Annual Report • Apr 10, 2019
Annual Report
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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wolfsburg Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Wesentliche Zahlen VOLKSWAGEN KONZERN scroll 2018 20171 % Mengendaten2in Tsd. Auslieferungen an Kunden (Fahrzeuge) 10.834 10.742 + 0,9 Absatz (Fahrzeuge) 10.900 10.777 + 1,1 Produktion (Fahrzeuge) 11.018 10.875 + 1,3 Belegschaft am 31.12. 664,5 642,3 + 3,5 Finanzdaten nach IFRS in Mio. € Umsatzerlöse 235.849 229.550 + 2,7 Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen 17.104 17.041 + 0,4 Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen (%) 7,3 7,4 Sondereinflüsse - 3.184 - 3.222 - 1,2 Operatives Ergebnis 13.920 13.818 + 0,7 Operative Umsatzrendite (%) 5,9 6,0 Ergebnis vor Steuern 15.643 13.673 + 14,4 Umsatzrendite vor Steuern (%) 6,6 6,0 Ergebnis nach Steuern 12.153 11.463 + 6,0 Konzernbereich Automobile3 Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt 13.640 13.135 + 3,8 F&E-Quote (%) 6,8 6,7 Cash-flow laufendes Geschäft 18.531 11.686 + 58,6 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft4 18.837 17.636 + 6,8 davon: Sachinvestitionen 13.218 12.631 + 4,6 Sachinvestitionsquote (%) 6,6 6,5 Netto-Cash-flow - 306 -5.950 - 94,9 Netto-Liquidität am 31.12. 19.368 22.378 - 13,5 Kapitalrendite (RoI) in % 11,0 12,1 Konzernbereich Finanzdienstleistungen Eigenkapitalrendite vor Steuern5(%) 9,9 9,8 VOLKSWAGEN AG scroll 2018 2017 % Mengendaten in Tsd. Belegschaft am 31.12. 119,4 117,4 + 1,7 Finanzdaten nach HGB in Mio. € Umsatzerlöse 78.001 76.729 + 1,7 Jahresüberschuss 4.620 4.353 + 6,1 Dividende (€) je Stammaktie 4,80 3,90 je Vorzugsaktie 4,86 3,96 1 Angepasst 2 Mengendaten inklusive der nicht vollkonsolidierten chinesischen Gemeinschaftsunternehmen. Die Auslieferungen des Vorjahres wurden aufgrund statistischer Fortschreibung aktualisiert. 3 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. 4 Ohne Erwerb und Verkauf von Beteiligungen: 18.242 (17.512) Mio. €. 5 Ergebnis vor Steuern in Prozent des durchschnittlichen Eigenkapitals. Alle Zahlen im Bericht sind jeweils für sich gerundet; dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben den Werten des aktuellen Geschäftsjahres in Klammern dargestellt. Bericht des Aufsichtsrats (nach § 171 Abs. 2 AktG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Geschäftsjahr 2018 stand die Arbeit des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und seiner Ausschüsse im Zeichen der Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns. Die Aufarbeitung der Dieselthematik bildete zudem weiterhin einen Schwerpunkt. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr regelmäßig mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den Aufgaben entsprechend, die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen, überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Dabei berücksichtigten wir stets die diesbezüglichen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Turnusmäßig erörterten wir zudem strategische Überlegungen mit dem Vorstand. Regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtete uns der Vorstand in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Unternehmenssituation. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement. Insofern informierte der Vorstand auch über weitere Verbesserungen des Risiko- und des Compliance-Managementsystems. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend Informationen über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erreichten uns stets rechtzeitig vor den Sitzungen. Zu festen Terminen erhielten wir darüber hinaus einen detaillierten Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. In den Sitzungen des Sonderausschusses Dieselmotoren berichtete der Vorstand regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich zwischen den Sitzungsterminen zusätzlich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden zu Gesprächen, in denen sie wichtige aktuelle Themen erörterten. Dazu gehörten neben der Dieselthematik unter anderem die Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zu Integrität und Compliance des Volkswagen Konzerns. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2018 zu insgesamt 14 Sitzungen zusammen, dabei belief sich die durchschnittliche Präsenzquote auf 90,0%. Zudem wurden besonders eilige Angelegenheiten schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. ARBEIT DER AUSSCHÜSSE Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, den Prüfungsausschuss und seit Oktober 2015 den Sonderausschuss Dieselmotoren. Das Präsidium und der Sonderausschuss Dieselmotoren setzen sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss. Den übrigen beiden Ausschüssen gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Die personelle Zusammensetzung dieser Ausschüsse zum 31. Dezember 2018 ist auf Seite 89 dieses Geschäftsberichts ersichtlich. Das Präsidium des Aufsichtsrats kam im Berichtsjahr zu 13 Sitzungen zusammen. In seinen Sitzungen bereitete das Präsidium die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vor, beriet die personelle Besetzung des Vorstands und entschied unter anderem über dessen nicht vergütungsbezogene vertragliche Angelegenheiten sowie über die Zustimmung zu Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Im Jahr 2018 traf sich dieser Ausschuss ein Mal. Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Jahres- und Konzernabschluss, Risikomanagementsystem einschließlich der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Zusätzlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Volkswagen Konzerns sowie mit aktuellen Fragen und der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss die Ausschreibung für die Abschlussprüfungen sowie weiterer Prüfungsleistungen im Volkswagen Konzern ab dem Geschäftsjahr 2020 abgeschlossen. Die Volkswagen AG sowie andere Unternehmen von öffentlichem Interesse des Volkswagen Konzerns führten dabei das Auswahlverfahren im Sinne des Art. 16 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 durch. Der Sonderausschuss Dieselmotoren hat die Aufgabe, sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Dieselthematik zu koordinieren und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats vorzubereiten. Dazu wird der Sonderausschuss Dieselmotoren regelmäßig vom Vorstand unterrichtet. Zudem ist dieser Ausschuss mit der Prüfung etwaiger Konsequenzen aus den gewonnenen Erkenntnissen betraut. Der Vorsitzende des Sonderausschusses Dieselmotoren berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über dessen Arbeit. Im Jahr 2018 ist der Sonderausschuss Dieselmotoren zu vier Sitzungen zusammengetreten, in denen unter anderem die durch Bußgeldbescheide beendeten Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaften Braunschweig und München II sowie die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats hinsichtlich der Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erörtert wurden. Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen. BERATUNGSPUNKTE IM AUFSICHTSRAT Die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr fand am 23. Februar 2018 statt. Nach eingehender Prüfung billigten wir den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Volkswagen AG des Jahres 2017. Wir prüften den zusammengefassten Lagebericht, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2017 sowie den vom Vorstand vorgelegten Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Abhängigkeitsberichts kamen wir zu dem Schluss, dass gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben waren. Weitere Tagesordnungspunkte waren unter anderem der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik und die Tagesordnung für die 58. ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen AG, insbesondere die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats. Im Mittelpunkt der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2018 stand die Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns. In diesem Zusammenhang beschlossen wir auch personelle Änderungen im Vorstand der Volkswagen AG. Des Weiteren befassten wir uns mit der strategischen Ausrichtung der Volkswagen Truck & Bus GmbH (jetzt TRATON SE) und diskutierten den aktuellen Sachstand zur Dieselthematik. Am 2. Mai 2018 traf sich der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung. Dabei standen vor allem die Vorbereitung der 58. ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Mai 2018 und der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik auf der Tagesordnung. Zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2018 war der von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erlassene Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Die nächsten Sitzungen des Aufsichtsrats fanden am 18. und 19. Juni 2018 statt. In beiden Sitzungen beschäftigten wir uns überwiegend mit personellen Angelegenheiten im Vorstand der Volkswagen AG, in der Sitzung am 18. Juni 2018 ferner mit dem aktuellen Sachstand zur Dieselthematik. Am 9. und am 23. Juli 2018 kam der Aufsichtsrat zu zwei weiteren Sitzungen zusammen. Beide Sitzungen hatten ebenfalls personelle Angelegenheiten im Vorstand der Volkswagen AG zum Inhalt, die Sitzung am 9. Juli 2018 ferner den aktuellen Sachstand zur Dieselthematik. In den Aufsichtsratssitzungen am 17. und 28. September 2018 standen neben dem aktuellen Sachstand zur Dieselthematik unter anderem weitere Schritte hinsichtlich der Unternehmensstruktur und der Kapitalmarktfähigkeit der TRATON AG (vormals Volkswagen Truck & Bus GmbH, jetzt TRATON SE), Informationen zur Managementvergütung sowie Vorstandsangelegenheiten auf der Tagesordnung. In unserer Sitzung am 2. Oktober 2018 beschäftigten wir uns erneut mit personellen Angelegenheiten im Vorstand der Volkswagen AG. Zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung am 16. Oktober 2018 war der von der Staatsanwaltschaft München II erlassene Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Am 25. Oktober 2018 kam der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung zusammen, in der wir uns mit strategischen Fragen im Zusammenhang mit der TRATON AG (jetzt TRATON SE) befassten. In der Aufsichtsratssitzung am 16. November 2018 erörterten wir eingehend die Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns für die Jahre 2019 bis 2023. Weitere Schwerpunkte der Sitzung bildeten strategische Themen - unter anderem zur Belegung der Produktionsstandorte - sowie der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik. Darüber hinaus gaben wir zusammen mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK ab. Wir beschlossen ferner eine Informationsordnung, die die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat ausführlich regelt. Durch Umlaufbeschlüsse haben wir im Berichtsjahr unter anderem der Gründung einer Zweigniederlassung der Volkswagen AG in Malaysia zugestimmt und über Personal- und Vergütungsangelegenheiten im Vorstand der Volkswagen AG beschlossen. INTERESSENKONFLIKTE Herr Hans Dieter Pötsch war bis Oktober 2015 Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Sein Wechsel in den Aufsichtsrat war unabhängig von der Dieselthematik bereits geplant. Um denkbare Interessenkonflikte zu vermeiden, hat Herr Pötsch zu Diskussionen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, die sein Verhalten im Zusammenhang mit der Dieselthematik betreffen könnten, grundsätzlich den Sitzungsraum verlassen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete ab Herbst 2016 Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen ein aufgrund einer nach den Maßstäben des Betriebsverfassungsgesetzes möglicherweise überhöhten Vergütung des Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG Herrn Bernd Osterloh sowie weiterer Mitglieder des Betriebsrats. Um denkbare Interessenkonflikte zu vermeiden, hat Herr Osterloh zu Diskussionen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats, die im Zusammenhang mit einer ihm gewährten nach den Maßstäben des Betriebsverfassungsgesetzes möglicherweise überhöhten Vergütung stehen, grundsätzlich den Sitzungsraum verlassen. Andere Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten. CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK im Volkswagen Konzern war ein Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 16. November 2018. Wir diskutierten eingehend die von der Regierungskommission am 24. April 2017 veröffentlichte Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017 und gaben zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK ab. Die gemeinsamen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html dauerhaft zugänglich. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK finden Sie im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 59 und im Anhang zum Konzernabschluss auf Seite 327 dieses Geschäftsberichts. BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND Frau Annika Falkengren legte ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG mit Wirkung zum 5. Februar 2018 nieder. Das Registergericht Braunschweig bestellte mit Wirkung zum 14. Februar 2018 Frau Marianne Heiß befristet bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats. Die Hauptversammlung wählte am 3. Mai 2018 Frau Heiß für eine volle Amtszeit zum Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG. Mit Ablauf der 58. ordentlichen Hauptversammlung endete turnusgemäß die Amtszeit von Herrn Dr. Wolfgang Porsche im Aufsichtsrat der Volkswagen AG. Die Hauptversammlung wählte Herrn Dr. Porsche am 3. Mai 2018 für eine weitere volle Amtszeit in den Aufsichtsrat. Mit Wirkung zum 8. Februar 2019 hat Herr Uwe Hück sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG niedergelegt. Auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden hat das Registergericht Braunschweig gemäß § 104 AktG mit Wirkung zum 21. Februar 2019 Herrn Werner Weresch als Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG bestellt. Die Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns war auch mit personellen Veränderungen im Vorstand der Volkswagen AG verbunden. Herr Matthias Müller schied im gegenseitigen Einvernehmen am 12. April 2018 als Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG aus. Zu seinem Nachfolger wurde mit Wirkung zum 13. April 2018 Herr Dr. Herbert Diess ernannt. Herr Dr. Diess führt ferner die Markengruppe Volumen, zu der unter anderem die Marke Volkswagen Pkw gehört. Die Herren Dr. Karlheinz Blessing und Dr. Francisco Javier Garcia Sanz schieden ebenfalls am 12. April 2018 im gegenseitigen Einvernehmen beziehungsweise auf eigenen Wunsch als Vorstandsmitglieder aus. Zum Nachfolger von Herrn Dr. Blessing für das Ressort Personal wurde mit Wirkung zum 13. April 2018 Herr Gunnar Kilian ernannt. Die Nachfolge von Herrn Dr. Garcia Sanz für das Ressort Komponente und Beschaffung übernahm mit Wirkung zum 1. September 2018 Herr Dr. Stefan Sommer. Herr Oliver Blume, Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, wurde mit Wirkung zum 13. April 2018 neu in den Konzernvorstand berufen. Herr Blume verantwortet im Konzernvorstand die Markengruppe Sport & Luxury. Mit Wirkung vom 2. Oktober 2018 ist Herr Rupert Stadler aus dem Vorstand der Volkswagen AG und aus dem Vorstand der AUDI AG ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger als Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG und als Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 Herr Abraham Schot ernannt. Herr Schot verantwortet im Konzernvorstand die Markengruppe Premium. Bereits seit dem 19. Juni 2018 hatte Herr Schot interimsmäßig den Vorstandsvorsitz bei der AUDI AG übernommen und als Gast an den Sitzungen des Vorstands der Volkswagen AG teilgenommen. Im Rahmen einer Altersregelung ist Herr Prof. Dr. Jochem Heizmann am 10. Januar 2019 aus dem Vorstand der Volkswagen AG ausgeschieden. Die Verantwortung für den Geschäftsbereich China übernahm im Konzernvorstand ab dem 11. Januar 2019 Herr Dr. Diess. Allen ausgeschiedenen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern danken wir ausdrücklich für ihre geleistete Arbeit. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG Unserem Vorschlag folgend, wählte die Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Mai 2018 die Pricewaterhouse-Coopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Volkswagen AG und den Volkswagen Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, indem er jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Der Aufsichtsrat hat PwC auch mit einer externen inhaltlichen Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2018 beauftragt. Darüber hinaus analysierte der Abschlussprüfer das Risikomanagement- und das Interne Kontrollsystem. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Für die Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats am 21. beziehungsweise 22. Februar 2019 erhielten die Mitglieder dieser Gremien jeweils rechtzeitig die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts, die Unterlagen zum zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Bericht von PwC zur externen inhaltlichen Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2018. In beiden Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer umfassend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Gesprächs mit ihm sowie auf Basis eigener Feststellungen die Unterlagen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Volkswagen AG, des zusammengefassten Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2018 durch den Aufsichtsrat vorbereitet und darüber in der Aufsichtsratssitzung am 22. Februar 2019 berichtet. Im Anschluss daran hat er dem Aufsichtsrat empfohlen, den Jahres- und den Konzernabschluss zu billigen. In Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses und des Berichts des Abschlussprüfers sowie in Gespräch und Diskussion mit dem Abschlussprüfer haben wir die Unterlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass sie ordnungsgemäß sind sowie die im zusammengefassten Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Einschätzungen des Aufsichtsrats entsprechen. In unserer Sitzung am 22. Februar 2019, an der auch der Abschlussprüfer bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum Jahres- und Konzernabschluss, zum Abhängigkeitsbericht und zum zusammengefassten Lagebericht teilnahm, stimmten wir deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen. PwC hat eine externe inhaltliche Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2018 zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. PwC nahm in unserer Sitzung am 22. Februar 2019 auch bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2018 teil. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenständigen Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2018 keine Einwendungen. Unser Dank und unsere besondere Anerkennung für die im Jahr 2018 geleistete Arbeit gelten dem Vorstand, dem Betriebsrat, dem Management sowie allen Mitarbeitern der Volkswagen AG und den Beschäftigten der mit ihr verbundenen Unternehmen. Mit hohem persönlichen Einsatz und großer Loyalität sowie der ungebrochenen Bereitschaft, die eingeleiteten Veränderungen mitzutragen, haben sie alle einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der Volkswagen Konzern das Geschäftsjahr 2018 trotz zahlreicher Herausforderungen erfolgreich abschließen konnte. Wolfsburg, 22. Februar 2019 Hans Dieter Pötsch, Vorsitzender des Aufsichtsrats Ziele und Strategien Wir wollen auch in der Mobilitätswelt von morgen auf lange Sicht erfolgreich und einer der weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität sein. Aus diesem Grund haben wir das Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" im Unternehmen verankert. Mit dem im Jahr 2016 bekannt gegebenen Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" verfolgen wir das Ziel, den ZUKUNFTSPROGRAMM "TOGETHER - STRATEGIE 2025" Volkswagen Konzern fokussierter, effizienter, innovativer, kundennäher, nachhaltiger und konsequent auf profitables Wachstum auszurichten. Es bildet den Rahmen und setzt die Eckpfeiler, mit denen wir die Vision, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu sein, erreichen wollen. Der Zeithorizont bis 2025 zeigt, dass wir langfristig und zukunftsorientiert denken und handeln. Der Begriff "TOGETHER" beschreibt die Haltung im Volkswagen Konzern, die für den zukünftigen und nachhaltigen Erfolg noch wichtiger sein wird. Mit dieser Konzernstrategie wollen wir gemeinsam im Volkswagen Konzern mit faszinierenden Fahrzeugen und fortschrittlichen, passgenauen Mobilitätslösungen auch in Zukunft unsere Kunden begeistern und deren vielfältige Bedürfnisse mit einem Portfolio starker Marken erfüllen. Wir leben und übernehmen täglich Verantwortung in puncto Umwelt, Sicherheit und Gesellschaft und wollen Vorbild auf diesen Gebieten sein. Integrität, Verlässlichkeit, Qualität und Leidenschaft bilden dabei die Grundlage unserer Arbeit. So streben wir die technologische Führung in der Branche an, sichern eine wettbewerbsfähige Ertragskraft und bleiben gleichzeitig ein exzellenter, zuverlässiger und sicherer Arbeitgeber. Der im Zuge des Zukunftsprogramms erarbeitete Kodex der Zusammenarbeit bildet das Fundament der Konzernstrategie. Er beschreibt die Art und Weise der Kooperation im Konzernverbund sowie im täglichen Miteinander und enthält als Kern die Werte aufrichtig, unkompliziert, vorbehaltlos, auf Augenhöhe und füreinander. VIER ECKPFEILER DES ZUKUNFTSPROGRAMMS "TOGETHER - STRATEGIE 2025" Unsere Konzernstrategie beinhaltet eine Fülle weitreichender Richtungsentscheidungen sowie konkreter Initiativen und zielt auf nachhaltige Zukunftssicherung und profitables Wachstum ab. Sie umfasst vier Eckpfeiler, denen strategische Konzerninitiativen zugeordnet sind. Den Fortschritt dieser Initiativen überprüfen wir regelmäßig, um die definierten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit, Passgenauigkeit und Zielerreichung zu analysieren. So sind wir in der Lage, die Konzerninitiativen zielgerichtet an den dynamischen Wandel unseres Unternehmens anzupassen. Der erste Eckpfeiler ist die Transformation des automobilen Kerngeschäfts. Fahrzeuge zu entwickeln, zu bauen und zu vertreiben wird auch künftig essenziell für den Volkswagen Konzern bleiben. Dieses Geschäft wird sich in Zukunft jedoch massiv und nachhaltig verändern. Deshalb bauen wir unser Kerngeschäft für das neue Zeitalter der Mobilität umfangreich um. Der Aufbau des neuen Geschäftsfelds Mobilitätslösungen ist der zweite Eckpfeiler unserer Konzernstrategie. In diesem Geschäftsfeld entwickeln wir innovative und effiziente, am Kundenbedarf orientierte, attraktive und zugleich profitable Mobilitätsdienstleistungen mit dem Ziel, in Zukunft einer der führenden Anbieter auf diesem Wachstumsmarkt zu sein. Mit dem dritten Eckpfeiler stärken wir unsere traditionell hohe Innovationskraft und stellen sie auf ein noch breiteres Fundament. Dies ist notwendig sowohl für die Transformation des Kerngeschäfts als auch für den Aufbau des neuen Geschäftsfelds Mobilitätslösungen. Dafür forcieren wir den digitalen Wandel in allen Unternehmensteilen. Der Weg zu einem weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität erfordert hohe Investitionen. Sie sollen vor allem durch Effizienzsteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von der Produktentstehung über den Einkauf und die Produktion bis hin zum Vertrieb sowie in den zentral unterstützenden Bereichen - finanziert werden. Zusätzliche Mittel für Zukunftsinvestitionen können auch durch eine Optimierung des bestehenden Marken- und Beteiligungsportfolios generiert werden. Durch den vierten Eckpfeiler der Konzernstrategie sichern wir die Finanzierung des Volkswagen Konzerns und stellen ihn auf eine solide Basis. ZIELE UND KENNZAHLEN DER KONZERNSTRATEGIE Mit den strategischen Initiativen beschreiben wir den Weg, wie wir unsere Vision erreichen wollen, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu sein. Dafür haben wir die vier Zieldimensionen Begeisterte Kunden, Exzellenter Arbeitgeber, Vorbild bei Umwelt, Sicherheit und Integrität sowie Wettbewerbsfähige Ertragskraft definiert, mit denen wir nachhaltig wachsen wollen. ECKPFEILER UND STRATEGISCHE KONZERNINITIATIVEN Diese Zieldimensionen gelten konzernweit. Die strategischen Kennzahlen, anhand derer wir künftig den Umsetzungsgrad unserer Konzernstrategie messen, sind jedoch abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell. Denn das Geschäftsmodell unserer Pkw-produzierenden Marken ist ein anderes als bei Lkw und Bussen, und es unterscheidet sich von dem unseres Bereichs Power Engineering und dem des Dienstleistungsgeschäfts. Im Folgenden beschreiben wir die zu den Zieldimensionen gehörenden strategischen Ziele des Konzerns. Die strategischen Kennzahlen der Zieldimension Wettbewerbsfähige Ertragskraft sind im Konzern einheitlich definiert und festgelegt. Die inhaltliche Ausgestaltung einiger strategischer Kennzahlen in den anderen Zieldimensionen dauert im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Konzernstrategie an. Dabei wird die Relevanz der Kennzahlen auf Konzernebene überprüft, ihre Ausrichtung fortlaufend kontrolliert und wenn nötig adjustiert. Über die definierten nichtfinanziellen strategischen Kennzahlen berichten wir in den Kapiteln "Corporate-Governance-Bericht" und "Nachhaltige Wertsteigerung". Zieldimension: Begeisterte Kunden Die vielfältigen Bedürfnisse unserer Kunden und passgenaue Mobilitätslösungen stehen im Mittelpunkt dieser Zieldimension. Unser Anspruch ist, die Erwartungen der Kunden zu übertreffen und dabei einen optimalen Kundennutzen zu generieren. Dazu bedarf es neben den besten Produkten, den effizientesten Lösungen und dem besten Service einer einwandfreien Qualität und eines hervorragenden Images. Wir wollen unsere Kunden begeistern, neue Kunden gewinnen und sie dauerhaft an uns binden - denn nur loyale und treue Kunden empfehlen uns weiter. Die strategischen Kennzahlen umfassen die Eroberungsrate sowie Kennzahlen zu Loyalität, Kundenzufriedenheit und Qualität. Zieldimension: Exzellenter Arbeitgeber Für nachhaltigen Erfolg benötigen wir kompetente und engagierte Mitarbeiter. Ihre Zufriedenheit und Motivation wollen wir durch Chancengleichheit, ein attraktives und modernes Arbeitsumfeld sowie eine zukunftsfähige Arbeitsorganisation fördern. Eine vorbildliche Führungs- und Unternehmenskultur bildet die Grundlage dafür. So können wir unsere Stammbelegschaft halten und neue Talente gewinnen. Für diese Zieldimension wurden die strategischen Kennzahlen interne Arbeitgeberattraktivität gemessen am Stimmungsbarometer, externe Arbeitgeberattraktivität und externes Arbeitgeberranking sowie eine Kennzahl zum markenübergreifenden Mitarbeiteraustausch und der Diversity-Index definiert. Zieldimension: Vorbild bei Umwelt, Sicherheit und Integrität Wir im Volkswagen Konzern leben und übernehmen täglich Verantwortung in puncto Umwelt, Sicherheit und Gesellschaft. Dies spiegelt sich in unserem Denken und Handeln und in allen unseren Entscheidungen gleichermaßen wider. Ressourceneinsatz und Emissionen unseres Produktportfolios sowie unserer Standorte und Werke haben unsere besondere Aufmerksamkeit. Dabei wollen wir kontinuierlich unsere CO2-Bilanz (Carbon Footprint) verbessern und unsere Schadstoffemissionen verringern. Durch Innovationen und eine herausragende Qualität streben wir höchste Produktsicherheit an. Zu unseren obersten Grundsätzen gehören das Einhalten von Regeln und Gesetzen, die Etablierung von sicheren Prozessen und der offene Umgang mit Fehlern, um solche zukünftig zu vermeiden und abzustellen. Volkswagen will in puncto Integrität zum Vorbild für ein modernes, transparentes und erfolgreiches Unternehmen werden. Zu den strategischen Kennzahlen dieser Zieldimension gehören: Dekarbonisierungsindex, Messgrößen zu Emissionen sowie Regeleinhaltung, Fehlerkultur und Integrität. Zieldimension: Wettbewerbsfähige Ertragskraft Investoren beurteilen uns danach, ob wir unseren Verpflichtungen in Bezug auf Zinszahlungen und Fremdkapitalrückzahlungen nachkommen. Als Eigenkapitalgeber erwarten sie eine angemessene Dividende und eine nachhaltige Wertsteigerung ihrer Aktien. Mit unseren Investitionen wollen wir profitabel wachsen und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, um so den Volkswagen Konzern auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen und ein attraktives Investment zu sein. Operative Exzellenz in allen Geschäftsprozessen und Industrie-Benchmark - das sind die Ziele, an denen wir uns dazu ausrichten. Die strategischen Kennzahlen werden für die Steuerung operationalisiert: Plan- und Ist-Daten ergeben sich aus dem Rechenwerk des Volkswagen Konzerns. STRATEGISCHE KENNZAHLEN: WETTBEWERBSFÄHIGE ERTRAGSKRAFT scroll 2015 2025 Operative Umsatzrendite1 6,0% 7 bis 8% Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile 7,4% ~6% Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile 6,9% ~6% Netto-Cash-flow im Konzernbereich Automobile 8.887 Mio. € >10 Mrd.€ Ausschüttungsquote negativ 30% Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile 24.522 Mio.€, 11,5% ~10% der Umsatzerlöse des Konzerns Kapitalrendite (RoI) im Konzernbereich Automobile -0,2% >15% 1 2015 vor Sondereinflüssen. Steuerung und Kennzahlen Ausgehend von der Konzernstrategie beschreiben wir in diesem Kapitel, wie der Volkswagen Konzern gesteuert wird und welche Kennzahlen dabei maßgeblich sind. Neben den finanziellen Größen sind auch nichtfinanzielle Kennzahlen Teil unseres Steuerungssystems. Die Leistungsfähigkeit und der Erfolg des Volkswagen Konzerns lassen sich sowohl in finanziellen als auch in nichtfinanziellen Kennzahlen ausdrücken. Mit der Konzerninitiative Operative Exzellenz wollen wir diese in allen Bereichen und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg verbessern. Nachfolgend beschreiben wir zunächst den Steuerungsprozess und erläutern anschließend die Spitzenkennzahlen des Volkswagen Konzerns. STEUERUNGSPROZESS IM VOLKSWAGEN KONZERN Die Konzerninitiative Strategie- und Planungsprozess integrieren hat die Durchgängigkeit und die noch engere Verzahnung von Konzern- und Markenstrategien und operativer Planung im Fokus. Dies sorgt für eine verbesserte Transparenz bei der finanziellen Bewertung und Beurteilung von Richtungsentscheidungen. Die einmal im Jahr und grundsätzlich für fünf Jahre aufgestellte operative Mittelfristplanung wird als wesentliches Steuerungselement des Konzerns in die strategische Planung eingebettet. Die Mittelfristplanung bildet den Kern unserer operativen Planung und dient dazu, die Voraussetzungen für die Realisierung der strategischen Vorhaben hinsichtlich der Konzernziele zu formulieren und abzusichern. Dies gilt sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht und hier insbesondere in Bezug auf das Ergebnis, den Cash-flow und die Liquidität. Zudem werden auf dieser Grundlage alle Unternehmensbereiche bezüglich der relevanten strategischen Handlungsfelder Funktionen/Prozesse, Produkte und Märkte koordiniert. Für die Gestaltung der Unternehmenszukunft werden dabei je nach Fristigkeit die einzelnen Planungsinhalte bestimmt: ― der langfristige Absatzplan, der Markt- und Segmententwicklungen aufzeigt und daraus das Auslieferungsvolumen für den Volkswagen Konzern ableitet, ― das Produktprogramm als die langfristige, strategische Determinante der Unternehmenspolitik, ― die Kapazitäts- und Auslastungsplanung für die einzelnen Standorte. Die aufeinander abgestimmten Ergebnisse der vorgelagerten Planungsprozesse münden in die finanzielle Mittelfristplanung: Die finanzielle Planung des Konzerns einschließlich der Marken und Geschäftsfelder umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Finanz- und Bilanzplanung, die Rentabilität und Liquidität sowie die Investitionen als Vorleistung für die zukünftigen Produkt- und Handlungsalternativen. Aus der Mittelfristplanung wird das erste Jahr verbindlich abgeleitet und als Budget über einzelne Monate detailliert und bis auf die operative Kostenstellenebene ausgeplant. Das Budget wird monatlich auf den Zielerreichungsgrad überprüft. Dabei sind Soll-Ist- und Vorjahresvergleiche, Abweichungsanalysen und, wenn erforderlich, Maßnahmenpläne zur Sicherstellung der budgetierten Ziele wichtige Instrumente der Steuerung. Für das laufende Geschäftsjahr werden monatlich revolvierend detaillierte Vorausschätzungen für die jeweils kommenden drei Monate und für das Gesamtjahr durchgeführt. Darin werden die aktuellen Risiken und Chancen berücksichtigt. Die Anpassung der laufenden Operationen steht also im Mittelpunkt der unterjährigen Steuerung. Gleichzeitig wird die aktuelle Vorausschätzung somit zum ständigen möglichen Korrektiv für die folgenden Mittelfrist- und Budgetplanungen. SPITZENKENNZAHLEN DER KONZERNSTEUERUNG Abgeleitet aus unseren strategischen Zielen basiert die Steuerung des Volkswagen Konzerns auf neun Spitzenkennzahlen: ― Auslieferungen an Kunden ― Umsatzerlöse ― Operatives Ergebnis ― Operative Umsatzrendite ― Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile ― Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile ― Netto-Cash-flow im Konzernbereich Automobile ― Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile ― Kapitalrendite (RoI) im Konzernbereich Automobile Die Auslieferungen an Kunden sind definiert als Übergaben von Neufahrzeugen an Endkunden. Sie spiegeln die Beliebtheit unserer Produkte wider und sind die relevante Größe, anhand derer wir unsere Wettbewerbsposition auf den verschiedenen Märkten ermitteln. Die Auslieferungen sind eng verbunden mit unseren Zielen Begeisterte Kunden, Vorbild bei Umwelt, Sicherheit und Integrität sowie Exzellenter Arbeitgeber. Ein starkes Markenportfolio, das - basierend auf einer herausragenden Qualität - mit sicheren und ressourcenschonenden Fahrzeugen passgenaue Mobilitätslösungen bietet und so die vielfältigen Bedürfnisse der Kunden erfüllt, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den langfristigen Unternehmenserfolg. Die Nachfrage nach unseren Produkten sichert Absatz und Produktion und damit die Auslastung unserer Standorte und die Beschäftigung unserer Mitarbeiter. Die angestrebten Ziele lassen sich nur auf Basis gemeinsam getragener Werte mit kompetenten und engagierten Mitarbeitern erreichen. Die Umsatzerlöse, in denen die Geschäftsentwicklung unserer at-equity-konsolidierten chinesischen Joint Ventures nicht enthalten ist, sind das finanzielle Abbild unseres Markterfolgs. Nach Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes ist das Operative Ergebnis Ausdruck der originären Unternehmenstätigkeit und zeigt den wirtschaftlichen Erfolg des Kerngeschäfts. Die operative Umsatzrendite ist das Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zu Umsatzerlösen. Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile setzt die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Relation zu den Umsatzerlösen. Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die Aufwendungen von der Zukunftsforschung bis zur marktreifen Entwicklung unserer Produkte. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der umweltfreundlichen Ausrichtung unseres Produktportfolios, der Digitalisierung und neuen Technologien. Die F&E-Quote belegt die Anstrengungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens: die auf nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Zielsetzung einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Die Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile bringt gleichermaßen unsere Innovationskraft und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zum Ausdruck. Bei ihrer Berechnung werden die Investitionen - im Wesentlichen für die Modernisierung, Erweiterung und Digitalisierung der Produktpalette, für umweltfreundliche Aggregate sowie für die Anpassung der Produktionskapazitäten und Verbesserung der Fertigungsprozesse - ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile gesetzt. Der Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile zeigt den Mittelüberschuss aus dem laufenden Geschäft, der zum Beispiel für Dividendenzahlungen zur Verfügung steht. Er ergibt sich aus dem Cash-flow des laufenden Geschäfts abzüglich der Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts. Die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile bildet den nicht durch Kreditstand finanzierten Bestand an Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren, Darlehensforderungen und Termingeldanlagen ab. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit haben wir das strategische Ziel formuliert, dass die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile rund 10% der Umsatzerlöse des Konzerns beträgt. Mit der Kapitalrendite (RoI) ermitteln wir die periodenbezogene Verzinsung des investierten Vermögens im Konzernbereich Automobile unter anteiliger Einbeziehung der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen, indem wir das Operative Ergebnis nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlichen investierten Vermögen setzen. Übersteigt die Kapitalrendite (RoI) den vom Markt geforderten Kapitalkostensatz, wird eine Wertsteigerung für das Unternehmen erzielt. So messen wir den finanziellen Erfolg unserer Marken, Standorte und Fahrzeugprojekte. Informationen und Erläuterungen zu den Verkaufszahlen und zu den finanziellen Steuerungsgrößen des Volkswagen Konzerns erhalten Sie auf den Seiten 101 bis 107 beziehungsweise 114 bis 128. Ausführliche Beschreibungen unserer Aktivitäten und weitere nichtfinanzielle Kennzahlen aus den Gebieten Nachhaltigkeit, Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Marketing und Vertrieb, Qualitätssicherung, Mitarbeiter, Informationstechnologie sowie Umwelt finden Sie im Kapitel "Nachhaltige Wertsteigerung", das auf Seite 133 dieses Geschäftsberichts beginnt. Eine nichtfinanzielle Kennzahl zum Thema Compliance ist im "Corporate-Governance-Bericht" auf Seite 65 beschrieben. Struktur und Geschäftstätigkeit In diesem Kapitel erläutern wir die rechtliche und organisatorische Struktur des Volkswagen Konzerns und beschreiben die wesentlichen Veränderungen im Beteiligungsbereich im Jahr 2018. RECHTLICHE UNTERNEHMENSSTRUKTUR IN GRUNDZÜGEN Die Volkswagen AG ist die Muttergesellschaft des Volkswagen Konzerns. Einerseits entwickelt sie Fahrzeuge und Komponenten für die Konzernmarken, andererseits produziert und vertreibt sie insbesondere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Marken Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge. In ihrer Funktion als Muttergesellschaft hält die Volkswagen AG unmittelbar beziehungsweise mittelbar Beteiligungen an der AUDI AG, der SEAT S.A., der ŠKODA AUTO a.s., der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, der Scania AB, der MAN SE, der Volkswagen Financial Services AG, der Volkswagen Bank GmbH sowie an zahlreichen weiteren Gesellschaften im In- und Ausland. Ausführliche Angaben können Sie der Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß §§ 285 und 313 HGB entnehmen, der auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/ InvestorRelations.html abrufbar und Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Im Sinne von § 3 Nr. 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Volkswagen AG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Im Elektrizitätssektor übt die Volkswagen AG gemeinsam in der Gruppe mit einem Tochterunternehmen die Funktionen Erzeugung und Handel sowie Verteilung von Elektrizität aus. Der Vorstand der Volkswagen AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand; er ist unmittelbar in Entscheidungen eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind. ORGANISATORISCHE UNTERNEHMENSSTRUKTUR Der Volkswagen Konzern ist einer der führenden Mehrmarkenkonzerne der Automobilindustrie. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfasst die Konzernbereiche Automobile und Finanzdienstleistungen. Alle Marken im Konzernbereich Automobile sind - mit Ausnahme der Marken Volkswagen Pkw und Volkswagen Nutzfahrzeuge - in eigenen Gesellschaften rechtlich verselbstständigt. Der Konzernbereich Automobile umfasst die Bereiche Pkw, Nutzfahrzeuge und Power Engineering. Im Bereich Pkw werden im Wesentlichen die Pkw-Marken des Volkswagen Konzerns konsolidiert. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit ist die Entwicklung von Fahrzeugen und Motoren, die Produktion und der Vertrieb von Pkw sowie das Geschäft mit Originalteilen. Das Produktportfolio erstreckt sich von verbrauchsgünstigen Kleinwagen bis hin zu Fahrzeugen aus dem Luxussegment. Es beinhaltet auch Motorräder und wird sukzessive durch Mobilitätslösungen ergänzt. Der Bereich Nutzfahrzeuge umfasst vor allem die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lkw und Bussen der Marken Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN, das Geschäft mit entsprechenden Originalteilen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die Zusammenarbeit der Nutzfahrzeugmarken MAN und Scania wird in der TRATON GROUP koordiniert. Das Angebot im Bereich Nutzfahrzeuge beginnt bei Pickups und reicht bis zu schweren Lkw und Bussen. Im Bereich Power Engineering wird das Geschäft mit Großdieselmotoren, Turbomaschinen, Spezialgetrieben, Komponenten der Antriebstechnik und Prüfsystemen zusammengefasst. Die Tätigkeit des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung, das Fahrzeugleasing, das Direktbank- und Versicherungsgeschäft sowie das Flottenmanagement und Mobilitätsangebote. Mit seinen Marken ist der Volkswagen Konzern auf allen relevanten Märkten der Welt vertreten. Zu den Hauptabsatzmärkten gehören derzeit die Region Westeuropa sowie die Länder China, USA, Brasilien, Russland und Mexiko. Die Volkswagen AG und der Volkswagen Konzern werden vom Vorstand der Volkswagen AG auf Grundlage der Satzung der Volkswagen AG und der durch den Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand der Volkswagen AG geleitet. Um das Führungs- und Steuerungsmodell des Konzerns weiter zu stärken, hat der Volkswagen Konzern im Frühjahr 2018 eine zusätzliche interne operative Struktur eingeführt. Volkswagen ist überzeugt, dass dadurch vorhandene Kompetenzen und Skaleneffekte besser genutzt, Synergien systematischer gehoben und Entscheidungen beschleunigt werden. Neben den Geschäftsbereichen Finanzen & IT, Personal sowie Integrität und Recht arbeitet der Volkswagen Konzern über sechs operative Einheiten und die Region China hinweg zusammen: die Markengruppen "Volumen", "Premium", "Sport & Luxury" und "Truck & Bus" sowie die operativen Einheiten Komponente & Beschaffung und Finanzdienstleistungen. Die Markengruppe "Volumen" umfasst die Marken Volkswagen Pkw, SEAT, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die Marken Audi, Lamborghini und Ducati bilden die Markengruppe "Premium". "Sport & Luxury" besteht aus den Marken Porsche, Bentley und Bugatti. Die Markengruppe "Truck & Bus" fungiert als Dach für die Marken Scania und MAN. Die Komponente & Beschaffung soll als Einheit über die Marken hinweg tätig sein und diese unterstützen. Das Finanzdienstleistungsgeschäft ist zu einer Einheit zusammengeführt. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, die Steuerung des Volkswagen Konzerns einfacher, schlanker und effektiver zu gestalten. Die Marken werden gestärkt und ihnen steht mehr Autonomie zu. Entscheidungen werden nach dem Prinzip der Subsidiarität auf der jeweils zuständigen, niedrigsten Ebene getroffen, nah am operativen Geschäft. Gleichzeitig wird durch die breitere Verteilung der Steuerungsaufgaben des Konzerns die Verantwortung klarer und verbindlicher zugeordnet. Jedes Vorstandsmitglied übernimmt auch übergeordnete Konzernaufgaben. Die Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG agieren gleichzeitig als Marken-gruppenverantwortliche beziehungsweise Verantwortliche für eine operative Einheit. So wird die Zusammenarbeit zwischen Marken und Konzern verbessert und die Führung des Konzerns zur gemeinsamen Aufgabe. Jede Marke des Volkswagen Konzerns wird von einem Markenvorstand geleitet, der die unabhängige und eigenständige Entwicklung sowie den Geschäftsbetrieb der Marke sicherstellt. Dabei berücksichtigt er die vom Vorstand der Volkswagen AG festgelegten Konzernziele und -vorgaben sowie die Übereinkommen in den Markengruppen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Konzernübergreifende Interessen können so verfolgt und gleichzeitig die markenindividuellen Charakteristika gewahrt und gestärkt werden. Angelegenheiten von konzernweiter Bedeutung werden dem Konzernvorstand vorgelegt, um - im gesetzlich zulässigen Rahmen - eine Abstimmung zu erreichen. Die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Gremien der betreffenden Markengesellschaft bleiben davon unberührt. Die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns werden von ihrer jeweiligen Geschäftsleitung in eigener Verantwortung geführt. Dabei berücksichtigen die Geschäftsleitungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen neben den Interessen der Gesellschaft auch die Interessen des Konzerns, der jeweiligen Markengruppe und der einzelnen Marken. Auf Konzernebene befassen sich zudem Ausschüsse mit wesentlichen strategischen Fragestellungen, zum Beispiel zur Produktplanung, zu Investitionen, zum Risikomanagement sowie zu Führungsfragen. Im Berichtsjahr wurden das Portfolio dieser Ausschüsse sowie die Regelungslandschaft auf Konzernebene überarbeitet und in diesem Rahmen ein Ausschuss zur Steuerung der Technologiestrategie etabliert. Dadurch konnte zum einen die Komplexität reduziert und zum anderen die Governance im Konzern gestärkt werden. Im Rahmen unseres Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" unterstützt außerdem die Konzerninitiative Organisation 4.0 die Transformation des Unternehmens. Diese Initiative hat das Ziel, Aktivitäten geschäftsbereichsübergreifend zu vernetzen, neue Organisationsansätze zu initiieren und diese nachhaltig im Unternehmen zu verankern. So sollen ganzheitliche Impulse für Innovationen, Unternehmertum und Veränderungen nicht nur ermöglicht, sondern aktiv gefördert werden. WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN IM BETEI LIGUNGSBEREICH Mit seiner Eintragung ins Handelsregister am 16. Juli 2013 trat der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der MAN SE als beherrschtem Unternehmen und der TRATON SE (zu diesem Zeitpunkt Truck & Bus GmbH), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, als herrschendem Unternehmen in Kraft. Durch den Abschluss des BGAV wurde das sogenannte faktische Konzernverhältnis durch einen Vertragskonzern ersetzt, der eine deutlich effizientere und unbürokratischere Zusammenarbeit zwischen der MAN Gruppe und dem übrigen Volkswagen Konzern ermöglichte. Im Sommer 2018 entschied das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtkräftig, dass die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf 90,29 € je Aktie und der jährliche Ausgleich auf 5,47€ brutto je Aktie zu erhöhen ist. Nach Eintragung der rechtskräftigen Beschlüsse ins Handelsregister im August 2018 konnten die Minderheitsaktionäre gemäß § 305 AktG MAN Aktien binnen zwei Monaten andienen. Durch die Entscheidung im Spruchverfahren ergab sich eine signifikante Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs an die Minderheitsaktionäre der MAN SE. Da dieser nach Auffassung des Vorstands der TRATON SE (zu diesem Zeitpunkt TRATON AG) nunmehr in keinem angemessenen Verhältnis zur Gewinnabführung der MAN SE und den anderweitigen Vorteilen aus dem BGAV stand, übte die TRATON SE das ihr in diesem Fall nach § 304 Abs. 4 AktG zustehende außerordentliche Kündigungsrecht am 22. August 2018 aus und kündigte den BGAV mit Wirkung zum 1. Januar 2019. Zum Jahresende 2018 hielt die TRATON SE 87,04 (75,73)% der Stammaktien und 83,05 (46,95) % der Vorzugsaktien an der MAN SE. Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des BGAV ins Handelsregister am 3. Januar 2019 erhielten die Minderheitsaktionäre der MAN SE nach den Bestimmungen des BGAV erneut das Recht, ihre Aktien in einem Zeitraum von zwei Monaten zum Barabfindungspreis von 90,29€ der TRATON SE anzudienen. Mit der Konzerninitiative Geschäftsfeld-Portfolio optimieren will der Vorstand die Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Volkswagen Konzerns als zukunftsorientierter Mobilitätsdienstleister sicherstellen, indem sich der Konzern auf sein Kerngeschäft fokussiert. Hierzu überwachen und analysieren wir unser Portfolio fortlaufend und können rechtzeitig durch notwendige Zu- oder Verkäufe reagieren. RECHTLICHE E INFLUSSFAKTOREN FÜR DAS GESCHÄFT Auf das Geschäft der Volkswagen Gesellschaften wirken - wie auch bei anderen international tätigen Unternehmen - zahlreiche in- und ausländische Rechtsordnungen ein. Insbesondere handelt es sich dabei um entwicklungs-, produkt-, produktions- und vertriebsbezogene Vorschriften sowie um aufsichts-, datenschutz-, finanz-, gesellschafts-, handels-, kapitalmarkt-, kartell- und steuerrechtliche Regelungen als auch solche des Arbeits-, Banken-, Beihilfe-, Energie-, Umwelt- und Versicherungsrechts. ANTEILSBESITZ DER VOLKSWAGEN AG www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html Corporate-Governance-Bericht Corporate Governance bezeichnet die verantwortungsvolle, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgelegte Leitung und Überwachung von Unternehmen. Eine gute Corporate Governance bildet die Basis für nachhaltigen Erfolg und ist für uns zugleich eine wichtige Voraussetzung, um das Vertrauen unserer Stakeholder in unsere Arbeit zu stärken. DER DEUTSCHE CORPORATE GOVERNANCE KODEX - LEITLINIE FÜR ERFOLGREICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Corporate Governance bildet den Ordnungsrahmen für die Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Dazu gehören unter anderem seine Organisation und Werte sowie seine geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) gibt Empfehlungen und Anregungen für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Die für diesen Zweck eingerichtete Regierungskommission hat die Inhalte des DCGK auf Basis wesentlicher Vorschriften sowie national und international anerkannter Standards der Unternehmensführung erarbeitet. Sie überprüft diese regelmäßig unter Einbeziehung aktueller Entwicklungen und passt sie bei Bedarf an. Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG richten ihre Arbeit an den Empfehlungen und Anregungen des DCGK aus. Eine gute Corporate Governance sehen wir als wesentliche Voraussetzung dafür, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen unserer Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Investoren in unsere Arbeit zu stärken und dem stetig wachsenden Informationsbedarf nationaler und internationaler Interessengruppen gerecht zu werden. ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN (STAND: ZEITPUNKT DER ERKLÄRUNG) Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 16. November 2018 die gesetzlich geforderte jährliche Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG mit folgendem Wortlaut abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat erklären: Den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 7. Februar 2017 (,DCGK') wurde im Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 17. November 2017 und wird weiterhin mit Ausnahme der nachfolgend genannten Ziffern aus den dort genannten Gründen entsprochen. ― a) 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap) Ein Abfindungs-Cap wird bei Neuabschluss von Verträgen mit Vorstandsmitgliedern berücksichtigt, nicht jedoch bei Abschluss von Verträgen mit Vorstandsmitgliedern ab deren dritter Amtszeit, soweit im ersten Vertrag kein Cap vorgesehen war. Insoweit wurde Bestandsschutz eingeräumt. ― b) 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) Nach der Formulierung dieser Empfehlung ist unklar, ob der Prüfungsausschussvorsitzende ,unabhängig' im Sinne der Ziffer 5.3.2 Abs. 3 Satz 2 des DCGK ist. Die gegebenenfalls fehlende Unabhängigkeit' könnte sich aus seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE, der Verwandtschaft zu anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft und der Porsche Automobil Holding SE, seiner mittelbaren Minoritätsbeteiligung an der Porsche Automobil Holding SE sowie geschäftlichen Beziehungen zu anderen Mitgliedern der Familien Porsche und Piëch, die ebenfalls mittelbar an der Porsche Automobil Holding SE beteiligt sind, ergeben. Diese Beziehungen begründen aber nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand weder einen Interessenkonflikt noch beeinträchtigen sie die Amtsführung des Prüfungsausschussvorsitzenden. Höchstvorsorglich wird jedoch diese Abweichung erklärt. ― c) 5.4.1 Abs. 6 bis 8 (Offenlegung bei Wahlvorschlägen) Hinsichtlich der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des DCGK zur Offenlegung bestimmter Umstände bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sind die Anforderungen des Kodex unbestimmt und in ihrer Abgrenzung unklar. Vorstand und Aufsichtsrat erklären daher höchstvorsorglich insoweit eine Abweichung vom Kodex. Dessen ungeachtet wird sich der Aufsichtsrat bemühen, den Anforderungen der Empfehlung gerecht zu werden. " Die aktuelle Entsprechenserklärung ist auch auf unserer Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html veröffentlicht. Den Anregungen des DCGK in der aktuellen Fassung wird mit Ausnahme der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 9 (keine vorzeitige Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile) und Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 1 (Dauer von Vorstands-Erstbestellungen) gefolgt. Die allgemeinen Abfindungsklauseln in den Vorstandsverträgen könnten bei entsprechender Anwendung dazu führen, dass mehrjährige variable Vergütungsbestandteile vorzeitig ausbezahlt werden. Die Dauer von Vorstands-Erstbestellungen wird der Aufsichtsrat dem jeweiligen Einzelfall angemessen und am Unternehmenswohl orientiert festlegen. Die Anregung in Ziffer 2.3.2 Satz 2 (Erreichbarkeit des Stimmrechtsvertreters während der Hauptversammlung) wurde auf der Hauptversammlung 2018 in der Weise umgesetzt, dass die Aktionäre bis 13:00 Uhr die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch auf elektronischem Weg zur Ausübung ihrer Stimmrechte erreichen konnten. Die Anregung in Ziffer 2.3.3 (Übertragung der Hauptversammlung) wurde auf der Hauptversammlung 2018 in der Weise umgesetzt, dass die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden übertragen wurden. Auch unsere börsennotierten Tochtergesellschaften AUDI AG, MAN SE und RENK AG haben jeweils eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Entsprechenserklärungen unserer börsennotierten Tochtergesellschaften sind unter den nachfolgend aufgeführten Internetadressen abrufbar. ZUSAMMENARBE IT ZWI SCHEN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG stimmen die strategische Ausrichtung des Volkswagen Konzerns eng miteinander ab. Die beiden Gremien analysieren gemeinsam regelmäßig den Stand der Strategieumsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung und der Situation des Unternehmens, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER VOLKSWAGEN AG www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER AUDI AG www.audi.com/cgk-erklaerung ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER MAN SE www.corporate.man.eu/de/investor-relations/corporate-governance/corporate-governance-bei-man/Corporate-Governance-bei-MAN.html ENTSPRECHENSERKLÄRUNG DER RENK AG www.renk-ag.com/de/investor-relations/berichte Weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie zur Arbeit und zur Struktur der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 12 bis 17 dieses Geschäftsberichts. Angaben zur personellen Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu den Aufsichtsratsausschüssen können Sie den Seiten 86 bis 89 entnehmen. ZIELE FÜR DIE BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND SOWIE DER OBERSTEN FÜHRUNGSEBENEN Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG strebt angesichts der unternehmensspezifischen Situation, des betriebenen Unternehmensgegenstands, der Größe der Gesellschaft und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit sowie unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur als Ziel eine Zusammensetzung des Aufsichtsrats an, die die folgenden Elemente berücksichtigt: ― Mindestens drei Aufsichtsratsmandate sollen Personen innehaben, die in besonderem Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern. ― Aufseiten der Anteilseigner sollen mindestens vier Personen ohne potenzielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat vertreten sein, insbesondere ohne solche Interessenkonflikte, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. ― Des Weiteren sollen aufseiten der Anteilseigner mindestens vier Mandate auf Personen entfallen, die unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK sind. ― Mindestens drei Aufsichtsratssitze sollen Personen innehaben, die in besonderem Maße zur Vielfalt (Diversity) beitragen. ― Weiterhin sollen bei Wahlvorschlägen in der Regel keine Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr vollendet haben oder die zum Zeitpunkt der Wahl bereits mehr als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Die vorstehenden Kriterien werden erfüllt. Unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.2 des DCGK sind beziehungsweise waren Frau Hessa Sultan Al-Jaber, Frau Louise Kiesling, die Herren Hussain Ali Al-Abdulla, Bernd Althusmann und Stephan Weil sowie das im Berichtsjahr ausgeschiedene Mitglied Annika Falkengren. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das folgende Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen: Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über die erforderliche Sachkunde und die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen und die Geschäfte, die die Gesellschaft betreibt, beurteilen und überwachen zu können. Dazu müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Wesentliche Kompetenzen und Anforderungen an den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sind insbesondere: ― Kenntnisse oder Erfahrungen in der Herstellung und im Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art oder sonstigen technischen Erzeugnissen, ― Kenntnisse über die Automobilbranche, das Geschäftsmodell und den Markt, Know-how zu den Produkten, ― Kenntnisse auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien, ― Erfahrungen in unternehmerischen Führungspositionen oder Aufsichtsratsgremien großer Unternehmen, ― Kenntnisse auf den Gebieten Governance/Recht/Compliance, ― vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Finanzen, in der Rechnungslegung oder in der Abschlussprüfung, ― Kenntnisse des Kapitalmarktes, ― Kenntnisse in den Bereichen Controlling/Risikomanagement, internes Kontrollsystem, ― Personalkompetenz (insbesondere Suche und Auswahl von Vorstandsmitgliedern, Nachfolgeprozess) sowie Kenntnisse von Anreiz- und Vergütungssystemen für den Vorstand, ― vertiefte Kenntnisse oder Erfahrungen in den Bereichen Mitbestimmung, Arbeitnehmerbelange und Arbeitswelt im Unternehmen. Auch das Kompetenzprofil wird mit der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats erfüllt. Die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter www.volkswagenag.com/de/group/executive-bodies.html abrufbar. Aufgrund des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt seit dem 1. Januar 2016 für den Aufsichtsrat der Volkswagen AG für neu zu besetzende Mandate die gesetzlich vorgeschriebene Quote von mindestens 30% Frauen und mindestens 30% Männern. Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite haben beschlossen, dass jede Seite diese Quote eigenständig erfüllt (Getrennterfüllung). Die Quote von mindestens 30% Frauen und mindestens 30% Männern wird aufseiten der Anteilseigner seit der 56. ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juni 2016 erfüllt, aufseiten der Arbeitnehmervertreter wird sie seit Beendigung der 57. ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2017 erreicht. Sowohl die Anteilseigner- als auch die Arbeitnehmerseite erfüllten die Quote am 31. Dezember 2018. Für den nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen festzulegenden Anteil von Frauen im Vorstand hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2016 eine Zielquote von 11,1% bestimmt. Die hierfür neu festgelegte Frist läuft bis zum 31. Dezember 2021. Der Anteil weiblicher Mitglieder im Konzernvorstand belief sich am 31. Dezember 2018 auf 12,5 %, damit wurde die Zielquote erfüllt. Für die Frauenanteile im Management hat sich die Volkswagen AG nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen für den Zeitraum bis zum Jahresende 2021 Zielquoten von 13,0% für die erste Führungsebene und von 16,9% für die zweite Führungsebene gesetzt. Zum 31. Dezember 2018 lag der Frauenanteil in der aktiven Belegschaft in der ersten Führungsebene bei 10,7 (10,4) % und in der zweiten bei 15,4 (14,0) %. VERGÜTUNGSBERICHT Ausführliche Erläuterungen zum Vergütungssystem und zur individuellen Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im Vergütungsbericht ab Seite 68 des zusammengefassten Lageberichts, im Anhang des Volkswagen Konzernabschlusses auf der Seite 329 und im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG auf Seite 62. KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist Teil des zusammengefassten Lageberichts und auf unserer Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html dauerhaft zugänglich. Sie enthält auch die Beschreibung der Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG. KONZERNERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html TOGETHER4INTEGRITY INTEGRITÄT Volkswagen durchläuft einen der größten Veränderungsprozesse seiner Geschichte: Im Rahmen der "TOGETHER - Strategie 2025" lautet ein strategisches Ziel, Volkswagen beim Thema Integrität als Vorbild für ein modernes, transparentes und erfolgreiches Unternehmen zu etablieren. Mit dem Vorstandsressort für Integrität und Recht verfügt der Konzern über die organisatorische Voraussetzung für ein zentrales Integritätsmanagement. Die Konzernfunktion übernimmt die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Programmen und Projekten zur Sensibilisierung und Aufklärung sowie zur Stärkung eines gemeinsamen Integritätsbewusstseins. Integrität ist bei Volkswagen definiert als Handeln aus Überzeugung, mit Verantwortung und Standhaftigkeit. Integrität ist eine innere Haltung, die in Grauzonen, bei Abwesenheit expliziter Regeln oder bei Zielkonflikten einen inneren Kompass für das richtige Handeln darstellt. Das bedeutet, unsere Konzerngrundsätze mit den darin verankerten ethischen Prinzipien einzuhalten und sich regelkonform zu verhalten. Dazu gehört auch die Standhaftigkeit, an diesen Grundsätzen festzuhalten - unabhängig von ökonomischem und sozialem Druck. Bereits 2016 haben wir ein ganzheitliches Integritätsprogramm gestartet, das sich mit Informationskampagnen, Dialogangeboten und Aktionen an alle Mitarbeiter richtet. Es umfasst Maßnahmen wie internationale Zusammenkünfte für Manager oder sogenannte Integritätswerkstätten für Teamsprecher in der Produktion. Darüber hinaus haben wir ein Botschafterprogramm ins Leben gerufen, das Multiplikatoren dabei unterstützt, Integrität im Arbeitsalltag sichtbar und umsetzbar zu machen. Zudem haben wir intensiv an der Erstellung eines Integritätsindex gearbeitet, der als ganzheitlicher Ansatz zur Messung von Integrität im Jahr 2019 als Pilot an den deutschen Standorten der Marke Volkswagen Pkw und bei der Marke Audi eingeführt werden soll. Wir sind überzeugt: Nur durch dauerhafte und verlässliche Integrität gewinnt und stärkt unser Unternehmen das Vertrauen seiner Mitarbeiter, Kunden, Aktionäre, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit. Daher hat der Konzernvorstand im April 2018 entschieden, die Programme und Initiativen zu Integrität, Compliance, Risikomanagement und Kultur unter dem Dachprogramm "Together4Integrity" zu bündeln und sie damit weiter zu stärken. Mit "Together4Integrity" (T4I) hat der Vorstand der Volkswagen AG ein Dachprogramm initiiert, um konzernweit Exzellenz in Integrität und Compliance zu verankern - bei allen Marken, Regionen und Gesellschaften sowie in Bezug auf Prozesse, Strukturen, Einstellungen und Verhalten. Das Programm nimmt bei Volkswagen eine ganzheitliche und zentrale Rolle ein. Es konsolidiert, bündelt und koordiniert die konzernweiten Initiativen, die von den verantwortlichen Konzernbereichen geleitet werden. Zudem fördert es den Austausch und gegenseitiges Lernen und gewährleistet so eine kontinuierliche Verbesserung. Für alle Konzernunternehmen ist eine einheitliche und konsistente Implementierung nach einem festen Zeitplan vorgesehen, priorisiert nach Unternehmensgröße und Risikoprofil. T4I folgt den fünf Prinzipien der international anerkannten Ethics & Compliance Initiative (ECI). Diese Prinzipien beziehen sich auf Strategie, Risikomanagement, Integritäts- und Diskussionskultur sowie die Übernahme von Verantwortung. Sie werden als Anspruchsniveau im Konzern festgeschrieben und durch T4I in die Praxis umgesetzt. Die Verantwortung für das Programm tragen die Vorstandsressorts Integrität und Recht sowie Personal. Zudem übernehmen die weiteren Vorstandsressorts die Funktion eines Sponsors und stellen damit sicher, dass T4I in ihrem Verantwortungsbereich erfolgreich implementiert wird. COMPLIANCE Integres, regelkonformes und ehrliches Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Volkswagen Konzerns. Deshalb gehört es zu den wichtigsten Grundsätzen unseres Unternehmens, nationale und internationale Gesetze und Regeln, interne Bestimmungen sowie freiwillig eingegangene Verpflichtungen einzuhalten. Wir wollen das Vertrauen unserer Kunden, unserer Geschäftspartner und Stakeholder in unser Unternehmen durch einen fairen Umgang miteinander stärken. Regelkonformes Verhalten ist die Grundlage dafür und muss eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiter des Konzerns sein. Dieses Bewusstsein weiter zu stärken, gehört zu den wesentlichen Aufgaben in unserem Unternehmen. Bekenntnis zur Compliance auf oberster Ebene Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG, hat im Rahmen der Global-Management-Informationsveranstaltung im Juni 2018 betont, dass integres und regelkonformes Verhalten Aufgabe jedes Einzelnen im Unternehmen ist: "Wir brauchen belastbare Strukturen und Arbeitsabläufe, die einwandfreies, regelkonformes Verhalten sicherstellen. Wir brauchen aber auch ein fest verankertes Bewusstsein für richtig und falsch, einen besseren Umgang mit Fehlern, eine Kultur des konstruktiven Widerspruchs, ein gestärktes Verantwortungsbewusstsein in der Führungsmannschaft." Hiltrud Dorothea Werner, Mitglied des Vorstands für Integrität und Recht, erklärte in einem Interview vom August 2018, wie wichtig die grundlegende und schnelle Aufarbeitung von Verdachtsfällen und Verstößen im Unternehmen ist: "Je näher die Compliance an den Menschen und an den Prozessen dran ist, umso besser. Denn dass aus einem Problem kein Skandal wird, hängt auch mit Geschwindigkeit und mit konsequenter Aufklärung zusammen." Compliance-Organisation Das Group Compliance Committee - ein Gremium auf Ebene des Top-Managements unter dem Vorsitz des Vorstands für Integrität und Recht - tagte im Berichtsjahr regelmäßig. Es trägt dafür Sorge, dass Compliance- und Integritätsstandards bereichs- und markenübergreifend einheitlich entwickelt, angewendet und kommuniziert werden. Zentrale Unternehmensbereiche im Konzern werden von eigenen Compliance-Ansprechpartnern unterstützt und beraten. Ergänzende Centers of Competence sind für die inhaltliche Ausrichtung zuständig und erarbeiten Compliance-Instrumente und -Programmelemente, mit denen die Gesellschaften die Compliance-Anforderungen eigenverantwortlich konzernweit umsetzen können. Im Berichtsjahr wurden zusätzliche Ressourcen für diese Aufgaben geschaffen. Die weltweite Compliance-Organisation des Volkswagen Konzerns umfasst divisionale und regionale Compliance-Büros. Sie unterstützt und berät die jeweiligen Konzern- und Markengesellschaften mittels eines effektiven, risikobasierten und konzernweiten Compliance-Managementsystems dabei, ihre Geschäftsaktivitäten regelkonform durchzuführen und die entsprechenden Gesetze und internen Vorgaben konsequent einzuhalten. Darüber hinaus hilft sie den Gesellschaften, mögliche Compliance-Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Konzernweit wurden im Berichtsjahr risikoorientiert zusätzliche Compliance-Ressourcen bereitgestellt. Übergeordnete Compliance-Funktionen sind bei Neueinstellungen von Compliance Officers beteiligt und führen einen standardisierten Einstellungs- und Einarbeitungsprozess durch. Die direkte Kommunikation zu Compliance-Themen erfolgte im Berichtsjahr in Sitzungen von Aufsichtsrat, Vorstand und Betriebsrat vor allem durch das Mitglied des Vorstands für Integrität und Recht sowie den Group Chief Compliance Officer. Der Group Chief Compliance Officer berichtet direkt an den Vorstand für Integrität und Recht. Er berichtet zudem an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Volkswagen AG. Die Leiter der Centers of Competence berichten disziplinarisch und fachlich an den Group Chief Compliance Officer, die Compliance Officer der Markengesellschaften sowie der Leiter des regionalen Compliance Büros für China berichten fachlich an ihn. Treffen und Konferenzen gewährleisten die regelmäßige Kommunikation zwischen den Compliance-Verantwortlichen von Konzern und Marken sowie deren Vernetzung. Compliance-Managementsystem Unser Compliance-Managementsystem ist an nationalen und internationalen Gesetzen und Standards ausgerichtet. Ziel ist, regelkonformes Verhalten im Unternehmen zu fördern, zu stärken und nachhaltig sicherzustellen. Der Fokus unserer Compliance-Organisation liegt darauf, Korruption, Untreue, Unterschlagung, Betrug sowie Geldwäsche vorzubeugen und somit das Risiko unrechtmäßigen Handelns zu reduzieren. Der Code of Conduct ist dabei das zentrale Element, um in der Belegschaft das Bewusstsein dafür zu stärken, sich richtig zu verhalten beziehungsweise in Zweifelsfällen passende Ansprechpartner zu vermitteln. Im Falle von Verstößen gegen Gesetze und Regeln verfügen wir mit unserem Hinweisgebersystem über ein adäquates Instrument, um angemessen vorzugehen. Das Hinweisgebersystem haben wir 2018 weiterentwickelt: Mitglieder des Managements sind verpflichtet, jeden Hinweis auf einen schweren Regelverstoß zu melden, da das Unterlassen ebenfalls einen schweren Regelverstoß darstellt. Die Erreichbarkeit des Hinweisgebersystems wurde über eine durchgängig verfügbare Hotline weiter verbessert. Um Compliance-Inhalte nachhaltig bei der Belegschaft zu verankern, setzen wir auf Kommunikation und Schulungen. Die Compliance-Arbeit im Volkswagen Konzern basiert auf einem Verfahren zur systematischen Risikoerkennung und -berichterstattung gemäß IDW-Standard PS 980. Das Jahr 2018 haben wir genutzt, um die Inhalte und den Prozess der bisherigen Compliance-Risikoanalyse zu überarbeiten. Ziel ist es, auf Konzernebene Transparenz über die Risikoexposition aller Konzerngesellschaften zu erhalten, die im Compliance-Scope enthalten sind. Wir sind uns aber auch bewusst, dass selbst das beste Compliance-Managementsystem kriminelle Handlungen Einzelner niemals vollständig verhindern kann. Code of Conduct und Leitfäden Der Code of Conduct (Verhaltensgrundsätze) des Volkswagen Konzerns ist konzernweit etabliert. Er ist für alle Beschäftigten im Intranet und auch für Dritte im Internet dauerhaft verfügbar und wird kontinuierlich in digitalen und in Printmedien sowie auf unternehmensinternen Veranstaltungen kommuniziert. Der Code of Conduct ist ein wesentlicher Teil der Compliance-Schulungen, die vom Vorstand bis hin zum Mitarbeiter alle Beschäftigten durchlaufen. Genutzt werden hierzu Präsenz- und Online-Trainings. Auch in operative Prozesse sind die Verhaltensgrundsätze integriert. Beispielsweise enthalten Arbeitsverträge für Beschäftigte bei der Volkswagen AG grundsätzlich einen Hinweis auf den Code of Conduct und die Verpflichtung, diesen einzuhalten. Darüber hinaus waren die Verhaltensgrundsätze im Berichtsjahr weiterhin Bestandteil der jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräche und damit Bewertungsbestandteil der variablen, leistungsorientierten Vergütung. Neben den Verhaltensgrundsätzen des Volkswagen Konzerns gibt es diverse Konzernrichtlinien und Leitfäden zu konkreten Compliance-Themen. Außerdem gelten konzernweit Organisationsanweisungen für den Umgang mit Geschenken und Einladungen sowie zur Vergabe von Spenden. Compliance-Regelwerke stehen den Mitarbeitern insbesondere über die Compliance-Intranetseiten zur Verfügung. CODE OF CONDUCT DES VOLKSWAGEN KONZERNS www.volkswagenag.com/presence/konzern/documents/Code_of_Conduct_2017_VW_Konzern_deutsch.pdf Hinweisgebersystem Unter dem Begriff Hinweisgebersystem (Whistleblower-System) versteht der Volkswagen Konzern sowohl die internen als auch die externen Anlaufstellen, bei denen Mitarbeiter und Dritte Hinweise zu potenziellen Verstößen gegen Gesetze und unternehmensinterne Regeln durch Mitarbeiter des Volkswagen Konzerns melden können. Dazu gehören auch die Gremien, die die Arbeit dieser Anlaufstellen begleiten und kontrollieren. Bereits seit 2006 besteht im Unternehmen ein System, über das Hinweise auf Gesetzes- und Regelverstöße gemeldet werden können. Im Jahr 2017 wurde das Hinweisgebersystem verbessert und teilweise neu geordnet. Die Verfahren wurden weiter optimiert, um Hinweisen noch schneller, fairer und transparenter nachgehen zu können. Unter anderem wurde im Bereich Compliance ein zentrales Aufklärungsbüro eingerichtet. Es ist für die Koordination des Hinweisgebersystems im Volkswagen Konzern und für die Bearbeitung von Hinweisen verantwortlich, die die Volkswagen AG und deren Tochtergesellschaften betreffen - mit Ausnahme der AUDI AG, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und der TRATON SE. Diese Gesellschaften betreiben jeweils für sich und ihre Untergesellschaften ein eigenes Aufklärungsbüro. Das Hinweisgebersystem arbeitet nach festgelegten Prozessen, um Hinweise auf Verstöße aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden. Bei den maßgeblichen Verfahrensgrundsätzen und -garantien steht der Schutz sowohl des Hinweisgebers als auch des Betroffenen im Vordergrund. Darüber hinaus regelt eine Konzernrichtlinie die Zuständigkeiten im Konzern und die konkrete Vorgehensweise für die Bearbeitung von Hinweisen. Ziel des Hinweisgebersystems ist es, mittels fester Grundsätze und eines klar geregelten, transparenten und fairen Verfahrens Schaden von unserem Unternehmen und unseren Mitarbeitern abzuwenden. Zudem hilft uns die Erfahrung mit Rechts- und Regelverstößen dabei, unser Compliance Management stetig zu verbessern und zukünftig ähnliche Verstöße zu verhindern. Hinweise auf Fehlverhalten können in allen wichtigen Konzernsprachen gegeben werden und werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber haben aufgrund der Abgabe von Hinweisen keine Sanktionen durch das Unternehmen zu befürchten. Der Hinweisgeber entscheidet grundsätzlich selbst, ob er seine Anonymität wahren will oder nicht. 2017 wurde daher zudem ein speziell geschützter Online-Meldekanal eingerichtet, den Hinweisgeber anonym nutzen können. Auf bestehende bewährte Kanäle wie die Ombudsleute (Vertrauensanwälte) setzen wir auch weiterhin. HINWEISGEBERSYSTEM www.volkswagenag.com/de/group/compliance-and-risk-management/whistleblowersystem.html Telefon: + 49 5361 9 46300 E-Mail: [email protected] Seit dem 1. August 2018 können Hinweise auf mögliche Regelverstöße zusätzlich zu den bestehenden Meldekanälen über eine Telefon-Hotline gegeben werden. Mitarbeiter, aber auch Geschäftspartner und Kunden weltweit, haben die Möglichkeit, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Hinweise zu geben. Der Anrufer erreicht einen speziell geschulten Ansprechpartner, der bei Bedarf einen Dolmetscher hinzuschalten kann. Zudem wurde im August 2018 eine überarbeitete Konzernrichtlinie beschlossen, die das Hinweisgebersystem insbesondere durch erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden zusätzliche Ressourcen für den Ausbau des Hinweisgebersystems beschlossen. Im Jahr 2018 wurden in der Compliance-Organisation konzernweit 2.920 Hinweise registriert. Bei allen substanziierten Hinweisen wurden beziehungsweise werden Untersuchungen durchgeführt und dabei festgestelltes Fehlverhalten sanktioniert. Kommunikation, Schulung und Beratung Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen über Compliance zu informieren, sie für regelkonformes Verhalten zu sensibilisieren und ihnen als Partner im Unternehmen beratend zur Seite zu stehen, spielt bei unserer Compliance-Arbeit eine zentrale Rolle. Für die Kommunikation Compliance-relevanter Inhalte nutzen wir alle internen Kommunikationskanäle. Dazu zählen sowohl On- und Offline-Medien als auch Veranstaltungs- und Schulungsformate. Die Online-Kommunikation erfolgt vor allem über eigene Auftritte der Compliance-Organisation im Volkswagen Intranet und auf der internen, konzernweiten Kommunikationsplattform "Group Connect", über die auch der direkte Dialog mit den Zielgruppen stattfindet. Hinzu kommen Artikel, Interviews und sonstige Veröffentlichungen in markenübergreifenden, aber auch in bereichsspezifischen Medien. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Compliance-relevante Themen darüber hinaus bei verschiedenen Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter sowie Betriebsversammlungen an mehreren Standorten platziert. Die Kommunikation zum Hinweisgebersystem wurde in eine standortübergreifende Veranstaltung zur Unternehmenskultur integriert. Einem risikobasierten Ansatz folgend werden verpflichtende Compliance-Schulungen zielgruppenspezifisch durchgeführt. Neben klassischen Vorträgen und Online-Lernprogrammen sind Fallstudien, Rollenspiele und andere interaktive Formate Bestandteil der Mitarbeiter- und Führungskräftetrainings. Im Berichtsjahr stand die Weiterentwicklung der Trainings zum Code of Conduct im Fokus und hier insbesondere die beginnende Einführung der für alle Mitarbeiter im Konzern verpflichtenden Schulungen zu den Verhaltensgrundsätzen. Beschäftigte können sich zudem über spezielle E-Mail-Adressen zu Compliance-Themen beraten lassen. Compliance-Kennzahl Als Messgröße für den Stand der Zielerreichung haben wir für die großen Pkw-produzierenden Marken eine strategische Kennzahl definiert: ― Regeleinhaltung, Fehlerkultur und integres Verhalten. Sie basiert auf der Auswertung der Antworten auf drei Fragen aus dem Stimmungsbarometer, die die Einhaltung von Regelungen und Prozessen, den Umgang mit Risiken und Fehlern sowie integres Verhalten zum Inhalt haben. Im Falle von Negativabweichungen entwickeln die betroffenen Fachabteilungen Maßnahmen und setzen diese um. Von einem bereits guten Ausgangswert kommend, hat sich die Kennzahl im Berichtsjahr weiter positiv entwickelt. Stärkung von Compliance in Unternehmensprozessen Mit dem Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden neue Anforderungen an die Volkswagen AG als sogenannte Verpflichtete nach dem GWG (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten) gestellt. Die in diesem Zusammenhang vom Vorstand in 2018 verabschiedete und veröffentlichte Konzernrichtlinie definiert den von allen Konzerngesellschaften umzusetzenden Mindeststandard. Im Jahr 2018 haben wir ein neues IT-Tool für einen risikobasierten Auswahlprozess von Geschäftspartnern für den Volkswagen Konzern konzipiert und entwickelt, dessen Pilotierung zum Ende des Berichtsjahres begann. Dieser Geschäftspartnerauswahlprozess wird ab 2019 sukzessive im Konzern eingeführt. Ein wesentliches Ziel dieses neuen Prozesses ist die Schaffung von Transparenz innerhalb des Volkswagen Konzerns, um zu vermeiden, dass Konzerngesellschaften Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern eingehen, die von anderen Konzerngesellschaften zuvor als nicht integer eingestuft wurden. Im Rahmen von "TOGETHER - Strategie 2025" werden im Volkswagen Konzern kontinuierlich neue Geschäftsmodelle erwogen. Dabei geht es insbesondere um Geschäftsmodelle rund um die Digitalisierung, Automatisierung und Elektrifizierung, aber auch um die Entwicklung von und die Beteiligung an Mobilitätskonzepten. Die Compliance-Organisation unterstützt die strategischen Geschäftseinheiten bei der Umsetzung ihrer zukunftsorientierten Projekte mit individuellen Risikoprüfungen und darauf basierenden Empfehlungen. Darüber hinaus wird Compliance künftig noch stärker in Mergers & Acquisitions- sowie in Immobilientransaktionen verankert. Wirksamkeitsprüfung Es wird sichergestellt, dass der kontinuierliche Verbesserungsprozess in Bezug auf das Compliance-Managementsystem fortgesetzt wird. Dies geschieht zum Beispiel über unabhängige Prüfungen der Konzern-Revision in den Unternehmenseinheiten sowie durch den regelmäßigen Austausch mit externen Fachleuten. Für 2018 gab es keine Hinweise auf die Unwirksamkeit unseres gegenwärtigen Compliance-Managementsystems. UNABHÄNGIGER MONITOR Als Bestandteil des am 11. Januar 2017 im Zusammenhang mit der Dieselthematik bekannt gegebenen und am 21. April 2017 von einem US-Bundesgericht bestätigten sogenannten Plea Agreement mit dem US-Justizministerium wurde Herr Larry D. Thompson im Juni 2017 zum unabhängigen Compliance Monitor bei Volkswagen bestellt. Darüber hinaus agiert er auch als unabhängiger Compliance Auditor unter dem mit dem US-amerikanischen Justizministerium und der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency (EPA) separat geschlossenen sogenannten Third Partial Consent Decree und dem mit dem US-Bundesstaat Kalifornien und der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien California Air Ressources Board (CARB) vereinbarten Third California Partial Consent Decree (zu diesen Vereinbarungen siehe auch unter Rechtsstreitigkeiten ab Seite 177). Für einen Zeitraum von drei Jahren nimmt Herr Thompson seine Aufgaben aus dem Plea Agreement und den Third Partial Consent Decrees wahr. Dazu zählen auch Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Compliance und der Berichts- und Kontrollsysteme bei Volkswagen sowie die Implementierung eines erweiterten Programms für Compliance und ethisches Verhalten. Herr Thompson hat als unabhängiger Compliance Monitor auf Grundlage des Plea Agreement am 30. März 2018 einen Bericht vorgelegt; gemäß den Bestimmungen des Plea Agreement wird der Bericht nicht veröffentlicht. Darüber hinaus hat Herr Thompson als unabhängiger Compliance Auditor nach Maßgabe der Third Partial Consent Decrees seinen ersten Jahresbericht erstellt, der am 27. August 2018 veröffentlicht wurde. RISIKOMANAGEMENT, ABSCHLUSSPRÜFUNG Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken für das Unternehmen ist in unserer täglichen Arbeit besonders wichtig. Das Risikomanagementsystem des Volkswagen Konzerns ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu kommunizieren und zu steuern. Dieses System wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Eine ausführliche Beschreibung des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems finden Sie im Risikobericht auf den Seiten 163 bis 166. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst. Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein und befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, bereitet die Beschlussfassung über die Erteilung des Prüfungsauftrags vor und befasst sich darüber hinaus mit der Jahresprüfungsplanung, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung sowie den Informationspflichten des Abschlussprüfers. KOMMUNIKATION UND TRANSPARENZ Der Volkswagen Konzern veröffentlicht in seinem Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten und auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html einen Finanzkalender, der alle für seine Aktionäre relevanten Termine enthält. Auf dieser Internetseite sind außerdem unter anderem Einladungen und Tagesordnungen zu den Aktionärsversammlungen sowie die eingegangenen Ergänzungen der Tagesordnung und Gegenanträge zu finden. Den Aktionären steht die Entscheidung frei, auf den Aktionärsversammlungen das Stimmrecht selbst auszuüben, dieses Recht durch einen von ihnen bevollmächtigten Dritten ausüben zu lassen oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu beauftragen. Außerdem bieten wir unseren Aktionären die Möglichkeit, die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet zu verfolgen. Auf dieser Internetseite stehen zudem Nachrichten und Informationen über den Volkswagen Konzern zum Abruf bereit. Die dort veröffentlichten Mitteilungen und Informationen sind in deutscher und in englischer Sprache verfügbar. Die Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens sind nach ihrer gesetzesgemäßen Veröffentlichung unverzüglich auch auf der gleichen Internetseite unter der Rubrik "Finanznachrichten, Ad-hoc-Mitteilungen & Publikationen" zugänglich. Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung beziehungsweise § 15a WpHG können unter der Rubrik "Corporate Governance", Menüpunkt "Directors' Dealings" eingesehen werden. Weiterhin sind auf dieser Seite in der Rubrik "Finanznachrichten, Ad-hoc-Mitteilungen & Publikationen", Menüpunkt "Stimmrechtsmitteilungen", die Meldungen des Berichtsjahres gemäß §§ 33 ff. WpHG sowie die Mitteilungen zu sonstigen rechtlichen Angelegenheiten abrufbar. Die Mandate der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats in Aufsichtsorganen finden Sie auf den Seiten 86 bis 89 dieses Geschäftsberichts. Die Aktionärsstruktur wird auf Seite 110 dargestellt. PFLICHTVERÖFFENTLICHUNGEN DER VOLKSWAGEN AG www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/news-and-publications.html Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht enthält die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie individualisierte Angaben zur Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus erläutern wir in diesem Kapitel die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands. GRUNDSÄTZE DER VORSTANDSVERGÜTUNG Über das Vergütungssystem und die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG beschließt das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Präsidiums. Das Vergütungssystem setzt die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vergütungssystem des Vorstands wurde durch die Hauptversammlung am 10. Mai 2017 mit 80,96% der abgegebenen Stimmen gebilligt. Durch die Anpassung, bei deren Ausarbeitung der Aufsichtsrat von renommierten, unabhängigen externen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt wurde, wird eine Ausrichtung auf die Konzernstrategie "TOGETHER - Strategie 2025" erreicht. Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten bei Volkswagen gilt. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt. BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG Im Folgenden geben wir zunächst einen Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands und gehen anschließend auf die Bestandteile der Vergütung des Berichtsjahres ein. Überblick über das Vergütungssystem Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Durch die Anknüpfung des Performance-Share-Plans an die Unternehmensentwicklung der kommenden drei Jahre hat dieser eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung trägt. Der fixe Bestandteil schafft einen Verhaltensanreiz dahingehend, dass die Vorstandsmitglieder ihre Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns ausrichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Die variablen Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, stellen eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher. Bei einer Zielerreichung von 100% der jeweils vereinbarten Ziele beträgt die jährliche Zielvergütung für die Mitglieder des Vorstands jeweils insgesamt 4.500.000 €, dies entspricht einer Festvergütung in Höhe von 1.350.000€, einem Zielbetrag für den Jahresbonus in Höhe von 1.350.000€ und einem Zielbetrag für den Performance-Share-Plan in Höhe von 1.800.000 €. Die jährliche Zielvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands beläuft sich insgesamt auf 9.000.000€: 2.125.000€ Festvergütung, 3.045.000€ Zielbetrag für den Jahresbonus, 3.830.000€ Zielbetrag für den Performance-Share-Plan. Mit Herrn Sommer wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung, Jahresbonus, LTI und etwaigen Sonderzahlungen) vereinbart. Mit Herrn Blessing wurde vertraglich eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio. € (Summe aus Festvergütung und variabler Vergütung) vereinbart. Fixe Vergütung Die fixe/erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Seit 2018 wird die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften nicht mehr gesondert vergütet, sondern ist mit der Festvergütung abgegolten. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, werden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen. Die Festvergütung wird turnusmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Variable Vergütung Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (Komponente mit langfristiger Anreizwirkung) und virtuellen Vorzugsaktien. Die Komponenten der variablen Vergütung tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Bei außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat eine Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile vornehmen (Cap). Jahresbonus Der Jahresbonus orientiert sich am Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres. Er ist dabei jeweils zur Hälfte abhängig vom erreichten Operativen Ergebnis des Volkswagen Konzerns zuzüglich des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Joint Ventures einerseits und von der erreichten operativen Umsatzrendite des Volkswagen Konzerns andererseits. Die beiden Komponenten des Jahresbonus sind jeweils nur bei Überschreiten beziehungsweise Erreichen bestimmter Schwellenwerte zu zahlen. Die Höhe des rechnerisch ermittelten Auszahlungsbetrags kann vom Aufsichtsrat sodann individuell unter Berücksichtigung des Erreichungsgrads der vom Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einzeln vereinbarten individuellen Ziele sowie der Erfolge des Gesamtvorstands bei der Transformation der Belegschaft des Volkswagen Konzerns in neue Aufgabenfelder um bis zu 20% reduziert (Multiplikator 0,8) oder erhöht (Multiplikator 1,2) werden. Der Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus ist auf 180% des Zielbetrags für den Jahresbonus begrenzt (Cap). Der Cap ergibt sich aus 150% maximaler finanzieller Zielerreichung und einem Leistungsfaktor von maximal 1,2. BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS DES JAHRESBONUS KOMPONENTE 1: OPERATIVES ERGEBNIS INKLUSIVE CHINESISCHE JOINT VENTURES (ANTEILIG) scroll Mrd. € 2017 2018 Oberer Schwellenwert 25,0 25,0 Zielwert 100 %-Niveau 17,0 17,0 Unterer Schwellenwert 9,0 9,0 Ist-Wert 18,6 18,5 Zielerreichung (in %) 110 110 KOMPONENTE 2: OPERATIVE UMSATZRENDITE scroll % 2017 2018 Oberer Schwellenwert 8,0 8,0 Zielwert 100 %-Niveau 6,0 6,0 Unterer Schwellenwert 4,0 4,0 Ist-Wert 6,0 5,9 Zielerreichung (in %) 100 98 Performance-Share-Plan - Long Term Incentive (LTI) Der LTI wird dem Vorstand jährlich in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans gewährt. Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem jeweiligen Vorstandsmitglied als reine Rechengröße zugeteilt. Die Umwandlung erfolgt auf Basis des ungewichteten Durchschnitts der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar eines Geschäftsjahres. Die endgültige Festschreibung der Anzahl der Performance Shares erfolgt jeweils zu einem Drittel am Ende eines jeden Jahres der dreijährigen Performance-Periode entsprechend dem Grad der Zielerreichung für das jährliche Ergebnis je Volkswagen Vorzugsaktie (Earnings per Share/EPS je Vorzugsaktie in €). Voraussetzung dafür ist das Erreichen eines Schwellenwertes. EPS-ERFOLGSMESSUNG Zielerreichung in Prozent PERFORMANCE-PERIODE 2017 - 2019 scroll 2017 2018 Oberer Schwellenwert 30,00 30,0 Zielwert 100 %-Niveau 20,00 20,0 Unterer Schwellenwert 10,00 10,0 Ist-Wert 22,69 23,82 Zielerreichung (in %) 113 119 PERFORMANCE-PERIODE 2018 - 2020 scroll 2018 Oberer Schwellenwert 30,0 Zielwert 100 %-Niveau 20,0 Unterer Schwellenwert 10,0 Ist-Wert 23,82 Zielerreichung (in %) 119 Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet dann ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der finalen Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Schluss-Referenzkurs ist der ungewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor Ablauf der dreijährigen Performance-Periode. scroll 2017 2018 Anfangs-Referenzkurs 127,84 169,42 Schluss-Referenzkurs -1 -1 Dividendenäquivalent 2,06 3,96 1 Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Es erfolgt ein Abschlag auf den Auszahlungsbetrag von 20%, sofern im Konzernbereich Automobile die durchschnittliche Sachinvestitionsquote oder die F&E-Quote der letzten drei Jahre kleiner als 5 % ist. Endet der Dienstvertrag eines Mitglieds des Vorstands vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder beginnt das Vorstandsmitglied bei einem Konkurrenzunternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis (sogenannte "Bad-Leaver-Fälle"), verfallen die nicht ausgezahlten Performance Shares. Für Mitglieder des Vorstands, die zum 31. Dezember 2016 ihr Mandat innehatten, gilt diese Regelung erst von einer Wieder- beziehungsweise Neubestellung an. Im Rahmen der Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden wurde im Jahr 2018 der Dienstvertrag von Herrn Diess einvernehmlich aufgehoben und ein neuer Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen, wobei die soeben beschriebene Verfallsregelung ab der Performance-Periode 2018 bis 2020 gilt. Frau Werner ist im Jahr 2017 zum Mitglied des Vorstands bestellt worden. Im Jahr 2018 sind die Herren Blume, Kilian und Sommer neu in den Vorstand berufen worden. In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhalten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen in Höhe von 80 % ihres Zielbetrags. Herr Stadler erhielt für die Performance-Periode 2018 bis 2020 keine Abschlagszahlung. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die beiden Abschlagszahlungen werden jeweils nach dem ersten Jahr der Performance-Periode geleistet. Nach Ablauf der jeweils dreijährigen Performance-Periode erfolgt eine Verrechnung auf Basis der tatsächlichen Zielerreichung. BERECHNUNG DES AUSZAHLUNGSBETRAGS AUS DEM PERFORMANCE-SHARE-PLAN ANGABEN ZU DEN PERFORMANCE SHARES scroll PERFORMANCE-PERIODE 2017 - 2019 PERFORMANCE-PERIODE 2018 - 2020 Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungszeitpunkt Fair Value im Gewährungszeitpunkt Anzahl zugeteilte Performance Shares im Gewährungszeitpunkt Fair Value im Gewährungszeitpunkt Herbert Diess 14.080 2.048.640 19.212 2.840.468 Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018) 14.080 2.025.408 10.624 1.799.918 Oliver Blume (seit 13.04.2018) - - 7.614 1.349.810 Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 14.080 1.890.944 10.624 1.799.918 Jochem Heizmann 14.080 2.031.040 10.624 1.799.918 Gunnar Kilian (seit 13.04.2018) - - 7.614 1.349.810 Matthias Müller (bis 12.04.2018) 29.959 4.309.602 22.607 3.829.909 Andreas Renschler 14.080 1.891.648 10.624 1.799.918 Stefan Sommer (seit 01.09.2018) - - 3.541 488.446 Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 14.080 2.025.408 10.6241 1.799.9181 Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017) 12.907 1.856.672 10.624 1.799.918 Frank Witter 14.080 2.025.408 10.624 1.799.918 Summe 141.426 20.104.770 134.956 22.457.869 1 Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464 €) reduziert. scroll Rückstellung zum 31.12.2018 Innerer Wert zum 31.12.2018 Gesamtergebnis 2018 aus Performance Shares Rückstellung zum 31.12.2017 Innerer Wert zum 31.12.2017 Gesamtergebnis 2017 aus Performance Shares Herbert Diess 2.617.527 3.056.319 1.547.771 3.673.623 2.222.245 3.673.623 Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018) 6.573.347 3.802.998 796.447 5.202.356 2.222.245 5.202.356 Oliver Blume (seit 13.04.2018) 401.323 - 401.323 - - - Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 4.141.211 3.802.898 49.867 5.405.211 2.222.245 5.405.211 Jochem Heizmann 3.422.628 3.802.898 759.638 4.102.990 2.222.245 4.102.990 Gunnar Kilian (seit 13.04.2018) 401.323 - 401.323 - - - Matthias Müller (bis 12.04.2018) 10.770.485 8.091.750 1.246.413 10.201.381 4.728.427 10.201.381 Andreas Renschler 5.298.813 3.802.898 1.991.565 4.747.249 2.222.245 4.747.249 Stefan Sommer (seit 01.09.2018) 97.766 - 97.766 - - - Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 2.658.630 3.531.782 - 938.995 4.698.709 2.222.245 4.698.709 Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017) 2.166.448 - 1.542.922 623.526 - 623.526 Frank Witter 6.366.831 3.802.898 2.678.125 5.128.707 2.222.245 5.128.707 Summe 44.916.334 33.694.440 10.574.164 43.783.751 20.284.141 43.783.751 Die Anzahl der Performance Shares umfasst die im Gewährungszeitpunkt des Performance-Share-Plans zugeteilten vorläufigen Performance Shares. Der Fair Value im Gewährungszeitpunkt wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Die Rückstellung zum 31. Dezember 2018 bildet die Verpflichtung gegenüber den Vorstandsmitgliedern ab. Für ihre Ermittlung wurden neben den für die Performance-Perioden 2017 bis 2019 sowie 2018 bis 2020 festgeschriebenen beziehungsweise zugeteilten vorläufigen Performance Shares auch die für künftige Performance-Perioden erwarteten Performance Shares berücksichtigt. Die Höhe hängt somit von der individuellen Vertragslaufzeit sowie von der jeweiligen Regelung zur Unverfallbarkeit der Performance Shares ab. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären. In seine Ermittlung sind lediglich die am Bilanzstichtag unverfallbar erdienten Performance Shares eingeflossen. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung der während der Performance-Periode je Vorzugsaktie gezahlten Dividenden ermittelt. Im "Gesamtergebnis 2018 aus Performance Shares" nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die Performance Shares im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen. Virtuelle Vorzugsaktien Die auf dem Zurückbehalt der Vergütung des Jahres 2015 beruhenden virtuellen Vorzugsaktien sind bis zu ihrer Auszahlung im Jahr 2019 Bestandteil der Vorstandsvergütung. Gesamtvergütungs-Cap Über die Begrenzung der einzelnen variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung hinaus darf der jährliche Zufluss gemäß DCGK aus Festvergütung und variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance-Share-Plan) für ein Geschäftsjahr für den Vorsitzenden des Vorstands 10.000.000€ und für das jeweilige Mitglied des Vorstands 5.500.000€ nicht übersteigen. Im Falle eines Überschreitens des Gesamtvergütungs-Caps werden die variablen Bestandteile proportional gekürzt. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung Die Höhe des Gesamtvergütungs-Cap sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sonstige Vereinbarungen Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt. Hinterbliebene erhalten 66 2/3 % Witwenrente beziehungsweise 20% Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, deren erste Amtszeit nach dem 1. April 2015 begonnen hat, besteht - nach den Grundsätzen der auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung - Anspruch auf 60 % Witwenrente beziehungsweise 10% Waisengeld für eine Halbwaise und 20% für eine Vollwaise bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. LEISTUNGEN AUF BASIS VIRTUELLER VORZUGSAKTIEN AUS DEM ZURÜCKBEHALT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30% der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Dies wird erreicht, indem zunächst der zurückbehaltene Betrag auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der 30 Handelstage vor dem 22. April 2016 (Anfangs-Referenzkurs) in virtuelle Vorzugsaktien der Volkswagen AG mit einer dreijährigen Haltedauer umgewandelt und gleichzeitig ein Ziel-Referenzkurs definiert wird, der 125% des Anfangs-Referenzkurses entspricht. Während der Haltedauer entfallen auf die virtuellen Vorzugsaktien Dividendenäquivalente in Höhe der auf echte Vorzugsaktien ausgeschütteten Dividenden. Die Rückwandlung und Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der Haltedauer von drei Jahren oder im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis zum entsprechenden Zeitpunkt. Zur Bestimmung des Auszahlungsbetrags wird der durchschnittliche Aktienkurs der 30 Handelstage vor dem letzten Tag der Haltedauer, also dem 22. April 2019, beziehungsweise dem Tag des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis ermittelt (Schluss-Referenzkurs). Die Differenz zwischen dem Ziel-Referenzkurs und dem Anfangs-Referenzkurs wird vom Schluss-Referenzkurs in Abzug gebracht; die während der Haltedauer auf eine echte Volkswagen Vorzugsaktie ausgeschütteten Dividenden (Dividendenäquivalente) werden dem Schluss-Referenzkurs hinzugerechnet. Der sich so ergebende Wert wird mit der Anzahl virtueller Vorzugsaktien multipliziert, um den Auszahlungsbetrag für jedes Vorstandsmitglied zu errechnen. Hierdurch wird erreicht, dass - ohne Berücksichtigung der gegebenenfalls angefallenen Dividendenäquivalente - nur dann der zurückbehaltene Betrag zu 100% zur Auszahlung kommt, sofern der Anfangs-Referenzkurs der Vorzugsaktie um mindestens 25 % gestiegen ist. Anderenfalls reduziert sich der Betrag entsprechend auf bis zu 0€. Der Auszahlungsbetrag darf das Zweifache des ursprünglich zurückbehaltenen Betrags nicht überschreiten. Im Geschäftsjahr 2018 sind die am Zurückbehalt beteiligten Herren Garcia Sanz und Müller aus dem Vorstand der Volkswagen AG unter Fortlaufen des jeweiligen Dienstverhältnisses ausgeschieden. Sie haben daher keine vorzeitige Auszahlung erhalten. Vielmehr gilt weiterhin die Haltedauer von drei Jahren. Herr Stadler erhielt aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses in 2018 eine Auszahlung aus dem Zurückbehalt. Die Anzahl der den damaligen Vorstandsmitgliedern am 22. April 2016 gewährten virtuellen Vorzugsaktien hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht geändert. Der Fair Value zum 31. Dezember 2018 wurde mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der innere Wert wurde gemäß IFRS 2 ermittelt und entspricht dem Betrag, den die Vorstandsmitglieder erhalten hätten, wenn sie am 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären. Der innere Wert wurde auf Basis des ungewichteten durchschnittlichen Aktienkurses der letzten 30 Handelstage (Xetra-Schlusskurse der Volkswagen Vorzugsaktie) vor dem 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung des Anfangs-Referenzkurses und der Dividenden für die jeweiligen Geschäftsjahre ermittelt. Im "Gesamtergebnis 2018 aus virtuellen Vorzugsaktien" nach IFRS wird der Saldo aller erfolgswirksamen Beträge für die virtuellen Aktien im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesen. ANGABEN 2018 ZU DEN VIRTUELLEN VORZUGSAKTIEN scroll € Anzahl virtueller Vorzugsaktien Rückstellung 31.12.2018 Rückstellung 31.12.2017 Innerer Wert 31.12.2018 Innerer Wert 31.12.2017 Gesamtergebnis 2018 aus virtuellen Vorzugsaktien Herbert Diess 4.317 512.740 596.428 540.704 620.051 - 83.688 Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 8.633 1.025.361 1.192.718 1.081.283 1.239.958 - 47.418 Jochem Heizmann 8.633 1.025.361 1.192.718 1.081.283 1.239.958 - 167.356 Matthias Müller (bis 12.04.2018) 10.583 1.256.967 1.462.126 1.325.521 1.520.036 - 58.128 Andreas Renschler 7.914 939.964 1.093.382 991.229 1.136.688 - 153.418 Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 8.633 - 1.192.718 - 1.239.958 - 68.178 Frank Witter 1.990 236.357 274.934 249.248 285.824 - 38.577 Summe 50.703 4.996.750 7.005.022 5.269.268 7.282.472 - 616.764 scroll € Gesamtergebnis 2017 aus virtuellen Vorzugsaktien Herbert Diess 169.732 Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 339.425 Jochem Heizmann 339.425 Matthias Müller (bis 12.04.2018) 416.094 Andreas Renschler 311.156 Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 339.425 Frank Witter 78.241 Summe 1.993.496 VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS HGB scroll 2018 2017 € Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsabhängige Komponente Komponente mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtbezüge Gesamtbezüge Herbert Diess 1.982.182 3.055.182 2.840.468 7.877.832 5.034.323 Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018) 483.329 435.831 1.799.918 2.719.078 5.193.502 Oliver Blume (seit 13.04.2018) 1.013.499 1.152.506 1.349.810 3.515.815 - Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 469.821 435.831 1.799.918 2.705.570 5.009.209 Jochem Heizmann 1.605.076 1.608.147 1.799.918 5.013.141 5.139.764 Gunnar Kilian (seit 13.04.2018) 1.027.207 1.152.506 1.349.810 3.529.523 - Matthias Müller (bis 12.04.2018) 672.083 983.042 3.829.909 5.485.033 10.140.544 Andreas Renschler 1.596.305 1.608.147 1.799.918 5.004.370 5.025.264 Stefan Sommer (seit 01.09.2018) 579.020 536.049 488.446 1.603.515 - Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 687.284 643.642 1.799.9181 3.130.844 5.002.721 Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017) 1.522.095 1.608.147 1.799.918 4.930.160 4.626.272 Frank Witter 1.413.363 1.608.147 1.799.918 4.821.428 5.004.967 Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands - - - - 109.361 Summe 13.051.264 14.827.178 22.457.869 50.336.310 50.285.927 1 Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464 €) reduziert. VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄSS DCGK Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als "Zufluss" ausgewiesenen Werte entsprechen grundsätzlich den Auszahlungsbeträgen für das jeweilige Geschäftsjahr. In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans (2017 bis 2018) erhielten die Vorstandsmitglieder, die zum 31. Dezember 2016 Vorstandsmitglieder waren, grundsätzlich Abschlagszahlungen auf den Zielbetrag, die in den Tabellen gemäß DCGK als Zufluss für das Geschäftsjahr ausgewiesen werden, in dem der Performance-Share-Plan zugeteilt wurde; für die Performance-Periode 2018 bis 2020 erhielt Herr Stadler keine Abschlagszahlung. Herr Blume erhält entsprechende Abschlagszahlungen für die Performance-Perioden 2018 bis 2020 (anteilig) und 2019 bis 2021. Die in den Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK als "Gewährte Zuwendungen" ausgewiesenen Werte basieren für den Jahresbonus auf dem 100%-Niveau der Zielwerte und für den Performance-Share-Plan auf dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) im Gewährungszeitpunkt. Da die neuen Vorstandsmitglieder in 2018 zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestellt wurden, ergibt sich für diese Vorstandsmitglieder ein individueller Gewährungszeitpunkt und folglich ein unterschiedlicher beizulegender Zeitwert. Die Tabellen zur Vorstandsvergütung gemäß DCGK, die den Zufluss ausweisen, enthalten nur für Herrn Stadler Eintragungen für die virtuellen Vorzugsaktien aus dem Zurückbehalt für das Geschäftsjahr 2015. Ansonsten sind im Geschäftsjahr 2018 keine Auszahlungen für die virtuellen Vorzugsaktien erfolgt. VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll HERBERT DIESS Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG, Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw, Markengruppe Volumen Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 1.905.414 1.350.000 1.350.000 1.905.414 1.905.414 1.905.414 Nebenleistungen 76.768 78.104 78.104 76.768 76.768 76.768 Summe 1.982.182 1.428.104 1.428.104 1.982.182 1.982.182 1.982.182 Einjährige variable Vergütung 3.055.182 1.557.579 1.350.000 2.564.750 0 4.616.550 Mehrjährige variable Vergütung 2.603.867 1.440.000 2.048.640 2.840.468 0 6.509.667 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 2.048.640 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 2.603.867 - - 2.840.468 0 6.509.667 Summe1 7.641.230 4.425.683 4.826.744 7.387.400 1.982.182 13.108.398 Versorgungsaufwand 850.620 814.654 814.654 850.620 850.620 850.620 Gesamtvergütung 8.491.850 5.240.337 5.641.398 8.238.020 2.832.802 13.959.018 1 Für das Geschäftsjahr 2018 beträgt die mit Herrn Diess vereinbarte Festvergütung 1.905.414€, der Zielbetrag für den Jahresbonus 2.564.750 €, der Zielbetrag für den Performance-Share-Plan 3.254.833€ sowie das Gesamtvergütungs-Cap 8.725.000 €. Die Werte wurden zeitanteilig für die Amtszeit als ordentliches Vorstandsmitglied bis zum 12. April 2018 und für die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender ab dem 13. April 2018 berechnet. scroll KARLHEINZ BLESSING Personal und Organisation Austritt: 12. April 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 382.500 1.350.000 1.350.000 382.500 382.500 382.500 Nebenleistungen 100.829 260.515 260.515 100.829 100.829 100.829 Summe 483.329 1.610.515 1.610.515 483.329 483.329 483.329 Einjährige variable Vergütung 435.831 1.557.579 1.350.000 382.500 0 688.500 Mehrjährige variable Vergütung 408.000 1.440.000 2.025.408 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 2.025.408 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 408.000 - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe1 1.327.160 4.608.094 4.985.923 2.665.747 1.092.496 4.771.829 Versorgungsaufwand 236.664 686.413 686.413 236.664 236.664 236.664 Gesamtvergütung 1.563.824 5.294.507 5.672.336 2.902.411 1.329.159 5.008.493 1 Der Minimum-Betrag 2018 enthält zeitanteilig den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio.€. VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll OLIVER BLUME Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Markengruppe Sport & Luxury Eintritt: 13. April 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 967.500 - - 967.500 967.500 967.500 Nebenleistungen 45.999 - - 45.999 45.999 45.999 Summe 1.013.499 - - 1.013.499 1.013.499 1.013.499 Einjährige variable Vergütung 1.152.506 - - 967.500 0 1.741.500 Mehrjährige variable Vergütung 1.032.000 - - 1.349.810 0 2.580.000 LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 1.032.000 - - 1.349.810 0 2.580.000 Summe 3.198.005 - - 3.330.809 1.013.499 5.334.999 Versorgungsaufwand 588.354 - - 588.354 588.354 588.354 Gesamtvergütung 3.786.359 - - 3.919.163 1.601.853 5.923.353 scroll FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ Beschaffung Austritt: 12. April 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 382.500 1.350.000 1.350.000 382.500 382.500 382.500 Nebenleistungen 87.321 210.686 210.686 87.321 87.321 87.321 Summe 469.821 1.560.686 1.560.686 469.821 469.821 469.821 Einjährige variable Vergütung 435.831 1.557.579 1.350.000 382.500 0 688.500 Mehrjährige variable Vergütung 408.000 1.440.000 1.890.944 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 1.890.944 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 408.000 - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe 1.313.652 4.558.265 4.801.631 2.652.239 469.821 4.758.321 Versorgungsaufwand 250.087 889.410 889.410 250.087 250.087 250.087 Gesamtvergütung 1.563.740 5.447.675 5.691.041 2.902.326 719.908 5.008.408 VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll JOCHEM HEIZMANN China Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 1.350.000 1.351.278 1.351.278 1.350.000 1.350.000 1.350.000 Nebenleistungen 255.076 199.867 199.867 255.076 255.076 255.076 Summe 1.605.076 1.551.145 1.551.145 1.605.076 1.605.076 1.605.076 Einjährige variable Vergütung 1.608.147 1.557.579 1.350.000 1.350.000 0 2.430.000 Mehrjährige variable Vergütung 1.440.000 1.440.000 2.031.040 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 2.031.040 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 1.440.000 - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe 4.653.223 4.548.724 4.932.185 4.754.994 1.605.076 7.635.076 Versorgungsaufwand - - - - - - Gesamtvergütung 4.653.223 4.548.724 4.932.185 4.754.994 1.605.076 7.635.076 scroll GUNNAR KILIAN Personal Eintritt 13. April 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 967.500 - - 967.500 967.500 967.500 Nebenleistungen 59.707 - - 59.707 59.707 59.707 Summe 1.027.207 - - 1.027.207 1.027.207 1.027.207 Einjährige variable Vergütung 1.152.506 - - 967.500 0 1.741.500 Mehrjährige variable Vergütung - - - 1.349.810 0 2.580.000 LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) - - - 1.349.810 0 2.580.000 Summe 2.179.713 - - 3.344.517 1.027.207 5.348.707 Versorgungsaufwand 703.228 - - 703.228 703.228 703.228 Gesamtvergütung 2.882.941 - - 4.047.745 1.730.435 6.051.935 VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll MATTHIAS MÜLLER Vorsitzender des Vorstands Austritt: 12. April 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 602.083 2.125.000 2.125.000 602.083 602.083 602.083 Nebenleistungen 70.000 192.735 192.735 70.000 70.000 70.000 Summe 672.083 2.317.735 2.317.735 672.083 672.083 672.083 Einjährige variable Vergütung 983.042 3.513.207 3.045.000 862.750 0 1.552.950 Mehrjährige variable Vergütung 1.085.167 3.830.000 4.309.602 3.829.909 0 7.660.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019)1 - 3.830.000 4.309.602 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020)1 1.085.167 - - 3.829.909 0 7.660.000 Summe 2.740.292 9.660.942 9.672.337 5.364.742 672.083 9.885.033 Versorgungsaufwand 187.207 612.807 612.807 187.207 187.207 187.207 Gesamtvergütung 2.927.498 10.273.749 10.285.144 5.551.949 859.290 10.072.240 1 In der Einführungsphase des Performance-Share-Plans Abschlagszahlung in Höhe von 100 %, für 2018 zeitanteilig. scroll ANDREAS RENSCHLER Vorsitzender des Vorstands der TRATON SE, Markengruppe Truck & Bus Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 Nebenleistungen 246.305 226.037 226.037 246.305 246.305 246.305 Summe 1.596.305 1.576.037 1.576.037 1.596.305 1.596.305 1.596.305 Einjährige variable Vergütung 1.608.147 1.557.579 1.350.000 1.350.000 0 2.430.000 Mehrjährige variable Vergütung 1.440.000 1.440.000 1.891.648 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 1.891.648 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 1.440.000 - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe 4.644.452 4.573.616 4.817.685 4.746.223 1.596.305 7.626.305 Versorgungsaufwand 5.249.526 5.361.551 5.361.551 5.249.526 5.249.526 5.249.526 Gesamtvergütung 9.893.978 9.935.167 10.179.236 9.995.749 6.845.831 12.875.831 VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll STEFAN SOMMER Komponente & Beschaffung Eintritt: 1. September 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 450.000 - - 450.000 450.000 450.000 Nebenleistungen 129.020 - - 129.020 129.020 129.020 Summe 579.020 - - 579.020 579.020 579.020 Einjährige variable Vergütung 536.049 - - 450.000 0 810.000 Mehrjährige variable Vergütung - - - 488.446 0 1.200.000 LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) - - - 488.446 0 1.200.000 Summe1 1.295.687 - - 1.517.466 1.295.687 2.589.020 Versorgungsaufwand 270.997 - - 270.997 270.997 270.997 Gesamtvergütung 1.566.684 - - 1.788.463 1.566.684 2.860.017 1 Der Zufluss- und der Minimum-Betrag 2018 enthalten zeitanteilig den Aufstockungsbetrag auf die Mindestvergütung in Höhe von 3,5 Mio.€. scroll RUPERT STADLER Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG, Markengruppe Premium Austritt: 2. Oktober 2018 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 621.370 1.350.000 1.350.000 621.370 621.370 621.370 Nebenleistungen 65.914 69.734 69.734 65.914 65.914 65.914 Summe 687.284 1.419.734 1.419.734 687.284 687.284 687.284 Einjährige variable Vergütung 643.642 1.557.579 1.350.000 621.370 0 1.118.466 Mehrjährige variable Vergütung 1.044.593 1.440.000 2.025.408 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 2.025.408 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) - - - 1.799.9181 0 3.600.000 Virtuelle Aktien 1.044.593 - - - - - Summe 2.375.519 4.417.313 4.795.142 3.108.572 687.284 5.405.750 Versorgungsaufwand 379.726 829.730 829.730 379.726 379.726 379.726 Gesamtvergütung 2.755.245 5.247.043 5.624.872 3.488.298 1.067.010 5.785.476 1 Im Zuge seines Ausscheidens wurde die Anzahl der Herrn Stadler zugeteilten Performance Shares auf 4.890 Stück (Fair Value: 828.464€) reduziert. VORSTANDSVERGÜTUNG (ZUFLUSS UND GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN) GEMÄSS DCGK scroll HILTRUD DOROTHEA WERNER Integrität und Recht Eintritt: 1. Februar 2017 Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 1.350.000 1.237.500 1.237.500 1.350.000 1.350.000 1.350.000 Nebenleistungen 172.095 104.319 104.319 172.095 172.095 172.095 Summe 1.522.095 1.341.819 1.341.819 1.522.095 1.522.095 1.522.095 Einjährige variable Vergütung 1.608.147 1.427.781 1.237.500 1.350.000 0 2.430.000 Mehrjährige variable Vergütung - - 1.856.672 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - - 1.856.672 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) - - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe 3.130.242 2.769.600 4.435.991 4.672.013 1.522.095 7.552.095 Versorgungsaufwand 953.404 930.689 930.689 953.404 953.404 953.404 Gesamtvergütung 4.083.646 3.700.289 5.366.680 5.625.417 2.475.499 8.505.499 scroll FRANK WITTER Finanzen & IT Zufluss Gewährte Zuwendungen 2018 2017 2017 2018 2018 (Minimum) 2018 (Maximum) Festvergütung 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 1.350.000 Nebenleistungen 63.363 71.980 71.980 63.363 63.363 63.363 Summe 1.413.363 1.421.980 1.421.980 1.413.363 1.413.363 1.413.363 Einjährige variable Vergütung 1.608.147 1.557.579 1.350.000 1.350.000 0 2.430.000 Mehrjährige variable Vergütung 1.440.000 1.440.000 2.025.408 1.799.918 0 3.600.000 LTI (Performance-Share-Plan 2017 - 2019) - 1.440.000 2.025.408 - - - LTI (Performance-Share-Plan 2018 - 2020) 1.440.000 - - 1.799.918 0 3.600.000 Summe 4.461.510 4.419.559 4.797.388 4.563.281 1.413.363 7.443.363 Versorgungsaufwand 849.556 692.743 692.743 849.556 849.556 849.556 Gesamtvergütung 5.311.066 5.112.302 5.490.131 5.412.837 2.262.919 8.292.919 LEISTUNGEN BEI REGULÄRER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Den Mitgliedern des Vorstands sind im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt einschließlich einer Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Die zugesagten Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Abweichend hiervon besteht für Herrn Renschler die Möglichkeit, sein Ruhegehalt nach Vollendung des 62. Lebensjahres zu beziehen. Das Ruhegehalt ergibt sich bei Vorstandsmitgliedern mit endgehaltsabhängiger Zusage aus einem Prozentsatz der Festvergütung, ausgehend von einem Prozentsatz von 50%. Der individuelle Prozentsatz steigt bei den Herren Garcia Sanz, Heizmann, Renschler und Stadler mit jedem Jahr der Unternehmenszugehörigkeit um zwei Prozentpunkte, bei Herrn Müller zum 1. März 2017 und 2018 jeweils um 4,5 Prozentpunkte. In Einzelfällen werden Vordienstzeiten und erdiente Ruhegehälter angerechnet. Bei Herrn Renschler wurde abweichend von dieser Regelung bei Amtsantritt ein Ruhegehaltsanspruch von 62% der Festvergütung angesetzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Höchstgrenze liegt bei 70%. Eine weitere Differenzierung dieser Leistungen nach erfolgsabhängigen Bestandteilen und Leistungen mit langfristiger Anreizwirkung erfolgt nicht. Herr Heizmann hat zum Jahresende 2018 einen Ruhegehaltsanspruch von 70% seiner Festvergütung erreicht, bei Herrn Renschler beläuft sich dieser Anspruch auf 68%. Die Anhebung der Festvergütung infolge des ab dem Geschäftsjahr 2017 geltenden Vergütungssystems bleibt insofern für die derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer endgehaltsabhängigen Altzusage der betrieblichen Altersversorgung ohne Berücksichtigung. Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog zur Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Für die vor dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage beträgt der Beitragsprozentsatz 50 % der Festvergütung. Für die nach dem 24. Februar 2017 bestellten Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG mit einer beitragsabhängigen Versorgungszusage gilt ein Beitragsprozentsatz von 40% der Festvergütung. Der daraus resultierende Betrag wird auf das Versorgungskonto eingestellt. Frau Werner sowie die Herren Blessing, Blume, Diess, Kilian, Sommer und Witter haben eine beitragsorientierte Leistungszusage erhalten, die sich grundsätzlich nach einer auch für die Tarifmitarbeiter der Volkswagen AG geltenden Betriebsvereinbarung richtet und Alters-, Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenleistungen umfasst. Für jedes Jahr der Vorstandsbestellung wird ein Versorgungsbeitrag in Höhe von 50% der Festvergütung für Frau Werner und die Herren Blessing, Diess und Witter sowie in Höhe von 40 % der Festvergütung für die Herren Blume, Kilian und Sommer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres in den Volkswagen Pension Trust e.V. eingebracht. Aus den jährlichen Versorgungsbeiträgen ergeben sich - nach Maßgabe der Regelungen, die auch für Tarifmitarbeiter Anwendung finden -Bausteine einer grundsätzlich lebenslangen Rentenzahlung. Die jeweiligen Rentenbausteine sind bei Einbringung in den Volkswagen Pension Trust e.V. unmittelbar unverfallbar. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung kann eine Kapitalleistung wahlweise als Einmal- oder als Ratenzahlung zum Zeitpunkt des Renteneintritts - derzeit frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres - erfolgen. Die Volkswagen AG hat Pensionsansprüche von Herrn Witter aus seinen Vordienstzeiten übernommen, die jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können. Die Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 betrugen am 31. Dezember 2018 für Mitglieder des Vorstands 55,8 (125,4) Mio.€. Der Rückstellung wurden nach IAS 19 im Berichtsjahr 11,9 (12,9) Mio.€ zugeführt. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten Pensionsverpflichtungen betrugen 45,9 (92,4) Mio.€. Der Rückstellung wurden handelsrechtlich im Berichtsjahr 9,5 (15,8) Mio.€ zugeführt. Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben im vergangenen Jahr 44,0 (19,9) Mio.€ beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften 44,0 (19,9) Mio.€ erhalten. Für diesen Personenkreis bestanden Verpflichtungen für Pensionen bewertet nach IAS 19 in Höhe von 324,0 (269,0) Mio.€ beziehungsweise nach handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von 276,2 (214,9) Mio. €. Für Vorstandsverträge, die vor dem 5. August 2009 für die erste Amtszeit abgeschlossen wurden, gilt: Die nach Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung ist bei Nichtverlängerung des Vertrages durch das Unternehmen sofort und ansonsten mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu zahlen. Werden bis zum 63. Lebensjahr auch von anderer Stelle Vergütungen bezogen, sind diese bis zu einem bestimmten Festbetrag auf den Versorgungsanspruch anzurechnen. Für Verträge mit Vorstandsmitgliedern für deren erste Amtszeit, die nach dem 5. August 2009 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich: Die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewährende Altersversorgung wird mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt. LEISTUNGEN BEI VORZEITIGER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Sofern die Tätigkeit aus einem nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, sind die Ansprüche bei nach dem 20. November 2009 abgeschlossenen Vorstandsverträgen entsprechend der Empfehlung aus Nummer 4.2.3 Abs. 4 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (Abfindungs-Cap). Für vor dem 20. November 2009 abgeschlossene Vorstandsverträge wird ab der dritten Amtszeit Bestandsschutz gewährt. Für den Fall, dass die Tätigkeit aus einem von einem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet wird, erfolgt keine Abfindungszahlung an das Vorstandsmitglied. Den Mitgliedern des Vorstands sind auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt beziehungsweise eine Hinterbliebenenversorgung und für die Dauer des Bezugs des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zugesagt. Weitergehende individuelle Angaben zu im Geschäftsjahr 2018 ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands sind den Angaben 43 und 46 im Konzernanhang sowie den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses der Volkswagen AG zu entnehmen. PENSIONEN DES VORSTANDS 2018 (VORJAHRESWERTE IN KLAMMERN) scroll € Versorgungsaufwand Barwert zum 31. Dezember1 Herbert Diess 850.620 3.410.933 (814.654) (2.169.255) Karlheinz Blessing (bis 12.04.2018) 236.664 - (686.413) (1.623.275) Oliver Blume (seit 13.04.2018) 588.354 588.354 - - Francisco Javier Garcia Sanz (bis 12.04.2018) 250.087 - (889.410) (22.544.823) Jochem Heizmann - 18.098.438 - (19.254.055) Gunnar Kilian (seit 13.04.2018) 703.228 703.228 - - Matthias Müller (bis 12.04.2018) 187.207 - (612.807) (30.065.068) Andreas Renschler 5.249.526 20.109.236 (5.361.551) (16.278.653) Stefan Sommer (seit 01.09.2018) 270.997 270.997 - - Rupert Stadler (bis 02.10.2018) 379.726 - (829.730) (22.262.176) Hiltrud Dorothea Werner (seit 01.02.2017) 953.404 1.872.035 (930.689) (975.823) Frank Witter 849.556 10.765.942 (692.743) (10.214.190) Im Vorjahr ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands (54.091) - Summe 10.519.369 55.819.163 (10.872.088) (125.387.318) 1 Der Betrag ist in dem in der Bilanz enthaltenen Gesamtbetrag für leistungsorientierte Zusagen erfasst (siehe Anhangangabe 29 im Konzernabschluss). BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98% der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gilt für die Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG: ― Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten je Geschäftsjahr eine feste Vergütung von 100.000€. ― Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 300.000 €, sein Stellvertreter erhält eine Vergütung von 200.000€. ― Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem für ihre Tätigkeiten in den Ausschüssen des Aufsichtsrats pro Geschäftsjahr eine zusätzliche feste Vergütung von 50.000€ pro Ausschuss, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat. Die Mitgliedschaften im Nominierungs- sowie im Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG bleiben unberücksichtigt. ― Die Ausschussvorsitzenden erhalten den doppelten, ihre Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der vorstehend aufgeführten Ausschussvergütung. ― Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. ― Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem seiner Ausschüsse angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig. ― Für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines Ausschusses erhält das jeweilige Mitglied ein Sitzungsgeld von 1.000 €; bei mehreren Sitzungen am Tag wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. ― Die Vergütung und die Sitzungsgelder sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres. Im Geschäftsjahr 2018 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats 4.538.986 (3.786.839)€ erhalten. Auf die Tätigkeit im Aufsichtsrat entfielen davon 2.297.500€, auf die Tätigkeit in den Ausschüssen 936.389€. VERGÜTUNGEN VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS scroll € FESTE VERGÜTUNG TÄTIGKEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN SONSTIGES1 GESAMT 2018 GESAMT 2017 Hans Dieter Pötsch 300.000 100.000 184.500 584.500 -2 Jörg Hofmann3 200.000 75.000 19.000 294.000 295.000 Hussain Ali Al-Abdulla 100.000 - 8.000 108.000 107.000 Hessa Sultan Al-Jaber 100.000 - 11.000 111.000 111.000 Bernd Althusmann4(seit 14.12.2017) 100.000 43.194 12.000 155.194 4.583 Birgit Dietze3 100.000 50.000 17.000 167.000 163.000 Annika Falkengren (bis 05.02.2018) 9.444 - - 9.444 150.750 Hans-Peter Fischer3 100.000 - 14.000 114.000 109.000 Marianne Heiß (seit 14.02.2018) 88.056 43.194 67.050 198.300 - Uwe Hück3 100.000 - 84.500 184.500 180.500 Johan Järvklo3 100.000 - 14.000 114.000 110.000 Ulrike Jakob3(seit 10.05.2017) 100.000 - 12.000 112.000 68.028 Louise Kiesling 100.000 - 11.000 111.000 111.000 Peter Mosch3 100.000 100.000 146.589 346.589 293.107 Bertina Murkovic3(seit 10.05.2017) 100.000 50.000 14.000 164.000 102.042 Bernd Osterloh3 100.000 125.000 39.233 264.233 226.021 Hans Michel Piëch 100.000 - 172.000 272.000 250.600 Ferdinand Oliver Porsche 100.000 150.000 162.500 412.500 397.100 Wolfgang Porsche 100.000 150.000 172.500 422.500 411.400 Athanasios Stimoniaris3(seit 10.05.2017) 100.000 - 130.225 230.225 170.778 Stephan Weil4 100.000 50.000 14.000 164.000 174.000 Im Vorjahr ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder - - - - 351.931 Summe 2.297.500 936.389 1.305.097 4.538.986 3.786.839 1 Sitzungsgelder, weitere Konzernmandate (erfolgsunabhängig: 355.483 €; erfolgsabhängig: 534.614 €). 2 Herr Pötsch verzichtete vollständig auf seine Vergütung für das Geschäftsjahr 2017. 3 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. 4 Diese Aufsichtsratsmitglieder sind gemäß § 5 Abs. 3 Niedersächsisches Ministergesetz verpflichtet, die für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat gezahlten Vergütungen an das Land Niedersachsen abzuführen, sobald und soweit sie 6.200€ im Jahr übersteigen. Vergütungen in diesem Sinne sind: Aufsichtsratsvergütungen sowie Sitzungsgelder, soweit sie den Betrag von 200€ übersteigen. Organe Mitglieder des Vorstands und deren Mandate Mandate: Stand 31. Dezember 2018 beziehungsweise Datum des Ausscheidens aus dem Vorstand der Volkswagen AG DR.-ING. HERBERT DIESS (60) Vorsitzender (seit 13.04.2018) Vorsitzender des Markenvorstands Volkswagen Pkw, Markengruppe Volumen, China (seit 11.01.2019) 01.07.20151 Mandate: ○ FC Bayern München AG, München ○ Infineon Technologies AG, Neubiberg DR. RER. SOC. KARLHEINZ BLESSING (61) Personal und Organisation 01.01.2016 - 12.04.20181 Mandate (am 12.04.2018): ○ Wolfsburg AG, Wolfsburg OLIVER BLUME (50) Vorsitzender des Vorstands der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Markengruppe Sport & Luxury 13.04.20181 DR. RER. POL. H.C. FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ (61) Beschaffung 01.07.2001 - 12.04.20181 Mandate (am 12.04.2018): ○ Hochtief AG, Essen ● Criteria CaixaHolding S.A., Barcelona PROF. DR. RER. POL. DR.-ING. E.H. JOCHEM HEIZMANN (66) China 11.01.2007 - 10.01.20191 Mandate (am 10.01.2019): ○ Lufthansa Technik AG, Hamburg ● OBO Bettermann Holding GmbH Co. KG, GUNNAR KILIAN (43) Personal 13.04.20181 Mandate: ○ Wolfsburg AG, Wolfsburg MATTHIAS MÜLLER (65) Vorsitzender 01.03.2015 - 12.04.20181 ANDREAS RENSCHLER (60) Vorsitzender des Vorstands der TRATON AG2, Markengruppe Truck & Bus 01.02.20151 Mandate: ○ Deutsche Messe AG, Hannover ABRAHAM SCHOT (57) Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG, Markengruppe Premium 01.01.20191 DR.-ING. STEFAN SOMMER (55) Komponente & Beschaffung 01.09.20181 RUPERT STADLER (55) Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG, Markengruppe Premium 01.01.2010 - 02.10.20181 Mandate (am 02.10.2018): ○ FC Bayern München AG, München HILTRUD DOROTHEA WERNER (52) Integrität und Recht 01.02.20171 FRANK WITTER (59) Finanzen & IT 07.10.20151 Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -überwachung weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr. ○ Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. ● Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. 1 Beginn der jeweiligen Vorstandstätigkeitbeziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit zum Vorstand. 2 Vormals Volkswagen Truck & Bus GmbH beziehungsweise Volkswagen Truck & Bus AG; nunmehr TRATON SE. Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Mandate Mandate: Stand 31. Dezember 2018 beziehungsweise Datum des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG HANS DIETER PÖTSCH (67) Vorsitzender (seit 07.10.2015) Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE 07.10.20151 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Autostadt GmbH, Wolfsburg ○ Bertelsmann Management SE, Gütersloh ○ Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ TRATON AG2, München (Vorsitz) ○ Wolfsburg AG, Wolfsburg ●Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz) ● Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz) ● Porsche Retail GmbH, Salzburg (Vorsitz) ● VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (stv. Vorsitz) JÖRG HOFMANN (63) Stv. Vorsitzender (seit 20.11.2015) 1. Vorsitzender der Industriegewerkschaft Metall 20.11.20151 Mandate: ○ Robert Bosch GmbH, Stuttgart DR. HUSSAIN ALI AL-ABDULLA (61) Minister of State, Qatar 22.04.20101 Mandate: ● Gulf Investment Corporation, Safat/Kuwait ● Masraf Al Rayan, Doha (Vorsitz) ● Qatar Investment Authority, Doha ● Qatar Supreme Council for Economic Affairs and Investment, Doha DR. HESSA SULTAN AL-JABER (59) Vorsitzende des Aufsichtsrats der Malomatia Qatar, Doha Vorsitzende des Aufsichtsrats der Qatar Satellite Company (Es'hailSat), Doha Mitglied der Beratenden Versammlung (Shura Council) des Staates Qatar, Doha 22.06.20161 Mandate: ● Malomatia, Doha (Vorsitz) ● Qatar Satellite Company (Es'hailSat), Doha (Vorsitz) ● Trio Investment, Doha (Vorsitz) DR. BERND ALTHUSMANN (52) Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung 14.12.20171 Mandate: ○ Deutsche Messe AG, Hannover (Vorsitz) ● Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Vorsitz) ● JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Vorsitz) ● JadeWeserPort Realisierungs-Beteiligungs GmbH, Wilhelmshaven (Vorsitz) ● Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Oldenburg (Vorsitz) BIRGIT DIETZE (45) Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin 01.06.20161 Mandate: ○ Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig ANNIKA FALKENGREN (56) Managing Partner der Compagnie Lombard Odier SCmA 03.05.2011 - 05.02.20181 DR. JUR. HANS-PETER FISCHER (59) Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Management Association 01.01.20131 Mandate: ● Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg MARIANNE HEIß (46) Chief Financial Officer der BBDO Group Germany GmbH, Düsseldorf 14.02.20181 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart UWE HÜCK (56) Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 01.07.2015 - 08.02.20191 Mandate (am 08.02.2019): ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (stv. Vorsitz) JOHAN JÄRVKLO (45) Generalsekretär des Europäischen und des Weltkonzernbetriebsrats der Volkswagen AG 22.11.20151 ULRIKE JAKOB (58) Stv. Vorsitzende des Betriebsrats der Volkswagen AG Werk Kassel 10.05.20171 DR. LOUISE KIESLING (61) Unternehmerin 30.04.20151 PETER MOSCH (46) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG 18.01.20061 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt (stv. Vorsitz) ○ Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt BERTINA MURKOVIC (61) Vorsitzende des Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge 10.05.20171 Mandate: ● MOIA GmbH, Berlin BERND OSTERLOH (62) Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG 01.01.20051 Mandate: ○ Autostadt GmbH, Wolfsburg ○ TRATON AG2, München ○ Wolfsburg AG, Wolfsburg ● Allianz für die Region GmbH, Braunschweig ● Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ● SEAT, S.A., Martorell ● ŠKODA Auto a.s., Mladá Boleslav ● VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg ● Volkswagen Immobilien GmbH, Wolfsburg DR. JUR. HANS MICHEL PIËCH (76) Selbstständiger Rechtsanwalt 07.08.20091 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (stv. Vorsitz) ● Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading ● Porsche Cars North America Inc., Atlanta ● Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ● Porsche Ibérica S.A., Madrid ● Porsche Italia S.p.A., Padua ● Schmittenhöhebahn AG, Zell am See ● Volksoper Wien GmbH, Wien DR. JUR. FERDINAND OLIVER PORSCHE (57) Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft 07.08.20091 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ○ TRATON AG2, München ● Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ● Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg DR. RER. COMM. WOLFGANG PORSCHE (75) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 24.04.20081 Mandate: ○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitz) ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz) ● Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg (Vorsitz) ● Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading ● Porsche Cars North America Inc., Atlanta ● Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ● Porsche Ibérica S.A., Madrid ● Porsche Italia S.p.A., Padua ● Schmittenhöhebahn AG, Zell am See ATHANASIOS STIMONIARIS (47) Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der MAN SE und des SE-Betriebsrats 10.05.20171 Mandate: ○ MAN SE, München ○ MAN Truck & Bus AG, München (stv. Vorsitz) ○ Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH, München ○ TRATON AG2, München (stv. Vorsitz) STEPHAN WEIL (60) Niedersächsischer Ministerpräsident 19.02.20131 WERNER WERESCH (57) Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 21.02.20191 Mandate (am 21.02.2019): ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS STAND 31. DEZEMBER 2018 Mitglieder des Präsidiums Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) Jörg Hofmann (stv. Vorsitz) Peter Mosch Bernd Osterloh Dr. Wolfgang Porsche Stephan Weil Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) Jörg Hofmann (stv. Vorsitz) Bernd Osterloh Stephan Weil Mitglieder des Prüfungsausschusses Dr. Ferdinand Oliver Porsche (Vorsitz) Bernd Osterloh (stv. Vorsitz) Birgit Dietze Marianne Heiß Mitglieder des Nominierungsausschusses Hans Dieter Pötsch (Vorsitz) Dr. Wolfgang Porsche Stephan Weil Sonderausschuss Dieselmotoren Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitz) Dr. Bernd Althusmann Peter Mosch Bertina Murkovic Bernd Osterloh Dr. Ferdinand Oliver Porsche ○ Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. ● Vergleichbare Mandate im In- und Ausland. 1 Beginn der jeweiligen Aufsichtsratstätigkeit beziehungsweise Zeitraum der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. 2 Vormals Volkswagen Truck & Bus GmbH beziehungsweise Volkswagen Truck & Bus AG; nunmehr TRATON SE. Übernahmerechtliche Angaben Dieses Kapitel enthält die übernahmerechtlichen Angaben des Volkswagen Konzerns gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB. KAPITALVERHÄLTNISSE Das Grundkapital der Volkswagen AG belief sich am 31. Dezember 2018 auf 1.283.315.873,28 (1.283.315.873,28) €. Es setzte sich aus 295.089.818 Stamm- und 206.205.445 Vorzugsaktien zusammen. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital beträgt 2,56€. AKTIONÄRSRECHTE UND -PFLICHTEN Mit dem Besitz der Aktien sind Vermögens- und Verwaltungsrechte verbunden. Die Vermögensrechte umfassen vor allem das Recht der Aktionäre auf Teilhabe am Gewinn (§ 58 Abs. 4 AktG) und an einem Liquidationserlös (§ 271 AktG) sowie das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhungen (§ 186 AktG), das die Hauptversammlung, gegebenenfalls mit Zustimmung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, ausschließen kann. Zu den Verwaltungsrechten zählen das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort zu reden, Fragen und Anträge zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Aktionäre können diese Rechte insbesondere mittels Auskunfts- und Anfechtungsklagen durchsetzen. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Hauptversammlung wählt die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Abschlussprüfer und entscheidet insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Änderungen der Satzung der Volkswagen AG und Kapitalmaßnahmen, Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien sowie gegebenenfalls über die Durchführung einer Sonderprüfung, eine vorzeitige Abberufung der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats und die Auflösung der Gesellschaft. Den Vorzugsaktionären steht in der Regel kein Stimmrecht zu. Soweit ihnen jedoch nach dem Gesetz ausnahmsweise ein Stimmrecht zwingend zusteht (zum Beispiel bei Ausfall des Vorzugsbetrags in einem Jahr und nicht vollständiger Nachzahlung im folgenden Jahr), gewährt auch jede Vorzugsaktie eine Stimme in der Hauptversammlung. Darüber hinaus sind die Vorzugsaktien mit dem Recht auf eine um 0,06€ höhere Dividende als die Stammaktien ausgestattet (weitere Einzelheiten dieses Rechts auf Vorzugs- und Mehrdividende ergeben sich aus § 27 Abs. 2 der Satzung der Volkswagen AG). Das Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 (VW-Gesetz) in der Fassung vom 30. Juli 2009 enthält verschiedene vom Aktiengesetz abweichende Regelungen, unter anderem zur Vertretung bei der Stimmrechtsausübung (§ 3 VW-Gesetz) und zu Mehrheitserfordernissen bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung (§ 4 Abs. 3 VW-Gesetz). Nach der Satzung der Volkswagen AG (§ 11 Abs. 1) ist das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Volkswagen AG zu entsenden, solange es unmittelbar oder mittelbar mindestens 15 % der Stammaktien der Volkswagen AG hält. Außerdem bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach gesetzlichen Vorschriften eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, auch unabhängig vom VW-Gesetz einer Mehrheit von mehr als vier Fünfteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (§ 25 Abs. 2). BETEI LIGUNGEN AM KAPITAL , DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN Die Beteiligungen an der Volkswagen AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, haben wir im Anhang zum Jahresabschluss der Volkswagen AG aufgeführt, der auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html abrufbar ist. Unter der gleichen Adresse sind auch die aktuellen Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz veröffentlicht. BESETZUNG DES AUFSICHTSRATS Der Aufsichtsrat setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen und besteht zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner. Das Land Niedersachsen ist nach § 11 Abs. 1 der Satzung der Volkswagen AG berechtigt, zwei dieser Anteilseignervertreter zu entsenden, solange es unmittelbar oder mittelbar mindestens 15% der Stammaktien der Gesellschaft hält. Die übrigen Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt. Die andere Hälfte des Aufsichtsrats besteht aus Vertretern der Arbeitnehmer. Diese werden nach dem Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt. Insgesamt sieben dieser Arbeitnehmervertreter sind von der Belegschaft zu wählende Beschäftigte des Unternehmens; die anderen drei Arbeitnehmervertreter sind von der Belegschaft gewählte Gewerkschaftsvertreter. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist in der Regel ein Vertreter der Anteilseigner, den der Aufsichtsrat aus seiner Mitte gewählt hat. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat unter den Bedingungen des Mitbestimmungsgesetzes bei Stimmengleichheit im Aufsichtsrat letztlich zwei Stimmen. Die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Corporate-Governance-Bericht auf Seite 60 beschrieben. Informationen zur personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Ende des Berichtsjahres finden Sie auf den Seiten 87 bis 89 dieses Geschäftsberichts. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Wiederholte Bestellungen oder Verlängerungen der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Ergänzend hierzu bestimmt die Satzung der Volkswagen AG in § 6, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgesetzt wird und dass der Vorstand aus mindestens drei Personen bestehen muss. Die Hauptversammlung entscheidet über Satzungsänderungen (§ 119 Abs. 1 AktG). Nach § 4 Abs. 3 des VW-Gesetzes in der Fassung vom 30. Juli 2009 und § 25 Abs. 2 der Satzung der Volkswagen AG bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Änderung der Satzung einer Mehrheit von mehr als vier Fünfteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, INSBESONDERE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN UND ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN Nach den aktienrechtlichen Vorschriften kann die Hauptversammlung den Vorstand für höchstens fünf Jahre ermächtigen, neue Aktien auszugeben. Sie kann ihn auch für höchstens fünf Jahre dazu ermächtigen, Schuldverschreibungen zu begeben, aufgrund derer neue Aktien auszugeben sind. Inwiefern dabei den Aktionären ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder die Schuldverschreibungen zu gewähren ist, entscheidet ebenfalls die Hauptversammlung. Das für diese Zwecke höchstens zur Verfügung stehende genehmigte beziehungsweise bedingte Kapital ergibt sich aus der jeweils gültigen Fassung des § 4 der Satzung der Volkswagen AG. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2015 wurde beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai 2020 einmalig oder mehrmals insgesamt um bis zu 179,2 Mio.€ (das entspricht 70 Mio. Aktien) durch Ausgabe neuer stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Geldeinlage zu erhöhen. Weitere Einzelheiten zur Möglichkeit der Ausgabe neuer Aktien und zu deren Verwendungsmöglichkeiten sind im Anhang des Konzernabschlusses auf Seite 261 dargestellt. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DES MUTTERUNTERNEHMENS IM FALLE EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS Ein Bankenkonsortium hat der Volkswagen AG bis April 2020 eine syndizierte Kreditlinie über 5,0 Mrd.€ eingeräumt. Den Mitgliedern des Konsortiums wurde das Recht gewährt, ihren Anteil an der syndizierten Kreditlinie zu kündigen, wenn die Volkswagen AG mit einem Dritten verschmolzen oder Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens wird. Dieses Kündigungsrecht besteht jedoch nicht im Falle einer Verschmelzung durch Aufnahme mit der Porsche Holding SE, einer ihrer Tochtergesellschaften oder einer ihrer Holding-Gesellschaften und der Volkswagen AG, bei der die Volkswagen AG der übernehmende Rechtsträger ist. Dieselthematik Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung. Das seit April 2016 laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG und jenes der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wurden jeweils mit einem Bußgeldbescheid beendet. Im Geschäftsjahr 2018 waren insgesamt Sondereinflüsse in Höhe von -3,2 Mrd.€ zu berücksichtigen. UNREGELMÄßIGKEITEN BEI NOx-EMISSIONEN Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. In den USA und dem Rest der Welt wurden daraufhin zahlreiche gerichtliche und behördliche Verfahren eingeleitet. Seitdem ist es uns gelungen, wesentliche Fortschritte zu erzielen und zahlreiche Verfahren zu beenden. Detaillierte Informationen zu laufenden gerichtlichen und behördlichen Verfahren finden Sie im Risiko- und Chancenbericht ab Seite 177. EINLEITUNG UMFANGREICHER UNTERSUCHUNGEN DURCH DEN VOLKSWAGEN KONZERN Die Volkswagen AG hat unverzüglich nach Veröffentlichung der ersten "Notice of Violation" eigene interne und auch externe Ermittlungen eingeleitet, die zum großen Teil bereits abgeschlossen werden konnten. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat einen Sonderausschuss gebildet, der die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Dieselthematik für den Aufsichtsrat koordiniert. Des Weiteren haben die Volkswagen AG und die AUDI AG im September 2015 in Deutschland Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Die Volkswagen AG und die AUDI AG kooperieren mit allen zuständigen Behörden. Das seit April 2016 laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG und das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG wurden jeweils mit einem Bußgeldbescheid beendet. Arbeiten im Zusammenhang mit in den USA und im Rest der Welt anhängigen Rechtsstreitigkeiten dauern an, bedürfen weiterhin erheblicher Anstrengungen und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei wird die Volkswagen AG von mehreren externen Anwaltskanzleien beraten. Die Dieselthematik hatte ihren Ursprung in einer - nach Rechtsauffassung der Volkswagen AG nur nach US-amerikanischem Recht unzulässigen - Veränderung von Teilen der Software der betreffenden Motorsteuerungseinheiten für das seinerzeit von der Volkswagen AG entwickelte Dieselaggregat EA 189. Die Entscheidung zur Entwicklung und zur Installation dieser Softwarefunktion wurde Ende 2006 unterhalb der Vorstandsebene getroffen. Kein Vorstandsmitglied hatte zu diesem Zeitpunkt und nachfolgend über mehrere Jahre hinweg Kenntnis von der Entwicklung und Implementierung dieser Softwarefunktion. In den Monaten nach Veröffentlichung einer Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 wurden die dieser Studie zugrunde liegenden Prüfanordnungen durch die Abteilung Aggregateentwicklung der Volkswagen AG plausibilisiert und die ungewöhnlich hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 bestätigt. Dieses Ergebnis wurde dem California Air Resources Board (CARB) - eine Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - mitgeteilt und gleichzeitig angeboten, im Rahmen einer ohnehin in den USA geplanten Servicemaßnahme eine Rekalibrierung der Motorsteuerungssoftware der Dieselmotoren des Typs EA 189 in den USA vorzunehmen. Diese Maßnahme wurde vom Ausschuss für Produktsicherheit (APS) bewertet und beschlossen. Der APS veranlasst erforderliche und zweckmäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Konformität der in Verkehr gebrachten Produkte der Volkswagen AG. Es gibt keine Erkenntnisse, dass dem APS oder den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" als Ursache der Auffälligkeiten offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik im Rahmen einer Feldmaßnahme mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei. Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurde, die später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines "Defeat Device" gegenüber der EPA und der CARB am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der "Notice of Violation" durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen. Auch bei der AUDI AG wurden umfangreiche Untersuchungen im Hinblick auf den etwaigen Einsatz von nach US-Recht unzulässigen "Defeat Devices" in 3.0 l Dieselmotoren des Typs V6 durchgeführt und zum großen Teil abgeschlossen. Die seinerzeit amtierenden Vorstandsmitglieder der AUDI AG haben erklärt, dass sie bis zur Information durch die EPA im November 2015 keine Kenntnis von dem Einsatz einer nach US-amerikanischem Recht unzulässigen "Defeat Device Software" in 3.0 l TDI-Motoren des Typs V6 hatten. Innerhalb des Volkswagen Konzerns trägt die Volkswagen AG die Entwicklungsverantwortung für die Vierzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Typ EA 189, und die AUDI AG trägt die Entwicklungsverantwortung für die Sechs- und Achtzylinder-Dieselmotoren, wie zum Beispiel Dieselmotoren der Typen V6 3.0 l und V8. BETROFFENE FAHRZEUGE IN DER EU/DEM REST DER WELT Weltweit waren mit Ausnahme der USA und Kanada rund zehn Millionen Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189 betroffen. Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung. Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. BETROFFENE FAHRZEUGE IN DEN USA/KANADA In den USA und Kanada sind drei Generationen bestimmter Fahrzeuge mit 2.0 l TDI-Motor sowie zwei Generationen bestimmter Fahrzeuge des Typs V6 mit 3.0 l TDI-Motor betroffen, insgesamt rund 700 Tsd. Fahrzeuge. Aufgrund im Vergleich zur EU und zum Rest der Welt deutlich strengerer NOx-Grenzwerte ist es hier eine größere technische Herausforderung, die Fahrzeuge so nachzurüsten, dass die für die Fahrzeuge in den Vergleichsvereinbarungen festgelegten Emissionsvorgaben erreicht werden. In den USA erteilten die EPA und die CARB im Geschäftsjahr 2018 die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die betroffenen Fahrzeuge mit 2.0 l TDI-Motor und des Typs V6 mit 3.0 l TDI-Motor. Im Fall der 2.0 l Dieselfahrzeuge der zweiten Generation mit Schaltgetriebe zog die Volkswagen Group of America, Inc. den genehmigten Vorschlag zur emissionsbezogenen Anpassung zurück, wobei Eigentümer das Recht erhielten, sich für einen Rückkauf und Leasingnehmer sich für eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses zu entscheiden. RECHTSRISIKEN Im Zusammenhang mit der Dieselthematik bestehen vielfältige Rechtsrisiken. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden unterliegen die im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Rückstellungen sowie die angegebenen Eventualverbindlichkeiten und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Rechts- beziehungsweise Einschätzungsrisiken verwirklichen, kann dies zu weiteren erheblichen finanziellen Belastungen führen. Dem Vorstand der Volkswagen AG liegen nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts vor, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken (zum Beispiel Anlegerklagen) führen würden. Eine ausführliche Beschreibung dieser sowie weiterer Risiken aus der Dieselthematik finden Sie im Risiko- und Chancenbericht ab Seite 177. OPERATIVES ERGEBNIS Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich aus der Dieselthematik - im Wesentlichen aus den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft Braunschweig (1,0 Mrd.€) gegen die Volkswagen AG und der Staatsanwaltschaft München II (0,8 Mrd.€) gegen die AUDI AG, aus höheren Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie aus höheren Aufwendungen für technische Maßnahmen - Sondereinflüsse im Operativen Ergebnis in Höhe von -3,2 (-3,2) Mrd.€. Insgesamt ergaben sich in den Jahren 2015 bis 2018 aus der Dieselthematik Sondereinflüsse in Höhe von -29,0 Mrd. €. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2018 setzte sich das robuste Wachstum der Weltwirtschaft mit leicht nachlassendem Tempo fort. Die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen lag leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Der Volkswagen Konzern lieferte unter anhaltend herausfordernden Marktbedingungen 10,8 Millionen Fahrzeuge an Kunden aus. ENTWICKLUNG DER WELTWIRTSCHAFT Die Weltwirtschaft setzte im Jahr 2018 ihr robustes Wachstum mit leicht nachlassendem Tempo fort: Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 3,2 (3,3)%. Sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern erreichte die konjunkturelle Dynamik ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr. Bei einem nach wie vor verhältnismäßig niedrigen Zinsniveau sowie gegenüber dem Vorjahreszeitraum insgesamt höheren Preisen für Energie- und sonstige Rohstoffe stiegen weltweit auch die Verbraucherpreise weiter an. Zunehmende handelspolitische Verwerfungen auf internationaler Ebene und geopolitische Spannungen ließen die Unsicherheit erheblich wachsen. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa verlangsamte sich das solide Wachstum des BIP im Jahresverlauf und erreichte 1,8 (2,3) %. Dabei verringerte sich die Veränderungsrate bei der Mehrzahl der Länder in dieser Region im Vergleich zum Vorjahr. Für Unsicherheit sorgten die über das gesamte Jahr andauernden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) und die damit verbundenen Fragen nach der künftigen Ausgestaltung der Beziehungen. Die Arbeitslosenquote innerhalb der Eurozone sank weiter und lag durchschnittlich bei 8,1 (9,0)%; in Griechenland und Spanien war sie nach wie vor deutlich höher. Auch die Region Zentral- und Osteuropa wies im Berichtsjahr mit 2,9 (4,0) % eine niedrigere Wachstumsrate auf als im Vorjahr. Während sich der Anstieg des BIP in Zentraleuropa auf verhältnismäßig hohem Niveau insgesamt verlangsamte, blieb das Wirtschaftswachstum in Osteuropa unverändert. Die höheren Preise für Energie- und sonstige Rohstoffe führten dazu, dass sich die ökonomische Lage in den rohstoffexportierenden Ländern dieser Region weiter stabilisierte. Mit einer Wachstumsrate von 1,6 (1,5) % legte die russische Wirtschaft leicht zu. In der Türkei kam es nach der ersten Jahreshälfte 2018 zu einem erheblichen wirtschaftlichen Einbruch auf 2,5 (7,3) %. Das BIP-Wachstum Südafrikas erreichte im Berichtsjahr lediglich 0,7 (1,3)% und lag damit unter dem bereits niedrigen Vorjahreswert. Die Volkswirtschaft litt unter anhaltenden strukturellen Defiziten, sozialen Konflikten und politischen Herausforderungen. Deutschland In Deutschland setzte sich 2018 das Wachstum des BIP bei einer guten Lage am Arbeitsmarkt fort, jedoch ließ die Dynamik mit 1,5 (2,5) % im Vergleich zum Vorjahr nach. Die Stimmung sowohl der Unternehmen als auch die der Konsumenten trübte sich im Jahresverlauf ein. Nordamerika Die Wachstumsrate der US-amerikanischen Wirtschaft erhöhte sich im Berichtsjahr auf 2,9 (2,2)%. Gestützt wurde die Konjunktur vor allem durch die inländische Konsumentennachfrage. Die Arbeitslosenquote in den USA lag 2018 bei 3,9 (4,3)%. Aufgrund der stabilen Lage am Arbeitsmarkt und der erwarteten Entwicklung der Inflation hob die US-Zentralbank den Leitzins sukzessive an. Der US-Dollar gewann gegenüber dem Euro im Jahresverlauf an Stärke. In den Nachbarländern Kanada und Mexiko stieg das BIP mit 2,1 (3,0)% beziehungsweise 2,2 (2,3)% langsamer als im Vorjahr. WIRTSCHAFTSWACHSTUM BIP-Veränderung in Prozent Südamerika Die brasilianische Wirtschaft verzeichnete mit 1,4 (1,1) % erneut ein leichtes Wachstum. Die Lage in Südamerikas größter Volkswirtschaft blieb unter anderem aufgrund politischer Unsicherheiten jedoch weiterhin angespannt. Die wirtschaftliche Situation in Argentinien verschlechterte sich im Jahresverlauf zunehmend. Das Land befand sich bei anhaltend hoher Inflation in einer Rezession: Das BIP fiel um 1,7 (+2,9)%. Aufgrund dieser schwierigen Situation beantragte die argentinische Regierung Finanzhilfen beim Internationalen Währungsfonds. Asien-Pazifik Die chinesische Wirtschaft wuchs 2018 mit 6,6 (6,9)% nicht mehr ganz so stark wie im Vorjahr. Auf die handelspolitischen Auseinandersetzungen mit den USA reagierte die Regierung mit der Ausdehnung staatlicher Stützungsmaßnahmen. In Indien setzte sich der positive Trend fort: Die Wirtschaft verzeichnete im Berichtsjahr eine Steigerungsrate von 7,2 (6,7)%. Die Dynamik nahm im Jahresverlauf jedoch etwas ab. Das japanische BIP wuchs lediglich um 0,8 (1,9)%. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR PKW Im Geschäftsjahr 2018 fiel das globale Pkw-Marktvolumen nach acht Anstiegen in Folge mit 82,8 Mio. Einheiten leicht unter das Niveau des Vorjahres (- 1,2%). Der Rückgang war insbesondere auf die schwächere Entwicklung in den Regionen Westeuropa und Asien-Pazifik im vierten Quartal zurückzuführen. Einer im Berichtsjahr stärkeren Nachfrage in Zentral- und Osteuropa sowie Südamerika standen Rückgänge in den Regionen Asien-Pazifik, Nahost, Nordamerika und Westeuropa gegenüber. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen wurden wesentlich durch fiskalpolitische Maßnahmen beeinflusst, die im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgeblich zur uneinheitlichen Absatzentwicklung in den Märkten beigetragen haben. Zu diesen Maßnahmen zählten Steuersenkungen oder -erhöhungen, Förderprogramme und Kaufprämien sowie Importzölle. Nichttarifäre Handelshemmnisse zum Schutz der jeweiligen heimischen Automobilindustrie erschwerten darüber hinaus den Austausch von Fahrzeugen, Teilen und Komponenten. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa lag die Zahl der Pkw-Neuzulassungen im Berichtsjahr mit 14,2 Mio. Fahrzeugen insgesamt um 0,7% unter dem Vorjahreswert. Das weiterhin gute gesamtwirtschaftliche Umfeld, die positive Konsumentenstimmung und niedrige Zinsen bewirkten einen leichten Anstieg im ersten Halbjahr. Die Umstellung auf das neue Testverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum 1. September 2018 führte zu Vorzieheffekten in den Monaten Juli und August und zu teilweise signifikanten Rückgängen von September bis Dezember. In den größten Einzelmärkten entwickelten sich die Neuzulassungen uneinheitlich. Spanien (+7,0%) und Frankreich (+3,0%) verbuchten weiterhin Zugewinne. Beide Länder profitierten dabei von einer guten gesamtwirtschaftlichen Lage. In Italien bremste die abnehmende Nachfrage sowohl privater als auch gewerblicher Kunden die Marktentwicklung (-3,1%), unter anderem infolge der politischen Unsicherheit während und nach der Regierungsbildung. Auf dem Pkw-Markt in Großbritannien setzte sich der Negativtrend des Vorjahres fort (- 6,8%). Dies war unter anderem auf den ungewissen Ausgang der Austrittsverhandlungen mit der EU zurückzuführen. Der Anteil der Dieselfahrzeuge (Pkw) in Westeuropa ging im Berichtsjahr auf 36,4 (44,4) % zurück. DEVISENKURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS DEZEMBER 2018 Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100 In der Region Zentral- und Osteuropa stieg das Pkw-Marktvolumen im Geschäftsjahr 2018 mit einem Plus von 11,0% auf 3,4 Mio. Fahrzeuge gegenüber dem Vorjahr deutlich an. Die Zahl der Neuzulassungen in den zentraleuropäischen EU-Ländern legte um 8,0% auf 1,4 Mio. Einheiten weiter zu. Auch in Osteuropa erreichten die Pkw-Verkäufe - ausgehend von einem niedrigen Niveau - eine zweistellige Steigerungsrate (+ 13,1%). Mit einem Zuwachs von 13,2% war der russische Markt der größte Wachstumsträger in der Region. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen staatliche Absatzförderprogramme sowie Vorzieheffekte aufgrund einer Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2019. Der Pkw-Markt in der Türkei verzeichnete vor allem wegen der sich rapide verschlechternden gesamtwirtschaftlichen Situation einen erheblichen Nachfragerückgang um 32,7%. In Südafrika (-0,1%) blieb die Zahl der Pkw-Neuzulassungen im Berichtsjahr auf dem vergleichsweise geringen Niveau der Vorjahre. Aus den veränderten politischen Rahmenbedingungen infolge des Präsidentschaftswechsels ergaben sich kaum positive Impulse für Gesamtwirtschaft und Automobilmarkt. Deutschland Im Berichtsjahr lag die Zahl der Pkw-Zulassungen in Deutschland mit 3,4 Mio. Einheiten (-0,2%) auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Neben der guten gesamtwirtschaftlichen Situation war dies auf Preisnachlässe in Form von Umstiegs- und Verschrottungsprämien bei älteren Dieselmodellen sowie auf einen Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge (reine Elektro- und Plug-in-Hybridantriebe) zurückzuführen. Die Umstellung auf das Testverfahren WLTP zum 1. September 2018 und die damit verbundene teilweise eingeschränkte Modellverfügbarkeit führten insgesamt zu einem leicht rückläufigen Gesamtmarkt, während insbesondere die gestiegenen privaten Neuzulassungen (+ 2,0 %) positiv wirkten. Die Inlandsproduktion und der Export blieben 2018 erneut hinter den vergleichbaren Vorjahreswerten zurück: Die Pkw-Produktion reduzierte sich um 9,3% auf 5,1 Mio. Fahrzeuge, während die Pkw-Ausfuhren um 8,9% auf 4,0 Mio. Einheiten sanken. Wesentliche Ursache war das unter anderem aufgrund der WLTP-Umstellung rückläufige Volumen in Europa. Nordamerika In der Region Nordamerika erreichten die Verkäufe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 6,35 t) im Geschäftsjahr 2018 mit 20,7 Mio. Fahrzeugen den hohen Wert des Vorjahres nicht (-0,6%). Auf dem US-amerikanischen Markt lag die Nachfrage mit 17,3 Mio. Einheiten auf dem Niveau des Jahres 2017(+0,2%). Die gute Beschäftigungslage und die höhere Kaufkraft der Konsumenten kompensierten größtenteils gestiegene Finanzierungskosten aufgrund höherer Zinssätze. Die Verschiebung der Nachfrage von klassischen Pkw (-13,5%) hin zu leichten Nutzfahrzeugen wie SUV- und Pickup-Modellen (+8,1%) hielt auch im Berichtsjahr an. Der kanadische Automobilmarkt blieb aufgrund der Verkaufszahlen, die seit dem zweiten Quartal rückläufig waren, unter dem Rekordwert des Vorjahres (-2,6%). In Mexiko verfehlten die Verkaufszahlen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (-6,6%) im zweiten Jahr in Folge den Vorjahreswert. Südamerika Auf den Märkten der Region Südamerika setzte sich die Erholung im Berichtsjahr - ausgehend von einem niedrigen Niveau - mit einem Anstieg der Nachfrage nach Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 6,2% auf 4,5 Mio. Einheiten fort. Der wesentliche Wachstumstreiber war der brasilianische Automobilmarkt, der mit einem Zuwachs von 13,8% das hohe Tempo des Vorjahres steigerte. Allerdings lag das Marktvolumen noch um rund ein Drittel unter dem Rekordwert von 2012. Die Fahrzeugexporte Brasiliens verringerten sich im Jahresverlauf 2018 gegenüber dem Vorjahreshöchststand um 17,9% auf 629 Tsd. Einheiten. Die Ausfuhren wurden insbesondere ab der Jahresmitte von der Marktentwicklung in Argentinien beeinflusst: Hier brach die Nachfrage wegen der sukzessiven Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation ein (-10,4%). Asien-Pazifik Nach vielen Jahren ununterbrochenen Wachstums ging das Marktvolumen in der Region Asien-Pazifik im Geschäftsjahr 2018 um 2,3% auf 36,1 Mio. Einheiten zurück. Hauptgrund hierfür war die Schwäche des chinesischen Pkw-Marktes (-4,6%). Der Handelskonflikt zwischen China und den USA belastete im Berichtsjahr unter anderem das Geschäfts- und Verbrauchervertrauen und führte insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage. Der indische Markt setzte dagegen sein Wachstum fort und erzielte mit einer Steigerung der Pkw-Verkäufe um 4,8% im Vergleich zum Vorjahr einen neuen Höchstwert. Neben attraktiven Finanzierungsangeboten wurde die positive Entwicklung auch weiterhin durch die zum 1. Juli 2017 eingeführte Waren- und Dienstleistungssteuer begünstigt, aus der für die Verbraucher teilweise bessere Kaufkonditionen resultierten. Der japanische Pkw-Markt erreichte nahezu das Vorjahresvolumen (- 0,4%). ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGE Im Geschäftsjahr 2018 war die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen insgesamt leicht niedriger als im Vorjahr. Weltweit wurden 9,0 (9,2) Mio. Fahrzeuge zugelassen. Trotz des ungewissen Ausgangs der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien stiegen die Neuzulassungen in Westeuropa um 2,8% auf 2,0 Mio. Einheiten. In Deutschland wurde der Vergleichswert von 2017 um 6,0% übertroffen. Der Markt Spanien wies merkliche und der Markt Frankreich moderate Wachstumsraten auf, während in Italien und Großbritannien ein Rückgang zu verzeichnen war. Die Märkte in Zentral- und Osteuropa zeigten einen insgesamt spürbaren Zuwachs: Dort wurden 352 (324) Tsd. Fahrzeuge zugelassen, allein in Russland waren es 130 (124) Tsd. leichte Nutzfahrzeuge. Die meisten Märkte dieser Region konnten ihre Vorjahresergebnisse halten oder übertreffen. Für Nord- und Südamerika berichten wir über den "light vehicle market" im Bereich der Pkw-Märkte. Darin sind sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge enthalten. In der Region Asien-Pazifik sank das Zulassungsvolumen bei den leichten Nutzfahrzeugen im Berichtsjahr auf 6,0 Mio. Einheiten (- 2,7%). In China, dem dominierenden Markt der Region und dem größten Markt weltweit, lag die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen mit 3,0 Mio. Einheiten um 12,0 % unter dem Wert des Vorjahres. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Verschiebung der Nachfrage von Micro Vans hin zu preisgünstigeren MPV und SUV zurückzuführen. Aufgrund des anhaltenden Wirtschaftswachstums stiegen die Neuzulassungen in Indien stark gegenüber 2017; dort beliefen sich die Neuregistrierungen auf 710 (575) Tsd. Einheiten. In Japan erhöhte sich das Marktvolumen um 3,2 % auf 770 Tsd. Fahrzeuge. In Thailand und Indonesien wurde die Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr deutlich überschritten. Die weltweite Nachfrage nach mittelschweren und schweren Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 6 t war im Geschäftsjahr 2018 auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten höher als ein Jahr zuvor: 591 Tsd. Fahrzeuge wurden neu zugelassen (+ 6,6 %). In Westeuropa überstieg die Zahl der Neuzulassungen von Lkw mit insgesamt 297 Tsd. Fahrzeugen den Wert des Vorjahres um 2,2%. In Deutschland, dem größten Markt Westeuropas, wurde das Vorjahresniveau ebenfalls leicht übertroffen. Während die Nachfrage in Großbritannien und Spanien zurückging, entwickelte sie sich in Frankreich und Italien positiv. Die Region Zentral- und Osteuropa verzeichnete aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung eine Nachfragesteigerung um 6,0% auf 169 Tsd. Einheiten. Der russische Markt verschlechterte sich im Jahresverlauf und wuchs insgesamt nur leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Neuzulassungszahlen stiegen dort um 2,6% auf 78 Tsd. Fahrzeuge. Im Geschäftsjahr 2018 kam es in Südamerika zu einer Steigerung des Marktvolumens im Vergleich zum Vorjahr: Die Anzahl der neu zugelassenen Fahrzeuge erhöhte sich hier um 19,5 % auf 125 Tsd. Einheiten. In Brasilien, dem größten Markt der Region, lag die Lkw-Nachfrage infolge der konjunkturellen Erholung sehr stark über dem vergleichsweise niedrigen Vorjahreswert. In Argentinien hingegen ging die Zahl der Neuzulassungen um mehr als ein Viertel zurück. Gründe waren die schwache wirtschaftliche Entwicklung mit einer einhergehenden Abschwächung des Peso und ansteigenden Zinsen. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten lag die Nachfrage nach Bussen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Zu diesem Wachstum trugen insbesondere die Märkte in Brasilien sowie Zentral- und Osteuropa bei. Die Nachfrage in Westeuropa lag leicht unter dem Vorjahresniveau. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR POWER ENGINEERING Die Märkte für Power Engineering unterliegen unterschiedlichen regionalen und konjunkturellen Einflüssen; deshalb sind die jeweiligen Geschäftsverläufe meist unabhängig voneinander. Der Marinemarkt blieb im Jahr 2018 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Die konstante Nachfrage in der Handelsschifffahrt stützte sich vorwiegend auf Bestellungen von Containerschiffen und LNG-Frachtern. Eine ebenfalls stabile Nachfrage war bei Kreuzfahrtschiffen, Passagierfähren sowie Fischerei- und Baggerschiffen zu verzeichnen. Auch der Spezialmarkt für Behördenschiffe entwickelte sich stabil. Die vorhandenen Überkapazitäten im Markt hemmten weiterhin die Investitionen in die Offshore-Ölgewinnung und damit den Schiffsneubau in diesem Segment. Geplante strengere Emissionsrichtlinien bedingten einen positiven Trend zugunsten von gasbetriebenen oder mit Dual-Fuel-Motoren ausgerüsteten Schiffen. China, Südkorea und Japan waren weiterhin die dominierenden Schiffsbauländer mit einem Weltmarktanteil von mehr als 85 % gemessen an der Anzahl der Schiffe. Übergreifend war in allen Segmenten des Marinemarktes aufgrund des weiterhin niedrigen Marktvolumens ein anhaltend deutlicher Wettbewerbsdruck und damit verbunden ein starker Preisverfall spürbar. Der Markt für die Energieerzeugung zeigte sich gegenüber dem Vorjahr leicht erholt. In allen Anwendungsbereichen, vor allem bei Gas, konnte eine höhere Nachfrage festgestellt werden. Dies belegt den Trend weg von schwerölbetriebenen Kraftwerken hin zu mit Dual-Fuel sowie mit Gas betriebenen Kraftwerken. Es bestand ein unverändert hoher Bedarf an Energielösungen, mit starker Tendenz hin zu höherer Flexibilität und dezentraler Verfügbarkeit. Die Konjunktur in wichtigen Schwellenländern hat sich etwas erholt. Dennoch war bei allen Projekten ein anhaltend starker Wettbewerbs- und Preisdruck zu erkennen, der die Ergebnisqualität der Aufträge belastete. Zudem führten die unverändert schwierigen Finanzierungsbedingungen auf der Kundenseite, insbesondere bei größeren Projekten, häufig zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Der Markt für Turbomaschinen hat sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Die Nachfrage nach Turbokompressoren in der Grundstoff-, Öl-, Gas- und Prozessindustrie nahm leicht zu, blieb aber aufgrund der politischen Unsicherheiten volatil. Das Dampf- und Gasturbinengeschäft war weiterhin geprägt durch Überkapazitäten bei den Stromproduzenten, jedoch zeichnete sich vor allem in den Regionen mit geringer Elektrifizierung eine leichte Erholung ab. Der Wettbewerbs- und Preisdruck hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar etwas verringert, blieb aber wegen der bestehenden Überkapazitäten und der Volatilität des Marktes insgesamt hoch. Der After-Sales-Markt für Dieselmotoren in der Marine- und Kraftwerkssparte hat sich insgesamt positiv entwickelt und profitierte von einem stetig steigenden Interesse an langlaufenden Wartungsverträgen und Nachrüstungslösungen. Im Bereich Turbomaschinen war der After-Sales-Markt weiterhin unter Druck und durch Preis- und Effizienzkampf bestimmt. Eine Erholung fand nur langsam statt. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN Im Jahr 2018 wurden automobile Finanzdienstleistungen in einem leicht rückläufigen Gesamtmarkt erneut auf hohem Niveau nachgefragt. Insbesondere Dienstleistungsprodukte, wie Wartungs- und Inspektionsverträge oder Versicherungen, erfreuten sich großer Beliebtheit, da Kunden in bereits entwickelten automobilen Finanzdienstleistungsmärkten den Fokus darauf legen, die Gesamtbetriebskosten zu optimieren. Im Flottenbereich gingen einige Kunden mit Unterstützung automobiler Finanzdienstleister dazu über, ihr gesamtes Mobilitätsmanagement über den reinen Flottenbetrieb hinaus zu optimieren. Im Privat- und Geschäftskundensegment wurden zudem solche Mobilitätsdienste vermehrt nachgefragt, die die Nutzung anstelle des Besitzes eines Automobils in den Vordergrund stellen. In Europa nahm der Absatz von Finanzdienstleistungen im Berichtsjahr weiter zu. Neben dem gestiegenen Fahrzeugabsatz trugen hohe Zuwächse bei Finanzierungs- und Leasingverträgen dazu bei. Das Gebrauchtwagengeschäft legte vor allem in West- und Zentraleuropa zu. Auch die Nachfrage nach After-Sales-Produkten, zum Beispiel Inspektions-, Wartungs- und Verschleißverträgen sowie automobilbezogenen Versicherungen, entwickelte sich positiv. Insbesondere in Spanien und Italien erfreuten sich automobile Finanzdienstleistungsprodukte wachsender Beliebtheit, in Großbritannien und Frankreich war die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen gleichbleibend hoch. Auf dem deutschen Markt blieb der Anteil kreditfinanzierter oder geleaster Fahrzeuge auch im Jahr 2018 stabil auf hohem Niveau. Neben den klassischen Produkten wurden insbesondere integrierte Mobilitätsdienstleistungen im Geschäftskundensegment und After-Sales-Produkte nachgefragt. In Südafrika war die Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten im Automobilbereich stabil. In Nordamerika erreichte der Absatz von Finanzdienstleistungen rund um das Automobil im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin ein hohes Niveau. In den USA entwickelte sich der Gesamtmarkt für Finanzdienstleistungsprodukte erneut positiv; vor allem die Nachfrage nach Leasingangeboten über herstellergebundene Finanzdienstleister war anhaltend hoch. Auch in Mexiko waren Finanzdienstleistungsprodukte rund um das Automobil beliebt. In Brasilien setzte sich 2018 trotz der politischen Spannungen die Erholung fort. Der Absatz von Fahrzeugfinanzierungen und des landesspezifischen Finanzdienstleistungsprodukts Consorcio - eine Kombination aus Sparplan und Lotterie - sowie von Versicherungen und Dienstleistungen stieg im Berichtszeitraum. Die aktuelle Wirtschaftskrise in Argentinien hat den positiven Trend aus 2017 zum Stoppen gebracht. Aufgrund der stark gestiegenen Zinsen war der Verkauf von Finanzierungs- und Leasingprodukten 2018 herausfordernd, wobei sich die Situation zum Jahresende etwas stabilisierte. In der Region Asien-Pazifik entwickelten sich die Märkte im Berichtsjahr unterschiedlich. In China stieg der Anteil kreditfinanzierter Fahrzeugkäufe. Trotz zunehmender Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten besteht dort insbesondere im Binnenland ein beträchtliches Potenzial, um Neukunden für automobilbezogene Finanzdienstleistungen zu gewinnen. Auf dem indischen Markt stieg die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen. In Japan und Südkorea war sie insgesamt stabil. In Australien war - entgegen eines leicht rückläufigen Fahrzeugmarktes - weiterhin eine hohe Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten zu verzeichnen. Im Nutzfahrzeugbereich entwickelte sich der europäische Markt für Finanzdienstleistungen erneut positiv; auch in China wurden diese Produkte stark nachgefragt. In Brasilien stabilisierte sich die wirtschaftliche Situation, und das Lkw- und Busgeschäft sowie der dazugehörige Finanzdienstleistungsmarkt entwickelten sich erfreulich. NEUE KONZERNMODELLE IM JAHR 2018 Der Volkswagen Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 eine Vielzahl attraktiver neuer Modelle auf den Markt gebracht. Das aktuell 365 Modelle umfassende Produktportfolio deckt vom Kleinwagen bis zum Supersportwagen bei den Pkw, vom Pickup bis zum schweren Lkw und Bus im Nutzfahrzeugbereich sowie mit Motorrädern nahezu alle wesentlichen Segmente und Karosserieformen ab. Die Marke Volkswagen Pkw setzte im vergangenen Jahr ihre weltweite Produktoffensive fort. Der neue Touareg besetzt mit seinem expressiven Design, seiner Ausstattung sowie der Hochwertigkeit in Materialien und Ausführung einen Spitzenplatz im Oberklasse-SUV-Segment. Mit dem neuen Polo GTI und dem up! GTI kamen zwei Modelle auf den Markt, die sich vor allem durch Fahrdynamik und Sportlichkeit auszeichnen. In China gingen insgesamt vier neue SUV-Modelle an den Start, darunter der kompakte, sportliche T-Roc. Außerdem wurden mit dem Lavida, dem Bora und dem Passat NMS weitere Nachfolger der wichtigen Volumenmodelle eingeführt. Hinzu kamen weitere Plug-in-Hybridmodelle, mit denen der wachsende Bedarf an New Energy Vehicles in China bedient wurde. In den USA kam der neue Jetta auf den Markt. Die jüngste Generation des US-Bestsellers, der nun auf dem Modularen Querbaukasten basiert, unterscheidet sich sowohl optisch als auch technologisch deutlich vom Vorgänger. In Südamerika feierte mit dem Virtus eine Stufenhecklimousine auf Basis des Polo ihr Marktdebüt; die weitere Verjüngung und Erweiterung des Produktportfolios ist ein wichtiger Baustein für die Neuausrichtung der Marke in dieser Region. Bei der Marke Audi ging in den Oberklasse-Baureihen A6 und A7 jeweils ein Nachfolgemodell an den Start. Der sportliche SUV Q8 ist seit 2018 das neue Topmodell in der Q-Familie. In den kompakten Modellreihen A1 und Q3 feierte die jeweils zweite Modellgeneration ihre Premiere. Alle Fahrzeuge überzeugen in ihren jeweiligen Segmenten mit einer komplett neuen virtuellen Cockpitarchitektur, einer Vielzahl von innovativen Fahrerassistenzsystemen sowie der für Audi typischen Dynamik. ŠKODA brachte im Berichtsjahr den überarbeiteten Kleinwagen Fabia auf den Markt, der insbesondere mit einem moderneren Exterieur besticht. In China führte die Marke mit dem Kamiq ihren dritten SUV ein. Er überzeugt mit einem großzügigen Platzangebot, emotionalem Design und Konnektivitätslösungen. Mit dem Kodiaq GT, der dynamischen Coupé-Version des beliebten SUV, präsentiert ŠKODA sein neues Flaggschiff, das exklusiv im chinesischen Markt angeboten wird. Die Marke SEAT führte 2018 ihre SUV-Produktoffensive fort und präsentierte den siebensitzigen Tarraco. Das Modell fügt sich neben den kleineren Modellen Arona und Ateca in die SUV-Modellpalette der spanischen Marke ein. Außerdem etablierte SEAT die neue sportliche Linie CUPRA und nahm Ende des Jahres den dynamischen CUPRA Ateca ins Angebot auf. Nachdem Porsche den neuen Cayenne bereits 2017 auf dem europäischen Markt eingeführt hatte, folgten im Berichtsjahr die USA, China und weitere Länder. Zudem wurde die Modellreihe um den Cayenne E-Hybrid ergänzt. Auch die GTS-Modelle des 718 Boxster und Cayman wurden 2018 erstmals auf Überseemärkten ausgeliefert. Der 911 GT3 RS, der ebenfalls 2018 an den Start ging, beeindruckte die Kunden mit seiner Dynamik. Der neue Macan kam im Herbst zuerst in China, zum Jahresende auch in Europa auf den Markt. Zudem wurde die Modellreihe Panamera um die GTS-Modelle ergänzt. Bentley setzte 2018 mit der dritten Generation des Continental GT erneut Maßstäbe im Segment der luxuriösen Grand Tourer. Darüber hinaus erweiterte die Marke die erfolgreiche Bentayga-Baureihe um den kraftvollen Bentayga V8. Lamborghini hat mit dem Super-SUV Urus eine dritte Baureihe etabliert und seine Kundenbasis damit deutlich erweitert. Zudem wurde der Huracán Performante Spyder auf den Markt gebracht. Bugatti hat für seinen Supersportwagen Chiron weitere Optionen angeboten, zum Beispiel das Glasdach Sky View. Volkswagen Nutzfahrzeuge bietet seit 2018 den Amarok mit neuer Topmotorisierung V6 TDI an. Der batterieelektrische e-Crafter ist der erste Zero-Emission-Transporter der Marke und wurde speziell für den Kurier-, Express- und Paketdienst entwickelt. Scania präsentierte im Berichtszeitraum für seine neueste Lkw-Generation einen Plug-in-Hybridantrieb, der Kraftstoffeinsparungen von bis zu 15% ermöglicht. Darüber hinaus wurde der erste Langstrecken-Lkw mit effizientem LNG-Antrieb vorgestellt; seine Reichweite liegt bei bis zu 1.000 km. MAN feierte 2018 das Marktdebüt seines vollelektrisch angetriebenen eTGE. Der Transporter hat eine Reichweite von rund 160 km; damit eignet er sich besonders für die innerstädtische Verteillogistik. Mit den XLION-Sondermodellen hat MAN spezielle Ausstattungspakete für Fernverkehr-, Verteiler- und Traktions-Lkw eingeführt. Im Busbereich stellt MAN den neuen Stadtbus Lion's City G mit neu entwickeltem CNG-Gasmotor vor. Ducati hat im Jahr 2018 zahlreiche neue Modelle auf den Markt gebracht, unter anderem die Scrambler 1100, die Monster 821, die Multistrada 1260, die 959 Panigale Corse und die Panigale V4. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS Im Geschäftsjahr 2018 hat der Volkswagen Konzern mit weltweit 10.834.012 an Kunden ausgelieferten Fahrzeugen den Vorjahreswert um 0,9 % übertroffen und einen neuen Bestwert erreicht. Die Grafik auf der nächsten Seite veranschaulicht die Entwicklung der Auslieferungen in den Einzelmonaten und stellt einen Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat her. Nachfolgend beschreiben wir die Entwicklung unserer Auslieferungen getrennt nach Pkw und Nutzfahrzeugen. AUSLIEFERUNGEN VON PKW WELTWEIT Der Volkswagen Konzern ist mit seinen Pkw-Marken auf allen relevanten Automobilmärkten der Welt vertreten. Zu den Hauptabsatzmärkten gehören derzeit die Region Westeuropa sowie die Länder China, USA, Brasilien, Russland und Mexiko. In vielen wichtigen Märkten verzeichnete der Konzern erfreuliche Zuwächse. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS1 scroll 2018 2017 % Pkw 10.101.297 10.038.756 + 0,6 Nutzfahrzeuge 732.715 702.778 + 4,3 Gesamt 10.834.012 10.741.534 + 0,9 1 Die Auslieferungen von 2017 wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung aktualisiert. Inklusive der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen. Die weltweiten Auslieferungen von Pkw an Kunden des Volkswagen Konzerns stiegen im Berichtsjahr bei teilweise schwierigen Bedingungen in Westeuropa - vor allem resultierend aus der WLTP-Umstellung - und auf dem von gesamtwirtschaftlicher Unsicherheit geprägten Markt in China auf 10.101.297 Einheiten. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 62.541 Fahrzeuge beziehungsweise 0,6% mehr. Besonders die neuen SUV-Modelle des Konzerns haben zu diesem Anstieg beigetragen. Da der Pkw-Gesamtmarkt im gleichen Zeitraum um 1,2% zurückging, erhöhte sich der weltweite Marktanteil des Volkswagen Konzerns auf 12,3 (12,0)%. Die größten absoluten Volumenzuwächse verzeichneten wir in Brasilien und Russland. Unter anderem in Deutschland, Großbritannien, Mexiko und der Türkei lagen die Verkaufszahlen unter dem Vorjahreswert. Die Marken Volkswagen Pkw, ŠKODA, SEAT, Porsche und Lamborghini erreichten neue Auslieferungsrekorde. Die größten absoluten Zuwächse verzeichneten die Marken ŠKODA und SEAT; Audi und Bentley erreichten den jeweiligen Vorjahreswert nicht. Die Tabelle auf Seite 104 gibt einen Überblick über die Auslieferungen von Pkw an Kunden des Volkswagen Konzerns in den Regionen und den wichtigsten Einzelmärkten. In den folgenden Abschnitten erläutern wir, wie sich die Nachfrage nach Konzernmodellen in diesen Märkten und Regionen entwickelt hat. Auslieferungen in Europa/Übrige Märkte Der Pkw-Gesamtmarkt in Westeuropa lag im Berichtsjahr um 0,7% unter dem Vorjahreswert. Mit 3.138.419 an Kunden ausgelieferten Fahrzeugen erreichte der Volkswagen Konzern - trotz erheblicher Einbußen im zweiten Halbjahr aufgrund der WLTP-Umstellung - das Niveau des Vorjahres (-0,6%). Weitere Beeinträchtigungen ergaben sich aus dem infolge der Dieselthematik noch nicht vollständig wiederhergestellten Kundenvertrauen sowie aus der Verunsicherung der Kunden im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Erfreuliche Zuwächse verzeichneten die Modelle ŠKODA Kodiaq, Porsche 911 und Porsche Cayenne. Zudem waren die neuen Modelle Polo, T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke Volkswagen Pkw, ŠKODA Karoq sowie SEAT Arona sehr beliebt. Der Touareg der Marke Volkswagen Pkw, der A1 Sportback, der Q3, der A6, der A7 Sportback und der Q8 der Marke Audi sowie der ŠKODA Fabia wurden erfolgreich in den Markt eingeführt. Der Pkw-Marktanteil des Konzerns in Westeuropa belief sich auf 22,0 (22,0) %. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS NACH MONATEN in Tsd. Fahrzeuge Auf den deutlich gewachsenen Pkw-Märkten der Region Zentral- und Osteuropa stieg die Zahl der Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr 2018 um 6,8% im Vergleich zum Vorjahr. Während in Russland und Polen die Nachfrage nach Konzernmodellen teilweise kräftig wuchs, ging die Zahl der verkauften Fahrzeuge in Tschechien zurück. Die Modelle Polo und Tiguan der Marke Volkswagen Pkw sowie die ŠKODA Modelle Rapid und Octavia wiesen die größte Nachfrage auf. Ebenfalls sehr beliebt waren die neuen SUV-Modelle T-Roc der Marke Volkswagen Pkw, ŠKODA Karoq und SEAT Arona. Der Pkw-Marktanteil des Volkswagen Konzerns in Zentral- und Osteuropa belief sich auf 21,2 (22,0)%. In der Türkei lieferte der Volkswagen Konzern auf einem erheblich schwächeren Gesamtmarkt 40,5% weniger Fahrzeuge aus als im Vorjahr. Auf dem nahezu auf Vorjahresniveau liegenden Pkw-Markt in Südafrika stieg die Nachfrage nach Fahrzeugen aus dem Volkswagen Konzern um 3,5 %. Das am meisten verkaufte Konzernmodell in Südafrika war der Polo. Auslieferungen in Deutschland Der deutsche Pkw-Markt lag im Berichtsjahr auf dem hohen Niveau des Vorjahres (-0,2%). Auf seinem Heimatmarkt lieferte der Volkswagen Konzern 1.121.289 Fahrzeuge an Kunden aus und lag damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (-0,9%). Neben den Rückgängen im zweiten Halbjahr aufgrund der WLTP-Umstellung beeinträchtigten das infolge der Dieselthematik noch nicht vollständig wiederhergestellte Kundenvertrauen und die Verunsicherung der Kunden im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge die Nachfrage. Der Golf führte weiter die Liste der in Deutschland am häufigsten zugelassenen Pkw an. Daneben zählten Polo, Tiguan und Passat Variant der Marke Volkswagen Pkw, ŠKODA Kodiaq, ŠKODA Octavia Combi und Audi A4 Avant zu den beliebtesten Konzernmodellen. Auch die neuen Modelle Polo, T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke Volkswagen Pkw, ŠKODA Karoq sowie SEAT Arona waren bei den Kunden sehr gefragt. In der Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes standen am Jahresende 2018 sieben Konzernmodelle an der Spitze ihres jeweiligen Segments: up!, Polo, Golf, Tiguan, Touran, Passat und Porsche 911. Auslieferungen in Nordamerika Auf einem leicht rückläufigen Gesamtmarkt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Nordamerika ging die Nachfrage nach Modellen aus dem Volkswagen Konzern im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahreswert um 2,0% auf 943.621 Fahrzeuge zurück. Der Marktanteil des Konzerns lag bei 4,6 (4,7) %. Der neue Jetta wurde erfolgreich in den Markt eingeführt. Daneben war der Tiguan Allspace das am meisten gefragte Konzernmodell in Nordamerika. WELTWEITE AUSLIEFERUNGEN DER IM JAHR 2018 ERFOLGREICHSTEN KONZERNMODELLFAMILI EN in Tsd. Fahrzeuge Auf dem US-amerikanischen Markt stieg die Nachfrage nach Modellen aus dem Volkswagen Konzern im Geschäftsjahr 2018 um 2,1% gegenüber dem Vorjahreswert. Der Gesamtmarkt lag in diesem Zeitraum auf Vorjahresniveau. Weiterhin wurden mehr Modelle aus den SUV- und Pickup-Segmenten nachgefragt als klassische Pkw. Die größten absoluten Zuwächse unter den Konzernmodellen verzeichneten Audi Q5 und Audi A5 Sportback. Zudem waren der Jetta und der Porsche Macan sowie die neuen SUV Tiguan Allspace und Atlas der Marke Volkswagen Pkw bei den Kunden sehr beliebt. In Kanada stieg die Nachfrage nach Konzernmodellen im Berichtsjahr auf einem rückläufigen Gesamtmarkt gegenüber dem Vorjahreswert um 3,7%. Besonders beliebt waren die Modelle Golf Limousine, Jetta und Audi Q5 sowie die neuen SUV Tiguan Allspace und Atlas der Marke Volkswagen Pkw. Auf dem rückläufigen Gesamtmarkt in Mexiko lieferte der Volkswagen Konzern 16,4% weniger Fahrzeuge an Kunden aus als ein Jahr zuvor. Die größte Nachfrage verzeichneten die Modelle Vento, Jetta und Tiguan Allspace. Auslieferungen in Südamerika Der südamerikanische Markt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge setzte im Berichtsjahr seinen Erholungskurs insgesamt fort. In dieser Region lieferten wir 497.820 Fahrzeuge an Kunden aus; das waren 11,7% mehr als ein Jahr zuvor. Unter anderem wurden der Virtus, der Jetta und der Touareg der Marke Volkswagen Pkw, der Audi Q3 und der Audi Q8 sowie der Porsche Boxster erfolgreich in den Markt eingeführt. Der Pkw-Marktanteil des Volkswagen Konzerns in Südamerika stieg auf 11,9 (11,4)%. Der brasilianische Markt erholte sich im Berichtsjahr ebenfalls weiter. Der Volkswagen Konzern profitierte von dieser Entwicklung und lieferte dort im Vergleich zum Vorjahr 27,1 % mehr Fahrzeuge an Kunden aus. Vor allem die neuen Modelle Polo und Virtus der Marke Volkswagen Pkw waren sehr gefragt. Auch die Nachfrage nach den Modellen Gol und Amarok entwickelte sich erfreulich. In Argentinien verzeichnete der Konzern auf einem deutlich schwächeren Gesamtmarkt einen Rückgang seiner Verkäufe um 22,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die größte Nachfrage unter den Konzernmodellen verzeichneten der Gol und der Amarok. Die neuen Modelle Polo, Virtus und Tiguan Allspace wurden von den Kunden ebenfalls gut angenommen. Auslieferungen in Asien-Pazifik Die Pkw-Märkte der Region Asien-Pazifik verzeichneten 2018 den ersten Rückgang seit vielen Jahren. Der Volkswagen Konzern übergab in dieser Region trotz insbesondere Belastungen aus dem chinesischen Markt mit 4.503.791 Einheiten 0,9% mehr Fahrzeuge an Kunden als ein Jahr zuvor. Der Marktanteil des Volkswagen Konzerns in Asien-Pazifik erhöhte sich auf 12,5 (12,1)%. China, der weltweit größte Einzelmarkt und langjähriger Hauptwachstumsträger der Region Asien-Pazifik, wies im Berichtsjahr einen Rückgang auf. Der Volkswagen Konzern konnte seine Verkäufe hier steigern und lieferte in China 0,5% mehr Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahr. Die größten absoluten Zuwächse erreichten die Modelle Magotan der Marke Volkswagen Pkw, Audi A4 und Porsche Panamera. Sehr gefragt waren zudem die neuen Modelle Phideon der Marke Volkswagen Pkw und ŠKODA Octavia Combi. Auch die neuen SUV Teramont und Tiguan Allspace der Marke Volkswagen Pkw, Audi Q5 sowie Kodiaq der Marke ŠKODA waren sehr beliebt. Die Modelle T-Roc, Tayron, Tharu, Bora, Lavida, Gran Lavida, Passat und Touareg der Marke Volkswagen Pkw, Audi Q2 sowie die ŠKODA Modelle Karoq und Kamiq wurden erfolgreich in den Markt eingeführt. Der indische Pkw-Markt setzte sein Wachstum im Berichtsjahr fort. Die Nachfrage nach Modellen aus dem Volkswagen Konzern sank in diesem Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 15,4%. Der Polo war das am meisten nachgefragte Modell des Konzerns in Indien. In Japan übertraf die Zahl der an Kunden des Volkswagen Konzerns ausgelieferten Pkw den Vorjahreswert um 1,8%, während das Gesamtmarktvolumen auf dem Vorjahresniveau lag. Die Modelle Polo und Audi Q2 verzeichneten erfreuliche Nachfragezuwächse. AUSLIEFERUNGEN VON PKW AN KUNDEN NACH MÄRKTEN1 scroll AUSLIEFERUNGEN (FAHRZEUGE) VERÄNDERUNG 2018 2017 (%) Europa/Übrige Märkte 4.156.065 4.167.753 -0,3 Westeuropa 3.138.419 3.157.107 -0,6 davon: Deutschland 1.121.289 1.131.417 -0,9 Großbritannien 493.768 531.592 -7,1 Spanien 291.407 270.640 + 7,7 Italien 273.548 259.920 + 5,2 Frankreich 259.468 256.716 + 1,1 Zentral- und Osteuropa 713.799 668.629 + 6,8 davon: Russland 209.261 173.491 + 20,6 Polen 152.720 145.024 + 5,3 Tschechische Republik 131.761 142.842 -7,8 Übrige Märkte 303.847 342.017 -11,2 davon: Türkei 94.335 158.523 -40,5 Südafrika 82.744 79.968 + 3,5 Nordamerika 943.621 962.980 -2,0 davon: USA 638.274 625.128 + 2,1 Mexiko 186.864 223.548 -16,4 Kanada 118.483 114.304 + 3,7 Südamerika 497.820 445.636 + 11,7 davon: Brasilien 346.025 272.231 + 27,1 Argentinien 97.224 125.153 -22,3 Asien-Pazifik 4.503.791 4.462.387 + 0,9 davon: China 4.196.702 4.173.834 + 0,5 Japan 86.356 84.827 + 1,8 Indien 61.277 72.467 -15,4 Weltweit 10.101.297 10.038.756 + 0,6 Volkswagen Pkw 6.244.869 6.230.335 + 0,2 Audi 1.812.485 1.878.105 -3,5 ŠKODA 1.253.741 1.200.535 + 4,4 SEAT 517.627 468.431 + 10,5 Bentley 10.494 11.089 -5,4 Lamborghini 5.750 3.815 + 50,7 Porsche 256.255 246.375 + 4,0 Bugatti 76 71 + 7,0 1 Die Auslieferungen von 2017 wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung aktualisiert. Inklusive der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGEN Der Volkswagen Konzern lieferte im Jahr 2018 weltweit insgesamt 732.715 Nutzfahrzeuge an Kunden aus (+4,3%). Davon entfielen 202.492 (+10,4%) Einheiten auf Lkw und 22.629 (+17,8%) Einheiten auf Busse. Die Verkäufe von leichten Nutzfahrzeugen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 % auf 507.594 Fahrzeuge. In Westeuropa lagen die Auslieferungen mit insgesamt 445.081 Einheiten um 4,3% über dem Vorjahreswert; darunter waren 344.034 leichte Nutzfahrzeuge, 95.299 Lkw und 5.748 Busse. Am stärksten nachgefragt wurden auf den westeuropäischen Märkten die Konzernmodelle Transporter und Caddy. Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 übergaben wir auf den Märkten der Region Zentral- und Osteuropa 83.365 Fahrzeuge an Kunden (+9,6%); davon entfielen 44.530 auf leichte Nutzfahrzeuge, 37.400 auf Lkw und 1.435 auf Busse. Der Transporter und der Caddy waren die Konzernmodelle mit der größten Nachfrage. In Russland, dem größten Markt der Region, stiegen die Verkäufe infolge der konjunkturellen Erholung gegenüber dem Vorjahr um 12,4% auf 20.567 Einheiten. Auf den Übrigen Märkten, insbesondere in der Türkei, sanken die Nutzfahrzeug-Auslieferungen des Volkswagen Konzerns um 15,8 % auf insgesamt 56.514 Fahrzeuge: 38.271 leichte Nutzfahrzeuge, 14.491 Lkw und 3.752 Busse. Die Auslieferungen in Nordamerika lagen bei 13.074 Fahrzeugen (-2,5%) und wurden nahezu ausschließlich in Mexiko an Kunden übergeben. In dieser Region übergaben wir 9.567 leichte Nutzfahrzeuge, 1.256 Lkw und 2.251 Busse an Kunden. In Südamerika verkaufte der Volkswagen Konzern insgesamt 92.161 Einheiten (+21,3%). Unter den ausgelieferten Einheiten waren 44.417 leichte Nutzfahrzeuge, 40.451 Lkw und 7.293 Busse. Der Amarok erfreute sich besonderer Beliebtheit. In Brasilien stiegen die Auslieferungen um 55,7% an, nachdem sich das wirtschaftliche Klima weiter aufhellte; 17.739 leichte Nutzfahrzeuge, 32.903 Lkw und 5.081 Busse wurden hier an Kunden übergeben. In der Region Asien-Pazifik lieferte der Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum 42.520 Fahrzeuge an Kunden, davon 26.775 leichte Nutzfahrzeuge, 13.595 Lkw und 2.150 Busse - das waren insgesamt 2,2 % weniger als im Vorjahr. Die beliebtesten Konzernmodelle waren dort der Transporter und der Amarok. In China lagen die Verkäufe mit 10.353 Einheiten (-0,5 %) auf dem Niveau des Vorjahres, davon entfielen 5.695 Fahrzeuge auf leichte Nutzfahrzeuge, 4.247 auf Lkw und 411 auf Busse. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGEN AN KUNDEN NACH MÄRKTEN1 scroll 2018 2017 (%) Europa/Übrige Märkte 584.960 569.962 + 2,6 Westeuropa 445.081 426.773 + 4,3 Zentral- und Osteuropa 83.365 76.031 + 9,6 Übrige Märkte 56.514 67.158 -15,8 Nordamerika 13.074 13.410 -2,5 Südamerika 92.161 75.949 + 21,3 davon: Brasilien 55.723 35.781 + 55,7 Asien-Pazifik 42.520 43.457 -2,2 davon: China 10.353 10.408 -0,5 Weltweit 732.715 702.778 + 4,3 Volkswagen Nutzfahrzeuge 499.723 497.862 + 0,4 Scania 96.475 90.782 + 6,3 MAN 136.517 114.134 + 19,6 1 Die Auslieferungen von 2017 wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung aktualisiert. AUSLIEFERUNGEN IM SEGMENT POWER ENGINEERING Aufträge im Segment Power Engineering sind im Regelfall Teil größerer Investitionsprojekte, für die Lieferzeiten von knapp einem Jahr bis zu mehreren Jahren sowie Teillieferungen nach Baufortschritt typisch sind. Die Umsatzerlöse aus dem Neubaugeschäft folgen daher der Entwicklung der Auftragseingänge mit entsprechendem zeitlichen Versatz. Hauptumsatzträger des Segments Power Engineering waren Engines & Marine Systems sowie Turbomachinery, die zusammen zwei Drittel der gesamten Umsatzerlöse erzielten. AUFTRAGSEINGÄNGE IM SEGMENT PKW IN WESTEUROPA Im Berichtsjahr wirkten sich die vorübergehenden Einschränkungen im Verkaufsangebot aufgrund der Einführung des WLTP-Testverfahrens zum 1. September 2018 negativ auf die Auftragssituation in Westeuropa aus. Unsere Auftragseingänge sanken im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 5,9%. Dabei entwickelten sich die wesentlichen Märkte uneinheitlich: Während vor allem Deutschland und Großbritannien größere Rückgänge verzeichneten, stiegen die Auftragseingänge hingegen in Spanien, Frankreich und Italien. AUFTRAGSEINGÄNGE FÜR NUTZFAHRZEUGE Die Auftragseingänge für leichte Nutzfahrzeuge des Volkswagen Konzerns waren in Westeuropa mit 342.386 Fahrzeugen um 1,6% niedriger als ein Jahr zuvor. Für mittelschwere und schwere Lkw sowie Busse lagen die Auftragseingänge mit 233.627 Fahrzeugen im Jahr 2018 um 3,5 % über dem Vorjahresniveau. Auf dem Hauptabsatzmarkt Westeuropa sorgten anhaltend positive wirtschaftliche Impulse für steigende Auftragseingänge. In Südamerika erhöhten sich die Auftragseingänge aufgrund der konjunkturellen Erholung in Brasilien. AUFTRAGSEINGÄNGE IM SEGMENT POWER ENGINEERING Das Geschäft im Segment Power Engineering wird langfristig vom makroökonomischen Umfeld bestimmt. Dabei führen einzelne Großaufträge zu Schwankungen im Auftragseingang, die im Jahresverlauf nicht mit diesen langfristigen Entwicklungen korrelieren. Im Jahr 2018 beliefen sich die Auftragseingänge im Segment Power Engineering auf 4,0 (3,7) Mrd.€. In einem anhaltend schwierigen Marktumfeld erzielten Engines & Marine Systems und Turbomachinery über zwei Drittel des Auftragsvolumens. Im Marinegeschäft wurde beispielsweise die Lieferung von Motoren und Abgasbehandlungssystemen für sieben neue Kreuzfahrtschiffe mit einer Gesamtleistung von 290 MW beauftragt. Im Kraftwerksgeschäft konnten in Bangladesch Aufträge für 36 Motoren mit einer Gesamtleistung von 724 MW akquiriert werden. Im Bereich Turbomaschinen haben wir einen Folgeauftrag für die Erweiterung einer Unterwasser-Kompressoranlage in der Nordsee erhalten. FINANZDIENSTLEISTUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS Der Konzernbereich Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement sowie Mobilitätsangebote des Volkswagen Konzerns. Er schließt die Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie die Finanzdienstleistungsaktivitäten von Scania und Porsche Holding Salzburg ein. Im Geschäftsjahr 2018 waren die Produkte und Services des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen weiterhin sehr beliebt. Die Zahl der Neuverträge im Finanzierungs-, Leasing-, Service- und Versicherungsgeschäft übertraf mit weltweit 7,6 (7,3) Mio. Kontrakten den Vergleichswert des Vorjahres. Der Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge an den Auslieferungen des Konzerns (Penetrationsrate) belief sich im Berichtszeitraum in den Märkten des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen auf 33,7 (33,4)%. Der Gesamtvertragsbestand war am 31. Dezember 2018 mit 19,6 Mio. Einheiten um 6,4% höher als ein Jahr zuvor. Im Bereich Kundenfinanzierung/Leasing stieg der Vertragsbestand um 5,4% auf 10,6 Mio. Kontrakte, im Bereich Service/Versicherungen legte er um 7,6% auf 9,0 Mio. Einheiten zu. In Europa/Übrige Märkte nahm die Zahl der unterzeichneten Neuverträge im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 um 3,9% auf 5,6 Mio. Einheiten zu. Die Penetrationsrate stieg auf 48,4 (47,6)%. Der Gesamtvertragsbestand war am Ende des Berichtsjahres mit 14,2 Mio. Kontrakten um 6,0% höher als am 31. Dezember 2017. Auf den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing entfielen davon 6,7 Mio. Verträge (+5,6%). In Nordamerika erhöhte sich der Vertragsbestand zum 31. Dezember 2018 auf 2,9 Mio. Kontrakte; das waren 6,0% mehr als im Vorjahr. Dem Bereich Kundenfinanzierung und Leasing waren 1,9 Mio. Verträge (+5,6%) zuzuordnen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge legte im Vergleich zum Vorjahr um 7,0% auf 935 Tsd. Kontrakte zu. Der Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge an den Auslieferungen des Konzerns in Nordamerika belief sich auf 66,3 (60,5) %. In Südamerika wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 236 (205) Tsd. neue Kontrakte abgeschlossen. Die Penetrationsrate erhöhte sich auf 29,1 (26,6) %. Am Ende des Berichtszeitraums war der Gesamtvertragsbestand mit 487 Tsd. Einheiten um 9,4% geringer als Ende 2017. Die Verträge betrafen überwiegend den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing. Im Raum Asien-Pazifik war 2018 ein Anstieg der neuen Vertragsabschlüsse um 6,7% auf 889 Tsd. Einheiten zu verzeichnen. Der Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge an den Auslieferungen des Konzerns betrug 14,8 (16,1)%. Der Gesamtvertragsbestand belief sich am 31. Dezember 2018 auf 2,1 Mio. Kontrakte; das waren 14,6% mehr als ein Jahr zuvor. Auf den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing entfielen 1,6 Mio. Verträge (+ 8,3%). ABSATZ AN DIE HANDELSORGANISATION Im Berichtsjahr stieg der Absatz des Volkswagen Konzerns an die Handelsorganisation um 1,1% auf 10.899.869 Einheiten (einschließlich der chinesischen Joint Ventures). Grund dafür war eine höhere Nachfrage in Brasilien, in China und in Zentral- und Osteuropa. Im Ausland erhöhte sich das Absatzvolumen um 1,6%, im Inland sank der Absatz bedingt durch die im dritten Quartal 2018 erfolgte Umstellung auf das Testverfahren WLTP um 2,2 %. Der Inlandsanteil am Gesamtabsatz des Konzerns lag mit 11,3 (11,7)% unter dem des Jahres 2017. Unsere meistverkauften Fahrzeuge im vergangenen Jahr waren der Polo, der Tiguan, der Golf, der Lavida und der Jetta. Den größten Nachfrageanstieg verzeichneten die Modelle Polo, Tiguan, Atlas/Teramont und Phideon der Marke Volkswagen Pkw, der Audi Q5 und der A8 sowie der ŠKODA Kodiaq und Karoq/Kamiq sowie der SEAT Arona; der Porsche Cayenne und der Crafter der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge erzielten ebenfalls eine hohe Zuwachsrate. PRODUKTION Der Volkswagen Konzern produzierte im Geschäftsjahr 2018 weltweit 11.017.621 Fahrzeuge; das waren 1,3% mehr als im Vorjahr. Bei unseren chinesischen Gemeinschaftsunternehmen wurden insgesamt 1,9% mehr Einheiten gefertigt als ein Jahr zuvor. Im Inland ging die Produktion im Wesentlichen WLTP-bedingt um 10,7 % zurück. Der Anteil der in Deutschland hergestellten Fahrzeuge im Verhältnis zur Gesamtproduktion des Konzerns lag mit 20,9 (23,7)% unter dem Wert von 2017. LAGERBESTÄNDE Die weltweiten Lagerbestände bei den Konzerngesellschaften und in der Handelsorganisation lagen am Ende des Berichtszeitraums über dem Stand zum Jahresende 2017. BELEGSCHAFT Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte der Volkswagen Konzern einschließlich der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen durchschnittlich 655.722 Mitarbeiter (+3,4%). Im Inland standen 2018 im Durchschnitt 290.757 Personen unter Vertrag; ihr Anteil an der Gesamtbelegschaft lag mit 44,3 (44,9) % leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Zum 31. Dezember 2018 stieg die Zahl der aktiven Mitarbeiter im Volkswagen Konzern um 3,4% auf 636.156. Darüber hinaus befanden sich 9.096 Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit, und 19.244 junge Menschen standen in einem Ausbildungsverhältnis. Am Ende des Berichtsjahres belief sich die Belegschaft des Volkswagen Konzerns auf 664.496 Personen (+3,5%). Dazu trugen im Wesentlichen der volumenbedingte Aufbau, die Einstellung von Fachkräften im In- und Ausland sowie der Personalanstieg in unseren neuen Werken in China bei. Im Inland waren 292.729 Mitarbeiter beschäftigt (+1,8%), im Ausland 371.767 (+4,8%). MITARBEITER NACH BEREICHEN Stand 31. Dezember 2018 Aktie und Anleihen Die Kurse der Stamm- und der Vorzugsaktien der Volkswagen AG lagen in einem volatilen Marktumfeld 2018 unter der Entwicklung des Gesamtmarktes. Im US-Kapitalmarkt gelang der erfolgreiche Wiedereintritt seit Bekanntwerden der Dieselthematik. AKT IENMÄRKTE UND KURSENTWICKLUNG DER VOLKSWAGEN AKTIEN Im Zeitraum Januar bis Dezember 2018 waren an den internationalen Aktienmärkten insgesamt sinkende Kurse bei volatilem Verlauf zu sehen. Der DAX lag unter dem Wert zum Jahresende 2017. Unsicherheiten hinsichtlich der Wirtschaftspolitik der US-Regierung, der Geldpolitik - sowohl der US-Notenbank als auch der Europäischen Zentralbank - sowie wirtschaftliche Risiken einiger Staaten belasteten anhaltend die Notierungen. Positive Auswirkungen hatten aussichtsreiche konjunkturelle Entwicklungen wichtiger Industrienationen und die Regierungsbildung in einzelnen EU-Staaten. Die Kurse der Vorzugsaktie und der Stammaktie der Volkswagen AG folgten im Gesamtjahr 2018 bei hoher Volatilität dem sinkenden Marktumfeld. Positive Impulse lieferten die starke Liquidität sowie die Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns. Belastet wurden die Notierungen insbesondere durch Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen für Diesel- und Elektrofahrzeuge, der Dieselthematik, der US-Zollpolitik sowie des Testverfahrens zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen - das sogenannte WLTP. KENNZAHLEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN UND MARKT INDIZES VOM 1. JANUAR B IS 31. DEZEMBER 2018 scroll Höchstkurs Tiefstkurs Schlusskurs Stammaktie Kurs (€) 188,00 131,10 139,10 Datum 22.01. 24.10. 28.12. Vorzugsaktie Kurs (€) 188,50 133,70 138,92 Datum 22.01. 24.10. 28.12. DAX Kurs 13.560 10.382 10.559 Datum 23.01. 27.12. 28.12. ESTX Auto & Parts Kurs 656 415 420 Datum 22.01. 27.12. 28.12. KURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS DEZEMBER 2018 Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100 DIVIDENDENPOLITIK Unsere Dividendenpolitik fügt sich in unsere Finanzstrategie ein. Im Interesse aller Stakeholder streben wir eine kontinuierliche Dividendenentwicklung an, die unsere Aktionäre angemessen am Geschäftserfolg beteiligt. Daher berücksichtigt die vorgeschlagene Höhe der Dividende unsere finanzwirtschaftlichen Ziele, insbesondere die Absicherung einer soliden finanziellen Basis im Rahmen der Umsetzung unserer Strategie. Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG schlagen für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 4,80€ je Stammaktie und 4,86€ je Vorzugsaktie vor. Auf dieser Basis beträgt die Ausschüttungssumme insgesamt 2,4 (2,0) Mrd.€. Die Ausschüttungsquote basiert auf dem Konzernergebnis nach Steuern, das auf die Aktionäre der Volkswagen AG entfällt. Sie beträgt für das Berichtsjahr 20,4% und lag im Vorjahr bei 17,6%. Mit der Konzernstrategie haben wir uns eine Ausschüttungsquote von 30% als Ziel gesetzt. WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html DIVIDENDENRENDITE Auf Basis des Dividendenvorschlags für das Berichtsjahr liegt die Dividendenrendite der Volkswagen Stammaktie, gemessen am Schlusskurs des letzten Handelstages 2018, bei 3,5 (2,3) %. Für die Vorzugsaktie ergibt sich eine Dividendenrendite von 3,5 (2,4)%. Den aktuellen Dividendenvorschlag finden Sie im Kapitel "Volkswagen AG (Kurzfassung nach HGB)" auf Seite 130 des vorliegenden Geschäftsberichts. ERGEBNIS JE AKTIE Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie für das Geschäftsjahr 2018 lag bei 23,57 (22,28)€. Bei den Vorzügen ergab sich ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von 23,63 (22,34)€. Die Berechnung basiert gemäß IAS 33 auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der sich während des Berichtsjahres in Umlauf befindenden Stamm- beziehungsweise Vorzugsaktien. Da die unverwässerte und die verwässerte Zahl der Aktien identisch sind, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie siehe auch die Anhangangabe 11 im Volkswagen Konzernabschluss. AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31. DEZEMBER 2018 in Prozent des Gezeichneten Kapitals AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31. DEZEMBER 2018 Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG betrug zum Ende des Berichtsjahres 1.283.315.873,28€. Eine grafische Darstellung der Aktionärsstruktur der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2018 finden Sie auf dieser Seite. Die Stimmrechtsverteilung der 295.089.818 Stammaktien sah zum Bilanzstichtag wie folgt aus: Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, hielt 52,2% der Stimmrechte. Zweitgrößter Aktionär war das Land Niedersachsen mit einem Anteil an den Stimmrechten von 20,0%. Als drittgrößter Aktionär hielt die Qatar Holding LLC 17,0%. Die restlichen 10,8 % der Stammaktien entfielen auf weitere Aktionäre. Die Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz sind unter http://www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/news-and-publications.html veröffentlicht. FÜR FRAGEN UND ANREGUNGEN STEHT UNSER INVESTORRELATIONSTEAM ZUR VERFÜGUNG: BÜRO WOLFSBURG (VOLKSWAGEN AG) Telefon + 49 (0) 5361 9-00 Fax + 49 (0) 5361 9-30411 E-Mail [email protected] Internet www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html BÜRO LONDON Telefon + 44 20 3705 2045 BÜRO PEKING Telefon + 86 106 531 4132 DATEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN scroll Stammaktie Vorzugsaktie ISIN DE0007664005 DE0007664039 WKN 766400 766403 Deutsche Börse/Bloomberg VOW VOW3 Reuters VOWG.DE VOWG_p.DE Wesentliche Marktindizes CDAX, Prime All Share, MSCI Euro, S&P Global 100 Index DAX, CDAX, EURO STOXX, EURO STOXX 50, EURO STOXX Automobiles & Parts, Prime All Share, MSCI Euro Handelsplätze Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Xetra, Luxemburg, SIX Swiss Exchange Nachdem das genehmigte Ausgabevolumen der American Depositary Receipt (ADR)-Programme erreicht worden war, entschied die Volkswagen AG, ihre "Level I sponsored ADR"-Programme nicht zu erneuern und informierte die Depotbank JPMorgan Chase Bank über die Beendigung mit Wirkung zum 13. August 2018. KENNZAHLEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN scroll Dividendenentwicklung 2018 2017 2016 2015 2014 Anzahl der Stückaktien am 31.12. Stammaktien Tsd.Stück 295.090 295.090 295.090 295.090 295.090 Vorzugsaktien Tsd.Stück 206.205 206.205 206.205 206.205 180.641 Dividende1 je Stammaktie € 4,80 3,90 2,00 0,11 4,80 je Vorzugsaktie € 4,86 3,96 2,06 0,17 4,86 Dividendenausschüttung1 Mio. € 2.419 1.967 1.015 68 2.294 auf Stammaktien Mio. € 1.416 1.151 590 32 1.416 auf Vorzugsaktien Mio. € 1.002 817 425 35 878 scroll Wertentwicklung der Aktien2 2018 2017 2016 2015 2014 Stammaktie Jahresendkurs € 139,10 168,70 136,75 142,30 180,10 Kursentwicklung % - 17,5 + 23,4 -3,9 -21,0 -8,5 Jahreshöchstwert € 188,00 173,95 144,20 247,55 197,35 Jahrestiefstwert € 131,10 128,70 108,95 101,15 150,70 Vorzugsaktie Jahresendkurs € 138,92 166,45 133,35 133,75 184,65 Kursentwicklung % - 16,5 + 24,8 -0,3 -27,6 -9,6 Jahreshöchstwert € 188,50 178,10 138,80 255,20 203,35 Jahrestiefstwert € 133,70 125,35 94,00 92,36 150,25 Beta-Faktor3 Faktor 1,17 1,12 1,22 1,28 1,38 Börsenwert am 31.12. Mrd. € 69,7 84,1 67,9 69,6 86,5 Eigenkapital der Anteilseigner der Volkswagen AG am 31.12. Mrd. € 117,1 108,8 92,7 88,1 90,0 Börsenwert zu Eigenkapital Faktor 0,60 0,77 0,73 0,79 0,96 scroll Kennzahlen je Aktie 2018 2017 2016 2015 2014 Ergebnis je Stammaktie4 unverwässert € 23,57 22,28 10,24 -3,20 21,82 verwässert € 23,57 22,28 10,24 -3,20 21,82 Eigenkapital der Anteilseigner der Volkswagen AG am 31.12.5 € 233,63 217,13 184,90 175,67 189,16 Kurs-Gewinn-Verhältnis6 Stammaktie Faktor 5,9 7,5 13,4 x 8,2 Vorzugsaktie Faktor 5,9 7,3 13,0 x 8,4 Dividendenrendite7 Stammaktie % 3,5 2,3 1,5 0,1 2,7 Vorzugsaktie % 3,5 2,4 1,5 0,1 2,6 scroll Börsenumsätze8 2018 2017 2016 2015 2014 Umsatz Volkswagen Stammaktien Mrd. € 4,3 3,5 3,3 6,9 3,2 Mio. Stück 28,0 23,6 25,4 45,4 17,8 Umsatz Volkswagen Vorzugsaktien Mrd. € 54,1 45,1 41,1 72,4 45,1 Mio. Stück 346,6 312,3 347,0 444,4 248,3 Anteil Volkswagen am DAX-Umsatz % 5,4 5,4 5,0 7,1 5,4 1 Die Angaben beziehen sich für die Jahre 2014 bis 2017 auf die jeweils im Folgejahr ausgeschüttete Dividende. Für das Jahr 2018 handelt es sich um den Dividendenvorschlag. 2 Xetra-Kurse. 3 Zur Ermittlung siehe Seite 126. 4 Zur Ermittlung siehe Anhangangabe 11, Ergebnis je Aktie. Jahr 2017 angepasst (IFRS 9). 5 Auf Basis der gesamten Stamm- und Vorzugsaktien am 31.12. (ohne potenzielle Aktien aus der Pflichtwandelanleihe). 6 Verhältnis des Jahresendkurses zum Ergebnis je Aktie. 7 Dividende je Aktie bezogen auf den Jahresendkurs. 8 Orderbuchumsätze an der elektronischen Handelsplattform Xetra (Deutsche Börse). REFINANZIERUNGSSTRUKTUR DES VOLKSWAGEN KONZERNS Stand 31. Dezember 2018 REFINANZIERUNG Der Volkswagen Konzern hat bei seinen Refinanzierungsaktivitäten im Jahr 2018 den Fokus auf die Diversifizierung von Instrumenten und Märkten gelegt. Im Juni 2018 haben wir die Netto-Liquidität durch die Platzierung einer unbesicherten, nachrangigen Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen von insgesamt 2,75 Mrd.€ gestärkt. Die Anleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei nur durch die Emittentin kündbaren Tranchen begeben. Eine Tranche mit einem Volumen von 1,25 Mrd.€ ist erstmals nach sechs Jahren kündbar, eine weitere über 1,5 Mrd.€ erstmals nach zehn Jahren. Die Transaktion diente auch zur Refinanzierung der im September 2018 gekündigten Tranche mit einem Nominalvolumen von 1,25 Mrd.€ aus der im Jahr 2013 begebenen Hybridanleihe. Zudem wurde in Europa eine erstrangige und unbesicherte Benchmark-Anleihe für den Konzernbereich Automobile in vier Tranchen mit einem Volumen von 4,25 Mrd.€ sowie in zwei Tranchen über 800 Mio. GBP platziert. Für den Konzernbereich Finanzdienstleistungen wurden vier Benchmark-Anleihen über insgesamt 9,35 Mrd.€ begeben. Ergänzend wurden Privatplatzierungen in diversen Währungen emittiert. Außerhalb des europäischen Refinanzierungsmarktes war der Volkswagen Konzern auf dem nordamerikanischen Kapitalmarkt aktiv. Im US-Kapitalmarkt gelang der erfolgreiche Wiedereintritt seit Bekanntwerden der Dieselthematik mit einem Emissionsvolumen von insgesamt 8,0 Mrd. USD. Im kanadischen Refinanzierungsmarkt wurden Schuldverschreibungen mit einem Volumen von rund 2,25 Mrd. CAD ausgegeben. Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Refinanzierung war weiterhin die Emission von Commercial Paper, insbesondere in der Region Europa und in der Währung Euro sowie in den USA. Asset-Backed-Securities (ABS)-Transaktionen waren ein weiterer wichtiger Baustein unserer Refinanzierung. In Europa wurden ABS-Transaktionen in Höhe von mehr als 7,1 Mrd.€ platziert. Außerdem wurden ABS-Transaktionen unter anderem in Australien, Japan, der Türkei und den USA begeben. Der Anteil der festverzinslichen Instrumente war im vergangenen Jahr in etwa dreimal so hoch wie der Anteil der variabel verzinslichen. Durch den gleichzeitigen Einsatz von Derivaten verfolgen wir das Ziel, bei allen Refinanzierungen das Zins- und das Währungsrisiko auszuschließen. Die folgende Tabelle zeigt, wie unsere Geld- und Kapitalmarktprogramme zum 31. Dezember 2018 genutzt wurden, und veranschaulicht die finanzielle Flexibilität des Volkswagen Konzerns: scroll PROGRAMME Rahmen Mrd. € Ausnutzung am 31.12.2018 Mrd.€ Commercial Paper 35,4 13,5 Anleihen 139,6 80,1 davon Hybrid-Emissionen 12,5 Asset Backed Securities 69,8 40,4 RATINGS scroll VOLKSWAGEN AG VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG 2018 2017 2016 2018 2017 2016 Standard & Poor's kurzfristig A-2 A-2 A-2 A-2 A-2 A-2 langfristig BBB+ BBB+ BBB+ BBB+ BBB+ BBB+ Ausblick stabil stabil negativ stabil stabil negativ Moody's Investors Service kurzfristig P-2 P-2 P-2 P-2 P-2 P-1 langfristig A3 A3 A3 A3 A3 A2 Ausblick stabil negativ negativ stabil negativ negativ scroll VOLKSWAGEN BANK GMBH 2018 2017 2016 Standard & Poor's kurzfristig A-2 A-2 A-2 langfristig A- A - A - Ausblick negativ negativ negativ Moody's Investors Service kurzfristig P-1 P-1 P-1 langfristig A1 A3 Aa3 Ausblick stabil negativ negativ Die im Juli 2011 abgeschlossene syndizierte Kreditlinie der Volkswagen AG in Höhe von 5,0 Mrd.€ wurde 2015 durch Ausübung einer Verlängerungsoption bis April 2020 verlängert. Diese Fazilität war zum Jahresende 2018 weiterhin ungenutzt. Bei weiteren Konzerngesellschaften bestanden syndizierte Kreditlinien über insgesamt 7,6 Mrd.€, von denen 1,8 Mrd.€ gezogen wurden. Daneben hatten Konzerngesellschaften in verschiedenen Ländern mit nationalen und internationalen Banken bilaterale, bestätigte Kreditlinien über insgesamt 4,2 Mrd.€ vereinbart, von denen 1,8 Mrd.€ genutzt wurden. RATINGS Die Rating-Agenturen Standard & Poor's und Moody's Investors Service haben im Jahr 2018 turnusmäßig ihre Bonitätseinschätzungen für die Volkswagen AG, die Volkswagen Financial Services AG und die Volkswagen Bank GmbH aktualisiert. Standard & Poor's bestätigte im November und Dezember 2018 die kurz- und langfristigen Ratings mit A-2 beziehungsweise BBB+ für die Volkswagen AG und die Volkswagen Financial Services AG sowie mit A-2 beziehungsweise A- für die Volkswagen Bank GmbH. Der Ausblick wurde für die Volkswagen AG und die Volkswagen Financial Services AG bei "stabil" belassen, für die Volkswagen Bank GmbH bei "negativ". Moody's Investors Service hat das kurz- und langfristige Rating der Volkswagen AG und der Volkswagen Financial Services AG mit P-2 beziehungsweise A3 unverändert gelassen. Der Ausblick wurde im April 2018 aufgrund der Entwicklung des operativen Geschäfts, die besser war als erwartet, jeweils von "negativ" auf "stabil" angehoben. Im August 2018 wurde das langfristige Rating für die Volkswagen Bank GmbH vor dem Hintergrund von Änderungen im deutschen Bankenrecht um zwei Stufen von A3 auf A1 angehoben. Das kurzfristige Rating wurde bei P-1 belassen. Der Ausblick wurde ebenfalls auf "stabil" angehoben. NACHHALTIGKEITSRATINGS Analysten und Investoren stützen ihre Empfehlungen und Entscheidungen verstärkt auch auf das Nachhaltigkeitsprofil von Unternehmen. Sie ziehen in erster Linie Nachhaltigkeitsratings heran, um die Leistungen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu beurteilen. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeitsratings ein wichtiges Instrument, um den Status der Zielerreichung, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu sein, zu überprüfen und um interne Maßnahmen abzuleiten. Nach Bekanntwerden der Dieselthematik wurde der Volkswagen Konzern in den Nachhaltigkeitsratings MSCI, RobecoSAM, Sustainalytics, oekomISS, VigeoEiris, EcoVadis und RepRisk deutlich abgestuft und folglich auch aus Nachhaltigkeitsindizes wie dem Dow Jones Sustainability Index oder dem FTSE4Good Index herausgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde Volkwagen unverändert im CDP mit A- bewertet, im Water Disclosure Project (WDP) ebenfalls mit A -. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2018 konnte der Volkswagen Konzern seine Umsatzerlöse gegenüber Vorjahr steigern. Trotz weiterer Belastungen und Mittelabflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik lag das Operative Ergebnis auf Vorjahr und die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile auf einem weiterhin soliden Niveau. Die Segmentberichterstattung des Volkswagen Konzerns umfasst gemäß IFRS 8 - entsprechend der internen Steuerung und Berichterstattung - die vier berichtspflichtigen Segmente Pkw, Nutzfahrzeuge, Power Engineering und Finanzdienstleistungen. Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des Operativen Ergebnisses bestimmt. In der Überleitungsrechnung sind die Bereiche und sonstigen Geschäftstätigkeiten, die definitionsgemäß keine Segmente darstellen, enthalten. Dazu zählt auch die nicht allokierte Konzernfinanzierung. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten (einschließlich der Holdingfunktionen) erfolgt ebenfalls innerhalb der Überleitungsrechnung. Die Zuordnung der Kaufpreisallokationen von Porsche Holding Salzburg und Porsche sowie Scania und MAN folgt deren Abbildung in den Segmenten. Der Konzernbereich Automobile umfasst die Segmente Pkw, Nutzfahrzeuge und Power Engineering sowie die Werte der Überleitungsrechnung. Wir fassen dabei das Segment Pkw und die Überleitungsrechnung zum Bereich Pkw zusammen, für Nutzfahrzeuge und Power Engineering ist das Segment gleich dem Bereich. Der Konzernbereich Finanzdienstleistungen entspricht dem Segment Finanzdienstleistungen. ANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS Zum 1. Januar 2018 trat die Pflicht zur Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und des IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" in Kraft. IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Teile der bisher im Finanzergebnis erfassten Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten werden nun direkt in den Umsatzerlösen und im Sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein stärkerer Einfluss auf das Operative Ergebnis. IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. In diesem Zusammenhang wurde auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. KENNZAHLEN 2018 NACH SEGMENTEN scroll Mio. € Pkw Nutzfahrzeuge Power Engineering Finanzdienstleistungen Summe Segmente Überleitung Umsatzerlöse 188.088 36.656 3.608 34.782 263.134 -27.285 Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 12.245 1.971 -64 2.793 16.945 -3.025 in % der Umsatzerlöse 6,5 5,4 -1,8 8,0 Sachinvestitionen und aktivierte Entwicklungskosten 15.599 2.491 176 510 18.776 187 scroll Mio. € Volkswagen Konzern Umsatzerlöse 235.849 Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 13.920 in % der Umsatzerlöse 5,9 Sachinvestitionen und aktivierte Entwicklungskosten 18.962 Zudem waren Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme umzugliedern. Die beschriebenen Sachverhalte führten unter anderem zu Anpassungen der Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kosten der Umsatzerlöse, die Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie das Sonstige betriebliche Ergebnis waren im Zusammenhang mit dem geänderten Ausweis aus der Auflösung von Rückstellungen anzupassen; aufgrund der Umgliederung von Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme verringerten sich die Umsatzerlöse und Vertriebskosten. Das Operative Ergebnis blieb unverändert. Durch IFRS 9 wurden das Finanzergebnis und in der Folge auch das Ergebnis vor Steuern, die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie das Ergebnis nach Steuern geringfügig angepasst. SONDEREINFLÜSSE Sondereinflüsse umfassen bestimmte Sachverhalte im Abschluss, deren gesonderte Angabe nach Einschätzung des Vorstands nützlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg besser beurteilen zu können. Im Berichtszeitraum ergaben sich im Operativen Ergebnis negative Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von -3,2 (-3,2) Mrd.€ im Bereich Pkw. Sie resultierten im Wesentlichen aus den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft Braunschweig (1,0 Mrd.€) und der Staatsanwaltschaft München II (0,8 Mrd.€), aus höheren Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie aus höheren Aufwendungen für technische Maßnahmen. ABFINDUNG AN DIE MINDERHEITSAKTIONÄRE DER MAN SE Im Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs an die Minderheitsaktionäre der MAN SE hat das Oberlandesgericht München Ende Juni 2018 rechtskräftig entschieden, dass der Jährliche Ausgleichsanspruch Je Aktie anzuheben ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung Je Aktie wurde bestätigt. Im August 2018 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE außerordentlich zum 1. Januar 2019 gekündigt. Bis zum 31. Dezember 2018 sind für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien Mittel in Höhe von 2,1 Mrd.€ abgeflossen. Die in der Bilanz ausgewiesene Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte" reduzierte sich entsprechend. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NACH KONZERNBEREICHEN scroll VOLKSWAGEN KONZERN AUTOMOBILE1 FINANZDIENSTLEISTUNGEN Mio. € 2018 20172 2018 20172 2018 20172 Umsatzerlöse 235.849 229.550 201.067 195.817 34.782 33.733 Kosten der Umsatzerlöse -189.500 -186.001 -161.298 -158.534 -28.201 -27.467 Bruttoergebnis 46.350 43.549 39.769 37.283 6.581 6.265 Vertriebskosten - 20.510 -20.859 -19.039 -19.510 -1.471 -1.349 Verwaltungskosten -8.819 -8.126 -7.105 -6.434 -1.714 -1.692 Sonstiges betriebliches Ergebnis -3.100 -745 -2.497 -194 -603 -552 Operatives Ergebnis 13.920 13.818 11.127 11.146 2.793 2.673 Operative Umsatzrendite (%) 5,9 6,0 5,5 5,7 8,0 7,9 Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 3.369 3.482 3.310 3.473 58 9 Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis -1.646 -3.628 -1.576 -3.448 - 70 -180 Finanzergebnis 1.723 -146 1.734 25 - 12 -171 Ergebnis vor Steuern 15.643 13.673 12.861 11.171 2.782 2.502 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.489 -2.210 -2.657 -3.230 -832 1.020 Ergebnis nach Steuern 12.153 11.463 10.203 7.941 1.950 3.522 Ergebnisanteil von Minderheiten 17 10 -32 -257 49 267 Ergebnisanteil der Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG 309 274 309 274 - - Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG 11.827 11.179 9.926 7.924 1.900 3.255 1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. 2 Angepasst UMSATZANTEILE NACH MÄRKTEN 2018 in Prozent UMSATZANTEILE NACH BEREICHEN 2018 in Prozent ERTRAGSLAGE Ertragslage des Konzerns Im Geschäftsjahr 2018 erzielte der Volkswagen Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 235,8 Mrd.€ und übertraf damit den Vorjahreswert um 6,3 Mrd.€. Volumen- und Mixverbesserungen sowie die gute Geschäftsentwicklung im Konzernbereich Finanzdienstleistungen standen negativen Einflüssen aus Wechselkursen entgegen. Die Effekte aus der Anwendung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards wirkten insgesamt umsatzerhöhend. Der Volkswagen Konzern erwirtschaftete 81,4 (80,7) % seiner Umsatzerlöse im Ausland. Das Bruttoergebnis fiel mit 46,3 (43,5) Mrd.€ höher aus als 2017. Bereinigt um in beiden Zeiträumen hier erfasste Sondereinflüsse lag das Bruttoergebnis bei 46,6 (45,8) Mrd.€. Die Bruttomarge stieg auf 19,7 (19,0)%; ohne Belastungen aus Sondereinflüssen belief sie sich auf 19,8 (19,9) %. Mit 17,1 (17,0) Mrd.€ lag das Operative Ergebnis des Volkswagen Konzerns vor Sondereinflüssen auf dem Niveau des Vorjahres. Die operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen war bei 7,3 (7,4)%. Einen positiven Einfluss hatten insbesondere Volumenverbesserungen, während gestiegene Abschreibungen infolge des hohen Investitionsvolumens, höhere Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die seit Jahresbeginn hier zu erfassende Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten negativ wirkten. Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik belasteten das Operative Ergebnis in Höhe von -3,2 (-3,2) Mrd.€. Das Operative Ergebnis des Volkswagen Konzerns belief sich auf 13,9 (13,8) Mrd.€, die operative Umsatzrendite auf 5,9 (6,0)%. Das Finanzergebnis erhöhte sich um 1,9 Mrd.€ auf 1,7 Mrd.€. Währungsbezogene Bewertungseffekte, niedrigere Zinsaufwendungen und geringere Aufwendungen aus der stichtagsbezogenen Bewertung derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung des Finanzierungsgeschäfts hatten einen positiven Einfluss. Die Neubewertung der Andienungs- und Ausgleichsrechte im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE wirkte belastend. Das Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen war geringer als im Vorjahr, wobei die Ergebnisse der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen zunahmen. Der Vorjahreszeitraum war durch die Neubewertung der Anteile an HERE infolge der Beteiligung weiterer Investoren positiv beeinflusst. Das Ergebnis vor Steuern des Volkswagen Konzerns stieg im Berichtsjahr auf 15,6 Mrd.€; der Vorjahreswert wurde damit um 14,4% übertroffen. Die Umsatzrendite vor Steuern erhöhte sich auf 6,6 (6,0)%. Aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich ein Aufwand in Höhe von 3,5 (2,2) Mrd. €, woraus im Geschäftsjahr 2018 eine Steuerquote von 22,3 (16,2) % resultierte. Das Vorjahr war durch einen einmaligen positiven, nicht liquiditätswirksamen Bewertungseffekt aufgrund der zum Jahresende 2017 beschlossenen Steuerreform in den USA beeinflusst. Das Ergebnis nach Steuern fiel mit 12,2 Mrd.€ um 0,7 Mrd.€ besser aus als 2017. Ertragslage im Konzernbereich Automobile Die Umsatzerlöse des Konzernbereichs Automobile stiegen im Berichtsjahr um 5,2 Mrd. € auf 201,1 Mrd.€. Verbesserungen im Volumen und im Mix hatten einen positiven Einfluss, während negative Wechselkurseffekte gegenläufig wirkten. Die zweite Jahreshälfte war durch die Umstellung auf das Testverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) belastet. Die Geschäftsentwicklung des Konzerns auf dem chinesischen Pkw-Markt schlägt sich im Wesentlichen nur in Form von Lieferungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in den Umsatzerlösen des Konzerns nieder, da unsere chinesischen Joint Ventures At Equity bilanziert werden. Die Kosten der Umsatzerlöse erhöhten sich vor allem wachstumsbedingt sowie aufgrund höherer Abschreibungen und ergebniswirksam verrechneter Forschungs- und Entwicklungskosten. Die hier im Geschäftsjahr erfassten Sondereinflüsse waren geringer als im Vorjahr. Der Anteil der Kosten der Umsatzerlöse vor Sondereinflüssen an den Umsatzerlösen nahm leicht zu. Der Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten an den Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile - die Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) - belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 6,8 (6,7) %. Neben neuen Modellen standen vor allem die Elektrifizierung unseres Fahrzeugportfolios, eine effizientere Motorenpalette sowie die Digitalisierung und neue Technologien im Mittelpunkt. Sowohl die Vertriebskosten als auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen fielen niedriger aus als im Vorjahr. Vorzunehmende Umgliederungen von Aufwendungen in die Umsatzerlöse infolge des neuen IFRS 15, der Verkauf der PGA-Gruppe im Juni 2017 sowie Wechselkurseffekte waren hierfür ursächlich. Die Verwaltungskosten und auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen erhöhten sich gegenüber dem Jahr 2017. Vor allem höhere erfasste Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik, eine negative Wechselkursentwicklung und die seit Jahresbeginn hier erfasste Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten außerhalb des Hedge Accounting führten dazu, dass das Sonstige betriebliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2018 mit -2,5 Mrd.€ um 2,3 Mrd.€ zurückging. Das Operative Ergebnis des Konzernbereichs Automobile lag mit 11,1 (11,1) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Im Berichtszeitraum erfasste Sondereinflüsse, gestiegene Abschreibungen, höhere ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die seit Jahresbeginn hier erfasste Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten belasteten das Operative Ergebnis. Volumenverbesserungen hatten einen positiven Einfluss. Die operative Umsatzrendite belief sich auf 5,5 (5,7)%. Die im Operativen Ergebnis enthaltenen negativen Sondereinflüsse in Höhe von -3,2 (-3,2) Mrd.€ resultierten aus der Dieselthematik. Vor Berücksichtigung der Sondereinflüsse lag das Operative Ergebnis des Automobilbereichs mit 14,3 (14,4) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres; die Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen ging leicht auf 7,1 (7,3)% zurück. Da die Ergebnisse der Joint Ventures im Finanzergebnis At Equity bilanziert werden, profitieren wir von der Geschäftsentwicklung unserer chinesischen Gemeinschaftsunternehmen im Operativen Ergebnis im Wesentlichen nur in Form von Lieferungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Lizenzeinnahmen. ERTRAGSLAGE IM BEREICH PKW scroll Mio. € 2018 2017 Umsatzerlöse1 160.802 157.334 Operatives Ergebnis 9.220 9.309 Operative Umsatzrendite (%)1 5,7 5,9 1 Das Vorjahr wurde angepasst. Der Bereich Pkw erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 160,8 Mrd.€ und übertraf damit vor allem volumen- und mixbedingt den Vorjahreswert um 3,5 Mrd.€, während Wechselkurse negativ wirkten. Das Operative Ergebnis lag mit 9,2 (9,3) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik belasteten das Ergebnis mit - 3,2 (-3,2) Mrd. €. Gestiegene Abschreibungen, höhere ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die seit Jahresbeginn im Operativen Ergebnis erfasste Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten hatten zudem einen negativen Einfluss, während Volumenverbesserungen positiv wirkten. Die operative Umsatzrendite belief sich auf 5,7 (5,9) %. ERTRAGSLAGE IM BEREICH NUTZFAHRZEUGE scroll Mio. € 2018 2017 Umsatzerlöse 36.656 35.200 Operatives Ergebnis 1.971 1.892 Operative Umsatzrendite (%) 5,4 5,4 Im Geschäftsjahr 2018 wies der Bereich Nutzfahrzeuge Umsatzerlöse in Höhe von 36,7 (35,2) Mrd.€ aus. Mit 2,0 Mrd.€ verzeichnete der Bereich Nutzfahrzeuge ein um 0,1 Mrd.€ über Vorjahr liegendes Operatives Ergebnis; die operative Umsatzrendite war mit 5,4 (5,4)% unverändert. Der Anstieg gegenüber Vorjahr war im Wesentlichen volumen-, mix- und wechselkursbedingt, während Kostensteigerungen negativ wirkten. ERTRAGSLAGE IM BEREICH POWER ENGINEERING scroll Mio. € 2018 2017 Umsatzerlöse 3.608 3.283 Operatives Ergebnis -64 -55 Operative Umsatzrendite (%) -1,8 -1,7 Die Umsatzerlöse des Bereichs Power Engineering übertrafen im Jahr 2018 mit 3,6 Mrd.€ den Vorjahreswert um 9,9%. Der Operative Verlust belief sich auf - 0,1 (-0,1) Mrd.€. Volumenverbesserungen standen Mixverschlechterungen entgegen. Die operative Umsatzrendite lag bei -1,8 (-1,7) %. Ertragslage im Finanzdienstleistungsbereich Der Konzernbereich Finanzdienstleistungen erwirtschaftete im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 34,8 Mrd.€, der Anstieg um 3,1% gegenüber Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem höheren Geschäftsvolumen. Die Kosten der Umsatzerlöse erhöhten sich leicht unterproportional um 0,7 Mrd.€ auf 28,2 Mrd.€. Sowohl die Vertriebskosten als auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen stiegen. Die Verwaltungskosten nahmen leicht zu, ihr Anteil an den Umsatzerlösen war zum Vorjahr nahezu unverändert. Insgesamt führten im Vergleich zum Vorjahr insbesondere das Volumenwachstum und gestiegene IT-Kosten zu höheren Aufwendungen. Das Operative Ergebnis des Finanzdienstleistungsbereichs verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % auf 2,8 Mrd.€ und trug damit erneut wesentlich zum Konzernergebnis bei. Die operative Umsatzrendite belief sich auf 8,0 (7,9)%. Die Eigenkapitalrendite vor Steuern lag mit 9,9 (9,8) % auf dem Vergleichswert des Vorjahres. Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Das Finanzmanagement des Volkswagen Konzerns umfasst die Themenbereiche Liquiditätsmanagement, Management von Währungs-, Zins- und Rohstoffrisiken sowie Bonitäts- und Länderrisiken. Die Konzern-Treasury steuert das Finanzmanagement für alle Konzerngesellschaften zentral auf Basis interner Richtlinien und Risikoparameter. Die Teilkonzerne MAN und Porsche Holding Salzburg sind in den wesentlichen Bereichen, Scania in begrenztem Umfang in das Finanzmanagement einbezogen. Darüber hinaus verfügen diese Teilkonzerne über eigene Strukturen des Finanzmanagements. Das Finanzmanagement hat das Ziel, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Volkswagen Konzerns sicherzustellen und gleichzeitig eine angemessene Rendite aus der Anlage überschüssiger Liquidität zu erzielen. Mittels Cash Pooling optimieren wir den Einsatz der vorhandenen Liquidität unter den wesentlichen Gesellschaften in Europa. Dabei werden täglich die auflaufenden - positiven oder negativen - Salden der in das Cash Pooling einbezogenen Konten gegen ein Zielkonto der Konzern-Treasury ausgeglichen und somit gepoolt. Das Management von Währungs-, Zins- und Rohstoffrisiken ist darauf ausgerichtet, Preise, die der Investitions- beziehungsweise Produktions- und Absatzplanung zugrunde gelegt wurden, mittels derivativer Finanzinstrumente und mittels Warentermingeschäften abzusichern sowie Zinsänderungsrisiken im Rahmen von Finanzierungstransaktionen zu begrenzen. Beim Management von Bonitäts- und Länderrisiken soll durch Diversifizierung das sogenannte Kontrahentenrisiko für den Volkswagen Konzern begrenzt werden. Das bedeutet, dass der Abschluss von Finanzgeschäften, bezogen auf das Geschäftsvolumen je Kontrahent, einer internen Limitierung durch das Kontrahentenrisikomanagement unterliegt. Hierzu werden verschiedene Bonitätskriterien herangezogen. In erster Linie wird die Eigenkapitalausstattung der möglichen Kontrahenten, aber auch das von unabhängigen Agenturen vergebene Rating betrachtet. Das jeweilige Risikolimit sowie zulässige Finanzinstrumente, Sicherungsverfahren und Absicherungshorizonte genehmigt der Vorstandsausschuss für Risikomanagement. Zusätzliche Informationen zu den Grundsätzen und Zielen des Finanzmanagements finden Sie auf der Seite 185 sowie im Anhang des Konzernabschlusses 2018 auf den Seiten 289 bis 310. FINANZLAGE Finanzielle Situation des Konzerns Der Volkswagen Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Brutto-Cash-flow von 35,6 Mrd.€, der den Vergleichswert 2017 um 9,1% übertraf. Die im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Berichtsjahr als Sondereinflüsse erfassten Geldbußen aus den Ordnungswidrigkeitenverfahren führten zu Mittelabflüssen. Der Anstieg im Working Capital führte zu einer Mittelbindung von -28,3 (- 33,8) Mrd.€. Die Veränderung um 5,5 Mrd. € spiegelt die im Berichtszeitraum deutlich geringeren Mittelabflüsse aus der Dieselthematik wider, gegenläufig wirkte der WLTP-bedingte Lageraufbau. Der Cashflow aus dem laufenden Geschäft erhöhte sich in der Folge um 8,5 Mrd.€ auf 7,3 Mrd.€. Mit 19,4 Mrd.€ war die Investitionstätigkeit aus dem laufenden Geschäft des Volkswagen Konzerns im Jahr 2018 um 6,4% höher als ein Jahr zuvor. Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich ein Mittelzufluss von 24,6 (17,6) Mrd.€. Sie berücksichtigt im Wesentlichen die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden. Die Finanzierungstätigkeit beinhaltet zudem die Dividendenzahlung an die Aktionäre der Volkswagen AG, den Erwerb angedienter MAN-Aktien infolge des Beschlusses im Spruchverfahren, die im Juni 2018 erfolgreich platzierte Dual-Tranche-Hybridanleihe sowie die Rückzahlung der im dritten Quartal 2018 gekündigten Hybridanleihe. KAPITALFLUSSRECHNUNG NACH KONZERNBEREICHEN scroll VOLKSWAGEN KONZERN AUTOMOBILE1 FINANZDIENSTLEISTUNGEN Mio. € 2018 20172 2018 20172 2018 20172 Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 18.038 18.833 13.428 14.125 4.609 4.709 Ergebnis vor Steuern 15.643 13.673 12.861 11.171 2.782 2.502 Ertragsteuerzahlungen -3.804 -3.664 -3.786 -3.514 -19 -149 Abschreibungen3 22.561 22.165 15.581 14.948 6.980 7.218 Veränderung der Pensionen 524 468 503 452 21 15 Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung 244 274 303 159 -58 115 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge sowie Umgliederungen4 445 -265 502 202 -56 -467 Brutto-Cash-flow 35.613 32.651 25.964 23.418 9.650 9.233 Veränderung Working Capital -28.341 -33.836 -7.433 -11.732 -20.908 -22.104 Veränderung der Vorräte -5.372 -4.198 -5.337 -3.784 -34 -414 Veränderung der Forderungen -6.400 -1.660 -1.800 -937 -4.600 -724 Veränderung der Verbindlichkeiten 3.645 5.302 2.793 4.168 853 1.134 Veränderung der sonstigen Rückstellungen -1.286 -9.910 -1.306 -10.079 20 169 Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte (ohne Abschreibungen) -11.647 -11.478 -1.590 -1.115 -10.056 -10.363 Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen -7.282 -11.891 -191 15 -7.090 -11.906 Cash-flow laufendes Geschäft 7.272 -1.185 18.531 11.686 -11.258 -12.871 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft -19.386 -18.218 -18.837 -17.636 -549 -583 davon: Sachinvestitionen -13.729 -13.052 -13.218 -12.631 -510 -421 Entwicklungskosten (aktiviert) -5.234 -5.260 -5.234 -5.260 - - Erwerb und Verkauf von Beteiligungen -705 -317 -594 -124 -111 -193 Netto-Cash-flow5 -12.113 -19.404 -306 -5.950 -11.807 -13.454 Veränderung der Geldanlagen in Wertpapieren, Darlehen und Termingeldanlagen -2.204 1.710 6.129 2.333 -8.332 -622 Investitionstätigkeit -21.590 -16.508 -12.708 -15.303 -8.882 -1.205 Finanzierungstätigkeit 24.566 17.625 4.274 3.562 20.292 14.063 davon: Kapitaltransaktionen mit Minderheiten -28 - -28 - - - Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen 1.491 3.473 1.418 2.400 73 1.073 MAN Minderheitsaktionäre: Ausgleichszahlungen und Erwerb angedienter Aktien -2.117 -118 -2.117 -118 - - Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel -173 -727 -171 -641 -2 -86 Veränderung der Risikovorsorge auf Zahlungsmittel -1 - -1 - 0 - Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.075 -796 9.925 -696 150 -99 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31.12.6 28.113 18.038 23.354 13.428 4.759 4.609 Wertpapiere, Darlehensforderungen und Termingeldanlagen 28.036 26.291 8.697 15.201 19.339 11.090 Brutto-Liquidität 56.148 44.329 32.051 28.630 24.098 15.699 Kreditstand -190.883 -163.472 -12.683 -6.251 -178.200 -157.221 Netto-Liquidität7 -134.735 -119.143 19.368 22.378 -154.103 -141.522 1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. 2 Angepasst 3 Saldiert mit Zuschreibungen. 4 Im Wesentlichen Bewertung von Finanzinstrumenten zu Marktwerten und Umgliederung der Ergebnisse aus Anlagen-/Beteiligungsabgängen in die Investitionstätigkeit. 5 Netto-Cash-flow: Cash-flow laufendes Geschäft abzüglich Investitionstätigkeit laufendes Geschäft (Investitionstätigkeit ohne Veränderung der Geldanlagen in Wertpapieren, Darlehen und Termingeldanlagen). 6 Der Zahlungsmittelbestand setzt sich aus Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks, Kassenbestand und jederzeit fälligen Mitteln zusammen. 7 Bestand an Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren, Darlehen an verbundene Unternehmen und Joint Ventures sowie Termingeldanlagen abzüglich Kreditstand (Lang- und Kurzfristige Finanzschulden). NETTO-CASH-FLOW KONZERNBEREICH AUTOMOBILE 2018 in Mrd. € Am Ende des Berichtsjahres lag der Zahlungsmittelbestand des Volkswagen Konzerns laut Kapitalflussrechnung bei 28,1 (18,0) Mrd.€ und übertraf damit den Wert des Vorjahres deutlich. Am 31. Dezember 2018 verzeichnete der Volkswagen Konzern eine Netto-Liquidität in Höhe von -134,7 Mrd.€; am Jahresende 2017 lag sie bei -119,1 Mrd.€. Finanzielle Situation im Konzernbereich Automobile Der Brutto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile fiel im Geschäftsjahr 2018 mit 26,0 Mrd.€ um 2,5 Mrd.€ höher aus als ein Jahr zuvor. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der guten Ergebnisentwicklung. Die im Berichtsjahr erfassten Sondereinflüsse, die zu einem großen Teil bereits auszahlungswirksam waren, sowie im Vorjahresvergleich geringere Dividenden der chinesischen Joint Ventures hatten einen gegenläufigen Effekt. Die gegenüber Vorjahr um 4,3 Mrd.€ geringere Veränderung des Working Capital in Höhe von -7,4 (-11,7) Mrd.€ spiegelt im Wesentlichen die im Berichtszeitraum deutlich niedrigeren Mittelabflüsse aus der Dieselthematik wider, gegenläufig wirkte der WLTP-bedingte Lageraufbau. Der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft stieg in der Folge um 6,8 Mrd.€ auf 18,5 Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts erhöhte sich um 1,2 Mrd.€ auf 18,8 Mrd.€. Die darin enthaltenen Sachinvestitionen (Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte ohne aktivierte Entwicklungskosten) nahmen um 4,6% auf 13,2 Mrd.€ zu. Die Sachinvestitionsquote belief sich auf 6,6 (6,5)%. Die Investitionen flossen vornehmlich in unsere Fertigungsstandorte sowie in Modelle, die wir in diesem und im kommenden Jahr in den Markt eingeführt haben beziehungsweise noch einführen werden. Dies sind im Wesentlichen Fahrzeuge der Modellreihen Touareg, T-Cross, Audi e-tron, Audi Q3, Audi A6, Porsche 911, Porsche Taycan sowie die Bentley Continental Familie. Weitere Investitionsschwerpunkte bildeten die ökologische Ausrichtung unserer Modellpalette, die Elektrifizierung und Digitalisierung der Produkte und unsere modularen Baukästen. Mit 5,2 (5,3) Mrd.€ lagen die aktivierten Entwicklungskosten auf dem Niveau von 2017. In der Position "Erwerb und Verkauf von Beteiligungen" standen im Wesentlichen die Investition in das neu gegründete Joint Venture mit Anhui Jianghuai Automobile (JAC) und der Erwerb weiterer Anteile an Quantum Scape der teilweisen Veräußerung von Anteilen an der There Holding gegenüber. Im Vorjahr waren der Erwerb der Anteile an Navistar sowie die teilweise Veräußerung der PGA Group enthalten. Der Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile fiel im Jahr 2018 im Wesentlichen aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse aus der Dieselthematik mit -0,3 (-6,0) Mrd.€ um 5,6 Mrd.€ besser aus als ein Jahr zuvor. Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich im Geschäftsjahr 2018 ein Mittelzufluss in Höhe von 4,3 (3,6) Mrd.€. An die Aktionäre der Volkswagen AG wurde im Mai 2018 eine gegenüber Vorjahr um 1,0 Mrd.€ höhere Dividende von 2,0 Mrd.€ ausgeschüttet. Die im Juni 2018 über die Volkswagen International Finance N.V. erfolgreich platzierte Dual-Tranche-Hybridanleihe im Gesamtnennbetrag von 2,75 Mrd.€ führte zu einem Mittelzufluss. Sie besteht zum einen aus einer 1,25 Mrd.€ Anleihe, die mit einem Kupon von 3,375 % ausgestattet und erstmals nach sechs Jahren kündbar ist, und zum anderen aus einer 1,5 Mrd.€ Anleihe, die einen Kupon von 4,625 % hat und erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden kann. Beide Tranchen besitzen eine unbefristete Laufzeit und erhöhen - unter anderem nach Abzug der Kapitalbeschaffungskosten - das Eigenkapital. Von der Hybridanleihe waren 2,75 Mrd.€ als Kapitaleinzahlung zu klassifizieren, die die Netto-Liquidität erhöhten. Die Rückzahlung der im dritten Quartal 2018 gekündigten Hybridanleihe führte im Berichtszeitraum zu einem Mittelabfluss von 1,25 Mrd.€. Des Weiteren berücksichtigt die Finanzierungstätigkeit die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden sowie die als Folge des Spruchverfahrens angedienten MAN Aktien und im Geschäftsjahr erworbene Aktien an der AUDI AG. Die Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile war am 31. Dezember 2018 mit 19,4 Mrd.€ um 3,0 Mrd.€ niedriger als am Ende des Geschäftsjahres 2017. Der Anteil der Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile an den Umsatzerlösen des Konzerns lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,2 (9,7)%. FINANZIELLE SITUATION IM BEREICH PKW scroll Mio. € 2018 2017 Brutto-Cash-flow 21.808 19.410 Veränderung Working Capital -5.938 -10.122 Cash-flow laufendes Geschäft 15.870 9.289 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft -16.194 -15.337 Netto-Cash-flow -325 -6.048 Im Geschäftsjahr 2018 verbesserte sich der Brutto-Cash-flow des Bereichs Pkw um 2,4 Mrd.€ auf 21,8 Mrd.€. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der guten Ergebnisentwicklung, im Berichtsjahr erfasste und auszahlungswirksame Sondereinflüsse wirkten gegenläufig. Die Veränderung im Working Capital war mit -5,9 (- 10,1) Mrd.€ vor allem aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse aus der Dieselthematik weniger belastet als ein Jahr zuvor, gegenläufig wirkte der WLTP-bedingte Lageraufbau. In der Folge erhöhte sich der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft um 6,6 Mrd.€ auf 15,9 Mrd.€. Mit 16,2 (15,3) Mrd.€ war die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts höher als 2017. Die Sachinvestitionen nahmen zu, während die aktivierten Entwicklungskosten zurückgingen. Im Berichtszeitraum standen die Investition in das Joint Venture mit Anhui Jianghuai Automobile (JAC) und der Erwerb weiterer Anteile an Quantum Scape der teilweisen Veräußerung von Anteilen an der There Holding gegenüber. Im Vorjahr hatte die Veräußerung der PGA Group einen positiven Einfluss. Der Netto-Cash-flow stieg auf - 0,3 (- 6,0) Mrd.€. FINANZIELLE SITUATION IM BEREICH NUTZFAHRZEUGE scroll Mio. € 2018 2017 Brutto-Cash-flow 3.847 3.739 Veränderung Working Capital -1.234 -1.320 Cash-flow laufendes Geschäft 2.613 2.419 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft -2.480 -2.122 Netto-Cash-flow 132 297 Im Geschäftsjahr 2018 lag der Brutto-Cash-flow des Bereichs Nutzfahrzeuge mit 3,8 (3,7) Mrd.€ ergebnisbedingt leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Veränderung der Mittelbindung im Working Capital ging um 0,1 Mrd.€ auf -1,2 Mrd.€ zurück. Der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft erhöhte sich in der Folge gegenüber dem Vergleichswert 2017 auf 2,6 (2,4) Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts lag bei 2,5 (2,1) Mrd.€. Darin enthalten sind gestiegene Sachinvestitionen und höhere aktivierte Entwicklungskosten im Wesentlichen für die Modelle T7 und Caddy. Im Vorjahr war der Erwerb der Anteile an Navistar enthalten. Der Netto-Cash-flow fiel mit 0,1 Mrd.€ um 0,2 Mrd.€ niedriger aus als ein Jahr zuvor. FINANZIELLE SITUATION IM BEREICH POWER ENGINEERING scroll Mio. € 2018 2017 Brutto-Cash-flow 309 268 Veränderung Working Capital -260 -290 Cash-flow laufendes Geschäft 49 -22 Investitionstätigkeit laufendes Geschäft -162 -177 Netto-Cash-flow -113 -199 Der Bereich Power Engineering erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Brutto-Cash-flow in Höhe von 0,3 (0,3) Mrd.€. Die Mittelbindung im Working Capital lag bei -0,3 (-0,3) Mrd.€. Der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft nahm im Vergleich zum Vorjahr leicht zu. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts belief sich auf 0,2 (0,2) Mrd.€. Der Netto-Cash-flow verbesserte sich um 0,1 Mrd.€ auf -0,1 Mrd.€. BILANZSTRUKTUR NACH KONZERNBEREICHEN ZUM 31. DEZEMBER scroll VOLKSWAGEN KONZERN AUTOMOBILE1 FINANZDIENSTLEISTUNGEN Mio. € 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Aktiva Langfristige Vermögenswerte 274.620 262.081 143.153 140.912 131.467 121.169 Immaterielle Vermögenswerte 64.613 63.419 64.404 63.211 209 208 Sachanlagen 57.630 55.243 54.619 52.503 3.010 2.739 Vermietete Vermögenswerte 43.545 39.254 5.297 3.140 38.249 36.114 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 78.692 73.249 9 -7 78.684 73.256 Finanzanlagen, At Equity bewertete Anteile und sonstige Beteiligungen, sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 30.140 30.916 18.824 22.065 11.315 8.851 Kurzfristige Vermögenswerte 183.536 160.112 91.371 80.210 92.165 79.902 Vorräte 45.745 40.415 41.302 36.113 4.443 4.302 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 54.216 53.145 -510 -686 54.726 53.832 Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 37.557 32.040 13.033 17.354 24.524 14.686 Wertpapiere 17.080 15.939 13.376 13.512 3.703 2.427 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 28.938 18.457 24.169 13.826 4.769 4.632 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 115 - 90 - 24 Bilanzsumme 458.156 422.193 234.524 221.121 223.632 201.071 Passiva Eigenkapital 117.342 109.077 88.850 81.605 28.492 27.472 Eigenkapital der Aktionäre der Volkswagen AG 104.522 97.761 76.624 70.857 27.898 26.904 Eigenkapital der Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG 12.596 11.088 12.596 11.088 - - Eigenkapital der Anteilseigner der Volkswagen AG 117.117 108.849 89.219 81.945 27.898 26.904 Anteile von Minderheiten am Eigenkapital 225 229 -369 -339 594 568 Langfristige Schulden 172.846 152.726 77.692 69.805 95.154 82.921 Finanzschulden 101.126 81.628 14.187 6.709 86.939 74.919 Rückstellungen für Pensionen 33.097 32.730 32.535 32.189 563 540 Sonstige Schulden 38.623 38.368 30.970 30.906 7.652 7.462 Kurzfristige Schulden 167.968 160.389 67.982 69.711 99.986 90.678 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte 1.853 3.795 1.853 3.795 - - Finanzschulden 89.757 81.844 -1.504 -458 91.261 82.302 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.607 23.046 20.962 20.497 2.645 2.548 Sonstige Schulden 52.750 51.705 46.671 45.877 6.079 5.828 Bilanzsumme 458.156 422.193 234.524 221.121 223.632 201.071 1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen, im Wesentlichen konzerninterne Darlehen. STRUKTUR DER KONZERNBILANZ 2018 in Prozent Finanzielle Situation im Finanzdienstleistungsbereich Im Berichtsjahr erzielte der Konzernbereich Finanzdienstleistungen einen Brutto-Cash-flow in Höhe von 9,6 (9,2) Mrd.€. Die Veränderung im Working Capital war mit -20,9 Mrd.€ um 1,2 Mrd.€ geringer als im Vorjahr. Der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft belief sich auf -11,3 (- 12,9) Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts war mit 0,5 (0,6) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Die Finanzierungstätigkeit des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen enthält vor allem die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden; insgesamt flossen Mittel in Höhe von 20,3 (14,1) Mrd.€ zur Refinanzierung des Geschäftsvolumens zu. Die branchenüblich negative Netto-Liquidität des Finanzdienstleistungsbereichs lag am Ende des Berichtsjahres bei -154,1 Mrd.€; Ende Dezember 2017 hatte sie -141,5 Mrd.€ betragen. VERMÖGENSLAGE Bilanzstruktur des Konzerns Die Bilanzsumme des Volkswagen Konzerns übertraf am Ende des Geschäftsjahres 2018 vor allem aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens im Konzernbereich Finanzdienstleistungen mit 458,2 Mrd.€ den Vergleichswert des Vorjahres um 8,5 %. Die Struktur der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag ist auf dieser Seite grafisch dargestellt. Das Eigenkapital des Volkswagen Konzerns belief sich am 31. Dezember 2018 auf 117,3 (109,1) Mrd.€. Die Eigenkapitalquote war mit 25,6 (25,8) % zum Vorjahr nahezu unverändert. Aufgrund der Umsetzung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards kam es zu einer Anpassung der Eröffnungsbilanz des Volkswagen Konzerns zum 1. Januar 2018. Zum 31. Dezember 2017 blieben die Werte bis auf Verschiebungen innerhalb des Eigenkapitals unverändert. Am Ende des Geschäftsjahres 2018 lagen außerbilanzielle Verpflichtungen in Form von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 9,3 (8,4) Mrd.€, in Form von Finanzgarantien in Höhe von 0,3 (0,3) Mrd.€ sowie in Form von Sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von 26,6 (23,5) Mrd.€ vor. Die Eventualverbindlichkeiten beziehen sich vor allem auf Rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik sowie auf mögliche Belastungen aus Steuerrisiken im Bereich Nutzfahrzeuge in Brasilien. Die Sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus Bestellobligos für Sachanlagen, Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen sowie aus unwiderruflichen Kreditzusagen an Kunden. Des Weiteren sind hier Verpflichtungen für zugesagte Investitionen in die Infrastruktur für Null-EmissionsFahrzeuge sowie in Initiativen, die den entsprechenden Zugang und die Sensibilisierung für diese Technologie fördern, enthalten. Diese Zusagen wurden im Rahmen der Vergleichsvereinbarungen in den USA im Zusammenhang mit der Dieselthematik getroffen. In den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind hierfür 1,3 Mrd.€ enthalten. Bilanzstruktur im Konzernbereich Automobile Zum 31. Dezember 2018 nahmen die Immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen des Konzernbereichs Automobile gegenüber Vorjahr zu. Die At Equity bewerteten Anteile stiegen leicht. Den Dividendenbeschlüssen der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen standen die positiven Geschäftsergebnisse der chinesischen Joint Ventures sowie der Zugang der Anteile an Quantum Scape gegenüber. Die langfristigen Sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte gingen unter anderem aufgrund von negativen Einflüssen aus der Derivatebewertung zurück. Insgesamt waren die Langfristigen Vermögenswerte mit 143,2 (140,9) Mrd.€ leicht höher als zum Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Kurzfristigen Vermögenswerte fielen mit 91,4 (80,2) Mrd.€ deutlich höher aus als zum Jahresende 2017; die darin enthaltenen Vorräte erhöhten sich im Wesentlichen produktionsbedingt und aufgrund der Umstellung auf das Testverfahren WLTP um 14,4%. Insbesondere aufgrund negativer Einflüsse aus der Derivatebewertung gingen die kurzfristigen Sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte zurück. Der Bestand an Zahlungsmitteln nahm mit 24,2 (13,8) Mrd.€ gegenüber dem 31. Dezember 2017 deutlich zu. Das Eigenkapital des Konzernbereichs Automobile belief sich Ende 2018 auf 88,9 Mrd.€ und lag somit um 8,9% über dem Vorjahresbilanzstichtag. Die gute Ergebnisentwicklung und die im Juni 2018 begebene Hybridanleihe wirkten positiv. Negative Effekte aus der erfolgsneutral erfassten Derivatebewertung und Währungsumrechnung, die Dividendenzahlung an die Aktionäre der Volkswagen AG und die Rückzahlung der im dritten Quartal 2018 gekündigten Hybridanleihe sowie einmalige Einflüsse aus der Erstanwendung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards reduzierten das Eigenkapital des Konzernbereichs Automobile. Die Anteile von Minderheiten am Eigenkapital sind im Wesentlichen der RENK AG und der AUDI AG zuzurechnen. Da diese insgesamt geringer waren als die dem Konzernbereich Finanzdienstleistungen zugeordneten Anteile von Minderheiten am Eigenkapital, ergab sich für den im Abzug ermittelten Konzernbereich Automobile ein negativer Wert. Die Eigenkapitalquote lag mit 37,9 (36,9)% über dem Wert zum 31. Dezember 2017. Die Langfristigen Schulden erhöhten sich auf 77,7 (69,8) Mrd.€, wesentlicher Grund ist der Anstieg der darin enthaltenen Langfristigen Finanzschulden. Die Kurzfristigen Schulden gingen im Vergleich zum Jahresende 2017 insgesamt um 2,5% auf 68,0 Mrd.€ zurück. Die Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte" umfasst im Wesentlichen die Verbindlichkeit für die Verpflichtung zum Erwerb der ausstehenden MAN Aktien; infolge des Beschlusses im Spruchverfahren, der außerordentlichen Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie des Mittelabflusses für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien wurde die Position auf 1,9 (3,8) Mrd.€ entsprechend angepasst. Die kurzfristigen Finanzschulden fielen unter anderem durch Umgliederungen vom langfristigen in den kurzfristigen Bereich aufgrund kürzerer verbleibender Restlaufzeiten höher aus als Ende 2017. Die Werte des Automobilbereichs enthalten auch die Eliminierung konzerninterner Beziehungen zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. Da die kurzfristigen Finanzschulden des originären Konzernbereichs Automobile geringer waren als die an den Finanzdienstleistungsbereich gewährten Darlehen, war der auszuweisende Wert in beiden Zeiträumen negativ. Die in den kurzfristigen Sonstigen Schulden enthaltenen kurzfristigen Sonstigen Rückstellungen verringerten sich bedingt durch Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Am 31. Dezember 2018 war die Bilanzsumme des Konzernbereichs Automobile mit 234,5 Mrd.€ um 6,1% höher als Ende 2017. BILANZSTRUKTUR IM BEREICH PKW scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte 112.796 111.277 Kurzfristige Vermögenswerte 65.882 60.052 Bilanzsumme 178.678 171.329 Eigenkapital 70.817 66.449 Langfristige Schulden 62.445 55.118 Kurzfristige Schulden 45.415 49.762 Die Immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen des Bereichs Pkw erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Langfristigen sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte gingen unter anderem aufgrund von negativen Einflüssen aus der Derivatebewertung zurück. Insgesamt erhöhten sich die Langfristigen Vermögenswerte um 1,5 Mrd.€ auf 112,8 Mrd.€. Die Kurzfristigen Vermögenswerte nahmen insgesamt um 5,8 Mrd.€ auf 65,9 Mrd.€ zu; die darin enthaltenen Vorräte erhöhten sich produktionsbedingt und aufgrund der Umstellung auf das Testverfahren WLTP. Mit 18,1 (6,1) Mrd.€ überstieg der Bestand an Zahlungsmitteln den Vorjahreswert um das Dreifache. Die Bilanzsumme belief sich am Jahresende 2018 auf 178,7 (171,3) Mrd.€. Das Eigenkapital des Bereichs Pkw übertraf mit 70,8 Mrd.€ den Wert des Vorjahres im Wesentlichen ergebnisbedingt sowie aufgrund der im Berichtsjahr begebenen Hybridanleihe um 6,6%. Die Langfristigen Schulden waren um 13,3% höher als zum Jahresende 2017, die darin enthaltenen Finanzschulden stiegen deutlich. Die Kurzfristigen Schulden nahmen insgesamt um 8,7% ab. Die kurzfristigen Sonstigen Schulden und die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen lagen unter dem Wert des Vorjahresbilanzstichtags. BILANZSTRUKTUR IM BEREICH NUTZFAHRZEUGE scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte 27.858 27.005 Kurzfristige Vermögenswerte 21.892 16.908 Bilanzsumme 49.750 43.913 Eigenkapital 15.081 12.194 Langfristige Schulden 14.493 13.975 Kurzfristige Schulden 20.176 17.744 Am 31. Dezember 2018 lagen die Immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen im Bereich Nutzfahrzeuge über den Werten vom Jahresende 2017. Die At Equity bewerteten Anteile nahmen zu. Die Sonstigen Beteiligungen gingen aufgrund einer konzerninternen Veräußerung (Power-Engineering-Geschäft) zurück. Insgesamt erhöhten sich die Langfristigen Vermögenswerte um 0,9 Mrd.€ auf 27,9 Mrd.€. Die Kurzfristigen Vermögenswerte waren mit 21,9 (16,9) Mrd.€ insgesamt deutlich höher als zum Vorjahresbilanzstichtag. Die darin enthaltenen kurzfristigen Sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte stiegen, der Zahlungsmittelbestand ging zurück. Die im Zusammenhang mit der konzerninternen Veräußerung des Power-Engineering-Geschäfts fälligen Zahlungen sind im ersten Quartal 2019 fällig. Die Bilanzsumme nahm um 13,3 % auf 49,7 Mrd.€ zu. Das Eigenkapital des Bereichs Nutzfahrzeuge belief sich Ende 2018 auf 15,1 Mrd.€ und lag damit um 23,7% über dem Wert des Vorjahres. Neben dem positiven Ergebnis war dieser Anstieg auf die konzerninterne Veräußerung des PowerEngineering-Geschäfts zurückzuführen. Die Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte" ging deutlich zurück: Infolge des Beschlusses im Spruchverfahren, der außerordentlichen Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie des Mittelabflusses für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien wurde die Position entsprechend angepasst. Die Langfristigen Schulden nahmen um 3,7% zu; die darin enthaltenen langfristigen Finanzschulden fielen geringer aus als ein Jahr zuvor, die Langfristigen Sonstigen Schulden erhöhten sich. Die Kurzfristigen Schulden waren um 13,7% höher als am 31. Dezember 2017. Die kurzfristigen Sonstigen Schulden erhöhten sich deutlich. BILANZSTRUKTUR IM BEREICH POWER ENGINEERING scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte 2.499 2.629 Kurzfristige Vermögenswerte 3.597 3.250 Bilanzsumme 6.097 5.879 Eigenkapital 2.953 2.963 Langfristige Schulden 754 711 Kurzfristige Schulden 2.391 2.205 Im Bereich Power Engineering nahmen die Langfristigen Vermögenswerte, im Wesentlichen bedingt durch einen Rückgang der Immateriellen Vermögenswerte, im Vergleich zum Vorjahr ab. Die Kurzfristigen Vermögenswerte stiegen gegenüber dem letzten Bilanzstichtag vorratsbedingt und aufgrund höherer Forderungen um 10,7%. Am Jahresende 2018 verzeichnete der Bereich Power Engineering eine um 3,7% über Vorjahr liegende Bilanzsumme in Höhe von 6,1 Mrd.€. Am 31. Dezember 2018 lag das Eigenkapital mit 3,0 (3,0) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Sowohl die Langfristigen als auch die Kurzfristigen Schulden fielen im Berichtsjahr im Vergleich zum Bilanzstichtag 2017 höher aus. Bilanzstruktur im Finanzdienstleistungsbereich Am 31. Dezember 2018 war die Bilanzsumme des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen mit 223,6 Mrd.€ um 11,2% höher als am Jahresende 2017. Sowohl die Vermieteten Vermögenswerte als auch die langfristigen Forderungen nahmen aufgrund des Geschäftswachstums deutlich zu. Die Langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insgesamt um 8,5 %. Die Kurzfristigen Vermögenswerte stiegen volumenbedingt um 15,3%. Aufgrund der Überarbeitung der Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch den IFRS 9 kam es zu einer Umgliederung insbesondere von Forderungen aus Finanzdienstleistungen in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Position "Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte" enthalten sind. Der Bestand an Wertpapieren nahm um 1,3 Mrd. € auf 3,7 Mrd. € zu. Am 31. Dezember 2018 entfielen rund 48,8 (47,6)% der Aktiva des Volkswagen Konzerns auf den Finanzdienstleistungsbereich. Im abgelaufenen Berichtsjahr führte vor allem das gute Ergebnis zu einem Anstieg des Eigenkapitals um 3,7% auf 28,5 Mrd. €. Die Eigenkapitalquote lag bei 12,7 (13,7)%. Die Langfristigen Schulden fielen im Wesentlichen aufgrund gestiegener langfristiger Finanzschulden zur Refinanzierung des Geschäftsvolumens um 14,8% höher aus. Die Kurzfristigen Schulden erhöhten sich insgesamt um 10,3%, die darin enthaltenen Kurzfristigen Finanzschulden stiegen deutlich. Mit 29,9 (31,4) Mrd.€ war das Einlagevolumen aus dem Direktbankgeschäft zum Ende 2018 niedriger als ein Jahr zuvor. KAPITALRENDITE (ROI) UND WERTBEITRAG Das finanzielle Zielsystem des Volkswagen Konzerns sieht als Kernelement die kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes vor. Um den Ressourceneinsatz im Konzernbereich Automobile effizient zu gestalten und dessen Erfolg zu messen, nutzen wir seit vielen Jahren ein wertorientiertes Steuerungskonzept mit der relativen Kennzahl Kapitalrendite (RoI) und der absoluten Erfolgsgröße Wertbeitrag1, eine an den Kapitalkosten ausgerichtete Kennzahl. Die Kapitalrendite dient in der strategischen und operativen Steuerung als konsistente Zielvorgabe. Übersteigt die Kapitalrendite den vom Markt geforderten Kapitalkostensatz, ergibt sich eine Wertsteigerung des investierten Vermögens beziehungsweise ein positiver Wertbeitrag. Mit dem Konzept der wertorientierten Steuerung kann der Erfolg des Konzernbereichs Automobile und einzelner Geschäftseinheiten beurteilt werden. Darüber hinaus wird so die Ertragskraft unserer Produkte, Produktlinien und Projekte - etwa neuer Werke - messbar. Komponenten des Wertbeitrags Das Operative Ergebnis nach Steuern und die Kapitalkosten des investierten Vermögens bestimmen die Höhe des Wertbeitrags. Das Operative Ergebnis dokumentiert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Automobilbereichs und stellt zunächst eine Größe vor Steuern dar. Auf Basis der international unterschiedlichen Ertragsteuersätze unserer Gesellschaften wenden wir zur Ermittlung des Operativen Ergebnisses nach Steuern pauschal einen durchschnittlichen Steuersatz von 30% an. Die Multiplikation des Kapitalkostensatzes mit dem durchschnittlichen investierten Vermögen ergibt die Kapitalkosten. Das investierte Vermögen berechnet sich aus der Summe der Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte, Vorräte und Forderungen), vermindert um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltene Anzahlungen). Das durchschnittliche investierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres gebildet. Da das Konzept der wertorientierten Steuerung nur das operative Geschäft umfasst, werden Vermögenspositionen aus dem Beteiligungsengagement oder aus der Anlage liquider Mittel bei der Berechnung des investierten Vermögens nicht berücksichtigt. Diese Vermögenspositionen werden über das Finanzergebnis verzinst. Ermittlung des aktuellen Kapitalkostensatzes Der Kapitalkostensatz stellt den gewichteten Durchschnitt der Verzinsungsansprüche an das Eigen- und Fremdkapital dar. Der Eigenkapitalkostensatz wird mit Hilfe des Kapitalmarktmodells CAPM (Capital Asset Pricing Model) bestimmt. Dieses Modell basiert auf dem Zinssatz langfristiger risikofreier Bundesanleihen, erhöht um die Risikoprämie einer Anlage am Aktienmarkt. Die Risikoprämie setzt sich aus einem allgemeinen Marktrisiko sowie einem spezifischen Unternehmensrisiko zusammen. Die allgemeine Risikoprämie, die das generelle Risiko einer Kapitalanlage am Aktienmarkt widerspiegelt und sich am Morgan Stanley Capital International (MSCI) World Index orientiert, beläuft sich auf 6,5 %. Das spezifische Unternehmensrisiko - die Schwankungen des Kurses der Volkswagen Vorzugsaktie - wird im Rahmen der Beta-Faktor-Ermittlung im Vergleich zum MSCI World Index abgebildet. Mit dem MSCI World Index wird ein Maßstab unterlegt, der für Investoren einen weltweiten Kapitalmarktanspruch widerspiegelt. Der Betrachtungszeitraum für die Beta-Faktor-Ermittlung erstreckt sich über 5 Jahre mit jährlichen Beta-Werten auf täglicher Basis und einer anschließenden Durchschnittsbildung. Für 2018 wurde ein Beta-Faktor von 1,17 (1,12) ermittelt. 1 Der Wertbeitrag entspricht dem Economic Value Added (EVA(r)). EVA(r) ist ein eingetragenes Warenzeichen der Unternehmensberatungsgesellschaft Stern Stewart & Co. KAPITALKOSTENSATZ NACH STEUERN IM KONZERNBEREICH AUTOMOBILE scroll 2018 2017 Zinssatz für risikofreie Anlagen 0,8 1,0 Marktrisikoprämie MSCI World Index 6,5 6,5 Spezifische Risikoprämie Volkswagen 1,1 0,8 (Beta-Faktor Volkswagen) (1,17) (1,12) Eigenkapitalkostensatz nach Steuern 8,4 8,3 Fremdkapitalzinssatz 2,5 1,8 Steuervorteil -0,8 -0,6 Fremdkapitalkostensatz nach Steuern 1,8 1,3 Anteil des Eigenkapitals 66,7 66,7 Anteil des Fremdkapitals 33,3 33,3 Kapitalkostensatz nach Steuern 6,2 6,0 Der Fremdkapitalkostensatz basiert auf der durchschnittlichen Verzinsung langfristiger Kredite. Weil die Fremdkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig sind, wird der Fremdkapitalkostensatz um den Steuervorteil von 30% adjustiert. Nach Gewichtung auf Basis einer festen Relation für die Marktwerte des Eigen- und Fremdkapitals ergibt sich für den Konzernbereich Automobile für das Jahr 2018 ein effektiver Kapitalkostensatz von 6,2 (6,0) %. KAPITALRENDITE (ROI) UND WERTBEITRAG IM BERICHTSJAHR Das Operative Ergebnis nach Steuern des Konzernbereichs Automobile belief sich im Geschäftsjahr 2018 inklusive des anteiligen Operativen Ergebnisses der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen auf 11.438 (11.756) Mio.€. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte vor allem aus gestiegenen Abschreibungen infolge des hohen Investitionsvolumens, höheren Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der seit Jahresbeginn im Operativen Ergebnis erfassten Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten, die durch Volumenverbesserungen nicht ausgeglichen werden konnten. Ergebnis- und Vermögenseffekte aus der Kaufpreisallokation werden nicht berücksichtigt, da sie außerhalb der operativen Steuerungsmöglichkeiten des Managements liegen. Das investierte Vermögen erhöhte sich im Berichtsjahr auf 104.424 (97.021) Mio.€. Der Anstieg war vor allem auf höhere Vorratsbestände sowie auf Zugänge aus Sachinvestitionen und aktivierten Entwicklungskosten zurückzuführen. Die Kapitalrendite (RoI) zeigt die erzielte periodenbezogene Verzinsung des investierten Vermögens auf Basis des Operativen Ergebnisses nach Steuern. Im Vergleich zum Vorjahr war der RoI aufgrund des niedrigeren Operativen Ergebnisses und des höheren investierten Vermögens rückläufig, lag aber mit 11,0 (12,1)%, trotz der Ergebnisbelastungen aus den Sondereinflüssen, über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 %. Die Kapitalkosten - das investierte Vermögen multipliziert mit dem Kapitalkostensatz - lagen mit 6.474 (5.821) Mio.€ aufgrund des gestiegenen investierten Vermögens und des höheren Kapitalkostensatzes über dem Niveau des Vorjahres. Das durch die Sondereinflüsse belastete Operative Ergebnis nach Steuern führte nach Abzug der Kapitalkosten des investierten Vermögens zu einem positiven Wertbeitrag in Höhe von 4.964 (5.935) Mio.€. Weitere Informationen zur wertorientierten Steuerung finden Sie auf der Internetseite www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/news-and-publications/More_Publications.html unter dem Stichwort "Finanzielle Steuerungsgrößen des Volkswagen Konzerns". KAPITALRENDITE (ROI) UND WERTBEITRAG IM KONZERNBEREICH AUTOMOBILE1 scroll Mio. € 2018 2017 Operatives Ergebnis nach Steuern 11.438 11.756 Investiertes Vermögen (Durchschnitt) 104.424 97.021 Kapitalrendite (RoI) in % 11,0 12,1 Kapitalkostensatz in % 6,2 6,0 Kapitalkosten des investierten Vermögens 6.474 5.821 Wertbeitrag 4.964 5.935 1 Inklusive der anteiligen Einbeziehung der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen (einschließlich der jeweiligen Vertriebs- und Komponentengesellschaften) und Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE Der Vorstand der Volkswagen AG beurteilt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage insgesamt positiv. Trotz der Herausforderungen aus der Dieselthematik und der öffentlichen Diskussion um Dieselfahrzeuge, den anhaltend schwierigen Marktbedingungen und dem neuen Testverfahren WLTP konnten wir unsere Auslieferungen an Kunden leicht auf 10,8 Mio. Fahrzeuge steigern und damit einen neuen Verkaufsrekord verbuchen. Dabei erzielten wir in Europa, Südamerika und Asien-Pazifik Zuwächse. Die Umsatzerlöse des Konzerns stiegen um 2,7% im erwarteten Rahmen. Das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen belief sich auf 17,1 Mrd.€, die operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen lag mit 7,3% in dem zu Jahresbeginn prognostizierten Korridor von 6,5 bis 7,5 %. Sondereinflüsse aus der Dieselthematik führten dazu, dass die operative Umsatzrendite mit 5,9% wie zuletzt erwartet moderat unterhalb dieser Bandbreite lag. Unsere Anstrengungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind an den Forschungs- und Entwicklungskosten abzulesen; die F&E-Quote im Konzernbereich Automobile bewegte sich mit 6,8 % im erwarteten Korridor. Auch die Sachinvestitionsquote des Automobilbereichs lag in der prognostizierten Bandbreite; sie belief sich auf 6,6%. Der Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile konnte wie erwartet den Vergleichswert des Vorjahres deutlich übertreffen, fiel jedoch mit -0,3 Mrd.€ negativ aus. Dies ist insbesondere auf höher als erwartet eingetretene Mittelabflüsse aus der Dieselthematik, bedingt durch die Bußgeldbescheide der Staatsanwaltschaften Braunschweig und München II, zurückzuführen. Die Netto-Liquidität lag infolgedessen sowie aufgrund des Erwerbs angedienter MAN-Aktien mit 19,4 Mrd.€ unter dem Vorjahreswert. Die Kapitalrendite (RoI) im Konzernbereich Automobile war mit 11,0% geringer als 2017, sie übertraf jedoch den Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen. SOLL- IST-VERGLEICH scroll Ist 20171 Ursprüngliche Prognose für 2018 Angepasste Prognose für 2018 Ist 2018 Auslieferungen an Kunden 10,7 Mio. moderate Steigerung moderate Steigerung 10,8 Mio. Volkswagen Konzern Umsatzerlöse 229,6 Mrd.€ Steigerung bis 5% Steigerung bis 5% 235,8 Mrd.€ Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen 7,4% 6,5 - 7,5% 6,5 - 7,5% 7,3% Operative Umsatzrendite 6,0% 6,5 - 7,5% moderat unter 6,5% 5,9% Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen 17,0 Mrd.€ in der Bandbreite in der Bandbreite 17,1 Mrd.€ Operatives Ergebnis 13,8 Mrd.€ in der Bandbreite in der Bandbreite 13,9 Mrd.€ Bereich Pkw Umsatzerlöse 157,3 Mrd.€ Steigerung bis 5% Steigerung bis 5% 160,8 Mrd.€ Operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen 8,0% 6,5 - 7,5% 6,5 - 7,5% 7,7% Operative Umsatzrendite 5,9% 6,5 - 7,5% moderat unter 6,5% 5,7% Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen 12,5 Mrd.€ in der Bandbreite in der Bandbreite 12,4 Mrd.€ Operatives Ergebnis 9,3 Mrd.€ in der Bandbreite in der Bandbreite 9,2 Mrd.€ Bereich Nutzfahrzeuge Umsatzerlöse 35,2 Mrd.€ Steigerung bis 5% Steigerung bis 5% 36,7 Mrd.€ Operative Umsatzrendite 5,4% 5,0 - 6,0% 5,0 - 6,0% 5,4% Operatives Ergebnis 1,9 Mrd.€ in der Bandbreite in der Bandbreite 2,0 Mrd.€ Bereich Power Engineering Umsatzerlöse 3,3 Mrd.€ Steigerung bis 5% Steigerung bis 5% 3,6 Mrd.€ Operatives Ergebnis -0,1 Mrd.€ geringerer Verlust Größenordnung Vorjahr -0,1 Mrd.€ Konzernbereich Finanzdienstleistungen Umsatzerlöse 33,7 Mrd.€ Steigerung bis 5% Steigerung bis 5% 34,8 Mrd.€ Operatives Ergebnis 2,7 Mrd.€ auf Vorjahresniveau auf Vorjahresniveau 2,8 Mrd.€ F&E-Quote im Konzernbereich Automobile 6,7% 6,5 - 7,0% 6,5 - 7,0% 6,8% Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile 6,5% 6,5 - 7,0% 6,5 - 7,0% 6,6% Netto-Cash-flow im Konzernbereich Automobile -6,0 Mrd.€ deutliche Steigerung, positiv deutliche Steigerung, positiv -0,3 Mrd.€ Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile 22,4 Mrd.€ moderate Steigerung moderater Rückgang 19,4 Mrd.€ Kapitalrendite (RoI) im Konzernbereich Automobile 12,1% leichte Steigerung,> 9% leichter Rückgang,> 9% 11,0% 1 Angepasst; siehe Erläuterungen zur Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards auf Seite 114. Konzernlagebericht Volkswagen AG (Kurzfassung nach HGB) Absatz der Volkswagen AG liegt 2018 auf Vorjahresniveau, Umsatz und Ergebnis konnten gesteigert werden. JAHRESERGEBNIS Im Geschäftsjahr 2018 waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik weitere Sondereinflüsse in Höhe von 2,0 Mrd.€ zu erfassen. Dies ist im Wesentlichen auf den von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erlassenen Bußgeldbescheid in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€, höhere Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie höhere Aufwendungen für technische Maßnahmen zurückzuführen. Die Sondereinflüsse wirkten sich in den Herstellungskosten mit 0,1 (-2,0) Mrd.€ und im Sonstigen betrieblichen Ergebnis mit -2,0 (-0,9) Mrd.€ aus. Die Umsatzerlöse stiegen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % auf 78,0 Mrd.€. Der Anteil der im Ausland erzielten Umsatzerlöse lag bei 64,7 (62,5) %. Die Herstellungskosten nahmen aufgrund der geringeren Sondereinflüsse um 0,9 % auf 72,7 Mrd. € ab. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER VOLKSWAGEN AG scroll Mio. € 2018 2017 Umsatzerlöse 78.001 76.729 Herstellungskosten -72.700 -73.355 Bruttoergebnis vom Umsatz 5.301 3.375 Vertriebs- und Allgemeine Verwaltungskosten -7.624 -7.104 Sonstiges betriebliches Ergebnis - 415 -154 Finanzergebnis1 8.264 8.644 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 907 -409 Ergebnis nach Steuern 4.620 4.353 Jahresüberschuss 4.620 4.353 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3 2 Einstellung in die Gewinnrücklagen -2.204 -2.174 Bilanzgewinn 2.419 2.181 1 Einschließlich Abschreibungen auf Finanzanlagen. Das Bruttoergebnis stieg entsprechend auf 5,3 (3,4) Mrd.€. Die Vertriebs- und Allgemeinen Verwaltungskosten lagen im Berichtsjahr mit 7,6 Mrd.€ um 0,5 Mrd.€ über dem Vorjahreswert. Das Sonstige betriebliche Ergebnis ging um 0,3 Mrd.€ auf -0,4 (-0,2) Mrd.€ zurück. Der Rückgang resultierte insbesondere aus den gegenüber Vorjahr um 1,1 Mrd. € höheren Sondereinflüssen. Das Finanzergebnis lag mit 8,3 (8,6) Mrd.€ auf Vorjahresniveau. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von -0,9 (-0,4) Mrd.€ belief sich der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2018 auf 4,6 (4,4) Mrd.€. BILANZSTRUKTUR DER VOLKSWAGEN AG ZUM 31. DEZEMBER scroll Mio. € 2018 2017 Anlagevermögen 119.713 113.703 Vorräte 5.140 4.889 Forderungen1 36.965 32.303 Flüssige Mittel 14.595 5.798 Bilanzsumme 176.412 156.693 Eigenkapital 33.090 30.438 Sonderposten mit Rücklageanteil 19 21 Langfristiges Fremdkapital 40.348 33.060 Mittelfristiges Fremdkapital 37.422 33.415 Kurzfristiges Fremdkapital 65.533 59.759 1 Inklusive Rechnungsabgrenzungsposten. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Die Bilanzsumme lag am 31. Dezember 2018 mit 176,4 Mrd.€ um 19,7 Mrd.€ über dem Vergleichswert 2017. Das Sachanlagevermögen verringerte sich um 0,2 Mrd.€, die Investitionen waren geringer als die Abschreibungen. Die Finanzanlagen stiegen insbesondere durch Kapitalerhöhungen bei der Volkswagen Finance Luxemburg S.A. (2,7 Mrd.€), bei der Volkswagen Klassik GmbH (2,3 Mrd.€) und der Porsche Holding Stuttgart GmbH (0,9 Mrd.€) sowie eine erfolgsneutrale Erhöhung der Beteiligung an der Volkswagen Klassik GmbH aufgrund einer konzerninternen Umstrukturierung (2,6 Mrd. €). Dem entgegen wirkte insbesondere die Kapitalherabsetzung bei der TRATON SE (vormals TRATON AG) in Höhe von 3,3 Mrd.€. Das Anlagevermögen hatte einen Anteil an der Bilanzsumme von 67,9 (72,6) %. Das Umlaufvermögen (inklusive Rechnungsabgrenzungsposten) belief sich am 31. Dezember 2018 auf 56,6 (43,0) Mrd.€. Am Ende des Berichtsjahres lag das Eigenkapital bei 33,1 Mrd.€; der Anstieg resultierte insbesondere aus dem verbesserten Jahresergebnis. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 18,8 (19,4)%. Die Sonstigen Rückstellungen verringerten sich um 2,1 Mrd.€ auf 20,0 (22,1) Mrd. €, was im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme von Vorsorgen aus der Dieselthematik zurückzuführen war. Die Rückstellungen für Pensionen stiegen insbesondere aufgrund veränderter Bewertungsparameter um 1,8 Mrd.€ auf 16,1 Mrd.€, die Steuerrückstellungen erhöhten sich um 0,2 Mrd. € auf 3,7 Mrd. €. Der Anstieg der Verbindlichkeiten inklusive Rechnungsabgrenzungsposten um 17,1 Mrd.€ auf 103,4 Mrd.€ resultierte vor allem aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Der Finanzmittelfonds der Volkswagen AG, bestehend aus Flüssigen Mitteln mit einer Fälligkeit von weniger als drei Monaten, abzüglich jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus Cash-Pooling, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von -8,5 Mrd.€ auf -0,2 Mrd.€ verbessert. Der verzinsliche Anteil des Fremdkapitals beträgt 87,9 (74,0) Mrd.€. Die wirtschaftliche Lage der Volkswagen AG beurteilen wir ebenso als insgesamt positiv wie die des Volkswagen Konzerns. DIVIDENDENVORSCHLAG Im Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 2,4 Mrd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, daraus eine Dividende von insgesamt 2,4 Mrd.€, das bedeutet 4,80€ je Stammaktie und 4,86€ je Vorzugsaktie, auszuschütten. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG scroll € 2018 Ausschüttung auf das Gezeichnete Kapital (1.283 Mio. €) 2.418.589.589,10 davon auf: Stammaktien 1.416.431.126,40 Vorzugsaktien 1.002.158.462,70 Restbetrag (Vortrag auf neue Rechnung) 338.837,15 Bilanzgewinn 2.418.928.426,25 LEISTUNGEN AN DIE BELEGSCHAFT DER VOLKSWAGEN AG scroll Mio. € 2018 % 2017 % Direktentgelt einschließlich Barnebenleistungen 8.175 70,6 7.637 70,7 Soziale Abgaben 1.437 12,4 1.361 12,6 Bezahlte Ausfallzeiten 1.350 11,7 1.161 10,7 Altersversorgung 611 5,3 640 5,9 Gesamtaufwand 11.573 100,0 10.799 100,0 ABSATZ Die Volkswagen AG setzte im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 2.597.126 (2.584.375) Fahrzeuge ab. Der Anteil der im Ausland abgesetzten Fahrzeuge lag bei 71,0 (70,0)%. PRODUKTION Im Berichtsjahr fertigte die Volkswagen AG in ihren fahrzeugproduzierenden Werken Wolfsburg, Hannover und Emden insgesamt 1.113.415 Fahrzeuge (-9,1%). BELEGSCHAFT An den Standorten der Volkswagen AG waren zum 31. Dezember 2018 - ohne die Mitarbeiter, die für Tochtergesellschaften tätig sind - insgesamt 119.394 (117.420) Personen beschäftigt; davon waren 5.009 (4.953) Auszubildende. In der passiven Phase der Altersteilzeit befanden sich 4.785 (4.380) Mitarbeiter. Der Anteil weiblicher Arbeitnehmer an der Belegschaft belief sich auf 17,3 (17,1)%. In Teilzeit beschäftigte die Volkswagen AG 5.883 (5.069) Personen. Ausländische Mitarbeiter machten einen Anteil von 6,3 (6,1)% aus. Im gewerblichen Bereich der Volkswagen AG verfügten im Berichtsjahr 83,2 (83,4)% der Mitarbeiter über eine abgeschlossene Berufs- oder Zusatzausbildung. Die Quote der Mitarbeiter mit einem Hoch- oder Fachhochschulabschluss betrug im selben Jahr 19,5 (18,9)%. Das Durchschnittsalter der Belegschaft lag im Geschäftsjahr 2018 bei 43,9 (43,6) Jahren. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Volkswagen AG nach HGB erhöhten sich im Berichtsjahr auf 5,6 (4,8) Mrd.€. In diesem Bereich waren am Ende des Berichtsjahres 12.796 (12.332) Personen beschäftigt. AUSGABEN FÜR DEN UMWELTSCHUTZ Die Ausgaben für den Umweltschutz werden in Investitionen und Betriebskosten für produktionsbezogene Umweltschutzmaßnahmen unterschieden. Von den Gesamtinvestitionen zählen lediglich die Positionen zu den Umweltschutzinvestitionen, die mit der alleinigen oder überwiegenden Zielsetzung des Umweltschutzes getätigt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen additiven und integrierten Investitionen. Additive Umweltschutzmaßnahmen sind separate, dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltete Maßnahmen. Im Gegensatz zu den additiven Umweltschutzmaßnahmen wird bei den integrierten Maßnahmen bereits während des Produktionsprozesses die Umweltbelastung vermindert. Im Jahr 2018 investierten wir schwerpunktmäßig in den Bereich Boden- und Gewässerschutz. Die ausgewiesenen Betriebskosten sind Umweltschutzmaßnahmen, die die Umwelt vor schädigenden Einflüssen schützen, indem sie Emissionen des Unternehmens vermeiden, verringern oder beseitigen; darüber hinaus werden Ressourcen geschont. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für den Betrieb von Anlagen, die dem Schutz der Umwelt dienen sowie Ausgaben für nicht anlagenbezogene Maßnahmen. Die Schwerpunkte lagen im Jahr 2018, ebenso wie in den Vorjahren, in den Bereichen Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft. AUSGABEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ scroll Mio. € 2018 2017 2016 2015 2014 Investitionen 13 17 11 21 19 Betriebskosten 230 227 223 244 226 BETRIEBSKOSTEN DER VOLKSWAGEN AG FÜR DEN UMWELTSCHUTZ 2018 Anteil der Umweltschutzbereiche in Prozent RISIKEN UND CHANCEN DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER VOLKSWAGEN AG Die Geschäftsentwicklung der Volkswagen AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Volkswagen Konzerns. Diese Risiken und Chancen erläutern wir im Risiko- und Chancenbericht auf den Seiten 163 bis 187 dieses Geschäftsberichts. RISIKEN AUS FINANZINSTRUMENTEN Für die Volkswagen AG bestehen bei der Verwendung von Finanzinstrumenten grundsätzlich die gleichen Risiken wie für den Volkswagen Konzern. Eine Erläuterung dieser Risiken finden Sie auf den Seiten 185 bis 186 dieses Geschäftsberichts. ABHÄNGIGKEITSBERICHT Der Vorstand der Volkswagen AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben: "Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen im Sinne des § 312 AktG vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Im Berichtszeitraum wurden Rechtsgeschäfte mit Dritten oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Porsche und anderer verbundener Unternehmen weder getroffen noch unterlassen." Der Jahresabschluss der Volkswagen AG (HGB) ist beim elektronischen Unternehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de abrufbar. Nachhaltige Wertsteigerung Unser Ziel ist, verantwortungsvoll entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu wirtschaften. Davon sollen alle profitieren - Kunden, Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft. Unser Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" beschreibt diesen Veränderungsprozess im Unternehmen. Ausgangspunkt ist unsere Vision, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu sein. Im Kapitel "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" haben wir die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren des Volkswagen Konzerns beschrieben. Auch die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren geben Auskunft darüber, wie effizient die Werttreiber unseres Unternehmens sind. Dazu zählen die Prozesse in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Produktion, Marketing und Vertrieb, Informationstechnologie sowie Qualitätssicherung. Dabei nehmen wir unsere Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft wahr. In diesem Kapitel zeigen wir anhand von Beispielen, wie wir den Wert unseres Unternehmens nachhaltig steigern. NACHHALTIGKEIT Der Volkswagen Konzern hat sich zu einer nachhaltigkeitsorientierten, transparenten und verantwortungsbewussten Unternehmensführung verpflichtet. Die größte Herausforderung bei der Umsetzung auf allen Ebenen und allen Stufen der Wertschöpfungskette ist unsere Komplexität mit zwölf Marken, rund 665 Tsd. Beschäftigten und 123 Produktionsstandorten. Um diese Komplexität bestmöglich zu bewältigen, setzen wir auf eine konzernweite Nachhaltigkeitskoordination, ein vorausschauendes Risikomanagement, klare Vorgaben für den zukunftsorientierten Umgang mit Umweltthemen, gesellschaftliches Engagement sowie Mitarbeiterverantwortung und orientieren uns an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nachhaltigkeit bedeutet für unseren Konzern, ökonomische, soziale und ökologische Ziele gleichrangig und gleichzeitig anzustreben. Das Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" stellt nachhaltiges Wachstum in den Mittelpunkt unserer Konzernstrategie: Wir wollen ein exzellenter Arbeitgeber und Vorbild bei Umwelt, Sicherheit und Integrität sein, Kunden begeistern und zugleich sicherstellen, dass unsere Ertragskraft wettbewerbsfähig ist. Hierzu tragen auch unsere Corporate-Citizenship-Aktivitäten bei. Unter Corporate Citizenship verstehen wir freiwillige Leistungen unseres Unternehmens an die Gesellschaft, die über unser Kerngeschäft hinausgehen. Diese Leistungen dienen der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen und sollen zugleich zu unternehmerischen Zielen, wie Steigerung der Reputation, Glaubwürdigkeit und/oder Attraktivität als Arbeitgeber, beitragen. Konkret können dies sowohl Geld- oder Sachspenden, gesellschaftliches Sponsoring, eigeninitiierte operative Projekte oder auch unterschiedliche Formate des Corporate Volunteering sein. Bis 2025 wollen wir den Volkswagen Konzern zur weltweiten Nummer eins in der Elektromobilität machen, mit der "Roadmap E" haben wir dafür die Prioritäten neu gesetzt. Darüber hinaus wollen wir sicherstellen, dass wir auf jeder Stufe des Wertschöpfungsprozesses Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance frühzeitig erkennen. Management und Koordination Für die Koordination der Konzernaktivitäten rund um Nachhaltigkeit - einschließlich Corporate Citizenship - hat der Volkswagen Konzern eine klare Managementstruktur definiert. Ihr höchstes Gremium ist der Konzernvorstand. Er wird vom Konzern-Steuerkreis Nachhaltigkeit regelmäßig über alle Themen rund um Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung informiert. Dem Konzern-Steuerkreis Nachhaltigkeit gehören Führungskräfte zentraler Vorstandsbereiche und Vertreter des Konzernbetriebsrats sowie der Marken an. In diesem Steuerkreis werden unter anderem die wesentlichen Handlungsfelder abgeleitet, Entscheidungen zu den strategischen Nachhaltigkeitszielen und -programmen getroffen, deren Erreichung anhand von Indikatoren überwacht sowie der Nachhaltigkeitsbericht verabschiedet. WESENTLICHE HANDLUNGSFELDER DES VOLKSWAGEN KONZERNS Planung und Steuerung von Nachhaltigkeitsaktivitäten erfolgen durch den Funktionalbereich Konzern-Nachhaltigkeit. Zu seinen Aufgaben zählt außerdem die Koordination aller nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten innerhalb des Konzerns, der Marken und der Regionen. Dazu zählt auch das Stakeholder-Management auf Konzernebene, etwa der Kontakt zu nachhaltigkeitsorientierten Analysten und Investoren. Ferner arbeiten Projektteams bereichsübergreifend an Themen wie Dekarbonisierung, Menschenrechte und Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen. Diese Koordinations- und Arbeitsstruktur ist überwiegend auch bei den Marken etabliert und wird kontinuierlich ausgebaut. Im Fokus des Geschäftsjahres 2018 standen die strategische Neuausrichtung des Funktionalbereichs Konzern-Nachhaltigkeit und die feste Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft sowie die Erarbeitung eines Nachhaltigkeitsprogramms, das seine Schwerpunkte unter anderem in den Bereichen Klimaschutz und nachhaltige Lieferketten setzt. Nachhaltigkeitsbeirat Zur Unterstützung des strategischen Ziels Nachhaltigkeit hat der Volkswagen Konzern im September 2016 einen Nachhaltigkeitsbeirat berufen. Er setzt sich aus international renommierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zusammen. Das Gremium legt seine Arbeitsweise und -schwerpunkte unabhängig fest, verfügt über umfassende Informations-, Konsultations- und Initiativrechte und tauscht sich regelmäßig mit dem Vorstand, dem Top-Management und der Arbeitnehmervertretung aus. Im Jahr 2018 starteten die im Vorjahr vom Beirat initiierten Projekte: eine Dialogplattform zu Innovationen und Kulturwandel im Bereich nachhaltiger Mobilität, ein internationales Programm zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels mittels vorhersagenbasierter Katastrophenschutzfinanzierung und eine wissenschaftliche Studie zur zukünftigen verkehrspolitischen Rahmengestaltung im Einklang mit internationalen Klimazielen. Ferner beschloss der Beirat ein weiteres Projekt zur strategischen Ausrichtung von Nachhaltigkeit bei Volkswagen und die Einrichtung einer Gastprofessur zu Open Labs und Kulturwandel am Einstein Center Digital Future in Berlin. Darüber hinaus hat der Nachhaltigkeitsbeirat Empfehlungen formuliert, wie ein Technologie-, Politik- und Kulturwandel gestaltet sein sollte, um Vertrauen zurückzugewinnen und den Grundstein für zukünftigen Erfolg zu legen. Wesentlichkeitsanalyse Auf die detaillierte Analyse, welche Themen für den Volkswagen Konzern wesentlich sind, wirkten 2018 nach wie vor zwei Entwicklungen ein: zum einen die Ausrichtung des Konzerns im Rahmen des Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" und zum anderen die Bewältigung der Implikationen der Dieselthematik. Als Ausgangspunkt unserer Analyse orientieren wir uns an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, die gesellschaftliche Anforderungen an Unternehmen formulieren. Als Ergebnis der Analyse haben wir 18 zentrale Handlungsfelder abgeleitet, mit denen wir unser Ziel erreichen wollen, ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität zu sein. Zur Identifizierung wesentlicher Themen haben wir externe Studien, Branchen- und Medienanalysen, Ratings, Stakeholder-Befragungen, interne und externe Leitlinien und Kodizes, das konzernweite Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" sowie die einzelnen Fachbereichsstrategien einbezogen. Die inhaltliche Ausprägung der Handlungsfelder auf Basis von Werten, Zielen und Indikatoren dauert im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Konzernstrategie an. Grundsätze und Leitlinien Basis unserer nachhaltigen Ausrichtung sind Selbstverpflichtungen und Grundsätze, die konzernweit gelten. Zusätzlich gibt unser Nachhaltigkeitsleitbild den Rahmen für nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln vor. Der Code of Conduct (Verhaltensgrundsätze) des Volkswagen Konzerns gilt konzernweit und unterstützt Führungskräfte und Mitarbeiter, mit rechtlichen und ethischen Herausforderungen bei ihrer täglichen Arbeit umzugehen. STAKEHOLDER DES VOLKSWAGEN KONZERNS Wir bekennen uns ausdrücklich zum "United Nations Global Compact", der Vereinbarung zwischen der UNO und der Wirtschaft, die die Globalisierung sozialer und ökologischer gestalten soll. Bereits 2002 hat sich der Volkswagen Konzern zur Förderung von Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Wir streben eine Wiederaufnahme unserer seit der Dieselthematik ruhenden Mitgliedschaft im United Nations Global Compact an, dazu wurde in 2018 der Dialog wieder aufgenommen. Darüber hinaus ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass unser Handeln mit den Erklärungen der International Labor Organization (ILO), den Leitsätzen und Übereinkommen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) sowie den internationalen Vereinbarungen der Vereinten Nationen zu Grundrechten und -freiheiten in Einklang steht. Mit der Volkswagen Sozialcharta, der Charta der Arbeitsbeziehungen, der Charta der Berufsausbildung und der Charta der Zeitarbeit haben wir eigene Leitlinien geschaffen. Für den Umweltschutz sind die konzernweit gültige Umweltpolitik sowie die ebenfalls konzernweit geltenden Umweltgrundsätze für Produkte und für die Produktion verbindlich. Strategisches Stakeholder-Management Stakeholder sind für uns Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen, die den Verlauf oder das Ergebnis unternehmerischer Entscheidungen maßgeblich beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden. Im Mittelpunkt der Stakeholder-Betrachtung stehen unsere Kunden und Mitarbeiter. Um diesen Kern herum haben wir acht Stakeholder-Typen definiert. Diese Klassifizierung ist das Ergebnis einer Stakeholder-Analyse, bei der wir in regelmäßigen Abständen wesentliche Anspruchsgruppen des Konzerns identifizieren. Aufgabe des Stakeholder-Managements ist es, mit gesellschaftlichen Anspruchsgruppen in den Dialog zu treten, um die Vielzahl der Ansprüche aufzufangen und in Entscheidungsprozesse einzubringen. Um die Anregungen und Empfehlungen unserer Stakeholder systematisch aufnehmen zu können, haben wir Gremien wie den Nachhaltigkeitsbeirat und das Stakeholder-Panel geschaffen. Das Panel besteht aus 300 nationalen und internationalen Meinungsführern. Ergänzend hierzu bieten wir unseren Stakeholdern ein breites Spektrum an Interaktionsangeboten und Feedback-Kanälen, zu denen regelmäßige Stakeholder-Dialogveranstaltungen, Stakeholder-Befragungen und internationale Kooperationen zählen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Zukunftsweisende Mobilitätslösungen mit markenprägenden Produkten und Services sind ohne Innovationen undenkbar. Unsere Forschung und Entwicklung spielt daher für die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens eine zentrale Rolle. Gemeinsam mit unseren Konzernmarken haben wir - abgeleitet aus dem Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" - strategische Initiativen zur Vernetzung der konzernweiten Entwicklungsaktivitäten auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt steht dabei ein effizienter, markenübergreifender Entwicklungsverbund, gekennzeichnet durch enge Vernetzung unserer Experten, Zusammenarbeit auf Augenhöhe, ein innovatives Arbeitsumfeld und die Bündelung von Entwicklungsaktivitäten. Dadurch wollen wir konzernweite Synergien erschließen und eine Vorbildfunktion in puncto Umwelt, Sicherheit und Integrität übernehmen. Der Entwicklungsverbund trägt maßgeblich dazu bei, den Wandel des Volkswagen Konzerns hin zu einem führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität voranzutreiben und die Zukunftsfähigkeit des Konzerns zu stärken. Im Berichtsjahr haben wir uns auf der Grundlage dieser strategischen Ausrichtung darauf konzentriert, weiter an zukunftsweisenden Mobilitätslösungen zu arbeiten, wettbewerbsstärkende Technologiekompetenzen aufzubauen, unsere Produkt- und Servicepalette zu erweitern sowie Funktionalität, Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit unserer Produkte und Services zu verbessern, beispielsweise durch eine markenübergreifende Zusammenarbeit. CO2-EMISSION DER EUROPÄISCHEN (EU28) PKW-NEUWAGENFLOTTE DES VOLKSWAGEN KONZERNS in Gramm pro Kilometer Antriebs- und Kraftstoffstrategie Im Berichtsjahr hat die EU-Pkw-Neuwagenflotte des Volkswagen Konzerns (ohne Lamborghini und Bentley) im Durchschnitt 123 g CO2/km1emittiert und damit den für 2018 gültigen europäischen Grenzwert von 130 g CO2/km unterschritten. Der geringe Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem neu anzuwendenden Messverfahren. Die Marken Lamborghini und Bentley besitzen als Kleinserienhersteller jeweils eine eigenständige Flotte im Rahmen der europäischen CO2-Gesetzgebung; Bentley hat seinen individuellen Zielwert eingehalten, Lamborghini lag leicht oberhalb seines Zielwerts. Im Rahmen einer Konzerninitiative - und mit Blick auf die gesetzlichen Emissionsvorgaben - entwickeln wir derzeit ein zukunftsorientiertes Antriebs- und Fahrzeugportfolio: Um unser Ziel einer nachhaltigen Mobilität zu erreichen, haben wir uns vorgenommen, die Effizienz der Antriebe mit jeder neuen Modellgeneration zu steigern - unabhängig davon, ob es sich um Verbrennungsmotoren, Hybrid-, Plug-in-Hybrid-, reine Elektroantriebe oder Brennstoffzellensysteme handelt. Der Volkswagen Konzern führt mit seinen Marken eine eng abgestimmte Technologie- und Produktplanung durch, um Zielverfehlungen bei den Flottenverbrauchsgrenzen zu vermeiden, da diese mit erheblichen Strafzahlungen verbunden wären. Wir gehen davon aus, dass bereits im Jahr 2025 jedes vierte Neufahrzeug aus dem Volkswagen Konzern weltweit rein elektrisch angetrieben wird; je nach Marktentwicklung könnten dies bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge pro Jahr sein. Mit der "Roadmap E" bringt der Volkswagen Konzern eine umfassende Elektrifizierungsoffensive auf den Weg: Bis 2025 wollen wir unseren Kunden weltweit mehr als 80 neue elektrifizierte Modelle anbieten können, davon rund 50 rein batterieelektrische Fahrzeuge und 30 Plug-in-Hybride. Bis 2030 will der Volkswagen Konzern sein gesamtes Modellportfolio - vom Volumenmodell bis zum Premiumfahrzeug - durchgängig elektrifizieren. Von jedem unserer rund 300 Pkw-Modelle aller Konzernmarken soll es dann mindestens eine elektrifizierte Variante geben - batterieelektrisch, als Hybrid- oder Mild-Hybrid-Fahrzeug. Dafür entwickeln wir zwei neue Elektroplattformen für Fahrzeuge mit einer Reichweite von bis zu 600 km. Der Volkswagen Konzern hat sich zur Erreichung der Klimaziele von Paris bekannt und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 die komplette CO2-Neutralität seines Fahrzeugbestands zu erreichen. Um in Zukunft möglichst vielen Menschen weltweit nachhaltige und bezahlbare Mobilität zu ermöglichen, bieten wir das gesamte Antriebsspektrum an - vom konventionellen Verbrennungsmotor bis zum reinen Elektroantrieb. Aus heutiger Sicht werden konventionelle Verbrennungsmotoren auch in den nächsten Jahren das Gros der Antriebe bilden. Im Interesse eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen ist es deshalb unerlässlich, diesen Teil der Motorenpalette weiter zu verbessern sowie konsequent und marktspezifisch zu konsolidieren. Zur Erfüllung zukünftiger Abgasnormen sind Aggregatemaßnahmen, wie eine deutlich aufwendigere Abgasreinigung oder eine sogenannte Mild-Hybridisierung der Fahrzeuge, sowie auch Fahrzeugmaßnahmen, zum Beispiel eine optimierte Aerodynamik oder reduzierte Rollwiderstände erforderlich. Neben elektrifizierten Antrieben und effizienteren Verbrennungsmotoren kommt den regenerativen, CO2-reduzierten (gasförmigen oder flüssigen) Kraftstoffen eine größere Bedeutung zu. Wir unterstützen den Ausbau der Infrastruktur für Erdgas (CNG) und forschen intensiv an Möglichkeiten, Kraftstoffe aus regenerativ erzeugtem Strom herzustellen, mit denen Verbrennungsmotoren CO2-neutral betrieben werden können. Nicht zuletzt arbeiten wir unter der Führung von Audi daran, die Brennstoffzellentechnologie in Richtung Marktreife zu entwickeln. Wichtiger denn je ist uns, unseren Modulansatz stringent weiterzuverfolgen. Um ein breites Produktportfolio wirtschaftlich anbieten zu können, reduzieren wir die Anzahl der einzelnen Module. Bei den konventionellen Verbrennungsmotoren etwa werden wir die Varianten im Konzern langfristig um mehr als ein Drittel verringern. Das schafft Freiraum für die Entwicklung und Produktion neuer Hybrid- und Elektroantriebe. Life Cycle Engineering und Recycling Technologische Innovationen zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs allein reichen nicht aus, um die Wirkung von Fahrzeugen auf die Umwelt zu minimieren. Wir betrachten daher den gesamten Produktlebenszyklus unserer Fahrzeuge - von der Rohstoffgewinnung über die Komponentenfertigung sowie die Treibstoff- und Energiebereitstellung in der Nutzungsphase bis hin zur Verwertung. Wir ermitteln, an welcher Stelle des Lebenszyklus Verbesserungen den größten Effekt haben, und entwickeln geeignete Lösungen. Das nennen wir Life Cycle Engineering. Recycling beispielsweise ist ein wichtiger Ansatz, um Umwelteinflüsse zu verringern und Ressourcen zu schonen; deshalb achten wir bereits bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge auf die Recyclingfähigkeit der Werkstoffe, verwenden qualitativ hochwertiges Recyclingmaterial und vermeiden Schadstoffe. Unsere Fahrzeuge können an ihrem Lebensende zu 85 % recycelt und zu 95 % verwertet werden. Synergien steigern die Effizienz Bei der Fahrzeugentwicklung arbeiten wir zusammen mit unseren Marken intensiv daran, Synergien zu heben. Die gemeinsame Strategie des Entwicklungsverbunds verfolgt beispielsweise das Ziel, über einen effektiveren und effizienteren Ressourceneinsatz bei der Erforschung und Entwicklung neuer mobilitätsbezogener Technologien, Produkte und Services die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Konzerns langfristig zu stärken. In unserem konzernweiten Entwicklungsverbund arbeiten die Marken daher nicht nur mit-, sondern auch füreinander an Schlüsseltechnologien und bilden übergreifende Kompetenznetzwerke für Zukunftsthemen. Beispielsweise haben wir die Aktivitäten und die Verantwortung für die Entwicklung, Beschaffung und Qualitätssicherung aller Batteriezellen im Konzern zentral in einem Center of Excellence unter dem Dach der Marke Volkswagen Pkw gebündelt. Dort wird 2019 eine Pilotlinie für die Zellfertigung in Betrieb genommen, um Kompetenzen für den Konzern im Zelldesign, aber auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufzubauen. Auch das Management von Modulen steuern wir zentral, um Kosten, Investitionen und die Komplexität zu reduzieren. Mit Hilfe einer Konzerninitiative verfolgen wir das Ziel, die Aufwendungen in den Baukästen zu reduzieren und zeitgleich die flächendeckende Breitenelektrifizierung sowie die Ausrichtung auf autonome Systeme umzusetzen. Erreichen werden wir dies durch eine deutliche Verringerung der Komplexität - mit gestrafften und überschneidungsfreien, aber dennoch synergetischen Plattformen. Dabei greifen die unterschiedlichen Konzernmarken auf die Modulbaukästen zurück - so erschließen wir Synergien zwischen den verschiedenen Modellen einer Baureihe wie auch über Baureihen hinweg. Die Straffung der Baukästen schafft finanziellen Spielraum für die Entwicklung in den Zukunftsthemen Digitalisierung und Autonomes Fahren. In einer Konzerninitiative im Rahmen der "TOGETHER - Strategie 2025" haben die volumenstarken Pkw-Marken die Baureihenorganisation implementiert. Dadurch stärken wir die Verantwortung der Marken für den Erfolg der Fahrzeugprojekte, verbessern die bereichsübergreifende Projektarbeit, beschleunigen Entscheidungen und verbessern die Ergebnisorientierung in den Projekten. Synergien erschließen wir auch durch den fortwährenden intensiven Austausch über Best-Practice-Ansätze, etwa bei der virtuellen Entwicklung und Erprobung. Nicht zuletzt trägt auch die zentrale Entwicklung und Konsolidierung von IT-Systemen dazu bei, die markenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken, Entwicklungsaktivitäten vergleichbarer zu machen und die IT-Kosten im Konzern zu senken. Nachhaltige Mobilität, Vernetzung und automatisiertes Fahren Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Doch während der Bedarf, allzeit mobil zu sein, zunimmt, schwinden die natürlichen Ressourcen. Gefordert sind daher ganzheitliche Mobilitätskonzepte, die die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren. Sie müssen effizient, nachhaltig, kundenorientiert - und jederzeit und überall zugänglich sein. In unserem konzernweiten Verbund erforschen und entwickeln wir solche wegweisenden Konzepte und Lösungen. Wenn wir die Zukunft der Mobilität gestalten, richten wir den Blick nicht nur auf das Automobil, sondern beziehen alle Verkehrsmittel und die Verkehrsinfrastrukturen, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und weitere relevante Faktoren ein. Innovationen wie die digitale Vernetzung oder das automatisierte Fahren ermöglichen völlig neue Lösungsansätze. Diese wollen wir nutzen und damit unseren Beitrag zu einem ganzheitlichen Mobilitätssystem der Zukunft leisten sowie die Transformation unserer Branche mitgestalten. Eine weitere Initiative unseres Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" fokussiert sich darauf, ein markenübergreifendes Geschäftsfeld für Mobilitätslösungen zu etablieren. Unser Mobilitätsunternehmen MOIA soll einer der führenden Anbieter innovativer Transportdienstleistungen werden und profitable sowie weltweit skalierbare Geschäftsmodelle entwickeln. Dazu werden auch strategische Investments und Partnerschaften angestrebt. Unser strategisches Ziel ist es, Volkswagen bis 2025 zu einem der führenden Anbieter für effiziente und komfortable Smart-Mobilitätsdienste weltweit zu machen - mit einem Portfolio, das über alle Marken hinweg sowohl "Mobility-as-a-Service"- als auch "Vehicle-on-Demand"-Angebote umfasst. Auf dem Weg zum Autonomen Fahren hat der Volkswagen Konzern auch 2018 seine Assistenzsysteme und automatisierten Fahrfunktionen weiterentwickelt und in Fahrzeugen eingesetzt. Strategisches Ziel ist es, als Kernkompetenz des Konzerns hochautomatische Fahrfunktionen für Privatfahrzeuge, Shared-Mobility-Systeme sowie kommerzielle Anbieter von Mobilität in den Markt zu bringen. Mit der Präsentation der Sedric-Familie - von vollautonomen Fahrzeugen für Kurz- und Langstreckenmobilität über Sportwagen bis hin zu selbstfahrenden Lieferwagen und schweren Lkw - hat der Volkswagen Konzern seine Vision für ein autonomes Mobilitätssystem vorgestellt. Sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten werden diese Fahrzeuge neue Mobilitätsformen ermöglichen - besonders für Nutzergruppen, denen der Zugang zu Mobilität bislang verwehrt geblieben ist. Insbesondere das Autonome Fahren im komplexen urbanen Raum stellt hohe Anforderungen an die Technologien, denen wir uns konzentriert widmen: Unsere Autonomous Intelligent Driving GmbH arbeitet an der Entwicklung eines konzernweiten Systems für selbstfahrende Fahrzeuge. Mit der zunehmenden Anzahl digitaler und softwarebasierter Komponenten rund um das Fahrzeug wird auch die Zufriedenheit der Kunden mit diesen Elementen immer wichtiger. Das Ziel einer Konzerninitiative lautet daher, Volkswagen in Sachen User Experience zu einem der besten Unternehmen weltweit zu machen. Die Basis dafür bildet eine enge Zusammenarbeit unserer Konzernmarken in diesem Bereich. Mit Allianzen Kräfte bündeln Das Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" sieht die Transformation unseres Kerngeschäfts und den gleichzeitigen Aufbau eines neuen Geschäftsfelds für Mobilitätslösungen vor. Entscheidend für den Erfolg dieser Vorhaben ist, dass wir unsere hohe Innovationskraft auf ein noch breiteres Fundament stellen. Das Wachstum in Sachen Mobilität findet heute weltweit vor allem im Economy-Segment statt. Volkswagen geht daher im Rahmen einer Konzerninitiative vermehrt lokale Partnerschaften ein, um marktgerechte Economy-Produkte zu entwickeln und anzubieten. Das hilft uns, regionale Kundenbedürfnisse genauer zu erkennen, unser Angebot entsprechend anzupassen und wettbewerbsgerechte Kostenstrukturen zu etablieren. Dabei setzen wir stärker als bisher auf Partnerschaften, Zukäufe und Venture-Capital-Investitionen und steuern die Auswahl der Engagements zentral, um den größtmöglichen Wert für den Konzern und seine Marken zu schaffen. Unter diesem Aspekt haben wir mit der Ford Motor Company eine breit angelegte Allianz gestartet. Im ersten Schritt ist eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Transportern und mittelgroßen Pick-ups ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Diese Allianz ermöglicht uns, neben der optimalen Auslastung der Fertigungskapazitäten, die Entwicklungskosten zu teilen sowie die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeuge zu verbessern. So können Kosteneinsparungen realisiert und unsere Innovationskraft weiter gestärkt werden. Über diese konkrete Vereinbarung hinaus prüfen wir eine Zusammenarbeit in weiteren Mobilitäts- und Fahrzeugkonzepten. Den Wandel hin zu einem Mobilitätsdienstleister mit einer vollvernetzten Fahrzeugflotte und unserem digitalen Ökosystem "Volkswagen We" beschleunigen wir mit unserer strategischen Partnerschaft mit Microsoft. Gemeinsam wollen wir die Softwareentwicklung für das Automobil von morgen und neue Dienste für unsere Kunden vorantreiben. Unsere IT-Kompetenz und -Lösungen werden dadurch umfassend gestärkt und ausgebaut. Ferner haben wir den Aufbau der Batterietechnologie als Kernkompetenz in einer strategischen Initiative des Volkswagen Konzerns definiert: Auf die Batterie entfallen 20 bis 30% der Materialkosten in Elektrofahrzeugen; sie wird zukünftig eine der wichtigsten Komponenten für die Produktdifferenzierung sein. Unsere internen Kompetenzen für Batteriezellen haben wir bereits in einem Center of Excellence gebündelt; zugleich wollen wir den Kompetenzaufbau und Technologiewandel durch intelligente Kooperationen beschleunigen. Allein für die Ausstattung unserer eigenen E-Flotte mit Lithium-Ionen-Batterien rechnen wir bis 2025 mit einer Batteriekapazität von mehr als 150 GWh pro Jahr. Um diesen enormen Bedarf zu decken, haben wir für unsere wichtigsten Märkte und die ersten MEB-Modelle strategische Batteriezellen-Lieferanten definiert und wollen weitere langfristige strategische Partnerschaften in China, Europa und den USA auf den Weg bringen. Perspektivisch bereiten wir uns bereits auf die nächste Generation vor: Die Feststoffbatterie wollen wir gemeinsam mit Partnern zur Marktreife bringen. Im Rahmen der gemeinsamen Beteiligung unserer Konzernmarken Volkswagen Pkw, Audi und Porsche am paneuropäischen High Power Charging (HPC) Joint Venture IONITY wird eine umfassende Ladeinfrastruktur zur Absicherung der Langstreckenmobilität aufgebaut: Bis 2020 wollen wir gemeinsam entlang der Hauptverkehrsachsen in Europa an 400 Standorten Schnellladestationen errichten und betreiben. Der Volkswagen Konzern arbeitet im Rahmen von zukunftsweisenden Mobilitätskonzepten auch an roboterbasierten Servicelösungen für diverse Aufgaben. Das schnelle Laden des Elektrofahrzeugs beispielsweise - ob in der heimischen Garage, in Tiefgaragen oder in Parkhäusern - könnte in Zukunft ein Service-Roboter übernehmen: Der Fahrer steigt vor dem Parkhaus aus, sein autonom fahrendes Elektroauto sucht sich selbstständig einen freien Platz und wird dort von "CarLa" geladen - einem Laderoboter, den der Volkswagen Konzern und der Automatisierungsspezialist KUKA beim Genfer Automobilsalon 2018 präsentiert haben. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Elektromobilität gilt der automobile Leichtbau als Schlüsseltechnologie für die Wettbewerbsfähigkeit der Zukunft, denn ein geringeres Gewicht der Fahrzeuge erhöht die Reichweite von Elektrofahrzeugen. Unsere Werkstoffforschung ist maßgeblich an der Open Hybrid LabFactory beteiligt - einer Public Private Partnership, in der verschiedene Partner aus Industrie und Forschung gemeinsam Leichtbaulösungen für die Großserie entwickeln. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Zulassung und Einführung unseres eigenen Self-Driving-Systems unterstützen wir durch aktive Mitarbeit an öffentlichen Projekten. Die Erfahrungen, die wir dort sammeln, kommen den Marken des Konzerns und damit unseren Kunden zugute. F&E-Kennzahlen Im Geschäftsjahr 2018 haben wir weltweit 7.639 (6.566) Patente auf Erfindungen unserer Mitarbeiter angemeldet, davon rund die Hälfte in Deutschland. Die Tatsache, dass ein immer größerer Teil dieser Patente auf Anmeldungen in wichtigen Zukunftsfeldern wie Fahrerassistenzsysteme und Automatisierung, Konnektivität, alternative Antriebe sowie Leichtbau entfällt, belegt die Innovationskraft unseres Unternehmens. In Summe waren die Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzernbereichs Automobile im Berichtsjahr um 3,8% höher als im Vorjahr; ihr Anteil an den Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile - die F&E-Quote - lag bei 6,8 (6,7)%. Neben neuen Modellen standen vor allem die Elektrifizierung unseres Fahrzeugportfolios, eine effizientere Motorenpalette sowie die Digitalisierung und neue Technologien im Mittelpunkt. Die Aktivierungsquote belief sich auf 38,4(40,0)%. Die nach IFRS ergebniswirksamen Forschungs- und Entwicklungskosten erhöhten sich auf 12,1 (11,6) Mrd.€. Im Bereich Forschung und Entwicklung waren am 31. Dezember 2018 - einschließlich der at-equity-konsolidierten chinesischen Joint Ventures - konzernweit 51.948 Mitarbeiter (+5,3%) tätig; das entspricht einem Anteil von 7,8% an der Belegschaft. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN IM KONZERNBEREICH AUTOMOBILE scroll Mio. € 2018 2017 Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt 13.640 13.135 davon aktivierte Entwicklungskosten 5.234 5.260 Aktivierungsquote in % 38,4 40 Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 3.710 3.734 Ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten 12.116 11.609 Umsatzerlöse 201.067 196.949 Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt 13.640 13.135 F&E-Quote 6,8 6,7 BESCHAFFUNG Die zentrale Aufgabe der Beschaffung bestand auch im Geschäftsjahr 2018 darin, die Bedarfe abzusichern und an der Erstellung wettbewerbsfähiger, innovativer Produkte sowie der Optimierung der Kostenstrukturen mitzuwirken. Darüber hinaus haben wir die Digitalisierung der Beschaffungsprozesse weiter vorangetrieben. Beschaffungsstrategie Ein weltweites Netzwerk leistungsstarker Partner und Lieferanten ist für die Erreichung der Ziele der Konzernstrategie "TOGETHER - Strategie 2025" wesentlich. Mit der Beschaffungsstrategie 2025 setzen wir unsere konzernweite Vision "TOGETHER - Best in Customer Value and Cost" um. Dabei nutzen wir unsere Stärken, um marktadäquate Produkte mit hohem Kundenwert zu optimalen Kostenstrukturen zu realisieren. Wir integrieren das Wissen unserer globalen Lieferantennetzwerke, sichern zukunftsweisende Kompetenzen auf den weltweiten Beschaffungsmärkten und stellen eine kostengerechte und zeitlich passende Industrialisierung und Marktumsetzung sicher. Sechs Ziele wurden in Abstimmung mit den Marken und Regionen vereinbart: ― Zugang zu Lieferanteninnovationen ― Aktive Kostengestaltung ― Zukunftsweisende Strukturen ― Mensch, Kompetenz und Attraktivität ― Supply-Chain-Exzellenz ― Konzernweite Synergien Diese Ziele wollen wir mit Initiativen erreichen, die 2018 sehenswerte Erfolge lieferten. Durch die Vereinfachung technischer Bauteilkonzepte und deren Anpassung an globale Standards konnten signifikante Einsparungen realisiert werden. Basierend auf diesen Ergebnissen rollen wir die Ansätze nun auf weitere Regionen und Fahrzeugprojekte aus. Mehr als die Hälfte unserer Einkaufsprojekte konnte bereits von einer erweiterten Kostenanalyse profitieren. Mit unseren Innovationsverträgen konnten wir wichtige Innovationen für das Unternehmen sichern. Bei neuen Technologien haben wir frühzeitig geeignete Partner ausgewählt, um die Marktumsetzung von Innovationen zu ermöglichen. Mit einem eigenen Bereich "Connectivity, eMobility & Fahrerassistenz" stellen wir uns den Herausforderungen des Wandels unserer Beschaffungsmärkte. Die Umgestaltung unseres Einkaufsprozesses für Software und Daten ermöglicht zukunftssichere Kooperationen. Mit der Umsetzung der "Group Procurement Suite" erneuern wir unsere Beschaffungssysteme, automatisieren operative Beschaffungstätigkeiten und ermöglichen die Unterstützung strategischer Beschaffungstätigkeiten durch Analysen und Künstliche Intelligenz. Volkswagen FAST - Lieferantennetzwerk als Basis des Erfolgs FAST ist die 2015 eingeführte zentrale Initiative der Konzern-Beschaffung, um den Volkswagen Konzern und sein Lieferantennetzwerk zukunftssicher weiterzuentwickeln. Ziel von FAST ist es, durch eine frühere und intensivere Lieferanteneinbindung die zentralen Themen Innovation und Globalisierung erfolgreich umzusetzen. Mit unseren wichtigsten Partnern arbeiten wir bei der FAST-Initiative noch besser und schneller zusammen, um globale Strategien sowie technologische Ausrichtungen noch enger aufeinander abzustimmen. Gemeinsames Ziel ist, begeisternde Technologien für unsere Kunden schneller verfügbar zu machen und weltweite Fahrzeugprojekte effektiver und effizienter zu realisieren. Nachdem wir im Jahr 2017 weitere Partner im FAST-Programm aufgenommen haben, haben wir im Berichtsjahr gemeinsam mit diesen Partnern daran gearbeitet, die Vorteile der strategischen Verzahnung entsprechend umzusetzen. Digitalisierung der Versorgung Wir arbeiten konsequent daran, eine komplett digitalisierte Lieferkette umzusetzen. Sie wird uns dabei unterstützen, die Versorgung abzusichern, konzernweit Synergien zu heben und die Kosten- und Innovationsführerschaft zu erreichen. Dafür schaffen wir eine gemeinsame Datenbasis und nutzen innovative Technologien, die eine effiziente, vernetzte Zusammenarbeit in Echtzeit ermöglichen - im Konzern wie auch mit unseren Partnern. Im Jahr 2018 wurde mit der Digitalisierungsstrategie der Konzern-Beschaffung der Grundstein für die Zukunft der Beschaffung gesetzt. Mit dieser Strategie sollen nicht nur die Schwächen der IT-Systemlandschaft der Beschaffung behoben, sondern auch Effektivität, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Organisation gesteigert werden. Struktur der wichtigsten Beschaffungsmärkte Unsere Beschaffung ist global organisiert und in den wichtigen Märkten weltweit präsent. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl Produktionsmaterial und Sachinvestitionen als auch Dienstleistungen weltweit in der geforderten Qualität und zu bestmöglichen Konditionen beschafft werden können. Aufgrund der Vernetzung der Beschaffungsorganisationen der Marken sind wir in der Lage, konzernweit Synergien auf den verschiedenen Beschaffungsmärkten zu heben. Der Volkswagen Konzern betreibt, zusätzlich zu den Beschaffungseinheiten der Marken, acht Regionalbüros: In Wachstumsmärkten ermitteln und qualifizieren wir lokale Lieferanten, um Kostenvorteile für alle Produktionsstandorte im Konzern zu realisieren. In bekannten und etablierten Märkten unterstützen die Regionalbüros den Zugang zu neuesten Technologien und Innovationen. Versorgungssituation bei Kaufteilen und Vormaterialien Die systematische Versorgungsabsicherung von Kaufteilen ist eines der Ziele der Beschaffung. Infolge des neuen Testverfahrens WLTP und den damit zusammenhängenden Änderungen der Produktionsprogramme, haben wir von unseren Lieferanten ein hohes Maß an Flexibilität eingefordert. Negative Auswirkungen auf die Produktion im Konzern durch unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen konnten nach besten Möglichkeiten minimiert werden. Kaufteile- und Lieferantenmanagement Die Bedeutung des Kaufteile- und Lieferantenmanagements nimmt durch die anhaltende Globalisierung der Lieferketten stetig zu. Wir begleiten und überwachen die Prozesse von der Entwicklung bis hin zur Serienproduktion der Kaufteile und leisten damit einen maßgeblichen Beitrag, die weltweiten Fahrzeug- und Aggregateanläufe abzusichern. Der Fokus unserer Aktivitäten im Kaufteilemanagement liegt in der Sicherstellung der Bauteilqualität und des Industrialisierungsprozesses an den jeweiligen Lieferantenstandorten. Gleichzeitig erfordert die gestiegene Komplexität in der Automobilindustrie eine regelmäßige Kontrolle und Absicherung der Serienversorgung. Um Störungen früh identifizieren und notwendige Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, führen wir im Rahmen der Vorserien eine simulierte Serienproduktion bei den Lieferanten durch. Das Kaufteilemanagement arbeitet dabei eng mit der Qualitätssicherung der Fertigungsstandorte zusammen und führt mehrstufige Leistungstests durch. Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen Grundlage erfolgreicher Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern bilden die Beachtung von Menschenrechten sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards, ein aktiver Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung. Diese Nachhaltigkeitsstandards sind in den vertraglich verbindlichen "Anforderungen des Volkswagen Konzerns zur Nachhaltigkeit in den Beziehungen zu Geschäftspartnern (Code of Conduct für Geschäftspartner)" definiert. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Lieferanten ist gerade vor dem Hintergrund steigender weltweiter Nachhaltigkeitsvorgaben ein wichtiges Element unseres Konzepts "Nachhaltigkeit in den Lieferantenbeziehungen". Unser online-basiertes Qualifizierungsangebot haben seit 2012 bis zum Ende des Berichtsjahres mehr als 31.000 Standorte von Lieferanten durchlaufen. In den Regionen Asien-Pazifik, Südamerika und Europa haben wir über 900 Mitarbeiter von mehr als 550 Lieferanten in Präsenzveranstaltungen unter anderem zum Thema Nachhaltigkeit qualifiziert und über regionalspezifische Herausforderungen informiert. Zudem haben wir mehr als 2.000 Beschaffungsmitarbeiter in Präsenzveranstaltungen für Nachhaltigkeitsrisiken in der Beschaffung sensibilisiert. Die Überprüfung unserer Lieferanten zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen hatte auch im Jahr 2018 eine wichtige Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir die Anzahl der Überprüfungen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich erhöht und bei 947 Lieferantenstandorten eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt. In 551 Fällen wurde ein Maßnahmenplan vereinbart, der zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung führte. Außerdem wurden seit 2012 mehr als 28.000 Lieferantenstandorte mit Selbstauskunftsfragebögen zum Thema Nachhaltigkeit überprüft, durch die in über 2.100 Fällen im Laufe des Berichtsjahres eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung erreicht werden konnte. Im Jahr 2018 haben wir zudem beschlossen, ein umfangreiches Nachhaltigkeitsrating in den Vergabeprozess einzuführen, bei dem die Kriterien Umwelt, Soziales und Compliance ab 2019 vor einem Vertragsabschluss systematisch überprüft werden. Nur Lieferanten mit einem positiven Nachhaltigkeitsrating werden die Möglichkeit haben, eine Geschäftsbeziehung mit uns einzugehen. KOMPONENTE Die Neuausrichtung des konzernweiten Komponentengeschäfts wurde im Rahmen des Zukunftprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" beschlossen. Ziel ist eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine markenübergreifende Steuerung der Komponentenaktivitäten und eine konzernweit abgestimmte Wertschöpfungsstrategie. Bei traditionellen Technologien sowie Zukunftsthemen sollen Synergien realisiert werden, um den schrittweisen Übergang zur Elektromobilität voranzutreiben. Die Expertise der Komponente mit weltweit rund 80.000 Mitarbeitern liegt in der Entwicklung und Fertigung von Fahrzeugkomponenten. Um diese Kompetenzen zukunftsorientiert auszurichten, wurde im Rahmen der Konzernstrategie entschieden, die weltweiten Komponentenaktivitäten in der unternehmerisch eigenständigen Geschäftseinheit Volkswagen Konzern Komponente zu bündeln. Dazu wurden im Jahr 2018 fünf neu zugeschnittene Geschäftsfelder gebildet: Motor und Gießerei, Getriebe und Elektroantrieb, Elektromobilität, Fahrwerk und Sitze. In jedem der fünf Geschäftsfelder sollen Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch eine frühe Verzahnung verschiedener Fachbereiche, wie beispielsweise Entwicklung, Beschaffung oder Produktion, gesteigert werden. Zur Erreichung ihrer Effizienzziele werden Prozesse in Fertigung und Verwaltung konsequent schlank ausgerichtet, das sogenannte "Shopfloor-Management", das für eine einheitliche Kommunikation zwischen Management, Meistern und Mitarbeitern sorgt, weiterentwickelt und durch Optimierungsmaßnahmen an den Standorten Einsparungen erzielt. Für ihr Produktportfolio setzt die Komponente auf nachhaltig wirtschaftliche Produkte. Schrittweise laufen mittel- und langfristig nicht wettbewerbsfähige Produkte aus. Im Gegenzug werden Komponenten der Elektromobilität integraler Bestandteil des Portfolios. Mitarbeiter, die in diesem Rahmen neue Aufgaben übernehmen, werden entsprechend qualifiziert. PRODUKTION Unser globales, markenübergreifendes Produktionsnetzwerk stellt die Prozesse vom Lieferanten zur Fabrik und Montagelinie sowie aus der Fabrik zum Handel und zum Kunden sicher. Eine dauerhafte Effizienz ist Voraussetzung für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Mit ganzheitlichen Optimierungen, zukunftsgerichteten Innovationen, flexiblen Lieferströmen und Strukturen sowie einer agilen Mannschaft begegnen wir den Herausforderungen der Zukunft. Im Geschäftsjahr 2018 übertraf die weltweite Fahrzeugfertigung mit 11,0 Mio. Einheiten den Vorjahreswert. Trotz anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen in vielen Märkten nahm die Produktivität im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,3% zu. Produktionsstrategie "Intelligent vernetzt" Die Produktion unterstützt das Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" mit ihrer Funktionalbereichsstrategie "Intelligent vernetzt". Durch die intelligente Vernetzung von Menschen, Marken und Maschinen wollen wir die Kräfte und Potenziale unserer weltweiten Fertigung und Logistik bündeln und dadurch Synergien erschließen. Die Leitplanken sind unsere vier strategischen Zielfelder: ― Wandlungsfähiges Produktionsnetzwerk ― Effiziente Produktion ― Intelligente Produktionsprozesse ― Zukunftsfähige Produktionsarbeit Mit geschäftsbereichsspezifischen Initiativen haben wir inhaltliche Cluster gebildet, in denen kompetenzstarke Teams die für die Produktion im Konzern relevanten strategischen Themen bearbeiten. Die wettbewerbsfähige Gestaltung unseres weltweiten Produktionsnetzwerks, die Reduzierung und der Ausgleich von Umweltbelastungen entlang des Produktionsprozesses sind ebenso Beispiele wie die Digitalisierung mit ihren Auswirkungen auf Produktions- und Arbeitsprozesse sowie auf die Zusammenarbeit. Übergreifendes Ziel ist es, die Produktivität und die Profitabilität zu steigern. Mit der Produktionsstrategie haben wir die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Produktion geschaffen. Mit regelmäßigen Reviews stellen wir sicher, dass wir unsere Aktivitäten laufend an den aktuellen Herausforderungen ausrichten. Globales Produktionsnetzwerk Mit zwölf Marken und 123 Produktionsstandorten sind einheitliche Standards für Produktkonzepte, Anlagen, Betriebsmittel und Fertigungsprozesse ein wichtiger Bestandteil der zukunftsorientierten Fertigung. Diese Standards ermöglichen es uns, Synergien zu erzielen, flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren, ein flexibles Produktionsnetzwerk optimal auszulasten sowie Mehrmarkenstandorte zu realisieren. Aktuell sind bereits knapp die Hälfte der 45 Pkw-Standorte Mehrmarkenstandorte. Ein Musterbeispiel ist weiterhin der Standort Bratislava: Hier werden Fahrzeuge der Marken Volkswagen Pkw, Audi, Porsche, SEAT und ŠKODA produziert. Der jüngste Mehrmarkenstandort ist Wolfsburg, wo im Herbst 2018 die Produktion des SEAT Tarraco anlief. Der Volkswagen Konzern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 ein weltweit führender Anbieter batterieelektrischer Fahrzeuge zu werden. Grundlage hierfür ist die Einführung des Modularen E-Antriebs-Baukastens MEB. Mit ihm werden wir unser Angebotsportfolio um weitere batterieelektrische Fahrzeuge ergänzen. Um Mehrmarkenprojekte und Elektromobilität in Verbindung mit bestehenden Konzepten wirtschaftlich zu gestalten, ist es wichtig, die Fertigung höchst flexibel und effizient auszurichten. Außerdem ist die maximale Nutzung von Synergiepotenzialen ein entscheidender Faktor für den Erfolg künftiger Fahrzeugprojekte. Der Einsatz von gleichen Teilen, Konzepten sowie Fertigungsprozessen ermöglicht die Reduzierung von Investitionen und die Chance, vorhandene Kapazitäten besser auslasten zu können. In Zukunft werden elektrifizierte Fahrzeugprojekte an Mehrmarkenstandorten hinzukommen, zum Beispiel in Zwickau und im chinesischen Anting. Wir entwickeln unsere Produktionskonzepte stetig weiter und richten sie auf neue Technologien aus. Dabei dient der in der Strategie verankerte Targetierungsprozess der Realisierung von ambitionierten Zielen in den einzelnen Projekten in einem geschäftsbereichsübergreifenden Vorgehen. Produktionsstandorte Das Produktionsnetzwerk des Volkswagen Konzerns umfasst 123 Standorte, an denen Pkw, Nutzfahrzeuge und Motorräder sowie Aggregate und Komponenten gefertigt werden. Mit 71 Standorten bleibt Europa unsere wichtigste Produktionsregion für die Fertigung von Fahrzeugen und Komponenten. Allein in Deutschland befinden sich 28 Standorte. Die Region Asien-Pazifik hat 34 Standorte. In Nordamerika sind es fünf und in Südamerika neun Standorte. In Afrika betreibt der Konzern vier Standorte. In 2018 haben wir 52 Produktionsanläufe durchgeführt, davon waren 29 neue Produkte beziehungsweise Produktnachfolger sowie 23 Produktaufwertungen oder Derivate. Die Auslastung der Standorte im Produktionsnetzwerk des Volkswagen Konzerns wird durch die Belieferung mit Teilesätzen als Completely-Knocked-Down (CKD)-Standort weiter gestärkt. FAHRZEUGPRODUKTIONSSTANDORTE DES VOLKSWAGEN KONZERNS Anteil an der Gesamtproduktion 2018 in Prozent Das Konzern-Produktionssystem Unser Ziel ist die kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung unserer Abläufe an allen Standorten der Marken und Regionen. Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung exzellenter Prozesse in der Produktion und im produktionsnahen Umfeld ist das Konzern-Produktionssystem, das wir weiter festigen und dessen Durchdringungsgrad wir erhöhen. Im Vordergrund stehen dabei die Themen Führung sowie Verantwortung des Einzelnen, die in eine Kultur der wertschätzenden Zusammenarbeit eingebettet sind. Für die Erreichung des Ziels, weiterhin Produkte mit hoher Qualität und hohem Kundennutzen zu wettbewerbsfähigen Kosten fertigen zu können, muss eine Fabrik optimal ausgelastet werden. Möglich wird das durch eine frühzeitige Standardisierung von Fertigungsprozessen und Betriebsmitteln. Grundlage hierfür ist die sogenannte Konzeptgleichheit: Sie sorgt dafür, dass in den Entwicklungs- und Produktionsbereichen der Marken gemeinsame Konstruktionsprinzipien, Fügetechniken und Fügefolgen, aber auch Verbau- und Anbindungskonzepte angewandt werden. Mit Hilfe der Konzeptgleichheit wird ein Fundament geschaffen, auf dem effiziente Logistik- und Fertigungsprozesse gestaltet werden können. Neue Technologien und Produktionsinnovationen Der 3D-Druck ist eine der Schlüsseltechnologien von Industrie 4.0 und der Digitalisierung der automobilen Wertschöpfungskette. Das Verfahren eröffnet in den Bereichen Entwicklung, Design und Produktion völlig neue Möglichkeiten. Aufgrund des digitalen Charakters der Technologie, die keinerlei Werkzeuge benötigt, lassen sich Bauteile flexibel und direkt aus digitalen Zeichnungen umsetzen sowie gänzlich neue Designs und Bauteilgeometrien verwirklichen. Die Technologie des 3D-Drucks wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich zur Erstellung von Prototypen verwendet und zeigt in den letzten Jahren eine rasante Weiterentwicklung, welche auch mit neuen Anwendungsfeldern bei Volkswagen einhergeht. Die Besonderheit dieser Technologie, auch "additive Fertigung" genannt, liegt im Einfluss entlang der gesamten automobilen Wertschöpfungskette. Sie reicht von der Anwendung für frühe Designstudien, in der Prototypenfertigung, für Werkzeuge und Betriebsmittel, für Kleinserienteile bis hin zur Herstellung von Ersatzteilen im After-Sales-Bereich. Die für den 3D-Druck verfügbaren Materialen reichen von Kunststoffen über Faserverbundmaterial bis hin zu metallischen Werkstoffen. Der Weg in Richtung Großserienanwendungen im Automobilbau ist jedoch noch weit. Volkswagen nutzt hier durch enge Zusammenarbeit seiner Marken die Vielfalt des Konzerns und arbeitet mit führenden Technologieanbietern und Forschungseinrichtungen zusammen. So setzt beispielsweise die Marke Volkswagen Pkw in Kooperation mit dem Druckerhersteller HP und dem Bauteilproduzenten GKN Powder Metallurgy als erster Automobilhersteller auf die neueste 3D-Druck-Technologie "HP Metal Jet". WESENTLICHE UMWELTKENNZAHLEN FÜR DIE PRODUKTION IM VOLKSWAGEN KONZERN1 ENERGIEVERBRAUCH in kWh pro Fahrzeug VOC-EMISSIONEN3 in kg pro Fahrzeug FRISCHWASSERVERBRAUCH in m3 pro Fahrzeug CO2-EMISSIONEN in kWh pro Fahrzeug ZU BESEITIGENDER ABFALL in kg pro Fahrzeug 1 Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen; Vorjahrswerte angepasst. 2 Veränderung 2018 gegenüber 2010. 3 Flüchtige organische Verbindungen (VOC). Bei der Konzeption und Einführung von neuen Technologien in der Produktion werden die betroffenen Mitarbeiter von Beginn an in die Umgestaltung der Arbeitsplätze und der Abläufe einbezogen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die erforderliche Akzeptanz der neuen Technologien und Lösungen. Umwelteffiziente Fertigung Ein Element der Produktionsstrategie ist die Initiative Ökologisch vorbildliche Produktion. Hier arbeiten wir bis 2025 an vier Schwerpunktthemen: ― Setzen und Erreichen von ambitionierten Umweltzielen für die Produktion ― Erarbeiten und konzernweites Ausrollen einer langfristigen Vision der Umweltziele in der Produktion ― Stärken des Umweltbewusstseins der Mitarbeiter und Integration von relevanten Umweltaspekten in Prozessen ― Erreichen von Spitzenplätzen bei namhaften Umweltrankings In diesem Rahmen hat sich der Volkswagen Konzern zum Ziel gesetzt, in der Produktion die fünf Umweltkennzahlen Energie- und Wasserverbrauch, Abfälle zur Beseitigung sowie CO2- und VOC-Emissionen je produziertes Fahrzeug - ausgehend vom Stand des Jahres 2010 - bis 2025 um 45 % zu verringern. Dieses Ziel gilt für alle Produktionsstandorte des Konzerns, abgeleitet aus unseren ökologischen Anforderungen an die Fertigungsprozesse, die in den Umweltgrundsätzen des Konzerns verankert sind. Die oben stehenden Grafiken zeigen die Entwicklung dieser Indikatoren. Wir fördern weltweit die Vernetzung und den Austausch zwischen den Marken, um Synergien zu heben. Unsere Umweltexperten treffen sich regelmäßig in Arbeitsgruppen; außerdem schulen wir unsere Mitarbeiter zum Thema Umweltschutz. Um standortspezifische Einsparmaßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, analysiert die Task Force Umwelt die Fertigungsprozesse und Fabrikversorgungsanlagen sowie die Ressourcen- und Energieströme an den Konzernstandorten und bewertet die jeweiligen Auswirkungen der Effizienzmaßnahmen. Mit den Erfahrungen aus den Analysen in mehreren Marken und Regionen kann das Team systematisch den Maßnahmentransfer stärken und vorantreiben. In einem IT-gestützten System erfassen und katalogisieren wir Umweltmaßnahmen, die wir für einen konzernweiten Best-Practice-Austausch zur Verfügung stellen. Im Berichtsjahr wurden in diesem System rund 1.500 umgesetzte Maßnahmen im Bereich Umwelt und Energie dokumentiert, die der Verbesserung der Infrastruktur und der Produktionsprozesse von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen dienen. Diese Aktivitäten lohnen sich in ökologischer und ökonomischer Hinsicht. Mit vielen effektiven und innovativen Maßnahmen wurde auch im Berichtsjahr wieder die Reduzierung der Umweltindikatoren vorangetrieben, wobei zugleich Produktionsprozesse verbessert wurden. Green Logistics Zur ökologischen Ausrichtung des Volkswagen Konzerns trägt die Logistik bei, indem die gesamte Transportkette im Hinblick auf Emissionen analysiert wird. Die Initiative Green Logistics fördert alternative Fortbewegungsmittel sowie nachhaltige, energieeffiziente Transportsysteme. Aufbauend auf dem im September 2017 mit dem LNG-Truck-Day begonnenen Dialog von der Konzern-Logistik und Scania mit Spediteuren, Behörden und Mineralölgesellschaften wird das Thema LNG-Lkw (LNG, Liquefied Natural Gas-Erdgas) nun umgesetzt. Ziel ist es, dass LNG-Lkw künftig auf vielen Strecken fahren und dafür das entsprechende Tankstellennetz vorhanden ist. Die Konzern-Logistik plant, mit den Dienstleistern mittelfristig in Norddeutschland ungefähr 100 LNG-Lkw einzusetzen. Die ersten Lkw fahren seit Januar 2019 auf den Straßen. Mit Blick auf die Transportleistung ist die Seeschifffahrt ein weiterer wesentlicher Ansatzpunkt, um CO2-Emissionen einzusparen. Ab Mitte 2019 stellt die Volkswagen Konzern-Logistik zwei mit Flüssigerdgas betriebene Charterschiffe in den Dienst. Die emissionsarmen LNG-Schiffe werden zwischen Europa und Nordamerika Fahrzeugmodelle des Volkswagen Konzerns befördern. Damit unsere Mitarbeiter den Weg zur Erreichung unserer Umweltziele bestmöglich unterstützen und mitgestalten können, sind interne Schulungen zum Thema Green Logistics sowie Vorträge an Hochschulen fester Bestandteil der Ausbildung. MARKETING UND VERTRIEB Für Marketing und Vertrieb haben wir im Rahmen unseres Zukunftsprogramms eine Strategie erarbeitet, die unter dem Motto "Customer Delight" auf eine neue Stufe der Kundenbegeisterung abzielt. Dabei verstehen wir uns als innovativer und nachhaltiger Mobilitätsanbieter für alle gewerblichen und privaten Kunden weltweit - mit einem einzigartigen Produktportfolio, das zwölf erfolgreiche Marken und innovative Finanzdienstleistungen umfasst. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir einen Meilenstein unserer TOGETHER Vertriebsstrategie erreicht: Gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern und Importeuren haben sich unsere Pkw-Marken auf ein Vorgehen zur Integration neuartiger Produkte und Services in das Vertriebsnetz verständigt. Im Vordergrund steht dabei der sichere Umgang mit Kundendaten und die Art und Weise, wie diese bei digitalen Produkten und Services oder beim Fahrzeugkauf verarbeitet werden. In vielen Ländern wurden die gesetzlichen Anforderungen an den Umgang mit Kundendaten verschärft. Gleichzeitig stehen neue Konzernfahrzeuge vor ihrer Markteinführung, die permanent mit dem Internet verbunden sind. Wir investieren verstärkt in Vertriebssysteme und -prozesse mit dem Ziel, das individuelle Kundenerlebnis in allen Vertriebskanälen weiter zu digitalisieren und zu verbessern. Die optimale Abdeckung von Märkten, Kundensegmenten und Kundenbudgets steht im Fokus einer strategischen Konzerninitiative. Dazu etablieren wir eine automobilspezifische Kundensegmentierung, um die Positionierung unserer Marken zu steuern. Gleichzeitig untersuchen wir die globalen Märkte nach Ertragspotenzialen. Diese Methodik ist bereits für Europa und China etabliert und wurde 2018 auf weitere Märkte ausgeweitet, unter anderem die USA und Brasilien. Sie wird kontinuierlich im Strategie- und Produktprozess angewendet und regelmäßig vor dem Hintergrund neuer Marktanforderungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Kundenzufriedenheit und Kundentreue Der Volkswagen Konzern richtet seine Vertriebsaktivitäten darauf aus, seine Kunden zu begeistern. Das hat für uns höchste Priorität, denn begeisterte Kunden sind unseren Marken treu und empfehlen unsere Produkte und Dienstleistungen weiter. Neben der Zufriedenheit mit unseren Produkten und Services legen wir Wert auf eine emotionale Bindung unserer Kunden an unsere Marken. Dabei ist es uns wichtig, Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen. Um unseren Erfolg auf diesem Gebiet zu messen, erheben und analysieren wir für die großen Pkw-produzierenden Marken zwei strategische Kennzahlen: ― Loyalitätsrate. Anteil der Kunden unserer Pkw-Marken, die erneut ein Konzernmodell gekauft haben. Die Marken Volkswagen Pkw, Audi, Porsche und ŠKODA belegen in der Loyalität dank ihrer treuen Kunden im Wettbewerbsvergleich seit mehreren Jahren vordere Plätze in den europäischen Kernmärkten, auch wenn sich bei den Marken Volkswagen Pkw und Audi infolge der Dieselthematik ein leichter Rückgang in der Loyalitätsrate zeigt. Im Vergleich zu anderen Herstellergruppen belegt der Volkswagen Konzern in den europäischen Kernmärkten bezüglich der Loyalität weiterhin einen Spitzenrang mit deutlichem Abstand zum Wettbewerb. ― Eroberungsrate. Anteil der gewonnenen Pkw-Kunden an der Gesamtzahl aller möglichen Neukunden. Auch hier belegt der Volkswagen Konzern im Wettbewerbsvergleich einen Spitzenrang, hauptsächlich aufgrund der guten Werte der Marke Volkswagen Pkw. Auf den europäischen Kernmärkten hat sich 2018 für die Marke Volkswagen Pkw der infolge der Dieselthematik entstandene Abwärtstrend für Markenimage und Markenvertrauen nicht weiter fortgesetzt. Nach den ersten Erholungsanzeichen im Jahr 2017 stabilisierten sich die Werte im Berichtsjahr weiter. Porsche belegt im Imageranking weiterhin den Spitzenplatz. Auch im Lkw-Geschäft messen wir die Zufriedenheit der Kunden mit unseren Produkten und Dienstleistungen anhand einer strategischen Kennzahl: ― Kundenzufriedenheit. In den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten wollen wir mit dem Zufriedenheitswert unserer Nutzfahrzeugmarken zu den führenden Unternehmen der Branche gehören. Zur Einschätzung dieser Kriterien greifen wir auf Kundenzufriedenheitsstudien zurück, die uns auch im Berichtsjahr sehr hohe Zufriedenheitswerte im Rahmen unserer Zielsetzung geliefert haben. Im Finanzdienstleistungsgeschäft erheben wir zwei strategische Kennzahlen: ― Kundenzufriedenheit. Die Zufriedenheit unserer Kunden resultiert neben einem kundenorientierten Produktangebot aus der Serviceorientierung unserer Mitarbeiter. Bei der jährlichen Messung sind die beiden Aspekte geeignete Indikatoren für die kritische Bewertung, ob wir unser Ziel von 90% Kundenzufriedenheit im Jahr 2025 realisieren werden. Im Jahr 2018 lagen wir mit einem Zufriedenheitswert von 82% im erwarteten Rahmen. Unser Anspruch ist, unsere Kunden vollumfänglich zufrieden zu stellen. Dafür erarbeiten wir auf Länderebene aktuelle Maßnahmen. ― Kundenloyalität. Nur wenn unsere Kunden mit unserem Produktangebot und unserem Service zufrieden sind, entstehen Vertrauen und Loyalität in unsere Dienstleistungen. Die Wiederabschlussquoten, die regelmäßig auf Basis der Produktabschlüsse unserer Kunden - Finanzierungs- und Leasingverträge für den Neuerwerb eines Fahrzeugs des Volkswagen Konzerns - erhoben werden, zeigen mit aktuell 20% das Vertrauen der Kunden in unsere Finanzdienstleistungen. Mit ambitionierten Zielwerten von 50% für das Jahr 2025 untermauern wir die Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Elektromobilität und Digitalisierung im Konzern-Vertrieb Im Rahmen unserer "Roadmap E" wollen wir bis 2025 unseren Kunden weltweit mehr als 80 neue elektrifizierte Modelle anbieten können, davon rund 50 rein batterieelektrische Fahrzeuge und 30 Plug-in-Hybride. Diese Offensive wird ergänzt um kundenorientierte Angebote rund um das Fahrzeug wie kundenspezifische Ladeinfrastrukturlösungen sowie mobile Online-Dienste. Damit entwickelt sich der Volkswagen Konzern vom Automobilhersteller zum Mobilitätsdienstleister - was an den Vertrieb ganz neue Herausforderungen stellt. Die Chancen der Digitalisierung, unter anderem eine verbesserte Kundenansprache, nutzen wir im Vertrieb sehr gezielt. Grundlage für unser Handeln ist eine klar definierte Strategie, die umfangreiche Kooperationen zwischen den Marken erfordert, um größtmögliche Synergien zu erzielen. Unser Ziel ist hier, für die Kunden unserer Marken ein ganz neues Produkterlebnis zu schaffen, das durch eine nahtlose Kommunikation besticht - vom ersten Kaufinteresse über die Inspektionen bis zum Verkauf des Fahrzeugs als Gebrauchtwagen. Damit erschließen wir uns neue Geschäftsmodelle rund um das vernetzte Fahrzeug, insbesondere für Mobilitäts- und Servicedienstleistungen. Das Fahrzeug wird zum Bestandteil der digitalen Erlebniswelt des Kunden. Auch unsere internen Prozesse und Strukturen richten wir an den Methoden und neuen Arbeitsformen von digitalen Innovationen aus. Das Ergebnis sind bereichsübergreifende Projektteams, neue Formen der Zusammenarbeit, eine intensivere Beziehung zur internationalen Start-up-Szene, eine konsolidierte Venture-Capital-Kompetenz - als eine Form der Förderung innovativer Ideen und Geschäftsmodelle - sowie neue schlanke Systeme und cloud-basierte IT-Lösungen. Großkundengeschäft Geschäftsbeziehungen mit Großkunden sind oft langfristige Partnerschaften. Diese gewährleisten unter volatilen Rahmenbedingungen einen stabileren Fahrzeugabsatz als das Segment der Privatkunden. Gerade in Deutschland und im europäischen Ausland hat der Volkswagen Konzern einen festen Stamm gewerblicher Großkunden. Unser umfangreiches Produktangebot ermöglicht uns, ihre individuellen Mobilitätsanforderungen aus einer Hand zu erfüllen. In einem im Jahr 2018 um 0,2% gesunkenen Pkw-Gesamtmarkt in Deutschland ging der Anteil gewerblicher Großkunden an den Gesamtzulassungen auf 13,6 (14,1)% zurück. Der Anteil des Volkswagen Konzerns in diesem Kundensegment verringerte sich auf 44,0 (44,7)%. Außerhalb Deutschlands verzeichneten wir bei den Zulassungen gewerblicher Großkunden in Europa einen stabilen Konzernanteil von 25,2 (25,2) %. Die positive Entwicklung bis August zeigt, dass das Vertrauen der Großkunden in den Konzern weiterhin auf einem hohen Niveau liegt. Das infolge der Umstellung auf das Testverfahren WLTP vorübergehend eingeschränkte Modellangebot wirkte sich ab September 2018 belastend aus. After Sales und Service Neben dem individuellen Service ist die fristgerechte Versorgung mit Originalteilen maßgeblich für die Zufriedenheit unserer Pkw-Kunden im After-Sales-Bereich. Die Originalteile unserer Pkw-Marken und die Kompetenz der Servicestationen stehen für ein Höchstmaß an Qualität und gewährleisten die Sicherheit und den Werterhalt der Kundenfahrzeuge. Mit unserem weltweiten After-Sales-Netzwerk mit über 130 eigenen Depots gewährleisten wir, dass nahezu alle Servicepartner rund um den Globus innerhalb von 24 Stunden beliefert werden können. Wir verstehen uns als Komplettanbieter für alle kundenrelevanten Produkte und Dienstleistungen im After-Sales-Geschäft. Gemeinsam mit unseren Partnern sorgen wir für die weltweite Mobilität unserer Kunden. Die Partnerbetriebe bieten das komplette Portfolio von Serviceleistungen für alle Fahrzeugklassen an. Wir erweitern kontinuierlich unser Angebot maßgeschneiderter Dienstleistungen, um den Komfort und die Zufriedenheit unserer Kunden zu steigern. Im Rahmen des Projekts Digital After Sales modernisieren wir die Abläufe und IT-Systeme im After-Sales-Bereich. Mit einem Ansatz, der sowohl die Händler als auch die Kunden mit ihren besonderen Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Produkt- und Serviceentwicklung stellt, wollen wir einerseits administrative Zeit im Handel durch automatisierte und ineinander greifende Dienstleistungen reduzieren und andererseits vorhandene IT-Systeme stabilisieren sowie Effizienzen heben. Innovative, digitale After-Sales-Dienstleistungen sollen zudem das Kundenerlebnis verbessern. Auch unser Nutzfahrzeuggeschäft steht weltweit für höchste Qualität der Produkte und für Kundennähe. Unsere Palette von Lkw, Bussen und Motoren ergänzen wir um Dienstleistungen, die Kraftstoffeffizienz, Zuverlässigkeit und eine hohe Verfügbarkeit der Fahrzeuge gewährleisten. Der Werkstattservice und die Serviceverträge bieten den Kunden eine hohe Qualität und ein hohes Maß an Sicherheit. Wartungszeiten und -kosten senken wir mit Blick auf die Gesamtbetriebskosten der Fahrzeuge, zu deren Werterhalt wir beitragen. Im Bereich Power Engineering helfen wir unseren Kunden mit MAN PrimeServ, die Verfügbarkeit von Anlagen sicherzustellen. Das globale Netzwerk mit mehr als 100 PrimeServ-Standorten garantiert eine große Kundennähe und bietet unter anderem Ersatzteile in Originalqualität, kompetenten technischen Service sowie langlaufende Wartungsverträge. KONZERN-QUALITÄTSMANAGEMENT Die Zufriedenheit unserer Kunden hängt maßgeblich von der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen ab. Zufrieden und loyal sind Kunden vor allem dann, wenn ihre Erwartungen an ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllt oder sogar übertroffen werden. Im gesamten Verlauf des Produkterlebnisses bestimmen Anmutung, Zuverlässigkeit und Service die vom Kunden wahrgenommene Qualität. Wir haben den Anspruch, unsere Kunden in sämtlichen Bereichen positiv zu überraschen und zu begeistern, um sie auf diese Weise von unserer hervorragenden Qualität zu überzeugen. Strategie des Konzern-Qualitätsmanagements Wir leben herausragende Qualität und sichern verlässliche Mobilität für unsere Kunden weltweit - an diesem strategischen Ziel richtet das Konzern-Qualitätsmanagement sein Handeln aus. In allen Phasen der Produktentstehung und -bewährung übernehmen das Konzern-Qualitätsmanagement und die Qualitätsorganisationen der Marken eine aktive Rolle und leisten so einen wichtigen Beitrag zu erfolgreichen Produktanläufen, hoher Kundenzufriedenheit sowie geringen Garantie- und Kulanzkosten. Im Rahmen des Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" haben wir in Abstimmung mit den Marken die Strategie des Konzern-Qualitätsmanagements entwickelt. Schwerpunkte bilden unter anderem die Themen Digitalisierung, neue Technologien und Geschäftsfelder sowie einheitliche Prozesse, Methoden und Standards bei allen Marken. Die voranschreitende Digitalisierung stellt auch den Volkswagen Konzern vor große Herausforderungen: Immer mehr digitale Produkte und Dienstleistungen werden entwickelt und in den Markt eingeführt. Um bei dieser Vielfalt auch weiterhin das gewohnte Qualitäts- und Sicherheitsniveau gewährleisten zu können, müssen wir unsere Qualitätsmaßnahmen entsprechend anpassen. Beispielsweise wächst mit zunehmender Funktionsvielfalt und Komplexität der Fahrerassistenzsysteme - bis hin zu autonomen Fahrzeugen - auch der Umfang der Software. Wir haben daher im Konzern und in den Marken die Prozesse und Strukturen der sogenannten Smart-Quality-Organisationen eingeführt; im Berichtsjahr haben wir diesen Vorgang abgeschlossen. Smart-Quality-Organisationen entwickeln unter anderem die Methoden weiter, mit denen wir die Software-Entwicklung bei ausgewählten kritischen Merkmalen begleiten und sicherstellen können, dass die Qualitätsanforderungen eingehalten werden. Zugleich nutzen wir den digitalen Fortschritt, um unsere bestehenden Prozesse und Strukturen weiter zu optimieren: Beispielsweise setzen wir virtuelle Messtechniken oder Big-Data-Analysen ein, wenn bei Fahrzeugen, die sich im Markt befinden, Qualitätsprobleme auftreten. Die angesichts dieser Rahmenbedingungen entwickelte Strategie des Konzern-Qualitätsmanagements umfasst die folgenden vier Zielfelder: ― Wir begeistern unsere Kunden mit herausragender Qualität, indem wir die Merkmale der von ihnen wahrgenommenen Qualität verstehen und in unseren Produkten realisieren. ― Wir tragen zu wettbewerbsfähigen Produkten mit optimalen Qualitätskosten bei, indem wir robuste Prozesse sicherstellen und so den Prüfaufwand je Fahrzeug reduzieren. ― In kritischen Unternehmensprozessen stärken wir das Mehr-Augen-Prinzip und überwachen die Einhaltung der Meilensteine noch intensiver. ― Wir werden ein exzellenter Arbeitgeber, indem wir uns noch intensiver für die persönliche Weiterentwicklung jedes einzelnen Mitarbeiters einsetzen. Um unsere Ziele zu erreichen, treiben wir verschiedene Qualitätsinitiativen voran. Alle legen ihren Fokus auf Themen, die für den Erfolg der Qualitätsorganisationen im Volkswagen Konzern entscheidend sind. Beitrag zu den strategischen Kennzahlen des Konzerns Den Beitrag des Qualitätsmanagements messen wir für die großen Pkw-produzierenden Marken anhand einer strategischen Kennzahl: ― Liegenbleiber 12 MIS. Die Kennzahl stellt die Anzahl der Liegenbleiber je 1.000 Fahrzeuge nach zwölfmonatiger Einsatzdauer (MIS - months in service) dar. In diesen Wert gehen alle Konzernfahrzeuge ein, die von den Händlern auf dem deutschen Markt als Liegenbleiber gekennzeichnet wurden. Nachdem die Liegenbleiberquote des Volkswagen Konzerns im Markt Deutschland seit 2014 kontinuierlich zurückging, war im Herstelljahr 2017 insgesamt wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Von den sechs einbezogenen Marken haben sich Audi, SEAT und Porsche im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Die Marken Volkswagen Pkw, ŠKODA und Volkswagen Nutzfahrzeuge wiesen leicht steigende Werte auf. Die für das Herstelljahr 2017 verzeichneten Quoten der Marken liegen innerhalb beziehungsweise leicht oberhalb des jeweils angestrebten Korridors. Qualität hat für den Volkswagen Konzern oberste Priorität. Deshalb ist es das Ziel aller Konzernmarken, den Anteil der Liegenbleiber kontinuierlich zu senken. Im Bereich Lkw und Busse messen wir unseren Erfolg ebenfalls anhand einer strategischen Kennzahl: ― Claims per vehicle 12 MIS Truck. In diese Kennzahl gehen die Schadensfälle aus Sachmängelhaftung je 1.000 Fahrzeuge nach zwölfmonatiger Einsatzdauer ein. MAN und Scania erheben sie jeweils weltweit für ihre Produkte. MAN verzeichnete zu Beginn des Geschäftsjahres aufgrund eines inzwischen behobenen, branchenübergreifenden Problems einen leichten Anstieg der Schadensfälle. Durch konsequentes Qualitätsmanagement konnten beide Marken im weiteren Jahresverlauf ihre Kennzahlen auf einem guten Niveau halten. Gesetzes- und Regelkonformität Die Gesetzes- und Regelkonformität unserer Produkte besitzt in unserer Arbeit höchsten Stellenwert. Wir haben das Mehr-Augen-Prinzip - die gegenseitige Unterstützung und Kontrolle der Geschäftsbereiche - weiter gestärkt und zusätzliche wichtige Prozesse eingeführt, unter anderem zur Software-Absicherung. Bei allen Marken wird die Entwicklung von Software seit dem Berichtsjahr von Qualitätsmeilensteinen flankiert: Hier werden im Mehr-Augen-Prinzip all die Systeme, Komponenten oder Bauteile abgesichert, die sich unmittelbar auf die Sicherheit, Zulassung oder Funktion eines Fahrzeugs auswirken und daher besonderer Sorgfalt bedürfen. In der Serienphase achten wir zudem noch strenger als bisher darauf, die Konformitätsprüfungen unserer Produkte - insbesondere in Bezug auf den Ausstoß von Emissionen und den Kraftstoffverbrauch - unter Einbeziehung aller beteiligten Geschäftsbereiche durchzuführen und zu bewerten. Auch dem Qualitätsmanagementsystem widmen wir noch mehr Aufmerksamkeit als bisher und stärken konzernweit das bereichsübergreifende Prozessdenken. Das Qualitätsmanagement im Volkswagen Konzern orientiert sich an der im Jahr 2015 überarbeiteten Norm ISO 9001: Sie muss erfüllt sein, damit wir die Typgenehmigung für die Herstellung und den Vertrieb unserer Fahrzeuge erhalten. Im Berichtsjahr haben wir in zahlreichen System-Audits überprüft, ob unsere Standorte und Marken die Anforderungen der Norm erfüllen. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Bewertung des Risikos einer Nichteinhaltung definierter Abläufe. Unsere Qualitätsmanagement-Berater achten darauf, dass diese und weitere neue Anforderungen sowie behördliche Vorschriften umgesetzt und eingehalten werden; sie werden dabei vom Konzern-Qualitätsmanagement unterstützt. Mit diesen und weiteren Maßnahmen trägt das Konzern-Qualitätsmanagement dazu bei, dass sowohl wir als Hersteller als auch unsere Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beachtung regionaler Anforderungen In den verschiedenen Regionen der Welt sind die Wünsche unserer Kunden in Bezug auf neue Fahrzeugmodelle sehr heterogen. Daher besteht eine weitere wichtige Aufgabe des Konzern-Qualitätsmanagements darin, diese regionalen Besonderheiten zu erkennen und zu priorisieren, so dass sie in die Entwicklung neuer und die Produktion etablierter Fahrzeugmodelle einfließen können - zusammen mit anderen wichtigen Kriterien wie der lokal verfügbaren Kraftstoffqualität, den Straßenverhältnissen, der Verkehrsdichte, dem landestypischen Nutzungsverhalten und nicht zuletzt der lokalen Gesetzgebung. Zur Erfassung regionsspezifischer Kundenanforderungen nutzen wir hauptsächlich Marktstudien und Kundenbefragungen. Um eine angemessene Qualitätsanmutung unserer Fahrzeuge im Wettbewerbsvergleich sicherzustellen, haben wir bereits 2017 unser Fahrzeug-Audit neu ausgerichtet und dabei regionale Kundenbedürfnisse stärker mit einbezogen. Jede Marke legt gemeinsam mit den einzelnen Regionen fest, wie ihr Produkt dort positioniert werden soll. Dadurch stärken wir die Verantwortung der Marken und investieren weniger in Merkmale, die von Kunden nicht wahrgenommen werden. Damit wir beim Audit vergleichbare Ergebnisse erhalten, gelten einheitliche Qualitätsmaßstäbe über alle Marken und Regionen hinweg. Wir passen sie laufend an die sich wandelnden Anforderungen an. Seit mehr als 40 Jahren sind weltweit Auditoren für uns im Einsatz; sie beurteilen die auslieferungsbereiten Fahrzeuge aus Kundensicht und sorgen dafür, dass die Fahrzeuge die definierten Qualitätsmaßstäbe einhalten. MITARBEITER Der Volkswagen Konzern ist einer der größten privaten Arbeitgeber weltweit. Am 31. Dezember 2018 beschäftigten wir - die chinesischen Gemeinschaftsunternehmen einbezogen -664.496 Mitarbeiter, das sind 3,5% mehr als Ende 2017. Ihre Verteilung auf das In- und Ausland blieb im vergangenen Jahr weitgehend stabil: Ende 2018 arbeiteten 44,1 (44,8) % der Belegschaft in Deutschland. Personalstrategie und Grundsätze der Personalpolitik Mit der Personalstrategie "Empower to transform", führt der Konzern zentrale und erfolgreiche Ansätze seines Human-Resources-Managements fort. Hierzu gehören die ausgeprägte Stakeholder-Orientierung in der Unternehmens-Governance, umfassende Partizipationsrechte für die Mitarbeiter, exzellente Qualifizierungsmöglichkeiten und das Leitbild langfristiger Betriebszugehörigkeit durch systematische Mitarbeiterbindung. Hinzu kommt der Anspruch, Leistung und Vergütung in eine angemessene Balance zu bringen. Gleichzeitig setzt die neue Personalstrategie innovative Akzente: Hierarchien werden zurückgenommen und moderne Arbeitsformen wie agiles Arbeiten - ein Ansatz, bei dem die Verantwortung für die Arbeitsorganisation weitgehend an die Teams übertragen wird - sollen ausgebaut werden. Kooperierende Roboter werden künftig körperlich schwere Arbeiten in der Fabrik erleichtern und digitale Prozesse in der Verwaltung Abläufe vereinfachen. Im Personalbereich orientieren wir uns an fünf übergreifenden Zielen: ― Der Volkswagen Konzern will mit sämtlichen Marken und Gesellschaften weltweit ein exzellenter Arbeitgeber sein. ― Kompetente und engagierte Mitarbeiter streben nach Spitzenleistungen bei Innovation, Wertschöpfung und Kundenorientierung. ― Eine zukunftsfähige Arbeitsorganisation sichert optimale Arbeitsbedingungen in Fabrik und Büro. ― Eine vorbildliche Unternehmenskultur schafft ein offenes, durch gegenseitiges Vertrauen und Kooperation geprägtes Arbeitsklima. ― Die Personalarbeit des Unternehmens ist umfassend mitarbeiterorientiert, strebt aber auch nach operativer Exzellenz und erbringt strategische Wertbeiträge. Im Verlauf des Berichtsjahres 2018 haben wir weiter an unserem Diversity-Management-Programm gearbeitet, das wir unternehmensweit einführen. Angesichts der kulturellen Vielfalt in unseren globalen Märkten und der zunehmenden wirtschaftlichen Dynamik setzt der Erfolg im Wettbewerb eine immer größere Bandbreite an Erfahrungen, Weltansichten, Problemlösungen und Produktideen voraus. Hier bietet die Diversität unserer Belegschaft Innovationspotenziale, die wir in Zukunft noch besser nutzen wollen. Kern des Diversity-Managements bei Volkswagen ist die verbindliche Vorgabe von Frauenanteilen im Management, verbunden mit Zielen für den Internationalisierungsgrad im Top-Management. MITARBEITER NACH KONTINENTEN in Prozent, Stand 31. Dezember 2018 Auch einen breit angelegten Kulturwandel in Richtung größere Offenheit und Transparenz treiben wir in Einklang mit unserer Unternehmensstrategie voran. Das gemeinsame Wertefundament und die Grundlage für den Kulturwandel in allen Marken und Gesellschaften bilden sieben Volkswagen Konzerngrundsätze, die 2018 formuliert wurden: ― Wir tragen Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. ― Wir sind aufrichtig und sprechen an, was nicht in Ordnung ist. ― Wir wagen Neues. ― Wir leben Vielfalt. ― Wir sind stolz auf die Ergebnisse unserer Arbeit. ― Wir statt ich. ― Wir halten Wort. Konzernweite Aktivitäten wie der "Teamdialog" fördern die Auseinandersetzung mit den Konzerngrundsätzen. Ebenfalls 2018 haben wir damit begonnen, unseren neuen Ansatz in der Personalentwicklung konzernweit umzusetzen. Künftig zeichnen sich die Entwicklungswege ins Management durch mehr Eigenverantwortung, stärkere Transparenz sowie erhöhten Praxisbezug aus und beziehen Mitarbeiter unterschiedlicher Hierarchieebenen bei der Beurteilung der Kandidaten ein. Beim Umsetzen unserer Strategie "TOGETHER - Strategie 2025" haben wir im Berichtsjahr ein wesentliches Augenmerk darauf gelegt, inwieweit wir die Ziele der geltenden strategischen Kennzahlen erreichen. Für die Pkw-produzierenden Marken erheben und analysieren wir: ― Interne Arbeitgeberattraktivität. Die Kennzahl ergibt sich aus der Frage, ob die jeweilige Gesellschaft für den Befragten ein attraktiver Arbeitgeber ist, und wird im Rahmen des konzernweiten Stimmungsbarometers erhoben. Der Zielwert für das Jahr 2025 beträgt 89,1 von 100 möglichen Indexpunkten. Im Berichtsjahr wurden konzernweit 84,2 Indexpunkte erreicht, im Vorjahr waren es 85,2 Punkte. ― Externe Arbeitgeberattraktivität. Die Fähigkeit, Top-Talente für sich zu gewinnen, ist gerade in der Transformation des Unternehmens zu einem weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilitätslösungen und dem damit verbundenen Aufbau neuer Geschäftsfelder von entscheidender Bedeutung. Mit dieser strategischen Kennzahl überprüfen wir einmal im Jahr die Positionierung der großen Pkwproduzierenden Marken auf den Arbeitsmärkten für Absolventen und Young Professionals. Grundlage hierfür sind die Platzierungen bei den Umfragen renommierter Institute, in denen wir für alle Konzernmarken Bestwerte erzielen wollen. ― Diversity-Index. Im Zuge des konzernweiten Aufbaus eines Diversity-Managements wird in dieser strategischen Kennzahl der aktiven Belegschaft weltweit die Entwicklung des Anteils von Frauen im Management sowie die Internationalisierung im Top-Management berichtet. Sie untermauert insbesondere den Anspruch der Personalstrategie, mit ihren Maßnahmen zu einer vorbildlichen Führungs- und Unternehmenskultur beizutragen. Der Frauenanteil im Management lag im Jahr 2018 mit 13,8% auf Vorjahresniveau. Bis 2025 wollen wir den Frauenanteil im Management auf 20,2% steigern. Den Internationalisierungsgrad im Top-Management, dem obersten unserer drei Managementkreise, möchten wir bis 2025 auf 25,0% erhöhen; im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug er 19,2 (18,7)%. Im Lkw- und Busgeschäft erheben wir die strategische Zielerreichung mit Hilfe des Stimmungsbarometers und des markenübergreifenden Mitarbeiteraustauschs: ― Stimmungsbarometer. Anhand des Stimmungsindex wird die Zufriedenheit der Mitarbeiter und deren Identifikation mit dem Unternehmen ermittelt. Der Stimmungsindex ist der Mittelwert aus den Ergebnissen aller Antworten, die im Rahmen des Stimmungsbarometers regelmäßig eingehen. Das Ergebnis des Jahres 2018 liegt im Lkw- und Busgeschäft mit 76,4 (74,7) Indexpunkten über dem Wert des Vorjahres. ― Markenübergreifender Mitarbeiteraustausch. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Nutzfahrzeugmarken kontinuierlich zu intensivieren. So soll gleichzeitig der Aufbau fachlicher und internationaler Netzwerke ermöglicht werden. Mit dieser Kennzahl analysieren wir, wie viele Mitarbeiter im Rahmen von Rotationen in einer anderen Marke arbeiten. Auch im Jahr 2018 wurde diese Möglichkeit der Personalentwicklung zunehmend in Anspruch genommen. Für den Finanzdienstleistungsbereich wurde eine strategische Kennzahl definiert: ― Externes Arbeitgeberranking. Mit ihr stellen wir uns im grundsätzlich zweijährigen Rhythmus einem externen Benchmarking. Ziel ist es, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten, um bis 2025 als Arbeitgeber nicht nur in Europa, sondern weltweit zu den Top 20 zu gehören. So war die Volkswagen Financial Services AG in der letzten Teilnahme im Jahr 2016 in diversen nationalen und internationalen Arbeitgeber-Bestenlisten vertreten und lag mit Platz 12 im europäischen Spitzenfeld beim Arbeitgeberwettbewerb "Great Place to work". Qualifizierung und Weiterbildung Die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Volkswagen hängt maßgeblich vom Engagement und Wissen der Mitarbeiter ab. Qualifizierung wird bei Volkswagen sehr systematisch betrieben und ist an den sogenannten Berufsfamilien ausgerichtet. Hierzu gehören alle Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit auf Basis einer gemeinsamen Fachlichkeit ausüben und dafür verwandte Kompetenzen benötigen. Die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen für die jeweilige Tätigkeit sind in Kompetenzprofilen festgeschrieben, an denen sich die Qualifizierungsmaßnahmen ausrichten. Mitarbeitern im Volkswagen Konzern steht ein breites Spektrum von Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung - von der Weiterbildung zu allgemein unternehmensrelevanten Themen über spezifische Qualifizierungen bis hin zu Personalentwicklungsprogrammen. Dank dieser Angebote können sich Volkswagen Mitarbeiter ihr ganzes Berufsleben lang weiterentwickeln und ihr Wissen stetig vertiefen. Dabei lernen sie unter anderem von erfahrenen Kollegen, die als Experten in den Berufsfamilienakademien ihr Wissen an andere weitergeben. Qualifizierungsmaßnahmen sind am dualen Prinzip orientiert, das theoretische Inhalte mit dem praktischen Lernen im Beruf anhand der konkreten Aufgabe verknüpft. Neue Technologien können das Lernen und den Kompetenztransfer sinnvoll ergänzen. Diese Erkenntnis greift die Volkswagen Group Academy, der zentrale Qualifizierungsträger im Konzern, in unterschiedlichen Projekten auf. Ein Beispiel ist das Education Lab: Hier betreibt die Volkswagen Group Academy Bildungsforschung und analysiert Bildungstrends, erprobt gemeinsam mit Start-ups Technologien bei Volkswagen und entwickelt so neue Formen der Kompetenzentwicklung im Unternehmen. Ein Teil der Volkswagen Group Academy ist die AutoUni: Sie stellt dem Konzern zukunftsrelevantes Wissen zur Verfügung und bindet dafür interne Top-Experten und Hochschulen ein. Ihre Veranstaltungen werden als Programme und kooperative Studienmodule im sogenannten Blended-Learning-Format, bei dem Präsenz- und Online-Inhalte nebeneinander stehen, angeboten und um Vorträge und Konferenzen ergänzt. Mit dem im Oktober 2018 gestarteten Programm "Fakultät 73" geht Volkswagen neue Wege und qualifiziert von 2019 an 100 Software-Entwickler pro Jahrgang selbst, die für die digitale Transformation im Unternehmen benötigt werden. Das Programm der AutoUni richtet sich an Mitarbeiter mit IT-Grundkenntnissen sowie interne und externe Bewerber mit einer anderen passenden Erstqualifikation. Berufsausbildung und duales Studium Herzstück der Qualifizierung bei Volkwagen ist die Berufsausbildung beziehungsweise, für Junge Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung, das duale Studium. Zum Jahresende 2018 bildete der Volkswagen Konzern 19.244 Junge Menschen in rund 50 Ausbildungsberufen aus. Das duale Prinzip der Berufsausbildung haben wir in den vergangenen Jahren an vielen internationalen Konzernstandorten eingeführt und verbessern es kontinuierlich. Die Auszubildenden im Konzern erlernen ihren Beruf überwiegend nach dem dualen Prinzip. Einmal Jährlich zeichnet Volkswagen die besten Ausgebildeten im Konzern mit dem "Best Apprentice Award" aus. Auch nach ihrer Ausbildung sollen sich Berufsanfänger bei uns weiterentwickeln können. Besonders talentierte Junge Fachkräfte fördern wir daher in Talentkreisen. In diese zweijährigen Entwicklungs- und Qualifizierungsprogramme werden die besten 10% der Ausgebildeten eines Prüfungsjahrgangs der Volkswagen AG aufgenommen. Darüber hinaus haben Ausgebildete die Möglichkeit, mit dem Programm "Wanderjahre" für zwölf Monate bei einer Konzerngesellschaft im Ausland zu arbeiten. Im Berichtsjahr nahmen 27 Standorte des Volkswagen Konzerns in 17 Ländern an diesem Programm teil. Nicht zuletzt haben wir das Programm AGEBI+ entwickelt: Es fördert Ausgebildete mit Hochschulzugangsberechtigung, die einen für Volkswagen zukunftskritischen Studiengang in enger Verbindung mit der Praxis absolvieren wollen. Entwicklung von Hochschulabsolventen Volkswagen bietet Hochschulabsolventen und Young Professionals zwei strukturierte Einstiegs- und Entwicklungsprogramme an. Beim Traineeprogramm StartUp Direct erhalten die Trainees zwei Jahre lang - neben der Arbeit im eigenen Fachbereich - einen Überblick über das Unternehmen und nehmen an ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen teil. Hochschulabsolventen mit internationaler Ausrichtung können das 18-monatige Programm StartUp Cross durchlaufen. Ziel ist hier, das Unternehmen in seiner ganzen Vielfalt kennenzulernen und sich ein breites Netzwerk aufzubauen. Während der Teilnahme an dem Programm lernen die Nachwuchskräfte bei Einsätzen in verschiedenen Fachbereichen mehrere in- und ausländische Standorte kennen. Beide Programme umfassen auch einen mehrwöchigen Einsatz in der Produktion. 2018 hat die Volkswagen AG im Rahmen der Programme 164 Trainees eingestellt, davon waren 28,7% Frauen. Auch in den anderen Konzerngesellschaften sowie an den internationalen Konzernstandorten, etwa bei ŠKODA in Tschechien, bei SEAT in Spanien oder bei Scania in Schweden können Junge Menschen an Traineeprogrammen teilnehmen. Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und zielgruppenspezifische Entwicklungsprogramme Eine familienbewusste Personalpolitik ist für Volkswagen ein wesentliches Merkmal der Arbeitgeberattraktivität; insbesondere trägt sie dazu bei, mehr Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu entwickeln und mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Im Einklang mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen hat sich die Volkswagen AG bis zum Jahresende 2021 einen Frauenanteil von 13,0% für die erste Führungsebene und von 16,9 % für die zweite zum Ziel gesetzt. Zum 31. Dezember 2018 lag der Frauenanteil in der aktiven Belegschaft in der ersten Führungsebene bei 10,7 (10,4)% und in der zweiten bei 15,4 (14,0)%. FRAUENANTEI L Stand 31. Dezember scroll 2018 2017 Beschäftigte 16,5 16,3 Auszubildende1 27,5 28,8 Einstellung Hochschulabsolventen2 28,7 30,3 Management gesamt1 12,1 11,4 Management1 14,4 13,2 Oberes Management1 9,4 9,2 Top-Management1 7,0 6,5 1 Deutschland, ohne Scania, MAN und Porsche. 2 Volkswagen AG Um das Vorankommen von Potenzialträgerinnen im Unternehmen zu fördern, haben wir für jeden Vorstandsbereich Zielgrößen für die Entwicklung des Frauenanteils im Management festgelegt. Diesen Ansatz unterstützen vielfältige Maßnahmen, darunter markenübergreifende Mentoring Programme. In den vergangenen Jahren sind außerdem zahlreiche betriebliche Regelungen im Konzern in Kraft getreten, die es Beschäftigten erleichtern sollen, berufliche und private Anforderungen miteinander zu vereinbaren und das eigene Arbeitsmodell individuell zu gestalten. Hierzu gehören Arbeitszeitflexibilität, variable Teilzeit- und Schichtmodelle, Programme zur Freistellung für die Pflege von Angehörigen, betriebsnahe und betriebseigene Kinderbetreuungsangebote sowie mobile Arbeit. In der Volkswagen AG, die ihre Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit bereits 2016 abgeschlossen hatte, nutzten zum Ende des Berichtsjahres mehr als 17.800 Mitarbeiter die Möglichkeit einer flexibleren Arbeitsgestaltung. Gesundheitsvorsorge und Arbeitsschutz Das ganzheitliche Gesundheitsmanagement bei Volkswagen umfasst auch die Arbeitsorganisation, die Arbeitsplatzgestaltung, die Verhaltensergonomie, psychosoziale Aspekte, die Rehabilitation und Reintegration in das Berufsleben sowie Präventionsprogramme zu Volkskrankheiten. Zusätzlich zur klassischen arbeitsmedizinischen Vorsorge und zum Arbeitsschutz finden an nahezu allen Produktionsstandorten freiwillige, kostenlose und umfassende Vorsorgeuntersuchungen (Checkup) für alle Mitarbeiter statt. Um die Gesundheit, Fitness und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, folgen dem Checkup gesundheitsfördernde Maßnahmen, etwa zur Bewegung, zur Ernährung und zur seelischen Balance. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld im Volkswagen Konzern ist die Ergonomie der Arbeitsplätze. Diese entlang der gesamten Produktionskette und in allen Arbeitsprozessen laufend zu verbessern, ist uns ein wichtiges Anliegen. Gemeinsam mit Partnern aus der Wissenschaft arbeiten wir engagiert daran, möglichst flächendeckend moderne, nach ergonomischen Kriterien gestaltete Arbeitsplätze und innovative Arbeitsprozesse einzuführen. ALTERSSTRUKTUR DER BELEGSCHAFT DES VOLKSWAGEN KONZERNS Anteil zum 31. Dezember 2018 in Prozent Beteiligung der Mitarbeiter Mitsprache und Beteiligung der Mitarbeiter sind wichtige Pfeiler unserer Personalstrategie. Volkswagen setzt auf hohe Fachkompetenz und starken Teamgeist. Dazu gehört auch, dass Meinungen, Einschätzungen und kritische Einwände von Mitarbeitern Gehör finden. Mit dem Stimmungsbarometer, einer konzernweiten Befragung, erhebt das Unternehmen regelmäßig die Zufriedenheit der Beschäftigten, fragt aber auch nach der Ausprägung unserer Unternehmenskultur und der Art und Weise, wie zum Beispiel Compliance-Anforderungen umgesetzt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Folgeprozesse eingeleitet, in denen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Zur Befragung 2018 waren über 600.000 Mitarbeiter aus 175 Standorten und Gesellschaften in 50 Ländern eingeladen. Die Beteiligungsquote lag bei 79%. Der Mittelwert aus den Ergebnissen, die im Rahmen des Stimmungsbarometers regelmäßig eingehen - der Stimmungsindex - stellt eine wesentliche Kenngröße des Stimmungsbarometers dar und lag 2018 bei 78,9 von 100 möglichen Indexpunkten. Damit liegt der im Jahr 2018 erreichte Wert leicht über dem Wert des Vorjahres, der sich auf 78,3 Punkte belief. Darüber hinaus fördern wir das Engagement unserer Mitarbeiter auch mit Hilfe des Ideenmanagements: Die Mitarbeiter können ihre Kreativität und ihr Wissen in Form von Verbesserungsideen einbringen und tragen so dazu bei, Arbeitsabläufe schlanker zu gestalten, die Ergonomie am Arbeitsplatz weiter zu verbessern, Kosten zu senken und somit die Effizienz kontinuierlich zu steigern. Über das Ideenmanagement können sich Mitarbeiter aktiv an der Planung und Auslegung der Arbeit beteiligen. Darüber hinaus liefert das System mit einer Prämienstruktur monetäre Anreize. INFORMATIONSTECHNOLOGIE (IT) Volkswagen arbeitet engagiert an der Stärkung seiner digitalen Kompetenzen, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu gestalten und sicherzustellen. Dafür modernisieren wir unsere IT-Systeme kontinuierlich, sodass sie langfristig tragfähig sind, und überführen unsere Systeme und Anwendungen schrittweise in neue Cloud-Plattformen. Unser zentrales Anliegen ist, die Effizienz der IT-Systeme im gesamten Unternehmen weiter zu steigern und sie so weit wie möglich zu standardisieren. Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf den Ausbau von Know-how und IT-Spezialwissen, insbesondere in wichtigen digitalen Schlüsseltechnologien wie der Künstlichen Intelligenz und den Einsatz neuer IT-Technologien in Produkten, Services und Unternehmensprozessen. Die Digitalisierung greift Volkswagen besonders in seinen konzerneigenen IT-Labs in Wolfsburg, München, Berlin, San Francisco und Barcelona auf. In diesen Innovationszentren arbeiten Konzern-IT, Forschungseinrichtungen und Technologiepartner eng zusammen an Zukunftsthemen der Informationstechnologie, zum Beispiel Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, Quantencomputing, digitale Ökosysteme, intelligente Mensch-Roboter-Kooperation und Smart Mobility. Diese Labs fungieren als Testlabore für den Konzern, als Kompetenzzentren für diese Zukunftsthemen sowie als Verbindungsbüros zu Start-ups. Sie bieten uns die Möglichkeit, abseits der Linienorganisation mit neuen Technologien zu arbeiten und zu experimentieren. So lassen sich die Erfahrung und die strategische Kompetenz eines großen Unternehmens wie Volkswagen mit dem Pragmatismus und der Schnelligkeit von jungen Gründerfirmen verbinden. Hochspezialisierte Experten in den IT-Labs in San Francisco und München arbeiten beispielsweise daran, das Potenzial von Quantencomputern für unternehmerisch sinnvolle Anwendungsbereiche zu erschließen. Im Mittelpunkt stehen hier die Verkehrsflussoptimierung und die Simulation von Materialien und Legierungen. Erste experimentelle Projekte befassen sich zudem mit Möglichkeiten, das Potenzial von Quantencomputing mit selbstlernenden Systemen zu verbinden ("Quantum Machine Learning"). In IT-Erprobungsprojekten nutzen wir Künstliche Intelligenz, um sogenannte selbstlernende Systeme zu entwickeln. Diese lernen durch intelligente Datenanalyse und sollen Mitarbeiter beispielsweise bei wiederkehrenden administrativen Arbeitsschritten unterstützen, indem sie diese Tätigkeiten selbstständig vorbereiten und den Mitarbeitern zur Entscheidung geben. Chancen eröffnen sich auch durch das weitere Zusammenwachsen unterschiedlicher Geschäftsbereiche und der IT. Big-Data-Verfahren helfen uns zum Beispiel in der Produktion dabei, Maschinenstörungen zu analysieren und frühzeitig einzugreifen. Unsere Experten aus der Produktion und der Konzern-IT arbeiten daher gemeinsam an einer digitalen Plattform, die Systeme und Anlagen in der Fabrik zu einem integrierten Gesamtsystem verbindet. So lassen sich Effizienzsteigerungen realisieren und digitale Pilotprojekte deutlich einfacher in die bestehende Architektur integrieren. Angewandte Forschung in der intelligenten Mensch-Roboter-Kooperation sowie IT-Systeme zur Steuerung mobiler Assistenzrobotik und vernetzter Infrastruktur (Industrielles Internet der Dinge) sind außerdem wichtige Elemente bei der Digitalisierung in der Produktion des Volkswagen Konzerns. Im Hinblick auf die Forschung und Entwicklung bringt die Konzern-IT gemeinsam mit den Fachbereichen ebenfalls ihr Know-how ein. Beispielsweise machen digitalisierte Arbeitsinstrumente wie das "virtuelle Konzeptfahrzeug" den Produktentwicklungsprozess schneller und effizienter. In den sogenannten Software Development Centern (Software-Entwicklungszentren) entwickeln wir markenübergreifend Software für die digitalen Ökosysteme und für neue Unternehmensprozesse im Konzern. Wir behalten damit die Kompetenz zur schnellen und bedarfsgerechten Entwicklung von Software und IT-Lösungen im eigenen Unternehmen. Diese Fähigkeit wird im Zuge der digitalen Transformation des Unternehmens immer wichtiger. Die Initiative "IT für alle" soll allen Mitarbeitern der Volkswagen AG einen Zugang zu digitalen Medien und Arbeitsinstrumenten ermöglichen. Ziel ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit der Beschäftigten in Fabrik und Büro weiter zu verbessern. Ein wichtiges Thema ist dabei die zunehmende Erledigung dienstlicher Tätigkeiten über das mobile Endgerät. Den Wissenstransfer und die Vernetzung aller Mitarbeiter fördert das unternehmensinterne Netzwerk Group Connect. Die Plattform bringt Experten markenübergreifend und international miteinander in Kontakt. Die Einführung der Group Connect Applikation auch für private mobile Endgeräte vereinfacht dabei zusätzlich den Zugang für Mitarbeiter der direkten Bereiche. Die Sicherung der Daten und Systeme im Volkswagen Konzern ist ein weiterer Schwerpunkt unserer IT. Um auch den Schutz unserer Kunden gegen Cyberangriffe zu gewährleisten und die Rechtskonformität unserer Lösungen in Bezug auf nationale und internationale Vorschriften abzusichern, haben wir im Rahmen des Programms "Protected Customer" die Etablierung eines integrierten, marken- und regionsübergreifenden Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) weiter umgesetzt. Mittels einer ISMS-Toolbox bietet der Konzern Unterlagen, Templates und Hilfsmittel für die Implementierung eines eigenen ISMS allen Konzerngesellschaften und Marken im Konzern an. Wichtige zentrale Prozesse der Informationssicherheit wurden auf Basis der internationalen Norm ISO 27001 auditiert und zertifiziert. Sie ist die wichtigste Norm für Informations-Sicherheit und erstreckt sich neben der IT auch auf Themen wie Personalsicherheit, Compliance, physische Sicherheit und rechtliche Anforderungen. Ein Ziel des bis 2021 laufenden Programms ist außerdem, den kompletten Lebenszyklus unserer Fahrzeuge und die digitalen Mobilitätsdienste abzusichern. Im Geschäftsjahr 2018 lag ein weiterer Fokus der IT auf der konsequenten Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in einem Konzernprogramm gebündelt und in allen Unternehmensbereichen ausgerollt wurde. Dabei werden im Zuge der nachhaltigen Umsetzung der DSGVO die in den Marken vorhandenen Prozesse und Vorgehensweisen zum Schutz von Daten zusammengeführt und vereinheitlicht. Bei der Entwicklung neuer IT-Lösungen fließen die Anforderungen von Beginn an ein. Transparenz über Verarbeitung und Minimierung von Daten sind wesentliche Ziele, an denen wir kontinuierlich arbeiten. Zur Sicherstellung der nachhaltigen Einhaltung der DSGVO wird das Konzernprogramm in 2019 schrittweise in ein unternehmensweites Datenschutzmanagementsystem sowie eine Datenschutzorganisation überführt. Im Jahr 2015 war die Volkswagen AG Mitgründer der Deutsche Cyber-Sicherheitsorganisation GmbH (DCSO), die Schwerpunktwissen rund um das Thema Cybersicherheit aufbaut und sich zum bevorzugten Dienstleister der europäischen Wirtschaft auf diesem Gebiet entwickeln soll. Die DCSO ist Kompetenzzentrum und ein sogenannter Managed-Security-Service-Provider (Anbieter von ganzheitlichen IT-Sicherheitsleistungen) für den Schutz von Unternehmen gegen kriminelle Hacker, Wirtschaftsspionage, staatliche Angriffe und Sabotage. UMWELTSTRATEGIE Der Schutz der Umwelt ist im Zukunftsprogramm "TOGETHER - Strategie 2025" in den zentralen Zielen fest verankert. Als ein weltweit führender Anbieter nachhaltiger Mobilität wollen wir "Vorbild bei Umwelt" sein. Auf dieses Ziel arbeiten wir hin und übernehmen tagtäglich Verantwortung für die Umwelt. Bei der Verwirklichung der Vorbildrolle betrachten wir die Auswirkungen auf die Umwelt über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg: von der Herstellung inklusive der Lieferkette über die Nutzung bis zur Verwertung. Unser Ansatz erfasst dabei neben der globalen Herausforderung durch den Klimawandel auch andere wesentliche Umweltressourcen, insbesondere Wasser, Boden, Luft sowie Energie und Rohstoffe. Ein Maßstab, an dem wir uns messen lassen, sind die maßgeblichen Nachhaltigkeitsratings, in denen wir Spitzenplätze belegen wollen. Dazu haben wir die folgenden Zielfelder definiert: ― Kontinuierliche Verbesserung unserer CO2-Bilanz (Carbon Footprint) ― Kontinuierliche Reduzierung der Schadstoffemissionen ― Kontinuierliche Reduzierung des Ressourcenverbrauchs Mit dem Dekarbonisierungsindex (DKI) definieren wir in diesem Zusammenhang eine strategische Messgröße, mit der wir den Fortschritt dokumentieren. Er misst die CO2-Emissionen der Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um ihn zu berechnen, wird der CO2-Fußabdruck ins Verhältnis zur Anzahl der abgesetzten Fahrzeuge gesetzt. Er umfasst damit sowohl die direkten und indirekten CO2-Emissionen an den einzelnen Produktionsstandorten (Scope 1 und 2) als auch alle weiteren CO2-Emissonen im Lebenszyklus der verkauften Fahrzeuge - von der Rohstoffgewinnung über ihre Nutzung bis hin zur Verwertung der Altfahrzeuge (Scope 3). Der DKI erlaubt so eine transparente, ganzheitliche Zielverfolgung auf dem Weg zu einer klimaverträglichen Mobilität. Aktuell definieren wir gemeinsam mit den Marken des Volkswagen Konzerns die DKI-Zielwerte für das Jahr 2025. Das Zwei-Grad-Ziel des Pariser Abkommens, das Ende 2015 auf der UN-Klimakonferenz beschlossen wurde, dient uns dabei als wichtige Leitplanke. Des Weiteren ermitteln wir die Kennzahl Umweltentlastung Produktion. Als Zielwert für Konzern und Marken haben wir festgelegt, dass wir die Umweltbelastung durch die Produktion pro Fahrzeug um 45 %, bezogen auf 2010, verbessern wollen. In die Kennzahl gehen der Verbrauch von Energie und Wasser, der Ausstoß von CO2und VOC sowie die Abfallmenge ein; die Grafiken auf Seite 144 zeigen die Entwicklung dieser Indikatoren. Organisation des Umweltschutzes Die höchste interne Entscheidungsinstanz für Umweltbelange ist der Konzernvorstand, der seit 2012 zugleich als Nachhaltigkeitsboard fungiert. Die konzernweite Steuerung des Umweltschutzes erfolgt durch den Konzern-Steuerkreis Umwelt und Energie, der von zahlreichen Fachgremien unterstützt wird. Die Marken und Gesellschaften sind für die Umweltorganisation selbst verantwortlich. Sie leiten ihre jeweilige Umweltpolitik aus den konzernweit geltenden Zielen, Leitlinien und Grundsätzen ab. Der Konzern-Steuerkreis Umwelt und Energie koordiniert die Marken und Gesellschaften. Er berichtet an den Vorstand über den Fortschritt. In regelmäßigen Abständen treffen sich Umweltbeauftragte aus dem gesamten Konzern zur Group Environmental Conference, um die ökologische Ausrichtung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu optimieren. Unsere Fertigungsstätten inklusive der zentralen Entwicklungsbereiche sind gemäß ISO 14001 oder EMAS zertifiziert (101 von 123 Fertigungsstätten im Jahr 2018). Zusätzlich haben viele Produktionsstandorte ihre Energiemanagementsysteme gemäß ISO 50001 zertifizieren lassen. Seit 2009 wird in der Technischen Entwicklung der Marke Volkswagen Pkw zusätzlich die "Integration von Umweltaspekten in die Produktentwicklung der Marke Volkswagen" gemäß ISO TR 14062 zertifiziert. Biodiversität Biodiversität bedeutet Vielfalt des Lebens und umfasst die Vielfalt der Arten, die genetische Vielfalt innerhalb der Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. Sie sichert die Grundlagen unserer Existenz: gesunde Nahrung, sauberes Wasser, ertragreiche Böden und ein ausgeglichenes Klima. Aufgrund des weltweiten Rückgangs der Biodiversität haben die Vereinten Nationen das laufende Jahrzehnt zur "UN-Dekade Biologische Vielfalt" erklärt. Volkswagen engagiert sich seit 2007 für den Schutz der Biodiversität und ist Gründungsmitglied der Initiative Biodiversity in Good Company e.V. In unserem Mission Statement haben wir uns verpflichtet, uns an allen Standorten für die Belange des Artenschutzes einzusetzen. Dafür arbeiten wir mit lokalen Partnern und Lieferanten vor Ort zusammen. Um die Wirkung von Biodiversitätsprojekten aufzuzeigen und die Biodiversität an den Produktionsstandorten zu fördern, entwickeln wir aktuell ein geeignetes Bewertungsmodell. Unsere Mitgliedschaft in der Initiative Biodiversity in Good Company e.V. ruhte infolge der Dieselthematik, mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte die Wiederaufnahme der aktiven Mitgliedschaft. Der Schutz der Biodiversität ist Bestandteil unseres Umweltmanagements. Indem wir Treibhausgasemissionen verringern und Ressourcen möglichst effizient einsetzen, leisten wir unseren Beitrag, dass die in der Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD) der UN verankerten Ziele erreicht werden. Um die Öffentlichkeit stärker für den Artenschutz zu sensibilisieren und das allgemeine Wissen zum Thema zu mehren, fördert Volkswagen die Vernetzung der Akteure in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. GESONDERTER NICHTFINANZIELLER BERICHT Der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht der Volkswagen AG und des Volkswagen Konzerns nach §§ 289 b und 315 b HGB für das Geschäftsjahr 2018 ist unter der Internetseite https://www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2018/Nicht-finanzieller_Bericht_2018_d.pdf in deutscher Sprache und unter https://www.volkswagenag.com/presence/nachhaltigkeit/documents/sustainability-report/2018/Nonfinancial_Report_2018_e.pdf in englischer Sprache spätestens ab dem 30. April 2019 abrufbar. NACHTRAGSBERICHT Nach dem Ende des Geschäftsjahres 2018 gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung. Prognosebericht Das Wachstum der Weltwirtschaft wird sich 2019 voraussichtlich etwas verlangsamen. Wir erwarten zudem, dass sich die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen regional uneinheitlich entwickeln und insgesamt auf dem Vorjahresniveau liegen wird. Mit seiner Markenvielfalt, der breiten Produktpalette sowie wegweisenden Technologien und Dienstleistungen ist der Volkswagen Konzern gut auf die künftigen Herausforderungen im Mobilitätsgeschäft und die heterogenen Bedingungen in den Märkten vorbereitet. Im Folgenden beschreiben wir die voraussichtliche Entwicklung des Volkswagen Konzerns und der Rahmenbedingungen seiner Geschäftstätigkeit. Risiken und Chancen, die eine Abweichung von den prognostizierten Entwicklungen bewirken könnten, stellen wir im Risiko- und Chancenbericht dar. Unsere Annahmen basieren auf aktuellen Einschätzungen externer Institutionen; dazu zählen Wirtschaftsforschungsinstitute, Banken, multinationale Organisationen und Beratungsunternehmen. ENTWICKLUNG DER WELTWIRTSCHAFT Unseren Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2019 etwas verlangsamen wird. Risiken sehen wir weiterhin in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem werden die Wachstumsaussichten von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir gehen deshalb davon aus, dass sowohl die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine schwächere Dynamik aufweisen werden als 2018. Die höchsten Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Wir rechnen außerdem damit, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortsetzen wird. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa wird sich das Wirtschaftswachstum 2019 im Vergleich zum Berichtsjahr vermutlich verlangsamen. Große Herausforderungen stellen weiterhin die Lösung struktureller Probleme sowie die ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU dar. In Zentraleuropa erwarten wir 2019 niedrigere Wachstumsraten als im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die wirtschaftliche Lage Osteuropas sollte sich weiter stabilisieren, sofern sich der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine nicht verschärft. Das Wachstum der russischen Wirtschaft wird sich voraussichtlich etwas verlangsamen. Für die Türkei erwarten wir einen weiteren Rückgang der Wachstumsrate bei gleichzeitig hoher Inflation. Die südafrikanische Wirtschaft dürfte auch im Jahr 2019 von politischen Unsicherheiten und sozialen Spannungen geprägt sein, die sich vor allem aus der hohen Arbeitslosigkeit ergeben. Das Wachstum wird daher vermutlich gering bleiben. Deutschland Wir erwarten, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2019 langsamer steigen wird als im Berichtsjahr. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird voraussichtlich stabil bleiben und den privaten Konsum stützen. Nordamerika Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche Lage in den USA im Jahr 2019 stabil bleibt. Im Vergleich zum Berichtsjahr sollte das BIP-Wachstum aber geringer ausfallen. Die US-Notenbank könnte im Laufe des Jahres 2019 den Leitzins weiter anheben. Das Wirtschaftswachstum in Kanada und in Mexiko wird sich vermutlich weiter verlangsamen. Südamerika Die brasilianische Wirtschaft wird sich aller Voraussicht nach im Jahr 2019 weiter stabilisieren und etwas stärker wachsen als im Berichtsjahr. In Argentinien dürfte die wirtschaftliche Lage bei anhaltend hoher Inflation angespannt bleiben. Asien-Pazifik Die chinesische Wirtschaft wird 2019 voraussichtlich auf relativ hohem Niveau weiter wachsen, angesichts der handelspolitischen Auseinandersetzungen mit den USA jedoch im Vergleich zu den Vorjahren weniger dynamisch. Für Indien erwarten wir eine Expansionsrate in der Größenordnung der Vorjahre. In Japan wird das Wachstum voraussichtlich schwach bleiben. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE Wir erwarten, dass sich die Märkte für Pkw im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen uneinheitlich entwickeln werden. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich in der Größenordnung des Berichtsjahres liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnen wir weltweit mit einer wachsenden Nachfrage nach Pkw. Auch die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge werden sich im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickeln; insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden Nachfrage in 2019. Für die Jahre 2020 bis 2023 gehen wir von einer Rückkehr auf den Wachstumspfad aus. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Geschäft rund um die Automobilität und die heterogene Entwicklung der regionalen Automobilmärkte insgesamt gut vorbereitet. Unsere Markenvielfalt, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt, die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Unser Anspruch ist, jedem Kunden Mobilität und Innovationen gemäß seinen Bedürfnissen anzubieten und damit nachhaltig erfolgreich zu sein. Europa/Übrige Märkte In Westeuropa erwarten wir für 2019 ein Neuzulassungsvolumen von Pkw, das auf dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Die ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU dürften die anhaltende Verunsicherung der Konsumenten noch verstärken und die Nachfrage weiter dämpfen. Für den italienischen Markt rechnen wir für 2019 mit einem leichten Wachstum; in Spanien wird sich die Wachstumsdynamik voraussichtlich etwas abschwächen. Für den Pkw-Markt in Frankreich erwarten wir ein Volumen auf Höhe des Vorjahres. In Großbritannien rechnen wir damit, dass die Zahl der Neuzulassungen 2019 auf dem Niveau des Vorjahres liegen wird. Bei den leichten Nutzfahrzeugen gehen wir in Westeuropa für das Jahr 2019 aufgrund der ungewissen Auswirkungen des geplanten Austritts Großbritanniens aus der EU von einer Nachfrage leicht unter dem Vorjahresniveau aus. In Italien rechnen wir mit einem merklichen, in Großbritannien und Frankreich mit einem moderaten Rückgang. Spanien wird voraussichtlich einen merklichen Anstieg verzeichnen. Auf den Pkw-Märkten in Zentral- und Osteuropa wird die Zahl der Verkäufe 2019 den Vorjahreswert voraussichtlich leicht übertreffen. In Russland erwarten wir nach der deutlichen Erholung im Berichtsjahr ein Marktvolumen, das leicht über dem des Vorjahres liegt. Auf dem Großteil der übrigen Märkte dieser Region sollte die Zahl der Neuzulassungen weiter wachsen. Die Zulassungen von leichten Nutzfahrzeugen auf den Märkten in Zentral- und Osteuropa werden 2019 voraussichtlich leicht unter dem Vorjahreswert liegen. Für Russland erwarten wir ein im Vergleich zu 2018 spürbar sinkendes Marktvolumen. Der Pkw-Markt in der Türkei wird voraussichtlich einen weiteren erheblichen Marktrückgang verzeichnen. In Südafrika dürfte das Neuzulassungsvolumen 2019 leicht über dem des Vorjahres liegen. Deutschland Für den deutschen Pkw-Markt gehen wir nach der insgesamt positiven Entwicklung der vergangenen Jahre für 2019 davon aus, dass die Nachfrage das Vorjahresniveau leicht unterschreitet. Bei den leichten Nutzfahrzeugen erwarten wir, dass die Zulassungen in der Größenordnung des Vorjahres liegen werden. Nordamerika Auf den Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika insgesamt sowie in den USA rechnen wir mit einem Nachfragevolumen 2019 leicht unter dem Wert des Vorjahres. Dabei dürften weiterhin überwiegend Modelle aus den SUV- und Pickup-Segmenten gefragt sein. In Kanada wird die Zahl der Neuzulassungen voraussichtlich auf Höhe des Vorjahreswertes bleiben. Für Mexiko erwarten wir dagegen eine im Vergleich zum Berichtsjahr leicht steigende Nachfrage. Südamerika Die südamerikanischen Märkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden wegen ihrer Abhängigkeit von der globalen Rohstoffnachfrage stark von der Entwicklung der Weltwirtschaft beeinflusst. Wir gehen davon aus, dass die Neuzulassungen auf den südamerikanischen Märkten 2019 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt moderat steigen werden. In Brasilien wird das Nachfragevolumen nach dem Anstieg im Berichtsjahr voraussichtlich auch 2019 deutlich zunehmen. In Argentinien erwarten wir hingegen eine Nachfrage, die spürbar unter dem Vorjahreswert liegt. Asien-Pazifik Die Märkte für Pkw in der Region Asien-Pazifik werden 2019 voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau liegen. Wir rechnen damit, dass sich die Nachfrage in China in der Größen-Ordnung des Vorjahres bewegen wird. Dabei dürften weiterhin vor allem günstige Einstiegsmodelle im SUV-Segment sehr gefragt sein. Der Handelskonflikt zwischen China und den USA wird - sofern sich keine Lösung abzeichnet - das Geschäfts- und Verbrauchervertrauen weiter belasten. Für den indischen Markt erwarten wir ein etwas stärkeres Wachstum als im Vorjahr. In Japan dürfte das Marktvolumen 2019 moderat zurückgehen. Bei den leichten Nutzfahrzeugen wird das Marktvolumen 2019 voraussichtlich leicht unter dem Vorjahr liegen. Für den chinesischen Markt rechnen wir mit einer Nachfrage spürbar unter dem Vorjahresniveau. In Indien erwarten wir für 2019 ein Volumen moderat über dem des Berichtsjahres. Auf dem japanischen Markt gehen wir von einer Nachfrage moderat unter dem Vorjahresniveau aus. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGE Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere Lkw werden die Neuzulassungen 2019 voraussichtlich leicht über denen von 2018 liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnen wir mit einem soliden Anstieg. Für Westeuropa gehen wir davon aus, dass die Nachfrage im Jahr 2019 moderat unter der des Vorjahres liegen wird. In Deutschland erwarten wir den Markt leicht unter dem Vorjahresniveau. Einen moderaten Nachfrageanstieg erwarten wir für die Märkte in Zentral- und Osteuropa. In Russland rechnen wir 2019 mit einer deutlichen Erholung der Nachfrage. Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage in der Region Südamerika 2019 merklich steigen wird. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Busmärkten rechnen wir für das Jahr 2019 mit einer Nachfrage leicht über dem Niveau des Vorjahres. In Westeuropa erwarten wir im selben Zeitraum einen moderaten Marktanstieg. In Zentral- und Osteuropa rechnen wir mit einer leicht rückläufigen Nachfrage. In Südamerika werden die Neuzulassungen voraussichtlich moderat über dem Vorjahreswert liegen. Für die Jahre 2020 bis 2023 erwarten wir auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten insgesamt eine spürbar zunehmende Nachfrage nach Bussen. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR POWER ENGINEERING Für 2019 erwarten wir im Bereich Power Engineering ein weiterhin schwieriges Marktumfeld, in dem der Preis- und Wettbewerbsdruck unvermindert anhält. Das Marktvolumen für Zweitakt-Motoren, die in der Handelsschifffahrt zum Einsatz kommen, dürfte 2019 ein ähnliches Niveau erreichen wie im Berichtsjahr. Forderungen nach hoher Energieeffizienz und geringem Schadstoffausstoß werden die Schiffsdesigns auch in Zukunft maßgeblich beeinflussen. Im Markt für Viertakt-Motoren für Fähren, Bagger- und Behördenschiffe rechnen wir mit einer anhaltend stabilen Nachfrage. Im Offshore-Sektor zeichnen sich aufgrund der vorhandenen Überkapazitäten nur wenige Neubestellungen von Spezialanwendungen ab. In Summe erwarten wir den Marinemarkt auf einem vergleichbaren Niveau wie im Berichtsjahr. Der Wettbewerbsdruck wird unvermindert anhalten. Der Energiebedarf korreliert insbesondere in Schwellenländern stark mit der gesamtwirtschaftlichen und demografischen Entwicklung. Der weltweite Trend zu dezentralen Kraftwerken und gasbasierten Anwendungen ist ungebrochen. Für 2019 rechnen wir mit einer leicht steigenden Nachfrage, die sich jedoch insgesamt auf einem weiterhin niedrigen Niveau bewegen wird. Im Turbomaschinenbereich zeichnet sich für das Jahr 2019 eine Erholung der Nachfrage ab, die auf einen Preisanstieg in den Absatzmärkten unserer Kunden zurückzuführen ist. Bei zunehmendem Auslastungsgrad ihrer Produktionsanlagen ist mit einem Anstieg der Projekttätigkeit für Turbokompressoren zu rechnen. Im Bereich der Energieerzeugung dürfte die Nachfrage nach Dampf- und Gasturbinen regional weiterhin unterschiedlich ausfallen. Für die Länder mit starkem industriellen Wachstum oder geringer Elektrifizierung wird ein weiterhin stabiler Bedarf erwartet. Im Gegensatz dazu bestehen immer noch Überkapazitäten bei den Stromproduzenten in den Industrieländern. Ein mögliches Wachstum wird vor allem durch erneuerbare Energiequellen befriedigt werden, deren unregelmäßige Stromproduktion eine deutliche Erhöhung der Speicherkapazität erfordert. Infolge der Verknappung der Rohmaterialen für Batterien erwarten wir, dass die Entwicklung und der Bau von thermischen Speichern vorangetrieben und entsprechend der Markt für Turbokompressoren und Entspannungsturbinen belebt wird. Insgesamt wird der Preis- und Wettbewerbsdruck etwas nachlassen, aufgrund vorhandener Überkapazitäten jedoch weiterhin hoch bleiben. Im After-Sales-Markt für Dieselmotoren in der Marine- und Kraftwerkssparte erwarten wir für 2019 eine positive Entwicklung. Bei den Turbomaschinen gehen wir von einer leicht steigenden Tendenz aus. In den Jahren 2020 bis 2023 gehen wir auf den Märkten für Power Engineering von einer wachsenden Nachfrage aus. Deren Höhe und zeitliche Ausprägung wird in den einzelnen Geschäftsfeldern jedoch variieren. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN Unserer Einschätzung nach werden automobilbezogene Finanzdienstleistungen im Jahr 2019 eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben. Wir gehen davon aus, dass in Schwellenmärkten mit bisher niedriger Marktdurchdringung, zum Beispiel China, die Nachfrage weiterhin steigen wird. In Regionen mit bereits entwickelten automobilen Finanzdienstleistungsmärkten wird sich der Trend fortsetzen, Mobilität zu möglichst geringen Gesamtkosten zu erwerben. Dabei werden integrierte Gesamtlösungen, die mobilitätsnahe Dienstleistungsmodule wie Versicherungen und innovative Servicepakete einschließen, weiter an Bedeutung gewinnen. Zusätzlich rechnen wir damit, dass die Nachfrage nach neuen Mobilitätsformen, etwa Vermietmodellen, sowie integrierten Mobilitätsdienstleistungen, zum Beispiel Parken, Tanken und Laden, zunehmen wird. Auch in den Jahren 2020 bis 2023 wird sich dieser Trend unserer Einschätzung nach fortsetzen. Im Bereich der mittleren und schweren Nutzfahrzeuge sehen wir in den Schwellenländern eine steigende Nachfrage nach Finanzdienstleistungsprodukten. Insbesondere in diesen Ländern unterstützen Finanzierungslösungen den Fahrzeugabsatz und sind daher ein wesentlicher Bestandteil des Verkaufsprozesses. Auf den entwickelten Märkten erwarten wir 2019 einen erhöhten Bedarf an Telematikdiensten und Serviceleistungen, mit denen sich die Gesamtbetriebskosten senken lassen. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortsetzen. WECHSELKURSENTWICKLUNG Im Jahr 2018 setzte die Weltwirtschaft ihr robustes Wachstum mit nachlassendem Tempo fort. Die Preise für Energie- und sonstige Rohstoffe waren im Durchschnitt höher als im Vorjahr, lagen allerdings auf einem relativ niedrigen Niveau. Im Jahresverlauf gab der Euro gegenüber dem US-Dollar nach. Der Wechselkurs zwischen Euro und britischem Pfund änderte sich dagegen kaum, trotz der Unsicherheiten über den Ausgang der Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU und die Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen. Die Währungen wesentlicher Schwellenländer werteten im Berichtsjahr gegenüber dem Euro weiter ab. Für 2019 rechnen wir mit einem stärkeren Euro im Verhältnis zum US-Dollar, zum britischen Pfund und zum chinesischen Renminbi. Der russische Rubel, der brasilianische Real und die indische Rupie werden aller Voraussicht nach verhältnismäßig schwach bleiben. Für die Jahre 2020 bis 2023 gehen wir derzeit von einem dann stabilen Euro im Verhältnis zu den wesentlichen Währungen aus, während sich die relative Währungsschwäche in den oben erwähnten Schwellenländern vermutlich fortsetzen wird. Das sogenannte Event-Risiko - das Risiko nicht vorhersehbarer Marktentwicklungen - bleibt dabei jedoch grundsätzlich bestehen. ZINSENTWICKLUNG Die weltweit weiterhin vorherrschende expansive Geldpolitik und die herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen führten dazu, dass das Zinsniveau im Geschäftsjahr 2018 mit wenigen Ausnahmen niedrig blieb. Die Leitzinsen in den großen westlichen Industrieländern verharrten auf einem insgesamt historisch niedrigen Niveau. Während sich in den USA sukzessive ein Ende der extrem lockeren Geldpolitik abzeichnete, setzte die Europäische Zentralbank diesen Kurs fort. Für 2019 halten wir daher vor dem Hintergrund weiterer expansiver geldpolitischer Maßnahmen im Euroraum einen allenfalls leichten Anstieg der Zinsen für wahrscheinlich. In den USA ist, abhängig von der zukünftigen Entwicklung der Wirtschaft, eine weitere Anhebung des Leitzinses möglich. Für die Jahre 2020 bis 2023 erwarten wir, dass die Zinssätze - mit regional unterschiedlicher Geschwindigkeit - steigen werden. ENTWICKLUNG DER ROHSTOFFPREISE Verschiedene geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten führten dazu, dass sich die Preise vieler Roh- und Einsatzstoffe im Jahr 2018 unterschiedlich entwickelten. Beispielsweise sanken die durchschnittlichen Preise für Rohstoffe wie Eisenerz, Seltene Erden, Naturkautschuk und Blei, während das Preisniveau unter anderem für Kokskohle, Rohöl, Aluminium, Kupfer und die Edelmetalle Palladium und Rhodium anstieg. Bei den für die E-Mobilität relevanten Rohstoffen Lithium und Kobalt, deren Preise im Durchschnitt ebenfalls über dem Vorjahresniveau lagen, kam es innerhalb des Berichtsjahres zu einer Entspannung der Marktpreise. Für 2019erwarten wir auf Basis von Analysen der Einflussfaktoren und der Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten bei den meisten Rohstoffen einen Preisanstieg. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnen wir weiterhin mit einer volatilen Entwicklung auf den Rohstoffmärkten mit der Tendenz zu steigenden Preisen. Mit Hilfe systemgestützter Beschaffungsmethoden analysieren und begrenzen wir diese Risiken präventiv. Langfristige, stabile Lieferverträge sichern die Bedarfe des Konzerns und gewährleisten ein hohes Maß an Versorgungssicherheit. MODELLNEUHEITEN IM JAHR 2019 Im Jahr 2019 wird die Marke Volkswagen Pkw ihr weltweites SUV-Angebot um den T-Cross erweitern. Das kompakte Crossover-Modell überzeugt durch ein markantes Design sowie ein innovatives Innenraumkonzept und wird sowohl in Europa als auch in Südamerika und China verfügbar sein. Darüber hinaus wird der Passat erneuert und erhält eine Vielzahl neuer Fahrerassistenzsysteme. In den USA kommt mit dem GLI das sportliche Derivat des Jetta auf den Markt. Zudem gibt die neue US-Variante des Passat ihr Debüt. In Südamerika wird der Passat seine Markteinführung feiern. In China gehen Plug-in-Hybridvarianten von Passat und Magotan an den Start, außerdem ergänzen der e-Golf und Derivate von Lavida und Bora das Angebot bei reinen Elektrofahrzeugen. Das Teramont Coupé sowie die überarbeiteten Sagitar und Magotan werden das Portfolio in China abrunden. Bei Audi wird Anfang 2019 der e-tron in den Markt eingeführt, das erste vollelektrisch angetriebene Modell der Marke mit den Vier Ringen. Weitere elektrifizierte Modelle stehen in den Startlöchern. Auch die Produktaufwertungen des A4 und des Q7 werden neue Maßstäbe setzen. Mit dem Scala definiert ŠKODA die Kompaktklasse für sich neu. Das Schrägheckmodell basiert auf dem Modularen Querbaukasten und stellt den nächsten Entwicklungsschritt in der Designsprache von ŠKODA dar. Das komplett neue Crossover-Modell Kamiq wird zudem die SUV-Familie in Europa erweitern. Es verbindet die Vorzüge eines SUV mit der Agilität eines Kompaktfahrzeugs. SEAT präsentiert mit einem Derivat des Mii das erste elektrisch angetriebene Fahrzeug der spanischen Marke. Porsche startet mit der Markteinführung der achten Generation des 911 ins Jahr 2019. Den Anfang machen dabei die Modelle 911 Carrera S und 911 Carrera 4S, gefolgt von Cabriolet-Modellen und dem 911 Speedster. Die Modellreihe Cayenne wird 2019 um den Turbo S mit Plug-in-Hybridantrieb sowie erstmals um Coupé-Modelle erweitert. Zur Jahresmitte wird der neue Macan Turbo die ersten Kunden mit seiner Performance und seiner Alltagstauglichkeit erfreuen. Die zweite Jahreshälfte steht für Porsche ganz im Zeichen der Markteinführung des Taycan, mit dem die Marke den nächsten Schritt ins Zeitalter der Elektromobilität geht. Bentley wird 2019 sein erstes Hybridmodell ausliefern, ein Derivat des erfolgreichen SUV Bentayga. Außerdem wird der leistungsstarke Bentayga Speed als neues Spitzenmodell der Baureihe debütieren. Im Laufe des Jahres wird der neue Flying Spur folgen, der Kunden mit beeindruckender Performance und innovativen Technologien ein neues Fahrerlebnis verschafft. Lamborghini liefert ab Anfang 2019 das V12-Topmodell Aventador SVJ an Kunden aus. Im Jahresverlauf wird sukzessive auch die Roadster-Version des Aventador SVJ erhältlich sein. Der Huracán erhält als Coupé und Spyder eine Produktaufwertung mit neuem Design, mehr Leistung und verbessertem Handling. Volkswagen Nutzfahrzeuge wird 2019 eine Produktaufwertung des Multivan/Transporter mit überarbeitetem Interieur und Exterieur sowie neuen Infotainmentfunktionen auf den Markt bringen. Scania arbeitet auch im Jahr 2019 kontinuierlich an der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen. MAN führt 2019 weitere Motoren ein, die die Abgasnorm Euro 6d erfüllen. Ducati bringt 2019 zahlreiche neue Modelle auf den Markt, darunter die Panigale V4 R, zwei Multistrada-Varianten sowie vier neue Mitglieder der Scrambler-Familie. INVESTITIONS- UND FINANZPLANUNG Um die Zukunftsfähigkeit des Volkswagen Konzerns sicherzustellen, mobilisieren wir weiter unsere starken Innovations- und Technologiekräfte und investieren in den kommenden Jahren mit Nachdruck in die Elektromobilität, die Digitalisierung, neue Mobilitätsdienste und das Autonome Fahren. In unserer aktuellen Planung für das Jahr 2019 entfällt der Großteil der Sachinvestitionen (Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte ohne aktivierte Entwicklungskosten) auf neue Produkte sowie das fortgesetzte Ausrollen und die Weiterentwicklung der modularen Baukästen. Im Fokus stehen die Elektrifizierung und die Digitalisierung unserer Fahrzeuge, insbesondere durch die Entwicklung des Modularen E-Antriebs-Baukastens (MEB). Parallel werden wir vor allem unsere SUV-Palette weiter ausbauen. Außerdem investieren wir in die Umstellung ausgewählter Standorte auf die Produktion von Elektrofahrzeugen. Die Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile (Sachinvestitionen in Prozent der Umsatzerlöse) wird sich voraussichtlich auf einem Niveau zwischen 6,5 bis 7,0% bewegen. Neben den Sachinvestitionen umfasst die Investitionstätigkeit auch die Zugänge aktivierter Entwicklungskosten. Sie spiegeln unter anderem die Vorleistungen im Zusammenhang mit der Elektrifizierung und Erneuerung der Modellpalette wider. Mit den Investitionen in unsere Werke und Modelle sowie in die Entwicklung alternativer Antriebe und modularer Baukästen schaffen wir die Voraussetzungen für profitables, nachhaltiges Wachstum bei Volkswagen. Darin enthalten sind auch verpflichtende Umfänge, die auf Entscheidungen aus abgeschlossenen Geschäftsjahren beruhen. Wir wollen die Investitionen im Automobilbereich aus eigener Kraft finanzieren und rechnen damit, dass der Cashflow aus dem laufenden Geschäft den Investitionsbedarf des Konzernbereichs Automobile übertreffen wird. Liquiditätsabflüsse aus der Dieselthematik werden den Cash-flow auch 2019 belasten, aber voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als im Berichtszeitraum. In der Folge erwarten wir für 2019 einen positiven Netto-Cash-flow, der den Vorjahreswert deutlich übertreffen wird. Die Andienung von Aktien der MAN Minderheitsaktionäre als Folge des ergangenen Urteils aus dem Spruchverfahren und der daraus resultierenden Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der MAN SE ist in Höhe von 1,7 Mrd.€ berücksichtigt, was die Netto-Liquidität reduziert. Durch die im Januar 2019 in Kraft getretene Änderung der Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) ergibt sich nach aktueller Schätzung ein negativer Einmaleffekt auf den Ausweis der Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile in Höhe von rund 1 % der Bilanzsumme des Konzerns. Die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile erwarten wir 2019 in der Folge deutlich unter dem Niveau des Berichtsjahres. Diese Planung beruht auf den derzeitigen Strukturen des Volkswagen Konzerns. Ein möglicher Börsengang der TRATON SE und damit verbundene Mittelzuflüsse sind nicht berücksichtigt. Unsere Joint Ventures in China werden nach der Equity-Methode einbezogen und sind damit nicht in den oben genannten Zahlen enthalten. Für 2019 planen die Gemeinschaftsunternehmen, in die Elektromobilität und die Digitalisierung der Modellpalette, in neue Technologien und Mobilitätsdienste, in die Stärkung der Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten sowie in neue Produkte zu investieren. Die Sachinvestitionen werden dabei über dem Niveau von 2018 liegen und aus eigenen Mitteln finanziert werden. Im Konzernbereich Finanzdienstleistungen planen wir für 2019 Investitionen, die leicht über dem Wert des Vorjahres liegen werden. Im Working Capital gehen wir davon aus, dass der Anstieg des Vermietvermögens und der Forderungen aus Leasing-, Kunden- und Händlerfinanzierungen zu einer Mittelbindung führen wird, die zur Hälfte aus dem Brutto-Cash-flow finanziert werden soll. Wie in der Branche üblich soll der verbleibende Mittelbedarf vor allem durch unbesicherte Anleihen am Geld- und Kapitalmarkt, die Ausgabe von Asset Backed Securities, Kundeneinlagen aus dem Direktbankgeschäft sowie durch die Nutzung internationaler Kreditlinien gedeckt werden. ZIELGRÖSSE DER WERTORIENTIERTEN STEUERUNG Basierend auf den vom Kapitalmarkt abgeleiteten langfristigen Zinssätzen und der Zielkapitalstruktur (Marktwert des Eigenkapitals zu Fremdkapital = 2:1) liegt der für den Konzernbereich Automobile definierte Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen unverändert bei 9%. Trotz der Ergebnisbelastungen aus den Sondereinflüssen wurde mit einer Kapitalrendite von 11,0 (12,1) % der Mindestverzinsungsanspruch im Berichtszeitraum übertroffen (siehe dazu auch Seite 127). Investitionen in neue Modelle, in die Entwicklung alternativer Antriebe und modularer Baukästen sowie in Zukunftstechnologien werden 2019 dazu führen, dass das investierte Vermögen weiter steigt. Das investierte Vermögen wird zudem durch die im Januar 2019 in Kraft getretene Änderung der Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) erhöht. Die Kapitalrendite (RoI) im Konzernbereich Automobile wird voraussichtlich oberhalb unseres Mindestverzinsungsanspruchs und leicht über der des Vorjahres liegen. ZUKÜNFTIGE ORGANISATORISCHE UNTERNEHMENSSTRUKTUR Im Rahmen der Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns wird die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge ab dem 1. Januar 2019 dem Segment Pkw zugeordnet und das Segment in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge umbenannt. Folglich umfasst der Bereich Pkw in der finanziellen Berichterstattung dann die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge. Das Segment Nutzfahrzeuge entspricht weiterhin dem Bereich Nutzfahrzeuge, ab dem 1. Januar 2019 ohne die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge. Der Konzernbereich Automobile bleibt dabei unverändert. Die folgenden Tabellen stellen die prognoserelevanten Auswirkungen aus der Umgliederung der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge in den Bereichen Pkw und Nutzfahrzeuge dar. ANPASSUNG BEREICH PKW scroll Mio. € Ist 2018 Ist 2018 nach Anpassung1 Umsatzerlöse 160.802 172.678 Operatives Ergebnis 9.220 10.000 Operative Umsatzrendite (%) 5,7 5,8 1 Bereich Pkw inklusive der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge entsprechend der Berichterstattung ab 1. Januar 2019. ANPASSUNG BEREICH NUTZFAHRZEUGE scroll Mio. € Ist 2018 Ist 2018 nach Anpassung1 Umsatzerlöse 36.656 24.781 Operatives Ergebnis 1.971 1.191 Operative Umsatzrendite (%) 5,4 4,8 1 Bereich Nutzfahrzeuge ohne die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge entsprechend der Berichterstattung ab 1. Januar 2019. GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG Der Vorstand des Volkswagen Konzerns geht davon aus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2019 etwas verlangsamen wird. Risiken sehen wir weiterhin in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem werden die Wachstumsaussichten von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir rechnen deshalb damit, dass sowohl die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine schwächere Dynamik aufweisen werden als 2018. Die höchsten Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Die Entwicklung der Automobilbranche ist eng an den Verlauf der Weltwirtschaft gekoppelt. Wir rechnen auf den internationalen Automobilmärkten mit einer weiter zunehmenden Wettbewerbsintensität. Wir erwarten, dass sich die Pkw-Märkte im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen uneinheitlich entwickeln werden. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich in der Größenordnung des Berichtsjahres liegen. In Westeuropa erwarten wir ein Neuzulassungsvolumen von Pkw, das auf dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Für den deutschen Pkw-Markt gehen wir nach der insgesamt positiven Entwicklung der vergangenen Jahre davon aus, dass die Nachfrage das Vorjahresniveau leicht unterschreitet. Auf den Pkw-Märkten in Zentral- und Osteuropa wird die Zahl der Verkäufe den Vorjahreswert voraussichtlich leicht übertreffen. Auf den Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika rechnen wir mit einem Nachfragevolumen leicht unter dem Wert des Vorjahres. Wir gehen davon aus, dass die Neuzulassungen auf den südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr insgesamt moderat steigen werden. Die Märkte für Pkw der Region Asien-Pazifik werden voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau liegen. Auch die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge werden sich im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickeln; insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden Nachfrage. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere Lkw sowie auf den relevanten Märkten für Busse werden die Neuzulassungen 2019 voraussichtlich leicht über denen von 2018 liegen. Wir gehen davon aus, dass automobilbezogene Finanzdienstleistungen auch im Jahr 2019 eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben werden. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Geschäft rund um die Automobilität und die heterogene Entwicklung der regionalen Fahrzeugmärkte insgesamt gut vorbereitet. Unsere Markenvielfalt, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt, die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Im Zuge der Transformation unseres Kerngeschäfts positionieren wir die Konzernmarken trennschärfer und optimieren unser Fahrzeug- und Antriebsportfolio. Im Fokus stehen dabei vor allem die CO2-Bilanz unserer Fahrzeugflotte und die Konzentration auf die attraktivsten und wachstumsstärksten Marktsegmente. Zusätzlich arbeiten wir mit der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien und unserer Baukästen daran, die Vorteile unseres Mehrmarkenkonzerns noch gezielter zu nutzen. Unser Anspruch ist, jedem Kunden Mobilität und Innovationen gemäß seinen Bedürfnissen anzubieten und damit nachhaltig erfolgreich zu sein. Wir werden weitere SUV-Modelle präsentieren, die Digitalisierung noch konsequenter in unseren Produkten aufgreifen und mit Angeboten rund um die Elektromobilität wichtige Impulse für die Zukunft setzen. Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns im Jahr 2019 unter weiterhin herausfordernden Marktbedingungen den Vorjahreswert leicht übertreffen werden. Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus dem konjunkturellen Umfeld, der steigenden Wettbewerbsintensität, volatilen Wechselkursverläufen sowie aus verschärften WLTP-Anforderungen (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Wir erwarten, dass die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns sowie der Bereiche Pkw und Nutzfahrzeuge um bis zu 5 % über dem Vorjahreswert liegen werden. Für das Operative Ergebnis des Konzerns und des Bereichs Pkw rechnen wir im Jahr 2019 mit einer operativen Umsatzrendite zwischen 6,5 und 7,5%. Für den Bereich Nutzfahrzeuge gehen wir von einer operativen Umsatzrendite zwischen 6,0 und 7,0% aus. Im Bereich Power Engineering erwarten wir bei leicht steigenden Umsatzerlösen einen Verlust in der Größenordnung des Vorjahres. Für den Konzernbereich Finanzdienstleistungen gehen wir bei moderat steigenden Umsatzerlösen von einem Operativen Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres aus. Im Konzernbereich Automobile werden sich 2019 die F&E-Quote und die Sachinvestitionsquote voraussichtlich auf einem Niveau zwischen 6,5 und 7,0% bewegen. Liquiditätsabflüsse infolge der Dieselthematik werden den Cash-flow auch in 2019 belasten, aber voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als im Berichtszeitraum. In der Folge rechnen wir für 2019 mit einem positiven Netto-Cash-flow, der den Vorjahreswert deutlich übertreffen wird. Vor allem infolge eines nichtauszahlungswirksamen, negativen Einmaleffekts durch Änderung des IFRS 16 wird die Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile voraussichtlich deutlich niedriger auszuweisen sein. Die Kapitalrendite (RoI) erwarten wir leicht über dem Vorjahr. Es ist unverändert unser erklärtes Ziel, unsere solide Liquiditätspolitik fortzusetzen. Das Engagement und die hohe Fachkompetenz unserer Belegschaft bilden wichtige Voraussetzungen dafür, den Transformationsprozess hin zu einem weltweit führenden Anbieter nachhaltiger Mobilität erfolgreich zu gestalten. Im Rahmen unseres Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" messen wir unserer Verantwortung in puncto Umwelt, Sicherheit und Gesellschaft eine noch größere Bedeutung bei. Zudem streben wir nach operativer Exzellenz in allen Geschäftsprozessen und fokussieren verstärkt auf profitables Wachstum. Risiko- und Chancenbericht (ENTHÄLT DEN BERICHT NACH § 289 ABS. 4 HGB) Für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens ist es entscheidend, dass wir die Risiken und Chancen, die sich aus unserer operativen Tätigkeit ergeben, frühzeitig erkennen und vorausschauend steuern. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Risiken wird im Volkswagen Konzern durch ein umfassendes Risikomanagement- und ein Internes Kontrollsystem unterstützt. In diesem Kapitel erläutern wir zunächst die Zielsetzung und den Aufbau des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des Internen Kontrollsystems (IKS) des Volkswagen Konzerns und beschreiben diese Systeme mit Blick auf den Rechnungslegungsprozess. Im Anschluss stellen wir die wesentlichen Risiken und Chancen dar, die sich im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ergeben. ZIELSETZUNG DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS UND DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS BEI VOLKSWAGEN Den nachhaltigen Erfolg des Volkswagen Konzerns können wir nur sicherstellen, indem wir die Risiken und Chancen aus unserer Geschäftstätigkeit frühzeitig identifizieren, zutreffend bewerten sowie effektiv und effizient steuern. Mit Hilfe des RMS/IKS sollen potenzielle Risiken frühzeitig erkannt werden, um mit geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern und so drohenden Schaden für das Unternehmen abwenden und eine Bestandsgefährdung ausschließen zu können. Die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmaßes zukünftiger Ereignisse und Entwicklungen unterliegt naturgemäß Unsicherheiten. Wir sind uns daher bewusst, dass selbst das beste RMS nicht alle potenziellen Risiken vorhersehen kann und auch das beste IKS regelwidrige Handlungen niemals vollständig verhindern kann. AUFBAU DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS UND DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS BEI VOLKSWAGEN Die organisatorische Ausgestaltung des RMS/IKS des Volkswagen Konzerns basiert auf dem international anerkannten COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk (COSO: Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission). Der Aufbau des RMS/IKS gemäß dem COSO-Enterprise-Risk-Management-Rahmenwerk gewährleistet eine umfassende Abdeckung möglicher Risikobereiche. Konzernweit einheitliche Grundsätze bilden die Basis für den standardisierten Umgang mit Risiken. Chancen werden nicht erfasst. KONZEPT DER DREI VERTEIDIGUNGSLINIEN Ein weiteres zentrales Element des RMS/IKS bei Volkswagen ist das Konzept der drei Verteidigungslinien, das unter anderem der Dachverband der europäischen Revisionsinstitute (ECIIA) als Grundelement fordert. Diesem Konzept folgend verfügt das RMS/IKS des Volkswagen Konzerns über drei Verteidigungslinien, die das Unternehmen vor dem Eintritt wesentlicher Risiken schützen sollen. Erste Verteidigungslinie: Operatives Risikomanagement Die operativen Risikomanagement- und Internen Kontrollsysteme der einzelnen Konzerngesellschaften und -bereiche bilden die vorderste Verteidigungslinie. Das RMS/IKS ist integraler Bestandteil der Aufbau- und Ablauforganisation des Volkswagen Konzerns. Ereignisse, die ein Risiko begründen können, werden dezentral in den Geschäftsbereichen und in den Beteiligungsgesellschaften identifiziert und beurteilt. Gegenmaßnahmen werden unverzüglich eingeleitet, deren Auswirkungen bewertet und zeitnah in die Planungen eingearbeitet. Die Ergebnisse des operativen Risikomanagements fließen kontinuierlich in die Planungs- und Kontrollrechnungen ein. Zielvorgaben, die in den Planungsrunden vereinbart wurden, unterliegen einer permanenten Überprüfung innerhalb revolvierender Planungsüberarbeitungen. Parallel dazu fließen die Ergebnisse der bereits getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken zeitnah in die monatlichen Vorausschätzungen zur weiteren Geschäftsentwicklung ein. Somit liegt dem Vorstand über die dokumentierten Berichtswege auch unterjährig ein Gesamtbild der aktuellen Risikolage vor. Die Mindestanforderungen an das operative Risikomanagement- und das Interne Kontrollsystem sind konzernweit in einer einheitlichen Richtlinie festgelegt. Diese umfasst auch einen Prozess zur zeitgerechten Meldung wesentlicher Risiken. Das operative Risikomanagement umfasst auch die Einhaltung der Goldenen Regeln in den Bereichen Steuergeräte-Softwareentwicklung, Emissionstypisierung und Eskalationsmanagement. Diese Regeln sind die Mindestanforderungen in den Kategorien Organisation, Prozesse sowie Tools & Systeme. Die Intensivierung des IKS im Bereich Produkt-Compliance haben wir 2018 fortgeführt. Zweite Verteidigungslinie: Erfassung und Berichterstattung systemischer und aktueller Risiken durch konzerneinheitliche Prozesse Ergänzend zum laufenden operativen Risikomanagement richtet die Abteilung Konzern-Risikomanagement jährlich standardisierte Anfragen zur Risikosituation und zur Wirksamkeit des RMS/IKS an die wesentlichen Konzerngesellschaften und -einheiten weltweit (Governance, Risk & Compliance (GRC)-Regelprozess). Anhand der Rückmeldungen wird das Gesamtbild der potenziellen Risikolage aktualisiert und die Wirksamkeit des Systems beurteilt. Jedes gemeldete systemische Risiko wird anhand der erwarteten Eintrittswahrscheinlichkeit und verschiedener Risikokriterien (finanziell und nichtfinanziell) bewertet. Zudem werden die Maßnahmen, die zur Risikosteuerung und -kontrolle getroffen wurden, auf Management-Ebene dokumentiert. Bewertet werden die Risiken somit unter Berücksichtigung der eingeleiteten Risikosteuerungsmaßnahmen, das heißt im Rahmen einer Nettobetrachtung. Risiken aus potenziellen Regelverletzungen (Compliance) sind in diesen Prozess ebenso integriert wie strategische, betriebliche und Berichterstattungsrisiken. Wesentliche Maßnahmen zur Risikosteuerung und -kontrolle werden zudem auf ihre Wirksamkeit hin getestet; hierbei identifizierte Schwachstellen werden berichtet und behoben. JÄHRLICHER GOVERNANCE, RISK & COMPLIANCE-REGELPROZESS Im Geschäftsjahr 2018 haben alle Konzerngesellschaften und -einheiten, die anhand von Wesentlichkeits- und Risikokriterien aus dem Konsolidierungskreis ausgewählt worden waren, den GRC-Regelprozess durchlaufen. Zusätzlich zur anlassbezogenen und zur jährlichen Betrachtung erhält der Vorstand auch quartalsweise Risikoberichte. Die Bewertung erfolgt analog dem jährlichen GRC-Regelprozess unter Berücksichtigung risikominimierender Steuerungsmaßnahmen (Nettobewertung). In diesen Prozess sind alle Konzernmarken, die Porsche Holding Salzburg sowie die Volkswagen Financial Services AG und die Volkswagen Bank GmbH einbezogen. Die Informationen über relevante systemische und aktuelle Risiken werden dem Konzernvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Volkswagen AG regelmäßig berichtet. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Jahr 2017 den Vorstandsausschuss Risikomanagement eingerichtet, der im Berichtsjahr vierteljährlich getagt hat. Das Gremium hat unter anderem folgende Aufgaben: ― die Transparenz über die wesentlichen Risiken des Konzerns und deren Steuerung weiter erhöhen, ― Einzelsachverhalte erörtern, sofern diese ein wesentliches Risiko für den Konzern darstellen, ― Empfehlungen zur Weiterentwicklung des RMS/IKS aussprechen, ― den offenen Umgang mit Risiken unterstützen und eine offene Risikokultur fördern. Die Marke Scania wurde 2018 in den GRC-Regelprozess aufgenommen; in die quartalsweise Risikoberichterstattung ist die Marke bereits seit 2016 integriert. Dritte Verteidigungslinie: Prüfung durch die Konzern-Revision Die Konzern-Revision unterstützt den Vorstand dabei, die verschiedenen Geschäftsbereiche und Unternehmenseinheiten im Konzern zu überwachen. Sie überprüft das Risikofrüherkennungssystem sowie den Aufbau und die Umsetzung des RMS/IKS und des Compliance-Managementsystems (CMS) regelmäßig im Rahmen ihrer unabhängigen Prüfungshandlungen. RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM GEMÄSS KONTRAG Die Risikolage des Unternehmens wird gemäß den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfasst, bewertet und dokumentiert. Durch die zuvor beschriebenen Elemente des RMS/IKS (erste und zweite Verteidigungslinie) werden die Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem erfüllt. Unabhängig davon überprüft der Abschlussprüfer jährlich die hierfür implementierten Verfahren und Prozesse sowie die Angemessenheit der Dokumentation. Die Risikomeldungen werden dabei stichprobenartig in vertiefenden Interviews mit den betreffenden Bereichen und Gesellschaften unter Einbeziehung des Abschlussprüfers auf ihre Plausibilität und Angemessenheit hin geprüft. Der Abschlussprüfer hat unser Risikofrüherkennungssystem auf Basis dieses Datenumfangs beurteilt und festgestellt, dass identifizierte Risiken zutreffend dargestellt und kommuniziert wurden. Das Risikofrüherkennungssystem erfüllt die Anforderungen des KonTraG. Darüber hinaus werden in den Unternehmen des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen turnusmäßige Kontrollen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durchgeführt. Als Kreditinstitut unterliegt die Volkswagen Bank GmbH mit ihren Tochterunternehmen der Aufsicht der Europäischen Zentralbank und die Volkswagen Leasing GmbH als Finanzdienstleistungsinstitut sowie die Volkswagen Versicherung AG als Versicherungsunternehmen der jeweiligen Fachaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Rahmen des turnusmäßigen aufsichtlichen Überprüfungsprozesses sowie im Rahmen unregelmäßiger Prüfungen beurteilt die zuständige Aufsichtsbehörde, ob die Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen ein solides Risikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten. Daneben prüft der Prüfungsverband deutscher Banken die Volkswagen Bank GmbH in unregelmäßigen Abständen. Die Volkswagen Financial Services AG, die für das Leasing-, Versicherungs-, Dienstleistungs- und Mobilitätsgeschäft sowie das Kreditgeschäft außerhalb Europas zuständig ist, betreibt ein System zur Risikofrüherkennung und -steuerung. Dieses System gewährleistet, dass die jeweils lokal geltenden regulatorischen Anforderungen eingehalten werden, und ermöglicht zugleich eine angemessene und wirksame Risikosteuerung auf Gruppenebene. Wesentliche Bestandteile davon werden regelmäßig im Rahmen der Jahresabschlussprüfung überprüft. Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des Internen Kontrollsystems Um die Wirksamkeit des RMS/IKS sicherzustellen, optimieren wir es im Rahmen unserer kontinuierlichen Überwachungs- und Verbesserungsprozesse regelmäßig. Dabei tragen wir internen und externen Anforderungen gleichermaßen Rechnung. Fallweise begleiten externe Experten die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres RMS/IKS. Die Ergebnisse münden in eine sowohl zyklische als auch ereignisorientierte Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG. RISIKOMANAGEMENT- UND INTEGRIERTES INTERNES KONTROLLSYSTEM IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS Der für die Abschlüsse der Volkswagen AG und des Volkswagen Konzerns sowie seiner Tochtergesellschaften maßgebliche rechnungslegungsbezogene Teil des RMS/IKS umfasst Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass die Informationen, die für die Aufstellung des Abschlusses der Volkswagen AG und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG notwendig sind, vollständig, richtig und zeitgerecht übermittelt werden. Diese Maßnahmen sollen das Risiko einer materiellen Falschaussage in der Buchführung und der externen Berichterstattung minimieren. Wesentliche Merkmale des Risikomanagement- und integrierten Internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Das Rechnungswesen des Volkswagen Konzerns ist grundsätzlich dezentral organisiert. Die Aufgaben des Rechnungswesens nehmen überwiegend die konsolidierten Gesellschaften eigenverantwortlich wahr, oder sie werden an Shared Service Center des Konzerns übertragen. Die in Übereinstimmung mit den IFRS und dem Volkswagen IFRS Bilanzierungshandbuch aufgestellten und vom Abschlussprüfer bestätigten Finanzabschlüsse der Volkswagen AG und ihrer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich verschlüsselt an den Konzern übermittelt. Für die Verschlüsselung wird ein marktgängiges Produkt verwendet. Das Volkswagen IFRS Bilanzierungshandbuch, bei dessen Erstellung auch Meinungen externer Experten herangezogen wurden, gewährleistet eine einheitliche Bilanzierung und Bewertung auf Grundlage der Vorschriften, die für das Mutterunternehmen anzuwenden sind. Es umfasst insbesondere Konkretisierungen der Anwendung gesetzlicher Vorschriften und branchenspezifischer Sachverhalte. Auch die Bestandteile der Berichtspakete, die die Konzerngesellschaften zu erstellen haben, sind dort im Detail aufgeführt, ebenso wie Vorgaben für die Abbildung und Abwicklung konzerninterner Geschäftsvorfälle sowie für die darauf aufbauende Saldenabstimmung. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der Meldedaten der von Tochtergesellschaften vorgelegten Finanzabschlüsse. Dabei werden auch die Berichte, die der Abschlussprüfer vorgelegt hat und die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften berücksichtigt. In den Gesprächen werden sowohl die Plausibilität der Einzelabschlüsse als auch wesentliche Einzelsachverhalte bei den Tochtergesellschaften diskutiert. Eine klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips sind weitere Kontrollelemente, die - ebenso wie Plausibilitätskontrollen - bei der Erstellung des Einzel- und des Konzernabschlusses der Volkswagen AG angewendet werden. Der zusammengefasste Lagebericht des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen AG wird - unter Beachtung der geltenden Vorschriften und Regelungen - zentral unter Einbeziehung der und in Abstimmung mit den Konzerneinheiten und -gesellschaften erstellt. Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem wird zudem von der Konzern-Revision im In- und Ausland unabhängig geprüft. Integriertes Konsolidierungs- und Planungssystem Mit dem Volkswagen Konsolidierungs- und Unternehmenssteuerungssystem (VoKUs) lassen sich im Volkswagen Konzern sowohl die vergangenheitsorientierten Daten des Rechnungswesens als auch Plandaten des Controllings konsolidieren und analysieren. VoKUs bietet eine zentrale Stammdatenpflege, ein einheitliches Berichtswesen, ein Berechtigungskonzept und größtmögliche Flexibilität im Hinblick auf Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen; es ist somit eine zukunftssichere technische Plattform, von der das Konzern-Rechnungswesen und das Konzern-Controlling gleichermaßen profitieren. Für die Überprüfung der Datenkonsistenz verfügt VoKUs über ein mehrstufiges Validierungssystem, das im Wesentlichen die inhaltliche Plausibilität zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang prüft. RISIKEN UND CHANCEN In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Risiken und Chancen dar, die sich im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ergeben; wir haben sie in Kategorien zusammengefasst. Sofern nicht explizit erwähnt, ergaben sich hinsichtlich der Einzelrisiken und Chancen im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Aus der zunehmenden Zahl von Kooperationen resultieren sowohl Chancen als auch Risiken. Aus der Dieselthematik ergeben sich für den Volkswagen Konzern einerseits eigene Risiken und andererseits hat die Dieselthematik Auswirkungen auf bestehende Risiken, die in der jeweiligen Risikokategorie beschrieben sind. Mit Hilfe von Wettbewerbs- und Umfeldanalysen sowie Marktbeobachtungen erfassen wir nicht nur Risiken, sondern auch Chancen, die sich positiv auf die Gestaltung unserer Produkte, die Effizienz ihrer Produktion, ihren Erfolg am Markt und unsere Kostenstruktur auswirken. Risiken und Chancen, von denen wir erwarten, dass sie eintreten, haben wir - soweit einschätzbar - in unserer Mittelfristplanung und unserer Prognose bereits berücksichtigt. Im Folgenden berichten wir daher über interne und externe Entwicklungen als Risiken und Chancen, die zu einer negativen beziehungsweise positiven Abweichung von unserer Prognose führen können. Risiken aus der Dieselthematik Vor allem für die Servicemaßnahmen, Rückrufe und kundenbezogenen Maßnahmen sowie Rechtsrisiken hat der Volkswagen Konzern aus der Dieselthematik Vorsorgen erfasst. Aufgrund bestehender Einschätzungsrisiken können sich insbesondere aus Rechtsrisiken, wie Straf-, Verwaltungs- und Zivilverfahren, technischen Lösungen sowie geringeren Vermarktungspreisen, Rückkaufverpflichtungen, kundenbezogenen Maßnahmen und möglichen behördlichen oder gesetzlichen Vorgaben zu Dieselfahrzeugen erhebliche weitere finanzielle Belastungen ergeben. Es kann zu einem Rückgang der Nachfrage - möglicherweise verstärkt durch Reputationsverluste oder unzureichende Kommunikation - kommen. Weitere mögliche Folgen sind geringere Margen im Neu- und Gebrauchtwagengeschäft sowie eine temporär höhere Mittelbindung im Working Capital. Der benötigte Finanzbedarf zur Deckung der Risiken kann dazu führen, dass Vermögenswerte lagebedingt veräußert werden müssen, die in der Folge einen nicht äquivalenten Erlös erzielen. Infolge der Dieselthematik kann es für den Volkswagen Konzern zu einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit beziehungsweise zu einem Wegfall von Refinanzierungsinstrumenten kommen. Durch eine Herabstufung des Unternehmensratings könnten die Konditionen der Außenfinanzierung des Volkswagen Konzerns beeinträchtigt werden. Wir arbeiten mit allen zuständigen Behörden zusammen, um die Sachverhalte vollumfänglich und transparent aufzuklären. Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten finden Sie auf den Seiten 94 und 177 bis 183 dieses Geschäftsberichts. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen Risiken für eine Fortsetzung des Weltwirtschaftswachstums ergeben sich aus unserer Sicht vor allem aus Turbulenzen an den Finanzmärkten, zunehmend protektionistischen Tendenzen sowie strukturellen Defiziten, die die Entwicklung einzelner fortgeschrittener Volkswirtschaften und Schwellenländer gefährden. Auch der weltweite Übergang von einer expansiven zu einer restriktiveren Geldpolitik birgt Risiken im gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Die vielerorts weiterhin hohe Verschuldung im privaten und öffentlichen Sektor trübt die Wachstumsperspektiven und kann ebenfalls zu negativen Marktreaktionen führen. Wachstumsrückgänge in wichtigen Ländern und Regionen wirken sich oft unmittelbar auf die Weltkonjunktur aus und sind somit ein zentrales Risiko. Insbesondere würden sich ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU sowie weitere handelspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel Zölle negativ auf den Volkswagen Konzern auswirken. Die wirtschaftliche Entwicklung einiger Schwellenländer wird vor allem durch die Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffpreisen sowie Kapitalimporten aber auch durch soziopolitische Spannungen gehemmt. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus Korruption, mangelhaften staatlichen Strukturen und fehlender Rechtssicherheit. Geopolitische Spannungen und Konflikte sind ein weiterer wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung einzelner Volkswirtschaften und Regionen. Aufgrund der zunehmenden weltwirtschaftlichen Verflechtungen können auch lokale Entwicklungen die Weltkonjunktur belasten. Beispielsweise kann eine Eskalation der Konflikte in Osteuropa, im Nahen Osten oder in Afrika Verwerfungen auf den weltweiten Energie- und Rohstoffmärkten auslösen sowie Migrationstendenzen verstärken. Zusätzliche Belastungen können sich aus einer Verschärfung der Situation in Ostasien ergeben. Gleiches gilt für gewaltsame Auseinandersetzungen, terroristische Aktivitäten oder die Verbreitung von Infektionskrankheiten, die kurzfristig zu unerwarteten Marktreaktionen führen können. Insgesamt rechnen wir im kommenden Jahr nicht mit einer weltweiten Rezession. Aufgrund der genannten Risikofaktoren ist jedoch ein Rückgang des Weltwirtschaftswachstums oder eine Phase mit unterdurchschnittlichen Zuwachsraten möglich. Aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld können sich für den Volkswagen Konzern auch Chancen ergeben, falls die tatsächliche Entwicklung positiv von der erwarteten abweicht. Branchenrisiken und Marktchancen/-potenziale Westeuropa und China sind unsere Hauptabsatzmärkte. Ein konjunkturbedingter Nachfragerückgang in diesen Regionen würde das Ergebnis des Unternehmens in besonderem Maße belasten. Mit einer klaren, kundenorientierten und innovativen Produkt- und Preispolitik treten wir diesem Risiko entgegen. Außerhalb von Westeuropa und China ist das Auslieferungsvolumen über die wesentlichen Regionen Zentral- und Osteuropa, Nordamerika und Südamerika breit gestreut. Darüber hinaus sind wir in zahlreichen bestehenden und sich entwickelnden Märkten entweder bereits stark vertreten oder arbeiten zielstrebig darauf hin. Vor allem in kleineren Märkten mit Wachstumspotenzial erhöhen wir mit Hilfe strategischer Partnerschaften unsere Präsenz und werden den dortigen Anforderungen gerecht. Eine besondere Herausforderung für den Volkswagen Konzern als Anbieter von Volumen- und Premiummodellen ist der Preisdruck auf den etablierten Automobilmärkten infolge der hohen Marktabdeckung. Es ist auch künftig mit einem hohen Wettbewerbsdruck zu rechnen. Einzelne Hersteller könnten mit Verkaufsförderungsmaßnahmen reagieren, um ihre Absatzziele zu erreichen und damit die gesamte Branche weiter unter Druck setzen. Die Wachstumsmärkte in Zentral- und Osteuropa, Südamerika sowie in Asien sind für den Volkswagen Konzern von besonderer Bedeutung. Diese Märkte haben ein großes Potenzial, allerdings erschweren die Rahmenbedingungen in einigen Ländern dieser Regionen eine Steigerung der dortigen Absatzzahlen. Beispiele hierfür sind hohe Zollbarrieren und Mindestanforderungen hinsichtlich des Anteils der lokalen Fertigung. Gleichzeitig bestehen über die aktuelle Planung hinaus Chancen aus einem schnelleren Wachstum der aufstrebenden Märkte mit aktuell noch niedrigen Fahrzeugdichten, sofern die wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen dies zulassen. In Europa besteht das Risiko, dass weitere Kommunen und Städte ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen, um so die Emissionsgrenzwerte einzuhalten. In China könnten künftig in weiteren Ballungsgebieten Zulassungsbeschränkungen für Fahrzeuge in Kraft treten. Außerdem gilt in China ab 2019 eine sogenannte New-Energy-Vehicle-Quote, nach der batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge einen bestimmten Anteil an der Pkw-Neuwagenflotte der Hersteller ausmachen müssen. Um die Einhaltung emissionsbezogener Vorgaben sicherzustellen, passen wir unser Angebot an Modell- und Motorvarianten kontinuierlich an die jeweiligen Marktgegebenheiten an. Diese Anforderungen können zu Kostensteigerungen und in der Folge zu Preiserhöhungen und Volumenrückgängen führen. Die in Krisenzeiten aufgestaute Nachfrage in einzelnen etablierten Märkten könnte eine deutlichere Erholung bringen, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld rascher entspannt als erwartet. Die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Regionen verlief im Geschäftsjahr 2018 unterschiedlich. Die Herausforderungen, die sich daraus ergeben - beispielsweise ein effizientes Lagermanagement und ein wirtschaftliches Händlernetz -, sind für unsere Handels- und Vertriebsgesellschaften erheblich. Diese begegnen den Herausforderungen mit entsprechenden Maßnahmen. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit über Bankkredite bleibt jedoch schwierig. Über unsere Finanzdienstleistungsgesellschaften bieten wir den Händlern attraktive Finanzierungsmöglichkeiten an, um ihre Geschäftsmodelle zu stärken und das Betriebsrisiko zu reduzieren. Wir haben ein umfassendes Liquiditätsrisikomanagement installiert, um aufseiten der Händler Liquiditätsengpässen, die den Geschäftsablauf behindern könnten, rechtzeitig entgegenzuwirken. Kredite zur Fahrzeugfinanzierung vergeben wir unverändert nach den bisher angewandten vorsichtigen Grundsätzen unter Berücksichtigung bankenaufsichtsrechtlicher Vorschriften im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG. Insbesondere aus zwei Gründen kann Volkswagen in Anschlussmärkten einem erhöhten Wettbewerb ausgesetzt sein: erstens aufgrund der Regelungen der Gruppenfreistellungsverordnungen, die für den Bereich After Sales seit Juni 2010 gelten, und zweitens durch die in der EU-Verordnung Nr. 566/2011 vom 8. Juni 2011 enthaltenen Erweiterungen bezüglich des Zugangs unabhängiger Marktteilnehmer zu technischen Informationen. In Deutschland wird derzeit ein Gesetz vorbereitet, das eine Einschränkung beziehungsweise Aufhebung des Designschutzes bei Reparaturersatzteilen durch Einführung einer sogenannten Reparaturklausel zum Gegenstand hat. Zudem evaluiert die Europäische Kommission den Markt im Hinblick auf den bestehenden Designschutz. Eine mögliche Einschränkung oder Aufhebung des Designschutzes für sichtbare Ersatzteile könnte sich negativ auf das Originalteilegeschäft des Volkswagen Konzerns auswirken. Die Automobilindustrie steht vor einem Transformationsprozess mit tiefgreifenden Veränderungen. Elektrifizierte Antriebe, vernetzte Automobile sowie das Autonome Fahren sind für unseren Absatz sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Insbesondere die sich schneller ändernden Kundenanforderungen, kurzfristige Gesetzgebungsinitiativen sowie der Markteintritt neuer und bisher branchenfremder Wettbewerber werden veränderte Produkte mit einer erhöhten Innovationsgeschwindigkeit und angepassten Geschäftsmodellen erfordern. Zudem lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass weltweit Gütertransporte vom Lkw auf andere Verkehrsmittel verlagert werden und dass in der Folge die Nachfrage nach Nutzfahrzeugen des Konzerns sinkt. Nachfolgend stellen wir die größten Wachstums- und Marktpotenziale für den Volkswagen Konzern dar. China In China, dem größten Markt in der Region Asien-Pazifik, lag der Pkw-Markt im Berichtsjahr leicht unter dem Vorjahr. Zwar wird die Nachfrage nach Fahrzeugen wegen des Bedarfs an individueller Mobilität in den nächsten Jahren steigen, jedoch aufgrund des aktuellen Handelskonflikts mit den USA langsamer als zuvor; zudem wird sich die Nachfrage von den großen Metropolen an der Küste ins Landesinnere verlagern. Wir erweitern laufend unsere Produktpalette mit speziell für die chinesischen Kunden entwickelten Modellen, um an den erheblichen Chancen dieses Marktes - auch im Hinblick auf die Elektromobilität - teilhaben und unsere starke Marktposition in China dauerhaft verteidigen zu können. Mit zusätzlichen Fertigungsstätten bauen wir unsere Produktionskapazitäten in diesem wachsenden Markt weiter aus. Indien Die politische und wirtschaftliche Situation Indiens hat sich im Jahr 2018 weiter stabilisiert. Die Fahrzeugmärkte setzten ihren Wachstumskurs fort. Wir gehen davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. In diesem Umfeld konsolidiert der Konzern derzeit seine Aktivitäten, denn Indien bleibt ein strategisch wichtiger Zukunftsmarkt für den Konzern. USA Das Volumen des US-amerikanischen Fahrzeugmarktes lag im Jahr 2018 auf dem Niveau des Vorjahres. Für 2019 wird das Marktvolumen voraussichtlich leicht unter dem des Berichtsjahres liegen. In den USA verfolgt die Volkswagen Group of America konsequent die Strategie, zu einem vollwertigen Volumenanbieter aufzusteigen. Durch den Ausbau lokaler Produktionskapazitäten - zukünftig auch mit einer Fertigungsstätte für Elektrofahrzeuge - kann der Konzern in der Region Nordamerika den Markt besser bedienen. Daneben arbeiten wir intensiv daran, in den USA weitere, speziell für diesen Markt entwickelte Produkte anbieten zu können. Brasilien Das wirtschaftliche Umfeld hat sich im Berichtsjahr etwas entspannt, während sich der politische Kurs Brasiliens nach der Präsidentschaftswahl ungewiss darstellt. Das Nachfragevolumen am Fahrzeugmarkt hat sich gegenüber dem schwachen Vorjahr deutlich erholt. Für 2019 erwarten wir eine weiterhin positive Entwicklung der Nachfrage. Mit der wachsenden Zahl lokal produzierender Automobilhersteller hat die Preis- und Wettbewerbsintensität stark zugenommen. Für den Volkswagen Konzern spielt der brasilianische Markt eine wichtige Rolle. Um unsere Wettbewerbsposition hier zu festigen, bieten wir speziell für diesen Markt entwickelte und lokal produzierte Fahrzeuge an, etwa den Gol oder den Virtus. Russland Russland hat das Potenzial, sich zu einem der größten Automobilmärkte der Welt zu entwickeln. Das Volumen des russischen Fahrzeugmarktes lag 2018 deutlich über dem des Vorjahres; für 2019 rechnen wir mit einem Pkw-Markt leicht über der Höhe des Berichtjahres. Die hohe Abhängigkeit von den Öl- und Gaseinnahmen, steigende Steuern, die Volatilität der Währung und daraus resultierende, momentan hohe Automobilpreise, die politische Krisensituation und die damit verbundenen Sanktionen durch die EU und die USA belasten jedoch weiterhin die Nachfrageentwicklung. Der Markt ist für den Volkswagen Konzern unverändert von strategischer Bedeutung und wird deshalb intensiv bearbeitet. Nahost Politische und wirtschaftliche Unsicherheiten belasten die Hauptabsatzmärkte der Region, insbesondere die Türkei. Neben gestiegenen Zöllen führt dort die massive Abwertung der türkischen Lira, und daraus resultierend eine sehr hohe Inflation und steigende Zinsen, zu einer schwächeren Nachfrage. Trotz des instabilen Umfelds birgt die Region Nahost jedoch langfristiges Wachstumspotenzial. Mit einem Fahrzeugangebot, das auf diesen Markt zugeschnitten ist, nutzen wir unsere Chance, dort zu wachsen, ohne eigene Produktionsstätten zu betreiben. Power Engineering Die grundlegenden weltwirtschaftlichen Trends wie das anhaltende Wachstum und die verstärkte internationale Arbeitsteilung werden sich voraussichtlich fortsetzen, auch wenn die geopolitischen und makroökonomischen Risiken im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben. Dies gilt auch für die daraus resultierenden Transportstrecken und -volumina sowie für die Nachfrage nach touristischen Angeboten wie Kreuzfahrten. Der global wachsende Energiebedarf erfordert Innovationskraft von der Industrie und wachsende Investitionsbereitschaft der Staaten im Hinblick auf die globale Klimapolitik. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Marktchancen weltweit zu realisieren, beispielsweise durch die Positionierung als Lösungsanbieter für CO2-reduzierte Antriebs- und Energieerzeugungs- sowie Speichertechnologien. Durch die Einführung neuer Produkte und den Ausbau unseres Servicenetzes liegen darüber hinaus mittelfristig wesentliche Potenziale in der Intensivierung des After-Sales-Geschäfts. Die auch in Zukunft steigenden Anforderungen an die Betriebssicherheit, die Verfügbarkeit der bereits in Betrieb genommenen Anlagen, die Erhöhung der Umweltverträglichkeit und den effizienten Betrieb bilden in Kombination mit der großen Anzahl an Motoren und Anlagen die Basis für Wachstum. Als Teil der Investitionsgüterindustrie unterliegt Power Engineering den Schwankungen des Investitionsklimas. Bereits kleine Änderungen der Wachstumsraten oder der Wachstumserwartungen, die beispielsweise aus geopolitischen Unsicherheiten oder volatilen Rohstoff- und Devisenmärkten resultieren, können signifikante Nachfrageveränderungen oder Stornierungen bereits eingebuchter Aufträge zur Folge haben. Wir wirken den erheblichen konjunkturellen Risiken unter anderem durch flexible Produktionskonzepte und durch Kostenflexibilität mittels Leiharbeit, Arbeitszeitkonten und Kurzarbeit sowie - falls erforderlich - mit Strukturanpassungen entgegen. Risiken aus Forschung und Entwicklung Die Automobilbranche befindet sich in einem grundlegenden Transformationsprozess. Weltweit agierende Konzerne wie Volkswagen stehen dabei vor großen Herausforderungen in den Feldern Kunde/Markt, technologischer Fortschritt und Gesetzgebung. Eine Kernaufgabe besteht in der Umsetzung der sich immer weiter verschärfenden Abgas- und Verbrauchsvorschriften unter Berücksichtigung neuer Prüfverfahren und Testzyklen (zum Beispiel WLTP) sowie in der Einhaltung von Zulassungsverfahren (Homologation), die sich zunehmend komplexer und zeitlich aufwendiger gestalten und national differenziert sein können. Auf nationaler und internationaler Ebene bestehen eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben bezüglich der Verwendung, des Umgangs und der Lagerung von Stoffen und Gemischen (einschließlich Beschränkungen bezüglich Chemikalien, Schwermetallen, Bioziden, persistenten organischen Schadstoffen), die sowohl die Herstellung von Automobilien betreffen als auch das Automobil selbst. Der wirtschaftliche Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit des Volkswagen Konzerns hängen davon ab, inwiefern es uns gelingt, unser Produkt- und Dienstleistungsportfolio zeitnah an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Aufgrund der Intensität des Wettbewerbs und der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung kommt es entscheidend darauf an, relevante Trends frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Wir führen deshalb unter anderem Trendanalysen und Kundenbefragungen durch und überprüfen die Relevanz der Ergebnisse für unsere Kunden. Dem Risiko, dass Module, Fahrzeuge oder Services nicht im vorgesehenen Zeitrahmen, in der entsprechenden Qualität oder zu den vorgegebenen Kosten entwickelt werden können, begegnen wir, indem wir kontinuierlich und systematisch den Fortschritt sämtlicher Projekte überprüfen. Um Patentverletzungen zu vermeiden, analysieren wir intensiv die Schutzrechte Dritter, zunehmend auch im Hinblick auf Kommunikationstechnologien. Die Ergebnisse aller Analysen gleichen wir regelmäßig mit den Zielvorgaben des jeweiligen Projekts ab; bei Abweichungen leiten wir rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ein. Eine übergreifende Projektorganisation unterstützt die Zusammenarbeit aller am Prozess beteiligten Bereiche. Sie stellt sicher, dass spezifische Anforderungen zeitnah in den Entwicklungsprozess eingebracht werden und dass die Umsetzung dieser Anforderungen rechtzeitig eingeplant wird. Risiken und Chancen aus der Baukastenstrategie Unsere Baukästen erweitern wir kontinuierlich und orientieren uns dabei an künftigen Kundenanforderungen, gesetzlichen Regelungen und Infrastrukturanforderungen. Mit dem Modularen Querbaukasten (MQB) ist eine hochflexible Fahrzeugarchitektur entstanden, bei der konzeptbestimmende Abmessungen wie Radstand, Spurbreite, Rädergröße und Sitzposition konzernweit abgestimmt sind und variabel zum Einsatz kommen. Andere Abmessungen, zum Beispiel der Abstand der Pedale zur vorderen Radmitte, sind immer gleich, sodass eine einheitliche Systematik des Vorderwagens gewährleistet ist. Aufgrund der Synergieeffekte, die sich daraus ergeben, sind wir in der Lage, sowohl die Entwicklungskosten als auch den erforderlichen Einmalaufwand und die Fertigungszeiten zu reduzieren. Darüber hinaus können wir dank der Baukästen in einem Werk auf denselben Anlagen verschiedene Modelle verschiedener Marken in unterschiedlicher Stückzahl produzieren. Das bedeutet, dass wir unsere Kapazitäten im ganzen Konzern flexibler nutzen und dadurch Effizienzvorteile erzielen können. Dieses Prinzip der Vereinheitlichung bei größtmöglicher Flexibilität übertragen wir derzeit auf den Modularen E-Antriebs-Baukasten (MEB), der konzeptionell auf den reinen Elektroantrieb ausgelegt ist. Die Synergieeffekte und Effizienzvorteile der Baukastenstrategie eröffnen uns die Chance, ab 2020 mit dem Einsatz des ersten Fahrzeugs auf Basis des MEB die Elektromobilität weltweit in Großserie zu bringen. Mit höheren Volumina steigt jedoch das Risiko, dass Qualitätsprobleme eine zunehmende Zahl von Fahrzeugen betreffen. Chancen und Risiken aus Kooperationen Im Rahmen unseres Zukunftsprogramms "TOGETHER - Strategie 2025" streben wir - sowohl bei der Transformation des Kerngeschäfts als auch beim Aufbau des neuen Geschäftsfelds für Mobilitätslösungen - verstärkt Kooperationen an. Mit Hilfe lokaler Partnerschaften wollen wir regionale Kundenbedürfnisse genauer erkennen, wettbewerbsgerechte Kostenstrukturen etablieren und so marktgerechte Produkte entwickeln und anbieten. Künftig werden wir stärker als bisher auf Partnerschaften, Zukäufe und Venture-Capital-Investitionen setzen. Damit schaffen wir den größtmöglichen Wert für den Konzern und seine Marken und bekommen die Möglichkeit, unser Know-how, insbesondere in neuen Geschäftsfeldern, auszubauen. Volkswagen besitzt eine große Anzahl von Patenten und anderen gewerblichen Schutz- und Urheberrechten. Im Rahmen von Kooperationen kann es zu Patent- und Lizenzverletzungen und damit zu einer unerlaubten Weitergabe von unternehmensspezifischem Know-how kommen. Volkswagen beobachtet die Absatzmärkte und schützt sein Know-how auch durch rechtliche Schritte. Risiken und Chancen aus der Beschaffung Aktuelle Trends in der Automobilindustrie, wie Elektromobilität und automatisiertes Fahren, führen zu einem steigenden Finanzierungsbedarf bei Lieferanten. Das Risikomanagement der Beschaffung des Volkswagen Konzerns bewertet die Lieferanten, bevor sie mit der Realisierung von Projekten betraut werden. Die Beschaffung berücksichtigt im Vergabeprozess unter anderem das Risiko eines unzureichenden Wettbewerbs bei Konzentration auf wenige finanzstarke Lieferanten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Europa, Nordamerika und China hat sich im Jahresverlauf abgeschwächt. Zudem stellten Verschiebungen in der Nachfrage unserer Kunden und Restriktionen bei der Verfügbarkeit von Modellvarianten in Folge des Testverfahrens WLTP Lieferanten vor Herausforderungen. Diese veränderten Rahmenbedingungen haben die Finanzierungsmöglichkeiten der Lieferanten eingeschränkt, insbesondere in Bereichen, in denen alternative Technologien an Bedeutung gewinnen. Das Risikomanagement in der Beschaffung beobachtet kontinuierlich und weltweit die finanzielle Lage unserer Lieferanten und ergreift gezielt Maßnahmen, um Lieferengpässe zu vermeiden. Die Zahl der Krisen und Insolvenzen von Lieferanten weltweit ist 2018 entsprechend der weltwirtschaftlichen Lage gesunken. Spezialisten für Restrukturierung und Versorgungssicherung koordinieren konzernweit die zu ergreifenden Maßnahmen, um frühzeitig und nachhaltig die Produktion abzusichern. Die aktuellen Trends in der Automobilindustrie werden auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von speziellen Rohstoffen haben, die überwiegend Einsatz in elektrifizierten Fahrzeugen finden. Die Rohstoff- und Nachfrageentwicklung wurde im vergangenen Jahr kontinuierlich analysiert und fachbereichsübergreifend bewertet, um bei möglichen Engpässen frühzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Neue bi- und multilaterale Handelsabkommen, unter anderem für Stahl, der erwartete Wandel im Produktmix von Diesel- hin zu Benzinaggregaten und kurzfristige Bedarfsschwankungen im Zuge des WLTP-Testverfahrens stellen Herausforderungen dar, die gemeinsam mit den Zulieferern zu bewältigen sind. Durch das neue Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada besteht das Risiko von Mehrkosten durch eine Verteuerung von Lieferumfängen. Qualitätsprobleme können technische Eingriffe erfordern, die eine erhebliche finanzielle Belastung mit sich bringen können, sofern eine Weiterbelastung an den Lieferanten nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer weiteren Ausweitung der Rückrufe diverser Modelle unterschiedlicher Hersteller kommen könnte, in denen bestimmte Airbags der Firma Takata verbaut wurden. Dies könnte auch Modelle des Volkswagen Konzerns betreffen. Neben finanziellen Schwierigkeiten können Versorgungsrisiken, zum Beispiel durch Brände oder Unfälle bei Lieferanten, entstehen. Versorgungsrisiken werden in der Beschaffung durch Frühwarnsysteme ohne Verzug identifiziert und mittels abgeleiteter Maßnahmen unmittelbar reduziert. Um die Belieferung sicherzustellen und künftig Bandstillstände aufgrund von Lieferstopps zu vermeiden, wurden zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Ermittlungen von Kartellbehörden gegenüber Lieferanten aufgrund von Preisabsprachen werden durch das Risikomanagement beobachtet. Die Auswirkungen auf Volkswagen werden systematisch geprüft. Produktionsrisiken Die volatilen Entwicklungen auf den weltweiten Automobilmärkten, Unfälle bei Lieferanten und Störungen in der Lieferkette verursachten bei einzelnen Fahrzeugmodellen Stückzahlschwankungen in einigen Werken. Marktspezifisch verzeichneten wir darüber hinaus einen Wandel der Auftragseingänge: Die Zahl der Dieselbestellungen reduzierte sich, im Bereich der Ottomotoren stieg sie. Solchen Schwankungen begegnen wir mit bewährten Instrumenten, zum Beispiel flexiblen Arbeitszeitmodellen. Die Gestaltung des Produktionsnetzwerks ermöglicht uns, an den Standorten dynamisch auf die variierende Nachfrageentwicklung zu reagieren. Sogenannte Drehscheibenkonzepte gleichen die Auslastung zwischen Fertigungsstätten aus. Nachfragevolatilitäten können an Mehrmarkenstandorten auch markenübergreifend ausgeglichen werden. Gesetzliche Veränderungen, zum Beispiel im Rahmen der Umstellung auf das Testverfahren WLTP, können Auswirkungen auf die Produktion haben. Zum einen führt eine vorübergehend eingeschränkte Angebotsvielfalt dazu, dass sich die Bedarfe auf die verfügbaren Varianten fokussieren. Zum anderen kann es durch nicht freigegebene Modellvarianten zu Produktionslücken kommen. Diese Schwankungen erfordern Maßnahmen zur Stabilisierung der Produktion, beispielsweise das temporäre Zwischenlagern von Fahrzeugen bis zur behördlichen Freigabe. Kurzfristige Veränderungen der Kundennachfrage nach spezifischen Ausstattungsmerkmalen unserer Produkte sowie die abnehmende Prognostizierbarkeit der Nachfrage können zu Lieferengpässen führen. Dieses Risiko minimieren wir unter anderem, indem wir unseren verfügbaren Ressourcen kontinuierlich zukünftige Nachfrageszenarien gegenüberstellen. Deuten sich Materialengpässe an, können wir mit genügend zeitlichem Vorlauf gegensteuernde Maßnahmen einleiten. Die Produktionskapazitäten werden für jedes Fahrzeugprojekt mehrere Jahre im Voraus auf Basis der erwarteten Absatzentwicklung geplant. Diese unterliegt der Dynamik der Märkte und ist grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet. Bei zu optimistischen Prognosen besteht das Risiko, Kapazitäten nicht auslasten zu können. Zu pessimistische Prognosen hingegen bergen das Risiko von Unterkapazitäten, in deren Folge die Kundennachfrage gegebenenfalls nicht gedeckt werden kann. Die Vielfalt unserer Modelle wächst, zugleich werden die Produktlebenszyklen kürzer; deshalb finden an unseren weltweiten Standorten immer mehr Fahrzeuganläufe statt. Die Prozesse und die technischen Systeme, die wir dabei einsetzen, sind komplex, sodass das Risiko besteht, dass Fahrzeuge erst verspätet ausgeliefert werden können. Dem begegnen wir, indem wir auf Basis der Erfahrungen vorangegangener Anläufe und dank frühzeitiger Identifikation von Schwachstellen den Anlauf unserer Fahrzeuge konzernweit in Stückzahl und Qualität absichern. Um Stillstandszeiten, Leistungsverluste sowie Ausschuss und Nacharbeit grundsätzlich zu vermeiden, wenden wir in der Produktion die Methode TPM (Total Productive Maintenance) an. TPM ist ein kontinuierlicher Prozess, an dem alle Mitarbeiter beteiligt sind: Die technischen Einrichtungen werden fortwährend instandgehalten, so dass sie stets einsatzbereit sind und ihre zuverlässige Leistung gewährleistet ist. Besondere Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle wie Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, zum Beispiel Brand, Explosion oder der Austritt von gesundheits-/umweltschädlichen Substanzen, können die Produktion stark beeinträchtigen. In der Folge kann es zu Engpässen oder sogar Ausfällen und damit zu einer Abweichung gegenüber der geplanten Produktionsmenge kommen. Derartigen Risiken wirken wir unter anderem mit Brandschutzmaßnahmen und Gefahrgutmanagement entgegen und decken sie - wenn ökonomisch sinnvoll - durch einen Versicherungsschutz ab. Risiken aus langfristiger Fertigung Bei der Abwicklung von Großprojekten können Risiken auftreten, die oft erst im Laufe des Projekts erkannt werden. Sie können sich insbesondere aus Mängeln in der Vertragsgestaltung, Fehlern in der Auftragskalkulation, veränderten wirtschaftlichen und technischen Bedingungen nach Vertragsabschluss, Schwächen in der Projektsteuerung oder unzureichenden Leistungen der Sublieferanten ergeben. Vor allem Versäumnisse oder Fehler zu Beginn eines Projekts lassen sich in der Regel nur schwer aufholen oder korrigieren und sind oft mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Wir versuchen, diese Risiken noch früher zu erkennen und bereits im Vorfeld durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen beziehungsweise zu minimieren: durch stetiges Optimieren des Projektcontrollings über alle Projektphasen hinweg, einen Lessons-Learned-Prozess und regelmäßige Projekt-Reviews. Dadurch können wir die Risiken insbesondere in der Angebots- und Planungsphase anstehender Großprojekte zusätzlich reduzieren. Risiken aus Nachfrageveränderungen Infolge der Dieselthematik kann es für den Volkswagen Konzern - möglicherweise verstärkt durch Medienberichte - zu Nachfragerückgängen kommen. Neben realen Einflussgrößen wie dem verfügbaren Einkommen bestimmen auch nicht planbare, psychologische Faktoren das Nachfrageverhalten der Konsumenten. Eine unerwartete Kaufzurückhaltung kann zum Beispiel aus Sorge der Haushalte über die zukünftige wirtschaftliche Situation entstehen. Das gilt vor allem in gesättigten Automobilmärkten wie Westeuropa. Hier kann die Nachfrage aufgrund einer verlängerten Haltedauer zurückgehen. Mit unserer attraktiven Modellpalette und einer konsequenten Kundenorientierung treten wir der Kaufzurückhaltung entgegen. Die krisenbedingte Kaufzurückhaltung in einigen Märkten sowie teilweise angehobene Kraftfahrzeugsteuern, die - wie dies bereits in vielen europäischen Ländern der Fall ist - auf dem CO2-Ausstoß basieren, können zu einer Verschiebung der Nachfrage zugunsten kleinerer Segmente und Motoren führen. Dem Risiko, dass eine solche Verschiebung das finanzielle Ergebnis des Volkswagen Konzerns beeinträchtigt, begegnen wir, indem wir stetig neue verbrauchsgünstige Fahrzeuge und alternative Antriebe entwickeln. Unsere Antriebs- und Kraftstoffstrategie bildet die Grundlage dafür. Durch staatliche Eingriffe wie Steuererhöhungen, die den privaten Konsum einschränken, oder protektionistische Tendenzen ergeben sich Risiken für Automobilmärkte weltweit. Nutzfahrzeuge sind Investitionsgüter: Bereits kleine Änderungen der Wachstumsraten oder der Wachstumserwartungen können den Transportbedarf und damit die Nachfrage signifikant beeinflussen. Die in der Folge entstehenden Produktionsschwankungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei den Herstellern. Die bereits sehr hohe Komplexität des Produktangebots im Pkw-Bereich ist bei Lkw und Bussen noch um ein Vielfaches höher, das Produktionsvolumen jedoch deutlich geringer. Schlüsselfaktoren für die Kunden im Nutzfahrzeuggeschäft sind die Gesamtbetriebskosten, die Zuverlässigkeit des Fahrzeugs und der zur Verfügung stehende Service. Darüber hinaus sind die Kunden zunehmend an zusätzlichen Dienstleistungen wie Frachtoptimierung und Flottenauslastung interessiert, die wir beispielsweise über die neu etablierte Digitalmarke RIO im Nutzfahrzeugsegment anbieten. Die Zweitakt-Motoren von MAN Power Engineering werden ausschließlich von Lizenznehmern, insbesondere in Südkorea, China und Japan, gefertigt. Aufgrund der volatilen Nachfrage im Schiffneubau bestehen Überkapazitäten im Markt für Schiffsmotoren, die zu rückläufigen Lizenzeinnahmen und Forderungsausfällen führen können. Durch die Veränderungen im Wettbewerbsumfeld, insbesondere in China, ergibt sich zudem das Risiko, Marktanteile zu verlieren. Diesen Risiken begegnen wir mit einer stetigen Beobachtung der Märkte, einer intensiven Zusammenarbeit mit allen Lizenznehmern und der Einführung neuer Technologien. Abhängigkeit vom Großkundengeschäft Über einen längeren Zeitraum betrachtet ist das Geschäft mit Großkunden stabiler als das mit privaten Kunden; es war 2018 weiterhin von einer zunehmenden Konzentration und Internationalisierung geprägt. Der Volkswagen Konzern ist mit seinem breiten Portfolio von Produkten und Antrieben und seiner zielgruppenorientierten Kundenbetreuung gut aufgestellt. Eine Konzentration von Ausfallrisiken auf einzelne Großkunden oder Märkte besteht nicht. Der hohe Marktanteil in Europa zeigt, dass Großkunden dem Konzern weiterhin ihr Vertrauen schenken. Qualitätsrisiken Schon bei der Entwicklung unserer Produkte streben wir an, Qualitätsprobleme möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, um einer Verzögerung des Produktionsstarts vorzubeugen. Da wir im Rahmen der modularen Baukastenstrategie immer mehr Modulteile einsetzen, ist es besonders wichtig, bei auftretenden Störungen die Ursachen möglichst schnell zu identifizieren und Fehler zu beheben. Im Berichtsjahr haben wir die Prozesse, mit denen wir diese Störungen verhindern können, bei unseren Marken weiter optimiert und organisatorisch gestärkt, so dass wir den damit verbundenen Risiken noch wirkungsvoller begegnen können. Der Bedarf an hochwertigen und qualitativ einwandfreien Zulieferteilen und Software steigt mit der zunehmenden technischen Komplexität und dem Einsatz der Baukastensysteme im Konzern. Ebenfalls von großer Bedeutung für eine gesicherte Produktion ist die termingerechte Versorgung mit Teilen durch eigene Werke und durch unsere Lieferanten. Mit Hilfe eines Risikomanagementsystems, das wir zunächst intern erprobt und dann bei den Lieferanten eingeführt haben, sorgen wir schon am Anfang der Lieferkette dafür, dass Qualität und Lieferbereitschaft auf Dauer gewährleistet sind. Auf diese Weise trägt das Konzern-Qualitätsmanagement dazu bei, dass Kundenerwartungen erfüllt werden und in der Folge die Reputation, die Verkaufszahlen und das Ergebnis unseres Unternehmens steigen. Insbesondere in den Märkten Brasilien, Russland, Indien und China, für die wir eigene Fahrzeuge entwickeln und in denen sich lokale Fertigungen und Zulieferer etabliert haben, ist die Absicherung der Qualität von elementarer Bedeutung, zumal regulatorische oder behördliche Einflüsse schwer abschätzbar sein können. Wir analysieren kontinuierlich die spezifischen Gegebenheiten der Märkte und passen die Qualitätsanforderungen individuell an. Den identifizierten lokalen Risiken begegnen wir, indem wir kontinuierlich Maßnahmen entwickeln und vor Ort umsetzen. Auf diese Weise wirken wir der Entstehung von Qualitätsmängeln entgegen. Die Kriterien für die Zulassung und den Betrieb von Fahrzeugen werden durch nationale und teilweise internationale Behörden festgelegt und überwacht. Zusätzlich gelten in einigen Ländern besondere, zum Teil neue Regeln zum Schutz der Kunden gegenüber Fahrzeugherstellern. Mit unseren etablierten und überarbeiteten Qualitätssicherungsprozessen gewährleisten wir, dass die Marken des Volkswagen Konzerns und ihre Produkte alle jeweils geltenden Anforderungen erfüllen und die lokalen Behörden fristgerecht über alle berichtspflichtigen Sachverhalte informiert werden. Wir reduzieren so das Risiko von Kundenbeschwerden oder anderen negativen Konsequenzen. Personalrisiken Konjunkturellen Risiken sowie Veränderungen der Markt- und Wettbewerbslage begegnen wir mit einer Reihe von Instrumenten, die es dem Volkswagen Konzern ermöglichen, bei schwankender Auftragslage flexibel zu reagieren - bei Auftragsrückgängen ebenso wie bei verstärkter Nachfrage nach unseren Produkten. Hierzu zählen Zeitkonten, die durch Mehrarbeit befüllt und durch Freizeitentnahmen verringert werden. So können unsere Fabriken ihre Kapazität über Sonderschichten, Schließtage und flexible Schichtmodelle an das Produktionsvolumen anpassen. Auch der Einsatz von Zeitarbeit ist ein Flexibilisierungsinstrument. Alle Instrumente tragen dazu bei, dass der Volkswagen Konzern auch bei wechselnder Auftragslage die Stammbeschäftigung in der Regel stabil halten kann. Die fachliche Kompetenz und die individuelle Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind unabdingbare Voraussetzungen für den Erfolg des Volkswagen Konzerns. Unsere strategisch ausgerichtete und ganzheitlich angelegte Personalentwicklung eröffnet allen Mitarbeitern attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungschancen. Dabei spielt die Stärkung der Fachkompetenz in den verschiedenen Berufsfamilien des Unternehmens eine besondere Rolle. Durch die Intensivierung von Qualifizierungsprogrammen, vor allem an den internationalen Standorten, sind wir in der Lage, den Herausforderungen des technologischen Wandels angemessen zu begegnen. Wir bauen kontinuierlich unsere Rekrutierungsinstrumente aus. Beispielsweise ermöglicht unser systematisches Talent Relationship Management, frühzeitig mit talentierten Kandidaten aus strategisch relevanten Zielgruppen in Kontakt zu treten und eine langfristige Bindung zwischen ihnen und dem Konzern aufzubauen. Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung sorgen wir mit Programmen wie dem Studium im Praxisverbund dafür, dass hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter nachrücken. Durch eine systematische Stärkung unserer Arbeitgeberattraktivität gewinnen wir Talente in den zukunftskritischen Bereichen IT, Design und Social Media für uns. Mit Instrumenten wie diesen stellen wir sicher, dass wir unseren Bedarf an hochqualifizierten neuen Mitarbeitern auch in Zeiten eines Fachkräftemangels decken können. Den Risiken, die mit Fluktuation und Know-how-Verlust aufgrund altersbedingter Abgänge verbunden sind, begegnen wir auch durch eine intensive und fachbereichsspezifische Qualifizierung. Zudem haben wir den konzerninternen Senior-Experten-Einsatz aufgebaut. Mit diesem Instrument nutzen wir das wertvolle Erfahrungswissen unserer altersbedingt ausgeschiedenen Mitarbeiter. Die fortschreitende Digitalisierung unserer Personalprozesse birgt Risiken aus der Verarbeitung personenbezogener Daten. Volkswagen ist sich seiner Verantwortung bei der Verarbeitung dieser Daten bewusst. Diesen Risiken begegnen wir im Rahmen unseres Datenschutzmanagementsystems mit umfassenden Maßnahmen. Eine Herausforderung in der Zusammenarbeit mit dem Monitor ist das in Teilen bestehende Spannungsverhältnis zwischen Informationsanforderungen durch den Monitor auf der einen und nationalen beziehungsweise internationalen datenschutzrechtlichen Vorgaben auf der anderen Seite. Dies insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Wertungs- und Auslegungsspielräume dieser Vorschriften. Um Rechtsverstöße trotz der teils unklaren Rechtslage bestmöglich auszuschließen, wird Volkswagen von externen Kanzleien zu diesen Fragestellungen beraten. IT-Risiken Bei Volkswagen als global agierendem und auf Wachstum ausgerichtetem Unternehmen kommt der konzernweit in allen Geschäftsbereichen eingesetzten Informationstechnologie (IT) eine stetig wachsende Bedeutung zu. Risiken bestehen hier im Hinblick auf die drei Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und umfassen insbesondere den unbefugten Zugriff, die Modifikation und den Abzug sensibler elektronischer Unternehmens- oder Kundendaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit der Systeme als Folge von Störungen und Katastrophen. Der integre Umgang mit Daten gewährleistet die Korrektheit und Unversehrtheit von Daten sowie die fehlerfreie Funktionsweise von Systemen. Der hohe Anspruch an die Qualität unserer Produkte gilt auch für den Umgang mit den Daten unserer Kunden und Mitarbeiter. Insbesondere die digitalen Services rund um unsere Mobilitätsdienstleistungen müssen abgesichert sein. Wir orientieren uns dabei an den Werten Datensicherheit, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung. Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmens- und Kundendaten begegnen wir mit dem Einsatz von IT-Sicherheitstechnologien, zum Beispiel Firewall- und Intrusion-Prevention-Systemen, sowie der mehrfachen Absicherung der Zugriffe. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht. Mit einer redundanten Auslegung unserer IT-Infrastrukturen sichern wir uns gegen Risiken ab, die im Störungs- oder Katastrophenfall eintreten können. Wir setzen im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards marktübliche Technologien zur Absicherung unserer IT-Landschaft ein. Um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern, standardisieren und erneuern wir sie kontinuierlich. Die fortlaufende Steigerung der Automatisierung erhöht die Prozesssicherheit und Qualität der Verarbeitung. Die Weiterentwicklung und der konzernweite Einsatz der IT-Governance-Prozesse, insbesondere die weitere Vereinheitlichung des IT-Risikomanagement-Prozesses, tragen zusätzlich dazu bei, Risiken früh zu erkennen und effektiv zu reduzieren. Schwerpunkt unserer IT-Sicherheitsprogramme ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der konzernweiten Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört derzeit unter anderem der Aufbau eines IT-Sicherheitsleitstands. Dieser soll Cyberattacken frühzeitig erkennen und somit dazu beitragen, dass wir Angriffen mit modernsten Abwehrverfahren begegnen können. Volkswagen ergänzt die technischen Maßnahmen durch konsequente Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter. Umweltschutzrechtliche Auflagen Die spezifischen Emissionsgrenzen für alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugflotten von Marken und Konzernen in der EU bis 2019 sind in der seit April 2009 geltenden EG-Verordnung Nr. 443/2009 zu CO2-Emissionen von Pkw und in der seit Juni 2011 geltenden EU-Verordnung Nr. 510/ 2011 für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t festgelegt. Diese Verordnungen sind wesentliche Bestandteile der europäischen Klimaschutzpolitik und bilden damit den entscheidenden ordnungspolitischen Rahmen für die Gestaltung und Vermarktung von Produkten aller auf dem europäischen Markt verkaufenden Fahrzeughersteller. Seit 2012 dürfen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der europäischen Pkw-Neuwagenflotte den Wert von 130 g CO2/km nicht überschreiten. Diese Bedingung war schrittweise zu erfüllen; seit dem Jahr 2015 gilt der Grenzwert für die gesamte Flotte. Die 2014 verabschiedete EU-Verordnung Nr. 333/2014 sieht vor, dass die durchschnittliche europäische Pkw-Flottenemission ab dem Jahr 2021 nur noch 95 g CO2/km betragen darf; im Jahr 2020 betrifft es bereits 95 % der Flotte. Bis einschließlich 2020 erfolgt die Erfüllung der europäischen Flottengesetzgebung auf Basis des Neuen Europäischen Fahrzyklusses (NEFZ), ab 2021 wird der NEFZ-Zielwert durch einen vom Gesetzgeber festgelegten Prozess in einen WLTP-Zielwert überführt, wobei durch die Zielwertüberführung keine zusätzliche Anspannung des Zielwertes entstehen soll. Die CO2-Regulierung der EU für leichte Nutzfahrzeuge schreibt die Einhaltung von Grenzwerten ab 2014 mit einer schrittweisen Umsetzung bis 2017 vor: Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuzulassungen in Europa dürfen demnach den Wert von 175 g CO2/km nicht überschreiten. Ab 2020 liegt der Grenzwert gemäß der 2014 verabschiedeten EU-Verordnung Nr. 253/2014 bei 147 g CO2/km. Die EU-Kommission hat im vierten Quartal 2017 einen Regulierungsvorschlag für das CO2-Regime für die Zeit nach 2020 veröffentlicht. Im Dezember 2018 wurden sich Europarat, Parlament und EU-Kommission bezüglich einer Flottengesetzgebung für die Jahre nach 2020 einig, eine finale Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt steht noch aus. Demnach wird für die europäischen Pkw-Neufahrzeugflotten eine Reduktion von 15% ab 2025 sowie 37,5% ab 2030 festgelegt und für die Neufahrzeugflotten leichter Nutzfahrzeuge von 15 % in 2025 sowie 31% in 2030. Ausgangsbasis ist jeweils der Flottenwert im Jahr 2021. Politisch diskutiert werden bereits Reduktionsziele für den Verkehrssektor bis 2050, etwa die im EU-Weißbuch für Verkehr vom März 2011 genannte Senkung des Ausstoßes von Klimagasen um 60% gegenüber 1990. Diese langfristigen Ziele können nur durch einen hohen Anteil von Elektrofahrzeugen erreicht werden. Parallel werden Flottenverbrauchsregulierungen auch außerhalb der EU28 weiterentwickelt oder neu eingeführt, beispielsweise in Brasilien, China, Indien, Japan, Kanada, Mexiko, Saudi-Arabien, der Schweiz, Südkorea, Taiwan und den USA. In Brasilien gibt es im Rahmen eines freiwilligen Programms zur Gewährung eines Steuervorteils ein Flotteneffizienzziel. Um dort einen 30-prozentigen Steuervorteil zu erhalten, mussten Fahrzeughersteller unter anderem eine bestimmte Flotteneffizienz erreichen. In China wird die Verbrauchsregulierung, die von 2012 bis 2015 ein durchschnittliches Flottenziel von 6,9 l/100 km vorsah, für den Zeitraum 2016 bis 2020 mit einem Ziel von 5,0 l/100 km weitergeführt. Vorbereitungen für eine Gesetzgebung bis 2025 haben begonnen. Zusätzlich zu dieser Gesetzgebung zum Flottenverbrauch gilt in China künftig eine sogenannte New-Energy-Vehicle-Quote. Ab 2019 müssen demnach batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge einen bestimmten Anteil an der Pkw-Neuwagenflotte der Hersteller ausmachen. In den USA werden durch die Fortschreibung der Greenhouse-Gas-Gesetzgebung - das Gesetz wurde 2012 unterzeichnet - auch im Zeitraum von 2017 bis 2025 einheitliche Kraftstoffverbrauchs- und Klimagasvorgaben in allen Bundesstaaten gelten. Infolge der zunehmenden flottenbasierten CO2- beziehungsweise Verbrauchsregulierungen ist es notwendig, auf allen wichtigen Märkten weltweit die neuesten Mobilitätstechnologien einzusetzen. Zugleich werden elektrifizierte und auch rein elektrische Antriebsformen zunehmend Verbreitung finden. Der Volkswagen Konzern führt mit seinen Marken eine eng abgestimmte Technologie- und Produktplanung durch, um Zielverfehlungen bei den Flottenverbrauchsgrenzen zu vermeiden, da diese mit erheblichen Strafzahlungen verbunden wären. Volkswagen sieht dabei die Dieseltechnologie nach wie vor als wichtigen Baustein zur Erfüllung der CO2-Ziele. Die EU-Gesetzgebung ermöglicht die Verrechnung von Emissionsüberschreitungen und -unterschreitungen zwischen den Fahrzeugmodellen innerhalb einer Neuwagenflotte. Darüber hinaus lässt die EU eine gewisse Flexibilität bei der Erfüllung der Emissionsziele zu, zum Beispiel: ― die Bildung von Emissionsgemeinschaften, ― Entlastungsmöglichkeiten für zusätzliche innovative Technologien im Fahrzeug, die außerhalb des Testzyklus' wirken (Ökoinnovationen), ― Sonderregelungen für Kleinserien- und Nischenhersteller, ― Mehrfachanrechnung für besonders effiziente Fahrzeuge (Super Credits). Entscheidend für die Erreichung der Flottenziele ist die technologische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns, die sich unter anderem in unserer Antriebs- und Kraftstoffstrategie widerspiegelt. In der EU wird seit September 2017 für neue Fahrzeugtypen und seit September 2018 für alle Neufahrzeuge ein neues, zeitlich aufwendigeres, Testverfahren zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, das Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP), angewendet. Weitere Herausforderungen ergeben sich durch Verschärfungen der Verfahren und Vorschriften zum WLTP, beispielsweise aus den Prüfkriterien und aus der Homologation (Erlangung der Zulassungen). Zu den wichtigen europäischen Verordnungen gehört auch die Regulierung zu den Real Driving Emissions (RDE) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Seit September 2017 gelten für neue Fahrzeugtypen EU-weit neue einheitliche Grenzwerte für Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen im realen Straßenverkehr. Dadurch unterscheidet sich RDE im Testverfahren grundlegend von der weiterhin geltenden Euro-6-Norm, bei der die Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand verbindlich sind. Die RDE-Regulierung soll vor allem die Luftqualität in urbanen und verkehrsnahen Räumen verbessern. Sie führt zu erhöhten Anforderungen an die Abgasnachbehandlung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Herausforderungen ergeben sich durch Verschärfungen der Verfahren und Vorschriften zur RDE, beispielsweise aus den Prüfkriterien und aus der Homologation (Erlangung der Zulassungen). Zu den wesentlichen weiteren Regulierungen der EU, von denen die Automobilindustrie betroffen ist, zählen beispielsweise die ― EU-Typengenehmigungs-Rahmenrichtline (2007/46/EG), ― EU-Richtlinie (2009/33/EG) zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Green Procurement Directive), ― EU-Richtlinie (2006/40/EG) zu Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, ― Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie (1999/94/EG) "Labeling", ― Kraftstoffqualitätsrichtlinie "FQD" (2009/30/EG) zur Aktualisierung der Kraftstoffqualitätsvorschriften und Einführung von Energieeffizienzvorgaben für die Kraftstoffherstellung, ― Erneuerbare-Energien-Richtlinie "RED" (2009/28/EG) zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien; die Folgeregulierung "RED2" enthält höhere Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe, ― Revision der Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG) zur Aktualisierung der Mindestbesteuerungssätze für alle Energieprodukte und Strom. Die CO2-Regulierungen in Europa werden von der Umsetzung der vorgenannten Richtlinien durch die EU-Mitgliedstaaten flankiert. Adressat ist neben den Fahrzeugherstellern beispielsweise die Mineralölindustrie. Eine ähnliche Lenkungswirkung hat die Kfz-Besteuerung auf Basis des CO2-Ausstoßes. Viele EU-Mitgliedstaaten haben bereits CO2-Kriterien in ihre Regelwerke zur Kfz-Besteuerung aufgenommen. Eine besondere Dynamik hat die Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Deutschland angenommen. Hintergrund ist, dass einige Kommunen und Städte die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)-Immissionen nicht einhalten. Vielerorts wurden Klagen eingereicht und Urteile erlassen. In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass nur Dieselfahrverbote die notwendige kurzfristige Senkung der NO2-Immissionen bewirken. Die Diskussion kann weitere Absatzrückgänge von Dieselfahrzeugen sowie finanzielle Belastungen aus kundenbezogenen Maßnahmen und möglichen behördlichen oder gesetzlichen Vorgaben zur Folge haben. In einigen Staaten gibt es bereits lokale Fahrverbote, die sich jedoch vor allem gegen ältere Fahrzeuge richten. Ein Beispiel hierfür sind Regelungen in Belgien, die sukzessive ältere Fahrzeuge aus größeren Städten aussperren. Perspektivisch diskutieren Metropolen wie Paris und London den Ausschluss von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Erstmals in Betrieb genommene schwere Nutzfahrzeuge unterliegen bereits seit 2014 den verschärften Emissionsanforderungen nach der Euro-6-Norm gemäß EU-Verordnung Nr. 582/2011. Parallel zur CO2-Gesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge hat die EU eine weiterführende CO2-Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge vorbereitet. Eine reine Grenzwertsetzung wie bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen würde aufgrund der hohen Variantenvielfalt bei diesen Fahrzeugen ein sehr komplexes Regelwerk erfordern. Deshalb hat die EU-Kommission mit Unterstützung unabhängiger wissenschaftlicher Institute und der European Automobile Manufacturers' Association (ACEA) ein simulations-basiertes Verfahren namens Vehicle Energy Consumption Calculation Tool (VECTO) entwickelt, mit dem die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge über 7,5 t entsprechend ihren typischen Einsatzgebieten (Kurz-, Regional-, Verteiler- und Langstreckentransporte, Baustellen- und Kommunalverkehr beziehungsweise Stadt-, Überland- und Reisebus) bestimmt werden können. Ein Legislativvorschlag zur CO2-Zertifizierung von schweren Nutzfahrzeugen sowie Regelungen zum Reporting und Monitoring von CO2-Werten wurde im Mai 2017 vorgelegt; das Gesetz zur Deklaration von CO2-Werten schwerer Nutzfahrzeuge ist im Januar 2018 in Kraft getreten. Ab 2019 ist die CO2-Deklaration für ausgewählte Fahrzeugklassen (zunächst Fern- und Regionalverteilerverkehr, später auch Busse und weitere Segmente) verpflichtend, wobei die erhobenen Werte zunächst zur Kundeninformation für die Vergleichbarkeit, für die Zertifizierung und für das Monitoring verwendet werden sollen. Es ist zu erwarten, dass künftig weitere Fahrzeugklassen einbezogen werden. In ihrer Strategie zur Dekarbonisierung des Verkehrs hat die EU-Kommission zudem angekündigt CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge vorzulegen, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Im Februar 2019 haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren auf einen gemeinsamen Vorschlag für die CO2-Regulierung für schwere Lkw geeinigt. Demzufolge müssen die Lkw-Hersteller den CO2-Ausstoß ihrer Neuwagenflotte in der EU bis 2025 als Zwischenziel um 15 % senken. Bis 2030 soll ein Ziel mit einer Reduktionsvorgabe von 30 % gelten. Das Vergleichsjahr für alle Reduktionsziele ist das Jahr 2019. Der aktuelle Vorschlag sieht zudem Strafzahlungen vor, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Damit die Vorgaben verbindlich in Kraft treten können, müssen Rat und Parlament den Beschlüssen noch zustimmen. Im Rahmen der Bemühungen um die Reduktion des CO2-Ausstoßes schwerer Nutzfahrzeuge hat die EU-Kommission auch die Vorschriften zu den höchstzulässigen Abmessungen und Gewichten von Lkw (Richtlinie 1996/53/EG "Maße und Gewichte") angepasst und durch die EU-Richtlinie 2015/719 überarbeitet. Demzufolge wird zukünftig durch abgerundete Fahrerhausformen und das Anbringen von Luftleiteinrichtungen am Heck des Fahrzeugs eine verbesserte Aerodynamik möglich sein. Außerdem hat der Gesetzgeber die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts für Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien um bis zu eine Tonne erlaubt. Die konkreten technischen Anforderungen bei der Entwicklung aerodynamischer Fahrerhäuser werden aktuell untersucht. Die europäische Nutzfahrzeugindustrie befürwortet die Ziele, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Allerdings spielen nicht nur die Fahrzeuge selbst eine Rolle bei der Entwicklung der CO2-Emissionen; auch einzelne Komponenten sind von Bedeutung, etwa rollwiderstandsoptimierte Reifen oder die aerodynamische Verkleidung des Anhängers, aber auch das Fahrverhalten, alternative Kraftstoffe einschließlich der erforderlichen Tankstellen, die Verkehrsinfrastruktur und die Transportbedingungen. In einem Feldversuch waren bis Ende 2016 Lang-Lkw auch auf deutschen Straßen unterwegs, die gemäß wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen bis zu 25% Kraftstoff und damit CO2-Emissionen einsparen können. Diese Lang-Lkw kommen seit Beginn des Jahres 2017 auf einem zertifizierten Straßennetz im Regelbetrieb zum Einsatz. Auch die Vernetzung und Digitalisierung des Transportsystems wird bisherige Ineffizienzen wie eine ungenügende Ausnutzung vorhandener Ladekapazitäten, Leerfahrten oder eine unvernetzte Routenplanung beseitigen: Fahrzeuge, die sich in vernetzten, intermodalen Transportsystemen bewegen, in denen Verkehrsflüsse durch Künstliche Intelligenz optimiert werden, sparen Kraftstoff und damit CO2. Automatisiertes Fahren bietet ebenfalls ein großes Potenzial, den Gütertransport im Straßenverkehr nachhaltiger zu gestalten, zum Beispiel durch das sogenannte Platooning. Dabei gibt der Fahrer des ersten Lkw in einem Konvoi von vernetzten, teilautonom fahrenden Lkw die Richtung und Geschwindigkeit vor. Durch das Fahren im Windschatten anderer Lkw auf Autobahnen lässt sich der Treibstoffverbrauch reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Platooning erfordert allerdings eine Änderung des rechtlichen Rahmens und die Errichtung der notwendigen Infrastruktur. Im Segment Power Engineering hat die Internationale Maritime Organisation (IMO) im Rahmen des internationalen Übereinkommens zur Reduzierung der Meeresverschmutzung die Umweltschutzregelung MARine POLlution (MARPOL) für Schiffsmotoren festgelegt, mit der stufenweise die zulässigen Emissionen abgesenkt werden. Die Minderung des Schwefelgehalts in Schiffsbrennstoffen wurde zum 1. Januar 2020 bestätigt. Zusätzlich hat die IMO eine Reihe von "Emission Control Areas" in Europa sowie USA/Kanada mit besonderen Umweltauflagen beschlossen. Die Ausdehnung auf weitere Regionen wie den Mittelmeerraum oder Japan ist bereits in Planung; auch andere Regionen wie das Schwarze Meer, Alaska, Australien oder Südkorea sind in der Diskussion. Darüber hinaus gelten zum Beispiel Emissionsgrenzwerte nach EU-Verordnung 2016/1628 sowie nach den Vorschriften der US-amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA). Wir setzen uns in Fachgremien und in der Öffentlichkeit nachdrücklich für eine "maritime Energiewende" ein. Wir unterstützen in einem ersten Schritt den Umstieg auf verflüssigtes Erdgas (LNG) als Treibstoff für maritime Anwendungen und bieten zudem Dual-Fuel- und Gasmotoren sowohl im Neubau- wie im Nachrüstungsgeschäft an. Für einen langfristigen, klimaneutralen Betrieb von Hochseeschiffen befürworten wir die Power-to-X-Technologie, bei der aus nachhaltig erzeugtem Überschussstrom gasförmiger oder Flüssigtreibstoff hergestellt wird, der CO2-neutral ist. Bezüglich stationärer Anlagen gibt es weltweit eine Vielzahl nationaler Regelwerke, die die zulässigen Emissionen begrenzen. Die Weltbankgruppe hat am 18. Dezember 2008 in den Environmental, Health and Safety Guidelines for Thermal Power Plants Grenzwerte für Gas- und Dieselmotoren festgelegt, die dann anzuwenden sind, wenn einzelne Staaten keine oder weniger strenge nationale Vorschriften erlassen haben. Diese sind zurzeit in Überarbeitung. Zudem haben die Vereinten Nationen bereits 1979 die Convention on Longrange Transboundary Air Pollution verabschiedet und Obergrenzen für die Gesamtemissionen sowie Stickoxid-Grenzwerte für die Vertragstaaten (unter anderem alle EU-Staaten, weitere Länder Osteuropas sowie die USA und Kanada) festgelegt. Bei der Weiterentwicklung des Produktprogramms im Segment Power Engineering liegt ein Schwerpunkt auf der Verbesserung der Effizienz von Anlagen und Systemen. Mit Beginn der dritten Handelsperiode des Emissionshandels (2013 bis 2020) hat sich das Zuteilungsverfahren für Emissionszertifikate grundlegend geändert. Seit 2013 werden grundsätzlich alle Emissionsberechtigungen für Stromerzeuger kostenpflichtig versteigert. Für das produzierende Gewerbe und bestimmte Energieerzeugungsanlagen (zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen) wird auf Basis von EU-weit geltenden Benchmarks eine Teilmenge von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Die kostenfreie Zuteilung nimmt mit Voranschreiten der Handelsperiode stetig ab, benötigte Restmengen an Zertifikaten müssen kostenpflichtig ersteigert werden. Weiterhin können Anlagenbetreiber ihre Verpflichtung, Emissionsberechtigungen vorzuhalten, zum Teil auch durch Zertifikate aus Klimaschutzprojekten (Joint Implementation und Clean Development Mechanism Projects) erfüllen. Für bestimmte (Teil-)Industriesektoren, in denen aufgrund der geänderten Vorgaben des Emissionshandels eine Produktionsverlagerung in das außereuropäische Ausland droht (Carbon Leakage), wird für den Zeitraum von 2013 bis 2020 auf Basis der EU-weit geltenden Benchmarks eine konstante Zertifikatsmenge kostenlos zugeteilt. Der Automobilsektor wurde in die neue Carbon-Leakage-Liste aufgenommen, die 2015 in Kraft trat. Hierdurch erhalten einzelne Anlagen europäischer Standorte des Volkswagen Konzerns bis zum Ende der dritten Handelsperiode eine zusätzliche Menge kostenfreier Zertifikate. Die EU-Kommission hat bereits 2013 beschlossen, eine Teilmenge der zu versteigernden Zertifikate zunächst zurückzuhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt während der dritten Handelsperiode zur Versteigerung freizugeben (Backloading). Die Zertifikate werden in eine Marktstabilitätsreserve überführt, die 2018 eingerichtet wurde. Die Reserve soll in der vierten Handelsperiode ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage von Zertifikaten innerhalb des Emissionshandels ausgleichen. Darüber hinaus plant die Europäische Kommission mit Beginn der vierten Handelsperiode (ab 2021) weitere Anpassungen im Emissionshandel, die insgesamt zu einer Verschärfung des Systems und damit zu Preissteigerungen der Zertifikate führen können. Neben den EU-Staaten überlegen auch andere Länder, in denen der Volkswagen Konzern Produktionsstandorte hat, ein Emissionshandelssystem einzuführen. In China beispielsweise werden sieben entsprechende Pilotprojekte durchgeführt, von denen der Volkswagen Konzern nicht betroffen ist. Die chinesische Regierung hat Ende 2017 offiziell ein nationales Emissionshandelssystem in Kraft gesetzt. Zunächst ist nur der Energieerzeugungssektor davon betroffen, eine schrittweise Erweiterung ist in Planung. Rechtsstreitigkeiten Die Volkswagen AG und die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar Anteile hält, sind national und international im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit an einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren beteiligt. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren treten unter anderem im Verhältnis zu Arbeitnehmern, Händlern, Investoren, Kunden oder Lieferanten beziehungsweise mit zuständigen Behörden auf. Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich hieraus Zahlungs- oder andere Verpflichtungen ergeben. Insbesondere können hohe Schadensersatz- oder Strafschadensersatzzahlungen zu leisten sein und kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden. Dabei ist es häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, die objektiv drohenden Auswirkungen konkret zu beziffern. Darüber hinaus können sich Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von regulatorischen Anforderungen ergeben. Dies gilt insbesondere im Falle von regulatorischen Wertungsspielräumen, bei denen es zu abweichenden Auslegungen durch Volkswagen und die jeweils zuständigen Behörden kommen kann. Des Weiteren können sich aus kriminellen Handlungen Einzelner, die selbst das beste Compliance-Managementsystem niemals vollständig ausschließen kann, Rechtsrisiken ergeben. Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet beziehungsweise Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten beziehungsweise zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik. Dieselthematik In den USA erzielten Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen Vergleichsvereinbarungen (unter anderem diverse Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde (US Environmental Protection Agency, EPA), dem US-Bundesstaat Kalifornien, dessen Umweltschutzbehörde, dem California Air Resources Board (CARB), und dessen Attorney General sowie mit der US-Federal Trade Commission und, durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" vertretenen Privatklägern. Mit diesen Vergleichsvereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit betroffenen Dieselfahrzeugen in den USA beigelegt. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik hat die Volkswagen AG ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, um strafrechtliche Ansprüche nach US-amerikanischem Bundesrecht und bestimmte zivilrechtliche Strafen und Ansprüche beizulegen. Im Rahmen des abgeschlossenen Plea Agreement stimmte die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Bundesrecht strafbare Handlungen zu, darunter Verschwörung zur Begehung von Betrug, Behinderung der Justiz und Verwendung von Falschaussagen zur Einfuhr von Fahrzeugen in die USA, und wurde zu einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt. Eine Beschreibung der Dieselthematik finden Sie ab Seite 92. Mögliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Volkswagen können sich im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Wesentlichen in den folgenden Rechtsgebieten ergeben: 1. Abstimmung mit Behörden zu technischen Maßnahmen weltweit Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die AUDI AG geht gegenwärtig von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Die von der AUDI AG eingereichten Maßnahmen werden vom KBA geprüft und können den Kunden erst nach entsprechender Freigabe durch das KBA zur Verfügung gestellt werden. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-TDI-Motor der Emissionsnorm Euro 6 als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf angeordnet; gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung einiger Audi Fahrzeugmodelle. In den USA erteilten die EPA und die CARB im Geschäftsjahr 2018 die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die betroffenen Fahrzeuge mit 2.0 l TDI-Motor und des Typs V6 mit 3.0 l TDI-Motor. Im Fall der 2.0 l Dieselfahrzeuge der zweiten Generation mit Schaltgetriebe zog die Volkswagen Group of America, Inc. den genehmigten Vorschlag zur emissionsbezogenen Anpassung zurück, wobei Eigentümer das Recht erhielten, sich für einen Rückkauf und Leasingnehmer sich für eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses zu entscheiden. Nach Gesprächen mit dem DOJ, der EPA und der CARB vereinbarten die Parteien am 31. Oktober 2018 eine klarstellende Abänderung des ersten und des zweiten Partial Consent Decree dahingehend, dass es Volkswagen zur Behebung bestimmter technischer Probleme erlaubt ist, genehmigte abgasrelevante Modifikationen (Approved Emissions Modifications, AEM) im Wege einer AEM-Korrektur vorzunehmen. 2. Straf- und Verwaltungsverfahren weltweit (exklusive USA/Kanada) In einigen Ländern sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren und/oder Verwaltungsverfahren (so zum Beispiel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland) eröffnet worden. Der Kernsachverhalt der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird von den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und München ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt Ermittlungen wegen unter anderem Betrugs gegen circa 40 (auch ehemalige) Mitarbeiter und ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Die Ermittlungen dauern noch an. Den Beschuldigten und der Volkswagen AG wurde Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. Das gegen die Volkswagen AG in diesem Zusammenhang seit April 2016 geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist mit dem am 13. Juni 2018 durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG erlassenen Bußgeldbescheid beendet worden. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 und auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio.€ sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Mio.€ zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Volkswagen AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand des Bußgeldbescheids ist, nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein weiteres Verfahren gegen drei (auch ehemalige) Vorstandsmitglieder wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation im Hinblick auf kapitalmarktrechtliche Informationspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik. In diesem Kontext führt die Staatsanwaltschaft gegen die Volkswagen AG seit dem 30. Juli 2018 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 30 OWiG. Die Volkswagen AG hat seitdem wiederholt Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Ermittlungen dauern noch an. Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen 24 Personen, darunter auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG (zugleich ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG) und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG. Die Ermittlungen dauern noch an. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Das gegen die AUDI AG in diesem Zusammenhang geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II vom 16. Oktober 2018 beendet. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit Abgas Service/Zulassung Aggregate an. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Mio.€ vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio.€ sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 795 Mio.€ zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die AUDI AG ist daher in Europa im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt nicht mehr zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts des Betrugs und der unzulässigen Werbung sowie ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gemäß § 30 OWiG eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt, dass die gerichtliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe aus Straf- und Verwaltungsverfahren am Ende Geldbußen für das Unternehmen resultieren, unterliegt zum aktuellen Zeitpunkt Einschätzungsrisiken. In der Mehrheit der Verfahren schätzt Volkswagen die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung mit nicht über 50% ein. Für diese Fälle wurden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar sind und die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung nicht niedriger als 10% eingeschätzt wurde. In geringem Umfang waren Rückstellungen zu bilden. 3. Produktbezogene Klagen weltweit (exklusive USA/Kanada) In betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren besteht in einigen Märkten die Möglichkeit, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden sind gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in verschiedenen Ländern wie beispielsweise Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, China, Deutschland, Großbritannien, Israel, Italien, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Südafrika, Südkorea, Taiwan und der Tschechischen Republik anhängig. Mit ihnen werden unter anderem behauptete Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Insbesondere sind in den vorgenannten Ländern die nachfolgenden Verfahren anhängig: In Australien sind derzeit verschiedene Sammelklagen mit Opt-Out-Mechanismus, eine Einzelklage und zwei Zivilklagen der Australian Competition and Consumer Commission gegen die Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften, einschließlich der australischen Tochtergesellschaften, anhängig. Diese Verfahren sind miteinander verbunden worden. Aufgrund des Opt-Out-Mechanismus sind potenziell alle Fahrzeuge des Motortyps EA 189 automatisch durch die Sammelklagen erfasst, es sei denn, es wird aktiv der Austritt aus der Sammelklage erklärt. Insgesamt sind circa 100 Tsd. Fahrzeuge des Motortyps EA 189 im australischen Markt betroffen. Im März 2018 fand eine erste mehrwöchige Gerichtsverhandlung zu technischen Fragen statt, weitere Fragen sollen im September 2019 erörtert werden. In Belgien hat die belgische Verbraucherorganisation Test Aankoop VZW eine Sammelklage erhoben, für welche der Opt-Out Mechanismus für anwendbar erklärt wurde. Die Sammelklage erfasst Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2014 von Verbrauchern im belgischen Markt erworben wurden. Die geltend gemachten Ansprüche stützen sich auf die vermeintliche Verletzung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie auf vertragliche Pflichtverletzungen. Eine erste mündliche Verhandlung in der Sache steht noch aus. Das Gericht hat die gesetzlich vorgeschriebene Verhandlungsphase bis zum 8. Juli 2019 verlängert. In Brasilien sind zwei Sammelklagen anhängig. Davon bezieht sich eine auf rund 17 Tsd. Fahrzeuge. In diesem Verfahren existiert ein nicht rechtskräftiges Urteil, welches Volkswagen do Brasil zu einer Zahlung von 0,3 Mrd.€ nebst Zinsen verpflichtet. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. In der zweiten Sammelklage werden behauptete Ersatzansprüche aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht. Ziel der Klage ist, bestimmte Voraussetzungen von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG festzustellen, jedoch resultieren aus etwaigen Feststellungen des Gerichts keine konkreten Zahlungsverpflichtungen. Individuelle Ansprüche müssten im Anschluss in separaten Folgeprozessen durchgesetzt werden. Zudem wurden von der financialright GmbH verschiedene Klagen aus an sie abgetretenen Rechten von insgesamt rund 46 Tsd. Kunden aus Deutschland, Slowenien und der Schweiz gegen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns vor mehreren deutschen Landgerichten erhoben. In England und Wales haben derzeit verschiedene Kanzleien Klagen bei Gericht eingereicht, die zu einem Sammelverfahren (Group Litigation) verbunden wurden. Bis zum Ablauf der Opt-In Frist am 19. Dezember 2018 haben sich circa 117 Tsd. Anspruchsteller der Group Litigation angeschlossen, wobei weitere rund 40 Tsd. Kläger dazukommen könnten, die derzeit nicht der Group Litigation unterfallen. Aufgrund des Opt-In-Mechanismus sind nicht alle Fahrzeuge des Motortyps EA 189 automatisch von der Group Litigation erfasst, sondern potenzielle Anspruchsteller müssen sich aktiv an der Group Litigation beteiligen. Eine gerichtliche Anhörung (Case Management Conference) soll im März 2019 stattfinden. Eine mündliche Verhandlung zur inhaltlichen Begründetheit der Ansprüche hat bislang nicht stattgefunden. In Italien sind zwei Sammelklagen von Verbraucherverbänden (Altroconsumo und Codacons) stellvertretend für italienische Kunden vor dem Regionalgericht Venedig anhängig. In diesen Verfahren werden Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen vermeintlichen Verstößen gegen italienisches Verbraucherschutzrecht geltend gemacht. In dem Codacons-Verfahren hat das Gericht am 18. Dezember 2018 die Sammelklage als unzulässig abgewiesen. Im Verfahren der Altroconsumo ist die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen abgelaufen; die eingegangenen Anmeldungen werden derzeit durch einen Sachverständigen ausgezählt. In den Niederlanden ist eine auf Feststellung gerichtete Sammelklage der Stichting Volkswagen Car Claim mit Opt-In-Mechanismus anhängig. Mögliche individuelle Ansprüche müssten im Anschluss in einem separaten Prozess durchgesetzt werden. In Österreich sind mehrere, von dem österreichischen Verein für Konsumentenschutz (VKI) beziehungsweise der Plattform Cobin Claims eingereichte Klagen anhängig. Mit diesen Klagen werden für rund 10 Tsd. Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die dem VKI beziehungsweise der Plattform Cobin Claims zum Inkasso abgetreten wurden. In Portugal ist eine Sammelklage mit Opt-Out-Mechanismus durch eine portugiesische Verbraucherorganisation anhängig. Es sind circa 126 Tsd. betroffene Fahrzeuge im portugiesischen Markt. Klageziele sind die Rücknahme der Fahrzeuge sowie vermeintliche Schadensersatzansprüche. Für die meisten Sammelverfahren von Kunden und Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden schätzt Volkswagen die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kläger auf nicht über 50% ein. Für diese Verfahren werden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar und die Erfolgsaussichten nicht als unwahrscheinlich einzuschätzen sind. Aufgrund des frühen Stadiums der meisten dieser Verfahren lässt sich ein realistisches Belastungsrisiko in vielen Fällen noch nicht beziffern. In geringem Umfang sind Rückstellungen gebildet worden. Darüber hinaus sind Einzelklagen und ähnliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in zahlreichen Ländern anhängig, die meist auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sind. In Deutschland sind dies rund 46 Tsd. Verfahren. Insgesamt sind in den anderen Ländern rund eintausend weitere Einzelklagen anhängig. In der weit überwiegenden Zahl der Einzelklageverfahren wird die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kläger von Volkswagen auf nicht über 50% eingeschätzt. Für diese Klagen werden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar und die Erfolgsaussichten nicht als unwahrscheinlich einzuschätzen sind. Darüber hinaus wurden, basierend auf der aktuellen Bewertung, soweit erforderlich Rückstellungen gebildet. In welcher Größenordnung und mit welchen Erfolgsaussichten Kunden zukünftig über die bestehenden Klagen hinaus von der Möglichkeit einer Klageerhebung auch vor dem Hintergrund der Musterfeststellungsklage in Deutschland Gebrauch machen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. 4. Anlegerklagen weltweit (exklusive USA/Kanada) Anleger aus Deutschland und dem Ausland haben gegen die Volkswagen AG, teilweise zusammen mit der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) als Gesamtschuldner, Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kursverluste in Folge angeblichen Fehlverhaltens bei der Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit der Dieselthematik erhoben. Die überwiegende Mehrheit dieser Anlegerklagen ist derzeit beim Landgericht Braunschweig anhängig. Am 5. August 2016 beschloss das Landgericht Braunschweig die Vorlage von gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen mit Relevanz für die am Landgericht Braunschweig anhängigen Anlegerklagen an das Oberlandesgericht Braunschweig zum Erlass von Musterentscheiden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Auf diese Weise soll in einem Verfahren eine für diese Klagen bindende Entscheidung hinsichtlich aller gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen durch das Oberlandesgericht Braunschweig getroffen werden (Musterverfahren). Alle beim Landgericht Braunschweig erhobenen Klagen werden bis zur Entscheidung über die vorgelegten Fragen ausgesetzt, sofern sie nicht aus Gründen abgewiesen werden können, die unabhängig von den in dem Musterverfahren zu entscheidenden Fragen sind. Die Entscheidung über die gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen in dem Musterverfahren sind für alle anhängigen Klagen verbindlich, die entsprechend ausgesetzt wurden. Die mündliche Verhandlung im Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hat am 10. September 2018 begonnen und wurde in weiteren Terminen fortgesetzt. Der Senat hat dabei entlang der Feststellungsziele Hinweise zu seiner vorläufigen Einschätzung erteilt. Die mündliche Verhandlung soll im Jahr 2019 fortgesetzt werden. Am Landgericht Stuttgart sind weitere Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG, teilweise zusammen mit der Porsche SE als Gesamtschuldner, erhoben worden. Am 6. Dezember 2017 hat das Landgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss zum Oberlandesgericht Stuttgart zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit erlassen. Am Oberlandesgericht Stuttgart ist wegen der Dieselthematik ferner ein Musterverfahren gegen die Porsche SE anhängig; nach derzeitigem Verfahrensstand ist die Volkswagen AG auch in diesem Verfahren Musterbeklagte. Weitere Anlegerklagen sind bei verschiedenen Gerichten in Deutschland und den Niederlanden eingereicht worden. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Insgesamt sind gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik weltweit (exklusive USA/ Kanada) derzeit Anlegerklagen, gerichtliche Mahn- und Güteanträge sowie Anspruchsanmeldungen nach dem KapMuG mit geltend gemachten Ansprüchen in Höhe von circa 9,6 Mrd.€ rechtshängig. Die Volkswagen AG ist unverändert der Auffassung, ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben, so dass für diese Anlegerklagen keine Rückstellungen gebildet wurden. Soweit die Erfolgsaussichten nicht niedriger als 10% eingeschätzt wurden, wurden Eventualverbindlichkeiten angegeben. 5. Verfahren in den USA/Kanada Nach den Veröffentlichungen der "Notices of Violation" durch die EPA sind die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns Gegenstand von eingehenden Untersuchungen, laufenden Ermittlungen (zivil- und strafrechtlich) und Zivilprozessen. Die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns haben Vorladungen und Anfragen seitens staatlicher Attorneys General und anderer Regierungsbehörden erhalten. In Bezug auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge werden an verschiedenen Stellen in den USA/Kanada Rechtsstreitigkeiten gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns geführt. In diesem Zusammenhang laufen Untersuchungen seitens verschiedener US-amerikanischer und kanadischer Regulierungs- und Regierungsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Wertpapier-, Finanzierungs- und Steuerbereich. Darüber hinaus sind bei verschiedenen Gerichten, darunter einzelstaatliche und Provinzgerichte, in den USA und in Kanada einige vermeintliche Sammelklagen seitens Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern und Händlern sowie Einzelklagen seitens Kunden und Klagen seitens Behörden von Bundesstaaten, Provinzen und Kommunen eingereicht worden. Eine Vielzahl dieser vermeintlichen Sammelklagen ist bei US-Bundesgerichten eingereicht und zur vorprozessualen Koordination in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" zusammengeführt worden. In den USA hat Volkswagen separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 49 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico erzielt, mit denen bestehende oder mögliche Ansprüche aus verbraucherschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf Fahrzeuge in den USA mit Motoren des Typs 2.0 l TDI und 3.0 l TDI beigelegt werden. Verbraucherschutzrechtliche Klagen des Bundesstaates New Mexico sind weiterhin anhängig. Volkswagen hat überdies separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von dreizehn US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Washington) zur Beilegung von bestehenden oder möglichen künftigen Ansprüchen auf zivilrechtliche Strafzahlungen und Unterlassung wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts erzielt. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von acht anderen US-Bundesstaaten (Alabama, Illinois, Montana, New Hampshire, New Mexico, Ohio, Tennessee und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc. und bestimmte verbundene Unternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Die umweltrechtlichen Klagen von acht Bundesstaaten - Alabama, Illinois, Missouri, Minnesota, Ohio, Tennessee, Texas und Wyoming - sowie von Hillsborough County (Florida), Salt Lake County (Utah) und zwei Landkreisen in Texas wurden wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten ganz oder teilweise abgewiesen. Gegen die Klageabweisung haben Alabama, Illinois, Ohio, Tennessee, Hillsborough County und Salt Lake County Berufung eingelegt oder können dies noch tun. Die U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC" - US-Börsenaufsicht) hat von Volkswagen Auskunft wegen möglicher Verletzungen von Wertpapiergesetzen bei der Begebung von Anleihen und Asset-Backed-Securities verlangt. Die Verletzungen sollen daraus resultieren, dass die Nichteinhaltung von US-amerikanischen Emissionsvorschriften durch bestimmte Volkswagen Dieselfahrzeuge nicht offengelegt wurde. Im Januar 2017 teilte die SEC Volkswagen mit, dass sie ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe; dieses Ermittlungsverfahren dauert noch an. Im weiteren Verlauf teilte der Stab der SEC Volkswagen mit, dass das Ermittlungsverfahren in ein Sanktionsverfahren der SEC gegen Volkswagen münden könne. Gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 48 Mio. USD einigten sich die Volkswagen AG und eine mutmaßliche Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG am 28. August 2018 auf eine Regelung der Ansprüche wegen vermeintlicher Kursverluste, die angeblich auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge zurückzuführen seien. Im November 2018 genehmigte das Gericht den Vergleichsvorschlag vorläufig. Im April 2018 genehmigten die Gerichte in Ontario und Quebec eine Grundsatzvereinbarung über einen vorgeschlagenen Vergleich mit Verbrauchern in Kanada in Zusammenhang mit 3.0 l Dieselfahrzeugen, die Volkswagen am 21. Dezember 2017 bekanntgegeben hatte. Des Weiteren führt die Umweltbehörde auf Bundesebene in Kanada eine Untersuchung wegen strafrechtlicher Sanktionen in Bezug auf 2.0 l und 3.0 l Dieselfahrzeuge, und die Umweltbehörde der Provinz Ontario hat im Hinblick auf 2.0 l Dieselfahrzeuge Klage auf Verhängung quasistrafrechtlicher Sanktionen erhoben. Darüber hinaus ist in Quebec eine umweltrechtliche Sammelklage im Namen der Einwohner von Quebec anhängig. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein Anspruch auf Strafschadensersatz bestehe. Gegen diese Entscheidung hat Volkswagen die Zulassung von Rechtsmittel beantragt. Anhängig in Kanada sind darüber hinaus Sammelklagen und Klagen, denen sich eine Vielzahl von Klägern anschließen können, wobei es insbesondere um verbraucherschutz- und wertpapierrechtliche Ansprüche geht, bei denen unter anderem Schadensersatz begehrt wird. Soweit ein Sachverhalt vorstehend nicht gesondert beschrieben wird, ist eine Bewertung, im derzeitigen Verfahrensstand noch nicht möglich beziehungsweise wird gemäß IAS 37.92 nicht dargestellt, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. 6. Weitere Verfahren Mit Beschluss vom 8. November 2017 hat das Oberlandesgericht Celle auf Antrag dreier US-Fonds die Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG angeordnet. Der Sonderprüfer soll prüfen, ob die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik seit dem 22. Juni 2006 ihre Pflichten verletzt haben und der Volkswagen AG hieraus ein Schaden entstanden ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist formal rechtskräftig. Die Volkswagen AG hat gegen diese Entscheidung Jedoch wegen der Verletzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Es ist derzeit nicht absehbar, wann das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheiden wird. Der vom Oberlandesgericht Celle eingesetzte Sonderprüfer hat nach der formal rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts mitgeteilt, dass er aus Altersgründen für die Durchführung der Sonderprüfung nicht zur Verfügung stehe. Die US-Fonds haben daraufhin bei dem Landgericht Hannover beantragt, einen anderen Sonderprüfer einzusetzen. Die Volkswagen AG ist der Auffassung, dass ein solcher Austausch des gerichtlich bestellten Sonderprüfers unzulässig ist, und hat beantragt, den Antrag auf Austausch des Sonderprüfers zurückzuweisen. Mit einer Entscheidung durch das Landgericht Hannover wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet. Daneben wurde beim Landgericht Hannover ein zweiter Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG gestellt, der ebenfalls auf die Prüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Dieselthematik gerichtet ist. Dieses Verfahren ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im ersten Sonderprüfungsverfahren. 7. Bewertung der Risiken aus der Dieselthematik Zur Absicherung der derzeit bekannten Rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik enthalten die Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken zum 31. Dezember 2018 auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstands und aktueller Einschätzungen einen Betrag in Höhe von rund 2,4 Mrd.€. Soweit bereits hinreichend bewertbar, wurden im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 5,4 Mrd.€ (Vorjahr: 4,3 Mrd.€) im Anhang angegeben, auf die Anlegerverfahren in Deutschland entfallen davon rund 3,4 Mrd.€ (Vorjahr: 3,4 Mrd.€). Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden, unterliegen die im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Rückstellungen sowie die angegebenen Eventualverbindlichkeiten und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Rechts- beziehungsweise Einschätzungsrisiken verwirklichen, kann dies zu weiteren erheblichen finanziellen Belastungen führen. Weitergehende Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Weitere wesentliche Rechtsstreitigkeiten Die ARFB Anlegerschutz UG (haftungsbeschränkt) hat im Jahr 2011 eine Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE wegen vermeintlicher Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Erwerb von Stammaktien der Volkswagen AG durch die Porsche SE im Jahr 2008 erhoben. Eingeklagt waren zuletzt, aus angeblich abgetretenem Recht, circa 2,26 Mrd.€ nebst Zinsen. Im April 2016 hatte das Landgericht Hannover eine Vielzahl von Feststellungszielen formuliert, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz entscheiden wird. Der Senat hat bereits in der ersten mündlichen Verhandlung am 12. Oktober 2017 erkennen lassen, dass er Ansprüche gegen die Volkswagen AG sowohl mangels substantiierten Vortrags als auch aus Rechtsgründen derzeit als nicht begründet ansieht. Die Volkswagen AG sieht sich durch die Ausführungen des Senats in der Einschätzung bestätigt, dass die geltend gemachten Ansprüche jeglicher Grundlage entbehren. Aus demselben Sachverhalt hatten seinerzeit (2010/2011) auch andere Investoren Ansprüche von insgesamt circa 4,6 Mrd.€ unter anderem gegen die Volkswagen AG behauptet und Güteverfahren eingeleitet. Die Volkswagen AG hat den Beitritt zu den Güteverfahren stets abgelehnt; diese Ansprüche wurden seitdem nicht weiter verfolgt. Die Hauptversammlung der MAN SE hat im Juni 2013 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAN SE und der TRATON SE (zu dieser Zeit Truck & Bus GmbH), einer Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, zugestimmt. Im Juli 2013 ist ein Spruchverfahren eingeleitet worden, in dem die Angemessenheit der im Vertrag geregelten Barabfindung gemäß § 305 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG überprüft wurde. Mit Beschluss vom 26. Juni 2018 (ergänzt und korrigiert durch Beschluss vom 30. Juli 2018 und 17. Dezember 2018) hat das Oberlandesgericht München rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch gemäß § 304 AktG auf 5,47€ brutto (abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie anzuheben ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29€ je Aktie wurde bestätigt. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig und am 6. August 2018 und am 10. Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. In Brasilien leitete die brasilianische Finanzverwaltung ein Steuerverfahren gegen MAN Latin America ein, in dem es um die Bewertung steuerlicher Auswirkungen der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur für MAN Latin America geht. Im Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein zweitinstanzliches, für MAN Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Urteil hat MAN Latin America vor dem regulären Gericht in 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der gegebenenfalls nach brasilianischem Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet. Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet. Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 0,7 Mrd.€ für den beklagten Gesamtzeitraum ab 2009 ergeben, das im Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten angegeben wurde. Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen. Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd.€. Scania hat dagegen Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt und wird sich umfassend verteidigen. Scania bildete bereits im Jahr 2016 eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mrd. €. Darüber hinaus sind Kartellschadensersatzklagen von Kunden eingegangen. Wie in jedem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzklagen folgen. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten angegeben, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Im Rahmen der in der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission am 18. September 2018 ein formelles Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet. Die Untersuchungen dauern seit geraumer Zeit an. Wie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission den Untersuchungsgegenstand nunmehr auf den Bereich Emissionen begrenzt. Die Verfahrenseinleitung ist ein üblicher und rein prozessualer Verfahrensschritt, der von Volkswagen erwartet wurde. Der Volkswagen Konzern und die betreffenden Konzernmarken kooperieren vollumfänglich mit der Europäischen Kommission und werden die Kooperation auch weiterhin fortsetzen. Darüber hinaus hat die italienische Wettbewerbsbehörde ein Verfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Absprachen (vermeintlicher Austausch von wettbewerblich sensitiven Informationen) gegen mehrere herstellereigene Automobilfinanzierungsgesellschaften, darunter die Volkswagen Bank GmbH, eingeleitet. Das Verfahren wurde später auf die jeweiligen Muttergesellschaften ausgeweitet, darunter die Volkswagen AG. Im Oktober 2018 haben die Volkswagen Bank GmbH und die Volkswagen AG Beschwerdepunkte erhalten, welche die Erkenntnisse der Behörde zusammenfassen und den vermeintlichen Verstoß beschreiben. Die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH haben im November 2018 ihre jeweilige Erwiderung an die italienische Wettbewerbsbehörde übermittelt. Im Januar 2019 verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde eine Geldbuße in Höhe von 163 Mio.€ gegen die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH. Es wurden bei der Volkswagen Bank GmbH Rückstellungen gebildet. Die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH beabsichtigen, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auch in diesem Verfahren sind Schadensersatzklagen möglich. Im Jahr 2017 reichten Kläger in verschiedenen US-Gerichtsbarkeiten im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge zahlreiche Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen AG und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein; inzwischen sind die Verfahren in zwei konsolidierten Sammelklagen in der "Multidistrict Litigation" im US-Bundesstaat Kalifornien anhängig. In den Klagen wird behauptet, dass sich die Beklagten seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen die US-amerikanischen Kartell- und Verbraucherschutzgesetze verstoßen hätten. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Canada Inc., Audi Canada Inc. und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten angegeben, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Darüber hinaus haben wenige nationale und internationale Behörden kartellrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Volkswagen arbeitet mit den zuständigen Behörden in diesen Untersuchungen eng zusammen; eine Bewertung der zugrunde liegenden Sachverhalte ist aufgrund des frühen Stadiums noch nicht möglich. Bei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar 2018 durch das KBA genehmigt und in der Neuproduktion sowie auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30 Tsd.) Neufahrzeuge angewandt wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests (Prüfungen der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge mit der Typgenehmigung) durch, um zu prüfen, ob die circa 200 Tsd. bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom 1. März 2018 aufgenommen hat. Im Anschluss an weitere Prüfungen im August 2018 erfolgte auf Vorschlag der Volkswagen AG und in Übereinstimmung mit diesem Bescheid auch bei den T6-Gebrauchtfahrzeugen eine Softwaremaßnahme zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem genehmigten Fahrzeugtyp. Seit November 2016 hat Volkswagen Informationsanforderungen seitens der EPA und der CARB in Bezug auf Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Des Weiteren sind die gegen die Audi AG und bestimmte verbundene Unternehmen eingereichten vermeintlichen Sammelklagen an die im US-Bundesstaat Kalifornien anhängige "Multidistrict Litigation" übertragen und konsolidiert worden. In den Klagen wird den Beklagten vorgeworfen, die vermeintliche Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen der Marke Audi verschleiert zu haben. Im Northern District von Kalifornien, und an zwei Bezirksgerichten in Kanada sind weitere Klagen anhängig, in denen ähnliche Ansprüche behauptet werden. Im Sommer 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District von New York im Namen einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG sowie drei ehemalige und ein amtierendes Vorstandsmitglied ein. Am 13. Juli 2018 reichten die Kläger eine geänderte Klage ein; die Beklagten haben die Abweisung dieser Klage beantragt. Die Kläger machen behauptete wertpapierrechtliche Ansprüche geltend und stützen diese auf vermeintliche wesentliche falsche und unvollständige Angaben, die die Beklagten bei der Darstellung der Compliance-Maßnahmen der Volkswagen AG - insbesondere im wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bereich - und im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die Volkswagen AG im Northern District von Kalifornien gemacht haben sollen. Nach Ansicht der Beklagten haben die geltend gemachten Ansprüche keine Grundlage. Für mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen gegenüber Verbrauchern waren im Bereich der Volkswagen Bank GmbH sowie der Volkswagen Leasing GmbH Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus sind weltweit, insbesondere in den USA verschiedene Verfahren anhängig, in denen Kunden vermeintliche Ansprüche einzeln oder im Wege von Sammelklagen geltend machen. Diese Ansprüche werden regelmäßig mit behaupteten Mängeln an Fahrzeugen - einschließlich der dem Volkswagen Konzern zugelieferten Fahrzeugteile (beispielsweise im Fall Takata) - begründet. Risiken können sich auch aus Patentverletzungsverfahren, insbesondere in Deutschland und den USA, ergeben. Diese Verfahren haben zum Beispiel Patente im Bereich der Halbleitertechnologie in Fahrzeugen zum Gegenstand; geltend gemacht werden vermeintliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Weitergehende Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Strategien der Risikoabsicherung im Finanzbereich Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit können durch Veränderungen von Zinssätzen, Währungskursen, Rohstoffpreisen oder Aktien- und Fondspreisen Finanzrisiken entstehen. Das Management von Finanz- und Liquiditätsrisiken liegt in der zentralen Verantwortung des Bereichs Konzern-Treasury, der diese Risiken durch den Einsatz originärer und derivativer Finanzinstrumente minimiert. Der Vorstand wird in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Risikosituation informiert. Durch den Abschluss von Zinsswaps, kombinierten Zins-Währungs-Swaps sowie sonstigen Zinskontrakten sichern wir Zinsrisiken - gegebenenfalls in Verbindung mit Währungsrisiken - und Risiken aus Wertschwankungen von Finanzinstrumenten grundsätzlich betrags- und fristenkongruent ab. Das gilt auch für Finanzierungen innerhalb des Volkswagen Konzerns. Währungsrisiken reduzieren wir insbesondere durch das Natural Hedging, das heißt, indem wir die Belegung der Produktionskapazitäten an unseren weltweiten Standorten flexibel anpassen, neue Produktionsstätten in den wichtigsten Währungsregionen aufbauen und auch einen Großteil der Bauteile vor Ort beschaffen. Das verbleibende Währungsrisiko sichern wir durch den Einsatz von Financial-Hedge-Instrumenten ab. Das sind unter anderem Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen und kombinierte Zins-Währungs-Swaps. Mit ihnen begrenzen wir das Währungsrisiko erwarteter Zahlungsströme aus der operativen Geschäftstätigkeit, aus konzerninternen Finanzierungen sowie aus Liquiditätspositionen, die von der jeweiligen funktionalen Währung, zum Beispiel aufgrund von Kapitalverkehrsbeschränkungen, abweichen. Die Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen können eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren haben. Wir sichern damit unsere wesentlichen Fremdwährungsrisiken ab, hauptsächlich gegenüber dem Euro und vor allem in den Währungen argentinischer Peso, australischer Dollar, brasilianischer Real, britisches Pfund, chinesischer Renminbi, Hongkong-Dollar, indische Rupie, japanischer Yen, kanadischer Dollar, mexikanischer Peso, norwegische Krone, polnischer Zloty, russischer Rubel, schwedische Krone, Schweizer Franken, Singapur-Dollar, südafrikanischer Rand, südkoreanischer Won, Taiwan-Dollar, tschechische Krone, ungarischer Forint und US-Dollar. Risiken beim Rohstoffeinkauf bestehen im Hinblick auf die Rohstoffverfügbarkeit und die Preisentwicklung. Mögliche Risiken aus der Rohstoff- und Energiepreisentwicklung analysieren wir fortlaufend, um bei etwaigen Veränderungen im Markt umgehend reagieren zu können. Diese Risiken begrenzen wir insbesondere durch den Abschluss von Termingeschäften und Swaps. Einen Teil unseres Bedarfs an Rohstoffen, wie Aluminium, Blei, Kohle, Kupfer, Nickel, Platin, Palladium und auch Rhodium, haben wir durch entsprechende Kontrakte über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren abgesichert. Ähnliche Geschäfte haben wir abgeschlossen, um die Zuteilungen von CO2-Emissionszertifikaten zu ergänzen und zu optimieren. Unsere Sicherungspolitik, die Sicherungsrichtlinien, die Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Quantifizierung der genannten Sicherungsgeschäfte erläutern wir im Konzernanhang auf den Seiten 289 bis 310. Außerdem stellen wir dort die Marktpreisrisiken im Sinne von IFRS 7 dar. Risiken aus Finanzinstrumenten Aus der Anlage überschüssiger Liquidität und dem Abschluss von Derivaten ergeben sich Kontrahentenrisiken. Ein Teil- oder Totalausfall eines Kontrahenten, etwa im Hinblick auf seine Rückzahlungspflicht für Zinsen und Kapital, würde die Ergebnisrechnung und die Liquidität des Volkswagen Konzerns negativ beeinflussen. Diesem Risiko begegnen wir durch unser Kontrahentenrisikomanagement, das wir im Abschnitt "Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements" ab Seite 118 näher erläutern. Bei den zu Sicherungszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten ergeben sich neben den Kontrahentenrisiken auch bilanzielle Risiken, die wir durch die Anwendung von Hedge Accounting begrenzen. Selbst wenn einzelne Kontrahenten ausfallen sollten, gewährleisten wir mit der Diversifizierung bei der Auswahl der Geschäftspartner, dass die Auswirkungen eines Ausfalls begrenzt sind und der Volkswagen Konzern jederzeit zahlungsfähig bleibt. Risiken, die im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen, und Risiken aus Finanzdienstleistungen werden im Konzernanhang ab Seite 289 weiterführend erläutert. Liquiditätsrisiken Wir gewährleisten durch Vorhalteliquidität, bestätigte Kreditlinien sowie durch unsere Geld- und Kapitalmarktprogramme die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jeder Zeit. Den Kapitalbedarf für das Finanzdienstleistungsgeschäft decken wir überwiegend durch fristenkongruente Fremdkapitalaufnahmen an den nationalen und internationalen Finanzmärkten sowie durch Kundeneinlagen aus dem Direktbankgeschäft. Für Projektfinanzierungen nutzen wir unter anderem Darlehen, die uns von supranationalen oder internationalen Förderbanken wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD) oder von nationalen Entwicklungsbanken wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) und der Banco Nacional de Desenvolvimento Económico e Social (BNDES) zur Verfügung gestellt werden. Bestätigte und unbestätigte Kreditlinien von Geschäftsbanken ergänzen unsere breit diversifizierte Refinanzierungsstruktur. Infolge der Dieselthematik kann es für den Volkswagen Konzern zu einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit beziehungsweise zu einem Wegfall von Refinanzierungsinstrumenten kommen. Durch eine Herabstufung des Unternehmensratings könnten die Konditionen der Außenfinanzierung des Volkswagen Konzerns beeinträchtigt werden. Informationen zum Rating der Volkswagen AG, der Volkswagen Financial Services AG und der Volkswagen Bank GmbH erhalten Sie auf Seite 113 dieses Berichts. Restwertrisiken im Finanzdienstleistungsgeschäft Im Finanzdienstleistungsgeschäft verpflichten wir uns selektiv, Fahrzeuge zu einem bei Vertragsbeginn festgelegten Restwert vom Kunden zurückzunehmen. Die Restwerte werden in einer realistischen Höhe festgesetzt, damit wir sich bietende Marktchancen nutzen können. Die zugrunde liegenden Leasing- und Finanzierungsverträge bewerten wir in regelmäßigen Abständen und treffen bei der Identifikation von Risikopotenzialen die nötige Vorsorge. Das Management der Restwertrisiken basiert auf einem festgelegten Regelkreis, der eine vollständige Risikobeurteilung, -überwachung, -steuerung und -kommunikation sicherstellt. Neben einem professionellen Restwertrisikomanagement gewährleistet diese Art der Prozessgestaltung auch, dass der Umgang mit Restwertrisiken systematisch verbessert und weiterentwickelt wird. Mit Hilfe von Restwertprognosen überprüfen wir im Rahmen der Risikosteuerung regelmäßig die Angemessenheit der Risikovorsorge und das Restwertrisikopotenzial - auch mit Blick auf die öffentliche Diskussion um weitere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in europäischen Großstädten. Dabei werden den vertraglich vereinbarten Restwerten erzielbare Marktwerte gegenübergestellt, die aus den Daten externer Dienstleister und aus eigenen Vermarktungsdaten ermittelt werden. Restwertchancen bleiben in der Risikovorsorgebildung unberücksichtigt. Weitere Informationen zu Restwertrisiken und anderen Risiken im Finanzdienstleistungsgeschäft finden Sie in den Geschäftsberichten 2018 der Volkswagen Financial Services AG und der Volkswagen Bank GmbH. Reputationsrisiken Die Reputation des Volkswagen Konzerns und seiner Marken gehört zu den wichtigsten Gütern und ist die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Haltung in Bezug auf Themen wie Integrität, Ethik und Nachhaltigkeit steht im Fokus der Öffentlichkeit. Als eines der Grundprinzipien unseres unternehmerischen Handelns achten wir daher besonders darauf, dass gesetzliche Regelungen und ethische Grundsätze eingehalten werden. Wir sind uns aber bewusst, dass Verfehlungen oder kriminelle Handlungen Einzelner und daraus resultierende Reputationsschäden niemals vollständig verhindert werden können. Zudem können mediale Reaktionen negativ auf die Reputation des Volkswagen Konzerns und seiner Marken wirken. Diese Wirkung könnte durch eine unzureichende Krisenkommunikation noch verstärkt werden. Darüber hinaus kann sich aus den zuvor beschriebenen Einzelrisiken, die im Rahmen unserer operativen Tätigkeit auftreten können, eine Gefahr für die Reputation des Volkswagen Konzerns entwickeln. Sonstige Einflüsse Über die zuvor beschriebenen Risiken hinaus existieren Einflüsse, die nicht vorhersehbar und deren Folgen nur schwer kontrollierbar sind. Sie könnten im Fall ihres Eintritts die weitere Entwicklung des Volkswagen Konzerns beeinträchtigen. Zu diesen Ereignissen zählen wir insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, gewaltsame Auseinandersetzungen und Terroranschläge. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION Die Gesamtrisiko- und Chancensituation ergibt sich für den Volkswagen Konzern aus den zuvor dargestellten Einzelrisiken und -chancen. Um die Beherrschung dieser Risiken zu gewährleisten, haben wir ein umfassendes Risikomanagementsystem geschaffen. Die größten Risiken für den Konzern können sich aus einer negativen Absatz- und Marktentwicklung von Fahrzeugen und Originalteilen, einer nicht bedarfs- und regelgerechten Produktentwicklung und -entstehung sowie aus Qualitätsproblemen ergeben. Es bestehen für den Volkswagen Konzern weiterhin Risiken aus der Dieselthematik, die in ihrer Aggregation zu den bedeutendsten Risiken gehören. Nach den uns heute bekannten Informationen bestehen keine Risiken, die den Fortbestand wesentlicher Konzerngesellschaften oder des Volkswagen Konzerns gefährden könnten. Dieser Geschäftsbericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf des Volkswagen Konzerns. Diesen Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einzelner Länder, Wirtschaftsräume und Märkte insbesondere für die Automobilbranche, zugrunde, die wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen getroffen haben und die wir zurzeit als realistisch ansehen. Die Einschätzungen sind mit Risiken behaftet und die tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten abweichen. Sollten sich wesentliche Parameter bezüglich unserer wichtigsten Absatzmärkte ändern oder sich wesentliche Veränderungen aus den für den Volkswagen Konzern relevanten Währungskursverhältnissen oder Rohstoffen ergeben, wird das unsere Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen. Darüber hinaus kann es auch zu Abweichungen von der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen, wenn sich die in diesem Geschäftsbericht dargestellten Einschätzungen zu den Faktoren nachhaltiger Wertsteigerung sowie zu Risiken und Chancen anders entwickeln als derzeit von uns erwartet oder sich zusätzliche Risiken beziehungsweise Chancen oder sonstige den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren ergeben. Aussichten für das Jahr 2019 Der Vorstand des Volkswagen Konzerns geht davon aus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2019 etwas verlangsamen wird. Risiken sehen wir weiterhin in protektionistischen Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem werden die Wachstumsaussichten von anhaltenden geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir rechnen deshalb damit, dass sowohl die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine schwächere Dynamik aufweisen werden als 2018. Die höchsten Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Wir erwarten, dass sich die Pkw-Märkte im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen uneinheitlich entwickeln werden. Insgesamt wird die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen voraussichtlich in der Größenordnung des Berichtsjahres liegen. In Westeuropa erwarten wir ein Neuzulassungsvolumen von Pkw, das auf dem Niveau des Berichtsjahres liegt. Für den deutschen Pkw-Markt gehen wir nach der insgesamt positiven Entwicklung der vergangenen Jahre davon aus, dass die Nachfrage das Vorjahresniveau leicht unterschreitet. Auf den Pkw-Märkten in Zentral- und Osteuropa wird die Zahl der Verkäufe den Vorjahreswert voraussichtlich leicht übertreffen. Auf den Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika rechnen wir mit einem Nachfragevolumen leicht unter dem Wert des Vorjahres. Wir gehen davon aus, dass die Neuzulassungen auf den südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr insgesamt moderat steigen werden. Die Märkte für Pkw der Region Asien-Pazifik werden voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau liegen. Auch die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge werden sich im Jahr 2019 in den einzelnen Regionen unterschiedlich entwickeln; insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden Nachfrage. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere Lkw sowie auf den relevanten Märkten für Busse werden die Neuzulassungen 2019 voraussichtlich leicht über denen von 2018 liegen. Wir gehen davon aus, dass automobilbezogene Finanzdienstleistungen auch im Jahr 2019 eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben werden. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Geschäft rund um die Automobilität und die heterogene Entwicklung der regionalen Fahrzeugmärkte insgesamt gut vorbereitet. Unsere Markenvielfalt, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt, die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Im Zuge der Transformation unseres Kerngeschäfts positionieren wir die Konzernmarken trennschärfer und optimieren unser Fahrzeug- und Antriebsportfolio. Im Fokus stehen dabei vor allem die CO2-Bilanz unserer Fahrzeugflotte und die Konzentration auf die attraktivsten und wachstumsstärksten Marktsegmente. Zusätzlich arbeiten wir mit der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien und unserer Baukästen daran, die Vorteile unseres Mehrmarkenkonzerns noch gezielter zu nutzen. Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns im Jahr 2019 unter weiterhin herausfordernden Marktbedingungen den Vorjahreswert leicht übertreffen werden. Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus dem konjunkturellen Umfeld, der steigenden Wettbewerbsintensität, volatilen Wechselkursverläufen sowie aus verschärften WLTP-Anforderungen (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Wir erwarten, dass die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns sowie der Bereiche Pkw und Nutzfahrzeuge um bis zu 5 % über dem Vorjahreswert liegen werden. Für das Operative Ergebnis des Konzerns und des Bereichs Pkw rechnen wir im Jahr 2019 mit einer operativen Umsatzrendite zwischen 6,5 und 7,5%. Für den Bereich Nutzfahrzeuge gehen wir von einer operativen Umsatzrendite zwischen 6,0 und 7,0% aus. Im Bereich Power Engineering erwarten wir bei leicht steigenden Umsatzerlösen einen Verlust in der Größenordnung des Vorjahres. Für den Konzernbereich Finanzdienstleistungen gehen wir bei moderat steigenden Umsatzerlösen von einem Operativen Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres aus. Wolfsburg, 22. Februar 2019 Der Vorstand Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 des Volkswagen Konzerns scroll Mio. € Anhang 2018 20171 Umsatzerlöse 1 235.849 229.550 Kosten der Umsatzerlöse 2 -189.500 -186.001 Bruttoergebnis 46.350 43.549 Vertriebskosten 3 -20.510 -20.859 Verwaltungskosten 4 -8.819 -8.126 Sonstige betriebliche Erträge 5 11.631 11.514 Sonstige betriebliche Aufwendungen 6 -14.731 -12.259 Operatives Ergebnis 13.920 13.818 Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen 7 3.369 3.482 Zinserträge 8 967 951 Zinsaufwendungen 8 -1.547 -2.317 Übriges Finanzergebnis 9 -1.066 -2.262 Finanzergebnis 1.723 -146 Ergebnis vor Steuern 15.643 13.673 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10 -3.489 -2.210 tatsächlich -3.533 -3.205 latent 43 995 Ergebnis nach Steuern 12.153 11.463 davon entfallen auf Minderheiten 17 10 Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG 309 274 Aktionäre der Volkswagen AG 11.827 11.179 Unverwässertes Ergebnis je Stammaktie in € 11 23,57 22,28 Verwässertes Ergebnis je Stammaktie in € 11 23,57 22,28 Unverwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € 11 23,63 22,34 Verwässertes Ergebnis je Vorzugsaktie in € 11 23,63 22,34 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Gesamtergebnisrechnung Entwicklung des Gesamtergebnisses vom 1. Januar zum 31. Dezember 20171 scroll Mio. € Gesamt Anteile der Aktionäre der VW AG Anteile der Hybridkapitalgeber der VW AG Minderheiten Ergebnis nach Steuern 11.463 11.179 274 10 Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen vor Steuern 785 784 - 1 Latente Steuern auf im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen -198 -198 - 0 Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen nach Steuern 588 586 - 1 Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Sonstigen Beteiligungen und Wertpapieren (Eigenkapitalinstrumente) nach Steuern 106 106 - - Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus At Equity bewerteten Anteilen nach Steuern 96 96 - - Nicht reklassifizierbare Gewinne/Verluste 789 788 - 1 Währungsumrechnungsdifferenzen Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung -2.095 -2.094 - -1 In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen -4 -4 - - Währungsumrechnungsdifferenzen vor Steuern -2.099 -2.098 - -1 Latente Steuern auf Währungsumrechnungsdifferenzen -8 -8 - - Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern -2.107 -2.106 - -1 Sicherungsgeschäfte Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen (OCI I) 6.216 6.216 - 0 In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen (OCI I) -558 -558 - 0 Cash-flow-Hedges (OCI I) vor Steuern 5.659 5.658 - 0 Latente Steuern auf Cash-flow-Hedges (OCI I) -1.621 -1.621 - 0 Cash-flow-Hedges (OCI I) nach Steuern 4.038 4.038 - 0 Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen (OCI II) 171 171 - - In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen (OCI II) - - - - Cash-flow-Hedges (OCI II) vor Steuern 171 171 - - Latente Steuern auf Cash-flow-Hedges (OCI II) -51 -51 - - Cash-flow-Hedges (OCI II) nach Steuern 120 120 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen -19 -19 - - In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen -1 -1 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) vor Steuern -20 -20 - - Latente Steuern auf reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) 7 7 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) nach Steuern -13 -13 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus At Equity bewerteten Anteilen nach Steuern -346 -346 - - Reklassifizierbare Gewinne/Verluste 1.691 1.691 - -1 Sonstiges Ergebnis vor Steuern 4.351 4.350 - 1 Latente Steuern auf das Sonstige Ergebnis -1.871 -1.871 - 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 2.480 2.479 - 1 Gesamtergebnis 13.943 13.658 274 11 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Entwicklung des Gesamtergebnisses vom 1. Januar zum 31. Dezember 2018 scroll Mio. € Gesamt Anteile der Aktionäre der VW AG Anteile der Hybridkapitalgeber der VW AG Minderheiten Ergebnis nach Steuern 12.153 11.827 309 17 Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen vor Steuern 144 145 - -1 Latente Steuern auf im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen -88 -88 - 0 Im Eigenkapital erfasste Neubewertungen aus Pensionsplänen nach Steuern 56 57 - -1 Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Sonstigen Beteiligungen und Wertpapieren (Eigenkapitalinstrumente) nach Steuern 19 19 - - Nicht reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus At Equity bewerteten Anteilen nach Steuern 34 34 - - Nicht reklassifizierbare Gewinne/Verluste 110 110 - -1 Währungsumrechnungsdifferenzen Im Eigenkapital erfasste Gewinne/Verluste aus der Währungsumrechnung -406 -406 - 1 In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen 61 61 - 0 Währungsumrechnungsdifferenzen vor Steuern -345 -345 - 1 Latente Steuern auf Währungsumrechnungsdifferenzen -8 -8 - - Währungsumrechnungsdifferenzen nach Steuern -353 -353 - 1 Sicherungsgeschäfte Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen (OCI I) -568 -568 - 0 In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen (OCI I) -1.939 -1.939 - 0 Cash-flow-Hedges (OCI I) vor Steuern -2.506 -2.506 - 0 Latente Steuern auf Cash-flow-Hedges (OCI I) 715 715 - 0 Cash-flow-Hedges (OCI I) nach Steuern -1.792 -1.791 - 0 Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen (OCI II) -1.360 -1.360 - - In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen (OCI II) 377 377 - - Cash-flow-Hedges (OCI II) vor Steuern -983 -983 - - Latente Steuern auf Cash-flow-Hedges (OCI II) 291 291 - - Cash-flow-Hedges (OCI II) nach Steuern -692 -692 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) Im Eigenkapital erfasste Fair Value Änderungen -5 -5 - - In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen 1 1 - - Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) vor Steuern -4 -4 - - Latente Steuern auf reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) 1 1 - 0 Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus der Fair Value Bewertung von Wertpapieren und Forderungen (Fremdkapitalinstrumente) nach Steuern -3 -3 - 0 Reklassifizierbare im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen aus At Equity bewerteten Anteilen nach Steuern 28 28 - - Reklassifizierbare Gewinne/Verluste -2.811 -2.812 - 0 Sonstiges Ergebnis vor Steuern -3.612 -3.612 - 0 Latente Steuern auf das Sonstige Ergebnis 911 911 - 0 Sonstiges Ergebnis nach Steuern -2.701 -2.701 - 0 Gesamtergebnis 9.452 9.126 309 17 Bilanz zum 31. Dezember 2018 des Volkswagen Konzerns Aktiva scroll Mio. € Anhang 31.12.2018 31.12.2017 Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 12 64.613 63.419 Sachanlagen 13 57.630 55.243 Vermietete Vermögenswerte 14 43.545 39.254 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 14 496 468 At Equity bewertete Anteile 15 8.434 8.205 Sonstige Beteiligungen 15 1.474 1.318 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 16 78.692 73.249 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 17 6.521 8.455 Sonstige Forderungen 18 2.608 2.252 Ertragsteuerforderungen 19 476 407 Latente Ertragsteueransprüche 19 10.131 9.810 274.620 262.081 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 20 45.745 40.415 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21 17.888 13.357 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 16 54.216 53.145 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 17 11.586 11.998 Sonstige Forderungen 18 6.203 5.346 Ertragsteuerforderungen 19 1.879 1.339 Wertpapiere 22 17.080 15.939 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 23 28.938 18.457 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 115 183.536 160.112 Bilanzsumme 458.156 422.193 Passiva Mio. € Anhang 31.12.2018 31.12.2017 Eigenkapital 24 Gezeichnetes Kapital 1.283 1.283 Kapitalrücklage 14.551 14.551 Gewinnrücklagen1 91.105 81.248 Übrige Rücklagen1 -2.417 678 Eigenkapital der Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG 12.596 11.088 Eigenkapital der Anteilseigner der Volkswagen AG 117.117 108.849 Anteile von Minderheiten am Eigenkapital 225 229 117.342 109.077 Langfristige Schulden Finanzschulden 25 101.126 81.628 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 3.219 2.665 Sonstige Verbindlichkeiten 27 6.448 6.199 Latente Ertragsteuerverpflichtungen 28 5.030 5.636 Rückstellungen für Pensionen 29 33.097 32.730 Ertragsteuerrückstellungen 28 3.047 3.030 Sonstige Rückstellungen 30 20.879 20.839 172.846 152.726 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte 31 1.853 3.795 Finanzschulden 25 89.757 81.844 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32 23.607 23.046 Ertragsteuerverbindlichkeiten 28 456 430 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 26 9.416 8.570 Sonstige Verbindlichkeiten 27 17.593 15.961 Ertragsteuerrückstellungen 28 1.412 1.397 Sonstige Rückstellungen 30 23.874 25.347 167.968 160.389 Bilanzsumme 458.156 422.193 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Eigenkapitalentwicklung des Volkswagen Konzerns vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 scroll Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Stand vor Anpassung am 01.01.2017 1.283 14.551 70.446 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - 57 Stand am 01.01.2017 1.283 14.551 70.503 Ergebnis nach Steuern - - 11.179 Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - 586 Gesamtergebnis - - 11.765 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen1 - - - Dividendenausschüttungen - - -1.015 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen - - -4 Stand am 31.12.2017 1.283 14.551 81.248 Stand vor Anpassung am 01.01.2018 1.283 14.551 81.367 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und 15 - - - 282 Stand am 01.01.2018 1.283 14.551 81.085 Ergebnis nach Steuern - - 11.827 Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - 57 Gesamtergebnis - - 11.884 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - 113 Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen2 - - - Dividendenausschüttungen - - -1.967 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - -10 Übrige Veränderungen - - 0 Stand am 31.12.2018 1.283 14.551 91.105 scroll ÜBRIGE RÜCKLAGEN SICHERUNGSGESCHÄFTE Mio. € Währungsumrechnung Cash-flow-Hedges (OCI I) Abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung (OCI II) Stand vor Anpassung am 01.01.2017 -1.117 -457 - Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - - 57 Stand am 01.01.2017 -1.117 -457 -57 Ergebnis nach Steuern - - - Sonstiges Ergebnis nach Steuern -2.106 4.038 120 Gesamtergebnis -2.106 4.038 120 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen1 - - - Dividendenausschüttungen - - - Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen - - - Stand am 31.12.2017 -3.223 3.581 63 Stand vor Anpassung am 01.01.2018 -3.223 3.525 - Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und 15 - 56 63 Stand am 01.01.2018 -3.223 3.581 63 Ergebnis nach Steuern - - - Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 353 -1.791 -692 Gesamtergebnis -353 -1.791 -692 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen2 - - - Dividendenausschüttungen - - - Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen - - - Stand am 31.12.2018 -3.576 1.790 -629 scroll ÜBRIGE RÜCKLAGEN Mio. € Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumente At Equity bewertete Anteile Anteile der Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG Stand vor Anpassung am 01.01.2017 -2 417 7.567 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - - Stand am 01.01.2017 -2 417 7.567 Ergebnis nach Steuern - - 274 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 93 -251 - Gesamtergebnis 93 -251 274 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen1 - - 3.481 Dividendenausschüttungen - - -311 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen - - 78 Stand am 31.12.2017 91 166 11.088 Stand vor Anpassung am 01.01.2018 91 166 11.088 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und 15 - 225 - - Stand am 01.01.2018 -133 166 11.088 Ergebnis nach Steuern - - 309 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 16 62 - Gesamtergebnis 16 62 309 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten -113 - - Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen2 - - 1.501 Dividendenausschüttungen - - -403 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen - - 101 Stand am 31.12.2018 -230 228 12.596 scroll Mio. € Anteile der Anteilseigner der Volkswagen AG Anteile von Minderheiten Summe Eigenkapital Stand vor Anpassung am 01.01.2017 92.689 221 92.910 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 - - - Stand am 01.01.2017 92.689 221 92.910 Ergebnis nach Steuern 11.453 10 11.463 Sonstiges Ergebnis nach Steuern 2.479 1 2.480 Gesamtergebnis 13.932 11 13.943 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen1 3.481 - 3.481 Dividendenausschüttungen -1.326 -5 -1.332 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote - - - Übrige Veränderungen 73 1 75 Stand am 31.12.2017 108.849 229 109.077 Stand vor Anpassung am 01.01.2018 108.849 229 109.077 Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 und 15 - 388 1 - 387 Stand am 01.01.2018 108.461 229 108.690 Ergebnis nach Steuern 12.136 17 12.153 Sonstiges Ergebnis nach Steuern -2.701 0 -2.701 Gesamtergebnis 9.435 17 9.452 Abgang von Eigenkapitalinstrumenten - - - Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen2 1.501 - 1.501 Dividendenausschüttungen -2.370 -4 -2.375 Kapitaltransaktionen mit Änderung der Beteiligungsquote -10 -18 -28 Übrige Veränderungen 101 2 102 Stand am 31.12.2018 117.117 225 117.342 1 Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem im Juni 2017 begebenen Hybridkapital einen Zugang von liquiden Mitteln in Höhe von 3.500 Mio.€, reduziert um ein Disagio in Höhe von 4 Mio.€ und abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 23 Mio. €. Hinzu kamen zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung von Steuern in Höhe von 8 Mio.€. Das Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu klassifizieren. 2 Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem im Juni 2018 begebenen Hybridkapital einen Zugang von liquiden Mitteln in Höhe von 2.750 Mio.€ abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 19 Mio.€. Hinzu kamen zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung von Steuern in Höhe von 6 Mio.€. Das Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu klassifizieren. Durch die Kündigung der ersten Tranche des im September 2013 begebenen Hybridkapitals ergab sich im September 2018 ein Abgang von liquiden Mitteln in Höhe von 1.250 Mio.€. Hierbei waren im Eigenkapital weitere Effekte in Höhe von 14 Mio. € zu berücksichtigen. Das Eigenkapital wird in der Anhangangabe zum Eigenkapital erläutert. Kapitalflussrechnung des Volkswagen Konzerns vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 scroll 2018 20171 Anfangsbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 18.038 18.833 Ergebnis vor Steuern 15.643 13.673 Ertragsteuerzahlungen -3.804 -3.664 Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien2 11.034 10.562 Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten2 3.668 3.734 Abschreibungen auf Beteiligungen2 170 136 Abschreibungen auf Vermietete Vermögenswerte2 7.689 7.734 Ergebnis aus dem Abgang von Anlagegegenständen und Beteiligungen 98 -25 Ergebnis aus der At Equity Bewertung 244 274 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 347 -240 Veränderung der Vorräte -5.372 -4.198 Veränderung der Forderungen (ohne Finanzdienstleistungsbereich) -6.400 -1.660 Veränderung der Verbindlichkeiten (ohne Finanzschulden) 3.645 5.302 Veränderung der Rückstellungen -762 -9.443 Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte -11.647 -11.478 Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen -7.282 -11.891 Cash-flow laufendes Geschäft 7.272 -1.185 Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten), Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -13.729 -13.052 Zugänge aktivierter Entwicklungskosten -5.234 -5.260 Erwerb von Tochtergesellschaften -470 -277 Erwerb von sonstigen Beteiligungen -420 -561 Veräußerung von Tochtergesellschaften -26 496 Veräußerung von sonstigen Beteiligungen 210 24 Erlöse aus dem Abgang von Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 282 411 Veränderung der Geldanlagen in Wertpapieren -1.378 1.376 Veränderung der Darlehen und Termingeldanlagen -826 335 Investitionstätigkeit -21.590 -16.508 Kapitaleinzahlungen/-rückzahlungen 1.491 3.473 Dividendenzahlungen -2.375 -1.332 Kapitaltransaktionen mit Minderheiten -28 - Aufnahmen von Anleihen 35.308 30.279 Tilgungen von Anleihen -15.290 -17.877 Veränderungen der übrigen Finanzschulden 5.488 3.109 Leasingzahlungen -29 -28 Finanzierungstätigkeit 24.566 17.625 Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel -173 -727 Veränderung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.075 -796 Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 28.113 18.038 Endbestand Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 28.113 18.038 Wertpapiere, Darlehensforderungen und Termingeldanlagen 28.036 26.291 Brutto-Liquidität 56.148 44.329 Kreditstand -190.883 -163.472 Netto-Liquidität -134.735 -119.143 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 2 Saldiert mit Zuschreibungen. Die Kapitalflussrechnung wird in der Anhangangabe zur Kapitalflussrechnung erläutert. Anhang zum 31. Dezember 2018 des Volkswagen Konzernabschlusses Allgemeine Angaben Die Volkswagen AG hat ihren Sitz in Wolfsburg, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer HRB 100484 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Volkswagen AG hat gemäß der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ihren Konzernabschluss für das Jahr 2018 nach den durch die Europäische Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial Reporting Standards (IFRS), erstellt. Hierbei haben wir alle von der EU übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS berücksichtigt. Die im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der durch neue beziehungsweise geänderte Standards erforderlichen Änderungen, beibehalten worden. Darüber hinaus haben wir bei der Erstellung des Konzernabschlusses alle Vorschriften nach deutschem Handelsrecht, zu deren Anwendung wir zusätzlich verpflichtet sind, sowie den deutschen Corporate Governance Kodex beachtet. Hinsichtlich der Mitteilungen und Veröffentlichungen von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an der Volkswagen AG nach Wertpapierhandelsgesetz wird auf den handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG verwiesen. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio.€) angegeben. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem international gebräuchlichen Umsatzkostenverfahren erstellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der oben genannten Normen erfordert bei einigen Posten, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualvermögen und -verbindlichkeiten auswirken. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cash-flows. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 22. Februar 2019 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum. Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter IFRS Die Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 sind Änderungen an IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) anzuwenden, die klarstellen, wann eine Immobilie in den Anwendungsbereich des IAS 40 fällt beziehungsweise aus diesem herausfällt. Ferner sind Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 anzuwenden, die das International Accounting Standards Board im Rahmen der Verbesserung der International Financial Reporting Standards (Annual Improvement Project 2016) vorgenommen hat. In IFRS 1 (erstmalige Anwendung der IFRS) wurde eine kurzzeitige Erleichterung für erstmalige Anwender der IFRS gestrichen. In IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) wurde eine Klarstellung für Investmentgesellschaften aufgenommen. Daneben wurde IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) geändert. Diese Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Weiterhin sind Änderungen an IFRS 4 (Versicherungsverträge) anzuwenden, die die Auswirkungen aus den unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und IFRS 17 verringern. Außerdem gilt IFRIC 22 (Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder geleistete Gegenleistungen), der klarstellt, welche Wechselkurse bei Fremdwährungstransaktionen mit Vorauszahlungen heranzuziehen sind. Die oben genannten geänderten Regelungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns. IFRS 9 - FINANZINSTRUMENTE IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "Zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "Zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis" oder als "Zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den Bilanzierungsvorschriften nach IAS 39. Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Credit Loss Modell) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Credit Loss Modell). Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung auch für nicht notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl Erweiterungen von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung komplexerer Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest. Weiterhin ändert sich die Reklassifizierungspraxis unter IFRS 9. In Abhängigkeit von der Marktentwicklung ist künftig von einer stärkeren Beeinflussung des Operativen Ergebnisses durch Sicherungsgeschäfte auszugehen. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der Vorschriften zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte angepasst. Dadurch ergab sich im Geschäftsjahr 2017 ein Effekt auf das Ergebnis nach Steuern in Höhe von -0,2 Mrd. €. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben. Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen dar. Innerhalb der Klasse der derivativen Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen lagen durch IFRS 9 keine Umgliederungen aus beziehungsweise in andere Klassen vor. ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 01.01.2018 DURCH IFRS 9 scroll Mio. € 31.12.2017 Vor Anpassungen Anpassungen 01.01.2018 Nach Anpassungen Aktiva Langfristige Vermögenswerte Forderungen aus Finanzdienstleistungen 73.249 -173 73.076 Finanzanlagen, At Equity bewertete Anteile und Sonstige Beteiligungen, Sonstige Forderungen und Finanzielle Vermögenswerte 30.916 52 30.967 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Finanzdienstleistungen 53.145 -122 53.023 Sonstige Forderungen und Finanzielle Vermögenswerte 32.040 -206 31.834 Wertpapiere 15.939 2 15.941 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 18.457 -2 18.456 Passiva Eigenkapital Summe Eigenkapital 109.077 -391 108.687 Langfristige Schulden Sonstige Schulden 38.368 -67 38.302 Kurzfristige Schulden Sonstige Schulden 51.705 7 51.712 Neben der dargestellten Anpassung hatte die geänderte Vorschrift zur Bildung von Risikovorsorgen auch Einfluss auf die Bewertung der Vermieteten Vermögenswerte. Hieraus ergab sich ein Anpassungseffekt in Höhe von 43 Mio.€ (Ausweis in den Vermieteten Vermögenswerten: 35 Mio.€; in den Vorräten: 7 Mio.€). Dieser Erstanwendungseffekt wurde unter der Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018 scroll UMGLIEDERUNGEN Mio. € ZUM FAIR VALUE BEWERTET IAS 39 Buchwert 31.12.2017 AUS ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET Fair Value 31.12.2017 IN ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET Fair Value 31.12.2017 ZUM FAIR VALUE BEWERTET IFRS 9 Buchwert 01.01.2018 Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - - - - Sonstige Beteiligungen 243 - - 243 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 533 - 533 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 776 - - 776 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 44 - 44 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 0 - 0 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 936 5 - 941 Wertpapiere 15.939 - 79 15.861 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - - - - Langfristige Schulden Finanzschulden - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 774 - - 774 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - - - - Finanzschulden - - - - Lieferungen und Leistungen - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 766 - - 766 ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018 scroll UMGLIEDERUNGEN ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET IAS 39 AUS ZUM FAIR VALUE BEWERTET Mio. € Buchwert 31.12.2017 Fair Value 31.12.2017 Fair Value 31.12.2017 Anpassung Buchwert 01.01.2018 Anpassung Risikovorsorge 01.01.2018 Buchwert 01.01.2018 Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - - - - - - Sonstige Beteiligungen - - - - - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen 43.096 44.093 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 4.364 4.391 - - - - Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.357 13.357 - - - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen 37.142 37.142 - - - - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 9.153 9.153 - - - - Wertpapiere - - 79 - 0 78 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 18.457 18.457 - - - - Langfristige Schulden Finanzschulden 81.200 82.108 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.630 1.633 - - - - Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 3.795 3.811 - - - - Finanzschulden 81.793 81.793 - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.046 23.046 - - - - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 7.358 7.358 - - - - scroll UMGLIEDERUNGEN IN ZUM FAIR VALUE BEWERTET ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET IFRS 9 Mio. € Buchwert 31.12.2017 Fair Value 31.12.2017 Buchwert 01.01.2018 Fair Value 01.01.2018 Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - - - - Sonstige Beteiligungen - - - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen 533 533 42.563 43.560 Sonstige finanzielle Vermögenswerte - - 4.364 4.391 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44 44 13.313 13.313 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 0 0 37.142 37.142 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5 5 9.148 9.148 Wertpapiere - - 78 78 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - - 18.457 18.457 Langfristige Schulden Finanzschulden - - 81.200 82.108 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 1.630 1.633 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - - 3.795 3.811 Finanzschulden - - 81.793 81.793 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 23.046 23.046 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - 7.358 7.358 Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 sind die Klassen von Finanzinstrumenten ergänzt worden (siehe Angabe "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Leasingforderungen und -verbindlichkeiten aus der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente" in die Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" umgegliedert worden. Die Vorjahreswerte wurden bei den Forderungen aus Finanzdienstleistungen und bei den Finanzschulden angepasst. Die Leasingforderungen haben einen Buchwert von 49.166 Mio. € (Vorjahr: 46.156 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 3) von 49.791 Mio. € (Vorjahr: 46.959 Mio. €). Die Leasingverbindlichkeiten haben einen Buchwert von 449 Mio. € (Vorjahr: 479 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 2) von 466 Mio. € (Vorjahr: 510 Mio. €). ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 01.01.2018 scroll Mio. € Aus Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 Aus Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 Keine Bewertungskategorie nach IAS 39 Summe In Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 31.12.2017 63 - - 63 Anpassungen -63 - - -63 01.01.2018 - - - - In Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 (Eigenkapitalinstrumente) 31.12.2017 333 - - 333 Anpassungen -333 - - -333 01.01.2018 - - - - In Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Vermögenswerte IFRS 9 (Fremdkapitalinstrumente) 31.12.2017 - - - - Anpassungen 2 - - 2 01.01.2018 2 - - 2 In Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte IFRS 9 31.12.2017 - 3.046 - 3.046 Anpassungen - 318 - 318 01.01.2018 - 3.364 - 3.364 In Leasingforderungen 31.12.2017 - - 982 982 Anpassungen - - 238 238 01.01.2018 - - 1.221 1.221 In Vermögenswerte IFRS 15 31.12.2017 - - 25 25 Anpassungen - - 3 3 01.01.2018 - - 29 29 In Kreditzusagen 31.12.2017 - - - - Anpassungen - - 11 11 01.01.2018 - - 11 11 In Finanzgarantien 31.12.2017 - - - - Anpassungen - - 5 5 01.01.2018 - - 5 5 Summe 01.01.2018 2 3.364 1.266 4.631 ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 scroll Mio. € Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 01.01.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 01.01.2018 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 1.712 Hinzurechnungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 13.124 -230 12.894 -230 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 580 -9 571 -9 Abzüge Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - - Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 - - - - Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 15.177 ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 scroll Mio. € Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 01.01.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 01.01.2018 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 16.182 Hinzurechnungen Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 5 - 5 - Abzüge Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 79 - 79 - Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 13.124 - 13.124 - Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 2.984 ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9 scroll Mio. € Buchwert IAS 39 31.12.2017 Umgliederungen Anpassungen IFRS 9 Buchwert IFRS 9 01.01.2018 Veränderung Gewinnrücklagen 01.01.2018 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IAS 39 125.550 Hinzurechnungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte IAS 39 79 0 78 0 Abzüge Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 5 - 5 - Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 580 - 580 - Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte IFRS 9 125.044 IFRS 15 - ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Der Volkswagen Konzern wendet die modifiziert retrospektive Transitionsmethode an. Wesentliche Umstellungseffekte haben sich für den Volkswagen Konzern zum 1. Januar 2018 nicht ergeben, da die bisherige Vorgehensweise bereits überwiegend in Einklang mit den Neuregelungen steht. Im Teilkonzern MAN kommt es bei bestimmten Vertragsarten zu einer zeitlich nachgelagerten Erfassung der Umsatzerlöse im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung. Korrespondierend dazu werden die Sonstigen Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten angepasst. Als Folge der bilanziellen Berücksichtigung von fälligen aber noch nicht vom Kunden in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen hat sich die Bilanz zum 1. Januar 2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mrd. € verlängert. Ab dem Geschäftsjahr 2018 sind bestimmte bisher in den Vertriebskosten zu erfassende Umfänge (insbesondere an Dritte geleistete Finanzierungskostenzuschüsse) den Erlösschmälerungen zuzuordnen. Darüber hinaus ist die Auflösung von Rückstellungen für Erlösschmälerungen ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht mehr als Sonstiger betrieblicher Ertrag zu zeigen, sondern unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Hierdurch kommt es zu einer Verschiebung zwischen dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis und den Umsatzerlösen in Höhe von 0,6 Mrd. €. Zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit wurde in diesem Zusammenhang auch der Ausweis der anderen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Im Ergebnis verringerten sich die Kosten der Umsatzerlöse im Berichtsjahr durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden in Höhe von 2,5 Mrd. € (Vorjahr: 2,1 Mrd. €). Zudem wurden die Vertriebskosten um 0,5 Mrd. € (Vorjahr: 0,7 Mrd. €) und Verwaltungskosten um 0,2 Mrd. € (Vorjahr: 0,1 Mrd. €) entlastet. Die Sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich entsprechend um 3,3 Mrd. € (Vorjahr: 3,0 Mrd. €). Des Weiteren wurde mit der Einführung von IFRS 15 festgestellt, dass einzelne Vertriebsprogramme in bestimmten Ländern den Erlösschmälerungen statt den Vertriebskosten zuzuordnen sind. Daher wurden die Vertriebskosten des Vorjahres um 1,1 Mrd. € angepasst. Die Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend. Nicht angewendete neue beziehungsweise geänderte IFRS Die Volkswagen AG hat in ihrem Konzernabschluss 2018 die nachstehenden Rechnungslegungsnormen, die vom IASB bereits verabschiedet worden sind, die aber für das Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, nicht berücksichtigt. scroll Standard/Interpretation l Veröffentlicht durch das IASB Anwendungspflicht1 Übernahme durch EU Voraussichtliche Auswirkungen IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs 22.10.2018 01.01.2020 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen IFRS 9 Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.10.2017 01.01.2019 Ja Keine IFRS 10 und IAS 28 Konzernabschlüsse und Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an beziehungsweise Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen 11.09.2014 verschoben2 - Keine IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.2016 01.01.2019 Ja Detaillierte Beschreibungen nach der tabellarischen Übersicht IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 01.01.2021 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen IAS 1 und IAS 8 Darstellung des Abschlusses sowie Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition Wesentlichkeit 31.10.2018 01.01.2020 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Neubewertung bei Planänderung, -kürzung und -abgeltung 07.02.2018 01.01.2019 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.2017 01.01.2019 Ja Keine Verbesserung der International Financial Reporting Standards 20173 12.12.2017 01.01.2019 Nein Keine wesentlichen Auswirkungen IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 07.06.2017 01.01.2019 Ja Keine wesentlichen Auswirkungen 1 Pflicht zur erstmaligen Anwendung aus Sicht der Volkswagen AG. 2 Das IASB hat am 15.12.2015 beschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit zu verschieben. 3 Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an IFRS (IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23). IFRS 16 - LEASINGVERHÄLTNISSE IFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen diese für alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ihrer Bilanz erfassen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich nach den mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinsten ausstehenden Leasingzahlungen, während das Nutzungsrecht grundsätzlich mit dem Betrag der Leasingverbindlichkeit zuzüglich anfänglicher direkter Kosten bewertet wird. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Ausnahmen bestehen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Der Volkswagen Konzern wird für diese die im IFRS 16 vorgesehene Anwendungserleichterung in Anspruch nehmen und im Rahmen solcher Leasingverhältnisse entsprechend kein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und keine Verbindlichkeit aus dem Leasingverhältnis ansetzen, sondern die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den aktuellen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch zukünftig auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse vornehmen. Der Volkswagen Konzern wird erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Transitionsmethode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16 bilanzieren. Dabei ist die Leasingverbindlichkeit zum Umstellungszeitpunkt mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen abgezinst unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes anzusetzen. Vereinfachend werden die Nutzungsrechte mit dem Betrag der jeweiligen Leasingverbindlichkeit angesetzt, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Aufgrund der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in nahezu gleicher Höhe wird sich die Bilanzsumme nach aktueller Schätzung um rund 1 % erhöhen. Der Anstieg der Finanzschulden wirkt sich negativ auf die Netto-Liquidität des Volkswagen Konzerns aus. Ein wesentlicher Effekt auf das Eigenkapital wird nicht erwartet. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise, nach der Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse vollständig im Operativen Ergebnis gezeigt wurden, werden nach IFRS 16 nur noch die Abschreibungen auf die Nutzungsrechte dem Operativen Ergebnis zugerechnet. Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Auf Basis der zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverhältnisse wird sich nach aktueller Schätzung voraussichtlich im Operativen Ergebnis eine Verbesserung im niedrigen dreistelligen Millionenbereich ergeben. Durch die geänderte Erfassung von Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in der Kapitalflussrechnung ergibt sich eine leichte Verbesserung des Cash-flow des laufenden Geschäfts und eine entsprechende Verringerung des Cash-flow aus der Finanzierungstätigkeit. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben. Wesentliche Ereignisse Am 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. In diesem Zusammenhang informierte die Volkswagen AG darüber, dass in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 auffällige Abweichungen zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurden. Am 2. November 2015 gab die EPA mit einer "Notice of Violation" bekannt, dass auch bei der Software von US-Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs V6 mit 3.0 l Hubraum Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. In den Monaten nach Veröffentlichung einer Studie des International Council on Clean Transportation im Mai 2014 wurden die dieser Studie zugrunde liegenden Prüfanordnungen durch die Abteilung Aggregateentwicklung der Volkswagen AG plausibilisiert und die ungewöhnlich hohen NOx-Emissionen bei bestimmten US-Fahrzeugen mit 2.0 l Dieselmotoren des Typs EA 189 bestätigt. Dieses Ergebnis wurde dem California Air Resources Board (CARB) - eine Einheit der Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien - mitgeteilt und gleichzeitig angeboten, im Rahmen einer ohnehin in den USA geplanten Servicemaßnahme eine Rekalibrierung der Motorsteuerungssoftware der Dieselmotoren des Typs EA 189 in den USA vorzunehmen. Diese Maßnahme wurde vom Ausschuss für Produktsicherheit (APS) bewertet und beschlossen. Der APS veranlasst erforderliche und zweckmäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Konformität der in Verkehr gebrachten Produkte der Volkswagen AG. Es gibt keine Erkenntnisse, dass dem APS oder den für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen ein nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" als Ursache der Auffälligkeiten offengelegt wurde. Vielmehr war die Erwartung der für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014 verantwortlichen Personen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014, dass die Thematik im Rahmen einer Feldmaßnahme mit vergleichsweise geringem Aufwand zu beheben sei. Im Laufe des Sommers 2015 wurde für einzelne Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG sukzessive erkennbar, dass die Auffälligkeiten in den USA durch eine Veränderung von Teilen der Motorsteuerungssoftware verursacht wurde, die später als nach US-amerikanischem Recht unzulässiges "Defeat Device" identifiziert wurde. Dies mündete in der Offenlegung eines "Defeat Device" gegenüber der EPA und der CARB am 3. September 2015. Die in der Folge zu erwartenden Kosten für den Volkswagen Konzern (Rückrufkosten, Nachrüstungskosten und Strafzahlungen) bewegten sich nach damaliger Einschätzung der verantwortlichen, mit der Sache befassten Personen nicht in einem grundlegend anderen Umfang als in früheren Fällen, in die andere Fahrzeughersteller involviert waren, und erschienen deshalb mit Blick auf die Geschäftstätigkeit des Volkswagen Konzerns insgesamt beherrschbar. Diese Beurteilung der Volkswagen AG fußte unter anderem auf der Beratung einer in den USA für Zulassungsfragen beauftragten Anwaltssozietät, wonach ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit mit den US-Behörden einvernehmlich gelöst werden konnten. Die am 18. September 2015 erfolgte Veröffentlichung der "Notice of Violation" durch die EPA, die für den Vorstand vor allem zu diesem Zeitpunkt unerwartet kam, ließ die Lage sodann völlig anders erscheinen. Im Geschäftsjahr waren im Zusammenhang mit der Dieselthematik zusätzliche Sondereinflüsse von 3,2 Mrd.€ (Vorjahr: 3,2 Mrd. €) zu erfassen. Wesentlicher Hintergrund für die Aufwendungen sind die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Staatsanwaltschaft München II im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig erlassenen Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd.€, höhere Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie höhere Aufwendungen für technische Maßnahmen. Darüber hinaus liegen dem Vorstand der Volkswagen AG nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts vor, die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen Risiken (zum Beispiel Anlegerklagen) führen würden. Detaillierte Erläuterungen finden sich im Lagebericht im Kapitel "Dieselthematik". Im Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs an die Minderheitsaktionäre der MAN SE hat das Oberlandesgericht München Ende Juni 2018 rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung je Aktie wurde bestätigt. Im August 2018 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE außerordentlich zum 1. Januar 2019 gekündigt. Bis zum 31. Dezember 2018 sind für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien Mittel in Höhe von 2,1 Mrd. € abgeflossen. Die in der Bilanz ausgewiesenen "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte" reduzierten sich entsprechend. Weitere Angaben finden sich unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". Konzernkreis Neben der Volkswagen AG werden in den Konzernabschluss alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen einbezogen, die die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Dies ist der Fall, wenn die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem potenziellen Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse beeinflussen kann. Bei den im Volkswagen Konzern konsolidierten strukturierten Unternehmen bestimmt Volkswagen auch bei nicht vorliegender Kapitalbeteiligung die nach Aufsetzen der Struktur verbleibenden wesentlichen relevanten Aktivitäten und beeinflusst dadurch die eigenen variablen Rückflüsse. Die strukturierten Unternehmen dienen im Wesentlichen der Durchführung von Asset-Backed-Securities-Transaktionen zur Refinanzierung des Finanzdienstleistungsgeschäfts sowie der Anlage finanzieller Mittel in Wertpapierspezialfonds. Die Einbeziehung von Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung besteht; sie endet, wenn die Beherrschung nicht mehr gegeben ist. Tochtergesellschaften mit ruhender oder einer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cash-flows des Volkswagen Konzerns sowohl einzeln als auch gesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorzunehmender Wertminderungen und Wertaufholungen im Konzernabschluss bilanziert. Wesentliche Gesellschaften, bei denen die Volkswagen AG mittelbar oder unmittelbar die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich zu beeinflussen (assoziierte Unternehmen) oder sich mittelbar oder unmittelbar die Beherrschung teilt (Gemeinschaftsunternehmen), werden nach der Equity-Methode bewertet. Zu den Gemeinschaftsunternehmen rechnen wir auch Gesellschaften, bei denen der Volkswagen Konzern zwar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund der Gesellschaftsverträge wesentliche Entscheidungen jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutung werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorzunehmender Wertminderungen und Wertaufholungen angesetzt. Die Zusammensetzung des Volkswagen Konzerns ergibt sich aus der folgenden Tabelle: scroll 2018 2017 Volkswagen AG und vollkonsolidierte Tochtergesellschaften Inland 152 156 Ausland 712 717 Zu Anschaffungskosten geführte Tochtergesellschaften Inland 70 69 Ausland 251 238 Assoziierte Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und Beteiligungen1 Inland 64 59 Ausland 79 71 1.328 1.310 1 Das Vorjahr wurde hinsichtlich des Umfangs an Gemeinschaftsunternehmen angepasst. Die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes, die einen Teil des Jahresabschlusses der Volkswagen AG darstellt, ist unter folgendem Pfad beim elektronischen Unternehmensregister www.unternehmensregister.de sowie auf www.volkswagenag.com/ir abrufbar. Folgende vollkonsolidierte verbundene deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer Kapital- beziehungsweise Personengesellschaft haben durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss die Bedingungen des § 264 Abs. 3 beziehungsweise § 264b HGB erfüllt und nehmen die Befreiungsvorschrift so weit wie möglich in Anspruch: ― Audi Berlin GmbH, Berlin ― Audi Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main ― Audi Hamburg GmbH, Hamburg ― Audi Hannover GmbH, Hannover ― Audi Leipzig GmbH, Leipzig ― Audi Stuttgart GmbH, Stuttgart ― Autostadt GmbH, Wolfsburg ― Bugatti Engineering GmbH, Wolfsburg ― Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ― GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Augsburg KG, Pullach i. Isartal ― GETAS Verwaltung GmbH & Co. Objekt Heinrich-von-Buz-Straße KG, Pullach i. Isartal ― HABAMO Verwaltung GmbH & Co. Objekt Sterkrade KG, Pullach i. Isartal ― Haberl Beteiligungs-GmbH, München ― Karosseriewerk Porsche GmbH & Co. KG, Stuttgart ― MAHAG GmbH, München ― MAN Energy Solutions SE, Augsburg ― MOIA GmbH, Berlin ― Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen ― Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen ― Porsche Dienstleistungs GmbH, Stuttgart ― Porsche Engineering Group GmbH, Weissach ― Porsche Engineering Services GmbH, Bietigheim-Bissingen ― Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart ― Porsche Financial Services GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen ― Porsche Financial Services GmbH, Bietigheim-Bissingen ― Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart ― Porsche Leipzig GmbH, Leipzig ― Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Ludwigsburg ― Porsche Logistik GmbH, Stuttgart ― Porsche Niederlassung Berlin GmbH, Berlin ― Porsche Niederlassung Berlin-Potsdam GmbH, Kleinmachnow ― Porsche Niederlassung Hamburg GmbH, Hamburg ― Porsche Niederlassung Leipzig GmbH, Leipzig ― Porsche Niederlassung Stuttgart GmbH, Stuttgart ― Porsche Nordamerika Holding GmbH, Ludwigsburg ― Porsche Siebte Vermögensverwaltung GmbH, Wolfsburg ― Porsche Smart Mobility GmbH, Stuttgart ― Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart ― Raffay Versicherungsdienst GmbH, Hamburg ― SEAT Deutschland Niederlassung GmbH, Frankfurt am Main ― SKODA AUTO Deutschland GmbH, Weiterstadt ― TRATON SE, München (vormals TRATON AG, München) ― TB Digital Services GmbH, München ― VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg ― VGRD GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen AirService GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Automobile Berlin GmbH, Berlin ― Volkswagen Automobile Chemnitz GmbH, Chemnitz ― Volkswagen Automobile Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main ― Volkswagen Automobile Hamburg GmbH, Hamburg ― Volkswagen Automobile Hannover GmbH, Hannover ― VOLKSWAGEN Automobile Leipzig GmbH, Leipzig ― Volkswagen Automobile Region Hannover GmbH, Hannover ― Volkswagen Automobile Rhein-Neckar GmbH, Mannheim ― Volkswagen Automobile Stuttgart GmbH, Stuttgart ― Volkswagen Beteiligungsverwaltung GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Dritte Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Erste Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Fünfte Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH, Langenhagen ― Volkswagen Group IT Services GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Group Real Estate GmbH & Co. KG, Wolfsburg ― Volkswagen Group Services GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Immobilien GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Klassik GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Konzernlogistik GmbH & Co. OHG, Wolfsburg ― Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co. KG, Baunatal ― Volkswagen Osnabrück GmbH, Osnabrück ― Volkswagen R GmbH, Wolfsburg ― Volkswagen Sachsen GmbH, Zwickau ― Volkswagen Sechste Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Siebte Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbH, Chemnitz ― Volkswagen Vierte Leasingobjekt GmbH, Braunschweig ― Volkswagen Zubehör GmbH, Dreieich ― Volkswagen Zweite Leasingobjekt GmbH, Braunschweig VOLLKONSOLIDIERTE TOCHTERGESELLSCHAFTEN Am 1. Juni 2017 wurde die teilweise Veräußerung der PGA Group SAS, Paris, Frankreich, durch die POFIN Financial Services Verwaltungs GmbH, Freilassing, an die Emil Frey-Gruppe umgesetzt. Der Verkauf steht im Zusammenhang mit der strategischen Weiterentwicklung des Händlernetzes der Porsche Holding Salzburg und der damit verbundenen Fokussierung auf Handelsbetriebe der Marken des Volkswagen Konzerns. Die Transaktion umfasst Handelsbetriebe in Polen, den Niederlanden, Belgien sowie teilweise in Frankreich. Für den Volkswagen Konzern ergab sich hieraus ein positiver Effekt auf die Netto-Liquidität in Höhe von 0,8 Mrd. € sowie unter Berücksichtigung der abgehenden Vermögenswerte und Schulden ein unwesentlicher Ertrag, der im Sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen wird. Insgesamt sind durch die Transaktion Vermögenswerte in Höhe von 2,5 Mrd.€ und Schulden in Höhe von 2,1 Mrd.€ abgegangen. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Vermietete Vermögenswerte (0,6 Mrd. €) sowie um Vorratsvermögen (1,0 Mrd. €). Die Schulden betreffen hauptsächlich langfristige und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten (0,9 Mrd. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (0,7 Mrd. €). Die Änderungen im Konsolidierungskreis des Geschäftsjahres sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll Anzahl Inland Ausland Erstkonsolidierungen Bisher zu Anschaffungskosten geführte Tochtergesellschaften 4 26 Neu erworbene Tochtergesellschaften - - Neu gegründete Tochtergesellschaften 1 9 Entkonsolidierungen 5 35 Fusionen 3 18 Liquidationen 6 8 Verkäufe/Sonstige - 14 9 40 Die Erst- beziehungsweise Entkonsolidierung dieser Tochtergesellschaften hatte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzeln und insgesamt keinen wesentlichen Einfluss. Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen sind aus Konzernsicht unwesentlich. Insbesondere bestehen daraus keine wesentlichen Risiken für den Konzern. BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN Aus Konzernsicht sind die assoziierten Unternehmen Sinotruk (Hong Kong) Ltd., Hongkong, China (Sinotruk), Bertrandt AG, Ehningen (Bertrandt), There Holding B.V., Rijswijk, Niederlande (There Holding), und Navistar International Corporation, Lisle, USA (Navistar), zum Bilanzstichtag wesentlich. Sinotruk Sinotruk ist einer der größten Lkw-Hersteller auf dem chinesischen Markt. Zwischen Konzernunternehmen und Sinotruk besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft, wodurch der Konzern am lokalen Markt partizipiert. Neben der Zusammenarbeit mit Sinotruk im Volumen-Segment wird durch den Export von MAN-Fahrzeugen nach China zudem der Zugang zum kleinen, aber stark wachsenden Premium-Lkw-Markt erweitert. Die Hauptniederlassung von Sinotruk ist in Hongkong, China. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Börsenwert der Anteile an Sinotruk 908 Mio.€ (Vorjahr: 648 Mio.€). Bertrandt Bertrandt ist ein Engineering-Partner von Unternehmen der Automobil- und Luftfahrtindustrie. Das Leistungsspektrum reicht von der Entwicklung einzelner Komponenten über komplexe Module bis zu kompletten Lösungen. Die Hauptniederlassung von Bertrandt ist in Ehningen. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Börsenwert der Anteile an Bertrandt 201 Mio.€ (Vorjahr: 299 Mio.€). There Holding Der Audi Teilkonzern, die BMW Group und die Daimler AG waren zu je 33,3 % an der im Jahr 2015 gegründeten There Holding B.V., Rijswijk, Niederlande, beteiligt. Im Dezember 2016 unterzeichnete die There Holding B.V. mit der Intel Holdings B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, einen Vertrag zum Verkauf von 15 % der Anteile an der HERE International B.V., Rijswijk, Niederlande. Die Transaktion mit der Intel Holdings B.V. wurde am 31. Januar 2017 vollzogen. Dies führte auf Ebene der There Holding B.V. zu einem Beherrschungsverlust im Sinne des IFRS 10. Aus der Entkonsolidierung ergab sich für den Volkswagen Konzern ein anteiliger Ergebniseffekt von 183 Mio. €, der im Vorjahr im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen wurde. Da weiterhin ein maßgeblicher Einfluss besteht, wird die HERE International B.V. als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der There Holding B.V. einbezogen. Am Beteiligungsverhältnis des Volkswagen Konzerns an der There Holding B.V. ergab sich durch diesen Verkauf keine Änderung. Im Dezember 2017 wurden mit der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel, Niederlande, sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht, Niederlande, Verträge zur Veräußerung von Anteilen an der There Holding B.V. unterzeichnet. Die Robert Bosch Investment Nederland B.V. sowie die Continental Automotive Holding Netherlands B.V. haben damit jeweils 5,9 % an der There Holding B.V. erworben. Die Transaktionen wurden am 28. Februar 2018 vollzogen. Der Audi Teilkonzern, die BMW Group und die Daimler AG haben ihre Anteile in gleicher Höhe veräußert. Die Beteiligungsquote des Volkswagen Konzerns reduzierte sich somit zu diesem Zeitpunkt auf 29,4 %. Im Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Im Februar 2018 wurde bei der There Holding B.V. eine Kapitalherabsetzung vorgenommen. Der auf den Volkswagen Konzern entfallende Anteil betrug 96 Mio. €. Darüber hinaus fanden im Juni 2018 und im November 2018 bei der There Holding B.V. Kapitalerhöhungen statt, an denen der Volkswagen Konzern teilgenommen hat. Die At Equity bewerteten Anteile erhöhten sich dadurch insgesamt um 62 Mio. € und die Beteiligungsquote beträgt zum 31. Dezember 2018 29,6 %. Navistar Die TRATON SE, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung in 2017 16,6 % der Unternehmensanteile an Navistar erworben und 15,76 USD je Aktie gezahlt. Der Kaufpreis belief sich auf 0,3 Mrd.€. Aufgrund der Vertretung von Volkswagen im Board of Directors von Navistar sowie der vereinbarten Kooperationen wird die Beteiligung an Navistar im Konzernabschluss unter den At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Anteil an Navistar 16,8 % und der Börsenwert der Anteile an Navistar 377 Mio. € (Vorjahr: 595 Mio.€). ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN ZU DEN WESENTLICHEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN AUF 100 %-BASIS scroll Mio. € Sinotruk1 Bertrandt2 There Holding Navistar3 2018 Höhe des Anteils (in %) 25 29 30 17 Langfristige Vermögenswerte 2.239 586 1.763 1.846 Kurzfristige Vermögenswerte 6.461 469 2 4.528 Langfristige Schulden 54 306 - 6.478 Kurzfristige Schulden 5.250 167 1 3.356 Nettobuchwert 3.395 583 1.764 -3.461 Umsatzerlöse 8.047 1.020 - 8.625 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 558 25 -351 310 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - - - - Sonstiges Ergebnis 0 0 -7 245 Gesamtergebnis 558 25 -358 555 Erhaltene Dividenden4 50 7 - - 2017 Höhe des Anteils (in %) 25 29 33 17 Langfristige Vermögenswerte 2.086 600 1.906 1.648 Kurzfristige Vermögenswerte 5.449 478 289 3.470 Langfristige Schulden 55 338 - 5.893 Kurzfristige Schulden 4.420 157 0 3.041 Nettobuchwert 3.060 583 2.195 -3.816 Umsatzerlöse 5.961 992 71 5.507 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 260 21 -151 95 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - - 513 1 Sonstiges Ergebnis 13 0 2 341 Gesamtergebnis 272 21 364 437 Erhaltene Dividenden 6 7 - - 1 Die Bilanzangaben betreffen den Bilanzstichtag zum 30. Juni, und die GuV-Angaben betreffen den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. 2 Die Bilanzangaben betreffen den Bilanzstichtag zum 30. September, und die GuV-Angaben betreffen den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September. 3 Die Bilanzangaben betreffen den Bilanzstichtag zum 31. Oktober 2018. Die GuV-Angaben betreffen im Geschäftsjahr 2018 den Zeitraum vom 1. November 2017 bis zum 31. Oktober 2018 und im Geschäftsjahr 2017 den Zeitraum vom 1. März 2017 bis zum 31. Oktober 2017. 4 Anteilige Dividenden nach Abzug von Quellensteuer. ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON DEN FINANZINFORMATIONEN ZUM EQUITY-BUCHWERT scroll Mio. € Sinotruk Bertrandt There Holding Navistar1 2018 Nettobuchwert 01.01.2 3.060 583 2.209 -3.816 Gewinn/Verlust 558 25 -351 310 Sonstiges Ergebnis 0 0 -7 245 Veränderung Rücklagen -3 - -87 13 Währungsumrechnungsdifferenzen 13 - - -191 Dividenden3 -232 -25 - -22 Nettobuchwert 31.12. 3.395 583 1.764 -3.461 Anteiliges Eigenkapital 849 168 522 -582 Konsolidierungen/Goodwill/Sonstiges -402 163 - 1.012 Buchwert des Equity-Anteils 447 331 522 430 2017 Nettobuchwert 01.01. 2.956 587 1.832 -4.270 Gewinn/Verlust 260 21 362 96 Sonstiges Ergebnis 13 0 2 341 Veränderung Rücklagen 1 - - 11 Währungsumrechnungsdifferenzen -135 - - 7 Dividenden -34 -25 - - Nettobuchwert 31.12. 3.060 583 2.195 -3.816 Anteiliges Eigenkapital 765 168 646 -644 Konsolidierungen/Goodwill/Sonstiges -387 163 - 946 Buchwert des Equity-Anteils 378 331 646 301 1 Dargestellte Überleitungsrechnung in 2017 für Navistar ab Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung zum 1. März 2017. 2 Eröffnungsbilanzwert wurde bei There Holding aufgrund von IFRS 15 angepasst. 3 Dividenden vor Abzug von Quellensteuer. ZUSAMMENGEFASSTE ANTEILIGE FINANZINFORMATIONEN DER EINZELN FÜR SICH GENOMMEN UNWESENTLICHEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN scroll Mio. € 2018 2017 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern -20 -29 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - - Sonstiges Ergebnis 1 0 Gesamtergebnis -20 -29 Buchwert der Equity-Anteile 332 90 Es bestehen keine nicht erfassten Verluste im Zusammenhang mit den Anteilen an assoziierten Unternehmen. Darüber hinaus bestehen keine Eventualschulden oder Finanzgarantien gegenüber assoziierten Unternehmen. BETEILIGUNGEN AN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN Aus Konzernsicht sind die Gemeinschaftsunternehmen FAW-Volkswagen Automotive Company, Ltd., Changchun, China, SAIC-Volkswagen Automotive Company Ltd., Shanghai, China, und SAIC-Volkswagen Sales Company Ltd., Shanghai, China, aufgrund ihrer Unternehmensgröße zum Bilanzstichtag wesentlich. FAW-Volkswagen Automotive Company Die FAW-Volkswagen Automotive Company entwickelt, produziert und vertreibt Pkw. Zwischen Konzernunternehmen und dem Joint Venture Partner China FAW Corporation Limited besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Die Hauptniederlassung ist in Changchun, China. SAIC-Volkswagen Automotive Company Die SAIC-Volkswagen Automotive Company entwickelt und produziert Pkw. Zwischen Konzernunternehmen und dem Joint Venture Partner Shanghai Automotive Industry Corporation besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Die Hauptniederlassung ist in Shanghai, China. SAIC-Volkswagen Sales Company Die SAIC-Volkswagen Sales Company vertreibt Pkw für die SAIC-Volkswagen Automotive Company. Zwischen Konzernunternehmen und dem Joint Venture Partner Shanghai Automotive Industry Corporation besteht eine Vereinbarung über eine langfristige strategische Partnerschaft. Die Hauptniederlassung ist in Shanghai, China. ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN ZU DEN WESENTLICHEN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN AUF 100 %-BASIS scroll Mio. € FAW-Volkswagen Automotive Company SAIC-Volkswagen Automotive Company1 SAIC-Volkswagen Sales Company 2018 Höhe des Anteils (in %) 40 50 30 Langfristige Vermögenswerte 10.651 8.580 671 Kurzfristige Vermögenswerte 10.903 6.689 3.680 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.764 4.412 206 Langfristige Schulden 1.260 1.205 110 davon finanzielle Verbindlichkeiten2 - - - Kurzfristige Schulden 12.936 8.526 3.692 davon finanzielle Verbindlichkeiten - 4 - Nettobuchwert 7.358 5.538 549 Umsatzerlöse 41.607 28.863 33.212 Planmäßige Abschreibungen 1.335 1.479 8 Zinserträge 123 64 5 Zinsaufwendungen - 1 - Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern 4.851 4.588 665 Ertragsteueraufwand 1.186 1.040 167 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 3.665 3.548 498 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - - - Sonstiges Ergebnis 47 1 - Gesamtergebnis 3.712 3.549 498 Erhaltene Dividenden3 1.209 1.626 148 2017 Höhe des Anteils (in %) 40 50 30 Langfristige Vermögenswerte 10.071 8.266 626 Kurzfristige Vermögenswerte 13.018 9.304 4.383 davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.385 6.198 214 Langfristige Schulden 1.470 0 61 davon finanzielle Verbindlichkeiten - - - Kurzfristige Schulden 14.768 12.157 4.402 davon finanzielle Verbindlichkeiten - 6 - Nettobuchwert 6.851 5.414 546 Umsatzerlöse 40.828 28.767 33.398 Planmäßige Abschreibungen 1.212 1.279 6 Zinserträge 72 36 - Zinsaufwendungen - 35 - Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern 4.907 4.555 669 Ertragsteueraufwand 1.369 1.086 168 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 3.538 3.469 501 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - 10 - Sonstiges Ergebnis -49 -5 - Gesamtergebnis 3.489 3.473 501 Erhaltene Dividenden 1.502 1.702 137 1 Die SAIC-Volkswagen Sales Company vertreibt Pkw für die SAIC-Volkswagen Automotive Company. Der bei der SAIC-Volkswagen Automotive Company ausgewiesene Umsatz ist daher im Wesentlichen mit der SAIC-Volkswagen Sales Company erwirtschaftet worden. 2 Ohne Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 3 Anteilige Dividenden nach Abzug von Quellensteuer. ÜBERLEITUNGSRECHNUNG VON DEN FINANZINFORMATIONEN ZUM EQUITY-BUCHWERT scroll Mio. € FAW-Volkswagen Automotive Company SAIC-Volkswagen Automotive Company SAIC-Volkswagen Sales Company 2018 Nettobuchwert 01.01.1 6.851 5.405 546 Gewinn/Verlust 3.665 3.548 498 Sonstiges Ergebnis 47 1 - Veränderung Stammkapital - - - Veränderung Rücklagen - - - Währungsumrechnungsdifferenzen 68 -23 -1 Dividenden2 -3.273 -3.393 -494 Nettobuchwert 31.12. 7.358 5.538 549 Anteiliges Eigenkapital 2.943 2.769 165 Konsolidierungen/Goodwill/Sonstiges -593 -851 - Buchwert des Equity-Anteils 2.350 1.918 165 2017 Nettobuchwert 01.01. 7.466 5.579 520 Gewinn/Verlust 3.538 3.479 501 Sonstiges Ergebnis -49 -5 - Veränderung Stammkapital - - - Veränderung Rücklagen - - - Währungsumrechnungsdifferenzen -350 -236 -18 Dividenden -3.755 -3.403 -458 Nettobuchwert 31.12. 6.851 5.414 546 Anteiliges Eigenkapital 2.740 2.707 164 Konsolidierungen/Goodwill/Sonstiges -456 -576 - Buchwert des Equity-Anteils 2.284 2.131 164 1 Eröffnungsbilanzwert wurde aufgrund von IFRS 9 angepasst. 2 Dividenden vor Abzug von Quellensteuer. ZUSAMMENGEFASSTE ANTEILIGE FINANZINFORMATIONEN DER EINZELN FÜR SICH GENOMMEN UNWESENTLICHEN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN scroll Mio. € 2018 2017 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern 319 290 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern - 10 Sonstiges Ergebnis -2 0 Gesamtergebnis 317 299 Buchwert der Equity-Anteile 1.939 1.881 Es bestehen keine nicht erfassten Verluste im Zusammenhang mit den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen. Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestehen Eventualschulden in Höhe von 183 Mio.€ (Vorjahr: 186 Mio.€) und Finanzgarantien in Höhe von 146 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio.€). Im Rahmen von Asset-Backed-Securities Transaktionen sind Zahlungsmittel von Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 268 Mio.€ (Vorjahr: 260 Mio.€) als Sicherheit hinterlegt und stehen damit dem Volkswagen Konzern nicht zur Verfügung. IFRS 5 - ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE Zum 31. Dezember 2017 wurden Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 115 Mio.€ als "Zur Veräußerung gehalten" eingestuft und gemäß IFRS 5 in einer separaten Zeile in der Bilanz ausgewiesen. Die "Zur Veräußerung gehaltenen" Vermögenswerte wurden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der voraussichtlichen Veräußerungskosten angesetzt. Eine planmäßige Abschreibung der Vermögenswerte wurde nicht mehr vorgenommen. Der ausgewiesene Betrag entfiel im Wesentlichen auf den Verkauf von Sachanlagen (24 Mio.€) sowie die Veräußerung von Anteilen an der There Holding B.V. (86 Mio.€). Durch die Verkäufe ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Ertragslage beziehungsweise die Netto-Liquidität des Volkswagen Konzerns. Konsolidierungsgrundsätze Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den Volkswagen Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Bei den At Equity bewerteten Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung des anteiligen Eigenkapitals zugrunde gelegt. Dabei wird auf den letzten geprüften Jahresabschluss der jeweiligen Gesellschaft abgestellt. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen sind die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Die Wertansätze werden in den Folgejahren fortgeführt. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte abzüglich Schulden übersteigt, entsteht ein Goodwill. Dieser wird einem einmal jährlich durchzuführenden Impairment-Test unterzogen, bei dem die Werthaltigkeit des Goodwill überprüft wird. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Anderenfalls wird der Wertansatz des Goodwill unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Soweit der Kaufpreis der Beteiligung den Nettobetrag der identifizierten Vermögenswerte und Schulden unterschreitet, wird die Differenz im Erwerbsjahr ertragswirksam vereinnahmt. Goodwills werden bei den Tochterunternehmen in deren funktionaler Währung geführt. Ein Unterschiedsbetrag, der sich beim Erwerb weiterer Anteile an einem bereits konsolidierten Tochterunternehmen ergibt, wird direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Soweit nicht anders angegeben, wird der Eigenkapitalanteil direkter Minderheiten (nicht beherrschende Anteile) im Erwerbszeitpunkt mit dem auf sie entfallenden Anteil am Zeitwert der Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Schulden bestimmt. Bedingte Gegenleistungen werden im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Spätere Wertänderungen bedingter Gegenleistungen führen grundsätzlich nicht zu einer Anpassung der Bewertung im Erwerbszeitpunkt. Mit der Akquisition verbundene Kosten (Anschaffungsnebenkosten), die nicht der Beschaffung von Eigenkapital dienen, werden nicht dem Kaufpreis hinzugerechnet, sondern sofort als Aufwand erfasst. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt eine Anpassung der sich aus der Selbstständigkeit der Einzelgesellschaften ergebenden Bilanzierung und Bewertung, so dass diese so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Konzerninterne Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie Zahlungsströme werden vollständig eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen bereinigen wir um Zwischenergebnisse. Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern saldiert werden, wenn der Steuergläubiger identisch ist und die Fristigkeiten übereinstimmen. Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der Volkswagen AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz werden monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Mittelkurses am Bilanzstichtag angesetzt, wobei die eingetretenen Kursgewinne und -verluste ergebniswirksam erfasst werden. Ausgenommen hiervon sind Währungsumrechnungsdifferenzen aus Darlehensforderungen, die einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden Aktiv- und Passivposten mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden bis zum Abgang der Tochtergesellschaft ergebnisneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit gewichteten Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll BILANZ MITTELKURS AM 31.12. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DURCHSCHNITTSKURS 1 € = 2018 2017 2018 2017 Argentinien ARS 43,15687 22,99203 32,89363 18,72636 Australien AUD 1,62240 1,53285 1,58021 1,47300 Brasilien BRL 4,44485 3,97065 4,30729 3,60471 Großbritannien GBP 0,89690 0,88730 0,88476 0,87626 Indien INR 79,90650 76,56700 80,71466 73,50146 Japan JPY 125,91000 134,87000 130,40158 126,66763 Kanada CAD 1,55930 1,50260 1,53032 1,46444 Mexiko MXN 22,52035 23,61420 22,71496 21,33175 Polen PLN 4,29780 4,17490 4,26098 4,25727 Republik Korea KRW 1.276,90000 1.278,22000 1.299,41384 1.275,94974 Russland RUB 79,83765 69,33520 74,08214 65,88875 Schweden SEK 10,25070 9,83140 10,25830 9,63700 Südafrika ZAR 16,46690 14,75715 15,62243 15,04543 Tschechische Republik CZK 25,72450 25,57900 25,64308 26,32920 USA USD 1,14525 1,19875 1,18156 1,12933 Volksrepublik China CNY 7,87725 7,80085 7,80766 7,62688 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze BEWERTUNGSPRINZIPIEN Die Bilanzierung im Volkswagen Konzern folgt mit Ausnahme bestimmter Posten, wie zum Beispiel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente sowie Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen, dem Prinzip der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die für die einzelnen Posten verwendeten Bewertungsmethoden werden im Folgenden näher erläutert. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Software, die in der Regel über drei Jahre abgeschrieben wird. Forschungskosten werden gemäß IAS 38 als laufender Aufwand ausgewiesen. Entwicklungskosten für künftige Serienprodukte und andere selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte haben wir mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Herstellung dieser Produkte dem Volkswagen Konzern wahrscheinlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Modelle beziehungsweise Aggregate, die im Allgemeinen zwischen zwei und zehn Jahren liegt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres haben wir den entsprechenden Funktionsbereichen zugeordnet. Markennamen aus Unternehmenszusammenschlüssen haben in der Regel eine unbestimmte Nutzungsdauer und werden entsprechend nicht planmäßig abgeschrieben. Eine unbestimmte Nutzungsdauer ergibt sich regelmäßig aus der weiteren Nutzung und Pflege einer Marke. Ein Werthaltigkeitstest wird bei Goodwills, bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht nutzungsbereit sind, mindestens einmal jährlich durchgeführt. Bei in Nutzung befindlichen Vermögenswerten und anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer erfolgt ein Werthaltigkeitstest nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Goodwills und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird im Volkswagen Konzern grundsätzlich der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Marken beziehungsweise Produkte) herangezogen. Basis für die Bewertung des Nutzungswerts ist die vom Management erstellte aktuelle Planung. Diese Planung basiert auf Erwartungen in Hinblick auf die zukünftige weltwirtschaftliche Entwicklung sowie daraus abgeleiteten Annahmen hinsichtlich der Pkw- beziehungsweise Nutzfahrzeuggesamtmärkte, Marktanteile und Profitabilität der Produkte. Auf Basis dieser Erwartungen werden auch die Planungen des Segments Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktdurchdringung und regulatorischen Anforderungen erstellt. Die Planungen für das Segment Power Engineering berücksichtigen Erwartungen zur Entwicklung der unterschiedlichen Einzelmärkte. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends (Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisentwicklung) sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Die Planungsperiode erstreckt sich grundsätzlich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bezüglich der Annahmen im Detailplanungszeitraum verweisen wir auf den Prognosebericht, der Teil des Lageberichts ist. Für die Folgejahre werden plausible Annahmen über die künftige Entwicklung getroffen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Für die Ermittlung der Cash-flows werden grundsätzlich die erwarteten Wachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die Schätzung der Cash-flows nach Beendigung des Planungszeitraums basiert im Segment Pkw grundsätzlich auf einer Wachstumsrate von bis zu 1 % p.a. (Vorjahr: bis zu 1 % p.a.) und in den Segmenten Power Engineering sowie Nutzfahrzeuge auf einer Wachstumsrate von bis zu 1% p.a. (Vorjahr: bis zu 1 % p.a.). Bei der Ermittlung des Nutzungswerts im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Goodwill und für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, im Wesentlichen aktivierte Entwicklungskosten, werden folgende Kapitalkostensätze (WACC) vor Steuern zugrunde gelegt, die, soweit notwendig, um länderspezifische Abzinsungsfaktoren angepasst werden: scroll WACC 2018 2017 Segment Pkw 5,5% 5,8% Segment Nutzfahrzeuge 6,8% 6,8% Segment Power Engineering 7,8% 8,0% Die Ermittlung der Kapitalkostensätze basiert auf dem Zinssatz für risikofreie Anlagen, der Marktrisikoprämie und dem Fremdkapitalzinssatz. Darüber hinaus werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren und Verschuldungsgrad berücksichtigt. Die Zusammensetzung der Peer Groups zur Ermittlung der Beta-Faktoren wird fortlaufend überprüft und, falls geboten, angepasst. SACHANLAGEVERMÖGEN Das Sachanlagevermögen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen. Investitionszuschüsse werden grundsätzlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Die Spezialwerkzeuge werden unter Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen wird linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll Nutzungsdauer Gebäude 20 bis 50 Jahre Grundstückseinrichtungen 10 bis 20 Jahre Maschinen und technische Anlagen 6 bis 12 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Spezialwerkzeuge 3 bis 15 Jahre Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes unter den Buchwert gesunken ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Die Ermittlung des Nutzungswerts folgt den für immaterielle Vermögenswerte beschriebenen Grundsätzen. Die Abzinsungssätze für produktspezifische Werkzeuge und Investitionen sind mit den oben je Segment dargestellten Abzinsungssätzen für aktivierte Entwicklungskosten identisch. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, nehmen wir Zuschreibungen maximal bis zu dem Betrag vor, der sich bei einem planmäßigen Abschreibungsverlauf ergeben hätte. Entsprechend des wirtschaftlichen Gehalts werden auch Vermögenswerte, die formal im Rahmen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit Rückkaufsoption auf Dritte übertragen wurden, weiterhin als eigene Vermögenswerte bilanziert. Bei der Nutzung gemieteter Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach IAS 17 erfüllt, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. In diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zum Fair Value beziehungsweise zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind diskontiert als Verbindlichkeit passiviert. Soweit Konzerngesellschaften als Leasingnehmer im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen auftreten, das heißt, wenn nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind, werden Leasingraten beziehungsweise Mietzahlungen direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. VERMIETETE VERMÖGENSWERTE Vermietete Fahrzeuge werden im Falle von Operating-Leasing-Verträgen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und linear über die Vertragslaufzeit auf den kalkulierten Restwert abgeschrieben. Wertminderungen, die aufgrund des Impairment-Tests nach IAS 36 zu erfassen sind, werden durch außerplanmäßige Abschreibungen und Anpassung der zukünftigen Abschreibungsraten berücksichtigt. In Abhängigkeit von den lokalen Besonderheiten und Erfahrungswerten aus der Gebrauchtwagenvermarktung gehen fortlaufend aktualisierte interne und externe Informationen über Restwertentwicklungen in die Restwertprognosen ein. Im Rahmen dessen müssen vor allem Annahmen getroffen werden bezüglich des zukünftigen Fahrzeugangebots und der Fahrzeugnachfrage sowie der Entwicklung der Fahrzeugpreise. Diesen Annahmen liegen entweder qualifizierte Schätzungen oder Veröffentlichungen sachverständiger Dritter zugrunde. Qualifizierte Schätzungen beruhen, soweit verfügbar, auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegender Zusatzinformationen, wie zum Beispiel historische Erfahrungswerte und zeitnahe Verkaufsdaten. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Zur Erzielung von Mieterträgen gehaltene Grundstücke und Gebäude (Investment Property) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wobei die für die Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern denen der selbst genutzten Sachanlagen grundsätzlich entsprechen. Bei Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten sind die Fair Value im Anhang anzugeben. Grundlage für die Fair Value Ermittlung ist grundsätzlich ein Ertragswertverfahren auf Basis interner Berechnungen. In diesem Verfahren wird der Ertragswert auf Basis des Rohertrags unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie Bodenwert, Restnutzungsdauer und eines immobilienspezifischen Vervielfältigers gebäudebezogen ermittelt. AKTIVIERUNG VON FREMDKAPITALKOSTEN Für qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist. AT EQUITY BEWERTETE ANTEI LE Die Anschaffungskosten von nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen werden entsprechend dem auf den Volkswagen Konzern entfallenden Anteil der nach dem Erwerb bei den assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen eingetretenen Eigenkapitalmehrungen und -minderungen unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen aus einer Kaufpreisallokation fortgeschrieben. Zusätzlich wird bei Vorliegen entsprechender Indikatoren ein Werthaltigkeitstest durchgeführt und bei Bedarf eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag erfasst. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags folgt den für die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer beschriebenen Prinzipien. Entfällt zu einem späteren Zeitpunkt der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung, erfolgt eine Zuschreibung auf den Betrag, der sich ohne Erfassung der außerplanmäßigen Abschreibung ergeben hätte. FINANZINSTRUMENTE Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Erfüllungstag, das heißt zu dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte dabei in folgende Kategorien: ― Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte, ― Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente), ― Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) und ― Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Schulden werden in nachstehende Kategorien eingeordnet: ― Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden und ― Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden. Die oben dargestellten Kategorien werden im Volkswagen Konzern den Klassen "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" und "Zum Fair Value bewertet" zugeordnet. ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist (Geschäftsmodell "Halten"). Die Zahlungsströme dieser Vermögenswerte betreffen ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Als fortgeführte Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Schuld wird der Betrag bezeichnet: ― mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei der erstmaligen Erfassung bewertet wurde, ― abzüglich eventueller Tilgungen, ― unter Berücksichtigung etwaiger gebildeter Risikovorsorgen, Abschreibungen für Wertminderungen und Uneinbringlichkeit bei finanziellen Vermögenswerten sowie ― zu- oder abzüglich der kumulierten Verteilung einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei der Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag (Agio, Disagio), die mittels der Effektivzinsmethode über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Schuld verteilt wird. Bei den finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode bilanziert werden, handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Anleihen und Schuldverschreibungen, Darlehen und übrigen Verbindlichkeiten. Gewinne oder Verluste aus der Wertentwicklung der fortgeführten Anschaffungskosten werden einschließlich der Effekte aus Wechselkursveränderungen erfolgswirksam erfasst. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten (Restlaufzeit bis ein Jahr) wird aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Auf-/ Abzinsung verzichtet. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten handelt es sich um ― Forderungen aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft, ― Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, ― Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, ― Finanzschulden, ― Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen. ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN Die Wertänderung von "Zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten" wird entweder erfolgsneutral im OCI bilanziert oder erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In die Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert (Fremdkapitalinstrumente)" fallen ausschließlich Fremdkapitalinstrumente. Änderungen des Fair Values werden dabei grundsätzlich erfolgsneutral im Eigenkapital nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Bei diesen Schuldinstrumenten werden jedoch bestimmte Wertänderungen (Wertminderungen, Fremdwährungsgewinne und -Verluste, Zinsen nach der Effektivzinsmethode) sofort erfolgswirksam erfasst. "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente)" werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dass sowohl die Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Cashflows als auch den Verkauf finanzieller Vermögenswerte vorsieht (Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen"). Finanzielle Vermögenswerte, die ein Eigenkapitalinstrument darstellen, werden ebenfalls zum Fair Value bewertet. Hierbei übt Volkswagen die Option aus, die Bewertungsänderungen ausschließlich erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen, das heißt Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Beteiligungen werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklagen umgebucht (ohne Reklassifizierung). Alle finanziellen Vermögenswerte, die weder "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" noch "Erfolgsneutral zum Fair Value" bilanziert werden, fallen in die Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertet". Die "Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte" sehen insbesondere die Realisierung von Cash-flows im Rahmen von Verkäufen von Finanzinstrumenten vor (Geschäftsmodell "Verkaufen"). In diese Kategorie fallen bei Volkswagen im Wesentlichen ― Sicherungsgeschäfte außerhalb Hedge Accounting und ― Anteile an Investmentfonds. Die "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Schulden" betreffen ausschließlich Derivate außerhalb Hedge Accounting. Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Fair Value, soweit möglich, anhand von anderen beobachtbaren Inputfaktoren bestimmt. Stehen keine beobachtbaren Inputfaktoren zur Verfügung, wird der Fair Value mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder der Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt und soweit möglich durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Bei kurzfristigen finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag beziehungsweise dem Rückzahlungsbetrag. Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird im Volkswagen Konzern nicht angewendet. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Bruttowert ausgewiesen. Eine Saldierung wird nur dann vorgenommen, wenn die Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Volkswagen Konzern rechtlich durchsetzbar ist und die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. Tochterunternehmen beziehungsweise assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 und IFRS 7. Darüber hinaus wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Finanzinstrumenten nach IAS 39, die den Vorjahresvergleichszahlen zugrunde liegen, nicht geändert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen im Geschäftsbericht 2017. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGE ACCOUNTING Unternehmen des Volkswagen Konzerns setzen derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen (sogenannte Grundgeschäfte) ein. Dafür werden als Sicherungsinstrumente entsprechende Derivate verwendet, zum Beispiel Swaps, Termingeschäfte und Optionen. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und dessen Effektivität nachgewiesen ist. Die bilanzielle Berücksichtigung der Fair Value Änderungen der Sicherungsinstrumente ist von der Art der Sicherungsbeziehung abhängig. Im Falle der Absicherung gegen Wertänderungsrisiken von Bilanzposten (Fair-Value-Hedges) wird sowohl das Sicherungsinstrument als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäfts zum Fair Value angesetzt. Gegebenenfalls werden mehrere Risikoanteile der Grundgeschäfte zu einem Portfolio zusammengefasst. Bei einem Fair-Value-Hedge auf Portfoliobasis erfolgt die Bilanzierung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wie beim Fair-Value-Hedging auf Einzelgeschäftsbasis. Bewertungsänderungen der Sicherungsgeschäfte und Grundgeschäfte werden ergebniswirksam erfasst. Im Volkswagen Konzern wird auf eine vollumfängliche Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 verzichtet. Damit sind mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 neben den Regelungen des IFRS 9 nur noch die Regelungen zu Portfolio-Hedges zur Absicherung des Zinsrisikos im Konzernbereich Finanzdienstleistungen gemäß IAS 39 relevant. Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash-flow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Fair Value. Der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments ist erfolgsneutral im OCI I und der nicht designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments erfolgsneutral im OCI II zu bilanzieren. Erst mit der Realisierung des Grundgeschäfts werden diese erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil eines Cash-flow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Derivate, die im Volkswagen Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zur Sicherung der Zins-, Währungs-, Rohstoffpreis-, Aktienkurs- und Fondspreisrisiken dienen, die jedoch die strengen Kriterien des IFRS 9 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden in die Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" eingeordnet (im Folgenden auch Derivate außerhalb Hedge Accounting). Dies gilt auch für Optionen auf Unternehmensanteile. Wenn externe Sicherungsgeschäfte auf konzerninterne Grundgeschäfte abgeschlossen werden, die im Konzernabschluss eliminiert werden, sind diese Derivate ebenfalls grundsätzlich dieser Kategorie zuzuordnen. Die "Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden" umfassen derivative Finanzinstrumente oder Teile von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht in ein Hedge Accounting einbezogen sind. Hierzu zählen beispielsweise die nicht designierten Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Umsatzerlösen, Zinssicherungsinstrumente, Warentermingeschäfte sowie Devisentermingeschäfte auf Warentermingeschäfte. FORDERUNGEN AUS FINANZIERUNGSLEASING-VERTRÄGEN Als Leasinggeber - im Allgemeinen von Fahrzeugen - bilanzieren wir im Falle von Finanzierungsleasing, das heißt, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen auf den Leasingkunden übergegangen sind, eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswertes. WERTBERICHTIGUNGEN AUF FINANZINSTRUMENTE Finanzielle Vermögenswerte unterliegen Ausfallrisiken, welche durch die Bilanzierung einer Risikovorsorge oder bei bereits eingetretenen Verlusten durch Erfassung einer Wertminderung berücksichtigt werden. Dem Ausfallrisiko von Forderungen und Krediten des Segments Finanzdienstleistungen wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und portfoliobasierten Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im Einzelnen wird für diese finanziellen Vermögenswerte nach konzerneinheitlichen Maßstäben eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls (expected-loss) gebildet. Aus dieser Risikovorsorge werden dann die tatsächlichen Einzelwertberichtigungen der eingetretenen Ausfälle erfasst. Ein potenzieller Wertberichtigungsbedarf wird nicht nur bei Vorliegen verschiedener Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum, Einleitung von Zwangsmaßnahmen, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Scheitern von Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für nicht überfällige Forderungen angenommen. Für die Ermittlung portfoliobasierter Wertberichtigungen werden nicht-signifikante Forderungen sowie signifikante Individualforderungen ohne Hinweise auf Wertminderungen anhand vergleichbarer Kreditrisikomerkmale zu homogenen Portfolios zusammengefasst und nach Risikoklassen aufgeteilt. Für die Ermittlung der Wertminderungshöhe werden durchschnittliche historische Ausfallwahrscheinlichkeiten in Verbindung mit zukunftsbezogenen Parametern des jeweiligen Portfolios herangezogen. Kreditausfallrisiken sind für sämtliche finanzielle Vermögenswerte zu betrachten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum Fair Value (Fremdkapitalinstrumente) bewertet werden sowie für Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 und Forderungen aus Leasingverträgen, die unter IAS 17 fallen. Die Wertminderungsvorschriften gelten auch für Risiken aus außerbilanziellen unwiderruflichen Kreditzusagen und für die Bewertung von Finanzgarantien. Die Berücksichtigung von Wertminderungen bei Forderungen außerhalb des Segments Finanzdienstleistungen erfolgt grundsätzlich durch ein vereinfachtes Verfahren unter Berücksichtigung historischer Ausfallquoten zuzüglich zukunftsbezogener Informationen sowie durch Einzelwertberichtigungen. LATENTE STEUERN Aktive latente Steuern werden grundsätzlich für steuerlich abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz, auf steuerliche Verlustvorträge und Steuerguthaben erfasst, sofern damit zu rechnen ist, dass sie genutzt werden können. Passive latente Steuern werden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet (Temporary-Konzept). Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation zu erwartenden Steuersatzes vorgenommen. Steuerliche Konsequenzen von Gewinnausschüttungen werden grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn der Gewinnverwendungsbeschluss vorliegt. Für aktive latente Steuern, deren Realisierung in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu erwarten ist, werden Wertberichtigungen vorgenommen. Der Bewertung von aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge werden in der Regel zukünftige zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Planungszeitraums von fünf Geschäftsjahren zugrunde gelegt. Aktive latente Steuern verrechnen wir mit passiven latenten Steuern, wenn sie denselben Steuergläubiger betreffen und sich die Laufzeiten entsprechen. VORRÄTE In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige eigene Erzeugnisse zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert ausgewiesen. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Grundsätzlich bewerten wir gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens nach der Durchschnittsmethode. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden sind nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren, wenn deren Buchwerte hauptsächlich durch Veräußerung und nicht durch die fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Diese Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bewertet und in der Bilanz separat innerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte beziehungsweise Schulden ausgewiesen. Nicht fortgeführte Aktivitäten sind abgrenzbare Geschäftsbereiche, die entweder bereits veräußert wurden oder zur Veräußerung vorgesehen sind. Die Vermögenswerte und Schulden von zur Veräußerung vorgesehenen Aktivitäten stellen Veräußerungsgruppen dar, die nach den gleichen Prinzipien wie zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte zu bewerten und darzustellen sind. Die Erträge und Aufwendungen nicht fortgeführter Aktivitäten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung - nach dem Ergebnis fortgeführter Geschäftsbereiche - in einer Position als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Entsprechende Veräußerungsergebnisse sind im Ergebnis nicht fortgeführter Aktivitäten enthalten. Die Vorjahreswerte der Gewinn- und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie erfahrungsbasierte Fluktuationsraten berücksichtigt. Neubewertungen erfassen wir nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen. ERTRAGSTEUERRÜCKSTELLUNGEN Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Mittels der bestmöglichen Schätzung werden für potenzielle Steuerrisiken Rückstellungen passiviert. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNG Die aktienbasierte Vergütung besteht aus virtuellen Aktien und Performance Shares. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen werden gemäß IFRS 2 als "cash-settled plan" bilanziert. Für diese in bar zu erfüllenden Vergütungspläne erfolgt die Bewertung während der Laufzeit zum Fair Value. Dieser wird mittels eines anerkannten Bewertungsverfahrens ermittelt. Der Vergütungsaufwand wird über den Erdienungszeitraum verteilt. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Im Euro-Währungsraum wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 0,20% (Vorjahr: 0,08%) verwendet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Im Rahmen des Versicherungsgeschäfts werden die Versicherungsverträge nach den Vorschriften des IFRS 4 bilanziert. Das in Rückdeckung übernommene Versicherungsgeschäft wird jahrgenau ohne Zeitverzögerung bilanziert. Rückstellungen werden grundsätzlich nach den vertragsgemäßen Aufgaben der Zedenten gebildet. Für die Ermittlung der Schadensrückstellung werden Schätzmethoden auf Grundlage von Annahmen über die weitere Schadensentwicklung angewendet. Weitere versicherungstechnische Rückstellungen entfallen auf die Stornorückstellung. Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen mit den Retrozessionären errechnet und werden unter den Sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Sofern die Kriterien für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt sind, der Abfluss finanzieller Ressourcen aber nicht unwahrscheinlich ist, wird über diese Verpflichtungen im Konzernanhang berichtet (siehe Angabe "Eventualverbindlichkeiten"). Eine Passivierung dieser Sachverhalte erfolgt erst, wenn sich die Verpflichtungen konkretisiert haben, das heißt der Abfluss finanzieller Ressourcen wahrscheinlich geworden ist und ihre Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. VERBINDLICHKEITEN Langfristige Verbindlichkeiten stehen zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz. Differenzen zwischen den historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften aus kündbaren Gesellschaftsanteilen werden erfolgswirksam zum Barwert des Abfindungsanspruchs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen weisen wir mit dem Barwert der Leasingraten aus. Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Die Erfassung von Umsatzerlösen, Zins- und Provisionserträgen aus Finanzdienstleistungen sowie Sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht beziehungsweise wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistung erlangt hat. Bei Neu- und Gebrauchtfahrzeugverkäufen und Originalteilverkäufen wird die Leistung durch das Unternehmen regelmäßig mit Auslieferung erbracht, da damit die Verfügungsmacht übertragen wird sowie das Bestandsrisiko und, soweit die Auslieferung an einen Händler erfolgt, auch regelmäßig die Preisfestsetzung übergeht. Die Erlöse werden abzüglich der Erlösschmälerungen (Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und Rabatte) ausgewiesen. Erlösschmälerungen und andere variable Gegenleistungen werden im Volkswagen Konzern sowohl auf Basis von Erfahrungswerten als auch unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Gegebenheiten bewertet. Fahrzeuge werden in der Regel mit einem Zahlungsziel verkauft. Zwischen Auslieferung des Fahrzeugs und Zahlungseingang wird eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Eine darin enthaltene Finanzierungskomponente wird nur dann abgegrenzt, wenn der Zeitraum zwischen Leistung und Gegenleistung länger als ein Jahr ist und der abzugrenzende Betrag wesentlich ist. Erträge aus der Kundenfinanzierung und dem Finanzierungsleasing werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode realisiert und unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Bei der Vergabe von un- oder unterverzinslichen Fahrzeugfinanzierungen werden die Umsatzerlöse um die gewährten Zinsvorteile verringert. Erlöse aus Operating-Leasing-Verträgen werden linear über die Vertragslaufzeit vereinnahmt. Bei Verträgen, bei denen die Leistung über einen Zeitraum erbracht wird, erfolgt die Umsatzrealisation abhängig von der Art der erbrachten Leistung entweder nach Leistungsfortschritt oder aus Vereinfachungsgründen linear; Letzteres allerdings nur dann, wenn die lineare Umsatzrealisierung nicht wesentlich von einer Realisierung nach Leistungsfortschritt abweicht. Der Leistungsfortschritt errechnet sich in der Regel aus dem Anteil der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten an den insgesamt erwarteten Auftragskosten (cost to cost method). Die angefallenen Auftragskosten stellen regelmäßig den besten Maßstab für die Messung des Erfüllungsgrades der Leistungsverpflichtungen dar. Sofern das Ergebnis aus einer Leistungsverpflichtung, die über einen Zeitraum erbracht wird, noch nicht ausreichend sicher ist, das Unternehmen jedoch erwartet, dass es mindestens seine Kosten vom Kunden erstattet bekommt, wird der Erlös nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst (zero profit margin method). Sofern die erwarteten Kosten die erwarteten Umsatzerlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust sofort in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt, indem zugehörige aktivierte Vermögenswerte wertberichtigt und gegebenenfalls auch Rückstellungen gebildet werden. Da es sich bei Verträgen im Bereich der Langfristfertigung bis zur Fertigstellung beziehungsweise bis zur Zahlung durch den Kunden regelmäßig um bedingte Forderungen gegenüber den Kunden handelt, werden entsprechende vertragliche Vermögenswerte erfasst. Sobald die Leistung des Unternehmens vollständig erbracht ist, wird eine Forderung aus Lieferung und Leistung erfasst. Beinhaltet ein Vertrag mehrere abgrenzbare Bestandteile (Mehrkomponentenverträge), werden diese entsprechend voranstehender Prinzipien separat realisiert. Werden Serviceleistungen für den Kunden bereits zusammen mit dem Fahrzeug veräußert und durch den Kunden im Voraus bezahlt, erfasst der Konzern bis zur Leistungserbringung eine entsprechende vertragliche Verbindlichkeit. Beispiele für Serviceleistungen, die vom Kunden im Voraus bezahlt werden, sind Inspektions-, Wartungs- und bestimmte Garantieverträge sowie Mobile Online Dienste. Für Anschlussgarantien, die jedem Kunden für ein bestimmtes Modell gewährt werden, wird in der Regel entsprechend dem Vorgehen bei gesetzlichen Gewährleistungen eine Rückstellung erfasst. Wenn die Garantie für den Kunden optional oder sie eine zusätzliche Serviceleistung enthält, wird der Umsatz abgegrenzt und über die Garantielaufzeit realisiert. Erlöse aus dem Verkauf von Vermögenswerten, für die eine Rückkaufverpflichtung (Buy-back-Verträge) einer Konzerngesellschaft besteht, werden erst dann realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben. Wurde bei Vertragsabschluss ein fester Rückkaufpreis vereinbart, erfolgt eine Ertragsrealisierung des Unterschiedsbetrags zwischen Verkaufspreis und Barwert des Rückkaufspreises ratierlich über die Vertragslaufzeit. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Vermögenswerte bei kurzfristigen Vertragslaufzeiten in den Vorräten und bei langfristigen Vertragslaufzeiten in den Vermieteten Vermögenswerten bilanziert. Die Bewertung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Vertragspreis. Sofern in einem Vertrag eine variable Gegenleistung vereinbart wurde (zum Beispiel volumenabhängige Bonifizierungen), wird der Umsatz aufgrund der Vielzahl der Verträge in der Regel mithilfe der Erwartungswertmethode geschätzt. In Ausnahmefällen kommt auch die Methode des wahrscheinlichsten Betrags zum Einsatz. Nach der Schätzung der zu erwartenden Umsatzerlöse wird zusätzlich geprüft, ob Unsicherheiten bestehen, die eine Reduzierung des zunächst realisierten Umsatzes notwendig machen würden, um die Gefahr einer nachträglichen negativen Umsatzkorrektur nahezu ausschließen zu können. Erstattungsrückstellungen resultieren vor allem aus Händlerboni. Bei Mehrkomponentenverträgen wird der Transaktionspreis auf Basis relativer Einzelveräußerungspreise auf die verschiedenen Leistungsverpflichtungen des Vertrags verteilt. Im Konzernbereich Automobile werden die Nicht-Fahrzeugleistungen aus Wesentlichkeitsgründen regelmäßig mit deren Einzelveräußerungspreis angesetzt. In den Kosten der Umsatzerlöse sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Herstellungskosten sowie die Einstandskosten des Handelsgeschäfts ausgewiesen. Darüber hinaus sind in dieser Position auch die Kosten der Dotierung von Rückstellungen für Gewährleistungen enthalten. Die nicht aktivierungsfähigen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Abschreibungen auf Entwicklungskosten werden ebenfalls unter den Kosten der Umsatzerlöse ausgewiesen. Korrespondierend zum Ausweis der Zins- und Provisionserträge in den Umsatzerlösen werden die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden Zinsaufwendungen und die Provisionsaufwendungen in den Kosten der Umsatzerlöse ausgewiesen. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt ihres rechtlichen Entstehens erfasst. ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte werden bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswerts abgesetzt und mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts im Gewinn oder Verlust erfasst. Soweit ein Anspruch auf eine Zuwendung nachträglich entsteht, wird der auf frühere Perioden entfallende Betrag der Zuwendung erfolgswirksam vereinnahmt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die den Konzern für entstandene Aufwendungen kompensieren, werden in der Periode erfolgswirksam in den Posten erfasst, in denen auch die zu kompensierenden Aufwendungen anfallen. Zuwendungen in Form nicht monetärer Vermögenswerte (zum Beispiel kostenlose Nutzung von Grund und Boden oder kostenlose Überlassung von Ressourcen) werden in einem Merkposten angesetzt. SCHÄTZUNGEN UND BEURTEILUNGEN DES MANAGEMENTS Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angaben zu Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Sachverhalte: Sowohl die Überprüfung der Werthaltigkeit nicht finanzieller Vermögenswerte (insbesondere Goodwill, Markennamen, aktivierte Entwicklungskosten und Spezialwerkzeuge) sowie nach der Equity-Methode oder zu Anschaffungskosten bewerteter Beteiligungen als auch die Bewertung von nicht an einem aktiven Markt gehandelten Optionen auf Unternehmensanteile erfordern Annahmen bezüglich der zukünftigen Cash-flows im Planungszeitraum und gegebenenfalls darüber hinaus sowie des zu verwendenden Diskontierungszinssatzes. Die Einschätzungen zur Ableitung der Cash-flows beziehen sich hauptsächlich auf zukünftige Marktanteile, die Entwicklung der jeweiligen Märkte sowie auf die Profitabilität der Produkte des Volkswagen Konzerns. Die Werthaltigkeit der Vermieteten Vermögenswerte des Konzerns hängt zudem insbesondere vom Restwert der vermieteten Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit ab, da dieser einen wesentlichen Teil der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse darstellt. Nähere Informationen zum Werthaltigkeitstest sowie zu den verwendeten Bewertungsparametern finden sich in den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterieller Vermögenswerte. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommener Vermögenswerte und Schulden erfolgt, soweit keine beobachtbaren Marktwerte vorhanden sind, anhand anerkannter Bewertungsverfahren wie der Lizenzpreisanalogiemethode oder der Residualwertmethode. Die Bestimmung der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten verlangt Einschätzungen über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Soweit möglich werden die Einschätzungen unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten sowie Ratingklassen und Scoringinformationen aus Erfahrungswerten abgeleitet. Weitere Details zur Ermittlung der Wertberichtigungen ist den weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) zu entnehmen. Die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen basiert ebenfalls auf der Einschätzung über Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse sowie der Schätzung des Diskontierungsfaktors. Soweit möglich wird ebenfalls auf Erfahrungen oder externe Gutachten zurückgegriffen. Die der Berechnung der Pensionsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen sind der Angabe "Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen" zu entnehmen. Neubewertungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und haben keinen Einfluss auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis. Die Änderung von Schätzungen bezüglich der Höhe sonstiger Rückstellungen ist stets erfolgswirksam zu erfassen. Die Rückstellungen werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst. Aufgrund des Ansatzes von Erwartungswerten kommt es regelmäßig zur Nachdotierung beziehungsweise Auflösung ungenutzter Rückstellungen. Analog zu den Aufwendungen aus der Neubildung von Rückstellungen werden auch die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in den jeweiligen Funktionsbereichen erfasst. Gewährleistungsansprüche aus dem Absatzgeschäft werden unter Zugrundelegung des bisherigen beziehungsweise des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Garantie- und Kulanzfälle zu treffen. Bei den im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Vorsorgen wurden in Abhängigkeit von Baureihe, Modelljahr und Land vor allem Annahmen zu den Arbeitszeiten, Materialkosten und Lohnstundensätzen beziehungsweise Fahrzeugwerten bei einem Rückkauf getroffen. Daneben werden Annahmen hinsichtlich zukünftiger Wiederveräußerungspreise für zurückgekaufte Fahrzeuge getroffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Diese beruhen auf externen Daten unter Berücksichtigung intern vorliegender Zusatzinformationen, wie beispielsweise Erfahrungswerte zu den oben genannten Parametern. Ein Überblick über die sonstigen Rückstellungen ist der Angabe "Lang- und kurzfristige sonstige Rückstellungen" zu entnehmen. Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten sowie den mit der Dieselthematik verbundenen rechtlichen Risiken sind der Angabe "Rechtsstreitigkeiten" zu entnehmen. Die Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand basiert auf der Einschätzung, ob eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die Konzerngesellschaften die geforderten Bedingungen erfüllen und die Zuwendungen auch gewährt werden. Diese Einschätzung basiert auf der Art des Rechtsanspruchs sowie den Erfahrungen der Vergangenheit. Die Schätzung der Nutzungsdauer im abnutzbaren Anlagevermögen basiert auf Erfahrungswerten und unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. Bei einer Änderung der Einschätzung kommt es zu einer Anpassung der Restnutzungsdauer und gegebenenfalls einer außerplanmäßigen Abschreibung. Bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern sind Annahmen hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens sowie der Zeitpunkte der Realisierung der aktiven latenten Steuern erforderlich. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds zugrunde gelegt. Da die künftige Geschäftsentwicklung Unsicherheiten unterliegt, die sich teilweise der Steuerung des Konzerns entziehen, sind unsere Annahmen und Schätzungen weiterhin hohen Unsicherheiten ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für die kurz- und mittelfristig prognostizierten Cash-flows sowie die verwendeten Diskontierungssätze. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Die Weltwirtschaft verzeichnete 2018 beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) ein Wachstum von 3,2 % (Vorjahr: 3,3 %). Unseren Planungen liegt die Annahme zugrunde, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2019 etwas verlangsamen wird. Daher gehen wir aus heutiger Sicht nicht von wesentlichen Anpassungen der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im folgenden Geschäftsjahr aus. Den Schätzungen und Beurteilungen des Managements lagen insbesondere Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Automobilmärkte sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde. Diese sowie weitere Annahmen werden ausführlich im Prognosebericht, der Bestandteil des Konzern-Lageberichts ist, erläutert. Segmentberichterstattung Die Segmentabgrenzung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung im Volkswagen Konzern. Der Mehrmarkenstrategie folgend, wird jede Marke (Geschäftssegment) des Konzerns von einem eigenen Markenvorstand geleitet. Dabei sind die vom Vorstand der Volkswagen AG festgelegten Konzernziele und -vorgaben zu berücksichtigen. Die Segmentberichterstattung besteht aus den vier berichtspflichtigen Segmenten Pkw, Nutzfahrzeuge, Power Engineering und Finanzdienstleistungen. Die Aktivitäten des Segments Pkw erstrecken sich auf die Entwicklung von Fahrzeugen und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von Pkw sowie das Geschäft mit entsprechenden Originalteilen. Im Berichtssegment Pkw werden die einzelnen Pkw-Marken des Volkswagen Konzerns, insbesondere aufgrund des hohen Maßes an technologischer und wirtschaftlicher Verzahnung im Produktionsverbund der einzelnen Marken, zu einem berichtspflichtigen Segment zusammengefasst. Des Weiteren liegt eine Zusammenarbeit in zentralen Bereichen wie Beschaffung, Forschung und Entwicklung oder Treasury vor. Das Segment Nutzfahrzeuge umfasst vor allem die Entwicklung, die Produktion sowie den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen und Bussen, das Geschäft mit entsprechenden Originalteilen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Wie bei den Pkw-Marken besteht eine Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung, Entwicklung und Vertrieb. Weitere Verzahnungen werden angestrebt. Die Aktivitäten des Segments Power Engineering beinhalten die Entwicklung und Herstellung großer Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und chemischer Reaktorsysteme sowie die Herstellung von Getrieben, Antriebstechnik und Prüfsystemen. Die Tätigkeit des Segments Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing-, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagementgeschäft sowie Mobilitätsangebote. In diesem Segment erfolgen Zusammenfassungen insbesondere unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der Art der Dienstleistungen sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Kaufpreisallokation aus erworbenen Gesellschaften wird direkt den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des Operativen Ergebnisses bestimmt. Die Ergebnisanteile der Gemeinschaftsunternehmen sind in der Segmentberichterstattung im Equity-Ergebnis der jeweiligen Segmente enthalten. Die Überleitungsrechnung beinhaltet Bereiche und sonstige Geschäftstätigkeiten, die definitionsgemäß keine Segmente darstellen. Darin ist auch die nicht allokierte Konzernfinanzierung enthalten. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten erfolgt ebenfalls innerhalb der Überleitungsrechnung. Die Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ohne Investitionen im Rahmen des Finanzierungsleasings ausgewiesen. Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente des Volkswagen Konzerns liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. BERICHTSSEGMENTE 20171 scroll Mio. € PKW Nutzfahrzeuge Power Engineering Finanzdienstleistungen Summe Segmente Überleitung Umsatzerlöse mit externen Dritten 168.381 27.632 3.280 30.191 229.486 64 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 18.892 7.568 3 3.541 30.004 -30.004 Umsatzerlöse 187.273 35.200 3.283 33.733 259.489 -29.939 Planmäßige Abschreibungen 11.363 2.557 371 6.797 21.089 -147 Außerplanmäßige Abschreibungen 704 2 0 574 1.280 0 Zuschreibungen 14 1 - 41 56 - Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 12.644 1.892 -55 2.673 17.153 -3.335 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 3.390 83 1 9 3.482 - Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis -1.964 -220 -2 -180 -2.366 -1.262 At Equity bewertete Anteile 6.724 753 18 710 8.205 - Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 15.713 1.915 159 421 18.208 104 scroll Mio. € Volkswagen Konzern Umsatzerlöse mit externen Dritten 229.550 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten - Umsatzerlöse 229.550 Planmäßige Abschreibungen 20.941 Außerplanmäßige Abschreibungen 1.280 Zuschreibungen 56 Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 13.818 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 3.482 Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis -3.628 At Equity bewertete Anteile 8.205 Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 18.313 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). BERICHTSSEGMENTE 2018 scroll Mio. € PKW Nutzfahrzeuge Power Engineering Finanzdienstleistungen Summe Segmente Überleitung Umsatzerlöse mit externen Dritten 171.028 29.388 3.605 31.592 235.613 236 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten 17.059 7.269 3 3.190 27.521 -27.521 Umsatzerlöse 188.088 36.656 3.608 34.782 263.134 -27.285 Planmäßige Abschreibungen 12.143 2.524 378 6.523 21.567 -56 Außerplanmäßige Abschreibungen 629 89 - 469 1.186 110 Zuschreibungen 156 6 2 98 262 - Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 12.245 1.971 -64 2.793 16.945 -3.025 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 3.094 213 3 58 3.369 - Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis 214 248 2 -70 393 -2.039 At Equity bewertete Anteile 6.731 971 18 712 8.434 - Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 15.599 2.491 176 510 18.776 187 scroll Mio. € Volkswagen Konzern Umsatzerlöse mit externen Dritten 235.849 Umsatzerlöse mit anderen Segmenten - Umsatzerlöse 235.849 Planmäßige Abschreibungen 21.511 Außerplanmäßige Abschreibungen 1.296 Zuschreibungen 262 Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 13.920 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen 3.369 Zinsergebnis und Übriges Finanzergebnis -1.646 At Equity bewertete Anteile 8.434 Investitionen in Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 18.962 ÜBERLEITUNGSRECHNUNG scroll Mio. € 2018 20171 Segmentumsätze 263.134 259.489 Nicht zugeordnete Bereiche 981 948 Konzernfinanzierung 24 25 Konsolidierung -28.290 -30.912 Konzernumsätze 235.849 229.550 Segmentergebnis (Operatives Ergebnis) 16.945 17.153 Nicht zugeordnete Bereiche -22 10 Konzernfinanzierung -17 -16 Konsolidierung -2.987 -3.328 Operatives Ergebnis 13.920 13.818 Finanzergebnis 1.723 -146 Konzernergebnis vor Steuern 15.643 13.673 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). NACH REGIONEN 2017 scroll Mio. € Deutschland Europa/Übrige Märkte1 Nordamerika Südamerika Asien-Pazifik Gesamt Umsatzerlöse mit externen Dritten2 44.333 98.420 37.686 9.988 39.123 229.550 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 89.905 35.936 26.855 2.850 2.837 158.384 1 Ohne Deutschland. 2 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). NACH REGIONEN 2018 scroll Mio. € Deutschland Europa/Übrige Märkte1 Nordamerika Südamerika Asien-Pazifik Sicherungsgeschäfte Umsatzerlöse Umsatzerlöse mit externen Dritten 43.526 99.563 37.656 10.405 43.166 1.535 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 95.217 36.110 29.332 2.795 2.830 - scroll Mio. € Gesamt Umsatzerlöse mit externen Dritten 235.849 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 166.285 1 Ohne Deutschland. Die Zurechnung der Umsatzerlöse zu den Regionen folgt dem Bestimmungslandprinzip. Die Allokation regionsübergreifender konzerninterner Sachverhalte in Bezug auf das Segmentvermögen wird ab dem Jahr 2018 einheitlich gemäß den wirtschaftlichen Eigentumsverhältnissen dargestellt. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 20171 scroll Mio. € Pkw Nutzfahrzeuge Power Engineering Finanzdienstleistungen Summe Segmente Überleitung Fahrzeuge 138.697 25.535 - - 164.232 -19.407 Originalteile 12.539 3.197 - - 15.736 -108 Gebrauchtfahrzeuge und Fremdprodukte 12.049 1.780 - - 13.829 -474 Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 11.760 733 - - 12.493 - 1.175 Power Engineering - - 3.283 - 3.283 -3 Motorräder 601 - - - 601 - Vermiet- und Leasinggeschäft 779 1.947 - 25.989 28.714 - 4.144 Zinsen und ähnliche Erträge 245 4 - 7.035 7.283 -164 Sicherungsgeschäfte Umsatzerlöse - - - - - - Sonstige Umsatzerlöse 10.605 2.005 - 709 13.319 - 4.465 187.273 35.200 3.283 33.733 259.489 -29.939 scroll Mio. € Volkswagen Konzern Fahrzeuge 144.826 Originalteile 15.628 Gebrauchtfahrzeuge und Fremdprodukte 13.355 Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 11.318 Power Engineering 3.280 Motorräder 601 Vermiet- und Leasinggeschäft 24.570 Zinsen und ähnliche Erträge 7.119 Sicherungsgeschäfte Umsatzerlöse - Sonstige Umsatzerlöse 8.853 229.550 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 2018 scroll Mio. € Pkw Nutzfahrzeuge Power Engineering Finanzdienstleistungen Summe Segmente Überleitung Fahrzeuge 136.331 26.166 - - 162.497 -15.671 Originalteile 12.705 3.321 - - 16.026 -107 Gebrauchtfahrzeuge und Fremdprodukte 11.379 1.825 - - 13.204 -650 Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 12.976 1.192 - - 14.168 - 1.728 Power Engineering - - 3.608 - 3.608 -3 Motorräder 582 - - - 582 - Vermiet- und Leasinggeschäft 826 1.714 - 26.667 29.207 -4.200 Zinsen und ähnliche Erträge 230 6 - 7.302 7.537 -187 Sicherungsgeschäfte Umsatzerlöse 1.362 89 - - 1.451 83 Sonstige Umsatzerlöse 11.697 2.343 - 814 14.854 -4.824 188.088 36.656 3.608 34.782 263.134 -27.285 scroll Mio. € Volkswagen Konzern Fahrzeuge 146.826 Originalteile 15.919 Gebrauchtfahrzeuge und Fremdprodukte 12.554 Motoren, Aggregate und Teilelieferungen 12.440 Power Engineering 3.605 Motorräder 582 Vermiet- und Leasinggeschäft 25.006 Zinsen und ähnliche Erträge 7.351 Sicherungsgeschäfte Umsatzerlöse 1.535 Sonstige Umsatzerlöse 10.031 235.849 Im Rahmen der Segmentberichterstattung sind die Umsatzerlöse des Konzerns nach Segmenten und Märkten dargestellt. Die Sonstigen Umsatzerlöse umfassen unter anderem Erlöse aus Werkstattleistungen sowie Lizenzeinnahmen. Von den in der abgelaufenen Periode realisierten Umsatzerlösen waren Umsatzerlöse in Höhe von 6.333 Mio. € in den vertraglichen Verbindlichkeiten am 1. Januar 2018 enthalten. 667 Mio. € der in der abgelaufenen Periode realisierten Umsatzerlöse gehören zu Leistungsverpflichtungen, die bereits in einer früheren Periode erfüllt wurden. Neben den im Segment Power Engineering bestehenden Leistungsverpflichtungen von 3.614 Mio. €, von denen im Wesentlichen eine Erfüllung beziehungsweise Umsatzrealisation bis zum 31. Dezember 2019 erwartet wird, betreffen die darüber hinaus im Volkswagen Konzern zum Bilanzstichtag noch unerfüllten Leistungsverpflichtungen zum weitaus überwiegenden Teil Fahrzeugauslieferungen. Diese Auslieferungen sind zum Aufstellungszeitpunkt zum großen Teil bereits erfolgt beziehungsweise erfolgen im ersten Quartal 2019. Im Rahmen der Ermittlung der Beträge für den Bereich Power Engineering wurden sowohl Verträge, die eine Laufzeit von bis zu einem Jahr haben, als auch Dienstleistungsverträge, bei denen der Volkswagen Konzern Umsatzerlöse jeweils genau in der Höhe realisiert, wie der Kunde von den Leistungen des Unternehmens profitiert, berücksichtigt. Im Fall von variablen Gegenleistungen werden Umsatzerlöse nur in dem Umfang realisiert, wie eine ausreichende Sicherheit gegeben ist, dass diese Umsätze nachträglich nicht zurückgenommen beziehungsweise negativ korrigiert werden müssen. 2. Kosten der Umsatzerlöse In den Kosten der Umsatzerlöse sind die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden Zinsaufwendungen in Höhe von 2.270 Mio.€ (Vorjahr: 1.961 Mio.€) ausgewiesen. Die Kosten der Umsatzerlöse enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Entwicklungskosten), Sachanlagen (im Wesentlichen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Vermietvermögen in Höhe von 1.165 Mio.€ (Vorjahr: 1.185 Mio.€). Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Berichtsjahres auf Immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen in Höhe von insgesamt 631 Mio.€ (Vorjahr: 700 Mio. €) resultieren vor allem aus verringerten Nutzungswerten verschiedener Produkte im Segment Pkw aufgrund von Markt- und Wechselkursrisiken sowie insbesondere erwarteten Volumenrückgängen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermietete Vermögenswerte in Höhe von 534 Mio.€ (Vorjahr: 485 Mio. €) sind im Wesentlichen dem Segment Finanzdienstleistungen zuzuordnen. Sie ergeben sich aus den fortlaufend aktualisierten internen und externen Informationen, die in die Restwertprognosen der Fahrzeuge eingehen. Davon betreffen 24 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) kurzfristige Vermögenswerte. Im Zuge der Umsetzung des IFRS 15 wurde zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). Erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand beliefen sich im laufenden Geschäftsjahr auf 466 Mio.€ (Vorjahr: 424 Mio.€) und wurden grundsätzlich den Funktionsbereichen zugeordnet. 3. Vertriebskosten Zu den Vertriebskosten in Höhe von 20,5 Mrd.€ (Vorjahr: 20,9 Mrd.€) zählen neben Sachgemein- und Personalkosten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs die angefallenen Versand-, Werbe- und Verkaufsförderungskosten. Im Zuge der Umsetzung des IFRS 15 wurde zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). 4. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten von 8,8 Mrd.€ (Vorjahr: 8,1 Mrd.€) beinhalten im Wesentlichen Sachgemein- und Personalkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen. Im Zuge der Umsetzung des IFRS 15 wurde zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). 5. Sonstige betriebliche Erträge scroll Mio. € 2018 2017 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.586 1.043 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Schulden1 1.144 1.398 Erträge aus derivativen Währungssicherungsinstrumenten im Hedge Accounting 822 2.259 Erträge aus Wechselkursveränderungen 2.530 2.656 Erträge aus Sonstigen Sicherungen 1.138 - Erträge aus dem Verkauf von Werbematerial 483 502 Weiterberechnungen 1.139 1.386 Erträge aus Investment Property 14 16 Gewinne aus Anlageabgängen und Zuschreibungen 390 212 Übrige betriebliche Erträge 2.383 2.041 11.631 11.514 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). Die Erträge aus Wechselkursveränderungen enthalten überwiegend Gewinne aus Kursveränderungen zwischen Entstehungs- und Zahlungszeitpunkt von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kursgewinne aus der Bewertung zum Stichtagskurs. Daraus resultierende Kursverluste werden unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erträge aus sonstigen Sicherungen enthalten überwiegend Kursgewinne aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffsicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. Kursverluste werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Vorjahr wurden diese Effekte im Finanzergebnis ausgewiesen. Nach IFRS 9 sind diese im Operativen Ergebnis zu zeigen. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll Mio. € 2018 2017 Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Langfristfertigung 315 - Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.833 1.650 Aufwendungen aus derivativen Währungssicherungsinstrumenten im Hedge Accounting 856 1.753 Aufwendungen aus Sonstigen Sicherungen 1.592 - Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen 2.800 2.839 Aufwand aus Weiterberechnungen 650 609 Aufwendungen für Aufhebungsverträge 36 35 Verluste aus Anlageabgängen 161 175 Übrige betriebliche Aufwendungen 6.488 5.197 14.731 12.259 Mit Einführung des IFRS 15 sind die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich Langfristfertigung gesondert darzustellen. Der Vorjahresbetrag ist im Posten Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte enthalten. Darüber hinaus sind die Veränderungen bei den derivativen Währungssicherungsinstrumenten auf die Wechselkursänderungen zwischen dem Geschäftskurs und dem Kurs zum Realisierungszeitpunkt, insbesondere bei den Währungen US-Dollar, chinesischer Renminbi und britisches Pfund, zurückzuführen. Die Aufwendungen aus sonstigen Sicherungen enthalten überwiegend Kursverluste aus der Marktbewertung von derivativen Finanzinstrumenten zur Währungs- und Rohstoffsicherung, die nicht in einer Sicherungsbeziehung designiert sind. Im Vorjahr wurden diese Effekte im Finanzergebnis ausgewiesen. Nach IFRS 9 sind diese im Operativen Ergebnis zu zeigen. Die Übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen mit 3,0 Mrd.€ (Vorjahr: 1,0 Mrd.€) Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik. 7. Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen scroll Mio. € 2018 2017 Erträge aus At Equity bewerteten Anteilen 3.551 3.519 davon aus Gemeinschaftsunternehmen (3.320) (3.327) davon aus Assoziierten Unternehmen (231) (191) Aufwendungen aus At Equity bewerteten Anteilen 182 36 davon aus Gemeinschaftsunternehmen (23) (2) davon aus Assoziierten Unternehmen (159) (34) 3.369 3.482 8. Zinsergebnis scroll Mio. € 2018 2017 Zinserträge 967 951 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 950 839 Erträge aus der Bewertung von Zinsderivaten 17 113 Zinsaufwendungen -1.547 -2.317 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -974 -1.305 Aufwendungen aus der Bewertung von Zinsderivaten -1 -368 In Leasingzahlungen enthaltener Zinsaufwand -27 -29 Ergebnis aus der Auf-/Abzinsung von sonstigen langfristigen Schulden 77 -13 Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen -623 -602 Zinsergebnis -580 -1.366 9. Übriges Finanzergebnis scroll Mio. € 2018 20171 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 77 35 Aufwendungen aus Verlustübernahmen -54 -76 Sonstige Erträge aus Beteiligungen 101 71 Sonstige Aufwendungen aus Beteiligungen -360 -289 Erträge und Aufwendungen aus Wertpapieren und Ausleihungen -355 -222 Realisierte Fremdwährungserträge aus Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten 1.161 734 Realisierte Fremdwährungsaufwendungen aus Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten -1.130 -1.107 Erträge und Aufwendungen aus Bewertungseffekten und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten -41 -475 Erträge und Aufwendungen aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften außerhalb Hedge Accounting -453 -1.050 Erträge und Aufwendungen aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb Hedge Accounting -12 117 Übriges Finanzergebnis -1.066 -2.262 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Mit der Umsetzung des IFRS 9 sind teilweise Ergebnisse aus Sicherungsgeschäften den Umsatzerlösen beziehungsweise dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis zugewiesen worden (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS scroll Mio. € 2018 20171 Tatsächlicher Steueraufwand Inland 1.131 614 Tatsächlicher Steueraufwand Ausland 2.401 2.590 Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.533 3.205 davon periodenfremde Erträge (-)/ Aufwendungen (+) (79) (216) Latenter Steuerertrag (-)/ -aufwand (+) Inland 429 321 Latenter Steuerertrag (-)/ -aufwand (+) Ausland -472 -1.315 Latenter Steuerertrag (-)/ -aufwand (+) -43 -995 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.489 2.210 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2018 betrug 15%. Hieraus resultiert, einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag, eine Steuerbelastung von 29,9 % (Vorjahr: 29,9%). Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,8% (Vorjahr: 29,9%) angewandt. Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt. Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2018 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 732 Mio. € (Vorjahr: 422 Mio.€). Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 20.501 Mio.€ (Vorjahr: 14.931 Mio.€). Verlustvorträge in Höhe von 13.217 Mio.€ (Vorjahr: 9.660 Mio.€) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 636 Mio.€ (Vorjahr: 3.834 Mio.€) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.648 Mio.€ (Vorjahr: 1.437 Mio.€), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 7.995 Mio.€ (Vorjahr: 7.222 Mio.€) wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt. Davon verfallen innerhalb einer Frist von 5 Jahren 315 Mio.€ (Vorjahr: 343 Mio.€), innerhalb einer Frist von 6 bis 20 Jahren 2.165 Mio.€ (Vorjahr: 2.152 Mio.€) sowie nach einer Frist von mehr als 20 Jahren 126 Mio.€ (Vorjahr: 93 Mio.€). Als nicht nutzbar eingeschätzte Verlustvorträge in Höhe von 5.390 Mio. € (Vorjahr: 4.634 Mio. €) sind unverfallbar. Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 94 Mio.€ (Vorjahr: 114 Mio.€). Der Betrag des latenten Steueraufwands mindert sich um 116 Mio.€ (Vorjahr: 75 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 95 Mio.€ (Vorjahr: 130 Mio.€). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 231 Mio.€ (Vorjahr: 40 Mio.€). Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 385 Mio.€ (Vorjahr: 500 Mio.€). In der Bilanz wurde kein latenter Steueranspruch erfasst für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.123 Mio.€ (Vorjahr: 1.028 Mio.€) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, in Höhe von 123 Mio.€ (Vorjahr: 228 Mio.€) sowie für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio.€). In Höhe von 213 Mio.€ (Vorjahr: 266 Mio.€) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert. Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steueraufwendungen in Höhe von 79 Mio.€ (Vorjahr: 1.044 Mio.€ Ertrag). Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.235 Mio.€ (Vorjahr: 8.344 Mio.€) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, wurden in diese Betrachtung miteinbezogen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte. In Höhe von insgesamt 4.532 Mio.€ (Vorjahr: 3.655 Mio.€) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 2 Mio.€ (Vorjahr: 2 Mio.€) Minderheitenanteile. Im laufenden Geschäftsjahr gab es nur unwesentliche ergebnisneutrale Veränderungen aus Sachverhalten, die nicht durch die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden. Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 gab es im Geschäftsjahr Anpassungs- und Umgliederungseffekte in Höhe von 33 Mio. € die direkt im Eigenkapital gekürzt wurden. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 6 Mio.€ dem Eigenkapital gutgeschrieben. Durch die Kündigung der ersten Tranche des im September 2013 begebenen Hybridkapitals ergab sich im Geschäftsjahr eine Eigenkapitalbelastung in Höhe von 5 Mio. €. LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern: scroll AKTIVE LATENTE STEUERN PASSIVE LATENTE STEUERN Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 Immaterielle Vermögenswerte 370 363 10.402 10.055 Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte 4.677 4.567 6.996 6.017 Langfristige Finanzanlagen 35 35 179 43 Vorräte 2.458 2.653 838 784 Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich) 2.113 1.879 7.990 8.889 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 3.653 3.884 5 42 Pensionsrückstellungen 6.429 6.652 33 24 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen 10.173 9.603 3.581 4.109 Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen -151 -327 - - Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen 29.758 29.307 30.024 29.963 Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen 3.246 2.090 - - Tax Credits nach Wertberichtigungen 259 273 - - Wert vor Konsolidierung und Saldierung 33.262 31.670 30.024 29.963 davon langfristig (21.530) (18.858) (23.147) (22.863) Saldierung 26.038 24.816 26.038 24.816 Konsolidierung 2.906 2.956 1.044 489 Bilanzansatz 10.131 9.810 5.030 5.636 Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -Verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind. Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2018 von 3.489 Mio.€ (Vorjahr: 2.210 Mio.€) war um 1.188 Mio.€ niedriger (Vorjahr: 1.878 Mio.€ niedriger) als der erwartete Steueraufwand von 4.677 Mio.€, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,9% (Vorjahr 29,9%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND scroll Mio. € 2018 20171 Ergebnis vor Ertragsteuern 15.643 13.673 Erwarteter Ertragsteuerertrag (-) /-aufwand (+) (Steuersatz 29,9%; Vorjahr 29,9%) 4.677 4.088 Überleitung: Abweichende ausländische Steuerbelastung -684 -541 Steueranteil für: steuerfreie Erträge -1.152 -1.237 steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 440 407 Effekte aus Verlustvorträgen und Tax Credits 255 476 permanente bilanzielle Differenzen 61 5 Steuergutschriften -69 -50 Periodenfremde Steuern -406 -212 Effekte aus Steuersatzänderungen 79 -1.044 Nicht anrechenbare Quellensteuer 502 383 Sonstige Steuereffekte -214 -65 Ausgewiesener Ertragsteueraufwand 3.489 2.210 Effektiver Steuersatz in % 22,3 16,2 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Die Effekte aus Steuersatzänderungen waren im vorangegangen Geschäftsjahr 2017 durch die Steuerreform in den USA beeinflusst, welche unter anderem eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 35% auf 21% vorsah. 11. Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Volkswagen AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der sich während des Geschäftsjahres in Umlauf befindenden Stamm- und Vorzugsaktien. Da die unverwässerte und die verwässerte Zahl der Aktien identisch sind, entspricht das unverwässerte auch dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Gemäß § 27 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 der Satzung der Volkswagen AG steht im Falle der Vollausschüttung jeder Vorzugsaktie eine um 0,06 € höhere Dividende als der Stammaktie zu. scroll STÄMME VORZÜGE Stück 2018 2017 2018 2017 Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien - unverwässert 295.089.818 295.089.818 206.205.445 206.205.445 Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien - verwässert 295.089.818 295.089.818 206.205.445 206.205.445 scroll Mio. € 2018 20171 Ergebnis nach Steuern 12.153 11.463 Ergebnisanteil von Minderheiten 17 10 Ergebnisanteil der Hybridkapitalgeber der Volkswagen AG 309 274 Ergebnisanteil der Aktionäre der Volkswagen AG 11.827 11.179 Unverwässertes Ergebnis aus Stammaktien 6.955 6.573 Verwässertes Ergebnis aus Stammaktien 6.955 6.573 Unverwässertes Ergebnis aus Vorzugsaktien 4.872 4.606 Verwässertes Ergebnis aus Vorzugsaktien 4.872 4.606 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). scroll € 2018 20171 Ergebnis je Stammaktie - unverwässert 23,57 22,28 Ergebnis je Stammaktie - verwässert 23,57 22,28 Ergebnis je Vorzugsaktie - unverwässert 23,63 22,34 Ergebnis je Vorzugsaktie - verwässert 23,63 22,34 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Weitere Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) Die aktivierten Fremdkapitalkosten beliefen sich im Geschäftsjahr auf 62 Mio.€ (Vorjahr: 83 Mio.€) und entfielen im Wesentlichen auf die aktivierten Entwicklungskosten. Es wurde im Volkswagen Konzern ein Fremdkapitalkostensatz von durchschnittlich 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) der Aktivierung zugrunde gelegt. Weitere Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettoergebnisse aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien tabellarisch dargestellt und wesentliche Sachverhalte im Folgenden näher erläutert: NETTOERGEBNISSE AUS FINANZINSTRUMENTEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN GEMÄß IAS 39 IN 2017 scroll 20171 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente -1.080 Kredite und Forderungen 2.105 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte -206 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 1.689 2.508 1 Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). NETTOERGEBNISSE AUS FINANZINSTRUMENTEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN GEMÄß IFRS 9 IN 2018 scroll Mio. € 2018 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente -763 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 6.241 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) 17 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden -4.963 531 Die Nettoergebnisse der Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente" setzen sich im Wesentlichen aus der Fair Value Bewertung von Derivaten inklusive Zinsen und Währungsumrechnungsergebnissen zusammen. Die Nettoergebnisse aus "Erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente)" betreffen Zinserträge auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Nettoergebnisse aus der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden" umfassen im Wesentlichen die Zinserträge und Zinsaufwendungen nach der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9, Effekte aus der Währungsumrechnung und die Bildung von Risikovorsorgen. Die Zinsen enthalten auch die Zinserträge und -aufwendungen aus dem Kreditgeschäft des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen. Im Folgenden werden die Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen aus "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Schulden" getrennt von den "Erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten" aufgeführt: GESAMTZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN DER NICHT ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE IN 2017 scroll 2017 Zinserträge 4.794 Zinsaufwendungen 3.509 1.285 GESAMTZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN DER NICHT ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE IN 2018 scroll Mio. € 2018 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden Zinserträge 5.022 Zinsaufwendungen 3.183 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) Zinserträge 17 Zinsaufwendungen 1 WERTMINDERUNGSAUFWENDUNGEN DER FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE NACH KLASSEN IN 2017 scroll Mio. € 2017 Zum Fair Value bewertet 3 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1.628 1.631 Im Geschäftsjahr wurden 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) als Aufwand und 51 Mio. € als Ertrag (Vorjahr: 58 Mio. €) für Gebühren und Provisionen aus Treuhändergeschäften sowie aus nicht zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst, die nicht im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt werden. Erläuterungen zur Bilanz 12. Immaterielle Vermögenswerte ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Markennamen Goodwill Aktivierte Entwicklungskosten für in Entwicklung befindliche Produkte Aktivierte Entwicklungskosten für derzeit genutzte Produkte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand am 01.01.2017 17.024 23.559 7.285 27.366 8.637 83.870 Währungsänderungen -30 -91 -44 -183 -192 -539 Änderungen Konsolidierungskreis - -18 - - -112 -130 Zugänge - - 4.080 1.180 528 5.788 Umbuchungen - - -4.197 4.197 -7 -7 Abgänge - 7 10 3.607 266 3.890 Stand am 31.12.2017 16.995 23.443 7.115 28.952 8.588 85.093 Abschreibungen Stand am 01.01.2017 84 0 39 15.040 6.109 21.271 Währungsänderungen -3 0 0 -122 -138 -263 Änderungen Konsolidierungskreis - 0 - - -84 -84 Zugänge planmäßig 3 - - 3.345 831 4.178 Zugänge außerplanmäßig - 7 57 332 1 397 Umbuchungen - - - - 2 2 Abgänge - 7 - 3.595 226 3.827 Zuschreibungen - - - - - - Stand am 31.12.2017 83 0 95 14.999 6.496 21.674 Nettobuchwert am 31.12.2017 16.911 23.442 7.020 13.953 2.093 63.419 ENTWICKLUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Markennamen Goodwill Aktivierte Entwicklungskosten für in Entwicklung befindliche Produkte Aktivierte Entwicklungskosten für derzeit genutzte Produkte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand am 01.01.2018 16.995 23.443 7.115 28.952 8.588 85.093 Währungsänderungen -43 -131 -20 -125 -103 -421 Änderungen Konsolidierungskreis - 6 - 0 12 18 Zugänge - - 4.192 1.042 581 5.815 Umbuchungen - - -4.040 4.040 41 41 Abgänge - - 32 1.890 127 2.049 Stand am 31.12.2018 16.952 23.318 7.215 32.020 8.992 88.496 Abschreibungen Stand am 01.01.2018 83 0 95 14.999 6.496 21.674 Währungsänderungen -2 0 -1 -55 -79 -137 Änderungen Konsolidierungskreis - 0 0 - -1 -1 Zugänge planmäßig 3 - - 3.665 669 4.337 Zugänge außerplanmäßig - - 3 41 13 57 Umbuchungen - - -15 15 1 1 Abgänge - - - 1.897 109 2.005 Zuschreibungen - - 42 - 0 42 Stand am 31.12.2018 84 1 42 16.768 6.989 23.883 Nettobuchwert am 31.12.2018 16.868 23.317 7.173 15.251 2.003 64.613 Die Sonstigen immateriellen Vermögenswerte umfassen insbesondere Konzessionen, erworbene Kundenstämme und Händlerbeziehungen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen. Die Aufteilung der Markennamen und Goodwill auf die Geschäftssegmente ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll Mio. € 2018 2017 Markennamen nach Geschäftssegmenten Porsche 13.823 13.823 Scania Vehicles and Services 949 990 MAN Truck & Bus 1.127 1.127 MAN Diesel & Turbo 415 415 Ducati 404 404 Übrige 150 153 16.868 16.911 Goodwill nach Geschäftssegmenten Porsche 18.825 18.825 Scania Vehicles and Services 2.755 2.866 MAN Truck & Bus 587 595 MAN Diesel & Turbo 267 268 Ducati 290 290 ŠKODA 158 159 Porsche Holding Salzburg 156 151 Übrige 280 289 23.317 23.442 Der Werthaltigkeitstest der ausgewiesenen Goodwill basiert auf dem Nutzungswert. Die Werthaltigkeit ist auch bei einer Variation der Wachstumsprognose hinsichtlich der ewigen Rente beziehungsweise des Diskontierungssatzes von +/-0,5 %-Punkten gegeben. Die Forschungs- und Entwicklungskosten haben sich wie folgt entwickelt: scroll Mio. € 2018 2017 % Forschungs- und Entwicklungskosten gesamt 13.640 13.141 3,8 davon: aktivierte Entwicklungskosten 5.234 5.260 -0,5 Aktivierungsquote in % 38,4 40,0 - Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 3.710 3.734 -0,6 Ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten 12.116 11.614 4,3 13. Sachanlagen ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 01.01.2017 33.534 43.353 64.595 7.008 148.490 Währungsänderungen -440 -824 -1.056 -152 -2.473 Änderungen Konsolidierungskreis -303 -71 -117 -11 -501 Zugänge 630 1.355 5.056 5.474 12.516 Umbuchungen 1.063 2.509 1.829 -5.411 -11 Abgänge 149 873 1.399 31 2.452 Stand am 31.12.2017 34.335 45.450 68.909 6.876 155.569 Abschreibungen Stand am 01.01.2017 13.887 30.531 49.999 39 94.456 Währungsänderungen -153 -560 -790 -5 -1.508 Änderungen Konsolidierungskreis -117 -62 -80 - -259 Zugänge planmäßig 1.058 3.211 5.152 - 9.421 Zugänge außerplanmäßig 3 -9 254 55 303 Umbuchungen 14 -16 -1 0 -3 Abgänge 71 807 1.183 7 2.068 Zuschreibungen 0 2 0 13 15 Stand am 31.12.2017 14.621 32.286 53.352 69 100.327 Nettobuchwert am 31.12.2017 19.714 13.164 15.557 6.807 55.243 davon als Finanzierungsleasing klassifizierte gemietete Vermögenswerte Buchwert 31.12.2017 286 6 46 - 339 Die zukünftig fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergaben sich aus der folgenden Tabelle: scroll Mio. € 2018 2019 -2022 ab 2023 Gesamt Leasingzahlungen 67 263 390 721 Zinsanteile 16 87 139 242 Buchwert der Verbindlichkeiten 51 176 252 479 ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 01.01.2018 34.335 45.450 68.909 6.876 155.569 Währungsänderungen -98 -216 -79 -59 -452 Änderungen Konsolidierungskreis 168 9 6 6 189 Zugänge 597 1.103 4.960 6.452 13.112 Umbuchungen 858 1.753 2.048 -4.703 -43 Abgänge 117 1.424 1.495 35 3.071 Stand am 31.12.2018 35.743 46.676 74.350 8.537 165.305 Abschreibungen Stand am 01.01.2018 14.621 32.286 53.352 69 100.327 Währungsänderungen -39 -130 -59 -5 -232 Änderungen Konsolidierungskreis 10 7 1 - 18 Zugänge planmäßig 1.062 3.222 5.593 - 9.876 Zugänge außerplanmäßig 22 21 273 258 574 Umbuchungen -5 47 -25 -18 -1 Abgänge 83 1.370 1.318 0 2.770 Zuschreibungen 36 26 14 41 117 Stand am 31.12.2018 15.552 34.057 57.803 263 107.675 Nettobuchwert am 31.12.2018 20.191 12.618 16.546 8.274 57.630 davon als Finanzierungsleasing klassifizierte gemietete Vermögenswerte Buchwert 31.12.2018 267 5 41 0 314 Für mittels Finanzierungsleasing-Verträgen geleaste Gebäude und Anlagen bestehen überwiegend Kaufoptionen, die auch ausgeübt werden sollen. Die zukünftig fälligen Leasingzahlungen mit ihren Barwerten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll Mio. € 2019 2020 - 2023 ab 2024 Gesamt Leasingzahlungen 68 231 360 659 Zinsanteile 18 73 119 210 Buchwert der Verbindlichkeiten 51 158 241 449 Für die über Operating-Leasing-Verträge angemieteten Vermögenswerte erfolgten im laufenden Jahr aufwandswirksame Zahlungen in Höhe von 1.690 Mio.€ (Vorjahr: 1.449 Mio.€). Davon entfallen im Rahmen von selbst genutztem Vermögen 1.544 Mio.€ (Vorjahr: 1.302 Mio.€) auf Mindestleasingzahlungen und 13 Mio.€ (Vorjahr: 55 Mio. €) auf bedingte Leasingzahlungen. Die Zahlungen im Rahmen von Untermietverhältnissen in Höhe von 133 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €) entfallen im Wesentlichen auf Mindestleasingzahlungen. Öffentliche Zuwendungen in Höhe von 207 Mio.€ (Vorjahr: 135 Mio.€) wurden von den Anschaffungskosten der Sachanlagen abgesetzt beziehungsweise 0 Mio.€ (Vorjahr: 12 Mio.€) als erhaltene Sachzuwendungen nicht als Anschaffungskosten aktiviert. Im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden dienen Grundpfandrechte in Höhe von 1.062 Mio.€ (Vorjahr: 916 Mio. €) als Sicherheit für Altersteilzeitverpflichtungen, Finanzschulden und sonstige Verbindlichkeiten. 14. Vermietete Vermögenswerte und Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ENTWICKLUNG DER VERMIETETEN VERMÖGENSWERTE UND ALS FINANZINVESTITION GEHALTENEN IMMOBILIEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Vermietete Vermögenswerte Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Gesamt Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 01.01.2017 51.483 780 52.262 Währungsänderungen -3.093 -36 -3.129 Änderungen Konsolidierungskreis -873 - -873 Zugänge 21.319 18 21.336 Umbuchungen 6 12 18 Abgänge 16.616 26 16.641 Stand am 31.12.2017 52.226 748 52.973 Abschreibungen Stand am 01.01.2017 13.044 268 13.312 Währungsänderungen -803 -5 -808 Änderungen Konsolidierungskreis -228 0 -228 Zugänge planmäßig 7.327 15 7.343 Zugänge außerplanmäßig 448 3 451 Umbuchungen 0 1 1 Abgänge 6.775 4 6.779 Zuschreibungen 41 - 41 Stand am 31.12.2017 12.972 279 13.251 Nettobuchwert am 31.12.2017 39.254 468 39.722 Aus den unkündbaren Leasing- und Vermietverträgen erwarten wir in den nächsten Jahren die folgenden Zahlungseingänge: scroll Mio. € 2018 2019 -2022 ab 2023 Gesamt Leasingzahlungen 3.392 4.675 46 8.112 ENTWICKLUNG DER VERMIETETEN VERMÖGENSWERTE UND ALS FINANZINVESTITION GEHALTENEN IMMOBILIEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Vermietete Vermögenswerte Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Gesamt Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 01.01.2018 52.226 748 52.973 Währungsänderungen 609 12 621 Änderungen Konsolidierungskreis -138 - -138 Zugänge 21.256 38 21.294 Umbuchungen -106 2 -104 Abgänge 16.354 13 16.367 Stand am 31.12.2018 57.493 786 58.279 Abschreibungen Stand am 01.01.20181 13.007 279 13.287 Währungsänderungen 60 2 62 Änderungen Konsolidierungskreis -57 - -57 Zugänge planmäßig 7.282 16 7.298 Zugänge außerplanmäßig 510 0 511 Umbuchungen -8 0 -8 Abgänge 6.744 8 6.752 Zuschreibungen 103 0 103 Stand am 31.12.2018 13.947 290 14.237 Nettobuchwert am 31.12.2018 43.545 496 44.042 1 Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Unter den Vermieteten Vermögenswerten weisen wir das im Wege des Operating-Leasing vermietete Leasingvermögen sowie die Vermögenswerte mit langfristigen Buy-back-Verträgen aus. In dem Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) werden Mietwohnungen und verpachtete Händlerbetriebe ausgewiesen, deren Fair Value 1.106 Mio.€ (Vorjahr: 993 Mio.€) betrug. Die Ermittlung des Fair Values erfolgt grundsätzlich nach einem Ertragswertverfahren auf Basis interner Berechnungen (Stufe 3 der Bemessungshierarchie). Für den Unterhalt des genutzten Investment Property fielen operative Kosten in Höhe von 46 Mio.€ (Vorjahr: 52 Mio.€) an. Für nicht genutztes Investment Property wurden 1 Mio.€ (Vorjahr: 3 Mio.€) aufgewandt. Aus den unkündbaren Leasing- und Vermietverträgen erwarten wir in den nächsten Jahren die folgenden Zahlungen: scroll Mio. € 2019 2020 - 2023 ab 2024 Gesamt Leasingzahlungen 4.108 5.187 17 9.312 15. At Equity bewertete Anteile und sonstige Beteiligungen ENTWICKLUNG DER AT EQUITY BEWERTETEN ANTEILE UND SONSTIGEN BETEILIGUNGEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € At Equity bewertete Anteile Sonstige Beteiligungen Gesamt Bruttobuchwert Stand am 01.01.2017 8.727 1.417 10.143 Währungsänderungen -129 -17 -146 Änderungen Konsolidierungskreis -13 -90 -104 Zugänge 348 519 867 Umbuchungen - 0 0 Zur Veräußerung gehalten -86 - -86 Abgänge 7 34 40 Erfolgswirksame Fortschreibung 3.495 - 3.495 Dividenden -3.640 - -3.640 Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen -251 30 -221 Stand am 31.12.2017 8.443 1.825 10.268 Außerplanmäßige Abschreibungen Stand am 01.01.2017 110 420 531 Währungsänderungen -1 -3 -4 Änderungen Konsolidierungskreis - -15 -15 Zugänge 129 129 258 Umbuchungen - - - Abgänge - 24 24 Zuschreibungen - 1 1 Stand am 31.12.2017 238 507 745 Nettobuchwert am 31.12.2017 8.205 1.318 9.523 ENTWICKLUNG DER AT EQUITY BEWERTETEN ANTEILE UND SONSTIGEN BETEILIGUNGEN VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € At Equity bewertete Anteile Sonstige Beteiligungen Gesamt Bruttobuchwert Stand am 01.01.20181 8.431 1.827 10.259 Währungsänderungen -9 9 0 Änderungen Konsolidierungskreis 269 -368 -99 Zugänge 247 693 939 Umbuchungen - 0 0 Abgänge 84 19 103 Erfolgswirksame Fortschreibung/Bewertung 3.371 - 3.371 Dividenden2 -3.460 - -3.460 Sonstige ergebnisneutrale Veränderungen 62 1 62 Stand am 31.12.2018 8.826 2.142 10.968 Außerplanmäßige Abschreibungen Stand am 01.01.2018 238 507 745 Währungsänderungen -1 -1 -2 Änderungen Konsolidierungskreis - -4 -4 Zugänge 155 172 326 Umbuchungen - 0 0 Abgänge - 5 5 Zuschreibungen - 1 1 Stand am 31.12.2018 392 668 1.060 Nettobuchwert am 31.12.2018 8.434 1.474 9.908 1 Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). 2 Dividenden vor Abzug von Quellensteuer. In den At Equity bewerteten Anteilen sind Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 6.372 Mio.€ (Vorjahr: 6.459 Mio.€) und assoziierte Unternehmen in Höhe von 2.062 Mio. € (Vorjahr: 1.746 Mio.€) enthalten. Die sonstigen ergebnisneutralen Veränderungen entfallen in Höhe von 7 Mio.€ (Vorjahr: -249 Mio.€) auf Gemeinschaftsunternehmen und in Höhe von 55 Mio.€ (Vorjahr: -2 Mio.€) auf assoziierte Unternehmen. Sie resultieren im Wesentlichen aus Währungsumrechnungsdifferenzen in Höhe von 9 Mio.€ (Vorjahr: -327 Mio.€), Neubewertungen aus Pensionsplänen in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio.€) sowie der Zeitwertbewertung von Cash-flow-Hedges in Höhe von 28 Mio.€ (Vorjahr: -30 Mio.€). 16. Lang- und kurzfristige Forderungen aus Finanzdienstleistungen scroll BUCHWERT FAIR VALUE BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 31.12.2018 kurzfristig langfristig Forderungen aus dem Finanzierungsgeschäft Kundenfinanzierung 21.487 45.089 66.575 67.500 19.841 40.899 Händlerfinanzierung 14.781 2.099 16.879 16.839 17.033 2.194 Direktbank-Geschäft 284 3 288 288 269 4 36.551 47.191 83.742 84.627 37.142 43.096 Fällige Forderungen aus dem Operating-Leasinggeschäft 219 - 219 219 193 - Forderungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen 17.446 31.501 48.948 49.572 15.810 30.153 54.216 78.692 132.909 134.418 53.145 73.249 scroll BUCHWERT FAIR VALUE Mio. € 31.12.2017 31.12.2017 Forderungen aus dem Finanzierungsgeschäft Kundenfinanzierung 60.739 61.763 Händlerfinanzierung 19.227 19.200 Direktbank-Geschäft 272 272 80.239 81.236 Fällige Forderungen aus dem Operating-Leasinggeschäft 193 193 Forderungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen 45.963 46.766 126.395 128.195 Die in den Forderungen aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 132,9 Mrd.€ (Vorjahr: 126,4 Mrd.€) enthaltenen Forderungen aus Kundenfinanzierung und aus Finanzierungsleasing werden aufgrund einer Marktwertanpassung aus dem Portfolio-Hedging um 26 Mio.€ reduziert (Vorjahr: um 31 Mio.€ reduziert). Die Forderungen aus der Kunden- und Händlerfinanzierung werden grundsätzlich durch Fahrzeuge oder Grundpfandrechte gesichert. Von den Forderungen werden Sicherheiten für finanzielle Schulden und Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 175 Mio.€ (Vorjahr: 287 Mio.€) gestellt. Die Forderungen aus der Händlerfinanzierung enthalten einen Betrag von 24 Mio.€ (Vorjahr: 51 Mio.€), der verbundene nicht konsolidierte Unternehmen betrifft. Den Forderungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen - nahezu ausschließlich für Fahrzeuge - lagen zum 31. Dezember 2017, beziehungsweise liegen zum 31. Dezember 2018, die folgenden erwarteten Zahlungsströme zugrunde: scroll Mio. € 2018 2019 - 2022 ab 2023 Gesamt Zukünftige Einzahlungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen 16.952 32.280 145 49.377 Noch nicht realisierte Finanzierungserträge (Abzinsung) -1.142 -2.261 -11 -3.414 Barwert der am Bilanzstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen 15.810 30.018 135 45.963 scroll Mio. € 2019 2020 - 2023 ab 2024 Gesamt Zukünftige Einzahlungen aus Finanzierungsleasing-Verträgen 18.768 33.611 156 52.534 Noch nicht realisierte Finanzierungserträge (Abzinsung) -1.321 -2.256 -9 -3.586 Barwert der am Bilanzstichtag ausstehenden Mindestleasingzahlungen 17.446 31.355 146 48.948 Die kumulierten Wertberichtigungen für uneinbringliche ausstehende Mindestleasingzahlungen betragen 103 Mio.€ (Vorjahr: 116 Mio.€). 17. Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Positive Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten 2.047 1.932 3.979 2.845 4.091 6.936 Wertpapiere - - - - 3 3 Forderungen aus Darlehen, Schuldverschreibungen, Genussrechten (ohne Zinsen) 5.513 3.441 8.953 5.367 2.531 7.898 Übrige finanzielle Vermögenswerte 4.026 1.149 5.175 3.786 1.829 5.615 11.586 6.521 18.107 11.998 8.455 20.453 Die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von 8,8 Mrd.€ (Vorjahr: 7,7 Mrd.€). Sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 89 Mio.€ (Vorjahr: 75 Mio.€) wurden als Sicherheit für finanzielle Schulden und Eventualverbindlichkeiten gestellt. Für die gestellten Sicherheiten besteht kein originäres Veräußerungs- beziehungsweise Verpfändungsrecht des Sicherungsnehmers. Darüber hinaus enthalten die Übrigen Vermögenswerte Zahlungsmittel, die als Sicherheiten (im Wesentlichen im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Transaktionen) dienen. Die positiven Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Geschäfte zur Absicherung gegen Währungsrisiken aus Vermögenswerten durch Fair-Value-Hedges 109 228 Währungsrisiken aus Verbindlichkeiten durch Fair-Value-Hedges 77 108 Zinsrisiken durch Fair-Value-Hedges 561 400 Zinsrisiken durch Cash-flow-Hedges 54 86 Währungs- und Preisrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen (Cash-flow-Hedges) 2.049 4.401 Hedge-Geschäfte Gesamt 2.851 5.224 Vermögenswerte aus Derivaten ohne Hedgebeziehung 1.128 1.712 Gesamt 3.979 6.936 Im Rahmen des Portfolio-Hedging sind 24 Mio.€ (Vorjahr: 17 Mio.€) positive Zeitwerte aus Geschäften zur Absicherung gegen Zinsrisiken (Fair-Value-Hedges) erfasst. Die Gesamtposition der derivativen Finanzinstrumente wird unter der Angabe "Finanzrisikomanagement und Finanzinstrumente" näher erläutert. 18. Lang- und kurzfristige sonstige Forderungen scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Sonstige Steueransprüche 4.189 773 4.962 3.881 896 4.777 Übrige Forderungen 2.015 1.835 3.849 1.465 1.356 2.821 6.203 2.608 8.811 5.346 2.252 7.598 In den Übrigen Forderungen ist Vermögen zur Finanzierung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 76 Mio.€ (Vorjahr: 64 Mio.€) enthalten. Weiterhin sind hier die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 60 Mio.€ (Vorjahr: 73 Mio.€) erfasst. Die kurzfristigen Sonstigen Forderungen sind überwiegend unverzinslich. 19. Ertragsteueransprüche scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Latente Ertragsteueransprüche - 10.131 10.131 - 9.810 9.810 Ertragsteuerforderungen 1.879 476 2.355 1.339 407 1.746 1.879 10.606 12.486 1.339 10.217 11.557 Von den latenten Ertragsteueransprüchen sind 6.036 Mio.€ (Vorjahr: 7.456 Mio.€) innerhalb eines Jahres fällig. 20. Vorräte scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.543 4.858 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 4.382 4.143 Fertige Erzeugnisse, Waren 30.553 26.514 Kurzfristiges Vermietvermögen 5.107 4.774 Geleistete Anzahlungen 168 127 Sicherungsgeschäfte Vorräte -8 - 45.745 40.415 Zeitgleich mit der Umsatzrealisierung wurden Vorräte in Höhe von 179 Mrd.€ (Vorjahr: 173 Mrd.€) in den Kosten der Umsatzerlöse erfasst. Die in der Berichtsperiode als Aufwand erfassten Wertberichtigungen (ohne Vermietvermögen) betrugen 902 Mio.€ (Vorjahr: 878 Mio.€). Als Sicherheit für Altersteilzeitverpflichtungen sind Fahrzeuge im Wert von 316 Mio.€ (Vorjahr: 271 Mio.€) sicherungsübereignet worden. 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 13.356 9.667 nicht konsolidierte Tochterunternehmen 206 220 Gemeinschaftsunternehmen 3.958 3.341 Assoziierte Unternehmen 51 44 sonstige Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 317 86 17.888 13.357 Die Fair Values der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch den IFRS 9 wurden zum 1. Januar 2018 Forderungen aus Händlerfinanzierung (Bestandteil der Forderungen aus Finanzdienstleistungen) in Höhe von 2,9 Mrd. € in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nach dem Leistungsfortschritt vereinnahmte bedingte Forderungen aus Langfristfertigung. Diese entsprechen den vertraglichen Vermögenswerten aus Kundenverträgen und entwickelten sich wie folgt: scroll Mio. € 2018 Bedingte Forderungen aus Langfristfertigung Stand am 01.01. 338 Zu- und Abgänge 4 Änderungen Konsolidierungskreis - Veränderungen der Wertberichtigungen 10 Änderungen von Bewertungen und Schätzungen sowie Vertragsanpassungen - Währungsänderungen 0 Bedingte Forderungen aus Langfristfertigung Stand am 31.12. 352 22. Wertpapiere Die Wertpapiere dienen der Liquiditätsvorsorge. Es handelt sich um kurzfristig angelegte festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Die Wertpapiere werden überwiegend zum Fair Value bewertet. Langfristige Wertpapiere in Höhe von 997 Mio.€ (Vorjahr: 1.744 Mio.€) wurden als Sicherheit für finanzielle Schulden und Eventualverbindlichkeiten gestellt. Für die gestellten Sicherheiten besteht kein originäres Veräußerungs- beziehungsweise Verpfändungsrecht des Sicherungsnehmers. 23. Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Guthaben bei Kreditinstituten 28.522 18.343 Schecks, Kassenbestand, Wechsel und jederzeit fällige Mittel 416 114 28.938 18.457 Die Guthaben bei Kreditinstituten bestehen bei verschiedenen Banken in unterschiedlichen Währungen und beinhalten unter anderem auch Termingeldanlagen. 24. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56€ am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06€ höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2012 bestand bis zum 18. April 2017 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien oder Vorzugsaktien von bis zu 110 Mio. €, das bis auf 83 Mio. € genutzt wurde. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Mai 2015 besteht bis zum 4. Mai 2020 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von bis zu 179 Mio. €. Im Juni 2017 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (VIF), eine nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 3,5 Mrd.€ emittiert. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die VIF kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,5 Mrd. € mit einem Kupon von 2,700 %) ist erstmals nach 5,5 Jahren, die zweite Tranche (2,0 Mrd.€ mit einem Kupon von 3,875%) nach 10 Jahren kündbar. Im Juni 2018 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (VIF), eine weitere nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2,8 Mrd.€ emittiert. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die VIF kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,3 Mrd. € mit einem Kupon von 3,375 %) ist erstmals nach 6 Jahren, die zweite Tranche (1,5 Mrd. € mit einem Kupon von 4,625 %) nach 10 Jahren kündbar. Eine Thesaurierung der Zinsen ist in Abhängigkeit einer Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Volkswagen AG möglich. Nach IAS 32 sind diese Hybridanleihen vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde vermindert um ein Disagio sowie die Kapitalbeschaffungskosten und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden, vermindert um die Ertragsteuern, direkt im Eigenkapital erfasst. Erst mit Kündigungen sind diese Hybridanleihen nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren. Im Juli 2018 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam, Niederlande (Emittentin), im Jahr 2013 emittierte erste Tranche der Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,3 Mrd. € aufgekündigt. Hierbei waren im Eigenkapital weitere Effekte in Höhe von 14 Mio. € zu berücksichtigen. ENTWICKLUNG DER STAMM- UND VORZUGSAKTIEN UND DES GEZEICHNETEN KAPITALS scroll STÜCK € 2018 2017 2018 2017 Stand am 01.01. 501.295.263 501.295.263 1.283.315.873 1.283.315.873 Kapitalerhöhung - - - - Stand am 31.12. 501.295.263 501.295.263 1.283.315.873 1.283.315.873 Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 14.225 Mio.€ (Vorjahr: 14.225 Mio.€) aus Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio.€ sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio.€ aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen. DIVIDENDENVORSCHLAG Die Dividendenausschüttung der Volkswagen AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Volkswagen AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der Volkswagen AG ist nach Einstellung von 2.204 Mio.€ in die Gewinnrücklagen ein Bilanzgewinn von 2.419 Mio.€ ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von insgesamt 2.419 Mio.€, das bedeutet 4,80 € je Stammaktie und 4,86 € je Vorzugsaktie, auszuschütten. Erst mit Beschluss der Hauptversammlung entsteht den Aktionären ein Anspruch. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 3,90€ je Stammaktie und 3,96€ je Vorzugsaktie ausgeschüttet. ANTEILE VON MINDERHEITEN AM EIGENKAPITAL Der gesamte Minderheitenanteil beträgt zum 31. Dezember 2018 225 Mio.€ (Vorjahr: 229 Mio.€). Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) am Eigenkapital entfallen im Wesentlichen auf Anteilseigner an der RENK AG und der AUDI AG und sind einzeln und in Summe nicht wesentlich. 25. Lang- und kurzfristige Finanzschulden Die Details der lang- und kurzfristigen Finanzschulden ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Anleihen 19.132 62.416 81.549 14.146 48.971 63.118 Schuldverschreibungen 22.381 18.975 41.356 22.506 13.399 35.905 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.455 15.447 33.903 14.487 15.357 29.844 Einlagengeschäft 28.555 1.455 30.010 29.291 2.114 31.405 Darlehen und übrige Verbindlichkeiten 1.183 2.433 3.617 1.363 1.358 2.721 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen 51 399 449 51 428 479 89.757 101.126 190.883 81.844 81.628 163.472 26. Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Negative Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten 1.439 1.134 2.573 1.212 1.034 2.246 Verbindlichkeiten aus Zinsen 661 113 774 570 44 614 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 7.316 1.972 9.288 6.788 1.586 8.374 9.416 3.219 12.635 8.570 2.665 11.234 Die negativen Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Geschäfte zur Absicherung gegen Währungsrisiken aus Vermögenswerten durch Fair-Value-Hedges 65 58 Währungsrisiken aus Verbindlichkeiten durch Fair-Value-Hedges 10 19 Zinsrisiken durch Fair-Value-Hedges 61 64 Zinsrisiken durch Cash-flow-Hedges 17 24 Währungs- und Preisrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen (Cash-flow-Hedges) 936 542 Hedge-Geschäfte Gesamt 1.088 706 Verbindlichkeiten aus Derivaten ohne Hedgebeziehung 1.484 1.540 Gesamt 2.573 2.246 Im Rahmen des Portfolio-Hedging sind 22 Mio.€ (Vorjahr: 22 Mio.€) negative Zeitwerte aus Geschäften zur Absicherung gegen Zinsrisiken (Fair-Value-Hedges) erfasst. Die Gesamtposition der derivativen Finanzinstrumente wird unter der Angabe "Finanzrisikomanagement und Finanzinstrumente" näher erläutert. 27. Lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.936 4.300 11.235 5.427 2.789 8.216 Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 2.273 112 2.384 2.301 249 2.550 im Rahmen der sozialen Sicherheit 546 43 589 564 38 601 aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung 5.299 947 6.247 4.941 844 5.785 Übrige Verbindlichkeiten 2.539 1.046 3.585 2.728 2.280 5.009 17.593 6.448 24.041 15.961 6.199 22.160 Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Kundenverträgen entsprechen den vertraglichen Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen. Im Zuge der Umsetzung des IFRS 15 wurde die Strukturierung der erhaltenen Anzahlungen innerhalb der lang- und kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten angepasst. In diesem Zusammenhang wurden Beträge aus dem Posten "Übrige Verbindlichkeiten" in die "Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen" umgegliedert. Das Vorjahr wurde in Höhe von 3.437 Mio. € angepasst. Die Position Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen enthält Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Kundenverträgen. Diese haben sich wie folgt entwickelt: ENTWICKLUNG DER VERBINDLICHKEITEN AUS ERHALTENEN ANZAHLUNGEN AUS KUNDENVERTRÄGEN IN 2018 scroll Mio. € 2018 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Kundenverträgen Stand am 01.01. 7.261 Zu- und Abgänge 2.395 Änderungen Konsolidierungskreis 4 Änderungen von Bewertungen und Schätzungen sowie Vertragsanpassungen - Währungsänderungen 8 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen aus Kundenverträgen Stand am 31.12. 9.669 28. Ertragsteuerverpflichtungen scroll BUCHWERT BUCHWERT Mio. € kurzfristig langfristig 31.12.2018 kurzfristig langfristig 31.12.2017 Latente Ertragsteuerverpflichtungen - 5.030 5.030 - 5.636 5.636 Ertragsteuerrückstellungen 1.412 3.047 4.458 1.397 3.030 4.427 Ertragsteuerverbindlichkeiten 456 - 456 430 - 430 1.867 8.077 9.944 1.827 8.666 10.492 Von den latenten Ertragsteuerverpflichtungen sind 407 Mio.€ (Vorjahr: 320 Mio.€) innerhalb eines Jahres fällig. 29. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Für die betriebliche Altersversorgung bestehen im Volkswagen Konzern sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Zusagen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für den Volkswagen Konzern keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich 2018 im Volkswagen Konzern auf insgesamt 2.385 Mio.€ (Vorjahr: 2.214 Mio.€). Davon wurden in Deutschland für die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge in Höhe von 1.745 Mio. € (Vorjahr: 1.634 Mio.€) geleistet. Bei den Leistungszusagen (Defined Benefit Plans) ist zwischen rückstellungs- und extern finanzierten Versorgungssystemen zu unterscheiden. Die Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden gemäß IAS 19 nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) durch unabhängige Aktuare ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden versicherungsmathematische Annahmen für die Diskontierungssätze, die Entgelt- und Rententrends, die Fluktuationsraten, die Lebenserwartungen sowie Kostensteigerungen für die Gesundheitsfürsorge berücksichtigt, die für jede Konzerngesellschaft in Abhängigkeit der ökonomischen Rahmenbedingungen ermittelt werden. Neubewertungen ergeben sich aus Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber den Annahmen des Vorjahres sowie aus Annahmenänderungen. Diese werden in der Periode ihrer Entstehung unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Gemeinschaftliche Pensionspläne mehrerer Arbeitgeber existieren im Volkswagen Konzern in Großbritannien, der Schweiz, Schweden und den Niederlanden. Hierbei handelt es sich um leistungsorientierte Pläne. Ein geringer Teil dieser Pensionspläne wird als beitragsorientierte Pläne bilanziert, da der Volkswagen Konzern kein Recht hat, die für eine Bilanzierung als leistungsorientierte Pläne notwendigen Informationen zu erhalten. Gemäß den Bestimmungen der gemeinschaftlichen Pläne haftet der Volkswagen Konzern nicht für die Verpflichtungen der anderen Arbeitgeber. Im Falle eines Austritts aus den Plänen oder einer Abwicklung der Pläne wird die anteilig auf den Volkswagen Konzern entfallende Vermögensüberdeckung gutgeschrieben beziehungsweise muss der auf den Volkswagen Konzern entfallende Fehlbetrag ausgeglichen werden. Bei den als beitragsorientierte Pläne bilanzierten leistungsorientierten Pensionsplänen ist der Anteil der Verpflichtungen des Volkswagen Konzerns an den Gesamtverpflichtungen gering. Es sind keine wahrscheinlichen, wesentlichen Risiken aus den gemeinschaftlichen leistungsorientierten Pensionsplänen mehrerer Arbeitgeber, die als beitragsorientierte Pläne bilanziert werden, bekannt. Die erwarteten Beiträge dieser Pläne für das Geschäftsjahr 2019 betragen 20 Mio.€. Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-amerikanischen Konzerngesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Zusagen ausgewiesen. Für diese pensionsähnlichen Verpflichtungen wird die erwartete langfristige Kostenentwicklung der Krankheitskosten berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 14 Mio.€ (Vorjahr: 17 Mio.€) als Aufwand für Krankheitskosten erfasst. Der zugehörige Bilanzwert zum 31. Dezember 2018 beträgt 231 Mio.€ (Vorjahr: 210 Mio.€). Folgende Beträge wurden für leistungsorientierte Zusagen in der Bilanz erfasst: scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Barwert der extern finanzierten Verpflichtungen 15.606 15.605 Fair Value des Planvermögens 10.920 11.192 Finanzierungsstatus (Saldo) 4.686 4.413 Barwert der nicht über Planvermögen finanzierten Verpflichtungen 28.312 28.224 Aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als Vermögenswert bilanzierter Betrag 23 29 Bilanzwerte 33.022 32.666 davon Pensionsrückstellungen 33.097 32.730 davon Sonstige Vermögenswerte 76 64 WESENTLICHE VERSORGUNGSREGELUNGEN IM VOLKSWAGEN KONZERN Der Volkswagen Konzern bietet seinen Mitarbeitern für die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben Leistungen aus einer modernen und attraktiven betrieblichen Altersversorgung. Der wesentliche Teil der Versorgungszusagen im Volkswagen Konzern besteht für nach IAS 19 als leistungsorientiert eingestufte Pensionspläne für Mitarbeiter im Inland. Der Großteil dieser Verpflichtungen ist ausschließlich über Bilanzrückstellungen finanziert. Diese Pläne sind mittlerweile weitgehend für Neueintritte geschlossen. Zur Reduzierung der mit leistungsorientierten Pensionsplänen verbundenen Risiken, insbesondere Langlebigkeit, Gehaltssteigerungen sowie Inflation, wurden im Volkswagen Konzern in den vergangenen Jahren neue leistungsorientierte Pläne eingeführt, deren Leistungen über entsprechendes externes Planvermögen finanziert werden. Die genannten Risiken konnten in diesen Pensionsplänen weitgehend reduziert werden. In Zukunft wird der Anteil der über Planvermögen finanzierten Pensionsverpflichtungen an der Gesamtverpflichtung kontinuierlich steigen. Nachfolgend werden die wesentlichen Versorgungszusagen beschrieben. Ausschließlich über Bilanzrückstellungen finanzierte inländische Pensionspläne Bei den ausschließlich über Bilanzrückstellungen finanzierten Pensionsplänen bestehen sowohl beitragsbasierte Versorgungszusagen mit Garantien als auch endgehaltsbasierte Versorgungszusagen. Für die beitragsbasierten Versorgungszusagen wird ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand anhand von sogenannten Verrentungsfaktoren in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine). Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Für die endgehaltsbezogenen Zusagen wird im Versorgungsfall das zugrunde zu legende Gehalt mit einem Prozentsatz multipliziert, der von der bis zum Eintritt des Versorgungsfalls abgeleisteten Dienstzeit abhängt. Der Barwert der garantierten Verpflichtung steigt mit fallendem Zinsniveau und unterliegt somit dem Zinsänderungsrisiko. Das Versorgungssystem sieht lebenslang laufende Rentenzahlungen vor. Insofern tragen die Gesellschaften das Langlebigkeitsrisiko. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Ermittlung der Verrentungsfaktoren und des Barwertes der garantierten Verpflichtung die aktuellsten Generationensterbetafeln "Richttafeln Heubeck 2018 G" (Vorjahr: "Richttafeln Heubeck 2005 G") verwendet werden, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen dies gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung eingeführt. Über externes Planvermögen finanzierte inländische Pensionspläne Die über externes Planvermögen finanzierten Pensionspläne basieren auf beitragsbasierten Leistungszusagen mit Garantien. Hierbei wird ein jährlicher einkommens- und statusabhängiger Versorgungsaufwand anhand von sogenannten Verrentungsfaktoren entweder in einen lebenslang zu zahlenden Rentenanspruch umgerechnet (Garantiebausteine) oder als Einmalkapital beziehungsweise in Raten ausgezahlt. Hierbei haben die Mitarbeiter teilweise die Möglichkeit, mit Entgeltumwandlungen zusätzlich Eigenvorsorge zu betreiben. Die Verrentungsfaktoren enthalten eine Garantieverzinsung. Im Versorgungsfall werden die jährlich erworbenen Rentenbausteine addiert. Der Versorgungsaufwand wird fortlaufend in ein Sondervermögen eingebracht, das vom Unternehmen unabhängig treuhänderisch verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt wird. Sofern das Planvermögen höher ist als der mit dem Garantiezins berechnete Barwert der Verpflichtungen, werden Überschüsse zugewiesen (Überschussbausteine). Da die treuhänderisch verwalteten Sondervermögen die Voraussetzungen von IAS 19 als Planvermögen erfüllen, ist insoweit eine Verrechnung mit den Verpflichtungen erfolgt. Die Höhe des Pensionsvermögens unterliegt dem allgemeinen Marktrisiko. Deshalb wird die Ausrichtung und Durchführung der Kapitalanlage fortlaufend durch die Gremien der Trusts kontrolliert, in welchen auch die Gesellschaften vertreten sind. So werden beispielsweise die Grundsätze der Kapitalanlage im Rahmen von Kapitalanlagerichtlinien mit dem Ziel vorgegeben, das Marktrisiko und dessen Auswirkung auf das Planvermögen zu beschränken. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Asset-Liability-Management-Studien durchgeführt, die sicherstellen, dass die Kapitalanlage im Einklang mit den abzusichernden Verpflichtungen steht. Derzeit ist das Sondervermögen Altersversorgung vorwiegend in Investmentfonds aus festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien investiert. Insofern besteht hauptsächlich ein Zinsänderungs- und Aktienkursrisiko. Zur Abfederung des Marktrisikos sieht das Versorgungssystem zusätzlich vor jeder Überschusszuweisung eine Reservierung von Mitteln im Rahmen einer Schwankungsreserve vor. Der Barwert der Verpflichtung wird als Saldo aus dem Barwert der garantierten Verpflichtung und dem Planvermögen ausgewiesen. Soweit das Planvermögen unter den Barwert der garantierten Verpflichtung sinkt, ist in diesem Umfang eine Rückstellung zu bilden. Der Barwert der garantierten Verpflichtung steigt mit fallendem Zinsniveau und unterliegt somit dem Zinsänderungsrisiko. Im Falle der lebenslang laufenden Rentenzahlungen trägt der Volkswagen Konzern das Langlebigkeitsrisiko. Diesem wird dadurch Rechnung getragen, dass zur Ermittlung der Verrentungsfaktoren und des Barwertes der garantierten Verpflichtung die aktuellsten Generationensterbetafeln "Richttafeln Heubeck 2018 G" (Vorjahr: "Richttafeln Heubeck 2005 G") verwendet werden, in denen eine zukünftige Verlängerung der Lebenserwartung bereits berücksichtigt wird. Zusätzlich erfolgt ein jährliches Risikomonitoring im Rahmen der Vermögensüberprüfung in den Trusts durch die unabhängigen Aktuare. Um das Inflationsrisiko durch die Anpassung der laufenden Rentenzahlungen in Höhe der Inflationsrate zu reduzieren, wurde bei den Versorgungszusagen, bei denen dies gesetzlich zulässig ist, eine inflationsunabhängige Rentenanpassung eingeführt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt: scroll DEUTSCHLAND AUSLAND 2018 2017 2018 2017 Abzinsungssatz zum 31.12. 1,97 1,88 3,16 3,52 Entgelttrend 3,48 3,56 2,66 3,00 Rententrend 1,50 1,50 2,41 2,48 Fluktuationsrate 1,17 1,15 3,93 3,25 Jährlicher Anstieg der Kosten für Gesundheitsfürsorge - - 5,50 4,98 Bei diesen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die anhand der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtung gewichtet wurden. Hinsichtlich der Lebenserwartung werden in allen Ländern jeweils die aktuellsten Sterbetafeln berücksichtigt. Die Diskontierungssätze werden grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt, deren Laufzeit und Währung den jeweiligen Verpflichtungen entsprechen. Für die Verpflichtungen der inländischen Konzerngesellschaften wurde hierbei der Index iBoxx AA 10+ Corporates zugrunde gelegt. Für die ausländischen Pensionsverpflichtungen werden vergleichbare Indizes herangezogen. Die Entgelttrends umfassen erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen, die auch Steigerungen aufgrund von Karriere berücksichtigen. Die Rententrends entsprechen entweder den vertraglich festgelegten Garantierentenanpassungen oder basieren auf den in den jeweiligen Ländern gültigen Regelungen zur Rentenanpassung. Die Fluktuationsraten basieren auf Vergangenheitserfahrungen sowie auf Zukunftserwartungen. Im Folgenden wird die Entwicklung der für leistungsorientierte Verpflichtungen erfassten Bilanzwerte dargestellt: scroll Mio. € 2018 2017 Bilanzwerte am 01.01. 32.666 32.967 Laufender Dienstzeitaufwand 1.410 1.372 Nettozinsaufwand 620 600 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen 399 33 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen -957 -616 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen -105 -88 Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge/Aufwendungen aus Planvermögen -530 117 Veränderung des aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als Vermögenswert bilanzierten Betrags 3 -6 Arbeitgeberbeiträge an das Planvermögen 708 582 Arbeitnehmerbeiträge an das Planvermögen -9 -8 Rentenzahlung aus Firmenvermögen 842 841 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inklusive Plankürzung) 24 7 Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Planabgeltung 2 -1 Konsolidierungskreisänderungen 10 0 Sonstige Veränderungen -5 -44 Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland -30 -37 Bilanzwerte am 31.12. 33.022 32.666 Die Veränderung des aufgrund der Begrenzung von IAS 19 nicht als Vermögenswert bilanzierten Betrags enthält eine Zinskomponente, die teilweise ergebniswirksam im Finanzergebnis und teilweise ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst wurde. Die Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2018 2017 Barwert der Verpflichtungen am 01.01. 43.829 43.689 Laufender Dienstzeitaufwand 1.410 1.372 Aufzinsung der Verpflichtung 901 883 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen demografischer Annahmen 399 33 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch Änderungen finanzieller Annahmen -957 -616 Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) durch erfahrungsbedingte Anpassungen -105 -88 Arbeitnehmerbeiträge an das Planvermögen 19 33 Rentenzahlungen aus Firmenvermögen 842 841 Rentenzahlungen aus dem Planvermögen 237 307 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inklusive Plankürzung) 24 7 Gewinne (-) oder Verluste (+) aus Planabgeltung 0 -3 Konsolidierungskreisänderungen 10 0 Sonstige Veränderungen -460 -41 Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland -73 -290 Barwert der Verpflichtungen am 31.12. 43.918 43.829 Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste durch Änderungen demografischer Annahmen resultieren im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung der "Richttafeln Heubeck 2018 G" (Vorjahr: "Richttafeln Heubeck 2005 G"). Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung unserer Pensionspläne war ein Plan südamerikanischer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2018 als Defined Contribution Plan einzustufen, was zu einem geänderten Ausweis der Pensionsverpflichtung in der obigen Tabelle führt. Die Verringerung des Barwerts der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wird mit 460 Mio. € als sonstige Veränderung ausgewiesen. Auf den Bilanzansatz ergeben sich hieraus keine Auswirkungen, da sich der Barwert des Planvermögens entsprechend verringert. Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen hätten folgende Auswirkungen auf die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung gehabt: scroll 31.12.2018 31.12.2017 Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung falls Mio. € Veränderung in % Mio. € Veränderung in % Abzinsungssatz Um 0,5 Prozentpunkte höher 40.048 -8,81 39.979 -8,79 Um 0,5 Prozentpunkte niedriger 48.398 10,20 48.290 10,18 Rententrend Um 0,5 Prozentpunkte höher 46.147 5,07 46.055 5,08 Um 0,5 Prozentpunkte niedriger 41.892 -4,61 41.801 -4,63 Entgelttrend Um 0,5 Prozentpunkte höher 44.382 1,05 44.398 1,30 Um 0,5 Prozentpunkte niedriger 43.507 -0,94 43.304 -1,20 Lebenserwartung Um ein Jahr länger 45.311 3,17 45.106 2,91 Die dargestellten Sensitivitätsanalysen berücksichtigen jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Untersuchung der Sensitivität des Barwertes der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung gegenüber einer Veränderung der angenommenen Lebenserwartung wurden im Rahmen einer Vergleichsberechnung die angesetzten Sterbewahrscheinlichkeiten in dem Maße abgesenkt, dass die Absenkung in etwa zu einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr führt. Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtung gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Macaulay Duration) der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung beträgt 19 Jahre (Vorjahr: 19 Jahre). Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans scroll Mio. € 2018 2017 Aktive Mitglieder mit Pensionsansprüchen 25.783 26.067 Mit unverfallbarem Anspruch aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitglieder 2.580 2.233 Rentner 15.555 15.530 43.918 43.829 Nachfolgend wird das Fälligkeitsprofil der Zahlungen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung durch die Aufteilung des Barwerts der Verpflichtung nach Fälligkeit der zugrunde liegenden Zahlungen dargestellt: scroll Mio. € 2018 2017 Zahlungen fällig innerhalb des nächsten Geschäftsjahres 1.160 1.151 Zahlungen fällig innerhalb von zwei bis fünf Jahren 5.251 4.994 Zahlungen fällig in mehr als fünf Jahren 37.508 37.685 43.918 43.829 Die Entwicklung des Planvermögens ist aus folgender Tabelle ersichtlich: scroll Mio. € 2018 2017 Fair Value des Planvermögens am 01.01. 11.192 10.749 Zinserträge aus Planvermögen - in Höhe des Rechnungszinses 281 283 Im Zinsertrag nicht erfasste Erträge/Aufwendungen aus Planvermögen -530 117 Arbeitgeberbeiträge an das Planvermögen 708 582 Arbeitnehmerbeiträge an das Planvermögen 9 25 Rentenzahlungen aus dem Planvermögen 237 307 Gewinne (+) oder Verluste (-) aus Planabgeltung 2 2 Konsolidierungskreisänderungen 0 -1 Sonstige Veränderungen -455 3 Währungsunterschiede aus Plänen im Ausland -46 -258 Fair Value des Planvermögens am 31.12. 10.920 11.192 Die sonstigen Veränderungen basieren auf einer Ausweisänderung eines Plans südamerikanischer Tochtergesellschaften. Aus der Anlage der Planvermögen zur Deckung der zukünftigen Pensionsverpflichtungen ergaben sich Aufwendungen in Höhe von 250 Mio. € (Vorjahr: Erträge in Höhe von 400 Mio. €). Im nächsten Geschäftsjahr werden sich die Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen voraussichtlich auf 769 Mio.€ (Vorjahr: 617 Mio.€) belaufen. Das Planvermögen ist in folgende Anlagekategorien investiert: scroll 31.12.2018 31.12.2017 Mio. € Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Gesamt Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Keine Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt Gesamt Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 666 2 669 585 5 590 Eigenkapitalinstrumente 375 - 375 337 - 337 Schuldinstrumente 1.041 4 1.044 1.578 0 1.578 Direktinvestitionen in Immobilien 11 100 112 2 101 104 Derivate -21 -17 -38 38 -60 -23 Aktienfonds 1.433 26 1.459 1.532 34 1.567 Rentenfonds 5.443 118 5.561 5.233 114 5.348 Immobilienfonds 193 - 193 207 - 207 Sonstige Fonds 890 6 896 864 4 868 Sonstiges 80 568 648 40 577 617 Das Planvermögen ist zu 53,3 % (Vorjahr: 49,1%) in inländische Vermögenswerte investiert, zu 27,4% (Vorjahr: 27,6%) in andere europäische Vermögenswerte und zu 19,3% (Vorjahr: 23,4%) in Vermögenswerte sonstiger Regionen. Das Planvermögen enthält 3 Mio.€ (Vorjahr: 15 Mio.€) Anlagen in Vermögenswerte und 12 Mio.€ (Vorjahr: 18 Mio.€) Anlagen in Schuldinstrumente des Volkswagen Konzerns. Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll Mio. € 2018 2017 Laufender Dienstzeitaufwand 1.410 1.372 Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 623 602 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inklusive Plankürzung) 24 7 Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltung 2 -1 Saldo der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen (+) und Erträge (-) 2.059 1.981 Die obigen Beträge sind grundsätzlich in den Personalkosten der Funktionsbereiche enthalten; die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. 30. Lang- und kurzfristige sonstige Rückstellungen scroll Mio. € Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft Kosten der Belegschaft Prozess- und Rechtsrisiken Übrige Rückstellungen Gesamt Stand am 01.01.2017 33.027 4.546 11.717 7.904 57.193 Währungsänderungen -689 -61 -119 -169 -1.038 Konsolidierungskreisänderungen 13 3 -13 -27 -24 Verbrauch 17.546 1.450 7.444 2.334 28.774 Zuführung/Neubildung 14.990 2.030 2.190 3.217 22.426 Aufzinsungen/Effekte aus der Änderung des Abzinsungsfaktors -50 11 -25 6 -57 Auflösung 1.881 193 504 962 3.540 Stand am 31.12.2017 27.865 4.886 5.802 7.634 46.186 davon kurzfristig 14.821 2.069 2.999 5.458 25.347 davon langfristig 13.044 2.817 2.802 2.176 20.839 Stand am 01.01.20181 27.867 4.886 5.802 7.631 46.185 Währungsänderungen 39 -17 -88 -21 -88 Konsolidierungskreisänderungen -2 -7 -1 -44 -53 Verbrauch 10.437 1.632 2.396 2.415 16.880 Zuführung/Neubildung 12.179 2.019 2.131 3.153 19.483 Aufzinsungen/Effekte aus der Änderung des Abzinsungsfaktors -108 5 -19 9 -114 Auflösung 2.503 99 516 662 3.780 Stand am 31.12.2018 27.035 5.155 4.913 7.651 44.754 davon kurzfristig 13.986 2.248 2.349 5.291 23.874 davon langfristig 13.050 2.906 2.563 2.360 20.879 1 Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). In den Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft sind Rückstellungen enthalten, die alle Risiken aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Originalteilen bis hin zur Entsorgung von Altfahrzeugen einschließen. Im Wesentlichen sind dies Gewährleistungsverpflichtungen, die unter Zugrundelegung des bisherigen beziehungsweise des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs ermittelt werden. Des Weiteren sind hierin Rückstellungen für aufgrund rechtlicher oder faktischer Verpflichtungen zu gewährende Rabatte, Boni und Ähnliches enthalten, die nach dem Bilanzstichtag anfallen, jedoch durch Umsätze vor dem Bilanzstichtag verursacht wurden. Rückstellungen für Kosten der Belegschaft werden unter anderem für Jubiläumszuwendungen, Zeitguthaben, Altersteilzeit, Abfindungen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Der Rückgang der Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Rückstellungen. Die Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken umfassen neben verbliebenen Vorsorgen aus der Dieselthematik Rückstellungen für eine Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren, an denen die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns national und international im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit beteiligt sind. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren treten insbesondere im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden, Arbeitnehmern oder Investoren auf. Weitere Erläuterungen zu den rechtlichen Risiken befinden sich unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". Die Übrigen Rückstellungen betreffen eine Vielzahl erkennbarer Einzelrisiken, Preisrisiken und ungewisser Verpflichtungen, die in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt werden. In den Übrigen Rückstellungen sind zudem Vorsorgen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 562 Mio.€ (Vorjahr: 534 Mio.€) enthalten. 31. Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte Der Bilanzposten umfasst im Wesentlichen die den MAN-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angebotene Barabfindung nach § 305 AktG in Höhe von 90,29 € je Aktie. Weitere Angaben finden sich unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 22.928 22.661 nicht konsolidierten Tochterunternehmen 235 187 Gemeinschaftsunternehmen 327 64 Assoziierten Unternehmen 113 127 sonstigen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4 7 23.607 23.046 Weitere Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) Nachfolgende Tabellen stellen die Buchwerte der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien dar: BUCHWERT DER FINANZINSTRUMENTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39 IN 2017 scroll Mio. € 31.12.2017 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 1.712 Kredite und Forderungen 125.550 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 16.182 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden 1.540 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 198.821 BUCHWERT DER FINANZINSTRUMENTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IFRS 9 IN 2018 scroll Mio. € 31.12.2018 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 15.556 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fremdkapitalinstrumente) 3.542 Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) 148 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 143.466 Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden 1.484 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden 225.989 KLASSEN VON FINANZINSTRUMENTEN Im Volkswagen Konzern werden Finanzinstrumente in folgende Klassen eingeteilt: ― Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente, ― Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente ― Derivative Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen ― Keiner Bewertungskategorie zugeordnet und ― Kreditzusagen und Finanzgarantien (außerbilanziell). ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente. Der Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus Wesentlichkeitsgründen wird grundsätzlich der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden ab dem Geschäftsjahr 2018 die Buchwerte der vertraglichen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasing sowie nach der Equity-Methode bewertete assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in der Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" ausgewiesen. Darüber hinaus werden hier gegebenenfalls auch weitere Werte (keine Finanzinstrumente) zur Überleitung in den Bilanzwerten ausgewiesen. Die für den Fair Value der Forderungen maßgeblichen Risikovariablen sind risikoadjustierte Zinssätze. In den "Zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten" sind auch Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften enthalten. ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll ZUM FAIR VALUE BEWERTET ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET Mio. € Buchwert Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - - - Sonstige Beteiligungen 243 - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 43.096 44.093 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 776 4.364 4.391 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 13.357 13.357 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 37.142 37.142 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 936 9.153 9.153 Wertpapiere 15.939 - - Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - 18.457 18.457 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - - - Langfristige Schulden Finanzschulden - 81.200 82.108 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 774 1.630 1.633 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - 3.795 3.811 Finanzschulden - 81.793 81.793 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 23.046 23.046 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 766 7.358 7.358 scroll DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN KEINER BEWERTUNGSKATEGORIE ZUGEORDNET BILANZPOSTEN ZUM 31.12.2017 Mio. € Buchwert Buchwert Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - 8.205 8.205 Sonstige Beteiligungen - 1.075 1.318 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 30.153 73.249 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.315 - 8.455 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - 13.357 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 16.003 53.145 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.909 - 11.998 Wertpapiere - - 15.939 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - - 18.457 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte - 90 90 Langfristige Schulden Finanzschulden - 428 81.628 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 261 - 2.665 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - - 3.795 Finanzschulden - 51 81.844 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 23.046 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 446 - 8.570 Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 sind die Klassen von Finanzinstrumenten ergänzt worden (siehe Angabe "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Leasingforderungen und -verbindlichkeiten aus der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente" in die Klasse "Keiner Bewertungskategorie zugeordnet" umgegliedert worden. Die Vorjahreswerte wurden bei den Forderungen aus Finanzdienstleistungen und bei den Finanzschulden angepasst. Die Leasingforderungen haben einen Buchwert von 49.166 Mio. € (Vorjahr: 46.156 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 3) von 49.791 Mio. € (Vorjahr: 46.959 Mio. €). Die Leasingverbindlichkeiten haben einen Buchwert von 449 Mio. € (Vorjahr: 479 Mio. €) und einen Fair Value (Fair Value Hierarchie Stufe 2) von 466 Mio. € (Vorjahr: 510 Mio. €). ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll ZUM FAIR VALUE BEWERTET ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET Mio. € Buchwert Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - - - Sonstige Beteiligungen 134 - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen 286 46.905 47.789 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 772 4.240 4.252 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 17.537 17.537 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 22 36.529 36.529 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.094 9.179 9.179 Wertpapiere 16.940 140 140 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - 28.938 28.938 Langfristige Schulden Finanzschulden - 100.727 100.964 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 767 2.085 2.087 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - 1.853 1.853 Finanzschulden - 89.707 89.707 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 23.607 23.607 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 718 8.010 8.010 scroll DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN KEINER BEWERTUNGSKATEGORIE ZUGEORDNET BILANZPOSTEN ZUM 31.12.2018 Mio. € Buchwert Buchwert Langfristige Vermögenswerte At Equity bewertete Anteile - 8.434 8.434 Sonstige Beteiligungen - 1.340 1.474 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 31.501 78.692 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.510 - 6.521 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 352 17.888 Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 17.665 54.216 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.341 1 11.615 Wertpapiere - - 17.080 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen - - 28.938 Langfristige Schulden Finanzschulden - 399 101.126 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 368 - 3.219 Kurzfristige Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - - 1.853 Finanzschulden - 51 89.757 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 23.607 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 721 - 9.449 Die Ermittlung des Fair Values wird anhand einheitlicher Bewertungsmethoden sowie Bewertungsparameter vorgenommen. Die Durchführung der Fair Value Bewertung bei Finanzinstrumenten der Stufen 2 und 3 wird auf Basis zentraler Vorgaben in den einzelnen Konzernbereichen durchgeführt. Die angewandten Bewertungsmethoden sind unter der Angabe "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläutert. Bei den Forderungen in Stufe 3 wurde der Fair Value unter Berücksichtigung individueller Verlusterwartungen bestimmt, welche in einem wesentlichen Maße auf Annahmen des Unternehmens zur Bonität des Kontrahenten beruhen. Die berücksichtigten Parameter sind nicht auf einem aktiven Markt beobachtbar. In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen aus Steuerumlagen in Höhe von 29 Mio. € enthalten. In den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. € enthalten. Eine Übersicht der zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden nach Stufen enthalten die folgenden Tabellen: ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN NACH STUFEN scroll Mio. € 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen 243 103 - 140 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 776 - 705 71 Kurzfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 936 - 933 3 Wertpapiere 15.939 15.939 - - Langfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 774 - 242 532 Kurzfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 766 - 533 233 scroll Mio. € 31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen 134 56 25 53 Forderungen Finanzdienstleistungen 286 - - 286 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 772 - 357 415 Kurzfristige Vermögenswerte Forderungen Finanzdienstleistungen 22 - - 22 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.094 - 880 214 Wertpapiere 16.940 16.940 - - Langfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 767 - 250 516 Kurzfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 718 - 419 299 FAIR VALUES DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN NACH STUFEN scroll Mio. € 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Forderungen aus Finanzdienstleistungen1 81.236 - - 81.236 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.357 - 13.184 173 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 13.544 170 5.925 7.449 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 18.457 18.043 414 - Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte 126.594 18.213 19.523 88.858 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 3.811 - - 3.811 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.046 - 23.046 - Finanzschulden1 163.901 50.970 111.096 1.835 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 8.992 596 8.184 212 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden 199.749 51.566 142.326 5.857 1 Das Vorjahr wurde angepasst. scroll Mio. € 31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Forderungen aus Finanzdienstleistungen 84.319 - - 84.319 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.537 - 17.537 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 13.432 378 5.033 8.020 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 28.938 28.115 823 - Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte 144.226 28.493 23.394 92.339 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 1.853 - - 1.853 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.607 - 23.607 - Finanzschulden 190.671 59.089 131.316 266 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.097 1.297 8.568 233 Fair Values der Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden 226.228 60.386 163.491 2.352 In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen aus Steuerumlagen in Höhe von 29 Mio. € enthalten und in den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. € enthalten. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN NACH STUFEN scroll Mio. € 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Langfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3.315 - 3.315 - Kurzfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.909 - 1.909 - Langfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 261 - 261 - Kurzfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 446 - 445 0 scroll Mio. € 31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Langfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.510 - 1.510 - Kurzfristige Vermögenswerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.341 - 1.341 - Langfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 368 - 368 0 Kurzfristige Schulden Sonstige finanzielle Schulden 721 - 721 - Die Zuordnung der Fair Values in die drei Stufen der Fair Value Hierarchie richtet sich nach der Verfügbarkeit beobachtbarer Marktpreise. In Stufe 1 werden Fair Values von Finanzinstrumenten gezeigt, für die ein Preis direkt auf einem aktiven Markt ermittelt werden kann. Darunter fallen zum Beispiel Wertpapiere und zum Fair Value bewertete sonstige Beteiligungen, die an einem öffentlichen Markt notiert sind und gehandelt werden. Fair Values in Stufe 2, beispielsweise bei Derivaten, werden auf Basis von Marktdaten gemäß marktbezogener Bewertungsverfahren ermittelt. Hierbei werden insbesondere Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise verwendet, welche an den entsprechenden Märkten beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen bezogen werden. Fair Values der Stufe 3 errechnen sich über Bewertungsverfahren, bei denen nicht direkt auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden. Im Volkswagen Konzern sind der Stufe 3 langfristige Warentermingeschäfte zugeordnet, da für die Bewertung die am Markt vorhandenen Kurse extrapoliert werden müssen. Die Extrapolation erfolgt auf Basis von beobachtbaren Inputfaktoren für die unterschiedlichen Rohstoffe, welche über Preisserviceagenturen bezogen werden. Des Weiteren werden in der Stufe 3 Optionen auf Eigenkapitalinstrumente und Restwertsicherungsmodelle, Forderungen aus Kundenfinanzierung sowie Fahrzeugfinanzierungsprogramme und sonstige Beteiligungen gezeigt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente werden dabei insbesondere die jeweiligen Unternehmensplanungen sowie unternehmensindividuelle Diskontzinssätze verwendet. Wesentlicher Inputfaktor zur Bestimmung des Fair Values für die Restwertsicherungsmodelle sind Prognosen sowie Schätzungen von Gebrauchtwagenrestwerten der entsprechenden Modelle. Zur Bewertung der Fahrzeugfinanzierungsprogramme wird insbesondere der entsprechende Fahrzeugpreis berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine zusammenfassende Übersicht der Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Bilanzposten in der Stufe 3: ENTWICKLUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN BILANZPOSTEN BASIEREND AUF STUFE 3 scroll Mio. € Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden Stand am 01.01.2017 152 230 Währungsänderungen -9 -1 Gesamtergebnis 68 526 erfolgswirksam 72 526 erfolgsneutral -4 0 Zugänge (Zukäufe) 47 115 Realisierungen -11 -104 Umgliederung in Stufe 2 -31 -2 Stand am 31.12.2017 215 765 Erfolgswirksam erfasste Ergebnisse 72 -526 Sonstiges betriebliches Ergebnis - - davon entfallen auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Schulden - - Finanzergebnis 72 -526 davon entfallen auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Schulden 32 -525 scroll Mio. € Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Zum Fair Value bewertete finanzielle Schulden Stand am 01.01.2018 8231 765 Währungsänderungen -33 -3 Änderungen Konsolidierungskreis -184 - Gesamtergebnis 78 204 erfolgswirksam 27 204 erfolgsneutral 51 - Zugänge (Zukäufe) 339 28 Realisierungen -2 -183 Umgliederung in Stufe 2 -32 5 Stand am 31.12.2018 990 816 Erfolgswirksam erfasste Ergebnisse 27 -204 Sonstiges betriebliches Ergebnis 31 -203 davon entfallen auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Schulden 58 -235 Finanzergebnis -4 0 davon entfallen auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Schulden -5 - 1 Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Die Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value Hierarchie werden zu den jeweiligen Berichtsstichtagen berücksichtigt. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 beinhalten Warentermingeschäfte, für die aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit beobachtbare Marktkurse zur Bewertung zur Verfügung stehen, sodass keine Extrapolation mehr notwendig ist. Es gab keine Verschiebungen zwischen weiteren Stufen der Fair Value Hierarchie. Für den Fair Value der Warentermingeschäfte ist der Rohstoffpreis die wesentliche Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse wird der Effekt von Änderungen des Rohstoffpreises auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und das Eigenkapital dargestellt. Wenn die Rohstoffpreise der der Stufe 3 zugeordneten Warentermingeschäfte zum 31. Dezember 2018 um 10% höher (niedriger) gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 59 Mio.€ (Vorjahr: 10 Mio.€) höher (niedriger) ausgefallen. Auf das Eigenkapital ergeben sich keine Effekte. Die für die Bewertung der vom Unternehmen gehaltenen Optionen auf Eigenkapitalinstrumente maßgebliche Risikovariable ist der jeweilige Unternehmenswert. Mittels einer Sensitivitätsanalyse werden Effekte aus einer Änderung der Risikovariablen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern dargestellt. Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 31. Dezember 2018 um 10% höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio.€ (Vorjahr: 3 Mio.€) höher ausgefallen. Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 31. Dezember 2018 um 10% niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio.€ (Vorjahr: 3 Mio.€) niedriger ausgefallen. Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel, wonach im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen aus marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom Volkswagen Konzern getragen werden. Für den Fair Value der Optionen aus Restwertrisiken sind die Marktpreise von Gebrauchtwagen die wesentliche Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Änderungen der Gebrauchtwagenpreise auf das Ergebnis nach Ertragsteuern quantifiziert. Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 31. Dezember 2018 um 10% höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 325 Mio.€ (Vorjahr: 319 Mio.€) höher ausgefallen. Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 31. Dezember 2018 um 10% niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 352 Mio.€ (Vorjahr: 333 Mio.€) niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze der zum Fair Value bewerteten Forderungen zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 1 Mio.€ niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze zum 31. Dezember 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 4 Mio. € höher ausgefallen. Wenn bei den Fahrzeugfinanzierungsprogrammen der entsprechende Fahrzeugpreis zum 31. Dezember 2018 um 10% höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 8 Mio.€ höher ausgefallen. Wenn bei den Fahrzeugfinanzierungsprogrammen der entsprechende Fahrzeugpreis zum 31. Dezember 2018 um 10% niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 8 Mio.€ niedriger ausgefallen. Wenn die Ertragslage der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen zum 31. Dezember 2018 um 10 % besser gewesen wäre, wäre das Eigenkapital um 3 Mio. € höher ausgefallen. Wenn die Ertragslage der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen um 10 % schlechter gewesen wäre, wäre das Eigenkapital um 3 Mio. € geringer ausgefallen. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben zu den Effekten zu Aufrechnungen in der Bilanz sowie die potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Aufrechnung im Fall von Instrumenten, die Gegenstand einer rechtlich durchsetzbaren Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung sind. scroll BETRÄGE, DIE IN DER BILANZ NICHT SALDIERT WERDEN Mio. € Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz saldiert werden Nettobetrag finanzieller Vermögenswerte, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzinstrumente Erhaltene Sicherheiten Nettobetrag am 31.12.2017 Derivative Finanzinstrumente 6.936 0 6.936 -1.036 -197 5.704 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 126.877 -482 126.395 - -67 126.328 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.356 0 13.356 0 -1 13.355 Wertpapiere 15.939 - 15.939 - - 15.939 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 18.457 - 18.457 - - 18.457 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 13.780 -20 13.760 - - 13.760 scroll BETRÄGE, DIE IN DER BILANZ NICHT SALDIERT WERDEN Mio. € Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz saldiert werden Nettobetrag finanzieller Vermögenswerte, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzinstrumente Erhaltene Sicherheiten Nettobetrag am 31.12.2018 Derivative Finanzinstrumente 3.979 0 3.979 -1.819 -171 1.989 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 132.909 - 132.909 - -77 132.831 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.537 0 17.537 0 - 17.536 Wertpapiere 17.080 - 17.080 - - 17.080 Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Termingeldanlagen 28.938 - 28.938 - - 28.938 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 14.307 -15 14.291 - - 14.291 In den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen aus Steuerumlagen in Höhe von 29 Mio. € enthalten. scroll BETRÄGE, DIE IN DER BILANZ NICHT SALDIERT WERDEN Mio. € Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobetrag finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzinstrumente Gestellte Sicherheiten Nettobetrag am 31.12.2017 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 3.795 - 3.795 - - 3.795 Derivative Finanzinstrumente 2.254 -7 2.246 -904 -12 1.330 Finanzschulden 163.472 - 163.472 - -2.795 160.677 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.046 0 23.046 0 - 23.045 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.483 -495 8.988 - - 8.988 scroll BETRÄGE, DIE IN DER BILANZ NICHT SALDIERT WERDEN Mio. € Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobetrag finanzieller Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Finanzinstrumente Gestellte Sicherheiten Nettobetrag am 31.12.2018 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 1.853 - 1.853 - - 1.853 Derivative Finanzinstrumente 2.573 0 2.573 -1.738 -1 834 Finanzschulden 190.883 - 190.883 - -1.953 188.931 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.607 0 23.607 0 - 23.607 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 10.111 -15 10.095 - - 10.095 In der Spalte Finanzinstrumente werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Saldierung in der Bilanz nicht aufgerechnet wurden. In der Spalte Erhaltene Sicherheiten beziehungsweise Gestellte Sicherheiten sind die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen beziehungsweise verpfändeten Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten ausgewiesen, welche die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllen. In den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. € enthalten. ASSET-BACKED-SECURITIES-TRANSAKTIONEN Zur Refinanzierung des Finanzdienstleistungsgeschäfts durchgeführte Asset-Backed-Securities-Transaktionen mit finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 27.906 Mio.€ (Vorjahr: 24.561 Mio.€) sind in den Anleihen, Schuldverschreibungen und Verbindlichkeiten aus Darlehen enthalten. Der korrespondierende Buchwert der Forderungen aus dem Kunden- und Händlerfinanzierungs- sowie dem Finanzierungsleasinggeschäft beträgt 32.669 Mio.€ (Vorjahr: 26.689 Mio.€). Im Rahmen der Asset-Backed-Securities-Transaktionen wurden insgesamt Sicherheiten in Höhe von 47.884 Mio.€ (Vorjahr: 41.799 Mio.€) gestellt. Dabei werden die erwarteten Zahlungen an strukturierte Unternehmen abgetreten und das Sicherungseigentum an den finanzierten Fahrzeugen übertragen. Diese Asset-Backed-Securities-Transaktionen führten nicht zu einem bilanziellen Abgang der Forderungen aus dem Finanzdienstleistungsgeschäft, da Delkredere- und Zahlungszeitpunktrisiken im Konzern zurückbehalten wurden. Der Unterschiedsbetrag zwischen den abgetretenen Forderungen und den dazugehörigen Verbindlichkeiten resultiert aus unterschiedlichen Konditionen sowie dem vom Volkswagen Konzern selbst gehaltenen Anteil an den verbrieften Schuldverschreibungen und dem Anteil der innerhalb des Konzerns finanzierten Fahrzeuge. Ein Großteil der öffentlichen und privaten Asset-Backed-Securities-Transaktionen des Volkswagen Konzerns kann vorzeitig zurückgezahlt werden (sogenannter clean-up call), wenn weniger als 9% beziehungsweise 10% des ursprünglichen Transaktionsvolumens ausstehen. Die abgetretenen Forderungen können kein weiteres Mal abgetreten werden oder anderweitig als Sicherheit dienen. Die Ansprüche der Schuldverschreibungsinhaber sind auf die abgetretenen Forderungen begrenzt, und die Zahlungseingänge aus diesen Forderungen sind für die Tilgung der korrespondierenden Verbindlichkeit bestimmt. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Fair Value der abgetretenen und weiterhin bilanzierten Forderungen 32.944 Mio.€ (Vorjahr: 27.089 Mio.€). Der Fair Value der verbundenen Verbindlichkeiten belief sich zu diesem Stichtag auf 30.122 Mio.€ (Vorjahr: 24.511 Mio.€). Gesellschaften des Teilkonzerns der Volkswagen Financial Services sind vertraglich verpflichtet, den in ihrem Abschluss konsolidierten strukturierten Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Finanzmittel zu übertragen. Da die Forderungsübertragung auf die Zweckgesellschaft als stille Zession erfolgt, ist es möglich, dass die Forderung bereits bei der Originatorin rechtswirksam gemindert wurde, zum Beispiel wenn der Forderungsschuldner gegenüber einer Gesellschaft des Volkswagen Konzerns wirksam aufrechnet. Für die daraus entstehenden Ausgleichsansprüche gegenüber der Zweckgesellschaft ist dann eine Sicherheitsleistung zu entrichten, wenn zum Beispiel das Rating der relevanten Konzerngesellschaft auf einen vertraglich festgelegten Referenzwert sinkt. Sonstige Erläuterungen 33. Kapitalflussrechnung In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit, unabhängig von der Gliederung der Bilanz. Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (im Wesentlichen Abschreibungen) und Erträge bereinigt. Die Sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge resultieren im Wesentlichen aus Bewertungseffekten von Finanzinstrumenten sowie Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften (siehe Angabe "Übriges Finanzergebnis"). Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital, in dem auch die Veränderung der Vermieteten Vermögenswerte und die Veränderung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen ausgewiesen werden, ergibt sich der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sachanlagevermögen und bei Beteiligungen auch die Zugänge aktivierter Entwicklungskosten sowie Geldanlagen in Wertpapiere, Darlehen und Termingeldanlagen. In der Finanzierungstätigkeit sind, neben Zahlungsmittelabflüssen aus Dividendenzahlungen und der Tilgung von Anleihen, die Zuflüsse aus Kapitalerhöhungen, der Begebung von Anleihen sowie die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten. Bezüglich der in den Kapitaleinzahlungen enthaltenen Zu- beziehungsweise Abflüsse aus der Begebung/Tilgung von Hybridkapital wird auf die Angabe "Eigenkapital" verwiesen. Die Veränderungen der Bilanzposten, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Im Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit sind im Jahr 2018 Zahlungen für erhaltene Zinsen in Höhe von 7.047 Mio.€ (Vorjahr: 6.641 Mio.€) und für gezahlte Zinsen in Höhe von 1.857 Mio.€ (Vorjahr: 2.332 Mio.€) enthalten. Darüber hinaus sind im Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit Dividenden von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von 3.493 Mio.€ (Vorjahr: 3.653 Mio.€) enthalten. An die Aktionäre der Volkswagen AG wurden Dividenden in Höhe von 1.967 Mio.€ (Vorjahr: 1.015 Mio.€) gezahlt. scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Zahlungsmittelbestand laut Bilanz 28.938 18.457 Termingeldanlagen -825 -420 Zahlungsmittelbestand laut Kapitalflussrechnung 28.113 18.038 Termingeldanlagen werden nicht als Zahlungsmitteläquivalente eingestuft. Termingeldanlagen haben eine Vertragslaufzeit von mehr als drei Monaten. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Zahlungsmittel. Die Aufteilung der Veränderung der Finanzschulden in zahlungswirksame und zahlungsunwirksame Vorgänge ergibt sich aus folgender Tabelle: scroll ZAHLUNGSUNWIRKSAME VORGÄNGE Mio. € Stand am 01.01.2017 zahlungswirksame Veränderungen Währungskursänderungen Anleihen 52.022 12.402 -1.018 Sonstiger Kreditstand 102.259 3.501 -5.273 Leasingverbindlichkeiten 539 -28 -25 Kreditstand 154.819 15.875 -6.316 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 3.849 -118 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 87 -274 17 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit 158.755 15.483 -6.299 scroll ZAHLUNGSUNWIRKSAME VORGÄNGE Mio. € Änderungen Konsolidierungskreis Bewertungsänderungen Stand am 31.12.2017 Anleihen - -289 63.118 Sonstiger Kreditstand -370 -240 99.875 Leasingverbindlichkeiten -16 9 479 Kreditstand -386 -520 163.472 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - 64 3.795 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - 10 -160 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit -386 -446 167.107 scroll ZAHLUNGSUNWIRKSAME VORGÄNGE Mio. € Stand am 01.01.2018 zahlungswirksame Veränderungen Währungskursänderungen Anleihen 63.118 20.018 -193 Sonstiger Kreditstand 99.875 7.740 -414 Leasingverbindlichkeiten 479 -29 -1 Kreditstand 163.472 27.730 -607 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 3.795 -2.132 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten -160 -121 27 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit 167.107 25.477 -581 scroll ZAHLUNGSUNWIRKSAME VORGÄNGE Mio. € Änderungen Konsolidierungskreis Bewertungsänderungen Stand am 31.12.2018 Anleihen - -1.395 81.549 Sonstiger Kreditstand 11 1.674 108.886 Leasingverbindlichkeiten - 0 449 Kreditstand 11 279 190.883 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - 190 1.853 Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - 72 -182 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Finanzierungstätigkeit 11 541 192.555 34. Finanzrisikomanagement und Finanzinstrumente 1. SICHERUNGSRICHTLINIEN UND GRUNDSÄTZE DES FINANZRISIKOMANAGEMENTS Die Grundsätze und Verantwortlichkeiten für das Management und Controlling von Risiken, welche sich aus Finanzinstrumenten ergeben können, werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Für die konzernweite Risikopolitik bestehen Richtlinien, die sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute orientieren. Das operative Risikomanagement und Controlling für Risiken aus Finanzinstrumenten obliegt dem Bereich Konzern-Treasury. Die Teilkonzerne MAN und PHS sind in den wesentlichen Bereichen, der Teilkonzern Scania in begrenztem Umfang, in das operative Risikomanagement und Controlling für Risiken aus Finanzinstrumenten durch den Bereich Konzern-Treasury einbezogen. Teilkonzerne verfügen über eigene Strukturen zur Risikosteuerung. Der Vorstandsausschuss für Risikomanagement (VAR) wird regelmäßig über die aktuellen Finanzrisiken informiert. Darüber hinaus werden der Konzernvorstand und der Aufsichtsrat turnusmäßig über die aktuelle Risikolage unterrichtet. Zu weiteren Erläuterungen siehe Lagebericht Seite 185 bis 186. 2. KREDIT- UND AUSFALLRISIKO Das Kredit- und Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Ansprüche aus bilanzierten Buchwerten gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen. Das maximale Kredit- und Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen gemindert. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen zum überwiegenden Teil für finanzielle Vermögenswerte der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet". Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Sicherheiten für Forderungen aus Finanzdienstleistungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Als Sicherheiten kommen sowohl Fahrzeuge und Sicherungsübereignungen als auch Bürgschaften und Grundpfandrechte zum Einsatz. Darüber hinaus kommen im Rahmen von Sicherungsbeziehungen Barsicherheiten zum Einsatz. Für finanzielle Vermögenswerte der Stufe 3 und 4 mit objektiven Anzeichen einer Wertminderung zum Abschlussstichtag erfolgt durch die Sicherheiten eine Risikoabschwächung in Höhe von 1,3 Mrd.€. Für die "Erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Vermögensgegenstände" liegen Sicherheiten in Höhe von 15 Mio. € vor. Vertragspartner von Geld- und Kapitalanlagen in wesentlichem Umfang sowie derivativen Finanzinstrumenten sind nationale und internationale Banken. Darüber hinaus werden die Risiken durch ein Limitsystem begrenzt, welches im Wesentlichen auf der Eigenkapitalausstattung der Vertragspartner und den Bonitätseinschätzungen internationaler Rating-Agenturen aufbaut. Ferner besteht ein Kredit- und Ausfallrisiko aus begebenen Finanzgarantien. Das maximale Ausfallrisiko wird durch den Betrag bestimmt, welchen Volkswagen im Falle einer Inanspruchnahme zu zahlen hätte. Die entsprechenden Beträge werden unter dem Liquiditätsrisiko dargestellt. Aufgrund der weltweiten Allokation der Geschäftstätigkeit und der sich daraus ergebenden Diversifikation lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen bei einzelnen Vertragspartnern oder Vertragspartnerkonzernen vor. Gegenüber dem deutschen öffentlich-rechtlichen Bankensektor insgesamt haben sich die Verhältnisse hinsichtlich einer Konzentration der Kredit- und Ausfallrisikopositionen aus konzernweiten Geld- und Kapitalanlagen sowie derivativen Finanzinstrumenten leicht verändert: Dessen Anteil betrug zum Jahresende 2018 9,7 % verglichen mit 7,4 % zum Jahresende 2017. Das Vorliegen einer Risikokonzentration wird sowohl auf der Ebene der einzelnen Vertragspartner oder Vertragspartnerkonzerne als auch hinsichtlich der Länder, in denen diese ansässig sind, beurteilt und überwacht, jeweils anhand des Anteils der betreffenden Risikoposition an allen Kredit- und Ausfallrisikopositionen. Für China betrug der Anteil der Kredit- und Ausfallrisikopositionen zum Jahresende 2018 25,4% verglichen mit 29,5 % zum Jahresende 2017. Es lagen keine weiteren wesentlichen Konzentrationen der Kredit- und Ausfallrisikopositionen in einzelnen Ländern vor. ENTWICKLUNG DER WERTBERICHTIGUNGEN AUS KREDITRISIKEN AUF FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Einzelwertberichtigungen Portfoliobasierte Wertberichtigungen 2017 Stand am 01.01.2017 2.092 2.175 4.268 Währungs- und sonstige Veränderungen -87 -46 -132 Änderungen Konsolidierungskreis -18 0 -18 Zuführung 853 525 1.378 Inanspruchnahme 427 - 427 Auflösung 339 676 1.014 Umgliederung 20 -20 - Stand am 31.12.2017 2.094 1.959 4.054 RISIKOVORSORGE Im Volkswagen Konzern wird einheitlich auf sämtliche finanzielle Vermögenswerte und sonstige Risikoexposure das Expected Credit Loss Modell des IFRS 9 angewendet. Die Betrachtung des Expected Credit Loss Modell des IFRS 9 umfasst sowohl die Risikovorsorge für finanzielle Vermögenswerte ohne objektive Hinweise auf Wertminderungen als auch die Risikovorsorge für bereits wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte. Zur Ermittlung der Wertberichtigungen unterscheidet IFRS 9 zwischen dem General Approach und dem Simplified Approach. Die finanziellen Vermögenswerte im General Approach werden in drei Stufen sowie einer zusätzlichen Stufe für bereits bei Zugang wertgeminderte Vermögenswerte (Stufe 4) eingeteilt. Stufe 1 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die erstmalig erfasst werden oder keine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit zeigen. In dieser Stufe werden die erwarteten Forderungsausfälle für die nächsten 12 Monate berechnet. Stufe 2 umfasst finanzielle Vermögenswerte, die eine signifikante Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten zeigen und Stufe 3 umfasst die finanziellen Vermögenswerte, die bereits objektive Anzeichen des Ausfalls zeigen. In diesen Stufen werden die erwarteten Forderungsausfälle für die gesamte Laufzeit berechnet. Für finanzielle Vermögenswerte der Stufe 4, die bereits bei Zugang wertgemindert sind, wird in der Folgebewertung die Risikovorsorge auf Basis der kumulierten Veränderung des erwarteten Ausfalls für die gesamte Laufzeit gebildet. Ein als bereits bei Zugang wertgemindert klassifiziertes Finanzinstrument verbleibt bis zur Ausbuchung in diesem Ansatz. Der Simplified Approach wird im Volkswagen Konzern auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 mit signifikanter Finanzierungskomponente angewendet. Gleiches gilt auch für Forderungen aus Operating- oder Finanzierungs-Leasingverträgen, die nach IAS 17 zu bilanzieren sind. Im Simplified Approach wird der erwartete Ausfall einheitlich auf die gesamte Laufzeit des Vermögenswertes gerechnet. In den nachfolgenden Tabellen erfolgt eine Überleitung der Risikovorsorge für unterschiedliche finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise Finanzgarantien und Kreditzusagen: VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Stufe 4 Gesamt Buchwert am 01.01.2018 800 802 1.002 622 138 3.364 Währungsumrechnungsdifferenzen -2 -7 -35 -15 -4 -63 Änderungen Konsolidierungskreis 4 6 15 8 0 33 Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte (Zugänge) 253 - - 176 30 459 Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe -69 132 195 1 16 275 Transfer in Stufe 1 22 -67 -13 - - -58 Stufe 2 -102 275 -39 - - 134 Stufe 3 -33 -51 445 - - 361 Während der Periode ausgebuchte Finanzinstrumente (Abgänge) -120 -148 -226 -127 -33 -653 Inanspruchnahmen - - -459 -34 -1 -493 Änderungen der Modelle oder Risikoparameter -1 4 10 3 -2 13 Buchwert am 31.12.2018 750 946 896 634 146 3.372 VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Gesamt Buchwert am 01.01.2018 11 4 1 0 16 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 0 - 0 Änderungen Konsolidierungskreis - - - - - Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte (Zugänge) 11 - - 1 12 Sonstige Veränderungen innerhalb einer Stufe 0 0 0 0 0 Transfer in Stufe 1 0 0 0 - 0 Stufe 2 -1 0 0 - 0 Stufe 3 0 0 1 - 1 Während der Periode ausgebuchte Finanzinstrumente (Abgänge) -4 -4 0 -1 -9 Inanspruchnahmen - - 0 - 0 Änderungen der Modelle oder Risikoparameter 0 0 0 0 0 Buchwert am 31.12.2018 18 1 1 0 19 VERÄNDERUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR LEASINGFORDERUNGEN VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Vereinfachter Ansatz Buchwert am 01.01.2018 1.250 Währungsumrechnungsdifferenzen -6 Änderungen Konsolidierungskreis - Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte (Zugänge) 450 Sonstige Veränderungen 0 Während der Periode ausgebuchte Finanzinstrumente (Abgänge) -465 Inanspruchnahmen -54 Änderungen der Modelle oder Risikoparameter 18 Buchwert am 31.12.2018 1.193 Die Risikovorsorge für die "Zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte" belief sich im Januar 2018 auf 2 Mio. € (in Stufe 1) und hat sich im Geschäftsjahr nicht geändert. Der vertragsrechtlich ausstehende Betrag für im laufenden Jahr abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte, die noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, beläuft sich auf 293 Mio. €. MODIFIKAT IONEN Während der Berichtsperiode ergaben sich vertragliche Modifikationen finanzieller Vermögenswerte, die nicht zu einer Ausbuchung des Vermögenswertes führten. Diese ergaben sich im Wesentlichen bonitätsbedingt und beziehen sich auf die finanziellen Vermögenswerte, deren Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste gemessen wurde. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Leasingforderungen werden vereinfacht die bonitätsbedingten Modifikationen betrachtet, bei denen Forderungen mehr als 30 Tage überfällig sind. Vor der Modifikation ergaben sich fortgeführte Anschaffungskosten in Höhe von 147 Mio.€. In der Berichtsperiode ergaben sich aus den vertraglichen Änderungen insgesamt Nettoerträge/Nettoaufwendungen in Höhe von 2 Mio. €. Der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte zum Stichtag, die seit der erstmaligen Erfassung modifiziert wurden und die gleichzeitig in der Berichtsperiode von Stufe 2 oder Stufe 3 in die Stufe 1 transferiert wurden, beträgt 19 Mio.€. Folglich wurde für diese finanziellen Vermögenswerte die Bemessung der Wertberichtigung von der gesamten Vertragslaufzeit auf eine Betrachtungsperiode von 12 Monaten umgestellt. MAXIMALES KREDITRISIKO Die folgende Tabelle zeigt das maximale Kreditrisiko, dem der Volkswagen Konzern zum Berichtsstichtag ausgesetzt ist, unterteilt nach Klassen, auf die das Wertminderungsmodell angewendet wird: MAXIMALES KREDITRISIKO NACH KLASSEN ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € 31.12.2018 Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte 3.542 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte 143.466 Finanzgarantien und Kreditzusagen 4.640 Keiner Bewertungskategorie zugeordnet 49.518 Gesamt 201.166 RATINGKLASSEN Im Volkswagen Konzern erfolgt bei sämtlichen Kredit- und Leasingverträgen eine Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers. Im Rahmen des Mengengeschäfts erfolgt dies durch Scoring-Systeme, bei Großkunden und Forderungen aus der Händlerfinanzierung kommen Ratingsysteme zum Einsatz. Die dabei mit gut bewerteten Forderungen sind in der Risikoklasse 1 enthalten. Forderungen von Kunden, deren Bonität nicht mit gut eingestuft wird, die aber noch nicht ausgefallen sind, sind in der Risikoklasse 2 enthalten. In der Risikoklasse 3 sind entsprechend alle ausgefallenen Forderungen enthalten. In der folgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte finanzieller Vermögenswerte nach Ratingklassen zum 31. Dezember 2018 dargestellt: BRUTTOBUCHWERTE FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE NACH RATINGKLASSEN ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Vereinfachter Ansatz Stufe 4 Ausfallrisiko Rating Klasse 1 (nicht ausfallgefährdete Forderungen - Normalkredite) 116.912 8.007 - 58.537 93 Ausfallrisiko Rating Klasse 2 (ausfallgefährdete Forderungen - intensivbetreute Kredite) 2.243 4.787 - 5.687 37 Ausfallrisiko Rating Klasse 3 (ausgefallene Forderungen - Abwicklungskredite) - - 1.719 1.017 467 Gesamt 119.155 12.794 1.719 65.241 597 Weiterhin ist nachfolgend die Ausfallrisikoposition für Finanzgarantien und Kreditzusagen dargestellt: AUSFALLRISIKO FÜR FINANZGARANTIEN UND KREDITZUSAGEN ZUM 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Ausfallrisiko Rating Klasse 1 (nicht ausfallgefährdete Forderungen - Normalkredite) 4.243 304 - 1 Ausfallrisiko Rating Klasse 2 (ausfallgefährdete Forderungen - intensivbetreute Kredite) 76 15 - 0 Ausfallrisiko Rating Klasse 3 (ausgefallene Forderungen - Abwicklungskredite) - - 17 4 Gesamt 4.318 319 17 5 Darüber hinaus sind nachfolgend die Kredit- und Ausfallrisiken finanzieller Vermögenswerte, die Bonitätseinstufung weder überfälliger noch wertberichtigter sowie die Fälligkeiten überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte für das Vorjahr dargestellt: KREDIT- UND AUSFALLRISIKO FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE DARGESTELLT NACH BRUTTOBUCHWERTEN ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Weder überfällig noch wertberichtigt Überfällig und nicht wertberichtigt Wertberichtigt 31.12.2017 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Forderungen aus Finanzdienstleistungen 124.044 2.888 2.900 129.832 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.395 2.833 562 13.791 Sonstige Forderungen 13.403 102 196 13.700 Zum Fair Value bewertet 16.862 - 290 17.152 164.704 5.822 3.948 174.475 BONITÄTSEINSTUFUNG DER BRUTTOBUCHWERTE WEDER ÜBERFÄLLIGER NOCH WERTBERICHTIGTER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll Mio. € Risikoklasse 1 Risikoklasse 2 31.12.2017 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Forderungen aus Finanzdienstleistungen 104.143 19.901 124.044 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.259 136 10.395 Sonstige Forderungen 13.313 90 13.403 Zum Fair Value bewertet 22.086 - 22.086 149.802 20.127 169.928 FÄLLIGKEITSANALYSE DER BRUTTOBUCHWERTE ÜBERFÄLLIGER NICHT WERTBERICHTIGTER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE ZUM 31. DEZEMBER 2017 scroll ÜBERFÄLLIG BRUTTOBUCHWERT Mio. € bis 30 Tage mehr als 30 Tage bis 90 Tage mehr als 90 Tage 31.12.2017 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Forderungen aus Finanzdienstleistungen 2.148 728 12 2.888 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.164 689 980 2.833 Sonstige Forderungen 43 21 37 102 Zum Fair Value bewertet - - - - 3.355 1.438 1.029 5.822 Sicherheiten, die im laufenden Geschäftsjahr für finanzielle Vermögenswerte angenommen worden sind, wurden in Höhe von 134 Mio.€ (Vorjahr: 109 Mio.€) bilanzwirksam erfasst. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Fahrzeuge. 3. LIQUIDITÄTSRISIKO Die Zahlungsfähigkeit und Liquiditätsversorgung des Volkswagen Konzerns wird durch eine rollierende Liquiditätsplanung, eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, bestätigten Kreditlinien sowie der Emission von Wertpapieren an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten jederzeit sichergestellt. Der Bestand an bilateralen und syndizierten bestätigten Kreditlinien beträgt zum 31. Dezember 2018 16,8 Mrd.€ (Vorjahr: 19,9 Mrd. €), davon sind 3,4 Mrd. € (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) ausgenutzt. Über lokale Zahlungsmittel in bestimmten Ländern (zum Beispiel: China, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Indien) kann der Konzern grenzüberschreitend nur unter Beachtung geltender Devisenverkehrsbeschränkungen verfügen. Darüber hinaus bestehen keine wesentlichen Beschränkungen. Die folgende Übersicht zeigt die undiskontierten, vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus Finanzinstrumenten: FÄLLIGKEITSANALYSE UNDISKONTIERTER ZAHLUNGSMITTELABFLÜSSE AUS FINANZINSTRUMENTEN scroll VERBLEIBENDE VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN VERBLEIBENDE VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN Mio. € bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre 2018 bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte 1.853 - - 1.853 3.379 - Finanzschulden 91.891 84.965 23.380 200.235 83.867 69.968 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.607 0 - 23.607 23.041 5 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 8.010 1.916 154 10.080 7.360 1.557 Derivate 63.059 42.984 3.036 109.078 72.635 47.414 188.419 129.865 26.570 344.854 190.281 118.945 scroll VERBLEIBENDE VERTRAGLICHE FÄLLIGKEITEN Mio. € über 5 Jahre 2017 Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/ Ausgleichsrechte - 3.379 Finanzschulden 16.113 169.949 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 23.046 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 86 9.003 Derivate 332 120.381 16.531 325.758 Bei der Ermittlung der Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Andienungs-/Ausgleichsrechten wurde eine frühestmögliche Andienung unterstellt. Die Zahlungsmittelabflüsse der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen in Höhe von 33 Mio. €. Die Derivate umfassen sowohl Zahlungsmittelabflüsse derivativer Finanzinstrumente mit negativem Fair Value als auch Zahlungsmittelabflüsse der Derivate mit positivem Fair Value, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist. In den Zahlungsmittelabflüssen sind auch durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate berücksichtigt. Den Zahlungsmittelabflüssen aus Derivaten, bei denen Bruttozahlungsausgleich vereinbart worden ist, stehen Zahlungsmittelzuflüsse gegenüber, die in dieser Fälligkeitsanalyse nicht ausgewiesen werden. Bei Berücksichtigung dieser Zahlungsmittelzuflüsse würden die dargestellten Zahlungsmittelabflüsse deutlich niedriger ausfallen. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sicherungsbeziehungen mittels Gegengeschäften geschlossen worden sind. Die Zahlungsmittelabflüsse aus unwiderruflichen Kreditzusagen sind, unterteilt nach vertraglichen Fälligkeiten, der Angabe "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" zu entnehmen. Die maximal mögliche Inanspruchnahme aus Finanzgarantien beträgt zum 31. Dezember 2018 315 Mio.€ (Vorjahr: 261 Mio.€). Finanzgarantien werden stets als sofort fällig angenommen. 4. MARKTPREISRISIKO 4.1 Sicherungspolitik und Finanzderivate Im Zuge der allgemeinen Geschäftstätigkeit ist der Volkswagen Konzern Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis-, Aktienkurs- und Fondspreisrisiken ausgesetzt. Es ist Unternehmenspolitik, diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften zu begrenzen beziehungsweise auszuschließen. Grundsätzlich werden alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zentral durchgeführt beziehungsweise koordiniert. Ausnahmen sind unter anderem die Teilkonzerne Scania, MAN und Porsche Holding GmbH (Salzburg). ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS FAIR-VALUE-HEDGES Im Rahmen von Fair-Value-Hedges erfolgt eine Absicherung gegen Wertänderungsrisiken bei Bilanzposten. Zum Stichtag werden sowohl Sicherungsinstrumente als auch Grundgeschäfte in Bezug auf das abgesicherte Risiko zum Fair Value bewertet, wobei die sich ergebenden Wertänderungen kompensatorisch in der entsprechenden Position der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Im Vorjahr ergab sich ein Ertrag aus Fair-Value-Hedges in Höhe von 7 Mio. €. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen (Fair-Value-Hedges) nach Risikoarten im Geschäftsjahr: ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS FAIR-VALUE-HEDGES IN 2018 scroll Mio. € Ineffektivitäten aus Sicherungsbeziehungen Absicherung des Zinsrisikos Übriges Finanzergebnis - Sonstiges Betriebliches Ergebnis 34 Absicherung des Währungsrisikos Übriges Finanzergebnis - Sonstiges Betriebliches Ergebnis -30 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Übriges Finanzergebnis 0 Sonstiges Betriebliches Ergebnis 5 ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS CASH-FLOW-HEDGES Im Zusammenhang mit der Bildung von Cash-flow-Hedges werden Risiken schwankender zukünftiger Zahlungsströme abgesichert. Diese Zahlungsströme können sich aus einem bilanzierten Vermögenswert oder einer bilanzierten Verbindlichkeit ergeben, aber auch aus einer hochwahrscheinlich eintretenden Transaktion. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinne und Verluste aus Sicherungsbeziehungen (Cash-flow-Hedges) nach Risikoarten: ANGABEN ZU GEWINNEN UND VERLUSTEN AUS CASH-FLOW-HEDGES IN 2018 scroll Mio. € 2018 Absicherung des Zinsrisikos Gewinn oder Verlust aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting Im Eigenkapital erfasst -38 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 0 Reklassifizierungen aus der Cash-flow-Hedge Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehungen - Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts 2 Absicherung des Währungsrisikos Gewinn oder Verlust aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting Im Eigenkapital erfasst -1.367 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst -7 Reklassifizierungen aus der Cash-flow-Hedge Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehungen -1 Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts -1.074 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Gewinn oder Verlust aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting Im Eigenkapital erfasst 8 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst 0 Reklassifizierungen aus der Cash-flow-Hedge Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehungen - Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts -8 Absicherung des Rohstoffpreisrisikos Gewinn oder Verlust aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting Im Eigenkapital erfasst -5 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst - Reklassifizierungen aus der Cash-flow-Hedge Rücklage in die Gewinn- und Verlustrechnung Aufgrund vorzeitiger Beendigung der Sicherungsbeziehungen - Aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts 1 In der Tabelle sind im Eigenkapital gezeigte Effekte um latente Steuern reduziert. Der Gewinn oder Verlust aus Fair Value Änderungen von Sicherungsgeschäften innerhalb des Hedge Accounting entspricht der Basis für die Ermittlung von Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung. Als ineffektiver Anteil von Cash-flow-Hedges werden die Erträge oder Aufwendungen aus Fair Value Änderungen von Sicherungsinstrumenten bezeichnet, die die Fair Value Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen. Diese Ineffektivitäten innerhalb der Sicherungsbeziehung entstehen durch Differenzen in den Parametern zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Diese Erträge und Aufwendungen werden in den Sonstigen betrieblichen Erträgen/Aufwendungen beziehungsweise im Finanzergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 wurden -11 Mio. € Ineffektivitäten erfolgswirksam erfasst. Zur Darstellung von Marktpreisrisiken aus originären und derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS 7 kommen im Volkswagen Konzern zwei verschiedene Methoden zur Anwendung. Für die quantitative Risikomessung werden die Zins- und Währungsrisiken des Teilkonzerns Volkswagen Finanzdienstleistungen mittels Value-at-Risk (VaR) auf Basis einer historischen Simulation gemessen, während die Marktpreisrisiken der übrigen Konzerngesellschaften mit Hilfe einer Sensitivitätsanalyse ermittelt werden. Die Value-at-Risk-Berechnung gibt die Größenordnung eines möglichen Verlusts des Gesamtportfolios an, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % innerhalb eines Zeithorizonts von 40 Tagen nicht überschritten wird. Grundlage hierfür ist die Aufbereitung aller sich aus den originären und derivativen Finanzinstrumenten ergebenden Cash-flows in einer Zinsablaufbilanz. Die bei der Ermittlung des Value-at-Risk verwendeten historischen Marktdaten reichen dabei auf einen Zeitraum von 1.000 Handelstagen zurück. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wird durch Variation von Risikovariablen innerhalb der jeweiligen Marktpreisrisiken der Effekt auf Eigenkapital und Ergebnis ermittelt. ANGABEN ZU SICHERUNGSINSTRUMENTEN IM RAHMEN VON HEDGE ACCOUNTING Im Volkswagen Konzern werden zur Absicherung von Wertänderungen von Bilanzpositionen regelmäßig Sicherungsinstrumente abgeschlossen. Die folgende Übersicht zeigt die Nominalvolumen, Fair Values sowie Ermittlungsgrößen zur Bestimmung der Ineffektivitäten von Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von Wertänderungsrisiken im Rahmen von Fair-Value-Hedges abgeschlossen wurden: ANGABEN ZU SICHERUNGSGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON FAIR-VALUE-HEDGES IN 2018 scroll Mio. € Nominalvolumen Sonstige Vermögenswerte Sonstige Verbindlichkeiten Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Absicherung des Zinsrisikos Zinsswaps und Zinsoptionskontrakte 48.609 467 61 309 Absicherung des Währungsrisikos Devisentermin- und Optionskontrakte, Währungsswaps 6.811 222 75 95 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Zins-/Währungsswaps 901 58 0 108 Des Weiteren werden zur Absicherung des Risikos schwankender zukünftiger Zahlungsströme Sicherungsinstrumente abgeschlossen. In der folgenden Tabelle werden die Nominalvolumen, Fair Values sowie Ermittlungsgrößen zur Bestimmung der Ineffektivitäten von Sicherungsinstrumenten, die in Cash-flow-Hedges abgebildet werden, aufgeführt. ANGABEN ZU SICHERUNGSGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON CASH-FLOW-HEDGES IN 2018 scroll Mio. € Nominalvolumen Sonstige Vermögenswerte Sonstige Verbindlichkeiten Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Absicherung des Zinsrisikos Zinsswaps 12.477 39 15 17 Absicherung des Währungsrisikos Devisenterminkontrakte/Währungsswaps 66.505 1.834 836 2.794 Devisenoptionskontrakte 17.956 187 91 69 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Zins-/Währungsswaps 1.424 44 11 35 Die Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten entspricht der Fair Value Änderung der designierten Komponente. ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON HEDGE ACCOUNTING Neben den Angaben zu den Sicherungsinstrumenten sind auch Angaben zu den Grundgeschäften getrennt nach Risikokategorie und Art der Designation in das Hedge Accounting anzugeben. Nachfolgend werden die im Zusammenhang von Fair-Value-Hedges gesicherten Grundgeschäfte getrennt von denen, die in Cash-flow-Hedges einbezogen werden, aufgeführt: ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON FAIR-VALUE-HEDGES IN 2018 scroll Mio. € Buchwert Kumulierte Hedge Adjustments Hedge Adjustments laufende Periode/Geschäftsjahr Kumulierte Hedge Adjustments aus beendeten Sicherungsbeziehungen Absicherung des Zinsrisikos Forderungen aus Finanzdienstleistungen 19.311 -10 20 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 17 17 - Finanzschulden 31.670 220 127 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - - - Absicherung des Währungsrisikos Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - - - Forderungen aus Finanzdienstleistungen - - - 3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 640 28 77 - Finanzschulden 26 36 38 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - - Sonstige Rückstellungen - - - - Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Forderungen aus Finanzdienstleistungen - 4 4 - Sonstige finanzielle Vermögenswerte 714 -32 -4 - Finanzschulden 166 1 1 - Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - - - - ANGABEN ZU GRUNDGESCHÄFTEN IM RAHMEN VON CASH-FLOW-HEDGES IN 2018 scroll RÜCKLAGE FÜR Mio. € Fair Value Änderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Aktive Cash-flow-Hedges Beendete Cash-flow-Hedges Absicherung des Zinsrisikos Designierte Komponenten 26 19 0 Nicht-designierte Komponenten - - - Latente Steuern - -1 0 Summe Zinsrisiko 26 19 0 Absicherung des Währungsrisikos Designierte Komponenten 2.526 2.524 0 Nicht-designierte Komponenten - -885 -9 Latente Steuern - -478 1 Summe Währungsrisiko 2.526 1.162 -8 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Designierte Komponenten 27 2 -26 Nicht-designierte Komponenten - - - Latente Steuern - 0 8 Summe Zins- und Währungsrisiko 27 1 -18 Absicherung des Rohstoffpreisrisikos Designierte Komponenten - - 7 Nicht-designierte Komponenten - - - Latente Steuern - - -2 Summe Rohstoffpreisrisiko - - 5 ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE Im Rahmen der Bilanzierung von Cash-flow-Hedges sind die designierten effektiven Anteile einer Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im sogenannten OCI I auszuweisen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen des Marktwerts der designierten Komponente werden als Ineffektivität erfolgswirksam erfasst. In nachfolgender Tabelle erfolgt eine Überleitung der Rücklage: ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR CASH-FLOW-HEDGES (OCI I) VOM 01. JANUAR - 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Zinsrisiko Währungsrisiko Zins-/ Währungsrisiko Rohstoffpreisrisiko Gesamt Stand am 01.01.2018 55 3.533 -16 9 3.581 Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungsbeziehungen -38 -414 8 -5 -450 Reklassifizierungen aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäfts - -1 - - -1 Reklassifizierungen aufgrund der Realisierung des Grundgeschäfts 2 -1.335 -8 1 -1.341 Stand am 31.12.2018 19 1.783 -17 5 1.790 Die Reklassifizierung aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäfts erfolgt durch vorzeitige Beendigung von Sicherungsbeziehungen. Diese werden im Wesentlichen durch die Veränderung von Planzahlen zur Umsatzerlösabsicherung erzeugt. Fair Value Änderungen nicht designierter Komponenten eines Derivats sind grundsätzlich ebenfalls unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Als Ausnahme von diesem Grundsatz gelten die Fair Value Änderungen aus nicht designierten Zeitwerten von Optionen, soweit sie sich auf das Grundgeschäft beziehen. Zudem werden im Volkswagen Konzern die Fair Value Änderungen nicht designierter Terminkomponenten bei Devisentermingeschäften und bei Währungssicherungsgeschäften im Rahmen von Cash-flow-Hedges zunächst im Eigenkapital (Kosten der Sicherung) erfasst. Damit ergibt sich im Volkswagen Konzern eine sofortige erfolgswirksame Erfassung der Änderungen des Fair Values der nicht designierten Komponenten beziehungsweise Teilen hiervon nur im Falle von Ineffektivitäten. Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht der sich aus den nicht designierten Anteilen von Optionen und Währungssicherungsgeschäften ergebenden Veränderungen in der Rücklage für die Kosten der Sicherung: ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR DIE KOSTEN DER SICHERUNG - NICHT DESIGNIERTE ZEITWERTE VON OPTIONEN VOM 01. JANUAR - 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Währungsrisiko Stand am 01.01.2018 63 Gewinne und Verluste aus nicht designierten Zeitwerten von Optionen Absicherung eines zeitpunktbezogenen Grundgeschäfts -86 Reklassifizierung aufgrund Realisierung des Grundgeschäfts Absicherung eines zeitpunktbezogenen Grundgeschäfts 23 Stand am 31.12.2018 -1 ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGE FÜR DIE KOSTEN DER SICHERUNG - NICHT DESIGNIERTE TERMINKOMPONENTE UND CROSS CURRENCY BASIS SPREAD (CCBS) VOM 01. JANUAR - 31. DEZEMBER 2018 scroll Mio. € Währungsrisiko Stand am 01.01.2018 - Gewinne und Verluste aus nicht designierten Terminkomponenten und CCBS Absicherung eines zeitpunktbezogenen Grundgeschäfts -866 Reklassifizierung aufgrund Realisierung des Grundgeschäfts Absicherung eines zeitpunktbezogenen Grundgeschäfts 238 Reklassifizierung aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich des Eintritts des Grundgeschäfts Absicherung eines zeitpunktbezogenen Grundgeschäfts 0 Stand am 31.12.2018 -628 4.2 Marktpreisrisiko Volkswagen Konzern (ohne Volkswagen Finanzdienstleistungen) 4.2.1 Währungsrisiko Das Währungsrisiko des Volkswagen Konzerns (ohne Volkswagen Finanzdienstleistungen) resultiert aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen sowie der operativen Geschäftstätigkeit. Zur Begrenzung des Währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionen, Währungsswaps sowie kombinierte Zins-/Währungsswaps eingesetzt. Diese Geschäfte beziehen sich auf die Kurssicherung aller wesentlichen Zahlungen der allgemeinen Geschäftstätigkeit, welche nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Konzernunternehmen erfolgen. Im Finanzierungsbereich gilt der Grundsatz der Währungskongruenz. Im Rahmen des Managements der Währungsrisiken wurden Kurssicherungen im Jahr 2018, unter anderem in den Währungen argentinischer Peso, australischer Dollar, brasilianischer Real, britisches Pfund, chinesischer Renminbi, Hongkong-Dollar, indische Rupie, japanischer Yen, kanadischer Dollar, mexikanischer Peso, norwegische Krone, polnischer Zloty, russischer Rubel, schwedische Krone, Schweizer Franken, Singapur-Dollar, südafrikanischer Rand, südkoreanischer Won, Taiwan-Dollar, tschechische Krone, ungarischer Forint und US-Dollar abgeschlossen. Als relevante Risikovariablen für die Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 finden alle nicht funktionalen Währungen Berücksichtigung, in denen der Volkswagen Konzern Finanzinstrumente eingeht. Wenn die jeweiligen funktionalen Währungen sich gegenüber den übrigen Währungen um 10% auf- oder abgewertet hätten, ergäben sich in Bezug auf die nachfolgend genannten Währungsrelationen die folgenden Effekte auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und das Ergebnis nach Ertragsteuern. Ein Aufsummieren der einzelnen Werte ist nicht zweckmäßig, da den Ergebnissen je nach funktionaler Währung andere Szenarien zugrunde liegen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivitäten der zum 31. Dezember 2018 im Bestand befindlichen wesentlichen Währungen: scroll 31.12.2018 31.12.2017 Mio. € + 10% - 10 % + 10% -10 % Währungsrelation EUR/USD Sicherungsrücklage 1.329 -1.272 1.627 -1.303 Ergebnis nach Ertragsteuern -449 449 -365 193 EUR/GBP Sicherungsrücklage 960 -959 1.126 -1.124 Ergebnis nach Ertragsteuern -205 205 -73 75 EUR/CNY Sicherungsrücklage 729 -725 515 -491 Ergebnis nach Ertragsteuern -159 159 -58 62 EUR/CHF Sicherungsrücklage 312 -298 246 -232 Ergebnis nach Ertragsteuern 12 -12 16 -20 EUR/JPY Sicherungsrücklage 287 -285 271 -244 Ergebnis nach Ertragsteuern -18 18 -40 20 EUR/CAD Sicherungsrücklage 117 -113 121 -113 Ergebnis nach Ertragsteuern -30 30 -51 48 CZK/GBP Sicherungsrücklage 135 -135 91 -91 Ergebnis nach Ertragsteuern -1 1 0 0 EUR/AUD Sicherungsrücklage 97 -97 164 -164 Ergebnis nach Ertragsteuern -32 32 -36 37 EUR/SEK Sicherungsrücklage 94 -92 105 -100 Ergebnis nach Ertragsteuern -35 35 -22 18 EUR/PLN Sicherungsrücklage -54 54 0 0 Ergebnis nach Ertragsteuern -52 52 -60 60 EUR/CZK Sicherungsrücklage 65 -65 69 -69 Ergebnis nach Ertragsteuern -38 38 -20 20 EUR/TWD Sicherungsrücklage 77 -77 72 -72 Ergebnis nach Ertragsteuern -6 6 -10 10 EUR/BRL Sicherungsrücklage 8 -8 6 -6 Ergebnis nach Ertragsteuern -65 65 -20 20 EUR/HUF Sicherungsrücklage 0 0 0 0 Ergebnis nach Ertragsteuern -63 63 -54 54 GBP/USD Sicherungsrücklage 61 -61 63 -63 Ergebnis nach Ertragsteuern 1 -1 -2 2 4.2.2 Zinsrisiko Das Zinsrisiko für den Volkswagen Konzern (ohne Volkswagen Finanzdienstleistungen) resultiert aus Änderungen der Marktzinssätze, vor allem bei mittel- und langfristig variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Zur Sicherung werden teilweise im Rahmen von Fair-Value- beziehungsweise Cash-flow-Hedges und in Abhängigkeit der Marktlage Zinsswaps sowie kombinierte Zins-/Währungsswaps abgeschlossen. Die Refinanzierung konzerninterner Finanzierungen erfolgt überwiegend fristenkongruent. Abweichungen vom Konzernstandard erfolgen auf Basis zentraler Limitvorgaben und unterliegen einer laufenden Überwachung. Zinsrisiken im Sinne von IFRS 7 werden für diese Gesellschaften mittels Sensitivitätsanalyse ermittelt. Hierbei werden Effekte der risikovariablen Marktzinssätze auf das Finanzergebnis sowie das Eigenkapital, unter Berücksichtigung von Steuern, dargestellt. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 bps höher gewesen wäre, wäre das Eigenkapital um 131 Mio. € (Vorjahr: 88 Mio. €) niedriger ausgefallen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 bps niedriger gewesen wäre, wäre das Eigenkapital um 66 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) höher ausgefallen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 bps höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 24 Mio.€ höher (Vorjahr: 76 Mio.€ niedriger) ausgefallen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2018 um 100 bps niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 26 Mio.€ niedriger (Vorjahr: 64 Mio.€ höher) ausgefallen. 4.2.3 Rohstoffpreisrisiko Rohstoffrisiken für den Volkswagen Konzern (ohne Volkswagen Finanzdienstleistungen) resultieren im Wesentlichen aus Preisschwankungen sowie der Verfügbarkeit von Eisen- und Nichteisenmetallen, Edelmetallen, Rohstoffbedarfen im Zusammenhang mit der Digitalisierungs- und Elektrifizierungsstrategie des Konzerns sowie Kohle, CO2-Zertifikaten und Kautschuk. Zur Begrenzung von Rohstoffrisiken werden sowohl Warentermingeschäfte als auch Swaps abgeschlossen. Rohstoffpreisrisiken im Sinne von IFRS 7 werden mittels Sensitivitätsanalyse dargestellt. Diese zeigt den Effekt von Änderungen der Risikovariable Rohstoffpreise auf das Ergebnis nach Ertragsteuern. Wenn die Rohstoffpreise der gesicherten Nichteisenmetalle sowie der Kohle- und Kautschuk-Sicherungen zum 31. Dezember 2018 um 10% höher (niedriger) gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 197 Mio. € (Vorjahr: 101 Mio.€) höher (niedriger) ausgefallen. 4.2.4 Aktien- und Anleihekursrisiko Die aus der Überschussliquidität aufgelegten Spezialfonds sowie die zum Fair Value bewerteten Beteiligungen unterliegen insbesondere einem Aktien- und Anleihekursrisiko, welches sich aus der Schwankung von Börsenkursen, Börsenindizes und Marktzinssätzen ergeben kann. Die sich aus einer Variation der Marktzinssätze ergebenden Veränderungen der Anleihekurse werden, wie die Bewertung von Währungs- und sonstigen Zinsrisiken, aus den Spezialfonds sowie der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen in den Abschnitten 4.2.1 und 4.2.2 quantifiziert. Generell wird den Risiken aus Spezialfonds dadurch entgegengewirkt, dass in den Anlagerichtlinien bei der Anlage von Mitteln eine breite Streuung hinsichtlich der Produkte, Emittenten und der regionalen Märkte vorgeschrieben wird. Daneben werden bei entsprechender Marktlage Kurssicherungen durchgeführt. IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung von Marktrisiken Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf den Preis von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen hierbei insbesondere Börsenkurse oder Indizes sowie Zinsänderungen als Parameter von Anleihekursen infrage. Wenn zum 31. Dezember 2018 die Aktienkurse um 10% höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Steuern um 16 Mio.€ und das Eigenkapital um 4 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. € Eigenkapitalauswirkung) höher ausgefallen. Wenn zum 31. Dezember 2018 die Aktienkurse um 10% niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Steuern um 25 Mio.€ und das Eigenkapital um 4 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio.€ Eigenkapitalauswirkung) niedriger ausgefallen. 4.3 Marktpreisrisiko Volkswagen Finanzdienstleistungen Das Währungskursrisiko des Teilkonzerns Volkswagen Finanzdienstleistungen resultiert im Wesentlichen aus von der funktionalen Währung abweichenden Vermögenswerten sowie Refinanzierungen innerhalb der operativen Geschäftstätigkeit. Das Zinsrisiko ergibt sich aus fristeninkongruenten Refinanzierungen und aus unterschiedlichen Zinselastizitäten der einzelnen Aktiv- und Passivpositionen. Diese Risiken werden durch den Abschluss von Währungs- beziehungsweise Zinssicherungsgeschäften begrenzt. Im Rahmen der Zinssicherungsgeschäfte kommen Mikro- und Portfoliohedges zum Einsatz. Die in diese Sicherungsstrategie einbezogenen Teile der festverzinslichen Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten werden entgegen der ursprünglichen Folgebewertung (fortgeführte Anschaffungskosten) zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die dadurch resultierenden Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung werden durch die gegenläufigen Ergebniswirkungen der Zinssicherungsgeschäfte (Swaps) kompensiert. Zur Vermeidung von Währungsrisiken werden Währungssicherungskontrakte, bestehend aus Devisentermingeschäften und Zins-/Währungsswaps, eingesetzt. Alle Zahlungsströme in Fremdwährung werden abgesichert. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Value-at-Risk für das Zinsrisiko 122 Mio.€ (Vorjahr: 167 Mio.€) und für das Währungsrisiko 187 Mio.€ (Vorjahr: 165 Mio.€). Der gesamte Value-at-Risk für Zins- und Währungsrisiken des Teilkonzerns Volkswagen Finanzdienstleistungen betrug 214 Mio. € (Vorjahr: 167 Mio. €). 5. METHODEN ZUR ÜBERWACHUNG DER EFFEKTIVITÄT DER SICHERUNGSBEZIEHUNGEN Mit der Einführung von IFRS 9 wird die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen im Volkswagen Konzern im Wesentlichen prospektiv mit der Critical-Terms-Match-Methode durchgeführt. Die retrospektive Betrachtung der Sicherungswirksamkeit erfolgt mittels eines Tests auf Ineffektivitäten in Form der Dollar-Offset-Methode. Bei der Dollar-Offset-Methode werden die in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den in Geldeinheiten ausgedrückten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Hierzu werden die kumulierten Wertänderungen der designierten Spot-Komponente des Sicherungs- und des Grundgeschäfts gegenüberstellt. Bei Nichtvorliegen eines Critical-Terms-Match wird für die nicht designierten Komponenten analog vorgegangen. NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE In der nachfolgenden Übersicht wird das Restlaufzeitprofil der Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente, welche nach den Regeln des Hedge Accounting im Volkswagen Konzern abgebildet werden, sowie Derivate, welche außerhalb des Hedge Accounting abgebildet werden, dargestellt: NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE IN 2017 scroll RESTLAUFZEIT NOMINALVOLUMEN GESAMT Mio. € bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre 31.12.2017 Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente für Cash-flow-Hedges Zinsswaps 3.490 8.999 38 12.527 Devisenterminkontrakte 32.329 35.538 - 67.867 Devisenoptionskontrakte 8.128 11.435 - 19.563 Währungsswaps - - - - Zins-/Währungsswaps 387 165 - 551 Warenterminkontrakte - - - - Nominalvolumen übrige Derivate Zinsswaps 20.483 48.067 20.125 88.675 Zinsoptionskontrakte - - - - Devisenterminkontrakte 19.592 2.942 2 22.535 Übrige Devisenoptionskontrakte 10 - - 10 Währungsswaps 20.825 1.451 - 22.276 Zins-/Währungsswaps 3.350 6.025 293 9.667 Warenterminkontrakte 798 477 - 1.275 NOMINALVOLUMEN DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTE IN 2018 scroll RESTLAUFZEIT NOMINALVOLUMEN GESAMT Mio. € bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre 31.12.2018 Nominalvolumen der Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting Absicherung des Zinsrisikos Zinsswaps 11.136 43.360 6.590 61.086 Absicherung des Währungsrisikos Devisenterminkontrakte/Währungsswaps Devisenterminkontrakte/Währungsswaps CNY 6.857 2.555 - 9.412 Devisenterminkontrakte/Währungsswaps GBP 11.524 6.746 - 18.270 Devisenterminkontrakte/Währungsswaps USD 7.451 11.412 - 18.863 Devisenterminkontrakte/Währungsswaps übrige Währungen 16.905 9.866 - 26.770 Devisenoptionskontrakte Devisenoptionskontrakte USD 5.903 3.781 - 9.683 Devisenoptionskontrakte CNY 2.539 1.523 - 4.062 Devisenoptionskontrakte übrige Währungen 1.295 2.915 - 4.210 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Zins-/Währungsswaps 1.090 1.235 - 2.325 Nominalvolumen Sonstige Derivate Absicherung des Zinsrisikos Zinsswaps 20.303 26.293 19.762 66.358 Absicherung des Währungsrisikos Devisenterminkontrakte/Währungsswaps Devisenterminkontrakte/Währungsswaps USD 8.626 3.777 1 12.403 Devisenterminkontrakte/Währungsswaps übrige Währungen 15.732 1.804 0 17.537 Devisenoptionskontrakte Devisenoptionskontrakte 215 - - 215 Kombinierte Absicherung des Zins- und Währungsrisikos Zins-/Währungsswaps 5.930 5.594 926 12.450 Absicherung des Rohstoffpreisrisikos Warenterminkontrakte Aluminium 923 1.208 - 2.131 Warenterminkontrakte Kupfer 241 445 - 686 Warenterminkontrakte übrige 131 304 - 436 Sowohl durch Gegengeschäfte geschlossene Derivate als auch die Gegengeschäfte sind in dem jeweiligen Nominalvolumen berücksichtigt. Die Gegengeschäfte kompensieren Effekte aus den ursprünglichen Sicherungsgeschäften. Ohne die Berücksichtigung der Gegengeschäfte wäre das jeweilige Nominalvolumen deutlich niedriger. Zusätzlich zu den Derivaten, die zur Devisen-, Zins- und Preissicherung eingesetzt werden, bestanden am Bilanzstichtag Optionen und sonstige Derivate auf Eigenkapitalinstrumente mit einem Nominalvolumen von 3.762 Mio.€ (Vorjahr: 29 Mio.€), deren Restlaufzeit unter einem Jahr beträgt sowie Kreditausfallsicherungen im Rahmen von Fondsinvestitionen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 21 Mrd. €. Aufgrund einer Verringerung von Planzahlen wurden bestehende Cash-flow-Hedge Beziehungen mit einem Nominalvolumen von 53 Mio.€ (Vorjahr: 361 Mio.€) aufgelöst. Aus der Cash-flow-Hedge Rücklage wurden im Vorjahr 3 Mio.€ ergebnismindernd im Finanzergebnis erfasst. Darüber hinaus waren aufgrund interner Risikovorgaben Sicherungsbeziehungen aufzulösen. Die Realisierung der Grundgeschäfte der Cash-flow-Hedges wird korrespondierend zu den in der Tabelle ausgewiesenen Laufzeitbändern der Sicherungsgeschäfte erwartet. Im Rahmen von Cash-flow-Hedges hat der Volkswagen Konzern zur Absicherung des Zinsrisikos den durchschnittlichen Sicherungszins von 1,65 % erzielt. Darüber hinaus haben sich zur Absicherung des Währungsrisikos für die wesentlichen Währungspaare folgende Sicherungskurse ergeben: 1,19 EUR/USD; 0,86 EUR/GBP; 8,20 EUR/CNY. Marktwerte der Derivat-Volumina werden anhand der Marktdaten des Bilanzstichtags sowie geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Folgende Zinsstrukturen wurden der Ermittlung zugrunde gelegt: scroll in % EUR AUD CHF CNY GBP JPY Zins für sechs Monate -0,3061 1,9938 -0,5510 3,2700 0,9170 0,0868 Zins für ein Jahr -0,2631 1,9515 -0,5517 3,2174 0,9836 0,0087 Zins für fünf Jahre 0,1970 2,2188 -0,1390 3,6600 1,3050 0,0238 Zins für zehn Jahre 0,8150 2,5563 0,2950 4,1500 1,4365 0,1763 scroll in % PLN SEK USD Zins für sechs Monate 1,7892 -0,1043 2,7736 Zins für ein Jahr 1,7754 -0,0659 2,7653 Zins für fünf Jahre 2,1250 0,5080 2,5942 Zins für zehn Jahre 2,4810 1,1280 2,7330 35. Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement des Konzerns stellt sicher, dass die Ziele und Strategien im Interesse der Anteilseigner, seiner Mitarbeiter und der übrigen Stakeholder erreicht werden können. Insbesondere stehen die Erreichung der vom Kapitalmarkt geforderten Mindestverzinsung des investierten Vermögens im Konzernbereich Automobile und die Steigerung der Eigenkapitalrendite im Konzernbereich Finanzdienstleistungen im Fokus des Managements. Hierbei wird insgesamt ein möglichst hoher Wertzuwachs des Konzerns und seiner Teilbereiche angestrebt, der allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt. Um den Ressourceneinsatz im Konzernbereich Automobile so effizient wie möglich zu gestalten und dessen Erfolg zu messen, wird seit Jahren ein wertorientiertes Steuerungskonzept mit der absoluten Erfolgsgröße Wertbeitrag und der relativen Kennzahl Kapitalrendite (RoI) genutzt. Der Wertbeitrag entspricht der Differenz zwischen dem Operativen Ergebnis nach Steuern einerseits und den Kapitalkosten des investierten Vermögens andererseits. Die Kapitalkosten berechnen sich aus der Multiplikation des vom Kapitalmarkt geforderten Kapitalkostensatzes mit dem durchschnittlichen investierten Vermögen. Das investierte Vermögen ergibt sich aus den Vermögenspositionen der Bilanz, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen (Sachanlagen, Immaterielle Vermögenswerte, Vermietete Vermögenswerte, Vorräte und Forderungen) und der Verminderung dieser Positionen um das unverzinsliche Abzugskapital (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen). Das durchschnittliche investierte Vermögen wird aus dem Vermögensstand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres gebildet. Trotz der Belastungen aus den Sondereinflüssen im Operativen Ergebnis konnte im Berichtsjahr im Konzernbereich Automobile ein positiver Wertbeitrag in Höhe von 4.964 Mio.€ ausgewiesen werden, der aufgrund des verbesserten Operativen Ergebnisses und der nur leicht gestiegenen Kapitalkosten deutlich über dem Vorjahreswert liegt. Die Kapitalrendite zeigt die periodenbezogene Verzinsung des investierten Vermögens auf Basis des Operativen Ergebnisses nach Steuern. Übersteigt die Kapitalrendite den vom Markt geforderten Kapitalkostensatz, ergibt sich eine Wertsteigerung des investierten Vermögens beziehungsweise ein positiver Wertbeitrag. Im Konzern wird ein Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen von 9 % definiert, der einerseits für die Geschäftseinheiten, andererseits für die einzelnen Produkte und Produktlinien gilt. In der Strategie 2025 wird unser Anspruch verankert, nachhaltig eine Kapitalrendite von über 15 % zu erwirtschaften. Die Kapitalrendite dient somit in der operativen und strategischen Steuerung als konsistente Zielvorgabe und zur Messung der Zielerreichung für den Konzernbereich Automobile, die einzelnen Geschäftseinheiten sowie Projekte und Produkte. Für den Konzernbereich Automobile wurde im Berichtsjahr eine Kapitalrendite von 11,0 % erzielt, die über unserem Mindestverzinsungsanspruch von 9 % liegt und deutlich den aktuellen Kapitalkostensatz von 6,2 % übertrifft. Aufgrund der Besonderheiten des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen steht mit der Eigenkapitalrendite eine besondere Zielgröße im Mittelpunkt der Steuerung, die sich am eingesetzten Eigenkapital orientiert. Zur Ermittlung dieser Kennzahl wird das Ergebnis vor Steuern in Beziehung zum durchschnittlichen Eigenkapital gesetzt. Das durchschnittliche Eigenkapital wird aus dem Stand zu Beginn und zum Ende des Berichtsjahres ermittelt. Daneben besteht im Konzernbereich Finanzdienstleistungen das Ziel, die Eigenkapitalanforderungen der Bankenaufsicht zu erfüllen, Eigenkapital für das geplante Wachstum der nächsten Geschäftsjahre zu beschaffen sowie das externe Rating durch eine adäquate Eigenkapitalausstattung zu unterstützen. Um die bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben stets einzuhalten, ist bei der Volkswagen Bank ein in das interne Berichtswesen integriertes Planungsverfahren eingerichtet, durch das auf Basis der tatsächlichen und der erwarteten Geschäftsentwicklung laufend der Eigenkapitalbedarf ermittelt wird. Hierdurch wurde auch im Berichtsjahr sichergestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene einzelner, besonderer Eigenkapitalanforderungen unterliegender Gesellschaften immer eingehalten wurden. Die Kapitalrendite und der Wertbeitrag im Konzernbereich Automobile sowie die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote im Konzernbereich Finanzdienstleistungen sind in folgender Tabelle dargestellt: scroll Mio. € 2018 2017 Konzernbereich Automobile1 Operatives Ergebnis nach Steuern 11.438 11.756 Investiertes Vermögen (Durchschnitt) 104.424 97.021 Kapitalrendite (RoI) in % 11,0 12,1 Kapitalkostensatz in % 6,2 6,0 Kapitalkosten des investierten Vermögens 6.474 5.821 Wertbeitrag2 4.964 5.935 Konzernbereich Finanzdienstleistungen Ergebnis vor Steuern 2.782 2.502 Durchschnittliches Eigenkapital 27.982 25.626 Eigenkapitalrendite vor Steuern in % 9,9 9,8 Eigenkapitalquote in % 12,7 13,7 1 Inklusive der anteiligen Einbeziehung der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen und Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen; ohne Berücksichtigung der Ergebnis- und Vermögenseffekte aus der Kaufpreisallokation. 2 Der Wertbeitrag entspricht dem Economic Value Added (EVA(r)). EVA(r) ist ein eingetragenes Warenzeichen der Unternehmensberatungsgesellschaft Stern Stewart & Co. 36. Eventualverbindlichkeiten scroll Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften 511 423 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 138 60 Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 18 21 Sonstige Eventualverbindlichkeiten 8.607 7.909 9.274 8.413 Die nicht in die Konzernbilanz übernommenen Treuhandvermögen und -schulden der zu den südamerikanischen Tochtergesellschaften gehörenden Spar- und Treuhandgesellschaften betrugen 558 Mio. € (Vorjahr: 768 Mio.€). Bei Verbindlichkeiten aus Bürgschaften verpflichtet sich der Konzern zur Leistung von bestimmten Zahlungen, sofern die Garantienehmer ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten umfassen insbesondere mögliche Belastungen aus steuer- und zollrechtlichen Sachverhalten sowie Rechtsstreitigkeiten und Verfahren im Verhältnis zu Lieferanten, Händlern, Kunden, Arbeitnehmern und Anlegern. Die im Zusammenhang mit der Dieselthematik bestehenden Eventualverbindlichkeiten betragen dabei insgesamt 5,4 Mrd.€ (Vorjahr: 4,3 Mrd. €), wobei 3,4 Mrd.€ (Vorjahr: 3,4 Mrd. €) auf Anlegerklagen entfallen. Enthalten sind darüber hinaus bestimmte Umfänge von im Zusammenhang mit der Dieselthematik stehenden Sammel- und Strafverfahren/Ordnungswidrigkeiten, soweit sie bewertbar sind. Ein Teil dieser Verfahren befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, so dass bisher die Anspruchsgrundlagen teilweise durch die Kläger nicht spezifiziert wurden und/oder die Anzahl der Kläger beziehungsweise die geltend gemachten Beträge nicht hinreichend konkret feststehen. Diese Verfahren waren, soweit sie die Definition einer Eventualverbindlichkeit erfüllen, in der Regel mangels Bewertbarkeit nicht anzugeben. Auch das am 21. Januar 2019 eingeleitete Bußgeldverfahren gegen die Porsche AG nach §§ 30, 130 OWiG befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium, so dass für dieses Verfahren mangels Bewertbarkeit keine Eventualschuld erfasst wurde. Daneben sind in den sonstigen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 0,7 Mrd. € mögliche Belastungen aus Risiken enthalten, die aus Steuerverfahren der brasilianischen Finanzverwaltung gegen MAN Latin America resultieren. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) hat gemeinsam mit der Firma Takata am 5. Mai 2016 eine weitere Ausweitung des Rückrufs für diverse Modelle unterschiedlicher Hersteller, in denen bestimmte Airbags der Firma Takata verbaut wurden, verkündet. Daneben wurden auch Rückrufe in einzelnen Ländern von den lokalen Behörden angeordnet. Von den Rückrufen sind auch Modelle des Volkswagen Konzerns betroffen. Hierfür wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Ausweitungen kommen könnte, die auch Modelle des Volkswagen Konzerns betreffen werden. Weitere Angaben gemäß IAS 37.86 können für den Sachverhalt derzeit aufgrund der noch andauernden technischen Untersuchungen und behördlichen Abstimmungen nicht angegeben werden. Weitergehende Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik beziehungsweise den Ermittlungen der Europäischen Kommission werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Weitere Informationen finden sich in der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". 37. Rechtsstreitigkeiten Die Volkswagen AG und die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar Anteile hält, sind national und international im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit an einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren beteiligt. Solche Rechtsstreitigkeiten und Verfahren treten unter anderem im Verhältnis zu Arbeitnehmern, Händlern, Investoren, Kunden oder Lieferanten beziehungsweise mit zuständigen Behörden auf. Für die daran beteiligten Gesellschaften können sich hieraus Zahlungs- oder andere Verpflichtungen ergeben. Insbesondere können hohe Schadensersatz- oder Strafschadensersatzzahlungen zu leisten sein und kostenintensive Maßnahmen erforderlich werden. Dabei ist es häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, die objektiv drohenden Auswirkungen konkret zu beziffern. Darüber hinaus können sich Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von regulatorischen Anforderungen ergeben. Dies gilt insbesondere im Falle von regulatorischen Wertungsspielräumen, bei denen es zu abweichenden Auslegungen durch Volkswagen und die jeweils zuständigen Behörden kommen kann. Des Weiteren können sich aus kriminellen Handlungen Einzelner, die selbst das beste Compliance-Managementsystem niemals vollständig ausschließen kann, Rechtsrisiken ergeben. Soweit überschaubar und wirtschaftlich sinnvoll, wurden zur Absicherung dieser Risiken in angemessenem Umfang Versicherungen abgeschlossen. Für die erkenn- und bewertbaren Risiken wurden auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands angemessen erscheinende Rückstellungen gebildet beziehungsweise Angaben zu Eventualverbindlichkeiten gemacht. Da einige Risiken nicht oder nur begrenzt einschätzbar sind, ist nicht auszuschließen, dass gleichwohl Schäden eintreten können, die durch die versicherten beziehungsweise zurückgestellten Beträge nicht gedeckt sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung zu den Rechtsrisiken aus der Dieselthematik. Dieselthematik In den USA erzielten Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen Vergleichsvereinbarungen (unter anderem diverse Consent Decrees) mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ), der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde (US Environmental Protection Agency, EPA), dem US-Bundesstaat Kalifornien, dessen Umweltschutzbehörde, dem California Air Resources Board (CARB), und dessen Attorney General sowie mit der US-Federal Trade Commission und, durch ein sogenanntes Steuerungskomitee (Plaintiffs' Steering Committee) in einer im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" vertretenen Privatklägern. Mit diesen Vergleichsvereinbarungen wurden bestimmte zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit betroffenen Dieselfahrzeugen in den USA beigelegt. Im Zusammenhang mit der Dieselthematik hat die Volkswagen AG ebenfalls Vereinbarungen abgeschlossen, um strafrechtliche Ansprüche nach US-amerikanischem Bundesrecht und bestimmte zivilrechtliche Strafen und Ansprüche beizulegen. Im Rahmen des abgeschlossenen Plea Agreement stimmte die Volkswagen AG einem Schuldanerkenntnis im Hinblick auf drei nach US-amerikanischem Bundesrecht strafbare Handlungen zu, darunter Verschwörung zur Begehung von Betrug, Behinderung der Justiz und Verwendung von Falschaussagen zur Einfuhr von Fahrzeugen in die USA, und wurde zu einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt. Eine Beschreibung der Dieselthematik finden Sie ab Seite 92. Mögliche Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Volkswagen können sich im Zusammenhang mit der Dieselthematik im Wesentlichen in den folgenden Rechtsgebieten ergeben: 1. Abstimmung mit Behörden zu technischen Maßnahmen weltweit Der Volkswagen Konzern stellt weltweit für nahezu alle Dieselfahrzeuge mit Motoren vom Typ EA 189, in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Behörden, technische Maßnahmen zur Umrüstung zur Verfügung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für sämtliche Cluster (Fahrzeuggruppen) innerhalb seiner Zuständigkeit festgestellt, dass mit der Umsetzung der technischen Maßnahmen keine nachteiligen Veränderungen hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen, der Motorleistung, des maximalen Drehmoments und der Geräuschemissionen verbunden sind. Über viele Monate hat die AUDI AG mit Hochdruck alle relevanten Dieselkonzepte auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenziale untersucht. Die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen sind in verschiedenen Rückrufbescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die AUDI AG geht gegenwärtig von insgesamt überschaubaren Kosten für das seit Juli 2017 laufende überwiegend softwarebasierte Nachrüstprogramm inklusive des auf Rückrufen basierenden Umfangs aus und hat eine entsprechende bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Die von der AUDI AG eingereichten Maßnahmen werden vom KBA geprüft und können den Kunden erst nach entsprechender Freigabe durch das KBA zur Verfügung gestellt werden. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-TDI-Motor der Emissionsnorm Euro 6 als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf angeordnet; gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung einiger Audi Fahrzeugmodelle. In den USA erteilten die EPA und die CARB im Geschäftsjahr 2018 die noch ausstehenden behördlichen Genehmigungen der technischen Lösungen für die betroffenen Fahrzeuge mit 2.0 l TDI-Motor und des Typs V6 mit 3.0 l TDI-Motor. Im Fall der 2.0 l Dieselfahrzeuge der zweiten Generation mit Schaltgetriebe zog die Volkswagen Group of America, Inc. den genehmigten Vorschlag zur emissionsbezogenen Anpassung zurück, wobei Eigentümer das Recht erhielten, sich für einen Rückkauf und Leasingnehmer sich für eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses zu entscheiden. Nach Gesprächen mit dem DOJ, der EPA und der CARB vereinbarten die Parteien am 31. Oktober 2018 eine klarstellende Abänderung des ersten und des zweiten Partial Consent Decree dahingehend, dass es Volkswagen zur Behebung bestimmter technischer Probleme erlaubt ist, genehmigte abgasrelevante Modifikationen (Approved Emissions Modifications, AEM) im Wege einer AEM-Korrektur vorzunehmen. 2. Straf- und Verwaltungsverfahren weltweit (exklusive USA/Kanada) In einigen Ländern sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren/Ordnungswidrigkeitenverfahren und/oder Verwaltungsverfahren (so zum Beispiel durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland) eröffnet worden. Der Kernsachverhalt der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird von den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und München ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt Ermittlungen wegen unter anderem Betrugs gegen circa 40 (auch ehemalige) Mitarbeiter und ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Die Ermittlungen dauern noch an. Den Beschuldigten und der Volkswagen AG wurde Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt. Das gegen die Volkswagen AG in diesem Zusammenhang seit April 2016 geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist mit dem am 13. Juni 2018 durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Volkswagen AG erlassenen Bußgeldbescheid beendet worden. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich auf den Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 und auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio.€ sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Mio.€ zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Volkswagen AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand des Bußgeldbescheids ist, nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein weiteres Verfahren gegen drei (auch ehemalige) Vorstandsmitglieder wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation im Hinblick auf kapitalmarktrechtliche Informationspflichten im Zusammenhang mit der Dieselthematik. In diesem Kontext führt die Staatsanwaltschaft gegen die Volkswagen AG seit dem 30. Juli 2018 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 30 OWiG. Die Volkswagen AG hat seitdem wiederholt Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft erhalten. Die Ermittlungen dauern noch an. Die Staatsanwaltschaft München II führt ein Ermittlungsverfahren gegen 24 Personen, darunter auch gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG (zugleich ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen AG) und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG. Die Ermittlungen dauern noch an. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Das gegen die AUDI AG in diesem Zusammenhang geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde durch Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München II vom 16. Oktober 2018 beendet. Der Bußgeldbescheid knüpft an eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit Abgas Service/Zulassung Aggregate an. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 800 Mio.€ vor, die sich aus einer Ahndung in Höhe von 5 Mio.€ sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 795 Mio.€ zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die AUDI AG beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die AUDI AG ist daher in Europa im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt, der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, nicht mehr zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts des Betrugs und der unzulässigen Werbung sowie ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gemäß § 30 OWiG eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt, dass die gerichtliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe aus Straf- und Verwaltungsverfahren am Ende Geldbußen für das Unternehmen resultieren, unterliegt zum aktuellen Zeitpunkt Einschätzungsrisiken. In der Mehrheit der Verfahren schätzt Volkswagen die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung mit nicht über 50 % ein. Für diese Fälle wurden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar sind und die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung nicht niedriger als 10 % eingeschätzt wurde. In geringem Umfang waren Rückstellungen zu bilden. 3. Produktbezogene Klagen weltweit (exklusive USA/Kanada) In betroffenen Märkten besteht grundsätzlich die Möglichkeit von zivilrechtlichen Klagen von Kunden oder die Geltendmachung von Regressansprüchen von Importeuren und Händlern gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns. Dabei gibt es neben der Möglichkeit individueller Klagen in verschiedenen Jurisdiktionen auch unterschiedliche Instrumente an Sammelverfahren, das heißt der kollektiven oder stellvertretenden Geltendmachung von Individualansprüchen. Des Weiteren besteht in einigen Märkten die Möglichkeit, dass Verbraucher- und/oder Umweltverbände vermeintliche Unterlassungs-, Feststellungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Sammelverfahren von Kunden sowie Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden sind gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in verschiedenen Ländern wie beispielsweise Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Chile, China, Deutschland, Großbritannien, Israel, Italien, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Südafrika, Südkorea, Taiwan und der Tschechischen Republik anhängig. Mit ihnen werden unter anderem behauptete Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Insbesondere sind in den vorgenannten Ländern die nachfolgenden Verfahren anhängig: In Australien sind derzeit verschiedene Sammelklagen mit Opt-Out-Mechanismus, eine Einzelklage und zwei Zivilklagen der Australian Competition and Consumer Commission gegen die Volkswagen AG und weitere Konzerngesellschaften, einschließlich der australischen Tochtergesellschaften, anhängig. Diese Verfahren sind miteinander verbunden worden. Aufgrund des Opt-Out-Mechanismus sind potenziell alle Fahrzeuge des Motortyps EA 189 automatisch durch die Sammelklagen erfasst, es sei denn, es wird aktiv der Austritt aus der Sammelklage erklärt. Insgesamt sind circa 100 Tsd. Fahrzeuge des Motortyps EA 189 im australischen Markt betroffen. Im März 2018 fand eine erste mehrwöchige Gerichtsverhandlung zu technischen Fragen statt, weitere Fragen sollen im September 2019 erörtert werden. In Belgien hat die belgische Verbraucherorganisation Test Aankoop VZW eine Sammelklage erhoben, für welche der Opt-Out Mechanismus für anwendbar erklärt wurde. Die Sammelklage erfasst Fahrzeuge, die nach dem 1. September 2014 von Verbrauchern im belgischen Markt erworben wurden. Die geltend gemachten Ansprüche stützen sich auf die vermeintliche Verletzung von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie auf vertragliche Pflichtverletzungen. Eine erste mündliche Verhandlung in der Sache steht noch aus. Das Gericht hat die gesetzlich vorgeschriebene Verhandlungsphase bis zum 8. Juli 2019 verlängert. In Brasilien sind zwei Sammelklagen anhängig. Davon bezieht sich eine auf rund 17 Tsd. Fahrzeuge. In diesem Verfahren existiert ein nicht rechtskräftiges Urteil, welches Volkswagen do Brasil zu einer Zahlung von 0,3 Mrd.€ nebst Zinsen verpflichtet. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. In der zweiten Sammelklage werden behauptete Ersatzansprüche aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Braunschweig gegen die Volkswagen AG eingereicht. Ziel der Klage ist, bestimmte Voraussetzungen von etwaigen Ansprüchen von Verbrauchern gegen die Volkswagen AG festzustellen, jedoch resultieren aus etwaigen Feststellungen des Gerichts keine konkreten Zahlungsverpflichtungen. Individuelle Ansprüche müssten im Anschluss in separaten Folgeprozessen durchgesetzt werden. Zudem wurden von der financialright GmbH verschiedene Klagen aus an sie abgetretenen Rechten von insgesamt rund 46 Tsd. Kunden aus Deutschland, Slowenien und der Schweiz gegen die Volkswagen AG vor mehreren deutschen Landgerichten erhoben. In England und Wales haben derzeit verschiedene Kanzleien Klagen bei Gericht eingereicht, die zu einem Sammelverfahren (Group Litigation) verbunden wurden. Bis zum Ablauf der Opt-In Frist am 19. Dezember 2018 haben sich circa 117 Tsd. Anspruchsteller der Group Litigation angeschlossen, wobei weitere rund 40 Tsd. Kläger dazukommen könnten, die derzeit nicht der Group Litigation unterfallen. Aufgrund des Opt-In-Mechanismus sind nicht alle Fahrzeuge des Motortyps EA 189 automatisch von der Group Litigation erfasst, sondern potenzielle Anspruchsteller müssen sich aktiv an der Group Litigation beteiligen. Eine gerichtliche Anhörung (Case Management Conference) soll im März 2019 stattfinden. Eine mündliche Verhandlung zur inhaltlichen Begründetheit der Ansprüche hat bislang nicht stattgefunden. In Italien sind zwei Sammelklagen von Verbraucherverbänden (Altroconsumo und Codacons) stellvertretend für italienische Kunden vor dem Regionalgericht Venedig anhängig. In diesen Verfahren werden Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen vermeintlichen Verstößen gegen italienisches Verbraucherschutzrecht geltend gemacht. In dem Codacons-Verfahren hat das Gericht am 18. Dezember 2018 die Sammelklage als unzulässig abgewiesen. Im Verfahren der Altroconsumo ist die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen abgelaufen; die eingegangenen Anmeldungen werden derzeit durch einen Sachverständigen ausgezählt. In den Niederlanden ist eine auf Feststellung gerichtete Sammelklage der Stichting Volkswagen Car Claim mit Opt-In-Mechanismus anhängig. Mögliche individuelle Ansprüche müssten im Anschluss in einem separaten Prozess durchgesetzt werden. In Österreich sind mehrere, von dem österreichischen Verein für Konsumentenschutz (VKI) beziehungsweise der Plattform Cobin Claims eingereichte Klagen anhängig. Mit diesen Klagen werden für rund 10 Tsd. Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, die dem VKI beziehungsweise der Plattform Cobin Claims zum Inkasso abgetreten wurden. In Portugal ist eine Sammelklage mit Opt-Out-Mechanismus durch eine portugiesische Verbraucherorganisation anhängig. Es sind circa 126 Tsd. betroffene Fahrzeuge im portugiesischen Markt. Klageziele sind die Rücknahme der Fahrzeuge sowie vermeintliche Schadensersatzansprüche. Für die meisten Sammelverfahren von Kunden und Klagen von Verbraucher- und/oder Umweltverbänden schätzt Volkswagen die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kläger auf nicht über 50 % ein. Für diese Verfahren werden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar und die Erfolgsaussichten nicht als unwahrscheinlich einzuschätzen sind. Aufgrund des frühen Stadiums der meisten dieser Verfahren lässt sich ein realistisches Belastungsrisiko in vielen Fällen noch nicht beziffern. In geringem Umfang sind Rückstellungen gebildet worden. Darüber hinaus sind Einzelklagen und ähnliche Verfahren gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in zahlreichen Ländern anhängig, die meist auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sind. In Deutschland sind dies rund 46 Tsd. Verfahren. Insgesamt sind in den anderen Ländern rund eintausend weitere Einzelklagen anhängig. In der weit überwiegenden Zahl der Einzelklageverfahren wird die Erfolgswahrscheinlichkeit der Kläger von Volkswagen auf nicht über 50% eingeschätzt. Für diese Klagen werden Eventualverbindlichkeiten angegeben, soweit sie bewertbar und die Erfolgsaussichten nicht als unwahrscheinlich einzuschätzen sind. Darüber hinaus wurden, basierend auf der aktuellen Bewertung, soweit erforderlich Rückstellungen gebildet. In welcher Größenordnung und mit welchen Erfolgsaussichten Kunden zukünftig über die bestehenden Klagen hinaus von der Möglichkeit einer Klageerhebung auch vor dem Hintergrund der Musterfeststellungsklage in Deutschland Gebrauch machen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. 4. Anlegerklagen weltweit (exklusive USA/Kanada) Anleger aus Deutschland und dem Ausland haben gegen die Volkswagen AG, teilweise zusammen mit der Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) als Gesamtschuldner, Schadensersatzklagen wegen behaupteter Kursverluste in Folge angeblichen Fehlverhaltens bei der Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit der Dieselthematik erhoben. Die überwiegende Mehrheit dieser Anlegerklagen ist derzeit beim Landgericht Braunschweig anhängig. Am 5.August 2016 beschloss das Landgericht Braunschweig die Vorlage von gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen mit Relevanz für die am Landgericht Braunschweig anhängigen Anlegerklagen an das Oberlandesgericht Braunschweig zum Erlass von Musterentscheiden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Auf diese Weise soll in einem Verfahren eine für diese Klagen bindende Entscheidung hinsichtlich aller gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen durch das Oberlandesgericht Braunschweig getroffen werden (Musterverfahren). Alle beim Landgericht Braunschweig erhobenen Klagen werden bis zur Entscheidung über die vorgelegten Fragen ausgesetzt, sofern sie nicht aus Gründen abgewiesen werden können, die unabhängig von den in dem Musterverfahren zu entscheidenden Fragen sind. Die Entscheidung über die gemeinsamen Sachverhalts- und Rechtsfragen in dem Musterverfahren sind für alle anhängigen Klagen verbindlich, die entsprechend ausgesetzt wurden. Die mündliche Verhandlung im Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hat am 10. September 2018 begonnen und wurde in weiteren Terminen fortgesetzt. Der Senat hat dabei entlang der Feststellungsziele Hinweise zu seiner vorläufigen Einschätzung erteilt. Die mündliche Verhandlung soll im Jahr 2019 fortgesetzt werden. Am Landgericht Stuttgart sind weitere Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG, teilweise zusammen mit der Porsche SE als Gesamtschuldner, erhoben worden. Am 6. Dezember 2017 hat das Landgericht Stuttgart einen Vorlagebeschluss zum Oberlandesgericht Stuttgart zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit erlassen. Am Oberlandesgericht Stuttgart ist wegen der Dieselthematik ferner ein Musterverfahren gegen die Porsche SE anhängig; nach derzeitigem Verfahrensstand ist die Volkswagen AG auch in diesem Verfahren Musterbeklagte. Weitere Anlegerklagen sind bei verschiedenen Gerichten in Deutschland und den Niederlanden eingereicht worden. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Insgesamt sind gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik weltweit (exklusive USA/Kanada) derzeit Anlegerklagen, gerichtliche Mahn- und Güteanträge sowie Anspruchsanmeldungen nach dem KapMuG mit geltend gemachten Ansprüchen in Höhe von circa 9,6 Mrd.€ rechtshängig. Die Volkswagen AG ist unverändert der Auffassung, ihre kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben, so dass für diese Anlegerklagen keine Rückstellungen gebildet wurden. Soweit die Erfolgsaussichten nicht niedriger als 10 % eingeschätzt wurden, wurden Eventualverbindlichkeiten angegeben. 5. Verfahren in den USA/Kanada Nach den Veröffentlichungen der "Notices of Violation" durch die EPA sind die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns Gegenstand von eingehenden Untersuchungen, laufenden Ermittlungen (zivil- und strafrechtlich) und Zivilprozessen. Die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns haben Vorladungen und Anfragen seitens staatlicher Attorneys General und anderer Regierungsbehörden erhalten. In Bezug auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge werden an verschiedenen Stellen in den USA/Kanada Rechtsstreitigkeiten gegen die Volkswagen AG und weitere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns geführt. In diesem Zusammenhang laufen Untersuchungen seitens verschiedener US-amerikanischer und kanadischer Regulierungs- und Regierungsbehörden, insbesondere in Bezug auf den Wertpapier-, Finanzierungs- und Steuerbereich. Darüber hinaus sind bei verschiedenen Gerichten, darunter einzelstaatliche und Provinzgerichte, in den USA und in Kanada einige vermeintliche Sammelklagen seitens Kunden, Investoren, Vertriebsmitarbeitern und Händlern sowie Einzelklagen seitens Kunden und Klagen seitens Behörden von Bundesstaaten, Provinzen und Kommunen eingereicht worden. Eine Vielzahl dieser vermeintlichen Sammelklagen ist bei US-Bundesgerichten eingereicht und zur vorprozessualen Koordination in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen "Multidistrict Litigation" zusammengeführt worden. In den USA hat Volkswagen separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von 49 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia und Puerto Rico erzielt, mit denen bestehende oder mögliche Ansprüche aus verbraucherschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf Fahrzeuge in den USA mit Motoren des Typs 2.0 l TDI und 3.0 l TDI beigelegt werden. Verbraucherschutzrechtliche Klagen des Bundesstaates New Mexico sind weiterhin anhängig. Volkswagen hat überdies separate Vereinbarungen mit den Attorneys General von dreizehn US-Bundesstaaten (Connecticut, Delaware, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, Vermont und Washington) zur Beilegung von bestehenden oder möglichen künftigen Ansprüchen auf zivilrechtliche Strafzahlungen und Unterlassung wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts erzielt. Vor einzel- und bundesstaatlichen Gerichten führen die Attorneys General von acht anderen US-Bundesstaaten (Alabama, Illinois, Montana, New Hampshire, New Mexico, Ohio, Tennessee und Texas) sowie einige Kommunen Klagen gegen die Volkswagen AG, Volkswagen Group of America, Inc. und bestimmte verbundene Unternehmen wegen angeblicher Verletzungen des Umweltrechts. Die umweltrechtlichen Klagen von acht Bundesstaaten - Alabama, Illinois, Missouri, Minnesota, Ohio, Tennessee, Texas und Wyoming - sowie von Hillsborough County (Florida), Salt Lake County (Utah) und zwei Landkreisen in Texas wurden wegen Vorrangigkeit des Bundesrechts von Prozess- oder Berufungsgerichten ganz oder teilweise abgewiesen. Gegen die Klageabweisung haben Alabama, Illinois, Ohio, Tennessee, Hillsborough County und Salt Lake County Berufung eingelegt oder können dies noch tun. Die U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC" - US-Börsenaufsicht) hat von Volkswagen Auskunft wegen möglicher Verletzungen von Wertpapiergesetzen bei der Begebung von Anleihen und Asset-Backed-Securities verlangt. Die Verletzungen sollen daraus resultieren, dass die Nichteinhaltung von US-amerikanischen Emissionsvorschriften durch bestimmte Volkswagen Dieselfahrzeuge nicht offengelegt wurde. Im Januar 2017 teilte die SEC Volkswagen mit, dass sie ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe; dieses Ermittlungsverfahren dauert noch an. Im weiteren Verlauf teilte der Stab der SEC Volkswagen mit, dass das Ermittlungsverfahren in ein Sanktionsverfahren der SEC gegen Volkswagen münden könne. Gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 48 Mio. USD einigten sich die Volkswagen AG und eine mutmaßliche Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG am 28. August 2018 auf eine Regelung der Ansprüche wegen vermeintlicher Kursverluste, die angeblich auf die in den "Notices of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge zurückzuführen seien. Im November 2018 genehmigte das Gericht den Vergleichsvorschlag vorläufig. Im April 2018 genehmigten die Gerichte in Ontario und Quebec eine Grundsatzvereinbarung über einen vorgeschlagenen Vergleich mit Verbrauchern in Kanada in Zusammenhang mit 3.0 l Dieselfahrzeugen, die Volkswagen am 21. Dezember 2017 bekanntgegeben hatte. Des Weiteren führt die Umweltbehörde auf Bundesebene in Kanada eine Untersuchung wegen strafrechtlicher Sanktionen in Bezug auf 2.0 l und 3.0 l Dieselfahrzeuge, und die Umweltbehörde der Provinz Ontario hat im Hinblick auf 2.0 l Dieselfahrzeuge Klage auf Verhängung quasi-strafrechtlicher Sanktionen erhoben. Darüber hinaus ist in Quebec eine umweltrechtliche Sammelklage im Namen der Einwohner von Quebec anhängig. Die Klage wurde allein im Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein Anspruch auf Strafschadensersatz bestehe. Gegen diese Entscheidung hat Volkswagen die Zulassung von Rechtsmittel beantragt. Anhängig in Kanada sind darüber hinaus Sammelklagen und Klagen, denen sich eine Vielzahl von Klägern anschließen können, wobei es insbesondere um verbraucherschutz- und wertpapierrechtliche Ansprüche geht, bei denen unter anderem Schadensersatz begehrt wird. Soweit ein Sachverhalt vorstehend nicht gesondert beschrieben wird, ist eine Bewertung, im derzeitigen Verfahrensstand noch nicht möglich beziehungsweise wird gemäß IAS 37.92 nicht dargestellt, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. 6. Weitere Verfahren Mit Beschluss vom 8. November 2017 hat das Oberlandesgericht Celle auf Antrag dreier US-Fonds die Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG angeordnet. Der Sonderprüfer soll prüfen, ob die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik seit dem 22. Juni 2006 ihre Pflichten verletzt haben und der Volkswagen AG hieraus ein Schaden entstanden ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist formal rechtskräftig. Die Volkswagen AG hat gegen diese Entscheidung jedoch wegen der Verletzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Es ist derzeit nicht absehbar, wann das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheiden wird. Der vom Oberlandesgericht Celle eingesetzte Sonderprüfer hat nach der formal rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts mitgeteilt, dass er aus Altersgründen für die Durchführung der Sonderprüfung nicht zur Verfügung stehe. Die US-Fonds haben daraufhin bei dem Landgericht Hannover beantragt, einen anderen Sonderprüfer einzusetzen. Die Volkswagen AG ist der Auffassung, dass ein solcher Austausch des gerichtlich bestellten Sonderprüfers unzulässig ist, und hat beantragt, den Antrag auf Austausch des Sonderprüfers zurückzuweisen. Mit einer Entscheidung durch das Landgericht Hannover wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet. Daneben wurde beim Landgericht Hannover ein zweiter Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei der Volkswagen AG gestellt, der ebenfalls auf die Prüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Dieselthematik gerichtet ist. Dieses Verfahren ruht bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im ersten Sonderprüfungsverfahren. 7. Bewertung der Risiken aus der Dieselthematik Zur Absicherung der derzeit bekannten Rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik enthalten die Rückstellungen für Prozess- und Rechtsrisiken zum 31. Dezember 2018 auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstands und aktueller Einschätzungen einen Betrag in Höhe von rund 2,4 Mrd.€. Soweit bereits hinreichend bewertbar, wurden im Zusammenhang mit der Dieselthematik insgesamt Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 5,4 Mrd. € (Vorjahr: 4,3 Mrd.€) im Anhang angegeben, auf die Anlegerverfahren in Deutschland entfallen davon rund 3,4 Mrd.€ (Vorjahr: 3,4 Mrd.€). Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsaufklärung sowie der Vielschichtigkeit der einzelnen Einflussfaktoren und der noch andauernden Abstimmungen mit den Behörden, unterliegen die im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildeten Rückstellungen sowie die angegebenen Eventualverbindlichkeiten und die weiteren latenten Rechtsrisiken zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Sollten sich diese Rechts- beziehungsweise Einschätzungsrisiken verwirklichen, kann dies zu weiteren erheblichen finanziellen Belastungen führen. Weitergehende Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Dieselthematik werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Weitere wesentliche Rechtsstreitigkeiten Die ARFB Anlegerschutz UG (haftungsbeschränkt) hat im Jahr 2011 eine Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE wegen vermeintlicher Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Erwerb von Stammaktien der Volkswagen AG durch die Porsche SE im Jahr 2008 erhoben. Eingeklagt waren zuletzt, aus angeblich abgetretenem Recht, circa 2,26 Mrd.€ nebst Zinsen. Im April 2016 hatte das Landgericht Hannover eine Vielzahl von Feststellungszielen formuliert, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz entscheiden wird. Der Senat hat bereits in der ersten mündlichen Verhandlung am 12. Oktober 2017 erkennen lassen, dass er Ansprüche gegen die Volkswagen AG sowohl mangels substantiierten Vortrags als auch aus Rechtsgründen derzeit als nicht begründet ansieht. Die Volkswagen AG sieht sich durch die Ausführungen des Senats in der Einschätzung bestätigt, dass die geltend gemachten Ansprüche jeglicher Grundlage entbehren. Aus demselben Sachverhalt hatten seinerzeit (2010/2011) auch andere Investoren Ansprüche von insgesamt circa 4,6 Mrd.€ unter anderem gegen die Volkswagen AG behauptet und Güteverfahren eingeleitet. Die Volkswagen AG hat den Beitritt zu den Güteverfahren stets abgelehnt; diese Ansprüche wurden seitdem nicht weiter verfolgt. Die Hauptversammlung der MAN SE hat im Juni 2013 dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAN SE und der TRATON SE (zu dieser Zeit Truck & Bus GmbH), einer Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, zugestimmt. Im Juli 2013 ist ein Spruchverfahren eingeleitet worden, in dem die Angemessenheit der im Vertrag geregelten Barabfindung gemäß § 305 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG überprüft wurde. Mit Beschluss vom 26. Juni 2018 (ergänzt und korrigiert durch Beschluss vom 30. Juli 2018 und 17. Dezember 2018) hat das Oberlandesgericht München rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch gemäß § 304 AktG auf 5,47€ brutto (abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie anzuheben ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29€ je Aktie wurde bestätigt. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig und am 6. August 2018 und am 10. Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. In Brasilien leitete die brasilianische Finanzverwaltung ein Steuerverfahren gegen MAN Latin America ein, in dem es um die Bewertung steuerlicher Auswirkungen der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur für MAN Latin America geht. Im Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein zweitinstanzliches, für MAN Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Urteil hat MAN Latin America vor dem regulären Gericht in 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der gegebenenfalls nach brasilianischem Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet. Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet. Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 0,7 Mrd.€ für den beklagten Gesamtzeitraum ab 2009 ergeben, das im Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten angegeben wurde. Die Europäische Kommission führte im Jahr 2011 Durchsuchungen bei europäischen Lkw-Herstellern wegen des Verdachts eines unzulässigen Informationsaustauschs im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 durch und übermittelte im November 2014 in diesem Zusammenhang MAN, Scania und den übrigen betroffenen Lkw-Herstellern die sogenannten Beschwerdepunkte. Mit ihrer Vergleichsentscheidung im Juli 2016 verhängte die Europäische Kommission gegen fünf europäische Lkw-Hersteller Geldbußen. Da MAN die Europäische Kommission als Kronzeuge über die Unregelmäßigkeiten informiert hatte, wurde MAN die Geldbuße vollständig erlassen. Im September 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Scania eine Geldbuße von 0,88 Mrd.€. Scania hat dagegen Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingelegt und wird sich umfassend verteidigen. Scania bildete bereits im Jahr 2016 eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mrd.€. Darüber hinaus sind Kartellschadensersatzklagen von Kunden eingegangen. Wie in jedem Kartellverfahren können weitere Schadensersatzklagen folgen. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten angegeben, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Im Rahmen der in der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission am 18. September 2018 ein formelles Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet. Die Untersuchungen dauern seit geraumer Zeit an. Wie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission den Untersuchungsgegenstand nunmehr auf den Bereich Emissionen begrenzt. Die Verfahrenseinleitung ist ein üblicher und rein prozessualer Verfahrensschritt, der von Volkswagen erwartet wurde. Der Volkswagen Konzern und die betreffenden Konzernmarken kooperieren vollumfänglich mit der Europäischen Kommission und werden die Kooperation auch weiterhin fortsetzen. Darüber hinaus hat die italienische Wettbewerbsbehörde ein Verfahren wegen möglicher wettbewerbswidriger Absprachen (vermeintlicher Austausch von wettbewerblich sensitiven Informationen) gegen mehrere herstellereigene Automobilfinanzierungsgesellschaften, darunter die Volkswagen Bank GmbH, eingeleitet. Das Verfahren wurde später auf die jeweiligen Muttergesellschaften ausgeweitet, darunter die Volkswagen AG. Im Oktober 2018 haben die Volkswagen Bank GmbH und die Volkswagen AG Beschwerdepunkte erhalten, welche die Erkenntnisse der Behörde zusammenfassen und den vermeintlichen Verstoß beschreiben. Die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH haben im November 2018 ihre jeweilige Erwiderung an die italienische Wettbewerbsbehörde übermittelt. Im Januar 2019 verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde eine Geldbuße in Höhe von 163 Mio.€ gegen die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH. Es wurden bei der Volkswagen Bank GmbH Rückstellungen gebildet. Die Volkswagen AG und die Volkswagen Bank GmbH beabsichtigen, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Auch in diesem Verfahren sind Schadensersatzklagen möglich. Im Jahr 2017 reichten Kläger in verschiedenen US-Gerichtsbarkeiten im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge zahlreiche Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen AG und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein; inzwischen sind die Verfahren in zwei konsolidierten Sammelklagen in der "Multidistrict Litigation" im US-Bundesstaat Kalifornien anhängig. In den Klagen wird behauptet, dass sich die Beklagten seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen die US-amerikanischen Kartell- und Verbraucher-Schutzgesetze verstoßen hätten. Mit ähnlicher Begründung reichten Kläger in Kanada im Namen mutmaßlicher Käuferklassen deutscher Luxusfahrzeuge Klagen gegen mehrere Automobilhersteller einschließlich der Volkswagen Canada Inc., Audi Canada Inc. und weiterer Unternehmen des Volkswagen Konzerns ein. Es wurden weder Rückstellungen noch Eventualverbindlichkeiten angegeben, da eine Bewertung der Verfahren aufgrund des frühen Stadiums derzeit noch nicht möglich ist. Darüber hinaus haben wenige nationale und internationale Behörden kartellrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Volkswagen arbeitet mit den zuständigen Behörden in diesen Untersuchungen eng zusammen; eine Bewertung der zugrunde liegenden Sachverhalte ist aufgrund des frühen Stadiums noch nicht möglich. Bei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar 2018 durch das KBA genehmigt und in der Neuproduktion sowie auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30 Tsd.) Neufahrzeuge angewandt wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests (Prüfungen der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge mit der Typgenehmigung) durch, um zu prüfen, ob die circa 200 Tsd. bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom 1. März 2018 aufgenommen hat. Im Anschluss an weitere Prüfungen im August 2018 erfolgte auf Vorschlag der Volkswagen AG und in Übereinstimmung mit diesem Bescheid auch bei den T6-Gebrauchtfahrzeugen eine Softwaremaßnahme zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem genehmigten Fahrzeugtyp. Seit November 2016 hat Volkswagen Informationsanforderungen seitens der EPA und der CARB in Bezug auf Automatikgetriebe in bestimmten Fahrzeugen mit Benzinmotor beantwortet. Des Weiteren sind die gegen die AUDI AG und bestimmte verbundene Unternehmen eingereichten vermeintlichen Sammelklagen an die im US-Bundesstaat Kalifornien anhängige "Multidistrict Litigation" übertragen und konsolidiert worden. In den Klagen wird den Beklagten vorgeworfen, die vermeintliche Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen der Marke Audi verschleiert zu haben. Im Northern District von Kalifornien, und an zwei Bezirksgerichten in Kanada sind weitere Klagen anhängig, in denen ähnliche Ansprüche behauptet werden. Im Sommer 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District von New York im Namen einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG sowie drei ehemalige und ein amtierendes Vorstandsmitglied ein. Am 13. Juli 2018 reichten die Kläger eine geänderte Klage ein; die Beklagten haben die Abweisung dieser Klage beantragt. Die Kläger machen behauptete wertpapierrechtliche Ansprüche geltend und stützen diese auf vermeintliche wesentliche falsche und unvollständige Angaben, die die Beklagten bei der Darstellung der Compliance-Maßnahmen der Volkswagen AG - insbesondere im wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bereich - und im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die Volkswagen AG im Northern District von Kalifornien gemacht haben sollen. Nach Ansicht der Beklagten haben die geltend gemachten Ansprüche keine Grundlage. Für mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen gegenüber Verbrauchern waren im Bereich der Volkswagen Bank GmbH sowie der Volkswagen Leasing GmbH Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus sind weltweit, insbesondere in den USA verschiedene Verfahren anhängig, in denen Kunden vermeintliche Ansprüche einzeln oder im Wege von Sammelklagen geltend machen. Diese Ansprüche werden regelmäßig mit behaupteten Mängeln an Fahrzeugen - einschließlich der dem Volkswagen Konzern zugelieferten Fahrzeugteile (beispielsweise im Fall Takata) - begründet. Risiken können sich auch aus Patentverletzungsverfahren, insbesondere in Deutschland und den USA, ergeben. Diese Verfahren haben zum Beispiel Patente im Bereich der Halbleitertechnologie in Fahrzeugen zum Gegenstand; geltend gemacht werden vermeintliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Weitergehende Angaben zu den Schätzungen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten werden gemäß IAS 37.92 nicht gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. 38. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll Mio. € FÄLLIG 2018 FÄLLIG 2019 - 2022 FÄLLIG ab 2023 GESAMT 31.12.2017 Bestellobligo für Sachanlagen 7.347 1.394 - 8.740 Immaterielle Vermögenswerte 946 479 - 1.425 Investment Property 41 - - 41 Verpflichtungen aus zugesagten Darlehensvergaben an nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 186 21 - 207 unwiderruflichen Kreditzusagen an Kunden1 2.655 0 44 2.699 langfristigen Miet- und Leasingverträgen 1.026 2.389 2.133 5.548 Übrige finanzielle Verpflichtungen 2.476 1.469 929 4.874 1 Das Vorjahr wurde angepasst. scroll Mio. € FÄLLIG 2019 FÄLLIG 2020 - 2023 FÄLLIG ab 2024 GESAMT 31.12.2018 Bestellobligo für Sachanlagen 8.362 1.621 0 9.983 Immaterielle Vermögenswerte 1.022 85 - 1.107 Investment Property 39 - - 39 Verpflichtungen aus zugesagten Darlehensvergaben an nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 326 - - 326 unwiderruflichen Kreditzusagen an Kunden 3.010 70 5 3.085 langfristigen Miet- und Leasingverträgen 1.190 2.847 2.334 6.372 Übrige finanzielle Verpflichtungen 2.971 1.762 966 5.699 Im Rahmen der Umsetzung von IFRS 9 wurde eine Analyse der Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen im Konzern durchgeführt. Daraus ergab sich eine Änderung der Grundgesamtheit. Die Vorjahresangabe wurde in Höhe von - 997 Mio. € angepasst. Den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen stehen erwartete Erträge aus Untermietverhältnissen in Höhe von 1.535 Mio.€ (Vorjahr: 1.467 Mio.€) gegenüber. Die Übrigen finanziellen Verpflichtungen enthalten mit 1,3 Mrd.€ zugesagte Investitionen in die Infrastruktur für Null-Emissions-Fahrzeuge sowie in Initiativen, die den entsprechenden Zugang und die Sensibilisierung für diese Technologien fördern. Die Zusagen wurden im Rahmen der Vergleichsvereinbarungen in den USA im Zusammenhang mit der Dieselthematik getroffen. 39. Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers Die Volkswagen AG ist nach deutschem Handelsrecht verpflichtet, das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, anzugeben. scroll Mio. € 2018 2017 Abschlussprüfungsleistungen 20 17 Andere Bestätigungsleistungen 6 2 Steuerberatungsleistungen 1 1 Sonstige Leistungen 26 13 52 33 Die Abschlussprüfungsleistungen entfielen auf die Prüfung des Konzernabschlusses der Volkswagen AG und von Jahresabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften sowie auf unterjährige Reviews des Zwischenkonzernabschlusses der Volkswagen AG und von Zwischenabschlüssen von deutschen Konzerngesellschaften. Andere Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer nur in geringem Umfang erbracht. Die Sonstigen Leistungen des Abschlussprüfers konzentrierten sich im Berichtsjahr auf die Beratung zur Umsetzung neuer Rechtsnormen sowie auf die Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Dieselthematik. 40. Personalaufwand scroll Mio. € 2018 2017 Löhne und Gehälter 33.368 31.432 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.791 7.518 41.158 38.950 41. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter scroll 2018 2017 Leistungslöhner 256.684 253.469 Indirekter Bereich 302.554 288.478 559.238 541.947 davon Mitarbeiter in passiver Phase der Altersteilzeit (8.791) (7.156) Auszubildende 17.905 17.891 577.143 559.838 Mitarbeiter der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen 78.579 74.558 655.722 634.396 42. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2018 gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 43. Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien (aktienbasierte Vergütung) Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft beschloss Anfang des Jahres 2017, das Vorstandsvergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2017 anzupassen. Das Vorstandsvergütungssystem setzt sich zusammen aus fixen sowie variablen Bestandteilen. Die variable Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum sowie einem Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit (aktienbasierte Vergütung). Zudem gab es in 2016 eine Bonusumwandlung in virtuelle Vorzugsaktien (virtuelle Aktien). Der Kreis der Begünstigten des Performance-Share-Plans wurde Ende 2018 um Mitglieder des Top-Management-Kreises erweitert. Ihnen werden Anfang 2019 erstmalig Performance Shares für den Performance-Zeitraum 2019-2021 gewährt. Die Funktionsweise der ihnen gewährten Performance Shares ist im Wesentlichen identisch zu den Performance Shares, die den Vorstandsmitgliedern gewährt werden. PERFORMANCE SHARES Jede Performance-Periode des Performance-Share-Plans hat eine dreijährige Laufzeit. Zum Zeitpunkt der Gewährung des LTI wird der jährliche Zielbetrag aus dem LTI auf Grundlage des Anfangs-Referenzkurses der Volkswagen Vorzugsaktie in Performance Shares der Volkswagen AG umgerechnet und dem Begünstigten als reine Rechengröße zugeteilt. Nach Ablauf der dreijährigen Laufzeit des Performance-Share-Plans findet ein Barausgleich statt. Der Auszahlungsbetrag entspricht der Anzahl an festgeschriebenen Performance Shares multipliziert mit dem Schluss-Referenzkurs, der sich am Ende des Dreijahreszeitraums zuzüglich eines Dividendenäquivalents für die betreffende Laufzeit ergibt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Bei einer Zielerreichung von 100% der jeweils vereinbarten Ziele beträgt der Zielbetrag für die Mitglieder des Vorstands jeweils 1,8 Mio.€ und für den Vorsitzenden des Vorstands 3,8 Mio.€. Den Vorstandsmitgliedern wurden bisher insgesamt 276.382 Performance Shares zugeteilt. Die Summe der Zielbeträge der Mitglieder des Top-Management-Kreises für den Performance-Zeitraum 2019-2021 beträgt insgesamt 95,2 Mio. €. Der Fair Value der Verpflichtung aus Performance Shares zum 31. Dezember 2018 betrug insgesamt 48,4 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €). Der Vergütungsaufwand in Höhe von insgesamt 18,2 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) wurde als Personalaufwand erfasst. Sofern die Begünstigten des Performance-Share-Plans zum 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 33,7 Mio. € (Vorjahr: 20,3 Mio. €) betragen. VIRTUELLE AKTIEN Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30% der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Auf Basis des zurückbehaltenen Betrages ergaben sich insgesamt 50.703 virtuelle Vorzugsaktien. Der Fair Value der Verpflichtung gegenüber den aktiven und ausgeschiedenen Vorständen zum 31. Dezember 2018 betrug 5,0 Mio.€ (Vorjahr: 7,0 Mio. €). In 2018 wurde Herrn Stadler im Zuge der Beendigung seines Dienstverhältnisses der Gegenwert von 8.633 Aktien in Höhe von 1,0 Mio. € ausgezahlt. Die Verminderung des Fair Value aller virtueller Aktien in Höhe von 1,0 Mio.€ (Vorjahr: Erhöhung des Fair Value um 2,0 Mio. €) wurde als Ertrag (Vorjahr: als Aufwand) erfasst. Sofern auch die übrigen Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2018 ausgeschieden wären, hätte die Verpflichtung (innerer Wert) insgesamt 5,3 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €) betragen. Für weitere Details zu den Performance Shares und den virtuellen Aktien verweisen wir auf unsere Erläuterungen im "Vergütungsbericht" als Bestandteil des Konzernlageberichts. 44. Angaben über die Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen nach IAS 24 Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der Volkswagen AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Volkswagen AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Volkswagen AG stehen. Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE mit 52,2% die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE nicht die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken und gilt damit als nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24. Die Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG am 1. August 2012 wirkt sich wie folgt auf die bereits vor Einbringung bestehenden, im Zuge der Grundlagenvereinbarung und der hiermit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverträge, geschlossenen Vereinbarungen zwischen der Porsche SE, der Volkswagen AG und Gesellschaften des Porsche Holding Stuttgart Konzerns aus: ― Im Rahmen der Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG verpflichtete sich die Volkswagen AG, für die gegenüber externen Gläubigern gegebenen Garantien, unter Berücksichtigung der Freistellung im Innenverhältnis, eine marktübliche Haftungsvergütung mit Wirkung ab dem 1. August 2012 zu übernehmen. ― Unverändert gilt, dass die Volkswagen AG die Porsche SE von Ansprüchen des Einlagensicherungsfonds im Innenverhältnis freigestellt hat, nachdem die Porsche SE im August 2009 eine vom Bundesverband Deutscher Banken geforderte Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds abgegeben hatte. Die Volkswagen AG hat sich zudem verpflichtet, den Einlagensicherungsfonds von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch dessen Maßnahmen zugunsten eines im Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituts anfallen. ― Unverändert gilt, dass die Porsche SE die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG sowie deren Rechtsvorgänger unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Nachteilen freistellt, die über die auf Ebene dieser Gesellschaften bilanzierten Verpflichtungen aus Zeiträumen bis einschließlich 31. Juli 2009 hinausgehen. Umgekehrt hat sich die Volkswagen AG grundsätzlich verpflichtet, etwaige steuerliche Vorteile der Porsche Holding Stuttgart, der Porsche AG sowie deren Rechtsvorgängern und Tochterunternehmen, die Veranlagungszeiträume bis zum 31. Juli 2009 betreffen an die Porsche SE zu erstatten. Basierend auf dem Ergebnis der abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und dem zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses gegebenen Kenntnisstand für den Veranlagungszeitraum 2009 würde sich für die Volkswagen AG eine Ausgleichsverpflichtung im niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich ergeben. Künftige neuere Erkenntnisse aus der Ende 2015 begonnenen steuerlichen Außenprüfung für den Veranlagungszeitraum 2009 können dazu führen, dass sich die mögliche Ausgleichsverpflichtung erhöhen oder vermindern kann. Bezüglich der bei der Porsche SE bis zur Einbringung ihres operativen Holding-Geschäftsbetriebs in die Volkswagen AG verbliebenen 50,1 % der Anteile an der Porsche Holding Stuttgart hatten sich die Porsche SE und die Volkswagen AG im Rahmen der Grundlagenvereinbarung wechselseitig Put- und Call-Optionen eingeräumt. Sowohl die Volkswagen AG (im Falle der Ausübung ihrer Call-Option) als auch die Porsche SE (im Falle der Ausübung ihrer Put-Option) hatten sich verpflichtet, aus der Ausübung der Optionen und eventuellen nachgelagerten Handlungen sich in Bezug auf die Beteiligung an der Porsche Holding Stuttgart ergebende steuerliche Belastungen (z. B. aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009) zu tragen. Hätten sich bei der Volkswagen AG, der Porsche Holding Stuttgart, der Porsche AG oder deren jeweiligen Tochtergesellschaften aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009 steuerliche Vorteile ergeben, hätte sich im Falle der Ausübung der Put-Option durch die Porsche SE der für die Übertragung des verbleibenden 50,1%igen Anteils an der Porsche Holding Stuttgart von der Volkswagen AG zu entrichtende Kaufpreis um den Barwert der Steuervorteile erhöht. Diese Regelung wurde im Rahmen des Einbringungsvertrags dahingehend übernommen, dass die Porsche SE in Höhe des Barwerts der realisierbaren Steuervorteile aus einer infolge der Einbringung entstehenden Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG hat. Im Rahmen der Einbringung wurde zudem vereinbart, dass die Porsche SE die Volkswagen AG, die Porsche Holding Stuttgart sowie deren Tochterunternehmen von Steuern freistellt, sofern es durch von der Porsche SE vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen bei oder nach Umsetzung der Einbringung zu einer Nachversteuerung 2012 bei diesen Gesellschaften kommen sollte. Auch in diesem Fall hat die Porsche SE einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG in Höhe des Barwerts der realisierbaren Steuervorteile, die sich bei einem derartigen Vorgang auf Ebene der Volkswagen AG oder einem ihrer Tochterunternehmen ergeben. Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Holding-Geschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG wurden weitere Verträge geschlossen und Erklärungen abgegeben, dazu zählen im Wesentlichen: ― Die Porsche SE stellt ihre eingebrachten Tochterunternehmen, die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG sowie deren Tochterunternehmen von bestimmten Verpflichtungen gegenüber der Porsche SE frei, die den Zeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2011 betreffen und über die auf Ebene dieser Gesellschaften für diesen Zeitraum hierfür passivierten Verpflichtungen hinausgehen. ― Die Porsche SE stellt die Porsche Holding Stuttgart und die Porsche AG von Verpflichtungen aus bestimmten Rechtsstreitigkeiten frei; dies schließt die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung ein. ― Zudem stellt die Porsche SE die Volkswagen AG, die Porsche Holding Stuttgart, die Porsche AG und deren Tochterunternehmen hälftig von Steuern (außer Ertragsteuern) frei, die auf deren Ebene im Zusammenhang mit der Einbringung entstehen und die bei Ausübung der Call-Option auf die bei der Porsche SE bis zur Einbringung verbliebenen Anteile an der Porsche Holding Stuttgart nicht angefallen wären. Entsprechend stellt die Volkswagen AG die Porsche SE hälftig von derartigen, bei ihr anfallenden Steuern frei. Darüber hinaus wird die Porsche Holding Stuttgart hälftig von infolge der Verschmelzung ausgelösten Grunderwerbsteuern und sonstigen Kosten freigestellt. ― Es wurde darüber hinaus die verursachungsgerechte Allokation etwaiger nachträglicher Umsatzsteuerforderungen beziehungsweise -verbindlichkeiten aus Vorgängen bis zum 31. Dezember 2009 zwischen der Porsche SE und der Porsche AG vereinbart. ― Im Einbringungsvertrag wurden zwischen der Porsche SE und dem Volkswagen Konzern verschiedene Informations-, Verhaltens- und Mitwirkungspflichten vereinbart. Das Land Niedersachsen und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH, Hannover, verfügen gemäß Mitteilung vom 8. Januar 2019 am 31. Dezember 2018 über 20,00% der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Darüber hinaus wurde - wie oben dargestellt - von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 beschlossen, dass das Land Niedersachsen zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen darf (Entsendungsrecht). Die folgenden Tabellen zeigen das Lieferungs- und Leistungsvolumen sowie ausstehende Forderungen und Verpflichtungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Volkswagen Konzerns und nahestehenden Personen und Unternehmen: NAHESTEHENDE PERSONEN UND UNTERNEHMEN scroll ERBRACHTE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN EMPFANGENE LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Mio. € 2018 2017 2018 2017 Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen 3 7 3 1 Aufsichtsräte 4 2 2 2 Vorstandsmitglieder 0 0 0 0 Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 1.137 1.039 1.649 1.300 Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen 16.724 14.294 491 1.225 Assoziierte Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen 194 214 1.267 733 Versorgungspläne 1 1 2 0 Sonstige nahestehende Personen oder Unternehmen 0 0 1 0 Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen 10 11 8 9 scroll FORDERUNGEN GEGEN VERBINDLICHKEITEN (EINSCHLIESSLICH VERPFLICHTUNGEN) GEGENÜBER Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 Porsche SE und deren Mehrheitsbeteiligungen 4 13 1 0 Aufsichtsräte 0 0 205 254 Vorstandsmitglieder 0 0 78 72 Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften 1.319 1.480 1.869 1.773 Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen 11.989 9.889 2.671 2.168 Assoziierte Unternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen 112 76 487 572 Versorgungspläne 1 1 - - Sonstige nahestehende Personen oder Unternehmen - - 100 63 Land Niedersachsen, dessen Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen 1 2 2 1 In den obigen Tabellen sind die von den Gemeinschaftsunternehmen und Assoziierten Unternehmen erhaltenen Dividendenzahlungen in Höhe von 3.493 Mio.€ (Vorjahr: 3.653 Mio.€) und an die Porsche SE gezahlte Dividenden in Höhe von 601 Mio. € (Vorjahr: 308 Mio.€) nicht enthalten. Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen entfallen im Wesentlichen auf gewährte Darlehen in Höhe von 7.606 Mio.€ (Vorjahr: 6.277 Mio.€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.045 Mio.€ (Vorjahr: 3.354 Mio.€). Die Forderungen gegen nicht konsolidierte Tochtergesellschaften resultieren ebenfalls im Wesentlichen aus gewährten Darlehen in Höhe von 741 Mio.€ (Vorjahr: 1.038 Mio.€) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 214 Mio.€ (Vorjahr: 224 Mio. €). Die ausstehenden Forderungen gegen nahestehende Personen und Unternehmen wurden in Höhe von 56 Mio.€ (Vorjahr: 56 Mio.€) wertberichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 fielen hierfür Aufwendungen in Höhe von 29 Mio.€ (Vorjahr: 36 Mio.€) an. Des Weiteren bürgt der Volkswagen Konzern für nahestehende Personen und Unternehmen gegenüber externen Banken in Höhe von 239 Mio. € (Vorjahr: 220 Mio.€). Der Volkswagen Konzern hat im Geschäftsjahr Kapitaleinlagen bei nahestehenden Unternehmen in Höhe von 298 Mio.€ (Vorjahr: 203 Mio.€) getätigt. Die Entwicklung der erbrachten Lieferungen und Leistungen an Gemeinschaftsunternehmen und deren Mehrheitsbeteiligungen ist im Wesentlichen auf Zulieferungen an die chinesischen Joint Ventures zurückzuführen. Die Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsräten beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen verzinsliche Bankguthaben von Aufsichtsräten, die zu marktüblichen Konditionen bei Gesellschaften des Volkswagen Konzerns angelegt wurden. Die Verpflichtungen gegenüber dem Vorstand enthalten ausstehende Salden für den Jahresbonus sowie die Fair Values der den Vorstandsmitgliedern gewährten Performance Shares und virtuellen Aktien in Höhe von 64,8 Mio.€ (Vorjahr: 67,0 Mio.€). Über die oben genannten Werte hinaus sind für Vorstand und Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns folgende Aufwendungen für die im Rahmen ihrer Organtätigkeit gewährten Leistungen und Vergütungen erfasst worden: scroll 2018 2017 Kurzfristig fällige Leistungen 32.417.428 33.967.996 Leistungen auf Basis von Performance Shares und virtuellen Aktien 10.022.492 45.777.248 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 10.519.369 10.872.088 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 12.994.964 6.940.142 65.954.253 97.557.473 Die Leistungen auf Basis von Performance Shares enthalten die Aufwendungen für die den Vorstandsmitgliedern im Rahmen des ab 2017 geltenden Vergütungssystems gewährten Performance Shares in Höhe von 10,6 Mio.€ (Vorjahr: 43,8 Mio. €). Aufgrund der Regelungen des IFRS 2 ist dabei nicht nur der Performance-Share-Plan für die Jahre 2017 und 2018, sondern es sind auch künftige während des laufenden Dienstvertrags noch zu gewährende Performance-Share-Pläne zeitanteilig zu berücksichtigen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde für die virtuellen Aktien aufgrund der Aktienkursentwicklung ein Ertrag in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: ein Aufwand in Höhe von 2,0 Mio.€) erfasst. Den angestellten Arbeitnehmervertretern sowie dem Vertreter der leitenden Angestellten im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich - soweit es sich um Mitglieder von deutschen Betriebsräten handelt - an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Gegenwärtig wird aufgrund behördlicher Untersuchungen eine Überprüfung der Vertretbarkeit der Vergütung einiger Betriebsratsmitglieder durchgeführt. Vorsorglich wurden in diesem Zusammenhang bei einem Teil der Betriebsratsmitglieder Vergütungsteile bis zu einer Klärung einbehalten. Die Volkswagen AG geht derzeit von einer Beendigung der Verfahren im Geschäftsjahr 2019 aus. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder. Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Abfindungszahlungen an Herrn Garcia Sanz und an Herrn Stadler im Zusammenhang mit ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Vorstand. Die Zahlung einer etwaigen Abfindung an Herrn Stadler ist an den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens geknüpft. Angaben zu den Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstandes sowie weitergehende Erläuterungen zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates finden sich in der Angabe "Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" sowie im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts. 45. Deutscher Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 16. November 2018 die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären der Volkswagen AG auf der Homepage www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations/corporate-governance/declaration-of-conformity.html dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben am 29. November 2018 ebenfalls ihre Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Homepage www.audi.com/cgk-erklaerung dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der MAN SE haben im Dezember 2018 gemäß § 161 AktG ihre jährliche Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage www.corporate.man.eu/de/investor-relations/corporate-governance/corporate-governance-bei-man/Corporate-Governance-bei-MAN.html dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der RENK AG haben im Dezember 2018 eine Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Homepage www.renk-ag.com/de/investor-relations/berichte dauerhaft zugänglich gemacht. 46. Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats scroll 2018 2017 Bezüge des Vorstands Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile 13.051.264 14.337.116 Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile 14.827.178 15.844.041 Komponente mit langfristiger Anreizwirkung 22.457.869 20.104.770 50.336.310 50.285.927 Bezüge des Aufsichtsrats Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile 4.004.372 3.516.389 Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile 534.614 270.450 4.538.986 3.786.839 ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG DES VORSTANDS Die erfolgsunabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Seit 2018 wird die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften nicht mehr gesondert vergütet, sondern ist mit der Vergütung abgegolten. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG UND KOMPONENTE MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG DES VORSTANDS Die erfolgsabhängige Vergütung beinhaltet den Jahresbonus mit einjährigem Bemessungszeitraum. Die Komponente mit langfristiger Anreizwirkung enthält den Long Term Incentive (LTI) in Form eines sogenannten Performance-Share-Plans mit zukunftsbezogener dreijähriger Laufzeit. Die den amtierenden Vorstandsmitgliedern im Rahmen des Vergütungssystems in 2018 gewährten Performance Shares (134.956 Stück) hatten im Gewährungszeitpunkt einen Fair Value in Höhe von 22,5 Mio.€ (Vorjahr: 20,1 Mio. €); dieser ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften in die Bezüge einzubeziehen. Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG hat in seiner Sitzung am 22. April 2016 das Angebot der Mitglieder des Vorstands angenommen, für die im Zeitpunkt des Beschlusses aktiven Vorstandsmitglieder einen Anteil von 30% der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 zurückzubehalten und mittels virtueller Aktien unter den Vorbehalt der zukünftigen Aktienkursentwicklung zu stellen. Die sich daraus auf die Bezüge ergebenden Auswirkungen wurden entsprechend bereits in Vorjahren berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden für die Performance Shares Aufwendungen in Höhe von insgesamt 10,6 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio.€) und für die virtuellen Aktien Erträge in Höhe von insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 2,0 Mio.€) erfasst. Diese stellen keine Bezüge im Sinne der handelsrechtlichen Regelungen dar und sind damit in den obigen Tabellen nicht enthalten. An Mitglieder des Vorstands wurden wie im Vorjahr keine unverzinslichen Vorschüsse gezahlt. BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS Als Ergebnis seiner turnusmäßigen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung schlug der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2017 eine Neugestaltung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vor, das diese am 10. Mai 2017 mit 99,98 % der abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Volkswagen AG enthält danach nunmehr keine erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, sondern besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen. Die Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten bei Tochterunternehmen besteht unverändert teilweise aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten. PENSIONSANSPRÜCHE UND LEISTUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDS Am 31. Dezember 2018 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 55,8 Mio.€ (Vorjahr: 125,4 Mio.€). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehalts, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand wurden den Herren Blessing, Garcia Sanz, Müller und Stadler folgende Beträge zugesagt: Für Herrn Blessing wurde ― eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 3,8 Mio. €, ― eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 4,2 Mio. € sowie ― eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 3,9 Mio. € angesetzt. Für Herrn Garcia Sanz wurde ― eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 1,6 Mio. €, ― eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 1,8 Mio. € sowie ― eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 1,6 Mio. € angesetzt. Für Herrn Müller wurde ― eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 4,0 Mio. €, ― eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 6,6 Mio. € sowie ― eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 7,2 Mio. € angesetzt. Für Herrn Stadler wurde ― eine erfolgsunabhängige Komponente in Höhe von 3,2 Mio. €, ― eine erfolgsabhängige Komponente in Höhe von 1,9 Mio. € sowie ― eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung in Höhe von 1,8 Mio. € angesetzt. Die Zahlung der vorgenannten Beträge an Herrn Stadler ist an den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens geknüpft. Für die zugesagten Beträge haften die Volkswagen AG und die AUDI AG im Wesentlichen gesamtschuldnerisch. Den früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden 44,0 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €) gewährt. Für diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen von 324,0 Mio.€ (Vorjahr: 269,0 Mio.€). Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht innerhalb des Lageberichts auf Seite 68 erläutert. Dort findet sich auch eine ausführliche Würdigung der einzelnen Vergütungskomponenten inklusive des LTI in Form des sogenannten Performance-Share-Plans. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Wolfsburg, 22. Februar 2019 Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand Herbert Dress Oliver Blume Gunnar Kilian Andreas Renschler Abraham Schot Stefan Sommer Hiltrud Dorothea Werner Frank Witter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Konzernabschluss der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalentwicklung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS - DIESELTHEMATIK Wir verweisen auf die im Anhang im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse" und im Konzernlagebericht im Kapitel "Dieselthematik" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den erhobenen Vorwürfen und angemeldeten Ansprüchen, zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss. Auf der Grundlage der dargestellten und dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der Gesellschaft vor Sommer 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation von Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Konzernabschluss als auch auf den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 und die Vorjahre haben. Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren auf dem dargestellten Kenntnisstand. Aufgrund der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik (2) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen (3) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten (4) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft (5) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: O (1) Bilanzielle Behandlung der Risikovorsorgen für die Dieselthematik (1) Gesellschaften des Volkswagen Konzerns sind in Untersuchungen von Regierungsbehörden zahlreicher Länder (insbesondere in Europa, den USA und Kanada) bezüglich Unregelmäßigkeiten bei Abgasemissionen von Dieselmotoren in bestimmten Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns involviert. Für betroffene Fahrzeuge befinden sich in verschiedenen Ländern teils unterschiedliche Maßnahmen in der Umsetzung, die Hard- und/oder Softwaremaßnahmen, Fahrzeugrückkäufe bzw. die frühzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen sowie teilweise Ausgleichszahlungen an Fahrzeughalter umfassen. Ferner werden Zahlungen infolge von strafrechtlichen Verfahren und zivilrechtlichen Vergleichsvereinbarungen mit verschiedenen Parteien geleistet. Daneben sind zivilrechtliche Klagen von Kunden, Händlern und Wertpapierinhabern anhängig. Weitere direkte und indirekte Auswirkungen betreffen insbesondere die Werthaltigkeit von Vermögenswerten und kundenspezifische Vertriebsprogramme. Der Volkswagen Konzern erfasst die direkt im Zusammenhang mit der Dieselthematik entstandenen Aufwendungen im operativen Ergebnis. Die Sondereinflüsse des Geschäftsjahres 2018 belaufen sich auf € 3,2 Mrd und betreffen gezahlte Geldbußen (€ 1,8 Mrd), und zusätzliche Vorsorgen für Rechtsrisiken und Rechtsverteidigungskosten sowie für technische Maßnahmen. Neben Rückstellungen werden zum 31. Dezember 2018 Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken in Höhe von € 5,4 Mrd ausgewiesen. Die ausgewiesenen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten unterliegen infolge der fortbestehenden umfangreichen Ermittlungen und Verfahren sowie der Komplexität der verschiedenen Verhandlungen und fortlaufenden behördlichen Genehmigungsverfahren sowie der Entwicklung der Marktbedingungen einem erheblichen Schätzrisiko. Aufgrund der betragsmäßigen Bedeutung der bilanziellen Vorsorgen sowie des Umfangs der Annahmen und Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Feldmaßnahmen und Rückkäufe von Fahrzeugen infolge der Dieselthematik haben wir uns mit den von den Gesellschaften des Volkswagen Konzerns eingerichteten Prozessen zur inhaltlichen Aufbereitung der Dieselthematik auseinandergesetzt und den Umsetzungstand der zur Behebung erarbeiteten technischen Lösungen nachvollzogen. Diese Erkenntnisse haben wir mit den uns vorgelegten technischen und rechtlichen Nachweisen unabhängiger Sachverständiger abgeglichen. Das den Feldmaßnahmen und Rückkäufen zugrundeliegende Mengengerüst haben wir insbesondere mittels einer IT-gestützten Datenanalyse untersucht. Die für die Bewertung der Reparaturlösungen bzw. Rückkäufe zugrundeliegenden Parameter haben wir nachvollzogen und beurteilt. Auf dieser Grundlage haben wir die Ermittlung der Rückstellungen nachvollzogen. Zur Prüfung des Ansatzes sowie der Bewertung der Rückstellungen für Rechtsrisiken und des Ausweises von Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken infolge der Dieselthematik haben wir neben vorliegenden offiziellen Dokumenten insbesondere Arbeitsergebnisse und Stellungnahmen von Experten, die durch den Volkswagen Konzern beauftragt wurden, gewürdigt. Im Rahmen einer gezielten Auswahl bedeutsamer Vorgänge sowie ergänzt um weitere Stichproben haben wir den Schriftverkehr zu den Rechtsstreitigkeiten eingesehen sowie die getroffenen Einschätzungen in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften und den einbezogenen Rechtsanwälten, unter Einbindung eigener fachlicher Experten aus dem Rechtsbereich, erörtert. Unter Berücksichtigung der im Anhang im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse" und im Konzernlagebericht im Abschnitt "Dieselthematik" dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen im Zusammenhang mit der Dieselthematik einschließlich der Ausführungen zu den zugrundeliegenden Ursachen, zu der Nicht-Involvierung von Vorstandsmitgliedern sowie zu den Auswirkungen auf diesen Abschluss, sind die bei der Ermittlung der Risikovorsorge für die Dieselthematik zugrundeliegenden Annahmen und Parameter aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Dieselthematik sind in den Abschnitten "Wesentliche Ereignisse" sowie "Rechtsstreitigkeiten" des Anhangs und in den Abschnitten "Dieselthematik" sowie "Risiko- und Chancenbericht", dort in den Unterabschnitten "Risiken aus der Dieselthematik" und "Rechtsstreitigkeiten", des Konzernlageberichts enthalten. (2) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen (1) In den im Konzernabschluss der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerten sind € 23,3 Mrd Goodwill und € 16,9 Mrd erworbene Markennamen (immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer) enthalten. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen den Teilkonzernen bzw. Marken innerhalb des Volkswagen Konzerns zu. Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests (sog. Impairment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen werden die Buchwerte der Teilkonzerne bzw. Marken von der Gesellschaft mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des Nutzungswertes. Dabei wird der Nutzungswert mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene operative Fünf-Jahresplanung des Volkswagen Konzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Teilkonzerne bzw. Marken durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Fünf-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Dabei haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der nicht in einem Segment erfassten Kosten der Konzernfunktionen bei dem Impairment-Test der jeweiligen Teilkonzerne bzw. Marken beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die Teilkonzerne bzw. Marken (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und Markennamen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und Markennamen sind in dem Abschnitt "Immaterielle Vermögenswerte" des Anhangs enthalten. (3) Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten (1) Im Konzernabschluss der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT werden aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von € 22,4 Mrd unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" ausgewiesen. Während Forschungskosten gemäß IAS 38 als laufender Aufwand behandelt werden, erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten von in Serie gehenden Produkten, sofern der Absatz dieser Produkte voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird. Bis zum Abschreibungsbeginn sind Entwicklungen nach IAS 36 auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet sind, jährlich mindestens einmal auf Wertminderung hin zu testen. Dieser Verpflichtung wird dadurch nachgekommen, dass vom Zeitpunkt der Aktivierung bis zum Abschluss der Entwicklung bereits überprüft wird, ob die angefallenen Kosten durch die zukünftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt werden. Nach Abschreibungsbeginn ist zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen, ob Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, ist ein Wertminderungstest durchzuführen und ggf. eine Wertminderung zu erfassen. Im Fall von in Vorperioden vorgenommenen Wertminderungen ist jährlich zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine Wertaufholung vorliegen. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit dieser immateriellen Vermögenswerte wird im Volkswagen Konzern regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme (Nutzungswert) der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten herangezogen. Der Nutzungswert wird mittels des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei bildet die von den gesetzlichen Vertretern erstellte Fünf-Jahresfinanzplanung des Konzerns den Ausgangspunkt. Die Abzinsung erfolgt mittels gewichteter Kapitalkosten "WACC" (Weighted Average Cost of Capital). Die im Volkswagen Konzern verwendeten gewichteten Kapitalkosten beinhalten eine Gewichtung aus Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten auf Vorsteuerbasis. Die sich aus dem Wertminderungstest ergebenden Wertminderungen sind als außerplanmäßige Abschreibungen im GuV- Posten Kosten der Umsatzerlöse in Höhe von € 0,04 Mrd enthalten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob die den Bewertungen zugrundeliegenden Annahmen insbesondere in Form der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Wertminderungstest der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Des Weiteren haben wir die Konsistenz des angewendeten Bewertungsmodells gewürdigt sowie die rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Barwert ist größer als der Buchwert) durchgeführt, um das Wertminderungsrisiko einschätzen und unser Prüfungsvorgehen entsprechend ausrichten zu können. In Bezug auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte haben wir die gesetzlichen Vertreter über das Vorliegen von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Wertminderung bzw. Wertaufholung befragt und diese Annahmen auf der Grundlage unser Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld des Konzerns kritisch hinterfragt. Im Falle des Vorliegens einer Wertminderung bzw. einer Wertaufholung haben wir beurteilt, ob diese auf sachgerechte Weise auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte allokiert wurde. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sowie das Bewertungsmodell sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktivierten Entwicklungsleistungen sowie zu deren Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Immaterielle Vermögenswerte" des Anhangs enthalten. (4) Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus dem Absatzgeschäft (1) Im Konzernabschluss des Volkswagen Konzerns werden unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft in Höhe von € 27,0 Mrd ausgewiesen. Diese Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Verkauf von Fahrzeugen, Motorrädern, Teilen und Originalteilen. Die Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs und des Kulanzverhaltens ermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Schätzung des Diskontierungsfaktors. Dazu sind Annahmen über Art und Umfang künftiger Gewährleistungs- und Kulanzfälle zu treffen. Diesen Annahmen liegen qualifizierte Schätzungen zugrunde. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. (2) Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen der gesetzlichen Vertreter eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter Berechnungsgrundlagen beurteilt. Des Weiteren haben wir die zutreffende Ableitung der laufzeitadäquaten Zinssätze aus Marktdaten nachvollzogen. Das Berechnungsschema der Rückstellungen haben wir anhand der eingehenden Bewertungsparameter insgesamt, einschließlich der Diskontierung, nachvollzogen sowie die geplante zeitliche Inanspruchnahme der Rückstellungen gewürdigt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen aus Verpflichtungen aus dem Absatzgeschäft zu rechtfertigen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den sonstigen Rückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Lang- und kurzfristige sonstige Rückstellungen" des Anhangs enthalten. (5) Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (1) Die Gesellschaften des Volkswagen Konzerns schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung insbesondere gegen Währungs- und Zinsänderungsrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Absatz- und Beschaffungsgeschäften sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Die Begrenzung dieser Risiken erfolgt unter anderem durch Abschluss von Devisentermingeschäften, Devisenoptionen und kombinierten Zins-Währungsswaps. Mit der Zinssicherung verfolgen die Gesellschaften das Ziel eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen variabler und fixer Verzinsung. Die Zinsrisiken werden durch Abschluss von Zinsswaps und kombinierten Zins-Währungsswaps minimiert. Derivative Finanzinstrumente werden am Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die positiven Zeitwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag € 4,0 Mrd, die negativen Zeitwerte betragen € 2,6 Mrd. Soweit die vom Volkswagen Konzern eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IFRS 9 sind (Cash-flow Hedges), werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Hierbei werden die kassakursinduzierten Wertveränderungen von derivativen Finanzinstrumenten wie üblich unter der Cash-flow Hedge Reserve gezeigt. Terminkursbedingte bzw. bei Optionen zeitwertbedingte Wertveränderungen der Sicherungsgeschäfte sowie Wertänderungen aus dem sogenannten Cross-Currency-Basis-Spread werden in dem neu durch IFRS 9 hinzugekommenen Posten "abgegrenzte Kosten der Sicherungsbeziehung" gezeigt. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert € 1,2 Mrd als effektive Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im Eigenkapital (Cash-flow Hedge Reserve € 1,8 Mrd und in den abgegrenzten Kosten der Sicherungsbeziehung € -0,6 Mrd) nach Berücksichtigung von latenten Steuern erfasst. Soweit derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Wertänderungen von Bilanzposten nach den Vorschriften des IFRS 9 eingesetzt werden, werden sowohl die Wertänderungen der Grundgeschäfte als auch der Sicherungsgeschäfte kompensatorisch erfolgswirksam in den entsprechenden GuV-Posten erfasst (Fair Value Hedges). Bei der Umstellung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IAS 39 auf IFRS 9 zu Beginn des Geschäftsjahres hat Volkswagen das Wahlrecht ausgeübt, sofern möglich die Umstellung prospektiv ohne Anpassung der Vorperiode durchzuführen. Bei Devisenoptionen wurde die Umstellung wie vom Standard gefordert, retrospektiv mit Anpassung der Vorperiode durchgeführt. In der Vorperiode erfolgswirksam erfasste Zeitwertveränderungen von Devisenoptionen wurden entsprechend retrospektiv in die abgegrenzten Kosten der Sicherungsbeziehung umgebucht. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und Angabepflichten durch den IFRS 9 und den IFRS 7 von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung interner Spezialisten unter anderem die prozessualen und systemseitigen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des IFRS 9 beurteilt. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf der Beurteilung der Ermittlung der Umstellungseffekte sowie die Anpassung der Vorjahresangaben in Bezug auf die Einführung von IFRS 9. Hierbei wurde sowohl das Treasury Management System einer eigenen Prüfung unterzogen wie auch die entsprechenden Anpassungen im Konsolidierungssystem. Darüber hinaus haben wir die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsbeziehungen nachvollzogen. Mit unseren Spezialisten gemeinsam haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethodiken auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Zur Beurteilung der Vollständigkeit wurden neben der Prüfung des eingerichteten internen Kontrollsystems Bankbestätigungen für abgeschlossene Sicherungsinstrumente eingeholt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze", "Lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte", "Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten" sowie in den weiteren Erläuterungen zur Bilanz nach IFRS 7 (Finanzinstrumente) des Anhangs enthalten. SONSTIGE INFORMATIONEN Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: ― die in Abschnitt "Corporate-Governance-Bericht" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 3l5d HGB ― den Corporate-Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ― den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts, - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 3l5e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen beziehungsweise das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Mai 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1948/1949 als Konzernabschlussprüfer der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frank Hübner. Hannover, den 22. Februar 2019 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Harald Kayser, Wirtschaftsprüfer Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer
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