunden den Preis für diese Hardware über die Laufzeit eines langfristigen Vertrags zahlen. Daher wurden in der Vergangenheit Betriebsmittelfinanzierungen in Anspruch genommen, wann immer im Rahmen derartiger Verträge Hardware verkauft wurde. In der Vergangenheit belief sich der durchschnittliche Zins für monatliche Teilbeträge auf 13 % p. a., und die Teilbeträge wurden durchschnittlich über 36 Monate zurückgezahlt. Zum 31. Dezember 2017 belief sich der verbleibende Darlehensbetrag auf TEUR 230. Seit August 2017 wurden keine neuen Darlehen erhalten.
A. Aufwands- oder ertragswirksam erfasste Beträge
Tatsächliche Steuern auf den Gewinn oder Verlust für das Jahr werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und -verlust-rechnung mit etwaigen Änderungen der Rückstellungen für latente Steuern erfasst.
A. Steuer auf das Jahresergebnis
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember, | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Tatsächlicher Steueraufwand (Steuerertrag) | |||
| Laufendes Jahr (Bundes- und Landessteuern) | 199 | 195 | 2 |
| Latenter Steueraufwand (Steuerertrag) | 0 | 0 | 0 |
| Ertragsteueraufwand/(-ertrag) | 199 | 195 | 2 |
B. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
Keine Geschäftsvorfälle führten zu latenten Steuerauswirkungen im sonstigen Ergebnis.
C. Überleitung des effektiven Steuersatzes
In Deutschland basiert die Berechnung der tatsächlichen Steuer auf einem kombinierten Steuersatz von 32,8 % für den Konzern. Dieser setzt sich zusammen aus einem Körperschaftssteuersatz von 15 %, dem darauf erhobenen Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz 17,0 %.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | -1.822 | -1.354 | -6.021 |
| Steuern unter Verwendung des inländischen Steuersatzes des Unternehmens von 32,8 % | 597 | 444 | 1.984 |
| Steuerliche Auswirkungen auf: | |||
| Unterschiede aufgrund ausländischer Steuersätze | 343 | 212 | 405 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2 | 9 | 46 |
| Anpassungen für Vorjahre | 85 | 0 | 0 |
| Steuereffekt in Verbindung mit anteilsbasierten Vergütungen gemäß IFRS-Anpassung | 39 | 103 | 26 |
| Verluste des laufenden Jahres, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden | -1.166 | -836 | -2.444 |
| Mindestbesteuerung | -181 | -193 | 0 |
| Veränderungen bei der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern und Steuergutschriften | 100 | 95 | 11 |
| Sonstige | -18 | -29 | -30 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | -199 | -195 | -2 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -199 | -195 | -2 |
| Latenter Steueraufwand | |||
| Ertragsteueraufwand | -199 | -195 | -2 |
Aufgrund verschiedener Aufwands- und Ertragskonsolidierungen ist das Ergebnis vor Steuern deutlich niedriger als die tatsächliche steuerliche Bemessungsgrundlage für die einzelnen steuerlichen Berechnungen. Insbesondere die Verrechnungspreise wirken sich erheblich auf die tatsächlich angefallenen Steuern aus. Weitere Auswirkungen auf den effektiven Steuersatz haben beispielsweise IFRS-bedingte Neubewertungen, z. B. Anpassungen pauschaler Wertberichtigungen oder die Berücksichtigung anteilsbasierter Vergütungen.
D. Veränderungen der Steuerabgrenzungsposten
Für latente Steuern werden auf der Grundlage aller temporären Differenzen Rückstellungen unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Temporäre Differenzen entstehen zwischen der steuerlichen Basis von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten und werden im Laufe der Zeit ausgeglichen.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der die temporären Differenzen sich auflösen werden, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig positive zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen die temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aktive latente Steuern sind Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus abzugsfähigen temporären Differenzen oder dem steuerlich noch nicht genutzten Verlustvortrag resultieren.
E. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | aktive latente Steuern | latente Steuerschulden | Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr | davon ergebniswirksam |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen | 11 | 0 | 7 | 7 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | 0 | 4 | -1 | -1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 7 | 5 | 5 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 72 | -40 | -40 |
| Eigenkapital | ||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kapitalrücklage | 312 | 0 | 108 | 108 |
| Verbindlichkeiten | ||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 64 | 0 | 64 | 64 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige Rückstellungen | 1 | 0 | -72 | -72 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 58 | 0 | 20 | 20 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 41 | 1 | 8 | 8 |
| Konsolidierungseffekte | 32 | 32 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 519 | 116 | 99 | 99 |
| Steuerlicher Verlustvortrag | -1 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 518 | 116 | 99 | 99 |
| Saldierung | -84 | -84 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen nach Saldierung | 434 | 32 | 99 | 99 |
| Wertminderung | -33 | -32 | -99 | -99 |
| Wertaufholung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wertminderungen im Vorjahr | -401 | 0 | 0 | 0 |
| Summe temporäre Differenzen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 | ||||
| TEUR | aktive latente Steuern | latente Steuerschulden | Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr | davon ergebniswirksam |
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen | 4 | 1 | 1 | 1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | 0 | 3 | -2 | -2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 13 | 23 | 23 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 32 | 1 | 1 |
| Eigenkapital | ||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kapitalrücklage | 204 | 0 | 38 | 38 |
| Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | -5 | -5 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 72 | 0 | 47 | 47 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 38 | 0 | -2 | -2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 35 | 2 | -6 | -6 |
| Konsolidierungseffekte | 96 | 96 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 450 | 147 | 95 | 95 |
| Steuerlicher Verlustvortrag | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 451 | 147 | 95 | 95 |
| Saldierung | -50 | -50 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen nach | ||||
| Saldierung | 401 | 97 | 95 | 95 |
| Wertminderung | -203 | -97 | -109 | -109 |
| Wertaufholung | 29 | 0 | 14 | 14 |
| Wertminderungen im Vorjahr | -227 | 0 | 0 | 0 |
| Summe temporäre Differenzen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 | ||||
| TEUR | aktive latente Steuern | latente Steuerschulden | Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr | davon ergebniswirksam |
| Vermögenswerte | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sachanlagen | 3 | 1 | 1 | 1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | 0 | 1 | -1 | -1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 35 | -5 | -5 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 0 | 34 | -29 | -29 |
| Eigenkapital | ||||
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Kapitalrücklage | 165 | 0 | 15 | 15 |
| Verbindlichkeiten | ||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 0 | 5 | 5 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 26 | 0 | 6 | 6 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 40 | 0 | -3 | -3 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 39 | 0 | 22 | 22 |
| Konsolidierungseffekte | 15 | 15 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 294 | 85 | 11 | 11 |
| Steuerlicher Verlustvortrag | 4 | 0 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen | 298 | 85 | 11 | 11 |
| Saldierung | -71 | -71 | 0 | 0 |
| Zwischensumme temporäre Differenzen nach Saldierung | 227 | 15 | 11 | 11 |
| Wertminderung | -38 | -15 | -23 | -23 |
| Wertaufholung | 12 | 0 | 12 | 12 |
| Wertminderungen im Vorjahr | -201 | 0 | 0 | 0 |
| Summe temporäre Differenzen | 0 | 0 | 0 | 0 |
F. Steuerlicher Verlustvortrag
Zudem wurden keine latenten Steueransprüche für gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 14.741 (2016: TEUR 16.406, 2015: TEUR 18.302) oder für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 23.157 (2016: TEUR 17.610, 2015: TEUR 19.191) ausgewiesen. Die gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche ausgewiesen wurden, unterliegen keiner Beschränkung im Hinblick auf die Inanspruchnahme.
G. Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
Der Konzern ist der Auffassung, dass die für Steuerschulden gebildeten Rückstellungen angemessen sind, um alle steuerlich noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahre abzudecken, wobei diese Einschätzung auf zahlreichen Faktoren, einschließlich Auslegungen der Steuervorschriften und bisherigen Erfahrungen, basiert. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass regelmäßig verschiedene Steuerprüfungen (Betriebssteuern, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge) durchgeführt werden.
Die zukünftige Besteuerung von Dividendenausschüttungen erfolgt derzeit zu einer pauschalen Quellensteuer von 25,0 % zuzüglich eines darauf erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5 %.
Gezeichnetes Kapital
Zum 31. Dezember 2017, 2016 bzw. 2015 belief sich das gesamte Eigenkapital des Unternehmens auf TEUR 371. Gemäß seiner Satzung hatte das Unternehmen zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 jeweils 370.775 ausgegebene und im Umlauf befmdliche Stammaktien ohne Nennwert und mit einem Nominalwert von EUR 1,00 je Aktie.
Sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien sind zum 31. Dezember 2017, 2016 bzw. 2015 vollständig eingezahlt.
Zum 1. Januar 2015 belief sich das gesamte Eigenkapital des Unternehmens auf TEUR 317. Das Unternehmen hatte zum 1. Januar 2015 316.884 ausgegebene und im Umlauf befindliche Stammaktien. Aufgrund einer Kapitalerhöhung am 16. März 2015 emittierte das Unternehmen 53.891 weitere Stammanteile, wodurch das Eigenkapital um TEUR 54 auf insgesamt TEUR 371 stieg.
Kapitalrücklage
Aufgrund der Kapitalerhöhung von 2015 in Höhe von TEUR 9.946 und der anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von TEUR 49 stiegen die Kapitalrücklagen von TEUR 24.572 zum 1. Januar 2015 auf TEUR 34.567 zum 31. Dezember 2015. In den dargestellten Zeiträumen wurden aufgrund der Kapitalerhöhung im Rahmen der letzten Finanzierungsrunde keine Beträge aus den Kapitalrücklagen entnommen. In den dargestellten Zeiträumen wurde kein Betrag aus der Kapitalrücklage entnommen. Diese Rücklagen beinhalten Beiträge anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an bestimmte Mitglieder der Unternehmensleitung, die 2017 einen zunehmenden Effekt auf die Kapitalrücklagen von TEUR 362 hatten (2016: TEUR 129, 2015: TEUR 49). Darüber hinaus hatten die Kapitalrücklagen 2017 aufgrund des Erwerbs des Minderheitsanteils an der nfon GmbH 2017 einen vermindernden Effekt von TEUR 3.006.
Zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 hatte die Muttergesellschaft eine Dividendenbeschränkung von TEUR 37 gemäß §150 Abs. 2 AktG. Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Dividendenbeschränkung zum 1. Januar 2015 beläuft sich auf TEUR 32.
Gewinnrücklage
Gewinnrücklagen sind in früheren Jahren und im Jahr 2017 entstandene Verluste, die vom Konzern zurückbehalten wurden. Darüber hinaus fallen darunter auch alle Auswirkungen des Übergangs zur Anwendung der International Financial Reporting Standards zum 1. Januar 2015. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 25 — Erläuterung des Übergangs auf IFRS.
Änderungen der Beteiligungsquote des Unternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einer Änderung der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. 2017 erwarb NFON den verbliebenen Minderheitsanteil von 49,8 % an der nfon GmbH, Österreich, dies wurde als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile sind zurückzuführen auf externe Aktionäre, die zusammen einen Eigentumsanteil von 49,8 % an der nfon GmbH, Österreich hielten. Am 30. Oktober 2017 erwarb die NFON AG über ihr Tochterunternehmen fairfon Telefonsysteme GmbH, München den verbliebenen Eigentumsanteil von den Minderheitsaktionären. Zum 31. Dezember 2017 ist die nfon GmbH ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG und ihrer Tochterunternehmen.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien dividiert wird.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie (diluted earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende bereinigte Ergebnis nach Steuern und die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien um die Auswirkung etwaiger Verwässerungseffekte bereinigt werden, die mit der Umwandlung potenzieller Stammaktien verbunden sind. In den dargestellten historischen Zeiträumen gab es keine verwässernden Instrumente. Das Unternehmen hat Mitgliedern der Unternehmensleitung zwar anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gewährt, zukünftige Zahlungen im Rahmen der Pläne werden jedoch bar abgegolten. Daher gelten die gewährten Prämien im Sinne der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht als potenzielle im Umlauf befindliche Stammaktien.
Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das unverwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr | -2.021 | -1.587 | -6.103 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das verwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr | -2.021 | -1.587 | -6.103 |
| Menge | 2017 | 2016 | 2015 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie | 370.775 | 370.775 | 359.849 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das verwässerte Ergebnis je Aktie | 370.775 | 370.775 | 359.849 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
| 2017 | 2016 | 2015 | |
| [EUR] | [EUR] | [EUR] | |
| Verlust je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis | -5,45 | -4,28 | -16,96 |
| Verwässertes Ergebnis | -5,45 | -4,28 | -16,96 |
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | |||
| Nicht zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen | 118 | 92 | 90 |
| Auflösung von Rückstellungen | 307 | 83 | 56 |
| Verschiedene sonstige Erträge | 32 | 70 | 206 |
| Summe sonstige betriebliche Erträge | 457 | 245 | 352 |
2017 beinhaltet die Auflösung von Rückstellungen eine Auflösung in Höhe von TEUR 242 für anteilsbasierte Vergütungen. Nicht zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen beinhalten Beträge, die Mitarbeitern für die Firmenwagennutzung berechnet werden.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| Marketing-Aufwendungen | 3.636 | 2.743 | 3.693 |
| Verkaufsprovisionen | 3.593 | 2.520 | 1.700 |
| Allgemeine Verwaltung | 1.016 | 1.019 | 451 |
| Support-Kosten | 310 | 368 | 281 |
| Vertriebskosten | 52 | 90 | 199 |
| Honorare, Beratungsaufwendungen | 1.134 | 489 | 692 |
| IT-Aufwendungen | 581 | 437 | 267 |
| Reisekosten | 667 | 604 | 524 |
| Mietkosten | 909 | 584 | 419 |
| Sonstiger Personalaufwand | 1.706 | 1.266 | 1.495 |
| Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 13.604 | 10.120 | 9.721 |
Die Marketing-Aufwendungen lagen in der Vergangenheit weitgehend konstant bei rund TEUR 3.650. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2016 ist hauptsächlich auf eine vorübergehende Verringerung der Marketing-Aktivitäten aufgrund von Neuzuordnungen interner Budgets zurückzuführen.
Da Verkaufsprovisionen einen prozentualen Anteil der durch Value Added Reseller oder Vertriebspartner erzielten Umsatzerlöse darstellen, war der Anstieg von TEUR 1.700 im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 2.520 im Geschäftsjahr 2016 und TEUR 3.593 im Geschäftsjahr 2017 hauptsächlich auf den Anstieg der Umsatzerlöse insgesamt und insbesondere auf den höheren Anteil der über Partnerkanäle generierten Umsatzerlöse zurückzuführen.
Die Veränderung des Postens allgemeine Verwaltung war hauptsächlich auf Fremdwährungsverluste in Höhe von TEUR 508 im Geschäftsjahr 2016 und TEUR 170 im Geschäftsjahr 2017 zurückzuführen. Die Kosten für die allgemeine Verwaltung beinhalten einen Betrag von TEUR 176 für nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer im Geschäftsjahr 2017.
Die Honorare und Beratungsaufwendungen erhöhten sich vom Geschäftsjahr 2016 zum Geschäftsjahr 2017 um TEUR 645, hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg der Rechtskosten (TEUR 394) und der Beratungsaufwendungen (TEUR 151) in Verbindung mit der Vorbereitung auf den geplanten Börsengang.
Der Anstieg des sonstigen Personalaufwands von TEUR 1.266 im GJ 2016 auf TEUR 1.706 im Geschäftsjahr 2017 beruhte hauptsächlich auf höheren Kosten für die Personalbeschaffung, die zur Unterstützung unserer Wachstumsstrategie erforderlich waren, sowie auf der Erfordernis zur Einstellung freiberuflicher Mitarbeiter in Fällen, in denen während des Wachstums des Unternehmens nicht schnell genug neue Mitarbeiter eingestellt werden konnten.
Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 10.987 | 10.422 | 9.149 |
| Sozialabgaben | 2.158 | 1.683 | 1.388 |
| Anteilsbasierte Vergütungspläne1) | 362 | 313 | 79 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen | 33 | 18 | 16 |
| Sonstiger Personalaufwand | 197 | 156 | 146 |
| Summe | 13.738 | 12.592 | 10.778 |
| 1) Davon mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 362 | 129 | 49 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen betreffen hauptsächlich die Einzahlungen des Unternehmens in beitragsorientierte Pläne (Beiträge zu staatlichen Plänen), die erfasst werden, wenn die zugehörige Leistung erbracht wird. Im Voraus bezahlte Beiträge werden in dem Maße als Vermögenswert erfasst, in dem eine Rückerstattung oder eine Verringerung künftiger Zahlungen möglich ist.
A. Art der Güter oder Dienstleistungen
Nachfolgend werden die Hauptaktivitäten beschrieben, mit denen der Konzern seine Umsatzerlöse erwirtschaftet:
Der Konzern erwirtschaftet seine Umsatzerlöse vorrangig mit Telefondienstleistungen. Die meisten der vom Konzern geschlossenen Verträge beziehen sich auf Telefondienstleistungen mit oder ohne den Verkauf von Hardware und anderer Dienstleistungen.
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| Produkte und Dienstleistungen | Art und Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung |
|---|---|
| Wiederkehrend | Wiederkehrende Dienstleistungen werden in der Regel durch monatliche Zahlungen einer festen Lizenzgebühr pro Arbeitsplatz zuzüglich einer weiteren festen oder volumenbasierten Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie abgegolten. |
| Monatliche Verträge: | |
| Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, d. h. in dem Monat der Dienstleistung, über die der Kunde eine Vereinbarung geschlossen hat. | |
| Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das Geld mit dem Lastschrifteneinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Der Umsatzerlös wird erfasst, wenn die jeweiligen Leistungsverpflichtungen erfüllt sind, d. h. in dem Monat, in dem die Telefondienstleistung für den Kunden erbracht wird. | |
| Langfristige Verträge: | |
| Monatliche Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, d. h. über die Mindestlaufzeit des Vertrags (z. B. 24 Monate). | |
| Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das Geld mit dem Lastschrifteneinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Der Umsatzerlös wird über die Zeit erfasst, in der die jeweiligen Leistungsverpflichtungen erfüllt werden. Der Betrag des Umsatzerlöses basiert auf der Zuteilung des Transaktionspreises zu den Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise. Der zu Laufzeitbeginn eines Vertrags geschätzte gesamte Transaktionspreis wird den Leistungsverpflichtungen zugeteilt, die von Anfang an bekannt sind (z. B. monatliche Pauschale für ein bestimmtes Minutenkontingent). Die Umsatzerlöse für diese Leistungsverpflichtungen werden während der Laufzeit des Vertrags linear erfasst, da dies den Umsatzerlös für jeden Monat des Vertrags am besten darstellt. Bei Dienstleistungen, die sich während der Vertragslaufzeit ändern können, werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wird, z. B. in dem Monat, in dem die Gesprächsminuten vom Kunden in Anspruch genommen wird. | |
| Nicht wiederkehrend | Hardware: |
| Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen wird. | |
| Aktivierung des Ports: | |
| Die Aktivierung des Ports führt zu einer Erweiterung des Konzern-Netzes und nicht zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Somit stellt die Aktivierung des Ports keine separate Leistungsverpflichtung dar. | |
| Portierung bestehender Telefonnummern / Einrichtung neuer geografischer Telefonnummern | |
| Der Kunde kann sich nicht dafür entscheiden, diese Portierungsaktivität nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde. Somit gilt sie nicht als separate Leistungsverpflichtung. | |
| Beratungsleistungen, Schulungsdienstleistungen: | |
| Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald Schulungen erbracht werden, oder über den Zeitraum, in dem die Beratungsleistung erbracht wird. Allerdings ist der Anteil derartiger Schulungen und Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Dienstleistungen und Produkten eher gering. | |
| Auf der Basis der bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Der Kunde bezahlt die Rechnung per Lastschrift oder Überweisung im Monat nach dem Monat, in dem die Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Umsatzerlöse aus Hardware werden erfasst, wenn die Hardware geliefert wird und alle mit dem Eigentum verbundene Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen werden. Umsatzerlöse für nicht wiederkehrende Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtungen erbracht werden, z. B. in dem Monat, in dem die Schulungsdienstleistung für den Kunden erbracht wird. Wenn eine Dienstleistung nicht als Leistungsverpflichtung eingestuft wird, wird die erhaltene Gegenleistung den Leistungsverpflichtungen des Vertrags zugeteilt und entsprechend als Umsatzerlös erfasst. | |
| Bei allen nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen werden die jeweiligen Barmittel zur Mitte des Monats nach der jeweiligen Transaktion erhalten. |
Kundenverträge, die sowohl wiederkehrende als auch nicht wiederkehrende Dienstleistungen und/oder Produkte umfassen können, haben meistens keine Mindestvertragslaufzeit (monatlich rollierende Verträge). Im Hinblick auf diese Verträge geht die Unternehmensleitung davon aus, dass die Vertragslaufzeit einen Monat beträgt, denn der Kunde hat das Recht zur monatlichen Kündigung. Daher kann die tatsächliche Vertragslaufzeit zu Vertragsbeginn nicht verlässlich geschätzt werden.
Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn die vom Kunden über die Laufzeit des Vertrags insgesamt zu zahlende Gegenleistung, basierend auf den Gebühren, die verlässlich geschätzt werden können. Zudem ermittelt der Konzern die Leistungsverpflichtung jeder Dienstleistung / jedes Produkts, berechnet auf der Basis der Preislisten den jeweiligen Einzelveräußerungspreis für jede Leistungsverpflichtung und ordnet die jeweiligen Einzelveräußerungspreise über die Laufzeit des Vertrags den Leistungsverpflichtungen zu.
B. Aufgliederung von Erlösen
In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse nach wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Produkten/Dienstleistungen aufgegliedert.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Produkt/Dienstleistung | |||
| Wiederkehrende Umsätze | 27.765 | 21.605 | 15.189 |
| Nicht wiederkehrende Umsatzerlöse | 7.890 | 8.783 | 5.762 |
| Konzernerlöse | 35.654 | 30.388 | 20.951 |
C. Vertragssalden
Die folgende Tabelle enthält Informationen über Forderungen, Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen, die in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten sind | 4.628 | 3.805 | 2.802 | 2.108 |
| Vertragsvermögen | 18 | 8 | 5 | 2 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -28 | -46 | -60 | -65 |
Die Vertragsvermögen, die unter Sonstige Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen sind, beziehen sich hauptsächlich auf die Rechte des Konzerns auf die Gegenleistung für in der Berichtsperiode abgeschlossene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen, sämtliche Beträge, die zuvor als Vertragsvermögen erfasst und dann zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden in Rechnung gestellt wurden, in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert wurden. In den dargestellten Berichtsperioden wurden keine wertgeminderten Verluste aus Vertragsvermögen erfasst, für die Umsatzerlöse bei der Übertragung der Verfügungsmacht auf den Kunden erfasst werden müssen.
Die Vertragsverbindlichkeiten aus langfristigen Verträge, die unter Sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt werden, beziehen sich hauptsächlich auf die von Kunden erhaltene Vorauszahlungen für Dienstleistungen zu Laufzeitbeginn des Vertrags (z. B. Aktivierungsgebühren, Portierung von Telefonnummern), die keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen und über einen bestimmten Zeitraum als Teil vertraglicher Leistungsverpflichtungen erfasst werden.
Aufgrund der revolvierenden Natur der langfristigen Verträge und der Wesentlichkeitsüberlegungen werden alle Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten als kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten eingestuft. NFON erhält Vorauszahlungen (z. B. für die Aktivierung des Ports und für die Portierung bestehender Telefonnummern / Einrichtung neuer geografischer Telefonnummern), die nicht den separaten Leistungsverpflichtungen zugeordnet werden. Langfristige Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente.
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| 2017 | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 1. Jan. | Auflösung während | Neu in |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsvermögen | 8 | 3 | 16 |
| Vertragsverbindlichkeit | 46 | 21 | 6 |
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| 2018 | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | Auflösung neu | 31. Dez. | Auflösung während |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsvermögen | 3 | 18 | 6 |
| Vertragsverbindlichkeit | 3 | 28 | 15 |
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| 2016 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | 1. Jan. | Auflösung während | Neu in | Auflösung neu | 31. Dez. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vertragsvermögen | 5 | 2 | 6 | 1 | 8 |
| Vertragsverbindlichkeit | 60 | 20 | 28 | 22 | 46 |
| 2015 | |||||
| TEUR | 1. Jan. | Auflösung während | Neu in | Auflösung neu | 31. Dez. |
| Vertragsvermögen | 2 | 1 | 4 | 0 | 5 |
| Vertragsverbindlichkeit | 65 | 12 | 7 | 0 | 60 |
D. Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Die folgende Tabelle enthält die Umsatzerlöse, von denen erwartet wird, dass sie in der Zukunft in Verbindung mit im Berichtszeitraum nicht (oder teilweise) erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst werden. Dies betrifft hauptsächlich zukünftige Umsatzerlöse aus festen Preiskomponenten im Rahmen langfristiger Verträge (d. h. Pauschalen).
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| Geschäftsjahr zum 31. Dez. | Erfassung während | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis | 933 | 494 | 259 | 180 |
| Anteil | 100% | 53% | 28% | 19% |
Der Konzern wendet praktische Behelfe gemäß Paragraph C5(d) von IFRS 15 an und legt die Höhe des Transaktionspreises, der den zum 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2015 bzw. 1. Januar 2015 verbliebenen Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, nicht offen.
E. Kosten für die Anbahnung eines Vertrags
Die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags beziehen sich auf zusätzliche Provisionen, die von 25,0 % bis 85,0 % reichen und für die Anbahnung von Kundenverträgen an Intermediäre (hauptsächlich Händler und Großhändler) gezahlt werden. Im Hinblick auf langfristige Verträge werden diese Kosten linear über die unkündbare Vertragslaufzeit abgeschrieben, da dies den Zeitraum darstellt, in dem NFON Produkte und Dienstleistungen auf die Kunden überträgt.
Für langfristige Verträge wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 61 (2016: TEUR 56, 2015: TEUR 41) in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung als Teil des sonstigen Betriebsaufwands erfasst.
Bei monatlichen Verträgen, die auf Ebene des NFON-Konzerns die Mehrheit der Kundenverträge bilden, erfasst NFON unter Anwendung der praktischen Behelfe von IFRS 15 die zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand, falls der Abschreibungszeitraum des Vermögenswerts, den das Unternehmen andernfalls erfasst hätte, ein Jahr oder weniger beträgt. Die Provisionen im Rahmen derartiger Verträge betrugen 2017 TEUR 3.567 (2016: TEUR 2.220, 2015: TEUR 1.495) und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.
Provisionen
Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass die für die Anbahnung des gesamten Vertrags an die Partner gezahlten Provisionen wieder rückgewinnbar sind. Wann immer die Vertragslaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt, aktiviert der Konzern die Provisionen als Vertragskosten. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 51 (2016: TEUR 69, 2015: TEUR 71).
Unter Anwendung der praktischen Behelfe von IFRS 15.94 erfasst der Konzern bei monatlichen Verträgen die an die Partner zahlbaren Provisionen auf der Grundlage der monatlichen Nutzung der Kunden bei Entstehung als Aufwand.
A. Beschreibung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen
1. Wertsteigerungsrechte (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
Zum 31. Dezember 2015 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geschlossen:
1) Am 14. August 2013 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. August 2017 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst 10.006 SARs. Zum Tag der Gewährung waren 50,0 % der SARs unwiderrufbar erdient. Eine weitere Erdienung erfolgt in 25 monatlichen Tranchen von 2,0 % bis zum 1. September 2015. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 1. September 2015 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50,0 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises. Der Basispreis unterscheidet sich für zwei Tranchen des SAR (Tranche 1 umfasst 7.121 SARs; Tranche 2 umfasst 2.885 SARs).
Wenn die Exit-Erlöse (berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien) EUR 100 Millionen übersteigen, erhöht sich die Anzahl der SARs auf 13.342, falls die Exit-Erlöse (berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien) EUR 200 Millionen übersteigen, erhöht sich die Anzahl der SARs auf 16.678.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
2) Am 26. September 2014 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. August 2017 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 4.826 SARs. Zum Tag der Gewährung waren 10/36 der SARs unwiderrufbar erdient. Eine weitere Erdienung erfolgt in 26 monatlichen Tranchen von 1/36 bis zum 1. Oktober 2016. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 1. September 2015 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
3) Am 25. September 2014 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. August 2017 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 2.395 SARs. Zum Tag der Gewährung waren 2/3 der SARs unwiderrufbar erdient. Eine weitere Erdienung erfolgt in zwölf monatlichen Tranchen von 1/36 bis zum 1. August 2015. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 1. September 2015 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
Alle Zahlungen im Rahmen der SAR-Programme (A)(i) 1) bis 3) werden von den Aktionären von NFON durch Übernahme der Schulden getragen und werden daher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. NFON ist somit das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, ist aber nicht zur Begleichung der Prämien verpflichtet.
Die zentralen Bedingungen für die Gewährungen im Rahmen der zum 31. Dezember 2015 geltenden Programme stellen sich wie folgt dar:
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| Tag der Gewährung/berechtigte Mitarbeiter | Nummer | Anzahl der Instrumente | Laufzeit | Erdienung am Tag der Gewährung [%] |
Erdienungszeitraum bis | Ausübungspreis je SAR [EUR] |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitgliedern der Geschäftsführung in Schlüsselpositionen gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | |||||||
| Am 14. August 2013 | SAR 1 | 10.006 | 31. Aug 2017 | 50,0 | 1. September 2015 | 74,56 | Tranche 1 |
| 52,10 | Tranche 2 | ||||||
| Am 26. September 2014 | SAR 2 | 4.826 | 31. Aug 2017 | 27,8 | 1. Oktober 2016 | 73,63 | |
| Leitenden Mitarbeitern gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | |||||||
| Am 25. September 2014 | SAR 3 | 2.395 | 31. Aug 2017 | 66,7 | 1. Aug 2015 | 48,74 | |
| Summe SAR | 17.227 |
Zum 31. Dezember 2016 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geschlossen:
Die SAR-Programme (A)(i) 1) bis 3) waren zum 31. Dezember 2016 nach wie vor in Kraft.
6) Am 8. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 1.112 SARs. Die Prämien sind zum Gewährungszeitraum voll erdient. Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
7) Am 6. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 3.708 SARs. Der Erdienungszeitraum beginnt am 1. Oktober 2016 und endet am 1. Oktober 2019. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 30. September 2019 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
8) Am 12. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 5.562 SARs. Der Erdienungszeitraum beginnt am 30. Juni 2016 und endet am 30. Juni 2019. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 30. Juni 2019 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).
Alle Zahlungen im Rahmen der SAR-Programme (A)(i) 6) bis 8) werden von den Aktionären von NFON durch Übernahme der Schulden getragen und werden daher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. NFON ist somit das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, ist aber nicht zur Begleichung der Prämien verpflichtet.
Die zentralen Bedingungen für die Gewährungen im Rahmen der zum 31. Dezember 2016 geltenden Programme stellen sich wie folgt dar:
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| Tag der Gewährung/ berechtigte Mitarbeiter | Nummer | Anzahl der Instrumente | Laufzeit | Erdienung am Tag der Gewährung [%] |
Erdienungszeitraum bis | Ausübungspreis je SAR [EUR] |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitgliedern der Geschäftsführung in Schlüsselpositionen gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | |||||||
| Am 14. August 2013 | SAR 1 | 10.006 | 31. Aug 2017 | 50,0 | 1. September 2015 | 74,56 | Tranche 1 |
| 52,10 | Tranche 2 | ||||||
| Am 26. September 2014 | SAR 2 | 4.826 | 31. Aug 2017 | 27,8 | 1. Oktober 2016 | 73,63 | |
| Am B. Dezember 2016 | SAR 6 | 1.112 | 31. Dez. 2019 | 100,0 | 8. Dez. 2016 | 119,89 | |
| Am 6. Dezember 2016 | SAR 7 | 3.708 | 31. Dez. 2019 | 16,8 | 1. Oktober 2019 | 119,89 | |
| Am 12. Dezember 2016 | SAR 8 | 5.562 | 31. Dez. 2019 | 16,8 | 30. Juni 2019 | 119,89 | |
| Leitenden Mitarbeitern gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | |||||||
| Am 25. September 2014 | SAR 3 | 2.395 | 31. Aug 2017 | 66,7 | 1. Aug 2015 | 48,74 | |
| Summe SAR | 27.609 |
Zum 31. Dezember 2017 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geschlossen:
Die SAR-Programme (A)(i) 1) bis 3) endeten am 31. Dezember 2017. Das SAR-Programme (A)(i) 6) war zum 31. Dezember 2017 nach wie vor in Kraft. Die SAR-Programme (A)(i) 7) und 8) wurden 2017 wie nachfolgend beschrieben geändert.
9) Am 2. März 2017 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 1.584 SARs. Die Erdienung erfolgt in 36 monatlichen Tranchen von 1/36 bis zum 1. Januar 2015 und zum 31. Dezember 2017, d. h. zum Datum der Gewährung waren 26/36 der Prämien erdient. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 31. Dezember 2017 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.
Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die SARs).
Änderungen der SAR-Programme (A)(i) 7) und 8):
Am 19. Dezember 2017 änderte der Konzern die SAR-Programme (A)(i) 7) und 8) auf identische Weise, um für die beiden Führungskräfte in Schlüsselpositionen einen Anreiz im Hinblick auf einen geplanten Börsengang zu schaffen.
Die Zahl der jeweiligen SARs bleibt von der Änderung unberührt. Aus der Änderung ergibt sich ein modifizierter Erdie-nungszeitplan mit verschiedenen Erdienungszeiträumen.
• Tranche 1: x %, dabei ist x der Anteil der Aktien von NFON, die — im Fall des Börsengangs — in sekundären Transaktionen verkauft werden (Erdienungsdatum von Tranche 1 = Datum des Börsengangs)
• Tranche 2: (100 - x) % (Erdienungsdatum von Tranche 2 = Datum des Börsengangs + 15 Monate)
• Tranche 3: (100 - x) % (Erdienungsdatum von Tranche 3 = Datum des Börsengangs + 18 Monate)
• Tranche 4: (100 - x) % (Erdienungsdatum von Tranche 4 = Datum des Börsengangs + 21 Monate)
• Tranche 5: (100 - x) % (Erdienungsdatum von Tranche 5 = Datum des Börsengangs + 21 Monate)
Die Führungskräfte in Schlüsselpositionen müssen bis zu den festgelegten Terminen in ihrem Beschäftigungsverhältnis bleiben, damit die jeweiligen Tranchen erdient werden.
Für Tranche 1 gilt eine Marktbedingung in Form eines Börsengangs, bei dem die Mindesterlöse den Basispreis übersteigen. Für die Tranchen 2 bis 5 gilt zusätzlich die Marktbedingung, dass die sekundären Transaktionen im Verlauf des Börsengangs mindestens TEUR 40.000 betragen müssen.
Die Ermittlung der Barzahlungen bleibt unter den geänderten SARs im Wesentlichen unverändert. Die Exit-Erlöse werden durch die Erlöse aus dem Börsengang ersetzt (NFON-Aktien vor dem Börsengang multipliziert mit dem Ausgabekurs für die Aktien).
Alle Zahlungen im Rahmen der SAR-Programme (A)(i) 9) und unter den Änderungen werden von den Aktionären von NFON durch Übernahme der Schulden getragen und werden daher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. NFON ist somit das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, ist aber nicht zur Begleichung der Prämien verpflichtet.
Die zentralen Bedingungen für die Gewährungen im Rahmen der zum 31. Dezember 2017 geltenden Programme stellen sich wie folgt dar:
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| Tag der Gewährung/berechtigte Mitarbeiter | Nummer | Anzahl der Instrumente | Laufzeit | Erdienung am Tag der Gewährung [%] |
Erdienungszeitraum bis | Ausübungspreis je SAR [EUR] |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitgliedern der Geschäftsführung in Schlüsselpositionen gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | ||||||
| Am B. Dezember 2016 | SAR 6 | 1.112 | 31. Dez. 2019 | 100,0 | 8. Dez. 2016 | 119,89 |
| Am 6. Dezember 2016 | SAR 7 | 3.708 | 31. Dez. 2019 | 16,8 | 1. Oktober 2019 | 119,89 |
| Am 12. Dezember 2016 | SAR 8 | 5.562 | 31. Dez. 2019 | 16,8 | 30. Juni 2019 | 119,89 |
| Am 19. Dezember 2017 | SAR 7 mod. | 31. Dez. 2019 | 0,0 | unterschiedl. | 1) | |
| Am 19. Dezember 2018 | SAR 8 mod. | 31. Dez. 2019 | 0,0 | unterschiedl. | 1) | |
| Leitenden Mitarbeitern gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) | ||||||
| Am 2. März 2017 | SAR 9 | 1.584 | 31. Dez. 2019 | 72,2 | 31. Dez. 2017 | 37,54 |
| Summe SAR | 11.966 |
1) Änderung siehe Text
2. Wertsteigerungsrechte (Barausgleich)
Zum 31. Dezember 2015 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich geschlossen:
4) Am 28. Februar 2013 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 30. September 2017 ein Exit-Ereignis eintritt. Wenn der Mitarbeiter bis zum Eintreten des Exit-Ereignisses sein Beschäftigungsverhältnis fortführt, hat er Anspruch auf eine Barzahlung. Wenn er das Beschäftigungsverhältnis vor dem Exit-Ereignis beendet oder das Exit-Ereignis nach dem 30. September 2017 eintritt, verfällt die Prämie. Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON.
Die Barzahlung ist eine nicht lineare Funktion der Exit-Erlöse, berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON.
5) Am 28. Februar 2013 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR) für eine ehemalige Führungskraft in einer Schlüsselposition mit identischen Programmkomponenten wie bei vorstehendem Programm 4).
Die Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten aus den SARs (A)(ii) 4) bis 5) stellten sich wie folgt dar:
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| TEUR | Nummer | 2015 | 1. Jan. 2015 |
|---|---|---|---|
| Wertsteigerungsrechte (Barausgleich) | |||
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten für SARs | SAR 4, SAR 5 | 58 | 28 |
| Gesamter innerer Wert der Verbindlichkeiten für erdiente Leistungen | SAR 4, SAR 5 | 42 | 0 |
Zum 31. Dezember 2016 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich geschlossen:
Die SAR-Programme (A)(ii) 4) bis 5) waren zum 31. Dezember 2016 nach wie vor in Kraft.
Die Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten aus den SARs (A)(ii) 4) bis 5) stellten sich wie folgt dar:
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| TEUR | Nummer | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Wertsteigerungsrechte (Barausgleich) | |||
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten für SARs | SAR 4, SAR 5 | 242 | 58 |
| Gesamter innerer Wert der Verbindlichkeiten für erdiente Leistungen | SAR 4, SAR 5 | 242 | 42 |
Zum 31. Dezember 2017 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich geschlossen:
Die SAR-Programme (A)(ii) 4) bis 5) liefen 2017 aus, da bis zum 30. September 2017 kein Exit-Ereignis eintrat. Der Wert der Prämien ist nach dem Verfall null.
Die Einzelheiten zu den Verbindlichkeiten aus den SARs (A)(ii) 4) bis 5) stellten sich wie folgt dar:
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| TEUR | Nummer | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Wertsteigerungsrechte (Barausgleich) | |||
| Gesamtbuchwert der Verbindlichkeiten für SARs | SAR 4, SAR 5 | 0 | 242 |
| Gesamter innerer Wert der Verbindlichkeiten für er-diente Leistungen | SAR 4, SAR 5 | 0 | 242 |
B. Bewertung der beizulegenden Zeitwerte
1. Wertsteigerungsrechte (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
Der beizulegende Zeitwert der SAR-Programme (siehe (A)(i) 1) bis 3) und 6) bis 9)) und der Änderungen der SAR-Programme (A)(i) 7) und 8) wurde anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile am Tag der Gewährung) und der Black-Scholes-Formel (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der SARs und der Änderungen zum Tag der Gewährung) bewertet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurden mit den Vereinbarungen verbundene Dienstleistungs- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt.
Da eine Mitarbeiterleistung bis zum Exit-Ereignis für die SAR-Programme nicht erforderlich ist (siehe (A)(i) 1) bis 3) und 6) bis 9)), ist die Exit-Bedingung eine Nicht-Ausübungsbedingung. Die Wahrscheinlichkeit und das geschätzte Datum eines Exit-Ereignisses werden somit bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der SARs am Tag der Gewährung berücksichtigt. Für die Änderungen sind das Ereignis des Börsengangs und die zusätzlichen Anforderungen Ausübungsbedingungen (siehe oben (A)(i)).
Der zusätzliche beizulegende Zeitwert aus den Änderungen — gemessen als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des geänderten Eigenkapitalinstruments und dem des ursprünglichen Eigenkapitalinstruments (beide zum Tag der Änderung am 19. Dezember 2017 geschätzt) — beläuft sich auf etwa EUR 236 je SAR.
Die bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts zum Tag der Gewährung der in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2015 bis 2017 gewährten SAR-Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendeten Eingangsparameter stellten sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015: 2015 wurden keine SARs gewährt
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 / 31. Dezember 2016:
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| SAR 9 | SAR 6 | SAR 7 | SAR 8 | |
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2016 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| B.1. Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | ||||
| Wert je SAR zum Tag der Gewährung (spiegelt Exit-Wahrscheinlichkeit wider) | ||||
| [EUR] | [EUR] | [EUR] | [EUR] | |
| Innerer Wert | 66,50 | 53,94 | 57,15 | 54,08 |
| Zeitwert | 0,00 | 0,38 | 0,29 | 0,33 |
| Beizulegender Zeitwert | 66,50 | 54,32 | 57,44 | 54,41 |
| [Jahre] | [Jahre] | [Jahre] | [Jahre] | |
| Erwartete Laufzeit | 0,08 | 0,31 | 0,31 | 0,31 |
| [%] | [%] | [%] | [%] | |
| Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit | 40,0 | 70,0 | 70,0 | 70,0 |
| Erwartete Volatilität | 37,5 | 40,0 | 40,0 | 40,0 |
| Erwartete Dividendenrendite | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Risikoloser Zins (basierend auf Staatsanleihen) | -0,8 | -0,7 | -0,7 | -0,7 |
Die erwartete Volatilität beruht auf einer Bewertung der historischen Volatilität des Aktienkurses von Unternehmen der Vergleichsgruppe, deren Geschäftsmodell dem von NFON ähnelt.
2. Wertsteigerungsrechte (Barausgleich)
Der beizulegende Zeitwert der SAR-Programme (siehe (A)(ii) 4) bis 5)) wurde anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile) und der Black-Scholes-Formel (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der SARs) bewertet. Alle Ausübungs- und Nicht-Ausübungsbedingungen wurden bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt (IFRS 2.IG.Ex12).
Die für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der SARs zum Zeitpunkt der Bewertung verwendeten Eingangsparameter waren:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015
scroll
| SAR 4 | SAR 5 | |
|---|---|---|
| Bewertungsstichtag 31. Dez. 2015 | Bewertungsstichtag 31. Dez. 2015 | |
| --- | --- | --- |
| B.2. Barausgleich | ||
| Wert je SAR (spiegelt Exit-Wahrscheinlichkeit wider) | ||
| [EUR] | [EUR] | |
| Innerer Wert | 20.986 | 20.986 |
| Zeitwert | 8.086 | 8.086 |
| Beizulegender Zeitwert | 29.072 | 29.072 |
| [Jahre] | [Jahre] | |
| Erwartete verbleibende Laufzeit | 1,25 | 1,25 |
| [%] | [%] | |
| Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit | 65,0 | 65,0 |
| Erwartete Volatilität | 40,0 | 40,0 |
| Erwartete Dividendenrendite | 0,0 | 0,0 |
| Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen) | -0,3 | -0,3 |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
scroll
| SAR 4 | SAR 5 | |
|---|---|---|
| Bewertungsstichtag 31. Dez. 2016 | Bewertungsstichtag 31. Dez. 2016 | |
| --- | --- | --- |
| B.2. Barausgleich | ||
| Wert je SAR (spiegelt Exit-Wahrscheinlichkeit wider) | ||
| [EUR] | [EUR] | |
| Innerer Wert | 121.213 | 121.213 |
| Zeitwert | 0 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert | 121.213 | 121.213 |
| [Jahre] | [Jahre] | |
| Erwartete verbleibende Laufzeit | 0,25 | 0,25 |
| [%] | [%] | |
| Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit | 70,0 | 70,0 |
| Erwartete Volatilität | 43,0 | 43,0 |
| Erwartete Dividendenrendite | 0,0 | 0,0 |
| Risikoloser Zinssatz (basierend auf Staatsanleihen) | -0,7 | -0,7 |
Die erwartete Volatilität beruht auf einer Bewertung der historischen Volatilität des Aktienkurses von Unternehmen der Vergleichsgruppe, deren Geschäftsmodell dem von NFON ähnelt.
C. Überleitung ausstehender Wertsteigerungsrechte
Die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise der SARs unter den SAR-Programmen (siehe (A)(i) 1) bis 3) und 6) bis 9)) stellten sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 / 31. Dezember 2015:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2015 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl der SARs | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | Anzahl der SARs | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| C. Überleitung ausstehender SARs | [EUR] | [EUR] | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum 1. Januar ausstehend | 17.227 | 66,98 | 17.227 | 66,98 |
| Im Geschäftsjahr verfallen | ||||
| Im Geschäftsjahr ausgeübt | ||||
| Im Geschäftsjahr gewährt | 10.382 | 119,89 | ||
| Zum 31. Dezember ausstehend | 27.609 | 86,87 | 17.227 | 66,98 |
| Zum 31. Dezember ausübbar | 0 | 0 | ||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 | ||||
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | ||||
| 2017 | 2016 | |||
| Anzahl der SARs | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | Anzahl der SARs | Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis | |
| C. Überleitung ausstehender SARs | [EUR] | [EUR] | ||
| Zum 1. Januar ausstehend | 27.609 | 86,87 | 17.227 | 66,98 |
| Im Geschäftsjahr verfallen | 17.227 | 66,98 | ||
| Im Geschäftsjahr ausgeübt | ||||
| Im Geschäftsjahr gewährt | 1.584 | 37,54 | 10.382 | 119,89 |
| Zum 31. Dezember ausstehend | 11.966 | 108,99 | 27.609 | 86,87 |
| Zum 31. Dezember ausübbar | 0 | 0 |
D. Aufwands- oder ertragswirksam erfasst
Einzelheiten zu den zugehörigen Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind Anhangangabe 17 — Personalaufwand zu entnehmen.
A. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Beizulegender Zeitwert
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Für das Geschäftsjahr mit
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| Klassifizierung | Beizulegender Zeitwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Fortgeführte Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe Buchwert | Stufe 1: | Stufe 2: | Stufe 3: | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.628 | 0 | 4.628 | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 390 | 390 | - | - | - | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.176 | 0 | 2.176 | - | - | - | - |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 7.194 | 0 | 7.194 | - | - | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung | 0 | 2.335 | 2.335 | 0 | 2.282 | 0 | 2.282 |
| Betriebsmitteldarlehen | 0 | 230 | 230 | 0 | 239 | 0 | 239 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 2.576 | 2.576 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 | 5.141 | 5.141 | 0 | 2.521 | 0 | 2.521 |
| Für das Geschäftsjahr mit Ende 2016 | |||||||
| Klassifizierung | Beizulegender Zeitwert | ||||||
| TEUR | Fortgeführte Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe Buchwert | Stufe 1: | Stufe 2: | Stufe 3: | Summe |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.805 | 0 | 3.805 | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 390 | 390 | - | - | - | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.777 | 0 | 5.777 | - | - | - | - |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 9.972 | 0 | 9.972 | - | - | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Darlehen von Verwandten und Freunden | 0 | 1.387 | 1.387 | 0 | 1.380 | 0 | 1.380 |
| Betriebsmitteldarlehen | 0 | 152 | 152 | 0 | 157 | 0 | 157 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 1.588 | 1.588 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 | 3.127 | 3.127 | 0 | 1.537 | 0 | 1.537 |
| Für das Geschäftsjahr mit Ende 2015 | |||||||
| Klassifizierung | Beizulegender Zeitwert | ||||||
| TEUR | Fortgeführte Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Summe Buchwert | Stufe 1: | Stufe 2: | Stufe 3: | Summe |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.802 | 0 | 2.802 | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 390 | 390 | - | - | - | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6.397 | 0 | 6.397 | - | - | - | - |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 9.589 | 0 | 9.589 | - | - | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |||||||
| Darlehen von Verwandten und Freunden | 0 | 37 | 37 | 0 | 31 | 0 | 31 |
| Betriebsmitteldarlehen | 0 | 159 | 159 | 0 | 164 | 0 | 164 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 2.065 | 2.065 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 | 2.261 | 2.261 | 0 | 195 | 0 | 195 |
Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne oder Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in der Regel in etwa dem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit als kurzfristige Forderungen eingestuft.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Abschlussstichtag zu zahlen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht in etwa ihrem Buchwert, wenn die Zahlungsmittel auf Anforderung rückzahlbar oder kurzfristiger Natur sind.
Verzinsliche Kredite/Verbindlichkeiten
Der beizulegende Zeitwert verzinslicher Kredite oder Verbindlichkeiten wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode berechnet. Das Bewertungsmodell berücksichtigt die erwarteten zukünftigen Zahlungen, die mit einem risikobereinigten Diskontsatz (8,00 % p. a.) abgezinst werden.
Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert. Für die dargestellten historischen Perioden hat der Konzern keine finanziellen Vermögenswerte neu klassifiziert.
Verzugsfälle
Der Konzern verzeichnete in den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 jeweils keine Verzugsfälle bei Zins- oder Tilgungszahlen und auch keine anderen Verstöße im Hinblick auf seine Darlehen und Kredite.
B. Finanzrisikomanagement
Für den Konzern bestehen die folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten:
1. Kreditrisiken
2. Liquiditätsrisiko
3. Marktrisiken (Zinsrisiken und Währungsrisiken)
Grundsätze des Risikomanagements
Das Board of Directors trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns.
Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der defmierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Durch Schulungen und die Festlegung von Führungsstandards und -verfahren wird ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen.
Allgemeine Finanzmarktrisiken
Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt.
Wenn diese Finanzrisiken eintreten, könnten sie sich negativ auf das Nettovermögen, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse des Konzerns auswirken. Das Board of Directors trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der definierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Der Konzern hat Leitlinien für Risikomanagementprozesse und für die Verwendung von Finanzinstrumenten erstellt. Diese beinhalten eine klare Aufgabentrennung von finanziellen Aktivitäten, Fakturierung, Finanzberichterstattung und zugehörigem Controlling.
Der Konzern überwacht diese Risiken aktiv anhand eines Risikomanagementsystems.
1. Kreditrisiko
Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlustes des Konzerns, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, und ergibt sich hauptsächlich aus den Forderungen des Konzerns gegen Kunden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Der Konzern stuft die Steuerung des kommerziellen Kreditrisikos als entscheidend für die Erreichung der Ziele eines nachhaltigen Wachstums des Unternehmens und des Kundenstamms im Einklang mit den Risikomanagementleitlinien ein. Für die Steuerung und die Überwachung des Kreditrisikos wurden geeignete Prozesse festgelegt. Dazu gehören die laufende Überwachung der erwarteten Risiken und der Ausfallhöhe. Besondere Aufmerksamkeit wird Kunden geschenkt, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und bei denen — abhängig vom Geschäftsbereich und der Art der Kundenbeziehung — geeignete Kreditmanagementinstrumente zur Begrenzung des Kreditrisikos eingesetzt werden.
Die für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte ergebniswirksam erfassten Wertberichtigungen stellten sich wie folgt dar.
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | |||
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (einschließlich Vertragsvermögen) | -39 | 55 | 171 |
| Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1 | 0 | 0 | 0 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | -39 | 55 | 171 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Das Kreditrisiko des Konzerns wird in erster Linie durch die individuellen Merkmale jedes Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt die Unternehmensleitung auch die Faktoren, die das Kreditrisiko des Kundenstamms beeinflussen könnten, darunter das Ausfallrisiko in Verbindung mit dem Land, in dem die Kunden Geschäfte tätigen.
Zum 31. Dezember stellte sich das maximale Kreditrisiko im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Regionen wie folgt dar:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Länder | ||||
| Deutschland | 3.447 | 2.772 | 2.358 | 1.690 |
| Vereinigtes Königreich | 714 | 699 | 121 | 66 |
| Österreich und restliches Europa | 467 | 334 | 323 | 352 |
| Summe maximales Kreditrisiko | 4.628 | 3.805 | 2.802 | 2.108 |
Der Konzern erhält für jeden Neukunden von einer Rating-Agentur ein Bonitätsrating. Hat ein Kunde ein niedriges Rating, erhält der Konzern anfangs eine Kaution von diesem Kunden. Der Konzern verfolgt das Bonitätsrating des Kunden nicht weiter, da die Forderungen per Lastschrift eingezogen werden. Nur in den Fällen, in denen Kunden negative Banksalden haben oder die Bankangaben der Bank des Kunden nicht ausreichend oder falsch sind, besteht die Möglichkeit, dass die Barmittel aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erhalten werden. Der Konzern verfolgt Nichtzahlungen von Rechnungen auf wöchentlicher Basis. Im Fall einer Nichtzahlung stellt der Konzern nach acht Wochen nach Rechnungsdatum die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden ein.
1 Siehe im Folgenden das Unterkapitel „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente"
Beurteilung des erwarteten Kreditverlusts für Kunden zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015
Der Konzern wendet für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss", „ECL") den von IFRS 9 vorgeschriebenen vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Rückstellung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die eine große Anzahl geringer Salden umfassen, eine Wertminderungsmatrix. Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:
i. Informationen über die aktuellen Bedingungen
ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen
Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen werden mit beeinträchtigter Bonität erworben oder ausgereicht.
Die Verlustraten werden anhand einer „Roll Rate"-Methode auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit berechnet, dass eine Forderung aufeinander folgende Stufen des Verzugs bis hin zur Abschreibung durchläuft. Die "Roll Rates" werden für verschiedene geografische Segmente auf der Grundlage der Laufzeitenstruktur der Forderungen berechnet.
NFON stuft Forderungen, die seit mehr als 90 Tagen fällig sind, als Forderungen mit beeinträchtigter Bonität ein. Die Unternehmensleitung hält den Zeitraum von 90 Tagen für angemessen. Ein Minimum von 90 Tagen ist erforderlich, um zu ermitteln, ob die Kunden zahlungsunfähig sind, beispielsweise aufgrund von Insolvenz. Die Beträge werden abgeschrieben, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird. Falls Forderungen gegenüber Kunden mehr als 90 Tage überfällig sind, wird eine Wertberichtigung auf der Grundlage der oben beschriebenen Wertminderungsmatrix ermittelt.
Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2017 dar:
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| Bruttobuchwert | Verlustrate | Wertberichtigung | Bonität eingeschränkt | |
|---|---|---|---|---|
| [TEUR] | [%] | [TEUR] | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | ||||
| Nicht überfällig | 2.648 | 0,73 | 19 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 382 | 3,14 | 12 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | -79 | 5,98 | -4 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 500 | 5,04 | 25 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland | 3.451 | 52 | ||
| Vereinigtes Königreich | ||||
| Nicht überfällig | 461 | 0,22 | 1 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 240 | 0,62 | 1 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 8 | 11,66 | 1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 5 | 30,35 | 2 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vereinigten Königreich | 714 | 5 | ||
| Österreich und sonstige Länder | ||||
| Nicht überfällig | 374 | 2,14 | 8 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 50 | 8,71 | 4 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | -10 | 15,57 | -1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 75 | 13,40 | 10 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern | 489 | 21 | ||
| Gesamtsumme der Forderungen | 4.654 | 78 | ||
| Vertragsvermögen | 18 | 2,14 | 0 | Nein |
Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2016 dar:
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| Bruttobuchwert | Verlustrate | Wertberichtigung | Bonität eingeschränkt | |
|---|---|---|---|---|
| [TEUR] | [%] | [TEUR] | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | ||||
| Nicht überfällig | 2.319 | 0,82 | 19 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 331 | 4,95 | 16 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 25 | 17,82 | 4 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 102 | 22,23 | 23 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland | 2.777 | 62 | ||
| Vereinigtes Königreich | ||||
| Nicht überfällig | 327 | 0,19 | 1 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 223 | 0,35 | 1 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 149 | 0,88 | 1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 0 | 0,00 | 0 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vereinigten Königreich | 699 | 3 | ||
| Österreich und sonstige Länder | ||||
| Nicht überfällig | 287 | 16,92 | 49 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 39 | 85,61 | 33 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 3 | 142,15 | 4 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 26 | 75,00 | 19 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern | 355 | 105 | ||
| Gesamtsumme der Forderungen | 3.831 | 170 | ||
| Vertragsvermögen | 8 | 16,92 | 1 | Nein |
Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2015 dar:
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| Bruttobuchwert | Verlustrate | Wertberichtigung | Bonität eingeschränkt | |
|---|---|---|---|---|
| [TEUR] | [%] | [TEUR] | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | ||||
| Nicht überfällig | 1.807 | 2,21 | 40 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 354 | 9,36 | 33 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 143 | 25,60 | 37 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 62 | 75,00 | 46 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland | 2.366 | 156 | ||
| Vereinigtes Königreich | ||||
| Nicht überfällig | 97 | 3,98 | 4 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 12 | 19,90 | 2 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 2 | 39,04 | 1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 11 | 44,92 | 5 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vereinigten Königreich | 122 | 12 | ||
| Österreich und sonstige Länder | ||||
| Nicht überfällig | 237 | 4,74 | 11 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 46 | 14,35 | 7 | Nein |
| 31-90 Tage überfällig | 18 | 23,85 | 4 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 58 | 32,52 | 16 | Ja |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern | 351 | 38 | ||
| Gesamtsumme der Forderungen | 2.839 | 206 | ||
| Vertragsvermögen | 5 | 4,74 | 0 | Nein |
Die Entwicklung der Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellte sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:
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| Entwicklung während | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Wertminderungsaufwand | |||
| Anfangssaldo zum 1. Jan. | 168 | 206 | 162 |
| Erfasster Wertminderungsaufwand | -39 | 55 | 171 |
| Abgeschriebene Beträge | 52 | 92 | 127 |
| Schlusssaldo zum 31. Dez. | 77 | 168 | 206 |
Konzentrationen des Kreditrisikos
Risikokonzentrationen werden von der Unternehmensleitung anhand der zum Periodenende von einzelnen Kunden ausstehenden Beträge ermittelt. Aufgrund der gesamteuropäischen Aktivitäten und der diversifizierten Kundenstruktur des Konzerns besteht keine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken, ausgenommen bei einem Kunden, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Zum 31. Dezember 2017 belief sich die von diesem Kunden fällige Saldoforderung auf TEUR 851. Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016, 2015 bzw. 2014 waren die von diesem Kunden ausstehenden Salden nicht wesentlich.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zum 31. Dezember 2017 hielt der Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 2.176 (2016: TEUR 5.777, 2015: TEUR 6.397). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten gehalten, die auf der Grundlage der Ratings von S & P Global ein Rating von A-1 bis A-2 aufweisen.
Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden auf der Grundlage der für die nächsten zwölf Monate erwarteten Verluste bewertet und spiegeln die kurzfristigen Laufzeiten der Risiko-Engagements dar. NFON ist der Ansicht, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Bonitätsratings der Gegenparteien ein geringes Kreditrisiko aufweisen. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 hat NFON keinen Wertminderungsaufwand erfasst, da die Beträge als nicht wesentlich eingestuft werden.
2. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Liquiditätsmanagement des Konzerns ist darauf ausgerichtet, eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, sodass die bestehenden Verbindlichkeiten sowohl unter normalen als auch angespannten Bedingungen bei Fälligkeit bezahlt werden können. Dabei ist zu sicherzustellen, dass keine inakzeptablen Verluste anfallen oder die Konzernreputation geschädigt wird.
Der Konzern will die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Niveau über den erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) halten. Der Konzern überwacht außerdem die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Zur Vermeidung einer Konzentration von Liquiditätsrisiken bei den Zahlungsmittelzuflüssen aus normalen Verkäufen hält der Konzern zudem eine Kreditlinie (d. h. eine revolvierende Kreditfazi-lität) in Höhe einer Gesamtfazilität von TEUR 4.000 zum 31. Dezember 2017, bei einem Zinssatz von 8,00 % pro Jahr und einer Bereitstellungsprovision von 1,50 % pro Jahr.
Die folgende Tabelle stellt die vertraglichen undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns dar. Die Fälligkeiten basieren auf den vertraglich bestimmten Zinssätzen der Finanzinstrumente. Da für alle nachstehend aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten Rückzahlungszeiträume von einem Jahr oder weniger gelten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig sind), werden die vertraglich festgelegten Fälligkeiten auf jährlicher Basis berücksichtigt:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 | Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Buchwert | Vertragliche Cashflows | 1 Jahr oder weniger | 1- 2 Jahre | 2- 5 Jahre | 5 Jahre und mehr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung | 2.335 | 2.359 | 2.359 | 0 | 0 | 0 |
| Betriebsmitteldarlehen | 230 | 271 | 136 | 99 | 35 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.576 | 2.576 | 2.576 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 5.141 | 5.206 | 5.071 | 99 | 35 | 0 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 | Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten | |||||
| TEUR | Buchwert | Vertragliche Cashflows | 1 Jahr oder weniger | 1- 2 Jahre | 2- 5 Jahre | 5 Jahre und mehr |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Darlehen von Verwandten und Freunden | 1.387 | 1.515 | 1.515 | 0 | 0 | 0 |
| Betriebsmitteldarlehen | 152 | 176 | 99 | 57 | 20 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.588 | 1.588 | 1.588 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 3.127 | 3.279 | 3.201 | 57 | 20 | 0 |
| Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 | Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten | |||||
| TEUR | Buchwert | Vertragliche Cashflows | 1 Jahr oder weniger | 1- 2 Jahre | 2- 5 Jahre | 5 Jahre und mehr |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Darlehen von Verwandten und Freunden | 37 | 44 | 3 | 41 | 0 | 0 |
| Betriebsmitteldarlehen | 159 | 185 | 105 | 61 | 19 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: | 2.065 | 2.065 | 2.065 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 2.261 | 2.293 | 2.173 | 101 | 19 | 0 |
3. Marktrisiko
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, z. B. Wechselkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch der Wert der Finanzinstrumente oder der Ergebnisse des Konzerns beeinflusst wird. Das Ziel bei der Steuerung des Marktrisikos lautet, die Gefährdung durch die Marktrisiken auf einem akzeptablen Niveau zu halten und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Währungsrisiko
Der Konzern ist einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn zwischen den Währungen, auf die Umsatzerlöse, Käufe und Kredite lauten, und den jeweiligen funktionalen Währungen der Konzernunternehmen eine Inkongruenz besteht. Die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen sind in erster Linie der Euro und das britische Pfund. Die Währung, auf die diese Transaktionen vorrangig lauten, ist der Euro.
Währungsrisiken
Die der Geschäftsführung des Konzerns gemeldeten zusammengefassten quantitativen Daten bezüglich der Währungsrisiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, stellen sich wie folgt dar:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Zu zahlende Beträge | 7.095 | 3.735 | 3.054 |
| Bankguthaben | 1 | 5 | 21 |
| Nettorisiko | 7.094 | 3.730 | 3.032 |
| In TUSD zu zahlende Beträge | 0 | 1 | 5 |
Die folgenden Kurse wurden angewandt:
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| Kassakurse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 | Zum 31. Dezember 2016 | Zum 31. Dezember 2015 | Zum 1. Januar 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| GBP | 1,12710 | 1,16800 | 1,35661 | 1,27710 |
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| Durchschnittskurse | |||
|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- |
| GBP | 1,14068 | 1,20300 | 1,37700 |
Sensitivitätsanalyse
Eine Abwertung/Aufwertung des britischen Pfunds um zehn Prozent hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um die nachfolgend aufgeführten Beträge erhöht/verringert. Diese Berechnung geht davon aus, dass die Veränderung zum Abschlussstichtag eintrat und wurde auf das zu diesem Zeitpunkt bestehende Risiko angewandt.
Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren mit Ausnahme der Wechselkurse konstant bleiben.
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| Gewinn oder Verlust | Eigenkapital nach Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Aufwertung (Rückgang um 10 %) | Abwertung (Anstieg um 10 %) | Aufwertung (Rückgang um 10 %) | Abwertung (Anstieg um 10 %) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sensitivitätsanalyse für das Nettorisiko | ||||
| 31. Dezember 2017 | -552 | 552 | 558 | -558 |
| 31. Dezember 2016 | -265 | 265 | 273 | -273 |
| 31. Dezember 2015 | -162 | 162 | 165 | -165 |
Das Netto-Währungsrisiko ergibt sich aus auf EUR lautenden Verbindlichkeiten von NFON UK, wo die funktionale Währung das GBP ist. Die Sensitivitätsanalyse für USD wird aufgrund der zum Jahresende nicht wesentlichen Salden nicht berechnet.
Zinsänderungsrisiko
Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern könnte.
Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns betrifft fest und variabel verzinsliche kurzfristige Kredite. Das Ziel des Konzerns ist es, die Kosten der Nettokredite und die Auswirkung von Zinsänderungen auf den Zinsaufwand und das Nettoergebnis des Konzerns zu minimieren.
Zinsrisiko
Das der Geschäftsführung des Konzerns gemeldete Zinsrisiko der variabel verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
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| Geschäftsjahr zum 31. Dezember | 1. Jan. | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Betriebsmitteldarlehen | 230 | 152 | 159 | 178 |
| Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung | 2.335 | 0 | 0 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 2.565 | 152 | 159 | 178 |
Sensitivitätsanalyse der beizulegenden Zeitwerte für verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
Im Hinblick auf die für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung hätte eine Veränderung der Zinssätze um 1 % das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um TEUR 4 erhöht (Anstieg) / TEUR -4 verringert (Abnahme). Die Gegenleistung wird mit einem jährlichen Zinssatz von 2,50 % über dem 3-Monats-EURIBOR, aber von mindestens 2,50 % pro Jahr verzinst.
In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Variablen mit Ausnahme der Zinssätze, konstant bleiben (diese Analyse enthält alle wesentlichen verzinslichen Schulden zu den Bilanzstichtagen).
Für alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten gilt ein fester Zinssatz, somit ist eine Analyse nicht erforderlich.
A. Mutterunternehmen und beherrschendes Unternehmen
Das oberste beherrschende Unternehmen des Konzerns ist die NFON AG.
B. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sich die Parteien unter gemeinsamer Beherrschung befinden oder wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf oder die gemeinsame Beherrschung über deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wird der wirtschaftliche Gehalt der Beziehung und nicht allein die rechtliche Gestaltung geprüft. Darüber hinaus gelten als nahestehende Personen alle Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der NFON AG, einschließlich ihrer unmittelbaren Familienmitglieder und aller Rechtspersonen, die sich im Besitz oder unter der Beherrschung dieser natürlichen Personen befinden.
Die folgenden Tabellen stellen die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung in Schlüsselfunktionen dar.
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| Wert der Geschäftsvorfälle | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| --- | --- | --- | --- |
| Verkauf von Waren und Dienst-leistungen und sonstige Erträge | 105 | 71 | 72 |
| Wert der Geschäftsvorfälle | |||
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen | 320 | 685 | 581 |
| Ausstehender Saldo zum 31. Dezember | |||
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| Forderungen | 7 | 5 | 3 |
| Ausstehender Saldo zum 31. Dezember | |||
| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
| Verbindlichkeiten | 246 | 1.553 | 219 |
Bei den oben genannten nahestehenden Personen und Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Mitglieder des Board of Directors und um von ihnen beherrschte Unternehmen, die mit Einheiten des NFON-Konzerns Geschäfte tätigen.
Alle Geschäftsvorfälle mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind mit Ausnahme des Betriebsmitteldarlehens innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr oder im Vorjahr wurde kein wesentlicher Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge erfasst.
Der Posten Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge beinhaltet Cloud-basierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Kosten Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, die von nahestehenden Personen und Unternehmen beherrscht werden, sowie Zinsaufwendungen in Verbindung mit den Darlehen von Verwandten und Freunden.
Im Jahr 2016 beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten Darlehen von Verwandten und Freunden in Höhe von TEUR 1.387. Weitere Informationen zu diesen Darlehen sind Anhangangabe 11 — Verzinsliches Fremdkapital zu entnehmen.
Verzinsliches Fremdkapital
Das von den Aktionären des Unternehmens, die bis zum 30. Oktober 2017 den Minderheitsanteil an der nfon GmbH hielten, gewährte Betriebsmitteldarlehen ist in der vorstehenden Tabelle unter Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen erfasst. Das Betriebsmitteldarlehen belief sich 2017 auf TEUR 230 (2016: TEUR 152, 2015: TEUR 159).
C. Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen
1. Überblick über die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen gehören die Mitglieder der Geschäftsführung der NFON AG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der NFON AG. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind:
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| TEUR | Funktion | Eintritts-/ Ernennungsdatum | Ausstiegs-/ Abberufungsdatum |
|---|---|---|---|
| Geschäftsführung/Schlüsselposition | |||
| Hans Szymanski | CEO | 1. Juli 2016 | noch aktiv |
| Jan-Peter Koopmann | CTO | 1. Oktober 2012 | noch aktiv |
| Dr. Gerald Heinz Kromer | CFO | 14. September 2015 | 26. Juli 2016 |
| Hans Martin Czermin | CEO | 1. Februar 2015 | 31. Jan. 2016 |
| CFO | 1. April 2014 | 31. Jan. 2015 | |
| Markus Otto | CEO | 7. Mai 2007 | 31. März 2015 |
| Rainer Christian Koppitz | CEO | 1. September 2012 | 31. Jan. 2015 |
2. Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
Die Mitglieder der Geschäftsführung erhielten folgende Vergütung:
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Vorstandsvergütung | |||
| Summe kurzfristige Vergütung | 440 | 267 | 452 |
| Summe aktienbasierte Vergütung (langfristiger Anreiz) | 120 | 314 | 79 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |||
| (Dienstzeitaufwand und konzerninterne Aufwendungen für erworbene Pensionsansprüche) | 5 | 8 | 5 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | 168 | 0 |
| Bonuszahlungen | 54 | 275 | 64 |
| Summe Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung | 619 | 1.031 | 600 |
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung des Konzerns beinhaltet Gehälter, in Sachwerten gewährte Bezüge und Beiträge zu einem beitragsorientierten Plan für Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Einige Mitglieder der Geschäftsführung beteiligen sich auch am Mitarbeiter-Aktienoptionsplan des Konzerns. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 19 — Anteilsbasierte Vergütungen.
Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 31. Dezember 2017 sechs Mitglieder an (2016: sechs Mitglieder und 2015: sieben Mitglieder). Die Mitglieder des Aufsichtsrats verzichteten auf ihr Recht auf eine Vergütung für ihre Aktivitäten als Mitglieder des Aufsichtsrats, mit Ausnahmen eines Mitglieds, dem 2017 eine Vergütung von TEUR 0 gewährt wurde (2016: TEUR 88, 2015: TEUR 60). Darüber hinaus gewährte ein Mitglied des Aufsichtsrats dem Unternehmen im Rahmen des Programms der Darlehen von Verwandten und Freunden zum 31. Dezember 2016 ein Darlehen in Höhe von TEUR 200. Die Darlehen von Verwandten und Freunden wurden 2017 zurückgezahlt.
Zahlreiche Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.
Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen, galten oder angemessenerweise hätten erwartet werden können.
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden, und sind gemäß dem Vorstehenden oder den Kunden unter Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfasst.
IFRS 8 — Geschäftssegmente schreibt vor, dass Unternehmen finanzielle und deskriptive Angaben zu ihren berichtspflichtigen Segmenten machen müssen, bei denen es sich um Geschäftssegmente oder Gruppen von Geschäftssegmenten handelt, die bestimmte Kriterien erfüllen. Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können, dessen Betriebsergebnisse regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger im Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und für die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden, und für den separate Finanzinformationen vorliegen.
Der Hauptentscheidungsträger ist definiert als der Chief Executive Officer („CEO") der NFON AG. Im Zuge der routinemäßigen Managementberichterstattung erhält und prüft der CEO Finanzinformationen.
Die Rechnungslegungsleitlinien für die Geschäftssegmente sehen die periodengerechte Buchführung vor. Die ausgewiesenen Segmentergebnisse beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die sich sinnvollerweise einem Segment zuweisen lassen. Die Segmentberichterstattung beinhaltet keine segmentinternen Verkäufe. Sie beinhaltet segmentinterne Übertragungen oder Verrechnungen. Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage der in der Lageberichterstattung ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen und EBITDA. Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen.
Die Segmentstruktur des Konzerns stellt dar, wie die Unternehmensleitung derzeit Finanzentscheidungen trifft und Ressourcen zuweist. Die Unternehmensleitung hat die Geschäftssegmente anhand geografischer Regionen bestimmt. Der Konzern umfasst sechs Geschäftssegmente, von denen drei nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sechs Geschäftssegmente sind Deutschland, das Vereinigte Königreich, Österreich, die Niederlande, die Schweiz und Spanien. Das Segment Österreich schließt alle Geschäfte ein, die in Osteuropa getätigt werden, da der in diesen Regionen erwirtschaftete Umsatzerlös gering ist. Die Umsatzerlöse werden den einzelnen Ländern auf der Grundlage des NFON-Vertriebsbüros und nicht auf der Grundlage des Erfüllungsorts zugeordnet.
Die Quelle der Umsatzerlöse aller Segmente (einschließlich Deutschland, Vereinigtes Königreich, Österreich und sonstige Segmente) ist in Anhangangabe 2 L (Wesentliche Rechnungslegungsmethoden — Umsatzerlös) und Anhangangabe (Umsatzerlös) beschrieben.
A. Umsatzerlös und EBITDA nach berichtspflichtigen Segmenten
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | |||
| Deutschland | 25.850 | 23.091 | 16.514 |
| Vereinigtes Königreich | 4.932 | 3.284 | 900 |
| Österreich | 4.130 | 3.294 | 2.716 |
| Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente | 34.912 | 29.669 | 20.130 |
| Alle sonstigen Segmente | 943 | 798 | 965 |
| Überleitung | -201 | -79 | -144 |
| Summe Konzernerlöse | 35.654 | 30.388 | 20.951 |
Die Umsatzerlöse nach berichtspflichtigen Segmenten gemäß der vorstehenden Tabelle entsprechen den Umsatzerlösen von externen Kunden.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| EBITDA | |||
| Deutschland | 8.957 | 397 | -4.736 |
| Vereinigtes Königreich | -2.896 | -481 | --1.740 |
| Österreich | -6.267 | 55 | 126 |
| Summe EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | -206 | -30 | --6.350 |
| Alle sonstigen Länder | -323 | 161 | 777 |
| Überleitung | -500 | -850 | -34 |
| Konzern-EBITDA | -1.028 | -718 | -5.606 |
| Hinzurechnung: | |||
| Abschreibungen | -671 | -544 | -415 |
| Nettozinserträge/-aufwendungen | -123 | -91 | -31 |
| Ertragsteueraufwand | -199 | -195 | -2 |
| Konzern-Jahresergebnis | -2.021 | -1.548 | -6.054 |
2017 umfasst das EBITDA für Deutschland Erträge in Höhe von TEUR 2.461 aus anderen Segmenten (in Verbindung mit Verrechnungspreisanpassungen für 2017; entsprechende Aufwendungen in Österreich: TEUR 1.218, GB: TEUR 963, sonstige Segmente: TEUR 280), darüber hinaus umfasst das EBITDA für Deutschland Erträge in Höhe von TEUR 6.893 in Verbindung mit Verrechnungspreisanpassungen für frühere Perioden (entsprechende Aufwendungen in Österreich: TEUR 4.951, GB: TEUR 1.666, sonstige Segmente: TEUR 276). Die TEUR 6.893 beinhalten TEUR 1.893 in Verbindung mit 2016, TEUR 1.713 in Verbindung mit 2015, der Rest steht in Verbindung mit früheren Perioden. 2016 und 2015 fanden keine wesentlichen segmentinternen Geschäftsvorfälle statt.
Die Lageberichterstattung basiert auf der periodengerechten Rechnungsführung, nicht jedoch auf IFRS. Der Posten Überleitung enthält Differenzen zwischen der Lageberichterstattung und den Konzernabschlüssen nach IFRS (als IFRS-Anpassungen bezeichnet) sowie andere Überleitungsposten.
2017 betrafen die IFRS-Anpassungen hauptsächlich Hardware-Verkäufe in Höhe von TEUR -165, die gemäß IFRS 15 ausgewiesen wurden, sowie Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR -120, die gemäß IFRS 2 ausgewiesen wurden. Zudem sind die Auswirkungen der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR -169 als sonstige Überleitungsposten ausgewiesen.
2016 betrafen die IFRS-Anpassungen hauptsächlich anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von TEUR -313, die gemäß IFRS 2 ausgewiesen wurden. Zudem sind die Auswirkungen der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von TEUR -508 als sonstige Überleitungsposten ausgewiesen.
B. Umsatzerlöse nach Produkten/Dienstleistungen
Eine Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen des Konzerns findet sich Anhangangabe 18 – Umsatzerlöse. Jedes der vorstehend genannten berichtspflichtigen Segmente bietet wiederkehrende und nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen an.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Produkt/Dienstleistung | |||
| Wiederkehrende Umsätze | 27.765 | 21.605 | 15.189 |
| Nicht wiederkehrende Umsätze | 7.890 | 8.783 | 5.762 |
| Konzernerlöse | 35.654 | 30.388 | 20.951 |
C. Informationen zu geografischen Bereichen
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte nach einzelnen Ländern dar. Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse und Vermögenswerte basiert auf dem Sitz der Unternehmen in den jeweiligen Ländern.
1. Umsatz mit externen Kunden
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | |||
| Deutschland | 25.850 | 23.105 | 16.481 |
| Vereinigtes Königreich | 4.900 | 3.264 | 867 |
| Österreich | 3.961 | 3.221 | 2.649 |
| Sonstige Länder | 943 | 798 | 954 |
| Gesamteinnahmen | 35.654 | 30.388 | 20.951 |
2. Langfristige Vermögenswerte
Die nachfolgende Tabelle stellt die langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steuern dar.
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| TEUR | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Deutschland | 1.120 | 912 | 1.023 |
| Vereinigtes Königreich | 128 | 25 | 29 |
| Österreich | 33 | 19 | 24 |
| Sonstige Länder | 2 | 3 | 2 |
| Summe langfristiges Vermögen | 1.283 | 959 | 1.078 |
D. Großkunden
Der Konzern hat keine wesentliche Kundenkonzentration. Kein einzelner externer Kunde war für 10,0 % oder mehr der Gesamteinnahmen des Konzerns verantwortlich.
Das Unternehmen least Einrichtungen und Ausrüstungen im Rahmen langfristiger Operating-Leasingvereinbarungen. Die Leasingvereinbarungen betreffen hauptsächlich gemietete Büroräume und für bestimmte Mitarbeiter geleaste Fahrzeuge. Die meisten dieser Verträge können nach Ablauf der festgelegten Leasingdauer erneuert werden. Einige dieser Verträge können vorzeitig gekündigt werden.
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 belief sich der Gesamtaufwand für Operating-Leasingverhältnisse auf TEUR 749 (2016: TEUR 545, 2015: TEUR 470).
Zum 31. Dezember 2017, 2016 und 2015 waren die zukünftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen nicht kündbarer Leasingverhältnisse wie folgt zahlbar:
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| Mindestleasingzahlungen zahlbar in | |||
|---|---|---|---|
| TEUR | weniger als 1 Jahr | 1-5 Jahren | mehr als 5 Jahren |
| --- | --- | --- | --- |
| Mietzahlungen | 638 | 2.505 | 444 |
| Zahlungen für Fahrzeugleasing | 123 | 152 | 0 |
| Summe Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2017 | 761 | 2.657 | 444 |
| Mietzahlungen | 233 | 2.219 | 891 |
| Zahlungen für Fahrzeugleasing | 160 | 275 | 0 |
| Summe Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2016 | 393 | 2.494 | 891 |
| Mietzahlungen | 372 | 1.869 | 1.400 |
| Zahlungen für Fahrzeugleasing | 129 | 398 | 0 |
| Summe Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2015 | 501 | 2.267 | 1.400 |
2015 schloss das Unternehmen mit einem seiner großen Partner, der Deutschen Telekom AG, eine Vereinbarung über die Integration der PBX-Technologie von NFON in die Infrastruktur des Partners. Aufgrund dieser Vereinbarung erhielt das Unternehmen vom Partner eine Anzahlung in Höhe von TEUR 1.500. Als Garantie für die Erbringung der Dienstleistung oder die Rückzahlung der Anzahlung schlossen das Unternehmen und sein Partner mit einer Bank eine Vereinbarung über eine Sicherheitsleistung. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die TEUR 1.500 von der Bank zurückbehalten und 2016 bei Fertigstellung und Abnahme der Dienstleistung durch den Partner vollständig freigegeben.
Im April 2017 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens ab, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK zu leistenden Zahlungen gibt.
Der Konzern kann im Zuge seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche sowie behördliche und regulatorische Verfahren verwickelt werden. In diesen Fällen bildet der Konzern eine Rückstellung für diese Angelegenheiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust entstanden ist und die Höhe des Verlusts mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Zwar liegt die Ungewissheit über den endgültigen Ausgang solcher Angelegenheiten in der Natur der Sache, doch nach der Konsultation von Rechtsberatern ist der Konzern der Ansicht, dass die Regelung dieser Verfahren keine wesentlichen nachteiligen Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Konzerns haben wird.
Am 30. Oktober 2017 erwarb die NFON AG die verbliebenen 49,8 % der Stimmrechtsanteile der nfon GmbH, Österreich. Der Kaufpreis betrug TEUR 3.100, davon wurden TEUR 775 sofort in bar gezahlt, und der Rest wird von 2020 bis 2025 in Raten zuzüglich Zinsen geleistet. Die Kaufvereinbarungen enthalten eine Eventualverpflichtungskomponente, die zum 31. Dezember 2017 keinen wesentlichen beizulegenden Zeitwert hatte.
Der erworbene Anteil von 49,8 % an der nfon GmbH wurde als Sicherheit verpfändet. Die Verkäufer der Minderheitsanteile haben das Recht, die Sicherheit einzuziehen, falls das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung der verbliebenen Kaufpreiszusagen nicht nachkommt.
A. Anwendung von IFRS 1
Wie in Anhangangabe 1 – Grundlagen der Rechnungslegung dargelegt, hat der Konzern erstmalig seinen Jahresabschluss gemäß den IFRS-Vorschriften erstellt.
Die im Anhang zu dem Jahresabschluss dargelegten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden wurden bei der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017, für die im Konzernabschluss für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 2015 angegebenen Vergleichsinformationen sowie für die IFRS-Eröffnungskonzernbilanz zum 1. Januar 2015 (dem Datum des Übergangs des Konzerns) angewendet.
Bei der Erstellung der IFRS-Eröffnungskonzernbilanz hat das Unternehmen die Beträge angepasst, die zuvor in einem nach HGB („vorherige Rechnungslegungsgrundsätze“) erstellten Jahresabschluss ausgewiesen waren. Eine Erklärung, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen auf IFRS-Vorschriften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Konzerns ausgewirkt hat, ist in den nachstehenden Tabellen und den dazugehörigen Anhangangaben dargelegt.
B. Ausnahmen, optionale Befreiungen und Befreiungen bei der erstmaligen Anwendung der IFRS
Der Konzern nimmt die Ausnahmen und Befreiungen des IFRS 1.18 in Anspruch. Insbesondere wandte der Konzern die kumulierten Umrechnungsdifferenzen gemäß IFRS 1.D13 an, d. h., es wird davon ausgegangen, dass die kumulierten Umrechnungsdifferenzen für alle ausländischen Geschäftsbetriebe zum 1. Januar 2015 null betragen.
C. Umstellung von HGB auf IFRS
1. Umstellung des Konzernergebnisses
Der Konzern hat für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 freiwillig erstmalig einen HGB-Konzernabschluss erstellt. Die Auswirkungen der Überleitung auf die IFRS zum 1. Januar 2015 und zum 31. Dezember 2016 auf das Konzerneigenkapital sowie auf die Gesamtergebnisrechnung 2016 stellen sich wie folgt dar:
Die Änderungen in der Gesamtergebnisrechnung ergeben sich aus den folgenden Effekten:
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| TEUR | 2016 |
|---|---|
| Konzern-Jahresergebnis nach HGB | -673 |
| Differenzen, die das Ergebnis erhöhen (vermindern): | |
| Anpassung der Bewertung der anteilsbasierten Vergütungen | -313 |
| Erfassung von Umsatzerlösen aus langfristigen Verträgen | 17 |
| Aktivierung von Kosten für die Anbahnung von Verträgen | 12 |
| Anpassung der Abschreibungsmethoden | 6 |
| Anpassung der Bewertung finanzieller Vermögenswerte | -52 |
| Anpassung der Erfassung des Betriebsmitteldarlehens | 7 |
| Anpassung des Steueraufwands in früheren Perioden | -192 |
| Aufhebung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts | 93 |
| Währungsdifferenzen | -508 |
| Sonstige Effekte | -55 |
| Konzern-Jahresergebnis nach IFRS | -1.548 |
| Sonstiges Ergebnis | 451 |
| Gesamtergebnis nach IFRS | -1.097 |
2. Überleitung des Eigenkapitals
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| TEUR | 31. Dez. 2016 | 1. Jan. 2015 |
|---|---|---|
| Konzern-Eigenkapital nach HGB | 5.428 | 2.304 |
| Differenzen, die das Konzern-Eigenkapital erhöhen (vermindern): | ||
| Anpassung der Bewertung der anteilsbasierten Vergütungen | -242 | -28 |
| Erfassung von Umsatzerlösen aus langfristigen Verträgen | -38 | -64 |
| Aktivierung von Kosten für die Anbahnung von Verträgen | 125 | 82 |
| Anpassung der Abschreibungsmethoden | -5 | -8 |
| Anpassung der Bewertung finanzieller Vermögenswerte | 145 | 198 |
| Anpassung der Erfassung des Betriebsmitteldarlehens | -152 | -170 |
| Anpassung des Steueraufwands in früheren Perioden | -192 | 0 |
| Aufhebung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts | 0 | -186 |
| Sonstige Effekte | -112 | -156 |
| Konzern-Eigenkapital nach IFRS | 4.957 | 1.972 |
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultieren vor allem aus den nachfolgend beschriebenen Unterschieden bei den Rechnungslegungsmethoden zwischen HGB und IFRS
• Unterschiede bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zwischen IFRS und HGB führen zur Erfassung von latenten Steuern. Allerdings wurden 2015 und 2016 nach IFRS keine latenten Steueransprüche oder latenten Steuerschulden erfasst.
• Aufgrund der Kriterien für die Erfassung von Umsatzerlösen nach IFRS 15 werden die Umsatzerlöse gemäß einem fünfstufigen Modell erfasst, wobei die Umsatzerlöse ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfasst werden. Dagegen werden Umsatzerlöse unter HGB gemäß den Beträgen erfasst, die Kunden in Rechnung gestellt werden.
• Die Bewertung und Darstellung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen nach IFRS wird in IFRS 2 wie folgt geregelt: Kosten aus der Gewährung von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Mitarbeiter werden zum beizulegenden Zeitwert dieser Instrumente zum Tag der Gewährung bewertet und über den Erdienungszeitraum erfasst. Die Kosten aus der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsprogramme mit Barausgleich werden sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und über den Erdienungszeitraum erfasst. Unter HGB wurden keine anteilsbasierten Vergütungsprogramme erfasst.
• 2017 wurden Anpassungen für die Erfassung von Ertragsteuerrückstellungen für das Geschäftsjahr 2016 nach HGB erfasst, während die Korrektur nach IFRS aufgrund der Vorgaben von IAS 8 in der relevanten Periode (d. h. 2016) vorgenommen wurde.
• Die Anpassung für den Geschäfts- oder Firmenwert in den Abschlüssen für 2015 und 2016 bezieht sich auf den nach HGB erfassten und abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert. Allerdings wird dieser Geschäfts- oder Firmenwert unter IFRS nicht erfasst, denn zum Datum der Überleitung erfüllte kein Geschäftsvorfall die Voraussetzungen für die Einstufung als Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 1 und IFRS 3.
3. Erläuterungen zur Überleitung der Kapitalflussrechnung
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| TEUR | HGB KFR 2016 | Überleitung | IFRS KFR 2016 |
|---|---|---|---|
| Zahlungseingänge (-abgänge) aus betrieblicher Tätigkeit | -1.475 | -64 | -1.539 |
| Zahlungseingänge (-abgänge) aus Investitionstätigkeit | -419 | -14 | -433 |
| Zahlungseingänge (-abgänge) aus Finanzierungstätigkeit | 1.328 | 22 | 1.350 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -566 | -56 | -622 |
| Wechselkursbedingte Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -54 | 56 | 2 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 6.787 | 0 | 6.787 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 6.167 | 0 | 6.167 |
Unterschiede zwischen IFRS und HGB ergeben sich im Wesentlichen aus den folgenden Sachverhalten:
• Nach HGB wurden gezahlte Zinsen im Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen, während sie der Konzern gemäß IAS 7 im Kapitalfluss aus der betrieblichen Tätigkeit auswies.
• Nach HGB wurden erhaltene Zinsen im Kapitalfluss aus Investitionstätigkeit ausgewiesen, während sie der Konzern gemäß IAS 7 im Kapitalfluss aus der betrieblichen Tätigkeit auswies.
• Nach HGB wurden wechselkursbedingte Veränderungen in Verbindung mit auf Fremdwährungen lautende Bankkonten im Kapitalfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während diese Unterschiede nach IFRS separat als Wechselkursbedingte Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen wurden.
Das Unternehmen hat die Ereignisse nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum 28. März 2018 geprüft, dem Tag, an dem das Board of Directors den Abschluss angenommen hat.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 wurde das Aktienkapital der NFON AG von EUR 370.775,00 auf EUR 9.640,150,00 erhöht. Der Eintrag in das Handelsregister erfolgte am 8. März 2018.
Seit 1. März 2018 ist César Flores Rodríguez der Chief Sales Officer (CSO) des Konzerns.
28. März 2018
Hans Szymanski, CEO und CFO
Jan-Peter Koopmann, CTO
César Flores Rodríguez, CSO
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