Annual / Quarterly Financial Statement • Sep 18, 2018
Annual / Quarterly Financial Statement
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Wir haben den von der Ekotechnika AG, Walldorf, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 4.3 "Bestandsgefährdende Risiken" im Konzernlagebericht und die dort dargestellten Sachverhalte hin, wonach die Fortführung der Ekotechnika Gruppe wesentlich von der Fähigkeit des Konzerns zukünftig ausreichende Zahlungsmittel zur Begleichung von Verbindlichkeiten zu erwirtschaften, abhängt. Dies schließt auch die Zahlungsmittel zur Tilgung von Bankkrediten ein, die zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese nicht refinanziert respektive prolongiert werden. Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2017 erwartet der Vorstand, dass die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gruppe - ungeachtet des Umstands, dass im vergangenen Jahr die Kreditkonditionen von bestimmten kurzfristigen Darlehen in Russland nicht eingehalten wurden von den russischen Banken wie bisher regelmäßig prolongiert werden.
Eschborn/Frankfurt am Main, 24. Januar 2018
Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kausch-Blecken von Schmeling, Wirtschaftsprüfer
Titov, Wirtschaftsprüfer
AKTIVA
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | ||
|---|---|---|---|
| (Anhang) | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 44 | 50 | |
| Sachanlagen | 15 | 19.140 | 19.148 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 1.939 | 10.746 |
| Latente Ertragsteuerforderungen | 14 | 711 | 0 |
| 21.834 | 29.944 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17 | 18.236 | 16.125 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 12.830 | 3.431 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 22.892 | 12.084 |
| Laufende Ertragsteuerforderungen | 110 | 244 | |
| Geleistete Anzahlungen | 19 | 3.466 | 906 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 167 | 142 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 20 | 1.662 | 2.650 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 21 | 2.572 | 7.293 |
| 61.935 | 42.875 | ||
| 83.769 | 72.819 | ||
| PASSIVA | |||
| Konzerneigenkapital | |||
| Grundkapital | 22 | 3.140 | 3.140 |
| Kapitalrücklage | 22 | 6.830 | 6.830 |
| Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung | 22 | (17,506) | (17.386) |
| Gewinnvortrag (Vj. Verlustvortrag) | 19.992 | (42.314) | |
| Auf die Anteilseigner entfallender Konzernjahresüberschuss | 8.569 | 62.306 | |
| Eigenkapital Anteilseigner des Mutterunternehmens | 21.025 | 12.576 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 9 | (6) | |
| Gesamtsumme Konzerneigenkapital | 21.034 | 12.570 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 25 | 242 | 0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 258 | 92 | |
| 500 | 92 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 24 | 742 | 1.451 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 25 | 32.263 | 27.486 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26 | 20.436 | 17.505 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 291 | 314 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 27 | 1.963 | 3.465 |
| Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 28 | 3.496 | 3.831 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 29 | 3.044 | 6.105 |
| 62.235 | 60.157 | ||
| 83.769 | 72.819 |
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| 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|
| (Anhang) | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 8 | 148.142 | 117.212 |
| Materialaufwand | 10 | (117.974) | (93.221) |
| Rohertrag | 30.168 | 23.991 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9 | 1.495 | 3.334 |
| Personalaufwand | 11 | (9.781) | (9.575) |
| Abschreibungen | 15 | (1.737) | (1.684) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 12 | (8.551) | (10.761) |
| (18.574) | (18.686) | ||
| Betriebsergebnis | 11.594 | 5.305 | |
| Finanzerträge aus einem Debt-to-Equity-Swap | 0 | 60.341 | |
| Finanzerträge | 13 | 2.699 | 3.270 |
| Finanzaufwendungen | 13 | (5.301) | (6.052) |
| (2.602) | 57.559 | ||
| Ergebnis vor Steuern | 8.992 | 62.864 | |
| Ertragssteueraufwand | 14 | (408) | (561) |
| Konzernjahresüberschuss | 8.584 | 62.303 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 8.569 | 62.306 | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | 15 | (3) | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die erfolgswirksam umgegliedert werden können | |||
| Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | (120) | (413) | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | (120) | (413) | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis der Berichtsperiode | 8.464 | 61.890 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 8.449 | 61.893 | |
| Nicht kontrollierende Gesellschafter | 15 | (3) | |
| Ergebnis je Aktie | 2,73 | 19,84 | |
| Aktien der Serie A | 23 | 3,48 | 25,31 |
| Aktien der Serie B | 23 | 2,01 | 14,59 |
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| TEUR | Grundkapital | Kapitalrücklage | Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung |
|---|---|---|---|
| Stand zum 30.09.2015 | 2.025 | 6.000 | (16.973) |
| Herabsetzung | (1.944) | (6.000) | 0 |
| Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) | 1.539 | 5.310 | 0 |
| Barkapitalerhöhung | 1.520 | 1.520 | 0 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | (413) |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | (413) |
| Stand zum 30.09.2016 | 3.140 | 6.830 | (17.386) |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | (120) |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | (120) |
| Stand zum 30.09.2017 | 3.140 | 6.830 | (17.506) |
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| TEUR | Gewinn- bzw. Verlustvortrag | Auf die Anteilseigner entfallender Konzernjahresüberschuss / -fehlbetrag | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Summe Konzerneigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 30.09.2015 | (23.681) | (26.577) | (3) | (59.209) |
| Herabsetzung | 7.944 | 0 | 0 | 0 |
| Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) | 0 | 0 | 0 | 6.849 |
| Barkapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 3.040 |
| Umgliederungen | (26.577) | 26.577 | 0 | 0 |
| Periodenergebnis | 0 | 62.306 | (3) | 62.303 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | (413) |
| Gesamtergebnis | 0 | 62.306 | (3) | 61.890 |
| Stand zum 30.09.2016 | (42.314) | 62.306 | (6) | 12.570 |
| Umgliederungen | 62.306 | (62.306) | 0 | 0 |
| Periodenergebnis | 0 | 8.569 | 15 | 8.584 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | (120) |
| Gesamtergebnis | 0 | 8.569 | 15 | 8.464 |
| Stand zum 30.09.2017 | 19.992 | 8.569 | 9 | 21.034 |
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| 2017 | 2016 | ||
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| (Anhang) | |||
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Konzernjahresüberschuss | 8.584 | 62.303 | |
| Abschreibungen | 15 | 1.737 | 1.684 |
| Verlust (+) / Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens | 7 | (49) | |
| Effekte aus Währungsumrechnung | (14) | (430) | |
| Ergebnis aus der Veräußerung von Tochtergesellschaften | 0 | (469) | |
| Finanzerträge aus einem Debt-to-Equity-Swap | 0 | (60.341) | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Posten | 1.896 | 1.068 | |
| Zinsaufwendungen | 13 | 4.466 | 4.945 |
| Zinserträge | 13 | (2.594) | (2.458) |
| Erfolgswirksam erfasste Ertragsteuern | 14 | 408 | 561 |
| Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor der Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | 14.490 | 6.814 | |
| Veränderungen im Nettoumlaufvermögen | |||
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Vorräte | (1.601) | 8.693 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleisteten Anzahlungen | (13.598) | 5.843 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) sonstiger Forderungen und Aktiva | (48) | (700) | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen | 763 | 833 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der sonstigen Schulden | (2.161) | (363) | |
| Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | (2.155) | 21.120 | |
| Gezahlte Ertragssteuern | (999) | (1.254) | |
| Gezahlte Zinsen | (4.193) | (3.334) | |
| Erhaltene Zinsen | 400 | 933 | |
| Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | (6.947) | 17.465 | |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | |||
| Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen | 228 | 688 | |
| Erwerb von Sachanlagen | (531) | (845) | |
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | (25) | (38) | |
| Mittelabfluss aus der Ausgabe von sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 36 | (19.133) | (16.525) |
| Mittelzufluss aus der Abrechnung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 36 | 18.415 | 12.720 |
| Nettozahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit | (1.046) | (4.000) | |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Barkapitalerhöhung | 0 | 3.040 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 101.406 | 83.284 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen | (98.156) | (94.131) | |
| Tilgung von Schulden aus Finanzierungsleasing | (467) | (400) | |
| Nettozahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | 2.783 | (8,207) | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | (5.210) | 5.258 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres | 7.293 | 1.177 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den in fremden Währungen | |||
| gehaltenen Kassenbestand | 489 | 858 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres | 2.572 | 7.293 |
1. ALLGEMEINE INFORMATION
Die Ekotechnika AG (nachfolgend auch Gesellschaft oder Mutterunternehmen genannt, ehemals Ekotechnika GmbH) erstellt freiwillig einen IFRS-Konzernabschluss auf Basis der Regelungen des § 315a HGB. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen und wird nachfolgend auch Gruppe genannt.
Die Gesellschaft ist in Deutschland und die Tochterunternehmen sind in der Russischen Föderation ansässig. Das Mutterunternehmen hat seinen Sitz in 69190 Walldorf, Johann-Jakob-Astor-Str. 49. Das Mutterunternehmen ist in das deutsche Handelsregister Mannheim unter der Nr. HRB 723400 eingetragen. Am 13. November 2015 änderte das Mutterunternehmen seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Notierungsaufnahme der Aktien der Ekotechnika AG im Primärmarkt der Düsseldorfer Börse. Weitere Informationen hierzu sind in Anhangsangabe 23 enthalten.
Die Gruppe hat eine führende Position auf dem Landmaschinen- und Servicemarkt und ist einer der größten Händler von John Deere in der Russischen Föderation und insgesamt in Europa. Die Gruppe ist auch offizieller Vertreter von anderen Landtechnikherstellern wie Väderstad, JCB, Lemken, Pöttinger, Kverneland, GEA und AGI.
2. RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
2.1 GRUNDLAGEN DER AUFSTELLUNG DES ABSCHLUSSES
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Alle Standards und Interpretationen, die ab dem am 1. Oktober 2016 beginnenden Zeitraum verpflichtend anzuwenden sind, wurden umgesetzt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.
Im Konzernabschluss werden Vergleichsinformationen für die vorherige Berichtsperiode dargestellt.
2.2 GRUNDSÄTZE DER KONSOLIDIERUNG
Der Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen zum 30. September 2017.
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden für die gleiche Berichtsperiode aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Geschäftsvorfälle, unrealisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert.
Nicht beherrschende Anteile machen den Teil des Periodenergebnisses und des Reinvermögens der 000 „EkoNivaTechnika-Holding" aus, der auf Anteile entfällt, die nicht von dem Mutterunternehmen gehalten werden.
Aus rechtlichen Gründen entspricht das Geschäftsjahr aller russischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe dem Kalenderjahr; für Zwecke des Konzernabschlusses erstellen die ausländischen Tochterunternehmen Zwischenabschlüsse zum Konzernbilanzstichtag. Bei den deutschen Gesellschaften beginnt das Geschäftsjahr am 1. Oktober eines Jahres und endet am 30. September des Folgejahres; einzige Ausnahme bildet die NivaControl GmbH, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
2.3 UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Gruppe die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und übernommenen Schulden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Diese bemessen sich als der Überschuss des beizulegenden Zeitwerts der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrages des nicht beherrschenden Anteils über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Gruppe. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
2.4 FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Gruppe legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Es wurde gefolgert, dass die funktionale Währung der Tochterunternehmen in Russland der Rubel (RUB) ist.
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| Währung | 30.09.2017 | Jahresdurchschnittskurs für das GJ 2017 | 30.09.2016 | Jahresdurchschnittskurs für das GJ 2016 |
|---|---|---|---|---|
| RUB/EUR | 68,4483 | 65,7372 | 70,8823 | 75,2730 |
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| Durchschnittskurs | |
|---|---|
| Quartal zum 31.12.2016 | 68,127 |
| Quartal zum 31.03.2017 | 62,6474 |
| Quartal zum 30.06.2017 | 62,7892 |
| Quartal zum 30.09.2017 | 69,286 |
2.4.1 Fremdwährungstransaktionen und Salden
Fremdwährungstransaktionen werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs der russischen Zentralbank in die jeweilige funktionale Währung umgerechnet.
In einer Fremdwährung denominierte monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zu jedem Stichtag unter Verwendung der Stichtagskassakurse der russischen Zentralbank in die funktionale Währung umgerechnet.
Alle Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition der Gruppe in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei deren Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
2.4.2 Gesellschaften der Unternehmensgruppe
Im Rahmen der Konsolidierung werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe zum Stichtagskurs und deren Gesamtergebnisrechnungen zu den Durchschnittskursen des betreffenden Quartals in Euro umgerechnet. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinn oder Verlust wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gesamtergebnisrechnung umgegliedert.
2.5 BEMESSUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS
Die Gruppe bewertet Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder
√ auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
√ dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, abgewickelt wird.
Die Gruppe muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihren besten wirtschaftlichen Interessen handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Die Gruppe wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
√ Stufe 1 — In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
√ Stufe 2 — Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
√ Stufe 3 — Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt die Gruppe, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem sie am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Um die Angabeanforderungen für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat die Gruppe Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.
2.6 ERTRAGSREALISIERUNG
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.
Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben. Die Gruppe hat ihre Geschäftsbeziehungen analysiert, um festzustellen, ob sie als wirtschaftlich Berechtigte oder Vermittlerin handelt. Die Gruppe ist zu dem Schluss gekommen, dass sie bei allen Umsatztransaktionen als wirtschaftlich Berechtigte handelt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
2.6.1 Verkauf von Gütern
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
● Die Gruppe hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen.
● Die Gruppe behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Güter.
● Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden.
● Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft der Gruppe zufließen wird und
● die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.
2.6.2 Erbringung von Servicedienstleistungen
Erträge aus der Erbringung von Servicedienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrages nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst.
2.6.3 Zinserträge
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
2.7 LEASINGVERHÄLTNISSE
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
2.7.1 Gruppe als Leasingnehmer
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf die Gruppe übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasing-verbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden unter den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst.
Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf die Gruppe am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Operating-Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse, bei denen nicht alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf die Gruppe übergehen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
2.8 STEUERN
2.8.1 Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen die Gruppe tätig ist und zu versteuemdes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gesamtergebnisrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
2.8.2 Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
● latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
● latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von: latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
● latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
● Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Berichtsstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann.
Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden innerhalb einer Gesellschaft werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von tatsächlichen Steuererstattungsansprüchen mit tatsächlichen Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und die Gruppe die Absicht hat, ihre laufenden Steueransprüche und ihre Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und aus Umständen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt.
2.8.3 Unsichere Steuerpositionen
Eine unsichere Steuerposition ist ein Posten, dessen steuerliche Behandlung entweder unklar ist oder bei dem Unstimmigkeit zwischen der Gruppe und der zuständigen Steuerbehörde besteht. Die Gruppe hat eine Zwei-Stufen-Prüfung zur Bewertung von unsicheren Steuerpositionen angewendet, für welche eine „wahrscheinliche" (zu mehr als 50 %) Anerkennungsschwelle für eine Verbindlichkeit gilt.
2.8.4 Umsatzsteuer
Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
● Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.
● Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatz-steuerbetrag angesetzt.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
2.9 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte der Gruppe sind ausschließlich solche mit begrenzter Nutzungsdauer. Dabei geht es um Software mit einer Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren.
Immaterielle Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
2.10 SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
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| Gebäude | 5 bis 30 Jahre |
| Transportmittel | 3 bis 10 Jahre |
| Sonstige Maschinen | 3 bis 15 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 7 Jahre |
| Sonstige Sachanlagen | 2 bis 7 Jahre |
Die Nutzungsdauer der Sachanlagen wird mindestens am Ende eines jeden Berichtszeitraums überprüft. Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
2.11 FREMDKAPITALKOSTEN
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme vom Fremdkapital entstehen.
2.12 WERTMINDERUNG VON NICHT-FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.
Die Gruppe legt ihrer Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserech-nungen erstrecken sich in der Regel über fünf Jahre. Für längere Zeiträume wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem fünften Jahr angewandt.
Wertminderungsaufwendungen, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden in den Aufwandskategorien der Gesamtergebnisrechnung erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts in der Gruppe entsprechen.
Für Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwert, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
2.13 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
2.13.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest.
Finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert sind, beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.
Die finanziellen Vermögenswerte der Gruppe umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
2.13.2 Folgebewertung
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten hängt von deren Klassifizierung ab:
Kredite und Forderungen
Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden bei Krediten unter Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert erloschen sind.
2.14 WERTMINDERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Die Gruppe ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Ein finanzieller Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten gilt nur dann als wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten (ein eingetretener „Schadensfall"), objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.
In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt die Gruppe fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, nimmt sie den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die ein Wertminderungsaufwand neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.
Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst. Ist ein Kredit mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung eines Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem aktuellen effektiven Zinssatz.
Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.
2.15 VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
— Landmaschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen: Anschaffungskosten der einzelnen Maschinen
— Ersatzteile, Reifen, Schmierstoffe und sonstige Vorräte: Anschaffungskosten zum ge-wichteten Durchschnittswert
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Veräußerungskosten.
2.16 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Der Posten „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
2.17 FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
2.17.1 Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Die Gruppe legt die Klassifizierung ihrer finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen.
2.17.2 Folgebewertung
2.17.2.1 Darlehen
Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektiv-zinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Vertragsabschluss sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
2.17.2.2 Ausbuchung
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
2.18 SALDIERUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert (d. h., es wird nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen), wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
2.19 RÜCKSTELLUNGEN
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern die Gruppe für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag betreffend Gewährleistungsverpflichtungen), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Konzerngesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Gewährleistungsrückstellung
Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte gebildet. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.
2.20 ERFASSUNG VON TRANSAKTIONEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN UNTER GEMEINSAMER BEHERRSCHUNG
Die Gruppe erfasst Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung (mit Ausnahme von Unternehmenszusammenschlüssen) wie folgt:
● Muss die erstmalige Erfassung gemäß IFRS zum beizulegenden Zeitwert erfolgen, bewertet die Gruppe solche Transaktionen unabhängig von der tatsächlichen Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert.
● In allen anderen Fällen erfasst die Gruppe die Geschäftsvorfälle in Höhe der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.
3. NEUE UND GEÄNDERTE STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND UMGLIEDERUNGEN
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Eine Ausnahme bildeten die zum 1. Oktober 2016 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen.
● IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
● Änderungen an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
● Änderungen an IAS 16 und IAS 38: Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden
● Änderung an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen
● Änderungen an IAS 27: Equity-Methode in Einzelabschlüssen
● Jährliches Änderungsverfahren (Zyklus 2012-2014)
● Änderungen an IAS 1: Offenlegungsinitiative
● Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung
der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht
Die Anwendung dieser Standards hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
4. VERÖFFENTLICHTE, JEDOCH NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Die Gruppe beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, sobald sie in Kraft treten.
● IAS 7— Offenlegungsinitiative (Änderung)
● IAS 12 — Erfassung latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste (Änderung)
● IFRS 15 — Erlöse aus Verträgen mit Kunden
● IFRS 9 — Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
● IAS 2 — Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen
● (Änderung)
● IFRS 4 — Finanzinstrumente mit Versicherungsverträgen (Änderung)
● IAS 40 — Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (Änderung)
● IFRIC 22 — Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen
● IFRS 1— Erstmalige Anwendung der IFRS (Änderung)
● IFRS 16 — Leasingverhältnisse
● IFRS 23 — Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
● IFRS 17 — Versicherungsverträge
● IFRS 12 — Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
● IFRS 10 und IAS 28 — Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (Änderung)
● IAS 28 — Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung)
Von den aufgelisteten neuen Standards oder Standardänderungen könnten lediglich IAS 7, IAS 12, IFRS 15, IFRS 9, IFRIC 22, IFRS 16 und IFRIC 23 Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Die Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen verpflichten Unternehmen, Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Verbindlichkeiten, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden erforderlich. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderung führt bei der Gruppe zu zusätzlichen Angaben.
Das IASB veröffentlichte die Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern, um zu präzisieren, wie latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten zu bilanzieren sind. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass ein Unternehmen bezogen auf eine sich künftig umkehrende abzugsfähige Differenz berücksichtigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporäre Differenz abgezogen werden könnte. Des Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt werden kann. Diese Änderung wird keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Gruppe haben, da sie nicht über latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumenten verfügt.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt fest, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. IFRS 15 wurde im Mai 2015 veröffentlicht und ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Gesellschaft prüft derzeit die Auswirkungen der Anwendung des Standards auf den Konzernabschluss.
Im Juli 2015 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die alle Phasen des Projekts „Finanzinstrumente" widerspiegelt und IAS 39 Finanzinstrumente sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. Der Standard führt neue Bestimmungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung sowie Wertminderung und Sicherungsgeschäfte ein. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist. Die rückwirkende Anwendung ist erforderlich, die Angabe von Vergleichsinformation jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Anwendung von IFRS 9 wird eine Auswirkung auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, aber keine Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe haben. Die größte Auswirkung wird sich aus der Anwendung des Expected-Loss-Modells ergeben, was wahrscheinlich dazu führen wird, dass höhere Wertberichtigungen erfasst werden. Die tatsächlichen Beträge sind jedoch noch nicht verlässlich schätzbar.
Mit IFRS 16 Leasingverhältnisse sollte ein neuer Leasingstandard entwickelt werden, der die Grundsätze festschreibt, die beide Vertragsparteien anzuwenden haben, um wichtige Informationen zu den Leasingverhältnissen so anzugeben, dass die entsprechenden Transaktionen glaubwürdig dargestellt werden. Um diese Ziel zu erreichen, müssen die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus einem Leasingverhältnis erfasst werden. Der Standard tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft. Die Gruppe beurteilt aktuell die Auswirkungen des Standards auf die Finanzergebnisse und Angaben der Gruppe. Im Allgemeinen müssen voraussichtlich die meisten aktuellen Verpflichtungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen aktiviert werden. Aus diesem Grund werden sich die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten insgesamt erhöhen, was zu einer niedrigeren Eigenkapitalquote führt. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern wird hingegen steigen, da ein Teil des laufenden Leasingaufwands zukünftig als Zinsaufwendungen erfasst wird.
Im Juni 2017 veröffentlichte das IASB IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der er-tragsteuerlichen Behandlung. Mit der Interpretation wird klargestellt, wie die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden sind, wenn Unsicherheiten in Bezug auf ertragsteuerliche Behandlungen bestehen. Die Umsetzung dieser Änderung wird zur Folge haben, dass die Gruppe zusätzliche Angaben veröffentlichen muss. IFRIC Interpretation 23 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.
5. WESENTLICHE ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.
Ermessensentscheidungen
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden der Gruppe hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen.
Wertminderungsindikatoren von Sachanlagen und zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bei nahestehenden Unternehmen und Personen
Bei Sachanlagen wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Sachverhalte auf eine eventuelle Wertminderung hindeuten. Zu den Faktoren, die die Gruppe für bedeutsam hält und die zu einer Werthaltigkeitsprüfung führen können, gehören ein signifikanter Rückgang der Marktwerte, ein signifikant schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergangenen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermögensgegenstände oder in der Strategie bezüglich des Gesamtgeschäfts der Gesellschaft, einschließlich Vermögensgegenständen, die abgeschafft oder ersetzt werden, sowie Vermögensgegenständen, die beschädigt oder außer Betrieb genommen werden, stark negative Branchen- oder Wirtschaftstrends und andere Faktoren. Ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Zum 30. September 2017 sah das Management der Gruppe (wie im Vorjahr) keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte der Gruppe. Für weiter gehende Erläuterungen wird auf Anhangsangabe 15 verwiesen.
Schätzungen und Annahmen
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen der Gruppe basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.
Abschreibung von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert
Die Wertberichtigung für überalterte Vorräte und solche mit geringer Umschlagshäufigkeit (mit Ausnahme von Landmaschinen, in Zahlung genommenen Maschinen und intelligenten Landwirtschaftslösungen) wird auf Basis ihres Alters wie folgt berechnet:
● weniger als 1 Jahr — 0 % des Buchwerts
● 1-2 Jahre — 20 % des Buchwerts
● 2-3 Jahre — 50 % des Buchwerts
● mehr als 3 Jahre — 100 % des Buchwerts
Da die Gruppe die vertragliche Möglichkeit hat, die von John Deere bezogenen und unbenutzten Ersatzteile mit einem Preisabschlag von 15 % auf die ursprünglichen Anschaffungskosten zurückzugeben, wird die Wertberichtigung auf solche Ersatzteile lediglich in Höhe dieses Abschlags angesetzt.
Eine Bewertung des Nettoveräußerungswerts für landwirtschaftliche Maschinen, in Zahlung genommene Maschinen und intelligente Landwirtschaftslösungen basiert auf der Analyse der zukünftigen Verkaufspreise.
Veränderungen von Wertberichtigungen der Vorräte werden im Posten „Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für weitere Details wird auf Anhangsangabe 17 verwiesen.
Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichten Darlehen
Die Gruppe ermittelt Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen am Ende der Berichtsperiode. Die Gruppe stellt zuerst fest, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen bedeutsam sind, oder für die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, besteht. Des Weiteren beurteilt sie, ob bei individuell ausgereichten Darlehen ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen besteht. Die Gruppe erfasst einen Wertminderungsaufwand für eine einzelne Forderung aus Lieferungen und Leistungen und ausgereichte Darlehen oder für eine Gruppe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn sich die Verlusterwartung seit erstmaligem Ansatz der Forderungen oder Darlehen nicht geändert hat und zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Vergangenheit, wonach Verluste nach dem erstmaligen Ansatz, aber vor dem Ende der Berichtsperiode eingetreten sind. In einigen Fällen kann es passieren, dass es nicht möglich ist, ein einzelnes, singuläres Ereignis als Grund für die Wertminderung zu identifizieren. Vielmehr könnte ein Zusammentreffen mehrerer Ereignisse die Wertminderung verursacht haben. Verluste aus künftig erwarteten Ereignissen dürfen allerdings ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit nicht erfasst werden. Weitere Details sind in den Anhangsangaben 16, 18 und 33.3 zu finden.
Steuern
Eine Reihe von Bestimmungen des russischen Steuer-, Währungs- und Zollrechts ist ungenau formuliert und unterliegt wechselnder Auslegung (die auch rückwirkend angewendet werden könnten), selektiver und nicht einheitlicher Anwendung, häufigen und oft nicht vorhersehbaren Änderungen. Demnach kann die Auslegung solcher Gesetzgebungen hinsichtlich der Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe von den zuständigen regionalen oder föderalen Behörden jederzeit angefochten werden. Jüngere Ereignisse in Russland haben gezeigt, dass in der Praxis Steuerbehörden eine stärkere Position in Bezug auf die Auslegung und Anwendung von verschiedenen Normen und Vorschriften, Durchführung von Steuerprüfungen und Auferlegung zusätzlicher steuerlicher Anforderungen einnehmen können. Eine mögliche Folge könnte sein, dass Transaktionen und Aktivitäten der Gruppe, die in der Vergangenheit nicht angefochten wurden, künftig nicht akzeptiert werden. Dadurch könnten erhebliche zusätzliche Steuern, Strafen und Zinsen von den jeweiligen Behörden gefordert werden.
Steuerprüfungen durch russische Steuerbehörden können sich auf die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Entscheidung bezüglich der Durchführung von Steuerprüfungen getroffen wurde, erstrecken. Unter bestimmten Umständen können auch weiter zurückliegende Zeiträume geprüft werden.
Am 1. Januar 2012 ist in Russland eine neue Verrechnunspreisrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie stellt zusätzliche signifikante Anforderungen an die konzerninterne Preisgestaltung sowie die Dokumentation von Transaktionen zwischen Unternehmen, die nach den Bestimmungen des russischen Steuergesetzbuches miteinander verbunden sind. Die internationalen und nationalen konzerninternen Umsätze der russischen Gesellschaften der Unternehmensgruppe unterliegen den Einschränkungen und Anforderungen gemäß dem Steuergesetzbuch. Die Gruppe erarbeitet ihre Verrechnungspreispolitik und die zugehörige, gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, um konzerninterne Preise zu begründen.
Die vom Management am Ende des Geschäftsjahres identifizierten Steuerpositionen, die einer unterschiedlichen Interpretation der Gesetze unterliegen könnten, belaufen sich zum 30. September 2017 auf TEUR 4.073 in Bezug auf Körperschaftsteuer (2016: TEUR 2.620) bzw. TEUR 6.054 in Bezug auf Umsatzsteuer (2016: TEUR 3.787). Das sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs der Gruppe liegen; diese Verpflichtungen werden nicht als Verbindlichkeiten der Gruppe erfasst.
Da die letzten Entwicklungen in der Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen als nicht gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt. Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt to Equity Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf 57,4 Mio. Euro belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträgen, die aus den Sanierungsgewinnen resultierende Steuerlast - unter gewissen weiteren Voraussetzungen - zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Da auch ein weiterer „Vertrauensschutzer-lass" des Bundesfinanzministeriums gerichtlich kassiert worden ist, sind die Sanierungsgewinne nach dem heutigen Stand voll zu versteuern. Allerdings ist den ergangenen Urteilen zu entnehmen, dass der Gesetzgeber selbst den Sanierungserlass rechtswirksam rückwirkend legitimieren kann. Überschlägig dürfte die Ekotechnika AG eine Steuerlast von EUR 5-6 Mio. drohen, womit ein erhebliches finanzwirtschaftliches Risiko besteht. Derzeitig schätzt das Management dieses Risiko als gering ein und geht davon aus, dass der Gesetzgeber eine zu Gunsten der Gesellschaft Entscheidung treffen wird.
Gewährleistungsrückstellungen
Gemäß den Handelsverträgen mit Landtechnikherstellern bietet die Gruppe ihren Kunden Garantien, die in der Regel auf ein Jahr begrenzt sind. Nach den Handelsverträgen müssen Qualitätsmängel, die unter die Gewährleistung fallen, ohne Zuzahlung der Kunden durch die Gruppe beseitigt werden. Die Landtechnikhersteller müssen Kosten der Gruppe, die aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Garantiefrist entstanden sind, in der bei Vertragsabschluss festgelegten Höhe und zu den bei Vertragsabschluss festgelegten Raten erstatten. Basierend darauf ist die Gruppe in erster Linie Schuldner hinsichtlich einer Gewährleistung und bildet eine Gewährleistungsrückstellung für verkaufte Landmaschinen, deren Garantie noch nicht abgelaufen ist. Darüber hinaus erfasst die Gruppe die Erstattung der Landtechnikhersteller als separaten Vermögenswert, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Gewährleistungsrückstellung basiert auf historischen Erfahrungswerten, einschließlich der Saisonalität der Umsätze und der Gewährleistungs- und Garantiekosten in den letzten Jahren. Die Kostenerstattungsansprüche basieren auf den Pflichten des Herstellers entsprechend der Vereinbarung und historischen Erfahrungen hinsichtlich der Annahme oder der Ablehnung einer Erstattung.
Die Gruppe hat entschieden, die Kosten und die damit zusammenhängenden Erstattungen auf Bruttobasis zu präsentieren. Als Ergebnis werden die mit den Gewährleistungen zusammenhängenden Kosten, die in erster Linie durch Ersatzteile und Personalaufwand entstehen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und im Personalaufwand dargestellt, wenn zutreffend. Garantieerstattungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Anhangsangabe 9) enthalten.
Die Gewährleistungsrückstellung der Gruppe belief sich zum 30. September 2017 auf TEUR 742 (2016: TEUR 1.451). Zum 30. September 2017 betrugen die Erstattungsansprüche in Bezug auf Gewährleistungskosten, die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten sind, TEUR 736 (2016: TEUR 1.472).
Gezeichnetes Kapital und Debt-to-Equity-Swap
Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 30. September 2015 leitete die Muttergesellschaft die zuvor beschlossenen Schritte im Hinblick auf den Schulden-Swap („Debt-to-Equity-Swap")1 im Einklang mit dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 ein. Die finalen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Debt-to-Equity-Swap wurden mit der Eintragung in das Handelsregister der Muttergesellschaft am 3. November 2015 abgeschlossen.
Bevor diese Maßnahmen ergriffen wurden, hatte die Gruppe ein deutlich negatives Eigenkapital. Diese Situation wurde jedoch durch die Erhöhung des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital) zulasten der vorherigen Anleihegläubiger verbessert. Unter solchen Umständen ist es kompliziert, den tatsächlichen Wert der Einlage in das gezeichnete Kapital anhand der Werte der an die neuen Anteilseigner ausgegebenen Aktien zu schätzen (IFRIC 19). Es wurde festgestellt, dass die Aktien der Muttergesellschaft vor der Transaktion fast vollständig wertgemindert waren und nach der finanziellen Sanierung wieder einen tatsächlichen Wert hatten. Die Gruppe kam daher zu dem Schluss, dass die Bemessung des erhaltenen beizulegenden Zeitwerts nicht anhand des Aktienpreises erfolgen kann, da dessen Wert nicht verlässlich messbar ist. Stattdessen stellte die Gruppe fest, dass die Anleihe exakt dem beizulegenden Zeitwert entspricht, da die Schuldtitel an der Stuttgarter Börse notiert waren, ihr Marktwert daher täglich verfolgt und bei den ersten wichtigen Maßnahmen zugrunde gelegt wurde, und dann mit der Vermögensmasse des hypothetisch insolventen Unternehmens abgeglichen wurde.
Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten, die von der Muttergesellschaft während der Kapitalerhöhung übernommen wurden, basisert auf dem Marktpreis der finanziellen Verbindlichkeiten, welcher anhand der täglichen Börsenkurse bis zum Datum des Einzugs der Anleihen verfolgt werden kann. Unter Berücksichtigung der Bewertungsquote ergab sich ein Handelswert für die Anleihe in Höhe von EUR 10,18 (Frankfurter Börse: EUR 10,07)2.
1 Neuverhandlung der Konditionen einer finanziellen Verbindlichkeit mit dem Ergebnis, dass die Gruppe die Verbindlichkeit vollständig oder teilweise tilgt, indem sie Eigenkapitalinstrumente an die Anleihegläubiger ausgibt. Diese Transaktion wird als Debt-to-Equity-Swap erfasst.
2 Durchschnittlicher Handelswert der Anleihen für den Zeitraum vom 7. Mai 2015 (Datum der Veröffentlichung des Beschlusses der Anleihegläubiger) bis zum 22. Oktober 2015 (Datum des Einzugs der Anleihen).
Um den Wert nachzuprüfen, betrachtete das Management der Gruppe weiterhin, in welcher Höhe ausstehende Schuldtitel der Muttergesellschaft im Falle einer Insolvenz durch die Insolvenzmasse getilgt werden könnten. Dabei war eine verlässliche Beurteilung der Schuldtitel notwendig. Die von der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte erstellte Expertenmeinung vom 9. März 2015 hinsichtlich der hypothetischen Insolvenz ergab eine erwartete Quote von 8,18 % in Bezug auf die Schulden der Gruppe im Falle einer Insolvenz. Beide Beurteilungen — zum einen hinsichtlich der Werte am Anleihemarkt und zum anderen bezüglich der Anforderungen der Anleihegläubiger im Zusammenhang mit einer möglichen Insolvenz — führten in etwa zu denselben Werten.
Zu dem Datum, an dem der Debt-to-Equity-Swap stattfand, beliefen sich die ausstehenden Schuldtitel auf insgesamt TEUR 68.495. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Nennwert in Höhe von EUR 60 Mio. und Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.495. Die Bewertung führte zur direkten Zuführung von TEUR 6.849 zum Eigenkapital der Muttergesellschaft (davon TEUR 1.539 gezeichnetes Kapital und TEUR 5.310 Kapitalrücklage). Der übrige Betrag in Höhe von TEUR 60.341 wurde als Ertrag erfasst. Nähere Informationen hierzu sind in Anhangsangabe 22 enthalten.
6. UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, wonach der Konzern im gewöhnlichen Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte realisiert und seine Verbindlichkeiten und Verpflichtungen erfüllt. Im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 wies die Gruppe einen Jahresüberschuss von TEUR 8.584 aus (2016: Jahresüberschuss von TEUR 62.303). Darin enthalten sind im Vorjahr Finanzerträge aus dem Debt-to-Equity-Swap von TEUR 60.341. Das Eigenkapital der Gruppe belief sich zum 30. September 2017 auf TEUR 21.034 (2016: TEUR 12.570). Im Geschäftsjahr 2016 führte die Gruppe erfolgreich einen Tausch von Euro-Anleihen in Eigenkapital (siehe vorstehende Erläuterungen) durch, was zu einem Rückgang der Finanzverbindlichkeiten und der zugehörigen Aufwendungen führte.
Zum 30. September 2017 verfügte die Gruppe über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 32.092 (2016: TEUR 26.796). Nach dem 30. September 2017 bis zur Freigabe des vorliegenden Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Kreditverpflichtungen zeitgerecht erfüllt. Fällige Kredite im Volumen von TEUR 17.758 wurden zurückgezahlt. Außerdem wurden neue Darlehen aufgenommen und bestehende Darlehen wurden verlängert (Volumen von insgesamt TEUR 20.759). Die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten beliefen sich zum Datum der Unterzeichnung auf ca. TEUR 34.946. Nicht in Anspruch genommene Kreditlimits der Gruppe beliefen sich zum 30. September 2017 auf TEUR 10.502 (2016: TEUR 28.855).
Das Management befindet sich in Verhandlungen mit Kreditinstituten und ist davon überzeugt, dass die Darlehen der Gruppe bei Fälligkeit zu aktuellen Marktbedingungen verlängert werden können.
Unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit und basierend auf den aktuellen Markteinschätzungen und den auf dieser Grundlage erstellten Plänen für die kommenden Geschäftsjahre geht das Management davon aus, dass die Gruppe in der Lage sein wird, sich in absehbarer Zukunft ausreichend mit Mitteln versorgen zu können, um ihre Tätigkeit fortzuführen.
7. TOCHTERUNTERNEHMEN
Der vorliegende Konzernabschluss enthält die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und betrieblichen Ergebnisse des Mutterunternehmens und ihrer nachfolgend bezeichneten Tochterunternehmen, deren Beteiligungsanteile am gezeichneten Kapital und Stimmrechte wie folgt sind:
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| Bezeichnung | Sitz | Art des Unternehmens | Stand zum 30.09.2017 | Stand zum 30.09.2016 |
|---|---|---|---|---|
| 000 EkoNiva-Technika Holding | Moskau, Russland | Holding | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNiva- Chernozemie | Woronesch, Russland | Maschinenhandel | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNivaSibir | Novosibirsk, Russland | Maschinenhandel | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNiva-Kaluga | Kaluga, Russland | Maschinenhandel | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 EkoNiva-Technika | Moskau, Russland | Maschinenhandel | 99,99 % | 99,99 % |
| 000 Abris | Woronesch, Russland | Werbewesen | 99,99 % | 99,99 % |
OOO EkoNivaFarm wurde im Vorjahr für einen Kaufpreis von TRUB 10.000 an die 000 EkoNiva-APK Holding, ein nahestehendes Unternehmen der Gruppe unter gemeinsamer Beherrschung, veräußert. Zum Veräußerungszeitpunkt belief sich das Nettovermögen der 000 Eko-NivaFarm auf TEUR 3, was zu einem Gewinn von TEUR 469 führte, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde.
Die oben genannten Anteile am gezeichneten Kapital sind Anteile des Mutterunternehmens am gezeichneten Kapital der jeweiligen Tochterunternehmen.
8. UMSATZERLÖSE
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 96.249 | 75.543 |
| Verkauf von Ersatzteilen | 42.741 | 33.896 |
| Verkauf von Schmierstoffen | 2.935 | 2.478 |
| Verkauf von Reifen | 1.458 | 1.776 |
| Verkauf von in Zahlung genommenen Maschinen | 1.156 | 1.198 |
| Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen | 569 | - |
| Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen | 3.034 | 2.321 |
| 148.142 | 117.212 |
Bei der Erstellung dieses Abschlusses hat das Konzernmanagement beschlossen, die Umsatzerlöse detaillierter auszuweisen, um die Transparenz zu erhöhen und die Datenanalyse zu verbessern. Die Darstellung der Vorjahreswerte wurde entsprechend angepasst.
9. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Erstattung von Garantiekosten | 703 | 1.037 |
| Veränderung der Kostenerstattungsansprüche | (806) | 713 |
| Provision / Vertretervergütung | 342 | 16 |
| Erstattung von Marketingkosten | 324 | 325 |
| Gewinn aus der Währungsumrechnung | 290 | 261 |
| Erträge aus Vertragsstrafen | 85 | 552 |
| Sonstige Erträge | 557 | 430 |
| 1.495 | 3.334 |
10. MATERIALAUFWAND
Die Umsatzkosten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Kosten der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 81.170 | 63.345 |
| Kosten von Ersatzteilen | 31.652 | 25.354 |
| Kosten von Schmierstoffen | 2.344 | 1.971 |
| Kosten von Reifen | 1.335 | 1.649 |
| Kosten von in Zahlung genommenen Maschinen | 1.039 | 902 |
| Kosten von intelligenten Landwirtschaftslösungen | 434 | - |
| 117.974 | 93.221 |
11. PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 4.628 | 4.550 |
| Boni | 3.607 | 3.315 |
| Sozialabgaben | 1.546 | 1.710 |
| 9.781 | 9.575 |
Die Gesamtbezüge sowie Sozialleistungen des Managementpersonals der Gruppe beliefen sich im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 auf TEUR 1.379 (2016: TEUR 1.146) bzw. TEUR 278 (2016: TEUR 82).
Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Gruppe lag im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 bei 474 Mitarbeitern (2016: 499). Davon waren 165 Mitarbeiter (2016: 170) in der Verwaltung, 155 Mitarbeiter (2016: 166) im Kundenservice und 154 Mitarbeiter (2016: 163) im Vertrieb beschäftigt.
12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Wertberichtigung auf Forderungen | 1.260 | 674 |
| Aufwendungen für Transportmittel | 1.050 | 932 |
| Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten | 1.031 | 1.497 |
| Sonstige Steuern | 1.010 | 1.080 |
| Aufwendungen für Betriebsgelände | 776 | 1.087 |
| Gewährleistungskosten | 680 | 695 |
| Reise- und Repräsentationskosten | 558 | 331 |
| Verlust aus Vertragsstrafen | 519 | 837 |
| Aufwendungen für Marketing und Werbung | 379 | 896 |
| Verlust aus der Währungsumrechnung | 375 | 173 |
| Kosten für Workshops | 256 | 376 |
| Bankgebühren | 217 | 160 |
| Bürokosten | 122 | 276 |
| Kommunikationskosten | 118 | 107 |
| Veränderung der Gewährleistungsrückstellung | (752) | 780 |
| Sonstige Aufwendungen | 952 | 860 |
| 8.551 | 10.761 |
Im Geschäftsjahr 2017 beschloss die Gruppe, die Darstellung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf eine Darstellung nach Aufwandsarten umzustellen. Damit sollten ein besseres Verständnis der Geschäftstätigkeit und eine größere Transparenz erreicht werden. Die Darstellung der Vorjahreswerte wurde entsprechend angepasst.
13. FINANZERTRÄGE / FINANZAUFWENDUNGEN
Die Finanzerträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinserträge | 2.594 | 2.458 |
| Gewinn aus der Währungsumrechnung | 105 | 343 |
| Sonstige Finanzerträge | - | 469 |
| 2.699 | 3.270 |
Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinsaufwendungen | 4.466 | 4.945 |
| Bankgebühren | 817 | 725 |
| Verlust aus der Währungsumrechnung | 6 | 1 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | 12 | 381 |
| 5.301 | 6.052 |
Die Erträge aus Beteiligungen an nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen in Höhe von TEUR 40 (2016: Verlust von TEUR 59) sind im Posten „Sonstige Finanzaufwendungen" erfasst.
14. ERTRAGSTEUERAUFWAND
14.1 IN DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG ERFASSTE ERTRAGSTEUERN
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufende Steuern | ||
| Steueraufwand laufendes Jahr | 1.060 | 699 |
| Latente Steuern | ||
| Auflösung temporärer Differenzen | (652) | (138) |
| Ertragsteueraufwand | 408 | 561 |
In Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation gilt für die russischen Tochterunternehmen der Gruppe ein Steuersatz von 20 %. Dieser Steuersatz wird bei der Berechnung der latenten Steueransprüche und -schulden verwendet. Für die deutsche Gesellschaft wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß den deutschen Steuergesetzen angewandt.
14.2 STEUERÜBERLEITUNGSRECHNUNG
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | 8.992 | 62.864 |
| Ertragsteuer bei einem Steuersatz von 25% | (2.227) | (15.716) |
| Auswirkung der Steuersatzunterschiede der verschiedenen Länder | 425 | 114 |
| Steuereffekt des Debt-to-Equity-Swaps | - | 15.085 |
| Änderung der nicht angesetzten latenten Steueransprüche | 2.810 | 223 |
| Auswirkung steuerfreier Erträge und nicht abzugsfähiger Aufwendungen | (1.416) | (267) |
| (408) | (561) |
14.3 BESTAND LATENTER STEUERANSPRÜCHE UND -SCHULDEN
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| Stand zum 30.09.2016 | Ergebniswirksam erfasst | Währungsdifferenzen | Stand zum 30.09.2017 | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | 353 | (295) | 24 | 82 |
| Vorräte | 1.915 | (119) | 73 | 1.869 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerfe | 52 | 12 | 1 | 65 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (172) | (1.062) | 36 | (1.198) |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | (8) | - | (8) |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (314) | 167 | (18) | (165) |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 33 | 4 | 1 | 38 |
| Rückstellungen | 538 | (458) | 37 | 117 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4 | 38 | (1) | 41 |
| Erhaltene Anzahlungen | (252) | (299) | 3 | (548) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 77 | (3) | 74 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 580 | (154) | 25 | 451 |
| Geleistete Anzahlungen | 54 | (33) | 3 | 24 |
| Verlustvortrag | 505 | (28) | 19 | 496 |
| Summe | 3.296 | (2.158) | 200 | 1.338 |
| Wertberichtigung | (3.296) | 2.810 | (141) | (627) |
| Summe latente Steuern | - | 652 | 59 | 711 |
| Sachanlagen | 251 | 84 | 18 | 353 |
| Vorräte | 2.029 | (207) | 93 | 1.915 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 48 | 3 | 52 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (2.015) | 1.835 | 8 | (172) |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | - | - | - | - |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 36 | (331) | (19) | (314) |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 44 | (13) | 2 | 33 |
| Rückstellungen | 400 | 110 | 28 | 538 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 60 | (56) | - | 4 |
| Erhaltene Anzahlungen | (691) | 447 | (8) | (252) |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 495 | 54 | 31 | 580 |
| Geleistete Anzahlungen | 8 | 43 | 3 | 54 |
| Verlustvortrag | 897 | (413) | 21 | 505 |
| Summe | 1.515 | 1.601 | 180 | 3.296 |
| Wertberichtigung | (1.656) | (1.463) | (177) | (3.296) |
| Latente Steueransprüche/(-schulden), netto | (141) | 138 | 3 |
Zum 30. September 2017 und 2016 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte Gewinne bestimmter Tochterunternehmen der Gruppe erfasst. Die Gruppe hat entschieden, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochterunternehmen in absehbarer Zukunft nicht ausgeschüttet werden.
Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt EUR 0 (2016: EUR 0).
Zum 30. September 2017 hatte die Gruppe steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 2.480 (2016: TEUR 2.525), für die keine latenten Steueransprüche angesetzt worden waren oder bei denen eine Wertberichtigung vorgenommen wurde, da die Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich eingestuft wurde.
15. SACHANLAGEN
Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
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| Grundstücke | Gebäude | Anzahlungen für den Bau | Anlagen im Bau | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bruttobuchwert | ||||
| Stand am 01.10.2015 | 1.246 | 16.352 | 20 | 2.440 |
| Zugänge | - | 25 | 13 | 433 |
| Abgänge | - | (183) | (20) | (335) |
| Veräußerung Tochter von Tochterunternehunternehmen | - | - | - | - |
| Umbuchung | - | 2.136 | - | (2,088) |
| Währungsumrechnung | 66 | 974 | 1 | 3 |
| Stand am 30.09.2016 | 1.312 | 19.304 | 14 | 453 |
| Zugänge | 20 | 160 | 44 | 24 |
| Abgänge | (166) | (335) | - | - |
| Umbuchung | 10 | 166 | (15) | (176) |
| Währungsumrechnung | 53 | 689 | (1) | 22 |
| Stand am 30.09.2017 | 1.229 | 19.984 | 42 | 323 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand am 01.10.2015 | _ | (2.214) | - | - |
| Abgänge | - | 9 | - | - |
| Veräußerung von Tochterunternehmen | - | - | - | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (836) | - | - | |
| Umbuchung | - | (9) | - | - |
| Währungsumrechnung | (167) | - | - | |
| Stand am 30.09.2016 | - | (3.217) | - | - |
| Abgänge | - | 334 | - | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (986) | - | - | |
| Umbuchung | - | - | - | - |
| Währungsumrechnung | (87) | - | - | |
| Stand am 30.09.2017 | - | (3.956) | - | - |
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| Transportmittel | Ausstattung | Betriebsund Geschäftsausstattung | Sonstige Sachanlagen | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bruttobuchwert | |||||
| Stand am 01.10.2015 | 3.243 | 1.191 | 980 | 124 | 25.596 |
| Zugänge | 130 | 173 | 114 | 15 | 903 |
| Abgänge | (203) | (9) | (109) | (3) | (862) |
| Veräußerung Tochter von Tochterunternehunternehmen | (126) | (10) | (11) | (5) | (152) |
| Umbuchung | - | (63) | 3 | 12 | - |
| Währungsumrechnung | 156 | 67 | 51 | 9 | 1.327 |
| Stand am 30.09.2016 | 3.200 | 1.349 | 1.028 | 152 | 26.812 |
| Zugänge | 688 | 141 | 131 | 10 | 1.218 |
| Abgänge | (273) | (129) | (179) | (8) | (1.090) |
| Umbuchung | - | - | 15 | - | - |
| Währungsumrechnung | 96 | 49 | 38 | 4 | 950 |
| Stand am 30.09.2017 | 3.711 | 1.410 | 1.033 | 158 | 27.890 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand am 01.10.2015 | (2.397) | (702) | (688) | (81) | (6.082) |
| Abgänge | 202 | 9 | 107 | 3 | 330 |
| Veräußerung von Tochterunternehmen | 120 | 8 | 7 | 3 | 138 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (484) | (159) | (160) | (22) | (1.661) |
| Umbuchung | - | 9 | - | - | - |
| Währungsumrechnung | (133) | (44) | (38) | (7) | (389) |
| Stand am 30.09.2016 | (2.692) | (879) | (772) | (104) | (7.664) |
| Abgänge | 237 | 127 | 149 | 8 | 855 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | (400) | (148) | (144) | (25) | (1.703) |
| Umbuchung | - | - | - | - | - |
| Währungsumrechnung | (88) | (31) | (28) | (4) | (238) |
| Stand am 30.09.2017 | (2.943) | (931) | (795) | (125) | (8.750) |
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| Grundstücke | Gebäude | Anzahlungen für den Bau | Anlagen im Bau | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettobuchwert | ||||
| Stand zum 30.09.2016 | 1.312 | 16.087 | 14 | 453 |
| Stand zum 30.09.2017 | 1.229 | 16.028 | 42 | 323 |
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| Transportmittel | Ausstattung | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Sonstige Sachanlagen | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nettobuchwert | |||||
| Stand zum 30.09.2016 | 508 | 470 | 256 | 48 | 19.148 |
| Stand zum 30.09.2017 | 768 | 479 | 238 | 33 | 19.140 |
Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die Abschreibungen auf TEUR 1.703 (2016: TEUR 1.661) für Sachanlagen bzw. TEUR 34 (2016: TEUR 23) für immaterielle Vermögenswerte.
Es bestanden zum 30. September 2017 und 2016 keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.
Der Buchwert der Vermögenswerte, die im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses aktiviert wurden, beträgt TEUR 560 zum 30. September 2017 (2016: TEUR 169). Bei den Leasinggegenständen handelt es sich um Transportmittel.
Zum 30. September 2017 und 2016 lagen nach Auffassung des Managements der Gruppe keine Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte vor. Aus diesem Grund wurde keine Werthaltigkeitsprüfung (auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) vorgenommen.
Als Sicherheit verpfändete Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 sind Sachanlagen der Gruppe mit einem Buchwert von TEUR 13.665 (2016: TEUR 14.535) zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, ohne die dazugehörigen Schulden beglichen oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten zu haben.
16. LANGFRISTIGE UND KURZFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Die langfristigen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| Zinssatz | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Art | in % | Fälligkeit | Stufe |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [36] | 12% | 31.03.2019 | 2 |
| Langfristige Darlehen an Dritte | 17% | 2.11.2020 | 2 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | ||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen | 8 % - | 31.12.2017 - | |
| und Personen [36] | 12,5 % | 30.09.2018 | 2 |
| Kurzfristige Darlehen an Dritte | 2 | ||
| Kurzfristige Darlehen an Mitarbeiter | 2 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2 | ||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | |||
| Summe |
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Art | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen [36] | 82 | 81 | 10.728 | 10.743 |
| Langfristige Darlehen an Dritte | 1.787 | 1.787 | 10 | 10 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 70 | 70 | 8 | 8 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.939 | 1.938 | 10.746 | 10.761 |
| Kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen | ||||
| und Personen [36] | 12.717 | 12.714 | 3.390 | 3.401 |
| Kurzfristige Darlehen an Dritte | 3 | 3 | - | - |
| Kurzfristige Darlehen an Mitarbeiter | 110 | 110 | 41 | 41 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 12.830 | 12.827 | 3.431 | 3.442 |
| Summe | 14.769 | 14.765 | 14.177 | 14.203 |
Sämtliche gewährten Darlehen sind unbesichert.
Die Beteiligungen an nach der Equity-Methode konsolidierten Unternehmen in Höhe von
TEUR 43 (2016: TEUR 79) sind im Posten „langfristige finanzielle Vermögenswerte" erfasst.
17. VORRÄTE
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte | 10.987 | 9.387 |
| In Zahlung genommene Maschinen | 361 | 104 |
| Ersatzteile | 5.874 | 5.901 |
| Schmierstoffe | 436 | 263 |
| Reifen | 397 | 404 |
| Intelligente Landwirtschaftslösungen | 112 | - |
| Sonstige Vorräte | 69 | 66 |
| 18.236 | 16.125 |
Um die Transparenz zu erhöhen und die Datenanalyse zu verbessern, hat die Gruppe beschlossen, die Vorräte detaillierter auszuweisen (siehe vorstehende Unterteilung). Die Darstellung der Vorjahreswerte wurde entsprechend angepasst.
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 wurde ein Betrag in Höhe von TEUR 1.029 für die zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte in den Umsatzkosten als Aufwand erfasst (2016: TEUR 1.334).
Zum 30. September 2017 wurden Vorräte der Gruppe in Höhe von TEUR 8.172 (2016: TEUR 9.120) zum Nettoveräußerungswert angesetzt.
Vorräte mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 4.438 zum 30. September 2017 (2016: TEUR 12.516) sind zur Absicherung von Finanzverbindlichkeiten der Gruppe verpfändet. Die Gruppe darf diese Vorräte erst veräußern, wenn sie die entsprechenden Finanzverbindlichkeiten getilgt oder eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Banken erhalten hat.
18. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto | 24.947 | 14.960 |
| Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und | ||
| Leistungen | (2.055) | (2.876) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto | 22.892 | 12.084 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| TEUR | |
|---|---|
| 1.10.2015 | (2.289) |
| Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge | 21 |
| Währungsumrechnung | 66 |
| Inanspruchnahme | (674) |
| Stand zum 30.09.2016 | (2.876) |
| Auflösung nicht in Anspruch genommener Beträge | 582 |
| Währungsumrechnung | (124) |
| Inanspruchnahme | 363 |
| Stand zum 30.09.2017 | (2.055) |
Die Wertaufholung von Forderungen in Höhe von TEUR 582 (2016: TEUR 674) wird in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Regel nicht verzinslich und haben eine vertragliche Fälligkeit von 30 bis 90 Tagen.
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| weder fällig noch wertgemindert | 5.821 | 2.497 |
| wertgemindert | 2.054 | 2.876 |
| nicht wertgemindert, aber fällig | 17.072 | 9.587 |
| weniger als 30 Tage | 4.741 | 3.445 |
| 30-90 Tage | 4.924 | 2.683 |
| 90-180 Tage | 4.069 | 1.510 |
| 180 Tage - 1 Jahr | 2.570 | 911 |
| mehr als 1 Jahr | 768 | 1.038 |
| 24.947 | 14.960 |
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen entspricht aufgrund der kurzen Restlaufzeit im Wesentlichen deren Buchwert.
19. GELEISTETE ANZAHLUNGEN
Die geleisteten Anzahlungen zum 30. September 2017 in Höhe von TEUR 3.466 betreffen hauptsächlich Anzahlungen an Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung, die anschließend in bar zurückgezahlt wurden.
20. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige Steuerforderungen | 886 | 1.177 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 776 | 1.473 |
| 1.662 | 2.650 |
Sonstige Steuerforderungen umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuer. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen aktivierte Gewährleistungserstattungen in Höhe von TEUR 736 (2016: TEUR 1.472).
21. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bankguthaben | 2.567 | 1.405 |
| Kurzfristige Einlagen | - | 5.882 |
| Kassenbestand | 5 | 6 |
| 2.572 | 7.293 |
22. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE
Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt zum 30. September 2017 und 2016 TEUR 3.140, bestehend aus 3.140.000 Aktien. Die Zuzahlung von TEUR 6.830 wurde zum 30. September 2017 und 2016 in der Kapitalrücklage der Konzernbilanz ausgewiesen.
Die Währungsumrechnungsrücklage beinhaltet Währungsumrechnungsdifferenzen in Bezug auf Nettoinvestitionen in russische Tochterunternehmen und die Umrechnung von der funktionalen Währung der russischen Tochterunternehmen in die Berichtswährung der Gruppe. Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst außerdem Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der russischen Tochterunternehmen von Rubel in Euro, der Darstellungswährung des Konzernabschlusses. Zum 30. September 2017 betrug die Rücklage TEUR -17.506 (2016: TEUR -17.386).
23. ERGEBNIS JE AKTIE
Im Zuge der Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps wurden zwei Klassen von Aktien ausgegeben:
● Aktien der Serie A wurden infolge der Umwandlung der Unternehmensanleihe in Eigenkapital ausgegeben. Inhaber von Aktien der Serie A sind zum Bezug einer Vorzugsdividende berechtigt, wenn die Gesellschaft beschließt, Dividenden auszuschütten.
● Aktien der Serie B existierten bereits vor dem Debt-to-Equity-Swap oder wurden infolge der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage ausgegeben.
Im Falle einer Dividendenausschüttung geschieht Folgendes:
§ 1. Schrift: 26,47 % der Gesamtdividende wird an die Inhaber von Aktien der Serie A ausgezahlt.
§ 2. Schrift: Der Restbetrag wird anteilsmäßig auf alle Inhaber von Aktien (Serie A und Serie B) verteilt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Periodenergebnis | 8.569 | 62.306 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien | 3.140.000 | 3.140.000 |
| Aktie Serie A | 1.539.000 | 1.539.000 |
| Aktie Serie B | 1.601.000 | 1.601.000 |
| Ergebnis je Aktie | 2,73 | 19,84 |
| Aktie Serie A | 3,48 | 25,31 |
| Aktie Serie B | 2,01 | 14,59 |
Als Vergleichszahl wurde das Ergebnis je Aktie herangezogen, das sich ergeben hätte, wenn während des gesamten Vorjahres dieselbe Anzahl an Aktien und dieselben Bedingungen vorgelegen hätten. Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.
24. RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen enthalten die folgende Rückstellung für Gewährleistungen:
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| Stand am 01.10.2015 | 592 |
| Zuführung | 780 |
| Währungsumrechnung | 666 |
| Inanspruchnahme | (587) |
| Auflösung nicht in Anspruch | |
| genommener Beträge | - |
| Stand zum 30.09.2016 | 1.451 |
| Zuführung | 806 |
| Währungsumrechnung | 50 |
| Inanspruchnahme | (1.565) |
| Stand zum 30.09.2017 | 742 |
| davon kurzfristig | 742 |
| davon langfristig | - |
25. FINANZVERBINDLICHKEITEN
Die Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe | TEUR | TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Darlehen von Managementpersonal | Stufe 2 | 242 | 244 | - | - |
| Kurzfristige Bankdarlehen | Stufe 2 | 32.092 | 32.042 | 26.796 | 26.796 |
| Kurzfristige Darlehen von Managementpersonal | Stufe 2 | 171 | 172 | 690 | 690 |
| 32.505 | 32.458 | 27.486 | 27.486 |
Zum 30. September 2017 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 32.092 (2016: TEUR 14.751) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert.
Die Effektivzinssätze stellten sich zum jeweiligen Bilanzstichtag wie folgt dar:
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| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2017 | 30.09.2016 | 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | - | - | 1,50 % | 8,75 % - 9,25 % |
| RUB | 12,00% | - | 9,50 % - 15,50 % | 8,50 % - 16,10 % |
| EUR | - | - | 1,50 % | - |
Die Covenants aus den Darlehensvereinbarungen der Gruppe sind wie folgt:
— Die Gruppe verpflichtet sich, ein bestimmtes Verhältnis zwischen Finanzverbindlichkeiten und EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.
— Die Gruppe verpflichtet sich, einen bestimmten EBITDA-Grenzwert (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) einzuhalten.
— Die Gruppe verpflichtet sich, eine bestimmte Höhe der Finanzverbindlichkeiten in der Konzernbilanz nicht zu überschreiten.
— Die Gruppe darf nur eine bestimmte Gesamthöhe von Finanzverbindlichkeiten eingehen.
Im Falle der Verletzung dieser Covenants sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, den Zinssatz zu ändern oder eine vorzeitige Rückzahlung zu fordern. In den Geschäftsjahren zum 30. September 2017 und 2016 und bis zur Veröffentlichung des vorliegenden Abschlusses hat die Gruppe alle Covenants eingehalten, mit Ausnahme von Covenants für Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 25.686 zum 30. September 2017 und TEUR 1.679 zum 30. September 2016. Die Banken waren daher grundsätzlich berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu verlangen, für die Covenants verletzt wurden. Zum 30. September 2017 erhielt die Gruppe von den Banken Verzichtserklärungen in Bezug auf die Darlehen in Höhe von TEUR 4.107, für die Covenants verletzt wurden, wonach die Banken keine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen verlangen werden. Bis zur Freigabe dieses Konzernabschlusses hat die Gruppe ihre Darlehen fristgerecht bedient und fällige Darlehen refinanziert.
26. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 20.408 (2016: TEUR 17.192) und gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 28 (2016: TEUR 313). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen können verzinslich oder nicht verzinslich sein und haben in der Regel eine Fälligkeit von 60 Tagen. Zum 30. September 2017 waren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12.869 (2016: TEUR 9.606) durch Garantien von nahestehenden Unternehmen und Personen besichert.
27. ERHALTENE ANZAHLUNGEN
Erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 1.963 (2016: TEUR 3.465) betreffen ausschließlich Anzahlungen von Kunden.
28. SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 2.245 | 3.012 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.012 | 678 |
| Kurzfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing | 239 | 141 |
| 3.496 | 3.831 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betreffen laufende Lohn- und Gehaltszahlungen, Prämienzahlungen an Mitarbeiter, nicht genommene Urlaubstage sowie zu leistende Beträge zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung.
Zum 30. September 2017 waren langfristige Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von TEUR 258 (2016: TEUR 92) in den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten.
29. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzsteuer | 2.625 | 5.541 |
| Sonstige Steuern | 419 | 564 |
| 3.044 | 6.105 |
30. VERPFLICHTUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASING
Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse der Gruppe bestehen für Firmenfahrzeuge, in der Regel Pkw. Die Leasingvereinbarungen beinhalten keine Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln, jedoch Kaufoptionen am Ende der Laufzeit.
Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und die entsprechenden Barwerte sind wie folgt:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |||
|---|---|---|---|---|
| Barwert | Mindestleasingzahlungen | Barwert | Mindestleasingzahlungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb eines Jahres | 240 | 277 | 143 | 159 |
| Zwischen einem und fünf Jahren | 257 | 293 | 93 | 100 |
| Mehr als fünf Jahre | - | - | - | - |
| 497 | 570 | 236 | 259 | |
| Künftige Zinszahlungen | 73 | 23 |
31. KÜNFTIGE ZAHLUNGEN AUS OPERATING-LEASING-VERTRÄGEN
Bei der Gruppe bestanden zum Bilanzstichtag nicht kündbare Operating-Leasing-Verträge, die sie zur Zahlung von Leasingraten verpflichten. Diese betreffen nahezu ausschließlich langfristige Mietverträge für Grundstücke und Gebäude. Die Verpflichtung gliedert sich wie folgt:
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Fällig innerhalb eines Jahres | 270 | 310 |
| Fällig innerhalb von einem bis zu fünf Jahren | 621 | 640 |
| Fällig in mehr als fünf Jahren | 60 | 68 |
| 951 | 1.018 |
32. OPERATIVES UMFELD
Russland setzt seine Wirtschaftsreformen sowie die Entwicklung seiner rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen fort, wie sie die Marktwirtschaft erfordert. Die künftige Stabilität der russischen Wirtschaft ist weitgehend abhängig von diesen Reformen und Entwicklungen sowie von der Effizienz der von der Regierung ergriffenen wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Maßnahmen.
Infolge von anziehenden Ölpreisen und einer zunehmenden Stabilität der makroökonomischen Bedingungen kehrte die russische Wirtschaft 2017 zu einem leichten Wachstum zurück. Die Wachstumsdynamik im zweiten Halbjahr 2016 setzte sich 2017 fort, unterstützt durch eine Erholung der Binnennachfrage im ersten Halbjahr 2017. Im dritten Quartal stellte sich allerdings eine Verlangsamung des Wachstums ein. Im Produktionsbereich sorgten die Gewinnung von Bodenschätzen, der Transportsektor sowie staatliche Maßnahmen und Vorkehrungen für nationale Sicherheit für ein moderates Wachstum im ersten Quartal 2017.
Der Russische Rubel war während des Geschäftsjahres erheblich weniger schwankungsanfällig als im Vorjahr. Am 30. September 2016 lag der Wechselkurs bei etwa RUB 70,88/EUR. Im April 2017 war der Wechselkurs auf RUB 60/EUR gefallen, stieg dann jedoch im Jahresverlauf wieder an und erreichte seinen Höchstwert von RUB 72/EUR im August 2017. Mit einem Schlusskurs von RUB 68,45/EUR am 30. September 2017 belief sich der Durchschnittskurs im Geschäftsjahr auf RUB 65,74/EUR (2016: RUB 75,27/EUR).
Am 19. September 2016 beschloss die russische Zentralbank, den Leitzins auf 10 % festzusetzen. Während des Geschäftsjahres wurde der Leitzins kontinuierlich gesenkt: am 27. März auf 9,75 %, am 2. Mai auf 9,25 %, am 19. Juni auf 9,00 % und am 18. September auf 8,50 %.
Die Inflation schwächte sich weiter ab. Auch die Finanzierungskosten sinken in Russland. Zu Beginn des Jahres 2017 lag der Leitzins noch bei 9,5 %, er wurde jedoch bis September 2017 auf 8,5 % gesenkt. Dies dürfte in allen russischen Regionen zu einer Herabsetzung der Zinssätze führen, was für die Finanzierung des Kaufs von Maschinen durch Endkunden vorteilhaft ist.
Diese Faktoren können Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Das Management ist der Ansicht, geeignete Maßnahmen getroffen zu haben, um die Nachhaltigkeit der Geschäftsentwicklung der Gruppe unter den gegenwärtigen Umständen zu unterstützen.
33. FINANZRISIKOMANAGEMENT
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe umfassen Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Die Gruppe verfügt über Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit resultieren. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Das Management der Gruppe steuert diese Risiken und stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen Tätigkeiten der Gruppe in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt werden und dass Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft der Gruppe identifiziert, bewertet und gesteuert werden.
Das wesentliche Risiko bei den Finanzinstrumenten bezieht sich auf das Wechselkursrisiko, das im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten und Forderungen in Fremdwährung resultiert. In der Gruppe wurden keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung des Wechselkursrisikos eingesetzt, da der entsprechende Markt in der Russischen Föderation noch unausgereift ist. Um das Wechselkursrisiko zu verringern, setzt das Management auch weiterhin nur wenige Finanzinstrumente in Fremdwährung ein.
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiko, Wechselkursrisiko, Rohstoffpreisrisiko und sonstige Preisrisiken (z. B. das Aktienkursrisiko).
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 30. September 2017 und zum 30. September 2016.
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider.
Wechselkursrisiko
Das Wechselkursrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse schwanken. Die Wechselkursrisiken der Gruppe resultieren vor allem aus ihrer Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine von der Darstellungswährung der Gruppe abweichende Währung lauten) und den Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen. Die Gruppe sichert sich nicht gegen Wechselkursrisiken ab.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe in den jeweiligen Währungen sind wie folgt:
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| 30.09.2017 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Stufe | USD | RUB | EUR | GBP, CNY, CAD | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 1.814 | 125 | - | 1.939 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 11.265 | 1.565 | - | 12.830 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 3.050 | 15.798 | 4.044 | - | 22.892 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | 3 | 163 | 1 | - | 167 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Stufe 1 | - | 2.560 | 12 | - | 2.572 |
| Summe monetäre finanzielle Vermögenswerte | 3.053 | 31.600 | 5.747 | - | 40.400 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 1 | - | 242 | - | - | 242 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 258 | - | - | 258 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 2 | 390 | 30.424 | 1.449 | - | 32.263 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 4.038 | 9.744 | 6.596 | 58 | 20.436 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 4 | 2.902 | 590 | - | 3.496 |
| Summe monetäre finanzielle Verbindlichkeiten | 4.432 | 43.570 | 8.635 | 58 | 56.695 | |
| Nettoposition der monetären Posten | (1.379) | (11.970) | (2.888) | (58) | (16.295) | |
| 30.09.2016 | ||||||
| TEUR | Stufe | USD | RUB | EUR | GBP | Summe |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 23 | 10.723 | - | 10.746 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 2.320 | 1.111 | - | 3.431 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 1.932 | 9.297 | 855 | - | 12.084 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Stufe 2 | - | 136 | 6 | - | 142 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Stufe 1 | 24 | 7.203 | 66 | - | 7.293 |
| Summe monetäre finanzielle Vermögenswerte | 1.956 | 18.979 | 12.761 | - | 33.696 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 1 | - | - | - | - | - |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | - | 92 | - | - | 92 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Stufe 2 | 1.679 | 25.807 | - | - | 27.486 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Stufe 2 | 759 | 11.288 | 5.393 | 65 | 17.505 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | Stufe 2 | 3 | 3.566 | 262 | - | 3.831 |
| Summe monetäre finanzielle Verbindlichkeiten | 2.441 | 40.753 | 5.655 | 65 | 48.914 | |
| Nettoposition der monetären Posten | (485) | (21.774) | 7.106 | (65) | (15.218) |
Die Gruppe unterliegt im Wesentlichen Risiken aus der Veränderung des Wechselkurses von Euro (EUR) zum Russischen Rubel (RUB) und US-Dollar (USD). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar und des Rubel im Verhältnis zum Euro (unter der Annahme, dass alle anderen Variablen konstant bleiben).
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| USD/RUB | Kursentwicklung USD/RUB | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern |
|---|---|---|
| TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| 2017 | 10,00 % | (138) |
| -15,00 % | 207 | |
| 2016 | 10,00 % | (49) |
| -15,00 % | 73 | |
| EUR/RUB | Kursentwicklung RUB/EUR | Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern |
| TEUR | ||
| 2017 | 10,00 % | (289) |
| -15,00 % | 433 | |
| 2016 | 10,00 % | 711 |
| -15,00 % | (1.066) |
33.1 Zinsrisiko
Das Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem die Gruppe ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Darlehen zum 30. September 2017 und 2016 in Höhe von TEUR 0 bzw. TEUR 316. Unter der Annahme, dass alle anderen Variablen konstant bleiben, wird das Konzernergebnis vor Steuern von den Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen unwesentlich beeinflusst.
33.2 Ausfallrisiko
Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlusts für die Gruppe, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments oder Kundenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Die Gruppe ist im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit (insbesondere aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen), im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (insbesondere aus ausgereichten Darlehen) sowie im Rahmen von Bankguthaben (einschließlich Einlagen) Ausfallrisiken ausgesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen der Gruppe für das Ausfallrisiko-management bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden regelmäßig überwacht. Zum 30. September 2017 schuldeten fünf Kunden (2016: zwei Kunden) der Gruppe jeweils mehr als TEUR 1.000, was zusammen ca. 46 % sämtlicher Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (2016: 21 %) ausmachte. Zwei dieser Kunden waren nahestehende Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung (28 %), zwei andere waren von der Gruppe unabhängige Dritte (18 %).
Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder in der Anhangsangabe 18 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als mittel, da ihre Kunden in verschiedenen Regionen ansässig sind, deren Märkte jedoch nicht immer unabhängig sind.
Ausgereichte Darlehen
Das Ausfallrisiko aus ausgereichten Darlehen wird auf der Konzernebene vom Management gesteuert. Darlehen werden in bestimmten Fällen an bestimmte Dritte und nahezu regelmäßig an Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung ausgereicht. Ausstehende Darlehen sowie Zinsforderungen werden regelmäßig überwacht.
Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag auf Einzelbasis analysiert. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Zum Bilanzstichtag entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Buchwert jeder in der Anhangsangabe 16 ausgewiesenen Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Die Gruppe hält keine Sicherheiten. Die Gruppe beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der ausgereichten Darlehen als hoch.
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien von der Treasury-Abteilung der Gruppe gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern getätigt. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden vom Management überprüft. Das maximale Ausfallrisiko der Gruppe für die Bilanzposten zum 30. September 2017 und 2016 entspricht den in der Anhangsangabe 21 dargestellten Buchwerten.
Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration
Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle Vorgaben zur Bildung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen werden entsprechend kontrolliert und gesteuert.
34. LIQUIDITÄTSRISIKO
Die Gruppe überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines periodischen Liquiditätsplanungs-Tools. Das Geschäft der Gruppe erfordert in großem Umfang Finanzierungen für die gehandelten Güter, die in der Regel nur für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten notwendig sind. Die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität wird von der Finanzabteilung der 000 EkoNivaTechnika Holding in Russland zentral wahrgenommen. Dort laufen alle Finanzierungsvereinbarungen und Zahlungsverpflichtungen zusammen und die benötigten liquiden Mittel werden entsprechend verteilt. Das Konzernmanagement wird regelmäßig über den Stand der Finanzierung und der Zahlungsverpflichtungen unterrichtet und trifft außerhalb des Tagesgeschäfts die wesentlichen Entscheidungen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
Stand zum 30.09.2017
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| TEUR | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 4 bis 12 Monate | 1 bis 2 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 25.686 | 2.746 | 4.470 | 249 | 33.151 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 20.436 | - | - | 20.436 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 3.496 | - | 258 | 3.754 |
| Summe | 25.686 | 26.678 | 4.470 | 507 | 57.341 |
| Stand zum 30.09.2016 | |||||
| TEUR | Täglich fällig | Bis zu 3 Monate | 4 bis 12 Monate | 1 bis 2 Jahre | Summe |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.679 | 5.943 | 21.269 | - | 28.891 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | 17.505 | - | - | 17.505 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | 3.831 | 92 | - | 3.923 |
| Summe | 1.679 | 27.279 | 21.361 | - | 50.319 |
34.1 Kapitalsteuerung
Das Ziel der Kapitalsteuerung der Gruppe ist es sicherzustellen, dass alle Gesellschaften der Unternehmensgruppe in der Lage sind, dem Prinzip der Unternehmensfortführung zu folgen und gleichzeitig alle Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen.
Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Netto-Finanzschulden (darunter werden die in Anhangsangabe 25 angegebenen Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, verstanden) sowie dem Eigenkapital der Gruppe (dieses setzt sich zusammen aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, dem Bilanzverlust und der Erhöhung der Kapitalrücklage).
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| 30.09.2017 | 30.09.2016 | |
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 32.505 | 27.486 |
| Abzüglich: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (2.572) | (7.293) |
| Netto-Finanzschulden | 29.933 | 20.193 |
| Gesamtkapital | 21.034 | 12.570 |
| Kapital und Netto-Finanzschulden | (8.899) | (7.623) |
Zum 30. September 2017 und 2016 wurden keine Änderungen an den Zielen, Richtlinien und Verfahren für die Kapitalsteuerung vorgenommen.
Entsprechend der russischen Gesetzgebung musste das Grundkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum 30. September 2017 sowie zum 30. September 2016 mindestens TRÜB 10 betragen. Liegt der Wert des Nettovermögens einer Gesellschaft unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag des Grundkapitals, so muss die Gesellschaft liquidiert werden. Zum 30. September 2017 erfüllt die 000 EkoNiva-Kaluga die Mindestkapitalanforderungen nicht. Im nächsten Geschäftsjahr soll die 000 EkoNiva-Kaluga mit der 000 EkoNivaTechnika verschmolzen werden.
35. SEGMENTINFORMATIONEN
Die Gruppe verfügt über vier nachfolgend beschriebene berichtspflichtige Geschäftssegmente, die strategische Geschäftseinheiten der Gruppe sind. Die strategischen Geschäftseinheiten betreiben Vertriebs- und andere Aktivitäten in verschiedenen Regionen der Russischen Föderation. Sie werden separat geführt, weil sie unterschiedliche Marketingstrategien erfordern.
Die nachfolgende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftstätigkeit der einzelnen berichtspflichtigen Segmente des Konzerns:
— Das Segment „Zentralrussland" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Zentralregion der Russischen Föderation.
— Das Segment „Schwarzerde" umfasst alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Schwarzerderegion der Russischen Föderation.
— Das Segment „Sibirien" beinhaltet alle Geschäftsaktivitäten der Tochterunternehmen aus der Region Sibirien der Russischen Föderation.
Für interne und externe Rechnungslegungszwecke wurden bestimmte Geschäftssegmente mit unterschiedlichen Merkmalen zu einer Gruppe mit der Bezeichnung „Übrige Regionen" zusammengefasst.
Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Betriebsergebnisses vor Steuern (EBIT) beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss bewertet.
Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden als die um die minimale Marge erhöhten Umsatzkosten definiert. Die Marge hängt von solchen Faktoren wie Saisonalität, Änderung von Wechselkursen, Liefer- und Lagerbedingungen, Finanzierungsbedingungen und -fristen und anderen Faktoren ab.
Informationen zu den berichtspflichtigen Segmenten sowie die Überleitung zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung werden in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
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| 30. September 2017 | Zentralrussland | Schwarzerde | Sibirien | Übrige Regionen | Anpassungen/ Eliminierungen | Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 65.909 | 62.963 | 21.479 | 740 | (2.949) | 148.142 |
| Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren an Dritte | 61.789 | 61.311 | 20.820 | 38 | 1.150 | 145.108 |
| Umsatzerlöse - konzernintern | 2.883 | 608 | (104) | 702 | (4.089) | - |
| Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen | 1.237 | 1.044 | 763 | - | (10) | 3.034 |
| Umsatzkosten | (51.712) | (51.708) | (17.171) | (729) | 3.346 | (117.974) |
| Rohgewinn/(-verlust) | 14.197 | 11.255 | 4.308 | 11 | 397 | 30.168 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 973 | 649 | (104) | 6.472 | (6.495) | 1.495 |
| Personalaufwand | (2.763) | (2.745) | (1.138) | (3.037) | (98) | (9.781) |
| Abschreibungen und Wertminderungen | (1.118) | (433) | (145) | (118) | 77 | (1.737) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (3.713) | (5.387) | (1.873) | (4.007) | 6.429 | (8.551) |
| Betriebsergebnis | 7.576 | 3.339 | 1.048 | (679) | 310 | 11.594 |
| 30. September 2016 | Zentralrussland | Schwarzerde | Sibirien | Übrige Regionen | Anpassungen/ Eliminierungen | Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse | 46.949 | 51.999 | 20.497 | 4.006 | (6,239) | 117.212 |
| Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Handelswaren an Dritte | 41.981 | 50.062 | 18.947 | 3.314 | 587 | 114.891 |
| Umsatzerlöse - konzernintern | 3.929 | 1.274 | 907 | 687 | (6.797) | - |
| Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen | 1.039 | 663 | 643 | 5 | (29) | 2.321 |
| Umsatzkosten | (38.439) | (42.509) | (15.231) | (3.367) | 6.325 | (93.221) |
| Rohgewinn/(-verlust) | 8.510 | 9.490 | 5.266 | 639 | 86 | 23.991 |
| Sonstige Erträge | 965 | 817 | 802 | 7.277 | (6.527) | 3.334 |
| Personalaufwand | (3.186) | (2.411) | (835) | (3.143) | - | (9.575) |
| Abschreibungen und Wertminderungen | (1.152) | (390) | (131) | (75) | 64 | (1.684) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (4.386) | (6.871) | (3.906) | (1.934) | 6.336 | (10.761) |
| Betriebsergebnis | 751 | 635 | 1.196 | 2.764 | (41) | 5.305 |
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| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Betriebsergebnis | 11.594 | 5.305 |
| Finanzerträge aus einem Debt-to-Equity-Swap | - | 60.341 |
| Finanzerträge | 2.699 | 3.270 |
| Finanzaufwendungen | (5.301) | (6.052) |
| 8.992 | 62.864 | |
| Ertragsteueraufwand | (408) | (561) |
| Periodenergebnis | 8.584 | 62.303 |
Die Angaben in der Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2016 wurden entsprechend den Anhangsangaben 11, 12 und 13 angepasst.
Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gruppe im Segment Zentralrussland mit einem Kunden 33 % des Segmentumsatzes (2016: 15 % des Umsatzes mit zwei Kunden), im Segment Sibirien mit einem Kunden 36 % des Segmentumsatzes (2016: 21 % des Umsatzes mit einem Kunden) und im Segment Schwarzerde mit zwei Hauptkunden 33 % des Segmentumsatzes (2016: 22 % des Umsatzes mit zwei Kunden) erwirtschaftet.
36. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Für die Zwecke dieses Konzernabschlusses gelten Parteien als nahestehende Unternehmen, sofern eine Partei in der Lage ist, die andere Partei zu beherrschen, diese unter gemeinsamer Beherrschung stehen oder die Partei wesentlichen Einfluss auf die Finanz- und Betriebsentscheidungen der anderen Partei ausüben kann. Bei der Berücksichtigung jeder möglichen Beziehung zu nahestehenden Unternehmen wird auf die Substanz der Beziehung abgestellt, nicht rein auf die Rechtsform.
Im Laufe der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode führten Gesellschaften der Unternehmensgruppe folgende Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen durch:
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| Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung | Mutterunternehmen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verkauf von Landmaschinen | 16.118 16.118 | 3.552 | - | - |
| Verkauf von Ersatzteilen | 6.743 | 5.539 | - | - |
| Verkauf von Reifen | 225 | 483 | - | - |
| Verkauf von Schmierstoffen | 360 | 305 | - | - |
| Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen gen | 43 43 | - | - | |
| Verkauf von in Zahlung genommenen Maschinen | - | 65 | - | - |
| Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen gen | 110 110 | 57 | - | - |
| Sonstige Erträge träge | 70 70 | 55 | - | - |
| Erwerb von Waren und sonstigen Dienstleistungen | (723) | (1.241) | - | - |
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| Assoziierte Unternehmen | Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verkauf von Landmaschinen | - | - | 16.118 | 3.552 | ||
| Verkauf von Ersatzteilen | - | - | - | 6.743 | 5.539 | |
| Verkauf von Reifen | - | - | - | 225 | 483 | |
| Verkauf von Schmierstoffen | - | - | - | 360 | 305 | |
| Verkauf von intelligenten Landwirtschaftslösungen gen | - | - | 43 | - | ||
| Verkauf von in Zahlung genommenen Maschinen | - | - | - | - | 65 | |
| Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen gen | - | - | 110 | 57 | ||
| Sonstige Erträge träge | - | - | 70 | 55 | ||
| Erwerb von Waren und sonstigen Dienstleistungen | (12) | - | (1.671) | (658) | (2.406) | (1.899) |
Die folgenden Salden waren am Ende der Berichtsperiode ausstehend:
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung | 30.09.2017 | 9.711 | 497 |
| 30.09.2016 | 3.881 | 585 | |
| Mutterunternehmen | 30.09.2017 | - | - |
| 30.09.2016 | - | - | |
| Assoziierte Unternehmen | 30.09.2017 | - | - |
| 30.09.2016 | 2 | - | |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 30.09.2017 | - | 575 |
| 30.09.2016 | - | 463 | |
| Summe | 30.09.2017 | 9.711 | 1.072 |
| 30.09.2016 | 3.883 | 1.048 |
Zum Ende der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode stellte sich der Saldo der von Gesellschaften der Gruppe durchgeführten Finanztransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen wie folgt dar:
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| Gewährung langfristiger Darlehen | Gewährung kurzfristiger Darlehen | ||
|---|---|---|---|
| Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung | 30.09.2017 | - | 11.670 |
| 30.09.2016 | 10.643 | 2.696 | |
| Mutterunternehmen | 30.09.2017 | - | 1.032 |
| 30.09.2016 | - | 621 | |
| Assoziierte Unternehmen | 30.09.2017 | 125 | 15 |
| 30.09.2016 | 88 | 73 | |
| Summe | 30.09.2017 | 125 | 12.717 |
| 30.09.2016 | 10.731 | 3.390 |
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 akzeptierte die Gruppe den Wechsel des Darlehensnehmers für das Darlehen mit dem Nominalwert von TEUR 2.654, bei dem ein von der Gruppe unabhängiger Darlehensnehmer durch einen Darlehensnehmer unter gemeinsamer Beherrschung ersetzt wurde. In Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung hat die Gruppe eine Abwertung des Darlehens in Höhe von TEUR 1.766 vorgenommen. Die Erfassung der Wertberichtigung wurde im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
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| Zinserträge | Zinsaufwendungen | ||
|---|---|---|---|
| Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung | 2017 | 1.696 | - |
| 2016 | 1.641 | - | |
| Mutterunternehmen | 2017 | 410 | - |
| 2016 | 410 | - | |
| Assoziierte Unternehmen | 2017 | 3 | - |
| 2016 | 6 | - | |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 2017 | - | 80 |
| 2016 | - | 34 | |
| Summe | 2017 | 2.109 | 80 |
| 2016 | 2.057 | 34 |
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| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|---|
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 30.09.2017 | 177 | 242 |
| 30.09.2016 | 169 | - |
Im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 wurden Darlehen in Höhe von TEUR 18.862 (2016: TEUR 15.208) an nahestehende Unternehmen und Personen ausgereicht. Dieser Betrag ist in der Zeile „Mittelabfluss aus der Ausgabe von sonstigen finanziellen Vermögenswerten" in der Konzernkapitalflussrechnung enthalten. Die Zahlungseingänge von nahestehenden Unternehmen und Personen aus der Finanzierungstätigkeit während der Berichtsperiode betrugen TEUR 17.710 (2016: TEUR 12.578). Dieser Betrag ist in der Zeile „Mittelzufluss aus der Abrechnung von sonstigen finanziellen Vermoegenswerten" in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt. Investitionsgeschäfte mit Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung, für die keine Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente eingesetzt werden mussten, beliefen sich zum 30. September 2017 auf TEUR 3.994 (2016: TEUR 0).
Zum 30. September 2017 waren Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 32.092 (2016: TEUR 14.751) durch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen besichert.
Am 23. Juni 2016 veräußerte die Gruppe ihr Tochterunternehmen 000 EkoNiva-Farm an die 000 EkoNiva-APK Holding, ein nahestehendes Unternehmen der Gruppe unter gemeinsamer Beherrschung, das zur Ekosem-Agrar-Gruppe gehört, für einen Kaufpreis von TRUB 10.000; zum Erwerbszeitpunkt belief sich das Nettovermögen der 000 EkoNiva-Farm auf TEUR 3 (Anhangsangabe 7).
Zum 30. September 2017 fungierte die Gruppe als Garantiegeber für die Bankdarlehen der Gesellschaften der Ekosem-Agrar-Gruppe, der Partei unter gemeinsamer Beherrschung, in Höhe von TEUR 1.462 (2016: TEUR 3.177). Der Buchwert der Garantien betrug TEUR 22 (2016: TEUR 48). Die Garantien wurden gestellt, um den Kauf von Maschinen der Gruppe durch die Ekosem-Agrar-Gruppe zu unterstützen. Zum Datum der Erstellung dieses Abschlusses geht das Management nicht davon aus, dass diese Garantien in Anspruch genommen werden.
Zum 30. September 2017 verfügte die Gruppe außerdem über Garantien, die von nahestehenden Unternehmen und Personen zur Besicherung der Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe gestellt wurden. Siehe hierzu auch die Anhangsangaben 24 und 26.
Die Gruppe leistete Barzahlungen an die Parteien unter gemeinsamer Beherrschung im Rahmen der zinslosen Warenlieferverträge, die schließlich innerhalb eines Jahres beendet wurden. Daher erfolgte im Geschäftsjahr 2017 eine Barrückerstattung bzw. eine Verrechnung mit der von der Gruppe zu zahlenden Prämie oder mit anderen Verbindlichkeiten gegenüber diesen Parteien in Höhe von TEUR 2.262 (2016: TEUR 3.484).
Die Bezüge des Managements sind in Anhangsangabe 11 dargestellt.
37. WICHTIGE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Nach dem Bilanzstichtag schloss die Gruppe mit der russischen Sberbank einen Vertrag über eine Kreditlinie in Höhe von TRUB 1.170 zu Zinssätzen zwischen 9,5 % und 10,4 % und mit Fälligkeit zwischen Juni und November 2019.
38. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Für die Abschlussprüfung wurde im Geschäftsjahr zum 30. September 2017 ein Honorar (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 178 (2016: TEUR 195) als Aufwand erfasst.
39. FREIGABE
Der Konzernabschluss der Ekotechnika AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 wurde noch nicht genehmigt und wird am 17. Januar 2018 vom Vorstand als vorläufige, ungeprüfte Version vorbehaltlich weiterer (möglicherweise signifikanter) Änderungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Walldorf, 17. Januar 2018
Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender
Bjöme Drechsler, Vorstand
1. Grundlagen der Unternehmensgruppe
Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe
Die Geschäftstätigkeit der Ekotechnika-Unternehmensgruppe, deren Mutterunternehmen die Ekotechnika AG ist, umfasst den Handel mit Landmaschinen. Das Leistungsspektrum beinhaltet den Maschinenhandel (Beratung, Ein- und Verkauf), den Ersatzteilhandel und das Erbringen von Serviceleistungen. Daneben beginnt die Unternehmensgruppe derzeit mit dem Verkauf von technologischen Lösungen und Geräten für das Precision Farming und arbeitet ebenfalls aktiv an der Entwicklung von Dienstleistungen im Bereich Smart Farming, da diesem Bereich ein großes Marktpotential attestiert wird. Der Absatzmarkt der Unternehmensgruppe liegt in Russland; teilweise werden Landmaschinen und Ersatzteile in Westeuropa und Nordamerika eingekauft. Ein großer Teil der Produkte wird mittlerweile von Tochterfirmen ausländischer Lieferanten direkt in Russland gefertigt bzw. montiert und dort eingekauft. Auf dem russischen Markt agieren die Gesellschaften der Gruppe unter der Marke EkoNiva-Technika.
Hauptlieferant der Unternehmensgruppe ist der weltgrößte und marktführende Landmaschinenhersteller Deere & Company, Moline, Illinois, USA. Das Produktportfolio wird durch weitere Landmaschinen und Landtechnik anderer Lieferanten ergänzt, darunter namhafte Hersteller wie JCB UK (Teleskoplader), Vaderstad (Bodenbearbeitungsmaschinen) und Grimme (Kartoffelerntetechnik).
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Russland - IST-Steigerung BIP, in %, Quelle: Rosstat, Kalkulationen von Weltbankmitarbeitern
Bei den derzeitig positiven Trends in der Weltwirtschaft und der Erholung des Ölpreises sowie der steigenden makroökonomischen Stabilität zeigte die russische Wirtschaft nach einem beschleunigten Wachstum im zweiten Halbjahr 2016 eine Fortsetzung dieses Trends im Jahr 2017. Im produzierenden Gewerbe wiesen im ersten Quartal 2017 die Rohstoffgewinnung, das Transportwesen, die Staatsverwaltung und der Ausbau im Verteidigungsbereich ein deutliches Wachstum aus. Gestützt wurde diese Tendenz außerdem von einem Anstieg der Binnennachfrage im ersten Halbjahr. Allerdings war ab dem dritten Quartal eine Schwächung des Wachstums zu beobachten.
Die Inflation hat sich weiter verlangsamt und erreichte ein Niveau von unter 3 % zum Jahresende 2017. Dies hat zur Folge, dass die Finanzierungskosten in Russland stetig sinken. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 lag der Leitzins bei 9,5 %, im September 2017 sank er auf 8,5 %. Dies dürfte in allen russischen Regionen zu einer Herabsetzung der Zinssätze führen, was sich vorteilhaft auf die Finanzierung von Investitionen auswirkt.
Der russische Rubel war im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum weniger volatil; zum 30. September 2016 betrug der Wechselkurs rund 70,88 Rubel/Euro, zum 30. September 2017 68,45 Rubel/Euro. Der durchschnittliche Wechselkurs für das Geschäftsjahr belief sich auf 65,74 Rubel/Euro (2016: 75,27 Rubel/Euro). Der stabile Rubel hat zwei wesentliche Effekte auf das russische Agrargeschäft: zum einen schwächt er die Wettbewerbsfähigkeit der russischen Produzenten von landwirtschaftlichen Waren (auf USD-Basis), was zu Preisherabsetzungen in der lokalen Währung und sinkender Kaufkraft für Landmaschinen führt. Zum anderen sinken die Preise für importierte Landtechnik, sodass diese auf Rubel-Basis konkurrenzfähiger werden.
Die Weltmarktpreise für Agrarrohstoffe sind insgesamt und besonders auf Rubelbasis auf einem niedrigeren Niveau als im Vorjahr. Deshalb ist die Prognose für die Landwirtschaft verhalten positiv, vor dem Hintergrund der politischen Spannungen zwischen Russland und anderen Ländern bleibt die Situation jedoch instabil. Andererseits nimmt die Nachfrage nach Landmaschinen von hoher Qualität zu. Mit dem steigenden Preisdruck und der damit verbundenen Kostenoptimierung sind neue Technologien und intelligente Lösungen entscheidende Vorteile in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld.
2.2. Entwicklung im Landmaschinenhandel
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) sieht gute Voraussetzungen für eine positive Entwicklung in der Branche. Die Ergebnisse nach den ersten Quartalen bestätigen den positiven Trend. Die russische Regierung verschärft jedoch weiter die Importbeschränkungen. Laut Angaben des VDMA stieg der Gesamtmarkt für Traktoren in Russland (lokal hergestellt und importiert) von Januar bis September um 27 %, der Markt für Mähdrescher wächst mit 3 % deutlich langsamer auf einem niedrigen Niveau.

AEB Report 2017

Zolldatenbank Russland / Angaben lokaler Hersteller 2017
2.3. Geschäftsentwicklung
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/2017 war der Handelsumsatz geringer als im gleichen Zeitraum der Vorjahresperiode, dank guter Ernte und der Rubelerholung verbesserte sich die Situation im weiteren Verlauf aber deutlich. Durch die Steigerung des Verkaufsvolumens entwickelte sich das Geschäft positiver als erwartet. Gleichzeitig wurde intensiv auf eine strikte Kontrolle der Kosten geachtet. Im Verlauf des Jahres erhielt das Unternehmen umfangreiche Aufträge von Großkunden wie Prodimex, Dominant und EkoNiva-APK Holding, wobei es sich bei letzterem um ein nahestehendes Unternehmen handelt. Wie man den nachfolgenden Grafiken entnehmen kann, hat die Ekotechnika in allen Vertriebsregionen eine deutliche Marktführerschaft bei importierten Traktoren.

AEB Report 2017 nach John Deere Angaben
Die operative Entwicklung war im abgelaufenen Geschäftsjahr besser als geplant verlaufen: die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 148.142 lagen um 25,3 % über dem Plan (TEUR 118.253). Der Rohertrag betrug TEUR 30.168 und übertraf damit die Erwartungen (TEUR 21.542) um 40,0 %.
Zum 30. September 2017 wies die Unternehmensgruppe RUB-Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 30.424 (2016: TEUR 25.807), USD-Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 390 (2016: TEUR 1.679) und Euro-Finanzverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.449 (2016: EUR 0) aus. Die Finanzierungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu ausschließlich in Rubel getätigt worden. Aufgrund dieser Tatsache und der deutlich geringeren Volatilität des Rubels betrugen die Währungsverluste insgesamt TEUR 14.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) in Höhe von TEUR 13.331 (2016: TEUR 6.989) lag um TEUR 5.040 (60,8 %) über dem Plan von TEUR 8.291. Gleiches gilt für das EBIT (operative Ergebnis), das mit TEUR 11.594 (2016: TEUR 5.305) um 75,8 % (TEUR 5.000) über dem Plan von TEUR 6.594 lag. Das Finanzergebnis lag mit TEUR — 2.602 auf dem geplanten Niveau von TEUR - 2.620.
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| 2017FY | 2016FY | 2015FY | 2014FY | 2013FY | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 148.142 | 117.212 | 109.038 | 171.042 | 212.391 |
| Umsatzerlöse aus dem Verkauf von | |||||
| Landwirtschaftsmaschinen, Gebrauchtmaschinen, Ersatzteilen, Reifen, Smart Farming und Schmierstoffen | 145.107 | 114.891 | 103.542 | 165.040 | 206.637 |
| Verkauf von Landwirtschaftsmaschinen | 96.249 | 75.543 | 69.040 | 127.074 | 169.285 |
| Verkauf von Gebrauchtmaschinen | 1.156 | 1.198 | |||
| Verkauf von Ersatzteilen | 42.741 | 33.896 | 31.888 | 34.844 | 34.257 |
| Verkauf von Reifen | 1.458 | 1.776 | |||
| Verkauf Smart Farming Produkte | 569 | - | |||
| Verkauf von Schmierstoffen | 2.935 | 2.478 | 2.614 | 3.122 | 3.095 |
| Verkauf von Baudienstleistungen | - | - | 1.819 | 1.778 | 2.680 |
| After-Sales-Services | 3.035 | 2.321 | 3.677 | 4.224 | 3.074 |
| EBIT | 11.594 | 5.305 | -1.180 | 1.894 | 16.908 |
2.4. Lage
a) Ertragslage
Da die Ekotechnika AG im Rahmen der John Deere „Green an Green"-Strategie handelt, hat sie im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von ca. EUR 15 Mio. durch die Einstellung des Vertriebs von Marken, die nicht der Exklusivitätsstrategie entsprachen, aufgegeben. Dennoch erzielte das Unternehmen im Geschäftsjahr 2016/2017 einen Gesamtumsatz in Höhe von TEUR 148.142 (2016: TEUR 117.212). Davon entfielen 65,0 %, bzw. TEUR 96.249 auf den Verkauf von neuer Landtechnik (2016: 64,4 % bzw. TEUR 75.543). Ein Umsatzanteil von 28,9 % bzw. TEUR 42.741 wurde mit dem Verkauf von Ersatzteilen erzielt (2016: 28,9 % bzw. TEUR 33.896). Der Umsatz aus der Erbringung von Serviceleistungen belief sich auf TEUR 3.034 (2016: TEUR 2.321).
Der Anstieg des Umsatzes mit Landmaschinen ist im Wesentlichen auf die Verkäufe von Traktoren und Mähdreschern zurückzuführen. Die gute Entwicklung im Geschäftsjahr 2016/2017 ist die Folge der steigenden Nachfrage nach importierten Landmaschinen und des stabilen Rubelkurses. Im abgelaufenen Geschäftsjahr realisierte die Ekotechnika Gruppe einen deutlichen Anstieg von Traktorenlieferungen von 199 im Vorjahr auf 241 Einheiten (+21,1 %) sowie bei Mähdreschern und Futtererntemaschinen von 50 auf 58 Einheiten (+16,0 %). Der Ersatzteilumsatz ist überwiegend durch die Vergrößerung des Bestands an Landtechnik und das zunehmende Alter der Landmaschinen, die mit der erhöhten Lebensdauer deutlich mehr Ersatzteile benötigen, um TEUR 8.845 (26,1 %) gestiegen. Zudem wuchs der Umsatz mit Serviceleistungen um TEUR 713 (30,7 %).
Der Anstieg der Beschaffungskosten um TEUR 17.825 (+28,1 %) für Landmaschinen fiel etwas höher aus als der korrespondierende Anstieg des Umsatzes mit Landmaschinen (+ 27,4 %). Der Anstieg von Einkaufspreisen für Ersatzteile ist mit +24,9 % im Berichtszeitraum geringer ausgefallen als der Anstieg des Umsatzes mit Ersatzteilen (+26,1 %). Dies weist auf eine erfolgreiche Arbeit im Bereich der Kundenbindung und einen optimierten Ersatzteileinkauf hin. Der Rohertrag betrug TEUR 30.168 (2016: TEUR 23.991). Die Abschreibungen sind im Geschäftsjahr 2016/17 um TEUR 53 (3,1 %) gestiegen und beliefen sich auf TEUR 1.737 (2016: TEUR 1.684). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen von TEUR 10.761 um TEUR 2.210 auf TEUR 8.551 zurück, dies geschah vor allem aufgrund der Reduzierung von Rückstellung für Garantieänderungen (um TEUR 1.532). Diese sind vornehmlich durch Änderungen im Produktmix erklärbar. Weiter konnten die Aufwendungen für Marketing und Werbung (um TEUR 517) gesenkt werden. Auch die Aufwendungen für Wirtschaftsprüfung, Beratung und juristische Begleitung verringerten sich signifikant (um TEUR 466). Der Rückgang resultiert aus den Mehraufwendungen für den Debt-to-Equity-Swap im vorherigen Geschäftsjahr. Gegenläufig waren Abschreibungen von als uneinbringlich eingestuften Forderungen (Anstieg um TEUR 586).
Das operative Ergebnis (EBIT) erreichte im vorherigen Geschäftsjahr TEUR 11.594 (2016: TEUR 5.305); das Ergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf TEUR 8.992 (2016: TEUR 2.523; nach dem Abzug des Finanzergebnisses aus dem Debt-to-Equity-Swap). Der deutliche Anstieg des EBT um TEUR 6.469 resultiert vor allem aus dem Anstieg der Umsatzerlöse und der stabilen Rohertragsmarge bei gleichzeitig reduzierten Betriebskosten.
Die Finanzaufwendungen sind um TEUR 751 auf TEUR 5.301 (2016: TEUR 6.052) zurückgegangen. Bei Finanzaufwendungen handelt es sich maßgeblich um Zinszahlungen an Banken (TEUR 4.466, 2016:TEUR 4.945). Die Reduzierung ist zu TEUR 353 auf dem Wegfall der Kuponzahlungen auf die Unternehmensanleihe begründet.
Der Konzernjahresüberschuss betrug im Geschäftsjahr 2016/2017 TEUR 8.584 (2016: TEUR 62.303).
b) Finanzlage
Für die finanzielle Steuerung des Unternehmens ist die Finanzabteilung der 000 EkoNivaTechnika-Holding, Russland, verantwortlich. Die Steuerung hat als maßgebliches Ziel die Finanzierungskosten möglichst gering zu halten und dabei gleichzeitig alle Verbindlichkeiten der Gruppe termingerecht zu bedienen.
Wesentliche Instrumente in der Zusammenarbeit mit Lieferanten sind Dokumentenakkreditive sowie Bankgarantien.
Weitergehende Informationen zur Kapitalstruktur sowie im Hinblick auf Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken ergeben sich aus den folgenden Ausführungen und dem Konzernanhang zum Abschluss.
c) Kapitalstruktur
Die langfristigen Schulden belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 500 (2016: TEUR 92); dieser Betrag beinhaltet eine langfristige Verpflichtung aus Finanzierungsleasing (TEUR 258; 2016: TEUR 92) und langfristige Finanzverbindlichkeiten (TEUR 242; 2016: TEUR 0). Die kurzfristigen Schulden betragen TEUR 62.235 — ein Anstieg zum Vorjahrswert um TEUR 2.078 (2016: TEUR 60.157). Diese Entwicklung ist auf den Zuwachs von kurzfristigen Bankverbindlichkeiten um TEUR 4.777 auf TEUR 32.263 (2016: TEUR 27.486) sowie von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten um TEUR 2.931 auf TEUR 20.436 (2016: TEUR 17.505) zurückzuführen. Dies ist eine Konsequenz aus dem gestiegenen Geschäftsvolumen. Weiter wurden die erhaltenen Anzahlungen um TEUR 1.502 auf TEUR 1.963 (2016: TEUR 3.465) und die sonstigen kurzfristigen Schulden um TEUR 3.061 auf TEUR 3.044 (2016: TEUR 6.105) reduziert. Hierbei handelt es sich vornehmlich um eine Reduzierung der Umsatzsteuerlast.
Das Konzerneigenkapital ist positiv und beträgt TEUR 21.034, was deutlich über dem Vorjahreswert von TEUR 12,570 liegt. Dies ergibt sich aus dem positiven Konzernergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,1 % (2016: 17,3 %).
d) Investitionen
Im Berichtszeitraum wurden in geringerem Umfang Investitionen getätigt (TEUR 531; 2016: TEUR 845).
e) Liquidität
Zum 30. September 2017 betrugen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente TEUR 2.572 (2016: TEUR 7.293). Im Berichtsjahr lag der Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit vor Veränderungen im Nettoumlaufvermögen bei TEUR 14.490 (2016: TEUR 6.814). Dieser Anstieg ist die Folge der wesentlichen Erhöhung des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), das um TEUR 6.342 auf TEUR 13.331 stieg (2016: TEUR 6.989).
Die bilanzielle Steigerung der Vorräte um TEUR 2.111 auf TEUR 18.236 (2016: TEUR 16.125) sowie der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sich um TEUR 10.808 auf TEUR 22.892 (2016: TEUR 12.084) erhöhten, wirkten sich negativ auf den operativen Cashflow aus, welcher nach Änderungen des Nettoumlaufvermögens negativ in Höhe von TEUR 2.155 (2016: Zufluss von TEUR 21.120) ist. Nach Berücksichtigung von Ertragssteuern und Zinsen ergab sich ein Nettozahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von TEUR 6.947 (2016: Mittelzufluss in Höhe von TEUR 17.465).
Die Investitionstätigkeit führte in Summe zu einem Mittelabfluss von TEUR 1.046 (2016: TEUR 4.000). Hierin enthalten sind Abflüsse für Investitionen in Sachanlagen in Höhe von TEUR 531 (2016: TEUR 845), denen Zuflüsse aus dem Verkauf von Sachanlagen in Höhe von TEUR 228 (2016: TEUR 688) gegenüberstanden. Die Zuflüsse aus der Abrechnung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten beliefen sich auf TEUR 18.415 (2016: TEUR 12.720), wobei die Abflüsse durch die Ausgabe solcher TEUR 19.133 (2016: TEUR 16.525) betrugen. Es handelt sich bei diesen Vermögenswerten hauptsächlich um die Ausgabe und Rückzahlung von Darlehen an nahestehende Unternehmen.
Zuflüsse aus Bankfinanzierungen haben sich von TEUR 83.284 im Vorjahr auf TEUR 101.406 im Berichtsjahr erhöht. Nach Berücksichtigung von Auszahlungen für die Tilgung von Krediten in Höhe von TEUR 98.156 (2016: TEUR 94.131) ergibt sich ein Nettozahlungsmittelzufluss aus Bankfinanzierungen in Höhe von TEUR 3.250 (2016: Nettozahlungsmittelabfluss in Höhe von TEUR 10.847). Die Kapitalerhöhung und die Erhöhung der Kapitalrücklage führten im Vorjahr zu einem Zahlungsmittelzufluss in Höhe von TEUR 3.040.
f) Vermögenslage
Zum 30. September 2017 betrug die Bilanzsumme TEUR 83.769 und lag um 15,0 % über dem Vorjahr (2016: TEUR 72.819). Die Bilanz besteht zu 26,1 % (TEUR 21.834) aus langfristigen Vermögenswerten (2016: TEUR 29.944; 41,1 %). Hiervon sind 87,7 % Sachanlagen (2016: 63,9 %). Darüber hinaus bestehen langfristige Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 1.939 (2016: TEUR 10.746). Weitere Details zu den einzelnen Gruppen von Vermögenswerten können im Anlagespiegel im Konzernanhang (Tz. 15) nachgelesen werden. Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg um TEUR 19.060 auf TEUR 61.935 (2016: TEUR 42.875). Hauptgrund hierfür ist die Umklassifizierung der langfristigen Darlehen gegenüber dem nahestehenden Unternehmen Ekosem-Agrar (TEUR 7.014) in kurzfristige Vermögenswerte. Weiter hat der Anstieg der Vorräte um TEUR 2.111 und der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 10.808 einen Einfluss. Der Anstieg des Warenlagerbestandes von TEUR 16.125 um TEUR 2.111 auf TEUR 18.236 ist die Folge der höheren Nachfrage sowie des niedrigen Lagerbestandes der letzten Geschäftsjahre. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2016/2017 sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund des deutlichen Wachstums gestiegen und betrugen TEUR 22.892 (2016: TEUR 12.084). Ein
weiterer Einfluss war der zunehmende Umsatzanteil mit großen Agroholdings und die damit verbundenen, weniger günstigen Zahlungsbedingungen. Allerdings ist bei diesem Kundensegment die Zahlungsdisziplin deutlich höher und das Ausfallrisiko geringer als im normalen Einzelkunden-Retailgeschäft. Beide Entwicklungen sind auf die Erweiterung der betrieblichen Tätigkeit der Gruppe zurückzuführen. Gleichzeitig verringerten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um TEUR 4.721 und beliefen sich auf TEUR 2.572 (2016: TEUR 7.293). Dies war fast vollständig auf die Reduzierung kurzfristiger Einlagen in Höhe von TEUR 5.882 zurückzuführen.
Zusammenfassend ist das Management mit dem operativen Geschäft im vergangenen Jahr zufrieden.
3. Leistungsindikatoren
Finanzielle Leistungsindikatoren:
Der Vorstand hat folgende bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren festgelegt:
— Auftragseingang
— Umsatzerlöse
— EBIT
— Finanzierungsergebnis und Wechselkursentwicklung
Vergleich von Ist- und Planzahlen für das Berichtsjahr:
In der Planung wurde von 203 abgesetzten Traktoren für das Berichtsjahr und einem daraus resultierenden Umsatz von über TEUR 35.247 ausgegangen. Die tatsächlichen Absätze und Umsätze betrugen 241 Einheiten und TEUR 39.638. Bei Mähdreschern und Futtererntemaschinen wurde ein Absatz von 49 Einheiten und TEUR 9.097 Umsatz geplant. Tatsächlich waren es im Berichtsjahr 58 Einheiten und ein Umsatz von TEUR 13.733.
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| Plan | Ist | Ist | |
|---|---|---|---|
| 2018 | 2017 | 2016 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Anzahl | Anzahl | Anzahl | |
| --- | --- | --- | --- |
| Traktoren > 160 PS | 236 | 241 | 199 |
| Mähdrescher und Futtererntemaschinen | 55 | 58 | 50 |
Ebenfalls übertroffen wurde die Prognose bei sonstigen Maschinen und Anbaugeräten. Hier wurde ein Umsatz von TEUR 28.917 prognostiziert und TEUR 42.878 erreicht. Diese Umsätze beinhalten die Verkäufe von Pressen (Ist: TEUR 11.550, Plan: TEUR 7.666), Grubber (Ist: TEUR 2.809, Plan: TEUR 871) und weiteren Anbaugeräten. Die Abweichungen zu den Prognosen lassen sich damit überwiegend auf die abweichenden Verkaufszahlen und Maschinenpreise zurückführen. Die Materialaufwendungen für die verkauften Maschinen haben sich ebenfalls leicht positiv gegenüber dem Plan entwickelt. Die Materialaufwendungen für Traktoren sind nur um 7,2 % gegenüber dem Plan gestiegen, die Umsätze erhöhten sich um 12,5 %. Bei einem um 51,0 % höheren Umsatz mit Mähdreschern von TEUR 13.733 gegenüber dem Plan (TEUR 9,097) lagen die Materialaufwendungen bei TEUR 11.641 und somit 43,4 % über dem Plan von TEUR 8.119. Die übrigen Umsatztreiber verursachten Materialaufwendungen von TEUR 35.453 und damit 27,0 % mehr als geplant. Unter Betrachtung des gegenüber dem Plan (TEUR 28.917) um 48,3 % besseren Umsatzes (TEUR 42.878) kann dieser Anstieg jedoch als verhältnismäßig angesehen werden.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) betrug TEUR 13.331 und ist mit einem Anstieg um 60,8 % (TEUR 5.040) wesentlich höher, als geplant (Plan: TEUR 8.291). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) zeigte dieselbe Entwicklung und stieg um 75,8 % gegenüber dem Plan, welcher sich auf TEUR 6.594 belief. Das Finanzergebnis lag mit TEUR — 2.602 auf dem geplanten Niveau von TEUR - 2.620.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren:
Mitarbeiter
Die Entwicklung der Unternehmensgruppe basiert neben der Technik ganz wesentlich auf den Mitarbeitern, die sowohl beim Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen als auch beim Erbringen von Serviceleistungen stets im direkten Kontakt mit den Kunden sind und damit die Visitenkarte des Unternehmens darstellen. Aus diesem Grund legt Ekotechnika besondere Aufmerksamkeit darauf, die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu halten und stets weiterzuentwickeln. Dazu gehören regelmäßige Trainings im fachlichen Bereich genauso wie Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. Darüber hinaus besuchen unsere Mitarbeiter jährlich die größten Agrarausstellungen (in denen das Unternehmen auch Aussteller ist) in Deutschland und anderen Ländern mit einer Kundengruppe. So sichern wir die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und den von uns implementierten Produkten. Zusätzlich wurde ein Abfragesystem zur Ermittlung der Mitarbeiterzufriedenheit entwickelt und implementiert.
Das Management arbeitet aktiv an der weiteren Automatisierung von Geschäftsprozessen durch die Einführung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen. Die Einführung des elektronischen Dokumentenmanagements wird eine große Rolle bei der Steigerung der Effizienz spielen. Wichtig ist zudem ein CRM-System, mit dessen Aufbau im abgelaufenen Geschäftsjahr begonnen wurde und das auf den gesamten Vertriebsprozess angewendet wird. Das Management plant, die Anzahl der direkt im Vertrieb tätigen Mitarbeiter zu erhöhen, ohne den personellen Verwaltungsaufwand zu erhöhen. Die Produktivitätssteigerung sollte es dem Unternehmen ermöglichen, den Absatz auszubauen, ohne die Anzahl der Mitarbeiter, die nicht operativ tätig sind, zu vergrößern. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag betrug 490 Personen.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
4.1. Makroökonomische und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Bedingt durch die Ölpreiserhöhung und die makroökonomische Stabilität 2017, die zu einem zunehmenden Vertrauen der Wirtschaft und Kunden geführt hat, beginnt die russische Wirtschaft wieder zu wachsen. Im Zeitraum vom Januar bis September 2017 hat sich das BIP um 1,6 % (2016: -0,2 %) erhöht.
In der Berichtsperiode haben sich die Finanzierungskosten in Russland deutlich reduziert. Die russische Zentralbank hat den Leitzins viermal gesenkt. Am 18. September 2017 wurde der Leitzins von 10,0 % auf 8,5 % und am 30. Oktober 2017 nochmal auf 8,25 % reduziert. Diese Entwicklung lag vor allem an einer mäßigen Inflation, die sich zurzeit auf einem Niveau von unter 3 % befindet. Die Senkung der Zinsaufwendungen wird für die Finanzierung der Anschaffung von Landtechnik förderlich sein und die Nachfrage bei den russischen Agrarproduzenten stimulieren. Dies trifft zusammen mit dem hohen Nachholbedarf im Landtechnikbereich und wird den Markt in den kommenden Jahren wachsen lassen.
Entwicklung im Agrarsektor
Die Rekordernte hat zum Aufschwung in der Agrarproduktion geführt. Im laufenden Jahr wird das Wachstumstempo im Agrarsektor über das Wachstumstempo anderer Industrie- und Dienstbranchen hinausgehen. Der Landwirtschaftsanteil am BIP bleibt dabei gering.

Wachstumsprognose nach Sektoren, in %. Quelle: Kalkulationen der Mitarbeiter der Weltbank
Russland ist einer der größten Produzenten landwirtschaftlicher Produkte und ein wichtiger Marktteilnehmer auf dem Weltgetreidemarkt. In den letzten fünf Jahren wurde Russland nicht nur zum größten Weizenexporteur, sondern auch zum Selbstversorger bei Schweine- und Geflügelfleisch. Staatsunterstützung, niedrige Bodenbeschaffungs- und Lohnkosten sowie günstige Preise für Energieträger fördern das Geschäft der russischen Landwirte. Diese Faktoren haben dem
russischen Agrarsektor geholfen, die Wirtschaftskrise zu überwinden. Bei einem allgemeinen Wachstumsrückgang in der russischen Wirtschaft im Jahr 2015 und 2016 zeigte der Agrarsektor einen deutlichen Zuwachs in 2017.
Die Subventionspolitik für Agrarproduzenten und das wachsende Interesse seitens ausländischer Investoren haben dazu beigetragen, den Agrarsektor Russlands weiter zu modernisieren. Infolge der beträchtlichen Investitionen in modernste Technologien und der besseren Finanzierungsmöglichkeiten durch staatliche Hilfen und private Investitionen wird alte Technik weiter durch moderne Technik ersetzt. Die großen, gut organisierten Betriebe (sogenannte Agroholdings) zeigen dasselbe Produktivitätsniveau wie ausländische Konkurrenten. Um konkurrenzfähig zu bleiben, brauchen die großen Agroholdings in der Regel moderne ausländische Landtechnik. Um den Weltmarktanteil zu vergrößern, müssen solche Agrarbetriebe die Kosten weiter optimieren. Mit Blick auf die Maßstäbe und Größe dieser Unternehmen ist dies nur mit moderner Technik möglich.
Das Wachstum der Agrarsektor-Produktivität sowie die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen können perspektivisch zu einem langfristigen und erheblichen Anstieg der Nachfrage nach hochwertigen und modernen ausländischen Landmaschinen führen.
Entwicklung der Ekotechnika-Gruppe
Die Abhängigkeit von den geopolitischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen in Russland macht eine Vorhersage auch für das Geschäftsjahr 2017/2018 sehr schwierig. Der durchschnittliche Rubel/Euro-Wechselkurs belief sich im Berichtszeitraum auf 65,74, was deutlich unter der Annahme für das kommende Jahr (73,00 Rubel/Euro) liegt. Bei der Planung geht das Management von einem wenig volatilen Rubel/Euro-Wechselkurs für das gesamte nächste Jahr aus.
Die vom Aufsichtsrat für das nächste Geschäftsjahr genehmigte Planung geht von einem Umsatz in der Bandbreite von EUR 122 Mio. bis EUR 126 Mio. aus. Dies wird durch einen konservativen Ansatz des Vorstands zur Planung sowie vorwiegend durch die niedrigen Getreide- und Zuckerpreise erklärt. Die für das nächste Jahr vorgeplante Absatzmenge ist mit 236 Traktoren (2017: 241) und 39 Mähdrescher (2017: 55) etwas niedriger als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Es ist geplant, 16 Futtererntemaschinen (2017:3) zu verkaufen. Laut der Prognose werden sich die Vertriebsaufwendungen proportional zum Umsatz reduzieren. Im Resultat erwartet das Management einen Rückgang des Rohertrags auf ca. EUR 20-24 Mio. und ein EBIT in Höhe von EUR 7 Mio.
Auf Basis der positiven Umsatzentwicklung des ersten Quartals des laufenden Geschäftsjahres geht der Vorstand davon aus, dass der Umsatzrückgang im Geschäftsjahr geringer ausfallen wird als ursprünglich geplant. Diese Entwicklung wird unteranderem durch den starken Rubelkurs unterstützt, der sich weiter von der Jahresplanungsgröße von 73 Rubel/Euro entfernt. Derzeit geht der Vorstand von einem Umsatzrückgang in der Bandbreite von 5 % bis 10 % im Verhältnis zum Vorjahr aus.
Zusammenfassend erwartet das Management in seiner konservativen Planung einen Geschäftsrückgang nach dem überaus erfolgreichen Geschäftsjahr 2016/2017.
Angesichts der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit John Deere plant das Management der EkoNiva-Gruppe, diese Partnerschaft im Jahr 2018 auszubauen. Dabei sollen alle Standorte auf einen exklusiven Markenstatus umgestellt und die Produktpalette der „grünen Landmaschinen" erweitert werden. Ziel ist es, die Nachfrage nach immer komplexeren und stärker vernetzten Landmaschinenlösungen durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Hersteller und Händler sowie eine eindeutige Fokussierung auf Endkunden zu erreichen.
4.2. Risikobericht
Risikomanagementsystem
Ziel des Risikomanagementsystems ist die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken und die Förderung des risikoorientierten Denkens und Handelns in der Organisation. Der kontrollierte Umgang mit Risiken soll dazu beitragen, bestehende Chancen konsequent zu nutzen und den Geschäftserfolg zu steigern. Die Konzeption, Organisation und Aufgaben des Risk Managements wurden vom Vorstand der Ekotechnika AG vorgegeben und im Rahmen eines verfügbaren Risikohandbuchs dokumentiert. Diese Vorgaben werden laufend mit den sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeglichen, angepasst und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifiziert, klassifiziert und bewertet Ekotechnika Unternehmensrisiken bei klaren Verantwortlichkeiten konzernweit einheitlich. Die Gesellschaft setzt das Risk Management nicht nur zur Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken ein, vielmehr identifiziert und überwacht sie auch Risiken, die unterhalb der Bestandsgefährdung liegen, jedoch erheblichen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Auch im Geschäftsjahr 2016/2017 hat sie eine unternehmensweite Risikoinventur durchgeführt.
Risikoszenarien wurden hinsichtlich ihres negativen Einflusses auf das Ergebnis vor Steuern der jeweils analysierten Gesellschaft und der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Schadens bewertet. Für die so identifizierten potenziellen wesentlichen Risiken wurden, soweit sinnvoll, risikobeschränkende Maßnahmen definiert. Darüber hinaus wurden zur proaktiven Überwachung Frühwarnindikatoren mit festgelegten Grenzwerten — sofern dies möglich ist — den Risiken zugeordnet. Der Risikostatus wird quartalsweise an den Vorstand und von diesem an den Aufsichtsrat kommuniziert. Bei unvermittelt eintretenden Risiken oder bei einer erheblichen Risikoveränderung wird die Ad hoc-Berichtspflicht
ausgelöst und das Risiko wird unverzüglich an den Vorstand und von diesem gegebenenfalls an den Aufsichtsrat berichtet.
Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken und Unsicherheiten der Ekotechnika Gruppe dargestellt.
Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten der Kunden und der Unternehmensgruppe:
Die Finanzierung von Landtechnik in Russland für die Kunden der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über russische Banken und andere Finanzierungsgesellschaften. Die allgemeine wirtschaftliche Schwäche, die Sanktionen im Zuge der Ukraine-Krise und der Rückgang des Ölpreises hatten dramatische Auswirkungen auf diese Finanzierungsmöglichkeiten, was sich wiederum negativ auf die Finanzierungsaktivitäten der Banken auswirkte. In jüngster Zeit haben sich die finanziellen Bedingungen allerdings verbessert. Dies lag vor allem am gestiegenen Ölpreis, verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten der russischen Banken und einer niedrigeren Inflation. Außerdem ist das Interesse seitens ausländischer Investoren gestiegen.
Hieraus ergeben sich für das Unternehmen weiterhin Risiken hinsichtlich der kurzfristigen Finanzierung des Geschäfts. Insofern beachtet das Management aufmerksam die Finanzlage sowie das Kreditportfolio und geht davon aus, dass auch die rollierenden Finanzierungen regelmäßig verlängert werden können. Außerdem ist die Liquidität besser geworden, und die russischen Banken finanzieren deutlich aggressiver als in der Vergangenheit.
Wechselkursentwicklung:
Der Rubel war im Geschäftsjahr 2016/2017 wesentlich schwächeren Schwankungen unterworfen, als in früheren Jahren. Zum 30. September 2016 lag der Wechselkurs bei ca. 70,88 RUB/EUR, im April sank er auf 60 RUB/EUR, danach schwankte er und erreichte mit 72 RUB/EUR im August 2017 seinen Höchststand. Der Wechselkurs zum 30. September 2017 (68,45 RUB/EUR) lag leicht über dem durchschnittlichen Wechselkurs im Berichtsjahr von 65,74 RUB/EUR (2016: 75,27 RUB/EUR). Das Management geht für das kommende Geschäftsjahr von einem stabilen Rubel-Kurs aus, so dass die Wechselkursrisiken als gering eingestuft werden.
Ölpreis:
Ein Faktor, der ganz maßgeblichen Einfluss auf die Wechselkurse und die wirtschaftliche Entwicklung in Russland hat, ist der Ölpreis. Der Ölpreis stieg im Laufe des ganzen Berichtsjahres, was zur Verstärkung des Rubelkurses und einer besseren Haushaltslage des russischen Staates geführt hat. Dies trägt zu einer Erhöhung der staatlichen Zuschüsse, einschließlich derer für die Entwicklung des Agrarsektors, bei. In den letzten Monaten ist die Korrelation des Rubelwechselkurses und Ölpreises schwächer geworden und das Management der Gruppe geht davon aus, dass eine mögliche weitere Ölpreissteigerung den Rubel-Wechselkurs nicht beeinflussen wird. Dennoch ist der russische Staatshaushalt stark von der Entwicklung des Ölpreises abhängig. Ein Verfall des Ölpreises würde sich direkt auf die staatliche Förderpolitik auswirken.
Staatliche Förderung der Agrarbetriebe:
Die Kunden der Ekotechnika-Gruppe sind als Agrarbetriebe in gewissem Umfang von der staatlichen Förderung in Form direkter Zuschüsse und Zinssubventionen abhängig. Diese sind im Zuge der mehrfach ausgeführten Rahmenbedingungen wenig planbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die russische Regierung noch stärker als bisher die Produktion und den Verkauf lokaler Maschinen fördert oder die Einfuhr und Verkauf importierter Maschinen und Ersatzteile erschwert. Sollten sich diese Bedingungen weiter verschlechtern, könnte dies eine Auswirkung auf die Ertragslage der Unternehmensgruppe haben.
Kundenbonität:
Im Berichtszeitraum ist es für unsere Kunden einfacher geworden, die Landmaschinenkäufe zu finanzieren. Insbesondere genießen die großen Agroholdings einen leichten Zugang zur Finanzierung. Dies gilt sowohl für neue Verkäufe als auch in gewissem Umfang für bestehende Kundenforderungen. Wie bereits erwähnt stellen große Agroholdings ein geringeres Risiko in Bezug auf Forderungen dar als kleinere Einzelkunden. Die Uneinbringlichkeit von Forderungen könnte sich negativ auf die Ertragssituation des aktuellen Geschäftsjahres auswirken. Diesem Risiko wird durch einen engen und laufenden Kontakt zwischen den Verkaufsteams und Kunden begegnet. Die Verkäufer der Ekotechnika-Gruppe können auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Einschätzung der Kundenbonität zurückgreifen. Nachdem in der Berichtsperiode und im Vorjahr umfangreiche Wertberichtigungen auf Forderungen eingestellt wurden, geht das Management davon aus, dass aktuell keine unberücksichtigten Risikopositionen mehr vorhanden sind.
Absatzrisiko:
Für den Verkauf von bestimmten Maschinen müssen diese von der Gruppe regelmäßig ca. ein halbes Jahr vor der Verkaufssaison bestellt werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits in größerem Umfang Bestellungen von Kunden vorliegen. Das bedeutet, dass die Gruppe letztlich das Verkaufsrisiko trägt. Gerade in einem volatilen Umfeld bedeutet das ein Liquiditäts- und Absatzrisiko. Es gibt somit ein generelles Absatzrisiko — in Form sich ändernder Kundenanforderungen und eines sich ändernden Marktumfeldes — das sich über den Zeitraum zwischen Beschaffung und Absatz der Technik ändern kann.
Zugleich wächst der Großkundenanteil. Dies verursacht eine höhere Abhängigkeit von den Ausschreibungen, was das Risiko bei der Technikbestellung für einen bestimmten Kunden vergrößert, da die Möglichkeit besteht, dass die Gesellschaft die Ausschreibung nicht gewinnt und dann diese Technik nicht mit ausreichender Marge an andere Endkunden verkaufen kann. Weiterhin verbirgt sich in dem Absatzrisiko ein spezifisches Währungsrisiko, da der Bezug der Maschinen zu einem bestimmten Wechselkurs abgewickelt wird und der spätere Verkauf an den Endkunden zu einem gänzlich anderen Wechselkurs erfolgt. In den letzten beiden Jahren hat die Gesellschaft verstärkt darauf geachtet, das Bestandsrisiko aufgrund der unsicheren Zukunftsaussichten gering zu halten.
Steuerliche Behandlung des Sanierungsgewinns
Da sich die letzten Entwicklungen in der Gesetzgebung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen sich nicht als gänzlich klar erwiesen haben, entstand der folgende Sachverhalt: Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger, z.B. im Rahmen eines Debt-to-Equity-Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf 57,4 Mio. Euro belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. "Sanierungserlass", den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierende Steuerlast — unter gewissen weiteren Voraussetzungen — zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Da auch ein weiterer „Vertrauensschutzerlass" des Bundesfinanzministeriums gerichtlich kassiert worden ist, sind die Sanierungsgewinne nach dem heutigen Stand voll zu versteuern. Allerdings ist den ergangenen Urteilen zu entnehmen, dass der Gesetzgeber selbst den Sanierungserlass rechtswirksam rückwirkend legitimieren kann. Überschlägig dürfte die Ekotechnika AG eine Steuerlast von EUR 5-6 Mio. drohen, womit ein erhebliches finanzwirtschaftliches Risiko besteht. Derzeitig schätzt das Management dieses Risiko als gering ein und geht davon aus, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung zu Gunsten der Gesellschaft treffen wird.
4.3. Bestandsgefährdende Risiken
Prolongation von Kreditlinien:
Die Abhängigkeit davon, ob es der Gruppe gelingt, ausreichende Zahlungsmittel aus der Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften, um ihre Verbindlichkeiten zu bedienen, stellt eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gruppe dar. Basierend auf den aktuellen Plänen der Gruppe und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das
Management zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses 2017 davon aus, dass der Konzern in der Lage sein wird, sich in der absehbaren Zukunft ausreichend mit finanziellen Mitteln versorgen zu können, um seine Tätigkeit fortzuführen. Dies schließt auch die Refinanzierung von Krediten ein, die im Jahr 2018 zur Rückzahlung fällig sind, soweit diese die Mittel übersteigen, die aus dem operativen Geschäft generiert werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Gesellschaften der Gruppe kurzfristige Kredite von russischen Banken nutzen. Der überwiegende Anteil dieser Kreditlinien wird regelmäßig verlängert. Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird.
Sollte entgegen der Erwartung der Geschäftsleitung die Versorgung mit Zahlungsmitteln aus dem operativen Geschäft und über externe Finanzierungen nicht oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher möglich sein, so könnte dies ggf. die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zur Folge haben.
Zusammengefasst ist das Management der Meinung, dass die Risiken heute im Wesentlichen in den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen liegen. Da diese nur sehr bedingt aktiv gesteuert werden können, beschäftigt sich das Management intensiv damit, das Unternehmen so aufzustellen, dass jeweils adäquat auf Veränderungen reagiert werden kann.
4.4. Chancenbericht
Als wesentliche Chancen sieht die Unternehmensleitung derzeit die folgenden Punkte:
Weltweite und russlandweite Entwicklung in der Landwirtschaft:
Die steigende Weltbevölkerung und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten aufgrund steigenden Wohlstands bzw. der Nachahmung „westlich geprägter" Lebensstile sind die wesentlichen Treiber der weltweit positiven Entwicklung im Agrarbereich. Nicht zuletzt trägt auch die Energieproduktion aus pflanzlichen Rohstoffen zu einem permanenten Anstieg der Nachfrage bei. Einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktion und der dazu erforderlichen Effizienzsteigerung liefert die Agrartechnik. Die im Sommer 2014 erlassenen Sanktionen der russischen Regierung — namentlich das Importverbot für Lebensmittel aus der EU, den Vereinigten Staaten sowie einiger weiterer Länder — haben die Notwendigkeit der Entwicklung der lokalen Produktion noch weiter verstärkt. Betroffen von dem Importverbot sind neben Milchprodukten im Wesentlichen Fleisch und Fleischprodukte, Fisch, Gemüse und Obst.
Investitionsförderung in Russland:
Die russische Regierung hat seit geraumer Zeit das mittelfristige Ziel, ca. 85 % aller wichtigen im Land konsumierten Agrarrohstoffe vor Ort zu produzieren. Die bereits erwähnten Importrestriktionen haben den Druck weiter erhöht. Um den Ausbau zu unterstützen, werden Investitionsanreize in Form von Zuschüssen für Anschaffung und Finanzierung von Landtechnik gewährt und die landwirtschaftliche Produktion von Gewinnsteuern freigestellt. Diese Maßnahmen unterstützen die Verkaufsbemühungen der Gesellschaft erheblich.

Source: FAS/Moscow based an Ministry of Agriculture's data.
Entwicklung der sogenannten Smart Farming Technologie
Smart Farming repräsentiert die Anwendung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in der Landwirtschaft. Das Ziel von Smart Farming ist es, ein effizientes und optimales Verhältnis von Input und Output durch intelligentes und zielorientiertes Analysieren, Planen und Beobachten zu schaffen. Der Bereich Smart Farming wird in Zukunft immer stärker an Bedeutung gewinnen und einen entscheidenden Einfluss auf die Kundenzufriedenheit und langfristige Kundenbindung haben. Goldman Sachs schätzt den Markt, der durch Smart Farming beeinflusst wird, weltweit auf 240 Milliarden US-Dollar. Da John Deere — exklusiver Partner der Ekotechnika AG —Vorreiter in diesem Markt ist, sieht das Management hier besonders hohe Chancen einen signifikanten Marktanteil zu erringen und befasst sich daher mit den Anforderungen des Smart Farming. Derzeit wird die Schaffung einer neuen Abteilung innerhalb der Ekotechnika konzeptioniert. Diese spezielle Smart Farming Abteilung wird Potenziale identifizieren und landwirtschaftliche IT-Lösungen und Produkte ausarbeiten. Besonders durch ein bereits gestartetes Pilotprojekt mit dem nahestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen Ekosem Agrar können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, da Smart Farming vor allem für die Entwicklung von Großbetrieben unabdingbar ist.
Das Gruppenmanagement erwägt außerdem die Möglichkeit, IT-Lösungen, die im Rahmen der Viehwirtschaft der Ekosem Gruppe erarbeitet wurden, für Kundenverkäufe zu nutzen. In dieser Hinsicht können sich die Erfahrungen, fertigen Lösungen und Konzepte in Produkte umwandeln lassen, die anschließend im Markt angeboten werden können. Das Potenzial dieses Projekts wird zukünftig weiterwachsen, denn Investitionen in die Rindfleisch- und Milchproduktion werden nach Einschätzung des Managements auch in den nächsten fünf bis acht Jahren auf hohem Niveau bleiben.

Erweiterung der Vertriebsgebiete und des Produktportfolios
Die Chance, ein größeres Vertriebsgebiet von unseren Schlüssel-Lieferanten zu bekommen, vergrößert sich mit der Verbesserung der Finanzsituation. Auch die Erweiterung des Produktportfolios im Rahmen des Smart Farming stellt eine interessante Wachstumsperspektive dar. Diese Entwicklung befindet sich in Russland derzeitig am Anfang. Im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion gibt es auch eine Vielzahl von Möglichkeiten mit Spezialmaschinen zu wachsen.
Walldorf, 17. Januar 2018
Stefan Dürr, Mitglied des Vorstands
Björne Drechsler, Mitglied des Vorstands
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