AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Meta Wolf AG

Annual / Quarterly Financial Statement Aug 6, 2018

9927_rns_2018-08-06_e21c13fd-ef7f-429e-9fa7-bfaa8eaa1e97.html

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Mühl Product & Service Aktiengesellschaft

Kranichfeld

Liquidationseröffnungsbilanz und Erläuternder Bericht zum 25.11.2017

Liquidationseröffnungsbilanz zum 25.11.2017

AKTIVA

scroll

25.11.2017

A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4,00
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 68,00
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 36,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.445,08
2.549,08
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.065.157,92
59.067.711,00
PASSIVA
25.11.2017

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 20.255.232,02
- bedingtes Kapital: € 6.400.000,00
II. Kapitalrücklage 66.862.766,18
III. Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen 4.057.245,18
IV. Verlustvortrag -150.240.401,30
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 59.065.157,92
0,00
B. Rückstellungen
Steuerrückstellungen 58.567.657,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 36,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 36,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 18,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 18,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 500.000,00
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 500.000,00
500.054,00
59.067.711,00

Erläutender Bericht für die Liquidationseröffnungsbilanz zum 25.11.2017

A. Allgemeine Angaben

Die Mühl Product & Service Aktiengesellschaft i. L. mit Sitz in Kranichfeld (im Folgenden: "Mühl AG" oder "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Registergerichts Jena unter der Nummer HRB 107864 eingetragen.

Nachdem das Insolvenzplanverfahren erfolgreich mit Ablauf des 24.1 1.2017 abgeschlossen werden konnte, begann die Abwicklung der Gesellschaft. Die Fortführung der Gesellschaft ist angestrebt.

Die Liquidationseröffnungsbilanz der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere unter Berücksichtigung des § 270 AktG aufgestellt.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB i.V.m. § 264d HGB.

B. Vermögens- und Finanzlage

Das Vermögen der Gesellschaft besteht hauptsächlich aus sonstigen Vermögensgegenständen (TEUR 3).

Das Finanzanlagevermögen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit Erinnerungswerten angesetzt.

Die Gesellschaft hält jeweils 100 % der Anteile an den sich im Insolvenzverfahren befindenden Gesellschaften

Mühl Product & Service Rhein-Main GmbH, Hungen,
Mühl Product & Service Thüringen GmbH, Kranichfeld,
Mühl Product & Service Süd GmbH, München,
Mühl Product & Service Mitteldeutschland GmbH, Leipzig.

Für die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sind die Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung (§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB), so dass die Angaben zum Anteilsbesitz (§ 285 Nr. 11 HGB) nicht zu machen waren.

Rückstellungsbedarf besteht zum Stichtag hinsichtlich etwaiger Steuerverpflichtungen (TEUR 58.568) aufgrund eines im Insolvenzverfahren realisierten Sanierungsgewinns. Zu diesen Steuerverpflichtungen liegen verbindliche Auskünfte des Finanzamtes sowie der Stadtverwaltung zu einer Stundung mit anschließendem Erlass vor, gleichwohl sind die Rückstellungen zunächst auszuweisen.

Es besteht eine Darlehensverbindlichkeit (TEUR 500) aus einer Zuzahlung im Rahmen des durchgeführten Insolvenzplanverfahrens. Für die Darlehensverbindlichkeit wurde zeitgleich mit Abschluss des Darlehensvertrags vom 24.1 1.2017 eine Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen.

Die Gesellschaft ist mit TEUR 59.065 bilanziell überschuldet. Aufgrund der verbindlichen Auskünfte des Finanzamtes sowie der Stadtverwaltung zu einer Stundung mit anschließendem Erlass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuern und dem Rangrücktrittsdarlehen geht der Vorstand von einer Fortführung der Gesellschaft gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aus.

C. Künftige Entwicklung und Risiken der künftigen Entwicklung

Ziel der Gesellschaft ist gemäß Insolvenzplan, den bisherigen Unternehmenszweck wieder aufzunehmen und die Mühl AG entsprechend dem Sanierungskonzept im Wege einer Neuausrichtung fortzuführen.

Derzeit bereitet der Vorstand die erste Hauptversammlung vor, die bis spätestens 31. August 2018 stattfinden muss. Diese soll einen Fortsetzungsbeschluss und Beschlüsse zu notwendigen Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen etc. fassen. Der Vorstand geht davon aus, dass die bevorstehende Hauptversammlung mit der notwendigen Dreiviertelmehrheit (§ 274 AktG) die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen wird.

Grundlage der Fortsetzung ist ein von der Gesellschaft erstelltes Sanierungskonzept. Dieses sieht vor, am Standort Kranichfeld den Groß- und Einzelhandel mit Bauprodukten durch Erwerb einer bestehenden Zweigniederlassung von einem anderen Branchenunternehmen wieder aufzunehmen. Dies soll Grundlage für die Weiterentwicklung des stationären Handels zum digitalen Handel und den Aufbau eines E-Commerce Zentrums im Bereich Bauprodukte sein. Die Strategie des Vorstands besteht darüber hinaus darin, auf Grundlage der Umsetzung des Sanierungskonzepts Investoren zu identifizieren, die sich an einer börsennotierten Plattform beteiligen wollen.

Voraussetzung für die Durchführung des Sanierungskonzepts ist die Ausstattung der Gesellschaft mit der notwendigen Liquidität. Das Sanierungskonzept sieht hierzu eine Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 3.000,00 vor. Alternativ kann die Finanzierung im ersten Schritt auch durch Darlehensgewährungen erfolgen. Für die Kapitalerhöhung liegt eine Finanzierungszusage eines Branchenunternehmens vor, auf deren Grundlage der Vorstand von einer planmäßigen Liquiditätsausstattung der Gesellschaft ausgeht.

Für die Fortführung der Gesellschaft ist weiterhin wesentlich, dass die Bedingungen für die verbindlichen Auskünfte der zuständigen Finanzbehörde und der Stadtverwaltung zum Erlass der Steuern auf den Sanierungsgewinn eingehalten werden bzw. Änderungen des Sanierungskonzepts, das Grundlage für die verbindlichen Auskünfte war, zugestimmt wird. Bedingung ist hierbei zunächst die Umsetzung des Sanierungskonzepts. Die Stadtverwaltung hat den Erlass der Steuern darüber hinaus an zwei weitere Bedingungen geknüpft: Zum Einen darf innerhalb der nächsten fünf Jahre keine entscheidende Verbesserung der Vermögenslage der Gesellschaft eintreten. Zudem ist der Erlass abhängig vom positiven Ausgang eines eventuellen EU-beihilferechtlichen Notifizierungsverfahrens. Das Zustandekommen und der Ausgang eines solchen Verfahrens ist mit von der Gesellschaft nicht beeinflussbaren Unsicherheiten behaftet. Der Vorstand geht davon aus, dass die Bedingungen für den Erlass der Steuern eingehalten werden.

Wesentliche Risiken für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen aus Sicht des Vorstands

a) in der Einhaltung aller Rahmenbedingungen der Finanzbehörde und der Stadtverwaltung als Voraussetzung für den ErIass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steuern. Sollte kein Erlass erfolgen, wäre die Gesellschaft nicht in der Lage, die Steuerlast zu tragen. Eine Fortführung der Mühl AG wäre dann nicht möglich.

b) in der Notwendigkeit, die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft neu auszurichten und dafür die erforderliche Unterstützung von bestehenden und künftigen Aktionären zu erhalten. Sollten die Aktionäre einer Fortführung der Gesellschaft und notwendigen Satzungsänderungen nicht mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen, wäre eine Fortführung der Mühl AG nicht möglich.

c) in der Notwendigkeit, der Gesellschaft Liquidität zuzuführen, die für die Neuausrichtung und die Aufnahme des operativen Geschäfts erforderlich ist. Dafür sind Eigenkapitalmaßnahmen und/oder die Aufnahme von DarIehen erforderlich. Sofern sich äußere Bedingungen dafür ändern, bzw. kein ausreichender Liquiditätszufluss erfolgt, wäre der Bestand der Mühl AG gefährdet.

D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht werden mit Erinnerungswerten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten angesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 7.912.200 Stückaktien, mit einem rechnerischen Wert von je EUR 2,56, die auf den Inhaber lauten. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen.

Das bedingte Kapital der Gesellschaft beträgt insgesamt EUR 6.400.000,00. Die erste Tranche von EUR 1.280.000,00 diente der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Prokuristen der Gesellschaft sowie Geschäftsführer und Prokuristen verbundener Unternehmen aufgrund eines Aktienoptionsprogramms nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. Juni 1998. Die Bezugsrechte waren auf fünf Jahre befristet und sind aufgrund Nichtausübung verfallen. Die zweite Tranche von EUR 5.120.000,00 diente der Ausübung von Options- und Wandlungsrechten für die Inhaber von Optionsscheinen oder Wandlungsrechten, entsprechend den von der Mühl AG oder deren 100 %-igen unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Juni 2001 ausgegebenen bzw. garantierten Options- oder Wandelanleihen.

Die Ermächtigung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 10.087.105,54 war bis zum 14.06.2006 zeitlich befristet, so dass das genehmigte Kapital zum Stichtag EUR 0,00 beträgt.

Die Steuerrückstellungen betreffen den auf den Sanierungsgewinn entfallenden Steueraufwand. Zu diesen Steuerverpflichtungen liegen verbindliche Auskünfte des Finanzamtes sowie der Stadtverwaltung zu einer Stundung mit anschließendem Erlass vor, gleichwohl sind die RückstelIungen zunächst auszuweisen. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit Erinnerungswerten angesetzt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren aus einem Darlehen mit Rangrücktritt und werden mit dem Nominalwert angesetzt.

E. Sonstige Angaben

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01. Juli 2002 unter der Geschäftsnummer 171 IN 394/02 beim Amtsgericht Erfurt wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO eröffnet.

Dem Schuldner wurde nach § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen.

Zum Insolvenzverwalter wurde gemäß § 27 InsO Rechtsanwalt Rolf Rombach, Magdeburger Allee 159, 99086 Erfurt, ernannt.

Im Juni 2016 wurde vom Vorstand der Gesellschaft ein Insolvenzplan vorgelegt, den die Gläubigerversammlung der Mühl AG am 20. Dezember 2016 im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins vor dem Amtsgericht Erfurt angenommen hat. Der durch die Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin am 15. Juni 2016 vorgelegte und im Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 20. Dezember 2016 geänderte Insolvenzplan in der Fassung vom 20. Dezember 2016, der von den Beteiligten angenommen wurde, wurde nach Anhörung des Insolvenzverwalters und der Schuldnerin sowie des Gläubigerausschusses, der Gläubiger und der Anteilsinhaber gemäß § 248a InsO mit Beschluss vom 12. Januar 2017 gerichtlich bestätigt.

Mit weiterem Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt wurde gemäß § 258 Abs. 1 InsO zum 24. November 2017 das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Mutterunternehmen der Gesellschaft war bis zum 08. Januar 2015 die Mühl Product & Service und Thüringer Baustoffhandel Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Kranichfeld. Auch über das Vermögen dieser Gesellschaft war beim Amtsgericht Erfurt unter 171 IN 395/02 das Insolvenzverfahren anhängig. Insolvenzverwalter in diesem Verfahren war Herr Rechtsanwalt Günter Wagner, Erfurt. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 25.02.2015 nach Schlussverteilung aufgehoben worden.

Mit Aktienkaufvertrag vom 18. Dezember 2014 (steuerlich wirksam zum 08. Januar 2015) hat die Mühl Product & Service und Thüringer Baustoffhandel Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Kranichfeld, ihre Anteile an Frau Sandy Möser veräußert.

Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft, da sie unverändert einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch die von ihr ausgegebenen Wertpapiere in Anspruch nimmt.

Vorstand der Gesellschaft ist Frau Sandy Möser, Geschäftsführerin der Mühl24 GmbH, Hungen, und der Mühl24 Baubedarf GmbH, Wetzlar, sowie stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der RIB Software SE, Stuttgart.

Zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft hat der Vorstand am 25. Januar 2018 beim zuständigen Registergericht die gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern beantragt. Mit Beschluss vom 06. März 2018 wurden durch das Amtsgericht Jena, Registergericht, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt:

Herr Matthias Herrmann, Hamburg, Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der ROY Ceramics SE, Hungen
Frau Christel Hahn, Hungen, Kauffrau im Ruhestand
Frau Yvonne Wolf, Hongkong, Direktorin Foshan Alliance, Hongkong

Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. März 2018 wurde Herr Matthias Herrmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Frau Christel Hahn zu seiner Stellvertreterin gewählt.

Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates haben aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens bis zum Stichtag der Aufhebung keine aktive Tätigkeit ausgeübt.

Eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde im Hinblick auf die reine Abwicklung des Unternehmens im eröffneten Insolvenzverfahren und der am 24.1 1.2017 erfolgten Aufhebung des Verfahrens nicht abgegeben.

Kranichfeld, 24.04.2018

Mühl Product & Service AG i. L.

Der Vorstand

gez.

Sandy Möser

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen die Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und FinanzIage der Gesellschaft vermittelt.

Kranichfeld, 24.04.2018

Mühl Product & Service AG i. L.

gez.

Sandy Möser

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Mühl Product & Service AG i. L., Kranichfeld

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ UND DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben die Liquidationseröffnungsbilanz zum 25.1 1.2017 der Mühl Product & Service AG i. L., Kranichfeld, (im Folgenden auch "Mühl AG" oder "Gesellschaft" genannt) und den die Liquidationseröffnungsbilanz Erläuternden Bericht, einschließlich der DarstelIung der BiIanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügte Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 25.11.2017.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts geführt hat.

GRUNDLAGEFÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der Liquidationseröffnungsbilanz und dem Erläuternden Bericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt C. des Erläuternden Berichts, wo die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass die Fortführung der Gesellschaft von mehreren Bedingungen abhängt. Folgende Voraussetzungen sind für den Fortbestand der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung:

Beschluss zur Fortführung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung mit der hierfür notwendigen Mehrheit
Einhaltung der Bedingungen der Finanzverwaltung und der Stadtverwaltung als Voraussetzung für den Erlass der Steuern auf den Sanierungsgewinn
Ausstattung der Gesellschaft mit der notwendigen Liquidität zur Durchführung des Sanierungskonzepts

Wie im Abschnitt C. des Erläuternden Berichts dargelegt, weisen diese Sachverhalte auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DER LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ UND DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS

Wir haben - mit Ausnahme des Sachverhalts, der im vorstehenden Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschrieben ist - bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ UND DEN ERLÄUTERNDEN BERICHT

Der Vorstand ist als gesetzlicher Vertreter verantwortlich für die AufstelIung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts, die den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entsprechen, und dafür, dass die Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vermitteln.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer Liquidationseröffnungsbilanz und eines Erläuternden Berichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind.

Bei der Aufstellung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts. Der Aufsichtsrat war nicht an der Aufstellung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts beteiligt.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER LIQUIDATIONSERÖFFNUNGSBILANZ UND DES ERLÄUTERNDEN BERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind und einen Bestätigungsvermerk zu erteiIen, der unser Prüfungsurteil zur Liquidationseröffnungsbilanz und zum Erläuternden Bericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen in der Liquidationseröffnungsbilanz und im Erläuternden Bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben in der Liquidationseröffnungsbilanz und im Erläuternden Bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts einschließlich der Angaben ob die Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellen, dass die Liquidationseröffnungsbilanz und der Erläuternde Bericht unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APrVO

Wir wurden durch Beschluss des Registergerichts Jena vom 09.04.2018 als Abschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 13.04.2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind erstmalig als Abschlussprüfer der Mühl Product & Service AG i. L., Kranichfeld, tätig.

Wir erklären, dass das in diesem Bestätigungsvermerk enthaltene Prüfungsurteil mit dem zusätzlichen Bericht an die mit der Überwachung Veranwortlichen nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Philipp Hasenclever.

Stuttgart, 24.04.2018

**BW PARTNER

Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

gez. Olaf Brank, Wirtschaftsprüfer

gez. Philipp Hasenclever, Wirtschaftsprüfer

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuternden Berichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.