Management Reports • Oct 26, 2018
Management Reports
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1. Grundlagen des Konzerns
1.1 Konzernportrait
1.2 Organisation und Tochterunternehmen
1.3 Branchenentwicklung und Marktposition
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage
2.2 Geschäftsverlauf
2.3 Steuerungssystem - finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 5
2.4 Ertragslage
2.5 Finanzlage
2.6 Vermögenslage
2.7 Investitionen und Abschreibungen
2.8 Forschung und Entwicklung
3. Personal
4. Umwelt
5. Gesetzliche Vorschriften
6. Qualitätssicherung und Service
7. Übernahmerelevante Angaben
8. Chancen- und Risikobericht
8.1 Chancenbericht
8.2 Risikomanagement
8.3 Internes Kontrollsystem
8.4 Risikofelder
8.5 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft
9. Vergütungsbericht
10. Erklärung zur Unternehmensführung
11. Nichtfinanzielle Berichterstattung
12. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
13. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
14. Prognosebericht
1.1 Konzernportrait
Die HanseYachts AG Konzern (kurz: „Konzern" oder „HanseGroup") ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Segelyachten mit einer Rumpflänge von 29 bis 67 ft ( 9 — 21 m) und gehört zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von 30 bis 54 ft ( 10 —16 m). Die Produkte und Marken der HanseGroup sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten. Die konsequente Ausweitung der Produktpalette ist Teil der Mehrmarkenstrategie, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf mittlerweile 35 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Alle Boote werden ausschließlich auf Endkundenbestellung gefertigt.
Zusätzlich zu den bisherigen sechs erfolgreichen Marken werden seit Juni 2017 nun auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Priviläge über das weltweite Händlernetz der HanseGroup verkauft. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Priviläge Marine SAS mit Sitz in Frankreich Verkaufs- und Lizenzverträge ab. Die HanseYachts AG ist im Besitz der Marke „Priviläge" und profitiert von den Gebühren aus dem Lizenzvertrag mit einem erfolgreichen Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment.
Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media-und Messeplanung des Konzerns vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniöw, Polen. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von 228 Händlern.
1.2 Organisation und Tochterunternehmen
Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft der HanseYachts-Gruppe. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts der Hanse-Yachts-Gruppe. An allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz „TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich.
Die HanseYachts AG und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (vormals ,Aurelius AG"), Grünwald, einbezogen.
Die HanseYachts AG ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
1.3 Branchenentwicklung und Marktposition
Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellem, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur eine geringe Anzahl von Wettbewerbern, die - wie auch die HanseGroup - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen.
Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt eine starke Konsolidierung. Das Marktumfeld ist somit unverändert anspruchsvoll.
Das globale maritime Marktumfeld ist für die HanseGroup AG wachsend. Stärkste Absätze erzielen wir in Deutschland, England, Spanien, Frankreich und Italien. In den USA bestand trotz eines leichten Umsatzrückgangs eine weiterhin gute Absatzlage, während in der Türkei leichte Rücklaufe aufgrund der dortigen Währungsturbulenzen zu verzeichnen waren.
Dem Branchenumfeld begegnet die HanseGroup mit stetigen Investitionen in Yacht-Neuentwicklungen und einer ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegen kommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Das stetige Umsatzwachstum der letzten sechs Jahre bezeugt den Erfolg der Strategie und der Produkte der HanseGroup.
Die von der Gesellschaft hergestellten Yachten sind bei den Segelyachten die Marken „Hanse", „Moody, „Varianta" sowie „Dehler und bei den Motoryachten die Marken „Fjord" und „Sealine". Die jüngste Aufnahme der Katamaran-Marke „Priviläge" in das Vertriebsnetzwerk ergänzt die Markenvielfalt. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können wir unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau ansprechen und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen.
Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke „Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke „Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke „Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich bieten wir unter der Marke „Fjord" Boote mit besonders eigenständigem Design und viel Power an und unter ,der Marke „Sealine" vermarkten wir gleitende Motorboote mit viel Platz und besonders viel natürlichem Licht.
Die Katamarane der Marke „Priviläge" sind im Premium-Segment angesiedelt und haben seit über 35 Jahren eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. Sie eigenen sich zudem besonders für Weltumsegelungen.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage
Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für den Konzern der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor. Starker Privatkonsum sowie eine hohe Nachfrage aus dem Ausland sorgten im Jahr 2017 für ein BIP-Plus von 2,2 Prozent. Gute Wachstumsraten erzielten wir nicht nur wie in den Vorjahren in Nordeuropa und hier insbesondere in Deutschland, sondern wieder auch im Mittelmeerraum. Besonders positiv war die Entwicklung in Frankreich und in Italien.
2.2 Geschäftsverlauf
In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir durch intensive Vertriebsaktivitäten mit 228 Händlern in 61 Ländern und durch Produktinnovationen und -pflege im Geschäftsjahr 2017/18 ein Umsatzwachstum von rund 9 % auf 140,3 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte insbesondere aus dem europäischen Raum mit den Segelyachten der Marke „Hanse" und den Motoryachten der Marke „Fjord".
Im Geschäftsjahr 2017/18 haben wir mit der Hanse 348, Hanse 388, Hanse 418, Hanse 458, Hanse 508, Sealine F430, Sealine C430, Fjord 36' xpress wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen und Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2018/2019 sind in Vorbereitung und erreichen mit der Fjord 44 open, Fjord 44 cruiser, Fjord 44 Coupe, Fjord 52 open, Sealine S330v, Sealine C 390 bereits jetzt ein interessiertes Publikum. Weitere Neuentwicklungen bzw. Facelifts für die folgenden Geschäftsjahre sind in Vorbereitung. Zu den Marktaktivitäten der HanseGroup gehört vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Friedrichshafen sowie den Fachmessen in Cannes (Frankreich), Paris (Frankreich), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Die Gesellschaft ist auf 83 Messen in 29 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten.
2.3 Steuerungssystem — finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Jahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr („YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand/zu den bezogenen Leistungen). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine Konzern-Bilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen.
Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche („Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht.
Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Wesentliche nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei die Auftragseingänge sowie die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe.
Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat.
2.4 Ertragslage
Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich zeigt die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr.
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| 1.7.2017 - bis | 1.7.2016 - bis | Ergebnis-Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 | absolut | in % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 140.267 | 128.648 | 11.619 | 9% |
| Erhöhung / Verminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 779 | -1.747 | 2.526 | -145% |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.211 | 2.069 | 142 | 7% |
| Gesamtleistung | 143.257 | 128.970 | 14.287 | 11% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.562 | 3.845 | -2.283 | -59% |
| Materialaufwand | -81.696 | -71.564 | -10.132 | 14% |
| Personalaufwand | -39.804 | -34.300 | -5.504 | 16% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -18.308 | -15.992 | -2.316 | 14% |
| EBITDA | 5.011 | 10.959 | -5.948 | -54% |
| Abschreibungen | -5.653 | -5.828 | 175 | -3% |
| EBIT | -642 | 5.131 | -5.773 | -113% |
| Finanzergebnis | -1.640 | -1.732 | 92 | -5% |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -2.282 | 3.399 | -5.681 | -167% |
| Ertragsteuern | -2 | -237 | 235 | -99% |
| Konzernergebnis | -2.284 | 3.162 | -5.446 | -172% |
Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum Juli 2017 bis Juni 2018 um 9 % auf 140,3 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 66 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 70 %) und mit ca. 30 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 28 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke „Hanse" mit 69,1 Mio. Euro aus. Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 42,6 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken „Fjord" und „Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind. Bei insgesamt 573 produzierten und 564 fakturierten Schiffen (Vorjahr 575 und 589) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEuro 214 auf Teuro 239 gestiegen.
Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe konnte die Prognose nicht eingehalten werden. Ursprünglich wurde eine leicht über dem Vorjahr liegende Anzahl an fakturierten und produzierten Schiffen angenommen, die allerdings mit 564 bzw. 573 Stück im Geschäftsjahr 2017/2018 leicht unter den im Vorjahr fakturierten bzw. produzierten Schiffen von 589 bzw. 575 Stück liegt.
Darüber hinaus sind in den Umsatzerlösen erstmalig Lizenzerlöse und erbrachte Dienstleistungen an Priviläge Marine SAS, Frankreich, (Priviläge) in Höhe von Teuro 1.867 enthalten.
Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2017/18 mit rund 142,7 Mio. Euro um 16 % deutlich über dem Vorjahreswert.
Die Gesamtleistung stieg im Vergleich zum Vorjahr unter Berücksichtigung des um 2,5 Mio. Euro höheren Bestandsaufbaus an bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten und der um 0,1 Mio. Euro gestiegenen aktivierten Eigenleistungen um 11 % auf 143,3 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 1,6 Mio. Euro um 2,3 Mio. Euro deutlich unter dem Vorjahr, wobei das Vorjahr einen Sondereffekt in Höhe von 2,2 Mio. Euro aus der Zuschreibung der Marke „Fjord" enthielt. In diesem Geschäftsjahr enthält der Posten Erträge aus der Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzter Schulden sowie aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigung auf Forderungen und Kursgewinne aus der Währungsumrechnung.
Bei einem Materialaufwand von 81,7 Mio. Euro (Vorjahr 71,6 Mio. Euro) ist die Materialaufwandsquote (57 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung um 2 %-Punkte höher als im Vorjahr. Hintergrund hierfür waren überdurchschnittlich viele Produktionsanläufe von neuen Yachtmodellen im Geschäftsjahr, die zu erheblich höheren Materialaufwendungen führten. Zudem ist der Anstieg der Materialaufwandsquote in den im Materialaufwand als bezogene Leistungen erfassten Leiharbeitern begründet, die einerseits zur Bewältigung des gestiegenen Produktionsvolumens notwendig waren, aber auch beschäftigt wurden, um den ungewohnt hohen grippewellenbedingten Personalausfall in den Monaten Februar bis März 2018 auszugleichen. Ein weiterer wesentlicher Grund für die gestiegene Materialaufwandsquote ist die teilweise extreme Witterung in den Wintermonaten, die zu witterungsbedingten Lieferschwierigkeiten bei Zulieferern und in der Folge zu Produktionsverzögerungen und Verschiebungen geführt hat.
Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 61,6 Mio. Euro (Vorjahr 57,4 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlich erzielten Deckungsbeiträge aus der gestiegenen Gesamtleistung und den Erlösen aus der Kooperation mit Priviläge Marine SAS um 4,2 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt.
Die absoluten Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 39,8 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (34,3 Mio. Euro) in Relation zur gestiegenen Gesamtleistung leicht um 1 %-Punkt auf 28 % gestiegen. Im Jahresdurchschnitt haben wir 1.447 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 1.314). Ursächlich für den Anstieg der Personalaufwendungen sind im Wesentlichen die gestiegenen Mitarbeiterzahlen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich absolut um 2,3 Mio. Euro auf 18,3 Mio. Euro und in Relation zur Gesamtleistung auf 13 % (Vorjahresperiode 12 %) leicht gestiegen. Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Werbung und Messeauftritte, Frachten und Verpackungen, Miete, Energie und Instandhaltungsaufwendungen, Rechts- und Beratungsaufwendungen sowie Lizenzgebühren. Die Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr betreffen vor allem höhere Aufwendungen für Werbung und wertigere Messeauftritte sowie Rechts- und Beratungsaufwendungen, die insbesondere durch einmalige Effekte im Zuge der Umfinanzierung sowie aufgrund eines geführten Aktivprozesses im Zusammenhang mit einem italienischen Plagiatsvorfall angestiegen sind.
In Folge der genannten Entwicklungen verzeichnete das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang um 5,9 Mio. Euro auf 5,0 Mio. Euro.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 5,7 Mio. Euro leicht gesunken. Die Höhe der Abschreibungen sind eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden.
Das Finanzergebnis beträgt -1,6 Mio. Euro. Es enthält vor allem den zeitanteiligen Zinsaufwand für die emittierten Schuldverschreibungen sowie den planmäßigen Zinsdienst für die sonstigen zinstragenden Verbindlichkeiten.
Das Konzernergebnis beträgt -2,3 Mio. Euro (Vorjahr Konzernüberschuss 3,2 Mio. Euro).
Die hier berichtete Geschäftsentwicklung entspricht in Bezug auf das Umsatzwachstum der Prognose des Vorjahres, die ein moderates Umsatzwachstum vorsah.
Im Bereich der Motorboote konnten die Umsatzerlöse stärker als geplant gesteigert werden, da auch die allgemeine Marktnachfrage gestiegen ist. Gegenläufig ist das Umsatzwachstum im Bereich der Segelyachten leicht unter Plan ausgefallen, so dass das Umsatzwachstum insgesamt moderat ausfiel. Der Großteil der Umsatzerlöse wurde, wie geplant, weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt.
Darüber hinaus ist der Umsatzanstieg mit 1,9 Mio. Euro auf Erlöse aus Lizenzvereinbarungen und aus erbrachten Dienstleistungen an Priviläge zurückzuführen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig angefallen sind.
In Bezug auf das operative Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das Konzernergebnisses wurde die Prognose deutlich verfehlt. Dies resultiert insbesondere aus der zuvor beschriebenen höheren Materialeinsatzquote und den höheren Fertigungskosten infolge der produzierten Neuentwicklungen im Geschäftsjahr 2017/18. Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten wurden in die Wege geleitet, konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr aber nicht mehr voll zur Wirkung kommen. Auch greifen die im laufenden Geschäftsjahr angekündigten und durchgeführten Preiserhöhung im Wesentlichen erst im Folgejahr.
2.5 Finanzlage
Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit beträgt +1,1 Mio. Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (+10,9 Mio. Euro) negativ verändert. Vor allem das negative Betriebsergebnis vor Abschreibungen führte im Vorjahresvergleich zu einem schlechteren Cashflow im operativen Bereich. Hinzu kommen eine Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Bestandsaufbau der Vorräte. Gegenläufig erhöhten sich die Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit und der regelmäßigen Wartungen waren im Berichtsjahr, mit Ausnahme von Investitionen in Produktionsformen (1,5 Mio. Euro) und in ein zusätzliches CNC-gestützten Holzbearbeitungszentrum (0,5 Mio. Euro), keine signifikanten Ausgaben in Produktionsanlagen erforderlich. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten in Höhe von -6,5 Mio. Euro sind vor allem auf Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (1,3 Mio. Euro) und Sachanlagen (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen, neue Produktionsformen für Yachten sowie gebrauchte Produktionsformen für Katamarane der Marke „Privilege".
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit liegt mit 14,1 Mio. EUR deutlich über dem des Vorjahres. Dieses ist auf die Einzahlungen der langfristigen Darlehen zur vorzeitigen Ablöse der Anleihe zurückzuführen.
Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 21,2 Mio. Euro, die im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Mio. Euro deutlich höher ausfielen. Der Zuwachs resultierte insbesondere aus der Auszahlung von langfristen Darlehen vor dem Bilanzstichtag zur vorzeitigen Ablöse der Anleihe 2014/19 am 6. Juli 2018. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden die Kontokorrentlinien deutlich ausgeweitet, so dass zusätzlich zu bestehenden Bankguthaben Kontokorrentlinien in Höhe von 9,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag durch Euro-Barvorschüsse (8,3 Mio. Euro) in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 3,3 Mio. Euro). Der Zahlungsmittelfonds - bestehend aus den liquiden Mitteln (21,2 Mio. Euro) abzüglich der in Anspruch genommenen Euro-Barvorschüsse (8,3 Mio. Euro) - erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 13,0 Mio. Euro (Vorjahr 4,3 Mio. Euro).
Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz-bis mittelfristige Investitionsdarlehen sowie langfristige Darlehen zur Umfinanzierung und Ablöse der fälligen Inhaberschuldverschreibungen. Die Darlehen sind durch planmäßige Tilgungen zurückgeführt worden. Im Berichtsjahr wurde ein mittelfristiges Darlehen (1,0 Mio. Euro), eine Investitionsfinanzierung in eine zusätzliche computergestützte Holz-Fräs-Maschine Höhe (0,3 Mio. Euro) aufgenommen und ein neuer Messestand für Bootsausstellung finanziert (0,2 Mio. Euro).
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro zu ca. 3,1 % aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehen sind in ihrer Höhe teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert. Ziel der vorzeitigen Kündigung der Unternehmensanleihe ist es die Finanzierungsstruktur der HanseGroup zu einer deutlich günstigeren Verzinsung gegenüber der begebenen Unternehmensanleihe weiter zu optimieren.
Zur Unterstützung unserer Vertragshändler bestehen zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten Rahmenverträge mit zwei unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften. Diese Finanzinstitute ermöglichen den Händlern — bei entsprechender eigener Bonität — sowohl von Kunden bestellte Schiffe als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren.
2.6 Vermögenslage
Die Bilanzsumme am 30. Juni 2018 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 21,7 Mio. Euro auf 91,5 Mio. Euro (Vorjahr 69,8 Mio. Euro), da insbesondere die Guthaben bei Kreditinstituten nach Auszahlung der Darlehen vor dem Bilanzstichtag 30. Juni 2018 zur Ablöse der Anleihe am 06. Juli 2018 angestiegen sind.
Das Anlagevermögen ist mit 39,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (37,7 Mio. Euro) um 1,6 Mio. Euro gestiegen. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 43,0 % (Vorjahr 54,0 %).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den planmäßigen Abschreibungen von 5,7 Mio. Euro Investitionen in die Produktpalette von 6,2 Mio. Euro gegenüber.
Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Mio. Euro auf 22,9 Mio. Euro gestiegen. Hintergrund hierfür ist, dass sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insbesondere aufgrund der größeren Produktvielfalt -und Ausstattungsvarianten um 1,6 Mio. Euro auf 9,7 Mio. Euro erhöht haben.
Der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten hat sich um 0,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau (2,0 Mio. Euro) erhöht und die unfertigen Erzeugnisse haben sich um 0,3 Mio. Euro reduziert. Die Anzahlungen auf bestellte Waren betragen 0,8 Mio. Euro.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von 2,2 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro infolge deutlich höherer Fertigstellungen von Neuschiffen in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2017/18 im Vergleich zu den letzten Monaten des Vorjahres gestiegen. Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen sind von 0,0 Mio. Euro auf 2,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017/18 gestiegen. Hintergrund hierfür sind die mit Priviläge im Laufe des Geschäftsjahres abgeschlossenen Verträge.
Das Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages um 2,3 Mio. Euro auf 13,7 Mio. Euro gesunken. Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 14,9 % der Bilanzsumme (Vorjahr 22,9 %). Der Rückgang gegenüber Vorjahr resultiert neben dem Fehlbetrag auch aus dem Anstieg der Bilanzsumme in Folge der Auszahlung von Bankdarlehen vor dem Bilanzstichtag zur Ablöse der Anleihe 2014/2019 kurz nach dem Bilanzstichtag. Hiervon bereinigt ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 17,4%.
Die Rückstellungen sind leicht um 0,1 Mio. Euro auf 2,1 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen infolge der Ausweitung des Geschäftsvolumens um 1,6 Mio. Euro auf 16,7 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr 15,1 Mio. Euro). Die erhaltenen Anzahlungen auf bestellte Yachten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio. Euro auf 11,4 Mio. Euro erhöht.
Die kurz- und langfristigen Finanzschulden sind insbesondere durch die Aufnahme von langfristigen Darlehen zur vorzeitigen Tilgung der Schuldverschreibungen angestiegen.
2.7 Investitionen und Abschreibungen
Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr außer einem zusätzlichen CNC-gestützten Holzbearbeitungszentrum und zusätzlichen Produktionsformen keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segel- und Motoryachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und Instand gehalten. Zur Hervorhebung unserer Produkte auf Bootsmessen wurde in einen neuen modularen Messestand investiert.
Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 0,9 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,9 Mio. Euro). Bei den technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen im Bau beliefen sich die Zugänge insgesamt auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr 3,8 Mio. Euro).
Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf Modelle der Marke Hanse sowie auf Modelle der Marken Sealine und Fjord. Von der Priviläge Marine SAS, Frankreich, wurden Produktionsformen zur Herstellung der Katamarane erworben und mittels Lizenzvereinbarung dem französischen Katamaranhersteller entgeltlich zur Verfügung gestellt.
2.8 Forschung und Entwicklung
Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierungen gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert sowie durch technische Neuerungen bei Lieferanten für lieferbares Zubehör und Waren ergänzt.
Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia V5 ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs-und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an.
Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für die Marken Hanse, Dehler, Fjord und Sealine. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards.
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 4,0 Mio. Euro (Vorjahr 3,4 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. technische Anlagen und Maschinen/Anlagen im Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,9 Mio. Euro, Vorjahr 1,8 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
3. Personal
Wir verfügen über gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Die Attraktivität des jeweiligen Arbeitsplatzes und auch die Sicherung der Arbeitsplätze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Dabei geht es der HanseGroup nicht nur darum, fachliche Expertise für die Werft zu erhalten, sondern sich auch als der größte private Arbeitgeber am Standort Greifswald der sozialen Verantwortung zu stellen.
Deswegen bietet die HanseGroup den Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebliche Ausbildungen an. In den mit der IG Metall geschlossenen Tarifverträgen werden Entgelteingruppierungen, Arbeitszeiten, Urlaubstage und sonstige arbeitnehmerrelevante Punkte geregelt.
Am Bilanzstichtag beschäftigten wir 1.508 (Vorjahr 1.314) Mitarbeiter, davon 26 Auszubildende (Vorjahr 28). Die Berufsausbildung in handwerklichen, technischen und kaufmännischen Berufen ist dabei eine wichtige Säule unserer nachhaltigen Personalentwicklung. Nahezu alle Auszubildenden werden nach der Ausbildung übernommen und können ihren gelernten Beruf bei der HanseGroup ausüben. Alle Mitarbeiter unterstützen wir bei einer gewünschten Fortbildung, sofern unsere betrieblichen Möglichkeiten und unser Bedarf dies erlauben.
Unser Unternehmen lebt zu ca. 80 % vom Export unserer Yachten in das Ausland. Wir sind direkt oder über unsere Händler weltweit in mehr als 61 Ländern vertreten. Die Wertschätzung unserer Kunden und unserer Mitarbeiter unabhängig von deren Herkunft ist für uns daher selbstverständlich und jede Form von Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung absolut unerwünscht.
Mit dem Betriebsrat pflegen wir ein sachliches und faires Miteinander. Die Zusammenarbeit beinhaltet die zeitgerechte gegenseitige Information sowie einen offenen Dialog zwischen allen Beteiligten. Zwei Mitglieder aus dem Betriebsrat sind in dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG vertreten, der zum 30. Juni 2018 aus insgesamt sechs Mitgliedern besteht.
4. Umwelt
Ein effizienter und verantwortungsvoller Einsatz von Rohstoffen und Energie sind nicht nur Ausdruck unseres Kostenbewusstseins, sondern auch Bestandteil unserer Handlungen mit dem Ziel der Reduktion von Emissionen, Schonung der Umwelt und der Arbeitssicherheit unserer Mitarbeiter.
5. Gesetzliche Vorschriften
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für die HanseGroup höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und der Gesellschaft abzuwenden.
Die HanseGroup hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das die Möglichkeit gibt, über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
6. Qualitätssicherung und Service
Wir haben im Berichtsjahr unsere Prozesse zur Qualitätssicherung unserer Produkte und unsere Services gegenüber unseren Händlern und deren Kunden weiterhin verbessert. Bereits früh im Entwicklungsprozess, noch während die ersten Überlegungen zu einer neuen Yacht entstehen, sind die Mitarbeiter der Qualitätssicherung eingebunden und liefern ihre Erfahrungen zu den Konzepten. So wird der gesamte Entwicklungsprozess kontinuierlich von der Qualitätssicherung begleitet — immer mit dem Ziel, Erfahrungen und Gelerntes einfließen zu lassen. Die frühe und stetige Fokussierung auf Qualitätsverbesserungsmaßnahmen steigert einerseits die Kundenzufriedenheit, aber auch den nachweislich deutlichen Rückgang von Gewährleistungsaufwendungen. Die Qualitätsabteilung arbeitet als Stabsstelle in der Gesellschaft und berichtet direkt an den Vorstand. Die Prüfung der Qualität begleitet die Fertigung über die verschiedenen Fertigungsstufen von dem Wareneingang über die Sichtung der Arbeitsergebnisse in den unterschiedlichen Stationen der modernen industriellen Produktion bis hin zu einer Endprüfung nach Durchlauf aller einzelnen Produktionsstationen.
Der Service für unsere Händler und deren Endkunden nach der erfolgten Auslieferung der Yachten erfolgt über eine separate Abteilung und gewährleistet eine schnelle Unterstützung. Die HanseGroup hat hierzu ihr elektronisches Informationssystem mit den weltweiten Händlern weiter ausgebaut, über das entsprechende Anfragen geprüft und bearbeitet werden. Kurze interne Wege der über das System eingehenden Informationen stellen sicher, dass Kundenzufriedenheit und Qualität immer im Fokus des Interesses stehen und Entscheidungen schnell und nachhaltig getroffen werden können.
Die hohen Produktionszahlen der vergangenen Jahre führen zu einem entsprechenden Bestand an Schiffen im Markt, die betreut werden. Die entstehenden Kosten werden gemäß den zwischen der HanseGroup und den Händlern geschlossenen vertraglichen Regelungen teils von den Händlern und teils durch die HanseGroup getragen.
7. Übernahmerelevante Angaben
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.
Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 24,58 % der Anteile an der HanseYachts AG.
Der Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA sind 51,14% der Stimmrechte über die HY Beteiligungs GmbH und 24,58% der Anteile der HanseYachts AG direkt zuzurechnen.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84, 85 AktG sowie in § 7 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015 geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 23 der Satzung in der Fassung vom 19. Oktober 2015; nach letzterer Vorschrift ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.
Die Ermächtigung, das Grundkapital über die Emission von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2012), lief bis zum 10. Dezember 2017 und wurde nicht in Anspruch genommen.
Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres.
Ein Kontokorrentkredit eines unserer betreuenden Kreditinstitute könnte außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bzw. mit Aurelius verbundene Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt die HanseGroup kontrolliert und sofern mit dem Kreditinstitut keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird.
Ein Kontokorrentkredit einer unserer betreuenden Banken und die Darlehen, die zur Umfinanzierung der Anleihe in Höhe von 13 Mio. Euro aufgenommen wurden, beinhalten ebenfalls Change of Control Klauseln. Diese treten ein, wenn die Kontrolle über den Kreditnehmer, die HanseYachts AG, von einer anderen Person übernommen wird, eine andere Person die Kontrolle erwirbt oder festgestellt wird, dass eine andere Person die Kontrolle ausübt. Bei einem Change of Control ist die Bank berechtigt, die Bestellung bzw. die Verstärkung von bankmäßigen Sicherheiten zur Absicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Kreditvertrag zu verlangen.
Wird dieser Nachbesicherungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen, von der Bank gesetzten Frist nachgekommen, so wäre die Bank zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Die Banken behalten sich das Recht vor, die Fortsetzung der Darlehensverträge zu veränderten Konditionen durchzuführen.
Den Inhabern der Schuldverschreibungen standen Kündigungsrechte für den Fall eines Kontrollwechsels von mehr als 50 % der Stimmrechte der HanseYachts AG zu. Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung einer Schuldverschreibung hatte der Anleihegläubiger nur, wenn Anleihegläubiger im Nennbetrag von 25 % der emittierten Anleihe von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die HanseYachts AG war seit dem 3. Juni 2017 berechtigt, ausstehende Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zu kündigen und vorzeitig zum vereinbarten Rückzahlungsbetrag zurückzuzahlen. Die Anleihe wurde von der Hanse Yachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und vorzeitig am 6. Juli 2018 abgelöst.
8. Chancen- und Risikobericht
8.1 Chancenbericht
Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen.
8.1.1 Wachstum durch Motorboote
Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial. Bei der HanseGroup macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen immer noch einen geringeren Anteil am gesamten erzielten Umsatz aus. Wir konnten in der Vergangenheit diesen Anteil zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke Sealine zu den Motorbooten der Marke Fjord ausbauen, sehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Produktpalette der Marke Sealine und der Marke Fjord durch stetige Investitionen auszuweiten und das Händlernetzwerk regional auszubauen bzw. zu intensivieren.
Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken Fjord und Sealine mit Wachstumsimpulsen für die HanseGroup.
8.1.2 Erträge durch Katamarane
Der Katamaranmarkt ist im Markt der Freizeitboote derjenige mit den höchsten Wachstumsraten in der jüngsten Vergangenheit. Über den im Juni 2017 mit Priviläge Marine SAS abgeschlossenen Lizenzvertrag profitiert die HanseGroup von dem erwarteten Erfolg mit einem etablierten Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment. Hierzu schlossen die HanseGroup und die Priviläge Marine SAS Kauf- und Lizenzverträge über die Marke Priviläge ab.
Im Berichtsjahr wurden eine Vertriebs- und Einkaufsvereinbarung abgeschlossen, wodurch die französische Gesellschaft Zugang zu dem weltweiten Händlernetz der HanseGroup bekommt und die Zusammenarbeit mit langjährigen Lieferanten der HanseGroup ermöglicht wird. Im Gegenzug profitiert die HanseGroup von jedem verkauften Katamaran und von generierten Einkaufsvorteilen über prozentuale Beteiligungen am jeweiligen Erfolg.
Diese deutsch-französische Zusammenarbeit ist möglich, nachdem die Muttergesellschaft der HanseGroup - die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA - die Mehrheit der Anteile an der Priviläge Marine SAS am 19. Mai 2017 erworben hat.
8.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio
Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten. Die von uns produzierten bzw. vertriebenen Yachten unter den Marken Hanse, Dehler, Moody, Fjord und Sealine existieren zum Teil schon sehr lange Zeit. So werden Yachten unter der Marke Moody seit Anfang des 20. Jahrhundert am Wassersportmarkt vertrieben. Die Yachten jeder Marke haben darüber hinaus ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen daher unterschiedliche Kundeninteressen und Kundengruppen.
Seit Juli 2017 vertreibt HanseGroup auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Priviläge über das weltweite Händlemetz. Seit über 20 Jahren genießen Priviläge Katamarane eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaranmarkt. Der Yachtbau bei der Priviläge Marine SAS steht für Sicherheit, Komfort, Zuverlässigkeit und Fahrspaß. Seit Gründung des Unternehmens wurden über 800 Priviläge Yachten mit einer Länge von 12 bis 23 m gebaut. Die Philosophie von Priviläge ist stark kundenorientiert. Jede einzelne Yacht in den verschiedenen Modellreihen ist einzigartig und wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch gefertigt.
Nach Auffassung des Vorstands ist die HanseGroup durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen.
8.1.4 Produktinnovationen
Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung unserer bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Fachjournalisten, sondern auch in unserem Umsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass wir eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung haben, in der neben fahr- und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends und überarbeiten und erweitern unsere Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren.
8.1.5 Regionale Ausbreitung
Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 60 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken, wie im Jahr 2014 Sealine und im Jahr 2017 Priviläge, sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk der HanseGroup stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen.
8.2 Risikomanagement
Grundsätzlich verfolgt der Vorstand der HanseGroup das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern.
Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt.
Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Die oben dargestellten Chancen werden über das Risikomanagement-System nicht erfasst.
Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für die HanseGroup und die Unternehmensgruppe aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet.
8.3 Internes Kontrollsystem
Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens der HanseGroup sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeit des HanseYachts-Konzerns mit sich bringen.
Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet Financial Intelligence Suite zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseGroup mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung.
Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS an die Muttergesellschaft wird ein standardisiertes Reporting-Package verwendet, das alle notwendigen Angaben für die Erstellung eines vollständigen IFRS-Konzernabschlusses der HanseGroup enthält.
Darüber hinaus unterliegen die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen werden.
8.4 Risikofelder
Wir haben uns bei der Darstellung der folgenden Risiken im Wesentlichen auf die Risiken beschränkt, die aus Sicht des Vorstandes eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10% oder höher haben.
8.4.1 Gesamtwirtschaft und Branche
HanseYachts ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage stark von der gesamtwirtschaftlichen Situation und der damit einhergehenden Konsumfreudigkeit der Kunden in unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes nur zum Teil abgefedert werden.
Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten sowie in der Ukraine haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch könnten diese Konflikte einen stärkeren negativen Einfluss auf die Konjunktur in Europa entwickeln, mit negativen Folgen für unseren wesentlichen Absatzmarkt. Darüber hinaus stellt die unverändert schwache Wirtschaft in vielen Mittelmeeranrainerstaaten, der bevorstehende Ausstieg Englands aus der Europäischen Union, der Werteverfall der türkischen Lira sowie ein Protektionismus der USA ein Risiko für die bisherige positive konjunkturelle Entwicklung dar.
Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet das Unternehmen insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen.
Über den Ausbau der Produktpalette von vormals kleinen zu größeren Geschäftsbereichen, wie der Bereich der Motoryachten durch die Verbreiterung der Produktpalette an Sealine- und Fjord Motorbooten, werden einerseits ein größerer Kreis an Kunden angesprochen und andererseits auch zusätzliche Regionen erschlossen. Ein zusätzlicher Geschäftsbereich wurde im Berichtsjahr über die Vermarktung von Katamaranen der Marke Priviläge aufgenommen.
Trotz der derzeitigen Marktsituation wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risiko zusammen mit dem daraus resultierenden Umsatzausfallrisiko vor dem Hintergrund der getroffenen Maßnahmen als gering bis mittel eingestuft.
Die aktuelle Marktentwicklung und die damit verbundene pauschale vorsichtigere Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätslage sämtlicher Branchenmitglieder könnte auch bei der HanseGroup zu negativen Auswirkungen in Bezug auf die notwendige Gewährung von Sicherheiten für geleistete Anzahlungen oder Warenlieferungen führen. Sofern seitens der Händler keine Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen gewährt werden können, könnten sich negative Auswirkungen auf die Absatzzahlen der HanseGroup ergeben.
8.4.2 Operative Geschäftsrisiken
Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Dieses Risiko wird allerdings bei dem derzeitigen Vertriebsnetzwerk als gering eingeschätzt.
Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Das Risikoausmaß ist als wesentlich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos hingegen als gering einzustufen.
Die von der HanseGroup hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssi-cherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaftpflicht-fälle und Unfälle mit Yachten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell bereits berücksichtigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung im Geschäftsjahr 2017/18 ist dieses Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind.
Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, der Zerstörung von Produktionsformen, Funktionsstörungen der IT, Stromausfällen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Kältewellen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen.
Das Risiko eines Ausfalls von nicht kurzfristig ersetzbaren Maschinen wird unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen als mittel eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit eines Produktionsausfalls in Folge der übrigen genannten Risiken wird als gering bis mittel eingestuft. Das Schadensausmaß eines etwaigen Produktionsausfalls wird als wesentlich betrachtet.
Die von der HanseGroup abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren.
8.4.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
Die HanseGroup bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 65 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine große Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen.
Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die Nutzung einer miteinander vernetzten ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS und bei HanseYachts AG optimiert die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung als auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG.
Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen.
Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern und wird daher als wesentlich und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel eingestuft.
8.4.4 Finanzrisiken
Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen.
Aus den mit zwei institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaften geschlossenen Rahmenverträgen besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseGroup. Für diese Schiffe werden von der HanseGroup Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren.
Die Währungsrisiken der HanseGroup resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen, bei denen es sich insbesondere um USD-Forderungen von der amerikanischen Vertriebstochter handelt. Mit eventuellen Wechselkursschwankungen sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Dem Währungsrisiko wird dadurch begegnet, dass möglichst weitgehend in Euro fakturiert wird. Ansonsten werden bei Bedarf Verkäufe in Fremdwährungen durch Devisenterminverkäufe gesichert, wenn aus Kursentwicklungen wesentliche Ergebniseinflüsse erwartet werden, sodass dieses Risiko als gering einzustufen ist.
Da ein Großteil dieser Forderungen durch den Abschluss von Devisentermingeschäften hinsichtlich Wertschwankungen abgesichert wurden, wird das hieraus resultierende Risiko als gering bis mittel eingeschätzt.
Für Zinsänderungsrisiken bei bestehenden Euribor-Krediten wurden ursprünglich Swap-Ge-schäfte abgeschlossen, die jedoch nach einer Neufestsetzung der Zinskonditionen in Vorjahren und aufgrund von Sondertilgungen die Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit nicht mehr erfüllen.
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige Darlehen über 13,0 Mio. Euro aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Der Zinssatz beträgt unter Berücksichtigung von zu zahlenden Bürgschaftsgebühren an das Land Mecklenburg-Vorpommern ca. 3,1%. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Liquiditätsrisiken.
Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Unsere Planung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigen-kapitalausstattungsvorschriften vor. Das Schadensausmaß ist aufgrund der Vorgaben durch die finanzierenden Banken zwar als wesentlich, das Risiko als niedrig einzustufen.
Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen bezüglich unserer Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter - und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Inwieweit der sich abzeichnende Protektionismus einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen.
Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen.
8.4.5 Liquiditätsrisiken
Entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit besteht über das Geschäftsjahr hinweg eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. Daher besteht in den Wintermonaten ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten. Zur Deckung dieses Bedarfes stehen uns neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien unserer betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung, wobei die Finanzierungslinien im Vorjahr mehr als verdoppelt wurden.
Die zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien von insgesamt 9,0 Mio. Euro sind zum Stichtag in Höhe von 8,3 Mio. Euro in Anspruch genommen worden.
Von der zum Stichtag bestehenden Liquidität in Höhe von 21,2 Mio. Euro werden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Vorfälligkeitsentschädigung EUR 13,4 Mio. für die Ablöse der Anleihe am 6. Juli 2018 benötigt
Das Liquiditätsrisiko ist vor dem Hintergrund der gegenüber dem Vorjahr geringeren freien Kontokorrentlinien bei nahezu vergleichbaren Guthaben bei Kreditinstituten (unter Bereinigung der kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten zur Ablösung der Anleihe in Höhe von EUR 13,4 Mio.). zum Stichtag insgesamt höher als im Vorjahr und somit als mittel bis hoch einzustufen.
Die Liquidität des Konzerns wird nach den Investitionen und dem operativen Verlust im Berichtsjahr unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands liegen. Die vom Vorstand aufgestellte Liquiditätsplanung sieht für das gesamte Geschäftsjahr 2018/19 eine ausreichende Liquidität vor. Darüber hinaus ist der Konzern nach Einschätzung des Vorstands der HanseYachts AG in der Lage durch weitere in der aktuellen Liquiditätsplanung nicht berücksichtigte Maßnahmen kurzfristig zusätzliche Liquidität zu beschaffen.
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen („Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Financial Covenants müssen bei diesen beiden Kreditinstituten erstmalig zum 30. Juni 2019 eingehalten werden. Die mit dem dritten Finanzinstitut vereinbarten Financial Covenants konnten zum Stichtag 30. Juni 2018 nicht eingehalten werden. Aus der Nichteinhaltung der Financial Covenants kann das Kreditinstitut, abgesehen von der Einforderung zusätzlicher Sicherheiten, keine weiteren Rechte herleiten.
8.4.6 Compliance Risiken
Die HanseGroup betreibt die effiziente Steuerung einzelner Compliance-Risiken durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien verstanden. Potentielle finanzielle Auswirkungen von Compliance-Verstößen wären Klagen, Reputationsverluste und / oder Geldbußen für die HanseGroup. Das Risiko von Compliance Verstößen wird als gering bis mittel eingestuft.
Weitere Erläuterungen dazu finden sich im nichtfinanziellen Bericht der HanseGroup. Wir verweisen auf den Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung".
8.4.7 Personelle Risiken
Der zukünftige Erfolg der HanseGroup hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab.
Ob wir in der Lage sein werden, unsere Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.
Wir beschäftigen im Konzern Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben. Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen.
Die personellen Risiken, insbesondere die Personalfindung von qualifizierten Fachkräften sowie eine mögliche Personalfluktuation, werden als mittel eingestuft.
8.4.8 Cyberkriminalität
Cyberkriminalität ist ein weltweites wachsendes Phänomen, das überall dort stattfindet, wo Menschen Computer und andere IT-Geräte benutzen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Händler der HanseGroup beim Umgang mit dem Internet vor möglichen Gefahren sowie Investitionen in den Schutz der Computer und Server verringern den Erfolg von Betrugsversuchen. Das Risiko wird allerdings weiterhin als mittel bis hoch eingestuft.
8.5 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft
Insgesamt haben sich hinsichtlich der Chancen- und Risikosituation des Konzerns im Berichtsjahr 2017/18 mit Ausnahme der folgenden Ausführungen keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu 2016/17 ergeben. Die Liquiditätsrisiken haben sich gegenüber dem Vorjahr von niedrig auf mittel bis hoch erhöht. Die Liquidität des Konzerns wird nach den Investitionen und dem operativen Verlust im Berichtsjahr unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands liegen.
Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird jedoch eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der —chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko-und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für das Unternehmen ergeben könnten. Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands der HanseGroup in den nächsten zwölf Monaten dar.
9. Vergütungsbericht
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offen gelegt wird.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, vertriebs-, einkaufs-, fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.
10. Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB i.V.m 289 f HGB haben wir auf unserer Internet Homepage unter https://www.yachts.group/de/hansegroup/corporate-gover-nance/deutscher-corporate-governance-kodex.html veröffentlicht.
11. Nichtfinanzielle Berichterstattung
Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die HanseYachts AG für das Berichtsjahr 2017/2018 erstmals die Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung ab. Diese Erklärung wird gemeinsam für die HanseYachts AG und den Konzern als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht (im Folgenden nichtfinanzieller Bericht) veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht findet sich im Internet unter https://www.yachts.group/de.html.
12. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
Um den neuen gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir einen separaten Bericht abgegeben. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit ist kein Bestandteil des geprüften Lageberichts.
13. Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung:
„Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen."
14. Prognosebericht
Das Wachstum im Euroraum entwickelt sich zunehmend zu einem Aufschwung und hat die Erwartungen im vergangenen Jahr übertroffen'. Mit ca. 2,4 Prozent Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2017 so deutlich gewachsen wie seit vielen Jahren nicht mehr. Das robuste Wachstum dürfte sich in den Jahren 2018 und 2019 im Euroraum mit 2,4 bzw. 2,1 Prozent fortsetzen2. Für die Weltwirtschaft wird sogar mit einem Wachstum für das Jahr 2018 von 4,0 Prozent3 gerechnet.
Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei ebenfalls wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir Europa und Nordamerika. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt Europa. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen („Brexit"), sind durch Kaufzurückhaltung englischer Kunden spürbar. Die Rezession der türkischen Wirtschaft führt zu einem leichten Nachfragerückgang. Wir erwarten allerdings aufgrund verstärkter Vertriebsaktivitäten in anderen Ländern keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf unser kommendes Ergebnis.
Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, der Aufnahme von Katamaranen in das Produktsortiment, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden.
Nach einer erneuten Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2017/18 im sechsten Jahr in Folge und vor dem Hintergrund des stark angestiegenen Auftragsbestands an bestellten Yachten am Ende des Geschäftsjahres 2017/18 im Vergleich zum Ende des Vorjahres, sowie den erwarteten Auftragseingängen, die insgesamt leicht über dem Vorjahr liegen sollen, rechnen wir im kommenden Geschäftsjahr 2018/19 mit einer gegenüber dem Geschäftsjahr 2017/18 moderaten Steigerung des Umsatzes, wobei auf Basis des geplanten Produktmixes die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe leicht über dem Vorjahr liegen soll. Das Umsatzwachstum wird nach unseren Erwartungen dabei von dem Verkauf von Motoryachten der Marken „Sealine" sowie den Fjord-Modellen getrieben. Der Großteil der Umsatzerlöse wird aber weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt werden. Wir erwarten darüber hinaus einen starken Anstieg des operativen Ergebnisses vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie ein positives Konzernergebnis im einstelligen Millionen-Euro-Bereich.
1 Europäische Kommission, Winterprognose 2018 vom 07.02.2018
2 Kieler Konjunkturberichte Nr. 42
3 Kieler Konjunkturberichte Nr. 42
Entsprechend der geplanten Umsatzausweitung erwarten wir insgesamt einen üblichen Bestandsaufbau in den Vorräten, wobei die Mittelbindung im Working Capital entsprechend der Saisonalität unserer Geschäftstätigkeit vor allem in den Wintermonaten zunehmen wird.
Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern.
Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten.
Greifswald, 2. Oktober 2018
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
AKTIVA
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| Anhang | 30. Juni 2018 | 30. Juni 2017 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 91.477.195,76 | 69.785.560,46 | ||
| Langfristige Vermögenswerte | 39.315.039,87 | 37.714.966,37 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.1. | 12.713.875,90 | 12.466.667,82 |
| Sachanlagevermögen | 6.2. | 25.613.282,01 | 25.233.300,28 |
| Finanzanlagevermögen | 6.2. | 900.000,00 | 0,00 |
| Aktive latente Steuern | 6.3. | 87.881,96 | 14.998,27 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 52.162.155,89 | 32.070.594,09 | |
| Vorräte | 6.4. | 22.852.636,48 | 20.099.237,24 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.5. | 4.055.135,90 | 2.179.644,86 |
| Forderungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 2.079.144,98 | 0,00 |
| Steuererstattungsansprüche | 0,00 | 195.763,00 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 6.6. | 1.948.954,13 | 1.975.714,26 |
| Flüssige Mittel | 6.7. | 21.226.284,40 | 7.620.234,73 |
| PASSIVA | |||
| 91.477.195,76 | 69.785.560,46 | ||
| Eigenkapital | 6.8. | 13.675.332,04 | 15.957.387,99 |
| Gezeichnetes Kapital | 11.091.430,00 | 11.091.430,00 | |
| Kapitalrücklage | 3.663.726,37 | 3.663.726,37 | |
| Rücklage für Fremdwährungsumrechnung | 190.287,16 | 188.655,24 | |
| Bilanzgewinn /-verlust | (1.270.111,49) | 1.013.576,38 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 16.185.908,51 | 17.110.465,17 | |
| Anleihen | 6.10., 11. | 0,00 | 12.841.342,96 |
| Langfristige Finanzschulden | 6.11. | 11.554.001,44 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 6.12. | 631.907,07 | 269.122,21 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 4.000.000,00 | 4.000.000,00 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 61.615.955,21 | 36.717.707,30 | |
| Sonstige Rückstellungen | 6.9. | 2.127.586,04 | 2.035.986,53 |
| Anleihen | 6.10., 11. | 12.924.473,14 | 0,00 |
| Übrige Finanzschulden | 6.11. | 11.187.670,51 | 3.585.828,20 |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 6.12. | 152.463,57 | 100.606,65 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.13. | 11.383.484,51 | 9.347.779,20 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.13. | 16.736.935,43 | 15.144.478,75 |
| Verbindlichkeiten Ertragsteuern | 6.3. | 257.628,45 | 202.963,42 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 1.384.303,49 | 1.734.591,44 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.13. | 5.461.410,07 | 4.565.473,11 |
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| in EUR | Anhang | 1. Juli 2017- bis 30. Juni 2018 |
1. Juli 2016- bis 30. Juni 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.1. | 140.266.600,42 | 128.647.955,72 |
| Erhöhung (Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 5.1. | 778.798,34 | (1.746.943,12) |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 5.1. | 2.210.817,59 | 2.068.946,03 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.2. | 1.561.975,78 | 3.845.384,92 |
| Materialaufwand | 5.3. | (81.696.280,76) | (71.564.667,43) |
| Personalaufwand | 5.4. | (39.803.637,43) | (34.300.037,19) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.5. | (18.307.656,34) | (15.991.784,25) |
| EBITDA | 5.010.617,60 | 10.958.854,68 | |
| Abschreibungen | 5.6. | (5.652.272,78) | (5.827.664,01) |
| EBIT | (641.655,18) | 5.131.190,67 | |
| Finanzergebnis | 5.7. | (1.639.816,25) | (1.731.850,05) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (2.281.471,43) | 3.399.340,62 | |
| Ertragsteuern | 5.8. | (2.216,44) | (236.994,70) |
| Konzernjahresergebnis | (2.283.687,87) | 3.162.345,92 | |
| Ergebnis je Aktie | 5.9. | (0,21) | 0,29 |
| (unverwässert / verwässert) | |||
| Konzernjahresergebnis | (2.283.687,87) | 3.162.345,92 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die potenziell nachträglich in die Gewinn-und Verlustrechnung umgegliedert werden: | |||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 1.631,92 | (897,09) | |
| Gesamtergebnis | (2.282.055,95) | 3.161.448,83 |
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| in EUR | Anhang | 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 |
1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 |
|---|---|---|---|
| Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern | (641.655,18) | 5.131.190,67 | |
| Abschreibungen / Zuschreibungen | 5.491.138,38 | 3.585.082,74 | |
| Zinszahlungen (saldiert) | 7. | (1.483.058,38) | (1.334.258,19) |
| Erhaltene / Gezahlte Ertragsteuern (saldiert) | 7. | 175.272,46 | (64.030,49) |
| Gewinne aus Anlagenabgängen sowie aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (saldiert mit Verlusten) | 41.388,52 | (354,65) | |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (6.754.158,82) | 2.075.791,63 | |
| Veränderung der Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 4.265.410,51 | 1.530.638,46 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 1.094.337,49 | 10.924.060,17 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen | |||
| des Sachanlagevermögens sowie von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | 37.000,00 | 0,00 | |
| Investitionen in | |||
| immaterielle Vermögenswerte | 6.1. | (1.286.582,87) | (3.246.276,09) |
| Sachanlagen | 6.2. | (4.363.831,85) | (4.045.219,04) |
| Finanzanlagen | 6.2. | (900.000,00) | 0,00 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | (6.513.414,72) | (7.291.495,13) | |
| Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | (131.660,21) | (35.071,68) | |
| Aufnahme von übrigen Finanzschulden | 6.11., 11. | 14.197.565,09 | 223.379,39 |
| Tilgung von Finanzschulden | 0,00 | (1.328.053,21) | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 14.065.904,88 | (1.139.745,50) | |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | 8.646.827,65 | 2.492.819,54 | |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 2.189,00 | 395,00 | |
| Finanzmittelfonds zu Periodenbeginn | 4.311.132,89 | 1.817.918,35 | |
| Finanzmittelfonds zum Periodenende | 12.960.149,54 | 4.311.132,89 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | |||
| Bankguthaben | 6.7. | 21.222.647,40 | 7.617.259,72 |
| Kassenbestand | 6.7. | 3.637,00 | 2.975,01 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | 6.11. | (8.266.134,86) | (3.309.101,84) |
| 12.960.149,54 | 4.311.132,89 |
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| Anzahl Stückaktien | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| 30. Juni 2016/ 1. Juli 2016 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 |
| Konzernjahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| 30. Juni 2017/ 1. Juli 2017 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | |
| 30. Juni 2018 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 |
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| Bilanzgewinn/ -verlust | Rücklage für Fremdwährungsumrechnung | Konzerneigenkapital *) | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 30. Juni 2016/ 1. Juli 2016 | (2.148.769,54) | 189.552,33 | 12.795.939,16 |
| Konzernjahresüberschuss | 3.162.345,92 | 0,00 | 3.162.345,92 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | (897,09) | (897,09) |
| Gesamtergebnis | 3.162.345,92 | (897,09) | 3.161.448,83 |
| 30. Juni 2017/ 1. Juli 2017 | 1.013.576,38 | 188.655,24 | 15.957.387,99 |
| Konzernjahresfehlbetrag | (2.283.687,87) | 0,00 | (2.283.687,87) |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 1.631,92 | 1.631,92 |
| Gesamtergebnis | (2.283.687,87) | 1.631,92 | (2.282.055,95) |
| 30. Juni 2018 | (1.270.111,49) | 190.287,16 | 13.675.332,04 |
*) Minderheitenanteile bestehen nicht. Das gesamte Eigenkapital ist den Aktionären der HanseYachts AG zuzurechnen.
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| 1. | Allgemeine Angaben |
| 2. | Rechnungslegungsgrundsätze |
| 3. | Konsolidierungsgrundsätze |
| 3.1. | Konsolidierungskreis |
| 3.2. | Konsolidierungsmethoden |
| 3.3. | Währungsumrechnung |
| 4. | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze |
| 4.1. | Allgemeine Grundsätze |
| 4.2. | Umsatzrealisierung |
| 4.3. | Produktbezogene Aufwendungen |
| 4.4. | Aufwendungen für Forschung und Entwicklung |
| 4.5. | Sicherungsgeschäfte |
| 4.6. | Finanzergebnis |
| 4.7. | Ertragsteuern |
| 4.8. | Kosten der Eigenkapitalbeschaffung |
| 4.9. | Immaterielle Vermögenswerte |
| 4.10. | Geschäfts- oder Firmenwert |
| 4.11. | Wertminderung von Vermögenswerten |
| 4.12. | Sachanlagen |
| 4.13. | Finanzierungsleasing |
| 4.14. | Vorräte |
| 4.15. | Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten |
| 4.16. | Zuwendungen der öffentlichen Hand |
| 4.17. | Übrige Verbindlichkeiten |
| 4.18. | Rückstellungen |
| 4.19. | Latente Steuern |
| 4.20. | Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden |
| 4.21. | Annahmen und Schätzungen |
| 4.22. | Währungsumrechnung |
| 4.23. | Konzernkapitalflussrechnung |
| 4.24. | Segmentberichterstattung |
| 5. | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung |
| 5.1. | Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen |
| 5.2. | Sonstige betriebliche Erträge |
| 5.3. | Materialaufwand |
| 5.4. | Personalaufwand |
| 5.5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| 5.6. | Abschreibungen |
| 5.7. | Finanzergebnis |
| 5.9. | Ergebnis je Aktie |
| 5.10. | Forschung und Entwicklung |
| 6. | Erläuterungen zur Konzernbilanz |
| 6.1. | Immaterielle Vermögenswerte |
| 6.2. | Sachanlagevermögen |
| 6.3. | Latente Steuern und Ertragsteuern |
| 6.4. | Vorräte |
| 6.5. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 6.6. | Sonstige Vermögenswerte |
| 6.7. | Flüssige Mittel |
| 6.8. | Eigenkapital |
| 6.9. | Sonstige Rückstellungen |
| 6.10. | Anleihen |
| 6.11. | Übrige Finanzschulden |
| 6.12. | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
| 6.13. | Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit |
| 6.14. | Übrige Verbindlichkeiten |
| 7. | Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung |
| 8. | Erläuterungen zur Segmentberichterstattung |
| 9. | Management der finanzwirtschaftlichen Risiken |
| 9.1. | Ausfall- und Kreditrisiken |
| 9.2. | Liquiditätsrisiko |
| 9.3. | Zinsänderungsrisiko |
| 9.4. | Währungsrisiko |
| 9.5. | Beizulegende Zeitwerte |
| 9.6. | Kapitalmanagement |
| 9.7. | Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten |
| 10. | Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, |
| sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten | |
| 10.1. | Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten |
| 10.2. | Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
| 10.3. | Rechtsstreitigkeiten |
| 11. | Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
| 12. | Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate |
| Governance Codex | |
| 13. | Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 |
| Nr. 9 HGB) | |
| 14. | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
| 15. | Freigabe zur Veröffentlichung |
1. Allgemeine Angaben
Die HanseYachts AG mit Sitz in Greifswald, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HanseYachts-Konzerns. Die Aktien der Gesellschaft werden am Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HanseYachts-Konzerns umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Segelyachten unter den Markennamen HANSE, MOODY und DEHLER sowie von Motorbooten unter den Markennamen „FJORD" und SEALINE. Der Konzern entfaltete seine Geschäftsaktivitäten im Jahr 2017/18 im Wesentlichen an den Produktionsstandorten in Greifswald und Polen sowie durch zwei operative Vertriebsgesellschaften in Greifswald und in den USA.
Zusätzlich zu den bisherigen erfolgreichen Marken werden seit Juni 2017 nun auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Priviläge über das weltweite Händlernetz der HanseYachts AG verkauft. Hierzu schlossen die HanseYachts AG und die Priviläge Marine SAS mit Sitz in Frankreich Kauf- und Lizenzverträge ab. Die HanseYachts AG ist im Besitz der Marke „Priviläge" und profitiert von den Gebühren aus dem Lizenzvertrag mit einem erfolgreichen Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment.
Der Konzernabschluss der HanseYachts AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR, %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen.
Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen.
Die HanseYachts AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7035 eingetragen. Die Anschrift der Gesellschaft ist Ladebower Chaussee 11, 17493 Greifswald.
2. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss 2017/18 steht im Einklang mit den am Abschlussstichtag gültigen Standards und Interpretationen des IASB, London, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden Vorschriften.
Dabei wurden alle zum 30. Juni 2018 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen beachtet.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 waren keine neuen Standards erstmals anzuwenden. Anpassungen in den Rechnungslegungsnormen aus der erstmaligen Anwendung von Annual Improvements hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage und werden daher nicht einzeln dargestellt.
Die folgenden Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bzw. IFRIC verabschiedet, jedoch nicht im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 angewendet, da diese erst in den folgenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden .
• IAS 40* Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (ab 1. Januar 2018)
• IFRS 2* Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (ab 1. Januar 2018)
• IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung (ab 1. Januar 2018)
• IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (ab 1. Januar 2018) und Klarstellung des Anwendungszeitpunkts von IFRS 15* (ab 1. Januar 2018)
• IFRS 16 Leasingverhältnisse (ab 1. Januar 2019)
• IAS 19* Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung (ab 1. Januar 2019)
• IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (ab 1. Januar 2018)
• IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (ab 1. Januar 2019)
• IAS 28* Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen – langfristige Anteile (ab 1. Januar 2019)
• IFRS 9* Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung (ab 1. Januar 2019)
*) Amendments (Änderung eines bestehenden Standards/einer bestehenden Interpretation)
Diese Standards und Interpretationen werden von der HanseYachts AG erst angewendet, wenn die Anwendung verpflichtend und das Endorsement durch die Europäische Kommission erfolgt ist. Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich aus der zukünftigen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Der neue Standard IFRS 15 ersetzt IAS 18 „Umsatzerlöse" und IAS 11 „Fertigungsaufträge" sowie die dazugehörigen Interpretationen. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt bzw. die Dienstleistung erbracht wurde.
Dieses Kernprinzip wird im Rahmen der Standards in einem Fünf-Schritte-Modell umgesetzt. Hierzu sind zunächst die relevanten Verträge mit den Kunden und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen zu identifizieren. Die Erlösrealisierung erfolgt dann in Höhe der erwarteten Gegenleistung für jede separate Leistungsverpflichtung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen. Darüber hinaus enthält IFRS 15 detaillierte Anwendungsleitlinien zu einer Vielzahl von Einzelthemen (z.B. Vertragsänderungen, Veräußerung mit Rückgaberecht, Behandlung von Vertragskosten, Verlängerungsoptionen, Lizenzerlöse, Prinzipal-Agent-Beziehungen, Bill-und-Hold-Vereinbarungen, Konsignationsvereinbarungen etc.). Zudem wird der Umfang der Anhangangaben erweitert.
Die Zielsetzung der neuen Angabevorschriften besteht darin, Informationen über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden einschließlich der hieraus resultierenden Zahlungsströme offenzulegen.
Die Erstanwendung des IFRS 15 wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Es wird auch zukünftig nicht zu einer Umsatzerlösrealisation nach der Percentage of completion Methode kommen und es ergeben sich weder aus aktuell abgeschlossenen Garantiezusagen noch aus dem aktuell verwendeten Geschäftsmodell hinsichtlich Anzahlungsrechnungen Auswirkungen auf die Umsatzerlösrealisation.
Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasing-verbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 bzw. zukünftig IFRS 9. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung.
Die Angaben im Anhang werden sich erweitern und sollen den Adressaten in die Lage versetzen, den Betrag sowie die Unsicherheit im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu beurteilen.
Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Die Anwendung des neuen Standards wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HanseYachts AG haben. Im Konzern der HanseYachts AG sind bisher als Operate Leasing-Verträge mit einem Volumen von deutlich unter EUR 1,0 Mio. zum 30. Juni 2018 kontrahiert (siehe Abschnitt 10.2).
Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 Finanzinstrumente ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit von den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments als auch von dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den zu erwartenden Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Ac-counting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Ferner werden durch IFRS 9 zusätzliche Anhangangaben erforderlich.
Die Erstanwendung von IFRS 9 hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzern erwartet aufgrund der vertraglich vereinbarten Zahlungen der Kunden vor physischer Übergabe des Boots auch keine wesentlichen Auswirkungen aus dem neuen Wertminderungsmodell. Die in geringem Umfang abgeschlossenen Derivate werden auch nach den neuen Regelungen des Hedge Accounting die Voraussetzung zum Hedge Accounting nach IFRS 9 nicht erfüllen.
Dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB, da die Voraussetzungen des § 315e HGB erfüllt sind. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, eingereicht und von diesem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht.
3. Konsolidierungsgrundsätze
3.1. Konsolidierungskreis
Oberste Konzerngesellschaft ist die HanseYachts AG. In den Konzernabschluss sind neben der HanseYachts AG acht (Vorjahr: acht) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie drei (Vorjahr: drei) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen.
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| Bezeichnung | Anteil | |||
|---|---|---|---|---|
| unmittelbar: | kurz | |||
| 1. Dehler Yachts GmbH | DY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 2. Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG | HVG | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 3. Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH | VHV | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 4. Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH | YZGB | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 5. HanseYachts US, LLC | HUS | Savannah / USA | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 6. Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. z o.o. | TTS | Goleniöw / Polen | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 7. HanseYachts TVH GmbH | HYTVH | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 8. Moody Yachts GmbH | MY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 9. Sealine Yachts GmbH | SY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| mittelbar: | ||||
| über Nr. 4 | ||||
| 10. Mediterranean Yacht Service Center SARL | MYSC | Canet en Roussillon / Frankreich | 100% | (Vj. 100,0%) |
| über Nr. 7 | ||||
| 11. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH (HYTV) | HYTV | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
Befreiungsvorschriften für Konzerngesellschaften
Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HanseYachts AG nimmt die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 b HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.
Die Dehler Yachts GmbH, die Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die HanseYachts TVH GmbH, die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH, die Moody Yachts GmbH und die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sowie die Sealine Yachts GmbH nehmen unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.
Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss
Die HanseYachts AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.
3.2. Konsolidierungsmethoden
In den Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 sind neben der HanseYachts AG alle in-und ausländischen Unternehmen einbezogen, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 10 vom HanseYachts-Konzern beherrscht werden. Der HanseYachts-Konzern beherrscht in diesem Sinne Konzernunternehmen, wenn ihm durch die Verbindung mit dem Konzernunternehmen die variablen Rückflüsse aus dem Konzernunternehmen zustehen und der HanseYachts-Konzern darüber hinaus die Möglichkeit besitzt, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einzusetzen. Die Entscheidungsmacht über ein Konzernunternehmen liegt vor, wenn der HanseYachts-Konzern aufgrund der bestehenden Rechte die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Konzernunternehmens zu bestimmen. Diese Voraussetzung ist im Regelfall gegeben, wenn die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder ähnliche Rechte besitzt. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen einen Jahres- bzw. Zwischenabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der HanseYachts AG auf, der der Stichtag des Konzernabschlusses ist.
Der Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS aufgestellt. Sofern erforderlich werden die Abschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Grundsätze anzugleichen.
Die Erstkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Ein nach einer Kaufpreisallokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Aktuell gibt es keine Minderheitengesellschafter zuzurechnenden Anteile am Eigenkapital bzw. Jahresergebnis.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert.
Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.
Bürgschaften und Garantien, die die HanseYachts AG zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzernabschluss passiviert sind.
3.3. Währungsumrechnung
Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse).
Der Abschluss der als selbständige wirtschaftliche Einheit anzusehenden Tochtergesellschaft Hanse US, USA, wurde gemäß IAS 21 nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Euro umgerechnet. Funktionale Währung ist der US-Dollar. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Mittelkurs am Bilanzstichtag; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden monatlich mit dem jeweiligen Durchschnittskurs umgerechnet.
Die entstehenden Differenzen aus der Anwendung der unterschiedlichen Fremdwährungskurse in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral behandelt und unter der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung gesondert ausgewiesen.
Die funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft TTS ist der Euro, da der Liefer- und Leistungsverkehr im Wesentlichen mit der HanseYachts AG in Euro abgewickelt wird. Währungsdifferenzen, die bei der Umrechnung von den Fremdwährungsposten in die funktionale Währung entstehen, sind gemäß IAS 21 nach der Zeitbezugsmethode entsprechend erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandeln. Da bei der TTS die wesentlichen Investitionen und die Refinanzierung abgeschlossen sind, werden dem Konzept der funktionalen Währung folgend die nichtmonetären Posten des Abschlusses der TTS zu den historischen Umrechnungskursen bewertet.
Hinsichtlich der verwendeten Umrechnungskurse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.22.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
4.1. Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme von bestimmten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
4.2. Umsatzrealisierung
Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Diese Umsatzerlöse werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen.
4.3. Produktbezogene Aufwendungen
Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam erfasst. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus geschäftsüblichen Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzlich Rückstellungen gebildet.
4.4. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Entwicklungskosten werden in der Bilanz aktiviert, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, die zu einem Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen.
Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen). Die Abschreibungen werden wie im Vorjahr linear zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Soweit die Entwicklungskosten zu aktivierungspflichtigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens führen, werden diese im Sachanlagevermögen aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungszeit linear abgeschrieben. Hierbei werden insbesondere selbst erstellte Produktionsformen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und wie im Vorjahr über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.
Forschungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt.
4.5. Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im HanseYachts-Konzern grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse zu reduzieren.
Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente, wie z. B. Zinsswaps, zum Marktwert bilanziert. Alle Derivate, die im HanseYachts-Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins- oder Währungssicherung dienen, erfüllen die strengen Kriterien des Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht.
Sie werden in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet und dementsprechend behandelt.
4.6. Finanzergebnis
Im Finanzergebnis werden Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten sowie Aufwendungen und Erträge aus etwaigen Zinsabsicherungen (laufende Ausgleichszahlungen sowie Marktwertänderungen) ausgewiesen. Sie werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Darüber hinaus werden finanzierungsbedingte Fremdwährungsgewinne und -verluste, die mit den von der TTS getätigten Investitionen sowie mit deren Refinanzierung in Zusammenhang stehen, im Finanzergebnis erfasst.
4.7. Ertragsteuern
Unter den Ertragsteuern werden zum einen die aufgrund steuerlicher Ergebnisse entstehenden Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Zum anderen werden nach IAS 12 (Ertragsteuern) aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiede zwischen Konzern- und den jeweiligen Steuerbilanzwerten gebildet. Siehe auch 4.19 und 4.20.
4.8. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung
Die mit der Ausgabe von Eigenkapital direkt verbundenen Kosten sind gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu kürzen.
4.9. Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem geschätzten Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear und zeitanteilig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.
Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern betragen wie im Vorjahr zwischen drei und acht Jahren.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind die ausgewiesenen Firmenwerte und die Markenrechte.
In der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte werden bis zur Höhe ihrer ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben, wenn der über dem Buchwert liegende erzielbare Betrag dies erfordert.
Im Vorjahr wurde infolge eines gestiegenen erzielbaren Betrags der Marke „Fjord" die in der Vergangenheit vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung durch eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 2.243 vollständig korrigiert, so dass die Marke seit dem 30. Juni 2017 wieder zu ihren ursprünglichen Anschaffungskosten bilanziert wird.
4.10. Geschäfts- oder Firmenwert
Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der aktivische Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert von erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Bestimmung eines möglichen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs.
4.11. Wertminderung von Vermögenswerten
Der HanseYachts-Konzern überprüft die Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen.
Der jährliche Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung und der Markenrechte erfolgt auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit). Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Cash Generating Unit einschließlich des zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der Markenrechte und des erzielbaren Betrags für die Cash Generating Unit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist der auf der Basis der diskontierten Zahlungsmittelüberschüsse vor Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag des Geschäftsbereichs, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor.
Ein außerplanmäßig abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.
Der erwartete Zahlungsmittelüberschuss der Cash Generating Unit wird aus der Mittelfristplanung des HanseYachts-Konzerns abgeleitet. Hinsichtlich der Geschäftsbereiche des HanseYachts-Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.24. (Segmentberichterstattung). Demgemäß entsprechen die Cash Generating Units den Legaleinheiten bzw. Kombinationen von Legaleinheiten im Konzern, da auf dieser Basis unternehmerische Dispositionen getroffen werden. Die Planung umfasst einen Zeithorizont von drei Jahren (Vorjahr: drei Jahre). Für die sich daran anschließenden Zeiträume wurde der Zahlungsmittelüberschuss unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten Wachstumsrate extrapoliert. Diese durchschnittlich angewendete Wachstumsrate für die ewige Rente lag wie im Vorjahr bei 1 %. Der Planung liegen insbesondere Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Umsatzerlöse, der Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote sowie der geplanten Investitionen zugrunde. Die Beurteilung des erzielbaren Betrags der im Geschäftsjahr 2016/17 entgeltlich erworbenen Marke Priviläge wird auf Basis geplanter Lizenzerträge vorgenommen, deren Einschätzung ebenso wie die den übrigen Werthaltigkeitstests zugrunde liegende Unternehmensplanung inhärenten Planungsrisiken unterliegt und mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist.
Der im Geschäftsjahr 2017/18 für die Diskontierung der Zahlungsmittelüberschüsse verwendete Vorsteuerzinssatz beträgt 12,1 % (Vorjahr: zwischen 10,8 % und 13,8 %). Der verwendete Beta-Faktor lag bei 1,1 (Vorjahr: 1,0 und 1,5). Dem Werthaltigkeitstest wurden Firmenwerte von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) und nicht der planmäßigen Abschreibung unterliegende Marken von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.) unterzogen. Da die erzielbaren Beträge für die überprüften Zahlungsmittel generierenden Einheiten jeweils deren Buchwerte deutlich übersteigen, wurde auf weitergehende Sensitivitätsanalysen verzichtet.
4.12. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Reparaturen und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand gebucht. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit die Voraussetzungen des IAS 23 vorliegen.
Die Nutzungsdauern der Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit für das Unternehmen definiert. Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte. Die Abschreibungen erfolgen unverändert linear und pro rata temporis im Wesentlichen aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude und Außenanlagen | 5 - 40 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 - 21 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 20 |
Sobald Indikationen dafür vorliegen, dass der Buchwert einer Sachanlage seinen erzielbaren Betrag übersteigt, erfolgt ein Wertminderungstest.
4.13. Finanzierungsleasing
Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die betragsmäßig wesentlich sind und die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingvertrages.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, passiviert. Die Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
4.14. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen, abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen auftragsbezogenen Einzelkosten. Diese Einzelkosten betreffen Fertigungslöhne und Materialaufwendungen. Über die Gemeinkosten im Material- und Fertigungsbereich hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte aufgrund ihres kurzen Fertigungszeitraums keine qualifizierten Vermögenswerte darstellen.
Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Handelswaren und Gebrauchtboote werden zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
4.15. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente umfassen im HanseYachts-Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.
Originäre Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten zuzüglich und bei finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Langfristige Forderungen ohne einen kurzfristig erwarteten Zahlungseingang werden abgezinst.
Einzelwertberichtigungen erfolgen, falls Hinweise auf Wertminderungen wie Zahlungsverzug oder Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners vorliegen und der Barwert der noch erwarteten künftigen Zahlungen zuzüglich etwaiger Einzahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten oder sonstiger ausfallrisikomindernder Vereinbarungen unter dem Buchwert liegt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen und der Amortisation von Disagien bzw. Transaktionskosten im Zusammenhang mit Anleihe-Emissionen.
In den kurzfristigen Finanzschulden ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Finanzschulden werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Konzern das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, und von diesem Recht gemäß der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens auch Gebrauch machen wird
Im HanseYachts-Konzern sind keine originären Finanzinstrumente als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Instrumente klassifiziert worden.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von Risikopositionen aus Währungs- und Zinsschwankungen werden auch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte und Zinsswaps eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte decken Finanzrisiken aus gebuchten Grundgeschäften und bei Währungsrisiken darüber hinaus auch Risiken aus schwebenden Liefer- und Leistungsgeschäften ab.
Nach IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) werden alle derivativen Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant.
Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden.
Der beizulegende Zeitwert von Derivaten entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsströme (Cashflows). Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Devisentermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt.
4.16. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden aktiviert, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass die an die Gewährung geknüpften Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt werden bzw. diese bereits erfüllt wurden und die Zuwendungen bei der gewährenden Institution bis zur Abschlussaufstellung beantragt wurden bzw. sichergestellt ist, dass der Antrag gestellt wird. Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, d.h. deren Gewährung von Ermessensausübungen einer Behörde abhängt, werden als Forderung aktiviert, wenn der Bewilligungsbescheid der gewährenden Behörde vorliegt und am Bilanzstichtag mit angemessener Sicherheit feststeht, dass die an die Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt werden.
Die erhaltenen Zuwendungen werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht, sofern die bezuschussten Vermögenswerte am Bilanzstichtag bereits betrieblich genutzt werden. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zuwendungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten erworbener Vermögenswerte abgesetzt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Periodenergebnis in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zuwendungen ergebniswirksam vereinnahmt.
Erhaltene Zuwendungen, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden sind, werden als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Nichteinhaltung der Förderbedingungen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist.
4.17. Übrige Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bzw. zum Barwert angesetzt worden.
4.18. Rückstellungen
Eine Rückstellung wird gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, es darüber hinaus wahrscheinlich ist (d.h. mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, und der Abfluss zuverlässig schätzbar ist.
Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages bewertet und nicht mit Rückgriffsan-sprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit einem risikoadäquaten Marktzins abgezinst.
Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet.
Gewährleistungsrückstellungen werden in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produktes gebildet bzw. bei Kenntniserlangung über einen konkreten Schadensfall.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.
Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.
4.19. Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode auf temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den steuerlichen Wertansätzen unter Verwendung der Steuersätze gebildet, die zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung als wahrscheinlich gelten.
Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden.
Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Aktive latente Steuern auf in der Vergangenheit entstandene steuerliche Verluste wurden, mit Ausnahme eines unwesentlichen Aktivüberhangs, nur in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen aktiviert.
4.20. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
4.21. Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben.
Insbesondere werden Annahmen und Schätzungen beim Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und aktive latente Steuern, bei der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, der Einschätzung von Verwertungsrisiken im Vorratsvermögen (insbesondere bei den Gebrauchtbooten) sowie der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen und bei der Bewertung von Rückstellungen verwendet.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses unterlagen die der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zu Grunde liegenden Ermessensentscheidungen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, so dass im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden auszugehen ist.
Obwohl die vorgenannten Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
4.22. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung für ausländische Tochtergesellschaften im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses ist unter den Konsolidierungsgrundsätzen (Abschnitt 3.3.) erläutert.
In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Umrechnungskurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst.
Die bedeutenden Fremdwährungen für HanseYachts sind der US-Dollar und der polnische Zloty. Für die Währungsumrechnung werden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
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| EUR Referenzkurs der EZB | Durchschnittskurs für | |||
|---|---|---|---|---|
| 1,00 Euro | 30.06.2018 | 30.06.2017 | Geschäftsjahr 2017/2018 | Geschäftsjahr 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | 1,17 | 1,14 | 1,19 | 1,09 |
| PLN | 4,37 | 4,23 | 4,24 | 4,31 |
4.23. Konzernkapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften von IAS 7 erstellt worden. Sie zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen.
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Dabei werden die Folgen einer Veränderung des Konsolidierungskreises in den einzelnen Positionen eliminiert.
Der Finanzmittelfonds enthält die in der Bilanz ausgewiesenen Bankguthaben, den Kassenbestand sowie die Kontokorrentverbindlichkeiten.
Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlageverkäufen eliminiert. Diesem Bereich sind die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die gezahlten Ertragsteuern zugeordnet. Die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und in Finanzanlagen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen können von den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen abweichen, wenn die Gegenstände finanziert werden oder wenn Zuwendungen als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht werden, sofern die bezuschussten Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs auf die Zuwendungen bereits betrieblich genutzt werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit setzt sich aus den Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten für das Finanzierungsleasing zusammen.
4.24. Segmentberichterstattung
Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium. Im HanseYachts-Konzern ist der Vorstand der HanseYachts AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.
Der HanseYachts-Konzern nimmt intern lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktlinien vor.
Insgesamt entfallen ca. 66,1 % der Umsatzerlöse auf die Herstellung und den Vertrieb von Segelyachten (Vorjahr 70 %). Die Umsätze mit Motorbooten sind mit einem Umsatzanteil von ca. 30,4 % leicht gestiegen (Vorjahr 28 %). Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 5.1.
Die weitere interne Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf konsolidierter Basis. Eine Angabe der übrigen nach IFRS 8 geforderten Angaben zur Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt mangels direkter Zuordnung und mangels verlässlicher Schlüsselgrößen nicht.
So können die Größen Ergebnis, Vermögen, Schulden, Abschreibungen und Investitionen des HanseYachts-Konzerns nicht verlässlich auf die Produktlinien Segelyachten, Motorboote und Übrige aufgeteilt werden, da Segelyachten und Motorboote in einer Fertigungslinie produziert werden. Eine Schlüsselung auf Basis der Umsatzerlöse oder der Anzahl produzierter Boote wäre willkürlich und liefert keine entscheidungsnützlichen Informationen. Eine direkte Zuordnung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufteilung in die Geschäftssegmente Segelyachten, Motorboote und Übrige wird auch intern nicht als Steuerungsgröße an das Management kommuniziert bzw. verwendet.
Hinsichtlich der Segmentierung nach geographischen Segmenten verweisen wir auf Abschnitt 8. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland (Inland), Spanien, Frankreich, USA, Großbritannien, sonstiges Europa und sonstige weltweit (exkl. Europa) als die derzeit relevantesten geografischen Märkte des Konzerns. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden. Die Zuordnung der Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zu Grunde.
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Dem operativen Geschäftsbetrieb zurechenbare Währungsgewinne und -verluste werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.
Die einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | ||
| Segelyachten | 92.666 | 90.255 |
| Motorboote | 42.614 | 36.194 |
| Übrige | 4.987 | 2.199 |
| 140.267 | 128.648 | |
| Bestandsveränderung | ||
| Unfertige Erzeugnisse | (244) | 1.210 |
| Fertige Erzeugnisse | 1.023 | (2.957) |
| 779 | (1.747) | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.211 | 2.069 |
| Gesamtleistung | 143.257 | 128.970 |
Andere aktivierte Eigenleistungen betreffen durch den HanseYachts-Konzern selbst erstellte Produktionsformen für Segelyachten und Motorboote sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten).
5.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Erträge aus Weiterberechnungen im Wesentlichen an Händler (Gewährleistungen, Transportkosten, Marketing, Messekosten, etc.) | 543 | 620 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzter Schulden sowie der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen | 434 | 482 |
| Kursgewinne aus Währungsumrechnung | 127 | 304 |
| Erträge aus der Wertaufholung von immateriellen Vermögensgegenständen | 0 | 2.243 |
| Übrige Erträge | 458 | 196 |
| 1.562 | 3.845 |
Wechselkursgewinne und -verluste resultieren vor allem aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen, die in US-Dollar bzw. polnischen Zloty abgerechnet wurden. Das Gesamtergebnis aus Wechselkursdifferenzen beträgt unter Berücksichtigung der Erträge/Aufwendungen aus Devisentermingeschäften insgesamt TEUR -239 (Vorjahr: TEUR -429). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Währungsumrechnung verweisen wir auf Abschnitt 5.5.
5.3. Materialaufwand
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 77.750 | 68.377 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 3.946 | 3.188 |
| 81.696 | 71.565 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zum Großteil die Aufwendungen für Leiharbeiter.
Hinsichtlich der im Materialaufwand erfassten Wertminderungen auf das Vorratsvermögen verweisen wir auf Abschnitt 6.4. (Vorräte).
5.4. Personalaufwand
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 33.321 | 28.801 |
| Soziale Abgaben / Aufwendungen Altersversorgung | 6.483 | 5.499 |
| 39.804 | 34.300 |
In der Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an Rentenversicherungsträger (beitragsorientierte Versorgungspläne) in Höhe von TEUR 2.850 (Vorjahr: TEUR 2.434) enthalten.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern ohne Auszubildende 1.447 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.314):
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Anzahl Mitarbeiter (Durchschnitt) | 1.447 | 1.314 |
| Davon | ||
| - Angestellte | 238 | 222 |
| - Gewerbliche Arbeitnehmer | 1.209 | 1.092 |
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Aufwendungen für: | ||
| Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen | 7.674 | 6.701 |
| Mieten, Energie, Instandhaltung und Fahrzeuge | 3.354 | 3.169 |
| Gewährleistungen, Frachten und Verpackungen | 3.115 | 2.823 |
| Rechtsberatung, Verwaltung, EDV, Versicherungen | 2.408 | 1.968 |
| Übrige Aufwendungen * | 1.757 | 1.331 |
| 18.308 | 15.992 | |
| *) davon | ||
| aus Wechselkursverlusten | 307 | 246 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste | 70 | 30 |
| aus Devisentermingeschäften | 59 | 89 |
Aufwendungen für:
Den in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Wechselkursverlusten von TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 246) und Aufwendungen aus Devisentermingeschäften von TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 89), stehen im Finanzergebnis und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Wechselkursgewinne von TEUR 212 (Vorjahr: Verlust TEUR 210) gegenüber.
Die gegenüber Vorjahr höheren Aufwendungen für Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen resultieren insbesondere aus um TEUR 606 höhere Messeaufwendungen, um TEUR 155 gestiegene Lizenzaufwendungen und um TEUR 132 angestiegene Reisekosten. Die Aufwendungen für Rechtsberatung sind insbesondere durch einmalige Effekte im Zuge der Umfinanzierung sowie aufgrund eines geführten Aktivprozesses im Zusammenhang mit einem italienischen Plagiatsvorfall erheblich angestiegen. Innerhalb der übrigen Aufwendungen ist der Anstieg in Höhe von TEUR 272 auf für drohende Verluste gebildeten Rückstellungen für bestellte Schiffe der Marke Sealine zurückzuführen, deren Produktion noch nicht begonnen hat.
5.6. Abschreibungen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens und ist auch im Anlagenspiegel (vgl. 6.1. und 6.2.) ersichtlich:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Planmäßige Abschreibungen auf: | ||
| - Immaterielle Vermögenswerte | 1.045 | 948 |
| - Sachanlagen | 4.607 | 4.880 |
| 5.652 | 5.828 |
Die Absetzung von in den Vorjahren erhaltenen Zuwendungen von den Anschaffungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens führte in der Berichtsperiode zu einer Verminderung der Abschreibungen von TEUR 310 (Vorjahr: TEUR 340).
5.7. Finanzergebnis
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinserträge | 93 | 22 |
| Zinsaufwendungen | (1.818) | (1.660) |
| Wechselkursgewinn /-verlust Finanzierung TTS | 85 | (94) |
| (1.640) | (1.732) |
Die Zinsaufwendungen stammen vornehmlich aus dem Zinsdienst für die aufgenommenen Inhaberschuldverschreibungen, die Bankdarlehen und das Absatzfinanzierungsprogramm.
Aus den erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandelnden Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung der TTS resultiert im Geschäftsjahr 2017/2018 ein Wechselkursgewinn in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: Verlust TEUR 94). Diese Differenz wurde dem Finanzergebnis zugewiesen, da sie im Wesentlichen finanzierungsbedingt und nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzurechnen ist.
5.8. Ertragsteuern
Zusammensetzung der Ertragsteuern:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Laufender Steuerertrag / -aufwand (-) | (75) | 11 |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand (-) | 73 | (248) |
| (2) | (237) |
Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen. Aus der Bewertung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge bzw. steuerliche Fördermaßnahmen bei der polnischen Tochtergesellschaft resultierten im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: Aufwendungen TEUR 172). Die polnische Tochtergesellschaft ist in einer Sonderwirtschaftszone tätig. Dort werden steuerliche Verluste nicht anerkannt. Im Gegenzug können Steuergutschriften, die ebenfalls zu einer Nichtbelastung des steuerlichen Gewinns mit Ertragsteuern führen, geltend gemacht werden.
Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf diese Vorteile führte im Geschäftsjahr 2017/18 zu einem Ertrag von TEUR 13.
Der Vorteil aus zukünftigen Steuergutschriften in der Sonderwirtschaftszone beträgt insgesamt rund EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.), von denen bisher etwa EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) nicht angesetzt wurden. Die steuerliche Förderung in Polen ist bis zum Jahr 2026 (Vorjahr: bis zum Jahr 2026) zeitlich begrenzt.
Zum 30. Juni 2018 bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 28,3 Mio. (Vorjahr: EUR 27,0 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 26,1 Mio. (Vorjahr: EUR 25,1 Mio.). Berücksichtigt werden ausschließlich Verluste, die nach dem Anteilseignerwechsel im November 2011 angefallen sind. Die Verlustvorträge wurden in Höhe von rund EUR 26,2 Mio. (Körperschaftsteuer, Vorjahr: EUR 26,0 Mio.) bzw. rund EUR 23,9 Mio. (Gewerbesteuer, Vorjahr: EUR 24,2 Mio.) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen. Verluste ausländischer Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden soll, sind in den vorgenannten Angaben nicht berücksichtigt, da mit einer Nutzung nicht mehr zu rechnen ist. Temporäre Differenzen, für die mangels Vorliegen der Voraussetzungen keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, bestanden am Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht.
Darüber hinaus verweisen wir bezüglich der latenten Steuern auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.3.
Der durchschnittlich für das Geschäftsjahr 2017/18 unterstellte Steuersatz beträgt unverändert ca. 30 %. Der auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes erwartete Steueraufwand leitet sich wie folgt zum tatsächlichen Steueraufwand über:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis vor Steuern | (2.281) | 3.399 |
| Durchschnittlicher Gesamtsteuersatz | 30% | 30% |
| Erwarteter Steuerertrag (-) / -aufwand (+) | (684) | 1.020 |
| Steuersatzabweichungen | 159 | (24) |
| Steuereffekte aufgrund einer steuerlich abweichenden Bemessungsgrundlage | 127 | (75) |
| Bewertung von aktiven latenten Steuern und Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge | (51) | 172 |
| Auf Vorjahre entfallende Ertragsteuern | 0 | (226) |
| Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf erwirtschaftete Fehlbeträge | 496 | 64 |
| Minderung des Steueraufwands durch Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten latenten Steuern/Steuergutschriften | (44) | (716) |
| Sonstige Effekte | (1) | 22 |
| Tatsächlicher Gesamtsteueraufwand (+) | 2 | 237 |
| Konzernsteuerquote | -0,1% | 7,0% |
Steuersatzabweichungen betreffen die Unterschiede aus den jeweils für die ausländischen Tochtergesellschaften anzuwendenden durchschnittlichen Steuersätzen.
Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen aktive latente Steuern auf die angefallenen Fehlbeträge nur bis zu der Höhe gebildet, bis zu der aufrechenbare passive latente Steuern bei den jeweiligen Gesellschaften bestehen.
5.9. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HanseYachts AG und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt und stellt sich wie folgt dar:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Konzernjahresergebnis = Konzernanteil am Periodenergebnis | (2.284) | 3.162 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien | 11.091.430 | 11.091.430 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | -0,21 | 0,29 |
Verwässernde Aktien bestehen nicht, so dass das unverwässerte Ergebnis je Aktie mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie identisch ist.
5.10. Forschung und Entwicklung
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 3.977 (Vorjahr: TEUR 3.446). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten") bzw. Technische Anlagen und Maschinen/ Anlagen in Bau („Produktionsformen") erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (TEUR 1.910, Vorjahr: TEUR 1.757). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung TEUR 2.067 (Vorjahr: TEUR 1.689) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
6. Erläuterungen zur Konzernbilanz
6.1. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
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| 2016/17 | Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 01. Jul 2016 | 3.512 | 7.476 |
| Zugänge | 959 | 3.244 | |
| Umgliederungen | 0 | 18 | |
| Abgänge | 0 | -1 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2017 | 4.471 | 10.737 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2016 | 1.541 | 4.574 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | |
| Zugänge | 465 | 483 | |
| Zuschreibungen | 0 | -2.243 | |
| Abgänge | 0 | 0 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2017 | 2.006 | 2.814 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2016 | 1.971 | 2.902 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2017 | 2.465 | 7.923 |
| 2017/18 | |||
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 01. Jul 2017 | 4.471 | 10.737 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -7 | |
| Zugänge | 942 | 297 | |
| Umgliederungen | -20 | 33 | |
| Abgänge | 0 | -52 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2018 | 5.393 | 11.008 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2017 | 2.006 | 2.814 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -2 | |
| Zugänge | 599 | 446 | |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -50 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2018 | 2.605 | 3.208 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2017 | 2.465 | 7.923 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2018 | 2.788 | 7.800 |
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| 2016/17 | Firmenwert | Geleistete Anzahlungen | GESAMT |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 4.618 | 0 | 15.606 |
| Zugänge | 0 | 70 | 4.273 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 18 |
| Abgänge | 0 | 0 | -1 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 4.618 | 70 | 19.896 |
| Abschreibungen | 2.610 | 0 | 8.725 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 948 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | -2.243 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibungen | 2.610 | 0 | 7.430 |
| Nettobuchwerte | 2.008 | 0 | 6.881 |
| Nettobuchwerte | 2.008 | 70 | 12.466 |
| 2017/18 | |||
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 4.618 | 70 | 19.896 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -7 |
| Zugänge | 0 | 48 | 1.287 |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 13 |
| Abgänge | 0 | 0 | -52 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 4.618 | 118 | 21.137 |
| Abschreibungen | 2.610 | 0 | 7.430 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | -2 |
| Zugänge | 0 | 0 | 1.045 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | -50 |
| Abschreibungen | 2.610 | 0 | 8.423 |
| Nettobuchwerte | 2.008 | 70 | 12.466 |
| Nettobuchwerte | 2.008 | 118 | 12.714 |
In dem Posten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden die Herstellungskosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen) ausgewiesen.
In dem Posten „Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte" werden vor allem Markenwerte bzw. Nutzungsrechte an Markenwerten sowie Lizenzen für die im Konzern in der Fertigung und in der Verwaltung eingesetzte Software ausgewiesen.
Die in der Konzernbilanz erfassten Markenwerte („Fjord", „Moody", „Dehler" und „Priviläge") unterliegen einer unbestimmten Nutzungsdauer und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Die Markenwerte „Dehler", „Moody" und „Fjord" werden unverändert zum Vorjahr mit ihren ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungskosten von TEUR 3.898 ausgewiesen. Die Marke „Fjord" wurde im Vorjahr bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 2.997 um TEUR 2.243 zugeschrieben. Der hieraus resultierende Ertrag wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Marke „Priviläge" wird nach Aktivierung nachträglich angefallener Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 146 nun mit TEUR 3.164 bilanziert.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung der Sealine GmbH, die im Vorjahr auf die HanseYachts AG verschmolzen wurde, ist das befristete Nutzungsrecht an dem Markennamen „Sealine" zugegangen, dass der Sealine GmbH im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung eingeräumt wurde. Dieses nach Verschmelzung der HanseYachts AG zuzurechnende Nutzungsrecht wird planmäßig linear über die Mindestlaufzeit der Lizenzvereinbarung abgeschrieben (31. Dezember 2019).
Der der TTS zugeordnete Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 2.000.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.9. bis 4.11.
Der HanseYachts-Konzern ist neben den vorgenannten Markenrechten auch Inhaber der Rechte an den Marken „Hanse" und „Varianta". An den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Varianta" und „Fjord" wurden Pfandrechte zur Besicherung der Schuldverschreibungen 2014/19 bestellt. Der Buchwert der bilanzierten und als Sicherheit dienenden Markenrechte beträgt TEUR 3.898 (Vorjahr: TEUR 3.898).
6.2. Sachanlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
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| 2016/2017 | Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Anschattungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2016 | 28.459 | 26.512 |
| Währungsdifferenzen | 57 | 67 | |
| Zugänge | 60 | 425 | |
| Umgliederungen | 483 | 2.910 | |
| Abgänge | 0 | -1.190 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2017 | 29.059 | 28.724 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2016 | 10.224 | 20.757 |
| Währungsdifferenzen | 88 | 28 | |
| Zugänge | 1.223 | 3.270 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -1.181 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2017 | 11.535 | 22.874 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2016 | 18.235 | 5.755 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2017 | 17.524 | 5.850 |
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| 2016/2017 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | GESAMT | |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschattungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2016 | 3.009 | 1.219 | 59.199 |
| Währungsdifferenzen | 6 | 17 | 147 | |
| Zugänge | 360 | 3.409 | 4.254 | |
| Umgliederungen | 70 | -3.481 | -18 | |
| Abgänge | -201 | -6 | -1.397 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2017 | 3.244 | 1.158 | 62.185 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2016 | 2.352 | 0 | 33.333 |
| Währungsdifferenzen | 3 | 0 | 119 | |
| Zugänge | 386 | 0 | 4.879 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | -198 | 0 | -1.379 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2017 | 2.543 | 0 | 36.952 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2016 | 657 | 1.219 | 25.866 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2017 | 701 | 1.158 | 25.233 |
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| 2017/2018 | Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 01. Jul 2017 | 29.059 | 28.724 | 3.244 | 1.158 |
| Währungsdifferenzen | -78 | -60 | -7 | -5 | |
| Zugänge | 88 | 2.156 | 681 | 1.985 | |
| Umgliederungen | 141 | 2.136 | 36 | -2.326 | |
| Abgänge | 0 | -437 | -54 | 0 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2018 | 29.210 | 32.519 | 3.900 | 812 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2017 | 11.535 | 22.874 | 2.543 | 0 |
| Währungsdifferenzen | -83 | -30 | -4 | 0 | |
| Zugänge | 1.237 | 3.020 | 350 | 0 | |
| Zuschreibungen | -1 | -149 | -11 | 0 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -400 | -53 | 0 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2018 | 12.688 | 25.315 | 2.825 | 0 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2017 | 17.524 | 5.850 | 701 | 1.158 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2018 | 16.522 | 7.204 | 1.075 | 812 |
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| 2017/2018 | GESAMT | |
|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 01. Jul 2017 | 62.185 |
| Währungsdifferenzen | -150 | |
| Zugänge | 4.910 | |
| Umgliederungen | -13 | |
| Abgänge | -491 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun 2018 | 66.441 |
| Abschreibungen | 01. Jul 2017 | 36.952 |
| Währungsdifferenzen | -117 | |
| Zugänge | 4.607 | |
| Zuschreibungen | -161 | |
| Umgliederungen | 0 | |
| Abgänge | -453 | |
| Abschreibungen | 30. Jun 2018 | 40.828 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul 2017 | 25.233 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun 2018 | 25.613 |
Grundstücke und Bauten
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2017/18 betreffen Neuinvestitionen in Gebäude. Im Berichtsjahr sind dem Konzern keine Zuwendungen zugeflossen, sodass von den Anschaffungskosten der im Berichtsjahr zugegangenen Vermögenswerte keine Beträge abgesetzt worden sind. Insgesamt mindern vereinnahmte Zuwendungen der Vorjahre den Restbuchwert der ausgewiesenen Gebäude zum 30. Juni 2018 in Höhe von TEUR 2.490 (Vorjahr: TEUR 2.807).
An den Grundstücken und Bauten bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 15.923 (Vorjahr: TEUR 7.279), bei einer Inanspruchnahme der Darlehen in Höhe von TEUR 16.549 (Vorjahr: TEUR 2.285).
Technische Anlagen und Maschinen
Unter Berücksichtigung von Umgliederungen belaufen sich die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf insgesamt TEUR 4.292 (Vorjahr: TEUR 3.335). Sie entfallen im Wesentlichen auf Rumpf- und Deckformen für neue Schiffsmodelle.
In Vorjahren vereinnahmte Zuwendungen mindern den Restbuchwert der ausgewiesenen technischen Anlagen und Maschinen zum 30. Juni 2018 insgesamt in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 39).
Der Buchwert der durch Finanzierungsleasing finanzierten technischen Anlagen und Maschinen beträgt TEUR 926 (Vorjahr: TEUR 420). An den finanzierten Gegenständen bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Finanzierungen.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zugänge im Berichtsjahr betreffen übliche Investitionen in IT- und Geschäftsausstattung. Enthalten sind Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 mit insgesamt TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 37), die im Berichtsjahr voll abgeschrieben wurden und für die ein Anlagenabgang im Berichtsjahr unterstellt wird.
Anlagen im Bau
Anlagen im Bau betreffen überwiegend die noch nicht abgenommenen oder noch nicht im betriebsbereiten Zustand befindlichen Maschinen und Anlagen (vor allem Produktionsformen).
Finanzanlagevermögen
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| 2017/2018 | Ausleihungen an nahe stehende Unternehmen | GESAMT | |
|---|---|---|---|
| in TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 01. Jul. 2017 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | |
| Zugänge | 900 | 900 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | 0 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun. 2018 | 900 | 900 |
| Nettobuchwerte | 01. Jul. 2017 | 0 | 0 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2018 | 900 | 900 |
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet ein im Berichtsjahr an ein nahestehendes Unternehmen ausgegebenes Darlehen, welches der Kategorie loans and receivables zugeordnet ist.
6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern
Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 806 | 0 | 699 |
| Sachanlagen | 83 | 378 | 76 | 369 |
| Forderungen | 2 | 10 | 0 | 29 |
| Vorräte | 50 | 0 | 18 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 239 | 24 | 186 | 49 |
| Rückstellungen | 5 | 0 | 5 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 886 | 0 | 822 | 0 |
| Steuerliche Fördermaßnahmen | 41 | 0 | 54 | 0 |
| 1.306 | 1.218 | 1.161 | 1.146 | |
| Saldierung | (1.218) | (1.218) | (1.146) | (1.146) |
| 88 | 0 | 15 | 0 |
Passive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus dem unterschiedlichen Ansatz der aktivierten Entwicklungskosten in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz.
Passive latente Steuern auf Sachanlagen betreffen vor allem eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen abweichende Nutzungsdauereinschätzung sowie die Umrechnung des Anlagevermögens zu historischen Umrechnungskursen der als „integrierte Einheit" angesehenen polnischen Tochtergesellschaft.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Fördermaßnahmen betreffen die Sonderwirtschaftszone in Polen. Latente Steuern für zukünftige Steuergutschriften wurden nur in der Höhe aktiviert, bis zu der passive latente Steuern angesetzt wurden bzw. bis zu der die zukünftige Nutzbarkeit hinreichend sicher erscheint. Der für die Beurteilung der Nutzbarkeit angewendete Planungszeitraum beträgt drei Jahre (Vorjahr: drei Jahre). Aktive latente Steuern auf angefallene Verluste des Geschäftsjahres 2017/18 wurden bei gesellschaftsbezogener Betrachtung, bis auf einen Betrag von TEUR 88, in Höhe eines Überhangs passiver Latenzen gebildet.
Soweit bei den einbezogenen Gesellschaften latente Steueransprüche und -verpflichtungen jeweils gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, wurde eine Saldierung vorgenommen.
Die aktiven und passiven latenten Steuern haben die folgenden erwarteten Fristigkeiten:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv | Passiv | Aktiv | Passiv | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Kurzfristige latente Steuern | 296 | 10 | 209 | 29 |
| Langfristige latente Steuern | 1.010 | 1.208 | 952 | 1.117 |
| Saldierung | (1.218) | (1.218) | (1.146) | (1.146) |
| 88 | 0 | 15 | 0 |
Für die auf kurzfristige Vermögenswerte (Forderungen, Termingeschäfte, Vorräte) und auf die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen entfallenden latenten Steuern wird mit einer Umkehrung der zugrunde liegenden temporären Differenzen innerhalb eines Jahres gerechnet.
Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen aus Ertragsteuern betreffen die erwartete Steuerbelastung für noch nicht veranlagte Geschäftsjahre. Die erwartete Fristigkeit beträgt unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern untergliedern sich wie folgt:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| In- und ausländische Unternehmenssteuern | ||
| Körperschaftsteuer | 91 | 91 |
| Solidaritätszuschlag | 5 | 5 |
| Gewerbesteuer | 162 | 107 |
| 258 | 203 |
6.4. Vorräte
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.709 | 8.128 |
| Unfertige Erzeugnisse | 9.685 | 9.948 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.663 | 1.999 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 796 | 24 |
| 22.853 | 20.099 |
Unter den unfertigen Erzeugnissen werden in Produktion befindliche Schiffe sowie bereits auftragsbezogen bearbeitete Kunststoff- und Möbelteile ausgewiesen. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen Schiffe, die sich noch im Eigentum des Konzerns befinden. Sämtliche Schiffe sind auf Bestellung oder als Messe- bzw. Ausstellungsboote gefertigt. Die Waren betreffen Gebrauchtboote. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Vorräte im üblichen Geschäftsgang innerhalb von 12 Monaten umschlagen.
Die für die einzelnen Posten des Vorratsvermögens erfassten Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf:
Vorräte
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| Vorräte | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | Unfertige Erzeugnisse | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 9.961 | 8.571 | 9.820 | 10.014 |
| Wertberichtigungen | -252 | -443 | -135 | -66 |
| Buchwert zum 30.06. | 9.709 | 8.128 | 9.685 | 9.948 |
scroll
| Vorräte | Fertige Erzeugnisse und Waren | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | 2016/17 | 2017/18 | 2016/17 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 2.710 | 2.027 | 796 | 24 |
| Wertberichtigungen | -47 | -28 | 0 | 0 |
| Buchwert zum 30.06. | 2.663 | 1.999 | 796 | 24 |
scroll
| Vorräte | Gesamt | |
|---|---|---|
| 2017/18 | 2016/17 | |
| --- | --- | --- |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 23.287 | 20.636 |
| Wertberichtigungen | -434 | -537 |
| Buchwert zum 30.06. | 22.853 | 20.099 |
Abwertungen auf die Nettoveräußerungswerte betreffen Gängigkeitsabschreibungen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse und Waren (Gebrauchtboote) zur Berücksichtigung möglicher Verwertungsrisiken. Die Veränderung der Abwertungen — als Saldogröße aus Zuführung, Auflösung und Verbrauch — wird im Materialaufwand erfasst. Dies führte im Berichtsjahr zu einer Verminderung (=„Ertrag") des Materialaufwands in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: Aufwand TEUR 33).
Die Veränderung der Wertberichtigung der unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 19) ist in dem Posten Erhöhung (Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Mit den Hausbanken und zwei Absatzfinanzierungsgesellschaften bestehen übliche Sicherungsvereinbarungen (z.B. Raumsicherungsübereignung, Sicherungsübereignung von Schiffen, etc.) hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der Gebrauchtboote. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vorräte beträgt TEUR 17.994 (Vorjahr: TEUR 17.464).
6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.240 | 2.514 |
| abzüglich Wertberichtigungen | -185 | -334 |
| 4.055 | 2.180 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind überwiegend durch Schiffe besichert, die bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht ausgeliefert werden. Der Buchwert der Forderungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
Aufwendungen für Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 70 angefallen (Vorjahr: TEUR 30).
Die nicht wertgeminderten Forderungen setzen sich nach Zeitbändern wie folgt zusammen:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Weder überfällige noch einzelwertberichtigte Forderungen | 1.329 | 558 |
| Überfällige, aber nicht einzelwertberichtigte Forderungen | ||
| weniger als 30 Tage | 2.288 | 1.104 |
| zwischen 31 und 60 Tagen | 163 | 217 |
| zwischen 61 und 90 Tagen | 2 | 137 |
| mehr als 90 Tage überfällig | 270 | 160 |
| Summe | 4.052 | 2.176 |
| Restbuchwert einzelwertberichtigte Forderungen | 3 | 4 |
| Bilanzausweis Forderungen | ||
| aus Lieferungen und Leistungen | 4.055 | 2.180 |
Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand am 1. Juli | 334 | 595 |
| Wertberichtigungen des Geschäftsjahres | ||
| - Zuführungen | 70 | 30 |
| - Verbrauch | -219 | -286 |
| - Auflösungen | 0 | -5 |
| Stand am 30. Juni | 185 | 334 |
Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen und der Altersstruktur des Forderungsbestands berechnet.
Die eingeräumten Bankdarlehen sind durch eine Globalzession eines Teils des Forderungsbestands besichert. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 3.512 (Vorjahr: TEUR 1.869).
6.6. Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von voraussichtlich unter einem Jahr.
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Sonstige Vermögenswerte | ||
| Umsatzsteuer | 1.459 | 1.263 |
| Rechnungsabgrenzung | 500 | 767 |
| Debitorische Kreditoren | 63 | 124 |
| Übrige | 185 | 80 |
| Einzelwertberichtigungen | -258 | -258 |
| 1.949 | 1.976 |
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Vorauszahlungen auf Messebeteiligungen, Versicherungen und Lizenzgebühren.
Die Einzelwertberichtigung wurde auf zweifelhafte Erstattungsansprüche betreffend ausländischer Vorsteuer gebildet.
6.7. Flüssige Mittel
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bankguthaben | 21.222 | 7.617 |
| Kassenbestand | 4 | 3 |
| 21.226 | 7.620 |
Der Buchwert der flüssigen Mittel entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. In Höhe von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 105) unterliegen die flüssigen Mittel einer Verfügungsbeschränkung durch Kreditinstitute und TEUR 13.354 sind zweckbestimmt für die Ablöse der Anleihe 2014/2019 am 6. Juli 2018. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.3.
6.8. Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2018 unverändert zum Vorjahr EUR 11.091.430,00 und ist unverändert in 11.091.430 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien.
Genehmigtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde das Genehmigte Kapital 2014 aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.
Das genehmigte Kapital hat sich wie folgt entwickelt:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Genehmigtes Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres | 3.297 | 3.297 |
| Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 | -3.297 | 0 |
| Beschluss neues Genehmigtes Kapital 2017 | 5.546 | 0 |
| Genehmigtes Kapital zum Ende des Geschäftsjahres | 5.546 | 3.297 |
Bedingtes Kapital
Die Ermächtigung, das Grundkapital über die Emission von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2012), war bis zum 10. Dezember 2017 befristet und wurde nicht in Anspruch genommen.
Kapitalrücklage
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage aus, die sich im Geschäftsjahr 2017/18 nicht verändert:
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Kapitalrücklage zu Beginn des Geschäftsjahres | 3.664 | 3.664 |
| Kapitalrücklage zum Ende des Geschäftsjahres | 3.664 | 3.664 |
Die Kapitalrücklage unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG.
6.9. Sonstige Rückstellungen
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| 01. Jul 2017 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30. Jun 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2017/18 | |||||
| Gewährleistungen | 1.916 | 252 | 0 | 72 | 1.736 |
| Drohverluste | 0 | 0 | 0 | 272 | 272 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 2.036 | 252 | 0 | 344 | 2.128 |
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| 01. Jul 2016 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 30. Jun 2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016/17 | |||||
| Gewährleistungen | 2.483 | 699 | 0 | 132 | 1.916 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 2.603 | 699 | 0 | 132 | 2.036 |
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen Gewährleistungsarbeiten an Schiffen, die im Gewährleistungszeitraum verkauft worden sind, sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen. Rückstellungen werden sowohl für konkret bekannte Einzelsachverhalte als auch aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gebildet.
Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungssachverhalte für bekannt gewordene Einzelsachverhalte basiert auf den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für vergleichbare Sachverhalte oder auf aktuellen Kostenschätzungen (z.B. Kostenvoranschläge von Gutachtern). Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten richtet sich bei entsprechender Konkretisierung nach Vergleichsangeboten bzw. Gerichtsurteilen oder nach der Beurteilung der betreuenden Rechtsanwälte bzw. der Mitarbeiter der Gesellschaft.
Die Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe TEUR 120 betreffen zum 30. Juni 2018 wie im Vorjahr noch mögliche Rückzahlungsverpflichtungen für in Vorjahren erhaltene Zuwendungen, bei denen die Einhaltung der Förderbedingungen aufgrund der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr hinreichend sicher ist.
Sämtliche Verpflichtungen haben grundsätzlich eine voraussichtliche Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund des kurzfristigen Charakters waren keine Kostensteigerungen bzw. Zinseffekte zu berücksichtigen.
In der Spalte „Verbrauch" der vorstehenden Rückstellungsspiegel sind jeweils in untergeordnetem Umfang auch Wechselkursdifferenzen enthalten.
6.10. Anleihen
Die Anleihe 2014/19 betrifft mit einem Nominalwert von TEUR 13.000 festverzinsliche Schuldverschreibungen, die mit 8,0 % p.a. verzinst werden.
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Anleihe 2014/19 | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 12.924 | 0 |
| Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | 0 | 12.841 |
Diese Anleihen sind durch Pfandrechte an den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Varianta" und „Fjord" besichert (vgl. Abschnitt 6.1.). Die Anleihe wurde am 1. Juni 2018 gekündigt und wurde am 6. Juli 2018 gem. den Anleihebedingungen in Höhe von 102% des Nennbetrags vorzeitig zurückbezahlt.
Die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsverpflichtungen sind in den sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 75, Vorjahr: TEUR 75) bzw. den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen (TEUR 4, Vorjahr: TEUR 4) enthalten.
Die den Anleihe-Emissionen direkt zurechenbaren ursprünglichen Transaktionskosten (TEUR 504) wurden von den Nominalbeträgen abgesetzt und werden über die Laufzeit der Anleihen nach der Effektivzinsmethode amortisiert.
Die Anleihen sind bis zum Rückzahlungstag zum Handel im Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Basic Board für Anleihen) zugelassen.
Die Anleihen werden zum Bilanzstichtag im Nominalwert von TEUR 700 (Vorjahr:
TEUR 700) durch Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichnet. Wir verweisen auch auf die Erläuterungen in Abschnitt 11.
Hinsichtlich der mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 6.7.und 9.2. Hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.
6.11. Übrige Finanzschulden
Unter den übrigen Finanzschulden werden die zu verzinsenden Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen externen Darlehensgebern ausgewiesen.
Insgesamt gliedern sich die Finanzschulden nach ihrer Fristigkeit zum Bilanzstichtag wie folgt:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Finanzschulden ggü. Kreditinstituten und sonstigen Darlehensgebern | ||
| bis 1 Jahr | 11.188 | 3.586 |
| 1 bis 5 Jahre | 11.554 | 0 |
| 22.742 | 3.586 |
Zum Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 22.742 (Vorjahr: TEUR 3.586). Sie resultierten aus festverzinslichen Darlehen (TEUR 14.460, Vorjahr: TEUR 262), den negativen Marktwerten der Zinssicherungsgeschäfte (TEUR 16, Vorjahr: TEUR 15) sowie den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien (TEUR 8.266, Vorjahr: TEUR 3.309).
Die Finanzschulden gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen werden in Abschnitt 11 erläutert.
Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der Zinssicherung verweisen wir auf Abschnitt 9.3., hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich der Fristigkeit bzw. vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.
Bezüglich der für Finanzschulden als Sicherheit dienenden Vermögenswerte verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6.2., 6.4., 6.5. und 6.7.
6.12. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten angesetzt. Leasinggegenstände sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Die Mindestleasingzahlungen leiten sich wie folgt aus dem Barwert ab:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Barwert Leasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 152 | 101 |
| 1 bis 5 Jahre | 509 | 269 |
| über 5 Jahre | 123 | 0 |
| 784 | 370 | |
| Zinsanteil | ||
| bis 1 Jahr | 22 | 11 |
| 1 bis 5 Jahre | 29 | 14 |
| über 5 Jahre | 4 | 0 |
| 55 | 25 | |
| Mindestleasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 174 | 112 |
| 1 bis 5 Jahre | 538 | 283 |
| über 5 Jahre | 127 | 0 |
| 839 | 395 |
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert aus dem Abschluss von Leasingverträgen über einen Messestand und einer CNC-Holzfräsmaschine.
6.13. Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, dar. In die Überleitungsrechnung sind grundsätzlich die Fremdkapitalposten einzubeziehen, bei denen verbundene Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden bzw. künftig dort auszuweisen sind.
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| Zahlungsunwirksame Veränderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.7.2017 | Cashflows | Aufnahme | Verteilung Transaktionkosten | Umgliederungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 0 | 11.554 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 277 | 2.645 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 370 | -132 | 546 | 0 | 0 |
| Anleihe (langfristig) | 12.841 | 0 | 0 | 83 | -12.924 |
| Anleihe (kurzfristig) | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.924 |
| 13.488 | 14.067 | 546 | 83 | 0 |
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| 30.06.2018 | |
| --- | --- |
| TEUR | |
| --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 11.554 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 2.922 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 784 |
| Anleihe (langfristig) | 0 |
| Anleihe (kurzfristig) | 12.924 |
| 28.184 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) enthalten nicht die Kontokorrentverbindlichkeiten (TEUR 8.266, Vorjahr: TEUR 3.309), da diese als Bestandteil des Finanzmittelfonds nicht im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden.
6.14. Übrige Verbindlichkeiten
Sämtliche nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16.737 | 15.144 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 11.383 | 9.348 |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Personen und Unternehmen | 1.384 | 1.734 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten im Personalbereich | 4.157 | 3.523 |
| Steuer | 731 | 445 |
| Kreditorische Debitoren | 347 | 424 |
| Übrige | 227 | 174 |
| 5.462 | 4.566 | |
| 34.966 | 30.792 |
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen auf bestellte Segelyachten und Motorboote.
Die Verbindlichkeiten des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen übliche Verpflichtungen für Lohn und Gehalt mit TEUR 1.750 (Vorjahr: TEUR 1.741) sowie ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden mit TEUR 1.762 (Vorjahr: TEUR 1.242).
Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 11.
7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die im operativen Cashflow saldiert ausgewiesenen Zinszahlungen betreffen fast ausschließlich Zinsauszahlungen und nur in unbedeutender Größenordnung Zinseinzahlungen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet insbesondere die Aufnahme von Bankdarlehen zur Umfinanzierung der vorzeitig abzulösenden Inhaberschuldverschreibungen.
Im Anschluss an die Kapitalflussrechnung wird die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds aufgegliedert. Bezüglich der Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.7. und Abschnitt 10.1.
Der Finanzmittelfonds enthält die Kontokorrentverbindlichkeiten, da diese einen integralen Bestandteil des Cash Management bilden. Hierdurch wird der Finanzmittelfonds in Höhe von TEUR 8.266 gemindert.
Der Finanzmittelfonds enthält darüber hinaus TEUR 13.354, die für die Ablöse der Anleihe 2014/19 am 6. Juli 2018 zweckbestimmt sind. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in den Abschnitten 6.7., 6.10. und 9.2.
8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Mit ca. 66 % (Vorjahr: 70 %) entfällt der größte Anteil der Umsatzerlöse auf den Vertrieb von Segelyachten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktbereichen verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.1. Eine weitere Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.24 genannten Gründe nicht.
Nachfolgend werden Aufgliederungen nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen.
Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem
Sitz der Kunden, die übrigen Angaben nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt.
Umsatzerlöse
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| Umsatzerlöse | 2017/18 | 2016/17 | Veränderung | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | 29.590 | 21.943 | 7.647 | 34,8 |
| Spanien | 14.845 | 16.063 | -1.218 | -7,6 |
| Frankreich | 14.598 | 9.677 | 4.921 | 50,9 |
| USA | 12.389 | 12.613 | -224 | -1,8 |
| Großbritannien | 12.280 | 11.272 | 1.008 | 8,9 |
| Sonstiges Europa | 42.131 | 43.886 | -1.755 | -4,0 |
| Sonstige weltweit (exkl. Europa) | 14.434 | 13.194 | 1.240 | 9,4 |
| Summe | 140.267 | 128.647 | 11.620 | 9,0 |
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| Langfristige Vermögens- | 2017/18 | 2016/17 | Veränderung | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| werte | TEUR | TEUR | TEUR | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | 29.237 | 27.420 | 1.817 | 6,6 |
| Polen | 9.983 | 10.274 | -291 | -2,8 |
| Sonstige | 7 | 6 | 1 | 16,7 |
| 39.227 | 37.700 | 1.527 | 4,1 |
9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken
9.1. Ausfall- und Kreditrisiken
Unter dem Ausfall- bzw. Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Kreditrisiken bei Geldanlagen oder derivativen Finanzinstrumenten. Der HanseYachts-Konzern unterliegt im Wesentlichen nur dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Händlern sowie deren Endkunden.
Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos erhebt der Konzern grundsätzlich bis zur Fertigstellung einer bestellten Segel- oder Motoryacht von den Händlern bzw. deren Endkunden Abschlagszahlungen, die auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet werden. Die physische Auslieferung einer Yacht - unbenommen der zeitgleichen oder vorher erfolgten Umsatzrealisation - erfolgt grundsätzlich erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Die wesentlichen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen gegen Behörden. Die Bankguthaben bestehen bei bonitätsstarken Banken.
Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der HanseYachts-Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Kreditrisiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden.
Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht wie im Vorjahr den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen, der sonstigen Vermögenswerte sowie der liquiden Mittel.
9.2. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Zur Steuerung und Kontrolle der Liquidität verfügt der HanseYachts-Konzern über eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung. Mit Unterstützung dieses Instrumentariums konnte auf Basis des operativen Cashflows und der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien sowie der Finanzmittelbestände die kurzfristige Liquidität jederzeit gewährleistet werden.
Über die kurzfristige Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass ausreichend Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten Auszahlungen einschließlich der zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen benötigten Beträge zu decken.
Die undiskontierten Brutto-Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) für die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| davon | ||||
|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 13.354 | 13.354 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (15.080) | (1.040) | (14.040) | (0) |
| Übrige Finanzschulden | 23.858 | 11.584 | 12.274 | 0 |
| (Vorjahr) | (3.586) | (3.586) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus | 839 | 174 | 538 | 127 |
| Finanzierungsleasing (Vorjahr) | (395) | (112) | (283) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 16.737 | 16.737 | 0 | 0 |
| und Leistungen (Vorjahr) | (15.144) | (15.144) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber | 0 | 0 | 0 | 0 |
| verbundenen Unternehmen (Vorjahr) | (1.021) | (1.021) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe | 7.724 | 1.080 | 700 | 5.944 |
| stehenden Unternehmen (Vorjahr) | (7.189) | (445) | (640) | (6.104) |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 347 | 347 | 0 | 0 |
| (Vorjahr) | (424) | (424) | (0) | (0) |
| 62.859 | 43.276 | 13.512 | 6.071 | |
| (Vorjahr) | (42.839) | (21.772) | (14.963) | (6.104) |
Die Zahlungsmittelabflüsse aus den Anleihen enthalten Zinsanteile und aufgrund der am 1. Juni 2018 erfolgten Kündigung die vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Zahlungsmittelabflüsse aus den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sowie aus den in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien (TEUR 8.266, Vorjahr: TEUR 3.309), die innerhalb der übrigen Finanzschulden ausgewiesen werden, enthalten die hierauf entfallenden Zinsanteile. Wenn Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurve am Ende der Berichtsperiode ermittelt.
Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kontokorrentlinien über TEUR 734.
9.3. Zinsänderungsrisiko
Die Fremdkapitalfinanzierung des HanseYachts-Konzerns erfolgte im Berichtsjahr aufgrund der Anleihe 2014/2019 im Wesentlichen zu einem festen Zinssatz von 8,0 % p.a. und im kommenden Geschäftsjahr 2018/2019 nach der Umfinanzierung der Anleihe und Ablöse der Anleihe durch Bankenkredite zu durchschnittlich 3,1% p.a.. Auch die durch die Mehrheitsaktionärin gewährten Darlehen sehen fixe Zinsvereinbarungen vor. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bezüglich dieser Finanzierungen nicht.
Finanzinstrumente der Kategorien „Kredite und Forderungen", „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" und „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten/Vermögenswerte" führten in der Berichtsperiode insgesamt zu Zinsaufwendungen von TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR 1.684). In diesem Betrag nicht enthalten ist der Ertrag aus der Marktbewertung der Zinsswapgeschäfte zum Bilanzstichtag von TEUR 13 (Vorjahr: Ertrag TEUR 24). Zinserträge sind wie im Vorjahr nur in unwesentlichem Umfang angefallen.
Zinssensitivitätsanalyse
Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen daher keiner Zinssensitivität im Sinne des IFRS 7. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird unterstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend war.
Aufgrund der Unwesentlichkeit der bestehenden Zinsderivate sowie der einer variablen Verzinsung unterliegenden Verbindlichkeiten wurde auf eine Abschätzung des Zinsänderungsrisikos durch einen Anstieg bzw. ein Absinken des Zinses von 100 Basispunkten verzichtet.
9.4. Währungsrisiko
Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten verstanden. Dieses Risiko besteht für den HanseYachts-Konzern insbesondere im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Händlern außerhalb des EURO-Raumes aus Zahlungsmittelzuflüssen in US-Dollar.
Auf Basis einer Planung über erwartete US-Dollar-Zuflüsse verkauft HanseYachts bei Bedarf gezielt US-Dollar auf Termin zu den jeweils erwarteten Zuflusszeitpunkten, um etwaige negative Wechselkurseffekte abzusichern. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 bestanden schwebende USD-Termingeschäfte mit einem negativen Marktwert in Höhe 14 TEUR (Vorjahr keine Termingeschäfte).
Die Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 462 (Vorjahr: TEUR 37). Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 11 % (Vorjahr: 2 %). Die Forderungen bestehen in den folgenden Währungen:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| USD - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 430 | 20 |
| PLN - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 32 | 17 |
| 462 | 37 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsforderungen gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 4) bzw. TEUR -42 (Vorjahr: TEUR -3) gehabt.
Darüber hinaus ist die polnische Tochtergesellschaft einem Währungsrisiko ausgesetzt, das aus den in Euro abgerechneten Geschäfts- und Leistungsbeziehungen zur HanseYachts AG resultiert.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass zum Bilanzstichtag keine Forderungen in GBP bestanden.
Hinsichtlich der Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in folgenden Währungen:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| GBP - Verbindlichkeiten | 54 | 0 |
| PLN - Verbindlichkeiten | 1.128 | 735 |
| USD - Verbindlichkeiten | 82 | 42 |
| 1.264 | 777 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR -145 (Vorjahr: TEUR -86) bzw. TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 71) gehabt.
9.5. Beizulegende Zeitwerte
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf zur Verfügung stehende Marktinformationen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten und Devisentermingeschäften erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten. Für die Anleiheverbindlichkeiten stehen Börsenkursinformationen zur Verfügung.
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie | Buchwert | beizulegender Zeitwert | Buchwert | beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| nach IAS 39 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 900 | 900 | 0 | 0 | |
| Ausleihungen an nahe stehende Unternehmen | lar | 900 | 900 | 0 | 0 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 6.197 | 6.197 | 9.924 | 9.924 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | lar | 4.055 | 4.055 | 2.180 | 2.180 |
| Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen | lar | 2.079 | 2.079 | 0 | 0 |
| Sonstige Forderungen | lar | 63 | 63 | 124 | 124 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 7.097 | 7.097 | 9.924 | 9.924 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 16.186 | 16.186 | 17.110 | 17.627 | |
| Anleihe | flac | 0 | 0 | 12.841 | 13.358 |
| Bankdarlehen und sonstige Darlehen | flac | 11.554 | 11.554 | 0 | 0 |
| Finanzierungsleasing | flac | 632 | 632 | 269 | 269 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | 4.000 | 4.000 | 4.000 | 4.000 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 42.806 | 42.896 | 21.064 | 21.064 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | flac | 16.737 | 16.737 | 15.144 | 15.144 |
| Anleihe | flac | 12.924 | 13.014 | 0 | 0 |
| Bankdarlehen, Kontokorrentkredite u. sonstige Darlehen | flac | 11.171 | 11.171 | 3.571 | 3.571 |
| Zinssicherungsvereinbarungen | fvtpl | 16 | 16 | 15 | 15 |
| Finanzierungsleasing | flac | 152 | 152 | 101 | 101 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | 1.384 | 1.384 | 1.734 | 1.734 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | flac | 422 | 422 | 499 | 499 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 58.992 | 59.082 | 38.174 | 38.691 |
lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)
flac = financial liability at cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
fvtpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden weitgehend den Zeitwerten. Für die zum 30. Juni 2018 kurzfristig ausgewiesenen Anleiheverbindlichkeiten ergeben sich über die verfügbaren Börsenkurse von den Buchwerten abweichende Zeitwerte.
Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die Zinssätze den marktüblichen Zinsen bzw. die Volumina sind von vergleichsweise überschaubarer Größe, sodass auch hier die Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
In aggregierter Form stellen sich die finanziellen Vermögenswerte und Schulden wie folgt dar:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | beizulegender Zeitwert | Buchwert | beizulegender Zeitwert | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien | ||||
| Ausgereichte Kredite und Forderungen | 7.097 | 7.097 | 2.304 | 2.304 |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 16 | 16 | 15 | 15 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 58.976 | 59.066 | 38.159 | 38.676 |
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
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| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| lar | flac | fvtpl | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2017/18 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wechselkursverluste | 0 | 0 | -59 | -59 |
| Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -70 | 0 | 0 | -70 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 434 |
| Ausgleichszahlungen von SWAP-/Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | -15 | -15 |
| Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften | 0 | 0 | -16 | -16 |
| -70 | 0 | -90 | 274 |
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| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| lar | flac | fvtpl | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2016/17 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wechselkursverluste | 0 | 0 | -89 | -89 |
| Auflösung von Einzelwertberichtigungen | 5 | 0 | 0 | 5 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -30 | 0 | 0 | -30 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 477 |
| Ausgleichszahlungen von SWAP-/Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | -32 | -32 |
| Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften | 0 | 0 | 25 | 25 |
| -25 | 0 | -96 | 356 |
lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)
flac = financial liability at cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
fvtpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
9.6. Kapitalmanagement
Grundsatz des Vorstands ist es, eine stabile Kapitalbasis aufrecht zu erhalten und jederzeit eine ausreichende Liquiditätsversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr der Fokus auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements sowie der Optimierung der Finanzierungsstruktur gelegt. Wichtigste Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das Net Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten).
Zur Kapital- und Liquiditätssteuerung verfügt der HanseYachts-Konzern über ein internes monatliches Berichtswesen. Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst eine kurzfristige Konzern-Erfolgsrechnung, Konzern-Bilanz und Konzern-Kapitalflussrechnung, auf deren Grundlage die für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentlichen Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittel-bestand) überwacht werden. Aus der integrierten Unternehmensplanung wird darüber hinaus eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung abgeleitet. Über diese Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten bzw. fälligen Auszahlungen zu decken.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden durch den Finanzbereich darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen überwacht, wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt, der verfügbare Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) analysiert sowie fällige Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten überwacht. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des internen Steuerungssystems verweisen wir auch auf die Ausführungen in Abschnitt 2.3. des Konzernlageberichts.
Den Inhabern der am 6. Juni 2014 emittierten Schuldverschreibungen (Anleihe 2014/19) wurde ein Kündigungsrecht eingeräumt, sofern ein Kontrollwechsel erfolgt („change of control") und mind. 25% der Anleihegläubiger dieses Kündigungsrecht ausüben oder die Konzerneigenkapitalquote auf Basis der IFRS-Rechnungslegung während der Laufzeit der Schuldverschreibungen weniger als 15 % beträgt, wobei laut Anleihebedingungen ein Gesellschafterdarlehen mit Nachrang dem bilanziellen Eigenkapital zuzurechnen ist. Unsere Konzernplanung sieht aufgrund desverbesserten Marktzinsniveaus und der erfolgten vorzeitigen Kündigung eine vorzeitige Ablöse und Umfinanzierung der Anleihe zu Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 vor. Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht (Risikobericht/Finanzrisiken, Nachtragsbericht).
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen („Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die Financial Covenants müssen bei diesen beiden Kreditinstituten erstmalig zum 30. Juni 2019 eingehalten werden. Die mit dem dritten Finanzinstitut vereinbarten Financial Covenants konnten zum Stichtag 30. Juni 2018 nicht eingehalten werden. Aus der Nichteinhaltung der Financial Covenants kann das Kreditinstitut, abgesehen von der Einforderung zusätzlicher Sicherheiten, keine weiteren Rechte herleiten.
9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Wertminderungen an kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es handelt sich jeweils um Einzelwertberichtigungen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in dem Abschnitt 6.5.
10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten
10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
Mit zwei unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaften besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 12.459 (Vj. TEUR 11.145), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einer Absatzfinanzierungsgesellschaft eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen. Aus dem Vertrag mit der anderen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zum Ausgleich der ausgefallenen Forderung, sofern das finanzierte Schiff nicht mehr gesichert werden kann und der Händler ausfällt.
Da die Verträge mit den Absatzfinanzierungsgesellschaften zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen. Zur Besicherung etwaiger Rückkaufverpflichtungen der HanseYachts AG wurden durch die Hausbanken Zahlungsgarantien in Höhe von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 105) bereitgestellt, für die liquide Mittel in Höhe von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 105) als Sicherheiten hinterlegt sind.
Da die wesentlichen Risiken aus den Forderungen im Rahmen der zuvor genannten Absatzfinanzierungs-Vereinbarungen übergegangen sind, wurden die zum Stichtag verkauften Kundenforderungen mit einem Nominalvolumen von TEUR 1.499 (Vj. TEUR 1.164) ausgebucht.
Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nicht.
10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vornehmlich aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie Dienstleistungsverträgen.
Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt.
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen | ||
| Fällig innerhalb eines Jahres | 507 | 428 |
| Fällig nach einem Jahr | 744 | 726 |
| 1.251 | 1.154 | |
| Bestellobligo aus begonnenen Investitionen | 170 | 4 |
| 1.421 | 1.158 |
Von den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen resultieren TEUR 180 (davon TEUR 120 innerhalb eines Jahres fällig) aus Verträgen mit Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Zusätzlich zu den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe.
Weitere Erläuterungen finden sich im Abschnitt zu den Geschäften mit nahe stehenden Personen (Abschnitt 11).
Im Geschäftsjahr 2017/18 belief sich der Aufwand aus Operate-Lease-Kontrakten auf TEUR 335 (Vorjahr: TEUR 302).
10.3. Rechtsstreitigkeiten
Die HanseYachts AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Rechtsstreite sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden verwickelt.
Rechtsstreite mit Kunden zielen üblicherweise auf Schadensersatzzahlungen für Mängel und Nutzungsausfallentschädigen ab oder haben die Rückabwicklung von Kaufverträgen zum Ziel.
Die Streitwerte der Rechtsstreite mit Kunden orientieren sich unter anderem an den Kaufpreisen der jeweiligen Schiffe, die in einer Bandbreite von ca. EUR 0,1 Mio. bis ca. EUR 1,4 Mio. liegen. Die für Rechtsstreite gebildeten Rückstellungen sind in der Regel deutlich niedriger als die angesetzten Streitwerte.
Der Konzern ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Ansicht, dass durch die gebildeten Rückstellungen das Risiko aus möglichen Inanspruchnahmen aus Rechtsstreitigkeiten vollständig abgedeckt ist.
In einem Einzelfall ist die HanseYachts AG von einem Gericht in einem Land außerhalb der Europäischen Union und anderer westlicher Staatenbündnisse, mit dem kein völkerrechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen besteht, zu einer Zahlung von rund EUR 1,1 Mio. verurteilt worden. Der Konzern hält das Urteil für offenkundig rechtswidrig und somit nichtig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Konzerns (z.B. in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) aufgrund des Urteils nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund wurde für den Sachverhalt keine weitere Risikovorsorge getroffen.
Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.9.
11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Als nahe stehende Personen des HanseYachts-Konzerns kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HanseYachts AG hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen bzw. Unternehmen zweifelhaft oder uneinbringlich.
Vorstand
Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr 2017/18:
• Dr. Jens Gerhardt, Hamburg, Vorstand Vertrieb und Qualität
• Sven Göbel, Naumburg, Vorstand Finanzen und Produktion
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 belaufen sich auf TEUR 989. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 144, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 wurde die Gesellschaft von der Pflicht zur individualisierten Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands und der Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses befreit. Die Befreiung ist befristet auf fünf Jahre.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2017/18 aus den folgenden Mitgliedern:
• Gert Purkert, München, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Aufsichtsratsvorsitzender
Weitere Mandate:
• Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München (Vorsitzender),
• Aurelius Portfolio Management AG, München (Vorsitzender),
• Aurelius Transaktionsberatungs AG, München,
• Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne (Vorsitzender).
• Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities
SE & Co. KGaA, stellvertretender Vorsitzender,
Weiteres Mandat:
• Aurelius Portfolio Management AG, München,
• Dr. Luzi Rageth, Zürich bis 30.06.2018, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Weiteres Mandat:
• ISOCHEM, Paris (Aufsichtsratspräsident)
• Fritz Seeman, Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
• Alexander Herbst, Trassenheide, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
• Ronny Riechert, Greifswald, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 60).
Neben den zuvor dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe:
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| Ertrag | Aufwand | Ford. 30.06.2018 | Vbk. 30.06.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017/18 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 1.183 | 152 | 1.183 | 0 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 346 | 451 | 346 | 668 |
| Einkaufskooperation | 301 | 0 | 301 | 0 |
| Darlehen | 49 | 320 | 954 | 4.584 |
| Schuldverschreibung 2014/2019 | 0 | 56 | 0 | 704 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 197 | 20 | 195 | 11 |
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| Ertrag | Aufwand | Ford. 30.06.2017 | Vbk. 30.06.2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2016/17 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 0 | 36 | 0 | 14 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 0 | 477 | 0 | 271 |
| Darlehen | 0 | 350 | 0 | 4.424 |
| Schuldverschreibung 2014/2019 | 0 | 56 | 0 | 704 |
| Transaktionskosten Marke Privilège | 0 | 0 | 0 | 1.018 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 6 | 12 | 6 | 3 |
Beratungen (inkl. Reisekosten)
Die Erträge aus Beratungsleistungen und die hieraus resultierenden Forderungen sind auf Leistungen zurückzuführen, die durch den HanseYachts AG an die Priviläge Marine SAS erbracht und entsprechend dem Beratervertrag vom 01. Juli 2017 zu üblichen Stundensätzen abgerechnet werden.
Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betreffen in voller Höhe die von der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG erbrachten Beratungsleistungen an die HanseYachts AG.
Lizenzgebühren und Leasingraten
Die HanseYachts AG ist Eigentümer der Marke „Priviläge" und lizensiert die Marke an die Privilege Marine SAS mit Vertrag vom 29. Juni 2017 zur weiteren Nutzung zurück. Die Markenrechte wurden im Vorjahr zu einem Kaufpreis von EUR 3,0 Mio. erworben. Aus dem Kaufvertrag bestand am 30. Juni 2017 noch eine offene Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.018.
Von dem französischen Katamaranherstellter Priviläge Marine SAS wurden ausgewählte Bootsformen mit Kaufvertrag vom 19. Oktober 2017 zu einem Kaufpreis von 1,1 Mio. Euro erworben und die Formen an die Priviläge Marine SAS zur weiteren Nutzung zurück vermietet. Darüber hinaus wurde mit Vertrag vom 01. April 2018 vereinbart. dass die HanseYachts AG Bootsformen im Auftrag von Priviläge herstellt und nach Fertigstellung die Formen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Die AURELIUS Active Management GmbH stellt der HanseYachts AG Formen zur Herstellung von speziellen Schiffstypen der Marke „Sealine" sowie den Markennamen „Sealine" und Produktions-Know-how zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrages, der zu den dargestellten Aufwendungen und den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren führt.
Einkaufskooperation
Priviläge bezieht aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der HanseYachts AG vom 02. August 2017 Waren von Lieferanten zu geringeren Einkaufpreisen und darf über das weltweite Händlernetzwerk der HanseYachts AG seine Produkte verkaufen. Die HanseYachts AG berechnet an Priviläge einen Teil der Einkaufs- sowie Vertriebsvorteile weiter. Hierzu berechnet die Gesellschaft Priviläge 50% der Einkaufsersparnisse des Geschäftsjahres.
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind jeweils kurzfristig.
Darlehen und Schuldverschreibungen
Die Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 900 bestehen gegenüber Priviläge Marine SAS. Der HanseYachts AG sind im Geschäftsjahr 2017/18 Zinserträge gegenüber Priviläge in Höhe von TEUR 49 entstanden.
Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen.
Die von der AURELIUS-Unternehmensgruppe gezeichneten Schuldverschreibungen werden in der Bilanz mit ihren Nominalbeträgen entsprechend ihrer Fristigkeit in dem Verbindlichkeitsposten „Anleihe" ausgewiesen. Die für die Schuldverschreibungen aufgelaufenen Zinsen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen ausgewiesen. Hinsichtlich der Konditionen der Schuldverschreibungen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 6.10.
Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % verzinst.
In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat Schiffe für TEUR 310 von der HanseYachts AG im Berichtsjahr erworben.
Die HanseYachts AG hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse aus dem Verkauf einer Yacht Dehler 38 an ein Mitglied des Vorstands in Höhe von TEUR 135 erzielt und im Gegenzug eine Dehler 29 für TEU 60 in Zahlung genommen.
12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com) unter Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.
13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)
Das Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 107 | 123 |
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen jeweils die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der HanseYachts AG (inklusive Auslagen).
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen auch die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2017 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die HanseYachts AG hat am 1. Juni 2018 die Anleihe 2014/2019 gekündigt und die Rückzahlungen an die Anleiheinvestoren nach dem Bilanzstichtag am 6. Juli 2018 vorgenommen. Zur Finanzierung der vorzeitigen Rückzahlung wurden Darlehen bei Kreditinstituten aufgenommen, die per 30. Juni 2018 bereits ausgezahlt wurden und unter den Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen werden.
Darüber hinaus ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
15. Freigabe zur Veröffentlichung
Der Vorstand der HanseYachts AG hat den Konzernabschluss am 2. Oktober 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Greifswald, 2. Oktober 2018
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
Zum Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 sowie zum Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 erteilen wir folgenden Bestätigungsvermerk:
„An die HanseYachts AG, Greifswald
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der HanseYachts AG, Greifswald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigen kapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie
dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer
Rechnungslegungsmethoden — geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geprüft. Den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten mit dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (im Folgenden „nichtfinanzieller Bericht") , auf den im Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, und die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 und
- vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten nichtfinanziellen Berichts, auf den in Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Konzernlageberichts verwiesen wird und auch nicht auf die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung
2. Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
Zu 1) Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 wurden im HanseYachts-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 140,3 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat der Konzern Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann.
Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen aufgrund der Serienfertigung der Segelyachten und Motorboote nicht vorliegen.
Die Angaben des Konzerns zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind in den Abschnitten 4.2 und 5.1 des Anhangs sowie im Kapitel 2.4 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts enthalten.
Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen war das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt (Aufbauprüfung). Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen in Stichproben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können.
Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können.
Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die vom Konzern implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt.
Zu 2) Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der HanseYachts AG wird zum 30. Juni 2018 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 22,9 Mio. ausgewiesen, das sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 9,7 Mio., aus unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 12,4 Mio. sowie mit EUR 0,8 Mio. aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch im Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote.
Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.
Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet.
Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Mai 2018, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Ermittlung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen.
Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern („Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für Produktionsanlagen und die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt.
Zusätzlich wird für diejenigen unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten „Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad der Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum.
Die Angaben des Konzerns zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 4.14 und 6.4 des Anhangs enthalten.
Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Bestimmung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur der HanseYachts AG beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp analysiert und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2018 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2018 getroffen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Vermerks des Abschlussprüfers erlangten Informationen:
- den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Konzernlageberichts verwiesen wird,
- die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB, auf die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird,
- den als Anlage zum Lagebericht veröffentlichten Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß § 22 Abs. 4 EntGTranspG,
- den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Gover-nance Kodex,
- die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht
und die uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
- holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
- beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch.
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juni 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Konzernabschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing."
Hamburg, 2. Oktober 2018
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer
Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der HanseYachts AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Greifswald, 2. Oktober 2018
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 09. Oktober 2018 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 fanden fünf Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierungsstrategie der Unternehmensgruppe und die vorzeitige Rückzahlung der Unternehmensanleihe 2014/2019, die Gestaltung der Markenpolitik sowie die Unternehmensplanung.
Die erste Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2017/2018 am 05. Juli 2017 hatte als Gegenstand insbesondere den Bericht
des Vorstands an den Aufsichtsrat über die aktuelle Situation am Wassersportmarkt, den Vertriebserfolg der HanseYachts AG, die Ergebnisentwicklung bis einschließlich Mai 2017 und das insgesamt für das Geschäftsjahr 2016/2017 erwartete Ergebnis. Neuerungen für den Jahresabschluss wie den im Wortlaut geänderten Bestätigungsvermerk wurden von den verantwortlichen Wirtschaftsprüfern präsentiert. Die Planung für das kommende Geschäftsjahr 2017/2018 wurde mit dem Vorstand besprochen und vom Aufsichtsrat genehmigt.
In der Bilanzsitzung am 27. September 2017 wurde über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2016/2017 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2016/2017 beraten und der Konzern- und Jahresabschluss 2016/2017 der HanseYachts AG festgestellt. Die bisherigen erwirtschafteten Ergebnisse im neuen Geschäftsjahr 2017/2018 aus Juli und August 2017 wurden
diskutiert und die geplante Entwicklung des
Produktionsstandortes am Stammsitz in Greifswald präsentiert. Außerdem wurden die neuen Yachtmodelle dem Aufsichtsrat vorgestellt.
Durch Umlaufbeschlüsse im Oktober 2017 und November 2017 hat der Aufsichtsrat die gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG verabschiedet, Zielquoten für den Anteil von Frauen im Vorstand von 33,3 % und im Aufsichtsrat von 16,6 % jeweils bis zum 30. Juni 2022 bestätigt, dem Verkauf einer Yacht der Marke Dehler 38 an den Vorstand Sven Göbel zu einem rabattierten Preis zugestimmt, die Gewährung eines verzinsliches Darlehens durch die HanseYachts AG an die Privilege Marine SAS genehmigt und die Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung am 14. Dezember 2017 festgelegt.
In der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2017 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat insbesondere über die aktuelle
Vertriebssituation, die derzeitige und geplante
Ergebnisentwicklung, laufende Kreditverhandlungen und damit verbundene Überlegungen zu einer möglichen Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019, den Status der Kooperation mit Privilege Marine SAS sowie die Personalplanung. Der Aufsichtsrat genehmigte die geplante Verschlankung der Konzernstruktur.
Einer möglichen vorzeitige Ablösung und Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019 sowie weiteren Finanzierungsmaßnahmen, für den Fall dass diese zustande kommen, stimmte der Aufsichtsrat am 26. März 2018 im Wege eines Umlaufbeschlusses zu.
Gegenstand der Sitzung am 12. April 2018 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung, die Analyse der positiven wie auch negativen Planabweichungen, der aktuelle Stand der Bankengespräche zur Umfinanzierung der Unternehmensanleihe 2014/2019, geplante Preiserhöhungen, mögliche Kosteneinsparungen sowie mit Lieferanten getroffenen Vereinbarungen.
Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2017/2018 am 19. Juni 2018 befasste sich mit der für die HanseYachts AG relevanten Bootsmarktsituation, dem aktuellen und geplanten Vertrieb sowie der Ergebnissituation bis einschließlich Mai 2018. Die Amtsniederlegung von Aufsichtsratsmitglied Dr. Luzi Rageth zum 30. Juni 2018 wurde besprochen und ihm für seine langjährige Mitarbeit gedankt.
Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Präsenzsitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet.
Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 sechs Mitglieder an und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Luzi Rageth, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Forster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Dr. Rageth hat sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2018 niedergelegt.
Herr Dr. Rageth war bis zum 30. Juni 2018, also während des gesamten Geschäftsjahrs 2017/2018 Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert, Seemann und Dr. Forster als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht.
Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2017/2018 einmal am 27. September 2017 getagt. In der Sitzung hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2016/2017 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss.
Darüber hinaus war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses auch die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018.
Mit Ausnahme eines Aufsichtsratsmitglieds, das an einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt persönlich nicht teilnehmen konnte, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. An der Sitzung des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder persönlich teilgenommen.
Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2017/2018 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.
Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion).
In der Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt.
Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 27. September 2018 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2018 mit den jeweiligen Lageberichten am 09 Oktober 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2017/2018 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft, er hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstmals erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 30. Juni 2018 befasst; der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Greifswald, 9. Oktober 2018
Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Vorstand erstattet - zugleich für den Aufsichtsrat Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und berichtet über die Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB. Die HanseYachts AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Der Abschnitt enthält auch den Vergütungsbericht.
Die Erklärung zur Unternehmensführung für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vergütungsbericht sind jeweils Bestandteil des Lage- bzw. Konzernlageberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.
Dies kommt zum Ausdruck in einer verantwortungsvollen, am Maßstab der Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens sowie in einer transparenten Darstellung der Grundsätze des Unternehmens und dessen geschäftlicher Entwicklung, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren in das Unternehmen zu gewährleisten und zu stärken. Parameter der guten Unternehmensführung sind weiterhin eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken.
Die HanseYachts AG versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und wird auch künftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und umsetzen.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die HanseYachts AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September 2017 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 entsprochen hat und auch künftig entsprechen wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:
• Entgegen Ziffer 3.8 DCGK (Selbstbehalt in der D & O Versicherung auch für den Aufsichtsrat) sieht die von HanseYachts AG für ihren Aufsichtsrat abgeschlossene D & O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor.
Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Die HanseYachts AG plant deshalb insoweit auch keine Änderung ihrer aktuellen D & O-Versicherungsverträge.
• Entgegen der Empfehlung nach Ziffer 4.2.1 DCGK hat die HanseYachts AG nicht einen, sondern zwei Vorstandssprecher.
Beide Vorstände sind als Sprecher des Vorstands benannt, da Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind, dass die beiden Vorstandsmitglieder grundsätzlich gleichberechtigt sein sollen.
• Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung.
Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte "vertikale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist.
Soweit diese vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt.
• Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 DCGK haben die in den Vorstandsverträgen vereinbarten variablen Vergütungsbestandteile keine im Wesentlichen zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage.
Der Aufsichtsrat hält eine im Wesentlichen zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage im konkreten Fall nicht für zwingend geboten. Auch ohne eine solche Bemessungsgrundlage ist aus Sicht des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sichergestellt, dass die Vergütungen der Vorstandsmitglieder insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sind.
• Entgegen Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 DCGK weist die Vergütung des Vorstands keine insgesamte betragsmäßige Höchstgrenze auf.
Neben der Festvergütung ist die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands nach oben begrenzt. Daneben erhalten die Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen. Diese umfassen insbesondere jeweils einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, sowie Versicherungen, deren Prämienkosten die Gesellschaft trägt. Hinsichtlich solcher Nebenleistungen sind keine betragsmäßigen Höchstgrenzen festgelegt, weil solche Kosten variieren und nicht exakt vorhersehbar sind und eine Festsetzung nach Sinn und Zweck der Kodexempfehlung entbehrlich erscheint.
• Entgegen Ziffer 4.2.4 und 4.2.5 Abs. 3 DCGK erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen -insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand - aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem DCGK beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 zuwiderliefe. Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind zudem der Auffassung, dass die nach den einschlägigen, von der HanseYachts AG befolgten Rechnungslegungsvorschriften erfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung ausreichend sind. Ein nach Bestandteilen -insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand- aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht -der unter Berücksichtigung des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 nicht individualisiert erfolgen dürfte - brächten keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen.
• Entgegen der Empfehlung gemäß Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 DCGK wurde keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt.
Eine pauschalisierte Altersbegrenzung stellt aus Sicht der HanseYachts AG kein geeignetes Qualitätskriterium dar und schränkt die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Vorstandsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe.
• Gemäß Ziffer 5.3.2 Abs. 3 S. 3 DCGK soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein. Zum - 5 - Unabhängigkeitsbegriff gem. Ziff. 5.4.2 DCGK werden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, mit denen sich der Aufsichtsrat befasst hat. Die rechtlichen Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht abschließend geklärt. Vorsorglich weist die Gesellschaft darauf hin, dass der am 27. September 2018 gewählte neue Vorsitzende des Prüfungsausschusses (als leitender Angestellter) in einer geschäftlichen Beziehung zu dem Großaktionär der HanseYachts AG steht. Nach Auffassung des Aufsichtsrats kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses seinen mit dieser Funktion verbundenen Überwachungspflichten uneingeschränkt nachkommen und seine Amtsführung liegt im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre.
• Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.3.3 DCGK wurde kein Nominierungsausschuss gebildet.
Der Aufsichtsrat hält es für vorzugswürdig, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern im Gesamtaufsichtsrat zu erarbeiten, um die im Aufsichtsrat bereits vorhandene Vielfalt (Diversity) auch in die Wahlvorschläge einfließen zu lassen.
• Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein förmliches Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und beabsichtigt dies auch nicht zu tun.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden individuell anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Aus Sicht der HanseYachts AG stellen starre Kompetenzkriterien, insbesondere pauschalisierte Altersund Zugehörigkeitsbegrenzungen keine geeigneten Qualitätskriterien dar und schränken die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein und grenzen vorhandene qualifizierte Mitglieder aus. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Aufsichtsratsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe. Die übrigen in Ziffer 5.4.1 genannten Beispiele (insbesondere internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit im Sinne der Ziffer - 6 - 5.4.2 und Diversity) sind bei der Suche nach geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern ohnehin zu berücksichtigen, sodass eine gesonderte Zielsetzung an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten wird.
• Der aktuelle Corporate Governance Bericht der HanseYachts AG informiert entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Absatz 4 DCGK nicht über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ihm in seiner derzeitigen Besetzung, gemessen an der Größe des Aufsichtsrats und an der Aktionärsstruktur, eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Der Aufsichtsrat sieht jedoch keinen Mehrwert darin, eine konkrete zahlenmäßige Festlegung zu treffen und die Namen der unabhängigen Mitglieder offen zu legen, zumal die rechtlichen Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht abschließend geklärt sind.
• Entgegen Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 DCGK fügt die Gesellschaft bei Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung dem Kandidatenvorschlag keinen Lebenslauf und keine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei und aktualisiert diese auch nicht für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich auf der Webseite des Unternehmens.
Die Gesellschaft erfüllt alle rechtlichen Vorgaben und entspricht auch den Empfehlungen des DGCK hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Im Übrigen folgt sie der gesetzlichen Vorgabe, im Anhang zum Jahresabschluss alle Aufsichtsratsmitglieder und ihre jeweiligen Mandate jährlich aktualisiert darzustellen. Die Gesellschaft sieht keinen Mehrwert darin, Lebensläufe sowie eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat für alle Aufsichtsratsmitglieder gesondert aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen oder der Tagesordnung für die Hauptversammlung beizufügen.
• Der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 DCGK, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, wurde nicht gefolgt. Die Gesellschaft hat innerhalb der vorgeschriebenen Fristen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Handelsgesetzbuchs berichtet, die Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich für angemessen halten. Die Gesellschaft strebt an, den Empfehlungen zukünftig zu folgen.
ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
Die Gesellschaft wendet im Unternehmen und im Konzern alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards existieren nicht.
ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung.
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder von der Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Es besteht ein Prüfungsausschuss, der bislang aus vier und seit dem 01. Juli 2018 aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet wird. Seine Aufgaben umfassen neben der Beratung über die Prüfung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Abschlussprüfung und den weiteren in § 107 Abs. 3 AktG genannten Aufgaben auch die Erörterung der Unternehmensplanung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind im Bericht des Aufsichtsrats namentlich genannt.
Der Vorstand besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem
Geschäftsverteilungsplan. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten über die Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements an den Aufsichtsrat. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird insbesondere in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
FESTLEGUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN UND DIVERSITÄTSKONZEPT
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seiner Zusammensetzung insbesondere die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Daneben soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt („Diversity") entsprechen. In diesem Zusammenhang strebt der Aufsichtsrat auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an.
Die HanseYachts AG ist als börsennotierte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 16,6 % beschlossen. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2018 und besteht auch derzeit, wie bereits zum Zeitpunkt der Zielfestlegung, ausschließlich aus männlichen Mitgliedern. Grund dafür ist insbesondere, dass seit der letzten Zielfestlegung keine Neuwahlen zum Aufsichtsrat stattfanden.
Für den Vorstand setzte der Aufsichtsrat das Ziel fest, bei Erweiterung des Organs auf drei Mitglieder, ein weibliches Vorstandsmitglied zu bestellen. Dies entspricht einer Zielquote von 33,3%, die bis zum 30. Juni 2022 angestrebt wird. Eine Erweiterung des Vorstands war bislang jedoch nicht angezeigt, sodass der Vorstand aktuell ausschließlich aus zwei männlichen Mitgliedern besteht.
Der Vorstand hat für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands jeweils eine Zielgröße von 20 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands liegt der Anteil von Frauen zum 30. Juni 2018 bei 0 %, in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 12,5 %. Die Gesellschaft wird weiterhin daran arbeiten, den Anteil der Frauen in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu erhöhen.
Über die beschriebenen Festlegungen zum Anteil von Frauen hinaus verfolgt die HanseYachts AG kein spezifisches Diversitätskonzept für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden individuell anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Ein spezifisches Diversitätskonzept würde auch angesichts der Größe der beiden Organe die Suche nach qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig einschränken.
VORSTANDSVERGÜTUNG (VERGÜTUNGSBERICHT) GEMÄSS ZIFFER 4.2.5 DCGK
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit bilden sowohl die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen. Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand noch keinen variablen Vergütungsbestandteil erhalten, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch aussteht. Pensionsregelungen bestehen nicht.
Im vergangenen Geschäftsjahr endend zum 30. Juni 2018 beliefen sich die Bezüge des Gesamtvorstands einschließlich der Überlassung von Dienstwagen und Versicherungsprämien auf TEUR 989 (Vorjahr: TEUR 898). Sie betreffen mit TEUR 845 (Vorjahr: TEUR 567) fixe Gehaltskomponenten und mit TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 288) variable Gehaltsbestandteile, wobei es sich bei Letzteren um Rückstellungen handelt, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch nicht erfolgt ist.
Der Aufsichtsrat prüft in zweijährigem Abstand die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragssituation der HanseYachts AG und der individuell erbrachten Leistungen und passt die Gesamtbezüge angemessen an.
Weiterhin hat die HanseYachts AG zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Directors and Officers (D & O Versicherung) mit Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag und damit die Zahlung der Bezüge und die Gewährung sonstiger Leistungen durch die HanseYachts AG mit dem Tag des Zugangs des Widerrufs. Erlischt bzw. entfällt das Amt als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme, besteht für die HanseYachts oder eine Rechtsnachfolgerin u.a. das Wahlrecht, den Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied in einem solchen Fall, ist eine Abfindungszahlung auf das Einkommen von 6 Monaten beschränkt. Im Falle eines Kontrollwechsels ("Change of Control") ist der Vorstand berechtigt, innerhalb von 2 Monaten nach Rechtswirksamkeit des Kontrollwechsels mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen und sein Amt zum Kündigungstermin niederzulegen sowie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 12 Monatsgehältern zu verlangen, begrenzt auf die bis zum regulären Vertragsende maximal zur Auszahlung gelangende (Fest-)Vergütung.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung der HanseYachts AG zudem über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen.
AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG GEMÄSS ZIFFER 5.4.6 DCGK
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.
Die HanseYachts AG informiert ausführlich über die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung, die so genannten Directors' Dealings, werden stets auch auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
WEITERE INFORMATIONEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE
Transparenz und der Anspruch, die Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren, haben für die HanseYachts AG eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen auf der Webseite der HanseYachts AG (http://www.hansegroup.com) zur Verfügung gestellt. Neben Erläuterungen zur Corporate Governance werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die gesetzlich vorgesehenen Berichte des Unternehmens (Jahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht sowie Unternehmensmitteilungen der Geschäftsleitung), ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen sowie Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) veröffentlicht.
Greifswald, im Oktober 2018
HanseYachts AG
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
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