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bet-at-home.com AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jul 26, 2018

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Annual / Quarterly Financial Statement

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bet-at-home.com AG

Düsseldorf

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

Vermögen

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Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Nr. EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
A. Langfristige Vermögenswerte
1. Immaterielle Vermögenswerte (9) 631.639,01 633.139,96
2. Geschäfts- oder Firmenwert (10) 1.369.320,30 1.369.320,30
3. Sachanlagen (11) 2.035.064,80 2.879.244,31
4.036.024,11 4.881.704,57
B. Kurzfristige Vermögenswerte
1. Forderungen und sonstige Vermögenswerte (12) 16.939.981,52 47.929.159,68
2. Wertpapiere (13) 0,00 1.747.933,65
3. Kurzfristige Termineinlagen (14) 4.588.000,00 0,00
4. Liquide Mittel (15) 97.261.486,95 90.100.764,82
118.789.468,47 139.777.858,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten (16) 1.822.740,82 715.505,05
Summe Vermögen 124.648.233,40 145.375.067,77
Eigenkapital und Schulden
Anhang 31.12.2017 31.12.2016
Nr. EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
1. Grundkapital (17) 7.018.000,00 7.018.000,00
2. Kapitalrücklage (17) 7.366.000,00 7.366.000,00
3. Sonstiges kumuliertes Ergebnis (17) 0,00 472.785,85
4. Konzernbilanzgewinn (17) 74.926.781,81 94.714.468,48
89.310.781,81 109.571.254,33
B. Langfristige Schulden
1. Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern (18) 46.684,11 41.137,75
2. Rückstellung für latente Steuern (18) 0,00 67.002,47
46.684,11 108.140,22
C. Kurzfristige Schulden
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (19) 1.758.098,80 459.786,44
2. Kurzfristige Rückstellungen (20) 22.599.604,50 21.371.141,18
3. Sonstige Verbindlichkeiten (21) 10.084.878,55 13.233.595,04
34.442.581,85 35.064.522,66
D. Rechnungsabgrenzungsposten (22) 848.185,63 631.150,56
Summe Eigenkapital und Schulden 124.648.233,40 145.375.067,77

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

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Anhang 01.01. - 31.12.2017 01.01.31.12.2016
Nr. EUR EUR
--- --- --- ---
Brutto-Wett- und Gamingerträge (1) 145.397.930,98 138.673.877,64
Wettgebühren und Glücksspielabgaben (1) -18.806.926,01 -16.545.330,59
Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen (1) -8.828.399,04 -9.240.559,42
Netto-Wett- und Gamingerträge 117.762.605,93 112.887.987,63
Sonstige betriebliche Erträge (2) 913.012,78 955.499,61
Betriebsleistung 118.675.618,71 113.843.487,24
Personalaufwand (3) -18.071.254,54 -17.282.187,70
Werbeaufwand (4) -41.958.227,07 -43.956.211,17
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4) -23.171.964,29 -19.560.649,59
Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern 35.474.172,81 33.044.438,78
Abschreibungen (5) -1.340.830,82 -1.160.485,23
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 34.133.341,99 31.883.953,55
Finanzerträge (6) 1.517.386,15 2.211.465,60
Ergebnis vor Steuern 35.650.728,14 34.095.419,15
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (7) -2.803.414,81 -3.091.629,09
Konzernergebnis 32.847.313,33 31.003.790,06
Ergebnis je Aktie
unverwässert 4,680437922 4,41775293
verwässert 4,680437922 4,41775293

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

bet-at-home.com AG, Düsseldorf

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01.01. - 31.12.2017 01.01. - 31.12.2016
EUR EUR
--- --- ---
Konzernergebnis 32.847.313,33 31.003.790,06
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein könnten:
Neubewertung IAS 39 0,00 422.415,33
Umklassifizierte Gewinne (Recycling) -543.720,09 0,00
Posten, die später nicht aufwands- oder ertragswirksam umgliederbar sein können:
Neubewertung IAS 19 5.242,46 -3.393,78
Ertragsteuern auf andere erfasste Erträge und Aufwendungen 65.691,79 -60.088,78
Sonstiges kumuliertes Ergebnis -472.785,85 358.932,77
Gesamtergebnis 32.374.527,49 31.362.722,83

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017

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Anhang

Nr.
2017

TEUR
2016

TEUR
Konzernergebnis 32.847 31.004
Sonstiges kumuliertes Ergebnis -473 359
Gesamtergebnis 32.374 31.363
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (5) 1.341 1.160
- Zinserträge im Zusammenhang mit Darlehen an verbundene Unternehmen -451 -2.162
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 1.167 1.496
+/- Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.958 -3.160
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.633 1.532
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 30.840 30.229
- Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen) -636 -1.280
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 140 2
+/- Ein-/Auszahlungen im Zusammenhang mit Darlehen an verbundene Unternehmen 29.451 28.162
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit 28.955 26.884
- Auszahlungen an Anteilseigner (Dividenden) -52.635 -15.791
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -52.635 -15.791
\= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit 7.160 41.322
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 90.101 48.779
\= Finanzmittelbestand am Ende der Periode (15) 97.261 90.101

Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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Grundkapital Kapitalrücklage Sonstiges kumuliertes Ergebnis (nach Steuern) Konzernbilanzgewinn Gesamtes Eigenkapital
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Stand 01.01.2016 3.509.000,00 10.875.000,00 113.853,08 79.501.178,42 93.999.031,50
Kapitalerhöhung/Kapitalumwandlung 3.509.000,00 -3.509.000,00 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis 0,00 0,00 358.932,77 31.003.790,06 31.362.722,83
Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste 0,00 0,00 358.932,77 31.003.790,06 31.362.722,83
Summe der sonstigen Kapitalveränderungen 3.509.000,00 -3.509.000,00 0,00 0,00 0,00
Dividendenausschüttung 0,00 0,00 0,00 -15.790.500,00 -15.790.500,00
Stand 31.12.2016 7.018.000,00 7.366.000,00 472.785,85 94.714.468,48 109.571.254,33
Stand 01.01.2017 7.018.000,00 7.366.000,00 472.785,85 94.714.468,48 109.571.254,33
Periodenergebnis 0,00 0,00 -472.785,85 32.847.313,33 32.374.527,48
Summe der berücksichtigten Gewinne und Verluste 0,00 0,00 -472.785,85 32.847.313,33 32.374.527,48
Dividendenausschüttung 0,00 0,00 0,00 -52.635.000,00 -52.635.000,00
Stand 31.12.2017 7.018.000,00 7.366.000,00 0,00 74.926.781,81 89.310.781,81

Anhang zum Konzernabschluss zum 31.12.2017

I. Allgemeine Angaben und Grundsätze

Die bet-at-home.com AG mit Sitz in Düsseldorf, Tersteegenstrasse 30, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf HRB 52673 (Holdinggesellschaft), hat den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2017 aufgestellt.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 der bet-at-home.com AG ist nach den derzeit geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, unter Berücksichtigung der Interpretationen des „Standing Interpretations Committee“ (SIC) bzw. des „International Financial Reporting Interpretations Committee“ (IFRIC) aufgestellt.

Der Zusammengefasste Konzernlagebericht 2017 ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Für den vorliegenden Konzernabschluss wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 angewendet.

Die folgenden Standards oder Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 jedoch nicht verpflichtend anzuwenden:

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Standard/Interpretation Titel herausgegeben im Datum der EU- Endorsements Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend ab
STANDARDS
IFRS 9 Finanzinstrumente Jul 14 Nov 16 01.01.2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden Apr 16 Q3 2017 01.01.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse Jan 16 Q4 2017 01.01.2019
IFRS 17 Versicherungsverträge Mai 17 noch festzulegen 01.01.2021
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Dez 16 geplant für Q1 2018 01.01.2018
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Jun 17 geplant für Q3 2018 01.01.2019
ANPASSUNGEN
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Jun 16 geplant für Q1 2018 01.01.2018
IFRS 4 Versicherungsverträge Sep 16 Nov 17 01.01.2018
IFRS 9 Finanzinstrumente Okt 17 geplant für Q1 2018 01.01.2019
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Feb 18 noch festzulegen 01.01.2019
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen Okt 17 geplant für 2018 01.01.2019
IAS 40 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Dez 16 geplant für Q1 2018 01.01.2018
DIVERSE Verbesserungen (Annual Improvements 2014-2016) der International Financial Reporting Standards Dez 16 Feb 18 01.01.2018
DIVERSE Verbesserungen (Annual Improvements 2015-2017) der International Financial Reporting Standards Dez 17 geplant für 2018 01.01.2019

Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 werden aufgrund der zeitpunktbezogenen Natur der Geschäftstätigkeit unwesentlich sein.

Die Erstanwendung von IFRS 16 wird voraussichtlich ausschließlich im Wesentlichen die Darstellung der Mietverpflichtungen für Büroflächen betreffen. IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis im Sinne des Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Aus der erstmaligen Anwendung der übrigen oben genannten Standards und Interpretationen in der Zukunft rechnet die bet-at-home.com AG ebenfalls nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es wurde von einer freiwilligen vorzeitigen Anwendung dieser Standards und Interpretationen abgesehen.

Kerngeschäft der von der Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen ist das Anbieten von Sportwetten sowie Casino- und Pokerspielen ausschließlich über das Internet.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Seit dem 5. September 2009 verfügt die Betclic Everest Group SAS, Paris/Frankreich, über einen beherrschenden Anteil an der Muttergesellschaft des bet-at-home.com AG Konzerns. Die Betclic Everest Group SAS (company registration no. 501 420 939) stellt einen Konzernabschluss für den größten Kreis von verbundenen Unternehmen auf, in den der Konzernabschluss der bet-athome.com AG einbezogen wird.

Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingte Differenzen auftreten.

II. Konsolidierungskreis

Allgemeines

In den Konzernabschluss ist der österreichische Teilkonzern der bet-at-home.com Entertainment GmbH mit Sitz in Linz/Österreich einbezogen. In den Teilkonzernabschluss der bet-at-home.com Entertainment GmbH sind fünf Tochterunternehmen (Enkelunternehmen der bet-at-home.com AG,

Düsseldorf) einbezogen, bei denen der bet-at-home.com Entertainment GmbH unmittelbar oder mittelbar sämtliche Stimmrechte zustehen. An der bet-at-home.com Entertainment GmbH stehen der bet-at-home.com AG sämtliche Stimmrechte zu.

Neben dem Mutterunternehmen bet-at-home.com AG wurden folgende Tochter- bzw. Enkelunternehmen im Geschäftsjahr voll konsolidiert:

bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz/Österreich (Anteil 100 %)
bet-at-home.com Holding Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %)
bet-at-home.com Entertainment Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %)
bet-at-home.com International Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %)
bet-at-home.com Internet Ltd., Portomaso/Malta (Anteil 100 %)
Jonsden Properties Ltd., Gibraltar (Anteil 100 %)

Von den Anteilen an den vier maltesischen Gesellschaften hält die bet-at-home.com AG aufgrund maltesischer Gesellschaftsrechtserfordernisse jeweils 2 %.

Es bestehen keine konzernfremden Anteile am Konzerneigenkapital. Im Jahresergebnis sind keine anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisanteile enthalten.

Veränderung Konsolidierungskreis

Im Geschäftsjahr 2017 gab es keine Veränderungen des Konsolidierungskreises.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einzelnen einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften sowie der Teilkonzernabschluss Österreich wurden zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt, von Wirtschaftsprüfern geprüft und gemäß den International Financial Reporting Standards unter der Fiktion der rechtlichen Einheit zusammengefasst.

Für die im Jahr 2004 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogenen maltesischen Enkelunternehmen wurden IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und die Neufassungen der Standards IAS 36 “Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ vorzeitig mit dem 1. Januar 2004 gemäß IFRS 3.85 (limited retrospektive application) angewendet. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt demnach nach der Neubewertungsmethode. Dabei wird dem Beteiligungsbuchwert das anteilige neubewertete Eigenkapital der Tochtergesellschaft gegenübergestellt (purchase accounting). Bei der Erstkonsolidierung der maltesischen Enkelgesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge.

Für die im Jahr 2008 erstmalig in den Teilkonzernabschluss Österreich einbezogene Jonsden Properties Ltd., Gibraltar, wurde der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Unterschiedsbetrag in Höhe von 2 TEUR mangels Vorliegen von identifizierbaren Vermögenswerten als Firmenwert ausgewiesen und im gleichen Jahr vollständig außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Jonsden Properties Ltd. hat sowohl mit der bet-at-home.com Internet Ltd. als auch mit der bet-athome.com Entertainment Ltd. „Joint Venture“-Vereinbarungen nach IAS 31.3 abgeschlossen (Agreement for Shared Conduct of Business), wobei jedes Partnerunternehmen seine eigenen Vermögenswerte nutzt, seine eigenen Aufwendungen und Verbindlichkeiten eingeht und seine eigene Finanzierung aufbringt; die wirtschaftliche Tätigkeit wird jedoch gemeinschaftlich geführt.

Zum 31. Dezember 2005 wurde der Teilkonzern Österreich erstmalig einbezogen. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Ausleihungen sowie sonstige Forderungen mit korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aufgerechnet. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden - soweit vorliegend - eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung waren. Abzinsungen und andere einseitig ergebniswirksame Buchungen wurden im Konzernabschluss eliminiert, soweit diese bestanden haben.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ermessensbeurteilung und zukunftsbezogene Annahmen

Die Erstellung eines Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten internationalen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung (IAS/IFRS) erfordert Ermessensbeurteilungen, Schätzungen und Annahmen des Vorstands, welche die Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Beträge in den Aktiva und Passiva, Angaben im Konzernanhang und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen. Die Schätzungen und die damit verbundenen Annahmen beruhen auf Erfahrungswerten und sonstigen Einflussfaktoren, von denen erwartet wird, dass sie unter gegebenen Umständen angemessen sind, und die als Basis für die Beurteilung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden dienen, die nicht aus anderen Quellen ableitbar sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Einschätzungen abweichen.

Die Schätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden laufend beurteilt. Anpassungen von Schätzungen werden in jener Periode erfasst, in der die Schätzung angepasst wird, sofern die Anpassung nur diese Periode oder diese und zukünftige Perioden betrifft.

Die entscheidenden Beurteilungen durch die Unternehmensleitung in der Anwendung der IFRS, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und Schätzungsunsicherheiten, durch die das Risiko entstehen kann, dass innerhalb der nächsten Geschäftsjahre eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind Folgende:

Die Einschätzung eines positiven Ausgangs der derzeit laufenden Zivil- und Verwaltungsverfahren und der regulatorischen Entwicklungen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte, des Kundenstocks und der Software erfolgt auf Basis von Einschätzungen der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme und Zinssätze.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Erworbene und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt des Erreichens der technischen Machbarkeit aktiviert, sofern aus diesen Vermögenswerten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden kann und die Kosten für diesen Vermögenswert verlässlich ermittelt werden können. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software wurden die Personalaufwendungen des Projektteams für jeden Mitarbeiter des Projektteams einzeln bewertet und als immaterieller Vermögenswert (IAS 38) aktiviert. In den Herstellungskosten sind Einzelkosten enthalten. Weitere Kosten wurden nicht aktiviert.

Die Abschreibung abnutzbarer Vermögenswerte erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden folgende Nutzungsdauern angesetzt:

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Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Kundenstock 2
Software 3

Bei einer über sechs Monate hinausgehenden Nutzung eines im Geschäftsjahr erworbenen Vermögenswerts wird die Abschreibung im Teilkonzern mit einem vollen Jahresbetrag, bei kürzerer Nutzung mit dem halben Jahresbetrag oder dem auf Monatsbasis ermittelten Betrag angesetzt. Im Teilkonzern Österreich werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten unter jeweils 0,40 TEUR im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. In Deutschland wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Vermögenswerte mit Anschaffungskosten unter 0,15 TEUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer Nutzungsdauer und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Bei Vorliegen solcher Anzeichen erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die betroffenen Vermögenswerte. Liegt dieser Wert unter dem für die Gegenstände angesetzten Buchwert, wird eine Wertminderung vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich oder, wenn eine Indikation für eine Wertminderung vorliegt, einer Überprüfung der Werthaltigkeit unterzogen. Hierbei wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Ergibt sich bei diesem Test ein Wertminderungsbedarf, so wird der entsprechende Aufwand in der Position Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte unterliegen einer unbestimmten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine Wertminderung überprüft (sog. Impairment-Only Approach). Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, der dem höheren Wert von Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert entspricht, den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals erfasst, wenn die vertraglichen Rechte erlangt oder die vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden. Die Transaktionen werden zum Valutatag erfasst. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte, die den Vermögenswert einschließen, entfällt. Das ist normalerweise dann gegeben, wenn der Vermögenswert verkauft wird oder alle dem Vermögenswert zugehörigen Geldflüsse unmittelbar an eine unabhängige Drittpartei weitergegeben werden.

Finanzvermögen - Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere werden gemäß IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten bewertet und der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ (available for sale) zugeordnet, soweit die beizulegenden Zeitwerte aus Börsenkursen abzuleiten sind. Die Bewertung erfolgt, abgesehen von Wertberichtigungen und Gewinnen und Verlusten aus der Währungsumrechnung (IAS 39.55 (b) in Verbindung mit IAS 39.67), grundsätzlich mit den Zeitwerten am Bilanzstichtag erfolgsneutral über das sonstige kumulierte Ergebnis. Die Zeitwerte ergeben sich aufgrund von Börsenkursen.

Liquide Mittel und kurzfristige Termineinlagen

Die bet-at-home.com AG behandelt Kassenbestand, Sichteinlagen und Festgelder mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten als liquide Mittel. Längerfristige Festgelder mit einer Laufzeit von drei bis maximal zwölf Monaten werden als kurzfristige Termineinlagen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte sind der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet und werden mit fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem gesunkenen Zeitwert (Nennwert) abzüglich Einzelwertberichtigungen für erwartete uneinbringliche Beträge bilanziert.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten aufgrund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird. Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, und es erfolgt die Offenlegung im Anhang.

Abfertigungsrückstellungen

Aufgrund historischer gesetzlicher Verpflichtungen ist die bet-at-home.com Entertainment GmbH verpflichtet, an einzelne Mitarbeiter im Kündigungsfall oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig.

Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet. Die Berechnung gemäß den Bestimmungen des IAS 19 „Employee benefits“ wurde zum Konzernabschluss 31. Dezember 2017 von einem Versicherungsmathematiker durchgeführt und der Wert dem Gutachten entsprechend erfolgswirksam erfasst.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden bis zum Vorjahr im „sonstigen kumulierten Ergebnis“ erfasst. Da die erwarteten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste lediglich den Fall eines Mitarbeiters betreffen, werden in der Zukunft nur geringe versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste erwartet. Daher werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste ab dem Geschäftsjahr 2017 im Personalaufwand erfasst. Der Zinsaufwand verbleibt - wie der Dienstzeitaufwand - wie bisher im Personalaufwand und wird nicht im Finanzergebnis dargestellt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden mit den Anschaffungskosten, die dem Rückzahlungsbetrag entsprechen, angesetzt.

Umsatzrealisierung

Wettumsätze der maltesischen Enkelunternehmen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erfolgten Spielereinsätze erfasst, sofern die zugrunde liegenden Wetten bereits entschieden sind. Wetteinsätze, die vor dem Bilanzstichtag den Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht

wurden, bei denen jedoch die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse erst nach dem Bilanzstichtag stattfinden ("pending bets"), werden in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die Wettgebühren und Glücksspielabgaben sowie Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen werden in den Netto-Gaming-Erträgen erfasst.

Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2017 wurde analog zu den Vorjahren die Ertragsteuerrückerstattung aus der steuerlichen Gruppe Malta, in welcher alle maltesischen Gesellschaften des Konzerns ertragsteuerlich zusammengefasst sind, im Jahresabschluss desselben Jahres abgebildet.

Latente Steuern werden für temporäre Unterschiede der Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz und deren für steuerliche Zwecke maßgeblichen Werte eingestellt. Die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzungen erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes) nach der Balance-Sheet-Liability-Methode. Der Berechnung der Steuerlatenz liegt der Ertragsteuersatz von 25% für Österreich bzw. von rund 5% für Malta (unter Berücksichtigung des Tax Refunds) zugrunde.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis umfasst die aus der Anlage von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und zinsähnlichen Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufs abgegrenzt. lm Finanzergebnis werden des Weiteren laufende Erträge aus Wertpapieren, Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie der Wertberichtigungsaufwand für die gehaltenen Wertpapiere (IAS 39.67) bzw. die Erträge aus Zuschreibungen zu den gehaltenen Wertpapieren sowie Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen erfasst.

V. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels

Nachfolgend werden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung und des Eigenkapitalspiegels des Konzerns erläutert. Bei den Vergleichszahlen der Vorperiode handelt es sich um diejenigen des IFRS-Konzernabschlusses der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2016.

V.1. Erläuterungen zu den Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

(1) Wett- und Gamingerträge und Segmentberichterstattung

Zur Erhöhung der Lesbarkeit des Konzernabschlusses werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Wett- und Gamingerträge gezeigt. Die betragsmäßige Zusammensetzung der Wett- und Gamingerträge ist hier im Konzernanhang dargestellt.

Der Konzern ist in den Produkt- bzw. Geschäftssegmenten Sportwetten und eGaming tätig. Das Segment eGaming umfasst Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports.

Die Geschäftssegmente entsprechen der internen Organisations- und Managementstruktur sowie dem System der internen Finanzberichterstattung. Die Brutto-Wett- und Gamingerträge wurden dabei als Segmentergebnis definiert.

Berichterstattung nach operativen Segmenten gemäß IFRS 8

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Geschäftssegmente nicht zugeordnete Bereiche/Konsolidierung Konzernsumme
31.12.2017 Sportwetten eGaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports)
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TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Wett- und Gamingeinsätze 605.522 2.569.107 0 3.174.629
Auszahlungen für Gewinne -540.968 -2.488.263 0 -3.029.231
Brutto-Wett- und Gamingerträge 64.554 80.844 0 145.398
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -9.176 -9.631 0 -18.807
Aufwandswirksame Umsatzsteuern -2.733 -6.095 0 -8.828
Netto-Wett- und Gamingerträge 52.645 65.118 0 117.763
Segmentvermögen 21.704 20.433 82.511 124.648

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Geschäftssegmente nicht zugeordnete Bereiche/Konsolidierung Konzernsumme
31.12.2016 Sportwetten eGaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports)
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TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Wett- und Gamingeinsätze 640.392 2.285.773 0 2.926.165
Auszahlungen für Gewinne -574.240 -2.213.251 0 -2.787.491
Brutto-Wett- und Gamingerträge 66.152 72.522 0 138.674
Wettgebühren und Glücksspielabgaben -8.728 -7.818 0 -16.545
Aufwandswirksame Umsatzsteuern -3.416 -5.825 0 -9.241
Netto-Wett- und Gamingerträge 54.008 58.879 0 112.888
Segmentvermögen 23.462 16.966 104.947 145.375

Das Segmentvermögen entspricht jeweils der Summe der Vermögenswerte der im jeweiligen Segment operativ tätigen Gesellschaft.

Segmentberichterstattung - zusätzliche Informationen

Die geographische Segmentierung der Wett- und Gamingeinsätze orientiert sich an der Herkunft der Spieler und stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR in % TEUR in %
--- --- --- --- ---
Deutschland 1.100.485 35% 914.821 31%
Österreich 908.247 29% 776.048 27%
Osteuropa 741.542 23% 822.180 28%
Westeuropa (übrige) 424.355 13% 413.116 14%
3.174.629 100% 2.926.165 100%

Folgende Länderzusammenfassung nach Regionen wurde aufgrund der Vergleichbarkeit der einzelnen Märkte im Geschäftsjahr 2017 vorgenommen:

Osteuropa:

Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Polen, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien

Westeuropa (übrige):

Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Schweden, Schweiz, Zypern

(2) Sonstige betriebliche Erträge

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Fremdwährungskursgewinne 459 330
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 176 300
Sonstige 278 326
913 956

(3) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Gehälter 14.094 13.406
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 205 185
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 3.530 3.466
Sonstige Sozialaufwendungen 242 225
18.071 17.282

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen beinhalten die Zahlungen gemäß Betriebliches- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG "Abfertigung neu") in Höhe von 194 TEUR (2016: 182 TEUR).

Der Personalstand entwickelt sich wie folgt:

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Stichtag Durchschnittlich
31.12.2017 31.12.2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Angestellte 311 296 302 289
Vorstand des Mutterunternehmens und Geschäftsführer bet-at-home.com Entertainment GmbH 2 2 2 2

(4) Werbeaufwand, Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Werbeaufwand
Werbekosten 18.251 21.228
Boni und Gutscheine 14.317 12.459
Sponsoring 7.843 8.678
Jackpotaufwand 1.547 1.591
41.958 43.956

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Nebenkosten des Geldverkehrs 7.410 6.718
Softwareprovider-Aufwand 6.219 5.871
Informationsdienste und Softwarewartung 1.946 1.699
Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 1.593 1.166
Währungskursdifferenzen und ähnliche Aufwendungen 1.397 918
Mietaufwand 891 769
Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen, Forderungsverluste und Schadensfälle 440 25
Kosten Geschäftsbericht, Hauptversammlung, Börsenkosten 343 479
Aufsichtsratsvergütungen 40 20
Sonstige Kosten 2.893 1.896
23.172 19.561

(5) Abschreibungen

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 183 225
Abschreibung auf Sachanlagen 1.120 904
Abschreibung auf geringwertige Vermögensgegenstände 38 31
1.341 1.160

(6) Finanzerträge

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche Erträge 494 2.211
Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens 1.023 0
1.517 2.211

Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit 451 TEUR (2016: 2.162 TEUR) die Zinserträge aus dem kurzfristigen Darlehen an die Mangas BAH SAS, Paris - eine vormalige Konzerngesellschaft des Mehrheitseigentümers Betclic Everest Group SAS -, das im Juni 2017 vollständig zurückgeführt wurde.

(7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Tatsächliche Steuern
Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Teilkonzern Österreich 2.478 2.437
Laufende Ertragsteuern Berichtsperiode, Deutschland 507 846
Steuerertrag für Vorjahre -181 -191
2.804 3.092

Die Veräußerung der Wertpapiere im Geschäftsjahr 2017 führte zu umklassifizierten Gewinnen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in Höhe von 544 TEUR. Der Stand der passiven latenten Steuern zum 31.12.2017 beläuft sich somit auf 0 TEUR (Vorjahr: 67 TEUR).

Der Unterschied zwischen den rechnerischen Ertragsteuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Ergebnis vor Steuern 35.651 34.095
Rechnerische Ertragsteuerbelastung, Österreich (25%) 8.913 8.524
Steuerertrag Vorjahre -181 -191
Steuerdifferenzen Steuergruppe Malta -7.132 -6.426
Steueraufwand Deutschland (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) 507 846
sonstige Abweichungen und Steuersatzänderungen 697 339
Steueraufwand 2.804 3.092

(8) Konzernbilanzgewinn

Der Konzernbilanzgewinn in Höhe von 74.927 TEUR (Vorjahr: 94.714 TEUR) entfällt ausschließlich auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens.

V.2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz zum 31.12.2017

(9) bis (11) Langfristige Vermögenswerte

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.

(9) Immaterielle Vermögenswert

Selbst erstellte Software

Die Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2017 0 TEUR (31.12.2016: 0 TEUR).

(10) Geschäfts- oder Firmenwert

Zusammensetzung:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Übernahme Teilbetrieb „Wetten-Schwechat“ 155 155
Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd. 162 162
Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich) 1.052 1.052
1.369 1.369

Übernahme Teilbetrieb Wetten-Schwechat

Mit Vertrag vom 01.07.2007 hat die Betcompany s.a., Uruguay, den Kundenstock der Domains „wettenschwechat.at“, „wetten-schwechat.com“ und „wetten-schwechat.de“ an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 ergab sich ein Vermögenswert (Kundenstock für die depositing user) von 18 TEUR, der über die angenommene Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben wird, sowie ein verbleibender Firmenwert in Höhe von 155 TEUR. Gemäß IFRS 3 unterliegt dieser Firmenwert keiner planmäßigen Abschreibung, sondern es hat jährlich ein Impairment-Test zu erfolgen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.

Übernahme Teilbetrieb Starbet International Ltd.

Mit Vertrag vom 14.01.2008 hat die Starbet International Ltd., Ta´Xbiex/Malta, die Domains „starbet.de“ und „starbet.com“ (sowie die davon betroffenen Kundenbeziehungen) an die bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, übertragen. Gemäß IFRS 3 ist dieser „asset deal“ nach den gleichen Grundsätzen wie ein „share deal“ zu behandeln, und demgemäß ist zu diesem Erwerbszeitpunkt eine Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgt. Nach Zuordnung des aufgedeckten Unterschiedsbetrags auf identifizierbare Vermögenswerte wurde der verbliebene Betrag (162 TEUR) als Firmenwert ausgewiesen. Ein Wertminderungsbedarf hat sich nicht ergeben.

Übernahme bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz

Zum 31.12.2005 wurde die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit ihrem Teilkonzern erstmalig einbezogen und konsolidiert. Im IFRS-Teilkonzernabschluss Österreich wurden sämtliche aktivierbaren stillen Reserven aufgedeckt. Die Konsolidierung erfolgte daher mit dem neubewerteten Eigenkapital des Teilkonzerns. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich ein aktivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.052 TEUR. Dieser wurde als Geschäfts- oder Firmenwert im Konzernabschluss aktiviert. Ein Wertminderungsbedarf ist nicht gegeben.

(11) Sachanlagen

Die Aufgliederung des Sachanlagevermögens und seine Entwicklung in den Geschäftsjahren 2017 und 2016 sind im Konzernanlagenspiegel (Anlage zum Anhang) angeführt.

(12) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögenswerte weisen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Forderungen an Zahlungsdienstleister 4.294 6.198
Forderungen an verbundene Unternehmen 824 30.815
Forderungen aus Steuern 11.322 10.260
Sonstige Forderungen 500 656
16.940 47.929

(13) Wertpapiere des Umlaufvermögens

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Investmentfondsanteile 0 1.748

Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Wertpapiere vollständig veräußert. Sämtliche Wertpapiere waren der Kategorie „available-for-sale“ zugeordnet und mit dem Marktwert bewertet. Marktwertveränderungen wurden erfolgsneutral über die Neubewertungsrücklage erfasst, sofern es sich nicht um eine Wertberichtigung bzw. eine Wertaufholung oder einen Gewinn oder Verlust aus Währungsumrechnung handelte.

(14) Kurzfristige Termineinlagen

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Guthaben bei Kreditinstituten (Laufzeit > 3 Monate) 4.588 0

(15) Liquide Mittel

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Guthaben bei Kreditinstituten (Laufzeit < 3 Monate) und Kassenbestand 97.261 90.101

(16) Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen aufgrund von Werbe- und Sponsoringverträgen sowie Wartungsverträgen.

(17) Konzerneigenkapital

Das Konzerneigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Grundkapital 7.018 7.018
Kapitalrücklage 7.366 7.366
Sonstiges kumuliertes Ergebnis 0 473
Konzernbilanzgewinn 74.927 94.714
89.311 109.571

Bezüglich der Darstellung des Konzerneigenkapitals wird auch auf den Konzerneigenkapitalspiegel zum Konzernabschluss verwiesen.

Das Grundkapital ist in 7.018.000 nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.

Die Hauptversammlung vom 18.05.2016 hat beschlossen, das Grundkapital durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 3.509.000,00 EUR durch Ausgabe von 3.509.000 neuer Aktien auf 7.018.000,00 EUR zu erhöhen. In Folge der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln standen entsprechend der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15.06.2016 jedem Aktionär aufgrund seines Aktienbesitzes, der am 20.06.2016 nach Börsenschluss bestand, im Verhältnis 1:1 Berichtigungsaktien zu, die am 21.06.2016 eingebucht wurden (Aktiensplit). Die Beteiligungsquoten der Aktionäre änderte sich durch diese Kapitalmaßnahme daher nicht.

Die Kapitalrücklage resultiert aus einer Kapitalerhöhung 2005 in Höhe von 290.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 11,00 EUR pro Aktie (insgesamt 2.900 TEUR) und einer weiteren Kapitalerhöhung 2006 in Höhe von 319.000 Aktien zu einem Ausgabepreis von 26,00 EUR pro Aktie (insgesamt 7.975 TEUR). Die Verminderung 2016 um 3.509 TEUR resultiert aus der Umwandlung zur Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.05.2013 ermächtigt worden, bis zum 12.05.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens 1.754.500,00 EUR, zu erhöhen. Das genehmigte Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 aufgehoben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

(18) Langfristige Schulden

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Rückstellung für Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 47 41
Rückstellung für latente Steuern 0 67
47 108

Zur Berechnung der Abfertigungsrückstellungen gemäß IAS 19 unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project-Unit-Credit-Methode) wurde ein Gutachten von einem Versicherungsmathematiker eingeholt, welches auf einem Rechnungszinsfuß von 1,69 % (Vorjahr: 1,71 %) und einer Steigerungsrate von 2,5 % jährlich basiert.

Zum Rückgang der latenten Steuern verweisen wir auf die Anmerkung unter Punkt 7 der Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung.

(19) bis (22) Kurzfristige Schulden und Rechnungsabgrenzung

Die kurzfristigen Schulden und Rechnungsabgrenzungen setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.758 460
Kurzfristige Rückstellungen 22.600 21.371
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 10.085 13.234
34.443 35.065
Rechnungsabgrenzungsposten 848 631
35.291 35.696

Die Rückstellungen insgesamt entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt (TEUR):

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Stand 01.01.2017 Verbrauch Auflösung Zuweisung Stand 31.12.2017
Langfristig
Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 41 0 0 6 47
Passive latente Steuern 67 0 0 -67 0
Kurzfristig
Steuern 12.571 11.934 21 13.142 13.758
Personalrückstellungen 1.620 1.617 3 1.659 1.659
Prüfung- und Beratung 253 233 20 277 277
Ausstehende Rechnungen 1.370 1.241 129 1.774 1.774
Wettgebühren und Glücksspielabgaben 4.232 4.231 1 3.557 3.557
Sonstige 1.325 1.324 1 1.575 1.575
21.371 20.580 175 21.984 22.600
21.479 20.580 175 21.923 22.647

Die Wettgebühren und die Glücksspielabgaben des Monats Dezember 2017 wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 zurückgestellt; die Zahlung erfolgte im Januar 2018.

Die Personalrückstellungen umfassen Urlaubsrückstände und Überstunden bzw. Prämien.

In den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 7.476 TEUR (31.12.2016: 9.508 TEUR) enthalten.

Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Wetteinsätze, die bereits vor dem Bilanzstichtag Spielern von deren Verrechnungskonten abgebucht wurden („pending bets“). Die der Wette zugrunde liegenden Sportereignisse finden allerdings erst nach dem Bilanzstichtag (zum größten Teil im Januar 2018) statt.

V.3. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst ausschließlich den Bilanzposten 'liquide Mittel".

Die Zinserträge für Darlehen an verbundene Unternehmen sind unter dem Cashflow aus der Investitonstätigkeit ausgewiesen. Die übrigen Zinserträge sind der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

V.4. Erläuterungen zur Entwicklung des IFRS-Konzerneigenkapitals

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in dem Konzerneigenkapitalspiegel dargestellt.

VI. Sonstige Angaben

VI.1. Finanzinstrumente Originäre Finanzinstrumente

Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz. Der Konzern führt keine Finanztransaktionen mit derivativen Instrumenten durch und hält ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten sowie Bargeldbestände.

Fair Value

Der Fair Value der Wertpapiere entspricht den Buchwerten. Der Fair Value der sonstigen Finanzinstrumente (Forderungen, Verbindlichkeiten) entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten annähernd den Buchwerten. Fair Values für diese Aktiva und Passiva wurden daher nicht ermittelt.

Überleitung der Buchwerte (je Kategorie) nach IAS 39 auf die Fair Values:

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Buchwert 31.12.17 zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair Value
loans & receivables at amortized cost available-for- Sale
--- --- --- --- ---
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen und sonstige kurzfristige
Vermögensgegenstände 16.940 5.618 0 0
Wertpapiere 0 0 0 0
Kurzfristige Termineinlagen 4.588 0 4.588 0
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 97.261 0 97.261 0
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen 22.600 0 8.841 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.758 0 1.758 0
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 10.933 0 10.085 0

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Summe Buchwert der Finanzinstrumente Fair Value der Finanzinstrumente keine Finanzinstrumente
--- --- --- ---
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen und sonstige kurzfristige
Vermögensgegenstände 5.618 5.618 11.322
Wertpapiere 0 0 0
Kurzfristige Termineinlagen 4.588 4.588 0
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 97.261 97.261 0
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen 8.841 8.841 13.759
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.758 1.758 0
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 10.085 10.085 848

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Buchwert 31.12.16 zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Fair Value
loans & receivables at amortized cost available-for- Sale
--- --- --- --- ---
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 47.929 37.669 0 0
Wertpapiere 1.748 0 0 1.748
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 90.101 0 90.101 0
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen 21.371 0 8.800 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 460 0 460 0
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 13.865 0 13.234 0

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Summe Buchwert der Finanzinstrumente Fair Value der Finanzinstrumente keine Finanzinstrumente
--- --- --- ---
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 37.669 37.669 10.260
Wertpapiere 1.748 1.748 0
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 90.101 90.101 0
Kurzfristige Schulden
Rückstellungen 8.800 8.800 12.571
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 460 460 0
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 13.234 13.234 631

Fair Value-Risikomanagement

Grundsätzlich kommen für den Konzern folgende Klassen von Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Frage:

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● Level 1: Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten werden für identische Vermögenswerte und Schulden verwendet.
● Level 2: Entweder direkt (d.h. wie Kurse) oder indirekt feststellbare Vorgaben werden als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte oder Schulden verwendet (keine börsennotierten Kurse).
● Level 3: Als Informationsgrundlage für die Berechnung der Vermögenswerte und Schulden werden interne Modelle oder andere Bewertungsmethoden verwendet, aber keine am Markt feststellbaren Daten (z.B. Kurse).

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Diese unterscheidet Fair Values nach der Bedeutung der in die Bewertung einbezogenen Inputparameter und verdeutlicht, inwiefern beobachtbare Marktdaten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verfügbar sind.

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Stand zum 31.12.2017 (in TEUR) Fair Value der Finanzinstrumente Level 1 Level 2 Level 3
Langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Kurzfristige Vermögenswerte 0 0 0 0

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Stand zum 31.12.2016 (in TEUR) Fair Value der Finanzinstrumente Level 1 Level 2 Level 3
Langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Kurzfristige Vermögenswerte 1.748 1.748 0 0

Die Angaben zu den Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben (IFRS 7.31,33 (b)), erfolgen im nachfolgenden Risikobericht.

VI.2. Risikobericht

Der Risikobericht umfasst wesentliche interne und externe Risiken der Geschäftstätigkeit, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns haben können. Im Rahmen des betrieblichen Risikomanagementsystems werden Möglichkeiten und Gefahren nach qualitativen Kriterien identifiziert, die Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt sowie potenziellen Auswirkungen erläutert.

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier­Augen-Prinzip bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (bspw. eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung, sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen, überwacht und berichtet.

Auch Regelungen zur Anwendung von Finanzinstrumenten sind Bestandteil dieses Risikomanagement-Systems. Derivative Finanzinstrumente werden im Konzern nicht gehalten. Der Vorstand beabsichtigt auch in Zukunft keinen Einsatz solcher Finanzinstrumente.

VI.2.1 Steuerrechtliche und regulatorische Risiken

In einigen Ländern Europas sind Wett- und Gaminganbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von staatlichen Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Der Vorstand geht, unterstützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie der übrigen regulatorischen Entwicklungen, davon aus, dass es zu einer weiteren Liberalisierung des eGaming-Markts in der EU kommen wird. Jedoch weisen etliche nationale Gesetze bzw. Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften auf, um den Markt für nationale Anbieter/Monopolisten weiterhin abzuschotten.

Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen weiterhin sehr genau verfolgen und ist auch weiterhin bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass einzelne Staaten über eine Providersperrung die Kunden von außerstaatlichen privaten Gaming-Angeboten rechtsgrundlos aussperren, insbesondere, da in einigen gesetzlichen Neuregelungen betreffend eGaming derartige europarechtswidrige Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen sind.

Regulatorisches Umfeld und Risiken aus bestehenden Rechtsunsicherheiten:

Der bet-at-home.com AG Konzern stützt seine Geschäftstätigkeit - soweit im betreffenden Land keine einzelstaatliche Lizenz vorliegt - auf in Malta erteilte Lizenzen für Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten, die nach rechtlicher Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, solange in dem jeweiligen Mitgliedsstaat Online-Glücksspiel und Online-Sportwetten gestattet sind. Daneben strebt der bet-athome.com AG Konzern auch in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, in denen er tätig ist, weitere nationale Lizenzen an.

Wenn einzelne Mitgliedsstaaten regulatorische Maßnahmen ergreifen, die private Anbieter von Online-Wetten und Online-Glücksspielen härter als staatliche Anbieter treffen, und damit nach europäischem Recht unzulässig sind, könnte der bet-at-home.com AG Konzern nicht in der Lage sein, rechtzeitigen und hinreichend umfassenden Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen zu erlangen. Ein zeitweiliger Ausschluss aus einzelnen Märkten könnte dazu führen, dass der bet-at-home.com AG Konzern durch wegbrechende Erträge nicht wieder auszugleichende Nachteile erleidet, selbst wenn sich die Maßnahmen im Nachhinein als rechtswidrig erweisen.

Einzelne Länder haben zudem zur Unterdrückung des Wett- und Glücksspielangebots sogenannte Providersperren veranlasst, d.h. die Internetseiten des bet-at-home.com AG Konzerns in diesen Ländern sind für potentielle Kunden nicht erreichbar. Wenn Providersperren eingerichtet werden, könnte dies bereits sehr kurzfristig Schädigungen des Konzerns mit sich bringen, gegebenenfalls auch früher als eine etwaige Möglichkeit, sich auf rechtlichem Wege gegen die Sperren zu verteidigen.

Die Entwicklungen des regulatorischen Umfelds waren im abgelaufenen Geschäftsjahr von fortlaufenden Bestrebungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekennzeichnet, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - zu reglementieren und ein Konzessionssystem für private Anbieter zu etablieren. In den für den bet-at-home.com AG Konzern wesentlichen Märkten stellte sich die Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt dar:

In Deutschland hatte sich die bet-at-home.com Internet Ltd. nach dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrags am 1. Juli 2012 um eine der zwanzig zu vergebenden Sportwettenkonzessionen erfolgreich beworben. Dem Unternehmen wurde von der Behörde bereits im September 2014 mitgeteilt, dass es eine Konzession erhalten wird. Zwischenzeitlich wurde das Vergabeverfahren auf Antrag der unterlegenen Bewerber aufgrund erheblicher Rechtsmängel höchstgerichtlich gestoppt, sodass bislang keine Erlaubnisse erteilt werden konnten. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich danach im Oktober 2016 auf eine minimalinvasive Änderung des Glücksspielstaatsvertrags sowie auf eine Verlagerung der länderübergreifenden Aufgaben geeinigt. Die Deckelung auf zwanzig Konzessionen wurde aufgehoben, jedoch blieben die weiteren Rechtsmängel, wie etwa das intransparente Vergabeverfahren oder die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielkollegiums, unangetastet. Dem Land Hessen wurde ein Sonderkündigungsrecht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Änderungsstaatsvertrags eingeräumt, wenn die Verhandlungen über das Thema Internetglücksspiel nicht innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten mit einer Zustimmung aller Regierungschefs der Länder abgeschlossen sind. Alle Länder hatten ursprünglich zugesagt, den Glücksspieländerungsstaatsvertrag fristgerecht bis Ende 2017 zu ratifizieren. Nach dem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein im Mai 2017 zog die neue Landesregierung diese Zusage zurück. Schleswig-Holstein tritt seitdem wieder für eine sofortige gesamtdeutsche Neuregelung unter Einbeziehung von Online-Glücksspielen ein. Ende 2017 schlossen sich auch Hessen und Nordrhein-Westfalen dieser Position an und verzichteten ebenfalls auf die Ratifizierung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Somit konnte der Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht wie beabsichtigt am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Da die im bestehenden Staatsvertrag vorgesehene Öffnung des Sportwetten-Markts in Form einer „Experimentierklausel“ bereits am 1. Juli 2019 endet, muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt eine Neuregelung in Kraft treten. Ansonsten würde ein Rückfall in das Sportwetten Monopol drohen, das von den Gerichten bereits als rechtswidrig erachtet worden ist.
In Polen ist am 1. April 2017 eine Änderung des Glücksspielgesetzes in Kraft getreten, welches grundsätzlich privaten Anbietern den Antrag auf Erteilung einer Sportwettenkonzession ermöglicht. Eine einzige Online-Casino Konzession wurde dem staatlichen Anbieter zuerkannt, wodurch ausländische Anbieter europarechtswidrig diskriminiert werden. Auch die Sportwettenregelung weist neben den unattraktiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen europarechtswidrige Bestimmungen auf. Der Konzern hatte sich daher entschieden, vorerst keinen Antrag auf Erteilung einer Konzession zu stellen und gegen die diskriminierenden Regelungen mit Vehemenz gerichtlich vorzugehen. Seit Juli 2017 sieht sich der Konzern Vollzugsbestrebungen seitens der polnischen Behörden ausgesetzt, die sowohl IP-Blocking als auch Payment Blocking-Maßnahmen umfassen. Dagegen wurden umfassende rechtliche Schritte eingeleitet. Die erstinstanzlichen Entscheidungen werden nicht vor Ende 2018 erwartet. In diesen Verfahren wurde zudem ein Vorlageantrag an den Europäischen Gerichtshof gestellt, der die Vorgaben des Unionsrechts in Bezug auf das polnische Glücksspielgesetz überprüfen und dessen Unionsrechtswidrigkeit feststellen soll. Der Konzern wird die politischen und rechtlichen Entwicklungen weiterhin genau beobachten und seine Strategie entsprechend anpassen.
Das Schweizer Parlament hat im September 2017 eine Novelle des Glücksspielgesetzes beschlossen, die es den nationalen stationären Glücksspielanbietern erstmals ermöglichen soll, ihre Produkte auch über das Internet anzubieten. Ausländische Anbieter sollen künftig dem Schweizer Markt ferngehalten werden. Dafür sind IP-Blocking Maßnahmen im Gesetz vorgesehen. Das Inkrafttreten der Neuregelung war ursprünglich für 1. Januar 2018 geplant. Der Konzern hatte sich in Abstimmung mit anderen Anbietern unter der Beteiligung der Schweizer Jungparteien und weiterer Allianzen dazu entschlossen, das Inkrafttreten dieser diskriminierenden Regelungen durch das Initiieren einer Volksabstimmung zu verhindern. Mit Ende 2017 ist es gelungen, die notwendigen 50.000 Unterschriften zu sammeln und der Behörde zu übergeben. Damit kann die Neuregelung zumindest nicht vor 1. Januar 2019 in Kraft treten. Eine weitere Verzögerung ist je nach Ausgang der Volksabstimmung, die entweder im Juni oder September 2018 stattfinden wird, möglich.

Trotz fortschreitender Regulierungsbestrebungen sind Wett- und Gaming-Anbieter nach wie vor rechtlichen Angriffen zum Unterlassen des Anbietens und Bewerbens ihrer Tätigkeit, insbesondere aufgrund von Monopolvorschriften im Glücksspielbereich, ausgesetzt. Dies hat die Unternehmen des bet-athome.com AG Konzerns im Geschäftsjahr 2017 mit folgenden Verfahren betroffen:

In Deutschland wurden bereits 2014 alle anhängigen Untersagungsverfügungen der deutschen Bundesländer betreffend Sportwetten eingestellt. Nach dem Scheitern der Konzessionsvergabe für Sportwettenkonzessionen verständigten sich die Länder auf einen abgestimmten Vollzug des Online-Casino-Verbots. Das Land Berlin hatte Anfang 2015 gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. eine Untersagungsverfügung gegen das Bewerben und Anbieten von Casino-Produkten erlassen, die mittlerweile im Eilverfahren von dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt worden ist. Gegen diese Entscheidung sowie gegen die damit verbundenen Zwangsgeldfestsetzungen wurden vom betroffenen Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Mit einem rechtskräftigen Urteil wird nicht vor Ende 2018 zu rechnen sein. Der Konzern wird sein Casino-Angebot in Berlin weiter aufrechterhalten.
Das Land Hessen hat Mitte 2017 in einer Untersagungsverfügung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. das Anbieten von Casino-Produkten untersagt. Darin wird die Einstellung des Glücksspielangebots mit Ausnahme von Sportwetten auf reale Ereignisse aufgetragen, widrigenfalls die Verhängung von Zwangsgeld angedroht. Gegen die Verfügung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingebracht. Zuvor war die schriftliche Zustimmung des Regierungspräsidiums ergangen, die sofortige Vollziehung des Bescheids bis zur Hauptsachentscheidung des Verwaltungsgerichts auszusetzen. Die Festsetzung des Zwangsgeldes droht daher bis zum Ausgang des erstinstanzlichen Klageverfahrens, das bis Ende 2018 dauern kann, nicht.
Auch Schleswig-Holstein wurde Ende 2017 aktiv und hatte gleichlautende Verfügungen gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. erteilt. Aufgrund der unionsrechtskonformen Rechtslage in diesem Bundesland und dem erheblichen Aufwand zur Umsetzung der bestehenden regionalen Konzessionen hat sich das Unternehmen entschlossen, das Casinoangebot in Schleswig-Holstein mit Ende Februar 2018 einzustellen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Oktober 2017 im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Mitbewerber entschieden, dass das Verbot, Casino- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist. Das Höchstgericht betonte zudem die Rechtmäßigkeit einer Untersagung von Online-Sportwetten, wenn deren Anbieter nicht über die erforderliche Konzession verfügt und diese auch nicht beantragt hat, weil das Erfordernis einer Konzession mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist. Die Urteilsbegründung wird im Februar 2018 erwartet. Es ist zu erwarten, dass aufgrund dieser Entscheidung der Vollzug gegen das Online-Casino-Angebot weiter zunehmen wird. Insgesamt bleibt die Rechtsprechung zur Kohärenz der deutschen Glücksspielregelung uneinheitlich. Eine abschließende Klärung durch den Europäischen Gerichtshof ist noch ausständig.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Konzern folgende Aktivitäten auf nationaler Ebene verstärkt: Neben der längerfristigen bestehenden Mitgliedschaft bei der Europäischen Gaming und Betting Association (EGBA) und dem im Geschäftsjahr 2015 erfolgten Beitritt zum Deutschen Sportwettenverband (DSWV) wurde bet-at-home.com Gründungsmitglied des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) sowie der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glückspiel (OVWG). Sämtliche Verbände setzen sich für faire und rechtssichere Regulierungen in den jeweiligen Ländern ein.

Die Risiken negativer Auswirkungen aus dem regulatorischen Umfeld sowie aus bestehenden Rechtsrisiken sind im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.

Risiken im Zusammenhang mit der fortschreitenden Liberalisierung

Auf politischer Ebene hat das europäische Parlament auf Initiative der EU-Kommission bereits 2011 eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel verabschiedet, die nationalen Sportwetten- und Glücksspielregelungen zu harmonisieren. Als erste Schritte sollen Spieler- und Datenschutzbestimmungen sowie Kontrollmechanismen weitgehend angeglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedsländer und der nationalen Steuerhoheit ist in absehbarer Zeit mit keiner wesentlichen Vereinheitlichung maßgeblicher nationaler Vorschriften im Sportwetten- und Glücksspielbereich zu rechnen. Die Mitgliedsstaaten sind jedoch großteils bestrebt, den Online-Sportwetten und Online-Glücksspielsektor zu reglementieren und ein Konzessionssystem - wenn auch nicht immer in Einklang mit den Vorgaben des Europarechts - auf nationaler Ebene zu etablieren.

Das Risiko negativer Entwicklungen im Zuge der voranschreitenden Liberalisierung ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.

In den Niederlanden hat sich die Marktöffnung im abgelaufenen Geschäftsjahr für ausländische Anbieter weiter verzögert. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass das neue Glücksspielgesetz im Laufe des Jahres 2018 beschlossen sowie der Lizensierungsprozess noch in 2018 starten wird. Die neuerliche Verzögerung ergibt sich aus dem Verkauf der nationalen Spielbanken, der vor der Marktöffnung für private Anbieter abgeschlossen werden soll. Es sind grundsätzlich sowohl rechtskonforme als auch wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen zu erwarten, sodass der bet-at-home.com AG Konzern eine nationale Lizensierung voraussichtlich anstreben wird.

Der Vorstand geht, gestützt durch die positiven Urteile des Europäischen Gerichtshofs, davon aus, dass die Liberalisierung des eGaming-Markts in vielen EU-Mitgliedsstaaten weiter voranschreiten wird. Jedoch weisen etliche Gesetzesentwürfe für ausländische Anbieter diskriminierende Vorschriften mit der Absicht auf, den Markt für den nationalen Anbieter weiterhin abzuschotten. Der Vorstand wird die künftigen Entwicklungen sehr genau verfolgen und ist bestrebt, in jenen Ländern, die einen fairen Marktzutritt ermöglichen, um eGaming-Lizenzen anzusuchen und somit weitere Rechtssicherheit zu schaffen.

Erhöhung der Steuersätze auf Wettgebühren und Glückspielabgaben/Einführung neuer Steuern

In jenen Ländern, in denen der bet-at-home.com AG Konzern tätig ist, werden vermehrt Steuern auf Sportwetten und Glücksspiele auf Basis unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen sowie Umsatzsteuern auf elektronische Dienstleistungen erhoben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuern und Abgaben in einzelnen Ländern künftig eine Höhe erreichen, die das Geschäft des bet-athome.com AG Konzerns ganz oder in weiten Teilen unwirtschaftlich machen, sei es durch den Steuersatz, sei es durch die Wahl der Bemessungsgrundlage.

Seit der Einführung der jeweiligen Steuern und Abgaben wurden die Steuersätze und Abgabenquoten weder erhöht noch gesenkt, weshalb das Risiko aus heutiger Sicht im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzustufen ist. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hoch.

Schadensersatzforderungen von Kunden bzw. Rückzahlung von Spielverlusten

Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt bet-at-home.com seine Kunden stets, verantwortungsvoll mit dem Glücksspiel umzugehen, kooperiert daher seit vielen Jahren unter anderem mit dem Institut für Glücksspiel und Abhängigkeit in Salzburg/Österreich und rundet die Maßnahmen zusätzlich mit jährlichen freiwilligen Compliance-Prüfungen durch den Branchenprüfungsverband eCogra ab.

Trotzdem bestehen vereinzelte Risiken, dass Kunden, die im Rahmen von Wetten und/oder Glücksspielen Geld verloren haben, versuchen könnten bzw. auch weiterhin versuchen werden, diese Verluste als Schadensersatz gegen den bet-at-home.com AG Konzern mit der Begründung geltend zu machen, dass ihnen ein aufsichtsrechtlich unzulässiges Wett- oder Glücksspiel angeboten worden sei. Des Weiteren ist denkbar, dass Kunden unter Berufung auf eine Spielsuchterkrankung, Verluste als Schadensersatz gegen Konzerngesellschaften mit der Begründung geltend machen, dass sie beim Abschluss der Wette bzw. des Spiels nicht geschäftsfähig waren, oder dass Spielerschutzmechanismen (insbesondere Sperren) zu ihrem Schutz nicht oder zu spät in Kraft gesetzt wurden.

Zum Bilanzstichtag 31.12.2017 sind keine Verfahren von betragsmäßiger Wesentlichkeit offen.

Das Risiko von Schadensersatzforderungen von Kunden bzw. Klagen auf Rückzahlung von Spielverlusten ist im Vergleich zu den Vorjahren als unverändert mittel einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts wären die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von mittlerer Bedeutung.

Risiko zum Verlust bzw. Widerruf von Lizenzen („Compliance-Risiko“)

Der bet-at-home.com AG Konzern stützt sein Angebot einerseits auf maltesische Lizenzen, die zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen, andererseits auf Lizenzen einzelner Mitgliedsstaaten. Würde ein Mitgliedsstaat die erteilte nationale Lizenz widerrufen, so könnte der bet-at-home.com AG Konzern, voraussichtlich weiterhin auf die maltesische Lizenz gestützt, seine Leistungen anbieten. Würde jedoch die maltesische Lizenz widerrufen werden, so müsste sich der Konzern entweder auf eine alternative Lizenz stützen oder würde den Zugang zu denjenigen Märkten verlieren, in denen er über keine Lizenz verfügt.

Die jeweiligen maltesischen Lizenzen der Malta Gaming Authority (MGA) werden unter Auflage eines laufend durchzuführenden System Audit erteilt, wobei die technische Ausstattung des Lizenzinhabers durch die MGA, insbesondere der Funktionalität und Sicherheit der IT, geprüft werden.

Für den Fall, dass im Rahmen des System Audits Mängel festgestellt werden, kann die Malta Gaming Authority Auflagen erteilen oder die Lizenz widerrufen, sofern

der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen nicht einhält
die Kundenforderungen nicht bedient werden
der Lizenznehmer in Insolvenz fällt
die Lizenz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erlangt wurde
der Lizenznehmer gegen Geldwäschevorschriften verstößt
der Lizenznehmer Steuern oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt
es nach dem alleinigen Ermessen der Lizenzbehörde hinreichende Gründe zum Entzug der Lizenz gibt oder sie davon ausgeht, dass der Lizenznehmer dem Ruf des maltesischen Wettgeschäfts schadet.

Die Konzerngesellschaften des bet-at-home.com AG Konzerns haben seit jeher die Lizenzbedingungen erfüllt und sämtliche System Audits positiv abgeschlossen, weshalb das Risiko eines Widerrufs von Lizenzen nach wie vor als gering zu bewerten ist. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

VI.2.2 Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit

Quotenmanagement und Buchmacherrisiko:

Falsche Quoteneinschätzungen oder manuelle Fehler der Buchmacher können zu höheren Auszahlungen an Kunden und somit zu Ertragseinbußen führen. Eine Vielzahl an Sicherungssystemen und stete Überwachung der Quoten durch Marktvergleich minimieren dieses Risiko. Ständige Weiterentwicklung der Software durch das IT-Projektteam ermöglicht ein konkurrenzfähiges Produkt am Wettmarkt. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen, wie automatisierte Algorithmen zur Vermeidung von manuellen Quotenfehlern, zur Minimierung der Risiken wurden gesetzt, wodurch die Risiken in dem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft werden.

Da der bet-at-home.com AG Konzern Sportwetten nicht vermittelt, sondern als Gegenpartei der Kunden auftritt, geht der bet-at-home.com AG Konzern bei jeder Wette ein eigenes Risiko aus diesen Verträgen ein. Dieses Risiko wird zum einen dadurch reduziert, dass eine möglichst hohe Anzahl von Kunden an einer Wette mit unterschiedlichen Erwartungen auf den Ausgang teilnimmt, sodass ein weitgehender Ausgleich der wechselseitigen Wettpositionen unter den Kunden stattfindet.

Zudem ermittelt der bet-at-home.com AG Konzern Wettquoten in Abhängigkeit von den Erwartungen der Kunden auf den Ausgang von Wetten und passt diese laufend bis zur Schließung der Wette an. Um den Kunden ein marktgerechtes Angebot unterbreiten zu können, werden dabei - jenseits von der durch die Positionierung der eigenen Kunden zu bietenden Wettquote - auch die Quoten von Wettbewerbern und somit dem Gesamtmarkt berücksichtigt.

Technische Risiken:

Die vom Konzern angebotenen Produkte und Dienstleistungen erfordern die zuverlässige Funktion einer Vielzahl technischer Systeme. Gravierende Beeinträchtigungen der IT-Systeme, insbesondere durch negative externe Einflüsse wie Hacker-Angriffe, DDos-Attacken etc., könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Durch weiter stark steigendes Geschäftsvolumen werden auch die Ansprüche an das Rechnungswesen und das Controlling in den Konzerngesellschaften weiter zunehmen.

Zur Minimierung der IT-Risiken wurden im Jahr 2013 personelle Strukturen in Form eines IT-Sicherheitsbeauftragten (CISO) samt zugehörigen IT-Security-Engineers geschaffen, welche neben der Realisierung einzelner Sicherheitsmaßnahmen die Informationssicherheit im laufenden Betrieb sichern, etwaige Sicherheitsvorfälle untersuchen, anhand von Sensibilisierungsschulungen für die Etablierung der Informationssicherheits-Richtlinie zuständig sind und dabei unter anderem Schwerpunkte auf folgende Maßnahmen innerhalb des bet-at-home.com AG Konzerns setzen:

Erstellung von Richtlinien und Prozessen im Rahmen des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS)
Security Monitoring (Identifizierung von Schwachstellen und potenziellen Bedrohungen von Hard- und Software)
Mitarbeiter-Trainings und Schulungen hinsichtlich Risikomanagement und Risikobewusstsein
Verschlüsselung von vertraulichen Daten (insbesondere Kreditkartendaten, Passwörtern)
Sicherheit der Verbindung zur Benutzeroberfläche der Kunden mittels HTTPS-Verschlüsselung
Schutz der Produktivumgebung durch IDS/IPS und Firewall-Systeme
Betrieb einer zentral verwalteten Anti-Viren-Software
Jährliche Penetration-Tests im Rahmen von System-Audits
Überwachung von Logdateien anhand eines SIEMs (Security Information Event Management)
ISO 27001 zertifizierte Data-Center-Provider

Der Vorstand geht davon aus, dass damit weitreichende Maßnahmen zur Minimierung der IT-Risiken gesetzt sind, womit die Risiken als mittel einzustufen sind. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als hoch einzustufen.

Personal- und Mitarbeiterrisiko

Der wirtschaftliche Erfolg des bet-at-home.com AG Konzerns wird auch in der Zukunft maßgeblich auf der Leistung aller Mitarbeiter und Führungskräfte beruhen. Mit dem zunehmenden Wettbewerb im Markt für Glücksspiel- und Wettprodukte wächst das Risiko, dass qualifizierte Mitarbeiter abgeworben werden oder neue geeignete Mitarbeiter nicht in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Attraktive Rahmenbedingungen und hinreichende Perspektiven für die engagierten Mitarbeiter sowie fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen sollen das Personal- und Mitarbeiterrisiko sukzessive reduzieren.

Die Risiken in diesem Zusammenhang sowie die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind als gering einzustufen.

Fehlerhafte Leistungserbringung externer Dienstleister:

Der bet-at-home.com AG Konzern ist für die Abwicklung des operativen Geschäfts auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, die über entsprechende besondere Kenntnisse und Technologien verfügen. Hiervon betroffen sind vor allem Softwareprodukte für die Bereiche Casino, Live-Casino, Poker, Vegas Games und Virtual Sports sowie unter anderem Daten- und Sprachkommunikation, Beschaffung, Installation, Fortentwicklung, Pflege und Wartung von Hardware und Software sowie Zahlungsabwicklungsprozesse. Es besteht die Möglichkeit, dass einer oder mehrere der eingesetzten externen Dienstleister die Leistungen nicht, nicht zeitgerecht oder nicht fehlerfrei erbringen.

Es ist daher möglich, dass der bet-at-home.com AG Konzern sich auf Grund von Fehlern oder Versäumnissen der beauftragten externen Dienstleister ihrerseits außerstande sehen könnte, seine eigenen Verpflichtungen einwandfrei oder zeitgerecht zu erfüllen. Zudem könnten hiermit Einschränkungen seines Angebots verbunden sein bis hin zu Fehlern in der Abrechnung von Spielgewinnen, welche negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns haben könnten.

Der Vorstand geht davon aus, dass durch regelmäßige System Audits, interne Reviews und Schulungen sowie laufendes Monitoring durch die Fachabteilungen Product-Management und Controlling ausreichende Maßnahmen zur Minimierung dieser externen Risiken gesetzt sind. Somit sind die Risiken als gering und im Vorjahresvergleich als konstant einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als mittel einzustufen.

Risiken im Zusammenhang mit Sponsoring-Verträgen

Sponsoring im Sportumfeld hat im Rahmen der Werbestrategie des bet-at-home.com AG Konzerns seit jeher eine zentrale Stellung. Einerseits ermöglicht das Sponsoring von überregionalen Sportvereinen die Steigerung der Markenbekanntheit von bet-at-home.com, zum anderen werden in diesem Umfeld in erster Linie sportinteressierte Menschen auf die Marke aufmerksam, die eine zentrale Zielgruppe für Angebote des bet-at-home.com AG Konzerns darstellen. Im Bereich des Sport-Sponsorings lassen sich daher, jedenfalls auf dem derzeitigen Kostenniveau, Werbemittel besonders effizient einsetzen. Daneben führt das Sponsoring von angesehenen Sportvereinen dazu, dass deren Reputation und Glaubwürdigkeit eine positive Wahrnehmung der Marke bet-at-home.com in diesem Sinne fördert, auch weil Sportveranstaltungen ein hohes gesellschaftliches Ansehen genießen. Reputation und Glaubwürdigkeit sind für den bet-at-home.com AG Konzern ein zentraler Erfolgsfaktor.

Sollte der bet-at-home.com AG Konzern auf Grund von Preissteigerungen für Sponsoring oder auf Grund einer Neubewertung des Angebots von Online-Wetten und Online-Glücksspielen durch die Sponsoringpartner oder aber auf Grund von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen künftig gezwungen

sein, seine Sponsoringaktivitäten zu reduzieren oder einzustellen, würde dies die Wahrnehmung der Marke bet-at-home.com reduzieren und könnte damit möglicherweise den Umsatz und die Ertragslage des bet-at-home.com AG Konzerns negativ beeinflussen. Dieses Risiko wird unverändert zum Vorjahr als gering eingestuft. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

VI.2.3 Finanzielle Risiken

Liquiditätsausstattung und Liquiditätsrisiko

Beim Liquiditätsrisiko handelt es sich um das Risiko, nicht jederzeit ausreichend Liquidität zur fristgerechten Begleichung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund der derzeitigen Liquiditätsausstattung des Konzerns ist das Liquiditätsrisiko als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts werden die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering eingestuft.

Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiko

Das aus Geldanlagen resultierende Zinsänderungsrisiko ist als nicht wesentlich zu beurteilen. Die Verzinsung der Guthaben bei Kreditinstituten orientiert sich an den Marktzinssätzen in Abhängigkeit von den Laufzeiten. Eine mögliche Veränderung des aktuell niedrigen Zinsniveaus um 0,5 %-Punkte würde das Finanzergebnis um 509 TEUR (31.12.2016: 451 TEUR) beeinflussen.

Das Fremdwährungsrisiko wird durch Wechselkursschwankungen hervorgerufen. Trotz der internationalen Ausrichtung des Konzerns ergeben sich die Zahlungsströme überwiegend in der Konzernwährung Euro. Wesentliche Währungsänderungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2017 in Polnischen Zloty. Transaktionen in anderen Währungen sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Absicherung des Währungsrisikos wird verzichtet. Eine Aufwertung (Abwertung) des Polnischen Zloty um 10 % hätte das Periodenergebnis bzw. das Eigenkapital mit rund 383 TEUR (31.12.2016: 91 TEUR) belastet (erhöht). Die Änderung dieser Risikovariablen wurde auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen.

Die Zinsänderungs-, Währungsänderungs- und Wechselkursrisiken des Konzerns sind als unverändert gering im Vorjahresvergleich einzuschätzen. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

Ausfall von Forderungen („Kreditrisiko“)

Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls von Vertragspartnern. Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge (Forderungen und sonstige Vermögenswerte) gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Für erwartete Storni aus Kreditkartengutschriften wurde vorgesorgt. Das Ausfallrisiko bezüglich Guthaben bei Kreditinstituten ist als gering anzusehen, da es sich bei den Kreditinstituten um solche von hoher Bonität handelt. Für den Fall eines Risikoeintritts sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gering einzustufen.

VI.3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und PersonenVorstandsmitglieder der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, waren im Geschäftsjahr 2017:

Franz Ömer, Dipl.-Ing., Ansfelden/Österreich,
Michael Quatember, Magister, Linz/Österreich.

Die Vorstandsmitglieder der Muttergesellschaft wurden von Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2017 mit fixen Bezügen in Höhe von 795 TEUR (Vorjahr 765 TEUR) und mit variablen Bezügen in Form eines Managementbonus in Höhe von 996 TEUR (Vorjahr 951 TEUR) vergütet. Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 280 TEUR (Vorjahr 280 TEUR) ausbezahlt.

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Zufluss (in EUR) DI Franz Ömer

Vorstand
Mag. Michael Quatember

Vorstand
2017 2016 2017 2016
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Festvergütung 470.000,00 440.000,00 325.000,00 325.000,00
Nebenleistungen 280.000,00 280.000,00 0,00 0,00
Summe 750.000,00 720.000,00 325.000,00 325.000,00
Einjährige variable Vergütung 425.960,00 408.000,00 425.960,00 408.000,00
Langfristiger Managementbonus 72.000,00 67.500,00 72.000,00 67.500,00
Variable Vergütung von Dritten 890.953,18 0,00 890.953,18 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 962.953,18 67.500,00 962.953,18 67.500,00
Summe 1.388.913,18 475.500,00 1.388.913,18 475.500,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 2.138.913,18 1.195.500,00 1.713.913,18 800.500,00

Die Muttergesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2017 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 11 TEUR).

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Gewährte Zuwendungen DI Franz Ömer

Vorstand
(in EUR) 2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max)
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Festvergütung 440.000,00 470.000,00 470.000,00 470.000,00
Nebenleistungen 280.000,00 280.000,00 280.000,00 280.000,00
Summe 720.000,00 750.000,00 750.000,00 750.000,00
Einjährige variable Vergütung 425.960,00 452.231,42 0,00 484.500,00
Langfristiger Managementbonus 72.000,00 75.169,41 0,00 85.500,00
Variable Vergütung von Dritten 890.953,18 0,00 0,00 0,00
Mehrjährige variable Vergütung 962.953,18 75.169,41 0,00 85.500,00
Summe 1.388.913,18 527.400,83 0,00 570.000,00
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 2.108.913,18 1.277.400,83 750.000,00 1.320.000,00

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Gewährte Zuwendungen Mag. Michael Quatember

Vorstand
(in EUR) 2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00
Nebenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 325.000,00 325.000,00 325.000,00 325.000,00
Einjährige variable Vergütung 425.960,00 452.231,42 0,00 484.500,00
Langfristiger Managementbonus 72.000,00 75.169,41 0,00 85.500,00
Variable Vergütung von Dritten 890.953,18 811.140,44 0,00 n.a.
Mehrjährige variable Vergütung 962.953,18 886.309,85 0,00 n.a.
Summe 1.388.913,18 1.338.541,27 0,00 n.a.
Versorgungsaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtvergütung 1.713.913,18 1.663.541,27 325.000,00 n.a.

Die Hauptgesellschafterin der bet-at-home.com AG, die Betclic Everest Group SAS, hat den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2016 erstmals eine variable Vergütung zugesagt, die allein sie bezahlt und die damit weder die bet-at-home.com AG noch deren Tochtergesellschaften finanziell belastet. Die Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütung hängt davon ab, dass zum Ende der Jahre 2016,2017 und 2018 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG überschritten wird (Sockelbetrag). Ein zusätzlicher Anreiz für die Vorstandsmitglieder, der Entwicklung des Aktienkurses Bedeutung zuzumessen, wird dabei dergestalt geschaffen, dass die prozentuale Partizipation bei der Überschreitung des Sockelbetrags in dem Betrachtungszeitraum abnimmt und dass ein vereinbarter Mindestsatz der Dividende nicht zur Minderung des Sockelbetrags führt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass die bet-at-home.com AG in diesem Zusammenhang, auch nicht für abzuführende Steuern, in Anspruch genommen wird.

Diese Form der variablen Vergütung wird als zusätzlicher Anreiz für eine überdurchschnittliche Kapitalmarktpräsenz der Vorstandsmitglieder und demnach nicht für Dienste unmittelbar für die Gesellschaft gewährt, weshalb die Vergütung nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 2 fällt.

Dem Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, gehörten im Geschäftsjahr 2017 folgende Mitglieder an:

Martin Arendts, MBL-HSG, Rechtsanwalt, Grünwald (Vorsitzender),
Jean-Laurent Nabet, Vorstand, Paris/Frankreich,
Isabelle Andres, Vorstand, Paris/Frankreich.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt im Geschäftsjahr 2017 eine feste Vergütung in Höhe von 40 TEUR (Vorjahr 20 TEUR). Zudem wurden notwendige Auslagen erstattet. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr auf ihre Vergütung verzichtet.

Als wesentliche Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen sind im Geschäftsjahr 2017 Darlehensvergaben der Muttergesellschaft bet-at-home.com AG, Düsseldorf, an ein Unternehmen der Betclic Everest Group SAS, Paris, zu nennen, welche im ersten Halbjahr 2017 vollständig zurückgeführt wurden. Die Konditionen waren fremdüblich. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Geschäftstransaktionen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen erfolgt.

Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass das Mutterunternehmen nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

VI.4. Sonstige Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten Sonstige Verpflichtungen

Die aufgrund bestehender Miet- und Leasingverträge künftig zu leistenden Zahlungen betragen in den nächsten fünf Jahren 4.600 TEUR (Vorjahr: 3.869 TEUR). Davon sind innerhalb eines Jahres 920 TEUR (Vorjahr: 774 TEUR) zu leisten. Es handelt sich hierbei um Mietzahlungen für Büroräumlichkeiten in Linz, Portomaso (Malta) und Düsseldorf. Da das bestehende Mietverhältnis der Räumlichkeiten in Linz, welches den überwiegenden Teil dieser Verpflichtungen ausmacht, nach Ablauf eines 48-monatigen Kündigungsverzichts und danach unter Einbehaltung einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende aufgekündigt werden kann, ist die Gesamtverpflichtung des Mietverhältnisses aufgrund der unbestimmten Vertragsdauer nicht näher bestimmbar.

VI.5. Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr 2017 sind Aufwendungen für den Konzernabschlussprüfer in Höhe von insgesamt 96 TEUR angefallen (Vorjahr 135 TEUR), davon für

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2017 2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Abschlussprüfungsleistungen 83 85
Andere Bestätigungsleistungen 0 14
Steuerberatungsleistungen 13 36
Sonstige Leistungen 0 0
96 135

VI.6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG haben die für börsenotierte Gesellschaften vorgeschriebene Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Die Erklärung ist auf der Investor Relations Website www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance veröffentlicht.

VI.7. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine Ereignisse im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres 2017 und der Aufstellung des Konzernabschlusses eingetreten, die den Geschäftsverlauf oder die Lage des Konzerns wesentlich beeinflussen könnten.

VI.8. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats wird der Vorstand der Muttergesellschaft der Hauptversammlung 2018 vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2017 eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende über 7,50 EUR pro Aktie bzw. über insgesamt 52.635.000,00 EUR auszuschütten und 3.160.465,19 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

VI.9. Bilanzeid

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 23. Februar 2018

Dipl.-Ing. Franz Ömer

Mag. Michael Quatember

Konzernanlagenspiegel zum 31. Dezember 2017

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2017 Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand am 31.12.2017
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EUR EUR EUR EUR EUR
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I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 4.419.157,47 223.303,78 339.787,53 119.603,33 4.422.277,05
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 3.049.837,17 223.303,78 339.787,53 119.603,33 3.052.956,75
2. Firmenwert 1.369.320,30 0,00 0,00 0,00 1.369.320,30
II. Sachanlagen 6.397.611,11 415.864,84 262.475,37 -119.603,33 6.431.397,25
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.564.277,78 282.593,13 262.475,32 722.001,66 6.306.397,25
2. Anlagen in Bau 833.333,33 133.271,71 0,05 -841.604,99 125.000,00
10.816.768,58 639.168,62 602.262,90 0,00 10.853.674,30

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kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.416.697,21 209.408,79 204.788,26 2.421.317,74
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2.416.697,21 209.408,79 204.788,26 2.421.317,74
2. Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen 3.518.366,80 1.131.422,03 253.456,38 4.396.332,45
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.518.366,80 1.131.422,03 253.456,38 4.396.332,45
2. Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
5.935.064,01 1.340.830,82 458.244,64 6.817.650,19

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Buchwert 31.12.2017 Buchwert 31.12.2016
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EUR EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.000.959,31 2.002.460,26
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 631.639,01 633.139,96
2. Firmenwert 1.369.320,30 1.369.320,30
II. Sachanlagen 2.035.064,80 2.879.244,31
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.910.064,80 2.045.910,98
2. Anlagen in Bau 125.000,00 833.333,33
4.036.024,11 4.881.704,57

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 01.01.2016 Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand am 31.12.2016
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EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 4.402.151,73 17.005,74 0,00 0,00 4.419.157,47
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 3.032.831,43 17.005,74 0,00 0,00 3.049.837,17
2. Firmenwert 1.369.320,30 0,00 0,00 0,00 1.369.320,30
II. Sachanlagen 5.211.916,61 1.262.967,75 77.273,25 0,00 6.397.611,11
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.467.826,61 429.634,42 77.273,25 744.090,00 5.564.277,78
2. Anlagen in Bau 744.090,00 833.333,33 0,00 -744.090,00 833.333,33
9.614.068,34 1.279.973,49 77.273,25 0,00 10.816.768,58

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kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.01.2016 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2016
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.192.056,26 224.640,95 0,00 2.416.697,21
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2.192.056,26 224.640,95 0,00 2.416.697,21
2. Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.658.539,63 935.844,28 76.017,11 3.518.366,80
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.658.539,63 935.844,28 76.017,11 3.518.366,80
2. Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
4.850.595,89 1.160.485,23 76.017,11 5.935.064,01

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Buchwert 31.12.2016 Buchwert 31.12.2015
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EUR EUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenswerte 2.002.460,26 2.210.095,47
1. Software, Internet domains und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 633.139,96 840.775,17
2. Firmenwert 1.369.320,30 1.369.320,30
II. Sachanlagen 2.879.244,31 2.553.376,98
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.045.910,98 1.809.286,98
2. Anlagen in Bau 833.333,33 744.090,00
4.881.704,57 4.763.472,45

Zusammengefasster Lagebericht 2017

A. Grundlagen des Konzerns

A.1 Geschäftsmodell

Der bet-at-home.com AG Konzern ist in den Bereichen Online-Gaming und Online-Sportwetten tätig und zählt mit mehr als 4,8 Millionen registrierten Kunden zu den erfolgreichsten Anbietern Europas.

Das vielfältige Angebot auf www.bet-at-home.com umfasst Sportwetten, Poker, Casino, Vegas Games und Virtual Sports. Allein das Sportwettenangebot umfasste im Geschäftsjahr 2017 über 379.000 Events zu mehr als 75 Sportarten. bet-at-home.com verfügt über Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Malta und Gibraltar. Zum 31. Dezember 2017 trugen 311 Mitarbeiter zur erfolgreichen Entwicklung des Konzerns bei.

Neben vielen Ländern Osteuropas sind insbesondere der deutschsprachige Raum und einzelne Länder Westeuropas Märkte von zentraler Bedeutung.

Über seine maltesischen Gesellschaften hält der Konzern verschiedene Online-Sportwetten- und Glücksspiellizenzen. Diese Lizenzen berechtigen das Unternehmen in den Absatzmärkten Österreich, Westeuropa, Osteuropa und in weiteren Ländern jeweils zur Veranstaltung und zum Vertrieb von Online-Sportwetten und Online-Casinos.

Die Konzernstruktur des bet-at-home.com AG Konzerns im Detail

Die bet-at-home.com AG, Düsseldorf, als Muttergesellschaft notiert im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Marktsegment Prime Standard. Das operative Geschäft wird ausschließlich von den mittelbaren Beteiligungsunternehmen betrieben.

Die bet-at-home.com AG hält 100 % an der bet-at-home.com Entertainment GmbH. Dieses Unternehmen mit Sitz in Linz (Österreich) ist vor allem für den ständigen Technologietransfer innerhalb des Konzerns sowie für die Weiterentwicklung der selbsterstellten Software verantwortlich und erbringt Dienstleistungen für die operativen maltesischen Gesellschaften. Über die bet-at-home.com Holding Ltd. mit Sitz in Malta hält das Unternehmen seine internationalen Glücksspiellizenzen für Sportwetten, Poker, Casino, Vegas Games und Virtual Sports.

Seit 2009 ist die bet-at-home.com AG Teil der Betclic Everest Group SAS, Paris, einer französischen Gruppe im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten.

A.2 Forschung und Entwicklung

Zu den wichtigsten Assets im Konzern gehört eine funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software. Die Software wird ständig ausgebaut und weiterentwickelt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2017 wurden Sportwetten- und Casino-Produkte für die Mobile-Plattform laufend ausgebaut und optimiert. Mit dem Launch der Casino-App im September 2017 setzte bet-athome.com einen weiteren Meilenstein in der internen Produktentwicklung.

B. Wirtschaftsbericht

B.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aus den bisherigen Erfahrungen in wesentlichen Märkten der Konzerngesellschaften lässt sich ableiten, dass die Geschäftsentwicklung im eGaming-Bereich weitestgehend unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem jeweiligen Markt ist.

Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Gesamtmarkt für Glücksspiele auch in Zukunft langfristig positiv entwickeln wird, wobei das Online-Segment weiter an Bedeutung gewinnen wird. Hierbei werden insbesondere die Durchdringung der Zielgruppe mit mobilen Endgeräten, Mobile Gaming als innovativer Vertriebskanal sowie demografische Trends und eine zunehmende Online-Affinität als fördernde Faktoren zum Tragen kommen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die starke Skalierbarkeit des Geschäftsmodells sowie durch die erwartete fortschreitende Liberalisierung des Markts.

B.2 Geschäftsverlauf

(1) Highlights im Geschäftsjahr 2017

Im Geschäftsjahr 2017 hat der bet-at-home.com AG Konzern erneut seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt und erneut die höchsten Werte der Unternehmensgeschichte bei Spielvolumen, Wett- und Gamingerträgen sowie Ergebniskennzahlen erzielen können. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag im Geschäftsjahr 2017 lag bei 145,4 Mio. EUR und somit um 4,8 % über dem Vergleichswert des Vorjahres (138,7 Mio. EUR) und erreichte damit abermals einen Rekordwert in der Unternehmensgeschichte von bet-at-home.com. Trotz der anhaltenden Investitionen in die Markenbekanntheit erhöhte sich auch das EBITDA im Geschäftsjahr 2017 um 7,4 % auf ein Rekordniveau von 35,5 Mio. EUR und lag um 2,5 Mio. EUR über dem Referenzwert der Vorjahresperiode (33,0 Mio. EUR). Die konzernweite Bündelung des Einkaufs von Marketingleistungen in der in Gibraltar ansässigen Konzerngesellschaft führte auch im Geschäftsjahr 2017 zu wesentlichen Synergien, welche die Konzernentwicklung positiv beeinflussten.

Mangels Ausrichtung eines publikumswirksamen Fußball-Großereignisses im laufenden Geschäftsjahr 2017 wurde passend zum Rückrundenstart der Fußball-Bundesliga bereits im ersten Quartal 2017 der Marketingschwerpunkt des Geschäftsjahres 2017 gesetzt, welcher alle Marketingkanäle einschließlich einer groß angelegten TV-Kampagne in Deutschland und Österreich umfasste. Darüber hinaus wurde die langjährige Kooperation mit dem deutschen Bundesligisten FC Schalke 04 neuerlich bis 2021 verlängert.

Der weitere permanente Ausbau im Livewetten-Bereich wird die Marktposition des Konzerns weiter festigen und die positive weitere Entwicklung sicherstellen. Laufende Innovationen auf den mobilen Plattformen und Apps sowie die Optimierung des Angebots für mobile Endgeräte stehen im operativen Engagement klar im Vordergrund, wodurch zum Ende des Geschäftsjahres 2017 bereits 48,0 % des Brutto-Wett- und Gamingertrags über mobile Endgeräte erwirtschaftet werden konnte.

(2) Personal- und Sozialbereich

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl (ohne Vorstand) im Konzern stieg im Geschäftsjahr 2017 auf 302 (Vorjahr: 289). Zum Bilanzstichtag 2017 beschäftigte der Konzern 311 Mitarbeiter (Vorjahr: 296). Die zielorientierte Personalentwicklung verbunden mit der Rekrutierung von fachlich hochqualifizierten Mitarbeitern ist die Grundlage für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Konzerns. Mit einer sehr geringen Fluktuation kann die Qualität der Rekrutierungsmaßnahmen untermauert werden. Darüber hinaus gilt die intensive fachliche Weiterbildung als zentraler Grundstein des Erfolgs.

B.3 Lage des Konzerns

Die Positionierung des Konzerns und insbesondere der Marke bet-at-home.com konnte auch im Geschäftsjahr 2017 europaweit weiter ausgebaut werden. Dies messen wir insbesondere daran, dass die Anzahl der registrierten Kunden im Geschäftsjahr 2017 auf mehr als 4,8 Millionen (Vorjahr: 4,6 Millionen) zugenommen hat.

B.3.1 Ertragslage

Der Bruttoertrag aus Sportwetten (Wetteinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) liegt im Geschäftsjahr 2017 mit 64,6 Mio. EUR mangels sportlichem Großereignis in 2017 leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 66,2 Mio. EUR).

Der Bruttoertrag aus eGaming (Gamingeinsätze abzüglich Auszahlungen für Kundengewinne) erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem aufgrund der stark gestiegenen Gamingeinsätze auf 80,8 Mio. EUR (Vorjahr: 72,5 Mio. EUR). eGaming beinhaltet die Produkte Poker, Casino, Vegas Games und Virtual Sports.

Somit konnte in Summe der Brutto-Wett- und Gamingertrag mit insgesamt 145,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017 (Vorjahr: 138,7 Mio. EUR) erneut gesteigert und damit die Prognose zum Geschäftsjahr 2017 geringfügig übertroffen werden. Der Brutto-Wett- und Gamingertrag stellt dabei einen wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für den Konzern dar.

Unter Berücksichtigung der Wettsteuern und Glücksspielabgaben sowie der steuerlichen Belastungen im Rahmen der Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Netto-Gaming-Ertrag von 117,8 Mio. EUR erzielt (Vorjahr: 112,9 Mio. EUR).

Im Geschäftsjahr 2017 stellt sich die Ertragslage wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Netto-Gaming-Erträge 117.763 112.888
Betriebsleistung 118.676 113.843
EBT (Earnings Before Taxes) *) 35.651 34.095
EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) **) 34.133 31.884
EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) ***) 35.474 33.044

*) entspricht dem Ergebnis vor Steuern gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

**) EBT abzüglich Finanzergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

***) EBIT zuzüglich Abschreibungen gemäß Gewinn- und Verlustrechnung

Die im Vorjahr prognostizierte Ergebniserwartung von 34 Mio. EUR bis 38 Mio. EUR EBITDA konnte damit erreicht werden.

Die in verschiedenen Ländern abzuführenden Wettgebühren bzw. Wettsteuern und Glücksspielabgaben haben das Geschäftsjahr 2017 mit 18.807 TEUR (Vorjahr: 16.545 TEUR) ergebnismindernd beeinflusst. Darüber hinaus führen Umsatzsteuerregelungen für Anbieter elektronischer Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu einer Ergebnisbelastung in Höhe von 8.828 TEUR (Vorjahr: 9.241 TEUR).

Der Marketingaufwand (Werbeaufwendungen zuzüglich Sponsoringleistungen) hat sich im Geschäftsjahr 2017 mangels sportlichem Großereignis planmäßig auf 41.958 TEUR reduziert (Vorjahr: 43.956 TEUR). Korrespondierend zum Anstieg der Mitarbeiteranzahl nahm der Personalaufwand von 17.282 TEUR im Geschäftsjahr 2016 um 789 TEUR auf 18.071 TEUR im Geschäftsjahr 2017 zu.

B.3.2 Finanzlage

Zum 31. Dezember 2017 stellte sich die Finanzlage wie folgt dar:

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31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Konzerngesamtergebnis 32.375 31.363
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 30.840 30.229
+ Cashflow aus der Investitionstätigkeit 28.955 26.884
+ Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -52.635 -15.791
\= Zahlungswirksame Veränd. des Finanzmittelbestands aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit 7.160 41.322
\= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 97.261 90.101

Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit stammen 29,0 Mio. EUR aus dem vollständigen Rückfluss der gewährten kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris - eine vormalige Konzerngesellschaft des Mehrheitsaktionärs Betclic Everest Group SAS, Paris -, die fremdüblich verzinst wurden. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gibt die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Muttergesellschaft wieder.

Der Finanzmittelbestand von 97.261 TEUR untermauert bei Verbindlichkeiten von 11.843 TEUR und Rückstellungen von 22.646 TEUR die ausgezeichnete Finanzlage im Konzern zum 31.12.2017. Damit war der Konzern jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

B.3.3 Vermögenslage

Zum 31.12.2017 stellt sich die Vermögenslage wie folgt dar:

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Vermögen 31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Langfristige Vermögenswerte 4.036 4.882
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 824 30.815
Sonstige Forderungen & Vermögenswerte, Rechnungsabgrenzung 17.939 17.829
Wertpapiere 0 1.748
Kurzfristige Termineinlagen 4.588 0
Liquide Mittel 97.261 90.101
124.648 145.375

Der Rückgang der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen resultiert aus dem vollständigen Rückfluss der gewährten kurzfristigen Darlehen an den Mehrheitsaktionär Mangas BAH SAS, Paris - eine vormalige Konzerngesellschaft des Mehrheitsaktionärs Betclic Everest Group SAS, Paris -, die fremdüblich verzinst wurden.

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Eigen- und Fremdkapital 31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
--- --- ---
Konzerneigenkapital 89.311 109.571
Langfristige Schulden (Rückstellungen) 47 108
Kurzfristige Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten) 35.290 35.696
124.648 145.375

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2017 71,7 % (Vorjahr: 75,4 %). Der Rückgang des Eigenkapitals in absoluten Zahlen resultiert aus der eigenkapitalmindernden Ausschüttung einer Dividende im Mai 2017 in Höhe von 52.635 TEUR.

Die kurzfristigen Schulden beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.758 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR), kurzfristige Rückstellungen in Höhe von 22.600 TEUR (Vorjahr: 21.371 TEUR) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 10.085 TEUR (Vorjahr: 13.234 TEUR), die zum Großteil aus Verbindlichkeiten gegenüber Kunden bestehen.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt.

B.3.4 Gesamtbeurteilung der Lage des Konzerns

Die wirtschaftliche Lage des Konzerns stellt sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt sehr positiv dar.

C. Nachtragsbericht

Es gab keine Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres.

D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

D.1 Prognosebericht

Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.

Auf Basis der oben stehend in Abschnitt B.1 dargestellten Annahmen und Prämissen geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 von folgender Entwicklung aus:

Der Vorstand rechnet aus derzeitiger Sicht und bei unverändertem regulatorischen und steuerrechtlichem Umfeld im Geschäftsjahr 2018 mit einem Anstieg des Brutto-Wett- und Gamingertrags auf 150 Mio. EUR.

Für das Geschäftsjahr 2018 erwartet der Vorstand ein EBITDA zwischen 36 Mio. EUR und 40 Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr 2018 soll die Mitarbeiterzahl im Konzern auf etwa 320 Mitarbeiter bis zum Bilanzstichtag 31.12.2018 ansteigen.

D.2 Chancenbericht

Die Marke bet-at-home.com wird weiter international kostengünstig mit innovativen Marketingstrategien ausgebaut werden. Entsprechend der Entwicklung des regulatorischen Umfelds in den jeweiligen Ländern wird in allen Teilmärkten intensiv daran gearbeitet, die Marktanteile weiter zu erhöhen.

Die Entwicklung des Weltmarkts für Online-Glücksspiel zeigt auf, dass der europäische Markt (EU 28) innerhalb der letzten zehn Jahre weltweit den größten Wachstumsbeitrag lieferte und weiterhin jährliche Wachstumsraten von etwa 9,0 % erzielen soll. Dies wurde in diversen Studien von H2 Gambling Capital auch im Jahr 2017 erneut belegt. Laut den aktuellen Studien soll dieser Trend vor allem durch die breite Akzeptanz zum Konsum im Internet sowie die globale Durchdringung mobiler Anwendungen sowie demographischen Trends auch weiterhin anhalten und der konjunkturunabhängigen Glücksspielbranche zu weiterhin nachhaltigem Wachstum in den folgenden Jahren verhelfen.

Durch die starke Markenpräsenz von bet-at-home.com und der stetigen Etablierung am europäischen Markt für Online-Glücksspiel ist der Vorstand davon überzeugt, das globale Wachstum der Branche wie auch in der Vergangenheit weiterhin laufend übertreffen zu können.

D.3 Risikobericht

Eine eingehende Erläuterung der Entwicklung der steuerrechtlichen und regulatorischen Risiken, der Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie der finanziellen Risiken erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses zum 31.12.2017 (Abschnitt „VI. 2. Risikobericht“), worauf explizit verwiesen wird.

D.3.1 Risikomanagementsystem

Der Vorstand des Mutterunternehmens ist für die Etablierung der Grundsätze des Risikomanagements zuständig. Die Einhaltung dieser Prinzipien wird durch die Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter der Tochterunternehmen überwacht. Zu den Grundbestandteilen des Risikomanagements gehören die allgemeinen Prinzipien der Risikovorbeugung, wie zum Beispiel die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip, bei wichtigen Abläufen im Rahmen interner Kontrollen. Zusätzlich kommen vielfältige, teilweise automatisierte Softwaresysteme zum Einsatz.

Zur Risikosteuerung werden beispielsweise laufend Bonitätsbeurteilungen und Risikosystemprüfungen in Form von Kreditkartenprüfungen, Auszahlungskontrollen sowie Analysen des Spielerverhaltens durchgeführt. Darüber hinaus wurden Controllingaktivitäten in den Teilbereichen Marketing, Partnerprogramm, Paymentsysteme und Konzernverrechnung weiter intensiviert. Zur Reduzierung der rechtlichen Risiken und zur Berücksichtigung des komplexen regulatorischen Umfelds wird auf namhafte externe Rechtsberater zurückgegriffen.

Darüber hinaus trägt der Vorstand dafür Rechnung, dass negative Entwicklungen frühzeitig durch abteilungsübergreifende Überwachungssysteme identifizert werden. Hierbei werden beispielsweise IT-Risiken durch freiwillige Beauftragung externer Zertifizierungsstellen (beispielsweise eCogra), operative Risiken durch eine automatisierte Plausibilisierung bei der Quotenerstellung sowie finanzielle Risiken durch laufende Analyse wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kenngrößen überwacht und berichtet.

D.3.2 Konzernrechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im bet-at-home.com AG Konzern umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Seit dem Bilanzstichtag haben sich keine maßgeblichen Änderungen ergeben.

Die Verantwortung für das zur Risikoabsicherung erforderliche interne Kontroll- und Risikomanagement-Systems liegt beim Vorstand der bet-at-home.com AG, der den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme anhand spezifischer Anforderungen im Konzern ausgestaltet und überwacht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist durch Konsolidierungs- und Bilanzierungsrichtlinien des Konzerns gewährleistet, dass Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.

E. Erläuterungen zum Jahresabschluss der bet-at-home.com AG

Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Abweichungen von den im Konzernabschluss anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sind nicht wesentlich.

Vorliegend ist der Lagebericht der bet-at-home.com AG mit dem Konzernlagebericht des bet-athome.com AG Konzerns zusammengefasst. Die bet-at-home.com AG ist als Managementholding des bet-at-home.com AG Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des bet-at-home.com AG Konzerns abhängig. Diese sind im vorliegenden zusammengefassten Lagebericht beschrieben.

E.1 Ertragslage der bet-at-home.com AG

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2017 2016 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 780 748 32 4,3
Sonstige betriebliche Erträge 32 484 -452 -93,5
Ordentliche betriebliche Erträge 812 1.232 -420 -34,1
Personalaufwand 1.982 2.054 -72 -3,5
Verwaltungsaufwand 1.080 1.033 47 4,5
3.062 3.087 -25 -0,8
Betriebsergebnis -2.250 -1.855 -395 21,3
Erträge aus Beteiligungen 55.106 54.000 1.106 2,0
Zinserträge 654 2.370 -1.716 -72,4
Zinsaufwendungen 97 493 -396 -80,2
Finanzergebnis 55.663 55.877 -214 -0,4
Ergebnis vor Ertragsteuern 53.413 54.022 -609 -1,1
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 525 846 -321 -37,9
Jahresüberschuss 52.888 53.176 -288 -0,5

Die Ertragslage der bet-at-home.com AG ist bestimmt von den hohen Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaft bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich). Die Umsatzerlöse umfassen Erträge aus der Weiterbelastung von Managementumlagen auf Tochtergesellschaften.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die beiden Vorstandsmitglieder der Gesellschaft.

Der Steueraufwand umfasst ausschließlich Ertragsteuern.

E.2 Vermögenslage der bet-at-home.com AG

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Finanzanlagen 3.771 5,2 3.771 3,9 0 0,0
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 141 0,2 217 0,2 -76 -35,0
Forderungen verbundene Unternehmen 55.969 76,6 85.247 89,2 -29.278 -34,3
Liquide Mittel 13.168 18,0 6.394 6,7 6.774 > 100,0
69.278 94,8 91.858 96,1 -22.580 -24,6
73.049 100,0 95.629 100,0 -22.580 -23,6

Die Finanzanlagen umfassen ausschließlich die Beteiligung an der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich).

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 55.969 TEUR entfallen mit 54.635 TEUR auf die Dividende der bet-at-home.com Entertainment GmbH, Linz (Österreich), für 2017.

E.3 Finanzlage der bet-at-home.com AG

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31.12.2017 31.12.2016 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Eigenkapital 70.179 96,1 69.926 73,1 253 0,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Lieferanten 28 0,0 5 0,0 23 > 100,0
Verbundene Unternehmen 0 0,0 22.333 23,4 -22.333 -100,0
Rückstellungen 1.987 2,7 1.538 1,6 449 29,2
Sonstige kurzfristige Passiva 855 1,2 1.827 1,9 -972 -53,2
73.049 100,0 95.629 100,0 -22.580 -23,6

F. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Frei verfügbare Mittel wurden in Festgeldanlagen und Investmentfondsanteile investiert. Die Investitionsentscheidungen des Vorstands erfolgen nur bei entsprechend positiver Ertrags- bzw. Wachstumsprognose für die jeweiligen Wertpapiere bzw. bei sehr guter Bonität der Emittenten. In der Verwendung dieser Finanzinstrumente sieht der Konzern ein sehr geringes Risiko.

G. Vergütungsbericht

G.1 Vorstand

Vergütungsstruktur

Struktur und Höhe der Vorstandsbezüge legt der Aufsichtsrat fest. Von der Einrichtung eines gesonderten Personalausschusses wurde abgesehen, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern besteht und es daher eines solchen Ausschusses nicht bedarf.

Die Angemessenheit der festgelegten Vorstandsvergütung wird regelmäßig überprüft. Für die Beurteilung werden zum einen der Umfang der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, zum anderen Faktoren wie die Größe des Unternehmens, seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie seine Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten herangezogen.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder, soweit sie teils von der bet-at-home.com AG und teils von einer Tochtergesellschaft gewährt wird, besteht aus folgenden Komponenten:

Erfolgsunabhängige Komponenten;
Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage;
Nebenleistungen.

Die Gewährung und Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile, insbesondere von Boni und weiteren erfolgsbezogenen Komponenten, an die jeweiligen Vorstandsmitglieder richtet sich nach den ihnen übertragenen Funktionen und Aufgabenbereichen.

a) Erfolgsunabhängige Komponenten

Als erfolgsunabhängiger Bestandteil wird ein monatliches Festgehalt gezahlt.

b) Erfolgsabhängige Jahresboni mit langfristiger Anreizwirkung bzw. mehrjähriger Bemessungsgrundlage

Die Erfolgsbezogenheit der Jahresboni richtet sich auf Finanzkennzahlen gemäß dem Konzernabschluss. Bezug genommen wird dabei auf den erzielten Brutto-Wett- und Gamingertrag als bedeutsamster Leistungsindikator sowie auf das Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen

und Steuern (EBITDA). Die Zielerreichung richtet sich aufgrund dieser Parameter nach dem Erreichen der für mehrere Jahre im Vorhinein festgelegten Planziele. Die Ertrags- und Ergebnisziele sind dabei dergestalt verknüpft, dass beide Parameter jeweils ein Mindestziel überschreiten müssen, um insgesamt zu einem Bonusanspruch zu führen.

Jahresboni gelangen nach Ablauf eines Geschäftsjahres nicht vollständig zur Auszahlung, sondern ein Teil wird nur dann ausbezahlt, wenn auch im Folgejahr die zu Beginn des ersten Jahres festgelegte Planziele erreicht werden.

Die Berechnung der variablen Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrags im Rahmen eines Zielerreichungskorridors von 70 % bis 150 %. Bei 150 % liegt damit auch die betragsmäßige Höchstgrenze. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist ausgeschlossen.

Zur detaillierten Darstellung der ergebnisabhängigen und ergebnisunabhängigen Vergütungsbestandteile wird explizit auf die Darstellung der Vorstandsvergütung im Konzernanhang (VI. 3. Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen) verwiesen.

c) Nebenleistungen

Darüber hinaus wurde von einer Konzerngesellschaft eine Beratungsleistung in Höhe von 280 TEUR ausbezahlt.

Die Gesellschaft hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2017 Kosten einer Unfallversicherung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR) zugunsten eines Vorstandsmitglieds übernommen und trug die Kosten der nach dem österreichischen Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) anfallenden Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezugs. Weitere Nebenleistungen, insbesondere Dienstfahrzeuge, werden nicht gewährt.

Leistungen von Dritten an die Vorstandsmitglieder

Die Hauptgesellschafterin der bet-at-home.com AG, die Betclic Everest Group SAS, hat den Vorstandsmitgliedern im Jahr 2016 erstmals eine variable Vergütung zugesagt, die allein sie bezahlt und die damit weder die bet-at-home.com AG noch deren Tochtergesellschaften finanziell belastet. Die Entstehung und Höhe dieser variablen Vergütung hängt davon ab, dass zum Ende der Jahre 2016,2017 und 2018 jeweils ein bestimmtes Niveau des Aktienkurses der Aktien der bet-at-home.com AG

überschritten wird (Sockelbetrag). Ein zusätzlicher Anreiz für die Vorstandsmitglieder, der Entwicklung des Aktienkurses Bedeutung zuzumessen, wird dabei dergestalt geschaffen, dass die prozentuale Partizipation bei der Überschreitung des Sockelbetrags in dem Betrachtungszeitraum abnimmt und dass ein vereinbarter Mindestsatz der Dividende nicht zur Minderung des Sockelbetrags führt. Es ist vertraglich Vorsorge getroffen, dass die bet-at-home.com AG in diesem Zusammenhang nicht, auch nicht für abzuführende Steuern, in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr 2017 gewährte Zuwendungen und Zuflüsse

Insoweit verweisen wir auf die Darstellung im Anhang zum Konzernabschluss.

G.2 Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 17.05.2017 beginnend ab dem 01.01.2017 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 20.000,00 EUR, zahlbar einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 40.000,00 EUR pro Jahr. Zudem werden notwendige Auslagen und Mehrwertsteuer erstattet.

Einzelheiten zur gewährten Vergütung ergeben sich aus dem Anhang zum Konzernabschluss.

H. Übernahmerechtliche Zusatzangaben (§ 315 Abs. 4 HGB)

Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der Muttergesellschaft sowie die Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, ergeben sich aus dem Konzernanhang (Abschnitt V. 2 Ziffer (16) und Abschnitt I.), da entsprechende Angaben dort zu machen sind.

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Muttergesellschaft gelten ausschließlich die entsprechenden Regelungen des Aktiengesetzes (§ 84 AktG).

Der Vorstand der Muttergesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 17.05.2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.509.000,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.509.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Des Weiteren ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2016 ermächtigt, bis zum 12.05.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals, d. h. von 701.800,00 EUR, zu erwerben. Die zu erwerbenden Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden.

I. Erklärung zur Unternehmensführung

Bezüglich der Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Entsprechenserklärung 2017 nach § 161 AktG wird auf die Informationen auf der Internetseite der Muttergesellschaft www.bet-at-home.ag unter der Rubrik Corporate Governance verwiesen.

Gemäß § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. Eine entsprechende Festlegung ist bei der bet-at-home.com AG aber nicht möglich, da die Gesellschaft keine Mitarbeiter bzw. keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat.

Der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, legt gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen fest. Im Rahmen der Bestimmung der Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass dem Aufsichtsrat zu einem Drittel Frauen angehören sollen. Dieses Ziel ist derzeit erreicht. Dem Vorstand gehören derzeit zwei Männer an. Da zeitnah kein Vorstandsvertrag ausläuft und zudem eine Ergänzung des Vorstands um weitere Personen nicht geplant ist, bestehen folglich derzeit auch keine Bestrebungen, einen Frauenanteil im Vorstand festzulegen.

J. Nicht-finanzielle Berichterstattung

Der Unternehmenserfolg von bet-at-home.com spiegelt sich nicht nur in finanziellen Kennzahlen, sondern auch in nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wider. Sie betreffen neben dem Bestand und dem Zuwachs an registrierten Usern auch technologische Entwicklungen. Diese Aspekte sind nach Überzeugung von bet-at-home.com wesentliche Bausteine einer zukunftsweisenden Positionierung im internationalen Wettbewerbsumfeld.

Zum 31.12.2017 verzeichnete der bet-at-home.com AG Konzern insgesamt 4.828.694 (2016: 4.599.261) registrierte User. Im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete bet-at-home.com 229.433 (2016: 330.550) Neuregistrierungen.

Der stetige Mitarbeiterzuwachs innerhalb des Konzerns erfolgt jährlich vorrangig in der IT-Abteilung, bedingt durch die konsequente Weiterentwicklung der selbsterstellten Software. Die hohen Standards an funktionierende, auf dem neuesten Stand der Technik basierende Software sowie die intern entwickelten Innovationen zählen zu den wichtigsten Assets von bet-at-home.com. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Software werden die Arbeitsleistungen für jeden Mitarbeiter von Projektteams einzeln bewertet und erfasst, um die IT-Projektstunden nachhaltig planen und evaluieren zu können. Im Geschäftsjahr 2017 wurden etwa 218.000 Projektstunden für IT-Entwicklungen aufgewendet (Vorjahr: 204.000).

K. Bilanzeid

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 23. Februar 2018

Dipl.-Ing. Franz Ömer

Mag. Michael Quatember

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch im vergangenen Geschäftsjahr 2017 hat sich das Geschäft des bet-at-home.com AG-Konzerns erfolgreich entwickelt. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2017 konnte erneut die Auszahlung einer Dividende beschlossen werden. Der Erfolg und die Bekanntheit der Marke zeigen sich auch an nunmehr 4,8 Millionen registrierten Kunden.

Der Aufsichtsrat hat diese erfreuliche Entwicklung des bet-athome.com AG-Konzerns begleitet. Er ist seinen Aufgaben und Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat die Arbeit des Vorstandes der bet-at-home.com AG regelmäßig überwacht und beratend unterstützt.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG trat am 8. März 2017 in Düsseldorf, am 17. Mai 2017 in Frankfurt am Main, am 10. Juli 2017 in Linz, am 19. Oktober 2017 in Frankfurt und am 7. Dezember 2017 in Paris zu Sitzungen zusammen, bei denen insbesondere die Unternehmensstrategie mit dem Vorstand erörtert wurde. Bei der Aufsichtsratssitzung am 14. März 2018 in Düsseldorf wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Abhängigkeitsbericht und die Prüfungshandlungen und -berichte mit dem von der Hauptversammlung bestimmten Abschlussprüfer PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, besprochen.

Innerhalb des Aufsichtsrats erfolgte ein kontinuierlicher Informations- und Meinungsaustausch. Mehrere Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren getroffen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde - wie in der Vergangenheit - angesichts von nur drei Aufsichtsratsmitgliedern verzichtet.

Der Vorstand hat uns im Berichtszeitraum laufend über die Strategie, die Geschäftsentwicklung, die Finanzlage sowie bedeutende Geschäftsvorfälle, wie etwa Lizensierungsverfahren, Darlehen und etwaige Risiken informiert. Mit dem Vorstand wurden die strategische Entwicklung, die aktuellen Geschäftszahlen, das Marketingkonzept, steuerliche Fragen, die rechtliche Entwicklung im Glücksspiel- und Wettbereich (wie etwa das Sportwetten­Konzessionierungsverfahren in Deutschland) sowie laufende

Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erörtert und diskutiert. Wir konnten uns von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäfte überzeugen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben einen Corporate Governance Bericht entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt, um zur Transparenz beizutragen und der gestiegenen Wahrnehmung am Kapitalmarkt sowie der aktuellen Marktkapitalisierung gerecht zu werden. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen im Geschäftsbericht 2017 des bet-athome.com AG-Konzerns.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, als von der Hauptversammlung gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses der bet-at-home.com AG sowie des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden mit dem Abschlussprüfer besprochen. Nach Durchführung der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben und dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Zusammengefasste Lagebericht geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden.

Der geprüfte Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der Zusammengefasste Lagebericht und der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gem. § 170 AktG haben dem Aufsichtsrat nebst den Prüfungsberichten vorgelegen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht selbst geprüft und am 14. März 2018 mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfungen.

Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess.

Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer umfassend beantwortet.

Nach Erörterung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts stimmte der Aufsichtsrat den Berichten des Abschlussprüfers und den Ergebnissen seiner Prüfungen zu, erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen und billigte den Jahres- und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der bet-at-home.com AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 55.795.465,19 einen Betrag von EUR 52.635.000,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 3.160.465,19 auf neue Rechnung vorzutragen.

Prüfung des Berichts gem. § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017

Ferner hat der Abschlussprüfer den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG („Abhängigkeitsbericht“) für das Geschäftsjahr 2017 geprüft. Der Vorstand hat im Hinblick auf die Mehrheitsbeteiligung der Betclic Everest Group SAS, Paris, an der bet-at-home.com AG den Abhängigkeitsbericht erstellt, aus dem hervorgeht, welche Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs.1 AktG getätigt wurden.

Aufgrund der Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat der Abschlussprüfer die Überzeugung erlangt, dass der Abhängigkeitsbericht die nach § 312 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Angaben enthält und dass die Berichterstattung einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaftslegung entspricht.

Da gegen den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2017 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben waren, hat der Abschlussprüfer den in § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk mit folgendem Wortlaut erteilt:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht angeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Abhängigkeitsbericht sowie der hierzu erstellte

Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig ausgehändigt worden. Der Aufsichtsrat hat diese Unterlagen selbst geprüft und bei der Sitzung am 14. März 2018 mit dem Abschlussprüfer erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über das Ergebnis seiner Prüfung. Fragen des Aufsichtsrats wurden von Vorstand und Abschlussprüfer beantwortet.

Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts. Die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts ist unter der Bilanz des Jahresabschlusses und im Anhang zum Konzernabschluss wiedergegeben.

Unser besonderer Dank gilt dem Vorstand der bet-at-home.com AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns. Sie haben durch großes Engagement und ausgezeichnete Arbeit zur positiven Entwicklung des Konzerns maßgeblich beigetragen.

Düsseldorf, im März 2018

Der Aufsichtsrat

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die bet-at-home.com AG, Düsseldorf

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Zusammengefassten Lagebericht der bet-athome.com AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Der nachstehend beschriebene Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesem Sachverhalt ab.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung;
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse;
3. Verweis auf weitergehende Informationen.

Regulatorische Risiken hinsichtlich der Geschäftstätigkeit des Konzerns

Sachverhalt und Problemstellung

Das Geschäftsmodell des Konzerns ist unverändert grundsätzlichen Risiken hinsichtlich der regulatorischen Zulässigkeit des Angebots der Leistungen des Konzerns in den Bereichen Sportwetten und eGaming ausgesetzt. Hierbei stehen in einzelnen Ländern staatliche Monopolvorschriften, die die Zulässigkeit einer Ausübung der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Frage stellen, im Widerspruch zu einer für die Anbieter günstigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 8. September 2010 grundsätzlich die Zulässigkeit eine Diskriminierung privater Anbieter von Sportwetten und eGaming gegenüber staatlichen Monopolanbietern verneint, die bestehenden gesetzlichen Regelungen für eine unbestimmte Übergangszeit aber zugelassen.

Soweit dies rechtlich möglich ist, strebt der Konzern die Erlangung nationaler Lizenzen an, um die Risiken hinsichtlich der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit zu verringern. Der Konzern betreibt derzeit sein Geschäft grundsätzlich auf der Basis von in Malta (und damit in der Europäischen Union) erlangten Lizenzen und geht davon aus, dass diese dem Grunde nach wegen der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in sämtlichen EU-Staaten gelten, soweit nicht in einigen EU-Staaten bereits nationale Lizenzen erlangt werden konnten.

Einzelne EU-Mitgliedsstaaten versuchen weiterhin mit regulatorischen Maßnahmen, unterstützt von technischen Providersperren, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu unterbinden. Soweit solche Maßnahmen erfolgreich sind, beeinträchtigt dies die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Diese Beeinträchtigungen können potentiell, soweit wichtige Märkte der Gesellschaft in erheblichem Umfang betroffen sind, die Ertragslage des Konzerns wesentlich beeinträchtigen. Grundsätzlich geht der Konzern von der Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit auf der Basis geltenden EU-Rechts aus und tritt allfälligen regulatorischen Einschränkungen auch auf dem Rechtsweg entgegen.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir verfolgen die rechtliche Entwicklung sowie die Rechtsprechung auf diesem Gebiet kontinuierlich. Im Rahmen der Abschlussprüfung holen wir hierzu schriftliche Beurteilungen der auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Berater des Konzerns ein. Ausführliche Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern, um deren Einschätzung der Entwicklung zu erheben, sowie mit dem als Anwalt auf diese Fragen spezialisierten Vorsitzenden des Aufsichtsrats der bet-at-home.com AG treten dabei neben eigene Recherchen und Beurteilungen.

Wir haben uns davon überzeugt, dass sich die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com

AG durch regelmäßige Konsultation von spezialisierten Beratern und ein regelmäßiges internes Reporting zu diesen Fragen in die Lage versetzen, die regulatorischen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, jederzeit qualifiziert einschätzen zu können, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können.

Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG die regulatorischen Risiken in angemessener Weise beobachten und, soweit dies möglich ist, auf die Entwicklung im Sinne des Konzerns einwirken. Nach unserer Auffassung zeichnen sich aktuell keine Entwicklungen ab, die die Geschäftstätigkeit des Konzerns so grundsätzlich in Frage stellen, dass dies Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Berichterstattung (über das bisherige Maß hinaus) haben müsste.

Verweis auf weitergehende Informationen

Eine detaillierte Darstellung der Problematik der regulatorischen Situation im Bereich Sportwetten und eGaming sowie der aktuellen Entwicklung ist insbesondere im Konzernanhang (Abschnitt VI.2.1) enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Zusammengefassten Lagebericht enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss (§ 297 Abs. 2 Satz 4 HGB) und zum Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1 Satz 5 HGB) sowie den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die sonstigen Informationen umfassen darüber hinaus die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernjahresabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der bet-at-home.com AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde-liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006 als Konzernabschlussprüfer der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Pannenbäcker.

Duisburg, 23. Februar 2018

**PKF FASSELT SCHLAGE

Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte**

Th. Pannenbäcker, Wirtschaftsprüfer

Dr. Harrison, Wirtschaftsprüfer

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