Annual Report • May 14, 2019
Annual Report
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(nachfolgend Geschäftsjahr 2018)
Der Lagebericht der Heidelberg Pharma AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht wurde zusammen mit dem Konzernjahresabschluss im Geschäftsbericht 2018 der Heidelberg Pharma AG am 21. März 2019 veröffentlicht und zur Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt.
Der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 stehen auch im Internet unter http://heidelberg-pharma.com/de/presse-investoren/mitteilungen/finanzberichte zur Verfügung.
Die Berichterstattung erfolgt in einem zusammengefassten Lagebericht über den Heidelberg Pharma-Konzern (IFRS) und die Heidelberg Pharma AG (HGB).
Dieser Lagebericht gibt in den Kapiteln 1 bis 5 sowie 10 einen Überblick über die Geschäftstätigkeit des abgelaufenen Geschäftsjahres und greift in den Kapiteln 7 bis 10 die aktuelle Situation und zukünftige Entwicklung auf. Es wird besonders auf Kapitel 7 "Risikobericht" verwiesen.
Im Folgenden wird "Heidelberg Pharma" synonym für den Konzern benutzt. Im Falle der Beschreibung von speziellen Sachverhalten der Heidelberg Pharma AG als Muttergesellschaft wird diese konkret genannt. Im Falle der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH wird deren Firma oder "Heidelberg Pharma Research" verwendet.
Die Heidelberg Pharma AG wurde ursprünglich 1997 als WILEX GmbH in München gegründet. Die Börsennotierung erfolgte im November 2006 im Regulierten Markt (Prime Standard, Börsenkürzel: WL6, ISIN DE000A11QVV0) der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich heute in Ladenburg nahe Heidelberg. Seit Oktober 2017 firmiert das Unternehmen als Heidelberg Pharma AG und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 728735 eingetragen. Der Vorstand der Gesellschaft setzt sich aus Dr. Jan Schmidt-Brand und Prof. Dr. Andreas Pahl zusammen.
Das einzige Tochterunternehmen Heidelberg Pharma Research GmbH (vormals Heidelberg Pharma GmbH) gehört seit März 2011 zum Heidelberg Pharma-Konzern. Geschäftsführer ist Dr. Jan Schmidt-Brand. Die Heidelberg Pharma Research hat ihren Sitz ebenfalls in Ladenburg.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Ergänzend wurden die nach § 315e zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Konzernabschluss nach IFRS bezieht die Heidelberg Pharma AG als Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH vollumfänglich für das Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 bis 30. November 2018) ein.
Gegenstand der Heidelberg Pharma AG ist die Holdingtätigkeit als Konzernmuttergesellschaft und die Auslizenzierung des Portfolios von diagnostischen und therapeutischen Produktkandidaten im Bereich der Onkologie sowie darauf basierender Schutzrechte. Das Team der Heidelberg Pharma AG arbeitet im Wesentlichen in den Bereichen Konzern- und Forschungsstrategie, Finanzen, Investor Relations, Business Development, Recht sowie Vertragsmanagement. Des Weiteren werden auch die Bereiche Alliance- und Datenmanagement sowie Patente abgedeckt. Darüber hinaus werden die Partner für die auslizenzierten klinischen Produktkandidaten bei der Weiterentwicklung durch Forschungs- und Entwicklungs-Transfer (F&E-Transfer) unterstützt.
Der Fokus der F&E-Aktivitäten liegt auf dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, die einen firmeneigenen und neuartigen Ansatz für therapeutische Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADC, Antibody Drug Conjugates) weiterentwickelt und vermarktet sowie präklinische Serviceleistungen anbietet. Heidelberg Pharma Research ist das erste Unternehmen, das den Wirkstoff Amanitin für Krebstherapien entwickelt. Es nutzt den einzigartigen biologischen Wirkmechanismus des Toxins als neues therapeutisches Prinzip und verwendet dazu seine proprietäre ATAC-Technologieplattform (Antibody Targeted Amanitin Conjugates). Ziel ist es, ausgewählte eigene therapeutische Antikörper-Amanitin-Konjugate sowie im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern neue ATAC-Kandidaten herzustellen, zu erforschen und zu entwickeln.
Detaillierte Informationen zu den Produkten und dem Stand der Entwicklung finden Sie im Kapitel 3 "Geschäftsverlauf 2018".
Ziel der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten von Heidelberg Pharma ist es, neue gezielte Krebstherapien für Patienten zu entwickeln und dazu biopharmazeutische, hochpotente Wirkstoffe zu nutzen.
Heidelberg Pharma hat durch ihre Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH in den letzten Jahren ein umfangreiches Know-how und Patentportfolio um den Wirkstoff Amanitin aufgebaut, der mit verschiedenen Antikörpern gekoppelt werden kann. Das ist Grundlage für ein hybrides Geschäftsmodell, welches sowohl den Aufbau einer eigenen Produktpipeline als auch die Lizenzierung der Technologie an andere Unternehmen umfasst.
Zum einen werden auf Grundlage lizenzierter Antikörper eigene ATAC-Moleküle hergestellt, als F&E-Kandidaten getestet und damit eine eigene Pipeline aufgebaut. Um dies zu ermöglichen, wurden in den vergangenen Jahren geeignete Antikörper einlizenziert, in umfassenden Prozessen ausgewählt und optimiert. Das derzeit wichtigste eigene Pipelineprojekt ist HDP-101, bestehend aus einem Antikörper, der gegen das Protein BCMA gerichtet ist, und einem Amanitin-Linker-Konstrukt. Nach einer umfassenden präklinischen Entwicklung soll im Laufe des Jahres 2019 der Antrag auf Durchführung einer klinischen Studie bei den Behörden vorbereitet werden. Der nunmehr konkretisierte Zeitplan für die GMP-Herstellung erlaubt die Abstimmungen mit der FDA und dem Paul-Ehrlich-Institut im vierten Quartal 2019. Die Erteilung der Genehmigung für die geplante Phase I-Studie ist Anfang des kommenden Jahres zu erwarten.
Parallel werden weitere ATAC-Kandidaten präklinisch auf Wirksamkeit und Verträglichkeit geprüft. Das Ziel ist es, weitere potenzielle Entwicklungskandidaten zu identifizieren.
Zum anderen wird im Rahmen früher Forschungskooperationen mit Partnern an der Herstellung von ATACs unter Verwendung von deren Antikörpern gearbeitet. Diese frühen Kooperationen sollen in Lizenzverträge münden, auf deren Grundlage die Kooperationspartner Zahlungen für die technologische Unterstützung und die Einräumung von Lizenzen leisten. Über solche ATAC-Kooperationen und das präklinische Servicegeschäft sollen kontinuierliche Umsätze und Lizenzzahlungen erzielt werden.
Die Eigenentwicklungen und die angestrebten Auslizenzierungen erfolgen exklusiv für bestimmte Antigene (biologische Zielproteine). Da es eine Vielzahl von tumorspezifischen Antigenen gibt, ist die Entwicklung eigener ATAC-Kandidaten und die parallele Kooperation mit verschiedenen Pharma- und Biotechnologieunternehmen möglich. Die daraus resultierenden Entwicklungskandidaten können zu unterschiedlichen Produkten für verschiedene Indikationen entwickelt werden.
Hauptaufgabe der Muttergesellschaft Heidelberg Pharma AG ist die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und Sicherstellung der Konzernfinanzierung. Die bisherigen klinischen F&E-Projekte der Heidelberg Pharma AG (WILEX-Portfolio) werden derzeit und zukünftig nur durch Lizenzpartner weiterentwickelt. Aus der Auslizenzierung von MESUPRON(r) und REDECTANE(r) können Meilensteinzahlungen und, im Falle einer erfolgreichen Entwicklung und Marktzulassung der Produktkandidaten, Umsatzbeteiligungen fließen. Das gilt auch für eine potenzielle Partnerschaft für RENCAREX(r).
Bisher reichen die insgesamt erzielten Einnahmen nicht aus, um die laufenden Forschungsaktivitäten der Heidelberg Pharma zu finanzieren, sodass die F&E-Tätigkeit auch in den nächsten Jahren extern finanziert werden muss.
Wesentliche Steuerungsgrößen bei Heidelberg Pharma sind der Bestand und die Reichweite der liquiden Mittel, die Umsatzerlöse und die sonstigen Erträge sowie betriebliche Aufwendungen, die regelmäßig, mindestens auf monatlicher Basis, überprüft werden. Insbesondere die Aufwendungen für F&E der jeweiligen Projekte der Tochtergesellschaft sind ein wichtiger Indikator auch für die Muttergesellschaft. Sie übersteigen noch deutlich die Erträge und werden auch in den nächsten Jahren darüber liegen. Daher ist die durchschnittliche Veränderung an liquiden Mitteln, also der Cashflow in einer bestimmten Periode, eine zentrale finanzielle Steuerungsgröße. Das Verhältnis von liquiden Mitteln und Barmittelverbrauch gibt an, für welchen Zeitraum der Zahlungsmittelbestand ausreicht. Eine qualitative und quantitative Beurteilung dieser Unternehmenssteuerung findet sich im Kapitel 5 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns", Abschnitt 5.9 "Gesamtbeurteilung des Geschäftsjahres 2018 durch den Vorstand".
Der Internationale Währungsfonds (IWF) berichtet über eine globale Wachstumsrate für 2018 von 3,7 % (2017: 3,7 %). Für die Eurozone rechnet der IWF 2018 mit einem im Vergleich zum Vorjahr geringeren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,8 % (2017: 2,4 %). Die deutsche Wirtschaft liegt mit 1,5 % erwartetem BIP-Wachstum 2018 noch unter dem Niveau der Eurozone und deutlich unter dem Vorjahrswert (2017: 2,5 %).1
2018 war ein Rekordjahr für die Zulassung neuer Medikamente in den USA. Die US-Gesundheitsbehörde FDA hat 59 neue Medikamente zugelassen (2017: 46)2 , davon 16 Krebsmedikamente.3 In Deutschland lag die Anzahl der Neuzulassungen mit 36 neuen Medikamenten, darunter zehn Medikamente gegen Krebs4 , leicht über dem Niveau der Vorjahre.5 Hervorzuheben ist die Zulassung der CAR-T-Zelltherapie Kymriah von Novartis zur Behandlung der Leukämieformen ALL und DLBCL. Kymriah ist die erste CAR-T-Zelltherapie, die in Europa für Leukämie zugelassen wurde, und das erste Arzneimittel, das den beschleunigten Zulassungsprozess (PRIME) erfolgreich durchlaufen hat.6
Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Krebs im Jahr 2018 für 9,6 Millionen Todesfälle verantwortlich, was weltweit etwa jedem sechsten Todesfall entspricht.7 Es wird angenommen, dass bis zum Jahr 2030 weltweit 23,6 Millionen neue Krebsfälle pro Jahr auftreten werden.8 Die globalen Kosten für onkologische Therapeutika und Medikamente für unterstützende Behandlungen betrugen 2017 ca. 133 Mrd. USD und werden laut Schätzungen in den nächsten fünf Jahren auf 180-200 Mrd. USD steigen.9
Das Jahr 2018 war ein sehr dynamisches und erfolgreiches Jahr für die klinische Entwicklung therapeutischer Antikörper. So wurde bis Ende November 2018 zwölf neuen Antikörpern die Zulassung durch die FDA oder die EMA erteilt. Von den insgesamt 570 Antikörpertherapien in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden sich 62 monoklonale Antikörper (mAbs) derzeit in der fortgeschrittenen klinischen Entwicklung, wovon 33 mAbs auf die Behandlung von Krebs zielen. Mehr als die Hälfte (18) dieser fortgeschrittenen Antikörpertherapeutika gegen Krebs sind Immun-Checkpoint-Modulatoren oder ADCs.10
Der Markt für ADCs wird Schätzungen zufolge auf rund 4,2 Mrd. USD im Jahr 2021 wachsen.11 Die meisten ADCs werden als Krebstherapeutika entwickelt, wobei vor allem Antikörper gegen Antigene (Targets) verwendet werden, die typischerweise stark auf der Oberfläche von Krebszellen exprimiert sind. Die beiden häufigsten Indikationen sind Lymphome und Brustkrebs12 , aber auch andere solide Tumore.13
Ende 2018 befanden sich zehn (2017: sieben) onkologische ADCs in klinischen Phase III-Studien, weitere 34 (2017: 20) ADCs in Phase II-Studien und 57 (2017: 67) in Phase I-Studien. In präklinischen Untersuchungen befanden sich 49 (2017: 58) ADC-Kandidaten.14
Im Jahr 2018 wurde keinem ADC die erstmalige Marktzulassung erteilt. Allerdings erhielt ADCETRIS(r) (Brentuximab Vedotin) von Seattle Genetics von der FDA mehrere Label-Erweiterungen für die Behandlung von zuvor unbehandelten systemischen anaplastischen Großzelllymphomen (sALCL) oder anderen CD30-exprimierenden peripheren T-Zell-Lymphomen (PTCL) in Kombination mit Chemotherapie sowie für die Behandlung eines zuvor unbehandelten Hodgkin-Lymphoms in Stadium III oder IV in Kombination mit Chemotherapie. Auch die EMA empfahl, das Label von ADCETRIS(r) um die Behandlung von zuvor unbehandelten Hodgkin-Lymphomen mit CD30-positivem Stadium IV in Kombination mit Doxorubicin, Vinblastin und Dacarbazin zu erweitern.15
1 https://www.imf.org/en/Publications/WE0/Issues/2019/01/11/weo-update-january-2019
2 https://www.fda.gov/Drugs/DevelopmentApprovalProcess/DrugInnovation/default.htm
3 https://www.centerwatch.com/drug-information/fda-approved-drugs/therapeutic-area/12/oncology
4 https://www.vfa.de/embed/2018-in-deutschland-neu-eingefuehrte-medikamente-mit-neuem-wirkstoff.pdf
5 https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/neueinfuehrungen/neueinfuehrungen-und-zulassungserweiterungen-seit-2003. html
6 Deutsche Apotheker Zeitung, 27, August 2018: Gentherapie bei Leukämie: Novartis erhält EU-Zulassung für Kymriah.https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/08/27/gentherapie-bei-leukaemie-novartis-erhaelt-eu-zulassung-fuer-kymriah
7 WHO Cancer Fact Sheet, http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs297/en/ (September 2018)
8 https://www.cancer.gov/about-cancer/understanding/statistics
9 IQVIA Institute for Human Data Science "Global Oncology Trends 2018" (May 2018)
10 Hélène Kaplon & Janice M. Reichert (2018): Antibodies to watch in 2019, mAbs, DOI: 10.1080/19420862.2018.1556465 https://doi.org/10.1080/19420862.2018.1556465
11 BCC Research, Antibody Drug Conjugates (June 2017)
12 Ebenda
13 BioCentury data base BCIQ, Stand 8. Januar 2019
14 Ebenda
Insbesondere das B-Zell-Reifungsantigen (BCMA), ein Zelloberflächenprotein, das allgemein auf malignen Plasmazellen exprimiert wird, hat sich als sehr selektives Antigen herausgestellt und ist somit ein Ziel neuartiger Behandlungen für das Multiple Myelom (MM), dem zweithäufigsten Blutkrebs, das Chronische Lymphatische Lymphom (CLL) und das Diffuse Großzellige B-Zell-Lymphom (DLBCL).
Der ATAC-Kandidat HDP-101 soll zunächst in der Indikation Multiples Myelom entwickelt werden. Derzeit arbeiten etwa 20 Unternehmen im Bereich des BCMA-Antigens, wobei sich diese auf drei Technologien und meistens auf MM konzentrieren. Die meisten Unternehmen arbeiten mit CAR-T-Zelltherapien und führen bisher hauptsächlich Phase I- und vereinzelt bereits Phase II/III-Studien durch. Einige Unternehmen sind im Bereich der bispezifischen Antikörper aktiv, die sich entweder in präklinischer oder früher klinischer Entwicklung befinden. Mit der Entwicklung von ADCs für MM beschäftigen sich neben Heidelberg Pharma derzeit GlaxoSmithKline16 , Celgene/Sutro17 und MedImmune18 . Die Kandidaten von GSK und MedImmune befinden sich bereits in Phase II bzw. Phase I, der Celgene/Sutro-Kandidat befindet sich noch im präklinischen Stadium. GSK hat 2017 den U.S.-Breakthrough Therapy Status und EU-PRIority MEdicines (PRIME) Status für die Entwicklung ihres ADC in der Indikation MM erhalten.19
Noch werden als Standardtherapien für MM Chemotherapien, auch in Kombination mit autologer hämatopoetischer Stammzelltransplantation oder Bestrahlung, verwendet.20 Die derzeit kommerziell erfolgreichste Therapie in dieser Indikation ist der Immunmodulator REVLIMID(r) von Celgene. Mit einem weltweiten Umsatz von 7,1 Mrd. USD in den ersten neun Monaten des Jahres 201821 (2017: 4,2 Mrd. USD) war es das kommerziell erfolgreichste Medikament gegen MM.22
Darüber hinaus befinden sich auch andere BCMA-unabhängige Therapieansätze für das Multiple Myelom in der klinischen Entwicklung. Heidelberg Pharma sieht sich mit den für HDP-101 vorliegenden präklinischen Daten und den Eigenschaften der ATAC-Technologie in einer sehr guten, aber auch zunehmend kompetitiven Ausgangslage.
15 BioCentury, 21. Dezember 2018: CHMP backs Besremi for Polycyhemia Vera, two Shionogi drugs
16 https://www.gsk.com/en-gb/research/product-pipeline/
17 https://www.sutrobio.com/pipeline/
18 https://www.medimmune.com/our-science/pipeline.html
19 GSK Pressemeldung vom 2. November 2017
20 http://www.myelom-deutschland.de/das-multiple-myelom/therapie-des-multiplen-myeloms/
21 BioCentury, 03. Januar 2019: New Year splash as BMS to acquire Celgene in $74B deal.https://www.biocentury.com/bc-extra/company-news/2019-01-03/new-year-splash-bms-acquire-celgene-74b-deal
22 https://www.thebalance.com/top-cancer-drugs-2663234Celgene Pressemeldung vom 26. Januar 2017 und https://igeahub.com/2017/09/23/top-30-oncology-drugs-2017/
Die Heidelberg Pharma Research GmbH arbeitet daran, den Wirkstoff Amanitin erstmals für die Krebstherapie zugänglich zu machen. Amanitin hat ein einzigartiges biologisches Wirkprinzip, auf dessen Grundlage hochwirksame innovative Arzneimittel entwickelt werden könnten. Amanitin gehört zu einer Gruppe von natürlich vorkommenden Giften, den Amatoxinen, welche unter anderem im Grünen Knollenblätterpilz (Amanita phalloides) vorkommen. Die Wirkung besteht in der Hemmung der RNA-Polymerase II, was bei Zellen zum sogenannten programmierten Zelltod (Apoptose) führt. Alle anderen bisher verwendeten Chemotherapeutika auch bei anderen ADCs sind in ihrer Wirkung entweder sogenannte Spindelgifte (Tubulin-Inhibitoren) oder sie wirken über die DNA, was sie abhängig von der Zellteilung macht. Die Hemmung der RNA-Polymerase ist ein für die Krebstherapie neues Wirkprinzip und bietet die Chance, Therapieresistenzen zu durchbrechen oder auch ruhende Tumorzellen zu vernichten, was zu erheblichen klinischen Fortschritten führen könnte.
Um eine therapeutische Nutzung dieses natürlichen Toxins möglich zu machen, verwendet die Heidelberg Pharma Research GmbH die bereits klinisch bewährte ADC-Technologie, die für die Anwendung mit Amanitin weiterentwickelt wird. Bei der ADC-Technologie werden geeignete Antikörper über eine chemische Verbindung (Linker) mit einem Toxin verbunden (= ADC). Der Antikörper soll das gekoppelte Toxin spezifisch zur und in die Krebszelle transportieren. Nach Bindung an die Tumorzelle wird das ADC von dieser aufgenommen und das Toxin im Zellinneren freigesetzt. Das abgegebene Toxin tötet die Tumorzelle, wobei gesundes Gewebe unbeeinträchtigt bleiben soll.
Die Kombination der Spezifität des Antikörpers mit der Effizienz des Toxins könnte neue Wege in der Tumortherapie eröffnen. Neue zytotoxische Substanzen wie Amanitin können auf diese Weise für die Tumortherapie erschlossen werden. Die selektive Behandlung von Tumoren mit Zellgiften über spezifische Antikörper-Wirkstoff-Konjugate könnte so eine deutlich wirksamere Therapie mit vertretbaren Nebenwirkungen ermöglichen. Antibody-Targeted-Amanitin-Konjugate (ATACs) sind ADCs der dritten Generation, die sich bisher in präklinischen Modellen durch eine verbesserte Wirksamkeit auch auf ruhende Tumorzellen auszeichnen. Ruhende Tumorzellen können mit bisherigen Standardtherapeutika kaum erreicht werden und tragen zu Tumorrezidiven und zur Resistenzbildung bei. Mit den ATACs sollen auch Tumore behandelt werden, die aufgrund von Therapieresistenzen nicht mehr auf eine Standard-Chemotherapie oder auf antitumorale Antikörper ansprechen.
Das Wirkprinzip des Amanitins hat das Potenzial, besonders gut auf jene Tumoren zu wirken, die sich durch bestimmte Mutationen verändert haben, um einen bestimmten Schutzmechanismus von Zellen zu umgehen. Man findet diese Veränderung in den meisten Krebsarten, vor allem bei sehr aggressiven Verlaufsformen. Diese sogenannte 17p-Deletion könnte ein besonders effizienter Ansatzpunkt für eine Therapie mit ATACs sein.
Für den Aufbau einer eigenen Pipeline wurden verschiedene Antikörper einlizenziert und daraus ATACs hergestellt und präklinisch getestet. Die damit bisher generierten Daten bestätigen die Annahme, die Vorteile der auf Amanitin beruhenden ATAC-Kandidaten auch für unterschiedliche Krebsindikationen umsetzen zu können.
BCMA-ATAC-Projekt/HDP-101: Zwischen der Heidelberg Pharma Research GmbH und dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) in Berlin besteht ein Lizenzvertrag über BCMA-Antikörper. BCMA (B-cell maturation antigen) ist ein Oberflächenprotein, das beim Multiplen Myelom hoch exprimiert wird und an das die einlizenzierten Antikörper spezifisch binden. Unter Verwendung der ATAC-Technologie ging daraus der Entwicklungskandidat HDP-101 hervor, der sich aus einem BCMA-Antikörper, einem Linker und dem Wirkstoff Amanitin zusammensetzt.
Die präklinischen Daten von HDP-101 zeigten ausgezeichnete Antitumor-Aktivität in vitro und führten in Mausmodellen des Multiplen Myeloms bereits in sehr niedrigen Dosen zu einer kompletten Tumorremission. Darüber hinaus wurde in Verträglichkeitsstudien in verschiedenen In-vivo-Modellen ein sehr gutes therapeutisches Fenster festgestellt.

Im Mausmodell wurden menschliche Multiple Myelom-Zellen so verändert, dass sie nach Zugabe eines geeigneten Substrates Licht aussenden. Dadurch kann man das Fortschreiten der Tumorerkrankung in den lebenden Tieren verfolgen. In der oberen Reihe sieht man, dass in den Kontrolltieren viele blaue Punkte unterschiedlicher Intensität aufleuchten, die das Fortschreiten und Ausbreiten der Tumorzellen abbilden. In der unteren Reihe sieht man Tiere, die einmalig mit HDP-101 behandelt wurden und völlig frei von detektierbaren Tumorzellen sind. Diese Aufnahmen wurden 40 Tage nach der Behandlung gemacht, um die nachhaltige Wirkung von HDP-101 in der Remission des Tumors zu untermauern.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden Vorbereitungen für eine formelle präklinische und klinische Entwicklung von HDP-101 getroffen. Es ist Heidelberg Pharma Research gelungen, den Technologietransfer für die Herstellung des Amanitin-Derivats und der anderen Grundbausteine aus den Heidelberg Pharma Research-Labors in eine industrielle Anlage erfolgreich abzuschließen. Nach Kenntnis von Heidelberg Pharma ist dies weltweit die erste und bislang einzige industrielle Quelle für chemisch hergestelltes Amanitin. Der Technologietransfer in den Industriemaßstab war ein wichtiger Meilenstein, sowohl für die Materialversorgung der eigenen Projekte als auch für die Lizenznehmer.
Beim Produktionspartner Carbogen AMCIS AG, Bubendorf, Schweiz, (Carbogen) wurde anschließend die erste, vollständig auf einem synthetischen Amanitin-Derivat und dem bereits zuvor hergestellten BCMA-Antikörper beruhende, technische Charge des Entwicklungskandidaten HDP-101 hergestellt. Der BCMA-Antikörper wurde von der Celonic AG, Basel, Schweiz, (Celonic) einem Spezialisten für die Entwicklung und Herstellung von biopharmazeutischen Proteinen (CDMO), nach Good Manufacturing Practice (GMP) produziert.
Das Material aus dieser Herstellung wird derzeit für die abschließenden Toxizitätsstudien nach Good Laboratory Practice (GLP) zur Vorbereitung der klinischen Studien verwendet. Die Komplexität der Synthese stellte Heidelberg Pharma Research und Carbogen vor unterschiedliche Herausforderungen, die mit zusätzlichen Arbeitsschritten gemeistert werden konnten. Der Herstellungsprozess ist nun etabliert, wenn auch mit einer Verzögerung zum ursprünglichen Zeitplan.
Parallel wurde an der Konzeption des klinischen Entwicklungsprogramms für HDP-101 gearbeitet. Bei der Vorstellung dieses neuen therapeutischen Ansatzes bei den Zulassungsbehörden Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland und FDA in den USA im Rahmen von wissenschaftlichen Beratungen ("Scientific Advice" bzw. "Type C Meeting") wurde das präklinische Programm abgestimmt und das Potenzial des Amanitins zur Krebsbehandlung erläutert. Nachdem die Herstellung zeitlich genauer absehbar ist, soll der Studienantrag für die erste klinische Studie mit HDP-101 nach Abschluss der Toxizitätsstudien und Freigabe der Studienmedikation eingereicht werden.
Wie berichtet, arbeitet Heidelberg Pharma Research an verschiedenen Optionen für weitere proprietäre Projekte in Ergänzung zu HDP-101. Dazu gehören die Projekte PSMA-ATAC (PSMA; Prostata-spezifisches Membranantigen) und CD19-ATAC (B-Lymphozytenantigen). Darüber hinaus wurden mittlerweile verschiedene ATACs mit Antikörpern für andere Antigene hergestellt und in vitro und in vivo erfolgreich getestet. Auf Grundlage der erzielten Daten, des Wettbewerbsumfelds und der notwendigen Investitionen wird Heidelberg Pharma Research über das weitere Vorgehen bezüglich dieser ATAC-Kandidaten entscheiden.
Projekt prognostischer Biomarker p53/RNA-Polymerase II: Amanitin hat das Potenzial, besonders gut auf Tumoren mit aggressiven Verlaufsformen im Zusammenhang mit einer 17p-Deletion zu wirken. Mit "17p" bezeichnet man einen Abschnitt des Chromosoms 17, dessen DNA u. a. das Tumorsuppressorgen TP53, als auch das Gen für die Hauptuntereinheit der RNA-Polymerase II enthält. Häufig unterdrücken Tumoren TP53 in den Tumorzellen, um die natürliche Abwehr der Zellen zu schwächen. Da damit regelmäßig auch die RNA-Polymerase II unterdrückt wird, ist die so veränderte Tumorzelle besonders empfindlich gegen Amanitin. Heidelberg Pharma Research arbeitet an der Entwicklung eines therapiebegleitenden Diagnostikums ("Companion Diagnostic"), um eine TP53/Polymerase-II-Deletion in Patienten zu detektieren und zu quantifizieren. Die damit verbundene Möglichkeit der Identifikation besonders geeigneter Patientengruppen könnte die klinische Entwicklung geeigneter Therapien beschleunigen.
Basis dieses Projektes bildet die akademische Zusammenarbeit mit MD Anderson Cancer Center in Texas, USA, (MD Anderson): Gemeinsame präklinische Studienergebnisse zeigten eine außergewöhnlich hohe Wirksamkeit eines ATACs in der Behandlung einer Darmkrebs-Subpopulation, die Veränderungen im Status des TP53 aufwiesen. In der klinischen Anwendung könnte die Patientenselektion auf Basis des TP53 und POLR2A Genstatus das therapeutische Fenster erweitern und so eine hohe Wirksamkeit bei gleichzeitiger Verringerung der Nebenwirkungen ermöglichen. Diese Daten wurden 2015 in der Zeitschrift Nature publiziert.23
Anfang März 2018 wurde zwischen Heidelberg Pharma Research als Lizenznehmer und der University of Texas System ein Lizenzvertrag über Patentrechte in Verbindung mit der Diagnostik und Therapie von Patienten mit sogenannter RNA-Polymerase-II-Deletion abgeschlossen. Gegenstand der Lizenz ist ein von der Universitätsleitung (Board of Regents) der University of Texas System eingereichter Patentantrag, der wichtige Aspekte einer möglichen personalisierten Behandlung von Patienten auf Grundlage der ATAC-Technologie von Heidelberg Pharma Research erfasst. Die Universitätsleitung handelt für das US-Tumorzentrum MD Anderson Cancer Center.
MD Anderson hat im Dezember 2018 präklinische Daten im Zusammenhang mit der 17p-Deletion und HDP-101 auf dem führenden Kongress für hämatologische Erkrankungen, der 60. Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) präsentiert. Die Wissenschaftler des MD Anderson konnten nachweisen, dass das Amanitin-Konjugat HDP-101 Tumorzellen aus Patienten mit Multiplem Myelom mit einer 17p-Deletion besonders gut und effizient bekämpfen kann.24
23 https://www.nature.com/articles/nature14418
Lizenzmodell für Toxin-Linker-Technologie: Die zweite wichtige Säule im Geschäftsmodell der Heidelberg Pharma Research umfasst die Vergabe von ATAC-Technologielizenzen und die Anwendung auf von Kunden bereitgestellte Antikörper. Die hierfür notwendigen präklinischen Arbeiten in Zusammenhang mit der Profilierung und der Herstellung neuer ATACs bietet Heidelberg Pharma Research ebenso an. Eingebunden in Lizenzverträge sollen Toxin-Linker-Prototypen zur Verfügung gestellt und mit Antikörpern der Partner gekoppelt sowie biologisch getestet werden. Diese Technologiekooperationen gewähren Lizenznehmern den Zugang zur ATAC-Technologie und erwirtschaften kurzfristig erste Umsätze für die technologische Unterstützung des Kunden und den Technologiezugang. Langfristig sollen sie ein attraktives Umsatz- und Wertschöpfungspotenzial im Rahmen dieser Lizenzvereinbarungen erschließen. Solche Verträge umfassen Vorabzahlungen, Übernahme der Entwicklungskosten, Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen.
Heidelberg Pharma Research hat exklusive Forschungsvereinbarungen für mehrere Zielmoleküle beispielsweise mit Magenta Therapeutics, Cambridge, MA, USA, (Magenta) im März 2018 und Takeda Oncology, Cambridge, MA, USA, (Takeda) im Juni 2017 abgeschlossen. Den Partnern wird Zugang zu Heidelberg Pharmas ATAC-Plattformtechnologie zur Anwendung auf ihre Antikörper gewährt, und sie haben die Option für die exklusive Lizenzierung der weltweiten Entwicklungs- und Vermarktungsrechte aller Produktkandidaten, die jeweils aus der Zusammenarbeit hervorgehen. Takeda hat die Option auf bis zu drei, Magenta auf bis zu vier Zielstrukturen. Magenta hat im Oktober 2018 die Option für die Weiterentwicklung eines Zielmoleküls ausgeübt und wird die Entwicklung eines darauf basierenden Antikörper-Amanitin-Konjugats im Rahmen einer exklusiven Lizenzierung fortsetzen. Bei Ausübung aller vier Optionen und erfolgreicher Entwicklung kann Heidelberg Pharma erfolgsabhängige Zahlungen für klinische Entwicklungs-, regulatorische und umsatzabhängige Meilensteine von insgesamt bis zu 334 Mio. USD erhalten.
Magenta hat erste Arbeiten mit CD45- und CD117-Antikörpern veröffentlicht. Die getesteten ATACs wurden präklinisch auf ihre Eignung zur sogenannten Konditionierung (Vorbereitung) von Patienten für die Transplantation von Knochenmarkszellen getestet.
Auch die Zusammenarbeit mit Takeda läuft vertragsgemäß, aber es wurden bisher noch keine Daten veröffentlicht.
Produktpartnerschaften: In diesem Modell bringt Heidelberg Pharma Research die Toxin-Linker-Technologie als Sachleistung und jeweils andere Biotechnologieunternehmen deren Antikörper oder neuartige Zielmoleküle in die Kooperation ein. Es sollen gemeinsam neuartige ATACs bis zu einem präklinischen Stadium entwickelt werden, in dem Wirksamkeit und Verträglichkeit aussagekräftig beurteilt werden können. Verschiedene Produktpartnerschaften werden derzeit mit möglichen Partnern evaluiert. Die 2015 bzw. 2016 eingegangenen F&E-Kooperationen mit MabVax Therapeutics Holdings Inc., San Diego, USA, und Nordic Nanovector ASA, Oslo, Norwegen, wurden hingegen trotz guter Daten aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen nicht fortgesetzt.
Technologiepartnerschaften: Heidelberg Pharma kooperiert über ihre Tochtergesellschaft mit einer Reihe von Unternehmen und akademischen Einrichtungen, um alternative Technologien zur ortsspezifischen Konjugation, Linker-Strategien und Proteinvarianten im Kontext der ATAC-Technologie zu erforschen.
Förderprojekte: Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts ETN MAGICBULLET hat Heidelberg Pharma Research gemeinsam mit weiteren Antragstellern den Zuschlag für weitere Projekte im Rahmen des HORIZON 2020 Programms der Europäischen Union erhalten. Mit den Projekten INTEGRATA und pHionic wird sich das Unternehmen an Forschungsprojekten mit verschiedenen europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen beteiligen und dafür Förderungen aus dem Programm erhalten.
24 https://ash.confex.com/ash/2018/webprogram/Paper118412.html
Neben dem technologischen Kerngeschäft und unabhängig von der ATAC-Technologie verfügt die Heidelberg Pharma Research GmbH über die fachliche Expertise und die notwendige Infrastruktur für In-vivo-Pharmakologie, Zellbiologie, Bioanalytik, Molekularbiologie sowie Chemie und bietet Dienstleistungen zur präklinischen Forschung im Bereich von Krebs-, Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen an. Im Rahmen des Forschungsprozesses konzentriert sich das Unternehmen dabei auf frühe Substanzen (z. B. zu optimierende Leitstrukturen) bis hin zur Profilierung von präklinischen Kandidaten. Dabei werden in den genannten Indikationsgebieten sowohl Standardmodelle wie auch innovative Weiterentwicklungen für ausgewählte Kunden angeboten. Schließlich entwickelt die Heidelberg Pharma Research GmbH auf Wunsch kundenspezifische Wirksamkeitsmodelle zur Unterstützung der individuellen Forschungsaktivitäten der Kunden.
Die Umsatzziele des kundenspezifischen präklinischen Servicegeschäfts des Jahres 2018 konnten vollständig erreicht werden.
Die Heidelberg Pharma AG hat mit MESUPRON(r) (INN: upamostat) einen oral verabreichbaren uPA/Serinproteasen-Inhibitor bis Phase II entwickelt, der die Aktivitäten von tumorrelevanten Serinproteasen wie uPA, Plasmin und Thrombin blockiert. Damit sollen das Tumorwachstum und die Metastasierung vermieden werden.
Seit 2014 bestehen Lizenzverträge zur Entwicklung und möglichen Kommerzialisierung von MESUPRON(r) mit den Unternehmen Link Health Co., Guangzhou, China, (Link Health) sowie RedHill Biopharma Ltd., Tel Aviv, Israel, (RedHill).
2016 hat der Partner Link Health einen "Investigational New Drug" (IND) Antrag bei der chinesischen Zulassungsbehörde eingereicht, um eine Phase I-Dosis-Eskalationsstudie mit dem Produktkandidaten MESUPRON(r) durchzuführen. Details dazu finden sich im Nachtragsbericht.
RedHill hat in den vergangenen Jahren einige Patentanträge gestellt und interessante Daten zu neu identifizierten Zielmolekülen generiert. 2018 hat RedHill kaum Fortschritte bekanntgegeben, arbeitet aber auch an einem Entwicklungsplan für die neuen Zielmoleküle, um entsprechende Indikationen, Patientenpopulationen und Wirkstoffkombinationen zu evaluieren.
In den vergangenen zwölf Monaten hat unser Lizenzpartner für Girentuximab (für radiopharmazeutische Indikationen) wesentliche Fortschritte erzielt. Telix Pharmaceuticals Limited, Melbourne, Australien, (Telix) hat einen modernisierten Produktionsprozess für die Herstellung des Antikörpers Girentuximab entwickelt und führt derzeit Scale-Up-Studien zur Vorbereitung einer neuer GMP-Produktion durch. Dieses neue Produktionssystem wird sowohl diagnostische als auch therapeutische radiopharmazeutische Indikationen von Girentuximab bei klarzelligem Nierenzellkrebs (ccRCC) ermöglichen.
Aufgrund besserer Eigenschaften in der Qualität der Produktion und Diagnostik hat Telix für eine radioaktive Beladung Zirkonium-89 statt Iod-124 ausgewählt und 89Zr-DFO-girentuximab (TLX250-CDx) als Produktkandidaten definiert. Um die Vergleichbarkeit mit der früheren REDECT Phase III-Studie zu gewährleisten, wurde in Zusammenarbeit mit dem Radboud University Medical Centre (RUMC) eine Brückenstudie (ZIR-DOSE) initiiert, die nun abgeschlossen ist.
2018 reichte Telix einen Antrag auf Zulassung einer klinischen Studie ("Clinical Trial Application - CTA") ein, um eine Phase III-Studie (ZIRCON) mit TLX250-CDx zur bildgebenden Diagnostik von Nierenkrebs mittels Positronen-Emissions-Tomographie (PET) in Europa und Australien zu beginnen. Die Studie wird als globale multizentrische Phase III-Studie an Standorten in Europa und Australien durchgeführt und soll ca. 250 Nierenkrebspatienten umfassen, die sich einer Nierenoperation unterziehen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden werden noch in diesem Jahr Studienzentren in den USA und Kanada hinzugefügt. Die Studie soll die Sensitivität und Spezifität der TLX250-PET-Bildgebung zum Nachweis und Staging des ccRCC im Vergleich zu histologischen Referenzdaten aus chirurgischen Resektionsproben bestimmen.
Darüber hinaus entwickelt Telix auch ein therapeutisches Radio-Immun-Konjugat (177Lu-girentuximab, TLX250) auf Basis des mit Lutetium-177 markierten Antikörper-Girentuximab-Konjugates weiter. Frühere klinische Daten aus Phase I- und Phase II-Studien bei Patienten mit progressivem ccRCC zeigten ein progressionsfreies Überleben von über zehn Monaten, wodurch das Fortschreiten der Erkrankung signifikant verlangsamt und gleichzeitig das Tumorwachstum reduziert wurde.25 Vorbehaltlich der FDA-Zulassung werden weitere Phase II-Studien in Verbindung mit einer Checkpoint Inhibitor-Immuntherapie voraussichtlich in den nächsten Monaten in den USA beginnen.
RENCAREX(r) (INN: Girentuximab) ist ein aus genetischen Sequenzen des Menschen und der Maus zusammengesetzter (chimärer) monoklonaler Antikörper, der gezielt an ein tumorspezifisches Antigen (Carbonische Anhydrase IX - auch CAIX) bindet, das in verschiedenen Krebsarten exprimiert wird, jedoch in gesundem Gewebe in der Regel nicht vorhanden ist. Die Bindung des Antikörpers an das Antigen macht den Tumor für die körpereigene Immunabwehr erkennbar, sodass natürliche Killerzellen binden können, die den Tumor zerstören sollen. CAIX wird auch z. B. bei Nieren- und Darmkrebs sowie bei Kopf-Hals-Tumoren ausgebildet. Dieser Antikörper bildet auch die Grundlage für die an Telix lizenzierten Radio-Konjugate.
Bei der Heidelberg Pharma AG gibt es keine Entwicklungsaktivitäten mehr.
25 Stilebroer et al, European Urology 2013, Telix Company update, January 2019
Die Heidelberg Pharma AG musste 2010 im Rahmen der Akquisition von WILEX Inc. (Oncogene Science) von Siemens Corporation (Siemens) eine Mietgarantie übernehmen. 2013 wurde WILEX Inc. an Nuclea Biotechnologies Inc. verkauft. Da über Nuclea Mitte 2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nahm Siemens die Heidelberg Pharma AG in Höhe von insgesamt 832 TUSD zuzüglich Zinsen in Anspruch. Im Mai 2017 reichte Siemens eine Klage in dieser Höhe gegen Heidelberg Pharma beim Bundesgericht für Massachusetts, MA, USA, (United States District Court for the District of Massachusetts) ein.
2018 erging ein Urteil auf Zahlung von 549 TUSD zu Lasten von Heidelberg Pharma. Daraufhin hat man sich nach weiteren bilateralen Verhandlungen mit Siemens auf eine letztendliche Zahlung von 500 TUSD (434 T€) einschließlich der Prozesskosten und Zinsen zur abschließenden Erledigung des Rechtsstreites geeinigt. Die einvernehmliche Einigung beendet den Rechtsstreit, die Verpflichtung war weitestgehend durch die zuvor gebildete Rückstellung abgedeckt.
Anfang November wurden verschiedene Abstracts für die im Dezember stattfindende 60. ASH-Jahrestagung der American Society of Hematology in San Diego veröffentlicht. Dort präsentierte der Lizenzpartner Magenta mehrere Poster mit sehr guten Daten zu seinen zwei ATAC-Projekten (CD45- und CD117-Antikörper) aus der Zusammenarbeit mit Heidelberg Pharma.26 Für HDP-101 wurden Daten aus der Kollaboration mit dem US-amerikanischen Krebsforschungszentrum MD Anderson im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Diese Daten zeigen, dass ATACs das Potenzial haben, auch beim Multiplen Myelom präferenziell auf Tumorzellen mit aggressiven Verlaufsformen im Zusammenhang mit einer 17p-Deletion zu wirken. Dieser Befund bestätigt die bereits 2015 in Nature publizierte Studie mit Darmkrebszellen nun auch für das Multiple Myelom und HDP-101.
Die Heidelberg Pharma AG und die Heidelberg Pharma Research GmbH verfügen derzeit nicht über eine Herstellungs-Einfuhrerlaubnis gemäß §§ 13 Abs. 1, 72 Abs. 1 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG), sondern arbeiten mit externen Herstellern (CMOs), die über entsprechende Qualifikationen verfügen.
Heidelberg Pharma hat verschiedene Lizenzvereinbarungen und andere wichtige Verträge abgeschlossen, die für die Geschäftstätigkeit des Konzerns wesentlich sind.
26 https://ash.confex.com/ash/2018/webprogram/Paper114881.htmlhttps://ash.confex.com/ash/2018/webprogram
/Paper112726.htmlhttps://ash.confex.com/ash/2018/webprogram/Paper117167.html
Zwischen der Heidelberg Pharma Research GmbH als Lizenznehmerin und Prof. Dr. Heinz Faulstich sowie dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg (gemeinsam "Lizenzgeber") besteht seit 2009 ein exklusiver Patent- und Know-how-Lizenzvertrag. Im Rahmen der Vereinbarung erhielt Heidelberg Pharma Research eine ausschließliche Lizenz an den Vertragsschutzrechten und dem Know-how für die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von ATACs.
Des Weiteren besteht ein exklusiver Lizenzvertrag mit dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) in Berlin über die Verwendung verschiedener BCMA-Antikörper für die Entwicklung von ATACs. Darüber hinaus hat Heidelberg Pharma Research seit 2017 über Lizenzverträge mit der Universität Freiburg und mit dem DKFZ auch Zugang zu mehreren Antikörpern für die exklusive Nutzung im Rahmen der Herstellung und Entwicklung von Antikörper-Amanitin-Konjugaten als onkologische Therapeutika.
Exklusive Forschungs- und Optionsvereinbarungen wurden 2017 mit Takeda Pharmaceutical Company Limited (handelnd durch die US-Tochtergesellschaft Millenium Pharmaceuticals, Inc.) und im Geschäftsjahr 2018 mit Magenta Therapeutics Inc. zur gemeinsamen Entwicklung von ATACs abgeschlossen. Die Verträge sehen eine Zahlung für den Technologiezugang und zukünftige Zahlungen für die zu erbringenden Forschungsleistungen vor. Im Rahmen von möglichen nachfolgenden exklusiven Lizenzvereinbarungen kann Heidelberg Pharma Research erfolgsabhängige Zahlungen für klinische Entwicklungs-, regulatorische und im Falle einer späteren erfolgreichen Marktzulassung umsatzabhängige Meilensteine sowie attraktive Lizenzzahlungen (Royalties) erhalten.
Magenta hat im Oktober 2018 für ein erstes Projekt die Lizenzoption ausgeübt.
Ferner hat die Heidelberg Pharma Research GmbH seit einigen Jahren Verträge im Hinblick auf die Herstellung von Antikörper-Amanitin-Konjugaten abgeschlossen. Hervorzuheben sind vor allem die Verträge mit Carbogen zur chemischen GMP-Synthese von Amanitin-Linkern sowie mit Celonic zur Antikörperherstellung unter GMP-Bedingungen.
Mehrere dieser Vereinbarungen der Heidelberg Pharma AG betreffen die Entwicklung und eine spätere mögliche wirtschaftliche Nutzung des Antikörpers Girentuximab, auf dem sowohl REDECTANE(r) als auch RENCAREX(r) basieren. Der Antikörper Girentuximab wurde 1999 von Centocor Inc., Malvern, PA, USA, (heute unter Janssen Biotech Corp. firmierend) sowie der Universität Leiden, Niederlande, lizenziert. Darüber hinaus wurden verschiedene Sublizenzen von der Bayer Corporation Business Group Diagnostics, Tarrytown, NY, USA, dem Biomedical Research Center, Slovak Academy of Sciences, Slowakei, und von Genentech Inc., San Francisco, CA, USA, erworben.
Für RENCAREX(r) besteht seit 2004 mit dem spanischen Pharmaunternehmen Laboratorios del Dr. Esteve S.A., Barcelona, Spanien, eine exklusive Vertriebs- und Marketing-Lizenzvereinbarung zur Vermarktung von RENCAREX(r) und eine Option auf zukünftige Girentuximab-Produkte in bestimmten Ländern Südeuropas.
Im Januar 2017 hat die Heidelberg Pharma AG einen Lizenzvertrag für REDECTANE(r) mit dem australischen Unternehmen Telix Pharmaceuticals Ltd. (Telix) abgeschlossen. Telix hat die weltweiten Rechte an dem diagnostischen Antikörper erhalten und hat die Weiterentwicklung und Vermarktung übernommen.
Für das uPA-Programm hatte die Heidelberg Pharma AG von der Pentapharm AG, Basel, Schweiz, im Jahr 2006 fünf Patentfamilien und Patentanmeldungen erworben, die mit WX-UK1 und MESUPRON(r) zusammenhängen.
2014 vereinbarte die Heidelberg Pharma AG eine Lizenz- und Entwicklungspartnerschaft für MESUPRON(r) sowohl mit der Link Health Co., Guangzhou, China, (Link Health) für China, Hongkong, Taiwan und Macao als auch mit RedHill Biopharma Ltd., Tel Aviv, Israel, (RedHill) für den Rest der Welt. Beide Unternehmen wollen die weitere klinische Entwicklung des Kandidaten und die mögliche künftige Vermarktung des Produktes übernehmen.
Für den Erfolg der Vermarktung und Lizenzierung von frühen Forschungsprojekten oder klinischen Produktkandidaten ist eine starke Patentposition von wesentlicher Bedeutung für Heidelberg Pharma. Daher ist Heidelberg Pharma bestrebt, die Produktkandidaten sowie deren Herstellung und Verwendung durch Patente abzusichern oder diese zu lizenzieren.
Die Heidelberg Pharma Research GmbH verfügt über Technologiepatente, die die ATAC-Technologie schützen. Die der Technologie zugrunde liegenden Erfindungen sind von Prof. Faulstich und dem DKFZ zum Patent angemeldet und von Heidelberg Pharma Research zur Verwendung im Rahmen der ATAC-Technologie exklusiv einlizenziert worden. Einige Patente wurden hierzu bereits erteilt, insbesondere in den USA und in Europa. Heidelberg Pharma Research hat systematisch die Technologie verbessert und das Patentportfolio durch eigene Neuanmeldungen erweitert. So wurden mittlerweile 13 weitere internationale Patentanmeldungen eingereicht, die bereits in zahlreichen Ländern nationalisiert und regionalisiert wurden. Insgesamt wurden drei Prioritätsanmeldungen beim europäischen Patentamt für den Entwicklungskandidaten HDP-101 eingereicht. Darüber hinaus wurden auch Patente angemeldet, die bestimmte Verfahren zur Modifizierung und Herstellung von Antikörpern schützen. In den letzten Geschäftsjahren wurde der Patentschutz für die verbesserte Toxin-Linker-Technologie durch Erteilung von Schutzrechten in Europa und den USA gestärkt. Besonders hervorzuheben ist die Patenterteilung für den chemischen Synthesebaustein Dihydroxy-Isoleucin für die Herstellung von Amanitin in Europa und den USA, da es dafür keine natürliche Quelle gibt. Das Patent ist wichtig für die Herstellung von Amanitin in GMP-Qualität zur klinischen Anwendung. Der gesamte derzeitige Patenthorizont reicht bis 2039.
Diese Patente beziehen sich auf das klinische Portfolio und wurden unter der damaligen Firma WILEX AG eingereicht und erteilt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 verfügte die Heidelberg Pharma AG über lizenzierte Schutzrechte und ist Inhaberin von weltweit mehr als 110 Patenten und Patentanmeldungen, untergliedert in 17 Patentfamilien. Die meisten dieser Patentfamilien sind Eigenentwicklungen, jedoch haben auch strategische Akquisitionen von Patentportfolios die Basis der gewerblichen Schutzrechte der Heidelberg Pharma AG gezielt erweitert.
Im Heidelberg Pharma-Konzern waren zum Ende des Geschäftsjahres 66 (30. November 2017: 58) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Vorstand) beschäftigt. Die Heidelberg Pharma Research GmbH beschäftigt zum Geschäftsjahresende 59 Mitarbeiter und die Heidelberg Pharma AG, die vornehmlich Holdingaufgaben für den Konzern übernimmt, beschäftigt ein Team von sieben Mitarbeitern (inklusive der beiden Vorstandsmitglieder). Im Konzern arbeiten insgesamt 41 Frauen, das entspricht einem Anteil von 62 %. Der Anteil an Teilzeitangestellten liegt bei 23 % (15 Mitarbeiter).
Die Aufteilung auf die Bereiche stellte sich am Geschäftsjahresende wie folgt dar:
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| Mitarbeiter | 30.11.2018 | 30.11.2017 |
|---|---|---|
| Verwaltung | 16 | 15 |
| Forschung und Entwicklung | 32 | 23 |
| Herstellung, Service und Vertrieb | 18 | 20 |
| Gesamt Mitarbeiter | 66 | 58 |
Heidelberg Pharma hat ein leistungsorientiertes Vergütungssystem für seine Mitarbeiter entwickelt. Jeder Mitarbeiter erhält über ein jährliches Festgehalt hinaus einen an definierten zusätzlichen Zielvorgaben orientierten variablen Gehaltsbestandteil. Eine Beteiligung am Unternehmenserfolg erfolgt über Aktienoptionspläne.
Unabhängig davon werden Erfindungen von Mitarbeitern, die zur Patentanmeldung führen, im Rahmen des Patent-Incentive-Programms honoriert.
Dem Thema Nachhaltigkeit kommt bei der Heidelberg Pharma eine wesentliche Bedeutung zu. Der Konzern möchte seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung gewissenhaft nachkommen.
Das Geschäftsmodell ist auf nachhaltiges Wachstum in einer zukunftsorientierten Branche ausgerichtet. Das Ziel von Heidelberg Pharma ist es, neue therapeutische Optionen in der Krebsbehandlung zu schaffen. Dies soll durch eine gezielte Behandlung von Krebspatienten mit einem neuen biologischen Wirkprinzip erfolgen, die wirksam und so schonend wie möglich ist. Damit schafft das Unternehmen Werte, von denen Patienten, Mitarbeiter und Aktionäre profitieren sollen. Dabei spielt das Qualitätsmanagement eine wesentliche Rolle. Interne Prozesse, Verfahrensabläufe und Richtlinien sind angelehnt an den Qualitätsstandard der guten Laborarbeit (GLP). Externe Dienstleister und Produktionsunternehmen unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen z. B. nach GMP, die in ordnungsgemäßen Prüfungen durch Heidelberg Pharma, durch Lizenzpartner und die Behörden kontrolliert werden.
Heidelberg Pharma erfüllt alle gesetzlichen Auflagen im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Arbeitssicherheit.
Auch der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern kommt das Unternehmen nach, indem es Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander legt und Zukunftsperspektiven für Mitarbeiter aller Hierarchieebenen bietet. Ein Verhaltenskodex, den alle Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit akzeptieren, regelt den Umgang miteinander, mit Geschäftspartnern und Dienstleistern.
In diesem Zusammenhang sind alle Mitarbeiter angehalten, Umstände, die interne und gesetzliche Richtlinien und den Heidelberg Pharma Verhaltenskodex verletzen könnten, umgehend ihrem direkten Vorgesetzten oder dem zuständigen Vorstandsmitglied, gegebenenfalls auch dem Aufsichtsrat zu melden. Weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie im Kapitel 6 "Corporate Governance", Abschnitt 6.2 "Corporate Governance Bericht", Unterabschnitt "Compliance im Geschäftsjahr 2018".
Das im Folgenden bezeichnete Geschäftsjahr 2018 bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem zusammengefassten Lagebericht nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Für die Heidelberg Pharma AG als Einzelgesellschaft wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage nach handelsrechtlicher Rechnungslegung (HGB) separat im Kapitel 10 erläutert.
Der Konsolidierungskreis umfasst die Gesellschaften Heidelberg Pharma AG und Heidelberg Pharma Research GmbH.
Heidelberg Pharma unterhält keine Geschäftsbereiche, die sich in ihrem Risiko- und Ertragsprofil wesentlich unterscheiden und die eine Segmentberichterstattung erfordern.
Der Heidelberg Pharma-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 einen Anstieg der Umsatzerlöse auf 3,7 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) realisiert, die im Wesentlichen von der Heidelberg Pharma Research GmbH (3,5 Mio. €) erwirtschaftet wurden. Davon wiederum stammen 2,6 Mio. € aus der ATAC-Technologie und 0,9 Mio. € aus dem Servicegeschäft. Die Umsätze der Muttergesellschaft (0,2 Mio. €) wurden im Zuge der Auslizenzierung von REDECTANE(r) erzielt.
Im Vorjahr erzielte die Heidelberg Pharma Research GmbH Umsätze in Höhe von 1,6 Mio. €, davon 0,7 Mio. € aus dem ATAC- und 0,9 Mio. € aus dem Servicebereich. Zudem konnte die Muttergesellschaft im Kontext der Auslizenzierung von REDECTANE(r) 0,3 Mio. € Umsatzerlöse beisteuern.

1 gerundet
Die sonstigen Erträge lagen mit 0,7 Mio. € über dem Vorjahresniveau (0,6 Mio. €). Sie sind beeinflusst durch Fördermittel der öffentlichen Hand auf bundesdeutscher und europäischer Ebene, welche Projekte der Heidelberg Pharma Research GmbH in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) unterstützen. Weiter konnten Erträge aus der Auflösung nicht in Anspruch genommener abgegrenzter Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) verbucht werden, welche im Wesentlichen Verjährungen anheimfielen. Aus der Weiterberechnung von Patentkosten im Kontext von Auslizenzierungen wurden von der Muttergesellschaft erstmals 0,2 Mio. € erzielt. Weitere Sachverhalte schlugen insgesamt mit 0,2 Mio. € Ertrag zu Buche (Vorjahr: 0,1 Mio. €).
Die betrieblichen Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen sind 2018 plangemäß auf 16,0 Mio. € (Vorjahr: 13,2 Mio. €) gestiegen.

1 gerundet
Die Herstellungskosten betreffen die mit dem Umsatz unmittelbar verbundenen Kosten des Konzerns. Sie entsprechen 14 % und haben sich überproportional zum Umsatzanstieg auf 2,2 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) erhöht.
Dies ist auf einmalige Kosten für Fremdleistungen im ADC-Bereich zurückzuführen, welche künftig einen Teil der Basis für weitere Umsatzerlöse aus ADC-Kooperationen bilden werden. Bei den Herstellungskosten handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die kundenspezifische Auftragsforschung der Heidelberg Pharma Research GmbH.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 10,7 Mio. € stiegen im Vergleich zum Vorjahr (9,3 Mio. €) aufgrund der Ausweitung der kostenintensiven externen Good Manufacturing Practice (GMP)-Produktion plangemäß an.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass mit HDP-101 ein erster eigener ATAC-Kandidat für die klinische Entwicklung vorbereitet wird. Diese Kategorie stellte mit 67 % der betrieblichen Aufwendungen weiterhin den größten Kostenblock dar.
Die Verwaltungskosten betrugen 2,9 Mio. €, lagen damit über dem Vorjahresniveau (2,7 Mio. €) und entsprechen 18 % der betrieblichen Aufwendungen.
In den Verwaltungskosten sind Personalkosten in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) enthalten, davon 0,2 Mio. € Aufwand für die Ausgabe von Aktienoptionen (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Daneben sind rechtliche und operative Beratungskosten (0,6 Mio. €; Vorjahr: 0,5 Mio. €), Miete und Nebenkosten (0,3 Mio. €; Vorjahr: 0,2 Mio. €) sowie Kosten für die Hauptversammlung, Vergütung des Aufsichtsrats und Börsennotierung im weiteren Sinne enthalten (zusammen 0,3 Mio. €; Vorjahr: 0,5 Mio. €). Weitere Sachverhalte schlugen mit 0,1 Mio. € zu Buche (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Die sonstigen Aufwendungen für Aktivitäten im Bereich Geschäftsentwicklung, Vermarktung und kommerzielle Marktversorgung, die hauptsächlich Personal-, Reise- und Beratungskosten umfassen, betrugen unverändert zum Vorjahr 0,2 Mio. €, 1 % der betrieblichen Aufwendungen.
Der Heidelberg Pharma-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis vor Steuern von -11,7 Mio. € (Vorjahr: -11,0 Mio. €) ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag betrug ebenfalls 11,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €). Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich trotz des ausgeweiteten Verlustes aufgrund der 2018 höheren durchschnittlich ausgegebenen Aktienanzahl von -0,76 € im Vorjahr auf -0,41 €.
Zum Ende des Geschäftsjahres verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von 19,4 Mio. € (30. November 2017: 30,4 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus dem Liquiditätsabfluss infolge der operativen Geschäftstätigkeit. Die liquiden Mittel reichen gemäß Finanzplanung weiterhin aus, um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis Mitte 2020 sicherzustellen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Finanzierungserträge erwirtschaftet, da derzeit keine Guthabenzinsen realisierbar sind. Heidelberg Pharma nutzte für die Anlage der liquiden Mittel ausschließlich kurzfristige Geldanlagen (z. B. Tagesgeldkonten), es wurde zu keiner Zeit in Aktien oder aktienbasierte Finanzinstrumente investiert. Finanzierungsaufwendungen waren ebenso wenig zu verbuchen. Das Finanzergebnis betrug somit 0 T€ (Vorjahr: -218 T€ infolge der Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen seitens dievini, welches als Sacheinlage in die Kapitalerhöhung im November 2017 eingebracht wurde).
Der Nettomittelabfluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit lag im Berichtszeitraum bei 10,0 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Die Ausweitung gegenüber dem Vorjahr trotz gestiegener Umsatzerlöse und Erträge ist auf die höheren betrieblichen Aufwendungen, insbesondere für den Bereich F&E, zurückzuführen. Zudem waren 0,4 Mio. € infolge der Beilegung des Rechtsstreits mit Siemens zu zahlen.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und ist im Wesentlichen durch den Erwerb von Sachanlagevermögen in Form von Laboreinrichtungen durch die Heidelberg Pharma Research GmbH entstanden.
Im Geschäftsjahr war kein Kapitalfluss aus der Finanzierungstätigkeit zu verzeichnen. Die letztjährige war mit 34,2 Mio. € Zufluss durch die unterjährig erfolgten Kapitalerhöhungen sowie der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe geprägt.
Des Weiteren war ein positiver Wechselkurseffekt in Höhe von 43 T€ (Vorjahr: 18 T€ Wechselkursverlust) zu bilanzieren.
Die gesamte Nettoveränderung an Zahlungsmitteln belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf -10,9 Mio. € (Vorjahr: 25,8 Mio. € Zufluss). Das entspricht einer durchschnittlichen Nettoveränderung von -0,9 Mio. € pro Monat (Vorjahr: 2,2 Mio. € pro Monat).
Ohne den Effekt von Kapitalerhöhungen und der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe lag der durchschnittliche Abfluss von Zahlungsmitteln pro Monat im Geschäftsjahr 2017 bei 0,7 Mio. €.
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| Cashflow | 2018 Mio. € |
2017 Mio. € |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel zum 01. Dezember | 30,4 | 4,6 |
| Nettomittelveränderung aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | (10,0) | (7,9) |
| Nettomittelveränderung aus Investitionstätigkeit | (1,0) | (0,4) |
| Nettomittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 34,2 |
| Einfluss von Wechselkurseffekten | 0,04 | (0,02) |
| Zahlungsmittel zum 30. November | 19,4 | 30,4 |
Durch die im Geschäftsjahr 2017 über Kapitalerhöhungen sowie der Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe eingeworbenen liquiden Mittel wurde die Finanzierungsreichweite verlängert und es wird auch bei diesjähriger Bilanzaufstellung von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgegangen.
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 30. November 2018 auf 10,9 Mio. € (Vorjahr: 10,3 Mio. €). Sie sind unverändert gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch den Geschäfts- und Firmenwert von der Heidelberg Pharma Research GmbH (6,1 Mio. €) sowie durch die Aktivierung der im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten, nicht nutzungsbereiten, immateriellen Vermögenswerte "In Process Research & Development" (IP R&D) (2,5 Mio. €) geprägt.
Die Sachanlagen erhöhten sich zum 30. November 2018 durch Investitionen, insbesondere in die Laborausstattung auf 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €), und das immaterielle Vermögen ohne den Geschäfts- oder Firmenwert und ohne das IP R&D verbleibt unverändert bei 0,3 Mio. €.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 41 T€ liegen unterhalb des Vorjahresniveaus (51 T€).
Laufende Entwicklungsaufwendungen für die Produkt- und Entwicklungskandidaten von Heidelberg Pharma werden nicht aktiviert, weil die Voraussetzungen für eine Aktivierung nach IAS 38 als nicht vollumfänglich gegeben erachtet werden. Daher werden sie vollständig ergebniswirksam in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erfasst.
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich von 31,2 Mio. € im Vorjahr auf 20,3 Mio. €. Der darin enthaltene Bestand an Zahlungsmitteln und -äquivalenten betrug 19,4 Mio. € und lag aufgrund der geschäftsbedingten Abflüsse unter dem Vorjahreswert von 30,4 Mio. €.

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Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte stiegen auf 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Die darin enthaltenen Vorräte und geleisteten Vorauszahlungen blieben mit 0,3 Mio. € nahezu konstant. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen notierten zum Bilanzstichtag mit insgesamt 0,6 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (0,5 Mio. €) hingegen höher.
Zum Geschäftsjahresende wurde mit 31,2 Mio. € eine um 10,3 Mio. € niedrigere Bilanzsumme ausgewiesen als im Vorjahr (41,5 Mio. €), was im Wesentlichen aus der aufwandsinduzierten Abnahme des Zahlungsmittelbestandes und dem korrespondierenden Rückgang des Eigenkapitals resultiert.
Langfristige Verbindlichkeiten wurden im Vorjahr in Höhe von 9 T€ für eine Pensionsverbindlichkeit bilanziert. Diese Verbindlichkeit weitete sich im abgelaufenen Geschäftsjahr zwar auf 12 T€ aus, jedoch ist sie mittlerweile kurzfristiger Natur, sodass zum Bilanzstichtag 2018 keine langfristigen Verbindlichkeiten mehr zu verzeichnen sind.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum Periodenende auf 5,3 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €).
Während sich davon die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (0,4 Mio. €) gegenüber dem Wert am 30. November 2017 (1,5 Mio. €) signifikant reduzierten, erhöhten sich die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten dagegen von 2,5 Mio. € auf 4,9 Mio. €. Im Wesentlichen ist dieser Anstieg auf ausgeweitete F&E-Aktivitäten zurückzuführen, die sich in deutlich höheren abgegrenzten Verbindlichkeiten zum Geschäftsjahresende niederschlugen.
Die letztjährige Rückstellung aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer Mietgarantie (0,4 Mio. €) wurde 2018 voll in Anspruch genommen und muss somit nicht mehr bilanziert werden.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.11.2018 | 30.11.2017 | |
|---|---|---|
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | Mio. € | Mio. € |
| --- | --- | --- |
| Urlaubsrückstellungen | 0,2 | 0,1 |
| Sonstige Ertragsabgrenzung | 1,6 | 0,8 |
| Sozialabgaben und sonstige Steuern | 0,2 | 0,1 |
| Sonstige abgegrenzte Verbindlichkeiten | 2,9 | 1,5 |
| Gesamt | 4,9 | 2,5 |
Die deutlich erhöhte sonstige Ertragsabgrenzung (1,6 Mio. €; Vorjahr: 0,8 Mio. €) war im Kontext der Takeda- und der unterjährig abgeschlossenen Magenta-Lizenzvereinbarung zu bilanzieren.
Sonstige abgegrenzte Verbindlichkeiten (2,9 Mio. €; Vorjahr: 1,5 Mio. €) wurden für Lieferungen und Dienstleistungen (2,6 Mio. €; Vorjahr 1,1 Mio. €) sowie für Mitarbeiterboni (0,2 Mio. €; Vorjahr 0,3 Mio. €) und Abschlussprüfung (0,1 Mio. €; Vorjahr 0,1 Mio. €) gebildet.
Das Eigenkapital des Heidelberg Pharma-Konzerns betrug zum Ende der Berichtsperiode 25,9 Mio. € (30. November 2017: 37,0 Mio. €).
Infolge der unterjährigen Wandlungen der im November 2017 emittierten Pflichtwandelanleihen erhöhte sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Heidelberg Pharma-Aktien von 22.452.570 um insgesamt 5.680.738 neue Aktien auf 28.133.308 Stück zum Bilanzstichtag. Der Anteil der gewandelten Pflichtwandelanleihen beträgt somit 98,67 %.
Analog dazu und unter Berücksichtigung des Effekts aus der Gewährung von Aktienoptionen sank die Kapitalrücklage per Saldo von 219,8 Mio. € im Vorjahr um 5,2 Mio. € auf 214,6 Mio. € zum 30. November 2018.
Die kumulierten Verluste summierten sich im Heidelberg Pharma-Konzern seit der Gründung auf 216,9 Mio. € (30. November 2017: 205,2 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug 83,0 % (30. November 2017: 89,2 %).

1 gerundet
Aus Sicht des Vorstands war der Verlauf des Geschäftsjahres 2018 sehr erfolgreich. Die Umsätze haben sich positiv im Rahmen der Planung entwickelt und nahezu verdoppelt. Der Jahresverlust fällt etwas geringer aus als prognostiziert, weil sich insbesondere F&E-Aufwendungen ins Jahr 2019 verschoben haben. Wichtige Fortschritte bei der Realisierung der Unternehmensstrategie wurden erzielt. Zum einen prägte die Anbahnung und Umsetzung der Kooperation mit Magenta die Aktivitäten, zum anderen waren der Herstellungsprozess von Amanitin und die Vorbereitung der klinischen Studie mit HDP-101 wichtige und große Aufgaben.
Mit Magenta wurde im März 2018 ein Forschungs- und Lizenzoptionsvertrag abgeschlossen, der insgesamt bis zu vier Zielmoleküle umfasst. Bereits im Oktober 2018 hat Magenta die Lizenzoption für das erste Zielmolekül ausgeübt. Durch die Zusammenarbeit mit Magenta öffnen sich für die ATAC-Technologie neue Einsatzgebiete in der Krebsbehandlung, die sogenannte Konditionierung von Patienten für die Knochenmarktransplantation. Aber auch die Zusammenarbeit mit den anderen Partnern, insbesondere Takeda, forderte im Geschäftsjahr viel Aufmerksamkeit und Ressourcen.
Ein wesentlicher Meilenstein war der Technologietransfer für die Synthese des Amanitin-Linkers im industriellen Maßstab zum Produktionspartner Carbogen und die daran anschließende Produktion einer ersten Charge von HDP-101 für die abschließenden GLP-Toxizitätsstudien.
Im Rahmen der Vorbereitung der klinischen Studie wurde ein "Scientific Advice" beim Paul-Ehrlich-Institut als der zuständigen deutschen Behörde eingeholt und ein "Type C Meeting" bei der FDA durchgeführt. Dabei hat Heidelberg Pharma die ATAC-Technologie und das Projekt HDP-101 präsentiert und das präklinische Entwicklungsprogramm abgestimmt. Im Anschluss wurden mögliche klinische Zentren identifiziert und Arbeiten am klinischen Protokoll begonnen.
Im klinischen Portfolio außerhalb der ATAC-Technologie gab es ebenfalls wichtige Fortschritte. Unser Lizenzpartner für den diagnostischen Antikörper, Telix, hat im Laufe des Jahres große Fortschritte beim Neuaufbau der Antikörperherstellung erzielt. Außerdem wurde eine verbesserte radioaktive Markierung entwickelt und TLX250-CDx in einer klinischen Dosimetriestudie getestet. Es wurde ein Antrag auf Durchführung einer Phase III-Studie in Europa und Australien gestellt und eine pivotale, globale Phase III-Studie begonnen.
Das präklinische Servicegeschäft hat sich plangemäß und erfolgreich entwickelt.
Der Konzern und die einbezogenen Gesellschaften sind gemäß aktueller Finanzplanung bis Mitte 2020 finanziert und können in diesem Rahmen alle derzeit geplanten Aktivitäten 2019 starten bzw. fortführen. Weiterführende Finanzierungsmöglichkeiten werden laufend geprüft.
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| Operative Ziele | Ziele 2018 | Ist 2018 |
|---|---|---|
| ADC | • Ausweitung des GMP-Herstellungsprozesses für das Amanitin, den Linker und den Antikörper auf Industriemaßstab | • GMP-Herstellung des BCMA-Antikörpers abgeschlossen • Herstellung von Amanitin-Linker für HDP101-Toxikologie Phase abgeschlossen |
| • Verfügbarkeit des kompletten ATACMoleküls von HDP-101 in GMP-Qualität | • HDP-101 für Toxikologie-Studien zur Vorbereitung der klinischen Prüfung hergestellt | |
| • Abstimmung des präklinischen Entwicklungsprogramms bei den Zulassungsbehörden Paul-Ehrlich-Institut (Deutschland) und FDA (in den USA) | • Positive Gespräche • Entwicklungsplan weiter ausgearbeitet |
|
| • Design und Vorbereitung der klinischen Studie | • Studiendesign entworfen, Studienzentren identifiziert und kontaktiert | |
| • Beginn des Genehmigungsprozesses für die klinische Studie | • Konkrete Einreichung nach 2019 verschoben | |
| • Erweiterung der Business-to-Business-Aktivitäten | • Forschungsvereinbarung für mehrere Zielmoleküle mit Magenta • Bestehende Forschungsverträge (MTAs) erweitert und verlängert |
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| Portfolio | • MESUPRON(r): Vorantreiben der Entwicklungsaktivitäten bei den Partnern Link Health und RedHill | • IND in China für Link Health im Genehmigungsverfahren (siehe Nachtragsbericht) |
| • Entwicklungsfortschritte bei TLX250-CDx (vormals REDECTANE(r)) | • Globale Phase III-Studie in Europa und Australien beantragt und gestartet | |
| • Kommerzialisierung von RENCAREX(r) | • Prüfung bei potenziellen Lizenznehmern andauernd | |
| Finanzierung | • Abschluss von Lizenzverträgen als Beitrag der Finanzierung | • Abschluss des Magenta-Lizenzvertrags • Umsätze aus der Takeda Kooperation • Einnahmen durch MTA Kollaborationen ausgeweitet |
Im Oktober 2018 wurde die im März 2018 veröffentlichte Prognose für das laufende Geschäftsjahr angepasst. Während die Umsatzprognose nur in der gegebenen Bandbreite eingegrenzt wurde, wurden betriebliche Aufwendungen und der Finanzmittelbedarf aufgrund von absehbaren Kostenverschiebungen ins Folgejahr reduziert sowie analog dazu das Betriebsergebnis angehoben.
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| Finanzen | Prognose 03/2018 Mio. € |
Prognose 10/2018 Mio. € |
Ist 2018 Mio. € |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse und sonstige Erträge | 3,0-5,0 | 3,5-4,5 | 4,4 |
| Betriebliche Aufwendungen | 16,0-20,0 | 14,0-16,0 | 16,0 |
| Betriebsergebnis | (12,0)-(16,0) | (10,0)-(12,0) | (11,7) |
| Finanzmittelbedarf gesamt1 | 13,0-17,0 | 10,0-13,0 | 10,9 |
| Finanzmittelbedarf pro Monat1 | 1,1-1,4 | 0,8-1,1 | 0,9 |
1 Ohne Berücksichtigung etwaiger Kapitalerhöhungen sowie der Wandlung von Pflichtwandelanleihen
Die Bilanzsumme und das Eigenkapital sind im Vergleich zum Vorjahr gesunken, weil 2018 ein Aufwandsüberschuss bzw. ein negativer Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit zu verzeichnen war.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB enthält die Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß § 161 AktG. Beide Gremien haben sich eingehend mit der Erfüllung der Vorgaben des DCGK in der Fassung vom 07. Februar 2017 befasst.
Darüber hinaus werden in der Erklärung die Prinzipien guter Unternehmensführung und relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen erläutert.
Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde auf der Heidelberg Pharma-Internetseite in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance" am 1. Februar 2019 veröffentlicht. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist der Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 und 5 sowie § 315d ist darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Eine verantwortungsvolle Corporate Governance ist Teil des Selbstverständnisses von Heidelberg Pharma. Als Instrument der Selbstregulierung enthält der Corporate Governance Kodex Empfehlungen und Anregungen für eine transparente und vorbildliche Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG befürworten den Kodex ausdrücklich und setzen ihn mit Ausnahmen um.
Die Heidelberg Pharma AG entspricht den Empfehlungen des DCGK, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offenzulegen. Detaillierte Ausführungen zur Vergütung der Vorstände, unterschieden nach festen und variablen Vergütungsbestandteilen sowie sonstigen Nebenleistungen, und der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind im Kapitel 6 "Corporate Governance" Abschnitt 6.3 "Vergütungsbericht" dargestellt. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zudem auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance > Organe und Aktienbesitz" offengelegt.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Mitglieder des engeren Führungskreises der Heidelberg Pharma AG sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, den Handel mit Heidelberg Pharma-Aktien offenzulegen, sofern die gesetzliche Bagatellgrenze von 5.000 € im Kalenderjahr überschritten wird.
Die im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten meldepflichtige Transaktionen von Führungspersonen der Heidelberg Pharma AG gemäß Art. 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) (Directors' Dealings) sind auch auf der Heidelberg Pharma-Internetseite in der Rubrik "Presse & Investoren>Mitteilungen und Berichte > Directors' Dealings" einsehbar.
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| Name | Datum | Transaktion | Handelsplatz | Preis € |
Stückzahl | Volumen € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Andreas Pahl (Vorstand) | 26.07.2018 | Kauf | Tradegate Exchange | 2,72 | 3.700 | 10.064 |
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| Name | Funktion | Aktienbesitz | Stückzahl |
|---|---|---|---|
| Dr. Georg F. Baur | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats | Unmittelbar | 46.902 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | Mitglied des Aufsichtsrats | Mittelbar1 | 20.008.085 |
| Prof. Dr. Christof Hettich | Vorsitzender des Aufsichtsrats | Mittelbar1 Mittelbar2 |
20.008.085 40.141 |
| Dr. Mathias Hothum | Mitglied des Aufsichtsrats | Mittelbar1 | 20.008.085 |
| Dr. Birgit Kudlek | Mitglied des Aufsichtsrats | Unmittelbar | 3.203 |
| Dr. Jan Schmidt-Brand | Sprecher des Vorstands | Unmittelbar | 78.910 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | Vorstand für Forschung und Entwicklung | Unmittelbar | 49.071 |
1 Prof. Dr. Hettich, Dr. von Bohlen und Dr. Hothum sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärinder dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, die mutmaßlich die Aktien hält.
2 In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH
Zwei oben aufgeführte Mitglieder des Aufsichtsrats halten zum 30. November 2018 unmittelbar 50.105 Aktien der Gesellschaft; beide Vorstandsmitglieder halten zusammen unmittelbar 127.981 Aktien.
Änderungen am Anteilsbesitz der Organe werden auf der Heidelberg Pharma-Internetseite in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance > Organe und Aktienbesitz" veröffentlicht.
Die Heidelberg Pharma AG unterrichtet Aktionäre und Analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage sowie über wesentliche Veränderungen des Unternehmens und erfüllt dabei sämtliche Anforderungen des DCGK an Transparenz, Zeitnähe, Offenheit und Gleichbehandlung. Der Anspruch, allen Zielgruppen zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen, hat höchste Priorität in der Unternehmenskommunikation. Vor diesem Hintergrund ist es für die Heidelberg Pharma AG selbstverständlich, Veröffentlichungen des Unternehmens zeitgleich sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.
Auf der Internetseite des Unternehmens unter "Presse & Investoren" sind alle kapitalmarktrelevanten Informationen, wie Geschäfts- und Halbjahresfinanzberichte, Zwischenmitteilungen, Ad-hoc- und Pressemitteilungen sowie meldepflichtige Geschäfte (Directors' Dealings und Stimmrechtsmeldungen) abgelegt. Präsentationen von Konferenzen, Investoren- und Analystenveranstaltungen sowie alle Informationen zu den Hauptversammlungen finden sich ebenfalls dort. Der Finanzkalender informiert über die für den Kapitalmarkt relevanten Termine, wie z. B. Finanzberichte und Hauptversammlung. Analysten- und Medienkonferenzen werden mindestens einmal im Jahr veranstaltet. Darüber hinaus finden sich in der Rubrik "Presse & Investoren" Angaben zu Corporate Governance in Deutsch und Englisch, die regelmäßig aktualisiert werden. Dazu gehören die Entsprechenserklärung, die Erklärung zur Unternehmensführung, die Satzung, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vergütungsbericht sowie die archivierten Entsprechenserklärungen. Die Unternehmenswebsite bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum Unternehmen und zur Aktie.
Für die Heidelberg Pharma AG zählen ethische Grundsätze, Professionalität und die Beachtung rechtlicher Vorgaben zu den wichtigen Bestandteilen der Unternehmensführung. Im Geschäftsjahr 2018 gab es keine Abweichungen von der für diesen Zeitraum geltenden Entsprechenserklärung. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands gemäß der Ziffer 4.3 des DCGK lagen nicht vor. Bei Interessenkonflikten im Aufsichtsrat gemäß der Ziffer 5.5 des DCGK wurden diese gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern offengelegt, und die von einem Interessenkonflikt betroffenen Aufsichtsräte haben sich bei den Beratungen und Abstimmungen im Aufsichtsrat wie folgt verhalten:
Als möglichen Interessenkonflikt hat der Aufsichtsrat die Partnerstellung des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Christof Hettich in der Sozietät Rittershaus erkannt, die auch Rechtsberatungsleistungen für Heidelberg Pharma erbringt. Alle Beratungsaufträge für die Kanzlei Rittershaus werden vom Aufsichtsrat jeweils genehmigt. Soweit die Tätigkeit der Sozietät Rittershaus Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats war, hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende an diesen nicht beteiligt und sich bei etwaigen Abstimmungen enthalten.
Darüber hinaus gehören einige Mitglieder des Aufsichtsrats auch Kontrollorganen anderer Unternehmen aus den Branchen Pharma und Biotechnologie an, jedoch sind diese - wie vom DCGK gefordert - nicht als wesentliche Wettbewerber von Heidelberg Pharma anzusehen.
Seit dem 03. Juli 2016 gilt die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD), die eine Neuregelung und Verschärfung der bisherigen Finanzmarktgesetze darstellen. Alle Organmitglieder und Arbeitnehmer wurden oder werden über die gesetzlichen Vorschriften zum Insiderrecht belehrt und auf den verantwortungsbewussten Umgang mit sensiblen Informationen bei Heidelberg Pharma hingewiesen.
Im Rahmen der Compliance sind alle Mitarbeiter von Heidelberg Pharma angehalten, Compliance-Verstöße ihrem Vorgesetzten oder dem zuständigen Vorstandsmitglied zu melden.
Der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken stellt ein wesentliches Element einer funktionierenden Corporate Governance dar. Heidelberg Pharma besitzt ein systematisches Risikomanagement, welches es dem Vorstand ermöglicht, relevante Risiken und Markttendenzen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Einzelheiten zum Risikomanagement und der Risikobericht finden sich im Kapitel 7 "Risikobericht". Der seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem findet sich im Abschnitt 7.2 "Internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung".
Beide Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand diskutiert den jeweils aktuellen Risikobericht und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen im Rahmen seiner Vorstandssitzungen und informiert auch den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Heidelberg Pharma informiert seine Aktionäre sowie Dritte regelmäßig durch den Konzernabschluss, halbjährliche Zwischenberichte und Zwischenmitteilungen zum ersten und dritten Quartal. Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union ist die Heidelberg Pharma AG verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den "International Financial Reporting Standards (IFRS)" unter Beachtung von § 315e HGB zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und durch den Abschlussprüfer und Aufsichtsrat geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 werden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) geprüft. Diese Prüfungen umfassen auch das Risikofrüherkennungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG auf seine grundsätzliche Eignung, bestandsgefährdende Risiken des Unternehmens frühzeitig zu erkennen. Deloitte berichtet hierzu dem Finanzvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Darüber hinaus werden die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG überprüft.
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung des Vorstands der Heidelberg Pharma AG Anwendung finden, und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Ferner werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des DCGK und erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§ 314 Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 2 und 289a Abs. 2 HGB inklusive des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes (VorstOG).
Die Vergütung des Vorstands wird in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG vom Aufsichtsrat beschlossen. Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen.
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der Heidelberg Pharma AG sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.
Zusätzlich zu der festen Vergütung in Höhe von 227 T€ im Berichtszeitraum erhält Dr. Schmidt-Brand folgende Sachbezüge: Im Rahmen des Geschäftsführervertrages zahlt die Heidelberg Pharma Research GmbH zum einen in eine beitragsorientierte rückgedeckte Versorgungszusage ein. 2018 betrug der Beitrag 11 T€ (Vorjahr: 11 T€). Zum anderen wurde in eine Pensionskasse eingezahlt, wofür wie im Vorjahr 3 T€ Aufwand erfasst wurden.
Prof. Dr. Pahl wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr neben der festen Vergütung in Höhe von 200 T€ keine Sachbezüge im Kontext einer Altersversorgung gewährt.
Zusätzlich wurde Dr. Schmidt-Brand und Prof. Dr. Pahl im gesamten Geschäftsjahr jeweils ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Der Wert dieses Sachbezuges summiert sich 2018 bei Dr. Schmidt-Brand auf 9 T€ (Vorjahr: 9 T€), bei Prof. Dr. Pahl auf 11 T€ (Vorjahr: 10 T€).
Darüber hinaus bestehen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands keine Sachbezugsverpflichtungen der Gesellschaft.
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der Heidelberg Pharma erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den Unternehmenszielen und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine.
Dr. Schmidt-Brand erhält laut seinem 2018 unterjährig neu abgeschlossenen bzw. verlängerten Dienstvertrag einen maximalen jährlichen Bonus in Höhe von insgesamt 100 T€ (vormals 80 T€). Für das Geschäftsjahr 2017 wurden Dr. Schmidt-Brand im abgelaufenen Geschäftsjahr 58 T€ als Bonus ausgezahlt.
Prof. Dr. Pahls jährlicher Bonus ist auf maximal 100 T€ begrenzt. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden Prof. Dr. Pahl im abgelaufenen Geschäftsjahr 57 T€ als Bonus ausgezahlt.
Diese Vergütungskomponente basiert auf den Aktienoptionsplänen 2011 und 2017, welche von den jeweiligen Hauptversammlungen am 18. Mai 2011 bzw. am 20. Juli 2017 beschlossen wurden und frühestens nach einer Wartezeit von vier Jahren ausübbar sind.
Die Gewährung von Aktienoptionen wird vom Aufsichtsrat im Hinblick auf die jeweiligen Aufgaben des betreffenden Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur vorgenommen.
Infolge einer im Geschäftsjahr 2018 erfolgten Neuausgabe erhöhte sich der Aktienoptionsbesitz der beiden Vorstandmitglieder. Zum Bilanzstichtag 30. November 2018 hielten die aktiven Mitglieder des Vorstands somit 312.000 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2011 (Dr. Schmidt-Brand 222.000 Stück, Prof. Dr. Pahl 90.000 Stück) und 201.200 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017 (jedes Vorstandsmitglied 100.600 Stück).
Drei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder halten zum Bilanzstichtag 30. November 2018 insgesamt 25.500 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2011.
Zusammenfassend wurden für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 im Einzelnen folgende feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge aufwandswirksam erfasst:
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| Feste Vergütung | Variable Vergütung1 | Sonstige Vergütungen (Sachbezüge) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vorstandsmitglied | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| Dr. Jan Schmidt-Brand2 | 226.682 | 217.242 | 63.750 | 60.000 | 22.672 | 22.624 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 200.000 | 170.833 | 75.000 | 59.380 | 10.578 | 10.388 |
| Gesamt | 426.682 | 388.075 | 138.750 | 119.380 | 33.249 | 33.011 |
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| Gesamtvergütung1'2 | ||
|---|---|---|
| € | ||
| --- | --- | --- |
| Vorstandsmitglied | 2018 | 2017 |
| Dr. Jan Schmidt-Brand2 | 313.103 | 299.866 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 285.578 | 240.601 |
| Gesamt | 598.681 | 540.466 |
1 Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das Geschäftsjahr 2018 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.
2 Die Vergütung von Dr. Schmidt-Brand bezieht sich auf seine Tätigkeit als Sprecher des Vorstands bzw. als Finanzvorstand der Heidelberg Pharma AG und als Geschäftsführer der Heidelberg Pharma Research GmbH. Von der Gesamtvergütung entfallen 201 T€ auf die Vorstandstätigkeit bei der Heidelberg Pharma AG.
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die vom Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen Aktienoptionen und deren Veränderungen sowie den darauf entfallenden Anteil des Personalaufwandes pro Begünstigtem:
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| Vorstandsmitglied | 01.12.2017 Stück | Zugänge Stück | Verfall/ Rückgabe Stück | Ausübungen Stück | 30.11.2018 Stück |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Jan Schmidt-Brand | 222.000 | 100.600 | 0 | 0 | 322.600 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 90.000 | 100.600 | 0 | 0 | 190.600 |
| Gesamt | 312.000 | 201.200 | 0 | 0 | 513.200 |
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| Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung 2018 nach IFRS | Zeitwert der gehaltenen Optionen1am 30.11.2018 | |
|---|---|---|
| Vorstandsmitglied | € | € |
| --- | --- | --- |
| Dr. Jan Schmidt-Brand | 127.942 | 503.147 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 96.252 | 261.150 |
| Gesamt | 224.194 | 764.297 |
1 Zum jeweiligen Ausgabedatum
Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurde, wie schon im Vorjahr, kein Aufwand mehr erfasst.
Folgende Werte ergeben sich für die vorangegangene Periode:
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| 01.12.2016 | Zugänge | Verfall/ Rückgabe | Ausübungen | 30.11.2017 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Vorstandsmitglied | Stück | Stück | Stück | Stück | Stück |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Jan Schmidt-Brand | 222.000 | 0 | 0 | 0 | 222.000 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 90.000 | 0 | 0 | 0 | 90.000 |
| Gesamt | 312.000 | 0 | 0 | 0 | 312.000 |
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| Vorstandsmitglied | Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung 2017 nach IFRS € |
Zeitwert der gehaltenen Optionen1am 30.11.2017 € |
|---|---|---|
| Dr. Jan Schmidt-Brand | 57.801 | 323.611 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 32.112 | 126.864 |
| Gesamt | 89.913 | 450.475 |
1 Zum jeweiligen Ausgabedatum
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Satzung der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von 25.000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, 31. August und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss gewährt -dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus ist die Höchstsumme, die Heidelberg Pharma AG für Ausschusstätigkeiten aller Aufsichtsratsmitglieder gewährt, auf insgesamt 39.000 € je Geschäftsjahr begrenzt. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgeldes gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.
Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 171.750 € (Vorjahr: 183.750 €) zuzüglich einer Erstattung von Reisekosten.
Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen:
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| Feste Vergütung | Sitzungsgeld | Ausschusspauschale | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufsichtsratsmitglied | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Christof Hettich | 35.000 | 35.000 | 10.500 | 18.000 | 7.000 | 7.000 |
| Dr. Georg F. Baur | 25.000 | 25.000 | 6.750 | 7.500 | 10.000 | 10.000 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 15.000 | 15.000 | 4.500 | 3.000 | 7.000 | 7.000 |
| Dr. Birgit Kudlek | 15.000 | 15.000 | 5.250 | 9.000 | 6.000 | 6.000 |
| Dr. Mathias Hothum | 15.000 | 15.000 | 6.750 | 8.205 | 3.000 | 3.000 |
| Gesamt | 105.000 | 105.000 | 33.750 | 47.750 | 33.000 | 33.000 |
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| Gesamtvergütung | ||
|---|---|---|
| € | ||
| --- | --- | --- |
| Aufsichtsratsmitglied | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Christof Hettich | 52.500 | 60.000 |
| Dr. Georg F. Baur | 41.750 | 42.500 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 26.500 | 25.000 |
| Dr. Birgit Kudlek | 26.250 | 30.000 |
| Dr. Mathias Hothum | 24.750 | 26.250 |
| Gesamt | 171.750 | 183.750 |
Aufgrund der im Laufe des Geschäftsjahres gewandelten Wandelschuldverschreibungen erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahresultimo von 22.452.570 € auf 28.133.308 €.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 28.133.308 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die mit den Aktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG sowie aus der Satzung der Gesellschaft. Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, existieren nicht. Keinem Aktionär oder keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil am Gewinn der Gesellschaft.
Zum 30. November 2018 bestanden keine Verpflichtungen von Aktionären, Wertpapiere der Gesellschaft (Aktien und Optionen) nicht zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig abzugeben.
Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, anzugeben.
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| Meldepflichtiger | Stimmanteil am Bilanzstichtag |
|---|---|
| Dietmar Hopp, ihm nahestehende Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen1 | ca. 75,05 % |
1 Anteile der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG und der DH-Holding Verwaltungs GmbH (Stand: Stimmrechtsmitteilungen November 2018)
Der Aktienbesitz von Dietmar Hopp, ihm nahestehenden Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen liegt über der Schwelle von 50 %. Sie sind Mehrheitsaktionäre und können die Heidelberg Pharma AG weitgehend kontrollieren bzw. einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben.
Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Insbesondere existieren keinerlei Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat gemäß § 101 Abs. 2 AktG.
Soweit Arbeitnehmer der Heidelberg Pharma AG am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Stimmrechte unmittelbar aus.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat gemäß § 84 AktG und §§ 7-9 der Satzung auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG vorliegt.
Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.
Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bedarf. Ausgenommen sind Änderungen, die nur die Fassung betreffen und die nach Maßgabe der Satzung vom Aufsichtsrat vorgenommen werden dürfen.
Die Hauptversammlung hat am 26. Juni 2018 ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 14.051.267 €, eingeteilt in 14.051.267 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2018/I) genehmigt. Demzufolge ist der Vorstand gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2023 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 14.051.267 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 14.051.267 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 30. November 2018 um insgesamt bis zu 3.116.515 € (Vorjahr: 7.483.831 €) bedingt erhöht. Die verschiedenen zugrundeliegenden bedingten Kapitalia nach Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen sind in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zusammengefasst:
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| Bedingtes Kapital | Stand zum 30.11.2017 € |
Wandlung1 € |
Neuausgabe € |
Reduktion € |
Stand zum 30.11.2018 € |
Verwendungszweck |
|---|---|---|---|---|---|---|
| II (aus 2005) | 237.194 | - | 0 | 177.200 | 59.994 | Aktienoptionsplan 2005 |
| 2011/I | 598.437 | - | 0 | 0 | 598.437 | Aktienoptionsplan 2011 |
| 2017/I | 661.200 | - | 0 | 0 | 661.200 | Aktienoptionsplan 2017 |
| 2017/II | 5.987.000 | 5.680.738 | 0 | 0 | 306.262 | Wandelschuldverschreibungen |
| 2018/I | 0 | - | 1.490.622 | 0 | 1.490.622 | Aktienoptionsplan 2 018 |
| Summe | 7.483.831 | 5.680.738 | 1.490.622 | 177.200 | 3.116.515 |
1 Wandlung nicht einschlägig bei Verwendung für Aktienoptionen
Bis zum 30. November 2018 wurden von den im Rahmen der Kapitalmaßnahme im November 2017 ausgegebenen 14.968.380 Wandelschuldverschreibungen 14.769.946 Wandelschuldverschreibungen (98,67 %) zu einem Wandlungspreis von 2,60 € gewandelt. Dabei entstanden 5.680.738 neue Stückaktien, die das Grundkapital der Heidelberg Pharma AG von 22.452.570 € auf 28.133.308 € eingeteilt in 28.133.308 auf den Inhaber lautende Stückaktien erhöhten.
Bei allen bedingten Kapitalia ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und - soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind - der Aufsichtsrat ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem jeweiligen bedingten Kapital anzupassen.
Die Gesellschaft ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu erwerben.
Die Heidelberg Pharma AG hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
Es bestehen bei der Heidelberg Pharma AG keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Die Heidelberg Pharma AG war im Geschäftsjahr 2018 ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 Abs. 1 AktG, da es im Mehrheitsbesitz der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG steht. Diese ist einer gleich gerichteten Interessenlage vom Investor, Herrn Dietmar Hopp, ihm nahestehenden Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen zuzuordnen. Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
"Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der Heidelberg Pharma AG, dass die Gesellschaft bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen im Geschäftsjahr 2018 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."
Risikomanagement und -controlling sind bei Heidelberg Pharma eine zentrale Managementaufgabe. Alle Gefährdungspotenziale von wesentlicher Tragweite und hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit werden in regelmäßigen Abständen erfasst, bewertet und engmaschig kontrolliert.
Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, betriebliche Verluste mit geeigneten Maßnahmen so gering wie möglich zu halten und existenzgefährdende Risiken zu vermeiden. Zur Früherkennung von Risiken setzt Heidelberg Pharma ein EDV-gestütztes Risikomanagementsystem ein, das die Anforderungen des Aktiengesetzes und des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich erfüllt. Mit Hilfe dieses Systems erkennt und bewertet Heidelberg Pharma Risiken und überwacht die zu ihrer Begrenzung getroffenen Maßnahmen.
Alle wesentlichen Risiken sind Bestandteil eines Risikoberichts, der dem Vorstand monatlich zur Verfügung gestellt wird. Der Risikobericht wird darüber hinaus regelmäßig mit dem Aufsichtsrat erörtert. Umfassende Risikobewertungen finden vierteljährlich im Rahmen eines systematischen Prozesses statt, der sicherstellt, dass alle wesentlichen Risiken der verschiedenen Abteilungen und der Tochtergesellschaft einbezogen werden.
Die Handhabung des Risikomanagementsystems ist in einem Handbuch und in einer internen Arbeitsanweisung (Firmenleitlinie) umfassend dokumentiert. Diese Dokumente werden regelmäßig aktualisiert und sind allen Mitarbeitern zugänglich. Um zu beurteilen, ob das Risikofrüherkennungssystem die Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG erfüllt, wird es mindestens jährlich vom Abschlussprüfer geprüft.
Gemäß §§ 91 und 93 AktG ist der Vorstand dafür verantwortlich, dass ein wirksames internes Kontrollsystem für die zuverlässige Finanzberichterstattung eingehalten und darüber berichtet wird. Das interne Kontrollsystem (IKS) ist Teil des Risikomanagementsystems und sichert primär die Erstellung von regelkonformen Abschlüssen. Es umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Die Heidelberg Pharma AG erfüllt die Anforderungen des Handelsgesetzbuches und der IFRS.
Das Controlling des Konzerns ist in die Bereiche Planung, Überwachung und Berichterstattung aufgeteilt. Auf Basis der strategischen Geschäftsplanung erstellt Heidelberg Pharma Jahresbudgets für interne Steuerungs- und Kontrollzwecke, die sowohl für den Konzern als auch für die Mutter- und Tochtergesellschaft Anwendung finden. Auf Basis dieser Planungen wird monatlich und, umfassender, quartalsweise der Plan-Ist-Vergleich für alle finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren erfasst und mit Unterstützung des jeweiligen Fachbereichs dem Vorstand berichtet. Mit Hilfe dieses Steuerungsinstruments sind die Finanzabteilung und der Vorstand in der Lage, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Die Organe der Heidelberg Pharma AG prüfen die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für eine zuverlässige Finanzberichterstattung regelmäßig. Interne Prüfungen haben keine materiellen Schwächen aufgedeckt, und kleinere Mängel wurden umgehend behoben. Insbesondere wird hierüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig berichtet, der generell über die Prüfungstätigkeiten berät.
Die Heidelberg Pharma AG hält sich für eine zuverlässige Finanzberichterstattung an die Bilanzierungsstandards IFRS und die Berichterstattung nach HGB. Das IKS orientiert sich am Rahmenwerk "Interne Kontrolle - Übergreifendes Rahmenwerk" des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO-Rahmenwerk). Entsprechend dem COSO-Rahmenwerk basiert das IKS auf folgenden Komponenten:
| ― | Kontrollumfeld, |
| ― | Risikobeurteilung, |
| ― | Kontrollaktivitäten, |
| ― | Information und Kommunikation sowie |
| ― | Überwachung des internen Kontrollsystems. |
Das IKS soll u. a. auch mit dem Einsatz IT-gestützter Lösungen sicherstellen, dass die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze für eine zuverlässige Finanzberichterstattung eingehalten werden. Das System umfasst Maßnahmen, die sowohl automatisiert als auch manuell gesteuert sind. Es werden präventive und nachgelagerte Kontrollen durchgeführt. Dabei werden die Aufgabentrennung im Finanzbereich und die Einhaltung der firmeneigenen Richtlinien gewährleistet (z. B. das Vier-Augen-Prinzip für die Genehmigung von Ausgaben).
Des Weiteren bezieht die Gesellschaft bei Bedarf externe Spezialisten, z. B. zu Bewertungsfragen von Optionsbegebungen, bei der Erstellung von Wertpapierprospekten und durchzuführenden Kaufpreisallokationen, ein.
Das IKS ermöglicht durch die bei Heidelberg Pharma festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Rechnungslegung der Einzelgesellschaften sowie des Konzerns. Allerdings können insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten IKS, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann. Bei Bedarf wird das Risikomanagementsystem an jeweilige Veränderungen des Umfelds zeitnah angepasst.
Heidelberg Pharma unterliegt den typischen Risiken eines Biotechnologieunternehmens, die aus der Entwicklung und Herstellung von potenziellen Arzneimittelkandidaten für die Krebstherapie resultieren. Die Zeitspanne von der Entwicklung von Wirkstoffen bis hin zur Zulassung erstreckt sich grundsätzlich über viele Jahre. Es besteht ein hohes Risiko, dass keiner der Produktkandidaten oder der ATAC-Entwicklungskandidaten erfolgreich zur Vermarktung zugelassen wird. Grundsätzlich hat Heidelberg Pharma das Risiko, dass sich die präklinischen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit in Tiermodellen nicht im Menschen bestätigen.
Bislang wurde weder für einen Produktkandidaten aus dem Heidelberg Pharma-Portfolio die klinische Entwicklung vollständig abgeschlossen, sei es durch Heidelberg Pharma selbst oder einen Lizenzpartner, noch ein behördliches Zulassungsverfahren beantragt. Zwei Projekte (MESUPRON(r) und REDECTANE(r)) wurden vollständig an Lizenznehmer zur Weiterentwicklung und Vermarktung übergeben. Auch diese unterliegen den branchentypischen Risiken.
Heidelberg Pharma kann sich momentan nicht aus Umsatz- oder Lizenzerlösen eigenständig tragen und ist auf die Finanzierung durch Eigenkapitalgeber oder durch Lizenznehmer angewiesen. Die klassische Fremdfinanzierung war bisher für Biotechunternehmen keine Alternative.
Die nachfolgend aufgeführten Einzelrisiken stehen teilweise in Zusammenhang und können sich gegenseitig positiv oder negativ beeinflussen. Das Eintreten dieser Risiken kann, einzeln oder zusammen mit dem Eintritt anderer Risiken bzw. anderer Umstände, die Geschäftstätigkeit, das Erreichen wesentlicher Unternehmensziele und/oder die Finanzierung von Heidelberg Pharma wesentlich beeinträchtigen, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben und damit den Bestand des Heidelberg Pharma-Konzerns und der Heidelberg Pharma AG gefährden.
Aufgrund der 2017 erfolgreich realisierten Finanzierungsmaßnahmen gehen die gesetzlichen Vertreter davon aus, dass der Geschäftsbetrieb trotz bestandsgefährdender Risiken nach der vorliegenden Finanzplanung bis Mitte 2020 aufrechterhalten werden kann, sofern keine außergewöhnlichen Entwicklungen eintreten.
Die zum Bilanzstichtag 30. November 2018 vorhandenen liquiden Mittel des Konzerns reichen bei plangemäßem Verlauf nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aus, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bis Mitte 2020 zu gewährleisten, sofern keine außergewöhnlichen Entwicklungen die Lage ändern.
Sollte den gesetzlichen Vertretern die planmäßige Umsetzung der auf die ADC-Technologie fokussierten Unternehmensstrategie mit ausreichenden Zuflüssen an finanziellen Mitteln nicht gelingen oder keine Möglichkeit bestehen, zusätzliche Liquidität am Kapitalmarkt aufzunehmen, können die Heidelberg Pharma AG und/oder die Tochtergesellschaft ab Mitte 2020 den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Für den Konzern bzw. die beiden Konzerngesellschaften besteht daher derzeit eine wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Die Aufstellungen des IFRS-Konzernabschlusses und des HGB-Jahresabschlusses erfolgen weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach IAS 1.25 bzw. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, da die gesetzlichen Vertreter von einer Weiterführung des Geschäftsbetriebs auch über Mitte 2020 hinaus ausgehen.
Die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH ist derzeit in der frühen Forschung und präklinischen Entwicklung tätig und hat bisher noch keinerlei klinische Daten erhoben. Es besteht das Risiko, dass die ATAC-Technologie und die Verwendung von Amanitin für die Krebstherapie von Patienten aufgrund hoher Nebenwirkungen nicht geeignet sind oder kein hinreichend breites therapeutisches Fenster (Verhältnis von Wirksamkeit und nicht tolerierbaren Nebenwirkungen) in klinischen Studien zeigen kann.
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner aus unterschiedlichen Gründen die Technologiekooperationen beenden. Auch könnte sich die Technologie für bestimmte Antikörper als nicht brauchbar oder als nicht markttauglich erweisen.
Bisherige präklinische Versuchsdaten zeigen, dass bei manchen verwendeten Kombinationen unerwünschte Nebenwirkungen auftreten können oder die Wirksamkeit nicht ausreichend ist. Insbesondere ist nicht sicher, ob sich die bisher im Tierversuch gewonnenen Daten von aussichtsreichen ATACs auf menschliche Patienten übertragen lassen. Es lässt sich demnach nicht ausschließen, dass letztendlich die ATAC-Technologie nicht tragfähig zur therapeutischen Verwendung im Menschen sein könnte.
Die Entwicklung von Arzneimitteln birgt branchenübliche Risiken, wie Rückschläge in der klinischen Entwicklung und die damit verbundene Einstellung der klinischen Entwicklung der entsprechenden Produktkandidaten. Diesem Risiko sind auch entwickelnde Lizenzpartner ausgesetzt und somit indirekt auch Heidelberg Pharma als Lizenzgeber.
Klinische Studien sind teuer und zeitintensiv und können nur nach Genehmigung durch die nationalen Zulassungsbehörden durchgeführt werden. Diese Genehmigungen könnten zurückgehalten, nur teilweise oder verspätet erteilt werden. Die Studien selbst können sich verzögern oder nicht beendet werden. Die Zahl der benötigten Studien richtet sich nach der Art des Produktkandidaten oder des Wirkstoffes, der geplanten Indikation bzw. den Ergebnissen aus vorangegangenen präklinischen oder klinischen Studien.
Erfolgreiche präklinische und frühe klinische Studien verschaffen keine Gewissheit über Sicherheit und Wirksamkeit von Wirkstoffen in späteren Studien. Selbst nach erfolgreicher Zulassungsstudie ist nicht ausgeschlossen, dass die Zulassung eines Kandidaten verzögert oder verweigert wird, wenn die Durchführung und die Ergebnisse der Studien nicht den behördlichen Anforderungen entsprechen.
Die Heidelberg Pharma Research GmbH bereitet derzeit den Start des klinischen Programms mit dem Entwicklungskandidaten HDP-101 vor. Im Laufe des Jahres 2019 soll der Antrag auf Durchführung einer klinischen Studie bei den Behörden vorbereitet werden. Es besteht das Risiko, dass aufgrund der neuen Therapieansätze in dieser Indikation in den Bereichen ADC, bispezifische Antikörper und vor allem CAR-T die Anzahl der Studien weiter steigt und die Patientenrekrutierung schwieriger als derzeit erwartet wird. Das könnte die Kosten und die Zeitplanung der klinischen Studie wesentlich beeinflussen.
Heidelberg Pharma verfügt nicht über eine Herstellungs-/Einfuhrerlaubnis (GMP). Die Herstellung von Antikörpern, des Toxins und der Konjugate wird für die geplanten Studien bei Dienstleistern (CDMO) durchgeführt. Ein Technologietransfer zum CDMO wird etabliert, um dort einen GMP-Prozess aufzubauen. Heidelberg Pharma unterliegt dem Risiko, dass Dienstleister Probleme bei oder nach der Herstellung aufgrund möglicher Qualitäts- oder Kapazitätsprobleme, Probleme hinsichtlich der Produktionsstätten oder wegen eines möglichen Lieferstopps oder Lieferverzögerungen aus welchen Gründen auch immer haben. Aufgrund mangelhafter Herstellung, fehlender oder ungenügender Dokumentation oder anderer Qualitätsmängel könnten Studien auch auf Verlangen von regulatorischen Behörden nicht mehr weitergeführt, wiederholt oder eingestellt werden. Sobald Heidelberg Pharma klinische Studien durchführt, haftet das Unternehmen gegenüber Dritten, insbesondere an klinischen Studien teilnehmenden Patienten, für Schäden, die aufgrund von durch Lohnhersteller fehlerhaft produziertem Prüfmaterial entstehen könnten. Dies kann zu einer Inanspruchnahme von Heidelberg Pharma führen. Für diese Fälle wird das Unternehmen entsprechende Versicherungen für klinische Studien abschließen. Für die Haftung aus früheren Studien wurden entsprechende Versicherungen für klinische Studien abgeschlossen.
Heidelberg Pharma ist für die Entwicklung, künftige Herstellung und/oder Vermarktung von Entwicklungs- und Produktkandidaten Kooperationen bzw. Partnerschaften eingegangen. Es können sich im Laufe der Zusammenarbeit mit Lizenznehmern Probleme bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung ergeben. Als Lizenzgeber ist Heidelberg Pharma auch von einer erfolgreichen Herstellung durch Lizenzpartner angewiesen. Hierbei bestehen zusätzlich Risiken aus der Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie oben beschrieben.
Im Rahmen von Lizenzvereinbarungen können sich weitere Risiken für Heidelberg Pharma ergeben: eine nicht ausreichende Bereitstellung von Kapazitäten durch den Vertragspartner, finanzielle Schwierigkeiten des Vertragspartners, eine Änderung seiner Geschäftsstrategie und damit Beendigung des Vertrages, ein Wechsel in der Eigentümerstruktur des Vertragspartners oder das teilweise oder gänzliche Ausbleiben von vereinbarten Zahlungen.
Die Heidelberg Pharma Research GmbH hat mit verschiedenen Lizenzgebern Lizenzverträge über die Nutzung von Patenten im Hinblick auf die ATAC-Technologie abgeschlossen. Diese Lizenzverträge sind eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung der ATAC-Technologie. Sie können durch die Lizenzgeber in der Regel nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher Grund können vor allem verschuldete Pflichtverletzungen des Lizenznehmers oder dessen Insolvenz sein. Sollte der Lizenzvertrag dennoch beendet werden, besteht die Gefahr, dass die ATAC-Technologie nicht weiterentwickelt und vermarktet werden kann.
Heidelberg Pharma ist den üblichen Branchen- und Marktrisiken bezüglich der Vermarktung zugelassener pharmazeutischer Produkte ausgesetzt. Sogar bei erfolgter Marktzulassung kann nicht gewährleistet werden, dass Patienten, Mediziner oder andere Entscheidungsträger im Gesundheitssystem die Produktkandidaten in dem Ausmaß annehmen werden, dass ein kommerzieller Markterfolg erreicht werden kann. Angenommene Vorteile des Wirkstoffkandidaten gegenüber konkurrierenden Behandlungsmethoden können sich durch neue Entwicklungen oder Entdeckungen als nicht erreichbar zeigen. Die Bereitwilligkeit der Mediziner, die Produkte zu verschreiben und die Bereitschaft der Versicherer, die Behandlungskosten zu übernehmen, spielen auch eine entscheidende Rolle und können heute nicht abschließend beurteilt werden.
Der Erfolg des Konzerns hängt von seinen Führungskräften und wissenschaftlichen Mitarbeitern ab, insbesondere von deren Know-how zur ATAC-Technologie und deren erfolgreicher Entwicklung und Vermarktung. Der Verlust von Führungskräften und Wissenschaftlern in Schlüsselpositionen könnte die Forschungs- und Entwicklungsarbeit der Gesellschaft verzögern. Ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Geschäftsstrategie umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob die Gesellschaft weiterhin in der Lage sein wird, zusätzliche hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden.
Heidelberg Pharma ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bzw. als Dienstleister gegenüber Auftraggebern dazu verpflichtet, die Arzneimittelkandidaten an Tieren zu testen, bevor klinische Studien unter Beteiligung von Menschen begonnen werden dürfen. Tierversuche sind Gegenstand kontroverser Debatten und negativer Berichterstattung in den Medien, sie unterliegen deshalb regelmäßigen Überprüfungen. Deutschland hat ein Tierschutzgesetz mit sehr hohen Standards. Diese sind Grundlage der Arbeit bei Heidelberg Pharma und ihrer Dienstleistungspartner. Gleichwohl kann die Gesetzeslage für die Durchführung von Tierversuchen sowie die behördliche Praxis sich dahingehend ändern, dass die Durchführung von Tierversuchen im Rahmen vorklinischer Studien der Gesellschaft erheblich erschwert wird. Dies alles könnte die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von Heidelberg Pharma verzögern oder den damit verbundenen Kostenaufwand erhöhen.
Die Gesellschaft war bisher, zuletzt 2017, erfolgreich, liquide Mittel über Kapitalmaßnahmen zu beschaffen. Die Mittelzuflüsse aus Umsatzerlösen bzw. Lizenzzahlungen reichen noch nicht aus, um das Unternehmen nachhaltig zu finanzieren. Der Aufbau einer eigenen ATAC-Pipeline wird nach den Planungen zukünftig ansteigende Aufwendungen für Forschung und Entwicklung implizieren, die durch ausreichende Zuflüsse an finanziellen Mitteln bei erfolgreicher Umsetzung der auf die ADC-Technologie fokussierten Unternehmensstrategie oder durch zusätzliche Mittelaufnahmen am Kapitalmarkt voraussichtlich ab Mitte 2020 finanziert werden müssen.
Daher besteht das Risiko (vgl. Abschnitt 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" des zusammengefassten Lageberichts), dass die bei Heidelberg Pharma zu generierenden Zahlungszuflüsse nicht ausreichen, um eine Finanzierung der geplanten Geschäftsaktivitäten über Mitte 2020 hinaus zu gewährleisten bzw. den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Weitere Finanzierungsmaßnahmen müssen parallel zum Ausbau der Umsatzbasis kurz- bis mittelfristig weiterhin in Betracht gezogen bzw. vorbereitet werden. Zur Vermeidung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist es Voraussetzung, dass die Umsätze gesteigert oder weitere Finanzierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Falle einer Insolvenz der Tochtergesellschaft wären die Investitionen in deren Geschäft und das an diese ausgereichte Gesellschafterdarlehen der Heidelberg Pharma AG weitgehend verloren.
Bisher wurden für den Ausbau und die Profilierung der ATAC-Technologie neben Umsatzerlösen hauptsächlich finanzielle Mittel der Heidelberg Pharma AG genutzt. Die Fähigkeit der Heidelberg Pharma Research GmbH, die Umsatzerlöse aus der ATAC-Technologie und dem Servicegeschäft auszubauen und weitere Kooperationspartner zu finden, ist ein essenzieller Baustein des Geschäftsmodells. Dabei hängt der Erfolg solcher Kooperationen nicht nur von Voraus- und Meilensteinzahlungen durch Lizenz- und Kooperationspartner ab, sondern auch von der Fähigkeit dieser Partner, die Erfolge in der klinischen Entwicklung zu erreichen und die geplanten Umsatzerlöse und daraus resultierenden Lizenzgebühren auch zu realisieren.
Die gesetzlichen Vertreter gehen davon aus, dass sich - trotz oben beschriebener Risiken aus der Produkterforschung und -entwicklung - die ATAC-Technologie als nachhaltig vermarktungsfähig herausstellt und Lizenznehmer oder Käufer für die Technologie oder die Produktkandidaten gefunden werden können, um so die Zahlungsfähigkeit von Heidelberg Pharma zu erhalten.
Vermögenswerte, insbesondere Beteiligungen, Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), noch nicht nutzungsbereite "In Process Research & Development" (IP R&D) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, unterliegen einem inhärenten Werthaltigkeitsrisiko. Solche Abwertungsrisiken können beispielsweise durch einen negativen Geschäftsverlauf der Heidelberg Pharma AG bzw. der Tochtergesellschaft oder Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners entstehen.
Der Beteiligungsansatz der Heidelberg Pharma Research GmbH im handelsrechtlichen Einzelabschluss der Heidelberg Pharma AG wurde im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsbetrachtung überprüft und mit 13,26 Mio. € für voll werthaltig befunden. Auch die Werte des in der Konzernbilanz aktivierten Goodwill für das Geschäft der Heidelberg Pharma Research GmbH und des immateriellen Vermögenswerts IP R&D wurden überprüft und in der bilanzierten Höhe bestätigt.
Risiken im Zuge der jährlichen Werthaltigkeitsbetrachtungen bestehen auch in Zukunft und könnten zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen. Dies hätte negative Auswirkungen auf das Ergebnis sowie auf das Eigenkapital der Heidelberg Pharma AG, was wiederum negative Folgen für den Aktienkurs und für die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns haben könnte. Zudem ist für den Konzern eine mögliche negative Wirkung auf die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte sowie des Geschäfts- oder Firmenwerts in der IFRS-Konzernbilanz nicht auszuschließen.
Die steuerlichen Verlustvorträge zum 30. November 2018 entfallen gemäß Steuerberechnung im Wesentlichen auf die Heidelberg Pharma AG (175,8 Mio. € Verlustvortrag für Zwecke der Körperschaftsteuer; 172,8 Mio. € für Zwecke der Gewerbesteuer) und können dort unbegrenzt vorgetragen werden. Die Heidelberg Pharma Research GmbH weist gemäß Steuerberechnung einen Verlustvortrag für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzwecke von 56,2 Mio. € bzw. 55,9 Mio. € auf.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 0,7 Mio. € an aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge mit passiven latenten Steuern verrechnet. Aktive latente Steuern wurden nur in Höhe der passiven latenten Steuern angesetzt.
Die Heidelberg Pharma AG wurde im Geschäftsjahr 2016 einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2014 unterzogen. Als Ergebnis dessen bleibt festzuhalten, dass diese zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen geführt hat und somit die bis zum 31. Dezember 2014 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 169,2 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 166,2 Mio. € (Gewerbesteuer) endgültig festgesetzt wurden.
Seit dem 1. Januar 2008 wurde mit dem überarbeiteten § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt, dass der Erwerb von 25 % bis 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital einer Verlustkörperschaft durch einen Erwerber bzw. diesen nahe stehenden Personen zu einem anteiligen, der Erwerb von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge führt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Vorschrift des § 8c Satz 1 bzw. Abs. 1 Satz 1 KStG zwischenzeitlich jedoch mindestens für den Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2015 als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2018 eine Neufassung zu verabschieden, andernfalls wäre die Nichtigkeit der Vorschrift ab 01. Januar 2008 eingetreten.
Nach dem Jahressteuergesetz (JStG) 2018 weist der überarbeitete § 8c KStG in seiner neuen Fassung nur noch einen Grundtatbestand auf, nämlich den vollständigen Verlustuntergang bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft innerhalb von fünf Jahren. Folglich gehen die Verluste nicht mehr anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Die sogenannte Konzern-, Stille-Reserven-Klausel des § 8c KStG sowie der fortführungsgebundene Verlustvortrag (§ 8d KStG) wurden unverändert beibehalten.
Da auch Kapitalerhöhungen zur Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse und somit zu einem nach wie vor schädlichen Anteilserwerb i. S. d. § 8c KStG führen können, haben möglicherweise die nach 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen bzw. die infolge der Restrukturierungsmaßnahmen veränderte Gesellschaftsidentität zum Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge geführt.
Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist Heidelberg Pharma Marktrisiken ausgesetzt, vor allem den Fremdwährungsrisiken, überwiegend im USD, Zins- und Kursrisiken, dem Liquiditätsrisiko und dem Forderungsausfallrisiko. Heidelberg Pharma konzentriert sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle negative Einflüsse auf die Fähigkeit der Gesellschaft, ihre Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu minimieren. Heidelberg Pharma setzt zur Absicherung ihrer Risiken weder eingebettete Derivate noch andere derivative Finanzinstrumente ein.
Um die Produktkandidaten künftig vermarkten zu können, ist die Gesellschaft bzw. sind ihre Lizenznehmer auf die Kooperation mit anderen Unternehmen angewiesen. In der Regel erhält Heidelberg Pharma im Rahmen von Lizenzverträgen Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen sowie bei erfolgreicher Zulassung prozentuale Umsatzbeteiligungen aus dem geplanten Vertrieb. Zukünftige Umsätze bei Heidelberg Pharma werden daher auch von der Leistungsfähigkeit der Lizenznehmer und deren Kooperationspartner abhängen. Sollte es der Heidelberg Pharma AG oder der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH nicht gelingen, die erforderlichen Lizenzvereinbarungen für einzelne Entwicklungs- und Produktkandidaten zu angemessenen Bedingungen zu vereinbaren, beziehungsweise sollten eingegangene Kooperationen nicht den erwarteten Erfolg haben oder beendet werden, so hätte das einen erheblichen Einfluss auf den Fortbestand des Konzerns und/oder seiner einbezogenen Gesellschaften.
Heidelberg Pharma ist bestrebt, Produktkandidaten und Technologien in allen wirtschaftlich bedeutenden Ländern durch Patente zu schützen. Heidelberg Pharma kann jedoch nicht garantieren, dass Patente auf der Grundlage anhängiger oder zukünftiger Patentanmeldungen erteilt werden. Selbst bei erteilten Patenten besteht keine Gewissheit, dass sie nicht angefochten, umgangen oder für ungültig erklärt werden.
Zudem besteht das Risiko, dass Heidelberg Pharma oder ihre Lizenzpartner gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren Bestehen Heidelberg Pharma unbekannt ist, verletzen könnten. Dies könnte zu zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen oder Heidelberg Pharma zwingen, Lizenzen von Dritten für die Entwicklung oder Vermarktung der Produkte zu erwerben.
Vermarktung und Verkauf von Pharmaprodukten und Dienstleistungen für bestimmte Anwendungen sind einem Produkthaftungsrisiko ausgesetzt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Haftungsklagen gegen die Heidelberg Pharma AG oder Heidelberg Pharma Research GmbH vorgebracht werden. In diesem Zusammenhang ist nicht sicher, dass ein Versicherungsschutz zu vertretbaren Kosten und akzeptablen Konditionen erworben werden kann oder dass er ausreicht, um die Gesellschaften gegen etwaige Klagen oder einen Verlust zu schützen. Produktrisiken sind gleichermaßen Lizenznehmer ausgesetzt, bei deren Verwirklichung sich diese dann auch negativ auf vereinbarte Meilensteinzahlungen oder Umsatzbeteiligungen auswirken könnten.
Das Geschäftsfeld der Onkologie, in dem Heidelberg Pharma tätig ist, ist aufgrund des hohen medizinischen Bedarfs und des großen Marktpotenzials sehr wettbewerbsintensiv. Verschiedene Unternehmen sind in ähnlichen Bereichen wie Heidelberg Pharma aktiv. Es besteht das Risiko, dass Produkte der Wettbewerber bessere Wirksamkeitsdaten zeigen, früher auf den Markt kommen, kommerziell erfolgreicher sein könnten. Wettbewerber könnten bei Auslizenzierungen schneller und erfolgreicher sein.
Nach erfolgter Marktzulassung für ein Arzneimittel haben unter anderem die vorgegebenen Rahmenbedingungen der staatlichen Gesundheitsbehörden, von Forschungsinstituten, privaten Krankenversicherern und Organisationen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Heidelberg Pharma und deren Partner. Gesundheitsreformen und die anhaltenden Preisdiskussionen in den Schlüsselmärkten USA, Europa und Japan üben zunehmend Druck auf die Gesundheitsbudgets und damit auf den Pharmamarkt aus. Diese Situation könnte allgemein potenzielle Kooperationspartner oder Investoren animieren, keine neuen Engagements in der Arzneimittelentwicklung einzugehen, bzw. sich auch als Risiko für Heidelberg Pharma darstellen.
Die Heidelberg Pharma AG oder ihre Tochtergesellschaft könnten grundsätzlich Partei einer Rechtsstreitigkeit werden, z. B. im Rahmen eines arzneimittelrechtlichen, patentrechtlichen, lizenzrechtlichen, haftungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Prozesses, sei es als Klägerin oder Beklagte oder Intervenientin. Ein gerichtlicher Prozess oder auch ein Schiedsgerichtsverfahren kann zeit- und kostenintensiv sein. Zudem besteht grundsätzlich das Risiko, dass auch im Fall des Obsiegens aufgrund einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Prozessgegners entsprechende Titel nicht vollstreckt werden können. Somit könnten sich Prozesse letztendlich auch im Erfolgsfalle oder bei Abschluss gerichtlicher Vergleiche negativ auf die Ertragslage des Konzerns auswirken und die derzeit geplante Finanzierungsreichweite verkürzen.
Der Mietvertrag über die Betriebsräume in Ladenburg kann von beiden Parteien schriftlich mit einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden. Sollte der Mietvertrag gegenüber dem Unternehmen gekündigt werden und sollte es dem Unternehmen nicht gelingen, innerhalb dieser Zeit neue Betriebsräume zu mieten, könnte das zu einem vorübergehenden Stillstand der Unternehmenstätigkeit führen.
Bestimmte Aktionäre der Heidelberg Pharma AG (Dietmar Hopp, ihm nahestehende Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen) halten einen wesentlichen Anteil der Aktien (ca. 75,05 %) und könnten über die Hauptversammlung einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Sie könnten Entscheidungen der Hauptversammlung blockieren oder ihre eigenen Interessen durchsetzen.
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Mehrheitsanteil der Hauptaktionärin Einfluss auf die Finanzierungstätigkeit der Gesellschaft hat. Im Falle von Kapitalmaßnahmen könnten der Einfluss und die Kontrolle dieser Aktionärin andere Investoren davon abhalten, sich an einer Finanzierung der Gesellschaft zu beteiligen. Der geringe Streubesitz impliziert eine geringe Liquidität bzw. Handelbarkeit der Heidelberg Pharma-Aktie.
Compliance Risiken können entstehen, wenn Qualitätsstandards nicht eingehalten oder Geschäftsabläufe aus juristischer Sicht nicht einwandfrei abgewickelt werden. Heidelberg Pharma hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um den entsprechenden Vorschriften nachzukommen und die internen Prozesse zu steuern. Konkrete Risiken können z. B. entstehen, wenn die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt oder es versäumt wird, interne Systeme zur Aufdeckung von Qualitätsmängeln zu implementieren.
Darüber hinaus kann unzureichende oder verspätete Finanzkommunikation oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Meldepflichten mit Bußgeldern belegt werden oder auch zu Klagen führen. Fehler in Hauptversammlungen können rechtliche Auseinandersetzungen mit Aktionären nach sich ziehen und erhebliche Kosten bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen oder der Wiederholung der Hauptversammlung nach sich ziehen.
Zur Minimierung dieses Risikos werden Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung sowie alle relevanten Dokumente und Abläufe sowohl durch die hierfür zuständigen internen Abteilungen als auch von externen Anwälten und, im Hinblick auf den Jahresabschluss, von den Wirtschaftsprüfern detailliert überwacht und geprüft.
Durch den Einsatz von Computersystemen, Netzwerken, Software und Datenspeichern können trotz branchenüblicher Vorkehrungen Risiken erwachsen. Heidelberg Pharma hat sowohl hardware- als auch softwareseitig Maßnahmen getroffen, um diese Risiken zu minimieren.
Durch die Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind die Anforderungen an den Datenschutz nun europaweit vereinheitlicht worden. Dabei sind die Umsetzungsvorschriften, Schutz- und Auskunftsrechte von natürlichen Personen, die Kontrollmechanismen sowie die Sanktionen spürbar verschärft worden. Die Stärkung des Datenschutzes und die Höhe der Bußgelder können gerade bei kleinen Unternehmen empfindliche Auswirkungen auf die Finanzmittel haben.
Risiken, die den Umwelt- und Gesundheitsschutz, die Beschaffung sowie generelle Sicherheitsbestimmungen betreffen, werden als nicht signifikant eingeschätzt.
Aus derzeitiger Sicht bestehen außer den oben genannten keine weiteren Risiken, die den kurzfristigen Fortbestand des Unternehmens gefährden. Das Management ist bestrebt, durch Nutzung von Chancen und Minimierung von Risiken das Geschäftsmodell im Sinne nachhaltiger Wertschöpfung weiterzuentwickeln.
Einerseits erhöhen sich die Finanzierungsrisiken kontinuierlich durch den geplanten Mittelverbrauch bis 2020, andererseits sollte die zunehmende Reife der Technologie nach Ansicht des Vorstands zu besseren Vermarktungschancen der ATAC-Technologie und damit steigenden Umsatzpotenzialen bei der Heidelberg Pharma Research GmbH führen. Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG nimmt an, dass mit erfolgreichem Eintritt in die klinische Phase bei der Tochtergesellschaft, guten Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten sowie Fortschritten in den Projekten der Partner das Risikoprofil deutlich sinken wird.
Im Januar 2019 hat Heidelberg Pharma bekanntgegeben, dass der IND-Antrag für eine Phase I- bzw. II-Studie mit MESUPRON(r) nach dem Bilanzstichtag Ende 2018 genehmigt worden ist. Details zu den geplanten Studien liegen noch nicht vor, da die chinesische Zulassungsbehörde die Studienregularien geändert hat und aufgrund dessen der klinische Entwicklungsplan für MESUPRON(r) von Link Health überarbeitet werden muss. Es besteht jetzt jedoch die Chance, dass auf Grundlage der früheren Daten aus USA und Europa unmittelbar eine Phase II-Studie begonnen werden kann. Mit der grundsätzlichen Genehmigung der Studie wurde eine Meilensteinzahlung an Heidelberg Pharma fällig. In diesem Zusammenhang wurden 421 T€ ertragswirksam vereinnahmt.
Die folgenden Absätze enthalten Prognosen und Erwartungen über zukünftige Entwicklungen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind weder Versprechen noch Garantien, sondern hängen von vielen Einflüssen und Unwägbarkeiten ab, von denen einige nicht unter der Kontrolle des Managements stehen und welche die getroffenen Aussagen entscheidend beeinflussen können.
Der IWF prognostiziert für 2019 ein verlangsamtes weltweites Wirtschaftswachstum von 3,5 % (2018: 3,7 %). Für die Eurozone wird ein moderateres Wachstum von 1,6 % (2018: 1,8 %) erwartet. Die Prognose für Deutschland wurde auf 1,3 % gesenkt (2018: 1,5 %).27 Das Wachstum der deutschen Wirtschaft wird besonders durch Belastungen in der Autoindustrie sowie durch eine verhaltene externe Nachfrage geprägt. Auf globaler Ebene sorgen die Schwankungen an den Finanzmärkten und die Handelskonflikte dafür, dass die Risiken für eine deutlichere Abwärtskorrektur steigen.28 Das Institut für Weltwirtschaft rechnet weltweit mit einem weiterhin flachen Zinspfad.29
Die Gesundheitsbranche ist intakt; es wird weltweit für das Jahr 2019 mit einer Vielzahl neuer Therapien und einem wachsenden Trend zu Kombinationstherapien und zu Behandlungen, die gezielt spezifische Patientenpopulationen ansprechen, gerechnet.30 Dem Branchenreport des US-Marktforschungsinstituts IMS Health zufolge sollen die Ausgaben für Medikamente bis 2021 global auf 1,5 Billionen USD im Jahr ansteigen, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4 % bis 7 % entspricht.31 Dabei werden Medikamente zur Behandlung von Krebs, Autoimmunerkrankungen und Diabetes die größten Wachstumstreiber sein.32
27 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2019/01/11/weo-update-january-2019
28 manager magazin, 22.01.2019: IWF senkt Prognose für Deutschland und die Welt.http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/iwf-waehrungsfonds-senkt-wachstumsprognose-fuer-deutschland-und-welt-a-1249140.html
29 IfW, Kieler Konjunkturberichte Nr. 49 (2018|Q4), 11. Dezember 2018
30 Scrip Pharma Intelligence, 24.12.2018: What will 2019 hold for biopharma? Part 1: Therapeutic Advances
31 IMS Institute for Healthcare Informatics, The Global Use of Medicines: Outlook through 2021, December 2016
32 Ebenda
Nordamerika wird mit einem Umsatzanteil von rund 40 % weiterhin der größte Markt für Pharmazeutika sein, gefolgt von China.33
Tumorerkrankungen zählen weltweit zu den häufigsten Todesursachen und werden infolge vieler Faktoren, wie z. B. der ungesunden Lebensweise und veränderter Umweltbedingungen, weiter zunehmen.34 Nach Angaben der WHO wurden 2018 weltweit 18 Millionen Menschen neu mit Krebs diagnostiziert35 , ein Wert, der in den nächsten zwei Jahrzehnten weiter steigen wird.36 Dementsprechend hoch ist der Bedarf an wirksamen und gleichzeitig verträglichen Krebstherapien. Deshalb bleibt die Onkologie im Fokus der Interessen, auch aufgrund einer robusten Pipeline von über 700 Molekülen in der fortgeschrittenen klinischen Entwicklung, wovon 34 % gezielte Therapien in Verbindung mit entsprechenden Biomarkern sind.37
Die globalen Kosten für onkologische Therapeutika und Medikamente für unterstützende Behandlungen betrugen 2017 ca. 133 Mrd. USD.38 IQVIA rechnet bis 2022 mit einem jährlichen Kostenanstieg zwischen 10 % und 13 % in der Onkologie.39
Für 2019 erwarten Experten - nicht zuletzt aufgrund der bereits zu Jahresbeginn angekündigten Übernahme von Celgene durch Bristol-Myers Squibb für 74 Mrd. USD - einen Anstieg an M&A-Transaktionen, der das Interesse von Investoren am Biotechnologiesektor wieder steigern und neues Geld in den Sektor bringen könnte.40 Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass sich die geringe Risikobereitschaft, die weniger mit der Industrie an sich als mit makroökonomischen Faktoren zu tun hat, auch weiterhin negativ auf die Biotechnologiebranche auswirken wird.41 Es gibt Anzeichen dafür, dass sich das Finanzierungsumfeld für Biotechnologieunternehmen 2019 schwierig gestalten könnte, insbesondere aufgrund hoher Kapitalkosten.42
Die ADC-Technologien bilden weiterhin einen Schwerpunkt der Pharma- und Biotechnologieindustrie. Laut einem aktuellen Bericht von Grand View Research, Inc. wird der weltweite Markt für ADC voraussichtlich 9,93 Mrd. USD bis 2025 erreichen. Im Prognosezeitraum wird ein CAGR-Wachstum von 25,9 % erwartet, getrieben von steigenden Krebsinzidenzen in Verbindung mit einer wachsenden geriatrischen Bevölkerung. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Zahl der Menschen über 65 Jahren voraussichtlich 16 % der Gesamtbevölkerung bis 2050 (2000: 7 %) erreichen.43
33 IMS Institute for Healthcare Informatics, The Global Use of Medicines: Outlook through 2021, December 2016
34 https://www.who.int/en/news-room/fact-sheets/detail/cancer (Stand: 22.01.2019)
35 http://gco.iarc.fr/today/data/factsheets/cancers/39-All-cancers-fact-sheet.pdf (Stand: 22.01.2019)
36 https://www.who.int/en/news-room/fact-sheets/detail/cancer (Stand: 22.01.2019)
37 IQVIA Institute for Human Data Science "Global Oncology Trends 2018" (May 2018)
38 Ebenda
39 Ebenda
40 BioCentury, 12. Januar 2019: Warning: Cash needed.https://www.biocentury.com/biocentury/finance/2019-01-11/why-biotechs-may-need-seek-alternative-financing-options-2019
41 Ebenda
42 Ebenda
43 Grand View Research, January 2019: Antibody Drug Conjugate Market Size Worth USD 9.93 Billion By 2025. https://www.grandviewresearch.com/press-release/global-antibody-drug-conjugates-market
Die Zahl der klinischen Entwicklungskandidaten ist 2018 auf 101 ADCs von 80 im Vorjahr gestiegen. Weitere 49 Kandidaten befinden sich in der präklinischen Entwicklung (2017: 58).44
Die ATACs von der Heidelberg Pharma Research GmbH nehmen aufgrund des verwendeten Toxins Amanitin und des einzigartigen Wirkmechanismus eine besondere Position ein. Auf Grundlage der verbesserten Datenlage aus präklinischen ATAC-Studien, der Entwicklung eines GMP-Prozesses für die Herstellung von Amanitin und den Erfahrungen mit dem eigenen Entwicklungskandidaten HDP-101 konnten Forschungs- und Optionsverträge mit Takeda und Magenta abgeschlossen werden. Auch bei anderen Unternehmen aus der Pharma- und Biotechindustrie steigt das Interesse an dieser innovativen Behandlungsoption gegen Krebs. Neue präklinische Daten auch aus den Arbeiten mit den Partnern Magenta und MD Anderson mit humanen Zellen bestätigen die sehr gute Wirksamkeit und das Potenzial, auch bei bestehender Therapieresistenz oder bei ruhenden Tumorzellen zu wirken.
Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG erwartet den Abschluss weiterer Kooperationen analog zu der mit Takeda und Magenta vereinbarten Zusammenarbeit. Die Vergabe der Lizenzrechte für die exklusive Erprobung, Entwicklung und Vermarktung jedes einzelnen ATACs soll die Heidelberg Pharma Research GmbH mit der Projektreife zunehmend signifikante Umsätze in Form von branchenüblichen Vorauszahlungen, Kostenübernahmen, Meilensteinen und späteren Umsatzbeteiligungen sichern. Nach wie vor laufen frühe Forschungskooperationen (Material Transfer Agreements, MTA) bzw. Verhandlungen über die Fortführung und Erweiterung der Zusammenarbeit im Rahmen von Lizenzverträgen mit weiteren Unternehmen.
Mit HDP-101 hat die Heidelberg Pharma Research GmbH beim Aufbau eines eigenen ATAC-Portfolios Fortschritte gemacht und wird auch 2019 konsequent daran arbeiten, die geplanten Meilensteine zur Vorbereitung der klinischen Prüfung zu erreichen. Das Zielantigen von HDP-101, BCMA, ist von hohem Interesse und Gegenstand verschiedener Therapieansätze gegen bestimmte Formen des Blutkrebses. Die Heidelberg Pharma Research GmbH ist derzeit eine von vier Firmen, die dieses Antigen mit einem ADC bearbeitet.
Der Partner Link Health hat nach der Berichtsperiode für den auslizenzierten Produktkandidaten MESUPRON(r) eine IND durch die chinesische Zulassungsbehörde National Medical Products Administration (NMPA) erhalten. Nach den neuen Regularien der NMPA können Wirkstoffentwickler nunmehr Daten aus Europa oder den USA nutzen und beispielweise mit einer Phase II in China starten. Link Health arbeitet nun an einem angepassten Entwicklungsplan für China.
MESUPRON(r) hat aufgrund seiner guten Sicherheit und Verträglichkeit bei erfolgreichem Bestehen der klinischen Entwicklungsphase gute Chancen, in Kombinationstherapien eingesetzt zu werden.
Der australische Partner Telix hat für den Antikörper Girentuximab ein umfangreiches Entwicklungsprogramm erarbeitet und bereits mit der Umsetzung begonnen.
Telix hat den Produktionsprozess für die Herstellung des Antikörpers modernisiert und eine verbesserte radioaktive Markierung durch Zirkonium anstelle des bisher eingesetzten Iods eingeführt. In weiteren klinischen Studien soll die Überlegenheit der molekularen Bildgebung mit TLX250-CDx und PET gegenüber dem bisher eingesetzten CT bei der Diagnose des klarzelligen Nierenzellkarzinoms bestätigt werden. Der Produktkandidat soll auch als therapiebegleitendes Diagnostikum für Therapieüberprüfung mit akademischen Kooperationspartnern in den USA und in Europa validiert und bezüglich seiner potenziellen Rolle bei anderen Krebsarten, wie z. B. Darmkrebs evaluiert werden.
Darüber hinaus evaluiert Telix auch die Entwicklung von therapeutischen Produkten auf Basis des CAIX-Antikörpers Girentuximab in Verbindung mit Radionukliden, die sowohl mit Beta- als auch mit Alpha-Strahlung beladen sind. Diese therapeutischen Kandidaten könnten für eine Vielzahl von Krankheiten in Frage kommen. Der mit Lutetium-177 markierte Antikörper Girentuximab (177Lu-TLX250) soll zur Krankheitsstabilisierung bei Patienten mit fortgeschrittenem, metastasiertem Nierenkrebs erprobt werden. Ab Mitte 2019 sollen zwei US-Studien gestartet werden, die untersuchen, ob mit Checkpoint-Inhibitoren behandelte progressive Patienten für eine Wiederbehandlung erneut sensibilisiert werden können bzw. ob die Behandlung von Metastasen mit TLX250 in Kombination mit Checkpoint-Inhibitoren zu verbesserten Ansprechraten bei Immuntherapie führt.45 Das therapiebegleitende Diagnostikum TLX250-CDx soll zur Patientenselektion und zur Therapieüberprüfung eingesetzt werden.
Die Heidelberg Pharma AG hat im Erfolgsfall Anspruch auf Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen, letzteres gilt für beide Produkte.
Beim klinischen Produktkandidaten RENCAREX(r) wird die Heidelberg Pharma AG, wie bei den anderen Projekten außerhalb des ATAC-Portfolios, keine eigenen Entwicklungsschritte mehr unternehmen. Aufgrund der Qualität der klinischen Daten, des Bedarfs an Therapien für das klarzellige Nierenzellkarzinom, der IP-Situation und eines nunmehr in Aussicht gestellten neuen Herstellungsprozesses für den Antikörper Girentuximab, bestehen weiterhin begründete Hoffnungen auf eine Verwertung.
Im Mittelpunkt der Strategie von Heidelberg Pharma steht die Entwicklung und Vermarktung der proprietären ATAC-Technologie bei der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH. Kernelemente sind dabei der Ausbau der eigenen Projektpipeline, die Anbahnung von Forschungs-/Optionsverträgen und deren Erweiterung auf langfristige Lizenzvereinbarungen sowie die Verbreiterung der Technologiebasis.
Der proprietäre ATAC-Kandidat HDP-101 soll erstmals in Patienten in der Indikation Multiples Myelom getestet werden. Die Vorbereitungen für die Durchführung der klinischen Studie sind gut vorangekommen. Die klinische Entwicklungsstrategie sieht vor, die Anträge für die Phase Ia (Dosiseskalation) und Phase Ib (Dosisexpansion) zeitgleich in USA und in Deutschland einzureichen. Der nunmehr konkretisierte Zeitplan für die GMP-Herstellung erlaubt die Abstimmungen mit der FDA und dem Paul-Ehrlich-Institut im vierten Quartal 2019. Die Erteilung der Genehmigung für die geplante Phase I-Studie ist Anfang des kommenden Jahres zu erwarten. Die Rekrutierung der Patienten soll dann entsprechend der Aktivierung der klinischen Zentren erfolgen. Die nachfolgend genannten Schritte sind Voraussetzung für den Beginn der klinischen Studie:
| ― | Durchführung einer abschließenden GLP-Toxizitätsstudie an Affen |
| ― | Erstellung des Studienprotokolls sowie Verträge mit den Studienzentren |
| ― | GMP-Herstellung von HDP-101 für die Versorgung der klinischen Studien mit Prüfmaterial |
| ― | Beantragung der Genehmigung zur Durchführung einer Phase I-Studie bei den Zulassungsbehörden |
| ― | Erteilung der Genehmigung zur Durchführung einer Phase I-Studie von den Zulassungsbehörden |
| ― | Initiierung der klinischen Zentren inkl. der Genehmigungen der Ethikkommissionen |
45 Telix Company update, January 2019
Darüber hinaus soll aus dem ATAC-Portfolio von Heidelberg Pharma Research ein weiterer Entwicklungskandidat als Folgeprojekt nominiert werden.
Um das therapeutische Potenzial über die bei Heidelberg Pharma Research verfügbaren Antikörper hinaus zu erweitern, sollen weitere Forschungs-/Optionsverträge mit Pharmapartnern abgeschlossen werden. Die Kooperation mit den bestehenden Partnern soll plangemäß fortgesetzt werden und idealerweise in einen therapeutischen Kandidaten münden.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der ATAC-Technologie werden neue Zielmoleküle bzw. Antikörper und alternative Konjugationsverfahren erprobt. Diese Arbeiten sollen systematisch fortgeführt werden, um weitere Projektkandidaten zu identifizieren oder unseren Partnern weitere Möglichkeiten der Produktoptimierung zu bieten.
Das Servicegeschäft soll in bewährter Weise als profitables Teilgeschäft fortgeführt werden.
Die Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2017 haben die Grundlage geschaffen, um die Entwicklungsziele bis ins Jahr 2020 hinein umzusetzen. Mit dem aktuellen Finanzplan ist nach unserer Einschätzung sichergestellt, dass die klinische Entwicklung begonnen werden kann. Stabile Umsätze aus dem Servicegeschäft und steigende Zahlungen aus den Technologiekooperationen von Heidelberg Pharma Research sollen einen Beitrag zur Finanzierung der eigenen Entwicklungsarbeiten leisten.
Der Vorstand rechnet für den Heidelberg Pharma-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen und sonstigen Erträgen zwischen insgesamt 5,0 Mio. € und 7,0 Mio. € (2018: 4,4 Mio. €). Diese werden sich hauptsächlich aus Umsätzen der Heidelberg Pharma Research GmbH und zu einem geringeren Teil aus potenziellen Meilensteinzahlungen an die Heidelberg Pharma AG zusammensetzen. Mögliche Umsatzerlöse aus einer potenziellen Lizenzvereinbarung bzw. aus der kommerziellen Verwertung von RENCAREX(r) wurden in diese Planung nicht aufgenommen. Die sonstigen Erträge werden sich hauptsächlich aus Fördermitteln der öffentlichen Hand zusammensetzen.
Die betrieblichen Aufwendungen werden sich nach der derzeitigen Planung in einem Korridor von 14,0 Mio. € bis 18,0 Mio. € bewegen und entsprechen damit etwa dem Niveau des Berichtsjahres (16,0 Mio. €).
Für 2019 wird ein Betriebsergebnis (EBIT) zwischen -8,0 Mio. € und -12,0 Mio. € erwartet (2018: -11,7 Mio. €).
Die Ertragslage in den kommenden Jahren hängt generell stark davon ab, ob im ATAC-Bereich der Heidelberg Pharma Research der Abschluss von Rahmenverträgen für Kollaborationen und Lizenzverträgen mit unterschiedlichen Pharmapartnern gelingt.
Heidelberg Pharma geht in den nächsten Jahren davon aus, dass die Aufwendungen die Erträge übersteigen werden.
Sollten sich die Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte sich die geplante Nettoveränderung an Zahlungsmitteln im Geschäftsjahr 2019 zwischen -10,0 Mio. € und -14,0 Mio. € bewegen. Das entspricht einem durchschnittlichen Mittelverbrauch von 0,9 Mio. € bis 1,2 Mio. € pro Monat.
In dieser Planung sind weitere potenzielle Zahlungsmittelzuflüsse aus neuen Lizenzierungsaktivitäten bei Heidelberg Pharma Research berücksichtigt. Der Konzern ist auf Basis der aktuellen Planung bis Mitte 2020 finanziert.
Das Konzern-Eigenkapital (30. November 2018: 25,9 Mio. €) würde sich ungeachtet etwaiger Kapitalmaßnahmen aufgrund des im Geschäftsjahr 2019 zu erwartenden Verlustes reduzieren.
Alle zur Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7 "Risikobericht", Abschnitte 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" Unterabschnitt "Finanzierungsrisiken", abgebildet.
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| Finanzausblick | Ist 2018 Mio. € |
Plan 2019 Mio. € |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse und sonstige Erträge | 4,4 | 5,0-7,0 |
| Betriebliche Aufwendungen | 16,0 | 14,0-18,0 |
| Betriebsergebnis | (11,7) | (8,0)-(12,0) |
| Finanzmittelbedarf gesamt | 10,9 | 10,0-14,01 |
| Finanzmittelbedarf pro Monat | 0,9 | 0,9-1,21 |
1 Ohne Berücksichtigung etwaiger Kapitalmaßnahmen
Der Lagebericht der Heidelberg Pharma AG (ehemals WILEX AG, München) und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG nach HGB und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Heidelberg Pharma AG ist die Muttergesellschaft des Heidelberg Pharma-Konzerns mit Sitz in Ladenburg. Die Heidelberg Pharma AG hat eine 100 %ige Beteiligung an dem Unternehmen Heidelberg Pharma Research GmbH, Ladenburg, Deutschland (ehemals Heidelberg Pharma GmbH, Ladenburg).
Die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die nicht finanziellen Leistungsindikatoren inklusive wesentlicher Verträge sowie die Risiken und Chancen der Heidelberg Pharma AG wurden ausführlich für die Gesellschaft in den jeweiligen Kapiteln beschrieben oder unterscheiden sich nicht wesentlich von den Sachverhalten des Konzerns.
Die Heidelberg Pharma AG hat im Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 bis 30. November 2018) ein handelsrechtliches Betriebsergebnis von -1,8 Mio. € (Vorjahr: -3,0 Mio. €) ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag betrug 0,2 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Gegenüber dem Vorjahr reduzierten sich Umsätze und betriebliche Erträge (zusammen 0,5 Mio. €; Vorjahr zusammen: 0,6 Mio. €) ebenso wie die betrieblichen Aufwendungen (2018: 2,3 Mio. €; Vorjahr: 3,6 Mio. €).
Somit wurden die letztjährigen Erwartungskorridore in den Bereichen Erträge (0,5 Mio. € bis 1,0 Mio. €) und betriebliche Aufwendungen (1,5 Mio. € bis 2,5 Mio. €) getroffen, die prognostizierte Bandbreite des Betriebsergebnisses (-1,0 Mio. € bis -1,5 Mio. €) indes verfehlt.
Im Geschäftsjahr 2018 reduzierten sich die erwirtschafteten Umsatzerlöse von 0,3 Mio. € im Vorjahr auf 0,2 Mio. €. Diese stammen aus der Auslizenzierung von REDECTANE(r).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,3 Mio. € bewegen sich auf Vorjahresniveau und enthalten zum einen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen, die einer Verjährung anheimfielen (0,1 Mio. €; Vorjahr: 0,3 Mio. €). Zum anderen war 2018 ein Ertrag von 0,2 Mio. € aus der Weiterberechnung von Patentkosten zu verzeichnen, die aus Lizenzvereinbarungen resultieren.
Der Personalaufwand erhöhte sich von 0,9 Mio. € im Vorjahr auf 1,0 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr, was auf allgemeine Gehaltssteigerungen, gesteigerte Bonifikation und die Neueinstellung eines Mitarbeiters im Bereich Forschungsstrategie zurückzuführen ist.
Unter den Abschreibungen auf Sachanlagen (3 T€, Vorjahr: 9 T€) wird die planmäßige Abschreibung auf das Anlagevermögen erfasst. Mittlerweile sind sämtliche Anlagegüter vollständig abgeschrieben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) fallen unter anderen für Rechts- und Beratungskosten (0,3 Mio. €; Vorjahr: 1,6 Mio. €) an.
Innerhalb dieser Aufwandsposition werden sowohl Aufwendungen klassischer Rechtsberatung als auch Beratungskosten für die Geschäftsentwicklung, für Schutzrecht- und Patentkosten sowie für die Beendigung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit subsummiert. Der signifikante Rückgang ist auf die letztjährigen Aufgabenstellungen in den Bereichen Finanzierung und Vertragsgestaltung zurückzuführen. So beliefen sich im Vorjahr die Kosten der beiden Kapitalerhöhungen, welche durch Bank- und Rechtsanwaltsbegleitung geprägt waren, alleine auf 1,3 Mio. €.
Neben den oben genannten Rechts- und Beratungskosten schlagen des Weiteren Kosten für die Börsennotierung im weiteren Sinne (0,4 Mio. €; Vorjahr: 0,4 Mio. €), Jahresabschlusserstellung und -prüfung (0,1 Mio. €; Vorjahr: 0,1 Mio. €), Aufsichtsratsvergütung (0,2 Mio. €; Vorjahr: 0,2 Mio. €) und sonstige nachlaufende Kosten früherer klinischer Studien mit 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) zu Buche. Weitere 0,2 Mio. € sind zusammen für Raumkosten, Versicherungen und Beiträge und für sonstige betriebliche Kosten aufzuwenden (Vorjahr zusammen: 0,2 Mio. €).
Zinsen und ähnliche Erträge ergeben sich ausschließlich aus Zinserträgen aus dem Darlehen an Heidelberg Pharma Research GmbH als verbundenes Unternehmen (1,6 Mio. €; Vorjahr: 1,1 Mio. €). Klassische Zinserträge auf monetäres Guthaben sind derzeit am Markt nicht durchsetzbar.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen fielen nur im Vorjahr infolge des Gesellschafterdarlehens seitens dievini in Höhe von 218 T€ an.
Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die Heidelberg Pharma AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Die Heidelberg Pharma AG verfügte während des gesamten Geschäftsjahres 2018 über eine hinreichende Liquiditätsausstattung, um die Finanzierung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Zum Ende des Geschäftsjahres verfügte die Heidelberg Pharma AG über liquide Mittel in Höhe von 18,9 Mio. € (30. November 2017: 30,4 Mio. €). Diese liquiden Mittel reichen gemäß Konzernfinanzplanung aus, um die Finanzierung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften bis Mitte 2020 sicherzustellen.
Im Sachanlagevermögen war wie schon im Vorjahr kein Zugang zu verzeichnen.
Die Bilanzsumme hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 69,1 Mio. € um rund 1 % auf 68,3 Mio. € verringert. Dies ist auf der Aktivseite durch die Abflüsse von Zahlungsmitteln aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit induziert. Korrespondierend hat sich die Bilanzsumme der Passivseite im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen und den damit einhergehenden Abfluss von Zahlungsmitteln vermindert.
Das Anlagevermögen blieb mit 13,3 Mio. € zum Geschäftsjahresende 2018 nahezu unverändert zum Vorjahr, wobei der Beteiligungsbuchwert an der Heidelberg Pharma Research GmbH innerhalb der Finanzanlagen infolge der mittlerweile vollständig abgeschriebenen Anlagegüter 100 % der langfristigen Vermögenswerte ausmacht.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Beteiligungswerts erforderte die Ermittlung des Nutzungswerts auf Basis der voraussichtlichen künftigen Cashflows der Heidelberg Pharma Research GmbH und eines angemessenen Abzinsungssatzes.
Die Werthaltigkeitsprüfung und damit die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts der Beteiligung basiert auf einem Modell, das Annahmen hinsichtlich der Unternehmensplanung heranzieht und welches den Barwert der so prognostizierten Cashflows ermittelt, um den Unternehmenswert zu bestimmen.
Die Planung des ADC-Geschäfts basiert auf einer Detailplanung für einen Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2023 (Präklinik und klinische Phasen I und II). Anschließend folgt eine zweite langfristige Planungsphase über 15 Jahre von 2024 bis 2038 (klinische Phase III, Zulassung und Markt) welche auf Modellannahmen beruht und die Entwicklung der ersten Planungsphase fortschreibt. Zusätzlich wird ein Endwert für das Servicegeschäft (Terminal Value) berücksichtigt. Der für die Überprüfung verwendete Abzinsungsfaktor (nach Steuern) unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit liegt bei 7,9 %. Zudem wurde in der Berechnung von einem effektiven Steuersatz in Höhe von 28,43 % ausgegangen.
Weitere Modellparameter:
| ― | Ableitung der potenziellen Umsätze anhand Vergleichsdaten bereits am Markt zugelassener onkologischer Präparate, |
| ― | Signifikante Lizenzerträge ab dem Jahr 2021 mit nachhaltig positiven Cashflows in den Folgejahren, |
| ― | Durch Patenterteilungen und neue -einreichungen verlängerte maximale Verwertungszeit für Lizenzerträge bis 2038, |
| ― | Abschläge für die Erfolgsraten einzelner klinischer Phasen laut wissenschaftlicher Literatur. |
Der Ansatz der Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr unverändert mit 13,3 Mio. € bilanziert. Trotz der anfänglichen Verluste der Heidelberg Pharma Research GmbH ist die Heidelberg Pharma AG aufgrund des künftigen Ertragspotenzials und der künftig zu erwartenden Zahlungsströme davon überzeugt, dass kein Wertberichtigungsbedarf besteht.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehens- und Zinsforderungen gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH aus dem an diese zur Sicherung von deren Finanzierung gewährten verzinslichen, unbesicherten und unbefristeten Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie). Insgesamt ist die Forderung (inklusive Zinsen) gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH im Geschäftsjahr von 25,3 Mio. € auf 35,9 Mio. € gestiegen. Dieses Darlehen dient der Tochtergesellschaft im Wesentlichen zur Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben und baut sich entsprechend dem abgerufenen Liquiditätsbedarf kontinuierlich auf. Die Werthaltigkeit des Darlehens hängt von dem planmäßigen Verlauf der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Heidelberg Pharma Research GmbH und damit deren künftiger Fähigkeit zur Rückführung des Darlehens ab. Planverfehlungen würden die Werthaltigkeit unmittelbar gefährden. Die Heidelberg Pharma AG ist aufgrund des mit dem planmäßigen Voranschreiten der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einhergehenden Anstiegs des Entity-Werts der Heidelberg Pharma Research von der Werthaltigkeit der Forderung überzeugt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich von 1 T€ im Vorjahr infolge einer ausstehenden Zahlung im Kontext von Patentkostenerstattungen auf 49 T€.
Aufgrund einer Umsatzsteuerforderung gegenüber den Finanzbehörden stiegen die sonstigen Vermögensgegenstände von 120 T€ im Vorjahr auf 229 T€ zum aktuellen Bilanzstichtag. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Umfang von 43 T€ (Vorjahr: 18 T€) betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen an Dienstleister.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten summierten sich zum Geschäftsjahresultimo auf 18,9 Mio. € (Vorjahr: 30,4 Mio. €). Hinsichtlich der in der Vergangenheit häufig angespannten Finanzlage der Gesellschaft und einer möglichen Bestandsgefährdung wird auf die Abschnitte 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" verwiesen.
Das handelsrechtliche Eigenkapital stieg zum Bilanzstichtag auf 67,2 Mio. € (Vorjahr: 52,6 Mio. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die unterjährig erfolgten Ausübungen der Wandelschuldverschreibungen zurückzuführen, denn ab dem Zeitpunkt der Wandlung verringert sich im gleichen Maße die Anleihenverbindlichkeit.
Das gezeichnete Kapital erhöhte sich infolge des oben skizzierten Sachverhalts auf 28,1 Mio. € (30. November 2017: 22,5 Mio. €). Die Kapitalrücklage erhöhte sich ebenfalls korrespondierend dazu von 215,4 Mio. € im Vorjahr auf 224,5 Mio. € zum diesjährigen Geschäftsjahresende.
Der kumulierte Bilanzverlust erhöhte sich aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 0,2 Mio. € von 185,3 Mio. € auf 185,5 Mio. €.
Die gesamten Rückstellungen verringerten sich von 1,2 Mio. € im Vorjahr um 50 % auf 0,6 Mio. € zum 30. November 2018. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rückstellungen für das Vorstands- und Mitarbeiter-Boni-Programm (0,2 Mio. €), für ausstehende Rechnungen und sonstige Sachverhalte (0,3 Mio. €) sowie für Abschluss- und Prüfungskosten (0,1 Mio. €). Die letztjährige Rückstellung für Miethaftungsrisiken in Höhe von 0,4 Mio. € wurde unterjährig vollständig verbraucht.
Im Zuge der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen innerhalb der im November 2017 abgeschlossenen Kapitalerhöhung wies die Heidelberg Pharma AG im letzten Jahr erstmals eine derartige Verbindlichkeit für konvertible Anleihen in Höhe von 15,0 Mio. € aus. Diese hat sich durch die unterjährigen Wandlungen 2018 auf 0,2 Mio. € reduziert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen fielen von 0,3 Mio. € im Vorjahr um 0,1 Mio. € auf 0,2 Mio. € zum 30. November 2018.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (0,2 Mio. €) bestehen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Tochtergesellschaft. Im Vorjahr war kein derartiger Sachverhalt zu bilanzieren.
Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich geringfügig von 21 T€ im Vorjahr auf 32 T€ zum aktuellen Bilanzstichtag.
Der Mittelabfluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit lag im Berichtszeitraum bei 11,5 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €). Maßgebliche Einflussfaktoren sind die, die einzahlungswirksamen Erträge übersteigenden, auszahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen sowie die Darlehensauszahlung an die Heidelberg Pharma Research GmbH.
Ein Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit im Sinne eines Erwerbs von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten war 2018 wie schon im Vorjahr nicht zu verzeichnen.
Es hat 2018 keine Mittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit stattgefunden. Das Vorjahr war noch geprägt durch die Kapitalerhöhungen sowie die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und die damit einhergehenden Liquiditätszuflüsse in Höhe von 34,2 Mio. €.
Des Weiteren war ein positiver Wechselkurseffekt in Höhe von 8 T€ (Vorjahr: 20 T€ Wechselkursverlust) zu erfassen.
Der gesamte Nettomittelabfluss an Zahlungsmitteln und -äquivalenten belief sich 2018 somit auf 11,5 Mio. € (Vorjahr: 26,2 Mio. € Zufluss). Das entspricht einem durchschnittlichen Zahlungsmittelabfluss von 1,0 Mio. € pro Monat (Vorjahr: 2,2 Mio. € Zufluss pro Monat). Rechnet man die letztjährigen Effekte der Liquiditätszuflüsse aus Kapitalerhöhungen, der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie des Gesellschafterdarlehens (also die gesamte Finanzierungskomponente) heraus, war somit ein Nettomittelabfluss in Höhe von 7,9 Mio. € zu verzeichnen, was einem durchschnittlichen monatlichen Abfluss von 0,7 Mio. € entsprach.
Zum Ende der Periode verfügte die Gesellschaft über einen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten von 18,9 Mio. € (Vorjahr: 30,4 Mio. €).
Neben den beiden Vorstandsmitgliedern beschäftigte die Gesellschaft am Bilanzstichtag fünf angestellte Mitarbeiter, davon vier im Bereich Verwaltung und einer im Bereich F&E. Im Jahresdurchschnitt waren vier angestellte Mitarbeiter zu verzeichnen, alle im Bereich Verwaltung.
Der Vorstand rechnet für das Geschäftsjahr 2019 mit Umsätzen und sonstigen betrieblichen Erträgen von insgesamt 0,5 Mio. € bis 1,5 Mio. € (2018: 0,5 Mio. €). Mögliche Umsatzerlöse im Rahmen einer potenziellen weiteren Lizenzvereinbarung wurden nicht in die Ertragsplanung 2019 aufgenommen.
Für das verbliebene Projekt RENCAREX(r) wird in der Heidelberg Pharma AG dennoch zeitnah eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung angestrebt, indem es veräußert oder auslizenziert werden soll.
Die gesamten betrieblichen Aufwendungen 2019 bewegen sich bei planmäßigem Geschäftsverlauf in einem Korridor zwischen 2,0 Mio. € bis 3,0 Mio. € und damit leicht oberhalb des Niveaus des Berichtsjahres 2018 (2,3 Mio. €).
Für 2019 wird ein Betriebsergebnis zwischen -1,0 Mio. € und -2,0 Mio. € erwartet (2018: -1,8 Mio. €).
Es ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen die Erträge in den nächsten Jahren noch übersteigen werden.
Sollten sich Erträge und Aufwendungen wie erwartet entwickeln, dürfte der geplante Finanzmittelbedarf im Geschäftsjahr 2019 für den Geschäftsbetrieb der Heidelberg Pharma AG auf etwa gleichem Niveau wie 2018 verbleiben (10,9 Mio. €) oder sich erhöhen. Insofern wird sich der Mittelverbrauch aufgrund der Rolle als Muttergesellschaft der Heidelberg Pharma Research GmbH im Bereich der Konzernzahlen zwischen 10,0 Mio. € und 14,0 Mio. € bewegen. Das entspricht einem durchschnittlichen Mittelverbrauch pro Monat von 0,9 Mio. € bis 1,2 Mio. €.
Das handelsrechtliche Eigenkapital (30. November 2018: 67,2 Mio. €) würde sich ungeachtet von etwaigen Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2019 aufgrund des erwarteten Gewinns infolge gestiegener Zinserträge aus dem Gesellschafterdarlehen erhöhen.
Alle zur Diskussion stehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation sind ausführlich im Kapitel 7 "Risikobericht", Abschnitte 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken", Unterabschnitt "Finanzierungsrisiken" abgebildet.
Ladenburg, den 18. März 2019
Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG
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| Anhang | 2018 € |
2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 20 | 3.667.812 | 1.900.153 |
| Sonstige Erträge | 21 | 705.644 | 581.848 |
| Erträge | 4.373.456 | 2.482.001 | |
| Herstellungskosten | 22 | (2.208.118) | (956.656) |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 22 | (10.679.001) | (9.323.181) |
| Verwaltungskosten | 22 | (2.966.420) | (2.747.979) |
| Sonstige Aufwendungen | 22 | (191.897) | (206.774) |
| Betriebliche Aufwendungen | (16.045.436) | (13.234.590) | |
| Betriebsergebnis | (11.671.980) | (10.752.589) | |
| Finanzierungserträge | 25 | 0 | 0 |
| Finanzierungsaufwendungen | 25 | 0 | (217.583) |
| Finanzergebnis | 25 | 0 | (217.583) |
| Ergebnis vor Steuern | (11.671.980) | (10.970.172) | |
| Ertragsteuern | 26 | 0 | 0 |
| Jahresergebnis | (11.671.980) | (10.970.172) | |
| Währungsergebnis aus der Konsolidierung | 0 | 0 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis ("Comprehensive Income") | (11.671.980) | (10.970.172) | |
| Ergebnis je Aktie | 27 | ||
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) | (0,41) | (0,76) | |
| Durchschnittliche gewichtete Anzahl der ausgegebenen Aktien | 28.209.639 | 14.372.316 |
Durch die Rundung der exakten Zahlen können sich Differenzen ergeben.
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| Anhang | 30.11.2018 € |
30.11.2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 9 | 1.949.922 | 1.299.623 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 2.800.914 | 2.819.272 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 10 | 6.111.166 | 6.111.166 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 11 | 41.350 | 51.350 |
| Langfristige Vermögenswerte | 10.903.351 | 10.281.411 | |
| Vorräte | 12 | 177.559 | 178.032 |
| Geleistete Vorauszahlungen | 13 | 56.032 | 154.942 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14 | 365.949 | 232.508 |
| Sonstige Forderungen | 14 | 248.734 | 261.880 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 15 | 19.440.352 | 30.381.061 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 20.288.625 | 31.208.423 | |
| Summe Vermögenswerte | 31.191.977 | 41.489.833 |
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| Anhang | 30.11.2018 € |
30.11.2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 16 | 28.133.308 | 22.452.570 |
| Kapitalrücklage | 16 | 214.643.257 | 219.789.793 |
| Kumulierte Verluste | 16 | (216.890.476) | (205.218.496) |
| Eigenkapital | 16 | 25.886.089 | 37.023.866 |
| Pensionsverpflichtungen | 17 | 0 | 8.803 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 8.803 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 405.498 | 1.501.090 |
| Rückstellungen | 18 | 0 | 408.201 |
| Pensionsverpflichtungen | 17 | 12.101 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 18 | 4.888.288 | 2.547.873 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.305.887 | 4.457.164 | |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 31.191.977 | 41.489.833 |
Durch die Rundung der exakten Zahlen können sich Differenzen ergeben.
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| Kapitalmaßnahmen/ Agio | Aktienoptionen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Kumulierte Verluste | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anhang | Aktien | € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 187.537.023 | 3.539.969 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand am 1. Dezember 2016 | 12.927.564 | 12.927.564 | 191.076.991 | (194.248.324) | ||
| Bewertung Aktienoptionen | 23 | 128.323 | ||||
| Jahresergebnis | (10.970.172) | |||||
| Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von Kapitalbeschaffungskosten | 9.525.006 | 9.525.006 | 14.178.171 | |||
| Ausgabe von Pflichtwandelanleihen unter Berücksichtigung von Kapitalbeschaffungskosten | 14.406.308 | |||||
| Nettoveränderung Eigenkapital | ||||||
| 216.121.501 | 3.668.292 | |||||
| Stand am 30. November 2017 | 16 | 22.452.570 | 22.452.570 | 219.789.793 | (205.218.496) | |
| 216.121.501 | 3.668.292 | |||||
| Stand am 1. Dezember 2017 | 22.452.570 | 22.452.570 | 219.789.793 | (205.218.496) | ||
| Bewertung Aktienoptionen | 23 | 534.203 | ||||
| Jahresergebnis | (11.671.980) | |||||
| Ausübung der Pflichtwandelanleihen | 5.680.738 | 5.680.738 | (5.680.738) | |||
| Nettoveränderung Eigenkapital | ||||||
| 210.440.763 | 4.202.495 | |||||
| Stand am 30. November 2018 | 16 | 28.133.308 | 28.133.308 | 214.643.257 | (216.890.476) |
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| Total € |
|
|---|---|
| Stand am 1. Dezember 2016 | 9.756.231 |
| Bewertung Aktienoptionen | 128.323 |
| Jahresergebnis | (10.970.172) |
| Kapitalerhöhung unter Berücksichtigung von Kapitalbeschaffungskosten | 23.703.177 |
| Ausgabe von Pflichtwandelanleihen unter Berücksichtigung von Kapitalbeschaffungskosten | 14.406.308 |
| Nettoveränderung Eigenkapital | 27.267.635 |
| Stand am 30. November 2017 | 37.023.866 |
| Stand am 1. Dezember 2017 | 37.023.866 |
| Bewertung Aktienoptionen | 534.203 |
| Jahresergebnis | (11.671.980) |
| Ausübung der Pflichtwandelanleihen | |
| Nettoveränderung Eigenkapital | (11.137.777) |
| Stand am 30. November 2018 | 25.886.089 |
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| Anhang | 2018 € |
2017 € |
|
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis | (11.671.980) | (10.970.172) | |
| Anpassungen für Posten der Gesamtergebnisrechnung | |||
| Aktienoptionen | 23 | 534.203 | 128.323 |
| Abschreibungen | 22 | 368.961 | 406.242 |
| Wechselkursauswirkungen | (43.430) | 17.847 | |
| Finanzierungsaufwendungen | 25 | 0 | 217.583 |
| 859.735 | 769.995 | ||
| Veränderungen der Bilanzposten | |||
| Vorräte | 12 | 473 | 12.206 |
| Geleistete Vorauszahlungen | 13 | 98.910 | (113.054) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14 | (133.441) | (141.164) |
| Sonstige Forderungen | 14 | 13.147 | (169.838) |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 11 | 10.000 | (20.000) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18 | (1.095.591) | 1.369.026 |
| Rückstellungen | 18 | (408.201) | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 18 | 2.343.713 | 1.359.727 |
| 829.009 | 2.296.904 | ||
| Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | (9.983.237) | (7.903.273) | |
| Gezahlte Finanzierungsaufwendungen | 25 | 0 | (36.678) |
| Nettomittelveränderung aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit | (9.983.237) | (7.939.952) | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Sachanlagen | 9 | (976.056) | (400.436) |
| Erwerb immaterieller Vermögenswerte | 10 | (24.846) | (15.638) |
| Nettomittelveränderung aus der Investitionstätigkeit | (1.000.902) | (416.074) | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Erlöse aus den Kapitalerhöhungen | 16 | 0 | 20.529.960 |
| Kapitalbeschaffungskosten der Kapitalerhöhungen | 16 | 0 | (755.716) |
| Erlöse aus der Ausgabe der Pflichtwandelanleihe | 16 | 0 | 14.968.380 |
| Kapitalbeschaffungskosten der Ausgabe der Pflichtwandelanleihe | 16 | 0 | (562.072) |
| Nettomittelveränderung aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 34.180.551 | |
| Wechselkurs- und sonstige Effekte auf die Zahlungsmittel | 43.430 | (17.847) | |
| Nettoveränderung an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | (10.940.709) | 25.806.679 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | |||
| am Periodenanfang | 15 | 30.381.061 | 4.574.382 |
| zum Periodenende | 15 | 19.440.352 | 30.381.061 |
Durch die Rundung der exakten Zahlen können sich Differenzen ergeben.
Die Heidelberg Pharma AG wurde 1997 ursprünglich als WILEX GmbH von einem Team von Ärzten und Krebsforschern der Technischen Universität München gegründet. Im Jahr 2001 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und die Eintragung ins Handelsregister unter "Wilex AG". Die Börsennotierung erfolgte im November 2006 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, wo sie seitdem unter ISIN DE000A11QVV0/Wertpapierkennnummer A11QVV/Börsenkürzel bzw. -symbol WL6 notiert ist. Der Sitz der Gesellschaft wurde am 29. September 2017 verlegt und befindet sich in der Schriesheimer Str. 101 in 68526 Ladenburg nahe Heidelberg. Seit der Eintragung ins Handelsregister Mannheim am 18. Oktober 2017 unter der Registernummer HRB 728735 firmiert die frühere Wilex AG als Heidelberg Pharma AG. Der Vorstand der Gesellschaft setzt sich aus Dr. Jan Schmidt-Brand und Prof. Dr. Andreas Pahl zusammen.
Im Folgenden wird "Heidelberg Pharma" synonym für den Konzern benutzt. Im Falle der Beschreibung von speziellen Sachverhalten der Heidelberg Pharma AG als Muttergesellschaft oder der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH wird explizit die Firma mit Rechtsform genannt.
Gegenstand der Heidelberg Pharma AG ist die Holdingtätigkeit als Konzernmuttergesellschaft und die Auslizenzierung des Portfolios von diagnostischen und therapeutischen Produktkandidaten im Bereich der Onkologie sowie darauf basierender Schutzrechte. Das Team der Heidelberg Pharma AG arbeitet im Wesentlichen in den Bereichen Konzernstrategie, Finanzen, Investor Relations, Business Development, Recht sowie Vertragsmanagement. Des Weiteren werden auch die Bereiche Alliance- und Datenmanagement, sowie Patente abgedeckt. Darüber hinaus werden die Partner für die auslizenzierten klinischen Produktkandidaten bei der Weiterentwicklung durch Forschungs- und Entwicklungs-Transfer (F&E-Transfer) unterstützt. Die klinischen Produktkandidaten MESUPRON(r) (2014) und REDECTANE(r) (2017) wurden bereits auslizenziert, RENCAREX(r) steht zur Auslizenzierung und weiteren Entwicklung zur Verfügung.
Der Fokus der F&E-Aktivitäten liegt auf dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, die einen firmeneigenen und neuartigen Ansatz für therapeutische Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADC, Antibody Drug Conjugates) weiterentwickelt und vermarktet sowie präklinische Serviceleistungen anbietet. Heidelberg Pharma ist das erste Unternehmen, das den Wirkstoff Amanitin für Krebstherapien einsetzt und entwickelt. Es nutzt den biologischen Wirkmechanismus des Toxins als neues therapeutisches Prinzip und verwendet dazu seine proprietäre ATAC-Technologieplattform (Antibody Targeted Amanitin Conjugates). Ziel ist es, ausgewählte eigene therapeutische Antikörper-Amanitin-Konjugate sowie im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern eine Vielzahl von ATAC-Kandidaten herzustellen, zu erforschen und zu entwickeln.
Das Tochterunternehmen Heidelberg Pharma Research GmbH (vormals bis zur Umfirmierung Heidelberg Pharma GmbH), gehört seit März 2011 zum Heidelberg Pharma-Konzern. Geschäftsführer ist Dr. Jan Schmidt-Brand. Der Sitz der Heidelberg Pharma Research GmbH befindet sich ebenfalls in der Schriesheimer Str. 101 in 68526 Ladenburg.
Die Tochtergesellschaft wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 17. März 2011 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der zu diesem Zeitpunkt noch unter WILEX AG firmierenden, heutigen Heidelberg Pharma AG. Sie ist damit zu einem Bestandteil des Heidelberg Pharma-Konzerns geworden.
Nachstehende vom International Accounting Standards Board (IASB) geänderte bzw. neu verabschiedete International Financial Reporting Standards (IFRS), die verpflichtend im Konzernabschluss zum 30. November 2018 anzuwenden sind, haben die folgenden Auswirkungen auf den Abschluss der Heidelberg Pharma GmbH:
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| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am | Übernahme durch die Europäische Union | Auswirkungen auf Heidelberg Pharma | |
|---|---|---|---|---|
| IAS 7 (Änderung) | Angabeninitiative | 01.01.2017 | ja | keine |
| IAS 12 (Änderung) | Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | 01.01.2017 | ja | keine |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2014-2016 | Änderungen an verschiedenen IFRS, insbesondere an IFRS 12 | 01.01.2017 | ja | keine |
Folgende neue und überarbeitete Standards des IASB oder Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend umzusetzen waren oder noch nicht von der Europäischen Union übernommen wurden, werden nicht vorzeitig angewandt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss bei Standards mit dem Vermerk "ja" werden als wahrscheinlich angesehen und derzeit geprüft. Dabei werden nur wesentliche Auswirkungen näher beschrieben. Bei Standards mit dem Vermerk "keine" werden keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
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| Standard/Interpretation | Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am | Übernahme durch die Europäische Union | Auswirkungen auf Heidelberg Pharma | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | ja | keine wesentlichen |
| IFRS 15 und IFRS 15 (Änderung) | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 | ja | ja |
| IFRS 4 (Änderung) | Versicherungsverträge (in Anwendung mit IFRS 9: Finanzinstrumente) | 01.01.2018 | ja | keine |
| IFRS 2 (Änderung) | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 01.01.2018 | ja | keine |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 01.01.2018 | ja | keine |
| IAS 40 (Änderung) | Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 01.01.2018 | ja | keine |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2014-2016 | Änderungen an verschiedenen IFRS, insbesondere an IFRS 1 und IAS 28 | 01.01.2018 | ja | keine |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | ja | ja |
| IFRIC 23 | Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | ja | keine |
| IFRS 9 (Änderung) | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | ja | keine wesentlichen |
| IFRS 14 | Regulatorische Abgrenzungsposten | 01.01.2016 | nein (bisher verweigert) | keine |
| IAS 28 (Änderung) | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 01.01.2019 | nein | keine |
| IAS 19 (Änderung) | Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 01.01.2019 | nein | keine |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Zyklus 2015-2017 | Änderungen an verschiedenen IFRS, insbesondere IFRS 3, IFRS 11, IAS 12, IAS 23 | 01.01.2019 | nein | keine |
| IFRS 3 (Änderung) | Einordnung einer Übernahme als Geschäftsbetrieb oder als Vermögenswert | 01.01.2020 | nein | keine |
| Rahmenkonzept der IFRS (Änderungen) | Änderungen an verschiedenen IFRS, insbesondere an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32 | 01.01.2020 | nein | keine |
| IAS 1 und IAS 8 (Änderungen) | Definition von "wesentlich" | 01.01.2020 | nein | keine |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | nein | keine |
| IFRS 10 und IAS 28 (Änderungen) | Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | auf unbestimmte Zeit verschoben | nein | keine |
Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 hervorzuheben sind insbesondere die neuen und in der jüngsten Fassung von IFRS 9 überarbeiteten Klassifizierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte. Diese beruhen auf den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Ebenfalls grundlegend neu sind die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen, welche nun auf einem Modell der erwarteten Verluste basieren. Auch die Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen ist unter IFRS 9 neu geregelt und darauf ausgerichtet, stärker das betriebliche Risikomanagement abbilden zu können. Nach bisheriger Beurteilung von Heidelberg Pharma werden die bilanziellen Auswirkungen des neu anzuwendenden Standards IFRS 9 unwesentlich sein.
Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen sind. IFRS 15 ersetzt IAS 18 ,Erlöse', IAS 11 ,Fertigungsaufträge' und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden -die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.
Nach Beurteilung von Heidelberg Pharma wird die verpflichtende Anwendung des IFRS 15 quantitative Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, da der Umsatz für einen der bestehenden Verträge nicht wie bisher nach IAS 18 über einen Zeitraum, sondern gemäß IFRS 15 künftig zu einem Zeitpunkt zu realisieren ist. Auf die weiteren derzeit bestehenden Verträge hat die Umstellung auf IFRS 15 keine Auswirkungen. Heidelberg Pharma wird IFRS 15 auf Basis der modifizierten retrospektiven Methode einführen, sodass etwaige Umstellungseffekte zum 1. Dezember 2018 kumulativ in der Eigenkapitalposition "Kumulierte Verluste" erfasst werden und die Vergleichsperiode in Einklang mit bisherigen Regelungen dargestellt wird.
Heidelberg Pharma führte im Geschäftsjahr 2017 eine Analyse von IFRS 15 durch, die um eine detaillierte Untersuchung im Geschäftsjahr 2018 ergänzt wurde. Als Ergebnis dessen schätzt die Gesellschaft, dass sich die Umsatzabgrenzung 2018 der Kategorie "Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen" (vergleiche Kapitel 20) aus einer Forschungsvereinbarung um ca. 150 T€ reduziert. Entsprechend erhöht sich im Umstellungszeitpunkt die passivische Abgrenzung innerhalb der "Sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten" und mindern sich die Umsatzerlöse analog dazu. Andere Umsatzkategorien und sonstige Erträge, welche keine Verkäufer-Kunde-Beziehung i. S. d. IFRS 15 darstellen, werden wie bisher erfasst.
Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasinggeber bleiben die Regelungen aus IAS 17 ,Leasingverhältnisse' weitgehend bestehen, sodass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen zu unterscheiden ist mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzierungskonsequenzen.
Nach Beurteilung von Heidelberg Pharma wird der neu anzuwendende Standard IFRS 16 einen Effekt auf die Bilanzierung der Konzerngesellschaften haben. Der Konzern befindet sich derzeit noch in der Evaluierungsphase, wie dieser Standard die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verändern wird.
Heidelberg Pharma mietet Büro- und Laborräume, Büroeinrichtungen und Fahrzeuge, die bislang ein operatives Leasing darstellen. Bisher werden im Zusammenhang mit operativem Leasing geleistete Zahlungen über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Künftig sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Nutzungsrechte und Verpflichtungen als Vermögenswert und Verbindlichkeit verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Es ist somit von einer Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt auszugehen. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung momentan erfassten Aufwendungen werden stattdessen als Abschreibungen auf die Nutzungsrechte sowie als Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Daraus kann resultieren, dass die Summe der Aufwendungen im Vergleich zur Anwendung des IAS 17 abweicht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert.
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committees (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Des Weiteren wurden die ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB angewendet.
| ― | Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2017, endet am 30. November 2018 und wird im Folgenden als Geschäftsjahr 2018 (Geschäftsjahr 2017 für Vorjahresperiode) bezeichnet. |
| ― | Die vorhandenen liquiden Mittel sichern auf Basis der konzernweiten Finanz- und Liquiditätsplanung eine Finanzierungsreichweite bis Mitte 2020 und stützen damit die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses unter der zugrunde gelegten Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25. Denn zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ist von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit über die nächsten zwölf Monate hinaus auszugehen. |
| ― | Heidelberg Pharma veröffentlicht nach § 325 (3) HGB diesen IFRS-Konzernabschluss im Bundesanzeiger. Dieser Konzernabschluss nach IFRS hat befreiende Wirkung für die Aufstellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses nach HGB. |
| ― | Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 18. März 2019 vom Vorstand aufgestellt und damit im Sinne von IAS 10 zur Veröffentlichung freigegeben. Am 19. März 2019 soll der Konzernabschluss vom Aufsichtsrat gebilligt werden. Der Aufsichtsrat kann dem durch den Vorstand freigegebenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht die Billigung verweigern, was zur Folge hätte, dass über die Billigung des Konzernabschlusses die Hauptversammlung zu entscheiden hätte. |
| ― | Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen nach oben und nach unten ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. |
Der Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse des Mutterunternehmens, der Heidelberg Pharma AG, sowie der von ihr gemäß IFRS 10.6/10.7 kontrollierten und beherrschten Tochtergesellschaft, der Heidelberg Pharma Research GmbH.
Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten ist durch eine unveränderte Konzernstruktur gegeben. Sofern erforderlich, wird der Jahresabschluss des Tochterunternehmens angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Euro (€), der funktionalen Konzernwährung.
In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle, die in anderen Währungen als der jeweiligen Landeswährung abgewickelt werden, mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst.
Am Ende jeden Berichtszeitraums werden nach IAS 21.23
| ― | monetäre Posten in einer Fremdwährung zum Stichtagskurs umgerechnet; |
| ― | nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet; |
| ― | nicht monetäre Posten, die zu ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, zu dem Kurs umgerechnet, der am Tag der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. |
Heidelberg Pharma führt Geschäftsprozesse in US-Dollar (USD), in Schweizer Franken (CHF) und in geringem Ausmaß auch in anderen Fremdwährungen durch. Im Geschäftsjahr 2018 wurden sowohl Umsätze in Fremdwährungen erzielt, als auch Aufwendungen in Fremdwährungen erfasst.
Für die Umrechnung des USD und des CHF im Konzern wurden folgende Wechselkurse für einen Euro zugrunde gelegt. Aus Gründen der Wesentlichkeit wurde auf die Angabe der Umrechnungskurse weiterer Fremdwährungen verzichtet.
US-Dollar:
| ― | Stichtagskurs 30. November 2018: 1 € = 1,1391 USD (Vorjahr: 1 € = 1,1872 USD) |
| ― | Durchschnittskurs Geschäftsjahr 2018: 1 € = 1,1837 USD (Vorjahr: 1 € = 1,1186 USD) |
Schweizer Franken:
| ― | Stichtagskurs 30. November 2018: 1 € = 1,1353 CHF (Vorjahr: 1 € = 1,1706 CHF) |
| ― | Durchschnittskurs Geschäftsjahr 2018: 1 € = 1,1577 CHF (Vorjahr: 1 € = 1,1036 CHF) |
Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben.
Heidelberg Pharma besitzt keine Grundstücke oder Gebäude. Alle zurzeit genutzten Büro- und Laborräume sind gemietet. Sachanlagen bestehen überwiegend aus Labor- und Geschäftsausstattung und werden zu historischen Anschaffungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen sowie, sofern notwendig, erfasster Wertminderung bilanziert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt so, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Restbuchwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restbuchwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Darüber hinaus werden im Falle von Wertminderungen im Sinne des IAS 36 sofortige, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern werden den Abschreibungen im Bereich des Sachanlagevermögens zugrunde gelegt:
| ― | Laborausstattung 8 bis 14 Jahre |
| ― | Sonstige Geschäftsausstattung 3 bis 23 Jahre |
| ― | Geleastes Sachanlagevermögen 10 Jahre |
Ausgaben für die Reparatur und Instandhaltung sowie für den Austausch untergeordneter Posten werden im Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst. Umfangreichere Erneuerungen oder Einbauten werden aktiviert, sofern ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht. Erneuerungen werden über die erwartete Restnutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht; die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden dann vorgenommen, wenn bei Sachanlagen der erzielbare Wert unter dem Restbuchwert liegt.
Heidelberg Pharma hat keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten verpfändet.
Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Leasingvereinbarungen wird auf Abschnitt 3.20 verwiesen.
Nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert.
Darüber hinaus werden im Falle von Wertminderungen im Sinne des IAS 38.111 i. V. m. IAS 36 außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Dies war 2018 jedoch nicht einschlägig.
Im Bereich der immateriellen Vermögenswerte, welche sich aus der Aktivierung von Lizenzen, Patenten und Software zusammensetzen, werden folgende Nutzungsdauern angenommen:
| ― | Lizenzen und Patente12,5 bis 20 Jahre |
| ― | Software 3 Jahre |
Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, sowie die aus dem im Kontext der Übernahme der Heidelberg Pharma Research GmbH resultierenden noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten "In Process Research & Development" (IP R&D) sowie der erworbene Kundenstamm, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert, welcher als Anschaffungskosten anzusehen ist, bewertet.
In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet.
Hierfür werden folgende Nutzungsdauern angenommen:
| ― | Erworbener Kundenstamm 9 Jahre |
Die noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerte IP R&D unterliegen derzeit noch keiner planmäßigen Abschreibung. Die Entwicklung der ADC-Technologie wird aktuell noch weiter vorangetrieben. Derzeit gibt es noch keine antikörperspezifischen Product License Agreements (PLA), die die gegenwärtige Nutzung und Verwertbarkeit dieses Technologiewerts in Form eines therapeutischen Entwicklungskandidaten begründen würden. Daher wird dieser Vermögenswert im Sinne der IFRS als noch nicht nutzungsbereit klassifiziert. Die Abschreibung dieses Vermögenswerts beginnt mit dem Abschluss der Entwicklung.
Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie der IP R&D werden ebenfalls nicht planmäßig abgeschrieben und unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (vergleiche Abschnitt 3.8 und Kapitel 8).
Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann und nur dann erfasst, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:
| ― | technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird; |
| ― | Absicht des Konzerns, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen; |
| ― | Fähigkeit des Konzerns, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; |
| ― | Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Nachgewiesen werden kann von der Gesellschaft u. a. die Existenz eines Marktes für die Produkte aus der Nutzung des immateriellen Vermögenswertes oder den immateriellen Vermögenswert an sich oder, falls er intern genutzt werden soll, der Nutzen des immateriellen Vermögenswertes; |
| ― | Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können; |
| ― | Fähigkeit des Konzerns, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. |
Weil die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, konnten in der Entwicklungsphase keine immateriellen Vermögenswerte aktiviert werden.
Gegenwärtig werden daher alle Forschungs- und Entwicklungskosten in den Geschäftsjahren, in denen sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.
Zu jedem Abschlussstichtag überprüft die Gesellschaft die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts ermittelt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben.
Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der jeweilige Buchwert auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswerts bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrags erhöht. Die Erhöhung des Buchwerts ist dabei auf denjenigen Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.
Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf die Zahlungsmittel generierende Einheit des Konzerns allokiert, von der erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses zieht.
Zahlungsmittel generierende Einheiten, welchen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeteilt wurde, sind zumindest jährlich auf Wertminderungen zu prüfen. Sobald Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, ist umgehend eine Überprüfung der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf Wertminderung durchzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer Zahlungsmittel generierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst im Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts und nachfolgend anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswerts innerhalb der Zahlungsmittel generierenden Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt im Gewinn oder Verlust der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.
Bei Abschlüssen von Mietverträgen für Gebäude sowie von Leasingverträgen für Laborgeräte und Kraftfahrzeuge sind gegebenenfalls jeweils Mietavale bzw. Leasingkautionen an die Vermieter bzw. Leasinggeber zu entrichten. Je nach Vertragslaufzeit zum Abschlussstichtag erfolgt eine Zuordnung zu den lang- oder kurzfristigen Vermögenswerten.
Die Vorräte unterteilen sich in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Leistungen.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert nach der FIFO-Methode bewertet. In den Herstellungskosten der selbstgefertigten Vorräte sind alle Kosten, die direkt zugeordnet werden können, und ein angemessener Anteil der Gemeinkosten miteinbezogen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, da der Leistungserstellungszeitraum weniger als zwölf Monate beträgt.
Die sonstigen Vermögenswerte und die an z. B. Dienstleister oder Versicherer geleisteten Anzahlungen werden entweder gemäß dem Leistungsfortschritt des zugrunde liegenden Auftrags ergebniswirksam erfasst oder mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehören zur Kategorie der Kredite und Forderungen (vergleiche Abschnitt 3.14), die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Sie werden demzufolge mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Wertberichtigungen beruhen auf der Einschätzung der Unternehmensleitung über die Einbringlichkeit und Altersstruktur bestimmter Forderungen.
Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich eines etwaigen Wertminderungsaufwands erfasst. Eine Wertminderung auf sonstige Forderungen erfolgt, wenn es objektiv substanzielle Hinweise darauf gibt, dass nicht alle laut den ursprünglichen Vertragsbedingungen fälligen Beträge einbringlich sind oder eine laufzeitadäquate und risikoadjustierte Diskontierung sinnvoll erscheint. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst.
Finanzinstrumente nach IAS 39 werden in Abhängigkeit des Einzelfalls unterschieden:
―
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss). Diese Kategorie umfasst zwei Unterkategorien:
| ― | Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (Held for Trading/ "AFVPL-Tr."): Diese Kategorie umfasst die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden (Handelsaktiva und -passiva), wie z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Schuldscheindarlehen. Die Handelspassiva umfassen insbesondere derivative Finanzinstrumente mit einem negativen beizulegenden Zeitwert. Handelsaktiva und Handelspassiva werden zu jedem Bilanzstichtag zum Fair Value bilanziert. Die Bewertungsergebnisse werden im Jahresergebnis erfasst. In der betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. |
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Finanzinstrumente (Designated at Fair Value through Profit or Loss/"AFVPL-Des."): Gemäß der Fair Value Option ist es zulässig, bestimmte Finanzinstrumente freiwillig einer Bewertung zum Fair Value mit Erfassung der Bewertungsergebnisse im Jahresergebnis zu unterwerfen. Die Entscheidung zur Nutzung der Fair Value Option ist für ein Finanzinstrument im Zeitpunkt des Zugangs unwiderruflich zu treffen. Voraussetzung für die Anwendung der Fair Value Option für ein Finanzinstrument ist beispielsweise, dass eine Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vermieden oder erheblich reduziert wird. In der betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. |
| ― | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ("Available for Sale"): Dieser Kategorie werden nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte zugeordnet, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt wurden oder weder als (a) Kredite und Forderungen; (b) bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen; oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um verzinsliche Wertpapiere, Aktien und Beteiligungen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Ist der beizulegende Zeitwert bei Eigenkapitalinstrumenten nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. In der betrachteten Periode sind keine derartigen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. |
| ― | Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen ("Held-to-maturity"): Dieser Kategorie dürfen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie festgelegter Laufzeit dann zugeordnet werden, wenn die Absicht sowie die Fähigkeit bestehen, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ausgenommen von der Einstufung als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind (a) Vermögenswerte, die das Unternehmen beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten bestimmt; (b) solche, die das Unternehmen als zur Veräußerung verfügbar bestimmt; und (c) solche, die der Definition von Krediten und Forderungen entsprechen. |
Derzeit bilanziert Heidelberg Pharma keine der oben aufgeführten Finanzinstrumente.
| ― | Kredite und Forderungen ("Loans and Receivables"): Dieser Kategorie werden nicht-derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungsansprüchen zugeordnet, für die kein aktiver Markt besteht. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei Vorliegen einer Änderung der Werthaltigkeit (Impairment) wird dieses bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam berücksichtigt. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert, wenn objektive Anzeichen einer mangelnden Werthaltigkeit vorliegen, die wiederum auf mögliche Ereignisse nach der Erstbewertung zurückzuführen sind, die den bilanzierten Zugangswert negativ beeinflussen. Anzeichen und Ereignisse einer mangelnden Werthaltigkeit können, je nach Art und Beschaffenheit des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, beispielsweise Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners oder auch die Minderung der Ertragskraft und des beizulegenden Zeitwerts einer Beteiligung oder sonstiger Finanzanlagen sein. Agien beziehungsweise Disagien werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Finanzergebnis vereinnahmt. Die Bewertung erfolgt auch hier zu fortgeführten Anschaffungskosten. |
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach ihrem erstmaligen Ansatz sind alle finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
Davon ausgenommen sind:
a) Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
b) Finanzielle Verbindlichkeiten, die entstehen, wenn die Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes nicht zu einer Ausbuchung berechtigt oder die Bilanzierung unter Zugrundelegung eines anhaltenden Engagements erfolgt.
c) Die in IAS 39.9 definierten finanziellen Garantien.
d) Zusagen, einen Kredit unter dem Marktzins zur Verfügung zu stellen.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten von Heidelberg Pharma sind im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
Die Klassifizierung dieser finanziellen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Regelmäßig, mindestens jedoch zu jedem Bilanzstichtag, werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte daraufhin überprüft, ob ein aktiver Markt vorhanden ist und ob Hinweise auf eine Wertminderung existieren, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Die Nettoergebnisse enthalten grundsätzlich alle sonstigen Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten der jeweiligen Bewertungskategorie stehen. Neben Zinserträgen und Dividenden sind dies insbesondere die aus der Erst- und Folgebewertung resultierenden Ergebnisse.
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) sind aufgrund der kurzen Fälligkeiten in allen Fällen identisch.
Finanzinstrumente werden zudem am Bilanzstichtag in Abhängigkeit der Restlaufzeit in kurz- oder langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingeteilt. Diejenigen Finanzinstrumente, die am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr Restlaufzeit aufweisen, werden als langfristig ausgewiesen. Diejenigen mit Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten bilanziert.
Eine Klasse von Finanzinstrumenten ist eine Zusammenfassung von Finanzinstrumenten zu einer Gruppe, die in Abhängigkeit von der Art der nach IFRS 7 geforderten Angaben sowie der Merkmale der im Unternehmen eingesetzten Finanzinstrumente vorgenommen wird.
Bei regulären Kassakäufen oder -verkäufen von finanziellen Vermögenswerten fallen Handels- und Erfüllungstag im Allgemeinen auseinander. Für solche regulären Kassakäufe oder -verkäufe besteht ein Wahlrecht der Bilanzierung zum Handelstag (Trade Date Accounting) oder zum Erfüllungstag (Settlement Date Accounting). Für den Fall von regulären Kassakäufen und -verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Konzern bei Ansatz und Abgang Trade Day Accounting.
Bei Heidelberg Pharma kommt kein Hedge Accounting zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken zur Anwendung. Mögliche Fremdwährungsrisiken betreffen vor allem den US-Dollar und den Schweizer Franken. Zur Risikominimierung werden teilweise Zahlungsmittelbestände in US-Dollar vorgehalten.
Das Eigenkapital des Konzerns enthält das gezeichnete Kapital, das in auf Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € aufgeteilt ist. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe neuer Aktien bzw. dem Prozess einer Kapitalmaßnahme unmittelbar zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug vom Eigenkapital (z. B. von der Kapitalrücklage) ausgewiesen.
Als Kapital insgesamt wird das Eigenkapital einschließlich gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage und kumulierten Verlusten kategorisiert. Dieses betrug zum Ende der Berichtsperiode 25,9 Mio. € (30. November 2017: 37,0 Mio. €).
Infolge der unterjährigen Wandlungen der im November 2017 emittierten Pflichtwandelanleihen erhöhte sich die Gesamtzahl der ausgegebenen Heidelberg Pharma-Aktien von 22.452.570 um insgesamt 5.680.738 neue Aktien auf 28.133.308 Stück zum Bilanzstichtag. Der Anteil der schon gewandelten Pflichtwandelanleihen beträgt somit 98,67 %. Die Gesellschaft kann am Ende der Laufzeit von zwei Jahren ab Ausgabetag die Wandlung der Schuldverschreibungen in Aktien der Gesellschaft verlangen.
Ziel des Kapitalmanagements von Heidelberg Pharma ist es, die derzeit gefestigte Kapitalbasis nachhaltig zu sichern, um weiterhin von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgehen und unter dieser operieren zu können.
Infolge der negativen Jahresergebnisse seit Bestehen der Gesellschaft liegt der primäre Fokus auf der Bereitstellung liquider Mittel für die Weiterentwicklung der Unternehmenstechnologie bzw. Produktpipeline und nicht zuletzt in der Sicherstellung des Vertrauens von Investoren und Geschäftspartnern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dazu jedoch weder eine Kapitalerhöhung durchgeführt, noch Fremdkapital bei Kreditinstituten aufgenommen.
Das Management überwacht regelmäßig Liquiditäts- und Eigenkapitalquote sowie die Summe der unter dem Eigenkapital bilanzierten Posten. Während des Berichtsjahres haben sich keine Änderungen der Strategie oder der Ziele des Kapitalmanagements ergeben.
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Liquidität | 19.440 | 30.381 |
| In % des Gesamtkapitals | 62,3 % | 73,2 % |
| In % der kurzfristigen Verbindlichkeiten (Liquidität 1. Grades) | 366,4 % | 681,6 % |
| Eigenkapital | 25.886 | 37.024 |
| In % des Gesamtkapitals | 83,0 % | 89,2 % |
| Verbindlichkeiten | 5.306 | 4.466 |
| In % des Gesamtkapitals | 17,0 % | 10,8 % |
| Gesamtkapital | 31.192 | 41.490 |
Die Liquiditätsquoten, für die die verfügbaren Zahlungsmittel mit dem Gesamtkapital bzw. den kurzfristigen Verbindlichkeiten in Relation gesetzt wurden, sind durch die Mittelabflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit einheitlich gegenüber den Vergleichswerten des Vorjahres gesunken.
So hat sich die Liquidität im Vergleich zum Gesamtkapital von 73,2 % auf 62,3 % verringert. Analog dazu ist die Liquidität 1. Grades, bei der definitionsgemäß die Zahlungsmittel durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten dividiert werden, von 681,6 % auf 366,4 % zurückgegangen.
Die Eigenkapitalquote betrug zum 30. November 2018 83,0 %. Diese fällt infolge des negativen Jahresergebnisses im Geschäftsjahr 2018 niedriger als im Vorjahr (89,2 %) aus. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich hingegen und stiegen in Relation zum Gesamtkapital von 10,8 % im Vorjahr auf 17,0 % zum 30. November 2018.
Als quantitative Steuerungsgröße des Eigenkapitalmanagements ist hauptsächlich die Vermeidung der hälftigen Aufzehrung des Grundkapitals durch Verluste im handelsrechtlichen Einzelabschluss anzuführen.
Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht. Mit Ausnahme etwaiger finanzieller Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Erstbewertung etwaiger finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt hingegen mit dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt wiederum zu fortgeführten Anschaffungskosten. Als langfristige Verbindlichkeiten werden alle Posten erfasst, deren Fälligkeit ein Jahr oder länger beträgt; diese werden auf ihren Barwert abgezinst.
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige zu erfüllende Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat, es wahrscheinlich ist, dass der Konzern diese Verpflichtung erfüllen muss, und die Betragshöhe verlässlich geschätzt werden kann. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung unter Berücksichtigung der der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten zu erfüllen. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige Betrag durch einen Dritten erstattet werden, wird dieser Anspruch entsprechend als sonstige Forderung aktiviert.
Der Ertragsteueraufwand stellt grundsätzlich die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Wegen der Verlustvorträge in signifikanter Höhe fallen keine maßgeblichen Steueraufwendungen an.
Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode für temporäre Differenzen angesetzt, die zwischen dem steuerlichen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihrem Buchwert im IFRS-Abschluss entstehen. Die latenten Ertragsteuern sind anhand der Steuersätze (und Steuervorschriften) zu bewerten, die zum Bilanzstichtag gültig oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung für den Zeitraum, in dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit beglichen wird, zu erwarten ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren, ergeben.
Latente Steueransprüche werden in dem Maße bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass der Nutzen daraus in Zukunft realisiert wird.
Laufende oder latente Steuern werden, sofern relevant, im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende oder latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital zu erfassen.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird als das den Stammaktionären zur Verfügung stehende Jahresergebnis ermittelt, das durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf befindlichen Stammaktien dividiert wird. Zur Berechnung der Auswirkung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) wird die "Treasury Share"-Methode angewandt. Es wird unterstellt, dass die Optionen vollständig in der Berichtsperiode umgewandelt werden. Verglichen wird die Anzahl der Aktien, die bei unterstellter Ausübung zum Ausübungspreis als Gegenleistung für die erzielten Erlöse an den Optionsinhaber ausgegeben werden, mit der Anzahl der Aktien, die man bei Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktwertes der Aktie als Gegenleistung für die erzielten Erlöse ausgegeben hätte. Die Differenz entspricht dem durch die potenziellen Aktien eintretenden Verwässerungseffekt und ist gleichbedeutend mit der Anzahl der Aktien, die an den Optionsinhaber, im Vergleich zu einem anderen Marktteilnehmer ohne Leistung von Entgelt, ausgegeben wurde. Die unterstellten Erlöse aus der Emission von potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt sind so zu berechnen, als wären sie zum Rückkauf von Stammaktien zum beizulegenden Zeitwert verwendet worden. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien und der Anzahl der Stammaktien, die zum beizulegenden Zeitwert ausgegeben worden wären, ist als Ausgabe von Stammaktien ohne Entgelt zu behandeln und fließt in den Nenner bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie. Der Ergebnisbetrag wird nicht um die Auswirkung der Aktienbezugsrechte bereinigt. Durch die bedingte Erhöhung des Grundkapitals zur Gewährung von Aktienoptionsrechten an Mitarbeiter bzw. Mitglieder des Vorstands (vergleiche Abschnitt 3.19) könnte das Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässert werden. Da aufgrund der Aktienkurssituation der Heidelberg Pharma AG die ausübbaren Aktienoptionen aktuell nicht verwässernd wirken, entspricht das verwässerte dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Für Pflichtwandelanleihen gilt gemäß IAS 33.23, dass sich die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe erhöht und entsprechend bei der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie ab diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen ist.
Dabei ist die neu einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien basierend auf der Annahme einer vollständigen Wandlung der Pflichtwandelanleihe im Zugangszeitpunkt zu ermitteln. Eine Bereinigung des verwässerten Ergebnisses je Aktie um Finanzierungsaufwendungen erfolgt nicht, wenn die Pflichtwandelanleihe als Null-Kupon-Anleihe ausgestaltet ist.
Anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente an Arbeitnehmer in Form von Aktienoptionen werden zum beizulegenden Zeitwert des jeweiligen Optionsrechts am Tag der Gewährung bewertet. Weitere Informationen über die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der anteilsbasierten Vergütungen sind in Kapitel 23 dargestellt.
Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals gebucht und beruht auf Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Eigenkapitalinstrumente, die voraussichtlich unverfallbar werden. Zu jedem Abschlussstichtag hat der Konzern seine Schätzungen bzgl. der Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die unverfallbar werden, zu überprüfen. Die Auswirkungen der Änderungen der ursprünglichen Schätzungen sind, sofern vorhanden, erfolgswirksam zu erfassen. Die Erfassung erfolgt derart, dass der Gesamtaufwand die Schätzungsänderung reflektiert und zu einer entsprechenden Anpassung der Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente führt.
Heidelberg Pharma bilanziert eine Verbindlichkeit und erfasst einen Aufwand für Bonusansprüche des Vorstands und der Arbeitnehmer. Eine Verbindlichkeit wird erfasst, wenn es eine vertragliche Verpflichtung gibt oder wenn aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine anzunehmende Verpflichtung entstanden ist.
Die Bonusansprüche bzw. die variable Vergütung sind davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele von Heidelberg Pharma erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände und Mitarbeiter orientiert sich zum einen an den Unternehmenszielen sowie zum anderen an individuell festgelegten Zielsetzungen. Diese umfassen und beziehen sich im Wesentlichen auf das Erreichen definierter Meilensteine in der Forschung & Entwicklung, die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft und die Wertentwicklung der Heidelberg Pharma-Aktie.
Da die Erfolgsbeteiligung nachgelagert zum Abschlussstichtag ausbezahlt wird und daher eine Unsicherheit hinsichtlich der Höhe besteht, bildet die Gesellschaft eine entsprechende Rückstellung, deren Bewertung auf Schätzungen und Ermessensentscheidungen auf Basis der vorangegangenen Auszahlungen beruht.
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne für aktuelle und ehemalige Vorstände bzw. Geschäftsführer werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Begünstigten die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigt. Derzeit gibt es einen Versorgungsplan bei Heidelberg Pharma Research, in den noch Beiträge eingezahlt werden.
Hinsichtlich des leistungsorientierten Versorgungsplans für ein ehemaliges Vorstandsmitglied bei der Heidelberg Pharma AG werden aufgrund der Art der Zusage (Einmalzahlung in Höhe von maximal 48 T€ beim Versorgungsfall) und einer bereits im Jahr 2000 mit einer Einmalzahlung von 15 T€ dotierten Rückdeckungsversicherung als Planvermögen keine wesentlichen künftig zu entrichtenden Beiträge erwartet. Bei ungünstiger Entwicklung am Kapitalmarkt könnte eine Deckungslücke zwischen der dem Anspruchsberechtigten zugesicherten künftigen Einmalzahlung und dem dafür bestehenden Deckungsvermögen von maximal rund 15 T€ bestehen.
Die geleisteten Beiträge in einen beitragsorientierten Pensionsplan, welche im Austausch für die erbrachte Arbeitsleistung des Begünstigten zugesagt wurden, werden im jeweiligen Geschäftsjahr als Aufwand erfasst. Die Erträge aus dem Planvermögen und die Aufwendungen aus der leistungsorientierten Versorgungszusage bei der Heidelberg Pharma AG werden im Geschäftsjahr ihres Anfalls berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2018 brachte Heidelberg Pharma 291 T€ Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf, welche dem Personalaufwand zugeordnet sind (Vorjahr: 234 T€).
Weder im abgelaufenen Geschäftsjahr noch im Vorjahr gab es Finanzierungsleasing-Verhältnisse.
Leasingverhältnisse, bei denen die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen im Wesentlichen beim Leasinggeber verbleiben, gelten als Operating-Leasing. Unter Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst.
Umsatzerlöse sowie sonstige Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder der zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um Rabatte und ähnliche Abzüge gekürzt.
Die Geschäftstätigkeit von Heidelberg Pharma zielt darauf ab, Umsätze aus Kooperationsvereinbarungen bzw. Lizenzverträgen (je nach vertraglicher Ausgestaltung in Form von Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen, Kostenerstattungen und Umsatzbeteiligungen) zu generieren. Weitere Umsätze erschließt sich Heidelberg Pharma aus der Erbringung von präklinischen Dienstleistungen im Rahmen eines kundenspezifischen Servicegeschäftes.
Umsatzerlöse im Rahmen von Lizenzvereinbarungen können aus Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen sowie Kostenerstattungen und Umsatzbeteiligungen für die laufende Projektentwicklung und -abwicklung bestehen.
Vorabzahlungen fallen zu Beginn einer Lizenzvereinbarung als Vorauszahlung an. Die Umsatzrealisierung bei Vorabzahlungen erfordert eine individuelle Untersuchung der Gesamtumstände und ist somit abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags. Sind alle Kriterien gemäß IAS 18.29 ff. erfüllt, wird der Umsatz bei Rechnungsstellung erfasst. Sofern einzelne Kriterien nicht erfüllt sind, werden erhaltene Vorabzahlungen als Abgrenzungsposten passiviert und ratierlich über den Zeitraum der definierten Nutzung ertragswirksam als Umsatz erfasst.
Meilensteinzahlungen richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld im Lizenzvertrag vertraglich festgelegten Zielen. Meilensteine und die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden erst als solche verbucht, wenn die auslösenden Ziele definitionsgemäß vollständig erreicht wurden.
Umsatzbeteiligungen bzw. Tantiemen können nach erfolgreicher Vermarktung von Technologie oder Programmen fällig werden, wenn bspw. Lizenznehmer daraus Verkaufserlöse erzielen.
Erträge aus Dienstleistungsverträgen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird wie folgt ermittelt: Erträge aus dem kundenspezifischen Servicegeschäft werden auf Zeit- und Materialkostenbasis abgerechnet und zu den vertraglich vereinbarten Sätzen für Arbeitsstunden und direkt entstandene Kosten erfasst.
Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen können ebenfalls aus Vorabzahlungen, Meilensteinzahlungen sowie Kostenerstattungen und Umsatzbeteiligungen für die laufende Projektentwicklung und -abwicklung bestehen.
Vorabzahlungen fallen zu Beginn einer Forschungskooperation als Vorauszahlung an. Die Umsatzrealisierung bei Vorabzahlungen erfordert eine individuelle Untersuchung der Gesamtumstände und ist somit abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags. Sind alle Kriterien gemäß IAS 18.20 ff. erfüllt, wird der Umsatz bei Rechnungsstellung erfasst. Sofern einzelne Kriterien nicht erfüllt sind, werden erhaltene Vorabzahlungen als Abgrenzungsposten passiviert und ratierlich über den Zeitraum der definierten Leistungserbringung ertragswirksam als Umsatz erfasst.
Meilensteinzahlungen richten sich nach dem Erreichen von im Vorfeld vertraglich festgelegten Zielen. Meilensteine und die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden erst als solche verbucht, wenn die auslösenden Ziele definitionsgemäß vollständig erreicht wurden.
Im Rahmen der Kooperationsverträge werden zudem üblicherweise Umsatzerlöse in Form von Kostenerstattungen für die laufende Projektentwicklung mit dem jeweiligen Vertragspartner erzielt, die je nach Anfall der Kosten in Rechnung gestellt und als Umsatz ausgewiesen werden.
Neben der ertragswirksamen Auflösung von nicht benötigten Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus Vorperioden betreffen die sonstigen Erträge Zuwendungen der öffentlichen Hand, wie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mit diesen öffentlichen Zuschüssen werden bestimmte Projekte gefördert, indem Forschungsaufwendungen durch die öffentliche Hand (teil)erstattet werden. Die Erstattung erfolgt auf Basis der angefallenen Projektkosten und ist nicht rückzahlbar. Im Voraus erhaltene Barbeträge werden abgegrenzt und nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads des Forschungsprojektes über den Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistung erfasst. Des Weiteren waren Erträge aus Wechselkursdifferenzen und Untermietverhältnissen zu verzeichnen. Zudem wurden Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten zur Aufrechterhaltung von Patenten im Kontext von Auslizenzierungen erzielt.
Als Herstellungskosten werden alle Kosten ausgewiesen, die direkt im Zusammenhang mit der Erzielung der Umsatzerlöse stehen. Diese umfassen somit die der Herstellung direkt zurechenbaren Personal-, Material- und sonstigen Kosten in Bezug auf die umgesetzten Leistungen und Güter.
Die Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung umfassen alle dafür anfallenden Kosten, die nicht im Zusammenhang mit der Erzielung von Umsätzen stehen, einschließlich Personalkosten, Beraterkosten, Abschreibungen, Material- und Herstellungskosten, Fremdleistungen, Laborkosten und Gebühren für Rechtsberatung. Sie werden in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Diese Aufwandsposition umfasst im Wesentlichen Personalkosten, operative Kosten, Verbrauchsmaterial, Abschreibungen sowie Kosten für externe Dienstleistungen und die Börsennotierung.
Nach IFRS stehen Kosten einer Kapitalerhöhung konzeptionell in einem engen Zusammenhang mit den zufließenden Mitteln. Kosten, die notwendigerweise durch die Kapitalerhöhung verursacht und ihr direkt zugerechnet werden können, sind daher nicht aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, sondern direkt gegen das erhaltene Kapital mit der Kapitalrücklage zu saldieren (lAS 32.37).
Die Verwaltungsaufwendungen enthalten somit keine Aufwendungen für Kapitalerhöhungen.
Die sonstigen Aufwendungen fallen für Aktivitäten im Bereich Geschäftsentwicklung, Vermarktung und kommerzielle Marktversorgung an.
Etwaige Zinserträge werden bei ihrem Anfall unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Ein etwaiger Zinsaufwand umfasst grundsätzlich Zinsaufwendungen für lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten, Zinsaufwand für Pensionsrückstellungen und einen eventuell auftretenden Zinsanteil bei Leasingvereinbarungen. Da der Konzern keine qualifizierenden Vermögenswerte hat, werden Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2014 berichtete Heidelberg Pharma unter Anwendung des IFRS 8 "Geschäftssegmente" in drei Segmenten: Kundenspezifische Auftragsforschung (Cx), Diagnostika (Dx) und Therapeutika (Rx). Infolge der Aufgabe der F&E-Aktivitäten der Muttergesellschaft werden konzernweit keine Geschäftstätigkeiten mehr durchführt, die sich in ihrem Risiko- und Ertragsprofil wesentlich unterscheiden. Damit besitzt Heidelberg Pharma für interne Steuerungszwecke keine berichtspflichtigen Geschäftssegmente mehr. Sämtliche Steuerungsgrößen und Entscheidungen des Konzerns als Ganzes laufen derzeit über den Vorstand. Der Fokus der F&E-Aktivitäten liegt auf dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH.
Der Heidelberg Pharma-Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 einen Anstieg der Umsatzerlöse auf 3,7 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) realisiert, die im Wesentlichen von der Heidelberg Pharma Research GmbH (3,5 Mio. €) erwirtschaftet wurden. Davon wiederum stammen 2,6 Mio. € aus der ATAC-Technologie und 0,9 Mio. € aus dem Servicegeschäft. Die Umsätze der Muttergesellschaft (0,2 Mio. €) wurden im Zuge der Auslizenzierung von REDECTANE(r) erzielt.
Im Vorjahr erzielte die Heidelberg Pharma Research GmbH Umsätze in Höhe von 1,6 Mio. €, davon 0,7 Mio. € aus dem ATAC- und 0,9 Mio. € aus dem Servicebereich. Zudem konnte die Muttergesellschaft im Kontext der Auslizenzierung von REDECTANE(r) 0,3 Mio. € Umsatzerlöse beisteuern.
Die regionale Verteilung der Umsätze 2018, welche sich auf den geografischen Sitz des Kunden bzw. des Kooperationspartners beziehen, geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor:
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Region | T€ | % | T€ | % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 761 | 21 % | 824 | 43 % |
| Europa | 1.111 | 30 % | 147 | 8 % |
| davon B | 5 | - | 58 | - |
| davon CH | 1.060 | - | 89 | - |
| davon GB | 46 | - | 0 | - |
| USA | 1.582 | 43 % | 701 | 37 % |
| Restliche Welt | 214 | 6 % | 229 | 12 % |
| Summe | 3.668 | 100 % | 1.900 | 100 % |
Sämtliche Umsatzerlöse wurden in Euro (0,9 Mio. €), USD (1,8 Mio. €) und CHF (1,0 Mio. €) erzielt.
Heidelberg Pharma hat mit drei Unternehmen jeweils mehr als 10 % der Umsätze erwirtschaftet: ein Schweizer Unternehmen im Rahmen eines MTA-Vertrages (1,0 Mio. €) und zwei amerikanische Unternehmen jeweils (0,8 Mio. €) im Rahmen eines Forschungs- und Lizenzvertrages.
Mit ihren Geschäftstätigkeiten ist Heidelberg Pharma Risiken ausgesetzt, vor allem dem Marktrisiko (einschließlich Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kursrisiken), dem Liquiditätsrisiko und dem Forderungsausfallrisiko. Heidelberg Pharma konzentriert sich mit ihrem Risikomanagement auf die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und ist bestrebt, eventuelle negative Einflüsse auf die Fähigkeit des Konzerns, seine Geschäftstätigkeiten zu finanzieren, zu minimieren. Heidelberg Pharma setzt zur Absicherung ihrer Risiken jedoch weder eingebettete Derivate noch andere derivative Finanzinstrumente ein.
Die Verantwortlichkeit für das konzernweite Risikomanagementsystem obliegt dem Gesamtvorstand. Dieser hat ein wirksames Risikomanagementsystem im gesamten Heidelberg Pharma-Konzern implementiert und überwacht mit Hilfe der jeweiligen Verantwortlichen sowie zusammen mit dem Controlling für die identifizierten Risikofelder die Einhaltung der vom Aufsichtsrat gebilligten Grundsätze. Der Vorstand gibt dazu schriftliche Grundsätze zum gesamten Risikomanagement vor. Die Finanz- und Unternehmensrisiken werden vom Risikoverantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand erkannt, ausgewertet und kommuniziert. Zu jedem vierteljährlichem Abschlussstichtag werden zudem alle Gefährdungspotenziale, insbesondere diejenigen Finanzrisiken von wesentlicher Tragweite und hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit, explizit kontrolliert und von Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.
Das konzernweite Risikomanagementsystem dient dazu, Risiken, denen Heidelberg Pharma ausgesetzt ist, zu erkennen und zu analysieren, um ggf. entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Im Rahmen eines regelmäßigen und kontinuierlichen Prozesses werden die Grundsätze des Risikomanagementsystems überprüft und angepasst, um den Änderungen und Anforderungen des Geschäftsumfelds von Heidelberg Pharma gerecht zu werden. Durch die internen Richtlinien und Trainings ist sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter seine Aufgaben und Pflichten im Rahmen des Risikomanagementsystems kennt und gewissenhaft ausübt.
Währungsrisiken entstehen, wenn zukünftige geschäftliche Transaktionen, bilanzierte finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auf eine andere als die funktionale Währung des Konzerns lauten. Heidelberg Pharma ist international tätig, arbeitet weltweit mit Kunden und Dienstleistern zusammen und ist deshalb Währungsrisiken im Zusammenhang mit Devisenpositionen hauptsächlich in US-Dollar, Schweizer Franken und in geringem Ausmaß auch in anderen Fremdwährungen ausgesetzt. Dieses Risiko umfasst den relativen Kursverfall oder Kursanstieg des Euro gegenüber diesen Währungen innerhalb des Zeitraums bis zur Tilgung der Verbindlichkeit bzw. bis zur Erfüllung der Forderung.
Da das Währungsrisiko insgesamt begrenzt ist, hat Heidelberg Pharma keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, sondern versucht, über die Zuordnung von Mittelzu- und -abflüssen in derselben Währung eine wirtschaftliche Absicherung zu erreichen.
Heidelberg Pharma ist keinem Risiko durch Kursschwankungen der ausgegebenen Pflichtwandelanleihen ausgesetzt, da der Wandlungspreis auf 2,60 € je Pflichtwandelanleihe fixiert ist und der gesamte Emissionserlös daraus im abgelaufenen Geschäftsjahr schon vereinnahmt werden konnte. Ebenso sieht sich die Gesellschaft keinem Kursänderungsrisiko von Rohstoffen ausgesetzt, da diese nicht bezogen werden.
Schwankungen der Marktzinssätze wirken sich auf die Cashflows von variabel verzinslichen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder auf deren beizulegenden Zeitwerte aus.
Da Heidelberg Pharma zum Bilanzstichtag weder variabel- noch festverzinsliche Finanzinstrumente hält, ist die Gesellschaft keinen Zinsrisiken ausgesetzt.
Finanzinstrumente, aus denen für Heidelberg Pharma ein Liquiditätsrisiko resultieren kann, sind hauptsächlich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen. Heidelberg Pharma hat sich zu keinen langfristigen Finanzinvestitionen verpflichtet. Der Konzern verfügt über ein detailliertes Cash-Planungssystem, welches regelmäßig, mindestens monatlich, aktualisiert wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass Heidelberg Pharma jederzeit den Überblick über die liquiden Mittel und die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten hat, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit auszugleichen. Hinsichtlich etwaiger nachhaltiger Liquiditätsrisiken wird auf das Kapitel 6 "Unternehmensfortführungsrisiko" verwiesen.
Heidelberg Pharma unterliegt mit ihren Forderungen dem Risiko eines möglichen Ausfalls. Zum Bilanzstichtag werden weder wesentliche überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen noch aus sonstigen Forderungen ausgewiesen.
Das maximale Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 366 T€ und entspricht der Bilanzposition der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das maximale Ausfallrisiko hinsichtlich der sonstigen Forderungen beläuft sich auf 249 T€, welche sich im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Finanzbehörden zusammensetzen.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte bestehen aus Forderungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingkautionen (36 T€; Vorjahr: 46 T€) und sonstigen Forderungen gegenüber Dienstleistern (5 T€; Vorjahr: 5 T€).
Kein ausgewiesener finanzieller Vermögenswert ist überfällig. Es liegen keine Besicherungen für Forderungen vor.
Heidelberg Pharma legt die liquiden Mittel ausschließlich in verzinslichen Bankguthaben oder ggf. kurzfristigen Festgeldern an. Änderungen der Marktzinsen können sich deshalb auf die Fähigkeit der Gesellschaft auswirken, Zinserträge aus diesen Finanzinstrumenten zu generieren. Durch die derzeitige Zinssituation konnte die Gesellschaft 2018 bspw. keinen Zins-Cashinflow erwirtschaften. Durch diese konservative Anlagepolitik drohen jedoch keine Zahlungsausfälle (vergleiche Abschnitt 3.14).
Zudem legt Heidelberg Pharma seine inländischen Guthaben nur bei großen Banken an, die Mitglied des deutschen Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Für die Guthaben bestehen daher nur minimale Ausfallrisiken.
Die Leitlinien des IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" sind stets dann anzuwenden, wenn aufgrund eines anderen IAS/IFRS eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) vorgeschrieben bzw. gestattet ist oder Angaben über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert verlangt werden. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde (Abgangspreis). Der beizulegende Zeitwert einer Verbindlichkeit bildet demzufolge das Ausfallrisiko ab (d. h. das eigene Kreditrisiko). Eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert setzt voraus, dass der Verkauf des Vermögenswerts beziehungsweise die Übertragung der Verbindlichkeit im Hauptmarkt oder - falls ein solcher nicht verfügbar ist - im vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt ist der Markt mit dem größten Volumen und der höchsten Aktivität, zu dem das Unternehmen Zugang hat.
Der beizulegende Zeitwert wird unter Verwendung der gleichen Annahmen und unter Berücksichtigung der gleichen Charakteristika eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit ermittelt, die unabhängige Marktteilnehmer zugrunde legen würden. Der beizulegende Zeitwert ist eine markt-, keine unternehmensspezifische Bewertungsgröße. Bei nicht finanziellen Vermögenswerten wird der beizulegende Zeitwert auf der Grundlage der bestmöglichen Nutzung des Vermögenswerts durch einen Marktteilnehmer ermittelt.
Heidelberg Pharma verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und Offenlegung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten (vergleiche Kapitel 19):
Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise aus aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen die Gesellschaft Zugang hat. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf dem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf dem am Bilanzstichtag notierten Marktpreis.
Stufe 2: Informationen aus anderen als den notierten Preisen nach Stufe 1, die für Vermögenswerte oder die Verbindlichkeit beobachtet werden können, entweder direkt (wie Preise) oder indirekt (abgeleitet von Preisen). Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, kann anhand von Bewertungsverfahren ermittelt werden. Der beizulegende Zeitwert wird in diesem Fall auf Grundlage der Ergebnisse eines Bewertungsverfahrens geschätzt, das sich in größtmöglichem Umfang auf Marktdaten und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Daten stützt. Wenn alle zum beizulegenden Zeitwert benötigten Daten beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingeordnet.
Stufe 3: Informationen für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit, die nicht auf der Basis von Marktbeobachtungen abgeleitet werden (dies sind nicht zu beobachtende Informationen). Falls bedeutende Daten nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet.
Die Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, marktgängigen Wertpapieren sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen angesichts ihrer kurzen Fälligkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.
Da die Finanzierung des Konzerns nach der vorliegenden Finanzplanung der gesetzlichen Vertreter voraussichtlich bis Mitte 2020 gewährleistet ist und die gesetzlichen Vertreter von der planmäßigen Fortführung des Konzern-Geschäftsbetriebs auch über diesen Zeitpunkt hinaus ausgehen, erfolgte die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Es wurde somit von der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß IAS 1.25 bzw. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Sollte den gesetzlichen Vertretern die planmäßige Umsetzung der auf die ADC-Technologie fokussierten Unternehmensstrategie mit ausreichenden Zuflüssen an finanziellen Mitteln nicht gelingen oder keine Möglichkeit bestehen, zusätzliche Liquidität am Kapitalmarkt aufzunehmen, können die Heidelberg Pharma AG und/oder die Tochtergesellschaft ab Mitte 2020 den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die Aktionäre können ihr investiertes Kapital ganz oder teilweise verlieren.
Bezüglich der wichtigsten Ereignisse und Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit unseres Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, und unseren Plänen und Maßnahmen zum Umgang mit diesen Ereignissen und Gegebenheiten verweisen wir auf unsere Darstellungen in den Abschnitten 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" des zusammengefassten Lageberichtes des Konzerns.
Bei der Anwendung der unter Kapitel 3 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss das Management in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Daten und Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter den Umständen als angemessen bzw. als realistisch gelten. Die Schätzungen und Annahmen der Gesellschaft beziehen sich auf die Zukunft. Die sich ergebenden Schätzungen entsprechen naturgemäß in den seltensten Fällen exakt den späteren tatsächlichen Gegebenheiten. Diejenigen Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko bergen, wesentliche Veränderungen im Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des kommenden Geschäftsjahres auszulösen, werden im Folgenden näher erläutert.
Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderungen nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und in den folgenden Perioden berücksichtigt.
Die Erfassung der Umsatzerlöse (3,7 Mio. €; Vorjahr: 1,9 Mio. €) und der sonstigen Erträge (0,7 Mio. €; Vorjahr: 0,6 Mio. €) unterliegt teilweise Annahmen, die auf Schätzungen des Managements beruhen.
Der Ermittlung des Aufwands im Berichtsjahr aus der Bewertung von gewährten Aktienoptionen (534 T€; Vorjahr: 128 T€) und die dem Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) (unverändert zum Vorjahr 6.111 T€) und IP R&D (ebenfalls unverändert zum Vorjahr 2.493 T€) zugrunde gelegten Parameter beziehen sich wesentlich auf Annahmen und Ermessensentscheidungen, die vom Management festgelegt und regelmäßig überprüft werden.
Für die Beurteilung der Wandelschuldverschreibung als Eigenkapitalinstrument und damit als Pflichtwandelanleihe ist mitentscheidend, dass die Heidelberg Pharma AG die Bedienung mit Eigenkapitalinstrumenten bereits im Emissionszeitpunkt als sehr wahrscheinlich angesehen hat. Der hohe Anteil der bis Bilanzstichtag erfolgten Wandlungen (98,67 %) belegt das Zutreffen dieser Annahme.
Grundsätzlich liegt es im Bereich des Möglichen, dass Heidelberg Pharma zukünftig von den bisherigen Annahmen abweichen könnte, was eine wesentliche Anpassung des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nach sich ziehen könnte.
Heidelberg Pharma weist Aufwand in Höhe von 534 T€ (Vorjahr: 128 T€) aus der innerhalb des Berichtsjahres erfolgten Gewährung von Aktienoptionen innerhalb des Personalaufwandes aus (vergleiche Kapitel 23). Hierzu müssen für die Zukunft Annahmen hinsichtlich verschiedener Berechnungsparameter getroffen werden, wie z. B. die erwartete Volatilität des Aktienkurses, die erwartete Dividendenausschüttung, der risikolose Zinssatz innerhalb der Optionslaufzeiten und die Fluktuationsrate von Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern. Sollten sich Annahmen ändern, müsste Heidelberg Pharma gegebenenfalls die betreffenden Parameter ändern und die Berechnung sowie die Personalaufwendungen entsprechend anpassen.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts (vergleiche Kapitel 8) in Höhe von 6.111 T€ (Vorjahr: 6.111 T€) sowie der noch nicht nutzungsbereite Technologiewert für IP R&D in Höhe von 2.493 T€ (Vorjahr: 2.493 T€) erfordert entweder die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten oder alternativ die Schätzung des erzielbaren Betrags als Nutzungswert, ermittelt auf Basis der voraussichtlichen künftigen Cashflows der Zahlungsmittel generierenden Einheit und eines angemessenen Diskontierungszinssatzes.
Faktoren, wie geringere als erwartete Umsätze und daraus resultierende niedrigere Nettozahlungsströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze könnten auf die Ermittlung des Nutzungswerts bzw. des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten sowie letztendlich auf die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. auf die Werthaltigkeit des erworbenen Technologiewertes IP R&D wesentliche Auswirkungen haben.
Nachfolgend beschrieben ist die im Januar 2019 (Vorjahr: Januar 2018) erfolgte Prüfung auf eine mögliche Wertminderung hinsichtlich des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts sowie des immateriellen und noch nicht nutzungsbereiten und damit noch nicht planmäßig abgeschriebenen Technologiewerts (IP R&D) im Zuge des 2011 erfolgten Unternehmenszusammenschlusses mit Heidelberg Pharma Research GmbH.
Zum Zwecke der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung werden der Geschäfts- oder Firmenwert sowie der IP R&D-Technologiewert der niedrigsten und einzigen, identifizierbaren Zahlungsmittel generierenden Einheit von Heidelberg Pharma (die Heidelberg Pharma Research GmbH), welche der Vorstand im Sinne des Management Approach als eine Zahlungsmittel generierende Einheit überwacht, zugeteilt.
Im März 2011 erwarb die Heidelberg Pharma AG die Heidelberg Pharma Research GmbH. Diese Akquisition führte zu einem Geschäfts- oder Firmenwert von 6.111 T€. Des Weiteren wurde im Rahmen der damals durchgeführten Kaufpreisallokation ein IP R&D-Wert für die ADC-Technologie mit einem Nettobuchwert von 2.493 T€ als noch nicht nutzungsbereiter Technologiewert identifiziert. Die Buchwerte zum 30. November 2018 entsprechen jeweils den ermittelten Akquisitionswerten. Trotz der Fortschritte im Entwicklungsbereich ist grundsätzlich anzumerken, dass sich die Rahmenbedingungen der Heidelberg Pharma Research GmbH seit 2011 nach Einschätzung des Managements nicht signifikant verändert haben.
Die Werthaltigkeitsprüfung und damit die Ermittlung des erzielbaren Betrags als Nutzungswert basiert auf einem Modell, das Annahmen hinsichtlich der Unternehmensplanung heranzieht und welches den Barwert der so prognostizierten Cashflows ermittelt, um den Nutzungswert zu bestimmen. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme aus der Heidelberg Pharma Research GmbH wurden mit einem unternehmensspezifischen, risikoadjustierten Zinssatz diskontiert.
Für das Servicegeschäft der Heidelberg Pharma Research GmbH wird innerhalb dieser Planung im Zeitraum von 2019 bis 2026 von Umsätzen von durchschnittlich rund 0,9 Mio. € pro Jahr ausgegangen. Für den Zeitraum ab 2027 bis 2038 wird ein kontinuierliches jährliches Wachstum von 1,75 % angenommen. Für den nach 2038 liegenden Zeitraum wurde für das Servicegeschäft zusätzlich ein Endwert (Terminal Value) mit 0 %-Wachstumsrate von 0,5 Mio. € berücksichtigt.
Das ADC-Geschäft wurde auf mögliche künftige Kooperationen und Auslizenzierungen hin analysiert und diese Annahmen der Umsatzplanung im Zeitraum zwischen 2019 und 2038 zugrunde gelegt.
Die ADC-Technologieplattform ist ein wesentlicher Baustein des Geschäftsmodells von Heidelberg Pharma Research. Es sollen Antikörper kundenspezifisch optimiert bzw. entsprechende Antikörper-Wirkstoff-Konjugate hergestellt werden, die zukünftig Krebstherapien verbessern sollen. Heidelberg Pharma Research beabsichtigt die Vermarktung der ADC-Technologie an Dritte und will Umsatzerlöse in Form von Meilenstein- und Lizenzzahlungen erwirtschaften. Gerade in der letzten Phase einer ADC-Vereinbarung (PLA) sind diese Zahlungen elementar für das Geschäftsmodell. Sie werden fällig, sobald der Vertragspartner die Entwicklung eines Arzneimittelkandidaten vorantreibt und mit der Zulassung abschließt. Die Entwicklungsphase umfasst die Durchführung mehrerer klinischer Studien und kann somit einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, was die Fortschreibung einer zweiten langfristigen Planungsphase für Zwecke der Wertminderungsprüfung zwingend notwendig macht.
Die dem Werthaltigkeitstest als Grundlage dienende Mittelfristplanung für das ADC-Geschäft basiert auf einer Detailplanung eines Fünfjahreszeitraums von 2019 bis 2023 (Präklinik und klinische Phasen I und II). Anschließend folgt eine zweite langfristige Planungsphase über 15 Jahre von 2024 bis 2038 (klinische Phase III, Zulassung und Markt), welche die Entwicklung der ersten Planungsphase fortschreibt. Die Mittelfristplanung basiert auf folgenden Modellannahmen:
| ― | Ableitung der potenziellen Umsätze anhand Vergleichsdaten bereits am Markt zugelassener onkologischer Präparate; |
| ― | Durch Patenterteilungen und neue -einreichungen maximale Verwertungszeit für Lizenzerträge bis 2038; |
| ― | Abschläge für die Erfolgsraten einzelner klinischer Phasen laut wissenschaftlicher Literatur. |
In der ersten Phase des Fünfjahreszeitraums von 2019 bis 2023 werden für 2019 und 2020 insbesondere aufgrund der geplanten präklinischen Aufwendungen und Aufwendungen der klinischen Phase I von HDP-101 deutlich negative Cashflows (diskontiert) erwartet. Für 2021 wird bei plangemäßem Verlauf aufgrund erwarteter materieller Lizenzzahlungen bereits mit positivem Cashflow (diskontiert und unter Berücksichtigung des Steuereffekts) geplant. Insgesamt wird ab diesem Zeitpunkt mit einem nachhaltig positiven Cashflow gerechnet.
In der Phase von 2019 bis 2023 werden im Modell insgesamt kumulierte diskontierte Cashflows (unter Berücksichtigung des Steuereffekts) in Höhe von 2,3 Mio. € geplant, während für die Phase ab 2024 im Modell kumulierte diskontierte Cashflows unter Berücksichtigung des Steuereffekts) in Höhe von 41,9 Mio. € (inkl. Endwert) angenommen werden.
Der Buchwert der betrachteten Zahlungsmittel generierenden Einheit beträgt zum Bilanzstichtag 7,0 Mio. € (Vorjahr: 7,9 Mio. €), welcher der Summe der Vermögenswerte der Heidelberg Pharma Research GmbH entspricht. Der für die Überprüfung verwendete Diskontierungsfaktor unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit lag bei 10,9 % (Vorjahr: 10,3 %) vor Steuern und bei 7,9 % (Vorjahr: 8,2 %) nach Steuern. Bei Anstieg des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt würde sich der Nutzungswert um 4,8 Mio. € reduzieren.
Als Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfung ist festzuhalten, dass zum 30. November 2018 für den Geschäfts- oder Firmenwert sowie für die IP R&D-Technologie kein Wertberichtigungsbedarf besteht. Erst bei einem Abzinsungsfaktor von 27,9 % (vor Steuern) (Vorjahr: 18,1 %) würde der Buchwert der Zahlungsmittel generierenden Einheit der ermittelten Summe der Barwerte entsprechen.
Der den Zahlungsströmen im Modell zugrunde gelegte Ertragsteuersatz beläuft sich, unverändert zum Vorjahr, auf 28,43 %.
Anhaltspunkte, die gemäß IAS 36.12 (g)/IAS 36.14 (b) eine situationsbezogene Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie für die IP R&D-Technologie notwendig gemacht haben, sind während des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht aufgetreten.
Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3; vergleiche Abschnitt 5.2). Die in die Berechnung einbezogenen Cashflows sind nicht von internen Transferpreisen beeinflusst. Es besteht ein aktiver Markt für die Produkte bzw. Leistungen der bewerteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Die Sachanlagen setzten sich zum 30. November 2018 und 30. November 2017 folgendermaßen zusammen:
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| (Eigene) Laborausstattung T€ |
Sonstige Geschäftsausstattung T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 | |||
| Eröffnungsbuchwert | 1.208 | 59 | 1.267 |
| Zugänge | 300 | 101 | 400 |
| Abschreibungen | (329) | (38) | (368) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 1.178 | 122 | 1.300 |
| Stand 30.11.2017 | |||
| Anschaffungskosten | 3.808 | 848 | 4.657 |
| Kumulierte Abschreibungen | (2.630) | (726) | (3.357) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 1.178 | 122 | 1.300 |
| Geschäftsjahr 2018 | |||
| Eröffnungsbuchwert | 1.178 | 122 | 1.300 |
| Zugänge | 865 | 150 | 1.015 |
| Abgänge | (48) | 0 | (48) |
| Umgliederung | 20 | (20) | 0 |
| Wertberichtigung | 32 | 0 | 32 |
| Abschreibungen | (282) | (66) | (349) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 1.764 | 186 | 1.950 |
| Stand 30.11.2018 | |||
| Anschaffungskosten | 4.677 | 978 | 5.655 |
| Kumulierte Abschreibungen | (2.913) | (793) | (3.705) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 1.764 | 186 | 1.950 |
Die gesamten Abschreibungen in Höhe von 349 T€ (Vorjahr: 368 T€) wurden, sofern nicht den Herstellungskosten zuzuordnen, als F&E-Aufwand und als allgemeiner Verwaltungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betragen ebenfalls 349 T€ (Vorjahr: 368 T€), da in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 keine außerplanmäßigen Abschreibungen zu verzeichnen waren. Es wurden keine Sachanlagen als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von Sachanlagen.
Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 30. November 2018 und 30. November 2017 folgendermaßen zusammen:
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| Software T€ |
Lizenzen T€ |
Patente T€ |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte T€ |
Noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte T€ |
Geschäfts- oder Firmenwert T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 | ||||||
| Eröffnungsbuchwert | 6 | 1 | 283 | 59 | 2.493 | 6.111 |
| Zugänge | 2 | 0 | 13 | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibung | (4) | 0 | (16) | (18) | 0 | 0 |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 4 | 1 | 279 | 41 | 2.493 | 6.111 |
| Stand 30.11.2017 | ||||||
| Anschaffungskosten | 710 | 1 | 1.549 | 320 | 2.493 | 6.111 |
| Kumulierte Abschreibungen | (705) | 0 | (1.269) | (279) | 0 | 0 |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 4 | 1 | 279 | 41 | 2.493 | 6.111 |
| Geschäftsjahr 2018 | ||||||
| Eröffnungsbuchwert | 4 | 1 | 279 | 41 | 2.493 | 6.111 |
| Zugänge | 10 | 0 | 16 | 0 | 0 | 0 |
| Wertberichtigung | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abschreibung | (10) | (1) | (20) | (18) | 0 | 0 |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 10 | 0 | 275 | 23 | 2.493 | 6.111 |
| Stand 30.11.2018 | ||||||
| Anschaffungskosten | 720 | 1 | 1.565 | 320 | 2.493 | 6.111 |
| Kumulierte Abschreibungen | (710) | (1) | (1.290) | (297) | 0 | 0 |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 10 | 0 | 275 | 23 | 2.493 | 6.111 |
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| Gesamt T€ |
|
|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 | |
| Eröffnungsbuchwert | 8.953 |
| Zugänge | 16 |
| Abschreibung | (39) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 8.930 |
| Stand 30.11.2017 | |
| Anschaffungskosten | 11.184 |
| Kumulierte Abschreibungen | (2.253) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2017 | 8.930 |
| Geschäftsjahr 2018 | |
| Eröffnungsbuchwert | 8.930 |
| Zugänge | 26 |
| Wertberichtigung | 5 |
| Abschreibung | (50) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 8.912 |
| Stand 30.11.2018 | |
| Anschaffungskosten | 11.210 |
| Kumulierte Abschreibungen | (2.298) |
| Nettobuchwert zum 30.11.2018 | 8.912 |
Die Zugänge stammen allesamt aus externem Erwerb. Die Abschreibungen in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 39 T€) wurden, sofern nicht den Herstellungskosten zuzuordnen, als Forschungs- und Entwicklungsaufwand und als allgemeiner Verwaltungsaufwand ergebniswirksam erfasst.
Weiterhin wurde der im Rahmen einer Kaufpreisallokation identifizierte immaterielle Vermögenswert, der erworbene Kundenstamm, planmäßig abgeschrieben.
Software und Patente sowie Lizenzen als Teil der immateriellen Vermögenswerte sind hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer grundsätzlich zeitlich begrenzt.
Für alle Gruppen immaterieller Vermögenswerte ergaben sich keine Währungseffekte aus der Umrechnung von Fremdwährungen in die Darstellungswährung. Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten.
Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Unternehmenszusammenschluss der Heidelberg Pharma AG mit der Heidelberg Pharma Research GmbH. Getrennt davon werden die erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie aktive und passive latente Steuern zum Erwerbszeitpunkt erfasst.
Im Rahmen der Heidelberg Pharma-Akquisition und der anschließenden Kaufpreisallokation wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 6.111 T€ ermittelt, der einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 unterzogen wird (vergleiche Kapitel 8).
Im Rahmen der 2011 erfolgten Kaufpreisallokation im Zuge der Übernahme der Heidelberg Pharma Research GmbH wurde die neuartige, noch nicht nutzungsbereite und in der Entwicklung befindliche ADC-Technologie als IP R&D definiert und als immaterieller Vermögenswert identifiziert. Der bilanzierte Buchwert beträgt 2.493 T€.
Die ADC-Technologie hat nach Ansicht der Gesellschaft das Potenzial, die Wirksamkeit vieler auf Antikörper basierender Wirkstoffe, auch bereits zugelassener Wirkstoffe, zu verbessern.
Diese Technologie wird nicht abgeschrieben, bis die Entwicklung erfolgreich abgeschlossen ist und die Technologie somit als nutzungsbereit im Sinne der Vermarktung eines Therapeutikums angesehen werden kann. Nachträglich anfallende Kosten werden als Forschungs- und Entwicklungskosten erfolgswirksam im Aufwand erfasst. Analog zu den anderen Entwicklungsaufwendungen und aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten von Heidelberg Pharma unterbleibt eine Aktivierung gemäß IAS 38. Branchentypisch für den Bereich der Biotechnologie ist, dass insbesondere die technische Machbarkeit gemäß IAS 38.57 (a) sowie ein späterer ökonomischer Nutzen gemäß IAS 38.57 (c) auch bei bereits weitgehend erforschten Projekten unsicher ist. Zum 30. November 2018 wurde im Rahmen der im Januar 2019 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung der IP R&D-Technologiewert auf Abschreibungsbedarf hin überprüft. Heidelberg Pharma hat keine Anzeichen für eine Wertminderung dieses immateriellen Vermögenswerts festgestellt.
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte bestehen aus einem übernommenen Kundenstamm (Servicegeschäft) im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses mit Heidelberg Pharma Research GmbH im Geschäftsjahr 2011, der zum Bilanzstichtag 30. November 2018 in Höhe von 23 T€ auszuweisen ist (Vorjahr: 41 T€). Dieser Kundenstamm wurde im Geschäftsjahr planmäßig mit 18 T€ abgeschrieben.
Die Werthaltigkeit der früher aktivierten Patente und Lizenzen der Muttergesellschaft Heidelberg Pharma AG war mit Einleitung des Restrukturierungsprogramms Anfang 2014 und der Neuausrichtung des Unternehmens nicht mehr gegeben. Insofern sind alle vormals aktivierten Patente und Lizenzen der Muttergesellschaft vollständig abgeschrieben. Bei den Patenten und Lizenzen der Heidelberg Pharma Research GmbH bestand im Geschäftsjahr kein Wertberichtigungsbedarf.
Im Bereich Software werden verschiedene aktivierte Büro- und Laborsoftware erfasst, welche über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben werden.
Als sonstige langfristige Vermögenswerte (2018: 41 T€; Vorjahr: 51 T€) werden Mietkautionen in Höhe von 16 T€ (Vorjahr: 16 T€) sowie Leasingkautionen für Mobilien und Immobilien von 20 T€ (Vorjahr: 30 T€) ausgewiesen, die jeweils auf Bankkonten hinterlegt sind.
Des Weiteren sind wie im Vorjahr sonstige Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb in Höhe von 5 T€ enthalten. Heidelberg Pharma geht davon aus, dass keine langfristigen Vermögenswerte innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert werden.
Bei den zu historischen Anschaffungskosten oder bei unfertigen Leistungen zu Herstellungskosten angesetzten Vorräten (2018: 178 T€; Vorjahr: 178 T€) handelt es sich im Wesentlichen um unfertige Leistungen. Die Muttergesellschaft bilanziert keine Vorräte mehr. Die als Aufwand in den Herstellungskosten erfassten Vorräte (Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren und Leistungen) betrugen im Geschäftsjahr 948 T€ (Vorjahr: 663 T€).
Es wurden keine Vorräte als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet. Heidelberg Pharma geht davon aus, dass sämtliche Vorräte innerhalb der nächsten zwölf Monate verbraucht werden bzw. unfertige Leistungen/ Erzeugnisse fertiggestellt und/oder realisiert werden.
Die geleisteten Vorauszahlungen setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Versicherungen | 4 | 10 |
| Vorauszahlungen an Dienstleister | 52 | 145 |
| Geleistete Vorauszahlungen | 56 | 155 |
Die Vorauszahlungen an Dienstleister beinhalten insbesondere Zahlungen an Geschäftspartner im F&E-Bereich. Alle geleisteten Vorauszahlungen sind kurzfristiger Natur (< zwölf Monate).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 366 T€ (Vorjahr: 233 T€) resultieren im Wesentlichen aus abgerechneten Leistungen des Servicebereiches der Heidelberg Pharma Research GmbH.
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 366 | 233 |
| Summe | 366 | 233 |
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gliederte sich am Bilanzstichtag wie folgt:
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| 0-30 Tage | 339 | 233 |
| 30-90 Tage | 27 | 0 |
| Länger als 90 Tage | 0 | 0 |
| Summe | 366 | 233 |
Zum Bilanzstichtag waren keine überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu verzeichnen, weil keine Forderung aus Lieferungen und Leistungen existent ist, die länger als 90 Tage nach Rechnungsstellung unbeglichen ist.
Die sonstigen Forderungen werden wie folgt unterteilt:
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Umsatzsteuerforderung | 214 | 223 |
| Sonstige Steuerforderung | 0 | 8 |
| Sonstige Sachverhalte | 35 | 31 |
| Sonstige Forderungen | 249 | 262 |
Heidelberg Pharma geht davon aus, dass sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen innerhalb der nächsten zwölf Monate realisiert werden.
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19.440 | 30.381 |
| Summe | 19.440 | 30.381 |
Der Bestand an Zahlungsmitteln und -äquivalenten lag aufgrund der Abflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit unter dem Vorjahreswert. Zahlungsmitteläquivalente i. S. d. IAS 7.6 liegen zum Bilanzstichtag 30. November 2018 nicht vor.
Das Grundkapital per 30. November 2018 besteht aus 28.133.308 (30. November 2017: 22.452.570) auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde keine Kapitalmaßnahme durchgeführt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist auf die unterjährig erfolgten Wandlungen der im November 2017 ausgegebenen Pflichtwandelanleihen zurückzuführen.
Die folgenden Aktien wurden im Berichtszeitraum bzw. Vorjahresberichtszeitraum ausgegeben bzw. durch Wandlungen der Pflichtwandelanleihe neu geschaffen:
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| Datum der Ausgabe | Eintrag im Handelsregister | Anzahl der Aktien | € |
|---|---|---|---|
| Am 30.11.2016 | 12.927.564 | 12.927.564 | |
| 11.05.2017 | 15.05.2017 | 2.040.816 | 2.040.816 |
| 21.11.2017 | 22.11.2017 | 7.484.190 | 7.484.190 |
| Am 30.11.2017 | 22.452.570 | 22.452.570 | |
| Kontinuierlich bei Wandlung im Geschäftsjahr | Drei unterjährige Eintragungen, zuletzt am 17.01.2019 | 5.680.738 | 5.680.738 |
| Am 30.11.2018 | 28.133.308 | 28.133.308 |
Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst. Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die über den Nennwert hinausgehenden Agien bei Ausgabe neuer Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungen sowie den Personalaufwand im Zusammenhang mit gewährten Aktienoptionen.
Seit der verpflichtenden Anwendung von IFRS 2 hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Aktienoptionen wird zudem quartalsweise der Wert der Kapitalrücklage in gleicher Höhe wie die aus dem Aktienmodell resultierenden zusätzlich erfassten Aufwendungen verändert. In der betrachteten Periode wurden für diesen Sachverhalt 534 T€ (Vorjahr: 128 T€) gebucht (vergleiche Kapitel 23).
Zum Bilanzstichtag 30. November 2018 beträgt die Kapitalrücklage 214.643 T€ (Vorjahr: 219.790 T€). Der Rückgang ist bedingt durch die Wandlungen der Pflichtwandelanleihe, durch die analog dazu das gezeichnete Kapital gestiegen ist.
Die den Kapitalmaßnahmen im Geschäftsjahr 2017 direkt zurechenbaren Kosten in Höhe von 1.318 T€ wurden im Geschäftsjahr 2017 gemäß lAS 32.37 nicht als Aufwand, sondern gegen die Kapitalrücklage gebucht.
Unter Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen kumulierten Verluste seit Gründung der Gesellschaft in Höhe von 216.890 T€ (Vorjahr: 205.218 T€) beträgt das Eigenkapital der Heidelberg Pharma 25.886 T€ (Vorjahr: 37.024 T€).
Heidelberg Pharma unterhält eine leistungsorientierte Pensionszusage und daneben ausschließlich beitragsorientierte Altersversorgungspläne. Mit Ausnahme der leistungsorientierten Pensionszusage sind alle anderen im Rahmen der beitragsorientierten Pläne zugesagten Leistungen durch kongruente Versicherungsverträge hinsichtlich ihrer Beträge und ihrer Fälligkeit kongruent abgedeckt. Auch für die leistungsorientierte Zusage besteht eine Rückdeckungsversicherung, die aber keine kongruente Deckung aufweist.
Im Jahr 1998 gewährte die Heidelberg Pharma AG dem damaligen Geschäftsführer und bis zum 31. März 2014 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine leistungsorientierte Versorgungszusage im Rahmen einer Gehaltsumwandlung von 15 T€. Die Versorgungszusage sichert dem 2014 ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeiter im Erlebensfall eine Einmalzahlung als Erlebensfallkapital in Höhe von 47 T€ bei Vollendung des 60. Lebensjahrs am 1. Mai 2019 bzw. ein Invalidenkapital bei vorheriger Invalidität in Höhe von 85 % des Erlebenskapitals bzw. den Hinterbliebenen ein entsprechendes Todesfallkapital zu. Damit ist der Plan nicht endgehaltbasierend, wobei dennoch bei ungünstigen Entwicklungen am Kapitalmarkt eine Deckungslücke zwischen der dem Anspruchsberechtigten zugesicherten künftigen Einmalzahlung und dem dafür bestehenden Deckungsvermögen auftreten kann. Zur Ermittlung der Verpflichtungshöhe wurde die PUCM-Methode angewendet und die versicherungsmathematischen Tafeln von Heubeck RT2018G wurden der Bewertung zugrunde gelegt. Als Zinssatz wurden 3,25 % zur Berechnung herangezogen (Vorjahr: 3,71 %).
Daraus ergibt sich am 30. November 2018 eine nunmehr kurzfristige Pensionsverpflichtung mit 45 T€ (Vorjahr: 41 T€). Der Barwert der Leistungsverpflichtung beträgt zum 30. November 2018 45 T€ (Vorjahr: 41 T€). Als Planvermögen und damit als Deckungsvermögen besteht eine Rückdeckungsversicherung, welche mit einer Einmalzahlung am 31. Januar 2000 in Höhe von 15 T€ dotiert wurde.
Das Planvermögen als Zeitwert des Deckungskapitals der Rückdeckungsversicherung valutiert zum 30. November 2018 mit 33 T€ (Vorjahr: 32 T€). Damit resultiert aus dem leistungsorientierten Pensionsplan eine im Geschäftsjahr 2018 um 3 T€ erhöhte Nettoschuld in Höhe von 12 T€ (Vorjahr: 9 T€), welche unter den kurzfristigen Pensionsverpflichtungen ausgewiesen wird. Bis zur Einmalzahlung 2019 wird aufgrund der Zinssituation am Kapitalmarkt ein Anstieg der Nettoschuld um 2 T€ von 12 T€ auf 14 T€ erwartet.
Weder im abgelaufenen noch im vorherigen Geschäftsjahr war ein Dienstzeitaufwand zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2018 betragen die Zinserträge 1 T€ (Vorjahr: 2 T€) und die Zinsaufwendungen 4 T€ (Vorjahr: 4 T€). Die Nettozinsaufwendungen betragen damit 3 T€ (Vorjahr 2 T€). Analog der o.a. Erwartungen würden sich die Nettozinsaufwendungen 2019 bis zur unterjährigen Auszahlung auf 2 T€ belaufen. Auszahlungen wurden bisher keine geleistet.
Für den beitragsorientierten Versorgungsplan von der Heidelberg Pharma Research GmbH wurden im berichteten Zeitraum Beiträge in Höhe von 13 T€ geleistet (Vorjahr: 13 T€) und als Personalaufwand des Geschäftsjahres erfasst. Eine beitragsorientierte Versorgungszusage besteht gegenüber einem inzwischen in den Ruhestand getretenen Mitarbeiter und gegenüber Dr. Jan Schmidt-Brand, im Rahmen derer die jeweils zugesagten Beiträge in Rückdeckungsversicherungen erbracht werden.
Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich stichtagsbasiert von 1.501 T€ im Geschäftsjahr 2017 auf 405 T€ im abgelaufenen Geschäftsjahr. Für den signifikant höheren Wert im Vorjahr war insbesondere die kurz vor dem Bilanzstichtag abgeschlossene Kapitalerhöhung, verbunden mit den dafür erhaltenen Dienst- und Beratungsleistungen, verantwortlich.
Daneben bestand zum 30. November 2017 noch die 2015 gebildete und sich auf 408 T€ belaufende Rückstellung für die mögliche Inanspruchnahme aus einer Mietgarantie gegenüber Siemens Corporation, dem Vermieter der insolventen Nuclea Biotechnologies Inc. (Rechtsnachfolgerin der WILEX Inc.) für deren Mietverbindlichkeiten. Diese wurde 2018 infolge der Beilegung des Rechtsstreits vollständig verbraucht.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Verpflichtung für Urlaubsrückstände | 159 | 124 |
| Sonstige Ertragsabgrenzung | 1.629 | 830 |
| Sozialabgaben und sonstige Steuern | 175 | 50 |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | 2.925 | 1.544 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 4.888 | 2.548 |
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten sind folgendermaßen zusammengesetzt:
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| 30.11.2018 T€ |
30.11.2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Mitarbeiterboni und Tantiemen | 200 | 265 |
| Abschlusskosten | 91 | 148 |
| Lieferungen/Dienstleistungen | 2.634 | 1.131 |
| Summe | 2.925 | 1.544 |
Heidelberg Pharma bilanziert abgegrenzte Verbindlichkeiten für Lieferungen und Dienstleistungen, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung aus dem Erhalt von Lieferungen und Leistungen besteht. Die Abgrenzung wurde in Höhe des zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Zahlungsabflusses gebildet. Die meisten Verpflichtungen dieser Kategorie bestehen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungskosten seitens Dienstleistungsorganisationen für präklinische Arbeiten und Studien. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert ist auf die Intensivierung der Entwicklungsaktivitäten an HDP-101 zurückzuführen.
Die Mitarbeiterboni und Tantiemen werden abhängig von der Unternehmensentwicklung und den individuellen Leistungen der Mitarbeiter bzw. der Mitglieder des Vorstands gewährt und sind nach Festlegung im folgenden Geschäftsjahr zur Zahlung fällig. Die Reduktion im Vergleich zum Vorjahr beruht auf der Annahme, dass geringere Boni zur Auszahlung kommen werden als im vergangenen Geschäftsjahr angenommen.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit kürzer als ein Jahr.
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte (Fair Value) werden aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Zudem wurden die Finanzinstrumente nach IAS 39 in Kategorien eingeteilt (vergleiche Abschnitt 3.14):
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| Bewertung zum 30.11.2018 | Bewertung zum 30.11.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert T€ |
Fair Value T€ |
Buchwert T€ |
Fair Value T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Loans and Receivables | 366 | 366 | 233 | 233 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | Loans and Receivables | 19.440 | 19.440 | 30.381 | 30.381 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Financial Liabilities Amortized Costs | 405 | 405 | 1.501 | 1.501 |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | Financial Liabilities Amortized Costs | 2.925 | 2.925 | 1.544 | 1.544 |
| Summe | 23.136 | 23.136 | 33.659 | 33.659 | |
| Aggregation nach Bewertungskriterien | |||||
| Loans and Receivables | 19.806 | 19.806 | 30.614 | 30.614 | |
| Financial Liabilities Amortized Costs | 3.330 | 3.330 | 3.045 | 3.045 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind allesamt mit Restlaufzeiten von unter einem Jahr gekennzeichnet. Ausfallrisiken bei den Vermögenswerten sind nicht erkennbar.
Die Buchwerte von sonstigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen angesichts ihrer kurzfristigen Fälligkeiten ihren beizulegenden Zeitwerten.
Für Kredite und Forderungen, die jeweils zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind keine Aufwendungen und/oder Erträge angefallen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten der Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) der Finanzinstrumente.
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| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | Buchwert T€ |
Fair Value T€ |
Zum Fair Value bewertet T€ |
Nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 T€ |
Bilanzposten zum 30.11.2018 T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 366 | 366 | 0 | 0 | 366 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19.440 | 19.440 | 0 | 0 | 19.440 |
| Alle sonstigen bilanzierten Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 11.386 | 11.386 |
| Summe Vermögenswerte | 19.806 | 19.806 | 0 | 11.386 | 31.192 |
| Eigenkapital und Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (405) | (405) | 0 | 0 | (405) |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | (2.925) | (2.925) | 0 | 0 | (2.925) |
| Eigenkapital und alle sonstigen bilanzierten Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | (27.862) | (27.862) |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | (3.330) | (3.330) | 0 | (27.862) | (31.192) |
Für das Vorjahr ergeben sich folgende Werte:
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| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | Buchwert T€ |
Fair Value T€ |
Zum Fair Value bewertet T€ |
Nicht im Anwendungsbereich von IFRS 7 T€ |
Bilanzposten zum 30.11.2017 T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 233 | 233 | 0 | 0 | 233 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 30.381 | 30.381 | 0 | 0 | 30.381 |
| Alle sonstigen bilanzierten Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 10.876 | 10.876 |
| Summe Vermögenswerte | 30.614 | 30.614 | 0 | 10.876 | 41.490 |
| Eigenkapital und Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (1.501) | (1.501) | 0 | 0 | (1.501) |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | (1.544) | (1.544) | 0 | 0 | (1.544) |
| Eigenkapital und alle sonstigen bilanzierten Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | (38.445) | (38.445) |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | (3.045) | (3.045) | 0 | (38.445) | (41.490) |
Gemäß IFRS 13.76 ff. werden Hierarchiestufen zur Bestimmung und Offenlegung von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten angewendet (vergleiche Abschnitt 5.2).
Der beizulegende Zeitwert wird unter Verwendung der gleichen Annahmen und unter Berücksichtigung der gleichen Charakteristika eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit ermittelt, die unabhängige Marktteilnehmer zugrunde legen würden. Für Vermögenswerte, die der Konzern hält, und Verbindlichkeiten, die der Konzern ausweist, entspricht der jeweils sachgerechte notierte Marktpreis einem gebotenen Geldkurs.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine originären, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente. 2018 und 2017 wurde keine Übertragung zwischen den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte vorgenommen.
Bezüglich der Risiken aus Finanzinstrumenten wird u. a. auf den Abschnitt zum Finanzrisikomanagement verwiesen (vergleiche Kapitel 5).
Finanzinstrumente, die ein inhärentes Ausfall- und Liquiditätsrisiko aufweisen, sind vornehmlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige Forderungen. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte stellen grundsätzlich das maximale Ausfallrisiko dar.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (19.440 T€; Vorjahr: 30.381 T€) lauten größtenteils auf Euro und in geringerem Maße auf US-Dollar und sind im Wesentlichen bei Kreditinstituten angelegt, die Mitglied des deutschen Einlagensicherungsfonds bzw. Mitglied des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sind. Dennoch überwacht Heidelberg Pharma fortlaufend alle gehaltenen Positionen und die Bonität der jeweiligen Bank. Zum Bilanzstichtag waren keine derartigen Risiken erkennbar.
Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresultimo ausschließlich auf tageszinsaktuellen Bankkonten bzw. Girokonten angelegt sind, besteht nach Ansicht der Gesellschaft kein Zinsrisiko bzw. würden auf Zinsänderungen nicht sensitiv reagieren.
Aufgrund des Geschäftsmodells der Gesellschaft und der aktuell noch nicht ausreichenden Geldzuflüsse aus der Vermarktung von eigenen Produkten oder Dienstleistungen besteht ein Liquiditätsrisiko. Heidelberg Pharma bedient sich einer rollierenden monatlichen Kapitalflussplanung und Fälligkeitsanalyse, um rechtzeitig Liquiditätsrisiken erkennen zu können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte Heidelberg Pharma die fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen.
Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (366 T€; Vorjahr: 233 T€) entfiel zum Geschäftsjahresende auf Geschäftskunden und ist zum Bilanzstichtag 30. November 2018 oder unmittelbar davor in Rechnung gestellt worden. Es waren am Bilanzstichtag keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überfällig (vergleiche Kapitel 14). Nach Einschätzung des Vorstands sind keine Wertberichtigungen erforderlich. Heidelberg Pharma geht von keinen Ausfallrisiken aus.
Des Weiteren unterliegt Heidelberg Pharma einem Marktrisiko, wie z. B. Zinssätzen, und einem Währungsrisiko aus dem Wechselkurs des Euro gegenüber Fremdwährungen. Das Wechselkursrisiko umfasst den relativen Kursverfall oder Kursanstieg des Euro gegenüber diesen Währungen innerhalb des Zeitraums bis zur Tilgung der Verbindlichkeit bzw. bis zur Erfüllung der Forderung. Heidelberg Pharma überprüft unterjährig fortlaufend die Notwendigkeit von Kurssicherungsmaßnahmen, betreibt aber kein Hedging. Vielmehr wird versucht, Fremdwährungsverbindlichkeiten mit vorhandenen Bankguthaben in der entsprechenden Fremdwährung zu begleichen, um das Risiko von Wechselkursschwankungen möglichst gering zu halten.
Fremdwährungsrisiken hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum 30. November 2018 in Höhe von jeweils umgerechnet 9,0 T€ in CHF und 1,5 T€ in USD. Ein Anstieg oder Rückgang des Euro um 10 % gegenüber der relevanten Fremdwährung hätte im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Auswirkung auf das Ergebnis und das Eigenkapital nach sich gezogen:
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| Anstieg in T€ |
Rückgang in T€ |
|
|---|---|---|
| Euro gegenüber Schweizer Franken (CHF) | 0,8 | (1,0) |
| Euro gegenüber US-Dollar (USD) | 0,1 | (0,2) |
Ein Teil der Umsatzerlöse wurde 2018 vom jeweiligen Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro bzw. Schweizer Franken und Euro beeinflusst (vergleiche Kapitel 4). Vorab- und Meilensteinzahlungen waren einmalige zahlungswirksame Transaktionen, die jeweils mit dem Transaktionskurs umgerechnet und als Umsatz vereinnahmt oder abgegrenzt wurden. Im Geschäftsjahr 2018 wurden umgerechnet 1.796 T€ in USD (Vorjahr: 557 T€) und erstmals 1.060 T€ in CHF erwirtschaftet.
Eine Erhöhung des durchschnittlichen USD-Kurses im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse um 10 % (d. h. der USD wird gegenüber dem Euro stärker) hätte einen um 200 T€ höheren Umsatz nach sich gezogen (Vorjahr: 62 T€). Eine Verringerung des durchschnittlichen USD-Kurses um 10 % (d. h. der USD wird gegenüber dem Euro schwächer) hätte die Umsatzerlöse um 163 T€ negativ beeinflusst (Vorjahr: 51 T€).
Eine Erhöhung des durchschnittlichen CHF-Kurses im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse um 10 % (d. h. der CHF wird gegenüber dem Euro stärker) hätte einen um 118 T€ höheren Umsatz nach sich gezogen. Eine Verringerung des durchschnittlichen CHF-Kurses um 10 % (d. h. der CHF wird gegenüber dem Euro schwächer) hätte die Umsatzerlöse um 96 T€ negativ beeinflusst. Da im Vorjahr keine Umsätze in Schweizer Franken zu verzeichnen waren, wäre eine Änderung des durchschnittlichen CHF-Kurses ohne Auswirkungen auf die Umsatzerlöse geblieben.
Der einzige Zahlungsmittelbestand von Heidelberg Pharma in Fremdwährungen (ausschließlich USD) ist infolgedessen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Heidelberg Pharma überwacht im Jahresverlauf den Kursverlauf des USD, um ggf. durch den Verkauf bzw. Kauf von Fremdwährungen einzugreifen, ohne dies jedoch mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten abzusichern. Der USD-Bestand an liquiden Mitteln belief sich zum Stichtag 30. November 2018 auf umgerechnet 359 T€ (30. November 2017: 220 T€).
Die nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten in Form der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind als kurzfristig einzustufen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen in der Regel eine Fälligkeit von einem Monat auf.
Die Umsatzerlöse betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.668 T€ (Vorjahr: 1.900 T€).
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen | 3.454 | 1.642 |
| Umsatzerlöse aus Nutzungsentgelten | 214 | 258 |
| Umsatzerlöse | 3.668 | 1.900 |
Die Umsatzerlöse aus dem Erbringen von Dienstleistungen wurden allesamt von der Heidelberg Pharma Research GmbH erzielt. Davon stammen aus dem Servicegeschäft 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) und aus der ADC-Technologie 2,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Die Umsatzerlöse aus Nutzungsentgelten (0,2 Mio. €) stammen aus der Auslizenzierung von REDECTANE(r) an Telix.
Die sonstigen Erträge (706 T€; Vorjahr: 582 T€) setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| Sonstige Erträge | 2018 T€ |
2017 T€ |
|---|---|---|
| Erträge aus Förderungen | 135 | 165 |
| Nicht in Anspruch genommene Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 186 | 325 |
| Erträge aus Untervermietung und Anlagenverkäufen | 11 | 7 |
| Erträge aus Wechselkursgewinnen | 62 | 5 |
| Erträge aus der Weiterberechnung von Patentkosten | 154 | 0 |
| Erlöse aus geldwertem Vorteil | 26 | 27 |
| Sonstige Sachverhalte | 132 | 53 |
| Gesamt | 706 | 582 |
Die sonstigen Erträge lagen mit 0,7 Mio. € über dem Vorjahresniveau (0,6 Mio. €). Sie sind beeinflusst durch Fördermittel der öffentlichen Hand auf bundesdeutscher und europäischer Ebene, welche Projekte der Heidelberg Pharma Research GmbH in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) unterstützen. Weiter konnten Erträge aus der Auflösung nicht in Anspruch genommener abgegrenzter Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) verbucht werden, welche im Wesentlichen Verjährungen anheimfielen. Aus der Weiterberechnung von Patentkosten im Kontext von Auslizenzierungen wurden von der Muttergesellschaft erstmals 0,2 Mio. € erzielt. Weitere Sachverhalte schlugen insgesamt mit 0,2 Mio. € Ertrag zu Buche (Vorjahr: 0,1 Mio. €).
In der Gesamtergebnisrechnung werden folgende Kategorien der betrieblichen Aufwendungen unterschieden:
| ― | Herstellung |
| ― | Forschung und Entwicklung |
| ― | Verwaltung |
| ― | Sonstiges |
Die betrieblichen Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen sind 2018 plangemäß auf 16,0 Mio. € (Vorjahr: 13,2 Mio. €) gestiegen.
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| Betriebliche Aufwendungen | 2018 Mio. € |
2017 Mio. € |
|---|---|---|
| Herstellungskosten | 2,2 | 1,0 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 10,7 | 9,3 |
| Verwaltungskosten | 2,9 | 2,7 |
| Sonstige Aufwendungen | 0,2 | 0,2 |
| Gesamt | 16,0 | 13,2 |
Die Herstellungskosten betreffen die mit dem Umsatz unmittelbar verbundenen Kosten des Konzerns. Diese entsprechen 14 % der betrieblichen Aufwendungen und haben sich überproportional. zum Umsatzanstieg auf 2,2 Mio. € erhöht (Vorjahr: 1,0 Mio. €). Dies ist auf einmalige Kosten für Fremdleistungen im ADC-Bereich zurückzuführen, welche voraussichtlich künftig einen Teil der Basis für weitere Umsatzerlöse aus ADC-Kooperationen bilden sollen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 10,7 Mio. € stiegen im Vergleich zum Vorjahr (9,3 Mio. €) aufgrund der Ausweitung der kostenintensiven externen Good Manufacturing Practice (GMP)-Produktion plangemäß an.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass mit HDP-101 ein erster eigener ATAC-Kandidat für die klinische Entwicklung vorbereitet wird. Diese Kategorie stellte mit 67 % der betrieblichen Aufwendungen weiterhin den größten Kostenblock dar.
Die Verwaltungskosten betrugen 2,9 Mio. €, lagen damit über dem Vorjah resniveau (2,7 Mio. €) und entsprechen 18 % der betrieblichen Aufwendungen.
In den Verwaltungskosten sind Personalkosten in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) enthalten, davon 0,2 Mio. € Aufwand für die Ausgabe von Aktienoptionen (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Daneben sind rechtliche und operative Beratungskosten (0,4 Mio. €; Vorjahr: 0,5 Mio. €), Miete und Nebenkosten (0,3 Mio. €; Vorjahr: 0,2 Mio. €) sowie Kosten für die Hauptversammlung, Vergütung des Aufsichtsrats und Börsennotierung im weiteren Sinne enthalten (zusammen 0,5 Mio. €; Vorjahr: 0,5 Mio. €). Weitere Sachverhalte schlugen mit 0,1 Mio. € zu Buche (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Die sonstigen Aufwendungen für Aktivitäten im Bereich Geschäftsentwicklung, Vermarktung und kommerzielle Marktversorgung, die hauptsächlich Personal-, Reise- und Beratungskosten umfassen, betrugen unverändert zum Vorjahr 0,2 Mio. €, 1 % der betrieblichen Aufwendungen.
Folgende Aufwandsarten sind in der Gesamtergebnisrechnung erfasst:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.296 | 4.176 |
| Reisekosten (inkl. Kongressgebühren) | 200 | 208 |
| Raumkosten (inkl. Nebenkosten und Instandhaltung) | 559 | 422 |
| Labor- und sonstige innerbetriebliche Kosten | 2.004 | 1.354 |
| Externe Forschungs- und Entwicklungskosten | 5.740 | 4.792 |
| Rechts- und Beratungskosten (inkl. Patentkosten) | 1.294 | 1.354 |
| Abschreibungen | 399 | 406 |
| Börsennotierung | 523 | 485 |
| Sonstiger Aufwand | 30 | 38 |
| Insgesamt | 16.045 | 13.235 |
Der im abgelaufenen Geschäftsjahr gestiegene Personalaufwand ist der höheren Anzahl von Mitarbeitern (acht FTE zum Bilanzstichtag), allgemeinen Gehaltssteigerungen und den erhöhten Aufwendungen für die Bewertung der Ausgabe von Aktienoptionen (vergleiche Kapitel 23) zuzuschreiben.
Die Reisekosten blieben trotz der erhöhten Mitarbeiteranzahl auf ähnlichem Niveau des Vorjahres.
Erhöhte Raumkosten sind die Folge von gestiegenen gebäudetechnischen Erweiterungs- und Instandhaltungskosten am Standort der Gesellschaften.
In den Labor- und sonstigen innerbetrieblichen Kosten sind Aufwendungen für Vorräte in Höhe von 21 T€ enthalten (Vorjahr: 59 T€). Die externen Forschungs- und Entwicklungskosten stellen Aufwendungen für bezogene Leistungen dar. Beide Sachverhalte sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei der Heidelberg Pharma Research GmbH plangemäß deutlich angestiegen.
Rechts- und Beratungskosten entstehen durch vielfältige Vorhaben in den Bereichen Investor Relations und Geschäftsentwicklung, aber auch aufgrund der ausgeweiteten F&E-Aktivitäten. Innerhalb dieser Aufwandsposition werden sowohl Aufwendungen klassischer Rechtsberatung, als auch Beratungskosten für die Geschäftsentwicklung und Administration, für Schutzrecht- und Patentkosten sowie für die Entwicklung laufender Forschungs- und Entwicklungstätigkeit subsumiert.
Aufgrund der im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in Labor und Gebäude sind die Abschreibungen auf einem ähnlichen Niveau wie 2017.
Die Kosten der Börsennotierung umfassen unter anderem Aufwendungen für die Hauptversammlung, die Vergütung des Aufsichtsrats sowie diesem Sachverhalt direkt zuordenbare sonstige Aufwendungen.
Die in der Gesamtergebnisrechnung enthaltenen Aufwendungen beinhalten umsatzbezogene Herstellungskosten von 2.208 T€ (Vorjahr: 957 T€).
Heidelberg Pharma beschäftigte in den Vergleichsperioden im Durchschnitt folgende Anzahl von Mitarbeitern (nach Kopfzahl):
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Verwaltung | 16 | 14 |
| Herstellung, Service und Vertrieb | 19 | 17 |
| Forschung und Entwicklung | 27 | 24 |
| Durchschnittsanzahl Mitarbeiter1 | 62 | 55 |
1 Inklusive Vorstand
Der Personalaufwand dafür setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 3.705 | 3.218 |
| Kosten der sozialen Sicherheit | 641 | 546 |
| Boni | 206 | 208 |
| Aufwand aus der Bewertung von Aktienoptionen | 534 | 128 |
| Fort- und Weiterbildung | 34 | 5 |
| Personalbeschaffung | 58 | 11 |
| Arbeitssicherheit und Berufsgenossenschaft | 35 | 31 |
| Sonstige Personalaufwendungen | 83 | 29 |
| Personalaufwand insgesamt | 5.296 | 4.176 |
Die Positionen "Löhne und Gehälter" und "Kosten der sozialen Sicherheit" stiegen gegenüber dem Vorjahr infolge der gestiegenen Mitarbeiteranzahl und Gehaltsstruktur.
Die Gewährung von Aktienoptionen nach IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütung" zog 2018 infolge einer Neuausgabe aus dem Aktienoptionsplan 2017 mit 534 T€ einen deutlich höheren Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr (128 T€) nach sich.
Nachstehend die Einzelheiten der in der Berichtsperiode in Kraft gewesenen Aktienoptionsprogramme, welche allesamt als anteilsbasierte Vergütung mit Eigenkapitalinstrumenten klassifiziert und bewertet wurden. Weder im abgelaufenen Geschäftsjahr noch in der Vorperiode kam es zu einer Änderung oder zu einer Aufhebung eines Plans.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 8. September 2005 wurde die Heidelberg Pharma AG ermächtigt, insgesamt 1.289.157 Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2005 an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG auszugeben.
Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren ab dem Ausgabetag ausgeübt werden. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der Heidelberg Pharma AG während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums (Vergleichspreis) den Ausübungspreis um mindestens 10 % übersteigt (absolutes Erfolgsziel).
Die Ermächtigung, Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2005 zu gewähren, ist 2010 ausgelaufen. Es können daher keine neuen Optionen aus diesem Plan ausgegeben werden. Aus dem AOP 2005 entstand Heidelberg Pharma 2018 kein Aufwand mehr.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Mai 2011 wurde die Heidelberg Pharma AG ermächtigt, insgesamt 1.156.412 Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG sowie an Begünstigte verbundener Unternehmen auszugeben.
Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartefrist von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der Heidelberg Pharma AG während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums (Vergleichspreis) den Ausübungspreis um mindestens 20 % übersteigt (absolutes Erfolgsziel). Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eine Ausübung nur dann möglich ist, sofern der Vergleichspreis den Ausübungspreis mindestens in dem Verhältnis übersteigt, in dem der TecDAX am letzten Börsenhandelstag vor dem jeweiligen Ausübungszeitraum den TecDAX am Ausgabetag übersteigt (relatives Erfolgsziel). Der Auszahlungsbetrag pro Mitarbeiter in Bezug auf die ausgeübten Aktienoptionen ist weiterhin auf den dreifachen Betrag der jährlichen Bruttovergütung (einschließlich sämtlicher der Einkommensteuer unterliegenden Nebenleistungen wie bspw. Dienstwagen etc.), den der Berechtigte in den vergangenen zwölf Monaten vor dem Ausübungstag von der Gesellschaft bzw. den verbundenen Unternehmen erhalten hat, beschränkt (Cap-Vereinbarung).
Die Ermächtigung, Aktienoptionen aus den Aktienoptionsplan 2011 zu gewähren, ist 2016 ausgelaufen. Es können daher keine neuen Optionen aus diesem Plan ausgegeben werden. Aus dem AOP 2011 entstand Heidelberg Pharma ein Personalaufwand in Höhe von 128 T€ (Vorjahr: 128 T€).
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Juli 2017 wurde die Heidelberg Pharma AG ermächtigt, insgesamt 661.200 Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG sowie an Begünstigte verbundener Unternehmen auszugeben.
Die Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartefrist von vier Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Aktienkurs der Heidelberg Pharma AG während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Beginn des jeweiligen Ausübungszeitraums (Vergleichspreis) den Ausübungspreis um mindestens 20 % übersteigt (absolutes Erfolgsziel). Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass eine Ausübung nur dann möglich ist, sofern der Vergleichspreis den Ausübungspreis mindestens in dem Verhältnis übersteigt, in dem der TecDAX am letzten Börsenhandelstag vor dem jeweiligen Ausübungszeitraum den TecDAX am Ausgabetag übersteigt (relatives Erfolgsziel). Der Auszahlungsbetrag pro Mitarbeiter in Bezug auf die ausgeübten Aktienoptionen ist weiterhin auf den dreifachen Betrag der jährlichen Bruttovergütung (einschließlich sämtlicher der Einkommensteuer unterliegenden Nebenleistungen wie bspw. Dienstwagen etc.), den der Berechtigte in den vergangenen zwölf Monaten vor dem Ausübungstag von der Gesellschaft bzw. den verbundenen Unternehmen erhalten hat, beschränkt (Cap-Vereinbarung).
Aus dem AOP 2017 entstand Heidelberg Pharma durch die Neuausgabe 2018 ein erstmaliger Personalaufwand in Höhe von 406 T€.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juni 2018 wurde die Heidelberg Pharma AG ermächtigt, insgesamt 1.490.622 Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG sowie an Begünstigte verbundener Unternehmen auszugeben.
Aus dem Aktienoptionsplan 2018 ist noch keine Ausgabe von Aktienoptionen erfolgt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Aktienoptionspläne bzw. der Aktienoptionen hinsichtlich ihrer Bewertung:
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| Aktienoptionsplan | 2005 | 2011 | 2017 | |
|---|---|---|---|---|
| Ausgabe | Tranche 83 | Tranche 1 | Tranche 2 | Tranche 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Bewertungszeitpunkt | 30.09.2010 | 30.03.2012 | 02.06.2016 | 23.04.2018 |
| Bewertungsgrundlage | Binomialmodell | jeweils Monte-Carlo-Modell | ||
| Beizulegender Zeitwert pro Option | 1,96-2,33 € | 2,13 € | 1,41 € | 1,07 € |
| Ausübungspreis (einheitlich, ^somit auch durchschnittlich)1 | 11,20 € | 14,12 € | 1,89 € | 3,41 € |
| Kurs der Heidelberg Pharma-Aktie zum Bewertungszeitpunkt | 4,70 € | 3,82 € | 1,83 € | 2,82 € |
| Maximale Laufzeit | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Erwartete Restlaufzeit zum Bewertungsstichtag | 24-48 Monate | 4,81 Jahre | 3,95 Jahre | 4,00 Jahre |
| Erwartete Volatilität der Heidelberg Pharma-Aktie2 | 61,7-72,0 % | 57,83 % | 89,42 % | 54,96 % |
| Erwartete Dividendenrendite der Heidelberg Pharma-Aktie | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % | 0,00 % |
| Risikoloser Zins | 0,72-1,20 % | 0,61 % | (0,47 %) | (0,19 %) |
| Restlaufzeit zum 30.11.2018 | 1,83 Jahre | 3,33 Jahre | 7,50 Jahre | 9,39 Jahre |
1 Für den AOP 2005 sowie der Tranche 1 des AOP 2011 unter Berücksichtigung der 2014 erfolgten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4:1
2 AOP 2005: Ermittlung anhand einer Peer Group. AOP 2011/2017: Ermittlung auf Basis der historischen Volatilität der Heidelberg Pharma-Aktie
3 Tranchen 1-7 sind bereits verfallen
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Aktienoptionspläne bzw. der Aktienoptionen der Pläne 2005, 2011 und 2017 hinsichtlich ihrer Ausgaben:
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| Alle Angaben in Stück | Plan 2005 | Plan 2011 | Plan 2017 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Max. Ausgabe von Aktienoptionen gemäß Planbedingungen | 1.289.157 | 1.156.412 | 661.200 | 3.106.769 |
| davon Vorstand | 900.000 | 346.924 | 201.200 | 1.448.124 |
| davon Mitarbeiter | 389.157 | 809.488 | 460.000 | 1.658.645 |
| Tatsächlich ausgegebene Aktienoptionen | 1.161.431 | 685.726 | 653.430 | 2.500.587 |
| davon Vorstand1 | 894.515 | 364.000 | 201.200 | 1.459.715 |
| davon Mitarbeiter | 266.916 | 321.726 | 452.230 | 1.040.872 |
| Noch max. auszugebene Aktienoptionen | 0 | 0 | 7.770 | 7.770 |
| davon Vorstand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter | 0 | 0 | 7.770 | 7.770 |
| Rückgabe von Aktienoptionen durch Ausscheiden von Begünstigten | 201.753 | 91.413 | 5.180 | 298.346 |
| davon Vorstand | 165.180 | 26.500 | 0 | 191.680 |
| davon Mitarbeiter | 36.573 | 64.913 | 5.180 | 106.666 |
| davon Vorstand 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter 2018 | 0 | 4.124 | 5.180 | 9.304 |
| Ersatzloser Verfall von Aktienoptionen nach zehnjähriger Laufzeit | 899.684 | 0 | 0 | 899.684 |
| davon Vorstand | 729.335 | 0 | 0 | 729.335 |
| davon Mitarbeiter | 170.349 | 0 | 0 | 170.349 |
| davon Vorstand 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehende Aktienoptionen | 59.994 | 594.313 | 648.250 | 1.302.557 |
| davon Vorstand | 0 | 337.500 | 201.200 | 538.700 |
| davon Mitarbeiter | 59.994 | 256.813 | 447.050 | 763.857 |
| Unverfallbare Aktienoptionen (ausstehend) | 59.994 | 441.078 | 121.547 | 622.619 |
| davon Vorstand | 0 | 243.000 | 37.725 | 280.725 |
| davon Mitarbeiter | 59.994 | 198.078 | 83.822 | 341.894 |
| davon in 2018 YTD unverfallbar geworden | 0 | 102.158 | 121.547 | 223.704 |
| davon Vorstand | 0 | 63.000 | 37.725 | 100.725 |
| davon Mitarbeiter | 0 | 39.158 | 83.822 | 122.979 |
| Noch verfallbare Aktienoptionen (ausstehend) | 0 | 153.235 | 526.703 | 679.938 |
| davon Vorstand | 0 | 94.500 | 163.475 | 257.975 |
| davon Mitarbeiter | 0 | 58.735 | 363.228 | 421.963 |
| Ausübbare Aktienoptionen (ausstehend) | 59.994 | 183.211 | 0 | 243.205 |
| davon Vorstand | 0 | 85.500 | 0 | 85.500 |
| davon Mitarbeiter | 59.994 | 97.711 | 0 | 157.705 |
1 Bei Ausgabe aus dem Aktienoptionsplan 2011 war Dr. Schmidt-Brand noch nicht als Vorstand der Heidelberg Pharma AG bestellt. Seine zugeteilten Optionen wurden nach seiner Berufung dem Vorstandsanteil hinzugerechnet.
Heidelberg Pharma erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Währungsgewinn in Höhe von 43 T€ (Vorjahr: 18 T€ Währungsverlust).
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Zinserträge aus Geldkonten/Sonstiges | 0 | 0 |
| Finanzierungserträge | 0 | 0 |
| Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen und Sonstiges | 0 | (218) |
| Finanzierungsaufwendungen | 0 | (218) |
| Finanzergebnis | 0 | (218) |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wie im Vorjahr keine Finanzierungserträge erwirtschaftet werden, da derzeit keine Guthabenzinsen realisierbar sind. Finanzierungsaufwendungen waren ebenso wenig zu verbuchen. Das Finanzergebnis betrug somit 0 T€ (Vorjahr: -218 T€ infolge der Zinsaufwendungen für das Gesellschafterdarlehen seitens dievini).
Aufgrund der betrieblichen Verluste in den betrachteten Perioden sind keine Ertragsteuern angefallen. Aufwendungen bzw. Erträge aus latenten Steuern sind weder 2018 noch 2017 im Steueraufwand enthalten gewesen.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte auf Basis der jeweils gültigen Steuersätze. Für die Berechnung der Heidelberg Pharma AG liegt ein Mischsteuersatz von 28,43 % (Vorjahreswert: 28,43 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 12,60 % (Vorjahres wert: 12,60 %).
Für die Berechnung des Tochterunternehmens Heidelberg Pharma Research GmbH wurde ebenfalls ein Steuersatz von 28,43 % (unverändert zum Vorjahr) herangezogen.
Der ausgewiesene laufende Steueraufwand weicht vom erwarteten Steuerertrag ab. Der nominale Steuersatz in Höhe von 28,43 % (Vorjahreswert: 28,43 %) ist auf das Ergebnis nach IFRS anzuwenden. Eine Überleitung der Unterschiedseffekte ist aus folgender Tabelle ersichtlich:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | (11.672) | (10.970) |
| Steuersatz | 28,43 % | 28,43 % |
| Erwarteter Steuerertrag | 3.318 | 3.118 |
| Nicht aktivierungsfähige latente Steuern auf Verlustvorträge der Periode | (2.699) | (2.874) |
| Veränderung der nicht aktivierten temporären Differenzen | 1 | (24) |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben/Sonstiges | (620) | (220) |
| Ausgewiesener Steueraufwand | 0 | 0 |
Der Bestand an latenten Steueransprüchen (aktive latente Steuern) und latenten Steuerverbindlichkeiten (passive latente Steuern) zum 30. November ist folgenden Posten zuzuordnen:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Latente Steueransprüche | ||
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 51 | 0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 259 | 1.117 |
| Unterschiedlicher Wertansatz der Beteiligung | 94 | 94 |
| Berücksichtigte Verlustvorträge | 704 | 710 |
| 1.109 | 1.921 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 715 | 720 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 848 |
| Sonstige Verbindlichkeiten/Rückstellungen | 335 | 350 |
| Sonstige | 58 | 3 |
| 1.109 | 1.921 | |
| Latente Ertragsteuern, netto | 0 | 0 |
Von den latenten Steueransprüchen sind wie im Vorjahr 94 T€ im Zuge von "Outside Basis Differences" hinsichtlich unterschiedlicher Wertansätze der Beteiligung entstanden.
Aktive und passive latente Steuern wurden unter den Voraussetzungen des IAS 12.74 miteinander saldiert, da sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, fristenkongruent sind und entsprechende Rechte bestehen. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in derjenigen Höhe berücksichtigt, wie diesen passive latente Steuern gegenüberstehen.
Da in den nächsten Jahren weiterhin Verluste zu erwarten sind, wurden auf die folgenden Sachverhalte keine latenten Steueransprüche angesetzt:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Verlustvorträge | ||
| für Körperschaftsteuer | 231.935 | 220.849 |
| für Gewerbesteuer | 228.710 | 217.624 |
| Abzugsfähige temporäre Differenzen | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 2.477 | 2.499 |
Die in der vorstehenden Tabelle nach aktueller Steuerberechnung ausgewiesenen Verlustvorträge entfallen im Wesentlichen auf die Heidelberg Pharma AG (175.778 T€ Verlustvortrag für Körperschaftsteuer; 172.775 T€ für Gewerbesteuer) und können dort unbegrenzt vorgetragen werden. Weitere Verlustvorträge betreffen die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, welche auf Basis der ergangenen Steuerbescheide der Finanzbehörden einen Verlustvortrag für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzwecke von 56.157 T€ bzw. 55.935 T€ aufweist. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden auf 2.477 T€ der steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern in Höhe von 704 T€ gebildet und mit entsprechend hohen passiven latenten Steuern verrechnet.
Betreffend die bei der Heidelberg Pharma AG und bei der Heidelberg Pharma Research GmbH vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert. Der Verlust einer solchen steuerlichen Unternehmensidentität wird nach § 8 Abs. 4 KStG in der bis einschließlich 2007 geltenden Fassung angenommen, wenn die folgenden zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind: (i) mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile übertragen wurden und (ii) die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit vorwiegend neuen Vermögenswerten weiterführt oder neu aufnimmt. Die gesetzlich begrenzte Abzugsfähigkeit der betrieblichen Verluste gilt sowohl für die Körperschaft- als auch für die Gewerbesteuer.
Die Heidelberg Pharma AG wurde im Geschäftsjahr 2016 einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2014 unterzogen. Als Ergebnis dessen bleibt festzuhalten, dass diese zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen geführt hat und somit die bis zum 31. Dezember 2014 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 169,2 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 166,2 Mio. € (Gewerbesteuer) endgültig festgesetzt wurden.
Seit dem 1. Januar 2008 wurde mit dem überarbeiteten § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt, dass der Erwerb von 25 % bis 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital einer Verlustkörperschaft durch einen Erwerber bzw. diesen nahe stehenden Personen zu einem anteiligen, der Erwerb von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge führt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Vorschrift des § 8c Satz 1 bzw. Abs. 1 Satz 1 KStG zwischenzeitlich jedoch mindestens für den Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2015 als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2018 eine Neufassung zu verabschieden, andernfalls wäre die Nichtigkeit der Vorschrift ab 01. Januar 2008 eingetreten.
Gemäß Neufassung des § 8c KStG nach dem Jahressteuergesetz (JStG) 2018 weist der § 8c KStG in seiner neuen Fassung nur noch einen Grundtatbestand auf, nämlich den vollständigen Verlustuntergang bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft innerhalb von fünf Jahren. Folglich gehen die Verluste nicht mehr anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Die sogenannte Konzern-, Stille-Reserven-Klausel des § 8c KStG sowie der fortführungsgebundene Verlustvortrag (§ 8d KStG) wurden unverändert beibehalten.
Da auch Kapitalerhöhungen zur Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse und somit zu einem nach wie vor schädlichen Anteilserwerb i. S. d. § 8c KStG führen können, haben möglicherweise die nach 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen bzw. die infolge der Restrukturierungsmaßnahmen veränderte Gesellschaftsidentität zu Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge geführt.
2011 hat die Heidelberg Pharma AG 100 % der Anteile an der Heidelberg Pharma Research GmbH erworben, bei der angesammelte Verlustvorträge bis zum Akquisitionsstichtag in Höhe von 40.286 T€ bestanden. Unzweifelhaft davon war lediglich die Mitnahme des Verlustvortrags in Höhe der übertragenen stillen Reserven. Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen dem steuerlichen Transaktionspreis und dem steuerlichen Eigenkapital der Heidelberg Pharma Research und beliefen sich auf rund 12.808 T€. Aufgrund zwischenzeitlich ergangener Steuerbescheide wurden Teile der angesammelten Verlustvorträge der Heidelberg Pharma Research seitens der Finanzbehörden nicht anerkannt. Auf Basis der ergangenen Steuerbescheide und der Steuerberechnungen valutieren die aufgelaufenen Verlustvorträge der Heidelberg Pharma Research GmbH zum 30. November 2018 mit 56,2 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 55,9 Mio. € (Gewerbesteuer).
Im Zuge dieser Transaktion wurde eine Kaufpreisallokation durchgeführt, im Rahmen derer immaterielle Vermögenswerte sowie ein Goodwill identifiziert wurde. Die im Rahmen der Bewertung ermittelten passiven latenten Steuern beliefen sich auf 800 T€; in gleicher Höhe standen diesen seinerzeit aktive latente Steuern aus übernommenen steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber. Zum 30. November 2018 wurden hierfür passive latente Steuern mit 715 T€ (Vorjahr: 720 T€) ermittelt; von der Saldierungsmöglichkeit mit aktiven latenten Steuern gemäß IAS 12.74 wird weiterhin Gebrauch gemacht.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, das den Eigenkapitaleignern zusteht, und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres gebildet wird.
Im November 2017 hat Heidelberg Pharma AG eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 15,0 Mio. € platziert. Gemäß IAS 33.23 erhöht sich die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist bereits bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Die hierfür neu einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien basiert auf den maximal durch Wandlungen der Pflichtwandelanleihe entstehenden 5.757.069 neuen Aktien.
Da die Wandelschuldverschreibung eine Null-Kupon-Anleihe ist, welche keine Zinsaufwendungen nach sich zieht, besitzt die Emission der Wandelschuldverschreibung keinen Einfluss auf die Höhe des im Zähler des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigenden Ergebnisses.
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| 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | T€ | (11.672) | (10.970) |
| Kapitalausstattung und -maßnahmen im Geschäftsjahr1 | |||
| Anzahl ausgegebener Aktien zum Beginn des Geschäftsjahres | Tsd. Stück | 28.210 | 12.928 |
| Anzahl neu ausgegebener Aktien im Geschäftsjahr | Tsd. Stück | 0 | 15.282 |
| Durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr ausgegebenen Aktien | Tsd. Stück | 28.210 | 14.372 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie auf Basis der gewichteten durchschnittlich ausgegebenen Aktien innerhalb der Berichtsperiode | € je Aktie | (0,41) | (0,76) |
1 Inkl. zukünftiger Wandlungen der Pflichtwandelanleihe in Aktien gemäß IAS 33.23
Im Geschäftsjahr 2018 beträgt das auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl innerhalb der Berichtsperiode ausgegebener Aktien ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie 2018 -0,41 € (Basis 28.209.639 Aktien und ein den Eigenkapitalgebern zurechenbares Ergebnis in Höhe von -11.672 T€).
Im Geschäftsjahr 2017 beträgt das auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl innerhalb der Berichtsperiode ausgegebener Aktien ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie 2017 -0,76 € (Basis 14.372.316 Aktien und ein den Eigenkapitalgebern zurechenbares Ergebnis in Höhe von -10.970 T€).
Die ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft 2005, 2011, 2017 und 2018 haben jeweils beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zur Erfüllung von Bezugsrechten bedingt zu erhöhen. Durch die damit verbundene mögliche Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft könnte das unverwässerte Ergebnis je Aktie in Zukunft potenziell verwässert werden.
Für Heidelberg Pharma ist die zur Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie herangezogene Anzahl von Aktien gemäß IAS 33.47 jedoch identisch, da der durchschnittliche Marktpreis der Heidelberg Pharma-Aktien während der gesamten Periode den Ausübungspreis der ausübbaren Aktienoptionen unterschritten hat.
Auch die Ausgabe der Pflichtwandelanleihe führt zu keiner Abweichung des verwässerten Ergebnisses pro Aktie gegenüber dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie. Zum einen erhöht sich gemäß IAS 33.23 bereits die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist schon bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Somit basiert auch die neu einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien im unverwässerten Ergebnis auf der Annahme einer vollständigen Wandlung der Pflichtwandelanleihe in 5.757.069 neuen Aktien. Zum anderen hatte keine Bereinigung des verwässerten Ergebnisses je Aktie um Finanzierungsaufwendungen zu erfolgen, da die Pflichtwandelanleihe als Null-Kupon-Anleihe unverzinslich ist.
Für die Finanzierungs- und Operating-Leasingvereinbarungen sind zum Bilanzstichtag insgesamt 30 T€ Kaution gestellt worden (Vorjahr: 40 T€).
Die Anschaffung verschiedener Laborgeräte erfolgte in früheren Perioden teilweise über Finanzierungsleasing-Vereinbarungen mit Aktivierung und kontinuierlicher Abschreibung des Beschaffungswertes im Sachanlagevermögen. Mittlerweile sind alle Finanzierungsleasing-Vereinbarungen ausgelaufen.
Heidelberg Pharma entstehen in den kommenden Perioden somit keine Mindestverpflichtungen aus dem Finanzierungsleasing mehr.
Heidelberg Pharma hat Geschäftsausstattung und Kraftfahrzeuge im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2021 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten Büroräume der Muttergesellschaft sind unbefristet mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gemietet.
Die Räumlichkeiten der Heidelberg Pharma Research GmbH sind mit einer kurzen Frist kündbar. Die Kosten für Geschäfts- und Laborausstattung sowie für Büro- und Laborräume aus den Operating-Leasingverhältnissen sind in der Gesamtergebnisrechnung zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftsfahrzeugen als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen | 105 | 107 |
| davon aus Mietverträgen | 81 | 83 |
| davon aus weiteren Operating-Leasingverhältnissen | 24 | 24 |
Der geringere Aufwand im abgelaufenen Geschäftsjahr ist auf die veränderte Mietsituation der Heidelberg Pharma AG zurückzuführen. Die angemieteten Büro- und Archivräume konnten im Rahmen eines Untermietvertrages unterjährig nochmals reduziert werden.
Heidelberg Pharma hat 16 T€ als Kaution für Vermieter gestellt. Andere Garantien bestehen nicht.
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| Verpflichtungen zum 30.11.2018 | Bis zu 1 Jahr T€ |
1-5 Jahre T€ |
Über 5 Jahre T€ |
Insgesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume1 | 81 | 0 | 0 | 81 |
| Verpflichtungen aus Operatingleasing-Verhältnissen (Labor- und sonstige Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) | 26 | 32 | 0 | 59 |
| 107 | 32 | 0 | 140 |
1 Aufgrund jeweils kurzer Kündigungsfristen (sechs bzw. drei Monate) unter der Annahme, dass die Büroräume spätestens zum Ende des Geschäftsjahres 2019 gekündigt sind.
Nachstehend die Vorjahreswerte:
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| Verpflichtungen zum 30.11.2017 | Bis zu 1 Jahr T€ |
1-5 Jahre T€ |
Über 5 Jahre T€ |
Insgesamt T€ |
|---|---|---|---|---|
| Mietverpflichtungen für Labor- und Büroräume | 81 | 0 | 0 | 81 |
| Verpflichtungen aus Operatingleasing-Verhältnissen (Labor- und sonstige Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge) | 20 | 7 | 0 | 27 |
| 101 | 7 | 0 | 108 |
Es wurden innerhalb der Vereinbarungen weder Eventualmietzahlungen festgelegt noch Beschränkungen hinsichtlich Dividenden, zusätzliche Verbindlichkeiten oder weitere Leasingverhältnisse auferlegt. Preisanpassungsklauseln wurden nicht getroffen, und es besteht keine Kaufverpflichtung nach Beendigung des Leasingverhältnisses.
Die letztjährige Eventualverbindlichkeit im Kontext des 2013 an Nuclea erfolgten Verkaufs der ehemaligen Tochtergesellschaft WILEX Inc. gegenüber Siemens besteht nicht mehr, da der diesbezügliche Rechtsstreit 2018 beigelegt werden konnte.
Heidelberg Pharma Research GmbH hat Untermietverhältnisse geschlossen, woraus 11 T€ erlöst werden konnten (Vorjahr 7 T€). Zum Bilanzstichtag kann Heidelberg Pharma Research als Mindestzahlungen aus bestehenden Untermietverhältnissen 8 T€ erwarten.
Die Mitglieder des Vorstands der Heidelberg Pharma AG waren im Geschäftsjahr:
Dr. Jan Schmidt-Brand, Vorstand für Finanzen und Sprecher des Vorstands
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
Dr. Schmidt-Brand führt die Geschäftsführerposition bei Heidelberg Pharma Research GmbH, welche er seit 2004 innehat, parallel zu seiner Vorstandstätigkeit aus. Aus Gründen der Transparenz werden die Bezüge von Herrn Dr. Schmidt-Brand in voller Summe dargestellt, also sind im Folgenden auch die Bezüge aufgeführt, die er sich in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft erdient hat.
Zum 30. November 2018 besteht der Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG aus folgenden Mitgliedern:
| ― | Prof. Dr. Christof Hettich (Aufsichtsratsvorsitzender der Heidelberg Pharma AG), Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mannheim/Frankfurt am Main/ München, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg |
| ― | Dr. Georg F. Baur (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Heidelberg Pharma AG), Unternehmer |
| ― | Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf |
| ― | Dr. Birgit Kudlek, selbstständige Managerin in der Pharmabranche |
| ― | Dr. Mathias Hothum, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf |
Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungsausschuss gebildet, der in seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hettich; Dr. Baur ist Mitglied dieses Ausschusses.
Darüber hinaus besteht ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss, der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem Ausschuss sitzt Dr. von Bohlen und Halbach vor, weiteres Mitglied ist Dr. Kudlek.
Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und vorbereitende Prüfung des IFRS-Konzernabschlusses, der HGB-Einzelabschlüsse, des Konzernhalbjahresberichts, der Konzernzwischenmitteilungen sowie die Vorauswahl des Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Baur, weitere Mitglieder sind Dr. Kudlek und Dr. Hothum.
Prof. Dr. Christof Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Agennix AG i.L., Heidelberg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| InterComponentWare AG, Walldorf | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i. L. | Vorsitzender des Beirats |
| immatics biotechnologies GmbH, Tübingen | Stellvertretender Vorsitzender des Beirats |
| SRH Holding SdbR, Heidelberg | Vorsitzender des Vorstands |
| Gesellschaften der Vetter Group: Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH, Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co., Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System Verwaltungs-GmbH, Ravensburg | Mitglied der Beiräte |
| Molecular Health GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| PROMETHERA biosciences AG, Mont-Saint-Guibert, Belgien | Vorsitzender des Aufsichtsrats (Chairman of the Board of Directors) |
Dr. Georg F. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Agennix AG i. L., Heidelberg | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Apogenix AG, Heidelberg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| AC Immune SA, Lausanne, Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
| CureVac AG, Tübingen | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i. L. | Mitglied des Beirats |
| febit holding GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| Immatics GmbH, Tübingen | Mitglied des Beirats |
| Novaliq GmbH, Heidelberg | Vorsitzender des Beirats |
| Wyss Translational Center, Zürich, Schweiz | Mitglied des Evaluation Board |
Dr. Birgit Kudlek ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Mitglied des folgenden Gremiums:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Bormioli Pharma S.p.A., Mailand | Mitglied des Aufsichtsrats |
Dr. Mathias Hothum ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Apogenix AG, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| CureVac AG, Tübingen | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim, nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i. L. | Mitglied des Beirats |
| Joimax GmbH, Karlsruhe | Vorsitzender des Beirats |
| Novaliq GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach | Mitglied des Aufsichtsrates |
| Molecular Health GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.
Die detaillierte Beschreibung des Vergütungsmodells sowie die individualisierten Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, dargestellt. Diese Angaben unterlagen der Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung. Der Vergütungsbericht findet sich im zusammengefassten Lagebericht innerhalb des Kapitels 6 "Corporate Governance".
Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2018 eine Gesamtvergütung von 599 T€ (Vorjahr: 540 T€), wovon 427 T€ (Vorjahr: 388 T€) als feste Vergütung, 139 T€ (Vorjahr: 119 T€) als variable Vergütung und 33 T€ (Vorjahr: 33 T€) in Form von sonstigen geldwerten Vorteilen bzw. Sachbezügen geleistet wurden.
Hinsichtlich der im Folgenden beschriebenen Vergütungskomponente der Aktienoptionen ist auf die im Geschäftsjahr 2014 erfolgte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4:1 hinzuweisen, welche für bis dahin ausgegebene Optionen einschlägig ist. Durch diese berechtigen nur noch vier Optionen zum Erwerb einer Aktie, anstatt vor der Kapitalherabsetzung, als noch eine Option zum Erwerb einer Aktie berechtigt hat (jeweils unter Berücksichtigung der optionsplangemäßen Ausübungsmodalitäten). Gleichzeitig haben sich nach der Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4:1 die Ausübungspreise und Referenzkurse gegenüber der Situation vor der Maßnahme vervierfacht.
Aus diesem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter halten die beiden aktuellen Vorstandsmitglieder zum Bilanzstichtag 513.200 Aktienoptionen.
Der kumulierte beizulegende Zeitwert aller den aktuellen Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienoptionen betrug zum Ablauf der Berichtsperiode 764 T€ (Vorjahr: 450 T€). Die Aufwendungen für die aktuellen Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit der aktienbasierten Vergütung betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 224 T€ (Vorjahr: 92 T€).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Satzung der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung. Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung pro Geschäftsjahr und Ausschuss gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.
Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 172 T€ (Vorjahr: 184 T€) ohne Berücksichtigung der Erstattung von Reisekosten.
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihrem Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben.
Zum 30. November 2018 waren 127.981 Aktien der Heidelberg Pharma AG (entspricht 0,45 % des Grundkapitals der Gesellschaft, Grundkapital 28.133.308 Aktien) im Besitz von Mitgliedern des Vorstands.
Ferner waren 50.105 Aktien im unmittelbaren und 20.008.085 Aktien im mittelbaren Besitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats (entspricht insgesamt 0,18 % bzw. 71,12 % des Grundkapitals der Gesellschaft). Eine individualisierte Angabe ist im Abschnitt 6.2 "Corporate Governance Bericht", Unterabschnitt "Aktienbesitz von Aufsichtsrat und Vorstand" des zusammengefassten Lageberichts zu finden.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Mitglieder des engeren Führungskreises der Heidelberg Pharma AG sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, den Handel mit Heidelberg Pharma-Aktien offenzulegen, sofern die gesetzliche Bagatellgrenze von 5.000 € im Kalenderjahr überschritten wird.
Die im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten meldepflichtige Transaktionen von Führungspersonen der Heidelberg Pharma AG gemäß Art. 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) (Directors' Dealings) sind auch auf der Heidelberg Pharma-Internetseite in der Rubrik "Presse & Investoren>Mitteilungen und Berichte > Directors' Dealings" einsehbar.
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| Name | Datum | Transaktion | Handelsplatz | Preis € |
Stückzahl | Volumen € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Andreas Pahl (Vorstand) | 26.07.2018 | Kauf | Tradegate Exchange | 2,72 | 3.700 | 10.064 |
| ― | Im Jahr 1998 gewährte die Heidelberg Pharma AG Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine leistungsorientierte Pensionszusage, die dem Versorgungsberechtigten eine Einmalzahlung von 47 T€ bei Eintritt in das 60. Lebensjahr zusichert (vergleiche Kapitel 17). Der leistungsorientierten Pensionszusage liegt ein Planvermögen zugrunde, welches durch die Einmalzahlung im Jahr 2000 in eine Rückdeckungsversicherung in Höhe von 15 T€ begründet wurde. Die Heidelberg Pharma AG geht davon aus, dass künftig keine wesentlichen Zahlungen in den Plan erforderlich sein werden. Es wird zum 1. Mai 2019 mit dem Eintritt des Versorgungsberechtigten in die Pension gerechnet. |
Des Weiteren gewährte die Heidelberg Pharma Research GmbH Dr. Jan Schmidt-Brand in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft im Jahr 2012 eine kongruent rückgedeckte beitragsorientierte Altersversorgungszusage.
| ― | Die Heidelberg Pharma AG hat aus den Aktienoptionsplänen 2011 und 2017 insgesamt 513.200 Bezugsrechte an aktuelle Vorstandsmitglieder ausgegeben, wovon noch alle Optionen ausstehend sind. Zum Ende der Berichtsperiode sind davon 255.225 Optionen unverfallbar. Zudem sind 25.500 Optionen für ehemalige Vorstandsmitglieder ausstehend und unverfallbar. Bislang wurden keine Optionen ausgeübt. |
| ― | Die Rechtsanwaltskanzlei Rittershaus hat in der Berichtsperiode Leistungen für Rechtsberatungen in Höhe von insgesamt ca. 12 T€ für beide Konzerngesellschaften in Rechnung gestellt (Vorjahr: 51 T€). Rittershaus ist ein nahestehendes Unternehmen der Gesellschaft, weil der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Hettich in dieser Kanzlei Partner ist. |
| ― | Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten Rechtsgeschäfte für präklinische Leistungen zwischen der Heidelberg Pharma Research GmbH an die von dievini bzw. ihr verbundenen Unternehmen beherrschten Unternehmen, namentlich die Gesellschaft Apogenix AG, Heidelberg, (Volumen 345 T€). Alle Rechtsgeschäfte erfolgten ohne Einfluss und ohne Maßnahmen von dievini bzw. ihr verbundenen Unternehmen und strikt nach dem Dealing-at-Arm's-Length-Grundsatz. |
Es gibt neben den aufgeführten Beziehungen und den dargestellten Finanzierungsleistungen keine weiteren Beziehungen zu der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen. Ferner sind keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen im Sinne des IAS 24.23 zustande gekommen.
In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2018 wurde Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer gewählt. Folgende Honorare für Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen erfasst:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 123 | 134 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 188 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 10 | 0 |
| Aufwand für Wirtschaftsprüfer | 133 | 322 |
Die Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2018 (123 T€) beziehen sich auf die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare für die gesetzliche Prüfung des IFRS-Konzernabschlusses sowie auf die Prüfungen der HGB-Jahresabschlüsse der Heidelberg Pharma AG und der Heidelberg Pharma Research GmbH. Die im Vorjahr erbrachten anderen Bestätigungsleistungen (188 T€) erfolgten im Rahmen der Kapitalerhöhungen. Diese wurden nicht als Aufwand erfasst und gegen die Kapitalrücklage gebucht. Die sonstigen Leistungen (10 T€) fielen im Rahmen einer unterjährig 2018 erfolgten Prüfung nach § 342 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB an (Stichprobenprüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung).
Hauptaktionärin der Heidelberg Pharma AG ist die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (dievini). Diese verfügte seit dem 13. April 2015 nach der bei der Heidelberg Pharma erfolgten Kapitalerhöhung, welche mit Eintragung ins Handelsregister am 10. April 2015 wirksam wurde, mit allen ihr seinerzeit zurechenbaren bzw. verbundenen Unternehmen wie der DH-Holding Verwaltungs GmbH und der Curacyte GmbH sowie den persönlich an der Heidelberg Pharma AG gehaltenen Anteilen von Herrn Dietmar Hopp über einen Anteil von ca. 51,67 % der 9.305.608 Heidelberg Pharma-Aktien. Damit war dievini und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2015 erstmals ein Anteil von über 50 % an der Heidelberg Pharma zurechenbar.
Nach drei Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2016 hatte sich der Anteil von dievini und den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie den persönlich an der Heidelberg Pharma AG gehaltenen Anteilen von Herrn Dietmar Hopp auf ca. 63,53 % der Heidelberg Pharma-Aktien erhöht.
Nach zwei weiteren Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Anteil von dievini als in diesem Kontext inzwischen einziges an der Heidelberg Pharma AG beteiligtes Unternehmen sowie den persönlich gehaltenen Anteilen von Herrn Dietmar Hopp auf ca. 70,26 % der Heidelberg Pharma-Aktien erhöht. Zwischenzeitlich wurde die Curacyte GmbH liquidiert und deren Anteile sowie die Anteile der DH-Holding Verwaltungs GmbH an der Heidelberg Pharma von dievini übernommen.
Mit den im Januar 2018 seitens dievini erfolgten Ausübungen der Wandelschuldverschreibungen, welche innerhalb der Kapitalerhöhung im November 2017 von der Heidelberg Pharma ausgegeben bzw. von dievini gezeichnet wurden, stieg der Anteil von dievini und den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie den persönlich an Heidelberg Pharma AG gehaltenen Anteilen von Herrn Dietmar Hopp, ihm nahestehende Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen auf ca. 75,05 % der Heidelberg Pharma-Aktien.
Der Aktienbesitz von Herrn Dietmar Hopp, ihm nahestehende Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen liegt somit über der Schwelle von 50 %. Diese Personengruppe ist Mehrheitsaktionärin und kann die Heidelberg Pharma AG weitgehend kontrollieren bzw. einen merklichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben.
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Februar 2019 abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Im Januar 2019 hat Heidelberg Pharma bekanntgegeben, dass der IND-Antrag für eine Phase I- bzw. II-Studie mit MESUPRON(r) nach dem Bilanzstichtag Ende 2018 genehmigt worden ist. Details zu den geplanten Studien liegen noch nicht vor, da die chinesische Zulassungsbehörde die Studienregularien geändert hat und aufgrund dessen der klinische Entwicklungsplan für MESUPRON(r) von Link Health überarbeitet werden muss. Es besteht jetzt jedoch die Chance, dass auf Grundlage der früheren Daten aus USA und Europa unmittelbar eine Phase II-Studie begonnen werden kann. Mit der grundsätzlichen Genehmigung der Studie wurde eine Meilensteinzahlung an Heidelberg Pharma fällig. In diesem Zusammenhang wurden 421 T€ ertragswirksam vereinnahmt.
Ladenburg, den 18. März 2019
Heidelberg Pharma AG
der Vorstand
Dr. Jan Schmidt-Brand, Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heidelberg Pharma-Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Heidelberg Pharma-Konzerns sowie der Heidelberg Pharma AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind."
Ladenburg, den 18. März 2019
Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG
Dr. Jan Schmidt-Brand, Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
Wir haben den Konzernabschluss der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. November 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt 6.1 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und den in Abschnitt 6.2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. November 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung und des oben genannten Corporate Governance Berichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Abschnitte 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" des zusammengefassten Lageberichts sowie Kapitel 6 "Unternehmensfortführungsrisiko" des Konzernanhangs. Dort führen die gesetzlichen Vertreter aus, dass die Heidelberg Pharma AG und/oder die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, Ladenburg, voraussichtlich ab Mitte 2020 den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenn die Mittelzuflüsse aus der planmäßigen Umsetzung der auf die ADC-Technologie fokussierten Unternehmensstrategie nicht ausreichen oder keine Möglichkeit besteht, zusätzliche Liquidität am Kapitalmarkt aufzunehmen. Wie in den genannten Abschnitten und Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts und Konzernanhangs dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns und seiner einbezogenen Gesellschaften zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt stellen wir mit der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)
b) Prüferisches Vorgehen
c) Wichtige Feststellungen
a) In dem Konzernabschluss der Heidelberg Pharma AG wird ein "Geschäfts- oder Firmenwert" in Höhe von TEUR 6.111 (ca. 19 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Akquisition der Heidelberg Pharma Research GmbH in 2011. Die Gesellschaft hat daher den Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Heidelberg Pharma Research GmbH zugeordnet. Auf dieser Basis werden jährlich sowie anlassbezogen von der Gesellschaft Werthaltigkeitstests ("Impairment Tests") durchgeführt.
Grundlage der Bewertung ist der Barwert der künftigen Zahlungsströme der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit Heidelberg Pharma Research GmbH, welcher unter Anwendung eines Discounted Cashflow-Modells ermittelt wird. Die erwarteten zukünftigen Cashflows werden aus der aktuellen von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanung abgeleitet, die auf Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur zukünftigen Markt- und Unternehmensentwicklung fußt. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und des verwendeten Diskontierungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit sowie Ermessen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zum Geschäfts- oder Firmenwert sind in den Abschnitten 3.8, 7.2, 8 und 10.1 des Konzernanhangs enthalten.
b) Bei unserer Prüfung haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Durchführung des Impairment Tests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Ergänzend zur Untersuchung der Planung haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch deren Abgleich mit den aktuellen Planungsrechnungen aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Geschäfts- oder Firmenwerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwerts für die Vermögenslage des Konzerns ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der nach IAS 36 geforderten Angaben im Konzernanhang geprüft.
c) Die diskontierten künftigen Cashflows der Geschäftswerte übersteigen die jeweiligen Buchwerte. Die von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Bewertungsparameter und -annahmen bewegen sich innerhalb der Bandbreiten der unternehmens- und branchenspezifischen Markterwartungen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2018 nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt 6.1 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den in Abschnitt 6.2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, |
| ― | die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 als Konzernabschlussprüfer der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Schmidt.
Mannheim, den 18. März 2019
**Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Jörg Wegner, Wirtschaftsprüfer
Steffen Schmidt, Wirtschaftsprüfer
Das Aufsichtsgremium hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat hat eng mit dem Vorstand zusammengearbeitet und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. Alle wesentlichen strategischen und operativen Maßnahmen hat der Vorstand dem Aufsichtsrat präsentiert und deren Umsetzung vorab mit diesem abgestimmt. Über die Lage und Entwicklung des Unternehmens ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstatten, sowohl im Rahmen von ordentlichen Aufsichtsratssitzungen als auch in zusätzlichen Telefonkonferenzen. Er hat sich über alle wichtigen Geschäftsvorgänge und die grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik, der Geschäftsführung und der Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung) regelmäßig, ausführlich und zeitnah informiert. Im Besonderen wurden auch die Themen Entwicklungsstrategie für HDP-101, mögliche Nachfolgeprojekte, Lizenzverhandlungen, Technologiepartnerschaften, M&A-Gelegenheiten sowie Finanzierung besprochen. Sämtliche durch den Vorstand und die jeweiligen Fachabteilungen vorbereiteten und dem Aufsichtsrat überlassenen Unterlagen wurden ausnahmslos geprüft. Die Auskunftspersonen der Gesellschaft, insbesondere die Mitglieder des Vorstands, wurden zu wesentlichen Sachverhalten befragt.
Der Aufsichtsrat ließ sich darüber hinaus über alle wichtigen Ereignisse informieren, die für die Beurteilung der Lage, der Strategieumsetzung und Zielerreichung sowie für die Entwicklung und Leitung der Heidelberg Pharma AG und ihrer Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH von besonderer Bedeutung waren. Mit dem Vorstand hat insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats regelmäßig die Strategie beraten und den Stand der Geschäftsentwicklung erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde über alle wichtigen Vorstandsbeschlüsse zeitnah informiert und veranlasste bei Bedarf die Behandlung wichtiger Angelegenheiten im Aufsichtsrat oder in den zuständigen Ausschüssen des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 bis 30. November 2018) zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammengetreten. Ferner fanden im Rahmen der regelmäßigen Überwachung und Beratung des Vorstands einige Telefonkonferenzen statt.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 insbesondere mit folgenden zustimmungspflichtigen Themen befasst:
| ― | Budget und Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2018 sowie Budget für das Geschäftsjahr 2019 |
| ― | Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 |
| ― | Vorbereitung der klinischen Entwicklung von HDP-101 |
| ― | Prüfung von und Unterstützung bei M&A-Aktivitäten |
| ― | Verhandlungsmandate für potenzielle Vertragspartnerschaften |
| ― | Prüfung weiterer möglicher Finanzierungsoptionen |
| ― | Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I |
| ― | Genehmigung des Aktienoptionsprogramms 2018 inkl. Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I |
| ― | Reduzierung des Bedingten Kapitals II |
| ― | Einigung im Klageverfahren mit Siemens |
| ― | Vertragsverlängerung Dr. Jan Schmidt-Brand. |
Der Aufsichtsrat hat allen ihm zur Zustimmung vorgelegten Maßnahmen nach eingehender Prüfung und Diskussion im Aufsichtsratsplenum zugestimmt.
Der Aufsichtsrat hat sich zudem regelmäßig und umfassend über die finanzielle Situation des Unternehmens, den zukünftigen Finanzbedarf und über das Risikomanagement informiert und mit dem Vorstand über die künftige Unternehmensstrategie beraten. Der Aufbau einer eigenen Pipeline gewinnt im Rahmen der Gesamtstrategie zunehmend an Bedeutung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Entwicklungskandidaten HDP-101, einem gegen das Target BCMA gerichteten Antikörper-Wirkstoff-Konjugat.
Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig über den Stand der Aktivitäten bei den Lizenznehmern der Heidelberg Pharma AG für MESUPRON(r) und REDECTANE(r) sowie über die Gespräche mit einem potenziellen Lizenzpartner für das Phase III-Projekt RENCAREX(r) informiert.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat auch regelmäßig über die Geschäftstätigkeiten der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research, die sich auf die Weiterentwicklung und Vermarktung der Technologieplattform für therapeutische Antikörper-Wirkstoff-Konjugate konzentriert.
Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberg Pharma AG stimmte am 26. Juni 2018 folgenden Veränderungen der genehmigten bzw. bedingen Kapitalia zu:
| ― | Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I in Höhe von 14.051.267 € durch Ausgabe von 14.051.267 Stückaktien |
| ― | Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/I in Höhe von 1.490.622 € durch Ausgabe von 1.490.622 Stückaktien zur Bedienung des Aktienoptionsplans 2018 |
| ― | Reduzierung des Bedingten Kapitals II von 237.194 € auf 59.994 € |
Der Aufsichtsrat hat am 1. Februar 2019 gemeinsam mit dem Vorstand entschieden, die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in weiten Teilen umzusetzen. Die neue Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde am selben Tag verabschiedet und ist auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance > Entsprechenserklärung" zugänglich gemacht. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei der Heidelberg Pharma sind im Kapitel 6 "Corporate Governance" des Konzernlageberichts enthalten.
Bei Interessenkonflikten im Aufsichtsrat gemäß der Ziffer 5.5 des DCGK wurden diese gegenüber den anderen Aufsichtsratsmitgliedern offengelegt, und die von einem Interessenkonflikt betroffenen Aufsichtsräte haben sich bei den Beratungen und Abstimmungen im Aufsichtsrat wie folgt verhalten:
Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Christof Hettich ist Partner in der Sozietät Rittershaus, die auch Rechtsberatungsleistungen für den Heidelberg Pharma-Konzern erbringt. Dies wurde als möglicher Interessenkonflikt definiert. Soweit die Tätigkeit der Sozietät Rittershaus Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats war, hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende an diesen nicht beteiligt und sich bei etwaigen Abstimmungen enthalten.
Darüber hinaus gehören alle Mitglieder des Aufsichtsrats auch Kontrollorganen anderer Unternehmen aus den Branchen Pharma und Biotechnologie an, jedoch sind diese - wie vom DCGK gefordert - nicht als wesentliche Wettbewerber von Heidelberg Pharma anzusehen.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt drei vorbereitende Ausschüsse eingerichtet, die die in ihren jeweiligen Kompetenzbereich fallenden Themen für das Aufsichtsratsplenum vorbereiten. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen über die Arbeit der Ausschüsse.
Aus Effizienzgründen gibt es einen gemeinsamen Personal- und Nominierungsausschuss, der in seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss trat im Geschäftsjahr 2018 zu keiner Sitzung zusammen. Die Verlängerung des Vorstandsvertrags von Dr. Schmidt-Brand wurde im Gesamtgremium beschlossen.
Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr fünf Sitzungen ab. Unter anderem empfahl er dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung erneut die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, (Deloitte) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Deloitte von der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2018 gewählt und im Anschluss vom Aufsichtsrat mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 beauftragt. Gemäß Ziffer 7.2.1 des DCGK holte der Aufsichtsrat im Vorfeld eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers ein. Mit dem Abschlussprüfer Deloitte erörterte der Prüfungsausschuss den Jahresbericht für 2018. Die Zwischenmitteilungen und den Halbjahresbericht für 2018 hat der Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit dem Vorstand erörtert. Das Gremium hat sich ferner mit dem Risikomanagementsystem des Unternehmens eingehend befasst.
Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss (F&E-Ausschuss) hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. Grundsätzlich beschäftigt sich der gesamte Aufsichtsrat innerhalb seiner Sitzungen mit dem Stand der Forschungsarbeiten bei Heidelberg Pharma Research. Der F&E-Ausschuss behandelt jene F&E-Themen, die einer intensiveren Beschäftigung mit naturwissenschaftlichen Details und daher entsprechender Fachkompetenz bedürfen. Im vergangenen Jahr betraf dies vor allem die Vorbereitungen der klinischen Entwicklung von HDP-101. Die Sitzungen des F&E-Ausschusses fanden im Rahmen von Treffen mit den geplanten klinischen Zentren bzw. mit beratenden Experten statt.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine weiteren Ausschüsse gebildet.
Der Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den zusammengefassten Lagebericht, den Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG und den Konzernabschluss zum 30. November 2018 einschließlich der zugrunde liegenden Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Der zusammengefasste Lagebericht, der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG und der Konzernabschluss wurden jeweils entsprechend unter Beachtung der HGB-Grundsätze und gemäß § 315a Abs. 1 HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS, die von der EU genehmigt worden sind, aufgestellt.
Die genannten Unterlagen sowie der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und die Prüfungsberichte der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellt und wurden sowohl in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 15. März 2019 sowie in der heutigen Bilanzsitzung des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung sowie darüber, dass die Risiken und Chancen im zusammengefassten Lagebericht zutreffend und ausgewogen dargestellt sind und die vom Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG getroffenen Maßnahmen geeignet sind, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Der Abschlussprüfer erörterte ferner Umfang, Schwerpunkte sowie Kosten der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss hat das Prüfungsergebnis ausführlich erörtert und dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse zu billigen. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis ebenfalls zur Kenntnis genommen und seinerseits die Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzergebnisses (HGB) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und hat in seiner heutigen Sitzung die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt; sie sind damit festgestellt.
Auch der vom Vorstand gemäß § 312 Abs. 1 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen der Heidelberg Pharma AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde von Deloitte gem. § 313 Abs. 3 AktG geprüft.
Der Abschlussprüfer erteilte hierzu am 18. März 2019 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zu dem Abhängigkeitsbericht wurden von den Mitgliedern des Aufsichtsrats geprüft und ausführlich erörtert. Der Vertreter des Abschlussprüfers berichtete detailliert über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Außerdem beantwortete er Fragen des Aufsichtsrats und stand für Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat stimmte in der Bilanzsitzung dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer zu und erhob keine Einwendungen. Nach eigener Prüfung erhob der Aufsichtsrat gegen den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen.
Nach abschließendem Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts zu erheben.
An dieser Stelle dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heidelberg Pharma AG und der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2018. Durch ihren Einsatz konnten wichtige Meilensteine mit Partnern, wie der Kooperations- und Lizenzvertrag mit Magenta, die Etablierung der Herstellprozesse für HDP-101 und wichtige Vorstufen, erreicht werden.
Ladenburg, den 19. März 2019
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Christof Hettich, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Heidelberg Pharma AG mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Abweichungen sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen ("Soll'-Vorschriften) der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 2. Februar 2018 bis zur Beschlussfassung über die Entsprechenserklärung am 1. Februar 2019 entsprochen hat (Kodexfassung vom 07. Februar 2017) und ab dem 1. Februar 2019 entspricht und entsprechen wird (Kodexfassung vom 07. Februar 2017).
Im Folgenden wird "Heidelberg Pharma" synonym für den Konzern benutzt. Im Falle der Beschreibung von speziellen Sachverhalten der Heidelberg Pharma AG als Muttergesellschaft oder der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH wird explizit deren Rechtsform genannt.
Die D&O-Versicherung der Heidelberg Pharma AG sieht für den Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt vor. Für D&O-Versicherungsverträge besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einer Vertragsanpassung gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 AktG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 EGAktG seit dem 1. Juli 2010 nur für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern. Der Gesetzgeber hat in § 116 S. 1 AktG den Selbstbehalt für den Aufsichtsrat nicht vorgeschrieben, sondern den Aufsichtsrat vom zwingenden Selbstbehalt vielmehr ausdrücklich ausgenommen. Der Charakter des Aufsichtsratsmandats, der auch durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, lässt eine Differenzierung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat angemessen erscheinen. Vorstand und Aufsichtsrat sind ferner der Auffassung, dass ein Selbstbehalt keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität hat, mit denen die Gremienmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Zudem könnte ein erheblicher Selbstbehalt, der wegen des dabei zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatzes nur einheitlich sein kann, die Aufsichtsratsmitglieder je nach ihren privaten Einkommens- und Vermögensverhältnissen sehr unterschiedlich treffen.
Der geltenden Empfehlung in Ziffer 4.1.3 Satz 3 des Kodex, wonach Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden soll, geschützte Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, wird nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Gesellschaft auch ohne die Einrichtung eines derartigen Systems über ein funktionierendes Compliance Management System verfügt.
Bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei der Heidelberg Pharma AG achtet der Vorstand ausschließlich auf die fachliche und persönliche Qualifikation des jeweiligen Kandidaten bzw. der jeweiligen Kandidatin. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat bei der Besetzung von Vorstandspositionen und bei Wahlvorschlägen für Aufsichtsratsmitglieder. Die Frauenquote für den Aufsichtsrat, für den Vorstand sowie für die obere Führungsebene wurde festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.
Derzeit ist im zweiköpfigen Vorstand der Heidelberg Pharma AG keine Frau beschäftigt. Im fünfköpfigen Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG ist ein Mitglied eine Frau. Bei der Auswahl von Kandidaten und Kandidatinnen stehen für den Vorstand und den Aufsichtsrat die fachliche und persönliche Qualifikation des jeweiligen Kandidaten bzw. der jeweiligen Kandidatin an erster Stelle.
Weder Vorstand noch Aufsichtsrat erachten es als zielführend, eine Stelle nicht oder nur deshalb mit einer Frau zu besetzen, um eine besondere Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen sicherzustellen. Eine solche Verfahrensweise wäre aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht im Interesse des Unternehmens.
Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine Ziele im Hinblick auf potenzielle Interessenkonflikte, Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie Regelgrenze für Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat benannt. Eine pauschale Zielvorgabe zur Besetzung des Aufsichtsrats würde eine unangemessene Begrenzung der auf den Einzelfall bezogenen Auswahl geeigneter Aufsichtsratskandidaten bedeuten. Das Recht der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, würde somit durch eine solche Zielvorgabe beeinträchtigt werden.
Die Kriterien einer angemessenen Vergütung des Vorstands wurden bislang vom Aufsichtsrat im Hinblick auf die jeweiligen Aufgaben des betreffenden Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur vorgenommen, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Eine Festlegung von bestimmten und konkreten Verhältnisparametern zu dem oberen Führungskreis sowie der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung erfolgt darüber hinaus nicht. Der Aufsichtsrat hält es nicht für zielführend, bei der Festlegung einer angemessenen Vorstandsvergütung auf festgelegte Vergleichsparameter zurückzugreifen.
Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde und wird nicht festgelegt. Nach Überzeugung der Heidelberg Pharma AG wäre eine solche Regelung nicht im Sinne der Aktionäre, da bei starren Regeln für altersbedingtes Ausscheiden unter Umständen auf die Kompetenz von Know-how-Trägern verzichtet werden müsste.
Die Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären noch nicht in der Hauptversammlung, die über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheidet, bekanntgegeben. Da es dem Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung obliegt, einen Vorsitzenden aus seiner Mitte zu wählen, erscheint eine vorweggenommene Bekanntgabe von möglichen Kandidaten nicht angemessen und würde dem Entscheidungsprozess vorgreifen.
Der Geschäftsbericht und damit der Konzernlagebericht und -abschluss für das Geschäftsjahr 2017 wurden nicht binnen 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende am 30. November 2017 öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund des außergewöhnlich hohen Arbeitsaufwandes im November 2017 bedingt durch eine umfangreiche Kapitalmaßnahme, die aus einer Sach- und Barkapitalerhöhung sowie der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen bestand, wurde der Konzernlagebericht sowie der -abschluss zwar innerhalb der gesetzlichen, aber nicht innerhalb der vom DCGK empfohlenen Frist veröffentlicht.
Die Heidelberg Pharma AG entspricht darüber hinaus dem größten Teil der im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Anregungen ("Sollte"-Vorschriften).
Die nächste Entsprechenserklärung der Heidelberg Pharma AG wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2020 veröffentlicht.
Ladenburg, 1. Februar 2019
Vorstand und Aufsichtsrat
Die Entsprechenserklärungen der Heidelberg Pharma AG stehen jeweils für mindestens fünf Jahre auf der Homepage zur Verfügung.
Gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes ist die Unternehmenssteuerung der Heidelberg Pharma AG als duales System aufgebaut. Die Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung als Organ der Willensbildung der Aktionäre sowie die zwei gesonderten Gremien Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Vorstand ist für die Führung des Unternehmens verantwortlich und vertritt das Unternehmen nach außen. Aufgaben des Aufsichtsrats sind unter anderem die Ernennung und Abberufung sowie die Überwachung der Vorstandsmitglieder. Gemäß deutschem Aktienrecht darf der Aufsichtsrat keine Managemententscheidungen treffen. Beide Organe arbeiten jedoch zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und wahren als gemeinsames Ziel die langfristige und nachhaltige Wachstumsperspektive für dessen Aktionäre. Dazu gehören auch die Abstimmung über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und der gemeinsame Beschluss über Geschäfte von besonderer Bedeutung.
Die aktuelle Satzung der Gesellschaft ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance" veröffentlicht.
Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG leitet den Konzern in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte; dabei wird er von einem Management Team unterstützt. Das Handeln des Vorstands und seine Entscheidungen sind strikt am Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung ausgerichtet, vor allem unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre. Der Vorstand ist zuständig für die Konzernpolitik, für die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Investitions-, Finanz- und Personalplanung, die Ressourcenallokation sowie die operative Führung des Konzerns. Ihm obliegt die Aufstellung von unterjährigen Finanzinformationen und der Jahresabschlüsse für den Konzern und die Heidelberg Pharma AG. Ferner ist er für ein effektives Risikomanagementsystem verantwortlich und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance).
Der Vorstand besteht derzeit aus folgenden zwei Personen:
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| Vorstandsmitglieder | Ressort | Amtszeitende |
|---|---|---|
| Dr. Jan Schmidt-Brand | Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen | 31. August 2021 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | Vorstand für Forschung und Entwicklung | 31. Dezember 2020 |
Der Frauenanteil im Vorstand wurde vom Aufsichtsrat damit bis zum 31. Mai 2022 mit 0 % festgelegt.
Derzeit existiert in der Heidelberg Pharma AG nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands; eine Strukturänderung hinsichtlich bzw. innerhalb der Führungsebenen ist nicht geplant. Der Vorstand hat deshalb festgelegt, dass der Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands bis zum 31. Mai 2022 0 % beträgt.
Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass der Aufsichtsrat über die Anzahl der Vorstandsmitglieder entscheidet. Gemäß Aktiengesetz muss der Vorstand aus mindestens einem Mitglied bestehen. Gesetzlich ist die Amtsdauer eines Vorstandsmitglieds auf maximal fünf Jahre beschränkt. Bei der Heidelberg Pharma AG ist es jedoch gängige Praxis, die Amtszeit auf maximal drei Jahre zu begrenzen. Mitglieder des Vorstands können wiederbestellt und aus wichtigem Grund vorzeitig abberufen werden. Keiner der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern sieht Abfindungszahlungen jeglicher Art für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses vor.
Beide Vorstandsmitglieder sind außerdem Mitglieder der Geschäftsleitung der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH. Ferner ist Dr. Jan Schmidt-Brand Vorstandsmitglied des Branchenverbandes BIO Deutschland e.V. Der Vorstand für Forschung & Entwicklung Prof. Dr. Andreas Pahl geht zudem an der Universität Erlangen-Nürnberg einer Lehrtätigkeit nach.
Die Arbeit des Vorstands ist durch eine interne Geschäftsordnung geregelt, in der insbesondere die Zusammenarbeit und Beschlussfassung im Vorstand, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftigen Geschäfte festgehalten sind. Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder ergeben sich aus einem Geschäftsverteilungsplan. Die Vorstandssitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Jedes Vorstandsmitglied kann verlangen, dass außer den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen eine außerplanmäßige Vorstandssitzung einberufen wird. Personen, die nicht dem Vorstand angehören, können zu einer Vorstandssitzung beratend hinzugezogen werden, soweit dies zur Behandlung eines Tagesordnungspunkts geboten ist. Über jede Sitzung des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der sich Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Tagesordnung und der Inhalt der Beschlüsse des Vorstands ergeben. Die Beschlüsse des Vorstands werden regelmäßig in Vorstandssitzungen gefasst, wobei Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, telegrafisch, per Fax, per E-Mail oder telefonisch gefasst werden können. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand beschließt, soweit nichts Abweichendes angeordnet ist, einstimmig.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat fortlaufend schriftlich und mündlich ausführlich über den Status der Gesellschaft. Außerdem legt der Vorstand dem Aufsichtsrat das Budget für das kommende Geschäftsjahr zur Zustimmung vor. Daneben ist der Vorstand gehalten, den Aufsichtsrat über alle Geschäfte zu unterrichten, welche die finanzielle Lage der Gesellschaft signifikant beeinflussen können, damit der Aufsichtsrat eine Stellungnahme zu einem solchen Geschäft abgeben kann, bevor dieses realisiert wird. Über den Informationsaustausch und die Diskussion zwischen Aufsichtsrat und Vorstand hinaus erörtern der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Sprecher des Vorstands sowie weitere Gremienmitglieder in zahlreichen Telefonkonferenzen aktuelle und fortlaufende Themen, wann immer dies angezeigt ist.
Der Vorstand hat keine Ausschüsse etabliert.
Kurzlebensläufe der Vorstandsmitglieder finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Unternehmen>Vorstand".
Der Aufsichtsrat besteht derzeit satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern, die gemäß den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex nach den Kriterien der beruflichen Erfahrung und Befähigung sowie der Unabhängigkeit und Vielfalt ausgewählt sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Dauer von maximal fünf Jahren gewählt, wobei eine Bestellung für eine kürzere Amtszeit möglich ist. Eine Wiederwahl ist - auch mehrfach -statthaft. Der Aufsichtsrat ernennt einen Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter aus seinen eigenen Reihen. Ehemalige Vorstandsmitglieder sind derzeit nicht Mitglieder des Aufsichtsrats. Nähere Angaben zum Aufsichtsrat finden sich im Anhang zum Konzernabschluss.
Die gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind von der Hauptversammlung durch einfachen Mehrheitsbeschluss am 30. Juli 2015 gewählt worden. Die Amtszeit endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird durch einen regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand in Strategie und Planung sowie in allen Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die strategische und operative Ausrichtung der Gesellschaft, die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen, Investitionen oder Lizenzverträge, Verträge außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs, die deutlich von der üblichen Risikostruktur abweichen, sowie die Gründung neuer Geschäftsbetriebe oder wesentliche Änderungen bestehender Geschäftsbetriebe -beinhaltet die Vorstandsgeschäftsordnung Zustimmungsvorbehalte für den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, beruft dessen Sitzungen ein, die mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfinden sollen, leitet diese und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Die Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrats in der Regel in Sitzungen gefasst werden. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch schriftlich, telegrafisch, per Fax, per EMail oder telefonisch gefasst werden, wenn kein Mitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht. Die Satzung bestimmt weiterhin, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mindestens vier seiner Mitglieder persönlich oder durch eine zulässige Form der Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats durch schriftliche Stimmabgabe teilnehmen. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der neben der beschriebenen Beschlussfassung im Aufsichtsrat insbesondere auch generelle Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrats, Besetzung des Aufsichtsrats, Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, Teilnahme Dritter an Sitzungen, Einberufung des Aufsichtsrats sowie Besetzung, Zuständigkeiten und Verfahren der Aufsichtsratsausschüsse geregelt sind.
Der Aufsichtsrat führt regelmäßig im zweijährigen Turnus eine Effizienzprüfung gemäß Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex durch. Die letzte Überprüfung fand im Oktober 2018 statt und hat bestätigt, dass der Aufsichtsrat effizient organisiert ist und das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat gut funktioniert. Die nächste Überprüfung ist für Oktober 2020 geplant. Im Zuge der Effizienzprüfung 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit den im Gremium vorhandenen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen befasst und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erstellt.
Einen Überblick über seine Arbeit gibt der Bericht des Aufsichtsrats, der als Teil der Geschäftsberichte auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Presse & Investoren>Finanzberichte" veröffentlicht wird.
Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen sind im Konzernanhang aufgeführt. Kurzlebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder finden sich auf der Internetseite in der Rubrik "Unternehmen > Aufsichtsrat".
Ein wesentlicher Bestandteil der Aufsichtsratstätigkeit besteht in der Arbeit in Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG hat drei Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss (Audit Committee), den gemeinsamen Personal- und Nominierungsausschuss (Compensation and Nomination Committee), der in seiner jeweiligen Funktion tagt, und den Forschungs- und Entwicklungsausschuss (Research and Development Committee). Alle Ausschüsse haben vorbereitenden Charakter.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaft in den gebildeten Ausschüssen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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| Aufsichtsrat | Funktion | Prüfungsausschuss | Personal- und Nominierungsausschuss | Forschungs und Entwicklungsausschuss |
|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Christof Hettich | Vorsitzender | X (Vorsitz) | ||
| Dr. Georg F. Baur | Stellv. Vorsitzender | X (Vorsitz) | X | |
| Dr. Birgit Kudlek | Mitglied | X | X | |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | Mitglied | X (Vorsitz) | ||
| Dr. Mathias Hothum | Mitglied | X |
Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der unabhängigen Aufsicht über die Finanzberichterstattung der Gesellschaft und überprüft insbesondere die Finanzabschlüsse und das Risikomanagement. Dazu gehört auch die Erörterung der Halbjahresberichte und der Zwischenmitteilungen mit dem Vorstand vor der Veröffentlichung. Zudem erörtert der Prüfungsausschuss im Rahmen des vom Aufsichtsrat erteilten Prüfungsauftrags an die unabhängigen Abschlussprüfer einzelne Prüfungsabschnitte mit den Wirtschaftsprüfern und schlägt dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses vor. Neben dieser Aufsichtsverantwortung überprüft der Ausschuss die im Rahmen des Risikomanagements eingerichteten Kontrollsysteme der Gesellschaft sowie die wichtigsten Risikopotenziale der Gesellschaft und die gegensteuernden Maßnahmen des Vorstands. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Georg F. Baur, der über besondere Kenntnisse und berufliche Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung - wie von §§ 107 Abs. 4, 100 Abs. 5 AktG sowie dem Deutschen Corporate Governance Kodex gefordert - verfügt. Dabei wird grundsätzlich beachtet, dass weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehat.
Der gemeinsame Personal- und Nominierungsausschuss bereitet in seiner Funktion als Personalausschuss Personalangelegenheiten des Vorstands vor. Er ist dabei insbesondere zuständig für die Vorbereitung, die Änderung und die Beendigung der Dienstverträge des Vorstands, für die Vorbereitung etwaiger Ruhegehalts- oder sonstiger Zusagen sowie für die Vorbereitung der Einräumung, Entziehung oder Änderung von Aktienoptionsrechten, Wandelschuldverschreibungen oder ähnlichen Rechten an Vorstandsmitglieder. Der gemeinsame Personal- und Nominierungsausschuss schlägt in seiner Funktion als Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor und bereitet die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder vor. Die Beschlussfassung über die genannten Themen erfolgt in Übereinstimmung mit § 107 Abs. 3 AktG und dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Aufsichtsratsplenum. Prof. Dr. Christof Hettich ist Vorsitzender des gemeinsamen Personal- und Nominierungsausschusses.
Der Forschungs- und Entwicklungsausschuss befasst sich mit Themen aus dem Ressort Forschung und Entwicklung und bereitet diese für den Aufsichtsrat vor. Hierzu zählen insbesondere die ADC-Technologie der Heidelberg Pharma Research GmbH und deren strategische Weiterentwicklung. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ist Vorsitzender des Forschungs- und Entwicklungsausschusses.
Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance-Kodex hat der Aufsichtsrat folgendes Ziel für seine Zusammensetzung benannt: Der Frauenanteil im Aufsichtsrat soll bis zum 31. Mai 2022 mindestens 20 % betragen.
Die Heidelberg Pharma AG misst einer verantwortungsvollen und wertorientierten Unternehmensführung seit Gründung höchste Bedeutung bei. Aufgrund der Notierung an der Deutschen Börse in Frankfurt und der Zuordnung zum Prime Standard bekennt sich die Gesellschaft mit einigen Ausnahmen zu den nationalen Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex und erfüllt auch die meisten der im Deutschen Corporate Governance Kodex genannten nicht obligatorischen Anregungen. Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG sind überzeugt, dass die Einhaltung hoher Standards im Bereich der Corporate Governance eine zentrale Rolle für den Unternehmenserfolg spielt.
Die Heidelberg Pharma AG und ihre Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH sind in einem stark regulierten Bereich tätig und sehr interessiert daran, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten. Daher wird die Corporate Governance regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Es gibt klare Zielsetzungen, deren Realisierungen regelmäßig überprüft werden. Diese Zielvereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Führungsphilosophie und Bestandteil des Vergütungssystems.
Die Heidelberg Pharma AG unterrichtet ihre Aktionäre und Analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit zeitgleich und regelmäßig. Sämtliche Anforderungen des Corporate Governance Kodex' an Transparenz, Zeitnähe, Offenheit und Gleichbehandlung werden dabei erfüllt. Alle Veröffentlichungen des Unternehmens werden sowohl einem Medienbündel zugeleitet als auch auf der Internetseite www.heidelberg-pharma.com unter Presse & Investoren veröffentlicht. Dort finden sich Informationen wie Presse- und Adhoc-Mitteilungen, Finanzberichte, der Finanz- und Konferenzkalender sowie meldepflichtige Vorgänge wie Stimmrechtsmitteilungen oder Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors' Dealings). Auch werden dort die Dokumente aus dem Bereich des Corporate Governance, wie Satzung, Entsprechenserklärungen oder Aktienbesitz der Organe veröffentlicht.
Aufgrund der Notierung im Prime Standard werden alle Publikationen der Heidelberg Pharma AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Heidelberg Pharma misst den gesetzlichen Regelungen zum Verbot von Insidergeschäften eine hohe Bedeutung bei. Mitarbeiter und Berater, die bei Insiderprojekten involviert sind, werden im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Diese Belehrung erfolgt auch bei den Organen, die darüber hinaus noch im Hinblick auf Directors' Dealings aufgeklärt werden.
Heidelberg Pharma hat Unternehmensrichtlinien und Standard Operating Procedures in vielen Bereichen des Unternehmens erlassen, die von den Mitarbeitern zu befolgen sind und deren Einhaltung von entsprechenden Beauftragten überwacht wird. Die firmeninternen Vorgaben entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Verstöße gegen die Vorgaben sollen von den Mitarbeitern ihrem Vorgesetztem oder dem zuständigen Vorstand gemeldet werden.
Dem Thema Nachhaltigkeit kommt bei Heidelberg Pharma eine wesentliche Bedeutung zu. Das Unternehmen möchte seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Verantwortung gewissenhaft nachkommen.
Das Geschäftsmodell ist auf nachhaltiges Wachstum in einer zukunftsorientierten Branche ausgerichtet. Die gezielte, maßgeschneiderte Behandlung von Krebspatienten, die wirksam und so schonend wie möglich ist, ist unser Ziel. Damit schafft das Unternehmen Werte, von denen Patienten, Mitarbeiter und Aktionäre profitieren sollen.
Heidelberg Pharma erfüllt alle gesetzlichen Auflagen im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Arbeitssicherheit.
Auch der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern kommt das Unternehmen nach, indem es Wert auf ein angenehmes Arbeitsklima und respektvollen Umgang miteinander legt und Zukunftsperspektiven für Mitarbeiter aller Hierarchieebenen bietet.
Die Reputation der Heidelberg Pharma AG und ihrer Tochtergesellschaft wird maßgeblich geprägt durch die Einstellungen und Handlungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden: "Mitarbeiter") und wie diese von anderen wahrgenommen werden.
Aus diesem Grund hat sich der Konzern einen Verhaltenskodex ("Geschäftskodex") auferlegt, der strenge Ansprüche an ein korrektes geschäftliches Verhalten erfüllt. Dieser Kodex soll dem Verhalten der Heidelberg Pharma als Unternehmen gegenüber externen Parteien und Kunden (im Folgenden: "Geschäftspartner") sowie der Mitarbeiter untereinander zugrunde liegen und wird bei Arbeitsbeginn von jedem Mitarbeiter akzeptiert und unterzeichnet. Es ist notwendig, dass sich jeder Mitarbeiter im Unternehmen dieser Regeln bewusst ist und im täglichen Umgang mit Geschäftspartnern und Kollegen aktiv danach handelt.
Die Heidelberg Pharma AG und ihre Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH (Konzern) werden stets und unter allen Umständen danach streben, das Gesetz seinem Wortlaut und seiner Intention nach zu befolgen.
1. Medikamentenentwicklung: Unsere Aktivitäten auf dem Gebiet der Medikamentenentwicklung unterliegen umfassenden Gesetzen und Regelungen, welche dem Schutz der Patienten und der Verbesserung der Standards der Gesundheitsversorgung dienen. Die in diesem Bereich geltenden Gesetze und Regelungen sind zu befolgen. Jeder Mitarbeiter, dem in der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft eine Verletzung dieser Regel auffällt, muss unverzüglich seinen Vorgesetzten und das zuständige Mitglied des Vorstands davon unterrichten.
2. Schutz der Sicherheit und des Wohlergehens der Mitarbeiter: Im Hinblick auf die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz und auf ein gesundes Arbeitsumfeld sind sowohl die in diesem Bereich geltenden Gesetze als auch die zusätzlich erlassenen internen Sicherheits- und Hygieneregeln von Heidelberg Pharma zu beachten.
3. Umwelt: Alle Regelungen, welche den Umgang mit Chemikalien, Organismen und Abfallprodukten betreffen, sind einzuhalten. Im Allgemeinen erwartet die Gesellschaft von ihren Mitarbeitern einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen der Umwelt - auch in Bereichen, in denen keine zwingend zu befolgenden Regeln gelten.
4. Politische und religiöse Aktivitäten: Heidelberg Pharma respektiert die religiösen und politischen Ansichten ihrer Mitarbeiter. Dennoch ist es nicht erlaubt, innerhalb der Gesellschaft politische oder religiöse Ansichten zu propagieren. Die Unterstützung politischer Parteien oder religiöser Einrichtungen mit finanziellen Mitteln der Gesellschaft ist grundsätzlich verboten.
5. Unbotmäßige soziale Aktivitäten: Ebenso wenig ist es erlaubt, innerhalb von Heidelberg Pharma rassistische, sexuelle oder diskriminierende Ansichten zu propagieren sowie Materialien dieser Art zu verteilen oder durch Benutzung der Unternehmensinfrastruktur, wie E-Mails oder Kopiergeräten, zu verbreiten oder zu vervielfältigen.
6. Verhalten der Mitarbeiter im Unternehmen: Die Mitarbeiter im Konzern sollen ihre Kollegen stets mit angemessenem Respekt behandeln. Sie sollen ihre Kollegen weder schriftlich, mündlich, noch in irgendeiner anderen Form hinsichtlich ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, einer Behinderung oder ihrer politischen und religiösen Ansichten diskriminieren. Die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (AGG) sind einzuhalten.
7. Schutz der Vertraulichkeit: Im Konzern werden alle Arten von vertraulichen Informationen respektiert, die dem Unternehmen von Dritten in Geschäftsbeziehungen zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen werden ebenso gewissenhaft geschützt wie eigene vertrauliche Informationen. Den Mitarbeitern von Heidelberg Pharma ist es nur erlaubt, Informationen zu verwenden, die rechtmäßig erworben worden sind. Vertraulich erhaltene Informationen dürfen zu keinem anderen als zu dem dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden.
8. Informationspolitik: Jegliche Information über die Gesellschaft, beispielsweise hinsichtlich der finanziellen Situation, der Produktentwicklung oder der Patentlage, die vom Vorstand oder einzelnen Mitarbeitern an Dritte weitergegeben werden, müssen mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Der Vorstand der Heidelberg Pharma AG trägt dafür Sorge, dass die jeweils verantwortlichen Personen innerhalb des Konzerns in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Entwicklungsstand unterrichtet werden.
9. Interessenkonflikte: Die Mitarbeiter von Heidelberg Pharma müssen stets darauf bedacht sein, Situationen zu vermeiden, in denen es zu Konflikten zwischen den Interessen der Gesellschaft und den persönlichen Interessen des Mitarbeiters kommen könnte. Falls solche Konflikte bestehen oder sich deren Entstehen abzeichnet, muss der Mitarbeiter diese Situation unverzüglich gegenüber einem Mitglied des Vorstands aufdecken. Beispiele von derartigen zu vermeidenden Situationen sind unter anderem: die Annahme von Geschenken, Zahlungen, Krediten oder Dienstleistungen jeglicher Art von Zulieferern, Kunden, Organisationen, Dienstleistern oder Wettbewerbern, welche über den in diesen Fällen üblichen Umfang wie etwa ein normales Geschäftsessen oder ein kleines Geschenk zum Ende des Jahres (unter 25 Euro) hinausgehen. Ebenso sollten es die Mitarbeiter vermeiden, Geschäfte mit ehemaligen Arbeitskollegen abzuschließen, es sei denn, es dient ausschließlich dem Geschäftsinteresse von Heidelberg Pharma. Unter keinen Umständen ist es den Mitarbeitern der Gesellschaft erlaubt, im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Heidelberg Pharma erhaltene Informationen zum Zwecke der persönlichen Bereicherung oder der Bereicherung von Freunden und Familienmitgliedern zu verwenden.
10. Allgemeines Geschäftsgebaren: Geschäftsbeziehungen zwischen Heidelberg Pharma und Dritten finden ausschließlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens statt. Im Falle größerer Transaktionen sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen, um einen für die Gesellschaft bestmöglichen Geschäftsabschluss erzielen zu können. Heidelberg Pharma wird in keinem Fall Zahlungen annehmen, die mit dem Zweck geleistet worden sind, illegal die Besteuerung zu umgehen. Die Gesellschaft wird keinerlei Zahlungen leisten, die einer rechtlichen Grundlage entbehren oder die einem bestehenden Gesetz oder der Intention des Gesetzes im Allgemeinen zuwiderlaufen. Es werden keine Zahlungen geleistet für einen Zweck, der von dem auf der Rechnung vermerkten abweicht.
Das Befolgen der oben beschriebenen Regeln und Richtlinien wird dazu beitragen, dass Heidelberg Pharma ein verlässlicher, verantwortungsbewusster und respektvoller Partner gegenüber all denjenigen ist, die mit der Gesellschaft im Geschäftskontakt stehen, und ebenso gegenüber ihren Mitarbeitern.
Darüber hinaus gibt es ein Informations-Memorandum zum Insiderrecht, das jeder Mitarbeiter erhält und beachten muss.
Ladenburg, 1. Februar 2019
Für den Vorstand:
Dr. Jan Schmidt-Brand, Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
Für den Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Christof Hettich, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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| Datum | Bericht / Veranstaltung |
|---|---|
| 21. März 2019 | Geschäftsbericht 2018, Bilanzpresse- und Analystenkonferenz |
| 11. April 2019 | Zwischenmitteilung für die ersten drei Monate 2019 |
| 21. Mai 2019 | Ordentliche Hauptversammlung 2019 |
| 11. Juli 2019 | Halbjahresfinanzbericht 2019 |
| 10. Oktober 2019 | Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2019 |
Die aktuelle Konferenzliste 2019 finden Sie auf unserer Website.
Dr. Jan Schmidt-Brand
Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen
Tel. + 49 62 03 10 09-0
E-Mail: [email protected]
Sylvia Wimmer
Manager Corporate Communications
Tel. + 49 89 41 31 38-29
E-Mail: [email protected]
Katja Arnold (CIRO)
Managing Director & Partner
Tel. + 49 89 21 02 28-40
E-Mail: [email protected]
Herausgeber: Heidelberg Pharma AG, Schriesheimer Straße 101, 68526 Ladenburg,
www.heidelberg-pharma.com
Projektverantwortung: Sylvia Wimmer, Heidelberg Pharma AG, und Katja Arnold, MC Services AG
Dieser Geschäftsbericht ist auch in englischer Sprache erhältlich und wird zum Download auf unserer Webseite www.heidelberg-pharma.com angeboten.
Redaktionsschluss: 20. März 2019
(nachfolgend Geschäftsjahr 2018)
Der Lagebericht der Heidelberg Pharma AG und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht wurde zusammen mit dem Konzernjahresabschluss im Geschäftsbericht 2018 der Heidelberg Pharma AG am 21. März 2019 veröffentlicht und zur Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt.
Der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 stehen auch im Internet unter http://heidelberg-pharma.com/de/presse-investoren/mitteilungen/finanzberichte zur Verfügung.
Aktiva
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| in Euro | 30.11.2018 | 30.11.2017 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 2.964,00 |
| II. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 13.262.000,00 | 13.262.000,00 |
| 13.262.000,00 | 13.264.964,00 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 48.587,00 | 744,18 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 35.911.323,90 | 25.276.591,60 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 228.541,38 | 120.040,66 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 18.852.946,23 | 30.376.048,98 |
| 55.041.398,51 | 55.773.425,42 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 42.533,83 | 17.719,32 |
| 68.345.932,34 | 69.056.108,74 | |
| Passiva | ||
| in Euro | 30.11.2018 | 30.11.2017 |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 28.133.308,00 | 22.452.570,00 |
| davon noch nicht ins Handelsregister eingetragen € 4.179,00 | ||
| (Bedingtes Kapital 30.11.2018: €3.116.515, Vorjahr: € 7.483.831) | ||
| II. Kapitalrücklage | 224.514.146,78 | 215.424.938,78 |
| III. Bilanzverlust | (185.452.251,43) | (185.296.494,52) |
| 67.195.203,35 | 52.581.014,26 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 12.101,00 | 8.803,00 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 584.698,80 | 1.176.470,27 |
| 596.799,80 | 1.185.273,27 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 198.434,00 | 14.968.380,00 |
| davon konvertibel € 198.434,00 Vorjahr € 14.968.380,00 | ||
| davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 198.434,00; Vorjahr € 14.968.380,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 150.241,36 | 300.875,41 |
| davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 150.241,36; Vorjahr € 300.875,41 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 173.203,75 | 0,00 |
| davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 173.203,75; Vorjahr € 0,00 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 32.050,08 | 20.565,80 |
| davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 32.050,08; Vorjahr € 20.565,80 | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 22.331,30; Vorjahr € 1.117,11 | ||
| davon aus Steuern € 24.902,71 ; Vorjahr € 19.368,30 | ||
| 553.929,19 | 15.289.821,21 | |
| 68.345.932,34 | 69.056.108,74 |
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| in Euro | GJ 2018 | GJ 2017 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 214.169,50 | 258.036,20 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 269.123,92 | 357.378,18 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | (890.214,70) | (828.051,47) |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | (86.376,76) | (57.628,93) |
| davon für Altersversorgung (5 T€; Vorjahr 4 T€) | ||
| 4. Abschreibungen auf Sachanlagen | (2.964,00) | (8.840,00) |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (1.276.441,25) | (2.745.671,05) |
| 6. Betriebsergebnis | (1.772.703,29) | (3.024.777,07) |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.618.732,30 | 1.121.666,66 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | (217.583,33) |
| 9. Zinsergebnis | 1.618.732,30 | 904.083,33 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | (153.970,99) | (2.120.693,74) |
| 11. Sonstige Steuern | (1.785,92) | (3.004,10) |
| 12. Jahresfehlbetrag | (155.756,91) | (2.123.697,84) |
| 13. Verlustvortrag | (185.296.494,52) | (183.172.796,68) |
| 14. Bilanzverlust | (185.452.251,43) | (185.296.494,52) |
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| in Euro | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.11.2017 | Zugang | Abgang | 30.11.2018 | 30.11.2017 | Zugang | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Software | 38.612,68 | 0,00 | 0,00 | 38.612,68 | 38.612,68 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Lizenzen | 1.111.440,74 | 0,00 | 0,00 | 1.111.440,74 | 1.111.440,74 | 0,00 |
| 1.150.053,42 | 0,00 | 0,00 | 1.150.053,42 | 1.150.053,42 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 34.663,18 | 0,00 | 0,00 | 34.663,18 | 31.699,18 | 2.964,00 |
| 34.663,18 | 0,00 | 0,00 | 34.663,18 | 31.699,18 | 2.964,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 19.200.000,00 | 0,00 | 0,00 | 19.200.000,00 | 5.938.000,00 | 0,00 |
| 19.200.000,00 | 0,00 | 0,00 | 19.200.000,00 | 5.938.000,00 | 0,00 | |
| 20.384.716,60 | 0,00 | 0,00 | 20.384.716,60 | 7.119.752,60 | 2.964,00 |
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| in Euro | Kumulierte Abschreibungen | Restbuchwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| Abgang | 30.11.2018 | 30.11.2017 | 30.11.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Software | 0,00 | 38.612,68 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Lizenzen | 0,00 | 1.111.440,74 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 1.150.053,42 | 0,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 34.663,18 | 2.964,00 | 0,00 |
| 0,00 | 34.663,18 | 2.964,00 | 0,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 5.938.000,00 | 13.262.000,00 | 13.262.000,00 |
| 0,00 | 5.938.000,00 | 13.262.000,00 | 13.262.000,00 | |
| 0,00 | 7.122.716,60 | 13.264.964,00 | 13.262.000,00 |
Der Jahresabschluss zum 30. November 2018 der Heidelberg Pharma Aktiengesellschaft, Ladenburg, (im Folgenden "Heidelberg Pharma AG" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihrer konsolidierten Tochtergesellschaft "Heidelberg Pharma-Konzern" oder "Konzern") wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften der Satzung und des Aktiengesetztes aufgestellt. Die Berichtsperiode beginnt am 1. Dezember 2017, endet am 30. November 2018 und wird im Folgenden als "Geschäftsjahr 2018" ("Geschäftsjahr 2017" für Vorjahresperiode) bezeichnet.
Die Heidelberg Pharma AG wurde ursprünglich 1997 als WILEX GmbH gegründet. Im Jahr 2001 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und die Eintragung ins Handelsregister unter "Wilex AG". Die Börsennotierung erfolgte im November 2006 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, wo sie seitdem unter ISIN DE000A11QVV0 / Wertpapierkennnummer A11QVV / Börsenkürzel bzw. -symbol WL6 notiert ist.
Seit der Eintragung ins Handelsregister Mannheim am 18. Oktober 2017 unter der Registernummer HRB 728735 firmiert die frühere Wilex AG als Heidelberg Pharma AG und der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Ladenburg nahe Heidelberg bzw. Mannheim.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (3) Satz 2 in Verbindung mit § 264 d HGB. Daher wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
Die Berichterstattung erfolgt in Euro (EUR beziehungsweise €). Durch die kaufmännische Rundung exakter Zahlen können sich Differenzen ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert und wurde um die Zwischensummen "Betriebsergebnis" und "Zinsergebnis" erweitert. Eine Bestandsveränderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB wird nicht ausgewiesen, da die Gesellschaft nicht selbst produziert.
Die Gesellschaft beschäftigt am Standort Ladenburg und in München zum Bilanzstichtag ein Kernteam von fünf Mitarbeitern (ohne Vorstände), welches im Wesentlichen Aufgaben in den Bereichen Konzernstrategie, Finanzen, Datenmanagement, Investor Relations sowie Recht, Vertragsmanagement und Patente wahrnimmt.
Die Heidelberg Pharma Research GmbH (im Folgenden auch "Heidelberg Pharma Research") wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 17. März 2011 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Heidelberg Pharma AG und damit zu einem Bestandteil des Heidelberg Pharma-Konzerns.
Das Geschäftsjahr der Heidelberg Pharma Research umfasst, kongruent zum Geschäftsjahr der Muttergesellschaft, den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 30. November eines Jahres.
Die Heidelberg Pharma AG nimmt aufgrund ihrer 100 %igen Beteiligung eine beherrschende Gesellschafterstellung ein und hat daher das Tochterunternehmen Heidelberg Pharma Research GmbH gemäß IAS 27 in den Konzernabschluss im Rahmen einer Vollkonsolidierung einzugliedern. Gemäß § 285 Nr. 14 HGB ist die Heidelberg Pharma AG das Mutterunternehmen, welches den Konzernabschluss des Heidelberg Pharma-Konzerns für den größten und zugleich kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt.
Der nach den IFRS aufgestellte und veröffentlichte Konzernabschluss hat gemäß § 315e (1) HGB in Verbindung mit § 291 HGB befreiende Wirkung für die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB. Der Konzernabschluss ist in den Räumlichkeiten der Heidelberg Pharma AG, Schriesheimer Str. 101, 68526 Ladenburg, Deutschland, hinterlegt.
Gegenstand der Heidelberg Pharma AG ist die Holdingtätigkeit als Konzernmuttergesellschaft und die Auslizenzierung des Portfolios von diagnostischen und therapeutischen Produktkandidaten im Bereich der Onkologie sowie darauf basierender Schutzrechte. Das Team der Heidelberg Pharma AG arbeitet im Wesentlichen in den Bereichen Konzernstrategie, Finanzen, Investor Relations, Business Development, Recht sowie Vertragsmanagement. Des Weiteren werden auch die Bereiche Alliance- und Datenmanagement, sowie Patente abgedeckt. Darüber hinaus werden die Partner für die auslizenzierten klinischen Produktkandidaten bei der Weiterentwicklung durch Forschungs- und Entwicklungs-Transfer (F&E-Transfer) unterstützt.
Der Fokus der F&E-Aktivitäten liegt auf dem operativen Geschäft der Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, die einen firmeneigenen und neuartigen Ansatz für therapeutische Antikörper-Wirkstoff-Konjugate (ADC, Antibody Drug Conjugates) weiterentwickelt und vermarktet sowie präklinische Serviceleistungen anbietet. Heidelberg Pharma Research ist das erste Unternehmen, das den Wirkstoff Amanitin für Krebstherapien einsetzt und entwickelt. Es nutzt den einzigartigen biologischen Wirkmechanismus des Toxins als neues therapeutisches Prinzip und verwendet dazu seine proprietäre ATAC-Technologieplattform (Antibody Targeted Amanitin Conjugate). Ziel ist es, ausgewählte eigene therapeutische Antikörper-Amanitin-Konjugate sowie im Rahmen von Kooperationen mit externen Partnern neue ATAC-Kandidaten herzustellen, zu erforschen und zu entwickeln.
Die früheren klinischen Projekte außerhalb der ATAC-Technologie sollen nur noch durch Lizenzpartner weiterentwickelt werden.
Die Heidelberg Pharma AG hat 2010 im Rahmen der Akquisition von WILEX Inc. (Oncogene Science) eine Mietgarantie übernommen. Da über Nuclea Mitte 2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nahm Siemens Heidelberg Pharma AG in Höhe von insgesamt 832 TUSD zuzüglich Zinsen in Anspruch. Im Mai 2017 reichte Siemens Corporation eine Klage in dieser Höhe gegen Heidelberg Pharma beim Bundesgericht für Massachusetts, MA, USA, (United States District Court for the District of Massachusetts).
Heidelberg Pharma AG hat sich im Sommer 2018 mit Siemens auf eine Zahlung von 500 TUSD (434 T€) einschließlich der Prozesskosten und Zinsen zur abschließenden Erledigung des Rechtsstreites geeinigt. Dem Angebot ging ein Urteil vom 27. März 2018 auf Zahlung von 549 TUSD zu Lasten von Heidelberg Pharma voraus. Die einvernehmliche Einigung beendet den Rechtsstreit, die Verpflichtung war weitestgehend durch die zuvor gebildete Rückstellung abgedeckt.
Bis zum 30. November 2018 wurden von den im Rahmen der Kapitalmaßnahme im November 2017 ausgegebenen 14.968.380 Wandelschuldverschreibungen 14.769.946 Wandelschuldverschreibungen (98,67 %) zu einem Wandlungspreis von 2,60 € gewandelt. Dabei entstanden 5.680.738 neue Stückaktien, die das Grundkapital der Heidelberg Pharma AG von 22.452.570 € auf 28.133.308 € eingeteilt in 28.133.308 auf den Inhaber lautende Stückaktien erhöhten. Das bedingte Kapital 2017/II ist somit weitgehend aufgebraucht.
Der Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die zum Bilanzstichtag 30. November 2018 vorhandenen liquiden Mittel der Gesellschaft reichen nach Einschätzung des Vorstands auf Basis der aktuellen Planung aus, zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung die Unternehmensfortführung mindestens über die nächsten zwölf Monate sicherzustellen.
Da die Finanzierung des Unternehmens nach der vorliegenden Finanzplanung der gesetzlichen Vertreter voraussichtlich bis Mitte 2020 gewährleistet ist und die gesetzlichen Vertreter von der planmäßigen Fortführung des Geschäftsbetriebs auch über diesen Zeitpunkt hinaus ausgehen, erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Unternehmensfortführung.
Es wurde somit von der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Bezüglich der wichtigsten Ereignisse und Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit unseres Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen, und unseren Plänen und Maßnahmen zum Umgang mit diesen Ereignissen und Gegebenheiten verweisen wir auf unsere Darstellungen in den Abschnitten 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" des zusammengefassten Lageberichtes der Gesellschaft.
Entsprechend § 252 Abs.1 Nr. 6 HGB sind die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert beibehalten worden.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. § 253 Abs. 5 HGB wurde hierbei beachtet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen:
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 23 Jahre
Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 und der damaligen Neuregelung der Handhabe der GWG wurden Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € im Anlagenspiegel als Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Dieses Verfahren wurde auch 2018 beibehalten.
Als Anteile an verbundenen Unternehmen wird die Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH innerhalb der Finanzanlagen klassifiziert. Die Zugangsbewertung der Beteiligung erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert, der der Beteiligung am Bilanzstichtag beizulegen ist. Ein Wertansatz zum niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt auch bei einer nur vorübergehenden Wertminderung. Der § 253 (5) HGB wurde beachtet.
Die Werthaltigkeitsprüfung und damit die Ermittlung des beizulegenden Werts der Beteiligung an und der Forderung gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH basiert auf einem Modell, das Annahmen hinsichtlich der Unternehmensplanung heranzieht und welches den Barwert der so prognostizierten Cashflows ermittelt, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Die Mittelfristplanung basiert auf einer Detailplanung für einen Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2023 (Präklinik und frühe klinische Phasen I und II). Anschließend folgt eine zweite langfristige Planungsphase über 15 Jahre von 2024 bis 2038 (klinische Phase III, Zulassung und Markt), welche auf Modellannahmen beruht und die Entwicklung der ersten Planungsphase fortschreibt.
Der für die Überprüfung verwendete Abzinsungsfaktor (nach Steuern) unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit liegt bei 7,9 % (Vorjahr: 8,2 %). Zudem wurde ein effektiver Steuersatz in Höhe von 28,43 % ermittelt.
Insgesamt wird mit signifikanten Lizenzerträgen ab 2021 sowie mit einem nachhaltig positiven Cash Flow in den Folgejahren gerechnet. Während der Präklinik und den klinischen Phasen I bis II werden im Modell kumulierte diskontierte Cashflows nach Steuern in Höhe von 2,3 Mio. € geplant. Für die Phase ab 2024 dann kumulierte diskontierte Cashflows nach Steuern in Höhe von 41,4 Mio. €.
Für das Servicegeschäft der Heidelberg Pharma Research GmbH wird innerhalb dieser Planung im Zeitraum 2019 bis 2026 von Umsätzen von durchschnittlich rund 0,9 Mio. € pro Jahr ausgegangen. Für den Zeitraum ab 2027 bis 2038 wird ein kontinuierliches jährliches Wachstum von 1,75 % angenommen. Für den nach 2038 liegenden Zeitraum wurde für das Servicegeschäft zusätzlich ein Endwert (Terminal Value) von 506 T€ berücksichtigt.
Eine elementare Bedeutung kommt den Umsatzerlösen bei den getroffenen Modellannahmen zu. Verzögerungen innerhalb der Umsatzplanung würden eine unmittelbare Wertminderung nach sich ziehen.
Selbst bei plangemäßem Umsatzverlauf besteht aufgrund des unsicheren künftigen Zinsniveaus und einer damit einhergehenden potenziellen Änderung des verwendeten Abzinsungsfaktors ggf. ein möglicher Abschreibungsbedarf. So zöge eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors um 1,00 %-Punkt auf 8,9 % (nach Steuern) eine Reduzierung des Beteiligungsbuchwertes und der Forderung gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH von insgesamt 3,7 Mio. € nach sich.
Des Weiteren ist folgender Sachverhalt im Kontext des Anlagevermögens darzulegen:
Im Jahr 1999 gewährte die Heidelberg Pharma AG dem damaligen Geschäftsführer und bis zum 31. März 2014 im Unternehmen tätigen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Olaf G. Wilhelm eine leistungsbezogene Pensionszusage als Teil einer Gehaltsumwandlung von 15 T€.
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung für die Pensionsverpflichtungen wurde aufgrund der Erfüllung der Voraussetzungen des § 246 (2) Satz 2 HGB wie in den Vorjahren saldiert mit der Pensionsverpflichtung ausgewiesen. Das Deckungsvermögen hatte im Jahr 2000 Anschaffungskosten in Höhe von 15 T€. Zum Bilanzstichtag überstieg die Pensionsverpflichtung den Zeitwert der Rückdeckungsversicherung. Entsprechend wurde unter den Pensionsrückstellungen der Nettoverpflichtungsbetrag von 12 T€ ausgewiesen.
Zwecks Bewertung der Versorgungspflichten wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten angefertigt, welches zum 30. November 2018 zu nachfolgenden Ergebnissen kommt: Es wurden dabei zur Berechnung folgende biometrische Grundlagen verwendet:
| ― | Rechnungsgrundlagen: Heubeck RT2018G |
| ― | Bewertungsmethode: PUC-Methode |
| ― | Rechnungszins: 3,25 % |
| ― | Zinserträge Erhöhung Rückdeckungsversicherung: 1 T€ |
| ― | Zinsaufwand Zuführung Pensionsverpflichtung: 4 T€ |
| ― | Aktivwert (beizulegender Zeitwert) Rückdeckungsversicherung: 33 T€ |
| ― | Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtung zum Stichtag: 45 T€ |
Der Erfüllungsbetrag mit dem Siebenjahres-Durchschnittszins (2,36%) würde 45 T€ betragen und wäre damit auf dem gleichen Niveau wie der herangezogene Wert. Der Nettoverpflichtungsbetrag wäre in diesem Fall ebenfalls 12 T€. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,4 T€ ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt.
Im Vorjahr betrug der Zeitwert des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung 32 T€ und die Pensionsverpflichtung 41 T€.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Abschreibungen werden auf die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände dann vorgenommen, wenn der Marktpreis niedriger ist bzw. der beizulegende Wert die Nominalwerte unterschreitet. Erkennbaren Ausfallrisiken wird bei den Forderungen durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Ein Darlehen der Heidelberg Pharma AG gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH wird zusammen mit den daraus resultierenden Zinsforderungen als Forderungen gegen verbundene Unternehmen bilanziert. Dieses Darlehen ist unbesichert und wurde ohne Befristung zur Finanzierung der jeweiligen Geschäftstätigkeiten gewährt und ist mit 6,00 % p.a. verzinslich (vergleiche Kapitel 6a). Für die Darlehensforderung wurde ein Rangrücktritt ausgesprochen. Das Darlehen wird zusammen mit der Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen (vergleiche im Detail Kapitel 2a, Abschnitt zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen).
Als sonstige Vermögensgegenstände werden im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen zum Nominalwert ausgewiesen.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für Dienstleister und Versicherungen.
Das Eigenkapital setzt sich aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage und dem Bilanzverlust zusammen und wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr neben dem Jahresfehlbetrag maßgeblich von den Wandlungen der Pflichtwandelanleihe beeinflusst.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind infolge der oben beschriebenen Differenz zwischen dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung und dem Wert der Pensionsverpflichtung entstanden, wobei der Saldo in Höhe von 12 T€ (Vorjahr: 9 T€) als Pensionsrückstellung ausgewiesen wird.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihren Nominalbeträgen oder mit dem höheren Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten bestehen aufgrund der Geschäftstätigkeit und werden allesamt innerhalb eines Jahres fällig.
Im Rahmen der im November 2017 abgeschlossenen Kapitalerhöhung erfolgte im Vorjahr erstmalig eine Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, welche als konvertible Anleihen kategorisiert und zum Erfüllungsbetrag zu bewerten sind. Nachdem im abgelaufenen Geschäftsjahr knapp 98,67 % der Wandelschuldverschreibungen gewandelt wurden, ist dieser Bilanzposten deutlich reduziert.
Als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Tochtergesellschaft. Im Vorjahr war kein derartiger Sachverhalt zu bilanzieren.
Als Umsatzerlöse werden Vorab- und / oder Meilensteinzahlungen infolge von Kooperationen erfasst.
Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen gehören alle anderen Erträge, soweit sie weder den Umsatzerlösen noch den Finanzerträgen zuzuordnen sind.
Die Personalaufwendungen umfassen sämtliche Zuwendungen an Arbeitnehmer und Vorstand sowie die darauf entfallenden sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge.
Die Abschreibungen umfassen die planmäßigen Abschreibungen für das Sachanlagevermögen. Diese erfolgen linear.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst und beinhalten sämtliche Verwaltungskosten sowie die noch verbleibenden sachbezogenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kapitalmaßnahmen im Vorjahr.
Das Zinsergebnis umfasst Zinserträge aus der Gewährung eines Darlehens an die Tochtergesellschaft und die letztjährigen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem von dievini gewährten Gesellschafterdarlehen. Zinserträge und -aufwendungen werden -sofern einschlägig- periodengerecht erfasst.
Die sonstigen Steuern umfassen KFZ- und Versicherungssteuern.
Geschäftsvorfälle in anderen Währungen als in Euro werden bei erstmaliger Einbuchung mit dem aktuellen Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst.
Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden im Rahmen der Folgebewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zu Anschaffungskosten bzw. dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Bezüglich des Ansatzes der aktiven latenten Steuern gibt es ein Ansatzwahlrecht, wohingegen der Ansatz passiver latenter Steuern eine Pflicht darstellt. Möglich ist jedoch ein saldierter Ausweis, von dem auch die Heidelberg Pharma AG Gebrauch macht. Ein aktivischer Überhang wird demzufolge nicht ausgewiesen.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte auf Basis der jeweils gültigen Steuersätze, welche sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert haben. Für die Berechnung der Heidelberg Pharma AG liegt 2018 ein Mischsteuersatz von 28,43 % (Vorjahreswert: 28,43 %) zugrunde, der sich zusammensetzt aus einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahreswert: 15 %), Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (Vorjahreswert: 5,5 %) und Gewerbesteuer in Höhe von 12,60 % (Vorjahreswert: 12,60 %).
Das Grundkapital per 30. November 2018 besteht nach den unterjährig erfolgten Wandlungen der im November 2017 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen aus 28.133.308 (30. November 2017: 22.452.570) auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie. Der rechnerische Nominalbetrag und ein eventueller Aufschlag auf die Ausgabe von Aktien werden jeweils unter dem "Gezeichneten Kapital" und der "Kapitalrücklage" erfasst.
Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2010 wurden die Aktienoptionen analog zu IFRS 2 erfasst und bewertet. Gemäß IFRS 2 zog die aktienbasierte Vergütung einen Personalaufwand nach sich, der gegen die Kapitalrücklage gebucht wurde. In Anlehnung an die herrschende Schrifttumsmeinung und als Folge der steuerlichen Rechtsprechung ist dieser Personalaufwand nicht mehr als betrieblicher Aufwand zu erfassen und wird seit dem Geschäftsjahr 2011 bilanz- und ergebnisneutral dargestellt.
Hinsichtlich der im Folgenden beschriebenen Aktienoptionspläne ist auf die im Geschäftsjahr 2014 erfolgte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4:1 hinzuweisen. Durch diese berechtigen nur noch vier Optionen zum Erwerb einer Aktie, anstatt vor der Kapitalherabsetzung, als noch eine Option zum Erwerb einer Aktie berechtig hat (jeweils unter Berücksichtigung der optionsplangemäßen Ausübungsmodalitäten). Gleichzeitig haben sich nach der Kapitalherabsetzung im Verhältnis 4:1 die Ausübungspreise gegenüber der Situation vor der Maßnahme vervierfacht. Die bedingten Kapitalia (bzw. die maximale Ausgabemenge) sind von der Kapitalherabsetzung unberührt und durch diese Maßnahme somit unverändert.
Folgende Aktienoptionspläne wurden seitens der Gesellschaft ausgegeben:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 8. September 2005 den "Aktienoptionsplan 2005" für Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Heidelberg Pharma AG beschlossen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital ("2005/I") in Höhe von bis zu 1.289.157,00 € geschaffen. Die Zahl der Optionen war zunächst auf 1.289.157 beschränkt und wurde mit Wirkung des Hauptversammlungsbeschlusses 2018 auf 59.994 begrenzt.
Die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktienoptionen ist schon während des Geschäftsjahres 2011 abgelaufen, insofern konnten im Geschäftsjahr 2018 keine neuen Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2005 an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. Zum Geschäftsjahresultimo sind 59.994 Optionsrechte (allesamt für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG) aus dem 2005er-Plan ausstehend.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 18. Mai 2011 den "Aktienoptionsplan 2011" für Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Heidelberg Pharma AG bzw. verbundener Unternehmen beschlossen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital ("2011/I") in Höhe von bis zu 1.156.412,00 € geschaffen. Die Zahl der Optionen war zunächst auf 1.156.412 beschränkt und wurde mit Wirkung des Hauptversammlungsbeschlusses 2017 auf 598.437 begrenzt.
Die von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von neuen Aktienoptionen ist schon während des Geschäftsjahres 2016 abgelaufen, insofern konnten im Geschäftsjahr 2018 keine neuen Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 2011 an Mitarbeiter oder Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden. Zum Geschäftsjahresultimo sind nach unterjähriger Rückgabe von 4.124 Optionen durch Mitarbeiter noch 594.313 Optionsrechte (337.500 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder sowie 256.813 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG und Mitarbeiter verbundener Unternehmen) aus dem 2011er-Plan ausstehend.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 20. Juli 2017 den "Aktienoptionsplan 2017" für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG bzw. der Heidelberg Pharma GmbH beschlossen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital ("2017/I") in Höhe von bis zu 661.200,00 € geschaffen. Die Zahl der Optionen ist auf 661.200 beschränkt.
Aus dem Aktienoptionsplan 2017 sind im abgelaufenen Geschäftsjahr 653.430 Aktienoptionen ausgegeben worden, davon 201.200 Stück an Mitglieder des Vorstands und 452.230 Stück an Mitarbeiter der Heidelberg Pharma AG bzw. der Heidelberg Pharma GmbH. Nach Rückgabe von 5.180 Optionen durch Mitarbeiter sind zum Geschäftsjahresende 648.250 Aktienoptionen ausstehend.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 26. Juni 2018 den "Aktienoptionsplan 2018" für Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Heidelberg Pharma AG beschlossen und ein entsprechendes Bedingtes Kapital ("2018/I") in Höhe von bis zu 1.490.622,00 € geschaffen. Die Zahl der Optionen ist auf 1.490.622 beschränkt.
Aus dem Aktienoptionsplan 2018 sind noch keine Aktienoptionen ausgegeben worden.
Insgesamt sind zum 30. November 2018 aus Aktienoptionsplänen 2005, 2011 und 2017 1.302.557 Optionsrechte (538.700 für Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder und 763.857 für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter) ausstehend.
Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gesamtsituation der Aktienoptionspläne bzw. das Bedingte Kapital, welches zur Erfüllung von Bezugsrechten dient:
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| in Stück | Aktienoptionsplan 2005 | Aktienoptionsplan 2011 | Aktienoptionsplan 2017 | Aktienoptionsplan 2018 | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Bedingtes Kapital 20171 | 237.194 | 598.437 | 0 | ||
| Ausstehende Optionen zum 30.11.2017 | 59.994 | 598.437 | 0 | 0 | 658.431 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 337.500 | 0 | 0 | 337.500 |
| davon Mitarbeiter | 59.994 | 260.937 | 0 | 0 | 320.931 |
| Neuausgabe 2018 | 0 | 0 | 653.430 | 0 | 653.430 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 0 | 201.200 | 0 | 201.200 |
| davon Mitarbeiter4 | 0 | 0 | 452.230 | 0 | 452.230 |
| Rückgabe 2018 | 0 | 4.124 | 5.180 | 0 | 9.304 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter4 | 0 | 4.124 | 5.180 | 0 | 9.304 |
| Ausübung 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verfall 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon Mitarbeiter4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehende Optionen zum 30.11.2018 | 59.994 | 594.313 | 648.250 | 0 | 1.302.557 |
| davon Vorstand2 3 | 0 | 337.500 | 201.200 | 0 | 538.700 |
| davon Mitarbeiter4 | 59.994 | 256.813 | 447.050 | 0 | 763.857 |
| Bedingtes Kapital 20181 3 | 59.994 | 598.437 | 661.200 | 1.490.622 | 2.810.253 |
1 Das aufgeführte Bedingte Kapital des 2011er-Plans bezieht sich auf die maximale Summe, also auch auf die Ausgabe an Geschäftsführer oder Mitarbeiter der Tochtergesellschaft der Heidelberg Pharma AG.
2 Inkl. ehemaliger Mitglieder des Vorstands.
3 Dr. Schmidt-Brand führt die Vorstandstätigkeit bei der Heidelberg Pharma AG und die Position des Geschäftsführers der Heidelberg Pharma Research GmbH parallel aus. Die ihm als Geschäftsführer der Heidelberg Pharma Research GmbH gewährten Aktienoptionen werden bei dieser Betrachtung hinzugerechnet.
4 Inklusive Mitarbeiter verbundener Unternehmen (Tochtergesellschaft der Heidelberg Pharma AG).
Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen in Höhe von 264 T€ (Vorjahr: 97 T€) erfolgte in Anlehnung an die herrschende Schrifttumsmeinung und als Folge der steuerlichen Rechtsprechung bilanz- und ergebnisneutral. Die Aktienoptionen wurden anhand eines Binomialmodells berechnet. Der Ausgleich bei einer Ausübung von Optionen erfolgt in Eigenkapitalinstrumenten.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 ist dem beigefügtem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sachanlagen (Vorjahr: 3 T€) sind mittlerweile vollständig abgeschrieben. Sie umfassten ausschließlich sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Innerhalb der Finanzanlagen wird als Anteile an verbundenen Unternehmen die Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH unverändert zum Vorjahr mit 13.262 T€ aufgeführt (vergleiche Kapitel 1, Abschnitt Beteiligung bzw. Kapitel 2a, Abschnitt Bilanz).
Im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete die Heidelberg Pharma Research GmbH einen handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.929 T€. Das handelsrechtliche Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 30. November 2018 durch kumulierte Verluste aufgezehrt und weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 37.413 T€ aus.
Das Beteiligungsverhältnis der Heidelberg Pharma AG an der Heidelberg Pharma Research GmbH hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| Zugangsdatum | Gesellschaft | Beteiligungsquote | Bewertung zum 30.11.2017 | Zugang | Abgang | Abgangsdatum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 17.03.2011 | Heidelberg Pharma Research GmbH Ladenburg, Deutschland | 100% | 13.262.000 € | - € | - € | - |
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| Zugangsdatum | Abschreibung | Restbuchwert 30.11.2018 |
|---|---|---|
| 17.03.2011 | - € | 13.262.000 € |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 49 T€ zu verzeichnen. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zum Bilanzstichtag des vergangenen Jahres waren 1 T€ zu bilanzieren.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehens- und Zinsforderungen gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH. Der Tochtergesellschaft wurde durch die Muttergesellschaft ein verzinsliches, unbesichertes, mit Rangrücktritt versehenes und unbefristetes Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung zu sichern (vergleiche Kapitel 6a).
Dieses Darlehen dient der Tochtergesellschaft im Wesentlichen zur Finanzierung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben sowie der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und baut sich entsprechend dem abgerufenen Liquiditätsbedarf kontinuierlich auf. Die Werthaltigkeit des Darlehens hängt von dem planmäßigen Verlauf der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Heidelberg Pharma Research GmbH und damit deren künftiger Fähigkeit zur Rückführung des Darlehens ab. Planverfehlungen würden die Werthaltigkeit unmittelbar gefährden.
Aufgrund der theoretisch möglichen kurzfristigen Fälligstellung durch die Heidelberg Pharma AG sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wie im Vorjahr als jeweils kurzfristig mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einzustufen. Insgesamt belaufen sich die Forderungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag auf 35.911 T€ (inklusive Zinsen), im Vorjahr auf 25.277 T€ (ebenfalls inklusive Zinsen).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 229 T€ (Vorjahr: 120 T€) setzen sich aus Forderungen für Umsatzsteuer in Höhe von 214 T€ (Vorjahr: 104 T€) und Kautionen in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 15 T€) zusammen. 2017 waren zudem noch Rückforderungen für Körperschaftsteuer in Höhe von 1 T€ zu bilanzieren.
Die Komponenten dieses Bilanzpostens haben, mit Ausnahme der Kautionen, wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die gestellten Kautionen haben ebenfalls wie im Vorjahr eine Laufzeit von 1 bis 5 Jahren.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten verringerten sich aufgrund der Abflüsse aus betrieblicher Geschäftstätigkeit zum Bilanzstichtag auf 18.853 T€ (Vorjahr: 30.376 T€).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (43 T€; Vorjahr: 18 T€) sind auf Vorauszahlungen für Dienstleister (39 T€; Vorjahr: 8 T€) sowie Versicherungen (4 T€; Vorjahr: 10 T€) zurückzuführen.
Die Summe der Aktiva bzw. die Bilanzsumme beläuft sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2018 somit auf 68.346 T€ (Vorjahr: 69.056 T€).
Das Grundkapital per 30. November 2018 besteht nach den unterjährig erfolgten Wandlungen der Wandelschuldverschreibungen aus 28.133.308 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 € pro Aktie (Vorjahr: 22.452.570 Stückaktien). Zum Bilanzstichtag beträgt die Kapitalrücklage 224.514 T€ (Vorjahr: 215.425 T€). Die kumulierten Verluste seit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1997 belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 185.452 T€, wovon 185.296 T€ aus dem letzten Geschäftsjahr auf neue Rechnung vorgetragen wurden und 156 T€ in diesem Geschäftsjahr als Jahresfehlbetrag angefallen sind. Das Eigenkapital der Heidelberg Pharma AG erhöhte sich somit von 52.581 T€ im Vorjahr auf 67.195 T€ zum Bilanzstichtag 2018.
Pensionsrückstellungen bestehen infolge des Übersteigens der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung im Vergleich zum Wert des Deckungsvermögens in Form einer Rückdeckungsversicherung. Entsprechend wurde unter den Pensionsrückstellungen der Nettoverpflichtungsbetrag von 12 T€ (Vorjahr: 9 T€) ausgewiesen (vergleiche Kapitel 2a, Abschnitt Bilanz).
Sonstige Rückstellungen (585 T€; Vorjahr: 1.176 T€) wurden für ausstehende Rechnungen (156 T€; Vorjahr: 215 T€), für das Vorstands- und Mitarbeiter-Boni-Programm (200 T€, Vorjahr: 169 T€), für Urlaubsansprüche (33 T€; Vorjahr: 28 T€), für Rechts- und Beratungskosten einschl. Patentkosten (42 T€; Vorjahr: 184), für interne Jahresabschlusskosten (69 T€; Vorjahr: 63 T€), sowie für Jahresabschlussprüfungskosten (73 T€; Vorjahr: 105 T€) gebildet. Auf Archivierungskosten entfallen 12 T€ (Vorjahr: 4 T€).
Zum Geschäftsjahresende 2018 besteht nicht mehr die 2015 gebildete Rückstellung für das frühere Risiko einer möglichen Inanspruchnahme aus einer Mietgarantie gegenüber dem Vermieter des Rechtsnachfolgers der ehemaligen Tochtergesellschaft WILEX Inc. in Höhe von 408 T€. Diese wurde 2018 nach Einigung in diesem Sachverhalt vollständig verbraucht.
Bis zum 30. November 2018 wurden von den im Rahmen der Kapitalmaßnahme im November 2017 ausgegebenen 14.968.380 konvertiblen Anleihen (Wandelschuldverschreibungen) 14.769.946 (= 98,67 %) zu einem Wandlungspreis von 2,60 € gewandelt. Dabei reduzierte sich diese Verbindlichkeit auf 198 T€ (Vorjahr: 14.968 T€) und erhöhte analog dazu das Eigenkapital.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (150 T€; Vorjahr: 301 T€) setzen sich aus Bezügen von Dienstleistungen und Lieferanten zusammen. Alle Verbindlichkeiten besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen erstmalig in Höhe von 173 T€ im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Tochtergesellschaft.
Als sonstige Verbindlichkeiten (32 T€; Vorjahr: 21 T€) werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer ausgewiesen (25 T€; Vorjahr: 19 T€). Weitere Sachverhalte schlugen mit 7 T€ zu Buche (Vorjahr: 2 €). Alle derartigen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die Summe der Passiva bzw. die Bilanzsumme beläuft sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2018 somit auf 68.346 T€ (Vorjahr: 69.056 T€).
Aufgrund temporärer Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz entstehen latente Steuern. Hinsichtlich dessen wird der Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern ermittelt.
Ein handelsrechtlicher und steuerrechtlicher unterschiedlicher Beteiligungsansatz der 2011 erworbenen Heidelberg Pharma Research GmbH führt zu passiven latenten Steuern. Den passiven latenten Steuern stehen aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen, die in Höhe des Betrags der passiven latenten Steuern als werthaltig angesehen werden, gegenüber. Als Ergebnis erfolgt per Saldo kein Ausweis latenter Steuern, weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Verlustvorträge der Heidelberg Pharma AG können grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden.
Betreffend dieser vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Abzug bestehender Verlustvorträge wird dann ausgeschlossen, wenn die vortragende Gesellschaft ihre steuerliche Identität verliert.
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2016 einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2014 unterzogen. Als Ergebnis dessen bleibt festzuhalten, dass diese zu keinen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen geführt hat und somit die bis zum 31. Dezember 2014 aufgelaufenen Verlustvorträge in Höhe von 169,1 Mio. € (Körperschaftsteuer) bzw. 166,1 Mio. € (Gewerbesteuer) endgültig festgesetzt wurden. Gemäß den Steuerbescheiden 2016 und der darauf aufbauenden Steuerberechnung 2017 beläuft sich zum 31. Dezember 2017 der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag auf 175,6 Mio. €, der gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf 172,6 Mio. €.
Zum 31. Dezember 2018 belaufen sich gemäß Steuerberechnung 2018 der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag auf 175,8 Mio. € und der gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf 172,8 Mio. €.
Seit dem 1. Januar 2008 wurde mit dem überarbeiteten § 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt, dass der Erwerb von 25 % bis 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital einer Verlustkörperschaft durch einen Erwerber bzw. diesen nahe stehenden Personen zu einem anteiligen, der Erwerb von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals zu einem vollständigen Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge führt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Vorschrift des § 8c Satz 1 bzw. Abs. 1 Satz 1 KStG zwischenzeitlich jedoch mindestens für den Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2015 als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2018 eine Neufassung zu verabschieden, andernfalls wäre die Nichtigkeit der Vorschrift ab 01. Januar 2008 eingetreten.
Gemäß Neufassung des § 8c KStG nach dem Jahressteuergesetz (JStG) 2018 weist der § 8c KStG in seiner neuen Fassung nur noch einen Grundtatbestand auf, nämlich den vollständigen Verlustuntergang bei Übertragung von mehr als 50% der Anteile an einer Körperschaft innerhalb von fünf Jahren. Folglich gehen die Verluste nicht mehr anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% bis zu 50% der Anteile übertragen werden. Die sogenannte Konzern-, Stille-Reserven-Klausel des § 8c KStG sowie der fortführungsgebundene Verlustvortrag (§ 8d KStG) wurden unverändert beibehalten.
Da auch Kapitalerhöhungen zur Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse und somit zu einem nach wie vor schädlichen Anteilserwerb i. S. d. § 8c KStG führen können, haben möglicherweise die nach 2014 durchgeführten Kapitalerhöhungen bzw. die infolge der Restrukturierungsmaßnahmen veränderte Gesellschaftsidentität zu Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge geführt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 214 T€ (Vorjahr: 258 T€) stammen wie im Vorjahr ausschließlich aus einer Meilensteinzahlung des australischen Unternehmens Telix Pharmaceuticals Limited, Melbourne, Australien, im Rahmen der Auslizenzierung von Redectane.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 269 T€ (Vorjahr: 357 T€) enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstige Rückstellungen, die im Wesentlichen jeweils einer Verjährung anheimfielen (45 T€; Vorjahr: 321 T€). Aus der Weiterberechnung von Patentkosten im Kontext von Auslizenzierungen wurden erstmals 154 T€ erzielt. Sonstige Sachverhalte schlugen mit 67 T€ Ertrag zu Buche (Vorjahr: 32 T€). Erträge aus der Fremdwährungsbewertung beliefen sich auf 3 T€ (Vorjahr: 4 T€).
Der Personalaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 977 T€ und hat sich im Vergleich zu 2017 (886 T€) um 91 T€ erhöht. Neben dem Effekt regelmäßiger Gehaltsteigerungen ist im vierten Quartal ein weiterer Mitarbeiter eingestellt worden. Der Personalaufwand setzt sich aus Gehältern (890 T€; Vorjahr: 828 T€) und Sozialabgaben (87 T€; Vorjahr: 58 T€) zusammen. Der Personalaufwand beinhaltet zudem Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 5 T€ (Vorjahr: 4 T€).
Die Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 3 T€ (Vorjahr: 9 T€) summieren sich aus planmäßigen Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. Mittlerweile sind sämtliche Anlagegüter vollständig abgeschrieben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 1.277 T€ (Vorjahr: 2.746 T€) fallen im Wesentlichen für Rechts- und Beratungskosten (285 T€; Vorjahr: 1.645 T€) an.
Innerhalb dieser Aufwandsposition werden sowohl Aufwendungen klassischer Rechtsberatung als auch Beratungskosten für die Geschäftsentwicklung, für Schutzrecht- und Patentkosten sowie für die Beendigung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit subsummiert. Der signifikante Rückgang ist auf die im Vorjahr bestehenden Aufgabenstellungen in den Bereichen Finanzierung und Vertragsgestaltung zurückzuführen. So beliefen sich die Kosten der beiden Kapitalerhöhungen, welche durch Bank- und Rechtsanwaltsbegleitung geprägt waren, allein auf 1,3 Mio. €.
Des Weiteren schlagen Kosten für die Börsennotierung im weiteren Sinne (350 T€; Vorjahr: 444 T€), Jahresabschlusserstellung und -prüfung (121 T€; Vorjahr: 105 T€), Reisekosten (63 T€; Vorjahr: 67 T€), Aufsichtsratsvergütung (172 T€; Vorjahr: 184 T€), Versicherungen und Beiträge (18 T€; Vorjahr: 17 T€), Raumkosten (36 T€; Vorjahr: 38 T€) und sonstige nachlaufende Kosten früherer klinischer Studien mit 131 T€ (Vorjahr: 140 T€) zu Buche. Aufwendungen für sonstige betriebliche Kosten machen 101 T€ aus (Vorjahr: 106 T€).
Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung beliefen sich auf 14 T€ (Vorjahr: 20 T€) und sind in den zuvor genannten Sachverhalten integriert. Ebenso integriert fielen 2018 erstmals periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 26 T€ an, die im Zuge der Einigung mit Siemens entstanden sind (vergleiche Kapitel 1).
Alle oben genannten Sachverhalte ergeben ein Betriebsergebnis in Höhe von -1.773 T€ (Vorjahr: -3.025 T€).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von 1.619 T€ (Vorjahr: 1.222 T€) ergeben sich aus Zinserträgen aus dem Darlehen an die Heidelberg Pharma Research GmbH als verbundenes Unternehmen (1.619 T€; Vorjahr: 1.222 T€).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen fielen lediglich 2017 infolge des seitens dievini zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehens als verbundenes Unternehmen in Höhe von 218 T€ an. Das Zinsergebnis betrug somit 1.619 T€ (Vorjahr: 904 T€).
Das Ergebnis nach Steuern beträgt -154 T€ (Vorjahr: -2.121 T€).
Die sonstigen Steuern (2 T€; Vorjahr: 3 T€) umfassen KFZ- und Versicherungssteuern.
Alle vorangegangenen Posten resultieren in einem Jahresfehlbetrag für das abgelaufene Geschäftsjahr von 156 T€ (Vorjahr: 2.124 T€). Zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von (185.296 T€; Vorjahr: 183.173 T€) ergibt sich ein Bilanzverlust von 185.452 T€ (Vorjahr: 185.296 T€).
Die Gesellschaft hat Geschäftsausstattung im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen gemietet, die bis 2021 zu unterschiedlichen Zeiten auslaufen. Alle zurzeit genutzten Büroräume sind unbefristet mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gemietet. Die Kosten für die Geschäftsausstattung aus den Operating-Leasingverhältnissen sowie die Miete für Büroräume sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen mit den Verpflichtungen aus dem Leasing von Geschäftswagen als sonstiger Aufwand in folgender Höhe erfasst:
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| Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen und Mietverträgen | in T€ |
|---|---|
| 2018 | 53 |
| 2017 | 57 |
Garantien bestehen nicht.
Die künftigen jährlichen Mindestzahlungen aus Miet- und Leasingverhältnissen setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| Verpflichtungen zum 30. November 2018 | bis zu 1 Jahr in T€ |
1-5 Jahre in T€ |
über 5 Jahre in T€ |
Insgesamt in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Mietverpflichtungen für Büroräume1) | 31 | 0 | 0 | 31 |
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen (Geschäftsausstattung und Fahrzeuge) | 24 | 16 | 15 | 55 |
| 55 | 16 | 15 | 86 |
1) Unter der Annahme, dass die Büroräume nur noch das gesamte Geschäftsjahr 2019, also zwölf Monate, genutzt werden.
Darüber hinaus bestehen ggf. umsatzabhängige Lizenzverpflichtungen (sogenannte "Royalties") bei eventuellen Produktverkäufen nach jeweiliger Zulassung. Denen würden jedoch in diesem Fall auch Lizenzeinnahmen entgegenstehen.
Die auf einen Betrag von 15,1 Mio. € für das Budgetjahr 2018 begrenzte und mit einem Rangrücktritt versehene Patronatserklärung an die Heidelberg Pharma Research GmbH wurde am 30. November 2018 mit Gültigkeit vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 befristet erneuert. Sie wurde auf einen Betrag von 11,7 Mio. € für im Budgetjahr 2019 entstehende Verluste bei der Tochtergesellschaft beschränkt. Die Heidelberg Pharma AG verpflichtet sich innerhalb dieser Patronatserklärung unmittelbar gegenüber der Heidelberg Pharma Research GmbH, im Falle deren drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit sowie im Falle deren drohender oder bestehender Überschuldung alle Verbindlichkeiten der Heidelberg Pharma Research GmbH in einem solchen Umfange zu erfüllen oder sie mit finanziellen Mitteln auszustatten, wie dies zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit oder zur Beseitigung einer Überschuldung der Heidelberg Pharma Research GmbH erforderlich ist. Ansprüche Dritter wurden dadurch gegen die Heidelberg Pharma AG nicht begründet. Eine zur Vermeidung der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit erforderliche Mittelzuführung an die Heidelberg Pharma Research GmbH kann nach Wahl der Heidelberg Pharma AG entweder durch Zuführung von Eigenkapital oder durch Gewährung nachrangiger Darlehen erfolgen. Mit einem etwaigen Darlehensrückzahlungsanspruch tritt die Heidelberg Pharma AG im Umfang von 43,9 Mio. € hinter die Forderungen aller Gläubiger der Heidelberg Pharma Research GmbH zurück.
Der Heidelberg Pharma Research GmbH wurde ein unbesichertes und verzinsliches Darlehen (Kontokorrent bzw. Kreditlinie) gewährt, um die Finanzierung zu sichern. Das Darlehen ist nach der Vertragsergänzung vom 30. November 2018 auf einen Betrag in Höhe von 43.900 T€ begrenzt, ist mit einem Rangrücktritt versehen und hat eine unbefristete Laufzeit. Im Geschäftsjahr 2018 war es auf 37.500 T€ begrenzt. Die Verzinsung beträgt 6,00 % pro Jahr. Bis zum 30. November 2018
wurden 31.306 T€ des Darlehens abgerufen. Insgesamt beläuft sich die Zinsforderung zum Bilanzstichtag auf 4.605 T€.
Die Heidelberg Pharma AG beschäftigte im Jahresdurchschnitt wie im Vorjahr vier Mitarbeiter (Angestellte), alle jeweils im Bereich Verwaltung. Daneben hat die Gesellschaft zwei Vorstände bestellt.
In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2018 wurde Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Konzernabschlussprüfer gewählt. Folgende Honorare für Leistungen wurden in den betrachteten Zeiträumen im Aufwand erfasst:
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| 2018 T€ |
2017 T€ |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 105 | 120 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 188 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 10 | 0 |
| Aufwand für Wirtschaftsprüfer | 115 | 308 |
Die Abschlussprüfungsleistungen (105 T€) beziehen sich auf die gesetzliche Prüfung des IFRS-Konzernabschlusses sowie auf die Prüfung des HGB-Jahresabschlusses der Heidelberg Pharma AG. Die sonstigen Leistungen (10 T€) fielen im Rahmen einer unterjährig 2018 erfolgten Prüfung nach § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB an (Stichprobenprüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung).
Die Mitglieder des Vorstands der Heidelberg Pharma AG waren im Geschäftsjahr:
Dr. Jan Schmidt-Brand, Vorstand für Finanzen und Sprecher des Vorstands
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
Dr. Schmidt-Brand führt die Geschäftsführerposition bei der Heidelberg Pharma Research GmbH, welche er seit 2004 innehat, parallel zu seiner Vorstandstätigkeit aus. Aus Gründen der Transparenz werden die Bezüge von Herrn Dr. Schmidt-Brand in voller Summe dargestellt, also sind im Folgenden auch die Bezüge aufgeführt, die er sich in seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft erdient hat.
Die Vergütung des Vorstands wird in Übereinstimmung mit § 107 (3) AktG vom Aufsichtsratsplenum beschlossen. Die Vergütung besteht aus den folgenden Komponenten: einer festen Vergütung, sonstigen geldwerten Vorteilen (Sachbezügen), einem variablen Vergütungsteil sowie einem Beteiligungsprogramm mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Für den Fall der Beendigung einer Vorstandstätigkeit hat kein Vorstandsmitglied einen vertraglichen Anspruch auf Abfindungszahlungen.
Das jährliche Festgehalt der Vorstandsmitglieder wird für die Laufzeit des Anstellungsvertrages festgelegt und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Es orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie am Vergütungsniveau im Wettbewerbsumfeld.
Zusätzlich zu der festen Vergütung in Höhe von 227 T€ im Berichtszeitraum erhält Dr. Schmidt-Brand folgende Sachbezüge: Im Rahmen des Geschäftsführervertrages zahlt die Heidelberg Pharma Research GmbH zum einen in eine beitragsorientierte rückgedeckte Versorgungszusage ein. 2018 betrug der Beitrag 11 T€ (Vorjahr: 11 T€). Zum anderen wurde in eine Pensionskasse eingezahlt, wofür wie im Vorjahr 3 T€ Aufwand erfasst wurden.
Prof. Dr. Pahl wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr neben der festen Vergütung in Höhe von 200 T€ keine Sachbezüge im Kontext einer Altersversorgung gewährt.
Zusätzlich wurde Dr. Schmidt-Brand und Prof. Dr. Pahl im gesamten Geschäftsjahr jeweils ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Der Wert dieses Sachbezuges summiert sich 2018 bei Dr. Schmidt-Brand auf 9 T€ (Vorjahr: 9 T€), bei Prof. Dr. Pahl auf 11 T€ (Vorjahr: 10 T€).
Darüber hinaus bestehen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands keine Sachbezugsverpflichtungen der Gesellschaft.
Die variable Vergütung ist davon abhängig, in welchem Umfang persönliche Ziele und Erfolgsziele der Heidelberg Pharma erreicht wurden. Die erfolgsabhängige Vergütung der Vorstände orientiert sich vor allem an den Unternehmenszielen und bezieht sich auf das Erreichen definierter Meilensteine.
Dr. Schmidt-Brand erhält laut seinem in 2018 unterjährig neu abgeschlossenen bzw. verlängerten Dienstvertrag einen maximalen jährlichen Bonus in Höhe von insgesamt 100 T€ (vormals 80 T€). Für das Geschäftsjahr 2017 wurden Dr. Schmidt-Brand im abgelaufenen Geschäftsjahr 58 T€ als Bonus ausgezahlt.
Prof. Dr. Pahls jährlicher Bonus ist auf maximal 100 T€ begrenzt. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden Prof. Dr. Pahl im abgelaufenen Geschäftsjahr 57 T€ als Bonus ausgezahlt.
Diese Vergütungskomponente basieren auf den Aktienoptionsplänen 2011 und 2017, welche von den jeweiligen Hauptversammlungen am 18. Mai 2011 bzw. am 20. Juli 2017 beschlossen wurden.
Infolge einer im Geschäftsjahr 2018 erfolgten Neuausgabe erhöhte sich der Aktienoptionsbesitz der beiden Vorstandmitglieder. Zum Bilanzstichtag 30. November 2018 hielten die aktiven Mitglieder des Vorstands somit 312.000 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2011 (Dr. Schmidt-Brand 222.000 Stück, Prof. Dr. Pahl 90.000 Stück) und 201.200 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2017 (jedes Vorstandsmitglied 100.600 Stück).
Drei weitere ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft halten zum Bilanzstichtag 30. November 2018 insgesamt 25.500 Optionsrechte aus dem Aktienoptionsplan 2011.
Zusammenfassend wurden für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 im Einzelnen folgende feste und variable Vergütungsbestandteile sowie Sachbezüge aufwandswirksam erfasst:
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| Vorstandsmitglied | Feste Vergütung | Variable Vergütung1) | Sonstige Vergütungen (Sachbezüge) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Jan SchmidtBrand2) | 226.682 | 217.242 | 63.750 | 60.000 | 22.672 | 22.624 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 200.000 | 170.833 | 75.000 | 59.380 | 10.578 | 10.388 |
| Gesamt | 426.682 | 388.075 | 138.750 | 119.380 | 33.249 | 33.011 |
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| Vorstandsmitglied | Gesamt-Vergütung1) 2) | |
|---|---|---|
| in € | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- |
| Dr. Jan SchmidtBrand2) | 313.103 | 299.866 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 285.578 | 240.601 |
| Gesamt | 598.681 | 540.466 |
1) Die exakte variable Vergütung wird in der Regel im folgenden Geschäftsjahr festgesetzt und daraufhin ausbezahlt. Die hier für das Geschäftsjahr 2018 angegebenen Werte basieren auf Rückstellungen, die aufgrund von Annahmen und Erfahrungswerten ermittelt wurden.
2) Die Vergütung von Dr. Schmidt-Brand bezieht sich auf seine Tätigkeit als Sprecher des Vorstands bzw. als Finanzvorstand der Heidelberg Pharma AG und als Geschäftsführer der Heidelberg Pharma Research GmbH. Von der Gesamtvergütung entfallen 201 T€ auf die Vorstandstätigkeit bei der Heidelberg Pharma AG.
Die nachfolgenden Übersichten zeigen die vom Vorstand im Verlauf des Berichtsjahres gehaltenen Aktienoptionen und deren Veränderungen:
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| Vorstandsmitglied | 01.12.2017 in Stück | Zugänge in Stück | Verfall / Rückgabe in Stück | Ausübungen in Stück | 30.11.2018 in Stück |
|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Jan Schmidt-Brand | 222.000 | 100.600 | 0 | 0 | 322.600 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | 90.000 | 100.600 | 0 | 0 | 190.600 |
| Gesamt | 312.000 | 201.200 | 0 | 0 | 513.200 |
Kein Mitglied des Vorstands der Heidelberg Pharma AG hat eine Funktion in Kontrollgremien. Aufsichtsrat
Zum 30. November 2018 besteht der Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG aus folgenden Mitgliedern:
| ― | Prof. Dr. Christof Hettich (Aufsichtsratsvorsitzender der Heidelberg Pharma AG), Rechtsanwalt und Partner bei RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mannheim / Frankfurt am Main / München, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, sowie Vorstandsvorsitzender der SRH Holding SdbR, Heidelberg |
| ― | Dr. Georg F. Baur (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Heidelberg Pharma AG), Unternehmer |
| ― | Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf |
| ― | Dr. Birgit Kudlek, selbstständige Managerin in der Pharmabranche |
| ― | Dr. Mathias Hothum, Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf |
Aus Effizienzgründen wurde ein gemeinsamer Personal- und Nominierungsausschuss gebildet, der in seiner jeweiligen Funktion tagt. Der Personalausschuss beschäftigt sich mit Personalangelegenheiten und der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Nominierungsausschuss bereitet unter anderem Wahlvorschläge von geeigneten Aufsichtsratskandidaten an die Hauptversammlung und die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder vor. Vorsitzender ist Prof. Dr. Hettich; Dr. Baur ist Mitglied dieses Ausschusses.
Darüber hinaus besteht ein Forschungs- und Entwicklungsausschuss, der sich mit Fragestellungen im Kontext der onkologischen Produktkandidaten befasst. Diesem Ausschuss sitzt, neben dem weiteren Mitglied Dr. Kudlek, Dr. von Bohlen und Halbach vor.
Außerdem wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, zu dessen Aufgaben insbesondere die Diskussion und vorbereitende Prüfung der Konzernabschlüsse und Konzernquartalsberichte sowie die Vorauswahl des Abschlussprüfers gehören. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Dr. Baur, weitere Mitglieder sind Dr. Kudlek und Dr. Hothum.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß Satzung der Gesellschaft für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 15.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bekommt eine feste Vergütung von 35.000 €, der stellvertretende Vorsitzende eine feste Vergütung von 25.000 €. Die Aufsichtsratsvergütung wird in vier Raten gleicher Höhe, und zwar jeweils am letzten Kalendertag des Monats Februar sowie am 31. Mai, 31. August und 30. November eines jeden Geschäftsjahres, fällig.
Für eine Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 3.000 €, für den Vorsitz eine pauschale Vergütung von 7.000 € pro Geschäftsjahr und Ausschuss gewährt - dies jeweils mit einer Beschränkung der Vergütung auf Tätigkeiten in höchstens zwei Ausschüssen. Über diese individuelle Beschränkung hinaus ist die Höchstsumme, die Heidelberg Pharma AG für Ausschusstätigkeiten aller Aufsichtsratsmitglieder gewährt, auf insgesamt 39.000 € je Geschäftsjahr begrenzt. Sollte dieser Maximalbetrag nicht zur Vergütung aller Mitgliedschaften und Vorsitze in Aufsichtsratsausschüssen ausreichen, wird er unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorschriften proportional auf alle Ausschussmitglieder und -vorsitzenden verteilt, sofern nicht der Aufsichtsrat einstimmig eine abweichende Regelung beschließt.
Für die Teilnahme an maximal sechs Aufsichtsratssitzungen pro Geschäftsjahr wird ein zusätzliches Sitzungsgeld gezahlt, das sich für den Sitzungsleiter auf 3.000 € und für jedes sonstige Mitglied auf 1.500 € je Sitzung beläuft. Im Falle einer telefonischen Sitzungsteilnahme wird nur die Hälfte des Sitzungsgeldes gewährt. Das Sitzungsgeld ist zusammen mit der festen Aufsichtsratsvergütung fällig. Für Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats wird kein Sitzungsgeld gezahlt.
Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, wird die Vergütung pro rata temporis entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit ausgezahlt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine variable Vergütung. Ebenso wenig werden ihnen Aktienoptionen oder ähnliche Rechte gewährt. Bei Mandatsbeendigung besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.
Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 171.750 € (Vorjahr: 183.750 €) ohne Berücksichtigung der Erstattung von Reisekosten.
Die Vergütung ist in nachstehender Tabelle individualisiert ausgewiesen:
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| Aufsichtsratsmitglied | Feste Vergütung | Sitzungsgeld | Ausschusspauschale | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Christof Hettich | 35.000 | 35.000 | 10.500 | 18.000 | 7.000 | 7.000 |
| Dr. Georg F. Baur | 25.000 | 25.000 | 6.750 | 7.500 | 10.000 | 10.000 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 15.000 | 15.000 | 4.500 | 3.000 | 7.000 | 7.000 |
| Dr. Birgit Kudlek | 15.000 | 15.000 | 5.250 | 9.000 | 6.000 | 6.000 |
| Dr. Mathias Hothum | 15.000 | 15.000 | 6.750 | 8.205 | 3.000 | 3.000 |
| Gesamt | 105.000 | 105.000 | 33.750 | 47.750 | 33.000 | 33.000 |
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| Aufsichtsratsmitglied | Gesamtvergütung | |
|---|---|---|
| in € | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Christof Hettich | 52.500 | 60.000 |
| Dr. Georg F. Baur | 41.750 | 42.500 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 26.500 | 25.000 |
| Dr. Birgit Kudlek | 26.250 | 30.000 |
| Dr. Mathias Hothum | 24.750 | 26.250 |
| Gesamt | 171.750 | 183.750 |
Prof. Dr. Christof Hettich ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Agennix AG i.L., Heidelberg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| InterComponentWare AG, Walldorf | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i. L. | Vorsitzender des Beirats |
| immatics biotechnologies GmbH, Tübingen | Stellvertretender Vorsitzender des Beirats |
| SRH Holding SdbR, Heidelberg | Vorsitzender des Vorstands |
| Gesellschaften der Vetter Group: Vetter Pharma-Fertigung GmbH & Co. KG, Vetter Pharma-Fertigung Verwaltungs-GmbH, Arzneimittelgesellschaft mbH Apotheker Vetter & Co., Vetter Injekt System GmbH & Co. KG, Vetter Injekt System Verwaltungs-GmbH, Ravensburg | Mitglied der Beiräte |
| Molecular Health GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| PROMETHERA biosciences AG, Mont-Saint-Guibert, Belgien | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| (Chairman of the Board of Directors) |
Dr. Georg F. Baur ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| J.F. Müller & Sohn AG, Hamburg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Agennix AG i.L., Heidelberg | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Apogenix AG, Heidelberg | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| AC Immune SA, Lausanne, Schweiz | Mitglied des Verwaltungsrats |
| CureVac AG, Tübingen | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i.L. | Mitglied des Beirats |
| febit holding GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| Immatics GmbH, Tübingen | Mitglied des Beirats |
| Novaliq GmbH, Heidelberg | Vorsitzender des Beirats |
| Wyss Translational Center, Zürich, Schweiz | Mitglied des Evaluation Board |
Dr. Birgit Kudlek ist neben ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Mitglied des folgenden Gremiums:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Bormioli Pharma S.p.a,., Mailand | Mitglied des Aufsichtsrats |
Dr. Mathias Hothum ist neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Heidelberg Pharma AG Vorsitzender oder Mitglied der folgenden Gremien:
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| Gesellschaft | Position |
|---|---|
| Apogenix AG, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| CureVac AG, Tübingen | Mitglied des Aufsichtsrats |
| Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim, nunmehr Weinheim 216 GmbH & Co. KG i. L. | Mitglied des Beirats |
| Joimax GmbH, Karlsruhe | Vorsitzender des Beirats |
| Novaliq GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
| LTS Lohmann Therapie-Systeme AG, Andernach | Mitglied des Aufsichtsrates |
| Molecular Health GmbH, Heidelberg | Mitglied des Beirats |
Über die vorstehend dargestellten Tätigkeiten hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft zum Bilanzstichtag in keinen weiteren Kontrollgremien tätig.
Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:
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| Name | Funktion | Aktienbesitz | Stückzahl |
|---|---|---|---|
| Dr. Georg F. Baur | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats | Unmittelbar | 46.902 |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | Mitglied des Aufsichtsrats | Mittelbar1) | 20.008.085 |
| Prof. Dr. Christof Hettich | Vorsitzender des Aufsichtsrats | Mittelbar1) | 20.008.085 |
| Mittelbar2) | 40.141 | ||
| Dr. Mathias Hothum | Mitglied des Aufsichtsrats | Mittelbar1) | 20.008.085 |
| Dr. Birgit Kudlek | Mitglied des Aufsichtsrats | Unmittelbar | 3.203 |
| Dr. Jan Schmidt-Brand | Sprecher des Vorstands | Unmittelbar | 78.910 |
| Prof. Dr. Andreas Pahl | Vorstand für Forschung und Entwicklung | Unmittelbar | 49.071 |
1) Prof. Hettich, Dr. von Bohlen und Dr. Hothum sind Geschäftsführer der dievini Verwaltungs GmbH, der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, die mutmaßlich die Aktien hält.
2) In seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der NewMarket Venture Verwaltungs GmbH
Zwei oben aufgeführte Mitglieder des Aufsichtsrats halten zum 30. November 2018 unmittelbar 50.105 Aktien der Gesellschaft; beide Vorstandsmitglieder halten zusammen unmittelbar 127.981 Aktien.
Änderungen am Anteilsbesitz der Organe werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Presse & Investoren > Corporate Governance > Organe und Aktienbesitz" veröffentlicht.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Mitglieder des engeren Führungskreises der Heidelberg Pharma AG sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, den Handel mit Heidelberg Pharma-Aktien offenzulegen, sofern die gesetzliche Bagatellgrenze von 5.000 € im Kalenderjahr überschritten wird.
Die im Geschäftsjahr 2018 veröffentlichten meldepflichtige Transaktionen von Führungspersonen der Heidelberg Pharma AG gemäß Art. 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) (Directors' Dealings) sind auf der Heidelberg Pharma-Internetseite unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Presse & Investoren > Mitteilungen und Berichte> Directors' Dealings" einsehbar.
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| Name | Datum | Transaktion | Handelsplatz | Preis in € |
Stückzahl | Volumen in € |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Andreas Pahl (Vorstand) | 26.07.2018 | Kauf | Tradegate Exchange | 2,72 | 3.700 | 10.064 |
Die Gesellschaft verfügt derzeit über verschiedene bedingte Kapitalia (§ 5 (4) ff. der Satzung der Gesellschaft). Drei davon dienen der Erfüllung von Bezugsrechten (bzw. Aktienoptionen, vergleiche Kapitel 3), die aufgrund von Ermächtigungen der jeweiligen Hauptversammlung gewährt werden.
1. Das Grundkapital der Gesellschaft kann nach § 5 (4) der Satzung der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 59.994 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 59.994,00 € erhöht werden ("Bedingtes Kapital 2005/II").
Dieses Bedingte Kapital wurde ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8. September 2005 (Aktienoptionsplan 2005) bis zu 59.994 Aktienoptionen (gegenwärtiger Stand nach Herabsetzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018) zu gewähren. Diese Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2005 begeben wurden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.
2. Das Grundkapital der Gesellschaft kann nach § 5 (6) der Satzung der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 598.437 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 598.437,00 € erhöht werden ("Bedingtes Kapital 2011/I").
Dieses Bedingte Kapital wurde ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft sowie Mitarbeitern verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2011 (Aktienoptionsplan 2011) bis zu 598.437 Aktienoptionen (gegenwärtiger Stand nach Herabsetzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2017) zu gewähren. Diese Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2011 begeben wurden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.
3. Das Grundkapital der Gesellschaft kann nach § 5 (7) der Satzung der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 661.200 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 661.200,00 € erhöht werden ("Bedingtes Kapital 2017/I").
Dieses Bedingte Kapital wurde ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft sowie Mitarbeitern verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 (Aktienoptionsplan 2017) bis zu 661.200 Aktienoptionen zu gewähren. Diese Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.
4. Das Grundkapital der Gesellschaft kann nach § 5 (9) der Satzung der Gesellschaft durch die Ausgabe von bis zu 1.490.622 auf den Inhaber lautende Stückaktien um bis zu 1.490.622,00 € erhöht werden ("Bedingtes Kapital 2018/I").
Dieses Bedingte Kapital wurde ausschließlich geschaffen, um Mitarbeitern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft sowie Mitarbeitern verbundener Unternehmen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 (Aktienoptionsplan 2018) bis zu 1.490.622 Aktienoptionen zu gewähren. Diese Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.
5.Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 306.262,00 € durch Ausgabe von bis zu 306.262 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/II).
Dieses bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 durch die Gesellschaft oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, gewährt werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses jeweils festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durchgeführt, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss vorhanden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 (8) der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandlungs- oder Optionsrechten nach Ablauf des Ermächtigungszeitraums sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte.
Insgesamt beläuft sich das gesamte bedingte Kapital zum Bilanzstichtag 30. November 2018 somit auf 3.116.515,00 € (Vorjahr: 7.483.831,00 €).
Folgender relevanter Beschluss wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 gefasst und später ins Handelsregister eingetragen:
"Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Juni 2023 (einschließlich) einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 14.051.267,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 14.051.267 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I)."
Nach vollständigem Verbrauch des bis dahin bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von 7.484.190,00 € im Kontext der am 22. November 2017 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung war am Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2017 kein genehmigtes Kapital mehr vorhanden.
Der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses verschiedene Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen nach § 21 WpHG gemeldet.
Diese wurden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg-pharma.com in der Rubrik "Presse & Investoren > Mitteilungen und Berichte>Stimmrechtsmitteilungen" veröffentlicht.
Unter anderen meldete Herr Dietmar Hopp, dass sein Stimmrechtsanteil infolge von Wandlungen der Wandelschuldverschreibungen am 5. Februar 2018 75,16 % an der Gesellschaft betragen hat.
Des Weiteren erhielt und veröffentlichte die Heidelberg Pharma AG 2015 eine Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG zur erstmaligen Überschreitung der 50 %-Schwelle:
| ― | Herr Dietmar Hopp, Deutschland, hatte am 13. April 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 13. April 2015 die Schwelle von 50 % überschritten hat. Die Überschreitung der Mitteilungsschwelle von 50 % erfolgte durch außerbörsliche Aktienerwerbe. Vor diesem Hintergrund wurde gegenüber der Heidelberg Pharma AG am 30. April 2015 erklärt, dass der Mitteilungspflichtige I. weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement beim Emittenten anstrebt und nicht an der Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne interessiert ist, II. derzeit keine konkreten Pläne hat, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstiger Weise zu erlangen, aber grundsätzlich an einer Weiterentwicklung des Emittenten interessiert ist, weshalb er sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei gegebenenfalls auch Änderungen der eigenen Beteiligung sowie - im Falle sich bietender Gelegenheiten - gegebenenfalls auch Zukäufe abwägen wird, III. die mit der gemeldeten Beteiligung verbundenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten wahrnehmen möchte, IV. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt, wobei auch hier gilt, dass er grundsätzlich an einer Weiterentwicklung der Emittenten interessiert ist, weshalb er sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüfen und dabei gegebenenfalls auch Änderungen der Kapitalstruktur abwägen wird, und dass V. der Erwerb der Stimmrechte durch Eigenmittel finanziert wurde. |
Die jährlich abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Februar 2019 abgegeben und ist den Aktionären und allen Interessenten auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heidelberg-pharma.com) zugänglich gemacht.
Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB sind Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, anzugeben. Folgende Aktionäre halten zum Bilanzstichtag 30. November 2018 direkt oder indirekt Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:
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| Meldepflichtiger | Stimmanteil*am Bilanzstichtag |
|---|---|
| Dietmar Hopp, ihm nahestehende Personen und von ihnen kontrollierte Unternehmen | 75,05 % |
* Basis Grundkapital: 28.133.308 Aktien
Der Vorstand schlägt vor, den zum 30. November 2018 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 156 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Heidelberg Pharma AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
| ― | IND-Genehmigung und Meilensteinzahlung vom Partner Link Health Im Januar 2019 hat Heidelberg Pharma bekanntgegeben, dass der IND-Antrag für eine Phase I- bzw. II-Studie mit MESUPRON(r) nach dem Bilanzstichtag Ende 2018 genehmigt worden ist. Details zu den geplanten Studien liegen noch nicht vor, da die chinesische Zulassungsbehörde die Studienregularien geändert hat und aufgrund dessen der klinische Entwicklungsplan für MESUPRON(r) von Link Health überarbeitet werden muss. Es besteht jetzt jedoch die Chance, dass auf Grundlage der früheren Daten aus USA und Europa unmittelbar eine Phase II-Studie begonnen werden kann. Mit der grundsätzlichen Genehmigung der Studie wurde eine Meilensteinzahlung an Heidelberg Pharma fällig. In diesem Zusammenhang wurden 421 T€ ertragswirksam vereinnahmt. |
| ― | Es sind keine weiteren Ereignisse von Relevanz aufgetreten. |
Ladenburg, den 18. März 2019
Der Vorstand Heidelberg Pharma AG
Dr. Jan Schmidt-Brand, Sprecher des Vorstands und Vorstand für Finanzen
Prof. Dr. Andreas Pahl, Vorstand für Forschung und Entwicklung
An die Heidelberg Pharma AG, Ladenburg
Wir haben den Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. November 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt 6.1 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und den in Abschnitt 6.2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. November 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung und des oben genannten Corporate Governance Berichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Abschnitte 7.4 "Bestandsgefährdende Risiken" und 7.6 "Finanzielle Risiken" des zusammengefassten Lageberichts sowie Kapitel 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs. Dort führen die gesetzlichen Vertreter aus, dass die Heidelberg Pharma AG und/oder die Tochtergesellschaft Heidelberg Pharma Research GmbH, Ladenburg, voraussichtlich ab Mitte 2020 den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenn die Mittelzuflüsse aus der planmäßigen Umsetzung der auf die ADC-Technologie fokussierten Unternehmensstrategie nicht ausreichen oder keine Möglichkeit besteht, zusätzliche Liquidität am Kapitalmarkt aufzunehmen. Wie in den genannten Abschnitten und Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts und Anhangs dargelegt, weist dies auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2017 bis zum 30. November 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt stellen wir mit der Werthaltigkeit der Beteiligung an der und der Forderung gegen die Heidelberg Pharma Research GmbH den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss)
b) Prüferisches Vorgehen
c) Wichtige Feststellungen
a) In dem Jahresabschluss der Heidelberg Pharma AG wird die in 2011 erworbene Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH in Höhe von TEUR 13.262 (ca. 19 % der Bilanzsumme) sowie eine Forderung gegen die Heidelberg Pharma Research GmbH in Höhe von TEUR 35.911 (ca. 53 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Forderung resultiert aus der Finanzierung der Entwicklungsaktivitäten der Tochtergesellschaft. Die Vertreter der Gesellschaft führen für die Anteils- und die Forderungsbewertung jährlich sowie anlassbezogen Werthaltigkeitstests durch. Grundlage der Bewertung dieser Posten ist der Barwert der auf Schätzungen basierenden künftigen Zahlungsströme der rechtlichen Einheit Heidelberg Pharma Research GmbH, welcher unter Anwendung eines Discounted Cashflow-Modells ermittelt wird. Die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme werden aus der aktuellen von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanung abgeleitet. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter und dem verwendeten Diskontierungssatz abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit sowie Ermessen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität des zugrunde liegenden Bewertungsmodells war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Beteiligung an der und zur Forderung gegen die Heidelberg Pharma Research GmbH sind in Kapitel 2 des Anhangs enthalten.
b) Bei unserer Prüfung haben wir zunächst das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Ergänzend zur Untersuchung der Planung haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch deren Abgleich mit den aktuellen Planungsrechnungen aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Mittelfristplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten zusammengefassten Werts der Beteiligung an der Heidelberg Pharma Research GmbH und der Forderung gegen die Heidelberg Pharma Research GmbH haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung dieser Bilanzposten für die Vermögenslage der Gesellschaft ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der Angaben im Anhang geprüft.
c) Die diskontierten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse übersteigen die jeweiligen Buchwerte. Die von den gesetzlichen Vertretern verwendeten Bewertungsparameter und -annahmen bewegen sich innerhalb der Bandbreiten der unternehmens- und branchenspezifischen Markterwartungen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2018 nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt 6.1 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | den in Abschnitt 6.2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 als Abschlussprüfer der Heidelberg Pharma AG, Ladenburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Steffen Schmidt.
Mannheim, den 18. März 2019
**Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Jörg Wegner, Wirtschaftsprüfer
Steffen Schmidt, Wirtschaftsprüfer
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