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Telefonica Deutschland Holding AG

Annual Report Mar 22, 2019

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Annual Report

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Telefónica Deutschland Holding AG

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

GESCHÄFTSBERICHT 2018

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

DIE TELEFÓNICA DEUTSCHLAND GROUP AUF EINEN BLICK

Finanzkennzahlen

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 % Veränderung
Umsatzerlöse 7.320 7.296 0,3
Umsatzerlöse (exkl. regulatorische Effekte 2018) 7.364 7.296 0,9
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.267 5.287 (0,4)
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (ohne regulatorische Effekte 2018) 5.310 5.287 0.4
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1 (exkl. regulatorische Effekte 2018) 1.938 1.840 5,3
OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge (ohne regulatorische Effekte 2018) 26,3% 25,2% 1,1%-p.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte1 1.884 1.840 2,4
OIBDA bereinigt um Sondereffekte-Marge 25,7% 25,2% 0,5%-p.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 1.797 1.785 0,7
OIBDA-Marge 24,6% 24,5% 0,1%-p.
Betriebsergebnis (190) (84) 125,2
Periodenergebnis (230) (381) (39,5)
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR)2 (0,08) (0,13) (39,5)
CapEx gesamt3 (966) (950) 1,7
davon CapEx4 (958) (932) 2,8
davon Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen (8) (18) (55,5)
Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio)5 13,2 13,0 1,4
Operating Cashflow (OIBDA-CapEx)6 839 853 (1,7)
Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen7 733 680 7,8
Anschlüsse gesamt zum 31. Dezember (in Tausend) 47.089 47.604 (1,1)
Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) 42.819 43.155 (0,8)
davon M2M Anschlüsse (in Tausend) 1.188 1.027 15,7
Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) nach marktüblicher Berechnungsweise8 45.256 45.918 (1,4)
Netto-Neuanschlüsse mobiles Prepaid-Geschäft (in Tausend) (1.338) (1.903) (29,7)
Netto-Neuanschlüsse mobiles Postpaid-Geschäft (in Tausend) 1.002 737 35,9
Postpaid Anteil (%) 52,0% 49,3% 2,7%-p.
Gesamt-ARPU (in EUR) 10,0 9,7 3,1
Postpaid churn excl. M2M (%) 1,6% 1,6% 0,0%-p.
Anteil Datenumsatz ohne SMS am gesamten Datenumsatz (%) 85,4% 80,8% 4,6%-p.

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Zum 31. Dezember 2018 2017 % Veränderung
Nettofinanzschulden9 1.129 1.064 6,1
Verschuldungsgrad10 0,6x 0,6x 8,5
Anzahl Mitarbeiter 8.868 9.281 (4,4)

(1) Sondereffekte beinhalten zum 31. Dezember 2018 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 84 Mio. EUR sowie Beraterkosten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen in Höhe von 2 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2017 enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 82 Mio. EUR, akquisitionsbezogene Beraterkosten in Höhe von 2 Mio. EUR sowie Erträge aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 28 Mio. EUR.

(2) Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wurde berechnet als Ergebnis nach Steuern dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien in Höhe von 2.975 Mio. innerhalb der Berichtsperioden 2018 und 2017.

(3) Exklusive der Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen und der aktivierten Fremdkapitalkosten für Investitionen in Spektrum.

(4) CapEx gesamt exklusive der Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen.

(5) Der Berechnung liegt CapEx gesamt zugrunde.

(6) Der Berechnung liegt CapEx zugrunde.

(7) Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.

(8) Ab dem Geschäftsjahr 2017 hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlüsse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.

(9) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

(10) Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekten für die letzten zwölf Monate.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Dieser Bericht umfasst den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Group, bestehend aus der Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland oder Gesellschaft), ihren konsolidierten Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (gemeinsam nachfolgend auch die Telefónica Deutschland Group oder Gruppe), sowie den Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in München, Deutschland.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Geschäftstätigkeit

Mit 47,1 Mio. Kundenanschlüssen zum 31. Dezember 2018 ist die Telefónica Deutschland Group einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Wir bieten Mobilfunk- und Festnetzdienste für Privat- und Geschäftskunden sowie innovative digitale Produkte und Services im Bereich loT (Internet of Things) und Datenanalyse an. Des Weiteren beziehen unsere zahlreichen Wholesale-Partner umfangreiche Leistungen im Bereich Mobilfunk von uns.

Im Mobilfunkbereich bedienen wir die steigende Nachfrage nach mobilen Dienstleistungen, die sich aus der Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen ergibt. Wir sind der einzige Telekommunikationsanbieter mit eigenem Mobilfunknetz, der sich ausschließlich auf Deutschland konzentriert - den attraktivsten Mobilfunkmarkt Europas. Wir sind mit insgesamt 42,8 Mio. Mobilfunkanschlüssen zum 31. Dezember 2018 ein führender Anbieter in diesem Markt. Zu mehr als 80% unserer Mobilfunkkunden haben wir eine direkte Kundenbeziehung. Darüber hinaus konnten wir im Festnetzbereich bereits 4,3 Mio. Kunden für unsere Telefonie- und Highspeed-InternetProdukte gewinnen. Wir gehören zur Telefónica, S.A. Group, einem der größten Telekommunikationsunternehmen weltweit.

Unsere Marken decken sämtliche Marktsegmente und Kundenbedürfnisse ab

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor unseres Marketing- und Vertriebsansatzes ist unsere konsequente und fokussierte Mehrmarkenstrategie. Mit unserer Kernmarke O2 bieten wir Privat- und Geschäftskunden eine große Bandbreite an hochwertigen Mobilfunk- und Festnetzprodukten. Internationale Großkonzerne werden von unserer Marke Telefónica abgedeckt.

Wir setzen auf sich ergänzende Vertriebskanäle, um die verschiedenen Kundenbedürfnisse bestmöglich bedienen zu können. Zu unserer Vertriebslandschaft gehören sowohl direkte Vertriebskanäle, darunter eigene Läden, ein landesweites Netzwerk unabhängig betriebener Franchise- und Premium-Partner-Shops, Online- und Telesales, als auch indirekte Vertriebskanäle, wie Partnerschaften und Kooperationen mit Einzelhändlern über physische oder Online-Kanäle.

G 01 UNSERE MARKEN1

1 Exemplarische Darstellung von Marken bei Zweitmarken und Partnermarken

Mit unseren Zweit- und Partnermarken sowie über unsere Wholesale-Kanäle erreichen wir weitere große Kundenkreise, welche wir nicht über die Marke O2 ansprechen. Zudem bieten wir durch gemeinschaftliche Tätigkeiten und strategische Partnerschaften weitere Mobilfunkmarken an. Hierzu zählen beispielsweise TCHIBO mobil oder ALDI TALK in Kooperation mit MEDIONmobile. Unser Mehrmarkenansatz gibt uns die Möglichkeit, das komplette Kundenspektrum mit einem maßgeschneiderten Produktangebot, Vertrieb und Marketing anzusprechen und so unseren potenziellen Umsatz zu erhöhen.

Mobilfunkdienstleistungen sind unser Hauptumsatzträger

Im Jahr 2018 bildeten die Mobilfunkdienste mit 5.267 Mio. EUR den wichtigsten Umsatzstrom für die Telefónica Deutschland Group (72 % des Gesamtvolumens). In diesem Bereich bieten wir Privat- und Geschäftskunden mobile Sprach- und Datendienste sowohl auf Vertragsbasis (Postpaid) als auch im Prepaid-Segment an.

Basis hierfür ist unser hochmodernes Mobilfunk-Netzwerk. Per Ende 2018 haben wir die Zusammenführung der Netze von O2 und E-Plus weitestgehend abgeschlossen, so dass unsere Kunden von der Stärke des neuen gemeinsamen Netzes profitieren. Die kombinierte UMTS/LTE-Abdeckung für mobiles Internet beträgt rund 95%. Die Telefónica Deutschland Group hat ferner den Ausbau ihres LTE-Netzwerks weiter konsequent fortgesetzt. Per Ende Dezember 2018 erreichte das Unternehmen eine landesweite LTE-Abdeckung von 88 %. Damit bieten wir insbesondere in Ballungszentren ein qualitativ hochwertiges Netzerlebnis.

Auch was unser Spektrumsportfolio betrifft, sind wir hervorragend aufgestellt. Die Telefónica Deutschland Group hat Zugang zu einem Spektrum von insgesamt 315,5 MHz und verfügt über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frequenzen, die Abdeckung (niedrige Frequenzen) einerseits und Kapazität (hohe Frequenzen) andererseits bieten. Verglichen mit unseren Mitbewerbern befinden wir uns in einer ausgezeichneten Position, um zukünftige Netzentwicklungen voranzutreiben.

G 02 FREQUENZBÄNDER FÜR MOBILFUNKNETZBETREIBER IN DEUTSCHLAND

Netzabdeckung: auf Augenhöhe mit dem Wettbewerb

Kapazität: Telefónica Deutschland Group weiterhin an der Spitze

1 FDD=Frequenzduplexbetrieb

2 TDD = Zeitduplexbetrieb

3 UMTS-Kernband auch als ,,2-GHz-Band'' von der BNetzA bezeichnet

Hardwaregeschäft: Hochmoderne Produkte und Finanzierungsangebote

Wir nutzen viele Wege, um eine große Vielfalt an Endgeräten an unsere Kunden zu vertreiben. Über unser Programm O2 My Handy kann der Kunde z.B. unabhängig vom Mobilfunkvertrag jedes Gerät im Angebot von O2 - egal, ob Handy, Tablet oder Smartwatch - sofort kaufen oder in 24 Monatsraten abzahlen. Für den Kunden bietet dieser Ansatz mehr Flexibilität und mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten des Mobiltelefons bzw. des Mobilfunkvertrags. Unsere Kunden können aus einer großen Vielfalt an Mobiltelefonen einschließlich der neuesten Premiumgeräte wählen, attraktive Zahlungsbedingungen nutzen und ihr Gerät außerhalb der 24-monatigen Laufzeit eines Mobilfunkvertrags austauschen. Wir versorgen z.T. auch unsere Wholesale-Partner mit Hardware und unterstützen sie bei Bedarf bei Vertrieb und Vermarktung der Hardware an ihre Kunden.

Unsere wichtigsten Lieferanten für Mobiltelefone sind die Hersteller Samsung, Apple, Huawei und Sony, wobei wir uns insbesondere auf den Verkauf von LTE-fähigen Smartphones konzentrieren. Infolgedessen wuchs die Zahl der Kunden mit LTE-fähigen Geräten und LTE Tarifen um 7 Prozentpunkte gegenüber dem 31. Dezember 2017 auf rund 44 %2 unseres Kundenstamms an. Die wachsende Nachfrage von Kunden unserer Zweitmarken nach mehr mobilen Datendiensten decken wir über ein breites Spektrum erschwinglicher Smartphones ab.

2 Basierend auf Mobilfunkanschlüssen exklusive M2M-Anschlüsse

Innovative Produkte und digitale Dienste erschließen zusätzliche Geschäftspotentiale

Um unsere Angebote rund um Smartphones noch attraktiver für unsere Kunden zu gestalten, bieten wir zusätzliche Produkte wie Versicherungsleistungen oder Virenschutz an. Digitale Zusatzdienste, wie etwa Video- oder Musik-Streaming, eine Gaming-Flat für mobile Endgeräte, ein Online Fitness-Studio oder unser preisgekröntes O2 Banking liefern unseren Kunden zusätzlichen Mehrwert.

Wir treiben auch die digitalen Wachstumsfelder "Advanced Data Analytics (ADA)" und IoT voran. So bieten wir Unternehmen und öffentlichen Institutionen neue Erkenntnisse in Themenfeldern wie Verkehr, Handel oder Werbung, die wir mit Hilfe innovativer Datenanalyse-Methoden (ADA) schaffen. Zudem bieten wir Privat- und Geschäftskunden IoT-Lösungen, um ihnen die vernetzte Welt des Internets der Dinge zu erschließen.

Festnetzgeschäft: Umfassende Dienstleistungsangebote auf Grundlage einer zukunftssicheren Infrastruktur

Ergänzend zu unseren Mobilfunkdiensten bieten wir landesweit Festnetzdienste an. Dieses Angebot basiert auf unserer strategischen Partnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH. Sie gewährt uns langfristigen Zugang zu zukunftssicherer Festnetzinfrastruktur der nächsten Generation und kann bereits über 32 Mio. Haushalten in Deutschland einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang bereitstellen. Ferner profitiert die Telefónica Deutschland Group von sämtlichen künftigen Verbesserungen der Deutschen Telekom im Festnetzbereich wie beispielsweise einer Zunahme der VDSL-Abdeckung und höheren Geschwindigkeiten durch neue Technologien wie Glasfaser. Mit diesen Pluspunkten befindet sich die Telefónica Deutschland Group in einer ausgezeichneten Ausgangslage, um sowohl Privat- als auch Geschäftskunden umfassende Festnetz-Dienstleistungen anbieten zu können.

Unsere Marktbereiche

Wir stärken die Position unserer Kernmarke O2 im Markt. Hier wollen wir weiter hochwertige Kunden im Privat- und Geschäftskundenbereich gewinnen. Darüber hinaus ist die Telefónica Deutschland Group der führende Wholesale-Anbieter in Deutschland. Wir bieten unseren Wholesale-Partnern Zugang zu unserer Infrastruktur und unseren Dienstleistungen.

Privatkunden: Mobile Freiheit in der digitalen Welt bieten

Die Marke O2 ist nach der Anzahl der Anschlüsse Marktführer im Postpaid-Bereich für Privatkunden in Deutschland. Wir honorieren dieses Vertrauen und haben den Anspruch, unseren Kunden mobile Freiheit in der digitalen Welt zu bieten. Als Vorreiter auf dem deutschen Markt liegt unser strategischer Fokus auf dem Verkauf von datenzentrierten Mobilfunkverträgen an Smartphone-Nutzer, die wir mit unserem O2 Free-Tarifportfolio adressieren. O2 Free ist mit der Einführung der Tarifbestandteile Connect (bis zu 10 SIM-Karten für beliebige Endgeräte im Mobilfunkvertrag inklusive) und Boost (doppeltes Datenvolumen für 5 Euro Aufpreis) im Juni 2018 noch attraktiver geworden. Seit August 2018 bieten wir unseren Kunden mit O2 Free Unlimited sogar unbegrenztes Datenvolumen zu einem sehr attraktiven Preis an.

Die großen Datenpakete in den O2 Free-Tarifen bieten den Kunden ein überzeugendes Preisleistungsverhältnis. Wir stimulieren so die zunehmende Nutzung mobiler Datendienste. Da unsere Kunden zudem vermehrt LTE-fähige Geräte nutzen, die die Datennutzung weiter fördern, gelingt es uns, die Umsatzerlöse pro Kunde zu steigern. Wir beobachten zudem auch im Prepaid-Bereich ein steigendes Interesse an Smartphones und der Nutzung mobiler Daten. Wir haben daher im Juli 2018 unser komplett überarbeitetes O2 my Prepaid-Tarifportfolio, das insbesondere Smartphone-Nutzer adressiert, eingeführt.

Mit unserem im Oktober 2018 neu vorgestellten O2 my Home-Tarifportfolio realisieren wir die Freiheitspositionierung der Marke O2 auch konsequent in unserem DSL-Angebot. Wir bieten Privatkunden damit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s in den eigenen vier Wänden. Darüber hinaus haben wir seit August 2018 mit O2 my All in One einen Tarif im Angebot, der unlimitierten Mobilfunk mit einem vollwertigen Festnetzanschluss inkl. Telefonie- und Internet-Flatrate zu einem sehr interessanten Preis-Leistungsverhältnis kombiniert.

Die Marke Blau ist eine klar von O2 abgegrenzte Zweitmarke für preisbewusste Privatkunden, die diesem Kundensegment ein auf das Wesentliche reduziertes Mobilfunk-Portfolio und transparente Kommunikation bietet. Im Sommer 2018 wurde das neue Blau TarifPortfolio eingeführt, das dieses Kundenversprechen realisiert und mobile Freiheit zu einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis bietet.

Wholesale-Partner: Festigung der Marktführerschaft

Unser Partnergeschäft ist eine wichtige Säule unseres Mehrmarkenansatzes. Wir bieten unseren Partnern ein breites Portfolio an Möglichkeiten an. Grundlage ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit unterschiedlichen Wertschöpfungstiefen, das wir potenziellen Partnern anbieten können, die in den deutschen Mobilfunkmarkt einsteigen möchten.

Zu unseren größten Partnern aus dem Reseller- und Service Provider-Bereich gehören MEDIONmobile (ALDI TALK), 1&1 Drillisch, mobilcom/debitel und Kabelanbieter. Darüber hinaus sprechen wir mit Marken wie AY YILDIZ oder Ortel Mobile auch ethnische Zielgruppen an. Wir haben uns im Rahmen des Zusammenschlusses mit E-Plus verpflichtet, 20 % unserer mobilen Netzwerkkapazität über Mobile Bitstream Access (MBA) an die Drillisch Online AG (vormals: MS Mobile Service GmbH), die mittlerweile zur 1&1 Drillisch-Gruppe gehört, zu veräußern. Drillisch verfügt ferner über eine Option, die Netzkapazität auf eine Gesamtkapazität von bis zu 30% zu erhöhen.

Geschäftskunden: Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wir bedienen KMU sowie Small Offices/Home Offices (SoHo) über unsere Kernmarke O2 beispielsweise mit dem innovativen ProduktPortfolio O2 Free Business oder dem Produkt O2 Business Fusion. Letzteres ist ein ganzheitliches Angebot bestehend aus Mobilfunk, Internet und Festnetztelefonie, bei dem der Kunde alles in einem kombinierten Produkt erhält, was er für die Kommunikation am Arbeitsplatz oder unterwegs benötigt und das zu einem überzeugenden Preis-Leistungsverhältnis. Mit O2 Unite haben wir zudem ein im deutschen Markt einmaliges Pooling-Tarifmodell für Firmenkunden.

Im Geschäftskundenbereich bieten wir auch Dienstleistungen im Bereich Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) und Managed Connectivity an. Diesen Geschäftsbereich wollen wir in Zukunft weiter ausbauen. Der Fokus unseres Produkts Telefonica IoT Connect liegt z.B. nicht nur auf der reinen Übertragung von Daten, sondern realisiert vielmehr die intelligente Vernetzung und Steuerung von Konnektivität und ermöglicht dadurch ein breites Spektrum von neuen Services, welche flexibel auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden angepasst werden können.

New Business: Internet of Things und intelligente Datenanalyse

Telefónica Deutschland Group treibt gezielt Innovation in den Bereichen Datenanalyse und IoT voran. Wir erschließen die großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Potenziale des Internet of Things und von intelligenter Datenanalyse (ADA: Advanced Data Analytics). Wir entwickeln neue Geschäftsmodelle in diesen Bereichen und nutzen dabei sowohl agile Methoden als auch die Stärken der Telefónica Deutschland Group.

Wir werden das Wachstumsfeld Internet of Things (IoT) für alle Marktsegmente erschließen, die wir bereits mit unserem Kerngeschäft adressieren. Wir beabsichtigen, eine führende Rolle im Bereich Consumer IoT einzunehmen.

Steuerungssystem

Die Telefónica Deutschland Group wird von den Mitgliedern des Vorstands gesteuert.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Telefónica Deutschland Group und berichtet an den Aufsichtsrat. Dieser nimmt bei zustimmungsbedürftigen Geschäften an der Geschäftsführung teil (z.B. bei der Festlegung des Jahresbudgets, bei Änderungen der Unternehmensstruktur oder der Grundsätze der Unternehmensstrategie). Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat lädt der Vorstand zur jährlichen Hauptversammlung ein.

Im achtköpfigen Vorstand werden in den wöchentlichen Sitzungen alle operativen und strategischen Entscheidungen zur erfolgreichen Steuerung des Unternehmens in den einzelnen Geschäftsbereichen getroffen. Dies beinhaltet z.B. die Festlegung und Verabschiedung der Strategie über alle operativen Bereiche, die konsistente und einheitliche Operationalisierung der Strategie, das Management der operativen Performance, die Sicherstellung der funktionsübergreifenden Abstimmung und Zusammenarbeit, Sicherstellung der Budgetzielerreichung, Definition und Implementierung von Maßnahmen zur Performanceverbesserung sowie das funktionale Risiko Management für den jeweiligen Verantwortungsbereich.

Wir streben an, den Unternehmenswert im Sinne unserer Aktionäre zu erhöhen. Darüber hinaus sind wir fest davon überzeugt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter maßgeblich zu dieser Wertsteigerung beiträgt.

Die Geschäftsführung der Telefónica Deutschland Group hat für die Steuerung der Gruppe ein umfassendes internes Managementsystem eingeführt, das in erster Linie folgende Bestandteile umfasst:

Prozess zur strategischen Zielsetzung
Integriertes Budgetierungs- und Planungssystem
Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Monatliche Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat
Kontinuierliches Chancen- und Risikomanagement
Führung durch zielgerichtete Vereinbarungen auf allen Ebenen des Unternehmens.

Strategische Zielsetzungen werden jährlich überprüft und neu festgelegt

Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Planungsprozesses wird die Unternehmensstrategie mit Unterstützung des Strategiebereichs vom Vorstand der Telefónica Deutschland überprüft. Dabei werden langfristige Strategieziele für die Positionierung des Unternehmens auf dem deutschen Markt sowie ein Strategieplan inklusive einer Finanzplanung für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet. Auf Grundlage der vereinbarten Mehrjahresziele erfolgt dann die detaillierte Budgetplanung für das nächste Geschäftsjahr. Gleichzeitig werden die kurzfristigen Prioritäten festgelegt. Entscheidungen basieren auf aktuellen Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Marktprognosen, die mit der Unternehmensvision und den langfristigen Strategiezielen abgeglichen werden.

Mit diesem systematischen Ansatz werden Chancen und Wachstumsmöglichkeiten, aber auch Risiken ermittelt und die Unternehmensstrategie sowie Investitionsentscheidungen abgeleitet. Anschließend wird die Unternehmensstrategie in konkrete Strategien für die jeweiligen Organisationseinheiten übersetzt. Auf dieser Ebene werden die für die jeweilige Organisationseinheit relevanten Chancen bei der operativen Umsetzung der Strategie priorisiert.

Unsere Vision ist es, bis 2022 zum "Mobile Customer & Digital Champion" in Deutschland zu werden. Hierbei besteht unsere erste strategische Priorität in der Stärkung fundamentaler Grundlagen unseres Geschäfts: Ein hervorragender Kundenservice, stabile IT-Systeme, eine schlagkräftige Organisation sowie angemessene regulatorische Rahmenbedingungen. Die zweite Priorität liegt auf der Verbesserung des Kundenerlebnisses im digitalen Zeitalter. Dies beginnt mit der Bereitstellung eines besseren, schnelleren und leistungsfähigeren Netzes und eines überzeugenden Produkt- & Service-Angebots, das auf den Kunden in seinem digitalen Alltag zugeschnitten ist. Darüber hinaus haben wir unser Transformationsprogramm "Digital4Growth" aufgesetzt, mit dem wir ~600 Mio. Euro an OIBDA-Effekten (brutto) bis 2022 erzielen wollen. "Digital4Growth" soll weiteres Wachstum erzeugen und das Unternehmen schneller, einfacher und besser machen.

Unsere dritte Priorität besteht in der Realisierung von Wachstumspotentialen im Kerngeschäft und neuen Geschäftsfeldern verbunden mit einer positiven Entwicklung unserer Profitabilität. Das Unternehmen wird die Datenmonetarisierung weiter vorantreiben und erwartet, den Umsatz mittelfristig auf Marktniveau zu steigern. Über die digitale Transformation will Telefónica Deutschland die Margen weiterhin verbessern und gleichzeitig ihre Investitionen (CapEx) mittelfristig stabil halten. Auf Basis eines konservativen Finanzierungsprofils und gestützt durch einen soliden Free Cashflow wird das Unternehmen seinen Aktionären auch weiterhin attraktive Renditen bieten.

G 03 DIGITAL4GROWTH: ZIELE BIS 2022

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O2App- Penetration Tarif- Entschlackung Gesamte IT- Ausgaben / PO Kundenabwanderung
>80% -40% Kunden -2%
(vs. 20% 2017) -15% Prozentpunkte
Lead time Produkt Manuelle Eingriffe Anteil digitaler Vertriebskanäle GA Marktanteil im
lnnerhalb v. im Back-office >25% SME-Segment
Stunden -80% (vs. 15% in -30%
2017)
Mit dem Netz verb. eCare-Anteil an Service- Reduktion von Shops Umsatzsteigerung
Geräte / Kunde Vorfällen >10% durch
4 -80% loT
(vs. 1,5 in (vs. 65% in -€200-300 Mio.
2017) 2017) kumuliert

Steuerungssystem umfasst finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen

Zur Steuerung unserer strategischen und operativen Ziele haben wir Leistungskennzahlen aufgestellt. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Managementsystems der Telefónica Deutschland Group und spiegeln die Interessen unserer unterschiedlichen Stakeholder wider.

Folgende Steuerungsgrößen hatten ab dem Geschäftsjahr 2018 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung:

G 04 LEISTUNGSINDIKATOREN

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Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren Umsatzerlöse Operatives Ergebnis (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte
Weitere finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (MSR) Free Cashflow Nettoverschuldungsgrad Mobilfunk Nettoneukunden

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Bedeutende finanzielle Leistungsindikatoren Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio)
Weitere finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Kundenzufriedenheit Mitarbeiterzufriedenheit

Umsatzerlöse

Die Entwicklung der Umsatzerlöse stellt eine wesentliche Grundlage für die Messung unseres Unternehmenserfolgs dar. Die Umsatzerlöse bilden den Gesamtwert unserer betrieblichen Tätigkeit ab und sind damit eine zentrale Kennzahl für den Erfolg des Absatzes unserer Produkte und Dienstleistungen im Markt. Für eine bessere Vergleichbarkeit mit Vorjahren betrachten wir die Kennzahl bereinigt um die regulatorische Effekte des Berichtsjahres.

Sie beruhen maßgeblich auf den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Gebühren für die Nutzung von Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobilen Datendiensten durch unsere Kunden sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte, die andere Anbieter für die Nutzung unseres Netzes bezahlen). Weiterhin entstehen sie aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware sowie aus dem Verkauf von Festnetzdienstleistungen (Grundgebühren, erhobene Nutzungsentgelte sowie Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte).

Darüber hinaus entstehen Umsatzerlöse zunehmend aus dem Verkauf weiterer Produkte und Dienstleistungen; so zum Beispiel in den digitalen Zukunftsmärkten "Internet der Dinge" (IoT), "Intelligente Datenanalyse" (ADA) und "Cloud Computing".

Operatives Ergebnis bereinigt um Sondereffekte

Das OIBDA entspricht dem Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Anhand des OIBDA messen wir die Ertragskraft unseres operativen Geschäfts. Diese Betrachtung gibt einen umfassenden Blick auf unsere Aufwands- und Ertragsstruktur. Da Sondereffekte eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren erschweren, verwenden wir für eine transparente Darstellung das OIBDA bereinigt um Sondereffekte. Diese Einmaleffekte wirken sich unmittelbar auf die Ertragslage aus und resultieren beispielsweise aus einer geänderten Zusammensetzung des Konzerns, dem Veräußerungsergebnis aus Unternehmenstransaktionen, den akquisitionsbedingten Beraterkosten, Restrukturierungsaufwendungen oder nicht operativen Transaktionen. Zur besseren Vergleichbarkeit werden weiterhin die Auswirkungen auf die Ertragslage des Vorjahres angepasst, die sich aus einer im Vorjahr unterjährig durchgeführten Transaktion ergeben und somit in der Vergleichsperiode nicht vollständig enthalten sind. Da andere Unternehmen möglicherweise eine andere Berechnungsgrundlage für das OIBDA verwenden, kann unsere Darstellung eventuell nicht mit anderen Unternehmen vergleichbar sein.

Investitionsquote (CapEx/ Sales-Ratio)

Die Investitionsquote (CapEx/ Sales-Ratio) dient für die Telefónica Deutschland Group im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit und gibt den prozentualen Anteil der Investitionen an den Umsatzerlösen wieder. Die Investitionsausgaben (CapEx), setzen sich aus Zugängen von Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten zusammen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und Kapazität unseres Netzwerks (insbesondere für LTE und UMTS) sowie der Produktentwicklung. Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen sowie aus Unternehmenszusammenschlüssen sind nicht im CapEx enthalten. Nach Einführung von IFRS 16 werden weiterhin die Zugänge aus aktivierten Nutzungsrechten kein Bestandteil der der Berechnung zugrundeliegenden Investitionen sein.

Weitere finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Neben unseren bedeutsamen finanziellen internen Steuerungskennzahlen werden weitere finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen beobachtet.

Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen

Die Entwicklung der Umsatzerlöse für Mobilfunkdienstleistungen ist ein Schlüsselindikator für den Erfolg unseres Unternehmens. Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf den Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach-, Kurzmitteilungs- und mobile Datendienste sowie auf den Umsätzen aus Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und Kurzmitteilungen bezahlt und über unser Netz zugestellt werden. Zentrale Umsatztreiber für eine nachhaltige Entwicklung sind das mobile Datengeschäft und die Monetarisierung der Datennutzung.

Free Cashflow

Die interne Steuerungsgröße Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit. Implizit gibt der Free Cashflow auch Auskunft über die Veränderung des Working Capital. Working Capital Management trägt somit essenziell zur Steuerung des Free Cashflow in der jeweiligen Berichtsperiode bei.

Die Kennzahl Free Cashflow beschreibt die Finanzmittelveränderung aus betrieblich veranlassten Mittelzuflüssen und -abflüssen sowie allen investiven Ein- und Auszahlungen, die zur organischen Erhaltung oder Erweiterung des Unternehmens getätigt wurden. Der Wert gibt Aufschluss über die Veränderung der verfügbaren finanziellen Mittel des Unternehmens, die es uns beispielsweise ermöglichen, Wachstumsinvestitionen zu tätigen bzw. Dividendenzahlungen vorzunehmen oder Finanzverbindlichkeiten zu bedienen.

Nettoverschuldungsgrad

Der Nettoverschuldungsgrad wird definiert als der Quotient der Nettofinanzschulden und des Betriebsergebnisses vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte für die letzten zwölf Monate. Die Nettofinanzschulden umfassen kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Nettoverschuldungsgrad setzt die Höhe der Nettofinanzschulden in Beziehung zu einer operativen Erfolgskennziffer (OIBDA bereinigt um Sondereffekte) und stellt dem Management Informationen darüber zur Verfügung, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Schulden zu reduzieren. Wir überwachen aktiv die Kapitalstruktur mit der Zielsetzung, den Nettoverschuldungsgrad mittelfristig unter oder maximal bei 1,0x zu halten (Zielniveau).

Im Rahmen ihrer Dividendenpolitik hat die Telefónica Deutschland außerdem beschlossen, auf die Auszahlung von Dividenden durch Ausschüttung von Kapital oder Kapitalrücklagen in bar oder den Rückkauf von Aktien zu verzichten, wenn der Nettoverschuldungsgrad den Zielwert für die Fremdverschuldung von 1,0x wesentlich und stetig überschreitet. Im Hinblick auf die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 und zur Gewährleistung einer entsprechenden finanziellen Flexiblität bezüglich der anstehenden Spektrum Auktion und Investitionen in 5G werden wir das angestrebte Zielniveau im Laufe des Geschäftsjahres 2019 überprüfen und voraussichtlich erhöhen. Im Rahmen der Anpassung beabsichtigen wir, unser Investment Grade Rating BBB von Fitch aufrechtzuerhalten.

Mobilfunk Nettoneukunden (mobile Net Adds)

Als Nettoneukunden werden die pro Betrachtungszeitraum neu gewonnenen Kunden nach Abzug der Kundenabgänge bezeichnet. Eine positive Anzahl von Nettoneukunden führt zu einem Wachstum der Kundenanschlüsse. Dabei unterscheiden wir zwischen Vertragskunden (Postpaid) und nicht vertraglich gebundenen Kunden (Prepaid). Die Anzahl der Nettoneukunden wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Durch eine hohe Attraktivität des Produktportfolios können z. B. mehr Neukunden gewonnen werden, eine hohe Kundenzufriedenheit bei Bestandskunden wiederum führt zu einer niedrigen Kündigungsrate. Ziel dieser Leistungskennzahl ist es unter anderem, die Kundengewinnungs- und Kundenbindungsmaßnahmen beurteilen zu können.

Kundenzufriedenheit

Die Kundenzufriedenheit zählt zu den wichtigsten Prioritäten unseres Unternehmens. Daher streben wir kontinuierlich eine bessere Positionierung unserer Marken an, um somit Privat-, Partner- und Geschäftskunden für unsere Produkte zu gewinnen. Es ist unser Anspruch, mit den beliebtesten Marken die zufriedensten Kunden auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu betreuen. Das bedeutet, dass wir jederzeit bestrebt sind, kundenorientierte Angebote zu erstellen und an allen Kundenschnittstellen einen herausragenden Service zu bieten. Wir sind davon überzeugt, dass hohe Kundenzufriedenheitswerte die Kündigungsrate reduzieren und die Empfehlungsrate steigern. Um die Kundenzufriedenheit zu messen, nutzen wird den Net Promoter Score (NPS) und den Customer Satisfaction Index (CSI) als zentrale Leistungskennzahlen.

Mitarbeiterzufriedenheit

Der Erfolg der Telefónica Deutschland Group basiert ganz wesentlich auf dem Engagement und der fachlichen Qualifikation der eigenen Mitarbeiter. Nur mit ihnen können die digitale Transformation des Unternehmens und damit nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg gelingen. Unsere Mitarbeiter haben unser Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist. Um das Engagement unserer Mitarbeiter und das allgemeine Arbeitsklima zu bewerten, führen wir jährlich online, anonym und auf freiwilliger Basis eine Umfrage unter allen Mitarbeitern der Telefónica Deutschland Group zur Mitarbeiterzufriedenheit durch. Die Ergebnisse, die wir daraus gewinnen, werden auf allen Führungsebenen in Workshops kommuniziert und intensiv diskutiert. Somit sollen sich die Organisation und die individuellen Bereiche stetig weiterentwickeln und verbessern.

Budgetierungs- und Planungssystem legt konkrete Zielvorgaben fest

Das integrierte Planungssystem basiert auf strategischen und operativen Zielen. Der Vorstand der Telefónica Deutschland legt im Hinblick auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren interne Zielvorgaben für die Gruppe fest. Zur Festlegung eines Dreijahresplans werden die voraussichtliche Marktentwicklung sowie die internen Erwartungen hinsichtlich der Fortschritte in den Bereichen Wachstum und Effizienzevolution einmal im Jahr diskutiert. Das erste Planjahr wird dabei auf monatlicher Basis abgebildet, um eine detaillierte Budgetaufstellung zu etablieren. Aus Kontrollgründen wird das Budget zweimal im Jahr aktualisiert. Neben den bereits erzielten Ergebnissen, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung analysiert werden, werden auch die aktuelle Marktentwicklung sowie ergänzende Chancen oder Risiken, die zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt sind, in den Aktualisierungen berücksichtigt. Diese Prognose wird dann verwendet, um operative Verbesserungen einzuführen oder um neue Chancen wahrzunehmen, die sich der Gruppe bieten.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES KONZERNS

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist solide

Die deutsche Wirtschaft bewegt sich weiter auf einem Wachstumspfad. Die Konjunktur wird allerdings durch ein schwieriges außenwirtschaftliches Umfeld und zusätzlich durch temporäre Sondereffekte in der Automobilindustrie gedämpft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist im Jahr 2018 das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen. Das deutsche Wirtschaftswachstum hat allerdings etwas an Schwung verloren, lag aber in 2018 dennoch über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 %. Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2018 von Konsum und Investitionen: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv und in 2018 ist ein erneuter Höchststand bei der Zahl der Erwerbstätigen zu verzeichnen. Im Jahresdurchschnitt 2018 haben 44,8 Mio. Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland die Wirtschaftsleistung erbracht.

Trends auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt bringen Wachstumspotenzial mit sich

Die Telekommunikationsindustrie ist ein wesentlicher Wegbereiter der Digitalisierung, die weiter voranschreitet und die Welt nachhaltig verändert. Im Telekommunikationsmarkt zeichnen sich aufgrund dessen verschiedene Trends ab:

Die Konsumenten von heute sind mobil. Sie wollen immer und überall online sein. Das Smartphone hat sich vom reinen Kommunikationsendgerät hin zum universellen mobilen Begleiter sowie zur Steuerungszentrale des (mobilen) Lebens entwickelt. Gemäß einer Erhebung des Branchenverbands Bitkom nutzten 2018 57 Mio. Bundesbürger ab 14 Jahren ein Smartphone. Das Smartphone ist zudem der Wegbereiter für neue Technologien wie etwa Augmented und Virtual Reality, aber auch Sprachsteuerung. Letztere erobert in Form der stationären digitalen Sprachassistenten wie zum Beispiel Amazon Echo und Google Home die Wohnzimmer. Laut dem Branchenverband Bitkom nutzt bereits jeder achte Bundesbürger ab 18 Jahren einen intelligenten Lautsprecher mit digitalem Sprachassistenten.

Der Trend in Richtung vernetzbarer Produkte setzt sich fort. Unterstützt wird das durch die Einführung der eSIM, als der Schlüssel für das Internet der Dinge. Immer mehr Hersteller bringen eSIM-fähige Smartphones und Wearables auf den Markt. Parallel steigt die ProKopf-Anzahl an vernetzten mobilen Endgeräten.

Durch die Steuerung per Smartphone oder digitalem Sprachassistenten verschwinden die Grenzen zwischen Consumer Electronics, Informations- und Kommunikationsdiensten und sogar klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Kaffeemaschine zunehmend.

Auch der Fernsehmarkt in Deutschland ist grundlegenden Veränderungen unterworfen, die auch die Telekommunikationsbranche betreffen. Lineares Fernsehen wird für viele Menschen zunehmend weniger interessant, wenngleich es nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Fernsehens ist. Auf der anderen Seite ist inzwischen Videostreaming fester Bestandteil des Medienkonsums: Videoclips, Serien und Filme auf Abruf anzuschauen gehört heute für viele Menschen in Deutschland bereits zum Medienalltag. Dies spiegelt sich in steigenden Nutzerzahlen sowie wachsender Zahlungsbereitschaft der Kunden wider.

Neben der Vernetzung von Menschen bietet die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie z.B. Industrie 4.0, Connected Car, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities. Ein weiterer Trend ist die die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Die Nachfrage nach mobilen Datendiensten und der intensive Wettbewerb treiben die Marktentwicklung

Mit 116,4 Mio. Kunden (SIM-Karten) Ende September 2018 ist der deutsche Mobilfunkmarkt der größte innerhalb der EU. Die rechnerische Mobilfunkpenetration betrug 141 %, d. h. jeder Bundesbürger hat durchschnittlich 1,4 Mobilfunkkarten. Das Kundenwachstum im Zeitraum von Januar bis September 2018 ist insbesondere auf den werthaltigeren Postpaid-Sektor zurückzuführen. Ende September 2018 machten die Postpaid-Kunden 55,9 % der gesamten Anschlüsse aus. Ende September 2017 lag der Anteil noch bei 53,9 %.

Der Mobilfunkmarkt entwickelte sich im Jahr 2018 weiterhin dynamisch, jedoch rational, mit einem klaren Schwerpunkt der Anbieter auf profitablem Wachstum, durch verstärkte Datennutzung der Kunden und die Monetarisierung von Tarifen mit großem Datenvolumen.

Die stetig wachsende Nachfrage nach datenintensiveren Internetdiensten sorgte für ein weiteres Ansteigen der mobilen Datennutzung. Laut Analystenschätzungen ist der durchschnittliche Datenverbrauch pro Mobilfunkkunde im Monat von 2017 auf 2018 von 1,2 GB auf 1,9 GB gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von rund 60 Prozent.

Quelle: Unternehmensdaten, Analysys Mason, Bundesbank, Bitkom, VATM, BMWi, Statistisches Bundesamt, PwC, Statista

Der deutsche Mobilfunkmarkt ist ein etablierter Markt

Nach dem Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Group mit der E-Plus Gruppe besteht der deutsche Mobilfunkmarkt aus drei Netzbetreibern und mehreren Service-Providern bzw. Virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO). Ende September 2018 hielt die Telefónica Deutschland Group mit 43,0 Mio. Mobilfunkkunden (nach marktüblicher Berechnungsweise3 : 45,4 Mio.) einen Marktanteil von 37,0 %.

G 05 MARKTANTEILE IM MOBILFUNKMARKT

BEZOGEN AUF KUNDEN (IN %)

ENDE SEPTEMBER 2018

Quelle: Unternehmensdaten/Quartalsberichte

Deutscher Festnetzmarkt von starkem Wettbewerb geprägt

Auch auf dem deutschen Markt für Festnetz-Breitbanddienste herrscht weiterhin ein intensiver Wettbewerb. Die Anzahl der Anschlüsse legte gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % zu, die Kundenbasis wuchs somit bis Ende 2018 auf schätzungsweise 34,3 Mio. an. Das Wachstum ist vor allem getrieben durch Kabel und VDSL-Anschlüsse, dieses geht wiederum auf geändertes Kundenverhalten und die gestiegene Nachfrage nach hohen Geschwindigkeiten zurück. So nutzten Ende 2018 über 33 % der Festnetzkunden einen Anschluss mit mindestens 50 Mbit/s, Ende 2017 waren es noch 28%. Die gestiegene Kundennachfrage nach mehr Bandbreite spiegelt sich auch in dem pro Breitbandanschluss und Monat erzeugten Datenvolumen wider. Dieses stieg laut der VATM im Jahr 2018 auf durchschnittlich 90 GB pro Monat, was ein Plus von 8 % bedeutet.

Quelle: Analysys Mason, Bundesnetzagentur, VATM

3 Ab dem Geschäftsjahr 2017 hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkkundenanschlüsse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden.

Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Group

Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und als Betreiber von Telekommunikationsnetzen hat die Telefónica Deutschland Group besondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Sie unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Folgenden werden die wesentlichen regulatorischen Ereignisse des Geschäftsjahres aufgezeigt, die die Telefónica Deutschland Group betreffen.

Frequenzen

BNetzA setzt Verfahren zur Bereitstellung neuer Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz fort

Als Ergebnis ihrer Ende 2017 begonnenen Frequenzbedarfsermittlung und nach öffentlicher Konsultation entsprechender Entwürfe Anfang 2018 hat die BNetzA am 14. Mai 2018 die Präsidentenkammerentscheidungen I und II veröffentlicht. Danach werden die zur bundesweiten Bereitstellung identifizierten Frequenzen im Bereich von 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz mittels einer Versteigerung vergeben und bei 2 GHz eine gemeinsame Vergabe der Ende 2020 und Ende 2025 auslaufenden Frequenzen stattfinden. Das Spektrum im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz ist von der Versteigerung ausgenommen und soll im Antragsverfahren vergeben werden. Gegen die Entscheidungen hat die Telefónica Deutschland Group fristgerecht Klage erhoben sowie ein Eilverfahren zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eingeleitet. Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 21. Dezember 2018 den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes als unbegründet abgelehnt; im parallel laufenden Klageverfahren wird eine erstinstanzliche Entscheidung im Laufe des Jahres 2019 erwartet.

Nach einer mündlichen Anhörung am 13. Juli 2018 und der ab Ende September 2018 erfolgten Durchführung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zu entsprechenden Entwürfen, an denen sich die Telefónica Deutschland Group jeweils beteiligt hat, hat die BNetzA am 26. November 2018 die finalen Präsidentenkammerentscheidungen III und IV zu den Frequenznutzungsbestimmungen und den Auktionsregeln veröffentlicht. Die Entscheidungen sehen weitreichende Versorgungsverpflichtungen für Haushalte und Verkehrswege einschließlich Schienen, Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Land- bzw. Staatsstraßen sowie Seehäfen und Wasserstraßen vor. Teilweise ist eine Anrechnung der Versorgung durch andere Mobilfunknetzbetreiber vorgesehen. Bei Haushalten, Bundesautobahnen, Bundesstraßen und fahrgaststarken Schienenwegen ist eine Übertragungsrate von 100 Mbit/s vorgeschrieben, bei den übrigen Verkehrswegen von 50 Mbit/s. Bei Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist eine Latenz von maximal 10ms angeordnet. Im Übrigen wird der Ausbau von 500 Basisstationen für den ländlichen Raum sowie von 1.000 Basisstationen für 5G Anwendungen geregelt. Für Neueinsteiger gelten abweichende Versorgungsverpflichtungen. Daneben sind den Frequenzzuteilungsinhabern Verhandlungspflichten mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten, mit geeigneten Interessenten über die lokale oder regionale Überlassung von Spektrum bei 3,6 GHz sowie mit anderen bundesweiten Zuteilungsinhabern über Roaming sowie Infrastruktur-Sharing. Bis zum 25. Januar 2019 konnten schriftlich Anträge auf Zulassung zur Auktion gestellt werden. Der Beginn der Auktion ist für das 1. Quartal 2019 vorgesehen. Gegen die Präsidentenkammerentscheidungen III und IV hat die Telefónica Deutschland Group fristgerecht im Dezember 2018 Klage erhoben.

Parallel zum Vergabeverfahren erarbeitet die BNetzA ein Antragsverfahren für Frequenzzuteilungen im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz und hat hierzu einen Entwurf konsultiert, zu dem die Telefónica Deutschland Group bis zum 28. September 2018 Stellung genommen hat. Demnach sind einerseits für einen Teil der Frequenzen jedenfalls lokale Zuteilungen vor allem mit Blick auf Anwendungen für Industrie 4.0 vorgesehen sowie andererseits wechselseitige Mitnutzungsrechte zwischen bundesweiten und lokalen Zuteilungen als auch eine nachfragegerechte Versorgung mit 5G geplant. Die Inhaber bundesweiter Zuteilungen sollen verpflichtet sein, die Mitnutzung von Kapazitäten und Diensten zur Bereitstellung möglichst vielfältiger Geschäftsmodelle diskriminierungsfrei zu ermöglichen.

Für den Frequenzbereich oberhalb 24 GHz bereitet die BNetzA zunächst bei 26 GHz ebenfalls ein Antragsverfahren vor. Hierzu hat die BNetzA in 2018 erste Erwägungen entwickelt, die als Grundlage für die Erarbeitung von Zuteilungsregelungen dienen sollen und zu denen die Telefónica Deutschland Group bis zum 19. Oktober 2018 Stellung genommen hat.

Die Antragsverfahren sollen in 2019 weiterentwickelt und rechtzeitig vor dem Auktionsbeginn finalisiert werden.

Lokales Roaming

Innerhalb der Regierungskoalition wird erwogen, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für lokales Roaming zu initiieren bzw. entsprechende Regelungen in das laufende 5. TKG-Änderungsgesetz einzubringen. Über eine solche Ermächtigungsgrundlage soll die BNetzA zur Anordnung von lokalem Roaming in äußerst lückenhaften, lokal abgrenzbaren Gebieten ermächtigt werden. Adressat einer solchen Anordnung sollen die sich im Wettbewerb befindlichen Mobilfunknetzbetreiber sein. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich nicht vor März 2019 abgeschlossen sein. Die Telefónica Deutschland Group bewertet dieses Vorhaben des Gesetzgebers als nicht erforderlichen und unverhältnismäßigen Eingriff in den wettbewerblich organisierten Mobilfunkmarkt.

Gesamtkonzept Mobilfunk 2019

Der Beirat der BNetzA hat mit Beschluss vom 26. November 2018 festgelegt, dass er gemeinsam mit BNetzA, Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern bis Mitte 2019 ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland entwickeln möchte. Ziel dieses Konzeptes soll ein Entwicklungspfad sein, wie der Mobilfunknetzausbau im ländlichen Raum weiter ausgestaltet werden soll. Aus Sicht der Telefónica Deutschland Group kann es nicht zielführend sein, ein solches Konzept ohne die Beteiligung des Marktes zu entwickeln. Die Telefónica Deutschland Group wird sich daher aktiv in den politischen Prozess einbringen.

Telekommunikationsmarkt

EU überarbeitet Rechtsrahmen für Telekommunikation (TK-Review)

Das Europäische Parlament hat den EU-Kodex für elektronische Kommunikation am 16. November 2018 verabschiedet und der Europäische Rat hat am 4. Dezember 2018 seine Zustimmung erteilt. Der EU-Kodex sieht eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für die Telekommunikationswirtschaft vor. Kernpunkte sind die Ergänzung der Regulierungsziele um die "Förderung hochleistungsfähiger Kommunikationsnetze" sowie Überlegungen zur Regulierung von OTT-Diensten. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag unter anderem Regelungen zur Frequenznutzung, investitionsfreundliche Zugangsregulierung sowie zum künftigen institutionellen Rahmen. Der Kodex enthält richtige Weichenstellungen, birgt jedoch auch Unklarheiten, insbesondere mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Zugangsregulierung. Die finalen EU-Regelungen sind am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten und müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll nach Plänen des Gesetzgebers eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2019 erarbeitet werden.

Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die BNetzA

Im Jahr 2017 hat die BNetzA eine Mitteilung veröffentlicht, wonach sie bis zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen absehen wird. Die Telefónica Deutschland Group hat in 2017 deshalb die Speicherung vorläufig ausgesetzt. Die rechtskräftige Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht dauerte auch in 2018 noch an.

Zugangs- und Entgeltregulierung

Roam-like-at-home

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in 2017 hinsichtlich einzelner Aspekte der Umsetzung von Roam-like-at-home abgemahnt. Da die Umsetzung im Einklang mit den Vorgaben der BNetzA erfolgte, wurde der Abmahnung nicht zugestimmt. Der VZBV hat trotzdem Klage erhoben. Mit einer Gerichtsentscheidung wird im 1. Halbjahr 2019 gerechnet.

EU regelt Preisobergrenzen für Intra-EU Anrufe und SMS ab Mai 2019

Im Wege einer im Dezember 2018 in Kraft getretenen Änderung der Roaming-Verordnung werden die Entgelte für Anrufe und SMS aus Deutschland in das EU-Ausland mit Wirkung ab dem 15. Mai 2019 mit einer Preisobergrenze versehen. Für Anrufe darf dann maximal ein Entgelt von 19 EUR-Cent pro Minute und für SMS von maximal 6 EUR-Cent pro SMS (jeweils netto) erhoben werden. Diese Änderung wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bedarf keines nationalen gesetzlichen Umsetzungsaktes.

MTR und FTR

Die mit Beschluss vom 6. März 2017 von der BNetzA genehmigten Mobilfunkterminierungsentgelte (MTR) wurden ab dem 1. Dezember 2018 planmäßig von zuvor 1,07 EUR-Cent pro Minute auf 0,95 EUR-Cent pro Minute weiter abgesenkt. Dieses Entgelt ist bis zum 30. November 2019 wirksam. Genehmigungsverfahren für die ab dem 1. Dezember 2019 gültigen MTR werden im Jahr 2019 durchgeführt.

Die Festnetzterminierungsentgelte (FTR) in Höhe von 0,1 EUR-Cent pro Minute sind Ende Dezember 2018 ausgelaufen. Für die Folgezeit hat die Telefónica Deutschland Group bei der BNetzA einen neuen Entgeltantrag gestellt. Eine vorläufige rückwirkende Entscheidung wird Anfang 2019 erwartet. Es wird erwartet, dass die Entgelte auch in Zukunft symmetrisch für alle regulierten Festnetzbetreiber festgelegt werden. Die FTR der Telekom Deutschland GmbH dienen dabei als Referenzmaßstab für alle anderen Festnetzbetreiber.

BNetzA Konsultation und Marktuntersuchung zu Glasfaserinfrastrukturen dauert an

Die von der BNetzA im Jahr 2017 eingeleiteten Untersuchungen zu "Fragen der Entgeltregulierung bei FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten mit Blick auf den Ausbau hochleistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen" sowie zur Regulierungsbedürftigkeit und dem Vorliegen beträchtlicher Marktmacht auf den Märkten 3a (= Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang) und 3b (= Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang) dauerten auch im Jahr 2018 an. Kernpunkte dieser Untersuchungen waren die Fragen nach der entgeltbezogenen regulatorischen Unterstützung eines beschleunigten Ausbaus der Glasfasernetze sowie nach der Zuordnung von FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten in den bundesweiten Anschlussmarkt, in dem sich auch kupferbasierte Anschlüsse und Kabel-Anschlüsse befinden. Erste Entscheidungen werden frühestens im 2. Quartal 2019 erwartet.

Einführung eines regulierten Vorleistungsproduktes "Super Vectoring" der Telekom

Die Telekom Deutschland GmbH hat ihr Produktangebot im Rahmen der regulierten Vorleistung "Bitstream Access" im August 2018 um sogenannte "Super-Vectoring"-Anschlüsse erweitert. Hierdurch wird die mögliche Bandbreite von VDSL-Anschlüssen im Vergleich zu heute deutlich erhöht (von max. 100 Mbit/s auf bis zu 250 Mbit/s). Super Vectoring ist nicht flächendeckend verfügbar, jedoch rüstet Telekom ihre Netzinfrastruktur kontinuierlich auf. Die von Telekom angebotenen Preise für Super-Vectoring wurden von der BNetzA überprüft und als wettbewerbsfähig erachtet. Durch "Super-Vectoring" wird eine Verbesserung der Wettbewerbsposition der Telefónica Deutschland Group auf dem Festnetzmarkt erwartet, da die Konkurrenzfähigkeit gegenüber Kabelnetzbetreibern und FTTB/H-Anbietern verbessert werden kann.

Überblick über das Geschäftsjahr 2018

Das deutsche Mobilfunk-Marktumfeld blieb im Geschäftsjahr 2018 über alle Segmente hinweg dynamisch, jedoch rational, mit einer klaren Ausrichtung auf profitables Wachstum durch verstärkte Datennutzung der Kunden und die Monetarisierung von Tarifen mit großem Datenvolumen. Um dies zu unterstützen und zu fördern, haben wir neben dem Relaunch des O2 Free Portfolios sowie des Blau Portfolios für preissensitivere Kunden auch unser Portfolio um verschiedene Unlimited Tarife im Privatkunden- und Geschäftskundenbereich erweitert. Wir fokussieren uns weiterhin darauf unseren Kunden mobile Freiheit zu bieten. Die neuen O2 Free Tarife - mit der Double-Data Boost Option und der einzigartigen O2 Connect Option für bis zu 10 Geräte -unterstützen unsere ARPU-up Strategie und helfen uns auch in Zukunft dabei den Effekten der Veränderung der Zusammensetzung des Kundenstamms, OTT-Effekten, sowie den fortwährenden negativen Regulierungseffekten auf Mobilfunkumsatz entgegenzuwirken.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 haben wir die Netzintegration weitestgehend abgeschlossen und die Netztest-Ergebnisse belegen deren positive Auswirkung. So konnte das Telefónica Deutschland Group Netz eine klare Notenverbesserung unter anderem im ChipTest und im Netztest der connect erzielen. Parallel zur Finalisierung der Netzintegration haben wir den LTE-Ausbau bundesweit vorangetrieben und in nahezu allen Städten in Deutschland unser Netz mit zusätzlichen LTE-Elementen verdichtet. Neben dem LTE-Ausbau entlang wichtiger Verkehrsinfrastrukturen haben wir auch in dünn besiedelten Gebieten zusätzliche Gemeinden an unser Netz angeschlossen. Insgesamt hat unser Netz in 2018 damit mehr als 6.700 LTE-Stationen hinzugewonnen.

Die erfolgreiche Finalisierung der Netzintegration und die daraus resultierende signifikante Verbesserung unserer Netzqualität ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zum "Mobile Customer and Digital Champion". Aufbauend auf diesen Erfolgen, werden wir den Ausbau und die Optimierung unseres Mobilfunknetzes weiter vorantreiben und gleichzeitig das Kundenerlebnis weiter verbessern. Dies schließt neben dem LTE-Ausbau auch die Verbesserung der Netzabdeckung entlang wichtiger Transportwege, wie Autobahnen und ICE Strecken mit ein.

Per Ende Dezember 2018 belief sich die Zahl der Kundenanschlüsse der Telefónica Deutschland Group auf 47,1 Mio., ein Rückgang um 1,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse betrug zum Jahresende 42,8 Mio.4 , ein Minus von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür war insbesondere der Rückgang der Kundenbasis im mobilen Prepaid-Bereich, der auf Änderungen im regulatorischen Umfeld (Legitimationsprüfung und Europäische Roaming-Verordnung) und den Markttrend von Pre- und Postpaid zurückzuführen ist.

Das mobile Postpaid-Geschäft zeigte weiterhin einen positiven Trend mit 1.002 Tsd. Netto-Neuanschlüssen im Geschäftsjahr 2018. Der Beitrag des Partnergeschäfts blieb in einem rationalen Marktumfeld solide und trug im Geschäftsjahr 2018 60 % zu den Bruttozugängen bei. Der primäre Fokus der Telefónica Deutschland Group liegt weiterhin auf Kundenbindung und Entwicklung der Bestandskundenbasis. Per Ende Dezember 2018 nahm der Kundenstamm im Prepaid-Geschäft um 1.338 Tsd. Anschlüsse ab und betrug 20,5 Mio. Anschlüsse, ein Minus von 6,1 % gegenüber dem 31. Dezember 2017. Die Abwanderungsrate im Postpaid-Bereich war mit 1,6% im Geschäftsjahr 2018 stabil. Die Abwanderungsrate im O2 -Postpaid-Privatkundengeschäft blieb niedrig und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkte auf 1,4% im Geschäftsjahr 2018.

Die Umsatzerlöse lagen bei 7.320 Mio. EUR, ein Plus von 0,3 % im Jahresvergleich (7.290 Mio. EUR, ein Minus von 0,1 % im Jahresvergleich nach IAS 18). Bereinigt um negative regulatorische Effekte in Höhe von insgesamt 44 Mio. EUR beliefen sich die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018 auf 7.364 Mio. EUR, ein Zugewinn von 0,9 % im Jahresvergleich (7.334 Mio. EUR, ein Zugewinn von 0,5 % im Jahresvergleich nach IAS 18). Die positiven Effekte aus der Vermarktung des O2 Free Portfolio wurden durch den anhaltenden Gegenwind der OTT-Trends sowie Verschiebungen innerhalb der Kundenbasis teilweise aufgehoben.

Das OIBDA belief sich auf 1.797 Mio. EUR im Vergleich zu 1.785 Mio. EUR im Vorjahr, was einem Plus von 0,7 % entspricht. Nach IAS 18 Berichterstattung belief sich das OIBDA auf 1.762 Mio. EUR, ein Minus von 1,3 %. Bereinigt um Sondereffekte und exklusive regulatorischer Effekte 2018 belief sich das OIBDA5 im Geschäftsjahr 2018 auf 1.938 Mio. EUR, ein Plus von 5,3 % (1.903 Mio. EUR, ein Plus von 3,4 % nach IAS 18) im Vergleich zu 1.840 Mio. EUR in 2017. Die Sondereffekte beliefen sich auf 87 Mio. EUR und hingen hauptsächlich mit der Netzkonsolidierung zusammen. Die Nutzungselastizitätseffekte im Zusammenhang mit der europäischen Roaming-Gesetzgebung stellten die Hauptgründe für die negativen regulatorisch bedingten Einbußen in Höhe von 54 Mio. EUR dar. Die zusätzlichen Einsparungen aus OIBDA-relevanten Integrationsaktivitäten betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt etwa 100 Mio. EUR. Der gute Fortschritt der Netzkonsolidierung, ermöglichte uns dabei, im Berichtsjahr Einsparungen in Höhe von -20 Mio. EUR aus 2019 vorzuziehen. Daher stieg die OIBDA-Marge bereinigt um Sondereffekte5 und exklusive regulatorischer Effekte im Geschäftsjahr 2018 im Jahresvergleich um 1,1 Prozentpunkte auf 26,3 % (um 0,7 Prozentpunkte auf 25,9 % nach IAS 18 Berichterstattung).

Erwartungsgemäß stieg der Investitionsaufwand (CapEx gesamt) im Geschäftsjahr 2018 bedingt durch die massive Netzkonsolidierung und den gleichzeitigen LTE-Ausbau um 16 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr auf 966 Mio. EUR, wobei zusätzliche Synergien in Höhe von ca. 50 Mio. EUR realisiert wurden.

4 Ab dem Geschäftsjahr 2017 hat Telefónica Deutschland Group eine ergänzende Methodik zur Zählung der Mobilfunkanschlüsse eingeführt. Sie berücksichtigt unter anderem die Marktgepflogenheiten bei den Erfassungszeitfenstern für inaktive Kunden. Nach der neuen Zählweise verfügten wir per Ende Dezember 2018 über 45,3 Mio. Mobilfunkkunden.

5 Sondereffekte umfassten im Geschäftsjahr 2018 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 84 Mio. EUR sowie Beraterkosten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen in Höhe von 2 Mio. EUR; die regulatorischen Effekte betrugen im Berichtsjahr 54 Mio. EUR.

T 01 ÜBERBLICK GESCHÄFTSJAHR 2018

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Referenzwert 2017 (in Millionen EUR) Ursprünglicher Ausblick 20186(Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) Präzisierter Ausblick 20186,7(Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) Geschäftsjahr 2018 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) Bewertung
Umsatzerlöse 7.296 Weitestgehend stabil (ohne negative regulatorische Effekte von 30-50 Mio. EUR) Weitestgehend stabil (ohne negative regulatorische Effekte von 30-50 Mio. EUR) +0,5% nach IAS 18 Berichterstattung Wie erwartet
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte 1.840 Weitestgehend stabil bis leicht positiv (ohne regulatorische Effekte von 40-60 Mio. EUR) Leicht positiv (ohne regulatorische Effekte von 40-60 Mio. EUR) + 3,4% nach IAS 18 Berichterstattung Wie erwartet
Investitionsquote 13% Ca. 12-13% Ca. 12-13% 13,2% Wie erwartet
Dividende 0,26 EUR/Aktie Gemäß Verabschiedung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 Jährliches Dividendenwachstum in 3 aufeinanderfolgenden Jahren (2016-2018) Jährliches Dividendenwachstum in 3 aufeinanderfolgenden Jahren (2016-2018) Dividendenvorschlag von 0,27 EUR/ Aktie an die Hauptversammlung im Mai 2019 Wie erwartet

6 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 und IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.

7 Mit Veröffentlichung der Quartalsberichtsberichterstattung zum 30. September 2018 erfolgte eine Präzisierung der Spanne für OIBDA bereinigt um Sondereffekte.

Der Geschäftsverlauf wird in den folgenden Kapiteln näher erläutert.

Ertragslage

T 02 KONZERNGEWINN UND -VERLUSTRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse 7.320 7.296 24 0,3
Sonstige Erträge 177 159 17 11,0
Betriebliche Aufwendungen (5.700) (5.670) (29) 0,5
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.459) (2.396) (64) 2,7
Personalaufwand (610) (642) 32 (5,0)
Wertberichtigung gemäß IFRS 91 (79) (73) (5) 7,3
Sonstige Aufwendungen (2.552) (2.560) 8 (0,3)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 1.797 1.785 12 0,7
OIBDA-Marge 24,6% 24,5% - 0,1%-p.
Abschreibungen (1.987) (1.869) (118) 6,3
Betriebsergebnis (190) (84) (106) >100
Finanzergebnis (42) (34) (9) 26,0
Ergebnis vor Steuern (233) (118) (114) 97,0
Ertragsteuern 3 (262) 265 (>100)
Periodenergebnis (230) (381) 150 (39,5)

1 Für die Vergleichsperiode galten die Regelungen gemäß IAS 39.

T 03 AUFGLIEDERUNG UMSATZERLÖSE

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse aus Mobilfunk 6.539 6.415 125 1,9
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.267 5.287 (20) (0,4)
Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware 1.272 1.128 144 12,8
Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL 767 862 (95) (11,0)
Sonstige Umsatzerlöse 13 19 (6) (30,1)
Umsatzerlöse 7.320 7.296 24 0,3

G 06 UMSATZERLÖSE

(IN % UND MRD. EUR)

GJ 2018

Umsatzerlöse gestiegen

Die Umsatzerlöse sind im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 gestiegen, begründet durch ein starkes Umsatzwachstum im Hardwaregeschäft. Somit konnte der Rückgang der Umsätze aus Festnetz/ DSL, der auf eine gesunkene DSL-Kundenbasis und die Stilllegung der ULL-Infrastruktur des Wholesale-Geschäfts zurückzuführen ist, sowie geringere Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen, beeinflusst durch regulatorische Effekte im Zusammenhang mit der europäischen Roaming-Verordnung (>GESCHÄFTSBERICHT 2018, REGULATORISCHE EINFLÜSSE) kompensiert werden. Ohne Berücksichtigung der regulatorischen Effekte in Höhe von 44 Mio. EUR lagen die Umsatzerlöse um 0,9 % über den Umsatzerlösen des Vorjahres.

Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen leicht rückläufig

Der Umsatzrückgang in einem weiterhin anspruchsvollen und wettbewerbsintensiven deutschen Markt ist auf regulatorische Einflüsse, anhaltende OTT-Trends sowie die fortlaufende Rotation der Kundenbasis zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung der regulatorischen Effekte, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der EU Roaming-Gesetzgebung stehen, lagen die Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen über dem Vorjahresniveau. Die Telefónica Deutschland Group sieht sich weiterhin in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld, in dem sich die oben erwähnten Umsatzeffekte gegenläufig auf die Effekte aus der erfolgreichen Vermarktung des O2 Free Portfolios bei Neu- und Bestandskunden auswirkten. Zum stetigen Kundenwachstum trug die gute Entwicklung unserer Partnermarken bei. Dabei war die größere Verfügbarkeit an 4G-Angeboten in diesem Marktsegment wesentlich. Demzufolge vergrößerte sich unsere Postpaid-Mobilfunkkundenbasis im Geschäftsjahr 2018 um 1.002 Tsd. Nettoneukunden auf 22,3 Mio. (2017: Anstieg 737 Tsd.), was in einem Anstieg des Anteils unserer Postpaid-Kunden an unserer Mobilfunkkundenbasis um 2,7 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf 52,0% resultierte. Trotz eines niedrigen Preisniveaus im Partnergeschäft und des Einflusses von regulatorischen Effekten konnte der durchschnittliche Kundenumsatz (ARPU) auf 10,0 EUR gegenüber Vorjahresniveau (2017: 9,7 EUR) gesteigert werden. Weiterhin schreitet die Erhöhung der LTE-Netzabdeckung kontinuierlich voran. Die Nachfrage nach Datendiensten (z. B. mobiles Internet, Dienstleistungsanwendungen und andere Dateninhalte) nimmt weiter zu, getrieben durch die zunehmende Anzahl LTE-fähiger Mobilfunkgeräte in Verbindung mit einer steigenden Nutzung mobiler Audio- und Video-Applikationen. Über unser O2 Free Portfolio sowie dem Fokus auf größere Datenpakete im Markt konnten wir eine Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts realisieren. Der prozentuale Anteil der NichtSMS-Datenumsätze an den Datenumsätzen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,6 Prozentpunkte auf 85,4% an.

Anstieg der Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware

Durch die Abhängigkeit vom Verkaufsstart neuer Endgeräte unterliegen die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware generellen Schwankungen. Aufgrund einer verbesserten Nachfrage nach Mobilfunk-Hardware im Geschäftsjahr 2018 stiegen die Verkaufszahlen von Endgeräten - auch an Mobilfunkpartner - im Vorjahresvergleich an.

Rückgang der Umsatzerlöse aus Festnetz/ DSL

Im Zuge der Stilllegung der veralteten ULL-Infrastruktur wurde auch die Wholesale Kundenmigration im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen. Die damit verbundene Umsatzverringerung trug zu einem Rückgang der Festnetzumsätze bei. Hingegen profitierten im Vergleich zum Vorjahr die Festnetzumsätze im DSL Privatkundengeschäft erneut von der steigenden Nachfrage nach VDSL sowie von einer weitestgehend stabilen Kundenbasis und führten somit zu einer Verlangsamung des Umsatzrückgangs.

Anstieg der betrieblichen Aufwendungen

Der höhere Wareneinsatz für Hardware in Bezug auf die gestiegene Nachfrage nach Endgeräten überwog Einsparungen aus integrationsbedingten Maßnahmen und einer Marktstrategie mit Fokus auf Werthaltigkeit, sodass die betrieblichen Aufwendungen im Jahresvergleich gestiegen sind. Die betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2018 beinhalten Restrukturierungskosten in Höhe von 84 Mio. EUR, die hauptsächlich mit der Netzwerkkonsolidierung zusammenhängen.

Materialaufwand und bezogene Leistungen gestiegen

Der Materialaufwand fiel im Geschäftsjahr 2018 höher als im Vorjahreszeitraum aus. Der Wareneinsatz ist für Hardware entsprechend der starken Nachfrage nach Endgeräten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen, während der Wareneinsatz für Konnektivität zurückging, da höhere Wholesale-Kosten für Outbound-Roaming durch geringere Kosten für Voice-Terminierung ausgeglichen wurden.

G 07 BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

(IN % UND MRD. EUR)

GJ 2018

Geringerer Personalaufwand im Jahresvergleich

Der Personalaufwand war hauptsächlich durch den Abschluss des Mitarbeiterrestrukturierungsprogramms in der Berichtsperiode beeinflusst. Die Restrukturierungsaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 19 Mio. EUR im Vergleich zu 44 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017.

Sonstige Aufwendungen leicht verringert

Die Einsparungen aus Integrationsprojekten wurden teilweise durch höhere kommerzielle Kosten bei der Positionierung und Vermarktung des O2 Free Portfolios in einem dynamischen aber rationalen Marktumfeld kompensiert. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2018 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 66 Mio. EUR (2017: 38 Mio. EUR).

Wachstum des OIBDA zeigt erfolgreiche Umsetzung von Synergien sowie Investitionen in den Markt und regulatorische Effekte

Das OIBDA sowie das um Sondereffekte bereinigte OIBDA stiegen im Vergleich zum Vorjahr an. Dabei trugen zusätzliche kosten- und umsatzbezogene Synergieeffekte etwa 100 Mio. EUR bei. Die Sondereffekte beliefen sich auf 87 Mio. EUR und hingen hauptsächlich mit der Netzwerkkonsolidierung zusammen. Negative regulatorische Effekte betrugen 54 Mio. EUR und waren hauptsächlich auf höhere Wholesale-Kosten im Zusammenhang mit der europäischen Roaming-Gesetzgebung zurückzuführen.

Abschreibungen gestiegen

Der Anstieg ist das Ergebnis der fortschreitenden Konsolidierung des Mobilfunknetzwerks und der damit zusammenhängenden Verkürzung der Nutzungsdauer einzelner Vermögenswerte.

Betriebsergebnis rückläufig

Die Entwicklung resultiert insbesondere aus den gegenüber dem Vorjahr um 118 Mio. EUR gestiegenen Abschreibungen.

Finanzergebnis verschlechtert

Bedingt durch den Anstieg der Finanzaufwendungen, die im Wesentlichen auf die Refinanzierung der auslaufenden Anleihe sowie Aufnahme einer weiteren Namensschuldverschreibung und des Schuldscheindarlehens zurückführen sind, verschlechterte sich das Finanzergebnis gegenüber dem Vorjahr.

Ertragsteuern

Die Telefónica Deutschland Group verzeichnete im Jahr 2018 kein positives zu versteuerndes Einkommen und wird folglich erneut keine laufenden Ertragsteuern zahlen. Der im Geschäftsjahr enthaltene Steuerertrag in Höhe von 3 Mio. EUR bezieht sich daher im Wesentlichen auf Veränderungen der latenten Steuern. In der Vorperiode resultierte ein Aufwand aus latenten Steuern in Höhe von 262 Mio. EUR.

G 08 OIBDA

(IN MRD. EUR)

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Risikokontrolle und eine zentrale Steuerung bilden die Grundprinzipien des Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group. Ziel des Finanzmanagements ist es, dauerhaft ausreichend finanzielle Liquidität und Stabilität sicherzustellen. Risikokontrollen werden eingesetzt, um potenzielle Risiken zu antizipieren und mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzusteuern. Es sind derzeit keine Sachverhalte bekannt, dass Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Eine wichtige Steuerungskennzahl ist dabei der Nettoverschuldungsgrad (>STEUERUNGSSYSTEM).

Finanzierung

Zur Fremdkapitalbeschaffung werden sowohl Kreditlinien als auch Kapitalmarktinstrumente genutzt.

Platzierung eines Konsortialkredits

Die Telefónica Deutschland Group hat am 22. März 2016 eine Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2018 nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine ursprüngliche Laufzeit von fünf Jahren. Die Laufzeit dieser Konsortialkreditlinie wurde im Februar 2018 letztmalig um ein Jahr bis März 2023 verlängert.

Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)

Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. Juni 2016 ihren ersten Finanzierungsvertrag mit der EIB in Höhe von 450 Mio. EUR unterzeichnet. Die Linie dient der Finanzierung der Konsolidierung, Modernisierung und Erweiterung des Mobilfunknetzes der Telefónica Deutschland Group nach der Akquisition der E-Plus Gruppe und wurde zum 31. Dezember 2018 vollständig in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit von bis zu acht Jahren.

Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen

Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2032 und einer Gesamtsumme von 300 Mio. EUR abgeschlossen. Im Februar 2018 wurden weitere Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen und eine Namensschuldverschreibung im Gesamtvolumen von insgesamt 250 Mio EUR. mit verschiedenen Laufzeiten bis maximal 2033 begeben.

Verbindlichkeiten aus Anleihen

Im Februar 2014 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine Anleihe mit einem Nominalbetrag von 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren und im Juli 2018 eine weitere Anleihe mit einem Nominalbetrag von 600 Mio. EUR und einer Laufzeit von ebenfalls sieben Jahren platziert. Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus der Anleihe ihrer Gesellschafterin, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Beide Anleihen werden von der Telefónica Deutschland garantiert. Die Einzelheiten stellen sich wie folgt dar:

T 04 BETRAG NOMINAL

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Betrag nominal (in Mio. Laufzeit von bis Kupon p.a.
EUR)
500 10.02.2014 10.02.2021 2,375 %
600 05.07.2018 05.07.2025 1,75 %

Konzerndarlehen

Die Telefónica Deutschland Group hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Finanzierungsgesellschaft der Telefónica, S.A. Group, Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2018 nicht in Anspruch genommen wurde. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2019.

Finanzielle Flexibilität durch ungenutzte Kreditfazilitäten

Die finanzielle Flexibilität des Konzerns ist durch die Verfügbarkeit ungenutzter Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2.014 Mio. EUR weiterhin sichergestellt. Es handelt sich dabei um bilaterale revolvierende Kreditfaziliäten bei verschiedenen Banken in Höhe von 710 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, die nicht in Anspruch genommene Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR, 54 Mio. EUR zur Verfügung stehende kurzfristige Überziehungslinien der Telfisa Global B.V., sowie die nicht beanspruchte Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR.

Telefónica Deutschland Group profitiert weiterhin von der Teilnahme am Cash-Pooling der Telefónica, S.A. Group

Die Telefónica Deutschland Group wird sich auch in Zukunft am Liquiditätsmanagement-System der Telefónica, S.A. Group beteiligen. Hierzu wurden mit Telfisa Global B.V. Vereinbarungen über Einlagen und das Liquiditätsmanagement getroffen. Die liquiden Mittel der gesamten Telefónica, S.A. Group werden anhand dieser Vereinbarungen zentralisiert. Auf diese Weise wird von den Skalenvorteilen der gesamten Telefónica, S.A. Group profitiert. Im Rahmen des Cash-Pooling stehen dem Konzern bis zu einem Höchstbetrag von 54 Mio. EUR kurzfristige Überziehungslinien zur Verfügung. Die Telefónica, S.A. hat sich für die Verpflichtungen der Telfisa Global B.V. aus den Cash-Pooling-Vereinbarungen verbürgt.

Silent Factoring stärkt unser Working Capital

Es wurden mit unterschiedlichen Kreditinstituten FactoringVereinbarungen über den Verkauf von Forderungen abgeschlossen, um damit das Working Capital zu stärken. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Wesentlichen Factoring-Transaktionen über Ratenforderungen mit einem Nettozufluss an Liquidität von insgesamt 629 Mio. EUR abgeschlossen. Verkaufte Forderungen wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Ausnahme des anhaltenden Engagements vollständig ausgebucht. Weitere Informationen zum Silent Factoring können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 entnommen werden (>ANHANG NR. 4.4 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN).

Finanzielle Effizienz und Zahlungsmittelflexibilität durch Zahlungszielverlängerung

Um die finanzielle Effizienz und die Flexibilität der liquiden Mittel zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Group mit bestimmten kommerziellen Lieferanten Vereinbarungen über die Verlängerung der Zahlungsfristen geschlossen. Hierbei wurden die branchentypischen Zahlungsziele nicht überschritten, sodass die Lieferverbindlichkeiten unverändert als solche ausgewiesen wurden.

Finanzierungsanalyse

Nettofinanzschulden unter anderem bedingt durch Dividendenzahlung erhöht

Die Tabelle 5 zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzschulden -d. h. den Saldo aus zinstragenden Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der zinstragenden finanziellen Vermögenswerte.

Die Nettofinanzschulden zum 31. Dezember 2018 erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 65 Mio. EUR auf 1.129 Mio. EUR, woraus für das Berichtsjahr ein Nettoverschuldungsgrad6 in Höhe von 0,6x resultiert.

Der Anstieg der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2018 wurde maßgeblich durch die Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2017 (773 Mio. EUR) sowie den Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen in Höhe von 733 Mio. EUR beeinflusst.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2018.

6 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekte für die letzten zwölf Monate.

G 09 ENTWICKLUNG DER NETTOFINANZSCHULDEN

(IN MIO. EUR)

* Free Cashflow vor Dividendenzahlungen

T 05 ENTWICKLUNG DER KONSOLIDIERTEN NETTOFINANZSCHULDEN

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 Veränderung % Veränd.
A Liquidität 751 587 164 28,0
B Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte(1) 182 177 5 2,8
C Kurzfristige Finanzschulden(2) 145 635 (490) (77,2)
D=C-A-B Kurzfristige Nettofinanzschulden (788) (129) (659) >100
E Langfristige finanzielle Vermögenswerte(1) 87 75 12 15,6
F Langfristige Finanzschulden(2) 2.004 1.268 736 58,1
G = F-E Langfristige Nettofinanzschulden 1.917 1.193 724 60,7
H = D+G Nettofinanzschulden(3) 1.129 1.064 65 6,1

(1) Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten noch nicht fällige Handset-Forderungen, die positive Wertentwicklung des Fair value Hedge für festverzinsliche Finanzschulden sowie ausgegebene Darlehen an Dritte.

(2) Kurzfristige und langfristige Finanzschulden beinhalten ausgegebene Anleihen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, sonstige Darlehen, sowie Leasingschulden.

(3) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.Anmerkungen:Die Handset-Forderungen sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen reduzierten sich um 200 Mio. EUR auf 2.579 Mio. EUR, insbesondere aufgrund reduzierter zukünftiger Verpflichtungen für Mietleitungen. Die Abnahme- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erhöhten sich um 335 Mio. EUR auf 2.538 Mio. EUR, insbesondere aufgrund höherer Abnahmeverpflichtungen für Hardware. Weitere Informationen können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 entnommen werden (> ANHANG NR.18. OPERATINGLEASINGVERHÄLTNISSE UND ABNAHME- UND SONSTIGE VERTRAGSVERPFLICHTUNGEN).

Liquiditätsanalyse

T 06 KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums 587 613
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.690 1.702
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (957) (1.022)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (569) (706)
Nettozu-(ab)nahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 164 (26)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums 751 587

Konzernkapitalflussrechnung

Nachfolgend wird die Entwicklung der Zahlungsflüsse der Telefónica Deutschland Group in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 analysiert.

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit geringfügig unter dem Vorjahresniveau

Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die Veränderung des Working Capital, welche im Berichtszeitraum bei -58 Mio. EUR lag und im Geschäftsjahr 2017 sich auf -26 Mio. EUR belief. Der Rückgang des Working Capital war vorwiegend durch den Aufbau von Vorräten getrieben. Gegenläufig wirkte der Anstieg von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Veränderung des Cashflow aus der Investitionstätigkeit getrieben durch gesunkene Mittelabflüsse

Die Mittelabflüsse lagen mit 982 Mio. EUR um 88 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen mit 59 Mio. EUR rückläufige Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Die Mittelzuflüsse in Höhe von 25 Mio. EUR lagen um 23 Mio. EUR unter den Mittelzuflüssen des Vorjahres, die durch die getätigten Veräußerungen immaterieller Vermögenswerte beeinflusst waren.

Veränderung des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit durch diverse Transaktionen beeinflusst

Die Mittelabflüsse erhöhten sich um 398 Mio. EUR auf 3.095 Mio. EUR und sind im Wesentlichen auf die Rückzahlung der im Berichtsjahr fälligen Anleihe in Höhe von 600 Mio. EUR zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die im Vorjahr getätigte Zahlung für den Ausgleich der Zahlungsverpflichtung aus der Mobilfunk-Frequenzauktion in Höhe von 111 Mio. EUR.

Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von verzinslichen Schulden erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 535 Mio. EUR auf 2.526 Mio. EUR und ist im Wesentlichen auf die Platzierung einer neuen Anleihe in Höhe von 600 Mio. EUR zurückzuführen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gestiegen

Aufgrund der oben beschriebenen Mittelzuflüsse/(-abflüsse) nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 164 Mio. EUR zu und beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 751 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 587 Mio. EUR).

T 07 HERLEITUNG DES CASHFLOW UND OIBDA MINUS CAPEX

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 Veränderung % Veränd.
OIBDA 1.797 1.785 12 0,7
- CapEX (958) (932) (26) 2,8
\= Operating Cashflow (OpCF) 839 853 (14) (1,7)
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (15) - (15) (>100)
+/- Veränderung des Working Capitals (79) (132) 53 (40,2)
+/- (Gewinne) Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten (0) (30) 29 (98,3)
+/- Ein-/Auszahlungen aus Veränderung des Konsolidierungskreises 21 - 21 >100
+/- Ein-/Auszahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 0 31 (30) (98,4)
+ Nettozinszahlungen (33) (27) (7) 25,4
+/- Ein-/Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte 1 14 (12) (89,4)
\= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(1) und vor Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel 734 709 25 3,5
- Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel (1) (29) 29 (98,0)
\= Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen(1) 733 680 53 7,8
- Auszahlungen für Spektrum - (111) 111 (100,0)
- Dividendenzahlungen (773) (744) (30) 4,0
\= Free Cashflow nach Dividenden- und Spektrumszahlungen (40) (175) 135 (77,0)

(1) Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumszahlungen ist definiert als die Summe des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflow aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der mit den Investitionen in Spektrum verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.

Vermögenslage

T 08 KONZERNBILANZ

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017 Veränderung % Veränderung
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte 6.687 7.445 (759) (10,2)
Sachanlagen 3.793 4.041 (248) (6,1)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.371 1.334 37 2,8
Latente Steueransprüche 204 162 42 26,0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 111 111 (0) (0,4)
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 619 315 304 96,6
Vorräte 261 105 156 >100
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 751 587 164 28,0
Summe Vermögenswerte = Summe Eigen- und Fremdkapital 13.796 14.100 (304) (2,2)
Verzinsliche Schulden 2.149 1.905 244 12,8
Rückstellungen 714 741 (28) (3,7)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.438 2.242 196 8,7
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 39 132 (93) (70,6)
Rechnungsabgrenzungsposten 712 782 (70) (8,9)
Latente Steuerschulden 177 1 176 >100
Eigenkapital 7.569 8.297 (728) (8,8)

Immaterielle Vermögenswerte vor allem durch Abschreibungen gesunken

Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte in Höhe von 1.029 Mio. EUR aus planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer. Gegenläufig wirkten sich die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 269 Mio. EUR aus. Diese betrafen im Wesentlichen Investitionen in Software.

Sachanlagen vor allem durch Abschreibungen gesunken

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist in Höhe von 959 Mio. EUR im Wesentlichen auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Demgegenüber stehen Zugänge des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 697 Mio. EUR.

Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) nahezu unverändert

Die Investitionsquote belief sich in 2018 auf 13,2 % im Vergleich zu 13,0 % in der Vergleichsperiode 2017. Im Wesentlichen investierte die Telefónica Deutschland Group weiterhin in die Konsolidierung des Netzwerks sowie in den weiteren Ausbau des LTE-Netzes.

Latente Steueransprüche

Die latenten Steueransprüche stiegen aufgrund des gesondert ausgewiesenen Anstiegs an latenten Steuerschulden, welche einen korrespondierenden, quotalen Ansatz von latenten Steueransprüchen ermöglichen (>LATENTE STEUERSCHULDEN).

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte gestiegen

Der Anstieg resultierte in Höhe von 429 Mio. EUR aus der Erstanwendung von IFRS 15. Gegenläufig wirkte der Rückgang von Steuerforderungen in Höhe von 78 Mio. EUR sowie der Rückgang aus den Vorauszahlungen im Wesentlichen bedingt durch die Laufzeitverkürzung zugrundeliegender Verträge und einem regulären Verbrauch von mehrjährigen Abgrenzungen.

Vorräte von mobilen Endgeräten gestiegen

Grund hierfür war der Bestandsaufbau für Vertriebsaktivitäten von neu auf dem Markt erschienenen Endgeräten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gestiegen

Die Entwicklung ist auf mehrere Effekte zurückzuführen (>FINANZLAGE).

Verzinsliche Schulden gegenüber Vorjahr gestiegen

Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus der Aufnahme von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 250 Mio. EUR. Weiterhin erfolgte eine Refinanzierung der im Berichtsjahr fälligen Anleihe in Höhe von 600 Mio. EUR.

Rückstellungen nahezu auf Vorjahresniveau

Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die rückläufigen Rückbau- und Stilllegungsverpflichtungen in Höhe 30 Mio. EUR sowie in Höhe von 17 Mio. EUR auf die rückläufigen Restrukturierungsverpflichtungen durch Verbrauch zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die sonstigen Rückstellungen mit 12 Mio. EUR und die um 6 Mio. EUR erhöhten Pensionsrückstellungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten gestiegen

Die Entwicklung ist unter anderem auf den zum Jahresende erfolgten Bestandsaufbau der Vorräte zurückzuführen.

Rechnungsabgrenzungsposten gesunken

Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus dem Verbrauch der zum Jahresende 2017 getätigten Voucherverkäufe sowie weiterhin aus rückläufigen Abgrenzungen aus Aktivierungsgebühren.

Latente Steuerschulden

Im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 erfolgte eine ergebnisneutrale Erhöhung der latenten Steuerschulden in Höhe von 134 Mio. EUR. Ferner wurden steuermindernde temporäre Differenzen, unter anderem steuerliche Mehrabschreibungen sowie längere Abschreibungszeiträume für steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, planmäßig realisiert.

Eigenkapital unter dem Vorjahresniveau

Die Eigenkapitalveränderung ist hauptsächlich auf die am 23. Mai 2018 vollzogene Dividendenzahlung in Höhe von 773 Mio. EUR und auf die im Eigenkapital erfassten Effekte im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 und IFRS 9 in Höhe von 274 Mio. EUR. sowie auf das Periodenergebnis in Höhe von -230 Mio. EUR zurückzuführen. Weitere im Eigenkapital erfasste Effekte beziehen sich mit -4 Mio. EUR auf die anteilsbasierte Vergütung sowie in Höhe von 5 Mio. EUR auf die Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf hierauf entfallende latente Steuern.

MITARBEITER

Der Erfolg der Telefónica Deutschland Group basiert ganz wesentlich auf dem Engagement und der fachlichen Qualifikation der eigenen Mitarbeiter. Nur mit ihnen können die digitale Transformation des Unternehmens und damit nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg gelingen.

Unsere Aufgabe ist es, die eigene Organisation für diese Transformation zu befähigen und unsere Mitarbeiter zu Akteuren dieses Wandels zu machen. Denn die digitale Transformation ist keine rein technische Herausforderung, sondern vor allem eine Herausforderung für unsere Strukturen, Prozesse und Arbeitsweisen.

Nachdem wir in 2017 die organisatorische Integration der Telefónica Deutschland Group und der E-Plus Gruppe und das damit verbundene Restrukturierungsprogramm abgeschlossen haben, können wir nun mit voller Kraft in die Transformation starten. Erste Grundlagen dafür haben wir bereits 2018 geschaffen, indem wir im Rahmen unserer Personalstrategie den Fokus auf die Themen Lernen, Zusammenarbeit und neue Arbeitsweisen, Partizipation und Führungskräfteentwicklung gelegt haben. Übergeordnetes Ziel der Telefónica Deutschland Group ist es, sich vor dem Hintergrund dieser Transformation intern ebenso wie extern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter mit umfangreichen Angeboten wie flexibler Arbeitszeit und der Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Damit ermöglichen wir einen Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben, auch vor und während der Elternzeit sowie bei der anschließenden Rückkehr in den Beruf. Darüber hinaus bieten wir eine umfassende Palette von Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit externen Partnern. Dadurch unterstützen wir unsere Mitarbeiter bei der Suche nach der passenden Kinderbetreuung oder nach Betreuungsmöglichkeiten für Familienangehörige, Nachhilfeunterricht oder Haushaltshilfen. Durch diese Initiativen wollen wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter erhöhen und sie noch stärker an das Unternehmen binden.

Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter

Ein wichtiges Ziel im Jahr 2018 war die Weiterentwicklung der Fähigkeiten unserer Mitarbeiter, denn nur so können wir als Gesamtunternehmen wachsen. Wir benötigen immer wieder neue Kompetenzen, um den digitalen Wandel selbst zu gestalten, dem Wettbewerb einen Schritt voraus zu sein und auf dem Arbeitsmarkt individuell attraktiv zu bleiben. Hierfür fördern wir kontinuierliches und selbstbestimmtes Lernen in analoger und digitaler Form. So können die Mitarbeiter Lernen in ihren Arbeitsalltag und in ihr Selbstverständnis integrieren und sich situationsgerecht und stetig weiterentwickeln.

Im Berichtsjahr investierte die Telefónica Deutschland Group insgesamt 7,6 Mio. EUR (2017: 6,3 Mio. EUR) in Schulungen und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.

Mitarbeiterzufriedenheit und Attraktivität als Arbeitgeber

Um das Engagement unserer Mitarbeiter und das allgemeine Arbeitsklima zu bewerten, führen wir jährlich online, anonym und auf freiwilliger Basis unter allen Mitarbeitern der Telefónica Deutschland Group eine Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit durch. Die Ergebnisse, die wir daraus gewinnen, werden auf allen Führungsebenen in Workshops kommuniziert und intensiv diskutiert. Somit sollen sich die Organisation und die individuellen Bereiche stetig weiterentwickeln und verbessern.

Unsere Attraktivität als Arbeitgeber am Markt spiegelt sich in den externen Bewerberzahlen in Höhe von 10.057 Bewerbungen auf 1.300 veröffentlichte Stellenanzeigen wider - eine Quote von 7,7 Bewerbungen pro veröffentlichter Stellenanzeige. Wir konnten im vergangenen Jahr bedarfsorientiert 857 externe Einstellungen vornehmen (2017: 1.405 externe Einstellungen).

Personalstand

Im Berichtsjahr beschäftigte die Telefónica Deutschland Group 8.990 Mitarbeiter (2017: 9.405 Mitarbeiter) basierend auf einer durchschnittlichen Berechnung des Personalstands jeweils zum Ende der Quartale in 2018.

Bei der Stichtagsbetrachtung waren zum 31. Dezember 2018 8.868 Mitarbeiter (2017: 9.281 Mitarbeiter) in unserem Unternehmen beschäftigt. Die Fluktuationsrate betrug 14,1 % (2017: 17,4 %).

NACHTRAGSBERICHT

Bezüglich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die nach Ende des Berichtsjahres eingetreten sind, wird auf >ANHANG NR. 20 EREIGNISSE NACH DER BERICHTSPERIODE verwiesen.

RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT

Die Telefónica Deutschland Group antizipiert Chancen, die für die Erreichung unserer strategischen Ziele wichtig sind. Um diese Chancen zu nutzen, muss das Unternehmen jedoch auch gewisse Risiken eingehen. Unser Risikomanagement ist darauf ausgelegt, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv gegenzusteuern.

Risikomanagement und Risikoberichterstattung

Grundprinzipien des Risikomanagements

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sind wir mit verschiedenen geschäftlichen, operationellen, finanziellen und sonstigen (globalen) Risiken konfrontiert. Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Basis der von uns getroffenen organisatorischen, strategischen und finanziellen Entscheidungen und Vorkehrungen.

Jede Geschäftstätigkeit birgt Risiken, die den Prozess der Zielfestlegung und der Zielerfüllung beeinträchtigen können. Diese Risiken entstehen aus der Ungewissheit zukünftiger Ereignisse -häufig aufgrund unzureichender Informationen - und haben zur Folge, dass Zielvorgaben verfehlt werden können. Werden Risiken nicht erkannt und behandelt, können sie die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens gefährden. Um angemessen auf diese Tatsache zu reagieren, hat die Unternehmensführung einen Risikomanagementprozess eingeführt. Dieser soll die frühzeitige und vollständige Transparenz hinsichtlich neuer Risiken oder Veränderungen an bestehenden Risiken gewährleisten.

Das Risikomanagement ist ein fester Bestandteil der Entscheidungsprozesse der Telefónica Deutschland Group. Das Verfahren stellt sicher, dass Risikobewertungen in die Entscheidungsfindung einfließen und frühzeitig Maßnahmen zur Minderung und Bewältigung von Risiken ergriffen werden. Die Grundlage hierfür ist die Bewertung, Kommunikation und Handhabung von Risiken durch die Manager des Unternehmens. Ein unterer Grenzwert für die Erfassung von Risiken ist grundsätzlich nicht festgelegt. Die Abteilung Risikomanagement stellt das Risikoregister des Unternehmens bereit, das auch die Tochtergesellschaften abdeckt. Im Rahmen der Erstellung des Risikoregisters wird gewährleistet, dass gleichartige oder kumulativ wirkende Risiken zusammengefasst und damit einer ganzheitlichen Betrachtung zugeführt werden. Zudem wird dieser sogenannte Bottom-up-Ansatz, d.h. die Identifizierung von Risiken durch die operativen Einheiten, durch einen Top-down-Ansatz ergänzt, um eine unternehmensübergreifende Perspektive auf Risiken sicherzustellen. Zweck des Top-down-Ansatzes ist es, Risiken, die ausschließlich auf höchster Managementebene oder unter Zugrundelegung einer gruppenweiten Betrachtung identifiziert werden können, einer Diskussion mit den operativ verantwortlichen Einheiten zuzuführen. Damit sollen eine vollständige Qualifizierung sowie eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht und die Relevanz für zukünftige Berichterstattungen evaluiert werden. Dabei steht das Risikomanagement kontinuierlich mit sämtlichen Unternehmensbereichen und deren Risikokoordinatoren in Kontakt, um Risiken sowie deren Management und Entwicklung fortlaufend zu verfolgen und zu beurteilen. Verantwortliche Mitarbeiter werden individuell geschult, um einen einheitlichen, strukturierten Prozess der Risikoerfassung und -bewertung sicherzustellen. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeitern Grundlagenschulungen zur Verfügung, um diese allgemein für das Management von Risiken zu sensibilisieren.

Risiken werden mit Blick auf ihre Auswirkungen auf unsere Geschäftsziele bewertet, sowohl aus betrieblicher als auch aus finanzieller Sicht. Das Risikoregister beruht auf einer Datenbank, die sämtliche identifizierten Risiken, ihren aktuellen Status, bereits getroffene Maßnahmen und festgelegte Aktionspläne beinhaltet.

In einem formellen, vorausschauenden Verfahren wird dem Vorstand regelmäßig über das Risikoregister der Telefónica Deutschland Group Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) wird regelmäßig über Risiken und deren Entwicklung informiert.

Chancen werden nicht im Risikomanagementsystem erfasst.

Risikobewertung

Im folgenden Abschnitt werden die identifizierten Risiken dargestellt, die unsere Finanzlage, unsere Wettbewerbsfähigkeit oder unsere Fähigkeit zur Umsetzung der Zielvorgaben erheblich beeinträchtigen könnten. Die Darstellung folgt dem Nettoprinzip, d.h. die Beschreibung und Beurteilung der Risiken wird unter Berücksichtigung erfolgter Risikobegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.

Für die Ermittlung der im Folgenden dargestellten Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Geschäftsentwicklung verwenden wir als Ausgangspunkt eine 5x5 Matrix, innerhalb derer das potenzielle Schadenvolumen sowie die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit in jeweils fünf Kategorien eingeteilt werden:

G 10 RISIKOPROFIL

Potenzieller Schaden auf Cashflow-Basis

Aus der Kombination des potenziellen Schadenvolumens und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit werden die einzelnen Risiken in drei Kategorien eingeteilt (bedeutende, moderate und geringe Risiken). Als bedeutend für das Unternehmen werden alle Risiken mit einem sehr hohen potenziellen Schadenvolumen angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt. Mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit fallen auch Risikopunkte mit hohem oder mittlerem potenziellen Schadenvolumen in diese Kategorie. Risiken mit einem sehr geringen potenziellen Schadenvolumen werden grundsätzlich als geringe Risiken angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt.

Als gering eingestufte Risiken werden nicht an den Vorstand berichtet und sind daher in der Risikoauflistung des folgenden Kapitels nicht enthalten. Solche Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses erfasst, dokumentiert und durch die relevanten Führungsebenen verwaltet.

Für den internen Gebrauch und das Reporting innerhalb des Konzerns werden Risiken in geschäftliche, operationelle, finanzielle und sonstige (globale) Risiken unterteilt. Diese Einteilung wird auch diesem Kapitel des Berichts zugrunde gelegt. Die Risiken werden gemäß ihrer Rangfolge in den jeweiligen Kategorien genannt.

Unser Unternehmen kann durch andere oder zusätzliche Risiken beeinflusst werden, die uns gegenwärtig nicht bewusst sind oder die wir nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als wesentlich erachten. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich derzeit als geringer eingeschätzte Risiken innerhalb des Prognosezeitraums in einer Weise verändern, dass sie eine potenziell höhere Auswirkung haben können als derzeit als bedeutender eingeschätzte Risiken.

Risiken

Geschäftsrisiken

Wettbewerbsintensive Märkte und wechselnde Kundenanforderungen

Wir sind auf Märkten tätig, die sich durch ein hohes Maß an Wettbewerb und kontinuierliche technologische Entwicklungen auszeichnen. Unser Unternehmen steht in einem zunehmenden Wettbewerb mit alternativen Telekommunikationsanbietern wie Kabelbetreiber, MVNOs sowie Unternehmen für Unterhaltungselektronik, und auch mit alternativen Telekommunikationsdienstleistungen wie OTT (Over-the-top). Es besteht das Risiko, unsere Wachstumsziele und geplanten Umsatzerlöse nicht zu erreichen. Um uns gegenüber diesen Unternehmen und Entwicklungen zu behaupten, müssen wir auch in Zukunft wettbewerbsfähige Dienstleistungen zur Verfügung stellen und unsere Produkte erfolgreich vermarkten. Dazu beobachten wir neue Kundenbedürfnisse, die Geschäftsaktivitäten unserer Mitbewerber, technologische Änderungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen systematisch und berücksichtigen sie bei unseren Planungen. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.

Marktakzeptanz und technologischer Wandel

In einem Umfeld, welches durch starken technischen Wandel gekennzeichnet ist, besteht das Risiko, dass wir technische Anforderungen und Kundenwünsche nicht rechtzeitig antizipieren und umsetzen können. Fehlinterpretationen und falsche Entscheidungen bergen das Risiko, dass die Akzeptanz unserer Produkte durch den Kunden negativ beeinflusst wird, und könnten dazu führen, dass wir unsere Wachstums- und Ertragsziele nicht erreichen. Diesem moderaten Risiko begegnen wir durch ein Monitoring unserer Bruttomarge, der Churn-Raten sowie durch umfassende Markforschungsaktivitäten.

Regulatorisches Umfeld

Wir sind in einem stark regulierten Marktumfeld aktiv. Entscheidungen der Regulierungsbehörden können Dienstleistungen, Produkte und Preise direkt und bedeutend beeinflussen.

Lizenzen und Frequenzen

Unsere Lizenzen und die uns gewährten Lizenznutzungsrechte sind befristet und von einer vorhergehenden Zuteilung abhängig. Wenn wir die für unser Geschäft notwendigen Lizenzen und Frequenznutzungsrechte nicht verlängern oder neu einholen können oder wenn sich die finanziellen Bedingungen für die Nutzung dieser Lizenzen und Rechte erheblich ändern, entstehen höhere Investitionskosten als geplant. Eine ebenso hierdurch mögliche Veränderung im Netzausbau könnte sich auch negativ auf die erwarteten Umsatzerlöse auswirken. Insgesamt stufen wir das Risiko als bedeutend ein.

Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb der E-Plus Gruppe

In der von der EU-Kommission erfolgten Freigabe des Erwerbs der E-Plus Gruppe wurde die Telefónica Deutschland Group zur Erfüllung verschiedener Auflagen verpflichtet. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung, einem potenziellen neuen Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen, Infrastruktur und Netzkapazitäten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Frequenzauktion im Jahr 2015 ist kein Neueinsteiger aufgetreten und auch sonst wurde diese Auflage bislang nicht abgerufen. Zur Erfüllung einer weiteren Auflage haben wir mit der Drillisch Group umfangreiche Vereinbarungen zur Abgabe von Netzkapazitäten und Serviceleistungen getroffen. Zur Sicherstellung der strikten Einhaltung der geschlossenen Verträge und damit zur Vermeidung erheblicher möglicher Strafzahlungen wurde ein umfangreiches Projekt aufgesetzt. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.

Regulatorische Einflüsse auf unsere Sendeleistung

Die elektromagnetische Verträglichkeit von Sendeanlagen könnte aufgrund möglicher, bisher nicht bewiesener Gesundheitsrisiken einer Neuregelung unterliegen. Dabei wäre eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und des Ausbaus unseres Mobilfunknetzes im Falle einer Änderung der Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Sendeleistung möglich. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.

Um den genannten regulatorischen Risiken entgegenzuwirken, pflegt die Telefónica Deutschland Group einen engen Austausch zu den Entscheidungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene. So können wir unsere Interessen und Standpunkte rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbringen. Zudem prüfen und nutzen wir Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, um für uns positive Veränderungen aktiv herbeizuführen.

Sonstige regulatorische Einflüsse

Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt erheblichen Einflüssen und Vorgaben der Regulierungsbehörden. Abweichungen bei der Interpretation dieser Vorgaben könnten jedoch Bußgelder zur Folge haben und sich somit negativ auf unsere Finanzlage oder Reputation auswirken.

Die Regulierungsbehörden könnten jederzeit zusätzliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise um Tarife sowie Festnetz- oder Mobilfunkterminierungsentgelte weiter zu kürzen. Ebenso könnten sie uns dazu verpflichten, Dritten zu reduzierten Preisen Zugang zu unseren Netzen zu gewähren. Es besteht somit das moderate Risiko, dass sich die Maßnahmen der Regulierungsbehörden nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.

Versicherungen

Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit begegnet die Telefónica Deutschland Group Risiken durch den Abschluss umfangreicher Versicherungen. Insbesondere Risiken, die sich aus dem Betrieb der technischen Infrastruktur sowie durch mögliche Verstöße gegen das Urheber- oder Patentrecht ergeben könnten, werden dadurch signifikant reduziert. Trotzdem könnten unvorhergesehene Ereignisse unter anderem Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn sich unser Versicherungsschutz oder unsere Rückstellungen als unzureichend herausstellen sollten. Im Rahmen des Managements unserer Versicherungsabdeckung findet eine regelmäßige Überprüfung statt, um eine bestmögliche und wirtschaftliche Abdeckung zu erreichen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Operationelle Risiken

Zuverlässigkeit unserer Dienste

Kundengewinnung und Kundenbindung

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit hängt von unserer Fähigkeit ab, neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu halten. In einem Umfeld, welches durch ständige Weiterentwicklung von Produkten, Services und Tarifen gekennzeichnet ist, müssen wir darüber hinaus auch unsere Netzwerkleistung und die unserer Wettbewerber im Blick haben. Sollten unsere Angebote auf dem Markt keine Akzeptanz finden, würden wir in der Neukundengewinnung hinter unseren Wettbewerbern stehen. Wir begegnen diesem bedeutenden Risiko einerseits durch die intensive Beobachtung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, aber auch durch ein umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente.

Schäden durch Cyberangriffe

Cyberattacken auf unser Netz oder unsere IT-Systeme, die nicht rechtzeitig erkannt oder abgewehrt werden, könnten zu Störungen oder Schäden führen, die auch unsere Dienstleistungen einschränken und somit Umsatzeinbußen und Kundenunzufriedenheit zur Folge haben könnten. Die Verfügbarkeit und die Vertraulichkeit von Daten, die wir verarbeiten, könnten durch diese Angriffe möglicherweise eingeschränkt sein. Neben Reputationsverlusten wären auch rechtliche Konsequenzen möglich und wir könnten mit Bußgeldern belegt werden. Wir begegnen diesem Risiko einerseits durch die Analyse und Reduktion von Schwachstellen und richten unseren Fokus auf ein Frühwarnsystem, andererseits verbessern wir auch ständig unsere Systeme zur Behebung von Störungen und etablieren ein verstärktes Risikobewusstsein bei unseren Mitarbeitern hinsichtlich Cyberangriffe. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein.

Technische Störungen

Anhaltende oder wiederholte Störungen oder Schäden in unseren Mobilfunk- oder Festnetzen sowie in unseren technischen Anlagen und Systemen könnten die Kundenzufriedenheit negativ beeinflussen und Kundenverlust oder Umsatzeinbußen zur Folge haben. Auch hier setzen wir unser umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente und Systeme entgegen. Zudem sind versicherbare Risiken im Rahmen unseres Versicherungsprogramms abgedeckt. Durch ein umfassendes Krisen- und Notfallmanagement soll das Unternehmen im Falle einer Störung das Kerngeschäft weiter fortführen können und danach die Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs sicher stellen, um seine Unternehmensziele zu erreichen. Trotz der kontinuierlichen Anpassung der vorgesehenen Maßnahmen könnte es bei Störungen und Ausfällen zu einer verzögerten Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs kommen. Weil schon durch geringfügige Ausfälle erhebliche Umsatzeinbußen möglich sind, stufen wir dieses Risiko als bedeutend ein.

Störungen der Lieferkette

Als Mobilfunk- und Festnetzbetreiber sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten und -produkten sind wir - wie andere Unternehmen aus der Branche auch - von wenigen Hauptlieferanten abhängig. Diese stellen wichtige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die hauptsächlich die IT- und Netzinfrastruktur sowie Endgeräte betreffen. Wenn diese Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht erwartungsgemäß zur Verfügung stellen oder zur Verfügung stellen können, könnte dies den Betrieb und Ausbau des Netzes sowie den Absatz der Telekommunikationsprodukte gefährden, was sich wiederum nachteilig auf unser Unternehmen und die Ertragslage auswirken könnte. Das Gleiche gilt, wenn Anbieter, an die wir aus Effizienzgründen Projekte vergeben, die Dienstleistungen nicht in der geforderten Frist oder Qualität erbringen. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements bewerten wir fortlaufend die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen sowie die hier möglichen Risiken. Wir können dadurch Schwachstellen frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Abhängigkeit vom Hauptaktionär Telefónica, S.A.

Nutzung von Markenrechten

Die Nutzung der Kernmarke O2 in Deutschland ist Gegenstand einer Lizenzvereinbarung mit der O2 Worldwide Ltd., einem Tochterunternehmen der Telefónica, S.A. Für unsere Geschäftstätigkeit sind die Markenrechte von erheblicher Bedeutung. Gerade der Verlust einer Marke könnte sich auf Kundenwachstum und damit die Umsatzerlöse negativ auswirken. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein, auch wenn keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung der Vertragsbeziehungen vorliegen.

Nutzung von Dienstleistungen

Die Telefónica Deutschland Group bezieht in erheblichem Ausmaß Dienstleistungen und Vorleistungen von der Telefónica, S.A. Group. Insbesondere im Bereich des Finanzmanagements sowie bezüglich IT-Dienstleistungen besteht eine Reihe von Verträgen. Sollten Vorleistungen durch die Telefónica, S.A. Group nicht weiter erbracht werden, besteht das moderate Risiko, diese am Markt nicht oder nicht zu gleich günstigen Konditionen beziehen zu können. Auch hier liegen keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung dieser Dienstleistungsbeziehungen vor.

Rechtliche Risiken

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Telefónica Deutschland Group zur Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen verpflichtet. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften beinhaltet per se ein Risiko für die Geschäftstätigkeit, den Geschäftserfolg sowie die Reputation des Unternehmens.

Datenschutzvorgaben

Im Zuge unserer Geschäftstätigkeit sammeln und verarbeiten wir Kundendaten und andere personenbezogene Daten. Es besteht das Risiko eines Missbrauchs oder Verlusts dieser Daten. Dies könnte einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Bestimmungen darstellen und Bußgelder, Reputationsverluste sowie die Abwanderung von Kunden und damit einhergehend Umsatzverlust zur Folge haben.

Nach Abschluss des Projektes zur Umsetzung der neuen Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung reduzieren sich die Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Gesetzesverstößen sowie der potenzielle Schaden, der sich aus Bußgeldern, Reputations- oder Umsatzverlust ergeben könnte. Daher stufen wir das Risiko nicht mehr als bedeutend, sondern als moderat ein.

Vertragsbeziehungen

Aus den Verträgen mit Vertriebspartnern, Lieferanten und Kunden können sich Vertragsstrafen oder Forderungen ergeben, sollten wir unseren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder z.B. vereinbarte Abnahmemengen nicht erfüllen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Verletzung von Kundenrechten

Unsere Kundenbeziehungen sowie die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben, werden von Verbraucherschutzagenturen ständig beobachtet. Von der Unternehmenssicht abweichende Interpretationen könnten dazu führen, dass diese Agenturen eine Verletzung der Kundenrechte sehen und rechtliche Maßnahmen gegen uns ergreifen. Es besteht das moderate Risiko, dass dadurch unser Geschäftsergebnis oder unsere Reputation negativ beeinträchtigt werden könnten.

Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken, insbesondere aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, hat die Telefónica Deutschland Group ein Compliance Management System etabliert. Bestandteile dieses Managementsystems sind die geltenden Geschäftsgrundsätze, eine Reihe von Richtlinien sowie die fortlaufende Schulung von Mitarbeitern bezüglich der wesentlichen Rechtsvorschriften und Vorgaben, insbesondere auch die der neuen Datenschutzgrundverordnung sowie des Themas Informationssicherheit. In Ergänzung dazu sind rechtliche Risiken, soweit zulässig, durch Versicherungen abgedeckt. Zudem unterhält die Telefónica Deutschland Group eine interne Compliance- und Rechtsabteilung sowie ständigen Kontakt zu externen Rechtsanwaltskanzleien, Behörden, Vereinen und Verbänden.

Finanzielle Risiken

Steuern

Wie jedes Unternehmen werden wir regelmäßig steuerlichen Betriebsprüfungen unterzogen. Solche beinhalten per se das Risiko, dass Steuernachzahlungen für vorherige Besteuerungszeiträume festgesetzt werden könnten, falls die Steuerbehörden eine abweichende Meinung zu den unserer Steuererklärung zugrundeliegenden Auslegungen und Zahlen vertreten. Auch aus dem Erwerb der E-Plus Gruppe könnten sich in diesem Zusammenhang Steuernachzahlungen ergeben. Weiterhin könnten Veränderungen im Steuerrecht oder die Auslegung existierender Vorschriften durch Gerichte oder Steuerbehörden negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage haben. Diesem moderaten Risiko begegnen wir durch regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter, Austausch mit unseren externen Steuerberatern sowie Teilnahme an Expertenrunden und Arbeitskreisen. Veränderungen der Steuergesetze oder deren Auslegung können wir somit frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Sonstige (globale) Risiken

Zum Ende des Geschäftsjahres liegen keine wesentlichen sonstigen (globalen) Risiken vor.

Risiken aus Finanzinstrumenten

Allgemeine Finanzmarktrisiken

Die Telefónica Deutschland Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Diese sind im Rahmen des oben beschriebenen Risikomanagementprozesses als geringe Risiken bewertet. Sollten diese Finanzmarktrisiken eintreten, könnten sie sich dennoch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Group auswirken und sind deshalb nachfolgend einzeln dargestellt.

Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien für Risikomanagementverfahren und für den Einsatz von Finanzinstrumenten festgelegt, einschließlich einer klaren Aufgabentrennung in Bezug auf Finanztätigkeiten, Abrechnung, Rechnungslegung und zugehöriges Controlling. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zum Management von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Die Telefónica Deutschland Group hat Richtlinien festgelegt, die sich aus bewährten Standards für die Risikobewertung und die Überwachung im Hinblick auf den Einsatz von Finanzderivaten ableiten.

Marktrisiko

Das Marktrisiko besteht in dem Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie etwa Wechselkurs- und Zinssatzänderungen sich auf den Wert von Finanzinstrumenten oder auf die Erträge der Telefónica Deutschland Group auswirken.

Währungsrisiko

Die zugrunde liegende Währung für die Finanzberichte der Telefónica Deutschland Group ist der Euro. Sämtliche Abschlüsse der Tochtergesellschaften der Telefónica Deutschland Group werden ebenfalls in Euro aufgestellt, daher unterliegt die Telefónica Deutschland Group keinem Translationsrisiko.

Das Transaktionsrisiko, das sich aus den Geschäftsbeziehungen der Telefónica Deutschland Group mit ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern in Ländern mit einer anderen Landeswährung als dem Euro ergibt, ist aufgrund des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts nicht wesentlich. Da sich die Telefónica Deutschland Group ausschließlich durch selbst generierte Zahlungsmittel in Euro sowie in Euro denominiertes Eigen- und Fremdkapital finanziert, ergibt sich hieraus ebenfalls kein Wechselkursrisiko.

Die Effekte vor Steuern einer simultanen, parallelen Aufwertung (Abwertung) des Euro gegenüber allen Fremdwährungen in Höhe von 10 % auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung und dadurch auf das Eigenkapital hätten im Geschäftsjahr 2018 bzw. 2017 betragen:

T 09 WÄHRUNGSRISIKO

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1. Januar bis 31. Dezember
2018 2017
--- --- --- --- ---
In

Millionen EUR
Risikoposition +/(-) 10

%
Risikoposition +/(-) 10

%
--- --- --- --- ---
USD (5,7) 0,5/(0,6) (5,4) 0,5/(0,5)
GBP 1,0 (0,1)/0,1 0,8 0,1/(0,1)

Da die Telefónica Deutschland Group kein Cashflow Hedge Accounting anwendete, war ausschließlich die Konzerngewinn- und Verlustrechnung von den Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse betroffen.

Zinsrisiko

Als Zinsrisiko wird das Risiko betrachtet, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwankt. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko, indem er ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten anstrebt. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden ggf. Zinsswaps eingesetzt. Die Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements gesteuert.

Bei der Telefónica Deutschland Group ergeben sich Zinsrisiken sowohl durch variabel verzinste Darlehensverträge als Kreditnehmer sowie aus den variabel verzinsten Cash-Pooling-Konten bei der Telfisa Global B.V. als auch in Form von Opportunitätskosten beim Abschluss von festverzinslichen Schulden, deren Zinssatz während der Laufzeit über den Marktzinsen liegen kann. Zur Reduzierung dieser Opportunitätskosten wurde im Zusammenhang mit der Emission einer Anleihe ein Zinsswap auf einen Teilbetrag des Anleihenominalbetrags abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Zinsswap-Kontraktes zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Dieser Zinsswap gleicht in Höhe seines Nominalbetrags, die Auswirkungen künftiger Marktzinsänderungen auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschuld aus der Anleiheemission aus (Fair Value Hedge). Die Sicherungsbeziehung wird gemäß Hedge Accounting nach IFRS 9 bilanziert.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehungen wurden sowohl die Beziehung zwischen dem jeweiligen Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel und Strategie der Absicherung dokumentiert. Es erfolgte eine konkrete Zuordnung vom Absicherungsinstrument zu der entsprechenden Verbindlichkeit. Die bestehende Sicherungsbeziehung wird fortlaufend auf Effektivität hin überwacht. Als Methode zur Messung der Effektivität wird die hypothetische Derivatemethode angewandt. Da zwischen den Grund- und Sicherungsgeschäften stets eine wirtschaftliche Beziehung besteht (dieselbe Laufzeit bzw. dieselben Zahlungszeitpunkte, dasselbe abgesicherte Nominalvolumen, etc.), ergeben sich keine wesentlichen Ineffektivitäten. Der einzige Treiber für eine mögliche Ineffektivität ergibt sich aus der Kreditrisikoanpassung der Derivate. Diese sind zum aktuellen Zeitpunkt als auch in Erwartung für die Zukunft gering und daher nicht erfasst. Für weitere Ausführungen zu Sicherungsbeziehungen wird auf > 4.10 verzinsliche schulden verwiesen.

Die Effekte vor Steuern auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung aus der Änderung der Zinssätze variabel verzinslicher Finanzinstrumente von +/- 100 Basispunkten zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2018 und 2017 werden nachstehend angegeben. Es gibt keine Auswirkung, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen wird. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.

T 10 ZINSRISIKO

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
+100bp 4 2
-100bp 2 4

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko finanzieller Verluste aus der Unfähigkeit des Vertragspartners, Schulden vertragsgemäß zu tilgen oder zu bedienen. Das maximale Ausfallrisiko der Telefónica Deutschland Group entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Die Telefónica Deutschland Group erachtet die Steuerung des kommerziellen Ausfallrisikos als entscheidend, um ihre Ziele für ein nachhaltiges Wachstum des Geschäfts und der Kundenbasis im Einklang mit ihren Risikomanagementrichtlinien zu erreichen. Für das Management und die Überwachung von Ausfallrisiken wurden geeignete Prozesse festgelegt, welche die laufende Überwachung von angenommenen Risiken und der Ausfallhöhe beinhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kunden, die erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group haben können. Für diese Kunden werden abhängig vom Geschäftsbereich und von der Art der Geschäftsbeziehung entsprechende Kreditmanagementinstrumente wie eine Kreditversicherung oder Sicherheiten für die Begrenzung des Ausfallrisikos eingesetzt. Zur Kontrolle des Ausfallrisikos führt die Telefónica Deutschland Group regelmäßig eine Analyse der Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch und bucht Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle bei Forderungen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Telefónica Deutschland Group ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Zur Sicherstellung der Liquidität werden auf Basis einer detaillierten Finanzplanung die Mittelzu- und -abflüsse fortlaufend überwacht und zentral gesteuert. Die Telefónica Deutschland Group schließt im Rahmen ihres Liquiditätsmanagement entsprechend der Konzernpolitik der Telefónica, S.A. Group Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Niederlande, ab. Neben der operativen Liquidität werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend geprüft, um die finanzielle Flexibilität der Telefónica Deutschland Group sicherzustellen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 verfügt die Telefónica Deutschland Group über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien aus kurzfristigen Überziehungslinien sowie revolvierenden Kreditfazilitäten in einem Gesamtvolumen von 2.014 Mio. EUR, zum 31. Dezember 2017 betrugen die nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien 2.015 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2018 751 Mio. EUR bzw. 587 Mio. EUR zum 31. Dezember 2017.

Die nachstehende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group auf Basis der vertraglichen, nicht diskontierten Zahlungen (inklusive Zinsen):

T 11 FÄLLIGKEITEN DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN

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Restlaufzeit
Zum 31. Dezember 2018 Summe Mittelabfluss
--- --- --- --- --- ---
(In

Millionen EUR)
Buchwert brutto < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden 2.004 2.152 - 1.169 983
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 19 19 - 19 -
Kurzfristige verzinsliche Schulden 145 156 156 - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.419 2.419 2.419 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 4.587 4.745 2.575 1.188 983

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Restlaufzeit
Zum 31. Dezember 2017 Summe Mittelabfluss
--- --- --- --- --- ---
(In

Millionen EUR)
Buchwert brutto < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden 1.268 1.356 - 954 402
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 19 19 - 19 -
Kurzfristige verzinsliche Schulden 637 637 637 - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.224 2.224 2.224 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 4.147 4.236 2.861 973 402

Chancenmanagement

Die konsequente Nutzung unternehmerischer Chancen zur künftigen Steigerung von Umsatz und OIBDA sowie ihre frühzeitige und kontinuierliche Identifizierung, Analyse und Steuerung sind wesentliche Aufgaben des Managements der Telefónica Deutschland Group.

Die im Rahmen des strategischen Zielsetzungsprozesses ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale werden im Rahmen eines jährlichen Planungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Geschäftsbereichen priorisiert. Daraus werden in der Folge die entsprechenden strategischen Ziele abgeleitet. Zur Messung der Umsetzung werden konkrete finanzielle Ziele in Form finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren (KPIs) auf der Ebene der Geschäftsbereiche festgelegt.

Chancenmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses zur Bestimmung der strategischen Ziele. Es erfolgt sowohl im Rahmen der Budgeterstellung für die kommenden zwölf Monate als auch im Rahmen der langfristigen Planung.

Chancen werden weder im Risikoregister erfasst noch quantifiziert.

Chancen

Hohe Penetration von O2 Free bei größerer Nachfrage nach mobilen Daten und LTE

Im Sommer 2018 haben wir die Attraktivität höherwertiger O2 FreeTarife weiter gesteigert, indem wir die Tarifbestandteile Connect (bis zu 10 SIM-Karten für beliebige Endgeräte im Mobilfunkvertrag inklusive) und Boost (doppeltes Datenvolumen für 5 Euro Aufpreis) eingeführt und mit O2 Free Unlimited einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen auf den Markt gebracht haben. Sollte die Nachfrage der Kunden nach höherwertigen Tarifen unsere Erwartungen übertreffen, könnten unsere Umsatzerlöse und das operative Ergebnis unsere aktuellen Prognosen übertreffen.

Zudem könnte eine Steigerung der Nutzung von mobilen Daten durch die Kunden die Nachfrage nach hochwertigen O2 Free-Tarifen weiter beschleunigen. Ein wesentlicher Anstieg der Nachfrage nach mobilen Daten kann aus mehreren Entwicklungen resultieren. Ein konsequenter Ausbau der LTE-Netze in Verbindung mit einer stark zunehmenden Nutzung von Smartphones ermöglicht mehr Kunden die Nutzung hoher Datenübertragungsraten. Zugleich entstehen mehr mobile Dienste, die sehr datenintensiv sind, wie etwa Musik- oder Video-Streaming. Beide Effekte können zu einer Erhöhung des durchschnittlichen monatlichen Datenverbrauchs pro Kunde führen und somit die Nachfrage nach Tarifen mit einem größeren Datenvolumen weiter steigern. Falls sich diese Effekte positiver als in unserem Ausblick prognostiziert darstellen sollten, könnte sich dies positiver als angenommen auf unsere Umsatzerlöse auswirken.

Ausbau unseres LTE-Netzes

In 2019 werden wir den Ausbau unseres LTE-Netzes weiter vorantreiben. Sollte der Ausbau unseres LTE-Netzes aufgrund positiverer allgemeiner Bedingungen schneller erfolgen oder sollten unsere Kunden auf die bessere Qualität des LTE-Netzes positiver reagieren als in unserem Ausblick dargestellt, könnte unser Anteil am mobilen Datengeschäft stärker wachsen als vorhergesagt. Demzufolge könnten unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unsere derzeitige Prognose übertreffen.

5G: Auktion im Jahr 2019 und neue Geschäftsmodelle

Der künftige Mobilfunkstandard 5G wird dank weiter gesteigerten Übertragungsgeschwindigkeiten und geringeren Latenzzeiten komplett neue Anwendungsfelder eröffnen. Dies ist vor allem für industrielle Anwendungen von Bedeutung, etwas später werden die Vorteile für Privatkunden spürbar werden. 5G legt die Grundlage für neue Geschäftsmodelle in Bereichen wie autonomes Fahren, virtuelle Realität oder dem Internet der Dinge. Und dank höherer Effizienz im Einsatz ermöglicht es 5G zudem, unser Netz im Betrieb zu optimieren. Der reguläre Start von 5G in Deutschland hängt neben dem Vergabeverfahren auch von einer massenhaften Verfügbarkeit von Systemtechnik und Endgeräten ab. Experten rechnen nicht vor 2020 mit einem Marktstart. Telefónica Deutschland bereitet sich bereits intensiv auf diesen Start vor, indem wir Pilotprojekte durchführen und mit steigender Intensität die Anbindung unserer Netzstandorte mit Glasfaser vorantreiben. Wir testen z.B. mit 5G Fixed Wireless Access eine vielversprechende, schnelle und kosteneffiziente Technologie, die es ermöglicht, Breitbandzugänge für Menschen im ganzen Land bereitzustellen und somit eine gute Alternative zum teuren Glasfasereinsatz bietet.

Die Auktion der 5G-Frequenzen wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 stattfinden. Wir streben an, uns das richtige Spektrum zu sichern, um unser Netz für unsere Kunden und unseren wirtschaftlichen Erfolg konsequent weiter auszubauen. Sollte sich unsere Position im 5G-Spektrum über diesen Anspruch hinaus verbessern, der Ausbau des 5G-Netzes schneller als geplant erfolgen können und die Nachfrage der Kunden nach 5G-Diensten höher ausfallen als bereits angenommen, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken.

Festnetz in Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH

Die höhere Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-VDSL-Verbindungen aufgrund einer schneller als geplant verlaufenden Einführung durch die Telekom Deutschland GmbH oder technische Fortschritte, welche die maximale Übertragungsrate dieses Produkts auf über 100 Mbit/s erhöhen, könnten zu einer stärker als erwarteten Nachfrage nach unseren Festnetz-Produkten auf Basis der Kooperation mit der Telekom führen. Dies würde sich positiv auf unsere Umsatzerlöse auswirken und wir könnten demzufolge unsere Prognose übertreffen. Wir können über unsere Kooperation auch an Vorteilen neuer Technologien wie Super Vectoring teilhaben, die die Telekom zunehmend in ihrem Netz einsetzen wird.

Digitale Innovation

Um unsere Position auf dem deutschen Markt für mobile Telekommunikationsdienstleistungen vollständig auszunutzen und zusätzliche Wachstumschancen zu monetarisieren, haben wir innovative digitale Produkte und Mehrwertdienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Kommunikationsdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen eingeführt. Wir erschließen auch neue digitale Marktsegmente wie das Internet of Things (IoT) für all unsere Kundengruppen.

Sollte sich die Nachfrage nach unseren digitalen Produkten und Dienstleistungen besser entwickeln als derzeit erwartet, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken und wir könnten unsere Prognose damit übertreffen.

Digitalisierung der Prozesse und Nutzung künstlicher Intelligenz

Wir treiben konsequent die digitale Transformation unseres Unternehmens und die damit verbundene Prozessoptimierung voran. Zum einen wird dadurch die Interaktion mit den Kunden einfacher und intuitiver, da der Kunde z.B. intuitive Selfcare-Angebote nutzen oder schneller das gewünschte Produkt identifizieren und kaufen kann. Zum anderen nutzen wir die digitale Transformation zur Verringerung, Vereinfachung und Automatisierung unserer Prozesse. Wir wollen insgesamt ein einheitliches Kundenerlebnis über alle Kontaktpunkte hinweg schaffen.

Wir beginnen auch damit, künstliche Intelligenz in der Interaktion mit den Kunden einzusetzen. Wir nutzen z.B. den Sprachassistenten AURA der Telefónica, S.A. Group, der unserem Kunden bei Facebook verschiedenste Fragen rund um den Vertrag beantworten kann.

Wenn die digitale Transformation unseres Unternehmens schneller als erwartet vorgenommen werden kann und die Resonanz der Kunden noch positiver als erwartet ausfällt, könnte dies zu höherer Kundenzufriedenheit, Umsatzerlösen und Kosteneinsparungen führen und damit unser OIBDA erhöhen.

Potential im KMU-Segment des Geschäftskundenmarkts

Unsere Planung fokussiert den Ausbau unseres noch relativ geringen Marktanteils im Segment kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Die Größe dieses Marktsegments macht es für uns attraktiv, so dass wir erwarten, mit schlanken, passgenauen Mobilfunk- und Festnetzprodukten entsprechende KMU-Kunden gewinnen und resultierende Wachstumspotentiale erschließen zu können.

Sollte unser erneuertes Produkt-Portfolio für Geschäftskunden mit Produkten wie O2 Free Business oder O2 Business Fusion die Kundenbedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen noch besser als erwartet erfüllen, könnte eine noch höhere Nachfrage als angenommen resultieren.

Zugehörigkeit zur Telefónica, S. A. Group

Als Teil eines der größten Telekommunikationskonzerne der Welt profitiert die Telefónica Deutschland Group von Skaleneffekten in den Bereichen Beschaffung, Kooperationen und Entwicklung digitaler Produkte. Sollten sich diese Skaleneffekte besser als erwartet entwickeln, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unsere Ertragslage auswirken und wir könnten unsere Prognose übertreffen.

Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage

Nach unserer Wertung resultieren die Risiken mit den größten potenziellen Auswirkungen aus dem intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt, dem regulatorischen Umfeld sowie aus der Notwendigkeit, einen zuverlässigen Service sicherzustellen. Ein neues Risiko ergibt sich aus der zunehmenden allgemeinen Bedrohungslage durch Cyberattacken. Als positive Veränderungen sehen wir, neben dem Wegfall des Risikos aus Klagen gegen die Auflagen, die sich aus dem Zusammenschluss mit E-Plus ergeben hatten, auch den weitgehenden Abschluss der Netzwerkkonsolidierung und die Streichung des zugehörigen Risikos. Weiterhin ergab sich eine deutliche Reduktion des Risikos von Verstößen gegen Datenschutzvorgaben.

Nach unserer Einschätzung hat sich die Lage der für die Telefónica Deutschland Group erheblichen Risiken und Chancen bis auf die oben genannten Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert.

Gegenwärtig werden durch uns keine Risiken identifiziert, die einzeln oder kumulativ mit anderen Risiken geeignet wären, den Fortbestand unseres Unternehmens zu gefährden.

Wir sind davon überzeugt, dass wir bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein werden, relevante Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen, um ihnen entgegenzuwirken, einleiten zu können.

Wir sind zuversichtlich, mit unserer Unternehmensstrategie die sich uns bietenden Chancen im Markt nutzen und die dafür notwendigen Ressourcen einsetzen zu können. Angesichts unserer technologisch hochwertigen Produktangebote, unserer Stellung im Markt, unserer digitalen Innovationskraft, unserer engagierten Mitarbeiter, unserer stabilen finanziellen Aufstellung, unserer Zugehörigkeit zu einem der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt sowie unserer strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung und Identifikation von Chancen sind wir zuversichtlich, den sich aus den genannten Risiken und Chancen ergebenden Herausforderungen im Jahr 2019 erfolgreich begegnen zu können.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB.

Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.

Das im Abschnitt > risiko- und changenmanagement beschriebene Risikomanagement beinhaltet auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise, deren Ziel die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist. Das von uns eingeführte IKS erfüllt neben den gesetzlichen Anforderungen z. B. des deutschen Aktiengesetzes und des HGB auch die Vorschriften des amerikanischen Sarbanes-Oxley Act (SOX). Die Verpflichtung zur Erfüllung der vorgenannten SOX-Anforderungen durch die Telefónica Deutschland Group ergibt sich aus der Registrierung ihres Mehrheitsaktionärs, der Telefónica S.A., bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission). Weiterhin erfüllt das IKS der Telefónica Deutschland Group das globale IKS-Control-Setup der Telefónica S.A.

Die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Telefónica Deutschland und erfolgt unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen.

Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan. Diese müssen beide von allen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses analysiert. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden durch den Bereich Finance & Accounting in unseren Bilanzierungsrichtlinien und dem Kontenplan berücksichtigt.

Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Telefónica Deutschland, ihren Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Ventures) berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Die Rechnungslegung der einzelnen Gesellschaften erfolgt entweder durch den Bereich Finance & Accounting oder in enger Abstimmung mit diesem. Bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss in unserem Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen.

In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und regelmäßig geschult. Die Abschlussinformationen müssen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Kritische Aufgabenfelder im Rechnungslegungsprozess sind zum Zwecke einer wirksamen Funktionentrennung entsprechend aufgeteilt und es gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von einzelnen Konzerngesellschaften berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen werden insbesondere die IT-Sicherheit, das Veränderungsmanagement und die operativen IT-Vorgänge kontrolliert. Zugriffsberechtigungen beispielsweise sind definiert und etabliert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS wird jährlich durch den Vorstand der Telefónica Deutschland beurteilt. Dazu prüft unsere interne Revision kontinuierlich die Einhaltung der Richtlinien, die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres IKS sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Risikomanagementsystems und berichtet darüber dem Vorstand der Telefónica Deutschland.

Unter anderem durch den Prüfungsausschuss ist der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland gemäß § 171 Abs. 1 AktG i.V. m. § 107 Abs. 3 AktG in das IKS eingebunden. Diesem obliegt die Überwachung insbesondere des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Weiterhin sichtet der Prüfungsausschuss die Unterlagen zum Einzel- und Konzernabschluss der Telefónica Deutschland und erörtert die Abschlüsse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

Im Rahmen seines risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet sich der Abschlussprüfer ein Urteil über die Wirksamkeit der für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS und berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Abschlussbesprechung.

Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union (EU) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bei Bedarf, beispielsweise zum Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder für steuerliche Zwecke, wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG eine wichtige Grundlage dar. Für die Telefónica Deutschland Holding AG und andere nach HGB bilanzierende Konzerngesellschaften ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der anderen nach HGB bilanzierenden Konzerngesellschaften.

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftlicher Ausblick

Insgesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2018 laut ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Für 2019 erwarten die Ökonomen allerdings eine Abschwächung des Wachstums der deutschen Wirtschaft, mit einem Bruttoinlandswachstum (BIP) von nur noch 1,2 %. Treiber für die Konjunktur bleibt unter anderem der private Konsum. Grundlage hierfür sind vor allem eine weiterhin positive Entwicklung am Arbeitsmarkt sowie die steigende Kaufkraft der Haushalte.

Ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und vor allem in Deutschland bleibt nach wie vor das internationale Umfeld sowie der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit).

Quelle: GfK Konsumklima, Bundesbank, BMWi, Statistisches Bundesamt, Experten Der Wirtschaftsforschungsinstitute

T 12 BIP-WACHSTUM 2017 - 2019

DEUTSCHLAND (KALENDERBEREINIGT)

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In % 2017 2018 2019
Deutschland 2,2 1,5 1,2

Markterwartungen

Digitalisierung und Technologien wie Künstliche Intelligenz prägen zunehmend das Alltagsleben und stellen Industrien vor Veränderungen. Eine Vielzahl an Trends werden sich fortsetzen beziehungsweise werden an Bedeutung gewinnen.

Smartphones werden zum Wegbereiter für neue Technologien wie etwa Augmented und Virtual Reality, aber auch Sprachsteuerung. Letztere erobert in Form der stationären digitalen Sprachassistenten wie zum Beispiel Amazon Echo und Google Home die Wohnzimmer. Der Trend in Richtung vernetzbarer Produkte setzt sich fort. Unterstützt wird das durch die Einführung der eSIM, als der Schlüssel für das Internet der Dinge. Immer mehr Hersteller bringen eSIM-fähige Smartphones und Wearables auf den Markt. Parallel steigt die Pro-Kopf-Anzahl an vernetzten mobilen Endgeräten. Durch die Steuerung per Smartphone oder digitalem Sprachassistenten verschwinden die Grenzen zwischen Consumer Electronics, Informations- und Kommunikationsdiensten und sogar klassischen Haushaltsgeräten zunehmend.

Die intelligente Vernetzung von Dingen über das Internet (IoT) zahlreiche Anwendungs- und Wachstumsmöglichkeiten wie z.B. Industrie 4.0, Connected Car, Smart Health, Smart Energy und Smart Cities bieten weitere Wachstumsmöglichkeiten. Ein sich fortsetzender Trend ist die Analyse großer Datenmengen, die neben neuen Erkenntnissen auch neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Der Markt für den Datenkonsum ist geprägt durch eine stetig wachsende Nachfrage nach Internetdiensten wie zum Beispiel die Nutzung von Internetvideos über alle Endgeräte hinweg, aber auch Spiele und durch die bereits genannten neuen Anwendungsmöglichkeiten. Infolgedessen steigt auch der Bedarf an größeren Datenvolumen und höheren Übertragungsgeschwindigkeiten. Somit wird für die Telekommunikationsanbieter die Monetarisierung des mobilen Datengeschäfts weiterhin stark im Fokus stehen. Analysten erwarten, dass im Jahr 2019 die durchschnittliche Datennutzung pro Mobilfunkkunde auf knapp 3 GB pro Monat ansteigen wird. Dies entspricht einer Steigerung von über 50 % im Vergleich zu 2018.

Quelle: Ovum, Analysys Mason, Bitkom, BMWi, PwC

Finanzausblick 20199 und mittelfristige Erwartungen

2019 wird Telefónica Deutschland Group weiter auf den operativen und finanziellen Ergebnissen des Geschäftsjahres 2018 aufbauen, die unseren Erwartungen entsprachen. Auf der Basis des Rechnungslegungsstandards IAS 18 war der Umsatz mit +0,5% im Jahresvergleich vor dem erheblichen Gegenwind der Regulierungseffekte in Höhe von 44 Mio. EUR (-0,1% im Jahresvergleich einschließlich negativer regulatorischer Effekte) weitgehend unverändert. Das um Sondereffekte bereinigte OIBDA basierend auf IAS 18 stieg vor regulatorischen Effekten in Höhe von 54 Mio. EUR im Jahresvergleich leicht um +3,4% (+0,4% im Jahresvergleich einschließlich dieser Effekte), gestützt durch ca. 100 Mio. EUR Umsatz- und OIBDA-relevanter Synergien. Insgesamt haben wir nun 820 Mio. EUR (>90 %) des gesamten Synergieziels von 900 Mio. EUR in 2019 an kumulierten Einsparungen beim operativen Cashflow erreicht. Unser letztes Integrationsprojekt, die Konsolidierung unserer Netzwerke, ist nun abgeschlossen und markiert einen bedeutenden Meilenstein auf unserem Weg zu Deutschlands "Mobile Customer and Digital Champion". Darüber hinaus lag der Investitionsaufwand von Telefónica Deutschland Group bei 966 Mio. EUR10 mit einer Investitionsquote von 13,2% im Jahr 2018, was ebenfalls dem Rahmen unserer Guidance von 12-13% für das Geschäftsjahr 2018 entspricht.

Der deutsche Mobilfunkmarkt blieb 2018 über alle Segmenten hinweg dynamisch aber rational, mit einem klaren Fokus auf profitables Wachstum durch Stimulierung der Datennutzung unserer Kunden sowie auf die "mobile Freiheit", mit dem Ziel einen ausgewogenen Marktanteil zu erhalten. Telefónica Deutschland Group gelang ein erfolgreicher Relaunch seiner O2 Free und Blau Portfolios. Die neuen O2 Free Tarife - mit der Boost-Option für doppeltes Datenvolumen und der einzigartigen O2 Connect-Option für bis zu 10 Geräte - unterstützen unsere ARPU-up-Strategie. Weiter helfen sie uns, den Auswirkungen aus fortlaufenden Verschiebungen innerhalb der Kundenbasis sowie OTT-Effekten entgegenzuwirken. Mit unseren bestehenden Partnerschaften waren wir weiterhin erfolgreich.

2019 wird Telefónica Deutschland Group weiter eine erfolgreiche Mehrmarken- und Mehrkanal-Strategie verfolgen. Im aktuellen Marktumfeld erwarten wir 2019 im Premium- und im DiscountSegment ein stabiles Preisniveau. Postpaid bleibt dabei der stärkste positive Treiber für unser Geschäft. Darüber hinaus wird auch Prepaid weiter eine wichtige Säule für unsere operative und finanzielle Performance darstellen. Wir erwarten jedoch eine Fortsetzung des aktuellen Trends mit schwächerer Kundennachfrage in diesem Segment, die in der Einführung von Legitimationsprüfungen begründet liegt und im Markt den Wechseltrend von Pre- zu Postpaid beschleunigt.

Es wird erwartet, dass regulatorische Änderungen weiter einen starken Gegenwind für unsere finanzielle Performance in 2019 darstellen. Der Umsatz wird von negativen Effekten aus der Senkung der Terminierungsentgelte für mobile Sprachminuten von 1,07 Eurocent auf 0,95 Eurocent zum 1. Dezember 2018 und den neuen Vorschriften für Anrufe/SMS innerhalb der EU beeinträchtigt, die jetzt zum 15. Mai 2019 bei 0,19 EUR pro Minute/0,06 EUR pro SMS gedeckelt werden. Wir werden auch weiterhin geringfügige Auswirkungen aus der "Roam-like-Home"-Regulierung sehen, da Kunden weiter aktiv bestehende Tarife mit Roaming-Paketen beenden. Insgesamt erwarten wir, dass sich die negativen regulatorischen Auswirkungen auf den Gesamtumsatz 2019 auf rund 60-70 Mio. EUR belaufen. Gleichermaßen werden sich in der OIBDA-Entwicklung die negativen Auswirkungen der Nutzungselastizitätseffekte aus "Roam-like-Home", der oben genannten Anrufe/SMS innerhalb der EU und, in geringerem Umfang, Auswirkungen der Terminierungsentgelte widerspiegeln. Insgesamt erwarten wir, dass sich die negativen regulatorischen Auswirkungen auf das OIBDA auf rund 40-50 Mio. EUR belaufen.

Für das Jahr 2019 erwarten wir, dass der Gesamtumsatz (bereinigt um die oben genannten negativen regulatorischen Auswirkungen in Höhe von rund 60-70 Mio. EUR) im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert bleibt. Die Umsätze aus dem Verkauf von Mobilfunkhardware hängen weiterhin von der Marktdynamik sowie von den Markteinführungszyklen und der Verfügbarkeit neuer Gerätegenerationen ab. Im Festnetzgeschäft ist die Migration von Wholesale-Kunden als Voraussetzung für die Stilllegung unserer veralteten Infrastruktur für den ULL-Breitbandzugang jetzt abgeschlossen. Wir erwarten, dass sich die Umsatzentwicklung hier über die Zeit wieder normalisiert. Heute vermarkten wir Festnetz-Breitband und konvergente Produkte nur mehr basierend auf unserem Wholesale-Zugang zu Netzen der Wettbewerber. Mittelfristig erwarten wir, Umsatzwachstum im Einklang mit dem deutschen Markt zu generieren sowie Marktanteile im Bereich des Internets der Dinge zu gewinnen. Unsere eigenen Kunden sind unser größtes Kapital. Wir wollen sie fördern und weiterentwickeln, sowie viele weitere Kunden mit unserer erfolgreichen Mehrmarken- und Mehrkanalstrategie bedienen. Unsere Annahmen basieren auf einem weiterhin rationalen Wettbewerbsumfeld sowie stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Nachdem alle Integrationsaktivitäten bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen sind, bestätigen wir unser Synergie-Gesamtziel von ca. 900 Mio. EUR an kumulierten Einsparungen beim operativen Cashflow im Jahr 2019, mit unterjährigen inkrementellen Einsparungen von ca. 40 Mio. EUR auf OIBDA-Ebene. Dies sind hauptsächlich Übertragungseffekte aus der Netzwerkkonsolidierung. Auf CapEx-Ebene erwarten wir während des Jahres ebenfalls weitere Einsparungen von etwa 40 Mio. EUR, die maßgeblich aus dem Ausbau eines gemeinsamen LTE-Netzwerks stammen.

2019 wird das erste Jahr des vierjährigen Transformationsprogramms Digital4Growth der Telefónica Deutschland Group sein, das wir auf unserem Kapitalmarkttag im Februar 2018 gelauncht haben. Es hat einen klaren Fokus auf das Kundenerlebnis im digitalen Zeitalter. Wir streben nach einem anhaltend profitablen Wachstum, indem wir zusätzliche Chancen auf Umsatzwachstum in unserem Kerngeschäft nutzen, gleichzeitig adressieren wir neue Geschäftsfelder, die zum Beispiel aus der e-SIM Fähigkeit, Advanced Data Analytics (ADA) oder dem Internet der Dinge (loT) entstehen. Darüber hinaus wollen wir Effizienzen aus der weiteren Automation und Digitalisierung unserer Prozesse erzielen und damit "einfacher, schneller und besser" werden. Wir bekräftigen unseren Transformationsplan, zwischen 2019 und 2022 einen zusätzlichen OIBDA-Beitrag von insgesamt 600 Mio. EUR brutto aus Wachstums- und Effizienzsteigerungen zu erzielen. Im ersten Jahr rechnen wir mit einem zusätzlichen Bruttobeitrag von 40 Mio. EUR auf OIBDA-Ebene, mit einem deutlichen schrittweisen Anstieg in den Folgejahren.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir für 2019 ein um Sondereffekte bereinigtes OIBDA, das vor den oben genannten negativen regulatorischen Effekten von 40-50 Mio. EUR im Jahresvergleich weitgehend stabil bis leicht positiv ist. Wir gehen also davon aus, dass die vorgenannten Integrations- und Transformationseinsparungen weitere Investitionen in den Markt größtenteils ausgleichen werden. Wir gehen davon aus, dass die Margen für Mobilfunkhardware weiterhin größtenteils neutral bleiben.

Die Annahme rund um Investitionen in den Markt basiert auf der Erwartung eines rationalen Ergebnisses bei der bevorstehenden Versteigerung von Frequenzen, die am Ende des ersten Quartals 2019 beginnen soll, sowie auf der Annahme eines weiterhin rationalen Marktumfelds mit anhaltendem exponentiellem Datenwachstum.

2018 erzielten wir durch die Konsolidierung und den anhaltenden Ausbau des LTE-Netzes eine deutliche Stabilisierung und Qualitätsverbesserungen in unserem Netz. Aufbauend auf diesen Erfolgen schreiten wir mit dem weiteren Ausbau und der Optimierung unseres mobilen Netzwerks fort und verbessern das Kundenerlebnis damit fortlaufend. Wir planen 2019 rund 10.000 weitere LTE-Standorte (ca. 30.000 LTE-Zellen) auszurollen.

Außerdem werden wir im Rahmen unseres vierjährigen Transformationsprogramms in unsere Omni-Channel-Fähigkeiten und die Ende-zu-Ende Digitalisierung und Harmonisierung unserer Prozesslandschaft investieren, z.B. durch Robotics. Beim Investitionsbedarf für unsere digitale Transformation handelt es sich um Vorabinvestitionen. Daher erwarten wir eine Investitionsquote von ca. 13-14% für das Geschäftsjahr 2019; mittelfristig sehen wir einen stabilen CapEx-Rahmen von ca. 1 Milliarde EUR. Darin enthalten ist der Bedarf für Back- und Fronthaul Investitionen für 4G sowie Backhaul Investitionen für 5G basierend auf dem aktuellen regulatorischen Rahmen.

Seit dem Börsengang und der Integration der Telefónica Deutschland Group und der E-Plus Gruppe verfügen wir über eine starke Bilanz und einen konservativen Verschuldungsgrad11 von maximal 1.0x; dies spiegelte sich in einem soliden Investment-Grade-Rating von Fitch und dem ständigen Zugang zu den Kapitalmärkten wider. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 werden wir unser selbst definiertes Verschuldungsziel in zweierlei Hinsicht überprüfen: Erstens werden wir die technischen Änderungen aus der Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 abbilden. Wir erwarten durch die Anwendung von IFRS 16 wesentliche Auswirkungen auf unsere Marge, die Bilanz und den Verschuldungsgrad. Zweitens fassen wir die Einführung einer höheren Zielverschuldung ins Auge, um für die anstehenden 5G Investitionen unsere gesamte finanzielle Stärke ausschöpfen zu können und gleichzeitig unser BBB InvestmentGrade-Rating durch Fitch zu wahren.

Wir glauben an unsere Fähigkeit, angesichts solider Dynamik im operativen Geschäft und weiterer Unterstützung durch das Programm Digital4Growth mittelfristig Free Cashflow Wachstum zu generieren. Daher zielen wir weiterhin auf eine hohe Dividendenausschüttung im Verhältnis zum Free Cash Flow ab. Für das Geschäftsjahr 2018 bekräftigen wir unseren Dividendenvorschlag von 0,27 EUR je Aktie an die Hauptversammlung im Mai 2019.

9 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.

10 Davon waren 8 Mio. EUR Zugänge aus aktivierten Finanzierungsleasingverhältnissen.

11 Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden dividiert durch das OIBDA bereinigt um Sondereffekte der letzten zwölf Monate.

T 13 FINANZAUSBLICK 201912 UND MITTELFRISTIGE ERWARTUNGEN:

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Referenzwert 2018 Ausblick für 2019 Mittelfristiger Ausblick
Umsatz 7.320 Mio. EUR Weitgehend unverändert ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Effekte in Höhe von 60-70 Mio. EUR) Wachstum analog zum deutschen Markt
OIBDA Bereinigt um Sondereffekte 1.884 Mio. EUR Weitgehend stabil bis leicht positiv ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Effekte in Höhe von 40-50 Mio. EUR) Laufende Margenverbesserung
Investitionsquote 13,2 % ca. 13-14 % Stabiler Investitionsaufwand bei ca. 1 Milliarde EUR
Dividende 0,27 EUR/Aktie Vorschlag für das Geschäftsjahr 2018 an die Hauptversammlung im Mai 2019 Hohe Ausschüttungsquote im Verhältnis zum FCF

12 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.

SONSTIGE ANGABEN

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Telefónica Deutschland Holding AG war im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 im Sinne von § 312 AktG eine unmittelbar abhängige Gesellschaft von Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich. Darüber hinaus war die Telefónica Deutschland Holding AG im Sinne von § 312 AktG eine mittelbar abhängige Gesellschaft von O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, und von Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. Es besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Telefónica Deutschland Group und den vorgenannten Gesellschaften.

Daher hat der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Getroffene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt Struktur und Ausgestaltung der Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wird die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2018 individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert ausgewiesen.

Der Bericht entspricht den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) unter Berücksichtigung des deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 17 (DRS 17) und der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Vergütung von Vorstandsmitgliedern

In 2018 gab es keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vorstands. Das Vorstandsmitglied Markus Haas wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2016 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 erneut als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt und zum neuen Chief Executive Officer (CEO) der Telefónica Deutschland Holding AG ernannt. Die Vorstandsmitglieder Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Guido Eidmann, Valentina Daiber und Nicole Gerhardt wurden mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 und das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martin mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bestellt. Die Bestellung des Vorstandsmitglieds Cayetano Carbajo Martin wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 24. Oktober 2018 um ein Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlängert. Die Anstellungsverträge wurden für die jeweilige Dauer ihrer Bestellung abgeschlossen.

Struktur und Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung, Nebenleistungen, einer einjährigen variablen Vergütung (Bonus I) und langfristigen Vergütungskomponenten (Bonus II, Bonus III / PSP, PIP). Daneben erhalten die Vorstandsmitglieder Versorgungszusagen.

Die fixen, erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten (Festvergütung und Nebenleistungen) machen in 2018 57 % der Gesamtvergütung aus. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten machen 43 % aus. Davon entfallen 34 % auf die einjährige variable Vergütung und 9 % auf Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Festvergütung und Nebenleistungen

Der fixe Bestandteil besteht aus dem jährlichen Festgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, und aus Nebenleistungen. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen Firmenwagen, Lebens- und Unfallversicherung, Reisekostenpauschalen, Mietzulagen, den Ersatz von Kosten der Sozialversicherung, Gremienentschädigung und Expatzulagen. Nicht alle Vorstandsmitglieder erhalten alle diese Nebenleistungen.

Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung ist ein jährlicher Cash-Bonus (Bonus I). Bonus I wird nach der Formel Zielbonus mal Geschäftsperformance berechnet. Der Zielbonus entspricht der Höhe nach einem festgesetzten Prozentsatz des jährlichen Festgehalts. Der Geschäftsperformance-Faktor kann einen minimalen Wert von 0 % und einen maximalen Wert von 125 % annehmen. Die Vorstandsmitglieder können also maximal eine Auszahlung von 125 % des jeweiligen Zielbonus erhalten (CAP).

Bei der Geschäftsperformance sind zwei Komponenten maßgeblich, die sich zu 70 % am Erfolg der Telefónica Deutschland Holding AG (Telefónica Deutschland-Komponente) und zu 30 % an dem der Telefónica, S.A. (Telefónica, S.A.-Komponente) orientieren.

Die Parameter für die Bemessung der Telefónica DeutschlandKomponente, deren Gewichtung sowie die jeweilige Zielerreichung werden jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für das Jahr 2018 sind neben Finanzzielen auch Ziele vereinbart, die mittelbar und unmittelbar in Verbindung mit der Kundenzufriedenheit stehen. Wenn weniger als ein vom Aufsichtsrat jährlich festgelegter Prozentsatz des jeweiligen Zielwerts erreicht wird, beträgt der Wert für den Faktor der Geschäftsperformance 0 % (Knockout). Im Fall der Zielerreichung beträgt der Faktor 100 %. Wenn der Zielwert überschritten wird, erhöht sich der Faktor bis zu einer Obergrenze, die für 2018 bei einem Finanzziel bei 140 % und bei allen anderen Zielen bei 125 % liegt. Zwischenwerte der Zielerreichung werden nicht linear interpoliert, sondern nach einer vom Aufsichtsrat festgelegten Auszahlungskurve ermittelt. Die Auszahlungskurve ordnet für jeden vom Aufsichtsrat jährlich festgelegten Parameter dem tatsächlich erreichten, prozentualen Zielwert einen entsprechenden Geschäftsperformance-Faktor (in %) zu. Um einen erhöhten Anreiz für die gleichzeitige Erfüllung aller Jahresziele zu schaffen, hat der Aufsichtsrat für 2018 beschlossen, dass diejenigen Faktoren, die unter 120 % liegen, jeweils auf 120 % angehoben werden, falls alle Ziele erreicht werden. Die Summe der gewichteten Geschäftsperformance-Faktoren ergibt die Telefónica DeutschlandKomponente.

Die Telefónica, S.A.-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Ermessensleitend ist dabei die Unternehmensperformance der Telefónica, S.A. im betreffenden Jahr.

Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung

Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Alle Vorstandsmitglieder nehmen am Deferred-Bonus-Plan (Bonus II) der Telefónica Deutschland Holding AG teil.

Der Vorstandsvorsitzende ist zudem grundsätzlich berechtigt, an einem langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A. teilzunehmen. Dies sind der "Performance & Investment Plan" (PIP) und sein Nachfolgeplan, der "Performance Share Plan" (PSP). Für 2018 hat der Aufsichtsrat einer Teilnahme am Performance Share Plan (PSP) zugestimmt.

Für die übrigen Vorstandsmitglieder ist dagegen als Bonus III vereinbart, dass der Aufsichtsrat jährlich darüber entscheidet, ob sie entweder eine zusätzliche Zuteilung aus dem Deferred-Bonus-Plan (Bonus II) erhalten, oder eine Zuteilung aus einem langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A., oder eine Zuteilung aus einem anderen, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu verabschiedenden, langfristigen variablen Vergütungsplan. Der Zuteilungswert entspricht dabei jeweils einem gewissen Anteil des jährlichen Festgehalts. Für 2018 hat der Aufsichtsrat einer Zuteilung aus dem aktuellen langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A., dem Performance Share Plan (PSP), zugestimmt.

Deferred-Bonus-Plan (Bonus II):

Bonus II ist ein aufgeschobener Bonus. Dabei wird den Vorstandsmitgliedern ein Betrag in Höhe eines prozentualen Anteils des jährlichen Festgehalts als Prämie in Aussicht gestellt. Das Vorstandsmitglied hat nach einer Frist von drei Jahren Anrecht auf diesen Betrag in voller Höhe (CAP), wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG im oberen Quartil des Total Shareholder Returns einer Referenzgruppe bestehend aus den DAX-30-Gesellschaften liegt. Es hat Anrecht auf 50 % des Bonus II, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG dem Median der Referenzgruppe entspricht. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG zwischen dem Median und dem oberen Quartil, wird der Bonus II linear-proportional berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG unterhalb des Medians, besteht kein Anspruch auf eine Zahlung.

In 2018 beläuft sich der Zuteilungsbetrag auf 80 % des jährlichen Festgehaltes für den Vorstandsvorsitzenden und auf jeweils 33 % für die übrigen Vorstandsmitglieder. Die Teilnahme am Bonus II mit der Laufzeit von 2015 bis 2018 hat zu keiner Auszahlung geführt.

Performance & Investment Plan (PIP):

Der Performance & Investment Plan wurde am 30. Mai 2014 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. genehmigt und besteht aus drei Zuteilungszyklen beginnend am 1. Oktober 2014, 1. Oktober 2015 und 1. Oktober 2016. Die Laufzeit beträgt jeweils drei Jahre. Es gibt zwei Fassungen, nämlich die Fassung für Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A., anwendbar auf Markus Haas, und die Fassung für den oberen Führungsbereich; beide Fassungen unterscheiden sich darin, dass Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A. - wie unten näher dargestellt - eine Zuteilung von 125 % der ausgelobten Performance-Aktien erhalten können.

Nach dem PIP wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl von Performance-Aktien als Prämie (Award) zugeteilt. Die Anzahl der Performance-Aktien wird berechnet, indem ein Betrag, der einem bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entspricht, durch den durchschnittlichen Börsenpreis der Telefónica, S.A.-Aktie geteilt wird (Core Award). Nach drei Jahren geben die PerformanceAktien ein Recht zum kostenlosen Erwerb der entsprechenden Anzahl von Aktien der Telefónica, S.A. Voraussetzungen sind, dass die betreffende Person bei Ablauf des Zeitraums noch bei einem Unternehmen der Telefónica, S.A. Group beschäftigt ist und der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. über den dreijährigen " Erdienungszeitraum" mindestens dem Median des Total Shareholder Returns eines Referenzindexes von weltweiten Telekommunikationsunternehmen entspricht. 30 % der ausgelobten Performance-Aktien werden erdient, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. dem Median dieser Unternehmen entspricht. Die Zahl der erdienten Aktien erhöht sich auf 100 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. im oberen Quartil des Referenzindexes liegt. Wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. zwischen dem Median und dem oberen Quartil liegt, wird die Anzahl der erdienten Aktien auf einer linear anteilsmäßigen Basis berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. unter dem Median des Referenzindexes, verfallen die Anwartschaften. Mitgliedern des ExComm der Telefónica, S.A. werden 125 % erdient, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. mindestens den Total Shareholder Return des oberen Dezils der Vergleichsgruppe erreicht. Die Vorstandsmitglieder können also maximal einen Anspruch auf 100 % bzw. 125 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien in Form von echten Aktien erhalten (CAP).

Alternativ zum Core Award sieht der PIP auch einen Enhanced Award vor, bei dem die Anzahl der Performance-Aktien gegenüber dem Core Award um 25 % erhöht ist. Bedingung für die Erreichung des Enhanced Award ist, dass ein Vorstandsmitglied eine bestimmte Zahl von Aktien der Telefónica, S.A. (derzeit 25 % des Core Award) auf eigene Kosten erwirbt. Sind die Voraussetzungen des Enhanced Award erfüllt, wird die Anzahl der tatsächlich zu erdienenden Aktien auf Grundlage des Enhanced Award und nicht des Core Award berechnet.

Den Vorstandsmitgliedern wurden in 2018 aus dem Zuteilungszyklus 2015 keine Aktien erdient.

Performance Share Plan (PSP):

Der Performance Share Plan wurde am 8. Juni 2018 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. genehmigt und besteht aus drei Zuteilungszyklen beginnend am 1. Januar 2018, 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020. Die Laufzeit beträgt jeweils drei Jahre. Zu Beginn der Laufzeit wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl an Performance-Aktien zugeteilt, die dem Wert nach einem bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entsprechen. Die Anzahl der am Ende der dreijährigen Laufzeit tatsächlich erdienten Aktien berechnet sich als Produkt aus der Anzahl an zugeteilten Performance-Aktien und einem Zielerreichungsfaktor, der von der Erfüllung gewisser Performancebedingungen abhängt und einen minimalen Wert von 0 % und einen maximalen Wert von 100 % erreichen kann. Die Vorstandsmitglieder können also maximal einen Anspruch auf 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien in Form von echten Aktien erhalten (CAP). Für Planteilnehmer, die gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee der Telefónica, S.A sind (zutreffend für Markus Haas), ist im Anschluss eine Halteperiode von 12 Monaten für mindestens 25 % der erdienten Aktien vorgesehen.

Für den Zuteilungszyklus 2018 setzt sich der Zielerreichungsfaktor aus zwei Komponenten zusammen: Die erste Komponente orientiert sich am Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. (TSR-Zielerreichungsfaktor) und hat eine Gewichtung von 50 %. Die zweite Komponente orientiert sich an der Erfüllung von Free Cashflow-Zielen (FCF-Zielerreichungsfaktor) und hat ebenfalls eine Gewichtung von 50 %.

Der TSR-Zielerreichungsfaktor hängt davon ab, wie sich der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. im Vergleich zum Total Shareholder Return von ausgewählten globalen Telekommunikationsunternehmen über den Zeitraum der drei Jahre entwickelt hat: Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. unter dem Median der Referenzgruppe, liegt der TSR-Zielerreichungsfaktor bei 0 %. Bei Erreichen des Medians liegt der TSR-Zielerreichungsfaktor bei 30 %. Der TSR-Zielerreichungsfaktor erhöht sich mittels linearer Interpolation auf bis zu 100 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. das obere Quartil der Referenzgruppe erreicht.

Der FCF-Zielerreichungsfaktor entspricht dem Durchschnitt von jährlichen Zielerreichungsfaktoren, die jeweils in Abhängigkeit von der Erfüllung von Jahreszielen für den Free Cashflow zwischen 0 % und 100 % liegen können. Die jeweiligen Jahresziele für den Free Cashflow und die zugehörige Zielerreichungskurve werden dabei grundsätzlich jährlich vom Board of Directors der Telefónica, S.A. festgelegt.

Alle Vorstandsmitglieder haben aus dem Zuteilungszyklus 2018 nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Zuteilung von Performance-Aktien erhalten.

Versorgungszusagen

Markus Haas, Markus Rolle, Guido Eidmann, Valentina Daiber, Wolfgang Metze und Nicole Gerhardt nehmen am Pensionsplan der Gesellschaft teil. Alfons Lösing erhält einen festen Beitrag für eine rückgedeckte Zusage des Essener Verbandes (EV). Das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martin hat keine Zusage bezüglich einer unternehmensfinanzierten Altersvorsorge durch die Gesellschaft, nimmt jedoch am spanischen Plan für Direktoren teil.

Die Vorstandsmitglieder, die am Pensionsplan der Gesellschaft teilnehmen, erhalten jährlich einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20 % des jährlichen Festgehalts, der in eine rückgedeckte Unterstützungskasse investiert wird. Die Vorstandsmitglieder können jährlich zwischen sechs vorgegebenen Vorsorgepaketen wählen, die die Risiken Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit und Alter unterschiedlich stark absichern. Neben der gesetzlichen Garantieverzinsung gibt es keine weitere Zinsgarantie. Die Vorstandsmitglieder haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer Auszahlung in drei oder sechs Teilbeträgen oder den Bezug einer Rente. Altersrente bzw. die Auszahlung erhält das Vorstandsmitglied, das die Altersgrenze erreicht hat und aus den Diensten der Firma ausgeschieden ist.

Das Vorstandsmitglied, das Mitglied des Essener Verbandes (EV) ist, erhält einen festen Finanzierungsbetrag für die sogenannte BOLO (Beitragsorientierte Leistungsordnung des EV). Es gibt ein spezifisches Rentenalter. Darüber hinaus werden Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen gewährt. Der Vorstand erhält weiterhin eine Versorgung aus der Leistungsordnung B des EV. Hier werden ebenfalls Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten zugesagt. Die nicht über den Pensionssicherungsverein abgedeckten Leistungen aus den Zusagen sind im Rahmen eines Rückdeckungsvertrages versichert.

Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Geschäftstätigkeit

Vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrages:

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages ohne wichtigen Grund enthalten die Vorstandsverträge eine Klausel im Sinne von Ziffer 4.2.3 des DCGK, dass gegebenenfalls zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstands-Anstellungsvertrags überschreiten sollen. Dabei soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Kontrollwechsel (Change-of-Control):

Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied das Recht, das Anstellungsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt als Vorstandsmitglied mit dieser Frist niederzulegen. In diesem Falle zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine einmalige Entschädigung in Höhe eines jährlichen Festgehaltes und des zuletzt bezogenen jährlichen Cash-Bonus (Bonus I), höchstens jedoch die Vergütung, die bis zum Ende des Anstellungsvertrages zahlbar gewesen wäre.

Sterbegeldzusage:

Verstirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben die Witwe / der Witwer und die Kinder, soweit diese noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung des jährlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs darauf folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.

Sonstige Vergütungskomponenten

Diskretionärer Bonus:

Der Aufsichtsrat ist dazu ermächtigt, nach seinem Ermessen den Vorstandsmitgliedern für besondere Leistungen, die nicht mit der im Übrigen gewährten Vergütung abgegolten sind und die sich für die Gesellschaft wirtschaftlich signifikant vorteilhaft auswirken, einen Ermessensbonus bis maximal 100 % des jährlichen Festgehaltes festzusetzen. Der Aufsichtsrat hat in 2018 wie in den Vorjahren keinen diskretionären Bonus an Vorstandsmitglieder gewährt.

D&O-Versicherung:

Die Gesellschaft hat zugunsten der Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) abgeschlossen mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Sicherheiten/Darlehen/Garantien:

Derzeit hat die Telefónica Deutschland Group ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot:

Mit den Vorstandsmitgliedern ist ein Wettbewerbsverbot bzw. nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des nachträglichen Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine Entschädigung von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Gesellschaft kann jederzeit auf die Einhaltung verzichten.

Rückgabe von Gesellschaftseigentum:

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei Beendigung des Anstellungsvertrags sowie im Falle der Abberufung unverzüglich sämtliche sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände der Gesellschaft, inklusive Firmenwagen, zurückzugeben.

Ausweis der Vorstandsvergütung

Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt sowohl auf Basis der Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) als auch gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dadurch kommt es bei einzelnen Vergütungsbestandteilen und den Gesamtbezügen zu Abweichungen.

Gemäß DCGK folgen die Darstellungen den empfohlenen Mustertabellen 1 und 2, die die Gesamtvergütung der für das Berichtsjahr gewährten sowie der zugeflossenen Vergütungsbestandteile abbilden. Die Übersicht über die gewährten Zuwendungen enthält zudem die jeweiligen Zielwerte sowie die Minimal- und Maximalwerte. In Abweichung zu der Gewährungstabelle werden in der Zuflusstabelle nicht die Zielwerte für die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile ausgewiesen, sondern die tatsächlich für das Jahr 2018 zufließenden Werte.

Vorstandsvergütung gemäß HGB

Für die in 2018 tätigen Mitglieder des Vorstands fielen folgende Vergütungen an:

T 14 VORSTANDSVERGÜTUNG 2018

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erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige Aktienvergütung1)
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2018 Festvergütung Nebenleistungen SUMME Einjährige variable Vergütung Mehrjährig Barvergütung Anzahl2)
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Markus Haas 700.000 16.616 716.616 594.020 - 27.570
Markus Rolle 400.000 18.602 418.602 243.599 - 12.998
Wolfgang Metze 400.000 17.496 417.496 243.599 - 12.998
Alfons Lösing 400.000 61.193 461.193 243.599 - 12.998
Cayetano Carbajo Martin 300.000 225.0993 ' 525.099 192.215 - 9.748
Nicole Gerhardt 300.000 18.550 318.550 182.699 - 9.748
Valentina Daiber 300.000 16.538 316.538 182.699 - 9.748
Guido Eidmann 300.000 64.607 364.607 182.699 - 9.748

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Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige Aktienvergütung1)
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2018 Zeitwert SUMME: Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtvergütung
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Markus Haas 145.979 145.979 1.456.615
Markus Rolle 68.820 68.820 731.021
Wolfgang Metze 68.820 68.820 729.914
Alfons Lösing 68.820 68.820 773.611
Cayetano Carbajo Martin 51.616 51.616 768.929
Nicole Gerhardt 51.616 51.616 552.865
Valentina Daiber 51.616 51.616 550.853
Guido Eidmann 51.616 51.616 598.922

1) Der im Geschäftsjahr gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 130.795. Auf die Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Beträge: Markus Haas EUR 34.162, Markus Rolle EUR 16.105, Wolfgang Metze 16.105, Alfons Lösing EUR 16.105, Cayetano Carbajo Martin EUR 12.079, Nicole Gerhardt EUR 12.079, Valentina Daiber EUR 12.079, Guido Eidmann EUR 12.079.

2) Die Anzahl an tatsächlich zu erdienenden Aktien am Ende der Planlaufzeit hängt zu 50% vom TSR-Zielerreichungsfaktor und zu 50% vom FCF-Zielerreichungsfaktor ab. Die ausgewiesene Anzahl berücksichtigt, dass nach IFRS 2 nur diejenigen Performance-Aktien als zugeteilt gelten, für die zum Zeitpunkt der Gewährung entsprechende Zielwerte feststanden.

3) Die Nebenleistungen für Herrn Cayetano Carbajo Martin enthalten verschiedene Expatzulagen, insbesondere Mietkosten, Lebenshaltungskostendifferenz-Zulage, Schulgebühren, Steuerausgleich.

Für die in 2017 tätigen Mitglieder des Vorstands fielen folgende Vergütungen an:

T 15 VORSTANDSVERGÜTUNG 2017

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erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige Aktienvergütung1)
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2017 Festvergütung Nebenleistungen SUMME Einjährige variable Vergütung Mehrjährige Barvergütung Anzahl
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Markus Haas 700.000 18.236 718.236 642.150 - -
Markus Rolle 166.667 5.003 171.670 108.333 - -
Wolfgang Metze 166.667 5.943 172.610 108.333 - -
Alfons Lösing 166.667 22.336 189.003 108.333 - -
Cayetano Carbajo Martin 125.000 66.108 191.108 81.250 - -
Nicole Gerhardt 125.000 4.787 129.787 81.250 - -
Valentina Daiber 125.000 5.555 130.555 81.250 - -
Guido Eidmann 125.000 25.114 150.114 81.250 - -
Rachel Empey (bis 31/07/2017) 350.000 159.535 509.535 228.992 - -

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Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
Mehrjährige Aktienvergütung1)
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2017 Zeitwert SUMME: Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtvergütung2)
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Markus Haas - - 1.360.386
Markus Rolle - - 280.003
Wolfgang Metze - - 280.943
Alfons Lösing - - 297.336
Cayetano Carbajo Martin - - 272.358
Nicole Gerhardt - - 211.037
Valentina Daiber - - 211.805
Guido Eidmann - - 231.364
Rachel Empey (bis 31/07/2017) - - 738.527

1) Der im Geschäftsjahr 2017 gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die damaligen Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 85.740. Auf die damaligen Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Beträge: Markus Haas EUR 102.141, Rachel Empey EUR -16.401.

2) Die Angabe erfolgt für Markus Haas für 12 Monate, für Rachel Empey zeitanteilig bis zum 31/07/2017, für die übrigen Vorstandsmitglieder zeitanteilig ab dem 01/08/2017.

T 16 VERSORGUNGSZUSAGEN UND SONSTIGE LEISTUNGEN

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Dienstzeitaufwand nach IFRS Dienstzeitaufwand nach HGB1) Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach IFRS
2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Markus Haas 142.308 66.131 250.263 65.502 860.277 602.284
Markus Rolle 37.574 17.828 68.573 31.985 481.681 472.009
Wolfgang Metze 37.869 - 22.531 10.398 45.877 15.945
Alfons Lösing 97.934 80.937 206.453 372.877 2.352.689 2.368.472
Cayetano Carbajo Martin 86.804 58.550 86.898 58.878 1.108 847
Nicole Gerhardt 196 - 8.449 179 13.429 2.163
Valentina Daiber 39.619 21.154 57.909 24.551 194.831 135.610
Guido Eidmann 26.736 23.646 36.208 9.567 92.092 47.569
Rachel Empey (bis 31/07/2017) - - - (362) - -

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Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach HGB
2018 2017
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Markus Haas 622.074 358.646
Markus Rolle 311.446 234.265
Wolfgang Metze 33.300 10.398
Alfons Lösing 1.793.862 1.531.102
Cayetano Carbajo Martin 1.093 819
Nicole Gerhardt 10.683 2.159
Valentina Daiber 145.244 84.243
Guido Eidmann 72.716 35.228
Rachel Empey (bis 31/07/2017) - -

1) Im jeweiligen Geschäftsjahr erfasster Personalaufwand ohne Zinseffekt

T 17 VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK (GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN UND ZUFLUSS)

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Markus Haas Markus Rolle
Chief Executive Officer (CEO) Chief Financial Officer
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Seit: 01/01/2017 Seit: 01/08/2017
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Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018
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Festvergütung 700.000 700.000 700.000 700.000 166.667 400.000
Nebenleistungen 18.236 16.616 16.616 16.616 5.003 18.602
Summe 718.236 716.616 716.616 716.616 171.669 418.602
Einjährige variable Vergütung 700.000 700.000 - 875.000 108.333 260.000
Mehrjährige variable Vergütung 700.001 705.979 - n.a. 109.000 200.820
Bonus II (2017-2020) 700.001 - - - 109.000 -
PIP / Bonus III (2017-2020) - - - - - -
Bonus II (20182021) - 560.000 - 560.000 - 132.000
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1) - 145.979 - n.a. - 68.820
Summe 2.118.237 2.122.595 716.616 n.a. 389.003 879.422
Versorgungsaufwand 66.131 142.308 142.308 142.308 17.828 37.574
Gesamtvergütung 2.184.368 2.264.903 858.924 n.a. 406.831 916.996

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Markus Rolle Wolfgang Metze
Chief Financial Officer Chief Consumer Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Gewährte Zuwendungen 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018 2018 (min) 2018 (max)
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Festvergütung 400.000 400.000 166.667 400.000 400.000 400.000
Nebenleistungen 18.602 18.602 5.943 17.496 17.496 17.496
Summe 418.602 418.602 172.609 417.496 417.496 417.496
Einjährige variable Vergütung - 325.000 108.333 260.000 - 325.000
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. 119.167 200.820 - n.a.
Bonus II (2017-2020) - - 119.167 - - -
PIP / Bonus III (2017-2020) - - - - - -
Bonus II (20182021) - 132.000 - 132.000 - 132.000
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1) - n.a. - 68.820 - n.a.
Summe 418.602 n.a. 400.110 878.316 417.496 n.a.
Versorgungsaufwand 37.574 37.574 - 37.869 37.869 37.869
Gesamtvergütung 456.176 n.a. 400.110 916.185 455.365 n.a.

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Alfons Lösing Cayetano Carbajo Martín
Chief Partner and Business Officer Chief Technology Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018
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Festvergütung 166.667 400.000 400.000 400.000 125.000 300.000
Nebenleistungen 22.336 61.193 61.193 61.193 66.108 225.099
Summe 189.002 461.193 461.193 461.193 191.108 525.099
Einjährige variable Vergütung 108.333 260.000 - 325.000 81.250 195.000
Mehrjährige variable Vergütung 130.000 200.820 - n.a. 97.500 150.616
Bonus II (2017-2020) 130.000 - - - 97.500 -
PIP / Bonus III (2017 - 2020) - - - - - -
Bonus II (2018-2021) - 132.000 - 132.000 - 99.000
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1 - 68.820 - n.a. - 51.616
Summe 427.336 922.012 461.193 n.a. 369.858 870.714
Versorgungsaufwand 80.937 97.934 97.934 97.934 58.550 86.804
Gesamtvergütung 508.273 1.019.946 559.127 n.a. 428.408 957.519

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Cayetano Carbajo Martín Nicole Gerhardt
Chief Technology Officer Chief Human Resources Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Gewährte Zuwendungen 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018 2018 (min) 2018 (max)
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Festvergütung 300.000 300.000 125.000 300.000 300.000 300.000
Nebenleistungen 225.099 225.099 4.787 18.550 18.550 18.550
Summe 525.099 525.099 129.787 318.550 318.550 318.550
Einjährige variable Vergütung - 243.750 81.250 195.000 - 243.750
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. 82.500 150.616 - n.a.
Bonus II (2017-2020) - - 82.500 - - -
PIP / Bonus III (2017 - 2020) - - - - - -
Bonus II (2018-2021) - 99.000 - 99.000 - 99.000
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1 - n.a. - 51.616 - n.a.
Summe 525.099 n.a. 293.537 664.166 318.550 n.a.
Versorgungsaufwand 86.804 86.804 - 196 196 196
Gesamtvergütung 611.903 n.a. 293.537 664.362 318.746 n.a.

1) Im Rahmen des PSP ist die maximal zu erdienende Anzahl an Aktien begrenzt. Das Maximum beträgt 100% der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien. Eine Begrenzung der Aktienkursentwicklung findet jedoch nicht statt. Folglich ist die Angabe eines Maximalwertes nicht möglich.

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Valentina Daiber Guido Eidmann
Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Chief Information Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Gewährte Zuwendungen 2017 2018 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018
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Festvergütung 125.000 300.000 300.000 300.000 125.000 300.000
Nebenleistungen 5.555 16.538 16.538 16.538 25.114 64.607
Summe 130.555 316.538 316.538 316.538 150.114 364.607
Einjährige variable Vergütung 81.250 195.000 - 243.750 81.250 195.000
Mehrjährige variable Vergütung 97.500 150.616 - n.a. 97.500 150.616
Bonus II (2017-2020) 97.500 - - - 97.500 -
PIP / Bonus III (2017-2020) - - - - - -
Bonus II (2018-2021) - 99.000 - 99.000 - 99.000
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1 - 51.616 - n.a. - 51.616
Summe 309.305 662.154 316.538 n.a. 328.864 710.223
Versorgungsaufwand 21.154 39.619 39.619 39.619 23.646 26.736
Gesamtvergütung 330.459 701.773 356.157 n.a. 352.510 736.959

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Guido Eidmann Rachel Empey
Chief Information Officer Chief Financial Officer
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Seit: 01/08/2017 Bis: 31/07/2017
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Gewährte Zuwendungen 2018 (min) 2018 (max) 2017 2018 2018 (min) 2018 (max)
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Festvergütung 300.000 300.000 350.000 - - -
Nebenleistungen 64.607 64.607 159.535 - - -
Summe 364.607 364.607 509.535 - - -
Einjährige variable Vergütung - 243.750 280.000 - - -
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. - - - -
Bonus II (2017-2020) - - - - - -
PIP / Bonus III (2017-2020) - - - - - -
Bonus II (2018-2021) - 99.000 - - - -
PSP / Bonus III (2018 - 2020)1 - n.a. - - - -
Summe 364.607 n.a. 789.535 - - -
Versorgungsaufwand 26.736 26.736 - - - -
Gesamtvergütung 391.343 n.a. 789.535 - - -

1) Im Rahmen des PSP ist die maximal zu erdienende Anzahl an Aktien begrenzt. Das Maximum beträgt 100% der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien. Eine Begrenzung der Aktienkursentwicklung findet jedoch nicht statt. Folglich ist die Angabe eines Maximalwertes nicht möglich.

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Markus Haas Markus Rolle Wolfgang Metze
Chief Executive Officer (CEO) Chief Financial Officer Chief Consumer Officer
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Seit: 01/01/2017 Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Zufluss 2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Festvergütung 700.000 700.000 400.000 166.667 400.000 166.667
Nebenleistungen 16.616 18.236 18.602 5.003 17.496 5.943
Summe 716.616 718.236 418.602 171.669 417.496 172.609
Einjährige variable Vergütung^ 717.500 594.020 266.500 91.932 266.500 91.932
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2014-2017) - - - - - -
PIP / Bonus III (2014 - 2017) - - - - - -
Bonus II (2015-2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 1.434.116 1.312.256 685.102 263.601 683.996 264.541
Versorgungsaufwand 142.308 66.131 37.574 17.828 37.869 -
Gesamtvergütung 1.576.424 1.378.387 722.676 281.429 721.865 264.541

1) Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.

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Alfons Lösing Cayetano Carbajo Martín Nicole Gerhardt
Chief Partner and Business Officer Chief Technology Officer Chief Human Resources Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017
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Zufluss 2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Festvergütung 400.000 166.667 300.000 125.000 300.000 125.000
Nebenleistungen 61.193 22.336 225.099 66.108 18.550 4.787
Summe 461.193 189.002 525.099 191.108 318.550 129.787
Einjährige variable Vergütung11 266.500 91.932 199.875 68.949 199.875 68.949
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2014-2017) - - - - - -
PIP / Bonus III (2014 - 2017) - - - - - -
Bonus II (2015-2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 727.693 280.934 724.974 260.057 518.425 198.736
Versorgungsaufwand 97.934 80.937 86.804 58.550 196 -
Gesamtvergütung 825.627 361.871 811.778 318.607 518.621 198.736

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Valentina Daiber Guido Eidmann Rachel Empey
Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Chief Information Officer Chief Financial Officer
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Seit: 01/08/2017 Seit: 01/08/2017 Bis: 31/07/2017
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Zufluss 2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Festvergütung 300.000 125.000 300.000 125.000 - 350.000
Nebenleistungen 16.538 5.555 64.607 25.114 - 159.535
Summe 316.538 130.555 364.607 150.114 - 509.535
Einjährige variable Vergütung1) 199.875 68.949 199.875 68.949 - 280.0002)
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2014-2017) - - - - - -
PIP / Bonus III (2014 - 2017) - - - - - -
Bonus II (2015-2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 516.413 199.504 564.482 219.063 - 789.535
Versorgungsaufwand 39.619 21.154 26.736 23.646 - -
Gesamtvergütung 556.032 220.658 591.218 242.709 - 789.535

1) Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.

2) Hier erfolgt der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung auf Basis von 100% Zielerreichung zeitanteilig.

Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine fixe Vergütung in Höhe von 20.000 EUR jährlich, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 80.000 EUR und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 40.000 EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50.000 EUR, sofern nicht der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter in diesem Ausschuss den Vorsitz hat. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder Vorsitzenden eines Ausschusses nur über einen bestimmten Teil des Geschäftsjahres innehaben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Neben der Vergütung erstattet das Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen, die in der Erfüllung ihrer Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder anfallen, sowie eine etwaige Mehrwertsteuer auf ihre Vergütung und ihre Auslagen.

Vier Mitglieder des Aufsichtsrats und ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats, die gleichsam eine Executive Funktion in einer der Gesellschaften der Telefónica, S.A. Group wahrnehmen, verzichten bzw. verzichteten auf ihre Vergütung bis zu einem Betrag von 2.000 EUR im Jahr.

Außerhalb der genannten Tätigkeiten des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden keine Dienstleistungen, insbesondere keine Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erbracht.

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Name Mitglied des Aufsichtsrats Vergütung (in EUR) 2018 Vergütung (in EUR) 2017
Eva Castillo Sanz* seit 5. Oktober 2012 bis 25. Mai 2018 26.849 80.000
Laura Abasolo García de Baquedano** seit 12. Mai 2015 2.000 2.000
Angel Vilá Boix seit 18. September 2012 bis 4. Oktober 2017 - 2.000
María García-Legaz Ponce seit 7. Juni 2018 2.000 -
Patricia Cobian González seit 18. September 2012 2.000 2.000
Michael Hoffmann seit 5. Oktober 2012 70.000 70.000
Enrique Medina Malo seit 18. September 2012 bis 24. Juli 2018 2.000 2.000
Pablo de Carvajal Gonzalez seit 25. Juli 2018 2.000 -
Sally Anne Ashford seit 18. September 2014 20.000 20.000
Peter Erskine seit 19. Mai 2016 20.000 20.000
Julio Linares López seit 16. Oktober 2017 20.000 4.219
Christoph Braun*** seit 1. Juli 2016 38.575 40.000
Thomas Pfeil seit 3. Juni 2013 20.000 20.000
Dr. Jan-Erik Walter seit 3. Juni 2013 20.000 20.000
Marcus Thurand seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018 7.507 20.000
Martin Butz seit 17. Mai 2018 12.548 -
Christoph Heil seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018 7.507 20.000
Sandra Hofmann seit 17. Mai 2018 12.548 -
Claudia Weber seit 3. Juni 2013 20.000 20.000
Joachim Rieger**** seit 31. Oktober 2014 24.500 24.500
Jürgen Thierfelder**** seit 31. Oktober 2014 23.168 24.500

* Frau Castillo Sanz war bis zum 25. April 2018 (einschließlich) Vorsitzende des Aufsichtsrats, seit 26. April 2018 einfaches Aufsichtsratsmitglied.

** Frau Abasolo Garcia de Baquedano ist seit 3. Mai 2018 Vorsitzende des Aufsichtsrats.

*** Herr Braun war nach Ende seiner ersten Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zu seiner Wiederwahl als stellvertretender Vorsitzender am 13. Juni 2018 nicht mehr stellvertretender Vorsitzender.

**** Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhalten Herr Joachim Rieger und Herr Jürgen Thierfelder für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder der Tochtergesellschaften TGCS Essen & Potsdam GmbH bzw. Telefónica Germany Retail GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. jeweils 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits (gegebenenfalls anteilig) berücksichtigt ist. Herr Thierfelder ist seit 14. September 2018 nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrats der Telefónica Germany Retail GmbH.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG eine Vergütung in Höhe von 346 Tsd. EUR in 2018 und 382 Tsd. EUR in 2017.

Zum 31. Dezember 2018 hatte die Telefónica Deutschland Group ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht

Die Telefónica Deutschland wird einen gesonderten, zusammengefassten, nichtfinanziellen Bericht, der die Informationen der Telefónica Deutschland Group wie auch die der Telefónica Deutschland beinhaltet unter der folgenden Webadresse öffentlich zugänglich machen: www.telefonica.de/nfe. Dieser nichtfinanzielle Bericht gemäß § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 289b HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.

Angaben

nach § 315a und § 289a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG beträgt unverändert 2.974.554.993 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR (Aktien). Das Grundkapital ist voll einbezahlt. Zum 31. Dezember 2018 und bei Aufstellung dieses Lageberichts hielt die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt grundsätzlich jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar.

Stimmrechtsbeschränkung und Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien

Es bestehen keine grundsätzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Uns sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Telefónica Deutschland Holding AG oder andere Vereinbarungen über die Beschränkung von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien bekannt. Neben den gesetzlichen Insider-Bestimmungen sowie dem Handelsverbot nach der Marktmissbrauchsverordnung informiert die Gesellschaft über sogenannte "Silent" Periods von jeweils 30 Tagen vor Veröffentlichung der Finanzzahlen mit der damit verbundenen Empfehlung, in diesem Zeitraum keinen Handel zu betreiben. Es bestehen im Übrigen keine internen Governance-Vorschriften, die Beschränkungen für den Kauf und Verkauf von Aktien durch Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter vorsehen.

Beteiligung am Aktienkapital im Umfang von mehr als 10 % der Stimmrechte

Die Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, hält zum 31. Dezember 2018 ca. 69,2 % der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG und ebensoviele Stimmrechte. Über Telefónica Germany Holdings Limited halten sowohl O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, als auch Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, mittelbar ca. 69,2 % der Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wurden wir nicht von Beteiligungen am Aktienkapital der Telefónica Deutschland Holding AG im Umfang von über 10 % der Stimmrechte in Kenntnis gesetzt und uns sind solche auch nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, insbesondere keine Aktien mit Rechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle, wenn Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind

Ebenso wie alle anderen Aktionäre üben Mitarbeiter, die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG halten, ihre Kontrollrechte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung unmittelbar aus.

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Im Einklang mit § 7 der Satzung und § 84 AktG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und ist für ihre Bestellung und Abberufung sowie für die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) verantwortlich. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Zum 31. Dezember 2018 setzte sich der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus acht Mitgliedern zusammen.

Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Die Bestellung kann erneuert und die Amtszeiten können verlängert werden, sofern eine Amtszeit den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreitet. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, falls ein wichtiger Grund wie grobe Verletzung von Treuepflichten vorliegt oder falls die Hauptversammlung dem betreffenden Vorstandsmitglied durch Beschluss das Vertrauen entzieht. Weitere Beendigungsmöglichkeiten - wie einvernehmliche Aufhebung -bleiben unberührt.

Die Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).

Gemäß § 31 MitbestG ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder notwendig. Wird diese Mehrheit bei der ersten Abstimmung des Aufsichtsrats nicht erreicht, kann die Bestellung oder Abberufung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bilden ist, in einem weiteren Wahlgang mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Wird die vorgeschriebene Mehrheit auch dabei nicht erreicht, muss eine dritte Abstimmung stattfinden, die erneut eine einfache Mehrheit erfordert; bei dieser Abstimmung hat der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende jedoch zwei Stimmen.

Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat zudem in dringenden Fällen das Amtsgericht München gemäß § 85 Abs. 1 AktG das Mitglied auf Antrag eines Beteiligten zu bestellen.

Satzungsänderungen

Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung der Telefónica Deutschland Holding AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 27 der Satzung in Verbindung mit § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG werden Beschlüsse der Hauptversammlung der Telefónica Deutschland über Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Falls das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals vorsieht, so ist diese Mehrheit anzuwenden. Im Zusammenhang mit Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, ist der Aufsichtsrat jedoch gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 3 der Satzung zur Vornahme dieser Änderungen berechtigt.

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstands sind in §§ 76 ff. AktG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Satzung geregelt. Insbesondere hat der Vorstand die Gesellschaft zu leiten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in § 4 der Satzung i.V.m. den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zum 31. Dezember 2018 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2018 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2021 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.487.277.496 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.487.277.496 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hatte dies unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012/I entsprechend beschlossen.

Bedingtes Kapital

Zum Zweck der Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von 558.472.700 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/l).

Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf von Aktien

Die Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien werden in § 57 Abs. 1 Satz 2 und §§ 71 ff. AktG geregelt.

Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hat unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien vom 5. Oktober 2012 eine neue Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschlossen.

Kontrollwechsel/Entschädigungsvereinbarungen

Wesentliche Vereinbarungen der Telefónica Deutschland Holding AG, die eine Kontrollwechselklausel enthalten, beziehen sich auf die Finanzierung.

Im Falle eines Kontrollwechsels wird bei den Kapitalmarktverbindlichkeiten das Rating der Telefónica Deutschland oder der langfristigen, ausstehenden Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group überprüft. Für den Fall, dass es zu einer in den Verträgen definierten Absenkung des Ratings kommt, räumen die Verträge der O2 Telefónica Deutschland Finanzierung GmbH als Emittentin die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierung zu einem Rückzahlungsbetrag von 101 % des Nennbetrags plus aufgelaufener Zinsen ein. Andernfalls wird die Verzinsung bis zum Laufzeitende um 1,25 % bzw. bezüglich der am 5. Juli 2018 begebenen Anleihe um 3,0 % p.a. erhöht.

Zu einem geringen Teil räumen weitere Verträge den Vertragspartnern im Fall eines Kontrollwechsels entsprechend der üblichen Praxis ein Kündigungsrecht ein, was die Pflicht zur Erfüllung ausstehender Verpflichtungen zur Folge hat.

Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder mit der Telefónica Deutschland Holding AG räumen das Recht ein, diese Verträge im Falle eines Übernahmeangebots durch einen Dritten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen; diese Kündigung muss jedoch binnen sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel erfolgen. In diesem Fall hat das betreffende Vorstandsmitglied Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in Höhe eines festen Jahresgehalts zuzüglich des zuletzt bezogenen Jahresbonus. Dabei darf die Entschädigung jedoch nicht über der Vergütung liegen, die bis zum Ende des Vertrags zu zahlen wäre.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER TELEFÓNICA DEUTSCHLAND HOLDING AG

Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Die Telefónica Deutschland agiert als Holdinggesellschaft und ist als Dienstleister für das Management und die strategische Ausrichtung der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Dadurch entsprechen ihre Chancen und Risiken und der Ausblick für das kommende Geschäftsjahr denen der Telefónica Deutschland Group. Zum 31. Dezember 2018 hat die Telefónica Deutschland keine Mitarbeiter.

Ertragslage

Die Telefónica Deutschland generiert ihre Umsatzerlöse durch die Vergütung von Dienstleistungen, die sie für ihre Tochtergesellschaften erbringt. Aus der Weiterbelastung der hierfür angefallenen Kosten resultieren im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. EUR.

Die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2018 ist aufgrund einer geringeren Kostenbasis und der damit verbundenen geringeren Kostenweiterbelastung im Berichtsjahr unter der Vorjahresprognose.

Die Umsatzerlöse sowie die Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gesunken und führen zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 2 Mio. EUR der somit auf Vorjahresniveau liegt.

Das im Vorjahr prognostizierte nahezu ausgeglichene Ergebnis wurde erreicht.

Umsatzerlöse unter Vorjahresniveau

Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 10 Mio. EUR (2017: 15 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Weiterbelastung der Kosten für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie weiterer Verwaltungskosten, die gemäß den Vereinbarungen zur Erstattung für Managementleistungen von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen werden. Darüber hinaus sind abgerechnete Managementleistungen in Höhe von 240 Tsd. EUR enthalten, die die Telefónica Deutschland Holding AG für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH erbringt.

Personalaufwand über Vorjahresniveau

Der Personalaufwand enthält im Wesentlichen die Vergütungen des Vorstands inklusive der sozialen Abgaben und beläuft sich im Geschäftsjahr auf 8 Mio. EUR (2017: 6 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der unterjährigen Veränderung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017.

Sonstige betriebliche Aufwendungen unter Vorjahresniveau

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 4 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahresniveau. Sie beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten von externen Dienstleistern. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren externen Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2018.

Jahresfehlbetrag auf Vorjahresniveau

In 2018 erzielte die Gesellschaft wie im Geschäftsjahr 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 2 Mio. EUR.

T 18 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung

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1. Januar bis 31. Dezember (in Millionen EUR) 2018 2017 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse 10 15 (5) (34,9)
Sonstige Erträge 0 1 (0) (55,0)
Betriebliche Aufwendungen (12) (18) 6 (32,8)
Personalaufwand (8) (6) (1) 19,6
Sonstige Aufwendungen (4) (11) 7 (64,5)
Betriebsergebnis (1) (2) 0 (20,5)
Finanzergebnis 0 0 (0) >100,0
Ergebnis vor Steuern (2) (2) 0 (9,2)
Ertragsteuern 0 0 0 >100,0
Ergebnis nach Steuern (2) (2) 0 (9,8)
Sonstige Steuern (0) - (0) (100,0)
Jahresfehlbetrag (2) (2) 0 (7,4)

Finanz- und Vermögenslage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister für das Management der Telefónica Deutschland Group und ihrer operativen Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch Eigenkapital und erwirtschaftet einen operativen Cashflow aus der Weiterbelastung der Management-Dienstleistungen an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH. Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Holding AG in das konzernweite Finanzmanagement der Telefónica Deutschland Group integriert und ist dadurch jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Insoweit gelten die weiteren Ausführungen aus dem Abschnitt Finanzlage des Konzerns.

Anleihe zur Unternehmensfinanzierung

Im November 2013 bzw. im Februar 2014 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH zwei Anleihen herausgegeben mit einem Nominalwert von 600 Mio. EUR sowie 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von fünf bzw. sieben Jahren. Die im Geschäftsjahr 2018 fällige Anleihe wurde im November 2018 planmäßig zurückgezahlt.

Im Juli 2018 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine siebenjährige Anleihe mit einem Volumen von 600 Mio. EUR platziert. Die Anleihe dient der Refinanzierung der im November 2018 fälligen Anleihe sowie für allgemeine Unternehmenszwecke.

Der Darlehensnennbetrag wurde der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG mittels eines Darlehens zur Verfügung gestellt.

Die Telefónica Deutschland Holding AG garantiert im Rahmen des konzernweiten Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Group die pünktliche Zahlung von Zinsen, Kapital sowie etwaigen zusätzlichen Beträgen, die unter den Anleihen zu zahlen sind.

Investitionsvorhaben

Derzeit sind keine umfangreichen Investitionen auf Ebene der Telefónica Deutschland Holding AG geplant.

Finanzanlagevermögen nahezu auf Vorjahresniveau

Das Finanzanlagevermögen umfasste in Höhe von 9.340 Mio. EUR (2017: 10.113 Mio. EUR) die Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München. Im Geschäftsjahr erfolgte auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 3. Mai 2018 eine Entnahme der Telefónica Deutschland von insgesamt 773 Mio. EUR, gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftervertrags, dies führte zu einem entsprechenden Rückgang des Beteiligungsbuchwerts.

Unverändert zur Vorperiode betrug der Buchwert der Anteile an der Telefónica Germany Management GmbH, München 10 Mio. EUR.

Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert hauptsächlich aus dem Rückgang der Forderung gegenüber der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München in Höhe von 3 Mio. EUR.

Geringfügiger Rückgang der Rückstellungen

Der Rückgang bei den sonstigen Rückstellungen von 7 Mio. EUR in 2017 auf 5 Mio. EUR zum Ende der Berichtsperiode resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Beratungsleistungen.

Die Rückstellungen für Pensionen liegen mit 3 Mio. EUR leicht über Vorjahresniveau.

Verbindlichkeiten leicht unter Vorjahrjahresniveau

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie sonstige Verbindlichkeiten liegen mit 2 Mio. EUR leicht unter Vorjahresniveau. Dies resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gesunkenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Gegenläufig dazu sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gestiegen.

Rückgang des Eigenkapitals

Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr 2018 um 775 Mio. EUR bzw. 7,7% auf 9.349 Mio. EUR (2017: 10.125 Mio. EUR) gesunken. Die Eigenkapitalveränderung ergibt sich hauptsächlich aus der am 17. Mai 2018 beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 773 Mio. EUR sowie aus dem Periodenergebnis in Höhe von -2 Mio. EUR.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung in gleicher Höhe, die Wiederherabsetzung des Bedingten Kapitals 2014/I und damit verbundene Satzungsänderungen beschlossen. Die Kapitalmaßnahme wurde durchgeführt um ein effizientes und kapitalmarktgerechtes Eigenkapitalmanagement zu ermöglichen und die Voraussetzung für eine flexible Dividendenpolitik zu schaffen. Somit wurde die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 4.535.097.828,00 in eine freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) umgewandelt. Die Kapitalmaßnahme wurde am 4. Juni 2018 ins Handelsregister eingetragen.

T 19 BILANZ

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Zum 31. Dezember (in Millionen EUR) 2018 2017 Veränderung % Veränd.
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile verbundene Unternehmen 9.350 10.124 (773) (7,6)
Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9 12 (3) (23,1)
Sonstige Vermögensgegenstände und übrige Aktiva 0 1 (0) (64,9)
Summe Vermögenswerte 9.360 10.136 (777) (7,7)
Eigenkapital 9.349 10.125 (775) (7,7)
Rückstellungen 8 9 (1) (11,7)
Verbindlichkeiten 2 3 (0) (11,1)
Summe Eigen- und Fremdkapital 9.360 10.136 (777) (7,7)

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Telefónica Deutschland Holding AG, ebenso wie im Jahr 2017, keine Mitarbeiter

Nachtragsbericht

Bezüglich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die nach Ende des Berichtsjahres eingetreten sind, wird auf > ANHANG NACHTRAGSBERICHT IM JAHRESABSCHLUSS 2018 DER TELEFONICA DEUTSCHLAND HOLDING AG verwiesen.

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die der Telefónica Deutschland Group. An den Risiken seiner Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Telefónica Deutschland grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.

Für weitere Informationen > RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT.

Die Telefónica Deutschland Holding AG als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Group ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Für weitere Informationen > RISIKOMANAGEMENT UND RISIKOBERICHTERSTATTUNG.

Die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die Telefónica Deutschland Holding AG erfolgt in > INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS.

Ausblick 2019

Die Telefónica Deutschland Holding AG fungiert als Management- und Holdinggesellschaft. Die dauerhafte zukünftige Geschäftsentwicklung hängt somit entscheidend von der Entwicklung der operativen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Group, insbesondere der Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, ab. Zu der Wirtschafts- und Marktentwicklung sowie der erwarteten Entwicklung wichtiger Kennzahlen auf Ebene der Telefónica Deutschland Group verweisen wir auf den > prognosebericht.

Angesichts der bestehenden Verträge im Zusammenhang mit der Vergütung von Managementleistungen erwarten wir, dass die Umsatzerlöse der Telefónica Deutschland Holding AG im nächsten Geschäftsjahr leicht unter dem Niveau des Geschäftsjahrs 2018 liegen werden. Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet die Telefónica Deutschland Holding AG ein Ergebnis in ähnlicher Höhe wie in 2018.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Das Unternehmen hat diese Erklärung, die auch die Ent-Governance/Entsprechenserklärung des Geschäftsberichtssprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nachveröffentlicht. Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG und die Ausführungen zum§ 315d HGB i.V.m. § 289f HGB ist Teil dieses zusammengefassten Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand beinhaltet,Lageberichts. auf seiner Website (www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2018) und im Abschnitt Corporate

München, 15. Februar 2019

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Guido Eidmann

Nicole Gerhardt

Alfons Lösing

Cayetano Carbajo Martin

Wolfgang Metze

KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2018

Konzernbilanz

Aktiva

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Zum 31. Dezember
(In

Millionen EUR)
Anhang 2018 2017
--- --- --- ---
A) Langfristige Vermögenswerte 11.061 11.940
Geschäfts- oder Firmenwerte [4.1] 1.960 1.960
Sonstige immaterielle Vermögenswerte [4.2] 4.727 5.485
Sachanlagen [4.3] 3.793 4.041
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen [4.4] 70 69
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [4.5] 101 94
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte [4.4], [4.6] 206 129
Latente Steueransprüche [5.7] 204 162
B) Kurzfristige Vermögenswerte 2.736 2.160
Vorräte [4.7] 261 105
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen [4.4] 1.301 1.265
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [4.5] 9 17
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte [4.4], [4.6] 413 186
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [4.8] 751 587
Bilanzsumme (A+B) 13.796 14.100
Passiva
Zum 31. Dezember (in Millionen EUR) Anhang 2018 2017
A) Eigenkapital 7.569 8.297
Gezeichnetes Kapital [4.9] 2.975 2.975
Kapitalrücklagen [4.9] 4.800 4.800
Gewinnrücklagen (205) 523
Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital 7.569 8.297
B) Langfristige Schulden 2.901 2.141
Verzinsliche Schulden [4.10] 2.004 1.268
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten [4.11] 19 19
Rückstellungen [4.12] 526 599
Rechnungsabgrenzungsposten [4.11] 176 255
Latente Steuerschulden [5.7] 177 1
C) Kurzfristige Schulden 3.326 3.662
Verzinsliche Schulden [4.10] 145 637
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten [4.11] 2.419 2.224
Rückstellungen [4.12] 188 142
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten [4.6] 39 132
Rechnungsabgrenzungsposten [4.11] 535 527
Bilanzsumme (A+B+C) 13.796 14.100

Konzerngewinn- und Verlustrechnung

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2018 2017
Umsatzerlöse [5.1] 7.320 7.296
Sonstige Erträge [5.2] 177 159
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.459) (2.396)
Personalaufwand [5.3] (610) (642)
Wertberichtigung gemäß IFRS 91 (79) (73)
Sonstige Aufwendungen [5.4] (2.552) (2.560)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 1.797 1.785
Abschreibungen [5.5] (1.987) (1.869)
Betriebsergebnis (190) (84)
Finanzerträge 2 5
Währungsgewinne 1 1
Finanzaufwendungen (44) (39)
Währungsverluste (1) (1)
Finanzergebnis [5.6] (42) (34)
Ergebnis vor Steuern (233) (118)
Ertragsteuern [5.7] 3 (262)
Periodenergebnis (230) (381)
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Periodenergebnis (230) (381)
Periodenergebnis (230) (381)
Ergebnis je Aktie [8]
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (0,08) (0,13)
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (0,08) (0,13)

1 Für die Vergleichsperiode galten die Regelungen gemäß IAS 39.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2018 2017
Periodenergebnis (230) (381)
Posten, die nicht in den Gewinn/(Verlust) umgegliedert werden
Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [4.12] 7 8
Ertragsteuereffekte [5.7] (2) (3)
Sonstiges Ergebnis 5 5
Gesamtergebnis (225) (375)
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Gesamtergebnis (225) (375)
Gesamtergebnis (225) (375)

KONZERNEIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG

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(In

Millionen EUR)
Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital Eigenkapital
Stand 1. Januar 2017 2.975 4.800 1.634 9.408 9.408
Periodenergebnis - - (381) (381) (381)
Sonstiges Ergebnis - - 5 5 5
Gesamtergebnis - - (375) (375) (375)
Dividende [4.9] - - (744) (744) (744)
Sonstige Veränderungen - - 7 7 7
Stand 31. Dezember 2017 2.975 4.800 523 8.297 8.297
Stand 1. Januar 2018 2.975 4.800 523 8.297 8.297
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 (nach Steuern) - - 274 274 274
Stand 1. Januar 2018, angepasst 2.975 4.800 797 8.571 8.571
Periodenergebnis - - (230) (230) (230)
Sonstiges Ergebnis - - 5 5 5
Gesamtergebnis - - (225) (225) (225)
Dividende [4.9] - - (773) (773) (773)
Sonstige Veränderungen [4.4], [13] - - (4) (4) (4)
Stand 31. Dezember 2018 2.975 4.800 (205) 7.569 7.569

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2018 2017
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Periodenergebnis (230) (381)
Überleitung vom Periodenergebnis
Finanzergebnis [5.6] 42 34
Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten (0) (30)
Ertragsteuerergebnis [5.7] (3) 262
Abschreibungen [5.5] 1.987 1.869
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (15) -
Veränderung des Working Capital und Sonstige
Sonstige langfristige Vermögenswerte [4.4], [4.5], [4.6], [4.7] 18 7
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [4.4],[4.5], [4.6], [4.7] (160) 58
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen [4.11], [4.12] (166) (116)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen [4.11], [4.12] 249 24
Sonstige
Erhaltene Zinsen 6 9
Gezahlte Zinsen (40) (36)
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.690 1.702
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 0 31
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen [7] 21 -
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte [4.2], [4.3] (979) (1.037)
Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel (1) (29)
Einzahlungen für finanzielle Vermögenswerte 4 18
Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte (3) (4)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (957) (1.022)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen für Finanzierungen im Rahmen von Frequenzauktionen - (111)
Einzahlungen aus der Aufnahme für verzinsliche Schulden [4.10] 2.526 1.975
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden1 [4.10] (2.302) (1.843)
Dividendenzahlungen (773) (744)
Sonstige Aus-/Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (19) 16
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (569) (706)
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 164 (26)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums [4.8] 587 613
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums [4.8] 751 587

1 Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden enthalten Zahlungen im Rahmen von Finanzierungsleasing-Vereinbarungen von 22 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018 und in Höhe von 17 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018

1. Berichtendes Unternehmen

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde für das zum 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellt und umfasst die Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften sowie gemeinschaftliche Tätigkeiten (gemeinsam die Telefónica Deutschland Group oder Gruppe).

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts und ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1J5RX, die ISIN (International Securities Identification Number) DE000A1J5RX9.

Zum 31. Dezember 2018 befanden sich 26,4 % der Aktien im Freefloat. 69,2 % wurden von der Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (Telefónica Germany Holdings Limited), gehalten, einer indirekten 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.). Laut Pressemitteilung der Koninklijke KPN N.V. vom 30. Januar 2019 wurden die restlichen 4,4 % von der Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande (KPN), gehalten.

Die Firma lautet "Telefónica Deutschland Holding AG". Sitz der Gesellschaft ist München, Deutschland. Die Telefónica Deutschland Holding AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201055 eingetragen. Die Gesellschaft hat die Geschäftsanschrift Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, Deutschland (Telefonnummer: +49 (0)89 2442-0; www.telefonica.de). Die Telefónica Deutschland Holding AG wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Die Telefónica Deutschland Group ist seit dem Erwerb der E-Plus Gruppe einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Die Telefónica Deutschland Group bietet Privat- und Geschäftskunden Sprach-, Daten- und Mehrwertdienste im Mobilfunk- und Festnetz an. Darüber hinaus zählt die Telefónica Deutschland Group zu den führenden Wholesale-Anbietern in Deutschland. Den Wholesale-Partnern wird Zugang zu der eigenen Infrastruktur und zu den eigenen Dienstleistungen angeboten. Die Telefónica Deutschland Group ist Teil der Telefónica, S.A. Group, eines der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt.

Zum 31. Dezember 2018 waren die im Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Group enthaltenen Gesellschaften entsprechend dem nachfolgenden Organigramm organisiert:

Sofern nicht anders vermerkt, betragen die Beteiligungsquoten 100 %. Für Veränderungen in der Konzernstruktur verweisen wir auf Anhang Nr. 10 Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group.

2. Grundlage der Erstellung

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union (EU) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Außerdem stimmen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen mit den Vorjahresangaben des veröffentlichten Konzernabschlusses, für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr, überein. Ausnahme hiervon sind die Änderungen der IFRS und die Bewertungsänderungen wie sie unter Anhang Nr. 3 (Buchstabe o) und q) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) dargestellt sind. Darüber hinaus werden die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315 e Abs. 1 HGB angewandt.

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde am 18. Februar 2019 durch den Aufsichtsrat gebilligt.

Funktionale Währung und Berichtswährung

Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften, aufgestellt.

Sofern nichts anderes angegeben ist, werden die Zahlen in diesem Konzernabschluss in Millionen Euro (Mio. EUR) und nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet dargestellt. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in den Tabellen dargestellten Summen führen.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen zur Erstellung des beigefügten Konzernabschlusses angewandten Rechungslegungsmethoden stellen sich wie folgt dar:

a) Unternehmenserwerbe

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt.

Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Telefónica Deutschland erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt.

b) Geschäfts- oder Firmenwerte

Für Unternehmenszusammenschlüsse stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigen. Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um die Summe aus beizulegendem Zeitwert der erbrachten Gegenleistung und dem den bestehenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugeordneten Wert. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Telefónica Deutschland Group die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens.

Für Übernahmen nach dem 1. Januar 2004 stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten den Anteil des erwerbenden Unternehmens an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigen.

Nach erstmaligem Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert höher ist als der erzielbare Betrag (siehe Anhang Nr. 4.1 Geschäfts- oder Firmenwerte).

c) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Folgekosten für bereits bilanzierte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn diese Kosten den künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus den entsprechenden Vermögenswerten erhöhen. Aufwendungen für selbst geschaffene Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenzeichen werden erfolgswirksam als Aufwand in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Fremdkapitalkosten i. S. d. IAS 23, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Die Nutzungsdauern, entweder begrenzt oder unbestimmt, werden für jeden sonstigen immateriellen Vermögenswert individuell festgelegt. Die Telefónica Deutschland Group hat keine sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern erfasst. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht wieder erzielt werden kann. Noch nicht nutzbare sonstige immaterielle Vermögenswerte werden darüber hinaus einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. angepasst.

Lizenzen

Hierunter sind im Wesentlichen Anschaffungskosten für Vereinbarungen der für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch verschiedene Behörden gewährten Lizenzen zu subsumieren sowie Werte, die den von bestimmten Unternehmen gehaltenen Lizenzen zu dem Zeitpunkt zugeordnet wurden, zu dem sie in die Telefónica Deutschland Group einbezogen wurden.

Diese Lizenzen werden mit Beginn der wirtschaftlichen Verwertung über die Laufzeit linear abgeschrieben (überwiegend zwischen zehn und 17 Jahren).

Kundenstämme

Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Verteilung der Anschaffungskosten, die den im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Kunden zurechenbar sind, sowie den Anschaffungswert dieser Art von Vermögenswerten im Rahmen von Akquisitionen, die zu einer Gegenleistung an Dritte führt. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Dauer der Kundenbeziehung (im Wesentlichen neun und zehn Jahre).

Software

Software wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren.

Markennamen

Hierunter fallen Markennamen, welche im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erworben und somit aktiviert wurden. Die Markennamen werden linear über den Zeitraum der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzung abgeschrieben (in der Regel zwischen drei und 20 Jahren).

d) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen externe und interne Kosten, die sich aus erworbenen Investitionsgütern und Dienstleistungen sowie eingesetztem Lagermaterial, Fertigungslöhnen bei der Installation und dem zurechenbaren Teil der Gemeinkosten für die entsprechende Investition zusammensetzen. Die beiden letzteren Positionen werden als Erlöse in sonstige Erträge - aktivierte Eigenleistungen erfasst.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen darüber hinaus ggf. die bei der erstmaligen Erfassung geschätzten Kosten für Abbau und Beseitigung des Gegenstands sowie für die Wiederherstellung des Standorts, auf welchem der Gegenstand sich befindet, sofern die Gesellschaft durch Erwerb oder Nutzung dazu verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen. Die sich hieraus in den Folgejahren ergebenden Bewertungsänderungen werden ebenfalls dem dazugehörigen Vermögenswert zugerechnet.

Die Kosten der Erweiterung, Modernisierung oder Verbesserung, die zur Erhöhung der Produktivität, Kapazität und Effizienz oder zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer für den Vermögenswert führen, werden aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Kosten für Instandhaltung und Wartung werden erfolgswirksam erfasst.

Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Komponenten mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, wird jeder Teil des Vermögenswerts mit einem bedeutsamen Anschaffungswert getrennt beurteilt und über den Zeitraum der Nutzungsdauer der einzelnen Komponente entsprechend abgeschrieben (sogenannter Komponentenansatz).

Sobald sich die Sachanlagen in betriebsbereitem Zustand befinden, schreibt die Telefónica Deutschland Group diese unter Zugrundelegung der folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte linear ab. Die Nutzungsdauern werden unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und des Abbauwerts regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert:

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Erwartete Nutzungsdauer

(in Jahren)
Gebäude 5 - 20
Technische Anlagen und Maschinen (einschl. Telefonanlagen, Netze und Teilnehmergeräte) 5 - 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges 2 - 10

Geschätzte Restwerte von Vermögenswerten sowie Abschreibungsmethoden werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ggf. am Ende eines jeden Geschäftsjahres angepasst.

e) Außerplanmäßige Wertminderungen von Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie von sonstigen immateriellen Vermögenswerten

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung überprüft. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden nur dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Vermögenswerte werden entweder einzeln oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der sie zuzuordnen sind, auf Werthaltigkeit getestet, Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der sie zuzuordnen sind. Zum 31. Dezember 2018 besteht die Telefónica Deutschland Group aus einer einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dem berichtspflichtigen Segment Telekommunikation. Innerhalb der Telefónica Deutschland Group bestehen unterhalb der Gesamtkonzernebene keine weiteren identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Ein Wertminderungsbedarf entsteht dann, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt.

Die Telefónica Deutschland Group ermittelt den erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit grundsätzlich anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Veräußerungskosten enthalten Kosten wie Rechts- und Beratungskosten, die dem Verkauf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit direkt zugeordnet werden können.

Unterschreitet der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert den Buchwert der Einheit, ist in Höhe der Differenz ein ergebniswirksamer Wertminderungsaufwand zu erfassen. Sofern die Abschreibung den Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, wird der Restbetrag proportional zu den jeweiligen Buchwerten auf die übrigen Vermögenswerte verteilt.

Übersteigt der Buchwert eines sonstigen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Buchwert an den erzielbaren Betrag angepasst und der dabei entstandene Verlust in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der künftige Abschreibungsaufwand wird für die Restnutzungsdauer entsprechend dem neuen Buchwert des Vermögenswerts angepasst.

Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwill) erfolgswirksam zuzuschreiben.

f) Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und sofern erforderlich in diesem Zuge wertberichtigt. Die Kosten werden auf Basis der durchschnittlichen gewichteten Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt und umfassen Materialeinzelkosten und anrechenbare Fertigungskosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Standort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf den verlässlichsten substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen sowie den Zweck, zu dem die Vorräte gehalten werden.

Wenn die Umstände, die früher zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem berichtigten Nettoveräußerungswert entspricht.

Die Gruppe hält in ihrem Vorratsvermögen im Wesentlichen Handelswaren, die zum Verkauf an Endkunden bestimmt sind. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. des Gefahrenübergangs an den Kunden wird das Vorratsvermögen aufwandswirksam gemindert. Die Bestandsveränderung wird in dem Posten Materialaufwand und bezogene Leistungen erfasst.

g) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Als Zahlungsmitteläquivalente werden kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten definiert, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

h) Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument nach IFRS 9 ist ein Vertrag, der zeitgleich bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Telefónica Deutschland Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Alle marktüblichen Käufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d.h. am Tag, an dem die Telefónica Deutschland Group die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Bei erstmaligem Ansatz werden die Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in der Regel dem Transaktionspreis entspricht. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Zugangswerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Bei der Folgebewertung werden die Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien unterteilt:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren ("Fair Value Option") macht die Telefónica Deutschland Group keinen Gebrauch. Ebenfalls wird derzeit von der Möglichkeit, Eigenkapitalinstrumente bei erstmaligem Ansatz als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, kein Gebrauch gemacht.

Für finanzielle Vermögenswerte ergibt sich die Kategorisierung nach IFRS 9 in Abhängigkeit von dem Geschäftsmodell und den Zahlungsstromkriterien. Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte sind nur zulässig soweit sich das Geschäftsmodell geändert hat; finanzielle Verbindlichkeiten dürfen nicht umklassifiziert werden.

Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums

Das Zahlungsstromkriterium beinhaltet die Beurteilung, ob die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Tilgung impliziert die noch ausstehenden Rückzahlungen und die Zinsen stellen die Vergütung für den Zeitwert des Geldes, das Kredit- und Liquiditätsrisiko sowie weitere Kosten und Gewinnmargen dar, die während der Laufzeit im Zuge des "Haltens" des Finanzinstruments entstehen. Bei der Beurteilung werden die vertraglichen Bedingungen der einzelnen Instrumente eingehend analysiert. Dies beinhaltet ebenfalls die Analyse von möglichen Vereinbarungen, welche die Höhe oder den Zeitpunkt des Eintretens von vertraglichen Zahlungsströmen beeinflussen können und die Nichterfüllung des Kriteriums gefährden.

Finanzielle Vermögenswerte:Beurteilung des Geschäftsmodells

Sofern das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist, beurteilt die Telefónica Deutschland Group im Zuge des Geschäftsmodellkriteriums, wie die finanziellen Vermögenswerte auf Portfolioebene gesteuert werden. Diese Entscheidung wird von Personen in Schlüsselpositionen getroffen. Dabei werden vor allem die Ziele für das Portfolio, die Richtlinien sowie praktische und konkrete Handlungsanweisungen berücksichtigt. Prinzipiell sind drei Arten von Geschäftsmodellen möglich: "Halten", "Halten und Verkaufen" sowie "Sonstige". Entscheidend für die Einordnung in diese Geschäftsmodelle sind insbesondere die Häufigkeit, das Volumen, die Gründe und die Zeitpunkte der Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten aus früheren Perioden sowie die Erwartungen bzgl. der Verkäufe in der Zukunft. Sollte das Geschäftsmodell der finanziellen Vermögenswerte im "Halten" bestehen um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei allen finanziellen Vermögenswerten, deren Hauptzweck in der Vereinnahmung und dem Verkauf liegt, erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Sollten die Voraussetzungen für die zuvor genannten Geschäftsmodelle nicht erfüllt sein, beispielsweise wenn eine Handelsabsicht vorliegt, werden die finanziellen Vermögenswerte der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Start-Ups. Die Zugangs- und Folgebewertung erfolgt jeweils erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Ausleihungen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Gewinne und Verluste werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die finanziellen Vermögenswerte verkauft, abgeschrieben oder wertgemindert sind. Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Effektivzinsmethode-. Bei der Effektivzinsmethode werden die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit berechnet und die Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen über die betreffende Periode zugeordnet. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungseingänge bzw. -ausgänge während der voraussichtlichen Lebensdauer eines Finanzinstruments oder ggf. innerhalb kürzerer Zeit auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abzinst. Die Zinserträge bzw. -aufwendungen werden auf der Basis des effektiven Zinssatzes erfasst.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" gilt. Diese Forderungen unterliegen dem Factoring Programm und werden abhängig von dem benötigten Kapitalbedarf weiterveräußert. Diese werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen bzw. Wertaufholungen werden jedoch erfolgswirksam erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte

Die Telefónica Deutschland Group erfasst für alle finanziellen Vermögenswerte, die Fremdkapitalinstrumente darstellen und die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Wertminderungen in Höhe des erwarteten Kreditverlusts, sofern dieser nicht als unwesentlich erachtet wird.

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Bei finanziellen Vermögenswerten der erfolgsneutralen Bewertungskategorie wird die Wertminderung erfolgswirksam erfasst und aus dem sonstigen Ergebnis ausgebucht.

Bei der Ermittlung der Wertminderung ist grundsätzlich zwischen dem erwarteten Verlust innerhalb der nächsten 12 Monate und der Gesamtlaufzeit zu differenzieren. Beim erstmaligen Ansatz wird zunächst der innerhalb der nächsten 12 Monate erwartete Verlust als Wertminderung erfasst. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Leasingverhältnissen. Sollte sich ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos abzeichnen, wird die Wertminderungserfassung auf die Gesamtlaufzeit ausgeweitet.

Die Telefónica Deutschland Group geht davon aus, dass ein Schuldtitel ein geringes Kreditrisiko aufweist, wenn sein KreditrisikoRating der global verstandenen Definition des Begriffs "Investment Grade" entspricht. Ein Absinken des Ratings unterhalb "Investment Grade" wird dementsprechend als signifikanter Anstieg des Kreditrisikos angesehen. Darüber hinaus nimmt die Telefónica Deutschland Group an, dass das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert signifikant gestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Die Telefónica Deutschland Group beurteilt laufend, ob finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, konkret kreditausfallgefährdet sind und die Forderungen an externe Inkassopartner übergeben werden. Hiervon geht die Gruppe grundsätzlich aus, wenn eine interne Beitreibungsmaßnahme erfolglos blieb.

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt die Telefónica Deutschland Group, ob finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, kreditausfallgefährdet sind. Die Telefónica Deutschland Group geht grundsätzlich davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ausfallgefährdet ist, wenn.

Es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Telefónica Deutschland Group auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreift.
Der finanzielle Vermögenswert 90 Tage oder mehr überfällig ist.
Ein Schuldner sich in schweren finanziellen Schwierigkeiten befindet oder zahlungsunwillig ist.

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird vollständig oder teilweise ausgebucht, sofern keine realistische Aussicht auf eine Realisierung besteht. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Telefónica Deutschland Group feststellt, dass der Schuldner über keine Vermögenswerte oder Ertragsquellen verfügt, die ausreichende Zahlungsmittel generieren könnten, um die geschuldeten Beträge zurückzuzahlen. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können weiterhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterliegen.

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte werden, dem vereinfachten Ansatz folgend, grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusts erfasst. Bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Telefónica Deutschland Group angemessene Informationen, die relevant und mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf historischen Erfahrungen und Bonitätsbeurteilungen der Telefónica Deutschland Group beruhen, sowie zukunftsgerichtete Informationen. Erwartete Kreditverluste ergeben sich durch eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle und verspäteter Zahlungen (d.h. als Differenz zwischen den dem Unternehmen gemäß Vertrag zustehenden Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen) ermittelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie verzinsliche Schulden. Je nach Fälligkeit werden sie als kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten bzw. Schulden ausgewiesen. Zudem werden eingebettete Derivate von finanziellen Verbindlichkeiten getrennt, wenn diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, die oben beschrieben wurde, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Eine finanzielle Verbindlichkeit gilt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese nicht der Bewertungskategorie der fortgeführten Anschaffungskosten folgt. Bei der Telefónica Deutschland Group fallen hierunter derivative Verbindlichkeiten, sofern sie nicht als Sicherungsbeziehungen bilanziert werden. Diese werden abhängig von ihrer Laufzeit als kurzoder langfristige Verbindlichkeiten bzw. Schulden dargestellt.

Unter dieser Kategorie geführte Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung und an jedem nachfolgenden Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern die Option ausgeübt wird, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, werden die daraus resultierenden realisierten oder nicht realisierten Gewinne oder Verluste in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn sie resultieren aus einer Veränderung des eigenen Kreditrisikos. Diese Änderungen werden erfolgsneutral erfasst. Von der Möglichkeit finanzielle Verbindlichkeiten bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt zu designieren ("Fair Value Option") macht die Telefónica Deutschland Group keinen Gebrauch.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den Vermögenswerten auslaufen oder wenn die finanziellen Vermögenswerte übertragen wurden und die Telefónica Deutschland Group im Wesentlichen die Chancen und Risiken, welche in Verbindung mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts stehen, abgetreten hat.

Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts ist die Differenz zwischen dem Buchwert und den erhaltenen Gegenleistungen einschließlich aller kumulierten Gewinne und Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, im Gesamtergebnis zu erfassen. Sofern die Telefónica Deutschland Group so gut wie alle relevanten Chancen und Risiken weder behält noch überträgt und die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, wird der übertragene Vermögenswert nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements weiter erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und den bezahlten Gegenleistungen wird ergebniswirksam erfasst.

Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn und nur dann, wenn die Telefónica Deutschland Group gegenwärtig ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit zu begleichen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden regelmäßig in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Telefónica Deutschland Group hält im aktuellen Geschäftsjahr zwei Zinsswaps (derivative Finanzinstrumente) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken.

Bei der Bewertung der Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer berücksichtigen würden, einschließlich der Kreditrisiken der Vertragspartner. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Kontrakts unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven.

Sicherungsgeschäfte: Sind alle Anforderungen gemäß IFRS 9.6.4.1 nachgewiesen und entsprechend dokumentiert, designiert die Telefónica Deutschland Group eine Sicherungsbeziehung bestehend aus Grundgeschäft und korrespondierendem Sicherungsgeschäft.

Sofern die Gesellschaft eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts vornimmt (Fair Value Hedges), wird der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn- oder Verlustanteil dem Buchwert des Grundgeschäfts zugerechnet. Der Buchwert des Grundgeschäfts wird um den Gewinn oder Verlust, der dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, erhöht oder vermindert. Bei Grundgeschäften, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird die Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts vollständig amortisiert.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird, endet auch die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung. Gleiches gilt, wenn kein Sicherungsgeschäft im Sinne des IFRS 9 mehr vorliegt.

i) Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen

Die Verpflichtungen der Telefónica Deutschland Group aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelt und grundsätzlich im Personalaufwand erfasst, außer nachfolgend wird etwas anderes erläutert.

Die Telefónica Deutschland Group bestimmt den im Finanzergebnis erfassten Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch die Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz.

Der Diskontierungszinssatz wird auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden.

Der Ermittlung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) liegt zu jedem Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor, dem Parameter zugrunde liegen, die nachfolgend erläutert werden. Resultiert aus dem Abzug des Planvermögens von der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung eine Überdotierung, beschränkt sich der Ansatz des Nettovermögenswerts der Höhe nach auf den Barwert, der sich aus den mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder aufgrund geminderter künftiger Beitragszahlungen ergibt. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde.

Vermögenswerte, die die Telefónica Deutschland Group übernommen hat, um ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen, die aber kein Planvermögen gemäß IAS 19 darstellen, werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteile werden eventuell bestehende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.

Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtungen und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) enthalten sind.

Sämtliche Neubewertungseffekte erfasst die Gesellschaft sofort im sonstigen Ergebnis, wohingegen die übrigen Komponenten des Nettopensionsaufwands (Dienstzeit- und Nettozinskomponente) in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung finden.

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen werden.

Sonstige Rückstellungen inklusive Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Group eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst, und die entsprechende, durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst. Zur Diskontierung wendet die Gruppe laufzeitadäquate risikofreie Marktzinssätze vor Steuern an. Hiervon ausgenommen sind andere langfristig fällige Leistungen (Altersteilzeitverpflichtungen), für die der Diskontierungszinssatz auf der gleichen Grundlage wie für die Pensionsverpflichtungen ermittelt wird. Potenzielle Risiken werden vollständig bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Wenn die Telefónica Deutschland Group mit der Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Rückstellung rechnet, zum Beispiel aufgrund eines Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als eigener Vermögenswert ausgewiesen, aber nur dann, wenn die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird ggf. saldiert mit der Erstattung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen werden auch Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen, auf die das Blockmodell Anwendung findet. Durch dieses Modell baut sich in der Aktivphase ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers auf, der der Höhe des noch nicht vergüteten Anteils der Arbeitsleistung entspricht. Nach Beendigung der Aktivphase und während der Berichtsperioden des zweiten Blocks des Modells (der Passiv- oder Freistellungsphase), in denen der Arbeitnehmer gemäß der Teilzeitvereinbarung vergütet wird, ohne dass er eine Arbeitsleistung erbringt, wird der Schuldposten entsprechend aufgelöst.

Aufstockungen werden in Höhe des Barwerts aller künftigen Zahlungen über einen gewissen Zeitraum angesammelt. Der Zeitraum, über den die Aufstockungen erdient werden, erstreckt sich für alle Zahlungen bis zum Ende der Aktivphase. Die Rückstellung für Altersteilzeit ist den sonstigen langfristig fälligen Leistungen zuzuordnen.

Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen werden auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt, denen dieselben Parameter wie die der Pensionsverpflichtung zugrunde gelegt werden.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen inklusive der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden angesetzt, wenn ein detaillierter formaler Plan zu den zu ergreifenden Maßnahmen vorliegt, der von den zuständigen Geschäftsleitungsorganen bewilligt wurde oder wenn das Unternehmen sich faktisch den Verpflichtungen nicht mehr entziehen kann. Zudem muss mit der Umsetzung so bald wie möglich begonnen werden und bei den Betroffenen muss eine gerechtfertigte Erwartung geweckt worden sein, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

In den Rückstellungen für Restrukturierung sind nur die den jeweiligen Maßnahmen direkt zuordenbaren notwendigen Aufwendungen enthalten.

Rückstellungen für die Kosten der Außerbetriebnahme bzw. Rückbau und Stilllegung werden angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Group eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zum Abbau der betreffenden Gegenstände nach ihrer Nutzung hat. Die geschätzten Kosten werden sowohl als Vermögenswert als auch als Rückstellung erfasst. Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt oder die Höhe der geschätzten Kosten werden im Vermögenswert bzw. in der Rückstellung berücksichtigt.

Rückbauverpflichtung

Rückbauverpflichtungen entstehen durch die vertragliche Verpflichtung, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss die Kosten für den zukünftigen Rückbau noch nicht feststehen, werden diese Kosten geschätzt.

Die für den Rückbau des Netzwerks sowie der Filial- und Bürostandorte angesetzten Kosten und die Zinsentwicklung werden jährlich überprüft.

j) Erträge und Aufwendungen

Erträge und Aufwendungen werden nach dem Konzept der Periodenabgrenzung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst (d. h. wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wurde), unabhängig von dem tatsächlichen Zahlungseingang oder Zahlungsausgang.

k) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Telefónica Deutschland Group realisiert im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungsverträgen und Verkäufen von (Mobilfunk-)Hardware.

Gemäß IFRS 15 werden Umsatzerlöse in der Höhe erfasst, die als Gegenwert für die übernommenen Leistungsverpflichtungen erwartet wird. Zur Umsetzung dieses Prinzips wird ein Fünf-Stufen-Modell zur Bestimmung von Umsatzhöhe und Umsatzzeitpunkt angewendet:

Identifizierung des Vertrags,
Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung,
Bestimmung des Transaktionspreises,
Allokation des Transaktionspreises,
Erlösrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung

Erlöse im Rahmen von Dienstleistungs- und Mehrkomponentenverträgen

Die Telefónica Deutschland Group erbringt sowohl Mobilfunk- als auch Festnetzdienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Die Bestimmung des Leistungsfortschrittes erfolgt anhand von outputbasierten Methoden. Bei Anwendung der outputbasierten Methode werden die Umsätze auf Basis des Werts der bisher übertragenen Dienstleistungen für den Kunden im Verhältnis zu den verbleibenden vertraglich zugesagten Dienstleistungen erfasst. Entsprechend werden unstete Rabatte auf diese Dienstleistung über die Vertragslaufzeit linearisiert.

Neben den reinen Dienstleistungsverträgen, bietet die Telefónica Deutschland Group ihren Kunden Produkte im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen an. Hierbei werden insbesondere Rabatte auf Mobilfunkdienstleistungen vergeben, wenn es zusammen mit dem Kauf von Mobilfunkdienstleistungen zum Kauf einer MobilfunkHardware kommt. Eine Rabattierung auf die Mobilfunk-Hardware erfolgt nicht.

Es wird eine Allokation der Rabatte vorgenommen, wobei alle Vertragskomponenten, die den Transaktionspreis eines Vertrages beeinflussen, in der Berechnung des Allokationsfaktors berücksichtigt werden.

Die durch den Endkunden zu entrichtenden Anschlussgebühren werden im Rahmen der Gesamtwürdigung in die Allokation der Vertragskomponenten einbezogen und entsprechend über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse erfasst. Rabatte, die für den gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunk- und eines DSL-Vertrags gewährt werden, werden auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise der zugrunde liegenden Tarife als Minderung der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen und Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL ausgewiesen.

Im Rahmen der Bestimmung des Erfüllungszeitpunkts der Leistungsverpflichtungen (bspw. bei Hardware-Verkauf) wurde der Übergang der Verfügungsmacht auf den Endkunden als maßgebliches Beurteilungskriterium gewählt.

Bei der Ermittlung des Transaktionspreises müssen wesentliche Finanzierungskomponenten berücksichtigt werden. Im Einklang mit dem Standard berücksichtigt die Telefónica Deutschland Group diese Finanzierungskomponenten nicht, da die Analyse der zugrundeliegenden Verträge ergeben hat, dass diese unwesentlich sind.

Gemäß IFRS 15 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Bilanzierungsvorschriften auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Verträge anzuwenden, wenn daraus keine wesentlichen Auswirkungen im Vergleich zur einzelnen Vertragsbetrachtung erwartet werden. Die Telefónica Deutschland Group hat die bestehenden Verträge analysiert und diese zu Portfolien aggregiert. Die Gruppe wendet die Umsatzvorschriften auf Ebene dieser definierten Portfolien an.

Aktivierung von Vertragserlangungskosten

Die Telefónica Deutschland Group zahlt Provisionen an Händler und Vermittler für die Akquisition von Kunden. Diese Kosten werden als Vertragserlangungskosten aktiviert, wenn sie im Rahmen eines Vertragsabschlusses anfallen und einem Kunden direkt zugeordnet werden können.

Die Abschreibung erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die Leistungsverpflichtungen, auf die sich die Kosten beziehen, auf den Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrags übertragen werden. Die Vertragserlangungskosten werden im Rahmen dieser Systematik linear über die zugrundeliegende Amortisierungsdauer ergebniswirksam erfasst.

Im Rahmen der Aktivierung nimmt die Telefónica Deutschland Group den im Standard definierten praktischen Behelf in Anspruch und aktiviert nur solche Vertragserlangungskosten, deren zugrundeliegende Amortisierungsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Bei einer Amortisierungsdauer von bis zu einem Jahr werden die Kosten im Zeitpunkt der Entstehung aufwandswirksam erfasst.

Neben der Aktivierung von Vertragserlangungskosten regelt der Standard auch die Aktivierung der Vertragserfüllungskosten. Die Analyse der zugrundeliegenden Verträge hat ergeben, dass es keine Vertragserfüllungskosten gibt, die die Telefónica Deutschland Group zu bilanzieren hat.

Bilanzierung von Vertragsänderungen

Nach IFRS 15 bestehen komplexere Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Vertragsänderungen im Vergleich zu den Regelungen des IAS 18. Teilweise werden Vertragsänderungen prospektiv als separater Vertrag bilanziert, teilweise resultiert aus der Vertragsänderung eine Anpassung des bestehenden Vertrags. Dabei kann es zu kumulierten Erlösanpassungen kommen.

Prinzipal-Agenten-Stellung

Nach IFRS 15 basiert die Beurteilung, ob sich die Telefónica Deutschland Group in der Prinzipal- oder Agentenstellung befindet, darauf, ob die Gruppe vor der Übertragung bestimmter Güter bzw. der Erbringung von Dienstleistungen an den Endkunden die Verfügungsgewalt daran besitzt.

l) Ertragsteuern

Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden, sofern sie nicht Unternehmenszusammenschlüsse betreffen oder sich auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Posten beziehen, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst. Sofern sich latente Steuern auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Posten ergeben, werden diese ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und -schulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die am Bilanzstichtag geltenden oder verabschiedeten Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt.

Abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge führen zu latenten Steueransprüchen in der Konzernbilanz. Steuerpflichtige temporäre Differenzen führen zu latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz. Temporäre Differenzen entstehen aufgrund der Differenz zwischen der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren jeweiligen Buchwerten.

Die Telefónica Deutschland Group ermittelt latente Steueransprüche und -schulden anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der der entsprechende Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder verabschiedeten Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht auf den Gegenwartswert abgezinst und werden unabhängig vom Zeitpunkt der Umkehrung als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden in diese Überprüfung einbezogen.

Latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden nicht angesetzt, sofern die Muttergesellschaft in der Lage ist, den zeitlichen Ablauf der Umkehrung zu steuern, und sofern sich die temporäre Differenz voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit umkehren wird. Fälle, bei denen für Tochterunternehmen keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, sind betraglich von untergeordneter Bedeutung.

Latente Steueransprüche und -schulden aus der erstmaligen Erfassung der Kaufpreisanpassung bei Unternehmenszusammenschlüssen beeinflussen die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts. Nachträgliche Änderungen der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Steueransprüche werden als erfolgswirksame Anpassung erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gruppe einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt.

m) Leasingverhältnisse

Die bilanzielle Beurteilung eines Leasingsverhältnisses hat auf der Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu erfolgen und verlangt eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts abhängig ist und ob die Vereinbarung der Telefónica Deutschland Group ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als operative Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingzahlungen für operative Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand bzw. als Ertrag in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Leasingverhältnisse, bei denen aufgrund der Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken auf die Telefónica Deutschland Group oder von der Telefónica Deutschland Group auf den Endkunden übergehen, werden als Finanzierungsleasingverhältnis ausgewiesen. Diese werden gemäß ihrer Art und der mit ihnen in Verbindung stehenden Verbindlichkeit beziehungsweise Forderung aus Finanzierungsleasing zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen oder zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands quantifiziert, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden so in den Finanzierungs- und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, sodass über die Periode ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Die Finanzaufwendungen und -erträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten und Forderungen aus Finanzierungsleasing werden bei Schätzungsänderungen neu berechnet.

Im Fall von Verlängerungsoptionen wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingverhältnisses zunächst die hinreichend sichere Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Ändert sich im Verlauf des Leasingverhältnisses die ursprüngliche Einschätzung der Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen, so ist eine entsprechende Schätzungsänderung für die Ermittlung der künftigen Verpflichtungen aus Operating Leasinggeschäften vorzunehmen.

Bei einer vereinbarten Sale and Leaseback-Transaktion, die zu einem Finanzierungsleasingverhältnis führt, wird der veräußerte Vermögenswert nicht ausgebucht, und die erhaltenen Mittel werden während der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Finanzierung betrachtet. Ein Überschuss der Verkaufserlöse über den Buchwert wird abgegrenzt und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Sofern die entsprechenden Vermögenswerte im Rahmen eines Finanzierungsleasings weiter vermietet werden, wird der Vermögenswert sofort aufwandswirksam ausgebucht.

Wenn die Sale and Leaseback-Transaktion jedoch zu einem operativen Leasingverhältnis führt und es klar ist, dass sowohl die Transaktion als auch die sich daraus ergebenden Leasingerträge dem beizulegenden Zeitwert entsprechen, wird der Vermögenswert ausgebucht und jeglicher Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit der Transaktion erfasst.

n) Verwendung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Bilanzstichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres beträchtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben könnten, werden nachstehend erläutert. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren.

Eine wesentliche Änderung der Sachverhalte und Umstände, auf denen diese Schätzungen und die damit verbundenen Ermessensentscheidungen basieren, könnte wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Group haben.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. In diesem Fall werden die zugrunde liegenden Annahmen und ggf. auch die Buchwerte der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Änderungen von Schätzungen werden in den Perioden gebucht, in denen sie auftreten, auch in den Folgeperioden, wenn die Änderungen sowohl die Berichtsperiode als auch die nachfolgenden Perioden betreffen.

Pensionsverpflichtungen - Leistungsorientierte Versorgungspläne

Die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen beinhaltet die Verwendung von versicherungsmathematischen Annahmen.

Zur Ermittlung des Zinssatzes für die leistungsorientierten Versorgungspläne wird zunächst das sogenannte BondUniversum auf Basis der zu einem Stichtag vorhandenen AA-Unternehmensanleihen bestimmt. Basierend auf diesen Anleihen wird eine Zinsstrukturkurve errechnet. Danach wird mit einem Zahlungsstrom, welcher der Laufzeit des Bestands der Telefónica Deutschland Group entspricht, ein einheitlicher Durchschnittszins berechnet. Dieser letztgenannte Zins ist dann der angewandte Rechnungszins.

Die Ermittlung der erwarteten Rentensteigerungen orientiert sich an der langfristigen Inflationserwartung für den Euroraum.

Die Annahme zur Fluktuation der jeweiligen Mitarbeiter basiert auf Erfahrungswerten. Die der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen zugrunde liegende Sterberate basiert auf amtlichen Statistiken und Sterbetafeln.

Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Die Bilanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten beinhaltet die Verwendung von Schätzungen zur Ermittlung der Nutzungsdauer für Abschreibungszwecke und zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten zu ihrem Erwerbszeitpunkt.

Zur Ermittlung der Nutzungsdauer sind Schätzungen in Verbindung mit künftigen technologischen Entwicklungen und der alternativen Nutzung der Vermögenswerte erforderlich. Annahmen in Bezug auf die technologische Entwicklung zu treffen erfordert in wesentlichem Umfang Ermessensentscheidungen, die sich insbesondere auf den zeitlichen Verlauf und den Umfang des technologischen Fortschritts beziehen.

Die Telefónica Deutschland Group bewertet regelmäßig den erzielbaren Betrag ihrer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um eine mögliche Wertminderung von Vermögenswerten bzw. des Geschäfts- oder Firmenwerts feststellen zu können. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, kann ggf. ein gewisses Maß an Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen.

Latente Ertragsteuern

Die Telefónica Deutschland Group beurteilt die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche auf Grundlage einer Schätzung der künftigen Erträge. Ob diese latenten Steueransprüche realisiert werden können, hängt letztendlich davon ab, ob die Telefónica Deutschland Group während des Zeitraums, über den die latenten Steueransprüche abzugsfähig bleiben, ein zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Dieser Analyse liegen der geschätzte zeitliche Verlauf der Umkehr der latenten Steuerschulden sowie Schätzungen des zu versteuernden Ergebnisses zugrunde, die auf internen Prognosen basieren und aktualisiert werden, um die neuesten Entwicklungen und Einschätzungen widerzuspiegeln. In der Vergangenheit wurden für die Bewertung der Verlustvorträge und der temporären Differenzen Zeithorizonte von fünf bis sieben Jahren verwendet. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die verwendeten Zeithorizonte nicht verändert.

Die Erfassung der Steueransprüche und -schulden hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Schätzungen bezüglich des zeitlichen Verlaufs und der Realisierung latenter Steueransprüche, sowie dem geschätzten Verlauf der Steuerzahlungen. Aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung oder unvorhersehbaren, den Steuersaldo beeinflussenden Transaktionen könnten die tatsächlichen Ertragsteuereinnahmen und -zahlungen der Telefónica Deutschland Group von den von der Gruppe getroffenen Schätzungen abweichen.

Rückstellungen

Sowohl Ansatz als auch Bewertung von Rückstellungen unterliegen in einem hohen Maß Ermessensentscheidungen. Die Höhe der Rückstellung wird somit auf Basis der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Abflusses von Ressourcen ermittelt, wobei sämtliche zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen berücksichtigt werden, einschließlich der Meinung unabhängiger Sachverständiger wie z.B. Rechtsbeistand oder -berater.

In Anbetracht der Schätzungsunsicherheiten bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellungen können die tatsächlichen Abflüsse von Ressourcen von den ursprünglich auf Basis der Schätzungen erfassten Beträgen abweichen.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Falle, dass Mitarbeitern im Rahmen eines Freiwilligenprogramms Abfindungsangebote gemacht werden, werden die Leistungen auf Basis der erwarteten Anzahl der Mitarbeiter, die das Angebot annehmen werden, bewertet. Diese Leistungen werden unabhängig von ihrer Laufzeit zum Verpflichtungsbetrag angesetzt.

Die Ermittlung des Betrags für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses basiert auf verschiedenen Annahmen, die ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern und somit diesbezüglich Unsicherheiten enthalten können. Hierunter fallen im Wesentlichen das zugrunde gelegte Gehaltsniveau, die Betriebszugehörigkeit und der Freistellungszeitraum bis zum Austrittsdatum.

Umsatzrealisierung

Ermittlung des Einzelveräußerungspreises der Leistungsverpflichtung Mobilfunktarif Postpaid

Jeder Mobilfunktarif Postpaid wird im Rahmen der Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung im Fünf-Stufen-Modell des IFRS 15 als eigenständige Leistungsverpflichtung klassifiziert. Zur Ermittlung des Einzelveräußerungspreises dieser Leistungsverpflichtung wird zunächst der auf der Rechnung ausgewiesene Transaktionspreis herangezogen. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Rabatte, welche Kunden der Telefónica Deutschland Group gewährt werden, wird dieser Transaktionspreis im zweiten Schritt um einen pauschalen Abschlagssatz gemindert.

Der geminderte Transaktionspreis entspricht dem Einzelveräußerungspreis der vorgenannten Leistungsverpflichtung.

Ermittlung der durchschnittlichen Vertragslaufzeit

Bei der Telefónica Deutschland Group gibt es für Kunden die Möglichkeit Verträge mit einer festgelegten Mindestvertragslaufzeit abzuschließen. Bei Abschluss eines solchen Laufzeitvertrages sind sowohl Telefónica als auch der Kunde zunächst an die jeweils festgelegte Vertragslaufzeit gebunden. Allerdings gewährt Telefónica dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Die in diesem Rahmen regelmäßig von Kunden ausgeübten Vertragsverlängerungen führen insgesamt zu einer Verkürzung der rechtlich durchsetzbaren Mindestvertragslaufzeit.

Die Laufzeitkürzung wird anhand von Vergangenheitswerten ermittelt und bei der Ermittlung des Transaktionspreises entsprechend berücksichtigt.

Mögliche Änderungen von Schätzungen könnten zu Änderungen sowohl der Höhe als auch des zeitlichen Verlaufs der künftigen Ertragsrealisierung führen.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG wurden in Anwendung des IFRS 11.17 unter Berücksichtigung der spezifischen Tatsachen und Umstände als gemeinschaftliche Tätigkeiten eingestuft. Insbesondere die Tatsache, dass die Vertragspartner die Rechte an den gesamten von den beiden Gesellschaften erzeugten Leistungen haben, unterstützt unsere Einschätzung, dass es sich bei der Vereinbarung um eine gemeinschaftliche Tätigkeit handelt.

Eventualvermögenswerte- und -verbindlichkeiten

Im Rahmen der Bestimmung der Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten (siehe Anhang Nr. 17 Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten) wird ebenfalls auf Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen zurückgegriffen.

Diese beziehen sich u.a. auf Risiken aus der Geltendmachung von Patentverletzungen sowie Beteiligungen an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

o) Wesentliche Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Änderungen der Netzwerkplanung

Mit fortschreitender Netzwerkkonsolidierung ergeben sich Anpassungen der ursprünglichen Annahmen. Diese Anpassungen führen sowohl zu geplanten Nutzungsverlängerungen als auch zu Nutzungsverkürzungen einzelner Netzwerkelemente.

Die Nutzungsdauer des diesem Teil des Netzwerks zuzurechnenden Anlagevermögens wurde mit Entscheidung zur Änderung der Netzwerkplanung auf die neuen Annahmen angeglichen.

Zum 31. Dezember 2018 ist die Netzwerkkonsolidierung weitestgehend abgeschlossen.

Lieferantenverbindlichkeiten

Lieferantenverbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt, in dem Vereinbarungen über deren verzinsliche Zahlungszielverlängerungen abgeschlossen werden, in die sonstigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert sofern die Zahlungszielverlängerung über die branchenüblichen Zahlungsziele hinausgeht. Dies geschieht, um den geänderten Charakter dieser Verbindlichkeiten abzubilden.

p) Konsolidierungsmethoden

Die angewandten Konsolidierungsmethoden stellen sich wie folgt dar:

Vollkonsolidierung bei Unternehmen, über die die Telefónica Deutschland Group beherrschenden Einfluss hat. Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn die Telefónica Deutschland Group im Hinblick auf das Beteiligungsunternehmen Verfügungsgewalt hat sowie schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese Renditen besitzt. Darüber hinaus muss die Fähigkeit bestehen, diese Renditen mittels der Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Anteilige Konsolidierung der zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge bei gemeinschaftlich mit Dritten geführten Unternehmen (gemeinschaftliche Tätigkeiten), sodass der entsprechende Anteil an den gesamten Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen sowie Cashflows dieser Unternehmen in den entsprechenden Posten in den Konzernabschluss integriert wird.

Alle wesentlichen konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auch die aus Transaktionen mit aktivierungsfähigen Gütern oder Dienstleistungen von Tochterunternehmen mit anderen Unternehmen der Telefónica Deutschland Group generierten Ergebnisse wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft. Falls die Rechnungslegungsmethoden von Konzerngesellschaften von denen der Telefónica Deutschland Group abweichen, werden bei der Konsolidierung Anpassungen vorgenommen, um den Konzernabschluss einheitlich darzustellen.

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sind die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von Unternehmen, die der Telefónica Deutschland Group nicht länger angehören, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die entsprechende Beteiligung veräußert oder das Unternehmen liquidiert wurde.

Die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von neuen Konzerngesellschaften sind ab dem Zeitpunkt bis zum Jahresende enthalten, ab dem die Beteiligung erworben oder das Unternehmen gegründet wurde.

q) Veröffentlichte, verpflichtend anzuwendende Standards und IFRIC-Interpretationen zum 31. Dezember 2018

IFRS 15 und IFRS 9 - Effekte aus der Erstanwendung

Seit dem 1. Januar 2018 wendet die Telefónica Deutschland Group den IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und den IFRS 9 Finanzinstrumente an.

Für weitere Erläuterungen zu IFRS 9 wird auf Anhang Nr. 9 Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten verwiesen.

Die folgende Tabelle stellt die Effekte dar, die sich aus der Erstanwendung der beiden Standards ergeben:

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(In

Millionen EUR)
31. Dezember 2017 Anpassung aufgrund IFRS 15 Anpassung a ufgrund IFRS 9 1. Januar 2018
Langfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 69 1 - 70
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 129 107 - 236
Latente Steueransprüche 162 (33) - 129
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.265 (49) (2) 1.214
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 186 329 - 515
Eigenkapital
Gewinnrücklagen 523 276 (2) 797
Langfristige Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten 255 2 - 257
Latente Steuerschulden 1 101 - 102
Kurzfristige Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten 527 (25) - 502

IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der IFRS 15 verankert die Regelungen aus verschiedenen Standards und Interpretationen branchenübergreifend in einem einheitlichen Standard. IFRS 15 hat somit insbesondere die Standards IAS 18 Umsatzerlöse sowie IAS 11 Fertigungsaufträge abgelöst. IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden müssen.

Die erstmalige Anwendung des neuen Standards beginnend ab dem 1. Januar 2018 bedingte aufgrund der branchenüblichen Laufzeitverträge insbesondere auch eine Analyse der schon in früheren Geschäftsjahren abgeschlossenen Verträge, die zum 1. Januar 2018 noch nicht beendet waren. Der Standard stellte dem Anwender für den Zeitpunkt der Erstanwendung zwei Übergangvorschriften zur Wahl:

vollständig retrospektiv unter Inanspruchnahme bestimmter praktischer Erleichterungen,
modifiziert retrospektiv durch kumulative Anpassungen des Eigenkapitals zu Beginn der Berichtsperiode.

Die Telefónica Deutschland Group hat sich beim Übergang auf IFRS 15 für die modifiziert retrospektive Methode entschieden, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 zu erfassen sind. Infolgedessen hat die Gruppe die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf die dargestellte Vergleichsperiode angewendet. Der Vergleichsperiode 2017 liegen unverändert die im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde (siehe Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze).

Mit Einführung des IFRS 15 war es notwendig, die Prozesse im Rechnungswesen partiell anzupassen. Insbesondere mussten die Anforderungen an die Analyse der Kundenverträge im Rahmen des Produktanlageprozesses weiter spezifiziert werden, um den Anforderungen des IFRS 15 gerecht zu werden. Zudem wurde ein IT-Tool zur Berechnung der Anpassungen im Rahmen von IFRS 15 eingeführt.

Die gesamte Anpassung des Eigenkapitals (nach Steuern) in der Eröffnungsbilanz, die sich aus der Erstanwendung des IFRS 15 ergibt, betrug zum 1. Januar 2018 276 Mio. EUR.

Der größte Effekt der Anpassungen resultierte aus der Aktivierung von Vertragserlangungskosten innerhalb der sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte. Für zum 31. Dezember 2017 noch nicht beendete Verträge, wurde ein Betrag von 419 Mio. EUR aktiviert.

In der für die Gruppe relevanten steuerlichen Basis hingegen werden Vertragserlangungskosten nicht aktiviert, sondern direkt aufwandswirksam erfasst. Zur sachgerechten Abbildung dieser temporären Differenz wurde zum Erstanwendungszeitpunkt eine Steuerlatenz in Höhe von 134 Mio. EUR bilanziert, die das Eigenkapital entsprechend verringert. Diese wurden teilweise mit den bereits bestehenden aktiven Steuerlatenzen verrechnet.

Neben den beiden größten Effekten aufgrund der Aktivierung von Vertragserlangungskosten und den darauf gebildeten latenten Steuern, ergaben sich aus der Anwendung der IFRS 15 aufgrund der unterschiedlichen Bilanzierung von Verträgen mit Kunden weitere Effekte auf die Konzernbilanz. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen verminderten sich eigenkapitalwirksam um 48 Mio. EUR. Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte erhöhten sich eigenkapitalwirksam um 17 Mio. EUR. Passivisch verminderte sich der Rechnungsabgrenzungsposten eigenkapitalwirksam um 22 Mio. EUR.

Die folgende Tabelle zeigt die Bestände zum 31. Dezember 2018, bei denen sich eine Änderung aufgrund der Anwendung des IFRS 15 ergeben.

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(In

Millionen EUR)
Bilanz zum 31. Dezember 2018 Anpassungen Werte ohne Anwendung des IFRS 15
Langfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 70 (3) 67
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 206 (107) 99
Latente Steueransprüche 204 33 236
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.301 34 1.335
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 413 (345) 68
Eigenkapital
Gewinnrücklagen1 (205) (307) (512)
Langfristige Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten 176 37 214
Latente Steuerschulden 177 (104) 72
Kurzfristige Schulden
Rechnungsabgrenzungsposten 535 (14) 521

1 Die Anpassung zum 31. Dezember 2018 berücksichtigt die im Eigenkapital erfassten Effekte im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 und die Anpassung des Periodenergebnisses zum 31. Dezember 2018 aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15.

Ohne die erstmalige Anwendung von IFRS 15 ergäben sich für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2018 folgende Unterschiede in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung.

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(In

Millionen EUR)
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für die Periode 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Anpassungen Werte ohne Anwendung des IFRS 15
Umsatzerlöse 7.320 (30) 7.290
Umsatzerlöse aus Mobilfunk 6.539 (28) 6.512
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.267 (22) 5.245
Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware 1.272 (6) 1.266
Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL 767 (12) 755
Sonstige Umsatzerlöse 13 10 23
Wertberichtigung gemäß IFRS 9 (79) 1 (77)
Sonstige Aufwendungen (2.552) (7) (2.559)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 1.797 (35) 1.762
Finanzergebnis (42) 2 (41)
Ertragsteuern 3 3 5

r) Neue veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und IFRIC-Interpretationen zum 31. Dezember 2018

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses bekannt gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt.

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Standards, Interpretationen und Änderungen Verpflichtende Anwendungen für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019
Änderungen an IFRS 9 Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1. Januar 20191
Jährliche Verbesserungen zu den IFRSs 2015 - 2017 Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11, IAS 12 sowie IAS 23 1. Januar 20191
Änderungen an IAS 19 Planänderungen, - kürzung oder -abgeltung 1. Januar 20191
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards 1. Januar 20201
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 20201
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich 1. Januar 20201
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 20211

1 Beschlussfassung durch EU noch ausstehend, Angabe zur verpflichtenden Anwendung gemäß IASB.

IFRS 16: Leasingverhältnisse

Zum 13. Januar 2016 hat das IASB den IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht, welcher den IAS 17 sowie weitere bestehende Interpretationen ersetzen wird. Am 9. November 2017 wurde der Standard in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Im Rahmen des IFRS 16 sind künftig beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Verträge, die als Leasingverhältnis identifiziert werden, dahingehend zu bilanzieren, dass das damit einhergehende Nutzungsrecht (sog. right-of-use) als Vermögenswert anzusetzen ist. Die nach dem IAS 17 derzeitig bestehende Unterscheidung zwischen Finance Lease und Operating Lease entfällt zukünftig für die Leasingnehmerseite. Unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes ist der Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen als Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Wenn dieser nicht ohne Weiteres bestimmbar ist, kommt der laufzeitäquivalente Grenzfremdkapitalzinssatz zum Tragen. Das in diesem Zuge erworbene Nutzungsrecht ist als Vermögenswert zu aktivieren. Die Leasingverbindlichkeit und das Nutzungsrecht werden über die Vertragslaufzeit um Tilgungen bzw. Abschreibungen reduziert. Die Verbindlichkeiten werden mittels Effektivzinsmethode bewertet. In der Regel ergeben sich aufgrund dieser Methode und den daraus resultierenden Zinseffekten höhere Aufwendungen zu Vertragsbeginn. Von dieser Bilanzierung kann für Leasinggegenstände mit geringem Wert oder bei Verträgen mit kurzer Laufzeit (von 12 Monaten oder weniger) abgewichen werden. Die Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, im Rahmen dessen die Telefónica Deutschland Group als Leasingnehmer oder Leasinggeber auftritt, erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der unkündbaren Laufzeit. Enthält der Leasingvertrag Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen für den Leasingnehmer werden diese berücksichtigt, sofern die Ausübung oder Nichtausübung zum Stichtag als hinreichend sicher eingestuft werden kann. Hierbei werden alle relevanten Fakten und Umständen (u.a. Technologie, Regulierung, Wettbewerb, Geschäftsmodel) berücksichtigt. Enthält der Leasingvertrag ein beidseitiges Kündigungsrecht wird auch das Recht des Leasinggebers für die Beurteilung der Laufzeit berücksichtigt. IFRS 16 sieht für Leasinggeber Regelungen ähnlich dem bisherigen Standard IAS 17 vor. Im Falle einer Untervermietung durch die Telefónica Deutschland Group, die gemäß IFRS 16.61 ff. als Finance Lease eingestuft wird, erfolgt die Erstbewertung des Net Investments durch Abzinsung der noch nicht erhaltenen Leasingzahlungen. Die leasinggeberseitige Allokation des vertraglichen Entgelts auf Nichtleasingkomponenten ist zukünftig explizit durch Verweis auf IFRS 15 geregelt. Ergänzend bzw. aufbauend zu der beschriebenen systematischen Änderung finden sich im IFRS 16 weitere Änderungen bzw. Neuregelungen wie z.B. die Definition von Leasingverhältnissen, die Bilanzierung von Sale and Leaseback-Transaktionen sowie Untermietverhältnisse (Sub-lease), Bilanzausweis sowie Umfang der erforderlichen Angaben im Anhang.

Ab dem 1. Januar 2019 wird die Telefónica Deutschland Group von dem Wahlrecht Gebrauch machen, für Leasinggegenstände mit geringem Wert oder Verträge mit kurzer Laufzeit (von 12 Monaten oder weniger) kein Nutzungsrecht zu aktivieren. Die Erleichterungsvorschrift des IFRS 16.15 zur Trennung von Leasingkomponenten von Nichtleasingkomponenten wird von der Telefónica Deutschland Group nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen. Insbesondere für folgende Bereiche erfolgt eine Trennung der Nichtleasingkomponenten: Dachstandorte und Grundstücksflächen für die Errichtung von Antennen, Shops, Bürogebäude und KFZ-Leasing.

Die noch zu leistenden Leasingzahlungen werden mit den laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssätzen abgezinst. Für die Abzinsung der noch nicht erhaltenen Leasingzahlungen aus Untermietverhältnissen wird der Zinssatz des vorausgehenden Hauptmietvertrags verwendet.

Das Wahlrecht einer vorzeitigen Anwendung des IFRS 16 wird durch die Telefónica Deutschland Group nicht ausgeübt. Die Umstellung auf IFRS 16 für die Bilanzierung als Leasingnehmer erfolgt nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz, wonach der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen in der Berichtsperiode 2019 erfolgt. Die Telefónica Deutschland Group wird die Vergleichszahlen der Vorjahresperiode nicht anpassen. Für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 wird in Bezug auf die Klassifizierung von Leasingverhältnissen die Erleichterungsvorschrift des IFRS 16.C3 angewendet. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht erneut beurteilt wird, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Stattdessen wird IFRS 16 auf Vereinbarungen angewendet, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 und von IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Auf Vereinbarungen, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 als Vereinbarung ohne Leasingverhältnisse eingestuft wurden, wird IFRS 16 nicht angewendet. Des Weiteren wird die Telefónica Deutschland Group in der Übergangsphase das Wahlrecht in Anspruch nehmen, Leasingverhältnisse, die innerhalb von zwölf Monaten nach der erstmaligen Anwendung enden, als Leasingvertrag mit kurzer Laufzeit zu deklarieren. Für die Bewertung der Nutzungsrechte aus vormaligen Operating Lease Verträgen zum 1. Januar 2019 besteht ein Wahlrecht gemäß IFRS 16.C8, dass je Leasingverhältnis individuell ausgeübt werden kann. Die Telefónica Deutschland Group wird für den Großteil ihrer Verträge die Alternative IFRS 16.C8 (b) (ii) zu Grunde legen, sodass eine Bewertung der Nutzungsrechte in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfolgt, korrigiert um im Voraus geleistete und abgegrenzte Leasingzahlungen. Die Bewertung erfolgt in der Übergangsphase exklusive der anfänglichen direkten Kosten. Bestehende Finanzierungsleasingverträge, bei denen die Telefónica Deutschland Group als Leasingnehmer aufritt, werden zum 1. Januar 2019 mit dem zum 31. Dezember 2018 ermittelten Buchwert fortgeführt.

Die Telefónica Deutschland Group hat den Standard in einem konzernweiten Projekt auf mögliche Auswirkungen analysiert und bewertet. Im Rahmen dieses Projekts wurden die Verträge, Prozesse und Systeme analysiert. Die Gruppe ist Leasingnehmer mit einer sehr hohen Anzahl von Leasingverträgen für unterschiedliche Vermögenswerte. Ein wesentlicher Anteil davon wird nach dem geltenden Standard IAS 17 als Operating Lease bilanziert und die Lease-Raten linear über die Laufzeit verteilt.

Auf Basis der Ergebnisse des Projekts, erwartet die Gruppe folgende Effekte:

In der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 werden schätzungsweise Nutzungsrechte innerhalb einer Bandbreite von 2,6 bis 3,2 Mrd. EUR und Leasingverbindlichkeiten innerhalb einer Bandbreite von 2,5 bis 3,1 Mrd. EUR bilanziert. Die Differenz in Höhe von 84 Mio. EUR bzw. 87 Mio. EUR zwischen den Nutzungsrechten und den Leasingverbindlichkeiten entsteht im Wesentlichen durch die Berichtigung der Nutzungsrechte aufgrund der bereits geleisteten aktivisch abgegrenzten Leasingzahlungen.
Die gesamte geschätzte Anpassung des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz der Telefónica Deutschland Group zum 1. Januar 2019 beträgt -1 Mio. EUR.
Bei der Einführung von IFRS 16 sind Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen, welche derzeit als Operating Lease eingestuft sind, als Nutzungsrechte und korrespondierende Verbindlichkeiten zu aktivieren bzw. passivieren. Die durch diese Änderung im Wesentlichen betroffenen Leasingverträge beziehen sich auf: Dachstandorte für die Errichtung von Antennen, Mietleitungen (Dark Fiber) und Shop- und Bürogebäude. Daraus folgend wird sich im Geschäftsjahr 2019 eine wesentliche Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten, des Anlagevermögens und der Nettofinanzschulden ergeben. Rechnungsabgrenzungsposten für im Voraus geleistete Leasingzahlungen werden sich deutlich reduzieren. Zahlungen zur Begleichung von Leasingverbindlichkeiten werden künftig in Höhe des Tilgungsanteils im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt und entlasten somit den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit.
Künftige auf Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten gerechnete Abschreibungen und Zinsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung den Leasingaufwand ersetzen. Dies wird sich im Geschäftsjahr 2019 positiv auf das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) und das Betriebsergebnis auswirken. Das Finanzergebnis hingegen wird im Geschäftsjahr 2019 negativ beeinflusst.

Durch die Umstellung auf IFRS 16 ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen für die Telefónica Deutschland Group als Leasinggeber. Eine Ausnahme besteht für Untermietverträge von Shopflächen. Diese wurden bisher als Operating Lease bilanziert. Gemäß IFRS 16 wird ein Großteil dieser Untermietverträge als Finance Lease eingestuft. Der voraussichtliche Wert des entstehenden Net Investments wird zwischen 10 bis 20 Mio. EUR betragen.

Hinsichtlich der Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen, welche im Anhang dargestellt werden, (siehe Anhang Nr. 18 Operatingleasingverhältnisse und Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen) geht die Telefónica Deutschland Group davon aus, dass die wesentlichen Unterschiede zur Bewertung der neuen Leasingverbindlichkeiten aus folgenden Sachverhalten resultieren werden:

Abweichung in der Grundgesamtheit der Verträge: Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten keine Leasinggegenstände mit geringem Wert und Verträge mit kurzer Laufzeit (von 12 Monaten oder weniger).
Verlängerungs- und Kündigungsoptionen: Optionen, deren Ausübung oder Nichtausübung als hinreichend sicher eingestuft werden, sind in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen kann sich eine abweichen Beurteilung bezüglich der Optionen ergeben. Ein Beispiel hierfür sind Verträge, die ohne Zahlung einer Vertragsstrafe seitens der Telefónica Deutschland Group gekündigt werden können. Für Zwecke der Ermittlung der Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen werden potentielle Zahlungen über den Kündigungszeitpunkt hinaus nicht berücksichtigt. Nach IFRS 16 hingegen kann die Laufzeit über den Kündigungszeitpunkt hinaus Berücksichtigung finden, sofern die Nichtausübung der Kündigungsoption als hinreichend sicher eingestuft wird. Insofern fallen die Leasingverbindlichkeiten höher aus als die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen.
Rückstellungen für Restrukturierungen in Bezug auf Operatingleasingverhältnisse: Die bilanziell bereits berücksichtigten Restrukturierungsrückstellungen sind in den Verpflichtungen aus Operatingleaseverhältnissen nicht nochmalig zu erfassen. In den Leasingverbindlichkeiten hingegen sind die noch zu leistenden Zahlungen zu berücksichtigen.
Rechtliche Verpflichtung vor Beginn der Laufzeit des Vertrags: Mit beidseitig erfolgter Vertragsunterzeichnung besteht für die Telefónica Deutschland Group eine berichtspflichtige Verpflichtung aus Operatingleasingverhältnissen. Nach IFRS 16 hingegen werden die Leasingverbindlichkeiten erst mit Beginn der Vertragslaufzeit erfasst.

Weitere Angaben

Die Telefónica Deutschland Group plant derzeit alle Änderungen im Rahmen der verpflichtenden Anwendung umzusetzen. Ausgenommen der bereits beschriebenen Effekte, geht die Gruppe derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Anwendung künftiger Standards, Interpretationen und Änderungen aus.

Der Anstieg im Geschäftsjahr 2017 um 28 Mio. EUR resultiert aus dem Erwerb von zwei Gesellschaften.

Die auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Telekommunikation durchgeführte Prüfung auf Wertminderung ergibt keine Notwendigkeit für eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Jahresende 2018, da der erzielbare Betrag in Höhe von 10.088 Mio. EUR (2017: 12.373 Mio. EUR), basierend auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, höher war als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Auch im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Abschreibungen vorgenommen.

In Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird die Prüfung auf Wertminderung dargestellt.

4. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben zur Konzernbilanz

4.1. Geschäfts- oder Firmenwerte

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(In

Millionen EUR)
2018 2017
Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 1. Januar 1.960 1.932
Zugänge durch Erwerb - 28
Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 1.960 1.960

4.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

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(In

Millionen EUR)
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Lizenzen Kundenstämme Software
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2017 10.722 3.075 1.136
Zugänge - 1 279
Abgänge (6) - (40)
Umgliederungen 858 - 5
Zum 31. Dezember 2017 11.574 3.076 1.379
Zum 1. Januar 2018 11.574 3.076 1.379
Zugänge - - 263
Abgänge - - (65)
Umgliederungen - - 4
Zum 31. Dezember 2018 11.574 3.076 1.582
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2017 (8.473) (862) (670)
Zugänge (412) (328) (245)
Abgänge 6 - 40
Umgliederungen - - -
Zum 31. Dezember 2017 (8.879) (1.190) (875)
Zum 1. Januar 2018 (8.879) (1.190) (875)
Zugänge (412) (328) (278)
Abgänge - - 65
Umgliederungen - - -
Zum 31. Dezember 2018 (9.291) (1.518) (1.089)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2017 2.695 1.886 504
Zum 31. Dezember 2018 2.283 1.557 493

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(In

Millionen EUR)
davon aktivierte Eigenleistungen Markennamen Sonstige
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2017 148 104 45
Zugänge 28 - 0
Abgänge (2) (2) (1)
Umgliederungen (1) - -
Zum 31. Dezember 2017 173 101 44
Zum 1. Januar 2018 173 101 44
Zugänge 30 - 0
Abgänge (1) - (2)
Umgliederungen (0) - -
Zum 31. Dezember 2018 201 101 42
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2017 (100) (41) (26)
Zugänge (23) (15) (8)
Abgänge 2 2 1
Umgliederungen 0 - -
Zum 31. Dezember 2017 (121) (54) (33)
Zum 1. Januar 2018 (121) (54) (33)
Zugänge (26) (3) (7)
Abgänge 1 - 2
Umgliederungen - - -
Zum 31. Dezember 2018 (146) (57) (38)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2017 52 48 11
Zum 31. Dezember 2018 56 45 4

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(In

Millionen EUR)
Anlagen im Bau/ Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2017 1.206 16.288
Zugänge (1) 278
Abgänge - (50)
Umgliederungen (863) -
Zum 31. Dezember 2017 342 16.516
Zum 1. Januar 2018 342 16.516
Zugänge 6 269
Abgänge - (66)
Umgliederungen (3) 1
Zum 31. Dezember 2018 344 16.719
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2017 - (10.072)
Zugänge - (1.008)
Abgänge - 50
Umgliederungen - -
Zum 31. Dezember 2017 - (11.030)
Zum 1. Januar 2018 - (11.030)
Zugänge - (1.029)
Abgänge - 66
Umgliederungen - -
Zum 31. Dezember 2018 - (11.993)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2017 342 5.485
Zum 31. Dezember 2018 344 4.727

Lizenzen

Die Lizenzen bestehen zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen aus den nachfolgend aufgeführten Lizenzen:

Im August 2000 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG eine UMTS-Lizenz (3G), deren Nutzung bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt ist. Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band, die bis Dezember 2025 befristet sind. Im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 wurde eine weitere UMTS-Lizenz erworben, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sowie weitere Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band mit Laufzeiten bis Dezember 2025. Der Buchwert zum 31. Dezember 2018 beträgt 439 Mio. EUR (2017: 646 Mio. EUR). Die 3G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen zwei bis sieben Jahre.

Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG darüber hinaus Frequenznutzungsrechte, die u.a. für LTE genutzt werden (4G) und die im Jahr 2025 ablaufen. Mit dem Erwerb der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 wurden weitere Frequenznutzungsrechte durch die Telefónica Deutschland Group erworben, die für LTE nutzbar sind und bis Dezember 2025 laufen. Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 1,8 GHz-Bereich, welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die bis Dezember 2033 befristet sind. Darüber hinaus sind LTE Lizenzen mit Laufzeiten bis Dezember 2025 bzw. Dezember 2033 vorhanden. Der Buchwert der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2018 beträgt 1.504 Mio. EUR (2017: 1.686 Mio. EUR). Die 4G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen sieben bis 15 Jahre.

Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 900 MHz-Bereich (2G), welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die mit einer Laufzeit bis Dezember 2033 ausgestattet sind. Der Buchwert der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2018 beträgt 340 Mio. EUR (2017: 363 Mio. EUR). Die Lizenzen werden planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauer beträgt 15 Jahre.

Kundenstämme

Die Kundenstämme resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der E-Plus Gruppe durch die Telefónica Deutschland. Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 erworbenen Kundenstämme werden über einen verbleibenden Zeitraum von überwiegend fünf bis sechs Jahren abgeschrieben.

Software

Die Software umfasst im Wesentlichen Entwicklungen und Lizenzen für IT- und Office-Anwendungen. In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 betrafen die Zugänge im wesentlichen CRM- und Billingsysteme sowie Data Warehouse- und Enterprise Resource Planning-Systeme. Die Softwareabgänge betreffen im Wesentlichen Programme, deren Ende der betrieblichen Nutzung erreicht wurde.

Markennamen

Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 erworbenen Markennamen werden über verbleibende 16 Jahre abgeschrieben.

Anlagen im Bau/Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Telefónica Deutschland Group weitere Frequenzen ersteigert. Die Nutzung der in den Anlagen im Bau ausgewiesenen 700 MHz Frequenzen (337 Mio. EUR) ist unter anderem von der Räumung durch die Rundfunkanstalten abhängig.

4.3. Sachanlagen

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(In

Millionen EUR)
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges Anlagen im Bau Sachanlagen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2017 747 8.366 245 114 9.473
Zugänge 10 581 46 39 676
Abgänge (25) (165) (33) - (223)
Umgliederungen (4) 10 1 (7) 0
Sonstiges (6) 18 - - 12
Zum 31. Dezember 2017 722 8.809 260 146 9.938
Zum 1. Januar 2018 722 8.809 260 146 9.938
Zugänge 5 607 33 51 697
Abgänge (99) (313) (25) - (438)
Umgliederungen 5 69 12 (86) (1)
Sonstiges 6 8 - - 14
Zum 31. Dezember 2018 639 9.180 280 112 10.210
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2017 (573) (4.525) (159) - (5.256)
Zugänge (59) (766) (37) - (862)
Abgänge 24 164 33 - 222
Umgliederungen 0 (0) - - -
Zum 31. Dezember 2017 (607) (5.127) (163) - (5.896)
Zum 1. Januar 2018 (607) (5.127) (163) - (5.896)
Zugänge (52) (865) (41) - (959)
Abgänge 99 313 25 - 438
Umgliederungen (0) 0 - - -
Zum 31. Dezember 2018 (561) (5.678) (178) - (6.417)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2017 114 3.683 98 146 4.041
Zum 31. Dezember 2018 78 3.502 101 112 3.793

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Grundstücke und Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges sowie Anlagen im Bau.

Die Zuführung der in den Sachanlagen im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme und Rückbau- bzw. Stilllegungsverpflichtungen stehenden Vermögenswerte belief sich auf 19 Mio. EUR (2017: 16 Mio. EUR), welche im Wesentlichen auf die Zinsentwicklung, höhere Kosteneinschätzungen und Zuwächse im Mengengerüst zurückzuführen ist.

Die Sachanlagen aus Finanzierungsleasing betragen zum 31. Dezember 2018 76 Mio. EUR und zum 31. Dezember 2017 124 Mio. EUR. Die Veränderung in Höhe von 48 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen. Die wichtigsten Finanzierungsleasingverhältnisse werden im Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden, Finanzierungsleasing angegeben.

Die Anlagen im Bau resultieren im Wesentlichen aus dem Ausbau des Netzwerks.

4.4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 70 1.268 76 1.272
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) - 40 - 77
Sonstige Forderungen - 62 - 58
Risikovorsorge - (68) (7) (142)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 70 1.301 69 1.265

Um den erwarteten Kreditverlust zu messen, wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in homogene Kundensegmente gruppiert. Der Wertberichtigungssatz wird für jedes Segment auf der Grundlage der Überfälligkeit und tatsächliche erlittener Kreditverluste vergangener Jahre kalkuliert. Der Wert beinhaltet auch zukunftsorientierte Informationen, wenn eine Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und die Einschätzung der während der Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte erwarteten wirtschaftlichen Lage aus der Sicht des Konzerns einen Anpassungsbedarf ergibt. Beobachtbare zukunftsorientierte Information können unter anderem verfügbare Einkommen, das Bruttoinlandsprodukt sowie Inflations-Indizes sein.

Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich im Berichtsjahr keine signifikanten Veränderungen im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen was zu keiner wesentlichen Veränderung der Wertberichtungen für das Geschäftsjahr 2018 führt. Es ergab sich jedoch eine Ausweisänderung auf Grund von IFRS 9. Diese Ausweisänderung ist ein wesentlicher Faktor für den Rückgang der Risikovorsorgeposition im Vergleich zum Vorjahr.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Kreditrisikokonzentrationen und erwartete Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (exklusive O2 My Handy) pro Überfälligkeitszeitband zum 31. Dezember 2018. Die Kreditrisikokonzentration der Bewertungskategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert", die in den Überfälligkeitsband beinhaltet ist, beträgt 1 Mio. Euro.

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Zum 31. Dezember 2018 (In

Millionen EUR)
Bruttobuchwert Risikovorsorge Durchschnittliche erwartete Ausfallrate
Diese Darstellung folgt dem vereinfachten Ansatz:
nicht fällig 708 8 1,1%
fällig seit 1-30 Tagen 117 2 1,8%
fällig seit 31-60 Tagen 13 2 11,4%
fällig seit 61-90 Tagen 6 2 35,6%
fällig seit 91-180 Tagen 70 8 12,0%
fällig seit 181-360 Tagen 20 12 62,6%
fällig seit mehr als 360 Tagen 37 30 80,0%
Summe 972 64

Darüber hinaus bestehen im Kundensegment O2 My Handy Forderungen in Höhe von 441 Mio. EUR deren Wertberichtigung in Höhe von 74 Mio. EUR auf Basis eines fixen Prozentsatzes der Forderungen ermittelt wurde.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten haben einen Bruttobuchwert von 586 Mio. EUR und eine Risikovorsorge in Höhe von 63 Mio. EUR.

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (inklusive O2 My Handy Forderungen) haben einen Buchwert in Höhe von 682 Mio. EUR und die Langfristigen in Höhe von 70 Mio. EUR. Für diese Bewertungskategorie ist keine separate Risikovorsorge gebildet, da das Kreditausfallsrisiko in Höhe von 75 Mio. EUR (davon 74 Mio. EUR O2 My Handy) implizit im beizulegenden Zeitwert berücksichtig ist.

In der Risikovorsorge sind zudem in Höhe von 5 Mio. EUR auch Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Garantiekonten im Zusammenhang mit Transaktionen enthalten.

Bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wird eine Inkassoquote von 23% berücksichtigt.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem vertraglichen Volumen von 78 Mio. EUR, welche während des Geschäftsjahres 2018 an Inkassounternehmen übermittelt wurden und noch nicht bezahlt worden sind, laufen weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich wie folgt:

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 70 779 76 715
Nicht fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 488 - 557
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 70 1.268 76 1.272

Die nachstehende Tabelle zeigt die die Entwicklung der Wertberichtigung für die zum 31. Dezember endenden Jahre 2018 und 2017.

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2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen* Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen* Vertragsvermögenswerte**
--- --- --- --- --- --- ---
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- --- --- ---
31. Dezember 2017 (IAS 39)* - (88) (7) (54) - -
Anpassung aufgrund IFRS 9 - (1) - (1) - -
1. Januar 2018 (IFRS 9) - (89) (7) (55) (0) (1)
Zuführung - (28) - (47) (0) (1)
Auflösung - - - - - 0
Verbrauch - 49 - 33 - 1
Umbuchungen - - (5) 5 0 (0)
31. Dezember 2018 - (68) (13) (63) (0) (1)

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2017
Forderungen aus Lieferung und Leistungen
--- --- ---
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig
--- --- ---
31. Dezember 2017 (IAS 39)* (7) (192)
Anpassung aufgrund IFRS 9 - -
1. Januar 2018 (IFRS 9) (7) (192)
Zuführung - (73)
Auflösung - -
Verbrauch - 123
Umbuchungen - -
31. Dezember 2018 (7) (142)

* Kategorien nach IFRS 9, welche unter IAS 39 unter der Kategorie "Kredite und Forderungen" liefen

** Gemäß IFRS 15

Zum 1. Januar 2018 ergaben sich bis auf Ausweisänderungen keine wesentlichen Effekte bei der Wertberichtigung im Zuge der Implementierung von IAS 39 auf IFRS 9.

In den Jahren 2018 und 2017 verkaufte die Telefónica Deutschland Group Ratenforderungen, um das Working Capital zu optimieren und um Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen zu erhalten. Der Nominalwert der in 2018 abgeschlossenen Transaktionen beläuft sich auf 632 Mio. EUR (2017: 624 Mio. EUR), und der Buchwert beläuft sich auf 625 Mio. EUR (2017: 618 Mio. EUR). Die Forderungsankäufer übernehmen einen Teil des Risikos dieser Forderungen. Die verkauften Forderungen wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Ausnahme des anhaltenden Engagements in Höhe von 70 Mio. EUR vollständig ausgebucht. In Höhe des maximal verbliebenen Verlustrisikos wurde eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst.

Das anhaltende Engagement resultiert aus gewährten Garantien. Hieraus wird eine Inanspruchnahme in Höhe von 5 Mio. EUR erwartet.

Hinsichtlich der sonstigen Forderungen lagen zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Wertminderungen vor.

4.5. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Beteiligungen an Start-up-Unternehmen 1 - 18 -
Zinsswaps 5 2 6 4
Ansprüche aus Versicherungsverträgen 70 - 57 -
Einlage Silent Factoring 12 8 10 12
Kautionen 0 - 0 -
Darlehensforderungen 14 0 2 1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 101 9 94 17

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen den kurzfristigen Anteil der Einlage als Sicherheit für Silent Factoring.

Die Einlage Silent Factoring wird als Sicherheit für die Deckung des Höchstrisikos, das von der Telefónica Deutschland Group zu tragen ist, und der Gewährleistung des Servicing der Forderungen über die Laufzeit der verkauften Forderungen verpfändet. Die Telefónica Deutschland Group erhält einen Festzins für diese Einlage. Bei Ausfall der zugrundliegenden Forderungen ist ein Teil dieser Forderung zu erstatten. Die Einlage stellt eine Sicherheit für die Verluste der Bank aus dem Forderungsverkauf dar.

Der Zinsswap gehört zu dem in 2014 ausgegebenen Bond (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden).

Die Versicherungsansprüche in 2018 sind zur Deckung der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen entstanden, stellen bis auf 8 Mio. EUR Überdeckung jedoch, gemäß IAS 19, kein Planvermögen dar.

Die erfassten Zeitwerte basieren auf den durch die Versicherung übermittelten Werten, die auf internen Rechenmodellen der Versicherung beruhen.

Die Darlehensforderungen enthalten im Wesentlichen ein Darlehen aus dem Verkauf der Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind Darlehen an Start-Ups enthalten, die Optionen zur Wandlung in Eigenkapitalinstrumente beinhalten und Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb einer Kreditlinie zuzurechnen sind.

Für weitere Informationen zu den Beteiligungen an Start-up-Unternehmen siehe Anhang Nr. 9 Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen Wertminderungen vor.

4.6. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte und sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Vorauszahlungen 99 68 129 107
Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen - 0 - 0
Aktivierte Kosten der Vertragserlangung 103 326 - -
Vertragsvermögenswert 4 19 - -
Sonstige Steuerforderungen - 0 - 79
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 206 413 129 186

Die nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen für Mieten von Antennenstandorten und Umsatzsteuer. Bei den Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen verweisen wir auf Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen.

Wie bereits in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt, werden seit der Anwendung des IFRS 15 die Kosten der Vertragserlangung unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert. Diese enthalten Kosten für Provisionen, die Verträgen mit Kunden direkt zugeordnet werden können.

Die aktivierten Kosten der Vertragserlangung werden linear über die zugrundeliegende Amortisierungsdauer ergebniswirksam abgeschrieben. In der Berichtsperiode wurden in diesem Zusammer hang Abschreibungen in Höhe von 437 Mio. EUR erfasst.

Nach IAS 18 wurden Kosten der Vertragserlangung nicht aktiviert sondern direkt ergebniswirksam als Aufwand erfasst.

Der Vertragsvermögenswert enthält Verträge für welche die Telefónica Deutschland Group ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Mobilfunk-Hardware, Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen oder Erbringung von Festnetz- bzw. DSLLeistungen nachgekommen ist, bevor eine Gegenleistung gezahlt oder fällig geworden ist.

Für Vertragsvermögenswerte ist eine Risikovorsorge von 1 Mio. EUR bereits direkt im beizulegenden Wert erfasst. Vertragsvermögenswerte bestehen überwiegend mit Privatkunden.

Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Kurzfristig Kurzfristig
--- --- ---
Lohnsteuer und Sozialversicherung 10 10
Sonstige Steuerverbindlichkeiten für indirekte Steuern 22 119
Sonstige Steuern 7 3
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 39 132

4.7. Vorräte

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Zum 31. Dezember
(In

Millionen EUR)
2018 2017
--- --- ---
Handelswaren 264 109
Wertberichtigung (3) (4)
Vorräte 261 105

Die Vorräte umfassen insbesondere Smartphones und Zubehörteile. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus höheren Vorratsbeständen im Bereich Smartphones.

Der Gesamtbetrag der aufwandswirksam erfassten Vorräte beläuft sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1.275 Mio. EUR (2017: 1.145 Mio. EUR).

Die Lieferanten der Vorräte haben branchentypisch einen Eigentumsvorbehalt an den Vorräten bis zu deren vollständigen Zahlung.

4.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst hauptsächlich Einlagen im Zusammenhang mit Cash-Pooling-Vereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Amsterdam, Niederlande (Telfisa Global B.V.), Forderungen gegen Banken, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt und Kassenbestände.

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Zum 31. Dezember
(In

Millionen EUR)
2018 2017
--- --- ---
Bankguthaben und Kassenbestand 14 14
Cash-Pooling 737 573
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 751 587

Die Telefónica hat Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., einer Konzerngesellschaft der Telefónica, S.A. Group, abgeschlossen und hinterlegt dort ihre Barüberschüsse. Die Telefónica, S.A. ist von internationalen Ratingagenturen mit einem Investment Grade Rating eingestuft. Daher werden hier keine wesentlichen Kreditverluste erwartet.

4.9. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2018 beträgt unverändert 2.975 Mio. EUR und ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Zum 31. Dezember 2018 hält die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind frei übertragbar.

Genehmigtes Kapital

Die Telefónica Deutschland Holding AG verfügt zum 31. Dezember 2018 über ein Genehmigtes Kapital 2016/I in Höhe von 1.487.277.496 EUR.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG ist um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/I).

Kapitalrücklage

Im Zuge einer Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb von E-Plus, die am 18. September und 7. Oktober 2014 in das Handelsregister eingetragen wurden, erfolgte in 2014 eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 4.800 Mio. EUR auf den unveränderten Stand zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 4.800 Mio. EUR.

Mit Eintragung im Handelsregister am 4. Juni 2018 wurde die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von 4.535.097.828 EUR in eine freie Kapitalrücklage (§272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) umgewandelt.

Gewinnrücklage

Gesetzliche Rücklage

Die Gewinnrücklage enthält eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 0,014 Mio. EUR (2017: 0,014 Mio. EUR).

Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2018 zur Ausschüttung in 2019

Der Vorstand der Telefónica Deutschland hat am 29. Oktober 2018 beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 21. Mai 2019 geplant ist, eine Bardividende in Höhe von insgesamt 803 Mio. EUR bzw. 0,27 EUR pro Aktie vorzuschlagen.

Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr

Am 17. Mai 2018 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 0,26 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 773 Mio. EUR, auszuschütten.

Dividendenausschüttung im Vorjahr

Am 9. Mai 2017 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland, für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von 0,25 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 744 Mio. EUR, auszuschütten.

4.10. Verzinsliche Schulden

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Anleihen 1.099 16 504 613
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen 474 79 299 4
Darlehensverbindlichkeiten 408 42 450 0
Finanzierungsleasing 22 8 15 19
Einlage- und Abfindungsverpflichtungen - - - 2
Verzinsliche Schulden 2.004 145 1.268 637

Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im Lagebricht, Risiken aus Finanzinstrumenten verwiesen. Langfristige verzinsliche Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 931 Mio. EUR.

Anleihen

Im Februar 2014 wurde von der Telefónica Deutschland Group eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 500 Mio. EUR platziert. Die Laufzeit der Anleihe endet am 10. Februar 2021. Diese ungesicherte siebenjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) wurde von der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, ausgegeben und wird von der Telefónica Deutschland Holding AG garantiert. Der Kupon der Festzinsanleihe beträgt 2,375% und der Ausgabepreis lag bei 99,624%. Bei einem Emissionsspread von 100 Basispunkten über der siebenjährigen Euro-Midswap-Rate ergibt sich eine Rendite von 2,434%. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München hat den Nettoemissionserlös der Anleihe im Rahmen eines Darlehens der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Anleihe der Telefónica Deutschland Group wurde am 5. Juli 2018 mit einem Nominalvolumen von 600 Mio. EUR emittiert. Der Festzinssatz liegt bei 1,75% und die Laufzeit der Anleihe endet am 5. Juli 2025. Diese ungesicherte siebenjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) wurde ebenfalls von der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, ausgegeben und wird von der Telefónica Deutschland Holding AG garantiert. Die Anleihe dient der Refinanzierung einer im November fälligen und inzwischen zurückgezahlten Anleihe sowie für allgemeine Unternehmenszwecke. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München hat den Nettoemissionserlös der Anleihe im Rahmen eines Darlehens der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung gestellt.

Die Bewertung der Anleihen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode.

Auf einen Teilbetrag des Nominalvolumens der oben genannten Anleihe vom Februar 2014 wurde in Höhe von 150 Mio. EUR ein Zinsswap abgeschlossen, welcher als Fair Value Hedge bilanziert wird. Auf Grundlage dieses Zinsswapvertrags zahlt die Telefónica Deutschland Group einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribor auf den Nominalbetrag von 150 Mio. EUR und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes von 1,268% auf denselben Betrag. Dieser Zinsswap hat einen positiven Clean Fair Value (d.h. ohne Berücksichtigung von aufgelaufenen Zinsen) von 5 Mio. EUR und wird in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Aus der Buchwertanpassung der langfristigen Finanzschulden ergibt sich ein kumulierter Verlust in Höhe von 5 Mio. EUR (kumulierter Verlust von 8 Mio. EUR in 2017 und 3 Mio. EUR Gewinn in 2018), während der zugehörige Clean Price des Zinsswaps zu einem kumulierten Gewinn von 5 Mio. EUR (kumulierter Gewinn in 2017 8 Mio. EUR und Verlust von 4 Mio. EUR in 2018) führt. Der beizulegende Zeitwert des Dirty Prices (d.h. mit Berücksichtigung aufgelaufener Zinsen) aus dem Zinsswap, der die Finanzschuld absichert, beträgt zum 31. Dezember 2018 6 Mio. EUR (2017- 10 Mio. EUR) und wird in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen.

Der Fair Value des Swaps, die Buchwertanpassung und die Amortisation der Buchwertanpassungen werden im Zinsergebnis erfasst.

Der abgesicherte Nominalbetrag der Finanzschulden beträgt 150 Mio. EUR. Damit sind 14% des Bestandes an Anleihen des Unternehmens von festverzinslich auf variabel verzinslich getauscht.

Die Buchwertanpassung der Anleihen wird bestimmt durch Abzinsung der vertraglichen künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen.

Bei der Bewertung der Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer berücksichtigen würden, einschließlich der Kreditrisiken der Vertragspartner. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Vertrages unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven.

Für weitere Informationen zur Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen verweisen wir auf die Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten im zusammengefassten Lagebericht

Schuldscheindarlehens-/Namensschuldverschreibungen

Die Telefónica Deutschland Group hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Volumen von 300 Mio. EUR abgeschlossen.

Die platzierten Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 172 Mio. EUR haben ungesicherte Tranchen mit Laufzeiten von fünf, acht und zehn Jahren, jeweils sowohl mit variabler und mit fester Verzinsung. Die durchschnittliche Verzinsung der Tranchen mit fixen Zinssatz beläuft sich auf 1,38% p.a. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge.

Die platzierten Namensschuldverschreibungen haben Laufzeiten von 12, 15 und 17 Jahren und feste Verzinsung. Die Tranchen betragen jeweils 3 Mio. EUR, 33 Mio. EUR und 92 Mio. EUR, die jeweilige Verzinsung beträgt 2,000%, 2,250% und 2,375%.

Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.

Die Telefónica Deutschland Group hat weiterhin über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Februar 2018 Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen und eine Namensschuldverschreibung im Gesamtvolumen von insgesamt 250 Mio. EUR begeben. Die platzierten Schuldscheindarlehen haben Tranchen mit Laufzeiten von 1 Jahr mit fixer Verzinsung sowie Laufzeiten mit 5 und 7 Jahren mit variabler und fixer Verzinsung und eine Tranche mit 10 jähriger Laufzeit mit fixer Verzinsung. Die jeweilige Verzinsung der fixen Tranchen mit 1, 5, 7 und 10 Jahren Laufzeit beträgt 0,03 %, 1,051%, 1,468% und 1,962% p.a. Die Namensschuldverschreibung weist eine Laufzeit von 15 Jahren und eine fixe Verzinsung von 2,506% p.a. auf. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.

Darlehensverbindlichkeiten

Am 22. März 2016 wurde eine revolvierende Konsortialkreditlinie (RCF) in Höhe von 750 Mio. EUR unterschrieben. Die Laufzeit dieser Konsortialkreditlinie wurde im Februar 2018 letztmalig um ein Jahr bis März 2023 verlängert. Die Verzinsung des RCF erfolgt variabel zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Zum 31. Dezember 2018 besteht keine Inanspruchnahme der Kreditlinie.

Am 13. Juni 2016 wurde ein Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 450 Mio. EUR unterschrieben. Zum 31. Dezember 2018 war dieser in Höhe von 450 Mio. EUR mit fixer Verzinsung in Form von zwei Tranchen in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit bis Dezember 2024 bzw. Mai 2025 und werden ab Dezember 2019 bzw. Mai 2020 in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Der Referenzzinssatz der fixen Tranchen bestimmt sich nach den Grundsätzen, die jeweils durch die Organe der EIB für gleichartige Darlehen festgelegt werden.

Die Telefónica Deutschland Group hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken. Die Laufzeit der Kreditlinie hat sich in 2018 um ein Jahr bis 31. Juli 2019 verlängert. Zum 31. Dezember 2018 besteht keine Inanspruchnahme dieser Kreditlinie.

Finanzierungsleasing

Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen resultieren hauptsächlich aus Vereinbarungen für Netzwerkelemente, die im Rahmen von Sale- und Leaseback-Transaktionen geschlossen und gemäß ihrer Ausgestaltung jeweils als Finanzierungsleasing eingestuft werden, sowie aus Vereinbarungen zur Anmietung von IT-Ausstattungen.

Im Rahmen dieser Finanzierungsleasingvereinbarungen erfasst die Telefónica Deutschland Group im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie im Vorjahr die zugehörigen Vermögenswerte in der Position Sachanlagen (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.3 Sachanlagen).

Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2018
(In

Millionen EUR)
Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen Nicht amortisierter Zinsaufwand Barwert zukünftiger Mindestleasingzahlungsverpflichtungen
--- --- --- ---
fällig innerhalb eines Jahres 8 0 8
fällig zwischen 1 und 5 Jahren 23 0 22
fällig in mehr als 5 Jahren - - -
Summe 31 1 30

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Zum 31. Dezember 2018
(In

Millionen EUR)
Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen Nicht amortisierter Zinsaufwand Barwert zukünftiger Mindestleasingzahlungsverpflichtungen
--- --- --- ---
fällig innerhalb eines Jahres 19 1 19
fällig zwischen 1 und 5 Jahren 15 0 15
fällig in mehr als 5 Jahren - - -
Summe 34 1 33

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

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Zum 31. Dezember
(In

Millionen EUR)
2017 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit** Akquisitionen Fair Value Änderungen Sonstige Veränderungen 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Anleihen* 1.117 (4) - (3) 6 1.115
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen 303 250 - - 1 554
Darlehensverbindlichkeiten 450 - - - 0 450
Finanzierungsleasing 33 (22) 19 - - 30
Einlage- und Abfindungsverpflichtungen 2 - - - (2) -
Verzinsliche Schulden 1.905 224 19 (3) 4 2.149

* für wesentliche Bewegungen verweisen wir auf Anhang Nr. 10 Verzinsliche Schulden (Anleihen)

** Die gezahlten Zinsen für verzinslichen Schulden werden im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen und werden nicht in dieser Überleitung berücksichtigt.

4.11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten - 1.102 - 773
Abzugrenzende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 697 17 842
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) - 362 - 374
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17 2.160 17 1.989
Sonstige, nicht handelsbezogene Verbindlichkeiten 1 158 1 125
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) 1 45 - 40
Übrige Verbindlichkeiten - 56 - 69
Sonstige Verbindlichkeiten 1 260 1 235
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 19 2.419 19 2.224
Rechnungsabgrenzungsposten 176 535 255 527

Die abzugrenzenden Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für Waren und Dienstleistungen sowie für das Anlagevermögen.

Die sonstigen, nicht handelsbezogenen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Personal und die Verbindlichkeiten aus Silent Factoring.

Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren.

Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im Lagebericht, Risiken aus Finanzinstrumenten, verwiesen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen aus bereits geleisteten Kundenzahlungen auf Prepaid-Guthaben sowie sonstige erhaltene Anzahlungen für künftigen Leistungsbezug. Darüber hinaus ist im Rechnungsabgrenzungsposten die vertragliche Verpflichtung auf Zahlungen, die vorzeitig, vor der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Leistungen, enthalten. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 5.1 Umsatzerlöse.

Weiterhin ist die im Zuge des Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator (MBA MVNO) Vertrags die vertragliche Verpflichtung aus der erhaltenen Zahlung von der MS Mobile Service GmbH (Drillisch) enthalten.

Die vertraglichen Verpflichtungen werden gemäß der erwarteten Inanspruchnahme in die jeweilige Fristigkeit aufgeteilt. Vertragliche Verpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen auf Prepaid-Guthaben sind ausschließlich als kurzfristig eingestuft.

4.12. Rückstellungen

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Zum 31. Dezember 2018 2017
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Pensionsverpflichtungen 157 - 151 -
Restrukturierung 23 67 43 64
Rückbau 310 111 378 73
Sonstige Rückstellungen 36 10 28 6
Rückstellungen 526 188 599 142

Pensionsverpflichtungen

Die Telefónica Deutschland Group unterhält leistungsorientierte Pensionspläne. Diese beinhalten im Wesentlichen leistungsorientierte Ansprüche gegenüber einem externen Versorgungsträger (GruppenUnterstützungskasse, die entsprechend ihrer Satzung geleitet wird) und unmittelbare Zusagen (Direktzusagen).

Die übergeordnete Anlagepolitik und -strategie für die leistungsorientierten Pensionspläne basiert auf dem Ziel, eine Rendite aus dem Planvermögen sowie aus den Erstattungsansprüchen gegenüber Versicherungen zu erwirtschaften, welche zusammen mit den Beiträgen ausreichen, um den Pensionsverpflichtungen nachzukommen.

Die Anlage des Planvermögens erfolgt in Rückdeckungsversicherungen, die unmittelbar von der Telefónica Deutschland Group oder mittelbar von der Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen resultieren aus denjenigen Rückdeckungsversicherungen, die nicht zugunsten der Mitarbeiter verpfändet wurden.

Die Anforderungen an die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der Finanzierungsstrategie der Unterstützungskasse und sind in deren Richtlinie fixiert. In der Richtlinie wird definiert, dass die vorgesehenen leistungsorientierten Ansprüche von der Unterstützungskasse erbracht werden. Sie werden in vollem Umfang von der Telefónica Deutschland Group finanziert. Die Telefónica Deutschland Group wendet der Unterstützungskasse die notwendigen finanziellen Mittel zu.

Satzungsgemäß muss die Unterstützungskasse ihre Leistungen jedoch einstellen bzw. kürzen, wenn die Firma die erforderlichen Finanzierungsmittel der Unterstützungskasse nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stellt. In diesem Fall kann der Mitarbeiter seinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gegen die Telefónica Deutschland Group geltend machen.

Die Höhe der Versorgungszusagen für die leistungsorientierten Pensionspläne bemisst sich im Wesentlichen nach dem Grundgehalt der einzelnen Mitarbeiter über die Beschäftigungsdauer. Die Versorgungsleistungen umfassen Altersrenten, Berufsunfähigkeitsleistungen sowie Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene.

Um die biometrischen Risiken der Versorgungszusagen (wie z.B. vorzeitiger Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod des Versorgungsanwärters) zu minimieren, wird das Renten- oder Alterskapitalversprechen in vollem Umfang (kongruent) oder teilweise durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Zusätzlich dient die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsanwärter der Sicherung der Ansprüche der Begünstigten im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens.

Dieser leistungsorientierte Plan unterliegt versicherungsmathematischen und finanzwirtschaftlichen Risiken wie dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko, sowie dem Inflationsrisiko. Zudem sind alle Rückdeckungsversicherungen im Wesentlichen bei einem Versicherungsunternehmen.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 40 Mio. EUR (2017: 39 Mio. EUR).

Die Telefónica Deutschland Group schließt zusätzlich beitragsorientierte Pensionspläne für Mitarbeiter ab. Der erfasste Beitrag für den beitragsorientierten Versorgungsplan beträgt 2 Mio. EUR (2017: 2 Mio. EUR).

In den nachstehenden Tabellen sind die Eckdaten der leistungsorientierten Pensionspläne angegeben:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus kapitalgedeckten Plänen (114) (108)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus ungedeckten Plänen (125) (128)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (239) (235)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 90 84
davon Überdeckung 8 -
Pensionsrückstellungen (157) (151)
Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen 62 57

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen entwickelte sich in den Jahren 2018 und 2017 wie folgt:

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(In

Millionen EUR)
2018 2017
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar (235) (233)
Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) (9) (9)
Zinsaufwand (Finanzergebnis) (4) (4)
Neubewertung des Barwerts der Pensionsverpflichtung 6 8
davon versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste)durch Veränderung finanzieller Annahmen (4) 5
davon erfahrungsbedingte Anpassungen 11 3
davon Anpassung der demografischen Annahme (1) -
Gezahlte Leistungen 3 3
Sonstiges (0) -
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember (239) (235)

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich in den Jahren 2018 und 2017 wie folgt:

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(In

Millionen EUR)
2018 2017
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar 84 128
Erträge / (Aufwand) aus Planvermögen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind 1 0
Zinserträge (Finanzergebnis) 1 2
Arbeitgeberbeiträge 3 6
Gezahlte Leistungen (2) (2)
Sonstiges 2 (50)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 90 84

Der beizulegende Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen entwickelte sich in den Jahren 2018 und 2017 wie folgt:

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(In

Millionen EUR)
2018 2017
Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 1. Januar 57 8
Erträge / (Aufwand) aus Erstattungsansprüchen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind 0 (0)
Zinserträge (Finanzergebnis) 1 0
Arbeitgeberbeiträge 6 0
Gezahlte Leistungen (1) (0)
Sonstiges (2) 50
Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 31. Dezember 62 57

Die in 2017 in der Position "Sonstiges" ausgewiesenen Beträge bei der leistungsorientierten Verpflichtung und bei dem Planvermögen stammen aus der Übertragung von Pensionsverpflichtungen und der dazu gehörenden Planvermögen.

Die in 2018 in der Position "Sonstiges" ausgewiesenen Beträge beim Planvermögen und bei den Erstattungsansprüchen resultieren aus dem Saldierungsverbot von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen mit dem Planvermögen.

In 2018 gab es analog zum Vorjahr keine Begrenzung des Aktivpostens. Dieses Jahr gibt es eine Überdeckung in Höhe von 8 Mio. EUR, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen wird.

Nachfolgend sind die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wiedergegeben, die der Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zum Stichtag zugrunde liegen (Angaben in Form von Durchschnittsfaktoren).

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Zum 31. Dezember 2018 2017
Diskontierungszinssatz 1,95% 1,75%
Rentensteigerungsrate 1 %; 1,75 % 1 %; 1,75 %
Fluktuationsrate (0 % - 20 %) (0 % - 20 %)

Die Sterbetafeln, die der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zu den Bilanzstichtagen zugrunde liegen, sind die Heubeck'schen Richttafeln 2005G für 2017 und die Heubeck'schen Richttafeln 2018G für 2018.

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Zum 31. Dezember (In Jahren) 2018 2017
Lebenserwartung für derzeitige Rentner im Alter von 65 Jahren 22 21
Lebenserwartung für derzeit 40-jährige Anwärter im Alter von 65 Jahren 25 24

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 folgende Auswirkungen:

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(In

Millionen EUR)
Erhöhung Parameter Reduzierung Parameter
Diskontierungszinssatz (+0,25 % / -0,25 %) (12) 13
Rentensteigerung (+0,50 % / -0,50 %) 9 (10)
Fluktuation (+1,00 % / -1,00 %) - -
Langlebigkeit (+1 Jahr) 8 -

Erhöhungen und Senkungen des Diskontierungssatzes und der Rentensteigerungen wirken bei der Ermittlung der DBO aufgrund von Zinseszinseffekten nicht in gleicher Höhe. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige, konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (beispielsweise 0,25 %) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, muss die Auswirkung auf die DBO nicht notwendigerweise linear sein.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zur Fälligkeitsanalyse erwarteter Leistungsauszahlungen:

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 1 3 2
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 2 3 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 3 3 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 4 4 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 5 4 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb von 6 bis 10 Jahren 29 24

Die durchschnittlich erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt im Geschäftsjahr 2018 bei 21,8 Jahren (2017: 22,8 Jahren).

Die beste Schätzung der Beiträge, die in dem zum 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahr in die Pläne eingezahlt werden, beträgt 9 Mio. EUR (2017: 9 Mio. EUR).

Sonstige Rückstellungen

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(In

Millionen EUR)
Restrukturierung Rückbau Sonstige Total
Zum 1. Januar 2018 106 450 33 590
Zugänge 40 19 10 69
Verbrauch (51) (49) (0) (101)
Auflösung (6) - (1) (7)
Umbuchungen 0 - 4 4
Aufzinsung - 0 - 0
Zum 31. Dezember 2018 90 421 46 556
davon langfristig 23 310 36 369
davon kurzfristig 67 111 10 188

Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen, die sich aus der Transformation der Telefónica Deutschland Group im Rahmen der Integration von E-Plus ergeben und die Steigerung der Profitabilität durch Synergien zum Ziel haben. Der Betrag von 90 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 (2017: 106 Mio. EUR) verteilt sich im Wesentlichen auf Abfindungszahlungen im Rahmen von Personalanpassungen, die Netzwerkkonsolidierung, die Aufhebung von Verträgen mit Handelsvertretern sowie weitere Maßnahmen.

Weiter ergab sich ein Rückgang aufgrund des planmäßigen Verbrauchs in Höhe von 51 Mio. EUR, gegenläufig wirkten die Zugänge in Höhe von 40 Mio. EUR. Diese Zugänge werden wie auch im Vorjahr unter den sonstigen Aufwendungen sowie im Personalaufwand erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 5.3 Personalaufwand und 5.4 Sonstige Aufwendungen).

Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen beinhalten die kalkulierten Kosten für Rückbau und Entfernung von Vermögenswerten (z. B. Mobilfunkeinrichtungen wie Betriebsvorrichtungen und Technik), größtenteils basierend auf den Verträgen mit den Dienstleistern.

In Bezug auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme und dem damit verbundenen Abfluss der Zahlungsmittel bestehen Abhängigkeiten von der Umsetzung der aktuell verfolgten Netzkonsolidierungsstrategie.

5. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung

5.1. Umsatzerlöse

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Erbringung von Dienstleistungen 6.034 6.149
Übrige Umsatzerlöse 1.286 1.147
Umsatzerlöse 7.320 7.296

Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen sowie Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL. Die übrigen Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware sowie sonstige Umsatzerlöse.

Auf keinen Kunden der Telefónica Deutschland Group entfallen mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Mobilfunk und Festnetz/ DSL ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Umsatzerlöse aus Mobilfunk 6.539 6.415
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.267 5.287
Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware 1.272 1.128
Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL 767 862
Sonstige Umsatzerlöse 13 19
Umsatzerlöse 7.320 7.296

Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen

Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach- (einschließlich ein- und ausgehender Anrufe), Messaging-(einschließlich SMS und MMS) und mobile Datendienste sowie auf Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und SMS Nachrichten bezahlt und über unser Netz zugestellt werden. Zudem sind einmalige Anschlussgebühren enthalten, soweit diese auf die Mobilfunkdienstleistungen allokiert wurden.

Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware

Die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware enthalten die Einnahmen aus dem Verkauf von Mobilfunkgeräten im Rahmen des "O2 My Handy"-Modells, bei den bisherigen E-Plus Marken den Hardwareanteil aus gebündelten Produkten (Hardware-Bündelangebote) sowie die Umsatzerlöse aus Barverkäufen. Des Weiteren sind Umsatzerlöse aus Hardware-Verkäufen an Distributoren und Partnern sowie aus Verkäufen von Zubehör enthalten.

Der Kunde kann bei dem "O2 My Handy"-Modell wählen, ob er den gesamten Kaufpreis des Mobilfunkgeräts sofort zahlt oder zunächst eine Anzahlung leistet und den restlichen Kaufpreis in 24 Monatsraten zahlt.

Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL

Die Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL bestehen hauptsächlich aus Umsatzerlösen aus DSL-Dienstleistungen für Privatkunden, aus DSL-Aktivierungsgebühren für Privatkunden, aus DSL-Hardware und einmaligen Posten (z.B. Gebühren für die Anschriftsänderung, Rufnummernmitnahme usw.), aus Wholesale ULL (auch Wholesale DSL genannt) aus dem Verkauf von DSL-Produkten, Dienstleistungen und Hardware an Fremdanbieter, die diese neu bündeln und an Endkunden weitervertreiben sowie aus Datenverkehrserlösen von Carriern in Verbindung mit dem Verkauf und Handel von Minuten zwischen Carriern zur Verbindung ihrer Kundengespräche über Netze anderer Betreiber. Zudem beinhalten die DSL-Umsatzerlöse auch Festnetz-Umsatzerlöse.

Sonstige Umsatzerlöse

Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf das Neugeschäft wie Werbung und Finanzdienstleistungen, z.B. den mobilen Angebotsservice "O2 More Local", das O2 Banking sowie neue innovative Produkte aus dem Geschäftsfeld IoT ADA.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

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(In

Millionen EUR)
31. Dezember 2018 1. Januar 2018
Vertragsvermögenswert 23 17
Vertragliche Verpflichtung 522 513

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(In Millionen Euro) 2018 2017*
Zu Beginn der Periode in der vertraglichen Verpflichtung erfasste Beträge, die zu Umsatzerlösen in der Berichtsperiode geführt haben. 445 -

* Keine Angabe für die Vergleichsperiode, da Anwendung von IFRS 15.C (3 b).

Die Telefónica Deutschland Group erhält Zahlungen von Kunden auf der Grundlage eines Abrechnungsplans, der Bestandteil der jeweiligen Verträge ist. Der Vertragsvermögenswert bezieht sich dabei auf den Anspruch auf eine Gegenleistung für die Erfüllung der zu erbringenden vertraglichen Leistungen. Der Vertragsvermögenswert enthält Verträge für welche die Telefónica Deutschland Group ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von MobilfunkHardware, Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen oder Erbringung von Festnetz- bzw. DSL-Leistungen nachgekommen ist, bevor eine Gegenleistung gezahlt oder fällig geworden ist. Bereits als Forderungen ausgewiesene Beträge bleiben beim Ansatz des Vertragsvermögenswerts unberücksichtigt.

Forderungen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird, da die Fälligkeit der Zahlung lediglich abhängig vom Zeitablauf ist.

Die vertragliche Verpflichtung bezieht sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald (oder wenn) die Telefónica Deutschland Group die vertraglichen Leistungen erbringt.

Die Veränderungen der vertraglichen Vermögenswerte oder Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der (noch nicht erfolgten) Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtungen.

Zukünftige Umsatzerlöse aus noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen

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(In

Millionen EUR)
Davon voraussichtlich in <12 Monaten erfüllt Davon voraussichtlich in >12 Monaten erfüllt
Gesamtumfang der zum 31. Dezember 2018 kontrahierten, aber noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen 1.120 269

Im Rahmen der Angaben gem. IFRS 15.120 wurde vom Practical Expedient nach IFRS 15.121 Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang wurden Leistungsverpflichtungen, welche aus Verträgen mit maximal einem Jahr Laufzeit resultieren sowie Leistungsverpflichtungen für welche der Umsatz korrespondierend zur Rechnungstellung realisiert wurden, nicht berücksichtigt.

Entsprechend ist der auf diese noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen allokierte Anteil des Transaktionspreises in der Angabe nicht enthalten.

5.2. Sonstige Erträge

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge 177 128
Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten 0 31
Sonstige Erträge 177 159

Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten Fertigungslöhne sowie den zurechenbaren Teil der Gemeinkosten im Zusammenhang mit Investitionen in das Anlagevermögen.

5.3. Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2018 betragen die Personalaufwendungen 610 Mio. EUR (2017: 642 Mio. EUR). Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 518 Mio. EUR (2017: 552 Mio. EUR), auf die soziale Sicherheit 80 Mio. EUR (2017: 78 Mio. EUR) sowie 11 Mio. EUR (2017: 11 Mio. EUR) auf die Altersversorgung. Der Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung wird in Anhang Nr. 13 Anteilsbasierte Vergütungen, der Personalaufwand aus Pensionsplänen wird in Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen dargestellt.

Außerdem sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 19 Mio. EUR (2017: 44 Mio. EUR) im Personalaufwand erfasst. Weitere Informationen hierzu siehe Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen.

5.4. Sonstige Aufwendungen

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Sonstige Fremdleistungen 2.190 2.168
Sonstige betriebliche Aufwendungen 103 94
Wertberichtigung des Umlaufvermögens 7 7
Werbung 253 291
Sonstige Aufwendungen 2.552 2.560

Die sonstigen Fremdleistungen beinhalten unter anderem Provisionen.

In den sonstigen Aufwendungen sind zum 31. Dezember 2018 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 66 Mio. EUR (2017: 38 Mio. EUR) erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.12 Rückstellungen).

5.5. Abschreibungen

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Abschreibungen auf Sachanlagen 959 862
Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte 1,029 1.008
Abschreibungen 1.987 1.869

5.6. Finanzergebnis

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten 2 5
Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden (42) (37)
Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten (3) (2)
Sonstige Währungsumrechnungsverluste/ -gewinne (0) 0
Finanzergebnis (42) (34)

Die Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus verspäteten Zahlungen.

Die Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden bestehen im Wesentlichen aus der Verzinsung für die im November 2013, Februar 2014 und Juli 2018 emittierten Anleihen, für den zum 13. Juni 2016 unterschriebenen Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB), der zum 31. Juli 2017 unterschriebenen bilateralen revolvierenden Kreditlinie mit der Finanzierungsgesellschaft der Telefónica S.A. Group, Telfisa Global B.V, sowie für die im März 2015 und Februar 2018 ausgegebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.

Ferner sind Zinsen aus der Verpflichtung von Finanzierungsleasing enthalten.

5.7. Ertragsteuern

Steuerliche Organschaft

Zum 31. Dezember 2018 umfasst die ertragsteuerliche Organschaft der Telefónica Deutschland Group 17 (2017: 17) Unternehmen.

Laufende und Latente Steuern

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Laufender Steueraufwand 0 (0)
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) 3 (262)
Ertragsteuern 3 (262)

Bei den latenten Steueransprüchen ergeben sich folgende Änderungen:

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(In

Millionen EUR)
2018 2017
Zum 1. Januar 162 427
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) 3 (262)
Betrag der in der Konzerngesamtergebnisrechnung direkt im Eigenkapital erfassten latenten Steuern (2) (3)
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 (134) -
Zum 31. Dezember 27 162

Steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen

Die steuerlichen Verlustvorträge, für die zum 31. Dezember 2018 keine latenten Steueransprüche ausgewiesen werden, betragen 14.693 Mio. EUR für Körperschaftsteuer und 14.284 Mio. EUR für Gewerbesteuer (2017: 14.439 Mio. EUR und 14.060 Mio. EUR). In 2017 wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 263 Mio. EUR keine latenten Steueransprüche angesetzt. Für Gesellschaften bzw. den ertragsteuerlichen Organkreis, die im Vorjahr oder in der laufenden Periode ein negatives Ergebnis erzielt haben, wurde ein latenter Steueranspruch nach Saldierung mit latenten Steuerschulden in Höhe von 204 Mio. EUR (2017: 162 Mio. EUR) aktiviert, da die künftige Realisierung dieses Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung erwartet wird. Die Summe der latenten Steueransprüche und -schulden gesamt beträgt 27 Mio. EUR (2017: 162 Mio. EUR).

Der Aktivierung der Verlustvorträge liegt eine konservativere Abschätzung der künftigen Erträge zugrunde, als diese für andere, nicht rechnungslegungsrelevante Zwecke antizipiert werden.

Die Zusammensetzung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen ist wie folgt:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Latente Steueransprüche 2018 Latente Steuerschulden Latente Steueransprüche 2017 Latente Steuerschulden
Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte 600 (534) 853 (685)
Materielle Vermögenswerte - (200) - (210)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1 (172) 10 (16)
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 3 (0) 8 (8)
Schulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 14 (5) 28 (7)
Rückstellungen inklusive Pensionsrückstellungen 111 (1) 88 (18)
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 12 (6) 23 (6)
Steuerliche Verlustvorträge 204 - 102 -
Latente Steueransprüche/ (-schulden) brutto 945 (918) 1.112 (951)
Saldierung (741) 741 (951) 951
Latente Steueransprüche/ (-schulden) nach Saldierung lt. Konzernbilanz 204 177 162 -
Summe latente Steueransprüche/ (-schulden) gesamt 27 - 162 -

Bei den latenten Steuern handelt es sich in Höhe von 945 Mio. EUR (2017: 1.112 Mio. EUR) grundsätzlich um langfristige aktive latente Steuern. Bei den passiven latenten Steuern handelt es sich in Höhe von 814 Mio. EUR (2017: 951 Mio. EUR) grundsätzlich um langfristige passive latente Steuern und in Höhe von 104 Mio. EUR um kurzfristige passive latente Steuern im Zusammenhang mit der Aktivierung von kurzfristig abschreibbaren Vertragserlangungskosten nach IFRS 15, ausgewiesen im Anhang Nr. 3 q) Veröffentlichte, verpflichtend anzuwendende Standards und IFRIC-Interpretaionen zum 31. Dezember 2018.

Überleitung vom Ergebnis vor Steuern auf die ausgewiesenen Ertragsteuern

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Ergebnis vor Steuern (233) (118)
Steueraufwand zum geltenden gesetzlichen Steuersatz (32 %) 74 38
Nicht abzugsfähige Aufwendungen (12) (11)
Veränderung nicht berücksichtigter temporärer Differenzen und steuerliche Verlustvorträge (60) (289)
Sonstiges - (0)
Ertragsteuern 3 (262)
Laufender Steuerertrag / (-aufwand) 0 (0)
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) 3 (262)
Ertragsteuern 3 (262)

6. Unternehmenszusammenschlüsse

Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der Telefónica Deutschland Group keine Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 10 Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group verwiesen).

7. Veräußerungsgruppen

Veräußerungsgruppe in 2018: Verkauf der Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG

Mit Vertrag vom 14. September 2018 hat die E-Plus Service GmbH sämtliche Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG verkauft. Die Veräußerung sämtlicher Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG wurde zum 8. Oktober 2018 formal und rechtlich vollzogen. Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Kontrollverlustes wurde das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert. Der Buchwert der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden und die Auswirkung auf den Konzernabschluss waren von untergeordneter Bedeutung.

8. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt wird.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern sowie die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien bereinigt werden.

Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie, das auf Stammaktionäre der Muttergesellschaft entfällt, wird auf der Basis folgender Daten gemäß IAS 33 berechnet.

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnendes unverwässertes = verwässertes Periodenergebnis (230) (381)
Durchschnittlich gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien (in Mio. Stück) 2.975 2.975
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert = verwässert) (0,08) (0,13)

Außerdem ist das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG bedingt erhöht (siehe Anhang Nr. 4.9 Eigenkapital). Aktien aus dem bedingten Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind nicht Gegenstand der Berechnung des Ergebnisses pro Aktie, da sie bedingt emissionsfähig sind.

9. Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

In den nachstehenden Tabellen sind die beizulegenden Zeitwerte aller finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Group gemäß den Bewertungskategorien aus IFRS 9 unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 13 angegeben.

Zum 31. Dezember 2018 stellt der Buchwert der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Zudem wird in den Tabellen die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß der Bedeutung der Input-Parameter angegeben, die für ihre jeweilige Bewertung verwendet wurden. Die Prüfung erfolgt dabei sukzessive von Stufe zu Stufe. Die erste Stufe wird vorrangig priorisiert betrachtet und die nachfolgenden Stufen erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn die Anforderungen an die Inputfaktoren der ersten Stufe nicht erfüllt werden konnten. Zu diesem Zweck werden drei Stufen bzw. Bewertungshierarchien festgelegt:

Stufe 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
Stufe 2: Inputfaktoren der zweiten Stufe sind andere als die auf Stufe eins genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind.

Zum 31. Dezember 2018 Finanzielle Vermögenswerte

Bewertungshierarchie

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(In Millionen EUR) Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IFRS 9) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 5 1 -
davon Derivate 5 - -
davon Beteiligungen an Start-Up - 1 -
davon Sonstige - - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - - 682
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 2 - -
davon Derivate 2 - -
davon Sonstige - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) - - -
Gesamt 6 1 752

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(In Millionen EUR) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 26 70 101
davon Derivate - - 5
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1
davon Sonstige 26 70 96
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) 618 1 1.301
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 8 - 9
davon Derivate - - 2
davon Sonstige 8 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) 751 - 751
Gesamt 1.402 72 2.233

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(In

Millionen EUR)
Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - 70 - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) - 31 1 31
davon Derivate - 5 - 5
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1 1
davon Sonstige - 26 - 26
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - 1.300 - 1.300
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) - 9 - 9
davon Derivate - 2 - 2
davon Sonstige - 8 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) - 751 - 751
Gesamt - 2.160 1 2.161

Zum 31. Dezember 2017 Finanzielle Vermögenswerte*

Bewertungshierarchie

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(In

Millionen EUR)
Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IAS 39) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - - -
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 6 18 -
davon Derivate 6 - -
davon Beteiligungen an Start-Up - 18 -
davon Sonstige - - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - - -
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 4 - -
davon Derivate 4 - -
davon Sonstige - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) - - -
Gesamt 10 18 -

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(In

Millionen EUR)
Kredite und Forderungen Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) 69 - 69
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 12 57 94
davon Derivate - - 6
davon Beteiligungen an Start-Up - - 18
davon Sonstige 12 57 69
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) 1.263 2 1.265
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) 13 - 17
davon Derivate - - 4
davon Sonstige 13 - 13
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) 587 - 587
Gesamt 1.944 59 2.032

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(In

Millionen EUR)
Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - 69 - 69
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) - 18 - 18
davon Derivate - 6 - 6
davon Beteiligungen an Start-Up - - - -
davon Sonstige - 12 - 12
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.4) - 1.263 - 1.263
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.5) - 17 - 17
davon Derivate - 4 - 4
davon Sonstige - 13 - 13
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.8) - 587 - 587
Gesamt - 1.955 - 1.955

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.

Zum 31. Dezember 2018 werden 5 Mio. EUR der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie 2 Mio. EUR der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in eine Sicherungsbeziehung eingezogen. Hierbei handelt es sich um das Swapgeschäft, das vor dem Hintergrund der Anleiheemission in 2014 abgeschlossen wurde (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte verwiesen).

Der beizulegende Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinsen, inklusive der am Markt beobachtbaren Kreditrisikozuschläge, ermittelt.

Neue Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9:

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(In Millionen Euro) Fußnote Ursprüngliche Klassifizierung unter IAS 39 Neue Klassifizierung nach IFRS 9 Ursprünglicher Buchwert unter IAS 39 / Langfristige Ursprünglicher Buchwert unter IAS 39 / Kurzfristige Neuer Buchwert nach IFRS 9 / Langfristige
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Factoring) a Kredite und Forderungen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 69 488 70
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Sonstige) b Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 775 -
Beteiligungen an StartUps c Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 18 - 18
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, davon sonstige Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 12 13 12
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kredite und Forderungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte - 587 -

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(In Millionen Euro) Neuer Buchwert nach IFRS 9 / Kurzfristige
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Factoring) 487
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Sonstige) 774
Beteiligungen an StartUps -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, davon sonstige 13
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 587

Die Bilanzierungsvorschriften der Gruppe hinsichtlich der Klassifizierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 sind im Anhang Nr. 3h Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze beschrieben. Die Anwendung der Vorschriften hat zu den obenstehenden und unten erläuterten Reklassifizierungen geführt:

a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen die im Rahmen von Factoringtransaktionen zum Teil verkauft werden, wurden nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert. Für diese besteht die Absicht der Gesellschaft sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in der Realisierung des Verkaufs des Vermögenswertes. Die Zahlungsströme beziehen sich ausschließlich auf Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag und erfüllen dadurch das Zahlungsstromkriterium. Demnach wurden sie nach IFRS 9 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.

b) Der verbleibende Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, der nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurde, wird nun zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Ein Rückgang von 1 Mio. EUR der Wertberichtigungen wurde zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS 9 in den Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 erfasst.

c) Die Eigenkapitalinstrumente, die unter IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden, erfüllen nicht das Zahlungsstromkriterium nach IFRS 9. Diese Vermögenswerte werden daher unter IFRS 9 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert.

Zum 31. Dezember 2018 Finanzielle Verbindlichkeiten

Bewertungshierarchie

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(In

Millionen EUR)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzierungsleasing Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter)
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) 1.981 22 - 2.004 1.130 907
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) 17 - 1 18 - 17
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) 137 8 - 145 - 145
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) 2.376 - 43 2.419 - 2.376
Gesamt 4.512 30 44 4.586 1.130 3.445

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(In

Millionen EUR)
Stufe 3 (signifikante nicht-beobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) - 2.036
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) - 17
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) - 145
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) - 2.376
Gesamt - 4.575

Zum 31. Dezember 2017 Finanzielle Verbindlichkeiten*

Bewertungshierarchie

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(In

Millionen EUR)
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzierungsleasing Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter)
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) 1.253 15 - 1.268 537 778
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) 17 - 1 18 - 17
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) 620 17 - 637 615 25
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) 2.161 - 62 2.223 - 2.161
Gesamt 4.051 31 64 4.147 1.152 2.981

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(In

Millionen EUR)
Stufe 3 (signifikante nichtbeobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) - 1.315
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) - 17
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.10) - 639
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.11) - 2.161
Gesamt - 4.133

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.

Zum 31. Dezember 2018 werden langfristige verzinsliche Schulden mit einem Buchwert von 155 Mio. Euro in eine Sicherungsbeziehung einbezogen. Hierbei handelt es sich um einen Anteil der Anleihen, die mit einem Zinsswap als Fair Value Hedge bilanziert wird (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.10 Verzinsliche Schulden verwiesen).

Für den beizulegenden Zeitwert der Anleihen (langfristige verzinsliche Schulden) wird der originäre Marktwert (nicht modifizierter Preis des aktiven Marktes, Stufe 1) als Bewertungsmaßstab herangezogen.

Der beizulegende Zeitwert der übrigen langfristigen verzinslichen Schulden wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinsen, inklusive der am Markt beobachtbaren Kreditrisikozuschläge, ermittelt.

Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisiert.

Für weitere Informationen wird auf die jeweiligen Anhangangaben verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Nettogewinne bzw. - Verluste je Bewertungskategorie nach IFRS 9:

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Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
1. Januar bis 31. Dezember 2018 (In

Millionen EUR)
Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- --- --- ---
Nettoergebnis aus dem Abgang - - 16 - -
Ergebnis aus Bewertungen 1 (1) - - -
Wertminderung/Wertaufholung (31) - - - (46)
Effektivzinsertrag 2 - - - -
Effektivzinsaufwand - (42) - - -
Gebühreneinnahmen/ -ausgaben - - - - -
Gesamt (29) (42) 16 - (46)

10. Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group

Die nachstehende Tabelle enthält gemäß den §§ 285 und 313 HGB die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group zum 31. Dezember 2018.

Für ausführliche Angaben verweisen wir auf den Anteilsbesitz, der mit dem Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

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Zum 31. Dezember 2018
Name der Gesellschaft, Satzungssitz Land Einbezug Kapitalanteil

in %
--- --- --- ---
Muttergesellschaft
Telefónica Deutschland Holding AG, München Deutschland n /a n/a
Tochtergesellschaften
Telefónica Germany Management GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München1 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Rostock GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany Next GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Minodes GmbH, Berlin2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Wayra Deutschland GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Bremen GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Hamburg GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Nürnberg GmbH, München2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
E-Plus Service GmbH, Düsseldorf2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Berlin GmbH, Düsseldorf2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
AY YILDIZ Communications GmbH, Düsseldorf2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TFS Potsdam GmbH, Potsdam2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Gemeinschaftliche Tätigkeiten
TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 50 %
TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 50 %
Sonstige Beteiligungen3
MNP GbR, Düsseldorf4 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 33%

1 Die Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264b HGB in Anspruch.

2 Die Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

3 Sonstige Beteiligungen werden nicht in die Konsolidierung einbezogen.

4 Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2017 205 Tsd. EUR. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2017 +102 Tsd. EUR.

Im dritten Quartal 2018 wurden die co-trade GmbH auf die Telefónica Germany Retail GmbH und die Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH auf die E-Plus Service GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2018 verschmolzen.

Weiter hat die E-Plus Service GmbH im dritten Quartal 2018 sämtliche Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG verkauft. Die Veräußerung wurde im vierten Quartal 2018 formal und rechtlich vollzogen.

11. Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG führt die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg, und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg, gemeinschaftlich mit der TCHIBO GmbH, Hamburg.

Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, deren persönlich haftender Gesellschafter die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH ist, ist die Vermarktung und der Vertrieb von durch Dritte zu erbringende Mobilfunkdienstleistungen sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Hardware.

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Tätigkeit an der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG vergütet die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG der Gesellschaft deren Vertriebs- und Marketingleistungen einerseits und beliefert die Gesellschaft mit Mobilfunkgeräten andererseits.

12. Nahestehende Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der Telefónica Deutschland Group beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Telefónica Deutschland Group ausüben können oder die unter maßgeblichem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Telefónica Deutschland Group stehen.

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten Transaktionen zwischen der Telefónica Deutschland Group und der Telefónica, S.A. Group.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Group. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Group ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. Die Unternehmen der Telefónica, S.A. Group sind nahestehende Unternehmen, da die Telefónica, S.A. die Telefónica Deutschland Group beherrscht.

Anhang Nr. 10. Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group gibt einen Überblick über die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Group. Nahestehende Unternehmen oder Personen aus Sicht der Telefónica Deutschland Group waren in 2017 und 2018:

Telefónica, S.A. und ihre Tochterunternehmen sowie wesentliche Beteiligungen der Telefónica, S.A. Group (siehe Anhang Nr. 12.1. Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group),
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica, S.A. und die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Group (siehe Anhang Nr. 12.2.Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat),

Der Umfang der Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group sowie sonstigen nahestehende Personen ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten.

Weiterverrechnungen von Konzerngesellschaften basieren auf cost-plus oder ähnlichen Verrechnungsmethoden.

12.1. Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group

Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Telefónica, S.A. Group

Die Telefónica Deutschland Group weist gegenüber den Unternehmen der Telefónica, S.A. Group folgende Vermögenswerte und Schulden aus:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group 778 650
die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden:
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (Cash-Pooling) 737 573
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 40 77
Schulden gegenüber der Telefónica, S.A. Group 408 415
die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 408 415
Verzinsliche Schulden - 0

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (Cash-Pooling)

Die Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group aus dem Cash-Pooling beziehen sich auf die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Telfisa Global B.V.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Diese Forderungen resultieren aus Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen wie z.B. Roaming und Provisionen für Versicherungsleistungen sowie aus Lizenzvereinbarungen zwischen der Telefónica Deutschland Group und der Telefónica, S.A. Group. Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember Forderungen gegenüber der Telefónica, S.A. in 2018 in Höhe von 4 Mio. EUR (2017: 2 Mio. EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Dieser Posten umfasst hauptsächlich Verbindlichkeiten, die von den Lieferanten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG an die Telefónica Factoring Espana, S.A. verkauft wurden, an der die Telefónica, S.A. beteiligt ist. Zusätzlich beinhaltet die Position Lizenzvereinbarungen, Sozialleistungen und Mietleistungen der gesamten Telefónica, S.A. Group.

Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Telefónica, S.A. in 2018 in Höhe von 7 Mio. EUR (2017: 3 Mio. EUR).

Verzinsliche Schulden

Die verzinslichen Schulden beziehen sich auf den mit der Telfisa Global B.V. geschlossenen Darlehensvertrag.

Umsatzerlöse, sonstige Erträge sowie Aufwendungen gegenüber der Telefónica, S.A. Group

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1. Januar bis 31. Dezember Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Zinserträge Aufwendungen
(In

Millionen EUR)
2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- ---
Telefónica, S.A. Group 39 44 (148) (176)

Die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge werden im Wesentlichen aus Waren und Dienstleistungen wie Roaming, Handyversicherung, Wholesale Voice etc. und im Vorjahr zusätzlich aus dem Verkauf von passiver Infrastruktur der Sendemasten, generiert.

Die Aufwendungen beinhalten Gruppengebühren in Höhe von insgesamt 37 Mio. EUR in 2018 (2017: 36 Mio. EUR) sowie Aufwendungen aus dem Kauf von Waren, Dienstleistungen, Miete und sonstige Aufwendungen aus Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group wie IT-Services.

12.2. Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

a) Vorstand

Im Geschäftsjahr 2018 bestanden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:

Markus Haas (CEO)
Markus Rolle
Wolfgang Metze
Alfons Lösing
Cayetano Carbajo Martin
Nicole Gerhardt
Valentina Daiber
Guido Eidmann

Das Vergütungssystem der Telefónica Deutschland Group für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt Vergütungsbericht näher erläutert.

In den Jahren, auf die sich der Konzernabschluss bezieht, haben die Mitglieder des Vorstands keine Transaktionen mit der Telefónica Deutschland Group durchgeführt, außer im Rahmen der normalen Handels- und Geschäftstätigkeit der Telefónica Deutschland Group.

Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB beläuft sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr auf 6.163 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Berichtsjahr aktienbasierte Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 559 Tsd. EUR bei einer Stückzahl von 105.556 enthalten.

Derzeit hat die Telefónica Deutschland Group ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Die Gesamtvergütung des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB belief sich in 2017 auf 4.147 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Geschäftsjahr 2017 keine aktienbasierten Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien enthalten.

Gehälter und sonstige Leistungen gemäß IAS 24.17, die amtierenden Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, setzen sich wie folgt zusammen:

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1. Januar bis 31. Dezember (In Tausend

EUR)
2018 2017
Gesamtvergütung 6.883 4.611
davon:
Kurzfristig fällige Leistungen 5.604 3.884
Andere langfristig fällige Leistungen 679 367
Anteilsbasierte Vergütungen 131 93
Dienstzeitaufwand 469 268

Bei den Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien (Gratisaktien) der Telefónica, S.A. für die Vorstände (weitere Informationen siehe im Lagebericht - Vergütung von Vorstandsmitgliedern) haben sich folgende Änderungen ergeben:

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(In Einheiten) 2018 2017
Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 1. Januar 60.345 111.242
Verfallene Anwartschaften (60.345) (65.990)
Neu erteilte Anwartschaften 105.556 -
Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands - 37.345
Tatsächliche Aktienübereignung - (22.252)
Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 31. Dezember 105.556 60.345

Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 2.980 Tsd. EUR (2017: 2.248 Tsd. EUR).

Zum 31. Dezember 2018 belaufen sich die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 16.195 Tsd. EUR (2017: 14.448 Tsd. EUR).

Nähere Angaben zu Pensionsverpflichtungen der Telefónica Deutschland Group sind im Anhang Nr. 4.12. Rückstellungen enthalten.

Im Geschäftsjahr 2018 beläuft sich der Gesamtvergütungsaufwand für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 468 Tsd. EUR (2017:182 Tsd. EUR).

b) Aufsichtsrat

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Name Mitglied des Aufsichtsrats Vergütung

in Tsd. Euro
Eva Castillo Sanz* seit 5. Oktober 2012 bis 25. Mai 2018 27
Laura Abasolo Garcia de Baquedano** seit 12. Mai 2015 2
Maria Garcla-Legaz Ponce seit 7. Juni 2018 2
Patricia Cobian Gonzalez seit 18. September 2012 2
Michael Hoffmann seit 5. Oktober 2012 70
Enrique Medina Malo seit 18. September 2012 bis 24. Juli 2018 2
Pablo de Carvajal Gonzalez seit 25. Juli 2018 2
Sally Anne Ashford seit 18. September 2014 20
Peter Erskine seit 19. Mai 2016 20
Julio Linares Lopez seit 16. Oktober 2017 20
Christoph Braun*** seit 1. Juli 2016 39
Thomas Pfeil seit 3. Juni 2013 20
Dr. Jan-Erik Walter seit 3. Juni 2013 20
Marcus Thurand seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018 8
Martin Butz seit 17. Mai 2018 13
Christoph Heil seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018 8
Sandra Hofmann seit 17. Mai 2018 13
Claudia Weber seit 3. Juni 2013 20
Joachim Rieger**** seit 31. Oktober 2014 25
Jürgen Thierfelder**** seit 31. Oktober 2014 23

* Frau Castillo Sanz war bis zum 25. April 2018 (einschließlich) Vorsitzende des Aufsichtsrats, seit 26. April 2018 einfaches Aufsichtsratsmitglied.

** Frau Abasolo Garcia de Baquedano ist seit 3. Mai 2018 Vorsitzende des Aufsichtsrats.

*** Herr Braun war nach Ende seiner ersten Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zu seiner Wiederwahl als stellvertretender Vorsitzender am 13. Juni 2018 nicht mehr stellvertretender Vorsitzender

**** Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhalten Herr Joachim Rieger und Herr Jürgen Thierfelder für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder der Tochtergesellschaften TGCS Essen & Potsdam GmbH bzw. Telefónica Germany Retail GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. jeweils 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits (gegebenenfalls anteilig) berücksichtigt ist. Herr Thierfelder ist seit 14. September 2018 nicht mehr Mitglied des Aufsichtsrats der Telefónica Germany Retail GmbH.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 346 Tsd. EUR in 2018 (2017: 382 Tsd. EUR).

Sofern sie gleichzeitig Arbeitnehmer in der Telefónica Deutschland Group sind, erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats auch Vergütungen im Rahmen des Angestelltenverhältnisses einschließlich der Ansprüche aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, soweit die Voraussetzungen für die Teilnahme im Einzelfall erfüllt sind und erwerben Ansprüche im Rahmen von Pensionsplänen. Diese setzt sich für den Zeitraum der Bestellung in den Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

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1. Januar bis 31. Dezember (In Tausend

EUR)
2018 2017
Gesamtvergütung 755 721
davon:
Kurzfristig fällige Leistungen 730 693
Anteilsbasierte Vergütungen 7 7
Dienstzeitaufwand 18 21

Zum 31. Dezember 2018 hatte die Telefónica Deutschland Group ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

13. Anteilsbasierte Vergütungen

Zum 31. Dezember 2018 hatte die Telefónica Deutschland Group verschiedene Vereinbarungen über anteilsbasierte Vergütungen getroffen. Die anteilsbasierten Vergütungstransaktionen werden als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumenten bilanziert. Die finanziellen Auswirkungen der anteilsbasierten Vergütungssysteme sind für die Telefónica Deutschland Gruppe jedoch von untergeordneter Bedeutung:

Im Geschäftsjahr 2018 werden Personalaufwendungen resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 1 Mio. EUR (2017: 7 Mio. EUR) ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2018 werden Verbindlichkeiten resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 4 Mio. EUR (2017: 0 Mio. EUR) gegenüber der Telefónica S.A. Group ausgewiesen.

14. Angaben zu den Mitarbeitern

In der nachstehenden Tabelle sind die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen der Telefónica Deutschland Group dargestellt, aufgegliedert nach dem arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeiter:

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Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 2018 2017
Angestellte 8.650 9.024
davon aus Gemeinschaftsunternehmen 12 12
Vorübergehende Mitarbeiter 340 381
Summe 8.990 9.405

15. Finanzinstrumente und Risikomanagement

Die Telefónica Deutschland Group ist zum Berichtsstichtag verschiedenen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten im zusammengefassten Lagebericht.

16. Kapitalmanagement

Die Telefónica Deutschland Group ist bestrebt, die Nachhaltigkeit ihres Geschäfts zu gewährleisten und ihren Unternehmenswert zu maximieren, indem sie ihre Kapitalkosten, die Eigenkapitalquote und das OIBDA laufend überwacht.

Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Eigenkapitalquote 54,9 % bzw. 58,8 % zum 31. Dezember 2017. Das OIBDA beträgt im Jahr 2018 1.797 Mio. EUR (2017: 1.785 Mio. EUR).

17. Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten

Mittelbare Klagen gegen den Frequenzzuschlag bei 800 MHz, 1,8 GHz 2,0 GHz und 2,6 GHz könnten zu einer Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 ersteigerten Frequenzen bei 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz führen. Die vorgenannten Frequenzen waren (mittelbar) streitbefangen, da Klageverfahren mehrerer Kabelnetzbetreiber, Rundfunkanstalten und der Airdata AG gegen die Frequenzvergabebedingungen, welche Grundlage für den Frequenzzuschlag sind, anhängig waren. Diese richteten sich primär gegen die Vergabebedingungen bei 800 MHz, hatten aber auch hilfsweise die Aufhebung der gesamten Vergabeentscheidung (also auch betreffend 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz) zum Gegenstand. Die Klagen wurden mittlerweile letztinstanzlich abgewiesen. Damit sind die Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten beendet. Nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von noch nicht verbeschiedenen Drittwidersprüchen gegen Frequenzzuteilungen bei 800 MHz im Zusammenhang mit den vorgenannten Klagen weitere Klageverfahren anhängig werden. Sollten die Widerspruchsverfahren erfolgreich sein, könnte dies zur Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 erworbenen Frequenzen bei 800 MHz führen.

Die Telefónica Deutschland Group ist als einer der führenden Netzbetreiber in Deutschland dem Risiko der Geltendmachung von Patentverletzungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang könnten Patentrechtsinhaber Ansprüche auf Lizenzzahlungen und/oder auf Untersagung der Nutzung bestimmter patentverletzender Techniken geltend machen. Dem stehen risikomindernd Freistellungs- und Ersatzansprüche der Telefónica Deutschland Group gegen ihre betreffenden Lieferanten gegenüber. Gegenwärtig kommen potenziell auf Grundlage der vorläufigen/gerichtlich festgesetzten Streitwerte in den Gerichtsverfahren nebst Ersatzansprüchen für Verfahrenskosten auch Lizenzansprüche von Patentrechtsinhabern in Betracht, die sich in etwa mit den potenziell risikomindernden Freistellungs- und Ersatzansprüchen aufwiegen. Die Höhe der Verfahrenskosten und Lizenzansprüche wird auf einen niedrigen Millionenbetrag geschätzt.

Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Group im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs an verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren beteiligt. Mögliche Auswirkungen sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

18. Operatingleasingverhältnisse und Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen

Für die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen, Abnahme- und sonstigen Vertragsverpflichtungen gelten folgende erwartete Fristigkeiten:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Unter einem Jahr 475 554
1 bis 5 Jahre 1.240 1.451
Über 5 Jahre 864 774
Verpflichtung aus Operatingleasingverhältnissen 2.579 2.779

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Unter einem Jahr 1.584 1.351
1 bis 5 Jahre 758 698
Über 5 Jahre 195 154
Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen 2.538 2.203
Gesamt 5.116 4.982

Die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen werden mit rechtlicher Wirksamkeit der Verträge erfasst.

Folgende Beträge werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Aufwand aus Operatingleasingverhältnissen 626 642

Die Aufwendungen für Operatingleasingverhältnisse umfassen im Wesentlichen Mietaufwendungen für Bürogebäude und Läden, Antennenstandorte, Fahrzeuge sowie Netzwerkausrüstung (d.h. Mietleitungen und Basisstationen). Einige Verträge enthalten Verlängerungsoptionen. Diese betreffen im Wesentlichen Leasingverträge für Funktürme.

Die Telefónica Deutschland Group stellt selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Mietverpflichtungen, im Wesentlichen für Antennenstandorte. Diese Bürgschaften werden von externen Finanzierungsparteien gewährt.

Die Bürgschaften belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 96 Mio. EUR (2017: 111 Mio. EUR).

Die Telefónica Deutschland Group hat mehrere Untermietverträge für Bürogebäude, Standorte mit Antennenträgern und Läden abgeschlossen. Für die Einnahmen aus Untermietverträgen gelten folgende erwartete Fristigkeiten:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Unter einem Jahr 10 13
1 bis 5 Jahre 15 17
Über 5 Jahre 5 4
Erträge aus Untermietverträgen 30 35

Folgende Beträge werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst:

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Erträge aus Untermietverträgen 11 22

19. Gesamthonorar für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers

In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 werden die unten aufgeführten Leistungen vom Abschlussprüfer der Gruppe, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Da die Telefónica Deutschland Group ihre gesamte Geschäftstätigkeit in Deutschland ausübt, fällt der gesamte Betrag in Deutschland an.

Die Prüfungshonorare beinhalten insbesondere die Honorare für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und Honorare für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften. Andere Bestätigungsleistungen sind im Geschäftsjahr 2018 und 2017 in geringem Umfang angefallen.

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 2017
Art der Honorare:
Abschlussprüfungsleistungen 2 2
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Gesamthonorar 2 2

20. Ereignisse nach der Berichtsperiode

Veränderung im Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Thierfelder legte sein Amt zum Ablauf des 31. Dezember 2018 nieder.

Sandra Hofmann teilte der Aufsichtsratsvorsitzenden mit, dass sie mit Wirkung zum Ablauf der Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2019 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niederlegt.

Mobilfunk-Frequenzauktion

Die Telefónica Deutschland Group hat fristgerecht zum 25. Januar 2019 bei der BNetzA einen Antrag auf Teilnahme an der Auktion zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz gestellt.

Die Telefónica Deutschland Group hat am 4. Februar 2019 gegen die Präsidentenkammerentscheidungen III und IV der BNetzA zu den Frequenznutzungsbestimmungen und den Auktionsregeln vom 26. November 2018 ein Eilverfahren eingeleitet, nachdem sie bereits im Dezember 2018 Klage gegen die Entscheidungen erhoben hat. Das Eilverfahren zielt darauf ab, die aufschiebende Wirkung der Klage herzustellen. Eine Entscheidung zum Eilverfahren wird im 1. Quartal 2019 erwartet.

Weitere berichtspflichtige Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres 2018 haben sich nicht ergeben.

21. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zuletzt am 12. und 15. Oktober 2018 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung und der Aktualisierung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland unter www.telefonica.de/ entspraechenserklaerung-2018 einsehen.

München, 15. Februar 2019

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Guido Eidmann

Nicole Gerhardt

Alfons Lösing

Cayetano Carbajo Martin

Wolfgang Metze

WEITERE INFORMATIONEN

TELEFONICA DEUTSCHLAND HOLDING AG VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, 15. Februar 2019

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Guido Eidmann

Nicole Gerhardt

Alfons Lösing

Cayetano Carbajo Martin

Wolfgang Metze

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Telefónica Deutschland Holding AG, München

Vermerk über die prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des bschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nicht-prüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausr eichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1. Werthaltigkeit der der Cash Generating Unit (CGU) "Telekommunikation" zugeordneten Vermögenswerte

2. Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge

3. Angemessenheit des Ausweises der Umsatzerlöse und der Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der der Cash Generating Unit (CGU) "Telekommunikation" zugeordneten Vermögenswerte

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einem Betrag von insgesamt 6,7 Mrd. € (48,6 % der Bilanzsumme) sowie Sachanlagen mit einem Betrag von 3,8 Mrd. € (27,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Innerhalb dieser Posten sind u.a. die Geschäfts- oder Firmenwerte, Netzwerklizenzen, Kundenstämme, eine nicht genutzte Netzwerklizenz wie auch die technische Infrastruktur der Sendemasten enthalten. Diese Vermögenswerte stammen im Wesentlichen aus eigenen Investitionen in vergangenen Geschäftsjahren sowie aus Investitionen im laufenden Geschäftsjahr wie auch teilweise aus dem Erwerb der E-Plus-Gruppe im Geschäftsjahr 2014 und werden - im Wesentlichen außer den noch nicht genutzten Netzwerklizenzen, welche zum Bilanzstichtag noch nicht planmäßig abgeschrieben wurden wie auch dem Geschäfts- oder Firmenwert - zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung erfolgt jeweils über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer. Die nicht genutzten Netzwerklizenzen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht planmäßig abgeschrieben. Jegliche materiellen und immateriellen Vermögenswerte werden von der Gesellschaft jährlich oder ggf. anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest wird auf Ebene des Konzerns durchgeführt, da unterhalb der Gesamtkonzernebene d.h. unter der Ebene "Telekommunikation" keine abgrenzbaren Gruppen von Vermögenswerten existieren, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten unterhalb der Gesamtkonzernebene wären. Aus diesem Grund wird der gesamte Konzern als eine zahlungsmittelgenerierende Einheit betrachtet.

Das Ergebnis des von der Gesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitstests ist insbesondere von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abhängig. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei die zukünftige Technologieentwicklung, der technologische Fortschritt der Gesellschaft, die Höhe der tatsächlichen sowie geplanten Investitionen in das Netzwerk, die allgemeine Entwicklung der Mitbewerber sowie die Entwicklung der Kundenbasis. Vor diesem Hintergrund sind die Bewertungen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, so dass dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung war.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess zur Identifikation und Beurteilung von Sachverhalten und Entwicklungen, die die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens beeinträchtigen können, einschließlich der eingerichteten Kontrollen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die von den gesetzlichen Vertretern im Rahmen der Analysen sowie des durchgeführten Werthaltigkeitstests verwendeten Annahmen und Parameter wie den tatsächlichen technologischen Entwicklungsstand, die Entwicklung der Mitbewerber sowie des Telekommunikationsmarktes allgemein und die Entwicklung der uns zur Verfügung gestellten Kundenzahlen daraufhin gewürdigt, ob sie insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit der der CGU "Telekommunikation" zugeordneten Vermögenswerte durch die gesetzlichen Vertreter bilden. Zusätzlich haben wir beurteilt, ob die Identifikation der CGU sachgerecht erfolgt ist. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Annahmen und Parametern gestützt. Ferner haben wir ergänzend zu dem von der Gesellschaft vorgenommen Werthaltigkeitstest Sensitivitätsanalysen durchgeführt und festgestellt, dass die betroffenen Vermögenswerte durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse ausreichend gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Annahmen und Parameter sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht abgeleitet worden.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu der CGU "Telekommunikation" sowie zu dem durchgeführten Werthaltigkeitstest sind in den Abschnitten"4.1 Geschäfts- oder Firmenwerte" sowie "4.2 sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

2. Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von 204 Mio. € ausgewiesen. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Die negativen Ergebnisse der vergangenen Jahre resultierten vor allem aus einmaligen Restrukturierungsaufwendungen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der E-Plus-Gruppe im Geschäftsjahr 2014. Aufgrund der aus der Akquisition erwarteten Synergien sowie aufgrund der Tatsache, dass die Abschreibungen der UMTS-Lizenzen bis Dezember 2020 überwiegend auslaufen werden, werden von den gesetzlichen Vertretern ab dem Geschäftsjahr 2021 ausreichend positive steuerliche Ergebnisse erwartet, auf dessen Basis aktive latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt werden können. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da die strategische und steuerliche Planung der Gesellschaft in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug interner Spezialisten aus dem Bereich "Tax Accounting" unter anderem die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer wesentlichen ertragsteuerlichen Organgesellschaften beurteilt und die Angemessenheit der zugrundeliegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Dabei haben wir uns schwerpunktmäßig auch mit den in den Prognosen berücksichtigten Ergebniseffekten auseinandergesetzt, die aus den erwarteten Synergieeffekten der Akquisition der E-Plus-Gruppe resultieren. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Konzernanhang in dem Abschnitt "5.7 Ertragsteuern" enthalten.

3. Angemessenheit des Ausweises der Umsatzerlöse und der Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 15

1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von 7,3 Mrd. € ausgewiesen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus der Erbringung von Dienstleistungen (Mobilfunk sowie Festnetz / DSL), aus dem Verkauf von Mobilfunk-Hardware sowie aus sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Aufgrund der Komplexität sowie der Anzahl der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme, der fortwährenden Änderung der Preis- und Tarifmodelle sowie dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen unterliegt diese betragsmäßig bedeutsame Position einem besonderen Risiko.

In diesem Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung (IFRS 15) wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss und die im Konzern eingerichteten Systeme und Prozesse zur Erlöserfassung bzw. Erlösabgrenzung. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung ausgeübt und den kumulierten Effekt aus der Umstellung im Einklang mit den Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2018 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die kumulierte Anpassung des Eigenkapitals (nach Berücksichtigung latenter Steuern) in der Eröffnungsbilanz der Gesellschaft beträgt zum 1. Januar 2018 276 Mio. €. Der überwiegende Anteil dieses Effekts in Höhe von 285 Mio. € (nach Berücksichtigung latenter Steuern) resultierte aus dem erstmaligen Ansatz von Kosten der Vertragserlangung und führte zu einer entsprechenden Erhöhung der Gewinnrücklagen.

Mit Einführung des IFRS 15 war es teilweise notwendig, die Prozesse im Rechnungswesen anzupassen sowie bestehende Verträge neu zu beurteilen. Insbesondere mussten die Anforderungen an die Analyse der Kundenverträge im Rahmen des Produktanlageprozesses weiter spezifiziert werden, um den Anforderungen des IFRS 15 gerecht zu werden. Zudem wurde ein IT-Tool zur Berechnung der Anpassungen im Rahmen von IFRS 15 eingeführt. Die Erstanwendung von IFRS 15 führte darüber hinaus zu einer deutlichen Ausweitung von Angabepflichten.

Die Umsatzerlöse sowie die aktivierten Vertragserlangungskosten unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten als betragsmäßig bedeutsamen Posten basieren in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Zudem ist die zutreffende Erlöserfassung und Erlösabgrenzung unter konzernweiter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 als komplex zu betrachten. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die von der Gesellschaft verwendeten Systeme sowie die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse beurteilt. Dabei haben wir auch das Umfeld der IT-Systeme von der Datenübertragung aus den Mediation-Systemen über die Bewertungs- und Fakturierungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Unsere Prüfung hat sich auch auf die durchgeführten Systemänderungen sowie auf die hierfür implementierten Kontrollen erstreckt. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 15 beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die Implementierungsarbeiten nachvollzogen sowie die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 15 und das entwickelte IT-Tool zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben beurteilt. Unsere Prüfung hat sich auch auf die durchgeführten Systemänderungen sowie auf die hierfür implementierten Kontrollen erstreckt. Zudem haben wir die Angemessenheit des Verfahrens zur Ermittlung der Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 beurteilt. Hierbei haben wir auch Kundenverträge durchgesehen, die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. Darüber hinaus haben wir die bilanziellen Auswirkungen der Mehrkomponentenverträge sowie die Abbildung der Geschäftsverbindungen mit Händlern und Geschäftspartnern gewürdigt. Dabei haben wir im Zusammenhang mit den Angabepflichten aus der Erstanwendung des IFRS 15 unter anderem die Angemessenheit der angewendeten Verfahren einschließlich der innerhalb des Konzerns durchgeführten Betroffenheitsanalysen beurteilt und die getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung gewürdigt.

Weiterhin haben wir in Stichproben Kundenrechnungen und die zugehörigen Verträge sowie Zahlungseingänge überprüft und im Bereich der Privat- und Geschäftskunden Saldenbestätigungen eingefordert. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko angemessen begegnen.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 15 zu gewährleisten.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 15 sind in den Abschnitten "3/q Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden" sowie "5.1. Umsatzerlöse" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Telefónica Deutschland Holding AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochtergesellschaften durchgeführt. Wir haben zudem andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer Kapitalmarkttransaktion erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefano Mulas.

München, den 15. Februar 2019

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer

ppa. Gabor Krüpl, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG hat dabei die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern: Eva Castillo Sanz (Vorsitzende), Laura Abasolo Garcia de Baquedano, Sally Anne Ashford, Patricia Cobian Gonzalez, Peter Erskine, Michael Hoffmann, Julio Linares Lopez and Enrique Medina Malo von der Anteilseignerseite sowie von der Arbeitnehmervertreterseite Christoph Braun (stellvertretender Vorsitzender), Christoph Heil, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Marcus Thurand, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 war Eva Castillo Sanz Vorsitzende des Aufsichtsrats. Sie legte ihr Amt als Vorsitzende und ihre Mitgliedschaften in den Aufsichtsratsausschüssen am 25. April 2018 mit sofortiger Wirkung nieder. Laura Abasolo Garcia de Baquedano wurde am 3. Mai 2018 zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Ferner legte Eva Castillo Sanz ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 25. Mai 2018 nieder. Durch gerichtlichen Beschluss vom 7. Juni 2018 wurde Maria Garcia-Legaz Ponce zu ihrer Nachfolgerin als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Enrique Medina Malo legte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 24. Juli 2018 nieder. Pablo de Carvajal Gonzalez wurde mit Wirkung zum 25. Juli 2018 als neues Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich bestellt.

Am 26. April 2018 fand die Wahl der Arbeitnehmervertreter statt, da deren Amtszeit im Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 endete. Wiedergewählt wurden Christoph Braun, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber. Die Amtszeit von Christoph Heil und Marcus Thurand endete am 17. Mai 2018. Neu wurden Martin Butz und Sandra Hofmann in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018 sind: Laura Abasolo Garcia de Baquedano (Vorsitzende), Sally Anne Ashford, Pablo de Carvajal Gonzalez, Patricia Cobian Gonzalez, Peter Erskine, Maria Garcia-Legaz Ponce, Michael Hoffmann, Julio Linares Lopez von der Anteilseignerseite sowie von der Arbeitnehmervertreterseite Christoph Braun (stellvertretender Vorsitzender), Martin Butz, Sandra Hofmann, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Jürgen Thierfelder erklärte am 21. Dezember 2018 gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden, dass er sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 niederlegt.

Sandra Hofmann erklärte am 4. Februar 2019 gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden, dass sie ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende der Sitzung des Aufsichtsrats am 18. Februar 2019 niederlegt.

Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt das unabhängige Mitglied Michael Hoffmann die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahr.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG besteht aus acht Mitgliedern:

Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO),

Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO),

Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer),

Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer),

Cayetano Carbajo Martín (Chief Technology Officer),

Guido Eidmann (Chief Information Officer),

Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs) und

Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin).

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen zusammen.

Im Berichtszeitraum band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Entscheidungen ein. Hierfür legte er dem Aufsichtsrat Berichte und Unterlagen vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Der Aufsichtsrat konnte erforderlichenfalls auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Zu den Beschlussvorschlägen und Berichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat - soweit dies erforderlich war - nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben.

Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat ferner monatlich einen schriftlichen Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen ("KPI's") enthält.

Die Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand stehen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte. Die Aufsichtsratsvorsitzende informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

In 2018 fanden fünf turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 19. Februar (Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2017), am 23. April, am 23. Juli, am 24. Oktober und am 18. Dezember 2018. Darüber hinaus gab es am 2. Februar, 25. April, 3. Mai und 13. Juni 2018 vier außerordentliche Aufsichtsratssitzungen. Daneben gab es weitere Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen.

In 2019 gab es bislang eine Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2019 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2018).

Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Die erste (außerordentliche) Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 fand am 2. Februar 2018 zur Vorbereitung des sogenannten Capital Market Day statt.

Am 19. Februar 2018 fand die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2017 statt. Neben den damit einhergehenden Themen wie der Prüfung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie der weiteren Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach § 90 AktG wurde insbesondere die Tagesordnung sowie Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 diskutiert.

Auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung am 23. April 2018 standen neben den Finanzergebnissen für Q 1 und dem Ausblick auch operative und finanzielle Themen, u.a. Entscheidungen bezüglich der Begebung einer Anleihe und die Verschmelzung der co-trade GmbH auf die Telefónica Germany Retail GmbH auf der Tagesordnung. Ferner wurden in dieser Sitzung Corporate Governance und Compliance Themen sowie Audit & Risikomanagement behandelt.

Darüber hinaus gab es am 25. April, 3. Mai und 13. Juni 2018 drei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen. Diese behandelten den Rücktritt von Eva Castillo Sanz als Aufsichtsratsvorsitzende, die Wahl von Laura Abasolo Garcia de Baquedano als neue Aufsichtsratsvorsitzende, die Wiederwahl von Christoph Braun zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Nachfolge in den Aufsichtsratsausschüssen.

Die Sitzung vom 23. Juli 2018 hatte u.a. die Halbjahresfinanzzahlen, die Verschmelzung der Erste MVV Mobilfunk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH auf die E-Plus Service GmbH und Übertragung ihres Spektrums auf die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Compliance Themen sowie die Effizienz des Aufsichtsrats zum Gegenstand.

In der Sitzung vom 24. Oktober 2018 wurden u.a. Finanzthemen (insbesondere die Q 3 Ergebnisse und der Businessplan), die Ergebnisse der Effizienzumfrage des Aufsichtsrats sowie die neue Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand behandelt. Die Bestellung des Vorstandsmitglieds Cayetano Carbajo Martin wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats um ein Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlängert.

Ferner wurde der Termin für die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2018 festgelegt (21. Mai 2019).

In der Sitzung vom 18. Dezember 2018 wurde insbesondere das Budget für das Geschäftsjahr 2019 verabschiedet sowie die Teilnahme an der bevorstehenden Frequenzauktion behandelt.

In jeder Sitzung erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens einschließlich der jeweilig anstehenden Finanzberichte, dem Budget, der Businessplanung, operativen Themen einschließlich Synergieberichten sowie der Marktpositionierung.

Der Aufsichtsrat hat ferner im Juli 2018 einen Strategieworkshop zusammen mit dem Vorstand abgehalten.

Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2018 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen.

Der Aufsichtsrat fasste - soweit erforderlich - Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere per E-Mail. So wurde auf diesem Beschlussweg - nach entsprechender Vorbehandlung in Präsenzsitzungen - unter anderem die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie die finale Tagesordnung der Hauptversammlung (einschließlich Abschluss eines Beherrschungsvertrages sowie Kapitalmaßnahmen) verabschiedet.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die folgenden vier Ausschüsse gebildet: einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee), einen Vermittlungsausschuss (Mediation Committee), einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) und einen Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee).

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere für die Beratung und Beschlussfassung in Rechnungslegungsangelegenheiten zuständig. Er behandelt Themen rund um die Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme sowie Revision, Risikomanagement, Compliance sowie die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Ferner prüft er die erforderliche Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers und ist für die Abstimmung mit dem externen Abschlussprüfer zuständig.

Aktuell setzt sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Michael Hoffmann (Vorsitzender)
Laura Abasolo García de Baquedano
Thomas Pfeil und
Martin Butz (seit dem 13. Juni 2018).

Christoph Heil war bis zum 17. Mai 2018 Prüfungsausschussmitglied.

In 2018 trat der Prüfungsausschuss fünf Mal zusammen. Hierbei wurden u.a. die regelmäßigen Themen wie Finanzergebnisse, Revision, Risikomanagement und Compliance behandelt.

Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 MitbestG gehören aktuell folgende Mitglieder an:

Laura Abasolo García de Baquedano (seit dem 3. Mai 2018; Vorsitzende)

Christoph Braun
Julio Linares Lopez und
Sandra Hofmann (seit dem 13. Juni 2018).

Eva Castillo Sanz gehörte dem Vermittlungsausschuss bis zum 25. April 2018 an, Marcus Thurand bis zum 17. Mai 2018.

Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.

Der Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee) ist mit der Vorbereitung von Themen und Details, welche die Vorstandsvergütung betreffen, betraut und unterstützt durch seine Vorarbeit maßgeblich den Gesamtaufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung.

Dem Vorstandvergütungsausschuss gehören aktuell folgende Mitglieder an:

Sally Anne Ashford (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano (seit 13. Juni 2018)
Claudia Weber und
Dr. Jan-Erik Walter

Eva Castillo Sanz gehörte dem Vorstandsvergütungsausschuss bis zum 25. April 2018 an.

Der Vorstandsvergütungsausschuss trat im Berichtszeitraum fünf Mal zusammen.

Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) hat die Aufgabe dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen.

Dem Nominierungsausschuss gehören folgende Mitglieder an:

Patricia Cobián González ist Vorsitzende des Nominierungs-ausschusses. Weitere Mitglieder sind seit dem 24. September 2018 nach Niederlegungen von Eva Castillo Sanz und Enrique Medina Malo Laura Abasolo Garcia de Baquedano und Pablo de Carvajal Gonzalez.

Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zur Wahl des im Oktober 2017 gerichtlich bestellten Julio Linares Lopez vorbereitet.

Corporate Governance

Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d i.V.m. 289f HGB im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2018 und im Corporate Governance Bericht auf der Internetseite des Unternehmens unter www. telefonica.de/corporate-governance-bericht-2018 zu finden.

Am 12. und 15. Oktober 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica. de/entsprechenserklaerung-2018 veröffentlicht. Auf der Internetseite des Unternehmens finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung.

Sechs der 16 Aufsichtsratsmitglieder haben Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten.

Der Aufsichtsrat setzt sich zum 31. Dezember 2018 aus sechs weiblichen und zehn männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 37,5% weibliche und 62,5% männliche Mitglieder). Der Aufsichtsrat erfüllt damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30% Mindest-Gender Diversity Quote), die nach Beschluss der Anteilseignervertreter von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreterbank getrennt zu erfüllen ist.

Die Gender Diversity Quote des Vorstands beträgt 25% (zwei Mitglieder des achtköpfigen Vorstands sind weiblich), so dass die festgesetzte Mindest-Gender Diversity Quote von 25% von der Gesellschaft während des gesamten Berichtszeitraums erfüllt wurde.

Prüfung des Jahresabschlusses 2018

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in d er Europäischen Union anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Die Jahresabschlussunterlagen für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für die Telefónica Deutschland Holding AG für das Berichtsjahr 2018 und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat vor der Bilanzsitzung vom 18. Februar 2019 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, die entsprechenden Prüfberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sorgfältig geprüft und die Vorlagen am 18. Februar 2019 jeweils gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete zudem über den Umfang, die Schwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Vorstand hat in dieser Sitzung neben den Abschlüssen der Telefónica Deutschland Holding AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern und dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auch das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2019 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie den zusammengenfassten Lagebericht gebilligt; der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt.

Ferner wurde nach entsprechender Empfehlung des Vorstandsvergütungsausschusses die Verlängerung des Vorstandsvertrages sowie die Bestellung von Markus Haas bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der Sitzung vom 18. Februar 2019 ausführlich behandelt und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands erhoben.

Der Aufsichtsrat dankt der ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Eva Castillo Sanz für ihre langjährige vertrauensvolle, erfolgreiche, engagierte und ausgezeichnete Arbeit an der Spitze des Aufsichtsrats, unter anderem während des Börsengangs der Gesellschaft sowie des Zusammenschlusses mit der E-Plus Gruppe. Der Aufsichtsrat dankt auch den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Marcus Thurand, Christoph Heil, Enrique Medina Malo und Jürgen Thierfelder wie auch dem ausscheidenden Mitglied Sandra Hofmann für ihre hervorragende Arbeit in den vergangenen Jahren. Sie haben mit ihrem Einsatz wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen.

München, 18. Februar 2019

Im Namen des Aufsichtsrats

Laura Abasolo García de Baquedano, Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Der Deutsche Corporate Governance Kodex legt Standards für die Überwachung und Leitung von Unternehmen fest. Im Folgenden informieren der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance. Dieser Corporate Governance Bericht wird auch zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf unserer Internetseite veröffentlicht, www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2018.

Entsprechenserklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG fühlen sich den Grundsätzen einer transparenten Corporate Governance verpflichtet und beschäftigen sich regelmäßig mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben zuletzt am 12. und 15. Oktober 2018 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2018 einsehen.

Die Organe des Unternehmens

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Telefónica Deutschland Holding AG drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse werden im Wesentlichen durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats geregelt.

A - Organe der Gesellschaft

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Telefónica Deutschland Holding AG Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung

Das deutsche Aktiengesetz schreibt eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorganen vor.

Der Vorstand ist das Leitungsorgan. Er führt das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Interesse des Unternehmens mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Vorstand wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, werden in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ausgeführt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, insbesondere zur Planung, Geschäftsentwicklung, Strategie, Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Des Weiteren informiert der Vorstand den Aufsichtsrat, wenn im Geschäftsverlauf Abweichungen von aufgestellten Plänen oder Zielen auftreten und was die Gründe hierfür sind.

Einzelheiten zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d i.V.m. 289f HGB auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2018 zu finden.

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ein Kompetenzprofil erstellt, das untenstehend näher beschrieben wird.

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder als Gruppe die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung besitzen, die erforderlich sind, um den Vorstand ordnungsgemäß zu beraten und zu beaufsichtigen. Jedes Mitglied sollte bereit und in der Position sein, ausreichend Zeit zu investieren und die notwendigen persönlichen Eigenschaften, insbesondere Integrität, Motivation und Persönlichkeit, besitzen, um sein Amt auszuüben. Alle Mitglieder sollen die Anforderungen an verantwortliches und ethisches Verhalten eines Ehrbaren Kaufmanns berücksichtigen.

Darüber hinaus sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über Fachwissen in mindestens einem der für die Beratung und Beaufsichtigung des Vorstands relevanten Bereiche verfügen. Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe, das Fachwissen sowie die Lebenserfahrungen der Mitglieder sollten sich gegenseitig ergänzen, so dass der Aufsichtsrat auf ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Fachwissen zurückgreifen kann, z.B. Finanzwesen, M&A, Marketing & Sales, Recht und Regulierung, HR, Netzwerk & Technologie.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex), die u.a. die unternehmensspezifische Situation, den Aktionärskreis, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, Diversity sowie die Tatsache berücksichtigen, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt sind. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt:

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.3.2 und 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören; ihm sollen keine Personen angehören, die eine Funktion wahrnehmen (z.B. bei einem wichtigen Wettbewerber), die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.
Mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder sollen Frauen, mindestens 30% Männer sein.
Mindestens ein Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder soll über internationale Berufserfahrung und Englischkenntnisse verfügen sowie ein Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge besitzen ("Internationalst")
Die Amtszeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats soll regelmäßig mit der Hauptversammlung enden, die auf das Erreichen des 75. Lebensjahres eines Mitglieds folgt, außer die Erfahrung eines einzelnen Mitglieds ist von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft und der Aufsichtsrat stimmt einer solchen Ausnahme zu.
Für Mitglieder des Aufsichtsrats findet eine Regelgrenze von 15 Jahren, d.h., drei vollen Amtszeiten, Anwendung. Im Interesse der Gesellschaft und nach Zustimmung des Aufsichtsrats ist eine Abweichung von der Regelhöchstgrenze möglich, insbesondere dann, wenn sie der Erfüllung anderer Zusammensetzungskriterien dient.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen legt der Aufsichtsratunter Einbeziehung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 zur Unabhängigkeit-die folgenden Kriterien für Unabhängigkeit fest.

Unabhängig sind Mitglieder, die:

Nicht direkt oder indirekt von Telefónica Deutschland oder ihrem Mehrheitsaktionär oder eines mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen beschäftigt werden und/oder
Derzeit keine Funktion (ob Exekutiv-oder Nicht-Exekutiv) bei einem vertretungsberechtigten Gremium des Mehrheitsaktionärs der Telefónica Deutschland oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft innehaben und/oder
Keinen wesentlichen Anteilsbesitz haben. Wesentlicher Anteilsbesitz in diesem Sinne bedeutet einen Anteil von 3% der Anteile der Gesellschaft; und/oder
Nicht in enger Beziehung zu einem Exekutiven oder Nicht-Exekutiven Gremienmitglied der Telefónica Deutschland oder ihres Mehrheitsaktionärs oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmen stehen (im Sinne von Art.3 Abs.1 Nr.26 der Marktmissbrauchsverordnung) und/oder
Keine wesentlichen Beziehungen (z.B. kommerzielle Vereinbarungen wie Vertriebs-, Kunden-/Lieferanten-, Beratungs-oder andere Vereinbarungen) zu Telefónica Deutschland, ihrem Mehrheitsaktionär oder einem verbundenen Unternehmen oder ihren Kontrollorganen haben, die einen (nicht nur vorübergehenden) Konflikt mit den Interessen der Gesellschaft darstellen könnten und/oder
Kein Mitglied von Kontrollorganen eines wesentlichen Wettbewerbers der Gesellschaft oder beratend für diesen tätig sind.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine Zahl von mindestens zwei unabhängigen Mitgliedern der Anteilseigner angemessen. Eines der unabhängigen Mitglieder soll der finanzielle Experte im Sinne von §100 Abs.5 des AktG sein. Die unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG waren im Geschäftsjahr 2018 Michael Hoffmann und Sally Anne Ashford. Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat ist Michael Hoffmann.

Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass diese Ziele auch die Eigentümerstruktur angemessen berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat sieht diese konkreten Ziele und die Vorgaben des Kompetenzprofils derzeitig als erfüllt an.

Das obenstehende Kompetenzprofil und die Zusammensetzungskriterien stellen die Vorgaben des vom Aufsichtsrat zu erfüllenden Diversitätskonzeptes dar, vergleiche auch www.telefonica.de/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2018.

Beziehung zu den Aktionären und Hauptversammlung

Die Aktionäre werden grundsätzlich viermal im Jahr über die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung informiert. Weitere Informationen, insbesondere den Finanzkalender, stellt das Unternehmen auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.telefonica.de/ir). Darüber hinaus finden Konferenzen, Road Shows und Treffen mit Analysten statt, auch fand am 23. Februar 2018 ein sogenannter Capital Markets Day statt. Die Aktionäre nehmen ihre Rechte gemäß Gesetz und der Satzung der Gesellschaft vor und während der Hauptversammlung wahr, insbesondere durch Ausübung ihrer Stimmrechte (u.a. zur Gewinnverwendung, Entlastung sowie Wahl des Abschlussprüfers).

Risikomanagement

Für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ist das interne Kontroll- und Risikomanagement fundamental. Die Risikomanagement-Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss über aktuelle Risiken, Aktionspläne und Entwicklungen. Unser Risikomanagementprozess ist durch konstante Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern darauf ausgelegt, zeitnah Unternehmensrisiken zu identifizieren, zu evaluieren und diesen entgegen zu wirken. Das Risikomanagementsystem wird laufend optimiert und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.

Weitere Details finden Sie in dem Abschnitt "Risiko- und Chancenmanagement" des Geschäftsberichts.

Compliance

Die Telefónica Deutschland Group hat sich verpflichtet, alle für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze, Richtlinien, Verfahren, Regeln und Verordnungen einzuhalten. Das Unternehmen hat eine Compliance Abteilung, welche mit der Implementierung und der Optimierung der Compliance-Organisation im gesamten Unternehmen sowie der Koordinierung der Compliance-Aktivitäten betraut ist. Sie berät ferner die Mitarbeiter bei ihren Fragen. Dabei wird ein präventiver Ansatz verfolgt, bei dem die Mitarbeiter sensibilisiert und aufgeklärt werden, um potenzielle Regelverstöße bereits im Vorfeld auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Verdacht auf Rechtsverstöße unter anderem über ein externes Whistleblowersystem, den Ombudsmann, geschützt zu melden.

Das Compliance-Programm legt seinen Schwerpunkt auf Verhalten, das den lauteren Wettbewerb schützt, Korruption und Interessenkonflikte vermeidet und ethisch angemessen ist. Diese Themen sind Gegenstand verpflichtender Online-Trainings, ebenso wie die Bereiche Datenschutz, Anti-Diskriminierung und Informationssicherheit. Jeder Mitarbeiter muss abhängig von seinem Verantwortungsbereich in regelmäßigen Abständen bestimmte vorgeschriebene Schulungen absolvieren. Zu den wichtigsten Compliance-Themen wurden klare Richtlinien und Vorgaben etabliert.

Das bestehende Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Geschäftstätigkeit anzupassen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat (insbesondere dem Prüfungsausschuss, welcher für die Prüfung der internen Kontrollsysteme und Compliance zuständig ist) wird über die Compliance-Aktivitäten regelmäßig Bericht erstattet.

In diesem Gesamtzusammenhang verfügt das Unternehmen auch über eine Kapitalmarktrechtsabteilung im Bereich General Counsel, welche die Compliance mit Insiderregeln sicherstellt (einschließlich Schulungen und die Führung von Insider-Listen, in denen entsprechend der Marktmißbrauchsverordnung alle Personen verzeichnet sind, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben).

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat setzen sich regelmäßig mit dem Thema Compliance auseinander.

Transparenz und Kommunikation

Auf der Internetseite von Telefónica Deutschland können sich die Aktionäre über das Unternehmen informieren. So werden beispielsweise Pressemitteilungen, Corporate News und Mitteilungen an den Kapitalmarkt wie z.B. Ad-hoc-Mitteilungen sowie die Satzung der Gesellschaft auf der Internetseite veröffentlicht.

Relevanter Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Einige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Kein Mitglied der Verwaltung hält Aktienoptionen an der Telefónica Deutschland Holding AG.

Zum 31. Dezember 2018 hielt der Vorstand ca. 0,0054% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben. Sie sind - soweit einschlägig - unter Eigengeschäften aufgeführt.

Zum 31. Dezember 2018 hielt der Aufsichtsrat ca. 0,0001% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben und sind - soweit einschlägig - unter Eigengeschäften aufgeführt.

Eigengeschäfte

Nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung müssen Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtitel der Telefónica Deutschland oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten anzeigen wenn der Wert dieser Geschäfte den Betrag von 5.000 EUR in einem Kalenderjahr erreicht.

Entsprechende Mitteilungen können Sie der Internetseite von Telefónica Deutschland unter: www.telefonica.de/ eigengeschaefte-von-fuehrungspersonen entnehmen

Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsstelle München, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG gemäß §§ 315d i.V.m. 289f HGB

1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird bzw. welchen Empfehlungen nicht gefolgt wurde oder wird und die Gründe hierfür. Die Erklärung soll auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ("Gesellschaft") haben am 12. und 15. Oktober 2018 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die vorliegende Entsprechenserklärung bezieht sich auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass den Empfehlungen des DCGK seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

1. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK, wonach bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll, wurde und wird abgewichen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Vergütung des Vorstands gleichwohl auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Vergütung besteht aus festen sowie kurz- und langfristigen variablen Komponenten. Die für die Festlegung der variablen Vergütung maßgeblichen Parameter sind insgesamt auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet und so strukturiert, dass sie in ihrer Gesamtheit keine Anreize für dem Gesellschaftsinteresse zuwiderlaufende Geschäftsführungsmaßnahmen setzen können.

2. In Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 7 empfiehlt der DCGK, dass die variablen Vergütungsteile auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein sollen. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für die Höhe des Jahresbonus sind zu einem Teil auch Kennzahlen der Telefónica, S.A. maßgeblich. Auch ein Teil der langfristigen Vergütungskomponenten ist von Kennzahlen der Telefónica, S.A. abhängig bzw. kann hiervon abhängig sein. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass hierdurch keine Fehlanreize geschaffen werden.

3. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen, da für einige Bestandteile der variablen Vergütung keine betragsmäßige Höchstgrenzen festgelegt sind. Hierdurch soll dem Aufsichtsrat der erforderliche Spielraum gewährt werden, um jederzeit die Ausgewogenheit zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten sicherstellen zu können. Aus einzelnen Vorstandsanstellungsverträgen lässt sich zudem der exakte Betrag der Pensionsaufwendungen der Gesellschaft nicht entnehmen. Die Gesellschaft hat die insoweit zugrunde liegenden Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen und führt diese fort.

4. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 8 DCGK, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, wurde und wird abgewichen. Die Vertragsgestaltung lässt teilweise eine nachträgliche Änderung der Kriterien der variablen Vergütung zu. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands erforderlich, da sich die Gesellschaft in einem extrem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Derartige im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft erforderliche Änderungen der Unternehmenspolitik sollen nicht durch monetäre Interessen der Mitglieder des Vorstands behindert oder verzögert werden. Daher ist insbesondere der Aufsichtsrat der Ansicht, dass Flexibilität in Bezug auf die Erfolgsziele und Vergleichsparameter erforderlich ist.

5. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für einzelne Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht eine beitragsorientierte Zusage, die nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielt. Der Aufsichtsrat stellt mit der insoweit gewählten Form der Versorgungszusagen nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab, da diese Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen wurden.

6. Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK, wonach u. a. der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung besonders berücksichtigt werden sollen, erhält nur der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche Vergütung. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass dies der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung trägt.

Diese Entsprechenserklärung, sowie die vorherigen Entsprechens-erklärungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft, für 2018 unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2018 zur Verfügung.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Telefónica Deutschland Holding AG und ihre Verwaltungsorgane sind einer effizienten, nachhaltigen und transparenten Unternehmensführung sowie Werten verpflichtet, die die Grundlage einheitlicher Geschäftsgrundsätze bilden, wie sie in dem Leitfaden "Unsere Geschäftsgrundsätze" dargelegt sind. Dieser Verhaltenskodex enthält verschiedene Grundsätze und Richtlinien, die sich sowohl an das Management als auch an die Mitarbeiter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit richten. Die Geschäftsgrundsätze enthalten wertvolle Hilfestellungen insbesondere in Situationen, in denen rechtliche und/oder ethische Interessenkonflikte auftreten, um integer und professionell zu handeln und Entscheidungen treffen zu können. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsprozessen, sondern auch die Art und Weise, wie das Unternehmen mit seinen Kunden, seinen Aktionären, seinen Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern umgeht.

Die Geschäftsgrundsätze des Unternehmens stehen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ geschaeftsgrundsaetze zur Verfügung.

Die Beachtung der Geschäftsgrundsätze ist von herausragender Bedeutung, da die Reputation des Unternehmens durch die Handlungen und Entscheidungen seiner Verwaltungsorgane und Mitarbeiter aufgebaut und beeinflusst wird. Daher wird diese Einhaltung in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Compliance, Personal, Interne Revision, Corporate Responsibility und der Rechtsabteilung überwacht.

Das Compliance-Programm des Unternehmens umfasst u.a. die Hauptbereiche Korruptionsbekämpfung mit klaren Richtlinien und Verfahren, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die Verhinderung ethisch unangemessenen Verhaltens. Mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Hinweise auf Korruption, können von Beschäftigten und Dritten u.a. über das externe Whistleblower-System (www.telefonica.de/ombudsmann) geschützt gemeldet werden. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts, das für die Gesellschaft von höchster Bedeutung ist. Der Bereich "Compliance, Corporate Security & Data Protection" und die Interne Revision waren im Geschäftsjahr 2018 ebenso wie der Bereich General Counsel direkt dem Vorstand unterstellt.

Weitere Einzelheiten zur Compliance-Organisation des Unternehmens werden im Corporate Governance Bericht erläutert, der auch Teil des Geschäftsberichts ist und finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2018.

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und den Ausschüssen des Aufsichtsrats

Der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG besteht aus acht Mitgliedern: Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO), Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO), Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer), Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer), Cayetano Carbajo Martin (Chief Technology Officer), Guido Eidmann (Chief Information Officer), Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs) und Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin).

In Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen hat sich die Gesellschaft ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Das Diversitätskonzept für den Vorstand beinhaltet die nachfolgend gemäß §289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erläuterten Diversitätskriterien.

Die Mitglieder des Vorstands sollen insbesondere langjährige Führungserfahrung aus unterschiedlichen, für das Unternehmen relevanten Bereichen vorweisen. Mindestens ein Mitglied soll über internationale Berufs- oder Ausbildungserfahrung verfügen und der Vorstand in seiner Gesamtheit langjährige Erfahrung auf den Gebieten Telekommunikation, Finanzen, Vertrieb und Personalführung aufweisen.

Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Vorstand eine Gender Diversity Quote von mindestens 25% festgelegt, zu erfüllen bis zum 30. Juni 2022, die im gesamten Geschäftsjahr 2018 erfüllt wurde (zwei der acht Mitglieder sind weiblich).

Auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Mindest Gender Diversity Quote sowie der in den Vorstandsverträgen verankerten Altersgrenze für Vorstandsmitglieder strebt die Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens sich ergänzende Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrung in der Verwaltung an.

Diese Ziele sollen bei Besetzung und Nachfolgeplanung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat berücksichtigt werden und waren im Berichtszeitraum erfüllt, wie sich auch anhand der auf der Internetseite der Gesellschaft www.telefonica.de/ vorstand veröffentlichten Lebensläufen der Mitglieder des Vorstands nachvollziehen lässt.

Als Teil der Diversitätsstrategie hat der Vorstand entsprechend § 76 Abs. 4 AktG freiwillig für die Führungsebene (Berichtsebene 1) unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Die bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße von 30% soll mithilfe der ab 1.1.2018 geltenden Diversitätsstrategie der Gesellschaft erreicht werden. Die Diversitätsstrategie zeigte im Berichtszeitraum erste Erfolge, zum 31.12.2018 betrug der Frauenanteil in der Berichtsebene 1 21,3%. Dies ist ein Anstieg von rund 8% innerhalb eines Jahres (ca. 13% zum 31.12.2017).

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Die Arbeit des Vorstands wird insbesondere durch die mit Zustimmung des Aufsichtsrats erlassene Geschäftsordnung des Vorstands und die Satzung der Gesellschaft geregelt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sich hierzu regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Jedes Vorstandsmitglied hat den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsbereich zu leiten, unbeschadet der gemeinsamen Verantwortung der Vorstandsmitglieder für die Leitung des gesamten Unternehmens. In allen Angelegenheiten von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen und/oder seine verbundenen Gesellschaften, insbesondere Angelegenheiten im Hinblick auf die Organisation, Unternehmenspolitik, Investitions- und Finanzplanung sowie betreffend Investitionen, die das vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresbudget wesentlich überschreiten, muss der gesamte Vorstand entscheiden. Ferner kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Entscheidung vorlegen. Geschäfte und Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Sitzungen des Vorstands werden regelmäßig abgehalten, grundsätzlich einmal pro Woche. Sitzungen können auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail, gefasst werden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat des Unternehmens regelmäßig über den Geschäftsgang, unter anderem indem er dem Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte vorlegt, die relevante Leistungsindikatoren für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über Vorgänge zu berichten, die für die Rentabilität oder Liquidität des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sein können. Schließlich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über wichtige Ereignisse oder Angelegenheiten im Sinne von § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten. Diesen Maßgaben kommt der Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach.

Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht aus 16 Mitgliedern, von denen acht Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertreter sind.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern: Eva Castillo Sanz (Vorsitzende), Christoph Braun (stellvertretender Vorsitzender) sowie den Aufsichtsratsmitgliedern Laura Abasolo Garcia de Baquedano, Julio Linares Lopez, Peter Erskine, Patricia Cobian Gonzalez, Michael Hoffmann, Sally Anne Ashford, Enrique Medina Malo, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Thomas Pfeil, Marcus Thurand, Christoph Heil und Claudia Weber.

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 war Eva Castillo Sanz Vorsitzende des Aufsichtsrats. Sie legte ihr Amt als Vorsitzende und ihre Mitgliedschaften in den Aufsichtsratsausschüssen am 25. April 2018 mit sofortiger Wirkung nieder. Laura Abasolo Garcia de Baquedano wurde am 3. Mai 2018 zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Ferner legte Eva Castillo Sanz ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 25. Mai 2018 nieder. Durch gerichtlichen Beschluss vom 7. Juni 2018 wurde Maria Garcia-Legaz Ponce zu ihrer Nachfolgerin als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Enrique Medina Malo legte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 24. Juli 2018 nieder, Pablo de Carvajal Gonzalez wurde mit Wirkung zum 25. Juli 2018 als neues Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich bestellt.

Am 26. April 2018 fand die Wahl der Arbeitnehmervertreter statt, da deren Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 endete. Wiedergewählt wurden Christoph Braun, Jan-Erik Walter, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder und Claudia Weber. Neu wurden Martin Butz und Sandra Hofmann in den Aufsichtsrat gewählt.

Die Amtszeit von Marcus Thurand und Christoph Heil endete am 17. Mai 2018.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018 sind: die Vorsitzende Laura Abasolo Garcia de Baquedano, der stellvertretende Vorsitzende Christoph Braun, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Julio Linares Lopez, Peter Erskine, Patricia Cobian Gonzalez, Michael Hoffmann, Sally Anne Ashford, Maria Garcia-Legaz Ponce, Pablo de Carvajal Gonzalez, Martin Butz, Dr. Jan-Erik Walter, Joachim Rieger, Jürgen Thierfelder, Thomas Pfeil, Sandra Hofmann und Claudia Weber.

Der Aufsichtsrat setzt sich zum 31. Dezember 2018 aus sechs weiblichen und zehn männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 37,5% weibliche und 62,5 % männliche Mitglieder). Der Aufsichtsrat erfüllt damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30 % Mindest-Gender Diversity Quote), die nach Beschluss der Anteilseignervertreter von Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank getrennt zu erfüllen ist.

Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass Diversität der Erfüllung seiner Überwachungs - und Leitungsaufgaben zum Wohle des Unternehmens dient und hat sich in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit in der Gesellschaft verpflichtet. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient.

Die Kriterien des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat ergeben sich aus dem Kompetenzprofil und den Zusammensetzungskriterien des Aufsichtsrats, die nach der Überzeugung des Aufsichtsrats eine dem Wohle des Unternehmens dienende Vielfalt im Aufsichtsrat sicherstellen. Die Einzelheiten des Kompetenzprofils und der Zusammensetzungskriterien sind im Einzelnen dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen, publiziert auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2018.

Das Nominierungskomitee und der Gesamt-Aufsichtsrat berücksichtigen Kompetenzprofil und Zusammensetzungskriterien frühzeitig bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung und setzen das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats so um.

Die Anforderungen des Diversitätskonzepts waren im Berichtszeitraum erfüllt, wie sich aus den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder und der Darstellung des jeweiligen beruflichen und persönlichen Hintergrunds unter Angabe der aktuellen Mandate - veröffentlicht unter www.telefonica.de/ aufsichtsrat - ergibt.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens laufend. Er wird in alle außerhalb des üblichen Geschäftsgangs liegenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig und setzt die Vergütung des Vorstands fest. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Tätigkeiten im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die Grundsätze der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand sind maßgeblich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Satzung der Gesellschaft geregelt.

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Sitzungen des Aufsichtsrats können auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, insbesondere schriftlich, per Fax oder E-Mail.

Der Aufsichtsrat überprüft die Effizienz seiner Tätigkeit mindestens einmal jährlich, so auch im Geschäftsjahr 2018.

Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um dem Aufsichtsrat eine optimale Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen, bestehen zum 31. Dezember 2018 vier Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf weitere Ausschüsse einsetzen. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) bereitet unter anderem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Billigung der Jahresabschlüsse vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand, überwacht die Rechnungslegungsprozesse, die internen Kontrollsysteme (einschließlich Compliance, Risikomanagement und interner Revisionssysteme) und die Abschlussprüfung. Ferner ist er für die Koordination mit dem Abschlussprüfer zuständig. Aktuell setzt sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Michael Hoffmann (Vorsitzender)
Laura Abasolo García de Baquedano
Thomas Pfeil und
Martin Butz (seit dem 13. Juni 2018).

Christoph Heil schied am 17. Mai 2018 aus.

Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Patricia Cobian Gonzalez ist Vorsitzende des Nominierungsausschusses. Weitere Mitglieder sind nach Niederlegungen von Eva Castillo Sanz und Enrique Medina Malo seit dem 24. September 2018 Laura Abasolo Garcia de Baquedano und Pablo de Carvajal Gonzalez.

Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 Mitbestimmungsgesetz gehören folgende Mitglieder an:

Laura Abasolo García de Baquedano (seit dem 3. Mai 2018, Vorsitzende)
Christoph Braun
Julio Linares Lopez und
Sandra Hofmann (seit dem 13. Juni 2018).

Eva Castillo Sanz gehörte dem Vermittlungsausschuss bis zum 25. April 2018 an, Marcus Thurand bis zum 17. Mai 2018.

Die Mitglieder des Vorstandsvergütungsausschusses (Remuneration Committee) sind:

Sally Anne Ashford (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano (seit 13. Juni 2018)
Claudia Weber und
Dr. Jan-Erik Walter

Eva Castillo Sanz gehörte dem Vorstandsvergütungsausschuss bis zum 25. April 2018 an.

Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung und zur Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

15. Februar 2019

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

GLOSSAR

Das Glossar umfasst auch die im Konzernlagebericht verwendeten Abkürzungen.

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ADA Advanced Data Analytics (Intelligente Datenanalysen)
AktG Aktiengesetz
ARPU Average Revenue per User (durchschnittlicher Umsatz pro Kunde)
Art Artikel
Augmented Reality Erweiterte Realität: Computerunterstützte Realitätserweiterung
BIP Bruttoinlandsprodukt
Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Berlin
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BNetzA Bundesnetzagentur
BOLO Beitragsorientierte Leistungsordnung des Essener Verbandes
bp Basispunkte
Breitband Bezieht sich auf Telekommunikation, in dem ein breites Band von Frequenzen zur Informationsübertragung zur Verfügung steht
Brexit British Exit - Austritt des Vereinten Königreiches aus der Europäischen Union
CAP Kappungsgrenze
CapEx Capital Expenditure: Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ohne Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen, Unternehmenszusammenschlüsse und Finanzierungsleasingverhältnisse
CapEx/Sales-Ratio Investitionsquote - gibt den prozentualen Anteil der Investitionen an den Umsatzerlösen wider
Carrier Von der BNetzA autorisierter Telekommunikations-Netzbetreiber
Churn Kundenabwanderung
Cloud-Dienste Beziehen sich auf eine dynamische Infrastruktur, Software- und Plattformdienste, welche online zur Verfügung stehen
CSI Customer Satisfaction Index
DAX Deutscher Aktien Index
DBO Defined Benefit Obligation
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards
DSL Digital Subscriber Line: Technologie, mit der Daten in der Teilnehmeranschlussleitung an die Endverbraucher übertragen werden
EIB Europäische Investitionsbank
EV Essener Verband
EU Europäische Union
Euribor Euro Interbank Offered Rate
ExComm Executive Committee
FCF Free Cashflow
FDD Frequenzduplexbetrieb
FTE Full-time equivalent (Vollzeitäquivalent)
FTR Fixed network Termination Rates (Festnetz-Terminierungsentgelte)
FttB FttB - Fiber to the Building oder auch Fiber to the Basement (Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller). Als FttB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude (Keller).
FttH FttH - Fiber to the Home (Glasfaser bis ins Haus). Als FttH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
GB Gigabyte
GfK Gesellschaft für Konsumforschung
GHz Gigahertz
Handset Mobilfunkgerät
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards,
IASB International Accounting Standards Board
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IFRS International Financial Reporting Standards
IKS Internes Kontrollsystem
IoT Internet of Things (Internet der Dinge)
ISIN International Securities Identification Number (Internationale Wertpapierkennnummer)
IT Information Technology
Joint Venture Gemeinschaftsunternehmen: eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KPI Key Performance Indicator
KPN Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande
LTE Long Term Evolution: Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards UMTS/HSPA
M2M Machine-to-Machine-Kommunikation: Automatischer Informationsaustausch zwischen Geräten
MBA Mobile Bitstream Access
Mbit Megabit
MHz Megahertz
ms Millisekunden
MSR Mobile service revenue (Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen)
MTR Mobile network termination rates (Mobilfunk-Terminierungsentgelte)
MVNO Mobile Virtual Network Operator: Virtueller Netzbetreiber
NetAdds Nettoneukunden: Im Betrachtungszeitraum neu gewonnene Kunden nach Abzug der Kundenabgänge
NPS Net Promoter Score
O2 (Europe) Limited O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich
O2 My Handy Bezahlmodell für Handys und andere Geräte mit monatlicher Ratenzahlung
O2 Free Mit dem Datentarif O2 Free sind unsere Kunden auch nach dem Verbrauch ihres Highspeed-Datenvolumens mit bis zu 1 Mbit/s online
OIBDA Operating Income before Depreciation and Amortization (Betriebsergebnis vor Abschreibungen)
OpCF Operating Cashflow
OTT Over The Top - IP-basierte und plattformunabhängige Dienste und Anwendungen (Whats app, Facebook, etc.)
PIP Performance and Investment Plan
Prepaid/Postpaid Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen wird bei Prepaid-Verträgen das Guthaben ohne feste Vertragsbindung im Voraus erworben
PSP Performance Share Plan
RCF Revolving Credit Facility (Revolvierende Konsortialkreditlinie)
Roaming Der Gebrauch eines Geräts oder einer Kundenidentität in einem fremden oder anderen als dem Heimnetzwerk
SIM Subscriber Identity Module: Eine Chipkarte, welche in das Mobiltelefon eingelegt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient
Smartwatch elektronische Armbanduhr ("Wearable"), die über zusätzliche Sensoren, Aktuatoren, sowie Computerfunktionalitäten und -konnektivitäten verfügt.
Smartphone Mobiltelefon mit umfangreichen Computer- und Internetfunktionalitäten
SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst)
SoHo Small offices/Home offices (Kleinunternehmen)
SOX Sarbanes-Oxley-Act: US-Bundesgesetz zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Berichterstattung
Tablet Kabelloser, tragbarer Personal Computer mit Touchscreen
TDD Zeitduplexbetrieb
Telefónica Deutschland Telefónica Deutschland Holding AG, München
Telefónica, S.A. Telefónica S.A., Madrid, Spanien
Telefónica Deutschland Group Die in den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland einbezogenen Unternehmen
TKG Telekommunikationsgesetz
Translationsrisiko Das Risiko aus der Umrechnung von buchhalterischen Positionen zu einem späteren Stichtag
TSR Total Shareholder Return (Aktienrendite)
ULL Unbundled Local Loop: Überbrückt die Distanz zwischen Lokalaustausch und der Endstelle in den Örtlichkeiten des Kunden. Es ist auch unter dem Namen "last mile" bekannt
UMTS Universal Mobile Telecommunications Service: Internationaler, mobiler Kommunikationsstandard der dritten Generation, welcher mobiles Multimedia und Telematik-Services unter dem Frequenzspektrum von 2GHz vereint
VATM Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V., Berlin
VDSL Very High Data Rate Digital Subscriber Line - DSL-Technik mit wesentlich höheren Datenübertragungsraten (siehe auch DSL)
Vectoring Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen, sodass höhere Bandbreiten möglich sind.
Virtual Reality Virtuelle Realität: computergenerierte Darstellung einer Welt (in Echtzeit)
VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
Wearables Wearable Computer (kurz Wearables) sind Computersysteme, die während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt sind
Wholesale Der Verkauf von Services an dritte Parteien, die diese an ihre eigenen Endkunden entweder direkt oder nach weiterer Bearbeitung verkaufen

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Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Ausgabe ist im Zweifel verbindlich.

Der Geschäftsbericht ist online verfügbar unter www.telefonica.de/geschaeftsbericht

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