Annual Report • Mar 1, 2019
Annual Report
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2017/2018 hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat dazu die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Unternehmensentwicklung der MeVis Medical Solutions AG, insbesondere über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Unternehmensplanung, die strategische Unternehmensentwicklung und mögliche Risiken. Die Berichte des Vorstands wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich diskutiert und kritisch hinterfragt. In alle Angelegenheiten und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat frühzeitig mit einbezogen und hat den Vorstand im Vorfeld beraten.
Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2017/2018 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in fünf ordentlichen Sitzungen, und zwar am 5. Oktober 2017, 11. Januar, 14. März, 11. Juli und am 19. September 2018. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft, der Ausbau der Kundenbeziehungen und des Produktportfolios, insbesondere in Bezug auf die New Technologies, die Ausweitung der Vertriebskanäle, die allgemeine Marktentwicklung und die Chancen und Risiken, die sich für die Gesellschaft daraus ergeben. Der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Im Mittelpunkt der ersten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2017/2018. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2017/2018 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.
Gegenstand dieser Sitzung war hauptsächlich der Bericht des Vorstands über den Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017, die aktuelle Geschäftslage und die Hauptversammlung 2018. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016/2017 vor. An der Sitzung hat neben dem Vorstand der verantwortliche Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Frau Honeysett und Herr Verhoef nahmen aus terminlichen Gründen nicht in Person, sondern per Videokonferenz an der Sitzung teil. Gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer wurden die Abschlussunterlagen diskutiert. Beide Abschlüsse wurden jeweils einstimmig vom Aufsichtsrat gebilligt und somit festgestellt. Ebenfalls beschlossen wurden der Bericht des Aufsichtsrats und die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG am 14. März 2018 einschließlich der erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung.
Die dritte Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/2018 fand als Präsenzsitzung statt. Vorstand und Aufsichtsrat zogen ein positives Resümee der am Vormittag durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung. Im Anschluss daran berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und der Aufsichtsrat überprüfte in dieser Sitzung die Effizienz seiner Tätigkeit.
Im Mittelpunkt der vierten Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen die Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten neun Monate und den Markt, die Wettbewerber, die bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie über neue vertriebliche Aktivitäten.
In der fünften Sitzung des Aufsichtsrats, die als Videokonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und des Risikoberichts, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2018/2019. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für das Geschäftsjahr 2018/2019 abgestimmt und der Finanzkalender vorgestellt.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 fanden keine Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG statt.
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von insgesamt drei Mitgliedern und weil sich ein entsprechender Bedarf bisher nicht abgezeichnet hat, hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.
Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich des Wortlauts der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen jüngsten Entsprechenserklärung vom 9. September 2018 ist dem Corporate Governance Bericht im vorliegenden Geschäftsbericht zu entnehmen. Zudem wurden alle relevanten Informationen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Angaben zu § 289f HGB sind in den Lageberichten nach HGB und nach IFRS enthalten. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären, sind im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht aufgetreten.
Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gleiches gilt für den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018. Die vorgenannten Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurden diese Unterlagen in Anwesenheit und unter Einbeziehung des Abschlussprüfers erörtert. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den vom Vorstand freiwillig aufgestellten Einzelabschluss nach IFRS zum 30. September 2018 im Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit. Kunden und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das im Geschäftsjahr 2017/2018 erwiesene Vertrauen.
Bremen, den 29. Januar 2019
Für den Aufsichtsrat
Kimberley E. Honeysett, Vorsitzende
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) über die Corporate Governance des Unternehmens. Die nachfolgenden Ausführungen sind zugleich als Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB zu verstehen und somit Bestandteil des Lageberichts. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf den Internetseiten der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben zum 9. September 2018 die folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben und gemäß § 161 AktG erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:
| ― | Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden. |
| ― | Gemäß Ziffer 4.2.3 DCGK sollen die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, zum Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütungskomponente abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstandsmitglieder eine am Konzernerfolg orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung nicht mehr sinnvoll erschien. |
| ― | Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags. |
| ― | Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. |
| ― | Nach Ziffer 5.4.2 DCGK soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Seit der letzten Aufsichtsratswahl sind alle Aufsichtsratssitze mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von Ziffer 5.4.2 DCGK keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus diesem Grund kann auch eine Anzahl unabhängiger Mitglieder nicht mehr entsprechend Ziffer 5.4.1 DCGK bei Benennung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt werden. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen. |
| ― | Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen werden kann. |
| ― | Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresabschluss und etwaige Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten für ausreichend, die eine über den Kodex-Empfehlungen liegende Frist vorsehen. |
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.
Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus zwei männlichen Mitgliedern mit Vertragslaufzeiten bis Dezember 2020 und März 2021. Personelle Veränderungen oder die Erweiterung des Vorstands sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand unterrichtet sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich in Vorstandssitzungen getroffen und protokolliert. Darüber hinaus finden mindestens einmal monatlich interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Die Vorstandsmitglieder nehmen in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantworten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte auf.
Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung benannt, welche in regelmäßigen Abständen überprüft werden und welche der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowohl bei turnusmäßigen Neuwahlen als auch bei Ersatzwahlen berücksichtigen wird:
| ― | Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei können sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder zur Erreichung dieses Ziels untereinander ergänzen. |
| ― | Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt. |
| ― | Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, darf insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird. |
| ― | Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. |
| ― | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der Gesellschaft in besonderem Maße qualifiziert ist. Die internationale Erfahrung kann dabei aus Auslandsaufenthalten oder Berufserfahrung in international tätigen Unternehmen herrühren. |
| ― | Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt (§ 100 Abs. 5 AktG). |
In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen.
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft ist im Zuge der Abspaltung ebenfalls auf die Varex Imaging Deutschland AG übergegangen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.
Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern mit einem 33%igen Frauenanteil. Die Mitglieder wurden bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 gewählt. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Bei der nächsten regelmäßigen Aufsichtsratswahl im Jahr 2021 soll der Aufsichtsrat aus mindestens 30 % Frauen und 30 % Männern bestehen.
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft im Prime Standard, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich sind für die Gesellschaft u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), der Koreanischen Good Manufacturing Practice (KGMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgeblich.
Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.
Das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert.
Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.
Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 33 %. Heute sind dabei 30 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach haben wir zu diesem Zeitpunkt unser Ziel erreicht, bis Ende 2020 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.
Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts.
Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht im Anhang im Einzelnen dargestellt.
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht. Die Gesellschaft veröffentlicht weiterhin Quartalsberichte anstelle von Quartalsmitteilungen und veröffentlicht diese innerhalb einer Frist von zwei Monaten.
Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß § 13 des Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Darüber hinaus nimmt die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teil. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.
Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.
Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System. Die Verantwortung dafür obliegt dem Compliance-Beauftragten, der direkt an den für die Ressorts Finanzen, Recht und Personal verantwortlichen Vorstand berichtet.
Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.
Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.
Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht entnehmen.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018, die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 und mit der Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.
Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden ebenfalls durch die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder die Mitglieder des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.
Der vorliegende Bericht umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018. Die nachfolgend angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016/2017 vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017.
Die MMS AG (im Folgenden auch "MeVis" oder "die Gesellschaft") entwickelt innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarktet diese an Hersteller von Medizinprodukten und Anbietern von medizinischen IT-Plattformen.
Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z.B. Brust-, Lungen-, Leber- und neurologische Erkrankungen. Die Software-Applikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Softwareapplikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.
Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen, zugehörigen Wartungsverträgen und Dienstleistungen im Bereich der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen bietet MeVis auch Dienstleistungen an klinische Endkunden an. Dazu gehören u.a. dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services"), interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker sowie internetbasierte Spezialanwendungen in der Teleradiologie ("MeVis Online Services").
Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute seine klinische Expertise, das Know-how aus dem Bereich Brustkrebs, die technologische Marktführerschaft sowie das breite Partnernetzwerk zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Applikationen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:
Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Brustkrebsbefundung unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographiescreening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige, schnelle und sichere Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an RIS- und PACS-Systeme. Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien - wie z.B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis-Software ermöglicht eine zeiteffiziente und sichere radiologische Befundung dieser MSCT-Aufnahmen (Multislice - Computertomographie) im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnostik von Erkrankungen im Brustbereich erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische Detektion von Anomalien (CAD) und deren Bewertung und Quantifizierung. CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.
Basierend auf dieser Technologie und der Expertise aus dem Bereich des Brustkrebsscreenings wurde eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die effiziente Befundung der im Rahmen des in den USA eingeführten CT-basiertem Lungenkrebsscreening für starke Raucher anfallenden großen Datenmengen ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und Reporting nach dem Lung-RADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen - sowohl in Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.
MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen vor allem der Leber, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte in der Radiologie und Chirurgie nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D-Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden.
MeVis-Software für neurologische Erkrankungen ist in der Lage komplexeste neuroradiologische Daten auszuwerten und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. Funktionelle Magnetresonanzbildgebung (fMRI) und Diffusionstensor-Bildgebung (DTI) können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und verbindende Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren anatomischen Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Die MeVis-Softwarelösung hilft so dem Neurochirurgen, den optimalen und schonendsten Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, welche die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.
Mit der MeVis Online Academy bietet MeVis interaktive Online-Trainingsmöglichkeiten für schnellere und genauere Diagnosen sowohl für klinische Endkunden direkt, als auch indirekt über Medizintechnikunternehmen an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei die Basis. Speziell angepasste Hängeprotokolle und interaktive radiologische Betrachtungs- und Befundungswerkzeuge komplettieren das Angebot zur digitalen Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie. Kliniker erhalten jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen. Damit stehen einzigartige hochqualitative Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung. Darüber hinaus entwickelt MeVis Softwarekomponenten zur internetbasierten Kollaboration über radiologische Expertennetzwerke in Kooperation mit der Deutschen Röntgengesellschaft sowie zur multidisziplinären Zusammenarbeit. Radiologische Bilddaten werden mit Kollegen verschiedener Fachdisziplinen sicher online ausgetauscht, bedarfsgerecht vorbereitet und über Mobilgeräte weltweit zugreifbar gemacht. Innovative Spezialanwendungen für Medizintechnikunternehmen im Anwendungsbereich der digitalen Bildakquise sowie Planungsverfahren für die Strahlentherapie und additive Fertigungsverfahren ("3D-Druck") sowie die zugehörige Softwareinfrastruktur zum weltweiten Betrieb von Cloud Anwendungen komplettieren das Produktportfolio.
Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei gewinnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produktfamilien erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen.
Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt. Daher beauftragt die Gesellschaft das Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS (im Folgenden auch "Fraunhofer MEVIS" oder "FME") oder andere renommierte Forschungsinstitute, die erforderlichen Forschungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um den Erwerb bzw. die Lizenzierung bereits bestehender Forschungsergebnisse oder um einen Auftrag für die Bearbeitung eines neuen Forschungsthemas handeln.
Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Entwicklung von Software-Applikationen zur Erschließung neuer Anwendungsbiete, wie z.B. Lösungen für das CT-basierte Lungenkrebsscreening. Darüber hinaus wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte gesetzt, um in aktuell erfolgreichen Geschäftsbereichen wettbewerbsfähig zu bleiben und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu sichern.
MeVisLab ist MeVis-eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen und Produkten. Mit diesem einzigartigen Softwareentwicklungswerkzeug lassen sich Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren, und zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping") und über verschiedene Kanälen distribuieren. Die auf Basis von MeVisLab entwickelten Prototypen können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in der Wertschöpfungskette vorangebracht und in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode wird erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt, darunter die Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien, neuer bildbasierter Planungswerkzeuge zur additiven Fertigung/3D Druck, der MeVis Online Academy Trainingsplattform sowie Spezialanwendungen für die internetbasierte multidisziplinäre Kollaboration, Teleradiologie und Strahlentherapieplanung ("MeVis Online Services").
MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, automatisierte Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und strukturierter Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.
Nach einer dynamischen Entwicklung im Jahr 2017 und einem guten Start in das Jahr 2018 hat sich die Weltwirtschaft bis Ende September 2018 eher heterogen entwickelt. Während sich die Konjunkturdaten in der Eurozone abgeschwächt haben, hat die Dynamik der US-Wirtschaft dank der Steuerreform, höherer Staatsausgaben und beginnender Deregulierung deutlich zugenommen. Auf der Weltwirtschaft lasteten vor allem die Handelskonflikte, insbesondere der zwischen den beiden weltweit größten Volkswirtschaften USA und China. Dazu kommen alte und immer neue Unsicherheiten wie der Brexit oder die Folgen der Zinswende in den USA für viele Schwellenländer. Daraufhin hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine globalen Wachstumsprognosen im Oktober 2018 um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigiert und prognostiziert nur noch ein weltweites Wirtschaftswachstum auf dem Level von 2017 von 3,7 % für 2018 und 3,7 % für 2019. Für die USA, den für MeVis wichtigsten Wirtschaftsraum, schraubte der IWF seine Erwartungen geringfügig zurück auf 2,9 % für 2018 und 2,5 % für 2019. Hier erwarten die Experten von IWF und Deutscher Industrie und Handelskammer (DIHK) auf mittlere Sicht verstärkt politische Risiken. Während man in 2017 im gesamten Euroraum noch Wachstumsraten von 2,4 % gesehen hat, wird jetzt nur noch mit 2,0 % für 2018 und 1,9 % für 2019 gerechnet. Das exportstarke Deutschland bekommt die Abschwächung dabei etwas stärker zu spüren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet hier nur noch mit einem Wachstum von jeweils 1,9 % in 2018 und 2019, 0,3 Prozentpunkte weniger als im Juli prognostiziert und sogar -0,6 Prozentpunkte gegenüber der Prognose im April 2018.
1 Quellen: International Monetary Fund - World Economic Outlook (WEO) Updates 2017/2018
2017 machte die Branche der Medizintechnik nach Angaben vom Herstellerverband Spectaris weltweit einen Umsatz von 390,1 Milliarden US-Dollar, wobei die USA mit einem Anteil von 38,9 % den wohl größten Teil dabei ausmachte. Bis zum Jahr 2022 wird mit einer jährlichen Wachstumsrate von ca. 5,2 % gerechnet, so dass der Weltmarkt für Medizintechnik bis zum Jahr 2022 einen Wert von ca. 522 Milliarden US-Dollar erreichen wird. Besonders die Märkte in Asien und in den Schwellenländern werden überproportional ansteigen. Somit bietet der Markt weiterhin sehr großes Potential. In Deutschland konnten die Medizintechnikunternehmen in 2017 ein Umsatzplus von 2,5 % und damit einen Gesamtumsatz von 29,9 Milliarden Euro erwirtschaften. Im europäischen Vergleich erwirtschaftete Deutschland damit rund 34 % des Branchenumsatzes von 94 Milliarden Euro und lag somit vor Irland, Frankreich, Italien und der UK.
Maßgebliche Treiber für das beschriebene Wachstum in den kommenden Jahren werden die wachsende Bevölkerung, die demografische Entwicklung, der medizinisch-technische Fortschritt vor allem in den Schwellenländern und das steigende Bewusstsein für die Gesundheit sein. Technologisch wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens der maßgebliche Wachstumstreiber sein. Die größten Hemmnisse der Branche liegen in erhöhten Anforderungen aus dem Anstieg gesetzlicher Regularien und steigenden Kosten.
Die Medizintechnikhersteller werden sich vom klassischen Anbieter von Gerätetechnik in der letzten Dekade über den Lösungsanbieter im aktuellen Jahrzehnt hin zum Anbieter digitaler und ganzheitlicher Gesundheitslösungen in der kommenden Dekade entwickeln. Wichtige Eckpunkte im Rahmen der Digitalisierung werden die herstellerunabhängige Vernetzung und die Kompatibilität der Geräte, Big Data mit intelligenter Datenanalyse und die Telemedizin sein. Zum großen Thema wird sich die individualisierte Medizintechnik mit neuen Behandlungsmöglichkeiten entwickeln. Unter anderem werden additive Fertigungsverfahren dies möglich machen.
Welchen Herausforderungen muss sich die Medizintechnik-Industrie in der Zukunft stellen? Die Marktkonzentration wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen. Es wird davon auszugehen sein, dass ausländische Großunternehmen mittelständische Hersteller zunehmend übernehmen werden. Auch der Wettbewerbaus den sich entwickelnden Ländern und Märkten wird stark zunehmen. So wuchs der Anteil der sog. "Emerging Markets" am Medizintechnik-Weltmarkt von 18 Prozent im Jahre 2010 auf 23 Prozent im Jahre 2016 und wird der Prognose nach bei 31 Prozent im Jahre 2022 liegen. Aber nicht nur die aufstrebenden Länder müssen immer ernster genommen werden, sondern auch die bislang branchenfremde IT-Unternehmen wie Google, Apple u.v.m.. Diese Unternehmen werden mittelfristig mit ihren Lösungsangeboten im Gesundheitsmarkt eine bedeutendere Rolle spielen. Eine weitere Herausforderung liegt in der Informations- und Patientensicherheit. Bei zunehmender Vernetzung und Cloud-Speicherung von Daten entwickelt sich ein erhöhtes Risiko durch Hacker- und Sabotageangriffe. Gestohlene Daten bringen für Unternehmen nicht nur Vertrauensverlust; Sicherheitslücken beispielsweise bei Chip-Implantaten können auch zu hohen Gesundheitsrisiken führen.
In dem für MeVis wichtigsten Absatzmarkt, der USA, ist aufgrund der politischen Neuorientierung eine Verunsicherung in Bezug auf das Fortbestehen bzw. die Ausrichtung des Gesundheitssystems zu berücksichtigen. Die Bedeutung der medizinischen Bildgebung als Untersegment der Medizintechnik entwickelt sich nach unserer Einschätzung weiterhin positiv. Hierbei sind Themen wie die multimodale und funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie sowie neue und optimierte Workflows, Computerunterstützung und Automatisierung Innovationsbereiche mit branchenüberdurchschnittlichem Wachstumspotential.
Wenn wir auf die aktuelle Situation bei MeVis und hier speziell die Schwerpunktthemen der Brustkrebsdiagnostik und das Brustscreening 2D und 3D (dreidimensionale digitale Tomosynthese) sowie das Lungenkrebsscreening blicken, dann sehen wir unterschiedliche Entwicklungen. Aus Anwendungsperspektive setzte sich im Berichtszeitraum die Nachfrage nach dreidimensionalen digitalen Tomosynthese-Systemen weiterhin ungebrochen fort. Die Einführung dieser noch relativ neuen Technologie führt zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten. Laut einer Statistik der FDA3 (US Food and Drug Administration) aus Oktober 2018 gibt es insgesamt 8.704 zertifizierte Brustscreening-Zentren in den USA mit insgesamt 19.564 Mammographie-Aufnahmegeräten. Von den 8.704 zertifizierten Zentren (Okt. 2017: 8.726) sind bisher 4.708 Zentren (Okt. 2017: 3.694) auch für Tomosynthese-Diagnostik zertifiziert. Diese Zahlen belegen, dass der anhaltende Trend der Umstellung von 2D auf 3D fortdauert und auch die nächsten Jahre noch zunehmen wird. Durch die große Verbreitung der Tomosynthese-Systeme bieten jedoch inzwischen viele PACS-Hersteller ebenfalls Software-Applikationen zur Befundung von Tomosynthesedaten an, die zwar nicht an den Funktionsumfang der von MeVis entwickelten Produkte heranreichen, jedoch von klinischen Endkunden zunehmend wegen ihrer vollständigen Integration in die bereits im klinischen Umfeld vorhandenen IT-Landschaft geschätzt werden. Dadurch bleibt der Ausblick für den für MeVis relevanten Markt für dedizierte Softwarelösungen in diesem Einsatzgebiet etwas eingetrübt, was die Vermarktung unserer Mammographie- und Screening-Lösungen angeht.
Für das Lungenkrebsscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. In nationalen Studien4 (Early Lung Cancer Action Project - ELCAP und National Lung Screening Trial - NLST) wurde in den USA nachgewiesen, dass das CT-Lungenscreening der normalen Röntgenaufnahme beim Nachweis von Lungenkrebs in einem frühen Stadium hoch überlegen ist. Die national zuständige Expertenkommission United States Preventive Services Task Force (USPSTF) sprach bereits im Dezember 2013 eine korrespondierende Empfehlung5 für ein nationales Lungenscreening, unter bestimmten Voraussetzungen, aus. Die Maßnahmen sind nun seit Januar 2016 nach einer Entscheidung der CMS6 (Centers for Medicare and Medicaid Services) erstattungsfähig und werden auch von den Krankenkassen in den USA erstattet. Die im September 2018 veröffentlichten Ergebnisse der seit 10 Jahren laufenden europäischen NELSON Lungenkrebsstudie7 haben die Ergebnisse der NLST Studie mehr als bestätigt, die Wahrscheinlichkeit der Einführung von Lungenkrebsscreeningprogrammen in Europa im Zeithorizont der nächsten Jahre ist damit deutlich gestiegen.
Wir gehen davon aus, dass es in der Folge zu einer verstärkten Nachfrage nach Softwarelösungen kommt, die diese anspruchsvolle Untersuchungsform vereinfachen, verkürzen und gleichzeitig qualitativ verbessern. MeVis adressiert diesen potentiell wachsenden Bereich bereits mit den Produkten Veolity Lung Screening, Veolity Lung CAD, dem e-Learning Portal MeVis Online Academy und der Lung Academy. Erste zertifizierte Lungenkrebsscreening-Zentren haben angefangen in neue notwendige Lösungen zu investieren, allerdings sind die Investitionsentscheidungen weiterhin verhalten. Die zertifizierten Zentren scheinen zunächst für sich zu evaluieren, wie groß die Nachfrage nach den angebotenen Leistungen und die Akzeptanz der Risikogruppen tatsächlich werden. Andere Länder schließen sich den USA an und machen eigene Studien um zu evaluieren, ob ein staatliches Programm zur Frühdiagnose von Lungenkrebs eingeführt wird. So haben Studien in den Ländern Kanada, Australien, Süd-Korea und England bereits begonnen. In Deutschland und dem restlichen Europa wird eine flächendeckende Einführung des Lungenscreenings noch kontrovers diskutiert.
MeVis geht davon aus, dass die erreichte Marktposition auf der Grundlage des spezialisierten Produktportfolios im Bereich Brustbefundung, der umfangreichen Forschungsbasis und der bestehenden Beziehungen zu Medizintechnikunternehmen auch in 2018 insgesamt gehalten und in einigen Marktsegmenten gezielt weiter ausgebaut werden kann. Jedoch entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen und Anbieter Vendor Neutral Archives ("VNA") auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es kontinuierlicher Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und neue Produkte mit relevanten Wettbewerbsvorteilen gegenüber diesen Anbietern im Markt zu platzieren. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der klinischen Endanwender bei neuen Produkten wird der künftige Geschäftsverlauf in hohem Maße von der Fähigkeit der Gesellschaft abhängen, bestehende Vertriebskanäle auszubauen und neue Märkte zu erschließen.
Darüber hinaus hängt der weitere Geschäftsverlauf mit Anwendungen des Produktbereiches Lunge entscheidend davon ab, ob, wann und in welchem Ausmaß die veröffentlichten Ergebnisse über die klinische Wirksamkeit dieser Technologie zu einer angemessenen Vergütung der qualitätsgesicherten Verfahren und der Übernahme in die klinische Routine führen. Nicht zuletzt hängt der Erfolg der zum Einsatz kommenden MeVis Technologie von einer flächendeckend hohen Teilnahme- und Versorgungsquote der anspruchsberechtigten Risikogruppen ab, also der Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen durch den Patienten.
2 Quellen: Bundesverband Medizintechnologie - BVMed: Branchenbericht Medizintechnologien 2018 Spectaris-Jahrbuch 2018
Boston Consulting Group- BCG) https://www.bcg.com/publications/2017/globalization-medical-devices-technology-medtech-may-be-emerging-markets-next-newthing.aspx
3 US Food and Drug Administration / Scorecard Statistics (https://www.fda.gov/Radiation-EmittingProducts/Mammogra phyQualityStandardsActandProgram/FacilityScorecard/ucm595007.htm)
4 Early Lung Cancer Action Program ELCAP / http://www.ielcap.org/lancet-1999 National Lung Screening Trial (NLST) / https://clinicaltrials.gov/ct2/show/NCT00047385
5 U.S. Preventive Services Task Force - Recommendation for Lung Cancer Screening /2013 (http://www.uspreventiveservicestaskforce.org/Page/Document/UpdateSummaryFinal/lung-cancer-screening)
6 Centers for Medicare and Medicaid Services - Decision Memo on Lung Cancer Screening /2015 (https://www.cms.gov/medicare-coverage-database/details/nca-decision-memo.aspx?NCAId=274)
7 International Association for the Study of Lung Cancer (lASLC) - NELSON Study (https://wclc2018.iaslc.org/media /2018%20WCLC%20Press%20Program%20Press%20Release%20De%20Koning%209.25%20FINAL%20.pdf)
Das operative Geschäft der Gesellschaft setzt sich zusammen aus der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen, dem damit verbundenen Wartungsgeschäft und der Softwareprogrammierung für Medizintechnikunternehmen sowie der Erbringung von Dienstleistungen für technische Visualisierungen (Distant Services) sowie im Rahmen von Online Trainings.
Mit rd. 98 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Medizintechnikunternehmen Hologic, Vital Images und Invivo beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.
Im Geschäftsjahr betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft T€ 17.775 (i. Vj. T€ 19.252). Die Umsatzerlöse entfallen zu 29 % (i. Vj. 29 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 40 % (i. Vj. 39 %) auf Wartungsumsätze und zu 31 % (i. Vj. 32 %) auf sonstige Umsätze, worin u.a. die Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen enthalten sind. Die Umsatzverschlechterung gegenüber dem Vorjahr ist bei den Lizenzerlösen und dem Umsatz aus Wartungsverträgen im Wesentlichen auf den im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenen USD-Durchschnittskurs zurückzuführen, da der wesentliche Teil der Rechnungen in USD fakturiert wird. Die Umsatzverschlechterung bei den sonstigen Umsätzen gegenüber dem Vorjahr, in dem der Verkauf von weitgehenden Nutzungsrechten an dem Tool zur Entwicklung von Softwareprototypen MeVisLab in Höhe von € 1,8 Mio. enthalten ist, konnte durch einen Umsatzanstieg im Bereich der Entwicklungsdienstleistungen verringert werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 1.831 (i. Vj. T€ 2.483). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.614 (i. Vj. T€ 2.361) zusammen.
Der Materialaufwand hat sich auf T€ 580 leicht verringert (i. Vj. T€ 611) und besteht im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen des Fraunhofer MEVIS Instituts in Höhe von T€ 223 (i. Vj. T€ 226) sowie Fremdleistungen zum Produktbereich Lunge in Höhe von T€ 135 (i. Vj. T€ 190).
Der Personalaufwand der Gesellschaft betrug im abgelaufen Geschäftsjahr T€ 7.885 (i. Vj. T€ 8.732). Im Berichtsjahr wurde die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft um 3 % auf 101 erhöht, während sich die Anzahl der studentischen Aushilfen auf 4 (i. Vj. 7) verringerte. Ursächlich für die Verringerung der Personalaufwendungen ist trotz der gestiegenen Anzahl an Mitarbeitern vornehmlich die im Vorjahr erfolgte Auszahlung von Aktienoptionen (T€ 749).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.814 (i. Vj. T€ 5.667). Sie setzen sich zusammen aus Aufwendungen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 3.820), Mietaufwendungen in Höhe von T€ 441 (i. Vj. T€ 470), Vertriebsaufwendungen von T€ 288 (i. Vj. T€ 322), Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungsleistungen T€ 251 (i. Vj. T€ 187), aus Wartungskosten T€ 130 (i. Vj. T€ 186) sowie anderen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 884 (i. Vj. T€ 682).
Im August 2018 hat die MBC KG eine Ausschüttung beschlossen, die zu Erträgen aus Beteiligungen von T€ 564 (i Vj. T€ 153) bei der MMS AG führte.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg im Wesentlichen aufgrund im Vergleich zum Vorjahr geringeren Personalaufwendungen sowie deutlich geringeren Aufwendungen aus Kursdifferenzen, denen jedoch rückgängige Umsatzerlöse sowie verringerte Erträge aus Kursdifferenzen gegenüberstehen, um T€ 953 auf T€ 7.567.
Das Zinsergebnis der Gesellschaft beträgt T€ 141 (i. Vj. T€ 143). Somit ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 7.708 (i. Vj. T€ 6.757).
In diesem Geschäftsjahr sind Ertragsteuern in Höhe von T€ 86 angefallen, während im Vorjahr Ertragsteuern in Höhe von T€ 1.546 angefallen sind. Aufgrund der seit dem 1. Oktober 2017 wirksam bestehenden steuerlichen Organschaft mit der Varex Imaging Deutschland AG sind die Ertragsteuern dementsprechend gesunken.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerbelastung in Höhe von T€ 86 (i. Vj. T€ 1.544), der sonstigen Steuern in Höhe von T€ 3 (i. Vj. T€ 2) sowie dem Aufwand aus der Ergebnisabführung an Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 7.619 (i. Vj. T€ 5.211) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 0).
Der Gewinn in Höhe von TEUR 7.619 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der mit dem Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen wurde, an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 105 (i. Vj. T€ 52) getätigt, die im Wesentlichen den Erwerb von Softwarelizenzen betreffen.
Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf T€ 103 (i. Vj. T€ 170) und betreffen die Büro- und Geschäftsausstattung.
Die Bilanzsumme hat sich um 30 % auf T€ 24.007 verringert (i. Vj. T€ 34.162). Bei den Aktiva verringerte sich das Umlaufvermögen um T€ 26.197, dabei insbesondere die flüssigen Mittel, wohingegen sich das Anlagevermögen um T€ 16.104 erhöhte. Das Eigenkapital blieb konstant, und die Verbindlichkeiten haben sich um T€ 7.628 verringert. Die Rückstellungen verringerten sich ebenfalls um T€ 725.
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 74 % (i. Vj. 52 %), der Verschuldungsgrad sank entsprechend auf 26 % (i. Vj. 48 %).
Das Anlagevermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag um T€ 16.104 auf T€ 16.852 (i. Vj. T€ 749). Der Anstieg resultiert aus der Gewährung eines längerfristigen Darlehens an den Gesellschafter Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 16.225, welches unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 100 (i. Vj. T€ 120) sowie die aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehenden Sachanlagen in Höhe von T€ 215 (i. Vj. T€ 316) reduzierten sich bei Zugängen von insgesamt T€ 208 um planmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 324 sowie Abgängen mit einem Restbuchwert von T€ 5. Das Umlaufvermögen verringerte sich zum Bilanzstichtag um T€ 26.197 auf T€ 7.051 (i. Vj. T€ 33.248), was auf die Verringerung der flüssigen Mittel um T€ 26.258 zurückzuführen ist. Diese reduzierten sich aufgrund der Auszahlung der Gewinnabführungsverpflichtungen für die Jahre 2016 und 2016/2017 sowie einer Darlehensgewährung an die Varex Imaging Deutschland AG. Ferner reduzierten sich die flüssigen Mittel aufgrund einer unterjährigen Mittelüberlassung an die Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 6.000, die zum Bilanzstichtag mit der Verbindlichkeit der MMS AG aus der Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2017/2018 verrechnet wurde.
Das Eigenkapital der Gesellschaft blieb konstant auf T€ 17.826 (i. Vj. T€ 17.826) und setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) aus der Kapitalrücklage in Höhe von T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) sowie den gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 5) und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.540 (i. Vj. T€ 4.540) zusammen.
Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 725 auf T€ 2.968 verringert (i. Vj. T€ 3.694), vornehmlich begründet durch die Auszahlung von Vorstandstantiemen. Ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 wurde die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abgeschafft, so dass entsprechend keine neue Rückstellung gebildet wurde. Die Verbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aufgrund des bereits beschriebenen Rückgangs der Gewinnabführungsverpflichtungen um insgesamt T€ 7.629 auf T€ 1.984 (i. Vj. T€ 9.613) verringert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten reduzierte sich um T€ 1.801 auf T€ 1.228.
Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben) haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von T€ 29.735 auf T€ 3.477 verringert. Der Rückgang resultiert mit T€ -31.593 aus Auszahlungen an den Gesellschafter aufgrund von Gewinnabführungen, unterjährigen Mittelüberlassungen sowie der Gewährung eines Darlehens. Demgegenüber konnte im Berichtsjahr ein positiver Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 5.139 (i. Vj. T€ 6.995) erzielt werden.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich bei einem positiven Jahresergebnis vor Gewinnabführung von T€ 7.619 insbesondere aufgrund des Rückgangs der Rückstellungen um T€ 827, den nicht zahlungswirksamen Erträgen in Höhe von T€ 1.638 sowie sonstigen Beteiligungserträgen von T€ 564, denen Abschreibungen von T€ 324 und eine Zunahme der Forderungen sowie anderer Aktiva von T€ 156 gegenüberstehen.
Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf T€ 21.866 (i. Vj. T€ 108) und enthält neben den erhaltenen Dividenden von T€ 564 (i. Vj. T€ 153) und erhaltenen Zinsen von T€ 153 (i. Vj. T€ 177) Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von T€ 208 (i. Vj. T€ 221) sowie Auszahlungen aufgrund einer Darlehensgewährung von T€ 16.225 (i. Vj. T€ 0). Darüber hinaus enthält der Cashflow aus Investitionstätigkeit eine Auszahlung für kurzfristige Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG, die zum Bilanzstichtag mit der Verbindlichkeit aus Gewinnabführung für das Geschäftsjahr 2017/2018 verrechnet wurde.
Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug T€ 9.368 (i. Vj. T€ 0,00) und resultiert aus den Auszahlungen für Ergebnisabführungen der Geschäftsjahre 2016 sowie 2016/2017 an den Gesellschafter Varex Imaging Deutschland AG.
Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr zufriedenstellend entwickelt.
Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz und das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT). Regelmäßig erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.
Der Unternehmenswert von MeVis wird außer von finanziellen auch von nicht-finanziellen Einflussfaktoren bestimmt. Sie betreffen z.B. die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und Kunden, die Innovationsfähigkeit und das Qualitätsmanagement. Unternehmensziele lassen sich nur erreichen, wenn MeVis als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber kompetente und engagierte Mitarbeiter an sich binden kann und innovative als auch qualitativ hochwertige Produkte und Lösungen entwickelt, die auch künftig den Kundenanforderungen gerecht werden. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Indikatoren erfolgt bei Me-Vis nicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Know-how und ihr Engagement leisten einen entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. MeVis legt dabei viel Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander. Ein Verhaltenskodex, den alle Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit akzeptieren, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personalentwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Die MMS AG beschäftigte am Bilanzstichtag 101 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 101) und darüber hinaus 3 studentische Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 3). Das entspricht insgesamt 93 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 94), davon 91 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 93) und 2 (i. Vj. 1) studentischen Tester auf Aushilfsbasis. Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.
Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Know-how hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.
Bei MeVis ist ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Durch weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG (Europa), FDA 510k (USA), CMDCAS (Kanada) and KGMP (Korea) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen.
Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.
Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von der Gesellschaft entwickelten Produkte erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt frühzeitig zu erkennen.
Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in der klinischen Umgebung erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.
MeVis verdankt ihre führende Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Medizintechnikunternehmen. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Software-Applikationen unter dem jeweiligen Markennamen der Medizintechnikunternehmen, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. In den letzten Jahren hat darüber hinaus die Entwicklungsunterstützung von OEMs an Bedeutung gewonnen. Zu den wichtigsten Kunden der Gesellschaft zählen seit vielen Jahren Hologic, Invivo (ein Tochterunternehmen von Philips), Vital Images (ein Tochterunternehmen von Canon/Toshiba) und Varian Medical Systems. Darüber hinaus bestehen intensive Kundenbeziehungen zu Siemens durch das gemeinsame Joint Venture MeVis BreastCare. Ferner hat MeVis im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig Entwicklungsdienstleistungen für die Varex Imaging Corporation erbracht. Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis. MeVis' Key Account Manager tragen mittels einer individuellen, effizienten und kompetenten Betreuung der Kunden zur Steigerung der Zufriedenheit und Förderung einer langfristigen und profitablen Kundenbeziehung bei. Darüber hinaus wird das Feedback der Kunden auch als innovationstreibende Kraft genutzt, was sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Produkten auf Anforderung der Bestandskunden mit neuen oder zusätzlichen Leistungen widerspiegelt.
Das Geschäftsjahr 2017/2018 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen erneut erfolgreich für MeVis, in dem MeVis weiterhin an der sehr guten Marktposition von Hologic für Brustkrebsscreening partizipieren konnte. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden.
Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und dem damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic deutlich eingetrübt.
Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Mit Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 ist die Übertragung der Anteile an der MMS AG von der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, auf die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 beschlossen worden. Gegenstand des Ausgliederungsvertrags war auch der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MMS AG und der VMS Deutschland Holdings GmbH. Die Ausgliederung wurde mit Eintragung in das Handelsregister am 12. Oktober 2017 rechtlich wirksam und somit gehört die MMS AG über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex-Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, Utah, USA. Die Varex Imaging Deutschland AG hält 73,65 % des gesamten Grundkapitals der MMS AG. |
Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands wird auf §§ 84, 85 AktG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Absätze 1 und 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und deren Zahl bestimmt. Für Änderungen der Satzung gelten §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 7. Juni 2016 befugt, Änderungen der Satzung, insofern sie die Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch einoder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:
| ― | Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MBC KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MMS AG an der MBC KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar - einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MMS AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht. |
| ― | Die Gesellschaft Invivo Corporation als Lizenznehmerin der MMS AG hat das Recht, den zwischen ihr und der MMS AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Veränderung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MMS AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt. |
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link https://www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/corporate-governance-bericht/ zugänglich gemacht worden.
Die Bezüge des Vorstands enthalten ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 lediglich fixe Bestandteile.
Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und mit der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am weltweiten Erfolg des Varex Imaging Konzerns orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien. Ebenfalls aus diesem Grund wurden die als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung ausgezahlt.
Die laufenden Vorstandsverträge, die eine Laufzeit von drei Jahren haben, sehen Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds.
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr, wie im Anhang detailliert erläutert, T€ 447 (i. Vj. T€ 745).
Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Der Vorstand bewertet daher das Marktumfeld zukünftig kompetitiver. So entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen (Picture Archiving and Communication System) zur Archivierung und Darstellung sämtlicher klinischer Patientendaten laufend auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es zunehmender Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigen und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik werden Intervention und Therapieplanung zur Optimierung des gesamten klinischen Workflows eine zunehmende Rolle spielen.
MeVis geht davon aus, dass seine Kunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Applikationen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Kunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für die Geschäftsbereiche Entwicklungsdienstleistungen und Sonstige Befundung bemühen. Der für das Segment Digitale Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von MeVis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten PACS-Systeme zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre. Außerdem nimmt weiterhin der Wettbewerb für MeVis' wichtigsten Kunden Hologic durch andere Modalitätenhersteller vor allem in den USA zu. Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für 2018 und darüber hinaus kommen kann.
Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor, dass MeVis bei einer breiten Einführung von z.B. Lungenscreening eine führende Rolle einnehmen kann, auch wenn der bisherige Absatz dieser Produkte hinter den Erwartungen zurückblieb.
Die MMS AG hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Bemühungen fortgesetzt, die internen Risikomanagementprozesse weiter zu optimieren. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts hat den Aufgabenkatalog von Aufsichtsräten und Vorständen kapitalmarktorientierter Unternehmen weiter konkretisiert. Dies betrifft insbesondere die Verantwortung und die Überwachungspflichten in Bezug auf das interne Risikomanagement, einschließlich des internen Kontrollsystems.
Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Es erfolgt durchgehend eine monetäre Quantifizierung der Risiken. Dabei wird nach dem Schadensausmaß in die vier Kategorien gering (unter € 2,5 Mio.), mittel (€ 2,5 Mio. bis unter € 5,0 Mio.), hoch (€ 5,0 Mio. bis unter € 10,0 Mio.) und kritisch (ab € 10,0 Mio.) unterteilt. Es erfolgt eine Bruttobetrachtung, das heißt bei der Schadensbewertung wird von der potentiellen maximalen Schadenshöhe ausgegangen. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit findet unter Berücksichtigung der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung statt.
Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Es wurden die drei folgenden wesentlichen Chancen und Risiken mit einem Schadensausmaß von € 2,5 Mio. bis unter € 10,0 Mio. und einer mittleren Schadenserwartung identifiziert:
Seit vielen Jahren investiert MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte. Trotz umfangreicher Marktstudien besteht das Risiko, dass sich dabei kein wirtschaftlicher Erfolg einstellt, und dadurch Ressourcen für Projekte eingesetzt werden, für die nur geringe zukünftige Erlöse erzielt werden können. Außerdem könnte es zunehmend schwieriger werden, wirtschaftlich attraktiv scheinende Produkte zu identifizieren.
Die in diesem Zusammenhang erbrachten Entwicklungsleistungen sind teilweise als Vermögenswerte aktiviert und ausgewiesen worden. Aufgrund einer veränderten Einschätzung des Marktumfeldes hat MeVis bereits in 2010 und 2011 einen erheblichen Teil dieser Investitionen wertberichtigt. Diese Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet ist. Während MeVis verstärkt versucht, auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten zu setzen, z.B. durch die Beteiligung der Großkunden an den Entwicklungskosten, bleibt ein finanzielles Risiko bei den notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen. MeVis konnte seit der Auslieferung eines Releases an Hologic im vierten Quartal 2014 keine Entwicklungsleistungen mehr aktivieren, so dass sich das Ausmaß des Wertberichtigungsrisikos im Verlauf der nächsten Jahre durch die Abschreibung der aktivierten Entwicklungsleistungen noch weiter reduzieren wird.
Für Lungenscreening zeichnet sich seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Laufe des Jahres 2014 weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kostenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entsprechend ging und geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen seit 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommen sollte, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsenden Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lungenscreening-Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Medizintechnikunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungenscreeningprogrammen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung. Damit verbunden ist das Risiko, dass MeVis sich nicht erfolgreich in diesem Markt etablieren kann und die erheblichen Aufwendungen für eine der erfolgversprechendsten Marktentwicklungen nicht nutzen kann.
Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird der überwiegende Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein erheblicher Teil der sonstigen Vermögensgegenstände und Liquidität in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.
Die MMS AG schloss in der Vergangenheit bei Bedarf zur Steuerung des Wechselkursrisikos, resultierend aus dem Cashflow aus (erwarteten) Geschäftsaktivitäten, die auf Fremdwährungen lauten, unterschiedliche Arten von Devisenverträgen ab, um die hieraus resultierenden Marktrisiken zu begrenzen. Das Transaktionsrisiko wurde in jeder relevanten Fremdwährung berechnet. Die Währungsrisiken der Gesellschaft waren auf ihre weltweite Geschäftstätigkeit und hierbei vor allem auf den Vertrieb der Produkte an US-amerikanische Kunden, der in US-Dollar abgewickelt wird, zurückzuführen. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und in Übereinstimmung mit deren Unternehmenspolitik werden keine neuen derartigen Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Weiterhin hat die Gesellschaft insbesondere die folgenden Chancen und Risiken festgestellt, wobei die Risiken in solche im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, marktbezogene Risiken und solche im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung unterteilt werden. In den einzelnen Bereichen werden die Risiken in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit der höchsten Bedeutung, dargestellt:
Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.
Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Kunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Medizintechnikunternehmen verringert werden.
Der bestehende Vertrag mit dem Medizintechnikunternehmen Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im Dezember 2017 um zwei Jahre verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Aufgrund der sehr großen installierten Basis von SecurView™ im Markt wird auch ab dem 1. Januar 2020 von einem Bedarf an Wartungsdienstleistungen und möglicherweise auch Neulizenzen ausgegangen, so dass mit einer Vertragsverlängerung über den 31. Dezember 2019 zu rechnen ist. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. In Folge könnte dies u. a. zu einer Wertberichtigung der Firmenwerte im immateriellen Anlagevermögen führen. Andererseits kann sich ein großer Absatzerfolg der Medizintechnikunternehmen positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.
Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.
Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.
Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen - unabhängig von deren Substanz - erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.
Die wesentlichen von der MMS AG verwendeten Finanzinstrumente sind ein Darlehen an die Varex Imaging Deutschland AG sowie die liquiden Mittel. Die liquiden Mittel dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Außerdem verfügt die Gesellschaft über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie z.B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Im Übrigen verweisen wir hinsichtlich der Wechselkursrisiken auf unsere Ausführungen zu den Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen.
Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z.B.im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 3,5 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 29,7 Mio.). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von Varex Imaging Deutschland AG, abgesichert durch Patronatserklärungen der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, Varex Imaging Corporation, sowie der Varian Medical Systems Inc. zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.
MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG auswirken.
Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.
Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Know-how-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG haben.
Der Vorstand sieht, auch vor dem Hintergrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und der damit verbundenen Verlustübernahmeverpflichtung der Varex Imaging Deutschland AG sowie der Patronatserklärung der Varex Imaging Corporation, insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG.
Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.
Die Jahresabschlussprüfungen für das Geschäftsjahr 2016/2017 wurden ebenfalls durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.
Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss und Lagebericht zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss und Lagebericht erstellt wird.
Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen. Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden in angemessenen Abständen aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.
Das Geschäftsjahr 2017/2018 hat sich besser entwickelt, als dies in der Prognose angenommen wurde: In der Ursprungsprognose wurde von einem deutlichen Umsatzrückgang auf € 15,5 Mio. bis € 16,0 Mio. ausgegangen, wogegen der Umsatz im Geschäftsjahr 2017/2018 auf € 17,8 Mio. angestiegen ist. Die bessere Umsatzentwicklung gegenüber der Ursprungsprognose resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäftsbereich Digitale Mammographie. Hier sind der Umsatzrückgang vor allem im Wartungsgeschäft - durch mehr Wartungsverträge zwischen Hologic und den klinischen Endkunden als prognostiziert - aber auch im Lizenzgeschäft - durch eine besser als erwartete Absatzentwicklung - geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Auch haben sich die Erlöse aus Dienstleistungen für und Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen und das Mutterunternehmen gegenüber der Prognose verbessert.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei dem EBIT: Für diese Steuerungsgröße wurde ursprünglich für das Jahr 2017/2018 ein deutlicher Rückgang auf € 3,5 Mio. bis € 4,0 Mio. prognostiziert. Tatsächlich ist das EBIT auf € 7,6 Mio. angestiegen.
Gegenüber der Ursprungsprognose haben neben dem geringeren Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Digitale Mammographie vor allem die folgenden Faktoren zu dem Anstieg des EBIT beigetragen: Geringere Aufwendungen für Personal aufgrund einer leicht unter Plan liegenden Mitarbeiterzahl vor allem in den ersten Quartalen, höhere Erträge aus Beteiligungen sowie ein deutlich verbessertes Ergebnis aus Währungskursdifferenzen als ursprünglich angenommen.
Da sich die positive Abweichung von der Ursprungsprognose bereits im Verlauf des Geschäftsjahres 2017/2018 abzeichnete, wurde eine entsprechende Prognoseerhöhung im August 2018 als Ad-hoc-Mitteilungen veröffentlicht.
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird mit einem leichten Umsatzrückgang auf € 17,0 Mio. bis € 17,5 Mio. gerechnet. Der erwartete Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Digitale Mammographie wird nur teilweise durch das prognostizierte Umsatzwachstum in den übrigen Geschäftsbereichen kompensiert werden können. Für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird entsprechend ein Rückgang auf € 6,5 Mio. bis € 7,0 Mio. erwartet.
Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2018/2019 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen.
Bremen, den 29. Januar 2019
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann Mitglied des Vorstands
AKTIVA
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| (ANGABEN IN €) | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 99.550,45 | 120.122,45 | |
| II. Sachanlagen | |||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 215.292,67 | 316.335,67 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 312.042,00 | 312.042,00 | |
| Ausleihungen an verbundene Unternahmen | 16.225.211,69 | 0,00 | |
| 16.537.253,69 | 312.042,00 | ||
| 16.852.096,81 | 748.500,12 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.285.888,28 | 3.362.520,43 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 287.333,52 | 148.426,44 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 762,27 | 1.802,45 | |
| 3.573.984,07 | 3.512.749,32 | ||
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.477.203,02 | 29.734.945,09 | |
| 7.051.187,09 | 33.247.694,41 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 103.629,99 | 165.807,99 | |
| 24.006.913,897 | 34.162.002,52 | ||
| PASSIVA | |||
| (ANGABEN IN €) | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 1.820.000,00 | 1.820.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 11.461.332,48 | 11.461.332,48 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 4.539.688,30 | 4.539.688,30 | |
| 4.544.688,30 | 4.544.688,30 | ||
| 17.826.020,78 | 17.826.020,78 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Pensionsrückstellungen | 148.189,04 | 69.948,04 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 1.308.967,60 | 1.224.258,00 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 1.510.925,04 | 2.399.372,83 | |
| 2.968.081,68 | 3.693.578,87 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 114.082,09 | 21.370,77 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 29.291,44 | 42.177,38 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.619.212,33 | 9.368.113,09 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 221.752,62 | 181.640,34 | |
| -davon aus Steuern € 176.111,51 (i. Vj. € 141.832,25)- | |||
| -davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 23.813,66 (i. Vj. € 23.813,66)- | |||
| 1.984.338,48 | 9.613.301,58 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.228.472,95 | 3.029.101,29 | |
| 24.006.913,89 | 34.162.002,52 |
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| ANGABEN IN € |
2017/2018 | 2016/2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 17.775.140,93 | 19.251.943,51 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.831.060,16 | 2.483.276,09 | ||
| --davon aus Währungsumrechnung € 1.614.269,59 (i. Vj. € 2.361.232,58)- | ||||
| 3. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | 93.708,00 | 127.697,13 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 485.816,52 | 483.725,12 | ||
| 579.524,52 | 611.422,25 | |||
| 4. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 6.798.031,08 | 7.506.689,90 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 1.262.071,99 | 1.225.763,26 | ||
| --davon für Altersversorgung € 117.504,69 (i. Vj. € 106.197,51)-- | 7.885.103,07 | 8.732.453,16 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 324.255,64 | 263.806,97 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.814.389,63 | 5.666.686,96 | ||
| --davon aus Währungsumrechnung € 1.820.430,86 (i. Vj. € 3.820.014,16)-- | ||||
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 563.692,06 | 152.691,80 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen € 563.692,06 (i. Vj. € 152.691,80)-- | ||||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 158.488,23 | 158.988,63 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen € 153.264,55 (i. Vj. € 0,00)-- | ||||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 17.218,00 | 15.892,00 | ||
| --davon aus Aufzinsungen € 17.218,00 (i. Vj. € 15.892,00)-- | ||||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 86.077,19 | 1.543.921,47 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | 7.621.773,33 | 5.212.717,22 | ||
| 12. Sonstige Steuern | 2.561,00 | 2.032,00 | ||
| 13. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn | 7.619.212,33 | 5.210.685,22 | ||
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
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| ANGABEN IN € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Jahresergebnis vor Gewinnabführung | 7.619.212,33 | 5.210.685,22 |
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 324.255,64 | 263.806,97 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | -827.425,19 | 473.449,78 |
| +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen/Erträge | -1.637.772,94 | 1.724.212,03 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 155.567,88 | -1.148.832,71 |
| -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 119.937,66 | 34.119,15 |
| -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 5.413,00 | 0,00 |
| +/- Zinsergebnis | -141.230,23 | -143.096,63 |
| - Sonstige Beteiligungserträge | -563.692,06 | -152.691,80 |
| + Ertragsteueraufwand | 86.077,19 | 1.545.923,47 |
| - Ertragsteuerzahlungen | -1.367,19 | -817.423,21 |
| \= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 5.138.976,09 | 6.995.182,27 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -105.172,91 | -51.518,61 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -102.880,73 | -170.184,62 |
| - Auszahlungen für Gewährung von Darlehen | -16.225.211,69 | 0,00 |
| - Auszahlungen für kurzfristige Mittelüberlassungen | -6.000.000,00 | 0,00 |
| + Erhaltene Zinsen | 3.823,60 | 177.329,17 |
| - Erhaltene Dividenden | 563.692,06 | 152.691,80 |
| \= Cashflow aus Investitionstätigkeit | -21.865.749,67 | 108.317,74 |
| - Auszahlung an Gesellschafter (Gewinnabführung) | -9.368.113,09 | 0,00 |
| \= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -9.368.113,09 | 0,00 |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -26.094.886,67 | 7.103.500,01 |
| +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | -162.855,40 | -1.724.212,03 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 29.734.945,09 | 24.355.657,11 |
| \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 3.477.203,02 | 29.734.845,09 |
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| Rücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN € |
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Gewinnrücklagen | Jahresüberschuss | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stammaktien | Nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB | gesetzliche Rücklage | andere Gewinnrücklagen | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2017/ 30.09.2017 | 1.820.000,00 | 11.461.332,48 | 5.000,00 | 4.539.688,30 | 0,00 | 17.826.020,78 |
| Stand 01.10.2017/ 30.09.2018 | 1.820.000,00 | 11.461.332,48 | 5.000,00 | 4.539.688,30 | 0,00 | 17.826.020,78 |
Die MeVis Medical Solutions AG hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen (HRB 23791 HB).
Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.
Das Geschäftsjahr der MeVis Medical Solutions AG umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober eines jeden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.
Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Berichtszeitraum 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände zu Grunde:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| EDV-Geräte | 3 |
| Betriebsausstattung | 3 - 10 |
| Mietereinbauten | 5 - 10 |
Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 410,00 und Anschaffungsdatum bis 31. Dezember 2017 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 und Anschaffungsdatum ab 1. Januar 2018 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die geplanten Einnahmeüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.
Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert oder mit dem höheren beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen, die kongruent zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten abgeschlossen sind, angesetzt. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Buchwerte der Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellungen miteinander verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips für Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
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| ANGABEN in T€ |
Anteil am Kapital | Höhe des Eigenkapitals | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|
| 1. MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH, Bremen, Deutschland | 51,0 % | 31 | 6 |
| 2. MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, Deutschland | 51,0 % | 3.648 | 876 |
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag auf T€ 3.286 (i. Vj. T€ 3.363) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Kunden Hologic, Vital Images und Invivo.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 134 (i. Vj. T€ 148) den Liefer- und Leistungsverkehr mit der MBC KG sowie in Höhe von T€ 153 (i.Vj. 0,00) kurzfristige Zinsforderungen gegen die Varex Imaging Deutschland AG aus einem gewährten Darlehen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1 (i. Vj. T€ 2). Diese betreffen Kautionen in Höhe von T€ 1 (i. Vj. T€ 2).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen eine Auszahlung für in Zukunft abrufbare Softwarelizenzen.
Aufgrund des am 28. Dezember 2016 geschlossenen Ausgliederungs- und Übernahmevertrags hat die VMS Deutschland Holdings GmbH ihre Aktien an der Beteiligung an der MMS AG sowie den mit der MMS AG abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 30. Dezember 2016 auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen. Somit ist auch die seit dem 1. Januar 2016 bestehende ertragsteuerliche Organschaft zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MMS AG erloschen. Die ertragsteuerliche Organschaft zwischen Varex Imaging Deutschland AG und der MMS AG ist wieder zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Infolgedessen wurden im letztjährigen Jahresabschluss Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 1.544 ausgewiesen. Die im aktuellen Berichtsjahr entstandenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von T€ 86 resultieren aus der Besteuerung der von der Varex Imaging Deutschland AG an die außenstehenden Aktionäre geleisteten Ausgleichszahlung bei der MMS AG gemäß § 16 KStG.
Latente Steuern entstehen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Be- oder Entlastungen führen. Aktive latente Steuern entstehen auch aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Durch das Inkrafttreten der ertragsteuerlichen Organschaft zum 1. Oktober 2017 sind nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise die latenten Steuern nur noch bei der Organträgerin, der Varex Imaging Deutschland AG, zu berücksichtigen.
Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820 (2016/2017: T€ 1.820). Es setzt sich aus 1.820.000 (2016/2017: 1.820.000) nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen, welche vollständig eingezahlt sind. Der rechnerische Wert jeder Stückaktie beträgt € 1.
Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 11.461) und entsprach ursprünglich den im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen. Zum 31. Dezember 2013 wurde ein Teilbetrag der Kapitalrücklage von T€ 18.326 gemäß § 150 Abs. 4 AktG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2013 und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet. Zum 21. April 2015 wurden die eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots der VMS Deutschland Holdings GmbH zu einem Preis von € 17,50 je Aktie angedient.
Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.
Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Bilanzstichtag des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:
1) Am 30. März 2015 hat uns die Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat.
Die TBF Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..
Die TBF Global Asset Management GmbH, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..
Herr Peter Dreide, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind Herrn Dreide gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..
2) Am 21. April 2015 hat uns die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat.
Die Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH.
Die Varian Medical Systems Nederland BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG.
Die Varian Medical Systems Nederland Holdings BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV.
Die Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV, Varian Medical Systems Nederland Holdings BV.
3) Am 5. Januar 2017 hat uns die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Investments BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Tochtergesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging International Holdings BV, Dinxperlo, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Enkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Die Varex Imaging Corporation, Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihre Urenkelgesellschaft, die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, Deutschland, am 31. Dezember 2016 von der VMS Deutschland Holdings GmbH eine weisungsungebundene und unbefristete Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, erhalten hat. An diesem Tag wurden ihr gem. § 22 Abs. 1 WpHG 73,65 % zugerechnet (das entspricht 1.340.498 Stimmrechten).
Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit dem obersten beherrschenden Unternehmen: Varex Imaging Corporation, Varex Imaging International Holdings BV, Varex Imaging Investments BV, Varex Imaging Deutschland AG.
4) Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland am 6. Juni 2017 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,51 % (das entspricht 100.277 Stimmrechten) betragen hat.
5) Die Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG a.F. am 13. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 12. Oktober 2017 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
6) Herr Peter Dreide, hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG n.F. am 4. Juli 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 1. Juli 2018 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. Die Mitteilung umfasste auch die TBF Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die TBF Global Asset Management GmbH.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 528; i. Vj. T€ 457) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. zum Bilanzstichtag mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst (3,34 %; i. Vj. 3,77 %). Der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre beträgt 2,44 % (i. Vj. 2,91 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 Satz 1 HBG beträgt T€ 135. Der Unterschiedsbetrag ist die Differenz aus den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 10-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag und den Pensionsrückstellungen bewertet mit dem 7-jährigen Durchschnittszins zum Bilanzstichtag. In der Höhe des Unterschiedsbetrags besteht grundsätzlich eine Ausschüttungssperre. Der Unterschiedsbetrag ist in der Ergebnisabführung an die Varex Imaging Deutschland AG enthalten und hat folglich keiner Abführungssperre unterlegen.
Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (T€ 380) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital. Dieser Wert entspricht zudem den unter Beachtung des Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ 1.309 (i. Vj. T€ 1.224), davon T€ 96 aus Gewerbesteuer und T€ 1.213 aus Körperschaftsteuer. Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2017 und 2018.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 1.511 (i. Vj. T€ 2.399). Von diesen entfallen im Wesentlichen T€ 490 (i. Vj. T€ 1.471) auf Bonus- und Tantiemerückstellungen, T€ 350 (i. Vj. T€ 350) auf Rückstellungen für das 13. Gehalt, T€ 201 (i. Vj. T€ 203) auf Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, T€ 239 (i. Vj. T€ 164) auf ausstehende Rechnungen sowie T€ 163 (i. Vj. T€ 138) auf Garantierückstellungen.
Im Berichtszeitraum verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 13 und belaufen sich zum Stichtag auf T€ 29. Wie im Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die die laufende Verrechnung betrafen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 1.619 (i. Vj. T€ 9.368) betreffen die Gewinnabführung aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Varex Imaging Deutschland AG in Höhe von T€ 7.619, die mit Ansprüchen aus unterjährigen Mittelüberlassungen an die Varex Imaging Deutschland AG von T€ 6.000 verrechnet wurden.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 30. September 2018 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
In diesem Posten sind bereits bezahlte, aber nicht realisierte Erlöskomponenten aus Mehrkomponentenverträgen abgegrenzt. Darüber hinaus werden vereinnahmte Zahlungen aus Wartungsverträgen abgegrenzt, soweit die entsprechende Wartungsleistung noch nicht erbracht wurde.
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HBG in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:
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| ANGABEN IN T€ |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Erlöse aus Wartung | 7.066 | 7.528 |
| Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen | 5.162 | 5.652 |
| Übrige | 5.547 | 6.072 |
| 17.775 | 19.252 |
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2017/2018 ihre Umsatzerlöse zum überwiegenden Teil in den USA mit ihren Kunden Hologic, Varian, Vital Images und Invivo. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung und übrige Leistungen.
Die übrigen Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus der Weiterberechnung von Personalaufwendungen, Miete und Nebenkosten in Höhe von T€ 1.017 (i. Vj. T€ 894).
Zudem enthalten die übrigen Umsatzerlöse des Vorjahres einen Einmaleffekt in Höhe von € 1,8 Mio. aus dem Verkauf von MeVisLab Nutzungsrechten.
Die Umsatzerlöse sind teilweise mit Schätzungen behaftet, soweit eine finale Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen lediglich jährlich und nicht zum Bilanzstichtag erfolgt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr auf T€ 1.831 (i. Vj. T€ 2.483). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 1.614 (i. Vj. T€ 2.361). Die Kursdifferenzen sind darauf zurückzuführen, dass der überwiegende Anteil der Leistungen in US-Dollar abgerechnet wird und auch Liquidität in US-Dollar gehalten wird. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Varex Imaging Konzern und dessen Unternehmenspolitik folgend, werden keine Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Der Personalaufwand beläuft sich in 2017/2018 auf T€ 7.885 (i. Vj. T€ 8.732). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 105 Mitarbeiter (i. Vj. 105 Mitarbeiter). Davon entfallen 4 (i. Vj. 7) auf Aushilfen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich in 2017/2018 auf T€ 3.814 (i. Vj. T€ 5.667). Diese entfallen im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 3.820), auf Mietaufwendungen T€ 441 (i. Vj. T€ 470), auf Vertriebsaufwendungen von T€ 288 (i. Vj. T€ 322), auf Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten von T€ 251 (i. Vj. T€ 187), auf Wartungskosten von T€ 130 (i. Vj. T€ 186) und auf Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 179 (i. Vj. T€ 169). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Kursdifferenzen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Sonstigen betrieblichen Erträgen.
Der Ausweis betrifft mit T€ 564 in voller Höhe die im Gesellschafterversammlungsprotokoll vom August 2018 beschlossene und auf die MMS AG anteilig entfallene Ausschüttung der MBC KG.
Die Zinserträge der Gesellschaft belaufen sich in 2017/2018 insgesamt auf T€ 158 (i. Vj. T€ 159). Diese betreffen im Berichtsjahr Erträge aus Fest- und Tagesgeldkonten in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 159) sowie Zinserträge aus festverzinslichen Darlehen an Gesellschafter in Höhe von T€ 153 (i. Vj. T€ 0).
Der Zinsaufwand beläuft sich in 2017/2018 auf T€ 17 (i. Vj. T€ 16) und entfällt vollständig auf den Nettoaufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen nach Verrechnung mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von T€ 5.
Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 30. September 2018 auf T€ 2.550 (i. Vj. T€ 3.014). Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 2.368 (i. Vj. T€ 2.894) sowie auf Leasingverträge T€ 182 (i. Vj. T€ 121).
Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasing-verhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.
Die MMS AG hat sich in § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, dem verbundenen Unternehmen bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.
Die Gesellschaft führt mit nahestehenden Personen Transaktionen durch, die im Folgenden erläutert werden. Diese sind Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und werden wie unter fremden Dritten gehandhabt.
Zu den nahestehenden Personen und Unternehmen gehören die gemeinschaftlich geführten Unternehmen MBC KG und MBC GmbH, die Varex Imaging Deutschland AG und über diese die verbundenen Unternehmen des Varex-Konzerns sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat und deren nahen Angehörige.
Folgende Forderungen, Schulden, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft betreffen nahe stehende Personen und Unternehmen:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
2017/2018 | 2016/2017 |
|---|---|---|
| Verbundene Unternehmen | ||
| Forderungen | 134 | 148 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen) | 1.289 | 1.546 |
| Aufwendungen | 7.643 | 5.213 |
| Mutterunternehmen | ||
| Forderungen | 16.378 | 0 |
| Verbindlichkeiten (aus Gewinnabführungsvertrag) | 1.619 | 9.368 |
| Erträge (i. W. Dienstleistungen) | 1.433 | 439 |
Angaben zur Vergütung der Organmitglieder sind in den nachfolgenden Abschnitten enthalten.
Übersicht über die Besetzung des hauptberuflich für die Gesellschaft tätigen Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:
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| VORSTAND | ||
|---|---|---|
| Marcus Kirchhoff | ab 1.3.2012 | Mitglied der Gesellschafterdelegation der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG |
| Vorsitzender | Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017) | |
| Dassendorf | Mitglied des Kuratoriums von Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS | |
| Dr. Robert Hannemann | ab 1.10.2010 | ■ Geschäftsführer der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG |
| Bremen | ■ Vorstand der Varex Imaging Deutschland AG (seit 27. Okt. 2016) | |
| ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) |
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| AUFSICHTSRAT | ||
|---|---|---|
| Kimberley E. Honeysett | ab 8.3.2017 | ■ Senior Vice President, General Counsel und Corporate Secretary bei der Varex Imaging Corporation |
| Vorsitzende | ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Okt. 2016) | |
| Sandy, Utah, USA | ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) | |
| Clarence R. Verhoef | ab 8.3.2017 | ■ Senior Vice President und Chief Financial Officer bei der Varex Imaging Corporation |
| Stellvertretender Vorsitzender | ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Okt. 2016) | |
| Sandy, Utah, USA | ■ Mitglied des Verwaltungsrats der Varex Imaging International AG, Schweiz (seit 25. Nov. 2016) | |
| Matthew C. Lowell | ab 8.3.2017 | ■ Vice President, Finance - Treasury & Business Development bei der Varex Imaging Corporation |
| Los Altos, Kalifornien, USA | ■ Mitglied des Aufsichtsrats der Varex Imaging Deutschland AG (seit 20. Jan. 2017) |
Der Aufsichtsrat hat im Einvernehmen mit den Vorständen beschlossen, zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Vorstands der Varex Imaging Deutschland AG sind, die an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und zu der ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Dort erhalten die Vorstände ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 eine am Konzernerfolg der Varex Imaging Corporation orientierte variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist der Erfolg der Gesellschaft aus Sicht des Aufsichtsrats kein Indikator mehr für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit, so dass dem Aufsichtsrat eine variable Vergütung auf Basis des Erfolgs der Gesellschaft nicht mehr sinnvoll erschien. Ebenfalls aus diesem Grund wurden die als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung ausgezahlt.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:
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| ANGABEN IN € |
Feste Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen | Aktienoptionen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehalt | Tantieme | Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Marcus Kirchhoff | 240.100,02 | 0,00 | 0,00 | 8.733,70 | 0,00 | 248.833,72 |
| Dr. Robert Hannemann | 196.800,03 | 0,00 | 0,00 | 1.132,87 | 0,00 | 197.932,90 |
| Gesamt | 436.900,05 | 0,00 | 0,00 | 9.866,57 | 0,00 | 446.766,62 |
Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482,63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt. Zusätzlich wurden bei der Varex Imaging Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 Rückstellungen für erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe € 72.600,00 für Herrn Kirchhoff und € 52.500,00 für Herrn Dr. Hannemann gebildet.
Im Geschäftsjahr 2016/2017 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:
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| ANGABEN IN € |
Feste Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung | Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen | Aktienoptionen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gehalt | Tantieme | Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Marcus Kirchhoff | 223.600,00 | 110.000,00 | 77.000,00 | 10.045,04 | 0,00 | 420.645,04 |
| Dr. Robert Hannemann | 176.400,00 | 86.700,00 | 60.690,00 | 1.132,87 | 0,00 | 324.922,87 |
| Gesamt | 400.000,00 | 196.700,00 | 137.690,00 | 11.177,91 | 0,00 | 745.567,91 |
Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:
In den Jahren 2016/2017 und 2017/2018 wurden den Vorständen folgende Zuwendungen gewährt:
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Marcus Kirchhoff | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | 2017/2018 | 2017/2018 (Min) | 2017/2018 (Max) | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 240 | 240 | 224 |
| Nebenleistungen | 9 | 9 | 9 | 10 |
| Summe | 249 | 249 | 249 | 234 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 110 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 0 | 0 | 0 | 77 |
| Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 187 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 249 | 249 | 249 | 421 |
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| ANGABEN IN TAUSEND € |
Dr. Robert Hannemann | |||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | 2017/2018 | 2017/2018 (Min) | 2017/2018 (Max) | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 197 | 197 | 197 | 176 |
| Nebenleistungen | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Summe | 198 | 198 | 198 | 177 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 87 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 0 | 0 | 0 | 61 |
| Aktienoptionen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 148 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 198 | 198 | 198 | 325 |
In den Jahren 2016/2017 und 2017/2018 sind folgende Leistungen den Vorständen zugeflossen:
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| Marcus Kirchhoff | Dr. Robert Hannemann | |||
|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN TAUSEND € |
Vorstandsvorsitzender | Vorstand | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | 2017/2018 | 2016/2017 | 2017/2018 | 2016/2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 240 | 224 | 197 | 176 |
| Nebenleistungen | 9 | 10 | 1 | 1 |
| Summe | 249 | 234 | 198 | 177 |
| Einjährige variable Vergütung | 110 | 83 | 87 | 65 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||
| Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel | 445 | 42 | 360 | 93 |
| Aktienoptionen | 0 | 152 | 0 | 107 |
| Summe variable Vergütung | 555 | 277 | 447 | 265 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 804 | 511 | 645 | 442 |
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/2018 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die variable Vergütung für die Vorstände der Gesellschaft abzuschaffen. Aus diesem Grund wurden die in den letzten 4 Jahren als Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährten Tantiemen mit aktienkursabhängigem Hebel nach der im Jahr 2018 stattfindenden Hauptversammlung in der angegebenen Höhe ausgezahlt.
Darüber hinaus haben Herr Kirchhoff und Herr Dr. Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG im abgelaufenen Geschäftsjahr Aktien der Varex Imaging Corporation im Wert von € 16.482,63 bzw. € 23.697,91 erhalten. Herr Kirchhoff hat außerdem Aktienoptionen der Varex Imaging Corporation im Wert von € 37.499,86 ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2016/2017 hat Herr Dr. Robert Hannemann von der Varex Imaging Deutschland AG eine Bonuszahlung von € 23.260,00 erhalten.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats, deren Mandate nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Dementsprechend wird entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK dann der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt und entgegen Ziffer 5.4.6 Abs. 3 Satz 1 DCGK keine Aufsichtsratsvergütung im Anhang oder im Lagebericht individualisiert ausgewiesen.
Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Mitglieder für 2017/2018 folgende Vergütung:
a. Kimberley E. Honeysett
Als Vorsitzende des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Frau Honeysett keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
b. Clarence R. Verhoef
Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Verhoef keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
c. Matthew C. Lowell
Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 8. März 2017 erhielt Herr Lowell keine Vergütung. Aufwandserstattungen sind nicht geltend gemacht worden.
Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
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| Angaben in T€ |
01.10.201730.09.2018 | 01.10.201630.09.2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungen | 120 | 73 |
| (davon periodenfremd T€ 35, i. Vj. T€ 0) | ||
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatung | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
| Summe | 120 | 73 |
Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 grundsätzlich entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 9. September 2018 und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.
Der Gewinn i.H.v. T€ 7.619 wird aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Varex Imaging Deutschland AG abgeführt.
Die VMS Deutschland Holdings GmbH hatte sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ab 2015 und für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie. Die Verpflichtung ist im Wege der Ausgliederung auf die Varex Imaging Deutschland AG übertragen worden.
Die MMS AG gehörte seit dem 21. April 2015 über die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, zum Varian Konzern unter Führung der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA. Mit Ausgliederungsvertrag vom 28. Dezember 2016 und wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2016 gehört die MMS AG über die Varex Imaging Deutschland AG, Willich, zum Varex Imaging Konzern unter Führung der Varex Imaging Corporation, Salt Lake City, USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.
Da die MMS AG ausschließlich Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden brauchen, ist sie nach § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.
Bremen, den 29. Januar 2019
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann Mitglied des Vorstands
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| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN € |
1.10.2017 | Zugänge | Abgänge | 30.09.2018 | 1.10.2017 | Zugänge |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.077.649,47 | 105.175,91 | 852.965,90 | 1.329.859,48 | 1.957.537,76 | 125.744,91 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.934.721,73 | 102.880,73 | 607.577,68 | 1.430.024,78 | 1.618.388,58 | 198.510,73 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 312.042,00 | 0,00 | 0,00 | 312.042,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 16.225.211,69 | 0,00 | 16.225.211,69 | 0,00 | 0,00 |
| 312.042,00 | 16.225.211,69 | 0,00 | 16.537.253,69 | 0,00 | 0,00 | |
| 4.324.413,20 | 16.433.268,33 | 1.460.543,58 | 19.297.137,95 | 3.575.926,34 | 324.255,64 |
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| Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| ANGABEN IN € |
Abgänge | 30.09.2018 | 30.09.2018 | 31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 852.962,90 | 1.230.309,03 | 99.550,45 | 120.111,71 |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 602.164,68 | 1.214.732,11 | 215.292,67 | 316.333,15 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 312.042,00 | 312.042,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 16.225.211,69 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 16.537.253,69 | 312.042,00 | |
| 1.455.127,58 | 2.445.041,14 | 16.852.096,81 | 748.486,86 |
Wir haben den Jahresabschluss der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1. Sachverhalt und Problemstellung
2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3. Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1. Die im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Umsatzerlöse in Höhe von T€ 17.775 betreffen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen, Erlöse aus Wartung und übrige Erlöse. Dabei entfallen auf Hologic als wesentlichen Kunden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 11.120, wovon wiederum T€ 6.054 auf Erlöse aus Wartungsverträgen und T€ 3.755 auf Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen entfallen.
Die Wartungsverträge werden üblicherweise im Rahmen des Verkaufs von Neulizenzen, aber auch nachträglich als Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt in der Regel 12 Monate, so dass von der Gesellschaft eine erfolgsneutrale Abgrenzung der monatlich, für die Vertragslaufzeit im Voraus vereinnahmten Beträge erfolgt, die wiederum entsprechend der Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst werden. Für im Rahmen der Verlängerung des ursprünglichen Wartungszeitraums geschlossene Verträge erhält die Gesellschaft von Hologic monatliche Abschlagszahlungen.
Die Lizenzerlöse resultieren vornehmlich aus dem Verkauf von Neulizenzen. Darüber hinaus vereinnahmt die Gesellschaft allerdings noch Umsätze aus Lizenzupgrades bei bereits verkauften Lizenzen. Für diese Upgrades erhält die Gesellschaft von Hologic ebenfalls monatliche Abschlagszahlungen.
Auf der Basis einer von Hologic aufgestellten und mit der Gesellschaft abgestimmten Planung hinsichtlich der voraussichtlichen Anzahl von neu geschlossenen Verlängerungen von Wartungsverträgen und Lizenzupgrades zahlt Hologic monatlich Abschlagszahlungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die finale Abrechnung erfolgt jährlich, jeweils für die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.
Infolgedessen liegen für die auf die Monate Mai bis September 2018 entfallenden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 729 keine finalen Abrechnungen vor. Diese Umsatzerlöse basieren in einem hohen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2. Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Um die Angemessenheit der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Umsatzerlöse zu beurteilen, haben wir auch die getroffenen Einschätzungen und Annahmen auf Konsistenz und Stetigkeit hin überprüft. Im Rahmen von Befragungen der gesetzlichen Vertreter konnten keine Anzeichen festgestellt werden, dass die Einschätzungen und Annahmen ungeeignet sind, um die tatsächliche Erlösentwicklung korrekt darzustellen. Ferner haben wir die finalen Abrechnungen der vergangenen drei Abrechnungsperioden, die jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres vorgenommen wurden, kritisch gewürdigt und uns von der Verlässlichkeit der den Abschlagszahlungen zugrundeliegenden Planungen überzeugt. Die im Rahmen der finalen Abrechnungen festgestellten Abweichungen zwischen tatsächlichen Erlösen und Abschlagszahlungen bewegten sich dabei in einem angemessenen Rahmen. In Summe konnten wir durch die dargestellten und andere Prüfungshandlungen nachvollziehen, dass die Umsatzerlöse zutreffend abgebildet wurden.
3. Die Angaben der Gesellschaft zur Umsatzrealisierung sind im Abschnitt "Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung" des Anhangs enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. März 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Dräger.
Bremen, den 29. Januar 2019
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Thomas Dräger, Wirtschaftsprüfer
ppa. Konstantin Kessler, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter ("Bilanzeid") zum handelsrechtlichen Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Bremen, den 29. Januar 2019
MeVis Medical Solutions AG
Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender
Dr. Robert Hannemann Mitglied des Vorstands
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| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 29. Januar 2019 | Veröffentlichung Geschäftsbericht 2017/2018 |
| 26. Februar 2019 | Veröffentlichung Zwischenbericht 1. Quartal 2018/2019 |
| 21. März 2019 | Ordentliche Hauptversammlung, Bremen |
| 23. Mai 2019 | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht 2018/2019 |
| Sept. 2019 | Herbstkonferenz, Frankfurt am Main |
| 29. August 2019 | Veröffentlichung Zwischenbericht 3. Quartal 2018/2019 |
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
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