Annual Report • Feb 13, 2019
Annual Report
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 16.758 | 18.540 | -10 % | |
| davon Segment1 | Digitale Mammographie | 10.944 | 12.462 | -12 % |
| Entwicklungsdienstleistungen | 2.406 | 460 | 423 % | |
| Übrige operative Aktivitäten | 3.408 | 5.618 | - 39 % | |
| davon Fakturawährung1 | Euro | 2.649 | 2.944 | -10 % |
| US-Dollar | 14.109 | 15.596 | -10 % | |
| EBITDA | 7.603 | 9.179 | -17 % | |
| EBITDA-Marge | 45 % | 50 % | ||
| EBIT | 6.694 | 7.962 | -16 % | |
| EBIT-Marge | 40 % | 43 % | ||
| Finanzergebnis | 563 | -794 | 71 % | |
| EBT | 7.257 | 7.168 | 1 % | |
| Jahresüberschuss | 7.171 | 5.622 | 28 % | |
| Ergebnis je Aktie in € (verwässert) | 3,94 | 3,09 | 28 % | |
| Eigenkapital | 32.059 | 32.511 | -1 % | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 11.117 | 11.722 | -5 % | |
| Lang- und kurzfristige Schulden | 6.360 | 16.568 | -62 % | |
| Bilanzsumme | 38.419 | 49.079 | -22 % | |
| Eigenkapitalquote in % | 83 % | 66 % | ||
| Liquide Mittel2 | 3.477 | 29.735 | -88 % | |
| Mitarbeiter3 | 94 | 93 | 1 % |
1 Ohne Einbeziehung der Intersegment-Umsätze
2 Zahlungsmittel
3 Durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Berichtszeitraum
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| STAND 30.09.2018 | |
|---|---|
| Branchenzuordnung | Software / Medizintechnik |
| gez. Grundkapital | € 1.820.000,00 |
| Anzahl der Aktien | 1.820.000 |
| Letzte Kursfeststellung am 28.09.2018 | € 34,40 |
| Letzte Kursfeststellung am 29.09.2017 | € 39,11 |
| Höchst-/Tiefstkurs in 2017/2018 | € 40,60 / € 32,80 |
| Marktkapitalisierung | € 62,608 Mio. |
| Von MeVis gehaltene eigene Aktien | 0 (0 %) |
| Free Float | 17,8 % |
| Prime Standard (Regulierter Markt) | Frankfurt und Xetra |
| Freiverkehr | Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart |
| Indizes | CDAX, PrimeAS, TechnologyAS, DAXsector Software, DAXsubsector Software, GEX |
| ISIN / WKN / Ticker Symbol | DE000A0LBFE4 / A0LBFE / M3V |
das Geschäftsjahr 2017/2018 war für MeVis ein weiteres sehr erfolgreiches Jahr. Der Umsatz blieb unter Berücksichtigung des Verkaufs von Nutzungsrechten an MeVisLab im Vorjahr weitgehend stabil, wobei sich dessen Zusammensetzung signifikant geändert hat. So haben Entwicklungsdienstleistungen weiter an Bedeutung zugenommen; gleichzeitig sind das Lizenzgeschäft und das Wartungsgeschäft erwartungsgemäß zurückgegangen. Bei stabilen Kosten haben sich das Finanzergebnis sowie das steuerliches Ergebnis positiv entwickelt, was sich in einem deutlich gesteigerten Ergebnis je Aktie widerspiegelt.
Zu den Finanzkennzahlen im Detail:
Der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 belief sich auf € 16,8 Mio. (gegenüber € 18,5 Mio. im Geschäftsjahr 2016/2017). Die Umsatzerlöse entfallen zu 31 % (i. Vj. 30 %) auf den Umsatz aus Lizenzerlösen von € 5,2 Mio. (i. Vj. € 5,7 Mio.), zu 42 % (i. Vj. 41 %) auf den Umsatz mit Wartungsverträgen (SoftwareService-Verträgen) von € 7,1 Mio. (i. Vj. € 7,5 Mio.) sowie zu 27 % (i. Vj. 29 %) auf den sonstigen Umsatz von € 4,5 Mio. (i. Vj. € 5,3 Mio.). Die Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr bei den Lizenzerlösen und dem Umsatz aus Wartungsverträgen ist im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Der Umsatzrückgang bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr, in dem der Verkauf von weitgehenden Nutzungsrechten an MeVisLab in Höhe von € 1,8 Mio. enthalten ist, konnte durch eine n Umsatzanstieg im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen verringert werden.
Ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 weisen wir drei Berichtssegmente aus: Das Segment Sonstige Befundung wurde aufgeteilt in die Segmente Entwicklungsdienstleistungen (Auftragsentwicklung von Softwaremodulen) und Übrige operative Aktivitäten (übriges Geschäft).
Das Geschäft mit Hologic, welches das Segment Digitale Mammographie ausmacht, trug in diesem Jahr 66 % zum Umsatz bei (gegenüber 67 % im Vorjahr); der Umsatzanteil des Segments Entwicklungsdienstleistungen ist von 3 % auf 14 % stark angestiegen, und der Umsatzanteil des Segments Übrige operative Aktivitäten ist von 30 % auf 20 % stark gesunken, vor allem aufgrund des Verkauf von Nutzungsrechten an MeVis-Lab in der Vorperiode.
Die Ergebnisse sind nach wie vor sehr zufriedenstellend. So konnte in 2017/2018 ein EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) von € 6,7 Mio. erwirtschaftet werden, gegenüber € 8,0 Mio. in 2016/2017. Die EBIT-Marge hat sich mit 40 % gegenüber dem Vorjahreswert von 43 % zwar verringert, ist aber immer noch sehr attraktiv. Die Verschlechterung resultiert vornehmlich aus dem Rückgang der Umsatzerlöse, wohingegen die Aufwendungen nahezu konstant geblieben sind.
Das Finanzergebnis der MeVis ist maßgeblich durch die Wechselkursentwicklung des USD zwischen den jeweiligen Bilanzstichtagen geprägt und hat sich durch den stärkeren Stichtagskurs zum Geschäftsjahresende gegenüber dem Vorjahr um € 1,4 Mio. auf € 0,6 Mio. verbessert.
Durch die steuerliche Organschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr sind nur geringe Ertragsteuern in Höhe von € 0,1 Mio. angefallen, nach einem Steueraufwand von € 1,5 Mio. im Vorjahr.
Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017/2018 ein Jahresüberschuss von € 7,2 Mio. (43 % Marge), gegenüber € 5,6 Mio. (30 % Marge) in 2016/2017. Das entspricht einem unverwässerten Ergebnis je Aktie von € 3,94 im Vergleich zu € 3,09 in 2016/2017.
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird mit einem leichten Umsatzrückgang auf € 16,0 Mio. bis € 16,5 Mio. gerechnet. Der erwartete Umsatzrückgang im Segment Digitale Mammographie wird nur teilweise durch das prognostizierte Umsatzwachstum in den Segmenten Entwicklungsdienstleistungen und Übrige operative Aktivitäten kompensiert werden können. Für das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) wird ein deutlicher Rückgang auf € 1,5 Mio. bis € 2,0 Mio. erwartet. Darin ist ein voraussichtliches Impairment auf den Firmenwert für das Geschäft mit Hologic (Digitale Mammographie) in Höhe von € 4,5 Mio. enthalten.
Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic deutlich eingetrübt, auch wenn wir erwarten, dass dieser Rückgang durch eine positive Entwicklung der Segmente Entwicklungsdienstleistungen und Übrige operative Aktivitäten teilweise kompensiert wird.
MeVis' große Herausforderungen bestehen weiter fort: Unsere Abhängigkeit von Hologic ist mit 66 % Anteil am Umsatz gegenüber 67 % im Vorjahr nach wie vor sehr hoch. Die Situation mit Hologic wird mittel- und langfristig zu erheblichen negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ertrag führen. Zusätzlich hat das Neugeschäft mit unseren Produkten für das Lungenkrebsscreening auch in 2017/2018 nicht den Erwartungen entsprochen. Positiv stimmen uns dagegen die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Varian Medical Systems in 2016 begonnenen Projekte, die im Segment Entwicklungsdienstleistungen schon in 2016/2017 zu ersten Umsätzen geführt haben und in 2017/2018 weiter ausgebaut werden konnten. Darüber hinaus haben die gemeinschaftlichen Projekte und Produkte mit Varex Imaging in 2017/2018 erste Früchte getragen; auch hier gehen wir von einer weiteren Zunahme in 2018/2019 aus. Allerdings beobachten wir im Markt unseres historischen Kerngeschäfts mit medizinischen Softwarelösungen weiterhin einen nachhaltigen Trend zu vollständig in die bestehende IT-Landschaft integrierten Gesamtlösungen der PACS-Anbieter, so dass es zunehmend schwieriger wird, mit unserer dedizierten Workflow- und Diagnostiksoftware einen Mehrwert zu bieten, der die klinischen Endkunden von der Notwendigkeit separater Softwareapplikationen überzeugt. Hier wird es immer mehr von Bedeutung sein, dass wir es schaffen, unsere Angebote im Bereich der Cloudbasierten Systeme, Online Training Produkte, Software as a Service, Imaging-Module und Dienstleistungen auszubauen und weiter zu kommerzialisieren.
Wir sind jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass MeVis für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet ist. Die wertvollste Säule unserer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit stellen dabei weiterhin unsere erfahrenen, hochqualifizierten Mitarbeiter dar, welche der Garant für ein weiterhin großes Innovationspotential sind. Darüber hinaus haben wir mit Varex Imaging einen starken Mehrheitsaktionär aus der Medizinbranche an unserer Seite, der uns bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in jeglicher Form unterstützt.
Wir möchten uns an dieser Stelle erneut bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre außerordentlichen Leistungen sowie bei unseren Geschäftspartnern, Kunden und Aktionären für ihr Vertrauen bedanken!
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands
im Geschäftsjahr 2017/2018 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat dazu die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Unternehmensentwicklung der MeVis Medical Solutions AG, insbesondere über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Unternehmensplanung, die strategische Unternehmensentwicklung und mögliche Risiken. Die Berichte des Vorstands wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich diskutiert und kritisch hinterfragt. In alle Angelegenheiten und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat frühzeitig mit einbezogen und hat den Vorstand im Vorfeld beraten.
Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2017/2018 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in fünf ordentlichen Sitzungen, und zwar am 5. Oktober 2017, 11. Januar, 14. März, 11. Juli und am 19. September 2018. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft, der Ausbau der Kundenbeziehungen und des Produktportfolios, insbesondere in Bezug auf die New Technologies, die Ausweitung der Vertriebskanäle, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Gesellschaft daraus ergeben. Der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Im Mittelpunkt der ersten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2017/2018. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2017/2018 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.
Gegenstand dieser Sitzung war hauptsächlich der Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017, die aktuelle Geschäftslage und die Hauptversammlung 2018. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Frau Honeysett und Herr Verhoef nahmen aus terminlichen Gründen nicht in Person, sondern per Videokonferenz an der Sitzung teil. Gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer wurden die Abschlussunterlagen diskutiert. Beide Abschlüsse wurden jeweils einstimmig vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurden der Bericht des Aufsichtsrats und die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG am 14. März 2018 einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung.
Die dritte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 fand als Präsenzsitzung statt. Vorstand und Aufsichtsrat zogen ein positives Resümee der am Vormittag durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung. Im Anschluss daran berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und der Aufsichtsrat überprüfte in dieser Sitzung die Effizienz seiner Tätigkeit.
Im Mittelpunkt der vierten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate und den Markt, die Wettbewerber, die bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie über neue vertriebliche Aktivitäten.
In der fünften Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2018/2019. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2018/2019 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 fanden keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG statt.
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von insgesamt drei Mitgliedern und weil sich ein entsprechender Bedarf bisher nicht abgezeichnet hat, hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich des Wortlauts der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2018 ist dem Corporate Governance Bericht im vorliegenden Geschäftsbericht zu entnehmen. Zudem wurden alle relevanten Informationen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Angaben zu § 289f HGB sind in den Lageberichten nach HGB und nach IFRS enthalten. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären, sind im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht aufgetreten.
Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gleiches gilt für den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018. Die vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurden diese Unterlagen in Anwesenheit und unter Einbeziehung des Abschlussprüfers erörtert. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den vom Vorstand freiwillig aufgestellten Einzelabschluss nach IFRS zum 30. September 2018 im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit. Kunden und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das im Geschäftsjahr 2017/2018 erwiesene Vertrauen.
Bremen, den 29. Januar 2019
Für den Aufsichtsrat
Kimberley E. Honeysett, Vorsitzende
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens. Die nachfolgenden Ausführungen sind zugleich als Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB zu verstehen und somit Bestandteil des Lageberichts. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf den Internetseiten der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben zum 9. September 2018 die folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben und gemäß § 161 AktG erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:
| ― | Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden. |
| ― | Gemäß Ziffer 4.2.3 DCGK sollen die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, zum Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütungskomponente abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstandsmitglieder eine am Konzernerfolg orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung nicht mehr sinnvoll erschien. |
| ― | Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags. |
| ― | Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. |
| ― | Nach Ziffer 5.4.2 DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Seit der letzten Aufsichtsratswahl sind alle Aufsichtsratssitze mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von Ziffer 5.4.2 DCGK keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus diesem Grund kann auch eine Anzahl unabhängiger Mitglieder nicht mehr entsprechend Ziffer 5.4.1 DCGK bei Benennung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen. |
| ― | Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen werden kann. |
| ― | Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresabschluss und etwaige Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten für ausreichend, die eine über den Kodex-Empfehlungen liegende Frist vorsehen. |
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.
Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus zwei männlichen Mitgliedern mit Vertragslaufzeiten bis Dezember 2020 und März 2021. Personelle Veränderungen oder die Erweiterung des Vorstands sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand unterrichtet sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich in Vorstandssitzungen getroffen und protokolliert. Darüber hinaus finden mindestens einmal monatlich interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Die Vorstandsmitglieder nehmen in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantworten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte auf.
Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung benannt, welche in regelmäßigen Abständen überprüft werden und welche der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowohl bei turnusmäßigen Neuwahlen als auch bei Ersatzwahlen berücksichtigen wird:
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei können sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder zur Erreichung dieses Ziels untereinander ergänzen. |
| ― | Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt. |
| ― | Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, darf insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird. |
| ― | Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. |
| ― | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der Gesellschaft in besonderem Maße qualifiziert ist. Die internationale Erfahrung kann dabei aus Auslandsaufenthalten oder Berufserfahrung in international tätigen Unternehmen herrühren. |
| ― | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt (§ 100 Abs. 5 AktG). |
In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft ist im Zuge der Abspaltung ebenfalls auf die Varex Imaging Deutschland AG übergegangen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern mit einem 33%igen Frauenanteil. Die Mitglieder wurden bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 gewählt. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Bei der nächsten regelmäßigen Aufsichtsratswahl im Jahr 2021 soll der Aufsichtsrat aus mindestens 30 % Frauen und 30 % Männern bestehen.
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft im Prime Standard, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich sind für die Gesellschaft u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), der Koreanischen Good Manufacturing Practice (KGMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgeblich.
Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.
Das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert.
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.
Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 33 %. Heute sind dabei 30 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach haben wir zu diesem Zeitpunkt unser Ziel erreicht, bis Ende 2020 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.
Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts.
Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht im Anhang im Einzelnen dargestellt.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht. Die Gesellschaft veröffentlicht weiterhin Quartalsberichte anstelle von Quartalsmitteilungen und veröffentlicht diese innerhalb einer Frist von zwei Monaten.
Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß § 13 des Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Darüber hinaus nimmt die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teil. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.
Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.
Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System. Die Verantwortung dafür obliegt dem Compliance-Beauftragten, der direkt an den für die Ressorts Finanzen, Recht und Personal verantwortlichen Vorstand berichtet.
Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.
Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht entnehmen.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 und mit der Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.
Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder die Mitglieder des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.
Obwohl die Wall Street und der Dow Jones in 2017 und 2018 von Rekord zu Rekord eilten, mit einem kurzen unwesentlichen Einbruch in den ersten drei Monaten 2018, hat der Dax über die letzten 12 Monate deutlich an Wert verloren. Wo es zu Jahresbeginn noch Hoffnung auf eine weiterhin boomende Weltwirtschaft gab, belasteten zunehmende Ängste vor Inflation, steigende US-Zinsen und die von den USA angezettelte Handelsstreitigkeiten mit anderen Ländern, insbesondere mit China, die Prognosen der Dax-Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2017/2018 verlor der deutsche Aktienmarkt gemessen am Leitindex DAX um rund 5 % und schloss Ende September 2018 mit rund 12246 Punkten, im Vergleich zu 12828 Punkten zum Ende September 2017. Dagegen blieb der SDAX stabil gegenüber dem Vorjahr und der TecDAX legte sogar um 16 % zu.
Im elektronischen Börsenhandel XETRA lag der Höchstkurs der Aktie im Laufe des Geschäftsjahres 2017/2018, vom 1. Okt. 2017 bis 30. Sept. 2018, bei € 40,60 und der Tiefstkurs bei € 32,80. Die MeVis Medical Solutions AG beendete das Geschäftsjahr mit einem Schlusskurs von € 34,40 (XETRA) im Vergleich zu € 39,11 zum Ende September 2017. Somit ist der Wert der MeVis-Aktie zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 gegenüber dem Schlusskurs zum Ende des Geschäftsjahres 2016/2017 um 12 % gesunken. Die Marktkapitalisierung betrug unter Berücksichtigung von 1.820.000 im Umlauf befindlichen Aktien ca. € 62,6 Mio. Die Anzahl der registrierten Depots mit 597 Depots zum 30. September 2018 hat sich gegenüber Ende 30. September 2017 (664 Depots) verringert.
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| 2017/2018 | 2016/2017 | 9M 2016 | |
|---|---|---|---|
| Jahresschlusskurs in € | 34,40 | 39,11 | 35,90 |
| Jahreshöchstkurs in € | 40,60 | 41,00 | 37,00 |
| Jahrestiefstkurs in € | 32,80 | 35,90 | 24,00 |
| Marktkapitalisierung in Mio. € (XETRA Ultimo) | 62,6 | 71,2 | 65,3 |
| Anzahl der Aktien | 1.820.000 | 1.820.000 | 1.820.000 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) (XETRA Ultimo) | 8,73 | 12,66 | 14,32 |
| Ergebnis je Aktie in € (unverwässert) | 3,94 | 3,09 | 1,88 |
| Ergebnis je Aktie in € (verwässert) | 3,94 | 3,09 | 1,88 |
Zum Bilanzstichtag wurden 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG von der Varex Imaging Deutschland AG, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA, gehalten. Weitere institutionelle Aktionäre sind, gemäß den uns zugegangenen Aktionärsmitteilungen, die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH mit ca. 5,51 % und die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. (Hauck & Aufhäuser hat Ende 2017 die Oppenheim Asset Management Services S.à r.l. übernommen) mit ca. 3,01 % des gesamten Grundkapitals der MeVis Medical Solutions AG. Somit befinden sich rund 17,83 % der Aktien derzeit im Streubesitz.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte im April 2015 nach einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG übernommen. Der am 10. August 2015 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis Medical Solutions AG wurde am 20. Oktober 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Mit Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 ist die Übertragung der Anteile an der MMS AG von der VMS Deutschland Holdings GmbH auf die Varex Imaging Deutschland AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 beschlossen worden. Gegenstand des Ausgliederungsvertrags war auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MMS AG und der VMS Deutschland Holdings GmbH. Die Ausgliederung wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Oktober 2017 rechtlich wirksam und somit gehört die MMS AG über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA. Die Varex Imaging Deutschland AG hält 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG. Der jetzt zwischen der Varex Ima-ging Deutschland AG und der MMS AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet die Varex Imaging Deutschland AG, für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie.
Dieser Lagebericht wurde in Ergänzung zum IFRS-Einzelabschluss aufgestellt.
Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018. Die nachfolgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016/2017 vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017.
Die MMS AG (im Folgenden auch "MeVis" oder "die Gesellschaft") entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten und Anbietern von medizinischen IT-Plattformen.
Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die SoftwareApplikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.
Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen, zugehörigen Wartungsverträgen und Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen bietet MeVis auch Dienstleistungen an klinische Endkunden an. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").
Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute seine klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die technologische Marktführerschaft sowie das breite Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Applikationen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:
Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Brustkrebsbefundung unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographiescreening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige, schnelle und sichere Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an RIS- und PACS-Systeme. Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien - wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis-Software ermöglicht eine zeiteffiziente und sichere radiologische Befundung dieser MSCT-Aufnahmen (Multislice - Computertomographie) im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen im Brustbereich erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische Detektion von Anomalien (CAD) und deren Bewertung und Quantifizierung. CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.
Basierend auf dieser Technologie und der Expertise aus dem Bereich des Brustkrebsscreenings wurde eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die effiziente Befundung der im Rahmen des in den USA eingeführten CT-basiertem Lungenkrebsscreening für starke Raucher anfallenden großen Datenmengen ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und Reporting nach dem Lung-RADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen - sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.
MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden.
MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage komplexeste neuroradiologische Daten auszuwerten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. Funktionelle Magnetresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelösung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.
Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und genauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt, als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen einzigartige hochqualitative Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt MeVis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vorbereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintechnikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlentherapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio.
Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei gewinnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produktfamilien erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen.
Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft das Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS oder andere renommierte Forschungsinstitute, die erforderlichen Forschungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender Forschungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.
Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsbiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierte Lungenkrebsscreening. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in aktuell erfolgreichen Geschäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu sichern.
MeVisLab ist MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren, und zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanälen distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwickelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").
MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und strukturierter Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.
Für Zwecke der Berichterstattung und der internen Steuerung unterteilt MeVis drei operative Segmente ("Digitale Mammographie", "Entwicklungsdienstleistungen" und "Übrige operative Aktivitäten").
Das Segment Digitale Mammographie entwickelt und vermarktet Softwareprodukte zur Unterstützung der bildbasierten Diagnostik und Intervention im Bereich der Brustbefundung. Zu den ursprünglichen Produkten für die digitale Mammographie sind neue Software-Applikationen für die bildgebenden Verfahren Ultraschall, Magnetresonanztomographie und Tomosynthese hinzugekommen. Diese Produkte werden an das Medizintechnikunternehmen Hologic vertrieben.
Das Segment Entwicklungsdienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung von Softwareentwicklungsteams, also Softwareentwickler, Produkt- und Projektmanager, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieure, zur Auftragsentwicklung von Softwaremodulen für externe Kunden. Wesentliche Kunden in diesem Segment sind der Varian Medical Systems Konzern, Varex Imaging Corporation sowie Adaptiiv Medical Technologies Inc.
Das Segment Übrige operative Aktivitäten beinhaltet die Produktbereiche Lunge, Leber, Neuro sowie MeVis Online Services. Neben dem Lizenz- und Wartungsgeschäft mit Softwareprodukten vor allem der Bereiche Lunge und Neuro für die OEM-Kunden Invivo Corporation und Vital Images, Inc. umfasst das Segment die Services des Bereichs "MeVis Distant Services" für technische Visualisierungen, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden, sowie die MeVis Online Services, wie z.B. interaktive Online-Trainings ("MeVis Online Academy") zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten klinischer Endkunden.
Nach einer dynamischen Entwicklung im Jahr 2017 und einem guten Start in das Jahr 2018 hat sich die Weltwirtschaft bis Ende September 2018 eher heterogen entwickelt. Während sich die Konjunkturdaten in der Eurozone abgeschwächt haben, hat die Dynamik der US-Wirtschaft dank der Steuerreform, höherer Staatsausgaben und beginnender Deregulierung deutlich zugenommen. Auf der Weltwirtschaft lasteten vor allem die Handelskonflikte, insbesondere der zwischen den beiden weltweit größten Volkswirtschaften USA und China. Dazu kommen alte und immer neue Unsicherheiten wie der Brexit oder die Folgen der Zinswende in den USA für viele Schwellenländer. Daraufhin hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine globalen Wachstumsprognosen im Oktober 2018 um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigiert und prognostiziert nur noch ein weltweites Wirtschaftswachstum auf dem Level von 2017 von 3,7 % für 2018 und 3,7 % für 2019. Für die USA, den für MeVis wichtigsten Wirtschaftsraum, schraubte der IWF seine Erwartungen geringfügig zurück auf 2,9 % für 2018 und 2,5 % für 2019. Hier erwarten die Experten von IWF und Deutscher Industrie und Handelskammer (DIHK) auf mittlere Sicht verstärkt politische Risiken. Während man in 2017 im gesamten Euroraum noch Wachstumsraten von 2,4 % gesehen hat, wird jetzt nur noch mit 2,0 % für 2018 und 1,9 % für 2019 gerechnet. Das exportstarke Deutschland bekommt die Abschwächung dabei etwas stärker zu spüren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet hier nur noch mit einem Wachstum von jeweils 1,9 % in 2018 und 2019, 0,3 Prozentpunkte weniger als im Juli prognostiziert und sogar -0,6 Prozentpunkte gegenüber der Prognose im April 2018.
2017 machte die Branche der Medizintechnik nach Angaben vom Herstellerverband Spectaris weltweit einen Umsatz von 390,1 Milliarden US-Dollar, wobei die USA mit einem Anteil von 38,9 % den wohl größten Teil dabei ausmachte. Bis zum Jahr 2022 wird mit einer jährlichen Wachstumsrate von ca. 5,2 % gerechnet, so dass der Weltmarkt für Medizintechnik bis zum Jahr 2022 einen Wert von ca. 522 Milliarden US-Dollar erreichen wird. Besonders die Märkte in Asien und in den Schwellenländern werden überproportional ansteigen. Somit bietet der Markt weiterhin sehr großes Potential. In Deutschland konnten die Medizintechnikunternehmen in 2017 ein Umsatzplus von 2,5 % und damit einen Gesamtumsatz von 29,9 Milliarden Euro erwirtschaften. Im europäischen Vergleich erwirtschaftete Deutschland damit rund 34 % des Branchenumsatzes von 94 Milliarden Euro und lag somit vor Irland, Frankreich, Italien und der UK.
Maßgebliche Treiber für das beschriebene Wachstum in den kommenden Jahren werden die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt vor allem in den Schwellenländern und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Technologisch wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens der maßgebliche Wachstumstreiber sein. Die größten Hemmnisse der Branche liegen in erhöhten Anforderungen aus dem Anstieg gesetzlicher Regularien und steigenden Kosten.
Die Medizintechnikhersteller werden sich vom klassischen Anbieter von Gerätetechnik in der letzten Dekade über den Lösungsanbieter im aktuellen Jahrzehnt hin zum Anbieter digitaler und ganzheitlicher Gesundheitslösungen in der kommenden Dekade entwickeln. Wichtige Eckpunkte im Rahmen der Digitalisierung werden die herstellerunabhängige Vernetzung und die Kompatibilität der Geräte, Big Data mit intelligenter Datenanalyse und die Telemedizin sein. Zum großen Thema wird sich die individualisierte Medizintechnik mit neuen Behandlungsmöglichkeiten entwickeln. Unter anderem werden additive Fertigungsverfahren dies möglich machen.
Welchen Herausforderungen muss sich die Medizintechnik-Industrie in der Zukunft stellen? Die Marktkonzentration wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen. Es wird davon auszugehen sein, dass ausländische Großunternehmen mittelständische Hersteller zunehmend übernehmen werden. Auch der Wettbewerb aus den sich entwickelnden Ländern und Märkten wird stark zunehmen. So wuchs der Anteil der sog. "Emerging Markets" am Medizintechnik-Weltmarkt von 18 Prozent im Jahre 2010 auf 23 Prozent im Jahre 2016 und wird der Prognose nach bei 31 Prozent im Jahre 2022 liegen. Aber nicht nur die aufstrebenden Länder müssen immer ernster genommen werden, sondern auch die bislang branchenfremde IT-Unternehmen wie Google, Apple u.v.m. Diese Unternehmen werden mittelfristig mit ihren Lösungsangeboten im Gesundheitsmarkt eine bedeutendere Rolle spielen. Eine weitere Herausforderung liegt in der Informations- und Patientensicherheit. Bei zunehmender Vernetzung und Cloud-Speicherung von Daten entwickelt sich ein erhöhtes Risiko durch Hacker- und Sabotageangriffe. Gestohlene Daten bringen für Unternehmen nicht nur Vertrauensverlust; Sicherheitslücken beispielsweise bei Chip-Implantaten können auch zu hohen Gesundheitsrisiken führen.
In dem für MeVis wichtigsten Absatzmarkt, der USA, ist aufgrund der politischen Neuorientierung eine Verunsicherung in Bezug auf das Fortbestehen bzw. die Ausrichtung des Gesundheitssystems zu berücksichtigen. Die Bedeutung der medizinischen Bildgebung als Untersegment der Medizintechnik entwickelt sich nach unserer Einschätzung weiterhin positiv. Hierbei sind Themen wie die multimodale und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung und Automatisierung Innovationsbereiche mit branchenüberdurchschnittlichem Wachstumspotential.
Wenn wir auf die aktuelle Situation bei MeVis und hier speziell die Schwerpunktthemen der Brustkrebsdiagnostik und das Brustscreening 2D und 3D (dreidimensionale digitale Tomosynthese) sowie das Lungenkrebsscreening blicken, dann sehen wir unterschiedliche Entwicklungen. Aus Anwendungsperspektive setzte sich im Berichtszeitraum die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen weiterhin ungebrochen fort. Die Einführung dieser noch relativ neuen Technologie führt zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten. Laut einer Statistik der FDA3 (US Food and Drug Administration) aus Oktober 2018 gibt es insgesamt 8.704 zertifizierte Brustscreening-Zentren in den USA mit insgesamt 19.564 Mammographie-Aufnahmegeräten. Von den 8.704 zertifizierten Zentren (Okt. 2017: 8.726) sind bisher 4.708 Zentren (Okt. 2017: 3.694) auch für Tomosynthese-Diagnostik zertifiziert. Diese Zahlen belegen, dass der anhaltende Trend der Umstellung von 2D auf 3D fortdauert und auch die nächsten Jahre noch zunehmen wird. Durch die große Verbreitung der Tomosynthese-Systeme bieten jedoch inzwischen viele PACS-Hersteller ebenfalls Software-Applikationen zur Befundung von Tomosynthesedaten an, die zwar nicht an den Funktionsumfang der von MeVis entwickelten Produkte heranreichen, jedoch von klinischen Endkunden zunehmend wegen ihrer vollständigen Integration in die bereits im klinischen Umfeld vorhandenen IT-Landschaft geschätzt werden. Dadurch bleibt der Ausblick für den für MeVis relevanten Markt für dedizierte Softwarelösungen in diesem Einsatzgebiet etwas eingetrübt, was die Vermarktung unserer Mammographie- und Screening-Lösungen angeht.
Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. In nationalen Studien4 (Early Lung Cancer Action Project - ELCAP und National Lung Screening Trial - NLST) wurde in den USA nachgewiesen, dass das CT-Lungenscreening der normalen Röntgenaufnahme beim Nachweis von Lungenkrebs in einem frühen Stadium hoch überlegen ist. Die national zuständige Expertenkommission United States Preventive Services Task Force (USPSTF) sprach bereits im Dezember 2013 eine korrespondierende Empfehlung5 für ein nationales Lungenscreening, unter bestimmten Voraussetzungen, aus. Die Maßnahmen sind nun seit Januar 2016 nach einer Entscheidung der CMS6 (Centers for Medicare and Medicaid Services) erstattungsfähig und werden auch von den Krankenkassen in den USA erstattet. Die im September 2018 veröffentlichten Ergebnisse der seit 10 Jahren laufenden europäischen NELSON Lungenkrebsstudie7 haben die Ergebnisse der NLST Studie mehr als bestätigt, die Wahrscheinlichkeit der Einführung von Lungenkrebsscreeningprogrammen in Europa im Zeithorizont der nächsten Jahre ist damit deutlich gestiegen.
Wir gehen davon aus, dass es in der Folge zu einer verstärkten Nachfrage nach Softwarelösungen kommt, die diese anspruchsvolle Untersuchungsform vereinfachen, verkürzen und gleichzeitig qualitativ verbessern. MeVis adressiert diesen potentiell wachsenden Bereich bereits mit den Produkten Veolity Lung Screening, Veolity Lung CAD, dem e-Learning Portal MeVis Online Academy und der Lung Academy. Erste zertifizierte Lungenkrebsscreening-Zentren haben angefangen in neue notwendige Lösungen zu investieren, allerdings sind die Investitionsentscheidungen weiterhin verhalten. Die zertifizierten Zentren scheinen zunächst für sich zu evaluieren, wie groß die Nachfrage nach den angebotenen Leistungen und die Akzeptanz der Risikogruppen tatsächlich werden. Andere Länder schließen sich den USA an und machen eigene Studien um zu evaluieren, ob ein staatliches Programm zur Frühdiagnose von Lungenkrebs eingeführt wird. So haben Studien in den Ländern Kanada, Australien, Süd-Korea und England bereits begonnen. In Deutschland und dem restlichen Europa wird eine flächendeckende Einführung des Lungenscreenings noch kontrovers diskutiert.
MeVis geht davon aus, dass die erreichte Marktposition auf der Grundlage des spezialisierten Produktportfolios im Bereich Brustbefundung, der umfangreichen Forschungsbasis und der bestehenden Beziehungen zu Medizintechnikunternehmen auch in 2018 insgesamt gehalten und in einigen Marktsegmenten gezielt weiter ausgebaut werden kann. Jedoch entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen und Anbieter Vendor Neutral Archives ("VNA") auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es kontinuierlicher Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und neue Produkte mit relevanten Wettbewerbsvorteilen gegenüber diesen Anbietern im Markt zu platzieren. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der klinischen Endanwender bei neuen Produkten wird der künftige Geschäftsverlauf in hohem Maße von der Fähigkeit der Gesellschaft abhängen, bestehende Vertriebskanäle auszubauen und neue Märkte zu erschließen.
Darüber hinaus hängt der weitere Geschäftsverlauf mit Anwendungen des Produktbereiches Lunge entscheidend davon ab, ob, wann und in welchem Ausmaß die veröffentlichten Ergebnisse über die klinische Wirksamkeit dieser Technologie zu einer angemessenen Vergütung der qualitätsgesicherten Verfahren und der Übernahme in die klinische Routine führen. Nicht zuletzt hängt der Erfolg der zum Einsatz kommenden MeVis Technologie von einer flächendeckend hohen Teilnahme- und Versorgungsquote der anspruchsberechtigten Risikogruppen ab, also der Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen durch den Patienten.
1 Quellen: International Monetary Fund - World Economic Outlook (WEO) Updates 2017/2018
2 Quellen: Bundesverband Medizintechnologie - BVMed: Branchenbericht Medizintechnologien 2018Spectaris-Jahrbuch 2018Boston Consulting Group- BCG) https://www.bcg.com/publications/2017/globalization-medical-devices-technology-medtech-may-be-emerging-markets-next-newthing.aspx
3 US Food and Drug Administration / Scorecard Statistics (https://www.fda.gov/Radiation-EmittingProducts/Mammogra phyQualityStandardsActand Program/FacilityScorecard/ucm595007. htm)
4 Early Lung Cancer Action Program ELCAP / http://www.ielcap.org/lancet-1999 National Lung Screening Trial (NLST) / https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT00047385
5 U.S. Preventive Services Task Force - Recommendation for Lung Cancer Screening /2013 (http://www.uspreventiveservicestaskforce.org/Page/Document/UpdateSummaryFinal/lung-cancer-screening)
6 Centers for Medicare and Medicaid Services - Decision Memo on Lung Cancer Screening /2015 (https://www.cms.gov/medicare-coverage-database/details/nca-decision-memo.aspx?NCAId=274)
Der Umsatz belief sich im abgelaufenen Berichtsjahr auf T€ 16.758 (i. Vj. T€ 18.540). Die Umsatzerlöse entfallen zu 31 % (i. Vj. 30 %) auf das Geschäft mit Neulizenzen von T€ 5.162 (i. Vj. T€ 5.652) und zu 42 % (i. Vj. 41 %) auf das Wartungsgeschäft von T€ 7.066 (i. Vj. T€ 7.528).
Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern ging von T€ 7.962 auf T€ 6.694 zurück.
Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Visualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online Trainings.
Mit rd. 98 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikunternehmen Hologic, Vital Images und Invivo beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.
7 International Association for the Study of Lung Cancer (IASLC) - NELSON Study (https://wclc2018.iaslc.org/media/2018%20WCLC%20Press%20Program%20Press%20Release%20De%20Koning%209.25%20FINAL%20.pdf)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug der Umsatz im Segment Digitale Mammographie T€ 10.944 (i. Vj. T€ 12.462).
Die Lizenzumsätze beliefen sich im Geschäftsjahr 2017/2018 auf T€ 3.755 (i. Vj. T€ 3.963), die Umsatzerlöse aus Wartungs- und Supportleistungen betrugen T€ 6.054 (i. Vj. T€ 6.406). Insgesamt beliefen sich diese Umsätze mit Produkten des Segments Digitale Mammographie (Lizenzen und Wartung) auf T€ 9.809 (i. Vj. T€ 10.369), wobei hier ein leicht rückläufiger Trend zu erkennen ist. Die Erlöse aus Dienstleistungen betrugen im Berichtszeitraum im Segment Digitale Mammographie T€ 1.131 (i. Vj. T€ 2.086).
Im Segment Digitale Mammographie wurden im Geschäftsjahr 2017/2018 wie im Vorjahr ausschließlich Umsätze in US-Dollar ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen beliefen sich auf T€ 706 (i. Vj. T€ 1.049) und die operativen Aufwendungen im Segment Digitale Mammographie betrugen T€ 3.140 (i. Vj. T€ 3.014), wobei sich die Personalaufwendungen auf T€ 2.954 (i. Vj. T€ 2.886) beliefen.
Das operative Segmentergebnis fiel daher auf T€ 7.098 (i. Vj. T€ 8.399), womit dieses Segment nach wie vor ganz maßgeblich zum Unternehmensergebnis beigetragen hat.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Segment Digitale Mammographie T€ 466 (i. Vj. T€ 369). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 811 (i. Vj. T€ 733). Somit wird ein Segmentergebnis in Höhe von T€ 6.752 ausgewiesen (i. Vj. T€ 8.035). Demnach ist die EBIT-Marge im Segment Digitale Mammographie leicht auf 62 % gesunken (i. Vj. 64 %).
Die Umsatzerlöse des Segments Entwicklungsdienstleistungen haben sich im Berichtszeitraum mit T€ 2.406 (i. Vj. T€ 460) positiv entwickelt, da vermehrt Dienstleistungen für den Varian Medical Systems Konzern und Varex Imaging Corporation erbracht wurden. Die in Euro fakturierten Umsatzerlöse betrugen T€ 1.465 (i. Vj. T€ 0) und die in US-Dollar fakturierten Umsatzerlöse betrugen T€ 941 (i. Vj. T€ 460).
Die planmäßigen Abschreibungen betrugen T€ 71 (i. Vj. T€ 17) und die operativen Aufwendungen im Segment Entwicklungsdienstleistungen beliefen sich auf T€ 1.750 (i. Vj. T€ 532), wobei der Personalaufwand T€ 1.697 (i. Vj. T€ 513) betrug. Da für die Erbringung der vermehrten Entwicklungsdienstleistungen ein höherer Personalbedarf bestand, sind die Personalaufwendungen entsprechend gestiegen.
Das operative Segmentergebnis belief sich auf T€ 585 (i. Vj. T€ -89). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen T€ 267 (i. Vj. T€ 66) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 443 (i. Vj. T€ 121).
Somit wird ein Segmentergebnis in Höhe von T€ 409 ausgewiesen (i. Vj. T€ -144). Die EBIT-Marge hat sich entsprechend der positiven Umsatzentwicklung von -31 % auf 17 % verbessert.
Die Umsatzerlöse des Segments Übrige operative Aktivitäten haben sich im Berichtszeitraum auf T€ 3.408 (i. Vj. T€ 5.618) verringert, wobei im Vorjahr durch den Verkauf von MeVisLab Nutzungsrechten in Höhe von T€ 1.800 ein einmaliger Umsatz zum Ergebnis beitrug.
Die Lizenzumsätze beliefen sich dabei auf T€ 1.407 (i. Vj. T€ 1.689). Die Umsätze aus Wartungs- und Supportleistungen betrugen T€ 1.012 (i. Vj. T€ 1.122), welche im Wesentlichen aus der Pflege bestehender Software-Applikationen bestehen. Insgesamt betrugen die Umsätze aus dem Lizenz- und Wartungsgeschäft T€ 2.419 (i. Vj. T€ 2.811). Die Erlöse aus Dienstleistungen (Dienstleistungen, Consulting und Schulungen) betrugen T€ 986 (i. Vj. T€ 2.804). Im Vorjahr ist der Verkauf von weitgehenden Nutzungsrechten an dem Tool zur Entwicklung von Softwareprototypen MeVisLab in Höhe von T€ 1.800 enthalten.
Im Segment Übrige operative Aktivitäten werden Rechnungen in den Währungen Euro und US-Dollar fakturiert, was sich beim indirekten Vertrieb nach dem Sitz des jeweiligen Medizintechnikunternehmens und beim direkten Vertrieb nach dem Sitz des jeweiligen klinischen Endkunden richtet. Die in Euro fakturierten Umsatzerlöse betrugen T€ 1.184 (i. Vj. T€ 2.944) und die in US-Dollar fakturierten Umsatzerlöse betrugen T€ 2.224 (i. Vj. T€ 2.674).
Die planmäßigen Abschreibungen betrugen T€ 132 (i. Vj. T€ 151) und die operativen Aufwendungen im Segment Übrige operative Aktivitäten beliefen sich auf T€ 3.415 (i. Vj. T€ 4.898), wobei der Personalaufwand T€ 3.180 (i. Vj. T€ 4.539) betrug. Da im Segment Entwicklungsdienstleistungen ein im Vergleich zum Vorjahr erhöhter Personalbedarf bestand und sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr lediglich geringfügig erhöhte, reduzierten sich entsprechend die Personalaufwendungen in diesem Segment.
Das operative Segmentergebnis belief sich auf T€ -139 (i. Vj. T€ 569). Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen T€ 501 (i. Vj. T€ 581) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 830 (i. Vj. T€ 1.079).
Somit wird ein Segmentergebnis in Höhe von T€ -468 ausgewiesen (i. Vj. T€ 71). Die EBIT-Marge im Segment Übrige operative Aktivitäten hat sich von 1 % auf -14 % verschlechtert, wobei im Vorjahr insbesondere der Erlös aus dem Verkauf von weitgehenden Nutzungsrechten an dem Tool MeVisLab in Höhe von T€ 1.800 zu der positiven EBIT-Marge beigetragen hat.
Im Geschäftsjahr wurde ein Gesamtumsatz in Höhe von T€ 16.758 (i. Vj. T€ 18.540) erzielt. Dieser Umsatz wurde durch den Umsatz aus Lizenzerlösen von T€ 5.162 (i. Vj. T€ 5.652), den Umsatz mit Wartungsverträgen (Software-Service-Verträgen) von T€ 7.066 (i. Vj. T€ 7.528) sowie den sonstigen Umsatz von T€ 4.530 (i. Vj. T€ 5.360) erzielt. Die Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr ist bei den Lizenzerlösen und dem Umsatz aus Wartungsverträgen im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Die Umsatzverschlechterung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr, in dem der Verkauf von weitgehenden Nutzungsrechten an dem Tool zur Entwicklung von Softwareprototypen MeVisLab in Höhe von € 1,8 Mio. enthalten ist, konnte durch einen Umsatzanstieg im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen verringert werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf T€ 1.234 (i. Vj. T€ 1.016) gestiegen, da im Berichtszeitraum vermehrt Kosten aus der Erbringung von administrativen Dienstleistungen für die MBC KG sowie die Varex Imaging Deutschland AG weiterbelastet worden sind.
Der Materialaufwand einschließlich des Aufwands für bezogene Leistungen belief sich auf T€ 474 (i. Vj. T€ 506) und der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 7.831 (i. Vj. T€ 7.938), wobei der Rückgang trotz gestiegener Mitarbeiterzahlen insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass der Vorstand seit dem aktuellen Geschäftsjahr den Bonus nicht mehr von der MMS AG erhält. Die den fest angestellten Mitarbeitern entsprechenden Vollzeitäquivalente haben sich im Durchschnitt des Berichtszeitraums auf 92 (i. Vj. 90) erhöht und die den studentischen Aushilfen entsprechenden Vollzeitäquivalente haben sich im Jahresdurchschnitt auf 2 (i. Vj. 3) verringert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 2.084 (i. Vj. T€ 1.933). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich aus Mietaufwendungen in Höhe von T€ 598 (i. Vj. T€ 592), Reisekosten in Höhe von T€ 204 (i. Vj. T€ 227), Abfindungen in Höhe von T€ 175 (i, Vj. T€ 0), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 157 (i. Vj. T€ 242) und Kosten für Wartung und Instandhaltung in Höhe von T€ 153 (i. Vj. T€ 198) zusammen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen T€ 972 (i. Vj. T€ 674).
Das EBITDA (Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen und Wertminderungen) betrug im Geschäftsjahr 2017/2018 somit T€ 7.603 (i. Vj. T€ 9.179). Die EBITDA-Marge hat sich mit 45 % gegenüber dem Vorjahreswert von 50 % verschlechtert. Die Verschlechterung resultiert vornehmlich aus dem Rückgang der Umsatzerlöse, wohingegen die Aufwendungen nahezu konstant geblieben sind.
Die Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen beliefen sich auf T€ 909 (i. Vj. T€ 1.217) und sind vornehmlich aufgrund gesunkener Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten zurückgegangen.
Das EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) betrug im Berichtsjahr somit T€ 6.694 (i. Vj. T€ 7.962). Die EBIT-Marge hat sich mit 40 % gegenüber dem Vorjahreswert von 43 % entsprechend verringert.
Das Finanzergebnis belief sich im Berichtsjahr auf T€ 563 (i. Vj. T€ -794). Maßgeblich für die positive Entwicklung ist ganz wesentlich das verbesserte Ergebnis aus den Erträgen und Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ -21 (i. Vj. T€ -1.459).
Das EBT (Ergebnis vor Steuern) betrug im Berichtsjahr somit T€ 7.257 (i. Vj. T€ 7.168). Die EBT-Marge (Umsatzrendite) hat sich mit 43 % gegenüber dem Vorjahreswert von 39 % entsprechend erhöht.
In diesem Geschäftsjahr sind Ertragsteuern in Höhe von T€ 86 angefallen, während im Vorjahr Ertragsteuern in Höhe von T€ 1.546 angefallen sind. Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 wirksam bestehenden steuerlichen Organschaft mit der Varex Imaging Deutschland AG sind die Ertragsteuern dementsprechend gesunken.
Damit belief sich das Ergebnis nach Steuern (Jahresüberschuss) im Berichtsjahr auf T€ 7.171 (i. Vj. T€ 5.622), was einem unverwässerten Ergebnis je Aktie von € 3,94 entspricht (i. Vj. € 3,09).
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ 5.521 (i. Vj. T€ 7.324). Die Verringerung ist vornehmlich auf das um T€ 1.268 verringerte Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern sowie die nicht zahlungswirksamen Erträge in Höhe von T€ 1.796 zurückzuführen. Demgegenüber wirkten sich die im Vergleich zum Vorjahr um T€ 794 gesunkenen gezahlten Steuern sowie die um T€ 994 geringere Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Aktiva positiv auf den Cashflow der operativen Geschäftstätigkeit aus.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ -22.433 (i. Vj. T€ -221) und setzt sich zusammen aus Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von T€ 208 (i. Vj. T€ 221) sowie aus dem der Varex Imaging Deutschland AG gewährten Darlehen mit einem Auszahlungsbetrag in Höhe von umgerechnet T€ 16.225. Darüber hinaus enthält der Cashflow aus Investitionstätigkeit eine Auszahlung für kurzfristige Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG, die zum Bilanzstichtag mit der Verbindlichkeit aus Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2017/2018 verrechnet wurde.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug T€ -9.368 (i. Vj. T€ 0). Er setzt sich zusammen aus den an die Varex Imaging Deutschland AG ausbezahlten handelsrechtlichen Gewinnen der Geschäftsjahre 2016 und 2016/2017.
Die liquiditätswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds belief sich im Berichtszeitraum auf T€ -26.280 (i. Vj. T€ 7.103).
Zum Bilanzstichtag betrugen die liquiden Mittel T€ 3.477 (i. Vj. T€ 29.735). Diese setzten sich nur aus Zahlungsmitteln zusammen. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben.
Die Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr um T€ 10.660 auf T€ 38.419 verringert (i. Vj. T€ 49.079). Die Verringerung der Aktiva ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Zahlungsmittel um T€ 26.258 auf T€ 3.477 (i. Vj. T€ 29.735) zurückzuführen, da unter anderem die Verpflichtungen aus der Gewinnabführung an die Varex Imaging Deutschland AG für die Geschäftsjahre 2016 und 2016/2017 im Berichtsjahr beglichen worden sind. Darüber hinaus wurde der Varex Imaging Deutschland AG ein Darlehen gewährt, was zu einer Auszahlung in Höhe von T€ 16.225 geführt hat. Ferner reduzierten sich die Zahlungsmittel aufgrund einer unterjährigen Mittelüberlassung an die Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 6.000, die zum Bilanzstichtag mit der Verbindlichkeit der MMS AG aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2017/2018 verrechnet wurde.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 100 % auf T€ 31.264 (i. Vj. T€ 15.665), was insbesondere auf das der Varex Imaging Deutschland AG gewährte Darlehen, welches unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen wird, zurückzuführen ist.
Das Sachanlagevermögen, welches im Wesentlichen erworbene Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen in moderne IT-Fileserver-Technologie umfasst, verringerte sich aufgrund der über den Zugängen liegenden Abschreibungen zum Bilanzstichtag um T€ 101 auf T€ 215 (i. Vj. T€ 316).
Die Abnahme der kurzfristigen Vermögenswerte im Berichtszeitraum um 79 % auf T€ 7.155 (i. Vj. T€ 33.414) resultiert im Wesentlichen aus der bereits beschriebenen Verringerung der Zahlungsmittel.
Zum Bilanzstichtag hat sich das Eigenkapital auf T€ 32.059 (i. Vj. T€ 32.511) verringert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Differenz aus dem nach IFRS ermittelten Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von T€ 7.171 und dem an den Mehrheitsaktionär abzuführenden handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 7.619.
Die Eigenkapitalquote stieg bedingt durch die gesunkene Bilanzsumme auf 83 % (i. Vj. 66 %). Das gezeichnete Kapital belief sich weiterhin auf T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) und die Kapitalrücklage blieb ebenfalls konstant bei T€ 7.475 (i. Vj. T€ 7.475). Das erwirtschaftete Eigenkapital verringerte sich um T€ 365 auf T€ 22.625 (i. Vj. T€ 22.990). Dies entspricht der Summe aus Jahresergebnis in Höhe von T€ 7.171 (i. Vj. T€ 5.622), der Veränderung der Neubewertungsrücklage in Höhe von T€ 87 (i. Vj. T€ 100), der handelsrechtlichen Gewinnabführung aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Höhe von T€ 7.619 (i. Vj. T€ 5.211) und versicherungsmathematischen Verlusten von T€ 4 (i. Vj. Verluste von T€ 45).
Die langfristigen Schulden lagen zum Bilanzstichtag mit T€ 327 um T€ 26 über Vorjahresniveau (i. Vj. T€ 301), was im Wesentlichen auf die Veränderung des Rechnungszinses bei der Pensionsrückstellung zurückzuführen ist.
Die kurzfristigen Schulden verringerten sich um 63 % auf T€ 6.033 (i. Vj. T€ 16.267), was vornehmlich auf den bereits beschriebenen Rückgang der Gewinnabführungsverpflichtung und der Verringerung des Umsatzabgrenzungspostens von T€ 3.029 auf T€ 1.228 zurückzuführen ist.
Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.
Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen z.B. die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und Kunden, die Innovationsfähigkeit und das Qualitätsmanagement. Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kundenanforderungen gerecht werden. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei MeVis nicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Know-how und ihr Engagement leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, den alle Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit akzeptieren, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personalentwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Die MMS AG beschäftigte am Bilanzstichtag 101 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 101) und darüber hinaus 3 studentische Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 3). Das entspricht insgesamt 93 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 94), davon 91 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 93) und 2 (i. Vj. 1) studentischen Tester auf Aushilfsbasis. Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.
Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.
Bei MeVis ist ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Durch weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG (Europa), FDA 510k (USA), CMDCAS (Kanada) and KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen.
Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.
Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt frühzeitig zu erkennen.
Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.
MeVis verdankt ihre führende Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Software-Applikationen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Entwicklungsunterstützung von OEMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Invivo (ein Tochterunternehmen von Philips), Vital Images (ein Tochterunternehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbeziehungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis BreastCare. Ferner hat MeVis im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis. MeVis' Key Account Manager tragen mittels einer individuellen, effizienten und kompetenten Betreuung der Kunden zur Steigerung der Zufriedenheit und Förderung einer langfristigen und profitablen Kundenbeziehung bei. Darüber hinaus wird das Feedback der Kunden auch als innovationstreibende Kraft genutzt, was sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Produkten auf Anforderung der Bestandskunden mit neuen oder zusätzlichen Leistungen widerspiegelt.
Das Geschäftsjahr 2017/2018 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen erneut erfolgreich für MeVis, in dem MeVis weiterhin an der sehr guten Marktposition von Hologic für Brustkrebsscreening partizipieren konnte. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.
Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic deutlich eingetrübt.
Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Mit Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 ist die Übertragung der Anteile an der MMS AG von der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, auf die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 beschlossen worden. Gegenstand des Ausgliederungsvertrags war auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MMS AG und der VMS Deutschland Holdings GmbH. Die Ausgliederung wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Oktober 2017 rechtlich wirksam und somit gehört die MMS AG über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA. Die Varex Imaging Deutschland AG hält 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG. |
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands wird auf §§ 84, 85 AktG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Absätze 1 und 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und deren Zahl bestimmt. Für Änderungen der Satzung gelten §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016 befugt, Änderungen der Satzung, insofern sie die Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch einoder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:
| ― | Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MBC KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MMS AG an der MBC KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis Breast-Care Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar - einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MMS AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht. |
| ― | Die Gesellschaft Invivo Corporation als Lizenznehmerin der MMS AG hat das Recht, den zwischen ihr und der MMS AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Veränderung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MMS AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt. |
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link https://www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/corporate-governance-bericht/ zugänglich gemacht worden.
Die Bezüge des Vorstands enthalten ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 lediglich fixe Bestandteile.
Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am weltweiten Erfolg des Varex Imaging Konzerns orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien. Ebenfalls aus diesem Grund wurden die als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung ausgezahlt.
Die laufenden Vorstandsverträge, die eine Laufzeit von drei Jahren haben, sehen Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds.
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr, wie im Anhang (Ziffer 34) detailliert erläutert, T€ 447 (i. Vj. T€ 745).
Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Der Vorstand bewertet daher das Marktumfeld zukünftig kompetitiver. So entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen (Picture Archiving and Communication System) zur Archivierung und Darstellung sämtlicher klinischer Patientendaten laufend auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es zunehmender Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigen und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik werden Intervention und Therapieplanung zur Optimierung des gesamten klinischen Workflows eine zunehmende Rolle spielen.
MeVis geht davon aus, dass seine Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Applikationen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Segmente Entwicklungsdienstleistungen und Übrige operative Aktivitäten bemühen. Der für das Segment Digitale Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von MeVis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten PACS-Systeme zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller vor allem in den USA zu.
Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für 2018 und darüber hinaus kommen kann.
Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor, dass MeVis bei einer breiten Einführung von z.B. Lungenscreening eine führende Rolle einnehmen kann, auch wenn der bisherige Absatz dieser Produkte hinter den Erwartungen zurückblieb.
Die MMS AG hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Bemühungen fortgesetzt, die internen Risikomanagementprozesse weiter zu optimieren. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts hat den Aufgabenkatalog von Aufsichtsräten und Vorständen kapitalmarktorientierter Unternehmen weiter konkretisiert. Dies betrifft insbesondere die Verantwortung und die Überwachungspflichten in Bezug auf das interne Risikomanagement, einschließlich des internen Kontrollsystems.
Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine monetäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter € 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0 Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Bruttobetrachtung, das heißt bei der Schadensbewertung wird von der potentiellen maximalen Schadenshöhe ausgegangen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berücksichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt.
Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Es wurden die drei folgenden wesentlichen Chancen und Risiken mit einem Schadensausmaß von € 2,5 Mio. bis unter € 10,0 Mio. und einer mittleren Schadenserwartung identifiziert:
a) Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung
Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Marktstudien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt, und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.
Die in diesem Zusammenhang erbrachten Entwicklungsleistungen sind teilweise als Vermögenswerte aktiviert und ausgewiesen worden. Aufgrund einer veränderten Einschätzung des Marktumfeldes hat MeVis bereits in 2010 und 2011 einen erheblichen Teil dieser Investitionen wertberichtigt. Diese Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet ist. Während MeVis verstärkt versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen. MeVis konnte seit der Auslieferung eines Releases an Hologic im vierten Quartal 2014 keine Entwicklungsleistungen mehr aktivieren, so dass sich das Ausmaß des Wertberichtigungsrisikos im Verlauf der nächsten Jahre durch die Abschreibung der aktivierten Entwicklungsleistungen noch weiter reduzieren wird.
b) Chancen und Risiken aus der Einführung von Lungenscreening
Für Lungenscreening zeichnet sich seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Laufe des Jahres 2014 weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kostenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entsprechend ging und geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen seit 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommen sollte, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsenden Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lun-genscreening-Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Medizintechnikunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungen-screening-programmen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung. Damit verbunden ist das Risiko, dass MeVis sich nicht erfolgreich in diesem Markt etablieren kann und die erheblichen Aufwendungen für eine der erfolgversprechendsten Marktentwicklungen nicht nutzen kann.
c) Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen
Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein erheblicher Teil der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Liquidität in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.
Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedliche Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Transaktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft waren auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-amerikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen derartigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Weiterhin hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden Chancen und Risiken festgestellt, wobei die Risiken in solche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, marktbezogene Risiken und solche im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung unterteilt werden. In den einzelnen Bereichen werden die Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit der höchsten Bedeutung, dargestellt:
a) Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden und Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Großkunden
Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.
Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunternehmen verringert werden.
b) Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView(tm) mit Hologic zum 31. Dezember 2019
Der bestehende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView(tm) ist im Dezember 2017 um zwei Jahre verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView(tm) im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2020 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und möglicherweise auch Neulizenzen ausgegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2019 zu rechnen ist. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
c) Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden
Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. In Folge könnte dies u. a. zu einer Wertberichtigung der Firmenwerte im immateriellen Anlagevermögen führen. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.
d) Produkthaftungsrisiken
Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.
e) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken
Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.
f) Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern
Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen - unabhängig von deren Substanz - erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.
g) Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Die wesentlichen von der MMS AG verwendeten Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen.
h) Liquiditätsrisiken
Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B.im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 3,5 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 29,7 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patronatserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, sowie der Varian Medical Systems Inc. zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.
a) Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung
MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.
b) Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen
Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.
c) Risiken aus der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden
Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
a) Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern
Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.
Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.
Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.
Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.
Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemessenen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.
Das Geschäftsjahr 2017/2018 hat sich besser entwickelt, als dies in der im Januar 2018 veröffentlichen Prognose angenommen wurde: In der Ursprungsprognose wurde von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 14,5 Mio. bis € 15,0 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Geschäftsjahr 2017/2018 nur auf € 16,8 Mio. zurückgegangen ist. Die bessere Umsatzentwicklung gegenüber der Ursprungsprognose resultiert im Wesentlichen aus dem Segment Digitale Mammographie. Hier sind der Umsatzrückgang vor allem im Wartungsgeschäft - durch mehr Wartungsverträge zwischen Hologic und den klinischen Endkunden als prognostiziert - aber auch im Lizenzgeschäft - durch eine besser als erwartete Absatzentwicklung - geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei dem EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Jahr 2017/2018 ein deutlicher Rückgang auf € 3,0 Mio. bis € 3,5 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT nur auf € 6,7 Mio. zurückgegangen. Gegenüber der Ursprungsprognose haben neben dem geringeren Umsatzrückgang im Segment Digitale Mammographie vor allem die beiden folgenden Faktoren zu dem geringeren Rückgang des EBIT beigetragen: Geringere Aufwendungen für Personal aufgrund einer leicht unter Plan liegenden Mitarbeiterzahl vor allem in den ersten Quartalen sowie höhere sonstige betriebliche Erträge aus der Erbringung von administrativen Dienstleistungen für Konzerngesellschaften als ursprünglich angenommen. Da sich die positive Abweichung von der Ursprungsprognose bereits im Verlauf des Geschäftsjahres 2017/2018 abzeichnete, wurde eine entsprechende Prognoseerhöhung im August 2018 als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht.
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird mit einem leichten Umsatzrückgang auf € 16,0 Mio. bis € 16,5 Mio. gerechnet. Der erwartete Umsatzrückgang im Segment Digitale Mammographie wird nur teilweise durch das prognostizierte Umsatzwachstum in den Segmenten Entwicklungsdienstleistungen und Übrige operative Aktivitäten kompensiert werden können. Für das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) wird ein deutlicher Rückgang auf € 1,5 Mio. bis € 2,0 Mio. erwartet. Darin ist ein voraussichtliches Impairment auf den Firmenwert für das Geschäft mit Hologic (Digitale Mammographie) in Höhe von € 4,5 Mio. enthalten.
Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2018/2019 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.
Bremen, den 29. Januar 2019
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands
(Vorjahr: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017)
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9 | 16.758 | 18.540 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 1.234 | 1.016 |
| Materialaufwand | 11 | -474 | -506 |
| Personalaufwand | 12 | -7.831 | -7.938 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 13 | -2.084 | -1.933 |
| Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern (EBITDA) | 7.603 | 9.179 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 14 | -909 | -1.217 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) | 6.694 | 7.962 | |
| Ergebnis aus Equity-Unternehmen | 4 | 458 | 533 |
| Zinserträge | 158 | 159 | |
| Zinsaufwendungen | -15 | -8 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | -38 | -1.478 | |
| Finanzergebnis | 15 | 563 | -794 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 7.257 | 7.168 | |
| Ertragsteuern | 16 | -86 | -1.546 |
| Jahresüberschuss | 7.171 | 5.622 | |
| Jahresüberschuss den Eigentümern zuzurechnen | 7.171 | 5.622 | |
| Ergebnis je Aktie in € | 17 | ||
| Unverwässert | 3,94 | 3,09 | |
| Verwässert | 3,94 | 3,09 |
(Vorjahr: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017)
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 7.171 | 5.622 | |
| Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Versicherungsmathematische Verluste aus Pensionen | 21/ 22 | -4 | -45 |
| -4 | -45 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -4 | -45 | |
| Gesamtergebnis | 7.167 | 5.577 | |
| Gesamtergebnis den Eigentümern zuzurechnen | 7.167 | 5.577 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 18 | 11.117 | 11.722 |
| Sachanlagen | 18 | 215 | 316 |
| Anteile an Gemeinschafts-/Equity-Unternehmen | 4 | 1.885 | 1.991 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 1.636 | 1.636 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 19 | 16.411 | 0 |
| 31.264 | 15.665 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 3.286 | 3.362 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 19 | 287 | 150 |
| Übrige Vermögenswerte | 19 | 105 | 167 |
| Zahlungsmittel | 20 | 3.477 | 29.735 |
| 7.155 | 33.414 | ||
| AKTIVA | 38.419 | 49.079 | |
| Eigenkapital | 21 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 1.820 | 1.820 | |
| Kapitalrücklage | 7.475 | 7.475 | |
| Neubewertungsrücklage | 139 | 226 | |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | 22.625 | 22.990 | |
| 32.059 | 32.511 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Pensionsrückstellungen | 22 | 327 | 301 |
| 327 | 301 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Rückstellungen | 22 | 163 | 138 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 336 | 279 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 23 | 2.661 | 11.393 |
| Umsatzabgrenzung | 24 | 1.228 | 3.029 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 25 | 336 | 204 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 1.309 | 1.224 | |
| 6.033 | 16.267 | ||
| PASSIVA | 38.419 | 49.079 |
(Vorjahr: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017)
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| ANGABEN in Tausend € |
Anhang | 2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) | 29 | 6.694 | 7.962 |
| - Auszahlungen für anteilbasierte Vergütungen | 35 | 0 | -750 |
| + Dividendeneinzahlung aus Gemeinschaftsunternehmen | 4 | 564 | 153 |
| + Abschreibungen und Wertminderungen | 14 | 909 | 1.217 |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Rückstellungen | 22 | 51 | 28 |
| +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge | -1.796 | 6 | |
| + Erhaltene Zinsen | 4 | 177 | |
| - Gezahlte Steuern | -1 | -795 | |
| +/- Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Aktiva | -91 | -1.085 | |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Passiva | -813 | 411 | |
| \= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 5.521 | 7.324 | |
| - Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | 18 | -105 | -170 |
| - Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (ohne Entwicklungskosten) | 18 | -103 | -51 |
| - Auszahlung für die Gewährung von Darlehen | 19 | -16.225 | 0 |
| - Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen | 23 | -6.000 | 0 |
| \= Cashflow aus Investitionstätigkeit | -22.433 | -221 | |
| - Auszahlungen an Gesellschafter (Gewinnabführung) | 23 | -9.368 | 0 |
| \= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -9.368 | 0 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -26.280 | 7.103 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 22 | -1.724 | |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 29.735 | 24.356 | |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 20 | 3.477 | 29.735 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den Zahlungsmitteln zusammen.
(Vorjahr: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017)
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Neubewertungsrücklage | Erwirtschaftetes Eigenkapital | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang Ziffer | 21 | 21 | 21 | 21 | - |
| Stand 01.10.2016 | 1.820 | 8.219 | 326 | 22.524 | 32.889 |
| Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 5.622 | 5.622 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -45 | -45 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 5.577 | 5.577 |
| Ausgabe Aktienoptionen | 0 | 6 | 0 | 0 | 6 |
| Ablösung von Ansprüchen aus anteilsbasierten Vergütungen | 0 | -750 | 0 | 0 | -750 |
| Abführung aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags | 0 | 0 | 0 | -5.211 * | -5.211 |
| Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage nach Maßgabe der Abschreibungen | 0 | 0 | -100 | 100 | 0 |
| Stand 30.09.2017 | 1.820 | 7.475 | 226 | 22.990 | 32.511 |
| Stand 01.10.2017 | 1.820 | 7.475 | 226 | 22.990 | 32.511 |
| Jahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | 7.171 | 7.171 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -4 | -4 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 7.167 | 7.167 |
| Abführung aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags | 0 | 0 | 0 | -7.619* | -7.619 |
| Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage nach Maßgabe der Abschreibungen | 0 | 0 | -87 | 87 | 0 |
| Stand 30.09.2018 | 1.820 | 7.475 | 139 | 22.625 | 32.059 |
* siehe auch Ziffer 39
Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG", "MeVis" oder "Gesellschaft") ist 1997 gegründet worden und nahm ihren Geschäftsbetrieb in 1998 auf. Der eingetragene Sitz der Gesellschaft ist in Bremen/Deutschland. Die Unternehmensanschrift ist: Caroline-Herschel-Str. 1, 28359 Bremen. Die MMS AG ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).
Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte im April 2015 nach einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot die Aktienmehrheit an der MMS AG übernommen. Der am 10. August 2015 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MMS AG wurde am 20. Oktober 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen. Mit Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 ist die Übertragung der Anteile an der MMS AG von der VMS Deutschland Holdings GmbH auf die Varex Imaging Deutschland AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 beschlossen worden. Gegenstand des Ausgliederungsvertrags war auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MMS AG und der VMS Deutschland Holdings GmbH. Die Ausgliederung wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Oktober 2017 rechtlich wirksam und somit gehört die MMS AG über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA. Die Varex Imaging Deutschland AG hält 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG.
Die Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.
Der IFRS-Einzelabschluss der MMS AG zum 30. September 2018 wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) aufgestellt. Dabei wurden die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards sowie ergänzend die handelsrechtlichen Vorschriften analog § 325 Abs. 2a HGB berücksichtigt. Die Anforderungen wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen der MMS AG entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Aufstellung des Abschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, grundsätzlich eingeschränkt durch Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten.
Der vorliegende IFRS-Einzelabschluss wird freiwillig zur Vermittlung eines vollständigen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgestellt, nachdem die Tochtergesellschaften der MMS AG am 1. August 2013 auf diese verschmolzen wurden bzw. auf diese angewachsen sind. Er ist ein zusätzliches Informationsinstrument, das neben den offenzulegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der MMS AG tritt.
Die im IFRS-Einzelabschluss verwandte Währung ist €. Im Anhang werden die Positionen, sofern nicht anders angegeben, in Tausend € dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß IAS 1 nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Als langfristige Vermögenswerte bzw. langfristige Schulden werden Posten ausgewiesen, die nicht innerhalb eines Jahres fällig sind.
Der IFRS-Einzelabschluss zum 30. September 2018 wurde am 23. Januar 2019 vom Vorstand der MMS AG zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den IFRS-Einzelabschluss zu prüfen und billigend zur Kenntnis zu nehmen. Die Veröffentlichung des IFRS-Einzelabschlusses auf der Internetseite der MMS AG ist für den 29. Januar 2019 vorgesehen.
Die MMS AG entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten und Anbietern von medizinischen IT-Plattformen.
Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die SoftwareApplikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.
Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen, zugehörigen Wartungsverträgen und Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen bietet MeVis auch Dienstleistungen an klinische Endkunden an. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung abzugrenzen, die regelmäßig im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden.
Für Zwecke der Berichterstattung an den Vorstand und der internen Steuerung durch diesen unterteilt MeVis drei operative Segmente ("Digitale Mammographie", "Entwicklungsdienstleistungen" und "Übrige operative Aktivitäten").
Das Segment Digitale Mammographie entwickelt und vermarktet Softwareprodukte zur Unterstützung der bildbasierten Diagnostik und Intervention im Bereich der Brustbefundung. Zu den ursprünglichen Produkten für die digitale Mammographie sind neue Software-Applikationen für die bildgebenden Verfahren Ultraschall, Magnetresonanztomographie und Tomosynthese hinzugekommen. Diese Produkte werden an das Medizintechnikunternehmen Hologic vertrieben.
Das Segment Entwicklungsdienstleistungen umfasst die Zurverfügungstellung von Softwareentwicklungsteams, also Softwareentwickler, Produkt- und Projektmanagement, Anwendungsspezialisten sowie Testingenieure, zur Auftragsentwicklung von Softwaremodulen für externe Kunden. Wesentliche Kunden in diesem Segment sind der Varian Medical Systems Konzern, Varex Imaging Corporation sowie Adaptiiv Medical Technologies Inc.
Das Segment Übrige operative Aktivitäten beinhaltet die Produktbereiche Lunge, Leber, Neuro sowie MeVis Online Services. Neben dem Lizenz- und Wartungsgeschäft mit Softwareprodukten vor allem der Bereiche Lunge und Neuro für die OEM-Kunden Invivo Corporation und Vital Images, Inc. umfasst das Segment die Services des Bereichs "MeVis Distant Services" für technische Visualisierungen, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden, sowie die MeVis Online Services, wie z.B. interaktive Online-Trainings ("MeVis Online Academy") zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten klinischer Endkunden.
Die MMS AG unterscheidet aufgrund der lokalen Verteilung der realisierten Umsätze die geographischen Bereiche USA und Europa.
Anteile an Unternehmen, deren wirtschaftliche Aktivitäten gemeinsam von der MMS AG und einem anderen Unternehmen beherrscht werden (Joint Ventures), werden nach der Equity-Methode in den Abschluss einbezogen. Bei der Equity-Methode wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert um die Eigenkapitalveränderungen des Joint Ventures erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der MMS AG entfallen.
Die gemäß der Equity-Methode in den IFRS-Einzelabschluss einbezogenen Abschlüsse werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Gemeinschaftlich geführte Unternehmen, die At-Equity bilanziert werden
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| Name, Sitz der Gesellschaft | Anteilsbesitz in % |
|---|---|
| MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen ("MBC GmbH") | 51,0 |
| MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen ("MBC KG") | 51,0 |
Die MeVis Medical Solutions AG hält im Rahmen eines Joint Ventures mit der Siemens Healthcare GmbH (im Folgenden "Siemens") 51 % an der MBC KG.
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten dieser Gesellschaft liegt in der Erstellung, der Vermarktung und dem Vertrieb von Software sowie von Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich multi-modaler Soft-Copy Reading Systeme für die Früherkennung, Diagnostik und Therapie von Brust-Erkrankungen.
Zum 30. September 2018 werden unverändert 49 % der Anteile an der MBC KG von Siemens gehalten. Daneben hat Siemens eine jederzeit ausübbare Call-Option auf weitere 2 % der Anteile an der MBC KG. Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind für wesentliche Entscheidungen 2/3 Mehrheiten erforderlich, so dass sich die potenzielle Ausübung der Option nicht auf den Umfang des Einflusses der MMS AG auf die Gesellschaft auswirkt. Die MBC KG ist daher ein gemeinschaftlich geführtes Unternehmen und wird At-Equity bilanziert. Die MBC GmbH ist die Komplementärin der MBC KG. Die Beteiligungsverhältnisse und die Bilanzierung entsprechen denen der MBC KG.
Die Finanzinformationen für die MeVis BreastCare GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 117 | 52 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5.359 | 5.418 |
| davon: Zahlungsmittel | (4.463) | (4.074) |
| Langfristige Schulden | 36 | 23 |
| Kurzfristige Schulden | 1.792 | 1.577 |
| Umsatzerlöse | 5.554 | 5.648 |
| Jahresergebnis/Gesamtergebnis | 876 | 1.018 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | -40 | -126 |
| Zinserträge | 0 | 0 |
| Zinsaufwendungen | -4 | 0 |
| Ertragsteuern | -163 | -185 |
Aus den Vermögenswerten und Schulden der MBC KG lässt sich ein At-Equity-Ansatz von T€ 1.861 (2016/2017: T€ 1.974) ableiten. Die Differenz zum Bilanzausweis betrifft das anteilige Eigenkapital der MBC GmbH.
Die MBC KG schüttete im Geschäftsjahr 2017/2018 eine anteilige Dividende für das Geschäftsjahr 2016/2017 in Höhe von T€ 564 (i. Vj. T€ 153) an die MMS AG aus.
Die Durchschnittskurse ergeben sich als arithmetisches Mittel der monatlichen Durchschnittskurse im jeweiligen Geschäftsjahr. Die der Währungsumrechnung zu Grunde gelegten Wechselkurse des US-Dollars gegenüber dem € lauten wie folgt:
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung | 30.09.2018 | 30.09.2017 | 01.10.2017- 30.09.2018 | 01.10.2016- 30.09.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| US-Dollar/€ | 1,1576 | 1,1806 | 1,1906 | 1,1046 |
Für Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung abgewickelt werden, erfolgt die Umrechnung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls. Kursgewinne und -verluste, die durch Wechselkursschwankungen bei Fremdwährungstransaktionen entstehen, sind im Finanzergebnis ausgewiesen.
Umsätze werden realisiert, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass wirtschaftliche Vorteile aus den Geschäftsvorfällen der Gesellschaft zufließen und die Höhe des Ertrages zuverlässig feststeht. MeVis differenziert grundsätzlich zwischen der Realisierung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Lizenzen, der Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf von Hardware.
Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen sind zu dem Zeitpunkt zu realisieren, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
| ― | Übertragung des wesentlichen Risikos und der Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse in Zusammenhang stehen (Eigentumsübergang), |
| ― | dem Unternehmen verbleibt kein Verfügungsrecht, |
| ― | die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden, |
| ― | der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens des Verkaufs (Forderungseingang) ist hinreichend sicher und |
| ― | die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen Kosten können verlässlich bestimmt werden. |
Erträge aus dem Erbringen von Dienstleistungen sind zu realisieren, wenn:
| ― | die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann, |
| ― | es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Unternehmen zufließen wird (Forderungseingang), |
| ― | der Fertigstellungsgrad des Geschäfts am Bilanzstichtag verlässlich bemessen werden kann und |
| ― | die für das Geschäft angefallenen Kosten und die bis zu seiner vollständigen Abwicklung zu erwartenden Kosten verlässlich bemessen werden können. |
Grundsätzlich werden für die Veräußerung von Software und Lizenzen die obenstehenden Kriterien zum Verkauf von Waren und Erzeugnissen angewendet, d.h., der Umsatz ist mit dem Verkauf der Software realisiert. Teilweise schließen Verträge über den Verkauf von Software Leistungen ein, die erst nach dem Zeitpunkt der Veräußerung der Software realisiert werden. Solche "Mehrkomponentenverträge" werden in ihre Erlöskomponenten aufgeteilt und die Erlöse nach Maßgabe des jeweiligen Realisierungszeitpunkts vereinnahmt. Bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten werden abgegrenzt.
Im Einzelnen bedeutet dies für MeVis:
Lizenzgebühren und Nutzungsentgelte, die aus der Nutzung von Software resultieren, werden entsprechend des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung erfasst. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Erfassung des Ertrags linear über die Laufzeit der Lizenzvereinbarung. Die Überlassung von Nutzungsrechten gegen fixe Vergütung (Einmallizenzen), die dem Lizenznehmer eine unbeschränkte Nutzung gewährt, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Veräußerungsakt und wird in voller Höhe als Ertrag realisiert.
Beim Verkauf von Hardware ergibt sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung mit dem Gefahrenübergang.
Für Beratungs- und Softwareentwicklungsleistungen werden Umsätze in der Periode realisiert, in der die entsprechende Dienstleistung erbracht wurde. Die MMS AG hat mit einem Kunden einen Vertrag abgeschlossen, bei dem sich das Entgelt nach den Umsätzen bemisst, die der Kunde aus der Veräußerung von Lizenzen für seine, mit Unterstützung von MeVis erstellte, Software erzielt. Da sich die Erlöse für MeVis bei Aufstellung des Abschlusses nicht verlässlich ermitteln lassen, wurden die erwarteten Umsätze zunächst auf der Basis der angefallenen Kosten erfasst.
Umsatzerlöse aus Wartungsverträgen werden in der Periode der Leistungserbringung realisiert. Enthält der Verkaufspreis von Software Teilbeträge für nachfolgende Dienstleistungen (z.B. Wartung), wird dieser Betrag abgegrenzt und über die Perioden der Leistungserbringung zeitanteilig als Ertrag erfasst.
Grundsätzlich werden die obenstehenden Kriterien zum Verkauf von Dienstleistungen angewendet, d.h., der Umsatz wird mit Leistungserbringung realisiert.
Aufwendungen werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der der entsprechende Werteverzehr verursacht wurde.
Die Kosten für Forschungsaktivitäten, d.h. für Aktivitäten, die unternommen werden, um neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, erfasst MeVis in voller Höhe als Aufwand. Die Kosten für Entwicklungsaktivitäten, d.h., wenn die Forschungsergebnisse in einen Plan oder einen Entwurf für die Produktion von neuen Produkten und Prozessen umgesetzt werden, werden dagegen aktiviert. Voraussetzung dafür ist, dass die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss MeVis die Absicht haben und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Für die Softwareprodukte von MeVis werden daher Entwicklungsleistungen aktiviert, die anfallen, nachdem die Softwarespezifikationen festgeschrieben und mit dem Kunden abgestimmt sind oder wenn die Marktfähigkeit der künftigen Produkte durch Marktanalysen und Abstimmung mit den Kunden hinreichend belegt ist. Dabei werden die den Entwicklungsleistungen zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten bis zur Fertigstellung des Produktes aktiviert und in der Folge über eine Laufzeit von 2-4 Jahren abgeschrieben. Entwicklungen, die noch nicht nutzungsbereit sind, werden einmal jährlich auf Wertminderungen untersucht. Im Übrigen erfolgen Wertminderungstests, wenn Indikatoren (Triggering Events) für eine mögliche Wertminderung vorliegen.
Zinserträge werden im Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst.
Aufwendungen für Fremdkapitalüberlassung werden als Aufwand erfasst, es sei denn, die Fremdkapitalkosten können direkt dem Bau, dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugerechnet werden. Ein Vermögenswert wird als qualifiziert angesehen, wenn mehr als sechs Monate erforderlich sind, diesen in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Fremdkapitalkosten von MeVis resultieren im Wesentlichen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen.
Firmenwerte (Goodwill), die ursprünglich im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden und im IFRS-Einzelabschluss der MMS AG fortgeführt werden, unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen angesetzt. Als Zeitpunkt der jährlichen Überprüfung hatte die Gesellschaft bisher den 31. Dezember bestimmt. Erstmalig in 2016 erfolgte die jährliche Überprüfung zum 30. September. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, kurz "CGU") als unterste Ebene, auf der der Firmenwert durch die Unternehmensführung überwacht wird. Für die Werthaltigkeitsprüfung wird der erworbene Firmenwert der CGU oder der Gruppe von CGU zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitieren. Für den wesentlichen Goodwill von MeVis ist die maßgebliche CGU identisch mit dem, nach Anwachsung der MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG (im Folgenden auch "MBS KG") zum 1. August 2013, bei der MMS AG fortgeführten Hologic-Geschäft. Übersteigt der Buchwert der CGU oder der Gruppe von CGU, der dem Firmenwert zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der allokierte Firmenwert entsprechend abgeschrieben. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der CGU. Diese Werte beruhen grundsätzlich auf Bewertungen mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen), die einerseits auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit basieren, andererseits erkennbare Veränderungen - insbesondere aus Vertragsänderungen mit wichtigen Kunden - berücksichtigen. Es werden in zukünftigen Perioden keine Wertaufholungen auf einen abgeschriebenen Firmenwert vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der CGU oder der Gruppe der CGU, der dem Firmenwert zugeordnet ist, übersteigt.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne Entwicklungskosten) umfassen die Software-Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte. Die Gesellschaft schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte beziehen sich insbesondere auf Kundenbeziehungen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer liegt für diese bei zehn Jahren. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich auf Wertminderung überprüft.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie außerplanmäßige Wertminderungen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zu Grunde:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| EDV-Geräte | 3 |
| Betriebsausstattung | 3 - 10 |
| Mietereinbauten | 5 - 10 |
Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Gemäß IAS 36 werden solche Wertverluste anhand von Vergleichen mit den diskontierten zukünftigen Cashflows ermittelt. Bei Fortfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigen.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus den Forderungen (außer Steuerforderungen) und sonstigen finanziellen Vermögenswerten, den Zahlungsmitteln und den Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Bilanz angesetzt, wenn MeVis ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Finanzielle Vermögenswerte werden nicht mehr angesetzt, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte zu den nachstehenden Kategorien:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen bzw. in diese Kategorie designierten finanziellen Vermögenswerte. Dieser Bewertungskategorie werden derivative Finanzinstrumente zugeordnet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Dieser Kategorie sind zum Bilanzstichtag keine Vermögenswerte zugeordnet.
Kredite und Forderungen (loans and receivables - LaR) sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Kredite und Forderungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen finanziellen Forderungen und Darlehen sowie die Zahlungsmittel zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.
Zur Veräußerung verfügbare (available for sale - AfS) finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Wertänderungen werden bis zum Abgang erfolgsneutral in einem gesonderten Posten im Eigenkapital kumuliert (AfS-Rücklage). Dieser Kategorie sind zum Bilanzstichtag keine Vermögenswerte zugeordnet.
Die Bilanzierung von Steuern richtet sich nach IAS 12 Ertragsteuern. Ertragsteuern beinhalten sämtliche Steuern, die auf den steuerpflichtigen Gewinn von MeVis erhoben werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden unter diesem Posten laufende Ertragsteuern und latente Ertragsteuern ausgewiesen. Laufende Ertragsteuern beinhalten im Wesentlichen inländische Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Nach der gemäß IAS 12 vorgeschriebenen Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit den zukünftigen Steuerwirkungen angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS- und steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergeben. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern erfasst MeVis erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Berichtszeitraum, in dem das der Steuersatzänderung zugrundeliegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist. Ergänzend wird auf Ziffer 16 dieses Anhangs verwiesen.
Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Die Entwicklung des Eigenkapitals von MeVis ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien ermittelt, wobei zu jedem Bilanzstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden seit 2013 nicht mehr sofort erfolgswirksam erfasst, sondern erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis in das Eigenkapital eingestellt bzw. mit diesem verrechnet. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Die in der Bilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung aus einem Versorgungsplan stellt den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung dar. Davon wird der beizulegende Zeitwert von bestehendem Planvermögen in Abzug gebracht. Jeder Vermögenswert, der durch diese Berechnung entsteht, wird auf den Barwert von verfügbaren Erstattungen und Kürzungen bei den künftigen Beiträgen zum Plan begrenzt.
Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37, mit der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich wären. Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die dem Vorstand sowie den Mitarbeitern gewährt wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments am Tag der Gewährung ("grant date") bewertet. Erfasst wird der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung als Personalaufwand. Gleichzeitig erfolgt eine Verteilung über den Erdienungszeitraum.
Der beizulegende Zeitwert der gewährten Vergütungszusagen wurde jeweils auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Wesentliche Werttreiber der Mitarbeiteroptionen sind die Werte der Aktien sowie der Preis, zu dem die jeweilige Option ausgeübt werden kann, der so genannte Basispreis. Die Differenz zwischen dem Wert des zu Grunde liegenden Finanzinstruments und dem Basispreis ist der so genannte "innere Wert" der Option.
Neben der Modellierung der Entwicklung des zu Grunde liegenden Finanzinstruments wurden im Rahmen der Wertermittlung der Optionen auch mögliche Abwanderungen der Optionsinhaber sowie das vorzeitige Ausüben der Optionen der Mitarbeiter in die Bewertung einbezogen. Zur Abbildung dieser Sachverhalte hat die Gesellschaft auf Basis statistischer Verteilungsmodelle, die diese Entscheidungen modellieren, entsprechende weitere relevante Inputvariablen für die Simulationsmodelle abgeleitet.
Zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Optionsinhaber das Unternehmen vorzeitig verlässt bzw. ein Inhaber von Mitarbeiteroptionen diese vor Ablauf der Laufzeit unter Berücksichtigung des Erdienungszeitraums vorzeitig ausübt, hat die Gesellschaft die so genannte "Exponentialverteilung" verwendet.
Für die Ableitung der jeweiligen Wahrscheinlichkeiten sind die durchschnittlichen Verweildauern, also einerseits die durchschnittliche Verweildauer von Vorständen und andererseits von Mitarbeitern, zu analysieren. Hierzu hat die Gesellschaft allgemein zugängliche Marktstudien herangezogen. Auf Basis dieser Analysen wurde eine durchschnittliche Verweildauer für Vorstände von 6,2 Jahren angenommen. Bei Mitarbeitern ist die Gesellschaft von einer durchschnittlichen Zugehörigkeitsdauer im Unternehmen von 13,3 Jahren ausgegangen.
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten derivativer Finanzinstrumente zusammen. Originäre Verbindlichkeiten werden in der Bilanz angesetzt, wenn MeVis eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung bzw. zum Wert der erhaltenen Zahlungsmittel abzüglich ggf. angefallener Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die negativen beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten sind Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
MeVis erhält Entwicklungskostenzuschüsse von öffentlichen Stellen, die ertragswirksam vereinnahmt werden, sobald die bezuschussten Entwicklungsleistungen durch MeVis erbracht sind. Die vereinnahmten Teilbeträge werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Soweit die zuschussfähigen Leistungen die erhaltenen Fördermittel überschreiten, werden sie unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten aktiviert.
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen die Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, bei dem Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses sind als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen.
Die Erstellung des IFRS-Einzelabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erfordert Einschätzungen und Ermessen einzelner Sachverhalte durch das Management. Die vorgenommenen Schätzungen wurden auf der Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Prämisse der Unternehmensfortführung vorgenommen.
Die wesentlichen Bilanzposten, die von Schätzungen des Managements betroffen sind, sind die Firmenwerte von T€ 10.625 (2016/2017: T€ 10.625) und immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (T€ 492; 2016/2017: T€ 1.097), deren Nutzungsdauer geschätzt wurde. Daneben sind bei den in den immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer mit T€ 24 (2016/2017: T€ 380) enthaltenen Entwicklungskosten die aus der Verwertung dieser Entwicklungen erzielbaren Erlöse zu schätzen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 4.922; 2016/2017: T€ 4.998) schätzt das Management aufgrund der überschaubaren Kundenzahl und der Bonität der Kunden, dass mit keinen Ausfällen zu rechnen ist. Die Rückstellungen (T€ 490; 2016/2017: T€ 439) betreffen neben Pensionsverpflichtungen Garantiekosten, deren tatsächliche Inanspruchnahme in Bezug auf die Höhe mit Unsicherheiten behaftet ist. Es handelt sich um eine allgemeine Rückstellung zur Erfassung von Garantierisiken. Der Abfluss erfolgt entsprechend einzelner, vom Kunden geltend gemachter Garantieansprüche.
MeVis überprüft mindestens einmal jährlich, ob bestehende Firmenwerte (T€ 10.625; 2016/2017: T€ 10.625) wertgemindert sind. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert der CGU der erzielbare Betrag der entsprechenden CGU, dem der Firmenwert zugeordnet ist, gegenübergestellt. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer CGU ist mit Schätzungen der entsprechenden Cash Flows sowie adäquater Diskontierungszinsen durch die Geschäftsleitung verbunden.
Von den im IFRS-Einzelabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlösen in Höhe von T€ 16.758 entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 11.120, wovon wiederum T€ 6.054 auf Erlöse aus Wartungsverträgen und T€ 3.755 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen entfallen.
Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Gesellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der für die Vertragslaufzeit im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgt. Diese werden entsprechend der Vertragslaufzeit monatlich erfolgswirksam aufgelöst. Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft Umsätze aus Lizenzupgrades für bereits verkaufte Lizenzen. Für die voraussichtliche Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Planung. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres. Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2018 entfallenden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 729 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren auf den Einschätzungen und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter, denen wiederum Annahmen von Hologic zugrunde liegen. Daher sind diese Umsatzerlöse mit Unsicherheiten behaftet.
Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen.
Der IFRS-Einzelabschluss der MMS AG zum 30. September 2018 einschließlich der Vorjahreszahlen wird nach den zum jeweiligen Bilanzstichtag in der Europäischen Union geltenden IFRS aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im IFRS-Vorjah-resabschluss angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die MMS AG die folgenden neuen/überarbeiteten und für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevanten Standards und Interpretationen angewandt, welche im Geschäftsjahr 2017/2018 erstmals verpflichtend anzuwenden waren. Diese hatten mit den im Folgenden jeweils erläuterten Ausnahmen keinen oder zumindest keinen wesentlichen Einfluss auf den IFRS-Einzelabschluss in der Periode der erstmaligen Anwendung:
IAS 7 fordert erweiterte Angaben in Bezug auf die Entwicklung von Fremdkapitalposten der Bilanz während der Berichtsperiode. Der IASB definiert Finanzschulden als solche, "deren Zahlungsvorgänge in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden oder werden".
Die MMS AG hat die Änderungen hinsichtlich der Anhangangaben im Punkt 29. umgesetzt.
Die Änderung enthält Klarstellungen zur Frage des Ansatzes aktiver latenter Steuern auf temporäre Differenzen aus unrealisierten Verlusten.
Die Änderung hat keinen Einfluss auf das Geschäftsjahr, da die MMS AG aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen ansetzt.
Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant die MMS AG keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den IFRS-Einzelabschluss der MMS AG derzeit geprüft.
Der im Juli 2014 herausgegebene IFRS 9 ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39.
Der neue Standard wird zwar auch für die MMS AG von grundsätzlicher Bedeutung sein, da aber seit 2015 keine derivativen Finanzinstrumente mehr eingesetzt werden und sich die wesentlichen Finanzinstrumente auf originäre Forderungen mit Zins- und Tilgungsleistungen und Verbindlichkeiten beschränken, werden die Auswirkungen als nicht so umfassend eingeschätzt. In Bezug auf die Neuerung zur Erfassung von erwarteten Kreditverlusten werden ebenfalls nur geringer Auswirkungen erwartet, da Forderungen zu einem wesentlichen Teil gegen einen Kunden ohne wesentliche Kreditausfälle in der Vergangenheit bestehen.
IFRS 9 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die MMS AG wird IFRS 9 erstmalig auf das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 anwenden. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erwartet.
IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme.
Die MMS AG hat individuelle Verträge mit verschiedenen Kunden abgeschlossen, die neben dem Verkauf von Software und Lizenzen auch andere Leistungen enthalten, die zum Teil zeitraumbezogene Komponenten umfassen (Mehrkomponentenverträge).
Basierend auf durchgeführten Analysen ergeben sich im Übergangszeitpunkt auf IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Abweichend vom derzeitigen Ausweis werden Kundenvorauszahlungen im Zusammenhang mit Wartungsverträgen nicht mehr als Umsatzabgrenzung, sondern als Vertragsverbindlichkeiten klassifiziert.
Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die MMS AG wendet IFRS 15 erstmalig auf das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 an. Als Übergangsmethode wird die modifizierte retrospektive Methode angewendet. Bei dieser Methode werden alle auf den 1. Oktober 2018 noch nicht beendeten Verträge nach den Regelungen des IFRS 15 beurteilt. Es findet keine Anpassung der Vergleichsperiode statt.
Am 13. Januar 2016 hat das IASB den finalen Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht. Die hieraus resultierenden Änderungen betreffen im Wesentlichen den Leasingnehmer und führen dazu, dass grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers als Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeit zu erfassen sind.
Die MMS AG hat zurzeit verschiedene Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten (< 5 Jahre) für Büroflächen sowie PKWs und Kopierstationen. Aufgrund der neuen Vorschriften des IFRS 16 wird es diesbezüglich zu einer Bilanzverlängerung kommen. Soweit die MMS AG Leasinggeber ist, sind die bisherigen Bilanzierungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die weiterhin erforderliche Klassifizierung von Leasingverhältnissen, dagegen weitgehend unverändert geblieben.
IFRS 16 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühzeitige Anwendung wird gegenwärtig von der Gesellschaft nicht angestrebt. IFRS 16 wäre bei der MMS AG damit erstmals für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2019 anzuwenden, so dass die Gesellschaft mit einem Projekt zur Umsetzung des neuen Standards im Kalenderjahr 2018 beginnen wird.
Bei den nachfolgend genannten neuen Standards geht der Vorstand bereits jetzt davon aus, dass sie keine wesentlichen Auswirkungen auf den IFRS-Einzelabschluss haben.
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| In EU-Recht übernommene IFRS | Anwendungszeitpunkt [EU] |
|---|---|
| Klarstellungen zu IFRS 15 [Erlöse aus Verträgen mit Kunden] | 01.01.2018 |
| Änderungen an IFRS 4 [Versicherungsverträge] durch Anwendung von IFRS 9 [Finanzinstrumente] | 01.01.2018 |
| Jährliche Verbesserungen der IFRS [Zyklus 2014-2016] - IFRS 1, IFRS 12, IAS 28 | 01.01.2018 |
| Änderung an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 01.01.2018 |
| Änderung an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 01.01.2018 |
| Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen IFRIC 22 | 01.01.2018 |
| Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern IFRIC 23 | 01.01.2019 |
| Änderung an IFRS 9: Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | 01.01.2019 |
| Änderung an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 |
| Jährliche Verbesserungen der IFRS [Zyklus 2015-2017] - IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 | 01.01.2019 |
| Änderung an IAS 1: Darstellung des Abschlusses | 01.01.2020 |
| Änderung an IAS 8: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern | 01.01.2020 |
| Änderung an IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer | 01.01.2020 |
| Versicherungsverträge IFRS 17 | 01.01.2021 |
Die Umsatzerlöse gliedern sich in die folgenden Erlösarten:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Wartung (Software-Service-Verträge) | 7.066 | 7.528 |
| Software und Lizenzen | 5.162 | 5.652 |
| Dienstleistungen | 4.523 | 5.350 |
| Hardware | 7 | 10 |
| 16.758 | 18.540 |
Die Aufgliederung nach Segmenten wird aus der Segmentberichterstattung (siehe Ziffer 30) ersichtlich.
In 2017/2018 sind in den Umsatzerlösen keine mit Hilfe der Stage-of-Completion-Methode ermittelten Auftragserlöse enthalten (2016/2017: T€ 182). Die kumulierten Kosten der am Bilanzstichtag abgegrenzten Dienstleistungsaufträge betragen T€ 1.636 (2016/2017: T€ 1.636).
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Kostenweiterbelastungen | 1.149 | 939 |
| Übrige | 85 | 77 |
| 1.234 | 1.016 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 380 | 378 |
| Aufwendungen für Waren | 94 | 128 |
| 474 | 506 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 6.623 | 6.763 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 1.208 | 1.175 |
| 7.831 | 7.938 |
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthalten in Höhe von T€ 557 (2016/2017: T€ 543) die Aufwendungen für die staatliche Rentenversicherung der Arbeitnehmer, die auf den Arbeitgeber entfallen. In der Berichtsperiode wurden durchschnittlich 105 (2016/2017: 105) Mitarbeiter beschäftigt. In den durchschnittlichen Zahlen ist der Vorstand nicht enthalten. Es gab keine gewerblichen und leitenden Angestellten im aktuellen Geschäftsjahr (2016/2017: gewerbliche: 0, leitende: 1). Dies entspricht im Durchschnitt 94 Vollzeitäquivalenten (2016/2017: 93).
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Mietaufwendungen/Leasing | 598 | 592 |
| Reisekosten | 204 | 227 |
| Abfindungen | 175 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 157 | 242 |
| Wartungskosten/Instandhaltung | 153 | 198 |
| Fahrzeugkosten | 83 | 78 |
| Fortbildungskosten | 62 | 65 |
| Internetaufwendungen | 61 | 69 |
| Energiekosten | 58 | 71 |
| Bürobedarf | 55 | 35 |
| Reinigungsaufwendungen | 47 | 45 |
| Veranstaltungen/Kongresse | 43 | 33 |
| Aufwendungen der Hauptversammlung | 42 | 33 |
| Bewirtungskosten | 41 | 38 |
| Fremdarbeiten | 40 | 35 |
| Übrige | 265 | 172 |
| 2.084 | 1.933 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Kundenstämme | 354 | 354 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten | 356 | 693 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 199 | 170 |
| Abschreibungen und Wertminderungen gesamt | 909 | 1.217 |
Das Finanzergebnis der MMS AG beläuft sich im Geschäftsjahr 2017/2018 auf T€ 563 (2016/2017: T€ -794). Es setzt sich zusammen aus dem Ergebnis aus Equity-Unternehmen in Höhe von T€ 458 (2016/2017: T€ 533), Zinserträgen aus der Anlage liquider Mittel und der Ausgabe eines Darlehens (LaR) in Höhe von T€ 158 (2016/2017: T€ 159), Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 15 (2016/2017: T€ 8) und dem sonstigen Finanzergebnis in Höhe von T€ -38 (2016/2017: T€ -1.478). Das sonstige Finanzergebnis beinhaltet den Saldo der Erträge und Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ -21 (2016/2017: T€ -1.459) sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 17 (2016/2017: T€ 19).
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern Berichtsjahr | 86 | 1.532 |
| Laufende Ertragsteuern Vorjahre | 0 | 14 |
| Latente Steuern | 0 | 0 |
| 86 | 1.546 |
Bei der Berechnung der aktiven und passiven Steuerlatenzen auf temporäre Differenzen ist ein Ertragsteuersatz von 32,28 % (2016/2017: 31,9 %) zu Grunde zu legen.
Bei der Bemessung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wird grundsätzlich jeder Verlustvortrag mit dem relevanten Steuersatz bewertet. In Deutschland (Bremen) sind das 16,45 % für gewerbesteuerliche Verlustvorträge und 15,8 % für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge.
Am 10. August 2015 schloss die MMS AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ihrer damaligen Mehrheitsgesellschafterin, der VMS Deutschland Holdings GmbH, ab. Da es an einer ganzjährigen finanziellen Eingliederung im Geschäftsjahr 2015 fehlte, begann die ertragsteuerliche Organschaft erst ab dem 1. Januar 2016. In 2016 wurde zudem das Wirtschaftsjahr der MMS AG auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September umgestellt, sodass ein Rumpf-Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. September 2016 entstand. Aufgrund der ab 2016 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft wurden zum 30. September 2016 keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge der Gesellschaft angesetzt.
Mit Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 28. Dezember 2016 sowie den Zustimmungsbeschlüssen der Hauptversammlung der Varex Imaging Deutschland AG vom 28. Dezember 2016 und der Gesellschafterversammlung der VMS Deutschland Holdings GmbH vom 28. Dezember 2016 hat die VMS Deutschland Holdings GmbH ihre Aktien an der MMS AG auf die Varex Imaging Deutschland AG ausgegliedert. Die Ausgliederung ist am 12. Oktober 2017 in das Handelsregister der VMS Deutschland Holdings GmbH eingetragen worden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ging im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Varex Imaging Deutschland AG über.
Da es an einer ganzjährigen finanziellen Eingliederung in die Varex Imaging Deutschland AG in dem am 30. September 2017 endenden Geschäftsjahr fehlte, war die Gesellschaft Steuerschuldnerin für die laufenden Ertragsteuern des Wirtschaftsjahres 2017. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die finanzielle Eingliederung in die Varex Imaging Deutschland AG zum 1. Januar 2017 erfolgte, als dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien der MMS AG. Demgemäß sind die Anteile an der MMS AG im HGB-Abschluss zum 30. September 2017 der Varex Imaging Deutschland AG bilanziert worden. Zum 30. September 2017 war somit von der Wirksamkeit der ertragsteuerlichen Organschaft ab dem 01. Oktober 2017 auszugehen. Entsprechend der formalen Betrachtungsweise setzte die MMS AG in ihrem IFRS-Einzelabschluss zum 30. September 2017 demzufolge keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen an.
Da auch im Wirtschaftsjahr 2018 von dem Fortbestehen der ertragsteuerlichen Organschaft auszugehen ist, wurden zum 30. September 2018 ebenfalls keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Gesellschaft angesetzt.
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wären anzusetzen, soweit diese unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung in der überschaubaren Zukunft - innerhalb von 3 Jahren - voraussichtlich nutzbar sein würden. Obgleich die vorhandenen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge unbefristet sind, können diese aufgrund der ab dem 1. Oktober 2017 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der Varex Imaging Deutschland AG in der überschaubaren Zukunft nicht genutzt werden. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden demnach ebenfalls nicht aktiviert.
Die Überleitung vom theoretischen zum effektiven Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 7.257 | 7.168 |
| Theoretischer Steueraufwand 32,28 % | 2.342 | 2.286 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 33 | 171 |
| Steuerfreie Erträge | -89 | -102 |
| Nutzung nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge | 0 | -729 |
| Ansatz bislang nicht erfasster (Ausbuchung bislang erfasster) abzugsfähiger temporärer Differenzen | 75 | -60 |
| Auswirkungen der Organschaft auf temporäre Differenzen | -2.275 | 0 |
| Veränderungen von Schätzungen früherer Jahre | 0 | 14 |
| Sonstige Effekte | 0 | -34 |
| Effektiver Steueraufwand | 86 | 1.546 |
| Effektiver Steuersatz | 1 % | 21,5 % |
Die latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge ermitteln sich wie folgt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge | 0 | 0 |
| Gewerbesteuerliche Verlustvorträge | 2.008 | 2.008 |
| Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge brutto | 330 | 324 |
| Nicht aktivierte latente Steuern auf Verlustvorträge | -330 | -324 |
| Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge netto | 0 | 0 |
Das Ergebnis je Aktie entspricht dem Gewinn aus fortgeführten Aktivitäten bzw. dem Gewinn (nach Steuern) dividiert durch die gewichtete, durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass grundsätzlich alle potenziell verwässernden Wertpapiere, Aktienoptionen und Aktienzusagen umgewandelt bzw. ausgeübt werden.
Der gewichtete Durchschnitt der in Umlauf befindlichen Stückaktien ergibt sich unter zeitlich gewichteter Berücksichtigung der zurückgekauften und wieder ausgegebenen Aktien.
Zum Bilanzstichtag gab es keine ausstehenden Aktienoptionen.
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |
|---|---|---|
| Jahresergebnis in Tausend € (unverändert und verwässert) | 7.171 | 5.622 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der Stückaktien, die während der Berichtsperiode im Umlauf waren - unverwässert - | 1.820.000 | 1.820.000 |
| Verwässerungseffekt durch Aktienoptionen | 0 | 0 |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der Stückaktien, die während der Berichtsperiode im Umlauf waren - verwässert - | 1.820.000 | 1.820.000 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | 3,94 | 3,09 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | 3,94 | 3,09 |
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- und Firmenwerte) sowie der Sachanlagen für das Geschäftsjahr 2017/2018 und das Geschäftsjahr 2016/2017 sind in der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen als Anlage zum Anhang dargestellt.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Vermögenswerte und sonstige Rechte | |||
|---|---|---|---|---|
| Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer | Firmenwerte | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 30.09.2018 | 468 | 24 | 10.625 | 11.117 |
| Stand 30.09.2017 | 717 | 380 | 10.625 | 11.722 |
Als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wurden gemäß IAS 38 im Geschäftsjahr 2017/2018 wie im Vorjahr keine Softwareentwicklungskosten aktiviert. Aktivierungsfähige fremdbezogene Leistungen wurden wie im Vorjahr nicht bezogen. Auf die aktivierten Entwicklungskosten entfallen im Berichtszeitraum laufende Abschreibungen in Höhe von T€ 356 (2017: T€ 693).
Die Firmenwerte wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs für zukünftige Wertminderungstests einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) zugeordnet. Als jährlicher Zeitpunkt, zu dem der Wertminderungstest durchgeführt werden soll, ist der 30. September festgelegt worden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den jeweils zum Bilanzstichtag enthaltenen Firmenwerten zu Buchwerten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 Firmenwerte | 2016/2017 Firmenwerte |
|---|---|---|
| Digitale Mammographie | ||
| Hologic-Geschäft | 10.479 | 10.479 |
| Übrige operative Aktivitäten | ||
| Geschäftsfeld Distant Services | 146 | 146 |
Im Rahmen des Wertminderungstests zum 30. September 2018 wurden die Firmenwerte auf ihre Werthaltig-keit überprüft. Nach IAS 36 ist ein Wertminderungsaufwand über eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger ist als ihr Buchwert. Als erzielbarer Betrag wurde der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Anwendung eines DCF-Verfahrens ermittelt. Ausgangspunkt waren dabei die von der Gesellschaft prognostizierten erzielbaren Cashflows über einen Detail-Planungshorizont von 5 Jahren. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die kurz- bis mittelfristig vom Management erwartete Marktentwicklung wider. Darüber hinaus wurde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit ein Fortführungswert angesetzt. Der Fortführungswert entspricht dem Barwert der Free Cashflows nach Ablauf des Detailprognosezeitraums. Die zugrunde gelegte Wachstumsrate beträgt 0,0 % (2016/2017: 0,0 %). Für die CGU Hologic wurde für die über den fünfjährigen Planungszeitraum hinausgehenden Jahre ein Rückgang der Cashflows von 30% pro Jahr angenommen, da das Management der Gesellschaft auf Basis historischer Erfahrungen nach Ende des Planungshorizonts von einem stetig rückläufigen Geschäft mit Neulizenzen und Wartungsverträgen mit Hologic ausgeht, wobei noch ein konservativer Abschlag berücksichtigt wurde. Die mit Abstand bedeutendste Planannahme für die CGU Hologic ist die Umsatzentwicklung, bei der Managementeinschätzungen zu Lizenzerlösen und zur Entwicklung des Wartungsgeschäfts in den nächsten Jahren zugrunde gelegt wurden. Von deutlich geringerer Bedeutung sind die Annahmen zur Entwicklung der für diese CGU tätigen Mitarbeiter und der damit zusammenhängenden Aufwendungen sowie zum Diskontierungszinssatz. Da die Cashflows fast ausschließlich im US-Dollar-Raum generiert werden, erfolgte die Berechnung auf US-Dollar-Basis. Der für die Detailplanungsphase zugrunde gelegte Diskontierungszins betrug 8,37 % nach Steuern bzw. 31,82 % vor Steuern (2016/2017: 8,30 % nach Steuern bzw. 27,11 %). Der so ermittelte Zeitwert ist der Zeitwert Hierarchie Kategorie 3 zuzuordnen.
Die Wertminderungstests nach IAS 36 für die CGUs Hologic und Distant Services ergaben für das Geschäftsjahr 2017/2018 keinen Wertberichtigungsbedarf.
Für die CGU Hologic lag der erzielbare Betrag zum 30. September 2018 € 0,3 Mio. über dem Buchwert dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Da der Nutzungswert über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten liegt, wurde dieser als erzielbarer Betrag herangezogen. Ein um 10 % gegenüber den Planannahmen verringerter Umsatz hätte zu einer Wertminderung des Firmenwerts der CGU Hologic von € 1,2 Mio. geführt. Der Nutzungswert dieser CGU liefert in diesem Fall keine ausreichende Deckung mehr für den entsprechenden Buchwert. Bei einem um 1,75 % verringerten Umsatz entspricht der Nutzungswert gerade dem Buchwert. Eine Erhöhung des Diskontierungszinses vor Steuern um 10 % auf 35,00 % hätte zu einem Wertminderungsbedarf von € 0,1 Mio. geführt. Ein Wertminderungsbedarf besteht gerade nicht, sofern sich der Diskontierungszins vor Steuern um 6,66 % auf 33,94 % erhöht.
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens war im Geschäftsjahr 2017/2018 im Wesentlichen durch Investitionen in EDV-Ausstattungen geprägt. In Summe belaufen sich die Investitionen in das Sachanlagevermögen auf T€ 103 (2016/2017: T€ 170).
Insgesamt fielen im Geschäftsjahr 2017/2018 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung von T€ 3.417 (2016/2017: T€ 3.576) an.
Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Berichtszeitpunkt überfällig waren, wurde eine Wertminderung von T€ 9 (2016/2017: T€ 9) gebildet, die mit dem Betrag der betroffenen Forderung korrespondiert. Eine wesentliche Veränderung der Kreditwürdigkeit der jeweiligen Schuldner konnte nicht festgestellt werden und deshalb wird von einer Tilgung der nicht wertgeminderten ausstehenden Beträge ausgegangen. Die überfälligen Forderungen in Höhe von T€ 1.259 (2016/2017: T€ 235) sind im Durchschnitt 65 Tage (2016/2017: 98 Tage) alt. Für diese offenen Posten hält die Gesellschaft keine Sicherheiten.
Von dem Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 4.922 (2016/2017: T€ 4.998) sind T€ 3.286 (2016/2017: T€ 3.362) innerhalb eines Jahres fällig und T€ 1.636 (2016/2017: T€ 1.636) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | davon wertgemindert: | nicht überfällig | weniger als 30 Tage | zwischen 31 und 60 Tagen | zwischen 61 und 90 Tagen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
| zum 30.09.2018 | 4.922 | 9 | 3.672 | 441 | 553 | 49 |
| zum 30.09.2017 | 4.998 | 9 | 4.772 | 59 | 27 | 4 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
davon: zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig | |
|---|---|---|
| zwischen 91 und 180 Tagen | mehr als 180 Tage | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| zum 30.09.2018 | 96 | 120 |
| zum 30.09.2017 | 5 | 140 |
Zahlungen für bereits ausgebuchte Forderungen sind wie im Vorjahr nicht eingegangen.
Es werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 2.488 (2016/2017: T€ 3.098) in USD gehalten.
Die weder überfälligen, noch wertgeminderten Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen den Hauptkunden Hologic Inc., mit welchem lange Geschäftsbeziehungen gepflegt werden. In der Vergangenheit sind keine Wertminderungen angefallen, so dass das Ausfallrisiko als gering eingeschätzt wird.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit Hilfe der Stage-of-Completion-Methode ermittelte Forderungen in Höhe von T€ 1.636 (2016/2017: T€ 1.636) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Eine Abzinsung ist nicht erforderlich.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Darlehen | 16.411 | 0 |
| Zinsforderungen aus Darlehen | 153 | 0 |
| Sonstige Forderungen | 134 | 148 |
| Sonstiges | 0 | 2 |
| 16.698 | 150 |
Das an die Varex Imaging Deutschland AG gewährte Darlehen über USD 19,2 Mio. besteht seit dem 16. Oktober 2017 und wird mit 1 % p.a. verzinst. Der Zeitwert der Darlehensforderung entspricht im Wesentlichen dem Buchwert.
Die sonstigen Forderungen bestehen vollumfänglich gegen die MBC KG.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind in den folgenden Laufzeitbändern fällig:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
davon: zum Abschlussstichtag mit einer Restlaufzeit von | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | davon wertgemindert: | weniger als 30 Tage | zwischen 31 und 60 Tagen | zwischen 61 und 90 Tagen | zwischen 91 und 360 Tagen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| zum 30.09.2018 | 16.698 | 0 | 287 | 0 | 0 | 0 |
| zum 30.09.2017 | 150 | 0 | 150 | 0 | 0 | 0 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
davon: zum Abschlussstichtag mit einer Restlaufzeit von |
|---|---|
| mehr als 360 Tage | |
| --- | --- |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |
| zum 30.09.2018 | 16.411 |
| zum 30.09.2017 | 0 |
In Bezug auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind zum Abschlussstichtag keine Anzeichen erkennbar, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen werden.
Die übrigen Vermögenswerte bestehen überwiegend aus Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 105 (2016/2017: T€ 167).
Die in diesem Posten enthaltenen Vermögenswerte beinhalten laufendes Bankguthaben von T€ 3.475 (2016/2017: T€ 29.734) mit einer Verzinsung von bis zu 0,60 % p.a. (i. Vj. bis zu 0,93 % p.a.). Des Weiteren bestehen Kassenbestände von T€ 2 (2016/2017: T€ 1).
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals, der Kapitalrücklage, der Neubewertungsrücklage und des erwirtschafteten Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der MMS AG beträgt € 1.820.000 (2016/2017: € 1.820.000) und ist in 1.820.000 (2016/2017: 1.820.000) nennwertlose Stückaktien eingeteilt, welche vollständig eingezahlt sind.
Zum 30. September 2018 besteht wie zum 30. September 2017 ein genehmigtes Kapital in Höhe von T€ 910. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen.
Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 7.475 (2016/2017: T€ 7.475) resultiert im Wesentlichen aus dem Agio der im Rahmen eines Börsengangs erfolgten Kapitalerhöhung der MMS AG in 2007 von T€ 28.080. Es wurden Netto-Aufwendungen des Börsengangs in Höhe von T€ 1.139 vom Eigenkapital in Abzug gebracht. Darin enthalten sind Steuerentlastungen in Höhe von T€ 505. Aus dem Verkauf eigener Anteile ergab sich in 2007 eine Erhöhung von T€ 1.314. Darüber hinaus ist in der Kapitalrücklage ein auf Aktienoptionen entfallender Betrag in Höhe von T€ 321 (2016/2017: T€ 321) ausgewiesen. Aufgrund der Hingabe eigener Anteile mit einem unter den Anschaffungskosten liegenden Wert wurden in 2011 T€ 434 mit der Kapitalrücklage verrechnet.
Zum 31. Dezember 2013 wurden der Kapitalrücklage T€ 18.325 zum Ausgleich bei der MMS AG aufgelaufener Verluste entnommen.
Am 18. Februar 2015 wurden auf Basis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der VMS Deutschland Holdings GmbH alle eigenen Aktien zum Angebotspreis von € 17,50 je Aktie angedient. Die Andienung wurde am 21. April 2015 von der VMS Deutschland Holdings GmbH angenommen. Der Differenzbetrag von T€ 1.593, resultierend aus dem Buchwert der eigenen Anteile in Höhe T€ 3.300 und dem Verkaufspreis in Höhe von T€ 1.707, verminderte die Kapitalrücklage auf T€ 8.207.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde die Kapitalrücklage aufgrund der Ablösung von Ansprüchen aus anteilsbasierten Vergütungen um T€ 750 gemindert.
Die Kapitalrücklage der MMS AG, die zum Bilanzstichtag T€ 7.475 beträgt, steht nicht zur Ausschüttung einer Dividende zur Verfügung.
Im Zuge des Erwerbs von 49 % der Anteile an der MBS KG von der Siemens AG und der nachfolgenden Vollkonsolidierung der MBS KG in 2008 waren die Vermögenswerte und Schulden der MBS KG vollständig neu zu bewerten. Soweit diese Aufstockung auf die 51 % der MBS KG entfielen, die schon vorher im Eigentum der Gesellschaft standen, war die Aufstockung erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage einzustellen. Der Betrag der vorgenommenen Einstellung von T€ 1.688 betraf mit T€ 2.411 immaterielle Vermögenswerte abzüglich T€ 723 darauf entfallende latente Steuern. Mit den Abschreibungen auf diese Vermögenswerte korrespondierende Beträge werden anteilig in das erwirtschaftete Eigenkapital umgebucht. Mit der Verschmelzung der MBS KG auf die MMS AG im Geschäftsjahr 2013 sind auch die Werte aus der Neubewertungsrücklage mit in den IFRS-Einzelabschluss übernommen worden.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.10.2017 (Vj. 1.10.2016) | 226 | 326 |
| Erfolgsneutrale Umbuchung des mit den Abschreibungen und den darauf entfallenden latenten Steuern korrespondierenden Betrags in das erwirtschaftete Eigenkapital | -87 | -100 |
| Stand zum 30.09.2018 (Vj. 30.09.2017) | 139 | 226 |
Das erwirtschaftete Eigenkapital enthält die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG in Höhe von T€ 5. Eine weitere Bildung der gesetzlichen Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG nicht notwendig. Außerdem sind die aufgelaufenen Gewinne und Verluste aus Vorjahren und Ergebnisse aus dem aktuellen Geschäftsjahr sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste enthalten.
Die Veränderung der Gewinnrücklage stellt sich wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.10.2017 (Vj. 1.10.2016) | 4.540 | 4.540 |
| Gewinnrücklage | 0 | 0 |
| Stand zum 30.09.2018 (Vj. 30.09.2017) | 4.540 | 4.540 |
Die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste stellt sich wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.10.2017 (Vj. 1.10.2016) | -225 | -180 |
| Versicherungsmathematische Verluste | -4 | -45 |
| Stand zum 30.09.2018 (Vj. 30.09.2017) | -229 | -225 |
Das erwirtschaftete Eigenkapital wurde in Höhe des aufgrund des seit dem 20. Oktober 2015 wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in Höhe von T€ 7.619 (2016/2017: T€ 5.211) abgeführten Gewinns gemindert.
Der Bilanzausweis der Rückstellungen für Pensionen setzt sich wie folgt zusammen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen | 707 | 688 |
| Rückdeckungsversicherungen | -380 | -387 |
| Bilanzausweis | 327 | 301 |
Die Rückstellungen für Pensionen betreffen leistungsorientierte Pensionszusagen. Es wurde ein Alterskapital ab Vollendung des 63. Lebensjahres und ein Hinterbliebenenkapital zugesagt. Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach den geleisteten Entgeltumwandlungen und einer jährlichen Verzinsung von 4 %. Der zu Grunde gelegte Diskontsatz beträgt 2,20 % (2016/2017: 2,20 %). Die Bewertung und Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen und der zur Deckung dieser Verpflichtungen notwendigen Aufwendungen erfolgt nach dem gemäß IAS 19 "Employee Benefits" vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Zudem werden biometrische Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Heubeck zugrunde gelegt. Zukünftige jährliche Einkommens- und Anwartschaftssteigerungen bis zum Rentenbeginn werden in Ermangelung eines entsprechenden Anspruchs der Berechtigten in der Berechnung nicht berücksichtigt. Der Plan wurde 2013 geschlossen. Bis auf die bereits geleisteten Auszahlungen werden keine weiteren Auszahlungen aus dem Plan vor 2020 fällig. Es werden keine Beiträge mehr zum Plan geleistet.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der gemäß IAS 19 ermittelten Anwartschaftsbarwerte dargestellt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Defined Benefit Obligation am Anfang des Geschäftsjahres | 688 | 635 |
| Aufzinsung erworbener Ansprüche | 15 | 8 |
| Versicherungsmathematische Verluste (Zinssatzänderung) | 4 | 45 |
| Defined Benefit Obligation am Ende des Geschäftsjahres | 707 | 688 |
Ein Absenken des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte auf 1,70 % (2016/2017: 1,70 %) würde die oben ausgewiesene "Defined Benefit Obligation" (DBO) zum Bewertungsstichtag 30. September 2018 auf T€ 810 (2016/2017: T€ 793) erhöhen. Eine Erhöhung des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte auf 2,70 % (2016/2017: 2,70 %) würde die oben ausgewiesene "Defined Benefit Obligation" (DBO) zum Bewertungsstichtag 30. September 2018 auf T€ 620 (2016/2017: T€ 600) herabsetzen.
Der Gesamtaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen setzt sich wie folgt zusammen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Zinsaufwand: Aufzinsung der bereits erworbenen Ansprüche | 15 | 8 |
| Netto-Pensionsaufwand für Leistungszusagen | 15 | 8 |
Zur Absicherung der Pensionsansprüche der Mitarbeiter hat MeVis Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die einzelnen Mitarbeiter verpfändet sind. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf den höheren Wert aus Pensionsanspruch und Rückdeckungsversicherung. Zum 30. September 2018 belief sich der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen auf T€ 380 (2016/2017: T€ 387) und lag damit wie im Vorjahr unter dem Anwartschaftsbarwert.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen dargestellt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand am Anfang des Geschäftsjahres | 387 | 366 |
| Auszahlungen | -12 | 0 |
| Wertzuwachs | 5 | 21 |
| Stand am Ende des Geschäftsjahres | 380 | 387 |
Die Gewinne aus dem Wertzuwachs der Rückdeckungsversicherungen wurden im Personalaufwand verrechnet. In den kommenden fünf Jahren werden Pensionsverpflichtungen nur in geringem Umfang fällig. Wegen der geschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist die Liquiditätsbelastung der Gesellschaft daraus geringfügig.
Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2017/2018 wie folgt entwickelt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Stand 01.10.2017 | Inanspruchnahme | Zuführung | Aufzinsung | Auflösung | Stand 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Garantierückstellungen | 138 | 0 | 25 | 0 | 0 | 163 |
| Sonstige Rückstellungen | 138 | 0 | 25 | 0 | 0 | 163 |
Die Garantierückstellungen betreffen mit den Kunden vertraglich vereinbarte Gewährleistungsverpflichtungen.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten folgende Positionen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.619 | 9.368 |
| Personalverbindlichkeiten | 1.042 | 2.025 |
| Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.661 | 11.393 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.619 betreffen die handelsrechtliche Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 7.619, die mit Ansprüchen aus unterjährigen Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG von T€ 6.000 verrechnet wurden.
Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Kosten für das 13. Gehalt und für Bonuszahlungen.
Unter dem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträgen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten enthalten folgende Positionen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten | 176 | 142 |
| Erhaltene Anzahlungen | 114 | 21 |
| Gehaltsverbindlichkeiten | 36 | 24 |
| Sonstige | 10 | 17 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 336 | 204 |
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen hauptsächlich Zahlungseingänge für Maintenance von Hologic Inc. Die kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten betreffen Lohn- und Kirchensteuer sowie Umsatzsteuer.
Die MMS AG ist verpflichtet, dem Joint Venture MBC KG ein Darlehen zu banküblichen Konditionen bis zu einer Höhe von T€ 820 zu gewähren, sofern der Kapitalbedarf der Gesellschaft die durch die Gesellschafter gewährten Einlagen übersteigt. Angesichts der wirtschaftlichen Lage der MBC KG ist von einer Inanspruchnahme der MMS AG derzeit nicht auszugehen.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Gesamt | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Mietverträge | 2.368 | 526 | 1.842 | 0 |
| Leasingverträge | 182 | 81 | 101 | 0 |
| Gesamte finanzielle Verpflichtungen 30. September 2018 | 2.550 | 607 | 1.943 | 0 |
| Mietverträge | 2.894 | 526 | 2.105 | 263 |
| Leasingverträge | 121 | 66 | 55 | 0 |
| Gesamte finanzielle Verpflichtungen 30. September 2017 | 3.014 | 592 | 2.160 | 263 |
Bei den Mietverträgen handelt es sich im Wesentlichen um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Der Mietvertrag über die Büroflächen hat neben der bereits ausgeübten Option zur Verlängerung des Vertrages um 5 Jahre eine zusätzliche Option zur Verlängerung um 5 Jahre. Im Geschäftsjahr sind T€ 526 (2016/2017: T€ 526) an Mietaufwendungen angefallen, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen sind.
Auch die im Geschäftsjahr 2017/2018 bestehenden PKW- und Kopierstationen-Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operative-Leasingverhältnisse. Das wirtschaftliche Eigentum bei diesen gemieteten Vermögenswerten liegt beim jeweiligen Leasinggeber. MMS AG erfasst die Leasingraten als Aufwand. In 2017/2018 wurden insgesamt T€ 72 (2016/2017: T€ 66) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit ist die MMS AG aufgrund ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten insbesondere Währungskursschwankungen ausgesetzt.
Daneben treten bei der MMS AG weitere finanzwirtschaftliche Risiken in Form von Liquiditäts- und Ausfallrisiken auf.
Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedliche Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Transaktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft waren auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-amerikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex-Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen derartigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Die Gesellschaft benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel von T€ 3.477 (2016/2017: T€ 29.735).
Ausfallrisiken, d. h. Risiken, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden durch die Handhabung von Kreditgenehmigungen, die Festlegung von Obergrenzen und Kontrollverfahren gesteuert.
Zur Steuerung dieses Risikos nimmt die Gesellschaft periodisch eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden vor.
Die Gesellschaft erwartet keine Forderungsausfälle bei Geschäftspartnern, denen eine hohe Kreditwürdigkeit eingeräumt wurde. Die Gesellschaft erzielt ihre wesentlichen Umsatzerlöse mit drei Kunden und hat daher eine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken auf eine bestimmte Kundengruppe. Mit diesen Kunden, die eine sehr gute Bonität und Bekanntheit aufweisen, bestehen seit mehreren Jahren Geschäftsbeziehungen, die in der Vergangenheit ohne Ausfälle abgewickelt wurden, so dass der Vorstand von keinem signifikant erhöhten Ausfallrisiko ausgeht. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus den in der Bilanz abgebildeten Beträgen.
Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Betrag, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen: erzwungene Veräußerungen oder Liquidationen) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.
Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte gibt es ein dreistufiges Verfahren, welches in dieser Reihenfolge umgesetzt werden muss:
1. Notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten
2. Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z.B. Preise) oder indirekt (z.B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind
3. Ermittlung von Zeitwerten anhand von finanzmathematischen Modellen (diskontierte Cashflows, Optionspreismodelle).
Notierte Marktpreise (Kategorie 1) sowie andere beobachtbare Informationen (Kategorie 2) werden von der Gesellschaft zurzeit nicht genutzt. Für die übrigen Finanzinstrumente der Gesellschaft greift die 3. Kategorie.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Kategorie 3 (übrige finanzielle Vermögenswerte) | 21.620 | 5.148 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 21.620 | 5.148 |
| Kategorie 3 (übrige finanzielle Verbindlichkeiten) | 2.997 | 11.672 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 2.997 | 11.672 |
Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Klassen von Finanzinstrumenten werden die folgenden Verfahren und Annahmen verwendet:
Der Buchwert flüssiger Mittel, der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, anderer finanzieller Vermögenswerte, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger finanzieller Schulden entspricht im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert durch die verhältnismäßig kurzfristige Fälligkeit dieser Finanzinstrumente. Bei den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Forderungen aus Fertigungsaufträgen, so dass auch hier der Buchwert annähernd dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Wo keine börsennotierten Marktpreise verfügbar sind, werden die beizulegenden Zeitwerte öffentlich gehandelter Finanzinstrumente auf der Grundlage der börsennotierten Marktpreise für gleichartige oder ähnliche Vermögensanlagen geschätzt. Bei allen anderen Finanzinstrumenten ist eine Schätzung des beizulegenden Zeitwertes vorgenommen worden, die auf dem erwarteten Cashflow oder dem jeder Vermögensanlage zu Grunde liegenden Reinvermögen basiert. Sämtliche Buchwerte approximieren den Zeitwert der entsprechenden Positionen.
Im Folgenden werden die Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien dargestellt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert zum 30.09.18 | Fortgeführte Ako*) |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 4.922 | 4.922 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 16.698 | 16.698 |
| Zahlungsmittel | LaR | 3.477 | 3.477 |
| Passiva | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 336 | 336 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 2.661 | 2.661 |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gem. IAS 39: | |||
| Loans and Receivables | LaR | 25.097 | 25.097 |
| Financial Liabilities measured at Amortised Costs | FLAC | 2.997 | 2.997 |
*) Ako = Anschaffungskosten
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert zum 30.09.17 | Fortgeführte Ako*) |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 4.998 | 4.998 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 150 | 150 |
| Zahlungsmittel | LaR | 29.735 | 29.735 |
| Passiva | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 279 | 279 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 11.393 | 11.393 |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gem. IAS 39: | |||
| Loans and Receivables | LaR | 34.883 | 34.883 |
| Financial Liabilities measured at Amortised Costs | FLAC | 11.672 | 11.672 |
*) Ako = Anschaffungskosten
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Cashflows 2019 | Cashflows 2020-2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 30.09.2018 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.661 | 0 | 0 | 2.661 | 0 | 0 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Cashflows 2020-2023 | Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 2.661 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Cashflows 2018 | Cashflows 2019-2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 30.09.2017 | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | Zins fix | Zins variabel | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 11.393 | 0 | 0 | 11.393 | 0 | 0 |
scroll
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Cashflows 2019-2022 | Gesamt | ||
|---|---|---|---|---|
| Tilgung | Zins fix | Zins variabel | Tilgung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 11.393 |
Die Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien setzen sich wie folgt zusammen:
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| aus der Folgebewertung | Nettoergebnis | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
aus Zinsen | zum beizulegenden Zeitwert | Währungsumrechnung | Ausbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten | 2017/ 2018 | 2016/ 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Loans and Receivables (LaR) | 158 | 0 | -21 | 0 | 137 | -1.300 |
| Derivate | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Financial Liabilities measured at Amortised Costs (FLAC) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -8 |
| 137 | -1.308 |
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Für die MMS AG kommen im Wesentlichen Währungsrisiken in Betracht. Betrachtet man den Forderungsbestand, der einen USD-Bestand von umgerechnet T€ 2.488 aufweist (2016/2017: T€ 3.098), zum 30. September 2018, so ergibt sich eine Elastizität von T€ 507 (2016/2017: T€ 631) bei einer Veränderung des US-Dollar-Stichtagskurses um +/-10 %. Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsbänder ergibt sich für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die einen USD-Bestand von umgerechnet T€ 16.564 aufweisen (2016/2017: T€ 0), zum 30. September 2018 eine Elastizität von T€ 3.370 (2016/2017: T€ 0), sowie für den Bestand an liquiden Mitteln, die einen USD-Bestand von umgerechnet T€ 2.779 aufweisen (2016/2017: T€ 28.517), zum 30. September 2018 eine Elastizität von T€ 561 (2016/2017: T€ 5.761).
Die Ziele des Kapitalmanagements leiten sich aus der Finanzstrategie ab. Hierzu gehören die Sicherstellung der jederzeitigen Liquidität und die Gewährleistung des jederzeitigen Zugangs zum Kapitalmarkt.
Die Kapitalstruktur wird dahingehend gesteuert, dass sie den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Risiken aus den zu Grunde liegenden Vermögenswerten Rechnung trägt.
Zur Zielerreichung wird das Eigenkapital ins Verhältnis zum Risiko gesetzt und ggf. mittels Kapitalrückzahlungen und Kapitalerhöhungen angepasst. Das Kapital wird auf Basis des Verhältnisses von Netto-Finanzverbindlichkeiten/-forderungen zum wirtschaftlichen Eigenkapital überwacht. Netto-Finanzverbindlichkeiten/-forderungen sind die mit den Zahlungsmitteln und finanziellen Vermögenswerten saldierten Finanzverbindlichkeiten. Das wirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem bilanziellen Eigenkapital.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 2.661 | 11.393 |
| Brutto-Finanzverbindlichkeiten | 2.661 | 11.393 |
| Zahlungsmittel | 3.477 | 29.735 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 16.698 | 150 |
| Brutto-Finanzforderungen | 20.175 | 29.885 |
| Netto-Finanzforderungen | 17.514 | 18.492 |
| Eigenkapital | 32.059 | 32.511 |
Die Kapitalflussrechnung ist nach den Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt.
Der Finanzmittelfonds enthält Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Überleitungsrechnung der Finanzschulden stellt sich wie folgt dar:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Stand zum 1.10.2017 (Vj. 1.10.2016) | 9.368 | 4.157 |
| Entstandene Verpflichtung an Gesellschafter aus Gewinnabführung | 7.619 | 5.211 |
| Auszahlungen an Gesellschafter aus Gewinnabführung | -15.368 | 0 |
| Stand zum 30.09.2018 (Vj. 30.09.2017) | 1.619 | 9.368 |
Zum Stichtag 30. September 2018 werden die Aktivitäten der Gesellschaft in die berichtspflichtigen Segmente Digitale Mammographie, Entwicklungsdienstleistungen sowie Übrige operative Aktivitäten unterteilt. Das Management jedes dieser Segmente berichtet direkt an den Vorstand der MMS AG in seiner Funktion als verantwortliche Unternehmensinstanz.
Das Segment Entwicklungsdienstleistungen ist im Geschäftsjahr wesentlich geworden, da die Umsatzerlöse dieses Segments den in IFRS 8.13 (a) genannten quantitativen Schwellenwert von mindestens 10 % der Gesamterlöse der Gesellschaft überschreiten. Entsprechend wurden gemäß IFRS 8.18 die Vorjahresvergleichszahlen angepasst.
Da auf die Segmente Digitale Mammographie und Entwicklungsdienstleistungen zusammen mehr als 75 % der Umsatzerlöse der MMS AG entfallen, wurden die nicht berichtspflichtigen Geschäftssegmente in der Kategorie "Übrige operative Aktivitäten" zusammengefasst und dargestellt.
Zentrale Größe für die Beurteilung und die Steuerung der Ertragslage eines Segments sind die Umsatzerlöse sowie das Segmentergebnis, das dem Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) entspricht.
Die Aufteilung der Segmente stellt sich wie folgt dar:
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| Digitale Mammographie | Entwicklungsdienstleistungen | Übrige operative Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Externe Erträge /Umsatzerlöse | 10.944 | 12.462 | 2.406 | 460 | 3.408 | 5.618 |
| Summe der Segmenterlöse | 10.944 | 12.462 | 2.406 | 460 | 3.408 | 5.618 |
| Planmäßige Abschreibungen | -706 | -1.049 | -71 | -17 | -132 | -151 |
| Operative Aufwendungen | -3.140 | -3.014 | -1.750 | -532 | -3.415 | -4.898 |
| Operatives Ergebnis | 7.098 | 8.399 | 585 | -89 | -139 | 569 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 466 | 369 | 267 | 66 | 501 | 581 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -811 | -733 | -443 | -121 | -830 | -1.079 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 6.753 | 8.035 | 409 | -144 | -468 | 71 |
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| MMS AG | ||
|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- |
| Externe Erträge /Umsatzerlöse | 16.758 | 18.540 |
| Summe der Segmenterlöse | 16.758 | 18.540 |
| Planmäßige Abschreibungen | -909 | -1.217 |
| Operative Aufwendungen | -8.305 | -8.444 |
| Operatives Ergebnis | 7.544 | 8.879 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.234 | 1.016 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.084 | -1.933 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 6.694 | 7.962 |
Das Vermögen und die Verbindlichkeiten sind nicht Gegenstand der internen Berichterstattung an den Vorstand.
Die Umsatzerlöse im Segment der Digitalen Mammographie werden ausschließlich mit dem Kunden Hologic Inc. erzielt.
Die Aufteilung der externen Erträge nach geographischen Regionen stellt sich wie folgt dar:
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| Digitale Mammographie | Entwicklungsdienstleistungen | Übrige operative Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| USA | 10.944 | 12.462 | 1.733 | 460 | 2.224 | 2.674 |
| Europa | 0 | 0 | 673 | 0 | 1.184 | 2.944 |
| Externe Erträge | 10.944 | 12.462 | 2.406 | 460 | 3.408 | 5.618 |
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| MMS AG | ||
|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- |
| USA | 14.901 | 15.596 |
| Europa | 1.857 | 2.944 |
| Externe Erträge | 16.758 | 18.540 |
Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.
Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.
Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahe stehende Personen und Unternehmen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Joint Ventures | ||
| Forderungen | 134 | 148 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen) | 1.289 | 1.546 |
| Aufwendungen | 24 | 2 |
| Mutterunternehmen | ||
| Forderungen (aus der Gewährung von Darlehen) | 16.564 | 0 |
| Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag) | 1.619 | 9.368 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen) | 1.433 | 439 |
Angaben zur Vergütung der Organmitglieder sind in Ziffer 34 enthalten.
Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Bilanzstichtag des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:
1) Am 30. März 2015 hat uns die Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat.
Die TBF Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.ä.r.l.
Die TBF Global Asset Management GmbH, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l.
Herr Peter Dreide, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind Herrn Dreide gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.ä.r.l.
2) Am 21. April 2015 hat uns die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat.
Die Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH.
Die Varian Medical Systems Nederland BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG.
Die Varian Medical Systems Nederland Holdings BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV.
Die Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV, Varian Medical Systems Nederland Holdings BV.
3) Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.
4) Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 6. Juni 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,51 % (das entspricht 100.277 Stimmrechten) betragen hat.
5) Die Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 13. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 12. Oktober 2017 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
6) Herr Peter Dreide, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG n.F. am 4. Juli 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 1. Juli 2018 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Die Mitteilung umfasste auch die TBF Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die TBF Global Asset Management GmbH.
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| VORSTAND | ||
|---|---|---|
| Marcus Kirchhoff Vorsitzender Dassendorf | ab 1.3.2012 | ■ Mitglied der Gesellschafterdelegation der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG ■ Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017) ■ Mitglied des Kuratoriums von Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS |
| Dr. Robert Hannemann Bremen | ab 1.10.2010 | ■ Geschäftsführer der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG ■ Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 27. Okt. 2016) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) |
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| AUFSICHTSRAT | ||
|---|---|---|
| Kimberley E. Honeysett Vorsitzende Sandy, Utah, USA | ab 8.3.2017 | ■ Senior Vice President, General Counsel und Corporate Secretary bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Okt. 2016) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) |
| Clarence R. Verhoef Stellvertretender Vorsitzender Sandy, Utah, USA | ab 8.3.2017 | ■ Senior Vice President und Chief Financial Officer bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Okt. 2016) ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) |
| Matthew C. Lowell Los Altos, Kalifornien, USA | ab 8.3.2017 | ■ Vice President, Finance - Treasury & Business Development bei der Varex Imaging Corporation ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017) |
Es wurden zum 30. September 2018 keine Aktienbestände vom Vorstand und Aufsichtsrat gehalten.
Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und zu der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am Konzernerfolg der Varex Imaging Corporation orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien. Ebenfalls aus diesem Grund werden die als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung ausgezahlt werden.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:
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| ANGABEN IN € |
Feste Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen | Aktienoptionen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehalt | Tantieme | Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Marcus Kirchhoff | 240.100,02 | 0,00 | 0,00 | 8.733,70 | 0,00 | 248.833,72 |
| Dr. Robert Hannemann | 196.800,03 | 0,00 | 0,00 | 1.132,87 | 0,00 | 197.932,90 |
| Gesamt | 436.900,05 | 0,00 | 0,00 | 9.866,57 | 0,00 | 446.766,62 |
Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482,63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt. Zusätzlich wurden bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 72.600,00 für Herrn Kirchhoff und € 52.500,00 für Herrn Dr. Hannemann gebildet.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:
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| ANGABEN IN € |
Feste Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen | Aktienoptionen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehalt | Tantieme | Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Marcus Kirchhoff | 223.600,00 | 110.000,00 | 77.000,00 | 10.045,04 | 0,00 | 420.645,04 |
| Dr. Robert Hannemann | 176.400,00 | 86.700,00 | 60.690,00 | 1.132,87 | 0,00 | 324.922,87 |
| Gesamt | 400.000,00 | 196.700,00 | 137.690,00 | 11.177,91 | 0,00 | 745.567,91 |
Darüber hinaus hat Herr Dr. Robert Hannemann im Geschäftsjahr 2016/2017 von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 23.260,00 erhalten.
Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:
In den Jahren 2016/2017 und 2017/2018 wurden den Vorständen folgende Zuwendungen gewährt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender | Dr. Robert Hannemann Vorstand | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017/ 2018 | 2017/ 2018 (Min) | 2017/ 2018 (Max) | 2016/ 2017 | 2017/ 2018 | 2017/ 2018 (Min) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 240 | 240 | 224 | 197 | 197 |
| Nebenleistungen | 9 | 9 | 9 | 10 | 1 | 1 |
| Summe | 249 | 249 | 249 | 234 | 198 | 198 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 110 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 0 | 0 | 0 | 77 | 0 | 0 |
| Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 187 | 0 | 0 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 249 | 249 | 249 | 421 | 198 | 198 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Dr. Robert Hannemann Vorstand | |
|---|---|---|
| Gewährte Zuwendungen | 2017/ 2018 (Max) | 2016/ 2017 |
| --- | --- | --- |
| Festvergütung | 197 | 176 |
| Nebenleistungen | 1 | 1 |
| Summe | 198 | 177 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 87 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 0 | 61 |
| Aktienoptionen | 0 | 0 |
| Summe variable Vergütung | 0 | 148 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 198 | 325 |
In den Jahren 2016/2017 und 2017/2018 sind folgende Leistungen den Vorständen zugeflossen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender | Dr. Robert Hannemann Vorstand | ||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | 2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 224 | 197 | 176 |
| Nebenleistungen | 9 | 10 | 1 | 1 |
| Summe | 249 | 234 | 198 | 177 |
| Einjährige variable Vergütung | 110 | 83 | 87 | 65 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 445 | 42 | 360 | 93 |
| Aktienoptionen | 0 | 152 | 0 | 107 |
| Summe variable Vergütung | 555 | 277 | 447 | 265 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 804 | 511 | 645 | 442 |
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Aus diesem Grund wurden die in den letzten 4 Jahren als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung in der angegebenen Höhe ausgezahlt.
Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG im abgelaufenen Geschäftsjahr Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482, 63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2016/2017 hat Herr Dr. Robert Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 23.260,00 erhalten.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Mandate nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Dementsprechend wird entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK dann der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen.
Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Mitglieder für 2017/2018 folgende Vergütung:
a. Kimberley E. Honeysett
Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Frau Honeysett keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
b. Clarence R. Verhoef
Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Verhoef keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
c. Matthew C. Lowell
Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Lowell keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Für das Aktienoptionsprogramm wurde vor der Hauptversammlung am 22. August 2007 ein bedingtes Kapital bei der MMS AG in Höhe von € 130.000 geschaffen, um bis zum 31. Dezember 2011 bis zu 130.000 Aktienoptionen an Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder auszugeben. In der Hauptversammlung am 15. Juni 2011 wurde das Aktienoptionsprogramm bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Außerdem wurde zur Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorschriften die Wartefrist von mindestens zwei auf mindestens vier Jahre verlängert.
Die MMS AG hatte das Recht, die Aktienoptionen in Geld zu erfüllen, d. h., es lag ein sog. Kombinationsmodell vor. Im Zugangszeitpunkt wurde aber eine Erfüllung in Eigenkapitalinstrumenten präferiert, sodass eine Bewertung nach den Grundsätzen für Equity-settled-Optionen vorgenommen wurde. Die gewährten Optionen verfielen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Sämtliche ausstehenden Aktienoptionen hatten eine Laufzeit von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Die vor 2013 gewährten Optionen sind inzwischen verfallen bzw. in 2016 erstmalig ausgeübt worden. Für die ab 2013 gewährten Optionen galt eine Wartefrist von 4 Jahren, diese bestimmte den Erdienungszeitraum der Optionen. Entsprechend war der Aufwand, der mit der Gewährung den Aktienoptionen verbunden ist, über 4 Jahre zu verteilen. Der beizulegende Zeitwert der in 2013 gewährten Mitarbeiteroptionen wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, mittels derer die normalverteilte Rendite des zukünftigen Aktienkurses geschätzt wurde. Die Nominalverteilung wird durch die Parameter "Mittelwert" und "Varianz" beschrieben, die aus der Entwicklung und der Volatilität des Kurses der MeVis-Aktie abgeleitet wurden. Auf Basis der Simulation ergab sich ein beizulegender Zeitwert der in 2013 ausgegebenen 28.089 Aktienoptionen von insgesamt T€ 65, mithin € 2,31 pro Option. Der Aufwand in Form des beizulegenden Zeitwerts ist über den Erdienungszeitraum von 4 Jahren zu verteilen. Für das Geschäftsjahr 2016/2017 ergab sich ein Aufwand in Höhe von T€ 6 (2016/2017: T€ 12).
Da das Aktienoptionsprogramm der Gesellschaft am 31. Dezember 2015 ausgelaufen ist, beläuft sich die maximale Laufzeit der ausstehenden Optionen bis zum 31. Dezember 2020.
Im Laufe des Geschäftsjahres 2016/2017 sind alle Option ausgeübt worden bzw. verwirkt oder verfallen, so dass zum Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 keine Optionen mehr vorhanden sind.
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| 2017/2018 | 2016/2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zu Beginn der Berichtsperiode | Veränderung | zum Ende der Berichtsperiode | zu Beginn der Berichtsperiode | Veränderung | zum Ende der Berichtsperiode | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehende Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewährte Optionen | 71.510 | 0 | 71.510 | 71.510 | 0 | 71.510 |
| Verwirkte Optionen | -17.600 | 0 | -17.600 | -17.600 | 0 | -17.600 |
| Ausgeübte Optionen | -29.146 | 0 | -29.146 | -3.000 | -26.146 | -29.146 |
| Verfallene Optionen | -24.764 | 0 | -24.764 | -24.764 | 0 | -24.764 |
| Summe | 0 | 0 | 0 | 26.146 | -26.146 | 0 |
| hiervon ausübbare Optionen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 grundsätzlich entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 9. September 2018 und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung (davon periodenfremd T€ 35; i. Vj. T€ 0) | 120 | 73 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatung | 0 | 0 |
| Summe | 120 | 73 |
Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.
Der handelsrechtliche Gewinn in Höhe von T€ 7.619 wird aufgrund des seit dem 20. Oktober 2015 wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ab 2015 und für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr € 1,13 (brutto) bzw. € 0,95 (netto) je Aktie. Die Verpflichtung ist im Wege der Ausgliederung auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen worden.
Bremen, den 29. Januar 2019
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Stand am 1.10.2017 | Zugänge | Umgliederungen | Abgänge | Stand am 30.09.2018 | Stand am 1.10.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 2.718 | 105 | 0 | -853 | 1.970 | 2.598 |
| Kundenstamm/Vertragsbeziehungen | 4.091 | 0 | 0 | 0 | 4.091 | 3.494 |
| Entwicklungskosten | 11.349 | 0 | 0 | 0 | 11.349 | 10.969 |
| Firmenwerte | 10.625 | 0 | 0 | 0 | 10.625 | 0 |
| 28.783 | 105 | 0 | -853 | 28.035 | 17.061 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
| EDV-Ausstattung | 1.449 | 83 | 0 | -540 | 992 | 1.168 |
| Büro- und Geschäftsausstattung | 482 | 20 | 0 | -68 | 434 | 447 |
| 1.931 | 103 | 0 | -608 | 1.426 | 1.615 | |
| 30.714 | 208 | 0 | -1.461 | 29.461 | 18.676 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Abschreibungen | Umgliederungen | Abgänge | Stand am 30.09.2018 | Stand am 30.09.2018 | Stand am 30.09.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 126 | 0 | -853 | 1.871 | 99 | 120 |
| Kundenstamm/Vertragsbeziehungen | 228 | 0 | 0 | 3.722 | 369 | 597 |
| Entwicklungskosten | 356 | 0 | 0 | 11.325 | 24 | 380 |
| Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.625 | 10.625 |
| 710 | 0 | -853 | 16.918 | 11.117 | 11.722 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
| EDV-Ausstattung | 170 | 0 | -539 | 799 | 193 | 281 |
| Büro- und Geschäftsausstattung | 29 | 0 | -64 | 412 | 22 | 35 |
| 199 | 0 | -603 | 1.211 | 215 | 316 | |
| 909 | 0 | -1.456 | 18.129 | 11.332 | 12.038 |
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| Anschaffungs-/Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Stand am 1.10.2016 | Zugänge | Umgliederungen | Abgänge | Stand am 30.09.2017 | Stand am 1.10.2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 2.667 | 51 | 0 | 0 | 2.718 | 2.504 |
| Kundenstamm/Vertragsbeziehungen | 4.091 | 0 | 0 | 0 | 4.091 | 3.234 |
| Entwicklungskosten | 11.349 | 0 | 0 | 0 | 11.349 | 10.276 |
| Firmenwerte | 10.625 | 0 | 0 | 0 | 10.625 | 0 |
| 28.732 | 51 | 0 | 0 | 28.783 | 16.014 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
| EDV-Ausstattung | 1.312 | 137 | 0 | 0 | 1.449 | 1.024 |
| Büro- und Geschäftsausstattung | 449 | 33 | 0 | 0 | 482 | 421 |
| 1.761 | 170 | 0 | 0 | 1.931 | 1.445 | |
| 30.493 | 221 | 0 | 0 | 30.714 | 17.459 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Abschreibungen | Umgliederungen | Abgänge | Stand am 30.09.2017 | Stand am 30.09.2017 | Stand am 30.09.2016 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 94 | 0 | 0 | 2.598 | 120 | 163 |
| Kundenstamm/Vertragsbeziehungen | 260 | 0 | 0 | 3.494 | 597 | 857 |
| Entwicklungskosten | 693 | 0 | 0 | 10.969 | 380 | 1.073 |
| Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.625 | 10.625 |
| 1.047 | 0 | 0 | 17.061 | 11.722 | 12.718 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||||||
| EDV-Ausstattung | 144 | 0 | 2 | 1.168 | 281 | 288 |
| Büro- und Geschäftsausstattung | 26 | 0 | 0 | 447 | 35 | 28 |
| 170 | 0 | 2 | 1.615 | 316 | 316 | |
| 1.217 | 0 | 2 | 18.676 | 12.038 | 13.034 |
An die MeVis Medical Solutions AG, Bremen
Wir haben den Einzelabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018, der Gesamtergebnisrechnung, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Einzelabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Einzelabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Einzelabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Einzelabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Einzelabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
■ Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
(2) Umsatzrealisierung
■ Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
① In dem Einzelabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 10.625 (27,7 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten Immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt auf Basis des höheren Werts aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die Mittelfristplanung der Gesellschaft den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der Mittelfristplanung der Gesellschaft haben wir die Angemessenheit der Berechnung beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, bei denen eine für möglich gehaltene Änderung einer Annahme zu einem erzielbaren Betrag unterhalb des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts führen würde, haben wir uns davon vergewissert, dass die erforderlichen Anhangangaben gemacht wurden.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten Immaterielle Vermögenswerte sind in Textziffer 18 des Anhangs enthalten.
(2) Umsatzrealisierung
① Die im Einzelabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von T€ 16.758 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungen, Software und Lizenzen sowie Wartung. Dabei entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 11.120, wovon wiederum T€ 6.054 auf Erlöse aus Wartungsverträgen und T€ 3.755 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen entfallen.
Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Gesellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der für die Vertragslaufzeit im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgt. Diese werden entsprechend der Vertragslaufzeit monatlich erfolgswirksam aufgelöst.
Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft allerdings noch Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen.
Auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Planung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.
Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2018 entfallenden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 729 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die getroffenen Einschätzungen und Annahmen auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Im Rahmen von Befragungen der gesetzlichen Vertreter konnten keine Anzeichen festgestellt werden, dass die Einschätzungen und Annahmen ungeeignet sind, um die tatsächliche Erlösentwicklung korrekt darzustellen. Ferner haben wir die finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres vorgenommen wurden, kritisch gewürdigt und uns von der Verlässlichkeit der den Abschlagszahlungen zugrundeliegenden Planungen überzeugt. Die im Rahmen der finalen Abrechnungen festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlichen Erlösen und Abschlagszahlungen bewegten sich dabei in einem angemessenen Rahmen. In Summe konnten wir durch die dargestellten und andere Prüfungshandlungen nachvollziehen, dass die Umsatzerlöse zutreffend abgebildet wurden.
③ Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind in Textziffer 6 des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Einzelabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Einzelabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Einzelabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Einzelabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Einzelabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Einzelabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Einzelabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Einzelabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Einzelabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Einzelabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Einzelabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Einzelabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Einzelabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Einzelabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Einzelabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Einzelabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Einzelabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Einzelabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Einzelabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. März 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Dräger.
Bremen, den 29. Januar 2019
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Thomas Dräger, Wirtschaftsprüfer
ppa. Konstantin Kessler, Wirtschaftsprüfer
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Bremen, den 29. Januar 2019
MeVis Medical Solutions AG
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten der MeVis Medical Solutions AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der MeVis Medical Solutions AG weder beabsichtigt, noch übernimmt die MeVis Medical Solutions AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichtes anzupassen.
Aus technischen Gründen (z.B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
Der Finanzbericht liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung der englischen Übersetzung vor.
Der Finanzbericht steht in beiden Sprachen zum Download im Internet bereits unter:
http://www.mevis.de/ir finanzberichte.html
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| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 29. Januar 2019 | Veröffentlichung Geschäftsbericht 2017/2018 |
| 26. Februar 2019 | Veröffentlichung Zwischenbericht 1. Quartal 2018/2019 |
| 21. März 2019 | Ordentliche Hauptversammlung, Bremen |
| 23. Mai 2019 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2018/2019 |
| Sept. 2019 | Herbstkonferenz, Frankfurt am Main |
| 29. August 2019 | Veröffentlichung Zwischenbericht 3. Quartal 2018/2019 |
Caroline-Herschel-Str. 1
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