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Villeroy & Boch AG

Management Reports May 10, 2019

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Management Reports

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Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Mettlach

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Konzernlagebericht

Konzernumsatz steigt um 2,0 % auf 853,1 Mio. €, währungs- und lizenzbereinigt um 2,8 %.
EBIT um 7,6 % auf 53,6 Mio. € verbessert.
Konzernergebnis mit 33,9 Mio. € um 13,8 % über Vorjahr.
Investitionsvolumen deutlich um 7,7 Mio. € auf 43,6 Mio. € gesteigert.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Organisatorische Struktur des Konzerns

Der Villeroy&Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Konzernübergreifende Aufgaben und Funktionen werden von unseren Zentralbereichen wahrgenommen.

Die Villeroy&Boch AG fungiert als Konzernobergesellschaft für insgesamt 55 (Vorjahr: 53) direkt oder indirekt gehaltene, vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Ausführliche Informationen zum Konsolidierungskreis und zur Beteiligungsstruktur des Villeroy&Boch-Konzerns sind in Tz. 2 und 61 des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt.

Unternehmensbereiche und Absatzmärkte

Unsere Produkte werden in 125 Ländern verkauft. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness umfasst unser Produktportfolio keramische Badkollektionen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Badmöbel, Dusch-, Wannen- und Whirlpoolsysteme, Armaturen, keramische Küchenspülen und ergänzendes Zubehör. Hierfür wenden wir uns in der Regel über einen zwei- bzw. dreistufigen Vertriebsweg an den Endverbraucher. Unsere Kernzielgruppen stellen dabei Händler, das verarbeitende Handwerk, Architekten, Interior Designer und Fachplaner dar. Weltweit sind unsere Bad- und Wellness-Produkte in über 12.000 Showrooms ausgestellt. Daneben erreichen wir die jeweiligen Zielgruppen über unterschiedliche Kommunikationsmedien, unter anderem den auf unserer Internetseite speziell für Architekten, Planer und Handwerker eingerichteten Profi-Bereich, der umfassende Informationen über Produktneuheiten, Referenzen und Planungstools inklusive technischer Produktspezifikationen bietet. Dem Endverbraucher stehen zudem mit dem Badinspirator, dem Badplaner oder der Augmented Reality-App praktische Anwendungen zur Verfügung, die es ihm in einer virtuellen Umgebung ermöglichen, komplette Bäder individuell zu planen und zu gestalten.

Unser Produktsortiment im Unternehmensbereich Tischkultur umfasst hochwertiges Geschirr, Gläser, Besteck und passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie Geschenkartikel. Dabei beliefern wir zum einen den Fachhandel - vom kleinen Porzellangeschäft über große Warenhausketten bis hin zu spezialisierten E-Commerce-Anbietern. Zum anderen erreichen wir den Endverbraucher über unsere eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Dazu zählen mehr als 100 Villeroy&Boch-Geschäfte sowie rund 500 von unserem eigenen Personal betreute Verkaufspunkte in namhaften Warenhäusern. Außerdem verfolgen wir auch im eigenen Einzelhandel den kontinuierlichen Ausbau unserer weltweiten Onlinepräsenz. Mittlerweile vertreiben wir unsere Tischkultur-Produkte in mehr als 20 Ländern über eigene Online-Shops. Insgesamt sind unsere Produkte an weltweit rund 4.700 Verkaufsstellen erhältlich.

Darüber hinaus ergänzen wir unser Sortiment mit lizenzbasierten Produkten aus dem Bereich "Wohnen". Hierzu gehören vor allem Leuchten, Badaccessoires und Fußböden. Ab 2019 wird das Angebot außerdem durch Wohnmöbel erweitert.

Im Projektgeschäft beider Unternehmensbereiche setzen wir auf spezialisierte Vertriebseinheiten. Zielgruppe für Projekte im Sanitärbereich sind in erster Linie Architekten, Interior Designer sowie Planer von öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Hotels und hochwertigen Wohnkomplexen. Im Unternehmensbereich Tischkultur sprechen wir vorrangig Investoren und Betreiber von Hotels und Restaurants an.

Standorte

Die Villeroy&Boch AG und ihre Konzernzentrale haben ihren Sitz im saarländischen Mettlach.

Wir unterhalten derzeit 14 Produktionsstandorte in Europa, Asien und Amerika. Unsere Produkte für den Unternehmensbereich Tischkultur werden in den Werken Merzig und Torgau (beide Deutschland) hergestellt. In den übrigen zwölf Werken fertigen wir Produkte für den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Sanitärkeramik produzieren wir an den Standorten in Mettlach (Deutschland), Valence d'Agen (Frankreich), Hódmezövásárhely (Ungarn), Lugoj (Rumänien), Gustavsberg (Schweden), Ramos (Mexiko) und Saraburi (Thailand). Darüber hinaus stellen wir in Treuchtlingen (Deutschland) und Mondsee (Österreich) Badmöbel her, während wir in Roden (Niederlande) und Roeselare (Belgien) Bade- und Duschwannen sowie Whirlpools und in Vargarda (Schweden) Armaturen fertigen.

STEUERUNGSSYSTEM

Der Vorstand der Villeroy&Boch AG steuert den Gesamtkonzern mittels einer fest definierten Führungsstruktur und operativer Ziele, deren Erreichungsgrad durch festgelegte Kennzahlen überwacht wird. Hierbei stehen finanzielle Steuerungsgrößen im Fokus.

Die Leistungsstärke unseres Konzerns im Ganzen sowie unserer beiden Unternehmensbereiche im Einzelnen wird mit den folgenden finanziellen Steuerungsgrößen gemessen: Nettoumsatzerlöse, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und rollierende operative Nettovermögensrendite. Letztere errechnet sich aus dem rollierenden operativen Ergebnis, dividiert durch das operative Nettovermögen auf Basis der Durchschnittswerte der vergangenen zwölf Monate. Das hier verwendete operative Ergebnis ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit auf Konzernebene. Das operative Nettovermögen errechnet sich als die Summe der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Vorräte, Warenforderungen und der sonstigen operativen Vermögenswerte abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und der übrigen operativen Verbindlichkeiten.

Ausführliche Informationen zur Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen sind im Wirtschaftsbericht dargestellt.

Eine konzernübergreifende Steuerung unter Anwendung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt derzeit nicht - diese spielen auf operativer Ebene innerhalb der Handlungsfelder Umwelt, Mitarbeiter, Lieferkette, Produktverantwortung und Compliance dennoch eine wichtige Rolle. Ausführliche Informationen über unsere nichtfinanzielle Leistung sind im Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy & Boch-Konzerns dargestellt. Dieser nach § 315b Abs. 3 HGB erstellte, gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2018 abrufbar. Für weitere Einzelheiten wird auf das Kapitel "Nachhaltigkeit" verwiesen.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Unsere Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und bilden damit die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Einschließlich der Designentwicklung haben wir im Geschäftsjahr 2018 im Villeroy&Boch-Konzern 15,9 Mio. € (Vorjahr gesamt: 15,9 Mio. €) in Forschung und Entwicklung investiert. Hiervon entfielen 11,8 Mio. € (Vorjahr gesamt: 12,2 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 4,1 Mio. € (Vorjahr gesamt: 3,7 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.

Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich auch im Geschäftsjahr 2018 auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer keramischen Werkstoffe, Produkte und Fertigungstechnologien.

Forschungskooperationen für innovative Lösungen

Villeroy&Boch unterhält ein Netzwerk aus externen Partnern im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Entwicklung. Hiermit verfolgen wir das Ziel, innovative Lösungsansätze zu generieren, um Produkte mit konkretem Kundenmehrwert zu erschaffen, effiziente Fertigungstechnologien zu ermöglichen sowie die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben.

Im Rahmen des Verbundvorhabens "HyFly", einem bereits im Jahr 2016 angelaufenen Teilprojekt der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufenen Forschungsinitiative "InfectControl 2020", arbeiten wir gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Forschungs- und Hochschulwesen an der Konzeption funktioneller Oberflächen, die antibakterielle und pflegeleichte Eigenschaften miteinander vereinen. Unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden aus der Fluidmechanik und der numerischen Simulation haben wir im Jahr 2018 außerdem an verschiedenen Konzepten für WCs und Waschtische mit speziellen geometrischen Merkmalen geforscht. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Produkte für Sanitäreinrichtungen zu erschaffen, in denen hohe Hygienestandards und die Infektionsprävention im Vordergrund stehen, wie dies zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder in Infrastrukturobjekten wie Flughäfen oder Bahnhöfen erforderlich ist. In dem Forschungsvorhaben "KARMIN", einem weiteren Teilprojekt der Initiative "InfectControl 2020", engagieren wir uns als assoziierter Industriepartner bei der Erstellung einer hygieneoptimierten Nasszelle, die für den Einbau in Patientenzimmern im Krankenhaus konzipiert wird. Weitere nennenswerte Forschungskooperationen während des Berichtszeitraums beziehen sich auf die Einführung moderner Prüfverfahren in der Qualitätskontrolle und -sicherung von Rohstoffen und keramischen Schlickern sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von innovativen Keramikwerkstoffen. Im Bereich der Umweltforschung haben wir Ende 2018 zudem ein Projekt zur Steigerung der Recyclingquote von Prozessabwässern initialisiert.

Digitalisierung im Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes haben wir auch im Jahr 2018 verstärkt an der Digitalisierung von Prozessen gearbeitet, um uns an die dynamischer werdenden Anforderungen in diesen Handlungsfeldern anzupassen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese gehören zu den Schlüsseltechnologien der deutschen Industrie, weshalb die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hightech-Strategie 2020 das BMBF-Förderprogramm "IKT 2020 - Forschung für Innovation" aufgelegt hat, an dem sich auch Villeroy&Boch aktiv beteiligt. Im Berichtsjahr haben wir mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) unsere Zusammenarbeit an einem Forschungsvorhaben fortgesetzt, das zum Ziel hat, bislang manuell ablaufende Prozesse im betrieblichen Gefahrstoffmanagement weitestgehend zu automatisieren. Mithilfe einer automatisierten Substitutionsprüfung wollen wir an den Produktionsstandorten das Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter reduzieren und zudem entsprechende Kosteneinsparpotenziale realisieren. Im Berichtszeitraum wurde nach abgeschlossener Programmierung und Testphase der Erstapplikation an der Optimierung und Erweiterung des Substitutionstools um weitere Applikationsbausteine gearbeitet.

Interne Weiterentwicklung von Fertigungsverfahren

Im Rahmen der internen Weiterentwicklung unserer Fertigungsverfahren wurden Projekte initiiert, die die Schaffung von robusten Prozessen, Rohstoff- und Ressourceneffizienzen sowie Standardisierung und damit die Ausbringungsverbesserung zum Ziel haben. Unterstützend hierfür wurden neue Managementmethoden und statistische Datenanalyseverfahren eingesetzt sowie Fertigungsanlagen konstruktiv neu entwickelt.

Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Technologien, die gemeinhin unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" bekannt sind. Neue verfügbare Techniken wurden dabei hinsichtlich ihres Potenzials bewertet, und wir haben die Möglichkeiten überprüft, diese an unseren Produktionsstandorten in bestehende Fertigungsanlagen zu integrieren.

Produktentwicklung

Produktbezogene Entwicklungstätigkeiten im Unternehmensbereich Bad und Wellness bezogen sich unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres innovativen Keramikwerkstoffs TitanCeram, der Produktdesigns mit extrem dünnen Wandstärken und scharf gezeichneten Kanten in Verbindung mit einer hohen Materialfestigkeit und -robustheit ermöglicht. In diesem Zusammenhang planen wir, den Werkstoff über die Premium-Produktpalette hinaus auch auf unsere Mainstream-Segmente auszurollen. Des Weiteren haben wir im Berichtszeitraum mit ViClean-I 100 das erste Produkt der neuen Entwicklungsplattform aus unserer neuen Dusch-WC-Generation marktreif fertiggestellt und die Entwicklung weiterer innovativer Funktionen angestoßen. Nicht zuletzt spiegelt sich unsere hohe Innovationsfähigkeit auch bei unseren im Jahr 2018 erfolgten Markteinführungen abgeschlossener Produktneuentwicklungen wider: Mit TitanGlaze haben wir eine hochwertige, mit hochreinem, kristallinem Aluminiumoxid angereicherte Glasur in unser Angebot aufgenommen, die sich durch eine edle, matte Haptik und besondere Kratz- und Schlagbeständigkeit auszeichnet. Zu den weiteren Neuheiten zählen auch SupraFix 3.0, ein zur Patentierung angemeldetes Befestigungssystem der neuesten Generation, mit dem sich die Montage wandhängender WCs noch einfacher und flexibler gestaltet, sowie außerdem unsere Kinder-Komplettbad-Kollektion O.novo Kids für den speziellen Einsatz in Kindergärten und Vorschuleinrichtungen.

Im Unternehmensbereich Tischkultur umfassten die Schwerpunkte unserer Entwicklungsaktivitäten die Arbeit an Glasuren und unterschiedlichen Oberflächen. So haben wir unsere noch junge Produktserie Manufacture Rock - kennzeichnend ist hier der handwerkliche Stil des matt-strukturierten Porzellans in Schiefer-Optik - um weitere Formen ergänzt. Zudem greifen wir mit der neu entwickelten "It's my match"-Kollektion unkonventionelle, an unsere jüngere Kundenzielgruppe gerichtete Produktdesigns auf, welche unglasierte, matte Oberflächen mit glänzenden (Trend)-Farbverläufen kombinieren und dabei zugleich höchsten Qualitätsansprüchen an Premium-Porzellan (einschließlich Spülmaschinenfestigkeit) genügen. Darüber hinaus haben wir unsere Entwicklungstätigkeiten im Bereich additiver Fertigungsverfahren, des sogenannten 3D-Drucks, und der damit verbundenen Designfreiheiten bei Werkstoffen wie Metall und Kunststoff weiter vorangetrieben. Im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsauftrags mit externen Know-how-Trägern wurden diverse Techniken getestet, wobei es eine maßgebliche Zielsetzung war, sowohl Druckgeschwindigkeit und Baugröße als auch Qualität und Gebrauchseigenschaften der gedruckten Keramikprodukte zu optimieren.

EINKAUF

Das Beschaffungsportfolio des Villeroy & Boch-Konzerns umfasst sowohl den Einkauf von Rohmaterialien, Energie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen für eigene Produktionsstätten als auch den Zukauf von Halbfertig- und Fertigwaren. Darüber hinaus werden Investitionsgüter, Verpackungsmaterialien, Transportleistungen und eine große Bandbreite weiterer Dienstleistungen beschafft. Insgesamt beträgt unser Beschaffungsvolumen inklusive Investitionen wertmäßig über 60 % der Umsatzerlöse. Ziel unserer Einkaufsorganisation und unserer Beschaffungsstrategien ist es, einen nachhaltigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg zu leisten, indem wir die benötigten Materialien und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität und Menge zum geforderten Zeitpunkt und zum möglichst optimalen Preis bereitstellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten wollen wir zudem die Qualität unserer Produkte und unserer Unternehmensprozesse kontinuierlich verbessern sowie Innovationen vorantreiben.

Aus Sicht des Konzerns schlugen im Geschäftsjahr 2018 beschaffungsmarktseitig höhere Kosten zu Buche. Durch das anhaltend robuste Wachstum der Weltwirtschaft und dem damit verbundenen Anstieg von Energie-, Lohn- und Transportkosten sind die Einkaufspreise vieler Rohstoffe und Materialien auch im Jahr 2018 gestiegen. Daher waren Preiserhöhungen insbesondere bei Materialien für die Produktion, Energie, Verpackungen, Transporten sowie Zukaufwaren nicht zu vermeiden. Durch entsprechende Gegenmaßnahmen im Rahmen unseres Einkaufsmanagements und bedingt durch vorteilhafte Wechselkursveränderungen konnten die Preissteigerungen zumindest teilweise kompensiert werden. Unter anderem haben wir davon profitiert, dass der US-Dollar - dieser bildet für einige Beschaffungsvolumina die maßgebende Währung - gegenüber der Konzernwährung Euro weiter an Wert verloren hat.

Wir messen unseren Lieferantenbeziehungen eine große Bedeutung bei. Im Rahmen eines konsequenten strategischen Beschaffungsmanagements führen wir laufend Bewertungen unserer Lieferanten anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs in den Kategorien Qualität, Kosten, Logistik, Service, Technologie und Umwelt durch und entwickeln auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit weiter. Außerdem gilt es, Lieferantenbeziehungen so zu gestalten, dass jegliche Risiken in der Zusammenarbeit möglichst minimiert werden. Dementsprechend werden Lieferantenverträge verhandelt, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verfolgt und ein daran ausgerichtetes Risikomanagement praktiziert. Insbesondere verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des "Code of Conduct", sich hinsichtlich Integrität, Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen und Beachtung von Menschenrechten an dieselben Standards zu halten, denen wir als Unternehmen verpflichtet sind und zu deren Einhaltung wir uns bekennen.

MITARBEITER

Personalbestand

Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte der Villeroy&Boch-Konzern insgesamt 7.991 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag reduzierte sich der Personalstand um 108 Personen (Vorjahr: 8.099 Mitarbeiter). 34,7 % der Belegschaft waren in Deutschland tätig (Vorjahr: 33,6 %). Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 5.184 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.241 Mitarbeiter), auf den Unternehmensbereich Tischkultur 2.244 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.302 Mitarbeiter) und auf die Zentralbereiche 563 Mitarbeiter (Vorjahr: 556 Mitarbeiter).

Im Jahresdurchschnitt verringerte sich unser Personalstand gegenüber dem Vorjahr von 8.090 auf 8.018 Mitarbeiter.

WIRTSCHAFTSBERICHT

DIE WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN

Die Weltwirtschaft hat im Jahresverlauf an Fahrt verloren. Hierzu trugen negative Stimmungsfaktoren bei, allen voran die Verunsicherung durch zunehmende handelspolitische Konflikte oder die Straffung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten, in deren Folge es zu einem Umschwung bei den internationalen Kapitalströmen kam, der die Konjunktur in den Schwellenländern bremst. Das dennoch weiterhin solide Wirtschaftswachstum in Deutschland wurde durch die vom Beschäftigungsaufbau und anhaltenden Niedrigzinsumfeld angeregte Binnenwirtschaft getragen. Im Euroraum verlief der Konjunkturanstieg flacher als im Vorjahr, da eine schwache globale Nachfrage und der gestiegene Außenwert des Euro das Exportgeschäft beeinträchtigten. In Übersee verlief das Konjunkturwachstum in China nach wie vor überdurchschnittlich, wo sich spürbare Auswirkungen aus dem Handelsstreit mit den USA bislang für unsere Branche nicht niedergeschlagen haben.

Im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die Geschäftsentwicklung maßgeblich durch die europäische Wohnungsbaukonjunktur beeinflusst. Hier hat sich die Zuwachsrate des Wohnungsbaus in Europa insgesamt abgeschwächt. Trotz günstiger Finanzierungsbedingungen konnte die Bautätigkeit in unserem wichtigen Heimatmarkt Deutschland vor dem Hintergrund der unverändert hohen Kapazitätsauslastung und Personalengpässe in der Branche nur verhaltener als in den Vorjahren zulegen.

Ein wichtiger Einflussfaktor für die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur ist das Konsumklima der Privathaushalte. Bedingt durch die anziehende Verbraucherpreisinflation und gestiegenen Energiepreise sind die privaten Konsumausgaben in Deutschland laut GfK-Angaben im Jahr 2018 mit 1,5 % etwas weniger stark als im Vorjahr gestiegen. Darüber hinaus spiegelt sich die Konsumentenaktivität in der Besucherfrequenz im stationären Einzelhandel wider, die in weiten Teilen Europas auch im Berichtszeitraum nicht zuletzt auch aufgrund der im letzten Sommer lang anhaltenden Hitzeperiode weiter rückläufig war. Auf dem für Villeroy&Boch sehr wichtigen Heimatmarkt Deutschland sank die Besucherfrequenz im Vorjahresvergleich um 5,0 %.

GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGE DES KONZERNS

Der Vorstand der Villeroy&Boch AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns positiv.

Wir haben unsere für das Geschäftsjahr 2018 gesteckten Umsatz- und Ergebnisziele unter Berücksichtigung der unterjährigen Prognoseanpassung erreicht. Eine Gegenüberstellung der prognostizierten Kennzahlen zu den erreichten Istwerten für das Jahr 2018 sowie zu den Prognosewerten für das Jahr 2019 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

ZIELE DES KONZERNS

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Prognose 2018 Ist 2018 Prognose 2019
Umsatzsteigerung1) 2-3 %2) 2,0 % (2,8 %) 3-5%
EBIT-Steigerung operativ 5-10 % 7,6 % 3-5%
Operative Nettovermögensrendite ≈17 %3) 16,7 % ≈16 %
Investitionen > 40 Mio. € 43,6 Mio. € > 40 Mio. €

1) Angaben zu Umsatzsteigerung in Klammern währungs- und lizenzbereinigt

2) Prognose im Konzernlagebericht 2017: 3 bis 5 %

3) Prognose im Konzernlagebericht 2017: 17 bis 18 %

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir unseren Konzernumsatz insgesamt um 2,0 % auf 853,1 Mio. € gesteigert. Erstmals darin enthalten sind Erlöse aus unserem Lizenzgeschäft, die im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden. Darüber hinaus war die Umsatzentwicklung in beiden Unternehmensbereichen erheblich durch negative Währungseffekte belastet. Die größten Währungsabwertungen resultierten dabei aus der Schwedischen Krone, dem US-Dollar, dem Russischen Rubel und dem Chinesischen Renminbi. Bereinigt um die beiden Sondereffekte, das heißt unter rückwirkender Darstellungsänderung der Lizenzerlöse sowie auf konstanter Kursbasis gerechnet, erzielten wir einen Umsatzzuwachs von 2,8 %.

Ebenfalls erfüllt haben wir unser operatives Ergebnisziel - in Aussicht gestellt war eine Verbesserung um 5 bis 10 % - mit einer überproportionalen Steigerung des EBIT um 7,6 % auf 53,6 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €). Unsere EBIT-Umsatzrendite konnten wir dadurch von 6,0 % auf 6,3 % erhöhen. Die maßgeblichen Ergebnistreiber waren die ertragsstarke Entwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness und unser konsequentes Kostenmanagement.

Die rollierende operative Nettovermögensrendite des Konzerns betrug zum Jahresende 16,7 %. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr (17,7 %) ist bedingt durch den Anstieg des rollierenden operativen Nettovermögens auf 320,4 Mio. € (Vorjahr: 280,4 Mio. €). Neben dem erhöhten Investitionsvolumen war dies im Wesentlichen auf den für die Sicherstellung der Lieferfähigkeit notwendigen Vorratsaufbau im Unternehmensbereich Bad und Wellness zurückzuführen.

Die im Geschäftsjahr 2018 getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen mit insgesamt 43,6 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres (35,9 Mio. €) und entsprachen unserer Prognose.

Weitere Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur sind in den nachfolgenden Erläuterungen zur Ertragslage dargestellt. Die Entwicklung weiterer Kennzahlen wird in den Abschnitten "Finanzlage", "Vermögenslage" und "Sonstige finanzielle Leistungsindikatoren" im Konzernlagebericht beschrieben.

ERTRAGSLAGE

Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2018.

Konzernumsatz 2018

Konzernumsatz steigt um 2,0%

Der Villeroy & Boch-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz in Höhe von 853,1 Mio. €. Nominal verbesserten wir uns somit um 2,0 % gegenüber Vorjahr (836,5 Mio. €). Währungs- und lizenzbereinigt entspricht dies einer Umsatzsteigerung von 2,8 %.

Von den im Umsatz enthaltenen Erlösen unseres Lizenzgeschäfts in Höhe von 6,1 Mio. €, die bislang im Vorjahr in Höhe von 5,9 Mio. € im sonstigen betrieblichen Ergebnis dargestellt wurden, entfielen 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 3,0 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur. 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) waren den Lizenzvereinbarungen des Zentralbereichs zuzuordnen.

Umsatz in den Unternehmensbereichen

Der Unternehmensbereich Bad und Wellness erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz in Höhe von 584,3 Mio. €. Dank starker Zuwächse in unserem Kernproduktfeld Sanitärkeramik konnten wir um 4,7 % zulegen. Kursbereinigt erreichten wir ein Umsatzplus von 6,2 %.

Nachdem die unterjährige Entwicklung in Europa durch ein zurückhaltendes Ausstellungsgeschäft vor allem in der außergewöhnlich heißen Sommerzeit beeinflusst war, ist uns mit einem starken Schlussquartal die Trendwende gelungen. Angetrieben durch die vollständige Lieferfähigkeit bei den stark nachgefragten Produktkategorien unserer spülrandlosen DirectFlush-WCs und den dünnwandigen TitanCeram-Waschtischen sowie dank eines wieder anziehenden Ausstellungsgeschäfts sind wir insbesondere in Deutschland auf hohem Niveau weiter gewachsen (+ 1,3 %) - dabei haben anhaltende Kapazitätsengpässe im Handwerk ein noch stärkeres Wachstum verhindert. Umsatzrückgänge mussten wir in Großbritannien mit -7,3 % und in Russland mit -17,7 %, kursbereinigt -7,1 % verzeichnen. Dagegen präsentierten sich die Regionen Südeuropa mit +7,6 % und Osteuropa (ohne Russland) mit +7,7 % mit erfreulichen Steigerungsraten. Kursbereinigt konnten wir auch in Nordeuropa unser Umsatzvolumen um 5,0 % ausbauen (nominal: +0,4 %). Insgesamt haben wir unser Umsatzvolumen in Europa leicht um 0,4 % auf 453,7 Mio. € erhöht; kursbereinigt betrug der Umsatzanstieg 2,0 %.

In den außereuropäischen Märkten haben wir unseren Umsatz insgesamt um 22,8 % auf 130,1 Mio. € gesteigert. Ein wichtiger Treiber war erneut unser anhaltend starkes Wachstum in der Region Asien-Pazifik, die um 33,4 % auf ein Umsatzvolumen von 100,1 Mio. € zulegte und damit erstmals die 100-Millionen-Umsatzmarke überschreiten konnte. Ohne den Konsolidierungseffekt der am 23. Juni 2017 erworbenen australischen Konzerngesellschaft Argent Pty. Ltd. beträgt die Umsatzsteigerung 25,2 %. China trug als unser wichtigster Wachstumsmarkt mit einem starken Umsatzplus von 31,5 % maßgeblich dazu bei.

Der Unternehmensbereich Tischkultur erzielte im Geschäftsjahr 2018 ein Umsatzvolumen von 266,2 Mio. € und lag damit um 4,4 % unter Vorjahr. Währungs- und Lizenzausweiseffekte glichen sich dabei nahezu aus.

Die Umsatzlage des Unternehmensbereichs war von strategischen Entscheidungen zur Neuausrichtung unseres Tischkultur-Geschäfts geprägt. Dazu gehörten die Umstellung des Distributionsmodells in verschiedenen Märkten, die bereits im Vorjahr initiierte Veränderung unserer Preis- und Rabattpolitik sowie die Optimierung unseres Shop-Netzwerks.

Die Umsatzrückgänge erstreckten sich über weite Teile der Weltregionen. So präsentierte sich Europa im Berichtszeitraum - mit vereinzelten Ausnahmen - in Summe rückläufig (-4,7 %). In den außereuropäischen Märkten konnten wir dagegen in den USA kursbereinigt eine Umsatzsteigerung von 3,7 % erzielen, die auf nominaler Basis durch die Abwertung des US-Dollars überlagert wurde (-0,4 %).

Erfreulich ist, dass wir dank unserer forcierten Vertriebs- und Marketingaktivitäten im E-Commerce, einer zunehmend wichtiger werdenden Säule unseres Vertriebsmodells, die Online-Umsätze über alle Märkte hinweg um 9,2 % steigern konnten. Der Anteil der E-Commerce-Aktivitäten am Gesamtumsatz des Unternehmensbereichs Tischkultur beträgt mittlerweile rund 17 %.

Auftragsbestand

Der Auftragsbestand im Konzern betrug zum 31. Dezember 2018 59,8 Mio. €. Davon waren 48,7 Mio. € dem Unternehmensbereich Bad und Wellness (Vorjahr: 96,2 Mio. €) und 11,1 Mio. € dem Unternehmensbereich Tischkultur (Vorjahr: 10,8 Mio. €) zuzuordnen. Die Veränderung gegenüber dem zum Jahresende 2017 ausgewiesenen Auftragsbestand (107,0 Mio. €) resultierte vorrangig aus dem Bereich Sanitärkeramik: Aufgrund der getätigten Kapazitätsinvestitionen konnten wir die Lieferzeiten deutlich reduzieren, weshalb unsere Kunden mit geringerem Vorlauf bestellt haben. Darüber hinaus wurden aus dem Auftragsbestand 2017 mehrere Großaufträge in China ausgeliefert.

Konzern-EBIT

EBIT mit 53,6 Mio.€ um 7,6% über Vorjahr

Im Geschäftsjahr 2018 gelang es uns, das EBIT des Konzerns um 7,6 % bzw. 3,8 Mio. € auf 53,6 Mio. € zu steigern. Die Verbesserung des operativen Ergebnisses wurde im Wesentlichen durch die sehr gute Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness getragen und durch eine hohe Kostendisziplin unterstützt.

Die im Vorjahresvergleich gesunkenen Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten in Höhe von 266,9 Mio. € (Vorjahr: 275,3 Mio. €) sowie die allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 43,8 Mio. € (Vorjahr: 47,2 Mio. €) waren neben unserem konsequenten Kostenmanagement durch Sondereffekte geprägt. Dazu zählten im Wesentlichen die erfolgte Umstellung des Tischkultur-Vertriebs in einigen Märkten vom eigenen Einzelhandel auf ein Distributorenmodell sowie die weitere Optimierung unseres Shop-Netzwerks, wodurch die Kostenstruktur deutlich entlastet werden konnte. Daneben wurden umsatzabhängige Vertriebskosten in die Einstandskosten der verkauften Waren umgegliedert. Im Ergebnis führten die beschriebenen Effekte dazu, dass die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Kostensenkungen deutlich größer als durch operativ erreichte Einsparmaßnahmen ausfallen. Im Gegenzug waren die Einstandskosten der verkauften Waren und damit das Bruttoergebnis vom Umsatz negativ von diesen Effekten betroffen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge beliefen sich per Saldo auf -1,6 Mio. €. Im sonstigen betrieblichen Ergebnis des Vorjahres (1,7 Mio. €) waren Lizenzerträge in Höhe von 5,9 Mio. € enthalten. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 werden die Erlöse aus unserem Lizenzgeschäft als Bestandteil des Umsatzes ausgewiesen. Des Weiteren realisierten wir aus dem Verkauf unseres ehemaligen Produktionsgeländes in Selb (Deutschland) einen sonstigen Ertrag in Höhe von 1,9 Mio. €.

Operatives Ergebnis (EBIT) der Unternehmensbereiche

Unternehmensbereich Bad und Wellness

Der Unternehmensbereich Bad und Wellness konnte den operativen Gewinn (EBIT) im Geschäftsjahr 2018 auf 47,3 Mio. € vor allem durch unser starkes Umsatzwachstum steigern und erreichte damit eine deutliche Verbesserung von 15,4 % gegenüber dem Vorjahr (41,0 Mio. €).

Unternehmensbereich Tischkultur

Der Unternehmensbereich Tischkultur schloss das Geschäftsjahr 2018 mit einem operativen Gewinn (EBIT) in Höhe von 6,3 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) ab. Der Ergebnisrückgang war maßgeblich durch das geringere Umsatzniveau bedingt, konnte aber teilweise durch positive Effekte aus der Umstellung des Distributionsmodells in verschiedenen Märkten sowie einer verstärkten Kostendisziplin gemindert werden.

Konzernergebnis

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir ein Konzernergebnis in Höhe von 33,9 Mio. € erzielt. Dies entspricht einem deutlichen Plus von 4,1 Mio. € bzw. 13,8 % gegenüber dem Konzernergebnis des Vorjahres. Die wesentlichen Gründe für die Ergebnissteigerung waren das verbesserte operative Geschäft sowie die verbesserte Steuerquote, die unter anderem auf lokale Steuersatzsenkungen in den Ländern Frankreich, Belgien und Niederlande zurückzuführen war und sich von 34,4 % im Vorjahr auf 31,1 % reduzierte. Der Steueraufwand belief sich im Berichtszeitraum auf -15,3 Mio. € (Vorjahr: -15,6 Mio.). Das Finanzergebnis in Höhe von -4,4 Mio. € entwickelte sich konstant zum Vorjahr (-4,4 Mio. €).

Struktur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild der Ertragslage im Geschäftsjahr 2018:

STRUKTUR DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in Mio. € 2018 % vom Umsatz 2017 % vom Umsatz
Umsatzerlöse 853,1 100,0 836,5 100,0
Einstandskosten der verkauften Waren -487,3 -57,1 -466,4 -55,8
Vertriebs-, Marketing-, Entwicklungskosten -266,9 -31,3 -275,3 -32,9
Allgemeine Verwaltungskosten -43,8 -5,1 -47,2 -5,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge -1,6 -0,2 1,7 0,2
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 0,1 0,0 0,5 0,1
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 53,6 6,3 49,8 6,0
Finanzergebnis -4,4 -0,5 -4,4 -0,6
Ergebnis vor Steuern (EBT) 49,2 5,8 45,4 5,4
Ertragsteuern -15,3 -1,8 -15,6 -1,8
Konzernergebnis 33,9 4,0 29,8 3,6

Vorschlag für die Dividende

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 29. März 2019 vor, den Bilanzgewinn der Villeroy&Boch AG zur Ausschüttung einer Dividende von

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0,55 € für die Stamm-Stückaktie
0,60 € für die Vorzugs-Stückaktie

zu verwenden. Das Ausschüttungsvolumen beträgt 16,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Bestands eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt wird der Liquiditätsabfluss daraus 15,1 Mio. € betragen.

FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement, das die globale Liquiditätssteuerung, das Cash Management sowie das Management von Marktpreisrisiken umfasst.

Das Finanzmanagement wird konzernweit einheitlich aus der zentralen Abteilung Konzern-Treasury heraus ausgeführt. Den Rahmen hierfür bilden neben externen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen auch interne Richtlinien und Limite.

Unser Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass wir jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllen können. Die Zu- und Abflüsse aus dem operativen Geschäft sind Basis der täglichen Kontendisposition sowie der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.

Daraus entstehende Finanzierungsbedarfe werden in der Regel über Bankkredite abgedeckt. Liquiditätsüberschüsse legen wir unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten am Geldmarkt an. Unter der Bedingung einer guten Bonität der Finanzhandelspartner, ausgedrückt in einem Investment Grade-Rating, verfolgen wir das Ziel, ein optimales Finanzergebnis zu erreichen.

Unser Cash Management wird ebenfalls zentral gesteuert und gestaltet. Die Zentralisierung von Zahlungsströmen durch Cash-Pooling-Verfahren steht dabei im Rahmen der wirtschaftlichen Effizienz an vorderster Stelle. Ein Inhouse-Cash-System führt konzerninterne Zahlungsströme immer dann über interne Verrechnungskonten aus, wenn dies steuerlich und rechtlich möglich ist. Durch die konzerninterne Verrechnung reduzieren wir somit die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß. Zur Durchführung des Zahlungsverkehrs sind standardisierte Prozesse und Übermittlungswege etabliert.

Das Management von Marktpreisrisiken umfasst die Bereiche Währungskursrisiken, Zinsänderungsrisiken und sonstige Preisänderungsrisiken. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen von Schwankungen auf das Ergebnis der Unternehmensbereiche und des Konzerns zu begrenzen.

Das konzernweite Risikopotenzial wird hierzu regelmäßig ermittelt, und entsprechende Sicherungsentscheidungen werden getroffen.

Weitere Informationen zum Management von Risiken finden sich im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts.

Kapitalstruktur

Unsere Finanzierungsstruktur, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist, hat sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt verändert:

KAPITALSTRUKTUR

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital 209,4 194,6
Langfristige Schulden 236,6 273,7
Kurzfristige Schulden 235,6 218,8
Summe Eigenkapital und Schulden 681,6 687,1

Das Eigenkapital ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahresstichtag um 14,8 Mio. € auf 209,4 Mio. € angestiegen. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich per Saldo um 19,2 Mio. € - dem im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Konzerngewinn in Höhe von 33,9 Mio. € (davon 0,4 Mio. € auf Minderheitsgesellschafter entfallend) stand die im Frühjahr 2018 erfolgte Ausschüttung der Dividende (14,3 Mio. €) gegenüber. Insgesamt erhöhte sich unsere Eigenkapitalquote (inklusive Minderheitenanteile) auf 30,7 % gegenüber 28,3% zum Vorjahresstichtag. Das Konzernanlagevermögen in Höhe von 247,8 Mio. € wurde zu 84,5 % durch Eigenkapital abgedeckt.

Die langfristigen Schulden in Höhe von 236,6 Mio. € umfassten Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Personalrückstellungen, sonstige Sachverhalte sowie latente Steuerschulden. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die langfristigen Schulden um 37,1 Mio. € reduziert, wovon allein 25,0 Mio. € auf die laufzeitbedingte Umgliederung eines langfristigen Bankdarlehens in die kurzfristigen Finanzschulden entfielen. Darüber hinaus reduzierten sich die Pensionsverpflichtungen um 7,9 Mio. €, wovon 3,2 Mio. € auf Auszahlungen aus der vorzeitigen Abgeltung von Pensionsansprüchen entfielen.

Die kurzfristigen Schulden, bestehend aus sonstigen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, sonstigen Rückstellungen, Personalrückstellungen und Ertragsteuerschulden, stiegen im Vorjahresvergleich um 16,8 Mio. € auf 235,6 Mio. €. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich, größtenteils aufgrund der laufzeitkongruenten Umgliederung des genannten Bankdarlehens, auf 33,1 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Die restlichen Schuldposten reduzierten sich hingegen im Berichtszeitraum, dabei insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-6,2 Mio. €) sowie die sonstigen Verbindlichkeiten (-5,9 Mio. €).

Investitionen

Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Unsere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2018 43,6 Mio. € (Vorjahr: 35,9 Mio. €). Hiervon entfielen 43 % auf das Inland (Vorjahr: 54 %). Zum Jahresende 2018 bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 6,5 Mio. €. Die Finanzierung der Investitionsverpflichtungen wird aus dem operativen Cash Flow erfolgen.

Der Großteil unserer Investitionsausgaben entfiel mit 37,7 Mio. € bzw. 86,5 % auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Der Investitionsfokus lag in der Anschaffung neuer Produktionsanlagen für unsere Sanitärkeramik-Werke im In- und Ausland, davon insbesondere in Mettlach, Saraburi (Thailand) und Ramos (Mexiko).

Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 5,9 Mio. €, was 13,5 % der Gesamtinvestitionen entsprach. Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge erworben. Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien investiert.

Zu weiteren Informationen über die wesentlichen Investitionstätigkeiten des Konzerns im Berichtszeitraum wird auf Tz. 6 im Anhang des Konzernabschlusses verwiesen.

Finanzierung

KURZFASSUNG KAPITALFLUSSRECHNUNG

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in Mio. € 2018 2017
Konzernergebnis 33,9 29,8
Lfd. Abschreibungen auf das Anlagevermögen inkl. Zuschreibung 23,5 26,2
Veränderung der langfristigen Rückstellungen -18,8 -10,2
Ergebnis aus Anlagenabgängen -3,3 -0,4
Veränderungen Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und lfd. kurzfristige Rückstellungen sowie sonstige Aktiva und Passiva -41,3 -13,4
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge / Aufwendungen 8,1 9,0
Cash Flow aus dem laufenden operativen Geschäft 2,1 41,0
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -44,6 -27,3
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -7,6 -14,1
Summe der Cash Flows -50,1 -0,4
Zahlungsmittelbestand am 01.01. 108,7 111,2
Summe der Cash Flows -50,1 -0,4
Wechselkursbedingte Änderung des Zahlungsmittelbestands -1,0 -2,1
Zahlungsmittelbestand am 31.12. 57,6 108,7

Unser Cash Flow aus dem laufenden operativen Geschäft betrug 2,1 Mio. € (Vorjahr: 41,0 Mio. €). Das im Vorjahresvergleich deutlich geringere Niveau des operativen Cash Flows ist auf die höhere Kapitalbindung im Working Capital zurückzuführen. Insbesondere haben wir im Berichtszeitraum unsere Vorräte im Bereich Bad und Wellness aufgestockt, um in unseren Märkten eine nachhaltige Lieferfähigkeit sicherzustellen; hinzu kamen produktionsbedingt höhere Volumina im Rohstoffeinkauf. In Summe erhöhten sich die Vorratsbestände im Konzern um 11,9 Mio. €. Daneben sind die Warenforderungen um 10,2 Mio. € gestiegen, während Lieferantenverbindlichkeiten um 6,2 Mio. € abgebaut wurden.

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -44,6 Mio. € (Vorjahr: -27,3 Mio. €) umfasste Investitionsauszahlungen von insgesamt 48,7 Mio. € für den Erwerb von Sachanlagen, langfristigen finanziellen sowie immateriellen Vermögenswerten, denen Einzahlungen aus Anlagenabgängen in Höhe von 4,1 Mio. € gegenüberstanden.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug -7,6 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €). Im Wesentlichen hierin enthalten waren einerseits Nettoeinzahlungen aus Darlehen in Höhe von 7,1 Mio. € sowie andererseits die im Frühjahr 2018 getätigte Dividendenzahlung (14,3 Mio. €).

Liquidität

Nettoliquidität

Unsere Nettoliquidität betrug zum Bilanzstichtag -0,5 Mio. € (Vorjahr: 57,6 Mio. €). Der Rückgang der Nettoliquidität resultierte dabei insbesondere aus der gesteigerten Investitionstätigkeit (48,7 Mio. €, inklusive Investitionen in Finanzanlagen) sowie dem gegenüber Vorjahr geringeren operativen Cashflow, in dem sich die unterjährige Veränderung im Working Capital widerspiegelt.

Bei der Berechnung der Nettoliquidität wurden der Zahlungsmittelbestand, die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie die kurz- bzw. langfristigen Finanzverbindlichkeiten zusammengefasst.

Wir verfügten zum 31. Dezember 2018 über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 220 Mio. € (31. Dezember 2017: 245 Mio. €), die keinen Beschränkungen unterliegen.

VERMÖGENSLAGE

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme des Villeroy&Boch-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2018 auf 681,6 Mio. € gegenüber 687,1 Mio. € zum Vorjahresstichtag.

Das langfristige Vermögen in Höhe von 287,8 Mio. € (Vorjahr: 268,3 Mio. €) umfasste das Anlagevermögen, latente Steueransprüche sowie sonstige langfristige Vermögenswerte. Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme betrug 36,4 % (Vorjahr: 33,1 %). Infolge der regelmäßigen Überprüfung der Nutzungsdauern von Sachanlagen wurden die Abschreibungszeiträume von verschiedenen Produktionsanlagen mit einem positiven Ergebniseffekt harmonisiert.

Das kurzfristige Vermögen setzte sich hauptsächlich aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem Zahlungsmittelbestand sowie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr verminderte sich das kurzfristige Vermögen (inklusive der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte) um 25,0 Mio. € auf 393,8 Mio. €. Der Zahlungsmittelbestand lag 51,1 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres. Dagegen erhöhten sich die Vorräte bedingt durch den operativ notwendigen Vorratsaufbau im Bereich Bad und Wellness um 11,9 Mio. €. Zugleich stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund variierender Zahlungsbedingungen im Bereich Bad und Wellness um 10,2 Mio. €. Die Positionen der Passivseite werden im Lagebericht im Kapitel Kapitalstruktur erläutert.

SONSTIGE FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Neben den für uns wesentlichen Steuerungsgrößen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), deren Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr im Abschnitt "Ertragslage" erläutert wird, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Optimierung der rollierenden operativen Nettovermögensrendite. Das operative Nettovermögen errechnet sich aus den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Vorräten, Warenforderungen und sonstigen operativen Vermögenswerten abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und übrigen operativen Verbindlichkeiten.

Die operative Nettovermögensrendite wird wie folgt ermittelt:

BERECHNUNGSFORMEL ONVR

rollierende operative Nettovermögensrendite (ONVR) = operatives Ergebnis (EBIT) / operatives Nettovermögen (∅ 12 Monate)

Das rollierende operative Nettovermögen des Villeroy & Boch-Konzerns setzte sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:

ZUSAMMENSETZUNG DER ROLLIERENDEN OPERATIVEN NETTOVERMÖGENSRENDITE (KONZERN)

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in Mio. € Konzern 2018 2017
Operatives Nettovermögen 320,4 280,4
- Sachanlagen 183,5 173,3
- Vorräte 169,7 150,1
- Forderungen (ggü. Dritten) 123,9 114,8
- Verbindlichkeiten -70,2 -67,2
- Sonstiges Nettovermögen -86,5 -90,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 53,6 49,8
Operative Nettovermögensrendite 16,7 % 17,7 %

Zum Jahresende 2018 hat sich die operative Nettovermögensrendite des Konzerns um 1,0 Prozentpunkte auf 16,7 % reduziert. Ursächlich dafür war, dass die im Geschäftsjahr 2018 erreichte Verbesserung des operativen Ergebnisses durch die Zunahme des rollierenden operativen Nettovermögens auf 320,4 Mio. € (Vorjahr: 280,4 Mio. €) überkompensiert wurde. Der Vermögensaufbau resultierte unter anderem aus dem gesteigerten Investitionsvolumen und dem Bestandsaufbau im Vorratsvermögen.

Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stellte sich folgendermaßen dar:

ZUSAMMENSETZUNG DER ROLLIERENDEN OPERATIVEN NETTOVERMÖGENSRENDITE (BAD UND WELLNESS)

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in Mio. € Bad und Wellness 2018 2017
Operatives Nettovermögen 234,4 202,1
- Sachanlagen 160,4 149,2
- Vorräte 103,3 86,4
- Forderungen (ggü. Dritten) 94,2 86,6
- Verbindlichkeiten -54,1 -51,1
- Sonstiges Nettovermögen -69,4 -69,0
Operatives Ergebnis (EBIT)* 54,8 47,5
Operative Nettovermögensrendite 23,4 % 23,5 %

* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.

Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Tischkultur setzte sich wie folgt zusammen:

ZUSAMMENSETZUNG DER ROLLIERENDEN OPERATIVEN NETTOVERMÖGENSRENDITE (TISCHKULTUR)

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in Mio. € Tischkultur 2018 2017
Operatives Nettovermögen 86,0 78,3
- Sachanlagen 23,1 24,1
- Vorräte 66,4 63,7
- Forderungen (ggü. Dritten) 29,7 28,2
- Verbindlichkeiten -16,1 -16,1
- Sonstiges Nettovermögen -17,1 -21,6
Operatives Ergebnis (EBIT)* 3,0 9,3
Operative Nettovermögensrendite 3,5 % 11,9 %

* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.

NACHHALTIGKEIT

Das Erreichen der finanziellen Ziele ist für uns eng mit den verschiedenen Facetten der Nachhaltigkeit verbunden, um unser unternehmerisches Handeln neben ökonomischen auch mit ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern - allen voran Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Eigentümern und Kapitalgebern - sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen daher einen besonderen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein.

Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance erfordert das integre und rechtskonforme Verhalten aller Villeroy&Boch-Mitarbeiter, damit langfristiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie unternehmensintern geltenden Kodizes und Richtlinien - hierzu gehört vor allem unser für alle Mitarbeiter geltender Verhaltenskodex -wird durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System gesichert. Da der Unternehmenserfolg zudem untrennbar mit dem Engagement von kreativen und motivierten Mitarbeitern verbunden ist, legen wir im Rahmen unserer Personalstrategie einen großen Wert auf ein attraktives Beschäftigungsumfeld unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Vielfalt und Chancengleichheit.

Unsere Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Produkte - und diese basiert gleichermaßen auf einem stilvollen Design, einer extrem hohen Langlebigkeit und einer maximalen Produktsicherheit. Mit technisch überlegenen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Deshalb stellen wir ebenso hohe Anforderungen an unsere Lieferanten wie an unsere eigene Produktion. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns zum Ziel, unsere außergewöhnliche Produktqualität mit einer möglichst hohen Ressourcen- und Energieeffizienz zu erreichen. Der Einsatz von Managementsystemen und standardisierten Prozessen unterstützt uns dabei.

Die Villeroy&Boch AG ist gemäß § 289b, 315b HGB verpflichtet, den Lagebericht bzw. den Konzernlagebericht um eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Berichtspflichtige Aspekte im Sinne des § 289c HGB umfassen unternehmensbezogene Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung - und beziehen sich damit unmittelbar auf unsere nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten in den zuvor skizzierten Handlungsfeldern. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung machen wir von dem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch, alternativ einen zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Bericht für den Villeroy&Boch-Konzern und die Villeroy&Boch AG zu erstellen und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/ publikationen/nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Der nichtfinanzielle Bericht ist integriert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018, in dem wir ausführlich über unsere nichtfinanzielle Leistung informieren.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKOSTRATEGIE

Unsere Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft sowie damit einhergehend den Wert unseres Unternehmens im Sinne unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen nachhaltig zu steigern. In diesem Zusammenhang eröffnen die Geschäftsaktivitäten des Villeroy&Boch-Konzerns eine Vielzahl von Chancen; zugleich bringen sie fortwährend Risiken mit sich. In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir dabei allgemeinen konjunkturellen und spezifischen Branchenrisiken sowie den üblichen finanzwirtschaftlichen Risiken.

Gemäß unserem Risikoverständnis werden potenzielle Geschäftsrisiken frühestmöglich identifiziert, bewertet und - soweit möglich - mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen minimiert bzw. vollständig vermieden. Risiken gehen wir bewusst dann ein, wenn die damit verbundenen Erfolgsaussichten entsprechend attraktiv sind. Zudem müssen die vorliegenden Risiken kalkulierbar, in der Höhe verkraftbar und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gering sein. Innerhalb unseres Unternehmens besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagement. Dieses System dient dazu, den Fortbestand des Konzerns zu sichern und das Erreichen unserer Unternehmensziele -vor allem finanzielle, operative oder strategische Ziele - zu gewährleisten.

RISIKOMANAGEMENT

Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Unser Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Im Gegensatz zu Risikobegrenzungsmaßnahmen wirken Chancen grundsätzlich nicht risikoreduzierend; diese werden separat im Abschnitt "Chancenbericht" dargestellt.

Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Bereiche unseres Konzerns und ordnet allen Organisationseinheiten eindeutige Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. In diesem System legt der Vorstand über die allgemeinen Grundzüge der Konzernstrategie hinaus auch die Grundsätze der Risikopolitik und -behandlung fest und sorgt für deren Überwachung. Ein weiterer Baustein dieser Systematik ist die konzernweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gültige Verhaltensrichtlinie, mit der die Risiken möglicher Rechts- und Regelverletzungen begrenzt werden sollen.

In der Umsetzung des Gesamtsystems sind verschiedene aufeinander abgestimmte Planungs-, Berichts- und Kontrollprozesse sowie Frühwarnsysteme eingerichtet, die darauf abzielen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wirksam zu ergreifen.

Unser operatives Risikomanagement umfasst den gesamten Prozess von der Risikofrüherkennung bis hin zur Steuerung bzw. Handhabung der (Rest-)Risiken und liegt einschließlich der gebotenen Gegenmaßnahmen primär in der Verantwortung des Prozessmanagements, also dezentral in den Unternehmensbereichen. Das Risikocontrolling identifiziert, misst und bewertet alle Risiken. Im Besonderen ist mit der Einbindung des jeweiligen Unternehmensbereichscontrollings die Integration des Risikomanagements in die dezentrale Controlling-Organisation gewährleistet. Zusätzlich werden die Funktionen des Risikomanagements zur Gewährleistung eines konzerneinheitlichen und reibungslosen Prozessablaufs zentral koordiniert.

Einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements bei Villeroy&Boch bildet das interne Kontrollsystem. Es umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur

Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Finanzberichterstattung sowie
Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance).

Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in konzernweit gültigen Richtlinien und Arbeitsanweisungen kodifiziert. Diese fachspezifischen Vorgaben basieren sowohl auf einschlägigen Gesetzen und Regularien als auch auf freiwillig auferlegten Unternehmensstandards und werden in kontinuierlichen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.

Überwachung der Risikomanagementprozesse

Auf der Grundlage eines im Villeroy&Boch-Konzern vom Vorstand delegierten Mandats überprüft die Konzernrevision regelmäßig die Effizienz der Arbeits- und Prozessabläufe sowie die Effektivität der in den dezentralen Unternehmensbereichen eingerichteten internen Kontrollen und des installierten Risikomanagementsystems. Über die Ergebnisse der Revisionsprüfungen wird zeitnah berichtet. Damit ist eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Schwächen und eventuell daraus resultierende Risiken sowie die Ableitung adäquater Empfehlungen zur Behebung dieser Schwächen gewährleistet. Im Einzelnen ist unsere Konzernrevision dafür verantwortlich, im Rahmen ihres Tätigkeitsspektrums Risiken zu erkennen (Aufdeckungsfunktion), diese unabhängig und objektiv zu beurteilen (Bewertungsfunktion) sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Beratungsfunktion) und deren Umsetzung zu verfolgen (Nachschaufunktion).

Zusätzlich überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Wirksamkeit des Risikomanagement-, internen Kontroll- und internen Revisionssystems sowie insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Darüber hinaus werden die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems regelmäßig im Rahmen der externen Prüfung des Konzernjahresabschlusses durch unsere Wirtschaftsprüfer bestätigt.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM FÜR DIE KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

Die Villeroy&Boch AG ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB dazu verpflichtet, gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Zwecksetzung dieses Systems besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung zuverlässig ist und mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Einklang steht.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in unser konzernweites Risikomanagementsystem integriert. Es umfasst die Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen, mit denen wir sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle und unternehmerischen Sachverhalte vollständig, zeitnah und sachgerecht erfasst, aufbereitet und bilanziell abgebildet werden. Die zentrale Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess bilden einschlägige Gesetze und Normen sowie unternehmensinterne Vorgaben, die in einer konzernweit gültigen, laufend aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie kodifiziert sind. Zudem existieren eindeutig festgelegte Verfahrensweisen, die durch einen einheitlichen Kontenplan für die Berichterstattung, einen konzernweiten Terminplan für die Abschlusserstellung und diverse Handbücher spezifiziert werden. Darüber hinaus folgen die im Rahmen des Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesses wahrgenommenen Funktionen (zum Beispiel Konzernberichtswesen, Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, Steuern und Konzern-Treasury) klaren fachlichen wie personellen Zuordnungen, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung der spezifischen Verantwortungsbereiche gewährleistet wird.

Neben angemessenen personellen Ressourcen wird die Konzernabschlusserstellung durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören etwa IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von regelmäßigen Stichproben- und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen in unseren IT-Systemen.

Die Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben durch die Konzerngesellschaften wird regelmäßig durch analytische Prüfungen überwacht - namentlich von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern, der Zentralabteilung Konzernberichtswesen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der Konzernrevision und dem Konzernabschlussprüfer. Die Überwachung beinhaltet die Identifizierung von Schwachstellen, die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen behoben worden sind.

EINZELRISIKEN

Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht des Villeroy&Boch-Konzerns als bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können.

RISIKOPROFIL DES VILLEROY & BOCH-KONZERNS

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Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkungen
Risikoart niedrig mittel hoch unwesentlich moderat wesentlich
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Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken X X
Leistungswirtschaftliche Risiken
- Beschaffungsrisiken X X
- Produktentwicklungsrisiken X X
- Produktionsrisiken X X
- Umweltschutzrisiken X X
Finanzwirtschaftliche Risiken
- Bestandsrisiken X X
- Ausfall- und Bonitätsrisiken X X
- Liquiditätsrisiken X X
- Währungsrisiken X X
- Zinsänderungsrisiken X X
- Sonstige Preisänderungsrisiken X X
Steuerrisiken X X
Personalrisiken X X
Rechtliche Risiken X X
IT-Risiken X X

Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Risiken vermittelt die vorstehende Übersicht. Ausgehend von einem einjährigen Prognosehorizont zeigt sie die relative Bedeutung der Einzelrisiken, welche sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkungen -nach etwaigen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Nettorisiko) - ergibt. Dabei wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 30 % als "niedrig", eine von mehr als 60 % als "hoch" eingestuft. Die Einschätzung über die möglicherweise eintretenden finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Grundlage der qualitativen Kriterien "unwesentlich" (Schadenswert kleiner 1 Mio. €), "moderat" (Schadenswert zwischen 1 Mio. € und 5 Mio. €) und "wesentlich" (Schadenswert größer 5 Mio. €).

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich unsere Beurteilung der Einzelrisiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher finanzieller Auswirkungen nicht verändert.

Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken

Als weltweit agierendes Unternehmen vermarkten wir unsere Produkte gegenwärtig in 125 Ländern. Typischerweise ist mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen.

Im Einzelnen können makroökonomische Entwicklungen -beispielsweise eine Konjunkturabschwächung in den Industrie- und Schwellenländern oder Währungskursschwankungen - die Investitionsbereitschaft bzw. -möglichkeiten unserer Kunden beeinträchtigen oder zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen. So sehen wir im Falle eines nicht geordneten, harten Brexits - offizielles Austrittsdatum ist der 29. März 2019 - nicht unerhebliche Auswirkungen für unser Absatzgeschäft im britischen Markt: Neben einem konjunkturbedingten geringeren Umsatzvolumen antizipieren wir Risiken vor allem aus nachteiligen Wechselkursentwicklungen sowie der Erhebung von Zöllen, welche die Preise für den wechselseitigen Waren- und Güterverkehr mit Großbritannien deutlich verteuern würden. Mit Blick auf unseren größten Wachstumsmarkt China könnte sich im Falle eines ausgewachsenen Handelskriegs mit den Vereinigten Staaten eine spürbare Konjunkturabschwächung ergeben, die sich auch auf unsere Branche niederschlägt. Nicht zuletzt unterliegen unsere in Schwellenländern gelegenen Märkte dem allgemeinen konjunkturellen Risiko, dass die weitere Straffung der US-Zinspolitik den Kapitalabzug ausländischer Investoren noch mehr verstärken könnte. Die Höhe der Konsumausgaben und das Konsumentenvertrauen in einzelnen Märkten können außerdem aufgrund von gesellschaftspolitischen Faktoren, wie etwa militärische Auseinandersetzungen oder Bürgerunruhen, beeinträchtigt werden.

Im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir aufgrund der zunehmenden Konzentration innerhalb der Sanitärbranche einen erhöhten Wettbewerbsdruck sowie das damit einhergehende Risiko der Veränderung von Marktanteilen. Speziell im Projektgeschäft besteht für uns die Herausforderung, zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen, um unsere Marktposition erfolgreich gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen.

Neben konjunkturbezogenen Absatzrisiken ergeben sich für den Unternehmensbereich Tischkultur zusätzliche Herausforderungen durch die dynamische Veränderung des Konsumverhaltens unserer Kunden. Die Erreichung unserer Umsatzziele geht daher eng einher mit der erfolgreichen operativen Umsetzung unserer Vertriebsmaßnahmen, insbesondere in den Wachstumskanälen E-Commerce und Projektgeschäft. Mit Blick auf unsere vermarktungsintensiven Produktbereiche Neuheiten und Zweitmarken sind darüber hinaus inhärente Unsicherheiten in Bezug auf ihre zukünftige Akzeptanz auf Seiten unserer Handelspartner naturgemäß nicht zu vermeiden. Im Hinblick auf den stationären Handel in den westeuropäischen Märkten bedingen anhaltend nachlassende Besucherfrequenzen ein nicht unerhebliches Absatzrisiko für unseren eigenen Einzelhandel, dem wir im Besonderen mit der effektiveren Verknüpfung der Offline- und Online-Vertriebskanäle begegnen. Darüber hinaus vergrößert die Konsolidierung im Einzelhandel die Marktmacht großer Handelsketten, sodass wir uns auch hier einem zunehmenden Preis- und Margendruck ausgesetzt sehen.

Im Hinblick auf die aufgeführten Marktrisiken betreiben wir ein umfassendes Risiko-Monitoring, indem wir kontinuierlich die für unser Geschäft besonders wichtigen makroökonomischen Daten sowie Konjunktur- und Branchenentwicklungen beobachten und analysieren. In unseren operativen Unternehmensbereichen werden die daraus erkennbaren Anpassungserfordernisse und Maßnahmen zur Abwehr drohender Risiken sowie vor allem auch zur Nutzung sich bietender Chancen konzipiert, vorbereitet und umgesetzt.

Leistungswirtschaftliche Risiken

Beschaffungsrisiken

Allgemeine Beschaffungsrisiken umfassen - insbesondere im kritischen Bereich der Produktionsversorgung - Risiken aus mangelnder Qualität gelieferter Materialien, Lieferanteninsolvenz oder sonstige Versorgungsunterbrechungen. Für diese Risiken sind im Rahmen des Risikomanagements geeignete Gegenmaßnahmen definiert worden, wie die permanente Beobachtung der Märkte und der finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten sowie die Definition und Umsetzung von Beschaffungsstrategien. Dazu gehört auch die weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing-Situationen. Allerdings sehen wir uns in einigen Ausnahmefällen - davon auch im wichtigen Bereich der Rohmaterialien -mit Marktkonstellationen konfrontiert, in denen es derzeit am Markt kaum alternative Bezugsquellen gibt.

Des Weiteren können sich aus der zunehmenden Volatilität der Marktpreise vieler Rohstoffe entsprechende Risiken für unsere Beschaffungspreise ergeben: Einerseits können Phasen rasch steigender Marktpreise zu einer Verschlechterung unserer Kostenposition führen, andererseits wären wir in Phasen fallender Marktpreise aufgrund mittel- oder längerfristig vereinbarter oder gesicherter Preise nicht in der Lage, davon in vollem Umfang zu profitieren.

Produktentwicklungsrisiken

Da unsere Wettbewerbsposition sowie unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung in signifikanter Weise von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Produkte und Produktionstechnologien abhängen, investieren wir beträchtliche finanzielle Mittel in Forschung und Entwicklung. Die Entwicklungsprozesse erfordern einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand und unterliegen technologischen Herausforderungen sowie regulatorischen Vorgaben. Dadurch und zudem aufgrund eines starken Wettbewerbs ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Marktreife erreichen und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden.

Weiterführende Informationen über unsere Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden in dem gleichnamigen Abschnitt des Kapitels "Grundlagen des Konzerns" dargestellt.

Produktionsrisiken

Produktionsrisiken resultieren aus möglichen Betriebsunterbrechungen, die beispielsweise aufgrund von Maschinen- oder Ofenausfällen entstehen, und können erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie eine Beeinträchtigung unseres Geschäftsergebnisses zur Folge haben. Aus diesem Grund stellen wir ein angemessenes Instandhaltungsbudget bereit, um regelmäßige Wartungen und Ersatzinvestitionen der Produktionsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein schnelles Eingreifen bei eventuellen Betriebsproblemen durch unsere Techniker an den Produktionsstandorten sowie mittels spezieller Wartungsverträge mit unseren Ersatzteillieferanten sichergestellt. Sollte es trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufs kommen, decken Versicherungen den etwaig verursachten finanziellen Schaden betriebswirtschaftlich sinnvoll ab.

Umweltschutzrisiken

Im Rahmen der Produktion lassen sich Umweltbelastungen nicht vollkommen vermeiden. Um damit einhergehenden Umweltschutzrisiken, gerade vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Gesetzgebung, vorzubeugen, werden umweltschutz- und auch arbeitsschutzrelevante Gesetze in regelmäßigen Zeitabständen analysiert und nachfolgend bei entsprechender Relevanz organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Zudem erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Emissionswerten an all unseren Standorten. Dies umfasst nicht nur eine Analyse der konkreten Umweltauswirkungen, vielmehr werden auch hieran angrenzende Arbeitsschutzaspekte mitberücksichtigt (zum Beispiel Immissionen an den jeweiligen Arbeitsplätzen). Zentrale Grundlage für das laufende Monitoring bildet ein eigenständiges Berichtswesen, in dem standortbezogene Informationen gebündelt und für den Gesamtkonzern dargestellt werden. Sofern Handlungsbedarf besteht, reagieren wir mit entsprechenden Investitionen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit sind unsere Mitarbeiter, die wir regelmäßig für aktuelle Themen in den Bereichen Umwelt und Energie sensibilisieren. Die Mitarbeiter werden in ihrem jeweiligen Umfeld in verschiedene operative Projekte eingebunden, um Potenziale zu erschließen und Risiken zu minimieren.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Wir sind als weltweit agierender Konzern finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind im Besonderen:

Bestands-, Ausfall- und Bonitätsrisiken,
Liquiditätsrisiken sowie
Marktpreisrisiken (Währungskurs-, Zinsänderungs-, und sonstige Preisänderungsrisiken).

Das weltweite Management der finanzwirtschaftlichen Risiken erfolgt zentral durch unseren Fachbereich Konzern-Treasury. Für den Umgang mit finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die unter anderem eine Funktionstrennung von Handel und Abwicklung vorsehen. Die konzernweit gültigen Grundsätze regeln sämtliche relevante Themen wie Bankenpolitik, Finanzierungsvereinbarungen sowie die globale Liquiditätssteuerung.

Management der Bestandsrisiken: Für das Sachanlagevermögen und für die Vorratsbestände besteht ein angemessener Versicherungsschutz gegen die diversen Risiken eines physischen Untergangs. Gegen das Risiko von Wertverlusten aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit des Vorratsvermögens ist ein detailliertes Berichtswesen bezüglich Höhe, Struktur, Reichweite und Veränderung der einzelnen Positionen eingerichtet. Weitere Informationen enthält der Konzernanhang in Tz. 6 und 11. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Bestandsrisiken vor. Im Jahr 2018 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.

Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken: Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minderung dieser Risiken sehen unsere Richtlinien vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Geschäftspartnern und, falls erforderlich, unter Einholung von Sicherheiten eingegangen werden. Die wesentlichen Kundenforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Das Ausfallrisiko für den nicht versicherten restlichen Forderungsbestand wird durch ein Limitsystem und ein Berichtswesen gesteuert.

Die Limiteinhaltung wird zentral überwacht. Möglichen Ausfallrisiken begegnen wir durch von unseren Kunden hinterlegten Sicherheiten wie Bürgschaften oder Hypotheken sowie durch zeitnahe Inkassomaßnahmen. Für dennoch auftretende konkrete Ausfallrisiken, insbesondere bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners und drohenden Insolvenzen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet (vgl. Tz. 12 des Anhangs zum Konzernabschluss). Auch für Kreditinstitute sind Mindestanforderungen an ihre Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das einzugehende Engagement (Limite) festgelegt, die auf die Ratings internationaler Ratingagenturen, auf die Preise von Absicherungsinstrumenten (Credit Default Swaps) sowie auf interne Bonitätsprüfungen abstellen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht. Die Ausfallrisiken bei Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten sind gering, da grundsätzlich nur mit Vertragspartnern gehandelt wird, die über ein Investment Grade-Rating einer internationalen Ratingagentur verfügen. Zusätzlich wird auf eine externe Sicherung der jeweiligen Kapitalanlage geachtet, wie beispielsweise durch Einlagensicherungssysteme. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Im Jahr 2018 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.

Management der Liquiditätsrisiken: Um unsere jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie unsere finanzielle Flexibilität sicherzustellen, steuern wir den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf durch das Halten von angemessenen Liquiditätsreserven, ausreichenden Kreditlinien bei in- und ausländischen Banken sowie durch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsvorschau. Der Finanzierungsbedarf von Konzerngesellschaften wird grundsätzlich über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Dies ermöglicht eine kostengünstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen vor Ort. Wir setzen länderübergreifende Cash-Pooling-Systeme ein, die zu reduzierten Fremdfinanzierungsvolumina sowie zu einer Optimierung des Finanzergebnisses führen. Nur sofern dies in Ausnahmefällen rechtliche, steuerliche oder sonstige Gegebenheiten nicht zulassen, werden für betroffene Konzerngesellschaften externe Finanzierungen bereitgestellt. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Liquiditätsrisiken vor. Im Jahr 2018 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Liquiditätsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.

Management der Währungsrisiken: Im Rahmen unserer globalen Geschäftsaktivitäten entstehen Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Als Sicherungsgeschäfte setzen wir überwiegend Devisentermingeschäfte ein, die mit Kreditinstituten guter Bonität kontrahiert werden. Die Absicherung des Währungsrisikos erfolgt bei uns grundsätzlich für den Zeitraum von zwölf Monaten, in Ausnahmefällen kann die Absicherung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen. Zur Ermittlung des notwendigen Absicherungsvolumens werden zunächst konzernweit die Forderungen und Verbindlichkeiten je Fremdwährungspaar aufgerechnet. Der verbleibende Fremdwährungssaldo wird auf Basis historischer Erfahrungen in einem ersten Schritt grundsätzlich zu 70 % abgesichert. Ab Vertragsabschluss wird periodisch nachgewiesen, dass mögliche Währungsschwankungen des geplanten Grundgeschäftes während der Vertragslaufzeit durch gegenläufige Kurseffekte aus dem Sicherungsgeschäft ausgeglichen werden. Für bereits abgerechnete Geschäfte wird außerdem zu jedem Bilanzstichtag die Volumenidentität der geplanten und realisierten Fremdwährungsumsätze überprüft und dokumentiert. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Währungsrisiken vor. Änderungen in der Art dieser Risiken sowie hinsichtlich Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung waren für das Jahr 2018 nicht zu verzeichnen. Allerdings ergibt sich wie in den Vorjahren ein erhöhtes Risiko durch die Volatilität des Russischen Rubels und des Britischen Pfunds sowie der Schwedischen Krone. In diesen Währungen muss auch für 2019 von einem erhöhten Währungsrisiko ausgegangen werden. Diesen Risiken tragen wir mit einem dynamischen Sicherungsansatz Rechnung. Weitere Informationen zum Management der Währungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.

Management der Zinsänderungsrisiken: Zinsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf, wenn Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen angelegt oder aufgenommen werden. Das aus Zinsänderungen resultierende Ergebnisrisiko wird auf Basis von Sensitivitäts-analysen ermittelt und durch das Konzern-Treasury gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Das Risiko von volatilen Zinsmärkten wird durch bestehende Festzinskreditvereinbarungen begrenzt. Im Jahr 2018 gab es weder Änderungen der Zinsrisikopositionen noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Die Weiterreichung negativer Einlagezinsen von Zentralbanken an Unternehmenskunden wurde auch im Jahr 2018 von einigen Banken angesprochen. Der Villeroy&Boch-Konzern verfügt aber über eine ausreichende Anzahl alternativer Bankpartner und Anlagemöglichkeiten, sodass derzeit keine negativen Einlagezinsen anfallen. Weitere Informationen zum Management der Zinsänderungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.

Management der sonstigen Preisänderungsrisiken: Sonstige finanzielle Risiken entstehen aus Preisänderungen von bezogenen Materialien, wie beispielsweise Roh- oder Betriebsstoffe, die in unsere Wertschöpfungskette eingehen. Im Rahmen des Risikomanagements identifizieren wir das Volumen des Risikos mit dem Ziel der Absicherung. Hierzu nutzen wir unter anderem auch kapitalmarktorientierte Finanzprodukte. Derzeit sichern wir den Rohstoff Messing mittels Rohstoff-Swaps mit Kreditinstituten guter Bonität ab. Der Bedarf für das kommende Jahr gemäß Produktionsplanung wird auf Basis der Erfahrungswerte aus den Vorjahren in der Regel zu 70 %, der des darauffolgenden Jahres in der Regel zu 30 % abgesichert. Im Jahr 2018 gab es keine Änderung im Management der Marktpreisrisiken von Messing. Die vollständige Deckung des Volumens der Sicherungsgeschäfte durch entsprechende Grundgeschäfte war im Jahr 2018 monatlich gegeben. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von sonstigen Preisrisiken vor. Im Jahr 2018 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Rohstoffpreisrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 53.

Steuerrisiken

Der Villeroy & Boch-Konzern unterliegt aufgrund seiner weltweiten Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von landesspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen.

Bei den im In- und Ausland ansässigen Konzerngesellschaften kann eine Überprüfung der deklarierten und abgeführten Steuern durch die lokal zuständigen Finanzverwaltungen erfolgen. Damit einhergehende Risiken bestehen prinzipiell für alle offenen Veranlagungszeiträume und ergeben sich vornehmlich im Zusammenhang mit ggf. abweichenden bzw. restriktiveren Auslegungen bestehender Vorschriften durch die Finanzverwaltung, woraus sich finanzielle Belastungen ergeben können.

Die Identifizierung sowie systematische Überprüfung und Bewertung steuerlicher Risiken erfolgt fortlaufend im Rahmen unseres Risikomanagementsystems. Entsprechende fachliche Fragestellungen werden dabei durch die zentrale Konzernsteuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern analysiert und beurteilt. Für bereits bekannte Steuerrisiken wurden in den vergangenen Geschäftsjahren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.

Personalrisiken

Der nachhaltige Erfolg des Villeroy&Boch-Konzerns hängt maßgeblich von engagierten und leistungsfähigen Fach- und Führungskräften ab. Anlässlich der langfristigen Nachwuchs- und Know-how-Sicherung legt der Konzern großen Wert auf eine zielgerichtete Personalpolitik, die sich inhaltlich mit der Rekrutierung bzw. Ausbildung neuer qualifizierter Mitarbeiter sowie der laufenden Fortbildung des Stammpersonals im Rahmen von Führungs- und Persönlichkeitsschulungen und fachbezogenen Lernprogrammen beschäftigt. Eine zunehmend größere Herausforderung für uns als Arbeitgeber ist der sich verschärfende Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter, da gesellschaftliche Entwicklungen, wie vor allem der demografische Wandel, zu einer Verschiebung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führen. Notwendige Nachbesetzungen von qualifizierten Mitarbeitern in Schlüsselpositionen bedeuten teilweise länger andauernde Rekrutierungsprozesse. Dies kann zu Kapazitätsengpässen führen.

Zur Altersversorgung unserer Mitarbeiter erteilen wir Versorgungszusagen für Pensionen und pensionsähnliche Leistungszusagen. Ein finanzielles Risiko für uns stellen dabei Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie beispielsweise Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeit und Gehaltssteigerungsraten dar, da diese Parameter zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs führen und unser Eigenkapital sowie unser Ergebnis belasten können. Die Pensionsrückstellungen werden in Tz. 26 des Konzernanhangs beschrieben.

Rechtliche Risiken

Mit fortschreitender Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeiten steigen die Anzahl und die Komplexität rechtlicher Vorschriften. Infolgedessen sind wir ständig Risiken aus den Bereichen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel, Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, gewerbliche Schutzrechte sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen ausgesetzt. Soweit vorhersehbar und wirtschaftlich sinnvoll, decken wir die bestehenden rechtlichen Risiken durch branchenübliche Versicherungen ab und bilden für darüber hinaus bestehende Verpflichtungen entsprechende Rückstellungen in ausreichendem Umfang. Um potenzielle Kosten rechtlicher Risiken zu reduzieren, werden mit regelmäßiger Überwachung der Produktion und laufenden Verbesserungen hohe Qualitätsstandards unserer Produkte gewährleistet. Zudem stellen wir ein verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln über die vom Vorstand eingerichtete Compliance-Organisation sicher.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU im kartellrechtlichen Verfahren "Bathroom Case" ist der Aufsichtsrat nach rechtlicher Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass möglicherweise gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder Regressansprüche bestehen könnten. Mit drei der betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder konnten befristete Verjährungsverzichte vereinbart werden. Gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied ist eine Leistungsklage anhängig. Das Verfahren ruht derzeit aufgrund der Pensionierung der Richterin. Konkret wurden bisher weder Rückerstattungsansprüche noch Regressforderungen bilanziert.

IT-Risiken

Generell kann zwischen folgenden IT-Risiken unterschieden werden:
Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen und Anwendungen,
fehlende oder falsche Bereitstellung von Daten,
Verlust oder Manipulation von Daten,
Cyberkriminalität, - Compliance-Verletzungen (Datenschutzbestimmungen, Lizenzen etc.),
Offenlegung vertraulicher Informationen.

Um diese Risiken aktiv zu managen, gibt es bei uns konzernweit gültige, detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und die Konzernrevision auf Einhaltung und Wirksamkeit geprüft werden.

Unsere zentrale IT-Organisationsstruktur sowie der Einsatz standardisierter, konzernweit genutzter Systeme und Prozesse sind weitere Maßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken zu minimieren.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse hat das Thema Cybersecurity in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Um uns vor potenziellen Bedrohungen wirksam zu schützen, setzen wir an allen Konzernstandorten eine einheitliche Firewall-Technologie modernster Art ein. Im Schadensfall ist der Konzern durch eine Cybercrime-Versicherung finanziell abgesichert.

Gesamtbild der Risikolage

Der Vorstand der Villeroy&Boch AG überprüft regelmäßig die Risikosituation des Konzerns und ist von der Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems überzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoprofil im Geschäftsjahr 2018 nicht wesentlich verändert. Nach Überzeugung des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems gesteuert und durch in ausreichender Höhe vorhandene Risikodeckungsmassen begrenzt. Der Vorstand erwartet daraus keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.

CHANCENBERICHT

Für den Villeroy & Boch-Konzern bestehen vielfältige Chancen, die unseren künftigen langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Nachfolgend werden die wesentlichen Chancen des Konzerns dargestellt, mit denen zusätzliche Ergebnispotenziale einhergehen.

Chancen durch Keramik-Kompetenz

Die Kompetenz rund um den Werkstoff Keramik ist fest mit der DNA des Unternehmens Villeroy&Boch verbunden und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer 270-jährigen Historie. Im Fokus steht dabei die Kombination aus Produktdesign, Rohstoff- und Herstellungskompetenz sowie Funktion und Qualität des Produkts. Mit Erfolgsprodukten wie dem spülrandlosen DirectFlush-WC oder Materialinnovationen wie TitanCeram, das ausgewählte natürliche Rohstoffe wie Feldspat, Quarz, Ton und Titandioxid für besonders filigrane und ebenso stabile Waschtische miteinander kombiniert, oder unserer neuen Matt-Glasur TitanGlaze, die dank hochreinem, kristallinem Aluminiumoxid die Keramik mit einer besonders kratz- und schlagbeständigen Oberfläche veredelt, unterstreichen wir unseren Anspruch auf die Innovationsführerschaft im Bereich der Sanitärkeramik. Wir arbeiten in unserem eigenen Entwicklungszentrum sowie mit ausgewählten Forschungspartnern an der Keramik von morgen und sind der festen Überzeugung, dass wir uns hiermit auch zukünftig vom Wettbewerb differenzieren können.

Chancen durch Ansprache aktueller gesellschaftlicher Trends

Im Unternehmensbereich Tischkultur liegt eine wesentliche Chance darin, gesellschaftliche Trends in puncto Essen, Trinken und Genuss frühzeitig zu erkennen, um mit einem passgenauen Produktangebot davon zu profitieren. Nachdem wir 2017 neben dem angestammten Geschirr-Geschäft ein neues Produktfeld mit unseren "Food Concepts" etabliert haben, in dem wir spezielle Sortimente für aktuelle Food-Trends wie Grillen, Pasta, Suppe, Salat, Kaffee oder Tee anbieten, wurde im Geschäftsjahr 2018 die zugehörige Produktpalette nochmals erweitert. Für die Zukunft richten wir einen besonderen Fokus auf den weltweit boomenden Kaffee-Trend. Darüber hinaus bieten wir in einem weiteren gesonderten Produktfeld Geschenkartikel an, die sich als Aufmerksamkeit für kleinere oder größere Anlässe eignen. Zu diesem Sortiment zählen unter anderem Vasen, Deko-Schalen oder diverse Gläser-Sets. Um die Reaktionsschnelligkeit auf Markttrends weiter zu erhöhen, haben wir im Jahr 2018 den Marketingbereich in der Tischkultur mit Blick auf die Implementierung und Umsetzung segmentspezifischer Marketingstrategien - vom Bereich Premium über Mainstream bis hin zur Ansprache des Massenmarkts reichend - umstrukturiert.

Chancen durch Wachstumsmärkte

Während unser Fokus in den gesättigten Märkten Europas primär auf dem Ausbau unserer Marktanteile liegt, ist unser Handeln in den Wachstumsregionen auf die Steigerung der Markenbekanntheit und damit auf den Aufbau der Marktposition ausgerichtet. Das größte Wachstumspotenzial, insbesondere im Unternehmensbereich Bad und Wellness, sehen wir nach wie vor in unserem chinesischen Markt, der sich durch eine konsumfreudige und vor allem markenaffine, stetig breiter werdende Mittel- und Oberschicht auszeichnet. Den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks haben wir in den vergangenen Jahren mittels der Etablierung eigenständiger Organisationen inklusive lokaler Logistikplattformen forciert. So haben wir auch im Geschäftsjahr 2018 unsere vor Ort befindlichen Vertriebspunkte erweitert.

Chancen durch Projektgeschäft

Im Projektgeschäft des Unternehmensbereichs Bad und Wellness sehen wir weltweit unverändert gute Chancen, unser Absatzvolumen zu steigern. Wir verfügen über spezialisierte Vertriebsmitarbeiter und ein umfassendes Sortiments- und Serviceangebot, das genau auf die Bedürfnisse der professionellen Partner zugeschnitten ist. Um unsere internationalen Aktivitäten noch effizienter zu steuern, haben wir im Jahr 2018 mit "Global Projects" eine neue zentrale Organisationseinheit mit Hauptsitz in London geschaffen, über die wir gezielt die Top Interior Designer sowie große Hotelgruppen und Projektentwickler ansprechen. Nicht zuletzt dank dieser Maßnahmen konnten wir im Unternehmensbereich Bad und Wellness unseren Gesamtumsatz aus dem Projektgeschäft im Geschäftsjahr 2018 auf hohem Niveau nochmals um 8,0 % steigern. Auch im Unternehmensbereich Tischkultur sehen wir den Ausbau des Projektgeschäfts als Chance - hier stehen neben Hotels und Restaurants auch Kreuzfahrtschiffe oder Seniorenresidenzen im Mittelpunkt der Vertriebsaktivitäten.

Chancen durch Lizenzpartnerschaften

Die Vergabe von Markenlizenzen stellt für uns ein weiteres Instrument dar, um die Marke Villeroy&Boch außerhalb unserer Kerngeschäftsfelder zu positionieren. Folglich dient das Lizenzgeschäft der Erschließung neuer Zielgruppen sowie der Erweiterung unseres Produktspektrums. Für den Bereich "Wohnen" werden durch unsere Lizenzpartner derzeit Fliesen, Holzfußböden, Leuchten, Armaturen, Gartenmöbel, Accessoires sowie ab Anfang 2019 auch Wohnmöbel unter der Marke Villeroy&Boch angeboten.

Chancen durch Digitalisierung

Chancen durch Digitalisierung für die Vermarktung

Seit 2013 haben wir unsere Strukturen und Investitionen im Bereich Digitalisierung massiv erhöht. Unsere Marketingaktivitäten sind darauf ausgerichtet, unseren Kunden innovative, zeitgemäße und bedarfsgerechte Konzepte anzubieten, sowohl offline als auch online. Ziel ist es, überall dort vertreten zu sein, wo der Kunde uns sucht und ihm ein konsistentes Informations- und Einkaufserlebnis zu bieten. Um den individuellen Bedürfnissen der Endverbraucher und Geschäftspartner nach Information, Inspiration, Entertainment, Service oder Dialog vollständig und zielgerichtet Rechnung zu tragen, haben wir unsere Online-Präsenz deutlich ausgebaut. Dazu gehören die kontinuierliche Verbesserung unseres Internetauftritts, die Forcierung unserer Social-Media-Aktivitäten, die verstärkte Nutzung von Online-Marketing-Kanälen und die Optimierung unserer Web-Inhalte für Suchmaschinen. In diesem Zusammenhang haben wir in den vergangenen Jahren die Web-Inhalte der Villeroy & Boch-Internetseite kontinuierlich optimiert und um zusätzliche Funktionen erweitert. Des Weiteren wurden verstärkt Online-Marketing-Maßnahmen genutzt, um gezielt und unter Nutzung von modernen Targeting-Ansätzen neue Sortimente in der passenden Zielgruppe zu bewerben. Auch die Aktivierung von Bestandskunden über Kanäle wie E-Mail-Marketing wurde weiter vorangetrieben und verbessert. Durch eine weitere, deutliche Verbesserung der technischen Plattform für unsere Online-Präsenz werden im kommenden Geschäftsjahr 2019 neue Möglichkeiten geschaffen, um noch effektiver und zielgerichteter Neu- und Bestandskunden zu bearbeiten.

Für unseren Unternehmensbereich Tischkultur ist E-Commerce ein strategisch bedeutender und zugleich der am schnellsten wachsende Absatzkanal, der sowohl unsere eigenen Online-Shops als auch die Verkaufsplattformen anderer Anbieter umfasst. Für die kommenden Jahre rechnen wir - insbesondere durch eine intensivere Bearbeitung zusätzlicher E-Commerce-Plattformen - mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Online-Geschäft. Nachdem wir im Vorjahr unsere personellen Kapazitäten in unseren Fachabteilungen weiter aufgebaut und notwendige Prozesse geschaffen haben, um für die kommenden Jahre zukunftssicher ausgerichtet zu sein, und die Zusammenarbeit mit E-Commerce-Plattformen weiter intensiviert haben, konnten wir im Geschäftsjahr 2018 unsere Online-Umsätze im Vorjahresvergleich um 8,3 % steigern. Diese Entwicklungen sollen in den Folgejahren weiter ausgebaut und forciert werden.

Im Unternehmensbereich Bad und Wellness spielen unterdessen in erster Linie digitale Service-Angebote und -Tools eine Rolle. Mit Anwendungen wie unserem Badplaner und Badinspirator sowie unserer Augmented Reality-App können Verbraucher ihre Wunschbäder planen und die ausgewählten Produkte per Smartphone oder Tablet-PC in den dafür vorgesehenen Raum projizieren, um eine lebensechte dreidimensionale Darstellung zu erhalten. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, Badplanungen in virtuellen Realitäten, zum Beispiel durch den Einsatz von Cardboards, zu erleben. Der Einsatz neuer Technologien erzeugt somit einen Zusatznutzen für den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Nutzung von digitalen Kanälen zielgerichtet und effizient sowohl Endkunden als auch Geschäftskunden (unter anderem Architekten, Planer und Installateure) erreichen. So können wir wertvolle "Leads" (Kontakte potenzieller Käufer) mit zusätzlichem Umsatzpotenzial generieren, die wir bei Einverständnis des Kunden an unsere Händler weiterleiten. Hier wurden im Berichtsjahr weitere Kontaktstrecken über digitale Kanäle aufgebaut, um den Kunden optimal in der Informations- und Kaufphase zu begleiten und zu unterstützen, und darüber hinaus wurde die Bearbeitung der Leads mit unseren Händlern weiter verbessert.

Chancen durch Digitalisierung in der Produktion

Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten und somit ein enormes Potenzial für unsere Produktionsstandorte. Hierbei sind die verschiedensten Einsatzbereiche der Digitalisierung auf unsere Produktionsstandorte zu bewerten und sukzessive nach erfolgreicher Pilotphase zu implementieren. Die derzeitige Einführung von standardisierten sowie durchgängigen Online-IT-Systemen und die Vernetzung von Maschinen innerhalb des Produktionsprozesses in den Sanitärfabriken sind dabei Grundlage für weiterführende Bereiche der Digitalisierung.

Das Potenzial zur Verbesserung durch statistische Fehleranalysen und der Stabilisierung von Prozessparametern wird weiterhin genutzt. Predictive Analytics ist dabei im Umfeld der Digitalisierung ein weiterer Baustein. Basis zur Potenzialausschöpfung ist die Erfassung und Sammlung aller relevanten Daten eines Produkts im Herstellungsprozess. In den Sanitärfabriken werden dabei an Messstationen alle Produkte zunächst via Barcode identifiziert, um anschließend qualitätsrelevante Daten in einem zentralen Analysesystem zu sichern, beispielsweise in Bezug auf die Keramikzusammensetzung und den Materialfluss sowie auf die klimatischen Bedingungen, die verwendeten Werkzeuge oder die Prozessparameter der Fertigungsanlagen. Ziel ist es, die erfassten Daten so miteinander zu verknüpfen, dass im ersten Schritt Einfluss, kritische Wertebereiche und Wechselwirkungen der Prozessparameter identifiziert werden, um langfristig möglichst verlässliche Vorhersagen über das Risiko eines fehlerhaften Produkts am Ende des Herstellungsprozesses zu treffen. Übersteigt in einem auf Basis definierter Grenzwerte kontrollierten Prozess die Fehlerwahrscheinlichkeit eine vorher definierte Höhe, wird das Produkt frühzeitig aussortiert, um keine unnötigen Prozesskosten zu verursachen und - speziell im Hinblick auf den energieintensiven Brennprozess - die Energieeffizienz zu erhöhen. Vom sukzessiven Rollout und der kontinuierlichen Verbesserung dieser Analyse-Systeme in sämtlichen Werken versprechen wir uns langfristig relevante Ergebnisverbesserungen.

Ebenso werden neueste Technologien, wie der Einsatz von kollaborativen Robotern, für überwiegend manuelle und körperlich anstrengende Prozessschritte innerhalb der Produktion geprüft. Dazu arbeiten wir mit Roboter-Herstellern sowie mit Forschungsinstituten eng zusammen.

Chancen durch Digitalisierung in der Administration

Die Digitalisierung wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die Effizienz in unseren administrativen Bereichen aus. Die Nutzung und Leistungssteigerung von einheitlichen IT-Systemen sowie die Minimierung von Medienbrüchen tragen erheblich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung bei. Das Optimierungspotenzial besteht in der konzernweiten Harmonisierung und Standardisierung von repetitiven Prozessen und betrifft grundsätzlich alle Funktionsbereiche. In den Bereichen Personal, Einkauf und Finanzen setzen wir zudem auf die gebündelte Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in Shared Service Centern. Die weitere Digitalisierung von Prozessen unter Nutzung neuer digitaler Tools zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz ab.

Chancen durch Digitale Transformation

Neben den bereits genannten Anwendungsfeldern und den darin liegenden Chancen der Digitalisierung existiert seit 2018 eine eigene Organisationseinheit, die den digitalen Wandel des gesamten Unternehmens vorantreibt und damit die Chancen der Digitalisierung im Arbeitsalltag nutzbar machen soll. Im Vordergrund stehen hier zum Beispiel Aktivitäten in Bezug auf den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle im Unternehmen oder die Beteiligung an digitalen Startups, um so neue Geschäftsfelder und Vertriebsmöglichkeiten zu erschließen, oder auch die Entwicklung von Methoden und Know-how im Bereich Data Science, so etwa die Nutzung von Big Data oder künstlicher Intelligenz in allen Wertschöpfungsprozessen. Darüber hinaus wurden im Jahr 2018 zahlreiche interne Programme zur Begleitung der digitalen Transformation und zum Ausbau der digitalen Fitness unserer Mitarbeiter aufgesetzt.

Nicht-operative Ergebnispotenziale

Außerhalb des operativen Geschäfts sehen wir Ergebnispotenziale bei der Entwicklung und Vermarktung von operativ nicht mehr benötigten Immobilien.

Wir versprechen uns zusätzliche Ertragschancen aus der Weiterentwicklung unserer Immobilie in Luxemburg. Nachdem im Vorjahr 2017 die Umwidmung des gesamten Werksareals zu einem Mischgebiet mit Gewerbe und Wohnbebauung erreicht werden konnte, hat die enge Zusammenarbeit mit der Stadt Luxemburg sowie den gemeinsam beauftragten Architekten und Fachplanern seither zu wesentlichen Fortschritten in der Planung geführt.

Der Schwerpunkt der Aktivitäten im Jahr 2018 umfasste die Ausarbeitung eines Bebauungsplans für das Gesamtgelände Rollingergrund, das zu einem attraktiven, lebendigen Stadtviertel für das Leben und Arbeiten mit einem hohen Anteil an Wohnbebauung entwickelt werden soll. Darüber hinaus wurde der oberirdische Rückbau auf dem Gelände der ehemaligen "Usine 1" begonnen. Parallel zur weiteren Bebauungsplanentwicklung wurden im Berichtszeitraum erste Sondierungsgespräche im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung der noch in unserem Eigentum befindlichen Entwicklungsgrundstücke im Rollingergrund geführt. Wir erwarten den Abschluss dieses Projekts, das ein Ertragspotenzial in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags hat, im Geschäftsjahr 2019.

PROGNOSEBERICHT

Mit Blick auf das Jahr 2019 gehen wir von einem moderaten, flacher verlaufenden weltwirtschaftlichen Wachstum aus. Der Konjunkturverlauf im Euroraum dürfte trotz der mit dem Brexit verbundenen Unsicherheiten sowie struktureller Probleme in einzelnen Ländern, allen voran in Italien und Frankreich, grundsätzlich weiter aufwärtsgerichtet bleiben. Für die deutsche Wirtschaft trüben sich die Wachstumsaussichten leicht ein, da die sich allmählich abkühlende Weltkonjunktur auch die Dynamik des Exportgeschäfts beeinträchtigt. In Übersee wird sich die anhaltend robuste Expansion der US-Wirtschaft mit dem Auslaufen der fiskalischen Anreize etwas abschwächen. Ebenso wird für unseren größten Wachstumsmarkt China, in Anbetracht der Risiken aus dem Handelskonflikt mit den USA sowie der hohen Verschuldung im privaten und öffentlichen Sektor, ein verlangsamtes Konjunkturwachstum erwartet.

Im Hinblick auf den europäischen Wohnungsbau, der ein maßgeblicher Indikator für die Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness ist, rechnen wir im Prognosezeitraum mit länderübergreifend nachlassenden Steigerungsraten. Die bereits erreichten Kapazitätsgrenzen in der Baubranche dürften sich dabei weiterhin als limitierender Faktor erweisen.

Der private Konsum, einer der wichtigen Einflussfaktoren unseres Tischkultur-Geschäfts, wird in unseren europäischen Märkten voraussichtlich eine stabile Entwicklung im Vergleich zum Berichtsjahr 2018 nehmen. In Deutschland wird ein Anziehen der privaten Konsumausgaben, begünstigt durch die höheren verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte, erwartet.

Die hier dargestellten Prognosen für die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen basieren auf den von verschiedenen Forschungseinrichtungen publizierten Angaben sowie eigenen Einschätzungen.

Umsatz, Ergebnis und Investitionen im Konzern

Auf Basis einer grundsätzlich noch positiven Markteinschätzung mit einer Reihe stützender Faktoren streben wir im Geschäftsjahr 2019 eine Steigerung des Konzernumsatzes um 3 bis 5 % an.

Für unser operatives Ergebnis (EBIT) vor Immobiliensondererträgen erwarten wir im Jahr 2019 eine Verbesserung um ebenfalls 3 bis 5 %.

Unsere operative Nettovermögensrendite wird im Jahr 2019 voraussichtlich ein Niveau von rund 16 % erreichen.

Unsere operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich mehr als 40 Mio. € betragen. Rund 75 % der Investitionen werden auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und ein Viertel auf den Unternehmensbereich Tischkultur entfallen. Ein Investitionsschwerpunkt im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die gezielte Erweiterung unserer technischen Kapazitäten in unseren Sanitärkeramik-Werken umfassen. Dadurch werden wir vor allem den Ausbau unseres Geschäftsvolumens in unseren Wachstumsmärkten im Raum Asien-Pazifik weiter vorantreiben. Im Unternehmensbereich Tischkultur werden wir im Geschäftsjahr 2019 einerseits einen verstärkten Fokus auf die Produktion in unseren Werken Merzig und Torgau legen und planen hierfür den Ausbau unserer Tassen- und Dekorationskapazitäten. Andererseits investieren wir im Rahmen der Transformation unseres Tischkultur-Geschäfts in den Ausbau unserer Online-Aktivitäten.

Im Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2019 sind zudem weitere Investitionen in Höhe von rund 5 Mio. € für das Standortentwicklungsprojekt "Mettlach 2.0" enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aktivitäten im Zusammenhang mit der Neugestaltung einer publikumsattraktiven, neuen Markenerlebniswelt am Unternehmenshauptsitz von Villeroy&Boch, der Alten Abtei in Mettlach.

Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands der Villeroy&Boch AG nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses. Die Aussagen sind grundsätzlich einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ereignisse können daher von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn eine der im Risiko- und Chancenbericht genannten bzw. andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.

SONSTIGE ANGABEN

Angaben betreffend den Erwerb eigener Aktien

Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang des Konzernabschlusses in Tz. 19 dargestellt.

Übernahmerelevante Angaben

Die übernahmerelevanten Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB sind im Anhang des Konzernabschlusses in den Tz. 17 und 25 dargestellt.

Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Hinsichtlich der nach § 315d i. V. m. § 289f HGB geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung wird auf die im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts im Geschäftsbericht 2018 abgedruckte und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/corporate-governance zugängliche Version verwiesen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Grundzüge des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig im Hinblick auf die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung gesetzten gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nimmt dort Anpassungen vor, wo es ihm geboten oder zweckmäßig erscheint. Der Aufsichtsrat zieht auch im gebotenen Umfang einen unabhängigen Vergütungsberater hinzu.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist leistungsorientiert. Es sieht eine feste Vergütung und eine erfolgsabhängige variable Vergütung vor. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von dem Erfüllungsgrad der jährlich in einer Zielvereinbarung festzulegenden Ziele ab und macht bei voller Zielerreichung mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung aus. Die variable Vergütung gliedert sich in eine kurzfristige jährliche Komponente (Jahresbonus) und eine langfristige Komponente mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die langfristige Vergütung ist gegenüber der kurzfristigen Komponente wertmäßig höher gewichtet. Inhaltlich orientieren sich die variablen Vergütungskomponenten an finanziellen Unternehmenszielen (operative Nettovermögensrendite, Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Ergebnis vor Steuern) und individuellen Zielen. Die Zielparameter der variablen Vergütungskomponenten werden vorbereitend vom Personalausschuss des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt und vom Aufsichtsratsplenum beschlossen, so auch für das Geschäftsjahr 2018. Daneben steht den Mitgliedern des Vorstands ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands bestehenden Verträge sehen leistungsorientierte bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen vor. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach der Überzeugung des Aufsichtsrates, gestützt durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten unabhängigen Vergütungsberater, in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und überschreiten nicht die übliche Vergütung im Vergleich mit Referenzunternehmen.

Im Übrigen wird auf die jeweilige Fassung der Entsprechenserklärung Bezug genommen. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich satzungsgemäß ebenfalls aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Die variable erfolgsabhängige Komponente bemisst sich an der ausgeschütteten Dividende der Villeroy&Boch AG.

ZUSAMMENGEFASSTE VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Mettlach, den 30. Januar 2019

Frank Göring

Nicolas Luc Villeroy

Andreas Pfeiffer

Dr. Markus Warncke

Konzernbilanz zum 31.12.2018

Aktiva

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in Mio. € Anhang Tz. 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 5 38,9 37,5
Sachanlagen 6 183,2 165,3
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 7 7,0 8,2
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 8 1,6 1,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 9 17,1 14,8
247,8 227,3
Sonstige langfristige Vermögenswerte 13 3,5 3,7
Latente Steueransprüche 10 36,5 37,3
287,8 268,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 11 166,5 154,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 137,4 127,2
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13 27,6 25,3
Ertragsteuerforderungen 14 3,9 2,5
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 15 57,6 108,7
393,0 418,3
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 16 0,8 0,5
Summe Vermögenswerte 681,6 687,1
Passiva
in Mio. € Anhang Tz. 31.12.2018 31.12.2017
Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 17 71,9 71,9
Kapitalrücklage 18 193,6 193,6
Eigene Anteile 19 -15,0 -15,0
Gewinnrücklagen 20 31,9 12,7
Bewertungsrücklagen 21 -77,9 -74,0
204,5 189,2
Minderheitsanteile am Eigenkapital 22 4,9 5,4
Summe Eigenkapital 209,4 194,6
Langfristige Schulden
Pensionsrückstellungen 26 177,2 185,1
Langfristige Personalrückstellungen 27 17,1 19,0
Sonstige langfristige Rückstellungen 28 8,8 11,3
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 29 25,0 50,2
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 30 4,4 4,7
Latente Steuerschulden 10 4,1 3,4
236,6 273,7
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Personalrückstellungen 27 15,2 15,4
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 28 20,0 20,0
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 29 33,1 0,9
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 30 86,6 92,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31 77,3 83,5
Ertragsteuerschulden 3,4 6,5
235,6 218,8
Summe Schulden 472,2 492,5
Summe Eigenkapital und Schulden 681,6 687,1

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2018 - 31.12.2018

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in Mio. € Anhang Tz. 01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017
Umsatzerlöse 32 853,1 836,5
Einstandskosten der verkauften Waren 33 -487,3 -466,4
Bruttoergebnis vom Umsatz 365,8 370,1
Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten 34 -266,9 -275,3
Allgemeine Verwaltungskosten 35 -43,8 -47,2
Sonstige betriebliche Erträge 36 14,2 17,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 37 -15,8 -15,3
Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen 38 0,1 0,5
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 53,6 49,8
Zins- und sonstige finanzielle Erträge 39 1,8 1,3
Zins- und sonstige finanzielle Aufwendungen 40 -6,2 -5,7
Finanzergebnis -4,4 -4,4
Ergebnis vor Steuern 49,2 45,4
Ertragsteuern 41 -15,3 -15,6
Konzernergebnis 33,9 29,8
Davon entfallen auf:
- Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG 33,5 29,9
- Minderheitsgesellschafter 42 0,4 -0,1
Konzernergebnis 33,9 29,8
Ergebnis je Aktie in € in €
43 1,25 1,11
43 1,30 1,16

Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 01.01.2018 - 31.12.2018

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in Mio. € 2018 2017
Konzernergebnis 33,9 29,8
Sonstiges Ergebnis
Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
- Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungen -1,3 -6,1
- Gewinne und Verluste aus Cash Flow Hedges -1,0 0,4
- Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden 0,6 -0,6
Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen -3,1 9,0
- Gewinne und Verluste aus übrigen Wertänderungen -0,4 0,1
- Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden 0,7 -3,0
Summe Sonstiges Ergebnis -4,5 -0,2
Gesamtergebnis nach Steuern 29,4 29,6
Davon entfallen auf:
- Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG 29,6 30,0
- Minderheitsgesellschafter -0,2 -0,4
Summe Gesamtergebnis nach Steuern 29,4 29,6

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG 01.01.2018 - 31.12.2018

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in Mio. € Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile Gewinnrücklagen Bewertungsrücklagen Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Anhang Tz. 17 18 19 20 21
Stand 01.01.2017 71,9 193,6 -15,0 -3,9 -74,1 172,5
Konzernergebnis 29,9 29,9
Sonstiges Ergebnis 0,1 0,1
Gesamtergebnis nach Steuern 29,9 0,1 30,0
Dividendenausschüttung -13,3 -13,3
Erwerb von Minderheitsanteilen -
Stand 31.12.2017 71,9 193,6 -15,0 12,7 -74,0 189,2
Stand 01.01.2018 71,9 193,6 -15,0 12,7 -74,0 189,2
Konzernergebnis 33,5 33,5
Sonstiges Ergebnis -3,9 -3,9
Gesamtergebnis nach Steuern 33,5 -3,9 29,6
Dividendenausschüttung -14,3 -14,3
Stand 31.12.2018 71,9 193,6 -15,0 31,9 -77,9 204,5

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in Mio. € Minderheitsanteile am Eigenkapital Summe Eigenkapital
Anhang Tz. 22
Stand 01.01.2017 0,1 172,6
Konzernergebnis -0,1 29,8
Sonstiges Ergebnis -0,3 -0,2
Gesamtergebnis nach Steuern -0,4 29,6
Dividendenausschüttung -13,3
Erwerb von Minderheitsanteilen 5,7 5,7
Stand 31.12.2017 5,4 194,6
Stand 01.01.2018 5,4 194,6
Konzernergebnis 0,4 33,9
Sonstiges Ergebnis -0,6 -4,5
Gesamtergebnis nach Steuern -0,2 29,4
Dividendenausschüttung -0,3 -14,6
Stand 31.12.2018 4,9 209,4

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 01.01.2018 - 31.12.2018

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in Mio. € Anhang Tz. 01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017
Konzernergebnis 33,9 29,8
Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte 44 23,5 26,2
Veränderung der langfristigen Rückstellungen -18,8 -10,2
Ergebnis aus Anlagenabgängen -3,3 -0,4
Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva -25,1 -9,8
Veränderung der Verbindlichkeiten, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen Passiva -3,2 8,8
Gezahlte/erhaltene Steuern im Geschäftsjahr -11,0 -10,2
Gezahlte Zinsen im Geschäftsjahr -2,7 -3,1
Erhaltene Zinsen im Geschäftsjahr 0,7 0,9
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 48 8,1 9,0
Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 48 2,1 41,0
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -43,6 -35,9
Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte -5,1 -8,2
Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen 2 - -3,3
Einzahlungen aus Anlagenabgängen 4,1 20,1
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 49 -44,6 -27,3
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 29 34,3 12,7
Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen 29 -27,3 -12,4
Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter 22 -0,3 -1,1
Gezahlte Dividende an Aktionäre der Villeroy & Boch AG 23 -14,3 -13,3
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 50 -7,6 -14,1
Summe der Cash Flows -50,1 -0,4
Zahlungsmittelbestand zum 01.01. 108,7 111,2
Veränderung lt. Summe der Cash Flows -50,1 -0,4
Wechselkursbedingte Änderungen des Zahlungsmittelbestandes -1,0 -2,1
Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestandes -51,1 -2,5
Zahlungsmittelbestand zum 31.12. 15+51 57,6 108,7

Konzernanhang

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Villeroy&Boch Aktiengesellschaft mit Sitz in Mettlach, Saaruferstraße 1-3, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie übt die Funktion der Muttergesellschaft des Villeroy&Boch-Konzerns aus. Der Villeroy&Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Die Börsennotierung der Villeroy&Boch AG erfolgt im Prime Standard der Deutschen Börse AG.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter Berücksichtigung des § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen ergänzt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht gesondert vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Der Jahresabschluss der Villeroy&Boch AG sowie der Konzernabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Vorstand der Villeroy&Boch AG hat den Konzernabschluss am 30. Januar 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Im Folgenden werden die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der IFRS beschrieben, wie diese im Villeroy&Boch-Konzern regelkonform angewendet werden.

1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Modifikationen durch übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der im Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Vorschriften.

Erstmalige Anwendung von IFRS 9

Zum 1. Januar 2018 wurden die Finanzinstrumente des Villeroy&Boch-Konzerns in die neuen Bewertungskategorien des IFRS 9 "Finanzinstrumente" eingruppiert und die Bewertung an die neuen Vorgaben angepasst (vgl. Tz. 53). Eine signifikate Änderung ergab sich aus der Anwendung der neuen Ausweis- und Bewertungsregeln nicht. Bei der Ermittlung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte wird die Veränderung des Kreditrisikos durch die Nutzung von externen Versicherungsratings berücksichtigt. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Anwendung des neuen Verfahrens betrugen zum Umstellungszeitpunkt -3,1 Mio. € (vgl. Tz. 12). Zum 31. Dezember 2017 bilanzierte der Villeroy&Boch-Konzern eine Wertberichtigung in Höhe von -3,1 Mio. € nach den Regeln des IAS 39.

Erstmalige Anwendung von IFRS 15

Der Villeroy&Boch-Konzern hat den IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" erstmals zum 1. Januar 2018 nach der modifizierten retrospektiven Übergangsmethode angewendet. Die für das Vorjahr 2017 dargestellten Vergleichsangaben wurden regelkonform nicht angepasst.

Durch die erstmalige Anwendung ergaben sich für Umsatzerlöse, die aus dem Warenverkauf erzielt werden, keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der Umsatzerfassung. Darüber hinaus vereinnahmt Villeroy&Boch Erlöse aus der Lizenzierung von Markenrechten an Dritte, welche in Abhängigkeit von den verkauften Lizenzprodukten erfasst werden. Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 15 erfolgte eine Ausweisänderung dieser Lizenzerlöse von den sonstigen betrieblichen Erträgen in den Posten der Umsatzerlöse. Im Geschäftsjahr 2018 realisierte der Konzern Lizenzerträge in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €, vgl. Tz. 36).

Im Bilanzposten "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" (vgl. Tz. 13) wurde eine separate Position für Vertragsvermögenswerte eingefügt. Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch des Unternehmens auf Gegenleistung für die an den Kunden übertragenen Leistungen, sofern der Anspruch bedingt ist und somit die Fälligkeit nicht ausschließlich an den Zeitablauf geknüpft ist. Im Villeroy&Boch-Konzern gelten Lizenzverträge als Vertragsvermögenswerte, die Dritten das Recht gewähren, Marken oder Rechte des Konzerns für eigene Produkte zu nutzen. Die periodenbezogene Einrechnung von Lizenzerlösen erfolgte bis zum 31. Dezember 2017 auf der Position "Übrige sonstige Vermögenswerte"; seit Jahresbeginn auf der eigenen Position innerhalb des Bilanzpostens "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" (vgl. Tz. 13).

Vertragsverbindlichkeiten sind nach IFRS 15 als Schulden auszuweisen. Eine Vertragsverbindlichkeit umfasst die Verpflichtung des Unternehmens zur Erfüllung einer Leistung, für die der Kunde eine Vorauszahlung geleistet hat. Sie entspricht damit dem bestehenden Passivposten "Erhaltene Anzahlungen" (vgl. Tz. 30).

Neben den genannten Umgliederungen wurden keine weiteren Umstellungseffekte identifiziert, die bei der Erstanwendung zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen zu erfassen gewesen wären.

Die übrigen Änderungen der erstmals im Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen hatten keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy&Boch-Konzern.

Über die Entwicklungen des IFRS-Regelwerks informiert Tz. 62.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert, die notwendig waren, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden im Jahr ihres Entstehens nur dann aktiviert, sofern diese die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllen. Die Zugangsbewertung erfolgt zu Herstellungskosten inklusive der zurechenbaren Gemeinkosten.

Begrenzt nutzbare Werte werden entsprechend dem Nutzungsverlauf um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Vermögenswerte werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem diese im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Nutzungsdauer liegt überwiegend bei drei bis sechs Jahren. Die Abschreibungen sind im Wesentlichen in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.

Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, werden nur bei nachgewiesenem Wertverlust abgeschrieben. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit werden die fortgeführten Anschaffungskosten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des gleichen Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Erlös nach Abzug aller noch anfallenden Verkaufskosten, der mit einem unabhängigen Geschäftspartner erzielbar wäre. Der Nutzungswert ("Value in Use") wird nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durch Abzinsung der dem Vermögenswert zurechenbaren Zahlungsströme (netto) unter Anwendung eines angemessenen langfristigen Zinssatzes vor Ertragsteuern berechnet. Steigerungsraten in Umsatz und Ergebnis sind in den zugrundeliegenden Berechnungen berücksichtigt. Die hierbei angesetzten Zahlungsströme werden in der Regel aus den aktuellen Mittelfristplanungen abgeleitet, wobei die Zahlungen in den Jahren außerhalb des Planungshorizonts aus der Situation des letzten geplanten Jahres abgeleitet werden. Die Planungsprämissen basieren auf den gegenwärtigen Erkenntnissen. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends und historische Entwicklungen berücksichtigt.

Festgestellte Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung. Bei den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten besteht ein Zuschreibungsverbot. Für die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt dieser jährliche Werthaltigkeitstest auf Ebene der Unternehmensbereiche.

Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche Nettokosten, die notwendig sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Der Ansatz zu Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten. Wartungs- und Reparaturaufwendungen von Sachanlagen werden erfolgswirksam erfasst.

Besteht ein Vermögenswert aus mehreren Komponenten, deren Nutzungsdauern sich wesentlich voneinander unterscheiden, werden die einzelnen Elemente entsprechend ihres individuellen Leistungspotenzials planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben.

Folgende Nutzungsdauern liegen konzerneinheitlich unverändert zum Vorjahr zugrunde:

ANLAGENKLASSE

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Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude (überwiegend 20 Jahre) 20-50
Betriebsvorrichtungen 10-20
Öfen 5-10
Technische Anlagen und Maschinen 5-12
Fahrzeuge 4-8
EDV-Anlagen 3-6
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10

Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft. Im Zuge der diesjährigen Überprüfung wurden die Nutzungsdauern für Öfen/Trocknungsanlagen von fünf auf zehn Jahre sowie für Formgebungsmaschinen von fünf auf acht Jahre mit einem Ergebniseffekt von insgesamt +2,7 Mio. € erhöht.

Sachanlagen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Nutzungswert bzw. der Nettoveräußerungswert des betreffenden Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken ist. Entfallen die Gründe für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung.

In der Herstellung befindliche Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Finanzierungskosten, die direkt während der Erstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts entstehen, werden aktiviert. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem die betreffenden Vermögenswerte fertiggestellt sind und im Geschäftsprozess eingesetzt werden.

Leasing

Sind Vermögenswerte gemietet und trägt der Leasinggeber wesentliche Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, werden die Leasingraten bzw. Mietaufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Operating Lease).

Liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Villeroy&Boch-Konzern (Finanzierungsleasing), erfolgt eine Aktivierung zum beizulegenden Zeitwert des gemieteten Vermögenswerts bzw. zum niedrigeren Barwert der Leasingraten. Die Abschreibung verteilt sich über die entsprechende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts bzw. - sofern kürzer - über die Laufzeit des Leasingvertrages. Die abgezinsten korrespondierenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten werden passiviert.

Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zum 1. Januar 2019 ändert sich im Wesentlichen die Bilanzierung von gemieteten Vermögenswerten. Eine Zusammenfassung ist in Tz. 62 dargestellt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen werden erst erfasst, wenn der Konzern die damit verbundenen Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt und die Zuwendungen gewährt wurden. Erhaltene öffentliche Zuschüsse und Subventionen für den Erwerb bzw. die Errichtung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten kürzen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sie den einzelnen Vermögenswerten zugeordnet werden können. Anderenfalls findet eine passivische Abgrenzung mit einer anschließenden erfüllungsgradabhängigen Auflösung statt.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Zur Erzielung regelmäßiger Miet- und Pachteinkünfte gehaltene Grundstücke und Gebäude (Investment Properties) werden getrennt von den operativ genutzten Vermögenswerten ausgewiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anteilsmäßig als Finanzinvestition klassifiziert, wenn der vermietete Gebäudeteil gesondert verkauft werden könnte. Ist das Kriterium der Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt, gilt das ganze Objekt als ein Investment Property, wenn der selbst genutzte Anteil unbedeutend ist. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen entsprechen denen der betrieblich genutzten Sachanlagen. Verkehrswerte werden durch unabhängige Gutachter sowie durch eigenes Personal ermittelt. Die beauftragten Gutachter berechnen in der Regel den Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren. Als Kontrollrechnung wird in diesem Fall der Verkehrswert der Immobilie nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Grundlage für die interne Bestimmung der Verkehrswerte bilden hauptsächlich die offiziellen Vergleichspreise aus den Bodenrichtwertkarten der Gutachterausschüsse ergänzt um objektbezogene angemessene Zeitwerte der jeweiligen Aufbauten.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Villeroy&Boch-Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt. Der Villeroy&Boch-Konzern besitzt einen maßgeblichen Einfluss, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne dass eine Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung besteht. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die zum Erwerbszeitpunkt angefallenen Anschaffungskosten um die zukünftigen anteiligen Ergebnisse der assoziierten Beteiligung fortgeschrieben. In der Erfolgsrechnung werden die Eigenkapitaländerungen im betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente entstehen aus Verträgen, die zu einem finanziellen Vermögenswert oder einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden bilanziell angesetzt, sobald der Villeroy&Boch-Konzern einen entsprechenden Vertrag abschließt. Jedes Finanzinstrument wird gemäß IFRS 9 in Abhängigkeit der Ausgestaltung seiner vertraglichen Zahlungsströme und der Art des Geschäftsmodells in eine von vier Bewertungskategorien gemäß der in Tz. 53 beschriebenen Klassifizierung eingeordnet und in Abhängigkeit der gewählten Kategorie entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn der Zahlungsausgleichsanspruch ausgelaufen ist.

Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten (zum Beispiel Fertigungsmaterial und -löhne) und Gemeinkosten des Produktionsprozesses. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Standardkostenmethode. Die Anschaffungskosten beim Großteil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelsware werden nach der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt und beinhalten alle angefallenen Kosten, um diese an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und/oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse, vermindert um die bis zum Verkauf anfallenden Kosten, angesetzt. Soweit bei früher wertberichtigten Beständen der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Minderung der Einstandskosten der verkauften Waren erfasst wird.

Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Liegen in der Folge objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Forderung vor, wird eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet. Die Ermittlung der zu erfassenden Risikovorsorge erfolgt in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste.

Langfristige Forderungen werden bei Zugang zu Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Hierbei wird eine Vorsorge für das mögliche Ausfallrisiko gebildet, das innerhalb der nächsten zwölf Monate bestehen könnte. Steigt während der Vertragslaufzeit das Kreditrisiko signifikant an, wird die Wertberichtigung um den Betrag eines möglichen Ausfalls während der gesamten Restlaufzeit erhöht. Anzeichen sind beispielsweise Verschlechterung des Ratings oder die Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen. Liegen in der Folge weitere objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Forderung vor, zum Beispiel die Anmeldung der Insolvenz, wird die Wertberichtigung erhöht.

Die Wertminderungen tragen den Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Vermögenswerte.

Im Vorjahr erfolgte der Zugang einer Forderung unter Anwendung des IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" zu deren Anschaffungskosten. Eine Wertminderung wurde vorgenommen, sobald der Buchwert der Forderung höher war als der Zeitwert des zukünftigen Zahlungseingangs. Zum 31. Dezember 2017 bilanzierte der Konzern eine Wertberichtigung von 3,1 Mio. €. Nach der Umstellung auf den IFRS 9 "Finanzinstrumente" zum 1. Januar 2018 zeigten wir ein Delkredere in Höhe von 3,1 Mio. €. Die Umstellung auf den IFRS 9 hatte auf diesen Bilanzposten keine wesentlichen Effekte.

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Als Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Zahlungsmitteläquivalente) werden Kassenbestände, Sichteinlagen und Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmittel werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (Vorjahr: Nominalbetrag gemäß IAS 39). Bei Zahlungsmitteläquivalenten werden zeitanteilige Zinserträge erfolgswirksam berücksichtigt.

Pensionsverpflichtungen

Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined-Benefit-Pläne) werden Rückstellungen in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte (Defined-Benefit-Obligation: DBO) der bereits erdienten Anwartschaften gebildet. Hierbei werden auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sind Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise durch Fondsvermögen gedeckt, so wird der Marktwert dieses Vermögens mit der DBO verrechnet, wenn diese Vermögenswerte als Treuhandvermögen klassifiziert und von Dritten verwaltet werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst. Von den jährlichen Pensionskosten werden der Dienstzeitaufwand (Service Cost) im Personalaufwand und der Zinsanteil (Interest Cost) im Zinsergebnis ausgewiesen.

Für beitragsorientierte Versorgungspläne (Defined-Contribution-Pläne) werden keine Rückstellungen gebildet, da die geleisteten Zahlungen in derjenigen Periode als Personalaufwand erfasst werden, in der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen erbracht haben, die zu den Versorgungsbeiträgen berechtigen.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die aus einem vergangenen Ereignis entstanden sind, wobei ein Mittelabfluss zur Begleichung der bestehenden Verpflichtung wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar sein muss. Der Ansatz erfolgt zum zukünftigen Erfüllungsbetrag auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Soweit erforderlich, wird eine Abzinsung vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Im Vorjahr erfolgte die Bilanzierung nach IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bzw. bei kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag. Der Umstieg auf den IFRS 9 hatte keine Auswirkungen auf diesen Bilanzposten.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind eventuelle Verpflichtungen, vorwiegend aus Bürgschaften, die in der Vergangenheit begründet wurden, aber deren tatsächliche Existenz vom Eintreten eines künftigen Ereignisses abhängig und bei denen die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag nicht wahrscheinlich ist. Sie werden außerhalb der Bilanz vermerkt.

Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse aus dem Warenverkauf werden erfasst, wenn die zugehörige Leistungsverpflichtung, durch Übertragung der Waren an den Kunden, erfüllt wurde. Die Waren gelten zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die Waren erlangt, als übertragen. Bei Transaktionen mit dem Großhandel ist dieser Zeitpunkt in Abhängigkeit der individuell vereinbarten Lieferbedingungen zu beurteilen. Bei Konsignations- oder Kommissionsagenturmodellen erfolgt die Umsatzrealisation zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs an den Endkunden. Im eigenen Einzelhandel werden die Umsätze unmittelbar zum Transaktionszeitpunkt bei Bezahlung der Ware erfasst, während im eigenen Online-Versandhandel die erfolgte Auslieferung der Waren an den Kunden maßgeblich ist.

Mit Blick auf die wesentlichen Zahlungsbedingungen gewährt der Konzern gewerblichen Abnehmern länder- und branchenspezifische Zahlungsziele, im Regelfall jedoch nicht länger als 90 Tage. Ebenso ist bei einzelnen Kundengruppen die Vereinbarung von Voraus- und Anzahlungen nicht unüblich. In beiden Fällen beinhalten die zugrunde liegenden Verträge keine wesentlichen Finanzierungskomponenten.

Die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse bemisst sich nach dem Transaktionspreis, das heißt dem Betrag der Gegenleistung, der im Austausch für die Übertragung der Waren voraussichtlich - unter Abzug von Rabatten, Skonti und Kundenboni - geleistet wird. Anders als Rabatte und Skonti werden Boni nicht rechnungsbezogen gewährt, sondern es handelt sich um nachträgliche, erfolgsabhängige Rückvergütungen an den Kunden. Sobald davon auszugehen ist, dass der Kunde die vereinbarten Bedingungen zur Gewährung der Boni erfüllt, wird dieser Betrag über eine korrespondierende Schuld erlösschmälernd abgegrenzt. Für die unterjährige Abgrenzung der Kundenboni werden Hochrechnungen auf Basis von kunden- und länderspezifischen Daten erstellt (Methode des wahrscheinlichsten Betrags). Eine Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen erfolgt dabei nicht, da die Unsicherheit über die einzurechnenden Beträge aufgrund der laufenden Aktualisierung der Hochrechnungen nur über einen vorübergehenden Zeitraum anhält.

Villeroy&Boch generiert des Weiteren Umsätze aus der Lizenzierung von Markenrechten an Dritte. Die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung wird während der Vertragslaufzeit durch den Lizenznehmer durch die Produktion unter dem Label des Villeroy&Boch-Konzerns erfüllt. Die resultierenden umsatzbasierten Lizenzerlöse werden gemäß den Vertragsbedingungen periodengerecht erfasst. Im Vorjahr realisierte der Villeroy&Boch-Konzern seine Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern, dem Erbringen von Dienstleistungen und der entgeltlichen Leihe von Vermögenswerten an Dritte nach IAS 18 "Umsatzerlöse". Diese Erlöse wurden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um Rabatte oder andere Abzüge gekürzt. Der Ansatz erfolgte, sobald die geschuldeten Leistungen oder Leistung erbracht wurden und die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum auf den Kunden übergingen. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" zum 1. Januar 2018 ergaben sich folglich für Erlöse aus dem Warenverkauf keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der Umsatzerfassung.

Der neue IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" definiert Lizenzerträge ebenfalls als Bestandteil der Umsatzerlöse. Im Vorjahr waren diese noch in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

Übrige Erfolge

Dividendenerträge werden erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist. Zinserträge werden nach Maßgabe der fortgeführten Anschaffungskosten und der Effektivzinsmethode zeitlich abgegrenzt. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind linear über die Laufzeit des relevanten Mietverhältnisses zu erfassen. Erlöse aus konzerninternen Transaktionen werden erst realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben. Betriebliche Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung ergebniswirksam erfasst. Mietaufwendungen aus Operating-Lease-Verträgen werden linear über den vereinbarten Zeitraum erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten entstehen bei einer eigenständigen und planmäßigen Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Sie werden nach IAS 38 bei Anfall sofort aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, verfügbare theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Die Entwicklung endet mit dem Beginn der gewerblichen Produktion oder der kommerziellen Nutzung. Während der Entwicklungsdauer anfallende Kosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen zur Bilanzierung als immaterieller Vermögenswert erfüllt sind. Aufgrund der bis zur Markteinführung bestehenden Risiken werden diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vollständig erfüllt.

Steuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus laufendem Steueraufwand und aus latenten Steuern dar. Sowohl die laufenden als auch die latenten Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. In diesen Fällen wird die Steuer ebenfalls direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in früheren/ späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten des Villeroy&Boch-Konzerns für die laufenden Steuern werden auf Grundlage der anzuwendenden Steuersätze bilanziert. Die latenten Steuern werden in den einzelnen Ländern unter Zugrundelegung der zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze ermittelt. Diese entsprechen den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.

ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BEWERTUNGSMETHODEN

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Position Bewertungsmethoden
AKTIVA
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test)
Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten (Einzel- und direkt zurechenbare Gemeinkosten)
Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Finanzielle Vermögenswerte*
Forderungen und sonstige Vermögenswerte* (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode
Wertpapiere (Aktien usw.)* Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Ergebnisrealisierung bei Abgang
Sicherungsinstrumente* Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen* (Fortgeführte) Anschaffungskosten
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten
PASSIVA
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren)
Personalrückstellungen
- Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit)
- Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren)
Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit)
Finanzielle Schulden*
Sonstige Verbindlichkeiten* Erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten
Sicherungsinstrumente* Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen* (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode

Schätzungen und Beurteilungen des Managements

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und/oder Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese wirken beispielsweise auf die Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten zur Festlegung des Konsolidierungskreises, die Beurteilung der Werthaltigkeit des aktivierten Vermögens, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Einzahlungszeitpunkte von Forderungen, die Einschätzung zum Ausfallrisiko und den erwarteten Verlustraten durch Zahlungsausfälle, die Einschätzung der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und den Ansatz von Rückstellungen.

Die wesentlichen Ursachen von Schätzungsunsicherheiten betreffen in die Zukunft gerichtete Bewertungsfaktoren wie den Rechnungszins, die Annahmen zur weiteren Ertragsentwicklung, die Annahmen zur Risikosituation und zur Zinsentwicklung. Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell verfügbaren Informationsstand. Zum Ende des Geschäftsjahres gab es weder zukunftsbezogene Annahmen noch Angaben über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erwarten lässt. In Einzelfällen können die tatsächlichen Werte von den projizierten Ansätzen abweichen. Änderungen hiervon werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis unmittelbar berücksichtigt. Die Buchwerte der betroffenen Posten werden einzeln in den jeweiligen Textziffern dargestellt.

2. KONSOLIDIERUNGSKREIS

In den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG sind sämtliche 13 (Vorjahr: 13) inländische und 43 (Vorjahr: 41) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, die - direkt oder indirekt - von der Villeroy&Boch AG beherrscht und vollkonsolidiert werden. Die Veränderung des Konsolidierungskreises des Villeroy&Boch-Konzerns stellte sich wie folgt dar:

Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns

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Inland Ausland Gesamt Vorjahr
Stand zum 01. Januar 2018 13 41 54 53
Zugang durch Unternehmenserwerb (a) - - - 1
Zugänge durch Neugründungen (b) - 2 2 -
Stand zum 31. Dezember 2018 13 43 56 54

(a) Zugang durch Unternehmenserwerb:

Im Vorjahr erwarb die Villeroy&Boch AG 45,36 % der Anteile der Argent Australia Pty. Ltd., mit Sitz in Brisbane, Australien. Die Gesellschaft vertreibt hauptsächlich Bad- und Kücheneinrichtungen an den australischen Fachhandel sowie an Projektkunden. Der Villeroy&Boch-Konzern könnte über die kurzfristige Nutzung bestehender Optionen die einfache Stimmrechtsmehrheit erwerben, die nach Satzung und Gesellschaftervertrag ausreicht, um die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig zu bestimmen. Aus diesem Grund wurde die Argent Australia Pty. Ltd. ab dem 23. Juni 2017 in den Konzernabschluss einbezogen. Die wesentlichen Kenngrößen des aktuellen Geschäftsjahres sind in der Tz. 22 enthalten.

(b) Zugang durch Neugründung:

Am 4. Juli 2018 wurde die V & B South Africa Pty. Ltd., Kapstadt, Südafrika, und am 20. November 2018 eine zweite Gesellschaft mit Sitz in Frankreich gegründet. Beide Gesellschaften sind dem Unternehmensbereich Bad und Wellness zugeordnet.

Sonstige Angaben

Der Villeroy&Boch-Konzern gliedert sich nach Hauptzweck und Sitz der Einzelgesellschaften wie folgt:

Anzahl Konzerngesellschaften

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Inland Ausland 2018 Inland Ausland 2017
Anteilsbesitz: 100 %
Geschäftsbereich
Bad und Wellness 3 30 33 3 28 31
Tischkultur 5 18 23 5 18 23
Andere Geschäftszwecke 6 3 9 6 3 9
Überleitung -1 -10 -11 -1 -10 -11
Summe 13 41 54 13 39 52
Anteilsbesitz: 50 - 99 %
Bad und Wellness - 2 2 - 2 2
Summe Konzern 13 43 56 13 41 54

Im Villeroy & Boch-Konzern bestehende Immobilien- und Betreibergesellschaften für Restaurants werden in der Kategorie "Andere Geschäftszwecke" zusammengefasst. Einige Unternehmen, wie beispielsweise die Villeroy&Boch AG, sind in beiden Unternehmensbereichen aktiv. Mehrfachnennungen werden über die Zeile "Überleitung" eliminiert. Einzelheiten zu den nicht 100 %-igen Tochtergesellschaften, an denen für den Villeroy&Boch-Konzern wesentliche Minderheiten bestehen, werden in Tz. 22 dargestellt. Informationen zur Struktur des Villeroy&Boch-Konzerns enthält der Lagebericht im Abschnitt "Geschäftsmodell des Konzerns".

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB erfolgt in Tz. 61.

Der Villeroy&Boch-Konzern nimmt folgende nationale Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen in Anspruch: Der Villeroy&Boch-Konzern macht für fast alle inländischen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2018 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses und ggf. eines eigenen Lageberichts Gebrauch. Die formalen Voraussetzungen seitens der jeweiligen Konzerngesellschaft sowie von der Villeroy&Boch AG sind erfüllt. Die betreffenden Gesellschaften sind in der Anteilsliste (vgl. Tz. 61) entsprechend gekennzeichnet. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der Villeroy&Boch AG der befreiende Konzernabschluss.

Für die Villeroy&Boch (U.K.) Limited, London, im Unternehmensregister von England und Wales eingetragen unter der Nummer 00339567, wurde gemäß § 479A UK Companies Act 2006 (= englisches Handelsrecht) auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer verzichtet. Die beiden niederländischen Gesellschaften Ucosan B.V., Roden, und Villeroy&Boch Tableware B.V., Oosterhout, nutzen die nach Teil 9, § 403 (1b), 2. Buch des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässigen Erleichterungsvorschriften zur Aufstellung, Veröffentlichung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Bilanzdaten beider Unternehmen sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy&Boch AG enthalten, welcher beim niederländischen Handelsregister hinterlegt ist.

Für die Villeroy&Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, wird gemäß § 314 des Luxemburger Gesetzes über Handelsgesellschaften auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verzichtet. Die Bilanzdaten sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy&Boch AG enthalten, welcher beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt ist.

3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Die Jahresabschlüsse der in den Abschluss des Villeroy&Boch-Konzerns einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt und in die Konsolidierung einbezogen. Der Bilanzstichtag der konsolidierten Gesellschaften entspricht dem der Villeroy&Boch AG als oberste Muttergesellschaft. Der Konzernabschluss beinhaltet die Geschäftsvorfälle derjenigen Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag als Tochtergesellschaften und als assoziierte Unternehmen der Villeroy&Boch AG gelten.

Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Villeroy&Boch AG - direkt oder indirekt - die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig bestimmen kann. Die maßgebliche Geschäftstätigkeit umfasst alle relevanten Aktivitäten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist nur gegeben, wenn die Villeroy&Boch AG die relevanten Tätigkeiten des untergeordneten Unternehmens steuern kann, einen Rechtsanspruch auf variable Rückflüsse aus dem Engagement im untergeordneten Unternehmen besitzt und die Höhe der Ausschüttungen beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit im Villeroy & Boch-Konzern dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Villeroy&Boch AG. Hierbei werden auch potenzielle substanzielle Stimmrechte berücksichtigt. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist.

Im Zuge der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Die sich danach eventuell ergebenden Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert (vgl. Tz. 1 - Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Immaterielle Vermögenswerte). Sich aus der Aufstockung der Beteiligungsquote ergebende Unterschiedsbeträge bei bereits konsolidierten Tochterunternehmen werden direkt gegen die Gewinnrücklagen verrechnet. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.

Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern am erworbenen Unternehmen werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet und unter dem Posten Minderheitsanteile am Eigenkapital (vgl. Tz. 22) in der Konzernbilanz der Villeroy&Boch AG ausgewiesen. Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion erfasst.

Bei der Schuldenkonsolidierung werden die abgestimmten gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften untereinander aufgerechnet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- sowie Vorratsvermögen werden neutralisiert. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften werden ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzernerfolgsrechnung erfasst.

Soweit sich ein abweichender Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht, werden auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen latente Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Bei der erstmaligen Einbeziehung einer assoziierten Unternehmung werden die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften in den Berichtsjahren unbedeutend.

Im Geschäftsjahr wurde die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises regelmäßig überprüft. Die Villeroy&Boch AG beherrschte alle bisherigen Tochtergesellschaften. Die im Vorjahr angewendeten Konsolidierungsgrundsätze wurden beibehalten.

4. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Auf Basis der Einzelabschlüsse werden sämtliche Geschäftsvorfälle in ausländischer Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung angesetzt. Zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt eine Bewertung zum Stichtagskurs. Die in ausländischer Währung aufgestellten Einzelbilanzen der konsolidierten Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die Vermögenswerte und Schulden werden aus praktischen Erwägungen zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, sämtliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Differenzen werden erfolgsneutral behandelt (vgl. Tz. 21(a)). Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische Konzerngesellschaften werden ebenfalls in den Bewertungsrücklagen (vgl. Tz. 21(b)) ausgewiesen. Diese verbleiben bei einer partiellen Zurückführung der Nettoinvestition in diesem Bilanzposten. Verlassen bisher konsolidierte Unternehmen den Konsolidierungskreis, werden die erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.

Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:

WÄHRUNG

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1 €= Stichtagskurs Durchschnittskurs
2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- ---
Schwedische Krone SEK 10,25 9,84 10,24 9,63
Chinesischer Renminbi Yuan CNY 7,88 7,80 7,82 7,63
Australischer Dollar AUD 1,62 1,53 1,58 1,47
US-Dollar USD 1,15 1,20 1,19 1,13
Thailändischer Baht THB 37,05 39,12 38,35 38,29
Norwegische Krone NOK 9,95 9,84 9,62 9,28
Russischer Rubel RUB 79,72 69,39 73,36 65,61
Britisches Pfund GBP 0,89 0,89 0,88 0,87
Schweizer Franken CHF 1,13 1,17 1,16 1,11

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

5. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Die immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwerte Gesamt
Kumulierte Anschaffungswerte
Stand zum 01.01.2017 19,3 39,7 59,0
Währungsanpassungen 0,0 -0,1 -0,1
Zugänge 1,0 - 1,0
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0,4 0,9 1,3
Abgänge -0,6 - -0,6
Stand zum 01.01.2018 20,1 40,5 60,6
Währungsanpassungen 0,0 -0,2 -0,2
Zugänge 3,0 - 3,0
Zugänge aus Unternehmenserwerb - - -
Abgänge -0,6 - -0,6
Stand zum 31.12.2018 22,5 40,3 62,8
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand zum 01.01.2017 13,5 8,8 22,3
Währungsanpassungen 0,0 - 0,0
Planmäßige Abschreibungen 1,0 - 1,0
Abgänge -0,2 - -0,2
Stand zum 01.01.2018 14,3 8,8 23,1
Währungsanpassungen 0,0 - 0,0
Planmäßige Abschreibungen 1,0 - 1,0
Abgänge -0,2 - -0,2
Stand zum 31.12.2018 15,1 8,8 23,9
Restbuchwerte
Stand zum 31.12.2018 7,4 31,5 38,9
Stand zum 31.12.2017 5,8 31,7 37,5

Die Anlagengruppe "Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte" enthält im Wesentlichen von Tochtergesellschaften aktivierte Schlüsselgelder für angemietete Einzelhandelsflächen im Wert von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €), aktivierte Softwarelizenzen in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) und Emissionsrechte in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €).

Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 31,5 Mio. € (Vorjahr: 31,7 Mio. €) wurden dem Unternehmensbereich Bad und Wellness als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Die wesentlichen Kenngrößen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness werden im Segmentbericht (vgl. Tz. 52) dargestellt.

Die Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurde überprüft. Hierzu wurde der Barwert der zukünftigen Zahlungsüberschüsse aus diesem Unternehmensbereich gemäß der Planung festgestellt. Dabei werden die prognostizierten Zahlungsströme bis 2022 mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 6,9 % p. a. (Vorjahr: 6,4 % p. a.) und spätere Cash Flows mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 6,2 % p. a. (Vorjahr: 5,8 % p. a.) diskontiert. Der so ermittelte Barwert lag über dem Nettovermögen des Unternehmensbereichs, sodass keine Wertminderung für diese Bilanzposten erforderlich war.

6. SACHANLAGEN

Im Berichtsjahr entwickelten sich die betrieblich genutzten Sachanlagen wie folgt:

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in Mio. € Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung In Herstellung befindliche Sachanlagen Gesamt
Kumulierte Anschaffungswerte
Stand zum 01.01.2017 193,4 330,8 97,0 14,3 635,5
Währungsanpassungen -2,0 -3,0 -1,4 -0,4 -6,8
Zugänge aus Unternehmenserwerb - - 0,9 - 0,9
Zugänge 1,2 7,6 5,6 20,4 34,8
Abgänge -3,7 -8,4 -7,6 - -19,7
Umbuchungen 0,5 6,9 0,3 -7,7 -
Stand zum 01.01.2018 189,4 333,9 94,8 26,6 644,7
Währungsanpassungen 0,0 -0,3 -0,3 0,0 -0,6
Zugänge aus Unternehmenserwerb - - - - -
Zugänge 2,6 10,1 4,4 23,2 40,3
Abgänge -5,4 -7,8 -7,0 0,0 -20,2
Umbuchungen 10,2 9,6 1,9 -21,7 0,0
Stand zum 31.12.2018 196,8 345,5 93,8 28,1 664,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand zum 01.01.2017 126,7 272,7 78,9 - 478,3
Währungsanpassungen -1,0 -2,3 -1,2 - -4,5
Planmäßige Abschreibungen 3,4 14,4 6,7 - 24,5
Wertminderungen - - - - -
Abgänge -3,5 -8,2 -7,2 - -18,9
Umbuchungen - - - - -
Stand zum 01.01.2018 125,6 276,6 77,2 - 479,4
Währungsanpassungen 0,0 -0,6 0,1 - -0,5
Planmäßige Abschreibungen 3,5 11,6 6,7 - 21,8
Wertminderungen - - - - -
Abgänge -5,3 -7,6 -6,8 - -19,7
Umbuchungen - - - - -
Stand zum 31.12.2018 123,8 280,0 77,2 - 481,0
Restbuchwerte
Stand zum 31.12.2018 73,0 65,5 16,6 28,1 183,2
Stand zum 31.12.2017 63,8 57,3 17,6 26,6 165,3

Wir erwarben Sachanlagen im Wert von 40,3 Mio. € (Vorjahr: 34,8 Mio. €). Der Großteil unserer Investitionen entfiel mit 30,8 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Schwerpunktmäßig investierten wir in die Modernisierung unserer Produktion. Der Fokus lag auf der Sanitärfertigung, hauptsächlich in Mettlach, Saraburi (Thailand), in Ramos (Mexiko) und Lugoj (Rumänien). Darüber hinaus wurde mit dem Aufbau einer Lackieranlage für Badmöbel in Mondsee (Österreich) begonnen. Ebenso wurden Formen für neue Wellnessprodukte in Roden (Niederlande) und eine neue Spindeldrehbank in Vargarda (Schweden) angeschafft.

Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €). Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge im Wert von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) erworben. Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Deutschland, Spanien, Frankreich und Großbritannien investiert.

Für die Zentralbereiche wurden Sachanlagen im Wert von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €) erworben. In die Umgestaltung unserer Verwaltungszentrale in Mettlach investierten wir davon insgesamt 1,5 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €).

Im Berichtszeitraum wurden Anlagen im Wert von 21,7 Mio. € fertiggestellt und in die betriebliche Wertschöpfung integriert (Vorjahr: 7,7 Mio. €). 14,6 Mio. € entfielen auf Deutschland, wo unter anderem in der Verwaltungszentrale ein neuer Bürokomplex für 5,9 Mio. € eröffnet wurde, die Modernisierung des Logistikzentrums Losheim für 2,2 Mio. € abgeschlossen und neue Druckgussanlagen für 3,0 Mio. € in Betrieb genommen wurden. Die Produktion in Ungarn nutzt neu errichtete Anlagen im Wert von 2,4 Mio. €. Ein Großteil entfiel auf neue Glasierroboter und eine neue Abwasserkläranlage. Im Vorjahr wurden vor allem neue Anlagen in Deutschland (3,3 Mio. €) und in Rumänien (1,4 Mio. €) erstmals eingesetzt.

Die Abgänge des Geschäftsjahres bei den Anschaffungskosten in Höhe von 20,2 Mio. € (Vorjahr: 19,7 Mio. €) und bei den kumulierten Abschreibungen in Höhe von 19,7 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €) resultierten vorwiegend aus der Verschrottung bereits vollständig abgeschriebener, nicht mehr nutzbarer Vermögenswerte.

In der Anlagengruppe "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden gemietete Vermögenswerte im Wert von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) ausgewiesen.

Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand unberücksichtigt bleibt (vgl. Tz. 28). Abgesehen von diesen Finanzierungsleasingverhältnissen lagen im Konzern ausschließlich Miet- bzw. Leasingverhältnisse vor, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operating Leasing zu qualifizieren sind.

Operating Leasing

Im Geschäftsjahr 2018 belief sich der Mietaufwand aus Operating-Lease-Verträgen auf 32,8 Mio. € (Vorjahr: 34,2 Mio. €). In Japan und Hongkong wurden Mietverträge mit dem Übergang des Vertrags an einen Distributor vorzeitig beendet. Hierdurch wurde der Mietaufwand um 0,9 Mio. € entlastet. Der Konzern mietet Verkaufsräume, Lagerstätten, Büroräume, Einrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Verträge haben eine Grundmietzeit zwischen einem halben Jahr und 30 Jahren. Kaufoptionen wurden nicht vereinbart. Die meisten Verträge verlängern sich zu den bestehenden Konditionen stillschweigend.

Durch die Untervermietung von zurzeit nicht betrieblich genutzten, ungekündigten Mietobjekten wurden Einnahmen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) erzielt. Anfallende Nebenkosten und sonstige Verpflichtungen werden von den Untermietern getragen. Die Untervermietung endet spätestens mit dem Auslaufen des Konzernmietvertrags.

Die Verpflichtungen aus den Mietverträgen werden wie folgt fällig:

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in Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
Zukünftig zu leistende Zahlungen
Per 31. Dezember 2018 15,8 24,9 5,2
Per 31. Dezember 2017 18,3 27,6 6,3
Zukünftige Einnahmen aus Untervermietung
Per 31. Dezember 2018 0,4 0,3 -
Per 31. Dezember 2017 0,6 0,8 -

7. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Nicht betrieblich genutztes Vermögen
Grundstücke Gebäude 2018 2017
--- --- --- --- ---
Kumulierte Anschaffungswerte
Stand zum 01.01. 0,6 73,9 74,5 74,5
Abgänge - - - -0,1
Zugänge 0,3 - 0,3 0,1
Klassifizierung zur Veräußerung gehalten -0,6 -6,4 -7,0 -
Stand zum 31.12. 0,3 67,5 67,8 74,5
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -
Stand zum 01.01. - 66,3 66,3 65,6
Planmäßige Abschreibungen - 0,7 0,7 0,7
Abgänge - - - 0,0
Klassifizierung zur Veräußerung gehalten - -6,2 -6,2
Stand zum 31.12. - 60,8 60,8 66,3
Restbuchwerte
Stand zum 31.12. 0,3 6,7 7,0 8,2

Der Posten enthält Immobilien im Saarland und in Frankreich.

Im Berichtsjahr wurden die Immobilien in Luxemburg mit einem Buchwert von 0,8 Mio. € als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert und in den entsprechenden Bilanzposten umgegliedert (vgl. Tz. 16). Im Vorjahr wurden drei kleinere Grundstücke in Lübeck-Dänischburg verkauft.

Der Verkehrswert zum 31. Dezember 2018 für alle in dieser Position enthaltenen Immobilien nach der vorstehend beschriebenen Klassifizierung beträgt 13,1 Mio. € (Vorjahr: 42,2 Mio. €). In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 werden diese Verkehrswerte der Stufe 3 zugeordnet.

Aus den Bestandsimmobilien erwirtschaftete der Konzern:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Mieteinnahmen 0,5 0,7
Aufwendungen für Bewirtschaftung und Ähnliches -0,2 -0,3

Es wird erwartet, dass sich die Miete wie folgt entwickelt:

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in Mio. €
Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
--- --- --- ---
Per 31.12.2018 0,5 1,7 5,1
Per 31.12.2017 0,5 1,8 5,5

Die zukünftigen Mieten erhöhen sich gemäß der Entwicklung des jeweils gültigen Verbraucherpreisindexes. Die Mieter tragen in der Regel sämtliche Instandhaltungsaufwendungen.

8. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Der Villeroy&Boch-Konzern bilanziert, wie im Vorjahr, zwei Unternehmen nach der Equity-Methode des IAS 28. Die V&B Lifestyle India Private Limited, mit Sitz in Gurgaon, Indien, vertreibt Tischkulturprodukte in Indien. Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Eigenkapital erhöht. Ein weiteres nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für das § 313 Abs. 3 HGB Anwendung findet, ist keinem operativen Unternehmensbereich zuzuordnen. Die Buchwerte der Beteiligungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2018 2017
Stand zum 01.01. 1,5 1,5
Zugang aus Kapitalerhöhung 0,6 -
Anteilige Erfolge der assoziierten Gesellschaften 0,0 0,5
Ausschüttung an den Villeroy & Boch-Konzern -0,5 -0,5
Stand zum 31.12. 1,6 1,5

An beiden Gesellschaften hält der Villeroy&Boch-Konzern jeweils 50 % der Stimmrechte. Gemeinsame Vereinbarungen im Sinne des IFRS 11 bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

9. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Beteiligungen (a) 2,1 2,1
Ausleihungen (b) 3,8 4,0
Wertpapiere (c) 11,2 8,7
Insgesamt 17,1 14,8

(a) Innerhalb der Beteiligungen wird ein 2,29 %-Anteil am Grundkapital der V&B Fliesen GmbH, Merzig, mit einem Buchwert von 2,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 2,1 Mio. €).

(b) Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Verkauf der Werksimmobilie in Gustavsberg, Schweden, wurde 2013 eine Darlehensforderung an die Porslinsfabrikssta-den AB, Gustavsberg, Schweden, einem Unternehmen der IKANO Bostad-Gruppe, begründet. Das in Schwedischen Kronen begebene Darlehen mit einem Gegenwert von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) hat eine Restlaufzeit von drei Jahren. Im Dezember 2017 wurde eine Tilgungsrate in Höhe von 2,4 Mio. € gezahlt. Weitere Tilgungen erfolgen im Zweijahresrhythmus. Als Kreditsicherheiten dienen eine Bankbürgschaft der Svenska Handelsbanken AB (publ), Stockholm, Schweden, und übertragene Eigentumsrechte an Sachwerten. Daneben werden als Ausleihungen an Fremde im Wesentlichen staatliche Pflichtausleihungen in Frankreich bilanziert.

Die Ausleihungen an Dritte werden wie folgt fällig:

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in Mio. € 2018 2017
Bruttobuchwert zum 31.12. 3,8 4,0
Davon: Zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 3,8 4,0
- Innerhalb eines Jahres fällig 1,7 0,1
- In zwei bis fünf Jahren fällig 1,0 2,6
- In mehr als fünf Jahren fällig 1,1 1,3

(c) Als Wertpapiere werden börsennotierte Renten, Aktien und Investmentfonds erfolgsneutral zum aktuellen Börsenwert bilanziert. Wertänderungen werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst (vgl. Tz. 21(f)) und bei Abgang des jeweiligen Wertpapiers in die Gewinnrücklage (im Vorjahr in den Jahresüberschuss) umgegliedert. Die Anlagen sind wie folgt unterteilt:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Förderfond der Stammaktionäre 1,4 1,5
Freie Kapitalanlagen 9,8 7,2
Insgesamt 11,2 8,7

Von den Stammaktionären wurde anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Mosaikfabrik Mettlach am 17. Januar 1970 ein Sondervermögen bereitgestellt, das der Förderung der Berufsaus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Villeroy&Boch AG und deren Angehörigen, der Förderung von Forschung und Wissenschaft sowie von Investor Relations und von Corporate Governance des Villeroy&Boch-Konzerns dienen soll. Die freie Kapitalanlage erfolgt renditeoptimiert.

In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 wird dieser Bilanzposten der Stufe 1 zugeordnet.

10. LATENTE STEUERANSPRÜCHE UND LATENTE STEUERSCHULDEN

In der Bilanz werden die folgenden latenten Steuern ausgewiesen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Aktive latente Steuer aus temporären Differenzen 23,0 24,8
Aktive latente Steuer auf Verlustvorträge 13,5 12,5
Latente Steueransprüche 36,5 37,3
Latente Steuerschulden 4,1 3,4

Die latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Konzernbilanz und Steuerbilanz in den folgenden Posten:

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in Mio. € Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Tz. 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 5 0,0 0,1 1,2 1,2
Sachanlagen 6 3,5 5,0 3,6 2,5
Finanzielle Vermögenswerte 9 0,2 0,1 0,2 0,1
Vorräte 11 0,0 0,0 1,3 1,6
Sonstige Vermögenswerte 13 0,1 0,1 0,9 0,4
Steuerlicher Sonderposten 0,0 0,0 4,2 4,2
Pensionsrückstellungen 26 28,2 26,9 5,8 3,6
Sonstige Rückstellungen 28 1,6 2,5 0,0 0,0
Sonstige Schulden 3,1 1,7 0,6 1,4
Zwischensumme 36,7 36,4 17,8 15,0
Aktiv-/Passivverrechnung -13,7 -11,6 -13,7 -11,6
Latente Steuer aus temporären Differenzen 23,0 24,8 4,1 3,4

Die Veränderung der aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen um -1,8 Mio. € auf 23,0 Mio. € (Vorjahr: 24,8 Mio. €) resultiert einerseits aus der Vermehrung der Steuerlatenz auf die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26) und andererseits aus der höheren Ausweisverrechnung mit passiven latenten Steuern.

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in Höhe von 13,5 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €) ausgewiesen. Sie betreffen Verlustvorträge ausländischer Konzerngesellschaften.

Die Verlustvorträge unterliegen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Für die Verlustvorträge wurden insoweit keine aktiven latenten Steuern angesetzt, als deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Aufgrund dessen wurde auf die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von 13,0 Mio. € im Hinblick auf die nicht endgültige Realisierung der Verlustvorträge verzichtet. Verlustvorträge in Höhe von 87,8 Mio. € (Vorjahr: 79,3 Mio. €) unterliegen Verlustverrechnungsbeschränkungen (Fristen von 5 bis 20 Jahren).

Auf Grundlage eines Impairment-Tests mit Planungshorizont 2019 bis 2023 sind Wertberichtigungen auf latente Steuern auf Verlustvorträge mit 16,7 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €) gebildet worden.

11. VORRÄTE

Zum Bilanzstichtag setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 23,6 21,1
Unfertige Erzeugnisse 19,0 17,5
Fertige Erzeugnisse und Waren 123,9 116,0
Geleistete Anzahlungen 0,0 -
Summe Vorräte 166,5 154,6

Aus Sicht der einzelnen Unternehmensbereiche gliederten sich die Vorräte wie folgt:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Bad und Wellness 105,0 96,4
Tischkultur 61,5 58,2
Summe Vorräte 166,5 154,6

Die deutliche Erhöhung der Vorräte im Unternehmensbereich Bad und Wellness um 8,6 Mio. € auf 105,0 Mio. € entfällt hauptsächlich auf die nachhaltige Sicherstellung der Lieferfähigkeit vorwiegend im asiatischen Raum sowie auf eine Erhöhung der Rohstoffe, um eine kontinuierlich gute Qualität der für den Produktionsprozess benötigten Masse vorhalten zu können.

Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 17,5 Mio. € bilanziert. Diese erhöhten sich im Geschäftsjahr um 2,1 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €).

12. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden aufgrund der Einführung des IFRS 9 seit dem 1. Januar 2018 beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Villeroy&Boch gewährt seinen Kunden länder- und branchenspezifische Zahlungsziele. Regional verteilten sich diese Forderungen nach dem Sitz des Kunden wie folgt:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Deutschland 23,9 26,8
Übriger Euroraum 28,8 29,0
Sonstiges Ausland 87,7 74,5
Bruttobuchwert 140,4 130,3
Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Verluste (Stufe 1) -0,5 -0,4
Wertberichtigung aufgrund von objektiven Hinweisen (Stufe 2) -2,5 -2,7
Wertberichtigungen -3,0 -3,1
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137,4 127,2

Hiervon entfielen 99,3 Mio. € (Vorjahr: 89,8 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und 38,1 Mio. € (Vorjahr: 37,4 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.

Die Wertberichtigungen werden nach einem neuen zweistufigen Verfahren bilanziert, da die einzelnen Forderungen hauptsächlich kurzfristig fällig werden und demzufolge keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten. Das Ausfallrisiko bei den nichtwertberichtigten Forderungen trägt im Wesentlichen eine Versicherung.

In der ersten Stufe wird der erwartete Verlust bis zum vereinbarten Zahlungsziel als Wertberichtigung erfasst. Nicht versicherte Forderungsbestände werden durch Limite auf Basis der Versicherungsklassifizierung und eines internen Ratings gesteuert. Die Ermittlung der erwarteten Verluste erfolgt im Wesentlichen auf Basis externer und interner Kundenratings und den verbundenen historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Liegen in der Folge objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Kundenforderung vor, wird eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet (Stufe 2). Die Ermittlung der zu erfassenden Risikovorsorge erfolgt in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wird folgende Matrix angewendet. Diese basiert auf den beobachteten historischen Ausfallquoten, ergänzt um zukunftsbezogene Schätzungen. Der Forderungsbestand umfasste:

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in Mio. € 2018 2017
Weder wertgeminderte noch überfällige Positionen 101,8 101,6
Nicht wertgemindert, aber überfällig 21,8 16,3
Wertgemindert, aber nicht überfällig1) 13,0 9,0
Wertgemindert und überfällig 3,8 3,4
Kunde seit maximal 90 Tagen säumig 0,8 0,5
Kunde zwischen 91 und 360 Tagen säumig 1,5 0,7
Kunde seit mindestens 361 Tagen säumig 1,5 2,2
Bruttowert insgesamt 140,4 130,3
Wertberichtigungen -3,0 -3,1
Nettobuchwert 137,4 127,2

1) nicht durch Kreditversicherung abgedeckte Forderungen

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch im Zahlungsverzug befindlichen Bestandes lagen zum Abschlussstichtag keine Anzeichen auf einen möglichen Ausfall des Schuldners vor. Für die überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen hat der Villeroy&Boch-Konzern eine Deckungszusage des Warenkreditversicherers oder werthaltige Sicherungen erhalten. Alle übrigen Forderungen wurden in der ersten Stufe wertgemindert, auch wenn diese noch nicht überfällig waren. Dieser Forderungsbestand stieg im Berichtsjahr von 9,0 Mio. € um 4,0 Mio. € auf 13,0 Mio. €. Im Wesentlichen basiert dieser Anstieg auf der Belieferung von ausgewählten Kunden, auch wenn hierdurch die mit dem Versicherer vereinbarte Maximaldeckung überschritten wurde. Darüber hinaus wird zur allgemeinen Risikovorsorge der nicht versicherte Anteil pauschal wertberichtigt. Lagen objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall vor, wurde in der zweiten Stufe eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet und die Forderung als wertgemindert und überfällig ausgewiesen.

Die Wertberichtigungen in den beiden Stufen haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2018 2017
Stufe 1 Stufe 2 Summe Stufe 1 Stufe 2 Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.01. 0,4 2,7 3,1 0,4 2,7 3,1
Zuführungen 0,2 1,1 1,3 0,8 0,8 1,6
Währungsanpassungen -0,1 -0,1 -0,2 0,0 0,0 0,0
Inanspruchnahmen 0,0 -0,4 -0,4 -0,6 -0,7 -1,3
Auflösungen 0,0 -0,8 -0,8 -0,2 -0,1 -0,3
Stand zum 31.12. 0,5 2,5 3,0 0,4 2,7 3,1

Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Kunden verteilt sind. Die beschriebene Umstellung auf die neuen Bilanzierungsregeln erfolgte ergebnisneutral.

13. SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten:

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in Mio. € Buchwert Restlaufzeit Buchwert Restlaufzeit
31.12.2018 Bis 1 Jahr Über 1 Jahr 31.12.2017 Bis 1 Jahr Über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Geleistete Anzahlungen und Kautionen 4,9 3,1 1,8 3,0 1,1 1,9
Marktwerte von Sicherungsinstrumenten 3,2 1,5 1,7 4,5 2,7 1,8
Vertragsvermögenswerte 1,6 1,6 - - - -
Übrige sonstige Vermögenswerte 10,5 10,5 - 10,0 10,0 -
Summe Finanzinstrumente* 20,2 16,7 3,5 17,5 13,8 3,7
Sonstige Steuerforderungen 9,1 9,1 - 9,4 9,4 -
Rechnungsabgrenzung 1,8 1,8 - 2,1 2,1 -
Summe sonstige Vermögenswerte 31,1 27,6 3,5 29,0 25,3 3,7

* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 53.

Die Sicherungsinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte (3,2 Mio. € / Vorjahr: 3,4 Mio. €) und Messingswaps (0,0 Mio. € / Vorjahr: 1,1 Mio. €).

Die aktivierten Kautionen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) wurden in Form von Zahlungsmitteln bei den jeweiligen Vermietern hinterlegt. Der beizulegende Zeitwert dieser Sicherheiten entspricht den Buchwerten.

Vertragsvermögenswerte umfassen eingerechnete, aber noch nicht abgerechnete Lizenzansprüche im Wert von 1,6 Mio. €, die bisher in der Position "Übrige sonstige Vermögenswerte" enthalten waren. Zum 1. Januar 2018 bilanzierte der Villeroy&Boch-Konzern Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von den zum Bilanzstichtag des Vorjahres aktivierten Werten 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) an Lizenznehmer fakturiert. Eine erfolgswirksame Auflösung von Ansprüchen, die zum 31. Dezember bilanziert wurden, fand im Berichtsjahr nicht statt (Vorjahr: 0,1 Mio. €).

Die Position "Übrige sonstige Vermögenswerte" umfasst Forderungen an den französischen Staat aus dem "crédit d'impôt pour la compétitivité et l'emploi", Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Forderungen aus dem Verkauf von Anlagen (vgl. Tz. 16), Mietforderungen, debitorische Kreditoren sowie eine Vielzahl an Einzelsachverhalten.

Die sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 9,1 Mio. € (Vorjahr: 9,4 Mio. €) umfassen vor allem Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 6,6 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält hauptsächlich Mietzahlungen, Versicherungsprämien und Ausgleichsansprüche aus dem Altersteilzeitprogramm.

Bei Zweifeln an der Einbringlichkeit von Forderungen wurden von den Portfolioverantwortlichen Wertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen, die direkt mit den Buchwerten verrechnet sind. Die Risikovorsorge bei den kurzfristigen Vermögenswerten erfolgt nach dem vereinfachten, zweistufigen Verfahren. Zum 31. Dezember 2018 bestehen in dieser Bilanzposition, wie im Vorjahr, keine überfälligen Forderungen. Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Vertragspartnern verteilt sind.

14. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 3,9 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) enthalten im Wesentlichen ausstehende Körperschaftsteuererstattungsansprüche. Davon betreffen 3,1 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) ausländische Konzerngesellschaften.

15. ZAHLUNGSMITTEL UND KURZFRISTIGE EINLAGEN

Der Zahlungsmittelbestand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Kassenbestand inkl. Schecks 0,6 0,5
Guthaben auf laufenden Konten bei Kreditinstituten 19,9 48,6
Kurzfristige Anlagen 37,1 59,6
Summe Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen 57,6 108,7

Die Mittel werden ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten, die überwiegend einem Einlagensicherungssystem angehören (vgl. TZ. 53). Aus diesem Grund erwarten wir keine Ausfälle innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die Kreditwürdigkeit unserer Bankpartner verfolgen wir kontinuierlich, um bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos gegenzusteuern.

16. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. In diesem Bilanzposten bilanzieren wir:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Immobilien:
(a) in Luxemburg 0,8 -
(b) in Deutschland - 0,5
Summe zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,8 0,5

Im Berichtjahr veränderten sich die Positionen wie folgt:

(a) Eine Liegenschaft des ehemaligen Produktionsstandortes in Luxemburg wurde im Geschäftsjahr aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (vgl. Tz. 7) mit einem Buchwert von 0,8 Mio. € in Folge der vorgesehenen Veräußerung, die ein Ertragspotenzial eines hohen zweistelligen Millionenbetrags hat, in diesen Bilanzposten umgegliedert. Wir erwarten den Abschluss dieser Transaktion im Geschäftsjahr 2019.

(b) Die Liegenschaften des ehemaligen Produktionsstandortes in Selb wurden 2018 an einen externen Projektentwickler veräußert. Aus dem Verkauf resultierte im Geschäftsjahr ein Gewinn in Höhe von 3,7 Mio. € (vgl. Tz. 36). Die Restkaufpreis-Forderung in Höhe von 2,8 Mio. € wurde gemäß der bestehenden Wertberichtigungsrichtlinien teilweise wertberichtigt. Diese Forderung wird als sonstiger Vermögenswert (vgl. Tz. 13) bilanziert.

17. GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital der Villeroy&Boch AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 71,9 Mio. € und ist in 14.044.800 voll eingezahlte Stamm-Stückaktien und 14.044.800 voll eingezahlte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien eingeteilt. Am Grundkapital sind beide Anteilsklassen jeweils im gleichen Umfang beteiligt.

Die Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 0,05 € je Vorzugs-Stückaktie höhere Dividende als die Inhaber von Stamm-Stückaktien, mindestens jedoch eine Vorzugsdividende in Höhe von 0,13 € je Vorzugs-Stückaktie. Reicht in einem Geschäftsjahr der Bilanzgewinn zur Zahlung dieser Vorzugsdividende nicht aus, so erfolgt die Nachzahlung der Rückstände aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre. Hierbei werden die älteren Rückstände vor den jüngeren getilgt. Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände wird die Vorzugsdividende des aktuellen Geschäftsjahres geleistet. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanspruchs desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugs-Stückaktien gewährt wird.

Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

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Stück 2018 2017
Stamm-Stückaktien
Im Umlauf befindliche Stückaktien - unverändert - 14.044.800 14.044.800
Vorzugs-Stückaktien
Ausgegebene Stückaktien - unverändert - 14.044.800 14.044.800
Vom Villeroy & Boch-Konzern gehaltene Aktien Stand am 31.12. - unverändert - 1.683.029 1.683.029
Im Umlauf befindliche Stückaktien 12.361.771 12.361.771

Der Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018 ermächtigt den Vorstand der Villeroy&Boch AG nach den folgenden Regeln eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien zu erwerben:

a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 22. März 2023 einschließlich eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. März 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die Aktien nur einer Gattung beschränken. Der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse (dazu (1)) oder aufgrund eines an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (dazu (2)) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen. Der Erwerb von Stamm-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder aufgrund eines an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dazu (2)) oder von einzelnen Stammaktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre (dazu (3)) erfolgen.

(1) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft geleistete Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 vom Hundert über- oder unterschreiten.

(2) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs- und/oder StammStückaktien aufgrund eines jeweils an alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen

im Falle eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw.
im Falle einer an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten)

den Durchschnitt der Schlusskurse der VorzugsStückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 20 vom Hundert über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Vorzugsund/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten, vierten und fünften Börsenhandelstag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien erfolgen; das Recht der Vorzugs- und/oder Stammaktionäre, ihre Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen.

Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien je Vorzugs- und/oder Stammaktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Vorzugs- und/oder Stammaktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

Das an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

(3) Erfolgt der Erwerb von Stamm-Stückaktien von einzelnen Aktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre. darf der Kaufpreis den Schlusskurs der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Vortag des Erwerbsangebots um nicht mehr als 5 vom Hundert überschreiten. Der Erwerb zu einem niedrigeren als dem danach maßgeblichen Preis ist möglich.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die eigenen Aktien können über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes veräußert und insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden:

(1) Vorzugs-Stückaktien können in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung, wenn der Kaufpreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Veräußerung um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Vorzugs-Stückaktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder aus genehmigtem Kapital ausgegeben worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10 vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

(2) Die eigenen Vorzugs-Stückaktien und/oder StammStückaktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.

(3) Die Vorzugs-Stückaktien oder Stamm-Stückaktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. Eigene Stamm-Stückaktien dürfen ohne gleichzeitige Einziehung einer mindestens entsprechenden Anzahl eigener Vorzugs-Stückaktien nur eingezogen werden, sofern dadurch der anteilige Betrag am Grundkapital der insgesamt ausgegebenen Vorzugs-Stückaktien die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigt.

(4) Die Vorzugs-Stückaktien können neben oder anstelle einer Barausschüttung als Sachausschüttung an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

c) Sämtliche vorstehenden Ermächtigungen können einzeln oder gemeinsam, einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter lit. a) und lit. b) Ziffern (1) und (2) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die vorstehenden Ermächtigungen dürfen nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG).

d) Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. a) bis c) nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen.

e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. b) Ziffern (1) und/oder (2) verwendet werden. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse gemäß lit. b) besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot gemäß lit. b) ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der jeweils anderen Gattung auszuschließen, sofern der jeweilige Angebotspreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot und bei einer Sachausschüttung gemäß lit. b) Ziffer (4) wird der Vorstand außerdem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Der Hauptversammlungsbeschluss vom 22. März 2013 ermächtigte den Vorstand der Villeroy&Boch AG nach vorgegebenen Regeln eigene Vorzugs-Stückaktien bis zum 21. März 2018 zu erwerben. Mit Fristablauf vom 21. März 2018 ist diese Ermächtigung verfallen.

18. KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 193,6 Mio. €.

19. EIGENE ANTEILE

Die Einstandskosten der gehaltenen 1.683.029 Vorzugs-Stückaktien betragen, wie im Vorjahr, 15,0 Mio. €. Nach IAS 32.33 vermindern die gesamten Anschaffungskosten das Eigenkapital. Alle Transaktionen erfolgten auf Basis gültiger Hauptversammlungsbeschlüsse und nach Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse. Anteilstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten nicht. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Verwendung der gehaltenen Vorzugs-Stückaktien ist durch die ergangenen Beschlüsse begrenzt.

20. GEWINNRÜCKLAGEN

Die Gewinnrücklagen des Villeroy&Boch-Konzerns in Höhe von 31,9 Mio. € (Vorjahr: 12,7 Mio. €) enthalten die Gewinnrücklagen der Villeroy&Boch AG und die anteiligen - seit Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten - Erfolge der konsolidierten Tochtergesellschaften.

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in Mio. € 2018 2017
Stand zum 01.01. 12,7 -3,9
Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Konzernergebnis 33,5 29,9
Gezahlte Dividenden an die Aktionäre der Villeroy & Boch AG -14,3 -13,3
Stand zum 31.12. 31,9 12,7

21. BEWERTUNGSRÜCKLAGEN

Die Bewertungsrücklagen umfassen die Rücklagen des Sonstigen Ergebnisses für:

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in Mio. € 2018 2017 Veränderung
Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
- Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften (a) -5,0 -3,3 -1,7
- Währungsumrechnung von als Nettoinvestitionen klassifizierten, langfristigen Darlehen an ausländische Konzerngesellschaften (b) -6,5 -7,5 1,0
- Cash-Flow-Hedges (c) 2,5 3,5 -1,0
- Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (d) -4,6 -5,2 0,6
Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden:
- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (e) -89,9 -86,8 -3,1
- Übrige Bewertungserfolge (f) -0,3 0,1 -0,4
- Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (g) 25,9 25,2 0,7
Stand zum 31.12. -77,9 -74,0 -3,9

(a) Rücklage für Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften

Konzerngesellschaften, die in ausländischer Währung bilanzieren, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet (vgl. Tz. 4). Aus der Umrechnung dieser Abschlüsse resultiert im Geschäftsjahr 2018 ein Nettoeffekt in Höhe von -1,7 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €).

(b) Rücklage für Währungsumrechnung von als Nettoinvestitionen klassifizierten, langfristigen Darlehen an ausländische Konzerngesellschaften

Innerhalb des Villeroy&Boch-Konzerns bestehen Darlehen, die eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb finanzieren. Darlehen in ausländischer Währung werden am Bilanzstichtag zum jeweiligen Stichtagskurs bewertet. Währungseffekte aus einem als Nettoinvestition klassifizierten Darlehen werden in dieser Bewertungsrücklage ausgewiesen. Im Berichtszeitraum betrug diese Nettoeigenkapitaländerung 1,0 Mio. € (Vorjahr: -4,0 Mio. €).

(c) Rücklage für Cash-Flow-Hedges

Im Villeroy & Boch-Konzern werden Finanzderivate zur Risikominderung geplanter operativer Währungs- und Messingtransaktionen genutzt (vgl. Tz. 53). In der Bilanz werden diese Sicherungsgeschäfte mit ihren beizulegenden Zeitwerten entweder als Sonstiger Vermögenswert (vgl. Tz. 13) oder als Sonstige Verbindlichkeit (vgl. Tz. 30) ausgewiesen. Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) sind im Berichtszeitraum zugegangen. In Vorperioden angesparte Wertänderungen in Höhe von -2,8 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €) wurden im Geschäftsjahr ergebniswirksam umgebucht, da sich zu diesem Zeitpunkt auch das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkte. Im Berichtszeitraum betrug die Nettoeigenkapitaländerung -1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

(d) Rücklage für latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden

Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag hauptsächlich die auf die bilanzierte Cash-Flow-Hedge-Rücklage gebildete latente Steuer. Sie hat sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2018 2017
Stand zum 01.01. -5,2 -4,5
Zugänge 0,6 -1,3
Abgänge 0,0 0,6
Stand zum 31.12. -4,6 -5,2

Bei der Abrechnung des jeweiligen Sicherungsinstruments wird anteilig die in dieser Rücklage gebildete Steuerlatenz in die Erfolgsrechnung umgegliedert.

(e) Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen

Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (vgl. Tz. 26) entsteht bei der Bewertung von Versorgungszusagen durch die stichtagsbezogene Aktualisierung von versicherungsmathematischen Parametern, wie beispielsweise des Abzinsungssatzes, der Rentenbezugsdauer oder des langfristigen Gehaltstrends. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von -86,8 Mio. € um -3,1 Mio. € auf -89,9 Mio. € (vgl. Tz. 26).

(f) Rücklagen für übrige Bewertungserfolge

In dieser Rücklage werden zusammengefasst:

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in Mio. € 2018 2017 Veränderung
Bewertungserfolge von Wertpapieren -0,6 0,1 -0,7
Bewertungserfolge von Personalrückstellungen 0,3 0,0 0,3
Stand zum 31.12. -0,3 0,1 -0,4

Der Villeroy&Boch-Konzern bilanziert börsennotierte Wertpapiere (vgl. Tz. 9 c). Diese Finanzinstrumente werden zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Börsenkurs und wird in der Fair-Value-Hierarchie in die erste Stufe eingruppiert. Wertänderungen während der Haltedauer werden erfolgsneutral in der Bewertungsrücklage erfasst. Bei der Ausbuchung verbleiben die bisher in dieser Position ausgewiesenen Erfolge in den Rücklagen. Sie werden in die Gewinnrücklage umgebucht. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden diese Erfolge bei Abgang in das Finanzergebnis umgegliedert. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von 0,1 Mio. € um -0,7 Mio. € auf -0,6 Mio. € (vgl. Tz. 9).

Die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) enthalten langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern der Villeroy&Boch (Thailand) Co. Ltd., die in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte bilanziert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in dieser Position erfasst. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von 0,0 Mio. € um 0,3 Mio. € auf 0,3 Mio. €.

(g) Rücklage für latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden

Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag ausschließlich die latente Steuer auf die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Hieraus entstand im Geschäftsjahr eine Nettoeigenkapitalveränderung in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €).

22. MINDERHEITSANTEILE AM EIGENKAPITAL

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital betragen 4,9 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €). Minderheitsgesellschafter sind, wie im Vorjahr, an zwei Konzerngesellschaften beteiligt (vgl. Tz. 61). Zusammengefasst stellen sich diese Konzerngesellschaften zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

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in Mio. € Argent Australia Pty. Ltd., Australien Mondial S.A., Rumänien Gesamt
Prozentsatz der Minderheitsanteile 54,6 % 0,5 %
Langfristige Vermögenswerte 1,2 14,5
Kurzfristige Vermögenswerte 13,9 11,9
Langfristige Schulden -0,5 -1,2
Kurzfristige Schulden -5,9 -7,5
Nettovermögen 8,7 17,7
Nettovermögen der Minderheitsanteile 4,8 0,1 4,9
Umsatzerlöse 22,5 40,8
Gewinn 0,7 2,8
davon auf die Minderheitsanteile entfallend 0,4 0,0 0,4
Gesamtergebnis -1,1 2,8
davon auf die Minderheitsanteile entfallend -0,6 0,0 -0,6
Dividendenausschüttung an Minderheitsgesellschafter -0,3 - -0,3

Diese zusammenfassenden Finanzinformationen enthalten Transaktionen mit anderen Gesellschaften des Villeroy&Boch-Konzerns, die im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden, wie beispielsweise Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Waren und noch nicht realisierte Zwischengewinne. Unsere Konsolidierungsgrundsätze werden in Tz. 3 beschrieben.

23. AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGE BETRÄGE UND DIVIDENDEN

Die hier dargestellten Erläuterungen beziehen sich auf die Verwendung des nach deutschem Handelsrecht ermittelten Bilanzergebnisses der Villeroy&Boch AG.

Der Jahresüberschuss 2018 der Villeroy&Boch AG beträgt 11,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 12,1 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 23,3 Mio. €.

Aufsichtsrat und Vorstand der Villeroy&Boch AG schlagen der Hauptversammlung am 29. März 2019 vor, den Bilanzgewinn wie folgt zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden:

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0,55 € für die Stamm-Stückaktie
0,60 € für die Vorzugs-Stückaktie

Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht einer Dividende von:

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Stamm-Stückaktie: 7,7 Mio. €
Vorzugs-Stückaktie: 8,4 Mio. €
16,1 Mio. €

Sofern sich zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses noch eigene Anteile im Besitz der Gesellschaft befinden, verringert sich die Dividendenzahlung für das Vorzugskapital um den auf die eigenen Anteile entfallenden Betrag. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

An die Inhaber der Villeroy&Boch-Aktien wurde in den Vorjahren die in der folgenden Tabelle dargestellte Dividende ausgezahlt:

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28.03.2018 29.03.2017
Dividendenberechtigte Aktiengattung Stückdividende

in €
Gesamtdividende

in Mio. €
Stückdividende

in €
Gesamtdividende

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Stamm-Stückaktien 0,52 7,3 0,48 6,7
Vorzugs-Stückaktien 0,57 7,0 0,53 6,6
14,3 13,3

24. KAPITALMANAGEMENT

Vorrangige Ziele des zentralen Kapitalmanagements im Villeroy&Boch-Konzern sind die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität sowie der Zugang zu den Kreditmärkten. Dadurch werden Handlungsspielräume eröffnet und der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert.

Die langfristigen Finanzierungsquellen des Villeroy&Boch-Konzerns bestehen aus:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital 209,4 194,6
Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26) 177,2 185,1
Finanzverbindlichkeiten (vgl. Tz. 29) 25,0 51,1
Langfristige Finanzierungsquellen 411,6 430,8

Eine langfristige Kreditaufnahme über 25 Mio. € steht innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Tilgung an. Aus diesem Grund gilt diese Kreditaufnahme als kurzfristig fällige Aufnahme (vgl. Tz. 29).

25. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Villeroy & Boch AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt worden sind, anzugeben.

Nachstehend sind die Inhalte von Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aufgeführt:

(1) Frau Thalea von Boch-Reichel, Deutschland, hat uns am 11. November 2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG seit dem 9. November 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.

(2) Frau Alida-Kirsten von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 11. November 2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG seit dem 9. November 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.

(3) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4 f WpHG am 15. Januar 2016 mitgeteilt:

Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland hält seit dem 26. November 2015 Instrumente nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy&Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

(4) Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG durch Erbfall (Erblasser Baron Antoine de Schorlemer) ab dem 27. Februar 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,92 % (831.575 Stimmrechte) betrug.

Baronin Ghislaine de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 weiterhin gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG ab dem 28. März 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % wieder unterschritten hat und ab diesem Zeitpunkt 0 % beträgt.

(5) Herr Christophe de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.307 Stimmrechte) beträgt.

(6) Frau Gabrielle de Schorlemer-de Theux, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.

(7) Frau Caroline de Schorlemer-d'Huart, Belgien, hat uns am 11. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.

(8) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hält seit dem 20. Februar 2013 Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente nach § 25a WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy&Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Finanzinstrumenten bzw. sonstigen Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

(9) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG am 17. November 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % (2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären werden ihm dabei jeweils 3 % oder mehr der Stimmrechte zugerechnet:

Luitwin Michel von Boch-Galhau
Siegfried von Boch-Galhau

(10) Herr Dr. Alexander von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 20. Mai 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy&Boch AG am 18. Mai 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und seit diesem Tag 4,13 % (580.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 1,42 % (200.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen.

Nachfolgend genannte Aktionäre haben uns nach § 127 Abs. 2 WpHG (bzw. § 41 Abs. 2 WpHG in der vor dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft zu den nachfolgend genannten Stichtagen folgende Höhe hatte:

(1) Herrn Luitwin Michel von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 18,42 % Stimmrechtsanteile zu; davon sind ihm 1,55 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen.

(2) Herrn Wendelin von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 7,41 % Stimmrechtsanteile der Gesellschaft zu, davon sind ihm 6,80 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 WpHG zuzurechnen.

(3) Herrn Franziskus von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 1. April 2002 7,14 % Stimmrechtsanteile zu, wovon ihm 0,34 % der Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen sind.

26. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Im Villeroy&Boch-Konzern bestehen diverse leistungsorientierte Pensionspläne. Die hierfür zu bildende Pensionsrückstellung wies folgende regionale Verteilung auf:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Deutschland 157,9 167,0
Übriger Euroraum 9,3 9,9
Sonstiges Ausland 10,0 8,2
Pensionsrückstellungen 177,2 18 5,1

In Deutschland bestehen ein Endgehaltsplan und mehrere Entgeltpunktepläne. In Schweden wird ein Endgehaltsplan angeboten. Der Villeroy&Boch-Konzern bedient sich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen teilweise durch externe Verwalter betreuten Vermögens.

Im Villeroy&Boch-Konzern besitzen 8.236 Personen (im Vorjahr: 8.644 Personen) einen leistungsorientierten Pensionsanspruch. Deren regionale Verteilung stellt sich wie folgt dar:

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Personen 31.12.2018 31.12.2017
Deutschland
Anwärter 2.258 2.213
Unverfallbar Ausgeschiedene 1.235 1.252
Rentner 2.354 2.697
Summe 5.847 6.162
Übriger Euroraum
Anwärter 427 445
Unverfallbar Ausgeschiedene 24 21
Rentner 68 65
Summe 519 531
Sonstiges Ausland
Anwärter 1.112 1.528
Unverfallbar Ausgeschiedene 503 160
Rentner 255 263
Summe 1.870 1.951
Personen mit einer Zusage 8.236 8.644

Die Bewertung erfolgte anhand folgender gesellschaftsspezifischer Parameter:

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in % 2018 2017
Ø Spanne Ø Spanne
--- --- --- --- ---
Abzinsungssatz 1,8 0,9-9,1 1,8 0,7-7,5
Erwarteter langfristiger Lohn- und Gehaltstrend 2,5 1,0-5,6 2,5 1,0 -5,6
Erwarteter langfristiger Rententrend 1,3 0,0-3,5 1,3 0,0-2,0

Die Durchschnittswerte (Ø) werden als gewichtetes Mittel auf Basis der Barwerte ermittelt. Der Abzinsungssatz wird auf der Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die landesspezifischen Abzinsungssätze bewegen sich in einer Spanne zwischen 0,9 % in der Schweiz bis 9,1 % in Mexiko. Im Vorjahr reichte die Spanne der landesspezifischen Abzinsungssätze von 0,7 % in der Schweiz bis 7,5 % in Mexiko. In Deutschland wird ein Abzinsungssatz in Höhe von 1,75 % (Vorjahr: 1,75 %) verwendet. Bei der Schätzung der künftigen Entgelt- und Rententrends werden Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und andere Faktoren des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für die deutschen Konzerngesellschaften erfolgt die Bewertung der Pensionsverpflichtungen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen Heubeck Richttafel 2018 G (Vorjahr: Heubeck Richttafel 2005 G). Diese Umstellung erhöhte die Pensionsrückstellung und verminderte die Rücklage für versicherungsmathematische Effekte um 1,9 Mio. €. In den übrigen Konzernunternehmen wurden landesspezifische Sterbetafeln verwendet.

Nachfolgend werden die Pensionspläne zusammengefasst dargestellt, da wie im Vorjahr der wesentliche Anteil dieser Rückstellung auf deutsche Gesellschaften entfällt.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung übergeleitet werden:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Barwert der Anwartschaften 200,7 209,3
Marktwert des Planvermögens -23,5 -24,2
Bilanzausweis 177,2 185,1

Die passivierten Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:

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in Mio. € 2018 2017
Stand zum 01.01. 209,3 225,7
Laufender Dienstzeitaufwand 2,1 2,6
Zinserträge und Zinsaufwendungen 3,5 3,0
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus
- Veränderungen bei den demografischen Annahmen entstehen 1,9 1,1
- Veränderungen bei den finanziellen Annahmen entstehen 0,7 -10,4
- Veränderungen bei den übrigen Annahmen entstehen 0,3 0,8
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 -
Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen -1,4 -
Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer 0,4 0,9
Gezahlte Rentenleistungen -12,4 -13,1
Abgeltungsauszahlungen -3,2 -
Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen -0,5 -1,3
Stand zum 31.12. 200,7 209,3

Das Planvermögen veränderte sich wie folgt:

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in Mio. € 2018 2017
Stand zum 01.01. 24,2 24,6
Zinserträge und Zinsaufwendungen 0,5 0,5
Gewinne und Verluste aus dem Planvermögen -0,2 0,5
Beiträge des Villeroy & Boch-Konzerns als Arbeitgeber 0,4 0,3
Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer 0,4 0,9
Gezahlte Rentenleistungen -1,2 -1,4
Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen -0,6 -1,2
Stand zum 31.12. 23,5 24,2

Das Planvermögen wies folgende Portfoliostruktur auf:

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31.12.2018 31.12.2017
in Mio. € % in Mio. € %
--- --- --- --- ---
- Renten / Rentenfonds 9,9 42 11,0 45
- Aktien /Aktienfonds 5,6 24 5,5 23
- Immobilien / Immobilienaktien 2,1 9 2,3 10
- Zahlungsmittel 0,1 0 0,1 0
Anlagen an einem aktiven Markt 17,7 75 18,9 78
Versicherungsverträge 5,8 25 5,3 22
Planvermögen 23,5 100 24,2 100

Risiken

Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken im Villeroy&Boch-Konzern betreffen im Wesentlichen die zukunftsbezogene Festlegung der versicherungsmathematischen Grundannahmen auf Basis der historischen Entwicklungen bei der Berechnung des Bilanzansatzes. Dieser Barwert wird insbesondere durch die Diskontierungssätze beinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau zu einer vergleichsweise hohen Pensionsrückstellung beiträgt. Ein fortgesetzter Rückgang der Rendite auf dem Kapitalmarkt für erstklassige Industrieanleihen würde zu einem weiteren Anstieg der Verpflichtungen führen. Eine Simulationsrechnung wird im nachfolgenden Abschnitt "Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration" dargestellt.

Innerhalb des Planvermögens bestehen durch die Auswahl der einzelnen Kapitalanlagen und deren Zusammenstellung in einem Depot Risiken, wie beispielsweise das Aktienkurs- und Emittenten-Ausfallrisiko. Aufgrund des insgesamt überschaubaren Volumens des Planvermögens erachtet der Villeroy&Boch-Konzern diese Risiken als angemessen und wertet diese in ihrer Gesamtheit als unkritisch. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe der Diskontierungssätze angenommen, die auf Basis von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen bestimmt werden. Sofern die tatsächlichen Renditen der Planvermögen die angewendeten Diskontierungssätze unterschreiten, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen.

Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration

Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Anwartschaftsbarwerte berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Variablen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben:

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Veränderung der versicherungsmathematischen Annahme Auswirkung auf die Anwartschaften

in Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- ---
Barwert der Anwartschaften 200,7 209,3
Erhöhung um 0,25 % 194,6 203,2
Abzinsungssatz Verminderung um 0,25 % 206,6 215,7
Erhöhung um 0,25 % 204,8 213,7
Rententrend Verminderung um 0,25 % 196,8 205,1

Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich. Für das Folgejahr wird folgende Entwicklung der Anwartschaftsbarwerte erwartet:

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in Mio. € Erwartung 2019 Erwartung 2018
Anwartschaftbarwerte zum 31.12.2018 bzw. 2017 200,7 209,3
Erwarteter Dienstzeitaufwand 2,3 2,2
Erwartete Zinskosten 3,5 3,6
Erwartete Rentenzahlungen -12,5 -12,9
Erwartete Anwartschaftsbarwerte 194,0 202,2

Bei der Ermittlung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden die demografischen Annahmen über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises aus dem aktuellen Szenario übernommen. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen im nächsten Jahr erfolgt auf Basis der am Bewertungsstichtag bestehenden Situation.

Zum 31. Dezember 2018 beträgt die gewichtete Duration der Pensionsrückstellung im Villeroy&Boch-Konzern 12,6 Jahre (Vorjahr: 12,4 Jahre). Bei den Pensionsplänen deutscher Gesellschaften liegt die gewichtete Duration bei 11,4 Jahren (Vorjahr: 11,5 Jahre).

27. LANG- UND KURZFRISTIGE PERSONALRÜCKSTELLUNGEN

Bei den Personalrückstellungen richtet sich die Leistung des Villeroy&Boch-Konzerns nach den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Im Berichtszeitraum veränderten sich diese Rückstellungen wie folgt:

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in Mio. € Langfristige Rückstellungen für: Kurzfristige Personalrückstellungen
Jubiläumsgratifikationen Altersteilzeit Abfertigungen Sonstige Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2017 7,1 5,0 5,8 0,9 18,8 17,8
Währungsanpassungen 0,0 0,0 -0,1 0,0 -0,1 -0,3
Inanspruchnahmen -0,9 -2,2 -3,9 -0,1 -7,1 -14,4
Auflösungen 0,0 - - - 0,0 -1,8
Zuführungen 0,6 1,9 3,8 0,0 6,3 14,4
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0,4 - 0,4 - 0,8 -
Umbuchungen - 0,3 - 0,0 0,3 -0,3
Stand zum 01.01.2018 7,2 5,0 6,0 0,8 19,0 15,4
Währungsanpassungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Inanspruchnahmen -0,5 -2,1 -3,4 -0,1 -6,1 -13,4
Auflösungen 0,0 -0,3 - -0,1 -0,4 -1,3
Zuführungen 0,5 0,7 3,3 0,4 4,9 14,5
Umbuchungen -0,4 0,1 - 0,0 -0,3 -
Stand zum 31.12.2018 6,8 3,4 5,9 1,0 17,1 15,2

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in Mio. € Gesamtbetrag
Stand zum 01.01.2017 36,6
Währungsanpassungen -0,4
Inanspruchnahmen -21,5
Auflösungen -1,8
Zuführungen 20,7
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0,8
Umbuchungen 0,0
Stand zum 01.01.2018 34,4
Währungsanpassungen 0,0
Inanspruchnahmen -19,5
Auflösungen -1,7
Zuführungen 19,4
Umbuchungen -0,3
Stand zum 31.12.2018 32,3

Die Rückstellungen für Jubiläumsgratifikationen werden von Konzerngesellschaften gebildet, die sich gegenüber ihren Arbeitnehmern verpflichtet haben, diesen anlässlich von Dienstjubiläen entsprechende Geld- oder Sachzuwendung zu gewähren. Die Villeroy&Boch AG bilanziert eine Verpflichtung in Höhe von 4,8 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Dies entspricht 70,6 % (Vorjahr: 66,7 %) dieser Rückstellung. Zur Bewertung nutzt die Villeroy&Boch AG die biometrischen Annahmen der Heubeck Richttafel 2018 G (Vorjahr: Heubeck Richttafel 2005 G). Der Effekt aus dieser Umstellung in Höhe von 0,1 Mio. € wurde ergebniswirksam vereinnahmt. Eine ausländische Konzerngesellschaft gliederte einen Betrag von 0,3 Mio. € in die Personalverbindlichkeiten um (vgl. Tz. 30).

Über Altersteilzeitprogramme besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Mitarbeitern unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums vor Rentenbeginn zu reduzieren. Der Rückstellungsbetrag entfällt zu 97,0 % auf Mitarbeiter der Villeroy&Boch AG (Vorjahr: 93,3 %). Im Geschäftsjahr wurde ein neues Programm für die Mitarbeiter der Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH erfolgreich aufgelegt. Das Programm für Mitarbeiter der Villeroy&Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, wurde eingestellt. Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebildet, die bei einem Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt gezahlt werden müssen. In der Regel handelt es sich hierbei um Einmalzahlungen an Mitarbeiter in Thailand, Österreich, Italien, Australien, Rumänien und Indien.

In den kurzfristigen Personalrückstellungen werden hauptsächlich Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von 14,3 Mio. € (Vorjahr: 14,0 Mio. €) bilanziert.

Die Bewertung der lang- und kurzfristigen Personalrückstellungen basiert auf extern erstellten Gutachten, auf vorliegenden Erfahrungswerten sowie auf staatlichen Vorschriften.

28. SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

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in Mio. € Sonstige langfristige Rückstellungen Kurzfristige Rückstellungen für:
Garantien Beratung- und Prozesskosten Sonstige Steuern Übrige Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2017 16,2 6,8 1,7 1,1 10,2 19,8
Währungsanpassungen 0,0 -0,1 - 0,0 -0,2 -0,3
Inanspruchnahmen -0,6 -0,9 -0,7 -1,1 -5,1 -7,8
Auflösungen -0,6 - -0,1 - -1,4 -1,5
Zuführungen 0,4 0,8 0,8 0,5 2,8 4,9
Zugänge aus Unternehmenserwerb - 0,4 - - 0,4 0,8
Umbuchungen -4,1 - - - 4,1 4,1
Stand zum 01.01.2018 11,3 7,0 1,7 0,5 10,8 20,0
Währungsanpassungen 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 -0,1
Inanspruchnahmen -1,0 -0,8 -0,5 -0,3 -3,8 -5,4
Auflösungen -1,9 -0,2 0,0 0,0 -0,8 -1,0
Zuführungen 1,6 0,7 0,8 0,1 3,7 5,3
Umbuchungen -1,2 - - - 1,2 1,2
Stand zum 31.12.2018 8,8 6,6 2,0 0,3 11,1 20,0

scroll

in Mio. € Gesamtbetrag
Stand zum 01.01.2017 36,0
Währungsanpassungen -0,3
Inanspruchnahmen -8,4
Auflösungen -2,1
Zuführungen 5,3
Zugänge aus Unternehmenserwerb 0,8
Umbuchungen -
Stand zum 01.01.2018 31,3
Währungsanpassungen -0,1
Inanspruchnahmen -6,4
Auflösungen -2,9
Zuführungen 6,9
Umbuchungen 0,0
Stand zum 31.12.2018 28,8

Die langfristigen Rückstellungen bestehen insbesondere für vertraglich zugesicherte Abriss-, Rückbau- und Sanierungsverpflichtungen auf dem Gelände unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg, sowie für weitere Umweltschutz- und Sanierungsverpflichtungen, für Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten und zur Rekultivierung.

Für den Rückbau und die Sanierung des ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg wollen wir im Geschäftsjahr 2019 einen Betrag von 4,2 Mio. € ausgeben (Vorjahr: 4,1 Mio. €). Im aktuellen Berichtszeitraum wurden Maßnahmen im Wert von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) abgeschlossen. Leistungen im Wert von 1,2 Mio. €, die im Vorjahr als kurzfristig klassifiziert wurden, wurden zeitlich umgeplant. Aus diesem Grund wurde zum Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von 1,2 Mio. € in die kurzfristigen Rückstellungen umgegliedert (Vorjahr: 4,1 Mio. €) um die geplante, kurzfristige Inanspruchnahme für 2019 von 4,2 Mio. € auszuweisen.

Die Bemessung der Rückstellung für Garantieleistungen erfolgte auf Grundlage unternehmensbereichsspezifischer Erfahrungswerte der Vergangenheit. Zusätzlich flossen aktuelle Erkenntnisse aus eventuellen neuen Risiken in Zusammenhang mit neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen die Qualität beeinflussenden Faktoren in die Bewertung ein.

Die übrigen Rückstellungen umfassten Rückstellungen für Provisionen, Lizenzgebühren und eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.

29. LANG- UND KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in Mio. € Langfristige Finanzverbindlichkeiten bei Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten bei
Banken Vermietern Summe Banken Vermietern Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2017 50,0 50,0 0,5 0,5
Zugang aus Unternehmenserwerb (vgl. Tz. 2) - 0,2 0,2 0,5 0,4 0,9
Zahlungswirksame Veränderungen - - - 12,8 -0,1 12,7
Zahlungsunwirksame Veränderungen:
- Aufrechnung (vgl. Tz. 15) - - - -14,2 - -14,2
- Zinskapitalisierungen 0,4 0,0 0,4 0,6 0,0 0,6
- Umgliederungen -0,4 0,0 -0,4 0,4 0,0 0,4
- Währungsanpassungen - 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand zum 01.01.2018 50,0 0,2 50,2 0,6 0,3 0,9
Zugang aus Unternehmenserwerb (vgl. Tz. 2) - - - - - -
Zahlungswirksame Veränderungen - - - 34,5 -0,2 34,3
Zahlungsunwirksame Veränderungen:
- Aufrechnung (vgl. Tz. 15) - - - -28,3 - -28,3
- Zinskapitalisierungen 0,4 0,0 0,4 0,6 0,0 0,6
- Umgliederungen -25,4 -0,2 -25,6 25,4 0,2 25,6
- Währungsanpassungen - 0,0 0,0 - 0,0 0,0
Stand zum 31.12.2018 25,0 0,0 25,0 32,8 0,3 33,1

scroll

in Mio. € Gesamtbetrag
Stand zum 01.01.2017 50,5
Zugang aus Unternehmenserwerb (vgl. Tz. 2) 1,1
Zahlungswirksame Veränderungen 12,7
Zahlungsunwirksame Veränderungen:
- Aufrechnung (vgl. Tz. 15) -14,2
- Zinskapitalisierungen 1,0
- Umgliederungen 0,0
- Währungsanpassungen 0,0
Stand zum 01.01.2018 51,1
Zugang aus Unternehmenserwerb (vgl. Tz. 2) -
Zahlungswirksame Veränderungen 34,3
Zahlungsunwirksame Veränderungen:
- Aufrechnung (vgl. Tz. 15) -28,3
- Zinskapitalisierungen 1,0
- Umgliederungen 0,0
- Währungsanpassungen 0,0
Stand zum 31.12.2018 58,1

Die langfristigen Finanzierungen in Höhe von 25,0 Mio. € (Vorjahr: 50,0 Mio. €) bestehen bei Banken mit Sitz in Deutschland. Ein Bankdarlehen im Wert von 25,0 Mio. € wurde in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da es innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückgezahlt wird. Bei einem mehrjährigen Kreditvertrag wurde ein Sonderkündigungsrecht der kreditgebenden Bank im Fall eines Kontrollwechsels bei der Villeroy&Boch AG vereinbart. Der Kapitaldienst erfolgt jährlich.

Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in Höhe von 28,3 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €) konsolidiert (vgl. Tz. 15). Die Aufrechnungstatbestände und die Absicht zur Abwicklung auf Nettobasis sind gegeben.

Die unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Schulden bei Vermietern resultieren aus der Anmietung von Kraftfahrzeugen, die im Rahmen von Finanzierungsleasing geführt werden.

30. SONSTIGE LANG- UND KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassten:

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in Mio. € Buchwert Restlaufzeit Buchwert Restlaufzeit
31.12.2018 Bis 1 Jahr Über 1 Jahr 31.12.2017 Bis 1 Jahr Über 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Bonusverbindlichkeiten 43,0 43,0 - 43,7 43,7 -
Marktwerte von Sicherungsinstrumenten 0,7 0,4 0,3 1,0 0,8 0,2
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4,5 4,5 - 11,5 11,5 -
Übrige Verbindlichkeiten 6,7 4,3 2,4 5,7 3,1 2,6
Summe Finanzinstrumente* 54,9 52,2 2,7 61,9 59,1 2,8
Personalverbindlichkeiten 19,5 19,4 0,1 20,3 20,1 0,2
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 12,3 12,3 - 12,1 12,1 -
Rechnungsabgrenzung 4,3 2,7 1,6 2,9 1,2 1,7
Summe Buchwert 91,0 86,6 4,4 97,2 92,5 4,7

* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 53.

Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten (vgl. Tz. 53) betrifft überwiegend Devisen in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €).

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gelten nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von den zum 31. Dezember 2017 bilanzierten erhaltenen Anzahlungen 10,1 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) durch Lieferungen beglichen.

Die übrigen Verbindlichkeiten umfassten unter anderem kreditorische Debitoren sowie eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.

Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Umsatzsteuer in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzte sich im Wesentlichen aus der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten (vgl. Tz. 5), aus der Ablöse für einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt Luxemburg (vgl. Tz. 7), aus erhaltenen Mietzahlungen und aus staatlichen Zuwendungen für Sachanlagen (vgl. Tz. 6) zusammen.

31. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Bezogen auf den Sitz der Konzerngesellschaft betrafen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Deutschland 31,4 35,8
Übriger Euroraum 9,8 11,6
Sonstiges Ausland 36,1 36,1
Stand zum 31.12. 77,3 83,5

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

32. UMSATZERLÖSE

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Der Villeroy&Boch-Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren. Darüber hinaus werden die aus dem Lizenzgeschäft erzielten Erlöse als Bestandteil des Konzernumsatzes ausgewiesen. Eine Aufgliederung der Umsätze - kategorisiert nach Umsatzart bzw. Unternehmensbereichen und Regionen - wird im Rahmen der Segmentberichterstattung in Tz. 52 dargestellt.

Vertragssalden

Hinsichtlich der Entwicklung der Vertragssalden bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12). Vertragsvermögenswerte (Tz. 13) und Vertragsverbindlichkeiten - diese entsprechen dem Bilanzposten "Erhaltene Anzahlungen" (Tz. 30) - wird auf die angegebenen Tz. verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Umsätze in Höhe von 10,1 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) erfasst, die zu Beginn der Berichtsperiode im Saldo der erhaltenen Anzahlungen (11,5 Mio. €) enthalten waren. Der Betrag der im Geschäftsjahr 2018 erfassten Umsätze aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt waren, belief sich auf 3,2 Mio. €(Vorjahr: 2,3 Mio. €).

Leistungsverpflichtungen

Zu ausführlichen Angaben über die Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden wird auf den Abschnitt "Umsatzrealisierung" in Tz. 1 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" verwiesen.

Zum Bilanzstichtag betrug der Gesamtbetrag der noch unerfüllten Leistungsverpflichtungen, das heißt der Auftragsbestand des Konzerns, 59,8 Mio. €, wovon voraussichtlich 59,6 Mio. € innerhalb des kommenden Jahres 2019 und 0,2 Mio. € in dem Zeitraum danach erfüllt werden. In dem angegebenen Betrag sind nachträglich zu gewährende Abzüge sowie aus dem Lizenzgeschäft zu erwartende umsatzabhängige Erlöse unberücksichtigt.

33. EINSTANDSKOSTEN DER VERKAUFTEN WAREN

Die Einstandskosten der verkauften Waren umfassen die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse und der verkauften Handelswaren. Hierbei sind gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Kosten wie zum Beispiel Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten und zurechenbare Abschreibungen auf Produktionsanlagen berücksichtigt.

34. VERTRIEBS-, MARKETING- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

In diesem Posten sind die Kosten des Vertriebs, des Außendienstes, Werbe- sowie Logistikkosten, Lizenzaufwendungen und Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Aufwendungen für Forschung und technische Entwicklung gliederten sich in:

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in Mio. € 2018 2017
Bad und Wellness -11,8 -12,2
Tischkultur -4,1 -3,7
Summe -15,9 -15,9

35. ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen.

36. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2018 2017
Auflösung von Rückstellungen* 3,9 3,2
Buchgewinne aus Anlagenabgängen 3,7 0,6
Kursgewinne 2,9 3,2
Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 0,8 0,3
Auflösung von Verbindlichkeiten 0,7 0,9
Erstattungen für Schadensersatz 0,3 0,7
Lizenzerträge - 5,9
Übrige Sachverhalte 1,9 2,2
Summe 14,2 17,0

Infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 werden Lizenzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2018 als Umsatz ausgewiesen. Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen. Entsprechende Vorjahresangaben wurden nicht angepasst. Gemäß vorheriger Ausweismethode unter IAS 18 würden sich die für den Berichtszeitraum erfassten sonstigen betrieblichen Erträge um 6,1 Mio. € erhöhen.

In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen ist eine Vielzahl an Einzelsachverhalten enthalten.

37. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten:

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in Mio. € 2018 2017
Zuführung Wertberichtigungen auf Forderungen -3,5 -1,5
Beratungsleistungen -3,1 -3,1
Kursverluste -2,4 -2,1
Reorganisationsaufwand -0,9 -1,1
Buchverluste aus Anlageabgängen -0,5 -0,3
Aufwendungen für Instandhaltungen/ Reparaturen -0,1 -0,4
Übrige Sachverhalte -5,3 -6,8
Summe -15,8 -15,3

Der Aufwand aus der Zuführung der Wertberichtigungen auf Forderungen betrifft die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Tz. 12) sowie die sonstigen Forderungen. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl an Einzelsachverhalten.

38. ERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTEN FINANZANLAGEN

Diese Position enthält den anteiligen Erfolg aus der Beteiligung an zwei assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

39. ZINSERTRÄGE UND SONSTIGE FINANZIELLE ERTRÄGE

Die finanziellen Erträge umfassten:

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in Mio. € 2018 2017
Zinserträge aus:
- Zahlungsmitteln 1,1 1,1
- Forderungen und sonstigen Vermögenswerten 0,4 0,1
Summe Zinserträge 1,5 1,2
Dividenden aus Wertpapieren 0,3 0,1
Summe Finanzerträge 1,8 1,3

40. ZINSAUFWENDUNGEN UND SONSTIGE FINANZIELLE AUFWENDUNGEN

Die finanziellen Aufwendungen betrafen:

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in Mio. € 2018 2017
Zinsaufwendungen aus:
- Rückstellungen -3,4 -2,5
- Kurzfristigen Kontokorrentkrediten -1,8 -2,2
- Langfristigen Krediten -1,0 -1,0
- Sonstigen Aufnahmen 0,0 0,0
Summe Zinsaufwendungen -6,2 -5,7
Sonstige finanzielle Aufwendungen 0,0 0,0
Summe Finanzaufwendungen -6,2 -5,7

Im Geschäftsjahr 2018 stieg der Zinsaufwand aus Rückstellungen von -2,5 Mio. € um -0,9 Mio. € auf -3,4 Mio. €. Auf die Höhe des Zinsaufwands aus Pensionsplänen wirkte im Berichtszeitraum die Zinsanpassung des Jahres 2017 von 1,3 % auf 1,8 %.

41. ERTRAGSTEUERN

Als Ertragsteuern sind die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die deutschen Gesellschaften des Villeroy&Boch-Konzerns unterliegen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von 14,0 % des Gewerbeertrags. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5 %. Für die übrigen Länder variieren die Sätze von 9,0 % bis 34,60 %.

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in Mio. € 2018 2017
In Deutschland gezahlte bzw. geschuldete Steuern -2,9 -4,4
Im Ausland gezahlte bzw. geschuldete Steuern -8,1 -6,9
Effektive Steuern -11,0 -11,3
Latente Steuern -4,3 -4,3
Steuern vom Einkommen und Ertrag -15,3 -15,6

Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 29,5 % erwarteten Ertragsteueraufwendungen (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab:

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in Mio. € 2018 2017
Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) 49,2 45,4
Erwartete Ertragsteuer (EBT x Steuersatz 29,5 %) -14,5 -13,4
Unterschiede aus ausländischen Steuersätzen 3,1 2,3
Steuereffekte aus:
- Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen -1,9 -2,5
- Anpassung /Wertberichtigungen auf latente Steuern -2,0 0,4
- Steuerfreien Erträgen 0,8 0,5
- Steuersatzänderungen -1,0 -2,9
- Sonstigen steuerlichen Abgrenzungen 0,2 0,0
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand -15,3 -15,6
Tatsächlicher Steuersatz in % 31,1 34,4

Die Überleitung der aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

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in Mio. € 2018 2017
Veränderung der Bilanzposten:
- Aktive latente Steueransprüche (Tz. 10) -0,8 -10,1
- Passive latente Steuerschulden (Tz. 10) -0,7 0,6
Zwischensumme -1,5 -9,5
- Erfolgsneutral verrechnet (Tz. 21 (e)) -1,4 4,3
- Währungsanpassungen -1,4 0,9
Latente Steuer gemäß Gewinn- und Verlustrechnung -4,3 -4,3

42. AUF MINDERHEITSGESELLSCHAFTER ENTFALLENDES KONZERNERGEBNIS

Die Minderheitsanteile am Konzernergebnis betrugen 0,4 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €).

43. ERGEBNIS JE AKTIE

Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der Villeroy&Boch AG zurechenbaren Anteils am Konzernjahresergebnis durch die gewichtete Zahl ausgegebener Aktien:

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Stammaktien 31.12.2018 31.12.2017
Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien 14.044.800 14.044.800
Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €)* 17,5 15,5
Ergebnis je Aktie (in Euro)* 1,25 1,11
Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien 12.361.771 12.361.771
Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €)* 16,0 14,3
Ergebnis je Aktie (in Euro)* 1,30 1,16

44. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres setzten sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2018 2017
Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -1,0 -1,0
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten - -
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen -21,8 -24,5
Wertminderungen von Sachanlagen - -
Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien -0,7 -0,7
Wertminderungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten - -
Summe Abschreibungen -23,5 -26,2

Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf konzerneinheitlichen Nutzungsdauern (vgl. Tz. 1). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Anpassung der Nutzungsdauern für Öfen/ Trocknungsanlagen von fünf auf zehn Jahre sowie für Formgebungsmaschinen von fünf auf acht Jahre, was hauptsächlich den Rückgang der planmäßigen Abschreibung um 2,7 Mio. € begründet.

45. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand umfasste:

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in Mio. € 2018 2017
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (einschließlich Vorprodukte) -133,9 -132,2
Aufwendungen für bezogene Waren -122,0 -115,9
-255,9 -248,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen -40,2 -37,6
Summe Materialaufwand -296,1 -285,7

46. PERSONALAUFWAND

Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

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in Mio. € 2018 2017
Löhne und Gehälter -237,5 -229,6
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen (vgl. Tz. 26) -2,1 -2,6
- Abgeltungserträge aus leistungsorientierten Plänen (vgl. Tz. 26) 1,4 -
- Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen -17,6 -17,3
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses -2,3 -2,5
Sonstige Leistungen -33,0 -34,1
Summe Personalaufwand -291,1 -286,1

Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrifft im Wesentlichen die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die "Sonstigen Leistungen" enthalten Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zu Berufsgenossenschaften und ähnliche Aufwendungen.

Durchschnittlicher Personalbestand

ANZAHL DER MITARBEITER

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2018 2017
Lohnempfänger 4.224 4.260
Gehaltsempfänger 3.794 3.830
Durchschnittlicher Stand 8.018 8.090

Vom gesamten Personalbestand sind 2.756 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.698) in Deutschland und 5.262 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.392) im Ausland beschäftigt. Die Unternehmensbereiche beschäftigen:

ANZAHL DER MITARBEITER

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2018 2017
Bad und Wellness 5.205 5.221
Tischkultur 2.256 2.322
Übergreifend 557 547
Durchschnittlicher Stand 8.018 8.090

47. SONSTIGE STEUERN

Der Aufwand aus den sonstigen Steuern betrug im Berichtszeitraum -4,0 Mio. € (Vorjahr: -4,5 Mio. €). Auf Gesellschaften mit Sitz in Deutschland entfielen -0,9 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €) und auf ausländische Konzerngesellschaften -3,1 Mio. € (Vorjahr: -3,7 Mio. €).

Unter "Sonstige Steuern" werden hauptsächlich Aufwendungen aus der Grundsteuer in Höhe von -1,5 Mio. € (Vorjahr: -1,9 Mio. €), aus der französischen "contribution economique territoriale" in Höhe von -0,9 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €) und der französischen "taxe organic" in Höhe von von -0,1 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

48. CASH FLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT

Der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Dabei wird das Konzernergebnis nach Steuern um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie zum Beispiel Abschreibungen, korrigiert, und es werden die zahlungswirksamen Veränderungen des operativen Vermögens berücksichtigt.

Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug 2,1 Mio. € (Vorjahr: 41,0 Mio. €). Der Rückgang basiert hauptsächlich auf einer höheren Kapitalbildung im Working Capital. Im Geschäftsjahr investierte der Villeroy&Boch-Konzern 11,9 Mio. € (Vorjahr: 13,2 Mio. €) in seine Vorräte, um die Lieferfähigkeit und eine nachhaltige Produktion zu sichern (vgl. Tz. 11). Gleichzeitig stiegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 10,2 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €), während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 6,2 Mio. € abgebaut wurden (Vorjahr: Aufbau um 6,3 Mio. €). Die Abfindung von Ansprüchen unserer Betriebsrentner belastete den operativen Cash Flow im Berichtsjahr mit 3,2 Mio. € (vgl. Tz. 26). Im Vorjahr wurden keine Abfindungen angeboten.

Die Zeile "Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen" enthält:

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in Mio. € 2018 2017
Zinsen aus der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3,4 2,5
Aufwendungen / Erträge aus latenter Steuer 2,9 5,5
Zuführungen zu den Steuerrückstellungen 0,2 0,5
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge 1,6 0,5
Summe 8,1 9,0

49. CASH FLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um -17,3 Mio. € auf -44,6 Mio. € (Vorjahr: -27,3 Mio. €) verändert. Im Berichtszeitraum investierten wir 43,6 Mio. € in neue immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Vorjahr: 35,9 Mio. €) und 5,1 Mio. € in finanzielle Vermögenswerte (Vorjahr: 11,5 Mio. €). Aus Anlagenabgängen generierte der Villeroy&Boch-Konzern Einzahlungen in Höhe von 4,1 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €), vor allem aus dem Verkauf der Liegenschaften in Selb (vgl. Tz. 15). Im Vorjahr realisierten wir die Kaufpreise aus dem Verkauf eines ersten Teils der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg und einer weiteren Kaufpreisrate in Schweden.

50. CASH FLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beträgt -7,6 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €). Der Mittelabfluss ist im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, hauptsächlich durch die Auszahlung der Dividende in Höhe von -14,3 Mio. € an die Aktionäre der Villeroy&Boch AG bedingt. Durch die Aufnahme neuer kurzfristiger Bankkredite generierten wir eine Nettoeinzahlung in Höhe von 7,1 Mio. €.

51. ZAHLUNGSMITTELBESTAND

Der Zahlungsmittelbestand beträgt zum Bilanzstichtag 57,6 Mio. € (Vorjahr: 108,7 Mio. €) und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 51,1 Mio. € gesunken.

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERN-SEGMENTBERICHT

52. KONZERN-SEGMENTBERICHT

Der Villeroy&Boch-Konzern ist in die nachfolgend beschriebenen operativen Unternehmensbereiche gegliedert, die die Konzernaktivitäten rund um unser Produktgeschäft bündeln. Die Unternehmensbereiche entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die berichtspflichtigen Geschäftssegmente im Sinne des IFRS 8 dar.

Der Unternehmensbereich Bad und Wellness stellt Sanitärkeramik, keramische Küchenspülen, Badmöbel, Bade- und Duschwannen, Whirlpools, Armaturen (für Bad und Küche) sowie Zubehör her. Gleichzeitig runden unter anderem Dusch-WCs, Installationssysteme, Outdoor-System-Pools und Accessoires die Produktpalette ab.

Der Unternehmensbereich Tischkultur umfasst ein komplettes Sortiment aus Geschirr, Kristall/Glas und Besteck "rund um den gedeckten Tisch", ergänzt durch passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie ausgewählte Geschenkartikel.

Das Betriebsergebnis der Unternehmensbereiche stellt neben den Nettoumsatzerlösen die zentrale Kenngröße dar, um Entscheidungen über die Ressourcenverteilung zu treffen und die Ertragskraft der Unternehmensbereiche zu bestimmen. Darüber hinaus wird zur Messung der Ertragsstärke des Konzerns sowie der einzelnen Unternehmensbereiche die rollierende operative Nettovermögensrendite verwendet. Diese ergibt sich aus dem operativen Nettovermögen zum Monatsende als Durchschnittswert der letzten zwölf Monate in Relation zum Ergebnis vor Zinsen und Steuern (vor Aufwendungen der Zentralbereiche). Die Konzernfinanzierung und die Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet. Die Verrechnungspreise zwischen den Unternehmensbereichen werden anhand marktüblicher Konditionen ermittelt.

Die Unternehmensbereiche des Villeroy & Boch-Konzerns erzielten folgende Umsatzerlöse:

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in Mio. € Umsatzerlöse aus Warenverkäufen an externe Kunden Erlöse aus dem Lizenzgeschäft Erlöse zwischen den Segmenten
2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Bad und Wellness 583,8 558,1 0,5 - 0,0 0,0
Tischkultur 263,2 278,4 3,0 - 0,0 0,0
Überleitung/Sonstige - - 2,6 - - -
Summe der Segmenterlöse 847,0 836,5 6,1 - 0,0 0,0
Eliminierungen 0,0 0,0 - - - -
Konsolidierte Umsatzerlöse 847,0 836,5 6,1 - 0,0 0,0

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in Mio. € Summe
2018 2017
--- --- ---
Bad und Wellness 584,3 558,1
Tischkultur 266,2 278,4
Überleitung/Sonstige 2,6
Summe der Segmenterlöse 853,1 836,5
Eliminierungen 0,0 0,0
Konsolidierte Umsatzerlöse 853,1 836,5

Im Zuge der Erstanwendung des IFRS 15 wurden die Erlöse aus dem Lizenzgeschäft von den sonstigen betrieblichen Erträgen in den Posten Umsatzerlöse umgegliedert. Die für das Vorjahr 2017 dargestellten Vergleichsangaben wurden regelkonform nicht angepasst.

Das Betriebsergebnis der beiden Unternehmensbereiche wurde wie folgt als operatives Segmentergebnis (EBIT) ermittelt:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Bad und Wellness 47,3 41,0
Tischkultur 6,3 8,8
Summe 53,6 49,8
Finanzergebnis (vgl. Tz. 39 und 40) -4,4 -4,4
Ergebnis vor Steuern 49,2 45,4
Ertragsteueraufwand (vgl. Tz. 41) -15,3 -15,6
Konzernergebnis 33,9 29,8

Das rollierende operative Nettovermögen der beiden Unternehmensbereiche stellte sich zum Berichtszeitpunkt wie folgt dar:

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in Mio. € rollierende Vermögenswerte rollierende Schulden rollierendes Nettovermögen
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
Bad und Wellness 374,0 339,3 139,6 137,2 234,4 202,1
Tischkultur 125,1 120,8 39,1 42,5 86,0 78,3
Summe 499,1 460,1 178,7 179,7 320,4 280,4

Den Unternehmensbereichen wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden zugeordnet:

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in Mio. € Vermögenswerte Schulden Nettovermögen
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
Bad und Wellness 393,2 358,8 147,8 157,6 245,4 201,2
Tischkultur 128,1 124,4 41,3 42,7 86,8 81,7
Überleitung 160,3 203,9 283,1 292,2 -122,8 -88,3
Summe 681,6 687,1 472,2 492,5 209,4 194,6

Das Segmentvermögen umfasst immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte. In den Segmentschulden werden Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Überleitung enthält im Wesentlichen Finanzanlagen, Zahlungsmittel, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, latente Steueransprüche, Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten und latente Steuerschulden.

Sonstige Segmentinformationen

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in Mio. € Zugänge von immateriellen Werten und Sachanlagen Planmäßige Abschreibung
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Bad und Wellness 37,7 29,0 -18,0 -19,0
Tischkultur 5,9 6,9 -5,5 -7,2
Summe 43,6 35,9 -23,5 -26,2

Die planmäßigen Abschreibungen betreffen die den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordneten immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und die langfristigen Vermögenswerte gliederten sich nach dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft:

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in Mio. € Umsatzerlöse aus Warenverkäufen an externe Kunden Langfristige Vermögenswerte*
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Deutsche Konzerngesellschaften 419,7 416,5 90,0 82,2
Übriger Euroraum 142,8 142,3 23,3 26,5
Sonstiges Ausland 284,5 277,7 113,8 105,9
Summe 847,0 836,5 227,1 214,6

SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN

53. FINANZINSTRUMENTE

Die Bilanzierung der originären und derivaten Finanzinstrumente richtet sich nach ihrer Zuordnung zu den vier Bewertungskategorien des IFRS 9. Im Villeroy&Boch-Konzern werden im Berichtszeitraum folgende Bewertungskategorien genutzt:

Zu fortgeführten "Anschaffungskosten" werden Fremdkapitalinstrumente, wie bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Lieferantenverbindlichkeiten, bilanziert, die vorrangig zur Erzielung von vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen gehalten werden und deren Zahlungsströme sich auf die Verzinsung und die Tilgung eines ausstehenden Nominalwertes beziehen. Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" werden Fremdkapitalinstrumente, die nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, und Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bilanziert. Diese Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Wertänderung zwischen zwei Bilanzstichtagen wird erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst. Die im Laufe der Zeit in den Rücklagen angesammelten Gewinne und Verluste werden bei Ausbuchung eines Fremdkapitalinstrumentes in die Erfolgsrechnung umgegliedert (sogenanntes "Recycling"). Bei der Ausbuchung eines Eigenkapitalinstruments werden die angesammelten Gewinne und Verluste in die Gewinnrücklage umgegliedert.
Alle übrigen Finanzinstrumente werden "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bilanziert. Positive und negative Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes werden grundsätzlich über die Erfolgsrechnung erfasst.
Als "Sicherungsgeschäfte" werden im Villeroy&Boch-Konzern Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung einer geplanten operativen Transaktion (Cash-Flow-Hedge) eingesetzt. In der Bilanz sind diese mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Verbindung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die sich nach Maßgabe von IFRS 9 als effektiv erweisen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Effektivität bedeutet, dass die Marktwertänderung des abgesicherten Grundgeschäftes durch gegenläufige Zeitwertänderungen des Sicherungsinstrumentes ausgeglichen wird. Die zunächst im Eigenkapital kumulierten Wertänderungen werden später in dem Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Ineffektive Anteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden bei Auftreten sofort ergebniswirksam erfasst.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 führte zu einer Überarbeitung der Zuordnung aller Finanzinstrumente nach der Ausgestaltung seiner vertraglichen Zahlungsströme und der Art des Geschäftsmodells entsprechend der ab dem 1. Januar 2018 gültigen Kategorien:

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Bilanzierung bis 31.12.2017 Bilanzierung ab 01.01.2018
Bilanzposten Tz Kategorie IAS 39 Mio. € Kategorie IFRS 9 Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 Kredite und Forderungen 127,2 Anschaffungskosten 127,2
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15 Zahlungsmittel 108,7 Anschaffungskosten 108,7
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 9 Zur Veräußerung verfügbar (OCI) 8,7 Fair Value (ohne Recycling) 8,7
Ausleihungen 9 Kredite und Forderungen 4,0 Anschaffungskosten 4,0
Beteiligungen 9 Zur Veräußerung verfügbar (AK) 2,1 Fair Value 2,1
Derivate als Sicherungsinstrumente 13 Hedge Accounting 4,5 Hedge Accounting 4,5
Übrige Finanzinstrumente 13 Kredite und Forderungen 12,7 Anschaffungskosten 12,7
Summe Finanzielle Vermögenswerte 267,9 267,9

Die Umstellung auf den neuen IFRS 9 hatte im Hinblick auf die Bilanzierung der Finanzverbindlichkeiten und der Sicherungszusammenhänge im Villeroy&Boch-Konzern keine Auswirkungen. Die Gewinnrücklage verändert sich durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9 nicht.

Inventar der Finanzinstrumente

In der Villeroy&Boch-Konzernbilanz sind folgende Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 enthalten:

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Nach IFRS 9 bewertete Anteile
in Mio. € Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzwert zum 31.12.2018 Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile Erfolgsneutral Cash-Flow-Hedge Buchwert zum 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) 57,6 - 57,6 - 57,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) 137,4 - 137,4 - 137,4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) 17,1 - 3,8 13,3 - 17,1
Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) 31,1 10,9 17,0 3,2 20,2
215,8 13,3 3,2 232,3
Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) 10,9
Anlagevermögen -ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) 230,7
Vorratsvermögen (Tz. 11) 166,5
Latente Steueransprüche (Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 14) 40,4
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 16) 0,8
Summe Aktiva 681,6

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in Mio. € Nach IFRS 9 bewertete Anteile
Fair Value zum 31.12.2018
--- ---
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) 57,6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) 137,4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) 17,1
Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) 20,2
232,3
Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) -
Anlagevermögen -ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) -
Vorratsvermögen (Tz. 11) -
Latente Steueransprüche (Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 14) -
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 16) -
Summe Aktiva -

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in Mio. € Nach IFRS 9 bewertete Anteile
Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzwert zum 31.12.2018 Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile Cash-Flow-Hedge Buchwert zum 31.12.2018 Fair Value zum 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 31) 77,3 - 77,3 - 77,3 77,3
Finanzverbindlichkeiten (Tz. 29) 58,1 - 58,1 - 58,1 58,1
Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 30) 91,0 36,1 54,2 0,7 54,9 54,9
189,6 0,7 190,3 190,3
Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IAS 39 bilanziert werden (b) 36,1 -
Eigenkapital 209,4 -
Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) 238,3 -
Latente Steuerschulden (Tz. 10) und Ertragsteuerschulden 7,5 -
Summe Passiva 681,6 -

(a) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 13).

(b) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 30).

(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 28).

Im Vorjahr waren folgende Finanzinstrumente gemäß IAS 39 in der Bilanz enthalten:

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in Mio. € Nach IAS 39 bewertete Anteile
Nennwert Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzwert zum 31.12. 2017 Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile Barreserve Kredite und Forderungen Zur Veräußerung verfügbar Zur Veräußerung verfügbar
--- --- --- --- --- --- ---
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) 108,7 - 108,7 - - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) 127,2 - - 127,2 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) 14,8 - - 3,9 2,2 8,7
Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) 29,0 11,5 - 13,0 - -
108,7 144,1 2,2 8,7
Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a)
Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9)
Vorratsvermögen (Tz. 11)
Latente Steueransprüche (Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 14)
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 16)
Summe Aktiva

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in Mio. € Nach IAS 39 bewertete Anteile
Fair Value
--- --- --- ---
Cash-Flow-Hedge Buchwert zum 31.12. 2017 Fair Value zum 31.12. 2017
--- --- --- ---
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 15) - 108,7 108,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 12) - 127,2 127,2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) - 14,8 14,8
Sonstige Vermögenswerte (Tz. 13) 4,5 17,5 17,5
4,5 268,2 268,2
Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IAS 39 bilanziert wurden (a) 11,5 -
Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 9) 212,5 -
Vorratsvermögen (Tz. 11) 154,6 -
Latente Steueransprüche (Tz. 10) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 14) 39,8 -
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 16) 0,5 -
Summe Aktiva 6 87,1 -

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in Mio. € Nach IAS 39 bewertete Anteile
Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzwert zum 31.12.2017 Nicht nach IAS 39 bewertete Anteile Verbindlichkeiten Cash-Flow-Hedge Buchwert zum 31.12.2017 Fair Value zum 31.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 31) 83,5 - 83,5 - 83,5 83,5
Finanzverbindlichkeiten (Tz. 29) 51,1 - 51,1 - 51,1 51,1
Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 30) 97,2 35,4 61,8 - 61,8 61,8
196,4 0,0 196,4 196,4
Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IAS 39 bilanziert werden (b) 35,4 -
Eigenkapital 194,6 -
Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) 250,8 -
Latente Steuerschulden (Tz. 10) und Ertragsteuerschulden 9,9 -
Summe Passiva 687,1 -

(a) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 13).

(b) Bei den nicht nach IAS 39 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 30).

(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 26), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 27) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 28).

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Forderungen sowie der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen werden als Barwerte der erwarteten zukünftigen Zahlungen ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die jeweilige Anlagedauer bezogene, marktübliche Zinssätze verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und Fremdwährungspositionen werden anhand der Marktpreise zum Bilanzstichtag bestimmt.

Grundlage der Fair-Value-Bewertung

Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente wurden, wie im Vorjahr, bei Sicherungsgeschäften auf Basis von Marktpreisen der den Derivaten zugrunde liegenden Parametern, wie zum Beispiel Tages- und Terminkurse sowie Zinsstrukturkurven, ermittelt. Börsenkurse werden bei der Bewertung von den Wertpapieren des Förderfonds und der freien Kapitalanlage (vgl. Tz. 9c) genutzt.

Management von Finanzinstrumenten

Gemeinsames Kennzeichen aller originären und derivativen Finanzinstrumente ist ein zukünftiger Anspruch auf Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegt der Villeroy&Boch-Konzern insbesondere Risiken aus der Volatilität von Wechselkursen, Zinssätzen und Marktpreisen. Um diese Marktrisiken zu begrenzen, besteht innerhalb des Villeroy&Boch-Konzerns ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagementsystem mit einer klaren funktionalen Organisation. Weitere Informationen zum implementierten Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risikomanagementsystem" des Lageberichts beschrieben.

Management der Währungskursrisiken

Unter dem Währungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken. Zur Absicherung setzt der Villeroy&Boch-Konzern Devisentermingeschäfte ein. Die Vorgehensweise bei der Absicherung von Währungsschwankungen wird im Lagebericht im Kapitel "Management von Währungsrisiken" beschrieben. Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 werden Devisentermingeschäfte wie folgt ausgeführt:

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in Mio. € Vermögenswerte zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
Transaktionsvolumen Marktwertänderungen Transaktionsvolumen Marktwertänderungen
--- --- --- --- ---
Innerhalb der nächsten drei Monate 21,9 0,4 3,1 0,1
In drei bis sechs Monaten 21,2 0,4 3,8 0,1
In sechs bis zwölf Monaten 34,6 0,7 7,7 0,2
Nach zwölf Monaten 68,8 1,7 10,2 0,3
Summe 146,5 3,2 24,8 0,7

Zum Bilanzstichtag sind rund 30 % der geplanten Fremdwährungsumsätze in verschiedenen Währungen noch ungesichert. Im Wesentlichen sind hier die Fremdwährungen Russischer Rubel, Britisches Pfund und Schwedische Krone betroffen. Bei einer Änderung der jeweiligen Kursnotierungen um +/-10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2018 die bilanzierten Buchwerte um 4,6 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung des Berichtsjahres hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.

Management der Rohstoffpreisrisiken

Unter dem Rohstoffpreisrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Die Sicherungsstrategie des Villeroy&Boch-Konzerns wird im Lagebericht im Kapitel "Management der sonstigen Preisänderungsrisiken" beschrieben. Aus den bestehenden Rohstoff-Swaps auf Messing werden folgende Zahlungsströme nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 fällig:

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in Mio. € Vermögenswerte zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
Transaktionsvolumen Marktwertänderungen Transaktionsvolumen Marktwertänderungen
--- --- --- --- ---
Innerhalb der nächsten drei Monate 0,2 0,0 0,2 0,0
In drei bis sechs Monaten 0,1 0,0 0,3 0,0
In sechs bis zwölf Monaten - - 0,8 0,0
Nach zwölf Monaten - - 0,8 0,0
Summe 0,3 0,0 2,1 0,0

Auf Basis der Produktionsplanung besteht zum Bilanzstichtag eine ungesicherte Messingposition von insgesamt 2.088 Tonnen für das nachfolgende Geschäftsjahr (Vorjahr: 678 Tonnen). Bei einer Änderung der Messingnotierung um +/-10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2018 die bilanzierten Buchwerte um 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung 2018 hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.

Das allgemeine Beschaffungsmarktrisiko wird im Lagebericht erörtert.

Management der Zinsänderungsrisiken

Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Die eingesetzte Managementmethode wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Zinsänderungsrisiken" beschrieben. Aus den bestehenden Zinspositionen ist der Villeroy&Boch-Konzern marktbedingten Schwankungen ausgesetzt. Bei einer theoretischen Änderung der Zinssätze im Geschäftsjahr 2018 um +/-50 Basispunkte wäre das Finanzergebnis gemäß einer Sensitivitätsanalyse vor Steuereffekten um 0,3 Mio. € (Vorjahr: +/-0,3 Mio. €) gestiegen bzw. gesunken, wenn alle anderen Variablen konstant geblieben wären.

Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken

Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wie zum Beispiel bei Kunden im Rahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder bei Kreditinstituten im Rahmen von Geldanlagen. Zur Minderung dieses Risikos hat der Villeroy&Boch-Konzern umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im Lagebericht im Kapitel "Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken" dargestellt sind.

Management der Liquiditätsrisiken

Um sicherzustellen, dass der Villeroy & Boch-Konzern jederzeit zahlungsfähig und finanziell flexibel ist, wird eine ausreichende Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Sicherungsstrategie wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Liquiditätsrisiken" beschrieben. Zur Steuerung der Liquidität werden Finanzinstrumente in Form von Zahlungsmitteln (vgl. Tz. 15) und Kreditaufnahmen (vgl. Tz. 29) eingesetzt. Aufgrund der vertraglichen Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten wird mit folgenden Auszahlungen gerechnet:

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in Mio. € Abfluss in folgenden Zeitbändern erwartet
Buchwert zum 31.12. Brutto Innerhalb von drei Monaten Vom vierten Monat bis einem Jahr Zwischen einem und fünf Jahren
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83,5 83,5 83,5 - -
Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (a) 51,1 67,6 14,2 1,0 52,4
Sonstige Verbindlichkeiten 57,8 46,4 44,4 0,5 1,5
Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) 1,0 38,9 8,9 24,8 5,2
Summe zum 31.12.2017 193,4 236,4 151,0 26,3 59,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 77,3 77,3 77,3 - -
Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (a) 58,1 79,7 28,3 26,0 25,4
Sonstige Verbindlichkeiten 54,2 51,6 44,0 5,0 2,6
Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) 0,7 26,8 3,3 12,6 10,9
Summe zum 31.12.2018 190,3 235,4 152,9 43,6 38,9

(a) Im Zahlungsstrom der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zukünftige Zinszahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) berücksichtigt, die wirtschaftlich erst nach dem 31. Dezember 2018 anfallen werden. Kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 28,3 Mio. € (Vorjahr: 14,2 Mio. €) wurden in der Bilanz konsolidiert (vgl. Tz. 29).

(b) Dem Transaktionsvolumen der Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 26,2 Mio. € (Vorjahr: 38,8 Mio. €) stehen Gegeneffekte aus den jeweiligen Grundgeschäften gegenüber. Zum Bilanzstichtag wird ein Nettoeffekt in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) erwartet, der dem Bilanzposten entspricht. In den nächsten drei Monaten sind hiervon 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) auszugleichen.

In der Liquiditätsplanung werden die bilanzierten Verpflichtungen mit ihrem Zahlbetrag zum Fälligkeitstag angegeben. Hierbei werden die künftigen Zinsen berücksichtigt, die zum Bilanzstichtag nicht in der Bilanz enthalten sind, da diese erst in späteren Geschäftsjahren anfallen werden.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten

Im Berichtsjahr erzielte der Villeroy&Boch-Konzern aus dem Einsatz von originären und derivaten Finanzinstrumenten ein Nettoergebnis in Höhe von -4,3 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €). Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf den im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Sicherungsgeschäften (vgl. Tz. 21 c) und dem Impairment-Aufwand einer sonstigen Forderung.

54. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Im Villeroy&Boch-Konzern bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Bürgschaften 1,3 1,2
Treuhandverpflichtungen 0,9 0,1

Es sind die maximal übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen angegeben, für die der Villeroy&Boch-Konzern höchstens in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaften wurden im Wesentlichen von der Villeroy&Boch AG zugunsten von Vermietern gestellt.

55. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:

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in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Verpflichtungen aus vergebenen Aufträgen:
Für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 0,3 0,1
Für Investitionen in Sachanlagen 6,3 2,1

Die Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 6,3 Mio. € entfielen mit einem Anteil von 53,3 % auf die Villeroy&Boch (Thailand) Co. Ltd., gefolgt von der Villeroy&Boch AG mit 25,5 % und der Villeroy&Boch Austria GmbH mit 5,2 %. Im Vorjahr entfiel auf die Villeroy&Boch AG ein Anteil von 59,0 %, gefolgt von der Villeroy&Boch Gustavsberg AB mit 24,8 % und der Villeroy et Boch S.A.S. mit 7,4 %.

56. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Angaben zu nahestehenden Unternehmen

Im Rahmen unseres operativen Geschäftes beziehen wir weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich auch solche, an denen der Villeroy&Boch-Konzern beteiligt ist, und Unternehmen, die mit Gesellschaften oder Organmitgliedern der Villeroy&Boch AG in Verbindung stehen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

Die Villeroy&Boch AG mit Sitz in Deutschland ist das oberste beherrschende Unternehmen des Villeroy&Boch-Konzerns. Die Transaktionen zwischen der Villeroy&Boch AG und den Tochtergesellschaften sowie zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften beziehen sich im Wesentlichen auf den Austausch von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Waren und Dienstleistungen. Entsprechend den Konsolidierungsgrundsätzen (vgl. Tz. 3) wurden diese eliminiert und werden an dieser Stelle nicht erläutert. Der Villeroy&Boch-Konzern bilanziert zwei Gesellschaften nach der Equity-Methode (vgl. Tz. 8). Die V&B Lifestyle India Private Limited wurde im Jahr 2013 zum Vertrieb des Tischkultursortiments in Indien gegründet. Sie unterhält zum Bilanzstichtag drei Verkaufstellen (Vorjahr: drei). Aus Sicht des Villeroy&Boch-Konzerns bestehen zurzeit nur geringe Liefer- und Leistungsbeziehungen. Mit dem nach der Equity-Methode bilanzierten deutschen Unternehmen bestehen keine Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Umfang von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten der assoziierten Gesellschaften war aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns unwesentlich.

Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Unternehmen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

Angaben zu nahestehenden Personen

Zur Gruppe der nahestehenden Personen gehören Aktionäre mit der Möglichkeit einer maßgeblichen Einflussnahme auf die Villeroy&Boch AG und Personen in Schlüsselpositionen sowie die Familienangehörigen dieser Personenkreise. Als Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. In der folgenden Tabelle werden sämtliche Bezüge dieser Personengruppe aufgeführt:

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in Mio. € 2018 2017
Kurzfristig fällige Leistungen 4,1 4,2
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1,8 1,6
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,4 -
Summe 6,3 5,8

Innerhalb des Villeroy&Boch-Konzerns beschäftigte Familienangehörige dieses Personenkreises erhalten eine stellenbzw. aufgabenorientierte Vergütung, die unabhängig von der Person des Stelleninhabers geleistet wird.

Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

57. VERGÜTUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben laut Satzung der Villeroy&Boch AG einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen. Darüber hinaus erhalten sie eine feste Basisvergütung sowie einen variablen Vergütungsanteil.

Die feste jährliche Basisvergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt 24.000 €. Zusätzlich erhält der Vorsitzende 53.000 €, sein Stellvertreter 16.500 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Sitzung des Gesamtgremiums ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 10.000 €, die Vorsitzenden des Investitions- und Personalausschusses jeweils 4.000 €, die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse erhalten jeweils 2.500 € pro Jahr zusätzlich zur Basisvergütung.

Als variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jeden den Betrag von 10,5 Cent übersteigenden Cent pro Aktie Aktionärsdividende einen Betrag von zusätzlich 195 €. Als Aktionärsdividende gilt das Mittel der Dividende, die auf eine Vorzugsaktie bzw. eine Stammaktie gezahlt wird.

Die vorstehenden Vergütungen werden zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur pro rata temporis für die Dauer der Bestellung.

Im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Villeroy&Boch AG im Rahmen der Mandatsausübung folgende Bezüge ausgezahlt:

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in T€ Fixum Sitzungsgelder Variable Vergütung für 2017 Gesamt Vorjahr
Yves Elsen2*), 3*) 85 9 9 103 88
Dr. Alexander von Boch-Galhau2) 39 9 9 57 41
Ralf Runge4) 41 6 9 56 58
Dietmar Langenfeld2), 4) 27 9 9 45 44
Dominique Villeroy de Galhau1) 26 9 9 44 41
Dietmar Geuskens1), 4) 26 9 9 44 41
Christina Rosenberg3) 26 9 9 44 36
Prof. Dr. Annette Köhler (seit 03/2018)1*) 26 6 - 32 -
Peter Prinz Wittgenstein (bis 03/2018) 13 3 9 25 73
Louis de Schorlemer (seit 03/2018) 19 6 - 25 -
Thomas Kannengießer (seit 03/2018) 19 6 - 25 -
Bärbel Werwie (seit 03/2018)4) 19 6 - 25 -
Sabine Süpke (seit 04/2018)3), 4) 19 5 - 24 -
Werner Jäger (bis 03/2018)4) 6 3 9 18 43
Francesco Grioli (bis 03/2018)4) 6 3 9 18 43
Susanne Ollmann (bis 03/2018) 5 3 9 17 33
Dr. Renate Neumann-Schäfer (bis 03/2018) 6 3 7 16 26
Wendelin von Boch-Galhau (bis 03/2017) - - 2 2 29
Bernhard Thömmes (bis 11/2016) - - - - 7
Rundung -3 0 -5 -8 -3
Summe Auszahlungen 405 104 103 612 600

1) Prüfungsausschuss

2) Investitionsausschuss

3) Personalausschuss

4) Gemäß den Richtlinien des DGB über die Abführung von Aufsichtsratsvergütungen wird die Vergütung abgeführt.

* Vorsitzender des jeweiligen Ausschusses

Im Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2018 wurden insgesamt 773 T€ als Aufwand erfasst (Vorjahr: 768 T€). Neben dem gezahlten Fixum und den Sitzungsgeldern 2018 enthält der Aufwand 108 T€ für die gebildete Rückstellung für variable Vergütung 2018 (Vorjahr: 98 T€), 5 T€ für ausgezahlte variable Vergütung 2017 sowie weitere Auslagenerstattungen in Höhe von 53 T€ (Vorjahr: 66 T€) und Versicherungsbeiträge in Höhe von 98 T€ (Vorjahr: 98 T€).

Vergütung des Vorstands

Im Geschäftsjahr 2018 ist ein Aufwand in Höhe von 3.355 T€ (Vorjahr: 2.936 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Aufwand setzt sich aus 1.444 T€ (Vorjahr: 1.504 T€) fixen, 1.495 T€ (Vorjahr: 1.432 T€) variablen Gehaltskomponenten und einer Sonderzahlung aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Höhe von 416 T€ (Vorjahr: 0 T€) zusammen. Die variable Gehaltskomponente besteht aus einer einjährigen Vergütung in Höhe von 686 T€ (Vorjahr: 671 T€) und einer mehrjährigen Vergütung in Höhe von 809 T€ (Vorjahr: 761 T€). In dem Fixum ist ein Sachbezug in Höhe von 70 T€ (Vorjahr: 64 T€) enthalten, inklusive Versicherungsbeiträge in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€).

Für ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.043 T€ (Vorjahr: 20.672 T€). Im Geschäftsjahr bezogen ehemalige Mitglieder des Vorstands Renten in Höhe von 1.520 T€ (Vorjahr: 1.538 T€). Für die Angabe der individuellen Vorstandsbezüge bis einschließlich des Geschäftsjahres 2018 wurde die Regelung nach § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen.

58. HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die Honorare für den Abschlussprüfer Ernst &Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gliederten sich wie folgt auf:

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in Mio. € 2018 2017
Abschlussprüfung 0,4 0,4
Andere Bestätigungsleistungen - -
Steuerberatungsleistungen - 0,0
Sonstige Leistungen 0,3 0,2

Die sonstigen Leistungen betrafen im Wesentlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit unserer Digitalisierungsstrategie.

59. ERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2018 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy&Boch AG am 29. November 2018 abgegeben. Im Internet sind die Entsprechenserklärungen den Aktionären dauerhaft zugänglich.

60. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es liegen aktuell keine Ereignisse von besonderer Bedeutung vor, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.

61. ANTEILSBESITZLISTE

Im Folgenden wird die Aufstellung des Anteilsbesitzes des Villeroy&Boch-Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB*aufgeführt:

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in % Vollkonsolidierte Beteiligungen Beteiligung Villeroy & Boch AG
Inland Unmittelbar Mittelbar Insgesamt
--- --- --- --- ---
1. Gästehaus Schloß Saareck Betreibergesellschaft mbH, Mettlach1) 100 - 100
2. Heinrich Porzellan GmbH, Selb1) 100 - 100
3. INTERMAT - Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Mettlach1) 100 - 100
4. Sales Design Vertriebsgesellschaft mbH, Merzig1) 100 - 100
5. Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH, Treuchtlingen1) 100 - 100
6. Keraco GmbH, Wadgassen 100 - 100
7. V & B International GmbH, Mettlach1) 100 - 100
8. VilboCeram GmbH, Mettlach1) 100 - 100
9. Villeroy & Boch Creation GmbH, Mettlach1) 100 - 100
10. Villeroy & Boch Gastronomie GmbH, Mettlach1) 100 - 100
11. Villeroy & Boch Interior Elements GmbH, Mettlach1) 100 - 100
12. Villeroy & Boch K-Shop GmbH, Mettlach1) 100 - 100
Ausland Unmittelbar Mittelbar Insgesamt
13. Argent Australia Pty. Ltd., Brisbane (Australien) 45,36 - 45,36
14. Delfi Asset S.A., Luxemburg (Luxemburg) - 100 100
15. EXCELLENT INTERNATIONAL HOLDINGS LIMITED, Hongkong (China) 100 - 100
16. Kiinteistö Oy, Helsinki (Finnland) - 100 100
17. Rollingergrund Premium Properties SA, Luxemburg (Luxemburg) - 100 100
18. Mondial S.A., Lugoj (Rumänien) 99,44 - 99,44
19. Ucosan B.V., Roden (Niederlande) 100 - 100
20. V AND B SOUTH AFRICA PTE LTD., Claremont (Südafrika) 100 - 100
21. Vilbomex Inmobiliaria S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) - 100 100
22. Vilbomex S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) - 100 100
23. Vilbona Mexiko S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) - 100 100
24. Villeroy & Boch (Schweiz) AG, Lenzburg (Schweiz) - 100 100
25. Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., Saraburi (Thailand) 16,51 83,49 100
26. Villeroy & Boch (U.K.) Ltd., London (Vereinigtes Königreich) - 100 100
27. Villeroy & Boch Arti della Tavola S.r.l., Mailand (Italien) 0,2 99,8 100
28. Villeroy & Boch Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur (Singapur) 100 - 100
29. Villeroy & Boch Australia Pty. Ltd., Brookvale (Australien) - 100 100
30. Villeroy & Boch Austria GmbH, Mondsee (Österreich) 100 - 100
31. Villeroy & Boch Belgium S.A., Brüssel (Belgien) 99,99 0,01 100
32. Villeroy & Boch Czech s.r.o., Prag (Tschechien) 100 - 100
33. Villeroy & Boch Danmark A/S, Rødovre (Dänemark) - 100 100
34. Villeroy & Boch Gustavsberg AB, Gustavsberg (Schweden) 100 - 100
35. Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Helsinki (Finnland) - 100 100
36. Villeroy & Boch Hogar S.L., Barcelona (Spanien) 44 56 100
37. Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmezövásárhely (Ungarn) 100 - 100
38. Villeroy & Boch MC S.àr.l., Monaco (Monaco) 99,99 0,01 100
39. Villeroy & Boch Norge AS, Lorenskog (Norwegen) - 100 100
40. Villeroy & Boch OOO, Moskau (Russland) 100 - 100
41. Villeroy & Boch Polska Sp. z o.o., Warschau (Polen) - 100 100
42. Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, Luxemburg (Luxemburg) 100 - 100
43. Villeroy & Boch Sales India Private Limited, Mumbai (Indien) 99,99 0,01 100
44. Villeroy & Boch Tableware (Far East) Ltd., Hongkong (China) - 100 100
45. Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout (Niederlande) 100 - 100
46. Villeroy & Boch Tableware Japan K.K., Tokio (Japan) - 100 100
47. Villeroy & Boch Tableware Ltd., Toronto (Kanada) - 100 100
48. Villeroy & Boch Tableware Oy, Helsinki (Finnland) - 100 100
49. Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (China) 100 - 100
50. Villeroy & Boch Ukraine TOV, Kiew (Ukraine) 100 - 100
51. Villeroy & Boch USA Inc., New Jersey (USA) - 100 100
52. Villeroy & Boch Wellness N.V., Roeselare (Belgien) 99,99 0,01 100
53. Villeroy et Boch Arts de la Table S.A.S., Paris (Frankreich) - 100 100
54. Villeroy et Boch S.A.S., Paris (Frankreich) 100 0,00 100
55. Villeroy et Boch Valence d'Agen S.A.S., Valence d'Agen (Frankreich) - 100 100
Assoziierte Beteiligungen Unmittelbar Mittelbar Insgesamt
56. V & B Lifestyle India Private Limited , Gurgaon (Indien) 50 - 50

1) Für diese Gesellschaften wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.

*) Bei zwei inländischen Beteiligungen wird § 313 Abs. 3 HGB angewendet.

62. ENTWICKLUNGEN INNERHALB DES IFRS-REGELWERKS

Folgende Verlautbarungen des internationalen Standardsetters IASB (International Accounting Standards Board) wurden von der EU im Rahmen des sogenannten Endorsement-Verfahrens übernommen und sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, verpflichtend anzuwenden:

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Standard Name
IAS 40 Änderungen an IAS 40: Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 Klarstellung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 2 Änderungen an IFRS 2: Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen
Diverse Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards Zyklus 2014-2016 (veröffentlicht am 8. Dezember 2016)

Der Einfluss aus der Erstanwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" wird in Tz. 1 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zusammengefasst. Die Ergänzung des IAS 40 stellt klar, dass eine Übertragung in den Bilanzposten "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" erfolgen muss, sobald Belege für die Nutzungsänderung vorliegen. Die Anwendung dieser Neuregelungen hatte keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy&Boch-Konzern.

Folgende Verlautbarungen des IASB wurden von der EU übernommen und waren für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden:

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Standard Name
IFRS 16 Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen)
IFRS 9 Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen)
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen)

Der Standard IFRS 16 "Lease" regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten von Leasingverhältnissen. Er ersetzt die Regelungen des IAS 17 "Leasingverhältnisse" und diverse Interpretationen.

Ein "Lease" ist nach IFRS 16 die zeitlich befristete Nutzungsüberlassung eines Vermögenswertes, für die der Leasinggeber eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Beim Leasingnehmer sind zukünftig sämtliche Leasingverhältnisse bilanziell zu erfassen, sofern dieser ein Nutzungsrecht am geleasten Vermögenswert besitzt (das sogenannte "Right-of-use-Asset"). Ein Aktivierungswahlrecht besteht für sogenannte "Short-Term" und "Low-Value Leases". Die Anschaffungkosten des "Right-of-use-Asset" umfassen neben dem Barwert der Leasingverbindlichkeit weitere Zahlungen, die vor oder mit dem Abschluss des Leasingvertrags zu leisten sind. Dies umfasst sonstige direkt zurechenbare Kosten des Leasingsnehmers sowie etwaige Rückbau- und Abrissverpflichtungen. Bei der Ermittlung der Leasingzahlungen besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der Berücksichtigung von Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise für Instandhaltungsaufwendungen. Zahlungen des Leasinggebers an den Leasingnehmer, die sogenannten "Lease Incentives", mindern die Anschaffungskosten. Der Barwert der Leasingsverbindlichkeit ist die Summe aller auf den Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes abgezinsten, ausstehenden Leasingzahlungen. Die Bewertung des "Right-of-use-Asset" nach dem erstmaligen Ansatz erfolgt weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den Grundsätzen des IAS 16 "Sachanlagen". In der Erfolgsrechnung sind die Aufwendungen für die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten getrennt von den Abschreibungen auszuweisen. In der Kapitalflussrechnung sind die auf die Tilgung entfallenden Zahlungen dem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Alle übrigen Leasingzahlungen verbleiben im Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit.

Die Beschreibung der Leasingtransaktionen im Anhang des Leasingnehmers wird durch die Neuregelungen des IFRS 16 umfangreicher.

Für Leasinggeber ändert sich die Bilanzierung der überlassenen Vermögenswerte nicht.

Der IFRS 16 "Lease" ist nach dem IASB auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Übergang im Villeroy&Boch-Konzern zum 1. Januar 2019 wird unter Ausnutzung des sogenannten modifizierten retrospektiven Ansatzes für bestehende Leasingverhältnisse erfolgen. Hierbei stehen den Leasingverbindlichkeiten wertgleiche "Right-of-use-Assets" gegenüber. Die Angaben zum Vorjahr entfallen. Auf die Umstellung der Bilanzierung von Verträgen wird verzichtet, wenn am Übergangsstichtag eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten besteht. Für den Villeroy&Boch-Konzern erwarten wir eine Erhöhung der Bilanzsumme in einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, die eine Verminderung der Eigenkapitalquote um rund 2 Prozentpunkte zur Folge hat. Die Änderung an IFRS 9 betrifft u. a. die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, bei denen im Falle einer Kündigung durch den Kreditnehmer dieser eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten muss. Diese Finanzinstrumente sind zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Die neue Interpretation IFRIC 23 ist u. a. auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste (vgl. Tz. 10) und bei der Bestimmung der Steuersätze (vgl. Tz. 41) anzuwenden, sofern bei deren Bemessung Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. Kann die steuerliche Anerkennung erst nach dem Bilanzstichtag geklärt werden, erfolgt die Bilanzierung der Steuerlast entweder nach dem wahrscheinlichsten Wert oder nach dem Erwartungswert. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy & Boch-Konzern aus der Änderung an IFRS 9 und der Einführung des IFRIC 23 nur unwesentlich betroffen sein.

Die EU hat folgende IASB-Verlautbarungen noch nicht übernommen:

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Standard Name
Neue Standards
IFRS 17 Insurance Contracts (issued on 18 May 2017)
Änderungen und Ergänzungen an bestehenden Standards
IAS 28 Amendments to IAS 28: Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (issued on 12 October 2017)
Diverse Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle (issued on 12 December 2017)
IAS 19 Amendments to IAS 19: Plan Amendment, Curtailment or Settlement (issued on 7 February 2018)
IFRS 3 Amendments to IFRS 3 Business Combinations (issued on 22 October 2018)
IAS 1 Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material (issued on 31 October 2018)

Die vorgenannten Neuerungen und Ergänzungen werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens innerhalb der EU von uns angewendet. In Ermangelung einer offiziellen deutschen Übersetzung sind diese Texte mit ihren englischen Titeln angegeben.

Der neue IFRS 17 "Insurance Contracts" ist auf alle Verträge anzuwenden, bei denen das Unternehmen bei Eintritt eines ungewissen künftigen Ereignisses zur Leistung einer Entschädigung verpflichtet ist. Typische Beispiele für ein Industrieunternehmen sind u. a. Produktgarantien, die von einem Hersteller gegeben werden, Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen oder Stillhalterpositionen aus gegebenen Restwertgarantien. Durch explizite Freistellung oder der Optierung zum IFRS 9 wird der Villeroy&Boch-Konzern wohl nur unwesentlich betroffen sein. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.

Die Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" werden die Bilanzierung von Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen modifizieren. Bei einer unterjährigen Plananpassung sind der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen zukünftig für den Zeitraum ab der Modifizierung bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember unter Anwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu berechnen; bisher erfolgt diese Neuberechnung erst zum Jahresende ohne Anpassung des laufenden Jahresaufwands. Hierdurch wird der Erfolg aus einer entspechenden Maßnahme genauer dargestellt (vgl. Tz 29).

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy&Boch-Konzern nur unwesentlich von den oben genannten Neuerungen betroffen sein.

Die Europäische Kommission hat entschieden, folgende IASB-Verlautbarungen nicht in europäisches Recht zu übernehmen:

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Standard Erstanwendung
IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (issued on 30 January 2014) 01.01.2016
Amendments to IFRS 10 and IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (issued on 11 September 2014) 01.01.2016

Der Villeroy&Boch-Konzern darf diese Regeln bei der Erstellung eines nach § 315e Abs. 1 HGB befreienden Konzernabschlusses aufgrund der fehlenden Umwandlung in EU-Recht nicht anwenden. Von beiden Regeln wäre der Villeroy&Boch-Konzern nicht betroffen.

WEITERE INFORMATIONEN

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

AN DIE VILLEROY & BOCH AKTIENGESELLSCHAFT

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Villeroy&Boch Aktiengesellschaft, Mettlach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang. einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Villeroy&Boch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Bewertung der Vorratsbestände

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Vorräte stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Hierbei erfolgt zum Jahresende eine Anpassung der unterjährig verwendeten Standardkosten über Umbewertungsfaktoren an die jeweiligen Istkosten. Diese Anpassung hängt in hohem Maße von den Annahmen hinsichtlich der einzubeziehenden Gemeinkosten des Produktionsprozesses, der nicht produktionsbezogenen Fixkosten und der Festlegung der geplanten Kapazitätsauslastung (Normalauslastung) ab.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und/oder geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Insbesondere die Bestimmung der angewandten Abwertungssätze und die Einteilung in verschiedene Bewertungsklassen bei den IT-gestützten Abwertungsverfahren sowie die Beurteilung, ob zusätzliche manuelle Abwertungen erforderlich sind, die nicht durch dieses Abwertungsverfahren berücksichtigt werden, unterliegen dem Ermessen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den Verfahren befasst und die zugrundeliegenden Kontrollen der Vorratsbewertung geprüft.

Die Ermittlung der Standardkosten haben wir methodisch nachvollzogen und auf Artikelebene für jeden Unternehmensbereich mittels datenanalytischer Verfahren nach Auffälligkeiten und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr untersucht. Die für die Anpassung der Standardkosten an die Istkosten verwendeten Umbewertungsfaktoren haben wir stichprobenweise analysiert. Dabei haben wir auch untersucht, ob fertigungsbedingte Gemeinkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten nur insoweit berücksichtigt wurden, wie sie bei einer normalen Auslastung der technischen und personellen Fertigungskapazitäten anfallen. Insbesondere haben wir die Veränderung der Gemeinkosten und die geplante Fertigungskapazität im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Die geplante und tatsächliche Ausbringungsmenge haben wir durch einen Vorjahresvergleich und durch Einsichten in Produktionsberichte der Fertigungswerke untersucht.

Die Eignung der IT-gestützten Abwertungsverfahren zur Ermittlung von Bestandsrisiken haben wir gewürdigt. Dazu haben wir unter Hinzuziehung von internen IT-Experten die systemseitige Umsetzung der Abwertungsverfahren beurteilt. Die Berechnungslogik des Modells haben wir mit den von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen und rechnerisch in Stichproben nachvollzogen. Die ermittelten Abwertungen haben wir weiterhin vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch analytische Vergleiche mit den in Vorjahren vorgenommenen Abwertungen bei einzelnen Artikeln und auf den Gesamtbestand beurteilt und auf dieser Basis die Notwendigkeit zusätzlicher manueller Abwertungen mit den gesetzlichen Vertretern besprochen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Vorräte ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss

Angaben der Gesellschaft hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf die Vorratsbestände sind im Konzernanhang (Tz.1 und Tz.11) enthalten.

2. Ansatz und Bewertung von latenten Steuern

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Für den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern ist auf Ebene des Steuerobjekts sowohl eine Ermittlung aller Differenzen zwischen dem Ansatz nach den jeweiligen lokalen steuerlichen Vorschriften und nach den Rechnungslegungsvorschriften der IFRS als auch eine Ermittlung von steuerlichen Verlustvorträgen erforderlich. Aufgrund unterschiedlicher, meist komplexer lokaler Steuerregelungen erfordert dies aufwendige Berechnungen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steuerforderungen aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen beruht auf der Einschätzung der Nutzbarkeit in der Zukunft durch künftiges zu versteuerndes Einkommen. Die gesetzlichen Vertreter nehmen insoweit Schätzungen in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften vor, die ermessensbehaftet sind.

Prüferisches Vorgehen

Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Berechnungen unter Berücksichtigung der lokalen steuerlichen Regelungen und Gesetzgebungen haben wir für die Beurteilung der latenten Steuern interne Steuerexperten hinzugezogen.

Zur Beurteilung des Ansatzes und der Bewertung der latenten Steuern haben wir uns bei den Konzerngesellschaften unter anderem mit den zugrundeliegenden Prozessen zur Erfassung und Bewertung latenter Steuern befasst. Wir haben zudem in Stichproben die Identifikation und Quantifizierung von Abweichungen zwischen dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach den steuerlichen Vorschriften und der Rechnungslegung nach IFRS sowie die Berechnung der latenten Steuern und die Anwendung des Steuersatzes nachvollzogen.

Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steuerforderungen aus temporären Differenzen sowie aus Verlustvorträgen haben wir in Stichproben untersucht, ob die Steuerplanungen aus der Unternehmensplanung abgeleitet und die jeweiligen landesspezifischen steuerlichen Vorschriften für die Nutzung von Verlustvorträgen beachtet wurden. Weiterhin haben wir die Annahmen der Steuerplanung der jeweiligen Gesellschaft vor dem Hintergrund des in der Vergangenheit erwirtschafteten zu versteuernden Einkommens gewürdigt.

Unsere Prüfungshandlungen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung der latenten Steuern haben zu keinen Einwänden geführt.

Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss

Angaben der Gesellschaft zum Ansatz und zur Bewertung von aktiven latenten Steuern sind im Konzernanhang (Tz. 1 und Tz. 10) enthalten.

3. Bilanzierung von Pensionsrückstellungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf das Bestehen einer Verpflichtung sowie die Prognose zukünftiger Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung haben unmittelbare Auswirkung auf den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen. Dabei sind insbesondere für Pensionsrückstellungen Annahmen bzgl. des zu verwendenden Abzinsungssatzes, der Lebenserwartung sowie der Lohn- und Gehaltsentwicklung in den einzelnen Ländern zu treffen.

Prüferisches Vorgehen

Zur Ermittlung der Höhe der Pensionsrückstellungen hat die Gesellschaft externe Versicherungsmathematiker beauftragt. Wir haben beurteilt, ob die Sachverständigen über die Kompetenz, die Fähigkeiten und die Objektivität verfügen, die für Zwecke unserer Abschlussprüfung notwendig sind, ein Verständnis von der Tätigkeit der Sachverständigen gewonnen und die Eignung als Prüfungsnachweis für die relevanten Aussagen beurteilt. Wir haben uns ein Verständnis über den Prozess zur Ermittlung der Datengrundlage, des Datenaustauschs mit dem Sachverständigen sowie der Berechnungsparameter verschafft.

Die Datengrundlage haben wir unter anderem stichprobenweise mit den zugrundeliegenden Verträgen und im SAP HR System hinterlegen Stammdaten abgestimmt und hinsichtlich Auffälligkeiten und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Die Plausibilität der verwendeten Berechnungsparameter, unter anderem des Abzinsungssatzes, der Inflationsrate, der Gehaltsentwicklung sowie der verwendeten Sterbetafeln haben wir anhand unternehmensinterner und externer Marktdaten und Prognosen überprüft.

Unsere Prüfungshandlungen haben ergeben, dass der verwendete Diskontierungssatz innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegt und auch die weiteren Annahmen hinreichend dokumentiert sind.

Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss

Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Pensionsrückstellungen sind im Konzernanhang (Tz. 1 und Tz. 26) enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG und die Entsprechenserklärung des Aufsichtsrats zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, insbesondere den Corporate Governance Bericht, den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. März 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. September 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der Villeroy&Boch Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist

Herr Heiko Hummel.

Stuttgart, 31. Januar 2019

**Ernst&Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Hummel,, Wirtschaftsprüfer

Waldner,, Wirtschaftsprüfer

MANDATE DER VORSTANDS- UND AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

MANDATE DER VORSTANDSMITGLIEDER

FRANK GÖRING

Vorsitzender des Vorstands

ANDREAS PFEIFFER

Vorstand Unternehmensbereich Bad und Wellness

b) konzernintern:

Villeroy&Boch Magyarország Kft., Hódmezövásárhely, Ungarn

Villeroy&Boch Trading (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China

NICOLAS LUC VILLEROY (bis 31.01.2019)

Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur

GABRIELE SCHUPP (ab 01.02.2019)

Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur

DR. MARKUS WARNCKE

Vorstand Finanzen

MANDATE DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

LUITWIN GISBERT VON BOCH-GALHAU

Ehrenmitglied des Aufsichtsrats

YVES ELSEN

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Managing Partner&CEO HITEC Luxembourg S.A., Luxemburg

b) Université du Luxembourg, Luxemburg (Vorsitzender)

Ascendos Rail Leasing S.à r.l., Luxemburg (bis 12.02.2018)

Carrosserie Robert Comes & Compagnie S.A., Niederanven, Luxemburg

EarthLab Luxembourg S.A., Kayl, Luxemburg (ab 13.02.2018)

RALF RUNGE*

1.Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Villeroy&Boch Euro Betriebsrats
Betriebsratsvorsitzender Faiencerie Merzig

PETER PRINZ WITTGENSTEIN (bis 23.03.2018)

ehemaliger 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Unternehmensberater

DR. ALEXANDER VON BOCH-GALHAU

2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Unternehmensberater

b) Union Stiftung, Saarbrücken

DIETMAR GEUSKENS*

Bezirksleiter der Industriegewerkschaft IGBCE Saarbrücken

a) Steag New Energies GmbH, Saarbrücken (ab 01.04.2018)

FRANCESCO GRIOLI*(bis 23.03.2018)

Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IGBCE Hannover

a) BASF SE, Ludwigshafen (bis 04.05.2018)

Continental AG, Hannover (ab 01.11.2018)

Gerresheimer AG, Düsseldorf (Stellvertretender Vorsitzender)

b) V&B Fliesen GmbH, Merzig (bis 31.05.2018)

WERNER JÄGER*(bis 23.03.2018)

IT-Administrator
Ehemaliger Betriebsratsvorsitzender Hauptverwaltung der Villeroy&Boch AG

PROF. DR. ANNETTE G. KÖHLER (ab 23.03.2018)

Universitätsprofessorin, Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen

a) HVB UniCredit Bank AG, München DMG Mori AG, Bielefeld

b) DKSH Holding AG, Zürich, Schweiz (ab 22.03.2018)

THOMAS KANNENGIESSER*(ab 23.03.2018)

Senior Produktmanager für den Unternehmensbereich Bad&Wellness

DIETMAR LANGENFELD*

Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Villeroy&Boch AG
Betriebsratsvorsitzender Sanitärfabrik Mettlach

DR. RENATE NEUMANN-SCHÄFER (bis 23.03.2018)

Finanzvorstand bei Gesellschaft Deutscher Rosenfreunde e.V., Baden-Baden

a) Sto SE & Co. KGaA, Stühlingen

Sto Management SE, Stühlingen

R. Stahl AG, Waldenburg (seit 30.08.2018)

b) Samariter Stiftung, Nürtingen

Samariter GmbH, Nürtingen

Stiftung Zeit für Menschen, Nürtingen

SABINE SÜPKE*(ab 18.04.2018)

Leiterin gewerkschaftliches Bildungszentrum der IGBCE Hannover

a) KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH&Co. KG, Essen

SUSANNE OLLMANN*(bis 23.03.2018)

Leiterin Shared Service Center Accounting

CHRISTINA ROSENBERG

Unternehmensberaterin bei innotail, München

b) combyne GmbH, München (ab 11.10.2018)

LOUIS DE SCHORLEMER

Geschäftsführer Corporate Diplomat, Brüssel, Belgien

b) New Taste International S.A.S., Paris, Frankreich (bis 20.12.2018)

GaultMillau S.A., Courbevoie, Frankreich (bis 20.12.2018)

BÄRBEL WERWIE*(ab 23.03.2018)

Betriebsratsvorsitzende Hauptverwaltung der Villeroy&Boch AG

DOMINIQUE VILLEROY DE GALHAU

Generaldirektor La Financière Tiepolo SAS, Paris, Frankreich

a) Momentum Asset Management S.A., Luxemburg (Vorsitzender)

b) Adolphe de Galhau'sche Sophienstiftung, Wallerfangen (Vorsitzender)

* Vertreter der Arbeitnehmer

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG

UNTERNEHMENSKALENDER 2019

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29.03.2019 - Hauptversammlung in der Stadthalle Merzig
18.04.2019 - Bericht über die ersten drei Monate 2019
18.07.2019 - Bericht über die ersten sechs Monate 2019
21.10.2019 - Bericht über die ersten neun Monate 2019

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DISCLAIMER

Zukunftsbezogene Aussagen

Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die Villeroy & Boch großenteils weder beeinflussen noch präzise einschätzen kann. Dazu gehören beispielsweise die zukünftigen wirtschaftlichen und rechtlichen Marktbedingungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer und erwartete Synergieeffekte. Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen die zukunftsbezogenen Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den hier beschriebenen, erwarteten Ergebnissen abweichen. Villeroy & Boch wird zukunftsbezogene Aussagen nach dem Berichtsdatum nicht aktualisieren, um sie an spätere Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rundungen

Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.

Abweichungen aus technischen Gründen

Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) können Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen auftreten. In diesem Fall ist die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung verbindlich. Dieses Dokument liegt in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Berichts der englischen Übersetzung vor.

Entsprechenserklärung der Villeroy & Boch AG gemäß § 161 AktG

(Fassung vom 29.11.2018)

Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Villeroy & Boch AG seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. November 2017 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme folgender weniger Empfehlungen entsprochen

Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex:

D & O-Versicherung

Die bestehende D & O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) sah und sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor. Die Villeroy & Boch AG ist der Auffassung, dass eine Selbstbeteiligung nicht geeignet ist, Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, zu beeinflussen.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Kodex:

Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen

Ein Vorstandsanstellungsvertrag sieht vor, dass in bestimmten Fällen der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit entgegen Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Kodex die teilweise Abgeltung der Vertragsrestlaufzeit auf zwei Jahreszielvergütungen (ohne Nebenleistungen) begrenzt ist. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass mit dieser Regelung eine angemessene und praktikable Bestimmung des Abfindungs-Cap erreicht wird, weil bei der Berechnung sowohl in der Vergangenheit liegende Sondereffekte als auch künftige nur schwer prognostizierbare positive oder negative Entwicklungen außer Betracht gelassen werden.

Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex:

Vergütungstabellen

Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des sog. "Opt-Out"-Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. April 2016. Danach unterbleibt in Übereinstimmung mit §§ 286 Absatz 5, 314 Absatz 3 Satz 1 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 (einschließlich) aufzustellen sind. Solange ein entsprechender "Opt-Out"-Beschluss der Hauptversammlung vorliegt, wird die Gesellschaft in den Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, die gem. Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex für jedes Vorstandsmitglied empfohlenen Darstellungen nicht aufnehmen.

Ziffer 5.3.3 des Kodex:

Nominierungsausschuss

Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsneuwahl gebildet und wird keinen solchen bilden. Wahlvorschläge wurden und werden in Anteilseigner-Sitzungen vorbereitet. Da dem Aufsichtsrat nur sechs Vertreter der Anteilseigner angehören und sich die bisherige Praxis der Vorbereitung von Wahlvorschlägen in Anteilseigner-Sitzungen als effizient erwiesen hat, sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit, diese Praxis durch Bildung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses zu institutionalisieren.

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4 des Kodex:

Unabhängige Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat hat kein Ziel benannt, welches die konkrete Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex berücksichtigt und wird kein solches Ziel benennen. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine Überwachung und Beratung des Vorstands im besten Interesse des Unternehmens gewährleisten. Persönliche Qualifikation und Erfahrungen der Mitglieder sind daher ausschlaggebend. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat auf eine diesbezügliche Zielfestlegung verzichtet. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Auffassung, dass ihm gegenwärtig eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehört. Mangels Festlegung eines entsprechenden Ziels erfolgt insoweit auch weder eine Berücksichtigung bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung noch eine Veröffentlichung über den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht.

Ziffer 5.4.1 Absatz 6 des Kodex:

Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen

Der Aufsichtsrat wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nicht der Kodexempfehlung entsprechend offenlegen. Der Kodex lässt nach Auffassung der Villeroy & Boch AG offen, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung anzugeben sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat hat die Gesellschaft sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass bereits die Angabepflichten nach dem Aktiengesetz dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen.

Ziffer 5.4.6 Absatz 2 des Kodex:

Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß der Satzung zugesagte erfolgsorientierte Vergütung war und ist auf die jährliche Dividendenzahlung bezogen und damit nach dem Verständnis des Kodex nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dividendenzahlung ist nach Auffassung der Villeroy & Boch AG die wesentliche Erfolgsgröße für die Aktionäre. Die Villeroy & Boch AG erachtet es als sachgerecht, die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Kriterien zu vergüten, die auch für die Aktionäre von Bedeutung sind.

D-66693 Mettlach, im November 2018

Der Vorstand

Frank Göring, Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Yves Elsen, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Entsprechenserklärung der Villeroy & Boch AG gemäß § 161 AktG

(Ergänzung vom 19.02.2019)

Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG haben am 29. November 2018 nach § 161 AktG eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben, die nunmehr in einem Punkt zu ergänzen ist:

Ziffer 4.2.3 Absatz 2 S. 8 des Kodex:

Verbot des Repricing

Vorstand und Aufsichtsrat können die für die langfristigen variablen Vergütungsteile maßgeblichen Erfolgsziele, die sich auf die Jahre ab einschließlich 2020 beziehen, verändern, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Prognosen

Dies gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Incentivierungswirkung der variablen Vergütung und eine adäquate Leistungsbemessung auch bei geänderten externen Faktoren zu gewährleisten und damit für einen Interessengleichlauf zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern zu sorgen.

D-66693 Mettlach, im Februar 2019

Der Vorstand

Frank Göring, Vorsitzender des Vorstands

Der Aufsichtsrat

Yves Elsen, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung in vollem Umfang wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeiten des Vorstands und stand diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umfassend, kontinuierlich und zeitnah in schriftlichen und mündlichen Berichten über die aktuelle Entwicklung der Ertragssituation der Gesellschaft und der Geschäftsbereiche einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den Sitzungen intensiv beraten. In seinen Beschlüssen hat der Aufsichtsrat den Beschlussvorlagen des Vorstands und der Ausschüsse nach eingehender eigener Prüfung und Beratung zugestimmt.

SCHWERPUNKTE DER BERATUNG IM AUFSICHTSRAT

Im Geschäftsjahr 2018 trat der Aufsichtsrat zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen. Er fasste drei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren (gemischte Beschlussfassung). Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die detaillierte Berichterstattung des Vorstands über die Lage und Geschäftsentwicklung des Villeroy&Boch-Konzerns war stets Grundlage der Beratungen.

THEMENSCHWERPUNKTE IM ABGELAUFENEN GESCHÄFTSJAHR

Kernpunkte der Bilanzsitzung im Februar 2018 waren die Erläuterung des Konzern- und Jahresabschlusses 2017 sowie deren Feststellung und Billigung durch den Aufsichtsrat. Ferner wurde die Tagesordnung für die Hauptversammlung verabschiedet. Im Rahmen der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat die Zielerfüllung für das Jahr 2017 geprüft. Ebenso hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage des Konzerns informiert.

Zu einer Sitzung, deren Inhalt die Beratung und das weitere Vorgehen im sogenannten EU Bathroom Case war, trat der Aufsichtsrat im März 2018 zusammen, bevor er sich in der Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung neu konstituierte. Inhalte dieser Sitzung waren der Verlauf und die Ergebnisse der Hauptversammlung sowie die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Im Juni und September 2018 waren die Geschäftsentwicklung sowie strategische Konzernprojekte wesentlicher Gegenstand der Sitzungen. Darüber hinaus wurde im Juni über den Ergebnisbericht und die Wahlempfehlung im Rahmen der Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gesprochen.

Schwerpunktthemen der Sitzung im November 2018 waren die Erläuterung der Geschäftszahlen zum 31. Oktober 2018 und die darauf aufbauende Orientierung für den Konzern- und Jahresabschluss 2018 sowie der Nachhaltigkeitsbericht und der darin integrierte zusammengefasste, gesonderte nichtfinanzielle Bericht des Villeroy&Boch-Konzerns und der Villeroy&Boch AG, der Bericht des Vorstands zur Lage des Konzerns sowie die Überprüfung des Risikomanagementsystems. Des Weiteren wurden in der Sitzung die aktualisierte Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) abgegeben sowie die Mandate der Vorstandsmitglieder in Tochtergesellschaften genehmigt. Die Jahresplanung 2019 wurde ebenso verabschiedet wie die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Jahr 2019. In dieser Sitzung wurde darüber hinaus Gabi Schupp zum weiteren Mitglied des Vorstands der Villeroy&Boch AG bestellt. Im Wege der gemischten Beschlussfassung wurden die Besetzung der Ausschüsse, die weitere Vorgehensweise im EU Bathroom Case und Vorstandsangelegenheiten beschlossen.

Zusätzlich haben sich die Mitglieder des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Erörterung von aktuellen Einzelthemen getroffen. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die aktuelle operative Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Entwicklung der Finanzkennzahlen informiert.

BERICHT ÜBER DIE AUSSCHÜSSE

Zur effizienten Wahrnehmung der Aufsichtsratsarbeit findet ein grundlegender Teil dieser in den vier gebildeten Ausschüssen statt:

Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu sieben regulären Sitzungen zusammen. In der Sitzung im Januar hat die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Bericht erstattet. Zusätzlich wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, erneut die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung zur Wahl zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen, und über die Vorbereitung der Ausschreibung der Jahres- und Konzernabschlussprüfung beraten. Im Rahmen von zwei weiteren Sitzungen im April und Mai wurden die schriftlichen Angebote im Ausschreibungsverfahren geprüft, bewertet, Angebote mündlich präsentiert und Gespräche geführt. In der Sitzung im Juli wurde das Ergebnis der Ausschreibung besprochen und über die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung bei Villeroy&Boch beraten. Mit dem Abschlussprüfer wurden im September die Key Audit Matters, die freiwillige Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und wesentliche Punkte der anstehenden Jahres- und Konzernabschlussprüfung besprochen. Themenschwerpunkte der Sitzung im November 2018 waren die Vorbereitung der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung, insbesondere der Stand der Vorprüfung des Konzern- und Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer, sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht und die Zustimmung zu im Berichtsjahr durchgeführten Nicht-Prüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer.

Der Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr einmal getagt. Im November 2018 bereitete der Investitionsausschuss in seiner Sitzung die Unternehmens- und Investitionsplanung 2019 sowie die Mittelfristplanung zur Entscheidung durch den Aufsichtsrat vor. Die Mitglieder des Personalausschusses kamen 2018 zu zwei Sitzungen zusammen. Sie berieten über die Feststellung des Zielerreichungsgrades im Geschäftsjahr 2017, die Zielvereinbarungen für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019, den Wechsel im Vorstand und Vertragskonditionen von Vorstandsverträgen. Hierzu erfolgte auch eine Entscheidung im schriftlichen Umlaufverfahren.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG tagte im Berichtsjahr nicht.

Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig durch die jeweiligen Vorsitzenden über die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Franceso Grioli, Werner Jäger, Susanne Ollmann und Peter Prinz Wittgenstein endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 27. März 2018. Dr. Renate Neumann-Schäfer hat aus persönlichen Gründen ebenfalls ihr Amt mit Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. In der Hauptversammlung wurden als Anteilseignervertreter Dr. Alexander von Boch-Galhau, Yves Elsen und Christina Rosenberg wiedergewählt sowie Prof. Dr. Annette Köhler und Louis de Schorlemer als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmervertreter haben Thomas Kannengießer und Bärbel Werwie in den Aufsichtsrat gewählt. Der Sitz von Roland Strasser als Vertreter der Gewerkschaft musste leer bleiben, da der Geschlechter-Anteil nach § 7 Abs. 3 MitbestG auf der Arbeitnehmerseite nicht erreicht werden konnte. Stattdessen wurde Sabine Süpke durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 18. April 2018 als Vertreter der Gewerkschaft in den Aufsichtsrat bestellt.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG

Der Jahresabschluss und Lagebericht sowie der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die Villeroy&Boch AG für das Geschäftsjahr 2018 wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung übermittelt. Der Prüfungsausschuss hat im Januar und Februar 2019 über den Jahresabschluss beraten und diesen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Februar 2019 ebenfalls intensiv im Gesamtplenum erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Ausschusses und des Aufsichtsrats eingehend. Insbesondere nahm der Abschlussprüfer auch dazu Stellung, ob das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess wesentliche Schwächen aufweist; er hatte insoweit keine Beanstandungen. Weiterhin erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorliegen würden, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben, und er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht zum Geschäftsjahr 2018, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im Rahmen der Bilanzsitzung im Februar 2019 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 AktG festgestellt.

Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Villeroy&Boch AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat hat nach Empfehlung des Prüfungsauschusses gemäß §§ 170, 171 AktG die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des nichtfinanziellen Konzernberichts geprüft sowie sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Datenerhebung auseinandergesetzt. In Erfüllung seiner gesetzlichen Prüfpflicht wurde der Aufsichtsrat unterstützt durch eine externe Prüfung der darin integrierten Inhalte des nichtfinanziellen Berichts. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung billigte er den vom Vorstand aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist auf der nachfolgenden Internetseite veröffentlicht:

https://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte.html

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei allen im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitgliedern für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Dank gilt ebenso den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Villeroy&Boch-Konzerns für ihren großen persönlichen Einsatz sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mettlach, im Februar 2019

Für den Aufsichtsrat

Yves Elsen, Vorsitzender

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